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der
Verlag von Krais ^ HofFmaiin-
Geog-raphie iiiid Statistik
in 48 colorirten Karten
mit 112 Bogen erläuterndem Texte, 218 Holzschnitten, 6 Blättern in Farbendruck:
Wappen und Orden der fünf europäischen Grossmächte und der vier deutschen
Königreiche, und einem colorirten Flaggen-Atlas in 7 Blättern, die
Flaggen aller Nationen der Erde darstellend.
Herausgegeben
von
^raitgoü ^Sromme
1862.
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Inhalt und Reihenfolge der Karten und Texte.
Karlen-Nuramey Text-Nummer. Seiten.
1. KrdaHsicIiteii. — Oestliche u. Westliche Halbkiig-el 1. I— 4
2. KriiJiarte in Mercator's Projection....................................................3. 1 — 6
3. Ki.r«i»a ..............................................................................................................................1— 8
4. Asi«n ..........................................................................................................................................4. 1— 8
5. Afräks».............................................................................................S* 1— 6
6. ]*ord-A"«eriIia ................................................ } ^^ 1—92
7. Sild-Ainerilia ................................................
8. Australien ......................................................................................................................1—16
9. Skandinavische Halbinsel (Schweden und Nor-
wegen)....................................................................................................................................9. 1— 6
10. Eiiropäisclies Russland mit Polen und dem
HaiiltasH.s ................................................................................................................1®. 1^10
11. KH*opäisclie Türkei ..............................................................................11. 1— 8
12. «rieclienland und die ionischen In.seln ..........13. 1— 6
13. Italienische Slalbinsel ......................................................................IS. 1—16
14. Spanien und Portsig-al ............................................................................141. I —12
15. Orossbritannien und Irland ..............................................15. 1 —14
16. I^rankreicli ..................................................................................................................1®. 1-12
17. ]*iederlande und BSeJg-ien ............................................................IS. 1 — 12
18. «äneinarU ....................................................................................................................18. 1— 8
19. IBcHtscIiland ..............................................................................................................J». 1_ 8
20. Oesterreie!«i.«cIie Monarcliie .....................................2«. 1 — 16
21. «ber- und ]%iedei-<6e.sterreicl» und Salzbnrg- 31. l— 6
22. Böiiinen ............................................ ...................«jg», 4
23. Mähren und Oesterreichisch-ISchlesien ..........33. 1— 4
24. Steyeranark, Märutlien, Mrain, Miisten-
......................................................................................................................................31. 1— 6 |
Karten-Nummer. Text-Nummer. Seiten.
25. Tyrol und Vorarlberg- ..................................... 35. 1— 4
26. Ciallzien, Ungarn, Siebenbürgen etc. .......... 3G. 1 — 14
27. fv(»i»bardisch-Venetianisches Hüiiigreicli 32. 1— 4
28. Prenssischer Staat und Mecklenbnrg- ........ 38. 1 —]6
29. Bayern und die rfalz ........................................ 3». 1— 8
30. Württemberg und Baden .............................. 30. 1 — 12
31. Sachsen, liünigreich .............................................. 31. 1— 8
32. Hannover, Branuschweig, Oldenburg und
die Hansestädte ............................................................................................33. 1—22
33. Schweiz und I^iechtenstein ..........................................................33. 1— 6
34. Brandenburg ............................................................................................................31. 1— 4
35. Pommern ..........................................................................................................................35. 1—4
36. Schlesien ............................................................... 3G. 1— 4
37. Prenssen und Posen ....................................................................................Sff. 1— 5
38. Provinz Saclisen und die Thüringisciten Staa-
ten........................................................................ 38. I-ll
39. niielnland, l^V^estphalen, Hessische liän-
der, Kassau etc. ............................................... 3». 1—20
40. Asiatische Türkei etc. ....................................... 1 — 12
41. Vorder- und Hinter-Indien etc. ................... H« 1 — 12
42. China und Japan ................................................ 13. 1 — 14
43. 44. Vereinigte Staaten von UTord - Amerika,
2 Blätter ......................................................... 43.11. 1—14
45. ]?*exiko und Centrai-Amerika ....................... 15. 1—4
46. Weslindien......................................................... 16. 1— 6
47. Marocco, Algerien und Tunis ........................ 1». 1— 6
48. Aegypten und Palästina .........................................1— 6 |
Wappen- und Ordens-Tafeln.
Flaggen-Atlas.
Text-Nummer, Seite.
]. Kuropa. — Belgien bis Deutschland (Oesterreich") — Nr. 1 — 40 ................................................
2. Europa. - Deutschland (Oesterreichy'bir'Griechen-
land. _ iSr. 41-80 ............................................
3. Europa. - Grieclienland bis Holland. — Nr 81-120 |
Tafel-Nummer. Text-Nummer. Seite,
4. Europa. — Holland bis Portugal. — Nr. 121-160 - 6. Î. 20
5. Europa. - Russland bis Türkei. — Nr. 161—200 - 1». 8 C. Europa (Türkei) — Asien — Afrika. — Nr. 201—240 l». 4 7. Afrika (Schluss) — Amerika — Australien. —
Nr. 241-280 ......................................................... 38. 6 |
Register der im Text behandelten Länder und Staaten.
Aegypten ...........................................................Seite.
Afghanistan .........................................n
Afrika ..........................................-
Algier.......................■.z.;;;::;..................47 i
Amerika .................... ..............„ i _
Andorra ........................................................' ^
Anhalt-Dessau-Köthen ..........■„■.■.■.".■,■,■." og ,o
Anhalt-Bernburg ..............................f. "
An-nam ................ ......................................"
Arabien.................. .......................
Argentinische Konföderation « ,8
Asien..................................................................^
Auschwitz .................................................l '
Australien ............................. ................J
.............................................30 8
Bayep..........................................................................................29 ,
Belgien ......................................................................................8
...................................................................................40 , i
Birma .....................................-..............41 11
Böhmen ......................................................................................22 1
Bolivia ..............................................6 16
Brandenburg, Pr. ........................................................34 i
Brasilien ...........................................................6 20
Braunschweig ....................................................................32 6
Bremen........................................................................................32 i6
..................................................6 17
Bukowina ...............................................................................26 s
Centl-al-Amerika .............................® ® |
Text-Nummer. Seite.
Chile ............................................... G lö
Chinesisches Reich ....................................................42 1
Corsika ......................................................................................16 11
Costa Rica ...................................... 6 12
Czernagora ..........................................................................11 8
Dalmatien ...........................................................26 i3
Dänemark ............................-....................18 1
Deutsche Bundesstaaten .............................19 1
Domingo ......................................... 6 21
Ecuador ........................................... 6 i4
Erdball ............................................ 1 i
Erde ................................................ 2 1
Europa ........................................... 3 i
Finland ..............................................................................10 3
Frankfurt a/.\l. ................................................................39 19
Frankreich..............................................................................16 1
Galizien ......................................................................................26 5
Griechenland........................................................................12 >
Grossbritannien................................................................15 i
Guatemala ....................................... 6 9
Haity ............................................. 6 21
Hamburg ..................................................................................32 18
Hannover ..................................................................................32 1
Herzegowina ......................................................................H 8
Hessen-Darmstadt ........................................................39 12
Hessen-Homburg ............................................................39 15
Hessen-Kassel ..................................................................39 7
Hinter-Indien .......................................41 9 |
Text-Nummer. Seite,
Hinterindische Inseln ............................................41 12
Hohenzollern........................................................................28 4
Holstein ......................................................................................18 7
Honduras-....................................................................................6 n
Japan..............................................................................................42 10
Illyrisches Küstenland ..........................................24 5
Indien, Vorder- und Hinter-, .............41 10
Jonische Inseln ................................................................12 5
Iran ............................................................................................40 8
Irland............................................................................................15 5
Italienische Halbinsel ..........................................13 1
Kärnthen ................................................................................24 3
Kirchenstaat ......................................................................13 9
Korsika ..........................................................................16 11
Krain ............................................................................................24 4
Krakau ......................................................................................26 5
Kroatien ........................................................26 u
La-Piata-Staaten •••■....................................6 18
Lauenburg ................................................18 7
Liechtenstein ......................................................................33 6
Limburg ....................................................................................17 6
Lippe-Detmold ..................................................................3Ä 14
Lippe-Schaumburg ....................................................32 15
Lodomerien ........................................................................26 5
Lombardisch-Venetian. Königreich ••• 27 i
Lübeck ........................................................................................32 20
Luxemburg ...........................................17 6
Mähren......................................................................................23 i |
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Inhalt und Reihenfolge der Karten und Texte.
Karten-Nummes^ Text-Nummer.
1. Krdaiisicliten. — OestlicLe u. Westliche Halbkugel 1.
2. jKrdliarte in Mercator's Projection.......................... 3.
3. Europa ............................................................... 3.
4. Asie«» .....................................................................
5. Äfrälsa....................................................................
6. Ilfordl-AsHerilia................................................ } ^
7. Siid-Aiiierika. ................................................ ^
8. Australien ........................................................... S.
9. !Ska.mliiBavisc!>e Halbijisel (Schweden und Nor-
wegen) ..................................................................
10. Eiiropäiselies Hiisslaiafl mit Polen und dem
Iia.ulia!$ai.s ........................................................ lO«
11. jlEii*opäiscUe Ttti-Iieä ....................................... 11.
12. «riectienland und die .foniscliew In.selM ..... 13.
13. Italienische Slalbinsfel ................................... 13.
14. Spanien und I^wt-tug-al ...................................... 141.
15. fÄrossforitannien und Irland .......... ................. IS.
16. I^^ranbreicli ......................................................... 1©.
17. ]*ic!derlande und Slelg-äen .............................. l«.
18. IPäneinarU .......................................................... 18.
19. lecBitscIiland ....................................................... 1».
20. Oesterreiclji.sclie Monarchie ............ ............ 3«.
21. «Sser- und IVieder-f^e.stei-reicU und Salasfenrg- 31.
22. HSöliinen ..............................................................
23. Mähren und Oes(erreicUisicli-§chIesIen ..... 33.
24. Steyermarlt, Märnthen, lirain, Müsten-
land ................................................................... 31.
Seiten.
I— 4
1- 6
1— 8
1— 8
1— 6
1—22
1 — 16
1— 6
1-^10 1— 8 1— 6 1—16 1 — 12 1-14 1-12 1 — 12 1— 8 1- 8 1 — 16 1— 6 1— 4 1- 4
1— 6 |
Kavten-Nnmmer. Text-Nummer. Seiten.
25. Tyrol und Vorarlberg ................. .................... 35. 1— 4
26. CSaliaiien, Ungarn, Sfiebenlitirgeci etc. .......... 36. 1 —14
27. Ijoinbartliscli-Venetianisclies Höiiigreicli 37. 1— 4
28. «"reMSsischer .Staat und MecUlenbnrg ........ 38. 1 — 16
29. Bayern und die I*falz ........................................ 39. 1— 8
30. Württemberg' und Kaden .............................. 30. 1 — 12
31. Sachsen, Küniijreich .............................................. 31. 1— 8
32. Hannover, Rrauuscliweig, Oldenburg und
die Hansestädte .............................................. 33. 1—22
33. Schweiz und liiechtenstein ............................. 3.3. 1— 6
34. Brandenhuirg ...................................................... 31. 1— 4
35. Pommern ............................................................. 3S. 1—4
36. Schlesien ............................................................... 36. 1— 4
37. Preussen und Posen .......................................... 3S. 1— 5
38. Provinz Saclisen und die Thüringischen Staa-
ten ........................................................................ 38. 1-11
39. Rheinland, Westphalen, Hessische I^än-
der, ]«assaw etc. ............................................... 3». 1—20
40. Asiatische Tiirfeei etc. ....................................... !«• 1 — 12
41. Vorder- und Hinter-Indien etc. .................... H« 1 — 12
42. Ciiina und Japan ................................................ 43. 1—14
43. 44. Vereinigte Staaten von üford - Amerilta,
2 Blätter ......................................................... 43.11. 1 — 14
45. jflexiUo und Central-AmeriUa ....................... IS. 1— 4
46. VTestindien......................................................... 16. 1— 6
47. Marocco, Algerien und Tunis ........................ IS. 1— 6
48. Aegypten und Palästina .............................••••• 1— 6 |
Wappen- und Ordens-Tafeln.
Flaggen-Atlas.
Register der im Text behandelten Länder und Staaten.
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IV Inhalts-Verzei chnia s.
Text-Nummer. SeitB;
Malacca ......................................................................................41 u
Malaisien ..................................................................................8 t
Malta ........................................—. 15 4
Marino, San........................................................................13 12
Mecklenburg-Schwerin ........................................28 12
Mecklenburg-Strelitz ..............................................28 16
Mexikanische Republik ........................................45 •
Militärgrenze ......................................................................26 12
Modena ........................................................................................13 6
Moldau ......................................................................................11 7
Monaco ......................................................................................13 s
Montenegro ........................................................................11 8
Nassau ........................................................................................39 i7
Neapel..........................................................................................13 is
Neu-Granada......................................................................6 12
Nicaragua ............................................................................6 11
Niederlande ..........................................................................17 1
Nord-Amerika ..................................................................6 '
Norwegen .........................................................................9 5
Oesterreichische Monarchie ............................20 1
Oesterreich, Ober- und Nieder..................21 1
Oldenburg ..............................................................................32 9
Osmanisches Reich ....................................................11 1
Ostindien ................................................................................41 2
Ostindischer Archipel ..............................................8 7
Palästina ..................................................................................48 3
Päpstliche Staaten........................................................13 9
Paraguay................................................................................6 i9
Parma............................................................................................13 5
Persisches Reich ............................................................40 8 |
Text-Nummer. Seite.
Peru ..............................................................................................6 15
Polen ............................................................................................10 3
Pommern, Provinz ....................................................35 i
Portugal....................................................................................14 8
Posen, Provinz ................................................................37 4
Preussen, Provinz ......................................................37 i
Preussischer Staat ......................................................28 1
Reuss, ältere und jüngere Linie ............38 9
Rheinprovinz......................................................................39 i
Russisches Reich ..........................................................10 1
Sachsen, Königreich ................................................31 i
Sachsen, Provinz ..........................................................38 1
Sachsen-Altenburg........................................................38 5
Sachsen-Koburg-Gotha ...................................38 6
Sachsen-VIeiningen .................................................38 6
Sachsen-Weimar-Eisenach ................................38 3
Salzburg .................................................................................21 5
Sandwichs-Inseln ..........................................................8 i4
San-Marino ............................................................................13 12
San-Salvador ......................................................................6 10
Sardinien .............................................................13 2
Schaumburg-Lippe ......................................................32 i5
Schlesien, Oesterreichisch................................23 3
Schlesien, Provinz........................................................36 1
Schleswig ............................................................................18 3
Schottland ..............................................................................15 &
Schwarzburg-Rudolstadt ....................................38 9
Schwarzburg-Sondershausen..........................38 8
Schweden ......................................................................9 1
Schweiz........................................................................................33 1 |
Text-Nummer. Seite.
Serbien, Oesterreichisch ......................................26 8
Serbien, Türkisch ........................................................11 8
Slam ..............................................................................................41 10
Sicilien, Beide ..................................................................13 i3
Siebenbürgen ...................................26 9
Skandinavische Halbinsel ......................9 i
Slavonien ..............................................................................26 11
Spanien ......................................................................................14 i
Steyermark ..............................................................................24 1
Süd-Amerika ...................................6.7 12
Sunda-Inseln ..................................................................8 8
Toscan a ......................................................13 7
Tripolis ........................................................................................47 6
Tunis ..............-....................................47 6
Turan ...................................................................40 12
Türkisches Reich ........................................................11 1
Türkei, Asiatische ....................................................40 1
Tyrol ..........................................................................................25 1
Ungarn ........................................................................................26 i
Uruguay ....................................................................................6 i9
Venetian.-Lombard. Königreich ................27 1
Venezuela ..............................................................................6 i4
Vereinigte Staaten v. Nord-Amerika 43. 44 i
Vorder-Indien ....................................................................41 2
Walachei ..................................................................................11 7
Waldeck .....................................................................32 12
Westindien ..............................................................................46 i
Westphalen, Provinz ..............................................39 5
Württemberg ..............................30 1
Zator ..............................................................................................26 5 |
Verzeichniss der Holzschnitte.
Aachen. — Rheinland etc. 39. 4. Aachen, Schauspielhaus. — Rheinland etc. 39. 5. "
Abo, in Finland. — Russland 10. 4. Adalia. — Asiatische Türkei 40. 1. Adamspik auf Ceylon.— Vorderindien 4t. 6. Aden (.Arabien). — Asien 4. 5. Aiacclo, auf Corsika. — Frankreich 16. 12. Altropolls. — Griechenland 12. 5. Alexandria. — Aegypten 48. 1. Algier, Marktplatz. — Algier 47. 1. Alhambra. — Spanien 14. 7. Amsterdam. — Niederlande 17. 3. Antwerpen. — Belgien 17. 9. Athen. — Griechenland 12. 1. Baden, Burgruine. — Baden 30. 8. Baden bei Wien. — Oesterr. Monarchie 20.14. Balalclaya. — Russland 10. 9. Basel. — Schweiz 33. 3. Beirut, am Libanon. — Asien 4. 3. Belllnzona. — Schweiz 33. 6. Benares. — Vorderindien 41. 2. Bergen. — Norwegen 9. 6. Berlin, Denkmal Friedrichs des Grossen. —
Preussischer Staat 28. 5. Berlin, Markuskirche. — Prenss. Staat 28. 3. Berlin, kgl. Schloss. — Preuss. Staat 28.1. Bern. — Schweiz 33. 2. Bewegung der Erde um die Sonne. — Erd- ball 1. 1.
Bieberich, Schloss. — Nassau 39. 17. Bombay, Hafen von. — Vorderindien 41. 8. Boriin-Inseln. — Japan 42. 13. Borneo (Ind. Archipel). — Australien 8. 16. Boston. — Vereinigte Staaten 43. 5. Braunschweig. — Braunschweig 33. 6. Bremen, Marktplatz. — Bremen 32. 16. Bremerhafen. — Bremen 32. 18. Brünn. — Mähren 23. 1. Brüssel. — Belgien 17. 8. Calcutta. — Vorderindien 41. 1. Candia. — Europäische Türkei 10. 2. Cantonflnss, Zollhaus an der Mündung. —
China 42. 9. Capri, Barbarossa's Fels. — Italien 13. 14. Chinesische Mauer. — China 42. 5. Chin-Kiang, Mündung des. — China 42. 7. Christiania. — Norwegen 9. 5. Cleve. — Rheinland etc. 39. 3. Coblenz, königl. Schloss. — Rheinland 39. 2. Cogoleto, Columbus Geburtsort. — Italien 13. 3.
Cöln, Dom. — Rheinland etc. 39. 3. Damasiius. — Palästina 48. 6. Darmstadt. — Hessen etc. 39. 13. Delhi, Cutab-Minar zu.— Vorderindien4}. 5, DJaggernat, Tempel von, Vorderindien 41. 7.
Donaustauf. ~ Bayern 29. 8. Dover, Küste von (England). — Europa 3.6. Dresden. — Sachsen 31. 1. Dresden,Brühl'sche Terrasse.- Sachsen31,2. Dublin. — Grossbritannien etc, 15. 7. |
Bdinburg. — Grossbritannien etc. 15. 4. Egmont Berg (Neu-Seeland), — Australien 8. 13.
Ems, Bad. — Nassau etc. 39. 19. Escurial. — Spanien 14. 5. Finstermtinz. — Tyrol 25. 4. Florenz. — Italien 13. 7. Franitfurt a/M. — Deutsche Bundesstaaten 19. 1.
Freiberg, Berg-Akademie. — Sachsen 31. 5. Freiburger Münster. - Baden 30. 9. Fulda. — Hessen etc. 39. 10. Funchal, Kathedrale (Madeira). — Afrikas. 5. Gangesquellen. — Vorderindien 41. 12. Genf. — Schweiz 33. 3. Genua, das Palais Dorla. — Italien 13. 4. Gibraltar. — Spanien 14. 12. Gibraltar. — Grossbritannien 15. 9. Golconda, Königsgräber von, — Vorderindien 41. 9.
Graz. — Steyermark etc. 24. 3. Greifswalde. — Pommern .35. 3. Haag, königl. Schloss. — Niederlande 17. 1. Hakodadi. — Japan 42. 14. Hamburg (Jnngfernstieg). — Hamburg 32.19. Hannover, Theater. — Hannover 32. 1. Heidelberg. — Baden 30. 11. Heilbronn. — Württemberg 30. 7. Helgoland. — Grossbritannien 15. 13. Hermannstadt (Siebenbürgen). — Ungarn 26. 10.
Hohenschwangau. — Bayern 29. 8. Hohcnzollern. — Preuss. Staat 28. 7. Höllenthal im Schwarzwald. — Baden 30.12. Homburg v. d. Höhe. — Hessen etc. 39.16. Honolulu (Sandwichs-Inaeln). — Australien 8. 8.
Ischia, Insel. - Italien 13. 16. Jamestown (St. Helena). — Afrika 5. 4. Jerusalem. — Palästina 48. 4. Kapstadt. — Afrika 5. 1. Karlsbad. — Böhmen 22. 3. Karmel, Berg. — Palästina 48. 5. Kassel (Katlenburg etc ). — Hessen 39. 9. Kehlhelm a. d. Donau. — Bavern 39, 7. Kiel, Holstein. — Dänemark 18. 7. Koburg. — Sachsen-Koburg 38. 7. Koniyeh, Thor von. — Asiat. Türkei 40. 3. Konstantinopel (goldenes Horn). — Europ.
Türkei 11. 1. Kopenhagen. — Dänemark 18. J. Kopenhagen, Thorwaldsens Museum. — Dä- nemark 18. 2. Kronstadt. — Rossland 10. 1. Landau. — Deutsche Bundesstaaten 19. 5. Lausanne. — Schweiz 33. 4. Laxenburg. — oesterr. Monarchie 20. 11. Leipzig. - Sachsen 31. 3. Lissabon. — Portugal 14. 8. Liu-Kiu-Inseln. — China 42. 10. London. — Grossbritannien etc. 15. 1. London, Parlamentsgebäude. — Grossbritan- nien etc. 15. 14. |
Löwen, Rathhaus. — Belgien 17. 11. Lübeck. - Lübeck etc, 32. 21. Lübeck( Holsteinthor). — Lübeck etc. 32. 22. Lusano. — Schweiz 33. 5. Lüttich. — Belgien 17. 10. Luxemburg. — Deutsche Bundesstaaten 19. 6, Madrid, königl. Palast. — Spanien 14. 4. Madrid, Sonnenthor. — Spanien 14. 1. Mainz. — Deutsche Bundesstaaten 19. 3. Malta (Hafen von Valetta). — Grossbritan- nien 15. 11. Marienburg, — Preussen 37. 1. Medina CArabien). — Asiat. Türkei 40. 7. Meissen. — Sachsen 31. 4. Mekka (Arabien). — Asien 4. 8. Melbourne. — Australien 8. 3. Meran. — Tyrol 25. 1. Mexiko. — Mexiko 45. 1. Mont-Blane. — Europa 3. 1. Monte Rosa. — Schweiz 33. 1. Montevideo. — Süd-Amerika etc. 7. 5. Moritzburg. — Sachsen 31. 7. Moskau, Kreml in. — Russland 10. 2. München. — Bayern 29. 1. München, W'ittelsbacher Palast. — Bayern 29. 6.
Münster. — Westphalen etc. 39. 6. Naniiing, Brücke in. — China 42. 3. Nauheim, Sprudel. — Hessen etc. 39. 12. Neapel. - Italien 13. 13. New-Orleans. — Vereinigte Staaten 43. 13. New-York. — Vereinigte Staaten 43. 1. Niagara-Fall. — Vereinigte Staaten 43. 9. Nukahiwa. — Australien 8. 1. Nürnberg, der schöne Brunnen. — Bayern 29. 5.
Odessa. — Russland 10. 10. Oldenburg, Residenzschloss. — Oldenburg 32. 9.
Olmütz. — Mähren 2.3. 2.
Olymp u. Larissa fGriechenl.). — Europa 3. 8,
Ostende. — Belgien 17. 12,
l'aleruio. — Italien 13. 15.
Papetee (Ges. Ins.)). — Australien 8. 5.
Paris, Hotel de Ville. — Frankreich 16. 1.
Peking, West-Thor von. — China 42. 1.
Pest-Ofen. - Ungarn 26. 1.
St. Petersburg, Akademie der Künste. —
Russland 10. 5. St. Petersburg, Monument Peters d. Gr. —
Russland 10. 7. Philadelphia. — Vereinigte Staaten 43. 3. Pillnitz. — Sachsen 31. 8. Pola (Küstenland). — Steyermark etc. 34. 6. Port Cooper. — Australien 8. 9. Port Louis auf Mauritius. — Afrika. 5. 3. Potsdam. — Brandenburg 34. 1. Potsdam, Nikolaikirche. — Preussisch. Staat 28. 9.
Prag. — Böhmen 22. 1. Prag, königl. Burg. — Böhmen 22. 2. Prag, der Hradschin. — Böhmen S2. 2. Prag, der grosse Ring, — Böhmen 22. 2, |
Prag, der Wyssehrad. — Böhmen 22. 2. Pressburg. — Ungarn 26. 3. Pyrmont. — Waldeck etc. 32. 13 Quebec. — Nord-Amerika 6. 1, Rastatt. — Deutsche Bundesstaaten 19. 8. Rheims, Kathedrale zu. — Frankreich 16.10. Rhodas. — Europäische Türkei 10. 8. Rio Janeiro, Kloster Santa Teresa. — Süd-
Amerika 6. 7. 9. Rom, Peterskirche. — Italien 13. 1. Rotterdam. — Niederlande 17. 4. Rouen. — Frankreich 16. 9. Rudolstadt. — Schwarzb.-Rudolstadt 38. 9. San Leo. — Ualien 13. 9. Schaumburg, die. — Schaumburg-Lippe 32. 15.
Sclileswig. — Dänemark 18. 5. Schönbruiin. — Oesterr. Monarchie 20. 7. Schwerin, grossherz. Schloss. — Mecklen- burg 28. 13. Sidoii (Syrien). — Asiat. Türkei 40. 5. Sion (Sitten). - Schweiz 33. 5. Smyrna. — Asien 4. 1. Sorrent, Tasso's Haus. — Italien 13. 14. Spalato (Dalmatien). — Ungarn etc. 26. 14. Steppe in der Walachei. — Europa 3. 3. Stettin. — Pommern 35. 1. Stockholm. — Schweden 9. 1. Stolzenfels. — Rheinland 39. 1. Stralsund. — Pommern 35. 4. Strassburger Münster, — Frankreich 16. 8 Stuttgart. — Württemberg 30. 1. Stuttgart, Kapelle auf dem Rothenberg. —
Württemberg 30. 4. Stuttgart, Schiller-Platz. — Württemberg 30. 2.
Stuttgart, Villa des Kronprinzen — Würt- temberg 30. 2. Syra, Insel. — Griechenland 12. 3. Tebris (Persien). — Asien 4. 7. Tempel bei Schehol in der Tartarei. — China
42. 10. Teplitz. — Böhmen 22. 4. Traiansbrücke (untere Donau). — Europa 3. 4.
Tricst, Hafen von. - Küstenland etc. 24. 1, Tsian-Scha», kaiserl. Palast zu, — China 42. 8,
Tübingen. — Württemberg 30. 6. Ulm. — Württemberg 30. 5. Upsaia. — Schweden 9. 2. Urwald. — Westindien 46. 1. Venedig. — Lombardisch-Venetianisches Kö- nigreich 27. 1. Versailles. — Frankreich 16. 5, Weilburg bei Baden, — Oesterr, Monarchie 20. 16.
Weimar. — Sachsen-Weimar 38. 4. Wien. — Oesterr. Monarchie 20. 1. Wien, Stephanskirche, — Oesterr, Monarchie 20. 4,
Yedo, Bucht von, — Japan 43. 12, |
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Der CrÖfiaff.
î»laiiii;lolieii — (MnlmmieMen),
Hand - Atlas. Taf. 1.
Die jährHche Bewegung der Erde um die Sonne,
von einem Punkte betrachtet, der nahe an der Ebene der Erdbahn liec^t.
ö *
JLFas Weltall. — In dem unermesslichen Welträume der sich über ans rundet, zeigt sich die Natur im Reichthum ihrer Schöpfuno-s- kraft, und dieselbe Abwecbslang von Formen, die wir um uns herum auf der Erde zu beobacliten Gelegenheit bähen, ist in einejn viel höheren Grade in jenem endlosen Räume entwickelt, den nur annähernd zu schätzen wir weder Worte noch Zahlen haben. Vielgestaltete Nebelflecke, nlanetarische Nebel und Nebelsterne, Sternhaufen und Doppelsterne, die um einen ge- meinschaftlichen Schwerpunkt kreisen, bedecken in ungleichförmiger Ver- theilung das Firmament; was aber die fernsten Himmelsräume zwischen ihnen ausfüllt, nennen wir es „kosmische Materie" oder „Weltäther", wird unsren Organen ewig unerreichbar bleiben. Dass ein Fluidum im Räume vorhanden'ist, beweist nicht nur die Fortpflanzung des Lichts, sondern auch eine besondere Art seiner Schwächung, das auf die ümlaufszeit des Enke'schen Kometen wirkende „widerstehende (hemmende) Mittel", und die Verdunstung zahlreicher und mächtiger Kometenschweife. Ob aber die Kräfte des Kosmos dem mit Aether gefüllten Welträume eigenthümlich sind, oder ob die zahllosen in ihm geordneten Weltkörper als Erzeuger jener wunderbaren Erscheinur:gen betrachtet w-erden können, welche wir als Licht und Wärme, Elektrizität und Alagnetismus bezeichnen, und ob alle Körper, an welchen diese sich sonst noch offenbaren, entweder nur Träger von den Weltkörpern in sie übergegangener Theiie jener Kräfte sind, oder doch nur in sehr geringem Masse sie selbstständig zu erzeugen vermögen, lässt sich noch nicht mit Gewissheit behaupten; doch wird es, bei dem jetzt so vielfach erforschten innigen Verkehr zwischen Licht, Wärme, Elektrizität und Magnetismus, für wahrscheinlich gehalten, dass, wie dje Jransversalschwingungen des den Weltraum erfüllenden Aethers die Erscheinungen des Lichts erzeugen, die thermischen und elektro-mag- ruhM " auf analogen Bewegungsarten (Strömungen) be-
Bie SlterneaweK. _ Betrachten wir den sich über uns wölben- den Sternenhimmel, so bemerken wir bei nur geringer Aufmerksamkeit, dass nur wenige der mit freiem Auge sichtbaren Sterne ihren schein- baren Ort unter den andern verändern, die allermeisten dagegen zu allen Jahreszeiten, und von den verschiedensten Standpunkten aus, ihre Lage und Entfernung gegen einander beibehalten. Die ersteren (ausser der Sonne) bezeichnet man als Plmeten und Kometen die letz- teren aber, ihrer scheinbar unveränderlichen Stellung wegen nennt man Fixsterne. Nach allen Seiten erfüllen die leuchtenden Sternenheere den
Brottime's Hand-Atlas. — Planigloben. |
Raum, liier zerstreuter, dort dichter stehend, und in einer gewissen Rich- tung in einen grössten Kreis, in eine leuchtende Zone zusammengedrängt, derinan den Namen Müchstrasse beigelegt hat. Das freie Auge glaubt in dieser Welt des Lichts die grösste Einförmigkeit zu erkennen, in welche nur die verschiedene scheinbare Grösse und Stellung einigen Wechsel bringt: das Fernrohr dagegen schliesst in ihr einen überraschenden Theil von Bildungen auf, und zeigt ausser den einfachen, dem freien Auge sicht- baren Sonnen, zahlreiche Systeme, aus 2, 3, 4 oder vielen Sternen be- stehend, oft in den herrlichsten Elementarfarben prangend, dichtgedrängte Gruppen vieler Tausend zusammengehörender Sterne, und wunderbar ge- staltete Nebelflecke, in welchen sich nur noch der vereinigte Schimmer der fernsten Sternsysteme spiegelt, oder wo des Wellraums leuchtender Bildungs- stoff erst der Formen harrt, welche er annehmen soll. Schon aus dem, was die äussere Erscheinung lehrt, geht die ausserordentliche Verschiedenheit der kosmischen Bildungen hervor, und je mächtiger und lichtstärker die ' Fernröhre sind, je tiefer sie in den Raum eindringen, um so mehr erwei- tern sich die Grenzen der sichtbaren Weltschöpfung. — Im Alterthum be- reits vertheilte man die Fixsterne (mit eigenem Lichte funkelnd leuch- tende Sonnen), um sie leichter unterscheiden und auffinden zu können, ganz willkürlich in eine gewisse Anzahl von Sternbildern, die man theils nach ihrer Aehnlichkeit mit Thieren oder Instrumenten, theils nach tapfern Männern, Heroen der Vorzeit oder Gottheiten benannte; 21 derselben ge- hören der nördlichen, 15 der südlichen Halbkugel an, und 12, welche den sogenannten Thierkreis bilden, befanden sich in den, beiden Halbkugeln gemeinschaftlichen Aequatorgegenden. Diesen 48 Sternbildern der Alten fügten Bayer und Hevelius jeder 12, Halley 8, Lacaille 16, und andere neuere Astronomen 13 hinzu, so dass die Zahl der jetzt bekannten Sternbilder sich auf 109 beläuft. Dieselben haben zwar gegenwärtig viel von ihrer Wichtigkeit verloren, da man den Ort der einzelnen Sterne jetzt sehr genau nach gerader Aufsteigung und Poldistanz bestimmt, und sie nach ihren Beziehungen auf die grossen Kreise des Aequators oder der Ekliptik in Verzeichnisse eingetragen hat; ihrer kultur-historischen und astrognostiscuen Bedeutung wegen müssen wir jedoch wenigstens die den Alten bekannten hier erwähnen, und zugleich hiebei die in ihnen liegen- den Fixsterne erster Grösse und einige andere angeben, die für praktische Geographie und SchißTahrt wichtig sind.
Die 21 nördlichen Sternbilder: 1. der grosse Bär oder Wagen; 2. der kleine Bär, kleine Wagen (Polarstern); 3. der Drache oder die |
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1. — Der Erdball.
nördliche Schlange; 4. Cepheus; 5. Bootes, der Bärenhüter (Arktur); 6. die nördliche Krone; 7. der Knieende oder Herkules; 8. die Leyer (Wega); 9. der Schwan (Deneh); 10. Cassiopeia; ll.Perseus; 12. Fuhr- mann (Capella oder Alhajoth); 13. Ophiuchus, der Schlangenhalter, mit der Schlange; 14. der Pfeil; 15. der Adler (Atair); 16. der Delphin; 17. das Füllen; 18. Pegasus; 19. Andromeda; 20. das Dreieck; 21. die Locke, das Haupthaar der Berenice. — Die 15 südlichen Sternbilder: 22. der Walfisch; 23. Orion (Beteigeuze, Riegel); 24. Eridanus (Ächarnar); 25. Hase; 26. Grosse Hund (Sirius); 27. kleine Hund oder Procyon (Procyon); 28, Schiff (Canopus); 29. Wasserschlange (Al- phard); 30. Becher; 31. Rabe; 32. Centaurus; 33. Wolf; 34. Altar; 35- südliche Krone; 36. südliche Fisch (Fomahaud). — Die 12 Stern- bilder des Thierkreises: 37. Widder V; 38- Stier a (Aldebaran, Hyaden und Plejaden oder Siebengestirn); 39, Zwillinge n (Castör und Pollux); 40. Krebs s (Krippe); 41. Löwe ft (Denebola, Regulus); 42. Jungfrau np (Spica); 43. Waage 44. Skorpion m (Antares); 45. Schütze /; 46. Steinbock 2; 47. Wassermann ^, und 48. Fische X. Die 6 ersten der Sternbilder des Thierkreises liegen in der nördlichen, die 6 letzten in der südlichen Hälfte der Himmelshohlkugel, und ihre Zei- chen, die von den Sternbildern selbst aber genau unterschieden wer- den müssen, geben die zwölf gleichen Theile an, in welche die Astronomen die Ekliptik eintheilen, und sind demnach nur eine Bezeichnung des Raumes von 30 zu 30 Graden, in welchem die Sonne, wie wir weiter unten sehen werden, scheinbar verweilt.
Die scheinbare Grösse der Fixsterne (über ihre wahre wissen wir nichts, da auch die Fixsterne erster Grösse in den stärksten Teles- kopen nur als untheilbare Punkte erscheinen) hat schon lange Veranlas- sung gegeben, sie in mehrere Grössenklassen einzutheilen. Die fünf oder sechs, welche man, von der ersten abwärts, noch mit unbewaffnetem Auge gewahrt, sind nur nach ungefähren Annahmen gebildet. Herschel nahm für die der ersten Klasse nur eine lOOmal grössere Lichtstärke an, als für die der sechsten, und bestimmte ziemlich willkürlich für die zweite Klasse eine 25mal, für die dritte eine 12mal, für die vierte eine 6mal, und für die fünfte eine 2mal grössere Lichtstärke. Ausser den sechs mit freiem Auge sichtbaren Sternklassen nimmt man auch noch zehn teles- kopische an. Sterne der ersten Grösse zählt man, nach Argelan- der, 20, der zweiten 65, der dritten 190, der vierten 425, der fünften 1,100, der sechsten 3,200, der siebten 13,000, der achten 40,000, und der neunten Grösse 142,000; mithin sind 5,000--5,800 Sterne dem unbewaff- neten Auge am ganzen Himmel sichtbar. Die reichsten Sternverzeichnisse und Sternallanten enthalten bis jetzt immer nur einen ganz kleinen Theil der Fixsternej Bode's Uranographie 17,240, Laland's Katalog 47,390, Har- ding's Atlas 50,000 Sterne, und Bessel's Zonenbeobachtungen 75,000. Setzt man voraus, dass im Mittel alle Sterne eine Stermveite (5 Billionen Meilen, das 250,000fache der Entfernung der Erde von der Sonne) von einander entfernt und alle nahe von gleicher Grösse wären, so müssten die Sterne der zweiten, dritten, vierten Grösse 2, 3, 4 Sternweiten von uns abstehen; welche Unendlichkeit des Raumes, da die raumdurchdrin- gende Kraft eines 20füssigen Teleskops bis zu Sternen der 840sten bis 960sten Grösse reicht, und die Kraft des 40füssigen Teleskops gar noch Sterne der 2,290sten Grösse aufschliesst! Struve nimmt für das Herschel- sche 20füssige Spiegelteleskop mit 180maliger Vergrösserung, für die Zo- nen, welche zu beiden Seiten des Aequators SO» nördlich und südlich liegen, 5,800,000 für den ganzen Himmel 20,374,000 Sterne an, und in einem noch mächtigeren Instrumente, in dem 40füssigen Spiegelteleskop, hielt Sir W. Herschel in der Milchstrasse allein 18 Millionen für sichtbar. Schon die alten Astronomen vermutheten in der sogenannten Milch- strasse, dieser prachtvollen Lichtzone, welche als ein grösster Kreis, von ungleicher Breite, den Himmel umgibt, Massen zahUoser, dichtge- drängter Sonnen; aber erst unserem Herschel gelang es, sie durch seine starken Instrumente an den meisten Stellen in Sterne aufzulösen. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat dieses ungeheure Sternensystem die Gestalt einer Linse, und erscheint uns nur, wenn wir nach den Breitedurchmes- sern hinsehen, wo die Sonnen in dichteren Reihen hinter einander stehen, als Sterngürtel, während wir nach dem viel kleineren Durchmesser der Dicke die Sterne einzeln und zerstreut zu beiden Seiten der Milchstrasse stehen sehen- Die Pole dieser Linse in letzterer Richtung sind in den Sternenleeren Gegenden beim Haupthaar der Berenice und bei der Bild- hauerwerkstatt. Unser Sonnensystem scheint sich nicht weit vom Mittel- punkt dieser ungeheuren Linse zu befinden, weil wir die Milchstrasse fast als grössten Kreis am Himmel sehen; denn wären wir nur um einen Durchmesser der Milchstrasse von ihr entfernt, so müsste sie uns als eine Scheibe von 60o im Durchmesser erscheinen, und in der Entfer- nung von 100 ihrer Durchmesser nur noch 36' gross; mithin kleiner als der ebenfalls linsenförmige Nebelfleck in der Andromeda. Beinahe recht- winklig steht der Milchstrasse der Sterne eine Milchstrasse von Ne- belflecken entgegen, die unserer Sternschicht nicht angehört, dieselbe, ohne physischen Zusammenhang mit ihr, in grosser Entfernung umgibt, und sich fast in der Gestalt eines grössten Kreises, durch die dichten Nebel der Jungfrau, durch das Haupthaar der Berenice, den grossen Bä- ren, den Gürtel der Andromeda und den nördlichen Fisch zieht. In der Cassiopeia scheint sie die Milchstrasse der Sterne zu durchschneiden, und ihre sternarmen, durch haufenbildende Kraft verödeten Pole da zu ver- binden, wo die Sternschicht räumlich die mindere Dicke hat. Fast in allen Gegenden des unermesslichen Raumes hat man Nebel beobachtet, von denen Herschel nur einige noch in Sterne aufzulösen vermochte, während andere den bis jetzt stärksten Teleskopen widerstanden. Herschel ist geneigt, sie für Sonnensysteme, unserer Milchstrasse ähnlich, zu halten, und setzt die Entfernung der unauflösbaren auf mindestens 10,000 Stern- weiten, woselbst unsere eigene Milchstrasse nur noch eine Raumsekunde einnehmen würde. |
Der Glaube, dass die Fixsterne unveränderlich ihre Stelle am Fir- mamente behaupten, ist durch Jahrhunderte lang fortgesetzte Forschungen und Vergleichungen der neuern Astronomen in sich zerfallen. Nichts in der Natur steht still, Alles folgt dem ewigen, wenn auch noch nicht überall erkannten Gesetze der Bew'egung. Ohne dass dadurch im Allge- meinen das Gleichgewicht der Sternsysteme gestört wird, befindet sich kein fester Punkt am Himmel, und von den hellen Sternen, welche die ältesten der griechischen Astronomen als feststehende Körper feuriger Natur beobachtet haben, hat keiner seinen Platz im Weltraum unverändert behauptet. Kann auch unsere Sonne, in Beziehung auf alle wiederkeh- renden, zu ihr gehörigen, grossen und kleinen, dichten und fast nebel- artigen Weltkörper als ruhend betrachtet werden, um den gemeinschaft- lichen Schwerpunkt des ganzen Systems kreisend, welcher bisweilen in sie selbst fällt, d. h. trotz der veränderlichen Stellung der Planeten bis- weilen in ihrem körperlichen Umfange beharrt; so ist doch von dieser Erscheinung die translatorische Bewegung der Sonne verschieden, die fortschreitende Bewegung des ganzen Sonnensystems im Welträume, die, nach Bessel, vielleicht 1 Million Meilen täglich, auf das Mindeste in re- lativer Geschwindigkeit 834,000 Meilen, also mehr als die doppelte Umlaufsgeschwindigkeit der Erde in ihrer Bahn um die Sonne beträgt.
Unser Sonnensystem. — Die Myriaden von Fixsternen oder Sonnen, die, durch unermessliche Räume von einander geschieden, den Weltraum durchkreisen, bilden eigene Sonnensysteme, deren Bewe- gungen im Räume, und die Gesetze, nach welchen dieselben vor sich gehen, aus Beobachtungen noch nicht nachgewiesen werden konnten, wohl aber annehmen lassen, dass, sowie die Planeten um unsere Sonne krei- sen, auch die von uns als eigene Sonnen erkannten Fixsterne, unter analogen Bedingungen um eine Centraisonne sich bewegen werden, als welche Mädler den Hauptstern der Plejadengruppe Alcyone bezeichnet. — Unter allen Sonnensystemen ist uns nur erst eines, das System unserer Sonne, mit Gewissheit bekannt. Nur einen unbedeutenden Raum im Universum einnehmend, ist unsere Sonne von einem Gefolge von Weltkörpern verschiedener Art umgeben, für welche sie belebender Mittel- punkt und Beherrscherin ihrer Bewegungen wird. Alle uns bis jetzt be- kannt gewordenen Planeten und deren Trabanten stehen zu ihr in mehr oder minder naher Beziehung, empfangen von ihr Licht und Wärme in verschiedenen Graden, je nach ihren Abständen und ihrer eigenen Be- schaffenheit. Alle gravitiren gegen die Sonne in Folge des mächtigen Zu- ges, welchen jene auf sie ausübt, besitzen aber ausserdem eine ihnen eigenthümliche selbstständige Kraft, vermöge welcher sie in jedem Augen- blicke jenem mächtigen Zuge entgegenwirken, eine weitere Annäherung gegen den Centraikörper vermeiden und dadurch ihre Selbstständigkeit erhalten und ihrem Uni^rgange entgehen. Die Sonne, und die Planeten und Monde, welche ihr System bilden, sind offenbar für einander, mit einander und in Uebereinstimmung geschaffen und stellen ein organisches, in sich geschlossenes Ganze vor; während die Kometen, Meteore und Sternschnuppen eigene, zwar durch die Gravitation mit der Sonne in Be- ziehung, aber sonst ausser jenem organischen Verbände stehende Wesen sind.
Unser Sonnensystem umfasst gegenwärtig, ausser der Sonne als Centraikörper in der Mitte, 61 Planeten, 21 Monde oder Neben- planeten und Myriaden von Kometen, deren drei (planetarische) das enge Gebiet der Hauptplaneten nicht verlassen.
Die Sonne, diese wunderbare Quelle von Licht und Leben, diese Gebieterin der organischen Schöpfung der Erde und Ursache ihrer Schön- heit, die von so vielen Völkern als Gottheit angebetet, die von der Natur selbst zur Beherrscherin eines Welten-Cyclus bestimmt wurde, in welchem nur ein Gesetz, die Grösse und die daraus hervorgehende Anziehungs- kraft Geltung hat, erscheint uns am Himmel als eine Scheibe von 32' 2,9" Durchmesser, von so strahlendem Glanz, dass ihn das Auge kaum erträgt, und nur beim Auf- und Niedergang am Rande des Horizonts mit Wonne zu gemessen vermag. Mehr als 20 Millionen Meilen von der Erde ent- fernt, übertrifft sie diese an Masse 355,000, und alle Planeten und Monde zusammengenommen über 700mal. Ihr wahrer Durchmesser beträgt 188,000 (nach Anderen 192,650, nach Lamont nur 96,258) d. Meilen, ihre Ober- fläche 111,000 Millionen (n. A. 118,093 Mill.) Qu.-Meilen, und ihr Volum 3,500 Billionen (n. A. 3,825 Bill.) Kubikmeilen, eine Zahlengrösse, die ohne Vergleichung mit anderen uns bereits bekannten Körpern, uns ohne Versinnllchung unfasslich ist, und keinen deutlichen Begriff von der Grösse der Sonne zu geben vermag. Kugeln, gleich unserer Erde, die einen Durchmesser von circa 1,719 Meilen hat, müssten 1,300,000 um einander gelegt werden, um einen Körper zu bilden, welcher der Sonne an Umfang gleich wäre, und alle Planetenkugeln und Monde in eine Kugel zusam- mengefügt, würden noch nicht den 650sten Theil der Sonnenkugel an Raum einnehmen. Ein Wanderer, welcher, um den Erdball zu umgehen, täglich 10 deutsche Meilen zurücklegt, würde hiezu 540 Tage bedürfen, zu einer Reise um die Sonne aber 59,160 Tage oder mehr als 160 Jahre. Der Sonnendurchmesser ist 112,o6 mal so gross als der Erddurchmesser, die Dichtigkeit der Sonne dagegen viermal geringer, als die der Erde; etwa wie Weihrauch oder Eichenholz; mithin steht sie allen inneren Pla- neten , obwohl sie an Grösse und Masse die gesammte Planetenwelt weit überwiegt, hinsichtlich der Dichtheit ihrer Masse nach. So weit Beobach- tungen die Sonne uns haben kennen gelehrt, besteht dieselbe übrigens aus zwei wesentlich verschiedenen Theilen; einem festen Kern, von dem wir keine nähere Kenntniss erlangen können, und einer leuchtenden Hülle, die aus einzelnen Massen, wie unsere Wolken, zu bestehen scheint und den Kern der Sonne, der etwa 400 Meilen tiefer liegt als das äussere Luftgewölbe, wie die Atmosphäre unsere Erde frei umgibt. Die Schwer- kraft, mithin auch die Geschwindigkeit des Falles der Körper auf der Oberfläche der Sonne in der ersten Sekunde, ist nahe an 29mal grösser als auf der Erde, wo sie nahe an 15 par. Fuss, mithin hier 427 Fuss be- trägt. Ein Körper, welcher auf der Erde 1 Centner wiegt, würde auf der Sonne 29 Centner wiegen, d. h. mit der Kraft von 29 Centner auf seine Unterlage drücken; die Muskelkraft der Organismen der Erde, mithin auch unsere eigene, würde nicht gross genug sein, sich dort aufrecht erhalten zu können, und auf der Sonne würden wir, wie Littrow so anschaulich bemerkt, da ein Mensch von 150 Pfund Gewicht dort 4,350 Pfund zu tra- gen haben würde, von unserer eigenen Masse erdrückt werden. Die Ho- rizontalparalaxe der Sonne (der Winkelunterschied zwischen dem wahren und scheinbaren Ort des Erscheinens derselben) wurde durch vielfältig angestellte Beobachtungen und Berechnungen der Vorübergänge der Venus von 1761 und 1769, von Delalande auf 8,5,8 bestimmt, und daraus der mittlere Abstand der Erde von der Sonne auf 20,657,700 (nach Andern auf 20,665,800 und 20,682,000) geogr. Meilen berechnet. Ein Dampfwagen, der mit der Schnelligkeit von 8 Meilen die Stunde fährt, würde 299 Jahre 240 Tage bedürfen, um diese Entfernung zurückzulegen, und eine Kano- nenkugel, die 600' in einer Sekunde zurücklegt, vorausgesetzt, dass sie mit gleicher Geschwindigkeit Tag und Nacht fortgehen könnte, gelangte erst in 26 Jahren 232 Tagen 5 Stunden und 20 Minuten Ton der Erde zur |
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1. — Der Erdball.
Sonne. Der Abstand der Sonne von ihren Planeten (siehe nebenstehende Tabelle) ist unserem Verslande so unfasslich, dass wir uns solcher sinn- lichen Darstellungen bedienen müssen, um die Vorstellung der Grösse dieser Entfernungen uns näher zu bringen. Behalten wir das Beispiel mit der Kanonenkugel bei, die, auf der Sonne abgeschossen, in jeder Sekunde gleichförmig COO Fuss zurücklegen müsste, so würde dieselbe erst in 9 Jahren zum Merkur, in 18 Jahren zur Venus, in 38 Jahren zum Mars, in 130 Jahren zum Jupiter, in 238 Jahren zum Saturn, in 497 Jahren zum Uranus, in 885 Jahren zum Neptun gelangen, und brauchte zum nächsten Fixstern, dem Sirius, einen Zeitraum von 700,000 Jaliren. Durch das Fernrohr betrachtet, gleicht die Sonne einem ungeheuren, stets bewegten Lichtmeere, in welchem man häufig hellere oder dunklere Steilen von grösserer oder geringerer Ausdehnung, Sonnenfackeln oder Sonnen- flecken, bemerkt, die nicht ohne Einfluss auf die Witterung unserer Erde zu sein scheinen, und dere,n Beobachtung (von Gruithuisen) dar- gethan haben, dass sich die Sonne in 25 Tagen 3 Stunden (nach Lamont in 25 T. 12 St.)'von West gegen Ost um ihre Axe bewegt. Aus der Nei- gung der Bahnen der Sonnenllecken berechnete man die Länge des auf- steigenden Knotens des Sonnenäquators mit der Ekliptik zu 2580, und die Neigung ihrer beiden Ebenen etwas über 8o. Ob das Licht der Sonne selbst, das über 200,000mal stärker als das des Vollmondes, und 800 Mill. mal stärker als das des Sirius ist, und in 8 Minuten 13 Sek. von der Sonne zur Erde gelangt, mithin in einer Sekunde 42,000 Meilen zurück- legt, in Strahlen von der Sonne ausströmt, oder ob es in Schwingungen besteht, welche durch leuchtende Körper hervorgerufen werden, wie Luft- schwingungen durch Töne, ob es an sich heiss ist, oder nur die Wärme in der Materie erregt, welche sie in eigenthümliche Schwingungen ver- setzt, und somit Reibung der Atome bewirkt, wissen wir nicht mit Sicher- heit; so viel aber, dass das ungebrochen weiss erscheinende Sonnenlicht aus verschiedenfarbigen Strahlen zusammengesetzt ist, die in die sieben Farben des Regenbogens zerlegt werden können, und dass wir dieser Eigenschaft allein die Farben verdanken, in welchen alle Körper strahlen.
Die 61 bis jetzt bekannten Hauptplaneten unseres Sonnensy- stems, deren jeder eine Welt für sich bildet, zerfallen nach ihrer grösseren oder geringeren Entfernung von der Sonne in drei Hauptgruppen: in un- tere, innere, sonnennäh er e oder dichte Plan et en, in As teroiden oder intermediäre, und in obere, äussere, sonnenfernere, wenig dichte Planeten. Manche von ilinen haben Monde um sich, und erscheinen sonach wieder als Mittelpunkte kleiner Systeme. Die sonnennäheren, dichten Planeten: Merkur, Venus, Erde und Mars, nehmen das erste Vierundzwanzigstel des Durchmessers des Pla- netensystems ein, bewegen sich sämmtlich in etwa 24 Erdenstunden um ihre Aïe, sind nur wenig abgeplattet, erreichen höchstens Vs55)»oo der Sonnenmasse, übertreffen aber die Sonne an Dichtigkeit bis mehr als 14mal; sie haben eine Geschwindigkeit ihrer Bahnbewegung von 3,n bis bis 6,7 Meilen in der Sekunde, und bedürfen zu einem ganzen Umlaufe höchstens 687V4 Erdentage. Der metallische Charakter ist in ihnen vorherrschend (auf den sonnennächsten dürften die schwersten, dichtesten Metalle vorwalten), und vorzugsweise sind sie als magnetische Planeten zu betrachten. — Die Asteroiden «der intermediären Planeten (siehe Tabelle) sind sämmtlich Entdeckungen unseres Jahrhunderts , und kometenartig durch die grossen Excentrizitäten, Neigungen ihrer langge- streckten elliptischen Bahnen, die nur wenig über das zweite Vierund- zwanzigstel des Durchmessers des Planetensystems hinaus reichen, und durch die gewaltigen, ihnen eigenthümlichen Atmosphären. Schon die älteren Astronomen vermutheten in dem grossen Zwischenräume, welcher die Bahnen des Mars und Jupiter von einander trennt, einen bisher noch unbekannten Planeten; erst mit dem Anfange des gegenwärtigen Jahrhun- derts bestätigte sich endlich die so lange schon gehegte wissenschaftliche Vermuthung, und nicht nur einer, sondern bis zum Beginn des zweiten Viertels des Jahres 1858 wurden nach einander 53 neue Planeten aufge- funden. Alle Asteroiden sind (bis auf Juno, Ceres und Pallas) von zwergartiger Grösse; ihre Bahnen sind merkwürdig verschlungen und zum Theil ungemein stark gegen die Ebene des Sonnenäquators geneigt. Von der Oberfläche und Beschaffenheit derselben, die nach Oiber's Hypothese nur Trümmer eines grossen Weltkörpers sein sollen, ist bis jetzt noch nichts ermittelt worden; auffallend aber ist es, dass sie ganz denselben Glanz wie die Fixsterne haben und weit mehr Licht geben, aïs sie ver- möge ihrer Grösse geben sollten. — Die Sonnenfernen, weniger dichten Planei.en: Jupiter, S atu rn, Uranus und Ne ptun, nehmen mit ihren Bahnen den Rest vom Durchmesser des Planetensystems ein, und sind durch sehi" bedeutende Grösse (welche die der Erde von 76 bis l,333mal übertrifft), durch geringere Dichtigkeit ('A-Vs von jener der Erde), sehr dichte Atmosphäre, welche streifenartige Anordnung und ge- waltige Veränderungen zeigen, charakterisirt; langsame Bahn- und sehr schnelle Rotationsbewegung, also kurze Rotationszeit (Vio—Vio jener der Erde), und sehr starke Abplattung an den Polen ist allen eigen; auch zeigen sie auffallende Lichtstärke und zahlreiche Monde (2-8), wodurch sie selbst als Mittelpunkte kleinerer Systeme erscheinen, und der Saturn ausser diesen Monden noch einen doppelten (nach Bond und Dawes einen dreifachen) Ring. Im Gegensatze von den sonnennäheren Planeten dürften auf ihnen die leichten Metalle der Erden und Alkalien vorwalten, und ihren überwiegenden Atmosphären nach darf man sie als elektrische Planeten betrachten.
Hie Erde als Planet. - Die Erde, der dritte Planet von der Sonne an gezälüt, der für uns wichtigste Weltkörper, mit dessen näherer Kenntniss wir es im Folgenden allein zu thun haben, ist ein an den Po- len nur wenig abgeplattetes Sphäroid, dessen Aequatorialdurchmesser 1,718,8 dessen Polardurchmesser 1,713,2, und dessen Umfang am Aequator 5,400 deutsche Meilen beträgt. Die Abplattung desselben, durch Grad- messungen und Beobachtungen gefunden, wird zu V289 bis Vsos angegeben, wonach die Polaraxe um 5—6 Meilen kleiner ist, als der Aequatorial- durchmesser, dessen Hälfte 3,271,952, die halbe Polaraxe dagegen 3,260,634 Toisen (ä 6 Fuss) lang isi^ Die Länge eines Meridians beträgt 5,390,668, die eines Quadranten 1,347,66? Meilen, und der Inhalt des Erdsphäroids selbst 2,650,686,000 Kubikmeilen. Die Oberfläche der Erde umfasst 9,260,500 Quadratmeilen, von welchen die heisse Zone (zu beiden Seiten des Aequators bis 23« 28' gerechnet) 3,678,246, jede der beiden ge- mässigten 2,403,988, und jede kalte Zone 387,139 Ou.-M. einnimmt. Die Dichtigkeit der Erde, ihr speciflsc^^es Gewicht, wird = 4,72 angesetzt, |
Uetaersiclit der bis jetizt bekannten Planeten, |
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MitHere Ent- |
Sldcrisehe |
Um- |
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Nr. |
Kamen. |
fern. von der Sonne in geo- |
laufs ren. |
zeit in Jah- Tiigen und |
Zeit der Ent- 1 deckung. |
Entdecker. |
Nr. |
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gr. Meilen. |
Stunden. |
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J. |
T. |
St. |
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Innere Pla- neten: |
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1 |
Merkur............ |
8,006,000 |
— |
87 |
23'A |
— |
_ |
1 |
2 |
Venus ............. |
14,960,000 |
— |
224 |
16% |
— |
__ |
2 |
3 |
Er(le(l Satellit,der |
20,682,000 |
iod. |
365 |
|
.— |
— |
3 |
— |
Mond)...... |
(v.d.E.51,800) |
— |
27 |
|
— |
— |
- |
4 |
Mars............... |
31,513,000 |
1 |
321 |
17/, |
— |
— |
4 |
|
Asteroiden: |
|
|
|
|
|
|
5 |
1. Ceres ........ |
57,272,000 |
4 |
222 |
3 |
1. Januar 1801-.• |
Piazzi .......... |
5 |
« |
2. Pallas........ |
57,373,000 |
4 |
226 |
13 |
28. Marz 1802 ... |
0Ibers .......... |
6 |
7 |
3. Juno......... |
55,197,000 |
4 |
131 |
12 |
1, September 1804 |
Harding ........ |
7 |
8 |
4. Vesta ........ |
48,838,000 |
3 |
229 |
15 |
29. März 1807 ■•, |
Olbeis .......... |
8 |
9 |
5. Astraea ...... |
53,307,000 |
4 |
50 |
8 |
8. December 1845 |
Hencke ......... |
9 |
10 |
6 Hebe.......... |
50,158,000 |
3 |
283 |
17 |
1. Juli 1847 ..... |
Hencke ......... |
10 |
11 |
7. Iris ........... |
49,363,000 |
3 |
251 |
1 |
13. August 1847-.- |
Uind ........... |
11 |
12 |
8. Flora ........ |
45,537,000 |
S |
97 |
12 |
18. Oktober 1847 |
Hind ........... |
12 |
13 |
9. Metis ........ |
49,336,000 |
3 |
249 |
12 |
25. April 1848 ■•• |
Graham ........ |
13 |
11 |
iO- Hygiea........ |
65,178,000 |
5 |
217 |
3 |
12. April 1849 ■•• |
de Casparis..... |
14 |
15 |
11. Parlhenope ••• |
50,709,000 |
3 |
306 |
12 |
11. Mai 1850 ..... |
de Gasparis..... |
15 |
16 |
12. Victoria ...... |
48,288,000 |
3 |
207 |
6 |
13. Septemb. 1850 |
Uind ........... |
16 |
17 |
13. Egeria........ |
53,295,000 |
4 |
49 |
21 |
2. November 1850 |
de Gasparis..... |
17 |
18 |
14. Irene ........ |
53,449,000 |
4 |
56 |
10 |
19. Mai 1851..... |
Hind ........... |
18 |
19 |
15. Eunomia ..... |
54,678,000 |
4 |
109 |
1 |
29. Juli 1851..... |
de Gasparis..... |
19 |
20 |
16. Fsyclie ...... |
60,452,000 |
4 |
364 |
5 |
17. März 1852 ••■ |
de Gasparis..... |
20 |
21 |
17. Thetis........ |
51,277,000 |
3 |
330 |
9 |
17. April 1852 ■•• |
Luther.......... |
21 |
22 |
18. Melpomene |
47,477,000 |
3 |
174 |
14 |
24. Juni 1852..... |
llind ........... |
22 |
23 |
19. Torturia ...... |
50,528,000 |
3 |
298 |
23 |
22. August 1852 — |
Ilind ........... |
23 |
21 |
20. Massaua ..... |
49,825,000 |
3 |
270 |
2 |
20. Septemb. 1852 |
Chacornac ...... |
24 |
25 |
21. Lutetia ...... |
50,306,000 |
S |
292 |
7 |
15. Noveml). 1852 |
Goliischmiilt ■•• |
25 |
26 |
22. Calliope ..... |
60,173,000 |
4 |
351 |
18 |
16. Noveiiib. 1852 |
Hind ........... |
26 |
27 |
23. Thalia........ |
54,309,000 |
4 |
93 |
5 |
15. December 1852 |
Uind ........... |
27 |
28 |
24. Themis •••••■ |
64,961,000 |
5 |
206 |
22 |
5, April 1853 ..... |
de Gasparis..... |
28 |
29 |
25. Phoacea ...... |
49,651,000 |
3 |
263 |
21 |
C. April 1853..... |
Cliacornac...... |
29 |
30 |
26. Proserpina •.• |
54,905,000 |
4 |
118 |
21 |
5. Mai 1853 ..... |
Luther.......... |
30 |
31 |
27. Euterpe ...... |
48,529,000 |
3 |
217 |
2 |
8. November 1853 |
Uind ........... |
31 |
32 |
28. Bellona ...... |
57,395,000 |
4 |
227 |
13 |
2. Marz 18S4..... |
Marth .......... |
32 |
33 |
29. Amphitrite -•■ |
53,024,000 |
4 |
38 |
9 |
2. Marz 1854..... |
Luther.......... |
33 |
34 |
30. Urania........ |
48,926,000 |
3 |
233 |
5 |
22. Juli 1854..... |
llind ........... |
34 |
35
36 |
31. Euphroayne-" |
65,276,000 |
ä |
221 |
19 |
22. August 1854... |
Hind ........... |
35 |
32. Pomona ...... |
53,422,000 |
4 |
55 |
7 |
26. Oktober 1854 |
Goldschmidt ■•• |
36 |
37 |
33. Polyhymnia-" |
59,265,000 |
4 |
310 |
18 |
27. Oktober 1854 |
Chacornac ...... |
37 |
38 |
34. CIrce.......... |
55,171,000 |
4 |
130 |
8 |
8, April 1855..... |
Chacornac...... |
38 |
39 |
35. Leukothea •■• |
59,903,000 |
4 |
339 |
10 |
19. April 1855..... |
Luther.......... |
39 |
40 |
36. Atalante ..... |
57,309,000 |
4 |
223 |
18 |
5. Oktober 1855-.. |
Goldschmidt |
40 |
41 |
37. Fides.......... |
54,640,800 |
4 |
107 |
11 |
5. Oktolier 1855." |
Luther.......... |
41 |
42 |
38. leda.......... |
56,688,000 |
4 |
195 |
17 |
12. Januar 1856.,. |
Clvicornac...... |
42 |
43 |
39. Lätitia........ |
57,185,400 |
4 |
205 |
19 |
8. Februar 1856.•■ |
Chacornac ...... |
43 |
44 |
40. Harmonia..... |
46,889,100 |
3 |
149 |
9 |
31. März 1850 .•• |
CoUlscbmiiit ••• |
44 |
45 |
4l. Daphne ...... |
43,203,100 |
3 |
244 |
13 |
32. Mai 1856 ..... |
Goldächmidt — |
45 |
46 |
42 Isis ........... |
49,896,100 |
3 |
272 |
22 |
23. Mai 1856,..... |
l'ogson.......... |
46 |
47 |
43. Ariadne ...... |
45,481,400 |
3 |
95 |
8 |
15. April 1857 ... |
Pogson .......... |
47 |
48 |
44. Nysa.......... |
55,363,800 |
4 |
138 |
16 |
27. Mai 1857 ..... |
Goldschmidt •■• |
48 |
49 |
45. Eugenia...... |
55,777,000 |
4 |
156 |
6 |
27. Juni 1857..... |
Goldsdimidt ••• |
49 |
50 |
46. ............... |
50,814,300 |
3 |
310 |
2t |
16. August 1857-.- |
Pogson .......... |
50 |
51 |
47. ............... |
59,760,400 |
4 |
332 |
23 |
15. Septemb. 1857 |
Luther.......... |
51 |
52 |
48. ............... |
68,189,000 |
5 |
360 |
8 |
19. Septemb. 1857 |
Goldschiuidt ••• |
52 |
53 |
49. Pale«.......... |
57,136,400 |
4 |
216 |
3 |
19. Septemb. 1857 |
Goldschinidt ■•• |
53 |
54 |
50. Virginia...... |
55,281,700 |
4 |
135 |
3 |
4. Oktober 1857-.. |
Ferguson........ |
54 |
55 |
51. Nemausa ..... |
|
|
|
|
22. Januar 185S.-- |
Laureut ........ |
55 |
5S |
52. ............... |
|
|
|
|
4. Februar ISöS--- |
Goldschmidt ••• |
56 |
57 |
53. ...............
Aenssere Planeten: |
|
|
|
|
4. April 1858..... |
Luther.......... |
57 |
58 |
Jnpiter (4 Monde) |
107,606,000 |
11 |
314 |
20 |
— |
— |
58 |
59 |
Saturn (8 Monde |
|
|
|
231/ |
|
|
|
|
und Rlnff) ••• |
197,286,000 |
29 |
166 |
— |
— |
59 |
60 |
Uranus (;6 Monde) |
396,711,000 |
84 |
|
|
13. März 1781 ••• |
Hersciiel-, ..... |
60 |
61 |
Neptun (2 Monde) |
621,234,000 |
164 |
225 |
17 |
23. Septemb. 1796 |
Leverr, u. Galle |
61 |
|
das Wasser = 1 angenommen, und die Masse der Erde gibt man in run- der Zahl = 1/555,000 (genauer — Vssiisse) der Sonnenmasse an. Die Son- nenparallaxe für die mittlere Entfernung der Sonne von der Erde, für einen Beobachter unter dem Aequator, wurde aus den Beobachtungen der beiden Venusdurchgänge von 1761 und 1769 zu 8",573 bestimmt, aus wel- cher eine mittlere Entfernung von 20,657,700 (nach Andern 20,682,000) Meilen folgt, während die wahre Entfernung der Erde von der Sonne von 20,577,649 bis 20,857,943 Meilen wechselt.
Die Erde hat, wie alle übrigen Weltkörper unseres Sonnensystems, eine doppelte Bewegung; einmal um ihre eigene Axe, von West nach Ost, durch welche Bewegung die Tageszeiten bedingt werden, dann eine zweite um die Sonne, durch welch' letztere die Jahres- zeiten entstehen, und die verschiedene Dauer der Tage und Nächte be- dingt wird. Während der Bewegung der Erde um ihre Axe sind nur die beiden Pole in Ruhe; alle übrigen Punkte der Erdoberfläche legen in einer Stunde 15 Grad, in 4 Minuten 1 Grad zurück. Die Rotationszeit der Erde, oder ein Sterntag derselben, währt immer 23 Stunden 56 Minuten 4,091 Sekunden mittlere Zeit; der Sonnentag, welcher vom Augenblicke an beginnt, wo die Sonne durch den Meridian geht, wird zwar auch in 24 Stunden getheilt, ist aber, wegen der ungleichförmigen Bewegung der Erde in ihren verschiedenen Entfernungen von der Sonne, ungleich lang, und währt im Maximum, zu Ende December, 24 Stunden 0 M, 30 S,; im Minimum, Mitte September, 23 St. 59 M, 39 S- mittlere Zeit. Ein Punkt des Aequators bewegt sich bei der Axendrehung in einer Stunde 225,6i deutsche Meilen. Die Rotation der Erde erzeugt eine Centrifugalkraft, welche unter dem Aequator am grössten, und dort V289 der Schwerkraft ist. Wäre die Axendrehung siebenzehnmal schneller, als sie wirklich ist, so wären Schwungkraft und Schwerkraft unter dem Aequator einander gleich, und die Körper würden daselbst gar kein Gewicht haben, während jetzt ein Körper, dessen Gewicht an den Polen = I,oo5n6 ist, am Aequa- tor = 1 wiegt. — Die Fallkraft der Körper ist verschieden: ein Körper fällt im luftleeren Raum unter dem Aequator in der ersten Sekunde 15,054, an den Polen 15,132 par. Fuss; das einfache Sekundenpendel muss unter dem Aequator 3,0504, an den Polen 3,o664 pariser Fuss lang sein; eine unter dem Aequator regulirte Sekundenpendeluhr wird daher an den Polen täg- lich um 3 Min, 47 Sek. zu früh gehen.
Die Erdbahn, uneigentUch Ekliptik oder Sonnenbahn ge- nannt, der Weg, den die Sonne jährlich am Himmel zu beschreiben |
-ocr page 10-
1. — Der Erdball.
scheint, den in der Wirklichkeit aber die Erde beschreibt, ist elliptisch; die Polaraxe der Erde steht nicht senkrecht auf ihr, und die Ebene der- selben ist gegen die Ebene des Aequators in einem veränderlichen Winkel geneigt, welcher die Schiefe der Ekliptik genannt wird, zwischen den Extremen von 210 und 28o schwankt, gegenwärtig nahe 23o 27' be- trägt, sich in jedem Jahre um 0",«58 vermindert, fortwährend seit dem Jahre 2000 v. Chr. bis zum Jahre 6600 n. Chr. sich ihrem Minimum nä- hert, und von da an wieder zunehmen wird, bis sie im Jahre 19,300 wie- derum ihr Maximum erreicht. — Durch diese Neigung der Erdaxe, welche dabei in ihrer Richtung stets gleich bleibt, entstehen, durch den Lauf der Erde um die Sonne, die Jahreszeiten; durch sie ist eine Zeit hindurch die südliche Halbkugel der Sonne melir zugekehrt, die nörd- liche von ihr abgewendet, und erstere hat Sommer, letztere Winter, wäh- rend zu einer andern Zeit das umgekehrte Verhältniss eiiitrilt. Im Ueber- gange von einer Zeit zur andern passirt die Sonne scheinbar den Aequator, und Tag und Nacht sind gleich lang. Die Punkte des Aequators, in wel- chen die Erdbahn denselben sclineidet, werden Aequinoktialpunkte oder die Punkte der Tag- und Nachtgleiche genannt. Das Früh- lings-Aequinoktium fällt auf den 21. März, das Herbst-Aequi- noktium auf den 23. September. Die Punkte der Ekliptik, in welche sich die Erde während ihrer Sonnennähe (Perihelium) oder Sonnenferne (Aphelium) befinden, wo die Sonne am weitesten vom Aequator entfernt, und sich zu wenden scheint, was im Mittel um den 21. Juni und 21. De- cember stattfindet, heissen Solstitial-, Sonnenstillstands- oder Wendepunkte. Im Sommersolstitium ist der Tag am längsten, die Nacht am kürzesten; im Wintersolstitium tritt das umgekehrte Verhältniss ein. Die Zeiten zwischen den Aequinoktien und Solstitien sind ungleich. Zwischen dem Frühlingsäquinoktium und Sommersolstitium verstreichen im Mittel 92 Tage 22 Stunden; von hier bis zum Herbstäquinoktium 93 Tage 14 Stunden; von diesem bis zum Wintersolstitium 89 Tage 17 Stunden, und von diesem bis zum Frühlingsäquinoktium 89 Tage 1 Stunde. Das siderische Jahr der Erde beträgt volle 365 Tage, 6 Stunden, 9 Minuten 10,7496 Sekunden; das tropische oder Sonnenjahr, welches sich auf den Frühlingspunkt der Erdbahn bezieht, der wegen der Aequinoktien (dem Vorrücken der Nachtgleichen) von Ost nach West, eine kleine Ver- änderung erleidet, ist etwa 20 Min. 20 Sek. kürzer und zugleich unser bürgerliches oder Kalenderjahr von 365 T. 5 St. 48 M. 47,809i Sek. — Die Excentrizität der Erdbahn (die Entfernung des Schwerpunkts der Ellipse von einem ihrer beiden Brennpunkte, bei welcher gewöhnlich die halbe grosse Axe der Ellipse als Einheit angenommen wird) beträgt 0,oi68 der halben grossen Axe oder 351,186 Meilen (die halbe grosse Axe der Erd- bahn zu 20,657,700 Meilen gerechnet); sie nimmt mit jedem Jahrhunderte um 0,000042 Theile der halben grossen Axe ab, aber nur bis zu einer be- stimmten Grenze 0,0039, welche sie erst in 24,000 Jahren erreichen, und dann wieder viele Jahrtausende zunehmen wird. Diese Abnahme beträgt in einem Jahre fast 9 deutsche Meilen, in einem Tage 540 Fuss, und hat einen merkwürdigen Einfluss auf die Bewegung des Mondes, die eine ste- tige Annäherung zur Erde zu sein scheint.
Bild der Krde. — Um sich auf der Oberfläche der Erdkugel besser orientiren zu können, Anhaltspunkte zur Betrachtung derselben zu gewinnen , hat man auf sie alle jene Punkte und Kreise übertragen, mit welcher die Wissenschaft die Zurechtfindung in der hohlen Himmelskugel zu erleichtern suchte, in deren Mittelpunkte unsere Erde zu ruhen scheint. — Die wichtigsten derselben sind: die beiden P 01 e der Erdaxe, der Aequator, die Parallelkreise und die Meridiane, welche, um uns ein möglichst richtiges Bild der Erde zu geben, auch auf unsern künst- lichen Hilfsmitteln der Erdkunde, den Globen (künstlichen Erdkugeln) und Karten, angegeben werden müssen. — Von den Polen, den bei- den Endpunkten der Erdaxe, wird der obere der Nordpol, der untere der Südpol genannt. Gerade in der Mitte zwischen beiden Polen be- schreibt eine Querlinie, der Aequator oder Gleicher, welcher in 360 von Westen naieh Osten fortzählende Grade getheilt ist (deren jeder wie- derum in 60 Minuten, die Minute in 60 Sek. geschieden wird), einen grössten Kreis um die Erde, und scheidet diese in eine nördliche und sudliche Hemisphäre. Nördlich und südlich von ihm, nach den Polen zu an Umfang aber abnehmend, ziehen sich 89, gleich weit von einander entfernte kleinere Parallel- oder Tageskreise. Die beiden Wende- kreise oder Tropici, ebenfalls ParalleJkreise, von denen der nördliche, der Wendekreis des Krebses, 231/2 (genauer 23« 28') nördlich, der südliche, oder Wendekreis des Steinbocks, eben so viel Grad süd- lich vom Aequator entfernt ist, bezeichnen diejenigen Punkte der Erdober- fläche, über welchen die Sonne bei den sogenannten Solstitien senkrecht steht und von wo aus sie sich scheinbar zurück wendet. Sie schliessen die heisse oder Tropenzone ein und begrenzen einen Erdgürtel von circa 47 Breitegraden. Die beiden Polarkreise, der nördliche oder arktische 23>/2° (23" 28') südlich vom Nordpol, der südliche oder antarktische 2372® (23« 28') nördlich vom Südpol, begrenzen die kalten Zonen, die Regionen um den Nordpol und Südpol, in welchen der längste Tag und die längste Nacht von 24 Stunden bis zu 6 Monaten dauert. — Zwischen ihnen und den Wendekreisen (mithin zwischen 230 28'—660 32') liegen die beiden gemässigten Zonen, die nach den Halbkugeln, in denen sie sich befinden, als nördliche oder südliche gemässigte Zone bezeichnet werden. Zieht man von irgend einem Punkte der Erdkugel einen grössten Kreis, welcher den Aequator und die Parallelkreise senkrecht durchschneidet, durch beide Pole, so erhält man einen Mittagskreis oder .Meridian, welcher die Erde in eine östliche und westliche Halbkugel theilt, und mit einer ähnlichen erdachten Linie der Himmelshohlkupl korrespondirt, die man darum Meridian nennt, weil die Sonne in ihrer scheinbaren Bahn in denselben tritt, w enn sie für den bestimmten Ort gerade in der Mitte ihres täglichen Laufes ist, und dabei zugleich am höchsten über dem Horizonte steht. Man unterscheidet ganze und halbe Meridiane, und versteht unter jenen stets den ganzen Umfang der Erde, unter diesen aber den halben. Solche von Pol zu Pol ziehende ideale Linien durchschneiden den Aequator von Grad zu Grad. Jeder Meridian, als grösster Kreis, hat 360, jeder Halbmeridian also•180", die vom Aequator an, nach beiden Polen zu, Nord und Süd gezählt, und von 0" bis 90® gerechnet W'erden. Mit diesen Gradbezeichnungen, die auch mit den Parallelkreisen übereinstimmen, bestimmt man zugleich den Ab- stand eines Ortes vom Aequator nach den Polen hin, und nennt ihn auf der Erde die geographische Breite (Latitudo); rechnet man aber den Abstand eines Ortes von den Polen, so nennt man diesen die Pol- höhe, welche demnach nur die Ergänzung der Breite ist. Je nachdem ein Ort auf der nördlichen oder südlichen Halbkugel liegt, unterscheidet man nördliche und südliche Breite, und bestimmt die geographische Länge (Longitudo) dadurch, dass man auf dem Aequator, von einem be- stimmten Meridian, der = 0" ist, die Grade von Westen nach Osten (wie auf den Karten des vorliegenden Atlas) bis 360» um die ganze Erde herum, oder östlich und w^estlich bis 180« zählt, und dann darnach die östliche oder westliche Länge eines Ortes bezeichnet. Die deutschen Geo- graphen nehmen gewöhnlich den Meridian, welcher die Punta de la Dehesa der Insel Ferro, im Canarischen Archipelagus, durchschneidet, als den ersten, die Engländer den ihrer Hauptsternwarte zu G r e e n w i c h (17039'36" 0. V. F.), die Franzosen den von Paris (20» 0. v. F.), die Spanier den von Cadix (alte Sternwarte 11»22'10", neue in San Fernando lio27'33" 0. v. F.), die Portugiesen den von Lissabon (803I' 0. v. F.), die Nord-Amerikaner den von W ashing ton (58057'20" W., od. 30102'40" 0. V. F.), als ersten Meridian an, wesshalb auch bei allen Längen- bestimmungen die Ortsanzeige des ersten Meridians mit angegeben werden muss. — |
Als Hilfsmittel zum Studium der Erdkunde, hauptsächlich aber zur Versinnlichung dessen, was die mathematische Geographie lehrt, bedient man sich der künstlichen Erdkugeln (Globen), die uns indessen immer nur eine Seite des Erdballs zeigen; da es aber beim Unterricht oft von der grössten Wichtigkeit ist, die ganze Erde anf einmal übersehen zu können, entwirft man ein Bild derselben, indem man die Erde entweder in der Gestalt von zwei flachen Halbkugeln (Planigloben) darstellt (stereo- grapMsche Projektion), wie auf Taf. 1, oder ihre ganze Oberfläche als ein längliches Viereck zeichnet (Mercators Projektion), wie auf Taf. 2. — Der orthographischen Projektiou, die ein richtiges, perspektivisches, folglich rein sinnliches Bild der Erde bietet, bedient man sich beim Ent- werfen von Planigloben nur selten, da bei derselben nur die Mitte der Zeichnung deutlich erscheint, nach den Rändern zu aber Alles zusammen- geschoben und undeutlich wird. Die stereographische Projektion, hei welcher die Parallelen von den Meridianen rechtwinklicht durchschnitten werden, gewährt zwar auch kein ganz klares Bild der Erdkugelgestalt und gegenseitigen Ländergrösse, dient aber sehr gut als Totalübersicht sämmt- licher Land- und Wassertheile. — Mercator (t 1594) war der Erste, welcher Karten mit wachsenden Breitegraden entwarf, und die Oberfläche der Erde als ein längliches Viereck darstellte j obgleich die von ihm auf- gestellte Projektion nichts weniger als naturgetreu ist, wird sie doch beim Entwerfen von Erdkarten häufig angewendet, da sie uns die Erde als zu- sammenhängendes Ganzes zeigt, und bei Seekarten ist sie allgemein adop- tirt. — Tafel 1 zeigt uns den Erdball von verschiedenen Gesichtspunkten aus halbirt: Die Mitte stellt die östliche und westliche Hemisphär;e in gewöhnlicher oder stereographischer Projektion vor. Die östliche Halbkugel umfasst die sogenannte alte Welt: Europa, Asien und Afrika, so wie einen grossen Theil von Australien, die w^e st Ii che die neue Welt: Nord- und Süd-Amerika und die kleineren australischen Inselgruppen (Poly- nesien). — Der Meridi an b ogen, der beide Halbkugeln umzieht, und die Erde so zweckmässig halbirt, dass kein bedeutendes Land durchschnitten wird, geht durch die Insel Ferro, und wurde schon von den Griechen und Kömern, welche nur die alte Welt unvollkommen kannten, und die Erde für eine Scheibe hielten, um dieselbe gezogen. Beide Hemisphären sind, wie alle Karten, aus der Vogelperspektive gezeichnet. Der Stand- punkt, auf welcher der Zeichner bei Aufnahme der östlichen Halbkugel sich im Geiste versetzte, befindet sich 25 Meilen über der Erde, und zwar im Indischen Ozean über einer der Malediven. Die westliche Halbkugel ist von einem Punkte über dem Grossen Ozean aufgenommen, der gegen 20" westlich von den Gallopagos-Inseln liegt. Oben links ist die nörd- liche Halbkugel, vom Nordpol bis zum Wendekreise des Krebses; rechts die südliche Halbkugel, vom Südpol bis zum Wendekreise des Steinbocks, in stereographischer Polarprojektion. In der Mitte oben ist die Erde ge- theilt in eine Halbkugel der grössten Wassermasse und in eine der grössten Landmasse, und die untere Figur zeigt den Planiglob der Antipoden oder Gegenfüss 1 er, oder die grössten Entfernungen auf der Erde (2,700 Meilen); die östliche Halbkugel (punktirt) ist der west- lichen oder amerikanischen verkehrt (als Spiegelbild) untergelegt. — Ausserdem ist unten links die Höhe der bedeutendsten Kulminationspunkte der Erde, rechts die Höhe der Schneegränze in verschiedenen Breiten des Erdballs, angegeben. —- |
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Der ÊrÖOaff.
Erdkarte in Mercators Projection.
Hand-Atlas. Taf. 2.
Äftie Erde in physikalischer Beaiehung. — Die Oberfläche des Erdkörpers, mit welcher allein die Geographie es zu thun hat, wäh- rend die Erforschung des Erd-Innern Sache der Geognosie ist, besteht aus einem tropfbarflüssigen und einem festen, starren Theiie, fiie beide von einem elastisch-flüssigen, dem Luftkreise (der Lufthülle, Atmosphäre) umgeben und durchdrungen werden. Diese drei Elemente, die als die Organe des Erdganzen angesehen werden können, stehen in ununterbrochener Wechselwirkung zu einander, und enthalten in sich die nothwendigen Lebensbedingungen aller auf dem Erdijall befind- lichen organischen Wesen. Der tropfbar-llüssige Theil des Erdganzen, das Wasser, umgibt den grössten Theil des Erdballs ("/loo), der starre feste Theil, die Erde oder Landmasse, nimmt nur den kleinsten Theil (27/.„,,) desselben ein. Nehmen wir, wie eine Berechnung des Erdsphäroids ergiüt, die Überfläche zu 9,260,.=500 (n- A. zu 9,280,OÜÜ) Qu.-M. an, so kommen 6,760,165 (n. A. 6,856,000) (Ju.-M. auf den Spiegel der grossen zusammenhängenden, das Land umsehliessenden Wassermasse, auf das Land selbst aber nur 2,500,335 (n. A. 2,424,000) Qu.-.M. -
Das Weltmeer, die grosse Wassermasse, welche die festen Theiie der Erde umschliesst, die tiefsten Räume der Erdoberfläche erfüllt und die Mehrzahl der vom Lande abfliessenden Gewässer aufnimmt, wird, obschon es ein zusammenhängendes Ganzes bildet, in 5 Hauptmeere oder Ozeane geschieden, von denen 2 und 2 einander entsprechen, das fünfte aber vereinzelt steht. Die entsprechenden sind: das nördliche und süd- liche Eismeer, die Meere der beiden kalten Zonen; das Atlantische Meer und der Grosse Ozean, welche die beiden gemässigten, so wie die heisse Zone durchfluthen, und das fünfte: der Indische Ozean, welcher beide letzte Meere mit einander verbindet. Ihre Ausdehnungen sind ungeheuer, und der Flächenraum, welchen das kleinste dieser Was- serbecken unifasst, übertrilft den Flächeninhalt Europa's um fast.20 Pro- zent. In runden Zahlen umfassen:
..... 200,000 d. Qii.-M.
3.50,000 „ ,, -••• 1,020,000 „ „ -■•■ 3,260,000 „ „ •■■• 1,360,000 „ ,,
Das nöriUiclie Eismeer oder der arktisclie Ozean — Das sürllktie Eismeer oder der antarklisolie Ozean ■
Der Atlantisch.! Ozean ................................
Der grosse Ozean, auch Südsee oder Stilles Meer --■ Der Indische Ozean .....................................
Sämmtliche Hauptwasserhecken des Erdballs .......... 6,780,000 d. Qu.-M.
Jedes dieser Meere hat wiederum kleinere oder grössere Glieder, die mit verschiedenen Namen bezeichnet werden. Binnenmeere oder Seen nennt mau sie, wenn sie als kleiner Theil eines Ozeans im Zusammen- hange mit seinem Ganzen stehen, wie das Mittelländische Meer, das Schwarze Meer, die Ostsee, die Nordsee etc. Grosse Einbiegungen des Meeres in das Land heissen Meerbusen oder Golfe, wie der Benga- lische Meerbusen, der Golf von Mexiko etc.; etwas kleinere werden Bayen genannt, wie die Bay von Biscaya, die Chesapeake-Bay, Delaware-Bay etc.; doch werden auch einige grosse Meerbusen so bezeichnet, wie die Hud- s«ns-Bay und Baffins-Bay; noch kleinere Einbiegungen des Meeres nennt man Buchten, Fjorten und Wyk. Bietet ;eine'flach einschneidende Bucht guten Ankergrund und erträglichen Schutz vor dem Winde, so heisst sie Rhede; geht die Bucht tiefer in's Land hinein, so dass sie fast ganz von Land umschlossen, ruhiges Wasser und Sicherheit vor allen Winden bietet, so nennt man sie Hafen (Harbour), mit welchem Namen man auch die in den Mündungen schiffbarer Ströme durch Was- serbauten geschaffenen Anker- und Landeplätze bezeichnet. Meeresarme, die auf zwei entgegengesetzten Seiten vom Lande eingeschlossen sind, aber zwei grössere Meerestheile so mit einander verbinden, dass Schifle eine Durchfahrt darin haben können, nennt man Meerengen, Stras- sen, Sunde und Kanäle, wie die Strasse von Gibraltar, die Sunda- Strasse, der Sund bei Helsingör, der Kanal, zwischen England und 1 rank- reich etc. Wassermassen, welche ganz vom Lande eingeschlossen oder nur durch einen Fluss mit dem Meere verbunden sind, heissen Land- seen, kleinere Teiche. — „ ^ ..,,. ,
Die grösste Masse Wassers befindet sich auf der sudlichen und westlichen Hemisphäre (siehe Taf. 1), wesshalb auch diese als ozeanische, die nördliche und östliche dagegen als kontinentale bezeichnet werden. Der Flächenraum, den das Wasser auf der südlichen Hemisphäre einnimmt, beträgt in runden Zahlen 3,964,000, auf der nörd- lichen 2,816,000 Qu.-M.; auf der westlichen 3,885,000, auf der östlichen 2,895,000 Qu.-M; das V/asser verhält sich mithin auf der südlichen Halb- kugel zum Lande etwa wie 8:1, auf der nördlichen wie 8:3.— Das Meer Wasser unterscheidet sich vom Süsswasser durch seine Schw'ere, mithin grössere Tragfähigkeit, und durch den salzig-bittern Geschmack seiner Bestandtheile, die in Kochsalz (Chlornatrium), Schwefelsäure, Bit- tererde (Magnesia), Kalk, Brom und Jod bestehen, welche Stoffe sämmt- lich durch kohlensaures Gas fortwährend im Zustande der Auflösung ge- halten werden. Der Salzgehalt des Meerwassers ist übrigens nicht über- all gleich: das Schwarze Meer und Marmara-iMeer haben den geringsten
Bromme's Hand-Atlas. — Der ErdbaU. a. |
Salzgehalt, das Wasser der Ostsee kaum IVc Prozent Salz, während in dem Atlantischen und Grossen Ozean zwischen 3 und 41/2 Prozent gefun- den werden. Die Farbe des .Meerwassers ist gewöhnlich blaugrün (meer- grün), wird aber durch verschiedene Einwirkungen, wie durch die Farbe des Meeresgrundes, durch Beimischung erdiger Bestandtheile, durch den Reflex des Himmels etc. häufig verändert, daher auch zum Theil die Be- nennungen: Weisses, Schwarzes, Rothes, Grünes, Gelbes, Blaues und Pur- pur-Meer. Die Durchsichtigkeit ist weit grösser, als die des Fluss- wassers, wächst mit der Entfernung von den Küsten, und ist in höheren Breiten im Allgemeinen bedeutender, als in niederen, obgleich auch dort manche Tropenineere, wie das Westindische und das .Meer zwischen den ßahama's, sich durch überraschende Durchsichtigkeit auszeichnen. Das Leuchten des Meeres während der Nach! bemerkt man in allen Mee- ren, vorzugsweise aber zwischen den Tropen. Die prächtige Erscheinung rührt theils von lebendigen Lichtträgern, theils von organischen Ueber- resten solcher her, und ist keineswegs, wie man früher allgemein an- nahm, elektrischer Natur. Die Temperatur des Meeres hängt, wie die des Landes, von der geographischen Breite und den Jahreszeiten ab, ist aber iui Allgemeinen viel gleichmässiger, und der Wechsel der Tages- und Jahreszeilen bringt auf offenem Meere einen nur halb, oft nur ein Fünftel so grossen Temperaturwechsel hervor, als auf dem festen Lande. Die Tiefe des Meeres ist eben so wenig gleich, als die Höhe des Lan- des, und der Meeresgrund nichts als eine tiefer liegende Fortsetzung des- selben, die bis jetzt nur erst unvollkommen bekannt ist. Die grösste bis jetzt erforschte Tiefe fand Kapitän Denham (uach A. von Humboldts Mit- theilung) im Südatlantischen Ozean unter 360 49' SBr. und 370 6' W. v. Gr. bei 43,380'. — Seltene Fälle ausgenommen ist das iMeer in fortwäh- render, wenn auch oft kaum bemerkbarer Bewegung. Die Bewegun- gen selbst sind dreifacher Art: Wellenschlag, hervorgebracht durch Wind und Sturm; Ebbe und Fluth, verursacht durch Mond und Sonne, und Strömungen des Ozeans, hervorgebracht durch die Axendrehung der Erde, und dann mannigfaltig durch die Hindernisse am Boden, an Felsenufern, Sandbänken etc. abgeändert. Die Strömungen sind theils all- gemeine, tbeils besondere. Der ersteren sind zwei: die Pol ar- und Aequatorialströmungen; der letzteren, die sich namentlich in den Strassen finden, durch welche Meerestheile mit grösseren Meeren in Verbindung stehen, erscheinen in allen Meeren in grosser Menge. Für Seefahrer ist die Kenntniss der Meeresströmungen von der grössten Wich- tigkeit, indem sie dem Laufe der Schiffe eben so günstig als hinderlich sein können; sie sind die von der Natur vorgezeichneten Strassen der Ozeane, und ihre Wichtigkeit nimmt mit der Erweiterung der ozeanischen Schifffahrt fortwährend zu. Die allgemeinen Strömungen, oder die Strömungen des Meeres nach bestimmten Richtungen, entstehen entweder in Folge der Temperaturdifferenzen, wie die Polarströmungen, welche das kältere Wasser von den Polen nach den Aequatorialgegenden führen und dort in Folge der stärkeren Verdunstung die abnehmende Wasser- masse ersetzen, zugleich aber auch den klimatischen Gegensatz der Tem- peratur der Gewässer ausgleichen; oder in Folge der fortschreitenden Fluthzeiten und der Passatwinde, wie die Aequatorialströmungen zwischen den Wendekreisen, die im Allgemeinen in der Richtung von 0. nach W. strömen, durch entgegenstehende Kontinente aber auch nach N. und S. abgelenkt und zugleich beschleunigt werden. Durch ein solches Anprallen des Oststroms an das Gestade von .Mexiko entsteht der durch seine hohe Temperatur (22o) und durch seine Geschwindigkeit (3 Meilen in einer Stunde) ausgezeichnete Golfstrom, welcher gegen N. eben so an Breite (bis 160 Seemeilen) zu-, als an Geschwindigkeit abnimmt. Im Atlantischen Ozean theilt sich die Aequatorialströmung an der Küste Bra- siliens in 2 Arme. Der eine derselben dringt in das Antillenmeer und den Golf von Mexiko ein, verlässt denselben im S. von Florida und strömt, als obiger Golfstrom, längs der Ostküste von Nord-Amerika bis gegen Neufoundland, von wo er nach 0. geht, um sich in der Nähe der alten W^elt in mehrere Strömungen aufzulösen. Der andere Arm geht als Bra- silianische Strömung längs der Ostküste von Süd-Amerika nach S. in die .Magelhaensstrasse, Die Antarktische Polarströmung ist nach den mitt- leren Breiten gerichtet, und zieht sich als Kap Hoorner Strori um die Südspitze Amerikas, als Peruanische Strömung längs der Westküste Süd- Amerikas nach N., um sich endlich in den Tropengegenden mit der Aequa- torialströmung zu vereinigen, die in den südasiatischen Gewässern durch die vorliegenden Landmassen von ihrer Hauptrichtung vielfach abgelenkt wird, Ueber die einzelnen Meeresströmungen und deren Richtung gibt Taf. 2 spezielle Auskunft. ~
Die Gewässer des Festlandes, meistens süsse Gewässer, sind theils fliessende., theils stehende, haben aber alle ihren ersten Ur- sprung in den Niederschlägen der Atmosphäre, durch welche die Quellen, die ersten Anfänge der Landgewässer, gespeist werden; die Quellen bil- den Riesel oder Bäche, aus deren Vereinigung entstehen Flüsse, und |
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1. — Der Erdball.
von diesen wachsen viele zu Strümen an. Nicht alle Flüsse entstehen aber aus Quellen; manche gehen auch aus geschmolzenen Schnee- und Eismassen oder aus stehenden Landgewässern (Seen) hervor. Man un- terscheidet Haupt- von Neben-, Zu- oder Seitenflüssen. Step- penfUisse ergiessen sich in Binnenseen ohne Abfiuss, oder versickern im Boden; Küstenflüsse fliessen nur durch's Küstenland in's Meer. — Der Erdraum, welcher ein und demselben Flusse fliessendes Wasser zusendet, wird Fluss- oder Stromgebiet (auch wohl Becken oder Bassin), der Fluss selbst mit allen ihm zugehörigen Gewässern das Fluss- orter Stromsysteni genannt. Benachbarte Stromgebiete wer- den durch eine sogenannte Wasserscheide abgegrenzt, von der die Gewässer nach verschiedenen Richtungen abfliessen, die aber nicht immer eine bedeutendere Bodenerhebung zu sein braucht, wie früher allgemein angenommen wurde. Ist eine Wasserscheide zwischen zwei nahe an ein- ander fliessenden Strömen so niedrig, dass Boote und Güter sich leicht von dem einen Fluss zum andern überführen lassen, so bezeichnet man sie als Tragplatz (Portage). Tritt in Folge der Unzulänglichkeit einer Wasser- scheide ein zweiseitiges Fliessen eines Stromes, oder eine Verbindung zweier verschiedener Flussgebiete ein (wie in Süd-Amerika, zwischen dem Orlnoco und Rio Negro, durch den Cassiquiare), so nennt mau solches eine Gabelung oder Bifurkation. Alle Flussgebiete, deren Gewäs- ser in ein und dasselbe Meer sich ergiessen, bilden zusammen ein Mee- re s g e b i e t.
Die grössten und wichtigsten Ströme des Erdballs sind : |
In Europa: |
Stromgehiet. |
Stromlänge. |
|
Stvomge'jiet. |
stromlänge. |
Wolga ........... |
-..• 26,500 Q.-H, |
. 510 M. |
Elbe (v. d. Moldautiuelie) 2,616 Q.-Jl, |
••■ 171 M. |
Donau ............ |
..... 14,630 ,, |
• ■■ 374 „ |
Weichsel ..... |
.......... 3,540 ,, |
■•• 144 ,, |
Dnjeper ......... |
..... 10,600 ,, |
• •• 270 „ |
Oder ......... |
.......... 2,450 „ |
••• 120 „ |
Don .............. |
..... 10,526 „ |
... 240 ,, |
Seine ........ |
.......... 1,414 „ |
— S5 „ |
Rhein ........... |
..... 4,080 „ |
— 190 » |
Weser ........ |
.......... .820 „ |
••• 70 „ |
In Asien: |
|
|
|
|
|
Van-tse-kians ■•■ |
..... 54,000 Ü.-M. |
. ... 740 M. |
Iloang-ho ..... |
........ 33,600 O.-H |
. ••• 570 M. |
Jenisei ......... |
..... 49,000 ,, |
••• 730 ,, |
Indus (Sind) •• |
........ 19,500 ,, |
••• 400 „ |
Lena ............. |
..... 37,150 „ |
••• 600 „ |
Ganges ....... |
........ 27,500 ,, |
••• 430 „ |
Amur ............. |
..... 36,400 „ |
• •• 595 ,, |
Euphrat (juit; |
Tigris) 12,500 ,, |
••• 373 „ |
Obi ............... |
..... 57,800 „ |
•■• 580 „ |
Brahmaputra ■ |
......... 16,000 ,, |
■•• 350 ,, |
In Afrika: |
|
|
|
|
|
Nil ............... |
..... 32,600 (J.-M, |
. ..• 560 M.? |
Senegal ...... |
....... — „ |
... 184 JI. |
Niger ............ |
.... _ ^^ |
• •• 550 ,, ? |
Gambia........ |
....... — „ |
••■ 130 ,, |
Oranje............ |
— „ |
... 222 „ |
Congo (Zaire) ■ |
....... — „ |
••• 114 ,, |
|
Columbia (Oregon)
Orinoco ............
Magdalena..........
Susquelianua......
12,150 Ü.-M. 17,TOO ,, 4,500 ,,
340 SI.
• 338 „ ■ 207 ,,
• 138 „
lu Amerika: Mississippi (v. d. Missouri- quelle) .......... 61,400 O.-M. •■• 890 M.
Amazonenslroni...... 126,000 ,, ••• 770 ,,
La Plala ............. 55,400 „ ••• 480 ,,
St. Lorenz .......... 18,600 ,, 450 „ |
Die stehenden Landgewässer werden nach [ihrer Grösse in Pfuhle, Teiche und Seen geschieden, und die Seen als Niederungs-, Strand-, Thal-, G e b i r g s -, Alpen-, Plateau-, K r a t e r - S e e n bezeichnet; die Strandseen, wenn sie durch Dünen (Nehrungen) vom Meere geschieden werden, werden Haffs oder Lagunen genannt. Der am höchsten liegende See ist der T i t i c a c a - S e e in Süd-Amerika (in 12,000' Höhe) ; am tiefsten liegt der K a s p i - S e e (78,8'), und das T o d t e Meer (1,231' unter dem Niveau der benachbart^ Meere).
Einige der bedeutendsten grössten, so wie einige der bekanntesten Seen der Erde sind: |
Flächeninhalt |
|
|
FlächeninhaU |
Auf der östlichen ErdhiUfte: |
in Qu.-M. |
|
|
in Ou.-M. |
Kaspi-See ............................. |
..... 7,375 |
Imanova-See .............. |
|
......... 32 |
Aral-See .............................. |
..... 2,100 |
nuien-See ................. |
|
........ 28 |
Asow'sclies Meer ..................... |
..... 805 |
Todtes Meer .............. |
|
........ 23,3 |
Tschad-See ........................... |
..... ? 680 |
Bailatoii- oder riattensee |
-MÖ"-" |
........ 12 |
Baikal ................................. |
..... 625 |
Genfer-See (n. A. 15 (Ju. |
........ 9,, |
Ladoga-See ............................ |
..... 320 |
Boden-See ................ |
|
........ 8,5 |
Onega-See ........................... |
..... 195 |
Neusiedler-See ............ |
|
........ 7,9 |
Wan-See............................... |
..... 110 |
Garda-See ................. |
|
........ 6,5 |
Wener-See ............................ |
..... 110' |
Lago maggiove ............ |
|
........ 4,s |
Urmia-See (Schahi-See) ............. |
..... 106 |
Neiienburger-See ......... |
|
........ 4,î |
Enara-See ............................ |
59 |
Comer-See................. |
|
........ |
Dsaisang-See.......................... |
..... 56 |
Vierwaldstädter-See ..... |
|
........ 2,3 |
Palte-See (Jauibo).................... |
..... 50 |
Chiem-See ................ |
|
........ 1,7 |
Wetter-See ............................ |
..... 45 |
Züricher-See ............. |
|
........ 1,0 |
Auf der westlichen Erdhülfte : |
|
|
|
|
Ohere-See (Lake Superior) ......... |
..... 1,700 |
Maracaybo-See............. |
|
........ 363 |
Hurou-See............................. |
..... 1,150 |
Nicaragua-See ............ |
|
........ 290 |
Michigan-See ......................... |
..... 1,075 |
Titicaca-See ............... |
|
........ 210 |
Grosser Bären-See ................... |
..... 674 |
Athapascavv-See........... |
woods) |
........ 156 |
Grosser Winnipeg-See ............... |
..... 567 |
Wälder-See (Lake of the |
........ 83 |
Erie-See ............................. |
..... 553 |
Regen-See ................ |
|
........ 28 |
Grosser Skia\ensee .................. |
..... 510 |
Champlain-See............ |
|
........ 21 |
Ontario-See ........................... |
..... 473 |
St. Clair-See .............. |
|
......... 19 |
|
I9as taiid, die starre, in grössern zusammenhängenden Mas- sen oder in kleinern zerstreuten Abtheilungen über die Überfläche des Meeres emporsteigende Erde, nimmt etwas mehr als ein Viertel der Erdoberfläche ein und liegt vorzugsweise auf deren nördlicher Hälfte, und dort wiederum auf der östlichen Seite, so dass die nordöstliche Land halbkugel der südwestlichen Wasserhalb kugel gegen- übersteht. Die grösseren Landinassen werden als Kontinente oder Festlän der (Erdtheile), die kleineren rings von Wasser umschlossenen als Inseln bezeichnet. Auf der Landhalbkugel zeigt sich die Massen- Anhäufung gegen die Mitte, d. h. gegen den nördlichen Polarkreis, welchen die beiden grossen Kontinente der alten und neuen W^elt fast in ihrer ganzen Breite umlagern, die Zerspaltung in Halbinseln und Inseln andrerseits zeigt sich sregen die Peripherie. Den Uebergang zur Wasser- halbkugel bilden schmale Gestadeländer und sporadisch zerstreute Inseln, als letzte Vertreter der Kontinentalform. Auf der Landhalbkugel (Taf. 1) liegen die Meere innerhalb der Länder, auf der Wasserhalbkugel die Län- der innerhalb der Meere: Europa, das kleinste Festland, ziemlich m der Mitte der Land-, Australien, die grösste Insel, beinahe in der Mitte der Wasserwelt. — Von den 27 Hunderttheilen der Erdoberfläche, welche Land sind, befinden sich 22 in der nördlichen, und nur 5 in der südli- chen Halbkugel, abgesehen von dem Lande, das sich um den Südpol lagert; in der erstem verhält sich das Land zum Wasser wie 11 : 14, in der letztern wie 1:9.- Nach den Erdtheilen ist die Landinasse fol- gendermassen vertheilt: |
181,976 Ou.-M. 799,572 ,, 536,077
Zusammen 2,474,177 yu.-M.
Nach den Zonen vertheilt kommen von den einzelnen Erdtheilen: von Europa: 0,95 auf die nördliche gemässigte, O.^s auf die kalte Zone; — von Asien: 0,12,5 auf die heisse, 0,,s auf die nördliche gemässigte, und 0,12,5 auf die kalte Zone; — von Afrika: 0,77 auf die,heisse, 0,17 auf die nördliche und 0,ü6 auf die südliche gemässigte Zone; von Nord- Amerika: 0,15 auf die heisse, 0,6o auf die nördliche gemässigte, 0,u5 auf die nördliche kalte Zone; — von Süd-Amerika: O.su auf die heisse, 0,20 auf die südliche gemässigte, und von Australien; 0,40 auf die heisse, 0,go auf die südliche gemässigte Zone.
Bei Betrachtung des Landes berücksichtigt man die Gliederung des Bodens, die in wagrechte (horizontale) und senkrechte (vertikale) geschieden wird, und v on ausserordentlichem Einfluss auf das Natur- und Völkeiieben ist. Die wagrechte Gliederung zeigt sich Iheils in dem Verhältnisse der Ausdehnung eines Landes in der Länge zur Breite, (heils in dem des Stammes zu den durch Meerestheile eingeschnittenen, theil- weise oder ganz getrennten Gliedern, und lehrt zugleich die äussere Ge- staltung, mithin da Land und Meer sich gegenseitig begrenzen, die Konturen der einzelnen Erdtheile, Länder etc. kennen. Den ganzen Landstrich in der Nähe des Meeres nennt man die Küste: eigentliche Küste den höheren Theil, der gar nicht vom Wasser erreicht wird; Ufer, den Theil unter dieser, bis zum Wasserrande; Strand, den Theil des letzteren, welcher bei der FUUh theilweise vom Wasser bedeckt wird. Steil- küsten nennt man hohe, steil zum Ufer abfallende Gebirgswände; Klip- penküsten, kleine Felsenmassen (Klippen), die den Steilküsten meist vorgelagert sind, und sich theils über das Wasser erheben (gesunde Klippen), theils vom Wasserspiegel überfluthet sind (blinde Klippen); K 0 r a 11 e n k ü s t e n, das Erzeugniss der unter der Meeresfläche lebenden Zoophyten, welche die Koralleninseln bauen und oft langgestreckte, zu- sammenhängende, der Schifi'fahrt gefährliche Reihen oder Riffe bil- den; Flachküsten nennt man alle sich allmählig im Meere verlau- fenden Ufer, die meist von Dünen (Sandanspülungen des Meeres) be- grenzt oder gebildet werden, hinter denen das Land (Marschland) oft tie- fer als der Meeresspiegel liegt. — Erstreckt sich ein Theil des Landes so weit in das Meer hinaus, dass er beinahe ganz vom Wasser umgeben wird, so heisst er Halbinsel; ist er schmal und langgestreckt Land- zunge oder Vorland. — Landengen sind die schmalen Landstrecken, welche eine Halbinsel mit dem Festlande verbinden; eine grössere wird auch Isthmus, kleinere werden Neck genannt. Ein Vorgebirge ist der gebirgige Theil der Küste, der, vortretend, sich in's .Meer hinaus erstreckt; ist es von bedeutender Höhe, so heisst es Kap; ist es unbe- deutender, oder läuft es flächer aus, nennt, man es Hoofd, Spitze (Point), Nase (Na es, N rs oder Nose) und Ecke (Hook). — Der Grund des Meeres bildet eben so wenig eine Ebene, wie die über das Wasser hervorragende Oberfläche des Landes, sondern wechselt mit Ver- tiefungen und Erhöhungen, Thälern, Bergen, Felsen etc. Ragen ganze Berge oder Bergketten über die Wasserfläche empor, so bilden sie In- seln, Eilande; einzelne Felsenspitzen Klippen, und an einander ge- reihte Klippen Stein- oder Felsenriffe. Untiefen sind seichte Stellen, wo der Meeresgrund sich bis nahe an die Oberfläche des Was- sers erhebt; Bänke, lange, aber schmale Untiefen, und theils Sand-, theils Schlainmbänke. RitTe, Bänke und kleine Inseln, gemischt in der Nähe der Küsten, heissen Scheeren. — Watten sind sand- und thonartige Bänke, welche sich vom Strande in die See hinaus erstrecken und bei der Ebbe trocken liegen; Barren höhere Sandbänke, welche sich vor den Mündungen vieler Flüsse bilden und dem Einlaufen der Schiffe hinderlich sind. — Schmale und langgestreckte Inseln, die pa- rallel oder als Ketten in der Nähe des Landes liegen und seine Natur theilen, nennt man kontinentale Inseln, ozeanische (pelagische) dagegen solche, die fern von einem Kontinente im Weltmeer zerstreut liegen; die letztern sind meist rund, und bald hoch (vulkanischen Ur- sprungs), bald niedrig (Erzeugniss der Korallenlhiere). Sind Inseln zu zwei vereint (wie Neu-Seeland), so heissen sie Doppel-Insel; liegen mehrere neben einander, so bilden sie eine Inselgruppe oder einen Archipelagus, liegen sie aber alle in einer Richtung, .eine Insel- reihe oder Inselkette (wie die Ale-uten). — Die K ü s t e n e n t w i c k- lung, das Verhältniss der Küstenlänge zum Flächeninhalte eines Landes, ist bei Betrachtung der wagrechten Gliederung ebenfalls von grosser Wichtigkeit, da sie von bedeutendem Einfluss auf die Kultur eines Lan- des ist. Vergleicht man in dieser Beziehung die 5 Erdtheile unter ein- ander, so hat in der alten Welt Europa die relativ-grösste Küsten- entwickelung (mit den Inseln 5,800 .Meilen oder 1 M. auf 31 Qu.-M.); Asien die absolut-grösste (7,700 M. oder 1 M. auf 105 Qu.M.); Afrika sowohl die absolut- als relativ-geringste (3,500 M. oder 1 M. auf 152 Ou.-M). Die beiden Erdtheile der neuen Welt bieten in Bezug auf a b - s Ol Ute Küstenentwickelung die äussersten Extreme (Amerika 9,400, Australien 1,900 .Meli. Küstenlänge); in Bezug auf relative aber die grösste Aehnlichkeit dar (Amerika 1 M. auf 70, Australien 1 M. auf 73 Oa.-M.) — Die grössten Halbinseln der Erde sind:
50,000 Qn.-M.
48,000 „
33,000 „
24,000 „
16.000 ,,
10,000 „
10,000 „
7,000 ,,
. 6,300 ,,
Vorder-Indlen .........
Arabien ................
Uinter-Jndien ..........
Labrador ...............
Skandinavien ..........
Pyrenüisdie Halbinsel
Klein-Asien ...........
Korea ..................
Griechische Halbinsel ■
Kamtschatka.............
ïschuktschen-Halbinsel Italienische Halbinsel ■•
Californien ..............
ïucatan .................
Florida ...................
Jütische Halbinsel......
Aljaska .................
761,689 Qu.-.VI. 194,863 ,,
Krym ...................
Die vertikale oder senkrechte Gliederung der Erdoberfläche ist noch weit einflussreicher auf das Natur- und Völkerleben, als die wagrechte Gliederung, und wo die Erdrinde sich zu bedeutender Höhe er- hebt, zeigt sich oft in der kleinsten horizontalen Dimension die grösste Verschiedenheit in Temperatur, Klima, Vegetation etc. — Die Uneben- heiten der Oberfläche des festen Landes bezeichnet man nach der Er- hebung ihrer einzelnen Theile als Ebenen oder Gebirge (als Tief- land oder Hochland), und da der Meeresspiegel die regelmässigste Entfernung vom Mittelpunkte der Erde zu haben scheint, so nimmt man diesen zum allgemeinen Masse der absoluten Höhe irgend eines Punktes der Erdoberfläche an, und bezeichnet als relative Höhe nur den Un- |
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1. — Der Erdball.
terschied zweier beliebiger Punkte des Landes, die mit einander vergli- chen werden. — Die Ebenen zerfallen in Tiefebenen und in Hoch- ebenen oder Plateaus. — Die Tiefebenen oder Niederungen sind flache, durch sanfte Hügel wellenförmig gebildete Landstrecken, die nir- gends über 600' absolute Höhe haben; sind sie sehr ausgedehnt, so be- zeichnet man sie als Tiefländer. Höher gelegene Ebenen werden Hochebenen genannt; — ausgedehnte Hochebenen mit wellenförmiger Abwechslung heissen Tafelländer, und Hochebenen von bedeutendem Umfange, die auch Gebirge und Gebirgsketten in sich enthalten, bezeich- net man als Hochländer. Hochebenen erster Klasse haben 4,000 bis 9,000', Hochebenen zweiter Klasse von 600-4,000' Höhe.
Nach dem Zustande des Bodens scheidet man die Ebenen in Wüsten, Steppen und K u 11 ur - Eben e n. Einzelne, inselartig in Wüsten liegende fruchtbare Stellen nennt man Oasen. In Nord-Amerika bezeichnet man die Grassteppen als Savannen und Prairies; in Süd- Amerika als Llanos und Pampas; in Afrika als Karro's; in Indien, ^vo sie mit Rohr und Buschwerk dicht bewachsen sind, als Dschunglen; sind sie weniger ausgedehnt und sandig, in West-Europa als Landen (Landes) und Gestrüppflächen (Bruyères), in Spanien als Aren- dales, in Norddeutschland als Heiden etc. Die ausgedehnten, mit Ur- wald und Gebüsch bedeckten Ebenen in Südamerika werden Sei vas, die mit Moos und Eis bedeckten Ebenen Nord-Sibiriens Tundra genannt.
Den Uebergang vom Tietlande zum Hochlande machen die Stufen- länder oder Te'rrassen, die oft bis zu Höhen von 1 000' aufsteigen, und zuweilen an ihrem Rande von Gebirgen eingefasst sind. Zwei von verschiedenen Seiten aufsteigende Höhen bilden oft einen erhaben fort- laufenden, mehr oder weniger breiten Rand, welcher, mag er nun mit Gebirgen besetzt oder flache Hochebene sein, Höhenzug genannt wird. Diese Höhenzüge sind stets Wasserscheiden, richten sich aber nicht nach den Windungen der Gebirge, wesshalb auch öfters die höchsten Gipfel eines Gebirges ganz ausserhalb der Wasserscheide liegen. — Mas- senhafte Erhebungen der Erdoberfläche, die eine mannigfaltige Abwechs- lung von Höhen und Tiefen zeigen, bezeichnet man als Gebirge. Ge- ringe Erhebungen eines Landestheils nennt man Hügel, eine beträcht- lichere, isolirte dagegen Berg. Nehmen Hügel oder Berge durch Vereini- gung die Form eines Haufens an, so bilden sie eine Hügel- oder Berg- gruppe- mehrere zusammenhängende Bergketten bilden ein Gebirge. Der zusammenhängende, wenig unterbrochene, der ganzen Länge nach über das Gebirge laufende Rücken wird Gebirgskamm, die tiefern Ein- senkungen dieses Gebirgsrückens dagegen, welche die Verbindungen durch das Gebirge unterhalten, werden Pässe, Joche (Cols) und Furka's ge- nannt. Wo verschiedene Bergketten zusammenstossen, entsteht ein Ge- birgsstock oder Gebirgsknoten, An einander gereihte hohe Berg- ketten nennt man Kettengebirge; xMassengebirge dagegen eine An- häufung nirgends ganz von einander getrennter Gebirge. Den untern Theil eines Berges nennt man Fuss, die Mitte Abhang, den obern Theil Gipfel. Ist der Gipfel spitz, und besteht er aus Felsen, so heisst er Horn, Zahn (Dent), oder Nadel (Aiguille); ist er kegelförmig, Pik; ist er bei ziemlich steilen Seiten oben abgestutzt, Thurm, Tafelberg; ist er abgerundet: Kopf, Kuppe, Ballon und Puy. — Langgestreckte Vertiefungen, sowohl zwischen einzelnen Bergen, als zwischen Bergketten und ganzen Gebirgen, nennt man Thäler. Hauptthäler laufen von hohen Gebirgsrücken bis zum Fuss des Gebirges, und nehmen Seiten- und Nebenthäler in sich auf. Laufen zwei Bergketten parallel, so ist das dazwischenliegende Thal ein Längenthal; durchbricht aber ein Thal eine Kette, so ist es ein Quer- oder Transversalthal. Ein auf allen Seiten eingeschlossenes Thal heisst Becken oder Kessel; die untere Fläche eines Thaies die Sohle; sehr enge Thäler heissen Schluchten, und sehr tiefe und steile werden Kluften genannt. —• Nach der abso- luten Höhe nennt man Landgebirge oder Hügel was bis zu 2,000' aufsteigt; niedere Berge oder Vorberge, die von 2,000—4000'; Mit- telgebirge, die von 4,000 — 8,000' Höhe haben, und Hoch- oder Al- pengebirge, die von 8,000—14,000' aufsteigen; Riesengebirge da- gegen, die von 14,000—26,000' emporragen. Nicht alle Theile eines Ge- birges steigen übrigens bis zu den angegebenen Höhen auf, sondern nur die bedeutendsten Gipfel oder Kulminationspunkte; um die eigentliche Höhe eines Gebirges richtig beurtheilen zu können, muss man daher stets die mittlere Kammhöhe als Durchschnittsuerlh derselben zu ermit- teln suchen. — Die mittleren Höhen der Kontinente über dem jetzi- gen Niveau des Meeres bestimmte A. v. Humboldt, und seine Untersuchun- gen ergeben folgende numerische Elemente: für Europa 105 Toisen (a 6'), für Nord-Amerika 117, für Süd-Amerika 177, für ganz Amerika 14b, fur Asien 180 Toisen. — Die Vertheilung von Hoch- und Tiefland in den einzelnen Erdtbeilen ist am gleichmässigsten in Afrika (l : I), und in Nord-Amerika (1 05 : 1); am ungleichmässigsten in Süd-Amerika (l : 4); in der Mitte stehen Asien, wo das Hochland beinahe doppelt so viel Raum einnimmt, als das Tiefland (l.g : 1), und Europa, wo umgekehrt.das Hochland noch nicht der Hälfte des Tieflands gleichkommt (1 : 2,5). — Einzelne Erhebungen des Erdballs erstrecken sich an vielen Orten "eit-in die Wolkenschichten, und ragen als grosse, oft unübersteigliche Gebirge mit ihren eisbedeckten Gipfeln weit über die Linie des ewigen Schnees empor; auf die äussere Gestalt der Erde aber, als einer planetarischen W^eltkugel, üben sie nicht den geringsten Einlluss aus, denn obgleich die höchsten bis jetzt bekannten Berge (in Europa der Montblanc 14,584, m Asien der Kuncbinjinga 26,438', in Afrika der Kilimandjaro 18,^63, m Nord-Amerika der St. Eliasberg 16,758', in Süd-Amerika der Aconcagua 21,770', und in Australien der Mowna Kea 13,092') von Jus 26,«8 aufsteigen, macht diese ungeheure Höhe doch kaum den 5,000sten Iheii des grössten Umfangs der Erde, oder den l,500sten Theil ihres Durch- messers aus, und verhalten sich demnach diese höchsten Berge der troe Wie ein Sandkorn von der Dicke einer halben Linie zu einer Kugel \on 21' im Umfange oder 6%' im Durchmesser. .
Die festen Theile der Erdrinde, bei deren Bildung zwei Kraite, das Wasser und Feuer, vorzugsweise thätig waren und noch sind, schei- det man nach ihrer Entstehungsart in Urgebirge, Uebergangsgebirge, Flötzgebirge, Tertiäres Gebirge, Diluvium und Alluvium. Die Urgebirgs- arten (plutonische Massen, Eruptionsgesteine): Granit, Gneis, Porphyr, Basalt, Glimmerschiefer etc., welche glühend und flüssig aus dem Erd- Innern hervordrangen, haben die geschichteten Gesteine durchbrochen und aus ihrer ursprünglich horizontalen in eine geneigte oder senkrechte |
Lage gehoben, und sich selbst; an der Oberfläche aufgehäuft und in allen Theilen der Erde verbreitet; sie enthalten keine Versteinerungen organi- scher Körper und keine Metalle, üeber ihnen lagern die Uebergangs- gebirgsarten (Grauwacke, Thonscbiefer, Kalk etc.), die reich an Erzen sind und bereits Versteinerungen meist au.sgestorbener Seethiere und See- gewächse enthalten. Auf diese folgen ihrer Entstehung nach die Flötz- gebirgsarten (Kalk- und Sandstein oder kohlenartige Gesteine), die entweder auf Uebergangsgebirgen oder auf Urgebirgsarten lagern, keine Metalle führen, aber zahllose Versteinerungen von Pflanzen, Schaltbieren Fischen und Amphibien umschliessen. Die Tertiären Gebirge die jüngsten Ablagerungen, deren Entstehung bis zur Schwelle der Gegen- wart reicht, dehnen sich weder über so bedeutende Strecken aus, wie die älteren Formationen, noch konstituiren sie zusammenhängende Ge- birgsmassen. Man unterscheidet sie in drei Formationen (die Braunkoh- kohlen-, Tegel- und Molassenformaüon), mit denen das Diluvium als vierte vereinigt werden muss. Mit dem Namen Diluvial- oder Fluth- land bezeichnet man diejenigen Bildungen der Erde, die sich seit der grossen allgemeinen Fluth abgesetzt haben; Alluvial- oder Schwemm- land nennt man die Bildungen, welche sich noch gegenwärtig durch Ab- setzen erzeugen. — Durch Austrocknen, durch Hebung und Senkung haben die verschiedenen Formationen, welche den Erdball bilden, mannigfäche Zerklüftungen ihrer Massen erlitten, die oft grosse unterirdische Räume bilden, und die man als Höhlen und Grotten bezeichnet. Neptuni- sche und vulkanische Gewalten sind noch fortwährend thätig, die Oberfläche der Erde zu verändern, und namentlich zeigt die gewaltige Wirkung der letzteren in den Erdbeben, Erschütterungen einzelner Theile des Erdbodens, die mit Bodenzerspaltungen und andern Natur- Erscheinungen verbunden sind, und in den Vulkanen, in welchen die Reaktion des Innern gegen die Oberfläche oft lange fortdauert, die aus- serordentliche Kraft der Natur, die Erde fortwährend zu bilden und um- zugestalten.
Der elastisch-flüssige Bestandtheil unserer Erdkugel, die Luft oder das Luftmeer (Dunstkreis, Atmosphäre) umgiebt den festen und tropfbar-flüssigen Erdkern wie eine 8—10 Meilen dicke Ilohlkugel, begleitet die Erde bei allen ihren Bewegungen, durchdringt dieselbe' in allen ihren Theilen, und ist der Schauplatz einer Reihe von Erscheinungen, die man als .Meteore bezeichnet und in Avässerige (Thau und Reif, Nebel und Wolken, Regen, Schnee und Hagel), in elektrische (Gewitter, Wetterleuchten etc.), und in optische (Regenbogen, Höfe, Nebensonnen, Nebenmonde, Nordlicht, Luftspiegelung, Morgen- und Abendröthe etc.) unterscheidet. Alle Erscheinungen und Veränderungen in der luftformigen Hülle der Erde, von denen unsere Organe berührt werden, bezeichnet man mit dem Namen physisches Klima. In den heissen und dem grössten Theile der gemässigten Zonen bestimmt die mittlere Temperatur des Jahres, in den höheren Breiten der gemässig- ten aber, und noch mehr in den kalten Zonen, die mittlere Tempe- ratur der Sommermonate das physische Klima, und mit ihm das Maass, die Mannigfaltigkeit und die Lebensfülle innerhalb der Luft und des Wassers. — Die mittlere Temperatur des Bodens entspricht der des Ortes, und mit deren Milde hält die Lebensfrische sämmtlicher, einem Orte angehörigen Organismen und insbesondere die Gesundheit seiner Bewohner gleichen Schritt. Die Luft, die früher für ein Element ge- halten wurde, besteht dem Ge Wichte nach aus 76.25 Azot oder Stick- stofr, 23.60 Oxygen oder Sauerstoff, und OO.1.5 Kohlenstolf, dem Volumen nach aber aus 78.g Stickstoff, 20,0 Sauersiolf und 0,i Koblenstolf, wo- zu noch geringe Mengen von Hydrogen oder Wasserstolfgas, Salzsäure und Salpetersäure, in manchen Gegenden auch Miasmen (Verunreinigungen) kommen, die nur in ihren schädlichen Wirkungen wahrgenommen werden können. Die Bestaudtheile der Luft sind nicht ohne wesentlichen Einlluss auf das Klima, bleiben sich aber in ihren Mischungsverhältnissen, so weil solche den Stickstoff und Sauerstoff betreffen, dem Gewicht, wie dem Volumen nach, überall gleich, trotzdem dass durch das AIhmen der ■Menschen undThiere, durch Vulkane, durch alle Gährungs-, Fäulniss- und Verbrennungsprozesse in jedem Augenblick eine grosse Menge Sauer- stoff verbraucht und der atmosphärischen Luft entzogen wird. Die Dich- tigkeit der Luft ist nach Umständen verschieden: die unteren Luftschichten sind vermöge des Druckes der obern Schichten dichter, und das Luftmeer, welches an der Meeresfläche seinen tiefsten Boden hat, drückt auf diese mit der grössten Mächtigkeit. Durch Hülfe des Barometers (Scbwere- messers der Luft) bat man ermittelt, dass der Druck der Luftsäule an der Meeresfläche hinlänglich ist, die Quecksilbersäule 28" hoch zu heben, und dass der Druck, welchen die Atmosphäre auf eine Fläche von einem Quadratfuss ausübt, 2,21 (>2/3 Pfd. (ein Atmospbärendruck auf 1 Quadrat- zoll = 15.388 Rfd.) beträgt. Bei gleicher Temperatur ist die Luft etwa 770—800 mal leichter als das Wasser, das Quecksilber dagegen 13,/,gi mal schwerer als letzteres. Um so viel Mal aber das Wasser leichter ist, als das Quecksilber, um so viel mal muss auch die Wassersäule höher sein, als die Quecksilbersäule, um einen gleichen Druck auf die Fläche eines Quadralzolls auszuüben und dem Luftdrucke das Gleich- gewicht zu halten- In dem Maasse als man sich über die MeeresIIäche erhebt, nimmt die Höhe der oberen drückenden Luftschichten, mithin auch die Verdichtung der Luft ab: das Barometer fällt, wenn man vom Meere an 74,^ (nach Andern 77,0 par. Fuss steigt um 1"', d. h. um Vs.-6 der 28" = 336"' hohen Säule; steigt man wieder 74,4 so nimmt die 335"' hohe Säule wieder um V006 ab, und sofort in abnehmender Progression. Durch die Erforschung dieses Gesetzes (des .Mariotte'schen), nach welchem die Expansibilität und Dichtigkeit einer Luftschicht sich stets wie der Druck verhält, den sie erleidet, erhielt man im Barometer zugleich ein Hypsometer (Höhenmesser), und war von da an im Stande, da mit der wachsenden Höhe der Luftdruck abnimmt, durch Berechnung der be- obachteten Barometerstände, die Höhe jedes Punktes der Erdoberfläche über dem Spiegel des Meeres zu bestimmen. — Die Temperatur der Atmosphäre ist das Resultat erwärmender und erkältender Einwirkungen, welche unausgesetzt neben einander thätig sind, und ohne deren Vor- handensein die Atmosphäre keine andere Temperatur haben würde, als der luftleere We/traum besitzt, dessen Temperatur man auf —• 40" bis — 50" C. schätzt. Die erwärmenden Ursachen sind die Sonne unmittel- bar, und die Erde mittelbar wirkend. Mit dem Liebte sendet die Sonne die Wärme in strahlender Form herab. Sieben Zehntel dieser Wärme- strahlen gehen durch die Atmosphäre, ohne sie zu erwärmen, drei Zehntel |
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6 2. — Der Erdball.
Die Repräsentanten der elf ersten Menschenarten haben sämmtlich schlichtes Haar und eine weisse, gelbe oder braune Hautfarbe; die der zwölften bis fünfzehnten Art haben krauses Haar und schwarze Haut- farbe. — Die fünf ersten Menschenarten leben in der Alten Welt, mit Ausschluss der ersten, welche mit der sechsten, siebenten und achten der Alten und Neuen Welt gemeinschaftlich angehört; die neunte, zehnte und elfte gehören ausschliesslich der Neuen Welt an, und die vier letzten Menschenarten leben in Afrika und in verschiedeuen Gegenden des Asia- tischen Archipelagus und Australiens. — .
Ein neuerer Forscher, Pickering, der die amerikanische Ent- deckungs-Expedition unter Wilkes begleitete, um die Menschenrassen zu Studiren, nimmt, abgesehen von allen früheren, elf Rassen an, und be- trachtet die Tropen als das Urland des Menschengeschlechts, von dem aus es erst in die entfernteren Zonen sich verbreitete. — Er scheidet die Rassen folgendermassen: a. Weiss: 1. Araber; — 2. Abyssinier; — b. Braun: 3. Mongolen; — 4. Hottentoten; — 5- Malayen; — e- Schwarz- braun: 6. Papua; — 7. Negrillos; — 8. Telinga, in Indien; — 9, Aethio- pier; d. Schwarz: 10. Australier, und 11. Neger. — Die Ausdrücke „Weiss" und „Schwarz", bemerkt er, sind auf keine Schattirung mensch- licher Farbe im absoluten Sinne anzuwenden, sie sind aber im allgemeinen Gebrauch, und darum ist es nicht unpassend, die obigen vier allgemeinen Eintheilungen beizubehalten. Fünf dieser Rassen: Araber, Mongolen, Malayen, Telinga und Australier, haben straffes oder fliessendes Haar, während es bei den übrigen mehr oder minder gekräuselt ist, und bei zweien, nämlich bei Hottentoten und Negern, geradezu Wolle genannt werden kann. — Andere Arten, die genannten Pickering'schen Rassen zusammenzustellen sind folgende: man kann Malayen, Negrillos und Papuas als Insel-, die acht andern als Kontinentalrassen be- zeichnen; hinsichtlich der Vertheilung über den Erdkreis sind sechs Rassen Asiatisch oder Ostindisch, vier Afrikanisch, und die elfte. Weisse, nimmt eine Mittelstellung ein. — Die Existenz der Rassen ist übrigens ein vom Klima unabhängiges Phänomen, und alle physischen Rassen, die in kalten Strichen vorkommen, lassen sich nach Pickering, auch bis zu den Tropen verfolgen. —
Obwohl bis jetzt noch keine der aufgestellten Eintheilungen des Menschengeschlechts allen Anforderungen entspricht, werden dem ober- flächlichen Beobachter die einfachen Verschiedenheiten der Farbe als Eintheilungsgrund stets hinreichend sein; der Denker aber wird es nie vergessen, dass die Eigenthümlichkeit der Menschen und Völker aus einem göttlichen, unantastbaren Elemente besteht, ohne wel- ches man sie nicht in ihrer ganzen Tiefe, und in allem, was sie Unver- tilgbares und Lebendiges hat, erklären kann, und in einem n a tü rli- eben Elemente, welches dem erstem entspricht und aus den Ver- schiedenheiten der Arten und dem Einfluss der Erde auf den Menschen zusammengesetzt ist.
Die Eintheil ung der Menschen nach der Vers chi ed en h ei t des gesellschaftlichen Zustandes wäre für die Erdkunde zwar von gros- ser Wichtigkeit, ist aber grossen Schwierigkeiten unterworfen. Die gewöhn- liche Eintheilung in gesittete, barbarische und wilde Völker ist zu ungenau; die nach der Nahrung in: Frucht-, Fisch-, Fleisch-, Erd- und Mens chenf 1 e i s ch - E s s er; die nach der topographi- schen Lage in Berg- und Eben en-Be wohner, und die nach den Beschäftigungen in Fischer, Jäger, Hirten (Nomaden), Acker- bauer, Handel- und G e wer b trei bende, Schiffer etc. hat in so- fern keinen Werth, als man die meisten dieser angeblichen Hauptabthei- lungen in allen grossen Staaten, selbst in vielen von mittlerer Grösse, antrifft. Die Eintheilung der Erdbewohner nach Völkern und Spra- chen, von welcher wir dann von selbst auf die Vertheilung der Men- schen in politische Vereine oder S t a a ten hingewiesen werden, ver- dient unter allen Eintheilungen bei Betrachtung der einzelnen Theiie des Erdballs die meiste Berücksichtigung, da sie in der Entwickelung des Menschengeschlechts schon verborgen liegt und sich von selbst ohne alles äussere Zuthun dokumentirt. |
Nur in der Linguistik oder Sprachenkunde finden wir die Grund- lage der Ethnographie, denn nur in den Sprachen, in denen die Völker alle ihre Gedanken niederlegen, finden wir den vollkommensten Ausdruck ihrer Nationalität. Die Sprache allein ist das Wesentliche, bis- weilen sogar das einzige Unterscheidungszeichen der Völker, weil alle andern Unterschiede durch Rasse, Regierung, Gebräuche, Sitten, Religion und Bildung oft gar nicht da sind, oder so unmerkliche Abschattungen geben, dass man sie oft kaum zu erkennen vermag. Leider liegt die Ge- schichte der Sprachen noch in ihrer Kindheit, die Grenze zwischen Spra- che und Mundart ist noch zu unbestimmt, und die ünvollkonunenheit der Völkerkunde gestattete bis jetzt nur gegen 900 Sprachen mit circa 5,000 Mundarten aufzufassen, von denen 157 Asien, 53 Europa, 125 Afrika, 120 Ozeanien und 445 Amerika angehören; der westliche Kontinent be- greift mithin fast die Hälfte aller Sprachen, während er nur ein Zwan- zigstel der ganzen Erdbevölkerung umfasst. Die Sprachen sämmtlicher Völker der Erde hat Balbi, der nach seinen Untersuchungen w'enigstens 2,000 Sprachen annehmen zu können glaubt, in 31 Gruppen oder Fami- lien geschieden, von denen 7 auf Asien (die Semitische, Kaukasische, Persische, Indische, Sinische, Tatarische und Sibirische); 6 auf Europa (die Baskische oder Iberische, die Keltische, Thrako-pelasgische, Germani- sche, Slavische und Tschudische Sprachenfamilie); 5 auf Afrika (die Nil-, Atlas-, See-Nigritischen, Südafrikanischen und Sudan- oder Inner-Nigriti- schen Sprachen); 2 auf Ozeanien (die Malayische und die Sprachenfamilie der ozeanischen Neger), und 11 auf die Urvölker Amerika's kommen. Von dieser grossen Anzahl Sprachen, die wir nicht alle einzeln anzufüh- ren vermögen, erstrecken sich namentlich 15 über grosse Länderstriche, und werden von Millionen gesprochen. Von diesen gehören G Asien an: das Chinesische, Arabische, Türkische, Persische, Russische, Hebräische und Sanskrit oder Indische: 8 herrschen in Europa: das Deutsche, Eng- lische, Französische, Spanische, Portugisische, Russische, Griechische und Lateinische; eine, die Malayische, ist über Ozeanien oder Australien ver- breitet. In Afrika dominirt das Arabische, und ist dort, was in Europa das Französische; und in Amerika herrschen von Europäischen Sprachen : Englisch, Spanisch, Portugisisch, Deutscli, Französisch und Russisch. — Der Unterschied in den Entwick'elungsstufen der Nationen gibt ebenfalls einen wesentlich zu berücksichtigenden Punkt in der Ein- theilung der Erdbewohner. Die Entwickelung der Menschheit selbst zu ihrem Ziele, die allein den Menschen aus dem Zustande des thierischen Sklaventhums herauszuführen und ihn zur wahren Freiheit zu erheben vermag, ist doppelter Natur, und umfasst einestheils die Verhältnisse des Menschen zu Gott, oder die Religion, anderntheils die irdischen Verhältnisse des Menschen, die ihn allein befähigen, die Gottheit zu er- kennen und sich mit ihr zu verbinden, die Gesittung. Ganz ohne Re- ligion ist kein Volk der Erde; selbst die rohesten und unentwickeltsten Völker haben ein dunkles Gefühl vom Dasein eines Wesens, das über ihnen stehend, nicht ohne Einlluss auf ihr Schicksal ist, und suchen auf verschiedene Weise ihre Gefühle der Gottheit darzuthun und durch äussere Handlungen dieselben zu dokumentiren. So gross auch die Zahl der Re- ligionen ist, zu denen sich die Menschen bekennen, lassen sich doch alle Völker, je nachdem sie einen einigen Gott oder viele Götter oder gött- liche Kräfte in ihre Vorstellung aufnehmen, in zwei Hauptabtheilungen, in Monotheisten und Polytheisten scheiden. Die Bevölkerung der Erde zu 1,200 Millionen angenommen, gehören zu den Monotheisten: die Juden, circa 10 Mill., die Christen 360 Mill. (abendländische 180 Mill., morgenländische 88 M., protestantische Kirche 92 M.); die Mu- hamedaner, 170 Mill.; die Anhänger des Kon-fu-tse, 6 Mill.; und die Sihks oder- Junger des Nanek, 9 Millionen; — zu den Polythei- sten: die Buddhaisten, 380 Mill.; die Bramahnen, 120 Mill.; und die Bekenner des Sinto, die Lehrer der Vernunft (Tao-sse), die Schamanen, F e tisch di ener, Magier, Sabäer u. a. 145 Millionen. — Die Gesittung, aus den irdischen Verhältnissen des Menschen hervor- gegangen, sammelte im Laufe der Zeit die Menschen zu Familien, Horden, Stämmen und Völkerschaften, und schuf, vereint mit der Religion, die in den frühesten Zeiten der Völker einen viel höhe- ren Grad von politischer Wichtigkeit hatte, als jetzt, wo Millionen zu vergessen scheinen, dass nur ein religiöser Staat (nicht Priesterstaat) allein die Bedingungen seiner ewigen Existenz in sich trägt, die Völker in Staaten um. Nimmt man die Religionen als den wesentlichen Grund der heutigen Staatensysteme, wie wir sie in unserem Atlas vor- gelegt haben, so umfasst das christliche Staatensystem, obschon die Christen noch nicht den dritten Theil der Erdbevölkerung bilden, doch den grössten Theil des Erdballs, und erstreckt sich von Kamtschatka durch ganz Sibirien, von den Philippinen und Neu-Seeland westwärts über die Inseln des Indischen und Grossen Ozeans, über Malakka und Vorder- indien, die Küsten Afrika's, fast ganz Europa, die Inseln des Atlantischen Ozeans, und über ganz Amerika, mit Ausnahme des tiefsten Südens und des höchsten Nordens. Das m u ha m ed anis che S taa ten sy s tem be- greift: das Osmanische Reich in Europa und Asien, das Persische Reich, Arabien, Herad, Kabul, Beludschistan, Buchara, Khokand, Khiwa, Klein- Tübet, und in Afrika: Aegypten, die Berberei, Marokko, die Fulah- und Mandingo-Staaten, Timbuctu, Bornu, Borgu , Darfur etc., und das bud- dhaistische Sta aten system: das Chinesische Reich, mit den tribut- pflichtigen Lehnsstaaten, Japan, Birma oder Ava, und die Malayen-Staa- ten Süd-Asiens. Alle anderen Theiie des Erdballs gehören keinem beson- deren Staatensysteme an, sondern deren Bewohner sind unabhängige, meist halbwilde Völkerschaften, die früher oder später durch Missionäre dem Christenthume gewonnen, oder durch Handelsverbindungen dem christlichen Staatensysteme einverleibt werden dürften. — |
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Europa.
Hand - Atlas. Taf. 3,
Mjag-e, Frenzen, Ausdelmiing'. — P^uropa, nach
Australien der kleinste der fünf Erdtheile, liegt zwischen 30" und 71" 11' N. Br. und zwischen 70 20' und 82o40' 0. L., bildet die nordwestliche Halb- insel des grossen östlichen Kontinents, und umfasst, ohne die Inseln, einen Flächenraum von circa 160,000 Qu.-M. (mit denselben aber, nach der am Schlüsse gegebenen Uebersicht der einzelnen Staaten, einen Flächenraum von mehr als 180,000 Qu.-M. mit 272 Millionen Einwohnern). Auf drei Seiten vom Meere umflossen, und nur im 0. mit dem asiatischen Fest- lande zusammenhängend, wird der Erdtheil im N., vom Karischen Meer- busen an bis Radon am Polarkreis, durch das nördliche Eismeer, im W., von dieser Insel an bis Gibraltar, durch das Atlantische Meer und dessen Glieder (Skandinavische See, Nordsee, Ostsee, Kanal oder la Manche, Golf von Biscaya oder Gascogne), i.m S., von Gibraltar bis zu den Dardanellen, durch das Mittelländische Meer und dessen nördlich einschneidende Buchten (Golf von Lyon, Golf von Genua oder Ligurisches Meer, Tyrrbenisches-, Adriatisches- und Jonisches Meer, Meer von Kandia und Aegäisclies Meer), das Marmara-Meer (Propontis), die Strasse von Constantinopel (thrakischer Bosporus), bis zur Mündung des Kuban durch das Schwarze Meer (Pontus Euxinus) und das Asow'sehe Meer (Palus Mfiotis, mit dem Kimmerlschen Bosporus oder der Strasse von Kertsch), weiter östlich vom Kaukasus und dem Kaspischen Meere, und im 0. im Allgemeinen vom Uralfluss und dem Uralge- birge begrenzt. ~ Der nördlichste Punkt des Erdtheils ist das Nord- Kap auf Mageröe (71o 10'15"N.), der des Festlandes Nord Kyn; der süd- lichste Kap Tarifa im SW. von Gibraltar (35«59'57"N.); der west- lichste des Festlandes Kap Finisterre in Spanien (8« 19'54"0.). Die grösste Ausdehnung von SW. gegen NO., vom Kap Vincent in Portugal (80 39'0.), bis zum Karischen Meere unter 810 30'O.L. beträgt in gerader Linie 750, von N. gegen S. vom Nord Kap in Norwegen bis zum Kap Matapan auf Morea (36022'N.), gegen 550, und von W. nach 0., vom Bis- cayischea Meere bis zum Kaspi-See 520 Meilen. — Die eigentliche kon- tinentale Masse Europa's bildet ein fast rechtwinkliges Dreieck, dessen Grundlinie sich vom innersten Winkel des Golfs von Biscaya nach dem Nordende des Kaspi-See's (525 M.), die Senkrechte aber vom Südende des Kariscben Meeres bis zum Kaspi (345 M.) zieht; die nordwestliche Linie hat eine Länge von 600 M. Ausserhalb der Nordwest- und Südseite dieses Dreiecks liegen die peninsularen Glieder Europa's (Kanin, Kola oder Lappische Halbinsel, Skandinavien, Jütland, Nord-Holland, Cotantin oder die Normannische Halbinsel. Hesperien, Italien, Griechenland mit Morea, und die Krym oder Taurien), die zusammen ein Areal von 39,495 Ou.-M. umfassen, und sich zum Ganzen wie 1.' 3,2 verhalten. Die Küsten- Bromme's Hand-Atlas, — Eaiopa, a, entwickhing des ganzen Erdtheils beträgt 4,300 d. M., von denen auf das nördliche Eismeer 780, auf den Atlantischen Ozean und seine Theiie 1,820, und auf das Mittelländische und Schwarze Meer 1,700 Meilen kommen. Das Verhältniss der Küstenlänge zum Areal des Ganzen ist — 1 :37. Der Küstenumfang der Glieder und Halbinseln beträgt 2,637 d. M. — Vom Areal dieser grösseren und kleineren Glieder und Halbinseln, und von deren Küstenlänge, kommen auf: |
Halbinsel: |
Klächenramn In Qu.-M, |
Küntcnlänge In d. Mellen. |
|
160 |
00 |
|
1,800 |
150 |
|
16,000 590 |
G30 |
|
120 |
|
350 |
OO |
|
10,600 2,930 0,600 360 |
420 |
|
350 |
|
600 |
|
140 |
|
105 |
57 |
Nordholland, Cotantin nnd Istrien zusammen ........... |
Zusammen: |
39,495 |
2,037 |
Zieht man diese Summe vom Gesammt-Arcal Europa's und dessen Küstenlänge ab, so bleibt für die Kontinentalmasse des Dreiecks ein Areal von 120,505 Qu.-M. und eine Küstenlänge von 1,703 d. M.; die Kiisten- längen des kontinentalen Hauptstamms verhalten sich mithin zu seinem Flächenraum wie 1:68, die Küstenlängen der Halbinseln zu ihrem Ge-
sammtflächeninhalt wie 1:15.
Alle Halbinseln, mit Ausnahme der Jütischen und Holländischen, sind mit Gebirgen erfüllt. Die bedeutendsten dieser Halbinseln sind dem Süden, nur eine dem Westen, und dem unwirthbaren Norden nur zwei der kleinsten zugekehrt,
F'lach- und TIefißniIejp. — In Beziehung auf seine Ober- flächengestalt zerfällt Europa in ein grosses zusammenhängendes nordöstliches Tief- oder Flachland, und ein ebenso zusammenhängen- des südwestliches Gebirgs- und Hochland, das vielfach von kleineren Tiefländern unterbrochen, und dadurch in mehrere gesonderte Glieder ge- schieden wird. Das Europäische Tiefland Ist an 100,000 Qu.-M. gross, hat von Ost nach West eine Ausdehnung von nahe an 500, von S. nach N. in der grössten Erstreckung 300, in der grössten Verengung |
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8. — Europa.
von 15 Meilen, und unifasst beinahe zwei Drittel des ganzen Erdtheils; beginnt im W. bei Calais und endigt im 0. am Ural und dem Kaukasus, und erstreckt sich vom Schwarzen Meere und dem Kaspi-See im Süden bis zum Arktischen Meere im Norden; die Ostsee mit ihren Buchten, das Kattegat, Skager-Rak, die Nordsee und der Zuidersee bespülen seine Ge- stade, und die jütische, holländische und taurische Halbinsel gehören ihm an. Es besteht aus Diluvial- und Alluvialland, ist reich an Seen und grossen Strömen, begreift die fruchtbarsten und zum Theil am stärksten bevölkerten Gegenden des Erdtheils, und wird durch die Weichsel in zwei ungleiche Abtheilungen geschieden, deren grössere östliche als osteuro- päische oder sarmatische, die westliche kleinere als germanische Tiefebene bezeichnet wird. Kein einziger Gebirgszug erhebt sich in die- sem weiten Räume -- ein Steigen des Meeres von nur 1,000 Fuss würde hinreichen, die ausgedehnte Landstrecke fast ganz unter Wasser zu setzen und aus Skandinavien eine Insel zu bilden. Im 0. und SW. ist das grosse Tiefland von hohen Gebirgszügen eingefasst, und gegen S. nach dem Schwarzen Meere, und gegen NW. nach dem Baltischen zu von Lancles- erhöhungen, die das allgemeine Niveau der Fläche, das im Durchschnitt zu 500' angenommen wird, überragen, durchzogen. Die Seenzone, w'elche das Baltische Meer auf der Ost- und Südseite umgibt, bildet den nördlichen Damm des Tieflandes, der am Südende der jütischen Halbinsel beginnt, nach Osten zu immer breiter und höher wird, und im Waldai- Plateau theils nordwestlich zum finnischen Meerbusen sich senkt, theils um die grossen russischen Seen herum in den Landraum sich verbreitet, der zwischen dem Bothnischen Meerbusen und dem Weissen Meere sich ausdehnt. Ein ähnlicher bergeloser Damm, der als Randerhöhung von der Wolga über den Don, Donez, Dnjeper gegen den Bug, und am Dnjester auf- wärts zieht, findet sich im S. des Tieflandes. Die Platte desselben, die im Plateau von Ostgalizien, im Ouellbezirk des Bug, mit 960' ihren höchsten Punkt erreicht, und dort sich an die Vorberge des südwestlichen Hochlandes anschliesst, ist mit Steppen überdeckt, die aus Asien herüber- reichen und reiche Grasflächen, Savannen und Weideländer bieten. Ausser- halb dieses Dammes beginnen, am untern Dnjeper, die weiten Flächen des taurischen Steppenlandes, die in die Krym hineinziehen, und dort im S. plötzlich zu einem Randgebirge aufsteigen, dessen höchster Punkt, der Zeltberg oder Tschadür-Dagh, 4,740' Höhe erreicht.
Im SW. des grossen Tieflandes steigt das eigentliche europäische Gebirgs- und Hochland auf, welches zwischen der Rheinmündung und Garonnequelle im W., und der Mündung der Donau und des Dnjester im 0., ein fast rechtwinkliges Dreieck bildet, dessen Ostspitze nicht geschlos- sen ist. Ausserhalb desselben liegt im W. das fran zös i sch e Tl ef- land, von 4,400 Qu.-M. Fläche, welches von der Garonne, Loire, Seine und Scheide durchströmt wird, und durch die Thalebene der untern Aude mit der Küste des Mittelländischen Meeres zusammenhängt; und im S. das Tiefland der untern Donau, welches das Gebirgsland des süd- westlichen Europa von den Küsten des Schwarzen Meeres und dem Hoch- lande der griechisch-türkischen Halbinsel scheidet, und ein Areal von 800 Qu.-M. umfasst. Innerhalb des grossen europäischen Gebirgsdreiecks zeigt das Tiefland fünf gesonderte Glieder: das gegen 900 Qu.-M. grosse niederrheinische Tiefland, welches das grosse westeuro- paische Tiefland mit der französischen Tiefebene verbindet, und von der Scheide, der untern Maas, dem untern Rhein, der Lippe, Vechte und Ems durchströmt wird; die oberrheinische Tiefebene, welche zu bei- den Seiten des Rheins eine Thalsohle von 5—6 Meilen Breite hat und sich von der Birs-Mündung bis zur Mündung des Mains gegen 36 M. weit aus- dehnt; die provenfalische Ebene oder das Tiefland der untern Rhone, das eine Ausdehnung von 20 M. Inder Länge bei gleicher Breite hat, und die Alpen von den Sevennen scheidet; die lombardische Ebene oder das Tiefland des Po, welches den Gebirgskern Europa's vom Hochlande der italischen Halbinsel trennt und gegen 700 Qu.-M. um- fasst, und die ganz innerhalb des Gebirgsdreiecks liegenden Ebenen der mittlem Donau, welche durch kleine Gebirgsausläufer von einander geschieden werden; die östlichste grösste derselben, die nieder-unga- rische Ebene, liegt grösstentheils im 0. der Donau, erstreckt sich über die Theiss bis zum Siebenbürgischen Erzgebirge und umfasst gegen 1,600 Qu.-M.; nordwestlich von ihr zieht sich die ober-ungarische Ebene gegen 25 M. weit, längs der Donau, von der Gran-Mündung bis Pressburg oder zur Mündung der March, und hier schliesst sich westlich die österreichische Ebene oder das Marchfeld an, welches ander Mündung der March beginnt und an der Donau aufwärts bis oberhalb Wien reicht.
Crebirg-e. —• Das Gebirgsdreieck der Kontinentalmasse Eu- ropa's umfasst, mit den zwischenliegenden Tiefebenen, einen Flächenraum von nahe an 22,000 Qu.-M., und besteht aus dem Hochgebirgs kern der Alpen, und einem, denselben umgebenden Gürtel von Mittelge- birgen.
Das Alpengebiet liegt fast genau in der Mitte zwischen dem Aequator und dem Nordpol, zwischen 44o und 460 n. Br., ist 150 M. lang, im W. 20, im 0- gegen 40 M. breit, erstreckt sich von WSW. nach ONO. und bedeckt einen Flächenraum von 4,500 Qu.-M. — Nach ihrer Grup- pirung und Lage scheidet man die Alpen in Mittelalpen, Westalpen und Ostalpen. Die Mittelalpen erstrecken sich von den Quellen der Arve und Dora baltea bis zu den Quellen der Salzach und Drau, oder vom Gipfel des Montblanc bis zum Gipfel des Dreiherrnspitz, und zerfallen: in die Kette der Centraialpen, und die Kette im Norden und Süden dersel- ben. Die Kette der Centraialpen führt vom Montblanc (14,766') bis zum Simplon (M. Rosa 14,225') den Namen der penninischen Alpen; vom Simplonpass über das Gotthardsgebirge (8—10,000'), den Vogelsberg (10,200'), den Bernhardin zum Splügenpass (den eigentlichen Schwei- zeralpen, welche sich nördlich zwischen der Aar, der Reuss und dem Rheine auf das mannigfaltigste verzweigen), den Namen der leponti- schen oder Adular-Alpen, und vom Splügen bis zum Dreiherrnspitz (9497') den Namen rhätische Alpen. Die Kette im Norden der Centralalpen zerfällt: in die Berner Alpen, welche sich ostwärts an das Gotthardsgebirge anschliessen (hier: Jungfrau 12,856', Schreckhorn 12,613', Finsteraarhorn 13,205'); die Vierwalds tat ter-Alpen, an der Nord- seite des Gotthardsgebirges (mit Sürennen-Alp 10,300', Titlisberg 10,600'), und in die Glarner- und Schwyzer-Alp en, die am linken Ufer des Obern Rhein noch bedeutende Hochgipfel (Dödi 11,110', Kistenberg 10,600' etc.) haben. Das Land zwischen dem Luzerner und Wallenstädter See durchsetzt die nördliche Kette nur mit niedern Bergzügen (Rigi 5,554', Mythenberg 5,800', Albis 2,930'); die Thür-Alpen, die nordwestlichen Ausläufer der nördlichen Kette, bestehen aus Vorbergen, die bis auf 2 bis 3,000' herabsinken, und nur im SO. im hohen Säntis (7,700') die Schnee- grenze erreichen; an diese schliessen sich die AI g au er Alpen, die nördliche Fortsetzung der rhätischen Alpen, die in einzelnen Gliedern (Hochvogel, Arlberg) die Schneegränze überragen, und sich nach N. an das breite Plateau der obern Donau anschliessen. Die Kette im Süden der Centralalpen umfasst die Gruppe der Oertier Alpen, zwischen den Quellen der Etsch, Adda und des Ogüo (mit der Orteles-Spitze 12,020'), und die tri enti nisch en Alpen, deren Gipfel von 6—7,000'aufsteigen. |
— Die Westalpen breiten sich vom Montblanc bis zum ligurischen Meere aus, und zerfallen: in die grajischen oder Grauen Alpen, vom Montblanc über den kleinen St. Bernhard, den M. Iseran zum M. Cenis; in die cottischen Alpen, vom M. Cenis bis zum M. Viso, und in die Seealpen, vom M. Viso bis zum Meere. —Die Ostalpen begin- nen mit dem Grossglockner im W., endigen im 0. bei Wien an der Ober- ungarischen Ebene, und reichen im S. bis zum Golf von Fiume, wo das Wellebit- und Kapellagebirge sie mit dem Griechischen Hochlande ver- einigt. Sie sind im Ganzen niedriger, als die VVestalpen, ungemein ket- tenreich, und werden in die norischen, karnischen und julischen oder Krainer Alpen geschieden. Die bedeutendsten Pässe der Alpen gehen: in den Seealpen über den Col di Tenda (5,524'); in den Cotti- schen Alpen über den M. Genévre (5,741'); in den Grauen Alpen über den M. Cenis (6,354'), und den kleinen St. Bernhard (6,700'); in den Penni- nischen Alpen über den grossen St. Bernhard (7,668'), und den Simplon (6,174'); in den Lepontischen Alpen über den St. Gotthard (6,390'), über den Bernhardin (6,184', n. A. 5,740'), und über den Splügen (6,513'); in den Rhätischen Alpen über das Stilfser Joch und den Brenner (4,350') etc. Die Passhöhe in den Westalpen ist zwischen 3,000' und 7,000', in den Mittelalpen zwischen 6,000' und 10,000' von W. nach 0. abnehmend, und in den Ostalpen zwischen 3,000' und 5,000'. Die mittlere Kam m höhe steigt in den Westalpen von S. nach N. von 5,000' bis 10,000'; in den Mittelalpen, zwischen dem Montblanc und Bernina, ist sie nirgends unter 8,000', häufig aber bis 12,000', und in den Ostalpen sinkt sie von 6,000' bis 3,000' herab. — Die Gipfelhöhe steigt in den Westalpen ebenfalls von S. gegen N. von 7,000' bis 13,900'; in den Mittelalpen sinkt sie von W. gegen 0. von 14,766' bis 8,000', und in den Ostalpen von 10,000' bis 5,000' absoluter Höhe herab.
Das Mittelgebirge der Kontinentalmasse zerfällt in drei Haupt- gruppen: in die östliche oder Karpathische, die mittlere oder deutsche, und die westliche oder französische Mittelgebirgslandschaft. Das Kar- pathische Mittelgebirge, welches von allen Seiten von Tiefländern umgeben ist, und im W, durch die Thäler der March und Beczwa vom deutschen Mittelgebirge getrennt wird, besteht aus dem Hochlande von Siebenbürgen (Plateau 1,500', Fogaragebirge 7,824'), dem Karpathi- schen Waldgebirge, dem hohen Tatra oder den Central - Kar- path en (Kammhöhe 6,500', Lomnitzer Spitze 8,314'), dem ungarischen Erzgebirge (Kralova-Hela 5,100'), den Beskiden (Lissa-Hora 4,260'), und den Kleinen Karpathen. Die wichtigsten Pässe in demselben sind: der Teregovaer Schlüssel, der Pass von Vereske, der Dukla-Pass, und der über die Beskiden führende Pass von Jabltinka. Die deutsche Mittelgebirgslandschaft wird im W. durch das Rheinthal von der französischen geschieden, stösst im S. an den Nordfuss der Alpen, und zerfällt in den Bergzug der Sudeten, und in das nord- und süd- deutsche Bergland. Die Sudeten bilden ein 50 .VI. langes Gebirge, welches von SO. nach NW. Böhmen von Schlesien abgrenzt, und eine Menge von Höhenzügen nach Mähren, Schlesien, in die Lausitz und das innere Böhmen aussendet. In den eigentlichen Sudeten steigt es (im Schneeberg und Altvater) 4,076' und 4,600', im Riesengebirge (in der Schneekoppe) 4,985' (n. A. 5,061'), im Lausitzer Gebirge, welches sich bis zu den Ufern der Elbe erstreckt (Sächsische Schweiz) nirgends über 3,000'.
— Das norddeutsche Bergland ist ein Plateau, welches in seiner ganzen Breite durch die Thäler der Saale und Weser OVerra) von S. nach N. durchschnitten wird, und in drei Hauptgruppen zerfällt: zwischen Elbe und Saale in das Sächsische Berg land Onit dem Erzgebirge, dem voigtländischen Bergland, Fichtelgebirge, böhmischen Mittelgebirge); zwi- schen Saale und Weser in das Thüring'sche Bergland (mit dem Harz, Thüringer Wald, Frankenwald, Eichsfeld, güldene Aue); zwischen Weser und Rhein das ni e d er rhe ini s che und hessische Bergland (mit dem Rhöngebirge, Spessart, Vogelsberg, Taunus, Westerwald, Sieben- gebirge und dem Wesergebirge mit dem Solinger Walde, Teutoburger Walde, dem Süntelgebirge, der Egge, dem Haarstrang und Rothlagerge- birge). — Das süddeutsche Bergland bietet drei Bergzüge: das Böh- merwaldgebirge (mit dem Bayer-Wald), den deutschen Jura oder die Schwäbische Alp (mit der Rauhen- und Fränkischen Alp), und den Schwarz- wald und Odenwald, und drei ausgedehnte Hochebenen: die Schwäbische, Fränkische und Schweizer-bayerische, welch' letztere auch als Hochebene der Obern Donau bezeichnet wird. — Die frazösische Mittelge- birgslandschaft, welche im 0. durch das Rhein- und Aarthal, den Neuchateller- und Genfersee, und durch das Thal und Tiefland der Rhone begrenzt wird, umfasst von N. an: die hohe Veen, dieEifel, die Arden- nen, den Argonner Wald, den Hundsrück, die Vogesen oder das Wasgau- gebirge (mit der Haardt), das Plateau von Lothringen und Langres, das Juragebirge, das Gebirge von Charolais, Côte d'Or, das Marvan- und Fo- rezgebirge, die Gebirge der Auvergne und von Lyonnais, die Sevennen, die Schwarzen Höhen, und die Terassen von Rouergue, Limousin und Bour- bonnais.
Die gebirgigen Halbinseln Europa's sind sämmtlich dem Süden, die flachen (die Holländische und Jütische) dem Norden zugekehrt. Die Skandinavische Halbinsel ist in der nordwestlichen Hälfte ihrer ganzen Länge nach mit Gebirgen, den Skandinavischen Alpen (Kjölen) bedeckt, die nach N. zu sanft verlaufen, nach W. zu aber, wo sie durch Meeresarme mannigfach durchbrochen werden, jäh abfallen; ihre einzelnen Theiie werden, von N. an: als Lappländisches Gebirge (Mit- telhöhe 2,000-1,000'), Kjölen (Mittelhöhe 2,000—1,500'), Dovrefjeld (3,500' bis 2,500'), und von da an als die südlichen Fjelde unter verschie- denen Namen (Hardanger-, Lange- nnd Sognefjeld, mit 5,000—4,000' Mittelhöhe) bezeichnet. — Die Hesperische oder Pyrenäische Halb- insel, ein grosses, aus drei Hauptstufen bestehendes Plateau, das nahe |
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3. — Europa.
an 10,000 Qu.-M. umfasst, und dessen einzelne Theile durch Gebirgszüge (das Castilische und Andalusische Scheidegebirge) von einander geschie- den werden, besitzt zwei Hochgebirge: die Pyrenäen im N., auf dem Isthmus, der die Halbinsel mit dem Kontinent verbindet (mittlere Kammhöhe 8,000'; höchster Punkt: Pic Nethou 10,722'), und die Sierra Nevada, welche die Wasserscheide zwischen dem Atlantischen und Mit- telländischen Meere bildet, ihre Schneelinie bei 10,680' Höhe erreicht, und im Cumbre de Mulhacen 10,950', im Picacho de Yeleta 10,690' aufsteigt.
— Die Italienische Halbinsel, welche sich bei einer Breite von 80 bis herab auf 30 M. von N. nach S. 150 Meilen lang in's Mittelländische Meer erstreckt und dasselbe in zwei beinahe gleiche Hälften theilt, wird von einem einzigen Kettengebirge, dem Apennin, durchzogen, das sich nur an wenigen einzelnen Punkten über die Höhe des Mittelgebirgs erhebt; es zerfällt in den Hoch -Apenni n (mit dem Hoch land der Abruzzen), und die einzelnen Glieder des Sub-Apennin. Die mittlere Kammhöhe des Hoch-Appennin wechselt zwischen 2,500' und 6,000' (Abruzzen), die Berggipfel reichen von 5,000-8,000' (im Monte Corno oder Gran Sasso 8,935'); im Sub-Apennin erreicht das wellenförmige Bergland eine mitt- lere Höhe von 1,000', steigt aber in seinen Gipfeln 4—5,000'. Der dop- pelgipfliche Vesuv ist ein aus der campanischen Ebene kegelförmig emporsteigender, nicht zu den Apenninen gehörender 3,636' hoher Vulkan.
— Die Griechisch-türkische Halbinsel ist ein einziges, ununter- brochenes Gebirgsganze, das nur an wenigen Punkten .Mitielgebirgshöhe übersteigt, und in das westliche (mit den dalmatischen Alpen, Capella- und Wellebitgebirge, Tschardagh oder Bora-Dagh, Pindus etc.), östliche (mit dem Balkan oder Hämus, Stara Planina und Heidiiczi-Gebirge, dem Despoto-Dagh oder Khodopegebirge, dem Vojuzza- oder Volutza-, und dem Delacha-Gebirge), und sü dliche Bergland (Morea oderPelopon- nes, mit dem Calavrita-Gebirge, Pentadactylon oder Taygetus und Male- vos) geschieden wird. — Die T^urische Halbinsel oder die Halbinsel Krym, im Schwarzen Meere, ist zu zwei Dritteln mit Tiefland bedeckt, und nur im südöstlichen Theil derselben erhebt sieh ein 30 M. langes, in seiner Mitte 6 M. breites Mittelgebirgsland von 120 Qu.-M. Fläche, die taurischen Alpen, die bei einer mittleren Höhe von 4,000', im Tscha- dür-Dagh bis 4,740' aufsteigen. |
zum Ural zieht, erhält die Richtung der erster en eine grosse nord- westliche Abdachung zum Atlantischen Ozean und nördlichen Eismeere, und eine südöstliche zum Mittelländischen und Schwarzen Meere. Die kontinentalen Ströme laufen sämmtlich dem Kaspi-See zu. — Zur nordwestlichen Abdachung strömen, und zwar in's Eismeer: die Petschora (mit Ilischa, Schugur, Ussa, Kolwa und Zylma), Länge 143 M., Stromgebiet 3,050 Qu.-M.; der 3Iesen (mit Waschka und Pesa), L. 114, Str.-G. 1,911; die Diviiia (mit Wytschegda, Syssola, Jula, Suchona, Waga und Pinega), L, 216, Str.-G. 6,650; die Onega (Ab- fluss des Wotsche- und Latscha-Sees), L. 95, Str.-G. 1,050 Qu.-M."— In's Baltische Meer, von Osten: die Küsteullüsse Finnlands; die Newa, der Abfluss aller Gewässer des Ladoga-Sees, L. III? Str.-G. 4,200; die Narva, Abfluss des Peipus-See; die Düna (mit Obscha, Meza, Ulla, Di.sna, Ewest und Aa), L. 140, Str.-G. 2,090; der Niemen oder Memel (mit Wiliya), L. 115, Str.-G. 2,011; der Pregel; die Weic/i.sel (mit Doniijec, San und Bug mit dem Narew), L. 130 (144), Str.-G. 3,540; die Oder, L. 120, Str.-G. 2,440; die Trave; — von Westen: die Kü s ten fl ü s se der Skandinavischen Halbinsel (Toruea, Kalix, Lulea, PItea, Skelleftea, Umea, Ore, Gidea, Angermann, Indal, Dalelf, Abfluss des Mälarsee, und der Mo- tala). — In die Nordsee oder das Deutsche Meer: der €öta-Elf {Kh- fluss des Wenersee's; der Glomnieni die Eider', die Ji'iie (mit der Mol- dau, Eger, schwarzen Elster, Mulde, Saale, und llavel mit der Spree), L. 120 (171), Str.-G. 2,616; die Weser (Zusammeiifluss von Werra und Fulda), L. 70, Str.-G. 820; die Ems; der Rfiein (mit Aar, Wuttach, Treisam, Kinzig, III, .\lurg, Queich, Neckar, Main, Nahe, Lahn, Mosel, Ahr, Sieg, Wupper, Erlt, Ruhi\ Lippe, Maas), L. 1. 0(11)0: 200), Str.-G. 4,080; die Scheide, — In den Kanal: Aw Somme; die Seh^e (mit Aube, Marne, Oise, Yonne, Loing, Eure), L. 85 (97), .Str.-G. 1,414; die Orne; die Aulne. — In's Biscayische Meer: die Loire (mit .Mayenne, Sarthe, le Loir, Allier, Cher, Indre, Vienne), L. 130, Str.-G. 2,380; der Charente; die Garonne (Gironde und Dordogne), L. 80, Str.-G. 1,528; der Adour. — Unmittelbar in's Atlantische Meer: der Minho, L. 48, Str.-G. 740 ; der Duero (Douro), L. 110, Str.-G. 1,828; AéV M onde qo; der Tajo (Tejo), L. 120, Str.-G. 1,360; der Catdas oder Sadao; die Gua- diana, L. 105, Str.-G. 1,210; der Guadalquivir, L. 65, Str.-G. 940; der |
Inseln. — Europa's Inseln sind tbeils kontinentale, theils ozeanische. Auf den kontinentalen Inseln ist theils die Form des Tieflandes, theüs die des Gebirgslandes vorherrschend, theils treten beide Formen gemischt auf. Die Normannischen, Sächsischen, Dänischen, Pom- merischen, Russischen und Schwedischen Inseln gehören der Form des Tieflandes an, doch zeigen einige von ihnen an den Küsten felsige Formen, und steigen bis zu 600'. Die Thracischen Inseln, die Cykladen, Candia, die Jonischen und Dalmatischen Inseln, die Maltheser-Gruppe, die Aegaden, Liparen, Pithyusen und Balearen, die Hebriden, Orkaden, Shet- länds-Inseln, die Norwegischen und Finnischen Gestade-Inseln gehören der Form des Gebirgslandes an. Gemischter Form sind: Sicilien, welches von einer Bergkette durchzogen wird, die den Namen des pelo- rischen, nebrodischen und madonischen Gebirges führt, und bis 5,000' aufsteigt; an diese Kette schliesst sich ein plateauartiges Hochland, das die ganze Insel, bis auf die Ebene von Catania, füllt, aus welcher sich der kolossale Aetna oder Monte Gibello 11,400'erhebt; Sardinien, durch welche Insel mehrere Parallelketten streichen, die (im Genargentu) »IS 5,630' aufsteigen, und durch Tiefebenen getrennt werden; die Ge- birgsinsel Corsika, die nur an der Ostküste schmale Ebenen hat; Grossbritannien, das im 0. Tiefland, im Gebirgsland zeigt, welch' letzteres nirgends über Mittelgebirgshöhe steigt, eine vielfach durchbro- chene Gebirgsmasse bildet und in seinen einzelnen Gliedern (Gebirge von Wales, Cheviot- und Grampian-Gebirge etc.) bis 4,300' aufstrebt; Irland, das im N. und S. einzelne Felsenhöhen hat, die nur nach SW. zu in eini- gem Zusammenhang stehen, in der Mitte aber eine Tiefebene bildet, die von Meer zu Meer geht, und nirgends über 300' aufsteigt. — Die ozea- nischen Inseln Europa's gehören sämmtlich in die Klasse der Gebirgs- Inseln, und deren bedeutendste sind: die Far-Öer, deren nackte, gröss- lentheils vulkanische Felsenmassen oft in steilen W'änden von 1,200' bis 1,500' emporragen; Island, das als ein ungeheures Labyrinth von Felsen "nd Schneefeldern, Gletschern und Feuerbergen, aus den stürmischen ^luthen des Polarozeans steigt; die vulkanische Jan Mayen-Insel, und <iie Inselgruppe Spitzbergen, die sich zu riesigen Gebirgen emporhebt.
Oewässer, Ströme und Seen. — Die Gewässer Europa's gehören theils zur Klasse der ozeanischen, theils zur Klasse der kon- tinentalen Ströme, Durch eine Hauptwasserscheide, die sich vom Kap ^arifa nordöstlich über Hochgebirgs-, Mittelgebirgs - und Flachländer bis |
Giiadalete. — Zur südöstlichen Abdachung strömen, und zwar in's Mittelländische Meer, aus der H es p er i sc hen Halbinsel: der Seffura; der Jugar (Xugar); àei-Guadaluviar ; der Ehro (mit dem Ara- gon, Xalon, Gallego, Martin, Guadalope und Segre), L. 92, Str.-G. 1,569; der Llobreget; der Ter. — Aus Frankreich^ der Tel; die ylude] der Hérault] die Rhone (mit der Saone, Isere, Drome, Durance), L. 140, Str.-G. 1,760; der Var. - Aus der Italischen Halbinsel, in's Li- gurische und T y rrh en i s ch e Meer: der Arno; (h-r Ombrone; à\e Tiber, L. 80, Str.-G. 415; der Garigliano; der Vottnrno; die Äe/e; — in's Adriatische Meer, aus Italien und der Lombardei: der Ofanto; die Pescara; der Tronin; der To (mit Tanaro, Trehia; Dora ripera und baltea, Sesia, Ticino, Adda, Oglio und .Mincio), L. 95, Str.-G. 1,872; die Etsch (Adige); Brenta-, Sile; Piave; Livenza; der Tnqlta- mento) der Isojizo; — aus Dalmatien: die Narenta; — aus der (.''rie- chischen Halbinsel in's Jonische .Meer: die Morncca; die jDr/wa; der Uschkomohin-, die Vojuzza-, der Arla; der Aspropotamos; der AI- fäus; Enrôlas (Vasiliko) ; — in's Aegäische Meer: der Inachns; Asopo; Hellada (Sperchius); Salamhria (Peneus); Slnpnon (Karasu); der Vardar; der Karasu Neslo; die Maritza. — Das Gebiet des Schwarzen Meeres empfängt aus Europa: iWe Dorian (Zuflüs-se rechts: Iiier, Lech, Isar, Inn, Traun, Ens, Leytha, Raab, Sio, Drau, Sau, Morawa und Isker; links: Wernitz, Altmübl, Regen, Naab, March, Waag, Neutra, Gran, Theiss, Temesch, Aluta, Sereth und Pruth), L. 400 (520), Str.-G. 14,630; der Dnjesler (mit dem Stry), L. 110 (170), Str.-G. 1,440; den Bug', den Dnjepr (mit Beresina, Soz , Pripetz, Teterow, Desna, Siol, Worskla), L. 270, Str,-G. 10,605 (8,350). — In's Asow'sche Meer strömen: der Don (mit den Zuflüssen Woronesch, Cboper, Medwieditza, Donez, Manytsch), L. 240, Str.-C. 10,526. — Der Kaspi-See empfangt die kontinentalen Srtöme Europa's: die Wolga, den grössten Strom unseres Erdtheils, dessen Länge 460 (510) M. beträgt, und dessen Strom- gebiet über 2ö,0Ü0 (nach A. 30,000) Qu.-M. umfasst (entspringt auf den Waldai-Höhen und empfängt an Zuflüssen: die Mologa, Scheksna, Unscha, Oka, Sara, W'etluga, Kama, Samara, Irgis etc.); den Ural (mit dem Or, Sakmara, Ilek mit Hobda), L, 234, Str.-G. 5,200 Qu.-M. — Die Flüsse Grossbritanniens fliessen theils in den Atlantischen Ozean, theils der Nordsee zu, und sind unter denselben die Themse, Otise, Humber und Se- vern, in Irland der Shannon, die bedeutendsten, |
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3. — Europa.
Die Seen Europa's liegen in einer weiten Zone nord- und süd- wärts von den Kalkalpenketten, vorzüglich zahlreich an ihrem nörd- lichen Fusse, 1,200—2,300' hoch; so der Genfer See 1,153'(1,226'); der Neuenburg er-, Biel er-, Yierwaldstätter- (1,341'), Zürich er- und Bodensee (1,218'); der Ammerse, Würm-, Chiem- und Traun- see u. V. a. Die Seen des Südrandes sind weniger zahlreich, und ihr Niveau nur 600—800' über dem Meeresspiegel erhaben; so der Lago maggiore (636'), Lago di Lugano (880'), di Como (695'), d'lseo, d'Idro, di Garda (212'). Eine Menge, doch nur kleiner Seen, liegen auf der Gebirgskette selbst, zum Theil bis 7,000'hoch. Am Abfiuss der Alpen liegt der Neusiedel- und Plattensee. x\uf der Skandinavi- schen Halbinsel der Mälar-, Hielmar-, Wener- und Wettersee, u. a. auf der südöstlichen Senkung des Schwedischen Hochlandes. Im Europäischen Tieflande liegen zahlreiche, meist kleine Seen,-um die Süd- und Ostufer des Baltischen Meeres, meist höher als die benach- barten Stromthäler; die grössten Europäischen Seen linden sich um den Finnischen Meerbusen; so der Ladoga- (320 Qu.-M.), Onega- (195), Saima-, Ilmen- und Peipus-See (70 Qu.-M.).
Mlfniatische Verhältnisse. — Der grösste Theil Europa's liegt in der nördlichen gemässigten Zone, doch ist der östliche Theil des- selben bedeutend kälter als der westliche. Die Isotherme -j- 4°, welche im S. Islands den 63" N. Br. berührt, zwischen Island und Norwegen bis 670 steigt, unter 630 N. Br. die Westküste Norwegens trifft, sinkt an der Ostsee zu CO« und in Russland zu 54o herab. Die Isothermen + 8o und -4" 120 haben gleichmässigere Biegungen, doch sinken beide von Westen nach Osten immer noch gegen 5o. Immerwährenden Schnee trifft man auf den Isländischen und Skandinavischen Gebirgen, auf dem Balkan, den Alpen, Pyrenäen und auf der Sierra Nevada; die Karpathen, Apenninen, der Aetna und die Gebirgsspitzen Corsika's berühren nur die Schneelinie, die im N. Europa's 2,200' über der Meeresfläche, im S., nach den Er- scheinungen auf Aetna, 10,500' liegt. Gletscher zeigen sich in den Al- pen, in Skandinavien und Island; in den Pyrenäen und Karpathen finden sich nur Andeutungen derselben. Die Durchsichtigkeit der Atmosphäre nimmt von Norden nach Süden zu, und ebenso von W^esten nach Osten, da an den Küsten Nebel und Wolken häufiger sind, als in den Binnen- ländern. Die M i 11 e 1 w ä r m e des nördlichen Europa's fällt zwischen — 2o (Nordküste Russlands) und 4- 11° (Bourdeaux und mittleres Frank- reich); die des südlichen Europa's zwischen + 10« (Lombardische Ebene) und 4- 16" (Sicilien). Der Spielraum der mittleren Wärme ist, wenn man nur auf die Niederungen Rücksicht nimmt, im Norden grösser; in den Gebirgen des Südens dagegen trifft man alle Temperaturverhältnisse des Nordens wieder an. Der klimatische Unterschied der Ost- und West- länder ist im Norden, w'o so grosse und zum Theil vom Einflüsse des Meeres weit entfernte Ebenen hervortreten, viel bedeutender als in Süd- Europa, wo das Meer viel tiefer einschneidet: im nördlichen Europa haben die Küsten und Inseln des Atlantischen Meeres das wärmste Klima; im südlichen Europa dagegen sind die westlichen Küsten nicht so warm, als die Küsten der östlicher liegenden Bucht zwischen Spanien und Italien. Der Temperaturunterschied des nördlichen und südlichen Europa ist im Winter viel bedeutender, als im Sommer; so beträgt z. B. der Unterschied zwischen Palermo und Wien im Sommer nur 20,5, im Winter dagegen 90, und der Sommer von Stockholm ist nur um 60 niedriger, als der von Palermo, während der Temperaturunterschied des Winters gegen 12o be- trägt. — Die hyetographischen Verhältnisse sind ungemein verschie- den. Die jährliche Regenmenge weicht, nach Lage und Beschaffenheit der einzelnen Gegenden, so bedeutend ab, dass man in dieser Hinsicht keinen auffallenden Unterschied des Nordens und Südens wahrnimmt. W^o grosse uad hohe Gebirgsmassen sich erheben, wird die Regenmenge be- deutender, besonders an der West- und Südseite derselben, an welchen die, aus wärmeren Gegenden und vom Meere kommenden Luftströme ihre mit sich führenden Dünste ablagern. Unter gleichen Umständen erhalten Küsten und Inseln mehr Regen, als die Binnenländer; im Ganzen genom- men aber scheint doch die Regenmenge im südlichen Europa bedeutender, als im nördlichen zu sein, besonders an der Südseite der Alpen und in ItaUen, obwohl die Nähe des regenarmen Nordafrika und die Plateauform Spaniens nicht wenig dazu beiträgt, dass in einzelnen höher gelegenen Gegenden des Südens, die Regenmenge auffallend abnimmt. Die mitt- lere Regenmenge in Europa zwischen 36® und 61« N. Br. beträgt 32 ZolL Die grösste jährliclie Regenmenge zeigt: Coimbra, in Portugal, im Mittel 211"; Tolmezzo, in den südöstlichen Alpen, im Mittel 90"; und Bergen, in Norwegen, im Mittel 77",e. Die kleinste Regenmenge zeigt: Jekaterinburg, auf dem Ural, mit 13", und Madrid, auf dem Tafellande von Neu-Kastilien, mit 9",5. Hinsichtlich der jährlichen Ver- th eilung des Regens ist der Unterschied zwischen dem nördlichen und südlichen Europa viel mehr hervortretend: während im Norden die Re- genmenge der verschiedenen Jahreszeiten sich einigermassen gleich bleibt, doch so, dass dem Sommer und dem Herbst die grössere .Masse ge- hört, wird im Süden der Sommerregen gering, und der Herbst und Winter bilden die eigentliche Regenperiode, die den tiefsten Süden (das südliche Portugal, die süd-spanische Küste bis Malaga, den Südrand von Italien und ganz Griechenland) zur vollständigen Provinz des Winterregens macht. Die Provinz des Herbstregens umfasst: das nördliche und westliche Skandinavien, die Britischen Inseln, das Rhein- delta, das westliche Frankreich, so wie den grössten Theil von Spanien, Italien, und die Alpen und Karpathen, über deren Kamm die Grenze der Provinz geht. Die Provinz des Sommerregens umfasst den grössten Theil von Frankreich, die Niederlande, mit Ausnahme des Rheindelta, die nördliche Schweiz, ganz Deutschland diesseits der .\Ipen, Dänemark und das südliche Skandinavien, so wie das gesammte centrale Europa bis zum Ural. — Rücksichtlich der Zahl der Regentage findet ein bedeutender Unterschied statt: dieselbe ist im Norden, bei gleicher Regenmenge, viel grösser als im Süden, wo es seltener regnet, aber die einzelnen Regenfälle um so bedeutender sind. Deutschland, England und Frank- reich haben nach einem mittleren Durchschnitt gegen 150 Regentage im Jahr; in Moskau zählt man 205, in Kasan 90. Schnee, der im nörd- lichen Europa, besonders im Osten, eine so bedeutende Rolle spielt, ist in den Niederungen des Südens eine seltene Erscheinung; dagegen ist Hagel in der Regel im S. viel häufiger und richtet hier mehr Schaden als im N. an. Die Zunahme der Schneetage von S. nach N. erfolgt in Europa nach folgender Reihe: Palermo hat 2V2 Tage in jedem Winter, an welchen es schneit; Rom IV2; Florenz IV5; Nizza nur V2 Tag; Venedig 5V2, Mailand 10, Paris 12', Karlsruhe 26, Kopenhagen 30 und St. Peters- burg 171 Tage. Gewitter, die im nördlichen Europa im Sommer so häufig, in den übrigen Jahreszeiten nur ausnahmsweise vorkommen, tref- fen im südlichen Europa in allen Jahreszeiten, am häufigsten im Herbste ein. Von hundert Gewittern kommen |
in Kopenhagen im Winter 1, im rrühlinge 18, im Sommer 70, im Herbst H,
,, Palermo „ „ 15, „ „ 15, „ ,, 22, „ „ 48 Tor.
Der grösste Theil Europa's gehört dem Gebiete der südwestlichen und der verändernchen Winde an. Die im Laufe des Tages abwech- selnden See- und Landwinde, in den südeuropäischen Küstenlän- dern so häufige Erscheinungen, zeigen im nördlichen Europa nur schwache Spuren, und die heissen, erschlaffenden Winde des Südens (Sirocco, Solan0), so wie jene ungesunde Luft, die im Süden oft grosse Landstriche unwirthlich macht, sind im Norden ganz unbekannt. Auf Regen und Schnee haben die Winde bedeutenden Einfluss: in ganz Europa regnet es, Schweden ausgenommen, meist bei westlichen Win- den, in Schw^eden bei östlichen, und bei hundert Regen- und Schnee- Niederschlägen treten in Europa 76 bei westlichen, 12 bei östlichen, und nur 7 bei reinem S ü d-, und 4 bei reinem Nord wind ein.
Katnrprodukte. — An Naturprodukten aller Art ist Europa ungemein reich. Von Mineralien hat es unter ailen Erdtheilen die reichsten Eisen-, Blei-, Kupfer-, Zinn-, Galmei- (Zink-), Steinkoh'.en-, Steinsalz- und Quecksilbergruben. Gold liefern die Karpathen in Ungarn und Siebenbürgen, England (Wales), Deutschland (der Rhein), Spanien, Sardinien; Silber: Deutschland (Erzgebirge, Harz, baden'scher Schwarz- wald), Schweden, Norwegen, Ungarn, Siebenbürgen und Galizien, Frank- reich, Sardinien, England, Spanien und die Türkei. Die jährliche Ausbeute an edlen Metallen schlägt A. v. Humboldt, nach einem Durchschnitt auf 2,700,000 Thaler oder 4,723,000 Gulden an. An Kupfer ist Schweden, Russland, Ungarn und England am reichsten, Deutschland, Spanien und Frankreich liefern ebenfalls nicht unbedeutende Ausbeute. Zinn liefern England, Böhmen und Sachsen. Eisen: Schwedeh, Russland, Oesterreich, Preussen, Frankreich, England, Belgien, Spanien, Italien und die Türkei. Blei: Grossbritannien, Spanien, Sardinien, Deutschland (Kärnthen, Böh- men, Schlesien, Sachsen, Hannover). Zink (Galmei): Belgien, Polen, Deutschland (Schlesien, Baden). Braunstein: Deutschland und Frank- |
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3. — Europa.
len Europa's zerstreut leben, sind Nachkommen der alten Israeliten, und
die Zigeuner, die in grosser Anzahl in Ungarn, Siebenbürgen, der Wal-
lachei, in Frankreich, Russland, Spanien, England und der Türkei gefun-
den werden, stammen wahrscheinlich aus Indien.
Spraclieu. — Die Sprachen der Europäischen Völker scheiden
sich in 8 Hauptgruppen: 1. die Baskische oder Iberische Sprach-
familie (nur mit dem Baskischen oder Escualdunac, in Spanien und
Frankreich); 2. die Keltische Sprachfamilie (das Gälische, mit dem
Ersischen, Kaledonischen und .Manskischen; das Kymbrische, mit dem Alt-
deutschen vermischt, ehemals in Belgien, jetzt noch in Wales und der
Niederbretagne); 3. die Thrako-p elasgische oder Griechisch-latei-
nische Sprachenfamilie (die thrakischen und illyrischen Sprachen,
von denen das Albanische abgeleitet ist; das Altgriechische, mit dem
Romaiky oder Neugriechischen; das Efrurische, mit dem Rhätischeii oder
Romanischen im engern Sinne und dem Ladinischen ; die Altitalischen
Sprachen; das Laleinische, mit der Romaua rustica, der Sprache der un-
leren Klassen Roms, welche auf verschiedene Weise gemischt, die roma-
nische (provenzalische) Sprache der Troubadours gebildet hat, die noch
im ösllichen Spanien, mittäglichen Frankreich, in Savoyen und im Wal-
lis lebt; aus der Vermischung der romanischen Sprache mit der Deut-
schen, Keltischen, Iberischen, Arabischen und Slavischen, haben sich das
Portugisische, Siianische, Französische, Italienische und das Wlachische
Uder die neueren romanischen Sprachen gebildei) ; 4. die Germanische
Sprachfa'milie; zwei Scbwestersprachen: das Germanische, welches
sich in übergermanisch (Hochdeutsch, mit den Mundarten: Schweize-
risch, Rheinisch, Bayrisch und Fränkisch oder Mitteldeutsch) und Nieder-
germanisch (mit a. Plattdeutsch: das eigentliche Sächsische, das
Ost- und Westsächsische oder Westphälische ; -- b. Niederländisch: Flä-
misch, Holländisch, Friesisch; — c. Angelsächisch: Englisch) theilt, und
das Skandinavische (\orwegisch. Isländisch, Schwedisch und Dänisch);
5. die Slavische Sprachfamilie: das Ostslavische (Slavonisch
oder Serbisch, Russisch, Kroatisch oder Ulyrisch, Südwendisch, Krainisch,
Steyrisch und Kärnthiscb); das Wes tslavische (Böhmisch oder Cze-
chisch. Polnisch mit Kassubisch, Nordwendisch oder Lausitzisch), und das
Lithauische (Lithauisch, Sainojidisch, Lettisch, Semgallisch, Kurisch
etc. und das erloschene Altpreussisch); 6. die Uralisch-finnische,
Skythische oder Tschudische Sprachfam ilie, mit vier Töchter-
sprachen: der Wolgaischen, Permischen, Finnischen nnd Mad-
jarischen (.Magyarischen). 7. Die Osmanische oder Türkische
Sprachfam ilie gehört, streng genommen, Asien an, und wird von
uns nur insofern als europäische Sprachgruppe aufgenommen, als die Os-
manüs, die unter dem Namen der Türken bekannter sind, schon seit
Jahrhunderten im südöstlichen Theile Europa's herrschen, ihnen verwandt
sind die Baschkiren, Tschuwaschen, Meschtscherjäken, Turkmenen, No-
gayen, Kumyken, Basianer, Tataren und Kalmyken im Russischen Reiche,
die Uruken in Macédonien, und wahrscheinlich auch die zahlreichen Kau-
kasischen Völker, deren Sprachen wir als 8te Hauptgvuppe den Euro-
päischen zuzählen müssen, da die politische Grenze Europa's gegen-
wärtig auch die von ihnen bewohnten Länder mit einschliesst.
Itelig-ionsverscliledeiiheit. — Das Christenthum in sei-
nen verschiedenen Formen verbreitet seinen wohlthätigen Einlluss über
ganz Europa, und dessen zahlreiche Bewohner bekennen sich zum gröss-
ten Theil zu einer der drei christlichen Ha u p tkirch en, von denen die
römisch-katholische (mit nahe an 132 Mill. Bekennern) ihre Herr-
schaft beinahe über ganz Frankreich, über ganz Italien, Spanien, Portugal,
über drei Viertel von Irland, über den grössten Theil der Oesterreichi-
schen Monarchie, die Hälfte Süddeutschlands, über Belgien, über ein
Drittel des Preussischen Staates, die Hälfte der Schweiz, fust über ganz
Polen und einige Theile des Russischen und Osmanischen Reichs ver-
breitet. Die protestantische (lutherische und reformirte) Kirche
(gegen 70 Mill. Bekenner) herrscht in dem Preussischen Staate, in den
Niederlanden, in Dänemark, Norwegen, Schweden, in den Königreichen
Hannover, Sachsen, Württemberg und anderen Staaten des deutschen Bun-
des, in England, Schottland, und einem Theil Irlands, Frankreichs und der
Schweiz vor; die Bewohner der Ostseeprovinzen Russlands, und eine ziem-
lich grosse Zahl Individuen in der üesterreichischen Monarchie, besonders
in Ungarn, Siebenbürgen etc. folgen den Dogmen dieser Kirche, und eine
Menge kleiner abgesonderter Sekten derselben, wie die .Mennoniten, Bap-
tisten, Methodisten, Herrnhuter, Quäker, Socianer, Waldenser etc. finden
in vielen der genannten Länder Duldung und bilden eigene Gemeinden.
Die griechische oder orientalische Kirche (mit mehr als 65 Mill,
Anhängern) herrscht im Russischen Reiche, auf den Jonischen Inseln, in
Griechenland, den Donau - Fürstenthümern und Serbien, und mehr als die
Hälfte der Bewohner der Türkei und eine Menge Unterthanen der Oester-
reichischen Monarchie bekennen sich zu derselben, M oh a me daner
zählt man gegen 7 Mill. im türkischen Reiche, und zum Islam bekennen
sich alle die verschiedenen türkischen Völkerschaften, die den Süden Russ-
lands bewohnen. Juden sind mehr als 3 .\lill. fast in allen Europäischen
Staaten zerstreut, und zum Lamaismus und Buddhaismus bekennen
sich fast aHe, im südlichen Theile Russlands nomadisirenden Kalmyken-
unp Kirgisenhorden. Eigentliche Götzendiener (Heiden) findet man
nur noch im Europäischen Theile des Kaukasus, am Ural und in den Wü-
steneien des Gouv. Archangel, unter den Mizdschegi, den Ossaten, Tschu-
waschen, Mordwinen und Samojeden. Die Lappen sind jetzt alle Christen,
wenigstens getauft.
Pliysisch-teclmische Kultur. — Hinsichtlich der Kultur
und Lebensweise gehören sämintliche Bewohner Europa's (mit Aus-
nahme der Lappen, Samojeden, der Kalmyken und Zigeuner) zu den ci-
vilisirten Völkern, welche Landwirthschaft, technische Gewerbe und
Handel betreiben, und Künste und Wissenschaften pflegen. Die Land-
wirthschaft steht in England, Deutschland, den Niederlanden, Frank-
reich und im nördlichen Italien auf der höchsten Stufe der Ausbildung;
die ergiebigsten Getreideländer jedoch sind Polen, Russland und Ungarn.
In technishen Gewerben behauptet Europa den Rang vor allen andern
Erdfcheilen, und die Manufaktur- und Fabrikindustrie ist nirgends lebhafter
und vollkommener, als in Grossbritannien, Deutschland, Frankreich und
Belgien, wozu der ausgebreitete Handel wesentlich beiträgt, den die
europäischen Staaten mit den Bewohnern fremder Erdtheile treiben. Der
innere Wasser- und Landhandel ist von gleicher Bedeutung, wie der See-
handel, und wie dieser durch die Küstenentwicklung des Erdtheils kräftig
reich. Quecksilber: Spanien (Alraäden), Krain (Idria), Italien (Toscana),
Rheinbayern. Kobalt: Schweden, Norwegen, Deutschland (Sachsen).
Spiessglänz: Deutschland und Frankreich. Wissmuth: Deutschland.
Arsenik: Schweden, Norwegen, Frankreich, Deutschland. Edelsteine:
Deutschland, Ungarn, Siebenbürgen. Marmor: Deutschland, Italien und
die griechischen Inseln. Steinsalz und Salzquellen; Galizien, Un-
garn, Siebenbürgen, Deutschland. Steinkohlen: England, Schoti'land,
Deutschland, Belgien, Ungarn, l'rankreich. Braunkohlen: Deutschland
und Frankreich. Graphit: Deutschland, England. Porzellanerde
(Kaolin): Deutschland, Frankreich, Grossbritannien u. s. w.
Das Pflanzenreich bietet werthvolle Erzeugnisse; Getraide
und Obst aller iVrt, Wein, Tabak, Flachs, Hanf, Hopfen werden
in grosser Menge gewonnen. In der Südregion Europa's, die durch
eine Linie begrenzt wird , welche sich von den asturischen Bergen über
die Pyrenäen, Sevennen, Alpen, dalmatischen Gebirge und den Balkan an"s
Schwarze M«er zieht, gedeihen Südfrüchte (Citronen, Orangen, Pomme-
ranzen, Mandeln, Feigen etc.), feurige Weine, Oliven, Baumwolle,
der Kappernstrauch, immergrüne Eich en und Pinien, der Granat-
und Lorbeerb aum, die Cypressc, die Kermes- und Korkeiche,
die Manna-Esche, der Mastix- und Terpentinbauni. Die Mittel-
region (bis 600 jv. B.) ist die wahre Obst- und Kornkammer, hat in
der südlichen Hälfte noch Wein, süsse Kastanien, Mais, Mandeln und
U'allnüsse, über 550 N. Br. hinaus jedoch keine Birnen und Aepfel mehr.
Die kalte Region, oberhalb jener, bis zum Polarkreis, hat nur noch
spärlich Roggen und Hafer; Weizen, Obst und Eichen kommen hier nicht
mehr fort; oberhalb des Polarkreises hören auch Tannen und Fichten auf,
und Lappland hat nur noch wilde Beeren, Flechten, Moos und Zwergbir-
ken aufzuweisen. Waldungen finden sich am meisten in Mittel-Europa
und im Norden, und die Grösse der Waldungen wird auf mehr als 700
Millionen Morgen geschätzt. Die Ulme und Buche gedeiht bis 6O0, die
Eiche bis Oio, Eschen bis 62«, Linden bis 63", Tannen und Fichten bis
670, Gerste und Hafer bis 70", die weisse und Zwergbirke und der Wach-
holdersCrauch noch höher hinauf.
Die Fauna Europas ist weniger reich, als die anderer Erdtheile.
Eigenthümliche Arten sind nur in geringer Zahl vorhanden; n. A. v. Hum-
boldt nur 80 Säugethiere, 400 Vögel und 30 Amphibien. Affen findet
man nur auf dem Felsen von Gibraltar; Handflügler (Fledermäuse) in
allen Ländern; Wölfe und Füchse in Polen, Russland, Preussen, Deutsch-
land, Galizien, Ungarn, Türkei, Frankreich und Spanien; Bären nur noch
in Polen, Russland, Schweden, Norwegen, in den Pyrenäen, Ungarn, Sie-
benbürgen; Eisbären nur im höchsten Norden; Elennthiere in Lit-
thauen und Preussen; Rennthiere in Ntirwegen, Schweden und Russ-
land; Auerochsen nur noch im ßialowiczer Walde Litthauens; Stein-
böcke und Gemsen auf den Alpen; Büffel in Siebenbürgen, Italien
und der Türkei; Kameele in der Türkei (auch Neapel); Stachel-
schweine in den Südländern; Murmelthiere in Savoyen und der
Schweiz; Hamster in Deutschland, Hirsche, Rehe und Wildschweine
in Deutschland. Hausthiere, mit Ausnahme der Pferde, sind nirgends
so veredelt, stattlich und (im Verhältniss) so zahlreich, als in Europa:
Rinder sind am schönsten und kräftigsten in der Schweiz, den Nieder-
landen, Deutschland, Ungarn, Polen, der Moldau, Wallachei und Grossbri-
tannien; Pferde in England, Spanien, Deutschland, Ungarn, Polen
Russland, Danemark; Maulthiere und Esel in Spanien, Frankreich
Italien; Schweine überall in Europa (nur wenige in Türkei und Grie-
chenland); Schafe besonders in Spanien, Deutschland, England, Frank-
reich, Russland, Ungarn, Walachei. — An Vögeln und Fischen ist
Europa ungemein reich, doch findet man nur wenige eigenthümliche
Arten; charakteristisch ist die Menge von Singvögeln. Unter den Vögeln
sind: Lämmergeier, Goldadler, Edelfalken, Fischadler, Schwäne, Pelikane
Reiher, Eidervögel, Auer- und Birkhühner, Rebhühner, Tauben und alle
Arten Hausgeflügel; unter den Fischen: Häringe, Störe, Hausen, Lachse,
Karpfen, Aale, Schollen, Forellen, Hechte, Thunfische, Anschovis und Sar-
dellen vorzüglich zu bemerken. Amphiijien sind wenig zahlreich, und
ausser wenigen giftigen Schlangen, findet man nur Eidechsen, Frösche,
Kröten und einige kleine Schildkröten. Von den zahlreich vorkommenden
Insekten sind die Bienen und Seidenwürmer, erstere in Deutschland
Ungarn, Polen, Russland und Griechenland, letztere in Süd-Europa, au:
nützlichsten. Von Würmern, Weichthieren und Polypen sind Blut-
egel (in Ungarn, Deutschland, Polen, Russland), Austern (an den Franzö-
sischen. Ensrlischen, Niederländischen, Dänischen und
Englischen, Niederländischen, uaniscaen uim süd-europäischen
Küsten), Perlenmuscheln (in einigen deutschen Flüssen), Badschwämme
(an den griechischen Küsten) und Korallen (bei Corsika) besonders er-
wähnenswerth.
BeVölkerung^sfverhältnisse, Stammverschiedenlieit.
— Die Bevölkerung Europa's beträgt nach den neuesten, in den meisten
Staaten vorgenommenen Zählungen über 272 xMilJ. Seelen, und gehört, mit
Ausnahme im höchsten Norden des Festlandes und in den Steppen des
südlichen Kusslands, sämmtlich der Kaukasischen Rasse an, die in
drei scharf ausgeprägte Hauptstämme: in den slavischen, • im
Osten und Nordosten, den germanischen, im westlichen Mittel- und
Nord-Europa, und in den romanischen, in Süd- und Südwest-Europa,
zerfällt. Dem Slavenstamme gehören: die Russen, Polen oder Lechen,
Serben oder Raizen, Bosniaken, Bulgaren, Kroaten, Slavonier, Slovaken,
Böhmen oder Czechen, Wenden, Sorben u. a.; — dem Germanen-
stamm: die Deutschen, Schweizer, Elsässer, Niederländer, Dänen, Schwe-
den, Norweger, Isländer und zum Theil die Engländer; dem Romanen-
stamm: die Franzosen, Spanier, Portugiesen und Südschweizer an.
Ausser diesen Hauptstämmen leben in Europa noch Nachkommen der
alten Kelten (die Welschen oder Kymren in Wales, dieBretonen
oder Breyzards in der Bretagne, die Iren oder Ersen in Irland, die
Caledonier oder Scoten in Schottland, die Manks auf den Hebriden
und der Insel Man) der Iberler (die Basken in Nordspanien und Süd-
frankrejch), der rata ren (die Türken der europäischen Türkei), und
der von dp Skythen stammenden Finnen fzu welchen nicht nur die
Finnen in Finnland, sondern auch die Lieven und Esthen in den
Ostsee-Provinzen, die Magyaren in Ungarn und Siebenbürgen, die
Mordwinen, Tscheremissen, Lappen und Samojeden in Russland
gehören). Die Griechen (in Griechenland und der Türkei) sind keine
reinen Nachkommen der alten Hellenen, sondern eine Mischlings-
rasse hellenischen und slavischen Blutes. Die Juden, die in allen Thei-
Sromne'8 Haod-AUai, — Eaiopa. b.
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3. — Europa.
unterstützt wird, befördern jenen die Menge von schiffbaren Strömen, Kunstflüssen oder Kanälen, Landstrassen und Eisenbahnen, welch' letztere namentlich Deutschland, Frankreich, Belgien und Grossbritannien fast in allen Richtungen durchziehen.
Staatliche Verhältnisse. Politische S^iatlieilimg'. —
E,uropa zerfällt gegenwärtig in 53 Staaten, von denen allein auf Deutschland 31 (Oesterreich und Preussen als selbstständige Reiche für sich betrachtet, und Luxemburg zu den Niederlanden, Holstein zu Dänemark gerechnet), auf Italien 7, und auf die Niederlande, in der allgemeinen Bedeutung dieses Namens, 2 kommen. Die Schweiz, ob- gleich sie aus 22 (oder eigentlich 23) von einander unabhängigen Staaten besteht, wird in ihrer Gesammtheit und dem Auslande gegenüber als ein Staat betrachtet, und ebenso die unter britischem Schutze stehende Re- publik der Ionischen Inseln. — Deutschland, die Niederlande, Preus- sen, die Oesterreichische Monarchie, das Britische Reich, Frankreich und die Schweiz, bezeichnet man als mitteleuropäische Länder; Däne- mark, Schweden und Norwegen nnd das Russische Reich als nordeuro- päische, und Portugal, Spanien, Italien, die Jonischen Inseln, Türkei und Griechenland als südeuropäische Länder.
Von den 53 eigentlichen Staaten haben 7 eine republikanische, die übrigen 46 eine monarchische Verfassung.
Die sieben europäischen Republiken sind: Frankfurt a. M., Lübek, Hamburg, Bremen, die Schweiz, die Jonischen Inseln und San Marino.
Unter den 46 Staaten mit monarchischer Verfassung sind:
4 K a i s e r t h ü m e r: Frankreich — Oesterreich — Russland —
Türkei.
15 Königreiche: Bayern — Belgien — Dänemark — Griechenland
— Grossbritannien (mit Irland) — Hannover — Neapel (Königr. beider Si- cilien) — Niederlande — Portugal — Preussen — Sachsen — Sardinien
— Schweden und Norwegen — Spanien — Württemberg.
7 Grossherz ogthümer: Baden — Hessen-Darmstadt — Meck- lenburg-Schwerin — Mecklenburg-Strelitz ~ Oldenburg — Sachsen-Wei- mar — Toskana.
9 Herzogthümer: Anhalt-Dessau-Cöthen - AnhaU-Bernburg — Braunschweig — Modena — Nassau »- Parma — Sachsen-Altenburg — Sachsen-Coburg-Gotha — Sachsen-Meiningen.
8 Fürs tenthümer: Lichtenstein — Lippe-Detmold ~ Lippe- Schaumburg — Reiss-Greiz — Reuss-Schleiz — Schwarzburg-Rudolstadt
— Schwarzburg-Sondershausen — Waldeck.
1 Kurfürs t enthum: Kurhessen (Hessen-Kassel). — 1 Land- grafschaft: Hessen - Homburg; — und 1 geistlicher Staat: der Kirchenstaat.
Der grösste unter allen europäischen Staaten ist Russland mit 100,429 Qu.-M. und 60,122,669 E., die kleinsten (der Bevölkerung nach) Lichtenstein (mit 7,150 E.), und (dem Flächeninhalt nach) San Ma- rino (1,1,6 Qu.-M,). Von den gesammten Staaten werden Russland, Oester- reich, Preussen, Grossbritannien und Frankreich, da sie nicht blos ver- möge ihrer Bevölkerung, sondern auch vermöge ihrer Staats- und Streit- kräfte den ersten Rang unter den europäischen Staaten einnehmen, als die fünf Grossmächte bezeichnet, alle andern, wie die Niederlande, Dänemark, Schweden, Neapel, Spanien etc., nach ihrer Grösse und Wich- tigkeit, Staaten zweiten, und noch kleinere Staaten dritten Ranges benannt. Unter den Kaiserthümern ist das Osmanische oder Tür- kische das älteste in Europa, da es seinen Ursprung bis zus Eroberung Konstantinopels, im J. 1453, zurückführt, während das Russische sich nur vom Jahre 1721, das Oesterreichische erst von 1804, und das Französische gar erst vom Jahre 1852 sich datirt. Unter den König- reichen war bisher Frankreieh das älteste, indem es seinen Ursprung bis auf 481 zurückführt. Sonst sind es Spanien, Dänemark und Englan d, Unter den Grossherzogthümern ist es Toskana, unter den Herzogthümern: Braunschweig, und unter den Republiken: San Marino.
Statistische Ueberaielit sämmtlicher Staaten Europa's.
Staaten.
1. Russland (mit Polen u.
Finnland..........
2. Oesterreichische Monar-
chie ...............
3. Franlireich .............
4. Grossbritannienu.Itland
5. Preussischer Staat.....
Summe der 5 Grossmächte
6. liayern--................
7. Sachsen ................
S. Hannover...............
9. Wlirttemberg ..........
10. Baden ..................
11. Hesseu-Barmstadt .....
12. Hessen-Homburs ......
13. Hessen-Kassel..........
14. Mecklenburg-Schwerin
15. Mecklenburg - Strelitz
16. Nassau ..................
ir. Oldenburg (mit Birken- feld)...............
18. Sachsen-Weimar —••
19. Sachsen - Meiningen-,.
20. Sachsen-Coburg-Gotha
21. Sachsen-Altenburg.....
22. Braunschweig..........
23. Hamburg ...............
24. Bremen ................
25. Frankfurt...............
26. Lübeck ................
27. Lippe-Detmold ........
28. Lippe-Schaumburg.....
29. Reiiss-Grei« ...........
30. Reuss-Schlelz..........
31 .Schwarzburg-Kudolstadt
32. Schwar/.burg-Sondersh.
33. Anhalt-Dessau-Cothen
34. Anhalt-Bernburg ......
35. Waldeck ...............
36. Lichtenstein ...........
Luxemburg, mit einem
Theil von Limburg (zu Niederl. u. Belgien)--- Holstein und Lauenburg (zu Dänemark)........
Summe der deutschen Staaten (ohne 2. u. ä.)
37. Neapel (beide Sicilien)
38. Sardinien...............
39. Kirchenstaat...........
40. Toskana................
41. Modena ................
42. Parma ..................
43. San Marino.............
Summe d. Italienischen Staaten ................
44. Europ. Türkei (m. Mol-
dau, Walachei und Montenegro) ........
45. Griechenland ..........
46. Jonische Republik.....
47. Spanien ................
48. Portugal ...............
49. Belgien ................
60. Niederlande (ohne Lu- xemburg) ...........
51. Schweiz ...............
52. Schweden u. Norwegen
53. Dänemark m. Schleswig
(ohne Holstein und Lauenburg)..........
Summe d. übrigen Staaten
Totalsumme v. ganz Europa. |
Areal in geosr. Qu.-M.
Volksmenge:
im Allgemein.
auf der Qu.-M.
Hauptstadt.
Einwohner. 1858. |
100,429 |
60,122,669 |
698 |
St. Petersburg |
532,241 |
12,131 |
39,411,309 |
3,399 |
|
579.457 |
9,748 |
36,039,364 |
3,697 |
|
1,178,262 |
5,750 |
26,416,058 |
4,942 |
|
2,618,248 |
5,104 |
17,202,831 |
3,370 |
|
42«,602 |
133,152 |
181,192,231 |
- |
— |
|
1,387 |
4,641,556 |
3,273 |
|
132,112 |
271 |
2,039,075 |
7,420 |
|
108,732 |
698 |
1,819,777 |
2,606 |
|
29,389 |
354 |
1,788,720 |
4,892 |
|
46,507 |
27 8 |
1,356,943 |
4,928 |
Karlsruhe -•• |
25,160 |
153 |
854,300 |
5,595 |
Darmstadt -•• |
32,580 |
6 |
24,937 |
4,987 |
Hombu. j..... |
5,318 |
174 |
755,350 |
4,291 |
|
31,820 |
244 |
539,231 |
2,210 |
Schwerin..... |
21,148 |
49 |
99,628 |
2,766 |
Neu - Strelitz |
7,322 |
85 |
434,064 |
5,110 |
Wiesbaden ••• |
16,823 |
115 |
287,103 |
2,517 |
Oldenburg ••• |
8,979 |
66 |
263,755 |
3,977 |
|
12,949 |
43 |
165,662 |
3,685 |
Meiningen ■-- |
6,648 |
36 |
150,878 |
4,184 |
|
9,973 |
24 |
133,593 |
5,566 |
Altenburg ••• |
16,943 |
67 |
272,000 |
4,039 |
Braunschweig |
39,217 |
7 |
240,401 |
31,486 |
|
169,718 |
3.5 |
88,856 |
25,386 |
Bremen ..... |
60,087 |
1 |
78,000 |
39,000 |
Frankfurt -•• |
64,?57 |
6 |
53,423 |
9,237 |
|
30,717 |
20.6 |
106,600 |
5,212 |
|
5,132 |
8.5 |
30,200 |
3,552 |
Bückeburg --• |
3,480 |
7 |
39,397 |
5,628 |
|
7,200 |
21 |
80,203 |
3,819 |
|
5,183 |
17.ä |
69,000 |
3,830 |
Rudolstadt-" |
5,508 |
15.4 |
60,800 |
3,870 |
Sondershans. |
5,441 |
28 |
114,850 |
4,102 |
|
13,646 |
16 |
53,475 |
3,342 |
Bernburg..... |
6,356 |
21.T |
60,000 |
2,780 |
|
2,216 |
2.9 |
7,150 |
2,980 |
|
1,299 |
87.5 |
394,262 |
4,620 |
Luxemburg-" |
12,360 |
174 |
353,003 |
3,321 |
Kiel.......... |
16,274 |
4,487.« |
17,358,262 |
_ |
_ |
_ |
2,033.] |
9,051,747 |
4,452 |
|
417,824 |
1,372.5 |
4,916,084 |
3,583 |
|
136,849 |
748.4 |
3,006,771 |
4,019 |
|
178,789 |
402.5 |
1,817,466 |
4,566 |
|
115,701 |
110 |
800,676 |
5,460 |
|
30,200 |
113 |
508,784 |
4,502 |
|
43,283 |
1.) |
7,750 |
7,016 |
San Marino-•• |
4,000 |
4,780.6 |
19,909,378 |
— |
_ |
_ 1 |
8,571 |
15,500,000 |
1,619 |
Konstantinop. |
900,000 |
895 |
1,043,153 |
1,165 |
Athen ........ |
50,000 |
51.6 |
176,861 |
1,717 |
|
15,921 |
8,598 |
16,928,000 |
1,969 |
|
263,000 |
1,659 |
3,490,121 |
2,109 |
Lissabon..... |
257,340 |
S36 |
4,529,461 |
8,442 |
|
260,659 |
594 |
3,328,795 |
5,604 |
Amsterdam-" |
260,037 |
718 |
2,892,740 |
3,332 |
|
26,340 |
13,803 |
4,916,029 |
— |
Stockholm -•• |
93,070 |
2,734 |
1,968,964 |
_ |
Kopenhagen |
443,591 |
39,179.C |
54,283,124 |
— |
— |
- |
181,599.a |
272,742,865 |
1,502 |
— |
— |
|
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3. — Europa.
Cïesciticlite. —• Die Oescliicbte Europa's, oder vielmehr die der Gesamratheit der Europäischen Staaten, beginnt mit dem Zeitpunlite, wo einerseits die Europäischen Bestandtheiie des Römischen Reiches unab- hängig von diesen wurden und sich zu mehr oder minder selbstständigen Reichen und Staaten heranbildelen; andererseits die, bisher von der Herr- schal'c der Römer freigebliebenen Länder eine gewisse Kultur zu ent- wickeln begannen, und somit anfingen, in dem Bereich der Geschichte einen Platz einzunehmen- Erst im Römischen Reiche dessen ur- sprüngliche Gründung in das Jahr 754 v. Chr. fällt, entwickelten sich die geschichtlichen Yerhältnisse, die sich nach und nach über ganz Europa und später von da aus über alle Erdtheile ausdehnten. Wie kein anderes Reich vor ihm, war keines geeigneter, zu den grossartigen Verhältnissi-n der späteren und neueren Zeit den Weg anzubahnen, als das Römische das, abgesehen von seiner inneren geistigen Triebkraft, zur Zeit seiner grössten BUithe, ganz Sud- und einen grossen Theil von Mittel-Europa ganz Vorderasien und, ausser Egypten, ganz iNordafrika bis zur Sahara uinfasste. Anfangs von Königen beherrscht, die im Jahre ölü v. Chr. von einer mächtig gewordenen Aristokratie beseitigt wurden, die sich da- mr selbst an die Spitze einer Republik stellte, welcher Julius Cäsar im J. 47 V. Chr. ein Ende machte, begann mit diesem, oder vielmehr mit Octavian (der von 30 v. Chr. bis 14 n. Chr. regierte), die Reihe der Rö- mischen Kaiser, deren letzter, Romulus Augustulus, im J. 4 76 n. Chr., durch Odoakar, dem Heerführer der Ileruler, entthront, und dadurch dem Weströmischen Reiche ein Ende gemacht wurde. Schon ein volles Jahrhundert vor Ende des Weströmischen Reiches (375 n. Chr.) hatte die, für Europa in der Bildung neuer Staatenverhältnisse so folgenreiche grosse Völkerwanderung ihren Anfang genommen. Die Gothen, eine germanische Völkerschaft, die zu jener Zeit den ganzen Nordosten Europa's inne, und daselbst in zwei Reichen, dem Westgo th i s h en (die jetzige Moldau, Wallachei und einen Theil Podoliens umfassend) und Ost- gothischen sich ausgebreitet hatten, deren letzteres vom Baltischen bis zum Schwarzen Meere sich erstreckte, wurden von den Hunnen, einer im östlichen Asien, nördlich von China, hausenden Völkerschaft, deren kriegerische Stämme, von den Chinesen zurückgedrängt, nach We- sten auswanderten, und sich durch die Alanen verstärkten, in ihren Reichen angegriffen, fielen nun wieder ihrerseits mit Mai'ht über das Römische Reich her, und setzten sich Iheils in Italien, theils im jetzigen Frankreich und in Spanien fest. Andere germanische Völkerslämme (Vandalen, Burgundionen und Sueven), die sich ebenfalls in Be- wegung gesetzt halten, Hessen sich neben ihnen nieder, und wirkten we- sentlich in der Umgestaltung der politischen Verhältnisse Europa's mit. Die Vandalen, die ursprünglich zwischen der Elbe untl Weichsel um die Oder herum ihren Sitz halten, und im 2. Jahrhundert als mächtiges Volk in Siebenbürgen und im Banate erschienen, führten heftige Kriege mit den Gothen, und flüchteten, um Schutz vor ihnen zu suchen, zu Kon- stantin 1., der ihnen Wohnsitze in Pannonien (Bosnien) anwies, wofür sie den Römern im Kriege ein Hülfsheer stellen müssten. Im Anfang des 5. Jahrhunderts traten sie in Verbindting mit den Alanen und den Sueven, den kühnen Eroherungszug nach Westen und Südwesten an, setzten über den Rhein und fielen in Gallien ein. Die Burgundio- nen, die dem Hauptstamme der Vandalen angehörten, und ihre ersten bekannten Wohnsitze zwischen Oder utid Weichsel, in der heutigen Neu- mark hatten, lebten in Dörfern vereint, und konnten daher viel länger als die benachbarten Gothen und Vandalen den herandrängenden Feinden widerstehen; endlich aber müssten auch sie nach einer verlorenen Schlacht den sich auf sie stürzenden Gepiden (einem gothischen Stamme) weichen, und warfen sich auf Deutschland, wo sie bis in die Gegend des Ober- rheins vordrangen, dort den Alemannen bedeutende Landstriche ab- nahmen und sich zwischen dem Rhein, Neckar und Kocher niederliessen, später aber, mit andern germanischen Völkerschaften vereint, in Gallien einfielen. — Die Sueven (oder Herrn i on en), eine Anzahl unter einander verbundener Völkerschaften (zu denen die Semnonen, Longobarden, Rugier, Heruler u. A. gehörten), bewohnten vor der Vöfkerwanderung das Land zwischen der Elbe und der Weichsel und weit nach Süden hinab. Ein Theil von ihnen verbanden sich itn 5. Jahrhundert unter dem Namen Schwaben mit den Alemannen; ein anderer Theil setzte im An- fange des Jahres 406 mit den Vandalen, Alanen und Burgundionen über den Rhein und veriiessen das Römische Gebiet nicht wieder. Die Bur- gundionen Messen sich gleich in der Gegend des Oberrheins und um die Rhone und Saone nieder, die Alanen, Sueven und Vandalen aber durchzogen innerhalb zweier Jahre und unter schrecklichen Verheerungen ganz Gallien bis an's Atlantische Meer, überstiegen die Pyrenäen, drangen im J. 409 in das, damals noch von den Römern beherrschte Spanien, und theilten sich in die pyrenäische Halbinsel: die Vandalen und Sueven er- hielten den westlichen Theil (insbesondere das jetzige Galizien), die Ala- nen Lusitanien (Portugal) und Carthagena (das jetzige Königreich Murcia), und ein Theil der Vandalen das nach ihnen benannte Andalusien, so dass den Römern dort nichts als die Tarraconensische Provinz (m Catalonien) verblieb. ~ Alarich, König der Westgothen, der vom ostromischen Kaiser Arcadius (395 — 408) die Statthalterschaft des oström. lllyncums erhalten hatte, brach von da aus (403) mit seinen Westgothen in Italien ein, verstand sich dort (von Stilico zweimal geschlagen) zu einem Bund- niss gegen den oström.schen Kaiser, schloss aber, als von dem westrom. Kaiser Honorius ihm die bewilligten Hilfsgelder nicht bezahlt wurden, zu wiederholten Malen Rom ein und strafte nach der dritten Belagerung (4t0) die eroberte Stadt durch eine sechstägige Plünderung. Sem Nach- folger Athaiilf schloss Frieden mit Honorius und führte die Westgothen im J. 412 nach Gallien, und zwei Jahre darauf nach Spanien, wo sein Nachfolger Wallia glücklich die kurz vorher eingewanderten Sueven, Alanen und Vandalen bekriegte und deren neugegründeten Reichen ein Ende machte. Die Sueven wurden auf ein kleines Gebiet beschränkt; die Alanen so geschwächt, dass sie die Hoffnung auf Selbstständigkeit ver- loren, sich meistens mit den Vandalen vermischten, und mit diesen im J. 429 nach der afrikanischen Nordküste zogen, wo der Vandalenkönig Genserich ein Reich errichtete, das ein volles Jahrhundert bestand. — Nachdem die Westgothen den grössten Theil der hesperischen Halbinsel sich unterworfen hatten, kehrte Wallia mit einem grossen Theil der Sei- nigen über die Pyrenäen zurück, nahm in Aquitanien die Ihm vom Kaiser Honorius eingeräumten Wohnsitze ein, und erwählte Toulouse zur Hauptstadt seines auf beif^en Seiten der Pyrenäen ausgedehnten Reichs. |
— Das Inselland Britannien war von dem Völkervvanderiingsslrom nur mittelbar berührt worden. Im J. 426 von den röni. Legionen verlassen, wurde das Land fortwährend von den Pikten und Skoten geplündert. Ver- gebens suchten die Briten Roms Hülfe nach, und es blieb ihnen zuletzt nichts .Anderes übrig, als die Angelsachsen (d. h. die Angeln, Sachsen und Jüten) herbeizurufen, welche im Jahre 449 unter Hengist und Horsa landeten, und die Pikten zwar vertrieben, aber dafür selbst im Lande blieben,'und allmälig dort 7 angelsächsische Reiche, die sogenannte Heptarchie gründeten, wodurch die Briten sich genöthigt sahen, sich theils nach Wales zurückzuziehen, theils nach Armorica (der jetzigen Provinz Bretagne) auszuwandern. Die Hunnen hausten während dieser Zeit im Reiche der Ostgothen, und zeigten ihre Macht erst wieder, als die beiden römischen Kaiser (der ost- und weströmische) sich vereinigten, um den Vandalen Afrika wieder zu entreissen, und Genserich den Attila zu einem Einfalle in das Oslröinische Reich bewog. Dieser demüthigte den Kaiser Theodosius II., bedrohte Konslantinopel, fiel in Gallien ein, wo er von den Wesfgothen in der Schlacht bei Chrilons (451) besiegt wurde, in welcher sauimtliche deutsche Völker einander gegenüber (theils bei den Römern, theils bei den Hunnen) standen, und zerstörte einen grossen Theil Italiens. Nach Attila's Tode (453) löste sich sein Reich, welches sich vom Rheine bis über die Wolga erstreckte, auf; die bisher den Hunnen unterworfenen Volker drängten ""diese nach dem Schwarzen Meere zurück, und stifteten eigene Reiche, so die Gepiden in Dacien (Moldau und Walachei), die Ostgothen in Pannonien (Bosnien) und Thracien (Rumelieii). Odoakar, der mit seinem aus Herulern, Rugiern etc. besti^henden Heere im J. 476 dem Weströmischen Reiche ein Ende gemacht hatte, wurde von den deutschen Söldnern zum K önige von Itafien ausgerufen. Theodorich, der König der Ostgothen, als Geissei in Konstantinopel erzogen und später in Oslröinische Dienste getreten, bot dem Kaiser Zeno an, Italien mit sei- nen Gothen wieder zu erobern, wanderte mit seinem ganzen Volke nach Italien aus, besiegte den Odoakar in 3 Schlachten, wurde von Zeno's Nachfolger (Anastasius) als König von Italien anerkannt, und regierte, während er sein Reich auch ausserhalb Italien und Sicilien bis zur Donau, über lllyricuin und die Provence ausdehnte, von 400 — 526. Seine ihm in der Regierung folgende Tochter wurde von ihrem Vetter Theodat ermordet, und um ihren Tod zu rächen, machte der Oströmische Kaiser Justinian (527-565) seine Ansprü(;he auf Italien geltend. Nach ISjährigem Kriege gelang es seinen Feldherren Relisar und Narses, unter Beihülfe der Heruler und Longobarden, ganz Italien zu unterwerfen und zu einer Oströinischen Provinz zu machen (.^l), die von einem in Ravenna residirenden Exarchen verwaltet und daher das Exarchat genannt wurde. Von da an waren die Ostgothen vom Schauplatz abgetreten, die ganze italische Halbinsel, die jetzige Türkei und Griechenland standen unter Oströmischer Herrschaft; fast ganz Südfrankreich und die pyrenäische Halbinsel wurde von den Westgothen beherrscht, und während die Burgun- dionen im südöstlichen Frankreich und in der jetzigen Schweiz ihre Botmässigkeit ausübten, und in Britannien die Angelsachse n 7 Reiche gegründet hatten, entstand im nördlichen Frankreich das Reich der F r a n k e n unter den M e,r o w^ i n g e r n. — Die Franken (oder Freien) nannte sich ein im 3. Jahrhundert entstandener deut- scher Völkerbund, der von den Chauzen, Sigambern, Attuariern, Bruktern, Chamavern und Kalten gebildet wurde, die zwischen dem Rhein und der Weser wohnten, zuweilen auch über die Weser bis zur Elbe streiften und, nachdem ihnen die Besiegung der Longobarden gelungen war, ihre Raubzüge durch Gallien bis zii den Pyrenäen ausdehnten. Die Ripuarier oder ripuarischen Franken, liessen sich in der jetzigen Rheinprovinz nieder und trugen später auf das jetzige Franken (in Bayern) ihren Namen über; die Salier oder"salischen Franken dagegen, die ursprünglichen Bewohner des Landes an der Saale, setzten sich zwi- schen der Scheide und der Maas fest. Von hier aus machte Chlodwig, der Enkel des Mcroväus oder Merwig, durch Besiegung des Statthalters Syagryus bei Soissons (486) der römischen Herrschaft in Gallien ein Ende, unterwarf (490) nach einem blutigen Siege bei Zülpich einen Theil der Alemannen, nahm zufolge eines während der Schlacht gethanen Gelübdes den christlichen Glauben an, und Hess sich von Bischof Remigius zu Rheims als König der Franken salben und krönen. Nach Unterwer- fung der Armoriker in der Bretagne, machte er sich (500) die Burgunder zinspflichtig, und bekriegte, unter dem Vorwande, die arianischen Ketzer aus Gallien vertreiben zu wollen, die Westgothen, denen er, nach einem Siege bei Vougk-, im J. 507, nur den südlichsten Theil ihrer Besitzungen in Gallien liess, seine Residenz nach Paris verlegte und zuletzt noch aUe Frauken in Ein Reich vereinigte, indem er die übrigen, ihm verwandten fränkischen Könige (Siegbert in Köln, Chararich in Belgien, und Ragna- char in Cambrai) durch Verrath und Meuchelmord aus dem Wege räumte. Nach seinem Tode (511) theilten seine 4 Söhne das Reich und wählten Metz, Orleans, Parisund Soissons zu Residenzen. Der König zu Metz eroberte das Thüringensche Reich, und im Verein mit den Kö- nigen von Paris und Soissons das Burgundische Reich, welches sie unter sich theilten (53-3). Chlodwigs jüngster Sohn, Chlotar I., über- lebte seine Brüder und deren Nachkommen, und vereinigte die frän- kische Monarchie von Neuem, aber nur auf 3 Jahre (558—561), denn da auch er 4 Söhne hinterliess, zerfiel nach seinem Tode die Monarchie wie- der in jene 4 Reiche, und nach dem Tode des Königs von Paris (569) in die drei Reiche; Austrasien (mit der Hauptstadt Metz), Neustrien (mit Soissons), und Burgund (mit Orleans). Allen drei Königrei- chen gemeinschaftlich blieb Paris. — Fortwährende innere Zerrüttungen und eine Reihe von Verbrechen füllen die Geschichte der Nachfolger Chlotars L aus, bis zur zweiten Wiedervereinigung des fränkischen Reiches durch Chlotar H. (613). Unter diesem Könige erschienen zuerst 3 Majores domus (Anführer des Königl. Gefolges und oberste Verwalter der Krongüter und Lehen); Einer in Austrasien, einer in Bur- gund und einer in Neustrien. Der Major domus von Austrasien, Pipin von Landen, bewog Chlotar II., seinem altern Sohn Austrasien (622) zu übergeben, und dieser vereinigte nach seines Vaters und Bruders Tode die ganze Fränkische .Monarchie zum drittenmale (631). Da von dessen Nachfolgern nicht ein Einziger zu männlicher Kraft gelangte, regierten die Majores domus im Namen dieser Scheinkönige, bis der Major domus von Austrasien, Pipin von Her stall, Enkel Pipins von Landen, durch den Sieg bei Testri (687) alleiniger Major domus aller Franken, selbst für den Fall wurde dass das Reich unter verschiedene Könige ver- |
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3. — Europa.
theilt wäre, und den Titel eines „Herzog und Fürst der Franken" erhielt. In dieser Würde folgte ihm sein Sohn Karl Martell, der die aufrühre- rischen Herzöge der Alemannen, Bayern, Thüringer etc. zum Gehorsam zurück brachte, die durch Nordafrika und die pyrenäische Halbinsel bis nach Frankreich vorgedrungenen Araber, zwischen Tours und Poitiers (732) besiegte, und die Friesen, so wie einen Theil der Sachsen zinsbar machte. Sein Sohn, Pipin der Kleine, erwarb sich durch seine Tap- ferkeit die Achtung der Grossen und des Volkes, so wie durch seine Unterstützung des Erzbischofs Bonifazius die Zuneigung der Geistlichkeit. Faktisch übte er die höchste Gewalt aus, während der König selbst, Childerich III., in gänzlicher Unlhätigkeit blieb, und so kam es, dass die- ser letzte Merowinger auf einer Reichsversammlung in Soissons (752) ab- gesetzt und in ein Kloster verwiesen, Pipin dagegen zum König der Fran- ken erwählt und von Bonifazius gesalbt wurde, und mit ihm begann die nach seinem Sohne, Karl dem Grossen (768—814), benannte Dynastie der Karolinger. — Die Lo ngobar den, welche dem Feldherrn Narses behülflich gewesen waren, Italien dem Oströmischen Reiche zu unter- werfen, kehrten, nachdem Narses als Exarch abgesetzt worden war, unter ihrem König Alboin, mit 20,000 Sachsen und einigen andern Horden nach Italien, entrissen den Byzantinern Oberitalien, welches seitdem nach ihnen die Lombardei benannt wurde, eroberten unter Alboin's Nach- folgern die ganze West- und Ostküste, beschränkten das Exarchat auf Calabrien und Neapel, und nahmen die Oberhoheit über Rom und dessen Gebiet in Anspruch. Papst Stephan Iii! rief den, pwissermassen durch seine Vermittlung gewählten König der Franken, Pipin den Kleinen, zu Hülfe, und dieser nöthigte, durch einen zweimaligen Feldzug nach Italien, die Longobarden zur Abtretung des zuletzt eroberten Küstenstrichs am Adriatischen Meere an den Papst, und legte durch diese „Pipin'sche Schenkung" den ersten Grund zur weltlichen Macht der Päpste, zum Kir- chenstaate. Eine neue Einmischung der Franken, unter Karl dem Grossen, in die Streitigkeiten zwischen dem Papste und den Longobar- den, führte 774 die Einverleibung des Longobardi sehen Reiches in das Fränkische herbei. — Die Westgothen, durch Chlodwig in ihren gallischen Besitzungen sehr beschränkt, hatten indessen ihre Herr- schaft in Spanien um so mehr erweitert, und durch Eroberung des Sueven- reichs und der letzten Reste der römischen Besitzungen über die ganze pyrenäische Halbinsel ausgedehnt. Thronstreitigkeiten unter den West- gothen veranlassten langanhaltende Bürgerkriege, zu deren Schlichtung eine Parthei, die in Nordafrika siegreich vordringenden Araber nach Spanien rief. Diese besiegten im Jahre 711 bei Xeres de la Frontera den letzten westgolhischen König Roderich in einem neuntägigen Kampfe und brachten die ganze pyrenäische Halbinsel unter ibre Gewalt, bis auf den gebirgigen Theil von Astur ien, wo sich der Rest der geschlagenen Westgothen gegen die Mauren (Araber) nicht nur behauptete, son- dern auch einen Kern bildete zu den nachmaligen christlichen Königrei- chen Spanien und Portugal. — Die östlichen Nachbarn der Deut- schen, die Slaven, hiessen bis zum Anfang des 5. Jahrhunderts "Wen- den und Sarmaten. Unter Hermanrich mit dem Gothenreiche, unter Attila mit dem Hunnenreiche vereinigt, besetzten sie nach dessen Auf- lösung den, durch die Wanderungen der Germanen entvölkerten östlichen |
Theil von Deutschland bis zur Elbe, und theillen sich in die Ostsee- Wenden, welche am längsten ihre Unabhängigkeit behaupteten, in die Serben (zwischen Elbe und Saale), welche den Franken zinsbar wurden, und in die Slaven im engeren Sinne, südlich von der Donau bis Illyrien- Die Letzteren, von den Avaven gedrückt, befreiten sich unter Anführung eines heidnisch gewordenen Franken, Samo, von deren Herrschaft, und alle Slavenstämme von Dalmatien bis zum Riesengebirge erkannten diesen als König an. Nach Samo's Tode trennten sich die slavischen Stämme und es entstanden neue Reiche, wie Kroatien und Slavonien. Die Sarmaten blieben nach wie vor im Besitz des heutigen Russland und Polen; und die südlichen Slaven blieben unter der Herrschaft der Longobarden. Den Osten Europa's überzogen schon vom 5. Jahrhundert an Asiatische Völker, die Avaren, Bulgaren, Chazaren und Magyaren, die aus ihren W'Ohnsitzen im nördlichen Cirkassien, an der Wolga und auf der Ostseite des südlichen Ural, durch die aus der freien Tatarei stammenden Türks vertrieben, das Griechische oder Oströmische Reich in seinen Be- sitzungen immer mehr beschnitten, Dacien einnahmen, das von den Lon- gobarden verlassene Pannonien besetzten, und den Byzantinern Dalmatien entrissen. — Der Norden Europa's, Skandinavien, von der Völker- wanderung nicht berührt, machte seiner Uebervölkerung durch Seerauh- züge Luft, die Anfangs nur auf die nächstgelegenen fremden Küsten der Nord- und Ostsee sich beschränkten, seit dem 9. Jahrh. aber nach Eng- land, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und zuletzt gar nach dem Mittelländischen Meere sich ausdehnten, wo die Skandinavier oder Norman- nen unter eigenen sogenannten Seekönigen, später in den west- und süd- europäischen Ländern eine wichtige Rolle spielten. — Karl der Grosse, der sich nach Einverleibung des Longobardischen Reiches in das Frän- kische, als König von Italien, huldigen Hess, hatte schon 2 Jahre früher (772) einen Feldzug gegen die heidnischen Sachsen begonnen, die sich der fränkischen Herrschaft eben so hartnäckig, als der Annahme des Christenthums widersetzten, aber erst nach einem mehr als 30jährigen Zeiträume (804) durch deren '^.nterwerfung beendigt wurde. Während dieser Zeit führte er noch andere Kriege: so in Spanien gegen den Emir Abderrahmann, dessen Land er eroberte und als spanische Mark (w^enn auch nicht auf die Dauer) mit dem fränkischen Reiche vereinigte; gegen den Bayernherzog Thassilo und dessen Verbündete, die Avaren, deren Land er eroberte und die avarische Mark benannte, und gegen die Dänen, die seine Bundesgenossen, die Obotriten, überfallen hatten. In dem mit den Dänen im J. 810 geschlossenen Frieden wurde die Eider als Grenze zwischen den Dänen und Franken anerkannt. Als Schirmvogt der Kirche erhielt Karl, der grösste unter den Beherrschern des Fränkischen Reichs, am W^eihnachtsfest des Jahres 800 vom Papst Leo III. den Titel und die Krone des Römischen Kaisers. Seine Enkel theilten sich in die frän- kische Monarchie, und die Kaiser würde blieb später den Nachfolgern eines dieser Enkel oder den deutschen Königen. Das Kaiserthum selbst bestand etwa über 1,000 Jahre, nämlich bis 1806, wo der letzte Römisch- deutsche Kaiser, Franz IL, diese Würde niederlegte. —
Hinsichtlich der neueren Geschichte verweisen wir auf die geschicht- liche Einleitung jedes einzelnen Europäischen Landes. |
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JLiag^e, «renasen, «rösse, Austlelmang. — Asien, der grösste Tlieil der östliclien Halbiiugel, dessen riesige Landmasse von der Eiszone bis zum Aequator reicht, der mit seiner nordöstlichsten Halbinsel beinahe Amerilca berührt, und im Westen mit Europa verschmilzt, bietet unter allen Kontinenten des Erdballs den grossartigsten Charakter und eine erstaunliche Mannigfaltigkeit in seiner Gliederung, seinen Völkern und Produkten dar, und während sein Norden in Eis erstirbt, sein Inneres zum Theil von grossen Wüsten durchzogen wird, überströmt sein Süden in Pracht, Grösse und Reichthum. Mit Europa hängt der Erdlheil durch die Wasserstrassen des Terek, Kaspi-Sees, und des Uralflusses und den Felsengürtel des Ural, mit Afrika durch die Landenge von Suez zusammen, ist sonst überall von Wasser umgeben, und wird durch die, zwischen 9 und 14 Meilen breite Behrings - oder Cooksstrasse von Amerika geschie- den. Im N. hat Asien das nördliche Eismeer, im 0. den grossen Ozean mit dem Behrings-, dem Okhotskischen oder Amutischen-, dem Japani- schen- nnd Nordchinesischen Meere (Hoang-Hai und Toung-Hai), im S. den Indischen Ozean und dessen Glieder: das Südehinesische Meer (Nan-Hai), mit der Bay von Tonkin und dem Golf von Siam, den Meerbusen von Bengalen, das Persisch-arabische Meer, mit dem Persischen Meerbusen, dem Golf von Aden mit dem Rothen Meere, und im W. die Landenge von Suez, das Mittelländische Meer, den Archipelagus, die Dardanellen, das Marmora - Meer, die Strasse von Konstantinopel, das Schwarze Meer, den Kaspi-See und den Ural zu Grenzen, dehnt sich von 0. nach W. 1,300, von N. nach S. 1,150 Meilen weit aus, und bietet, als äusserste Punkte seines Festlandes, im N. das Nordost-Kap (Sjewero Wostotschni) —
BroBtme't Hand-Atla«. — Asien, a.
Ä 8 i c n.
Hand-Altlas. Taf. 4. |
78020' N., im 0. das Ost-Kap oder Tschuktische Vorgebirge = 208013'13" 0., im S. Kap Romania = l''22'30" N., und im 'W. das Kap Baba = 43o44'6" 0. Die zu Asien g-ehörenden Inseln reichen im S. bis zum lio s.Br. herab, im N. steigt keine über die Breite des Nordost-Kaps hinauf. — Die kon- tinentale Masse Asiens, vier Fünftel des ganzen Erdtheils, bildet ein Tra- pez, das von vier Linien eingeschlossen wird, deren nördliche vom Kari- schen Meere bis zum Kap Schelagskoi 600, die östliche bis zur Strasse von Hainau 990, die südliche bis zur Landenge von Suez 1,070, und die westliche bis zum Karischen Meere 660 Meilen Länge hat. Das Areal des ganzen Kontinents beträgt gegen 800,000, das Areal der Inseln 75,000 (nach A. 83,000),das Areal des ganzen Erdtheils mithin zwischen 875 bis 883,000 Qu.-M. — Von dem Kontinente kommen 0,12,5 Prozent auf die heisse, 0,75 auf die nördliche gemässigte, und 0,12,5 auf die kalte Zone. Das Trapez der Kontinentalmasse umfasst einen Flächenraum von ungefähr 645,000 Qu.-M.; die Glieder oder Halbinseln bilden ein Fünftel des Konti- nents und umfösseu gegen 155,000 Qu.-M., und zwar: die Tschaktschen- Halbinsel 3,000, Kamtschatka 4,000, Korea 7,000, Hinterindien 33,000, Vorderindien 50,000, Arabien 48,000 und Kleinasien 10,000 Qu.-M. — Die Küstenlänge des ganzen Erdtheils beträgt 7,700 M., von denen auf das nördliche Eismeer 1,620, auf den Grossen Ozean 2,100, auf den Indischen Ozean 3,400, und auf das Mittelländische und Schwarze Meer 580 Meilen kommen. ~ Das Verhältniss der Küstenlänge zum Areal des Ganzen ist = 1 : 105; der Küstenumfang der Glieder und Halbinseln beträgt 4,230 Meilen, mithin kommt auf Je 36 Quadrat-Meiieo derselben 1 Meile Ktlsten- länge. — |
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4. — Asien.
Hoch- und Viefläuder, Oebirg'e, Inseln. — Nach sei- ner senkrechten Gliederung zerfällt der Kontinent in Bergland und Tiefland, von welchem ersteres 525,500, letzteres 284,500 (n. A. 274,500) Qu.-M. bedeckt. Das Bergland bildet zwei grosse zusammen- hängende Hochländer: das Hochland von Hinterasien (266,400 Qu,-M.), mit dem ostsibirischen Höhenzug (37,000 Qu.-M.), und das Hoch- land von Vorderasien (73,600 Qu.-.M.), sowie mehrere grössere ge- trennte Geblrgsglieder: das Gebirgsland von Hinterindien (33,000), das Plateau von Dekan (50,000), das Plateau von Ara bien (48,000), Soristan oder das syrische Bergland (3,500), und den Ural (mit 14,000 Qu.-M.). Die Tiefländer Asiens sind meistens durch die Bergländer von einander getrennt und zerfallen in 5 Glieder: das Chine- sische Tiefland (mit 10,000), das Tiefland Hindostan und die Tiefebenen Hinterindiens (20,300), das syrisch-arabische Tiefland, mit dem Tiefland des Euphrat und Tigris (13,700), das Tiefland Turan (53,700), und das Tiefland Sibirien (mit 186,300, n. A. 176,300 Qu.-M.).
Das grosse zusammenhängende Hochland mit seinen 4—5,000' hohen Hochebenen, und am Südrande mit 12—14,000' hohen Hochthälern, erhebt sich in der Mitte des Kontinents, ist an allen Seiten mit Stufen- nnd Tiefländern umgeben, und dehnt sich nur im 0. bis zum Ozean selbit aus. Es bildet nicht, wie das Hochland der Cordilleren in Amerika, einen langen, schmalen Bergvvall, sondern weite, von Bergketten durch- zogene Plateaus und breite Gebirgsländer, und bedeckt in seinen Haupt- abtheilungen fast die Hälfte des ganzen Erdtheils.
Das Hochland von Hinterasien, die grosse Gesammterhebung des Kontinents in zugerundeter Gestalt, kann als Gebirgskranz der Wüste Gobi bezeichnet werden. Der Südrand desselben erstreckt sich vom Indus bis zur Strasse Fukian, und enthält die höchsten Schneege- birge der Erde : zwischen dem Indus und Brahmaputra, in einer Erstreckung von 370 M., den Himalaya (Himmelsgebirge, Wohnung des Schnee's), auf welchen weiter östlich der Sine-Schan, und endlich der Nan-Ling folgt. Der Südfüss der von OSO. nach WNW. streichenden Himalayakette ruht auf dem vorderindischen Tieflande, das hier kaum 1,000' Höhe er- reicht; den Uebergang bildet ein waldbedecktes, von Sümpfen unterbroche- nes HQgelland, Tarai genannt, von welchem aus das Alpenland in meh- reren, dicht hinter einander liegenden Parallelketten, von S. nach N. in einer Breite von 50 Meilen, terrassenartig aufsteigt, von denen die nörd- lichste die höchste ist und den eigentlichen Himalaya bildet. Nach N. lehnt sich diese höchste Kette, deren mittlere Kammhöhe 14,000' beträgt, an die hohen Plateauflächen Tübets an, wesshalb auch der Nordabfall die- ser Kette weniger bedeutend als der nach Süden ist. Die Schnee- grenze Hegt an der Südseite des Gebirges 11,700', an der Nordseite der Hauptkette, wegen der wärmestrahlenden Eigenschaft des Plateaus, 15,860' über dem Meere, und soll nach einigen Angaben noch höher liegen (nach Kapitän Gérard im S. 12,180', im N. 16,900— 17,800'), daher sind die Gipfel dieser höchsten .41peakette, von denen nur wenige unter 20,000' haben, beständig mit Eis- und Schneemassen bedeckt.
Die höchsten Punkte dieses riesenhaften Gebirgsgürtels, des bedeutendsten unseres Erdballs, der von den Wassersystemen des Indus, Ganges' und Brahmaputra durchbrochen wird, und von Westen nach Osten die Alpenlandschaften Klein- oder West-Tübet, Kaschmir oder Sirinagur (mit 3 Alpenthölern : Kemaun, Gherval und Sirmore), Nepal, Sikkim, Gross- Tübet, Bhotan und Assam umschliesst, sind, in absteigender Höhenfolge: der Khunching-junga, In Sikkim, dessen westlicher Gipfel 26^438, der öst- liche dagegennur 26,108'aufsteigt; der Dhawalagiri, inNepal, 26,274'; Jawa- hir, in Kemaun, 24,085'; Jumnautri, in Nepal, 23,926'; Junnoo, in Sikkim, 23,749'; Dhaibun, in Nepal, 23,212'; Kabru, in Sikkim, 22,523'; Chama- lari, in Tübet, 22,452'; Momonangli oder Gurla, in Tübet, 22,050'; Pow- hunry oder Donkiah Lah, in Sikkim, 21,744'; der Api-Gipfel, in Nepal, 21,391'; Kamchan-ghow, in Sikkim, 20,642'; Jownlee-Pik, in Kemaun, 20,585'; Kailasa-Pik, in Tübet, 19,700' etc. — Ueber die höchste Kette führen 14 — 17,000' hohe Alpenpässe nach dem Norden, und zwar, in Tübet: Schatul-Pass 14,540'; Paralaha-Pass 15,446'; Niti Ghate 15,776'; Lipu Lek-Pass 15,842'; Langpya-Dhura oder Dhura Ghate 16,654'; Kron- hrung-Pass 17,182'j Parangla-Pass 17,360'; Karakhorum-Pass 17,450'; Marsi Niglak-Pass 17,830', und in Sikkim: der Lachum-Pass, von 16,890' Höhe.
Den Ostrahd des hinterasischeu Hochlandes bildet das Chine- sische und Mandschurische Alpenland, welches sich vom Yan-tse- kiang bis zum Amur erstreckt, und eine Längen-Ausdehnung von 450 M. hat. Das erstere, auch Jün-Ling genannt, steht durch den Sine-Schan mit dem Himalaya in Verbindung, endet am Hoangho, breitet sich in den westlichen Theilen China's aus, und trennt mit seinen schneebedeckten Riesenketten das Reich der Mitte von den Tafelländern Innerasiens. Nach 0. sendet es weitverzweigte Ketten aus, von denen der Pe-ling (die Nordkette) da» Stromsystem des Hoangoh vom Yan-tse-kiang, der Nan- ling (die Südkette) den Yan-tse-kiang vom Si-kiang scheidet. Den tiefsten Süden China's bildet das Alpenland Jün-nan, der südlichste Aus- läufer des Sine-Schan. Das Mandschurische Alpenland oder das Amurgebirge zieht sich in mehreren Ketten vom Nordostende der Wüste Gobi und der Nordkrümmung des Hoangho bis zum Grossen Ozean, und führt im S. der Wüste den Namen In-Schan, im 0. derselben den Namen des östlichen Khinggan oder Khan-kai; gegen den Amur zu erhebt sich die letztere Kette im Yalo bis 8,000, im P etsch a-Berge bis auf 15,000'. Mannigfaltig verzweigt sich dieser Theil des Ostrandes nach 0. zu, und fällt in mehreren terrassenförmigen Ketten zur Mandschurei ab. Am bekanntesten ist die östliche Kette, der Schan-yan-alin (Königs- berg) oder Tschan-pe-sclian (weisse Berg), der einen Gebirgszug nach der Halbinsel (Korea, und einen zweiten, verzweigten, gegen NO. (den Kanta-alin, Sibata-alin und Efitschin-alin), längs der Küste des Japanesischen Meeres, nach der Mündung des Amur sendet.
Den Nordrand bildet das Bergsystem des Altai, das sich als ein aasgedehnter Gürtel alpiner Bergketten von den Quellen des Aldan im 0. bis zum Issi-kul und Tschui-See (Kaban-Kul) im W. zieht, die Mon- golei und Dschungarei von Sibirien scheidet, und in drei natürliche Grup- pen zerfällt, deren östlichste sich nach W. bis zur Selenga und dem Bai- kal, die mittlere von da bis zum Dsaisang-See und Irtysch, und die west- liche von hier bis zum Kaban-Kul und Issi-kul sich erstreckt. Die erste Gruppe umfasst den grossen Küing-k h an (Khan-Ola) oder westlichen |
Khinggan, mit dem Gebirgsknoten des hohen Kentei-khan, und das Da-urische Alpenland, mit dem 7,670'hohen Tschokondo. Nord- östlich von letzterem, und wahrscheinlich eine Fortsetzung der Hauptge- birgskette des Da-urischen Alpenlandes, des Jablonoi-Chrebet (Khinggan-Tugurik), erhebt sich ein hoher Gebirgszug, das Aldange- birge, der mehrere Ausläufer aussendet, die unter den Namen Udskoi- Gebirge und Stanowoi-Chrebet, von den Quellen des Aldan bis zum Ostkap streichen. Die mittlere Gruppe umfasst die Ketten des Tagnu-Oola, UI an- kum - 0 o Ia (ülangum oder Malakha- Cola), Khanggai-Oola (Khara), mit ihren Verzweigungen (Schabrina-Oola, die Saganskische Kette etc.), und den AIta-in-0ola (Goldberg) oder grossen und kleinen Altai, und Sara-Tau. Die westliche Gruppe wird durch das Dschungarische Bergland gebildet, und hat im äussersten W^esten den Tschinghis-Tau, Ulutau, Ildigis und Mingbulak-Tau der Kirgisen.
Den Westrand bildet das Turkestanische Alpenland, wel- ches aus mehreren verzweigten Gebirgsketten, dem Muz-Tagh (Eisge- birge), Ala- und Belur- oder Bolor-Tagh (W'olkengebirge), und dem Hindukusch (Hindukuh) oder Indischen Kaukasus (Thungling) besteht, welch letzterer sich an das Indisch-persische Grenzgebirge und den Süd- rand anschliesst. Das innerhalb dieser ausgedehnten Randgebirge liegende Tafelland von Hinterasien wird durch zwei Bergkettensysteme, den Thian-Schan (Tengri-Tagh) oder das'Himmelsgebirge (im W. mit dem Ak-Tagh, Terek-Uagh, und Gagschat-Tagh; im 0. mit dem schneebe- deckten Bogdo-Oola oder heiligen Berge, und den Vulkanen Peschan und Ho-tscheu), und den Küen-Lün oder Oneuta-Kulgun von 'W. nach 0. durchzogen, welche mit den Gebirgsketten des Süd- und Nordrandes vier grosse Plateaus einschliessen: zwischen dem Himalaya und dem Küen-Lün das Plateau von Tübet; zwischen dem Küen-Lün und dem Thian-Schan die hohe Tartarei oder Thian-Schan-Nanlu (die Provinzen im Süden des Himmelsgebirges), mit der Höchtjrrasse von Tangut und Sifan, und der grossen Wüste (Gobi, Schamo oder Kanhai; Sandmeer); und zwischen dem Himmelsgebirge und den Altaiketten die Dschungarei oder Thian- Schan-Pelu (die Provinzen im Norden des Himmelsgebirges). Den öst- lichen Theil der Scheitelfläche bildet das Plateau der Mongolei, das sich an den In-Schan und Ala-Schan anschliesst und den nordöstlichen Theil der 400 M. langen Gobi in sich begreift, die ein Becken bildet, das in seinem tiefsten Punkte kaum 2,400' über dem Meere liegt, und als Grund eines früheren grossen Binnensee's betrachtet werden kann.
Das Hochland von Vorderasien, welches durch den Hindukusch mit dem hinterasischen Hochlande verbunden ist, hat von 0. nach W. eine Länge von 540, und im 0. eine Breite von 150, im W. von 50 M., bedeckt einen Flächenraum von 73,600 Qu.-M., und zerfällt in das Plateau von Iran (Persien), das Plateau von Armenien und Kurdistan mit dem Kauka- sus, und das Hochland von Natoliën, welch letzteres nicht mehr der kon- tinenl;alen Masse Asiens angehört. Das Plateau von Iran, welches 20,000 Qu.-M. umfasst, und dessen Scheitelflfiche eine mittlere Höhe von 3,500 — 4,000' erreicht, hat als Nordrand die Gebirgskette des Hinda- kusch, die im Kohi Baba zu 16,900' aufsteigt, und nach W. zu im Paro- panisus und im Plateau von Khorasan (Chorasan) in absoluter Höhe bedeutend abnimmt und nur noch 3,800' erreicht. Weiter westlich um- gürtet die Kette als Alberz oder Elbrus die Südküsten des Kaspi-See's, steigt im Vulkan Demavend auf 13,788' empor, umzieht und durchsetzt mit der kurdistanischen Bergkette Zagros die Alpenlanf^.schaft Aserbeid- jan und schliesst sich an das Plateau von Armenien an. Den Ostrand bildet das Indo-persische Grenzgebirge, das zur Indus-Ebene steil abfällt, sich im Soliman (Salomo's Thron) bis 12,800' hebt, und nach W. zu die Hochebene von Kabul (6,200'), das Plateau von Ghasna, und das 8,000' hohe Plateau von Kelat hat. Der Süd - und Westrand .bietet längs der Küste des Persisch-arabischen Meeres, bis Kurdistan, eine Reihe von Gebirgsketten und Terrassenabfällen, und steigt dort zu einer Gruppe hoher Kegelberge auf, die den Namen Arroman (Zagros) führen. — Das Plateau von Armenien, im W. des vorigen, zieht sich bis zum Schwar- zen Meere, bildet eine Berginsel, die nach allen Himmelsgegenden stufen- weise abdacht, und ist im Innern mit Hochebenen von 2,600—6,000' Höhe ausgefüUt, auf denen isolirte Kegelberge (wie der grosse und kleine Ara- rat von 16,254' und 12,232') und Plateauketten sich erheben. Von 13,300' (nach Parrot von 13,448') an bis zum Gipfel ist der grosse Ararat in ewigen Schnee und Eis gehüHt. Durch das moschische Bergland, welches sich zwischen der Ostküste des Schwarzen Meeres und Tiflis aus- breitet, steht das Plateau von Armenien mit dem Kaukasus in Verbin- dung, der auf dem Isthmus zwischen dem Kaspi- und Schwarzen Meere die Scheidewand zwischen Asien und dem südöstlichen Europa bildet. Die Mitte des Kaukasus trägt eigentlichen Alpencharakter, hat eine Kammhöhe von 7,980', und erreicht im Elbrus 16,968' (nach Russ. Vermessungen 17,351'), im Kasbek 14,400' (nach Russ. Verm. 15,511'), im Sackeris- Tzweri 9,430' Gipfelhöhe. Zu beiden Seiten der kaukasischen Alpen, die mehrere verzweigte ParaUelketten bilden, liegen die kaukasischen Vorberge, welche im N. und NO. bis zum Kuban und Terek reichen, im S. und SO. zu den Ebenen des Rioni und Kur abfallen und ihren südöstlichsten End- punkt in der vulkanischen Halbinsel Abscheron finden, auf welcher die ewigen Feuer von Baku brennen. — Das Hochland von Natoliën oder Kleinasien, das gegen S., W. und N. mit verschieden gestalteten Rand- gebirgen zum Meere abfällt, ist streng genommen als Ausläufer oder Ab- fall der armenischen Berginsel zu betrachten. Den Südrand desselben bildet der Tau rus, der in mehreren verbundenen Ketten von OSO. nach WNW. streicht, nach der 2,350' hohen Ebene von Diarbekir abfällt, im Asi-Kur oder Niphates sich über die Schneegrenze erhebt, weiter nach W. zieht, und im Massicitusgebirge endet, das im Takhtalu, der Insel Rhodus gegenüber, bis 7,800' aufsteigt. Im S, des Taurus liegt die grosse gebirgige Insel Cypern, die im Oros-Stav ero s bis an die Schnee- region reicht. — Der Nordrand des Hochlandes, der Anti-Taurus, ist eine Fortsetzung des armenischen Nordrandes, bildet ebenfalls mehrere Parallelketten, die im Tscham-Bol (Tannenberg) bis 5,800' aufsteigen, und endet im W. mit dem Olympus und Ida. Der Westrand, die gesegnete Küstenlandschaft Levante, wird durch drei von 0. nach W. ziehende, gut bewaldete, durch breite Thäler getrennte Bergketten gebil- det, die über die Hochebenen aufsteigen, und vor demselben erheben sich im Aegäischen Meere die bergigen, theilweise vulkanischen Sporaden. Das Innere des Landes besteht aus felsigen, steppengleichen, vegetations- |
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4. — Asien.
und wasserarmen Ebenen von 2,000 - 4,000' Höbe, die durch fruchtbare Flussthäler von einander getrennt werden; zahlreiche Höhenzüge und einzelne Berge, meist vulkanischen Ursprungs, erheben sich auf jenen Hochebenen, und steigen im Arghi Dagh 12,300', im Hassan Dagh 7,500' auf. |
Von den getrennten Gebirgsländern Asiens ist das Gebirga- land von Hinterindien fast noch völlig unbekannt. Es scheint aus Kettengebirgen zu bestehen, die von NNO. nach SSW. streichend das dreifach gegliederte Süd ende der Hinterindischen Halbinsel durchziehen und ausgedehnte Längenthaler in sich schliessen, die von mächtigen Strömen bewässert werden. — Das Plateau vom Dekan, das Gebirgs- dreieck von Vorderindien, dessen Ebenen 2,000-2,500' Höhe haben wird von drei Gebirgsketten umschlossen, deren nördliche den Nameii der Vindhya- (oder Vanhaya-) Gebirge führt, und das durchschnittene bis 4000' hohe Platea,u von Malva als Vorberge hat. Die östliche'und westliche Kette heissen die Ost- und West-Ghats. Die letztere welche durch die Sautpuru-Kette mit dem Vindhya-Gebirge in Verbindun°- steht, beginnt in Kandeisch (Khandesa), streicht längs der Küste Malabar zum Kap Coinorin, wo das Südende des Tafellandes den Namen Ali- Gherri führt, und wird auf dieser ganzen Strecke nur ein einziges Mal durch das Gap (die grosse Kluft) unterbrochen. An der Nordseite des Gap bilden die N i I-Gherris (blauen Berge) das Verbindungsglied mit den Ost-Ghats, die von da an nordöstlich bis zum Mahanuddy streichen, und das Tiefland |der Küste Koromandel, sowie die Küstenterrasse Karnatik ständig mit Schnee bedeckt, mithin, da hier die Schneegrenze gegen 13,500' liegt, wenigstens 14,000' hoch. Der westliche Theil des Gebirgslandes, welcher parallel mit dem östlichen zieht, beginnt an der Südspitze der sinaitischen Halbinsel, streift nördlich durch das peträische Arabien und Palästina, erhebt sich zum Libanon und endet am Taurus. Im Djebel Musa (Sinai) steigen die Granitgipfel bis 7,035', im Horeb 8,150', im Djebel-Om-Schamar gegen 9,000'. Das Gebirgsland Palästina er- hebt sich im Plateau von Hebron zu 2,700', im Plateau von Jerusalem zu 2,470'; die höchste Spitze des Oelbergs erreicht 2,550', der Berg Karmel nur 1,500'. Der Libanon (weisses Gebirge), eine Gebirgsstrecke von 20 M. Länge, die jäh aus der Ebene emporsteigt und keine Zackengipfel zeigt, erreicht in Djebel Sanin 7,770', im Djebel .Makmel 8,190' (n. A. 8,790 und 8,929') Höhe. Im N. desselben streicht ein niederer Bergzug (Djebel- el-Nossarie) und verbindet, im Hintergrunde der Bucht von Skanderum, das Syrische Gebirgsland mit den Vorbergen des Taurus. — Der Ural, das letzte getrennte Gebirgsglied Asiens, bildet ein Meridiangebirge von 250 — 300 .M. Länge, welches das Sarmatische Tiefland vom Tieflande Sibiriens scheidet, erstreckt sich vom Karischen Meere südwärts bis in den Truchmenen-Isthmus, der den Aral-See vom Kaspi trennt, und verläuft sich dort in niedere, nur 228' hohe Hügelketten (den mangis- lawskischen Bergen). Der Ural wird durch mehrere Parallelketten ge- bildet, die im S. eine Breite von 25, in der Mitte von 7, und im N. von 20 M. haben, und steigt im südlichen Theile nirgends über 4,000'; im mittleren oder erzreichen Ural ist das Gebirge am höchsten, und hat bei |
a m Tj i b a II o ii.
begrenzen. Die Ghats steigen im W. bis 6,000' (n. A. 13,000'), im 0. bis 4,700', und bilden zugleich die Wetterscheide zwischen Malabar und Koro- mandel. In der Spitze des Dreiecks und von den Nil-Gherris überragt, liegt das Plateau von Mysore (3,500'); zwischen dem Kistnah und Godavery das Diamanten-Plateau von Golconda oder Hyderabad, und durch die Palksstrasse vom Festlande getrennt, die reiche Insel Cey- lon mit ihrem 3,500' hohen Bergplateau, das von dem 5,772' (n. A. 5,966 u. 6,400') hohen Adams Pik überragt wird. — Das Plateau von Arabien ist im Innern eine grosse, meist sandige und wüste, wasser- und vege- tationsarme Hochebene, die nur in Nedjed fruchtbare Oasen hat. Der Ostrand (Oman; und der Südrand (Gharah, Mahrah und Hadramaut) da- chen sich terrassenartig ab, und bilden meist eine steile und hohe Küste. Der Westrand erhebt sieh unfern Bab-el-Mandeb zum Gebirge (Djebel) Sabber, das längst dem Rothen Meere sich zum Hochlande Yemfen (5,000') und Tehama hebt, weiter nördlich als Landschaft Hedjas bis 6,000' steigt, und parallel mit der Küste bis zum Golf von Akaba sich erstreckt. Der Nordrand (Djebel Schammar) fällt zur syrisch-arabischen Wüste ab, und schliesst sich nach W. an das Hochland von Syrien an. — Soristan oder das syrische Bergland bildet das Verbindungsglied zwischen Ara- bien und dem Hochlande von Natoliën (dem Bergsystem des Taurus). Von s. nach N. wird es von einer Einsenkung durchzogen, deren absolute Höhe sehr verschieden ist: die Wasserscheide zwischen dem Rothen und fodten Meere liegt 945' über dem Meeresspiegel; das Todte .Meer 1,231', und der See perias 308' unter dem Spiegel des Ozeans; Baalbeck dagegen, auf dem Scheitel des nach zwei Seiten abfallenden Thaies, zwi- schen dem Libanon und Anti-Libanon, in 3,572' abs. Höhe. Die so merk- würdige Einsenkung theilt das Gebirgsland in einen östlichen und west- lichen Theil. Der ostliche erstreckt sich in Plateauform, bei einer Höhe von etwa 3,000', vom Golf von Akaba bis zum Anti-Libanon, hat seinen Steilabfall gegen die Einsenkung gerichtet, und trägt auf seiner Hochfläche den Attarus, den Nebo und das H a uran-Gebi rg e. Im Anti- Libanon (Djebel-el-Wast der Araber) steigt das Gebirgsland zu bedeu- tenden Höhen auf, und ist im grossen Hermon (Djebel-es-Schelk) be- |
Bagoslowsk (zwischen 59" und 60» N.) Gipfel von 8,000 und 9,000' Höhe. Der nördliche Ural oder das Jugrische Gebirge ist fast noch ganz unbe- kannt.
Die schon oben erwähnten Tiefländer Asiens bieten zur Hälfte einförmigen Steppenboden und wahres Wüstenland, zur Hälfte die treff- lichsten und reichsten Kulturebenen. — Das Chinesische Tiefland, welches den Unterlauf und das Mündungsland des Hoangho und Yang-tse- kiang in sich begreift, ist die angebautetste und fruchtbarste Ebene der Erde, und der Mittelpunkt der chinesischen Bildung; in ilmi erhebt sich die isolirte Gebirgsinsel Schan-tung. — Das Tiefland Hindostan und die Tiefebene Hinter Indiens zerfallen in drei verschiedene Glie- der. Die Hinterindischen Tiefebenen bestehen, bis auf die ausgedehnte reiche Ebene im W. des Meerbusens von Tonkin, aus den ausgedehnten Flussthälern des Mekhong (Maykoung), Menain, Saluen und Irawaddi; Hin- dostan zerfällt in das Tiefland des Ganges und Indus. Das erstere, wel- ches durch keine bemerkbare Wasserscheide von letzterem getrennt wird, liegt bei Seheranpur 950', bei Delhi 800', bei Benares nur 230' hoch, und bildet flachhügelige, weite, mit einem schlammigen AlUivialboden bedeckte Ebenen, die weiter abwärts, in Bengalen, von zahllosen Flussarmen durch- schnitten werden, und an den Mündungen des Ganges einen sumpfigen, bewaldeten Küstensaum von 50 M. Länge und 10 — 15 M. Breite, die Sonderbunds (Tausend Mündungen) bilden. Das Tiefland des Indus er- reicht gegen 800' Höhe, und ist im Pendschab (Fünfstromland) mit reichem, meist wohl angebautem Boden versehen; im Staate Sindh ist der Boden mager, und seine Fruchtbarkeit hängt ganz von den Ueberschwemmungen des Indus ab, und im tiefen Rajasthan enthält nur der Osten Kulturland, der Westen dagegen ist eine salzige Sandwüste, das Thurr genannt; reiche Ebenen, die den östlichen AbfaU der Ost-Ghats begrenzen, ziehen sich längs der Küste von Koromandel nach N., und verbinden sich dort mit'den Niederungen des Ganges. ~ Das Syrisch-arabische Tief- land und das Tiefland des Euphrat und Tigris ist zum grössten Theil steinigte Wüste und Steppe; nur wo Wasser sich findet, sind frucht- bare Stellen; das Deltaland des Euphrat und Tigris allein ist reiches |
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fruchtbares Marschland. — Das Tiefland Turan, eine grosse Ebene im N. von Iran, zieht sich vom Kaspi-See im W., bis zum Bolor-Tagh im 0., wird durch den 600—1,200' hohen Alghinskoi-Chrebet, einer nachW. streichenden Verlängerung des Altai, von dem Steppenlande Sibiriens ge- schieden, und bildet ein grosses, zusammenhängendes Becken, das einst vom Meere angefüllt gewesen zu sein scheint. Der westliche Theil be- steht aus einer wasserarmen Wüste harten Erdreichs, deren Oberfläche mit beweglichen Sanddünen überzögen ist; im S. (im Chanat Khiwa) ist das Land weniger wüste, und längs dem Amu Darja ziehen sich blühende Oasen. Im W. des Tieflands, auf dem Truchmenen-Isthmus, wird der vorherrschende Wüsten-Charakter durch einige Zweige des Ural gemässigt, die in die Kirgisische Steppe auslaufen, und im Ust-urt (der Hochebene), zwischen dem Kaspi- und Aralsee, eine Höhe von 500' erreichen. — Das Tiefland Sibirien ist im S. ein reiches, fruchtbares Land; der west- liche Theil eine tiefgelegene, ungeheure Steppe, auf der sich kaum ein Hügel erhebt (Barnaul liegt nur 360', Tobolsk nur 110' über dem Meeres- spiegel). In dieser Steppe, die nur Ileissiger Hände bedarf, um in die reichste Kulturebene umgewandelt zu werden, trifft man bereits jetzt schon die üppigste Vegetation und eine verhältnissmässig weit vorgeschrittene Kultur. Einöden und Wüsten, oft in einer schauerlichen Physiognomie, treten erst im Norden Sibiriens auf. Vom 70» NBr., oft schon vom Polar- kreise an, bis zum nördlichen Eismeer, ist das ganze Land eine unab- sehbare, bäum- und strauchlose, mit kleinen Wasserlachen und Seen über- deckte, morastige Fläche, Tundra genannt, die hier und da mit Massen ewigen Schnees und Eises abwechselt, in welchen unglaubliche Mengen von Ueberresten urweltlicher Thiere südlicher Zonen eingeschlossen sind. —
Inseln lagern sich in grösster Masse um die Ost- und Südost- küsten des Erdtheils, sind fast sämmtlich kontinentale, langge- streckte, und meist von hohen Gebirgszügen und Reihenvulkanen durch- zogen, welch letztere dort, wo sie sich mit der westaustralischen Vulkan- reihe vereinigen, einen Knoten bilden, von welchem aus die ost-asia- tische Vulkan reihe über die Mollukken, Philippinen, die chinesischen und japanischen Inseln bis zu den Kurilen fortsetzt und in Kamtschatka endet, die südost-asiatische Vulkanreihe die kleinen und grossen Sunda-Inseln durchzieht und auf der Ostseite der Andamanen nach der Westküste von Hinterindien tibergeht. Die rundgeformten, in der Nähe des Festlandes liegenden Inseln, wie die Malediven, Laccediven u- a. sind ozeanische und meistens niedrige Koralleninseln (siehe Text zu Taf. 8.)
Ci-ewässer, iStrcfme iind üeen. — Die Gewässer Asiens gehören theils zur Klasse der ozeanischen, theils zur Klasse der kontinen- talen Ströme. Die Stromgebiete sind meistens sehr regelmässig gebildet, und Hochasien das allgemeine OueHland der Hauptgewässer, die sich durch die Randgebirge desselben nach allen Weltgegenden hin in's Tief- land stürzen.
Zur nördlichen Abdachung gegen das Eismeer strömen: der Obi, der ein Stromgebiet von 53,800 Qu.-M. umfasst, mit den Zuflüssen: Tom, Tschulym, Ket, Wach, Irtisch (mit der Buchtarma, Burla, dem Om, Ischim und Tobol), Konda, Sosswa und Suinja; — der Naduin, Strom- gebiet 900 Qu.-M.; — Pur, Str.-Geb. 1,650; — Tas, Str.-Geb. 1,800; — Jenisei, Str.-Geb. 49,000 Qu.-M., mit den Zuflüssen: Khug^-Keni, Bei- Kem, Kan, Obere Tunguska (Angara, Abfluss des Baikal mit Selenga), Sym, Podkamenische Tunguska, Bachta, Jelagui, Untere Tunguska (Turyga, Gedenikha, Ljutnaja), Kursika; — Piasina, Str.-Geb. 2,500; — Cha- tanga (mit Cheta und Bolachna), Str.-Geb. 3,800; — Anabara (mit Olem), Str.-Geb. 3,200; — Olenek, Str.-Geb, 4,800; — Lena, Str.-Geb. 37,000 (mit den Zuflüssen: Witim, Olekma, Talpatschin, Äldan, Wiljui); — Jana, Str.-Geb. 3,200 (mit Tostach und Butaktai); — Chondan, Str.- Geb. 1,750; Chroma, Str.-Geb. 1,500; — Indigirka (mit Ujandina), Str.-Geb. 5,400; — Alaseja, Str.-Geb. 2,000; — Kolyma (mit Omolon), Str.-Geb. 6,700;—Anjui, Str.-Geb. 1,950; — Tchaun, Str.-Geb.2,500Qu.-M.
In das Gebiet des Grossen Ozeans strömen, und zwar in's Behrings-Meer: der Anadyr, Str.-Geb. 3,960j — Kamtschatka, Str.-Geb. 1,250. — In's Okhotskische Meer: der Tigil, Str.-Geb. 950; — Penschina, Str.-Geb. 1,200; — Jama, Str.-Geb- 750; — Taui, xStr.-Geb. 600; — Ochota, Str.-Geb. 780; — Amur, Str.-Geb. 36,430 (n. A. 40,000) Qu.-M., mit den Zuflüssen: Schilka (Onon), Arguin (Kherulun), Nonni Ula (Isken, Toro, Sungari, Ussun, Kerin, Kheng etc.) — In's Gelbe Meer (Hoang-Hai): der Sira-Muren oder Lia-ho, Str.-Geb. 2,600; — Pei-ho (mit dem Wei-ho u. Schan-lu), Str.-Geb. 2,800; — Hoango-ho (Gelber Strom), Str.-Geb. 33,600, mit dem Huang-schui, Wei-le, Hay (Juho). — In das Ost-Meer (Huang-Hai) oder Nordchinesische Meer: der Yang-tse-kiang (blaue Strom), Str.-Geb. 34,200 (Zuflüsse: Kinscha- kiang, Yalong-kiang, Sancha-ho, Kialing-ho etc.).
In das Gebiet des Indischen Ozeans strömen, und zwar in das Chinesische oder Süd-Meer (Nan-Hai): der Tche-kiang oder Si- kiang, Str.-Geb. 6,200 (mit dem Kong und Po-kiang; — der Songkoi, Str.-Geb. 2,600 (mit dem Lisien-kiang; — Long-kong (Kiu-lung-kiang oder Makong), Str.-Geb. 8,500; — Menam, Str.-Geb. 5,000. — In den Bengalischen Meerbusen: der Saluen (Tahaleain, Thaleain oder Hulu), Str.-Geb. 2,400; — Paun-laun; Iraw'addy (mit dem Khuend- wen), Str.-Geb. 20,700; — Brahmaputra (Oberlauf: Yaru-dsangbo-tsiu), Str-Geb. 16,000; Ganges, Str.-Geb. 27,000; mit den Zuflüssen: Djumna (Tschumbul und Betwah), Tonse, Sone, Gurty, Gogra, Gunduk (Ghandaki Ganga), Cosah (Sankosi); — Mahanuddy, Str.-Geb. 4,000; — Goda- very, Str.-Geb. 5,800; — Kistnah, Str.-Geb. 5,100 (mitTumbudra und Bimah); — Colerun (Cavery), Str.-Geb. 2,000. — In's ^Persisch- arabische Meer: derNerbudda, Str.-Geb. 1,850; — Djahu(mitdem Loony), Str.-Geb. 8,500 (?); — Indus oder Sind, Str.-Geb. 18,850 (19,500), mit den Zuflüssen: Singu-tsiu, Kabul, Sutledge (Ssatadru, mit dem Jolum oder Djhilam, Tschinab, Rawi) etc. ~ Dustnudy, Str.-Geb. 1,800; — Euphrat, Str.-Geb. 8,700; — Tigris, Str-Geb- 3,800; ver- einigt sich bei Koma mit dem vorigen, führt von da an bis zur Mündung den Namen Schat el Arab, und bildet ein mehrarmiges Delta. — In das Mittelländische Meer münden: der Ahsy oder Ahasy, — der Minder und Sarabat, die nur unbedeutende Stromgebiete haben, und ins Schwarze Meer: der Sakarya, mit einem Str.-Geb. von 1,300; der Kizil-Irmak, von 2,000 Qu.-M., der Rioni, am Südfusse, und der Kuban, am Nordfusse des Kaukasus. |
Das Innere Asiens ist vom Ozean ganz getrennt, und östlich vom Schwarzen Meere breitet sich durch das ganze Binnenland ein Gebiet kontinentaler Ströme aus, das ausser dem grössten See der Erde, dem Kaspi-See, zahllose grössere und kleinere Steppenseen umfasst. Obwohl dieses Gebiet zum Theil Wüstencharakter zeigt, bietet es zwischen seinen ausgedehnten Salzsteppen doch auch ausgebreitete, der Kultur fähige Landstriche. Die bedeutendsten Ströme desselben sind: die Wolga, Europa's Hauptstrom, die ein Gebiet von 24,840 (n. A. v. 30,000) Qu.-M. umfasst, das ganz zu Europa gehört; der Ural, mit einem Stromgebiet von 5,200 Qu.-M., das zur Hälfte asiatisch ist; — die Jemba, mit 960 Qu.-M. Str.-Geb.; — Kuma, 940; _ Terek, 1,060; - Kur, 4,040; — Kizil-usan, 3,000; — Atrek, 960; — Amu-Darja, 12,000; — Sir- Darja, 8,000; und die Zuflüsse der zahllosen Binnenseen, von denen einzelne Stromgebiete von 750 bis 4,000 Qu--M. umfassen. Die grössten Binnenseen Asiens, ausser dem Kaspi, der einen Flächenraum von 7,375 Qu.-M. bedeckt, sind: der Aral, mit 2,100 (n. A. 1,124) Qu.-M. Fläche; — der Baikal, mit 625; — Balkasch oder Tenghiz, 300; — Urmia oder Schahi, 106; — Wan, 110 (n. A. nur 50); — Khukhu- noor, 96; — Dsaisang, 56; — Lob, Tenggri und Termulu-noor, mit 50 bis herab auf 23 Ou.-VL Spiegelfläche.
Mliinatische Terliältnisse. — In klimatischer Bezie- hung ist Asien ungemein von Europa unterschieden, und, so weit es mit Europa gleiche Breitengrade besitzt, im Allgemeinen viel rauher. Von N. nach S. erstreckt es sich durch drei klimatische Zonen, und die gross- artige Massenerhebung des ausgedehnten Kontinents bewirkt, dass man dort selbst in der tropischen und in der subtropischen Zone nach senk- rechter Ausdehnung alle drei Klimaregionen antrifl't. Der ganze Kontinent sammt dem grössten Theil der Inseln liegt zwischen dem Wärmeäquator (der den Erdäquator im S. des südlichsten Kaps, bei Singapore, schneidet) und der Isotherme ~ 15» C. (- 12« R.), und ein grosser Theil der Nord- küste ragt noch über diese Linie hinaus. Die mittlere Temperatur des Wärmeäquators beträgt in Asien + 28",3 C. (im Bengalischen Meerbusen -4" 290,6, in der Sunda-See + 30o,2); der Unterschied zwischen der höch- sten und niedrigsten Jahrestemperatur mithin in wagerechter Ausdehung über 43°. Öie Isotherme 0" fällt im Allgemeinen mit dem 55® N.Br. zu- sammen. Nach W. gehen alle Isothermen, welche die gemässigte und kalte Zone durchschneiden, hoch nach N. hinauf, senken sich, je mehr sie gegen das Innere des Landes fortschreiten, nach S. zu in einen konkaven Bogen, und heben sich nach den Ostküsten des Kontinents nur unbedeutend, wess- halb auch die östlichen Küstenländer Asiens kälter sind, als die west- lichen. Auffallend ist das Zusammendrängen der Isothermkurven von 220,5 bis 100 c. (18» bis 8« R-) innerhalb des Kaspi-See-Gebietes. Im tropischen Asien ist der Gang der jährlichen Temperatur im Allge- meinen sehr gleichförmig, und weder die Küstenstriche und Tiefebenen der südöstlichen Inseln, der beiden indischen Halbinseln und Arabiens, noch die höheren Berglandschaften dieser Länder bieten bedeutendere Gegensätze dar; nur die Bergländer Arabiens machen hievon, trotz ihrer ozeanischen Lage,, eine Ausnahme, und bieten, da die Randgebirge der Halbinsel die ozeanischen Einflüsse abhalten, ein verhältnissmässig sehr heisses, kontinentales Klima, Innerhalb der subtropischen Zone, in den niedern Bergländern des Himalaya, auf den Plateaus von Iran und Armenien, im syrischen Berglande und in der Tiefebene des Euphrat und des Indus ist der kontinentale Charakter des Klima's sehr ausgeprägt, und sogar die südchinesischen Küstenländer nehmen an diesem kontinentalen Klima Antheil. Nur die Küsten Syriens und Kleinasiens sind mehr ozeani- schen Einflüssen ausgesetzt, und an den Nordabfällen der Elbursketten in Iran wird, mitten im trockenen Kontinentalklima Centrai-Asiens, ein Land- strich mit ozeanischem Klima angetroffen, der mit Hitze und Feuchte über- füllt ist, und dicht an die kalten Schneehöhen des Elbars, sowie an die trockene, hohe Tafellandschaft Irans grenzt. In den Berggegenden der subtropischen Zone ist der Schnee nicht unbekannt, doch bleibt er daselbst in den niederen Bergländern Kleinasiens und Syriens, auf den 4,000' hohen Plateauflächen Irans, in der subtropischen Klimaregion des Himalaya (zwischen 1,000' und 4,600' Höhe), und in den niedern Bergland- schaften des südlichen und mittlem China's, nie lange liegen. Das Klima dieser Berggegenden erinnert an die schönsten Klimate von Süd-Europa; über 4,000' entspricht die Temperatur in denselben den Wärmeverhältnissen der gemässigten und kalten Erdgegenden, denn in den höchsten Regionen vermag die Sonnenwärme den Schnee nicht mehr zu schmelzen. Die Län- der der gemässigten und kalten Zone haben ebenfalls durchaus kontinentales Klima; selbst in den nördlichen Tiefebenen China's spricht sich kontinentaler Charakter aus, und im Stromthale des Amur, dem nie- drigsten Theiie der Manschurei, erhebt sich die mittlere Temperatur nur sehr wenige'Grade über den Gefrierpunkt. Peking, unter gleicher Breite mit Calabrien, hat eine mittlere Temperatur von 12o,5, während dieselbe dort 170 beträgt; die durchschnittliche Winterkälte ist hier - 30,1, mit- hin 20 niedriger, als der Winter in Deutschland, ungefähr der Temperatur von Königsberg gleich, obwohl dieses um 14» dem Pole näher liegt; die Sommerwärme dagegen übersteigt in den Ebenen des nördliche China die- jenige von Calabrien um 6«, die von Deutschland um lio, und ist der Temperatur der wärmsten Tropenländer gleich. — Auch auf die Japani- schen Inseln übt der Kontinent von Asien seinen Einfluss aus: Nanga- saki auf Kjusju (32045' N.), unter der Isothermlinie von 16o C., ist nicht weiter vom Aequator entfernt, als Funchal auf Madeira, und dennoch be- trägt der mittlere Temperatur-Unterschied beider Orte mehr als 3o,7, um welche es auf der Ostseite der alten Welt, am Grossen Ozean, kälter ist, als auf der Westseite am Atlantischen Meere. Noch entschiedener zeigt sich der Kontinental-Einfluss in den Jahreszeiten, in seiner grössten Schärfe tritt aber das Kontinentalklima in dem Tieflande Turan una in dem gemässigten Striche von Sibirien auf, wo grimmige Winterkälte mit glühender Sommerhitze wechselt, und — 25" und 30" ganz gewöhnliche Extreme sind. Der gemässigte Theil Sibiriens ist um mehrere Gr^de käl- ter, als die zwischen denselben Parallelen liegende Zone Europa's; den Norden aber durchziehen, vom 60» N.Br. an, die Isothermen von — 5» bis — 150 c.; hier wechseln nur zwei Jahreszeiten mit einander ab, und auf einen kurzen Polarsommer, wo die mittlere Temperatur des Juli (zu Nischnei-Kolymsk) + 14o beträgt, folgt ein 9 Monate langer Winter, in welchem die Kälte die mittlere Temperatur auf — 35o,6 herabdrückt. — Die Wärraeabnahme nach senkrechter Richtung ist noch nicht ermittelt, und nur über die untere Grenze der Schneeregion hat man einige genauere Messungen. Im Allgemeinen nimmt die Höhe der Schnee- grenze von S. nach N. ab: im Himalaya beginnt die untere Grenze an der |
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Südseite bei 11,700'; am nördlichen Abhänge bei 15,860'; im Nanling und auf Forraosa bei 11,500'; im Hinduh-lvUh bei 12,200'; im Anti-Libanon bei 13 500'; am Argäus in Kleinasien 9,660'; am Ararat 13,300'; am Kaukasus 9 900'- in Sibirien schneiriet die Schneelinie mit der Isotherm 0« in den Boden'ein, und die Schicht, in welcher der ewige Frost herrscht, wird nach N. zu immer mächtiger.
In Beziehung auf die Vertheilung des meteorischen Was- sers zerfällt Asien: in ein regenloses Gebiet, welches die Plateau- flächen des hinterasiatischen Hochlandes, die Scheitelflächen Irans, und die Tafelflächen Arabiens umfasst; in eine Zone der periodischen Regen, im S. des vorigen, die von den Monsunen abhängt, und eine Zone der beständigen Niederschläge, im N., 0. und W. des regenlosen Ge- biets welche den grössten Theil Asiens umfasst. In dieser letzteren regnet es fast in jeder Jahreszeit, doch lassen sich nach der Menge der atmo- sphärischen Niederschläge in den einzelnen Jahreszeiten drei Hauptregen- provinzen in derselben unterscheiden;: die Provinz des Winterregens, welche das syrische Bergland, das Tiefland des Euphrat und Tigris, das Plateau von Kleinasien (mit Ausnahme des Nordrandes) Armenien und den Nordrand von Iran begreift; die Provinz des Herbstregens, wekl^e auf den Nordrand von Kleinasien, den Kaukasus und den nurd- Ichen ThS Turans (Turkestans) beschränkt ist, und die des Sommer- regens weS den Ural, das Bergsystem des Altai, das Tiefland Sibi- |
Niphon etc.; im Chinesischen Reiche: Tübet, Jun-nan, Hainan etc.; Im russischen Reiche: Omsk, Tomsk, Jenisseisk; in Birma: Ava, Annam; in Siam: die Halbinsel .Malakka; in Britisch Indien: Ceylon, Assam etc. — Silber: China; im russischen Reiche: Tomsk, Irkutsk; in Japan: :die Provinz Bungo; Kleinasien und Armenien. — Zinn: Birma, Siam; auf Malakka: Ligor und Queda, die Insel Salanga etc.; China: Annain. — Quecksilber: China, Japan, Tübet; im britischen Indien: Ceylon, Banca. — Kupfer: in .lapan: die Provinzen Surunga, Atsingo, Küno-Kuani etc.; im russischen Reiche: Tomsk, Georgien etc.; Kleinasien, .Armenien; in China: Yun-nan, Kuei-tscheu, Tübet etc.; Annam; in Indien: Nepal, Agra, Adjiner, Nellore; in Persien: .Aserbeidjan. — Eisen: im russischen Reiche: Tomsk, Irkutsk; in Indien: Kaschmir, Nepal, Bengalen, Bahar, Aude, Be- rar, Agra, Nellore, Bothan etc.; in China: Tschen-si, Tübet etc.; Siam; Annam; Tonkin etc.; in Kleinasien: Diarbekir etc.; in Persien: Faristan; Kabul; Peschaur und Japan. ~ Blei: China; im russischen Reiche: Ir- kutsk, Tomsk, Georgien; die Insel Jesso; Faristan; in Arabien: Maskat; Kleinasien; Armenien. — Steinkohlen: die nördlichen Provinzen Chi- na's, nnd viele andere Punkte, ohne dass sie bis jetzt benutzt werden. — Salz: China; in Indien: Guzerat, Adjmer, Bengalen, Labore, Allahabad, Agra, Orissa, Koromandel, Arakan, Ceylon etc.; im russischen Reiche: die Steppen von Ischim und Baraba; der See Koriakow etc.; Armenien; Per- sien; Arabien; Kleinasien; Cypern. |
riens, das nördliche China, die Mandschurei, den grössten Theil Japans und Kamtschatka umfasst. Die Regenmenge selbst ist nur unbedeutend, denn die Westwinde, welche die atmosphärischen Wasser des Atlantischen Ozeans mitbringen, haben sich meist schon entladen, ehe sie die Turani- schen Flächen berühren, und die vom Grossen Ozean herdringenden Ost- winde verlieren gegen W. immer mehr von ihrem Einflüsse. Die jährliche Regenmenge, die an den westlichen Küsten Europa's 30 — 35" beträgt, sinkt im Innern Sibiriens auf 15" herab.
Die Luftströmungen des grossen Kontinents und seiner Inseln gehören theils der Klasse der beständigen, theils der veränderlichen Wl n d e an. Zu den ersteren gehören die L a n d - und S e e w i n d e, welche regelmässig an den Küsten des Asiatischen Archipelagus, und an den Gesta- den der tropischen und subtropischen Länder wechseln, und die Monsune, welche von den Marianen im 0. bis zur Afrikanischen Küste im W. wehen. Nördlich vom Aequator herrscht der SW.-Monsun vom April bis Oktober, der NO.-Monsun vom Oktober bis April. Innerhalb dieses Gebietes neh- men die Winde öfters den Charakter der Orkane an, und bestimmen den Wechsel der Jahreszeiten, und als grässliche Stürme, die den Namen Teifun'e führen, toben sie von Zeit zu Zeit im Japanischen und Chinesischen Meere. Die veränderlichen Winde wehen in der gemässigten und kalten Zone des Erdtheils, und in der ersteren ist ihre Richtung vorherr- schend eine sudwestliche, im Innern modifizirt und abgelenkt durch die mannigfaltige Streichung der Gebirgszüge, durch die stattfindenden grossen lemperaturunterschiede und mancherlei lokale Ursachen. Glut- winde erscheinen öfters auf den Hochebenen des hinterasiatischen Hoch- landes, im Heilande Hindostans, und auf den Hochebenen von Iran, Ara- bien und Syrien, wo sie als Samum bekannt sind.
ITafarprodukte. — An Naturprodukten ist Asien unge- mein reich. ES gibt kein kostbares oder nützliches Mineral, das man nicht in diesem grossen Theile der alten Welt fände; und wenn Asien in dieser Hinsicht eine weniger glänzende Rolle als Amerika zu spielen scheint, liegt es mehr daran, dass man seine mineralischen Schätze bis jetzt noch nicht gehörig auszubeuten versuchte.
Diamanten liefern in Indien: das Reich des Nizam, Balaghat, Sumbulpur, Gundur, Ceylon; im russischen Asien: die östlichen Abhänge des Ural, und die ö^tzt zu Europa gerechneten) Statthalterschaften Perm und Orenburg. Andere werthvolle Edelsteine liefern: Birma und Siam in Indien; im russischen Asien: Tomsk, Irkutsk; China; in Persien: Cho- rasan; in Turkestan: Badagschan. ~ Gold, in Japan: die Inseln Sado, Btomme's Hand-Ada». — Asien. I), |
Die Flora des Festlandes und der Inseln ist sehr mannigfaltig. Alle natürlichen Geschlechter finden ihre Vertreter, da die ungemeine Ausdehnung des Festlandes die verschiedensten Klimate vereinigt. Von den niedrigsten Gewächsen der Polarzone bis zu den riesigen Bäumen und Pflanzen Indiens, findet man in.Asien alle Zwischenstufen, und oft in einzelnen Gegenden, wegen Erhöhung des Landes, alle Extreme ver- einigt.
Getreide gedeiht, mit Ausnahme der nördlichsten und südlichsten Länder, allenthalben, und hat hier seine eigentliche Heimath. Reis, vor- züglich in Indien und China, wo er das gewöhnliche Nahrungsmittel bil- det. Obst, besonders in Kleinasien und Armenien, dem Stammland un- serer europäischen Obstarten. Südfrüchte findet man in Indien und China. Oelgewächse, darunter Oliven und Sesam, in Kleinasien, Tur- kestan, Persien, Afghanistan etc. Handelsgewächse, als Tabak, Flachs, Hanf, Baumwolle, Krapp (in Kleinasien, Persien, Kabul); Saflor, Safran, Opium (ebendaselbst, so wie in Indien und Turkestan); Mastix (auf Chios und in Persien); Indigo (in Indien und auf den ostindischen Inseln). Wein, in Kleinasien, auf den Inseln des Archipels und in den kaukasischen Ländern. Von Arznei gewachsen findet man Manna in Kleinasien, Turkestan, Arabien und Persien; Rhabarber in China, Tübet und Turkestan; Senesblätter in Syrien, Arabien und Indien; Zittwersamen, Assa fötida und Salepp in Persien; Kassia in Indien; Kampher in Indien, China, Japan und auf Borneo; Ginseng in China, Korea und dem südlichen Sibirien. Die feurigsten Gewürze bieten Südasien und die Inseln der heissen Zone; Zimmt, vorzüglich Ceylon; Muskatnüsse die Bandainseln, Amboina und die Molukken; Pfeifer: Malabar, Sumatra, Java etc.; Gewürz- nelken die malabarische Küste, Ceylon, die Molukken; Ingwer die Inseln, China und Indien; Kardomomen, Indien und die Sundainseln; Betelnüsse und die Arekapalme Indien und China. Sagopalmen, die Kokospalme, Ignamen, Bataten, Yams, Bananen und den Brodfruchtbaum findet man auf allen indischen Inseln und dem Festlande. An andern Handelsge- wächsen: Kaffee in Arabien, und auf Java und Sumatra; Thea in China, Japan und Assam; Datteln in Arabien, Persien, Afghanistan, In- dien , Java, auf den Philippinen etc.; Bambusrohr in Indien und China; Firniss-, Seifen-, Talg- und Wachsbäume in China und Japan; Weihrauch, Aloe, Benzoe, Gummilack und Balsame! in Arabien, Indien und auf den Inseln. Reiche Waldungen vorzüglich in Sibirien, vielen Gegenden Kleinasiens, den Kaukasusländern und Indien; Cedern auf dem Libanon; Teakholz, das vorzüglich zum Schiffbau gesucht wird, in Hinterindien, und Sandelholz auf der Küste Koromandel und auf Timor, |
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4. — Asien.
Gleichen Reichthum, wie die Flora, bietet die Fauna Asiens, von der hier ebenfalls nur ein kurzer Abriss gegeben werden kann:
Rennthiere, Pelzthiere jeder Art, darunter der kostbare Zobel, Eis- bären und Landbären, Wallfische, Robben und Wallrosse, bewohnen die kalte Zone. Alle Hausthiere, die von hier aus erst nach Europa kamen, finden sich in Menge; schöne Pferde, besonders in Kleinasien, Arabien und Persien; wilde Pferde und Esel in Mittelasien; Schafe mit Fett- schwänzen in Kleinasien, Turkestan, Afghanistan und den Steppenländern Sibiriens; Schafe mit der trefflichsten Wolle in Tübet; Angorische Ziegen in Kleinasien; Bezoarziegen in Indien; die Kaschmirziege in Tübet; dort auch den Grunzochsen (Yak) mit dem Pferdeschweif; Buckelochsen in In- dien; Bülfel in Indien, Kleinasien, Arabien etc.; Esel und Maulthiere von guter Rasse in Kleinasien und Persien; wilde Ziegen, Gazellen und Anti- lopen verschiedener Art in den Steppen des russischen Reiches: Kameele in Kleinasien, Turkestan, Afghanistan und Indien, in der .Vlongolei und Persien. Elephanten, Nashörner, und von Raubthieren: Tiger, Hyänen, Löwen, Leoparden, Panther, Schakals etc., nicht nur in allen Ländern der Tropenzone, sondern Tiger selbst bis Persien, Kleinasien und das Altaige- birge hinauf. Affen der verschiedensten Art finden sich in Indien und auf den indischen Inseln; das Moschusthier in Indien, Tübet und der Mand- schurei; das indische Krokodill (der Gavial) in allen Gewässern der heis- sen Länder, besonders der Inseln, und an den Ufern der letzteren zahl- lose Mydas und Karettschildkröten. Tausende von Schlangen, darunter ungeheure Pythone, die Brillenschlange, die tödtliche Ularlimpe und viele Hydrophisarten bewohnen den Süden Asiens; die Ornis ist ungemein reich, und vom riesenhaften Geyer (dem Schogur und Oriku), der als Tyrann an den Ufern des Indus herrscht, bis zu den kleinsten Sperlings- arten sind hier alle Geschlechter und Gattungen vertreten. Die Flüsse, Seen und die Meere, welche die Gestade des grossen Kontinents bespülen, bieten zahllose Fische. Die niederen Thierklassen enthalten wahre Schätze, und viele Gattungen derselben dienen einzelnen asiatischen Völkerschaften als Nahrung, oder bilden, wie der Trepang (eine Holothurienart), als Leckerbissen, einen bedeutenden Handelsartikel, nicht zu vergessen die unscheinbare Perlenmuschel, welche indische Taucher mit Lebensgefahr aus der Tiefe heraufholen.
BevSIlterunssverltftlinisse, Stammverscliledenlieit. — Asien hat die grösste absolute Bevölkerung, aber seine relative Bevökerung steht tief unter der Europa's, denn während diese 1,500 Bewohner auf die Quadratmeile zählt, hat Asien (bei 606,500,000 Seelen) nur etwa 700. Der Abstammung nach unterscheidet man vier Hauptrassen: Kaukasier, Mongolen, Malayen und Aethiopier.
Der kaukasische Stamm umfasst: die eigentlichen Kaukasier zwischen dem Schwarzen und dem Kaspischen Meere; Grusier am Kauka- sus; Armenier (Haïkdus), in Armenien sesshaft und in ganz Westasien zerstreut; Semiten, zu welchen die Juden, Araber und Syrier zu rechnen sind; Turken oder Tataren, und zwar eigentliche Tataren, Türken (Os- manlis) und Truchmenen oder Turkomanen; Kirgisen, die sich in Buruts (Morgenländer) und Kasaks (Abendländer) theilen; Nogayer, Aralger, Karakalpaken, Khiwaer, Bokharen, Usbeken, Taschkenten, Meschtscherjäken, Baschkiren, Tele-uten und Jakuten (Sokhas); Perser; Afghanen; Hindu und Dschaten. Der Mongolische Stamm umfasst: die eigentlichen Mongo- len, in Hochasien sowohl, als der chinesischen Mongolei und Sibirien; die Mandschu (Niutschen) in China und Sibirien; Koreaner (Sianpi); Tübeta- ner (Karaïgols und Khalkas); Kalmuks oder Oleten, in der Dschungarei; Annamesen; Birmanen (Mianmais und Moans); Siamesen (Taïnees); Japa- nesen; Samojeden an den Küsten des Polarozeans; Korjäken in Sibirien; Juralen, Arinzen, Assanen; Ostjäken, Kamtschadalen und Stammverwandte der Finnen (Permier, Syrjänen, Wogulen, Tschuwaschen, Tscheremissen, Wotjäken, Mordwinen und Tepljären) im russischen Asien. — Der Ma- layische Stamm begreift: die eigentlichen Malayen auf Malakka; die Sumatraer, mit ihren Zweigen, den Battas, Reangs, Lampuns und Poggy- insulanern; Javanesen, Borneonesen (Dayaks), Makassaren, und die Be- wohner der Molukken (A^furis auf Ceram), und der Philippinen : Tagulen, Pagananer, Bissaier, Haraforas, Magindanaer, Hianas und Suluher, so wie die Eingebornen von Formosa oder Taiwan. — Zum Aethiopischen Stamm gehören: die Wedahs auf Ceylon und den Adamanen; die Neger auf Sumatra, Borneo und Celebes; die Papuas auf den Molukken; die Neger auf den Inseln des östlichen Archipels, und die Aëtas auf den Philippinen.
Der Kaukasische Stamm (die Bevölkerung Asiens nach den wahrscheinlichsten Angaben zu 606,500,000 angenommen) enthält etwa 180, der .Mongolische 400, der Malayische 24 MiUionen, der Aethio- pische gegen 2,500,000 Seelen. Die Sprachen dieser bunten Menschen- masse zerfallen in 7 Hauptgruppen, mit mehr als 180 Mundarten, in die: Semitische, Kaukasische, Persische, Indische, Sinische, Skytische und Sibirische Sprachenfamilie. |
Der äusseren Erscheinung nach sind die Völker des Kauka- sischen Stammes weiss von Farbe, mit rothen Wangen, und langem, weichem, nussbraunem, bald in das Blonde, bald in das Hochbraune über- gehendem Haar. Die Mongolischen Völkerschaften sind meistens schmutzig gelb, mit wenigem schwarzen und straffen Haar, eingeschlitzten Augenliedern, plattem Gesichte und seitwärts vorragenden Backenknochen. Die Malayen sind von brauner Farbe, vom HeHbraunen bis an das Dunkel- elivenbraune spielend; sie haben einen dicken, schwarzen und lockigten Haarwuchs, eine breite Nase und einen grossen Mund. Die Aethiopi- schen Stämme Asiens gleichen fast ganz den Stämmen Afrika's, sind nuss- und grauschwarz von Farbe, haben schwarzes, krauses Haar, eine Stumpf- nase und vortretende Kiefern mit wulstigen Lippen. Die Kaukasischen Völker bieten die schönsten Formen; die Araber verbinden mit einem magern, häufig nicht grossen Körper schwarze, lebhafte, meistens funkelnde Augen und eine weniger liebliche als geistvoUe Gesichtsbildung. Die Mon- golen haben entweder gar keinen, oder nur einen sehr dünnen, spät sich zeigenden Bart, und die Chinesen zeichnen sich durch länglichrunde und zugespitzte Köpfe, breite, runde Gesichter, wenig gespaltene Augen, grosse Ohren und eine kleine stumpfe Nase, und die Weiber der Vornehmeren durch zusammengepresste Füsse aus. Die Indier sind sehr regelmässig gebaut, haben edle, einnehmende Züge, und ihnen, wie allen asiatischen Völkern der mittlem und heissen Zone, ist ein lebhafter, feuriger Gesichts- ausdruck eigen. Hinsichtlich der Lebensweise beschäftipn sich die Bewohner des grösseren Theiles von Asien, besonders in Sibirien, Tur- kestan, der Tartarei und Mongolei, so wie in Arabien, nur mit Viehzucht. Sie wohnen, vorzüglich in den nördlichen Ländern, meistens in beweg- lichen Hütten, in Zelten von Rennthierhäuten, Filzdecken oder Kameelhaar- tuch, in Jurden, und ziehen von einem Weideplatz zum andern. Festere und vollkommen gebaute Wohnungen findet man bei vielen Einwohnern Arabiens, Persiens, Hindustans und in China und Japan, und dort oft die herrlichsten und grossartigsten Bauwerke. Hinsichtlich der Kleidung und des Putzes herrscht grosse Verschiedenheit: Manche Völkerstämme gehen ganz nackt (auf Formosa); andere verhüllen nur die Mitte des Lei- bes (auf den meisten Inseln). Die meisten nomadisirenden Stämme der nördlichen Länder kleiden sich in Rennthierfelle, südlichere in grobes Tuch. Die Perser tragen hohe Mützen, weite Unterkleider und lange, herabhän- gende Röcke, am liebsten von grüner Farbe. Die Chinesen und Japaner tragen lange Rocke von Seide und Baumwolle, und die Kleider der Indier sind von den feinsten baumwollenen und leinenen Zeugen. Die südlichen Völker haben den Kopf meistens bedeckt, und wie in Europa ist die weib- liche Tracht wesentlich von der der Männer verschieden. Einige mongo- lische Volker durchbohren sich Nase und Ohren, andere zerstechen sich Wangen und Lippen (auf den Ale-uten etc.). Die Hindu bemalen den ganzen Körper, und in Hinterindien und auf vielen der südlichen Inseln reiben sich die Bewohner mit fetten Oelen ein. — Auch in Ansehung der Speisen herrscht in den einzelnen Theilen des grossen Kontinents ein auffallender Unterschied. Manche Völker, vorzüglich im Norden, verzeh- ren fast nichts als Fleisch, Einige auch Fische, und zwar fast ohne alle, oder doch ohne gehörige Zubereitung. In China scheut man sich nicht vor dem Fleische der Hunde, Katzen und Ratten. Die nomadisirenden Völker finden das Fleisch von Pferden, Maulthieren, Eseln und Kameelen, Andere Heuschrecken nicht unschmackhaft. In Slam sind faule und aus- gebrütete Eier und Ratten eine Lieblingsspeise, und in Pegu bedient man sich fauler Fische, um das Gemüse zu würzen. Die Südvölker ziehen ge- räuchertes und gesalzenes, die Nordvölker frisches Fleisch allen andern Speisen vor, und in den heissen Gegenden werden die Fische fast nicht anders als stinkend oder angegangen genossen. Viele Völker, wie die Indier, nähren sich fast ganz von Pflanzenspeisen. Die Türken, Perser, Araber, Indier und Chinesen leben fast gänzlich von Reis, Mais oder Dhurra; im südlichen Indien und auf den indischen Inseln liefern die Früchte ver- schiedener Palmenarten und die Brodfrucht, das Hauptnahrungsmittel; und in Nordsibirien begnügen sich die Bewohner, ausser Fleisch, mit Wurzeln, Beeren und sogenannten isländischem Moos. Der Getränke, besonders der berauschenden, gibt es mancherlei. Die westlichen Völker (Mohame- daner) nehmen zn Kaffee und Opium ihre Zuflucht. In Sibirien trinkt man Branntwein; in Kleinasien, Persien, am Kaukasus und in Indien Zucker- und Reisbranntwein. Palmenwein wird auf den ostindischen Inseln und in Slam, Honigwein in Circassien und Kumis, aus Pferdemilch bereitet, von allen mongolischen Völkerschaften und den Nomaden des Steppen- landes genossen.
Physlsch-technisclie Kaltur. — Der Gewerbfleiss steht, im Verhältniss zu den Europäischen, im Allgemeinen noch auf einer sehr niedern Stufe, in einigen Manufaktur- und Fabrikzweigen dagegen zeichnen sich einige Länder ungemein vortheilhaft aus. Treffliche Stahlarbeiten werden in China, Japan, der asiatischen Türkei und dem russischen Reiche gefertigt; gute Säbelklingen in Persien, Syrien (Damaskus) und Japan; kupfernes Geschirr in Armenien; Porzellan in China und Japan; Glas in Persien, Japan und dem asiatischen Russland; Farben in China; baum- wollene Zeuge in Indien, China, Japan, Bokhara und der asiatischen Tür- kei; prachtvoUe Shawle in Kaschmir; seidene Stoffe in Persien, China, Japan, Bokhara und Kleinasien; Papier in China und Japan; Teppiche in Kleinasien und Persien; Saffian in Persien und Syrien; lackirte Waaren in China, Japan und Indien, und Arbeiten von Schildkrot, Perlenmutter, Krystall, Gold und Edelsteinen vorzüglich in Indien. — Der Handel ist in stetem Zunehmen. An dem Innern Handel, der in Vorder- und Mittel- asien durch Karawanen betrieben wird, nehmen Russen, Armenier, Bokharen, Malabaren, Chinesen und MalayenAntheil. Die Armenier setzen ihre Geschäfte bis nach Europa fort; die Chinesen schränken sich nur auf Slam und die ostindischen Inseln ein; die Malabaren und Malayen treiben meist Küsten- handel. Der auswärtige Handel befindet sich ausschliesslich in den Hän- den der Europäer, vorzüglich der Engländer, Franzosen, Holländer, Portu- giesen, Dänen, Russen und der Nord-Amerikaner. — Die Ausfuhr be- steht: in Thee, Baumwolle, Kaffee, Zucker, Gewürze, Kampher, Sago, Reis, Arrak, Rhabarber, Ingwer, Indigo, Gummilack, Krapp, Safran, Saflor, Ro- sinen, Datteln und Südfrüchten, in Galläpfeln, Kappern, Balsam- und Gummiarten, Weihrauch, Manna und verschiedenen Drogueriewaaren, Essen- zen und Rosenöl; in Kupfer, Zinn, Salpeter, Edelsteinen, besonders Dia- manten, Rubinen, Saphiren und Smaragden; in Gold, Silber, Piatina, Per- len, Borax, Meerschaum, Elfenbein, Badeschwämmen und Opium; in Pelz- waaren, Pferden, Ziegenhaaren, Seide und seidenen Stoffen, in Baumwoll- zeugen, Shawles, Nankin, lackirten Waaren, Porcellan, Tusche etc. — Die Einfuhr in allerlei Europäischen Manufaktur- und Fabrikwaaren, Uhren, Brillen, Glas, Spiegeln, mathematischen Instrumenten u. s. w.
Oeistigre Hnltnr. In Wissenschaften und Künsten er- reichen die Asiatischen Völker die Europäischen bei weitem nicht, ja bei vielen scheint die wissenschaftliche Kultur in früherer Zeit auf einer höhe- ren Stufe gestanden zu haben, als es jetzt der Fall ist. Am weitesten voraus unter den asiatischen Völkerschaften sind die Chinesen, Japanesen, Tübetaner, Araber, Perser und Indier. Die meisten Kenntnisse besitzen die Chinesen und Japanesen, welche geschriebene, gemalte und gedruckte Bücher haben. Der Hauptsitz der mongolischen Wissenschaften ist Tül<et. Die Araber, einst Träger der Wissenschaften, lernen ausser dem Lesen des Korans jetzt nur Schreiben und Astronomie. In Persien werden noch heutzutage Dichtkunst und Astronomie gepflegt, und in Indien ausser der Sanskritsprache (der Sprache der heiligen Bücher) etwas Philosophie, Mathematik und Medizin studirt. Bei den Mohamedanern können die Künste, ohne Zeichnen, keine besondere Fortschritte machen. Chinesen und Japanesen haben zwar Malerei, aber keine richtige Zeichnung, Die Baukunst hat nur in China, Japan und Indien grossartige Meisterwerke aufzuweisen; in diesen Ländern wird auch die Schauspielkunst gepflegt, und von öffentlichen Tänzerinnen (den Bajaderen) werden in Indien Ballete aufgeführt.
Relig-ionüverhttKnisae. — Obwohl Judenthum und Christen- thum in Asien entstanden, gehört beiden Glaubenslehren nur der geringste |
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4. — Asien.
Theil der Bevölkerung an. Von Monotheisten sind die Bekenner des Islams am überwiegendsten, von Polytheisten: die Verehrer Brahma's nnd Budda's.
Die Juden, einst so zahlreich in Westasien, wo sie einen eigenen Staat gegründet, sind jetzt nirgends mehr herrschend, dagegen durch ganz Westasien, Arabien, Persien, Turkestan, Afghanistan, selbst in Vorderin- dien und bis nach Malabar, Koromandel und China, und auf den ostindi- schen Inseln verbreitet. Ihre Gesammtzahl, einschliesslich der unabhängi- gen Rechablten in Arabien, wird eine Million nicht Obersteigen. Die Chri- sten, deren Gesammtzahl auf 18 Millionen sich beläuft, zerfallen auch hierin verschiedene Kirchen. Die morgenländishe oder rechtgläubig- griechische Kirche ist im ganzen russischen Asien herrschend, und auch in der asiatischen Türkei geduldet; von den Hauptsekten derselben, welche die Rechtgläubigen als Ketzer betrachten, sind die Nestorianer in Kleinasien, Turkestan, Persien und Kabul, die Thomaschristen eben daselbst und in Indien, die Maroniten in Kleinasien und Syrien, die Armenier in ganz Westasien und in allen grösseren Handelsstädten des Landes verbreitet. Die abendländische oder lateinische Kirche zählt viele Gläubige, von denen die zur katholischen Kirche ge- hörende Mehrzahl in Indien, China, Annam, Persien, Kleinasien und Syrien lebt, die Protestanten aber in den britischen und holländischen Be- sitzungen vorherrschend sind. — Die Bekenner des Islams oder der Glaubenslehre Mahomeds haben sich in Asien am weitesten ausgebreitet, obschon ihre Zahl 70 Millionen nicht überschreiten wird. Sie trennen sich in Suniten und Schiiten, die Kleinasien, Arabien, Persien, Afgha- nistan, Beludschistan, Turkestan, das asiatische Russland und Indien be- wohnen; Wechabiten sind in Arabien, Ismaeliten in Iran und Scham, Ansarier in Scham, und Drusen in den Gebirgsstrichen des Libanon.— Der Brahmaismus, welcher den Para-Brahma als Hauptgott anerkennt, der seine Macht dem Brahma, Wischnu und Schiwa und einer Menge' üntergötter überwiesen hat, ist fast über ganz Indien verbreitet, und zählt gegen 110 Millionen Anhänger; der Buddhaismus aber, der unter den Religionen Asiens die meisten Bekenner (340 Mill.) zählt, 1st mit einigen Ausnahmen in ganz Hinterindien (Birma, Slam, Annam), Tübet, der Mon- golei und Mandschurei, China, Korea und Japan herrschend, und hat auch im russischen Asien viele Anhänger. Der Buddhaismus nimmt, wie der Brahmaismus, eine ununterbrochene Reihe von Weltschöpfungen und Zerstörungen an, erkennt aber kein höchstes Wesen, statt dessen einen Lichtraum, in dessen Innerstem alle Keime der vernünftigen Wesen ruhen, und über welchem noch eine dritte Region sich befindet, die ewig und unzerstörbar ist. Alle Wesen, welche ursprünglich bei den einzelnen Schöpfungen in die Materie gebannt wurden und diese vollkommen über- winden, gelangen zu Buddah, dem unzerstörbaren W^eltgeist, in die Region über dem Lichtraum, kehren von Zeit zu Zeit zur Erde nieder, und zeigen sich in verschiedenen leiblichen Gestalten (Inkarnationen), um das Anden- ken an die wahrhafte Lehre zu erhalten, und die Menschen fähig zu ma- chen, derselben zu folgen.— Die Sinto-Religion in Japan, die auf der Verehrung eines höchsten Wesens beruht, aber auch Untergötter annimmt; die Thao-tsee-Religion in China, Japan, Korea und Tonkin, und bei den Tungusen, eine Art mythologischer Naturalismus, der unter verschie- denen Formen auftritt; die Lehre der Gelehrten oder die Religion des Kon-fu-tse, die auschliesslich auf das Prinzip der Liebe gegründet ist, ein höchstes Wesen nicht ausschliesst, aber ohne Bilder und Priester ver- ehrt, und isi China, Japan und Annam das Bekenntniss der Unternchte- teren bildet; der Magismus oder die Religion Zoroasters, die sich noch bei den Parsen in Kerman, Persien, Guzerat und Hindostan erhalt, und das Dasein eines höchsten Wesens lehrt, von dem zwei, stets mit einander kämpfende Prinzipien, das Gute (Ormuz) und das Böse (Ariman), aasgegangen sind, und die Religion der Sikhs, der Nanekismus, eine Mischung des Brahmaism.us und Islam, die den reinsten Deismus lehrt, bilden die andern Bekenntnisse und Glaubenslehren der asiatischen Völker, und mögen über 67 Mill. Bekenner umfassen., |
Staa«IioIie VerhältaiMe. — Die Regierungsform in den organisirten Staaten Asiens kann im Allgemeinen als Despotismus bezeichnet werden, doch darf man unter dem Namen eines Despoten hier nicht einen absoluten Herrscher verstehen, der über Gut, Ehre und Leben seiner Unterthanen willkürlich walten, oder eine unbegrenzte und anverantwortliche Macht gebrauchen oder missbrauchen darf. Ueberau legen hier Sitten und alte Gebräuche, die eingesogenen Begriffe und Irr- thümer, der Macht von selbst Fesseln an, die viel hemmender sind, als schriftliche Uebereinkunft, und nur mit Gefahr, durch ihre eigene Gewalt- thätigkeit sich zu stürzen, könnte die Tyrannei sich von diesen Fesseln befreien. Nur in einigen mahomedanischen Staaten, zumal in Persien, findet man den hassenswerthen Despotismus und die niedrige Sklaverei, die man allen Völkern Asiens beilegen möchte. Weil man alle Monarchen Asiens fussfällig anredet, sich ihnen nur unter Hinwerfung nähert, liessen die Europäer, die zuerst mit ihnen in Berührung kamen, sich, ohne tiefer einzudringen, von dem Schein bestechen, sahen in ihnen nur Götter auf Erden, und wurden die unüberwindlichen Schranken nicht gewahr, welche Religion, Sitten, Gebräuche und Vorurtheile ihrem Willen entgegen- setzten, wie es in Indien und China, selbst in Japan der Fall ist; nament- lich aber würden in China den Kaiser, bei Unterlassungssünden, hundert- tausende durch das Gesetz dazu berechtigte Flugschriften an seine Pflich- ten und an die Beobachtung der alten Gebräuche erinnern.
Viele Völkerschaften Asiens: die Mahratten, Afghanen, Belutschen, Mongolen, Kalmyken, Mandschu, sowie die meisten der kaukasischen und turkestanischen Voiksstäinme haben eine Regierungsform, die mit der unsrer Feudalstaaten des Mittelalters verglichen werden kann. Selbst das Kaiserreich Japan ist nur eine Feudalmonarchie unter der Herrschaft eines Fürsten. Die übrigen Völker (die arabischen Beduinen, die Bilbas-Kurden, mehrere Stämme im Kaukasus und in Syrien, und die Seikhs) sind gänz- lich frei, und namentlich die Seikhs das einzige im Staatsverband lebende Volk Asiens, bei denen alle Bewohner vollkommen gleich sind. Die klei- nen Nomadenvölker und mehrere Araberstämme werden durch eine patri- archalische Regierung gebildet; andere werden durch einen Rath der Alten regiert und bilden eine Art Republik. Tübet, Bothan, und ein Theil von Arabien haben eine theokratische Regierungsform, und im All- gemeinen kann man behaupten, dass Asien alle möglichen Abstufungen der Regierungsweisen darbietet.
Die europäischen Völker, von denen die Griechen, Russen, Engländer, Portugiesen, Spanier, Holländer, Franzosen und Dänen sich am zahlreich- sten in Asien ansiedelten, haben auch in diesem Erdtheil ein bedeutendes Uebergewicht erlangt, und sich bereits mehr als den dritten Theil des Landes unterthänig gemacht.
Politische Kintheiluaff« — In politischer Beziehung wird der Erdtheil in folgende zwölf grosse Gebiete geschieden:
3,200 500,000
3,000 0(0,000
2,300 1,600,000
3. Ptrsien oder Iran.......
46,800 4,400 340 400 300 1,400 600 1,500 5,600 3,000 1,200 4,000 10,500 10,800 6,400 2,S00 1,600 2,800 5,roo 6,500
10,000,000 2,200,000 170,000 900,000 290,000 1,800,000 500,000 1,000,000 1,600,000 »00,000 290,000 1,560,000
4. TnrkestaU". (Dschagatii, Gr. Bueharef, oder freie Ti- tarei.)
5. Afghanl«t»n
6. Beludsohi- it«n..........
34,100
12,200 6,800
64,850
4,000,000
8,000,000 2,000,000
ist,500,000
1. Indien oder Hindustan ■•.
10?,000,000 50,000,000 2,900,08»
Beitandthaile.
Anadolft, mit Cypern Armenien nnd Kurdistan MeiopotamUn (AI Dsche-
sirah)................
Irak Arabl .............
Syrien (Soristan, Scham) Nedsched (Nedjed), H«d- «chas, Jemen, Tohama, Hadramaut, Mahrah, Ghara, Oman, Hadschar (el Basa) uud die Wü- sten des lnn«rn ........
Irak.........:..............
Taberistan ................
Masanderan ...............
Ghilan .....................
Aseilbelijan ...............
Kurdistan..................
Khasistan (SchttsistsD) —
Fars (Farsistan) ..........
Kerman....................
Kohistan ..................
Chorasan ..................
Xhiwa u. Truehmenenltnd
Bokhara....................
Khokand...................
Kunduï ....................
Balkh.......................
Land der Bnruts, Kirgisen
Kabul.......................
Herat.......................
6 Pro»Ini.: Sirawan, Gim- dawa, Mekran, Lus, Ku- hlstaa....................
Besiituiiftn der engliseh- oitlndischen Kompagoi«
Scbntistaatea .............
Nepal ...................... |
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8 Asien.
Bestandtheile.
Bothan ....................
Ceylon.....................
Birma (Ava u. Pegu) mit dem Land der Garrows
und Cossea.............
Slam (T'Hai), mit Theilen von Laos und Kambodja
Annam (Ngannam) ........
Halbinsel Malakka........
Ostindische Inseln (west- liche Inseln) ...........
Grosse Sunda-Inseln.....
Kleine Sunda - Inseln.....
Molukken..................
Suluh-Archipel, mit Pala- wan .....................
Philippinen etc. ..........
(Spezielleres b. Australien)
a. Unmittelbare Länder: das eigentliche China
(Tschonkue)..........
Thian -schan - Pelu und
Nanlu..................
b. Zinspflichtige Länder:
Mandschurei.............
Mongolei................
c. Vasallenländer:
Tiibet....................
Korea....................
Lieu-kieu Ins. (Llkeio-
Archipel).............
NIphon ....................
Kiusiu .....................
Sikokf.....................
Jesso .......................
Theil von Saghalln und d. Kurilen, Sado etc. .....
West - Sibirien (Tobolks,
Tomsk)..................
Ost-Sibirien (Jenlseiks, Ir- kutsk, Jakutsk, Ochotsk, Kamtschatka und Tschu-
kotsk)...................
Inseln Im Eismeer und
Grossen Ozean..........
Kirgisensteppe ............
Kaukasusländer...........
9. Hinterindi- sche Inseln. (Indischer Archipel.)
12. Asiat. Rns8- land mit dem Kaukasus •••
Cresciticlite. — Asien, das Stammland der Menschheit, der älteste Wohnsitz des Menschengeschlechts, von welchem aus Kultur und Aufklärung sich über die ganze Erde verbreitete, steht jetzt bei weitem nicht mehr auf der hohen Stufe, die es einst eingenommen. In ihm entstanden die ersten politischen Staatseinrichtungen, von denen wir Kunde haben, in ihm die ersten Weltmonarchien, welche, ohne vorhergegangenes Vorbild, aus sich selbst die ringende Kraft geschöpft, und die den beiden späteren Europäischen Weltmonarchien, der Macedonischen und Römischen, gewlsser- massen als Beispiel vorleuchteten. Das in unbekannter Zeit daselbst ge- gründete Assyrische Reich nahm bereits im J. 625 v. Chr. sein Ende; das ihm folgende Babylonische währte nur von 625 bis 538, und die Persische Monarchie, die im Jahre 537 unter Cyrus ihren Anfang nahm, bestand nur bis 330, wo ihr durch Alexander den Grossen ein Ende gemacht wurde, und begriff zur Zeit ihrer Auflösung die jetzige Asiatische Türkei, das jetzige Persien, Afghanistan, Beludschistan und die freie Ta- larei, ausserdem Egypten. Alle diese Länder kamen nunmehr unter die Macedonische Herrschaft, die Alexander noch bis über den Indus hinaus erweiterte, die aber nach seinem Tode (323 v. Chr.) in so weit sich auflöste, als seine Feldherren in die eroberten Länder sich theilten. Aus |
Qu.-M. |
Einwohner. |
3,000 1,150 |
1,500,000 1,500,000 |
13,000 |
6,000,000 |
14,900 9,800 2,700 |
7,000,000 8,000,000 2,000,000 |
1,380 22,820 1,900 150 |
1,700,000 16,000,000 2,500,000 200,000 |
500 4,520 |
200,000 5,000,000 |
81,000 |
_ |
37,000 |
- |
34,000 100,000 |
_ |
23,000 7,000 |
_ |
430 5,000 1,300 1,000 2,900 |
- |
1,800 |
- |
54,800 |
1,900,000 |
165,200 |
1,100,000 |
1,600 27,000 7,000 |
500,000 3,000,000 |
|
Kleinasien wurde durch Antig onus ein einziger Staat gebildet, der aber später in mehrere kleinere zerfiel. Von längerer Dauer dagegen (von 312—281) war das von Selaukus L Nikator gegründete Syrische Reich oder das Reich der Seleuciden, welches Syrien und alle Länder zwischen dem Euphrat und Tigris begriff. Aber schon 260 v. Chr. riss der Statthalter von Baktrien diesen Theil des Landes (jetzt Balkh) von der syrischen Herrschaft los und gründete dasBaktrische Reich, und seinem Beispiele folgte wenige Jahre darauf (256 v. Chr.) der Statthalter von Parthien (des östlichen Theils des jetzigen Persiens) und gründete das Parthische Reich, welches sich bald über ganz Persien und später auch über Mesopotamien ausbreitete, und bis 227 nach Chr. bestand, wo es dem Neupersischen Reiche Platz machen musste, dem durch die Chalifenherrschaft (639 n. Chr.) ein Ende gemacht wurde. Während die- ser Vorgänge hatten die Römer schon seit 190 v. Chr. festen Fuss in Asien gefasst, im Jahr 131 einen Theil von Vorderasien in Besitz genom- men, im J. 64 Syrien unter ihre Botmässigkeit gebracht, und im 3. und 4. Jahrh. v. Chr. auch Mesopotamien, und einige Länder jenseits des Tigris. Beim Beginn der Eroberungszüge der Araber (632 n. Chr.) gehörte das westliche Asien theils zum Oströmischen, theils zum Neupersischen Reiche, wurde aber noch vor Ablauf des 7. Jahrhunderts eine Beute der Araber. Im J. 1258 wurde der Chalifenherrschaft in Bagdad durch die Mon- golen ein gänzliches Ende gemacht, die ihren Einfluss übrigens mehr auf China und Russland, als auf das westliche Asien ausübten. Auch der Ein- fluss der Kreuzzüge war auf diesen Theil Asiens nur momentan; um so folgenreicher aber der der Türken, die aus ihrem Stammlande (der freien Tatarei) schon im 8. Jahrh. hervorgedrungen waren, den Islam an- genommen hatten, und ihre Macht unter dem Sultan Osman I. (1325), dem Gründer desOsmanischen Reichs, und seiner Nachfolger nicht nur über ganz Kleinasien, Syrien, Palästina, Egypten, Mesopotamien, Babylo- nien und einen Theil von Arabien, sondern selbst über einen Theil Eu- ropa's ausdehnten, und alle diese länder, mit geringer Ausnahme, auch noch jetzt im Besitze haben. Persien, seit dem 7. Jahrh. unter der Herr- schaft der Araber, seit dem 11. unter der der Seldschuken, seit dem 12. unter der der Chowaresmier (aus Chorasan), und seit dem 13. unter der der Mongolen, gelangte im Anfang des 16. Jahrh. wieder zu seiner Selbst- ständigkeit, und war bis zur Mitte des vorigen Jahrh. mit Afghanistan und Beludschistan zu einem Reiche vereinigt. In Vorderindien, das zu Alexanders Zeit in verschiedene kleine Staaten getheilt war, drangen im 11. Jahrhundert die Gasnaviden erobernd ein und verbreiteten den Islam; von dauernden politischen Folgen aber war erst der Einfall Bahras' 0525), der die mohammedanische Mongolenherrschaft in Vorder- indien bis auf die neueste Zeit fest begründete. Hinterindien wurde schon lange v. Chr. Geb. eine Beute fremder Eroberer, die aus dem jetzi- gen Chinesischen Reiche hervorbrachen, die Ureinwohner verdrängten, an deren Stelle traten und ihre Sitten hier heimisch machten. Nur zwei Länder des grossen Erdtheils, China und Japan, deren älteste Geschichte in einem völligen Dunkel ruht, blieben bis auf die neueste Zeit abge- schlossen von anderen Völkern, sich selbst genügend, und erst dem lau- fenden Jahrhundert und der Politik Europa's scheint es vorbehalten, die beiden Reiche aufzuschliessen. Sibirien wurde 1562 entdeckt und seit- dem von Russland nach und nach erobert, kolonisirt und dem eigenen Reiche einverleibt. Nach der Umschiffung des Kaps der guten Hoffnung gründeten die Portugiesen in Vorderindien und dem Indischen Archipel verschiedene bedeutende Kolonien, die ihnen im 17. Jahrhundert von den Holländern grösstentheils entrissen wurden, die von nun an im Indi- schen Archipel den Sitz ihrer Macht aufschlugen und neuerer Z«it bedeu- tend erweiterten. Spanien nahm die Philippinen in Besitz; die Fran- zosen und Dänen einige Punkte der indischen Küste; die Engländer aber erwarben seit dem vorigen Jahrh. nicht nur die nominelle, sondern auch die wirkliche Herrschaft über ganz Vorderindien, und haben auch neuerer Zeit den westlichen Theil Hinterindiens fast ganz an sich gezogen. |
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Ä f r i ft tt.
Hand-Atlas. Taf. 5.
MJage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung.— Afrika, die süd- westliche Halbinsel des grossen Kontinents der östlichen Hemisphäre, hängt durch die 15 Meilen breite Landenge von Suez mit Asien zusam- men, ist eine grosse, ovale (bohnenförmige) Landmasse, mit Ausnahme des Meerbusens von Guinea, ohne tief eindringende Meeresbuchten, daher fast ohne Gliederung, hat von W. nach 0., vom Kap Verde bis zum Kap Gardafui, eine Ausdehnung von 1,020, von N. nach S., vom Kap Blanco bis zum Nadelkap, von 1,070 Meilen, und wird im N. vom Mittelländischen Meere und der Strasse von Gibraltar, im W. vom Atlantischen Ozean, im S. und 0. vom Indischen Ozean und dessen Gliedern, dem Kanal von Mo- zambique, dem Golf von Aden, der Strasse von Bab-ei-Mandeb und dem Rothen Meere begrenzt; seine ganze Küstenlänge beträgt 3,520 Meilen, von denen auf das Mittelländische Meer 000, auf den Atlantischen Ozean 1,470, auf den Indischen Ozeau 1,110, und auf das Rothe Meer 340 Meil. kommen. Der Flächeninhalt Afrika's beträgt mit den Inseln 560,000, ohne dieselben 550,000 (nach unserer speziflzirten Angabe der einzelnen Län- der nur 536,077)) Ou.-M., mithin kommen auf I Meile Küstenumfang 156 Qu.-M. Fiächenraum. Auf der nördlichen Halbkugel liegen 387,000, auf der südlichen 173,000 Ou.-M.; in der Tropenzone 426,000, ausser- halb der Tropen 134,000 Ou.-.VL, und zwar in der nördlichen gemässigten Zone 98,500, in der südlichen gemässigten 35,500 Qu.-M. Eine Linie von der Bai von Biafra nach Kap Gardafui (Ras Jerdafjun) gezogen, theilt den Erdtheil in ein südliches Dreieck und in ein nördliches Trapez.
Gestaltung des Landes- — Von allen Erdtheilen hat Afrika die einfachste horizontale Gliederung, und eine gleiche Einförmigkeit zeigt sich in der vertikalen Erhebung. Im S. des 15o Nßr. ist Afrika, so weit es bis jetzt bekannt ist, ein einziges Hochland mit nur schmalen Stri- chen Tieflands längs den Küsten und einzelnen Einbuchtungen zwischen den nördlichen Ausläufern der Gebirge. Nördlich von da an, bis zum 30" Nßr., ist von W. nach 0. ein Tiefland, das sich aber nicht durch den ganzen Kontinent bis zum Nil in Aegypten und Nubien zieht, wie man früher vermuthete, sondern nach 0. zu von zahlreichen Bergketten durch- schnitten wird, die als Ti besty-Gebirge die Libysche Wüste von NNW. nach SSO. durchziehen, und zwischen der Oase Audschilah und Fezzan als Schwarze Harudsch sich an die Berge von Darfur und Waday anschliessen; ausserdem finden sich im N. zwei abgesonderte Ge- birgsglieder: das Hochland der Berberei, und das Plateau von Barka, zwischen denen und dem Sudan sich durch den ganzen Norden die Sahara oder Wüste erstreckt, die ihren Charakter auch dem Tibesty- oder Tebau-Gebirge aufdrückt.
Gebirge. — Hoch-Afrika selbst besteht aus" drei Haupttheilen: aus der Hauptmasse, die im S., 0. und W. durch die Küsten begrenzt Wird; aus dem Alpenland von Habesch, dem Nordostvorsprunge, und aus Hoch-Sud an, dem nordwestlichen Vorsprunge der Hauptmasse. Nur die Ränder dieses ungeheuren Raumes sind uns bis jetzt, und auch ]
Bromme's Hand-Atlas. — Afrika. |
diese nur sparsam, bekannt. Die Hanptmasse, welche sich von Habesch bis zum Kaplande erstreckt, ist keine Gebirgskette, wie die Alpen in Europa oder die Anden in Süd-Amerika, sondern ein massiger Erdbuckel, eine Hochebene von gewaltiger Breite und bedeutender Höhe, der sich nur mit dem Rücken der Anden von Mexiko einigermassen vergleichen lässt. Der Scheitel dieses Tafellandes, das eine Längenausdehnung von etwa 575 deutschen Meilen hat, liegt nicht in der Mitte der Längenachse, sondern auf dem östlichen, dem Indischen Ozean zugewendeten Rande, von dem aus das Tafelland sich allmälig nach W. und NW. zu den Thä- lern senkt, die seinen Rand in dieser Richtung bis zu 1,000' relativer Höhe tief durchfurchen. Am Südrande des Erdtheils erhebt sich das Hochland aus den Finthen des Atlantischen und Indischen Ozeans in drei über einander liegenden Terrassen, welche durch parallel ziehende Berg- ketten getrennt sind. Die erste Terrasse vom Meere aus ist die 5 bis 7 Meilen breite, hügelige Küstenebene des Kaplandes, die im AV. meist sandig und wasserlos durch die Bokkeveld-, im fruchtbaren Osten durch die Zwarten-Berge (4—5,000' hoch) begrenzt, und von vielen Längen- und Querthälern durchbrochen wird (auf der von der Tafel- und Falschen-Bai eingeschlossenen Halbinsel des Kaps der guten HoiTnung er- hebt sich der Tafelberg 3,582', der Teufelsberg und Löwenkopf). Die zweite oder Karroo-Terrasse (2,400-3,200'hoch) ist eine Steppenfläche, die zur Regenzeit (zwischen November und Februar) mit üppiger Vege- tation bedeckt, im Sommer als eine ausgedörrte Wüste erscheint, und im W. durch das Kaimies- oder Roggevelds-, im 0. durch das Nieuve- velds-Gebirge (mit dem 5,500', n. A. 7,200' hohen Kompas-Berg) be- grenzt wird. Eine Reihe ununterbrochener Gebirgsketten, zu welchen die beiden zuletzt genannten, die Winterberge und Sneeuwberge (mit den Rhinoster-Bergen) gehören, trennt die Karroo-Terrasse von der Hoch- Ebene des Oranje-Stromes (3,000—4,000' hoch), der dritten Terrasse, auf welcher die Kari- und Magaaga- (Eisen-) Berge sich erheben, mit denen das eigentliche Tafelland des Innern von Süd-Aftika beginnt. Bis zum Oranje ist das ganze Land meist eine Sandwüste; jenseits des Stromes treten fruchtbare Strecken häufiger hervor, die nach NO. zu in das reichste Kulturland übergehen, nach W. und NW. aber sich an die endlose Sandwüste Bakalihari (Kalahari) anschliessen, die sich bis an die Westküste ausdehnt. — Der Ostrand des Kontinents, bis zum Kfip Gardafui, ist nur wenig bekannt, hängt mit dem vorigen durch die Küstenterrassen Natal oder Kaffraria, bis zur Delagoa-Bai, Sofala und Sena bis zur Mündung d^s Zambeze, .Mozambique bis zum Kap Delgado, Quiloa und Zanguebar (Suahili) bis zur Mündung des Giweyna, Magadoxo und Ajan (Hawia) bis zum Nogal, und Adel und Zeila (Bor-e-So- mali), zusammen, und hat ein parallel mit der Küste ziehendes Rand- gebirge, das im S. als Quatblamba-Gebirge (mit der 4,680' hohen Giants-Kuppe) sich an die Winterberge anschliesst, zu beiden Seiten des Zambeze als Betii- oderLupata-Gebirge nachN. zieht, nach der Terrasse |
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s. Afrika.
von Mozambique die Morembala-Gebirge als Vorberge hat, und weiter nach N. in das Mondgebirge (Djebei-al-Konir) und das Tafel- land Makadah übergeht, welche beide letztere den Scheitel der Hoch- masse zu bilden scheinen, denn in ihnen hebt sich (unter 30 40' S.) im Lande Jaaga, hinter dem sich im Innern des grossen Plateaurückens Unya-mueze (das Mondland) ausdehnt, der mit Schnee bedeckte Kili- mandjaro, d.er (nach Rebmann) eine Höhe von 18,765' erreichen soll. Die Hochebene, auf welcher der zweiköpfige Schneeberg emporsteigt, ist von tiefen Thälern durchschnitten, in denen beständig Ströme fliessen, welche durch die Schneemassen gespeist werden. Vl^eiter südlich (unter 10" SBr.) bildet der N'Yassi-See die tiefste Furche in der ganzen Ausdeh- nung des Tafellandes. — Der Westrand, von der Mündung des Oranje unter 32o SBr. an bis 8» NBr., ist dem Südrand ähnlich gebildet; bis zum Kap Negro ist die Küste nur wenig bekannt und selten besucht, und hier nur die Unuma-Berge (mit dem 3,720' hohen Tansberg), die Awaz- Berge (mit Mt. Alexander), und Mt. Colquhoun zu bemerken. Von hier heben sich die Küstenterrassen von Benguela, Angola, Congo und Loango (Nieder-Guinea), hinter denen sich nach N. und NO. streichende Bergzüge erheben, die, noch wenig gekannt, unter den Namen der Ca- berabera-Gebirge, der Cutato-Gebirge, der Sierra Complida, der Weissen-Berge (Agatta) und des Hogiz-Gebirges zum Ta- felland des Innern von Afrika emporsteigen. Ob diese Bergzüge dem grossen Hebungssysteme angehören, lässt sich noch nicht mit Bestimmt- heit nachweisen, obwohl die Streichungslinien derselben, alle mehr oder minder, mit der Axe des grossen Tafellandes von Ost-Afrika gleichlaufend zu sein scheinen. Das Caberabera-Gebirge steigt belBihe auf 6,240', das Tafelland, auf welchem der Coango und Cuenza entspringt, bis 7,800'; der Vulkan Zambi, am linken Ufer des Cuenza, soll 10,680', und der nördlicher liegende Pem ba (in Angola) eine gleiche Höhe erreichen. In den Weissen-Bergen oder der Agattakette (in Molua) steigt ein anderer, Zambi genannter Berg bis 14,742', und das Plateau, auf welchem sich derselbe erhebt, hat eine absolute Höhe von 5,460'. Das Tafelland zwi- schen dem CulTua-See (zwischen 4" und 5" SBr.) und dem Aequator hebt sich bis 5,280', und steigt im Pik Calum bis 11,742'. Unmittelbar an der Bai von Biafra thürint sich im S. von Adamova das Amboser Hochland auf, das in dem Cameron eine Höhe von 12,432' erreicht, und einerseits mit den Bergketten von Congo, andererseits mit den des Nordrandes in Verbindung zu stehen scheint. Der Nordrand der Hauptgebirgsmasse, von den Ebenen Senegambiens im W. bis Nubien im 0., ist in der Mitte fast völlig unbekannt. Den östlichen Theil des- selben bildet das Alpenland Habesch, zu welchem man vom Rothen Meere, von der Bai von Massowa aus, aufsteigend, über den Gebirgszug Taranta zur Vorterrasse Baharnagasch, und von hier zur Ti gre- Terrasse am obern Takkaziestrom gelangt, auf dessen Westufer sich das von 9,000 bis 14,000' hohe Riesengebirge Semen oder Samen er- hebt, über welches der Lamalmon-Pass in die Ebenen von Gondar und Dembea und in das Wiegenland des Nils oder die Hochfläche von Amhara führt, in deren Mitte der Alpensee Zana (Tsana 5,130' hoch) liegt, und auf dem Gebirge Gojam in fast 9,000' Höhe der blaue Nil (Bahr el Azrek) entspringt. Im Taranta-Gebirge und auf der Hochebene vom Amhara steigen der Taranta auf 8,100', der Alequa auf 9,672', und der Abba Jaret (Abba Jarrat) auf 14,081' Höhe. Auf der Südseite des Alpenlandes Habesch liegen die Plateaus von Schoa und Efat, welche in Terrassen zum Golf von Aden abfallen, und an das kleine, wohlbewässerte Bergland von Harar (Hurrur) grenzen; auf ihnen erheben sich diejVulkane Abida, Sabu, Winzegur und Fantali, zu noch un- gemessener Höhe. Weiter östlich zieht sich das aus Gebirgen und Hoch- ebenen bestehende Bor-e-Soraali oder Dares Sorna], von Zeyla bis zum KapGardafui, und steigt im Djebel Eyransid 6,096', im Goraale 4,680'. Nach S. zu stösst das Bergplateau von Schoa, durch die Bergkette Bara- kat, an die Hochgebirgslandschaften Enerea und Kaffa, an welche sich das Tafelland .Wakadah und das Mondgebirge anschliesst. Der west- liche Abfall des Tafellandes wird, nach dem weissen Nil (Bahr el Abiad) zu, von mehreren Bergketten überragt, deren östliche den Namen der Lagwayakette, die westliche, weit niedere, jenseits des Bahr el Abiad, den Namen Djebel Marrah führt; beide schliessen Dschesira oder die Insel, das Land zwischen dem blauen und weissen Nil, ein, zu welchem Sennaar, Darfungi und die Grasebene Kordofan gehört. Weiter westlich und nordwestlich öffnet sich der flache Sudan, der die Binnenland- schaften Afrika's, von DarkuUa bis Adamova und Haussa, umfasst und durch das Thal des Niger oder Quorra mit Hoch-Sudan, dem nordwest- lichen Vorsprung Hoch-Afrika's" verbunden wird. Der Südrand Hoch- Sudans heisst Nord- oder Ob er-Guinea, und bildet eine sanft anstei- gende, mit Niederungen eingefasste Küstenterrasse, die von der Biafra- Bucht bis zum Kap Sierra Leona reicht; über derselben erhebt sich das nur wenig bekannte Kong-Gebirge, und die nach NO. streichenden Saraga-, Batako- und Dembora-Berge.
Die getrennten Gebirgsglieder Afrika's sind: das Hochland der Berberei und das Plateau von Barka mit den Stufenländern des Nils. — Das erstere, welches den ganzen nördlichen Theil Afrika's im N. der Sahara einnimmt, wird durch die Sultin-Ebene vom letzteren getrennt, und hat als Randgebirge den Atlas, von welchem der Hohe Atlas (Dj ebel-ut-Teldsch) im W. sich vom Kap Nun bis zum Kap Spartel zieht, verschiedene Parallelketten bildet, und im Djebel-Milt- schin bis 10,698', im Hochgebirge Daran bis 12,500' aufsteigt; der Kleine Atlas bildet vom Kap Spartel bis Kap Bon den Nordrand, besteht aus einzelnen Bergreihen und Gruppen, die bald in grösserer, bald geringerer Entfernung von der Küste Algier und Tunis durchziehen, und erreicht in seinem höchsten Punkte, dem Djebel Jurjura, nur 6,600'; hinter der höchsten Bergkette des kleinen Atlas, welche als Grosser Atlas be- zeichnet wird, erhebt sich das von vielen Längenthälern durchfurchte Hoch- plateau der Berberei, dessen Zusammenhang durch Ouerthäler öfters auf grössere Strecken unterbrochen ist. Der südliche Abfall des Plateaus scheint ohne allen Gebirgsrand allmählig zum Biled-ul-Jerrid und der Sahara zu erfolgen, mithin der von Ptolemäus und den arabischen Geographen zwischen dem Tafelland und dem Biled-ul-Jerrid angeführte Grosse Atlas gar nicht zu existiren. Nach 0. zu geht der Atlas in Kalksteinzüge über, die sich nirgends über 1,500' erheben und im W. den Namen Djebel Fissat (Ghuriano-Berge), im 0. nach der grossen Syrte zu den Namen Djebel Tarbunah führen. Gegen S. von diesen. |
gegen Fezzan zu, ist Alles Wüste; abwechselnd Ebene und Bergzüge, von denen der Jebel Subah mit den Basaltbergen des Harudsch el Afuad zusammenzuhängen scheint. — Das Plateau von Barka, von 1,500' Höhe, das Plateau von Dem ah (1,800' hoch), und die niedern Berg- fiächen von Marm arika steigen von der grossen Syrte zur Libyschen Berg- kette Aepyptens und zum Stufenlande des Nils auf. Die Libysche Berg- kette ist ein 1,000' hoher, wüster Bergwall, jenseits welchem sich eine grosse hügelige, von einzelnen Berggruppen durchbrochene Ebene ausbreitet. Das Stufenland des Nils, die Wüste Nubiens, dehnt sich im 0. und W. des Nils aus, und ist eine von N. nach S. von 900' bis 2,000' anstei- gende Hochebene, die von isolirten Berggruppen besetzt ist. —
Tiefländer. — Das Tiefland Afrika's wird durch die Sahara oder Bahar-be-1 a-ma (das Meer ohne Wasser) gebildet; sie bedeckt fast den fünften Theil des Erdtheils, ist ein vegetationsleeres Flachland ohne Bewässerung, nicht aber überaU ein ununterbrochenes Sandmeer; denn an vielen Steilen besteht die Oberfläche aus festem Gestein, das ent- weder ganz nackt zu Tage geht, oder nur von einer ganz dünnen Sand- schicht bedeckt, oder von Thonboden unterbrochen und von Hügeln durch- setzt, oder von rinnenartigen Vertiefungen durchfurcht wird. Im W. heisst die Wüste Sahel, und besteht hier aus beweglichem, ostwärts vorrückendem Flugsande. Fruchtbare Oasen sind in der Wüste zerstreut, und eine Oasenkette zieht sich längs dem nördlichen und östlichen Rande derselben. — Die Anschwemmungen Unter-Aegyptens, die schmalen Küsten- flächen des Ostens und Westens, und die Thalgründe und Flussebenen des Innern (Flach-Sudan) sind zu unbedeutend, um als Tiefländer bezeichnet werden zu können.
Inseln. — An Inseln ist Afrika arm. Zu den kontinentalen Inseln gehört nur die im 0. liegende Insel Madagaskar, die 220 Meilen lang und 50 M. breit ist, einen Küstenumfang von 550 M. hat; der Küsten- saum derselben, der im 0. eine Breite von 2-8, im W. von 12—25 M. hat, ist flach, niedrig und sumpfig, über demselben aber erhebt sich ein Bergland, das von S. nach N. die Insel durchzieht und eine mannigfaltige Abwechslung von Bergebenen und Bergketten bietet, von denen die erste- ren bis 4,000', die letzteren im Durchschnitt 6,000' aufsteigen, und im Abotismene, dem höchsten Punkte, 10,796' erreichen. — Die ozeani- schen Inseln sind grösstentheils vulkanischen Ursprungs, und be- stehen aus der Gruppe der Azoren (9 Inseln, deren höchste Punkte: Pico auf Pico 7,143', — Pico de Vara auf S. Miguel 3,350', — Caldeira de Sta. Barbara auf Terceira 3,284', - Pico de San Jorges 3,282', — Morro Gordo auf Flores 2,896', und Caldeira de Corvo 2,308' sind), der Madeira-Gruppe mit 5 Inseln (Pico Ruivo auf Madeira 5,682'), dén Canarischen Inseln (20 grössere und kleinere Eilande; auf Teneriffa: mit Pic de Teyde 11,420', Chahorra 9,275'; — auf Palma: Pico de Cruz 7,253'; — auf Gross-Canaria: Los Pexos 6,005'; — auf Gomera: Alto Garaona 4,128'; — auf Ferro: San Anton 3,666'), den Capverdischen Inseln (mit dem Pic von Fago 8,589', und Pico auf S. Antonio 6,653'), den Bijugas oder Bissagos, den Guinea-Inseln (Fernao do Po, Prin- cipe, St. Thomas, mit einem 6,486', und Annobon mit 2,346' hohem Vulkan), aus Ascension, St.Helena, den Maskarenen (Bourbon 7,506', Mauritius ?,628' Rodriguez), den Comoren, den Aethiopischen Ar- chipelagus (die Amiranten, Seychellen oder Mahé-Inseln, Sieben Brü- der, und viele kleine zerstreute Eilande), und der 16 M. langen Insel So- cotra (Sokotora, mit dem 4,224' hohen Djebel Haggier). Die Inseln des Ro- then Meeres sind theils vulkanischen Ursprungs, theils Korallengebilde.
Von den Inseln Afrika's sind für den Europäischen Handel und als politische Stationen die Azoren, Madeira, die Canarischen Inseln, St. Helena und die Maskarenen (Mascarhenas) von beson- derer Wichtigkeit.
Die Azorischen Inseln, zwischen 36» 57'—39°41' NBr. und zwischen 7« 14'—13028' OL. gelegen, werden von manchen Geographen, weil Europa um einige Meilen näher gelegen, diesem Erdtheile zugetheilt, gehören aber ihrer Natur nach mehr nach Afrika. Sie bilden 3 Gruppen von 9 Inseln, von denen die südöstlichste Santa Maria und San Miguel, die mittlere Terceira, Graciosa, San Jorge, Pico und Fayal, die nordwestliche Flores und Corvo enthält, und umfassen zusammen einen Flächeninhalt von 53,99 Qu.-M., (1857) mit 241,646 Ein- wohnern. Im Jahr 1431 von den Portugiesen entdeckt, wurde die Insel Fayal von dem berühmten Nürnberger Kaufmann, Geographen und See- fahrer Martin Behaim 1466 mit Fianderischen Ansiedlern zuerst besetzt und in Kultur genommen. Alle Inseln sind gebirgig, mit steilen Küsten und vulkanischen Ursprungs, voll fruchtbarer Thäler, mit sehr milder Luft, und nur im Winter heftigen Stürmen ausgesetzt. Wein ist das Haupterzeugniss der Inseln, Südfrüchte, Pisangs und Yams, Weizen und Gerste werden in Menge gebaut; die Viehzucht ist bedeutend; Schildkrö- ten und Fische sind im Ueberfluss an den Küsten. Die Einwohner sind grösstentheils portugiesischen Stammes. Hauptstadt der Inseln ist Angra mit 14,000 Einw., auf Terceira. Andere nennenswerthe Städte sind: Punta Delgada, mit 20,000 Einw., und Ribeira Grande, mit 12,000 Einw., beide auf San Miguel; Praya auf Terceira, mit 4,500 Einw.; Lages auf Pico, mit 3000 Einw.; Horta auf Fayal, mit 10,000 Einw.; Porto auf Santa Maria, mit 2,000 Einw.; Velas auf San Jorge, mit |
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4,000 Einw.; Santa Cruz auf Graciosa, und Santa Cruz auf Flores, jede mit 3,000 Einw., und Porto da Casa auf Corvo, mit 500 Einw.-
Die Madeira-Gruppe, südöstlicli von der vorigen, bestellt aus den Inseln Madeira, Porto Santo und Desierta und den beiden un- bev/phnten Sal vages-Eilanden. Madeira, unter 32" 37' NBr. und 0®45' OL., eine 15,75 Qu.-Meiien grosse, vulkanische, von steilen Gebir- gen und fruchtbaren Thälern durchzogene Insel, mit 98,320 Einw., hat in den Thälern ein Tropen-, auf den Höhen Europäisches Klima in allen Ab- stufungen, und auf den höchsten Punkten im Winter Schnee. Die Luft ist ungemein gesund, Madeira desshalb der Zufluchtsort von Hunderten von Brustkranken. Wein, der berühmte Madeira, ist das Haupterzeugniss der Insel, und dieser, Holz, Orseille, Mastix und Drachenblut sind die Hauptausfuhrartikel des Handels, der, obwohl die Madeira-Gruppe portu- giesisches Besitzthum ist u. grösstentheils von Portugiesen bewohnt wird, ganz in den Händen der Engländer ist. Hauptstadt der Insel ist Punchal, mit 25,000 Einw., die Erfrischungsstation aller nach Süd-Amerika und dem Kaplande gehenden Schiffe. — Die Insel Porto Santo hat nur 3 Meilen im Umfange und gegen 5,000 Einw., Desierta kaum COO Einwohner.
Die Canarischen Inseln, eine zwischen 27» 39'—29o 26' NBr. und zwischen 0° 30'-4" 30'OL. gelegene, den Spaniern gehörende Gruppe von 20 grösseren und kleineren Inseln und Eilanden, die einen Flächen- inhalt von 151,6 Qu.-Meilen mit 234,046 Einw. umfassen, von denen aber nur 7 von Wichtigkeit sind. Sie sind sämmtlich gebirg ig und vulkanisch; der Boden ist theils kahler Fels, mit Lava und Schlacken bedeckt, theils sehr fruchtbar, besonders in den Thälern und an den niederen Berg- abhängen. Das Klima ist mehr trocken als feucht, nicht übermässig warm und daher sehr gesund; die hohen Berge auf Teneriffa und Palma (bisweilen auch auf Canaria) sind im Winter mit Schnee bedeckt, und zu dieser Zeit die herrlichen Inseln oft schrecklichen Orkanen und Wolken- brüchen ausgesetzt, im Sommer auch öfters von dem glühend heissen. Alles ausdörrenden Harmattan überzogen, der von der Sahara herüber- weht. Alle Pflanzen Afrika's gedeihen hier. Man baut Zucker, Baumwolle, Südfrüchte aller Art, Datteln und Europäisches Getreide, das Haupterzeug- niss der Inseln war aber bis vor wenig Jahren der Wein, an dessen Stelle jetzt der Anbau des Nopal und die Gewinnung der Cochenille von ihm getreten ist. Die Bewohner sind Spanier und Mulatten, Neger gibts nur wenige; von den Urbewohnern der Inseln, den Guanchen, finden sich nur noch in Ziegenhäute genähte Mumien in den Berghöhlen. Der Handels- verkehr der Canarien ist nicht unbedeutend und fast ganz in den Händen der Engländer und Nord-Amerikaner. Die Inseln selbst werden hai.ihg als Erfrischungsstation von vorübergehenden Schiffen besucht. Vom nächsten Küstenpunkte Afrika's sind sie 15 deutsche Meilen entfernt; die grosseren folgen sich in der Richtung von 0. nach W. in nachstehender Ordnung: Lancerota, 14,sg Ou.-M., niedrige Vulkaninsel, mit dürrem Boden be- deutender Sodagewinnung und dem Hauptort Teguisa, mit 1,000 Einw. (in der Nähe im N. die Eilande Allegranza; Monte Claro, mit Zie- gen und Kanarienvögeln; Graciosa; im S. Lobos); — Fuerteven- tura, 35,75 Qu.-M., mit starker Viehzucht, Soda- und Orseillehandel, und dem Hauptort S. Maria de Betaneuria mit 2,500 Einw.; — Gran- Canaria, 33,8? Qu.-M., die fruchtbarste unter allen Inseln, mit steilen, zerrissenen Gebirgen in der Mitte, zahlreichen Mineralquellen, ansehnlichem Wein-, Oel- und Getreidebau, Viehzucht, starker Fischerei und Seesalz- bereitung. Hauptort ist Palmas, mit dem Hafen de la Cruz und 8,500 Einw.; — Teneriffa, 41,37 Qu.-M., grösste der Inseln, mit dem Gebirge Guajara (10,400') und dem Pico de Teyde; der Weinbau hat gegenwärtig der Cochenillenzucht Platz gemacht. Hauptstadt der Insel und der ganzen Gruppe ist Orotava, am Fuss des Pik, in 980' Höhe, mit dem Hafen "e la Paz, und 12,600 Einw.; Laguna, die frühere Hauptstadt der In- sel, hat 12,000 Einw. und 1 Universität; — Gomera, 8 Qu.-M., mit der Stadt San Sebastian und 9,000 E.; — Palma, 45,so Ou.-M., mit an- sehnlichen Waldungen, Zucker-, Mandel- und Seidenbau; ausser dem Pico de Cruz ist im N. der Insel der 5,000' tiefe alte Krater la Caldera; Hauptort der Insel ist Santa Cruz, mit 3,800 E.; — Ferro (Hierro), 3,87 Qu.-M., mit grossen Waldungen, gutem Weinbau, starker Schafzucht, 4,500 Einw., und dem Hauptort Valverde mit dem Hafen el Hierro auf der SO.-Seite. Diese letzte, unter 27044'26" NBr. gelegene Insel ist der Punkt, nach welchem die deutschen Geographen den ersten Meri- dian benennen, von dem aus die geographische Länge auf dem Erd- ball gemessen wird. Es ist derselbe 20" W. von Paris oder 00 32'9" 0. von der Insel Ferro, so dass er nur an ihr vorübergeht. — |
Die Insel St. Helena erhebt sich, unter 15» 55' SBr. u. 11" 45' OL., 230 deutsche Meilen von der Küste Westafrika's ein einsamer Fels aus dem da.aregen brandenden Meere, und umfasst einen Flächenraum von 5,5 Qu.-M.; vulkanischen Ursprungs und mit Lava und fruchtbarer Erde bedeckt, im Innern zu immer höheren Bergen aufsteigend, die im Pik Diana 2,700' Höhe erreichen, wird die kleine Insel von schauerlichen Thälern durchschnitten und bietet im Westen nur eine einzige, vom Was- ser aus unzugängliche Hochebene, Longwood, auf welcher Napoleon L als Gefangener der Briten sein Leben endete. Die Luft ist mild und ge- sund, nur in den Thälern die Hitze fast erstickend; Stürme und Erdbeben sind unbekannt, Gewitter selten. Afrikanische und Europäische Produkte gedeihen hier neben einander; Wein und Getreide fehlen. Einwohner zählt die Insel gegen 6,000, unter denen die Hälfte Neger, sonst Engländer, Franzosen und Holländer. Im Jahr 1502 von den Portugisen entdeckt und in Besitz genommen, 1000 von den Niederländern, 1660 von den Briten erobert, ist in deren Besitz die Insel noch jetzt als Erfrischungsplatz der Ostindienfahrer von grosser Wichtigkeit. Hauptstadt und einziger Lan- dungsplatz ist Jamestown an der Kapellenbai. —
Die Maskarenen, im Osten der grossen Insel Madagaskar, eine 1545 von den Portugiesen Mascarenhas entdeckte und benannte Inselgruppe aus Bourbon, Mauritius und Rodriguez bestehend. — Bourbon (Re- nn ion), die südlichste Insel unter 2lo SBr. und 73« OL., erhebt sich in S vulkanischen Piks, welche die höchsten Punkte der Insel bilden, und umfasst einen Flächenraum von 43 Qu.-M. (genauer 231,550 Hektaren), mit 163,320 Einwohnern, meist freien Negern, Franzosen und Farbigen. Das wild zerstörte, gebirgige Innere der Insel ist ohne Kultur, kalt und rauh, und bringt nur durch die Fülle seiner reissenden Bergwasser, die in Kaskaden herabstürzen, dem blühenden Küstensaume Fruchtbarkeit. Das Klima auf den Höhen ist mild, am Küstensaume und in den Tbal- gründen erstickend heiss; Orkane fast das ganze Jahr hindurch und zu- weilen furchtbar wüthend. Zucker, Kaffee, Gewürznelken, Muskatnüsse, Baumwolle, Reis, Tabak, Mais, Südfrüchte etc. werden im Ueberfluss ge- wonnen. Seit 1774 nahm die französische Regierung Besitz von der Insel, auf welcher sich schon 1654 Franzosen niedergelassan hatten. Hauptort der Insel und Sitz des Gouverneurs ist St. Denis, im N., mit unsicherer Rhede und 9,000 Einw. — Mauritius (Isle de France), unter 20M2'SBr. und 75" 5' OL., eine hohe Pikinsel von 55,'. Qu.-M. Flä- cheninhalt, die vom Meere aus zu einer Hochebene von 1,400—1,800' auf- steigt, auf welcher sich viele Bergketten und der Piton de Milieu erheben. Die im Innern sumpfige, waldreiche, vulkanische, reichbewässerte Insel ist von Aussen durch Korallenbänke und Kalkmassen fest verschlossen, hat mehrere gute Häfen, ist ungemein fruchtbar und erzeugt die gleichen Produkte wie Bourbon. Einwohner zählt die Insel, die 1598 von den Holländern den Portugiesen abgenommen, 1712 aber von diesen verlassen, 1721 von den Franzosen in Besitz genommen und 1814 von Frankreich an England abgetreten wurde, 238,363 Seelen, grösstentheils Neger; die |
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5. — Afrika.
Weissen sind meist französischen Ursprungs, dann Engländer und Hindus aus Indien, die sich als freie Arbeiter angesiedelt haben. Hauptstadt und Sitz des britischen Gouverneurs ist Port Louis, im NW., mit kleinem Hafen und 2,600 Einw. — Rodriguez (Diego Ruys), unter 190 41'SBr. und 80» 50' OL, kleine, fruchtbare, waldreiche, Orkanen ausgesetzte, ösf- lich von der vorigen gelegene, von den Engländern in Besitz genommene Insel, mit nur 180 Einwohnern. —
Gewässer, Ströme, Seen. — Die Stromsysteine Afrika's sind bis jetzt nur unvollständig bekannt. Zum Gebiete des Mittelländi- schen Meeres gehört der Nil, der grösste Strom des Landes, der durch den Zusammenfluss des blauen Flusses (Bahr-el-Azrek), weissen Flusses (Bahr-el-Abiad) und Takkazie (Tacazze, Atbara) gebildet wird, und dessen Hauptader, der Bahr-el-Abiad (nach Berghaus), wahrscheinlich aus dem N'Yassi-See (Maravi der Alten) abfiiesst ; seine Länge wird nicht unter 600 Meilen betragen, die Grösse seines Stromgebiets mit 32,600 Qu.-M. zu gering angegeben sein. Westlich vom Nil mündet: der Med- scherda, in Tunis; — der Schelif, L. 112, Str.-G, 1,500 Qu.-M.; — der Maluia (Malluvia), L. 110, St.-G. 1,300. — In das Gebiet des Atlan- tischen Ozeans strömen: der Tensift, Str.-G. 1,400 M.; — der Wadi Draa (mit dem Saguiel el Hamra), Str.-G. 1,900 M. (?); — der Senegal, L. 248, Str.-G. 4,000? — Gambia, L. 192, Str.-G. 2,000? — Rio Grande; — Pongo; — Scarceres; — Karamanka, Str.-G. 1,200; — Lahu; — Joliba (Niger, Quorra), L. 575 (650 ?), mit dem Tschad da (Zuflüsse: Wady el Mazzeram und Yeu) ; — Unguamai;
— Congo (Zaire); — Cuenza; — Caturabela; — Cuanene; — Oranje (Gariep), L. 222 M. — In das Gebiet des Indischen Ozeans strömen: der Limpopo (Sabio) ; — Sofala; — Zambeze (Cuama);
— Livuma; — Matoni (mit Kideji Snaha, Luflji Quawi); — Quili- manze, und viele in ihrem Laufe unbekannte Küstenflüsse. — Sämmt- liche Ströme Hoch-Afrika's stürzen mit Kataraktenbildung von der innern Scheitelfläche und von einer Stufe des Terrassenlandes zur andern herab, und haben den Unterlauf, der meist periodischen Anschwellungen unter- worfen ist, und Delta's, Sumpf- und Lagunenbildung zeigt, in niedrigen, schmalen Küstenebenen. S te p p enfl üsse, die aus dem Hochlande der Ber- berei kommen und in der Wüste versiegen, kennt man bereits mehrere, und an grösseren Lan dsee n, obwohl diese noch keineswegs vollkommen: im N. den Melgig-See; im 0. den Berket el Kerum (Möris); dei Demhea oder Tzana, durch welchen der Blaue Nil geht; den Thilale Abba und Balli; den Victoria Nyanza oder Ukerewe-See, dei Taganyika oder Ujiji-See, den Niassa-See, den Shirwa um Schuia-See; im Innern: den Tschad-See, der den Charry und Yeu und den Abfluss des Hadubah-See's aufnimmt; den Fittre-See, dei Bugdy, Zamba, Heimad, Noss, Cuffua, Awilunda, N'Yassi um Zambre-See, und im S. den Mokoro und den .Mampur oder N'gami See. — |
Klimatische Verhältnisse. — Afrika, zu 0,77 in der heissen und nur zu 0,33 in den beiden gemässigten Zonen gelegen, mehr als 50( Meilen weit vom Wärmeäquator durchschnitten, mit wasser- und vegeta tionslosen Wüsten bedeckt, welche viele Wärme ausstrahlen, und vermögt seiner eiförmigen Gestalt mit verhältnissmässig geringem Küstenumfanj und daraus folgender geringen Berührung mit dem Ozean, hat ein heisses trockenes, vollständig ausgebildetes Kontinentalklima, und nur dif niederen Küstenländer haben feuchtere Atmosphäre, häutigere Niederschlag« und ein ozeanisches Klima. Der vom Wärmeäquator durchschnittene Thei des Kontinents ist das heisseste Land der Erde. Die mittlere Temperatui desselben beträgt 29",s, ist mithin 10,2 bedeutender, als in Süd-Asien und um 20,3 wärmer, als in den tropischen Küstenländern der neuer Welt. Zu beiden Seiten des Wärraeäquators dehnen sich die Tropenländei Afrika's aus und reichen im S. bis zum Wendekreis des Steinbocks, im N. weit über den Wendekreis des Krebses, bis zur Isotherme von 250,2 Innerb alb d ieses Gebietes ist (wenigstens in den niedergelegenen Gegen- den) die Wärme ziemlich gleichmässig auf die Jahreszeiten vertheilt, und die im N. und S. einander entgegengesetzten Jahreszeiten sind nur wenig von einander verschieden. In der nördlichen u. südlichen subtropischen Zone, welche sich bis zur Isotherme 20o C. ausdehnen, bieten Sommer und Winter grössere Wärme-Differenzen, doch werden dieselben nie so gross, wie im Süden Europa's, und der Schnee ist hier im Niveau des Meeres eine grosse Seltenheit. Der Gang der jährlichen Wärme ist in beiden Zonen entgegen- gesetzt, und die kältesten Monate der nördlichen subtropischen Zone (De- zember und Januar) sind die wärmsten des Kaplandes. In den bedeu- tenden Unterschieden zwischen der Tages- und Nacht-Temperatur zeigt sich die Kontinentalität des afrikanischen Klima's am deutlichsten; selbst |
mmumwE Am ©t. mimm^
in den Tropenländern dieses Erdtheils folgen kühle Nächte der glühenden Hitze des Tages, und schon bei geringer absoluter Erhebung des Bodens ist, selbst bei unbedeutendem Abstände vom Aequator, ein leichter Frost im Binnenlande nichts Unerhörtes. Die Grenzen der einzelnen Klima- Regionen und das Verhältniss der Wärme-Abnahme nach senkrechter Rich- tung sind bis jetzt noch nicht ermittelt; die bedeutende absolute Höhe, welche einzelne Länderräume des Erdtheils erreichen, erzeugt aber eine bei weitem niedrigere Mitteltemperatur, als die Isotherme von 20" in wag- rechter Richtung angibt. Steigt man von den schwülen Küsten-Ebenen des Indischen Ozeans zu den Terrassen des Ostrandes hinauf, so erreicht man Plateauländer, die ein mildes, kühles, selbst kaltes Klima bieten, wo der Schnee in grossen Massen fällt und, wie in Habesch und dem Tafel- lande Makadah, die Hochgebirge in die Schneeregion ragen, deren untere Grenze im Djebel el Komr 13,600' über dem Meere liegt; im Hochlande der Berberei, sowie im Kaplande, sind die höheren Gebirge im W^inter mit Schnee bedeckt; auf den niederen Terrassen des Westrandes von Süd-Afrika hat die schwüle Tropenhitze der Küste bereits einer reinen und frischen Luft Platz gemacht, und der Pic auf Teneriffa, an dessen Fusse eine mittlere Temperatur von 22o herrscht, ist in seinen höheren Regionen im Winter oft Monate lang mit Schnee bedeckt. — Die Luft- strömungen sind bis jetzt ebenfalls nur unvollständig bekannt: der Südrand des Tafellandes liegt in der Zone des SO.-Passats, der Ost- rand bis Habesch binduf im Gßbiöt der MonsunB, P6riodiscli6 Winde, welche bei südlicher Deklination der Sonne aus N. und NO., bei nördlicher aus S. und SW. kommen, wehen über die Sahara, Senegainbien, den flachen Sudan, Darfur und Nubien; im Hochlande der Berberei und Aegypten kommen die Winde vom Mai bis September aus N., werden dann veränderlich, und kommen im März und April aus SO., S, und SW. — Im Kaplande herrschen NW.-Winde von Ende Mai bis September, SO.-Winde den übrigen Theil des Jahres, und die Küsten Afrika's werden fast sämint- lich von regelmässig wechselnden Land- und Seewinden bestrichen. Orkane sind, wegen der oft in kurzen Zeiträumen stattfindenden Tem- peratur-Differenzen, in Senegambien, Sierra-Leona, im Kanal von Mozam- bique, auf Madagaskar und den Maskarenen nichts Seltenes; Tornados stürzen an der Westküste oft plötzlich herab, und die Gluthwinde der Sahara kommen bis nach Nubien und Aegypten, bis Nord-Guinea und den flachen Sudan, und in das Hochland der Berberei. Hinsichtlich der Ver- theilung des meteorischen Wassers zerfällt Afrika in vier Gebiete: in die Zone des periodischen Niederschlags, ein regenloses Gebiet, und in ein südliches und nördliches Gebiet beständiger Niederschläge, Die Zone des periodischen Regens umfasst das ganze tropische Afrika, vom südlichen Wendekreise bis gegen den I80 NBr. — Die Gegenden un- ter dem Aequator haben eine trockene und zwei kurze Regenperioden zur Zeit der Aequinoktien. Zwischen dem Aequator und dem südlichen Wendekreise tritt die nasse Jahreszeit vom November bis April ein und dauert für die einzelnen Orte 2-3 Monate; die trockene Jahreszeit aber begreift die Monate Mai bis Oktober. Im N. des Aequators findet der ent- gegengesetzte Fall statt, und dort ist von Mitte Mai bis Oktober die nasse, |
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I :?
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6 5. — Afrika.
ImuTacS wävii^^ein'^iSr «Strand von
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April die nasse JahreszeU hZ^t^'' ^'«-Monsin vom Oktober bis iai N. der vongen Se Ls fmi "^^nlose Gebiet breitet sich bien; nur an den Grenzen
nie; das Kulturland in ihm beLl rinkt ff',! es spärlich, in seiner Mitte Thal; alles Uebrige im 0 und W isVrv^ bewässerte
völlige AVÜste. Das südliche Gebiet rip/"^Oasen) schlage umfasst das Kaplandf woX^re^^en ^^ nördliche Gebiet das Hochland der BeZref V^^^^^ das
des Winterregens gelegen ist. "' «^er Provinz
Naturprodukte. - Obwohl reich an Naturnrnrim-fo« 1, . . besitzt Afrika weder die Mannigfaltigkeit Asiens^t? e^pTge PflVen^ fülle Amenka's. \on Mineralien findet man Gold in Habesrii nmf - den Gegenden längs dem Bahr-eWbiad, in Guinea, besoiVders i^i Unde der Mandingo's, in Bure, Wasaw, Haussa, Dankara, Wangara Ban b urpf. Silber in Schikowa, auf dem Plateau von Timbo, Bagherini ■ Kunfpr n Marokko, Algerien und Aegypten, in Darfur, dem Land der MohiL n Borgo, im Lande der Kasembes, in Butua, Zurabo, Inhambane unri im Hottentoltenlande; Blei in AI- ' " ""
gerien und iWarokko; Eisen in Marokko, Algerien, Bambuk, auf dem Plateau von Timbo, in Angola, Loango, Benguela, Monomotapa, auf Madagaskar etc.; Salz in verschiedenen Ge- genden des Festlandes, auf den Kap Verdiseben u, Canarisclien Inseln, auf Madagaskar tcc.; Schwefel in Habesch, Schoah, Tripoli und bei Benguela, und Steinkohlen in Mozambique, Na- tal und dem Kaplande; Edel- steine, mit Ausnahme des Dia- manten, den man bis jetzt noch nirgends in Afrika gefunden, in Angola, Bihe, Cassange, Mu- chingi, dem Lande der Moluas, .Madagaskar etc. —
Die Flora Afrika's spricht den Grundcharakter der Gleich- förmigkeit aus, der den Erd- theil bezeichnet. Das Centrai- land ist noch immer eine terrfi, incognita, nur von Nubien her scheint das Reich der Cassien und Mimosen noch vorzudrän- gen, während Abyssinien für sich ein eigenes Reich bildet, das zum Reich der Ostküste übergeht. Nord-Afrika bildet eine besondere atlantische Region: wie iu den reizen- den Gefilden der Pyrenäisclien Halbinsel gedeihen hier im Ber- berlanrie Oliven, Orangen, Dat- teln, Ricinus etc., u. nur leichte Uebergänge mahnen daran, dass man von Europa auf den Bo- den des heissesten Südlandes getreten ist. Die Gebirgsflora des Adas ist noch unbekannt. Nach Osten hin bildet Cyrenai- ca den Uebergang zu Aegypten, dessen magere Pflanzen gleich den eigenihümlichen Boden ver- rathen. In Oberägypten sind Datteln und Palmenarlen mit Cassien, in Unterägypten die Nelumbien und Lotospflanzen charakteristisch. Die Sahara bringt nur wenige Pflanzen her- vor, die Oasen aber blühen herrlich mit Gräsern und Pal- men. Im Allgemeinen gehört
Nordafrika noch zum mittelländischen Reiche der Labiaten etc. Die hem- perviven (Euphorbien, Cacalien etc.) sind auf der nordwestlichen Küste, den Canarien und Azoren vorherrschend, wo neben europäischen Fonnen schon die üppige Fülle des Tropenwuchses beginnt. Westafrika bietet auf der Küste vom Senegal bis zum Kongo einen Uebergang von asiati- schen zu amerikanischen Formen: hier erhebt der kolossale Baobab wie in Nubien seine riesigen Aeste, und was in Oberägypten, Arabien, im malayischen Archipelagus, auf Madagaskar und im südlichen Amerika ge- deiht, findet sich zum grossen Theil in Senegarabiens und Guinea's heissen
Strichen. Südafrika umschliesst das Reich der Mesembryanthemen und Stapelien, der Liliaceen, der Eriken, Proteen und Pelargonien, und hat die grösste Aehnlichkeit von Vandieraensland. Grasreiche Steppen, mit öen trefflichsten W^'dekräutern, schöne Wälder und Fruchtgelände, wech- seln hier mit kahlen Felsbergen und verbrannten Ebenen, und gehen in öas unbekannte Binnenland über, und Ostafrika bietet vom Kap bis Nu- bien eine vorherrschende Aehnlichkeit mit Indien und Neuholland, die sich besonders auf Madagaskar ausspricht. Getreide aller Art, besonders Weizen, Gerste, Reis, Mais, Durrah etc.; Bataten und Yams, Baumwolle, Hanf, Flachs, Indigo, viele Pfefferarten und andere Gewürzpflanzen etc., Granaten, Orangen, Wein etc. gedeihen im Ueberfluss, und kostbare Holz- arten, unter denen das Eben- und Rosenholz vorzüglich zu erwähnen, die mannigfachsten Palmenarten, der Drachenblut-, Butter- und Talgbaum, Tamarinden, Baobabs, Gummi- und Seidenbaumvvollenbäume oder Ceyba's, füllen die Waldungen.
Biemme's Hand-Atlas. — AfrikiS. t. |
Die Fauna ist ungemein reich: Pferde, Esel, Maulthiere, Kameele und Dromedare sind vorzugsweise im Norden, Rinder und Schafe im Süden; Elephanten und Nashörner, Löwen, Hyänen, Leoparden und Scha- kals überall im Lande, und dem Erdtheil eigenthümlich besonders Fluss- pferde, Giraffen, Gnus, Zebras, Antilopen, viele Affenarten, wilde Rüffel, Prachtvögel in den Tropengegenden, Strausse in den trockenen Sandebenen, Krokodile in allen Flüssen, und zahllose Schlangenarten in allen Wal- dungen. Reich an Fischen sind Küsten und Flüsse; die Insektenwelt bie- tet neben lästigen Termiten die prachtvollsten Käfer und Schmetterlinge, und reich an edlen Korallen ist die Nordküste und viele Theiie des Ro- then Meeres. —
Bevölkerungsverliältnisse, Stamm Verschiedenheit. — Die Bewohner Afrika's, deren Zahl verschiedenartig angegeben wird, und zwischen 100 und 140 Mill, Seelen schwankt, gehören verschiedenen Völ- kerrassen an. Zu der Kaukasischen Rasse gehören von den Einge- bornen: die Berbern in den Atlasländern, die Kopten in Aegypten, die Nubier u. Bischarinin Nubien, die Abyssinier; von den Eingewanderten: die Araber (Mauren der Atlasländer), die Juden, Türken, Armenier, Grie- chen, und die zahlreichen Europäer germanischen und romanischen Stam- mes, die sich vorzugsweise im Norden, Westen und Süden des Erdtheils
angesiedelt haben. — Zur Ae- thiopischen oder Neger- rasse, die alle Länder im Sü- den der Sahara einnimmt, bil- den die südlichen Nubier, die Bewohner der grossen Oasen am südlichen Rande des Alias und der Sahara, den Ueber- gang. Unter den zahlreichen Völkerschaften dieser Rasse gibt es grosse Verschiedenheiten in Färbung wie in der Gesichts- bildung, doch ist Allen das wol- lige Haar eigen. Die schwär- zeste Hautfarbe findet man bei den Völkern .am Senegal (bei den Yolofs etc.) und im süd- lichen Theiie der Ostküste. Die Fellatas, im Sudan, nähern sich in der Farbe den Süd-Europäern, und von ausgezeichneter, von der gewöhnlichen Neger-Phy- siognomie abweichender Ge- sichtsbildung , sind mehrere Volksstämme in Ober-Guinea und dem Sudan, so wie der grösste Theil der Kaffern. Am hässlichsten sind die Busch- männer, an der Grenze des Kaplandes, die, wie die Hot- tentotten, von allen übrigen südafrikanischen Völkern ab- weichen, und fast als beson- dere Rasse betrachtet werden müssen. Die Mongolische Rasse hat keine Vertreter in Afrika, der M a I a y i s c h e n Rasse dagegen gehören die Rewobiier des Innern von Ma- dagaskar an.
Spi-aehe. — Von zahllosen Völkerschaften bewohnt, de- ren Sprachen in der letzten Zeit Gegenstand wichtiger Un- tersuchungen geworden sind, lässt sich die Zahl der Spra- chenstämme doch nicht mit Ge- wissheit bestimmen, und <lie von Balbi für Afrika aufge- stellten Sprachenfamilien dürf- ten wohl bei näherer Bekannl- schaft sich von selbst auf ein Viertel zurückführen, und die Mehrheit der als ei.sjene Familien bezeichneten Sprachen als Dia- lekte erkennen lassen. Das Nil- land liefert, nach Balbi, an Sprachenfamilien: die Koptische (in Aegyp- ten, deren Sprache durch das Arabische fast ganz verdrängt isl); die Nubi- sche (von den Nuba u. Kenus in Nubien gesprochen; auch wohl Sprache der Höhlenbewohner: der Bischarins, Adarais, Ababdes etc. in Ost-Nubien) und die Schiho-Danakil (die von den Schiho, Hazorta, Danakil, Dumhoeta u. Adalel, an der Küste desRothen .Meeres gesprochen wnrd). — Das Atlasland bietet nur eine Sprachenfamilie: die Atlantische (die Aon den Ania- zirghen, den Tuariks, Tibbas, den Bewohnern von Siwah und Audschelah, und den Sclieluhs, neben der arabischen Sprache gesprochen wird). Im eigentlichen Negerlande (Nigritien) herrschen die Familien: der Yo- lofs (in Burb-Yolof, Cayooi', Baol, Kondu, Nieder-Yani und Salum); der .Mandingo (in Senegambien, West-Sudan etc.); der Fulahs oder Fel- latahs (in Senegambien und Mittel-Sudan); der Dschalonken, Kis- surs und Kalamas, der Haussas, Yarribani, Mandara, Bag- hermi und Mobbas (in Sudan); der Bornu (in Bornu); uer fimana (auf Sierra Leona), der Bullam (am Kap Monte), der Aschantis, üagwumba, Akkras und Kerrapies (sämmtlich in Aschanti); die Familie de-- Ardrabs (in Ober-Guinea, zu denen die Dahomeys, die Ju- dahs und die Beniner gehören), der Kay Ii und Gungumer (im Innern Guinea's); die Familie der Kongo-Neger (in Nieder-Guinea, bis ^jjgola herab, mit den Moluas, Bihe und Abundas, im Innern), In Südafrika: die Familie der Kaffern (mit den Kussua, Tambuki und Manbuki im Küstenlande, und den Betschuanen im Innern); der Hottentotten, die sich selbst Quäquä nennen (in vielen Stämmen, mit den Saabs oder Busch- |
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6 5. — Afrika.
männern). In Ostafrika: die Negervölker von Mozambique (die Kissungo, Mangaudja, Maniea, Mascliona und Moravi), die Familie der Moselekatse's (mit den ßanyai und Batoka), die der Balonda (mit zahlreichen Völkerschaften, darunter die Cazembe, Ukatete, Upoka etc.), die der Unya-Mueze, der Ukambani etc.; die Familie der Gallas, der Somauli, der Ging'iros, und der Nineanai. Auf Madagaskar: die Familie der Madagassen, ein malayischer Völkerstamm. —
Eeligionsversehiedenlieit. — Die vorherrschende Religion in Nordafrika bis zur Siidgrenze der Sahara und bis Abyssinien, zum Theil auch im Sudan und an der afrikanischen Ostküste, ist der Islam, süd- lich von dieser Grenze aber der Fetischmus. Das Christenthum ist in den von den Europäern besetzten Gegenden (im Kaplande, Algier), bei den Kopten in Aegypten und bei den Abyssiniern heimisch^ und in West- und Südafrika durch Missionäre mehr oder weniger verbreitet. Juden, in grosser Anzahl, sind vorzugsweise in der Berberei, in Aegyp- ten und Abyssinien anzutreffen. — Die meisten Anhänger zählt der Fe- lis chmus, der sich auf die mannigfachste Art äussert, und dem alle Negerstämme, mehrere Völker des Atlaslandes, und die Mehrzahl der Be- wohner von Madagaskar huldigen. Die Fetischanbeter lassen im Allge- meinen die beinahe angeborne Idee des guten und bösen Prinzips zu, haben an ihren Fetischen ihre auf sie mächtig einwirkenden Schutzgeister, glauben an glückliche und unglückliche Tage, und haben ihre Priester und Zauberer, deren Amt es ist, Menschen und Vieh vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Einige Völker haben einen obersten oder National- fetisch, dem die andern untergeordnet sind. Die Widahs z. B. verehren eine Schlange, die in einer Art Tempel sorgfältig gepflegt wird, und zu deren Kultus ein eigener Priesterstand und junge Mädchen bestellt sind. Die wilden Bissagos verehren einen Hahn; die Benins halten ihren Schatten für den Fetisch, und verehren ausser ihrem König eine Ei- dechse. Andere Völker verehren Flüsse, die Aschantis den FlussTando, die Dankas den Kobi. In Akra gilt die Hyäne, in Dix-Cove und Ana- mabun der Alligator, in Ussun der Schakal etc. als Schutzgeist; in Bonny ist der Leguan, in Kalabar der Haifisch, in Dahomey bald der Panther, bald der Leopard oberster Fetisch, dem man Menschenopfer weiht. Die Bewohner der Goldküste verehren Wasserfälle als ihr Idol. Die Agows an den Quellen des Nils opfern dem Geiste des Flusses; die Einwohner von W'assenah beten den .Vlond, die Bewohner des Kap Mesurado die Sonne an. Die Gallahorden verehren den Mond und an- dere Gestirne, auch Bäume und Steine, und viele Negerstämme machen sich Götzenbilder mit Menschengesichtern. Die Betschuanen haben einen Oberpriester, der nach ihrem Könige die bedeutendste Person ist; und zu Dagwumba, im Innern Guinea's, befindet sich ein berühmtes Ora- kel. Die Dschaggas in Kongo haben einen Oberpriester, den sie Schi- tome nennen, und auf dieselbe Weise verehren, wie die Tibetaner ihren Dalai Lama. In Magadaxo ist die Religion ein Gemisch von Islamismus und Fetischmus, ebenso in Madagaskar und bei vielen Völkern der Ost- küste, und in Noki und Loango sieht man ein abenteuerliches Gemische von christlichen, muhamedanischen und heidnischen Gebräuchen. Hin und wieder ist der Fetischdienst mit den schauderhaftesten Grausamkei- ten gepaart. Menschenopfer, um die Königsgräber mit ihrem Blute zu besprengen, sind sehr gewöhnlich; Kriegsgefangene werden geschlachtet, um die Manen der im Kampfe gefallenen Krieger zu versöhnen; Sühn- opfer von Männern und W^eibern vor dem Beginn eines Krieges sind an der Tagesordnung. In einigen Gegenden des Innern wird zu gewissen Zeiten eine Jungfrau zu Ehren des Regengottes lebendig begraben; in an- dern Gegenden trifft diess Loos die W'ittwen. Bei den Achantis und Dahomeys sind die Menschenopfer auf den höchsten Grad der Ausschwei- fung gebracht; bei andern Völkern Ilochafrika's finden diese Opfer nur bei besondern feierlichen Gelegenheiten statt, beim Tode eines Fürsten oder bei einer allgemeinen Landplage. Das Opfer wird dann mit Sorg- falt, und fast, immer ausserhalb des eigenen Landes gewählt, auf's Beste gepflegt, und im Augenblick der Geremonie meist schnell und unter den grössten Feierlichkeiten getödl;et; der Körper dann zerlegt, gebraten, und unter die Anwesenden nach ihrem Range vertheilt, die dann ihren Theil augenblicklich verzehren.
Der Islamismus ist nach dem Fetischmus am meisten verbreitet, und in Marokko, Algier, Tunis, im grössten Theil der Nillande, vom Mit- telmeer bis Schandi herrschend. Auch die Ababdes und die Danakil sind Muhamedaner, haben aber weder Imams noch Moscheen. Mehrere Völker- schaften der Ostküste bekennen sich zum Islam, und eben so ein grosser Theil von Bornu; dann Dar-Fur, ein Theil von Mobba, Bagherim und der Fellatahs; ein grosser Theil der Bewohner von Toinbuktu, Nieder-Bani- bara etc., die Fulahs und fast alle Mandingo's und Susu's sind nicht nur Muhamedaner, sondern auch sehr fanatisch und benutzen den Islam, um ihre Kultur und Herrschaft immer mehr auszubreiten; nur die Mandingo's von Dentilia sind noch Fetischdiener geblieben. —
Das Christenthum zählt eine bedeutende Anzahl Bekenner ver- schiedener Kirchen. Der römisch-katholischen Kirche gehören die Bewoh- ner der französischen, spanischen und portugisischen Kolonien an; Prote- stanten sind die Engländer, Holländer, Dänen und Anglo-Amerikaner; Orientalische Christen, die nur eine Natur in Christo glauben, sind die Kopten in Aegypten und die Mehrzahl der Bewohner Abyssiniens. — |
Staatliehe Verhältnisse. — In Afrika finden sich alle Regie- rungsformen mit ihren mannigfachen Schattirungen; eigentliche geordnete Staaten (wenn auch nicht in europäischem Sinne) kann man aber nur Aegypten, Tripoli, Tunis und Marokko nennen. Algerien, das Kapland, Natal, die Oranjefluss- und Transvaalsche Republik, Liberia, so wie die meisten kleinen Europäischen Kolonien haben mehr oder weniger die Ver- fassungen und Einrichtungen ihrer Mutterländer angenommen.' Alle an- deren afrikanischen Staaten und Völkerstämme leben in völliger Verfas- sungslosigkeit, oder unter so mannigfach nuancirten Verfassungen, dass dieselben kaum bezeichnet werden können. Fast in allen Staaten herrscht der Despotismus vor. Die Regierung von Maghrib-el-Aksa (Marokko), Benin, Yarriba, Burb-Yolof, Bondu, Dar-Fur und des Reiches der Fellatah ist rein despotisch; die folgegerechteste Durchführung aber hat der Despo- tismus in Dahomey erreicht, wo nicht nur alle erstgebornen Knaben dem Könige gehiiren, der sie öffentlich wegnehmen lässt, sondern auch alle Weiber des Reiches Monopol des Königs sind, und jeder Neger, der ein Weib will, vor dem Hüttenpalaste des Königs 20,000 Kauris in der demü- thigsten Stellung erlegen muss. Der König von Moropua ist eben so ab- solut, und er schreibt seinen Unterthanen sogar die Zeit vor, in welcher sie sich vergnügen dürfen. Viele der Negerfürsten machen auf ihre eige- nen Unterthanen Jagd, und verkaufen die Gefangenen an die christlichen Sklavenhändler. Viele abyssinische Völker, sowie mehrere Stämme auf Madagaskar seufzen unter dem doppelten Joche des Despotismus und Feudalismus, und auf Madagaskar ist sogar das Recht, gewisse Thiere zu schlachten und deren Fleich zu verzehren, dem Adel des Landes vorbe- halten. Der kleine Staat Damer in Nubien bietet eine monarchische Theokratie; Futa-Toro und Futa-Jialo in Senegambien eine oligarchi- sche Theokratie. Die Negervölker, welche den Islam angenommen haben, wurden dadurch bewogen, ihre absoluten Monarchien in theokra- tische und oligarchische Formen zu verwandeln. Im Reiche Bornu ist ein kriegerischer Scheich der wirkliche Souverän,.und ein Sul- tan, welcher in der That gar nichts zu sagen hat, geniesst alle Ehren- bezeigungen, welche sich an einen Thron knüpfen. Der Sultan von Mobba oder Saley hat eine sehr eingeschränkte Macht, und in Bambuk und längs den Küsten Guinea's bilden die Häuptlinge einzelner Flecken eine Wahlmonarchie und Aristokratien, die sich wié überall in der Welt durch verderbliche Zwiste und fortwährende Unruhen auszeichnen. Das Reich der Aschantis ist eine aristokratische Mo- narchie, voll Greuel und Verachtung des Menschenlebens. Die Regie- rung war vor den letzten Ereignissen absolut, doch konnte ein hoher Rath den König abdanken und sogar zum Tode verdammen. Die Regie- rung der Mandingos in Senegambien ist republikanisch, in ihren Kolonien aristokratisch, und in ihren Eroberungen monarchisch; aber durch einen Rath der Aeltesten beschränkt. Die Susu bilden eine Art rep ublikanis eher Konföderation, ausgezeichnet durch die Pur- rah, eine geheime Gesellschaft, die gleich dem Vehmgerichte mit sum- marischer Strenge Gerechtigkeit über Individuen wie über ganze Stämme übt.
K.ivaUy inid Lahu, an der Elfenbeinkliste, Bonny an der Sklavenköste, und das Land der Kame- Tones sind oligarchische Republiken. 'Jie Katfern werden monarchisch regiert; Je- der Stamm hat sein erbliches Oberhaupt. Die Schillah und Kabylen im Atlaslande ste- hen unter beschränkten Häuptlingen^ die Höhlenbewohner und alle Beduinen der Wüste unter Patriarchen. In Borgu findet man eine Konföderation kleiner Fürsten unter einander, deren Oberhaupt jener von Bussa ist, jedoch nicht hinlängliche Gewalt hat, um Fehden zu hin- dern, die fortwährend unter ihnen ausbrechen. Tunis und Tripoli sind durch die Nähe der Fran- z-osen in Algerien z.u einer ordentlichen, wenn auch despotischen Regierung gezwungen, und Aegypten erfreut sich ebenfalls einer kraftvollen Regierung, welche sich durch moralische Gründe selbst beschränkt. —
Politische Eintheilung. — In politisch-geographiscli-topographischer Beziehung scheiden wir Afrika in folgende 13 grosse Abtheilungen, deren Grösse und Bevölkerung nur ap- proximativ angegeben werden kann:
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Länder. |
Bestandtheile. |
Hauptstadt, |
Einw. |
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i. |
Aegypten: 8,795 Ou.lleilen, mit 5,250,000 Einwohnern. |
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IBahari (Unter-Aegypten) ..................... |
Kahira ........... |
300,000 |
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[vvostani (Mittel-Aegypten)..................... |
i Fayuiu ........... |
15,000 |
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Said (Ober-Aegypten) ........................ |
Syut .............. |
20,000 |
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2. |
Nubien: 35,000 Ou.-Meilen, mit 8,500,000 Einwohnern |
Derr .............. |
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Eigentliches Nubien ......................... |
5,000 |
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Dongola ......................................... |
Marakah .......... |
; 6,000 |
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Land der Scheygias ........................... |
Koiti ............. |
8,000 |
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Land Barbar ................................... |
Ei-Mucheiretf..... |
5,000 |
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|
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Land Schendy .................................. |
Schendy .......... |
50,000 |
|
|
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Land Halfay .................................... |
Halfay ........... |
6,000 |
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Sennaar ......................................... |
Chartum .......... |
20,000 |
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Kordofan ....................................... |
Obeid ............. |
40,000 |
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3. |
Habescli (Abyssinien): 16,000 Qu.-.M., mit 6,000,000 Einw. |
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Tigré ............................................ |
Adowa............ |
10,000 |
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Gondar .......................................... |
Gondar .......... |
40,000 |
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Schoa............................................ |
Ankobar .......... |
5,000 |
|
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Amhara.......................................... |
Watho-Haimonat |
4,000 |
|
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Angot ........................................... |
Agof .............. |
5,000 |
|
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Samhara......................................... |
Arkiko ........... |
1,000 |
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4. |
Berberei (Atlasland): 35,000 Qu.-M., mit 16,000,000 Einw. |
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Tripoli, mit Barka............................. |
Tripoli ........... |
25,000 |
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Tunis ........................................... |
Tunis ......•:...... |
100,000 |
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Algerien (zu Frankreich) ..................... |
Algier............. |
110,000 |
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Marokko (Jlaghrib-el-Aksa), mit Fez, Sus und |
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Taülelt ...................................... |
Marokko ......... |
85,000 |
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5. |
Es-SaUara; 100,000 Ou.-Meilen, mit 2,500,000 Einwohnern. |
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Sahel, Sahara und Biled-tii-Jerid............. |
Gadames.......... |
7,000 |
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Fezzan ......................................... |
Murzuk ........... |
20,000 |
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Darfur .......................................... |
Kobeyh ........... |
6,000 |
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6. |
Sudan iNigritien): 50,000 Qu.-M., mit 20,000,000 Einw. |
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■yarriba.......................................... |
Katunga (Eyeo) ••. |
50,000 |
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Niffé (Naffi) .................................... |
Rabba ............ |
40,000 |
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Borgu, Niki, Wavva, Kiama etc. ............. |
Bussa ............. |
12,000 |
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fauri ........................................... |
Vauri ............. |
40,000 |
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Haussa (Reich der Fellatahs) ................ |
Sakkatu .......... |
80,000 |
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Bornu (Burun), mit Loggun................... |
Birnie ............ |
10,000 |
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Tombnkta ...................................... |
Timbuktu ........ |
12,000 |
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Bambarra, mit Jenne .......................... |
Sego ............. |
30,000 |
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7. |
Senegambien: 20,000 gn.-Meilen, mit 10,000,000 Einw. |
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ILänder der V'olofs, Mandingo's und Falahs.. |
St. Louis ........ |
6,000 |
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8. |
Ober-Guinea |
: 40,000 Qu.-Meilen,. mit 10,000,000 Einw.
Sierra Leona-Küste, mit Timmani etc. .....
Pfefferküste, mit Liberia .................... |
Freetown ........
Monrovia.......... |
10,600 10,000 |
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Zahnküste (Elfenbeinkliste), mit Kavally, La- |
Laho ............. |
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ho etc. ....................................... |
2,000 |
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Goldküsle, mit Aschanti ...................... |
Cape-Coast-Castle |
10,000 |
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Sklavenküste, mit Dahomey etc.............. |
Abomey .......... |
24,000 |
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Küste Benin, mit Benin etc. ................ |
Benin ............. |
15,000 |
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9. |
Nieder-Guinea: 35,000 Qu.-Meilen, mit 10,000,000 Einw. |
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Loango, mit Koma, Hayuniba etc. ........... |
Loango (Boally) |
15,000 |
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Congo (Kongo) ................................ |
San Salvador ..... |
24,000 |
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Bomba und Sala (Mokoko) .................... |
Missel (Honsel) |
14,000 |
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Molua und Cazember .......................... |
Vanvo ........... |
40,000 |
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Angola und Loando............................ |
S. Paolo de Loando |
22,000 |
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Benguela ........................................ |
San Felipe ......
Kapstadt..........
Neu-Lattaku ..... |
8,000 |
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10. |
Süd-Afrika: |
30,000 Qa.-Meilen, mit 3,000,000 Einw.
Kapland, mit Natal und KafTraria etc. ......
Betschuanen- und Hottentottenland etc...... |
25,000 6,000 |
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11. |
Ost-Afrilîa : |
35,000 Ou.-Meilen, mit 5,000,000 Einw. .•■
Sofala (Sauna) ................................
Mozambique ....................................
Zanguehar .....................................
Ajan (Land der Sowaulis) ................... |
Senna .............
Mozambique ......
Zanzibar .........
Brava (Berua) ... |
2,000 6,208 12,000 2,000 |
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Land der Somaulis ............................ |
Berbera ........... |
12,000 |
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12. |
Wenig bekanntes Binnenland: 120,000 Qu.-Meil., mit 20,000,000 Einwohnern ....................................... |
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13. |
Afrikanische Inseln : 11,282 Qu.-M., mit 5,000,000 Einw. |
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im Osten: Madagaskar, Maskaren etc. ...... |
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un Westen: Canarische Inseln, Azoren etc. |
Palmas ........... |
11,500 |
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1) II Madeira etc. .................... |
Funchal .......... |
25,000 |
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>' >1 Kap-Verd-Inseln, St. Helena etc. |
Jamestown ...... |
1,200 |
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Ganz Afrika: 536,077 Qu.-Meilen, mit 121,250,000 Einw. |
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jnJage, Gfrenzen, Grosse, Ausdehnung. — Amerika oder die neue Weit, der grosse vvestlidie Kontinent, wird durcli den'Atlantisclien Ozean von der Westseite, durcli den grossen Ozean von der Ostseite des grossen östliclien Kontinents, der alten Welt, geschieden; ist von allen Seiten von Meer umgeben; dehnt seine Länderrnassen durch die nördliche und südliche Hemisphäre aus, und besteht aus zwei durch die Landenge von Panama aneinander geketteten Erdkörpern, die nach ihrer Lage als ^'ord- und Süd-Amerika bezeichnet werden, und zwischen sich, nach 0- zu, die unter dem Namen Westindien bekannten Inselgruppen der Bahamas und der grossen und kleinen Antillen haben. Nach Asien ist Amerika der grösste Erdtheil, hinsirhtlich seiner Ausdehnung aber der erste unseres Erdballs, da er sich vom 54020' SBr. bis 71023' Nßr. (Elsons Point), und vom 21ü020' bis zum 341025' OL. v. F. erstreckt. V'om Kap San Roque in Brasilien, dem östlichsten Punkte, bis zur äusser- sten Spitze des Kap Prinz Wales, im russischen Amerika, dehnt sich das Land mehr als 129 Längengrade aus, während die geographische Breite vom Kap Froward im S. (Kap Hoorn gehört nicht zum Fe'süande) bis El- sons Point im N. 125 Breitegrade in sich begreift. Noch höher hinauf, bis über 810 NBr., ziehen sich die Nordpolarläiider, von denen nur die Küsten, und diese, mit Ausnahme von Spiizbergen, auch nur unvollkommen be- kannt sind; wollten wir aber diese und alle die Inseln mitrechnen, die in geographischer Beziehung dem westlichen Kontinente angehören, so Würde die Länge desselben 160, die Breite von S. nach N. 149 Grade in sich fassen. Die Grundgestalt der beiden grossen Theile Araerika's gleicht zwei rechtwinkligen Dreiecken, welche in zweien ihrer Spitzen im Isthmus von Panama zusammenstossen; deren Hypotenusen sind beide dem Gros-
Bromme's E»nd-At!as.— No^d- und Süd-Amerika. «.
3îorî)= uni) 8fl0--flmerifta
Hand-Atlas. Taf. 6 u. 7. |
sen Ozean zugewandt, und deren rechte Winkel im N. am Kap Charle.s (Labi-ador), im S. am Kap San Roque (Brasilien) zu suchen. Das Dreieck von Nord-Amerika erstreckt sich von Morro de Puercas bis Kap Prinz Wales 1,200 M., von da bis Kap Charles 860 M., und von diesem bis zur südlichen Spitze 835 M. weit; durch die Einbuchtung des Mexikanischen Golfes ist der südliche Theil des Dreiecks nicht vollkommen ausgebildet, sondern bricht nach seiner Spitze hin zu einer Erdzunge von unregel- inässiger Breite ab. Die Hypotenuse des süd-amerikanischen Dreiecks hat vom Kap Froward bis Punta Gahnas (ihrer nördlichsten Spitze) 1,000 M., von da bis zum Kap San Roque 690, und von diesem bis zur Südspitze 850 .VI. Länge. — Nord-Amerika ist reich an Gliedern (Labrador, Neu- Schottland, .Maryland und Delaware, Florida, Yucatan, Kalifornien, Aljaska und Tschugat.schim oder die russische Halbinsel), Süd-Amerika dagegen ein Stamm ohne Aeste, und hinsichtlich seines .Mangels an Gliedern init Afrika zu ver-gleichen. — Der Flächeninhalt des gesammten Konti- nents betragt (die Nordpolarländer und Grönland mit eingerechnet) 720,000 (n. A. 664,000), der Flächeninhalt der Inseln (ohne die Polarländer und Grönland) 36,000 (n. A. 45,000) Qu.-.VL — Nord-Amerika umfasst (mit den Polai'ländern) 392,000 Qu.-M., wovon auf die oben angegetanen Glieder 31,465, auf die Polarländer gegen 35,000 Qu.-M. kommen; das Verhält- niss von Nord-Amerika zur Gliederung ist daher wie 12 : 1, und das Verhältniss von ganz Amerika zur Gliederung wie 22,51. — Süd-Amerika ist 328,000 QU.-.M. gross und ohne Glieder. Die Küstenentwickelung von ganz Amerika beträgt 9,350 M,, von denen auf das nördliche Eismeer 750, auf den grossen Ozean 3,500, und auf den Atlantischen Ozean 5,100 M., mithin auf je 77 Qu.-M. Flächeninhalt 1 M. Küstenentwickelung kommen. |
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2 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
Die Küstenlänge Nord-Ameril<a's beträgt 5,950 M. (fast zwei Drittel der Küstenlänge von ganz Amerika), so dass auf 65,8 Qu.-M. 1 M. Küsten- umfang kommt; die oben angegebenen Glieder haben eine Küstenent- wickelung von 1,830 M. — Gegen das Eismeer beträgt die Küstenlänge Nord-Amerika's 750 M., gegen den Grossen Ozean 2,280 M. (und zwar: gegen das Behrings-Meer 260, gegen den nördlichen Grossen Ozean 1,110, gegen den Meerbusen von Kalifornien 340, und gegen den äquinoktialen Grossen Ozean 570), gegen den Atlantischen Ozean 2,920 (und zwar: gegen die Hudsonsbai und ihre Verbindungskanäle bis zur Davis-Strasse 940, gegen den Nord-Atlantischen Ozean von der Hudsons-Strasse bis zum Kanal von Florida 1,050, und gegen das mexikanische Mittelmeer 930) Meilen. Die Küstenlänge Süd-Amerikas beträgt 3,400 M.; auf je 96,3 Qu.-M. kommt mithin 1 M. Küstenumfang. Gegen den Grossen Ozean be- trägt die Küstenentfaltung 1,250, gegen den Atlantischen Ozean 2,150 M., von denen auf das Antillenmeer 380 M. kommen. Die Berührung des Festen und Flüssigen ist in Nord-Amerika mannigfaltiger, als in Süd- Amerika, wo keine Gliederung auftritt, sondern sich nur Küstenbiegungen, keine Küsteneinschnitte und Küstenzersplitterungen zeigen, und Alles, seien es Hochländer oder Niederungen, massenartiger sich ausbreitet, als in der nördlichen Hälfte des Kontinents.
Gestaltung des Landes. — Nach seiner senkrechten Glie- derung zerfällt Amerika in ßergland und Tiefland, von denen das erstere 239,300 (n. A. 250,600), das letztere 423,700 (n. A. 412,400) Qu.-M. umfasst, bei beiden die Hudsonsbai- und Polarländer (als unbe- kannt) nicht mitgerechnet. Das Bergland bildet eine grosse Hochge- birgskette, die Cordilleras de los Andes, und fünf theils abgeson- derte, theils durch dazwischenliegende Tiefländer getrennte Gebirgsländer : das Küstengebirge von Venezuela, die Sierra Nevada von Santa Mar ta, die Sierra Par im e, und das B r a s il i s ch e Gebirgs- land in Süd-Amerika, und in der nördlichen Hälfte des Erdtheils die Alleghanies. Das Tiefland zerfällt in die patagonische Steppe, die Pampas des Rio de la Plata und San Paulo, dieSelvas oder Bosques des Marailon, die Llanos des Orinoco, die Atlantische Küstenebene von Mittel- und Nord-Amerika, die Prairies und Savannen des Mississippi und in das Tiefland der Canad isch en Seen. Die Inseln sind grösstentheils bergig, und theils kontinentale, theils ozeanische. Der Raum des Tieflands verhält sich zum Räume des Hochlands wie: 1,8 : 1. Die Gebirgsländer Nord-Amerika's betragen 175,000, Süd-Amerika's 64,300 (75,600) Qu.-Meil.; die Tiefländer Nord-Amerika's 167,000, Süd-Amerika's 256,700 (245,400) Qu.-M., und der Raum des Tief- lands zum Raum des Hochlands verhält sich in Nord-Amerika wie 1 : 1,03, in Süd-Amerika wie 4:1.-— Nach den Zonen vertheilt kommen in Nord-Amerika auf die heisse Zone 0,j5, auf die nördliche gemässigte Zone 0,80, auf die kalte Zone 0,05; in Süd-Amerika dagegen auf die heisse Zone 0,80, auf die südliche gemässigte Zone 0,20. |
Gebirge. — Das Hauptgebirge Amerika's, die Cordillere, nimmt fast den dritten Theil des ganzen Erdtheils ein, und durchzieht denselben von S. gen N. vom Kap Froward bis zur Mündung des Mackenzie, von der Magelhans- bis zur Behringsstrasse, immer unmittelbar an der West- küste oder doch in der Nähe derselben. Die Länge des grossen, durch 125 Breitengrade ziehenden Gebirgssystems beträgt 1,900, die Breite in den Hauptketten 10—20, mit den Verzweigungen in Süd-Amerika gegen 100, in Nord-Amerika 340 Meilen. Durch die Landenge von Panama wird die Cordillere, die ein aus mehreren parallelen Zügen bestehendes Ket- tengebirge bildet, zugleich aber ein Hochgebirge, mit einer Kamm- höhe von 6,000' bis 14,000', ist, und Gipfel bis zu 23,000' Höhe und eine Menge theils ausgebrannter, theils noch thätiger Vulkane trägt, in zwei Theile, in die Cordillere von Süd-Amerika und die von Nord-Amerika, geschieden. Die Cordillere von Süd-Amerika endet im Isthmus von Panama, der durch Hügel von 500' Höhe gebildet wird, und führt nur, so weit sie im S. des Aequators liegt, den Namen Cordilleras de los Andes (Kupfergebirge). Ihre Länge beträgt gegen 1,000, ihre Breite von 10—20 Meilen, und nur mit den nach 0. vorgeschobenen Ab- zweigungen wächst sie zu einer Breite von 100 Meilen an. Ihr Kamm hebt sich auf der ganzen Erstreckung unmittelbar aus einem sehr tiefen Niveau, da ihr Fuss im W. am Meeresufer, im 0. in einer nur wenig über dem Ozean erhabenen Ebene ruht, und ihre Gipfel, die lange Zeit für die höchsten der Erde gehalten w'urden, stehen den Riesengipfeln des Hima- laya nur wenig nach. Am Kap Froward steigt der Gebirgszug als Cor- dillere von Patagonien etwa 3,000' hoch auf und zieht sich als eine Kette von Schneebergen (Nevados) bis zum 41»30'SBr., wo sie der Insel Chiloë gegenüber, im Nevado von Corcovado ihren höchsten Gipfel (11,700') erreichen soll. Bei 3,700' beginnt hier in ihr die Schneelinie, von welcher sich Gletschermassen fast bis zum Meere herabsenken. Schmale Meeresarme (Esteros) zerspalten den westlichen Abhang, vor welchen sich hohe, steile Inseln lagern; in der Kette selbst erreichen der Schneeberg Burney 5,440', der Stokes 6,000', der Vulkan Minchinmadawa 7,500', und der Yanteles 7,534' Höhe. Von hier bis zum 18« SBr. führt das Gebirge den Namen der Cor- dillere von Chili, tritt etwas von der Küste zurück, nach welcher zu ein bald breiteres, bald schmäleres Uferland sich stufenweise gegen das .Meer absenkt, und schickt drei Gebirgsglieder als Ouerjoche gegen 0. in das Tiefland des La Plata vor. Das erste derselben, die Sierra de Cordova, zwischen 33" und 31« SBr., und das zweite, die Sierra de Salta, unter 25o S., erreichen nur Mittelgebirgshöhe, das dritte, die Sierra nevada de Cochabamba und de Santa Cruz (Chichas-Ge- birge), zwischen 22» und 170 30'SBr., steigt in seinen Gipfeln bis 16,000' Höhe und bildet die Wasserscheide der obern Zuflüsse des Marailons und La Plata. Die Hauptkette, welche zwischen 45« und 30° SBr. die Vulkan- reihe von Chili trägt, erreicht im Vulkan von Osorno oder Llanguihue 7,084', im Vulkan von Antuco 8,367', im Tupungato 14,070', im Nevado de Dona Ana 15,078' und im Nevado de Aconcagua 22,434'. Die Schee- linie liegt in dieser Kette, unter 40o, 7,800', unter 33» 12.000', und unter 270 SBr. 13,200' über dem Meere. — Vom 20« SBr., vom Golf von Arica an, geht die bisherige Nordrichtung der Cordillere plötzlich in eine nord- westliche über; ,die Gebirgskette spaltet sich in eine östliche und west- liche Kette, welche ein langgezogenes hohes Thalbecken einschliessen, unter dem I5o sich wieder vereinigen, um bald darauf auf's Neue sich zu trennen, und durch mehrmaligen Wechsel von Spaltung und Vereini- gung die ganze nördliche Gebirgskette bis zum 7o NBr. in neun Abthei- lungen zu scheiden. Diese Gebirgsknoten und Parallelketten, mit den langgestreckten Hochplateaus, welche sie einschliessen, bilden die reizend- sten Alpenlandschaften der neuen Welt, und sind der Sitz ackerbautreiben- der Völker und der Urcivilisation Amerika's. Die Zone zwischen dem ersten und vierten Knoten wird das Alpenland von Peru, die Cor- dillere von Peru und Bolivia, zwischen dem vierten und siebenten das Alpenland oder die Cordillere von Quito genannt. Im Ge- birgsknoten von Porco und Potosi (zwischen 20030' und 19030' S.) spaltet sich das Gebirge in zwei Ketten, in die Küstenkette oder die Cordillere von Peru, und die Binnenkette oder die Cordillere von Bolivia, zwischen denen das 12,000' hohe Plateau von Bolivia, ein ebener Landstrich von 70 Meilen Länge und 10—12 Meilen Breite, und das 210 Qu.-M. grosse Becken des salzigen Titicacasees, eingeschlos- sen ist. In der Peruanischen Kette erheben sich, nach Pent land: der rauchende Nevado de Gualateiri (180 23' SBr.) 20,604', der Sahama 20,971', die Melizzos (Zwillingsberge), welche bei den Indianern Chugara und Pa- rinacota heissen, 20,670', der Pomarapa 20,360', der Chipicani oder Nevado de Tacora 18,526', der Quenuta, unter 170 41' S., 17,606', der Vulkan von .Irequipa 19,065', der Apu-Cunuranu 16,500', und der Nevado de Vil- cafiota 16,443'. Ueber den 13,840' hohen Pass las Gualillas führt die grosse Handelsstrasse vom Hafen Arica nach dem Innern von Bolivia, und der 13,623' hohe Pass von la Raya über den Vilcafiota. Die Schneelinie liegt am Nevado de Guaracoota 15,291' hoch. — In der Bolivischen Kette ragen nur wenige der zerrissenen Piks und hohen glockenförmigen Dome über die Schneegrenze hinaus, die hier in etwa 18,100' sich zeigt, und erreichen im Cerro von Chorolque bei Tupisa 15,130', im Cerro von Po- tosi 15,155', im Miriquiri unter 17o SBr. 15,100', im Cerro de las Litanias 13,600', im Hlimani 19,843', im südlichen Gipfel des La Mesada 18,161', im Cacaca unter 160 25' SBr. 17,086', im Supaïwasi oder Huayna Potosi 19,010', im Angel Peak unter I60IO' SBr. 18,873', im nördlichen Gipfel des Chachacomani 19,098', und im Ancosuma oder Nevado de Sorata (der früher für den höchsten Gipfel der neuen Welt gehalten wurde) 19,974' Höhe. Die Pässe des nördlitüen Theils der Bolivischen Kette, die auch den Namen Cordillera Real führt, liegen alle höher als 13,500', und der Pass von Chullungiani in 14,224', der Pass von Pacuani in 14,400' Höhe. Längs dem östlichen Fusse dieser Gebirgspuppe breitet sich eine Zone von Sümpfen und Urwäldern aus, w'elche sich von den Llanos und Pampas im Osten scheidet. — Die Vereinigung der beiden Cordilleren ge- schieht im Gebirgsknoten von Cuzco, zwischen 15« und I40 SBr., oberhalb dessen wiederum eine Zweiketten-Bildung eintritt, die das Pla- teau des Rio de Jauja einschliesst. Zwischen dem ll^ und 10" SBr. bilden diese Ketten den Gebirgsknoten von Huanuco und Pasco, auf welchem sich die Nevados von Sasaguanca und la Viuda bis 14,980' erheben, und nördlich derselben spalten sich die .\nden in drei Ketten, von denen die östliche sich in eine Hügelreihe verläuft, die mittlere nir- gends über 11,000' aufsteigt, die westliche Hauptkette aber, die Nevados von Pelagatos, Moyopata und Huaylilas trägt. Die zwischenliegenden Län- genthäler werden" vom Marauon, dem Huallaga und Pachitea durchströmt. Im grossen Gebirgsknoten von Loxa, zwischen 5»30' und 3»45' SBr., schliessen sich die drei Ketten wieder zusammen und erreichen dort eine mittlere Höhe von 6,000 und 7,000'. Weiter nördlich zertheilen sie sich in zwei Aeste, die das 8,100' hohe Längen thai von Cuenca umschlies- sen, und vereinigen sich auf's Neue, unter dem 2°30' SBr., im Knoten von Assuay, einer Trachytgruppe, die im Plateau bei Cadlud eine abso- lute Höhe von 14,570' hat. Von hier beginnt das Alpenland oder die Cordillere von Quito, die sich.mehrfach in Ketten spaltet, welche die Hochebenen von Quito und Hambato, welche 50 M. von S. nach N. lang, 3—4 M. breit und 8,500' hoch sind, umschliessen. In der westlichen Kette liegen die schneebedeckten Vulkangipfel Iiinisse 16,307', der vierhörnige Pichincha 14,940', der Catocache 15,420', und der Chim- borazo 20,100'. Auf der östlichen Cordillere, jenseits des Knotens von Chisinche, erheben sich: der Cotopaxi 17,710', der Antisana 17,955', und der Cayambe 18,329', alle im Durchschnitt 8—10,000' über dem Niveau der Hochebene. Im Knoten der Gebirge von los Pas tos, zw'ischen 00 21' und 10 13' NBr., vereinigen sich die Cordilleren wieder und bilden dort ein bew'ohntes Plateau von mehr als 9,600'Höhe; spalten sich nörd- lich von Neuem in zwei Ketten, die das 6,900' hohe Plateau von Mamen- doy und Almaguer umschliessen, und verlieren hier den Namen der .\ndes. Im Gebirgsknoten des Paramo de las Papas und von Socoboni, unter 20 5' NBr., beginnt eine dreifache Gabelung der Gebirgskette, die von hier aus nicht wieder in Knoten vereinigt wird. Die östlichste die- ser Ketten, auf der rechten Seite des Magdalenenflusses, die Cordillere von Neu-Granada oder Cundinamarca, erhebt sich unter dem Na- men der Sierra de Suma Paz und,streicht sodann als Sierra ne- vada de Merida auf der Ostseite des Maracaybo-Sees bis an das Carai- bische Meer; auf ihren Höhen liegt, im S., das Plateau von Santa Fé de Bogota in 8,196'. Die mittlere Cordillere, die Kette von Quindiu genannt, trennt den Magdalena- vom Cauca, und hebt sich im Vulkan von Tolima 17,190', im Puraca 15,982' und im Cumbal 14,717'. Die w^est- liche oder Küstenkette, die Cordillere von Choco, die eigentliche Fort- setzung der Andes, im Vergleich mit den beiden andern Ketten nur von geringer Höhe, steigt an nur wenig Punkten über 4,800' und 5,400', ist auf ihrem westlichen Abhänge ungemein goldreich, wird nach N. zu im- mer rauher, und endigt in dem 7,000' hohen Gebirgsknoten vonAn- tioquia, nördlich von welchem vier einzelne Zweige schnell nach der Ebene zu abfallen. Der westliche derselben erleidet, lange bevor er in den Isthmus von Panama tritt, eine bedeutende Erniedrigung, und zwi- schen dem Golf von Cupica und der Mündung des Naipipi ist vollkommene Ebene, durch welche natürliche Einsenkung der Oberfläche die Cordillere von Süd-Amerika vollständig von der von Nord-Amerika getrennt ist. Der Isthmus selbst wird durch eine dichtbewaldete Hügelkette, untermischt mit heissen, sumpfigen Ebenen, gebildet und steigt in keinem Punkte über 600' auf.
Die Cordilleren von Nord-Amerika sind, wie die süd-ameri- kanischen, im S. am schmälsten, breiten sich aber nach N. immer mehr und mehr aus, und ihre Längenausdehnung (mehr als 1,000 Meilen), so- wie ihre Breite von 0. gegen W. übertrifft die der süd-amerikanischen um ein Bedeutendes, in Bezug aber auf absolute Höhe stehen sie den Anden von Peru, Bolivia und Chili um Vieles nach. Vom Isthmus von Panama steigt der hügelige Boden schnell zu Mittelgebirgshöhen auf, und erreicht in der Silla de Veragua (Sierra Chirigui) und der Serrania |
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50 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
de Salamanca bis 8,400' Höhe. Unter 90 25' NBr. erhebt sich das aus drei Terrassen bestehende Hochland von Costarica mit dem 4 600' hohen Plateau von Karthago, das rings von Vulkanen umgürtet ist' die von 9,000' bis 11,600' aufsteigen. Hart an der Küste des Grossen Ozeans zieht die Cordillere von Nicaragua und Guatemala bis zum Isth- mus von Tehuantepec, und bildet hier ein zusammenhängendes Hochland das aus Bergketten und Plateau's besteht, die von tiefen Thälern durch- furcht, und von einer Reihe vulkanischer Bergkegel überragt werden die im Agua 11,840', in den beiden Volcanos de los Amilpas 12,240''und 12,348' emporstreben. Im N. des Isthmus von Tehuantepec wird die Cor- dillere ein breiter Bergrucken, der auf seiner Höhe ungeheure Fbenen von Alpenerhebung über dem Meere trägt. Dies ist bis zum 2lo NBr die Cordillere von Mexiko mit dem 7,000' hohen Plateau von A na hu a c auf ihrer Scheitelfläche, welches von einer Reihe von Neva- dos und brennender Vulkane durchzogen wird; darunter befinden sich der Vulkan von Orizaba oder Citlaltepelt (Sternberg) 16,302', der Iztacci- huatl 14 735', der Popocatepetl (Feuerberg) 16,632', und der Nevado de Toluca 14,232'; der Vulkan Jorullo 4,002, und der Colima 11,260'. Von diesem in der tropischen Zone liegenden kühlen Hochlande, der Tierra fria, steigt man nach 0. und W. hinab durch stufenartig abfallende Ge- hänge der gemässigten Berglandschaften, der Tierra templada, zur heissen Küstenterrasse, der Tierra calda, von Vera Cruz am Golf und von Acapulco am Grossen Ozean. Auf dem Plateau von Guanaxuato, unterm 21" NBr., wo sich die reichsten Silberbergwerke der Welt befin- den, nimmt die Scheitelfläche eine ausserordentliche Breite an und spaltet sich in drei Zweige, deren östlichster den Namen der Cordillere von Texas führt, nördlich streichend, und vom Rio del Norte durchbrochen, in der Sierra de San Saba immer niedriger wird, und in den Ozark- bergen kaum noch 2,000' Höhe erreicht. Der mittlere Zweig, die Sierra Madre, setzt die Hochebene von Anahuac in dem Plateau von Neu- Mexiko fort, empfängt in seinem nach NNW. gerichteten Streichen die Namen Sierra de Acha, Sierra de los Mimbres, Sierra Verde und Sierra de los Grillas, und vereinigt sich oberhalb dem 30o NBr. durch Querjoche mit den Cordilleren von Texas und Sonora. Zwischen 330 und 380 NBr. wird die Centraikette in mehrere Parallelzüge gespal- ten, die sich nördlich bis zu den Ouellflüssen des Missouri und Oregon fortziehen, hier den Namen der Oregon- oder Felsengebirge (Rocky Mountains) annehmen, und unter dem 35« NBr. eine Gipfelhöhe von 9,900' erreichen. Zwischen 37® und 41" erheben sich in der Centraikette mehrere, mit ewigem Schnee bedeckte Gipfel, die wie der Spanische Pik, James Pik und Bighorn von 9,600' bis 11,200' aufsteigen. Unter 43« trennt sich von der Gebirgskette ein Seitenzweig, die Black Hills (schwarzen Berge), die gegen NO. bis zum Missouri ziehen, in ihren höchsten Punkten aber nirgends 1,800' überschreiten. Die Centraikette setzt, oft einzelne Ketten aussendend, nach N. fort, hat zwischen 48® und 49» noch 7,200' und 7,800' Gipfelhöhe und Gebirgspässe von 5,700', wird von hier aber immer niedriger, und endet an der Mündung des Mackenzie am nördlichen Eis- meere, unter 69« NBr. Der westliche vom Plateauknoten von Guanaxuato ausgehende Zweig, die Cordillere von Sonora, streicht in ahnsehn- licher Breite nach NW., und endet am Gila, der Nordspitze des Meer- busens von Californien. Die Californische Cordillere oder die See-Alpen der Nordwestküste bilden vom 23o bis 60« NBr. ein von den Rocky Mountains ganz verschiedenes Gebirgssystem, eine wahre Küsten-Cordillere, die sich auf der Halbinsel von Californien erhebt, zwi- schen 330 und 340 in zwei Ketten spaltet, deren östliche die Sierra de St. Lucia, durch den Colorado und Gila von der Cordillere von Sonora geschieden ist, und nordwestlich in die 9,000' bis 14,500' hohe Sierra Nevada übergeht, die westliche aber bis Kap Mendocino unter dem Na- men der Sierra de St. Marcus und der Ka s k aden k e t te allen Bie- gungen der Küste folgt und sich dort mit der ersten vereinigt. Von hier ziehen die See-Alpen, von vielen Flüssen durchbrochen, in 15—20 Meilen Entfernung vom Grossen Ozean bis zum Kap Flattery; und von da an dicht an der zerrissenen Küste bis zur Halbinsel Aljaschka. Bis dahin träfft die Kette viele hohé Gipfel, grösstentheils Vulkane, von denen unter 600 NBr die Riesenpyramiden des Mt. Fairweather (Cerra de Buen Tiempo) bis 13 824', der St. Elias-Berg 16,758', und der Ilämän 11 320' aufstei- gen. innerhalb des russischen Amerika erweitert sich die Cordillere der See-AlnP immer me'or geht als Yulkanenreihe nach W. m die Aleuten üb"rfSTtrn"acTN.'zu, längs der Küste des E;«^^^ Pellys-Berge die Romanzolf-, Britische- und Buckland-Kette, mit der Cen- tral-Cordillere der Felsengebirge in Verbindung.
Von den getrennten Gebirgsgliedern der Sich das Küstengebirge von Venezuela as em abgeso^^ Glied der östlichen Cordillere von Neu-Granada, f/r
Küste von Süd-Amerika; dasselbe besteht aus f a le en Ketten, d e in einer Breite von 8-10 M. gegen 120 M. ;;on W nach .au^^^ der nördlichen Kette ihren höchsten Gipfel (den Silla de Caracas odei Cerra de Avila von 8,100' Höhe) hat, und über à\e Bmchemnm^m nad Trinidad hinüber setzt.'- Die Sierra de Santa M art a die kleinste ab^^^ auch die höchste der Nebengebirgsgruppen Anierika s erhebt sich im ^ Sierra de Suma Paz, zwischen Mündung des Magdd^^^^^^^^^^^^ ^ dem Maracaybo-See, unmittelbar aus den Fluthen des Antil enmeeies una aus heissen Ebenen, eine isolirte Bergruine von nur 3 M Lange ^on".
nach 0. mit hohen, schneebedeckten Zackengipfeln die bis Ij,830 aui |
streben. - Die Sierra Pari me oder das Hochland von Gi^ana ein noch ziemlich unbekanntes Bergsystem, breitet sich zwischen uem unteren Amazonenstrom aus, hat von W. nach 0. eme Lange von 140 von N. nach S. eine Breite von 80 M., umfasst einen Flachenraum von etwa 14,500 Qu.-M., und ist eine unregelmässige Zusammenhaulung von Gebirgen, die durch bewaldete Ebenen und Savannen geschieden sina. Die nördlichen Ketten steigen nur an wenigen Punkten über 2,000 ; zwei der westlichen werden durch den Orinoko in den kolossalen Katarakten von Mapara oder Atures und Maypuras durchbrochen, und auf der sud- lichsten erhebt sich der Cerro de Duida auf 8,278', und noch hoher soll der Maraguaca emporsteigen. — Das Brasilische Gebirgsland, We- thes durch die Ebenen des La Plata von der Andenkette, durch die Sel- kas des Amazonenstromes vom Hochland Guyana's getrennt wird, ist eine 2,000' bis 2,500' hohe Plateaufläche von 160 M. Länge und einer Breite von 100 Meilen, auf welcher drei bedeutendere Gebirgsketten hervor- treten, die mehr oder minder parallel der Richtung der Küste folgen, durch weite Hochthäler von einander geschieden werden, durch Quer- ketten aber in mehrfacher Verbindung mit einander stehen. Zunächst im 0. zieht sich, vom Kap Roque bis zur xMündung des La Plata, die Serra do Mar (Küstenkelte), die bei Rio de Janeiro, wo ihre mittlere Höhe 3,000' beträgt, den Namen Serra dos Orgaos (Orgelgebirge) führt und bis 4,000' aufsteigt; westlich von ihr breitet sich das Tafelland Bra- siliens (Sertào) und die Serra de Espinhaço (das Rückengebirge) aus, auf welcher die höchsten Gipfel Brasiliens, der Itambe 5,590', der Itacolumi 5,400', der Pico von Itabira 4,890', und die Serra da Piedade 5,460', sich erheben; der südliche Theil dieser Kette, die Serra Monte- queira, viird durch die Serra negra mit der dritten Hauptkette des Landes, der Serra dos Vertentes (Wasserscheide-Kette) verbunden, deren westlicher Ausläufer, die Cordillera General, sich bis zum Madeira erstreckt. — Das getrennte Gebirgsglied Nord-Amerika's, das Kettensystem der Alleghanies oder das Apalachische Gebirge, besteht aus mehreren in der Richtung von SW. nach NO. streichenden Parallelketten, die sich vom linken Ufer des Mississippi an bis zur Mün- dung des St. Lorenzstroms in einer Länge von 350 Meilen unter verschie- denen Namen (Blaue Berge, Alleghanies, Cumberland-Gebirge, Grüne und Weisse Berge etc.) ziehen. Die durchschnittliche Höhe des Gebirgszugs ist von 2,000 bis 3,000', selten übersteigt es 4,000', und sein höchster Punkt, der Mount Washington (in den Weissen Bergen) hebt sich bis 6,240'.
Flach- und Tiefland. — Das amerikanische Tiefland beginnt
mit der patagoniseben Steppe, einer salzigen und steinigen liefebene mit ärmlicher Vegetation, die im 0. sogar den Charakter einer grossen, von seichten Salzseen und Morästen durchzogenen Sandwüste und nur am obern Cusu Leuwu und Camerones und dessen Zuflüssen ausgedehnte Waldungen hat. — Die Pampas des La Plata und San Paulo schliessen sich an die patagonische Steppe an, und bedecken mit dieser einen Flächenraum von mehr als 76,000 Qu.-M. Es sind unabseh- bare, berg- und hügellose, baumleere Grasfluren, die sich nur wenig über den Ozean erheben, und mit Heerden verwilderter Pferde und Rinder er- füllt sind. An einigen Stellen, wie im W. des Uruguay und im S. des La Plata, sind wasserarme, salzige Grassteppen mit Salzlachen, im Osten des erstem Stroms aber schöne, gutbewässerte Wiesenlandschaften, und am obern La Plata ein heisses sumpfiges Wiesenland mit üppiger Vegetation — DieBosques oder Sei vas des Maraüon sind ausgedehnte Ebenen die sich vom östlichen Fusse der Cordillerenkette bis zum Atlantischen Ozean ziehen, einen Flächenraum von mehr als 147,000 Qu.-M. einnehmen und zu beiden Seiten des Amazonenstromes mit undurchdringlichen Ur- wäldern bedeckt sind, in welchen man keine andern Wege als die Was- serstrassen der Flüsse kennt. Nördlich schliessen sich an sie die Llanos des Orinoco, ein wagrechter, unabsehbarer, grüner Teppich, von mehr als 16,000 Qu.-M. Fläche, auf dem das Auge keinen Ruhepunkt auf einer Erhöhung findet, wesshalb derselbe auch von den Bewohnern Mar de Yerbas (Kräutermeer) genannt wird. Die einzigen Erhebungen dieser Flächen, die in der trockenen Jahreszeit das Ansehen wahrer Wüsten an- nehmen, sind die Ban cos, 4—5' hohe Schichten von Sand- und Kalk- stein, die oft stundenweit verfolgt werden können, unddieMeses, kleine Rücken, die sich nur wenige Fuss erheben, und nur durch den Lauf der Gewässer erkannt werden können. — Die Atlantischen Küsten- ebenen umfassen die Ebenen um die Sierra de Santa Marta, die schma- len Ebenen von Guatemala, Yucalan und Mexiko, die breiten Tiefebenen von Texas, die Swamps, Rohrbrüche und Savannen der südlichen Vereinig- ten Staaten, und das Schwemmland im 0. der Alleghanies. — Die Prai- ries und Savannen des Mississippi umfassen das ganze Mississippi- thal, von den Cordilleren Neu-Mexiko's und den Felsengebirgen im W. bis zu der Alleghanykette im 0., und schliessen sich nach Norden an das Tiefland der Canadischen Seen und die arktischen Flächen Nord- Amerika's an, die von einer ungezählten Men^e grösserer und kleinerer Seen durchschnitten sind, und von kleinen Klippenzügen und niederen Hügelreihen durchzogen werden.
Inseln. — Die kontinentalen Inseln Amerikas stehen mei- stens in einem sehr losen Zusammenhang mit dem Kontinent, und nur die Westindische Inselreihe sucht Nord- und Südamerika mit einander zu verbinden. Die nördlichen kontinentalen Inseln, zu denen Banksland, die nördlichen Georgs-Inseln (Melville, Sabine, Byam Martin, Bathurst' Cornwallis, Bauford), Albertsland , Nord-Devon, Nord-Some-r- set, Boothia Felix, Baffinsland, Coc k b urnland , Halbinsel Melville, Southampton, Cumberland, Warwick-Inseln und Grönland (?), mit Disco, gehören, sind nur unvollkommen bekannt, von steilen, felsigen Klippen umgeben, und deren Boden theils nakter Fels, theils Sumpf, und grösstentheils mit Eis und Schnee bedeckt. An der Ostküste Nord-Amerika's liegen an kontinentalen Inseln: Belle Isle; die über 1,600 Qu.-M. grosse Insel N e u-F 0 u n dl a nd, auf deren Südseite die grosse Bank von Neu-Foundland sich bis nahe zum 40® NBr. zieht; Anticosti, im Golf St. Lorenz; St. Pierre und Miquelon, die Magdalenengruppe, Prinz Edward, Kap Breton, Nantucket, Martha's Vineyard, Long-Island und S ta a t en - Is la n d. Zwi- schen Nord- und Süd-Amerika lagert sich West in dien als eine grosse in Reihengestalt sich ausbreitende Inselflur, und trennt den Allantischen Ozean von dem Amerikanischen Mittelmeere. Die Inseln selbst zerfallen in 3 Gruppen: die Bahama's oder Lukayischen Inseln, eine Reihe von 20 grösseren Inseln und gegen 600 kleinen Eilanden und Klippen (Keys; darunter: Neu-Providence, Grand Bahama und Guanahany, Columbus' erste Entdeckung); die Grossen Antillen (Cuba, Haïty, Jamaica und Por- torico, mit den Jungfern-Inseln: St. Croix, St. Jean, St. Thomas, Tortola, Virgin-Gorda, Anegada, Vieque und Culebra), und die Kleinen Antil- len, welche in die Caraibischen Inseln (St. Saba, Eustaz, St. Chri- stoph, Nieves, Montserrat, Guadaloupe, Dominica, Martinique, St. Lucia, St. Vincent, Grenada, St. Marlin, Anguila, St. Bartholomeo, Barbuda, An- tigua, Grande Terre, Desirade, Marie Galante, Barbados, und Tabago), und in die Inseln der Parallelreihe (Trinidad, Margarita, Tortuga, Buen Ayre, Curassao, Aruba) geschieden werden. Die kontinentalen In- seln Süd-Amerika's sind: die F al kla n d s -1 n s ein oder Mal ouinen (mit West-Falkiand und Soledad); die Inselgruppe an der Südspitze Amerika's (Feuerland, Staaten Insel etc.), die Inseln der Süd West- küste (Lobes, Hannover, Madre de Dios, Campana, Wellington), der Chonos- und Chiloe-Archipel, .\n der Nordwestküste Nord-Amerika's: |
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e u. 7. — Tîord- tincl Süd-Amerika.
Yancouvers-Insel, Königin Cliarlotte-, Prinz Wales Insel, Sit- ka und Chitchagoffs Insel; die Ale-uten oder der Katharinen - Ar- chipel (mit den Fuchs- Inseln, Unalaschka, Um- nak,llnimak, Sitkhin, Kuis- ka, Attn etc.); Nuniwak und St. Lorenz. — Zu den ozeanischen In- seln Amerika's gehören: Jan Mayen, die Ber- muden. Neu- oder Süd- Georgien, dieBrowns- und Aurora-Inseln, die südlichen Orkaden, Neu - Süd - Shetland , Juan Fernandez und die Gallopagos.
Gewässer, Ströme und Seen. — Seine strö- menden Gewässer sendet Amerika den drei Meeren zu, die seine Gestade be- spülen. Dem Gebiete des arktischen Meeres ge- hören an: der Colville; der Mackenzie, L. 530 M., Str. G. 27,600 Qu.-M. (der Quellfluss desselben ist der Athabasca, der durch den Zufiuss des kleinen Sklavensees ver- stärkt in den Athabasca- See mündet, aus diesem als Sklavenfluss abströmt, den Peace- oder Friedens- fluss in sich aufnimmt und dem grossen Sklavensee zueilt, dessen Wasser, und Zuflüsse er als .Mackenzie abführt, und durch den Bergfluss: Turnagain oder Liard, den Abfluss des grossen Bärensees, und
den Peel und Rat ver- _
Stärkt, durch mehrere Mün- m düngen dem Eismeere zu- eilt); der Kupfermi- nenfluss, der aus einer Reihe kleiner Seen ent- steht; der Back River. Zum Gebiet des Nord- Atlantischen Ozeans gehören: der Churchill, St.-G. 4,600; eine natür- liche Wasser-Verbindung zwischen der Hudsonsbai und dem Eismeere, wel- che die Wasser des Biber-, Schwarzen-, Bären-, Wol- laston -, Rennthier- und Grossen oder Indianer- Sees der Hudsonsbai zu- führt; der Nelson mit dem Saskatscbawan, Str.-G. 22,500, elcher die Wasser des grossen und kleinen Winnipeg-, des Manitoba- und Wälder- Sees zur Hudsonsbai führt; der Severn (mit dem Beaver und Deer); der Al- bany, Str.-G. 3,300; der Abbitibbe, Ruppert, Ost Main und Whale; der Kak sak, welcher in die Hudsonsstrasse mün- det; der St. Lorenz, L. 450, Str.-G. 18,600 (der Abfluss der fünf grossen Canadischen Seen: Oberer, Huron, Michigan, Erie und Ontario, und des Ottawa, St. Maurice, Sorel, Riche- lieu u. Saguenayflusses); ferner die Kustenflusse: St. John, Connecti- cut, Hudson, Delaware, Susquehanna, Potowmac, James, Roanoke, Neuse, Fear, Santee, Ashley, Savannah, St. John. In den Mexikanischen Meerbusen münden: der Suwanee, Cha- tahoochee (Apalachicola) mit dem Flint; der Alabama (Tombigbee, Coosa und Tallapoosa); der Perl (Pearl); der Mississippi, der Vater der Ströme, L. 890, Str.-G. 58,800 (61,400), entspringt im Itasca-See (Zuflüsse von rechts: St. Peter, Joway, Des Moines, Missouri [Osage, Kan- sas, Platte, Running Water, White, Shienne, kleiner Missouri, Yellow- stone etc.], Arkansas, Red River mit Washita; von links: Chippeway, Wisconsin, Rock, Hlinois, Kaskaskia, Ohio [Alleghany und Monongahela, Scioto, Miami, Kentucky, Wabash, Cumberland, Tennessee], Big Black etc.); der Sabine; Trinidad; Brazos; Colorado; Nueces; Rio Bravo oder del Norte, L. 460, Str.-G. 12,200; Santander; Tula; Nauila, Alverado; Guazocualco; Usomasinta. In das Caraibische Meer: der Honda; Montagua; San Juan del Norte, der die Wasser des Nicaragua- und Managua-Sees in die Mosquito-Bai führt; der Atrato; der Magdalenenfluss, L. 207, Str.-G. 4,500 (mit dem Cauca). In den Süd-Atlantischen Ozean münden: der Orinoco, L. 338, Str.-G. 15,750 (mit dem Guaviara, Vichada, Meta, Arauca, Apure, Manapire, Caura, Caroni) ; er mündet durch 40 Arme, die ein grosses, üeberschwem- mungen ausgesetztes Delta bilden, und ist durch den Casiquiare mit dem Amazonenstrom verbunden; der Cuguni; der Essequibo, L. 130, Str.-G. 3,800; Demerary; Berbice; Surinam, Str.-G. 1,500; Ma- roni, Oyapok; derMarafion oder Amazonenstrom, L. 770, Str.-G. 126,150 (n. A. 94,500 und 117,500), der grösste Strom der Erde; von |
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52 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
fechts vergrössert er sich durch'den Huallaga, Ucayali (Apurimak und »^arobeni), Yavari, Jurua, Teffe, Coari, Madeira (Beni, Mamore, ^oahi), ^apayos und Xingu, den Annapa, Tocantin und Para; linliS durch den Japura. Rio Negro (Casiquif.re, ßranco u. v. a.), Jamunda etc.; der Ma- ••anhao, Str.-G. 2,000; der Paranahyba, L. 186, Str.-G. 7,200, S. Fran- cisco, L. 350, Str.-G. 11,700; Rio Grande de Belmonte, Str.-G. 2,000; der Rio de la Plata (im Ober- und Mittellaufe Parana), L. 480 (590), Str.-G. 55.400; mit den Zuflüssen Paraguay (L. 160), Salado und Uruguay; der Salado, Str.-G. 3,000; der Colorado oder Cabu Leuwu; der Negro oder Cusu Leuwu, L. 162, Str.-G. 2,500; der Camerones, Str.-G. 2,000; der Chico, Str.-G. 800, und der S. Cruz, Str.-G. 730 Q.-M. -- Der Grosse Ozean empfängt aus Amerika nur Wenig grosse Ströme; der Rio Bueno, Cauten, Biobio, Maule,
Bromme's Hand-.^tlas. — Äord- .;na Sttd-.\merikB. b. |
Limari, Loa (sämmtlich in Süd-Amerika) sind nur Küstenflüsse; bedeutender ist der R io Grand e de S. Ja go, in Mexiko (Str.- G. 750), der, durch den Bolanos verstärkt, die Wasser des Chapala-Sees abführt; der Culiacan, Sinaloa, Fuerte, Hia- que (Str.-G. 1,750) und Ures; der Colorado mit dem Gila, deren Strom- __ gebiet zusammen 11,100 ö beträgt; derSacramen- to, mit dem Feather, und der S. Joaquino, zusammen mit einem Str.- G. von 4,000; der Co- lumbia oder Oregon, L. 340, Str.-G. 12,150 (15,900), mit dem Flat- bow, Flathead oder Clarke, Spakane, Saptin oder Le- wis (Orhyee, Wapticacos, Copunish), und Walla- mette; der Fr a z er, Str.- G. 2,000; der Simpson, Str.-G. 800; der Atnah oder Kupferfluss, Str- G. 1,050; der Suschil- na, Str.-G. 900; der Kus-.
^^^_ kokwim, mit dem Tchal-
BP? chuck und der Chulitna, Str.-G. 1,800, und der Yukon oder K w i c h - p a ck, mit dem Porcupine, Str.-G. 6,000 Qu.-M. — Die kontinentalen Ge- wässer Amerika'® sind sehr beschränkt; im W. der Felsen-Gebirge empfängt der grosse Salzsee, derUtha- und Pyramid- See viele kleine, meist salzige Steppenflüsse, und der Humboldt's River ist dort der grösste der kontinentalen Ströme; auf dem Plateau von Mexiko sind mehrere abgeschlos- sene Seebecken, wie der .Mapimi-, Guiman-, Pa- tas- und Parras-See, welchekleine Steppenflüsse aufnehmen, und in Süd- Amerika das, mit einem Abfluss versehene See- becken des Titicaca- Sees, und die Seen Gua- nacache, Silverio, Grande, Urre Lauquen, Saladas etc., die bedeutendsten, welche kontinentale Ge- wässer empfangen. Unter allen Erdtheilen ist Ame- rika der wasserreichste, und kein anderer hat, wie ein Blick auf die Karte beweist, eine so bedeu- tende Anzahl von Seespie- geln aufzuweisen.
Klimatische Verhält- nisse. — Vermöge seiner grossen Ausdehnung in meridionaler Richtung er- streckt sich Amerika durch alle Zonen , und obgleich die Südspitze des Erd- theils den antarktischen Polarkreis nicht erreicht, fehlt derselben, vermöge der senkrechten Erhebung des Feuerlandes, auch das Klima der südlichen kalten Zone nicht. Die Region des ewigen Schnees ist fast in allen Breiten des Kontinents anzutreffen; zwischen 19» N. und 30" SBr. liegt die Schneelinie zwischen 12,000' bis 16,000', und ist nicht unter dem Aequator, sondern dort am höchsten, wo Süd- Amerika die grösste Ausdehnung in der Richtung der Parallelen hat. Von hier aus senkt sie sich nach Norden und Süden, und liegt un- ter 40" SBr. nur 7,800', in Patagonien 3,700' hoch. — Der nörd- lichste Theil Amerika's gehört der arktischen Zone an; die Länder der nördlichen g-^mässigten Zone haben nur an der VA'estküste ozeanisches, sonst aber übereil, selbst an der Ostküste kontinentales, daher ein viel ungünstigeres Klima, als Europa. Mittel-Amerika und der grösste Theil von Süd-Amerika hat tropisches Klima, und der südliche Theil Süd- Amerika's, vom Wendekreis des Steinbocks an, liegt in der südlichen ge- mässigten Zone, und hat an der AVestküste und der Südspitze des Erd- |
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6 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
theils ozeanisches, an der Ostluiste dagegen liontinentales Klima. Mit seiner nördlichen Hälfte liegt der Kontinent zwischen den Isothermen von 4- 270 und — 15o, mit seiner südlichen zwischen den Isothermen von -[- 270 und -{■ 50. Im Isthmus von Panama wird es vom Wärmeäquator durchschnitten, dessen Temperatur hier 270,2 (in der alten Welt dagegen 280.9) beträgt. Zu beiden Seiten des Wärmeäquators breitet sich die heisse Zone aus, deren Grenze auf der nördlichen Hälfte .Amerika's fast mit der Isothermenkurve von + 25" zusammenfällt; auf der südlichen Halbkugel liegt diese Isotherme ganz innerhalb der heissen Zone, und die Isotherme von + 20o schneidet in der Mitte des Landes den Wendekreis des Steinbocks. Im N. der heissen Zone trilft man eine grosse Mannig- faltigkeit von Mitteltemperaturen, die sich im Allgemeinen zwischen + 25« und — 150 bewegen, während die im S. der heissen Zone sich zwischen -j- 200 und + 50 halten. In Nord-Amerika findet daher zwischen den höchsten und tiefsten Mitteltemperaturen ein Unterschied von 42o, in Süd-Amerika von 22o statt. Die Isothermen laufen hier eben so wenig mit den Breitekreisen parallel, als in der alten Welt, und bilden wie dort Kurven mit verschiedenen Scheiteln, die bald den Polen, bald dem Aequa- tor zugewendet sind; doch ist die Biegung derselben in Nord-Amerika viel grösser, als in Süd-Amerika. In Nord-Amerika haben die Isothermen ihren konvexen Scheitel an der West-, ihren konkaven an der Ostküste, und daher sind die ersteren wärmer, als die letzteren. In Sitka, unter 570 NBr., an der Westküste, ist die mittlere Temperatur 70,4, im Innern des Kontinents, unter gleicher Breite, nur O'-s, und auf der Ostküste, zu Nain in Labrador, sogar nur — 3«,e. Eben so sind die Ostküsten Amerika's kälter, als die Westküsten Europa's. Die mittlere Temperatur von New- York und Philadelphia findet man im S. Englands, in Nord-Holland und dem mittleren Deutschland, obwohl alle diese europäischen Gegenden 10" bis 140 näher zum Pole liegen, und die mittlere Temperatur von Quebec, unter 460 49' NBr., findet man in Europa an Norwegens Küste unter 63o NBr. w-ieder. Die Isotherme von 0" schneidet die Ostküste Amerika's in Labrador, unter 53o, in Europa dagegen erst beim Nordkap, unter 71" NBr. — In Süd-Amerika findet in Bezug auf die Biegung der Isothermen- kurven das umgekehrte Verhältniss statt, und während die dem Pole zu- gewendeten Scheitel dort an der Westküste liegen, befinden sich dieselben hier an der Ostküste, an der Westküste dagegen die dem Aequator zuge- kehrten, woraus wiederum folgt, dass in Süd-Amerika die Ostküsten wär- mer sind, als die Westküsten. — Was den Gang der jährlichen Wärme anbetrifft, so bieten die Temperaturen der niedrig gelegenen Gegenden des tropischen Amerika keine auffallenden Gegensätze. Zu Cumana, unter 10027' NBr., beträgt die mittlere Jahrestemperatur + 27o,6o, die des Winters 260,90, des Sommers 27«,so; zu St. Domingo, unter 180 15' NBr., Jahrestemperatur ■+ 27,3',, die des Winters 25o,6o, des Sommers 290,47; — zu Vera Cruz, unter 190 12' NBr., Jahrestemperatur -j- 250,o, die des Wjnters 210.26, des Sommers 270,73; — zu Rio Janeiro, unter 22054' SBr., Jahrestemperatur + 230.30, die des Winters 200,30, des Som- mers 260.0, und zu Lima, unter 120 3' SBr., Jahrestemperatur + 22o,,5, die des Winters 20o,io, des Sommers 250^53. — Die eigentliche Tropen- hitze findet man in Mexiko nur in den Thälern, Ebenen und am Fusse der Bergländer bis 1,800', wo eine Mittelwärme von 26o,8 herrscht; die gemässigte Region, welche von da an bis 3,700' uud 4,800' reicht, hat eine Jahrestemperntur von I80 bis 20"; in den höheren Gegenden die- ser Region herrscht eine beständige Frühlingswärme, die nicht um 4" . oder 50 wechselt, und grosse Hitze und strenge Kälte sind daselbst un- bekannt, dagegen dichte Nebel sehr häufig; die kalte Region umfasst alle Plateaux, die sich über 6,700' erheben, und deren Jahrestemperatur weniger als 17o beträgt. In diesen Höhen und so auf dem ganzen Pla- teau von Mexiko herrscht ein Winter, der dem von Neapel gleicb steht, die mittlere Sommerwärme steigt aber nicht höher, als auf den Plateau- landschaften Deutschlands. Ueber 8,300' herrscht ein rauhes, unfreund- liches Klima, das selbst dem Bewohner des Nordens empfindlich ist. — In der Zone zwischen dem 10« N. und 10" SBr. erstreckt sich die heisse Region vom Meeresspiegel bis 1,800', die gemässigte von 1,800' bis 6,600', und die kalte von 6,600' bis zur Schneegrenze. Die untere kalte Region, von 6,600' bis 9,600', ist der Kulturbezirk der europäi- schen Getreidearten; die Region der Parama's, von 9,600' bis 11,400', ist allem Wechsel der Witterung preisgegeben, die Sonne ist stets in Nebel gehüllt und gibt nur spärliche Wärme, Stürme wechseln mit Regen- güssen und Hagelschauern, Fröste treten bereits ein, und alpinische Pflan- zen zeigen sich; die steinige Region, von 11,400' bis zur Schnee- grenze, erzeugt nur sparsam Gras und Flechten, hat aber an einigen Plätzen noch in 12,600' Höhe Hirtenwohnungen. — Grössere Gegensätze, als in der Tropenzone, zeigt der Gang der jährlichen Wärme in der nörd- lichen gemässigten und in der kalten Zone Amerika's, und je weiter man nach N. vorschreitet, um so bedeutender werden die Tem- peratur-Unterschiede zwischen Winter und Sommer. In der südlichen Hälfte der Ostküste Nord-Amerika's findet eine Vermischung zwischen dem gemässigten und tropischen Klima statt. Zu St. Augustin, unter 29050' NBr., mit einer Jahrestemperatur von 220,5, beträgt die Temperatur des Winters noch -{- 150,3, die des Sommers -f- 280; und an der Küste von Süd-Carolina, unter 34o NBr., steigt die Temperatur des Winters noch immer auf 11«. Mit dem 40" NBr. tritt im ganzen Osten von Nord-Amerika, trotz der Nähe des Meeres, ein entschiedenes Kontinental-Klima auf, und kalte Winter wechseln mit heissen Sommern. Die Wintertemperatur steht unter dem 40" NBr. gerade auf dem Gefrierpunkte, die mittlere Sommer- teraperatur auf 23o. Im nördlichen Theile des Staats New^York be- trägt die Wintertemperatur — 4°, in Quebec — 12o, in Nain — 180,5, die Sommerwärme dagegen an den genannten Orten + 190, 21» und + 8». Weiter landeinwärts ist der Unterschied noch auffallender: Cum- berland House, unter 54« NBr., in gleichem Parallel mit der Deutschen Ostseeküste, liegt unter der Isotherme von Oo, welche in Europa erst das Nordkap trifft, und doch ist dort, in Folge der kontinentalen Lage, die Sommerwärme höher als in Paris, und es kommen daselbst fast alle euro- päischen Getreidearten, selbst der Mais, zur Reife. Unter 56o NBr. thaut der Boden nur 3' tief auf, unter 64o, am grossen Bärensee, nur IV2' t'^fJ und doch gibt es dort, in nicht geringer Entfernung von der Küste, noch ausgedehnte Waldstriche, und im Sommer erscheint eine kräftige Vege- tation. Zu Boothia Felix, unter 700 9' NBr., beträgt die Wintertemperatur — 320,8, die des Sommers 4- 30,5, die Jahrestemperatur — 160,5. In Grönland bleibt der Schnee oft bis zum Juni liegen, und im August be- ginnt der Frost von Neuem; dennoch sind die kurzen Sommer angenehm, und in den Thälern ist die Hitze oft so stark, dass das Pech an den Schiffen schmilzt. Kontinentales Klima herrscht auch in den Landschaf- ten zwischen den See-Alpen der Nordwestküste und den Felsengebirgen, jenseits der ersteren aber ist rein ozeanisches Klima, und die Winter sind durch Milde ausgezeichnet, die Sommer kühl. An der Mündung des Oregon beträgt die Wintertemperatur -f- 30,7, auf Sitka noch + 10,5, und bis zur Halbinsel Aljaska sinkt sie nirgends unter den Gefrierpunkt herab. Die Sommertemperatur beträgt daselbst unter 46« NBr. nur so viel, als in Europa unter 60®; an der Mündung des Oregon steht sie auf -f 150,5, die des heissesten Monats auf 160,5; auf Sitka der Sommer 130,5, der heisseste Monat 140,3. Jenseits der Halbinsel Aljaska nimmt die Tempe- ratur plötzlich ab, und dichte Nebel verschleiern fast beständig den Him- mel über dem Behringsmeere. —- Die südliche gemässigte Zone Amerika's bietet gleiche Gegensätze im Gang der Wärme, und wie im N., hat auch hier die Westküste und der Süden ozeanisches Klima (selbst das Feuerland auffallend milde Winter), während längs der Ostküste kon- tinentales Klima herrscht. — Die Luftströmungen sind mannigfach vertheilt; von den beständigen Winden wehen die regelmässig wech- selnden Land- und Seewinde auf den Inseln und an den Küsten der heissen Zone; die Passate stossen auf die Ost- und W'estküste der Tro- penzone, und streichen noch weit landeinwärts über die Ebenen des In- nern; in der südlichen Hälfte der heissen Zone der Südost-, in der nördlichen der Nordost-Passat. Zwischen beiden befindet sich, im Atlantischen sowohl, als im Grossen Ozean, in der Mitte des Passatgürtels, der sich vom 28o N. bis 220 SBr. erstreckt, die Zone der veränderlichen Winde und Windstillen, innerhalb welcher oft furchtbare Orkane wüthen, von denen besonders die Westindischen Inseln und die Ostküste von Nord-Amerika bis Neu-Foundland heimgesucht werden. Eine Art Mon- sune findet man an der Brasilischen Küste und dem westlichen Gestade von Mexiko. Von veränderlichen Winden sind im S. der Tropen- zone die Nordwest-Winde vorherrschend, die sich besonders am Kap Hoorn durch ihre Gewalt auszeichnen, in Nord-Amerika dagegen die Südwest-Winde, die im Sommer in Süd-, SO.- und Ost-, im Winter in NW. und Nordwind umsetzen. — In Bezug auf die atmospärischen Niederschläge zerfällt Amerika in vier Zonen: die Zone des perio- dischen Regens umfasst sämmtliche Tropenländer; unmittelbar in der Nähe des Aequators zeigen sich zwei nasse und zwei trockene Jahres- zeiten; in grösserer Entfernung von demselben findet nur eine trockene und eine nasse Jahreszeit statt, von denen die letztere mit der nördlichen Deklinaiton der Sonne beginnt und zugleich die Zeit der Gewitter ist. In der südlichen Hälfte der Tropenzone zeigt sich in Betreff des Eintritts der nassen und trockenen Jahreszeit eine Unregelmässigkeit: an der West- küste von Süd-Amerika, vom Aequator bis zum 50 SBr., beginnt die Regenzeit mit dem November und hält bis zum März an, während an der Ostküste Brasiliens die Monate März bis September die nassen sind; die Regenzeit fällt daher hier in diejenige Hälfte des Jahres, in welcher der Niederschlag eigentlich nur in der nördlichen Hälfte der Tropenzone statt- finden sollte. Die eigentlichen tropischen Regen sind auf etwa 3 Monate beschränkt, während dieser Zeit aber stürzt das Wasser, namentlich in den Küstengegenden ijnd auf den Westindischen Inseln, in Massen herab, und die Regenmenge beträgt auf Kap Haity 120", auf Granada 126", und im britischen Guyana sogar 157". In der trockenen Jahreszeit kommen nur an den Küsten und in den Selvas des Marauon dann und wann Regenschauer vor; im Innern der Pampas und Llanos dagegen fällt kein Tropfen. Auf den Höhen der Gebirge fällt diese Regelmässigkeit weg, und der tropische Charakter der Jahreszeiten hört hier ganz auf. An die Zone des periodischen Regens schliesst sich längs der peruanischen Küste, vom Hügel Amotape, unter 50 SBr., bis nach Coquimbo, durch 25 Brei- tengrade, ein regenloses Gebiet, das von Arica südwärts bis Copiapo ein Bild der Sahara im Kleinen darstellt. Die südliche Zone der be- ständigen Niederschläge umfassst das aussertropische Süd-Amerika, an dessen Westküste starke Winterregen herabstürzen; die Ostseite der Anden ist hier einer ausserordentlichen Dürre ausgesetzt, und längs der Ostküste befeuchten nur schwache Sommerregen das Land, während am Kap Hoorn der Regen zu einetn heftigen Niederschlage wird, und es im ganzen Jahre nicht einen Tag ohne Regen und ohne Sturm gibt. Die nördliche Zone der beständigen Niederschläge umfasst das aussertropische Nord-Amerika; der östliche Theil gehört dem Gebiete des Sommerregens, der westliche Theil, oder vielmehr der mittlere Theil des Kontinents bis zu den Felsengebirgen, dem Gebiete des Winterregens an. Längs der Küste, von Californien bis zur Mündung des Oregon, und auf den Ale-uten, gibt es nur 2 Jahreszeiten, eine trockene und eine nasse; die letztere fällt auf die Wintermonate; in der ersteren herrscht meistens grosse Dürre. An der eigentlichen Nordwestküste ist der Niederschlag an keine bestimmte Jahreszeit gebunden, und von Sitka wird berichtet, dass es dort Jahre gegeben habe, in welchen nur 60, ja in manchen nur 40 Tage waren, welche heiter genannt werden konnten. Die äqua- toriale Grenze des Schneefalls erstreckt sich in den Vereinigten Staaten bis zum 3.:o, an der Westküste bis zum 40o NBr. |
Naturprodukte. — Die Verschiedenheit des Bodens und der Kli- mate bedingt die Verschiedenheit der Naturprodukte, deren die westliche Welt in unübersehbarer Mannigfaltigkeit aufzuweisen hat. Die Erzeug- nisse fast aller Länder der Erde birgt Amerika in seinem Innern, und es fehlen hier unter den Hülfsqueilen des Landes, dessen Reichthümer mit jedem Jahre mehr aufgeschlossen w'erden, weder edle Metalle (Gold, Sil- ber) und Diamanten, noch das nutzbare Eisen, unentbehrliche Salz oder Steinkohlen. Die Tropenprodukte Asiens und der Südsee gedeihen hier in reichlicherem Maasse selbst, als im Vaterlande, und die gewöhnlichen Bedürfnisse des Lebens bringt das Land in grossem Ueberfluss und von vorzüglicher Güte hervor. Das von Büffon aufgestellte Paradoxon, dass die Thierwelt in Amerika jener der alten Welt w^eit nachstehe, hat sich von selbst widerlegt; denn hat der Erdtheil auch keine solche kolossale Quadrupeden aufzuweisen, als der alte Kontinent, findet man hier auch weder Elephanten, noch das Rhinozeros, den Hippopotamus, die Giraffe, noch die blutdürstigen Raubthiere, die Afrika und Südasien unsicher machen, so wird dem Lande doch reiche Entschädigung dafür durch viele Gattungen von Landthieren, die denen ihrer Gattung auf der alten Erde weit vorstehen, durch ungeheure Seethiere, die sich in seinen Meeren herumtummeln, und durch den Reichthum der Pflanzenwelt, der jeden |
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7 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
Einwurf beseitigt, als wäre Amerika in seinem gemässiglui und litlssin Erdgürtel spärlicher bedacht, als die Länder der östlichen Hemisphäre.
Im rauhen Norden ist der Boden allerdings nur in den wenigen warmen Monaten mit einigen dürftigen Gesträuchen und Kräutern, mit Krüppelholz, dem Wachholderstraucbe, Heidelbeeren, einigen Moosen und Flechten bedeckt; an der Küsie aber tummeln sich Walfische, Kabliau's und Lachse, Robben und Seeottern, und Schaaren von Wasservögeln nisten auf den Klippen, und das Innere des Landes ist von Füchsen, Wölfen, Bären, wilden Hunden, Hasen, Bibern, kleinen Hirschen, Musk- Ochsen und verschiedenen Landvögeln und Mövenarten bewohnt. — Wei- ler hinab, bis an das Ufer der Hudsonsbay, findet man schon einzelne Eichen, Birken und Lerchenbäume, und Weiden treten hervor, und noch etwas w^eiter hinab beginnen zusammenhängende, unübersehbare Wal- dungen mit tiefer Dammerde, voll des schönsten Schiffbauholzes: Eichen, Buchen, Eschen, Zuckerahorn, Platanen, Fichten, Tannen, Gedern, (Cy- pressen), und Lerchenbäume. Pelzthiere aller Art sind hier in Menge vorhanden; .die Kultur beginnt Wurzel zu fassen und breitet sich mit jedem Jabre weiter aus, und Mais, Weizen, Roggen, Gerste, Haler, Frbsen und Bohnen, Hanf Flachs, Kartoffeln und Küchengewäcbse haben sich bereits eingebürgert; Mineralien aller Art treten in grösseren Lagern her- vor, und Eisen, Blei, Kupfer, Schwefel, Steinkohlen, Marienglas und Kalk- steine werden fast überall gefunden. Noch südlicher, in den Staaten der Union, sind alle genannten Produkte in noch grösserer Menge vorhanden, und der Boden gewährt, ausser den verschiedenen Getreidearten, schon Obst, Tabak, Reis, Indigo und Baumwolle, und nährt Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Hausgeflügel aller Art und Bienen; Heerden von Roth- wild, Elenns und Büffel oder Bisons bevölkern die Waldungen des Westens, und finden, neben verwilderten Pferden (Mustangs), auf den ausgedehnten Prairies überflüssige Weide. Gold, Silber und Quecksilber sind hier, im Gebirge sowohl, als im Sciiwemralande, in grösster Menge zu finden. In Mittel-Amerika, auf den Westindischen Inseln, im südlichen Theiie der Vereinigten Staaten, und im nördlichen Theiie von Süd-Amerika bis Bra- silien hinab, erzeugt das Land, ausser Mais, Reis, Getreide, Obst, Kar- toffeln und Gemüse, Orangen, Limonen, Ananas, Paradiesfeigen, Palmen, Zucker, Kaffee, Kakao, Datteln, den Milchbaum, die Brodfrucht, den Ma- niok und viele andere Erzeugnisse der Tropenländer, von denen einige der genannten erst von der alten Welt herübergebracht wurden; an köst- lichen Gewürzen und Droguen: Pfeffer, Ingwer, Piment, Zlmmt, Cassia, Sassafras, Ginseng, Sarsaparille, Vanille, Gummi, Rhabarber, Weihrauch, Safran, Jalappe, China und Kautschuk; an Farbestofl'en: Indigo, Fernam- buk, Sandelholz und Cochenille; an Bau-, Nutz- und Möbelhölzern: Maha- goni-, Citronen-, Acajou- und Ebenholz, Lebenseichen und Palmen. — Waldungen und Wiesen (Savannen) sind mit Wild gefüllt, und reissende Thiere nisten in den Gebirgsklüften und bergen sich in den dichten, fast undurchdringlichen Urwäldern. Schlangen, Alligator, Schildkröten, Fische, Vampyre, Muskiten und ein ganzes Heer anderer beschwerlicher Insekten sind überall zu finden; Vögel mit dem buntesten Farbenschmelz füllen die Waldungen, und die Gebirge und Flüsse enthalten einen unerschöpflichen Reichthum von köstlichen Metallen und edlen Gesteinen. — Der südlichste fheil Süd-Amerika's, vom Parana und Rio de la Plata an bis zur Süd- spitze, die ausgedehnten Pampa's, sind mit hohem Grase, Salzkräutern, Disteln und Gebüsch bedeckt, und nähren ungeheure Heerden verwil- derter Rinder und Pferde, bergen eine Menge wilder Thiere in sich, und auf den Abhängen der Anden lebt das Llama und verschiedene Anti- lopenarten. — In Magelhaens Land und auf den Falkland-lnseln treten die Erzeugnisse des Polarlandes wieder hervor, und Walfische und Robben tummeln sich an den Küsten, auf welchen unzählige Arten von Wasser- vögeln nisten.
Bevölkerungsverliältnisse, Stammverseh.iedenheit. — Von der Natur gesegnet und mit Reichihümern überhäuft, liegt noch der grösste Theil der westlichen Welt im Naturzustande versunken, und obgleich durchaus politisch vertheilt, sind bis jetzt doch nur immer noch wenig mehr als die Küsten des Landes und die Ufer der Flüsse in Kultur ge- nommen und von Menschen bewohnt. Nur die Vereinigten Staaten von Nord-Jimerika machen von dieser Regel bereits eine Ausnahme, da in ihnen die Ansiedelungen das ausgedehnte Gebiet wie mit einem Netze überzogen haben. Doch auch hier kann noch eine vierfach stärkere Be- völkerung existiren, ohne nur halb so dicht bewohnt zu sein, als es die inenschenärmste Gegend unseres deutschen Vaterlandes ist. — Die Gesammt- zahl der Bewohner Amerika's ist nicht genau bekannt, da nur in den Vereinigten Staaten und den europäischen Kolonien amtliche Zählungen angestellt werden. Indess schätzt man die ganze Bevölkerung des unge- heuren Landes (1860) auf 64 bis 65 Millionen. Von diesen 6d Millioneii kommen ungefähr 60 Millionen auf das in Besitz genommene, zum Iheil kultivirte Amerika, und 5 Millionen auf das noch unabhängige Indianer- land; von jenen 60 Millionen aber treffen wiederum: in runder Summe 37 Millionen auf Nord-Amerika; Wk Millionen auf Süd-Amerika, und endlich 31/2 Millionen Seelen auf die Westindischen Inseln.
Der Abstammung und Rasse nach gehört dieses immer noch schwache Menschenkapital, das an sich nicht eines Stammes, sondern aus Menschen von allen Farben und Nationen zusammengeselzt ist, der kaukasischen, äthiopischen und amerikanischen Hauptrasse an, zu der Sich neuerer Zeit auch noch Völker der Mongolischen Rasse (Chinesen) gesellten, und es finden sich hier:
an ursprünglichen Amerikanern, oder an rothen und kupferfarbigen Einwohnern, Indianern, 9,250,000 oder über ein Siebentel der Bevöl- kerung;
an eingewanderten Weissen aus Europa, und deren ungemischten Nachkommen (die in dem ehemaligen spanischen Amerika und in West- indien „Creolen" genannt werden) 35 Millionen, oder über die Hälfte des Ganzen;
an eingeführten Schwarzen oder Negern aus Afrika 8,750,000, oder gegen ein Achtel der Bevölkerung; und an
aus der Verbindung dieser drei Rassen mit einander hervorgegange- nen Mischungen verschiedener Art, die bei Verbindungen zwischen Euro- päern und Indianern „Mestizen", zw^ischen Europäern und Negern „Mu- latten", und zwischen Indianern und Negern „Zambos" genannt werden, 11,500,000, oder beinahe ein Sechstel des Ganzen. Von den Negern und farbigen sind 3,275,000 freie Farbige, und 5V2 Millionen Sklaven. |
Die eingeborenen Völker Amerikas, deren Z«hl sich a.ifmHir ils ^00 Volksschaften beläuft, hier einzeln aufzuführen ist von keinem Interesse'- den höchsten Norden bewohnen Eskimos von verschiedenen Stämmen ' das Binnenland in Nord- und Süd-Amerika In d i a n erb 0 rd en, die ihrem'ver- fall immer mehr entgegen gehen, und nur in einzelnen Stämmen (wie die der Ctimanchen, Schoschonen, Cherokies, Krieks etc.) von gewisser poli- tischer Bedeutung für Ansiedler sind. — Von fremden Nationen die im Laufe der Zeit das numerische Uebergewicht über die Einheimischen ge- wonnen haben, sind die Engländer und die Spanier mit ihren Nachkom- men, die Völker afrikanischen Ursprungs, die Portugisen, die Iren und Schotten, die Deutschen und franzosen am zahlreichsten; dann folgen die Holländer, die Dänen, Schweden und Norwe.^'er; am geringsten sind die Slaven (Russen) vertreten. H er rs ch en d e Nationen sind die E ngl än der besonders die von ihnen abstammenden Anglo-Amerikaner, welche sich vorzugsweise ,,Amerikaner" nennen; dann die Spanier und Por- tugisen. Alle übrigen hier eingewanderten Europäer sind, bis auf die Bewohner der Kolonien, jenen drei Hauptnationen unterthan, und eben so die aus Afrika verpflanzten Neger. Aus diesem Grunde sind auch die Sprachen dieser drei Nationen die vorherrschenden, weil alle amtlichen Verhandlungen, je nach den verschiedenen Theilen Amerika's, in einer derselben gepflogen werden.
Von den Farbigen afrikanischen Blutes gehört die Mehrheit der Abhängigkeit an. Das Sklaven wesen ist der Krebsschaden Amerika's, und obgleich die letzten 50 Jahre Bedeutendes geleistet haben, dasselbe nach und nach aufhören zu lassen, führte auch England durch eine Parla- mentsakte von 1833, in seinen Kolonien das Lehrlingssystem ein, und erklärte es dadurch alle Sklaven für freie Arbeiter, erkannte auch ferner die Verfassung Mexiko's keinen Standes- und Farbenunterschied unter seinen Staatsbürgern an, so ist doch noch nirgends eine nähere durch- greifende Vorbereitung zur Abänderung der traurigen Stellung dieser Menschen getroffen, noch nirgends das bürgerliche Verhältniss bestimmt worden, in welches die jetzigen Sklaven und sogenannten Lehrlinge zu treten haben; die Entwickelung ihres künftigen Zustandes hat man der Zukunft und ihnen selbst überlassen, und leider ist gerade in dem Lande, in welchem man die meiste Humanität erwarten sollte, in den Vereinig- ten Staaten von Nord-Amerika, der Zustand des afrikanischen Stammes am drückendsten. Die Vorurtheile gegen die farbigen Menschen sind hier weit grösser und grausamer, als je in den spanischen Kolonien, und man muss den amerikanischen Gesetzgebern den Vorwurf machen, dass sie nicht einmal so aufgeklärt und human sind, als die Russischen, die ihren Leibeigenen andere Bedingungen machen zu müssen nicht bloss fühlten, sondern sie ihnen auch gaben. Numerisch am schwächsten, ist die Afrikanische Rasse doch physisch die stärkste, und arbeitet die Ge- setzgebung nicht darauf hin, alle diese Menschen, denen die Natur so traurige Unterscheidungszeichen aufgedrückt hat, zu einem Bürgerthum zu vereinigen, sich zu überzeugen, dass ursprünglich vollkommene Gleichheit unter ihnen stattfinde, und daher auch gleiche Rechte ihnen zukommen müssen, so wird jeder Fortschritt der Kultur nur die Gefahren Amerika's vermehren, und ein Vernichtungskrieg beginnen, wie der auf Haity ge- wesen, dessen Ende indess nicht abzusehen wäre.
Eeligionsverhältnisse. — Seit die europäischen Völker Besitz von Amerika genommen, bat die Mehrzahl der ursprünglichen Bewohner der neuen Welt das Christenthum angenommen, immer aber existiren noch eine Menge kleiner unabhängiger Nationen, die indessen kaum V20 der Gesammtbevölkerung bilden, die den verschiedensten Variationen des sogenannten Heidenthums huldigen. Bei Allen, seien sie auch, wie Manche es wirklich sind, selbst bis zur Thierheit herabgesunken, findet man aber mehr oder weniger deutliche Vorstellung von einem höchsten Wesen, welches Himmel und Erde regiert, von einem guten und bösen Geiste, die sich in die Herrschaft theilen, und den Glauben an Unsterb- lichk.eit und künftiges Leben. Viele haben Priester oder Zauberer, Andere nicht; Alle aber glauben und fürchten das Dasein und die Macht unsicht- barer W'esen, die ihnen nützen oder schaden können. Einige stellen sich Gott unter Sonne, Mond und Sterne, Andere unter der Gestalt eines Thieres vor. Andere sehen ihn nur in den Naturerscheinungen. Einige der alten Religionssysteme, wie die der Peruaner, Mexikaner und Muyscas, gründeten sich auf eine Ofl'enbarung; nach der Bekehrung ihrer Beken- ner sind sie aber sämmtlich verschwunden, und nur noch einige der alten Religionsübungen haben sich bei den Nachkommen jener drei Völkerschaf- ten erhalten. — Das Christenthum hat gegenwärtig seinen wohlthäti- gen Einfluss über die ganze neue Welt ausgebreitet, und zeigt sich in noch zahlreicheren Unterabtheilungen als in Europa, besonders in den Vereinigten Staaten. Die katholische Kirche ist in Brasilien und in allen, ursprünglich von Spanien gegründeten Staaten, herrschend und vorwiegend, doch haben in diesen (namentlich in Mexiko und Peru) die in abgelegenen Theilen wohnenden bekehrten Eingebornen ihre alten Götzenbilder, neben den von den Priestern erhaltenen Heiligenbilder, grösstentheils beibehalten. Zur katholischen Kirche bekennen sich auch noch: die Bewohner Haity's, die französischen Bewohner von Unter-Canada, die der Inseln Trinidad, St. Lucia, Tabago, Guadelupe, Martinique, und ein Theil der Bewohner der Vereinigten Staaten, namentlich in Maryland, Kentucky und Louisiana. — Die evangelische Kirche, in allen ihren Färbungen und Sekten, herrscht in den Vereinigten Staaten und im englischen Ame- rika. Der grösste Theil der Bewohner des dänischen und schw^edischen Amerika bekennt sich zur lutherischen, die Bewohner der holländischen Besitzungen zur reformirten Kirche. Die Neger und Farbigen in Nord- Amerika gehören grösstentheils der methodistischen und baptistischen Kirche, die der früheren Spanischen Besitzungen der katholischen Kirche an. — Zur jüdischen Kirche bekennt sich verhältnissmässig nur eine kleine Zahl von Individuen; die meisten leben in den Vereinigten Staaten, auf den englischen, holländischen und französischen Antillen und im eng- lischen und holländischen Guyana.
Staatliche Verhältnisse. — Betrachten wir Amerika nach seiner politischen Beschaffenheit, nach der künstlichen Entwickelung desselben zur Kultur und zu Staatenkörpern, so finden wir, dass wie Amerika durch seine geographische Lage der alten Welt gegenüber liegt, es diesen auch hinsichtlich der Staatswirksamkeit und politischen Verfassung gleich- sam schroff gegenübersteht, da hier, in Amerika nämlich, das demokra- tische oder republikanische Prinzip eben so überwiegend vor- herrscht, als in Europa, von unumschränkter Gewalt bis zur liberalsten |
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8 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
Charte (Veifassung) hei ab, das mo iiarchisch und, so wie In turopa un- ter so vielen Staaten, ausser San Marino und den Hansestädten, nur eine einzige, aus 22 Kantonen vereinigte Republik, die Schweiz, besteht, alle übrigen Staaten hingegen Monarchien sind, so wird in Amerika nur eine einzige Monarchie gefunden, Brasilien; alle übrigen Staaten sind Republiken! — Erwägt man die Zeit und die Art der Entstehung dieser Staaten, so erklärt sich diese im ersten Augenblick befremdende Erschei- nung indess sehr bald, denn die Begründung der ersten dieser Staaten, der nord-amerikanischen Tnion, fiel in jene Tage des vorigen Jahrhun- derts, in welchen durch französische Publizisten, denen wiederum die englischen vorgearbeitet hatten, das Staatsrecht eine gänzliche Umwand- lung erlitt, und das monarchische Prinzip (heils sehr beschränkt, theils ganz zurückgestellt wurde. Staaten, welche in diesem Augenblick sich gründeten, müssten nothwendig die Färbung der Zeit annehmen, und dass auch bei den ehemaligen spanischen Kolonien diese Hinneigung zum Zeitglauben entschiedene Richtung wurde, findet man, wenn man die Entstehung dieser Staaten betrachtet und berücksichtigt, von wem sie sich trennten. Eine Trennung von bisher monarchischen Staaten gab ihnen ihr Dasein, und diese Trennung musste nothwendigerweise und schon psychologisch auch in der Verfassung eine 1 rennung sein, denn, welches Volk könnte, wenn es ihm unter dem monarchischen Prinzipe unglücklich ging, bei einer völligen Losreissung noch weiter ein Ver- trauen zu ihm haben. Kam hierzu noch, wie später bei den früher Spa- nischen Kolonien, ein glückliches Beispiel und Vorbild, wie es die Ver- einigten Staaten von Nord-Amerika gaben, dann'hätte es nur befremden können, wenn die, welche sich zu Aehnlichem versucht fühlten, nicht dieselbe Bahn eingeschlagen hätten. So entwickelte sich nach und nach in dem kurzen Zeiträume von 85 Jahren (von 1770 an) das A meri k an i- sche Staatensystem! Die vielzweigige, kurzstämmige Pflanze der Demokratie entfaltete und verbreitete ihre schattigen Blätter und Ranken über das weite Land, dessen Besitz und Reichthümer zu erlangen, die Conquistatoren Millionen Menschen hatten verbluten lassen, dessen süd- liche Hälfte ein Papst durch eine Bulle theilte, und in dessen nörd- licher, schon im zweiten Jahrhunderte der Entdeckung, die Verfolgten und Unglücklichen Europa's ein Asyl, einen neuen Wirkungskreis für ihre Thätigkeit fanden. — Nirgends gedieh auf diesem Boden der perennirende, hochstämmige Baum der absoluten Monarchie; nirgends erbliche Macht und Herrschaft, sondern kurzdauernde Repräsentation der Nationalgewalt in Präsidenten, gesetzgebenden Kammern und Senaten; nirgends Vereini- gung der verschiedenen Zweige der öffentlichen Gewalt in ein und der- selben Hand, sondern überall strenge Trennung und Theilung der gesetz- gebenden von der vollziehenden, und beider von der richterlichen .Macht; nirgends um Lohn und Sold (denn die Gehalte der höchsten Beamten sind von keiner lockenden Grösse), sondern um Ehre und öffentliches Vertrauen der Mitbürger, dem gemeinen Westn geleistete Dienste; nirgends von Oben, aus einer eigenen Kaste bestellte, fremde, sondern aus dem Volke und Seinesgleichen genommene Richter; nirgends stehende, auf Krieg und Aufruhr berechnete Heere, sondern Nationalbewaffnung und Landmiliz — Alles, wie es der Geist einer demokratischen Verfassung will! — Doch nicht dieses demokratische Prinzip allein ist es, welches den politischen Charakter Amerika's bildet, sondern es tritt noch ein zweites Element hinzu, der Föderalismus. — Jener Deinokratismus nämlich kann sich seiner Natur nach nicht über grosse Reiche und Län- der entfalten, ohne sich zu überschlagen nnd zum Ungeheuer zu werden, dessen Bild uns Rom in der alten und Frankreich in der neueren Ge- schichte dargesteUt hat; eine grosse, einzige Republik wird stets eine welterobernde werden, um den Gährungsstoff abzuleiten und die öfl"ent- liche Aufmerksamkeit der Masse von Innen nach Aussen zu richten, um das Trugbild der Volkseitelkeit an die Stelle wahren Volksglücks zu stel- len, und um die Eifersucht der Bürger mit glänzenden Stellen im Felde abzufinden! Eine welterobernde Republik ist ein Riese, der nur schrecken kann! Der Demokratismus aber ist seiner Natur nach eine kleine be- scheidene Pflanze, die nur in der Nähe hin Segen über einen kleinen Theil der Menschheit verbreiten kann, und die, wenn sie sich zum grossen Baume entfaltet, alle zarten und edleren Gefühle des Menschenthums in seinem finsteren Schatten erstickt. Nur über kleine Sphären hin kann sich eine Volksregierung erstrecken; über grosse wird sie stets in der Hand einzelner Despoten und Usurpatoren der Volksgewalt ausarten, oder durch Eifersucht sich verbluten. Diese grosse W^ahrheit fühlte und be- herzigte Amerika bei seiner Freiwerdung, und Wldete sich nicht zu einer grossen untheilbaren Republik, sondern vereinigte sich in laufer kleinen Demokratien, wie in Nord-Amerika, und wo sie diess letzte nicht gethan hatte, wie bei Columbien, das Neu-Granada, Venezuela und Quito in eine Republik vereinigte, da brach, sobald die äussere Gefahr beseitigt war, das Feuer der Unruhen, der Eifersucht und der Faktionen augen- blicklich wieder hervor, und zeigte das Unmögliche eines solchen Be- strebens. Zwar haben kleine Republiken und Demokratien, eben weil sie nur kleine Staaten sind, mit vielen Gefahren zu kämpfen, da sie einzeln unfähig sind, einem äusseren Stosse zu widerstehen, und, wenn sie allent- halben das Prinzip der Selbstständigkeit und Abgeschlossenheit durch- führen und aufrecht erhalten wollten, sich selbst unerträgliche Fesseln und Lasten aufbürden würden. Gegen diese, in ihrem Wesen liegenden Schwächen kleiner Republiken gibt es nur ein politisches Mittel: Verbin- dung oder Verschmelzung mehrerer solcher Demokratien zu einem Staate in höherem Sinne, und vorzüglich in einer Beziehung, nämlich nach Aussen hin, dem sogenannten Föderalismus. Um diesen Punkt drehte sich der Streit der nord-amerikanischen Bürger nach dem ersten Freiheitskriege. Einige wollten lauter freie Sta^^ten, ganz unabhängig von einander, sehen — die Partei der Demokratie; Andere wollten das geschaffene Band des Vereins Aller nach Aussen, das sich so wohl- thätig erwiesen, auch für die Zukunft nicht erschlaff-en lassen, sondern vollends auch für den Frieden ausbilden — die Föderalisten. — Das Föderativsystem hat gesiegt, die Bürger haben sich von seiner Wohl- thätigkeit und Nothwendigkeii überzeugt; es ist das vorherrschende in ganz Amerika geworden, und es scheint sich noch immer mehr ausdeh- nen zu wollen. Die Konföderation der Vereinigten Staaten von Nord- Amerika zählt 33 konstituirte Staaten, 5 die noch im Entstehen begrifTen sind (Gebiete, Territorien), und den kleinen Bundesdistrikt Columbia. — Die Mexikanische Konföderation besteht ebenfalls aus mehreren Republiken, gegenwärtig 22 und 3 Territorien, ist aber durch die Faktionen ehrgeizi- ger Heerführer, namentlich in seinen östlichen Staaten, fortwährend in grosser Aufregung und ewigem Kampf. Centrai-Amerika oder Guatemala besteht aus 5, die Argentinische Konföderation aus 13 vereinigten Staa- ten. Das alte Columbien hat sich getrennt und in 3 nicht vereinigte Staaten geschieden, die aber wahrscheinlich auch früher oder später, trotz dass sie gegenwärtig untheilbare Republiken bilden, nothwendig Föderativstaaten werden müssen, und dasselbe Schicksal steht auch Peru, Bolivien und Chile bevor. Die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer solchen Maasregel ist so gross, dass jede der alten Konföderationen sich selbst die .Mittel gegeben hat, in sich neue Staaten zu bilden, sobald die Bevölkerung so zugenommen und über diejenigen Landstrecken sich ausgedehnt hat, die jetzt noch unbewohnt und verödet sind. |
Die Freistaaten von Nord-Amerika, Mexiko, Mittel-Amerika nnd die Argentinische Republik sind keine Staaten im gewöhnlichen Sinne des Worts, denen der strenge Begriff der Einheit unterliegt, sondern Kon- föderationen, d. h. Staatsvereine, in welchen mehrere, unter sich und in ihren inneren Angelegenheiten ganz unabhängige und sich selbst regie- rende Staaten, in Hinsicht auf ihre äusseren Verhältnisse zu einem Gemein- oder Bundesstaat sich zusammengethan haben, und durch eine gemein- schaftliche, aus allen einzelnen Staaten zusammengesetzte Centralgewalt, der ,,Genera]-Kongress" genannt (dessen Beschlüsse eine gemeinschaft- liche exekutive Macht vollzieht, an deren Spitze ein Präsident steht), regiert und geleitet w-erden.
Politisch betrachtet zerfällt Amerika in: selbstständige Staa- ten, in freie, noch unkultivirte (zum Theil unkultivirbare) Indianer- länder, und in Europäische Besitzungen oder Kolonien. —
Die selbstständigen Staaten theilen sich wiederum in repu- blikanische und in monarchische, und zerfallen, nach der Verschiedenheit der Nationalität ihrer Gründer, in vier natürliche Gruppen, deren erste, die Gruppe mit britischer Nationalität, sich nur in Nord-Amerika ausbreitet; die zweite, die Gruppe mit spanischer Nationalität, in Nord-, Mittel- und Süd-Amerika sich Staaten gebildet hat; die dritte Gruppe, mit portugisischer Nationalität, die monarchische Form aus Europa nach Süd-Amerika übertrng, und die vierte Gruppe, mit ge- mischter afrikanischer Nationalität, nachdem sie in Westindien ihre Freiheit erkämpft, erst abwechselnd der monarchischen und republi- kanischen Form huldigte, neuerer Zeit aber als Neger-Republik sich die Anerkennung aller Staaten zu verschaffen wusste.
Politische Eintheilung. — Von den 19 s elbs ts tän digen Ländern und Staaten Amerika's gehören 2 Nord-Amerika, 5 Centrai-Ame- rika, 11 Süd-Am>rika und 1 Westindien an. — Grönland, die Polarländer und Labrador, Patagonien und Feuerland sind noch rohe, unkultivirte, von Indianern und Eskimos bewohnte Länder; Besitzungen in Amerika haben Grossbritannien, Russland, Frankreich, Dänemark, Holland, Schwe- den und Belgien.
Statistische Uebersicht sämmtlicher Länder und Staaten Amerika's.
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Selbslständige Staaten. |
Areal
in 0- fl AT |
Volksmenge 1860. |
Hauptstadt. |
Einwohn. |
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III S" y ■ i"' |
im Allgemein.! |
a. 1 Q.-M. |
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Nord-Amerika; |
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1. |
Vereinigte Staaten (33 ; 5 Geb. n. |
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1 Uistr.) ............................ |
150,000 |
28,000,000 |
179 |
Washington |
50,300 |
2. |
MexiUanisclie Repuijlili (22 Staaten |
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und 3 Geb.)......................... |
05,000 |
7,700,000 |
118 |
Mexiko ...... |
175,000 |
Ceiitral-Aiiierilîa, 5 Staalen: |
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3. |
Guatemala .......................... |
3,900 |
1,100,000 |
282 |
Guatemala •■■ |
60,000 |
4. |
San Siilvador ....................... |
580 |
600,000 |
1.034 |
San Salvador |
40,000 |
5. |
Honduras ............................ |
3,700 |
380,000 |
103 |
Comayagui |
18,000 |
6. |
Nicaragua ......................... |
3,200 |
350,000 |
109 |
Leon ........ |
25,000 |
7. |
Costa Rica.......................... |
1,780 |
215,000 |
122 |
San Jose..... |
30,000 |
|
Siid-AiueriUa: |
|
|
|
|
|
8. |
Neu Granada ....................... |
24,500 |
2,363,000 |
96 |
Bogota ...... |
43,000 |
9. |
Venezuela .......................... |
20,100 |
1,565,000 |
77 |
Caraccas ..... |
50,000 |
10. |
Ecuador ............................. |
13,550 |
987,000 |
73 |
Quito ........ |
76,000 |
11. |
Peru................................. |
23,950 |
2,500.000 |
105 |
Lima ........ |
68,000 |
12. |
Bolivia .............................. |
24,000 |
2,400,000 |
100 |
Chitqnisaca |
19,000 |
13. |
ChUe................................ |
6,700 |
1,560,000 |
232 |
Santiago ..... |
65,000 |
14, Bneiios Ayres....................... |
3,930 |
350,000 |
88 |
Buenos Ayres |
122,000 |
15. |
Argentinische Konföderation (mit |
|
|
33 |
|
|
|
Gran Chaco) ....................... |
37,000 |
1,200,000 |
Parana ...... |
8,000 |
16. |
tJrugiyiy (Banda Orieutaf) ........ |
4,800 |
250,000 |
52 |
Montevideo-" |
35,000 |
17. |
Paraguay ............................ |
4,130 |
800,000 |
194 |
Assomcion |
15,000 |
18. |
Brasilien ............................ |
150,000 |
6,000,000 |
40 |
Rio Janeiro |
297,000 |
19. |
Haity und Dominicanische Republik |
1,385 |
860,000 |
621 |
Port au Prince |
30,000 |
|
Freie Länder : |
|
|
|
|
|
1. |
Grönland ........................... |
20,000 |
— |
— |
— |
— |
2. |
Polarländer ......................... |
70,000 |
— |
— |
— |
— |
3. |
Patagonien mit Feuerland ........ |
25,000 |
|
— |
— |
— |
Summe dev seliststiindiseu Länder: |
663,205 |
59,080,000 |
- |
- |
- |
|
Europäische Besitzuiigeu: |
|
|
|
|
|
1. |
Britisches Nord-Amerika ......■■•■ |
57,000 |
2,6(0,000 |
46 |
Quebec ...... |
83,000 |
2, |
, Russisches Nord-Amerika.......-■■ |
1 27,000 |
55,000 |
2 |
NeuArchangel |
1,500 |
3. |
FvauAüsisches Nord-Amerika...... |
4 |
3,000 |
750 |
S. Pierre..... |
445 |
4. |
Dänisches Nord-Amerika .......... |
180 |
10,000 |
55 |
Julianenhaab |
1,600 |
5. |
"VVestindien (ohne Haity) .......... |
3,250 |
2.410,000 |
741 |
— |
— |
6. |
Belgisches Nord-Amerika (Santo |
|
|
|
|
|
Thomas) ............................ |
50 |
2,000 |
40 |
Santo Thomas |
400 |
T. |
Guyana (Britisch, Holländisch und |
|
|
|
|
|
Fran'/.ösisch)......................... |
11,000 |
225,000 |
20 |
— |
— |
|
Europäische Kolouien :............. |
j 98,484 |
5,375,000 |
— |
— |
— |
|
Selbstständige Staaten u. Länder: |
, 663,205 |
59,080,000 |
— |
— |
— |
|
Gann Amerika: ............... |
; 761,689 |
j 64,455,000 |
; — |
— |
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56 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
worn Mord-Amerika.
1. Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
siehe Text zu Taf. 43 u. 44.
2. Mexikanische Republik,
siehe Text zu Taf. 45.
Selbstiitäiiilis-e Staaten iron Central-ABiierfilia.
Cffescliiclàte. — Central--'Amerika, dessen Küsten schon Hernan Ponce und Hurtado 1516 erforscht, und dessen Eroberung Cortez, 1523, durch Christoph von Olid vorbereitete, wurde 1525 von Pedro von Alvarado, welcher mit einem Heere von 300 Spaniern und 6,000 India- nern in Guatemala eindrang, die Reiche der Quiches, Kachiquelen und Zutugiien sich unterwarf und die Stadt Guatemala la Yieja gründete lur Spanien in Besitz genommen. Von der Stadt Guatemala aus verbreiteten die Spanier ihre Eroberungen über die östlichen Gegenden, und schon 1548 war das ganze Land bis an den Isthmus ihnen gehorsam. Nur die Völkerschaften, die das Innere von Honduras bewohnten, die Moscos, Poyais und Taucas, vermochten sie weder zum Gehorsam, noch zum (.liri- stenthum zu bewegen, und die Provinzen Taguzgalpa und Tolagalpa blie- ben fortwährend im Besitz dieser feindlich gesinnten Indianer, die sich aber auch in der Civilisation den übrigen Stämmen, die in derselben schon bedeutende Fortschritte gemacht, nie angeschlossen hatten. Keine Kolonie hatte übrigens bei ihrer Eroberung den Spaniern weniger B ut gekostet, als Guatemala, in keiner fügten sich die Eingeborenen so willig oem neuen Joche und der neuen Religion, aber in keiner stand auch der Macht die üeberredung so kräftig zur Seite, als hier, wo der Name Las |
Casas, des Apostels der Indianer, der in Chiapa Bischof war, immer mit Ehrfurcht genannt werden wird. — Guatemala blieb als Kolonie grössten- theils unter geistlicher Herrschaft; am wenigsten von Aussen beunruhigt, blieb es am längsten der Sache des Mutterlandes getreu; nur selten litten seine Küsten durch Korsaren und Freibeuter; im Innern waren die un- ruhigen Moscos, die häufig Einfälle in die Kolonien machten, die einzigen Feinde, und nur die Natur in ihren furchtbar-erhabenen Erscheinungen, die sich als vulkanische Ausbrüche und Erdbeben zeigten, und selbst die Hauptstadt mehrmals zerstörten, war Jahrhunderte lang die .Mahnerin irdischer Vergänglichkeit. Bis 1821 herrschten die Spanier ungestört in Guatemala, und erst da, als die Kolonie sich völlig verlassen vom Mut- terlande sah, löste sich dies Band. Guatemala trat am 21. Sept. 1821 als ,,Vereinigte Staaten von Centrai-Amerika" zur eigenen Selbstständig- keit, trennte sich aber 1839 in die unabhängigen 5 Republiken: Guate- mala, San Salvador, Honduras, Nicaragua und Costa Rica, mit Veragua und dem Isthmus. Am 7. Okt. 1842 schlössen Guatemala, Honduras, Nicaragua und San Salvador einen neuen Unionsvertrag, der aber nicht von langer Dauer war. Gegenwärtig besteht Central-Amerika aus 5 selbstständigen, von einand-er unabhängigen Republiken: |
3. Republik Guatemala.
Der Staat Guatemala, der erste, wenn auch nicht (nach allen An- gaben) der grösste der central-amerikanischen Staaten, liegt zwischen 13" 30' und 180 10' NBr., und wird im N. von Yucatan und der britischen Kolonie Belize, im 0. vom caraibischen Meere und den Staaten Honduras Und San Salvador, im S. vom Australozean und im W. von Chiapa und Yucatan begrenzt. Der Flächeninhalt wird ungemein verschieden ange- sehen: Einige geben 3,900 Qu.-AL und 1 Million Einwohner, Galindo ^,542 Qu.-M. und 728,500 Einwohner, Perthes' geogr. Anstalt (nach plani- ttietrischen Vermessungen) nur 1,918 deutsche Ou.-M. und die Einwohner- zahl (nach Squier, 1858) zu 850,000 Seelen an. — Der Charakter des Bromme's Hand-Atlas. — Kord- und Sud-Amerilia. c. |
Landes ist so ziemlich dem von Mexiko gleich. Von der Andenkette durchzogen, bietet es nur eine Aufeinanderfolge hoher Piks, rauchender Vulkane, abfallender Baranken und tiefer fruchtbarer Thäler, durchweiche sich nur unbedeutende Flüsse winden, von denen der Montagua, Isagay, Polochic, Cayabon, Gordo, Vacas, Pallucca, San Pedro y San Paula und der Chiapa nach dem Antillenineer, der Esclavos, Maticolo, Sicapate (Sipa- cate), Tulate, Tanesco und Tilapa nach dem Australozean zuströmen, und die Einfahrt Rio-Dulce das Wasser der Lagune Yzabal der Santo-Thomas- bai zufülirt. Im N. des Staats liegt der See Itza (Peten), mit der Insel Flores. — Das Klima ist ein vollständiges Tropenklima, modifizirt durch |
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10 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
die Nähe des Meeres und die gebirgige Beschaffenheit des Landes. Die Hauptstadt Guatemala selbst liegt in einem prachtvollen, vom ewigen Frühl.ng durchfächelten Tropenthal, das von einem Amphitheater vulkani- scher Hügel eingeschlossen ist, über welche der 14—15,000' hohe Was- servulkan emporragt. Die Hügel selbst, in deren Nähe die Erde fortwäh- rend erzittert, sind voll der köstlichsten Heilquellen, die von Leidenden häufig besucht werden. Von den Einwohnern Guatemala's gehören der Rassenvertheilung nach der Indianischen 75, der Weissen 8, der Afrikanischen 0,i, und der gemischten Rasse 16,9 Prozent an. Die Elemente der Bevölkerung sind wie in Mexiko, nur sind hier die Sitten milder, das Volk fleissiger und die geselligen Verhältnisse etwas ge- schmeidiger. Es findet sich hier verhältnissmässig ein "grösserer Schatz von Bildung als in den andern Staaten, und da hier die Altspanier und die Weissen bei der Unabhängigkeitserklärung nicht vertrieben wurden, auch für den Volksunterricht sehr viel gethan wird, so zählt Guatemala eine grosse Anzahl gebildeter Männer, Spanier, Kreolen und Mischlinge bilden den vierten Theil der Bevölkerung, die andern drei Viertel sind Indianer, von denen drei Fünftel, die sogenannten Ladifios, angesiedelt sind, die letzten zwei Fünftel noch unabhängig in den Gebirgen hausen. Die La- difios sind getauft, und machen äusserlich alle Gebräuche des Christen- thums nach, ohne vom Geiste desselben etwas zu ahnen. Indessen ist damit viel gewonnen, denn die Volksschulen pflanzen den Kindern durch Unterricht das wahre Christenthum ein, und werden gewissenhafter als in Mexiko besucht und benutzt. Die kirchlichen Angelegenheiten stehen unter einem Erzbischof und zwei Coadjutoren. Die katholische Religion ist die allein herrschende, die allein geduldete im Staate. Der öffentliche Unterricht liegt ganz in den Händen der Geistlichen, und ist in sofern in den besten Händen, als die Geistlichkeit Guatemala's grösstentheils aus gediegenen Männern besteht und die Schulen den Schutz und die Aufsicht des Staats geniessen. Man zählt in Guatemala 183 Pfarreien, 4 Missionen, 32 Mönchs- und 4 Nonnenklöster, mit 598 Kirchen; einzelne ausgenommen, sind die Kirchen nicht so reich dotirt wie in Mexiko, und der hier auch im Kirchlichen herrschende goldene Mittel- zustand zwischen erniedrigender Armuth und üppigem Reichthum, lässt sehr viel Gutes für die Zukunft hoffen. |
Seit Einführung der Republik hat die Kasteneintheilung aufgehört; mit der Erklärung der Unabhängigkeit erreichte die Sklaverei ihr Ende, alle Sklaven wurden in Freiheit gesetzt, und durch Dekret des Staats er- klärt: allen Bürgern, welche durch dieses Dekret Verlust erlitten, den Werth ihrer Sklaven zu ersetzen. Nur die dürftigen Bürger nahmen diese Entschädigung an, die wohlhabenderen aber wiesen jeden Ersatz zurück, und zeigten dadurch, dass die Keime jener Tugenden ihnen nicht fremd waren, welche dazu gehören, der Freiheit werth zu sein. Die Sitten der Indianer sind von denen in Mexiko insofern verschieden, als es unter ihnen grosse Grundbesitzer gibt, welche unter der vorigen Regierung den Namen Kaziken führten und alle Auszeichnungen des kastilischen Adels genossen. Sie zeichnen sich durch Wohlhabenheit, geistige Lebendigkeit und malerische Tracht von Baumwolle vor den übrigen Indianern aus, die meist nur in Zeuge gekleidet sind, die aus den Fasern des Maguey und anderer Pflanzen gewebt sind. Vielversprechend ist die Sanftmuth, der Fleiss und die KinderHebe der Indianer Guatemala's, welche jetzt als Bürger des freien Staats, mit gleichen Rechten wie die Weissen, ein grosses Gewicht in die politische Wage legen. Sie erziehen ihre Kinder mit äusserster Sorgfalt, leben sehr einfach und behaupten den Ruhm, der ehrenwertheste Theil der Bevölkerung zu sein. Die Ansiedelungen Weis- ser im Lande begünstigen sie sehr, und durch die Abtretung des Distrikts Santo Thomas an eine Belgische Gesellschaft im Jahr 1842 haben sie be- wiesen, wie Ernst es ihnen ist, die Kultur ihres Landes zu heben, das einst mit den andern Staaten Central-Amerika's berufen ist, der Mittel- punkt des Welthandels zu werden. — Der Land bau in Guatemala ist ausschliesslich in den Händen der Indianer, die meist ihre eigene Kultur in Städten und Dörfern betreiben. Zucker, Kafl^ee, Baumwolle, Tabak und Kakao, Getreide, Früchte, Indigo, sind die Haupterzeugnisse des Landes, die Viehzucht ist bedeutend, Talg und Häute kommen in Menge in Han- del, Nopalpflanzungen, auf denen Cochenille gewonnen wird, sind fast in allen hochgelegenen und steinigen Departamientos, und in den tiefer lie- genden wird Farbeholz und Mahagoni zur Ausfuhr geschlagen. — Der Handel bew^egte sich im Jahre 1851 um 1,354,430 Dollars bei der Ein- fuhr, um 994,488 Doli, bei der Ausfuhr; 1853 betrug die Einfuhr 873,842, die Ausfuhr 599,647 Dollars. Vom Jahre 1856 an gestaltete sich die Bilanz zu Gunsten Guatemala's, und 1857 betrug die Einfuhr 1,136,517, die Ausfuhr 1,615,388, und 1859 die Einfuhr 1,520,000, die Aus- fuhr 1,766,920 Dollars. Die S chifffahr ts b ewegung mehrt sich mit jedem Jahre, und 1857 liefen in den Häfen von Izabal und St, Thomas 106 Schiffe mit 6,294, im Hafen von San José 32 Schiffe mit 12,455 Tonnen ein. — Seit dem 21. März 1847 unabhängige Republik und unter einem am 19. Okt. 1851 auf Lebenszeit gewählten Präsid enten, dem General-Kapitän Rafael Carrera, hat Guatemala nur dem Namen nach eine republikanische Verfassung, da der Präsident, der sich der obersten Gewalt zu bemächtigen wusste, in der That als Diktator herrscht, und nur um der Form zu genügen, sich auf Lebenszeit bestätigen Hess. Der indianischen Rasse entsprungen, führt er die Zügel der Regierung mit kräftiger Hand, und sucht das von ihm beherrschte Volk, ohne die Weissen auszuschliessen, der Menschenrechte wieder theilhaftig werden zu lassen, die seit Jahrhunderten von den spanischen Eroberern und deren Nachkommen ihnen entzogen waren. Unter ihm steht das Staats- ministerium mit seinen 4 Departements: das Ministerium der Justiz und des Kultus, das Ministerium des Aeussern, das der Finanzen und des Kriegs, und das des Innern. Die den Präsidenten (den General-Kapitän) berathende Deputirtenkammer steht unter einem eigenen Präsidenten, der zugleich Präsident des obersten Gerichtshofs ist. Sitz der Regie- rung und Hauptstadt ist Guatemala la Nue va, ansehnliche Handels- stadt in einem fruchtbaren, von vulkanischen Bergen umgebenen Thale, am Küstenflusse Vacas, 31/2 Meilen von dessen Mündung in den Grossen Ozean. — Die Finanzen des Staats sind ziemlich geordnet. 1851/52 beliefen sich die Einnahmen auf 1,202,000, die Ausgaben auf 1,184,000, der Ueberschuss auf 48,000 Dollar^; 1858/59 die Gesammteinnahme auf 1,140,043, die Gesammtausgaben auf 1,126,189, der Ueberschuss auf 13,854 Dollars. Die Verwaltungskosten erforderten 1851/52: 446,270, 1858/59: 501,222 Dollars, alle anderen Ausgaben wurden auf öffentliche Anlagen und Unterrichtsanstalten verwendet. Die Staatsschuld, welche 1855 IV2 Mill. Dollars betrug, war 1859 auf 1,200,000 Dollars gesunken, und betrug in diesem Jahre die innere 700,000, die äussere Schuld 500,000 Dollars, — Die bewaffnete Macht des Landes wird auf 16,000 Mann geschätzt, und besteht aus einem stehenden Heere von 3,200 Mann, die beständig bei der Fahne sind, und aus einer Bürgermiliz von 12,978 Mann. F lagge des Landes, siehe Flaggen-Atlas Taf. 7, Fig, 254 u. 257.
Zum Zweck der Verwaltung ist das Land in folgende 18 Departa- mientos getheilt:
Departainfentos. |
D. QU.-M. |
Bevölkerung, 1855. |
Hauptorte. |
Einwohner. |
Zacalfepec ............................. |
130 |
150,000 |
Guatemala nueva •.. |
60,000 |
Chimaltenango ........................ |
120 |
58,000 |
Chimaltenango ..... |
8,200 |
Solola .................................. |
200 |
85,000 |
Solola ............... |
6,000 |
Totonicapan............................ |
230 |
80,000 |
Totonicapan ........ |
3,200 |
San Marco ............................. |
120 |
90,000 |
San Marco .......... |
— |
Gueguetenango ........................ |
300 |
65,000 |
Gneguetenango ..... |
6,500 |
Quesaltenango.......................... |
210 |
68,000 |
Quesaltenango ...... |
14,000 |
Suchitepec ............................. |
240 |
37,000 |
Mazatenango ........ |
6,000 |
Escuintla ............................... |
200 |
18,000 |
Escuintla ........... |
5,800 |
Chiquiinula........................... |
180 |
75,000 |
|
8,500 |
San Augustin .......................... |
152 |
35,000 |
San Augustin ...... |
2,800 |
Vera Paz............................... |
240 |
16,000 |
Coban ............... |
13,600 |
Salama................................. |
160 |
110,000 |
Salama ............. |
3,600 |
Izabal .................................. |
140 |
25,000 |
Izabal ............... |
4,300 |
Feten .................................. |
450 |
45,000 |
Remedies ........... |
1,200 |
Amatitlan............................. |
200 |
34,000 |
Amatitlan........... |
— |
Santa Rosa ............................ |
140 |
38,000 |
Santa Rosa ......... |
— |
Mita .................................... |
130 |
71,000 |
Mita ................ |
— |
18 Depart, zusammen ............... |
3,542 |
1,100,000 |
Guatemala nueva ... |
60,000 |
|
4. San Salvador.
Der Küstenstaat San Salvador, das alte Cuscatlan der In- dianer, der kleinste, aber nach Guatemala der bevölkertste der Centrai- amerikanischen Staaten, liegt am Äustralozean und erstreckt sich vom 13" 18'—14044' NBr. und vom 2870 45'—2890 54' OL.; im N. wird er von Honduras, im 0. von Nicaragua, im S, vom Äustralozean, und im W, von Guatemala begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 580, nach An- dern von nur 365, 345 oder gar nur von 308 Qu.-Meilen, mit 600,000, nach Squier nur mit 433,000 Einwohnern, hat mithin nach der ersten Angabe des Flächeninhalts und der Einwohner 1,034 Seelen auf 1 deutschen Quadratmeile. |
Den südwestlichen Saum des Staats bildet eine schmale, flache, stark ausgezackte Küste, die hier die grosse Conchagua- oder Fonseca- Bai, die Bucht Iquilisko und mehrere gute Rheden und Flussmündungen hat, in denen allen aber in der trockenen Jahreszeit die Papagollos (hef- tige Stosswinde) die Landung gefährlich machen. Den Hintergrund der ansteigenden Küste, welche bis zur Lempa den Namen der Balsamküste führt, weil sie in den Wäldern, die das Hochplateau bedecken, eine Menge des köstlichen Balsams liefert, dessen Gebrauch einst eine päpstliche Bulle allen Kirchen empfahl, bildet der Abhang des Hochplateaus und das Hochplateau selbst, welches mit einer imposanten Reihe von Vulkanen eingefasst ist, deren bedeutendste der Vulkan von San Salvador, von San Miguel, von San Vincente, und der Tecapa, Apaneca, Isalco, Santa Ana und Bostlan sind, deren Thätigkeit sich von Oben durch Ausbrüche, von Unten durch Erdbeben beurkundet. Das Land ist ziemlich gut bewäs- sert: der Lempa oder Jampa, welcher auf dem Esquipulasgebirge in Chi- quimula entspringt, dort den Namen Seselapa führt, und durch eine Menge kleiner Zuflüsse zu einem bedeutenden Strome wird, stürzt mit reissender Schnelligkeit dem Ozeane zu, ist weit hinauf bootbar, und nimmt an grösseren Gewässern den Torola und den Guixar, den Abfluss des gleichnamigen Sees, der eine Wasserfläche von 12 deutschen Qu.- Meilen hat, in sich auf; der Iquilisco strömt in die gleichnamige Bai; alle anderen Flüsse, selbst der Sirano, sind klein und unbedeutend. Binnen- seen existiren mehrere: der Metapa, den die Flüsse Langue und Languee- tayo speisen; der von Texuangos, Giiopango und Guija; in der Mitte des grossen Guixar-Sees liegt eine kleine, stark bewaldete Insel, auf welcher viele Thiere existiren, unter denen eine grosse, dem Satyr gleichende Affenart. Das Klima des Landes ist im Allgemeinen gesund; das gelbe Fieber wüthet hier nie; Fremde sind Wechselflebern ausgesetzt; an der Küste zeigt sich eine eigenthümliche Krankheit, eine Drüsenanschwellung des Halses, Guegutlan genannt, an der vor Allem das weibliche Geschlecht leidet. — Zucker, Baumwolle, Kakao, besonders aber Indigo, der als der beste bekannt ist, sind die Hauptprodukte des Landes; alle Tropenge- wächse gedeihen hier und in Menge. Die Viehzucht ist unbedeutend. Der Kunstfleiss ist von keiner Wichtigkeit; man hat viele Indigoterien, Zuckerrafflnerien, die Panelas liefern, und einige Eisenwerke, die einzi- gen in Mittel-Amerika. Der Handel ist nicht unbedeutend, und San Sal- vador, das seine Produkte theils über den Hafen von Acayutla, theils über die Häfen von Iquilisco und Conchagua versendet, der wichtigste Handelsplatz. Verschiedene Arten Balsame, Indigo und Terpentin bilden die Stapelwaaren, ausserdem kommen aber auch noch Panelas, Baum- wolle, Kakao und Gewürze in Handel. Die Ausfuhren betrugen vom 1. Okt. 1858 bis 30. Sept, 1859: 1,991,650, die Einfuhren in derselben Periode 1,306,378 Dollars. Eingelaufen in den Häfen des Freistaats waren in dieser Zeit 45 Schiffe mit 20,008 Tonnen.
Die Einwohner des Staats San Salvador (1860: 600,000 Seelen), der Abstammung nach Cuscatlaner, sind die civilisirtesten unter allen, die Mittel-Amerika bewohnen; den Rassen nach gehören 35 Prozent zur indianischen, 20 zur weissen und 45 Prozent zur gemischten Rasse; Go- |
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e u. 7. — Tîord- tincl Süd-Amerika.
Undo gibt die weisse und indianische Rasse jede zu 20, die gemischte hingegen zu 60 Prozent an. Das vaterländische Idiom ist fast ganz aus- gestorben und die spanische Sprache allgemein angenommen. Anerkannte Kirche ist die katholische, an deren Spitze ein Bischof steht.
Der Staat zerfällt in 4 Partidos: San SalvadorSonsonate, San Miguel und San Yincente, und diese in 8 D epartam ien tos : San Miguel, San Vincente, La Paz, Tuscatlan, San Salvador, Sonsonate, Santa Ana und Chalantenango, die zusammen 37 Kirchspiele, 2 Ciudaden, 6 Villas und 148 Dörfer enthalten. — Sitz der Regierung ist San Salvador, unter 13» 36' N., am Fusse des gleichnamigen Vulkans, mit 40,000 Einw.
Die Verfassung des Landes ist republikanisch-repräsentativ. Der Präsident (gegenwärtig General Gerardo Barrios), welcher laut |
Dekret vom 24. Jan. 18d9 auf 6 Jahre gewählt wird, hat die Ausübung der vollziehenden Gewalt. Die gesetzgebende Körperschaft besteht aus 12 Senatoren und 24 Deputirten. Die legislative Kammer tritt alle zwei Jahre zusammen. Dem Präsidenten zur Seite steht ein Ministerium (des Innern und Aeussern, und des Kriegs und der Finanzen) Die Finan- zen sind wohl geordnet: 1858 betrugen die Staatseinnahmen 725 958* die Staatsausgaben 630,794, der Ueberschuss 95,184; im Jahre 1859 die Einnahmen 745,959, die Ausgaben 649,374, der Ueberschuss 96 585 Doli Die Staatsschuld betrug ursprünglich eine halbe Million Dollars'; in Um- lauf waren noch 1858 an Bonos 341,089 Doli.; amortisirt wurden davon bis 30. Sept. 1859: 172,189 Dollars, mithin blieben im Umlauf 168 900 Dollars. — ' |
5. Honduras.
Der Freistaat Honduras, in der Grösse der zweite der Centrai- amerikanischen Staaten, breitet sich am Caraibischen Meere aus und um- fasst alles zwischen 130 20' und 160 35' NBr. und zwischen 2870 32' und 2890 48' OL. liegende Land. Im N. wird er vom Caraibischen Meere, im 0. von Nicaragua (früher vom Mosquitoland), im S. von Nicaragua und San Salvador, und im W. von S. Salvador, Guatemala und der Belgischen Kolonie Santo Thomas begrenzt, und umfasst mit den Bai-Inseln (Ruatan, Guanaja, Elene, Utile, Barbarete und Morat) und dem Mosquito-Gebiete, welches am 28. Nov. 1859 von England an Honduras abgetreten wurde, einen Flächenraum von 3,700 (nach Andern von 2,215) Qu.-Meilen, mit einer Gesammtbevölkerung von circa 380,000 Einwohnern, hat mithin nur 103 Seelen auf der deutschen Quadratmeile.
Der Staat bildet in seinem ganzen Umfange den Abfall des Hoch- plateaus von Mittel-Amerika, wird von mehreren Bergzügen, die sich vom Hochplateau abziehen, durchschnitten, neigt sich terrassenförmig gegen das caraibische .Meer, und geht zuletzt in Savannen über, die sich bis zur flachen, mit Klippen besäeten Küste fortsetzen. Im Innern wechseln Berge, Hochebenen, Hügel und Thäler in bunter Mischung ab; ein grosser Theil desselben ist noch dichter Wald und nur da Olfen, wo sich Flüsse hindurchdrängen. Die bedeutendsten Bergketten sind die Sulaco- und Leones-Gebirge, der Pik Congrehoy (7,500') und der Omoa (7,000'). Das Land ist herrlich bewässert, keiner der Flüsse von bedeutender Länge, fast alle aber sind mehr oder w-eniger im Unterlaufe schiff- oder bootbar; der ansehnlichste derselben ist der Rio Grande oder Montagua, der den Staat von der Kolonie Santo Thomas scheidet, und aus dem Staate den Higueras an sich zieht; dann der Chimalecon, der Ulua (durch Zusam- menfluss des Morales, Sulaco und Santiago gebildet). Der Sal, der in die Manati-Laguiie mündet, der Colorado, Leones, San Juan, Quixo, Lasal, Congrehoy, Jagua, Catchabatan, Quenada, Roman (mit Guayope), Tinto, Plantain, Patook, Caratasco, und der Pantasma oder Wanx, die sämmtlich dem Caraibischen Meere, der Choluteca und Liases, welche dem Austral- ozean zuströmen. Seen bietet das Innere des Landes nicht, doch treten die Flösse in der Regenzeit aus und setzen die Niederungen unter Was- ser. Die Küste bietet mehrere Böschungen, doch greifen diese, die Hon- duras-Bai im W. ausgenommen, nicht weit in's Land. Kleine, aber brauch- bare Häfen längs der Küste sind Omoa, Puerto Cabello, Puerle Sal, Tnunfo de la Cruz, Truxillo und Puerto Cartago. Das Klima ist heiss und feucht, namentlich in der Nähe der Küste; das gebirgige Binnenland ist gemässigter, aber wegen der vielen dichten Waldungen immer noch drückend. Es gibt nur zwei Jahreszeiten: die nasse (Sommer) und die trockene (Winter der Tropenwelt). Die Natur ist auch hier üppig und reich, und erzeugt alle Produkte Centralamerika's. Die Waldungen sind an feinen Hölzern unerschöpflich, die animale Welt der Tropenländer in allen Geschlechtern vertreten, und iMlneralien im grössten Ueberfluss vor- handen; auf Gold wird im Portido Tegucigalpa gebaut und hier, wie im Departement Comayagua, sind mehr Silber-. Kupfer- und Bleiminen im Betriebe, als im ganzen übrigen Mittel-.Amerika. |
Die Bevölkerung, circa 850,000 Seelen, gehört der Rassenver- (heilung nach zu 43 Prozent der Indianischen, 15 der Weissen und 42 der gemischten Rasse an. Die Weissen und Mischlinge und ungefähr die Hälfte der indianischen, unterwürfigen, jetzt aber freien und gleichberech- tigten Bevölkerung bewohnen zum grössten Theil die Hochebenen des In- nern, w'o ein gemässigtes und gesunderes Klima als am Strande ist, wo nur wenig Ansiedelungen sich befinden; den untern Theil des Landes be- wohnen die andern Indianer, die grösstentheils von Fisch- und Schild- krötenfang und von der Jagd leben. Die herrschende Kirche ist die Ka- tholische, mit einem Bischof zu Comayagua. — Handel und Gewerbe wer- den wie in den benachbarten Staaten betrieben, sind aber bei weitem unbedeutender. Landbau und Viehzucht machen neuerer Zeit grosse Fort- schritte. Alle Handelspflanzen gedeihen trefflich und werden im Innern, auf den hochgelegenen Theilen des Landes in Menge gewonnen. Der Bergbau wird fleissig betrieben und alles gewonnene Gold und Silber nach Guatemala in die Münze geschickt. Eigentliche Strassen sind erst zwei eröffnet, aber auch diese sind nur mit Maulthieren zu passiren. Der Handel ist im Steigen. Die Einfuhr, die früher durch die Häfen Omoa und Truxillo vermittelt wurde, und in diesen beiden Häfen 1854 an Werth 635,594 Dollars betrug, 1856 auf nur 294,255 Dollars sich belief, konzentrirt sich seit Eröffnung der Panama-Eisenbahn mehr und mehr in der Bai von Fonseca, an der Küste des Stillen Ozeans. Die Gesammteinfuhren betru- gen 1858 circa 750,000 Dollars (meist von Grossbritannien), die Ausfuh- ren 825,000 Dollars.
Der Staat zerfällt nach S qui er in 7 Departamientos: Comayagua, Tegucigalpa, Choluteca, Sta. Barbara, Gracias, Yoro und Olancho; nach Galindo in 12 Partidos: Comayagua, Tejucigalpa, Choluteca, Nacaome, Cantaranas, Jutigalpa, Gracias, los Llanos, Santa Barbara, Truxillo, Lloro oder Yoro, und Segobia oder Somoto. — Regierungssitz ist Comaya- gua, oder Valladolid la Nueva, unter 14037'N., auf einer fruchtbaren Hochebene, am Ulua, mit 18,000 Einw., die grösstentheils vom Bergbau leben. — Die Verfassung ist republikanisch. An der Spitze der aus- übenden Gewalt befindet sich ein stets auf 4 Jahre gewählter Präsident (gegenwärtig General Santos Guardiola, gew. 1. Febr. 1860), dem ein Vicepräsident und ein aus den 2 Ministern und 7 andern Mitgliedern be- stehender Staatsrath zur Seite steht. Die legislative Macht besteht aus einem Senat von 7, und einer Abgeordnetenkammer von 11 Mitgliedern. — Die Staatseinkünfte werden auf 250,000, die Staatsausgaben auf 200,000 Dollars geschätzt. Die Staatsschulden, ursprünglich IV2 Mill. Dollars, sind bis auf 750,000 Doli, abgezahlt. |
6. Nicaragua.
Nicaragua, der Grö.sse nach der dritte Staat Central-Amerika's, erstreckt sich vom Caraibischen Meere bis zum Australozean, und umfasst alles zwischen 90 45' und 130 50'N. und zwischen 2890 20' bis 294® 5 OL liegende, im N. von Honduras, im S. von Costa Rica begrenzte Land. Der Flächeninhalt des Staats, einschliesslich der grossen, innerhalb semer Grenzen sich ausdehnenden Seen, wird auf 3,200 (nach Andern auf nur 1,993) Qu.-Meilen, mit 350,000 Einwohnern geschätzt, mithin kommen m demselben 109 Seelen auf 1 Qu.-Meile. .
Nicaragua ist ein völliges Gebirgsland, nur der früher zu Mosquitia gehörende Nordosten ist savannenreiche Ebene. Die von Costa Rica her- uberstreichende Andenkette thürmt sich hier zu majestätischen Berggrup- Pen auf, die bis auf 12,000' ansteigen, und unter denen jene entzündeten Stoffe kochen, die sich von Zeit zu Zeit durch zahlreiche Vulkane über das reiche Land ergiessen. Von den Vulkanen des Landes ziehen sich der Masaya, Tenaco, Virgo, Mombacho und Orosi längs dem westlichen Ufer des grossen Sees, der Onetepec und Madera erheben sich aus dem See, und der Tlico oder Nindiri im NW. des Sees Leon; im N. und im Nw. von Realejo erheben der Viejo und der Coseguina ihre fast immer rauchenden Kegelberge. Die Mitte des Landes bedeckt ein grosser See, der Nicara- pa oder Grenada, der im NW. durch den Lipitapa mit dem See von Leon oder Managua zusammenhängt, nach 0. aber durch den San Juan seine Wasser dem Caraibischen Meere zuführt. Durch einen schmalen Erd- gürtel von höchstens 5 Meilen Breite, der eine Höhe von 2,500' erreicht, auf seinem Rücken aber noch hohe Berge trägt, unter denen die fünf ersten der oben genannten Vulkane, wird der See vom Australozean ge- trennt; diesen Wall zu durchschneiden und eine Verbindung durch ihn mit dem Atlantischen Ozean und der Südsee herzustellen, sind schon mehrere Gesellschaften in England und Amerika zusammengetreten, doch ist das Werk bis jetzt noch nicht zur Ausführung gekommen. Der beste Hafen des Staats an der Westküste ist Realejo, dann Puerto San Juan del Sur, die Salinas- und Helena-Bai; an der Ostküste San Juan del Norte und Blue- flelds. _ Zahllose kleine Flüsse stürzen sich vom Hochplateau nach dem |
Australozean hinab, doch alle sind nur von kurzem Lauf; die wichtigsten derselben sind: der Nicoya, der Partido, Nicaragua, Alvarado und Vieja, von denen aber keiner schiffbar ist. Nach dem Caraibischen Meere strö- men: der Pantasma oder Segobia (Wanx), der nach der Mosquitoküste hinübergeht, der grösste Fluss Mittel-Amerika's, der Bracma, Walpasiksa, Rio Grande, Sican, Escandido, Rama und San Juan, der Abfluss des Nica- ragua-Sees, der sich durch den Costa Rica und Seriquibi verstärkt, auf seinem 24 Meilen langen Laufe gegen 30 Katarakte bildet, und durch 3 Mündungen: San Juan, Tauve und Colorado, seine Wassermasse in's Meer stürzt. — Das Klima Nicaragua's ist zwar ungemein heiss, doch mässigt die hohe Lage des Plateaus die Hitze ungemein; der Küstenstrich an beiden Meeren ist glühend, und hier wagt selbst der Indianer nicht, seine bleibende Stätte aufzuschlagen. An beiden Küsten sind Stürme häufig, und die Papagallos am Australozean, und die Nortes am Caraibi- schen Meer verursachen häufig bedeutenden Schaden". Der Boden des Landes, obwohl vulkanischer Natur, ist mit einer fetten Schicht vegetabi- lischer Erde bedeckt, ausserordentlich produktiv und erzeugt alles ihm Anvertraute in der grössten Fülle. Die sämmtlichen Produkte der benach- barten Staaten werden auch hier gefunden, und Nicaragua entbehrt nichts, was irgend ein anderes Tropenland bietet.
Einwohner zählt der Staat 350,000 (nach andern Angaben 365,750) Seelen, von denen der Rassenvertheilung nach 35 Prozent der Indiani- schen, 31 der Weissen und 34 Prozent der gemischten Rasse angehören. Die Indianer längs der Küste des Australozeans sind vom Stamme der Choroteca, die in der Gegend von Realejo Coribici, die an den Seen Nica- ragua und Managua Chandals, und die auf der Südseite des Pantasma vom Stamme Orotini und Wulwas; sie haben alle die spanische Sprache angenommen, doch auch ihre Sprachen beibehalten, und sind die indu- striösesten von ganz Centrai-Amerika; vom Klima genöthigt, mehr Be- schäftigungen aufzusuchen, die sie im Hause verrichten können, werden Webstuhl und Spindel fleissig von ihnen gehandhabt. Der Schiffsbau wird schwunghaft betrieben, der Handel, besonders der Ausfuhrhandel nach |
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12 e u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
Guatemala, mehrt sich mit jedem Jahre. Die Einfuhr wird auf 1 Million Dollars geschätzt; die Ausfuhr, welche in Baumwolle, baumwollenen Zeu- gen, Indigo, Zuelzer, Kakao, Wachs, Honig, Salz, Fischen, Ambra, Ter- pentin, Pferden, Maulthieren, Rindern, verschiedenen Gummiarten und Arzneiwaaren besteht, auf 958,500 Doli, angegeben. Der Hafen Realejo verspricht bedeutend zu werden. Die Strassen des Landes sind sclilecht und nur mit Maulthieren zu passiren. |
Der Staat Nicaragua zerfällt in 5 Departamientos: Rivas, Granada, Leon, Matagalpa und Segovia; die in 8 Partidos: Leon, Granada, Mana- gua, Realejo, Subtiaba, Massaya, Nicaragua und Matagalpa geschieden werden und 3 Ciudades, 14 Yillas und 78 Dörfer zählen. Regierungssitz ist gegenwärtig Managua, auf der Westseite des gleichnamigen Sees, mit 10,000 Einw.; Hauptstadt des Landes Leon, unter 12020' NBr., mit 35,000 Seelen. — Die Verfassung ist republikanisch und vom 12, Nov. 1837. Der Präsident der Republik (gegenwärtig General Tomas Mar- tinez, seit 1. März 1859), der jedesmal auf 4 Jahre erwählt wird, ist zugleich Oberkommandant der Armee, unter ihm steht das aus 5 Sectio- nen bestehende Staatsministerium (Inneres und Kultus, Aeusseres, Krieg und Marine, Volkswohlfahrt und öffentlicher Unterricht, Finanzen), Die legislative Macht besteht aus einem Senat und einer Kammer der Abge- ordneten. Die Staatseinnahmen werden von den Ausgaben überschritten und beliefen sich (1851) auf 122,686, die Staatsausgaben auf 173,646, das Defizit auf 50,960 Dollars, Die Staatsschulden sind neuerer Zeit auf 2 Mill. Dollars gestiegen. — |
7. Costa Rica.
Der Freistaat Costa Rica, vor 1842 Glied der Vereinigten Staa- ten von Central-Amerika, trennte sich von diesen und verband sich 1842 mit den beiden Neugranadischen Provinzen Panama und Veragua zu einer neuen Republik unter dem Titel: „Isthmus von Panama"; 1848 trennte sich Costa Rica wiederum von diesen und konstituirte sich, durch das Staatsgrundgesetz vom 31. April, zu einem unabhängigen Staate, Die neue Republik erstreckt sich vom 80 24' bis lOofO' NBr. und vom 292" 16' bis 295010' OL., wird im N. vom Staate Nicaragua, im 0. vom Caraibi- schen Meere, im SO. von Neu-Granada, und im S. und W. vom Austral- ozean begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 1,780 (nach Andern von 1,011) Quadratmeilen, mit einer Bevölkerung von 215,000 Seelen, hat mithin 122 Einwohner auf 1 Qu.-Meile. Die Andenkette, die sich als hoher Felsendamm aus Neugranada auf den Isthmus herüberschwingt, und in Veragua immer höher wird, erscheint in Costa Rica als breiter Berg- rücken von 4,000—6,000' Höhe. Terrassenförmig steigt das Land von beiden Meeren gegen die Centraikette auf, die, sich ziemlich in der Mitte haltend, nach beiden Seiten kleine Aeste absendet, zwischen denen sich Thäler und Ebenen eröffnen, die wohl 2,000—3,000' über den Meeresspie- gel hinaufreichen müssen, da dieselben sich meist einer sehr gemässigten Temperatur erfreuen und Weizen hervorzubringen vermögen, der in dem benachbarten Nicaragua nicht gedeihen will. Nach beiden Seiten strömen von der Bergkette Flüsse herab; nach dem Antillenmeere: der Anzulco, Vasques, Paresmenes, Reventason, Surre, Concepcion, Boraces, Tirribi und Bananas; nach dem Australozean: der Palmar, Canas, Barancas, Estrellas, Dulce und Vaca; alle aber sind unbedeutend und kaum stundenweit für Boote aufwärts fahrbar. Die Küste bietet an beiden Meeren treffliche Häfen und Einbuchten, besonders am Australozean, wo der Golf von Nicoya (mit dem Hafen Punta Arenas), die Estrelia- und Mantas-Bai, und der Golf Dulce weit in das Land einschneiden; am Caraibischen Meer ist die Moin-Bai und die Lagune Chiriqui, in welche 3 Einfahrten führen, vorzugsweise zu bemerken. — Das Gestade am Ozean ist felsig, sandig und durch die grosse Hitze nicht gesund, bei weitem ungesunder aber ist die mit dichten Waldungen und weiten Savannen besetzte niedere Küste des Caraibischen Meeres, Der Boden zeigt sich überall fruchtbar, namentlich an den Küsten sehr produktiv, aber die pestilenzialische Luft, die aus den niederen Savannen und den schlammreichen Lagunen haucht, verleidet, trotz der Fruchtbarkeit der Niederungen, den Aufenthalt da- selbst; sie liegen verödet und wüste, und die Kultur hat sich bloss auf und an den Bergen konzentrirt, wo die Luft reiner und die Wärme ge- mässigter ist. Trotz seines Namens ist das Land nicht reicher als die andern Staaten Mittel-Amerika's; die Gold- und Silberminen, die früher hier bearbeitet wurden, sind grösstentheils verlassen, da die Ausbeute zu unbedeutend war, und alle andern Produkte, die das Land in Menge her- vorbringt, hat es mit den benachbarten Staaten gemein. Der Handel ist, seit die Hauptroute nach Californien über Panama geht, fortwährend im Steigen, und Punta Arenas der Haupthafen des Landes. Die Einfuhr im Hafen von Punta Arenas im Jahre 1856 hatte einen Werth von 914,835, die Ausfuhr von 844,495 Doli.; 1857 betrug die Ausfuhr bereits 1,287,315 Dollars. An Schiffen waren 1856: 181 mit 25,375 Tonnen Gehalt, 1857: 119 Schiffe mit 18,479 Tonnen, und 1858: 179 Schiffe aus- und einge- laufen. Kunststrassen, um den Verkehr im Innern zu heben, existiren noch nicht, und die nur für Maulihiere zugängigen Strassen nach Vera- gua und Nicaragua sind im traurigsten Zustande. |
Die Bevölkerung von Costa Rica, im Ganzen 215,000 (nach andern Angaben 255,000, nach Squier nur 135,000) Seelen, gehört zu 20 Prozent der Indianischen, zu 35 der Weissen und zu 45 der gemischten Rasse an.
Der Staat wird in 6 Provinzen: San José, Cartago, Heredia, Ala- juela, Muracia und Punta-Arenas, nach Angaben Galindo's in 8 Partidos: San José, Cartago, Ujarras, Borrica, Iscan, Alajuela, Heredia und Bagases, geschieden, in welchen sich 2 Ciudades, 13 Villas und 78 Dörfer befin- den. Hauptstadt des Landes und Sitz der Regierung und des Bischofs ist San José, mit 30,000 Einwohnern, in einem herrlichen, von hohen Pilis umgebenen Thale, an der Westseite der Andenkette und 16 Meilen vom Australozean entfernt. — Die Verfassung des Staats ist vom 31. April 1848. An der Spitze der ausübenden Gewalt steht ein Präsident (seit 7. April 1860 Dr. José Maria M on te alegre), dem ein Vicepräsident zur Seite steht, die" beide auf 3 Jahre erwälilt werden. Unter ihnen steht das Staatsministerium (3 Departements: Inneres und Kultus, Aeusseres, und Finanzen und Krieg), der General-Intendant und der General-Kom- mandant der 5,000 Mann starken Miliz, von welcher periodisch 200 Mann zum aktiven Polizeidienst herangezogen werden. Die legislative Gewalt beruht in einem Senat von 25, und einer Deputirtenkammer von 29 Ab- geordneten. Die richterliche Gewalt ist unabhängig; der Obergerichtshof zu San José entscheidet in 3 Instanzen. Die Finanzen sind sehr geord- net ; die Staatseinkünfte belaufen sich auf nahe eine Million, die Staats- ausgaben auf 830,000 Dollars. Schulden hat der Staat nicht. — |
Die ^Staaten §ild-Aiiieriiia'^ tiiiil We^t-Indieiiii.
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Von den süd-amerikanischen Staaten, die sich der Herrschaft Spa- niens entzogen, traten die drei, jetzt selbstständigen Staaten: Neu- Granada, Venezuela und Ecuador, unter dem Kollektivnamen Co- lumbia zuerst als vereinigte Macht gegen das Mutterland auf. Hier w'ar es, wo der eigentliche Kampf mit Spanien begann, hier war sein Brenn- punkt, hier wurden die grössten Schlachten für die Sache der Freiheit geschlagen, und hierher warf sich Spaniens ganze Macht, das instinkt- mässig fühlte, welche Verluste ihm aus der Freiheit Süd-Amerikas ent- keimen mussten. Aus Columbia's Mitte gingen die meisten Helden des süd-amerikanischen Freiheitskampfes, ein Paëz, Sucre und Santander, vor Allen aber der Mann hervor, der den Kampf mit unendlicher Heldengrösse führte, und auch später in der Verwaltung und Versöhnung der Länder so tiefe Einsichten entwickelte, und der als einer der ersten Sterne am Himmel der neuesten Geschichte Amerika's steht: Simon Bolivar, Alle übrigen Freistaaten haben mehr die Früchte der Siege Columbia's genos- sen, als die Arbeit und Mühe derselben gelheilt; durch seinen militärisch- politischen Einfluss ist es noch immer, obgleich jetzt getrennt, die Haupt- stütze der südamerikanischen Freiheit, besitzt die meisten physischen Kräfte und für den Handel die vortheilhafteste Lage. — Im Jahre 1498 von Colon entdeckt, ging die Kultivirung der Strecken, aus denen nach und nach die 3 spanischen Provinzen Neu-Granada, Caracas u. Quito gebildet wurden, nur langsam vor sich. Von 1528 bis 1550 besass das Haus Welser in Augsburg die östliche Küste von Neu-Granada, wenn auch nicht zum Segen der Eingebornen. Fast zwei Jahrhunderte herrschte Ruhe; die ursprünglichen Einwohner waren meistens durch das Christen- thum zur Unterwerfung gebracht, und an die Mängel der spanischen Ver- waltung war man gewöhnt. Die meisten Anbauer waren Indianer, Mesti- zen und Mulatten, gegen welche Weisse und Kreolen, als Bevorrechtete, sich häufigen Druck erlaubten. Der Abfall von Spanien war hier, wie allerwärts, unvorbereitet, obgleich der erste Keim der Freiheit bereits 1797 durch drei aus Spanien nach Guyana Vertriebene, unter denen Miranda sich befand, gelegt worden war. Der Einfall der Franzosen in Spanien, im Jahre 1808, gab auch hier den Impuls, das Joch des Kolo- niendrucks dauernd abzuwerfen. 1810 brach in Caracas Unzufriedenheit mit den Beschlüssen der Centrai-Junta in Spanien aus, die ganz Amerika als in Blokadezustand versetzt, erklärt-hatte. Abgeordnete traten zusam- men, proklamirten am 11. Juli 1811 die Unabhängigkeit der Provinzen von Venezuela, und stellten am 23. Dec. desselben Jahres die förmliche Verfassung des neuen Landes auf, was bald darauf auch in Neu-Granada geschah. Eine Zeitlang bemächtigten sich zwar die Spanier Venezuela's wieder, und der Krieg dauerte fast ohne Unterbrechung bis 1819, indess behielt Bolivar doch zuletzt die Oberhand, und am 17. Dec. 1819 beschloss der Kongress von Angostura die Vereinigung der Republiken Venezuela und Neu-Granada zu einem Freistaate unter dem Namen Columbia, der aus den drei Theilen Venezuela, Quito und Cundinamarca (der Name Neu- Granada sollte auf ewig erlöschen), mit den Hauptstädten Caracas, Quito und Santa Fe de Bogota, bestehen sollte. Jedes dieser Länder soHte seine besondere selbstständige Verwaltung haben, das Ganze aber kein Bundes- staat, sondern eine einzige untheilbare Republik sein. Die Vereinigung hatte sehr wohlthätige Folgen für das Land im Kriege, aber später, im Frieden, wurde sie der Reibungspunkt der Parteien: man'wollte keine untheilbare Republik mehr, sondern einen Bundesstaat; Demokraten und Föderalisten traten in Kampf mit einander; die Unzufriedenheit ward all- gemein und brach endlich in offene Empörung aus, in deren Folge der bisher als Columbia bestandene Freistaat sich 1831 in drei verschie- dene, für sich selbstständige Staaten auflöste, die die Namen Neu-Gra- nada, Venezuela und Ecuador annahmen und durch Vergleich vom 23. Dec. 1834 die Gesammtstaatsschuld unter sich vertheilten. |
8. Die Föderativ-Republik Neu-Granada.
Die jetzige Föderativ-Republik Neu-Granada soll nach dem Grund- gesetz vom 17. Nov. 1831 die mittleren Provinzen des ehemaligen Colum- bia umfassen, wie solche im Jahre 1810 gegen Guatemala, Venezuela und |
Brasilien begrenzt waren. Nachdem die Grenze gegen Ecuador regulirt ist, erstreckt sich der Staat vom 0050' S, bis 1203O' NBr,, und vom 295010' bis 3100 OL., und wird im N. vom Caraibischen Meere, im 0, |
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e u. 7. — Tîord- tincl Süd-Amerika.
von Venezuela und Brasilien, im S. von Ecuador und im W. vom Austral- ozean begrenzt. Der FiSclieninhalt umfasst 24,500 deutsche Quadratmei- len, mit einer Bevölkerung von 2,363,000 Seelen, hat mithin nur 96 Ein- wohner auf 1 Ou.-Meile.
Das Land ist zum grössten Theil Hochland und wird von den zwei Längenthälern des Magdalena und Cauca durchschnitten. Die Anden thei- len sich im Knoten von Popayan in drei Aeste, die ein ungeheures Berg- land umfangen. Die Ländereien zwischen dem Orinoco, Japura und Apure, zwischen dem Apure und Meta, und an den Zuflüssen des Rio Negro sind flache, zum Theil dicht bewaldete oder mit Buschwerk bedeckte Ebenen. Die Niederungen sind erstickend heiss und ungesund; die mittleren Höhen von Cundinamarca und das Plateau von Bogota gehören zu den Tierras templadas; die höheren Regionen aber, die Tierras fria.s, empfinden starke Kälte, und die Gipfel der Nevadas hüllen sich in ewigen Winter. Die Hauptflüsse des Staats sind der Cauca u. Magdalena, welch ersterer bis Manon del Puerto, letzterer bis Honda hinauf schifl"bar ist; beide vereini- gen sich unterhalb Mompox zu einem grossen Strome. Der San Juan, ein Küstenfluss, der in die Bai von Choco, und der Atrato, der m den Meerbusen von Darien mündet, sind durch den Kanal von Raspadura merkwürdig, durch welchen ein Pfarrer eine kleine Bootverbindung zwi- schen dem Caraibischen Meere und dem Australozean hergestellt. Dem 0. strömen der Arauka, Meta, Michada, Biancas, Guaviara, Guamia, Uaupe, Rio Negro, Inirida, und andere grosse Ouellflüsse des Orinoco zu — Der Boden des ausgedehnten Landes ist nicht überall von gleicher Gute: am Orinoco und seinen Zuflüssen, so wie am Magdalenenfluss findet sich viel fruchtbares Land; die Abhänge der Anden, die Umgebung von Bogota, und die Hochebenen im S. des Landes sind sehr reich und uppig, der schönste Theil des Landes aber ist das Thal von Cauca: Columbia's Pa- radias! Die Naturprodukte-Neu-Granada's sind ungemein mannigfaltig; sein Klima bringt Alles hervor: die Südfrüchte Europa's gedeihen vortreff- lich; Kakao und Bananen wachsen im Ueberfluss; am Magdalena sind die herrlichsten Kakaopflanzungen, wahre Waldungen, und ausserdem sind Kafl'ee, Baumwolle, Indigo, Zucker, Reis, Tabak, Mais und Getreide aller Art die Hauptprodukte des Landes. Balsame und Harze liefern die Wal- dungen in Menge; vor Allem aber Kautschuk und Kopal; Brasilienholz und andere Farbhölzer werden in Menge geschlagen, und Arzneigewächse verschiedener Art in allen Theilen des Landes gefunden. Die Ebenen sind mit Rinderheerden, mit Pferden und Maulthieren bedeckt; wilde Schweine, Hirsche, Rehe, Affen und Faulthiere sind in Menge am Magdalena und Orinoco; die Urwälder sind noch immer ein Dickicht, voll von Schlangen und Raubthieren, durch die der Mensch sich nicht wagt, und die er nur auf Wasserstrassen durchdringt, in denen gefrässige Kaimans und Alli- gators lauern; Schwärme stechender Insekten füllen in mancheji Jahres- zeiten und vielen Orten die Luft, lästiges Ungeziefer, Skorpione und Tau- sendfüsse bedecken den Boden, blutsaugende Fledermäuse stören den Schlaf, und von den zehn Landplagen Aegyptens findet man wenigstens fünf an den Ufern des Magdalenenstroms und zu Santa Fe de Bogota. Aber auch das Land des Goldes, der Edelsteine und Perlen ist hier, und Neu-Granada überhaupt reich an Mineralien aUer Art. Piatina- und Gold- 'ninen liegen am Fusse der Gebirge; höher hinauf w-erden Silber, Blei und andere Metalle gefunden. Das ganze Thal von Cauca ist reich an edlen und andern Metallen; die Gold- und Silberminen von Bega de Su- Pia werden für die reichsten des Landes gehalten; die Minen von Choco liefern jährlich bis 12,000 Pfund Gold (nach Andern nur 18—20 Zentner Gold und 10 Zentner Piatina); die Bleigruben von Plantane liefern ein Erz von 60 Prozent und etwas Silber, die von Echandia von 60—80 Pro- zent etc. Salz ist reichlich vorhanden, und Salpeter liefern die Höhlen von Votetchu und die Höhen bei Cartagena.
Die Bewohner Neu-Granada's bestehen aus Eingewanderten (gröss- tentheils spanischer Nationalität) und deren Nachkommen (Kreolen), aus Indianern oder Eingebornen, aus Afrikanern und Mischungen aller dieser Rassen. Auf die Indianer kommen 25, auf die Weissen 20, auf die Afri- kaner 1, und auf die gemischte Rasse 54 Prozent. Die herrschende Sprache ist die spanische; die Ureinwohner haben ihre Sprachen beibe- halten, doch fast alle christlichen Indianer die spanische Sprache eben- falls angenommen. Die Sitten der Einwohner sind halb europäisch, halb indianisch; sie theilen alle Tugenden, ebenso aber auch alle Laster Spa- niens. Stolz und Dünkel ohne Talent und Kenntnisse; wohlberechnetes Interesse hinter scheinbarer Gleichgültigkeit; kleinlicher Neid, Geiz und Eifersucht, Empfindlichkeit etc. sind Grundzüge im Charakter der hiesigen Bevölkerung; Trunk- und Spielsucht, Ausschweifungen etc. sind nicht selten; dagegen herrscht überall eine vollkommen« Sicherheit des Eigen- thums und der Strassen im Lande, die auffallend ist; Diebstahle sinü äusserst selten, obwohl auf dem Lande die Thüren nur selten Riegel und Schlösser haben. Trotz der Masse von Bettlern in den Städten, findet man auf den Strassen kein verdächtiges Gesindel; in den Minenorten liegt das Gold oft in Barren umher; die auf dem Transport begrifl^enen, durch Maulthiere fortgeschaff'ten Waaren werden Nachts in Schuppen aufbewahrt, die weder bewacht noch verschlossen sind, und doch hört man nie, dass etwas entwendet worden wäre. Die Lebensart und Kost ist einfach; man isst meist fünfmal des Tags, und das Tropenklima scheint die Verdauung zu befördern; Kakao wird allgemein genossen, und selbst der ärmste Neger und Indianer geniesst seinen Kakao mit Zucker. Alles raucht, selbst die Frauen haben ihre Cigarren im Munde. Wissenschaftliche Bil- dung findet man nur bei Geistlichen; aber gute natürliche Anlagen schei- nen aUe Einwohner bis auf den Indianer hinab zu besitzen.
Die Betriebsamkeit ist noch von keiner grossen Bedeutung; der Bergbau, die HaupterwerbsqueRe des Landes, ist sehr vernachläs- sigt; es fehlt an Werkzeugen und Dampfmaschinen. Der Ackerbau steht, trotz der Fruchtbarkeit des Landes, noch auf einer sehr niederen Stufe, und wegen des Mangels an guten Strassen hat der Landmann kei- nen Absatz seiner Produkte. Die Industrie steht noch tiefer als der Landbau, und ausser etwas Baumwollenzeug, wasserdichten Hüten, Stie- feln und Regenmänteln, Töpferwaaren, Gold- und Silberarbeiten, werden die meisten Manufaktur- und Fabrikerzeugnisse vom Auslande eingeführt; nur die grösseren Städte haben die nöthigsten Handwerker. Der Handel ist im Zunehmen begriffen. Die Einfuhren, an denen sich vornehmlich
Bromme's Hand-Aflas. — Nord- nnd Sud-Amerika, d. |
England, Frankreich, die Vereinigten Staaten, Venezuela die AntiRen Peru und Bremen betheiligen, beliefen sich im Jahr 1856/57 (Panama' ausgenommen) auf 3,255,843, die Ausfuhren, die meist nach britischen Häfen und Bremen gerichtet waren, auf 7,064,584 Dollars. Die Schiff- fahrtsbewegung beschäftigte im genannten Jahre 1,066 Schill^' von 241 619 Tonnen, von denen 543 Schilfe mit 121,563 Tonnen ein-, und 523'mit 120,056 Tonnen ausgelaufen waren. Der Transit- und Sp ezialhandel des Isthmus von Panama betrug 1856: 331,449,192 Fr., und zwar- an Metallen 288,190,297, an Waaren 43,258,891 Fr.; der spezielle Handel des Isthmus im Ganzen 10,936,429 Fr., und zwar: durch das Stille Welt- meer 2,741,885 Fr. Einfuhren und 458,000 Fr. Ausfuhren, und durch den Atlantischen Ozean 6,367,449 Fr. Einfuhren und 1,309,095 Fr. Ausfuhren Die Schifl:'fahrt des Isthmus bewegte 1856: 736 Schiffe mit 549,184 Ton- nen, darunter 304 Dampfschiffe (von 152,075 Pferdekraft) mit 475,131 Tonnen ; von diesen kamen und gingen aus dem Hafen von Colon (Atlan- tischer Ozean) 396, aus dem von Panama (Australozean) 340 SchifFe. Im J. 1857 betrug der Transit- und Spezialhandel des Isthmus 337,125,152, im J. 1858: 360,225,100 Fr.; der Schiff'fahrtsverkehr belief sich 1857 auf 359, 1858 auf 397 Schifl'e, die im Hafen von Aspinwall, und 1857 auf 222, 1858 auf 195, die im Hafen von Panama ein- und ausgelaufen waren. Die Zahl der Passagiere, die 1857 den Isthmus passirten, betrug 32,277, und 1858: 34,187.
Nachdem Venezuela im Nov. 1829, und Ecuador im Mai 1830 sich von Columbia getrennt hatten, sicherte das nun sich selbst überlassene Neu-Granada seine Unabhängigkeit am 21. Nov. 1831 durch eine selbst- ständige Verfassung, und schied das Land zur Erleichterung der Verwal- tung in 5 Departamientos und 20 Partidos: Cundinamarca (mit den Partidos: Bogota, Antioquia, Neiva und Mariquita), Cauca (mit Popayan, Pastos, Buenaventura und Choco), Magdalena (mit Cartagena, Mompox, Santa Marta und Rio Hacha), Isthmo (mit Azuero, Chiriqui, Panama und Veraguas) und Boyaca (mit Tunja, Socorro, Pamplona und Casanare). Aenderungen der Verfassung fanden In den Jahren 1843, 1851 und 1853 statt, das Land ward in 36 Provinzen eingetheilt, und in Folge eines ein- stimmigen Aktes des Kongresses von Neu-Granada vom 27. Febr. 1855 aus den Provinzen des Isthmus ein neuer unabhängiger Staat: Panama (von 1,333 Qu.-M.) gebildet, der nur hinsichtlich der auswärtigen Bezie- hungen und des Militärwesens mit Neu-Granada in Verbindung blieb. Eine gänzliche Umgestaltung wurde durch das neue Staatsgrundgesetz vom 15, Juni 1858 herbeigeführt, welches an die Stelle des früheren Provin- zialverbandes das Föderativsystem, und an die Stelle der 36 Provinzen 8 souveräne Einzelstaaten setzte, die nur durch die Central-Regic- rung zu Bogota lose zusammengehalten w-erden. Seit jener Zeit sind ver- schiedene revolutionäre Kämpfe in Neu-Granada ausgebrochen: im Mai 1860 wurden an die Stelle des bisherigen Präsidenten (Mariano Ospina) General Mosquera und General Herr an als Präsidentschafts-Kandidaten bezeichnet; und am 3. Juli 1860 erklärte der Präsident des Staats Bolivar (Juan José Nieto) durch Proklamation die förmliche Lostrennung Boli- vars von der neu-granadinischen Konföderation.
An der Spitze der ausübenden Gewalt steht ein Präsident und Vicepräsident. Oberste Verwaltungsbehörde ist das Ministerium, das in drei Departements (Aeusseres, Inneres und Finanzen) geschieden wird. Die richterliche Gewalt ist unabhängig und ruht in einem Obersten Gerichtshof, dessen 3 Mitglieder und der General-Prokurator der Nation (welcher Staatsminister-Rang hat) alle 4 Jahre vom Volke erwählt wer- den. Die gesetzgebende Gewalt besteht aus einem Senat von 44, und einer Kammer der Abgeordneten von 62 Mitgliedern. In kirch- licher Beziehung zerfäRt das Gebiet der Föderativ-Republik in 6 Diö- zesen, das Erzbisthum Santa Fé de Bogota, und die Bisthümer : Cartagena, Antioquia, Pastopolis, Popayan, Pamplona und Santa Marta. — Die Finan- zen des Gesammtstaats sind keineswegs glänzend: im J. 1852/53 betru- gen die Gesammteinnahmen 22,275,674, die Ausgaben 28,421,811, das De- fizit 6,146,137 Realen (à 50 Centimes), 1853/54 die Einnahmen 19,396,623, die Ausgaben 27,318,505, das Defizit 7,921,882 Realen, und 1859 sollen die Staatseinkünfte nur 1,750,000 Piaster oder 171/2 Mill. Realen betragen haben. Die Staatsschuld, die bei der Auflösung Columbia's von Neu- Granada übernommen wurde, betrug 3,312,975 Pf. St., ist bis auf nahe an 44 Mill. Dollars gestiegen, von denen 34,690,900 Dollars englischen Gläubigern gehören. Die bewaffnete Macht des ungetrennten Neu- Granada betrug 1,800 Mann beständig bei den Fahnen und 6,000 Mann Landmiliz. Die Legislative stellte die ganze aktive Kriegsstärke für das Jahr 1857 auf 500 Soldaten fest; was sicher nicht befolgt worden zu sein scheint, da ein halbes Bataillon leichter Infanterie in Bogota selbst, und 2 Kompagnien in Buenaventura und Cauca liegen, und 1 Regiment Artillerie zu 4 Kompagnien, zur Hälfte in Panama, zur anderen Hälfte in Cartagena und Santa Marta sich befinden. Die Flagge und Standarte von Neu-Granada siehe Flaggen-Atlas Taf. 7, Fig. -263.
Die 8 föderirten Staaten und ihre Bevölkerung (nach Schätzung von 1857) sind:
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Staat. |
Bestellt aas den alten Provinzen |
Bevölk. 1857. |
Hauptstadt. |
Einwohn. |
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Panama............ |
Panama, Azuero, Veraguas, Chiriqui |
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und Darien ........................ |
151,000 |
Panama...... |
48,500 |
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Bolivar ............ |
Cartagena, Sabanilla, Mompox ...... |
192,000 |
Cartagena ••• |
18,800 |
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Blagdalcna........ |
Santa Marta mit Goajira, Rio Ha- |
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cha, Valle d'üpar, ïheil der Prov. |
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Ocaiia .............................. |
84,000 |
Santa Marta |
9,400 |
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Santander ......... |
Pamplona, Socorro, Theilen der Pro- |
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vinzen Velez «nd Ocaüa ........ |
391,000 |
Pamplona ••■ |
11,600 |
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Antioquia......... |
Antioquia, Theilen der Prov. Mari- |
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quita ............................... |
239,000 |
Antioquia ••• |
18,380 |
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Boyacä ............. |
Tunja, Tundama, Casanare, Theilen |
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der Prov. Velez .................. |
393,000 |
Tunja ........ |
16,500 |
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Cundinamarca ••• |
Bogota, und dem grössten Theil von |
351,000 |
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Mariquita nnd Neiva ............. |
Bogota ...... |
43,000 |
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Cauca............... |
Chocö, Buenaventura, Cauca, Po- |
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payan, Pasto, Theil von Neiva u, |
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Territ. del Caqueta ............... |
360,000 |
Popayan ..... |
10,200 |
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Bundeshauptstadt : |
Santa Fé de Bogota................. |
2,363,000 |
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14 e u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
Die Republik Venezuela, früher unter spanischer Herrschaft die Capitania general de Caracas oder Terra Firma, unter Columbia als Provinzen von Venezuela begriffen, bildet jetzt einen eigenen unab- hängigen Staat, der sich vom lo 27'—12o 24'NBr. und von 3050—319» OL. zieht, im N. vom Caraibischen Meere, im 0. vom Allanfischen Ozean und Britisch-Guyana, im S. von Brasilien und im W. von Neu-Granada be- grenzt wird, und einen Flächenraum von 20,100 (genauer von 20,097,lo) Qu.-M. mit 1,565,000 Einw. umfasst, mithin nur eine Bevölkerung von 77 Seelen auf 1 Qu.-M. hat.
Längs der nördlichen Küste zieht sich von W. nach 0. ein Aus- läufer der Andenkette hin, südlich von welchem sich ausgedehnte Savan- nen oder Llanos eröffnen, an welche sich undurchdringliche Waldungen anschliessen, die nur auf den Flüssen und Strömen des Landes zugäng- lich sind. Der Charakter des Landes ist ungemein abwechselnd: längs der bergigen Küste zeigt sich die Landschaft lieblich und malerisch, und wo die Gebirge, wie um Caracas, sich zu bedeutender Höhe erheben, grossartig und erhaben. Beim Uebergang über die Gebirge nach Süden überrascht die Unermesslichkeit der ausgedehnten Ebenen und Viehtriften; die Waldungen hingegen, nach dem Orinoco und seinen Zuflüssen zu, zeigen düstere, beklemmende, wenn auch grossartige Einsamkeit. Die Einwohner, deren Zahl (1856) auf 1,565,000 Seelen geschätzt wurden, bestehen aus 398,000 Weissen (Abkömmlinge der Spanier und eingewan- derte Fremde), 650,000 Mestizen (gemischter Rasse von Weissen, Negern und Indianern in verschiedenen Abstufungen), 74,000 Negern (die nach Gesetz von 1830 sämmtlich frei sind), 287,000 Indianern, welche spa- nische Sitte und Sprache angenommen haben (Indios reducidos), 53,000 unterworfene Indianer (Indios catequisados), welche ihre Sprache und Sitte beibehalten haben, und circa 90,000 unabhängigen Indianern, die nie dem Regiment der Weissen unterworfen waren. So verschieden und abgegrenzt wie das Land in seinen einzelnen Theilen ist auch der Kultur- grad seiner Bewohner: das Bergland der Küste mit seinen verschiedenen Klimaten und abwechselnden Landschaften bewohnt der Landmann und der Handelsmann; Landbau, Civilisation, Industrie und selbst wissenschaft- liche Bildung haben hier ihre Reize über das schöne Land verbreitet, das die gleichen Produkte wie das benachbarte Neu-Granada bietet, volkreiche Städte sind entstanden und in den zahlreichen guten Häfen sind Nieder- lagen der Produkte dreier Erdtheile. Anders ist es in den Ebenen und Viehtriften,, wo die Fortschritte in der Civilisation bei weitem geringer sind; es haben sich zwar auch hier einzelne zerstreute Städte erhoben, doch sind sie fern von einander, und betrachtet man die einzelnen, mit Leder und Thierhäuten bedeckten Wohnungen der Lianeros, so glaubt man sich in die Mitte asiatischer Nomaden versetzt. Die Menschen sind hier bieder und gastfrei, aber roh und derb; ihr Reichthum besteht in Heerden, ihre Nahrung ist reichlich vorhanden, aber nicht mannigfaltig: sie leben im Ueberflusse des Nothwendigen, aber im Mangel des Bequemen; bilden die Mittelstufe zwischen Civilisation und Barbarei, und die letztere tritt immer mehr hervor, je M-eiter man nach Süden dringt, und zeigt zu- letzt ihre rohe Uebermacht in den Wäldern, die sich nach Brasilien zu ausdehnen. — Reich an Erzeugnissen aller Art, ist der Handel Venezuela's bereits von grosser Bedeutung und ungemein lebhaft, und verdient es be- sonders bemerkt zu werden, dass die deutsche Flagge in Venezuela jetzt sogar vor der englischen und französischen begünstigt wird, da hansia- tische Fahrzeuge Erzeugnisse aller Länder, Engländer und Franzosen aber nur die eigenen einführen dürfen. Der Werth der Einfuhren des Jah- res 1854/55 betrug 6,302,934, der des Jahres 1855/56: 6,996,411 Doli.; |
der Werth der Ausfuhren (an Kakao, Kaffee, Tabak, Häuten etc.) 1854 bis 1855: 6,866,863, und 1855/56: 8,295,130 Dollars. Die Schifffahrts- bewegung beschäftigte 1854/55 im Ganzen 1,158 Schiffe mit 172,055 Ton- nen Last, von denen aus den verschiedenen Häfen des Landes 468 Schiffe mit 76,410 Tonnen ein-, und 690 Schiffe mit 95,645 Tonnen ausgelaufen waren. — Venezuela, welches sich am 20. Nov. 1818 für unabhängig von Spanien erklärte, am 25- Dec. 1819 mit Columbia vereinigte, 1829 im Nov. sich wiederum von diesem Staate trennte und als selbstständigen Staat konstituirte, ward durch Vertrag vom 30. März 1845 von Spanien anerkannt, und veröffentlichte am 24. Dec. 1858 seine neue Verfassung. —- Als Theil Columbia's zerfiel Venezuela in 4 Departamientos: Venezuela, Maturin (Cumana), Orinoco und Zulia, gegenwärtig aber in folgende 13 Provinzen, und zwar:
Bevölkerung 1856.
Venezuela :
1. Caracas .....................
2. Carahobo ..................
3. Barquisimeto...............
Maturin CCuinana)
4. Ciimana ....................
5. Barcelona ..................
6. Insel Margarita ...........
Orinoco:
7. Varinas ....................
8. Apure.......................
9. Guyana (Guayana) ........
Zulia:
10. Maracaibo ..................
11. Coro ........................
12. Trusillo ....................
13. Merida .....................
Caracas ......
Valencia -----
Barquisimeto
Cumana -----
Barcelona .\ssi]nçion
Varinas ......
Acliaguas ••■ C. de Bolivar
Maracaibo
Coro ......
Truxiilo •■ Merida .•• Caracas •.•
1,-17,55 1,042,,5 11,292,75
1,510„5 527,30 203,oo 508,30
13 Provinzen: .............
1,565,000
Die voll ziehende Gewalt der Republik übt ein auf 4 Jahre erwähl- ter Präsident (gegenwärtig Manuel Felipe Tovar, erwählt am 10. April 1860), der durch einen Vicepräsidenten vertreten werden kann. Unter ihm steht ein Ministerium, das in 4 Departements (Inneres und Justiz, Aeusseres und öffentlicher Unterricht, Krieg und Marine, und Finanzen) geschieden ist. Die legislative Macht ruht in den Händen des National- kongresses, der aus einem Senat vun 26, und einem Repräsentantenhause von 46 Mitgliedern besteht. Gerichte erster und zweiter Instanz sind in allen Provinzen, in letzter Instanz entscheidet der oberste Gerichtshof in Caracas. Die katholische Kirche steht unter dem Erzbischof von Caracas und 4 Bischöfen. Die Finanzen sind in keinem glänzenden Zustande. Im Jahre 1852/53 beliefen sich die Einnahmen auf 2,705,055, die Aus- gaben auf 8,248,031, das Defizit mithin auf 5,542,976, die Staats- schuld auf 22,865,620 (die Innere auf 1,903,407, die Aeussere auf 20,962,213) Dollars. Die aktive Stärke des Heeres beträgt 10,000 Mann, die Seemacht besteht aus 2 Dampffregatten und 4 Goeletten. Die Flaggen der Republik siehe Flaggen-Atlas Taf. 7, wo Fig. 270 die Flagge und Standarte von Venezuela, Fig. ^71 die Flagge von Cara- cas, und Fig. 272 die von Cumana darstellt. — |
10. Republik Ecuador.
Die Republik Ecuador, früher die Presidiencia Quito, der dritte der Columbischen Staaten, erstreckt sich von 6o S. bis 2° NBr. und von 296030' bis 30 80 1 0' OL., wird im N. von Neu-Granada, im 0. von Bra- silien, im S. von Peru, und im W. vom Australozean begrenzt, und um- fasst, mit dem Archipel der Galopagos (137 Qu.-M,), einen Flächen- raum von 13,550 Quadratmeilen, mit einer Bevölkerung von 1,040,371 Seelen, hat mithin 76 Einwohner auf 1 Quadratmeile. |
Die Gestaltung des Landes ist höchst mannigfaltig: die westliche Hälfte gehört den Anden, welche hier, von S. nach N. heraufsteigend, den Knoten von Loxa und Quito bilden, sich in 2 Gebirgsäste theilen, das Thal von Cuenca einschliessen, und im N. desselben in den Knoten von Assuay sich von Neuem vereinigen. Auch hier theilt sich das Ge- birge in den östlichen Ast des Cotopaxi und in den westlichen des Chim- borasso, und umgibt das 1326 Toisen tiefe Becken von Aleusi und Ham- bato, das bis zum Knoten von Chisinche reicht, wo der Bergast des An- tisana im 0., und der von Pichincha im W. das Thal von Quito ein- schliesst. Die zwei Bergreihen des breiten Gebirgslandes laufen parallel, sind durch Ouergräten verbunden, umgeben als ungeheurer Bergwall die 10—12,000' über dem Meeresspiegel liegenden Hochthäler, in welchen sich die Bevölkerung der Republik grösstentheils zusammendrängt. Der öst- liche Theil des Landes, welcher sich an den Ufern des Amazonenstroms hin erstreckt, ist meist eben und flacher Wald, und noch nicht genau be- kannt. Das Klima der Hochthäler ist ungemein angenehm und fast un- veränderlich. Vom December bis März regnet es fast jeden Nachmittag von 2—5 Uhr; ein regnigter oder auch nur wolkiger Morgen ist in Quito etwas Seltenes, und selbst während der Regenzeit sind die Morgen und Abende ganz anmuthig. Die Temperatur ist so mild, dass die Vege- tation nie aufhört, wesswegen auch die Stadt Quito die Beinamen „sempre verde" und „eterna primavera" mit Recht erhielt. In diesem heitern, unter dem Aequator gelegenen Landstrich, umfächelt von luftiger Kühle, blickt man mit Bewunderung auf die prachtvolle Gruppirung des Landes, das in riesenhaften Domen und Kegeln von 14-20,000' absoluter Höhe im 0. und W. aufsteigt, und selbst auf der Hochebene noch dem Montblanc gleich sich erhebt. Ein grosser Theil dieser Kegel bildet noch immer thätige Vulkane, unter denen der Pichincha, an dessen Fusse Quito liegt, der Catopaxi, der Cargueirasso, der Tunguragua, der Sangay, Antisana, Cayambe, Chimborasso, und der Capac-Uru oder Altar etc. die ansehnlichsten sind. Tiefe Schluchten zerspalten die Andenkette des Staats Ecuador und führen als senkrechte Gebirgspässe aus einem Hochthale in das andere; der wichtigste derselben ist: der Bergpass über dem Paramo del Assuay, welcher sich zu 12—14,000' erhebt, und auf welchem weitläufige Ebenen, Llano del Pullal genannt, mit tiefen Seen liegen. Hier, wo die berühmte Incastrasse in ihren prachtvollen Resten sich hinzieht, fällt selbst im Juni und Juli noch Schnee, Reisende unterliegen nicht selten der Kälte und den Stürmen, während in den Engthälern und Schluchten von Cuenca und Loxa die üppigste Vegetation wuchert und die erstickendste Hitze herrscht. Die Verschiedenheit des Klima's richtet sich nach der absoluten Höhe der Gegend, und während die westliche Küste, die Waldebenen am Marauon und die tiefen Bergschluchten des Hochlandes die tropische Sonnenhitze empfinden, geniessen die mittleren Berghöhen eine angenehme Kühle und einen ewigen Frühling, die eisigen Höhen aber einen ewigen Winter. Ecuador ist herrlich bewässert: viele Küstenflüsse stürzen nach dem Australozean hinab, andere gegen den Cauca und Magdalena; die meisten und grösseren Ströme aber, wie der Yapura, der Pylcamayo, Napo, Tigre, Chambira etc., in den Marauon. Viele dieser Ströme bilden auf ihrem Laufe zahlreiche Lagunen, unter denen die Laguna grande, Negro, Guaya- beno, Utaya und Rimachua die grössten sind; und auch das Hochland enthält mehrere bedeutende Seen, unter denen der Pablo und Cuicocha, auf denen zahllose Schwärme von Wasservögeln nisten. Die Natur- produkte Ecuadors sind die des benachbarten Neu-Granada, zu Avelchen hier noch die Chinarinde kommt. Der Gewerbfleiss ist bedeutender als in den benachbarten Staaten und fortwährend im Steigen; der Han- del mehrt sich mit jedem Jahre, und die Häfen Guayaquil, Esmaraldas und Manta werden immer bedeutender. In den auswärtigen Handel kom- men: Maulthiere, Rinder, Tassayo (getrocknetes Rindfleisch), Butter und Käse, Wachs, Tabak, Baumwolle, Chinarinde, Kakao, Getreide und Salz, Tücher, Baumwollenzeuge, Teppiche etc. Der Werth der Ausfuhren einheimischer Erzeugnisse betrug (1856) 2,333,241, der an edlen Metallen 157,498, der Werth der Einfuhren fremder Waaren 2,486,706 Dollars. Die Gesammtschifl'fahrtsbewegung im Jahre 1856 belief sich im Hafen von |
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e u. 7. — Tîord- tincl Süd-Amerika.
Guayaquil auf 276 Schiffe mit 46,466, und im Hafen von Manta auf 71 Schiffe mit 1,937 Tonnen.
Einwohner zählt der Staat in runder Summe 1,040,000, worunter die Hälfte Indianer, worunter die Nachkommen der alten Peruaner, von denen sich noch prachtvolle Tempelruinen etc. erhalten haben, die ge- bildetsten Sind. Den Osten des Landes bewohnen die Stämme der Oma- guas, Yamaos, Maynas, Maybrunas u.a. Im Jahr 1821 dem Columbischen Verbände beigetreten, konstituirte sich Ecuador 1831 als selbstständiger Staat, stellte einen auf 8 Jahre gewählten Präsidenten (den General Flores) an die Spitze der Verwaltung, und schied das Land in folgende
o __o lind den Arrliinpl Hpr ßalnnao-no •
Departamientos. |
Provinzen. |
Qu.-M. |
BevölJi. 1858. |
Hauptstadt. |
Einwohner. |
1. Guayaquil
2. Ecuador —
3. Assuay -.■ Galopagos •-. |
2 ,
Guayaquil .............
Monabi ................
3
Picbinclia .............
Cbimborasso ..........
Imbambura ...........
3
Cuenca ................
Loxa ...................
Jaen de ßracamoros |
1,197 9,118
3,106
137 |
336,000 458,000
246,000 |
Guayaquil ........
Babaliayo ........
Quito ...........
Bio Bamba ......
Ibarra .............
Cuenca ...........
Losa .............
Jaen de Brac...... |
25,000
12,500 78,500
21,300 13,400 32,000
12,500 5,000 250 |
|
8 |
13,558 |
1,040,000 |
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Bürgerkriege, verheerten lange Zeit das herrliche Land; General Flores, von der liberalen Partei am 17. Juni 1845 vertrieben, versuchte von Neu-Granada aus von Neuem zur Präsidentenwürde zu gelangen doch ohne Erfolg. Ihm folgte Seaor Roca als Präsident, diesem General Ur- bina, und auf diesen 1856 General Kobles, der das Land mit Peru in Krieg verwickelte, in Folge dessen alle Häfen Ecuadors blockirt wurden. General Franco, mit der Vertheidigung Guayaquils beauftragt, schloss mit dem Chef des peruanischen Blokadegeschwaders am 21. Aug. 1859 eine Konvention, deren Ratiflkation General Robles verweigerte, sein Amt nie- derlegte und nach Chile ging. Das Volk von Guayaquil übertrug hierauf die Regierung an General Franco, der sie unter dem Titel eines „Jefe supremo" annahm und ein neues Ministerium ernannte. Der Distrikt von Quito, mit Assuay, erwählte eine eigene provisorische Regierung, beste- hend aus 3 Mitgliedern, und so steht denn gegenwärtig Ecuador unter zwei sich gegenseitig bekämpfenden Behörden. — Die Finanzlage des Staats ist nicht besonders glänzend. Im Jahr 1858 betrugen die Staatseinnah- men 991,750, die Staatsausgaben etwas über 1 Mill. Dollars. Die äus- sere Schuld belief sich 1855 auf 1,824,000 Pf. Sterl., überdies war eine weitere Schuld von 996,446 Pf. Sterl. anerkannt, und die innere Schuld belief sich im genannten Jahre auf 738,591 Dollars. Durch einen, indess bis jetzt noch nicht ratifizirten Vertrag vom 20. November 1854, wurden die Galopagos-Inseln für 3 Mill. Dollars an die Vereinigten Staaten abgetreten. — In kirchlicher Beziehung steht das Land unter dem Erzbischor von Quito und den Bischöfen zu Cuenca und Guayaquil. — Ein eigentliches stehendes Heer und eine Kriegsflotte ist nicht vorhanden. — Flagge des Staats siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 7, Fig. 256. |
11. Eepublik Peru.
Peru, das Land des Goldes und der edlen Metalle, war zur Zeit der Entdeckung Amerika's einer der geordnetsten Staaten. Von Pizarro und Almagro erobert und unterjocht, später zu einem spanischen Vice- Königreich erhoben, blieb Peru, als die übrigen spanischen Provinzen sich gegen das Mutterland empörten, diesem treu, ja sandte sogar Truppen gegen Chile und Neu-Granada, bis 1818 der Chilene St. Martin in's Land drang, die Truppen des Vicekönigs schlug und das Volk im J. 1821 seine Freiheit proklamirte. Jahrelang wüthete der Krieg zwischen Spaniern und Peruanern, und erst Bolivars Feldberrntalent gelang es in der Schlacht bei Ayacucho, 1824, das Heer der Spanier zu vernichten, und die neue Republik zu organisiren. Parteienkämpfe Hessen leider das Land nicht zur Ruhe kommen, und Peru trennte sich in zwei Staaten: Nieder- und Ober-Peru, von welchem ersterer den Namen Peru beibehielt, Ober-Peru dagegen den Namen Bolivia annahm.
Die heutige Republik Peru liegt zwischen 3»20' und 210 25' SBr. und zwischen 297« und 310» OL., wird im N. von Ecuador, im 0. von Brasilien, im S. von Bolivia, und im W. vom Äustralozean begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 23,950 Qu.-Meilen mit einer Bevölkerung (ohne die unabhängigen Indianer) von 2,500,000 Seelen, hat mithin 105 Menschen auf 1 Qu.-Meile. Die Anden durchziehen in zwei Ketten den ganzen Staat der Länge nach; südlich von Assuay und Marafion bilden sie ein breites Sattelgebirge, dessen Spitzen nirgends die Schneegrenze erreichen. Dagegen steigen sie nach Bolivia hin zu ihrer grössten Höhe auf, so dass von 299" bis 305« 0. ein Alpenland entsteht, welches die hohen Längenthäler des Marafion, Huallaga und Ucayale einschliesst. Die Quellenflüsse des letzteren Stroms, der Apaxin und Beni mit ihren Zu- flüssen kommen aus mehreren Thälern der Anden von Cuzco und von den Bergknoten von Arequiba und Apolobamba herab. Die höchsten Gipfel der Andenketten Peru's sind: der Nevado de Vilcauota, 16,443', der Apu- Cunuranu 16,500', der noch nicht bis zum Gipfel erstiegene Nevado de Guaracooto, auf welchem die Schneelinie erst in 15,291' Höhe liegt, der Vulkan von Arequiba 19,065', der Queßata (17»41' SBr.) 17,606', der Chipicani oder Nevado von Tacora 18,526', der Pomarape 20,360', der Parinacota 20,670', der Sahamä 20,971', und der Gualateiri (unter 180 23' S.) von 20,604' Höhe. Der östliche Theil Peru's, von 305o 0. bis zur Gränze von Brasilien, ist flaches Waldland, das gegen Süden offen wird, in der That aber ganz unbekannt ist. Zwischen diesen Niederungen und der östlichen Andenkette sind wald- und grasreiche Hochebenen (Pampas und Pajonal), die von niedern Bergreihen (den Montana Real) durch- schnitten werden. Mit Ausnahme einer förmlichen Wüste am Äustral- ozean ist das Land von vielen Gewässern durchströmt, die dem Boden eine nie versiegende Fruchtbarkeit geben, und, mit Ausnahme der Kiisten- flüsse, sämmtlich Zuflüsse des Marafion sind. Von Seen ist nur der liti- caca-See zu erwähnen, der in 12,000'Höhe gelegen, in seinem südlichen Theile zu Bolivia gehört; er ist 38 Meilen lang und 14 Meilen breit, una die uralten Denkmäler um ihn beweisen, dass seine Umgebung einst der Sitz bedeutender Kultur gewesen sein muss. — Das Klima Peru s ist im Ganzen gesund; im N. Tropenhitze, aber durch die Gebirge gemässigt; im 0. feuchte, erstickende AVärme, im S. gemässigte Luft. Die Produkte sind die gleichen der Columbischen Staaten: Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Blei Quecksilber, Platin und Schwefel werden in grösster Menge gefunden, und die Gold- und Silbergruben, die in den höchsten, wüstesten und kaitesten Gegenden liegen, lieferten einst jährlich über 8 Mill. Dollars Ausbeute. Das Pflanzenreich zeigt in den bewässerten Gegenden die unglaublichste Fruchtbarkeit, und liefert Kakao, Baumwolle, Mais, Batatten, Maniok, Pisang, Kartoffeln (die hier ihre Heimath haben), Vanille, viele Balsam-, Gewürz- und Arzneipflanzen, darunter den Chinarindenbaum. Unter den Thieren verdient das hier heimische Llama, das Guanaco, die Vicufia und fier Alpaka genannt zu werden. Der Landbau wird durch den grössten- theils guten Boden und das Klima begünstigt, ist aber noch grosser Ent- wickelung fähig; die Viehzucht, besonders die von wolltragenden Thieren, ist ungemein wichtig; Jagd und Fischfang werden von den Indianern stark betrieben, und von Bedeutung ist der Gewinn mancher Waldprodukte, besonders der Fieberrinde. Die Industrie ist ziemlich lebhaft und erstreckt sich auf Bergwaarengewinnung und Verarbeitung, Baumwoll- und Woll- weberei', Geflechte, Branntweinbrennerei, und Seifen-, Leder-, Zucker-, Cigarren- und Thonwaarenfabriken. Der Handel ist in fortwährendem Steigen, und wird theils zur See (von Lima aus über Callao, hauptsäch- | |
lieh mit Grossbritannien, Frankreich und den Vereinigten Staaten), theils zu Lande mit den benachbarten Staaten betrieben. Der Handel mit Gross- britannien beschäftige 1856 im Ganzen 448 Schiffe mit 253,271 Tonnen; der Werth der allgemeinen Einfuhr von dort belief sich auf 87,107,000, der der Ausfuhr auf 33,636,000 Fr.; der Handel mit Frankreich bewegte in demselben Jahre 94 Schiffe mit 48,343 Tonnen; die Einfuhr von dort betrug 20,273,000, die Ausfuhr 27,838,000 Fr.; der Verkehr mit den Ver- einigten Staaten, Ein- und Ausfuhr, bewegte circa 8 Mill. Fr. — Die Hauptausfuhrartikel sind Gold und Silber, nächstdem Baumwolle, Alpaka- und Vicufiawolle, Kakao, Chinarinde und Guano. Die Handelsflotte Peru's belief sich 1855 auf 193 Seeschiffe mit einer Tragfähigkeit von 25,685 Tonnen. Ausser Callao sind von den Häfen des Landes: Lambayaque und Sechura, in Libertad und Pocusane: Lachira, Chorillas, Ancon und Chancay dem auswärtigen Handel geöffnet. —
Die Einwohnerzahl der Republik beläuft sich einschliesslich der „Indios fideles" auf 2,500,000, die der noch unabhängig, namentlich im Osten des Staats lebenden „Indios bravos" auf IV2—2 Mill. Seelen. Die letzteren stehen noch auf der niedersten Kulturstufe; die Indios fideles, die Mehrheit der Bevölkerung, widmen sich grösstentheils dem Bergbau und der Landwirthschaft, die Kreolen und Mischlinge haben sich des Handels und der Verwaltung bemächtigt. Der Charakter der Bewohner ist gutartig aber indolent; auffallend die Lascivität der Sitten, die durch alle Stände geht. Für Erziehung und Unterricht wird wenig gethan, ob- schon zu Lima eine bereits 1551 gegründete Universität besteht, welche früher zu den berühmtesten der neuen Welt gehörte, und noch jetzt an 40 Professoren zählt, und eine zweite in Cuzco sich befindet, die 1692 gestiftet und 1828 erneuert wurde. Die verderbte, überreiche und üppige Geistlichkeit bemüht sich fast gar nicht um den Volksunterricht, und der Staat selbst ist noch zu beschränkt in seinen Mitteln, um viel dafür thun zu können. Der Staat besteht gegenwärtig aus 11 Departamientos und 2 Provinzen, deren Flächenraum zusammen 23,950 (genauer 23,941) Qua- dratmeilen beträgt, und auf welche sich die Bevölkerung von 2,500,000 Seelen folgendermassen vertheilt:
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11 Departamientos u. 2 Provinzen. |
Bevölkerung 1859. |
Hauptstädte. |
Einwohner. |
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Amazonas .......................... |
52,544 |
Chachapoyas ....................... |
5,008 |
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Ancas (.\ncay) ..................... |
268,420 |
Hiiaras.............................. |
6,315 |
|
Arequipa ............................ |
166,473 |
Arequipa ........................... |
39,600 |
|
Ayacucho .......................... |
174,322 |
Ayacucho .......................... |
18,675 |
|
Cuzco .............................. |
396,706 |
Cuzco ............................... |
51,580 |
|
Huancavelica ....................... |
87,840 |
Huancavelica ....................... |
8,300 |
|
Junin ............................... |
278,335 |
Cerro de Pasco .................... |
16,500 |
|
Libertad ........................... |
295,470 |
Truxillo ............................ |
8,350 |
|
Lima................................ |
287,363 |
Lima .............................. |
110,000 |
|
Moquegua .......................... |
76,560 |
Tacna ............................... |
12,100 |
|
Puno................................ |
317,708 |
Puno ................................ |
9,210 |
|
Prov. Callao ....................... |
10,854 |
Callao .............................. |
7,650 |
|
Prov. Piura ......................... |
87,405 |
Piura ............................... |
13,500 |
Die 11 Departements zerfallen in 62 Provinzen und diese wiederum in 625 Distrikte. —
Die vollziehende Macht ist einem Präsiden ten anvertraut (ge- genwärtig Grossmarschall Ramon Castilla, vom Okt. 1858 an), der vom Volk in WahlkoUegien auf 6 Jahre gewählt wird. Die gesetzgebende Gewalt beruht in einem Kongress, der aus dem Senat (2 Mitglieder für jedes Departement) und der Depu tir tenkamm er (1 Deputirter auf je 20,000 Einwohner) besteht. Dem Präsidenten zur Seite steht ein Ministerrath, der von sämmtlichen Ministern und den vom Kongress dazu erwählten Senatoren gebildet wird. Es bestehen 5 .Ministerialdepar- tements: für Krieg und Marine, Aeusseres, Inneres und Kultus, Justiz, öffentlicher Unterricht und Wohlthätigkeit, und Finanzen und Handel. Der oberste Gerichtshof hat seinen Sitz in Lima; Obergerichte be- stehen in Lima, Cuzco, Arequipa, Truxillo, Ayacucho und Puno; ausser- dem Distriktsgerichte, Gerichte erster Instanz, und besondere Bergwerks-, Militär- und andere Gerichte. Herrschende Religion ist die katholische. In kirchlicher Beziehung bildet Peru ein Erzbisthum, dessen Sitz in Lima ist, und dem 5 Bischöfe (die von Arequipa, Chachapoyas [Maynas], Cuzco, |
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16 e u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
Guaniang-a und Truxillo) untergeben sind. Die Einlcünfte der Kirche wer- den auf 2 Mill. Doll, jährlich geschätzt. — Hauptstadt des Landes und Silz der Regierung und aller obersten Behörden ist Lima, — Die Finanz- verhältnisse Peru's sind nicht glänzender als die der andern südameri- kanischen Staaten; fast in allen Jahren übersteigen die .Ausgaben die Einnahmen, Im Jahr 1855 betrugen die ersteren 10,452,690, die letzteren 8,995,000 Dollars; 1857 stellte sich die Finanzlage günstiger, und die Einnahmen beliefen sich (einschliesslich der Guano-Gefälle von 15,296,953 Doli.) auf 18,656,256, die Ausgaben auf 16,360,051 Dollars. Die Staats- schulden betrugen am 1. Jan. 1858 im Ganzen 46,451,387 Dollars, und zwar: die Innere Schuld 16,451,387, die Aeussere 30 xMill. Dollars. Das |
Heer besteht im Ganzen (Anfangs 1858) aus 8,000 Mann, darunter ein Offlzierkorps von 1,856 Mann (Artillerie: 2 Bataiüone zu Fuss, 1 Schwa- dron; Infanterie: 8 Bataillone a 3 Kompagnien, und Kavallerie: 1 Husa- ren-, 1 Jäger- und 1 Lanzier-Regiment), Die Kriegsflotte zählte (1856) 15 Schiffe mit 104 Kanonen, und zwar: 2 Fregatten, 2 Dampfer, 1 Brigantine, 4 kleinere Dampfschiffe, 1 Packetboot und 5 Pontons, Das Marinepersonal bestand aus 3 Admirälen, 40 Kapitäns, 35 Lieutenants etc.; die Marine-Infanterie aus 1 Bataillon von 458, und dem Lootsenkorps aus 428 Mann. Die Flaggen Peru's siehe Flaggen-Atlas Taf. 7, wo Fig. 265 die Standarte, Fig. 267 die Flagge Unter-Peru's darstellt. |
12. Republik Bolivia.
Die Republik Bolivia, im Jahre 1778 vom Königreich Peru abge- schieden und als Provinz Charcas dem Vicekönigreich Rio de la Plata zu- getheilt, erklärte am 6. Aug. 1825 zu Chuquisaca seine Unabhängigkeit, stellte sich unter den Schutz Bolivars, und nahm nach seinem Befreier am 11, Aug. 1825 den Namen Bolivia an. Wie in allen südamerikanischen Republiken, dauerten auch hier Parteienkämpfe bis in die neueste Zeit fort, und noch immer ist die Ruhe im Lande nicht hergestellt, obgleich der jetzige Präsident (Linares) am 31. März 1859 sich zum Diktator aufwarf. Die gegenwärtige Republik, zwischen 9" 40'25" 54' SBr, und zwischen 307« —32002' OL. gelegen, wird im N. von Peru und Brasilien, im 0, von Brasilien und Paraguay, im S. von den la Plata- Staaten und Chile, und im W. vom Australozean und Peru begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 24,000 (genauer 24,015,«, nach einer andern Berechnung 473,298 engl, oder 22,261.6 geogr.) Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 2,400,000 Seelen, hat mithin 100 Einwohner auf 1 Ou.-Meile.
Bolivia ist ein Hochland, das von den Anden in zwei parallelen Ketten durchzogen wird, die sich vielfach in Querketten verzweigen und die Hochthäler umschliessen, die zwischen 12—13,000' Höhe gelegen, rauh und öde, und nur mit trachytischem Gestein bedeckt sind. Nur das zwi- schen 140—200 S. in 12,000' Höhe liegende Chucuithal, in welchem die bedeutendsten Städte des Landes sich befinden, das im N. den Titicaca- See hat und seiner ganzen Länge nach vom Desaguadero durchflössen wird, prangt in üppiger Fruchtbarkeit, welche in den tiefern Thälern des Landes tropisch wird. Von den Riesengipfeln beider Andenketten, die das Thal umziehen, steigen der Ancohuma zu 19,974', der Chachacomani 19,098, der Angel Peak zu 18,873, der Supai'wasi oder Huayna Potosi zu 19,010, der Cacaca zu 17,086, der La Mesada zu 18,161, der Illimani zu 19,843, der Cerro de las Litanias zu 13,600, der Miriquiri zu 15,100, der Cerro von Potosi zu 15,155, und der Cerro von Chorolque zu 15,530' Höhe. Der Küstenstrich, im Südwesten des Staats, ist eine dürre, trockene Wüste, mit wenigen Niederlassungen und nur einem unbedeu- tenden Hafen (Cobija), der durch die w-estliche Andenkette vom Ilaupt- theile des Staats getrennt wird. Die Gebirgsriesen im Norden und Osten bilden die Hauptw-asserscheide Süd-Amerika's, hier entspringen die Quel- lenflüsse des Marafion: der Beni, Cochabamba (Mamore, Madeira); süd- licher der Pilcomayo, Cachimayo, Paspaya, und der dem Vermejo zuflies- sende Juguy; den 0. durchströmt der Ubahy oder Magdalena, ein Zufluss des Madeira, und der La Plata, Piray, Chapari etc., Arme des Mamore. Die Hochthäler tragen viele Seen, unter denen der grosse Titicacasee von Schiffen befahren wird; der im 0, liegende grosse See Xavayes ist nichts als eine 2,000 Quadratmeilen grosse Ebene, die 3 Monate lang Ueber- schwemmungen ausgesetzt ist, und durch welche sich der Paraguay und seine Zuflüsse winden. — Das Klima Bolivia's ist der hohen Lage wegen gesund, und nur die niederen feuchten Ebenen des Ostens sind Fieber- krankheiten unterworfen, — Der Bodenbau erzeugt Kakao, Kaff'ee, Baum- wolle, Kartoffeln, Quinoa, Gerste, Hafer etc,; feine Hölzer, Chinarinde und Balsame liefern die ausgedehnten W'aldungen; Llamas und Vicufias beleben die Gebirge und Hochthäler; die Viehzucht in den grossen gras- reichen Ebenen des Ostens ist blühend, und der Reichthum der Bergwerke, besonders am Titicacasee und um Potosi, weltberühmt, Industrie findet sich in einigen Städten, ist aber von keinem Belang, fast nur in den Händen der Frauen, und beschränkt sich meist auf feine Baumwollstoffe und Thonwaaren, Der Handel ist im Steigen, geht aber grösstentheils über die peruanischen ,,Puertos Intremedios": Arica, Islay und Yquique. Bolivia selber hat nur einen Hafen: Cobija oder Lamar. Die Landwege im Innern sind nur für Maulthiere und Llamas gangbar. Der W^erth der Ausfuhren, die meist in Salpeter, Silber, Kupfer, Zinn, Chinarinde, Häuten, Schaf- und Vicuuawolle etc. bestehen, wird auf 6 Millionen, der der Einfuhren auf 2 Millionen Dollars geschätzt. Die Schitffahrt des Jahres 1857 beschäftigte im Hafen von Cobija 127 Schiffe von 22,860 Tonnen, |
Die Bewohner Bolivia's, ein Gemisch von Europäern, Kreolen, Me- stizen, Indianern der Quichu-Nation, und im Osten des Staats von vielen unabhängigen Indianerstämmen, belaufen sich auf 2,400,000 Seelen. Der herrschende Theil sind die Kreolen, die in Charakter und Sitten ganz den Bewohnern Peru's gleichen, und wie diese indolent, bigott, aber gut- müthig sind. Für Erziehung und Unterricht ist in Bolivia besser gesorgt als in Peru; in allen Städten sind hinlängliche Schulen, es bestehen meh- rere Gymnasien und in Chuquisaca, der Hauptstadt des Landes, eine sehr besuchte Universität. Die herrschende Religion, zu der sich auch die meisten Stämme der Indianer bekennen, ist die katholische, die unter dem Erzbischof von Chuquisaca (Charcas), und den Bischöfen von Cocha- liamba, Sta. Cruz de la Sierra, und la Paz d'Ayacucho steht, — Der Staat zerfällt in folgende 9 Departamientos, deren Grösse und Bevölkerung wir nach Berichten von 1858 geben.
Departamientos. |
Areal | Bevölkerung in Qu.-Meil. t 1838. |
Hauptstädte. : Einwohner.
1 |
La Paz ....................
Cocliabamba...............
Potosi .....................
Clmquisaca................
Onu-o ......................
Tanja .....................
Veni.......................
Atacama .................. |
2,880 3,700 3,800 2,460 1,860 6,300 400 1,515 1,100 |
475,322 349,892 281,229 223,668 110,931 153,164 88,900 53,973 5,273 |
Cochabamba ................
Potosi ......................
Sucre (Chuquisaca) ........
Oruro .......................
Sa. Cruz de la Sierra.....
Tarija.......................
Trinidad - ..................
Cobija (Hafen) ............. |
76,372 40,678 22,850 23,979 7,980 9,780 5,680 4,170 2,380 |
nil Ganzen............
Unabliängige Indianer |
24,015 |
1,742,353 638,000 |
|
23,979 |
|
24,015 |
2,400,353 |
— |
— |
Die Verfassung Bolivia's ist repräsentativ wie die der andern Staa- ten Süd-Amerika's. An der Spitze des Staats steht ein Präsident (gegen- wärtig José Maria Linares), der sich durch Dekret vom 31. März 1859 zum Diktator aufwarf. Von der neueren inneren Verwaltung ist nichts bekannt. Die Finanzen des Staats sind wohl geordnet. 1850 betrugen die Staatseinnahmen 1,976,000, die Ausgaben 1,739,000, die gesammten Staatsschulden 5,850,000 Dollars; 1858 die Einnahmen 2,683,000, die Aus- gaben 2,193,000 Dollars; die auswärtige Schuld von ö^/i Mill, war ge- tilgt, und von einem Anlehen aus dem Jahre 1857 (Revolution) .waren nur noch circa 100,000 Doli, abzutragen. Die Armee, die früherer Zeit auf 17,000 Mann geschätzt wurde, ist gegenwärtig auf 1,500 Mann redu- zirt. Eine Flotte besitzt Bolivia nicht. Standarte und Flagge des Landes siehe „Flaggen-Atlas" Taf, 7, Fig.' 266. |
13. Republik Chile.
Die Republik Chile begreift das 260 Meilen lange und von 20—40 Meilen breite Küstenland, welches sich zwischen 24" 10' —420 50' SBr. und zwischen 303o 14'— 308« 41' OL, erstreckt, und im N. durch die Wüste Atacama von Bolivia, im 0, durch die Riesenkette der Anden von den la Platastaaten, im S, von Patagonien und dem Chonos-Archipel, und im W^ vom Australozean begrenzt wird. Der Flächenraum des Landes beträgt 6,700 (nach andern Angaben 8,010, und 8,437, nach spanischen Berichten sogar 10,612) Qu.-Meilen, von denen auf die in Besitz genom- menen Theile 5,458,3 Qu.-Meilen kommen. Die Bevölkerung wird auf 1,560,000 Seelen geschätzt, mithin die Qu,-Meile im Durchschnitt auf 232 Einwohner. |
Von der ebenen Küste steigt das Land, von drei parallellaufenden Bergreihen durchschnitten, die besonders im Norden selbst die Küste er- reichen, zu den Anden empor, die allein ein Drittel des Landes ein- nehmen, und sich im Grenzwall der La Plata-Staaten mit 15—21,000' hohen Gipfeln erheben; in ihrem Streichen zeigen sie 16, meistens noch thätige Vulkane, unter denen der Aconcagua, der Riese der westlichen Welt, bis 21,770 (n. A. bis 22,434 Par.) Fuss aufsteigt, der Dofia Ana erreicht 15,078, der Tupungato 14,070, der Antuco 8,367, der Osorno oder Llanquihue 7,084, der Yanteles 7,534, und der Minchinmadawa 7,500 Fuss. Mit grossen Schwierigkeiten ist der Uebergang über die Anden- kette verbunden, denn ausser einer kaum gangbaren Strasse führen nur gefährliche Pässe von 11,000—14,600' Höhe, die höchstens für Maulthiere und Llamas geeignet sind, und neberi unermesslichen Abgründen und über steile Bergwände hinlaufen, über dieselben hinweg. Zahlreiche Quer- Ihäler verfolgen die Richtung von Osten nach Westen, verflachen sich nach dem Meere zu, und enden zuletzt in einem plötzlichen Absturz der steilen Küste, die das Land von der Seeseite her sowohl dem Handel als dem Feinde sehr unzugänglich macht. Diese Abfälle sind selbst nur eine Fortsetzung des grossen Gebirges, ein Hochplateau, das nach dem Meere zu endet und voller Hügel ist, die durch tiefe Scliluchten geschieden wer- den. Der Boden im Norden ist grösstentheils Felsen oder Sand, und dort das Land keineswegs so fruchtbar, als man es ehedem schilderte; die Thäler des Südens dagegen sind ungemein fruchtbar und üppig. Unge- achtet seiner Höhen und Gebirge hat Chile nur eine dürftige Bewässerung, indem die Anden fast alle ihre Quellen nach der Ostseite senden. Längs der Westseite stürzen 42 Küstenflüsse herab, die eben so viele Thäler bilden, doch sind alle nur wenige Meilen lang und nicht schiffbar, und von ihnen der Huasco, Maypo, Aconcagua und der Mäule, welcher das ganze Land in eine nördliche und südliche, an Boden und Klima verschie- dene Hälfte theilt, und der Biobio, die bedeutendsten. Im Frühjahr, wenn der Schnee der Anden schmilzt, erscheinen alle als reissende Ströme, im Sommer dagegen sind sie nur unbedeutende Bäche. Der Süden des Lan- des ist besser bewässert, und mehrere der Flüsse, wie der Cruzes und der Bueno mit Booten weit aufwärts fahrbar. Das Klima des Landes ist sehr verschieden; der Norden ist nicht mehr tropisch, doch mild und ge- sund; Regen fällt hier in den Sommermonaten gar nicht und daher ist oft grosser Wassermangel; Gewitter sind selten, Stürme im Sommer fast |
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unbekannt, und die Hitze wird durch die nahen Schneeberge gemildert. Im Süden des Mäule ist die Witterung unbeständiger, aber äusserst lieb- lich, im Winter dagegen um so unangenehmer. Erdbeben sind häufig und richten oft grosse Verwüstungen an; 1822 hob sich die Küste bei Valparaiso auf einer Strecke von 15 Meilen 3—4 Fuss hoch. Weiter süd- lich zeigen sich Spuren vulkanischeer Thätigkeit früherer Zeiten, und im Gebirge sind die 16 Feuerspeier des Landes immer abwechselnd in Thä- tigkeit. Die Naturprodukte bilden des Landes Reichthum; Chile's Gruben liefern Gold, Silber, vorzüglich aber Kupfer, die Stapelwaare des Landes, und bei Tulcahuana finden sich Steinkohlenfiötze; auch die meisten Flüsse führen Gold; und Eisen, Blei, Quecksilber, Quell- und Seesalz sind reichlich vorhanden. Mannigfaltigere Schätze bietet das Pflanzenreich. Ausser den einheimischen Gewächsen, der Papa, Ouinua, Oca, Bananas, Coca, Tuna etc. und mehr als 200 Arzneipflanzen, gedeihen die eingeführten Getreide- und Obstarten vortrelflich, so dass Chile nicht nur die ganze Westküste na- mentlich mit Weizen und' Mehl versorgt, sondern auch in neuester Zeit davon Sendungen nach Australien und England machte. Dennoch düngt der Landmann nicht, weil der grosse Ueberfluss an Land eine ausgedehnte Brache gestattet. Oliven, Tabak, Hanf, Wein gedeihen gut, und an Früch- ten; Wassermelonen, Feigen, Granatäpfel, Citronen, Aepfel, Birnen und Spanischer Pfefl'er der in den chilenischen Küchen eine grosse Rolle spielt. Kartoffeln von vorzüglicher Güte finden sich in mehreren Arten. Waldun- gen herrlicher Nutzbäurae bedecken die Berge und den Süden des Landes, und liefern Färbestoffe, Gummi und Harze. — Eine treffliche Pferderasse, zahlreiche Heerden feinwolliger Schafe, auch Llamas und Vicunas, grosse Heerden Hornvieh, bilden einen andern Reichthum des Landes, und Häute, Wolle, Talg und Charqui (getrocknetes Fleisch) einen Haupttheil des Aus- fuhrhandels. — Bergbau imd Viehzucht sind die Haupterwerbsquellen des Landes; der Ackerbau, so einträglich er ist, hat bis jetzt nur geringe Fortschritte gemacht, und noch weiter sind die mechanischen Künste zu- rück, obgleich an einigen Orten wollene und baumwollene Zeuge, Leder- und Gold- und Silberwaaren verfertigt werden, und durch europäische Einwanderer der Gewerbfleiss in den letzten 10 Jahren etwas gehoben wurde. Die Bewohner beuten die reichen Produkte des Landes aus, aber die Ausfuhr derselben ist meist in den Händen fremder Kaufleute, nament- lich der Engländer, Deutschen und Nord-Amerikaner. Der Handel ist in bedeutendem Steigen, erweitert sich mit jedem Jahre, und von den Häfen Chile's; Copiapo, Huasco, Coquimbo (la Serena), Concepcion, Val- divia und Valparaiso, sind die beiden letzteren unstreitig die bedeutend- sten der ganzen Westküste, namentlich fährt kein Schiff, welches Kap Hoorn doublirt, bei Valparaiso vorüber, ohne erst hier anzulegen, sei es auch nach andern Plätzen Südamerika's bestimmt. Die Einfuhren, welche im J, 1841 erst 6,318,749, u. 1842; 7,163,.=08 Doli, betrugen, waren 1854 bereits auf 17,188,000, 1857 auf 20,196,968, und 1858 auf 23,649,690 Doli, gestiegen. Die Ausfuhren mehrten sich in gleichem Grade, be- trugen 1841 erst 6,148,712, 1842; 7,172,202 Doli., und hatten sich 1854 auf 14,444,000, 1857 auf 21,326,461, und 1858 auf 24,463,280 Doli, ge- hoben. An der Handelsbewegung betheiligten sich 1854; 4,987 fremde Schiffe mit einem Gehalt von 1,482,179 Tonnen, und 1857; 5,208 Schiffe mit 1,714,127 Tonnen. Die Handelsmarine Chile's zählte 1857; 267 Schiffe mit 62,209 Gesammt-Tonnen-Gehalt. Die Strassen des Landes sind er- träglich, wenn auch nur für den Transport mit .Maulthieren, Pferden und (im Gebirge mit) Llama's hergerichtet; eine Dampfschifl'f'ahrtsverbindung zwischen Valparaiso und Panama, und Postscbiffverbindungen mit Bra- silien und Australien sind im Gange, und Chile ist das einzige Land im spanischen Süd-Amerika, wo man die Nothwendigkeit und Zweckmässig- keit von Eisenbahnen anerkannte, und schon seit 1856 werden zwei Bah- nen zwischen den Hauptverkehrspunkten des Landes (Valparaiso und Santiago) befahren.
Die Bewohner Chile's, ein Gemisch von Spaniern, Kreolen, India- nern, Mischlingen und europäischen Einwanderern, beliefen sich nach Schätzung 1858 auf 1,560,000 Seelen, die in den 13 Provinzen und 2 Ko- lonien des Landes folgendermassen vertlieilt waren;
(siehe Debenstehencle Tabelle),
Araukania, das Land der freien Aurakanen, die sich selbst in Indios Costinos (Küsten-Indianer) und Moluchus (Bewohner der Ebenen, am Fusse der Anden) nennen, liegt zwischen dem Biobio und der Provinz Valdivia; die Grösse ihres Landes ist nicht genau bekannt, eben so wenig ihre Zahl; erstere wird auf 3,000 Qu.-Meil., letztere (wohl zu hoch) auf 250,000 Seelen angegeben. - Zur Provinz Chiloe wird jetzt, ausser der gleichnamigen Insel und dem nördlich gegenüberliegenden Ge- biet des Festlandes, der ganze westliche Küstenstrich Patagoniens, bis |
Provinzen.
-itacama ..........
Coquimbo .........
Aconcagua ........
Valparaiso ........
Santiago ..........
Colcliagua ........
Talca..............
Maule .............
Nuble .............
Concepcion........
Arauco ............
Valdivia ..........
Chiloë ............
Die Kolonien :
Llsnquihue .......
Magellanes ......
1,560,000
zum Kamm der Anden, mit Einschluss der vorliegenden Inseln, gerech- net; doch nur sehr kleine Theile dieser grossen Provinz sind bis jetzt von Ansiedlern bewohnt. Die Kolonie Magellanes, an der Magellansstrasse, wurde 1852 gegründet. — Noch gehören zu Chile die im Australozean gelegenen beiden Inseln Juan Fernandez (Mas-a-Tierra und iVIas-a- Fuera), die gelegentlich als Verbannungsort, nie aber bis jetzt zu blei- benden Niederlassungen benutzt wurden. Bekannt ist die grössere Insel als vieljähriger Aufenthaltsort des 1704 ausgesetzten schottischen Matro- sen Alexander Selkirk, dessen Abenteuer zu den bekannten Robin- son's-Geschichten Veranlassung gegeben, die Defoe zuerst in die Lite- ratur einführte. —
Die Volksdichtigkeit ist nicht in allen Provinzen gleich; auf 1 geo- graphischen Qu.-Meile wohnen in Atacana 34, in Coquimbo 145, in Acon- cagua 320, in Valparaiso 1862, in Santiago 804, in Colchagua 866, in Talca oo9, Maule 946, Nuble 682, Concepcion 429, Arauco 59, Valdivia 51, Ko- lonie Llanquihue 17, durchschnittlich in den 12 ersten Provinzen 263, im ganzen Lande 232 Einwohner. Die 13 Provinzen zerfallen in 57 Depar- tamientos, 453 Subdelegationen, 2,131 Distrikte und 145 Pfarreien. — Unter allen süd-amerikanischen Staaten spanischer Nationalität ist Chile der geordnetste, und fehlte es auch hier nicht, wie in allen neuen Staa- ten, an Parteikämpfen, so ist die chilenische Regierung doch stets dar- auf bedacht gewesen, Ruhe und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten. Die Unabhängigkeitserklärung Chile's erfolgte bereits am 13, Sept, 1810, Die Regierung theilt sich nach der Konstitution von 1833 in drei Gewal- ten; die gesetzgebende (Kammer des Senats, 20 Mitglieder mit 9jäh- riger Amtsdauer, und die Deputirtenkammer, 1 auf 20,000 Einwohner, mit 3jähriger Amtsdauer), die exekutive (der Präsident der Republik, gegenwärtig Manuel Montt, gewählt auf 5 Jahre; das in 4 Departements zerfallende Ministerium ; Inneres und Aeusseres; Justiz, Kultus und öffent- licher Unterricht; Finanzen; Krieg und Marine, und der Staatsrath etc.), und die richterliche Gewalt (die in dem Obersten Gerichtshof und dem Ober-Appellationsgericht zu Santiago, den Appellationsgerichten zu Con- cepcion und Serena, und den verschiedenen D'epartements- und Distrikts- gerichten etc. beruht). Hauptstadt des Landes und Sitz der Regierung ist Santiago, mit 80,000 Einwohnern. — In kirchlicher Beziehung bildet Chile ein Erzbisthum, dessen Sitz in Santiago ist; Suffraganbischöfe sind 3, zu Coquimbo, Concepcion und San Carlos de Chiloë, — Die Fi- nanzen sind, obgleich in den letzten Jahren die Ausgaben die Einnah- men überstiegen, sehr geregelt. 1851 beliefen sich die Staatseinnahmen auf 4,437,906, die Ausgaben auf 4,712,147 Doli., das sich herausstellende Defizit von 284,241 Doli, ward durch den Ueberschuss von 1850 gedeckt; 1854 betrugen die Einnahmen 5,946,216, die Ausgaben 5,924,300; 1857 die Einnahmen 6,419,142, die Ausgaben 6,336,069 Doli.; 1858 dagegen die Einnahmen 6,074,926, die Ausgaben 7,197,661 (die ausserordentlichen 1,924,500), das Defizit 1,122,735 Dollars. Die Staatsschulden sind auswärtige und binnenländische. Die fremde Schuld betrug 1858: 6,014,000 Doli-, davon w^urden im Laufe des Jahres 250,000 Doli, getilgt; die ein- heimische Schuld betrug 2,753,625 Doli,, von denen im Laufe des Jahres 528,050 Doli, getilgt, mithin von der fremden Schuld 5,764,000, von der einheimischen 2,225,575 Doli, auf das Jahr 1859 übertragen wurden. Die Landmacht der Republik bestand 1858 aus 2,738 Mann Linientrup- pen und 35,600 Mann Nationalgarden; die Seemacht aus 8 Schiffen mit 70 Kanonen (darunter 4 Dampfer mit 28 Kanonen). — Die Flagge Chile's siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 7, Fig. 255.
1,463,8 762„ 347,8
62,5 339,0 222,4 142,0 165,2
147,8
256,5 742,0 579,v
55,567 119,991 121,654 125,281 293,113 206,919 84,461 168,807 110,219 122,281 48,995 32,988 65,743
3,82S 155
Copiapo '•■. Coquimbo - San Felipe Valparaiso Santiago ■■■
Curico.......
Talca .......
Canquenes
Concepcion
.\rauco .....
Valdivia — San Carlos
12,000 8,000 30,000 80,000 3,500 9,200
6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika, |
14. Republik Buenos-Aires.
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Die Republik Buenos-Aires, früher der bedeutendste Staa.t der Argentinischen Konföderation, trennte sich im Jahre 1853 vtjn diesem Staatenbunde, in welchem es bis dahin die erste Rolle gespielt hatte und verharrte auch, trotz aller Einladung der andern Staaten, bis »oJ auf seiner Absonderung, und wurde in dieser noch durch die Anerken- nung bestärkt, die ihm im Jahr 1855 von Seiten Brasiliens, der Vereimg- ten Staaten, Frankreichs, Sardiniens etc. wurde. Nur Grossbritannien una Chile erkannten die Selbstständigkeit des neuen Staates nicht an, nahinen zwar von der Thatsache der Trennung Notiz, drangen aber um so be- stimmter auf eine Wiedervereinigung. Die kurze Zeit der Selbstständig- keit war übrigens nicht nur für Buenos-Aires eine ewige Quelle heimi- scher Fehden, sondern auch ein Hinderniss der Entwickelung des von der Natur so reich begabten La Plata-Gebietes, und so vereinigte sich denn Buenos-Aires durch Vertrag vom 11. Nov. 1859 von Neuem wieder mit der Argentinischen Konföderation. — Der Staat Buenos-Aires erstreckt sich vom 340 24' bis 41» SBr. und vom 314» bis 321" OL., wird im N. Von der Argentinischen Konföderation und Uruguay (von welchem Staat Buenos-A'ires durch die breite iMündung des Rio de la Plata getrennt wird), im S. von Patagonien, und im W. von dem Argentinischen Staat San Luis begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 3,930 (genauer 3,933) Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 350,000 Seelen, hat mithin auf 1 Qu,-M. 88 Einwohner, Das Lind ist flache, mit Heerden bedeckte Steppe, ohne Baumwuchs, zum Theil nur dürftig bewässert, und hat, ausser dem Unterlaufe des La Plata, dem Rio Colorado (Cobu Leubu) und Rio Negro (Cusu Leubu), nur unbedeutende, meist salzige, in kleine Seen der Pam- pas mündende Steppenflüsse. Mineralien fehlen fast gänzlich; Steine sind eine Seltenheit; Salz aber ist in Menge vorhanden. Arm an Vegetabilien, und ursprünglich nur mit schilfartigem, rauhem Gras und riesigen Disteln bewachsen, gedeihen auf dem Boden des Landes alle Getreidearten, be- sonders Weizen und Gerste, und von Bäumen Pfirsichbäume, die hier und da zu kleinen Waldungen aufgeschossen sind; der Hauptreichthum des Landes aber besteht in Heerden von Hornvieh, Pferden und Schafen, die von den halbwilden Gauchos, Mestizen, die aus der Vermischung von Spa- niern und Indianerinnen entstanden sind, zu Pferde gehütet und vor den Angriffen der Indianer geschützt werden. — Die Einwohner des Landes, 350,000 an der Zahl, sind spanische Kreolen, Mestizen (Gauchos), und Einwanderer aus allen Theilen Europa's. Buenos-Aires, die Haupt- stadt des Staates, Sitz der Regierung, des Gouverneurs der Republik, und eines Bischofs, zählt 122,000 Einwohner, und ist nicht nur die reichste und den bedeutendsten Handel treibende Stadt am La Plata, son- dern auch einer der vornehmsten Handelsplätze der neuen Welt, und einer der Hauptsitze des Unterrichts und der Civilisation, Ihre Universität ist die vorzüglichste der neuen Welt; ihre Handelsschule, Handelsakademie, Lyceum, ihr topographisches Departement, ihre Sternwarte, ihre BibliO"
Bromme's Hand-Atlas. — Nord- und Süd-Amerika, e. |
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18 e u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
thek und ihre Societät der mathematischen und pliysikalischen Wissen- schaften etc. würden jeder grösseren Stadt Europa's Ehre machen, und alle diese Vortheile hat eine Stadt errungen, die von 1808 an bis in die neueste Zeit fortwährend der Schauplatz blutiger Revolutionen war. — Das platte Land ist in 51 Partidos geschieden, auf welche für das Jahr 1856 die Bevölkerung folgendermassen berechnet war: für 14 Partidos des Nordens 53,344, für 13 Partidos des Westens 66,134, für 24 Partidos des Südens 82,877 Einwohner. — Der Handel des Landes ist ganz in den Händen der Bewohner der Hauptstadt und von ungemeiner Wich- tigkeit. Die Waaren-Einfuhr belief sich 1854 auf 20,442,000, die Ausfuhr auf 30,347,000 Thaler Gold; 1856 die Einfuhr auf 277,666,000 Pesos Pa- pier (13,883,300 Thlr. Gold), die Ausfuhr auf 274,212,000 Pesos Papier (13,710,600 Thlr. Gold). Jährlich kommen und gehen 11 — 1200 Handels- schiffe, und die Küstenschifffahrt auf dem Rio de la Plata vermitteln 365 Barken. Die Handelsflotte von Buenos-Aires zählt 152 Seeschiffe. Die Verfas- sung, des Staats ist republikanisch; die neue Konstitution von 1854. Die gesetzgebende Gewalt ruht in den Händen eines Senats und einer Deputirtenkammer, die ausübende in dem Oberhaupt der Regierung, das den Titel ,,Gouverneur und General-Kapitän" führt (gegenwärtig Gene- ral Bartolom^ Mitre, erwählt auf 3 Jahre, vom 1. Mai 1860 an), und drei Minister (des Innern, der Finanzen, und des Kriegs und der Marine) zu Organen hat; das Ministerium des Aeussern, das früher bestand, ist seit der Vereinigung mit der Argentinischen Konföderation aufgehoben. Höchste richterliche Instanz ist die Justizkammer. Die herrschende Kirche ist die katholische, die unter einem Bischof steht. — Die Finan- zen sind nicht besonders glänzend. Im Jahre 1854 betrugen die Staats- Einnahmen 45 Mill, und die Staatsausgaben 50 Mill. Pesos Papier (20 P. P. = 1 Peso Duro oder Dollar; 340 Pesos Papier = l Unze = 20 Thlr. Gold); 1857 die Einnahmen 82,300,000, die Ausgaben 79,800,000 P. P. und 1858 die Einnahmen nur 74,573,843, die Ausgaben 83 Mill. Pesos Papier. Die Staatsschulden zerfallen in äussere und innere. Die äussere 6prozentige Schuld an England beträgt 976,000, die nachzutragende 3pro- centige 1,400,000 Pf. Sterl.; Interessen der letztern Schuld vom J. 1861 an: 1 Proc., vom J. 1865 2 Proc., und von J. 1870 an 3 Procent. Die innere 4procentige Schuld beträgt 659,000, die 6procentige 16,511,000 Dollars. — Die Landmacht belief sich im Jahr 1859 im Ganzen auf 6,000, die städtische Nationalgarde auf 8,000 Mann. Die Seemacht des Staats besteht aus 3 Dampfschiffen, 2 Korvetten und 15 kleineren Kriegsfahr- zeugen. Die Flagge von Buenos-Aires siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 7, Fig. 253. — |
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15. Argentinische Konföderation.
Die Argen tinis che Konföderation oder die La Plata-Staa- ten bildeten früher mit Bolivia und Paraguay, denen man 1770 noch Ober-Peru, Chile und Tukuman beifügte, das Spanische Vice-Königreich Buenos-Aïres. Durch das aus Potosi kommende Silber ward Buenos- Aires der Stapelplatz der nach Europa bestimmten Reichthümer Amerika's, und hatte für Spanien die allerhöchste Wichtigkeit, bis es zur allgemei- nen Trennung kam, die hier eigentlich zuerst be-gann, denn schon 1806 beschloss man, mit britischer Unterstützung, die Unabhängigkeit zu er- kämpfen. Als Napoleon Spanien zu unterwerfen suchte, führten die Pro- vinzen des La Plata eine repräsentative Verfassung ein, die im Namen Ferdinands handelte; als in Spanien aber Ferdinand die Konstitution abhorrescirte, erklärte sich Buenos-Aïres für unabhängig ; Entre-Rios, Cor- rientes, Saltä und Cordova schlössen sich der neuen Republik an, und später traten alle Provinzen des Innern bei. 1819 erhielt der Staat eine Konstitution; 1825 wurde eine neue Verfassung eingeführt, die 1827 wie- der geändert w'urde, und von 1829 bis in die neueste Zeit wurde die junge Republik durch Bürgerkriege heimgesucht, in welchen die Föderali- sten die Anbänger des Unitariersystems zu vernichten suchten ; 1853 trennte sich Buenos-Aïres von den La Plata-Staaten, die sich im Mai des- selben Jahres unter einer Föderalverfassung vereinigten und den Sitz der Bundesregierung nach Parana verlegten; im Nov. 1859 trat aber Buenos- Aïres dem Bunde wieder bei, und die Konföderation Umfasst jetzt wieder- um dasselbe Areal, das die einzelnen Provinzen im Jahre 1810 inne hatten. —
Die Argentinische Konföderation oder die 14 vereinigten La Plata- Staaten, mit dem Distrikt Gran-Chaco, erstrecken sich vom 22" bis 40^45' SBr. und vom 308o bis 321» OL., werden im N. von Bolivia, im 0. von Paraguay und Uruguay, im S. von Patagonien, und im W. von der Anden- kette Chile's begrenzt, und umfassen (ohne Buenos-Aires) einen Flächen- raum von 37,232 Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 1,200,000 Seelen, hat mithin nur 33 Einwohner auf 1 Qu.-Meile. —
Die Oberfläche des Landes ist sehr abwechselnd, der grösste Theil desselben aber eine unermessliche Ebene. Im Norden greifen die Anden von Potosi aus weit von W. nach Osten herüber; den Westen des Landes bildet der Kamm der Chilenischen Andenkette, deren östliche Abdachung ganz in das Gebiet der Konföderation fällt, und die westliche Hälfte der Staaten Mendoza, Rioja, Salta und Tucuman zu einem Berglande macht, welches sich nach San Luis, Santiago de Estero und Cordova hin ver- flächt, und bis zum Paraguay hin eine immer tiefer werdende Abdachung bildet. Vom Gebirge bis zum Parana breiten sich nun nach Süden zu die grossen Ebenen aus, die vom 35« SBr. an den ganzen w^eiten Raum von den Anden bis zum Atlantischen Meere füllen, hier vorzugsweise den Na- men der Pampas führen, und weit hinein nach Patagonien sich erstrecken. Die Ebene ist fast in ihrer ganzen unermesslichen Ausdehnung eine sal- zige Steppe, denn von Assumcion, am Paraguay, südwärts über die Mün- dung des La Plata bis gegen die Mündung des Colorado und Negro hin, ist; der Boden mehr oder weniger von Salz und Salpetertheilen durch- drungen ; alle diesen Landstrich durchströmenden Gewässer sind nur an ihrem Ursprung süss, die meisten derselben verHeren sich in den Salz- seen, die überall in den Pampas zerstreut liegen, und nur die grösseren eilen dem Meere zu. Im W. und NW. bedecken schöne stämmige Wal- dungen von Algaroven und andern Holzarten den flachen Boden, weiter nach S. aber folgen offene Steppenweiden ohne Baum und Strauch, aber mit Gräsern, Disteln und salzigen Kräutern bedeckt, und dies sind die unabsehbaren Gefilde für die zahlreichen Heerden der wildlebenden Rinder und der ungeheuren Menge verwilderter Pferde, der Jaguare und Kuguare, der verwilderten Hunde, der Armadille, des amerikanischen Strausses, die Weideplätze der Gauchos, und die Raub- und Jagdgebiete zahlreicher Indianerhorden: der Huarcas, Aucaes, Puelches und Pehuenches. — Im Ganzen genommen ist das Land trefflich bewässert. Nach ö. zu ist der Uruguay der bedeutendste Fluss; w-estlich von ihm strömt der Paranä, der den Paraguay aufnimmt, sich weiter unten mit dem Uruguay ver- einigt, und nun unter dem Namen des La Plata die meerbusenähnliche, 5 Meilen breite und 40 Meilen lange Flussmündung bildet. Gran-Chaco durchströmt der grosse Pilcomaya (Catchimayo) und der Vermejo, welche dem Paraguay zufliessen; weiter südwestlich strömt der Salado dem Parana zu, und der Dulce, der die grossen Salzseen von Porongos bildet; südlicher fliessen der Prim ero und Segundo, w'elche sich in Seen verlieren; der Tercero, Quarto und Quinto, die nur in der Regenzeit den Saladillo erreichen, und vereint mit diesem in die La- Plata-Bay münden. Eine Menge Steppenflüsse verlieren sich in den Seen der Pampas, und die Wüsten des Südens durchströmen der Colorado und Rio Negro. — Das Klima ist sehr verschieden: die Gipfel des Hochge- birges im W. sind mit ewigem Schnee bedeckt; das Bergland des Nor' dens hat rauhe Luft, während in den Ebenen daselbst ein fast tropisches Klima herrscht, das nach S. zu immer mehr verschwindet, und unter 35" SBr. im Winter schon dünnes Eis und Schneegestöber blicken lässt. Noch rauher wird das Klima unter 40" S., wo es schon ganz dem norddeutschen Klima gleich ist. Die Pampas haben im 0. feuchte, aber gesunde Luft; Regen und Gewitter sind am La Flata häufig; Stürme toben selten, dann aber mit unglaublicher Helligkeit. Im W. ist die Luft so trocken, dass sie todte thierische Körper zu Mumien macht. Der Nordwind bringt Hitze, der seltener wehende Südwind Kalle; am Fuss der Anden webt zu Zeiten der erstickend heisse Sondawind, der sorgfältig gemieden wird, oder der Pampero, der mit Gewalt von den Gebirgen stürzt und durch die Ebenen stürmt. — |
Die Bewohner der Argentinischen Konföderation sind spanische Kreolen, Mulatten, .Mestizen, Neger und civilisirte Indianer; ihre Zahl be- läuft sich (ohne Buenos-Aires) auf 1,200,000 Seelen, von denen der Ras- senvertheilung nach 50 Procent der indianischen, 15 der weissen, 3 der afrikanischen, und 32 der gemischten Rasse angehören. Die Bewohner sind im Allgemeinen indolent, dabei aber nicht ohne Leidenschaftlichkeit, was auch die Revolution hier so blutig und langdauernd gemacht. Einen eigenthüinlichen Menschenschlag bilden die Bewohner der Pampas, die Gauchos odei'Hirten, die von den Spaniern, oft von sehr edlen Familien, abstammen, einzeln und zerstreut in wahrhaft patriarchalischem Zustande und völlig unabhängig auf ihren Estancias oder Höfen, die ein Gebiet von nicht selten einigen Stunden haben, weit von aller menschlichen Gesell- schaft, leben. Zu Halbwilden geworden, wohnen sie in elenden Hütten, kleiden sich in Leder und wollene Decken (Ponchos), machen sich aus Knochen ihr annseliges Hausgeräth, und bringen ihre Zeit in Wartung ihrer ungeheuren Heerden, im völligsten Müssiggange zu. — Der Acker- bau im Binnenlande ist unbedeutend, ausser in den nördlichen Staaten, doch deckt er überall das Bedürfniss; Mais, Weizen und Gerste wird über- all gewonnen, W^ein am Fuss der Anden, besonders in Mendoza gebaut, und in den nördlichen Theilen Baumwolle, Tabak, Reis, Indigo etc. in Menge erzeugt; die Industrie ist unbedeutend und zeigt sich nur in der Baumwollweberei zum Hausbedarf, und in der Fertigung wollener Decken (Ponchos). Der Handel ist ausserordentlich lebhaft, besonders der Land- handel mit Bolivia, Peru und Chile. Die Ausfuhr nach dem Auslande aus dem Hafen Rosario (der Zollstätte der Konföderation) belief sich im Jahr 1859 auf 4,405,180 Dollars. Der Aus- und Einfuhrhandel, zur See so- wohl als zu Lande, soll jährlich gegen 18 Mill. Dollars bewegen.
Die Konföderation besteht (mit Buenos-Aires) aus folgenden 14 Staaten, die einen Flächengehalt von 25,531 Qu.-Meil. umfassen, in 173 Departements geschieden sind, und (mit Buenos-Aires) eine Bevölkerung von 1,450,000 Seelen enthalten.
Staaten. |
Areal in Q.-M. |
Depart. |
Bevölk. 1855. |
Hauptstädte. |
Einwohner. |
Jujuv .................. |
1,577 |
9 |
51,400 |
Jujuy ............... |
6,900 |
SaUa.................. |
2,985 |
16 |
83,500 |
Salta ................ |
11,300 |
Catamarca ............. |
1,683 |
8 |
65,200 |
Catamarca ...... ... |
12,000 |
Tucuman............... |
l,10ü |
9 |
112,800 |
Tucuman ............ |
11,000 |
Santiago de! Estero ■■• |
1,825 |
8 |
80,500 |
Santiago ............ |
6,000 |
Corrientes ............. |
2,138 |
17 |
104,700 |
Corrientes........... |
18,000 |
La Rioja............... |
1,463 |
7 |
52,500 |
La Rioja............ |
4,000 |
Cordova ............... |
2,775 |
14 |
174,300 |
Cordova ............. |
25,000 |
Santa Fe .............. |
1,180 |
4 |
57,200 |
Santa Fe ............ |
12,000 |
Entre-Rios............. |
1,409 |
10 |
101,600 |
Parana............... |
16,000 |
San Juan .............. |
883 |
4 |
82,900 |
San Juan ........... |
20,000 |
San Luis .............. |
1,136 |
8 |
50,800 |
San Luis .......... |
5,000 |
Mendoza —........... |
1,444 |
8 |
82,600 |
Mendoza ............. |
18,000 |
Buenos-Aires.......... |
3,933 |
51 |
350,000 |
Buenos-Aires ...... |
122,000 |
|
25,531 |
173 |
1,450,000 |
Parana .............. |
16,000 |
Distr. Gran-CIiaco..... |
6,667 |
— |
100,000 |
freie Indianer |
|
Wüste bis z. Rio Negro |
8,967 |
— |
— |
— |
— |
Im Ganzen ........ |
41,165 |
173 |
1,550,000 |
— |
■— |
DieFöderalkonstitution ist vom Mai 1853. Nach derselben hatdie ausübende Gewalt ein Präsident (gegenwärtig Dr. Santiago Der qui, erwählt am 8. Febr. 1860), in Verhinderungsfällen ein Vicepräsident; die gesetzgebende Macht, das Haus des Senats und die Kammer der Ab- geordneten. Unter dem Präsidenten steht das Ministerium (aus 5 Departe- ments: Inneres, Aeusseres, Justiz, Kultus und Unterricht, Krieg und Ma- rine, Finanzen), 2 Unterstaatssekretäre, der Chef der Bundes-Land- und Seemacht und der Direktor des Nationalmuseums. An der Spitze der ein- zelnen Staaten der Konföderation stehen Gouverneure, die in den gleichnamigen Hauptstädten derselben ihren Sitz haben. Die katholische Kirche ist zwar der Verfassung nach die herrschende Kirche, und steht |
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19 e u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
unter drei- Biscböfen (zu Paranä, zu Cordova und zu Tucuman-Salta), doch werden alle andern Religionsparteien tolerirt, und in keinem Staate des ehemaligen spanischen Amerika ist die religiöse Aufklärung so fort- geschritten, als hier: die Klöster sind fast sämmtlich aufgehoben; die Geistlichen gehören ganz dem Leben an, viele bekleiden sogar Verwal- tungsposten, und mehrere, die noch in Amt und Würden sind, erfreuen sich zahlreicher Familie. — Die Finanz Verwaltung der Konföderation ist von der jedes einzelnen Staats wohl zu trennen. Die Einnahmen des Bundes betrugen 1837: 2,222,692, die Ausgaben 3 000 991 das Defizit 778,299 Dollars. Die Militärmacht beläiift sich auf 4 412 Marin (Infanterie 1,533, Kavallerie 2,736, Artillerie 143 M.) • durch Gesetz vom 26. Febr. 1855 ist die Argentinische Konföderation in's Militärdivisionen die östliche, nördliche, centrale, westliche und südliche ein"-etheilt Die Seemacht besteht aus 4 Dampfern, 1 Segelfregatte, 1 Brigg und 2 klei- nern Fahrzeugen. — |
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16. Republik Uruguay.
Die Republik Uruguay, auch unter dem Namen der Banda- Oriental, Montevideo und Cisplatina bekannt, liegt zwischen 26"30' und 350 SBr. und zwischen 319o25'-325o27' OL., wird im N. und 0. von der brasilianischen Provinz Rio-Grande do Sul und dem Atlantischen Ozean, im S. von der Mündung des Rio de la Plata, und im W. vom Uruguayfluss begrenzt, der den Staat von den Argentinischen Provinzen Entre-Rios und Corrientes trennt, und umfasst einen Flächenraum von 4,800 (nach Andern von 4,915) Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 250,000 Einwohnern, hat mithin nur 52 Einwohner auf 1 Qu.-Meile.
Uruguay gehört zu denjenigen Ländern, über welche die Natur all' ihre Segnungen und Schönheiten ausgebreitet hat: der westliche Theil ist sanftes Hügelland; im Nordosten erheben sich einige Landrücken, die 15—1600' aufsteigen und unter dem Namen Sierra de San Pablo nach S. sich herunterziehen; der grösste Theil des Landes aber ist Ebene, die mit sanften Anschwellungen wechselt. Eine Unzahl von Flüssen und Quellen befruchten den Boden: der Uruguay, der Negro, der Cete- lati, der Lucia und Ybicuy sind grosse Strecken aufwärts schiifbar, und im 0. dehnt sich in einer fruchtbaren Gegend der fischreiche See Mirim aus. Das Klima ist angenehm und gesund, und übertrilft durch seine Beständigkeit das des gegenüberliegenden Buenos-Aires. An Natur- produkten bietet Uruguay alle die der benachbarten Länder, nur an Mine- ralien ist es arm, und Bleiglanz das einzige bis jetzt im Lande gefun- dene Metall. Die starke Bewässerung macht den Staat zu einem reichen Gras- und Weideland, und Viehzucht ist daher der Hauptnahrungszweig seiner Bewohner; Rinder, Pferde und Vicuilaschafe sind seine Haupt- produkte; grosse Heerden verwilderter Pferde und Rinder bedecken das Land- und bilden dessen Reichthum. Der Ackerbau ist noch in der Kindheit, und obgleich er alle Produkte Paraguay's und des südlichen Brasiliens hervorzubringen vermöchte, und der Boden ganz dazu einge- richtet ist, immer noch zu sehr vernachlässigt, doch wird der eigene Be- darf hinreichend gedeckt. Auch die Industrie ist noch \veit zurück, und nur der Handel, der über Montevideo nach dem Auslande betrieben wird, ist von grosser Wichtigkeit. Die Einfuhren im Hafen von Monte- video beliefen sich 1855 auf 22,524,936, 1856 auf 22,931,588, die Aus- fuhren 1855 auf 43,956,246, und 1856 auf 51,519,265 Francs. Im aus- wärtigen Handel waren 1856: 1,626 Seeschilfe mit 315,098 Tonnen Gebalt in Montevideo ein- und ausgelaufen, und von Küstenschiffen 1,481 mit 56,251 Tonnen. Die Ausfuhren bestehen in Häuten, Hörnern, Pöckelfleisch, Vicunawolle und Talg; die Einfuhren vorzugsweise in Wein, Käse, Glas, Spirituosen etc. ~
Die Bevölkerung des Landes, einst gegen 700,000 Seelen stark, ist durch die ewigen Kriege, die bürgerlichen Unruhen und Auswanderungen auf 250,000 Seelen gesunken. Die Einwohner sind theils spanischen, theils portugisischen Ursprungs, theils Einwanderer aus Europa (beson- ders Franzosen und Italiener, nur wenig Deutsche), zum grössten Theil aber Mischlinge indianischen Blutes; Indianer selbst sind nur wenige im |
Lande. Sie sind meist Hirten und Jäger, und ein grosser Theil von ihnen lebt wie die Gauchos der Pampas. Im Allgemeinen sind sie gebil- deter als die Brasilianer, und ihre Staatseinrichtungen beweisen, dass sie reifer für die Freiheit waren, als der grösste Theil der Bewohner der La Plata-Staaten. Die Unabhängigkeitserklärung des Staats erfolgte durch die in der Stadt la Florida versammelten Deputirten am 25. Aug. 1825. Durch den Vertrag von Montevideo zwischen Brasilien und Buenos-Aires (vom Aug. und Okt. 1828) wurde die Republik anerkannt, die Verfassung am 18. Juli 1830 proklamirt. Unter allen südamerikanischen Staaten hat Uruguay die liberalste Verfassung, und deren Grundzüge sind: Ausübung der Regierungsfunktionen durch die gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt; 2 Kammern (Senat mit 13, Repräsentanten- kammer mit 39 Mitgliedern); Religionsfreiheit, Pressfreiheit, Geschwornen- gerlchte; keine stehende Armee (nur in der Stadt Montevideo ein Ba- taillon von 400 Mann), aber eine Bürgergarde in jedem Departement des Staats; Ertheilung des Staatsbürgerrechts an jeden Fremden, der sich im Lande niederlässt; Aufhebung des Briefportos, Obliegenheit der Regierung, die Briefe der Staatsbürger gratis zu befördern; Schulunterricht auf Staatskosten und Verpflichtung jedes Staatsbürgers, seine Kinder unter- richten zu lassen; Einführung des ,,Code Napoleon" mit einigen Lokal- modifikationen; Abschaffung der Sklaverei für immer. — Die vollzie- hende Gewalt ruht in den Händen eines Präsidenten (gegenwärtig Pru- dencio Berro, erwählt auf 4 Jahre, am 1. März 1860); Vicepräsident ist der zeitige Präsident des Senats. Staatsministerien bestehen drei (Inneres und Aeusseres, Krieg, Finanzen). Die richterliche Gewalt ist unab- hängig und hat als höchste Instanz den Obersten Gerichtshof (Appel- lationsgericht) zu Montevideo. Für Schulunterricht ist mehr gesorgt als in den Argentinischen Staaten, und in Montevideo besteht bereits eine Universität. — Die Finanzen sind durch die ewigen Kämpfe, die Uru- guay zu bestehen hatte, sehr in Anspruch genommen worden. Die Ein- nahmen des Staats belaufen sich auf jährlich 2V2 Millionen Dollars, die Ausgaben auf die gleiche Summe. Die Staatsschuld betrug im Februar 1860, ohne die englische Schuld von 50,000 Pf. Sterl., 20 Mill. Dollars. Die Landmacht musste, der Sicherheit des Landes von Aussen wegen, auf 1,209 Mann erhöht werden; die Bürgermiliz zählt gegen 16,000 Mann.
Die Republik zerfällt gegenwärtig in 13 Departements, deren Flä- cheninhalt nicht genau bekannt ist, deren Bevölkerung sich aber 1859 folgendermassen vertheilte:
Departements. |
Einw. 1859. |
Departements. |
Einw. 1859. |
Departements. |
Einw. 1859. |
1.Montevideo ........
2. Guadelupe (Canelon)
3. San José ..........
4. Florida ........
5. Colon. delSacramenlo |
49,209 14,500 IS,200 14,100 12,763 |
6. Soriano ......
7. Paysandu.....
8. Salto ........
9. Tacuaremlio 10. Cerro Largo |
19,400 12,328 18,500 17,200 16,400 |
11. Maldonado ■••
12. Minos ........
IS.Durazno ..... |
23,350 16,550 17,500 |
Im Gan-ien; •■■ |
250,000 |
|
17. Republik Paraguay.
Paraguay, früher ein Theil des Vicekönigreichs Buenos-Aires, wurde zuerst von den Jesuiten erkundet und kolonisirt, deren Missionäre bereits 1556 im Lande erschienen waren, und um die Mitte des 18. Jahr- hunderts unter zahllosen Schwierigkeiten einen förmlichen Staat gegrün- det hatten, der unter ihrer Verwaltung allmählig zu grosser Blüthe nnd Bevölkerung gedieh, und eine Oase der Kultur mitten in der Wildniss bildete. Auch nach der Aufhebung des Ordens hörte hier der Einfluss der Jesuiten nie ganz auf. Als der Dynastie-Wechsel in Spanien vorging, beschlossen die aufgeklärten Bewohner Paraguay's, sich so viel als mög- lich vom Strudel der Revolution fern zu halten und der Krone Spaniens treu zu bleiben. Diese Nichttheilnahme an der allgemeinen Bewegung veranlasste die Junta von Buenos-Aires im Jahr 1810, ein Truppenkorps nach Paraguay zu senden, um die Provinz zu revolutioniren. Allgemein aber griff das Volk zu den Waffen und drängte die angeblichen Befreier zurück. Indessen fanden die Sieger an der neuen Lehre Geschmack, schon im nächsten Jahre brach die Revolution gegen Spanien aus, und eine nach Assumcion berufene Generalversammlung der Notablen sprach die Freiheit und Unabhängigkeit von Paraguay aus, und setzte eine Regierung ein. Dr. Francia, ein Rechtsgelehrter, der einzige Kopf in der ganzen Regierungs-Junta, war die Seele des Ganzen, verhütete Blutvergiessen und Anarchie, und wusste seinen Einfluss so geltend zu machen, dass er 1814 auf 3 Jahre zum Direktor des Landes, und nach Ablauf dieser Frist, 1817, zum Diktator auf Lebenszeit ernannt wurde. Mit Grausamkeit, Kraft und Klugheit behauptete er sich bis zu seinem Tode, 1840, auf die- sem Posten, sonderte den Staat von aller Verbindung mit dem Auslande, regierte mit despotischer Strenge, aber erhielt Ordnung und Sicherheit, und hob den Wohlstand des -Landes. Nach seinem Tode ging die Regie- rung an eine Art Junta über, die jedoch bald durch eine Militärrevolution Ihrer Macht beraubt wurde. Die Leiter derselben bildeten nun selbst einen Regierungsrath, dessen nominelles Haupt aber bald wieder durch Militargewalt gestürzt und nun zwei Konsuln (Alonso und Lopez) 1841 aut 3 Jahre erwählt wurden. 1844 wurde Don Carlos Antonio Lopez aut 10 Jahre zum Präsidenten des Freistaats ernannt, derselbe 1854 aber- mals auf 3, und 1857 auf weitere 7 Jahre in seiner Präsidentschaft be- stätigt, und die Unabhängigkeit der Republik von Seiten der Argentini- schen Konföderation und Grossbritanniens anerkannt. Seit dieser Zeit ist der Verkehr mit Paraguay freier geworden und die Schifffahrt auf dem Paraguay allen befreundeten Nationen gestattet. |
Paraguay, der einzige Staat Süd-Amerika's, der die Meeresküsten nicht berührt, erstreckt sich zwischen 190 33' und 270 46' SBr. und zwi- schen 3190 und 3230 10' OL., wird im N. und 0. von Brasilien, im S. vom Argentinischen Staate Corrientes, im W. von Gran-Chaco und Bo- livia begrenzt, und umfasst (nach planimetrischen Berechnungen) einen Flächenraum von 4,130 (nach andern Angaben von 7,200) Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 800,000 Einwohnern, hat mithin 194 Seelen aur 1 Qu.-Meile. , ,,
Der nördliche Theil des Landes ist eine Fortsetzung des Hoch- landes von Matto-Grosso in Brasilien, welches als ^Wasserscheide sich zwischen die beiden, die östliche und westliche Grenze ^'I^enden ^ ströme eindrängt, und den Namen der Sierra de las Montes oder Maracay führt, unter 24o S. in Hügelland übergeht, und nach S. s c ganz zu
Ebenen und Esteros (feuchten Niederungen) verflacht, die auch die^u^
des Paraguay begleiten. Das Land ist herrhch bewassei dei von felsi- gen Ufern eingeschlossene Paranä bildet die sud .che ui d ^.ömendi zwischen flachen, Ueberschwemmungen «"fS^esetzten Ufern hin^^^^^^ Paraguay die westliche Grenze des Staats. Von den zahlreichen Bin- nenflüfsen! die dem Waldgebirge »tquellen stro-nen der M b^^ Xejui und Tebiquari dem Paraguay, der ^^ ,7' t
temy, Acaray und Mondäy dem Paranä zu. Das Klima ähnelt mehr einem Tropenklima. Man unterscheidet 4 Jahreszeiten: den Sommer vom Januar bis März, den Winter vom Juli bis September und die beiden Regenzeiten zwischen beiden, besonders die vom April bis Juni. Neun Monate des Jahres sinkt die Wärme selten unter 20o, steigt aber wohl auf 300 R,, und selbst im Winter steht das Thermometer sogar des Nachts nie unter 8°. Die Temperatur ist stets vom Winde abhängig, und nörd- liche Winde bringen oft eine unerträgliche Hitze. Paraguay ist reich an den mannigfachsten Naturerzeugnissen und bringt alle Pflanzen und Thier- arten hervor, die den Nachbarländern eigen sind. Der Land bau wird thä- tig betrieben, besser als in den Argentinischen Staaten: Südfrüchte aller Art, MaiSj Maniok,, Bataten, Mani, Zucker, Tabak, Baumwolle und Getreide |
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20 e u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
werden im Ueberfluss gebaut, Vanille, Balsame, Rhabarber und das Mate- kraut in Menge gewonnen; in den Ebenen bedeutende Rinder-, Pferde-, Maulthier- und Schafzucht betrieben und der Bienenpflege viel Aufmerk- samkeit gewidmet. — |
Die Zahl der Einwohner (jes Landes, Kreolen, Mestizen und civili- sirte Indianer, wird auf 800,000 geschätzt, wenigstens so im Lande selbst angegeben. Sie sind sanften, arbeitsamen, biedern Charakters, sehr un- terrichtet, und Alle können lesen und schreiben. Schulen sind überall errichtet, und ein Kollegium besteht zu Assumcion. Die katholische Kirche ist die allein geduldete im Lande und steht unter einem Bischof. Die Industrie hat hier bedeutendere Fortschritte gemacht, als in den Nachbarstaaten, da durch das frühere Absperrungssystem der Bezug von Waaren sehr erschwert war. Der Handel ist im Steigen; der auswärtige wird bloss durch die Hauptstadt vermittelt und ist grösstentheils auf Bra- silien und Buenos-Aires beschränkt. Die Einfuhren von 1855 beliefen sich auf 600,000; 1856 auf 686,000; 1857 auf 1,133,000; 1858 auf 993,000, und 1859 auf 1,540,000 Dollars; die Ausfuhren 1855 auf 587,000; 1856 auf 1,170,000; 1857 auf 1,672,000; 1858 auf 1,170,000, und 1859 auf 1,766,000 Dollars. Von den Ein- und Ausfuhren werden an Zöllen 10 Pro- cent erhoben. Die Ausfuhren bestehen in Maté oder Paraguaythee, dessen Verkauf sich die Regierung vorbehalten hat, in Häuten, Südfrüchten, Ge- würzen und Arzneiwaaren, Tabak, Baumwolle, etwas Wein, und beson- ders in Holz, das in Flössen hinab nach Buenos-Aïres gebracht wird. Der Schifffahrtsverkehr im Hafen von Assumcion zählte 1857: 328; 1858: 421, und 1859: 412 ein- und ausgelaufene Schifl'e, mit circa 16—20,000 Tonnen Gehalt. Die ausübende, wie die gesetzgebende Gewalt ruht in den Händen des Präsidenten und des unter diesem stehenden Staatsmini- steriums: des Staatssekretärs des Aeussern, des Ministers des Innern, des Kriegs- und Marine-Ministers, des Ministers der Finanzen, und des Oberbefehlshabers der Armee. Die Jährlichen Einkünfte des Staats, die aus den Zöllen, dem Verkauf des Maté, Verkauf von Ländereien, Stempel- papier etc. erwachsen, werden auf 2V2 Mill. Doli, geschätzt. Eine Staats- schuld besteht nicht. Die Militärmacht zählt 8,000 Mann, ist jedoch nur theilweise permanent. Der Präsident ruft die männliche Bevölkerung je nach Bedürfniss unter die Waffen, und hat das Recht, die Armee bis auf 30,000 Mann zu erhöhen. — |
18. Kaiserthum Brasilien.
Brasilien, der einzige monarchische Staat der neuen Welt, wurde im Jahre 1500 von dem Portugisen Cabrai entdeckt, der auf der Fahrt nach Ostindien hierher verschlagen wurde. Anfangs von aus Portugal vertriebenen Juden bevölkert und kolonisirt, veranlasste deren wachsen- der Wohlstand den König, einen Gouverneur, Thomas de Souza, hinzu- senden, der Bahia gründete und durch weisse Massregeln sich unsterb- liche Verdienste um Brasilien erwarb. Nachdem Portugal Provinz von Spanien geworden, bemächtigten sich die Holländer 1630^ unter Anfüh- rung des Grafen Moritz von Nassau, der 7 nördlichen Provinzen des Lan- des, traten dieselben aber 1669, nachdem das Haus Braganza den Thron Portugals bestiegen, gegen 4 Mill. Crusaden an die früheren Besitzer wieder ab. Von 1689 an wurden die reichen Goldminen und die Diamantengru- ben im Cerro de Frio entdeckt, deren Gewinn aber meistens England zog. Als 1807 der König von Portugal durch Frankreich bedrängt wurde, flüchtete er mit seinem ganzen Hofe nach Brasilien, und dieser Umstand und die günstigen Massregeln für den Handel hoben'schnell die Kolonie. Nach Napoleons Sturze und Zurückgabe Portugals blieb der König in Bra- silien und erhob es 1815 zum Königreiche. Im Jahre 1821 nöthigten liberale Bewegungen im Mutterlande den König Johann VL nach Lissabon zurückzukehren, und seinen Sohn, Dom Pedro, als Regenten in Brasilien zurückzulassen. Feindliche Massregeln, welche die portugisischen Cortes gegen Brasilien dekretirten, .entzündeten dort die Gemüther, und Dom Pedro wurde 1822 als Beschützer, und später als Kaiser von Brasilien ausgerufen. Die strengen Massregeln des Kaisers riefen eine Revolution hervor, die 1831 mit seiner Abdikation zu Gunsten seines Sohnes endigte. Stets wiederkehrende Unruhen, namentlich der nördlichen Provinzen, häu- fige Empörungen und die immer schwieriger werdenden Unterdrückungen derselben, während der Regierung, die im Namen des minderjährigen Dom Pedro IL von einer Regentschaft fortgeführt wurde, verwirrten den Staat immer mehr, und erst seit der Majorennität des Kaisers, 1840, wurde die Regierung wieder kräftiger und die inneren Unruhen gedämpft, und der Staat genoss von da an einer segensvolleren Ruhe, als die meisten der angrenzenden Freistaaten.
Das Kaiserthum Brasilien, nach den Vereinigten Staaten Nord- Amerika's der grösste Staat der westlichen Welt, reicht vom Oyapoc im Norden bis zum See Mirim im Süden, und erstreckt sich vom 4" 17' N. bis 330 SBr. und vom 3060 41' bis 3430 5' OL.; im N. wird das Land von Neu-Granada, Venezuela, das briti-sche, holländische und französische Guyana, im 0. vom Atlantischen Meere, im S. von Uruguay und Corrien- tes, und im W, von Uruguay, Paraguay, Bolivia, Peru und Neu-Granada begrenzt, hat von N. nach S. eine Ausdehnung von 580, von 0. nach W. von 520 deutschen Meilen, und umfasst einen Flächenraum von 150,000 (genauer von 147,624) Qu.-Meilen, wozu noch die zu Brasilien gehörigen Inseln: Fernando do Noronha, Trinidad und Martin Vatz (mit 1,31 Qu,-.M.) kommen. Die Bevölkerung des riesigen Reiches beträgt, nach ministe- riellen Berichten, 7,677,800 Seelen, hat mithin 52 Menschen auf 1 Ou.-M.
Kaum 3 Prozent der ungeheuren Fläche sind bis jetzt angebaut oder werden als Weideland benutzt; 12 Prozent sind an Privatpersonen vertheilt, aber noch nicht in Kultur gesetzt; 15 Prozent bestehen aus Flüssen,-Sümpfen, Seen und des Anbaus unfähigen Landes, und 70 Pro- zent sind noch freies Land und Urwaldung, zum Theil des Anbaus fähig, und reich an Metallen und nutzbarem Holze. Die Gestaltung des Landes ist ungemein verschieden; der äusserste Süden, so wie die grösste Hälfte des Nordens, bis herab auf 10» S., sind ausgedehnte Ebenen, der grössere Theil des Landes aber ist Gebirgsland und bildet ein eigenes Gebirgs- system. Das Hochland hat eine durchschnittliche Höhe von 2,500'; das Küstengebirge erhebt sich bis 4,000, und die höchsten Rücken des Landes bis 6 und 8,000'. Die höchsten Bergkuppen trägt das Mantiqueira-Ge- birge, das in dem Pico do Orgaos 7,800, im Marro do Papagaio 7,000, und im Buquira 7,513' aufsteigt. Alle diese Ketten gehören zu dem grossen Gebirgssysteme, welches die ösdichen Urwälder von den west- lichen kahlen oder nur dünn bewaldeten Hochebenen, Campos, trennt. Der Hauptstock der Gebirge Brasiliens schürzt in den Provinzen Goyaz und Minas Geraes seinen Knoten, von wo an sich die zahllosen einzelnen Ketten vom N. nach S. erstrecken, nirgends aber eine Hauptwasserscheide zwischen dem Marafion und La Plata bilden, sondern nur als Scheidungs- linien der Nebengewässer beider Ströme auftreten. Bis auf den Gebirgs- knoten, in welchen fast alle diese Ketten in Winkeln zusammenlaufen, stehen dieselben, von denen die Sierra do Canostra und Marcello, und die Pyrineos die bedeutendsten sind, für sich unabhängig da. Die Cor- dillera Geral im W. von Matto Grosso bildet den Grenzabfall nach Bolivia zu. Die Gebirge Brasiliens bestehen aus Granit und Glimmerschiefer, die aber nicht höher als 3,500' vorkommen; die höchsten Bergzüge enthalten Quarz, Thonschiefer und Kalk; die niedern Hügelketten aber alle nur Kalksteine. Am merkwürdigsten ist das aufgeschwemmte Gestein, wel- ches ganze Thäler und Schluchten aufgefüllt hat, und den Reichthum an |
Gold und Diamanten enthält, der Brasilien so auszeichnet. Nach N. zu dacht sich das Land terrassenförmig ab. Die im 0. hervortretende Küste mit den Kaps San Roque und Antonio ist grösstentheils eben und bildet bis zur Mündung des Marafion den Rand der ungeheuren Ebene, die sich in sanften Wellungen westlich bis zu den Anden zieht und das Gebirgs- system Venezuela's von dem brasilischen trennt. Dieses unermessliche Flachland besteht abwechselnd aus feuchten üppigen Weiden oder LIanos, aus kahlen steinigen Ebenen, undurchdringlichen Selvas und Waldungen, und giftaushauchenden Sümpfen, und kann nur auf den Gewässern durch- drungen werden, die Riesenadern gleich das Land nach allen Richtungen durchziehen, und, bis jetzt unbenutzt, dem Marafion zuströmen. Bezüg- lich der reichen Bewässerung des Landes verweisen wir auf die Karte. Das Klima Brasiliens an sich ist heiss, ein wahres Tropenland, aber er- frischt und gemässigt durch die vielen Flüsse, die Nähe des Meeres und die vielen Gebirge des Landes. Rio Janeiro hat zwischen I60 und 30o Wärme, aber weiter landeinwärts auf den Höhen und mehr westlich und südlich ist das trefflichste und gesundeste Klima. Die Ebenen im Norden sind erstickend heiss und schwül, und hier der Sitz und Herd aller Tro- penkrankheiten. Auf und an den zahlreichen Gebirgen, deren keines die Schneegrenze erreicht, ist die Temperatur höchst angenehm. Die vielen Waldungen und grossen Flüsse theilen der Luft eine reiche Dunstmasse mit und bewirken dadurch häufig Regen, besonders in unsern Winter- monaten, welche dort die Regenzeit bilden, deren Dauer und Eintritt je- doch bei der grossen Ausdehnung des Landes sehr verschieden ist. Die herrschenden Winde sind vom März bis September der Süd-, vom Oktober bis Februar der Nordwind- Gewitter sind häufig; die Plagen der benach- barten Staaten aber: Vulkane, Erdbeben und Orkane hier völlig unbekannt. — Der natürliche Reichthum des Landes übertrifft Alles, was man sonst kennt, und ist in allen Theilen der Natur gleich gross: unermesslich der Reichthum an Mineralien, namentlich an Edelsteinen und Gold. Brasilien ist die grösste Fundgrube an Diamanten; Gold führen fast alle Flüsse und Bäche; auch alle übrigen Metalle, mit Ausnahme des Silbers, finden sich im Ueberfluss; ganze Gebirgsketten bestehen aus Eisenstein, und Zinn, Blei, Quecksilber, Schwefel, Alaun etc. sind in unglaublicher Menge vorhanden. Der Pflanzenreichthum ist unbeschreiblich. Kein Land bietet eine solche MannigfaUigkeit und Ueppigkeit der trefflichsten Gewächse: die niederen Gegenden, in denen die grösste Hitze herrscht, bringen alle Süd-, Tropen- und Kolonialprodukte Ost- und Westindiens, und viele, an- dern Ländern unbekannte Früchte hervor: Orangen, Grenadillen, Ananas, Guavas, Cocos, Yams, Mango's, Maniok, Pisang, Pfirschen gedeihen herr- lich; Kaffee, Zucker, Baumwolle, Kakao, Tabak, Indigo und Reis werden in grösster Menge gebaut; der Anbau des Thees ist mit Erfolg versucht worden; Farbehölzer der verschiedensten Art, besonders Fernambukholz, liefern die ausgedehnten Waldungen; Gewürze verschiedener Art, Pfeffer, Ingwer, Vanille und Roucou, Chinarinde, Sarsaparille, Sassafras, Gummi, Harze, Balsame und Oele werden in Menge gewonnen; Palmenwaldungen zieren die nördlichen Ebenen, und eben dort, wie auch auf den Gebirgen, findet man die edelsten und werthvollsten Hölzer. Im Süden des Landes gedeihen alle Europäischen Früchte in grösster Ueppigkeit: Mais, Getreide, Hanf, Kartoffeln etc., und es gibt kein Europäisches Gewächs, welches bei einiger Pflege in diesem Boden und unter diesem Himmel nicht über- schwänglich wucherte. Gleich reich ist die animalische W-elt: Rinder und Pferde durchziehen in grossen Heerden die Ebenen nnd Campos des Westens und Südens; Affen, Tapire, Bisamschweine, Gürtel- und Faul- thiere und zahllose Kafzenarten, so wie Vögel von allen Farben und Grös- sen füllen und beleben die Wälder; Schildkröten bedecken die Küsten, so wie die Inseln des Amazonenstroms; Alligators und Kaimans lauern an den Ufern aller Gewässer; gefährliche Schlangen sind in Menge in den Wäldern und Ebenen, und Schwärme lästiger Moskiten, Termiten und an- derer beschwerlicher Insekten, blutsaugende Fledermäuse, und rohe In- dianerstämme, die sich erst wenig über die Stufe des Thieres erhoben haben, bilden ein starkes Gegengewicht gegen die Reize und Annehmlich- keiten des von der Natur .so hoch begünstigten Landes.
Die Bewohner Brasiliens, deren Zahl sich, ohne die unabhängigen Indianer (Indios tapuyos oder gentios), die ungezählt das Innere des Lan- des durchstreifen und in noch ungekannten Stämmen den Norden und Westen bewohnen, 1856 nach offiziellen Berichten auf 7,677,800 Seelen belief, ist ein Gemisch von Portugisen, Kreolen und europäischen Ansied- lern, freien und Sklaven-Mestizen, freien Negern und Negersklaven und bekehrten Indianern. Der herrschende Theil der Bevölkerung sind die Nachkömmlinge der eingewanderten Portugisen, die sich aber nicht Kreo- len, sondern Brasilier (Brasileiros) nennen; ihnen folgen die eingewan- derten Portugisen, deren Zahl immer mehr abnimmt, und die von den Eingebornen mit dem Namen Europäer (Europeos) bezeichnet werden, und dann etwas über 200,000 Deutsche, Schweizer, Franzosen und Engländer, von denen sich die meisten der drei ersteren als Landbauer im Innern und |
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im Süden angesiedelt, die letzteren aber als Kaufleute in den grösseren Seestädten niedergelassen haben. Den zahlreichsten Theil der Bevölkerung bilden die Neger und die aus der Vermischung derselben mit den Weis- sen hervorgegangene farbige Rasse. Die Brasileiros sind meist von klei- ner Statur, mager und von gelber Farbe; das weibliche Geschlecht altert sehr früh. Der Charakter der niedern Volksklassen ist schlecht: in Aber- glauben und Unwissenheit aufgewachsen, sind sie vollkommene Heuchler, träge, diebisch, betrügerisch, unreinlich, fröhnen jeder Leidenschaft und haben einen lächerlichen Stolz. Besser ist der Charakter der höheren Stände; hier findet man noch Gefälligkeit, Höflichkeit und Gastfreundschaft. Bei ihnen hat sich, in den Städten besonders, auch die Nationaltracht grösstentheils verloren, obwohl ihre Lebensweise im Ganzen immer noch der portugisischen gleicht. Die Nachkommen von Weissen und Negern werden nicht Mulatten, sondern Pardos, die Mestizen Mamelucos, die Misch- linge von Schwarzen und Indianern Cafusos und Caribocas genannt. Trotz der Aufhebung des Sklavenhandels werden doch immer noch jährlich an 40—50,000" Neger von .-Afrika eingeführt und öffentlich wie das Vieh in eigenen Sklavenmagazinen zum Verkauf ausgestellt. — Dem ünterrichts- wesen wird jetzt, besonders in den Städten, grössere Aufmerksamkeit als früher gewidmet. In den Hauptstädten der Provinzen und an andern grossen Orten gibt es Elementarschulen, Waisenschulen und Priester- seminarien, und in Rio und Bahia mehrere höhere Lehranstalten, Museen, medizinische, Handels- und Marineschulen, und öffentliche Bibliotheken. Die Presse, dieses grösste aller Erziehungsmittel, ist frei, hat aber, ob- wohl 43 Zeitschriften bereits im Lande erscheinen, bis jetzt noch wenig geleistet. Herrschende und Staatsreligion ist die römisch-katholische; allen andern Religionsparteien ist aber durch die Verfassung der häus- liche Gottesdienst gestattet. Die katholische Kirche steht unter dem Erzbischof von Bahia, der zugleich Metropolitan von Brasilien ist, und unter 10 Bischöfen (zu Ceara, Matto Grosso [Cuyaba], Diamantina, Goyaz, Maranhao, Minas Geraes [Marianna], Para, Pernambuco, Rio de Janeiro und San Paulo). .Mönchs- und Nonnenklöster bestehen noch viele, mit reichen Dotationen, doch sind sie nicht geeignet, die Moral zu heben. — Die physisch-technische Kultur lässt, wie die geistige, noch viel zu wünschen übrig. Die Landwirthschaft unterliegt noch vielen Mängeln, und ungeheure Strecken des reichsten Landes liegen noch aus Mangel an lleissigen Händen unbebaut. Obschon die Regierung und viele Privaten mehrfach europäische Kolonisten in's Land gezogen haben, konn- ten die Einwanderer hier noch nie auf den Schutz des Staats rechnen, und desshalb ist allen Auswauderungslustigen die Einwanderung nach Brasi- lien durchaus abzurathen. Am eifrigsten wird hier der Plantagenbau betrie- ben: Kaffee, Zucker, Baumwolle, Tabak, Indigo, Thee, Kakao und Rhicinus sind die Hauptgegenstände desselben. Für die Viehzucht bestehen in den nördlichen Grasfluren sogenannte Weidewirthschaften, zur Pflege des Rindviehs, der Pferde und Maulthiere. Getreide wird vorzugsweise in den südlichen Provinzen, meist von deutschen Ansiedlern gebaut. Sehr er- giebig ist der Bergbau, vorzüglich in Gold; von der grössten Wichtig- keit die Gewinnung der Diamanten, für w^elche eine eigene Verwaltung besteht, die das Sammeln und Auswaschen der Edelsteine mit ausseror- dentlicher Strenge und Vorsicht betreibt. Die Industrie steht noch tiefer als der Landbau, und ausser Zuckerraffinerien, Rumbrennereien, Gerbereien, Tabaks- und Fayencefabriken, und einigen Tuch- und Linnen- manufakturen hat man noch wenig gewerbliche Etablissements. Selbst die gewöhnlichen Handwerke werden nicht allgemein betrieben, und nur in Rio findet man alle Gewerbe repräsentirt und in Minas Geraes, wegen der Unfruchtbarkeit seines Bodens, den Hauptsitz der Manufaktur. — Der Handel hat sich a'm meisten unter den Zweigen der Nalionalbetriebsam- keit gehoben, und Brasiliens Handelsstädte (Rio, Bahia etc.) wetteifern jetzt mit den ersten und reichsten der Welt. Die Ausfuhren, die im Jahre 1821 erst 5,706,000 Mllreis betrugen, beliefen sich 1841 bereits auf 27,389,500, und 1856/57 auf 114,503,411, 1857/58 auf 95,942,612 Milreis. In gleichem Verhältnisse stiegen die Einfuhren: 1821 betrugen diese erst 4,284,000, 1841 bereits 25,897,210 MHreis, und 1856/57: 123,855,959, 1857/58: 'l30,207,606 Milreis. Die Schifffahrt beschäftigte 1858 gegen 6,000 Schiffe; an grossen Seeschiffen waren in den brasilischen Häfen eingelaufen: unter fremden Flaggen 2,511 Schiffe mit 880,925 Ton- nen; unter brasilischer Flagge 364 Schiffe mit 28,516 Tonnen, und an Küstenfahrern (nur unter brasilischer Flagge) 3,154 Sciiiffe mit 4o7,253 Tonnen. Ausgelaufen im gleichen Jahre waren: unter fremden Flag- gen: 2,463 Schiffe mit 930,831 Tonnen; unter brasilischer Flagge: 173 Schiffe mit 26,126 Tonnen, und Küstenfahrer 3,145 Schiffe mit 470,288 Tonnen. — |
Das Kaiserthum zerfällt gegenwärtig in folgende 20 Provinzen, von denen Amazonas aus Theilen der Provinz Parä, Paranä aus Theilen der Provinz San Paulo (Campos de Coritiba) gebildet wurde. Hauptstadt des Reichs ist Rio de Janeiro mit 296,136 Seelen.
Flächengeh. nach seogr. Qu.-Meil.
Para (Belem).....
Maranhao ........
0 ciras.............
Aracaty ...........
Natal .............
Parahyba .......
Pernambuco ......
Porto Calvo ......
Sergipe ..........
San Salvador.....
Vittoria ..........
Janeiro ...........
Santo Paulo .....
Sla. Catharina •■• S. Pedro do Sul
Ouro Preto ......
Cuyaba ...........
Goyaz (Villa Boa)
33,500 31,000 2,500 28,000 18,800 16,300 66,500 8,900 36,000 186,000 12,600 296,136 31,500 8,600 7,200 11,800 12,000 8,400
207,400 360,000 150,400 385,300 190,000 209,300 950,000 204,200 183,600 1,100,000 51,300 1,200,000 500^000 105,000 201,300 1,300,000 85,000 180,000 42,600 72,400
54,507 6,759 4,597 1,735 802 1,138 2,908 530 528 6,091 643 860 8,050 694 4,059 11,413 28,716 13,594
Pari, mit Rio Negro
Maranhao ...........
Piauhy..............
Ceara ...............
Rio Grande do Norte
Parahyba ...........
Pernambttco ........
Alagoas .............
Sergipe .............
Bahia ..............
Espirito Santo •••■ Rio de Janeiro —
st. Paulo ..........
Santa Catharina ■■ Rio Grande do Sul
Minas Geraes .....
Matto Grosso.......
Goyaz ..............
Amazonas.........
Parana —.........
2 5
13
5 4
14 1
12 9 1
6 20
2 2 1 1
Einwohner 1856. Minist.Bericht
1
3 1
4 1 2 6 2 2 7 1 6 4 1 3
10 1 1 1 1
Rio de Janeiro
Die Regierung des Staats ist monarchisch, erblich, konstitutionell und repräsentativ. Der gegenwärtige Kaiser, Dom Pedro II. (geb. 2. Dec. 1825) ist der zweite in dieser Würde, folgte seinem Vater, Dom Pedro I., unter Vormundschaft den 7. April 1831, wurde den 23. Juli 1840 für volljährig erklärt und den 18. Juli 1841 feierlich gekrönt. Die Konstitution des Reichs erkennt vier Gewalten an: die gesetzgebende, die vermittelnde, die vollziehende und die richterliche. Die gesetzgebende Ge- walt ist einer Generalversammlung übertragen, die aus dem Senate und dem Hause der Abgeordneten besteht; die vermittelnde Gewalt ist aus- schliesslich dem Kaiser überlassen, der als erster Repräsentant der Nation über die Aufrechthaltung der Unabhängigkeit, des Gleichgewichls und des Einklangs der übrigen Staatsgewalten zu wachen hat. Der Kaiser ist zu- gleich Oberhaupt der vollziehenden Gewalt, übt sie durch 6 Staatsmini- sterien aus (der Finanzen, des Innern, der Justiz, des Aeussern, des Kriegs und der Marine), und hat einen Staatsrath von 9 Mitgliedern zur Seite. An der Spitze der Verwaltung jeder Provinz steht ein vom Kaiser ernannter Präsident. Die richterliche Gewalt ist unabhängig und besteht in Richtern und Geschwornen, welch' letztere sowohl in bürgerlichen als Kriminalfällen wirksam sind. Der Instanzenzug geht durch Schieds- und Friedensrichter an die Obergerichte, deren in jeder Provinz eins besteht, bis an den obersten Gerichtshof und das Appellationsgericht in der Haiipl- stadt. — Die Leitung der Finanzangelegenheiten ist einem beson- dern Ministerium unterworfen, und die Staatseinnahmen und Ausgaben werden durch eine Behörde besorgt, die unter dem Namen Nationalschatz besteht, und die Schatzkammern in den Provinzen unter sich hat; die Staatseinkünfte vom 1. Juli 1859 bis 30. Juni 1860 beliefen sich auf 39,428,100, die Staatsausgaben auf 48,302,935 Milreis, das Defizit mithin auf mehr als 8 Mill. Milreis. Die Staatsschuld ist fast unerträglich hoch für die Kräfte des Landes: die äussere Staatsschuld betrug am 31. Dec. 1858: 5,192,900 Pf. Sterl., die innere fundirte Schuld, die mit 6 Prozent zu verzinsen ist, im Dec. 1858: 57,757,000 Milreis. — Die Militärmacht Brasiliens besteht (1859) aus 22,586 Mann Linientruppen aller Waffen- gattungen, und aus circa 200,000 Mann Nationalmiliz, die aber kaum zur Hälfte mit Waffen versehen ist. Die Seemacht bestand 1858 aus 27 Segelschiffen und 28 Dampfern von 2,752 Pferdekraft; im Bau begriffen waren 2 Fregatten, 3 Korvetten und 1 Dampfer. Die Zahl der Marine- truppen belief sich auf 3,335 iVlann. Flagge und Standarte Brasiliens siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 7, Fig. 252. — |
19. Republik Haïty und Dominicanische Republik.
Das freie Haïty, eine der vier grossen Antillen, die Columbus am 6- Dec. 1492 auf seiner ersten Reise entdeckte und ihr den Namen San Domingo oder H isp ani ola beilegte, ist gegenwärtig ein Staat gemisch- ter afrikanischer Nationalität, und der einzige Staat Amerika's, dessen erniedrigte Sklavenrasse sich Unabhängigkeit und die Anerkennung aller Uvilisirten zu erringen und unter den furchtbarsten Kämpfen und den mannigfaltigsten Schwankungen der Politik seiner Führer sich zu erhalten wussle. Von ihrer Entdeckung an bis 1630 spanische Kolonie, wurde Während dieser Zeit ihre Bevölkerung, die nahe an eine Million (nach andern Angaben auf 2 .Mill.) Seelen sich belief, bis auf wenige hundert Familien vertilgt, und von da an bis in die neueste Zeit ihr Boden noch oftmals durch Blut gedüngt. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts siedel- ten sich auf der Nordwestküste der Insel Franzosen, die Ueberreste der flibustiers, als Boucaniers an, betrieben daselbst die Jagd auf verwilderte "eerden, und riefen, als sie von den Spaniern im Osten hart bedrängt Wurden, die Hülfe Frankreichs an, die ihnen auch zu Theil wurde, und im Frieden zu Ryswick, 1665, der Krone Frankreichs die westliche Hälfle der Insel brachte. Von nun an begann die Kolonisation dieses Theils der Jnsel mit dem grössten Erfolge, während der östliche spanische Antheil sich wenig über seinen ersten Zustand erhob. Im Jahre 1789 zählte man hier bereits mehr als 11,500 Zucker-, Kaffee- und Indiopflanzungen, eine Weisse- und Mulatten-Bevölkerung von 131,000 Seelen und über 300,000 Negersklaven, deren Lage aber schrecklicher, als je in den spanischen Kolonien war. Die Proklamation der Menschenrechte in Frankreich, die nur auf die Mulatten, nicht aber auf die Neger ausgedehnt, und auch den
Bromme's Hand-Atlas. — Nord- und Süd-Amerika, f. |
ersteren wieder entzogen wurden, rief 1791 eine Empörung gegen Frank- reich hervor, die mit dem Untergange der Europäer auf Domingo endete. Die Neger bemächtigten sich am 13. Juni 1793 der Hauptstadt Kap Fran- cais, steckten die Pflanzungen in Brand und mordeten und raubten. Die weissen Kolonisten erklärten sich gegen die Revolution, halfen den Eng- ländern, die Frankreich den Krieg erklärt hatten, einige feste Plätze er- obern, diese aber wurden, als der Nationalkonvent am 4. Febr. 1794 die Freiheit der Neger proklamirte, von den Negern, die sich nun noch inni- ger vereinten, vertrieben, und aRe Weissen entweder zur Flucht gezwun- gen oder ermordet. Toussaint l'Ouverture, der Anführer der Neger, durch das französische Direktorium 1794 als Obergeneral aller Truppen auf San Domingo anerkannt, gab am 3. Mai 1801 der Insel eine eigene, von Frankreich unabhängige Verfassung, erklärte die Sklaverei auf ewig abgeschafft, und gab der Insel den ursprünglichen Namen Haity wieder zurück. Napoleon schickte 1803 unter Ledere eine Armee nach Do- mingo ab, die Insel wieder zu erobern, allein Frankreich erlangte nichts als Toussaint l'Ouverture's Gefangennehmung, den man in einem Kerker Frankreichs umkommen Hess, und die Vernichtung seines Heeres. Nach Toussaint tiat der wilde Des salines an die Spitze der Republik, und liess sich am 8. Okt. 1804 unter dem Namen Jakob L zum Kaiser von Haïty ausrufen, wurde aber zwei Jahre später in einem Volkstumulte von Toni Grandinare, einem Mulatten, ermordet. Nach seinem Tode zer- fiel der Staat, und es bildeten sich aus demselben zwei Reiche, im Norden das Königreich Haïty, unter dem Neger Christoph oder Henry L, und im Süden, unter dem Mulatten Pe thion, eine Republik. An Pethions Stelle |
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22 e u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.
trat nach dessen Tode, 1818, der Mulatte Boy er, der, als König Henry, 1820, bei einer Empörung sich selbst das Leben nahm, den Norden und Süden vereinigte, und 1822 auch den früher spanischen Antheil der Insel eroberte, mithin die ganze Insel zu einer Republili machte. Frankreich erkannte 1825, gegen eine Entschädigung, die Selbstständigkeit der Re- publik an, und in Ruhe blühte sie nun bis 1842, obgleich sie nie den Flor von 1789 wieder erreichte. 1843 erhob sich gegen ßoyer eine Em- pörung, die diesen veranlasste, die Insel ihrem Schicksale zu überlassen. Nach mehrfachem, stets aber blutigem Präsidentenwechsel, wurde im März
1847 General Faustin Soulouque, ein Neger, auf den Präsidentenstuhl erhoben, der sich durch Grausamkeit auszeichnete und sich am 18. April 1852 als Faustin L zum Kaiser krönen liess. Soulouque's immer mehr überhandnehmende Tyrannei rief am 22. Dec. 1858 einen Aufstand gegen den Kaiser hervor; General Geffrard rief zu Gonaïves die Republik aus, wurde am folgenden Tage zum Präsidenten derselben proklamirt, stellte die liberale Verfassung von 1846 wieder her, und erklärte den Kaiser „im Namen der Nation" für abgesetzt. Der ganze Norden und viele Gene- rale schlössen sich ihm an; Kaiser Faustin, von den Republikanern ge- schlagen, zieht sich nach Port au Prince zurück, legt, nachdem seine Armee sich mit der des General Gelfrard vereinigt, am 15. Jan. 1859 die Krone nieder, verlässt am 19'. die Insel, und die Republik wird überall im Westen ohne weiteres Blutvergiessen angenommen, und Geffrard als Präsident derselben anerkannt.
Der ehemalige Spanische Antheil der Insel San Domingo hatte sich, nach mehrfacher Vereinigung und Trennung von dem Staate Haïty, am 27. Febr. 1844 ganz von demselben losgesagt und unter dem Namen Domini- kanische Republik oder Domingo eine selbstständige Republik unter der Präsidentschaft Pedro S an tana's gebildet. Ihm folgte Buenaventura Baez und diesem 1858 General Valverde. Die neue Republik wurde
1848 von Frankreich, und 1850 von Grossbritannien anerkannt.
Haïty, die Königin der Antillen, früher Espailola, Hispaniola oder auch San Domingo genannt, liegt zwischen 170 54'—20" NBr. und zwischen 303o 5'—309" OL., ist 27 Meilen von Jamaika, 13 von Cuba und I7V2 Meil. von Puerto Rico entfernt, hat im N. die Bahama-Inseln, im 0. Puerto Rico, im S. das Caraibische Meer, und im W. Jamaica und Cuba, von 0. nach W. eine Ausdehnung von 85, von N. nach S. von 32 Meilen, und umfasst einen Flächenraum von 1,385 Qu.-Meilen mit 860,000 Einwohnern, von denen 575 Qu.-Meilen mit 610,000 Einw^ auf die Neger- Republik Haïty, 810 Qu.-M. mit 240,000 Einw. auf die Dominicani sehe Republik der Mulatten und Weissen kommen. Die Oberfläche der Insel bildet im Ganzen ein Gebirgsland, das nach W. in zwei Halbinseln aus- läuft. Eine hohe Gebirgskette durchzieht die ganze Insel von NW. nach SO., von Kap St. Nicholas bis Kap Espada, sendet nach allen Richtungen zahlreiche Zweige aus und schürzt in der Mitte der Insel, im rauhen und schroffen Cibao-Gebirge, ihren Hauptknoten. Den Norden durchstreicht die Monte-Christi-Kette, die durch die Ebene Vega Real vom Cibao- gebirge geschieden wird; im Süden erhebt sich die Sierra Baranca, die das reizende Thal von Neyba begrenzt; die südwestliche Halbinsel durchstreicht das malerische de laHotte-Gebirge, und nördlich vom Port au Prince das Gebirge de la Seile, das nach dem Artibonite zu die Wasserscheide bildet. Die Küste bietet herrliche Einbuchten, unter denen die Leogane-Bay im W. und die Satnana-Bay im 0, die wichtigsten sind. Unfern den Küsten liegen die zu Haïty gehörenden Inseln: Tortuga im N., Go nave im W., la Vache und AI ta Vela im S. und S aon a im 0., die ungemein fruchtbar sind, vor der Hand aber nicht angesiedelt werden dürfen. Haïty ist trefl'lich bewässert, doch ist der Lauf aller Flüsse nur kurz, und wenige derselben eine Strecke aufwärts bootbar; die bedeu- tendsten derselben sind der Artibonite, der Yuna, Gran Yague, Ozama und Neyba. Seen sind nur 3 bemerkenswerthe" im Lande: der Enriquille, . von 13 Meilen Umfang, mit der Insel Cabrito, der Icotea und der Etang du Cul de Sac. — Das Klima der Insel ist durchaus tropisch, im Ganzen aber gesund und nur in den sumpfigen Niederungen des Westens und Südens der Gesundheit nachtheilig. Seewinde mässigen die Hitze; die Nächte sind, im Vergleich zum Tage, oft empfindlich kalt. Furchtbare Orkane und Erdbeben wüthen oft verheerend. Die Naturprodukte sind höchst mannigfaltig: auf dem fruchtbaren Boden wuchert die üppigste Vegetation; Kaffee, Tabak, Baumwolle, Reis, Kakao, Ingwer, Mais, Maniok, Yams, Bataten und Bananen werden in Menge, Zucker wenig mehr ge- wonnen; der Anbau des letzteren wird bei der Trägheit der Bewohner sehr vernachlässigt. Färbehölzer und Mahagoni werden in grossen Mas- sen geschlagen. Die Gebirge enthalten manche edle Metalle und nutzbare Mineralien, aber die Bewohner der Insel sind zu träge sie aufzusuchen; höchstens kommt noch einiger Goldstaub aus dem Innern des Landes. Die Bevölkerung der Insel, 850,000 Seelen, besteht, circa 40,000 Weisse im Oestlichen Theile abgerechnet, durchgehends aus Farbigen. Die herrschende Rasse im W., in der seit 1859 bestehendeg Republik Haïty, ist die Schwarze, mit vorherrschend französischer, die im 0., in der Republik Domingo, die Färb ige und Weisse, mit vorherrschend spanischer Sprache. Der Unterricht wird, obwohl in allen Ortschaften Schulen bestehen, und zu Port au Prince (jetzt Port républicain)j Kap Haïtien und San Domingo Lyceen sind, sehr nachlässig betrieben. Die römisch-katholische Kirche, die im Westen unter einem apostolischen De- legaten, im Osten unter einem Erzbischof steht, ist anerkannte Landes- kirche, mit etwas afrikanischer Färbung; indess herrscht allgemeine To- leranz, die sich über alle christlichen Parteien ausdehnt. Auch dem Vautoux-Dienst wird noch gehuldigt und Wangamänner stehen noch über- all in grossem Rufe. — Die Haupterwerbsquelle des Landes im Westen ist der Landbau auf KaflTee, Baumwolle, Tabak etc.; im Osten die Vieh- zucht. Die Industrie ist noch in der Kindheit, doch findet man in den Städten die nöthigsten Handwerker. Den Handel der Insel haben Nord- Amerikaner, Engländer, Franzosen und Deutsche ausschliesslich in Hän- den ; der Detailhandel wird meistens von Frauen betrieben. Die Ein- fuhren in Haïty belaufen sich jährlich auf 9 Mill. Thaler preuss., der Werth der Ausfuhren auf circa 12 Mill. Thaler; die Hälfte der Ein- und Ausfuhren wird jetzt durch Port républicain vermittelt; die andere Hälfte vertheilte sich auf Kap Haïtien, Leogane, Aux Cayes, Gonaïves und Jaquemel. Durch Dekret vom 15. Jan. 1859 wurden die Häfen St. Marc, Miragoane, Aquin und Port de Paix dem auswärtigen Handel erschlossen. Am Handel nahmen 1858: 298 Schifl"e zu 54,448 Tonnen, und 1859: 310 Schifl'e zu 61,420 Tonnen Antheil. — |
Die am 15. Jan. 1859 in's Leben getretene Republik Haïty steht unter Präsidentschaft des Generals Fahre Geffrard, der durch Prokla- mation von gleichem Tage die Besitzergreifung der Regierung verkündete, am 23. Jan. auf die Verfassung vereidet wurde, und ein neues Ministe- rium, bestehend aus einem Ministerpräsidenten und 6 Staatssekretären, erwäfilte. Sitz der Regierung ist Port républicain mit 30,000 Einw. Die Finanzen sind in kläglicher Verfassung, da Kaiser Faustin I. alle Ueberschüsse für sich im Auslande anzulegen suchte, und an nichts weni- ger als an die Deckung der Schulden Haïty's dachte, so dass die Republik immer noch 60 MilL Francs an Frankreich schuldet. Die Einnahmen des Jahres 1859 betrugen 1,762,500, die Ausgaben 972,572 Dollars. Die Kriegsmacht beläuft sich auf 22,000 Mann; die Seemacht besteht aus 8 kleinen Schoonern und Goeletten. —
Die Republik Domingo oder die Dominicanische Republik, unter Präsidentschaft des General José Desiderio Valverde, und einem Vicepräsidenten,"hat eine Militärmacht von 6,000 Mann, und eine Seemacht von 4 kleinen Schifl'en. Ueber die Finanzen der Republik ist nichts be- kannt. Sitz der Regierung und Haupthafen des Landes Ist San Do- mingo, mit 15,000 Einwohnern; zweiter Hafen des Landes ist Porto Plata. — Die Flaggen Haïty's siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 7, wo Fig. 258 die Flagge der Republik Haïty, Fig. 259 die Flagge des Kaiserthums unter Faustin, Fig. 260 die Flagge der Dominicanischen Republik, und Fig. 261 die Flagge der Stadt San Domingo darstellt.
Neuesten Nachrichten zufolge haben sich in letzter Zeit wichtige Veränderungen auf Haïty zugetragen, Planmässig scheinen schon seit lange Einwanderer aus der Havannah nach der Insel geschickt worden zu sein, die auf einen gegebenen Befehl die Spanischen Farben aufziehen sollten. Diess geschah nun wirklich am 16. März (1861) zur grossen Ueberraschung der Schwarzen und der Eingebornen. Am 18, proklamirte General Santana vom Balkon des Regierungspalastes in San Domingo, Angesichts der Truppen und der Nationalgarde, die Wiedervereini- gung dieses Theils der Insel mit dem Mutterlande Spanien. In der Havannah herrschte in Folge dieser Nachricht grosse Aufregung. Man sandte sofort eine Fregatte nach San Domingo, und zwei andere mit 5,000 Mann sollten folgen. Die Nachricht ist um so bedeutender, als man annimmt, dass Geffrard, der Präsident der westlichen Republik, in kur- zer Zeit dem Beispiel Santanas folgen und diesen vormals französischen Theil der Insel wieder unter französische Herrschaft zurückführen werde. |
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ilu(lrttfien.
Hand-Atlaa. Taf. 8.
Miagre, Ojrenaen, Gieüsse^ Ausdeltnun8<. — Australien oder das Südland, auch Ozeanien und Polynesien genannt (in Deutsetland meist mit dem Namen der Südsee-Inseln bezeichnet), seit einem Jahrhundert erst als Erdtheil in die Erdkunde getreten, ist der kleinste der fünf Haupttheile, in welche unser Erdball geschieden wird, fc dem ungeheuren Becken des Grossen Ozeans ausgebreitet, das von Asien im W., von Amerika im 0. begrenzt, sich von HO« bis 270" 0. L. hinzieht, bildet der fünfte Erdtheil eine eigene Inselwelt, die sich vom Kap Alschin auf Sumatra, bis auf etwa lOo oder 150 geogr. Meilen, der Westküste Amerika's nähert, und eine Erdfeste (das eigentliche Austral- 'and, Australien oder Neu-Holland), und umfasst alle Inseln und Insel- gruppen, die seit .Magelhan's Fahrt bis auf unsere Tage im Australozeane entdeckt worden sind, und nicht den Küsten der Erdtheile Asien und Amerika so nahe liegen, dass sie als deren Zubehör betrachtet werden müssten. Die Grenzen dieser Inselwelt bildet im N. der SS« N., im S. der 360 30' S. Br,, der östlichste Punkt ist die Oster-Insel und die Insel fala y Gomez, der westlichste Kap Atschin auf Sumatra, — Das Areal «er zu Australien gehörigen Länder ist noch nicht genau ermittelt,. da löeils die Umrisse vieler Inseln (wie Neu - Guinea's etc.) noch gar nicht ausgezogen sind, theils von den meisten, selbst sehr besuchten, gute öpezialkarten fehlen. Für das Festland Australien (Neu-Holland) be- rechnet Prof. Gauss 150,180 Ou,-M., für Vandimensland 1,150,84, Neu- seeland 4,291, Neu-Caledonien 325, Tahiti 20,g, die Osterinsel 4,2, Neu- guinea 13,000, die Marianen 43,5o, und für den Sandwichs-Archipel 295,? yu.-M, — Freycinet berechnet das Areal des Festlandes nur auf 138,375, »andiemensland dagegen auf 1,235,24 Qu,-M,; Nicholas Neu-Seeland auf nur 2,927,33, und Neu-Guinea soll 3—4,000 Qu-M. kleiner sein, als Gauss oie Insel berechnet hat. Mit dem früher zu Asien gezählten Ostindischen isn n^®' dürfte der Gesammtflächeninhalt der Australischen Inselwelt wohl tps V Öu.-M, nicht übersteigen. Die grösste Ausdehnung derselben be- tragt von der nordwestlichsten Spitze von Sumatra bis Sala y Gomez in gerader Linie 2,360 geogr. Meilen; die grösste Länge des Australkonti- nents (Neu-Hollands, von Kap Cuvier im W., bis Kap Byron im 0,) 540, uie grösste Breite (von Kap York im N,, bis Kap Bridgewater im S.)
Meilen.
iflr,^ Einflieilung-. — Die Gestaltung Ozeaniens, das durch ein Fest- lana und eine Unzahl von Inseln gebildet wird, lässt die Darstellungsweise «er übrigen Erdtheile nicht zu, wesshalb wir, von dieser abweichend, die * gesonderten Gruppen betrachten, in welche die Australische Inselwelt
Bromme'a Hana-Atl««, — AnstralleB. a. |
fheils|nach ihren Bewohnern, theils nach der Zahl und Grösse ihrer Ei- lande geschieden und benannt wird oder vielmehr allgemein benannt wer- den sollte, da die Eintheilung in 3 GUeder, Malaya, Australien und Polynesien, die .einige neuere Geographen adoptirten, nicht durch- gehends zur leichten Orientirung ausreichen. Diese 4 Hauptglieder sind:
1) Melanesien oder das Festland Australien mit den ihm zugehörigen Inselgruppen: Yandiemensland, Neu-Guinea, dieLoul- siaden, Neu Britannien (mit den A dmiralitäts-Inseln), die Salomons-Inseln (Neu Georgien), der Santa-Cruz-Archipel, die Neuen Hebriden, Neu-Caledonien, die Fidschi- und die Norfolk-Inseln,
2) Malaisien oder Malaya, im NW. des vorigen (der sogenannte Ostindische Archipel) mit den grossen Sunda-Inseln (Sumatra, Java, Borneo, Celebes), den kleinen Sunda-Inseln, den Molukken, den Suluh-Inseln und den Philippinen.
3) Polynesien, im 0. des Festlandes, mit der Doppel-Insel Neu- seeland (mit den Lord Auckland-, Chatham- und Kermandec- Inseln), und dem Archipel von Tonga, den Samoa- oder Schiffer- Inseln, dem Cooks- oder Mangia-Archipel, den Tubuai-lnseln, den Gesellschafts- und Gambiers-Inseln, dem Pomotu- und Mendana-Archipel, Roggeweens- und Washingtons-Archi- pel, und den Sandwichs-Inseln oder der Hawaii-Gruppe, und
4) Mi krön es ien, die kleinen Australischen Eilande (im N. von Neu-Guinea, im 0. von den Philippinen und im W. von den Sandwichs- Inseln), die durch Lord Mulgrave's Archipel bis in die Nähe der Samoa-Inseln streichen, und die Gruppen der Pelew-Insein, die Ca- rolinen und Marianen (Ladronen), Bonin-Sima oder Magelhan's- Archipel, Lord Anson's Archipel, Caspar Rico, Marshalls- Archipel mit der Radak- und Ralikgruppe, und Gilbert's Archipel begreifen.
Melanesien»
»as Festland iind seine Gestaltunff. — Das Fest- land Au."traliën (Neu-Holland), der kleinste Kontinent, liegt auf der südlichen Halbkugel, zwischen 10« 40' und 39" 11' S. Br. und zwischen 1320 13' und 1720 26' 0. L., hat ungefähr die Gestalt eines Ovals mit einem bedeutenden Ausschnitte an der südlichen Seite, mit Ausnahme der Halbinsel Carpentaria und Arnheimsland gar keine Glieder, und wird im N., W. und S. vom Indischen, im 0. vom Grossen oder Austral-Ozean eingeschlosseB, Die Länge des Kontinents von S, nach N. beträgt 430, |
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2 8. — Australien.
die Breite von 0. nacii W. 540 M., und der Flächeninhalt 138,375 (n. A. 150,080) Qu.-M., von denen 0,4o in der heissen, 0,6o in der südlichen ge- mässigten Zone liegen. Die Küstenausdehnung beträgt 1,900 M., verhält sich zum Areal des Ganzen wie 1:68,4 (nach B. wie 1:73), und ist mithin, trotz der einförmigen Küstenbildung, bei weitem günstiger, als bei Asien, Afrika und Süd-Amerika. Das Innere des Kontinents ist bis jetzt so viel wie gar nicht bekannt, und wird von den bisherigen Auto- ritäten über Australien, von Oxley als ein Binnensee, von Eyre als eine Tiefebene brennenden Sandes, von Jukes und Sturt als eine Wüste bezeichnet; L e i ch a r d und Ho d g s 0 n, die 1844 und 45, resp. 50 und 65 M. vom Sandy Kap, in westlicher und westsüdwestlicher Rich- tung in's Innere des Landes vordrangen, fanden hier ein schönes, zum Theil gebirgiges, reich bewässertes und fruchtbares Land, waren aber vom Mittelpunkte des Kontinents immer noch wenigstens 225 Meilen ent- fernt. Der Einförmigkeit des Küstenumrisses scheint auch die ganze Oberflächengestalt des Landes zu entsprechen; die Form des Tieflandes, mit abschreckender Steppenbildung, scheint im Innern vorherrschend zu sein, die Form des Gebirges dort ganz zurückzutreten; Hochgebirge und Hochländer scheinen durchaus zu fehlen, bis jetzt wenigstens hat man nur inselartig in den Tiefebenen aufsteigende Bergländer, mit mangelhafter Bildung, aber grossem Mineralreichthum, gefunden. Der Osten und Südosten (Neu -Süd-Wales und Süd-Australien) wird von einem Bergland durchzogen, das parallel mit der Ost- und Südostküste streicht, nach derselben Ausläufer sendet, und durch diese das flache Küstenland in mehrere Ebenen trennt, von denen die Cumberland-Ebene die ausge- dehnteste ist. Dieses Bergland, welches sieh steil und jäh über der Cum- berland-Ebene erhebt, führt den Namen der Blauen Berge (in seinem nördlichen Theile, nach der Moreton-Bay zu, den Namen der Liverpool- berge, die im Lindesay 5,700' Höhe erreichen), und besteht aus einem Konglomerat von Bergketten, Hochthälern und Plateaus, deren Scheitel- flächen sich 2,000—3,000' heben, und in einzelnen Gipfeln bis 4,000' (im Seaview 6,500') aufsteigen. Die südliche Hälfte dieses Berglandes er- hebt sich zu bedeutenden Gebirgsmassen, die in mehreren Ketten hinter einander aufsteigen, von denen die letzte schneebedeckte Piks trägt, die nach der Schneegrenze in dieser Breite mindestens eine Höhe von 10,000' erreichen müssen. Westlich von diesen Australischen Alpen (die auch den Namen der Warragong-Gebirge führen) breiten sich wie- derum Plateaus und niedere, noch wenig gekannte Bergketten aus, die als Australische Pyrenäen und Grampians bezeichnet werden, und in Australia Felix den angesiedelten Theil des Landes vom Binnen- lande trennen. In den Austrahschen Pyrenäen steigen die Macedonien- berge am höchsten auf, nnd in den Grampians (in Süd-Australien) steigt der Wiliamsberg bis 8,200'. Süd-AustraUen besteht ebenfalls aus Ge- birgsland, dessen mittlerer Theil den Namen der Schwarzen Berge, nördlich von diesen bis zum Torrens-See den Namen der Fl Inders-Ge- birge führt, und als Gawlers-Kette erst westlich, dann nordwestlich streicht. In West-Australien, dem südwestlichen Theil des Kontinents (Edels- und Leeuwin's Land) wird die schmale unfruchtbare Küstenebene von einer Reihe von Bergzügen, der Darling-Kette, begrenzt, die vom Schwanenflusse durchbrochen wird, und sich bis auf 3,000' erhebt. Süd- lich von ihr ziehen sich die Stirlings-B erge nach König - Georg's Sund; nördlich die niedern Herschel-Berge, und noch weiter nörd- lich, zwischen 28o und 29« S. Br. parallel mit der Küste die Victoria- Kette. Auf der ganzen Nordwest- und Nordküste herrscht der Charak- ter des Flachlandes vor, und erst im Nordosten, um den Carpentaria-Golf und auf der Halbinsel Carpentaria, erheben sich wieder Berge und Berg- reihen, die nach S. streichen und im Hinchinbroke (unter 180 22' S., unmittelbar am Meere) bis 3,500', im Larcan 1,800' und im Peak er- Hill, landeinwärts vom Sandy-Kap, 2,000' erreichen. -A. Petermann, der berühmte Kartenschöpfer für neue Erdtheile, hat alle Beobachtungen eines Oxley, Eyre, Sturt, Leichard, 0. Schomburgk, so wie vieler See- fahrer, welche auf verschiedenen Stellen rings um Australien, die „heissen Winde" nnd den „Vogelflug" beobachtet, darunter aHein 11,000 meteoro- logische Observationen Schomburgk's, gesammelt und kombinirt, und daraus bis zur wissenschaftlichen Sicherheit bewiesen, dass das Innere Australiens im Nordwesten bis zu ungeheuren Ausdehnungen Höhen, Hü- gel, Bergzüge, Bäume, Thiere, Flüsse haben und also ein fruchtbares Land sein müsse. Durch Verlängerung der Linien kühler und feuchter Winde, des Flugs von Papagaien und andern Vögeln, durch Baumstämme, die in nordwestlichen Flüssen herabgeschwemmt wurden, und andere Merkmale folgert er, dass ein fruchtbarer Saum von 2—300 geogr. Meilen Breite das ganze nordwestliche Australien vom Fitzroyfluss bis zur Spitze des Carpentaria-Golfs in bewaldeten und belebten Höhenzügen durchadern und w^eit in den Süden hinein, bis zum Breitengrade des Gascogneflusses, oder selbst darüber hinaus, sich erstrecken müsse, und dieser fruchtbare Saum die Scheidewand zwischen Sturt's Wüste und dem Carpentaria-Golf zu bilden scheine. |
Oewjisser. — Die Gewässer Australiens sind ebenfalls nur unvoll- kommen bekannt, und gehören theils dem Grossen, theils dem Indischen Ozean an. Die bis jetzt bekannten Fluss- und Stromsysteme sind höchst unausgebildet und ungünstig gestaltet; es fehlen ihnen die festen Quel- len, die Abgrenzung des Laufes, die Bildung des Thaies und an manchen Stellen selbst die eines Bettes; daher auch das periodische, aber regel- lose Versiegen und Anschwellen derselben. Fast alle stürzen aus der Höhe ihres Quellgebiets in grossartigen Katarakten herab und gelangen so in den Unterlauf. Die Mündungen sind bei vielen verhältnissmässig grosse Busen, bei andern Seen, die vom Meere aus fast unzugänglich sind, und viele haben durch Sandbänke verstopfte Mündungen, denen die Deltabildung ganz abgeht. Der bedeutendste Strom des Festlandes ist der Murray oder Hu nie, der in die Encounterbay der Südküste (an der Ostspitze von Süd-Australien) mündet; er entspringt am Fusse des Seaview-Berges, verstärkt sich links durch den Mittamitta, den Ovens, den Goulbourne und Yarraine, rechts durch den Delangen, Mur- rumbidgi, Lachlin, und den (durch den Castlereagh verstärkten) Darling, und ergiesst sich nach einem Laufe von 40 Meilen in den 15 Meilen langen, aber seichten Alexandrinasee, dessen Abfluss in die Encounterbay geht. Sein Stromgebiet soll über 20,000 Qu.-M. umfassen; seine Umgebung ist theilweise höchst romantisch, und an seinen Ufern erheben sich hin und wieder 200' hohe Felsenwände. Andere nennens- werthe Ströme sind: der Macquarie, der auf den Blauen Bergen, land- einwärts von Sidney, entspringt, nordwestlich strömt, durch den Ers- kine verstärkt wird, reiche fruchtbare Ufer hat, sich aber nach einem Laufe von 50—60 M. in sumpfigen Niederungen verliert; der Peel, der sich mit dem Nemoy vereinigt und landeinwärts strömt. An der Ost- küste: der Brisbane, der sich in die Moretonbay ergiesst; der Hast- ings, dessen Mündung einen natürlichen Hafen, den Port Macqnarie, bildet; — der Hunter, der auf den Liverpoolbergen entspringt, an- muthige Uferlandschaften darbietet, sie aber bei seinen plötzlichen An- schwellungen oft verwüstet; in seinem Unterlaufe für Dampfboote schiff- bar, mündet er unterhalb Newcastle; — der Hawksbury, der auf dem östlichen Abfall der Blauen Berge seine Quellen hat, häufigen Anschwellungen unterworfen ist, äusserst fruchtbare Ländereien durchströmt, in seinem Oberlaufe den Namen Warragamba, im Mittellauf den Namen Nepean führt, durch mehrere Nebenflüsse (namentlich den Gose) verstärkt wird, und in die Brokenbay mündet; — der George, der 6 Meilen aufwärts schilfbar ist, und in die bekannte Botany-Bay strömt; der Boyne, der in die Harveybay. mündet, und der Sutorund Bardekin, die beide nach Norden strömen, deren Mündungen aber noch nicht bekannt sind.— An der Nordküste, und zwar in den Carpentaria-Golf, münden: der Mitchell, Lynd, Flinders und Vandiemen, der Albert, Nichol- son, Marlow, Tasman, Emu, Robinson, M'Arthur, die bis jetzt nur wenig bekannt sind; bedeutender ist der Adelaide, welcher der Melville-Insel gegenüber in die Adamsbay mündet, 12 Meilen aufwärts von grossen Schiffen befahren werden kann, an seinen Ufern mit Bambus be- wachsen ist und von Krokodilen wimmelt. 40 M. südwestlich von ihm mündet der Victoria in den Cambridge-Golf, und an der Nordwestküste in den Königssund der Fitzroy. An der Westküste sind erst zwei Ströme bekannt: der Gas coyne, der in Sharksbay mündet (unter 25« S.), und der S chwanenfluss (unter 32o S.), der durch den Canning ver- stärkt wird, aber nur wenige Meilen aufwärts schiffbar ist. — Land- seen sind bereits mehrere entdeckt. Die bedeutendsten sind: der Tor- rens-See, in Süd-Australien, 80 M. nördlich von Adelaide, ein 80—90 M. langer, 5—6 M. breiter, sehr salzhaltiger Wasserstreifen, der sich huf- eisenförmig um das Flindersgebirge herumzieht; der seichte, 15 M. lange und 8 M. breite Alexandrina-See, durch welchen der Murray strömt; der Victoria-Se e, ebenfalls in Süd - Australien; der salzige Dambeling-See, in West-Australien (372 M. lang, IV2 M. breit); der Georgen-See, im W. der Blauen Berge, in einer Höhe von 2,139', und der kleine Campbell-See, im Innern von Neu-Südwales.
Klima. — Das Klima ist überwiegend ozeanisch; der Süden ist ungemein mild, angenehm und gesund; im Norden herrscht die Schwüle der Tropen, und beträgt daselbst die mittlere Temperatur + 27o C. _ In West-Australien, zu Perth, unter 320 S. Br., beträgt die mittlere Temperatur des Jahres 20,5; in Ost-Australien, in der Cumberland-Eüene, unter 34o S., -f- 18, und zu Melbourne, in AustraUa Felix, -f- 13,8- Der Unterschied zwischen Winter und Sommer, an allen diesen Orten, beträgt nur 120. — Im tropischen Australien ist der Verlauf der Jahreszeiten von Monsuns abhängig, welche vom April bis Oktober aus SO., vom Okt. bis April aus NW. wehen. Letzterer bedingt die nasse, ungesunde, der SO. Monsun die trockene und gesunde Jahreszeit, während welcher nur der Thau die Vegetation zu erhalten vermag. Der gemässigte Theil Australiens liegt im Gebiete der veränderlichen Luftströmungen, in wel- chen die NW. Winde vorherrschen, doch werden die Küstenländer meist von ozeanischen Winden getroffen. In Ost-Australien sind die NW. Winde wahre Gluthwinde, doch halten sie nie lange an, sind fast nur auf den Sommer beschränkt, und enden stets mit einem heftigen Donner- und Hagelsturm, auf den dann sogleich ein rauher SO. Wind folgt, — Die wässerigen Niederschläge fallen in Australien ungemein sparsam, und die Trockenheit und Dunstfreiheit der Atmosphäre, in Folge welcher Luft- spiegelungen sehr häufig beobachtet werden, ist für das Land charakte- ristisch. Es gibt Gegenden, in denen es Jahre lang fast gar nicht regnet. — In Ost-Australien bringen die Ostwinde Regen; der meiste Regen fällt im Frühling (September bis December) und Herbst (März bis Mai); weni- ger im Sommer. Im S. und auf Vandiemensland sind Winterregen vor- herrschend, besonders wenn die herrschenden Westwinde durch Stürme aus Osten unterbrochen werden. Gewitter sind im Sommer sehr häufig, und eine EigenthOmlichkeit des Landes sind die verheerenden Hagelstürme.
TVaturprodiikte. — Obwohl das Festland Australien einen an- sehnlichen Reichthum an Pflanzen besitzt, befinden sich unter denselben, so weit man sie kennt, nur wenige Früchte, keine Getreideart, nnd über- haupt nur wenige Pflanzen, die zur Nahrung des Menschen dienen, und an den hier vorkommenden Waldungen vermisst man die Mannigfaltigkeit in den Baumarten und den Schattirungen des Laubwerks, wodurch sich die indischen Wälder und die in Malaisien so sehr auszeichnen. Nur in den Sümpfen und an den Gestaden der Flüsse findet man einen reichern Baumwuchs, überhaupt eine üppigere Flora, als die Küste bietet, und im unbekannten Binnenlande werden sich wahrscheinlich noch mehrere Ge- wächse zeigen, die für die Nahrung der Menschen geeigneter sind, als die Wurzeln der Farrenkräuter, die Zwiebeln der Orchyspflanzen, die Sellerie- Arten und die Früchte der Palmenfarren (Cycas Ridlei), worauf die Strandbewohner im W,, S. und 0. beschränkt sind. Reicher an Pflanzen ist die Nordküste, wo sich die Kohlpalme, der Pandanus, auf den Inseln der Torresstrasse auch die Kokospalme, und auf dem Festlande die Sago- palme findet, deren Mark indess die Eingebornen nicht zu benutzen ver- stehen. In den Niederungen der Küste kommt die Fächerpalme am häu- figsten vor, und in einigen Gegenden von Neu - Süd - Wales findv.t man natürliche Wiesen von 60 — 80 Acres von dieser schönen Palmenart um- kränzt. Xanthoraeen und Eucalypten, die ein wohlriechendes, nutzbares Gummi erzeugen, Casuarinen, deren Holz zu Waffen genommen wird, Mi- mosen, Sumpfeichen, Nesselbäume, Cedern, zwischen ihnen auch Lianen- gewächse, der Santelbaum und die Banksia, der herrliches Schiffbauholz liefert, so wie blätterlose Akazien findet man in Menge, die Flüsse sind zum Theil mit Schilf- und Rohrarten bedeckt, und mannigfache Gräser, unter denen das Känguruhgras, überziehen den Boden. Bäume mit geniessbaren Früchten sind selten; die zahllosen Obstbäume in den angesiedelten Thei- len des Landes (Aepfel, Birnen, Pflaumen, Aprikosen, Granatäpfel, Feigen, Oliven etc.) sind erst durch die Kolonisten einheimisch gemacht worden, ebenso die meisten Nahrungspflanzen (Getreide, Kartoffeln, Kohl, Rüben, Hülsenfrüchte, Wein etc.), die erst aus Europa und Asien hierher gekom- men sind, und die jetzt in Menge gewonnenen und angebauten Handels- |
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pflanzen (Zucker, Kakao, Baumwolle, Hopfen, Flachs, Hanf etc.), denen Boden und Klima so trefflich zusagen. — Der eigenthümliche Charakter, Welcher der Australischen Flora aufgedrückt ist, die bis jetzt un- gefähr 4,200 Arten zählt, welche Brown in 120 natürliche Gattungen ge- schieden hat, tritt noch überraschender in den Formen des Thierreichs auf, und alle dem Lande eigenen Thiere, seien sie Fleisch- oder Gras- fresser, unterscheiden sich durchaus von allen andern Thierformen des Erdenrundes. Ein charakteristisches Zeichen der Säugethiere Austra- liens ist deren mit einem Beutel versehener Unterleib, den nur drei Säugethiere des Landes; ein Schläfer aus der Tropengegend, die Robbe und der neuholländische Hund, nicht aufzuweisen haben. Dem Lande eigenthümlich sind von Säugethieren; die Känguruhs, die Känguruhratten, Beuteldachse, Phalanger, fliegende Eichhornpbalanger, Schweifbeutler, Wombats etc., das Schnabelthier, der stachelige Ameisenigel, und eine zweite Hundeart, der Dingo oder Australische Wolf. Die Südküsten und deren Buchten sind mit verschiedenen Robbenarten gefüllt, unter denen die Rüsselrobbe und der graue Seehund am häufigsten vorkounnen, und auch Wale sind dort und in der Bassstrasse nicht selten. ~ Beson- ders reich ist die Ornis des Festlandes, die ebenfalls einen eigenthüm- lichen Charakter zeigt, und ihre Hauptrepräsentanten in dem Emu, der Maenura (dem Leyervogel), dem schwarzen Schwan, dem weissen Falken, in zahllosen Papageien, Merlen, Honigvögeln etc., mit dem prachtvollsten Farbenspiel des Gefieders, hat. — An Reptilien ist ebenfalls kein Mangel, und neben einer grossen Zahl unschädlicher findet man auch viele andere, deren feines Gift in wenigen Minuten den Tod bringt. In den Flüssen des Nordens haust das gefleckte Krokodil der Molukken, in Neu-Süd-Wales zahlreiche Eidechsen, Skinke und Agamen, die furchtbare schwarze Natter, die ungemein giftige Fadenviper und riesenhafte Pythons. Emydschildkröten bewohnen die süssen Gewässer des Landes, die grosse Seeschildkröte besucht die sandige Nordküste und deren Inseln, um dort im Sande ihre Eier zu legen, und die Karettschildkröte kommt häufig im Meere des Australlandes vor. — Die Küsten, Buchten und Flüsse sind reich an Fischen, und die Eingebornen beziehen ihre meiste Nahrung Vom Fischfange. An Muschelthieren ist die Küste reich, und ausser der Perlenmuschel mit kleinen aber schönen Perlen, bedecken Pirazen, Haliotiden Und Parmaphoren das Gestade von Neu-Süd-Wales, und deren Schalen werden von den Kolonisten zu Kalk benutzt. Insekten sind zahlreich und seltsam; die Schmetterlinge zeigen wenig Verschiedenheit, desto mehr aber die Coleoptern, unter denen die schönen glänzenden Leuchtkäfer oft zu Tausenden die jungen Eucalypten bewohnen; Ameisen findet man in unzähligen Arten, und Libellen und Cigalen ziehen durch ihre enorme Taille die Aufmerksamkeit am meisten auf sich. Unter den Zoophyten verdient die Trepang-Holothurie Erwähnung, die in den
seichten Gewässern der Nordküste sich findet, und der Gegenstand ejnes beträchtlichen Handels nach China geworden ist. — Von Hausthieren, ^ie sich ungemein vermehrt haben, sind Pferde, Rinder, Schafe, Esel und Schweine durch die Kolonisten eingeführt w'orden, und eben so auch das
gewöhnliche Hausgeflügel. . , „ ..
An mineralischen Schätzen ist das Festland reich. Gebirge «nd Felsen sind aus den gewöhnlichen Steinarten zusammengesetzt; Gra- nit ist auf den südlichen Küsten und den südlichen Eilanden, Sandstein auf der W^estküste, Schiefer auf der Ostküste vorherrschend; Quarzbrec- cia und Porphyr bilden meistens das obere Gestein. Bausteine und Kalksteine sind im Ueberfluss vorhanden, ebenso Lehm und Thon. Stein- kohlen findet man im Cumberland - Thaïe und vielen andern PuuKten der Ost-, West- und Südküste, auf Coal Island, unter 32055' S. etc.; bitumi- Oösen Schiefer bei Port Jackson; Marmor und Walkererde am Hastings; » einsalz im N. von Port Jackson; Kupfer in unerschöpflicher Menge, »lei, Eisenerz, Zinn, Quecksilber, Topase, Jaspis und Achate, m verschie- denen Gegenden des Landes, und Gold in ausserordentlichen Massen bei «er Stadt Bathurst, und in den Stromgebieten des Murray und Macquane um Thale Ophir), am Turon, im Mervo- und Wellingtonthal etc. Im Marz 1851 entdeckte ein aus Californien zurückkehrender Kolonist, Har- Sraves, der mit Verwunderung die Aehnlichkeit der Gebirgsformation sei- ner Heimath mit derjenigen Californiens bemerkte, und sich unverweilt 8ns Nachgraben machte, das erste Gold; schon im August desselben Jahres ging die erste Goldsendung, im Betrag von 50,000 Pf. St., nach England, und im Oktober 1851 hatte die Kolonialregierung bereits 8,637 i^rlaubnissscheine zum Goldgraben ausgestellt. Ende desselben Jahres waren schon 10,000 Goldgräber in Neu-Süd-Wales, und die wöchentliche Ausbeute wurde auf 40,000 Pf. St. geschätzt. Die Resultate in Neu-Süd- ^Vales, so glänzend sie waren, wurden aber bald durch die der Kolonie ^prt Philipp (jetzt Victoria) verdunkelt. Hier fand man Gold zu- nächst in Ballarat, wo es aus sehr grosser Tiefe zu Tage gefördert : werden musste; dann im Alexanderberg, wo schon der erste Spaten- stich Gold brachte; dann m Caliban, SM. weiter; in Alburv am Mur ray, und auf der Ostktiste im Gypp's Lande. DieSchneeberpe eine Bergkette, welche Neu-Süd-Wales von Port Philipp trennt erwiesen sich a s eine einzige ungeheure Goldmine; in wenigen Monaten 'waren in der Ko lonie über 15,000 Goldgräber in Thätigkeit, bereits 1852 betrug die Gold- ausfuhr nach England 3 Mill. Pf. St.. und noch jetzt gewähren die Gold- minen Australiens einen ungemein reichen Ertrag. |
Kinwoliner. — Die Be wohn er des Festlandes sind theils Eingeborene, theils Europäer. Die Eingeborenen, deren Zahl gegen- wärtig auf 150-200,000 Seelen geschätzt werden kann, gehören sSinmt- lich der Papurasse, die der Negerrasse verwandt, alle Inseln Melanesiens und das Innere der grossen Inseln Malaisiens bewohnen. Sie sind von dunkler, fast schwarzer Hautfarbe, gehen fast ganz nackt, oder höchstens in eine elende Matte gehüllt, leben in Höhlen oder auf Bäumen, vom un- sichern Ertrag der Jagd und Fischerei, und stehen auf der niedrigsten Stufe der physischen und moralischen Ausbildung. Künste, welche das Leben verschönern, sind ihnen unbekannt, ja viele kennen nicht einmal den Gebrauch des Bogens. Meist leben sie in kleinen Horden, sind wild, ungesellig, und theilweise, wahrscheinlich mehr aus .Mangel hinreichender Subsistenzmittel, Menschenfresser. Je nachdem sie näher oder entfern- ter vom Aequator wohnen, ist ihre Farbe heller oder dunkler; ihre Höhe misst gewöhnlich SVa Fuss; der Kopf ist gross, die Stirn kurz, nach un- ten hervorragend; der affenartig hervorstehende Mund ist mit dicken Lefzen versehen, und mit weissen, gesunden Zähnen besetzt, die bei vielen Stämmen durch den seltsamen Gebrauch, bei erreichter Mannheit die mittleren Vorderzähne auszuschlagen, lückenhaft gemacht werden. Die dicke, nur wenig geplätschte Nase wird durch weite Nasenlöcher und durch einen, unten als Schmuck quer hindurch gesteckten dünnen, oft 2 Fuss langen Bambusstock, noch mehr entstellt, und die tiefliegenden schwarzen, von starken Brauen beschatteten Augen verrathen theils wilde Rohheit, theils thierische, dumme Gutmüthigkeit. Das Haar ist wollig, bei einigen Stämmen nur kurz, bei andern ziemlich lang, immer aber dunkelschwarz, wenn auch oft durch Erde bunt, meist gelb oder roth gefärbt; der Bart ist bald mehr, bald weniger stark. Der Körper ist meist derb und muskulös. Arme, Beine und Schenkel aber auffallend schmächtig. Die Frauen sind noch hässlicher als die Männer, besonders in den reiferen Jahren. Feste Wohnsitze haben die Bewohner Neu-Hol- lands nicht, sondern ziehen wandernd umher, um Nahrung aufzusuchen, die in Ermanglung geniessbarer Baumfrüchte und bei dem geringen Er- trag der Jagd, nicht selten in Schlangen, Eidechsen, Käferlarven und halbverwesten Fischen und Muschelthieren besteht, die vom Sturm und den Wellen des Meeres an's Land geworfen werden. In geistiger Bezie- hung stehen sie tief unter allen bekannten Völkern; ihre religiösen Vorstellungen sind ungemein verwor- ren, und beschränken sich auf den Glauben an das Dasein eines guten Geistes, den sie Koyan, und eines bösen, den sie Potoyan nennen; auch glauben sie an eine Fortdauer nach dem Tode; ein eigentlicher Götzen- dienst mit Menschenopfern und andern Grausamkeiten, wie auf mehreren der melanesischen Inseln, ist ihnen fremd. An natürlichen Geistesanlagen fehlt es den Neu-Holländern übrigens nicht; sie haben Fassungs- gabe und Gedächtniss, was sich besonders bei den Kindern zeigt, die in den Missionsschulen unter- richtet werden; in den Kolonien lernen sie bald das Englische sprechen, und sind als Handlanger bei Bau- ten, beim Feldbau, auf Schiffen und als Hausdiener gut zu gebrauchen; Ehrlichkeit wird ihnen besonders und den Frauen eine gewisse Züchtigkeit nachgerühmt; Kolonisten geringen Standes wählen oft Neuhollände- rinnen zu Frauen, und haben es selten zu bereuen Ursache gehabt. Trotz der vielfachen Gelegenheit, die ihnen geboten wird, ihre Lage zu verbessern, ziehen sie im Allgemeinen doch ihr freies, mit so vielen Entbehrungen verknüpftes Umherstreichen, den Be- quemlichkeiten des gesitteten Lebens vor, und gehen so ihrer Verminderung mit Riesenschritten entgegen. — Die Europäischen Bewohner des Landes sind grösstentheils Briten, besonders im Osten (in Neu- Süd-Wales, welche Kolonie 1788 von der brit. Regierung in der Ab- sicht gegründet wurde, Verbrecher durch nützliche Thätigkeit und strenge Aufsicht zu bessern. Der Zweck wurde nicht nur im Wesentlichen erreicht, sondern die Kolonie wirkte durch ihr Wachsthum und Gedeihen so vor- theilhaft auf das Mutterland zurück, dass im Jahre 1843 das Deporta- tionssystem vom brit. Parlamente aufgehoben, und Neu-Süd-Wales der freien Einwanderung eröffnet wurde); — in den neueren Kolonien findet man, ausser Briten, auch viele Deutsche und Schweizer; und seit der Ent- deckung der Goldlager hat die Einwanderung von allen Theilen Europa's, Amerika's und Asiens in ungeheurem Massstabe zugenommen.
Ifie Holomien des F<estlande8. — Obwohl von den Hol- ländern bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts entdeckt und zuerst als grosses Südland, dann als Neu-Holland bezeichnet, wurde dasselbe erst durch Cook, der dessen Küste genauer erforschte, in die Erdkunde eingeführt, und die Engländer sind die einzigen Europäer geblieben, welche Niederlassungen im neuentdeckten Lande anzulegen versuchten. Nach den Entdeckern, deren Schiffen oder nach Männern, welche die Expedition nach dem Australlande unterstützten, bezeichnete man anfänglich die, ausser Neu-Süd-Wales nur wenig bekannte Küste des Festlandes von Norden durch Westen nach Süden, als; Carpenters Land, Arnheims-, Vandiemen's-, Dampier's-, de Witt's-, Eendragt's-, Edel's-, Leeuwin's-, Nuyt's-, Flinder's-, Napoleon's- und Grant's Land, und französiche und englische Geographen theilten, um genauere Bezeichnungen für einzelne Punkte des Landes zu erhalten, dasselbe in 9 ziemlich gleiche Theile (siehe die Karte), die sie im N. als Tasmania und Carpentaria, im W. als Dainpieria und Victoria, im S. als Nuyt's- und Flinder's Land, und im 0. alsTor- resia Cook's Land und Guelphia bezeichneten. — Kaum zwei Men- schenaiter sind verflossen, seit die Briten zuerst festen Fuss auf der Ost- küste des Festlandes gefasst, und bereits bestehen blühende Kolonien (1 Neu-Süd-Wales; 2. Yictoria; 3. Süd-Australien; 4. West-Australien, und 5 Nord-Australien) mit drei viertel Millionen thätiger Ansiedler, die |
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ans Europa und andern Theilen der Erde hier zusammengekommen sind. Die erste Kolonie, eine Yerbrecherkolonie, empfing Australien am 26. Jan. 1788, als die britische Flagge im Port Jackson, wo jetzt die Hauptstadt Sidney steht, aufgepflanzt wurde. So entstand die Provinz Nen-Süd-Wales, die auf der Ostküste liegend, ihren Namen von James Cook, ihrem ersten Erforscher, erhielt, und bis zum Jahre 1843 eine Ver- hrecherkolonie Wieb. Die im zweiten Decennium unsers Jahrhunderts schnell zunehmende freie Einwanderung beförderte das Aufblühen der Ko- lonie und Hess das Interesse derselben djirch fernere Einfuhren von Ver- brechern gefährden. Im Jahre 1843 wurde das Deportationssystem für Neu-Süd-Wales ganz aufgehoben, und die im Jahre 1829 gegründete Ko- lonie am Schwanenflusse (jetzt West-Australien) neuerdings an der Stelle von Neu-Süd-Wales zu einer Verbrecherkolonie erklärt, und diese ist gegenwärtig der einzige Theil des Festlandes, nach welchem Ver- bannung stattfinden darf. — Im Jahre 1835 wurde Australia Felix oder Port Philipp, das einen Theil von Neu-Süd-Wales bildete, ange- siedelt und 1851 zur selbständigen Kolonie, unter dem Namen Victoria, erhoben, und im J. 1836 die Provinz Süd-Australien, im Westen der vorigen, gebildet; Nord-Australien aber 1838 auf der Halbinsel Co- burg angelegt.
Die fünf australischen Kolonien zusammengenommen hatten im Jahre 1854 eine Bevölkerung von 588,734, im Juni 1857 aber von 838,000 Seelen. Jede derselben steht unter einem Gouverneur, der seine Befehle vom Kolonialamte in London empfängt.
1. Die Provinz Neu-Süd-Wales. — Diese, die ganze Ostküste des Festlandes, von Kap York, an der Torresstrasse, bis zum Kap Howe sich ziehende Provinz, die dort an die Provinz Victoria grenzt, hat ihre Haupt- ansiedelungen unterhalb des 32. Breitengrades, reicht im Durchschnitt 30 Meilen landeinwärts und umfasst einen Flächenraum von mehr als 3,000, in ihrem angebauten Theile von etwa 1,625 Qu.-M. Das ganze Gebiet ist nach dem Vorbilde des Mutterlandes in Grafschaften (Counties) und Kirch- spiele getheilt. Gegenwärtig bestehen folgende 20 Counties: Cumberland (mit der Hauptstadt Sidney, 65,000 E., und den Städten Paramatta, früher Rose Hill, 12,000 E., Windsor, 6,800 E,, Liverpool, 5,500 E., und Richmond, mit 4,000 E.); Camden (mit der romantischen Land- schaft Illawarra, und den ausgedehnten Cowpastures oder Vieh- weiden); Argyle; Westmoreland; Northumberland (mit Maitland, 8,000, Newcastle, 2,500 E.); Roxburgh; Durham; St. Vincent (mit den Kolo- nien Batman und Jervis); Gloucester; Cook} Hunter; Philipp; Murray (mit reichen Goldlagern); King; Georgia; Bathurst (mit der Stadt Bathurst, 8,000 E.); Weüington; Bligh; Brisbane und Aukland. Die Eintheilung und Bezeichnung nach Counties kommt übrigens meist nur in der Beamten- sprache vor, die Kolonisten selbst halten sich noch grösstentheils an die alte natürliche Eintheilung, in die Bezirke Hawksbury, Hunter, Bathurst, Illawarra, Argyle und Port Macquarie. — Die Bevölkerung der Provinz belief sich 1828 auf 77,096 Seelen (49,265 freie Ansiedler, Beamte und Militär, und 27,831 Sträflinge), 1841 war sie auf 130,856 Seelen gestie- gen (wovon nicht mehr als 40,425 dem weibl- Geschlechte angehörten); 1844 betrug sie bereits 173,377; 1850: 265,503 Seelen, und seit Ent- deckung der Goldlager ist sie durch Einwanderung bis auf 300,090, nach den Angaben Englischer Zeitungen von 1858 bis auf 583,000) Seelen an- gewachsen. Drei Viertel der Bevölkerung besteht aus Protestanten (unter einem anglikanischen Bischof) und ein Viertel aus Katholiken. Zur Erhaltung von Kirchen und Schulen sind ansehnliche Ländereien aus- gesetzt. Für Schulen, besonders Volksschulen, ist trefflich gesorgt, und sogar die Wissenschaften werden schon gepflegt; denn bereits bestehen Gymnasien, gelehrte und gemeinnützige Gesellschaften, Bibliotheken und andere wissenschaftliche Anstalten, und seit 1850 auch in Sidney eine Universität. In den grösseren Städten bestehen Druckereien, und ausser der Regierungszeitung erscheinen in Sidney zahlreiche andere Zeitschrif- ten. Landbau und Viehzucht sind die Hauptbeschäftigungen der Be- wohner. Weizen, Mais, Gerste, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Gemüse, Tabak, Baumwolle, Obst und europäische Südfrüchte werden in Menge gewonnen, und in den letzten Jahren hat auch der Weinbau Fortschritte gemacht. Der Viehstapel betrug 1853 an Pferden und Rindern 1,792,050, an Schafen und Schweinen 8,001,203 Stück. 1854 betrug die Ausfuhr an Wolle 2,498,431 Pfund wehr, als im Jahre vorher, nämlich 18,976,300 Pfund, was auf eine bedeutende Vermehrung der Zahl der Schafe schliessen lässt. — Die Industrie ist im steten Fortschreiten begriffen; in den Städten des Landes gibt es Getreidemühlen (meist Wind- und Dampfmühlen), Seifensiedereien, Lichterfabriken, Eisengiessereien, Bierbrauereien, Brannt- weinbrennereien, Gerbereien, Reeperbahnen, Hutmacher, Wagen- und Schiflbauer, und ;an den gewöhnlichen Handwerkern ist ebenfalls kein MangeL — Der Handel ist von grosser Bedeutung, und da bereits von Sidney aus ein sehr einträglicher Pottflsch-, Wall- und Robbenfang in den Südseegewässern betrieben wird, so wird nicht nur Wolle, lebendes Vieh, gesalzenes Rind- und Schweinefleisch, Butter, Stammholz, Steinkohlen und Erz, sondern auch Wallrath, Thran, Fischbein und Robbenfelle nach Eng- land, Indien, China, Amerika und dem Kaplande ausgeführt, und mit den übrigen Kolonien und den Südsee-Inseln ein lebhafter Verkehr unterhalten. Eingeführt werden britische Fabrikate, geistige Getränke, Wein, Tabak, Zucker, Kaffee, Reis, so wie indische und chinesische Er- zeugnisse. Dem Geldwerth nach betrug die Ausfuhr im Jahre 1844: 1,128,000, die Einfuhr 931,000 Pf. St., im Jahre 1854 dagegen die Ausfuhr 4,050,126, die Einfuhr 5,981,364 Pf. St. — Im Jahr 1853 wurde der Werth des nach England versendeten Goldes auf 1,781,172 Pf. St. geschätzt, 1854 dagegen nur 773,209 Pf. St. (mithin 1,007,963 Pf. St. weniger) dorthin geHefert. An Fettwaaren, Talg und Speck wurden 1853: 64,485 Centner ausgeführt. Gleichzeitig betrug die Ausbeute der Kohlen- gruben 96,800 Tonnen, zum Werthe von 78,059 Pf. St., der Kupferberg- werke 700 Tonnen, und des Walfischfanges, der mit 7 Schiffen betrieben wurde, 15,600 Pf, St. Werth an Thran. Der Tonnengehalt der eingelau- fenen Schiffe belief sich auf 336,852, der der ausgelaufenen auf 341,540, und der zu den Häfen der Kolonie gehörigen und registrirten Seeschiffe auf 22,702 Tonnen. — Für die Beförderung des Verkehrs ist bereits durch Kun«tstrassen zwischen den Städten, durch einige Posten, Landkutschen, und Dampfboote gesorgt, und zur Unterstützung des Handels bestehen 2 Banken: die Neu-Süd-Wales-Bank (seit 1816) mit einem Kapital von 150,000, und die Handelsbank (seit 1834) mit einem Kapital von 300,000 Pf. St. — Die Verwaltung der Kolonie geschieht durch einen unter dem Kolonialamte in London stehenden Generalgouverneur, dem ein Yice- gouverneur und eine Rathsversammlung zur Seite stehen. — Die Kolo- nialeinkünfte, welche im Jahre 1839: 246,120 Pf. St. betrugen, waren im J. 1853 bis 575,896 Pf, St. gestiegen; der Erlös aus dem Verkaufe von Kronländereien gewährte in diesem Jahre allein 257,848 Pf. St. Die Ko- lonialausgaben im Jahre 1839 betrugen 321,911, im Jahre 1853: 422,240 Pf. St. - Das Militär der Provinz besteht aus Abtheilungen der britisch-indischen Armee, 'gewöhnlich 2 Regimentern, die regelmässig ab- gelöst werden. Ausser diesen wird noch ein Korps berittener Polizeisol- daten unterhalten. — Zur Provinz gehören noch die, zwischen Neu-See- land und Neu - Caledonien, 220 Meilen ONO. von Sidney liegenden Nor- folk-Inseln, von denen die gegen 6 M. im Umfange haltende, fruchtbare und gesunde Insel Norfolk seit 1825 zu einer Strafkolonie eingerichtet ist. Südlich von ihr liegen die beiden kleinen Inseln Neptun oder Nepean und Philipps. |
2, Die Provinz Victoria, früher Port Philipp oder Austra- lia Felix genannt (Grant's Land umfassend), im S. der vorigen, an der Bassstrasse, die das Festland von Vandiemens-Insel trennt. Die Provinz er- streckt sich vom Kap Howe 135 M. westlich bis zur Rivolibay, welche die Grenze gegen Süd-Australien bildet; die Grenze gegen N. ist noch nicht ge- regelt, Das ganze Land umfasst gegen 97,000 engl, oder 4,584 geogr.Qu.-M,, das angebaute Land erstreckt sich längs der Küste und zieht sich gegen 20 M, landeinwärts. Es zerfällt in 22 Counties und 3 Distrikte, von denen 12 an das Meer stossen, 10 und die Distrikte im Innern liegen. Von 0, nach W, gezählt, sind die Küsten-Counties: Abinger, Bruce, Douro und Bass (sämmtlich früher Gipp's Land), dann Morington, Bourke, Grant, Pol- warth, Heytesbury, Vilîiers, Normanly und Follet; und die Binnen-Coun- ties : Haddington, Evelyn, Anglesey, Dalhousie, Rodney, Talbot, Greenville, Ripon, Hampden und Dundas. Alles Land, was ausserhalb dieser ange- bauten Striche gegen die nördliche Grenze hin liegt, wird als Weideboden benutzt, und von 0, nach W, in die 3 Distrikte Murray, Loddon (früher Westphalen) und Wimmera geschijden. — Im Jahre 1835 von Kolonisten aus Vandiemensland gegründet, aber erst 1837 einer regelmässigen Kolo- nisation unterworfen, die vom Gouvernement von Neu-Süd-Wales geleitet wurde, wesshalb auch dieses später die Verwaltung beanspruchte, hat keine Ansiedelung Australiens so reissende Fortschritte gemacht, als die Kolonie Victoria (Port Philipp), deren Bevölkerung 1836 nur aus 224 Personen bestand. Im J. 1841 betrug dieselbe schon 11,738 Seelen, und 1846 war sie bereits auf 32,879, 1850 auf 78,000 gestiegen. In Folge der Auffindung reicher Goldlager mehrte sich die Bevölkerung durch riesenhafte Einwanderung bis 1853 auf 198,496 Seelen, und im J. 1854 betrug sie 232,886, von denen 58,046 den Ackerbau - und Viehzuchtbe- zirken, 67,161 den Goldlagerdistrikten, 100,909 der städtischen Bevölke- rung, und 6,770 der Schifffahrt etc. angehörten. Gegen das Jahr 1853 hatte sich die Volksmenge um 34,390 Köpfe oder i5V3 Prozent vermehrt ! Noch grossartiger war die Einwanderung in den beiden folgenden Jahren, denn Ende Juni 1857 zählte die Gesammtbevölkerung der Provinz 414,000 Seelen, Der volksreichste von den Ackerbau- und Viehzuchtbezirken ist der Kanton Bourke, in welchem 1854, ohne die Bewohner der grösseren Städte zu rechnen, 21,008 Seelen lebten; von den Goldbezirken war Bal- laarat, im Kanton GreenviRe, mit 16,683 Seelen der bevölkertste. Zu der- selben Zeit waren 18—19 Goldlager im Betrieb, von denen das älteste am Alexandersberge (im Weidedistrikt Loddon) erst im Jahre 1851 entdeckt worden war. Die Goldausfuhr der Provinz hatte 1853 einen Werth von nicht weniger als 9,366,164 Pf. St. oder in runder Zahl von 112 Mill. Gulden!
Im J. 1852 zu einer selbstständigen Provinz unter einem eigenen Gouverneur und einer Rathsversammlung erhoben, ist Victoria ungemein fortgeschritten und übertrifft bereits in Vielem ihre ältere Schwesterpro- vinz. Die Grösse des angebauten Landes ist nicht nachgewiesen. Der Viehstapel betrug 1853 an Hornvieh und Pferden bereits 465,401, an Schafen und Schweinen 6,560,502- Stück. Der Werth der verkauften Kronländereien betrug 1,553,289 Pf, St,; die Schifffahrt setzte beim Ein- gange 721,473, beim Ausgange 664,867 Tonnen in Bewegung, und an registrirten Schiffen besass die Provinz 33,145 Tonnen, mithin Vs mehr, als Neu-Süd-Wales! — Der Werth der Einfuhr belief sich 185S auf 15,842,637 (auf 11,772,895 Pf. St, mehr als 1852!), und der Werth der Ausfuhr auf 11,061,543 Pf. St, (3,609,944 Pf, St, mehr als 1852). — Für öffentliche, so wie Privatschulen und Kirchen ist hinreichend gesorgt, und 1854 bestanden bereits 157 Schulen mit 13,033 Schulkindern. Die Zahl der Geistlichen betrug in diesem Jahre 96, darunter 22 von der englischen Hochkirche, 20 Presbyterian er, 13 Independenten, 11 Wesley- aner, 4 Baptisten, 3 andere Protestanten, 22 römisch-katholische Geist- liche und 1 Rabbiner, — Hauptstadt der Provinz ist Melbourne, im Kanton Bourke, an der Mündung des Yorra in die Hobsonsbay (im Hin- tergrunde des grossen Haffs Port Philipp). Mit ihren Vorstädten bedeckt sie einen Raum von 1 geogr. Qu.-M., hat unter ihren zahlreichen mas- siven Häusern wahre Prachtbauten, betreibt ansehnlichen Handel und Schifffahrt und zählt (1854) 71,188 Einwohner. — Andere nennenswerthe Städte der Provinz sind: Williamstown, westlich von Melbourne, an der Hobsonsbay, mit 2,631 E.; Geelong, Hauptstadt von Grant, an der Coriobay des Port Philipp, von welcher eine Eisenbahn nach Melbourne und eine andere nach BaHaarat fiihrt, mit 20,683 E,; Portland, ander gleichnamigen Bucht, in Normanby, mit 2,500 E., und Belfast, am Port Fairey, in Villiers, mit 1,339 Einwohnern.
3, Die Provinz Süd-Australien. — Im W. von Victoria gelegen, zieht sich diese, gegen 7,000 Qu.-M. umfassende Provinz (die den früher als Flinders- und Baudins-Land bezeichneten Küstenstrich begreift) bis zum 150O 0. L., und umfasst auf dieser Ausdehnung von 9 Längen- graden das Gestadeland um die Encounterbay, den St. Vincent- und Spen- cer-Golf, und die Känguruh-Insel; als nördliche Grenze gegen das unbe- kannte Binnenland wird der 26. Breitengrad angenommen. Im Jahre 1836 als Kolonie errichtet, hat Sud-Australien nicht gleichen Schritt mit Victoria gehalten, demungeachtet ist die Bevölkerung, die im J. 1838 zwischen 4—5,000, 1842 bereits 21,000, am Anfang 1850: 67,430 Seelen, am Ende desselben Jahres aber, weil Tausende nach den Goldlagerstätten von Neu-Süd-Wales strömten, nur 62,900 Seelen zählte, bis zum Jahre 1853 auf 78,944 und 1854 auf 92,524 gestiegen, und betrug im Juni 1857: 105,000 Seelen, worunter gegen 8,000 Deutsche, die in Kl e m zig, Hahndorf, Lobethal, Bethanien und Langmeil, eigene Kolonien |
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bilden. Obwohl reiches Kultur- und Weideland, und im Innern reich an Kupfer- und Bleierzlagern, die von englischen und deutschen Bergleuten bearbeitet werden, ist doch nur erst der südlichste Theil des Landes, die Halbinsel, welche zwischen dem St. Vincents-Golf und dem Unterlauf des Murray liegt, in Kultur genommen und in 8 Counties getheilt, die von N. nach S., in nachstehender Ordnung folgen: Stanley, Gawler, Light, Eyre, Adelaide, Sturt, Hindmarsh und Rüssel. Die Halbinsel, zwischen St. Vincents- und Spencers-Golf, so wie Flinders, im W. des letzteren, dienen bis jetzt nur als Weideland, und die über 50 M. im Umfange ha- bende Insel Känguruh, auf welcher eine Menge von entlaufenen Matrosen und Deportirten vom Känguruh-, Robben- und Fischfange leben, hat nur eine geregelte Ansiedelung (Kingscote). — Im J. 1854 waren 129,692 Acres in Kultur, von denen die Mehrzahl (89,845 Acres) mit Weizen be- stellt wurden, 23,402 Acres dem Graswuchse gewidmet waren. Abgesehen von dem auf rohem Lande weidenden Vieh, wurden auf diesen Lände- reien 10,184 Pferde, 29,638 Kühe, 21,983 Ochsen, 22,659 Kälber, 193,749 Schafe, 830 Ziegen und 17,343 Schweine gehalten, und mit Einschluss des Weideviehes der gesammte Viehstapel auf 2 Mill. Stück geschätzt; die Zahl der Schafe aRein belief sich, einschliesslich der oben angeführ- ten, auf 1,726,724 Stück. Der Werth der zur Ausführ gekommenen Land- bau- und Viehzuchtserzeugnisse betrug 1854: 411,978 Pf. St.; der Werth der Gesammtausfuhr 1,322,822, der Einfuhr 2,147,107 Pf. St.; beim aus- wärtigen Seehandel waren 131,994 Tonnen bei den eingehenden, und 128 923 Tonnen bei den ausgehenden Schiffen beschäftigt. — Schulen be- standen (1854) 125, und »war in den Städten 32, in den bei den Städten geTe/enen Distrikte^ 26, und auf dem platten Lande 67. Die Einnah- ri/ der? unter einem blonderen Gouverneur stehenden Provinz, beliefen sich 1853 auf 270,321, die Ausgaben auf 21a 598 Pf St - Haupt- stadt der Provinz ist Adelaide, an der Ostseite des Golfs St. Vinceni, gefrründpt 1S36 ffeffenwärtig mit 27,500 K; sonst sind noch zu bemer- kelToJt Scfln arJ Ipencers-Golf, mit 600 E.; Boston, an der gleichnamigen Bay, mit 380 E.; Hilmar und Glenelb% ™ laide; Victoria und Kapunda (mit Kupfergruben), m LigM; Goobra in Hindmarsh; Wellington, unfern der Mundung des Murray in das Haff Victoria; Kingscote, auf der Känguruh-Insel etc.
4. Die Provinz West-Australien. - West-Australien oder die Kolonie am Schwanenfluss, die im Jahre 1829 gegründet wurde begreift die südwestliche Ecke des Festlandes (Leeawn's und Edels-Lan^ und umfasst einen Flächenraum von mehr als 4,000 Qu-M. - ^^ r™' vinz ist in 26 Counties eingetheilt, von denen aber erst «'^^e^tn lorK, Murray, Wellington, Sussex, Plantagenet und Victoria angesiedelt und be- wohnt sind. Im J. 1834 zählte sie nicht mehr als 2,032; 1842 erst 3,476, and 1850: 5,904 Einw.; trotz aller störenden Einflüsse, wie die Auswan- derung nach den Goldländern, die Verlegung der Strafkolonie hierher hat doch die Volkszahl in den nachfolgenden Jahren zugenommen, und belief sich 1854 auf 12,008, 1857 auf 14,329 Seelen. Die Hälfte der Be- völkerung gehört der bischöflichen, ein Viertel der römisch-katholischen Kirche an; Juden und Muhamedaner zählt man gegen 2,000. Regierungs- schulen gab es 1854: 13, Privatschulen 36. — Das bebaute Land omfasste 1854: 12,051 Acres; alles andere war mit trefflichem Nutz- holz bestanden, von grasreichen Weidetriften unterbrochen. Der grösste Theil des urbaren Landes war dem Weizen- und Futterbau gewidmet. Der Viehstapel umfasste im genannten Jahrie 4,499 Pferde, 20,436 Rinder, 173,568 Schafe, 980 Ziegen und 4,073 Schweine. Der Handel ist im Steigen. Die Ausfuhr, die in WoRe, Thran, Getreide und Nutzholz be- steht und 1837 im Geldwerth 6,720 Pf. St. betrug, belief sich 1848 auf 29,598, und 1854 auf 36,245 Pf. St.; die Einfuhr 1848 auf 45,411, und 1854 auf 128,259 Pf. St. — Ueber die Provinzial-Einnahmen und Ausga- ben fehlen Notizen. — Die Hauptstadt der Provinz ist Perth, am Anfang der weiten Mündung des Schwanenfluss es, mit 3,211 E.; weiter «bwärfs liegt, links am Meere, der Hafenort Freeman tie, mit 2,984 E.
Broame's Hand-AtUs. Australien. K |
— Zu erwähnen sind ferner noch: Guilford, am Schwanenflusse auf- wärts, und noch höher hinauf, am Avonfluss, York; weiter südlich am Meere Clarencetown und Peeltown; Augusta, an der Flindersbay; Hamilton, an der Torbay, und Albany, am König Georg's Sund, sämmtlich bis jetzt nur mit wenigen Häusern und etwa 80—100 E; — Am Port Grey und an der Geographenbay ist die Kolonie A us tr alind, mit 480 E., und auf der, vor der Mündung des Schwan liegenden, mit Rindern und Schafen besetzten Insel Rottenest, ist seit 1839 eine Strafkolonie für Verbrecher aus den Eingebornen errichtet worden.
5. Word-Australien. — Schon im Jahre 1824 wurde von Neu- Süd-Wales aus auf der im N. liegenden Melville-Insel eine neue An- siedelung gegründet und zu deren Sicherung das FortDundas daselbst errichtet. Die Ansiedler, gegen 200, bauten einige indische Gewürzarten und unterhielten einigen Verkehr mit den Holländern, die von Makassar aus jährlich an 200 kleine Fahrzeuge nach der Melville-Insel schickten, um Trepang zu fischen. Im J. 1827 wurden an der Rafflesbay auf der Halbinsel Coburg (in Arnheim's Land) das Fort Wellington angelegt, die Niederlassung selbst aber, wegen Differenzen mit den Eingebornen, 1829 wieder aufgegeben. Im J, 1838 wurde am Port Essington, derselben Halbinsel, der Grund zu einer neuen Niederlassung gelegt, und bald darauf eben daselbst die Stadt Vic toria erbaut, die Ereg-enwärticr an . 3,600 E. zählt.
Die, ausser dem Festlande, Melanesien bildenden Inselgrup- pen sind:
Vandiemensland, neuester Zeit nach ihrem Entdecker (Abel Tasmau) Tasmanien genannt, eine grosse, durch die Bassstrasse vom südl, Theil Neu-Hollands getrennte Insel, zwischen 400 44' und 43o 39' S. Br., bildet, wie die australischen Kolonien des Festlandes, ein selbstständiges britisches Gouvernement, ist in dem angebauten östlichen Theiie in 9 Distrikte: Hobarttown, Richmond, Launceston, Neunorfolk, Clyde, Watlands, Oysterbay, Campbelltovvn und Norfolkplains geschieden, und umfasst einen Flächeninhalt von 1,130 Qu.-M. und eine Bevölkerung (1839 von 45,758) 1854 von 64,874,1857 von 80,000 Seelen. - Im Jahre 1633 entdeckt, blieb Vandiemensland bis zum Jahre 1803, wo eine britische Ver- brecherkolonie angelegt wurde, völlig unbeachtet, von da an aber erregte es die Aufmerksamkeit britischer Auswanderer, die sich uach und nach in -Menge hier niederliessen. Die ZügeRosigkeit der früher hierher de- portirten Verbrecher blieb nicht ohne nachtheiligen Einfluss auf die ge- sellschaftlichen Verhältnisse der Kolonie, doch ist dieser Uebelstand durch Anlegung zweier Pönalstationen auf der westl. Küste, für die ärgsten Ver- brecher, und dadurch, dass man die übrigen unter eine schärfere Kontrole stellte, zum grössten Theil gehoben worden. — Die ausgedehnte frucht- bare Insel wird von drei grösseren Gebirgsmassen, einer nordöstlichen, die den Ben Lomand umzieht, in der .Mitte durch den Western Tier, und im S. durch die im SW. des Derwent von OSO. nach WNW. streichenden westlichen Gebirge durchzogen, die im Tafelberg oder Wellington, westl. V. Hobarttown, bis 3,964' aufsteigen, und zwischen denen sich Hochebenen und niedere Bergländer ausbreiten. Das Meer bildet an den Küsten zahlreiche kleine Bayen und mehrere gute Hafen, im N. Port Dal- rymble und Sorel, im 0. die Firesbay, im S. Hendriks- und Stormbay, und im W. Port Davoy und Macquarie. Im SO. trennt der Kanal d'Entreca- steaux das Eiland Bruny von der Insel. Gut bewässert und im Innern mit mehreren kleinen Seen versehen, hat Vandiemensland nur 3 grössere Ströme, den Derwent im S., und den Tamar und Forth im N., die von der Mündung 12-15 M. aufwärts für Seefahrzeuge schiffbar sind. Das Klima ist rauher als auf dem Festlande; die grösste Sommerwärme (dort vom Dec. bis Mi-rz) ist 21« R., der tiefste Thermometerstand — 4" R. — Die Naturerzeugnisse des Mineralreiches sind, mit Ausnahme des Goldes, denen des Festlandes gleich, und man findet Kupfer, Eisenerz und reiche Steinkohlenlager. Ausgedehnte Waldungen des herrlichsten Schwarz- holzes bedecken den fruchtbaren Boden, und alle Europäischen Nahrungs- |
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pflanzen, welche trefflich gedeihen, so wie Europ. Hausthiere aller Art, sind durch die brit. Ansiedler heimisch geworden. Der Ackerbau wird mit dem günstigsten Erfolge betrieben; das angebaute Land mehrt sich mit jedem Jahre, und 1854 waaren bereits 127,732 Acres in Kultur uud zum grössten Theil mit Weizen, Hafer, Gerste, Kartoffeln und Futterkräu- tern besamt. Der Weinbau gedeiht und europ. Obst wird schon in Menge gewonnen. Die Viehzucht ist eine Haupterwerbsquelle der Ansiedler, und 1854 betrug der Viehstapel: an Schafen 1,831,308, an Hornvieh 103,752, an Pferden 17,384, an Schweinen 22,598, und an Ziegen 1,629 Stück. — Ausser Ackerbau und Viehzucht bilden Fischfang, Robbenschlag uud Wal- fischfang Hauptnahrungszweige der Bewohner, und der Handel, der durch einige Banken unterstützt wird, ist bereits von grossem Belange. Die Ausfuhr (welche in WoRe, Getreide, Pökelfleisch, gesalzenen Hammelkeu- len und Zungen, in Häuten, Talg, Seehundsfellen, Thran und Nutzholz be- steht) betrug 1840: 867,077, 1854 bereits 1,433,021 Pf. St., und die Ein- fuhr, welche sich 1840 auf 988,356 Pf. St. belief, war 1854 auf 2,604,680 Pf. St. gestiegen. — Die Schifffahrt beschäftigte im letztgenannten Jahre bei der Einfuhr 192,420, bei der Ausfuhr 188,270 Tonnen, und die re- gistrirten Schiffe der Kolonie hatten eine Tragfähigkeit von 11,169 Ton- nen. — Die Regierung der Insel wird durch einen Gouverneur en chef geleitet, dem ein Kolonialrath zur Seite steht. Die öffentlichen Einkünfte beHefen sich 1844 auf 109,452, 1854 auf 257,872 Pf. St., worunter sich 90,690 Pf. St. für verkaufte Kronländereien befanden. Die Ausgaben be- trugen 1844: 169,215; 1854 dagegen 191,443 Pf. St. — Geistliche aller Konfessionen zählt man 17, darunter 1 Bischof der anglikanischen Kirche; Schulen im Ganzen 27, darunter 2 Waisenschulen und 7 öffentliche Ele- mentarschulen, die von der Regierung unterhalten werden. — Hauptstadt der Kolonie ist Hobarttown, am Derwentfluss, eine schneR aufblühende Stadt, mit trefflichem Hafen, schönen Gebäuden, ausgedehntem Handel und I6;380 E.; andere nennenswerthe Städte sind: Launceston, am Tamar, mit Kollegium und 7,600 E.; Georgetown, ander Mündung des Tamar, der hier den Hafen Dalrymble bildet, mit 6,000 E., bedeutendem Handel und Schifffahrt; Elisabethtown, Richmond, Brighton, Macquarie, Sorreltown und Norfolk-Plains, sind kleine Orte mit 150—300 E.; Yorktown ist jetzt verlassen und verfallen; die Niederlassung an der Emu-Bay ist vielversprechend. In den letzten Jahren sind von der Regierung Anstal- ten getroffen worden, den Westen der Insel der Kultur aufzuschliessen. Inseln, die Vandiemensland gehören, sind: Flinders und Furneaux, in der Bassstrasse, King, am Nelson-Kanal, und die Hunter's Eilande, südlich von King, sämmtlich unbewohnt und nur zu Zeiten von Robben- schlägern besucht; Maria und Sarah, im Osten (seit einiger Zeit zu Verbrecherstatioaen benutzt) ; Brunfy, vor der Mündung des Derwent, und die Maatzuiker-Inseln und Mewstone, im Süden. — DieUr-Ein- wohner Vandiemenslands (1815 noch 5,000 Seelen), eine auf der nie- dersten Stufe menschlicher Entwicklung stehende, rohe und verthierte Rasse, die zwischen den Bewohnern Neu - Hollands und Neu - Calédoniens mitten inne steht, gehen ihrem Untergange entgegen ; der Rest derselben wurde von der Regierung auf Flinders Eiland (in der Bassstrasse) ver- pflanzt, wo das rauhe Klima sie bis auf 45 Köpfe zusammenschmolz, die 1847 nach der geschützteren Austerbucht, in der Nähe von Hobarttown gebracht und dort mit Lebensmitteln unterstützt wurden; demungeachtet waren von ihnen 1854 nur noch 16 am Leben.
Neu-Guinea. — Die Insel Neu-Guinea, zwischen dem Aequa- tor und lO" S. Br., im N. Neuhollands gelegen, durch die Torresstrasse vom austral. Festlande getrennt, und nur 20 Meilen von der östlichsten Gruppe der Molukken entfernt, ist eine der grössten Völkerinseln unsers Erdballs, und, obwohl schon 1527 (n. A. schon 1511) entdeckt, in ihrem Innern, und zum Theil selbst an der Küste, noch völlig unbekannt. Der Flächeninhalt derselben wird auf 10,800 (n. A. auf 13,000) Qu.-M. ge- schätzt, und so weit man es von den Küsten aus beurtheilen kann, ist sie sehr gebirgig und zum Theil vulkanisch (vielleicht auch durch schmale Kanäle in mehrere Inseln geschieden). Schon in der Nähe der Küste steigen Berge von 4—5,000' Höhe auf, und die des Innern müssen noch bedeu- tend höher sein, da man deren Gipfel (trotz der Nähe des Aequators) theilweise immer mit Schnee bedeckt sieht. Die Insel zieht sich durch fast 10 Breitengrade von NW. nach SO., bietet bedeutende Küstenein- schnitte und Meeresbuchten, von denen wir nur die Geelvinkbay, Hum- boldtsbay, den-Astrolabe- und Hüon-Golf, Durga- und M'Clures-Golf, die Tritonsbay und die Häfen Dory und Aiguada, als die fast aRein bekann- ten, anführen. Rings um die Küste liegen zahlreiche kleinere und grös- sere Eilande, Klippen und Korallenbänke. Die Insel ist reich und frucht- bar, erzeugt Pisang, Kokospalmen, Brodfruchtbäume, Muskatnüsse, Betel, Tabak und andere Gewächse des Malaisischen Archipels, bietet Schweine, Hunde, Wild, Papapien, Paradiesvögel, allerlei Seegeflügel, und an den Kästen die verschiedenartigsten Fische, Schildkröten, Perlenmuscheln, Trepang, und Tausende schillernder Insekten, und auch an edlen Metal- len scheint sie reich zu sein, besonders an Gold. — Die Bewohner Neu-Guinea's, deren Zahl nicht einmal annähernd angegeben werden kann, sind zum grössten Theil Papuas oder Australneger, die, wf^^ die äussere Gestalt betrifft, die Mitte zwischen der malayischen und äthiopi- schen Rasse halten, über ganz Melanesien und einen Theil Malaisiens ver- breitet, kriegerisch und grausam, und gegen die Europäer feindlich ge- sinnt sind. Sie ähneln den Schangallas im Innern Abyssiniens, haben dünne, schlanke Glieder, mittleren Wuchs, eine dunkelbraune glänzende Haut, dichtes krauses, aber weiches Haar, sind aber im Ganzen weniger wild, als ihre Stammgenossen auf den benachbarten Inselgruppen. Kunst- reich wissen sie ihre Piroguen mit Schnitzwerk zu zieren und sind un- gemein geschickt in Verfertigung ihrer Waffen, im Bau ihrer Hütten und HersteUung ihrer Hausgeräthe. Im Innern und auf den östlichen Küsten des Landes leben Haraforen oder Alforen, die dem Malayenstamme angehören, den Kaffern gleichen und, wie diese, langes Haar haben. Sie sind entwilderter, als ihre Brüder auf Borneo und Sumatra, haben sich von den Papuas in die Gebirge, wo sie vom Anbau des Pisangs leben, zurückgezogen, stehen mit diesen in ewiger Fehde, und besitzen Tempel mit zahlreichen Götzenbildern, denen sie Opfer bringen. Die südlichen Küsten bewohnen die Badschus oder Biadschuer, ein Fischervolk malayischen Ursprungs, das sich theils zum Islam, theils zum Buddhais- mus, theils zur Lehre des Fo bekennt, auf Booten oder in Häusern, die am Strande auf Pfählen stehen, lebt und seinen Aufenthalt häufig wech- selt, je nachdem die Fischerei oder Irepangbereitung es erfordert. Das |
Innere der Gebirge wird von wilden Arfakas oder Endamenen bewohnt, die nur erst wenig bekannt sind. — Neu-Guinea zerfällt in eine Menge kleiner Gebiete, die unter unabhängigen Häuptlingen stehen; ein Ideiner Theil im NW. gehört dem Sultan von Tidor (auf einer der Molukken). Im J. 1828 gründeten die Holländer an der Tritonbay, auf der Südwest- küste, unter 3" 33' S. Br., eine Niederlassung und erbauten zu deren Schutze das Fort du Bus. Die Niederlassung selbst scheint aufgegeben worden zu sein, aber, der Einfluss des dort befindlichen Residenten soll sich über ein Terrain von mehr als 3,000 Qu.-.VI. und eine Bevölkerung von mehr als eine viertel Million Seelen erstrecken. — Von den zur Gruppe von Neu-Guinea gehörenden Inseln, die um die Hauptinsel liegen, erw^ähnen wir, im Nordwesten: W^aigiu oder Waggamme, zwischen O« und 0030' S., eine hohe, mit dichten Waldungen bedeckte, fruchtbare Insel, mit den Häfen Offak, Piapis und Chabrol, und etwa 100,000 E.; - Batanta, im S. der vorigen, mit den Eilanden Gammen, Priami und Tamiay; — Salavan oder Salwatty, unter 1" 6' S., mit einer zahlrei- chen wilden Bevölkerung von Malayen und Papuas, unter einem Raja; — Mysol, im SO. der vorigen, eine 10 M. lange fruchtbare Insel. Im Nord- osten: die Inselgruppe Aiou oder Arau, unter 0022' N., von einem 35 M. langen Korallenriff umgeben, das eine .Menge Eilande und Klippen um- schliesst; Mispalu und Yaury, beide mit Muskatnussbäumen. In der Geelvinkbay: die Scho uten-Inseln, ein Archipel von 1 grossen (My- s,ory) und 16—18 kleinen, stark bevölkerten Inseln; Jobie, im S. der vorigen. An der Ostküste: der kleine Schouten-Archipelagus, mit den Eilanden Vulkan, Roissy etc., und die Dampiersgruppe, zwi- schen 30—50 S. Br., 15 kleine vulkanische Eilande, darunter die Insel Rook. Auf der Westküste: die grosse Insel Frederik Henry, die durch den angeblichen Fluss Durga von Neu-Guinea getrennt wird, und die Arru-Gruppe, bestehend aus den 4 grossen Inseln Waham (Wam- mer), Kobesoat, Maykor und Tram an (Tramal) und vielen kleinen Eilanden (darunter Udschier), die von unabhängigen Häuptlingen re- giert werden. Auf Waham, Maykor und Udschier haben die Holländer Handelskomptoire (siehe Molukken).
Der Archipel der Louisiade. — Die Louisiade, eine Insel- gruppe im 0. von Neu-Guinea, zwischen 8» 18' und 110 22' S., die zwar schon im J. 1705 durch das holländ. Schiff Geelvink entdeckt, aber erst 1793 durch d'Entrecasteaux, der die einzelnen Inseln bestimmte, als be- sonderer Archipel in die Erdkunde aufgenommen wurde. Die Inseln, de- ren Zahl noch nicht genau bekannt ist, sind hoch und gebirgig, vulkani- schen Ursprungs, nur einige der kleineren Eilande scheinen zu den niedrigen Inseln zu gehören, die sich in späteren Zeiten durch den wun- derbaren Bau der KoraHen gebildet haben. Boden und Klima gleichen dem von Neu-Guinea, die Produkte scheinen die der Molukken zu sein. Die zahlreichen Bewohner gehören sämmtlich der Papuarasse an, hier mit völlig schwarzer Hautfarbe und wulstigen Lippen, dort in's Olivenbraune schiHernd, aber alle mit wolligem Haare. Sie sind wild und kriegerisch, ungemein misstrauisch gegen die Europäer, und scheinen Anthropophagen zu sein und ihre Kriegsgefangenen zu verzehren. Ihre Waffen bestehen in langen Hassagaien und Schilden; Bogen, Pfeile und Schleudern besitzen sie nicht, dagegen kunstreich ausgeschnitzte und bemalte Piroguen von oft 50' Länge, die mit zwei Masten und einem Ausleger gegen das Um- schlagen versehen sind, auf der Vorder- sowohl als Hinterseite ein Steuer- ruder haben, und bis 25 Männer fassen können. Die bedeutendsten Inseln der Gruppe sind: Ouessant, die grösste, mit dem Cul de Sac de l'Oran- gerie, Rossel, St. Aignan, d'Entrecasteaux, Südost, Trobriand und Renard.
Neu-Britannien und die Admiralitäts-Inseln. — Der Archipe- lagus von Neu-Britannien, im 0. und NO. von Neu-Guinea und der Louisiade, erstreckt sich vom loio' bis 6054' S. Br. wird von Neu-Guinea durch die Dampiersstrasse getrennt, und zerfällt in 5 grössere und eine Unzahl kleinerer Inseln und Inselgruppen, von denen bis jetzt kaum die Umrisse bekannt sind. Die meisten der Inseln liegen hoch und sind vul- kanischer Natur; unter den Gebirgen sind einige, die noch Feuer inid Rauch von sich werfen, andere stehen als nackte Felsen da, die meisten aber sind bis an ihren Gipfel mit hoher Waldung bedeckt. Der Strand der grösseren Inseln erscheint niedrig und flach, und zeigt mancherlei Einschnitte, die gute Häfen bilden; die kleineren Inseln sind sämmtlich mit Korallenriff'en umgeben, und die entfernter liegenden Gruppen, schei- nen einer späteren Bildung anzugehören und mit ihren Riffen erst neuerer Zeit aus dem Meere hervorgetreten zu sein. Sämmtliche Inselgruppen sind trefflich bewässert und meist sehr fruchtbar. Das Klima ist das der Tropen; die Vegetation ist ungemein üppig, und bietet verschiedene Palmen- und Pisangarten, den Drachenblut- und Brodfruchtbaum, Muskat- bäume, den Teakbaum, Pfeffer, Betel, Zuckerrohr, Yams, Bambus etc. — Von Thieren findet man wilde Schweine, Tigerkatzen, Hunde, Vampyre, Papageien, Tauben, darunter die Kronentaube, Kaimans, Schildkröten, Schlangen, Eidechsen, Fische der verschiedensten Art, Mollusken etc. — Die Einwohner, die zahlreich auf allen Inseln sind, gehören der Papua- rasse an, stehen auf einer niederen Stufe der Civilisation, erscheinen den Seefahrern überall in völliger Nacktheit, doch mit mancherlei Zierrathen an Armen und Beinen, in Nasen und Ohren, und werden als wild, kriege- risch und verrätherisch geschildert. Ihre Waffen beschränken sich auf Speere, Keulen und Steinschleudern, die sie sehr geschickt zu gebrauchen wissen. Der Fischfang liefert ihnen die Hauptnahrung, doch bauen sie auch Yams, Pisang und Kokospalmen, und auf vielen Inseln bemerkten die Seefahrer geregelte Pflanzungen, freundliche Wohnungen und zierliche Kanots. Die bedeutendsten Inseln des Archipels sind:
Neu-Britannien (von den Eingeborenen Birara genannt), die grösste, noch am wenigsten bekannte (vielleicht aus mehreren bestehende), von Dampier 1699 entdeckte Insel; zwischen 4oil' und 6054' S., mit hohen Bergen, thätigen Vulkanen und ausgedehnten Waldungen (480 Qu.- Meilen). — Neu-Irland (bei den Eingebornen Tom bar a)', durch die Georgsstrasse von der vorigen getrennt, zwischen 2o30' und 4055' S., 190 Qa.-M. gross, dicht bewaldet, mit 6-8,000' hohen Bergen bedeckt, stark bevölkert. — Neu-Hanno ver, im NW. der vorigen und durch die Byronsstrasse von ihr getrennt, 40 Qu.-M. gross; dicht bevölkert und gut angebaut. Die Häuser stehen auf Pfählen, eine Bauart, die allen am Strande wohnenden Papua's gemein ist. — St. John, Ger-Denys und Fischer-Insel, drei sehr volkreiche Eilande im N. von Neu-lrland. — Sqaally und Matthias, im N. von Neu-Hannover. —• Die Admiralitäts- |
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76 8. — Australien.
Inseln, ein eigener Archipelagus, der durch die beiden letztgenannten
Inseln mit dem Archipel von Neu-Britannien zasanimenMngt, ähnlichen
Boden, ähnliche Gestaltung, und gleiche Produkte und Einwohner hat, und
in 5 Gruppen zerfällt: die eigentlichen Admiralitäts-Inseln, mit der
90 Qu.-M. grossen, gleichnamigen Hauptinsel und 30 — 40 grösseren und
kleineren Eilanden, von denen los Negros, Jesus Maria, el Homo,
los Reyes, Ventolo im 0., und Pundy im S. die bedeutendsten sind;
— die An ach ore ten, im NW. der vorigen, eine Gruppe kleiner Eilande,
mit der grösseren Insel Commerson; — die Hermiten, im W. der
Admiralitäts-Insei, mit der Insel Boudeuse; — die niedrigen
Inseln oder die Gruppe PEchiquier, und die westlichen Inseln
(Durour und Matty), die von Korallenbänken umgeben sind. —
K"eu-Georgien oder Salomons-Archipelagus. — Eine langge-
streckte Inselkette (die Arsaciden Surville's) zwischen 5« und 11038'
Br., im 0. und SO. von Neu-Britannien. Die Inseln gehören meist der
älteren Bildung an, sind zum Theil von ansehnlicher Grösse, hohe Länder,
die von Kettengebirgen durchzogen sind, deren Gipfel (der Lammas auf
Guadalcanar) bis auf 12,000' aufsteigen, und die gebirgigen alle vulka-
nisch, die niedrigen das Werk von Madreporen, die auf den Rändern ver-
sunkener Krater sich aufgebaut. Ungemein fruchtbar und von goldreichen
Flüssen bewässert, bietet der üppige Boden alle Erzeugnisse des Tropen-
landes in grösster Fälle. Die Einwohner gehören grösstentheils der Papua-
rasse, zum Theil auch der Malayischen Rasse an, und auf vielen der In-
seln messen beide Rassen unmerklich in einander. Beide Geschlechter
gehen grösstentheils nackt, tätuiren aber das Gesicht und tragen in den
Ohren und der Nase Ringe, Muscheln und andern Schmuck. Sie sind kühn
und wild, zum Theil auch Menschenfresser, widersetzen sich den Landungen
der Europäer aufs Entschiedenste, stehen unter Häuptlingen, die ein
grosses Ansehen geniessen,- leben aber unter sich in beständigen Fehden.
Ihre Hütten bilden regelmässige Dörfer; ihre Waffen, die in Keulen, Bo-
gen, Pfeilen und Lanzen bestehen, sind gut gearbeitet, und ihre Kanots
und Piroguen, die oft eine Länge von 80 Fuss erreichen, zweckmässig
konstruirt und kunstreich verziert. Die wichtigsten Inseln der Kette in
der Richtung von NW. nach SO. sind: Bouka (Anson oder Winchelsea),
50 Qu.-M., mit 3 hohen Bergen, stark bevölkert; — Bougainville, eine
grosse Insel (200 Qu.-M.), im NW. hohes, gebirgiges Land, im 0. eben
und niedrig, mit lieblichen, fruchtbaren Thälernj — Choiseul, von der
Grösse der vorigen, aber weniger gebirgig; die Eingeborenen, schwarze
Papua's und zum Theil überwiesene Menschenfresser, sollen sich meist in
den Wäldern des Inneren aufhalten; — Isabella, mit dem Hafen Pras-
lin, die grösste oder wenigstens längste Insel der Gruppe, und von einer
Menge kleiner Eilande umgeben; sie wurde von Mendana, der sie 1567
entdeckte, für das Ophir Salomo's gehalten, und soll sich durch Goldreich-
thum auszeichnen; ~ Georgia, im S. der vorigen (Hauptinsel der
Hammond-Gruppe), mit hohen Bergen und gutem Hafen; sehr bevöl-
kert; — Guadalcanar, zweitgrösste Insel der Kette, mit dem Hafen de
Ja Cruz, ein hohes, mit Bergen und fruchtbaren Thälern gefülltes, durch
uie beiden goldführenden Flüsse Gallego und Ortega bewässertes Land
^aier der Pik Lammas); — St. Christoval, eine grosse, schmale, sehr
seoirgige, nach d'Entrecasteaux unbewohnte Insel; - Sesarga, eine
^eine, durch einen thätigen Vulkan sich auszeichnende Insel; — Arsa-
^Juen-insal, Galera, Buenavista und Malagta. — Kleinere Insel-
siUppen, die noch zu diesem Archipelagus gehören, sind: die 5 Sir-
l^naries-Hardy-JnselD, im NW. von Bouka; die 9 kleinen, volkreichen
r.m II Carteretgruppe (die Massacre-Inseln des Kapt. Mau-
leu;, Hunters-Jnseln (.Mortloch-Inseln), 5 kleine Eilande, und Mar-
que ens (Kokos-Inseln, eine Gruppe niederer Eilande); Lord Howe's-
Inseln, 32 von Malayan bevölkerte Eiiande, im Q.; die gut bewaldeten
Mewarts-Inseln, im SO. der vorigen, und Bellona und Rennels-
Insel, mit dem grossen Pandora-Riff, im S. von St. Christoval.
Santa - Cruz - Archipelagus. — Der Santa-Cruz-Archip el
oder die Königin-Charlotten-Inseln, auch La Perouse-Archipel
genannt, da der berühmte, aber ungUicWiche Seefahrer hier unterging,
liegt im SO. vom Salomons-Archipelagus, zwischen lO«" und 12* s. Br. —
Die Inseln sind meistens klein, gebirgig und vulkanisch, auch mehrere
®it gefährlichen Korallenriffen umgeben; haben fruchtbaren Boden mit
hppiger Vegetation, und eine ziemlich starke Bevölkerung, eine Mischung
Papua's und Malayen. Die Hauptinsel der Gruppe ist: Nilandy,
lomarico oder And any (Sta. Cruz der Spanier, Egmonts-Insel der
■ j^hgländer), auf welcher Mendaua seinen Tod fand, sie ist 10 Qu.-M. gross,
bat einen schönen Hafen, ist stark bevölkert, und bietet am Gestade Dorf
die Wohnungen der meist nackt gehenden Insulaner sind auf
prahlen errichtet. Andere Inseln sind: La Guerta (Trevanion), im N.
— Tinnagoraw oder Volcano, klein, aber mit einem
^000' hohen thätigen Vulkan; — Taboua (Oury, Wann oder Edgecombe),
S. der HauptinseJ, klein, aber gebirgig; — Vanikoro oder Wanikolo
'.«echerche der Franzosen, Pitt der Briten), zwei kleine, von Klippen um-
gebene Inseln, an denen La Perouse 1788 mit den Fregatten Astrolabe
und Boussale Schiffbruch litt; — die Gruppe Filolo; 8 kleine, mit Ma-
i7n ^^völkerte Eilande; — die Duffs-In sein, 11 Eilande, die Wilson
^^97 entdeckte, im 0. v. Sta. Cruz. -
Ar t, Heibriden. — Die Neuen Hebriden (früher HeiL-Geist-
«/^''^'Pelagus, und von den Franzosen die grossen Cycladen ge-
14o7qV 90 Meilen von Neu-Georgien entfernt, zwischen
lieh l^äl^en ein herrliches Klima und einen treff-
harp^n ®oden, der mit schön bewaldeten Hügeln und anmuthigen, frucht-
säm H- wechselt, und sind sehr bevölkert. Die Einwohner, die
Sich • Papua's, und einige Stämme Menschenfresser sind, leben unter
Insfrn'^ Kriegen; sie sind nicht ohne Kunstfleiss, haben musikalische
Grun und treiben geregelten Landbau. — Die grösste Insel der
trieb dieser W'älder hier zu gründen; — Tanna, 24 Qu.-M. gross mit
thätigem Vulkan und heissen Quellen; — Erro.nan (Fetuna) und'An-
natom (Ekeamu), die beiden südl. Inseln, beide mit evan«-. Missionen-
— Aurora, von einem bewaldeten Gebirgskamme durchzogen- ~ Pen-
tecôte (Pflngstinsel), gebirgig und bewaldet; — Ambrym und Apee
beide gut angebaut und stark bevölkert; — Bligh, die nördlichste Insel
der Gruppe. —
ITeu - Caledonien. — Die Inselgruppe Neu-Caledonien, aus
einer grossen Insel und vielen Eilanden und Klippen bestehend, liegt' zwi-
schen 20022' und 22015' S. Br., 70 .M. sudwestl. von den Neuen Hebriden
und 250 M. nordöstlich von Sydney. Die von den Eingeborenen Baladea
genannte Hauptinsel ist 50 M. lang, 9 bis 10 M. breit, umfasst gegen
325 Qu.-M., ist längs den Küsten flach und sumpfig, im Innern voller Ge-
birge, die bis 3,200 aufsteigen, und im Ganzen weniger fruchtbar, als die
benachbarten Inselgruppen, indess reich an Metallen, besonders an Gold.
Ringsum von Korallenriffen umgeben, die gruppenweise erscheinen und
zu Tage ausstehen, sich bis 60 M. von der Küste erstrecken und eine
Menge niederer, aber bevölkerter Eilande umschliessen, bietet die Küste
herrliche Buchten und Häfen. Die Einwohner gehören der Papuarasse an;
ihre Zahl, die Forster auf der Ostküste allein auf 50,000 Köpfe schätzte,
hat sich durch ewige Kriege der verschiedenen Stämme unter einander
sehr verringert; sie sind wild und kriegerisch, und geniessen nicht nur
das Fleisch der erschlagenen Feinde, sondern gelegentlich auch das der
eigenen L'andsleute. Ihre Hütten, welche in Form den Bienenkörben glei-
chen, stehen dörferartig beisammen, und sind meist mit Pflanzungen von
Kokospalmen, Pisangs, Yams, Brodfruchtbäumen und Zuckerrohr umgeben.
Seit 1849 hat das Christenthum auf den Nebeninseln, besonders auf den
Loyalty-lnseln, Eingang gefunden, die Missionäre haben aber sehr gegen
den Kannibalismus der Eingeborenen zu kämpfen. Im Sept. 1853 wurde
die ganze Inselgruppe von der französ. Regierung in Besitz genommen,
und Neu - Caledonien zu einer Strafkolonie für französ. Deportirte be-
stimmt. — Die bedeutendsten Nebeninseln der Gruppe sind: Hüon, Sandy,
Balabea, Loyalty, Chabrol, Opao, Britannia, die Fichteninseln (Pines), Wal-
pole, Matthieu, Hunter etc. —
Die Viti- oder Fidschi-Inseln. — Der Fidschi-Archipelagus
bildet die östlichste Inselgruppe Melanesiens, liegt etwa 130 M. östl. von
den Neuen Hebriden, und etwa 60 bis 70 M. westl. und nordwestl. von
den Freundschaftsinseln, zwischen 15o und 20030' S.Br., und besteht aus
2 grösseren und mehreren kleineren Inseln und vielen Eilanden, Klippen
und Riffen. Die grösseren Inseln sind alle hoch und mit Bergen gefüllt,
die kleineren niedrig und zwischen Korallenriffen versteckt, welche die
Schifffalirt in diesem Theil des Australozeans so gefährlich machen. Das
Innere der Inseln ist nur wenig gekannt, doch soll der Boden höchst
fruchtbar und gut bewässert, und das Klima milde und angenehm sein.
Die Produkte sind die der benachbarten Inseln; einige derselben sind gut
mit Sandelholz bestanden, wesshalb auch Nord-Amerikaner, die liier eine
Mission angelegt haben, oft hierher kommen, um dieses kostbare Holz
einzutauschen. Die Einwohner, eine Mischlingsrasse von Malayen und
Papua's, die auf allen Inseln zahlreich vorhanden sind, und auf 3—400,000
Köpfe geschätzt werden, sind wild und kriegerisch, zum Theil Menschen-
fresser, haben aber Gesetze und Künste, und bilden einen Nationalkörper.
Sie sind von guter Körperbildung, sehr geschickt in der Verfertigung von
Waffen, Geräthschaften, im Bau ihrer grossen und reinlichen Wohnungen,
und ihrer Kanots und Piroguen, die oft ihre 90 — 120 Fuss Länge und
20 — 22 F. Breite haben, und mit denen sie Verbindung mit den Tonga-
Inseln, Neu-Seeland, Tahiti, und selbst mit den Sandwich-Inseln unter-
halten. Seit Einführung des Christenthums (1835) sind sie der europ.
Kultur zugänglich, und haben schon bedeutende Fortschritte in der Civili-
sation gemacht, obwohl wir, trotz der günstigen Berichte der Missionen
darüber nicht verhehlen wollen, dass selbst in den letzten Jahren noch
einzelne Missionäre als Hauptgericht bei ihren Festmahlen figurirten.
Politisch zerfallen die Fidschi - Inseln in eine Menge kleiner Staaten oder
Fürstenthümer, die unter Fürsten oder Häuptlingen stehen, und fast jeder
Ort, jedes Thal, jedes Eiland rühmt sich eines Fürsten und einer Regie-
rung (eines Raths). Ferner steht eine Anzahl derselben, zuweilen 10, mit-
unter aber auch 150, verbunden unter einem gemeinsamen Oberhaupte,
das aber nur als Grosser Häuptling, nicht als König des Ganzen bezeichnet
wird, das Ganze aber durch seine Persönlichkeit zusammenhält. Die be-
deutendsten dieser Gross-Häuptlinge sind die vonTakanova, Ba-u und
Lakemba. — Die wichtigsten Inseln der Gruppe sind: Vanua-Iebu
(Takanova oder Pau) 75 M. im Umfange, sehr bevölkert, im Innern ge-
birgig und mit Sandelholzwaldungen bedeckt; mit der Sandelholzbay und
den Häfen von Voiha und Karibata; — Viti-lebu (Fidschi-lava oder
Ambaw), 10 M. südwestL v. d. vor., 60 M. im Umfange, gebirgig, sehr
bevölkert, in 4 Distrikte vertheilt, von denen der von Imbao einem Häupt-
linge unterworfen ist, dem alle östlichen Inseln Tribut zahlen; — Ba-u,
eine kleine Insel neben der vorigen, derem Gross-Häupling ein Theil von
Viti-Iebu unterworfen ist; — Mywulla, 15 M. südl. von Viti-lebu, stark
bevölkert, mit den grossen Ortschaften Lifuka und Rakiraki; hier war
es, wo 1835 das Bekehrungswerk unter den Fidschi-Insulanern seinen An-
fang nahm; — Batoa oder Turtle, im S. und Kantabu, im W. von
Mywulla; — Prinz Williams- und Lumm ber ts-Inseln, niedefe
Eilande, im 0. der Gruppe; — Ono und Eunices, die südlichsten der
Fidschi-Inseln; — Unacusa oder Fa rewell, die nördlichste des
Archipelagus.
II. Malaisien, Itlalaya oder der sogenannte Osiindisolie
Arcliipelag'ns. —
Der Ostindische Archipelagus, der von vielen Geographen
als Theil von Asien betrachtet wird, bildet die westliche Abtheilung der
australischen Inselwelt, erstreckt sich vom 110«—151o OL., und zwischen
120 s. — 210 N.Br.,, und umfasst die reichsten und schönsten Theile un-
seres Erdballs, in denen zwei Europäische Nationen, die Niederländer
und Spanier, die herrschende und leitende Macht in der Hand halten,
Engländer und Portugiesen dagegen, die früher hier mächtig waren,
etzt nur noch wenig zu sagen haben. —
Niederländisch-Indien, welche amtliche Benennung die Regie-
rung des Königs der Niederlande ihren überseeischen Besitzungen in Ozea-
nien beilegt, und deren Verwaltung von dem Ministerium der Kolonien
.ppe ist Espiritu Santo, auf welcher Quiros Neu-Jerusajem gründen
Rollte, und die etwa 95 Qu.-M. im Areale und gegen 50,000 E. hat. Dann
u Mallicollo, mit dem Hafen Sandwich, und fast eben so viel Ein-
wohnern, als die Hauptinsel, die als die hässlichsten aller Ozeanneger be-
frachtet werden, die Forster aber für die Gescheidesten des Australozeans
ßalt; _ Sandwich (bei den Eingeborenen Fate) und Erromango,
zwei grosse Inseln, im SO. der vorigen, deren kannibaUsche Einwohner
nicht nur unter einander, sondern auch mit den benachbarten Inseln in
geständigen Kriegen leben. Die üppigen Sandelholzwälder beider Inseln
newogen Engländer und Amerikaner zeitweilige Niederlassungen zum Ab-
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10 8. — Australien.
binden. Ueberau gibt es bereits Postrelais, und zweimal wöchentlich geht die Post von Batavia bis Banyuwanlii, am östlichsten Ende der Insel, und befördert binnen 7 Tagen Briefe bis zu diesem entlegensten Punkte des ausgedehnten Landes.—Die Bewohner Java's, die Javanesen, sind ma- layischen Stammes und bekennen sich grösstentheils zum Islam; die B e- d ui s, wahrscheinlich hindustanischer Abkunft, haben sich mit ihrem väterli- chen Glauben, dem Buddhaismus und Brahmaismus, in die Gebirge zurükge- zogen und hier ihre alten Sitten und ihren Gottesdienst beibehalten. Ausser den Javanesen leben hier noch viele eigentliche Malayen, Hindus, Chine- sen, Arabische Kaufleute, Neger etc., und an Niederländern und andern Europäern etwa 90 —100,000 Seelen. In politischer Beziehung zerfällt Java in die unmittelbaren Besitzungen der Niederländer, und die Staaten der einheimischen Fürsten, die indess ebenfalls unter dem Oberbefehl des nie- derl. Generalgouverneurs stehen, und deren Besitzungen den Residentschaf- ten zugewiesen sind, in denen sie liegen. — Die unmittelbaren Besitzun- gen zerfallen in nachstehende, von W. nach 0, gezählte 23 Residentschaf- ten (Residentien), die in mehr oder weniger Kreise (Afdeelingen) geschie- den werden:
1) Bantam, mit den Kreisen: Pandeglang, Tjieringien und Lehak, und der Stadt Ceram oder Sirang, dem Sitz des Residenten. — 2) Ba- tavia, mit der gleichnamigen Hauptstadt von Niederl.-lndien, unter 60 9' S. Br., und den mehr oder weniger entfernten Stadttheilen (Molenvliet, Ryswyk, Noordwyk, Weidevreden, Tadjong-Oost und West, zusammen mit 160,000 Einw.), und den javanesischen Städten Tuban und Wanaid- schassa. — 3) Buitenzorg, gewöhnliche Residenz des Generalgouver- neurs, mit berühmtem botan. Pflanzengarten und Schloss. — 4) Krawang, mit der gleichnam. Stadt. — 5) DiePreanger Regentschaften (mit den Abtheilungen Bandong, Sumedang, Sukapura und Limbangan); sie nehmen zwei Neuntel der ganzen Insel ein, und sind zwischen mehreren Fürsten unter holländischer Hoheit getheilt. Hauptstadt ist Changore (Tschanschur). — 6) Cheribon (Scheribon, mit den Kreisen Indra- maiju, Galu, Madja-Lengka und Kuningan) mit der Hauptstadt Cheribon an der Nordküste (16,000 E., starker Kalfeeausfuhrj — mit einer Moschee und dem Grabe des Scheikh Mulang, der den Islam in Java zuerst ver- breitete). — 7) Tagal, mit der gleichnam. Seestadt. — 8) Pekalon- gan, mit dem Kreis Batang. — Samarang, mit den Kreisen Sala- tiga, Demak, Grobogan, und Kendal,'der Hauptstadt Samarang (55,000 E., Stapelplatz für den Binnenverkehr). — 10) Japara, mit den Kreisen Ja- para, Kudoos und Joana. — 11) Rembang, mit den Kreisen Tuban, Bodjonegoro undBlora. ~ 12) Surabaya, mit den Kreisen Grissee, Mod- jokerto, Madura, Sumanap, Pamakassan und Bawean; Hauptstadt Sura- baya, die blühendste Stadt auf Java, in gesunder Lage, mit dem besten Hafen, ansehnlichem Handel und 104,000 E. — 13) Passuruan, mit den Kreisen Malang und BangiL — 14) Bezuki, mit den Kreisen Probolingo, Panarukan imd Bondowosso. — 15) Banjuwangie, mit gleichnam. be- festigten Stadt an der Balistrasse; eine mit Waldungen bedeckte, höchst ungesunde, daher fast menschenleere Residentschaft. — 16) Banju- waas, mit den Kreisen Purwokerto, Purbolingo, Bandjar-Negara und Tji- latjap. — 17) Bagelen, mit den Kreisen Kutu-Ardjo, Kebumen, Karang- Anjer, Ambal und Ledok. — IsyKadu, durch dichte Bevölkerung und blühenden Landbau ausgezeichnet, mit dem grossen javanes. Flecken Ma- gelan, und den berühmten Tempeltrümmern von Boro-Bodo. — 19) Djocjokarta (Yugy akerta), fürstliche Residentschaft, mit der gleich- namigen Hauptstadt, die der Sitz eines eingeb. Sultans ist (mit 90,000 E., einem Fort mit niederl. Besatzung, einer Stückgiesserei, viel Gewerbfleiss). — 20) Surakarta, gleichfalls fürstliche Residentschaft. - 21) Madiun, mit den Kreisen Ngawie und Ponorogo. — 22) Patjitan — und 23) Ke- dirie, mit den Kreisen Ngrowo, Berbek und Blitar.— Die Insel Madura, gehört zur Residentschaft Surabaya, und ist unter die 3 eingebornen, von den Niederländern abhängenden Fürsten von Bangkalan, Pamakassan und Sumanap vertheilt, die in den gleichnamigen kleinen Hauptstädten residi- ren; der letztere führt den Titel Sultan. Kleinere benachbarte Inseln, die zu Java gehören sind: Kangelang, Prestön, Ludok, Carimen-Java etc., die zusammen gegen 20,000 E. haben. —
Borneo. — Borneo, die grösste Insel der alten W^elt, im N. von Java, und unter dem Aequator, im Mittelpunkte Malaisiens gelegen, ist bis jetzt nur höchst unvollkommen, das Innere so gut wie gar nicht bekannt. Zwischen 4« 30' S. und 7o NBr. gelegen, und im W. vom Chinesischen Meere, im N. von der Sulu-See, im 0. von der Celebes-See und der Strasse von Makassar und im S. von der Sunda-See begrenzt, umfasst sie einen Flächenraum von 11,300 (n. A. v. 9,900) Qu.-M. und eine Bevölkerung von 3—4 Mill. Seelen. Das Innere scheint mit zahlreichen, dicht zusam- menstehenden Gebirgsgruppen angefüllt zu sein, die sich 6—8000' hoch erheben und von denen nach verschiedenen Richtungen aus Gebirgsketten bis zur Küste streichen, und nach NW., SW. und S. zu, grosse Striche ebenen Landes einschliesen. Grosse Flüsse, die bedeutende Stromgebiete umfassen, kennt man bis jetzt erst vier: den Pontianak, an der Süd- westküste, dessen Mündung ein grosses Delta bildet; den Banjer-Mas- sing oder Baritto im S., der durch den Kapuas und Dajak (Beadju) ver- stärkt wird, und ein 30 M. langes Delta hat; den 60 M. aufwärts schilf- haren Sambas im W., und den Kotteh auf der Ostküste. Das Klima des Innern soll gemässigt und angenehm sein; die niedern Küstengegen- den sind feucht, heiss und ungesund. Von den Erzeugnissen wissen wir, dass Borneo Diamanten, Gold und Eisen in Menge liefert (der Diamanten- distrikt von Landak ist im Gebiet der Niederländer), im NO. und auf der Insel Labuan grosse Steinkohlenlager hat, dass es von grossen Thieren: Nashörner, Elephanten, Bären,, Tiger etc. besitzt, der wahre Orang-Utang in seinen Wäldern lebt, seine Flüsse von Krokodillen wimmeln, und Sa- langanen, Perlen, Schildkröten, Ambra, Kampher, Drachenblut, Sago, Pfefl-er, Farbhölzer, Schiffsbauholz, Wachs und Bezoarsteine Hauptprodukte der Ausfuhr sind. — Die Bewohner Borneo's sind theils Malayen, theils neger- artige Papua's, und zum grösstentheil durch Einwanderung hierher gelangt. Die Malayen sind die herrschende und gebildetste Nation und zum Theil Mohamedaner, theils noch dem Heidenthum ergehen; die Dayaks, welche das Innere der Insel, hauptsächlich nach S. und W. hin einnehmen, schei- nen die Ureinwohner, und die Idaans im N., die Tiruns oder Tiduns im 0., und die Biads chus im NW., mit ihnen verwandt zu sein; die Igo- loten oder Dayers, vom Stamme der Papuas (von den Holländern Negril- los genannt), bewohnen das Innere des Gebirgslandes, und Chines en sind an allen Theilen der Küste, so wie im Innern der Insel angesiedelt. Ausser diesen findet man, wenn auch in geringer Zahl Javanesen, Buggisen (von Celebes), Araber, Sulus und Annamesen, so wie Europäer (Niederländer und Engländer) sesshaft. Mit Landbau beschäftigen sich die Malayen und Dayaks, mit Viehzucht, Fischerei und Bergbau die Niederlän- der, Dayaks und Chinesen, und mit Weberei, Korbflechten, Waffenverfer- tigung, Schiffbau und Handel, eben diese, mit letzterm aber vorzugsweise die Chinesen. Die Küstenbewohner leben, ausser vom Fischfange, gröss- tentheils von der Seeräuberei. Borneo besteht, so weit die Insel von Ma- layen bewohnt ist, aus zahlreichen kleinen Staaten, von denen die längs der West-, Süd- und Südostküste grösstentheils den Niederländern unterworfen, die an den übrigen Küsten und im Innern unabhängig sind; die an der äussersten Nordküste waren bisher dem Sultan von Su- lu zinspflichtig. |
Die Niederländischen Besitzungen auf Borneo bilden 3 Re- sidentschaften (siehe oben Tabelle), welche einen Flächenraum von 9,373,7 Qu.-M. und eine Bevölkerung von 890,000 Seelen umfassen: Die Resident- schaft Sambas umfasst das Gestadeland vom Kap Datu bis zur Mündung des Sungi-Duri und die davon abhängenden Eilande, zieht sich weit nach 0., in's Innere (hier das zinspflichtige Reich Sambas, mit der gleichn. Hauptstadt). Die Residentschaft der Westküste oder Pontianak, im S. der vorigen. Zu ihr gehören die Distrikte Pontianak, Mampauwa, Lan- dak, Kubu, Simpang, Sukkadana, Matan, Tajan, Meliauw, Sangauw, Seka- dauw, Sintang, Melawi, Sepapu, Blitang, Silat, Salimbauw, Piassa, Djong- kong, Bunot, Malor, Taman, Ketan, Punam, und eine gewisse Anzahl no- madisirender Dayakstämme, die im Innern des Gebietes wohnhaft sind. Unter den genannten Königreichen und Distrikten ressortiren unmittelbar von der niederländischen Regierung: Sambas, Mampauwa, Pontianak, Lan- dak, Kubu, Simpang, Sukkadana und Matan , während alle übrigen Mediat- fürstenthümer sind, über die ihr die Souveränität vertragsweise zusteht. — Die Residentschaft B anj er-Mas si ng oder die der Süd- und Ost- küste (im 0. der vorigen), die grösste der Insel, erstreckt sich vom Süden bis 3« 20' N. Br., begreift Jie Ostküste bis dahin, und alle längs derselben liegenden Eilande. Im Innern des Gebietes liegt das Königreich Banjermassing, ein von der niederl. Regierung abhängiger Staat, des- sen Sultan bereits 1787 die volle Souveränität über alle seine Staaten an HoUand abtrat, und diese mit Ausnahme einiger Distrikte, welche den Holländern zum unmittelbaren Besitze überlassen wurden, als Lehen aus der Hand der Kompagnie annahm. Die vornehmsten Unterabtheilungen des Königreichs Banjermassing längs der Küste sind: Kumi, Kotaringin, Pambuan, Banjer, Mandaway, Gross- und Kleindayak und die Halbinsel Ta- nah-Laut. Im Innern gehören hierher: die Distrikte Tatas, Marta-Pura, Karang-Intang, Duku-Kanang, Duku-Kirin und Duson. Der Sultan selbst residirt in Martapura, am Flusse Tatas. Die Stadt Banjermassing, am gleichnam. Fluss, mit dem Fort Tatas (der Wohnung des Residenten), zählt 7,000 E., treibt lebhaften Handel, und kann eine schwimmende Stadt genannt werden, da alle ihre Häuser der Ueberschwemmung wegen auf
Pfählen stehen, und die Verbindungen zu Wasser bewerkstelligt werden__
In dem Gebiete der Residentschaft liegen ferner noch: die Königreiche Berow, bestehend aus Bulongan, Gunang-Tebur, Tandjong-Kuti und Batu- puthi; Tanah-Bumbu mit Bangkalan, Tjingal, Menungul, Tjantong, Sam- panahan, Punturlaut, Batu-litjin, Kusan, Pagatan und Sambahan; Manda- wai, Sambil, Pembuang und Kotaringin, deren Sultane mit der Regierung von Niederländ. Indien Verträge eingegangen haben. — Völlig unabhängige Gebiete sind: das Königreich Borneo (Bruni) an der Nordwestküste, mit der gleichnam. auf Pfählen stehem'.en Hauptstadt, der Residenz des Sultans, deren (10,000) Einwohner starken Verkehr besonders mit Singapore unterhalten; und das Königreich Passir, an der Ostküste, Celebes gegenüber, mit der gleichnam. Hauptstadt, deren Bewohner leb- haften Handel mit den Europäern, aber auch Seeräuberei treiben. — Von den zahllosen kleinen Inseln um Borneo, die grösstentheils unbewohnt sind, verdienen Erwähnung: die Gruppe derNatunas, 60 M. westl. vom Kap Datu, mit Gross-Natuna; — die Anambas, südwestl. v. d. vo- rigen, mit guten Häfen; — Caramata, südwestL von Pontianak, und von den Niederländern besetzt; — die Solombo's, zwischen Borneo nnd Java, Schlupfwinkel der Seeräuber; — Pulo-Laut, am Eingang der Strasse von Makassar, Niederlassung der Buggisen, von den Holländern abhängig; — Pamarang, in der Strasse von Makassar; — die Gruppe Maratabu; in der Celebes See, und Pulo-Labuan, an der Nordwest- küste, 10 M. von der Stadt Borneo, eine Englische Station zum Schutz britischer, nach China handelnder Schiffe, 1846 von Sir Brookes in Besitz genommen. —
Celebes. — Die sonderbar gestaltete Insel Celebes oder Buggi (Budschi), im 0. von Borneo, und durch die Strasse von Makassar, von dieser Insel geschieden, zwischen 6o S. und 2o NBr., wird in 4 nach Ost und Südost gestreckte Halbinseln oder Landzungen getheilt, die von Gebirgsketten durchzogen, in der Mitte der Insel In einen Knotenpunkt zu- sammen treten, und drei grosse Meeresbuchten umfassen, von denen zwei (die Tomini-und Tolo-Bay) nach 0., die dritte (die Bony-Bay) nach S. sich öffnen. Die Insel, die ungemein quellenreich und fruchtbar, und bis auf die niedern Küstenstriche sehr gesund ist, Reis, Baumwolle und Indigo in Menge erzeugt, von Metallen Gold, Kupfer und Zinn bietet, und wichtig durch die Tripangfischerei ist, die an ihren Küsten betrieben wird, umfasst einen Flächenraum von 4,270 Qu.-M. mit einer Bevölkerung von etwa 3 Mill. Seelen. Die Einwohner gehören zur malayischen Rasse und bestehen aus Buggisen, welche sich vorzugsweise mit Schifffahrt und Handel beschäftigen, am zahlreichsten, gebildetsten, zuverlässigsten, und auf allen benachbarten Inseln gern gesehen sind; aus Makassnren, welche Land- und Bergbau, Fischerei, Weberei und andere Industriezweige betreiben, und wie die vorigen zum Islam sich bekennen; aus Biadschus oder B ad s chu s, einem noch sehr rohen, wilden, heidnischen Volke, auf der südöstl. Landzunge; einigen kleinen, noch wenig bekannten Stämmen im Innern der Gebirge, und ausserdem aus Chinesischen Ansiedlern und Niederländern, welche letztere gegenwärtig, mit Ausnahme einiger wenig kultivirten Distrikte, sich über drei Viertel der Insel unterworfen haben. — Celebes ist in mehrere kleine Staaten eingetheilt, die von Wahl- fürsten beherrscht werden, deren Ansehen übrigens nicht viel bedeutet, da in jedem Staate erbliche Befehlshaber der Provinzen bestehen, die den Fürsten wählen und ohne deren Zustimmung er nichts Wichtiges unterneh- men kann; wesshalh auch die meisten derselben sich unter den Schutz der Niederländer begaben. In politischer Beziehung zerfällt die Insel in die |
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8. — Australien. 11
unmittelbaren und mittelbaren Besitzungen der Niederländer, und in die unabhängigen Staaten. — Die unmittelbaren Besitzungen Hollands sind: 1) das Gouvernement Makassar (2,149,9 Qu.-M.), bestehend aus dem kleinen Distrikt Makassar, mit der Stadt Ylaardingen, wo die Regie- rungsbeamten wohnen, dem Fort Rotterdam, und der schönen Rhede von Makassar, die seit 1847 die Vortheile eines Freihafens geniesst (eine Stadt Makassar existirt nicht mehr); der Residentschaft Bonthai n und der Residentschaft Maros; — 2) die Residentschaft Menado (1,267,2 Qu.- M.) auf der nördlichen Halbinsel von Celebes, mit den Städten Menado, Kema und Gorontal o. — Die mittelbaren Besitzungen der HoHänder umfassen den grössten Theil der Insel und sind in eine grosse Anzahl klei- ner Staaten getheilt, die von einheimischen Fürsten unter dem Schutze Hollands regiert werden. Die vornehmsten dieser Staaten sind: Bonij, mit der Hauptstadt Bayo a (und dem Lande Tello, das durch eine Köni- gin beherrscht wird); Wadjo oder Toadjo (Wadschu); Lulu oder Lühu (Loehoe); Sidering, Mandhar, Tanete, Soping, Unkuila und Goa (Goak, früher das alte mächtige Reich Makassar), — Von den zahl- reichen, um Celebes liegenden Inseln sind zu erwähnen: Sanguir, 30 M. nördl. von Menado, mit Vulkan, sehr bevölkert, und in mehre unabhängige Herrschaften getheilt; die T a 1 a 1 e t s - oder T a 1 a n t s - G r u p p e; die X u 11 a- Inseln vor dem Tolo-Golf darunter Xulla-Bessy mit einem niederländ. Fort; Bon ton, eine ziemlich bedeutende, stark bevölkerte Insel, mit der Stadt Kalla-Susang; Panjasang, westl. von der vorigen und mit ihr über 300,000 E. zählend; Salayer, an der Südspitze, mit einem hol- länd. Fort auf der Hauptinsel. —
2. Die kleinen Sunda-Inseln, — Eine Reihe kleiner Inseln, die sich von der Küste von Java gegen 200 M. weit in östlicher Richtung bis zu den Molukken erstrecken und durchgehends sehr fruchtbar sind. Fast alle haben Vulkane und sind den Erdbeben sehr ausgesetzt; stehen zum Theil unter Niederländischer Herrschaft, und haben Boden, Produkte und Einwohner (Malayen und Papuas) mit den grössern Sunda-Inseln gemein. Die vornehmsten derselben sind, vom W. an:
Bali oder Klein-Java, durch die Balistrasse von Java getrennt eine gebirgige, an den Küsten klippenreiche Insel, die seit 1849 entschie den unter Niederländischer Botmässigkeit steht, 94 Qu.-M. umfasst, 750,000 E. zählt, und in folgende 8 von Holland abhängige Fürstenthümer zerfällt Karang-Asem, mit der gleichnam. Hauptstadt an der Ostküste; Glan gar (D jangar); Tab an an; Bul e Iii ng (Billing) mit der Hauptstadt Singa Radscha; Kalong-kong (dessen Beherrscher das geistliche Oberhaupt der Insel ist); Tamanbali, im W., mit der Hafenstadt Bali Baton und Mengui (Manggoei). — Bali ist eine der interessantesten Inseln Ozeaniens; die eigentlichen Balier, die sich meist zum Bramaismus bekennen, ein schöner Menschenschlag, und deren Religion und Verfassung waren einst die des ganzen civilisirten Ozeaniens. — Lombok, östlich von Bali, 971/2 Qu.-M, gross, mit 355,000 E, (meist Malayen und Buggisen) eine gebirgige, doch fruchtbare, gut angebaute Insel, unter Niederländ Herrschaft; mit der Hauptstadt Mataran an der Lombokstrasse, — Sum-
bawa, durch die Allasstrasse von Lombok geschieden, eine 40 M, lange, 5—16 M, breite Insel von unregelmässiger Gestalt, mit fruchtbarem gut angebauten Boden, aber auch thätigen Vulkanen (der Tomboro, bei des- sen Ausbruch 1815 gegen 12,000 Menschen umkamen); sie umfasst einen Flächenraum von 370 Qu.-M. und 800,000 (n. A. nur 200,000) E. malayischen Stammes und zerfällt in die 6 Staaten: Bima, Dompo, Sumbawa, Tomboro, Pekat und Sangar, von denen Bima, der mächtigste, im östl. Theil der Insel, unter der Oberherrlichkeit der Niederländer, eine Art Oberherrschaft nicht nur über aUe andern, sondern auch über die Insel Mangaaray (den westlichen Theil von Flores) ausübt. Die in der Sapystrasse ge- legene Insel Comodo gehört den Niederländern. — Flores (Oende, Gross-Solor oder Mangaaray), durch die Sapystrasse von der vori- gen getrennt, eine im Innern gebirgige, waldige mit Sandelholz bestandene, an den Küsten ebene und sehr fruchtbare Insel, von 422 Qu.-M. Grösse, mit 276,000 theils malayischen, theils von Portugiesen abstammenden Be- wohnern (letztere im Osten, und Schwarze Christen genannt). Der west- liche Theil der Insel erkennt die Oberherrschaft des Fürsten vom Bima auf Sumbawa an; der östliche Theil steht unter portugiesisch er Herrschaft, und hat als Hauptort die Hafenstadt Larentuka. — Sumba Indana Oder Sandelholz-Insel, im S. von Flores, 108 Qu.-M, gross, pt an- gebaut und von 425,000 Malayen bewohnt, die früher unter Niederl. Ober- herrschaft standen, jetzt aber unabhängig unter eigenen Fürsten sind — Sabrao oder Adinara, im 0. von Flores, 30 Qu.-M. gross, mit malayi- schen Einwohnern, worunter viele von portugies. Missionären bekehrte Christen.
Die Insel ist unabhängig und steht unter einem eingebornen Fürsten, der in der Stadt Adinara residirt. - Solor, im S. der vorigen, eine zum Theil gebirgige Insel von 19 Qu.-M., mit ziemlich starker malayischer Be- völkerung, die zum Theil die Oberherrschaft der Niederländer anerkennt, zum Theil unter der der Portugiesen steht. - Lomblem oder im 0. der beiden vorigen, 64 Qu,-M. gross, mit malayischen Einwohnern, unter eigenen unabhängigen Fürsten. — Pantar und Ombay oüer m a 1- l!ua, erstere Insel noch wenig bekannt, letztere (im N, von fimor gelegen) 87 Qu.-M, gross; beide mit halb wilden, kriegerischen Bewohnern, die als Menschenfresser bezeichnet werden, - Timor, die östlichste und zugieicn Wichtigste der kleinen Sunda-Inseln, 70 M. nördlich von Neu-Hollanfl ent- fernt, mit einem Flächenraum von 550 Qu.-M. und einer Bevölkerung von mehr als 1 MiH. Seelen. (Die Niederländer führen die Residentschalt Timor in ihrer amtlichen Uebersicht mit 1,042,6 Qu»-M. und 1,647,000 t,, an, verstehen darunter aber auch alle ihre übrigen Besitzungen aul aen kleinen Sunda-Inseln (mit Ausnahme Bali's und Lomboks); ebenso yerste- nen die Portugiesen unter ihrer Angabe von 1,632,5 Qu.-M. für fimor, alle ihre übrigen Besitzungen im Ind. ArchipeL Timor ist ungemein ge- oTgig und nur an wenig Stellen bieten die steilen Küsten gute Anker- Plätze. Den vQrnehmsten Ausfuhrartikel bildet hier das Sandelholz, das auf keiner anderen Insel in solcher Menge und von solcher Güte gefun- den wird. In politischer Hinsicht zerfällt Timor in 63 kleine Staaten, de- fen Beherrscher im nordöstlichen Theile, die zum Stamme der Beilos ge- hören, unter portugiesischer, im südwestlichen Theile, der von.Waike- nas bewohnt wird, unter niederländischer Oberherrschaft stehen. Die unmi ttelbaren Besitzungen der Portugiesen, im NO. der Jnsel, umfassen 85 Qu.-M. und 150,000 E., mit dem Hauptort Di Iii; den Niederländern gehört der Südwesten, mit 650,000 E. und der Haupt- so wie die benachbarten Inseln Rotti, Simao, Dao |
stadt Kupang, und Sawu. —
Die Molukken oder Gewürz-In sein, ein weitläuftiger in 3 Hauptgruppen zerfallender Archipel, zwischen Celebes und Neu-Guinea der sich vom 4oN.-8<' SBr. erstreckt. — Sämmtliche Inseln sind voll steiler Ge- birge, mit fruchtbaren, reizenden Thälern, sind gut bewässert, haben noch 8 thätige Vulkane, und bieten im Allgemeinen ein liebliches, doch nicht allenthal- ben gesundes Klima. Berühmt sind sie, schon von alten Zeiten her, durch die hier einheimischen Gewürznelken (deren Hauptpflanzungen auf den'Amboina- Inseln sind) und Muskatnüsse (Hauptpflanzungen auf den Banda-Inseln); ausserdem sind sie reich an Sago, Brodfruchtbäumen, Kokospalmen und Tropenfrüchten etc.; erzeugen von Mineralien Gold etc., von Thieren: Rinder Schafe, Beutelthiere, Zibetkatzen, Stachelschweine etc., Meerschwalben, de- ren Nester sehr gesucht werden, und an den Küsten Perlen und Tripang- Holothurien, welch letztere einen wichtigen Handelsartikel bilden. Die Ein- wohner sind der Hauptmasse nach Haraforen und Papuas, dann Malayen, Chinesen, Niederländer und Portugiesen. Sklaven sind in Mengen vorhan- den, und die Sklaverei so milde, dass die so arbeitsscheuen Haraforen sich oft selbst zu Sklaven anbieten, um nur ernährt zu werden. Die In- seln, welche alle den Niederländern unterworfen sind, bilden 3 Resident- schaften: Ternate, Banda undAmboina, stehen unter verschiedenen einheimischen Fürsten (Sultanen und Radschahs). — Von den 3 Gruppen bilden die Ternatas oder eigentlichen Molukken die nördlichste. Sie bestehen aus 13 grösseren und einer Menge kleinerer Inseln. Die wichtigsten derselben sind: Gilolo (Dschilolo, Halmahera oder Almaheira), die grösste der Molukken und an Gestalt Celebes gleich, bergig und fruchtbar, nur wenig bevölkert und ohne kommerzieRe Wichtigkeit (mit der Stadt Ossa); — Ternate, westL der vorigen, mit hohem Vulkan; Sitz eines den Holländern unterworfenen Sultans, des Residenten und des nie- derländ, Gerichtshofs (Hauptstadt Ternate, 6,000 E., wichtiger Handels- platz; Fort Oranien); — Ti dor, im S. der vorigen, noch kleiner, dichter bevölkert, mit gleichnam. Hauptstadt; unter einem Sultan; sehr gesund, mit hohem Pick; — Mo tir, unter einem zinspflichtigen Sultan (die Be- wohner sind sehr geschickte Töpfer); — Matschan, klein, unter dem Sultan von Motir; — Batschian, 35 Qu.-M,, mit heissen Springquel- len, wie der Geiser auf Island; die gleichnam. Hauptstadt (mit 4,000 E.) ist Sitz eines zinspflichtigen Sultans, von welchem die benachbarten Inseln Mondoly, Tavally und Damm er, und die entfernteren Oby (mit nie- derl. Fort), Typa und Mya abhängen, Ceram laut und Goram aber abhängigig sind; — Mysol, eine gegen 30 Qu.-M. grosse Insel, de- ren Herrscher unter Tidor stehen. — Die Gruppe Amboina, im S. der vorigen, bildet die Mitte des Molukken-Archipels, und ist in poli- tischer sowohl als administrativer Hinsicht die erste, denn sie enthält die Insel Amboina, auf welcher der Gouverneur der Molukken residirt, dem nicht nur die oben genannten 3 Residentschaften, sondern auch Menado und Gorontalo auf Celebes untergeordnet sind. Die Gruppe besteht aus 11 Inseln und vielen kleinen Eilanden; die wichtigsten der- selben sind: Amboina (.4mbonnu, 17 Qu,-M., 50,000 E,), der Mittelpunkt des Anbaus der Gewürznelken, mit der Hauptstadt A m b 0 n (8,000 E,, Sitz des Gouverneurs und Residenten) und dem Fort Victoria; — Ceram (Sirang), nördl, der vorigen, 325 Qu,-M., grösstentheils von seeräuberi- schen Haraforen bewohnt, deren Zahl auf 225,000 geschätzt wird. Der Osten ist von Banda, der Westen von Amboina abhängig, der Norden steht unter einem Sultan, der ein Vasall der Holländer ist und von ihnen eine Pension bezieht; Hauptort Sawu, im N., mit gutem Hafen und Fort; — Manipo, Haruko, Saparua und Nussalaut, vier fruchtbare den Hol- ländern unmittelbar gehörende Inseln mit Gewürznelkenbau; — Büro, westl, von Ceram, 90 Qu.-M,, gebirgig und fruchtbar, mit 60,000 E, (Ma- layen und Haraforen) unter fast unabhängigen Häuptlingen; Kajeli und Wahaay, zwei holländ. Forts mit Beamten; — Goram, östl, von Ceram, klein, von vielen kleinen Eilanden umgeben, mit 80,000 E.; merkwürdig als der östlichste Punkt, bis zu welchem sich der Islam verbreitet hat. — Die Gruppe Banda, die südlichste des Archipels, die wiederum in 4 deutlich geschiedene Gruppen zerfällt: \J in die eigentlichen Banda- 1nsein, zu welchen 10 kleine vulkanische Eilande gehören, darunter: Banda mit dem Hafenort Lontoir, Banda-Neira mit der Stadt Nassau, Gunong-Api und Aij (Aisch), denen ausschliesslich der Anbau der Mus- katnüsse vorbehalten ist; 2) die südwestlichen Ins ein (Wetter, Letti, Moa, Kissir, Lakar, Sermatta und Teralfa), unweit der Nord- und Nordost- küste von Timor; 3) die süd,östlichen Inseln (Timor-Laut, Laarat und die Key-Inseln), und die sehr fruchtbaren Arrou-Inseln (Wa- ham oder Wammer, Maykor und Udschier etc.), deren wir schon bei Neu-Guinea erwähnten.
Die Sulu- oder Solo-Inseln, eine Gruppe von mehr als 70 kleinen, zwischen Borneo und Mindanao und nördl. von Borneo gelegenen, stark bevölkerten, ungemein fruchtbaren Inseln, die sich eines herrlichen Klimas zu erfreuen haben. Die Zahl der Einwohner, meist kühner malayischer Seeräuber, die sich zum Islam bekennen, beläuft sich auf mehr als 160,000 Seelen. Sie stehen sämmtlich, bis auf einen kleinen unabhängigen Theil von Palawan, unter einem Erbfürsten oder Sultan, der auf der Insel Solo seinen Sitz hat, und dem auch der nordöstliche Theil Borneo's unterwor- fen ist; erkennen aber seit 1851 die Herrschaft der Spanier an. DieJnsel Basilan, zunächst Magindanao wurde 1845 vom Sultan an Frankreich abgetreten. Die Gruppe besteht aus 3 Theilen: den eigentlichen Sulu- Inseln, im 0. von Borneo, mit der Hauptinsel Solo (10 Qu.-M,, mit der Hauptstadt Bewan, dem Sitz des Sultans), Tawitawi, Basilan und 57 kleineren Eilanden.; — den Cagayan-Inseln, im N, von Borneo und von seeräuberischen Bissayern bewohnt (mit Cagayan-Sulu, Ba- lambaugan, Balabak etc,), — und Palawan (Paragoa) 420 Qu.-M. gross und von einer über 40 M. langen Bergkette durchzogen; vulkanisch, mit heissen Quellen; fruchtbar und wohl bewässert, heiss. und ungesund, dünn bevölkert; auf der Nordostküste besitzen die Spanier den befestigten Posten Taytay. Oestlich von Palawan liegt die ziemlich stark bevölkerte Insel Damaran und die theilweise unbewohnten Guyo-lnseln, die den malayischen Seeräubern und den Bissayern als Schlupfwinkel dienen.
Die Philippinen oder Manilischen Inseln. — Dieser ausge- dehnte Archipelagus, im N. von Celebes und im 0. von Hinterindien ge- legen und mehr als 1000 Inseln umfassend, von denen aber die meisten klein und unbewohnt sind, umschliesst das Spanische Indien (siehe oben: S,8), erstrekt sich seiner Hauptmasse nach von 5« 30'bis 210 NBr,, |
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12 8. — Australien.
begreift einen Flächenraum von 7,200 (n. A. von 5,900 oder gar nur 4,850) Qu.-M., zählt eine Kevöllierung von 5—6 Mill. Seelen, und wird in 5 Gruppen: die Insel Luzon, die Bissayer-Insein, Magindanao, die Babuyanen und Bäsch i-Ins ein geschieden. Die Inseln sind grösstentheils gebirgig und von vulkanischer Beschaffenheit; gegen 10 Vul- kane, worunter der 10,200' hohe Albay (Mayan) und der Bulusanauf Luzon oft furchtbare Verwüstungen anrichten, sind noch thätig. An Flüs- sen, Bächen und Landseen fehlt es nicht; der Boden ist reich und frucht- bar und erzeugt Reis, Baumwolle, Sago, Zucker, Kaffee, Tabak, Indigo etc., in Menge, die Wälder liefern Ebenholz und Wachs, die Flüsse Waschgold, die Küsten Perlmutter, Tripang und Schwalbennester; die meisten Reich- thümer liegen aber noch unbenutzt. Das Klima ist im Allgemeinen ange- nehm, nur auf Magindanao für Europäer gefährlich; verheerende Orkane (Teifuns) sind häufig, wirken aber als Luftreiniger höchst wohlthätig. Die Einwohner sind theils negerartige Papuas,, theils Malayen verschiedener Stämme (Tagalen, Bissayer, Babuyanen, Baschis), theils Spanier und Kreo- len, Chinesen und Araber. — Der Mittelpunkt der Spanischen Macht ist auf Luzon. —
Luzon (Lupon, Manila oder Neu-Kastilien) ist die Haupt- insel der Philippinen, 2,500 Qu.-M. gross, zerfäRt in einen den Spaniern unterworfenen und einen ihnen nur zinspflichtigen oder ganz unabhängi- gen Theil, und zählt etwa 2V2 Mill. E., von denen die Mehrzahl auf den spanischen Antheil kommen. Der Spanische Theil zerfällt in folgende 16 Bezirke (Alcadias): Tondo mit der Hauptstadt Manila; Bulakan mit der gleichnam. Stadt; Pampanga, mit Bakolor; Pangasinan,mit Lingayen; Ylocos del Norte, mit Sarrat; Ylocos del Sur, mit Sta. Catalina; Cacayan, mit Lal-lo; Zambales, mit Iba; Bataan, mit Balanga; Nueva-Ecija, mit Cabanatuan; Tabayas, mit der gleichnam, Stadt; Albay, mit Albay, und den Inseln Ticao, Masbate und Catanduanes; Gamarines, mit Nueva-Cazeres; Laguna de Baj, mit Pagsanjan; Ba- tangas, mit Balayan, und Cavita, mit der gleichnam. Stadt. — Die Hauptstadt Manila, an der Mündung des Passig, der die Stadt in zwei Theiie, die Krieger- und Handelsstadt abtheilt, zählt 150,000 E., ist der Sitz des Gouverneurs, eines Erzbischofs, eines ApeRationsgerichts und sämmtlicher span. Oberbehörden. — Die Biss ayer-lnsel n, im S. der vorigen, bilden eine ausgedehnte Gruppe grösserer und kleinerer Inseln, Die bedeutendsten derselben sind: Samar, 621 Qu.-M., mit 90,000 E. im span. Antheil im W. und S. der Insel, wo Cabalunga Hauptstadt und Sitz des Alkaden ist; — Ley te, 480 Ou.-M. und 70,000 E. im span. An- theil an der Westküste, wo auch der gleichnam. Hauptort ist; — Zebu und Bohol, 2 Inseln die zusammen den Bezirk Zebu bilden, 202 Qu.-M. mit 156,000 span. Einwohnern, mit der gleichnam. Hauptstadt, Sitz des Alkaden und eines Bischofs; dem Hafen Zebu gegenüber liegt das kleine, durch Magelhan's Ermordung (1521) geschichtlich merkwürdige ERand Ma- tan;—Negros, 427 Qu.-M., mit 42,000 E. im span. TheR, und derStadt Ylok; — Panay, 533 Qu.-M-, 300,000 E. im span. Theil, der in die 3 Bezirke Antigua, Yloilo und Capis zerfäRt, mit der Hauptstadt Antigua; — Mindoro, 600 Qu.-M., nur wenig bekannt; im span. Theil nur 13,000 E. und die Hauptstadt Kalapan; der Rest wird von unabhängigen Völ- kern bewohnt, denen die ersten Seefahrer lange Schweife andichteten; — die Gruppe der C alami anen, unter denen Buswagan, mit 16,000 span. Unterthanen, und Kuliong, dem Sitz des Alkaden. — Die Insel Maginda- nao oder Mindanao (Melindeno) die zweitgrösste der Philippinen, 1,174 Qu.-M,, mit 1 MIR. E.j den Spaniern gehören 61 Qu.-M. mit 64,000 E-., in 3 Distrikten (Sambuangan, auf der Südwestspitze, Verbannungs- ort für die Philippinen, mit starkem Fort; Misamis, an der Pangilbay, der Nordküste, und Caraga, an der Ostküste), deren Alkaden unter dem Gouverneur von Sambuangan stehen. Der unabhängige Theil der Insel steht unter einheimischen Fürsten, von denen der Sultan von Magindanao, der zu Selanga (12,000 E.) residirt, und dem auch die bedeutende Ha- fenstadt Pollok (Sugur) gehört, der mächtigste ist. Den Süden der Insel bewohnen Illanos, eine Seeräubernation. — Die Babuyanen, im N. von Luzon, eine Gruppe von 6 grösseren und mehreren kleineren von christlichen Malayen bewohnten Eilanden; die bedeutendsten sind: Babu- yan, mit einem span. Militärposten, C^tlayan oder Camiguin undDa- lupiri. — Die Baschi-Inseln, nördl. v. d. vorigen, kleine Eilande, die 25 M. südl. von der chinesischen Insel Thaiwan liegen und noch wenig bekannt sind. Nur auf Graf ton, der wichtigsten Insel, haben die Spa- nier eine Niederlassung; Batan (Monmouth), Bayat (Oranien) und Ba- schi (Chevre oder Goat), stehen unter eingebornen malayischen Häupt- lingen. —
III. Polynesien, Ost-Ozeanien. —
Die zahlreichen Inselgruppen im Osten und Nordosten Melanesiens, die sich von den Macquarie-Inseln im S., bis zu den Sandwichs-Inseln im N., und von Neu-Seeland im W. bis in die Nähe der Westküste von Ame- rika erstrecken. Ueber einen ungeheuren Raum verbreitet, umfasst dieser Theil Australiens nur eine verhältnissmässig kleine Landmasse, und ausser der Doppelinsel Neu-Seeland, die 2,853, und der Sandwichs-Gruppe, die 300 Qu.-M. umfasst, sind alle andern Inseln, die in grössern oder kleinern Gruppen in Ketten gesondert liegen, von nur geringem Umfange, und zer- , fallen in 12 Hauptarchipele. — |
Gruppe Neu-Seeland.— Neu-Seeland, eine aus zwei grossen, durch die Cooksstrasse getrennten Inseln und einer kleineren im S. bestehende Doppelinsel, ist das ausgebildetste Inselland der Erde und hat zugleich das ausgebildetste Gebirgssystem Australiens, das in seinen höchsten Gipfeln die Schneelinie weit überragt, in seinen untern Regionen dicht bewaldet, und reich an Quellen, WasserfäHen und Landseen ist, und die beiden Hauptinseln zu wahren Alpenländern macht. Zwischen 34» 25'—47" 20' SBr. und 183o 40'—195» 40' OL. gelegen und circa 300 M. östlich von Sidney in Australien entfernt, beträgt der Gesammtflächeninhalt der Gruppe, nach den neuesten Angaben 2,853 Qu.-M., von denen auf die nördliche Insel 1,200, auf die beiden südlichen 1,653 Qu.-M. kommen. Die Gesammt- bevölkerung mag gegen 250,000 Seelen betragen, unter denen 50,000 euro- päische (meist britische) Ansiedler; die Zahl der Eingebornen (auf der Nord-Insel circa 160,000, atif der südl. Hauptinsel circa 40,000) wird auf 200,000 Seelen geschätzt; sie sind malayischen Ursprungs, waren trotz ihres, vor allen Ozeaniern vorgeschrittenen gesellschaftlichen Zustandes, unzweifelhaft Menschenfresser, und ihr Verkehr mit den Europäern hat, statt sie zu civilisiren, bisher mehr nur dazu gedient, ihnen die Mittel zu bie- ten, sich selbst zu zerstören und aufzureiben. Von Tasman 1642. entdeckt, durch Cook näher bekannt geworden, versuchte Bischof Marsden hier 1814 die erste Missionsniederlassung in Rangihu auf der Nordostküste der Nordinsel; gründete 1819 eine zweite zu Kiddikiddi (Kerikeri), 1823 eine dritte zu Paihia, 1831 eine zu Waimate, 1834 eine fünfte zu Kaitaia, und 1837 bestanden bereits 10 Missionsörter mit 33 Missionä- ren und 24 fleissig besuchten Schulen, und gegen 45,000 Neu-Seeländer waren dem Christenthume gewonnen. Im J. 1835 wurde die erste Buch- druckerpresse zu Paihia aufgestellt; 1837 das Land in eine britische Kolonie umgewandelt; einer Aktiengesellschaft in London ein Freibrief zur Kolonisirung desselben verwilligt, die 1839 aRes Land um Port Ni- cholson an der Cooksstrasse, bis 40 M. den Fluss aufwärts, der sich in diese Bay ergiesst, ankaufte; und am 20. Mai 1840 nahm die britische Krone (nach vorhergegangenem Vertrag mit den Häuptlingen) förmlich Besitz von ganz Neu-Seeland, und ernannte einen eigenen Gouverneur, der, wie der Bischof der anglikan. Kirche, seinen Sitz in Auckland, der Kolonialhauptstadt auf der Ostküste der Nordinsel hat. In administra- tiver Beziehung ist die Kolonie in 2 Provinzen Neu-Ulster (auf der nördlichen) und Neu-Munster (auf der südl. Hauptinsel) geschieden. Die nördliche Insel (Nord-Insel der Engländer) heisst bei den Ein- gebornen Ika-na-mauwi (Ea hei no mau we); sie ist ungemein reizend und fruchtbar, wird von Gebirgen durchzogen, die im Egmont (einem ausgebrannten Vulkan) 14,760 (n. A. nur 8,839'), im Edgecombe 10,000', in der Schneekette des Ruapahu 9,000' aufsteigen, hat prachtvolle Wal- dungen, zahlreiche Flüsse, unter denen der Manawatu und die Themse die ansehnlichsten sind, mehrere Seen, darunter der Koto Dua von 4 M. Länge, und den IV2 M. langen reizenden Morberih, und eine Menge warmer Mineralquellen. Von thätigen Vulkanen ist der Tongariro zu bemerken. Im Innern sind ausgedehnte Niederungen und Sümpfe, Das Klima ist gemässigt, angenehm und gesund. An den Küsten finden sich zahlreiche natürliche Häfen und geräumige Bayen (Inselbay, Kaipara, Wan- garoa, Manu-Kao, Tarranarki, Mercury und Waikato). Einwohner zählt die Insel, einschliesslich der europ Ansiedler, gegen 190,000; die Einge- bornen stehen unter Häuptlingen, die immer mit einander im Kriege lie- gen. Bei der Besitznahme der Insel von Seiten der Briten, unterzeichne- ten 46 Häuptlinge, in Gegenwart von 500 geringeren Anführern, den Un- terwerfungsvertrag. Ausser der Hauptstadt Auckland bestehen bereits an, von der neuseeländischen GeseRschaft gegründeten Städten: W^elling- ton mit 8,000, Nen-Plymouth mit 2,500, und Port Nicholson mit 5,000 E. — Die südliche Hauptinsel, von den Engländern die Mittlere Insel, von den Eingebornen Tawai-poenamu genannt, ist grösser als die vorige und hat vom Meere aus betrachtet, ein kahles, abschreckendes Aussehen, steile Felsenufer mit zahllosen Buchten und Bayen (Königin Charlotte, Tasman- undBlaidbay, Milford, Dusky, Schalky, Pegasus, Mac- querie), ist weniger, und von wilden, noch wenig bekannten Stämmen bevölkert, bietet aber, besonders im N., wo die Europ. Ansiedelungen sich befinden, reichen fruchtbaren Boden. Die Städte auf ihr sind: Nelson, an der Blaidbay, mit 2,000 E., und Lyttleton oder Victoria, an der Pegasusbay. — Durch die Foveauxstrasse von'der mittlem Insel getrennt, liegt die bergige Insel Stewart oder Stuart, jetzt Süd-Insel oder Neu-Leinster genannt, mit den Häfen: Mason, Facile, WiUiams und Pe- gasus. — Als abhängig von Neu-Seeland sind noch folgende, in geringerer oder grösserer Entfernung liegende Inselgruppe zu erwähnen: die Chat- ham-Inseln oder Braughtons-Gruppe, beiden Eingebornen Warre- kauri, unter 44" SBr. und 201» OL., gegen 100 M. östL von der Mittleren Insel Neu-Seeland, sehr fruchtbare, ziemlich bevölkerte Inseln von circa 22 Qu.-M., die vor einigen Jahren (von C. Ritter) zur deutschen Ansiedelung empfohlen wurden. Die grösste der Inseln ist Chatham, die nächste Pitt (Rangihaude); Rangituahi, Cornwallis (Ran- gaura) die Pyramiden und 44" Inseln, sind kleine Eilande. — Die Bounty-Inseln, unter 47« 45' SBr., 60 M. SSW. von den vorigen, 13 kleine, felsige, wasserarme Eilande, die reich an Pelzrobben sind. — Die Antipoden-Insel, 30 M. südl. von den vorigen, unter 49o 49' 30" SBr. und 1800 0. v. Gr., eine kleine fast genau unter London liegende Insel. — Die Auekland-Inseln, 50 M. südlich von Neu-Seeland, eine Gruppe von 4 grössern Inseln (Auckland, unter 50" 35' S., 6 M. lang, sehr bergig; Enderby, Disappointment und Adams) und 3 kleinen Eilanden, und den 20 M. südwestl. liegenden Campbell-Inseln. - Die Macquarie- Inseln, die südüchste Gruppe Polynesiens, unter 54» 19' S., mit der rauhen, gebirgigen an Robben reichen Hauptinsel Macquarie, die 23 M. im Um- fange hat; im N. von ihr liegen die kleinen Eilande Judge und Clerk, im S. Bishop und Clerk. — Die Kermandee-Inseln, im NO. von Neu- Seeland, gegen 100 M. von der Nord-Insel, eine ziemlich bevölkerte Gruppe, bestehend aus der unter 29o 12' S. gelegenen Hauptinsel Raoul (bei den Briten Sunday-Island-, bei den Franzosen La Recherche), und den Eilanden Macauley, Curtis, Esperance und Vasques. —
Der Tonga-Archipelagus oder die Freundscha fts-Ins ein. Eine zwischen 18» und 21o SBr. im 0. des Fidschi-Archipels gelegene Gruppe, die aus 32 grössern Inseln und mehr als 150 Eilanden, Klippen und Rifl'en besteht, und der leichteren Uebersicht wegen in 3 Hauptabthei- lungen die Tonga-i Hapai- und Vavau-Insein geschieden wird. Die Inseln sind grösstentheils flach, nur wenige vulkanisch und gebirgig, meist von Korallenrifi'en umgeben, reich an Brodfruchtbäumen, Kokos- und Sa- gopalmen, Pisangs, Yams etc., bieten Schweine und Hunde, neuerer Zeit auch (durch Missionäre eingeführt) Rinder und Pferde; Pagageien und andere tropische Vögel, Fische, Schildkröten und Perlenmuscheln. Die Bevölkeryng, etwa 60,000 Seelen, gehört zur malayischen Rasse; sie ist von heRbrauner Farbe, friedlicher Gemüthsart, betreibt Ackerbau, Fischerei, und zeichnet sich durch Kunstfertigkeit aus. Früher einem geregelten Götzendienste ergeben, ist die Mehrzahl der Bewohner gegenwärtig zum Christenthum bekehrt, und bereits 1850 zählte man auf den Freundschafts- Inseln 96 evangel. Kirchen und Kapellen und 16 kleine Bethäuser. Früher einzelnen Häuptlingen unterworfen, übt gegenwärtig der ehemalige Häupt- ling von Vavau, Taofa (Ta-ufaaha-u), der sich seit seiner Taufe König Georg nennt und in Lefuga residirt, die OberherrRchkeit aus. — Die Hauptinseln des Archipels sind: in der Tonga-Gruppe, der südlichsten des Archipels: Tonga oder Tongatabu (das heiHge Tonga), unter 2i<» 10' S., eine grosse, 22 M. im Umfang habende, 60 Fuss über dem Meeres- spiegel erhabene Insel, die in der üppigsten Vegetation prangt, von einem Riff und 22 kleinen Eilanden umgeben ist, und 16,000 E. zählt. Als Haupt- stadt der Insel gilt Nigualofa; zur Zeit des Heidenthums war Mafanga, |
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8. — Australien. 13
mit den Gräbern der alten Könige von Finow, das Heiligthum der Insel; bedeutende Missionsstationen sind Bea, Hihifo, Mua, Vaini und Hau- ma; — Eooa (J-ua), 5 M. südöstl. von Tonga, eine bergige, ungemein fruchtbare und bevölkerte Insel von 8 M. Umfang, die als die Kornkammer der ganzen Gruppe betrachtet wird; Pylstaert (la Sola), südsüdwestl. der vorigen, mit dürftiger Vegetation; von Seevögeln bewohnt. — In der Ha- pai-Gruppe, der mittlem des Archipels: Lefuga, Hauptinsel und Sitz des Königs, 20 M. nordöstl. von Tonga, sehr fruchtbar und ziemlich stark bevölkert, mit den gut angebauten Eilanden Uiha, Foa, Nuganama und Hoanno in der Nähe; — Annamoka (Namuga), 7 M. westl. von der vorigen, niedrige Koralleninsel mit prachtvollen Bäumen und 2,000 E. ~ Happi (Hongahapa), kleines, spärlich bevölkertes Eiland; — Tu- foa, 20 M. nördl. von Tonga, und Kao (Niuafoau), mit 800 E., beide mit thätigen Vulkanen; — Komango, Fallafagia, Tonnamagaund Kotu, kleine bewohnte Eilande im S. u. 0. von Annamoka. — In der Vavau-Gruppe, der nördlichsten: Vavau (Vavao), nach Tonga die grösste, ungemein fruchtbare Insel, mit den trefflichen Häfen Refuge und Valdez, und der Felsenfeste Felletoa; — Late (Lutai), II M. westl. |
reiche Werkstätten, Kirchen, Schulen und Häuser nach europ. Art. — W a- tiu, im N. von Mangia, mit 2,000 E. und schattigen Kokoshainen. —
Mauti, reizende, gut angebaute Insel, im 0. der vorigen- _ Manual
(Hervey), unter 1900 17' S.; F enua-iti, Waitu-tati, Ruruti, Pal- merston, Armstrong und Roxbury, kleine, fruchtbare, gut ange- baute Eilande- —
Die Tubuai-Inseln, eine Gruppe von 5 kleinen Inseln, im SO. der vorigen, die vom südlichen Wendekreis durchschnitten werden, zwischen 2250—230° OL. In ihrer physischen Beschaffenheit ähneln sie den Ge- sellschaftsinseln, und in den Sitten und Gebräuchen ihrer 6,000 E., die o-egenwärtig sämmtlich Christen sind, herrscht grosse Uebereinstimmung mit den Bewohnern jener Inselgruppe. Die Inseln selbst sind: Tubuai, gut bewaldet, mit einem hohen Felsengebirge in der Mitte. — Vavltu (Raiwawai), im 0., stark bewaldet mit 900' hohen Felsenwänden; — Rurutu (Ohetiroa), im N., ungemein reizend, mit zahlreichen Pflanzun- gen und Häusern nach europ.Bauart;—Rim atara, imW., und Brough-
ton im S. von Tubuai; - Rapa oder Oparo, 90 M. südöstl von Va- vitu'und die östl. von Rapa liegenden kleinen Eilande Bast oder Coro- |
von der vorigen, sehr hoch, mit guter Rhede; - Hunga, kleines Eiland, mit sehenswerther Stalaktitenhöhle; — Amargura, die nördlichste Insel der Gruppe, hoch gelegen und stark bevölkert; — Sa vage (Nine), eine ziemlich hohe, mit Dammerde bedeckte Koralleninsel, 70 -M. östl, von Va- vau, mit 3,000 E. — . r , t^.
Die Samoa- oder Schiffer- (Navigators-) Inseln. Em Archinel von 8 grössern Inseln und vielen kleinen Eilanden, 90 M. nördl. von den Tonga-Inseln, zwischen 13o 28' und 14« 33' SBr. und 1990 20' und 2100 OL. Die Inseln, welche gebirgig und dicht bewajdet sind, ge- hören zu den schönsten und fruchtbarsten Australiens. Die Einwohner, deren Zahl auf 160,000 geschätzt wird, sind von stattlichem Körperbau und besitzen grosse Geschicklichkeit in der Verfertigung von Waffen, Ge- räthschaften und Fahrzeugen; als Heiden waren sie sehr kriegerisch, doch keineswegs Menschenfresser; gegenwärtig haben sie fast durchgangig das Christenthum angenommen. Die 8 Hauptinseln der Gruppe sind: Pola (Otawhi oder Sawaji), die grösste, 55 M. im Umfang habende, stark bevölkerte Insel, unter 13» 36' S. — Kaiinas (Manono), östl. von der vorigen, klein, mit 1,500 E. - Ojalava (Opolu) im SO. von Pola, 40 M. Im Umfang, mit zahlreichen Dörfern, von denen Solo solo und Len- lumoega ein stadtähnliches Ansehen haben. — Mauna (futuifa), lo M. östlich von der vorigen, 20 M. im Umfange, mit der Massacre-Bay, m Welcher La Perouse 1787, durch einen Anfall der Eingebornen 11 seiner Leute verlor. — Fanfueh (Manua), eine kleine, gebirgige, stark bevöl- kerte Insel, 6 M. nordöstl. von der vorigen, — Leon eh (Orosang a), noch kleiner, in der Nähe der vorigen. — 0pun (Ofu), gebirgig, ziemhch S'ross, östlich und in der Nähe der beiden vorigen. — Rose (Abonma Oder Kor dake w), 14 M. östlich von Opun, hoch und ziemlich bevölkert. Von den kleinern Inseln, westlich von Pola, sind zu bemerken: Wallis Oder Uwea, ziemlich umfangreich, 60 M. westL von Pola. — Hörne und Allufatti, 2 Eilande, 30 M. südwestl. von Wallis, stark bevölkert; die Eingebornen sind noch Heiden. - Onu-afu (Proby), ziemlich gross, ge- birgig, gut bevölkert und fruchtbar. — Niouha (Keppel's-Insel), 45 südwestlich von Opolu, mit einem hohen Berg in der Mitte, ungemein 'fuchtbar; die Bewohner sind grösstentheils Christen. —
Cooks- oder Mangia-Arehipel. - Eine 1777 von Cook entdeckte Inselgruppe, die auch den Namen derHervey-Inseln führt und deren mute vom 20« SBr, und 218° OL. durchschnitten wird. Die Inseln ge- noren sämmtlich der Korallenformation an, sind meist niedrig, höchst fruchtbar und mit herrlichem Klima begabt. Die Einwohner, gegen 18,000, wnd gegenwärtig sämmtlich Christen, Die Hauptinseln der Gruppe sind: ^angia, im S. des Archipels, 5 M. im Umfange, mit 4,000 E., reichen ^uanzungen von Pisang, Kokospalmen und Brodfruchthäumen, und den aach europ. Art angelegten Ortschaften Tamarua, Iwirua und Oneroa, o!f Kunststrassen in Verbindung stehen. — Roratonga (Oruruta), M nordwestl. von der vorigen, mit 8,000 E., die grösste Insel des Ar- cnipels, und trelTlich angebaut; man findet hier Buchdruckerpressen, zahl- Bi»mme-< H.nd-Atlas, ~ Anitralien. d. |
nados, deren Waldungen Sandelholz enthalten, können mit zur Tubuai- gruppe gerechnet werden. —
Die G-esellsehafts- oder Soeletäts-Inseln. — 11 grössere und eine Menge kleinerer Inseln und Rifl^e, die nach ihrer Hauptinsel Tahiti auch als Tahi ti-Archip el bezeichnet werden. Von Quiros 1606 entdeckt, durch Cook (1769—1778) näher aufgeschlossen, sind sie von allen Insel- gruppen der Südsee am meisten besucht und am besten bekannt, und ihre Bewohner waren die ersten, die dem Götzendienste entsagten und sich dem Christenthunie zuwandten. Die Inseln, welche sich zwischen 16o—l8o SBr. und 225°—228040' OL. ausbreiten, sind zum grossen Theil gebirgig und der Boden vulkanisch, die meisten aber von Korallenrifl'en umgeben. Un- gemein fruchtbar, gut bewässert und vom herrlichsten Klima begünstigt, gedeihen auf den Inseln alle Erzeugnisse Australiens (Brodfruchtbäume, Kokospalmen, Pisang, Zuckerrohr, Tains, Bataten etc.), und von Europäern hierher verpflanzt: Orangen, Citronen, Ananas, Kürbisse etc. Von Thie- ren waren nur austral. Hunde, Schweine, Ratten, Papageien und Tauben heimisch, jetzt aber sind auch Pferde, Rinder und andere Hausthiere, Hüh- ner u. s. w. eingeführt. Die Einwohner, ein edler, schöner, wohlge- bildeter Menschenschlag, von theils weisser und braungelber, theils dunkel- brauner Farbe, deren Zahl zu Cooks Zeit auf Tahiti allein zu 120—160,000, auf den übrigen Inseln zu 200,000 Seelen geschätzt wurde, belaufen sich gegenwärtig auf ungefähr 50—60,000 Seelen. Sanfter und bildungsfähiger Gemüthsart, erfahren in der Verfertigung verschiedener Kleidungsslofl'e, Werkzeuge, Geräthe und Wafl'en, selbst nicht ohne Kenntnisse von Heil- kunde und Musik; in ihrer paradiesischen Unschuld der Freude sich in vollem Maasse hingebend, bei ihrer Friedfertigkeit selten in Kriege ver- wickelt, und unbekannt mit verheerenden klimatischen Krankheiten, deren es nie auf dieser Insel gab, verminderte sich die Zahl der Bewohner in 40 Jahren um mehr als die Hälfte, in Folge ansteckender Krankheiten, welche europäische Seefahrer ihnen gebracht, und der Laster, mit denen sie die armen Insulaner vor Einführung des Christenthums beschenkt. Cooks reizende Schilderung der Unschuidswelt, die auf den Inseln des Tahiti-Archipels herrschte, zog zahlreiche Seefahrer dorthin, und mit ihnen Pocken, Lustseuche, Fieber und andere verheerende Uebel; die Insulaner lernten alle unglückseligen Auswüchse der europ. Civilisation nach einan- der kennen, wurden zum Trünke verleitet und verfielen dessen traurigen Folgen so, dass bereits 1797, nach einem zwanzigjährigen Zeitraum, die Bevölkerung Tahiti's sich auf 16,050 Seelen vermindert hatte. Europäische Krankheiten und Laster setzten noch volle 16 Jahre ihre Verheerungen ungestört fort, und 1813 zählte Tahiti gar nur noch 8,000 Einwohner, Mit Einführung des Christenthums, 1814, welches den eingerissenen La- stern, und somit auch d«n dadurch erzeugten Krankheiten einen Damm entgegensetzte, vermehrte sich die Bevölkerung wieder, und würde, na- mentlich auf Tahiti, noch beträchtlicher sein, wenn nicht seit 1842 so viele Tahitier aus Hass gegen die französ. Fremdherrschaft nach Rajatea und andern, den Franzosen nicht unterworfenen Inseln ausgewandert wären. |
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Seit Einführung des Christenthums sind zahlreiche Kirchen, Kapellen und Schulen entstanden, selbst Buchdruckereien, wo die nöthigen Bücher in der Landessprache gedruckt werden, und eine höhere Lehranstalt für Kinder der vornehmeren Eingebornen. Die industrielle Bildung hat mit der geistigen gleichen Schritt gehalten; zahlreiche Fabriken entstanden, der Handel nahm mit jedem Jahre zu, und nach Neu-Süd-Wales, mit dem der meiste Verkehr besteht, werden bereits grosse Quantitäten Zucker, Baumwolle, Palmöl, Schweine-Pökelfleisch etc. ausgeführt. Schon vor der Einführung des Christenthums standen die Gesellschaftsinsulaner unter der Botmässigkeit eines Königs, und das Volk zerfiel in Adelige und Ge- meine. Nach Annahme des Christenthums und näherer Bekanntschaft mit europ. Sitten und Einrichtungen wurde hinsichtlich der gesellschaftlichen Zustände Vieles geändert: eine der englischen nachgebildete Staatsverfas- sung ward eingeführt, und durch dieselbe eine Art Parlament, welches sich alle 3 Jahre auf Tahiti versammelt und von 2 Abgeordneten aus je- dem Bezirke beschickt wird. Die vollziehende Gewalt blieb unter gewissen Beschränkungen in den Händen des Königs (jetzt der Königin Pomare), und ebenso wurde unter gewissen Beschränkungen der Adel beibehalten. Im J. 1824 wurde ein ordentlicher Gerichtshof mit Untergerichten einge- setzt, und ein förmliches Gesetzbuch abgefasst. Der segensreiche Erfolg der evangelischen Missionen erweckte den Missmuth Roms, und 1833 wurde einer jesuitischen Brüderschaft (der Picpus-Gesellschaft) das Geschäft über- tragen : „aUe Inseln des Stillen Meeres zu bekehren", d. h. die zum evan- gelischen Christenthum bekehrten Südsee-Insulaner zur katholischen Kirche überzuführen. Katholische Priester wurden von jener Gesellschaft nach den Gambier - Inseln geschickt und schlichen sich von dort aus auf Tahiti ein. Die Tahitier wollten aber von dem Katholizismus nichts wissen, ver- weigerten den Priestern den Zutritt und brachten dieselben, die hartnäckig darauf beharrten, auf der Insel zu bleiben, im Dec. 1836 von dort fort. Einer dieser Priester, Caret, ein Franzose, eilte nach F"rankreich, um der vermeintlich-gekränkten Ehre seiner Nation und seiner Kirche Genugthuung auszuwirken, und kam dem damaligen Könige Ludwig Philipp, der bei Er- ölTnung der Kammern eines Theatercoups bedurfte, ganz erwünscht; es wurde eine förmliche Expedition nach Tahiti beschlossen, und am 27. Aug. 1838 erschien Kapit. Dupetit-Thouars mit der Fregatte Venus vor Papaite, dem Haupthafen Tahiti's, und verlangte 2,000 Dollars Entschädigung für die ausgewiesenen Priester, Zurücknahme.der Ausweisung, und Begrüssung der französ. Flagge, und da er im Fall der Nichterfüllung seiner Forde- rungen mit Erölfnung von Feindseligkeiten drohte, verstand es sich, da es auf TaWti kein Pulver gab, von selbst, dass ihm Alles bewilligt wurde. Am 1. Sept. 1842 kam Dupetit-Thouars von Neuem nach Tahiti, lockte 4 Häuptlinge der Insel an Bord seines Schilfes, machte sie betrunken, und liess sie in diesem Zustande eine Schrift unterzeichnen, in welcher sie erklärten, dass Tahiti sich unter französ. Schutz begebe, und diese Schrift, von der weder die Königin, noch die übrigen und gerade die vornehmsten Häuptlinge etwas wussten, ist es, auf welche Frankreich sein Protektorat auf Tahiti und die benachbarten Inseln gründet. Seit dieser Zeit sind auf Tahiti zum Theil französ. Einrichtungen und Gesetze eingeführt, doch er- streckt sich die Gewalt der Franzosen nur über die südöstlichen oder Georgischen Inseln, w ogegen die, seit 1844 auf Rajatea residirende Königin ihre Souveränität nach wie vor auf die eigentlichen Gesellschaftsinseln ausdehnt. In die evangelisch-kirchlichen Verhältnisse haben die Franzosen keinen Eingriff gethan, und die Thätigkeit der katholischen Missionäre ist so gut wie ganz eingestellt, weil sich kein Tahitier zur Annahme des Ka- tholizismus bereit finden lässt. —
Man scheidet den Archipel in die 5 südöstlichen oder Georgi- schen Inseln, und in die 6 nordwestlichen oder eigentlichen Gesellschaftsinseln. Zu den ersten gehören: Tahiti oderOtaheite (2OV2 Qu.-M. m. 18,000 E.), aus zwei durch eine niedrige Landzunge ver- bundenen Halbinseln (Opureonu und Taiarapu) bestehend und von einem weiten KoraRenriff umgeben, durch welches mehrere Durchfahrten führen; gebirgig, mit reizenden, gut bewässerten Thälern, schönen Kaskaden, üppi- ger Vegetation und den erloschenen Vulkanen Oronea von 10,230 und Tobronu von 9,000' Höhe. Die Insel ist in 19 Distrikte geschieden, von denen Matawai, Pare, Atahura und Papara die wichtigsten sind. Hauptstadt der Insel ist Papaite (Papeete), andere Ortschaften sind Vaughton, Hankeytown, Wilkshaven, Burderspoint etc., der beste Anker- und Landungsplatz ist Papaua. — Eimeo (Moorea), 3 M. nordwestUch V. d. vor., mit Port Talou, Griffiestown (mitder 1824 errichteten Süd- see-Akademie) und Robysplace. — Taturua, eine aus 5 kleinen Ei- landen (Rimatu, Onehoa, Moturua, Hoatere und Reiona), die alle in ein Korallenriff eingeschlossen sind, bestehende Insel, deren gesunde Luft sprichwörtlich geworden ist. — Maitea (Hidia), eine gut bevölkerte Felseninsel, im SO. von Tahiti, mit Perlenfischerei und der Ortschaft Ro- byston. — Tapuamanu (Saunders), westl. v. Eimeo. — Zu den nordwestlichen oder eigentlichen Gesellschaftsinseln, die von dem französ. Protektorat ausgeschlossen sind und unter der Königin Po- mare stehen, gehören: Rajatea (Ulitea), die grösste, mit den Hafen- plätzen Ohamaneo, Uturoa, Opoa und Vaoaara; Huahine; Maiaoiti; Tahaa (Otaha); Borabora mit dem Hafen Benta; Maupiti (Maurua), und Tubai (Montuiti), eine aus vielen flachen, von einem Riff um- schlossenen Eilanden bestehende Insel. —
Pomotu oder der Archipel der gefährlichen (niedrigen) Inseln, im 0. der Gesellschaftsinseln, ein aus mehr als 60 Inselgruppen bestehender Archipelagus, der sich über H Breitengrade (von 140 —25o SBr.) und über 15 Längengrade (229o - 244o OL.) ausbreitet, und mit wenigen Ausnahmen nur aus niedrigen Inseln (noch in der Ausbildung be- griffenen Attolons, Inselkreisen und Inselketten) der Korallenformation be- steht, die meistens in der Mitte einen See enthalten, nur erst eine dünne Schichte fruchtbaren Erdreichs angesetzt haben, zum Theü noch über- schwemmt werden, theilweise auch unbewohnt sind. Die grösseren tragen die gewöhnlichen Gewächse dieser Tropengegend und haben Papageien, Tauben, australische Hunde, Schildkröten und Perlenmuscheln, die kleine- ren nur Kokospalmen. Im Ganzen sind sie spärlich, viele gar nicht be- wohnt. Die Bewohner ähneln denen der Gesellschaftsinseln, sprechen einen tahitischen Dialekt, haben in ihren Sitten und Gebräuchen viel Ueberein- stimmendes mit ihnen, und scheinen auch von jenen Inseln abzustammen. — Die bemerkenswerthesten Gruppen des Archipelagus, von W, an gezählt, sind: die unbewohnte Gruppe Lazareff, 40 M. nördl. von Tahiti; die Vliegen- (Fliegen- oder Wallis-) Inseln, eine grosse, stark bewal- dete, dicht bevölkerte Gruppe; die Gruppe Aurora (Matia), deren Be- wohner evang. Christen sind; — die P a Iiis er- oder Pomotu- (Ge- fährlichen) Inseln, vier grosse Attolons oder KoraReninselgruppen, von denen nur 3 bewohnt sind; die Bewohner derselben galten früher für das wildeste Volk in der Südsee, seit 1826 sind sie sämmtlich evang. Christen; die King-Georgs-Inseln (2 Gruppen: Tiukea und Ura), deren Bewohner Christen sind; — die Chain- oder Ketteninseln, die Gruppen Witgenstein, Philipps, Disappointment, La Harpe (Bow), Gloucester (Tui-tui), Königin Charlotte, deren Bewohner früher arge Seeräuber waren, jetzt gebesserte Christen sind; — Egmont, Minerva, Narcissus, Vier Fakardins, Cler mo nt - To nnere, Osnabrück, Hood, Meli ville etc. mit sehr wilden Bewohnern. — |
Die Gambiers-Inseln, der südöstliche Theil des Pomotu-Archipels, eine grosse und viele kleine Inseln vulkanischen Ursprungs, die sehr hoch und dicht bewaldet, und sämmtlich von Korallenriffs umgeben sind. Die Einwohner, gegen 4,000, die Frankreich unter sein Protektorat genommen, sind seit 1832 durch kathoRsche Missionäre bekehrt. Die Hauptinsel heisst Mangareva (mit 1,800 E.), andere Inseln der Gruppe sind: Peard, Akena, Akamaru und Taravai. Im SO-, 77 M. von den Gambiers- Inseln entfernt, liegt die Insel Pitcairn, bekannt als Niederlassungsort der Meuterer des Schiffes Bounty. -—
Mendana-Archipel oder die Marquesas, auch Nukahiwa- Archipel genannt, 60 -M. nördl. von den niedrigen Inseln, zwischen 705O' und 10025' SBr., 12 grössere und kleinere Inseln und viele Eilande, von denen die 5 südöstlichen vorzugsweise Marquesas, die 7 nordwest- lichen als Was hing ton-Inseln bezeichnet werden. Sie sind sämmt- lich vulkanischen Ursprungs und gebirgig, mit Bergen bis zu 6,000' Höhe, ungemein fruchtbar, und reich an Brodfruchtbäumen, Kokospalmen, Pisang, Yams, Zuckerrohr, Tabak etc. Die Zahl der Einwohner, die unter, von einander unabhängigen Häuptlingen stehen, schätzt man auf 37,000, von denen 12,000 auf die Marquesas, 25,000 auf die Washington-Inseln kom- men. Sie sind zum grossen Theil Christen, doch ist die Thätigkeit der evang. Missionäre, seitdem die Franzosen (1842) die Marquesas besetzt, und nach einem Gesetz vom 8. Juni 1850 die Inseln Nukahiwa und Ta- huata zu Verbannungsorten für schwere Verbrecher bestimmt wurden, ganz unterbrochen. Die bemerkenswerthesten Inseln des Archipels sind, in der Washington-Gruppe: Nukahiwa, die Hauptinsel, in der Mitte, mit hohen Bergen, guten Häfen, prächtigen Wasserfällen und 18,000 E. — Hua-Pou (Houa-Paou), im S., mit 3,000 E. - Houa-Houna, im 0., mit 2,500 E. ~ Gouapoa (Motoua-iti), mit 500 E. — Nahuga (Washington), mit 1,000 E. — Hiaou und Fetou-Ouhou, im N., ohne bleibende Ein- wohner, und nur des Vogelfanges wegen besucht. — Zu der südöstlichen Gruppe (den Marquesas) gehören: Hiwaoa, die grösste Insel des Archi- pels, aber wenig von Seefahrern besucht, mit 9,000 E. — Tau ata, mit 1,000 E., die erste Insel, welche die Franzosen 1842 in Besitz nahmen. — Motane, ohne bleibende Einwohner. — Fatou-Hiwa, mit 2,000 E.— Fetou-Houkou, eine unbewohnte Felseninsel. —
Eoggeweens-Archipel oder Baumans-Inseln, eine von Austral- indiern, die den Marquesas-lnsulanern gleichen, bewohnte Inselgruppe, im N. des Mangia - Archipels und vom 10» SBr. durchschnitten. Die Inseln sind reich an Kokosbäumen und Pisang; die bemerkenswerthesten unter ihnen sind: Roggeween, Penrhyn, Humphrey, Rearson, Per egrino (Pescado), Clarence, York etc. —
Washingtons-Archipel, eine ausgedehnte Gruppe kleiner Inseln, die sich zwischen 2140 und 224o OL., vom 60 N. his 70 SBr. zieht Die bemerkenswerthesten sind: Palmyras, Madison, Washington, Samarang, Amerika, Fanning, Christmas, Marcus, Jarvis, Maiden, Volunteer und Starbuck. —
Die Sandwichs-Inseln oder der Hawaii-Archipel, eine weit von allen andern Gruppen Polynesiens, in der Nähe des nördlichen Wende- kreises, zwischen 19028' und 2308' NBr. und zwischen 2l5o und 223o OL. gelegene Gruppe von 14 Inseln, die einen Gesammtflächenraum von 300 Qu.-M. bedecken und eine Bevölkerung von mehr als 150,000 E. haben, unter denen gegen 1,000 Europäer und Nord-Amerikaner. Die Eingebornen gehören zu den schönsten Volksstämmen der Australindier oder australi- schen Malayen, sind jetzt durchgehends evang. Christen, besitzen zum Theil wissenschaftliche BRdung, sind von allen Bewohnern Polynesiens am weitesten in der Kultur vorgeschritten, haben Kirchen, Schulen, Drucke- reien, und nicht nur die heil. Schrift, sondern auch zahlreiche andere, selbst wissenschaftliche Bücher in ihrer Sprache, Künstler und Handwerker aRer Art, gute Seeleute, die mit den Europäern wetteifern können, be- sitzen eine kleine, gut bewaff'nete Flotte (4 Briggs, 7 Goeletten und zahl- reiche kleine Fahrzeuge) und eine Handelsmarine, und treiben bereits an- sehnUchen Handel, besonders mit Sandelholz und Salz. Die Inseln sind sämmtlich gebirgig und grösstentheils vulkanisch; der Boden ist fruchtbar und gut bewässert, das Klima mild und gesund, und alle Produkte Au- straliens und Europa's gedeihen auf's Trefflichste. — Früher unter mehre- ren Häuptlingen stehend, unterwarf sich im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts der Häuptling oder König der Insel Hawaii, Tamehameha, nach und nach den ganzen Archipel, und vererbte diese Herrschaft auf seine Nachkommen. Ein grosser Verehrerer europ. Sitten und Einrichtun- gen, suchte er diese so viel wie möglich in seinem Lande heimisch zu machen. Sein Sohn Rihoriho oder Tamehameha IL folgte ihm 1819 in der Regierung, schaffte den Götzendienst ab und machte, von Durst nach Kenntnissen getrieben, 1824 eine Reise nach England, wo er bald nach seiner Ankunft starb. Ihm folgte sein jüngerer Bruder Kauikeouli, der als Tamehameha 111. gegenwärtig noch regiert, und die Staatsver- waltung ganz auf europaischen Fuss einrichtete. Der König hat einen Staatsrath, der aus den Gouverneuren der verschiedenen Inseln besteht, und in welchem er den Vorsitz führt; seine Minister, eine auf europ. Art bewaffnete Garde, eine Hotte, ein mit fünfzig Kanonen besetztes Fort, einen in europ. Styl erbauten grossen Residenzpalast, und die Konsuln der Vereinigten Staaten, Grossbritanniens und Frankreichs sind bei ihm ak- kreditirt, um die Rechte ihrer hier bleibend oder temporär angesiedelten Landsleute zu vertreten. Die herrschende Religion ist die christlich-prote- stantische; die mit Hülfe der französ. Kanonen den Sandwichinsulanern aufgedrängten Jesuiten und andere kathol. Priester machten hier eben so schlechte Geschäfte, als auf den Gesellschaftsinseln. Die bedeutendsten Inseln des Archipels sind: Hawaii, die grösste und südUchste Insel der Gruppe (187 Qu.-M. mit 50,000 E.), mit thätigen Vulkanen (Mana-Roa, |
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15,980', Mauna-Koa, 13,800', und Pele, 10,123'), starkem Landbau, Zucker- fabriken etc., früher Sitz des Königs. Hauptstadt ist Karakakua, an der Westküste, mit Hafen und 3,00o E.; andere bemerkenswerthe Städte: Tiahtatua, mit Fort, und Ueitea (VVhytea), an der Ostküste. Auf dieser Insel wurde Cook am 14. Febr. 1779 erschlagen. — Mauwi (Maui), 31 Qu.-M. mit 28,000 E., eine sehr fruchtbare, ganz vulkanische, sehr besuchte Insel (hier der Mauna-Haleakala von 10,135'Höhe). - Oahu (Owahu), 24 Qu.-M. mit 36,000 E., in politischer und administrativer Hinsicht die wichtigste Insel, mit der durch 2 Forts gedeckten Haupt- und Residenzstadt Honolulu, mit 12,000 E. — Atui (Atowai), 24 Qu.-M. mit 14,000 E., sehr gebirgig, mit schönen Waldungen. — Ohinau (Oni- hau), 4 Qu.-M. mit 2,500 E,, fruchtbar und gut angebaut. — Molokoi (Morotai), 8 Qu.-M. mit 12,000 E. — Ranai (Lanai), 5 Qu.-M. mit 5,000 E., vulkanisch, aber sehr fruchtbar. — Tahurowa, Tahura, Ma- rokinne, Orehua, Mudomanu etc., kleine, aber bewohnte Inseln. —
IV. Micronesieii oder West - Ozeanien.
Unzählige Gruppen sehr kleiner Inseln, theils vulkanischen Ursprungs, theils der Korallenformation angehörend; im N. von Melanesien, zwischen den Philippinen und dem Hawaii-Archipel. Die 7 Hauptgruppen dieser Inselwelt sind:
Lord-Mulgrave's-Archipel, ein ausgedehnter Gürtel, der sich zwischen 180o und 195o OL. vom 12» N. bis herab zum 30 SBr. zieht, und in seinem nördlichen breiteren Theil den Namen der Marshalls- Inseln (bei den Eingeborenen im westlichen Theil Ralick, im östlichen Radack), und seinem südlichen schmäleren Theile den besondern Namen Gilberts-Archipel führt. Sämmtliche Inseln sind niedrig und gehören der Korallenformation an, haben aber eine üppige Vegetation. Einheimische Landsäugethiere fehlen, mit Ausnahme der Ratten; europ. Hausthiere sind neuerer Zeit eingeführt und gedeihen. Die Eingeborenen gehören der malayischen Rasse an, sind gut gewachsen, freundlich und harmlos, ge- schickte Seeleute und Fischer. — Die eigentlichen Marshalls-Insehi begreifen in der Kalick-Kette die Gruppen: Eschscholz, Rimsky, Korsakoff, Bigini (Pescadores), üdia und Boston; — in der Radaok-Kette die Gruppen: Udirik (Kutusow), Tagai (Suwarow), Ailu (Krusenstern) , Mi ad i (Neuj ahr s - Ins el), Otdia oder Ro- manzoff, Kawen (Araktschej eff) und die Lord-Mulgraves-In- seln. Zu Gilberts-Archipel gehören: Pi11, die Charlotten-Inseln, Henderville, Byron, Sydenham, Francis, die Niederländi- schen Inseln etc.
Gaspar-Rico-Archipel, im N. von Lord-Mulgrave's-Archipel, und in Natur und Einwohnern demselben gleich, umfasst die Gruppen: San Bartolomen, Browns oder Bronus, Perry's, Gaspar Rico oder Cornwallis, die Arrecifos- oder Providence-lnseln etc.
Lord-Ansons-Archipel, nördlich von dem vorigen und an ihn anschliessend, mit den Gruppen: Alcyon, Wake, Tarquin, Lamira, Camra, Vulkan, Dicierta, Sebastian etc. —
Bonin-Sima oder Magelhaens-Archipel, auch Munin-Sima oder die Arzobispo-Inseln genannt, zwischen Japan und den Ladronen, 120 M. südöstl. von Yeddo, eine Gruppe von 89 Inseln, die einen Flächen- raum von 85 Qu.-M. haben, von denen aber nur 10 von einiger Grösse und_ von Japanesischen Ansiedlern bewohnt sind, die angeblich schon 1^575 sich hier niedergelassen haben; der Rest der Insel ist unbewohnt. Die Inseln sind gebirgig und bewaldet, theilweise blosse Klippen, haben ein gemässigtes Klima, und die bewohnten bringen Getreide, Reis, Hülsen- früchte und kostbare Holzarten in Menge hervor. Die grössten sind: die Nord- und die Süd-Insel, andere bemerkenswerthe sind, im Süden der Gruppe: Baily oder Volcanos, die Schwefelinsel, Alexander und St. Augustin; im Westen: Kendrick oder Rosa, Dolores und Borodino; im Osten: Forfana, Trees, Grampus, (Lobos), Mea- res etc., und im Norden: Rosario, Katers, Parry's und Marga- retha; die Insel Peel, mit dem Hafen Lloyd, haben die Nord-Ameri- kaner den Japanesen abgekauft.
Die Marianen oder Ladronen. Die Ladronen (Diebs-Insein), eine sich vom N. nach S. erstreckende Inselgruppe, zwischen 13oi3o und 20030' NBr. und 162021'—162053' OL., die auch zuweilen als Lazarus- Archipel bezeichnet werden, gehören den Spaniern und werden von einem Gouverneur verwaltet, welcher seine Befehle vom Generalkapitän der Phi- lippinen empfängt. Die Inseln haben zusammen einen Flächeninhalt von 57 Qu,-M., sind vulkanisch, sehr fruchtbar, und erzeugen alle Produkte der Tropengegend Ozeaniens; durch die Spanier sind die europ, Hausthiere, die jetzt grösstentheils verwildert sind, Tabak, Baumwolle, Zuckerrohr, Mais etc. eingeführt und verbreitet worden. Die Einwohner, gegen 6,000, sind von den Philippinen hierher verpflanzt worden, und sämmtlich kathol. Christen. Von den Ureinwohnern, die .Magelhaen hier traf, und deren Zahl bei der Besitznahme der Insel durch die Spanier 150,000 betra- gen haben soll, ist Niemand mehr vorhanden, die Ueberreste alter Bau- werke, die in den Wäldern gefunden werden, beweisen aber, dass hier einst eine starke Bevölkerung von nicht unbedeutender Kultur existirt haben muss. Die wichtigsten Inseln der Gruppe, vom S. an, sind: Guajn (Guaham), 141/2 Qu.-M. mit 4,000 E,, und Agana, die einzige Stadt des Archipels, deren Rhede durch 2 Forts geschützt wird, Sitz des Gouverneurs, Mit 3,000 E. — Rota, 51/2 Qu.-M,, schwach bevölkert, mit vielen alten Bauwerken, — Tinian, 31/2 Qu.-M., sehr fruchtbar, dient als Verbannimgs- ort, und hat noch grossartigere Alterthümer aufzuweisen, als Rota, — öaipan, fruchtbar und stark bewaldet; 1810 siedelten sich hier Nord-Ameri- kaner an, die aber 1815 von den Spaniern wieder vertrieben wurden. — Agrigan, mit thätigem Vulkan, und einer kleinen Kolonie Nord-Ameri- kaner unter span, Hoheit. — Assumption (Song-song), mit einem <>026' hohen thätigen Vulkan. — Pagan, mit Vulkan, — Farallon, Ana- lajan, Sariguan, Farellones, Guguan, Alamaguan, Urakas, FaraUon de Pa- xoros etc., kleine, unbewohnte, aber fruchtbare, gut bewaldete Inseln. —
Die Pelew-Inseln, ein Archipel kleiner Inseln, die 120 M. östlich von der Insel Mindanao liegen, und ihren jetzigen Namen 1783 von dem wit. Seefahrer Wilson erhielten. Die Bewohner derselben, die unter mehreren Häuptlingen stehen, welche fortwährend mit einander im Kriege begriffen sind, werden von Einigen als gutmüthig, von Andern als wild und grau- sam geschildert; nach allen Berichten scheint aber viehische WoUust ein hervorstechender Charakterzug bei ihnen zu sein. Die grösste Insel der wuppe ist Babelthuap, 12 M. im Umfange, die andern sind: Korror, ^riklithu, Sitz des vornehmsten Häuptlings, der 1783 den Engländern |
ein Geschenk mit der Insel Orulong machte; Ammalikala Oruktha- pel, Erakong, Augur, Peleliu etc.; weiter südwestlich Hegen San- sarol oder St. André, Pulo-Anna, Mariera, Nevil, Lord Nord und Helena, die ebenfalls noch zu dieser Gruppe gerechnet werden müssen.
Die Carolinen oder Neuen Philippinen, einer der grössten Archipele Australiens, obwohl schon 1686 von Lazeano entdeckt, ist noch am unvollständigsten bekannt. Zwischen dem 30 und lO" NBr. gelegen, zieht sich derselbe von W. nach 0. durch 29 Längengrade, und zerfällt,' nach Kapit. Lütke, welcher über diesen Archipel so viel Licht verbreitete, in 46 Gruppen, die mehrere hundert Inseln enthalten. Die meisten Inseln sind niedrig und gehören der Korallenformation an, vier andere Insel- gruppen, welche die niederen sechzehnmai an Grösse übertreffen, tragen Gebirgscharakter, erheben sich bis 3,000' Höhe, und sind im Innern mit undurchdringlichen Waldungen bedeckt. Ungemein fruchtbar, bietet das Pflanzenreich alle, den Südsee-Inseln eigenthüinlichen Gewächse, dagegen sind sie an Thieren, ausser solchen, welche das Meer beherbergt, nicht sehr reich. Die Bewohner der Carolinen gehören dem Malayenstamme an, unterscheiden sich aber in ihren Sitten, Gebräuchen und Lebensweisen sehr von den übrigen Polynesiern. Ihre Zahl wird auf 80,000 geschätzt; sie haben meist eine nussbraune Hautfarbe, zeichnen sich durch ihren Unternehmungsgeist aus, und übertreffen alle Polynesier in der Schiffer- kunst, dem Piroguenbau und der Kenntniss der Gestirne. Zehn Häupt- linge oder Tamons theilen imter sich die Herrschaft der niederen Inseln, mehrere andere regieren in den vier hohen Eilanden, — Die bemerkens- werthesten Gruppen sind, zuerst die vier hohen: Yap oder Eap (Guap), die grösste und westlichste, sehr hohe Insel, unter 9030' N. — Hogolen (de Roug), eine Gruppe von 60 Inseln, von denen etwa 10 hoch sind, und (nach Kapit. .Morell) von zwei verschiedenen Völkerrassen bewohnt werden. — Seniavin, durch die grosse Insel Povinepete und 15 kleine zu 3 Gruppen gebildet; die wilden Bewohner sind wegen ihres kriegeri- schen Geistes berüchtigt. — Walan (23 Qu.-M.), mit der kleinen Insel Le IIa; die Bewohner zeichnen sich durch vorgerückte Gesittung aus, und leben unter einer geregelten Regierung. — Von den niederen Inseln, die sich oft kaum 3 Fuss über den Ozean erheben, sind zu erwähnen: die Gruppe Uleai, 24 Inseln, von denen Uleai, Ulimireh und Ulimirak die bedeutendsten sind; die Gruppe, welche die bevölkertste des ganzen Archipels ist, wird durch Rooua, den mächtigsten Tamon aRer niedrigen Inseln, regiert, der seine Herrschaft auch über die Gruppe von Elato, Namurrek, Lamoliaux, Satawal, Olimirao und Eurypik ausge- dehnt hat. — Lugunor, drei kleine, aus 90 Inseln bestehende Gruppen (darunter die Inseln Mortlok und'Lugullos). — Pyghiram und Na- guor, mit zahlreicher Bevölkerung, — Pelelap, aus 3 Inseln bestehend. — Die Gruppe Duperrey, und die Gruppe Monteverde, unter 30300 SBr-, die nicht mit der Hogolen-Gruppe, die ebenfalls diesen Namen führt, verwechselt werden darf, etc. —
Ausser diesen Inselgruppen finden sich noch unzählige kleine Inseln zerstreut im Grossen Ozean, die keiner der genannten Gruppen zugetheilt werden können, zum grössten Theü sind sie nur unbedeutend, bei vielen die Lage kaum richtig bestimmt, viele sind unbewohnt, andere von ma- layischen Australiern bevölkert. Wir erwähnen von ihnen nur York, unter 80 SBr. und 206o OL., mit wenigen Bewohnern, und wegen eines seltsamen darauf befindlichen Heiligthums merkwürdig, das aus 3 Altären im Hintergrunde eines Höhlenraumes besteht, und die kleine Osterinsel (Waihu), so wie die östlich von ihr Hegende, unbewohnte Insel Salay Gomez, der östlichste Punkt Ozeaniens. Auf der Osterinsel findet man viele aus hartem Gestein gehauene Kolosse auf Fussgestellen, welche dar- thun, dass die früheren Bewohner der Insel einst einen hohen Civilisations- grad erreicht hatten; der jetzige schwache Rest der Bevölkerung kennt den Ursprung derselben nicht. —
Die Sfiidpolar-Inseln. —
Als zu keinem der 5 Erdtheile gehörig berühren wir hier noch das Antarktische Festland und die Südpolar-Inseln (siehe Atlas, Taf.l), die zwar unbewohnt sind, dagegen einen solchen Reichthum an Robben, Wall- rossen und Wallflschen haben, dass um des Fanges dieser Thiere willen jähr- lich ganze Flotten von Fahrzeugen die Küsten jener Länder besuchen, welche um den ganzen Südpol sich herum zu ziehen scheinen. Bis zum Jahr 1819 war kein Land südlich vom 60® SBr. bekannt. Erst in dem genannten Jahre wurde Süd - Shetland, 1821 die Süd-Orkney-Inseln, 1831Ender- by's-Land, und 1832 Graham's-Land von britischen Seefahrern, 1839 Sabrina-Land und die Balleny-Inseln entdeckt. Der Nord-Ameri- kaner Wilkes fand, am 19. Jan. 1840, 400 M. südlich von Neu-Holland, einen Küstenstrich, den er von 0. nach W. auf einer Strecke von 370 M. erforschte, und Kapit. J. C. Ross entdeckte 1841 einen südlich vom öst- lichsten Theile jenes Fesüandes liegenden Küstenstrich, den er bis auf 180 M. Entfernung vom Südpol verfolgte und iü seinen Karten verzeich- nete. —
Von den Antarktischen Inseln und Ländern ist die, bereits 1676 von Laroche entdeckte Gruppe St, Pierre, die J, Cook von Neuem auffand, und Weu-Georgien oder Süd-Georgien benannte, am längsten bekannt. Die Hauptinsel, welche gegen 40 Qu.-M. umfasst, liegt zwischen 540 und 550 SBr., ungefähr 170 M. ostsüdöstl. von den Falklands-Inseln entfernt, ist fast das ganze Jahr über mit Schnee bedeckt und fast ohne alle Vegetation, dagegen ungemein reich an Pinguinen und andern See- vögeln, die die Inseln in ganzen Wolken bedecken. An den Küsten wim- melte es früher von See-Elephanten und Pelzrobben, deren Fang den bri- tischen und nordamerikanischen Rohbenschlägern Millionen einbrachte, neuerer Zeit aber hat sich deren Menge in Folge der zu masslosen Nach- stellungen ungemein vermindert. Der nördl. Theil der Hauptinsel führt den Namen Wallis-Land; an der Südspitze liegt C 00 p e r s - Ins el, in deren Nähe Pickersgill, und noch südlicher (unter 5506' S.) die kleine Clerks-Insel.
Südörstlich und 60 M. von Neu-Georgien liegt die, aus 5 grösseren und einigen kleineren Inseln bestehende Gruppe Sandwich-Land, die stets in Nebel gehüllt und mit ewigem Schnee bedeckt ist, und häufig das Schauspiel des Südlichts zeigt. Die bedeutendste Insel ist Bristol; ihr fast an Grösse gleich ist Thüle (Süd-Thule). Die nördlichsten Eilande des kleinen Archipels sind die Candlemas- (Lichtmess-) Inseln; etwas südHcher liegt Saunders, und die kleine Marquis-de-Traver- say-Gruppe, auf deren Hauptinsel sich ein Vulkan erhebt. Noch ge« |
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hören hierher die unlängst von Kapitän Brown entdeckten, nach ihm benannten Inseln, von denen Prince und Willey jede einen Vulkan haben.
Die Süd-Orkney-Inseln (Süd-Orkaden), eine Gruppe schroffer, ziemlich hoher Inseln, 160 M. westsüdwestl. von Sandwich-Land und süd- östl. von Kap Horn, zwischen 60o und 61» S., bestehen aus einer Haupt- insel (Main-Land, ausserdem aber auch Pomona und Coronation genannt) und mehreren kleinen Eilanden: Melville, Robertson, Wed- del, Saddle etc.; auf letzterem erhebt sich der bei heiterem Himmel auf 15 M. weit sichtbare Noble's Peak. Die Gruppe ist reich an Seevögeln und Robben; unter letztern ist besonders der sogenannte Seeleopard zu erwähnen.
Westsüdwestlich von den Süd-Orkney-Inseln (etwa 100 M. vom Kap Horn entfernt) breiten sich zwischen 61« und 63o S. die Inseln Süd- Shetland (N eu-Süd-Shetland) aus, die durch die 15 M. breite Brand- fleldstrasse von Palmers- oder Trinity-Land geschieden werden. Neu- Süd-Shetland besteht aus den Inseln Barrow, King Georg L, Leving- stone, Clarence, Smith, James und Deception. Letztere bietet einen der schönsten und sichersten Häfen der Erde. Sämmtliche Inseln sind vulkanisch und voll unzugänglicher, schneebedeckter Felsen, die bis 6,000' aufsteigen, und an den Küsten reich an den verschiedensten Robben- arten, unter denen der 24' lange See-Elephant und die schön gelockte Pelzrobbe. Die Insel Deception (unter 62® S.), deren Oberfläche aus Aschen- und Eislagern gebildet wird, trägt einen nur 80' hohen Vulkan, mit mehr als 150 dampfenden Oeffnungen und heissen Quellen von 40" Wärme, die aus dem Schnee hervorsprudeln. |
Palmers- oder Trinity-Land (Dreieinigkeitsland), von Bellinghausen entdeckt und durch Dumont d'Urville näher untersucht, dehnt sich im S. von Neu-Shetland aus und besteht, wie dieses, aus grösseren und kleineren Inseln, deren grösste Dumont d'Urville Louis-Philipps-Land, eine östlicher gelegene Joinville's-Land benannte. Südlich von ihnen entdeckte Bellinghausen, der (1819—1821) bis zum 70o S. vordrang, die mit Eisfeldern umgebenen kleinen Inseln Alexander L und Peter L, die südlichsten bis jetzt bekannten Länder. — Zwischen Palmers-Land und der Insel Alexander L entdeckte Biscoe (1832) Grahams-Land, das er nicht weniger als 37V2 Meilen weit erforschte, und im S. von Madagaskar, unter dem südlichen Polarkreise, Enderbys-Land, in welchen beiden Ländern er die beiden äussersten Endpunkte des grossen Australkontinents vermuthete. Der Amerikaner Wilkes, der 1839 hier verweilte, glaubte diesen Kontinent wirklich entdeckt zu haben, und befuhr während 4 Wo- chen die eisbedeckte Küste desselben 57 Längengrade weit, ohne landen zu können. Sein Nachfolger auf gleicher Bahn, der Brite James Ross, er- wies, dass Wilkes sich getäuscht und Nebelbänke für Land gehalten; denn er fuhr quer über die Stellen, wo Wilkes-Land liegen soRte. Das von Dumont d'UrviUe (1839) entdeckte und von ihm Adelie genannte Land, sowie die 60 M. westlich davon gelegene Küstenstrecke Sabrina-Lan d, und das 60 M,. östL von Adelie gelegene Clarieland, die mit Wilkes- Land zusammenhängen sollen, scheinen isolirte Inselgruppen zu sein. Da- gegen entdeckte Ross, im S, der von Balleny gefundenen Inseln Sabrina und Balleny, auf einer der letztern den 12,000'' hohen, mit Eis und Schnee gekrönten Freemans Peak und, im Meridian von Vandiemens- Land, hoch hinauf gegen den Südpol hin, eine lange Küste, die er Victoria-Land benannte und im Namen der Königin von Grossbritannien in Besitz nahm. So weit es wahrgenommen werden konnte, dehnte sich das Land bis 79® S., vermuthlich aber noch weiter nach S. aus. Obgleich es zur Zeit der Entdeckung Hochsommer der dortigen Gegend war (2, Febr. 1841), starrte das öde, nackte Land überall von Eis und Schnee, und die Küsten waren mit grossen Eismassen und Eisfeldern besetzt und eingefasst, welche die Weiterfahrt hinderten. Mit 78''4' S. erreichte Ross den äussersten Punkt seiner Reise und entdeckte unter 780 S. zwei Vulkane: den Erebus von 12,367, und den Terror von 10,884' Höhe, die beide dichte Rauch- wolken ausstiessen, —
Wie unwirtiibar auch die Antarktischen Inseln und Länder sind, in welchen der Mensch keine ständige Wohnung aufzuschlagen vermag, so wichtig und werthvoll sind deren Produkte in neuerer Zeit geworden. Die Robben, mehr und mehr aus der gemässigten Zone vertrieben, deren Meere und Küsten sie früher belebten, waren gezwungen, eine Zuflucht an den entferntesten Punkten der Erde zu suchen, und obwohl in ihrer ursprüng- lichen Heimath nicht gänzlich vertilgt, sind sie dort doch nicht mehr in solcher Anzahl zu finden, um die Kosten der Rheder zu ersetzen. Nirgends findet man sie aber gegenwärtig in grösserer Menge und in so bedeuten- den Schaaren, als, an den wilden Küsten, welche das Eis des Südpols ein- nimmt, Seit Jahrhunderten vermehrten sie sich hier in Frieden, bis die Fortschritte der Schifffahrt in den letzten 30 Jahren auch in diesem Theile des Erdballs kühne Unternehmungen hervorriefen, die nicht wenig zur Verminderung der so werthvollen Thiere beitrugen. Engländer und Ame- rikaner rüsteten jährlich mehr als 100 Schiffe aus, um den Robbenschlag an den Küsten Patagoniens, der Falklands-Inseln, Neu-Seelands und Neu- Hollands zu betreiben, und als auch hier die Jagd geringer wurde, be- gaben sich die Robbenschläger nach den am wenigsten besuchten Meeres- strichen, und so wurden durch Powel und Weddel, die zuerst mit Erfolg ihre gewinnreichen Unternehmungen nach dem südlichen Eismeere richte- ten, die antarktischen Inseln und Länder bekannt und in die Erdkunde eingeführt, nach denen kommerzielle Absichten sie gezogen, — |
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^Tescltichte. — Skandinavien, ursprünglich von Finnen und Lap- pen bewohnt, deren Häuptlinge Finne Köfdinge hiessen, daher das Land im Norden auch später den Namen Finnmarken erhielt, wurde in den frühesten Zeiten von den Sweonen (Swethans) und Gothen (Gotnar) in Besitz genommen. Beide Yolksstämme bildeten Staatensysteme, die ersteren Swealand, die letzteren Götaland, von denen jedes aus einer Menge kleiner Reiche bestand. Eine Reihe fabelhafter Könige, als deren Stammvater der vergötterte Held Odin galt, gruppiren sich durch die alte Sagengeschichte Skandinaviens, und von einem dieser Könige, wel- cher Yngwe oder Yngur hiess, wurde das älteste schwedische Konigs- greschlecht, das bis in das 11. Jahrh. n. Chr. regierte, Ynglmger ge- nannt. Anfangs führten dieselben den Titel Drottar (Richter), spater, als sie ihren Sitz nach Upsaia verlegten, erblich wurden und Gaukönige unter Sich hatten, die ihnen im Kriege Gehorsam leisten mussten, nahmen sie den Titel Oberkönige (Thiodkonungar) von Upsaia an, Im Jahre »29 machte Ansgar das Christenthum unter den Schweden und Gothen zuerst bekannt, das sich unter Olaf HL Skötkonung, der im Jahre 994 Christ wurde, dauernd befestigte. Olaf nannte sich zuerst König yon Schweden, zügelte den Trotz der Unterkönige und schlug Münzen.
Jahre 1060 starb das Haus der Ynglinger ausj mehrere Könige traten ^«gleich auf, die sich gegenseitig bekriegten, und verderblich für Schvve- T®'^ war besonders der Kampf der beiden Häuser Swerker und Bonde. Jahre 1250 bestieg endhch ein neues Herrscherhaus, die Familie Bir- aus dem Geschlechte der Folkunger, mit Waldemar L den Schwe- dischen Thron, vereinigten die immer feindlich gegen einander gesinnten ^^ati^onen der Schweden und Gothen, behaupteten glücklich ihr Ansehen, eroberten Finland und bezwangen die Birkekerle (in Norrland) nebst einem r« Lappland. Auch in diesem Herrscherhause folgten Bruderkample
'dsch auf einander: Hinrichtungen und Volksaufstände waren an der la- sesordnung, und als nach hundert Jahren Magnus Smek, der das Land «art bedrückte, sein mütterliches Erbe, Norwegen, an seinen Sohn Ha- den Gemahl der Dänischen Erbin Margarethe abgetreten hatte, ^ßd Schonen, Halland und Blekingen an Dänemark abgab, wurde er und ^eine Söhne, 1363, des Thrones entsetzt und von den grossen Landgüter- "esitzejf, (den Yarles) die Krone Schwedens dem Schwestersohne des etzten Königs aus dem Geschlechte der Folkunger, dem Herzoge Albrecht ^on Meklenburg, übergeben, der sie aber nur bis 1389 behauptete; wenn Margarethe, Haquin's Wittwe, nöthigte ihn, nach der Schlacht "ej Falköping, zur Entsagung und vereinigte, 1397, durch die Calmar'sche Bromme'f Hanä-Atlas. — Skandlnavticlie HalMnsel,
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Hand - Atlas. Taf. 9. |
Union, die drei Reiche Schweden, Norwegen und Dänemark unter ihrem Scepter. Schweden, unzufrieden, als Nebenland behandelt zu werden, wählte sich schon 1448 Carl Knutson zum König, der sich auch zuletzt behauptete, und die spätem, mit königlicher Gewalt bekleideten Reichs- vorsteher Carl Bonde und Sten-Sture, wussten das Band der Cal- mar'schen Union noch mehr zu lockern. Die Zeit ihrer Regierung war die segensreichste für Schweden. Nach ihnen bemächtigte sich Christian IL von Dänemark 1520 der unumschränkten Herrschaft in Schweden, suchte durch die Hinrichtung der vornehmsten Yarle (das Stockholmer Blutbad) den Thron zu sichern, veranlasste dadurch aber die Empörung des Volkes unter Anführung Gustav Wasa's, die, glückRch durchgeführt, Schwe- den ganz von der Union trennte und dem Hause Wasa (1523) die Krone verschaffte. Gustav Wasa führte das Lutherthum in Schweden ein, un- terdrückte die Gewalt des Adels und die kirchRche Hierarchie, liess die Bürgerschaft und den Bauernstand Antheil an den Reichstagen nehmen, und vermehrte die königlichen Einkünfte durch Einziehung der Kloster- güter. Sein ältester Sohn Erich XIV. (1560) eroberte Esthland, führte die gräfliche und freiherrliche AVürde ein, wurde aber wegen seiner Ge- waltthätigkeit von seinem Bruder Johann HL (1568) des Thrones und (1578) des Lebens beraubt. Dieser endete 1570 den verderblichen Krieg- gegen Dänemark im Stettiner Frieden durch Abtretung von Gothland und Schoonen, war dagegen glücklicher im Kriege gegen Russland, der be- deutende Theiie von Lievland an Schweden brachte. Neue Zerwürfnisse wurden durch Johanns katholischen Sohn, den König Sigismund von Polen, hervorgerufen, der nach des Vaters Tode (1592) auch den Schwe- dischen Thron bestieg, in übergrossem Eifer die katholische Konfession einführen und unbeschränkt in Schweden herrschen wollte, wesshalb er auch 1602 von den Ständen entfernt und sein Oheim, Karl IX., 1604 zum König ausgerufen wurde. Dessen Sohn, Gustav Adolph, der grösste König seiner Zeit, gelangte 1611 auf den Thron? endete 1613 den Krieg mit Dänemark, erhielt 1617 im Frieden zu Stolbowa von Russland: Kex- holm, Karelien und Ingermannland, von Polen im Waffenstillstände zu Altmark, 1629, ganz Lievland nnd mehrere preussische Bezirke, und ver- nichtete, von 1630 an dem 30jährigen Kriege theilnehmend, die Macht Kaiser Ferdinand IL und der katholischen Stände; 1632 fiel er in der Schlacht bei Lützen; die Schweden aber setzten, unter seiner minderjäh- rigen Tochter Chri stine, den Krieg mit so gutem Erfolge fort, dass der Westphälische Friede, 1648, dem Schwedischen Reiche 5 Mill. Thaler, Bremen, Verden, das westliche Pommern, Rügen, Wismar und die deutsche |
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9. — Schweden und Norwegen.
Mittelländische Meer, sondern auch bis nach Nord- und Süd-Amerika und in die indischen Gewässer, und beträciitliche Summen werden durch den Waarentransport für fremde Nationen auf schwedisclien Schilfen gewonnen. Die Handelsflotte bestand im J. 1852 aus 1,407 Schiffen von 86,757 Lasten (zu 40 Ztr.), nicht eingerechnet die Fahrzeuge unter 10 Lasten, nebst den offenen und denen mit Halbdeck, und 61 Dampfschiffen von 3,180 Pferdekraft. 1856 zählte die Handelsflotte 1,489 Schiffe von 96,380 Lasten (ausschliesslich der kleinen unter 10 Lasten) und 68 Dampfer von 3,950 Pferdekraft. — Der Binnenhandel wird durch treffliche Hauptstrassen und Chausseen, von denen 5 nach Norwegen führen, und durch den Göta-, Trollhätta-, Arboga-, Strömsholm-, Söderteige-, Waddo- unb den Almare- Stak-Kanal unterstüzt.
Münzen, Maasse, Gewichte__Die Verordnung vom 3. Febr. 1855
bestimmte als Rechnungseinheit Vt Rthlr. Silber entsprechend einem Reichs- thaler Reichsschuld oder 32 Schilling Banco; sie wird Riksdaler Riks- mynt genannt. Der Bankothaler war = 17 Slg. A^in Pf. preuss., unter- abgetheilt in 48 Schillinge, so dass der Bankthaler also IV2 ThIr. neue Reichsmünze ist. Das Silbergeld ist fast ganz aus dem Umlaufe verschwun- den, und ausser Kupfergeld sieht man fast gar kein Metallgeld mehr. Das Papiergeld besteht in Bankzetteln der schwedischen Reichsbank zu 8, 10, 12, 14 und 16 Schill. Bco., und zu 2, 3, 5, 6 etc. bis zu 50 Rthlr. Bco. in Reichsschuldzetteln. Das in Cirkulation befindliche Papiergeld rechnet man (mit der Staatsschuld, s. u.) auf etwa 30 Mill. Rthlr. Bco., welche etwa 11 Mill. Bankthalern in Silber gleich sind. — Die schwedische Elle (Aln) = 2 Fuss = 0,593 Meter; der Fuss (Fot) = 0,946 preuss. Fuss = 29,69 Centim. Die schwed. Meile hat 10,688 Meter (die deutsche oder geogr. nach der gewöhnhchen Annahme, 7,4(78); die schwed. Qu.-M. ist = 2,08 deutschen (0,4831 schwed. = 1 geogr. Qu.-M.). Die Kanne (Kanna) = 2,2858 preuss. Quart = 2,6172 Liter; 60 Kannen = 1 Fass (Flüssigkeitsmaass). Die Tonne (Getreidemaass ä 63 Kannen) = 164,88 Liter. 100 Pfund schwed. = 90,94 Pfd. preuss. = 42,53 Kilogramme.
Hauptstädte. — Die Hauptstädte des Landes, der Bevölkerung nach, sind: Stockholm mit 93,070; Göthaborg 28,760;- Karlskrona 12,200; Norrköping 12,000; Malmö 9,000; Gefle 8,100; Calmar 5,300; Upsala5,000; Falun4,500; Wisby 4,300; 0 er ehr 0 4,300; Jön- köping 4,300; Christianstad 4,300; Lund 4,200; Ystad 4,100; Carlshamn 4,100; Land skr ona 4,000; Uddewalla 4,000; Link öping 4,000; Westeras 3,500; Sala3,000; Nyköping 3,000; Carls tad 3,000 und West er Wik mit 3,000 Einwohnern.
»er Itaat. — Staatsverfassung. Schweden und Norwegen ma- chen ein unter einem Könige vereinigtes Reich aus, wovon aber jedes seine eigene Verfassung, seine eigenen Rechte und Gesetze und seine besondere Volksvertretung hat. Schweden insbesondere ist eine erb- liche, durch die Verfassung vom 7. Juni 1809 und durch Reichsstände beschränkte Monarchie, deren Oberhaupt, der König (jetzt Os- car I.), die vollziehende Gewalt allein besitzt, die gesetzgebende aber mit den Reichsständen theilt. Die Thronfolge ist, nach der Successions- ordnung vom 26. Sept. 1810, erblich, lineal und agnatisch: so dass nur Mann für Mann die Krone erben kann; ist kein erbberechtigter Prinz vor- handen, sc wählen die gesetzgebenden Gewalten in Schweden und Nor- wegen vereint den König, der sich zur evangelischen Religion augsburgischer Konfession bekennen muss, imd eine Civilliste von 620,000 (nach dem Budget von 1844: 686,700) Bankthaler geniesst. Der Titel des Oberhaupts ist: „König von Schweden und Norwegen, der Wenden und Gothen etc.". Der Thronfolger heisst: „Kronprinz und Her- zog von Schonen", die übrigen Prinzen erhalten ihre Titel vom Könige. Das Wappen Schwedens ist durch ein goldenes Schächerkreuz dreifach getheilt, mit xMittelschild. Das obere Drittel enthält die drei goldenen Kronen in Blau von Schweden; rechts unten sind 3 blaue wellenweise ge- zogene linke Schrägbalken in Gold mit einem rothen gekrönten Löwen, wegen des Königreichs der Gothen; links unten der Norwegische goldene gekrönte Löwe, von links nach rechts schreitend, mit silberner Streitaxt auf goldenem Schafte in Roth. Das runde Familien-Mittelschild ist oben getheilt. Auf der einen Seite ist im blauen Felde mit silbernem schräg- liegendem Bande ein Bund Pfeile; im andern blauen Felde schwebt über einer Burg mit 2 Thürmen ein schwarzer Adler. Das Wappen ist vom Seraphinen-Orden umgeben. Schildhalter sind 2 goldene gekrönte abwärts gekehrte Löwen. Das Wappen ruht auf rothem Piedestal; das Ganze deckt die Königl. Krone. Das Unionswappen ist vertikal in 2 gleiche Hälften getheilt, rechts das Schwedische, links das Norwegische Wappen, in der Mitte das Königl. Familienwappen. Jedes der beiden Reichswappen deckt die Königl. Krone. — Es gibt 5 Ritterorden: 1. Seraphinenorden, gest. 1336 von Magnus Erichson, erneuert 1748 von Friedrich L; er be- steht aus 1 Klasse und ist auf 24 einheimische und 8 auswärtige Ritter beschränkt, und wird nur an fürstliche Personen und die höchsten Staats- beamten verliehen. 2. Schwertorden (das gelbe Band), gest. von Gustav Wasa 1523, ern. 1748 von Friedrich L, ein Militärorden von 5 Klassen, nebst einer 1850 gest. sechsten für Unteroffiziere. 3. Nord- sternorden (das schwarze Band), 1748 von Friedrich 1. gest. statt des ein- gegangenen Amaranthenordens, in 2 Klassen, für Civilbeamte und Geist- liche. 4. Wasaorden (das grüne Band), in 3 Klassen, von Gustav III. 1772, zur Belohnung bürgerlicher Verdienste gest. 5. Orden Karls XIIL, 1811 gest., ebenfalls Civilverdienstorden, meist nur an Freimaurer ver- theilt, deren vieljähriger Grossmeister Karl XIII. war. Ausser diesen giebt es noch Verdienstmedaillen und eine bronzene Militärmedaille.
Staatsverwaltung. — Die gesetzgebende Gewalt, welche der König mit der Nation theilt, wird auf einem alle 5 Jahre zusammentreten- den Reichstag durch vier Stände, den Adel, die Geistlichkeit, den Bür- gerstand und die Bauern repräsentirt, welche in vier getrennten Versamm- lungen berathen. Der Reichstag besteht aus 492 Deputirten der Ritter- schaft (worunter 475 Staats- oder Hofdiener), 57 Mitgliedern der Geistlich- keit, 47 Deputirten der Bürger und 122 des Bauernstandes. Es wird nicht nach der Zahl der Köpfe, sondern nach den Ständen gestimmt, die über die von dem Reichsrath oder dem Könige ausgehenden Gesetzvorschläge berathen; die Genehmigung des Königs, welchem ein unbedingtes Veto zusteht, ertheilt ihnen Gesetzeskraft. Der veraltete, kostspielige und schwerfällige Geschäftsgang der Stände entspricht den Wünschen und Erwartungen des Landes nicht, und hat schon längst Klagen und wiederholte Versuche zur Abhülfe der auffallend- sten Gebrechen der Verfassung veranlasst, die aber stets durch das Rit- terhaus und die Geistlichkeit vereitelt wurden, — An der Spitze der voll- ziehenden Gewalt steht der König, dem ein Staatsrath zur Seite steht, dessen Mitglieder von den Ständen, die selbst das Höchste Ge- richt beaufsichtigen, zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Staatsrath besteht aus 2 Staatsministern und 8 Staatsräthen, von denen 5 mit Portefeuilles und 3 berathend. Die höchste Behörde ist die Königl. Kanzleiverwaltung; besondere Kollegien sind: das K. Kammer-, Berg-, Handels- und Kriegskollegium und die Marineverw-altung. |
Die Justiz wird in vier Instanzen: den 90 Häradsgerichten, den 30 Lagmansgerichten (Provinzialgerichten), den 3 Hofgerichten und dem K. Obergerichtshof in Stockholm, ausgeübt. Das 1442 gesammelte, 1734 revidirte und 1772 verbesserte Civil- und Kriminalgesetzbuch ist aUge- meine Norm.
Finanzwesen. — Das Budget für die 3 Jahre 1855 — 1857 schliesst sich folgendermaassen ab:
Staatseinnahmen (jährlich): a) Ordentliche .......-
b) Ausserordentliche •
nämUch: Zölle...............
Accise..............
Posten..............
Stempel............
Branntweinsteuer • Rückstände........
Sfcaatsansgaben: a) nämlich:
780,900 190,360 225,650 ,376,340 590,520 994,140 ,783,780
305,830 629,400
Gesammtsumme der Einnahmen: 14,358,300.
12,876,920
Ordentliche .....
königl. Haus.................
Departement der Justiz ... „ „ des Aeussern
Kriegs
der Marine............
des Innern............
der Finanzen .........
des Kultus u. öffentl, Unterrichts ......
Pensionen-
Veberschnss (jährlich)........... 1,481,380
welcher zur Deckung der ausserordentlichen Ausgaben verwendet wird.
b) Ausserordentliche Ausgaben für alle 3 Jahre; 15,027,917,33 Thlr. Bco., welche zum Theil durch die lleberschusse des Staates und der Nationalbank in den früheren Jahren und zum Theil durch den Stempel auf Karten und Zeitungen im Jahre 1854, sowie durch die Kopfsteuer (jährlich 10,150,000 Thlr. B.) gedeckt werden.
üeberdiess haben die Stände noch bewilligt; Thlr. B.
1) einen ausserordentlichen Kredit für unvorhergesehene Ausgaben 2,500,000
2) einen ausserordentlichen Kredit für den Kriegsfall •
3) für den Eisenbalmbau..................................
in Summe: 11,333,333,16.
welche pösstentheils durch Anleihen gedeckt werden sollen. — Ein gros- ser Theil des Landheeres (die Indelta), so wie eine Menge Civil-Beamte erhalten ihre Einkünfte aus bestimmten Krongütern, welche nicht in das Budget aufgenommen werden. — Staatsschuld: die auswärtige Schuld Schwedens ward 1819, die gewöhnliche inländische Schuld anfangs der 1840er Jahre getilgt. Allein es cirkulirt für 221/2 Mill. B.Thlr. Papiergeld, und ausserdem wurden 1852 und 53 zwei Anlehen aufgenommen, das erste von 450,000 Pf. Strl. zu provinziellen Landesverbesserungen bestimmt, das zweite von 3 Mill. Mrk. Bco. — zusammen 7,252,941 Thlr. Bco. Das Pa- piergeld und diese Anlehen zusammengenommen ergeben eine Staatsschuld von 29,752,941 Thlr. Bco.
Kriegsmacht, Heerwesen. — Das schwedische Landheer be- steht :
a) aus den angeworbenen Truppen (Värfvade) , b) den eingetheilten Truppen, c) der Miliz von Gothland, und d) den Konskriptionstruppen (Beväring). — Zu den Värfvade, die aus Freiwilliger mit in der Regel 6jähriger Dienstzeit geworben werden, gehören: 2 Garde-Infanterie-Regi- menter, jedes zu 2 Bataillons à 4 Kompagnien; I Jägerregiment (Wärme- land) zu 6 Kompagnien; 1 Leibgarde-Regiment zu Pferde, mit 4Eskadrons; 1 Husaren-Regiment (Kronprinz), 8 Eskadrons; 3 Artillerie-Regimenter: is. „Swea-Artillerie": 6 fahrende Batterien in Stockholm und 1 Fuss-Bat- terie in Hernösand; 2s. „Götha-Artillerie": 6 fahrende Batterien in Gothen- burg; 3s. „Wendes-Artillerie": 4 reitende Batterien in Christianstad; die beiden ersten Regimenter haben je 3, das dritte nur 2 Depots-Kompagnien. — Die Indelta, oder eingetheilten Truppen, erhalten theils von den Grundbesitzern des Landes, theils aus den für die Errichtung der einge- theilten Armee bestimmten Krongütern, ausser ihrem „Torp" (Wohnhaus, Acker etc.) einen jährlichen Lohn in Geld oder Naturalien, und nur wenn sie zum Dienst berufen werden, ihren Sold von der Krone. Die Dienst- pflicht hört erst mit der Dienstfähigkeit auf. Jährlich einmal, während 4 Wochen, wird in der Kompagnie, im BataiHon und im Regiment geübt. Durch diesen Theil des Heeres werden auch grosse öffentliche Arbeiten (Kanäle, Festungen etc.) gegen eine bestimmte Löhnungszulage ausge- führt. — Die Miliz von Gothland ist 21 Kompagnien stark, braucht indess nicht ausserhalb ihrer Insel zu dienen. — Die Konskriptions- truppen (Beväring) bilden eine Landwehr, in welcher zu dienen jeder Schwede von 20—25 Jahren kriegspflichtig ist. Die ganze Stärke der Kriegsmacht, ausschliesslich der Offiziere etc. betrug im Jahr 1855: 144,013 Mann, mit 152 Feldstücken, und zwar: Värfvade mit 7,692, Miliz von Gothlaud 7,621, Indeltatruppen 33,405, und Konskriptionstruppen 95,295 Mann. In militärischer Rucksicht ist Schweden (mit Ausnahme von Blekinge, das einen Militärdistrikt der Flotte bildet) in 6 Militärdistrikte eingetheilt; jedem ist ein Obergeneral vorgesetzt, der alle in seinem Di- strikte befindlichen Truppen unter seinem Kommando hat. Festungen an den Küsten sind: Marstrand mitKarlsten, Götaborg mit Elfsborg, Karls- krona mit Kungsholm und Drottingkär, und die den Hafen von Stockhohn vertheidigenden Citadellen Waxholm und Frederiksborg; im Innern: die neu angelegte, mit 300 Kanonen besetzte Festung Wanäs oder Karlsborg, das Hauptkriegsdepot am Wettersee, unweit der Einmündung des Göta- kanals. - Militärakademien sind zu Stockholm und Karlsborg, und eine Invalidenanstalt in dem ehemaligen Lustschlosse Ulriksdal, für 300 Invaliden.
Seemacht. — Die schwedische Seemacht bestand Mitte 1855 aus 11 Linienschifl^en (4 von 84, 7 von 74 Kan.), 8 Fregatten (2 von 60, 3 von 48, 2 von 40, 1 von 36), 4 Korvetten (worunter 1 Dampfer), 6 Briggs, 0 Schooner, 12 DampfschifTen, 20 Kanonenschooner, 122 Kanonenjollen, 77 Kanomerschaluppen (die 3 letzteren bilden die sogenannte Schären- flotte), 6 Morserfahrzeugen, 2 Königl. Fahrzeugen, 22 Avis-Fahrzeugen, 21 fransportfahrzeugen, 4 Schaluppen, 590 Ruderfahrzeugen und 14,950 Mann. Den Befehl über die Flotte führen 2 Vice- und 2 Contre-Admirale, 24 Kommandeurs, 16 Kapitäns, 50 Kapitän-Lieutenants, 50 Ober- und 76
Rthlr. Bco. 4,832,800 „ 9,525,500
5,200,000 500 485,000 710,000 3,000,000 130,000 |
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9. — Schweden und Norwegen.
Unterlieutenants. - Flaggen: sielie Flaggentafel V. Fig. 179 Standarte; Fjg. 180 KriegsschitT; Fig. 182 Kauffahrer, und Fig. 184 Lootsensignal.
Morweg-en. — Bestandtheile, politische Eintheilung, Volks- "^nn®®' ~ Königreich Norwegen umfasst einen Flächenraum von 5799,21 geogr. oder 2773,89 schwed. Qu.-M. und wird in 5 Stifter, 17 Aem- ter 4o Voigteien und 66 Sorenskriverier geschieden. Die Bevölkerung betrug im Dec. 1855, mit den bei der in diesem Jahre veranstalteten Volks- zahlung nicht im Lande befindlichen Einwohnern, 1,490,206 Seelen. Im J. 1783 schätzte man die Einwohnerschaft auf 725,000; 1815 betrug die- selbe 886,431; 1825: 1,051,318; 1835: 1,194,812 und 1845: 1,328,471. Die zunnahme ist mithin, trotz der überhand nehmenden Auswanderung (von 1846-1850: 10,799; von 1851-1855: 15,108), sehr stark. Der liacheninhalt und die Bevölkerung vertheilt sich folgendermaassen in die Aemter:
1. Stift Aggerhuns, 6 Aemter:
Aggerhuus ...........................
Smaalehnenes........................
Hedemarlten..........................
Christian..............................
Buskerud..............................
Jarlsberg und Laurvig...............
2. Stift Christiansand, 4 Aemter:
Bradsberg .............................
Nedenaes..............................
Mandal und Lister ..................
Stavanger.............................
3. Stift Bergen, 2 Aemter:
Söndre-Bergenlinus ..................
Nordre-Bergenhuus ..................
4. Stift Trondhjem, 3 Aemter:
Romsdal..............................
Söndre-Trondhjem....................
Nordre-Trondlij ......................
5. Stift Tromsoe, 2 Aemter:
Nordland..............................
Flnmarten ...........................
Flächengehalt
Schwed. Qu.M.
Geogr. ßu.M.
Einwohner 1855. |
43„5 |
94„o |
95,961 |
35,71 |
78,5T |
84,416 |
214,64 |
486,90 |
101,393 |
216,„ |
491,52 |
115,149 |
109,0, |
271,55 . |
90,343 |
19,52 |
41,88 |
73,223 |
126,ra |
254,3, |
76,546 |
97,00 |
217,52 |
59,112 |
46,„ |
97„r |
67,370 |
|
166,04 |
91,539 |
143,„ |
273,18 |
104,762 |
171,« |
317,24 |
81,496 |
135,24 |
283,6, |
90,283 |
161,60 |
338,34 |
96,304 |
■ 197,55 |
414,10 |
73,571 |
343,00 |
687,00 |
77,355 |
626,00 |
1,284,80 |
54,665 |
2,773,89 |
5,799,21 |
1,433,488 |
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Auf eine Qu-M. kommen in ganz Norwegen 256 Einwohner; am dichtesten bevölkertest das Amt Jarlsberg und Laurvig mit 1742, am dünnsten Fin- marken mit 42 Einwohnern auf die Qu.-M. Städte sind 42, Marktflecken 33, und Höfe 41,500 im Lande.
Nationalverschiedenheit. — Ausser den eigentlichen Norwegern (Norsen), germanischen Ursprungs, unter denen sich gegen 4000 Deutsche, Schweden, Dänen, Engländer und Iren angesiedelt haben, sind etwa 12,000 Finnen (Quenen) und 6000 Lappen (hier Finnen genannt) im Lande.
Ständeverschiedenheit. — Norwegen, früher ein selbstständiges Beleb, und Jahrhunderte hindurch (von 1387 an) dänische Provinz, wurde vom König von Dänemark durch den Kieler Friedensvertrag vom 14. Jan. 1814 an Schweden abgetreten. Die Norweger, weit entfernt, sich auf solche Weise verhandeln zu lassen, setzten sich zur Wehr, und gaben sich am 17. Mai 1814 zu Eidsvold eine freie Verfassung. Nach einigen Kämpfen mit den schwedischen Truppen kam es zu einem Vertrage mit dem schwedischen Kronprinzen, dessen Hauptergebniss die modiflzirte Ver- fassung vom 4. Nov. 1814 ist, nach welcher Norwegen ein freies, selbst- ständiges, untheilbares und unabhängiges Reich bildet, und zu Schweden in keiner weitern speziellen staatsrechtlichen Beziehung steht, als dass es denselben König hat. Seit jener Zeit existirt in Norwegen kein privi- legirter Stand; aUe Norweger sind vor dem Gesetze gleich; der Adel exi- stirt verfassungsmässig nicht mehr. Das Gesetz vom 1. August 1821 be- stimmte dass die Steuerfreiheit mit dem Tode der damaligen Lehenbe- sitzer die übrigen Vorrechte aber mit dem Tode der damals geborenen Adeligen aufhören sollten. Nur 15 Geschlechter, von denen überdiess seitdem ein Theil ausgestorben, nehmen die nach dem Gesetze von 1824 zulässigen Vorrechte, bloss in der Führung eines adeligen Namens und Wappens bestehend, in Anspruch. - Das Storthing schaffte 1839 auch die Zünfte ab, und Beschränkungen der Gewerbsfreiheit sind für immer als unzulässig erklärt.
Kirchliehe Verhältnisse, Unterrichtsanstalten. — Die herr- schende Kirche ist die evangelisch-lutherische; Katholiken, Schwe- denborgianer, Pietisten, Herrnhuter und Mormonen werden geduldet, be- sitzen aber keine staatsbürgerlichen Rechte. Juden werden gar nicht im Lande geduldet und nicht zugelassen. Unter den Lappen im Norden hn- den sich noch Heiden, der grösste Theil ist aber schon längst zum Lhri- stenthume bekehrt. Kirchlich eingetheilt ist das Land in 5 Bisthumer (Trondhjem, Christiania, Bergen, Christiansand und Alstahoug, für Nordland und Finnmarken), 45 Probsteien, 333 Pastorate und 342 Kirchspiele. — An Unterrichtsanstalten bestehen: 1 Universität zu Christiama, ISM durch freiwillige Beiträge der Norweger gegründet und mit einem Fonds von 64,000 Speziesthlr. dotirt (1853 mit 702 Stud.), 4 Gymnasien, 43 Burgerschulen und 386 Volks- und sogenannten Mittelschulen. — Den gei- stigen Fortschritt des Landes bezeichnet die Zunahme der Buchdrucke- reien. Im J. 1807 besass Norwegen nur 4, 1845 bereits 37, und 1854 43. Zu jener Zeit erschienen nur 4 dürftige Wochenblätter, jetzt dagegen 23 Zeitungen und 13 ästhetische und gelehrte Zeitschriften, von denen allem in Christiania 14 veröffentlicht werden. Selbst bis Tromsöe und Hammerfest, den äussersten der Finnmarken, ist die Druckerpresse be- reits gedrungen.
Physisch-technische Kultur. — Norwegen zeigt deutlich, was ein Land, selbst bei äusserst ungünstigen Naturverhältnissen, vermittelst zweck- mässiger und volksthümlicher Einrichtungen werden kann. Der Boden ist, in Folge des rauhen Klima's, nur wenig fruchtbar. Das jährlich in An- oau gebrachte Ackerland wird auf 418,000 Tonnen geschätzt, d. h. auf nur ungefähr 29 geogr. Qu.-M. j das gesammte urbare Ackerland begreift beiläuflg das Vierfache dieser Summe, also noch nicht 120 Qu.-M. von 5799! — Die Getreideproduktion ist bei weitem unzureichend} in gewöhnlichen Jahren müssen 800,000 Tonnen, in schlimmen selbst 1,200,000 Tonnen Getreide uud Kartoffeln eingeführt werden. Dabei besteht die im |
Inlande gewonnene Frucht mehr als zur Hälfte bloss aus Hafer und Buch- weizen. — Die Viehzucht ist nicht unbedeutend, wird durch herrliche Wiesen unterstützt, und die der Rinder ist besonders auf den Inseln loh- nend, wo auch die meisten Schafe und Ziegen gehalten werden Der Viehstapel umfasst 780,000 Rinder, 260,000 Pferde, die meist klein, aber kräftig, gelehrig und dauerhaft sind; 795,000 Schafe; 96,000 Ziegen und 188,000 Schweine. — Die Gewerbs-Industrie ist noch unbedeutend; die Fabriken sind von geringem Belange und beschränken sich aufEisen- und Kupferwerke, Nagelschmieden, Pottasche- und Alaunsiedereien, Glas- hütten, Pulver- und Papiermühlen, Segeltuchfabriken und Branntweinbren- nerelen, und einige Leder-, Tuch-, Zucker-, Tabaks- und Bauniwolleu- fabriken etc in den grösseren Städten. — Der Bergbau ist von grosser Wichtigkeit; das Silberbergwerk bei Kongsborg liefert im Durchschnitt jährlich 42 000 Mark Silber, im Werth von 609,000 Thlr. K.; 86 Eisen- werke mit 1444 U-beitern erzeugten im Jahresdurchschnitt von 1846—50: 43 731 Schiffspfd. Roheisen, 17,184 Schiffspfd. Gusseisen und 26,717 Schiffspfd. Stabeisen; die Kupferbergwerke zu Kaafjord, Roraas, Lokken, Meldal und Saalböe im Jahresdurchschnitt von 1841-45: 3,854, und von 1846-50 : 3,409 Schiffspfd. Garkupfer. Salz wird auf der InseHalloe, im Amte Jarlsberg gewonnen (jährlich von 67-70,000 Zinr.). - Wenn die Norweger in der Industrie nicht so viel leisten, wie die Schweden, so ist nicht der Mangel an Geschicklichkeit und Betriebsamkeit daran Schuld, sondern weil hier andere Verhältnisse obwalten: es fehlt an Arbeitern, es mangeln die Kapitalien, es fehlt an Strassen in dem von Natur unweg- samen und nur dünn bevölkerten Lande, obgleich drei grosse Strassen von Süden nach Norden führen und 5 Strassen das Land mit; Schweden verbinden. So sind denn die Norweger vorzugsweise auf Seefahrt, Fisch- fang und Waldbenutzung hingewiesen, die denn auch schwunghaft betrie- ben werden. — Als Norwegen 1814 die Selbstständigkeit erlangte, war sein Zustand in jeder Hinsicht äusserst elend. Durch ausserordentliche Anstrengungen hat es aber die Finanzlage des Staats umgestaltet, und dabei versäumte es die (von der Bureaukratie mit Uebermuth sogenannte) ,,Bauernberrschaft" des Storthing nicht, das materieUe Wohl der Einzel- nen, ja sogar Kunst und Wissenschaft zu föidern. Die Theilbarkeit der grossen Güter ist auch in Norwegen eingeführt, und hat auch hier ihre heilsapien Wirkungen als Mittel zur Hebung des Volkswohlstandes erprobt. Schon im Jahr 1821 erliess der Storthing ein Gesetz über erbliche Thei- lungen der Aecker. Selbst die ungetheilten Gemeindegüter sollten freies Privateigenthum werden, denn auch diese Art historischer Kommunismus führt zur Vernachlässigung der Bodenkultur. Viele grossen Güter wurden parzeHirt, und der Staat selbst parzellirte und verwandelte die ihm ge- hörenden Pachtgüter in freies Eigenthum, wodurch die Zahl der Grundbe- sitzer ansehnlich vermehrt ward. In den Jahren 1822—38 wurden auf solche W'eise 3,112 parzellirte Bauerngüter verkauft. In dieser Zeit ver- grösserte sich die Zahl der Grundbesitzer von 90,385 auf 105,000, und der Gruudwerth, der 1802 auf 25V2 Mill. Spez. geschätzt wurde, war schon 1839 auf 64 Mill. gestiegen.
ist von grosser Wich- 7 Mill. Thlr. Cour, (wo-
Handelsverkehr. — Der Handel Norwegens tigkeit. Im Jahr 1833 betrug die Ausfuhr beinahe runter 2 Mill. Thlr. nach Schweden), und die Einfuhr 6 Mill Thlr. (wo- runter nur für 600,000 Thlr. aus Schweden). 1850 belief sich die Ausfuhr auf 19,510,373, die Einfuhr auf 15,186,352 Thlr. C. Die Hauptausfuhr- artikel bestehen in gesalzenen und getrockneten Fischen, Thran und Wall- rathöl, Holz und Erz aRer Art, und rohem und bearbeitetem Eisen, Wald- produkten und Schiffen; die Einfuhrartikel in Getreide, Tabak, Kramwaaren, Zucker und Kaffee etc. Den meisten Handel betreibt Norwegen nach Däne- mark, Preussen, den Hansestädten, Altona, HoRand, Belgien, Hannover, Oldenburg, Mecklenburg und Oestreich, nach Frankreich, Portugal, Spa- nien, Italien und der Levante, und ein grosser Theil norwegischer Fracht- schiffe beschäftigt sich mit der Verführung ausländischer Waaren, haupt- sächlich in den südeuropäischen Häfen. Im J. 1853 gingen aus norwe- gischen Häfen 10,450 Schiffe mit 399,663 Kommerzlasten unter Segel, und 10,106 Schiffe mit 364,094 Lasten liefen ein. Die Handelsflotte um- fasste 1809: 1,363 Fahrzeuge von 54,000 Kommerzlasten (ä 60 Ztnr.); 1837 hingegen 2,373 Schiffe von 79,278 Lasten, mit einer Bemannung von 12,400Seeleuten; 1845 zählte man 4,061 Schiffe mit 123,328 L.; 1850 war der Bestand der See-Handelsflotte 3,064 Schiffe mit 129,637 Lasten, wo- zu für die Binnenfahrt noch 1,058 Fahrzeuge mit 10,139 Lasten kommen; und 1854 waren 3,777 Fahrzeuge von 193,023 Lasten und einer Besatzung von 24,458 Mann eingetragen. Die Zahl der eingeschriebenen und ver- fügbaren Seeleute und Fischer betrug 1840: 96,380, im J. 1850 dagegen 119,822. — Die wichtigsten Handelsplätze sind: Bergen, Drammen, Chri- stiania, Langesund, Christiansand, Tronthjem (Drontheim), Frederikstad, Arendal, Laurvig und Tönsborg. Für die Lappen und Finnen bestehen eigene Tauschplätiie. Man rechnet aRgemein nach Speziesthalern zu 120 Schilling oder 5 Mark (die Mark zu Scbillingen); ey^ Spez,-mir- sind |
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9. — Schweden und Norwegen.
= 1 feine Kölaisclie Marie, 1 Spez.-Thlr- mithin — 1 Thir. 13 Sgl, 4,86 PI^ Preuss. oder = 2 fl. 383/4 Kr. rhein.; dänisches Geld kommt häufig vor, meistens cirkuliren aber Reichsbankzettel. Nach dem Bankkurs sind 125 Spezies in Zetteln gleich 100 Spezies in Silber. — Maasse und Gewichte sind die Dänischen.
Hauptstädte des Landes, der Bevölkerung nach, sind: Christiania (1855) mit 38,958, Bergen mit 25,797, Throndhjem mit 16,012, Stavanger mit 11,717 , Drammen 9,916, Christiansand 9,521, Frederikshall 7,408, Kongsberg 5,203, Laurvig 3,817, Moss 3,228 und Röraas mit 3,159 Ein- wohnern. |
stiz ist unabhängig. Die oberste Instanz bildet das Höchste Gericht in Christiania. Unter diesem stehen als Gerichte zweiter Instanz die Stiftsobergerichte, und unter diesen die Amts- und Stadtgerichte. Die unteren Beamten auf dem Lande sind: der Voigt (der die Steuern bei- treibt, die Lokalpolizei verwaltet, die gerichtlichen Erkenntnisse voll- streckt etc.) und der Sorenskriver (Unterrichter in Civil- und Kriminal- sachen, Vormundschaftsbeamter, Auktionskommissar nnd Notar).
Finanzwesen. — In den Hauptfmanzetat der Jahre von 1851—1854 ward die jährliche Ausgabe auf 3,200,000 Spezies angeschlagen. Das Budget vom 1. Juli 1854—1857 schliesst sich folgendermaassen ab: |
Der Staat. — Staatsverfassung und Staatsverwaltung. — Das auf dem Reichstage zu Eidsvold am 17. Mai 1814 beschlossene Staats- grundgesetz wurde, nach Anerkennung der Vereinigung mit Schweden, am 4. Nov. 1814 näher bestinnnt und vom Könige angenommen. Die Re- gierungsform ist eingeschränkt monarchisch. Der König besitzt die vollziehende Gewalt, theilt aber die gesetzgebende mit dem St orthing oder dem Reichstage, der die königliche Macht mehr als in irgend einem andern Staate beschränkt, da dem Regenten nicht einmal ein unbedingtes Veto zusteht, eine Adelskammer nicht existirt und 1821, obgleich der König zweimal seine Genehmigung verweigerte, der Adel gänzlich abgeschafft, und die Errichtung von Grafschaften, Baronien, Fideikommissen etc. für die Zukunft nicht gestattet wurde. Der Kronprinz wird mit 18 Jahren mündig. Jedes Jahr muss sich der König, wenn nicht wichtige Hindernisse eintreten, einige Zeit in Norwegen aufhalten. Wäh- rend der Abwesenheit des Königs vertritt ein Vicekönig oder Statthalter dessen Stelle, welcher zu Christiania den Vorsitz in der aus Mitgliedern des Staatsraths gebildeten Regierung führt, und so lange der König in Schweden ist, stehen ihm dort der norwegische Minister und 2 norwe- gische Staatsräthe zur Seite. Das Volk wird durch den Storth.ing ver- treten, welcher sich in der Regel alle 3 Jahre in Christiania versammelt. Die Repräsentanten werden durch Wahlmänner (in den Städten einer von 50, auf dem Lande einer von 100 Stinunberechtigten) gewählt (von jeder Gemeinde 1 bis 4), jedoch so, dass die Städte nie mehr als die Hälfte der Zahl der Repräsentanten vom Lande wählen, und dass im Ganzen die Zahl der Repräsentanten mindestens 75, nie aber mehr als 100 beträgt. Der Storthing besteht aus dem Lagthing (gesetzgebenden Körper) und dem Odelsthing (der Versammlung der Grundeigenthümer), welche 2 Abtheilimgen der Storthing aus seinen Mitgliedern auswählt; ein Viertel seiner Zahl bildet den Lagthing, die andern drei Viertel machen den Odels- thing aus. Jeder der beiden Körper hält seine Versammlungen besonders. Gesetzesvorschläge vom Könige oder vom Storthing kommen zuerst an den Odelsthing, hierauf an den Lagthing, und wenn sie von beiden Abthei- lungen genehmigt worden, zuletzt an den König, um dessen Bekräftigung zu erhalten. Die angenommenen Gesetzesvorschläge des Storthings kann der König von einem Storthing auf den andern verweisen, werden sie aber auf dem dritten Storthing wiederum zur Sprache gebracht und ange- nommen, so erhalten sie auch ohne Beistimmung des Königs Gesetzes- kraft. Alle Sitzungen sind öffentlich, und es herrscht vollständige Press- freiheit. — An der Spitze der vollziehenden Gewalt steht, wie in Schweden, der König, der hier durch einen Reichsstatthalter (oder auch Vicekönig, welches aber nur der Krön- oder auch Erbprinz sein kann) repräsentirt wird. Das Jahreseinkommen, w^elches der Kronprinz in seiner Eigenschaft als Vicekönig bezieht, ist din-ch einstimmigen Beschluss des Storthing (März 1857) von 24,000 auf 40,000 Spezies erhöht worden. — Die höchste Behörde des Landes ist der Staatsrath, der aus dem Vice- könig (oder Statthalter), dem Staatsminister und den Staatsräthen zusam- mengesetzt ist, und das norwegische Ministerium des Königs bildet. Der Staatssekretär ist nicht Mitglied desselben. Eine Abtheilung, aus dem Staatsminister und 2 jährlich wechselnden Staatsräthen bestehend, resi- dirt hei dem Könige in Stockholm, die übrigen bilden die Regierung in Christiania, und sind Chefs der verschiedenen Departements. — Die Ju- |
Staatseinnahmen:
Zölle .........................
Branntweinsteuer ...........
Stempel.......................
Zehnten und Pomaineu.....
Bergwerke...................
Posten .......................
Interessen der Staatsaktien
Verschiedenes................
Vom Reservefond...........
Gesamultsumme der Ausgaben 3,388,862 lieberscliuss jährUch........ 167,138
Gesammtsumme der Einnahm. 3,556,000 Sp.
Staats ausgaben;
I. Civilliste ............. 100,000 Spezies
II. Stortiung............. 35,992 „
III. Aeusseres............. 58,050 „
Die Ausgaben unter VfL Finanzen umfassen: Civilverwaltung 182,354; Steuernerhebung 35,650; Zölle 353,865; Domänen 11,506; Pensionen 62,494, und Verschiedenes mit 4,786 Spezies. — Die Geschichte des norwegi- schen Finanzwesens ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Als das Land von Dänemark getrennt wurde und zur Selbstständigkeit gelangte, war es vollständig ausgesogen. Silbergeld sah man fast nirgends mehr, da- gegen war es mit 25 Mill. Papiergeld überschwemmt. Der Unabhängig- keitskrieg hatte überdiess die Ausgabe von weiteren 14 Mill. Thlrn. Zet- teln nothwendig gemacht, denn Norwegen fand und bekam nirgends Dar- lehen, Zudem .enthielt der Kieler Vertrag die Bestimmung, dass Norwegen auch noch 2,400,000 Thlr. in Silber (Spezies) von der dänischen Schuld übernehmen müsse; und als Unterpfand für alle diese Schuldposten hatte man nur den Werth des Staatsgrundeigenthums von 4V2 Mill. Spezies. Der Kurs des Papiergeldes sank immer tiefer. Im J. 1815 war die Noth auf's Höchste gestiegen. Man musste auf energische Rettungsmittel sin- nen, zu deren Ergründung der, nach der neuen Verfassung faktisch re- gierende Bauernstand zwar keine „geeignete Finanzbeamte", dagegen viele praktische und patriotische Männer besass. Man erkannte die Noth- wendigkeit, ein Mittel zu schaffen, um die Einlösung des Papiergeldes zu sichern, und die arme Nation legte sich selbst zunächst ein Zwangsan- lehen von 2 Mill. Spezies auf, die den Grundfond für eine neue Bank bildeten, welche für 4 Mill. Thlr. jederzeit einlösbare Bankzettel emittirte. Die ganze Masse des alten Papiergeldes sollte eingezogen, und dabei 10 Reichsbankthaler-Zettel für 1 Thlr. Spezies der neuen Bank gelten. Zur Ausführung dieser Operation schrieb mau eine ausserordentliche Steuer von 2 Mill. Reichsthalern aus. Das Mittel war drückend, allein das Ziel ward erreicht, und das neue Papier behauptete sich auf seinem vollen Nominalwerthe. Im Jahr 1823 war die Staatsschuld bereits auf 5 820 000 1842 auf 2,820,000 Spez. herabgebracht; Ende der 40er Jahre war sie so' gut wie getilgt, und der Staat besass überdiess gegen 11 Mill an Aktiven. Die Staatseinkünfte stiegen von nicht einmal IV2 Mill, im Jahr 1815 auf mehr als 31/2 Mill, im J. 1855, und der Storthing kam dahin , dass,' un- geachtet des Widerstandes der Regierung, allmählig alle direkte Steuern (seit 1836 auch die Grundsteuer) abgeschafft werden konnten. Seit 1848 wurden wieder neue Anlehen, wesentlich für produktive Zwecke, kontra- hirt, und die Gesammtschuld beträgt gegenwärtig 4,720,000 Spezies, was nicht entfernt dem vorhandenen Aktivvermögen gleichkommt.
Kriegsmacht, Heerwesen. —• Das norwegische Heer besteht theils aus geworbenen, theils aus ausgehobenen Truppen. Jeder Norweger ist dienstpflichtig. Die Ausgehobenen, deren Dienstpflichtigkeit bei der Infan- terie 5, bei der Kavallerie und Artillerie 7 Jahre dauert, kehren nach einiger Zeit auf Urlaub in ihre Heimath zurück. Wer nicht in der Linie dient, wird bei der Landwehr einexerziert. Die Linie umfasst 22 BataiH. Infanterie, incl. der Offiziere 11,924 M.; 3 Jägercorps Kavallerie 1,070 M., nnd 1 Regiment Artillerie 1,330 M.; die Landwehr 9,160, die gesammte norw'egische Armee 23,484 Mann. Ein eigenthümliches Corps bilden die sogenannten Ski elöb ere oder Schlittschuhläufer, mehrere Kompagnien leichter Infanterie, die mit Büchse und einem 8 Fuss langen Stock zur Erleichterung des Laufens armirt sind. — Festungen sind: Frederikstad mit Frederikshaid, Aggershuus bei Christiania, und Forts bei Christians- saud, Bergen, Trondlijem etc.
Seemacht. — Die Seemacht Norwegens uinfasste (1855): s Fregat- ten (worunter 1 Schraubenfregatte), 5 Korvetten (wovon 2 Schrauben- Korvetten), 5 Schooner (wovon 1 Schrauben-Schooner), 80 Kanonenscha- luppen, 43 Bomben- und Kanonenjollen, 5 Bugsirdampfer und 2 ältere Kanonenschooner, zusammen 147 Kriegsfahrzeuge mit 450 Kanonen. Die Marine zählt: 1 Contre-Admiral, 1 Kommandeur, 3 Koinmand.-Kapitäne, 12 Kapitäne, 12 Lieuten.-Kapitäne, 24 Schiffs-Lieutenants, 33 Unter-Lieu- tenants; Seesoldaten 500, und 46,000 Seeleute, die als dienstpflichtig in die Marinelisten eingetragen sind. — Flaggen: siehe Flaggentafel V. Fig. 178 Norwegische Standarte; Fig. 181 Kriegsschiff, und Fig. 183 Kauf- fahrer. —
2,100,000 Spezies 500,000
59,000 „ 52,400
100,000 '„
215,750 „ 334,450
56,400 ,,
138,000 „
Marine ......395,0001
Leuchtthürme >
uud Häfen •.. 97,579)
VI. Justiz................
Vll. Finanzen.............
Vitt. Staatsschuld..........
IX. Inneres •••290,320) Posten.....285,9335
X. Kultus und öffentli- cher Unterricht......
XI. Extraordinärer Kredit |
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Iweschifclite. - eigentliche Knssland, das Land von der Ost- see bis znin Ural war der alten Geschichte wenig bekannt und wurde unter £ KolSivnamen Scythien begriffen. Wahrscheinlich hausten hier finnische sEmf welche im 3. und 4. Jahrhundert durch die Macht der Sen unteiw™ und verdrängt wurden. Als die Völkerzüge Asiatischer SernadrEuroSa begannen, wurde zuerst der Gothen Herrschaft in dieser Genend zertrümmert; von allen Seiten brachen Volker in Kussland ein bis endlich Slaven, aus ihren südlichen Wohnplätzen vertrieben, hier festen Fuss fassten und im 5. oder 6. Jahrhundert die festen Städte Nowgorod und Kiew gründeten, üin das Jahr 860 stifteten die von der OstsL kommenden Waräger (Normannische Seefahrer) unter Anführung der drei Brüder Rurik, Sineus und Truwor, drei Fürstenthümer um Now- gorod herum. Die Nowgoroder Bürger, durch innere Zerrüttungen ver- Llasst luden die Waräger Häuptlinge ein, die Regierung ihres Lan- des zu'übernehmen (862), und Rurik, welcher nach dem Tode seiner" Brüder die drei Fürstenthümer mit Nowgorod vereinigte, und sich zum Herrscher des Reichs erhob, legte dadurch den Grund zu dem heutigen Russland und mit ihm beginnt die Geschichte der Russischen Monarchie. Rurik's Nachfolger waren Krieger, unterwarfen sich Kiew, verlegten dorthin ihre Residenz, und erw'eiterten im Kampfe mit den Petschenegern und andern Völkern ihre Herrschaft, führten einen regelmässigen Handel nach den Küsten des schwarzen Meeres, erbauten Städte, drangen mit ihren Heeren bis vor Konstantinopel und machten sich eine Menge von Völkern zinsbar. Durch die Griechische Prinzessin Anna, Gemahlin Wla- dimir des Grossen, des Grossenkels von Rurik (981—1015), der sich durch Brudermord zum einzigen Herrscher von Russland erhoben hatte, kam das Christenthum nach Russland und wurde zur Staatsreligion. Nach Wladimir's Tode (1015), der das Reich unter seine 12 Söhne theilte, um Einigkeit unter ihnen zu erhalten, und Fürstentage zu Kiew unter Leitung des Kiew'schen Fürsten bestimmte, um dem verbundenen Reiche Festig- keit gegen das Ausland zu geben, büdeten Bruderkriege und Greuel aller Art den traurigen Verlauf der Russischen Geschichte. Nach langen Kämpfen Wieben 2 Grossfürstenthümer, denen eine Menge kleiner Fürsten unter- worfen waren, zu Kiew und Wladimir, und letzteres erstarkte nach und nach so, dass die Fürsten desselben als Hauptregenten Russlands ange- luhrt werden. Die ungünstigsten Folgen der Theilung des Reiches traten aber mit dem 13. Jahrhundert ein. Unter dem Grossfürsten Jurij IL wurde das vereinigte Heer der Russen an der Kelka (1225), von dem Mongolenchan Tutschi geschlagen, und dessen Sohn Batu, Chan der goldenen Horde, unterwarf bis 1240 ganz Russland, Nowgorod ausge- nommen. Nach dieser Zeit waren die Russischen Grossfürsten den Chanen
Kaptschak zinsbar und rechtspflichtig. Aber auch von anderer Seite ^"ssland: in den Kriegen gegen Polen uiad Litthauen ging Kiew und ttothreusseu verloren; Haiisch und Wladimir wurde von Ungarn abhängig; seit 1238 bedrängte der Orden der Schwertbrüder von Lievland aus die «ussen; Nowgorod, das in seiner grössten Ausdehnung noch Karelien und ingermanland begriff, durch Handel und Bündniss mit den Hansestädten gehoben, und unter ihren Schutz gestellt, setzte, nach republikanischer "eiheit strebend, Grossfürsten ein und ab, und die jüngere Herrscher- "nie wählte 1228 Moskau, statt Wladimir, zur Residenz. Nachdem die
Bromme's Hanfl-Atlas. — Russland.
Das 31u88i§c^ß 3ieiclj
Hand - Atlas. Taf. 10. |
Goldene Horde durch Theilung und innere Kriege geschwächt war, brach endRch Iwan Wasiljewits ch 1477 ihre Herrschaft über Russland, und mit ihm beginnt eine neue Epoche in der Russischen Geschichte. Während seiner 43jährigen Regierung (1462 f 1505) vereinigte er alle Fürsten- thümer unter sich, unterwarf Nowgorod, war siegreich in Finland, Lithauen, Kasan und Sibirien, nnd nannte sich „Herr aller Reussen". Durch Künstler und Gelehrte aus Deutschland und Italien suchte er Bildung in seinem Reiche zu verbreitern, und unter seinen Nachfolgern, Wasilej Iwanowitsch, 1505 f 1.533, IwanIL Wasilj ewitsch, 1533 f 1584, besonders unter dem Letzteren, dei; den Titel „Czar" annahm und Buch- druckereien anlegte, wurde das Russische Reich durch Eroberung von Smolensk und durch Unterwerfung Kasan's, Astrachan's und der Karbardei bis an das Kaukasische Gebirge erweitert, und ganz Sibirien durch den Kosakenführer Timofew dem Reiche einverleibt. Auf^vanlL folgte, 1584, Feodor L, ein schwacher Regent, der sich von seinem Schwager Boris Gudunow unbeschränkt leiten liess, 1595 Esthland an Schweden abtrat, und durch die Ermordung seines Bruders Demetrius (1591), den Königen von Polen Gelegenheit verschaffte, durch mehr als einen falschen Demetrius,Russland in Verwirrung zu bringen. Mit ihm starb der Ru rik'sche Mannsstamm 1598 aus. Nach seinem Tode folgte 15 Jahre lang eine traurige Periode der Anarchie, in welcher, nach kurzer Regierung des Boris Gudunow, 1598 f 1605, und seines Sohnes Feodor Gudono- witsch, t 1605, die Polen unter Führung des falschen Demetrius (hingerichtet 1606) sich des Russischen Reiches zu bemächtigen suchten, bis endlich durch Wahl der Geistlichen und Bojaren, Michael Romanow, in weiblicher Linie aus Ruriks Stamme, 1613 den Russischen Thron be- stieg. Nach Herstellung der Ruhe im Innern des Reichs schloss er Friede mit Schweden und Polen, und sorgte bis zu seinem Tode (1645), wie nachher sein Sohn Alexij (1645 t 1676), aufs Thätigste für die innere Gestaltung des Reichs: die Gesetze wurden gesammelt und verbessert, der Handel begünstigt und erweitert, das Kriegswesen geordnet, durch Aufnahme der von Polen abgefallenen Kosaken die Heeresmacht verstärkt, und in dem darauf mit Polen erfolgten Kriege wurden Smolensk, Severien und Kiew wieder erobert. Alexij's Sohn, Feodor IL (1676 f 1682), nahm die von den Türken abgefallenen Zaporoger Kosaken auf, kämpfte glücklich gegen jene, und schaffte durch Verbrennung der Adelsranglisten mehr Ordnung im Staatsdienste. Unter ihm wurde Nowaja Semija ent- deckt. Auf ihn folgte 1682 sein Bruder Iwan IIL, in Gemeinschaft mit seinem Halbbruder Peter L, welcher von 1689 an als Peter der Grosse allein regierte. Dieser Fürst erscheint als eigentlicher Schöpfer der Rus- sischen Monarchie; denn durch ihn wurde Russland zuerst in die Reihe der Europäischen Staaten eingeführt. Er bildete sich ein Heer, "baute eine Flotte, und eroberte sich Häfen am Schwarzen Meere und an der Ostsee, indem er den Türken Asow, und, nach langen Kriegen mit Karl XIL, den Schweden Lievland, Esthland, Ingermanland, Karelien und Theiie von Finland nahm. Er vernichtete die Strelitzen, und durchreiste einen grossen Theil Europa's, um sich mit dem bekannt zu machen, was Russ- land Noth that. Durch Anlegung von Städten (Petersburg 1703), Gründung von Schulen und gemeinnützigen Anstalten, durch Uebersiedelung geschick- ter Handwerker und Künstler nach Russland, durch Errichtung eines Fi- |
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89 10. — Russland.
nanz- und Justiz-Kollegiums, durch Verbesserung des Maasses und der Münze hat er sich unsterbliche Verdienste um Russland erworben. Er ist der erste Kaiser Russlands (seit 1721). Ihm folgte, 1725, seine Gemahlin Katharina I. (das Mädchen von Marienburg), und dieser, 1727—1730, Peter II. Mit ihm erlosch das Haus Romanow im Mannsstamme. Die folgenden Regenten bis zu Katharina IL, nämlich Anna, Iwan IIL und Elisabeth, suchten das von Peter errungene Ansehen des Russi- schen Reiches zu behaupten. Unter Anna, 1730-1740, wurden die Per- sischen Eroberungen jenseits des Kur zurückgegeben, mit Glück aber 1736 gegen die Türken gefochten. Durch Russlands Einfluss erhielt sich Augus t, Kurfürst von Sachsen, als König in Polen, und durch Anna erhielt der Günstling Biron das Herzogthum Kurland. Nach Iwan's IIL Entfernung bestieg Elisabeth, Peter's des Grossen Tochter, 1741 den Russischen Thron. Auch unter ihr wurde Russland durch Abtretung eines Theils von Finland von Seiten Schwedens, im Frieden zu Abo 1747 vergrössert, und Russlands Einfluss zeigte sich thätig in der Theilnahme an den Kriegen Oestreichs gegen Frankreich und Preussen, und in dem Einwirken auf die Europäischen Staatshändel. Ihr Nachfolger, Peter IH., 1761, ein Schwe- stersohn, der Begründer der Dynastie Hol stein-R^omanow (Holstein- Gottorp), rief, durch Neuerungssucht und durch gewaltthätiges Eingreifen, eine Revolution hervor, der er weichen musste, und ihm folgte seine Gemahlin Katharina IL, von 1762 — 1796, die den Ruhm der Russi- schen Waffen und das Ansehen des Reichs ungemein erhöhte. In den Kriegen gegen die Türken war sie siegreich zu Wasser und zu Lande, und in dem Frieden, 1774, wurde das Reich durch die Krym, durch das Land zwischen dem Kertsch und Bug, und durch Theile von Taurien ver- grössert, und ausserdem noch die freie Schifffahrt auf dem Schwarzen Meere errungen. 1764 besetzte sie den Polnischen Thron mit Ponia t o wski; in der zweimaligen Theilung und der endlichen Zerstückelung Polen's er- hielt Russland Volhynien und fast ganz Litthauen und Samogitien, und 1795 wurde auch Kurland mit Russland vereinigt. Unter ihr stieg Russ- lands Schifffahrt und Handel; Städte und Kolonien wurden angelegt, Ackerbau und Künste unterstützt, ein neues Gesetzbuch verfasst, und durch Begründung von Akademien und Schulen der Unterricht gehoben und mehr verbreitet. Ihr Sohn Paul L (1796 f 1801) folgte entgegen- gesetzten Regierungsmaximen, änderte aber launenhaft seine Ansichten; dem ungeachtet vergrösserte sich unter ihm das Reich gegen Persien hin und durch Georgien. Sein Sohn, Alexanderl., 1801—1825, regierte im Geiste Katharina's. Die Kriege gegen Persien (1804), gegen Frank- reich (1806) waren unglücklich, die 1806 und 1812 gegen die Türken ohne Erfolg. Durch den Beitritt zu dem Kontinentalsysteme mit England und Schweden in Krieg verwickelt, eroberte er Finland, und durch den Krieg gegen Frankreich, an dem später fast ganz Europa Theil nahm, erwarb er Polen als besonderes Königreich und gab ihm eine Verfassung.
Zur Ordnung der Angelegenheiten von Spanien, Italien und Griechenland, nahm er Antheil an den Kongressen zu Aachen, Laibach und Verona, und erwarb sich unendliche Verdienste um Gesetzgebung, Aufhebung der Leib- eigenschaft, bessere Begründung des Militärwesens durch Militärkolonien, um die Staatsverwaltung und mildere Behandlung des Volks überhaupt. Nach Verzichtleistung seines Bruders Konstantin (f 1830) folgte als Kaiser Nico laus I., der kraftvoll den durch eine Verschwörung bei seinem Re- gierungsantritte (1825) herbeigeführten Aufstand unterdrückte, und ener- gisch überall das Interesse des Reichs vertrat. Die Kriege gegen Persien, 1826-1827, und gegen die Pforte, 1828—1829, wegen verletzter Traktaten, hatten neue Gehietsvergrösserungen zur Folge. Der Aufstand der Polen gegen Russland (1830) brachte dieses Volk um seine Verfassung und Selbstständigkeit (1832). Der Krieg gegen die widerstrebenden Völker im Kaukasus ward entschieden fortgeführt; 1833 die ganze Armee regenerirt, und in der inneren Verwaltung des Reichs mannigfache Verbesserungen vorgenommen, welche die Einsicht, Thätigkeit und Willenskraft des Kai- sers hinreichend manifestiren. Das Revolutionsjahr 1848 hatte keinen Ein- fluss auf Russland; vielmehr wusste die Regierung die Sympathien ihrer Unterthanen nur noch fester an den Thron zu knüpfen. Im nächstfolgen- den Jahre (1849) half ein Russisches Hülfsheer den Aufstand in Ungarn und Siebenbürgen dämpfen; das politische Bündniss zwischen Russland und Oesterreich schien fester geschlungen als je. Da veranlasste die ge- drückte Lage der Christen in der Türkei den Kaiser Nicolaus zu ihrem Schutze einzuschreiten, und von der Pforte die Verbindung der Immuni- täten und Privilegien der griechischen Kirche, und die Ausführung zweier bereits erlassener Firmane etc. zu verlangen. Die Verweigerung von Ga- rantien in dem Sinne, wie sie Russland wünschte, veranlasste den Kaiser ein Heer in die Moldau und Walachei einrücken zu lassen; es entspann sich ein Krieg, an welchem Frankreich und England, als Bundesgenossen der Pforte, nicht nur Antheil nahmen, sondern auch den Kampf auf Russisches |
Gebiet überzutragen wussten. Oesterreich trat in Verbindung mit den Westmächten; ein allgemeiner Europäischer Krieg begann gegen Russland, den dei- am 1, März 1855 erfolgte Tod des Kaisers Nicolaus nicht unter- brach, Ihm folgte am 2, März 1855 Alexander H. Nicolajewitsch, ge- boren 29. April 1818, unter welchem nach Sebastopols Fall der Frieden wiederkehrte.
Genealogie des Russischen Kaiserhauses.
Haus Romanow»
Georg Romanow.
Nlkiticz Romanow.
Feodor f 1633 verih. m, Maria Iwanowna, Tocliter Iwan's rr. Wasiljewitsch, Czaren a. d. Hause Ruril«.
Michael Romanow, Czar, 1613 ^ 1645.
Alexej 1645 f 1676.
Iwan III.
1682 — 88 i 1696.
Katharina,
verra, m, Karl Leopold, Herz. Ï. Mecklenburg- Schwerin,
Anna, verm. m. Anton Ulrich V, Braunschw." ■
Wolfenb. Begentin 1?40, entsagt 1741, f 1746,
Iwan III.
Kaiser 1T40, ents. 1741, t 1764.
Anna,
Kaiserin 1730 •{■ 1740, verra, m. Friedr. Wilh. Herz, V. Kurland.
Alexej, i 1718.
PetJr II.
Kaiser 1727, i 1730.
Elisabeth Kaiserin 1741 i 1762.
Feodor It. 1676 f 1682.
Peter der Grosse reg. m. Iwan seit 1682 , allein 1689. Kaiser 1721 f 1725, ver- ^mählt mit Katharina I. Kaiserin 1725 f 1727.
Anna, verm. mit Karl Friedrich von Holstein - Oottorp«
P e t er III.
Kaiser 1762, 5. Jan. ents. 1762, 9. Juli i 1762, 14. Juli s. Gem. Katharina II. von Anhalt-Zerbst Kaiserin 1762 j 1796.
Paiil I.
1796 i 1801.
Nicolaus I. Michael.
1825 f 1855.
Alexanticr I. Konstantin
1801 i 1825. f 1830.
Nicolaas Michael geb. 1831. geb. 1832.
Alexander II. Maria Olga Alexandra Konstantia geb. 29. Apr. 1818. geb. 1819. geb. 1822. geb. 1825, geb. 1827. Kaiser 2, März 1855.
jJicölaüs AlexanSaTinexäjidrT^vIädTn^^ Alexis Maria
Cäsarewitsch geb. 1842 geb. 1845, geb. 1S47. geb. 1850. geb. 1853. geb.20.Spt. •}■ 1849.
1843.
»as K^and. Lage, Ausdehnung, Flächeninhalt. Das Rus- sische R ei ehr, der grösste Staat des Erdballs, bildet einen zusammen- hängenden Landstrich, welcher sich von den östlichen Grenzen der Preus- sischen und Oesterreichischen Monarchie über Ost-Europa, Nord-Asien und einen Theil des nordwestlichen Amerika, von 35« 40'—240039' OL., und vom Kaspi-See und Schwarzen Meere bis zum Polarozean, von 39 «SO'—78o N. Br,, mithin über 204 Längen- und über 38 Breitengrade erstreckt, den sechsten Theil des Flächeninhalts aller fünf Erdtheile in sich begreift', und mehr als die doppelte Grösse von Europa umfasst. Es ist das einzige Reich der Erde, wo, im wahren Sinne des Worts, die Sonne nie untergeht, indem sie mehr als 13V2 Stunden braucht, um bei der Längenausdehnung von 204 Graden von Osten nach Westen auf allen Punkten des Reichs Mittag zu machen (den Meridian zu durchschneiden), ist um mehr als den dritten Theil grösser als China, fast dreimal so gross als das Britische Reich mit seinen ausgedehnten Besitzungen, und mehr als doppelt so gross als das Römische Weltreich zur Zeit seines grössten Umfangs. — Der Flächeninhalt des ungeheuren Landes, bei dessen Beschreibung die Russischen Geographen keinen Unterschied zwischen einem Europäischen und Asiatischen Russland machen, sondern nach dem Beispiel der Regie- rung das Land in Gouvernements und Provinzen theilen, differirt in den verschiedenen Berichten der Statistiker um mehr als 58,000 QuM. Nach Russischen Angaben beträgt der Gesammt-Flächeninhalt 401,536 QuM., von denen 98,830 auf das Europäische, 285,206 auf das Asiatische, und 17,500 auf das Amerikanische Russland gerechnet werden, G. L, v. Schubert und P. v, Köppen geben für den Gesammtstaat 34.3,240 QuM. (Europa, 98,837; Asien 226,903; Amerika 17,500); v. Oldekop 361,000 (91,000 Europa; 252,500 Asien; 17,500 Amerika); und F, W. v. Reden (nach F, B. Engelhardt) 375,413,27 QuM. an, von denen 100,429,,5 auf Europa, 247,736,1,8 auf Asien, und 27,247,33 auf Amerika kommen. Nach eigener Berechnung der besten Karten mit Zuziehung der Generalvermessungs- Angaben dürften 380,617 QuM, für das ganze Reich der Wahrheit wohl am nächsten kommen, und von diesen 90,117 QuM, auf das Europäische Russ- land, 6,873 auf Finland, 2,320 auf Polen, 256,307 auf das Asiatische Russland, und 25,000 auf die Amerikanischen Kolonien faRen.
Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse: Die Gesammtbevöl- kerung des Reichs wird eben so verschieden angegeben, als der Flächen- inhalt des ganzen Landes, 1838 betrug dieselbe nach offiziellen Nachrich- ten, mit Ausnahme des Militärs, 54,256,100 Seelen, wovon 49,618,000 auf das Europäische, 4,638,100 auf das Asiatische Russland kommen. Für das Jahr 1845 schätzte P. v, Köppen die Bevölkerung auf 65,931,970, für 1846 auf 66,002,254 Seelen; Tengoborsky schätzte sie für 1849 (ohne das Russische Amerika) auf 67,247,000, Ein in der St, Petersburger Zjitung (Nov. 1853) veröffentlichter Ausweiss berechnet für 1851 die Bevölkerung aller Besitzungen Russlands zu 65,170,598, und P, v, Köppen berechnet dieselbe nach seinen ZusammensteHungen für 1851 auf 65,237,437 Seelen. Die Schätzung der Gesammtbevölkerung des Reiches auf 66,728,200 für das Jahr 1856 wird der Wahrheit am nächsten kommen, da man den jährlichen Zuwachs der Volksmenge, nach einem mehrjährigen Durchschnitt mit grösster Bestimmtheit auf IV3 Prozent amiehmen kann, — Zur leich- teren Uebersicht der Vertheilung der Bevölkerung, legen wir bei nach- stehender Tabelle die politische Eintheilung des Landes zu Grunde und fügen den Flächeninhalt der einzelnen Theile in Ouadrat-W'ersten und Qu,-Meilen, die Volksdichtigkeit jedes Gouvernements, so wie die Zahl der Kreise und Städte einer jeden Landesabtheilung bei. |
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10. — Eussland.
Flächeninhalt
in
Qu.-Wersten. Qu.-Meilen.
A. Europaeisebes Eussland..........
I. Gross-Russland; 19 Gonvernenients •••
1. Moskau...............................................
2. Twer..................................................
3. Jaroslaw .............................................
4. Kostroma.............................................
5. Wladimir .............................................
6. Nischny-Nowgorod...................................
7. RjSsati ...............................................
8. Tula...................................................
Kalnga ...............................................
Tambow...............................................
Woronesch .......................................
Kursk..................................................
Orel-..................................................
Smolensk.............................................
Pskow (Pleskau).....................................
.......................................................
Olonea .................................................
Archangelsk..........................................
Wologda................................................
II. Kleiii-Russland: 4 Gouvernements......
Charkow ..............................................
Poltawa................................................
Tschernigow...........................................
Kiew...................................................
III. Siid-Russland: 6 GouTernements.......
Land der donischen Kosaken........................
Jekaterinoslaw........................................
Stadtverwaltungs-Bezirk Taganrog..................
Asow'sches Kosakenheer .............................
3. Taurien, ohne den Siwasch..........................
4. Cherson, mit Ausschluss von Odessa................
Stadtverwaltungs-Bezirk Odessa.....................
5. Provinz Bessarabien ..................................
6. Tschernomorien.......................................
IV. West-Russland: 8 Gouvernements
1- Podolien................................................
2. .......................................................
3. Minsk....................................................
4. Grodno..................................................
5. Kowno (Kauen) .......................................
6. Wilna....................................................
7. Mohilew.................................................
8. Witepsk .................................................
V. Ostsee-PrOTiiizen : 4 Gouvernements
1- St. Petersburg, mit der Insel Kotlm................
2. Reval ................................................
3. Riga ...................................................
4. Mitau (Kurland) ■
VI. Czartluun Kasan: 5 Gouvernements..............
1. Perm...............................................................
2. Wjätka................................
3. Kasan........................................^......................
4. Simbirsk (nach Abscheidung von Sa^a'aJ ...........
5. Astrachan: 5 Gouvernements').....
1. Orenburg (nach Abscheidung von Samara) ....................
Länd der üral'schen Kosaken ...................................
Saratow............................................................
Samara ..........*.................................................
Astrachan..........................................................
Vn^^Grossfürstenthum Finland: 8 Gouvernements Nyland ............................................................
Abo-ßjörneborg ...................................................
..................................................................
Wiborg.............................................................
St. Michel.........................................................
Wasa...............................................................
8. üleaborg, mit Lappland..........................................
IX. Königreich Polen: 5 Gouvernements.............
1. Warschau..........................................................
2. Badom.............................................................
3. Lnblin .............................................................
4. Plock (Plozk).....................................................
5. ..................................................................
B. Asiatisches Russland..........................-
I. Trans-Caueasien: 5 iSouvernements.................
1- Kutais..............................................................
2. .....................................................................
3. Erlwan ...........................................................
4. Derbent............................................................
5. ..................................................................
II. Sibirien ; 8 Gouvernements und Provinzen...........
1. Tobolsk............................................................
Tomsk.............................................................
4* Jenhk" Semipolatinsk.......................
5. Irkutsk •.............!...!.................
6. ...................................................................
7. Oehotsk, Küstenverwaltung.....................................
M. Kamtschatka n. Tschukotsk (mit 14,500 Q.M. u, 13,000 Eimv.)
90,117,66 41,003,4T
589,20 1,223,35 659„9 1,496," 862,01 S76,„
766,44
554,5, 573,44 .202,„ 1,209,4, 818,4, 858,,, 1-019„5 809,30 2,213,30 2,783,35
15,519,- 6,967, -
3,795,00
985,10 896,06 999,83 913,50 8,19.5,05 2,943,0, 1.121,« 79,33 5,51 1.163,33 M32,O3
857„5 I) 693,- 7,603,43 773,86 1,296,52 1,622,43 692,45 758,04 767,,,
28.511.2 59,191,T 31,933,, 72,427,-
41.708.3 42,432,- 37,084„ 26,833,- 27,745,- 58,170,5 58,517,1 39,598,8 41,562,- 49,326,3 39,160,,
107,090,4 134,695,, 750,906,- 337,111,-
47.667.3 43,385,- 48,379,- 44,222,,
142,401,2
54.253.1 3,840,3
267,0 56,289,5
64.450.2
41.511.4 33,522,-
37,442,0
62.732.2
78.500.4 33,504," 36,677,6 37,159,-
42.814.3 39,203,8
46,920,2
18.209.5 41,294,-
23.987.4
29,3,851,- 120,958," 54,574,-
33,394,"
13 12 10 12 13 11 12 12 11 12 12 15 12 12 8 10
7
8 10
11 15 15 12
9. 10. 11. 12.
13.
14.
15.
16.
17.
18. 19.
1.
2.
3.
4.
1. 2.
810,25
2,693,20
969,T2
376,35 853,44 495,15
11,229,15 6,073,- 2,500,- 1,128,- 838,"
690,19
15,592,-
4,570,- 1,192," 2,125,- 2,438," 3,310, " 1,957, - 6,873
240 343 338 789
438 805 753
3,169 2,320 672
439 564 303 342
256,307
3,807 715 854 784 628 825 252,500 28,200 26,000 26,900 45,100 22,300 67,400 8,800 25,800
25,000
C. Kussisches Amerika und Ale-uten......
Das ganze Russische Reich . |
54,192,200
21,673,400
1,374,700 1,327,700 1,008,100 1,054,600 1,246,500 1,178,200 1,365,900 1,227,000 1,006,400 1,750,900 1,657,900 1,680,000 1,502,900 1,710,600 775,800 907,900 263,100 253,000 822,200 6,287,000 , 1,467,400 1,783,800 1.430,000 1,605,800
3,903,000
704,300 787,200 76,900 6,000 572,200 766,500 75,900 792,000 124,100') 8,602,000 1,703,000 1,445,500 1,046,400 907,100 915,500 663,700 931,300 789,500 2,321,500 643,700 ' 310,400 814,100 553,300 6,775,382 1,637,700 1,662,800 1,342,900 1,044 782 1,087,200
4,627,918
1,379,486 550,000 1,357,658 1,115,963 317,511 402,300')
1,546,800«)
163,200 273,800 138,900 286,100 176,200 152,400 214,300 141,900
4,8.57,700
1,722,956 954,084 1,013,434 619,907 547,319
6,056,500
2,648,000
422,000
920,000
463,000 843,000 3,408,500
825,000 1,094,500 528,000 218,000 532,500 174,500 11,500 24,500
600
528
2,323 1,085 1,527 705 1,446 1,343 1,782 2,211 1,755 1,456 1,371 2,052 1,750 1,148 967 419 109 16 US 1,656 1,490 1,989 1,430 1,757
476
239 702 969 1,089 492 575
693
239
14 13 11
17
15 13 12 12
13 12
14
18 13 12 11 11
7
8
13 66 16 17 19
14 70
1 14 3 1 17 17 1
13 3
106
14
13
14 8
19 14 12 12 41 13 5 12 11 62 13 13 13 10 13
49
16 1 10 9 4 7
923 179 1,132 2,201
1.115 645
1,310 1,208 1,125 1,053 974 872 789 839 954
1.116 585
270 665 1,190 1,247 1.575
296
302 476 540 457 96 206 225 680 798 413 362 402 186 284 45
2,093
2,564 2,173 1,796 2,045 1,600 23
847
590
561 737 1,021 13 29 42 18 5 23 2
l'A 3
75,000
66,728,200 |
Moskau...........
Twer...............
Jaroslaw............
Kostroma...........
Wladimir...........
Nischuy-Nowgorod
Rjäsan..............
Tula................
Kaluga...............
Tambow.............
Woronesch ..........
Kursk................
Orel..................
Smolensk............
Pskow...............
Nowgorod............
Petrosawodsk.......
Archangelsk.........
Wologda.............
Charkow..........
Poltawa...........
Tschernigow......
Kiew.............
Nowo-Tscherkask. Jekaterinoslaw -..-
Taganrog ..........
Asow..............
Simferopol........
Cherson............
Odessa, 1857 ......
Kischenew.........
Jekaterinodar......
Kamluiec • Schltomlr •
Minsk .....
Grodno-.-. Kowno .... Wüna .. Mohilew -. Witepsk -■
27,760 11,400 59,186 18,850 22,500
14,640 16,850 46,720 12,700 52,400 11,900
16,91g 19,230 2,170 7,224 1,900 987 5,106 5,445
167,870 7,835 19,300 12,930 7,670
St. Petersburg...V'
Reval....................
Riga......................
Mitau..................
Perm....................
Wjätka ..................
Kasan .................
Simbirsk.................
Pensa....................
Ufa............
Uralsk........
Saratow......
Samara........
Astrachan Stawropol —
Helsingfors •
Abo.............
Tawastehuus ...
Wiborg..........
St. Michel .....
Kuopio..........
Wasa ............
üleaborg.........
Warschau ■•■
Radom...........
Lnblin...........
Plozk............
Suwalki.........
4,600 5f,500 19,800 12,300 12,500
26,400 14,500
15,600 18,500 4,000 1,500 1,250 1,200
Kutais.....
Tiflis.......
Eriwan......
Derbent Schemacha •
Tobolsk Tomsk --
Krasnojarsk............
Irkutsk .................
Jakutsk ................
Ochotsk ................
Petropawlowsk.........
Neu-Archangelsk •
383,400 31,410 33,280 15,735 13,300 33,248 21,100 54,580 35,550 25,270 45,800 26,300 38,400 15,600 14,925 15,760 11,130 28,564 18,400
35,500 15,600 12,600 52,230
18,386 13,770 22,950 1,150 9,200 31,400 81,600 44,380 3,510
20,182 27,830 23,100 16,030 16,515 52,300 26,175 20,940
532,241 31,135 64,280 29,710 |
..... ') Nach P. T. Kóppen 166,121
Caucasien oder Cis-Caucasien. ~ «) Nach
rip,. |T^*io»alversehiedenheit. In keinem LantJe Europa's ist die Masse verschiedenartig an Abstammung, Sprache, Sitten und tïnn ™ Russischen Reiche, in welchem man gegen 100 Na-
'unen oder Volksstämme mit mindestens 40 verschiedenen Sprachen zahlt, npn ""^^'•scheidet im Allgemeinen 8 Hauptstämme: Slaven, Letten, Fin- aii«. Tataren, Kaukasier, Mongolen und Mandschuren, und
Rn«i ^ noch zerstreute Völker. Die Slaven sind die alten Bewohner Rntif" ' zerfaHen in Grossrussen '(33 Mill.); Kleinrussen und ria^. «r"®" welchen auch die Kosaken gerechnet wer-
ea A (3,600,000); Polen (4 Mill.); Russniaken, Bul-
in Serben. Der Lettische Volksstamm (33 Mill.),
in flen Bezirken der Dina und des Niemen, umfasst die eigentlichen Lit- oI/t'" oder Samogitier, die Letten und Kuren. Der Finnische
laï/ h'^ eigentlichen Finnen in Fin-
land, dieEsthen undLiven, die Lappen im N, von Finland, die |
Samojeden in Archangelsk und Sibirien, die Syrjänen in Wologda und Tobolsk, die Permier in Perm und am untern Ob, die Tschuwa- schen und Tscheremissen in Kasan, die Wo tjäken in Wjätka, die Mordwinen in Kasan, die Tepteren in Orenburg, dieTeleuten am Telezkischen See, die Ostjäken und Wogulen, Nomadenvölker in Westsibirien, und die Karelen in Finland, Archangelsk und Wologda _ Der Deutsche Stamm (600,000) ist in den Ostseeprovinzen vorherr- schend , und ausserdem in den grössern Städten des Reichs, in den Kolo-. nien Süd-Russlands und durch das ganze Land verbreitet. — Der Tata- rische Vo'ksstamm (21/2 Mill.) bewohnt grösstentheils den Süden Russ- lands und Westsibirien. Ausser den Tataren, die sich nach ihren Wohn- sitzen scheiden,, gehören zu ihm: die Nogaier am Kuban und in Taurien die Meschtscherjäken in Orenburg, die Baschkiren in Orenburg und Perm, die Kirghisen in Astrachan und der Kirghisensteppe, und die Jakuten in Sibirien. — Der Kaukasische Stamm (3 Mill.) umfasst |
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91 10. — Russland.
die Völlier des Kaultasus: die Grusiner oder Georgier (Iinereter, Min- grelier und Lasen), die Armenier, die T s cii e r I( ess en (Abciiasen, Tscljetschenzen, Lesgiiier, Kumylcen, Kubetschi, Schapsugen etc.), die Osseten am Terelc und Kur, und die Kurden im S. von Tiflis. — Der Mongoiisclie Stamm umfasst die nomadisirenden Mongolen an der Selenga, die Buraten in Jrkutsk und die nomadisirenden Kalmyken. — Der Mandschurische Stamm bewohnt den Osten Sibiriens und begreift die Tungusen (Jewojenen und Kamanganen), und die Lamuten, am Ochotskischen Meere. Zu den zerstreuten Völkern in Sibirien gehören: die Korjäken in Jrkutsk, die Tschuktschen am Eismeer, die Kamt- schadalen und Kurilen: zu denen in Nordamerika: die Aleuten, Kolaschen, Kadjaker, Eskimo's und mehrerer Indianerstämme. Ju- den (IV2 Mill.) linden sich hauptsächlich in den westlichen Theilen des Reiches, im eigentlichen Russland und in Polen; Zigeuner in mehreren südlichen Gouvernements, und ausländische Kolonisten (V2 Mill.) in verschiedenen Theilen des Reiches.
StandesverscMedenheit — Beehtsverhältnisse. — Die ansässi- gen Bewohner Russlands zerfallen in vier sehr ungleichberechtigte Stände: den Adel, die Geistlichkeit, den dritten Stand (Bürgerstand) und den Bauernstand. Der Adel zerfäUt in zwei Hauptzweige, in den Geburts- und Dienstadel. Der erstere, so sehr er sich auch in Russland durch Reichthum auszeichnet, gewährt an und für sich keinen Rang; der Dienst- adel dagegen, der nur durch den Dienst in geistlichen. Civil- und Mili- tär-Aemtern und SteRen erworben werden kann, verleiht Vorrechte, die durch die adelige Geburt allein nicht erlangt werden können. Nach der bereits von Peter I. eingeführten Rangordnung sind alle Civil- und Militär- beamten in 14 Klassen (Tschin) geschieden, und ohne adelig geboren zu sein, sind die Inhaber dieser Klassen ex officio adelig. Das Rangverhält- niss der 14 Militär- (und Civil-) Klassen, welche vom General-Feldmar- schall herab bis zum Fähndrich und Kollegienschreiber gehen, ist folgen- des: 1. General-Feldmarschall (mit dem der General-Admiral, der Reichs- kanzler und der Oberkammerberr gleichgestellt sind); —• 2. General und Admiral; Minister und wirklicher Geheimeralh; — 3. Generallieutenant; Geheimerath; — 4. Generalmajor; wirklicher Staatsrath; - 5. Brigadier; Staatsrath; — 6. Oberst; Kollegienrath; — 7. Oberstlieutenant; Schiffs- kapitän; Hofrath; — 8. Major; Kollegienassessor; — 9. Kapitän; Rath; — 10. Sek.-Kapitän; Senatssekretär; ~ 11. Lieutenant; Regierungssekretär; 12. Sous-Lieutenant; Senatsschreiber; — 13. Fähndrich, mit dem im Ci- vRfache der Regierungsschreiber und Kollegienregistrator rangirt, und 14. der Kollegienschreiber. Die 4 ersten Klassen führen das Prädikat „Ex- ceRenx"; die 8 ersten Klassen verleihen den erblichen, die 6 letzten den persönlichen Adel. Die Vorrechte des Adels sind: Befreiung von persönlichen Abgaben, von gezwungenem Kriegsdienste und von kör- perlicben Strafen; der erbliche Adel kann Landgüter mit Bauern, und Leib- eigene ohne Land besitzen, seine Güter und Erzeugnisse unbeschränkt be- nutzen u. dgL m. Bei allen feierlichen Gelegenheiten hat der Amtsadel den Vorrang vor dem Geburtsadel, und wenn der Hofrath eines Bauern Sohn ist, geht er dem Grafen und Fürsten voran, wenn dieser kein höheres Amt hat und nichts weiter als Graf oder Fürst ist. Ein Universitätsprofessor hat den Titel und Rang eines Hofraths, und nach fünfjähriger unbeschol- tener Amtsführung erhält er den Titel eines Kollegienraths, und rückt da- durch in die sechste Klasse vor. — Die Geistlichkeit hat ebenfalls mehrere Vorrechte (s. u.). — Der dritte Stand (der Bürgerstand) zerfäRt in 6 Klassen: in eigentliche Bürger; Gildenbürger (Kaufleute in 3 Abstufungen); Fremde; Zunftpflichtige (Handwerker in 2 Abtheilungen); namhafte Bürger (höhere städtische Beamte, Gelehrte und Künstler etc.) und Beisassen. Seit 1832 ist noch eine neue Klasse von Bürgern: die „Ehrenbürger« entstanden, zu welchen alle in den Städten wohnenden Schlachschitzen (gemeine polnische Edelleute) gehören, die ihren Adel nicht erweisen können. Die Bürger sind persönlich frei (die Klasse der Kaufleute allein kann den Militärdienst durch Geld abkaufen), und stehen unter selbst gewählten Obrigkeiten und Richtern erster Instanz; nur die Polizei wird von Regierungsbeamten verwaltet. — Der Bauernstand besteht theils aus freien Bauern, theils aus Bauern unter besonderer Verwaltung der Krone, und aus Leibeigenen. Zu ersteren ge- hören die freien russischen Ackerbauern, die seit 1803 als eigener Stand begründet sind, in welchen alle von ihren Herren freigelassenen Bauern und Erbleute, wofern sie sich Ländereien erworben haben, treten können; die fremden Kolonisten, und die tributpflichtigen Bauern, zu denen besonders die tatarischen und nomadisirenden sibirischen Völkerschaften gerechnet werden. Zu den Bauern unter besonderer Ver- waltung der Krone werden alle Landleute gerechnet, deren Land als der Krone und ihren Instituten gehörig zu betrachten ist. Die wichtigste Klasse derselben sind die Odnodworzen (Einhüfner: freie Besitzer eines kleinen Grundstücks, und auf dem Lande lebende Schlachschitzen), die sehr zahlreich und von den übrigen Kronbauern sorgfältig unterschieden sind; ferner die Militär kolonisten oder Nachkommen der angesiedelten Sol- daten; die Kronbauern, welche die Ländereien, auf denen sie leben, ge- wissermassen als Eigenthum besitzen und benutzen, dieselben jedoch nie verkaufen können, und eine gewisse Abgabe (den Obrok) dafür bezahlen, oder wenn sie Fuhrleute (Jamtschiks) sind, dafür Postpferde liefern; die Fabrikbauern und die Verwiesenen in Sibirien. Die Leibeige- nen werden in Apanagebauern, welche das Privatvermögen des Kai- serlichen Hauses bilden, und in gutsherrliche Bauern geschieden. Alle Leibeigenen sind an die SchoHe gebunden, gehören zu den Gütern, auf denen sie leben, und werden mit diesen veräussert, können aber nicht, wie Sklaven, an und für sich verkauft oder verschenkt werden. Für die Leistungen an den Grundherrn, dem sie zu unverbrüchlichem Ge- horsam verpflichtet sind, erhalten sie Ackerland, Wiesen etc., und Woh- nung, aber nur zum Niessbrauch, nicht als freies Eigenthum, und zur Zeit der Noth müssen sie von ihren Herren unterstützt, und bei gänzlicher Verarmung oder Altersschwäche unterhalten werden. Berechtigt sind sie, gegen eine Abgabe an den Herren dieses oder jenes Gewerbe zu treiben, und sich dadurch in den Stand zu setzen, die zum Loskaufen erforderliche Summe zu erübrigen, zu deren Annahme übrigens früher der Grundherr nicht gezwungen werden konnte. Der menschenfreundliche Alexander er- leichterte die Leibeigenschaft wesentlich, und Kaiser Nicolaus wirkte mit grosser Thätigkeit darauf hin, dass die Leibeigenschaft in Russland mit der Zeit gänzlich aufhöre. Die Bauern in Finland, sowie die in den |
Ostsee-Provinzen, sind zwar gesetzlich freigesprochen, besitzen aber kein Eigenthum, sondern sind nur aus Erbzinspäcbtern freie Pächter ge- worden, und in Polen erhielten die Bauern durch Ukas vom 19. Juli 1846 das Recht der Freizügigkeit.
Nach Ständen geschieden theilt sich die Bevölkerung des ganzen Russischen Reichs (Polen und Finland ausgenommen) nach offlciellen Be- richten (i. J. 1845, die noch jetzt als Anhaltspunkte dienen können) in:
518,000 Domainenbauern..............................................1,862,000
552,000 Fabrik- und Gewerbsbaiiern....................396,000
237,000 Bauern der Gutsbesitzer (Privat-Leib- eigene) ..............................22,519,000
Bauern derGeistlichkeit,der Städte etc. 143,800
Freie Bauern....................................................612.000
298,300 Fuhrleute ............................................................35,000
6,400 Verabschiedete Soldaten mit Familien 544,700
254,000 Beurlaubte Soldaten....................................66,000
,134,000 Reserve, Veteranen und Kantonisten 208,600
729,600 Bootsmänner und freie Matrosen..........61,600
,880,000 Militärkolonisten..............................................415,300
500,000 Bas hier nicht mit inbegriffene Heer und die Seemacht, sowia alle niit- 778,000 tel- und unmittelbar zum Kriegs-
41,900 wesen gehörigen Individuen mit
Geistliche aller Bekenntnisse........
Erbadelige..............................
Bienstadelige..........................
Personen von Rang (sogenannte Ofil- zierskinder u. alle Beamte, welche nicht den persönlichen Adel erlangt
haben)...............................
Ehrenbürger............................
Gtldenbürger (Kaufleute)............
Bürger und Innungsangehörige...... 3
Odnodworzl............................
Kosaken................................ 1
Kolonisten..............................
Hofleute (Hausbediente, Leibeigene
und Freie)..........................
Fremde.................................
Kronbauern............................15
,500,000 Familien............................................................1,300,000
Eeligionsversehiedenlieit — Kirchliche Verhältnisse. — Die herrschende Kirche in Russland, zu welcher sich über drei Viertel der Bewohner des Reichs bekennen, und zu der sich der Kaiser mit seinem ganzen Hause hekennen muss, ist die Altgriechische (griechisch-ka- tholische) oder Morgenländisehe, die von den Russen auch die Recht- gläubige genannt wird, doch haben auch alle übrigen Religions- bekenner volle gottesdienstliche Freiheit und sind, besonders was die Christen anderer Konfessionen betrifft, zu allen Hof- und Staatsämtern berechtigt. Alle Angelegenheiten der Griechischen Kirche, die sich durch ihre grosse Duldsamkeit gegen andere Religionsparteien vortheilhaft aus- zeichnet, werden unter Autorität des Kaisers, welcher seit Peter I. (1702) die Stelle des Patriarchen vertritt, von dem „heiligen Synod" zu St. Petersburg dirigirt und durch 67 Eparchien verwaltet, denen Bischöfe vorstehen, und die in 3 Klassen zerfallen. Die Bischöfe (die höhere Geistlichkeit) theilen sich dem Range nach in 5 iMetropoliten, 24 Erz- bischöfe, 26 Bischöfe und 11 Suffragan-Bischöfe, die aus der Klostergeist- lichkeit genommen werden, unverheirathet bleiben müssen, und einander nicht untergeordnet, sondern allein dem „heil. Synod" unterworfen sind. Geistliche Verwaltungstribunale bestehen 2,542, von denen 47 Konsistorien, 283 Distriktsgerichte und 2,212 Polizeiämter sind. Die niedere Geist- lichkeit (die Protojeroi oder Erzpriester und dieJeroi oder Popen) zählte 1842: 117,445 Mitglieder, die 34,416 Kirchen und 9059 Bethäuser und KapeRen versahen; gegenwärtig umfasst der geistliche Stand 140,755 Personen. Diese sogenannten Weltgeistlicben dürfen nur einmal und nur eine Jungfrau heirathen, und treten, wenn Wittwer geworden, meistens in's Kloster. Die Klostergeistlichen folgen aHe der strengen Regel des heil. Basilius; ihre Zahl ist nicht gross im Verhältniss zum Reich; Mönchs- und Nonnenklöster sind 576 im Lande, denen Arcbimandriten (Aebte), Igumene und Igumenja's (Prioren und Priorinnen) vorstehen, und dem Klosterstande gehören 15,480 Personen an. Zur Bildung der Russ. Griech. Geistlichkeit sind 4 Akademien, 50 Seminarien und 360 Kreis- und Paro- chialschulen vorhanden. Die früher mit der Römischen Kirche uniirten Griechen in Westrussland sind, auf Veranlassung der Regierung, durch Synodalbeschluss vom 12. Febr. 1839 zur Griech.-Russischen Kirche zurück getreten. Von der herrschenden Kirche haben sich, aus Unzufriedenheit mit einigen liturgischen Neuerungen, die Starowjertzi oder Altgläu- bigen getrennt; sie werden ruhig geduldet, haben einen Arcbimandriten zu Nikolajew, und sind in mehr als 30, unter sich wieder abweichende Sekten zerfaHen. — Die Griechisch-armenische Kirche in Russ- land besteht aus 6 Eparchien, die unter dem Patriarchen im Kloster Et- schmiadsin stehen, und hatte (1850) 5 Bischöfe, 15 Kathedralen, 965 Kir- chen, 1314 Geistliche, 312 Klöster, 5 Seminare und 13 geistliche Schu- len. — Die Römisch-katholische Kirche, über welche der Erz- bischof von Mohilew als Metropolit, und für die mit ihr unirten Grie- chen und Armenier der Erzbischof von Polozk, den Vorsitz fühic, ist besonders im Königreich Polen und den früheren polnischen Provinzen verbreitet, und zählt gegenwärtig lO Bischöfe, 3021 Welt- und 1842 Or- densgeistliche mit 1885 Kirchen und Kapellen, und 150 iVlönchs- und 32 Nonnenklöstern. — Die Lutherische Kirche ist am zahlr-eichsten in Finland und in den Ostsee-Provinzen vertreten, steht unter dem General- Konsistorium zu St. Petersburg, und dem Livländischen und Moskauischen Konsistorium, und besitzt 581 Kirchen und 320 Bethäuser, im Ganzen aber nur 502 Geistliche. Herrnhuter, die sich öffentlich zur lutheri- schen Kirche bekennen, sind gegen 10,000 im Lande: die Reformirte Kirche zählt gegen 50,000 Bekenner, und besitzt 32 Kirchen, 4 Bet- häuser und 36 Geistliche, und die Mennoniten, zwischen 6—8000 See- len, bilden am Asowschen Meere und in Taurien 41 Kolonien. |
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92 10. — Russland.
Zum Islam bekennen sich grossentheils die Tataren, Turkomanen, Kirghisen, Baschkiren, Grusier, Tadscliiks etc., die hinsichtlich der Ver- waltinig ihrer geistlichen Angelegenheiten in 2 Distrikte: in den Orenbur- gischen und Taurischen Bezirk, geschieden werden, deren jedem ein Mufti vorsteht; in beiden Bezirken zusammen befniden sich 5,843 Haupt- und geringere Moscheen, 620 Schulen und 15,314 Geistliche verschiedenen Ranges. - Buddhaisten oder Lamaiten sind vorzugsweise die Kal- myken, Mongolen, Buräten, Tungusen und Mandschu, und Schamanen
und Fetischanbeter die Jakuten, Wotjäken, Tschuktschen, Kamtscha- dalen und ein Theil der Samojeden und Buräten. — Juden sind im gan- zen Reiche verbreitet, und besitzen 652 Hauptsynagogen, 2,381 Bethäuser, 5,481 ünterrichtsschulen und 2,341 Rabbiner. ~ Für die Verbreitung des Christenthums im Allgemeinen besteht eine (1814 zu St. Petersburg ge- gründete) Bibelgesellschaft, die bereits über 200 Töchter- oder Zweigge- sellschaften in allen Theilen des Reiches zählt. — Die Zahl der Bewohner fremder Konfessionen in Russland (mit Ausnahme von Transkauka- sien Polen Finland und den amerikanischen Besitzungen, und den Län- dern'der tschernomor'schon und donischen Kosaken) gibt P. vonKöppen für 1853 folgendermassen an:
|
Männlich. |
Weiblich. |
Zusammen. |
Evangelische Christen...............................
Armenisch-gregorianische Christen ................
„ „ -katholische Christen....................
Muhamedaner.........................................
Israeliten.............................................
Götzendiener —..................................... |
1,386,054 908,525 22,049 1,459 1,080,470 644,038 151,oir |
1,417,179 983,911 20,841 1,197 1,034,914 678,898 145,255 |
2,803,233 1,892,436 42,890 2,656 2,115,384 1,322,936 296,272 |
Im Gauzen: |
4,193,612 |
4,282,195 |
8,475,807 |
|
Nach den Religionsbekenntnissen kerung des ganzen Reichs beiläufig in:
Bekenner der orthodoxen Russisch-griechischen Kirche...............
.1 Römisch-katholischen Kirche............................
" " Protestantischen Kirche .................................
" des Islam.......................................................
, Mosaischen Glanhens.......................,
" II der Armenisch-gregorian. und Armen.-katholischen Kirche
" des Buddbaismus ..............................................
Sciiama'neu und Fetischanbeter (Heiden) etc.
zerfällt die Gesammtbevöl-
49,000,000 7,300,000 3,500,000 2,800,000 1,500,000 1,000,000 300,000 600,000 |
66,000,000
^^^^^^ ^ ________________________________Erst mit Peter dem
Im Ganzen
G-eistige Kultur — Unterriclitsanstalten.
Grossl;"rbracir"dTe"Morgenröthe einer wissenschaftlichen Kultur in Russ- land an; seit jener Zeit ist ein überraschendes Fortschreiten derselben nicht zu verkennen, und volle Anerkennung verdient das Streben der Re- gierung und einzelner Grossen des Landes, allmählich und mit \orsich die Masse des Volks aus dem Stande der Rohheit, wie der Leidenschaft zu befreien, und die Uebel zu vermeiden, die durch ein vorschnelles Ver-
fahren die unseligsten Folgen für Volk und Staat haben koimten. Die Segnungen der Civilisation, wie wir sie in den gebildetsten Landern bu- ropa-s finden, sind die Ergebnisse Jahrhunderte langer Bestrebungen una EntWickelungen, und doch auch hier noch Manches zu wünschen übrig; daher der einseitige Maassstab unserer Begriffe bei einem Volke nicht anzulegen, dessen angesehensten Familien Peter der Grosse vor andert- halbhundert Jahren erst europäische Bildung aufdringen musste. Durch Herbeiziehung von Ausländern wurde der Sinn für geistige Kultur geweckt, Akademien und Schulen errichtet, bis zum Beginn dieses Jahrhunderts blieb aber auch Russland in geistiger Beziehung immer vom Auslande ab- hängig. Alexander L, der Schöpfer der Verbesserungen des gelehrten Wie des Volksunterrichts, errichtete 5 neue Universitäten, eröffnete un- zählige Schulen, und unterstützte mit kaiserlicher Freigebigkeit das Ta- lent. Sein Nachfolger, Nicolaus L, erkannte die Nothwendigkeit, der Bil- dung seines Volkes eine mehr nationale Richtung zu geben, und strebte niit-Erfolg dahin, dasselbe von der Erziehung durch das Ausland und durch Ausländer frei zu machen, ohne jedoch den einwandernden Auslän- dern die Nationalisirung zu erschweren, und unter seiner Regierung wurde durch Errichtung grossartiger Anstalten, durch Ausrüstung wissenschaft- Btomme'i llaDä-Atlas, ~ Hnsslend. t>. |
lieber Expeditionen und durch reich ausgestattete Sammlungen der höhe- ren Bildungsanstalten Ausserordentliches geleistet. Universitäten a-iebt es gegenwärtig nur 7 im Russischen Reiche: in Dornat fsrest 1632 mit 539 Stud.), Moskau (gest. 1705, mit 1102 Stud.), Kasan rirest 18()3 mit 403 Stud.), Charkow (sjest. 1803, mit 542 Stud.) St Petersburg (gest. 1819, mit 751 Stud.), Helsingfors (1827 von Abo hierher ver- legt, mit 487 Stud.), und Kiew (gest. 1833, mit 582 Stud.). Die 1803 zu Wilna und 1816 zu Warschau errichteten Universitäten sind 1832 in Folge der polnischen Unruhen aufgehoben worden, und an die Stelle der ersteren trat 1833 eine geistlich-römisch-katholische Akademie. Aerzte werden auf den besonderen medizinisch-chirurgischen Akademien zu Wilna St. Petersburg und Moskau gebildet; Lehrer für Gymnasien auf dem 1828' errichteten Pädagogischen Hauptinstitut vorbereitet, und befähigte Zöglinge sowohl auf Russischen als auf ausländischen Universitäten zu Professoren ausgebildet. Eine juristische Schule wurde 1835 zu St. Petersburg eröff- net, und in Brzesk in Litthauen besteht eine berühmte jüdische Hochschule. Die Hauptzweige des Unterrichts, mit Ausnahme der Militärbildungsanstal- ten, stehen unter dem (1802 errichteten) Ministerium der Volksaufklärung und des öffentlichen Unterrichts, und sind in acht Lehrbezirke und 2 be- sondere Verwaltungen getheilt. An der Spitze eines jeden Lehrbezirks steht ein Kurator. Im J. 1846 gab es im Russischen Reiche 8,885 öff'ent- liche Schulanstalten mit 265,283 Schülern, und zwar 2,143 Anstalten mit 115,272 Schülern im eigentlichen Russland, 1,375 mit 80,547 Schülern in Polen un,d 5367 jüdische Anstalten mit 69,464 Schülern, von denen unter Leitung des .Ministeriums der Volksaufklärung die obengenannten Univer- sitäten (mit Ausnahme der zu Helsingfors), 11 Lyceen, 83 Gymnasien, 4o2 Kreisschulen, 2,093 Pfarrsciiulen und 759 Privatschulen, zusammen 3398 Lehranstalten mit 11,715 Lehrern und 192,480 Schülern standen. Im J. 18;)0 belief sich die Zahl sämmtlicher Lehranstalten im Reiche (ein- schliesslich der Universitäten, Lyceen, Gymnasien und der Privatanstalten) no . 477,891 Schülern. Davon kommen auf Finland 284, mit
17,034 Schülern; auf Polen 1,422 mit 93,182; auf die Krondomänen 2,208 mit 83,417; auf das übrige Russland 2,426 mit 133,430, und auf die Kolo- nien (und die Deutschen in St. Petersburg) 406 mit 55,582 Schülern; judische Schulen bestanden 5,481 mit 72,968, und muhamedanische Schulen 620 mit 22,269 Schülern. Chirurgische, Pharmaceutische, Veterinär- und Ackerbauschulen bestanden 78, technische Schulen 102, Kunstschulen 6, Wegbauschulen 4, höhere Militärinstitute 31, Soldatenkinderschulen 184, Marineschulen 9, und weibliche Erziehungsanstalten 489- Bibliotheken sind in allen grösseren Städten des Reichs, bei aRen höheren Bildungs- anstalten etc., und an gelehrten und litterarischen Gesellschaf- ten, an gemeinnützigen wissenschaftlichen Anstalten (Sternwarten Naturalien- und Kunstsammlungen, botanischen Gärten etc.) ist Russland hinter keinem Lande Europa's zurück. — Im J. Iti74 hatte Russland erst 2 Buchdruckereien, im J. 1815 bloss 61; 1831 gab es deren 134, von denen 86 der Krone gehörten, und 29 Steindruckereien, und 1850: 221 Buchdruckereien, 48 lithographische Anstalten und 18 Schriftgiessereien. Die Zahl der Buchhandlungen, welche im Jahre 1815 nur 32 be- trug, hat sich bis 1850 auf 98 vermehrt, doch steht nur der kleinste Theil derselben mit dem Auslande in Verbindung. Aus politischen Grün- den lastet eine schwere Censur auf der geisti- gen Thätigkeit, und unterwirft dieselbe einer scharfen Kontrole; sobald sie aber nationalen Zwecken dient, findet sie hier die grossmüthig- ste Unterstützung, wesshalb sie auch, so weit es das begrenzte Feld ihres Wirkens erlaubt, in stetem Aufblühen und Wachsen begriffen ist. Wie in allen Theilen der civilislrten Welt mehrt sich auch hier die Zahl der Zeitschriften, und während im J. 1830 deren nur 41 in vier verschiedenen Sprachen erschienen, war im J. 1848 deren Zahl auf 147 gestiegen, von denen 115 in russischer, 26 in deutscher, 8 in fran- zösischer, 3 in englischer, 3 in lettischer, 2 in polnischer und 1 in italienischer Sprache redigirt wurden.
Physisch-technische Kultur. — Erst seit anderthalbhundert Jahren blühen mit der Europäischen Kultur Landwirthschaft, Gewerbe, Industrie, Fabrikwesen und Handel im russi- schen Reiche auf, und bereits haben die Be- wohner desselben ihrem Vaterlande den vierten Rang im Handel erkämpft, und ihre Landwirth- schaft und Manufakturthätigkeit entfaltet und vervollkommnet sich mit jedem Jahre mehr. Die LandW'irthschaft bildet die Grundlage des Nationalreichthums, obwohl die mitternächtli- chen Landstriche durch ihr rauhes Klima aller Kultur Trotz bieten, und in geringerem Maasse auch die Holz- und Wasser-armen Steppenflächen dem Anbau Hindernisse in den Weg legen. Von den 504,395,000 Dessjätinen (18 Dessj. = 77 Preuss. Morgen), aus welchen die ganze Bodenfläche des Europäischen Russlands (bis zum Ural und Kaukasus) besteht (darunter für das eigentliche Russland 492,687,000, für Polen 11,707,000 Dessj.), kommen im eigentlichen Russland auf:
Ackerland ....................................79,518,000 D. Weiden.................
Gartenland....................................6,159,000 ,, Waldboden..........•••
Wiesen............................................11,479,000 ,, Todtes Land (Unland)- ___
Weinland........................................95,000 „ j^j^i ^gf Bodenfläche..... 492,687,000 D.
Der Ertrag der Sommmer- und Win terfrucht wird auf circa 260 Mill. Tschetwert (994 Mill. Preuss. Scheffel) angenommen: zieht man davon das ftir die Konsumption (180 Mill. Tschetw.) und für die Aussaat nöthige Quantum (65 MilL Tschetw.) ab, so bleiben immer noch 15 MUl. Tschetw. (über 571/4 Mill. Pr. Scheffel) für die Ausfuhr übrig. — Hanf undFlachs sind zwei Hauptstapelartikel, und es werden von ersterem jähr- lich gegen 750,000, von letzterem 950,000 Centner, und über 41/2 Mill- Preuss. Scheffel Leinsaamen ausgeführt. Die Gesammtmenge des jährlich gewonnenen Hanfes beträgt 10, die des Flachses 6 Mill. Pud. — Der Runkelrübenbau, Behufs der Zuckergewinmipg, hat erst seit 1825
98,5S7,000 D. 152,240,000 „ 144,659,000 „ |
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93 10. — Russland.
begonnen und wird von der Regierung sehr aufgemuntert. Im J. 1848 bestanden bereits 338 Zucicerfabriken, die aus 28 Mill. Pud Rüben 908,000 Pud Sandzucker erzeugten. — Der Tabaksbau wird schwunghaft betrie- ben, ist im mittleren und südlichen Russland ein wichtiger Zweig des Landbaus geworden, lieferte 1848: 1,086,051 Pud, und dürfte der Ertrag gegenwärtig, da das Landwirthschafts-Departement jedes Jahr unentgeld- lich den besten Saamen an Alle vertheilt, die sich dem Tabaksbau widmen wollen, bereits 3 Mill. Pud übersteigen. — Hopfen wird vorzüglich in Südrussland und der Ukraine gebaut, deckt aber den Bedarf des Landes bei weitem nicht. — Der Weinbau wird im Süden in grosser Ausdehnung betrieben. Taurien lieferte allein in dem guten Weinjahre 1834 gegen 500,000 Wjedros (89,500 Preuss. Eimer), und der jährliche Weinertrag in Kaukasien und dem Lande der donischen Kosaken beläuft sich durch- schnittlich auf 188,000 Wjedros (33,852 Eimer). — Dem Kartoffelbau treten im Innern des Landes noch Vorurtheile und Gewohnheit entgegen, im Westen und Süden dagegen ist er sehr in Aufnahme und werden dort jährlich gegen 30 .Mill. Tschetw. geerndtet. Der Seidenbau wird vor- zugsweise in den Kaukasischen Ländern und mehreren Kolonien Südruss- lands betrieben. Transkaukasien allein produzirt jährlich 34,000 Pud Seide. Der Gartenbau ist in der Krym am grossartigsten, nächstdem in Klein- russland, in den Ostsee-Provinzen, und den Gouv. Moskau, Orel, Wladi- mir, Tula und Woronesch. Dem Obstbau ist der Norden des Landes nicht günstig; Kleinrussland ist ungemein obstreich; die gewöhnlichen Obstsorten findet man am häufigsten in Polen, Volhynien, Podolien, Cherson etc., feineres Obst nur in Südrussland, und Mandeln, Feigen, Kastanien etc. ausschliesslich in der Krym und Transkaukasien. — Die Viehzucht wird durch die üppigen grasreichen Wiesen ungemein unterstützt, ist sehr ausgebreitet, und nicht nur ein Nebenzweig der Landwirthschaft, sondern bei vielen, der Krone unterworfenen Völkerschaften Hauptbeschäftigung. Im eigentlichen Russland zählte man 1850 an Pferden 15,026,334 Stück, Rinder 18,905,998, und Merinoschafe 7,367,775. Der Viehstapel im gan- zen Reiche soll sich auf 21 Mill. Pferde, 30 Mill. Rinder, 35 Mill. ordinäre Schafe (davon 20 Mill. im Asiatischen Russland) und 18 Mill. Schweine belaufen. — Eine rationelle Waldkultur ist bis jezt so gut wie gar nicht bekannt, doch sind die Waldungen ungemein ergiebig. Der Durchschnitts- betrag der Ausfuhr an Holz wird auf 5, der für Pottasche, Theer etc. auf SVa MiR. S.Rub. geschätzt. Jagd und Fischerei sind ungemein ergie- big, und der Werthertrag der ersteren wird auf 2, der der letzteren im Europäischen Russland (einschliesslich der Küstenfischerei) auf 18 Mill. S.Rub. angeschlagen. — Der Bergbau und Hüttenbetrieb ist in zu- nehmender Ausdehnung begriffen, und Gold, Platin, Silber, Kupfer und Eisen sind die Hauptergebnisse der bergmännischen Thätigkeit. In den 25 Jah- ren von 1826—1851 wurden an Gold und Silber in Russland gewonnen für 285,769,000 S.R., und 1852 betrug die Ausbeute an Gold (mit Ein- schluss der Sibir. Minen) 107,362 Mark (Werth 24,156,450 Thlr.), an Sil- ber 79,050 Mark (Werth 1,146,225 Thlr.). Die Eisenwerke erzeugten von 1840—1850 durchschnittlich 13,088,000 Pud Gusseisen, von denen die Kronwerke 2 Millionen Pud lieferten. 1852 betrug die Eisenproduktion: 13,159,759 Pud Roh- und Gusseisen aus Erzen, 78,876 Pud Stahl, und 10,292,692 Pud Schmiedeisen. Die Ausfuhr von Eisen betrug 1851: 812,268, und 1852: 771,309 Pud. Die reichsten Kupferminen sind im Ural und Altai, in Finland und Grusien, und deren Ausbeute an Roh- und Gar- kupfer belief sich 1851 auf 313,395, 1852 auf 410,572 Pud. Die Salzer- zeugung wird auf 28Vs Mill. Pud berechnet.
Der Kunstfleiss und die Gewerbsindustrie ist in stetem Fort- schreiten begriffen. Während das Europäische Russland im Jahre 1775 erst 478 Fabriken zählte, besass es im Jahre 1812 schon 2,332 mit 119,093 Arbeitern, 1830 bereits 5,450 mit 248,739, und 1848: 8,333 mit 508,607 Gehülfen, einschliesslich der Berg- und Hüttenwerke. Seit jener Zeit haben sich die industriellen Anlagen so vermehrt, dass Russland bereits fünf Sechstel seines Bedarfs an Fabrikaten selbst produzirt, und nur noch ein Sechstel vom Ausland bezieht, und bald wird (was auch England ahnt, dem durch diese Unabhängigkeit mehr als durch Russlands Grösse ge- schadet würde) der Zeitpunkt eintreten, wo das Russische Reich des Aus- landes nicht mehr bedarf. Der Werth sämmtlicher Fabrikate (ausschliess- lich der Hauserzeugnisse) belief sich bereits 1843 auf mehr als IO2V2 Mill. R. S., der Werth der eingeführten fremden auf 18 Mill. S.R. — Die mei- sten Russischen Fabriken befinden sich auf dem Lande, nicht wie in an- dern Staaten in den Städten, auf w-elche hier kaum der vierte Theil der Fabrikanlagen kommt. Den Hauptsitz der Industrie bildet das Gpuvernem. Moskau, das durchschnittlich für mehr als 20 MiU. S.R. Fabrikate jährlich liefert. |
HandeL — Hinsichtlich des Handels nimmt Russland unter allen Handeltreibenden Ländern des Erdballs bereits den vierten Rang ein. Im Jahre 1847 gab es in Russland 55,042 Kaufleute und Handeltreibende, und das im Handel angelegte Kapital Avar zu 118,208,400 SR. angegeben. Der Binnenhandel, welcher theils zu Lande, theils zu Wasser betrie- ben wird, ist von grosser Bedeutung, könnte aber, da es an brauchbaren Strassen und Eisenbahnen fehlt, noch ungemein gehoben werden. Durch den Mangel an geeigneter Kommunikation ist in den einzelnen Gouverne- ments ein auffallendes Schwanken in den Getreidepreisen vorherrschend; in einzelnen Provinzen entstand in Folge dieses Mangels so ziemlich jedes Jahr Theurung, selbst Hungersnoth, indess sich andere eines Ueber- flusses erfreuen, aus dem sie keinen Nutzen zu ziehen vermögen. Bereits 1847 sprach sich der Russ. Domänenminister in einer besondern Denkschrift darüber aus, und führte Beispiele an, die unumstösslich darthun, dass nichts als gute Strassen und Eisenbahnen fehlen, um Russland mit Riesen- schritten zu fördern. Während 1845 im Gouv. Pskow der Tschetwert Roggen bis 10 Rubel stieg, galt er 85 Meilen entfernt noch nicht 1 R. In einem und demselben Gouvernement steigt und fällt der Preis nach Maassgabe guter oder schlechter Erndten, und wegen Beschwerlichkeit oder Unmöglichkeit der Zufuhr, um das Sechs - und Zehnfache; in Stawropol wechselte derselbe zwischen 1 Rub. 57 Kop. und 17 Ruh. 28 Kop.! In den Seeprovinzen, welche die Ausfuhr vermitteln, steigen die Preise oft ins Unglaubliche, während sie im Innern auf dem tiefsten Stande bleiben, denn es wäre ein ganzes Jahr nöthig, um den dortigen Ueberfluss nur nach den Seehäfen zu bringen. Die nördlichen Ströme, welche die Ver- bindung befördern, gefrieren zu früh, als dass sie dem Verkehre wesent- lich dienen könnten; die gewaltige Wolga geht blos nach einem Binnen- see, und der Dnjepr und andere Ströme sind wegen Stromschnellen oder versandeter Mündung nur wenig schiffbar. Das trefflich ausgeführte Ka- nalsystem, durch welches die Ostsee mit dem Schwarzen Meere verbun- den wird, erleichtert, aber verlängert auch den Transport, und wird durch den früh eintretenden Winter unbrauchbar gemachL Eisenbahnen sind erst 3 im Betriebe, zusammen von 133 deutschen Meilen Länge (von St. Petersburg nach Zerskoje-Selo, 3^/4 M., von Warschau nach Krakau, 411/4, und von St. Petersburg nach Moskau, 88 M.); im Bau begriffen sind 5 Bahnen von 382 .M. — Der Krieg hat Russland die Nothwendig- keit schleuniger Herstellung von Eisenbahnen gezeigt, und voraussichtlich werden deren nun viele rasch ausgeführt werden. — Der auswärtige Handel zerfällt in 2 Abtheilungen, in den Europäischen und Asia- tischen. Ersterer ist der bedeutendste. Der Europäische Seehan- del findet statt in den Häfen des Weissen-, Baltischen-, Schwarzen- und Asowschen Meeres, der Asiatische in den Häfen des Kaspisees. Der Europäische Landhandel geht durch die an den Grenzen errichteten Zollämter (Polangen, Jurburg, Radziwilow, Berdyczew); der Asiatische wird grösstentheils durch Karawanen betrieben; der Haupthandelsplatz für lileinasien ist Tiflis, für Persien Tiflis und Astrachan, für Chiwa Gurjew, für Bokhara Orenburg, Troizk und Semipolatinsk, und für China Kiächta. Die wichtigsten Ausfuhrartikel sind: Talg, Getreide, Flachs, Hanf, Flachs- und Hanfsamen, Holz, Wolle, Leinwand, Segeltuch, Baumwoll- waaren, Tuch, Pelzwerk, rohe Häute, Juchten, Saffian, Vieh, Pottasche, Hanf - und Leinöl, Eisen, Kupfer, Wachs, Schweinsborsten und Seife etc. Die wichtigsten Einfuhrartikel: BaumwoUe, Baumwollengarn, roher Zucker, Weine, Südfrüchte, Koloniahvaaren und Gewürze, Farbstoffe, Eisenwaaren, Maschinen, Instrumente, feine Wollenwaaren etc. Im Jahre 1840 betrug der Werth der Einfuhr 78,128,325, der Werth der Ausfuhr 85,675,888 SR., und der Baarwerth aller, von Fahrzeugen der Binnen- schifffahrt im Russischen Reiche verführten Waaren 737,814,276 SR. (54 MilL mehr als im Jahre 1838). 1842 betrug der W^erth der Einfuhr 84,593,391, der Werth der Ausfuhr 85,358,206 SR.; 1843 die Einfuhr 75,228,399, die .\usfuhr 82,565,600. Im Jahre 1«47, dem günstigsten des Russischen Handels, betrug der Werth der Waarenausfuhr 148,640,624, der Werth der Waareneinfuhr dagegen 89,182,470 SR., der Werth der Ausfuhr über- stieg mithin den der Einfuhr um mehr als 59 MiH. SR. Die ungünstigen Verhältnisse des Jahres 1848 blieben nicht ohne Einfluss auf den Handel Russlands; ausgeführt wurden im Ganzen für 88,336,847 SR. an Waaren, eingeführt dagegen zusammen 90,778,278 SR., mithin fast 2V2 MilL mehr eingeführt, und an Gold in Münze und Barren w^urden in demselben Jahre ausgeführt zusammen für 12,838,225 SR., eingeführt dagegen nur 6,058,098 SR., die Ausfuhr der Münze überstieg daher die Einfuhr um mehr als 63/4 MiR. Im Jahre 1849 war die Bilanz ebenfalls gegen Russland, 1850 dagegen überstieg der Werth der Ausfuhr (98,448,172 SR.), den der Ein- fuhr (93,918,024 SR.) wiederum um 4V2 Mill. SR. Ungünstiger gestaltete sich das Verhältniss im nächsten Jahre (1851), wo die Ausfuhr 97,394,457, die Einfuhr 103,737,612 SR. betrug. Der Ausfall wurde aber 1852 und 1853 vollkommen wieder gedeckt, und die offiziellen Berichte geben die Ausfuhren des'Jahres 1852 auf 114,773,829, die von 1853 auf 160,286,315 SR., die Einfuhren dagegen 1852 auf 100,864,052, 1853 auf 132,550,359 SR. an. Der Ende 1853 begonnene Krieg blieb 1854 nicht ohne nachthei- ligen Einfluss auf den Handelsverkehr, Aus- und Einfuhr wurden bedeu- tend reduzirt, und lieferten nun folgendes Resultat:
Einfuhr. • 44,906,535 S.R. . 15,601,827 „ . 9,518,659 „ 331,587 „
. 70,358,608 S.R.
Schiffe 1854. Angekommen. Abgegangen.
473 ..... 463
685 ..... 747
.. 1,183 ..... 1,409
181 ..... 211
2,830
Die Zolleinnahmen beliefen sich im Jahre 1851 im Ganzen auf 31,102,789 SR. 45V2 K.; im Jahre 1854 nur auf 19,539,288 SR. 29 K. — Die Russische Handelsflotte belief sich vor dem Kriege auf 1,416 Segelschiffe, mit einer Bemannung von 10,800, und einer Ladungsfähig- keit von 86,500 Lasten (ä 40 Ctnr.). Die Schiffe sind meistens klein; viele fahren nur unter Russischer Flagge, und gehören in Wirklichkeit Griechen etc. an. Unter den im Jahre 1852 in Russischen Häfen einge- laufenen Schiffen mit 579,396 Lasten, befanden sich nur 1,019 Russische mit einer Lastenzahl von 78,662. Die finnische Handelsflotte zählte im J. 1852: 539 Handelsschiffe zu 54,200 Lasten und 5,800 Seeleute; 1856 nur 295 Handelsschiff'e mit 43,732 Tonnenlast, welche Verminderung durch den Krieg herbeigeführt wurde; Schiffe der Landleute zählte man 927 zu 24,650 Lasten und 13 Dampfboote.
Münzen, Maasse, Gewichte. Die Geldeinheit ist der Silher- rubel, seit 1840 die einzige Münze, nach welcher Buch und Rechnung geführt werden soll. 13 SR. sind = 24V2 fl. oder 14 Thlr., ein Rubel mithin = 1 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf. (1 fl. 57'/8 kr.), Unterabtheilungen des Rubels sind 100 Kopeken. Bis 1840 war die Rechnung in Rubel-Assigna- ten (Papierrubel) allgemein zu 3 R. 60 K. = 1 R. S., seit jener Zeit ist der Werth des Papierrubel (Bankrubel) so bestimmt, dass ein Sil- berrubel = 3 R. 50 K. in Papier; 1 Bankrubel ist mithin = 9 Sgr. Vk Pf. (= 32V4 kr. rhein.). Auch der Papierrubel wird in 100 Kopeken (Kupfer- Kopeken) getheilt. — Längen- und Flächenmaasse sind: die Elle oder Arschine = 315,4 Par. Linien; 100 Arschinen = 71,«s Me.res, 106,55 Berliner Ellen, oder 77,73 engl, Yards. Der russ. Fuss ist genau der Englische = 135,uü franz. Linien. Die Sasche oder Klafter = 7 russ. Fuss, = 6,8 rhein. Fuss, = 2,13 Metre, Die Werst (russ, Meile) = 500 Saschen, = 3,500 Fuss; 6,95 Werst = 1 geogr. Meile; 104,25 Werst = 1 Aequatorgrad. — Die Dessjätine hält 2400 Qu. Saschen (ä 49 Qu.-Fuss) = 117,600 Qu,-Fuss, = 10,926 Qu.-Metres, = 4,28 Ber- liner Morgen, = 1,09 Hectaren; 5022,395 Dessjätinen (oder 48,384 Qu,-Werst). = 1 geogr. Qu.-Meile. Getreid emaasse sind: Der Tschetwert = 9,832 KubikzoU, = 209,9 Lit., = 3,82 Berl, Scheffel, = 0,72 engl. Quarter; 11 Tschetwert = 42 Berlin, Scheffel, Das gewöhnliche Flüs- sigkeitsmaass ist der Wjedro, = 12,293 Litres (619, nach Andern 640 Kubikzoll). — Das Gewicht berechnet man nach Pud und Pfund;
Ausfuhr. 44,074,497 S.R. 9,908,018 „ 9,446,138 „ 1,908,028 „
Uber die Europäische Grenze
„ ,, Asiatische Grenze--.
„ ,, Grenze Polens.......
„ „ Grenze Finlands....
Im Ganzen: 65,337,681 S.R. —
Ber Seeschifffahrtsverkehr in den Schiffe 1852.
Jahren 1852 u. 1854 beschäftigte: Angekommen. Abgegangen.
in den Häfen des Baltischen Meeres..... 3,790 ..... 3,781 •.
„ „ „ „ Weissen Meeres........ 721 ..... 658 ••
„ „ ,, „ südlichen Russlands ••• 2,585 ..... 2,598 ••
„ „ ,, „ Kaspischen Meeres ... 227 ..... 305 .. |
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94 10. — Russland.
1 Pud = 40 Russ. Pfund (= 35 Preuss. Pfd.); 100 Russ. Pfund = 40 □ Kilogram., = 81,8 deutsche Zollpfund. Das Berkowetz fSchiffsirewirht) = 10 Pud, = 400 Russ. Pfd. ^
Zeitrechnung. Als Zeitrechnung bedient man sich in Russland des Julianischen*Kalenders, welcher 12 Tage hinter dem unsrigen oder Gregorianischen Kalender zurücksteht; daher auch die doppelte Bezeich- nung des alten und neuen Siyls in den Russischen Briefen und Berichten Russland ist jetzt das einzige christliche Land, welches sich des alten Styls noch bedient.
»er Staat. — Staatsverfassung. — Das Russische Kaiser- reich ist eine erbliche, unumschränkte Monarchie, oder eine in geist- lichen und weltlichen Dingen ungetheilte Autokratie. Der Monarch ist Selbstherrscher; eigentliche Staatsgrundgesetze gibt es nicht; der persönliche Wille des jedesmaligen Kaisers gilt als einziges Gesetz. In Polen beschränkte zwar eine 1815 bestimmte Verfassung den Willen und die Macht des Regenten, und trennte die gesetzgebende und voRziehende Gewalt völlig von einander, nach der Insurektion (1830) wurde dieselbe aber aufgehoben, und dem organischen Statut von 1832 gemäss Polen als integrirender Bestandtheil auf ewige Zeiten Russland einverleibt, und die Ad- ministration mit der Russischen verschmolzen. FürFinland gilt als Grund- gesetz die Inkorporationsakte von 1809; doch kann der Kaiser jede Ver- änderung aus eigener Machtvollkommenheit be- fehlen, wenn sie nicht die alten, bei der Ueber- nahme des Grossfürstenthums versicherten Ge- setze und Freiheitsbriefe aufhebt. Die Erb- folge findet, kraft eines 1613 von aRen Stän- den des Reichs unterzeichneten, als Staatsgesetz geltenden Bestätigungsbriefes, nach dem Rechte der Erstgeburt in männlicher Linie statt; nach deren Erlöschen erst folgt, kraft eines andern Staatsgrundgesetzes, welches sich aus dem Manifeste der Kaiserin Katharina II. bei ihrer Thronbesteigung 1762, und der Thronfolgeord- nung Pauls L von 1797, gebildet hat, die weib- liche Linie. Der Monarch ist durch 2 andere Staatsgrundgeseize (Iwan's L von 147Ö) an die Untheilbarkeit des Reiches, (Ka'larina s 1. Testament von 1727) an die G.^ecbische Religm gebunden und seit dem kaiserlichen Manifest ?om iS 'März 1820 sind alle Kinder einer, nicht aus fürstlichem Geblüt entsprossenen Kai- serin von der Thronfolge ausgeschlossen. Ausser
diesen sogenannten 5 Reichsgesetzen wurden bis jetzt auch die Adelsordnung Peters IlL, und die Städteordnung Katbarina's 11. als un- abänderliche Reichsgesetze beachtet, beschran- ken jedoch den freien Willen ^^^ eben so wenig, als es irgend eine bisher gul- «ge Verordnung seiner Vorfahren zu thun im Stande ist. Bi's zum Jahre lo47 nannten sich
Russlands Herrscher Grossfursten; in die- sem Jahre nahm Jwan H. Wasiljewitsch den Titel Czar und Gebieter von ganz Russland, und am 22. Okt. 1721 Peter I auf die Vorstellung des Senats und der Geistlichkeit, den Titel Kaiser und Selbstherrscher aller Reussen an. Die Krönung und Salbun«- des Kaisers findet in Moskau durch den Metropoliten statt. Der Monarch wird mit dem 16. Jahre majorenn, die andern Prinzen erst mit dem 20sten. Auch die Kaiserin muss sich zur Griechischen Kirche
mit dem ;jusieii. Autu »ic o.^u ^^^ icuuiouucu ivnunr
bekennen, und ändert nach dem Vebertritt zu dieser Kirche «-ewöhnlich ihren Namen; sie wird vom Kaiser selbst gekrönt, und von dem Metro- politen in Moskau eingeweiht. Der Thronfolger führt den Titel Cäsare- witsch, dessen Gemahlin den Titel Cäsarewna. Al!e Mitglieder der Kaiserlichen Familie führen den Titel „Kaiserliche Hoheit", und werden i,Grossfürsten" und „Grossfürstinnen" genannt.
Die gewöhnliche Residenz des Kaisers ist St. Petersburg, zu Zeiten Kreml in Moskau. Eigenthum des Monarchen sind in Petersburg der ^inter-, Marmor- und Taurische Palast, die Eremitage; zahlreiche kaiser- liche Lustschlösser um St. Petersburg und Moskau, nnd 2 Paläste in Warschau.
Staatsoberhaupt. — Der jetzige Kaiser von Russland, Alexan- der n. Nicolajewitsch, wurde den 29/17. April 1818 geboren, und bestieg nach dem Tode seines Vaters Nicolaus L, am 2. März 1855 den ihron. Er stammt aus dem Hause Romanow, und zwar aus der Dynastie "Olsfein-Gottorp.
VA - Der vollständige Titel des Kaisers ist: Alexander IL,
von Gottes hülfreichen Gnaden, Kaiser und Selbstherrscher aller «eussen, von Moskau, Kiew, Wladimir und Nowgorod, Czar von Kasan, ^Strachau, Polen, Sibirien, des Taurischen Chersones; Herr zu Pskow, wossturst von Smolensk, Lithauen, Volbynien, Podolien und Finland, von Esthland, Livland, Kurland und Semgallen, Samogitien vocnamaiten), Bialystock, Karelien, Twer, Jugorien, Perm, Wjätka, Bul- sanen und andern Ländern; Herr und Grossfürst des Gebiets
- t T» .
von
"'usien, Kabardinien und Armenien, Erbherr und Uberiennsneii ue. fscherkessischen Gebirgs und noch anderer Fürsten; Erbe ^u Norwegen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarseii und Oloentiurg e t . Wappen und Orden. - Das Reichs wapp en (siehe Ordenstafel 10 ist ein schwarzer, zweiköpfiger, dreifach gekrönter Adler mit rotnem Schnabel, rothen Füssen und ausgebreiteten Flügeln; in der rechten Klaue nalt er das goldene Zepter, in der linken den goldenen Reiclisapfel, Aur der Brust zeigt sich im rothen Mittelschilde ein silberner St. Georg zu Pferde, im Begrifi-e den Lindwurm zu durchbohren, als Moskaus Wappen. Der Adler schwebt in einem goldenen Schilde, das von einer geschlossenen Königlichen Krone bedeckt, von der Kette des Andreas-Ordens umgeben, l^nd rechts von den Wappen von Astrachan, Nowgorod und Kiew, links von den Wappen von Sibirien, Kasan und Wladimir umschlos- sen wird. — Das Polnische W^appen ist ein weisser Adler im rothen Felde. — Die Russischen Bitterorden, 9 an der Zahl , sind theils Hofehren und Verdienstbelohnungen zugleich (wie die 6 ersten), theils bloss Verdienstorden (wie die 3 letzten); bei keinem ist die Zahl der Ritter abgeschlossen. 1) Der St. Andreas-Gr den in einer Klasse (Fig. 1 Orden, Fig. 2 Devise zum Stern), wurde vom Peter dem Grossen 1698 gestiftet; mit ihm erhält der Empfänger zugleich den Alexander-Newsky- und den St. Annen-Orden. 2) Orden der heil. Katharina (Fig. 3 Orden, Fig. 4 Devise des Sterns), ein Damenorden, gestiftet von Peter d. Gr. 1714, seit 1797 in Gross- und Kleinkreuze getheilt. 3) Der Alexan- der-News ky-Or den (Fig. 5 Orden, Fig. 6 Devise des Sterns), von Peter d. Gr. 1722 gestiftet und von Katharina I. 1725 zuerst vertheilt; mit nur einer Klasse. 4) Der Orden des weissen Adlers (Fig. 13 Orden, Fig. 14 Devise des Sterns), gestiftet 1335 von König Wladislaus V. von Polen, erneuert vom König August IL 1705, wiederhergestellt 1807 unter K. Sächsischer Regierung; jetzt Russischer Orden in einer Klasse. |
5) Der St. Annen-Orden (Fig. 11. Orden, Fig. 12 Devise des Sterns), ursprünglich ein Holsteinischer Orden, gestiftet von Herzog Karl Friedrich v. Holstein-Gottorp (Vater Peters III.), 1795 vom Kaiser Paul I. für einen Russ. Orden erklärt, und von Alexanderl. 1815 in vier Klassen getheilt,
6) Der Stanislaus-0rden (Fig. 15 Orden, Fig. 16 Devise des Sterns), gestiftet von König Stanislaus August von Polen 1765, vom Kaiser Ale- xander 1815 erneuert, verändert und in drei Klassen getheilt. 7) Der St, Georgen-Orden (Fig. 7 Orden, Fig. 8 Devise des Sterns), gestiftet
von Katharina IL 1769, in vier Klassen, zu denen Alexander L noch ein silbernes Kreuz für Unteroffiziere und Gemeine fügte; er wird für militäri- sches Verdienst ertheilt. 8) Der St. Wladimir-Orden (Fig. 9 Orden, Fig. 10 Devise des Sterns), von Katharina IL 1782 gestiftet, und in vier Klassen getheilt. Der Orden ist dotirt für die ältesten RittersteUen der verschiedenen Klassen. Von dem St. Johanniter-Orden (Orden des heil. Johann von Jerusalem, zu dessen Grossmeister sich Paul I. 1798 er- klärte), dem einfachen achteckigen weissen Stern, existiren in Russland zwei Priorate, ein russisch-griechisches und ein russisch-katholisches, mit vielen Grosskreuzen, Kommenden und Einkünften in Russland und Polen. Protektor derselben ist der jedesmalige Kaiser, der auch zugleich Grossmeister aller Russischen Orden ist; nur von dem St. Katharinen-Orden ist die Kaiserin Ordensmeisterin. Ausser den genannten Orden werden in Russland noch goldene Ehrendegen, mit und ohne Diamanten, vergeben, mit der Inschrift „für Tapferkeit". Nach einem Ukas von 1807 werden die Inhaber derselben als Ritter betrachtet und in das Verzeichniss der Ordensritter eingetragen. Militärverdienst-Ehrenzeichen und Auszeichnun- gen für besondere Stände und persönliche Verdienste, bestehen noch viele in Russland, unter denen auch eine für Frauen (die Marienauszeich- nung) in zwei Klassen (goldenes Kreuz und goldene Medaille), für 25- und 15jährige Dienste in den unter der Kaiserin oder den Grossfürstinnen stehenden Anstalten,
Der Hof. — Der Kaiserliche Hofstaat ist sehr glänzend, und es besteht ein eigenes Ministerium des Kaiserlichen Hofes. Das gesammte Hofpersonal zählte im Jahre 1850: 3,722 Personen, deren Unterhaltung über 3 MiR. SR. kostete.
Staatsverwaltung. — Erst seit der Regierung der Kaiserin Katha- rina IL besteht in Russland ein, alle Zweige der Staatsverwaltung um- fassendes Regierungssystem, das aRen Beamten einen festen Wirkungskreis anweist, und den Anfang machte, die Unterthanen gegen die bis dahin herrschende grenzenlose Willkür der Beamten zu schützen. Der Centrai- punkt der ganzen Staatsverwaltung ist der Monarch selbst, dessen Ent- scheidung und Sanktion AUes unterliegt, und der als unumschränkter Herrscher die oberste Leitung aller Geschäfte hat. Die höchsten Behörden des Reichs sind: Der Reichsrath, der dirigirende Senat, der heilige diri- girende Synod, und das Staatsministerium. Der Reichsrat h besteht aus einem Präsidenten, den volljährigen Prinzen von Geblüte, den Präsidenten der Departements, sämmtlichen Ministern und einer Anzahl von Mitgliedern, die das besondere Vertrauen des Kaisers sich erworben haben. Er ist die höchste berathende Behörde für alle Gesetzentwürfe und Anordnungen in allen Zweigen der Staatsverwaltung, mit Ausnahme der Gegenstände aus- wärtiger Politik, untersucht und prüft alle Reichsangelegenheiten, unter- stützt den Monarchen mit seinem Ratbe, bedarf aber, um seine Beschlüsse rechtskräftig zu machen, die Bestätigung des Kaisers. Er zerfäRt in die 5 Departements der Gesetze, der Kriegsangelegenheiten, der Civil- und kirchlichen Angelegenheiten, der Staatswirthschaft, und der Angelegen- heiten des Königreichs Polen; die Ministerien, die Bittschriften-Kommis- sion, die Reichskauzlei, die Kanzlei des Minister-Komite, und die beson- |
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8 10. — Russland.
dere Kanzlei des Kaisers mit 5 Staatssekretären für die einzelnen Depar- tements. — Der dirig-irende Senat, der bereits von Peter d. Gr. gestiftet wurde, ist gleichsam die .Vlittelsperson zwischen dem Monarchen und dem Volke. Die Ukasen desselben haben gesetzliche Kraft, wie die des Kaisers, und nur dieser kann den Befehlen desselben Einhalt thun. Der Senat ist in 10 Departements getheilt, von denen 5 in St. Petersburg, 3 in Moskau, und 2 in Warschau sieh befinden. Präsident desselben ist der Monarch, der in jedem Departement durch einen Oberprokurator, und im Plenum durch den Justizminister als Generalprokurator, vertreten ist. Jedes zu vollstreckende Urtheil bedarf die Unterschrift des Prokurators, der in allem das Interesse des Kaisers zu wahren hat. Die Zahl der Se- natoren ist unbestimmt; sie werden vom Kaiser ernannt, und geniessen bedeutende Vorrechte. Der Senat überwacht die Vollziehung der Gesetze, und fordert Rechenschaft von allen hohen Staatsbeamten über ihre .•Amts- führung; er führt die Aufsicht über die Verordnung der Staatseinkünfte; sorgt für die Mittel zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse; promulgirt die vom Kaiser gegebenen Gesetze und Verordnungen, und ist die höchste Instanz in Justizsachen. — Der heilige dirigirende Synod, die höchste geistliche Behörde der russisch-griechischen Kirche, besteht aus einer gewissen Anzahl von Mitgliedern der höheren Geistlichkeit, die der Kaiser ernennt, einem Chef der Verwaltung, •einem Oberprokurator und mehreren Prokuratoren. Der heilige Synod präsentirt zu allen geistlichen Stellen; hat die Aufsicht über den Klerus; wacht über die Beobachtung der kirchlichen Gesetze und die Reinheit der Lehre, und entscheidet in Ehesachen.— Das S t aa t s min is t eri um , welchem die exekutive Gewalt anvertraut ist, die sich in der Person des .Monarchen konzentrirt, zerfällt in folgende 13 Departements: Ministerium des Kaiserl. Hauses und der Apanagen; Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten; des Kriegs; der öffentlichen Arbeiten; der Marine; des Innern; des öffentlichen Unterrichts; des Postwesens; der Reichsdoraänen; der Finanzen; der Reichskonirole; der Justiz, und der Angelegenheiten des K. Polen. Für den Civildienst besteht seit 1847 ein Inspektions-Departement bei der eigenen Kanzlei des Kaisers, in welchem aUe, die Ernennung und Entlassung der Beamten, ihre Beförderung im Range, ihre Bestätigung im Dienste und anderweitige dienstliche Verhältnisse betreffende Sachen verhandelt werden. — Diese höchsten Reichskollegien sind die Organe, durch die der Monarch zu den Provinzialverwaltungen spricht.
Die ProvinzialVerwaltung des eigentlichen Russlands steht unter 51 Civilgouverneuren, 4 Stadtgouverneuren, 25 Militärgouverneuren, 8 Generalgouverneuren und 3 General-Kriegs-Gouverneuren. Die Militär- und Generalgouverneure, die wenigstens den Rang eines Generalmajors haben müssen, haben die in ihrem Gouvernement stehenden Truppen- Divisionen zu kommandiren, und alle Civilbeamten sind ihnen untergeord- net. An der .Spitze der Verwaltung in Finland steht ein Generalgou- verneur, der zugleich Präsident des Kaiserl. Senats zu Finland ist, und an der Spitze der 8 Läne oder Gouvernements von Finland stehen Lands- höfdinge oder Gouverneure. iVn der Spitze der Verwaltung Po l ens steht ein Statthalter mit ausgedehnten Vollmachten. Die Administrativbehörde ist hier der Verwaltungsrath in Warschau, mit besonderen Sektionen für das Finanz-, Justiz- und Unterrichtsw-esen etc., und an der Spitze der 5 Gouvernements stehen, wie in Russland, Civil- und Militärgouverneure. Die Gouvernementsverwaltung in Russland besteht, ausser dem Gouverneur, der die ganze Civilverwaltung in Händen hat, in einem Vice- Gouverneur und den Gouvernementsbehörden, die kollegialisch organisirt sind, und einem Gouvernementsprokurator, der Ungesetzlichkeiten verhin- dert und ein Protestationsrecht hat. Jedes Gouvernement ist in eine un- bestimmte Zahl von Kreisen geschieden, in welchen Kreisgerichte und niedere Landgerichte, so wie Administrativ- und Militär-Verwaltungen bestehen. Die zweite Justiz-Instanz bilden hier die Oberlandesgerichte in den Kreisstädten, von denen die Appellationen an den Obergerichtshof des Gouvernements abgehen. In Petersburg und Moskau bestehen statt der Gerichtshöfe zwei besondere Hofgerichte, an die man appelliren kann. Die Kosakenländer, welche noch theilweise ihre eigenthümliche bür- gerliche und Militärverfassung haben, und unter eigenen Atamans und Administrativbehörden stehen, haben ebenfalls ihre besondern Tribunale zweiter Instanz, und für die deutschen Ostsee-Provinzen befindet sich zu diesem Zwecke ein besonderer Gerichtshof in dem Justizikollegium. Als letzte Instanz entscheiden die Departements des dirigirenden Senats in St. Petersburg, Moskau und Warschau. Für Finland bestehen 3 Hofgerichte, unter welchen die sämmtlichen Untergerichte in den Städten und auf dem Lande stehen.
Die Justizpflege hat sich seit den letzten 25 Jahren ungemein ge- hoben, tmd wo der Gang der Justizverwaltung schlecht und unregelmässig war, lag die Schuld in menschlichen Schwächen, nicht aber im Gesetz und der Quelle desselben, dem Monarchen, der allein gesetzgebende Ge- walt hat. Jeder erlassene Ukas gilt als Gesetz, und hebt jedes andere Gesetz auf, das ihm widerspricht. Das älteste Gesetzbuch des Reichs ist die „Prawda Russkaja" oder „Prawda Slavian" (das Russische oder Sla- vonische Recht), im J. 1017 von Jaroslaw Wladimirowitsch gegeben, dann das „Sudebnik", ein Gesetzbuch von Iwan IV. Wasiljewitsch (1550), und das „Sobornoje Uloschenje Zakonn" vom Czar Alexis Michailowitsch (1649), welch letzteres zum Theil noch gilt. Ein neues, der Zeit angepasstes Gesetzbuch vermisst man immer noch. Die Todesstrafe existirt nur bei Majestätsverbrechen; die Tortur ist seit Katharina IL abgeschafft; die Ver- weisung nach Sibirien und die Zwangsarbeit in den Bergwerken vertritt die Todesstrafe. — Die Knute wird noch immer als Strafmittel in Anwen- dung gebracht.
Die Polizei theilt sich in die Central- und Lokalpolizei. Die erstere steht unter den unmittelbaren Befehlen des Ministers des Innern, und wird von 2 Ober-Polizeiministern (in St. Petersburg und Moskau) ver- waltet, die letztere durch besondere Lokalbeamte ausgeübt. Sie ist sehr gut organisirt, und das Eigenthum und die Person in Russland so gut ge- sichert, als in irgend einem Lande.
Finanzwesen. — Die natürlichen Hülfsqueilen Russlands sind bis jetzt fast noch nirgends erschlossen, und steht dem Reiche noch eine grosse Zukunft bevor. Die Staatseinkünfte des Reichs beliefen sich jährlich, nach dem Durchschnitt der Jahre 1845 bis 1851, auf circa 210 .Mill. SR. und erwuchsen aus den bedeutenden Krondomänen und Kron- regalien, der Kopfsteuer, der Vermögens- und Rekrutensteuer der Kauf- leute, den Land- und Seezöllen, persönlichen Dienstleistungen, grossen |
Naturallieferungen an Getreide, Mehl, Stroh, Heu etc., den Jassak oder den in Fellen und Pelzwerk zu leistenden Tribut der nomadisirenden Völ- ker etc. Für das Jahr 1852 gibt W. v. Reden die Staatseinnahmen zu 275,472,000 SR. an. Davon lieferten:
und Ge werb e-A nstait e n , Rega-
205,927,000 S.R.
Die Domainen, Forste, Staats
lien, Monopole.................................
und zwar: das unmittelbare Kroneigenthum ..........
Apanagen-Eigenthum.....................................
Berg- und Hiittenwerke etc..............................
Hoheits- und Naturallelstung (zu Geld angesclilagen) Dergleichen Geldleistung
29,395,000
Regale und Monopole etc. (das Branntweinmonopol allein 78,800,000) 102,910,000
Direkte Steuern ..................................................................
und zwar: Kopfsteuer oder ,,Seelengeld"............................ 19,829,000
Wegebau-Abgaben ....................................................... 2,066,000
Gildesteuer und Rekrutengelder der Kaufleute, Pässe zum Wandern
und Handeln........................................................ 7,600,000
Indirekte Steuern................................................................
und zwar: Grenzabgaben (Zölle) ...................................... 31,000,000
Rübenzucker-Accise ..................................................... 450,000
Patent- und Dipl.-Gebühren, Stempel................................. 2,200,000
Verscliiedene, nicht benannte Einnahmen ...........................................
6,500,000
Gesammtsumme der Einnahmen in Silberrubeln 275,472,000.
Die Staatseinkünfte des Jahres 1853 berechnete Tengoborski auf 224,808,000 S.R.
Die allgemeinen Einkünfte der Krondomainen betrugen im J. 1850, nach den Veröffent-
lichiuigen des Ministeriums: 40,730,386 S.R. und zwar: Kopfsteuer, allgemeine Steuern, Abgaben auf die Fabrikation von geistigen Getranken, Abgaben auf die Administrationskosten,
auf die Einkünfte der Lündereien und Waldungen der Krone 30,389,001 S.R.
Feldsteuern..............................................................................................................................4,378,893 „
Gemeindesteuern....................................................................................................................4,707,349 „
Oelfentllche Alimentationssteuern............................................................................463,934 ,,
An besonderen Einkünften:
Rückzahlung von Schulden, Einregistrirung, Stempel etc. ....................242,556 ,,
Ertrag der Kronländereien, angewiesen für verschiedene Institutio- nen (den Klerus etc.)..........................................................................................548,653 „
In Summa: 40,730,386 S.R.
Im J. 1852 belief sich der F"trag der Steuern und .4bgaben der Kron- tlomänen auf 45,300,097 SR,, und der besonderen Einkünfte au Rückzah- lungen und früheren Rückständen auf 287,438 SR., und 1853 die Einkünfte derselben: An Steuern, Grundzinsen etc. 35,36!),447 SR. 47V4 K., und an verschiedenen lokalen Abgaben etc. 11,680,987 SR. 67V4 K., in ganzer Summe 47,017,435 S.R. I4V2 K.
Die Ländereien der Krone umfassten 1850: 80,393,601 Dessjätinen und eine Bevölkerung von 16,491,049 Seelen; im Jahre 1853 dagegen be- liefen sich dieselben auf 81,384,428 Dessj. oder 16,205 Q.M. Ackerland, und 109,625,335 Dessj. oder 21,829 Q.M. Waldboden, zusammen auf 191,009,763 Dessj. oder 38,034 Q.M., mit einer Bevölkerung von 18,554,821 Seelen.
Die Zölle haben durch Prohibitivmassregeln ausserordentlich zuge- nommen. Die Zolleinnahinen des Jahres 1851 betrugen 31,102,789 S.R.; die des J. 1852 blieben nicht hinter dieser Summe zurück; die von 1853 gingen auf 26,951,560 S.R. herab, und im J. 1854 erlitten dieselben, der Blokirung der Küsten wegen, gegen 1851, einen Ausfall von mehr als 10 Mill. S.R., und beliefen sich (einschliesslich der Zolleingänge in Polen V. 1,335,303 S.R.) im Ganzen nur auf 20,864,591 S.R. — 80 Prozent des Zollertrags rührten von der Einfuhr von Kolonialwaaren, Wein, Thee und Fabrikaten her.
Die bedeutendste Staatseinnahme lieferte die Getränkesteuer die in den J. 1839—43 durchschnittlich erst 44,446,500 S.R. ertrug im J 1852 aber auf 78,800,000 S.R. stieg, von denen aliein 16 Mill. auf'den Peters- burger Stadtbezirk kamen. Der Einkaufspreis des ßr.Rnntweins von Seiten der Krone beträgt durchschnittlich nur 18 Prozent des Verkaufspreises. Als eigentliches .Mo nopol besteht der Getränkeverkauf bloss in 29 Gou- vernements; anderwärts ist er nur mit Abgaben belastet; und um die Einkünfte nicht geschmälert zu bekommen, sind die „Mässigkeitsvereine" verboten! — Das Salzregal erträgt, einschliesslich der Abgaben von Privatsalinen, etwa IOV2, nach Andern nur 8V2 Mill. (früher nur 3 Mill.) S.R. Gegenwärtig ist die Einnahme dadurch gesteigert worden, dass (Ende 1854) der Salzpreis von 25 auf 44 Kopeken erhöht wurde. — In Finland, das eine besondere Finanzverwallung hat, geben die Staats- einnahmen einen jährlichen Ueberschuss von ungefähr 2V2 Mill. S.R.
Staatsausgaben. Die Staatsausgaben sind nur unvollkommen be- kannt, und die Angaben darüber differiren namhaft. Nach W. v. Reden's Berichten betragen dieselben 275,835,000 S.R., von denen 10,750,000 auf die Regierende Familie (einschliesslich der Apanagen und vieler Ausgaben, die in andern Staaten den betreffenden Dienstzweigen zur Last fallen), 97,395,000 auf das Landheer und die Kriegsflotte, im Friedensstand (Land- heer 70,895,000, Flotte 26,500,000), 33,500,000 auf die Staatsschuld (Til- gungskasse allein 29,369,337), und 134,190,000 auf die übrigen Staats- lasten fallen. — Ungewöhnliche Anstrengungen erheischte der Krieg mit den Westmächten, der seit Jahrzehnten dauernde Krieg im Kaukasus etc., über welche nähere Ausweisungen bis jetzt offiziell noch nicht veröffent- licht wurden. Faucher nimmt für die 18 Monate von 1853 bis 1854 als ausserordentliche Ausgabe 175 Mill. S.R, an, ungerechnet die von Ubicini auf 12V2 Mill, S.R. veranschlagten Erpressungen in den Donaufürstenthü- inern. Reden schätzt die Kriegskosten bis Ende 1854 auf III Mill. Thlr. Ungerechnet die zahllosen Verluste der Einzelnen, dürften die Kriegskosten für den Staa^ bis zum wirklichen Frieden (Ende April 1856) wohl minde- stens zu 300 Mill. S.R. zu veranschlagen sein.
Staatsschulden. Die Staatsschulden Russlands, welche zur Zeit der Kaiserin Katharina IL, im Jahre 1786 nur 6V2 Mill. Thlr. betru- gen, beliefen .sich am 1 Jan. 1853, mithin vor dem Kriege, auf 713,180,000 S.R. oder 768,808,000 Ihlr ! _ Hiervon waren: 1) Fundirte Schuld: a. Auswärtige Tenninsxhuld 57,149,000 fl. Holländ. - b. Innere xermin- schuld 110,867,005 S.R. — c. Rentenschulden (nur von Seiten des Staats kündbar) 233,536,0o6 S.R. - 2) Verzi nsli che Rei chskredi t-Kassen- billete 311,37d,d81, und 3) unverzinsliches Papiergeld 252,000 S.R. - Zur Interessenzahlung der Terminschulden und fortdauernden Renten und der Ablösungen wurden der Amortisationskasse im J. 1852 zugewie- sen 29,369,337 S.R. — Das Tilgungskapital besteht in abgelösten fortlau- fenden Renten, nämlich: Renten zu 6 Prozent, und von der ersten und zweiten Anleihe zu 5 Prozent: 43,040,719; Renten der dritten und vierten Anleihe zu 5 Prozent: 150,245; Renten zu 4 Prozent: 359,280, und Kapi- tal mit spezieüer Bestimmung 6,157,011 S.R. — Die Staatskräfte Russ- lands sind so reichhaltig, dass die Staatsflnanzen noch lange Zeit im blühendsten Zustande erhalten werden können, ohne die Steuerbeiträge
37,550,000 3,643,000 30,500,000 20,236,000 11,086,000 |
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10.
der Unterthanen zu einer drückenden Last zu machen. Der Rohertrag aRer Bodenprodukte aRein wird von Tengohorski (wiewohl zu gering) auf 2,093V2 Mif- S-R- angegeben. Die Russischen Staatspapiere waren bis- her weniger Schwankungen unterworfen, als die Papiere anderer Staaten, und im In- und Auslande sehr gesucht; besonders da die im Laufe der Zeit kontrahirten Anleihen nicht durch Finanzverlegenheiten hervorgerufen worden waren, sondern lediglich zur Ausführung besonderer staatsökono- mischer Zwecke und zur Erleichterung von Finanzoperationen bestimmt wurden. Zur Sicherung der ungestörten Auslösung der Reichskredit- Kassenbillete, die wir, da sie mit 4.32 Prozent verzinst werden, in die Summe der Staatsschulden mit aufgenommen haben, besteht ein besonde- rer Fond der sich zum Theil in den Vorrathsgewölben der Peter-Pauls- Festun"- in St. Petersburg befindet, und am 14. Juni 1852 auf 139,431,660 SR berechnet wurde. Abgesehen von diesem Ablösungsfond, ist die Russisch-nolnische Staatsschuld, die sich am I.Jan. 1853 auf 768,808,000 Thlr (713 180 000 S.R.), mithin IIV2 Tblr. auf i Kopf der Bevölkerung
die Französische 1613,861,000 Thlr. oder 45Vio; die Spanische 1028.300,000 Thlr. oder 72'^; die Oesterreichische 922,702,000 Thlr
oder 241/5; die Preussische 222,185,000 Thlr. oder ISVs Thlr. auf den Kopf der Bevölkerung. Ein gleich ungünstiges Resultat zeigt sich bei an- deren kleineren Europäischen Staaten, ja selbst bei Deutschen, In dem Verhältnisse ihrer materieRen Staatskräfte zu denen Russlands; so kom- men, um nur einige Beispiele anzuführen, in Portugal (bei einer Staatsschuld von 243,900,000 Thlr.) 70V2; in Dänemark (99.648,000 Thlr.) 4IV2; in Bayern (164,845,000 Thlr.) 36'/?; in Sardinien (169,046,000 Thlr.) 341/4; in Griechenland (26,510,000 Thlr.) 26%; in Sachsen (54,281,000 Thlr.) 27V3; in~ Wür tt em berg (30,216,000 fhli-.) I7V3; in |
Russland.
9
Baden (39,810,000 Thlr.) 29V.-; in beiden Sicilien (-iqso^jnnn tm.^ S^A, und in Anhalt-Dessau-Röthen (4,320 ooOTwfA^^^^^^ der Staatsschuld auf jeden Kopf der Bevölkerung _ Dei dadurch vermehrten Staatsbedürfnisse steigerten die Srh.iri.n I nicht unbedeutend, und der Beginn der Jahre ^854 und Bestandtheile der Russischen Staatsschuld nach ^Mes folgende
am 1. Jan. 1854 : am 1. Jan. 1855 :
53,448,000 holland. Gulden 145,338,045 Silberrubel 267,990,012 „
5,060,000 Pfd. Sterling 476,615,039.
252,000 356,337,021
A. Fundirte:
1) Auswärtige Terminsciiuld............55,332,000
2) Innere Terminsciiuld........................131,578,375
3) Mcht TerminsCulden.........|
Zusammen in Siiberrubelu: 417,746,2,15 B. Papiergeld: 1) Assignaten in Rubel Banco pp. 252,000 Reichskredit-KassenbiUete..... 333,443,008
Oesammt-Staatsschuld in Siiberrubelu: 751,441,253 833,204,060.
Die Staatsschulden Finlands betrugen 1856: 2,430,000 S.R. und zwar: einheimische Anleihe für den Bau des Saima-Kanals 600,000, und Anleihe während der Kriegsjahre 1854/56: 1,830,000 S.R.
Heerwesen — Landmaelit. — Die reguläre Russische Armee zerfällt in 2 Hauptgruppen: Die grosse Operationsannee oder die Heerestheile für auswärtige Verwendungen, und die reguläre Armee für besondere innere oder lokale Zwecke. Die erstere wird durch 11 Korps gebildet. Der russische Soldat ist verpflichtet 25 Jahre zu die- nen, die Mannschaften werden jedoch meist nach 10 — 15 Jahren als Re- serven beurlaubt und in den Listen der Reserve-Bataillone oder Schwadro- nen ihrer Regimenter geführt. Die so gebildeten Reservetruppen werden in das Iste und 2te Aufgebot getheilt, und betragen über 200,000 Mann
mit 472 Geschützen. Die aktiven Truppentheile der grossen Armee selbst bestehen: |
|
Infanterie. |
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Artillerie. |
Geschütze. |
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Sappeur- Batail- lone. |
Reitende Schwa- dronen. |
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( |
Grenadier-Korps ....................
6 Infanterie-Korps, zu 3 Divisionen
Ites Reserve Kavallerie-Korps......
2tes Reserve Kavallerie-Korps...... |
3 3 18 |
6
6 36 |
12 12 72 |
37 37 294 |
3 1 6 2 2 2 |
6 2 12 4 4 4 |
12 4 24
8 8 8 |
60 32 192 48 48 SO |
17/, |
1 1 6 1 1 1 |
5 4 24 |
iä/. 14 84 4 4 4 |
44 16 96 32 32 32 |
72 96 576 |
56 48 192 8 8 8 |
60 64 480 24 24 24 |
116 112 672 32 32 32 |
1 1 6 |
2 |
i 1 |
|
24 |
48 |
96 |
368 |
16 |
32 |
64 |
460 |
17/i |
11 |
33 |
125/, |
252 |
T44 |
320 |
676 |
096 |
8 |
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eine neue Eintheilung des Heeres in 2 Armeen angeordnet. Die erste im Südwesten, bestehend ans dem 1., 2. und 3 Armee-Korps; die zweite im Süden, bestehend aus dem 4., j). und 6. Armee-Korps. Jede der beiden Armeen zählt 36 Infanterie- und 12 Kavallerie-Regimenter, und nach dem Soll-Etate 168,000 Mann mit 360 Kanonen. Bei der Grenadier-Infanterie werden die Karabinier-Regimenter „Grenadier-Regimenter" heissen, in- gleichen die Jäger - Regimenter in der Infanterie „Infanterie-Regimenter", so dass es demnach nach den Nummern: 16 Grenadier-Regimenter = 64 Bataillon und (mit dem Kaukasischen Korps) 84 Infanterie-Regimenter = 366 BataiRone geben wird. Hierbei ungerechnet die jeder Armee und dem Garde-Korps beigegebenen Scharfschützen-Bataillone. In Asien bleibt das Kaukasische Korps, in St. Petersburg das Garde- und Grenadier-Korps; Moskau isl Sammelplatz der Reserven, das 2te Reserve - Kavallerie - Korps ist aufgelöst, und dessen 8 Dragoner-Regimenter, ausser dem Leib-Dra- goner-Regiment, in die Divisionen leichter Kavallerie eingetheilt.
Die regulären Truppen zu besonderen lokalen Zwecken be- stehen: a) in aktiven Truppen, und zwar: 55 Bataillone, 10 Schwa- drone und 180 Geschütz aktive Regimentstruppen am Kaukasus, 47 Linien- Bataillone, 50 Bataillone der innern Wacht, und 37 Finländischen, Oren- hurgischen und Sibirischen Linien-Bataillone; im Ganzen 190 BataiRone, 10 Schwadrone und 180 Geschütze; und b) in Reserve und Invaliden, und zwar: 26,000 Mann Reserve, 22,000 Mann Infanterie-Veteranen, 13,000 Mann Infanterie-Invaliden, 40,000 Mann Artillerie- und Ingenieur- Veteranen; im Ganzen etwa 100,000 Mann.
Nach den neuesten Heeresrollen belief sich der Stand der Russischen Armee im J. 1854 auf mehr als 1 iMiR. Mann reguläre Truppen, nämlich: ^arde 58,211 Mann; Infanterie 686,400; Kavallerie 156,000; Artillerie O9,o00, Geniewesen 78,500, und Kosaken 20,000 Mann. — Der vollständige ^oli-Etat des Kriegsfusses ist:
Kriegsbereite Armee"*.'............ 486,000 Mann und 996 Geschütze.
Istes Aufgebot der Reserve ........ 98,000 „ „ 192 „ „
2tes Aufgebot der Reserve ......... 115,000 „ „ 280 „ ,.
Im Ganzen: 699,000 Mann u. 1,468 Geschütze. |
snwi? «n/ tioi Truppen bestehen grösstentheils aus Kosaken,
irR^^hP« f Formationen solcher Völkerschaften, die zwa^
niJ'J"'® ^em Russischen Volksstamme
Se 11 He (gestellte Truppen) zerfällt in fol- |
Name des Kosabenlieercs.
tingefähre Stärke ohne ArUlIerie.
Vom Don.......................
Von Asow.......................
Von der Donau ................
Vom schwanen Meere ........
Vom Kaukasus...................
Vom Bral........................
Von Orenburg ...................
Von der Sibirischen Linie.....
Von der Chinesischen Grenze-
Von Astrachan...................
Von den Sibirischen Städten ••.
1,000
1,700
9,000
9,000
16,000
7,500
7,500
6,500
1,000
2,000
24,000
Infanterie.
Kavallerie.
Infanterie.
Kavallerie.
Im Ganzen 11 Heere:
Bromme's Haud-ASIa«. — Rnsslnnd, c-
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10 10. — Russland.
Im Jahre 1854 zählte Russland, nach authentischen Quellen, 148 Ko- saken-Regimenter oder Polks mit im Ganzen 130,000 Reitern; ausserdem an 20,000 Mann irregulärer asiatischer Kavallerie (Baschkiren, Kirghisen und Buräten). — Sogleich nach Abschluss des Friedens (1856) verfügte der Kaiser die Entlassung von mehr als 350,000 Mann der regulären Armee, und der im Febr. 1855 ausgehobenen Reichsmiliz; weitere Entlassungen reiheten sich an, und gegenwärtig stehen kaum 400,000 Mann unter Waf- fen, wovon V» im Kaukasus. — Die Finnische Armee, die nur im Lande zu dienen hat und vom Lande erhalten wird, zählt im Ganzen 8600 Mann, und besteht aus geworbenen Truppen (5000 M.), die auf 6 Jahre freiwillig den Dienst annehmen, und aus 9 Bataillonen Miliz (kanto- nirten Truppen, Indelta).
Festungen. Eigentliche Festungen in Europäischer Bedeutung hat Russland, im Verhältniss zu seinem Umfange, nur wenige von ausgezeich- neter Wichtigkeit, und selbst diese wenigen wurden, wie der Verlauf des letzten Krieges bewiesen hat, von den Feinden Russlands zum eigenen grossen Nachtheil unterschätzt. Im Innern des Landes ist Smolensk, am Dnjepr, die bedeutendste Festung, Nicht minder wichtig sind die Festungen längs dem Finnischen Met-rbusen und der Ostsee: Helsingfors, Sweaborg, Frederik sham, Kronstadt, Narwa, Reval und Riga; mehr, nach Innen das stark befestigte Dünaburg in Kurland, und Bobruisk in Minsk; Brzesc-Lito wsk in Grodno; Ismail, Ben- dar, Akjerman und Kilja in Bessarabien; Sebastopol (jetzt zer- stört) in der Krym etc. — Mit den Grenzposten sind 24 Forts an der Ostsee, 20 gegen Polen, 15 in Sibirien, 24 im Kaukasus, und 15 an der Wolga; ausserdem eine grosse Menge kleiner, nur mit Pallisaden umge- bener Forts längs dem Uralfluss und der südlichen Grenze des asiatischen Russlands. Die beiden Hauptstädte des Reichs sind nicht befestigt, doch hat St, Petersburg eine starke Citadelle, und Moskau den Kreml, den man als Festung betrachten kann,
Seemacht. — Den Grund zu einer Seemacht legte Peter der Grosse, der schon über 20 Linienschiffe unterhielt. Im J, 1854 bestand die Flotte aus 5 Divisionen, von denen die Iste, 2te und 3te (früher die Blaue, Weisse und Rothe genannt) die Flotte des Bakischen Meeres, die 4te und 5te die Flotte des Schwarzen Meeres bildete. Eine kleine Ab- theilung befand sich im Kaspischen Meere, und einige Fahrzeuge hatten feste Stationen im Aralsee und an der Nordostküste von Asien, Jede Di- vision zerfiel in 3 Brigaden, jede Brigade in 3 Equipagen, deren jede reglementsgemäss aus 1 Linienschiff, aus 1 oder auch 2 Fregatten, aus 1 oder mehreren Briggs, und aus verschiedenen andern kleinen Fahrzeugen bestehen sollte. Fregatten und Briggs waren aber, namentlich im Schwar- zen Meere (wo auf 18 Linienschiffe nur 12 Fregatten, 2 Korvetten und 8 Briggs kamen), nicht hinlänglich vorhanden, und dort gerade für die Russische Macht von der grössten Wichtigkeit gewesen. Die gesammte Flotte zählte damals, nach offfziellen Angaben: 60 Linienschiffe von 70 bis 120 Kanonen, 37 Fregatten von 40 — 60 Kanonen, 70 Korvetten, Briggs, Brigantinen und 40 Dampfschiffe, mit 42,000 Matrosen und 20,000 See- soldaten, einschUesslich der Artilleristen mit 9000 Kanonen, Ausserdem die Kanonenboote, Galeeren etc, und die Ruderflotillen für das Kaspische Meer und das Meer von Okhotsk. Die Schee ren flotte an der Südküste |
Finlands und an den Aland-Inseln, welche mit 800 — 1000 Finnen be- mannt ist, und für die Sicherheit der Seefahrt zwischen den Klippen und Felsen Sorge zu tragen hat, bildet eine eigene Equipage, und gehörte nicht zu den 27 Equipagen der Baltischen Flotte, unter welcher dagegen die aus mehr als 250 Fahrzeugen bestehende Sc ha 1 u ppenflo ti 11 e der Ostsee stand, welche 1854 gebaut und ausgerüstet wurde und die seichten Küsten der Ostsee zu schirmen bestimmt war. Jede Schaluppe hat 4 Ka- nonen von 68, und 4 von 32 Pfund, die sich vermöge der besondern Ein- richtung ihrer Laffetten für alle .Manöver benützen lassen. — Die Flotte des Schwarzen Meeres fand im letzten Kriege ihren Untergang, und wurde durch die Russen selbst im Hafen von Sebastopol zerstört. Nach dem Pariser Friedensvertrag (1856) darf keine Kriegsflotte mehr auf dem Schwarzen Meere bestehen. Sebastopol hat aufgehört Kriegshafen zu sein. Zu Folge Uebereinkunft zwischen Russland und der Pforte darf jeder die- ser beiden Staaten ferner blos leichte Kriegsschiffe im Schwarzen Meere halten, England, Krankreich und Oesterreich dagegen je 2 solcher Fahr- zeuge an den Donaumündungen aufstellen.
Seit dem Frieden (1856) besteht die Flotte Russlands aus 3 Divi- sionen: für die Ostsee, das Weisse und das Stille .Meer. — Die erste Flotten - Division besteht aus 3 Brigaden und 8 Equipagen, und zählt 6 Linienschiffe (1 zu 120, 5 zu 84 Kanonen), 3 Dampffregatten (je zu 40), 3 Segelfregalten (je zu 60 K.) und zwei Korvetten (zu 10 K.); die zweite Division zu 3 Brigaden und 8 Equipagen, umfasst 6 Linien- schiffe (I zu 74, 5 zu 84 K,) und 8 Fregatten (zu 60 K.), und die dritte Flotten-Division, welche aus 4 Brigaden und 10 Equipagen besteht, 8 Linienschiffe (1 zu 100, 4 zu 84, 2 zu 75, und f zu 74 K.), 5 Fregat- ten (je zu 60), 2 Dampfer (zu 20 K.) und 3 Transportschiffe; die ganze Flotte mithin besiebt aus 46 Schifl'en mit 2,834 Geschützen, und ausser- dem einer bedeutenden Anzahl von Ruderkanonenbooten und Schrauben- Kanonenschaluppen, — Im Kaspischen Meere befinden sich 6 Briggs, 1 Tender, 3 Dampfboote, 8 Transportschiffe, 6 grössere und 8 kleinere Kanonenboote, zusammen 32 bevaffnete Fahrzeuge zum Schulze des Han- dels. Der Stab dieser kleinen Flotte befindet sich in Astrachan; Haupt- stationen sind: Baku und die Insel Gross - .A.schuradeh (Aschur - .Ära), am Eingange des Meerbusens von Asterabat. — Noch ist hier die kleine Flo- tille der Kosaken von Asow zu bemerken, die, obwohl nicht zur Russischen Marine gehörig, in naher Beziehung zu derselben steht, indem sie für die Sicherheit der Ufergegenden am Asow'schen Meere Sorge tra- gen muss, und die Finnische Flotte, die aus 1 Linienschiffe, 1 Dampf- fregatte und 1 Schooner besteht.
Flaggen. — Die Standarten und Flaggen Russlands und einzelner Russischer Provinzen und Seestädte, die besondere Flaggen zu führen be- rechtigt sind, haben wir auf Taf, 5 des Flaggenatlas abgebildet, und zeigt Fig, 161 die Standarte Russlands; 162 die Admiralitätsnas:ge; 163-165 die Flagge des Isten, 2ten und 3ten Admirals; 166 den Gösch; 167 die Flagge der K, Transportschiffe; 168 die Flagge der amerikanischen Kom- pagnie; 169 und 170 die beiden Kauffahrerflaggen; I7l das Lootsensignal; 172 die Standarte von Moskau; 173 die Schiff'erflagge von Kurland; 174 die Flagge von Reval; 175 und 176 die beiden Flaggen von Riga, und 177 die Standarte von Polen, — |
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^TescIiicMe. — Die ursprüngliche Heiina th der jetzigen Türken (Turkoinanen) war das Altaische Gebirge, in dessen Schluchten und Thä- lern sie in den frühesten Zeiten sich als wilde Noinadenhorden herumtrie- ben und mit dem unbestimmten Namen Skythen belegt wurden. Der Ge- schichte fallen sie erst anheim, als sie ihre natürlichen Grenzen durch- brechend die benachbarten Länder überschwemmten, und theilweise eigene Reiche gründeten und Einfluss auf das Geschick anderer Völker zu üben begannen. In zwei Hauptstämme, die Uiguren (Osttürken) und Oghusen (Westtürken), geschieden, von denen die Ersteren frühzeitig als Eroberer auftraten und zu einer bedeutenden .Macht anwuchsen, bald aber in den gewaltigen Erschütterungen zertrümmert wurden, womit im tiefen Asien ^^hrhunderte lang Völker auf Völker stürzten, die Andern aber nach festen eilend, in unzählige Stämme zerstäubten, von denen zwei die Rpirf*^ in Syrien, und die Osmanen, die Herren des osmanischen X pnf'i!" Weltgeschichte eine Rolle spielten, den Namen Türken aber Horden PKVerschmähen, weil er an die Zeit der umherschweifenden häuDtlinf'^r'"'-. letztern nannten sich nach Osman, einem Stamm- tans und "" J™ Jahrhundert zuerst Vasali des Seldschukischen Sul- Griechischen Ka ""'^en wichtigen Festungen an den Grenzen des
i^aiserthnmc uia!„i,cipn h^iphnt war. bald aber sich un-
seine
drohte. Bei Osmans ----------
ganz in den Händen r - westliche Küste von Elemasien
Orkhan setzte das Brussa die Hauptstadt. Sein Sohn
Fuss nach Europa Irnh fort » Nikäa fiel, schon setzte er den
kleineren türkischen Ro- h Kallipolis und sorgte, nachdem auch die weiser Gesetzgeber fiii ™ Innern seine Kraft empfunden hatten, als Murad L, 1360-i^aq ^^^'^ckmässige Staatseinrichtungen. Sein Sohn doniens und Buleario "«nächtigte sich Thraciens, Thessaliens, Mace- Sitz seiner Reeiernn ' Serbien zinspflichtig, verlegte 1385 den
scharen und der t:^ . Adrianopel, und wurde der Gründer der Janit- kriegerischer Sohn rIT" Art Lehnsreiterei. Sein
selbst KonstanSnoi ^^^^V-'. grausamer Fürst, der
Sigismu^'r sgpf'V^^^^ U»®^«»-" «'«drang und den Kaiser
kyra) dem KS WpiÄ"''r bei Angora (An-
der Gefangenschaft «^^'^hem er 1403 in |
Bxo^lfA^ri^t L 'J«« herrenlose be- siegte Reich sich nach Asien zurückgewendet hatte, stritten'Bajazeds Söhne lange um den Besitz, bis endlich Muhammed I. (1413) die Alleinherr- schaft gewann, und durch Milde, Gerechtigkeit und Grossmuth sich ein bleibendes .Andenken gründete. Ihm folgte sein Sohn, der edle Murad II. (1421), der vor den Thaten des heldeninüthigen Fürsten von Siebenbürgen, Johann Hunyad, den Glücksstern erbleichen sah, unter dem bis jetzt die Türken gekämpft hatten, und aus Kummer darüber, 1443, die Regierung in die Hände seines noch unmündigen Sohnes Muhammed IL niederlegte. Die gefährliche Lage des Reichs bewog ihn (1444) aber die Leitung von neuem zu übernehmen, und er schlug die Ungarn bei Varna und, 1448, Hunyad bei Kassowa. Unter Muhammed IL fiel 1453 Konstantinopel, und wurde zur Hauptstadt des Osmanischen Reichs. Auch das kleine Kaiserthum Tre- bisond brach zusammen; Morea, Negroponte und Rhodus wurden erobert, der Rest von Bosnien wurde genommen, und 1465 Epirus und Lemnos, und von den Genuesen die Krym. Die neue Residenz Stambul wurde von Mu- hammed mit vielen prächtigen Bauwerken bedacht; streng handhabte er das Gesetz; sein Scharfblick erkannte jeden Fehler in der Staatsmaschine, nicht selten liess er sich aber auch durch seine Leidenschaftlichkeit zu despotischen Handlungen hinreissen. Mitten in grossartigen EntAvürfen, die hauptsächlich auf die Zerstörung der Handelsmacht von Venedig und Genua abgesehen waren, überraschte ihn 1481 der Tod. Bajazed IL (1483-1512) war friedliebend und doch glich auch unter seiner Regierung das Reich einem stehenden Feldlager; die christlichen Nachbarstaaten wur- den mit verheerender Wildheit bekriegt, Venedig in Morea angegrilfen und die glorreiche Flotte der Republik von der türkischen überwunden. Durch die Empörung seiner 7 Söhne gezwungen vom Throne zu steigen, ergriff der dritte derselben, Selim L, der Henker genannt, für welchen sich die Janitscharen erklärten, den Zügel der Regierung; kämpfte gegen Per- sien, gewann Mesopotamien und Amadia, und machte 1515 der Herrschaft der Mamlukensultane in Aegypten ein Ende. Seitdem nahm er den Titel eines Khalifen an und vereinigte so mit dem Throne die höchste geistliche Würde des Islam. Unter seinem Sohne Suleiman IL, dem Prächtigen n 519—1566), stand das türkische Reich auf der höchsten Stufe des An- sehens und der Macht. Er unterwarf Algier, Belgrad, Rhodus, Syrien, Georgien, und machte sich die Moldau tributär, erschütterte das Abend- land, drang bis Wien vor und war, im Bündnisse mit König Franz L von Frankreich, dem Kaiser Karl V. der gefährlichste Feind. Sein Sie- gerlauf brach sich an den Mauern von Szigeth; im hohen Alter starb er im Lager vor dieser Festung. Mit ihm ging die wahre Gröse der Sultane |
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2 11. — Türkei.
zu Grunde; zwar war die Regierung seines Sohnes, des unfähigen trunk- liehenden Sei im II. (Iö66—74), durch die Thätigkeit des Grossvezier Sokolli glücklich genug; denn Cypern wurde erobert, Arabien vollständig unterworfen, und der Besitz der unter Haireddin gegründeten Raubstaaten gesichert, doch erUtt die Türkische Flotte gegen den tapfern Don Juan d'Austria bei Lepanto, 1571, eine furchtbare Niederlage. Mit Muradlll., 1574, begann für die Türkei die Zeit der zunehmenden Schwäche. Im Serail erzogen, traten die Sultane als Weichlinge und Werkzeuge ihrer Hofdiener auf den Thron, und suchten durch Bruder- und Verwandtenmord sich den Szepter zu sichern. Unter solchen Erscheinungen begründete sich der Despotismus der Janitscharen, die, ihr Uebergewicht fühlend, Sultane absetzten, erdrosselten und neue einsetzten, gleich den Römischen Prätorianern. Bei solcher Unordnung litt das Reich unendlich; unter Achmed I. (f 1617) wurde mit Oesterreich ein denkwürdiger Friede ge- schlossen, in welchem die Pforte zum ersten Male, ein Zeichen ihres Sin- kens, Verpflichtungen übernahm. Der Schreck der Christenheit vor dem Namen der Ungläubigen schwand, und es wurde meist glücklich gegen sie gekämpft von Johann Sobieski (1673 bei Chozim), Ludwig von Baden, Eugen von Savoyen etc. Bloss vorübergehend war die glänzende Periode der 3 Grossveziere aus dem Hause Kj öprülü (Kiuperli), obgleich auch hier es deutlich genug hervortrat, dass der Pforte Macht sich neige. Beweise hiervon waren die Frieden von Karlowitz, 1699, Und Passarowitz, 1718, unter Mustafa IL, und Achmed IH. — Seitdem auch Russland auf den Kampfplatz gegen die Türkei trat, häufte sich das Unglück derselben bei zunehmender innerer Zerrüttung. So musste A bd-ul-Hamid in dem Frieden von Kutschuk Kainardschi, 1774. die Unabhängigkeit der Krym anerkennen. Ihm folgte Seilm IlL, 1789, der in dem Kriege gegen Russland und Oesterreich zwar Belgrad und einige Grenzbezirke durch den Frieden erhielt, aber zu neuen Abtretungen (Kuban, Otschakoff etc.) und der Einverleibung der Krym als Provinz an Russland sich verstehen musste. Unter ihm geschah der Zug Napoleon's I. nach Aegypten, und die Besitznahme der heiligen • Städte durch die Wechabiten. Ersterer wurde durch Hülfe EngRscher Truppen genöthigt, das Land zu räumen; letztere aber zu bezwingen gelang erst 1818. In Aegypten übten von Neuem die Mameluken ihre Herrschaft, bis Mehemed Ali sie vertilgte. Ein Aufruhr der Serbier unter Czerny Georg, 1807, später unterstützt durch den Krieg der Russen gegen die Türken, führte dieses Volk im Frieden zu Bucharest, 1812, zur eignen Verwaltung seiner Angelegenhei- ten unter Türkischer Oberhoheit. Selim's Versuch, eine Armee auf Europäische Weise zu organisiren (Nizam), führte die Empörung der Janitscharen und seine Entthronung herbei, 1807. Sein Vetter, Mustafa IV., regierte nur bis 1808 , wo eine Revolution seinen Bruder, den 22jährigen .Mahmud IL auf den Thron hob. Der Versuch, Selim's Militärsystem einzuführen, scheiterte an der Janitscharen wiederholtem Aufstande. Un- glücklich waren die Kriege gegen Russland, die durch die Frieden zu Bu- charest, 1812, und Akjerman, 1826, beendigt wurden, und neue Ver- luste für das Türkische Reich zu Wege brachten. Aufruhr war nichts seltenes und oft schwer zu dämpfen; glücklichen Fortgang nahm die Schilderhebung der Griechen. Durch ein grässliches Blutbad gelang es 1826 Mahmud, die Janitscharen auszurotten, das Heer Europäisch zu dis- cipliniren und mehrere Neuerungen und Reformen einzurichten. Griechen- land musste als neuer Staat anerkannt werden, und der Versuch, den Pascha von Aegypten wieder zu grösserer Abhängigkeit zurückzuführen, scheiterte. Algier kam 1830 in die Hände der Franzosen, ohne des Ober- herrn, des Sultans, Rechte zu berücksichtigen. Als Mahmud, 1839, wegen Mehemed Ali's Uebergewalt und Rücksichtslosigkeit besorgt, gegen ihn walTnete, starb er; sein Heer wurde zu Nisib geschlagen, und schon schien es, als ob Aegypten sich als unabhängiger Staat konstituiren würde, als die 3 Grossmächte durch gewalTnete Intervention Aegyptens Verhält- nisse zur Pforte feststellten. Der 16jährige Abdul Medschid besüeg am 2. Juli 1839 den Thron des Vaters. Chosrew Pascha und Reschid Pascha leiteten das Staatsruder, und die erste Manifestation der neuen Regierung war der Hattischerif von Gülhane, vom 3. Nov. 1839 , eine Art von Kon- stitution für das ganze Reich, welcher freilich die nothwendigen Grund- lagen, Volksbildung und strenge Vollziehung des Gesetzes, abgehen. 1840 wurde die Kopfsteuer der Rajahs durch einen Firman abgeschaflTt, leider aber die Bedrückungen der Christen fortgeführt, und die Bestimmungen des Hattischerifs durch Intoleranz der Türkischen Beamten umgangen.
Forderungen Russlands an die Pforte, in Bezug auf die Aufrechthaltung des Status quo der Privilegien der griechisch-katholischen Kirche des Orients und der Heiligthümer, welche diese Kirche in Jerusalem besitzt, wurden Veranlassung eines Krieges zwischen der Türkei und Russland, an welchem die Westmächte (Frankreich und Grossbritanien) Antheil nahmen, die sich dahin geeinigt hatten, die Integrität der Pforte zu schützen. Der Krieg währte von 1853—56, wurde zum grössten Theü, mit unsäg- lichen Opfern für Russland, Frankreich, die Türkei und Grossbritanien (und indirect auch für aRe andern Europäischen Staaten) auf Russischem Gebiet (in der Krym) gekämpft, und endigte zum ersten Male wieder seit einem Jahrhunderte für die Türkei mit einer wenigstens mittelbaren Ge- bietszurückerlangung von 200 Q.M. und 180,000 Bewohnern. Ob eine wirk- |
Uche Erneuerung und Umgestaltung des Landes und Volkes noch erwartet werden kann, lässt sich nicht zuversichtlich entscheiden. Gewiss ist es aber, dass die politische Existenz des Reichs nur durch die von überaR her gleich starke Anziehungskraft der Eifersucht zwischen den Europäi- schen Grossmächten gleichsam in der Mitte schwebend aufrecht gehalten wird. —
Genealogie der Türkischen Sultane.
l>ynastie Osman.
Osman, geb. J258, Stifter des Osmanischen Reichs, bemächtigte sich Bithyniens 12S9, Sultan 1299, in Brüses 1326, j 1326.
Orklian, 1326, eroberte ganz Kleinasien, ^ 1360.
Murad I.
1360 — 1389 (in Adrianopel).
B aj a z e d I.
1389, von Timurleng gefangen 1402, | 1403.
Musa 1410 Sultan, -j- 1413.
Muh am m ed I.
(in Amasia) f 1421.
Murad II. 1422 — 1443, 1444 — 1446, i 1451.
Muh amme d II. 1443 — 1481 (in Konstantinopel 1453)
Dschem verjagt 1483.
Bajazed II. 1483 — 1512.
Selim I.
1512— 1519, erobert Aegypten.
Suleiman II.
1519 — 1566.
Seli'm II. 1566 — 1574.
Murid III. 1574 — 1595.
Muh a m m cd III.
_ 1595 — 1603.
A c h m e d I. M u s t a fa I. 1603 — 1617. 1617—18, 1622—23, f 1639.
0 s m a n II, 1618 — 1622.
Ibrahim I.
1640 — 1648.
Mustafa II. 1695 — 1702, 1 1703.
MuhammedIV. Suleiman III. Achmed II. 1648 — 1687, i 1693. 1087 — 1691. 1691 — 1695.
Achmed III. 1702 — 173Q, f 1736.
Mahmud I. Us man III. Mustafa III. Ahd-uI-Hamid 1730 — 1754. 1754 — 1757. 1757 — 1774. 1774 — 1789.
Sclim III. Mustafa IvT^Mahmud n. 1789 — 1807, 1807 — 1808. 1808 — 1839.
^ Abd-ul-Medschld Abd-ul-Aziz
geb. 1830.
geb. 1823, Biicced. 1839,
Muhammed-Murad Erb-Soltan, geb. 1840.
lias I^aud. — Lage, Grenaea, Grösse, Bestandtheile. — Die Europäische Türkei, nur ein kleiner Theil des grossen Türki- schen Reichs, Hegt zwischen 350—48018' N.Br. und 33030'—47o20' O.L., begreift den grössten Theil der östlichsten südeuropäischen Halbinsel, nebst einer Menge grösserer und kleinerer, im Aegäischen und Ikarischen (im Levantischen oder Weissen) und im Mittelländischen Meere liegender In- seln, und wird im N. von Oesterreich, im 0. von Russland und dem Schwarzen Meere, im S. von Griechenland und dem Jonischen Meere und im W. vom Adriatischen .Meere und Oesterreich (Dalmatien) begrenzt, und vom Archipel (dem Weissen Meere) bis zum Schwarzen Meere durch die Dardanellen (Hellespont, 8 M. 1., V4-I M. br.), das Marmara-Meer (Pro- pontis, 331/8 M. L; I6V2 M. br.), und die Meerenge von Konstantinopel (Bosporus: 4V2 M. L; ®A — 3 M. br) von Kleinasien oder der Asiatischen Türkei geschieden. Obwohl durch Kriege ungemein geschwächt und in seiner Ausdehnung verkürzt, umfasst das Osmanische oder Türkische Reich noch immer eine Menge der herrlichsten Länder der drei alten Kon- tinente, und begreift im Ganzen einen Flächenraum von 86,011 Q.M. und eine Bevölkerung von 36,600,000 Seelen. — Die Europäischen Be- sitzungen der Türkei zerfaRen in unmittelbare und mittelbare, von denen die ersteren 6,507, die letzteren 3064 Q.M. umfassen; der Asiatische Theil des Reichs begreift (nach allgemeiner Schätzung) 31,482, und der Afrikanische 44,958 Q.VL — Die Benennung: Europäische, Asia- tische und Afrikanische Türkei, in welche unsere geogr. Lehr- bücher das grosse Reich scheiden, ist im Lande selbst unbekannt, und eben so die alte historische Eintheilung in die Provinzen Rumelien (Thracien), Bulgarien (Unter-Mösien), Macédonien, Thessalien, Epirus (Albanien), Bosnien (Pannonien) etc., die wir bei Betr-ichtung des Osmanischen Reichs, da sie in der W^irklichkeit nicht existirt, eben so wenig fortführen dürfen, als bei Betrachtung Deutschlands die Einthei- lung in die alten deutschen Kreise.
Politische Eintheilung. — Das Osmanische,Reich zerfällt in 3 grosse HauptbestandtheRe: Rumiii (sogen. Europ. Türkei), Anadolü (Kleinasien) und Garb (Afrikanische Türkei), die in administrativer Be- ziehung in Ejalets (General-Statthalterschaften), in Livas (Provinzen), Kazas (Distrikte) und Nahijs (Gemeinden) geschieden werden. Rumiü zerfällt, mit den mittelbaren Besitzungen, in 15 Ejalets, 43 Livas und 376 Kazas; Anadolü in 19 Ejalets, 83 Livas und 858 Kazas, und Garb in 3 Ejalets, 17 Livas und 86 Kazas, in welche der Flächenraum und die Bevölkerung (annäljerungsweise) folgendermassen vertheilt ist. |
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8 11. — Türkei.
Europ. u. historische Namen.
Europäische Türkei •■• Thracien, Tschirmen,
Romanien ...........
Bulgarien...............
Bulgarien...............
Nissa-Bulgarlen........
Ost-Albanien...........
Serbien.................
Bosnien und Kroatien; Herzogewina........
Albanien n.,Macédonien Janina, Epirus, Albanien
Macédonien ............
Kandia, Creta..........
Archipel; Inseln des Weissen Meeres.....
Unmittelbare Besitz.
in Europa : ........
Moldau; Theile des
alten Dacien........
Walachei ; Theile des
alten Dacien........
Serbien; das alte Ober-
Mosien...............
in
1,350
1,680 1,350 1,050 750 950 970
1,230 l,8ä0 1,430 1,360 1,150
1,053 1,400 1,053
1,590 1,680
9,112
1,800,000
1,450,000 1,250,000 1,000,000 950,000 940,000 910,000
1,280,000 650,000 320,000 400 000 325,000
330,000 750,000 670,000
480,000 525,000
900,000
120,000
8. Tarabuiun •••
9. Erzerum .....
10. Kurdistan.....
11. Hekkiari......
12. .Mosul ........
13. Kharbrut.....
14. Haleb ........
15. Saida .........
16. Scham........
17. Bagdad........
18. Djidda u. Ha- rem-I-Nabevi
19. Kybrys ......
III. Garb:
3 Ejalets,
17 Livas
. .Vlisjr..........
mit Nubien
(Dongola),.....
Sennaar mit
Meroe.........
. Thara-bou- loncl-Garb ■••
mit Barka.....
und Fezzan , Tunis (Tonus)
Masr-el-Kahira (Cairo), 300,000 E.
Derr, 4,000 E.
Sennar, 12,000 E.
Tripolis, 28,000 E. Bengasi, 10,000 E. Targhan, 2,000 E. Tunis, 100,000 E.
In vielen dieser verschiedenen, als Ejalets bezeichneten Bestandtheiien des Reichs ist die Autorität der Pforte auf sehr enge Grenzen beschränkt- lieber Boghdan, Eflak und Syrb (die Donaufürstenthüiner: Moldau, Walachei und Serbien) übt der Sultan nur das Hoheitsrecht; .Monte- negro zwischen Bosna und Rumiii, und Malisori, in Rumiii, sind ihm gar nicht unterworfen; mehrere Ejalets und Livas in Armenien und Syrien sind faktisch beinahe ganz unabhängig; in Djidda und Harem- d-Nabe vi gilt der Sultan weniger als weltlicher Herrscher denn als geistliches Oberhaupt; von Missar (Aegypten) und Tripoli kann er nur Tribut und Hilfstruppen im Kriege verlangen, und über Tunis hat er faktisch so gut wie gar nichts zu sagen.
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Nationalverscliie- denheit. _ Die Bevölkerungsangaben beruhen auf höchst unsichern Grundlagen, in so fern in der Türkei nie oder nur selten Volkszählungen stattfanden, und eben so wenig Geburts- und Sterbelisten geführt werden. Im Jahre 1844 war eine Zählung von der Regierung angeordnet wor- den, ob sie aber wirklich durchgeführt wurde, und die Angaben, auf welche obige und die folgenden Zahlen sich gründen, mehr als Schätzung Sjud, ist um so mehr zu bezweifeln, als in manchen Theilen des Reichs eine Zählung auf unbesiegbare Hindernisse stossen würde. — Die Türken oder Osmanen, obgleich das herrschende Volk im Reiche, bilden nur ein Drittel der Gesammtbevölkerung, in Europa nur ein Siebentel. Die Mehrzahl der Bevölkerung in derEurop. Türkei bilden die Slaven, auf diese folgen in der Zahl die Romanen oder Romunen, dann die Ar- nauten oder Albanesen, und auf diese die Griechen und Arme- nier. In der Asiatischen Türkei sind die Osmanen überwiegend, auf welche dann die Griechen, Armenier und Kurden folgen, und in Afrika die Araber.
Als Nationalstänime können im Ganzen folgende angesehen wer- den. Osmanische Türken (Osmanli), Turkomanen, Kopten, Syrier (Maro- niten Drusen, Nestorianer), Juden, Armenier, Lasen, Mingrelier, Kurden und Jesiden, Griechen, Albanesen, Wlachen, Slaven (Bulgaren, Serben, Montenegriner, Bosniaken, Raizen,. Kroaten, Herzogewiner), Zigeuner, den Afrikanischen Schutzstaat'en. Mauren (Araber), Ber^ bern, Ademser Zuaven, Kabylen, Tippos, Neger etc. - Ausser diesem Gemisch von Uremwohnern und eingewanderten, sesshaft gewordenen Na- tionen leben m den Handelsstädten noch eine bedeutende Anzahl von Englandern, Franzosen, Italienern, Deutschen etc., welche insgesammt '
Türkische Besitz, Europa ............
Asiatische Türkei ■••■ Paphlagonien.........
Bithynlen.............
Lydien und Jonien •• Phrygien, Pamphilien
Cilicien ...............
Cappadoclen u. Galatien Cappadocien u. Pontus
Pontus, Colchis......
Armenien.............
Kurdistan.............
Kurdistan.............
Assyrien..............
Sophene, Comagene- Syrien und Orshoene Phönizien u. Palästina
Syrien.........
Babylon, Mesopotamien IrVestarabien u. Aethio- pien ..............
Bevölke- rung nach Schätzung.
Sitz, dei \aU oder Mutessarif,
I. Ruinlli:
15 EJalets,
43 Livas
1. Edirne........
2. Silistre........
3. Vidln..........
4. Nisch.........
5. Uesköp ......
6. Belgrad, Fe- stung ..........
7. Bosn« .......
8. Rumiii (mit Montenegro)
9. Tania ........
10. Selanik ......
11. Kirid..........
12. Dschezair-l- Bahr-i-Sefld--'
Mittelbare Be- sitzungen :
13. Boghdan, 13 Distrikte—
14. Eflak, 18 Di- strikte ........
15. Syrb, 20 Di- strikte ........
II. Anadolii: 19 Ejalets,
83 Lliras
1. Kastamuni ■••
2. Khuda vendi- guiar ..........
3. Aydin ........
4. Karaman......
5. Adana........
6. Bozok........
r. Siwas ........
Istambul (Konstantinopol)
900,000 E. Edirne i Adrianopel),
100,000 E •Sillstrla, 25,000 E. Widdln, 22,000 E. Nisch, 12,500 E. üesküp, 10,000 E.
Belgrad, 32,000 E. Serojewo (Bosna Seral),
68,000 E. Monastir (Bitoglla),
35,000 E. Janina, 32,000 E. Saloniki, 58,000 E. Kandia, 12,500 E.
Rhodos, 10,000 E.
Jassy, 70,000 E. Bucharest, 100,000 E. Kragujewacz, 8,800 E.
Kastamuni, 42,500 E.
Brusta, 55,000 E. Ismir (Smyrna) 130,000 E Konija, 37,000 E. Adana, 38,000 E. Angara, 26,500 E. Sivvas, 38,000 E. Tarabuzun (Trapezunt),
22,000 E. Erzerum, 40,000 E. Diarbekir, 44,000 E. Wan, 34,000 E. Mosul, 75,000 E. Kharbrtit (Charput),
12,000 E. Haleb (.Aleppo), 100,000E. Beyrut, 15,000 E. Dimeschk-el-Scham
(Damascus), 135,000 E. Bagdad, 85,000 E. (Djidda, 45,000 E. (Medina, 25,000 E. Nicosia (Lefkoacha), 16,000 E.
1,800,000 1,300,000 900,000 800,000 680,000
50,000
1,300,000
1,100,000 1,200,000 600,000 320,000
400,000
10,500,000 1,400,000 2,600,000 1,000,000
Cypern..............
Türkische Besitz. Asien............
244
31,482
16,0,>50,000 |
Afrikanische Türkei". |
— |
— |
Aegypten............... |
8,372 |
1,250,000 |
Theil von Nubien..... |
11,990 |
1,100,000 |
Sennaar ................ |
6,80ä |
1,000,000 |
Tripolis.................
Barka..................
Fezzan .................
Tunis................... |
5,950 3,476 4,655 3,710 |
400,000 150,000 200,000 950,000 |
|
44,9.58 |
5,Ü.')0,000 |
|
|
In Hinsicht der Rassen vertheilt sich die ßevöllterung des ganzen Reichs folgendermassen: |
Ras.sen. |
In Europa. |
fn Asien, |
In Afrika. |
Zusammen. |
Osmanen ....................... |
2,100,000 |
10,700,000 |
|
1
12,800,000 |
Griechen....................... |
1,000,000 |
1,000,000 |
— |
2,000,000 |
Armenier....................... |
400,000 |
2,000,000 |
— |
2,400,000 |
Juden .......................... |
70,000 |
80,000 |
— |
150,000 |
Slaven.......................... |
6,200,000 |
— |
— |
6,200,000 |
Romunen (Romanen)......... |
4,000,000 |
— |
—• |
4,000,000 |
Amanten (Albanesen)........ |
1,500,000 |
— |
— |
1,500,000 |
Tartaren....................... |
16,000 |
20,000 |
__ |
36,000 |
Araber.......................... |
,— |
900,000 |
3,800,000 |
4,700,000 |
Gemischte afrikanische Völker |
— |
— |
1,250,000 |
1,250,000 |
Syrier und Chaldäer ......... |
— |
235,000 |
— |
235,000 |
Drusen ........................ |
— |
30,000 |
— |
30,000 |
Kurden ........................ |
— |
1,000,000 |
— |
1,000,000 |
Turkomanen .................. |
— |
85,000 |
—■ |
85,000 |
Zigeuner ....................... |
214,000 |
— |
— |
214,000 |
Zusammen: |
15,500,000 |
16,050,000 |
5,050,000 |
36,600,000 |
|
den Namt n Frank.(^ii rührtn. Ihrti Zalil im Europäisciun liieilc des Reichs wird auf mehr als 200,000 Seelen geschätzt.
Ständeverschiedenlieit, Hechts Verhältnisse. — Eine eigentliche Ständeverschiedenheit, wie in andern Europäischen Staaten, besteht hier nicht. Es existirt bei den Osmanen kein Geburtsadel und überhaupt kein Siand mit gewi.-ssen erblichen Vorrechten. Nur dt-n Nachkommen Muhammeds, welche Emire genannt werden, und den Nachkommen der Veziere Ibrahim Chan Oglu und Achmed Kjöprülü, sind gewisse Vorzüge zupstanden, welche von dem Vater auf den Sohn übergehen. Unter den kriechen, Slaven, Romanen und Albanesen gibt es einen erblichen Adel, der bei den ersteren bis in die Zeiten des Byzantinischen Kaiserthunis zurückgeführt wird. Alle übrigen Bewohner des Reichs unterscheiden sich nur nach ihrer Nationalität. Die Regierung erkennt nur 2 Klassen von l.'Uterthanen an; steuerfreie Osmanen und andere Bekenner des Islam, welche für eigentliche Slaatsbürger gelten, und christliche und jüdische Schutzgenossen, welche den Charadsch (die Kopfsteuer) zahlen, sich mancherlei Beschränkungen im Leben (der Wohnung, Kleidung etc.) un- terwerfen müssen, nicht Zeugniss gegen einen Gläubigen ablegen dürfen, und mit den erniedrigenden Namen Rajah (Heerde) bezeichnet werden. Wo ihre Zahl beträchtlich ist, bilden sie eigene Gemeinheiten, die unter einem aus ihrer Mitte genommenen Obern (Primaten) stehen. Um den Nationalsinn und dadurch die innere Kraft des Reiches zu heben, gab der von Natur milde und gütige Sultan Abd-ul-Medschid, am 3. Nov. 1839 seinem Reiche in dem Hattischerif von Gülhane eine Art Verfas- sung, und erklärte durch denselben, dass den Uliterthanen Leben, Ehre und Vermögen gesichert, Regelmässigkeit und Oelfentlichkeit des Rechts verbürgt, die Abgaben regelmässig und gleich bestimmt, die Aushebung aus den Moslems zum Militärdienst gleichmässig, und eine bestimmte Dienstzeit festgesetzt werden sollte. Die Verkäuflichkeit und Verpachtung der Aemter wurden ausdrücklich aufgehoben, die Gleichheit der Rechte jedes Unterthanen, ohne Unterschied der Religion, zugesichert, und den Angestellten feste Besoldungen versprochen. Der Inbegriff der, durch die- sen Hattischerif zugestandenen politischen und persönlichen Rechte, be- zeichnete man mit dem Namen Tanzimat. Nach ihm sollen fortan die obrigkeitlichen Personen den Nicht-Muhammedanern nur mit Bewilligung der über sie gesetzten Primaten Strafen auferlegen dürfen; was die Inseln und andere ausschliesslich von den Christen bewohnten Orte betrifft, die Türkischen Statthalter und Gouverneure gebunden sein, alle ihre Verhand- lungen der Genehmigung der Primaten zu unterwerfen, und die Einwoh- ner sollen nur nach ihren eigenen Gesetzen gerichtet, und niemals ihren natürlichen Richtern entzogen werden können'. Zu wiederholten Malen brachte der Sultan diese Verfügungen des Hattischerifs in Erinnerung; indessen scheiterten alle diese Verfügungen an dem Ueberinuthe und der Intoleranz der Beamten, und wurtlen auf brutale und arglistige Weise umgangen. Die Regierung besass faktisch nicht die Macht, ihren Befehlen in den Provinzen Gellung zu verschaffen; die Bedrückungen der Christen währten fort, und führten, namentlich in Bosnien und der Herzogewina, zu wiederholten blutigen Aufsländen (1849—1852), die nur mit Mühe un- terdrückt werden konnten. Die Gewalt der Ereignisse gestattete endlich in neuester Zeit (1853—1856) dem Sultan, den Christen jene Rechte ein- zuräumen, die er bisher durch den Fanatismus der Türken auszusprechen verhindert gewesen war. Durch einen Firman setzte er diese Rechte fest; verordnete, dass künftig auch die Rajahs gültiges Zeugniss vor Gericht gegen einen Moslem ablegen könnten, und in Serbien durfte der dortige Fürst idie Freiheit aller christlichen Kulte verkündigen.
Religionsverschiedenheit. — Staatsreligion ist der Islam, die Lehre Mahommeds (und zwar die sunnitisch-mahomeda- nische), zu der sich alle Türken und eigentliche Tataren, sowie ein Theil der Bulgaren, Bosnier und .Ubanesen bekennen. In Europa bilden ihre Anhänger nur den kleinsten Theil der Bevölkerung, in Asien und Afrika dagegen die vorwiegende Mehrheit. Die Christen bilden in der Europäischen Türkei die Mehrzahl der Bevölkerung; Juden sind 150,000 im Europäischen und Asiatischen Theile des Reichs, die in Afrika beflnd- liche Zahl ist eben so wenig, wie die der dortigen christlichen Kirchen und Sekten bekannt.
Nach den Religionen und Bekenntnissen geschieden zählt die Bevölke- rung des Reichs:
Bebenner. |
In Europa. |
In Asien. |
In Afrika. |
Zusammen. |
Mahommedaner................
Griechische u. armen. Christen Römisch-katholische Christen
ünirte Griechen...............
ünirte .'.rmenier...............
Syrer und ünirte Chaldäer...
Maroniten......................
Juden.........................
Verschiedene Sekten u. Heiden |
3,800,000 11,000,000 350,000 25,000 20,000
70,000 235,000 |
12,650,000 2,650,000 360,000 40,000 80,000 40,000 150,000 80,000 |
3,800,000 1,250,000 |
20,250,000 13,650,000 710,000 65,000 100,000 40,000 150,000 150,000 1,485,000 |
Zusammen: |
15,500,000 |
16,050,000 |
5,050,000 |
36,600,000 |
|
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8 11. — Türkei.
Was die äussern Kultusverhältnisse und Einrichtungen betritTt, so ist der Grossherr oder Sultan das Haupt der Gläubigen oder Mos- leinin, und der Koran, in welchem die Lehre des Islam enthalten ist, zugleich Gesetzbuch; die Geistlichkeit (Ulema's) mithin nicht nur eine reli- giöse, sondern auch gerichtliche Körperschaft. Das Oberhaupt der ülema ist der Mufti oder eigentlich Schelk-ul-lslam (d. i. der Alte des Islam oder Bewahrer des Glaubens), der Stellvertreter der geistlichen Macht des Padischah ; seine wesentliche Funktion besteht in der Auslegung des Gesetzes. Scheiche sind die Prediger oder öffentlichen Ausleger des Koran, die zugleich die gottesdienstlichen Ceremonien in den Moscheen besorgen. Die Im am s haben das fünfmalige tägliche Gebetin den Mo- scheen zu halten und ausserdem die Krankenbesuche und Leichenbeglei- tungen; Chatibs sind die Vorbeter am Freitage, Mues ins die Gebet- ausrufer, und Kai ma s die Küster. Zu der mahomed. Geistlichkeit als Stand betrachtet rechnen sich noch die Emire oder Blutsverwandten des Propheten, ferner die Moliah's (Grossrichter), Kadis und Naibs (ün- terrichter), die Muderris (Professoren) und die Derwische oder Mönche, die in einige 30 Ordeft vertheilt sind, und in Klöstern wohnen. Die gottesdienstlichen Gebäude heissen im Allgemeinen Moscheen, ihre Thürme Minarets, und kleinere Kapellen Medscheds. — Die Grie- chische (nicht unirte) Kirche, zu der sich alle Griechen, Serben, Raizen, Wlachen, Moldauer, und ein Theil der Bosnier, Bulgaren und Albanesen bekennen, steht unter dem zu Konstantinopel residirenden Patriarchen, der Metropoliten, Erzbischöfe und Bischöfe unter sich hat. Sie besitzt viele Mönchsklöster und auf dem Berge Athos ein Priesterseminar. Die von der griechischen abstammende Armenische Kirche hat ebenfalls einen Patriarchen in Konsiantinopel zum geistlichen Oberhaupt. Die Rö- misch-katholische Kirche steht unter einem Civil-Chef in Konstan- tinopel, der von der Pforte anerkannt ist, 3 Patriarchen zu Alexandrien, Antiochien (Antakyjah) und Jerusalem, 5 Erzbischöfen zu Aleppo, Antivari, Bagdad, Smyrna (der zugleich apostol. Pro-Vicar in Konstantinopel ist), und Durazzo, und 10 Bischöfen. Die unirten Griechen oderMelchi- ten haben einen in Antiochien residirenden Patriarchen, einen Erzbischof zu Aleppo und Tyrus, und 8 Suffragane. Die unirten Armenier einen Patriarchen, der in Bezumma, im Libanongebirge residirt und 7 Erz- bischöfe und als Suffragane die Bischöfe von Aleppo, Mardin und Amasia- Tekar hat. Die Syrischen Christen und unirten Chaldäer haben Patriarchen in Mosul und Aleppo, und 15 Weihbischöfe, und die Maro- ni ten einen Patriarchen zu Kannobin, im Libanongebirge und 7 Weih- bischöfe. Von den Protestanten, welche unter einem Civil-Chef in Kon- stantinopel stehen, bilden die Lutheraner Gemeinden in Konstantinopel und Bukarest, und eine Gemeinde mit Bischof in Jerusalem, die Refor- mirten eine Gemeinde in Konstantinopel. Die Juden haben einen Kha- kham-Bachi (Gross-Rabbiner) in Konstantinopel, der Patriarchengevvalt besitzt und unter welchem alle übrigen Rabbiner in der Türkei stehen.
Geistige Kultur, Unterriclitsanstalten. — An höheren und nie- deren Lnterrichtsanstalten ist unter den Mahomedanern kein Mangel, doch stehen beide nach Europäischen (oder Deutschen) Begriffen auf einer sehr niedrigen Stufe, und die durch sie erworbenen Kenntnisse sind im Allge- meinen sehr dürftig. Mit wenigen Ausnahmen beschränkt sich die gelehrte Bildung beinahe bloss auf das Studium der arabischen Sprache, insofern dieselbe das wichtigste Hülftmittel zum Lesen und Auslegen des Korans und seiner Ergänzungen (der Ouelle der ganzen Religionswissenschaft, Moral, Gesetzgebung und Staatskunst) abgibt. Die meisten höheren wis- senschaftlichen Anstalten stehen in Verbindung mit Moscheen. In Konstan- tinopel und dessen Vorstädten Topchana und Skutari aUein gibt es 1,053 mahomedanische Eletnenfarschulen (Mekteb), 515 CoRegien oder höhere Schulen (Medresse), 7 UeberReferungsschulen (Dar-ol-Hadiss), 8 Leseschulen (Dar-ol-Kirajet), 20 Bibliotheken (Kitobchane), mehrere griechische, armenische und jüdische Schulen, und eine nicht unbedeu- tende zahl türkischer, griechischer, armenischer und jüdischer ßuch- druckereien; sogar eine in französischer Sprache geschriebene Staatszei- tung erscheint in Konstantinopel. In den Mektebs lernen die Kinder nur das Elef-Be (ABC) und das Fatiha (die erste Sura des Koran). In den Medressen oder hohen Schulen, welche mit den .Moscheen ver- bunden sind, umfasst der Studienkursus zehn Wissenschaften: Gramma- tik, Syntax, Logik, Metaphysik, Philologie, Topik, SiyRstik, Rhetorik, Geometrie und Astronomie (Astrologie). Die Professoren an diesen Collé- gien heissen Muderris, die Studenten Thalib oder Sochtas (Souh- tas). Unter jenen wie diesen herrscht im Allgemeinen die gröbste Un- wissenheit und Roheit. Nach VoRendung ihrer Kurse werden sie Danisch- mende. Hat ein Student in der Prüfung gut bestanden, so wird er Mula- sim oder Kandidat für die Gesetzämter. Die meisten Souhtas oder geist- lichen Studenten liefert Syrien und Kleinasien, weniger die Europäische Türkei. Die Studien mildern ihre Sitten nicht, vielmehr gehören sie zu den wildesten, fanatischsten, unruhigsten und verdorbensten unter den Türken, und es ereignet sich kein Skandal in Konstantinopel (wo ihre Zahl über 10,000 beträgt), in Adrianopel und Brussa, ohne dass sie die Hand im Spiele haben. In ihrer Eigenschaft als Geistliche versehen sie den niedern Dienst in den Moscheen, erhalten auch ihren täglichen Un- terhalt gewöhnlich aus den Einkünften dieser Gotteshäuser, und ihre Wohnungen sind ZeUen, die an diese Bau\verke anstossen. Aus ihrer Mitte gehen die Ulema's hervor; da sie in der Regel arm sind, so geht es ziemlich langsam mit ihrer Beförderung, wenn nicht ausserordentliche Verdienste und ausserordentliche glückliche Umstände zusammentreffen. Der grösste Theil dieser Souhtas bringt es daher nur zu der Würde ge- wöhnlicher Kadi's oder Naib's (Unterrichter) in den Städten und Dörfern- Haben sie sich an vierzehn Jahre hindurch verschiedenen Prüfungen un- terworfen, so werden sie, wenn sie die gehörigen Fortschritte gemacht haben Muderris (Professoren), von welchen die Aeltesten die Anwart- schaft auf das Moliah- oder Oberrichteramt haben, und bis zum Scheik- ul-Islam oder Gross-Mufti aufsteigen können. — Die Dar-ol-Kira- jet oder Leseschulen sind eigene Stiftungen für das Lesen des Korans; die Dar-ol-Hadiss oder UeberReferungsschulen, Hörsäle, worin bloss Vorlesungen über die Ueberlieferungen des Propheten gehalten werden. — Medizin und Chirurgie, denen sich meistens nur Griechen und Juden wid- men, werden grösstentheils im Auslande studirt- Die Neuerungen und Reformen des jetzigen Sultans haben sich auch auf das türkische Schul- und Unterrichtswesen erstreckt, und Kriegsschulen, Navigationsschulen, eine medicinische Lehranstalt und 1846 sogar eine Universität zu Kon- stantinopel in's Leben gerufen- Das früher gesetzlich bestandene Verbot des Erlernens fremder Sprachen isl förmlich ausser Kraft gesetzt, und junge Türken sind nach Paris, Wien und Berlin zu ihrer höhern wissen- schafilichen Ausbildung geschickt worden. Seit 1851 besteht in Konstan- tinopel eine Osmanische Akademie der Wissenschaften, unter dem Titel: Endschümeni Danisch (Verein des Wissens). — Die von Nordameri- kanischen Missionären neuerer Zeit zu Konstantinopel und Smyrna errich- teten Schulen für Griechen und Armenier erfreuen sich eines guten Fort- gangs. Von Künsten ist bis jetzt nur die Baukunst zu einem nicht geringen Grade der Vollkommenheit gelangt, und der Musik durch Ein- führung regelmässiger Militärmusik der Weg zur weiteren Verbreitung gebahnt. Dass alle Neuerungen in der Türkei mit misstrauischen Augen angesehen werden, besonders wenn Ausländer sie einzuführen berufen sind, ist nicht zu verwundern, und haben diese mit Vorurtheilen aller Art zu kämpfen; doch ist zu hoffen, dass auch hier die Aufklärung fort- schreitet, denn die Türken sind mit einem natürlichen Verstände ausge- rüstet , und ihre jetzigen Kenntnisse haben Alle auf praktischem Wege sich angeeignet. |
Physisch-teehnisclie Kultur. — Da die Natur alle ihre Ga- ben verschwenderisch über das ganze Reich ausgestreut hat, müsste die Europäische Türkei, bei verständiger Benutzung des Bodens, das einträg- Rchste Land in Europa sein. In diesem Theiie des Reichs allein beträgt das Ackerland, einschliesslich der Gärten, Baumgüter und des Weinlandes, nach preuss. Morgen berechnet 86,769,000, die Wiesen 12,308,000, und der Waldboden 30,769,000 Morgen. Allein die Sorglosigkeit der Land- bewohner, welche sich jeder Verbesserung widersetzt; der Mangel an Arbeitskräften, an KapitaUen und fast aOer guten Verbindungswege, ist Ursache, dass ein so fruchtbares Land zum grössten Theil verödet liegt. Mit Ausnahme des Donaustromgebiets wird fast nirgends mehr Getreide gebaut, als der gewöhnliche Verbrauch erheischt. Weizen, Gerste, Roggen etc. werden in der Moldau und Walachei (Boghdan und Eflak), in Syrb, Vidin und Süistre, Reis vorzugsweise in den Uferstrecken der Maritza, Mais und Hirse in Rumiii, Selanik und Yania gebaut. Der Ackerbau könnte das Vierfache mit Leichtigkeit produziren; die Regierung that aber bisher nichts, denselben durch Anregung zu ermuntern, trug vielmehr durch Zwangkäufe, bei welchen sie die Preise selbst bestimmte, dazu bei, den Anbau des Landes zu vermindern. Seit 1829 sind die Mol- dau, Walachei und Aegypten, die ehemaligen grossen Kornkammern der türkischen Hauptstadt, wohin lYüher die Hälfte der Erndten zu willkühr- lichen Preisen, ja theilweise ohne alle Bezahlung geschafft werden muss- ten, für diese geschlossen, und oft schon musste die Regierung ihr Ge- treide aus Odessa beziehen, während endlose Strecken des reichsten und fruchtbarsten Landes unangebaut im eignen Reiche und dicht um die Hauptstadt herum liegen blieben. Der Garten- und Gemüsebau be- friedigt nur das eigene Bedürfniss; die Kartoffel ist verachtet; Flachs und Hanf erzeugen die nördüchen, Safran, Süssholz und Süd- früchte die südlichen Provinzen, besonders Rumiii, Selanik, Yania und die Inseln. Obst und Wein gedeihen in allen Theilen des Reichs, be- sonders in Syrb, Eflak, Kirid (Kandia), Kybrys (Cypern) und Kleinasien (Nadolü), das Hauptweinland aber ist Boghdan (die .Moldau). Oliven, Mohn, Baumwolle, Tabak, Krapp etc. werden in Menge gewonnen. An Forstkultur ist weder in der europ. noch aslat. Türkei zu denken. Die Viehzucht, durch treffliche Weideländereien gefördert, wird mit grösserem Eifer und besserem Erfolge betrieben, als der Landbau. Pferde, theils tatarischer, theils polnischer Abkunft, besonders in der Moldau und Walachei; Rinder sind überall in grossen Heerden verbrei- tet; Büffel werden als Zugthiere benutzt; Schafe, deren Fleisch bei den Osmanen sehr beliebt ist, werden in ausserordentlicher Zahl gehalten, in den Donaufürstenthümern allein über 6 Mill. Stück; Ziegen überaR und viel zur Milchwirtbschaft, namentlich Käsebereitung benutzt; Schweine hauptsächlich nur in Bosna und Syrb, EHak und Boghdan, da der Türke ebensowenig, wie der Jude, Schweinefleisch geniesst; Esel und Maulesel sind weniger zahlreich; Kameele nur in der unteren Donaiigegend und im südlichen Theiie von Edirne. Die Bienen- und Seidenzucht wird schwunghaft betrieben. Die Fischerei wird bei den Osmanen sehr vernachlässigt, von den Griechen an den Seeküsten und der Donau nur zu ihrem Bedarf in der Fastenzeit betrieben; Teich- flscherei ist ganz unbekannt. — Der Bergbau und das Hüttenwesen werden höchst dürftig betrieben, und die unterirdischen Schätze an denen das Land so reich ist, aus Unkunde und Trägheit nur wenig benützt. Am tieissigsten werden noch die Kupfer- und Eisengruben bei Karatowa, Egri-Palanka, Samakow, Klissura und einige andere in Bosna und Syrb bearbeitet. Waschgold wird in der Moldau und Walachei, Gold in Syrb und Bosna gewonnen, wo man auch viele Silbergänge aufgefunden hat. Silberhaltige Bleigruben sind bei Karatowa und Laragori unfern Saloniki; unbenutzte Ouecksilberminen bei Fonicza, Sutiska und Kressewo in Bosna; Salpeter, Stein- und Qnellsalz in Ueberfluss in der Moldau und Walachei; von letzterem werden jährlich über 2 Mill. Centner gewonnen, und an ver- schiedenen Küstenpunkten, im Süden sowohl, als am Schwarzen Meere, Seesalz bereitet. Mineralquellen aller Art, sowohl kalte als warme, linden sich in allen Theilen des Reichs, werden aber nur von der nächsten Umgebung benutzt. Die hidustrie ist noch in der Kindheit und be- schränkt sich meist auf die grössern Städte des Landes. Am bedeutend- sten sind die Gerbereien, Färbereien, VVoR-, BaumwoH- und Seidenmanu- fakturen, Teppichwebereien, und Kupfer-, Blech- und Stahhvaarenfabriken. Saffian und Korduan liefern GaRipoli, Larissa, Saloniki und Janina; Tür- kisch-Rothfärbereien sind zu Ambelakia, Larissa, Karaferia u. a. Orten; BaumwoRwaaren liefern Saloniki, Konstantinopel, Seres, Silistria etc.; WoRtuche und Teppiche alle Theiie des Landes; Seidenzeug Konstantino- pel, Edirne, Saloniki etc.; Stahl-, Eisen- und Kupferwaaren Bosna-Seraj, Konstantinopel, Karatowa (wo ein eigener Kupfergeschirrmarkt ist), Sku- tari, Samakow, Schumna etc.; Gewehre und Waffen Selimnia, Skutari, Bosna-Seraj, Belgrad etc., und Säbelklingen vorzüglich Kleinasien. Das Schneiden von Tabakspfeifenköpfen aus Meerschaum und das Bereiten von Rosenöl sind nicht unwichtige Industriezweige mehrerer Städte.
Handelsverkehr. — Wichtiger als die Industrie ist der Handel der europäischen Türkei, der aber grösstentheils in den Händen der Griechen, Armenier, Juden und zahlreicher Europäer ist, die in der Türkei entweder ansässig sind, oder Faktoreien etc. unterhalten. Der meiste Handel geschieht zur See; der Landhandel mittelst Karawanen auf be- |
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8 11. — Türkei.
iSssf än KSfn'H- Sind: die grosse ungarische
lifla^NircrK ^^^^^^^ (Adrianopel), ptlibe, den Balkan,
von Konstantinopd üLr iäursas
Ge-enstände der Ansfiihr f.^ f'. Bucharest und Jassy etc. Die
LtreiSrWein'rBa^wo^le,'! fr mI^^^
dem; ferner in Saffian, TeppSen' türk L'henf ff" "f-
Waffen etc. Eingeführt'werden hauptsSSh kS kw™^ sten europäischen Ländern. Der bedeutend reich, Russland, England, Frankreich, Italien und Korrt l Jahr 1846 umfasste der Handelsver'kehr Xr fürkef ^n^ Hp^ ' einen Werth von 453 Mill. Franken, wovon^srS auf dte EUifuS- und 217,Mill, auf die Ausfuhr kamen. Die HändeIshüaL ist allerdings nur 19 Mill. Fr. zum Nachtheil der Türkei, inTr Wirk fZp aber ist der Nachtheil um das Dreifache grösser, da ein beträchtSr Theil des Ausfuhrwerthes auf den durch konstantinop. Handelshäuser ver niittelten europäisch-persischen Transitohandel (über Trapezunt und Erze- rum nach Tebris) kommt, der sich allein in Bezug auf England im ge- nannten Jahre auf 50 Mill. Eres, belief. In den letzten Jahren hat eine beträchtliche Vermehrung und Ausdehnung des europ. Handels mit der Türkei stattgefunden, jedoch zum Ruin des türkischen Binnen- und Grenz- handels. Nur die europäischen Kaufleute ziehen Nutzen davon, und all das Getümmel des fremden Handels in Konstaniinopel geht für das Land selbst spurlos verloren. Im J. 1852 uml^sste der gesammte Handelsver- kehr 2,246 Mill. Piaster, wovon 1,182 Mill, auf die Einfuhr, 1,064 Mill, auf die Ausfuhr kamen. An diesem Verkehr nahmen Antheil:
|
E i n f u h r. |
A US fuhr. |
Grossbritannien, Jonische Inseln |
252 |
130 Mill. |
Fersten (Transit) ............... |
217 |
218 „ |
Frankreich........................ |
109 |
230 „ |
Oesterreich ....................... |
III |
185 ,, |
Rnssland.......................... |
97 |
'4 „ |
HoUand ........................... |
26 |
9 » |
Belgien........................... |
5 |
2 „ |
Sardinien ......................... |
4 |
10 ,, |
Griechenland..................... |
2 |
19 ,, |
Per.sien (direkt)................. |
109 |
1 » |
Schwei«, Vereinigte Staaten ■•. |
92 |
51 ,, |
Aegypten.......................... |
91 |
80 „ |
Walachei.......................... |
38 |
25 „ |
Moldan ........................... |
19 |
12 „ |
Serbien........................... |
8 |
2 .> |
|
Zusaramen: 1182 MiU. 10G4 MiU. Viasler. |
Die bedeutendsten Handelsplätze mit Seehäfen sind, am Schwar- zen Meere: Burgas, Varna, Kavarna und Küstendschi; am Bosphorus: Konstantinopel und Skutari (Uesküdar); am Marmara-Meer: Gallipoli; am Ak-Deniz (.\egäischen Meer): Enos, Kavala, Orphano, Saloniki; am Adria- tischen Meer: Avlona, Lesch, Durazzo. Haupthandelsplätze im Innern des Landes: Edirne (Adrianopel), Filibe, Serajewo (Bosna-Seraj), Belgrad, und in der Walachei und Moldau: Bucharest, Braila, Galacz und Jassy.
Münzen, Maasse, Gewicht. — Gerechnet wird nach Piastern, von den Türken Grusp genannt (I Piaster = 40 Para, 1 Para [Kreuzer] = 3 Asper). Ursprünglich zu 1 fl. 40 kr. C.M. ausgeprägt, wurden die- selben immer gehaltloser, und während der Werth des Piasters 1764 immer noch 1 fl. 18 kr. betrug, war er 1822 auf 19, und während des letzten Kriegs sogar unter 6 Kr. herabgesunken. Grössere Summen be- rechnet man nach Beuteln, zu 500 Piaster. Goldmünzen sind die Med- jidye, von 50 und 100 Piaster (I Stück von 100 P. — 6 Thlr. 6 Sgr.). Das Längemass ist die Draa oder Pik (Elle) für Seidenzeuge und Tücher, 1,0283 preuss. Elle oder = 68,58 Centimeter, und die Endaseh für alle übrige Sachen, = 0,9883 preuss. Ellen, — 65,25 Centimeter. 1 Agadsch (.Meile) = 5334 Meter. Getrei dema as s ist der Fortin von 4 Kilos, der Kilo = 35,27 Liter oder 0,64)6 preuss. Scheffel. FIüs- sigkeitsmaass: die Alma oder Almud = 5,2047 Liter oder 4,5454 preuss. Quart. — Gewicht: die Oka = 1,2785 Kilogramme; 44 Oke sind 1 Centner oder 1 12,506 Zollvereinspfund.
»er Staat. — Staatsverfassung. Das türkische Reich ist eine uneingeschränkte Monarchie, deren Herrscher, der P a dischah (im übri- gen Europa gewöhnlich Sultan, vorzugsweise Grosssultan, Gross- herr oder auch Kaiser genannt), die höchste weltliche Gewalt mit dem C h a 1 i f a t e, oder der höchsten geistlichen Würde verbindet. Sein höchster Wille wird durch das geheiligte Herkommen, durch die Gebräuche der Vorfahren und durch die öffentliche Meinung geleitet und in manchen Stücken gebunden. Rechte hat das Volk ihm gegenüber nicht. Er ist Herr über Leben und Tod aller Rajah (Nicht-Mahommedaner) und dar! nur die Osmanlis nicht ohne Rechtsspruch tödten lassen. Der Harem und die Grossen des Reichs, namentlich aber die Ulemas, sind nicht ohne Eniüuss auf den Sultan. In der Ausübung seiner Gewalt ist er nur an den Koran, der zugleich bürgerliches und politisches Gesetzbuch ist, und m einigen Beziehungen an den Karun-Name (Gesetzbuch) Solimans H. gebunden. Eigentliche Staatsgrundgesetze gibt es nicht. Die vom verst. Sul- tan im J. 1828 einberufenen Reichsstände, und die Wiederholung die- ses Schaugepränges 1845 unter dem jetzigen Sultan, ebenso die Erlassung des Hattischerif von Gülhane, der dem Reiche eine Art Verfassung zu bilden bestimmt war, haben bis jetzt nur erst wenige Aenderungen zu Gunsten des Volks hervorgebracht, da die Ausführung der erlassenen Firmans weder in der Macht des Sultans, noch seiner Rathgeber steht, denn die Pascha's in den Provinzen kehren sich nur höchst selten an die Firmans, sondern verfahren in dieser Beziehung, wenn ihnen nicht beson- dere Vortheile winken, ganz willkürlich und despotisch. Nur des Sultans geistliche Oberherrschaft als erster Imam und Stellvertreter des Propheten wird von allen sunnitischen Mahommedanern in Asien und Afrika ebenso vollständig anerkannt, als von seinen unmittelbaren türkischen Untertha- nen. Die Thronfolge ist im Mannesstamme der Familie Osman's erblich. Der Padischah hat keine ordentliche Gemahlin, wohl aber einen starken, mit Odalisken bevölkerten Harem, aus denen er seine 7 (eigentlichen) Frauen (Chatün) wählt. Besteigt der Sohn einer derselben den Thron, so erhält sie als Sult^nin-Mutter (Validé Sultana) beträchtliche Einkünfte von bestimmten Bezirken.
Staatsoberhaupt, — Der jetzige Padischah oder Grosssultan Abdul-Medschid, wurde am 23. April 1823 geboren, succedirte seinem Vater Mahmud IL am 2. Juli 1839, und ist der 31. Souverän vom Stamme Osman's, und der 28. seit der Eroberung Konstantinopels. Seine
Bromme's Hsna-AHw, ~ Türkei, b. |
Residenz ist der Seraj zu Isfambul (Konstantinopel); Lustschlösser sind: Beschiktasch, Dulmah-Baktsche, Tschiragan, Fonduklü und Bebek. — Der vollständige Titel des Padischah ist ganz im orientalischen Style. „Wir Sultan, Sohn eines Sultans, Chakan, Sohn eines Chakan, Sultan Abd-ul- Medschid-Chan, Sohn des siegreichen Sultan Mahmud, durch die unend- liche Gnade des Schöpfers der Welt und ewigen Wesens und durch die Vermittelung und Wunder des .Muhammed Mustafa, des vornehmsten der Propheten, über dem der Segen Gottes walte, Diener und Herr der Städte Mekka, Medina und El-Kuds (Jerusalem), gegen welche die ganze Welt ihr Gesicht wendet, wenn sie betet, Padischah der grossen Städte Istambul (Konstantinopel), Edreneh (Adrianopel), und Brussa, welche alle Fürsten mit Neide ansehen, wie auch von Scham (Syrien) und Misr (Aegypten), des ganzen Adserbeidschan, Moghreb (Marokko und Algier), Barka, Kair- wan, Haleb, Irak-Arabi und Adschemi (Babylonien und Persien), Bassra, El-Achsa, Dilein, Rakka, Mosul, Diarbekr, Wilajeti-Erzirum, Siwas, Adana, Karaman, Wan, der Berberei, Habesch, Tonus (Tunis), Tarabolas (Tripoli), Kibris, Rhodos, Kandia, Moreh-Wilajeti (Morea), Akdeniz (des Weissen Meeres), Karadeniz (Schwarzen Meeres), und derselben Inseln und Küsten, Anadolü, Ramiii, Baghdad, Kurdistan, Rum (Griechenland), Turkestan, der fartarei, Tscherkessiens, beider Landschaften Kabarda, Gürdschistan (Geor- gien), der Ebenen von Kiptschak (Astrachan), des ganzen Umfangs der Lander der Tartaren, Kafa und aller umliegenden Gegenden, des ganzen Bosna und dessen Zubehör, der festen Städte Belgrad, Serf-Wilajeti (Ser- bien) und aller dazu gehörigen Schlösser, Festungen und Städte, des gan- (.Albanien), des ganzen Iflak (Walachei) und Boghdan (.Moldau) und derselben Zubehör und Grenzen, dann vieler anderen Städte und Landschaften."
des Reichs ist ein grünes Schild mit silbernem naiDinond. Das Kaiserliche Wappen ist das Tughra, — ein aus mehre- fin zusammengesetztes Zeichen. Es ist von einer Löwenhaut um-
nogen und von einem Turban gedeckt, hinter welchen zwei Standarten mit Kossschweifen en sautoir gestellt sind. Links von dem Turban ist ein tjOiaener sechseckiger Siern, rechts ein wachsender Mond.
Orden, Es bestehen 2 Orden: 1) der von Mahmud IL gestiftete uraen des Ruhmes, in 4 Klassen, der am 19. Aug. 1831 zum ersten Male vertheilt wurde. Das Ordenszeichen erster Klasse besteht in einem goldenen rings herum mit Brillanten besetzten Medaillon, auf welchem das rughra oder der Namenszug des Sultans mit der Inschrift „Nischani ifti- char (Zeichen des Ruhms). Oer Unterschied der verschiedenen Klassen ist nur an dem Werthe der Verzierungen bemerkbar, und die letzte Klasse ist die einfache Medaille. 2) Der Orden des halben Mondes 1799 Aon Selim III. für Ausländer, die für die Türken fechten, in 3 Klassen gestiftet, zu welcher 1800 noch eine vierte Klasse kam (er wird übrigens nur selten oder gar nicht mehr vergeben). Ausser diesen besteht noch das im J. 1852 gestiftete M e d s chi di e-Verdi ens t z eich en , und bei besonderen Anlässen werden vom Sultan noch Ehrenkaftane, Ehrensäbel und einfache Ehreninedaillen vertheilt.
Der Hof. — Der früher ungemein prachtvolle und zahlreiche, einst über 10,000 Personen zählende Hofstaat, ist bereits unter dem vorigen Sultan sehr verändert und vereinfacht worden, und theilt sich in den Innern, bloss den Harem (oder den Frauenaufenthalt) angehenden, und in den Aeussern, welcher alle die Person des Padischah umgebenden Bedienungen in sich schliesst. Es gibt jetzt keine Bostandschibaschi (Obersten der 1,500 Gartenwachen oder Bostandschi) und keinen Bostand- schi mehr; es gibt keinen Silihdar (Schwertträger), noch 4 Kammern der Pagen mehr, sondern nur 2, nämlich die innerste und die des Schatzes, und die Zahl der Kämmerer (Kapidschibaschi) ist, auf 30 reduzirt. Die gegenwärtigen Grossbeamten des Hofstaats in ihrer Rangfolge sind: der Grossmeister des Palastes, der zugleich Chef der Eunuchen ist; der erste Imam; der Oberkammerherr; der erste Sekretär des Padischah; der erste General-Adjutant; der erste Geheime Kammerherr; der Schatzmeister des Padischah; der Chef der weissen Eunuchen; der Überhofmeister; der Gar- derobemeister; der erste Page (Bach-Mucakib); der Chef der Pagen (Icho glans); der erste Adjutant; der Adjutant des Padischah; der erste Refe- rendar; der Gesandten-Einführer, und der Oberstallmeister. Der Padischah hat seine Privatkasse (Chasna), in welche die Tribute der Hospodare, die Einkünfte von eingezogenen Gütern, verkauften Aemtern, Erbschaften u. m. a. einfllessen. Die Ansicht, dass in ihr die jährlichen Ueberschüsse mehrerer Jahrhunderte aufgehäuft seien, verdient keinen Glauben, da die Privatkasse häufig ein bedeutendes Defizit zur Deckung des Staatsbedarfs auszugleichen hat.
Staatsverwaltung. — Die Regierung wird, schon seit dem Ende des 16. Jahrhunderts, durch zwei Hauptstellvertreter des Padischah, den Sadri-Azam oder Grossvezier, und den Scheik-uI-Islam oder Mufti, verwaltet. Der Vezier, dessen Amt im J. 132 der Hedschira oder 750 n, Chr. eingesetzt worden, ist Chef der Civil- und Militär-Verwaltung, dem alle Minister untergeordnet sind. Der Scheik-ul-Islam (der Alte des Islams) oder Mufti ist das Oberhaupt der Geistlichkeit und der Ulemas oder Rechtsgelehrten, obwohl er selbst weder Priester noch Gerichtsper- son ist. Seine eigentliche und wesentliche Befugniss ist die Auslegung des Gesetzes. Titel des Veziers und des Muftl's ist „Hoheit". Der Gross- vezier bewohnt einen eigenen Palast, welcher vorzugsweise die „Pforte" heisst, weil nach altem morgenländischem Gebrauche ehemals unter dem Thore Gericht gehalten und die Fremden empfangen wurden; daher der grossherrliche Hof selbst, und zwar nach dem Hauptthor, das zu dem Serail oder K. Palaste führt, die Hohe Pforte genannt wird. Die wich- tigsten Staatsangelegenheiten wurden bisher im Di van verhandelt, einem Rathe der höchsten Staatsbeamten, der sich unter dem Vorsitze des Gross- veziers in dem Palast des Sultans versammelte, welcher Letztere jedoch an den Berathungen nicht persönlich Theil nahm, sondern ihnen zu Zeiten bloss hinter einem Vorhange beiwohnte. Neuer Zeit ist ein doppelter Staatsrath eingerichtet, von welchem der hohe Rath (Akhiam-Adliit;) seine Sitzungen im grossherrlichen Palast, der Geheime Rath in der Pforte hält. Der Di van oder die Staatskanzlei (Menacybi-Divaniit?) um- fasst jetzt diejenigen oberen und unteren Aemter, die unter dem Namen Kalemiie (Feder) begriffen werden. Er zählt 5 Range Beamter, deren höchster dem Range eines Feriks oder Divisions-Generals gleich steht. Die Leitung der Staatsangelegenheiten besorgt der Geheime Rath unter Vorsitz des Grossveziers als Präsidenten. Als ausserordentliche Mit- glieder nehmen die Staatsminister mit dem Titel von Muchirs an |
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8 11. — Türkei.
den Sitzungen Antlieil. Die Staatsministerien und liöchsten Aemter rulien in den Händen eines Ministers der auswärtigen Angelegenlieiten (Kliaridscliijie- Naziri), eines Kriegsministers (Serasiiier), eines Finanzministers (ümuri- Maiie-Naziri), eines Grossmeisters der Artillerie und General-Inspektors der Festungen, eines Ministers des Handels und Ackerbaues (Tiddjaret-Naziri), eines "Polizeiministers (Zabtijie-Muscbiri), des Ministers des grossberrl. Hauses, des Präsidenten des Staats- und Justizraths (Akhiam-Adliie-Reissi), des Präsidenten des Tanzimats, des Generaldirektors der Münze (Zarbchani- Muschiri), und des Intendanten der Evkafs (der Moscheen oder frommen Stif- tungen gehörigen Güter). Ausser diesen sind noch 4 Minister ohne Porte- feuille, und 3 Musteschars oder Räthe und Unterstaats-Sekretäre mit Mini- sterrang, und 10 besondere Staatsdepartements, die unter eigenen Präsi- denten stehen: der Staats- und Justizhof (Medschlici-valai-achiami-adliiO; der Rath des öffentlichen Unterrichts (Medschlici-met-ariti'-umumiie); der Kriegsrath (Dari-churai'-askeri); der Rath des Feld-Zeugamtes (Medschlici- tophanei-amire); der Admiralitätsrath (Medschlici-bahrie); der Rechnungs- hof (Medschlici-maliie); der Rath der öffentlichen Arbeiten (Medschlici- Nafi'a); der Rath der Bergwerke (Medschlici-me'-adin); der Polizeihof (Medschlici-Zabtbyi'), und der Rath der Militär-Fabriken (Medschlici-yma- lati-harbiii?).
Rechtspflege. — Das Ulema oder die Körperschaft der Ulema's, steht unter dem Scheikh-ul-lslam, und theilt sich in zwei Zweige: den rechtlichen, aus den Auslegern des Gesetzes (Mufti's) und aus den Rich- tern (Kadi's) gebildet, und den religiösen, zu weichem die Diener des Kultus (Imams) gehören. Ursprünglich waren beide Amtsverrichtungen in dem Ulema vereinigt; der Kadi war befähigt, die priesterlichen Amis- verhandlungen zu verrichten, sowie der Imam das Amt eines Richters verwalten konnte. Später bildeten die Kadi's eine getrennte Körperschaft, mit Ausschluss der Imams, die auf das Predigen und auf den Dienst der Moscheen beschränkt wurden. Nach und nach traten die Diener des Kul- tus hinter den Richterstand zurück. Jedoch besteht der Grundsatz der doppelten Belehnung noch jetzt, da der Mufti sich das Recht, das Gebet bei der Thronbesteigung der Sultane zu sprechen, vorbehalten hat. In Folge des zwischen den Verrichtungen eines Mufti und denjenigen eines Kadi gemachten Unterschieds besteht das Ulema aus drei Klassen: 1) den Justizbeamten, Kadi's; 2) den Doktoren oder Auslegern des Gesetzes, Mufti's, und 3) den Ministern des Kultus, Imams. — In Hinsicht der Ge- richtsverwaltung ist die Türkei in einen Ober-Gerichts- und AppeRa- tionshof, in Obergerichtsämter von Molla's, in Gerichtsämter von Kadi's, und in Untergerichte geschieden. Der Ober-Gerichts- und Appella- tionshof (Arzodassi) zerfällt in zwei Präsidentschaften von Rumiii und Anadolü, und spricht in letzter Instanz. An der Spitze der ersten befindet sich der Sadri-Rumili oder Rumili-Gazi-Askeri (d. h. Richter der Armee) mit 10 Grossrichtern oder Beisitzern, mit dem ersten Range der Magistratur nach dem Scheikh-ul-Islam. Die zweite Präsident- schaft steht unter dem Sadri-Anadolü oder Anadolü-Gazi-Askeri, hat 7 Beisitzer, und ist das zweite Gericht des Reichs. Die beiden Gazi- Askers sind die Chefs der Gerichtsverwaltung, der eine in Europa, der andere in Asien, und ernennen unter der Bestätigung des Scheikh-ul-Islam zu allen erledigten Aemtern in ihren verschiedenen Departements. Die Obergerichts - oder Mo IIa-Aem ter (Me vleviets) sind Ober-Gerichts- instanzen, an deren Spitze ein Molla (Oberrichter) gestellt ist, und von denen jede einen oder mehre Ejalets umfasst. Es gibt, die tributären Provinzen in Europa ausgenommen, 22 Mevleviets. Die Gerichtsämter von Kadi's oder die gewöhnlichen Gerichte (Gaza's) sind zusam- mengesetzt: aus dem Richter (Molla oder Kadi), aus dem Mufti (so zu sagen ein General-Advokat), von der Provinz unter mehreren Kandidaten gewählt, aus einem Nalb (einem Richtergehülfen), aus einem .Ayak-Nal'b, und aus einem Gerichtsschreiber (Basch-Kiatib). Sie richten in Civil in erster Instanz und bilden das korrektioneile Gericht, indem sie sich den Gouverneur des Liva und die Glieder des Rathes der Provinz beiordnen. Die Untergerichte mit Naibs an der Spitze, üben das Amt von Frie- densgerichten in den Distrikten und Gemeinden aus. Die Christlichen Ge- . meinden stehen unter ihren Vorstehern, die Jüdischen unter ihren Rabbi- nern, die Europäer (Franken) unter ihren Konsuln. Für Serbien besteht ein Obergericht. In der Moldau und Walachei, wo keine geschriebene Landesgesetze vorhanden sind, entscheidet der Hospodar und sein aus Bojaren zusammengesetzter Divan gewöhnlich nach dem Herkommen und zum Theil auch nach dem römischen Recht.
Provinzialverwaltung. — In administrativer Beziehung ist das ottomanische Reich in Ejalets oder General-Statthalterschaften getheilt, deren Vorstände, je nach der Wichtigkeit der Ejalets, den Titel Vali (Vicekönig), oder auch den Titel Mutessarif (Generalgouverneur) füh- ren. Die Ejalets sind wieder in Liva's (Provinzen) getheilt, an deren Spitze die Kaimakams (Gouverneur-Lieutenants) oder Mohassils (Prä- fekten) stehen; die Liva's werden in Kaza's (Distrikte) eingetheilt, und die Kaza's in Nahije's oder Gemeinden. — Der Vali oder Mutessarif kann über die bewaffnete Macht des Ejalets verfügen und direkt mit den Ministern verhandeln. In seinem engern Bezirke hat er das Amt eines Mohassil, wie in Frankreich jeder Präfekt zu gleicher Zeit Unterpräfekt seines Bezirkes ist. Jede Provinz (Liva), die nicht unter der unmittel- baren Verwaltung des VaU steht, wird von einem Kaimakam verwaltet. Wenn die Lage der Provinz schleunige Besorgung der Angelegenheiten verlangt, kann der Gouverneur des Liva direkt mit dem Minister des In- nern korr.espondiren, und in diesem FaRe nimmt er den Titel eines .Mo- hassil (Präfekten) an. Der Kaimakam überwacht, mit Hülfe des Militär- Kommandanten, die Aushebung und aRe fünf Jahre die Zählung (I). Mit den Mitgliedern des Civilgerichtshofes (MoRa, Mufti etc.) und denjenigen des Medschli (des Provinzialrathes) bildet er das Strafgericht der Provinz. Auch steht er der Steuernvertheilung vor, zu welcher eine Kommission jährlich durch die Ortsobrigkeiten ernannt wird. Der Medschli versam- melt sich viermal wöchentlich, und ist zusammengesetzt: aus dem Gou- verneur des Liva als Präsidenten; aus dem Abgeordneten der Finanzen, Mal-Mudiri (dem Steuer-Einnehmer); aus dem griechischen, katholischen oder armenischen Bischof, oder dem jüdischen Rabbiner, je nach der Loka- lität; aus dem Kodscha-Baschi (dem Bevollmächtigten der christlichen Stadtobrigkeiten), und aus den Vudschuhs (Abgeordneten), die von den Einwohnern nach der Zahl der Bevölkerung ernannt werden. Was die Frovinzial-Finanzverwaltung betrifft, so hat jedes Ejalet einen Defterdar (Buchhalter), und jedes Liva einen Mal-Mudiri (besondern Einnehmer). |
Zu Anfang des Finanzjahres (den 1. März) lässt dieser seine Rechnungs- bücher durch den Gouverneur und die Rathsglieder vergleichen und be- siegeln und schickt sie mit den Bevveisschriften dem Finanzminister durch die Vermitielung des Defterdar ein.
Finanzwesen. — Die Staatsfinanzen des Osmanischen Reiches, ob- wohl keinesweges in glänzendem Zustande, scheinen trotz aller Bedrückun- gen des Volkes und Erpressungen von Seiten der Beamten, und aRer Unterschleife, die der Beamtenstand durch alle Rangstufen sich zu Schul- den kommen liess, doch nicht so kläglich zu sein, als viele tüchtige Staatsökonomen vermuthet haben, und schon seit Jahren den vollstän- digen Staatsbank ero tt der Türkei, des kran ke n M an n es ver- kündeten. Wohl mag die bisherige Finanzverwaltung die schmählichste der ganzen Welt gewesen sein, die Besteuerungsgrundsätze der Regierung mit denen jeder geregelten und vernunftgemässen Staatsverwaltung im grellsten Widerspruche stehen; nirgends aber finden wir auch in Europa einen Staat, der so überreiche, bisher noch wenig oder gar nicht benutzte HülfsqueRen bietet und unter Leitung einer energischen und umsichtigen Regierung, und einer geordneten Finanzverwallung so blühend werden könnte, als die Türkei. — Von welchen Elementen die Reform des Reichs ausgeben wird, ist ganz gleichgültig, da die Machthabenden, mögen sie dem Islam, dem Chrisienthum oder dem .Mosaismus angehören, hier alle gleich versumpft sind; Reformen werden aber nicht ausbleiben, und der letzte Krieg der Zukunft des Landes selbst ein segensreicli^res Saatkorn gewesen sein, als die Eifersucht der Grossmächte, die allein bis jetzt die Fortexistenz des Staats vermittelte, bis jetzt zu ahnen wagt. — Genaue Ziffern über die Finanzen des Landes sind nur wenige vorhanden. Ge- wöhnlich pflegt man die jährlichen Staatseinnahmen zu 15 Mill. an- zunehmen. Ubicini berechnet die jährlichen E Inn ahm en im Osmani- schen Reiche (vor dem letzten Kriege) durchschnittlich zu 731,000,000 Piaster (168,110,000 Franken), die Ausgaben jährlich zu 751,900,000 Piaster (173,052,000 Fr.). — Nach der Ende 1855 in der türkischen offi- ziellen Staatszeitung geschehenem Veröffentlichung über die Feststellung eines neuen Budgetgesetzes, zerfallen die permanenten Staatsaus- gaben in spezielle (für die einzelnen Ministerien) und in generelle (des Finanz-.Ministeriums); die Staatseinnahmen in direkte und in- direkte.
A. Direkte Staatseinnahmen: Steuern und Erträge der Verpachtung sämmt- licher Einnahmen aus einzelnen Provinzen ; hierher gehört vor Allem die Wergü (Ein- kommensteuer). Gesammtertrag der Wergtt 220,000,000 Piaster.
Der künftige Ertrag des MUitärbeitrags für fortan nicht mehr militärpflichtige Rajahs.
Die frühere Kopfsteuer (Haradsch) brachte an 40,000,000 F. ein.
Einnahmen von dem Bergbau, bisher gegen 16,000,000 P. (Für die Ausbeutung der reichen Erzlager geschieht beinahe gar nichts).
Einkünfte aus den dem Staate gehörenden Liegenschaften; nach einerneueren Schätzung (Einkünfte aus Domänen, Forsten , Staats- gewerbeanstalten, Regalien, Zehnten, Mo- nopolen etc.) zusammen 220,000,000 P.
B. Indirekte Staatseinnahmen: Ertrag der Grenzzone. .Ule in das Osma- nische Gebiet eingeführten Wasren unter- liegen einem Zoll von 5, alle ausgeführten einem Zoll vor, 12 Prozent (!!1). Im Jahr 1850/51 betrugen die Zölle 85,000,000 F.
. Die Zehnten (in natura erhoben) circa 220,000,000 P.
. Erträge aus verschiedenen Gebühren, troi-Abgaben und der Gewerbsteuer Minimum derselben sind monatlich 10 Maximum 60,000,000 P.).
. Erträge der Tapu- (Veräusserungssteuer von Wakuf-Gütern^ , Kontrakt- und Stempel- steuern. (Die nicht unerheblichen Erträge aus der Staatspost fehlen in diesem Budget- Register gänzlich.)
4,800,000 300,000,000 30,000,000 37,500,000
A. Die speiiellen .Ausgaben sind: Fiaster.
1. Die ClvilUste des Sultans...... 75,000,000
Ausserdem Apanagen an die Schwester des Grossherrn und
an die Gemahlin Aali Ghalib- Pascha's (Tochter des Sultans)
2. Kriegsministerium (im Frieden)
3. Artillerie, Genie, Festungen etc.
4. Admiralität.....................
5. Geistliche Angelegenheiten, Besoldung der Ulemas.........
6. Wakuf - Verwaltung (das den Moscheen u. frommen Stiftungen zugehörige Gfundeigenthum) ; darunter.^usgaben desHedscha's für die heiligen Städte Mekka und Medina allein an...........
7. Ministerium des Innern........
8. Ministerium des Auswärtigen,
früher...........................
(jetzt beträchtlich erhöht).
9. Finanzministerium für Besol- dung der betreffenden Beamten und Erhebungskosten der öffent- lichen Einkünfte (nach Ubicini 195 Mill. Piasterj..............
10. Ministerium für Handel und ölfentliche Arbeiten............
10,000,000
B. Generelle Ausgaben:
1. Die ölfentliche Schuld und das Papiergeld, letzteres zu300,000,000 Plaster geschätzt, erstere aus den verschiedenartigsten Anlehen be- stehend.............................. 7
2. Verschiedene Schatzscheine u. Ren- ten (Sehim, Sergis etc.)........... 1
3. Reservefond für ausserordentliche Fälle (nur in der Theorie bestehend) 7
Der letzte Krieg kostete dem Reiche ungeheure Opfer, und besonders erschöpften die „Freunde" das Land. Dennoch konnte der UmUri-Malie- Naziri (Finanzminister) in einem (im Pariser Moniteur abgedruckten) Be- richte sagen: „Die Pforte hat in den 28 Monaten vom 27. Mai 1853 bis 27. Sept. 1855 für au-sserordentliche Kriegsausgaben 11,200,000 Pf. Strl. aufgewendet, und diess bestritten ohne neue Auflagen oder Steuern, und ohne Unterstützung Europa's, ausser 2V2 Mill. Pf. Strl. aus der ersten englischen Anleihe und 600,000 Pf Strl. Vorschuss auf die zweite." So- gar der Haradsch ward aufgehoben, gegen Verpflichtung der Rajahs zum Kriegsdienste.
Staatssehuld. — Zu Anfang des Jahres 1854 schätzte man die Staatsschuld (nach Reden) 1068,400,000 Piaster (71,226,000 Thlr. Cour.), und zwar:
Piaster.
Kapital der Renten (Sehim) mit 12 Proient 4,000,000 Piaster ..................... = 33,400,000
Kapital der 40 MiU. Piaster Renten betragenden Lehnentschädigungen 12 Prozent = 334,000,000 Kapital der (mittelst Firman vom 5. April 1853 zur Einziehung der schlechten Münzen und des Papiergeldes anf 15 Jahre bewiUigten) Rente an die Bank,
30,000,000 Piaster zu 12 Prozent kapitaUsirt .................................... = 250 000 000
Papiergeld (Caimes) seit 1829 (wovon 64 Mill. unverzinsUches, und 132 MiU. zn
6 Prozent verzinsliches) ........................................................... ^ jgg ^qq qqO
Schwebende sonstige Schuld und Defizit......................................!...'.',... = zss'ooo'ooo
Hiezu noch ein im August 1854 in London und Paris zu 80% aufge- nommenes 6prozentiges Anlehen von 125 Mill. Franken (5 MiR. Pf. Strl. = o41V4 Mill. Piaster), und im Juni 1855 ein neues von England und Frankreich garantirtes Anlehen im gleichen Betrage, durch welche beide die Türkische Staatsschuld mit Schluss des J. 1855 auf 2150,900,000 Piaster (= 143,396,666 Thlr. Cour.) gestiegen war.
Heerwesen; Landmacht. — Die Bildung des Heeres, dessen Orga- nisirung seit 1843, unter dem Seraskierat des Riza-Pascha, nach franzö- sisch-preussischem Vorbilde begonnen, geschieht, ausser freiwilligem Ein- tritte, durch Aushebung und Losung. Die Dienstzeit dauert 5 Jahre ü» aktiven Heere, und dann noch 7 Jahre in der Reserve. Die Kriegsmacht zerfällt in die aktive Armee, in die Reserve oder Landwehr, die Hülfs- truppen und die irregulären Truppen. |
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8 11. — Türkei.
Die S°5rk?eV„\s jedei^Or^ffs -Ii' « Armeekorps oder Ordü's.
der Kavallerie und 1 der Art llerleT J Infanterie, 4
den mit einem Effekti^tand voT 20 ®
An der Spitze des Ordü steht der v?,',! ?-"^^®".'' 12 Batterien bilden.
oder drei Feriks (Ohls ons^neralef Feldmarschall, der zwei
Generale), als es Brigaden S 'ne'bsrLen'üLrS
Befehlen hat. Der jedesmalige überzähl
Verwaltungsrathes des Ordü. _ Die R es er ve t
ist genau ebenso eingetheilt wie die Linie (Xizamf
gerade ebenso stark; in Wirklichkeit aber vnn^f-P^
organisirt. Die Hülfstruppen oder KontingenteX^^
nicht unterworfenen tributpflichtigen Provinzen und halbsouver^.
ten können im Ganzen auf 120,000 Mann angeschlagen Sden . "-"^^
besitzt ein nach europäischer Art gebildetes Heer von etwa 4o'ooo\iflnt Dazu die Kontingente von Ober-Albanien (Rumili und Yania)' mit pu^« 10,000, Bosnien (Bosna) 30,000, Serbien (Syrb) 20,000, der Donaufürsten thümer-7,000, und Tunis und TarabUisi-Garb (Tripolis) mit 10,000 Mann Die irregulären Truppen sind ohne besondern Werth, und theilweise wahre Räuberbanden.
Der Effektivstand der türkischen Streitmacht Ende 1855 betrug:
Nizam (Linie).
Infanterie und Garde ......................72,180 M.
Kavallerie und Artillerie................22,737 „
ïestangsartillerie und Reserve 10,408 „
Redif (Landwehr).
Infanterie ........................ 92,650 M.
Kavallerie ........................ 11,117 „
__Zus. (lud. 7741 in engl. Solde) 103,827 Mann
Zusam. (incl. 2259 in engl. Solde) 105,325 Mann Im Ganzen, Nizam und Redif-- 209,152 „
Ausserdem noch: mobil gemachte Miliz-Artillerie 5,872 M-; 2,000 otto- manische Kosaken; das Aegyptische Kontingent 23,931; die tartarische Kavallerie etc. Die jährlichen Kosten wurden vom Finanzminister auf 6,055,000 Pf. StrI- (150 Mill- Frk.) veranschlagt, und zwar: Nizam 2,320,000; Redifs 2,610,000, und ArtiRerie und iMarine 1,125,000 Pf- Strl. Jeder In- fanterist kostet jährlich 2,411 (160%), jeder KavaRerist 3,408 Piaster (2271/5 Thlr- Cour.).
Seemacht. — Die Türkische Flotte bestand Anfangs 18o3 im Ganzen aus 70 Schilfen mit 34,000 .Matrosen und 4,000 .Marine-Soldaten, und zwar: aus 2 Linlenschltfen Isten Ranges zu 130 und 120 Kanonen, 4 Linienschiffen 2ten Ranges zu 90—74 K-, 10 Segelfregatten zu 60—40 K. 6 Korvetten zu 26-22 K-, 14 Briggs zu 20-12 K., 16 Kutter, Schoo- ne'r etc. zu 12—4 K-, 6 Dampffregatten von 800 — 450 Pferdekraft, und 12 Dampfkorvetten und geringeren Fahrzeugen. — Im Jahre 1854 ver- loren die Türken bei Synope (Sinub) an eigenen und ägyptischen Schiffen: 7 Fregatten, 2 Korvetten, 1 Dampfer und 3 kleinere Segelschiffe. — Die Handelsflotte zählt 2,200 Schiffe von circa 180,000 Tonnen Last.
Flaggen. — Die Standarten und Flaggen der Türkei und ein- zelner Provinzen, Städte und Grossbeamten, welche Flaggen zu führen berechtigt sind, siehe auf Tafel 5 u. 6 des Flaggen-Atlas: Fig. 194 Stand- arte und Kriegsschiffflagge des Reichs; Fig. 195 u. 196 Flaggen des Gross- sultans; 197 Flagge des Grossveziers; 198 Flagge des Kapudan-Pascha (Gross-Admirals); 199 türkische Kauffahrerflagge; 200 Galeerenflagge; Taf. 6 Fig. 201 griechische Kauffahrerflagge; 202 Flagge von Kandia; 203 Flagge von Konstantinopel; 204 Standarte der Moldau; 205 Standarte von Serbien, und Fig. 206 Standarte der Walachei.
Hie mittelbaren oder tributpJticIitig-eu Desitzung-en der KuropHiseheu Türkei»
Die mittelbaren Besitzungen der Türkei sind die Donaufürs ten- thümer (Walachei und Moldau) auf dem linken, und Serbien auf dem rechten Donauufer, die theUweise selbstständig, doch tributpflichtig sind, und ganz unabhängig: Montenegro und .Malisori; letzteres ein in Nord-Albanien gelegenes, nur unbestimmt begrenztes rauhes Bergland von etwa 30 Qu.-M., dessen (slavische) Bewohner bewaffnete Hirten und zur Hälfte räuberische Krieger sind, die der Pforte für Sold dienen, ihre Fehden auf eigene Faust ausfechten, ungern gehorchen, desto lieber aber Haudelskarawanen erleichtern.
Die Donaufürstenthümer Walachei und Moldau.
Die beiden unter Oberberrlichkeit der Pforte und bisher in Russischem, jetzt in gemeinschaftlichem Schutz der Grossmächte stehenden, in ihrer innern Verwaltung aber unabhängigen Fürstenthümer, liegen zwischen 400 10' und 460 iq' O.L. und 43» 40' bis 48» 24' N.Br., werden im Süden von der Donau, die Moldau im Osten vom Pruth begrenzt, und umfassen zusammen einen Flächenraum von 2,076 Qu.-M. mit einer Bevölkerung von 4,000,000 Seelen. Die Staatsform in beiden ist wahlmonarchisch, mit Fürsten an der Spitze, welche die Pforte als ihre Vasallen betrachtet, je- doch bisher nur iro Einvernehmen mit Russland einsetzen oder bestätigen durfte. Nach dem ersten (1843) von Russland festgesetzten Reglement sollten die Hospodare auf Lebenszeit und aus den Bojaren Ister Klasse gewählt werden; nach einem spätem Uebereinkommen der hohen Plorte mit Russland (1. Mai 1849) wurden die Hospodare auf 7 Jahre ernannt, «nd erhielten von der Pforte den Rang als Muchire. Als in Folge der Streitigkeiten Russlands mit der Pforte, russische Truppen den 2. Juli l»o3 die Fürsteiithümer besetzten, nahmen die beiden Hospodare der Walachei und Moldau ihren zeitweiligen Bücktritt von der Regierung, und ubergaben dieselbe den 26. und 30- Oktober 1853 an den ausserordentlichen Verwal- tungsrath. Durch Erlass des Kaisers von Russland vom 8. Nov. übernahm GeneraRieutenant Baron Budberg die Verwaltung beider Fürstenthümer, unter Oberbefehl des Fürsten Gortschakoff, und als die Russen am 31. Juh 18o4 Bucharest räumten, übernahm Fürst Konstantin Kantakuzeno, der Präsident des Verwaltungsrathes, die Leitung der Geschäfte. Der Hospo- dar der Walachei, Fürst Barbo Dimitri Stirbey, legte am 7ten, Fürst Gregor Alex. Ghika, Hospodar der Moldau, am 16. JuR 1856 die Re- gierung nieder, und die Pforte ernannte an ihrer SteRe, bis zur Regelung der Angelegenheiten der Donaufürstenthümer: Kaimakams, und zwar für die Walachei den Fürsten Alex. Demeter Ghika, und für die Mol- dau den Grosswornik Theodoritza Balsch. |
Die WalacheL — Die Walachei (Eflak), deren Flächenraum 1,330,23 Qu.-M. beträgt, von denen 920,22 auf die grosse, und 410 Qu.-M- auf die kleine Walachei kommen, hat eine Bevölkerung von 2,600,000 E., und wird in 18 Kreise geschieden, die von Isprawnicks verwaltet werden.
Distrikte. |
Hanptorte. |
Bevölkerung 1855. |
Rimnlk-Sarat............... |
Rimnik-Sarat............... |
131,432 |
Buzeo ....................... |
Buzeo ....................... |
136,740 |
Sacineni .........-.......... |
Bucovü ..................... |
124,308 |
Pracova ..................... |
|
138,220 |
Dambowitza................. |
Turguvici ................... |
119,870 |
Muscelû..................... |
Campulungo ................ |
141,917 |
Arges ....................... |
Pllesci....................... |
156,421 |
Rimnlk-Valcea.............. |
|
134,870 |
Gordschl..................... |
Turgutschilii ............... |
159,212 |
Meheiilnti................... |
Cernetz...................... |
195,950 |
Doldschi .................... |
Craj ........................ |
148,543 |
Bomauati ................... |
Caracala ..................... |
130,700 |
|
Slatina...................... |
130,211 |
Tele-Orman................. |
Zimnicea.................... |
138,406 |
|
|
120,510 |
|
|
Jalomissa.................... |
|
129,643 |
IlfoïU........................ |
|
■ 263,354 |
|
Ibraila ...................... |
100,206 |
18 Distrikte: |
|
2,600,512 |
Die Mehrzahl der Bewohner des Landes, die eigentlichen Wlachen, die sicn selbst Rumuyi oder Romunen nennen, sind Nachkommen der ^'■'"ßnier und Griechen sind gegen 50,000, meist in den ötaaten angesiedelt; Juden, die zum grössten Theil den Handel in den nanaen haben, zählt man an 40,000; fremde Europäer, besonders aeutsche Handwerker, gegen 10,000, und Zigeuner, die sich selbst fiomnitschel oder Romni nennen, und um 1400 unter Timur aus In- Qien eingewandert sein soRen, über 100,000 im Lande. Den Ständen nach zerfaRt die Bevölkerung in Bojaren oder Adelige, in Klerus oder ^eisthchkeit, in Bauern, die nur zum kleinsten Theil Eigenthums- Desitzer, sonst aber Pächter, und sehr gedrückt sind, und in Zigeuner die in sofern einen Stand bilden, als sie keine bürgerliche Rechte haben und vom Staate und von den Bojaren nach Willkür verkauft werden kön- nen. Der Adel ist theils hoher, theils niederer AdeL Zu dem hohen Adel gehören die sogenannten Divansbojaren; der niedere Adel wird Massilen genannt. Der Adel besitzt grosse Vorrechte, ist Grundherr und gegen Misshandlungen geschützt, auch wenn nicht rechtlich (da die Leibeigenschaft gesetzlich abgeschafft ist), doch faktisch Herr der Bauern Einen eigentlichen Bürgerstand gibt es weder in der Walachei noch in der Moldau. — Dem Glaubensbekenntniss nach besteht die Mehrzahl der Bevölkerung aus nicht-unirten griechischen Christen, die unter den Metropoliten zu Bucharest stehen. Katholiken sind 50,000 im Lande, deren römisch-apostolischer Administrator der Bischof von Nicopolis ist. Die meisten Armenier gehören der unirten armenischen Kirche an; die europäischen Fremden sind grossentheils Protestanten. Mahommedaner sind nicht im Lande, da kein Türke in den Fürstenthümern wohnen darf. — Das Schulwesen ist in ziemlich gutem Stande, obwohl selbst bei den höhern Klassen noch grosse Unwissenheit herrscht. In Bucharest ist eine höhere Lehranstalt (Kollegium von St. Sava) ein Gymnasium und eine Gewerbschule; in Krajowa ein Gymnasium; dazu kommen noch fünf geistliche Seminare, und für Ausbildung der Volksschullehrer, ausser einem SchuRehrerseminar, mehrere Normalschulen. 1852 betrug die Zahl der Kinder in den walachischen Elementarschulen 45,318.
Die Regierung leitet ein im Juli 1856 von der Pforte ernannter und von den Grossmächten bestätigter Kai"makam, den ein ausserordent- licher Verwaltungsrath (bestehend aus einem Präsidenten, einem Minister des Innern, der Justiz, des Kriegs, des Kultus und der Finanzen, einem Minister-Staatssekretär und einem Generalkontroleur) zur Seite steht. — Der Finanzetat schloss sich 1853: Einnahmen 14,824,195 Piaster (hiervon: Salzregie 2,500,000; direkte [besonders Kopf-] Steuer 8,460,000 und indirekte Steuer 3,550,000 P.); Ausgaben 14,650,000 Piaster (da- von: Hof 60,000 Duc. = 2,000,000; Tribut an den Sultan 1,400,000, und Militär 2,950,000 P.) — 1854 betrugen die Einnahmen 16,544,755; die Ausgaben 14,493,158; und 1855 die Einnahmen 22,838,614; die Ausgaben 21,476,790 Piaster- — Die Staatsschuld war getilgt. — Das Militär bestand am Schluss 1855: aus 3 Linien-Infanterie-Regimen- tern 4,962 M.; 1 Division KavaRerie (2 Sclwadronen 462 M-; 1 Artillerie- Kompagnie 188 M.; 1 Pompiers-Kompagnie 377 M., und 1 FlotiRe von 4 Kanonier-Schaluppen mit 137 M., die regulären Truppen aus 6,126 Mann. Hierzu noch 5 BataiRone Grenz-Garden 7,397 M-, und 17 Schwadronen Trabanten oder Gendarmen 4,677 M., die ganze Militärmacht des Landes mithin aus 18,200 Mann.
Die Moldau. — Die Moldau (Boghdan) umfasste 735,68 Qu--M-, mit einer Bevölkerung von 1,400,000 Seelen, wozu in Folge des Pariser Vertrags vom 30. März 1856: 205 Qu.-M. mit 180,000 Einwohnern, von Bessarabien abgetreten wurden. Das Land ist in folgende 13 Distrikte geschieden, die wie die der Walachei von Isprawnicks verwaltet werden.
«8,318 89,426 79,110 • 88,685 165,806 148.S56 152,230 130,817 75,770 94,502 94,250 92,841 88,542
Pietra .....
Mihaïlin--- Falticenl ••
Roman.....
Botoshani" Jassy
Bakeû .....
Fokschani-
Galacz.....
Tacutsi ••••
Vaslui.....
Burlatü ■•• Us.........
Bevölkerung 1855.
Neemts -••• Dorohoï .-■ Suciave Roman — Botosbani •
Jassy ......
Bakeù.....
Putna......
Cocarlen Tacutsi -•• Vas'.ui-.-
Tutova.....
Falscü------
13 Distrlkte : Jassy.....
Hierzu (1356) Thell von Bessarabien, mit
Gesammtbevôlkerung des landes............ |
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8 11. — Türkei.
Die Stände und Reclilsverliältnisse der Moldau sind die gleichen der Walachei. Auch hier leitet wie dort ein im Juli 1856 ernannter Kaimakam die Regierung, und ein gleich zusammengesetzter ausserordentlicher Ver- waltungsrath steht ihm zur Seite. — Die Einnahmen des Fürstenthums betrugen 1853: 13,2-35,230; die Ausgaben 12,456,324 Piaster (darunter Tribut an den Sultan 715,000, und für Militärbedürfnisse 2,500,000 P.); üeberschuss 778,906 Piaster. — Der Handelsverkehr der Moldau im J. 1855 bewegte ein liapital von mehr als 200 Mill. Piaster:
durch den Hafen von Galacz • durch Oesterreich .............
Im Ganzen: 163,465,287 P. 43,655,215 P.
Die Militärmacht des Fürstenthums bestand 1855: in 1 Regiment Infanterie und 1 Regiment Kavallerie, zusammen 2,280 .M., in Städte-Tra- banten oder Gendarmen 934 M., und Bürger- und Grenz-Garden 12,730; im Ganzen in 15,944 Mann.
Woiwodschaft Serbien.
Die Woiwodschaft Serbien, das türkische Ejalet Syrb (das obere .Mösien der Römer), auf dem rechten Ufer der Donau, zwischen Bosna im Westen, und Eflak und Vidin im Osten, hat sich, obwohl wesentlich der Türkei unterworfen, immer ziemlich unabhängig zu erhalten ge- wusst. Ein im Anfang dieses Jahrhunderts (1801) unter Czerny Georg erregter Aufstand gegen die türkische Herrschaft, in Folge dessen mehrere ansehnliche Distrikte von Serbien getrennt wurden, brachte den Serbiern 1815, durch Russlands Vermittelung, sehr günstige Bedingungen hinsicht- lich ihres Abhängigkeitsverhältnisses zur Pforte, und diese wurden in dem Frieden von Adrianopel, 1829, nicht nur bestätigt, sondern noch erweitert. Serbien wurde als ein, zwar der Pforte tributpflichtiges, hinsichtlich der innern Angelegenheiten aber selbstständiges, erbliches Fürstenthum, dessen Fürst unmittelbar mit der Pforte unterhandelt und einen Agenten bei dersel- ben unterhält, anerkannt. Mit Ausnahme der unter demPascha von Belgrad ste- henden Besatzungen der festen Plätze (Belgrad, Kladowa, Uschicza, Semen- dria , Schabacz, Sokol und Orsowa) darf kein Türke im Lande sich häus- lich niederlassen. Die Serbier geniessen voükommene Religionsfreiheit, und jeder Serbe kann, bloss mit einem Passe seiner Regierung versehen, durch die ganze Türkei Handel treiben. Jeder waffenfähige Mann ist mili- tärpflichtig, und vertragsmässig hat Serbien der Pforte im Fall eines Krie- ges mit einer auswärtigen Macht, ein Kontingent von 20,000 M. zu stel- len, sich aber geweigert, dieser Verpflichtung im letzten Kriege gegen Russland nachzukommen; dagegen 50,000 M. zur Behauptung seiner Neu- tralität aufgestellt. — Zum erblichen Fürsten von Serbien wurde der, be- reits am 4. Febr. 1830 von den Serbiern erwählte Milosch Obrenowitsch, 1834 von der Pforte ernannt; 1839 dankte dieser zu Gunsten seines Soh- nes Milan ab, dem dann sein Bruder Michael folgte, der im Herbste 1842 vertrieben wurde. Die Serbier wählten nun Alexander Karageor- gewitsch, einen Sohn des Czerny Georg, zum erblichen Fürsten, der auch am 14. Sept. 1843 die Grossherrliche Bestätigung erhielt. Ihm zur Seite steht ein Ministerium von 5 Mitgliedern; die höcliste Aufsichtsbehörde ist ein Senat von 16 Mitgliedern und 1 Präsidenten; die höchste Gerichts- behörde das .Appellationsgericht zu Kragujewacz. Das Land umfasst 997,96 Qu.-M., die in 4 Kreise und 20 Distrikte geschieden sind, und zählt 1,065,000 Einwohner. Die Staatseinnahmen von 1852/53 betrugen 2,309,347; die Staatsausgaben 2,646,795 fl. C.M. — Eine Staats- schuld existirt nicht. Der dem Sultan zu entrichtende Tribut beträgt 2,300,000 Piaster (201,642 fl. C.). Die Einfuhren durchschnittlich 20, die Ausfuhren 40 MiU. Piaster (1852/53: Einfuhr 17,131,254; Ausfuhr 64,591,568 Piaster). Die reguläre Militärmacht zählt 2,500 Mann. Ausserdem allgemeine Bewaffnung in Zeiten der Gefahr.
Einfuhr. 1,377,638 42,277,577
Ausfuhr. 126,451,025 37,014,262 |
Montenegro oder Czernagora.
Ein zwischen Albanien, Bosnien und Dalmatien gelegenes Gebirgsland von 70 Qu.-M. Oberfläche mit ungefähr 120,000 Einw. slavischen Stammes und griechischer Religion, die gegen Ende des 14. Jahrh. aus Serbien hierher einwanderten, und unter Fürsten aus dem Hause Czernojewitsch einen eigenen Staat bildeten. Fortwährend kämpften sie seit jener Zeit gegen die Türken, behaupteten ihre Selbstständigkeit, begaben sich 1712 freiwillig unter russischen Schutz, und von jener Zeit her rührt die Schutzherrschaft, welche Russland auch gegenwärtig noch über Montene- gro ausübt. Seit Abdankung des Fürsten Georg (1516), standen die Mon- tenegriner unter Leitung eines Vladika (Anführer und Oberrichter) und eines mit einer Art Königl. Priesterwürde bekleideten Erzbischofs. Pe- ter II. Petrowitsch vereinigte 1830 mit seiner erzbischöflichen Würde zu- gleich die des Vladika, und jetzt ist in der Person des Fürsten Danilo oder Daniel L Petrowitsch-Njegosch (geb. 25. Mai 1826), die ursprüng- liche fürstliche Würde wieder hergestellt. Montenegro ist gegenwärtig ein nicht nur faktisch, sondern auch staatsrechtlich von der Pforte unabhän- giger, unter russischem und österreichischem Schutz stehender monarchi- scher Staat, mit einem Fürsten an der Spitze, der mit einem aus 14 Mit- gliedern bestehenden Senate die gesetzgebende Gewalt theilt. Alle übrigen Staatseinrichtungen sind durchaus patriarchalischer Art. Die Staats- einkünfte betragen 25,000 1. C.M. Stehendes Heer gibt es, ausser der fürstlichen Leibwache nicht, doch ist jeder walTenfähige .Montenegriner zur Landesvertheidigung verpflichtet.
Die auf der Karte als Türkisch-Croatien und Herzogewina bezeichneten Länder sind gegenwärtig Theile des Ejalet Bosna (Bosnien).
Türkisch-Croatien oder Kraina ist der bei der Türkei gebliebene Theil des alten Königreichs Croatien, welches die Türken längere Zeit in Besitz hatten.
Die Herzogewina oder Türkisch - Dalmatien, der südwestliche Theil von Bosna, führte früher den Namen eines Königreichs Rama (wes- halb sich auch die Könige von Ungarn, an die es 1103 — 1138 mit Bos- nien gekommen war, zugleich Könige von Rama nannten), im 13. Jahr- hundert den Namen einer Grafschaft Chelm, und endlich den eines Fürstenthums St. Saba; im Jahr 1440 verlieh Kaiser Friedrich IL dem- selben den Herzogstitel, worauf man es schlechthin „das Herzogthum" (Türkisch: Hersak; Slavonisch: Herzeghowina oder Herzogewina) benannte. Hauptstadt des Landes: Trebigno (Trebinje); frühere Resi- denz der Herzoge: Plevle (Plewglic, auch Taczlicza). |
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^riecOcnfttnÖ uiiö öie Oonifc^en dnftfn,
Hand-Atlas. Taf. 12.
1. Köiii^reieSi Orieelieiilaiid.
a.
fesclilcltte. — Die älteste Geschichte Griechenlands ver- liert sich in unentwirrbare Sagen Aegyptischen und Asiatischen Ursprungs, welche der Grieche mit lebendigem GeisI: aufgriff und zu einer nationalen Urgeschichte umschmolz, auf welcher seine Kultur und Religion fusste. Urstämme wie Thessalier, Thrazier, Pelasger, Hellenen u. s. w. vermisch- ten sich,'oder unterlagen Kleinasiatischen, Phönizischen, Aegyptischen Einwanderungen, die ihnen erst Kultur, Gesetz und Anfänge der Wissen- schaft mitbrachten. Dann erst erscheint der gemeinschaftliche Name Hellenen. Jene Kolonienfiihrer Kekrops und Danaus aus Aegypten, Kad- mus aus Phönizien, Pelops aus Mysien, zwischen 1550 und 1400 v. tbr gehören der beglaubigten Geschichte noch nicht an, aber diese knüpft sich an sie und ähnliche Nationalhelden, und gewiss ist, dass die Griechen regelmässige Ehe, Acker- und Oelbau, Schrift, .Metallbearbeitung und ßerg- t)au, Orakeldienst, Schifffahrt, Handel und Mysterien schon sehr frühzeitig kannten. Athen, Sparta, Argos, Theben, Mykenä waren alte Städte oder kleine, unter Königen stehende Reiche, die durch ihre mythologische Ab- kunft ihre Bedeutung ehrwürdiger machten. Gleich vermischt war auch die Religion; aber so fremd ibre Bestandtheile waren, auf Griechischem Boden wurden sie Griechisch, mit der Sage und Geschichte verwebt und 'n das Volksleben eingeführt. Aus der Nacht dieser ältesten Zeiten leuch- ten viele Heldengestalten hervor, welche die einzelnen Stämme verherr- lichten. Zu den gemeinschaftlich von mehreren Helden unternommenen ihaten gehört; zuerst der Zug der Argonauten nach Kolchis, um das gol- dene Vliess zu holen; der Zug der 7 Fürsten gegen Theben und das Un- glück der Familie des Laios. Das grösste und erste Nationalunternehmen 'n jener Heldenzeit war der Trojanische Krieg 1200 v. Chr. Nach einer grossen Wanderung, die der Griechische Stamm der Dorier unter den Herakliden, den Nachkommen des Herakles, um 1100 erobernd in den "eloponnes vornahm, bekommt die Geschichte einige Sicherheit und die einzelnen Stämme (Aeolier, Aetolier, Dorier, Jonier) und Landschaften tre- ten bestimmter hervor. In Nord-Griechenland ist besonders Thessalien, in Mittel-Griechenland vorzüglich Böotieri, Attika, im Peloponnes unter andern Korinth, Elis, Arkadien, Messenien und Lakonika zu bemerken. Unter allen Staaten heben sich aber Athen und Sparta vorzugsweise her- vor, zugleich Repräsentanten der demokratischen Verfassung. Eine eigen- thümRche Gesetzgebung erhielt zuerst Sparta durch Lykurg, 880; sie ar- beitete auf Gleichheit des Vermögens, der Erziehung und Bildung zu einem starken Menschenschlag hin, widersetzte sich der Verweichlichung und dem Luxus, bezweckte aber besonders Ehrfurcht gegen das Alter,
Bromme's Hand-.4tlas. — Gr.jchcnland etc. a. |
Gehorsam gegen das Gesetz und Tapferkeit. An der Spitze des Staates standen zwei Könige mit einem Senat und mehreren Ephoren. In Atben hörte das Königthum mit dem Tode des Kodros, 1068, auf; jährliche Ar- chonten mit Volksausschüssen und Volksversammlungen leiteten die Staats- Angelegenheiten. Die grosse Uebermacht der Aristokratie, der Missbrauch des Reichthums und die Noth der niedern Klassen machte neue Einrich- tungen nothwendig. Aber die blutige Strenge der Drakonischen Gesetz- gebung konnte dem Uebel nicht abhelfen. Diess führte zu der berühmten Solonischen Verfassung, einem Meisterstück gemässigter, die Verhältnisse richtig ausgleichender Staatseinheit. Ein Mittel zur Vereinigung der unter sich gespaltenen Stämme wurden die furchtbaren Perserkriege unter Darius und Xerxes im 5. Jahrhundert. Glorreich bestanden die Griechen diesen Vernichtungskampf und zeigten, was Patriotismus und geistige Ueberlegenheit vermögen. Miltiades, Themistokles, Aristides, Kimon, Leonidas, Pausanias waren die Träger des allgemeinen Ruhmes. Unge- heure Schätze, Uebung und Kenntniss der eigenen Kräfte, waren die Früchte jener Siege, Uebermuth und Eroberungssucht die Folgen. Grie- chenland erstieg jetzt die höchste Staffel des Ruhms und der geistigen EntWickelung, und niemals war die innere, politische Bewegung lebhafter. Zugleich wurde jedoch die Spannung zwischen Sparta und Athen strenger, da jeder der beiden Staaten nach dem überwiegenden Einfluss (Hegemonie) über ganz Griechenland strebte; und wenn Athen seine Flotte, seine schlaue Politik, seine Reichthümer und seine höhere Kultur in die Waagschale legen konnte, so sprach für Sparta das treffliebere Landheer, der feste, unbeugsame Sinn und die konsequente Politik. So musste es nach man- chen Reibungen zwischen Sparta und Atben endlich zu einem blutigen Kriege kommen, an welchem fast alle Griechen auf der einen oder an- deren Seite Autbeil nahmen. Der 27jäbrige Peloponnesiscbe Krieg, 431 — 404, aus unbedeutenden Streitigkeiten zwischen Korinth und Korkyra entsprungen, war eigentlich ein Kampf der demokratischen und aristo- kratischen Parteien, und endigte sich, trotz der weisen Leitung des Perikles und des glänzenden Glücks des Alkibiades, zuletzt durch die entscheidenden Siege des Spartanischen Feldherrn Lysander und Agesi- laos mit der gänzlichen Demüthigung von Athen. Sparta stand nun eine Zeit lang an der Spitze von Griechenland, führte im Namen der Griechen, aber in seinem eigenen Interesse, den Krieg gegen Persien fort, musste jedoch mit diesem den schimpflichen .\ntalkidischen Frieden schliessen, weil es selbst von den Thebanern, deren Burg es widerrechtlich besetzt hielt, angegrifen wurde. Zwei ausserordentliche Männer Thebens, Pelo« |
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2 12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.
pidas und Epaininondas, entrissen Sparta zu Gunsten ihres Vaterlandes die Hegemonie und erhoben dasselbe auf den Gipfel weltgeschichtlicher Bedeutung. Aber mit diesen Männern fiel auch die Grösse Thebens und es wurde nun im Innern Griechenlands Friede und Freiheit aus gegen- seitiger Entkräftung. Unterdessen hatte sich hart an den Grenzen Grie- chenlands eine Macht entwickelt, welche den Griechen bald verhängniss- voll werden sollte. Der König Philipp von Makedonien, ein ehrgeiziger, listiger Fürst, in Griechischer Bildung erzogen, benutzte die Gelegenheit, welche die Griechen selbst ihm in die Hand gaben, um sich in die innern Angelegenheiten der Staaten zu mischen. Während des sogenannten hei- ligen Krieges wurde er um Hülfe gegen Phokis und ihre Bundesgenossen, die Athener, angegangen; bereitwillig leistete er dieselbe und suchte sich durch Bestechung die einzelnen Staaten geneigt zu machen. Umsonst warnte der grosse Redner Demosthenes vor Philipps arglistigen Plänen. Zu spät erkannten die Griechen die Gefahr; Philipp erzwang mit seiner unerschütterlichen Makedonischen Phalanx den Sieg bei Chäronea über die vereinten Griechen, 338, und liess sich zu Korinth, wenn auch nicht zum Herrscher, aber doch zum Oberbefehlshaber der Griechen ernennen. Nachdem die Griechen, nach Auflösung ihrer früheren Freistaaten, unter Alexanders Herrschaft kurze Zeit eine Universalmonarchie gegründet und unter dessen Nachfolgern ausgedehnten Einfluss auf die Asiatische Welt geübt hatten, müssten sie trotz des Widerstrebens des Achäischen und Aetolischen Bundes den siegreichen Waffen der Römer unterliegen, und wurden dieser Weltmonarchie einverleibt. Mit dem Sinken der Ost- römischen Monarchie erlitt auch Griechenland die heftigsten Schläge und Wechselfälle, denen jene unterlag. Gothen plünderten bis an den Isthmus hinab im 3. und 5. Jahrhundert; Slavenstämme strömten herbei und nah- men selbst feste Wohnsitze; in den Kreuzzügen eroberten die Franken (Westeuropäische Christen) Morea und Theile Livadiens; im 13. Jahrhun- dert besetzten die Venetianer Inseln des Archipels; endlich kamen die Türken, zertrümmerten das Byzantinische Reich, 1453, und setzten sich in Besitz Griechenlands, das sie nur auf kurze Zeit mit den Venetianern theilten. Aber die eigene Sprache, das Bewusstsein früherer hoher Gel- tung, die Anhänglichkeit an ihren Glauben, der Druck roher Paschas, die Verachtung von Seiten der Türken, und wiederkehrende Gewaltthätig- keiten weckten und erhielten das Streben nach Freiheit vom Türkenjoche. Diese Richtung unterhielt die Verbindung, in der die Griechen durch Handel mit der civilisirten Welt blieben, der Reichthum und die Bildung, die im Verlauf der Zeit in Griechenland mehr Platz fanden. Befreiungs- versuche von 1768 bis 1788, angeregt durch Katharina im Russischen Kriege, waren unglücklich. Den Plan zur Befreiung Griechenlands legte die Hetäria, eine poHtische Verbindung für Griechenlands Wiedergeburt. Als 1821 ein Aufstand in der Moldau gegen die Türken ausbrach, stellte sich Alexander Ypsilanti an die Spitze, aber die Hetäristen wurden geschlagen und vernichtet. Hierauf folgte der Aufstand im eigentlichen Griechenland; einem Kongresse wurde die oberste Leitung übergeben. Mit der grössten Grausamkeit von Türkischer und mit der aufopferndsten Tapferkeit von Griechischer Seite wurde der Kampf fortgeführt, doch ohne Erfolg, und seit dem Kongresse von Verona ohne Hoffnung auf Unterstützung der christlichen Monarchen; vielmehr schien Griechenland verloren, als 22,000 Aegypter unter Ibrahim in Morea landeten. Aber veränderte poli- tische Verhältnisse seit 1826 führten die Theilnahme Russlands, Englands und Frankreichs herbei. Das Widerstreben der Pforte, gegen jährlichen Zins Griechenland unter von ihr abhängigen Fürsten gewisse Freiheiten zu gewähren, führte die drei Mächte dahin, 1827, Griechenland als freien Staat anzuerkennen, und nach der Seeschlacht von Navarino und dem Einmärsche eines Französischen Korps erkannte die Pforte, im Vertrag von Adrianopel am 14. September 1829, die Unabhängigkeit Griechenlands an. Der Prinz Leopold von Koburg lehnte die schon angenommene Krone ab, als die Grenzen zu eng und desshalb nachtheilig für Griechen- lands Selbstständigkeit schienen; neue innere Bewegungen brachen gegen den Präsidenten des Staats, Grafen Kapodis trias, aus, der sogar durch Meuchelmord beseitigt wurde. Da nahm unter den schwierigsten Um- ständen, durch Vermittelung der Grossmächte, Prinz Otto von Bayern den 7. März 1832 die Königskrone von Griechenland an, bis zu seiner Volljährigkeit unter Leitung einer Regentschaft. Bayerische Truppen bil- deten den Kriegsstaat, bis ein Nationalheer gebildet werden konnte. Mehrmals wechselte die Regentschaft bis zur Volljährigkeit des Königs, 1. Juni 1835. Finanzielle Noth nöthigten den König zu drückenden Ein- schränkungen und Massnahmen in Verwaltung und Organisation des Staats, ohne das Uebel vollständig zu heilen und den Verbindlichkeiten gegen Russland, England und Frankreich hinsichtlich der verpflichteten Zahlung genügen zu können. Noch schädlicher wirkte blinde Nationaleifersucht der Griechen gegen ausländische, namentlich Bayerische Beamte und Militärs, bis sich diese grösstentheils entfernten oder entfernt wurden, ohne dass desshalb Ruhe und Zufriedenheit eingekehrt wäre. Vielmehr wurde der König 15. Sept. 1843 genöthigt, in Folge einer aufrühreri- schen Bewegung, alle Ausländer, selbst aus seiner nächsten Umgebung, zu entlassen, das Ministerium zu ändern, die Aufrührer zu belohnen und dem Lande eine Konstitution zu geben.
»as üand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Königreich, zwischen 36O40'--39O32' NBr. und zwischen 38« 20'-43« 47' OL. gelegen, wird im N. von der Türkei (Albanien und Thessalien), im 0. vom Archi- pelagus, im S. vom Archipelagus und dem Mittelmeer, und im W. vom Jonischen Meer begrenzt, zerfällt in seinem jetzigen Umfange nach der natürlichen Lage in 3 Haupttheile: das griechische Festland (Rumelia), die Halbinsel Morea (Peloponnes) und die Inseln, und umfasst einen Gesammtflächeninhalt von 900.6 Qu.-Meilen, wovon gegen ^h auf jeden der beiden ersten Theile und V? auf die Inseln kommen. |
Physische Beschaffenheit. — Das ganze Land wird von Gebir- gen durchschnitten, die durch zahllose schmale Thäler und wenige grös- sere Ebenen von einander getrennt werden. Durch Livadien zieht sich der Pindus in mannigfaltigen Verzweigungen,, deren eine, der Oeta, sich durch die ganze Insel Euboia fortsetzt. Ein anderer Zweig erstreckt sich nach Morea hinüber, wo er sich zu einer schönen und gewaltigen Ge- birgsgruppe ausdehnt. Die Bergzüge bestehen meist, aus verschiedenen Kalkformationen, wesswegen Marmor nirgends .fehlt. Nur wenige der Berge heben sich über 5,000'. Aus Attika von Kalama her lässt sich eine andere Bergkette über den Pentalikon und Hymettos durch die Lauria über das Kap Suniuni bis gegen Polykandro verfolgen. Diese bil- det die hervorragenden Südspitzen von Morea und sendet einen Zweig, den Taygetos, nach Westen. Die grosse Kalkformation Griechenlands ist reich an weit sich hinstreckenden Höhlen, Avelche viele Wasserläufe ent- halten. Die schroffsten Felsabhänge sind mit der üppigsten Vegetation bekleidet; wo es an Waldungen fehlt, gibt es meist herrliche Wiesen und blumenreiche Matten. Die vulkanische Natur des Landes, welche schon durch seine zerrissene und zerspaltene Gestalt angedeutet wird, beweisen einige noch thätige Vulkane und zeitweise vorkommende Erdbeben, welche besonders auf den Inseln häufig sind. Nirgends in Europa existirt ein Land mit einer so bedeutenden Küstenausdehnung. Ueberall schneiden sich tiefe Einbuchtungen ein; so die Busen von Arta, Patras, Arka- dien, Navarin, Hydra, die Golfe von Lepanto, Messene, Nauplia, Aegina, Zeituni, Marathonisi, Koron elc. Die zahlreichen Inseln sind hoch und haben zerrissene Küsten. Es gibt daher sehr viele Kaps und Landspitzen, viele Meer- und Landengen, unter diesen die berühmte Landenge von Korinth. Grosse Längenthäler fehlen, daher auch längere Flüsse sich nicht entwickeln können. Desto zahlreicher sind die kleinen Küstenflüsse. Der grösste Fluss ist der aus Thessalien kommende Aspropotamos; ihm parallel strömt der Pindaris. In den Golf von Lepanto münden die Flüsse: Marno, Scyza, Siza, Tiska, Livadostro, Kamoniza, Boniza. In Morea flies- sen westHch der Peneus und Alpheus; in den Lakonischen Golf der Basi- lika Potamos; in Attika ist der Kephissos und Illissos, nördlich der Ka- mander und Sperchios etc. Im Allgemeinen gibt es nicht Wasser genug, um die Felder während der trockenen Jahreszeit zu bewässern, man hilft sich daher mit künstlichen Wasserleitungen. — Das Klima Grie- chenlands ist im Allgemeinen gesund zu nennen. Die Luft ist im Ganzen rein und trocken, nur in Boiotia finden sich sumpfige, ungesunde Nie- derungen, die nur im Winter zeitw'eise bewohnt werden. Hitze und Kälte sind gemässigt; der Winter dauert in den Thälern Arkadiens, des Par- nasses und des Helikon nur kurze Zeit, und hört überall mit Regen und Wind gegen Ende Februar at"f; der Frühling folgt sogleich in seiner gan- zen Schönheit. Von da an bis in den September regnet es nicht mehr; die Luft ist elastisch, der Himmel stets rein, die Nächte sind glänzend hell. Die Hitze, welche in den Thalgründen des Innern übermässig ist, wird an den Küsten durch die Seewinde ungemein gemildert, und selten steigt dort das Thermometer über 26". An Naturprodukten aller Art ist Griechenland ungemein gesegnet. Schöner Marmor wird fast in allen Gebirgen gebrochen, treffliche Eisenerze findet man in Attika und auf den Inseln Zea, Thermia, Serpho, Siphnos, Polikandro; Braunkohlen auf der Küste von Negroponte (Euboia). Getreide aller Art, Baumwolle, Wein, Korinthen, Oelbäume, Maulbeerbäume, Südfrüchte, Granaten und Feigen w'achsen und gedeihen in allen Theilen des Landes; die Fluren sind das ganze Jahr über mit Blumen und würzigen Kräutern geschmückt, und die Gebirge gegen Thessalonien hin mit prächtigen Eichenwäldern bedeckt, sonst aber in den Forsten meist die Fichte vorherrschend. Wilde Thiere sind wenige mehr vorhanden, die Hausthiere meist ausgeartet; die beste Rinder- und Schafzucht wird in Arkadien betrieben; Bienen sind in Menge vorhanden, und reich an Fischen der verschiedensten Art sind die zahl- reichen Buchten, die Flüsse des Festlandes und das Meer zwischen den Inseln.
Politische Eintheilung. — Seit seinem Bestehen als König- reich ist Griechenland, das in 3 natürliche Abtheilungen, in das Fest- land Rumelia, die Halbinsel Morea (Peloponnes), und die Inseln zerfällt, schon verschiedenen politischen Eintheilungen unterworfen wor- den: unter der Regentschaft, 1833, wurde der Staat in 10 Nomarchien (Kreise), 1838 in folgende 24 Gouvernements geschieden: Argolis (Hauptstadt Nauplia), Hydra (Hydra), Korinth (Korinth), Achaja (Patras), Kynäthe (Kalavrita), Elis (Pyrgos), Triphylia (Kyparissea), Messenien (Ka- iamata), Mantinea (Tripolizza), Gortynia (Karytene), Lakedämon (Sparta), Lakonien (Akropolis), Aetolien (Missolunghi), Akarnanien (Argos), Eury- tania (Oechalia), Phokis (Amphissa), Phthiotis (Lamia), Attika (Athen), Böotien (Libadia), Euböa (Chalkis), Tinos mit Andros (Tinos), Syra mit den Kykladen (Syra>, Naxos und Paros (Naxos), Thera mit den umliegen- den Inseln (Thera). Die Hauptstadt des Königreichs war bis 1834 Nau- plia, dann wurde die Residenz nach Athen verlegt, welches jetzt mit Piräus 51,400 Einwohner zählt. Ende des Jahres 1845 wurde auf Be- schluss der Nationalversammlung an die Stelle dieser Gouvernements- Eintheilung die minder kostspielige Verwaltung und.Eintheilung in 10 No- marchien und 49 Eparchien oder Bezirke, wie sie früher bestanden, wie- der eingeführt, in welche sich die Bevölkerung 1856 folgendermassen vertheilte:
Nomarchien. |
Eparchien. |
Flächenge- halt in Q.M. |
Bevölkerung, 1806. |
Hauptstadt. |
Einw. |
Attika nnd Bbotien........ |
5 |
116,40 |
97,519 |
Athen ............... |
51,400 |
Euböa ....................... |
4 |
79,« |
68,813 |
Chalkis ............. |
6,500 |
Phtliiotis und Phocis ..... |
4 |
|
91,944 |
Lamia (Zeitun)..... |
5,200 |
.\karnanien und .^etoiien |
6 |
138,,, |
103,641 |
Missolunghi ........ |
4,950 |
Argolis und Korinth ...... |
6 |
91,„ |
130,591 |
Nauplia ............. |
14,500 |
Achaja und Elis ........... |
4 |
|
126,550 |
Patras (Paträ) ...... |
14,100 |
Arkadien.................... |
4 |
79,02 |
90,593 |
Tripolizza .......... |
9,800 |
Messenien .................. |
5 |
62,55, |
101,271 |
Kalamai............. |
3,600 |
Lakonien ................... |
4 |
76,78 |
113,336 |
Sparta .............. |
5,000 |
Kykladen .................. |
7 |
49,86 |
142,958 |
Syra (Hermopolis) |
18,000 |
10 Nomarchien: ...... |
49 |
900,6O |
1,067,216 |
Athen ............. |
51,400 |
Die Namen der einzelnen Eparchien jeder Nomarchie sind in der Legende der Karte Taf. 12 angegeben. — Die Griechischen Inseln, der Theil des Archipelagus, der dem griechischen Reiche zugetheilt ist, gehö- ren verschiedenen Nomarchien an; von den Sporaden gehören nur die nördlichen: Skiatho, Skopelo, Dromi (Chilidromi), Skanzura, Peristeri, Kyria Panagia (Pelerissa), Prasonisi, Piperi, Giura, Giurapulo, Psathura, die Adelphi-Inseln, Skyro, Skyropulo und Valaksa zu Euböa oder Egri- bos; von den westlichen Sporaden: Hydra und Spezzia zu Ar- golis; Aegina und Kulurl (Salamis) zu Boiotia und Attiki; die Ky- kladen bilden einen eigenen Nomos, der in 7 Eparchien zerfällt: Syras mit Syra, Giura, Gross- und Klein-Dhili (Delos), Mykono; Zea mit Zea (Tzia, Keos), Thermia (Kythnos), Serpho (Seriphos); Andros mit Andro; Tinos mit Tino (Tenos); Naxos mit Axia (Naxia), Faros, Antiparos, Raklla (Heraklia), Kuphonisia, Karos und Antikaros; Thira mit Thira |
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2 12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.
(Santorin), Thirasia, Nio (Jos), Amurgo (Amorgos), Anaphi und Makria; und Milos mit Milo, Kimolo (Argentiera), Siplieno (Sifanto, Siplinos), 1 olino, Polykandro, Sikono etc. —
Äas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Wationalversehie- aeuheit, Volkscharakter. — Die ganze Bevölkerung Griechenlands, welche im Jahr 1821: 748,476, 1832: nur 612,608, 1840 aber schon wie- der 956,000 Seelen betrug, war bis zum J. 1856 auf 1,067,216 gestiegen. Bulgaren, Albanesen und Wlachen, unter dem gemeinschaftlichen Namen Wlachen begriflTen und über das ganze Festland verbreitet, machen die Mehrzahl der Einwohner aus. Sie betrachten sich zwar alle als die un- mittelbaren Nachkommen der alten Hellenen, doch ist die Reinheit dieser Abstammung sehr getrübt, und die wirklichen Abkömmlinge der Hellenen sind vorzugsweise nur auf den Inseln zu finden. Die drückende Knecht- schaft, in welcher sie Jahrhunderte hindurch von den Türken gehalten wurden, die sie verächtlich als Romeios (Römer) bezeichneten, womit sie den Begriff unterjochter Sklaven verbanden, haben die edelsten Züge ihrer grossen Vorfahren aus dem Charakter verwischt, wenn sie auch nicht gänzlich die Geistesanlagen des Volkes verwischen konnten. Die Griechen sind in der Regel schön und wohlgebaut, entwickeln sich früh- zeitig, besonders das weibliche Geschlecht, das dagegen eben so schnell wieder verblüht. Unter den Männern gibt es viele, welche im BesKz ihrer ganzen männlichen Kraft ein sehr hohes Alter erreichen. Ihr Cha- rakter ist lebhaft, feurig, aber unbeständig und zu Verstellung, List und Schlauheit geneigt. Eitelkeit, lächerlicher Hochmutb, unbegrenzter Ehr- geiz, Neid, Eifersucht, Besfechlichkeit und Habsucht sind charakteristische Eigenschaften, die ihrer Natur durch traurige Schicksale aufgedrungen worden sind, und von denen sie sich noch nicht freizumachen vermoch- ten. Am achtbarsten sind die Bewohner Makedoniens und des nördlichen Griechenlands, die sich meist mit Ackerbau und Handwerken beschäfti- gen. Durch Freiheitsliebe und merkantilische Thätigkeit zeichnet sich die Bevölkerung der Inseln aus, wie denn überhaupt der Handel ihrem Charakter bei weitem mehr zusagt, als das regelmässige Beschäftigen mit Handwerken. Im Ganzen genommen sind die Griechen ein geist- reiches, bewegliches, fröhliches Volk; Alle lieben leidenschaftlich Tanz und Gesang, weniger die Sittlichkeit. Allgemein verbreitet ist der Aber- glaube in seiner grassesten Gestalt. Die griechische Tracht hat manches Aehnliche mit der Türkischen. Das Nationalgewand der Männer ist die Fustanella,' ein gestreifter und gefalteter Weiberrock von weisser Lein- wand. Die Kopfbedeckung ist der rolhe Fess. Im Einzelnen vielfältig abweichend zeigt sich die Tracht der Inselbewohner. In den grösseren Städten des Landes, besonders in Athen, fängt bei den Männern auch die französische Tracht an sich einzubürgern. Kleider, Häuser und Geräth- schaften, auch diese grösstentheils nach orientalischer Sitte, werden überall höchst unreinlich gehalten. Das häusliche Leben trägt noch ganz den orientalischen Charakter. Liebe, häusliche Tugend und das zarte Familienband kennt man wenig. Obwohl sich gegen früher schon Vieles gebessert hat, ist das Weib immer noch mehr oder weniger der Gesellschaft entzogen, und trotz der errichteten weiblichen Schulen und Unterrichtsanstal- ten, hat sich die Bildung unter dem weiblichen Geschlecht noch wenig ver- breitet. Bäder, Langeweile und Müssiggang unter den vornehmen Stän- den, sklavische Arbeiten unter den niedern, bringen die weiblichen Reize früh zum Verwelken. Die Masse des Volks lebt höchst einfach und ärm- lich: Neun Zehntel geniessen nur zu Ostern Fleisch; drei Zehntel können sich nur Maiskuchen statt Brod verschaffen, und in vielen Gegenden bil- den Milch, Maismehl, Bohnen und Kräuter, in andern Fische, die aus- schliessliche Nahrung. |
Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Die Mehrheit der Bewohner Griechenlands bekennt sich zur griechisch- nichtunirten Kirche, und in kirchlicher Hinsicht wurde am 4. Aug. 1843 die „Unabhängigkeit der orthodoxen orientalisch-apostolischen Kirche |
im Königreich Griechenland" erklärt. Oberhaupt der Klrche^e^^a tung ist der König, neben ihm die heilige Synode 'l'^r M ^ Athen, der auf Lebenszeit Präsident der heil, ^'ynof/«^.^p pSr" stehen 10 1-rzbischöfe (1 in jeder Nomarchie) und ^^ kirchen gibt es 2,918 mit 3,189 Priestern, 128
Mönchen, und 4 Frauenklöster mit 133 Nonnen. Mönche und Nonnen
alle von der Regel des heil. Basilius. Aus den ^^
den die Bischöfe und Papas (Popen, Geistliche) gewählt; erstere missen stets unverheirathet sein, die Papas dagegen dürfen heirathen, abei nui einmal und nur eine Jungfrau. Leider zeichnet sich ein S^of e der Papas, besonders auf dem Lande, durch Unwissenheit gemeine sit- zen, Habsucht und Aberglauben aus; die höhere Geistlich^it _ flage^en weist Ehrenmänner und tüchtige Gelehrte auf. Die Kirche selbst i?t reic^, und ungeheure Ländereien befinden sich immer noch in ihrer Hann Die römisch-katholische Kirche hat ebenfalls zahlreiche Bekenner im Lande, und steht unter 1 Erzbischof (zu Naxos) und 3 Bischolen (zu Andros, Santorin und Syra); sie zählt 96 Priester und Mönche, besitzt 9 Klöster und Kollegien, 47 Kirchen, 85 Kapellen, 2 Seminare und 4 Schulen. Protestanten haben sich vorzugsweise in Athen angesie- delt, wo eine englische Episkopalenkirche ist. Juden sind verhältniss- mässig wenige im Lande (kaum 600) und einige Bekenner des Islam Doch unter den Aloanesen im Norden des Landes, und zu Chalkis. |
G-eistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In keinem Lande Europa's, Russland etwa ausgenommen, findet man auf so engem Räume grössere'unterschiede im Bildungsgrade der Einwohner, als hier: neben einem beinahe vollkommenen Mangel aller Bildung, die grösste Verfeine- rung. Vor der Errichtung des Königreichs war das Schul- und Unter- richtswesen in einem kläglichen Zustande. Mit dem Könige kamen aber auch viele deutsche Lehrer, gründlich und vielseitig gebildete Männer in's Land, wirkten belebend auf das Schulwesen ein, und die Griechen wurden es sich bewusst, dass die Kultur und Macht eines neuerstandenen Volkes auf dem Unterrichte der Jugend beruhen müsse. Von da an zeigte sich ein schöner Eifer für höhere Bildung; eine grosse Anzahl junger Männer wurde nach Deutschland und Frankreich geschickt, um wissen- schaftliche Ausbildung zu erlangen;' in Athen bildete sich eine Gesell- schaft zur Beförderung des Erziehungswesens, und ausserdem eine na- turhistorische und medizinische Gesellschaft; das Wichtigste aber war die Errichtung der Otto-Universität in Athen, 1836, in 4 Fakultäten, mit 39 etatsmässigen Professoren und Lehrern und (1858) 513 Studenten. Ausser der Universität bestehen in Athen 2 Gymnasien, und 6 andere blühen zu Nauplia, Syra, Patras, Hydra, Tripolizza und Lainia oder Zeitun. Vorbildungsschulen für Gymnasien bestehen 89 mit 146 Lehrern und 4,108 Schülern; dann 332 Geineindeschulen mit 347 Lehrern und 36,312 Schülern; 38 Privat-Elementarschulen; 52 Mädchen-Erziehungs-Anstalten mit 93 Lehrern und Lehrerinnen, 1 Institut für erwachsene Töchter, und 5 höhere Töchterschulen. Ferner an Lehranstalten: 1 Schnllehrer-Semi- nar, 1 Gewerbschule zu Athen, 1 Militär- und Seeschule in Piräus, 1 Ma- rineschule in Chalkis, Patras und Syra, und 1 Ackerbauschule in Tyrinth.
Physisch-technische Kultur. — Der Zustand des Ackerbaues ist ein ungemein kläglicher. Von der 7,700,000 Hektaren grossen Boden- lläche des Landes sind 2V2 Mill. durch Felsen, Berge und Seen, 800,000 durch Waldungen eingenommen; allein auch vom Reste ist kaum der sechste Theil wirklich angebaut, und das Land muss, obwohl die Be- völkerung desselben, mit Ausnahme der Inseln, wesentlich eine acker- |
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2 12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.
bauende ist, dennoch jährlich Getreide einführen. Die Ursache liegt meist in der enorm hohen Bodensteuer, in dem Mangel freien Bodeneigenthums, und in der ungeheuren Menge von Ländereien, die sich noch im Besitze der todten Hand, der Kirchen und Klöster, befinden. Von Staatsländereien muss dem Staate der Zehnte, ja mitunter ein doppelter und dritthalb- facher Zehnte entrichtet werden, wodurch der Anbau mancher Produkte geradezu unmöglich gemacht wird; der Mangel an Betriebskapital ist aber hauptsächlich schuld, dass der Anbau des Landes so im Argen liegt. Die Korinthenkultur, die nach amtlichen Berichten die Hälfte des Werthes der Ausfuhren liefert, verfällt mit jedem Jahre mehr, da die armen Bauern, die auf den iKorinthenbau angewiesen sind, durch die ungeheuern Auf- lagen, die auf ihnen lasten, so verschuldet sind, dass sie um Betriebskapital zu erhalten, den Ertrag der jährlichen Ernten schon im Voraus verkau- fen oder verpfänden müssen, und hier nie Geld unter 15—20 Prozent zu bekommen ist. Griechenland könnte bezüglich seines Bodens, Klima's und seiner Naturprodukte eines der reichsten und gesegnetsten Länder Europa's sein: Getreide gedeiht fast überall, Olivenbäume bedecken über 12,000 Morgen Landes; der Maulbeerbaum ist heimisch, und der Seiden- bau ergiebig; iWein wächst in Menge und von guter Qualilät; Reis ge- deiht in den Sümpfen von Elis; Südfrüchte, Granaten und Feigen werden gepflegt, und alle übrigen Obstarten wachsen wild; Baumwolle, Tabak, Hanf, Hülsenfrüchte könnten in Menge gewonnen werden, wenn der Vl'^ucher nicht seine gierige Hand über die ackerbautreibende Bevölkerung ausgestreckt hätte, und die Regierung den Landbau mehr aufmunterte und die dem Aufschwung entgegenstehenden Hindernisse aus dem Wege räumte. Die Ackerbauwerkzeuge sind fast noch die gleichen, deren sich die alten HeRenen bedienten, und selbst die gewöhnlichsten Vortheile, dem Boden Fruchtbarkeit abzugewinnen, sind und blieben bis jetzt dem griechischen Bauer unbekannt. Die Viehzucht steht auf keiner höheren Stufe, als der Landbau. Am bedeutendsten ist die Schaf- und Ziegen- zucht, die in aRen Theilen des Landes betrieben wird. Die Zahl der Schafe ward 1852 auf 2,780,000, die der Ziegen auf 2,050,000 geschätzt; Rinder sollen 115,000, Pferde 79,600, Esel und Maulthiere 94,000, Schweine 83,000 im Lande sein. Für Unterstützung der Pferdezucht besteht in Argos ein Gestüte. Die Bienenzucht ist von grosser Wichtigkeit und der Honig des Hymettus immer noch so vortrefflich wie im Alterthum; auch die Seidenzucht wird noch mit ziemlichem Erfolge betrieben. Mit dem Gewerbfleisse sieht es noch traurig aus. Die gemeinsten Gegenstände der häuslichen Bequemlichkeit müssen aus dem Auslande bezogen wer- den. Nur in einzelnen Zweigen der Technik hat man es zu hoher Voll- kommenheit gebracht, wie z. B. in der Gold-, Silber- und Seidenstickerei. Die versuchsw'eise von Fremden angelegten Manufakturen und Fabriken mussten, des hohen Arbeitslohnes wegen, wieder aufgegeben werden. Die Hauptgewerbe bestehen in Verfertigung von Teppichen, Segeltuch, Strohhüten, Saffian. Gerben, Färben, Baumwoll- und Seidenweberei wird in den meisten Haushaltungen für den eigenen Bedarf verrichtet. Der Bergbau ist noch in der Kindheit, und Marmor fast das einzige Mineral, das bergmännisch gewonnen wird. Salz wird gegen 250,000 Zentner erzeugt.
Handel.— Der Handel Griechenlands ist nicht unbedeutend, die Bilanz desselben fällt aber, unter den im Lande obwaltenden Verhält- nissen, immer zum Nachtheil Griechenlands aus, und der Binnenhandel wird namentlich dadurch gehemmt, dass von allen Produkten, welche aus einem in den andern griechischen Hafen eingeschifft werden, immer wieder der Zoll entrichtet werden muss. Für gute Strassen ist noch gar nicht gesorgt, und an Chausseen sind itn ganzen Lande kaum 50 Meilen errichtet. Der Mangel an eigener Industrie macht Griechenland vom Auslande abhängig, und darum ist der Einfuhrhandel fast noch ein- mal so gross als das Exportgeschäft. Die Einfuhren beliefen sich 1851 auf 25,819,702; 1852 auf 24,982,205; 1853 auf 20,209,960; und 1854 auf 21,270,182 Drachmen; die Ausfuhren dagegen in dieser Zeit, 1851: 13,851,202; 1852: 10,402,212; 1853: 8,988,890, und 1854: 6,799,211 Drachmen. In den beiden letztgenannten Jahren ohne Korinthenexport, der durch die Traubenkrankheit fast gänzlich vernichtet ward. Im Jahr 1857 beliefen sich die Einfuhren auf 36,636,235; 1858 auf 40,405,341 ; die Ausfuhren dagegen 1857 auf 24,362,957, und 1858 auf 25,024,008 Drachmen. Die Hauptartikel der Ausfuhr bestehen in: Korinthen, Tabak, Baumwolle, Wein, Rohseide, Feigen, Mandeln, Galläpfeln, Honig, Wachs, Wolle, Häute, Käse, Sardellen und Badeschwämmen; die Einfuhren in: Baumwoll- und Wollenmanufakturen, Glas, Stahl- und Eisenwaaren, Por- zeRan und Steingut, Bauholz und Kolonialwaaren. Der Handel Griechen- lands beschäftigte 1856: 782 ein- und 812 auslaufende, zusammen 1,594 Schiffe mit 583,195 Tonnen, worunter 888 Dampfer mit 476,805 Tonnen; 1857: 788 ein- und 688 auslaufende, im Ganzen 1,476 Schiffe mit 670,281 Tonnen, worunter 920 Dampfer mit 588,918 Tonnen. — Wichtiger als der Handel Griechenlands ist dessen Schifffahrt, welche hauptsächlich als Frachtschifl°fahrt zwischen den verschiedenen Häfen des Mittelländi- schen Meeres betrieben wird. Die Handelsmarine hat sich in den letz- ten 20 Jahren ungemein gehoben; 1838 zählte man erst 3,345 Schifl"e mit 89,642 Tonnen und 15,300 Seeleuten; 1845: 3,584 Schiffe mit 161,003 Tonnen Gehalt; 1853: 4,230 Schiffe mit 247,661 Tonnen und 26,292 See- leuten, und Ende 1857: 4,339 Fahrzeuge mit 325,000 Tonnen Gehalt und 29,000 Matrosen. Die Griechen sind äusserst tüchtige Seeleute, und ihre schiffe lassen sich in gefälliger Bauart und im Schnöllsegeln den schön- sten britischen und amerikanischen an die Seite stellen.
Münzen, Maass, Gewicht. — Man rechnet nach Drachmen, von denen 58,043 auf die feine kölnische Mark gehen; 1 Drachme = Vs spa- nischer Piaster = 25Vs Kreuzer rhein. — Der Fuss ist der alte Pariser. — Pick oder Ellen, grosse zu 68,53, kleine zu 63,5 Centimeter. Getreide- maass ist der Kiloz = 33,js Liter oder 0,60311 preuss. Scheffel. Ge- wicht: die Oka; 45 Oka = 100 bayerische Pfund = 56 Kilogramm. — |
»er §taat. — Staatsverfassung. — Griechenland ist seit dem Aufstand vom 15. Sept. 1843 eine konstitutionelle Monarchie. Die der Englischen und Französischen nachgeformte Verfassung wurde am 30. März 1844 beschworen. Der wesentliche Inhalt derselben ist folgender: Herr- schende Konfession ist die Griechisch-katholische, die andern Konfessionen sind geduldet. Jeder der nachfolgenden Könige muss sich zu der herr- schenden Konfession bekennen. Freiheit der Person und Unverletzlichkeit des Eigenthums ist gewährleistet. Die gesetzgebende Gewalt wird vom Könige, dem Senate und der Deputirtenkammer ausgeübt. Alle drei haben das Recht der Initiative bei der Gesetzgebung. Das Budget wird von der Deputirtenkammer vorgeschlagen. Die vollziehende Gewalt übt der König aus. Die Civilliste wird aUe 10 Jahre festgestellt. Der König ist Ober- befehlshaber der Land- und Seemacht. Die zusammengerufene National- versammlung besteht aus dem Senate und der Deputirtenkammer. Die Senatoren (27-40) werden vom König auf 10 Jahre ernannt, die Depu- tirten (80) vom Volke auf 3 Jahre erwählt.
Staatsoberhaupt. — König von Griechenland ist Otto L, k. Prinz von Bayern, geb. 1. Juni 1815, erwählt kraft der den vermittelnden Gross- mächten (Frankreich, Grossbritannien und Russland) des londoner Prä- liminar-Vertrags vom 6. Juli 1827 —- durch die griechische Nation über- tragenen Gewalt, durch den zu London am 7. Mai 1832 abgeschlossenen und vom König Ludwig von Bayern den 27. Mai 1832 ratiflzirten Vertrag. Prinz Otto nahm die königliche Würde am 5. Okt. 1832 an, bestieg den Thron Griechenlands am 25. Jan. 1833 mit der bis zum zurückgelegten 20. Lebensjahre ihm zugegebenen Regentschaft, und trat die Regierung, nach erlangter Volljährigkeit, selbst am 1. Juni 1835 an. Der König war anfangs unumschränkt, durch die Verfassung von 1844 aber ist er konstitutio- nell. — Titel desselben ist „König von Griechenland"; Residenz: Athen. — Der Hof des Königs und der Königin besteht aus einem Oberhofmar- schall, 7 Flügel-Adjutanten, einer Oberhofmeisterin, zwei Ehrendamen der Königin, zwei Palastdamen, und dem Privatsekretär des Königs. — Das Wappen Griechenlands ist ein gleichseitiger zugespitzter himmelblauer Schild, in welchem ein schwebendes, silberfarbenes Kreuz erscheint, in dessen Mitte ein Herzschild mit den Rauten des bayerischen Königshauses ruhL Der Hauptschild hat zwei gekrönte Löwen als Schildhalter zur Seite, die eine Königskrone mit dem Reichsapfel tragen, und das Ganze ist von einem mit Hermelin besetzten Königszelte umschlossen, dessen Gipfel ebenfalls eine Krone schmückt. — Einziger Kitterorden des Staats ist der 1835 gestiftete Orden des heiligen Erlösers in 5 Klassen; die Zahl der Ritter der vier ersten Klassen ist beschränkt, die der fünften unbeschränkt. Der Orden ist bis jetzt ohne Dotation.
Staatsverwaltung. — An der Spitze der Staatsverwaltung steht das Ministerium, welches unter einem Präsidenten aus 6 Gliedern für die einzelnen Administrationszweige (Minister des königl. Hauses und des Aeussern, des Innern, der Finanzen, der Justiz und des Kultus, des Kriegs und der Marine) zusammengesetzt ist. — Die Rechtspflege ruht in ober- ster Instanz in dem Areopag oder Kassationshof und in den beiden königl. Gerichtshöfen zu Athen und Nauplia; in 10 Gerichtshöfen erster Instanz (1 in jeder der 10 Nomarchien), und 3 Handelsgerichten. Andere höhere Staatsbehörden sind: der Rechnungshof, die Generalpolizei- und die Gene- ralpostdirektion. —
Finanzwesen. — Die Finanzen Griechenlands sind in kläglichem Zustande. Alljährlich wird zwar ein Budget aufgesteRt und in demselben Einnahme und Ausgabe möglichst ausgeglichen: allein die Wirklichkeit weicht imnier maasslos von den Voranschlägen auf dem Papier ah. Nach dem Budget von 1842 stellte sich die Einnahme auf 14,600,000, die Aus- gabe auf 13,424,000 Drachmen, in der Wirklichkeit aber, mit Einrechnung einer Million, die man durch Veräusserung von Domänen zu erlangen hoffte, die Einnahme auf 18,879,500, die Ausgabe auf 19,178,000, und 1843 die Einnahme auf 15,669,795, die Ausgabe auf 18,666,482; 1846 die Einnahme auf 13,615,000, die Ausgabe auf 17,940,000 Drachmen. Schlim- mer noch gestalteten sich die Verhältnisse 1851. Nach dem Budget sollte die Einnahme 17,923,504 betragen, in der Wirklichkeit kamen aber nur 13,487,070 Drachmen ein; die Ausgabe war auf 20,451,637 veranschlagt, wirklich bezahlt wurden aber nur 15,599,860 Drachmen, so dass sich ein Defizit von 2,112,790 Dr. herausstellte. Gleiche Defizits weisen die näch- sten Jahre auf, obwohl die drei Grossmächte, unter deren Vermittelung Griechenland als selbstständiger Staat gestiftet worden war, das Gleich- gewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen durch einen Vorschuss von 3,835,473 Dr. auszugleichen suchten. Die Voranschläge für 1860, Ein- nahme mit 20,780,000, Ausgabe mit 20,371,053, und 1861, Einnahme 23,000,290, Ausgabe mit 23,000,192 Dr., so günstig sie auch scheinen, werden in der Wirklichkeit kein befriedigerendes Resultat gewähren, als Griechenland bei der geringen Entwickelung seines Bodenbaues und seiner Gewerbsindustrie bis jetzt nicht hinreichende Kräfte besitzt, die Kosten einer Hofhaltung, eines ausgebildeten Beamtenthums und eines stehenden Heeres zu erschwingen. — Staatsschulden. Die Staatsschuld Griechenlands belief sich 1860 auf 110,586,805 Dr., und zwar die Anleihe bei A. M. Rothschild, unter Garantie der drei Schutzmächte, von 1832: 44,444,107, und Vorschüsse der drei Schutzmächte selbst 66,142,698 Dr. Ferner kommt dazu noch die Schuld an Bayern mit 1,529,333 fl'., dann die Schuld, welche 1824 in London mit M. M. Jacob und S. Ricardo kon- trahirt wurde, die innere, so wie die von der Bank Capodistria über- nommene Schuld, deren Beträge nicht genau bekannt sind. Rechnet man hiezu noch die Zinsrückstände, deren jährlicher Betrag stets im Budget vorgemerkt ist, aber nur ein einziges Mal (1847) berichtigt wurde, so belaufen sich die Gesammtschulden in runder Summe auf 274 Mill- Drachmen.
Militärmacht. — Die Stärke des Heeres aller Waffengattungen belief sich 1859 auf 10,268 .Mann, darunter 433 Offiziere. Festungen des Landes sind: Missolunghi, Nauplia, Navarin; Tripolizza, Akrokorintb, Akropolis von Athen, Chalkis, Lamia, Vanitza, Rhion und Monembasia- Die meisten derselben sind in üblem Zustande. — Standarte Griechen- lands siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 2, Fig. 79.
Seemacht. — Die Königliche Marine zählte 1859 im Ganzen 3l Schiffe mit 154 Kanonen, darunter 1 Dampfer mit 415 Pferdekraft, und zwar: 2 Segelkorvetten zu 26 und 22 Kanonen, 2 Segelbriggs zu 16, 1 Segel-Transportschiff mit 2, 2 Segelgoeletten mit 8, und 4 mit je 4 Kanonen, 4 Kanonenboote zu 3, 4 Schebecken mit je 1 Kanone und i kleine Segelschiffe; dann: 1 Raddampfer mit 6, 2 Schrauben-Avisos m'^ 6, und 4 dessgleichen mit 4 Kanonen. Die Stärke der Marine-Mannschaft belief sich auf 1,340 Mann. — Flaggen siehe „Flaggen-Atlas" Taf 2, Fig. 80 Hagge der Kriegsschiffe; Taf. 3, Fig. 81, 82 und 83 Kauffahrer- flaggen. — |
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2 12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.
escliiclite. — Die durch Homers Gesänge, und Odysseus' Irrfahrt aUgemein beliannten sieben Inseln, aus denen die Republik be- steht, hatten jede zur Zeit der Bllithe Griechenlands eine theils selbst- ständige, theils abhängige Regierung, nahmen aber an den Angelegen- heiten des griechischen Festlandes nur wenigen Antheil. — Das heutige Korfu hiess in der Heroenzeit Scheria und war die Heimath der ,,reiche Gaben spendenden Phäaken", die der jonische Sänger als ein zur See mächtiges Volk schildert. Dort lag, nach Homer, von reizenden Gärten umgeben, der Palast des Alkinoos, reich an den seltensten Kunstwerken inMetaR; dort empfing die schöne Königstochter Nausikaa den Odysseus, der die Kephalenier vor Troja geführt, und nach langer Irrfahrt an der Küste von Scheria Schiffbruch gelitten hatte. Auf dieser Insel legte im 5. Jahrhundert v. Chr. Korinth eine Kolonie an, die bald an Macht und ausgebreiteter Schifffahrt mit der reichen Mutterstadt Wett- eiferte, und nannte sie Korcyra (Kerkyra). Bei dem Atisbruch des peloponnesischen Krieges, den Korcyra vorzüglich mit veranlasst hatte, stand die Kolonie auf dem Gipfel ihrer Macht; verlor aber später, als Griechenland unter Makedoniens, dann unter Roms Herrschaft gekommen war gleich den übrigen jonischen Inseln, ihre Selbstständigkeit und unter Vespasian auch ibre Freiheit. Nach der Theilung des römischen Reiches gehörten die jonischen Inseln zu dem byzantinischen Kaisertbum. Im 13. Jahrhundert ward Korfu von dem Nonnannen Roger von Siciiien erobert, und gehorchte jetzt den Königen von Neapel bis zu dem Jahre 1385, wo sich diese wichtige Insel der Königin des Adriatischen und des Mittelmeeres, der Republik Venedig, unterwarf, die deren Besitz im Jahr 1401 um 30,000 Dukaten von Neapel erkaufte, und die Stadt Korlu als eine Vormauer gegen die Türken befestigte. Später bemächtigte sicn Venedig auch der übrigen Inseln und regierte sie durch Proveditoren, und die Inseln selbst bildeten, nebst den venetianischen Besitzungen aut aem Festlande (in Albanien), die Provinz Levante Veneto. Der Iri^ede von Campo Formio, 1797, brachte sie unter die Herrschaft Frankreichs, aöer schon 1799 bemächtigten sich ihrer die verbündeten Türken und Rupen, worauf Kaiser Paul das geschichtliche Leben der alten Freiheit wieder erweckte, indem er sie durch den Vertrag mit der Pforte vom 21. Marz 1800 unter dem Namen der „Sieben vereinigten Inseln" in einen Irei- staat verwandelte, der von den Vornehmen des Landes regiert, unter der Hoheit der Pforte stehen und dieser tributbar sein sollte. In der Ihat aber blieb der russische Schutz so überwiegend, dass Korfu eine russi- sche Besatzung erhielt. Innere Zerwürfnisse riefen 1803, unter den oe- ruhmten Grafen Capo d'lstrias, Vater und Sohn, die damals die Verhält- nisse der von Frankreich und Grossbritannien anerkannten Republik ord- neten, eine aristokratische Verfassung hervor, die von Frankreich aber, das durch den Tilsiter Frieden wieder in den Besitz der Inseln kam, auf- gehoben wurde. Im Jahre 1810 besetzten die Engländer die .wichtigsten der Inseln, mit Ausnahme Korfu's, und erlangten auch diesen wichtigen Vorposten des Levantehandels durch die Pariser Konvention vom 23. April 1814. Durch üebereinkunft vom 5. Nov. 1815 entschieden endlich Oester- reich, Grossbritannien, Preussen und Russland zu Paris das politische Schicksal der Jonischen Inseln und begründeten, den schon vorläufig auf dem Kongresse zu Wien verabredeten Bestimmungen gemäss, das völker- rechtliche Dasein dieses wiederbelebten Staatenkörpers. — Nach dem Traktat vom 5. Nov. 1815, den Castlereagh, Wellington, Rasu-
Bromme's Hsud-AUas. — Grierhenland etc. b. |
mowsky und Capo d'Istria unterzeichnet hatten, wurde die „Republik der Vereinigten Staaten der Jonischen Inseln" unter den unmittelbaren und ausschliessenden Schutz Grossbritanniens gestellt, und die übrigen Mächte entsagten allen und jeden Ansprüchen, die sie auf diese Inseln haben konnten. Grossbritannien sollte einen Lord-Oberkommissär ernen- nen, mit der Vollmacht, eine gesetzgebende Versammlung des Jonischen Inselstaats zu berufen, damit dieselbe einen Verfassungs-Entwurf bear- beite und der Krone Englands zur Bestätigung vorlege. Grossbritannien sollte ferner das Besatzungsrecht der Festungen der Inseln haben und die Streitkräfte der Republik sollten dem Oberbefehlshaber der britischen Truppen untergeordnet sein; und Alles, was sich auf Unterhaltung der vorhandenen Festungen und auf die Besoldung der britischen Besatziings- truppen, so wie auf die numerische Stärke derselben im Frieden und auf das Verhältniss des Heeres zu der Jonischen Regierung bezog, sollte durch besondere Üebereinkunft geordnet und festgestellt werden. — Die Häfen der Jonischen Inseln wurden hinsichtlich der Ehren- und militäri- schen Rechte der britischen Gerichtsbarkeit untergeben, und die Handels- flagge der Jonischen Inseln als die Flagge eines freien und unabhängigen Staats anerkannt. Der Handelsverkehr zwischen den vereinigten Joni- schen Inseln und den Oesterreichischen Staaten sollte dieselben Vortheile und Begünstigungen geniessen, wie der Handel Grossbritanniens mit den- selben, übrigens aber, ausser Handelsagenten oder Konsuln, kein diplo- matischer Geschäftsträger bei der Republik angestellt werden. Auf dieser historischen Grundlage des europäischen Völkerrechts ruhte seit 1815 die Republik der Jonischen Inseln, wurde in Wirklichkeit aber unter dem Protektorat Englands nur wie eine Kolonie behandelt.
Das liand. — Die Republik der Jonischen Inseln, zwischen 360—39«46' jyfBr. gelegen, besteht aus 7 grösseren und mehreren klei- neren Inseln, die am Eingange zum Adriatischen Meere, an der West- küste der Europäischen Türkei und des Königreichs Griechenland, und im S. von Morea liegen, und in drei Gruppen, die nördliche (Korfu, Paxo, Antipaxo, Fano etc.), die mittlere (Santa Maura, Theaki, Ke- phalonia u. Zante, und viele kleine Eilande), und die südliche Gruppe (Cerigo u. Cerigotto) geschieden werden. — Die nördlichste Hauptinsel ist das oRvenreiche Ilorfu, das Korcyra (Kerkyra) der allen Grie- chen und Römer, der Schlüssel des Adriatischen Meeres, mit 8 Neben- Eilanden, darunter Fano (Orthonus, Orthonos), Merlera (Erikusi), ßiaplo (Diapto), Vido; im S, von Korfu: Saniotrachi (Salmastraki), l»axo (Paxas), mit Antipaxo etc.; dann folgt Santa Maura, die alte Leucadia (Levkadha, Leukos), die einst als Halbinsel mit dem Fest- land zusammenhing; mit den Eilanden Meganisi, Katbro, Arkudi, Sesola, Sparti und Skorpio; dann weiter südlich: lieplialonia, mit kykopischen Mauertrümmern, die grösste der Jonischen Inseln, mit den Pelagia-Eilanden u.Guardiana, den Ech inad en, Pe ta la, Oxia, Vromona u.Makri; und östlich von der Hauptinsel: Tlieaki, sonst Itha- ka, mit|dem Eiland Atoko. Südlich von Kephalonia schliesst Kante, die wald- uud fruchtreiche Zakynthos (Zakytho), die noch jetzt ihrer Fruchtbar- keit wegen „il fiore di Levante" genannt wird, die mittlere Gruppe, die sich vor dem Eingange des Golfs von Patras hinzieht. — Diese 6 Haupt- inseln liegen im Jonischen Meere, in welches sich das Adriatische nach seiner Verengung auf 9 Meilen zwischen dem Kap d'Otranto und dem Kap Linguetta, östlich von Calabrien nach der griechischen Küste hin er-
Beilublik der Joiii^clieii Inseln« |
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2 12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.
weitert. Die siebente Hauptinsel Cerigo, das alte Kythera, liegt südlich von Morea am Eingange in das .Aegaische Meer, und bildet mit den kleinen Inseln Cerigotto, Dragonera und Fori, und den Eilanden Sedro, Lindo, Strongylo, Strivati und Ovo, zwischen Cerigo und Kandia, die südliche Gruppe des Jonischen Inselstaats, dessen Lage es deutlich erkennen lässt, warum sein Besitz allen Völkern, die den Handel des Mittelmeers und der Levante in Anspruch nahmen, von jeher so wich- tig war, und wie England in demselben noch bis heute einen Hauptstütz- punkt seiner Macht im Mittelmeere erkennt, und desshalb das Protektorat der sogenannten Republik freiwillig nicht aufgeben wird.
Die sieben Inseln mit Zubehör umfassen ein Areal von 51.66 Qu.-M., mit einer Bevölkerung (1858) von 246,483 Seelen. Die Küsten sind durch Felsenriffe gegen die Meeresfluth geschützt und bilden mehrere gute Häfen und Ankerplätze. Der Boden ist durchaus gebirgig, theilweise Kalkfelsen und rauh, in den Thälern und an den Küsten grösstentheils^ fruchtbar. Die höchsten Berge sind auf Kephalonia und erreichen eine Höhe von 4,000—5,300'. Quellen und Bäche finden sich auf den meisten Inseln, doch sind auch viele Gegenden, wo beim Mangel an Wasser Cisternen aushelfen müssen, und die Höhen der Berge sind meist wasser- arm. Nur Korfu hat einen Fluss, den eine Strecke aufwärts schiffbaren Messonghi. Das Klima der Jonischen Inseln ist im Ganzen mild und gesund; der Sommer ist heiss; den Winter vertritt eine Regenzeit; häufig sind Orkane und Erderschütterungen. Obwohl theilweise sehr fruchtbar, bringen die Inseln die ersten Lebensbedürfnisse nicht in hinreichender Menge, Getreide und andere Nahrungsmittel kaum für 3—4 Monate, her- vor; die Viehzucht deckt nicht den Bedarf; nur Esel, Schweine, Schafe und Ziegen sind in grösserer Menge vorhanden; Waldungen fehlen ganz, nur auf Zante gibt's noch Holz; auch an .Mineralien sind die Inseln arm; Marmor, Steinkohlen, Erdpech, Schwefel und Seesalz, die einzigen mine- ralischen Produkte, welche gewonnen werden. Das Hauptprodukt der hiesigen Landwirthschaft, und zugleich der Ausfuhr, bilden die Korin- then, von denen Zante allein 8—9, Kephalonia 6, und Theaki 1 Million Pfund in den Handel bringen, .\usser diesen erzeugt der Boden schönes Obst, Südfrüchte, Oliven, die man jährlich zweimal erntet, Baumwolle und Flachs. —
»as Volk. — Die Einwohner der Jonischen Inseln (I-onischen Inseln) sind der Mehrzahl nach Griechen mit neugriechischer Sprache; gegen 8,000 sind Italiener; besonders unter den Familien des Adels, mit italienischer Sprache, 12,300 sind Fremde (Engländer etc.), und etwa 5,000 Juden. Nach amtlichen Angaben belief sich die Bevölkerung 1856 auf 227,106; 1858 auf 246,483 Einwohner, und zwar auf 123,496 Männer 1 10,627 Weiber, und 12,360 Fremde (einschliesslich der englischen Gar- nison). Die griechische Kirche ist die herrschende und bekennen sich zu ihr fünf Sechstel der Bevölkerung, die unter einem Erzbischof zu Kephalonia, 3 Bischöfen und mehreren Protopopen stehen. Die ka- tholische Kirche hat einen Erzbischof zu Korfu u. Bischöfe zu Zante u. Kephalonia. Juden sind nur auf Korfu u. Zante und stehen unter Rabbinern. Die Unterrichtsanstalten sind besser organisirt als in Griechenland; man zählt über 60 Elementar- und andere Schulen, 2 Gymnasien, und in der Stadt Korfu eine 1823 gestiftete, von circa 300 Studenten besuchte Universität. DieHauptbeschäftigungen der Einwohner sind Oel- u. Wein- bau , Fischerei, Schifffahrt und Handel. Die Industrie beschränkt sich auf etwas Seiden-, Baumwoll- und Leinenweberei; an der Küste auf See- salzbereitung. Der Handel ist bedeutend, kehrt seine Bilanz aber immer gegen die Republik; 1855 betrug der Werth der Einfuhren 25,750,000; 1856: 29,678,000, und 1857: 27,301,000 Frcs., der der Ausfuhren da- gegen 1855: 16,573,000; 1856: 27,969,000, und 1857: 19,291,000 Frcs. Eingelaufen waren im Jahr 1856 in jonischen Häfen 813, ausgelaufen 812, im Ganzen 1,625 Schiffe mit 204,102 Tonnen, darunter 252 Schiffe mit 23,388 Tonnen unter jonischer Flagge; 1857 im Ganzen 1,514 Schilfe mit 185,118 Tonnen, worunter 338 jonische Schiffe mit 29,169 Tonnen. — Amtlicji wird nach Pfund Sterling, im Geschäftsverkehr häufig nach spa- nischen Piastern (Dollars) gerechnet. Die Maasse sind im Allgemeinen die alten Venetianischen, doch mit vielen Abweichungen,
I»er Staat. — Die Republik wird in folgende 7 Inseln geschie- den, deren jede ihre Lokalregierung und einen eigenen Civil-, Kriminal- und Handelsgerichtshof hat, von welchem an das Oberappellationsgericht zu Korfu berufen werden kann. Die kleineren Inseln (siehe die Karte) werden je nach ihrer Lage, als Bestandtheiie der nächsten Hauptinsel betrachtet.
Inseln. |
Geogr. Qu.-M. |
Volksmenge 1858. |
Städte. |
Flecken. |
Dörfer. |
Korfu (Kerkyra) ....................... |
10,CD |
85,262 |
1 |
11 |
118 |
Paxo (Paxas)............................ |
|
5,070 |
— |
1 |
7 |
Santa Maura (Levkadha, Leukos)..... |
|
20,147 |
1 |
— |
30 |
Ithaka (Theaki) ....................... |
2,07 |
11,348 |
— |
3 |
7 |
Kephalonia .............................. |
16,35 |
72,534 |
3 |
— |
120 |
Zante (Zakynthos) ..................... |
7,35 |
39,063 |
1 |
— |
45 |
Cerigo (Kythera) ....................... |
5,M. |
13,059 |
— |
2 |
30 |
Zusammen: ....................... |
51,06 |
246,483 |
6 |
17 |
357 |
Hauptstadt der Republik ist Korfu, mit 15,921 Einwohnern. Grösser noch ist Zante, mit 20,000 Einwohnern. Die sieben Jonischen Inseln bilden unter dem unpassenden Namen: „Vereinigte Staaten der Jonischen Inseln" eine repräsentative aristokratische Republik, unter dem beständi- gen Schutze der britischen Krone, welche das Recht hat, Besatzung in ihre Plätze zu legen und ihre Truppen zu befehligen, und deren Lord- Oberkommissär Chef der Militärmacht und eigentlicher Herrs eher ist. Die gesetzgebende Versammlung besteht aus 11 Integral- und 29 erwählten Mitgliedern, Die Integralmitglieder behalten auch nach den Parlamentssitzungen ihre Eigenschaft bei, und bestehen aus dem Präsidenten, 5 Mitgliedern des alten Staats, den 4 Regenten der grossen Inseln (Korfu, Kephalonia, Santa Maura und Zante), und einem der kleinen Inseln (Paxo, Theaki und Cerigo), Die übrigen 29 Mitglie- der werden von den Landeigenthümern, nach einem Verzeichnisse der Integralmitglieder, erwählt, das die doppelte Zahl der zu wählenden Mit- glieder enthält. Die vollziehende Gewalt liegt in den Händen des |
Senats, der von und aus den Mitgliedern der gesetzgebenden Versamm- lung gewählt wird, und zwar aus einem Senator für jede der 4 grossen, und einen der 3 kleinen Inseln, deren Wahlen übrigens vom Lord-Ober- kommissär bestätigt werden müssen. Dem Senat steht ein Präsident vor, dem ein vom Lord-Oberkommissär ernannter Generalstaatssekretär beige- geben ist. Die Initiative der Gesetze hat der Lord-Oberkommissär, der Senat und die gesetzgebende Versammlung (die 29), aber nur die letzte beschliesst Gesetze, das Veto hat die Krone Englands, der Lord-Ober- kommissär und der Senat. Das Ausgabebudget ist der Kontrole des Se- nats entzogen. Die Presse steht unter dem Lord-Oberkommisssär. Der Titel des Staats ist: ,,Durchlauchtige Republik der sieben Inseln des Jonischen Meeres"; der Präsident führt das Prädikat „Hoheit". — Wappen des Staats ist: ein Löwe im silbernen Schilde, der in der einen Pranke ein geschlossenes Evangelienbuch, in der andern ein Bündel von sieben Pfeilen mit dem darüber stehenden Kreuze hält; auf der einen Seite die- ses Wappens ist die christliche Jahrzahl 1800, auf der andern die Os- manische der Hedschra eingedrückt. Orden des Landes ist der britische St, Michael- und St. Georgen-Orden (siehe Ordenstafel „Grossbri- tannien" Fig. 13), der aus 3 Klassen und einer vierten von Kompagnons, für Eingeborne der Jonischen Inseln und Malta's, so wie für britische Unterthanen in hohen Aemtern am Mittelmeere, besteht. Die "Verwal- tung jeder einzelnen grösseren Insel leitet eine eigene Regierung, an deren Spitze ein Regent steht, der einen Residenten des Lord-Obcrkom- missärs zur Seite hat. — Für die Kechtspllege besteht ein oberster Gerichtshof zu Korfu, an den von den Untergerichten appellirt werden kann, die auf jeder Insel sich befinden. — Die Finanzen scheinen ziem- lich geordnet. Eine Oeffentlichkeit herrscht in deren Verwaltung nicht. Die Einkünfte des Staats fliessen übrigens sehr unregelmässig, indem ihre Hauptquelle in dem Eingangszoll auf Waaren und Getreide und dem Ausgangszoll auf Bodenerzeugnissen (Olivenöl, Korinthen) besteht. Direkte Besteuerung besteht nicht. Der Mittelertrag der Einkünfte soll im Allge- meinen die nöthigen Ausgaber des Staats decken, nach einer englischen Angabe von 1855 aber das Defizit seit 7 Jahren 93,298 Pf. Sterl: betra- gen haben. Im Jahr 1856 beliefen sich die Einnahmen des General-Etats auf 381,439, die Ausgaben auf 357,626, der Ueberschuss auf 37,027 Pf. Sterl.; die Einnahmen des Municipal-Etats auf 42,216, die Ausgaben auf 33,715 Pf. Sterl. — Die Staatsschuld, die 1840 sich auf 154,450 PL Sterl. belief, hat sich bis 1853 auf 300,000 Pf. Sterl. vermehrt, darunter 94,641 Pf. St. unverzinsliches Papiergeld. —
Die Landmacht der Republik wird auf 4,000 Mann geschätzt, und besteht aus der englischen Besatzung: 3 Bataillone Infanterie (von 3 verschiedenen Regimentern), 1 Bataillon Jäger, 3 Kompagnien Artillerie und 1 Kompagnie Sappeurs. — Als Seemacht unterhält die britische Krone 1 Fregatte und 1 Kriegs-Dampfpacketboot unter britischer Flagge; 2 Dampfer unter jonischer Flagge sind zum Dienst zwischen den 7 In- seln bestimmt. — Flagge der Jonischen Inseln siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 4, Fig. .155. —
Die Bewohner der Jonischen Inseln scheinen neuerer Zeit durch den ihnen von England gewährten Schutz nicht besonders befriedigt zu sein, da der Adressenentwurf des im März dieses Jahres (1861) zu Korfu versammelten Jonischen Parlaments, auf die Botschaft des Lord- Oberkommissärs, die britische Schutzherrschaft als die einzige Ursache der Uebel der Jonischen Inseln bezeichnet. Einer der Deputirten verlangte Abstimmung über den Anschluss an Griechenland, ein Anderer las eine Vorstellung an die Regierungen und Völker Europa's gegen das britische Protektorat vor, worauf die Kammer vom Lord-Oberkommissär auf 6 Mo- nate vertagt wurde. — Die politische Bildung des Volkslebens konnte sich auf den Jonischen Inseln nur langsam entwickeln, und die Schuld, dass die britische Verwaltung es nicht vermochte, den hellenischen Frei- heitssinn und den Stolz der Jonier mit sich auszusöhnen, lag mehr oder weniger in dem aristokratischen Charakter der von der britischen Krone aufgestellten Lord - Oberkommissäre. Schon der erste derselben, Sir Th. Maitland (gest. zu Malta 1824), hatte mit sogenannten revolutionären Umtrieben zn kämpfen, löste desshalh schon am 29. Mai 1816 den zu Korfu seit 1803 bestehenden Senat der sieben Inseln auf, und bewirkte ein Gesetz, welches diejenigen, deren nahe Verwandte im Dienste fremder .Mächte standen, von allen öffentlichen Aemtern ausschloss. Dadurch wur- den die Familien Capo d'Istria's, Mocenigo, Lusi, Loverdo, .Metaxa und andere, die bedeutendsten der Inseln, sehr verletzt, und noch mehr nahm die Unzufriedenheit des ganzen Volkes zu, als statt der erw^arteten Vor- theile des britischen Schutzes epirotische und mainottische Seeräuber der ionischen Schifffahrt und dem Handel vielfachen Schaden zufügten, keine Vorkehrungen gegen die Pest getroffen wurden, die auf Korfu ausbrach, und der Lord-Oberkommissär einen Primärrath von 11 Joniern ernannte, mit welchem er selbst den Verfassungsentwurf der Republik bearbeitete. Nach der Verfassungsurkunde vom 1. Jan. 1818 (2. Mai 1817) passte der Titel Republik nicht mehr auf die Jonischen Inseln: denn der Lord- Oberkommissär ernennt alle Beamten, sanktionirt alle Regierungshand- lungen, leitet die Finanzverwaltung, alle Polizei- und Sanitätsanstalten, und übt in der That eine monarchische Gewalt, umgeben von aristokrati- schen Formen, aus. Dem Senate und der gesetzgebenden Versammlung sind ihre Befugnisse sehr verklausulirt, und das wichtigste Recht der Jonier, sowohl in Körperschaften, als auch einzeln, Reklamationen und Petitionen an die britische Krone zu richten, von welchem schon mehr- mals Gebrauch gemacht wurde, ward nicht immer beobachtet. Die dem unpopulären Sir Maitland folgenden Lord-Oberkommissäre, besonders Lord Nugent, befolgten ein wahrhaft liberales Verwaltungssystem; als aber im Anfang der dreissiger Jahre die Jonier sich mehr zu Griechenlands poli- tischen Interessen hinneigten, und selbst das Parlament die Trennung von Grossbritannien beabsichtigte, erfolgte unerwartet durch den briti- schen Geheimerathsbefehl vom 28. April 1834 die Aufhebung des Joni- schen Parlaments, und es wurden jetzt nur noch solche Männer in den Senat gezogen, die dem britischen Interesse ergeben w'aren. Lord Nugent nahm seine Entlassung und die Jonier liessen auf ihren verdienten Wohl- thäter eine Ehrenmedaille prägen. Unter den, ihm bis 1860 folgenden, Lord-Oberkommissären traten mannigfache Vertagungen des Jonischen Pa""'
lameiits ein. Die Jonier hatten vollkommene Veranlassung zur Unzufriedenheit, obwohl auf der andern Seite nicht verschwiegen werden darf, dass die Entwickelung des nationalen Wohlstandes der Jonier, ausser da, wo das britische Handelsinteresse störend eingreift, wirksa» befördert ward. — |
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~ Italien, nach dem Ausspruche des Fürsten von Metteimch in der bekannten Girkularnote von 1847, „blos eine geographische wassihkation , da es nach den Ansichten der Diplomatie „kein Italien trr' ^^ herrliches, von der Natur schon zu einem Ganzen bestimm- tes Land, und zu diesem Behufe mit unverrückbaren Grenzmarken, dem "ff den Alpen, umgeben, und die Bewohner desselben, die sich stä H- sondern auch durch eigene Sprache als selbst-
standig-e Nation auszeichnen, beweisen sich trotz alles weltlichen und geistlichen Druckes, den sie theilweise bis zum heutigen Tag erdulden mussten, trotz ihrer oft wiedersinnigen Strebungen und gewaltiger Opfer, 'nre Nationalität zu retten und zur Geitung zu bringen, seit Jahrhunder- ten schon durch ihre Leistungen in allen Zweigen der Künste, der Wis- senschaften und des praktischen Lebens, und durch die ausgezeichneten possen Männer, die aus ihrer Mitte hervorgingen, als eines der begab- lesten und hervorragendsten V()lker des Erdballs. Aus einer Halbinsel 'ipd mehreren grossen und kleineren Inseln bestehend, von denen Kor- sika zu Frankreich gehört, Malta etc. britische Besitzung ist, und der ^^orden des Festlandes, das 1 o mba r d is c h - v enetia n isch e König- reich einen Theil der österreichischen Monarchie bildet, wird das Land N. von Deutschland und der Schweiz, im 0. vom Adriatischen und Jonischen Meere, im S. und W. vom Mittelländischen Meere und im W. Frankreich begrenzt, erstreckt sich vom 230!ö'—36016' OL. und 36030' r ' l^e&reift, ausser den Antheilen von Oesterreich, Frankreich
Pinl;^?"®^''''®"'^"' ^ selbstständige Staaten, und umfasst gegenwärtig Spplpn rf von 5775,91 Ou.-M. und eine Bevölkerung von 25,777,363
massen vertheTiefr ^^^ einzelnen Bestandtheile des Landes folgender-
Namen der einzelnen Staaten. |
Qn.-M, |
Einwohner. |
Auf èine Qn.-M. |
1. |
Königreich Sardinien..... |
|
4,916,084 508,784 600,676 1,817,466 3,006,771 |
3,583 |
2. |
Herzogthum Parma ........ |
IjOI 'ifSO AHO |
4,502 |
3. |
|
4 AO |
5,460 |
4. |
|
|
4,566 |
5. |
|
402,50 748,40 1,12 2,033,„ 826,02 |
4,019 7,046 4,452 6,662 1,488 |
6.
7.
8.
9 |
Königreich beider Sicilien ............................
Lombardisch-Venetianisches Königreich......... |
7,750 9,051,747 5,503,473
rtQß 0 K 1 |
10. |
|
159,03 10 |
128,361 |
12,250 |
|
|
A Vjjo 5,775,91 |
25,777,363 |
4,467 |
Vor der Gründung Roms bereits W'ar Italien in eine Menge kleiner pnder und Staaten geschieden, und nach dem Sturze des weströmischen Reiches wurde die Halbinsel der Sammelplatz verschiedener Völker, die ®ich um die Herrschaft dieses damals kultivirtesten Theils von Europa stritten. Ausser den Urbewohnern des Landes, den Umbrern, Sikulern, Sabinern, Volsltern, Ausonern, Samniten u. a., fanden sich schon in den
Bromme's Hand-Atlas, — Die Italienische Halhinsel. a. |
frühesten Zeiten fremde Einwanderer, die Illyrier, Pelasger, Kelten, Ve- neter etc. ein, aus deren Vermischung mannigfache Völkerschaften, die Etrusker, Latiner, Kampaner u. a. hervorgingen. Griechen Hessen sich schon vor der Gründung Roms (zwischen 1000 und 700 v. Chr.) an der Küste Unteritaliens nieder, nannten diesen Theil der Halbinsel Gross- griechenland, und gründeten hier die blühenden Städte Tarent, Syba- ris, Kroton, Brundusium, Neapolis, Rhegium etc., und in Sicilien Syrakus, Agrigent, Messana, Catana, Geia etc. und vor ihnen soll bereits, einer Sage nach, Aeneas mit flüchtenden Trojanern nach Italien gekommen sein, sich in der Landschaft Latium unter dem Volke der Latiner niedergelassen, und sein Sohn Ascanius die Stadt Alba longa gegründet haben. Die ge- bildetsten aller italienischen Völker waren damals die Etrusker (auch Tyrrhener genannt), die schon vor der Gründung Roms (754 v. Chr. durch Romulus und Rem US) eine geordnete Verfassung, und eingeord- netes Religionssystem hatten, in den Künsten nicht unerfahren waren und in der Blüthe ihrer .Macht sich über einen grossen Theil Italiens verbrei- teten. Rom verleibte alle italienische Länder dem neu gegründeten Reiche ein, das sich zur Weltherrscherin emporschwang, und Anfangs von Kö- nigen (von 754—715 v. Chr. von Romulus, 715—672 von Numa Pompi- lius, 672—640 von Tullus Hostilius, 640—616 von .4ncus Martius, 616—578 von Tarquinius Priscus, 578—534 von Servius Tullius und 534-510 von Tarquinius Superbus) regiert wurde. Nach Abschaffung der Königswürde (510 V. Chr.) wurde eine Republik mit aristokratischer Verfassung einge- führt, welcher Julius Cäsar im J. 47 v. Chr. ein Ende machte, sich im J. 45 zum Dictator auf Lebenszeit ernennen liess und den Titel eines Imperators annahm. Nach ihm begann mit Octavian, der von 30 v. dir. bis 14 n. Chr. regierte und den Ehrennamen Augustus erhielt, die Reihe der römischen Kaiser, deren letzter, Romulus Augustus, im Jahre 476 n. Chr. durch Odoaker, den Anführer der Heruler, der das west- römische Reich stürzte, entfernt wurde. Auf die Herrschaft der Heruler folgte (493) der ostgotiiische Staat des Theodorich, der 553 von den oströmischen Kaisern überwältigt wurde; worauf sich aus einem Theile Italiens (Romagna, Bologna, Urbina und Mark Ancona) eine byzanti- nische Provinz bildete, die ein Exarch verwaltete. Im Jahre 568 fiel AI hol n, König der deutschen Longobarden in Italien "ein und gründete auf den Trümmern des ostgothischen Reiches und der griechischen Macht seines Volkes Herrschaft. Eine Lehensverfassung wurde eingeführt, das Land unter Herzöge gestellt, die dem in Pavia residirenden Könige unter- worfen waren. 591 wurde Agilulf, Herzog von Turin, durch Theodolinde von Bayern König, trat vom Arianismus zur katholischen Kirche über, die zur Staatskirche wurde, und Gregor der Grosse erklärte sich als servus servorum Dei. Nachdem der longobardische König Aistulf (749) das griechische Exarchat erobert hatte und die Stadt Rom bedrängte, fand sich Papst Stephan IL bewogen, den Fränkischen Herzog Pipih den Kurzen, um Schutz der römischen Kirche und deren Besitzungen anzu- gehen, und dafür diesen und seine Dynastie, durch feierliche Salbung zu Paris in der fränkischen Königswürde zu bestätigen. König Pipin zwang in zwei Feldzügen (755—56) Aistulf zur Abtretung des Exarchats, der Pentapolis und Commacchio's an den Papst, und legte dadurch den Grund zu dem weltlichen Besitzthume und zur Vergrösserung der weltlichen |
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113 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
man 4,173,000 (Festland 3,675,000, Insel 498,000), und 1838 nahm man
die ganze Bevölkerung zu 4,650,406 Seelen an. —
Ständeverschiedenheit, Bechtsverhältnisse. — Man erkennt
in Sardinien 4 Stände an: den Klerus, der zwar mit besondern politischen
Vorrechten ausgestattet, aber weder auf dem Festlande noch auf der In-
sel in liegenden Gründen reich dotirt ist; den zahlreichen Adel der auf
der Insel sehr reich und bevorrechtet, auf dem Festlande besteuert und
minder reich ist; den Bürgerstand, der (mit Ausnahme von Genua)
kaum wohlhabend genannt werden kann, auf der Insel aber Antheil an
der Gesetzgebung hat, und den Bauernstand, der zwar persönlich frei
aber nur der Pächter des Landes ist, und auf der Insel noch unter dem
Drucke des Feudalsystems seufzt. In dem Zeiträume von 1814—1840 sind
mannigfache Experimente mit den Bewohnern des festen Landes vorge-
nommen worden. Nachdem dieselben an die zeitgemässe französische
Civilgesetzgebung gewöhnt war, suchte die restaurirte Regierung die Zustände
des vorigen Jahrhunderts wieder herzustellen, und das Feudahvesen, das
auf der Insel fortwährend sich erhalten hatte, und daneben den Jesuitis-
mus neu zu begründen. Die Geistlichkeit erhielt das ganze Unterrichts-
wesen, und es ergingen Verfügungen, wie die, dass, wer nicht wenig-
stens 1500 Lire Vermögen besitze, nicht lesen und schreiben lernen dürfe.
Auf der Insel besitzen Adel und Geistlichkeit noch jetzt das grosse Grund-
eigenthum. Im Jahre 1807 zählte man auf der Insel 372 Ortschaften, von
denen 304 mit 322,940 Bewohnern dem Adel gehörten, und über die Hälfte
des Areals der Insel mit 220,000 Menschen war das Eigenthum fremder
Adeisfamilien, die ihr Einkommen im Auslande verzehren. Noch 1833
zahlte man auf Sardinien 37ö grosse Feudalgüter, von denen die Hälfte
im Besitze spanischer Adelsfamilien sich befand. Seit 1848 traten, zu-
i ^UK f'estlande, bedeutende Veränderungen ein, und seit sich
tvan Albert als das Haupt der nationalen Partei in Italien gerirte und offen
VictorEmaiiuelll.
geb. 1820, König 1849.
Ferdinand
Herz. V. Genua, geb. 1822,
Thomas Albert Victor,
Herz. V. Genua,
geb. 1854.
Odo Eugen,
Hrz. V. Montferrat,
geb. 1846.
Humbert,
H«- V. Piémont,
"»npr., geb. 1844.
Amadeus,
Hrz. V. Aosta,
geb. 1845.
»as l^and. — Lage, Grenzen, Grösse. Das bis zum Utrech-
ter Frieden, 1713, mit dem Namen Herzogthum Savoyen benannte
Königreich Sardinien zerfällt in zwei, gegen 50 Meilen von einander
entfernte Hälften, der Insel Sardinien, von der das Königreich den Na-
men erhalten hat, und dem westlichen, am Golf von Genua oder dem
Ligurischen Meere gelegenen, Festlande Oberitaliens, das im W,
Von Frankreich, im N. von der Schweiz, und im 0. vom Lombardisch-
Venetianischen Königreiche begrenzt wird, und einen Flächenraum von
1372,55Qu.-M. umfasst, von denen 933,m auf das Festland und 439,i5 Qu.-M.
auf die Insel Sardinien kommen.
Politische Eintheilung, Bevölkerung. — In administrativer
Beziehung wird das Königreich in 14 Kreise (General-Intendanzen), und
50 Provinzen geschieden,' welche letztere in Aemter oder Mandamenti
zerfallen.
Flächeninhalt in Quadrat- Kilometern.
Bevölkerung, |
Im Ganzen: |
_ |
136,849 |
2892,6T |
275,110 |
1535,j, |
133,233 |
1395,™ |
81,334 |
|
100,382 |
926„5 |
184,848 |
915,66 |
160,077 |
747,., |
65,013 |
672,,, |
78,859 |
|
152,468 |
974,M |
50,872 |
2067,oT |
64,239 |
1827,„ |
45,723 |
888,ij |
117,870 |
797,35 |
101,695 |
665,00 |
58,853 |
696,56 |
37,833 |
2597„6 |
179,636 |
1758,« |
148,450 |
1056,05 |
118,844 |
1609,54 |
153,942 |
1381,oo |
178,069 |
1242,35 |
139,649 |
809,00 |
64,030 |
1348,oo |
36,331 |
755,00 |
35,879 |
3054,„ |
118,377 |
451„4 |
60,072 |
685,64 |
64,541 |
1605,„ |
107,474 |
2035,« |
105,474 |
922,83 |
57,562 168,561 |
1453,,.» |
3194,04 |
. 81,232 |
806,„ |
78,906 |
115l,o, |
101,202 |
681,78 |
59,993 |
1224,00 |
121,806 130,691 |
971„i |
866,,, |
120,428 |
51,215,11 |
4,368,972 |
3381,58 |
106,388 |
2195,80 |
42,598 |
2006,14 |
48,958 |
2523,40 |
78,189 |
3586,88 |
58,882 |
1081,31 |
37,522 |
2270,32 |
27,530 |
1915,16 |
65,821 |
1131,55 |
34,108 |
1865,30 |
24,456 |
2138,32 |
22,660 |
24,096,„, |
547,112 |
51,215,11 |
4,368,972 |
7ä,311,ir*) |
4,916,084 |
|
(Stadt •
(Provinz-
Turin........................^Pignerol ...........
(/susa................
Genua.......................-./Chiavari...........
Vsovi................
\Levante ...........
/Chambéry .........
«•»»-f^y.................-te^r"::::::
'larentaise.........
/Alexandrien .......
Alexandrien...............:::;::;;;::
(Bobbio.....
(Coni.......
YMondovi •■
"■)AIba.......
(saluzzo -■-
/Novara •••
iLomelline
• •/Pallance ••
fOBSola......
ivalsesia ■•
(Nizza .....
■ jOnegUa •••
fst. Kémo •
(Annecy
.•\Faucigny ••
'chablais
(Ivrea ......
"(Kosii ......
Coni
No vara-
Nizza
Annecy •
Ivrea-
Savona ■
Savona.......................>Actiui
/VerceUi •
Vercellî......................jBielia ■•■
(Casale--
Auf dem Festlande-
/Cagiiari •
Cagliarl......................fe'f.;
(Oristano
(Nnoro ■••
Nuoro.........................Jcuglieri-
'lanusci •
/Sassari •
.......................
(Tempio •
Auf der Insel Sardinien uud Capraja •
Hiezu auf dem Festlaiide..................
■ 54,86562 Miriaren oder Quadrat-Kilometer
__ *) In geographischen Quadrôtmeilen 1372,;
^ 1 Seograph. Quadratmeile- —
Das Tolb« Nationalverschiedenheit. — Die Bewohner ues
Königreichs gehören sehr verschiedenen Stämmen an, und sind nicht einmal
sämmtlich Italiener. Am zahlreichsten erscheint der Piemontesische Stamm
(gegen 3 Mill.); verschieden von ihm sind die Bewohner der Insel Sardi-
nien (dieSarden), verschieden die Genueser. Savoyen (Chambery, Annecy),
das Stammland des Fürstenhauses, hat eine nach Sprache und Herkommen
französische Bevölkerung, und eben so auch der grössere TheR der
General-Intendanz Nizza. — Bevölkerungszunahme: Im Jahre 1816
schätzte man die Bevölkerung auf 3,760,000 Seelen, wobei man, wie wohl
zu hoch, die Einwohnerzahl der Insel zu 520,000 annahm; 1832 rechnete
nach Erweiterung seiner Herrschaft strebte, waren Reformen das einzige
.vnttel, die sardinische Macht zu stärken, und die übrigen italienischen
Volksstämine zu einer Unterwerfung unter die Königl. Sardinische Herr-
schaft geneigt zu machen. Daher denn auch die eingetretenen Beschrän-
kungen des Adels und der Geistlichkeit, und die Ausbildung des Konsti-
tutionalismus. In Folge des im März 1850 erlassenen, nach seinem Urheber
benannten „Siccardischen Gesetzes" wurden die geistRche Gerichtsbarkeit
und einige andere Privilegien des Klerus aufgehoben, und die finanzieRe
Noth zu einer Einziehung der Klostergüter benutzt, die indessen (1855) nur
theilweise stattfand. —
Eeligionsversehiedenheit. Kirchliche Verhältnisse. — Die
Einwohner sind, bis auf etwa 50,000 Protestanten, unter denen 21,580 der
früher so hart bedrückten Waldenser, und etwas über 7000 Juden, sämmt-
lich Katholiken, die in 41 Diözesen, 4138 Parochiën und 63 Seminarien
leben. Auf dem Festlande sind 4 Erzbischöfe (zu Chambery mit 2, zu
Genua mit 7, zu Turin mit 10, und zu Vercelli mit 5 Bischöfen), 325
Klöster (243 Mönchs- und 82 Nonnenklöster), 10 regulirte Abteien, 3,619
Pfarrer und 54 geistliche Seminarien; auf der Insel 3 Erzbischöfe (zu Ca-
gliarl, Sassai-i und Oristano, mit 8 Bischöfen), 106 Klöster (93 Mönchs-
und 13 Nonnenklöster), 3 regulirte Abteien und 9 Seminare. — Das Ein-
kommen der Geistlichkeit beträgt, deren eigenen Angaben zufolge 10,412,084
Lire; nach dem Kataster 10,947,876; rechnet man hierzu noch die hier
nicht vollständig einbegriffenen Einkünfte der kirchlichen Koi'porationen,
so ergeben sich (nach Boggio) 151/2 Mill. jährlich. In der „Rivista Enciclo-
pedica" (Febr. 1855) wird das jährliche Einkommen der Geistlichkeit zu
17,189,406 Lire berechnet- Der Kapitalstock des geistlichen Vermögens
soll mindestens 388 Mill- betragen.
Geistige Kultur, Unterric htsanstalten. — In den physischen
und mathematischen Wissenschaften, so wie in der Geschichte, besitzt
Sardinien ausgezeichnete iMänner, weniger in den schönen Künsten. Im
Volksschulwesen ist man noch weit zurück. Durch ein Gesetz vom 4. Okt.
1848 ist das Unterrichtsw'esen allerdings umgestaltet, damit aber keines-
wegs verbessert worden. Dasselbe entzog zwar der Geistlichkeit allen
Einfluss, hat aber bis jetzt an deren Stelle, ausser Ideologen und Schwätzer,
noch keine tüchtigere Leiter des Unterrichtswesens gesetzt. Universi-
täten gibt es 4 im Staate: zu Turin (gest. 1412), 1850 mit 1302 Stu-
denten, zu Genua (gest. 1812) mit 683, zu Cagiiari (gest. 1720, ren. 1764)
mit 520, und zu Sassari (gest. 1766) mit 289 Studenten. Ausserdem be-
stehen 98 Kollegien auf dem Festlande und viele Gymnasien und mittlere
Stadtschulen. Von besondeim Unterrichtsanstalten findet man 1 Militär-
akademie und 1 Thierarzneischule zu Turin, 1 Marineschule zu Genua
3 nautische Schulen zu Genua, Villafranca und Savona, 4 Institute für
Medicin und Chirurgie zu Chambery, Mondovi, Vercelli und Nizza, 1 Berg-
bauschule zu Moutlers, und 2 Taubstummeninstitute zu Turin und Genua.
er alle, seit einem Jahre genährten HoITnnngen vernichtet sah, am näch-
sten Tage zu Gunsten seines ältesten Sohnes, des jetzt regierenden Königs
Victor Emanuel II. abdankte, das Land verliess und nach wenigen
Monaten (am 28. Juli), zu Oporto in Portugal, gebrochenen Herzens starb.
Im letzten Russisch-Türkischen Kriege stand ein sardinisches Hülfskorps
den vereinigten V^'^estmächten bei, und focht mit Tapferkeit in der Krym.
Genealogie des zur Thronfolge gelangten Hauses
Savoyen-Carignan.
Herzog Karl Emanuel Ferdinand, + 1800.
1
Karl Albert
1798. Kronprinz 1815. König 1831, f 1849.
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114 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
Macht der Päpste. Karl der Grosse, Plpins Sohn, nöihigie 774 den Longobardenkönig Desiderius zur Abdankung, verleibte dessen Königreich der fränkischen Monarchie ein, und üble über einen grossen Theil von Unteritalien Oberlehensherrschaft und, als Patrizier von Rom, über den Kirchenstaat Souverainitätsrechte aus. Vom Papste Leo III den 25. Dec. 800 zum Kaiser gekrönt, erneuert er das abendländisch-römische Kaiser- thum, und unterwarf, bis auf einige, von den Griechen behauptete See- städte, ganz Italien unumschränkt seinem Scepter. Als Karls Enkel die fränkische Monarchie theüten, ward dem Aeltesten derselben, Lothar, 820, Italien und 823 die Kaiserwürde zu Theil, und Italiens Herrscher aus seinem Stamme endigten sich (888) mit Karl dem Dicken. Vom Jahre 829 an hatten sich bereits Araber (Saracenen) auf den Jnseln sowohl als dem Festlande festgesetzt, besonders in Sicilien und Calabrien ausgebrei- tet, und theilten Unteritalien mit den Griechen, welche Neapel, Gaeta und Amalfl beherrschten, und den lombardischen Fürsten zu Benevento, Salerno und Capua, welche vom deutschen Reiche abhingen. Im übrigen Italien warfen sich Stammverwandte der Karolinger zu Königen auf. Adelheid, die Wittwe Lothars, rief 951 den deutschen König Otto I. nach Italien, vermählte sich mit ihm, und dieser belehnte 952 Berengar mit Italien. Berengars Bedrückungen des Volks veranlassten Otto L zu einem zweiten Zuge, auf welchem er in Mailand 961 als König und 962 in Rom als rö- mischer Kaiser gekrönt wmrde, sich aber, nachdem er mit dem Papste zerfallen war, nur mit grosser Anstrengung in der Herrschaft über die Italiener behauptete. Sein Sohn Otto IL und sein Enkel Otto III. (t 1002) opferten derselben ihr Leben auf. Zu Anfang des 11. Jahrhunderts landeten (1015 und 1038) normännische Krieger in Unteritalien, vertrie- ben die Griechen und Saracenen ans ihren Besitzungen, und stifteten un- ter Belehnung der Kaiser und Päpste, die Herzogthümer Apulien und Ca- labrien, eroberten SicRien, und bildeten aus diesen Landestheilen das Königreich beider Sicilien, dessen erster normannischer König Roger IL, 1130 gekrönt wurde. Von dieser Zeit an stieg das Ansehen und die Ge- walt der Päpste in Italien, die den deutschen Königen aus dem fränkischen und schwäbischen Hause das Bestreben, über Italien zu herrschen, so er- schwerten, dass diese alle ihre Anstrengungen am Ende vereitelt sahen. Der päpstliche Bann, welcher mehr als einmal den deutschen König Hein- rich IV. traf, und seine Völker von dem ihm schuldigen Gehorsam los- sprach, diente vielen italienischen Städten zum Vorwande, sich gegen das kaiserliche Ansehen aufzulehnen, und freie unabhängige Regierungen zu bilden. So machten sich zuerst die Seestädte Genua, Lucca und Pisa frei, und ihrem Beispiele folgten Mailand, Pavia, Asti, Cremona, Lodi, Como, Parma, Piacenza, Verona, Padua u. v. a. und gaben sich Konsuln und Volksregierungen. Zwar steHte der Hohenstaufe Fried rieh 1. (1154—11833 das kaiserliche Ansehen zum Theil wieder her, doch trat unter seinen Nachfolgern der durch Beitritt des Papstes und des Königs beider Sicilien verstärkte lombardische Städte-Bund, ihm mit aRem Erfolg entgegen, und es bildeten sich die Parteien der Weifen und Waib- linger (Guelfen und Gibellinen; Anhänger des Papstes und des Kaisers), durch welche die Ruhe Italiens Jahrhunderte hindurch unterbrochen wurde. Der Einfluss, welchen die itaUenischen Städte im 13. Jahrhundert auf die politischen Angelegenheiten erhielten, stützte sich vornehmlich auf ihren Reichthum. Ihre Seehäfen wurden der Markt für ganz Europa. Italienische |
Handelsleute, gemeinlich Lombarden genannt, verbreiteten die orienta- lischen, zum Bedürfniss gewordenen Waaren über alle europäischen Län- der, und durch Freiheiten und Vorrechte von allen Souverainen unter- stützt, kam mit dem Handel bald alles geprägte Geld in ihre Hände. —- Seit Heinrich VII. und Ludwig dem Bayer zeigte sich das Bestreben der deutschen Kaiser, über Italien zu herrschen, immer weniger thätig. Karl IV. und Friedrich III. Hessen sich ihre Ansprüche durch Geld ab- kaufen. Doch blieb die Lombardei mit dem Kaiser in einer Lehensver- bindung. Während der letzten 3 Jahrhunderte wurden heftige Kämpfe um die italienischen Staaten zwischen Oesterreich, Frankreich und Spanien geführt. Mailand, Neapel und Sardinien wurden ein Eigenthum des spani- schen Stammes des Österreich. Hauses, und nach Absterben desselben kamen (1713) Mailand, Neapel und Sardinien an die deutsche Linie dieses Hauses. Im Jahre 1735 wurde in Neapel und SiciUen spanische Secundo- genitur, und vor Beginn der ersten französischen Revolution (1788) bestand Italien aus dem Königreich Sardinien (Piémont, Savoyen und der Insel Sardinien), den beiden gesonderten Königreichen Neapel und Sici- lien, dem Römischen Staate (mit San Marino, ausserdem mit den Gralschaften Avignon und Venaissin in Frankreich), dem Grossherzogthum Toskana, dem Herzogthum Parma (Parma, Piacenza und Guastalla), dem Herzogthum Mo den a (Modena, Mirandola und Novellara), der Re- publik Venedig (Terra lirma: das heutige Venetianische Gebiet, so wie die Provinzen Brescia, Bergamo, Capo d'Istria etc.; dann: Gebiet in Dal- matien und Albanien: Zara, Spalatro, und Gebiet in der Venetianischen Levante: die Jonischen Inseln), der Republik Genua (Genua, Savona, Finale und der Insel Capraja), der Repubük Lucca, der RepubUk Ra- gusa, dem Staat des .Malteserordens (Vlalta, Gozzo und Comino), der Lombardei, als österreichischen Besitzung (blos aus den Herzog- thümern Mailand und Mantua und den kaiserlichen Lehen in der Riviera bei Genua bestehend), und der von Frankreich besetzten Insel Korsika. — Die französische Revolution führte auch auf der itaRenischen Halbinsel politische Umwälzungen herbji, bei denen die beiden Republiken Venedig und Genua verschwanden, und die meisten übrigen italienischen Staaten grösstentheils in Republiken nach neuem Zuschnitt umgewandelt wurden, bis sie theils dem von Napoleon geschaff'enen Königreiche Italien, theils dem französischen Reiche einverleibt wurden; nur Neapel blieb (bis auf die Insel Sicilien) ein eigenes Königreich, das Napoleon erst seinein Bruder Joseph (1806—1808) und nach dessen Erhebung zum Könige von Spanien seinem Schwager Murat überRess. Unter Napoleon (1812) bestand Italien aus dem Königreich Italien (Lombardei, Venedig, Romagna, die Marken, Istrien, Südtyrol und Theile von Modena), dessen König Na- poleon selbst war; dem Königreich Neapel (das Festland Unteritaliens), von 1806-8 unter Joseph Napoleon, dann bis 1815 unter Mural; dem Königreich Sicilien (der Insel), unter dem alten bourbonischen Herrscher; dem Königreich Sardinien (der Insel), unter dem alten savoyischen Herrscher, den französischen Departements: Savoyen, Piémont, Genua, Parma, Theilen von .Modena, Toscana (Hetrurien), Rom und Kor- sika, und der englischen Besitzung Malta (mit Gozzo und Comino). Seit dem Sturze Napoleons, 1815, sind die itaUenischen'Staaten, bis auf die ehemaligen Republiken Venedig, Genua und Lucca, in ihren vorigen Zustand zurückgekehrt- Lucca wurde zum Herzogthum gemacht, und später mit Toskana vereinigt- |
1. Köuii^reiclA Sardinien.
G
eschichte. — Das Stammland der Könige von Sardinien ist Savoyen, in älterer Zeit Sitz der Allobroger. Seit den Punischen Kriegen besetzten es die Römer, später Germanische Völkerstämme. Als 879 Boso das Königreich Arelat stiftete, machte Savoyen einen Theil desselben aus. Statthalter von Savoyen soll 1016 Beroald gewesen sein, der unter dem Titel eines Grafen von Savoyen vorkommt. Durch Heirath und Kauf er- warben dessen Nachkommen Piémont, das Pays de Vaud (das später an Bern abgetreten wurde), Asti und Nizza. Thomas IL, Vicar des Reichs in der Lombardei und in Piémont, f 1259, theilte seine Hinterlassenschaft zwischen seine 2 Söhne: Thomas bekam Piémont, Amadeus Savoyen. Nach Erlöschen der Piemontischen Linie kamen deren Besitzungen an Savoyen, das durch Heirath die Anwartschaft auf Montferrat erworben und 1401 die Grafschaft Genevois erkauft hatte. 1416 wurde Amadeus VIH. (später, als Papst, Felix V.) zum Herzog von Savoyen ernannt Seine Nachkommenschaft theilte sich in mehrere Linien, doch nur der jüngste, Philipp, pflanzte das Haus dauernd fort. Seine Nachkommen gelangten 1496 auf den Thron von Savoyen, erweiterten ihre Besitzungen durch Ceva, Tenda etc., verloren aber durch die Theilnahme an dem Französisch- Spanischen Kriege, in welchem Savoyen dem Kaiser folgte, ihre Länder. Erst im Frieden von Chateau Cambresis, 1559, gelang es dem Herzog Emanuel Philibert, berühmt als Feldherr Karls V. und Philipps H., die väterlichen Erblande wieder zu bekommen. Seine Nachkommen waren bemüht, bei dem Aussterben des Hauses Valois, auf Unkosten Frankreichs sich zu bereichern, und gewannen die Grafschaft Saluzzo. Seit 1630 theilte sich das Land in 2 Linien, in die regierende und die Linie Savoyen- Carignan. Vorzüglichen Antheil nahm Savoyens Herzog Victor Ama- deus II. an dem Spanischen Erbftlgekriege. Anfangs auf französischer Seite, wechselte er bald darauf staatsklug, und focht in Verbindung mit Oesterreich, England etc. gegen Frankreich und den eigenen Schwieger- sohn, wodurch er nicht nur, nach Achtserklärung des Herzogs von Mantua, das ganze Montferrat und einige Distrikte Mailands, sondern im Frieden von Utrecht, 1713, auch die Insel Sicilien und den Titel eines Königs bekam. Als er später durch listiges Spiel von Neuem die grossen Mächte zu berücken suchte, verlor er, 1720, Sicilien wieder, erhielt aber dage- gen Sardinien, und musste, 1730, zu Gunsten des Sohnes dem Throne entsagen. Im Oesterreichischen Erbfolgekriege wusste Karl Emanuel IH. (t 1773) als Oesterreichs Bundesgenosse (1739) seinen Vortheil zu be- nutzen und für die Hülfe, welche er Maria Theresia geleistet, Theile des Pavesanischen, Vigevano, Anghiera etc. abgetreten zu erhalten. Er sorgte für eine bessere Gestaltung der Rechtspflege durch Einführung eines neuen |
Gesetzbuches, des Corpus Caroünum, 1770. Sein Sohn, Victor Ama- deus HL (t 1796), fühlte die Folgen der französischen Revolution sehr bald. Im ersten Feldzug, in welchem sich ein sardinisches Heer der Oesterreichischen Armee angeschlossen hatte, gingen Savoyen und Theile von Piémont verloren, und in dem Turiner Frieden, 1796, musste der König das Herzogthum Savoyen, Nizza, Tenda und BogRo an Frankreich abtreten. Sein Nachfolger, Karl Emanuel IV., hatte 1797 den Verdruss, das östliche Piémont und ARessandria von dem Revolutionsschwindel der Cisalpiner ergriffen zu sehen; nach neuen Siegen Frankreichs, 1798, über die verbündeten Mächte, wurden die Besitzungen auf dem festen Lande überwältigt und Frankreich einverleibt; die Königl. Familie segelte nach Sardinien über, und im Juni 1802 trat der König, der in's Kloster ging, gegen eine jährliche Summe von 50,000 Piastern, die Krone an seinen Bruder Victor Em an u el L ab. Nach der Besiegung Napoleons durch die vereinigten Mächte, 1814, nahm dieser seine Erbstaalen, mit wenigen Veränderungen, wieder in Besitz und erhielt noch durch den Wiener Kon- gress, die ehemalige Republik Genua, mit Inbegriff der Kaiserl. Lehen und der Insel Capraja, und durch den zweiten Pariser Frieden, 1815, die Oberherrschaft über Monaco. Bei einer 1821 ausgebrochenen Militärrevo- lution, legte auch er die Krone nieder, und überRess den Thron seinein jüngern Bruder, Karl Felix, mit welchem 1831 der Hauptast ausstarb, und der Nebenast Carignan mit dem Könige Karl Albert, dessen Erb- folgerecht auf dem Wiener Kongresse anerkannt worden war, an die Re- gierung kam. Scchszehn Jahre lang regierte dieser sein Land mit Um- sicht und in einer das wahre Wohl seiner Unterthanen fördernden Weise, bis er plötzüch von dieser ruhigen Bahn abging und, ermuthigt durch die politischen Neuerungen des Papstes Pius IX., sich verpflichtet glaubte, seine Regierungsmaximen den Wünschen der im Reiche vorhandenen libe- ralen Partei anbequemen zu müssen, und bereits durch eine am 8. Febr- 1848 publizirte Verfassung sich mit dieser befreundete. Nach der Pariser Februarrevolution durch diese Partei mit der Idee geschmeichelt, zum R«' generator von ganz Italien berufen zu sein, und der Begründer von des- sen Selbstständigkeit und Freiheit durch Vertreibung der Oesterreicher auS Oberitalien werden zu können, ergriff er diese Idee, und drang, „das Schwert von Italien", ermuthigt durch die Wiener Revolution vom 13') und den Mailänder Aufstand vom 18. März, anfangs nicht ohne Erfolg, mit bewafiTneter Macht in die österreichische Lombardei ein. Nicht lange erfreute er sich seiner Siege; durch Oesterreichs Widerstand gedrängt verlor er eine Position nach der andern, und wurde am 23. März 184J durch Radetzky bei Novara so entschieden aufs Haupt geschlagen, dasS |
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115 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
man 4,173,000 (Festland 3,675,000, Insel 498,000), und 1838 nahm man
die ganze Bevölkerung zu 4,650,406 Seelen an. —
Ständeverschiedenheit, Keehtsverhältnisse. — Man erkennt
in Sardinien 4 Stände an: den Klerus, der zwar mit besondern politischen
Vorrechten ausgestattet, aber weder auf dem Festlande noch auf der In-
sel in liegenden Gründen reich dotirt ist; den zahlreichen Adel der auf
der Insel sehr reich und bevorrechtet, auf dem Festlande besteuert und
minder reich ist; den Bürgerstand, der (mit Ausnahme von Genua)
kaum w'ohlhabend genannt werden kann, auf der Insel aber Antheil an
der Gesetzgebung hat, und den Bauernstand, der zwar persönlich frei
aber nur der Pächter des Landes ist, und auf der Insel noch unter dem
Drucke des Feudalsystems seufzt. In dem Zeiträume von 1814—1840 sind
mannigfache Experimente mit den Bewohnern des festen Landes vorge-
nommen worden. Nachdem dieselben an die zeitgemässe französische
Civilgesetzgebung gewöhnt war, suchte die restaurirte Regierung die Zustände
des vorigen Jahrhunderts wieder herzustellen, und das Feudalwesen, das
auf der Insel fortwährend sich erhalten hatte, und daneben den Jesuitis-
nius neu zu begründen. Die Geistlichkeit erhielt das ganze Unterrichts-
wesen, und es ergingen Verfügungen, wie die, dass, wer nicht wenig-
stens 1500 Lire Vermögen besitze, nicht lesen und schreiben lernen dürfe.
Auf der Jnsel besitzen Adel und Geistlichkeit noch jetzt das grosse Grund-
eigenthum. Im Jahre 1807 zählte man auf der Insel 372 Ortschaften, von
denen 304 mit 322,940 Bewohnern dem Adel gehörten, und über die Hälfte
des Areals der Insel mit 220,000 Menschen war das Eigenthum fremder
Adelsfamilien, die ihr Einkommen im Aus lande verzehren. Noch 1833
phlte man auf Sardinien 376 grosse Feudalgüter, von denen die Hälfte
im Besitze spanischer Adelsfamilien sich befand. Seit 1848 traten, zu-
^ifu , bedeutende Veränderungen ein, und seit sich
ivari Albert als das Haupt der nationalen Partei in Italien gerirte und offen
Flächeninhalt
in Quadrat-
Kilometern.
136,849
275,110
133,233
81,834
100,382
184,848
160,077
65,013
78,859
152,468
50,872
64,239
45,723
117,870
101,695
58,853
37,833
179,636
148,450
118,844
153,942
178,069
139,649
64,030
36,331
35,879
118,377
60,072
64,541
107,474
105,474
57,562
168,561
. 81,232
78,906
101,202
59,993
121,806
130,691
120,428
2892,67
1535,1,
1395,70
926,,5
915,66
747,.,
672,,,
1641,59
974,28
2067,07
1827,57
888,73
797„5
665,00
696„s
2597,75
1758„5
1056,05
1609,04
1381,00
1242,35
809,00
1348,00
755,„o
.3054,53
451,2,
685,54
1605,7.
2035,25
922,83
1453,,4
3194,04
806,2,
1151,22
681,78
1224,00
971,44
.............../Chiavari......
Vvovi...........
\LeYante ......
/Chambery •••.
Cbambéry..................fc^r":
(tarentaise ••••
/Alexandrien ••
...............fane :::::;
(ßobbio.........
/Coni...........
plondovl ......
..............Y^lba...........
(saluzzo ........
isovara ........
iLomelline * —
............../Pallance ......
JOfisola..........
VValsesia ......
(Nizza ..........
..............JOneglia ........
'st. Remo .....
(Annecy ........
..............SFaucigny.......
fchablais .......
(Ivrea ..........
..............<Acsta ..........
/Savona .........
Savona.......................^Acqui..........
(Albenga........
/Vercelli........
Vercelli......................jBiella..........
(Casale..........
106,388
42,598
48,958
78,189
58,882
37,522
27,530
65,821
34,1-08
24,456
22,660
3381,58
2195,80
2006,44
2523,40
3586,88
1081.31
2270.32
1915,16
1131,55
1865,30
2138,32
/CagUari
Cagliarl......................te'f.
Nuoro.........................ÏCugUeri'
ILanusci ■
^Sassari .
.......................Œ":
(Tempio •
Auf der Insel Sardinian uud Capraja.
Hiezu auf dem Festlande..................
*) In geographischen QuadratmeUen 1372,55, — 34,86,62 Miriaren oder Quadrat-Kilometer
1 geograph. Quadratmeile. —
Das Volk* Nationalversehiedenheit. — Die Bewohner des
Königreichs gehören sehr verschiedenen Stämmen an, und sind nicht einmal
sämmtlich Italiener. Am zahlreichsten erscheint der Piemontesische Stamm
(gegen 3 Mill.); verschieden von ihm sind die Bewohner der Insel Sardi-
nien (dieSarden), verschieden die Genueser. Savoyen (Chambery, Annecy),
das Stammland des Fürstenhauses, hat eine nach Sprache und Herkommen
französische Bevölkerung, und eben so auch der grössere Theil der
General-Intendanz Nizza. — Bevölkerungszunahme: Im Jahre 1816
schätzte man die Bevölkerung auf 3,760,000 Seelen, wobei man, wie \A'ohl
zu hoch, die Einwohnerzahl der Insel zu 520,000 annahm; 1832 rechnete
nach Erweiterung seiner Herrschaft strebte, waren Reformen das einzige
Mittel, die sardinische iMacht zu stärken, und die übrigen italienischen
Volksstämme zu einer Unterwerfung unter die Königl. Sardinische Herr-
schaft geneigt zu machen. Daher denn auch die eingetretenen Beschrän-
kungen des Adels und der Geistlichkeit, und die Ausbildung des Konsti-
tutiönalismus. In Folge des im März 1850 erlassenen, nach seinem Urheber
benannten „Siccardischen Gesetzes" wurden die geistliche Gerichtsbarkeit
und einige andere Privilegien des Klerus aufgehoben, und die finanzieUe
Noth zu einer Einziehung der Klostergüter benutzt, die indessen (1855) nur
theilweise stattfand. —
Religionsversehiedenheit. Kirchliche Verhältnisse. — Die
Einwohner sind, bis auf etwa 50,000 Protestanten, unter denen 21,580 der
früher so hart bedrückten Waldenser, und etwas über 7000 Juden, sämmt-
lich Katholiken, die in 41 Diözesen, 4138 Parochiën und 63 Seininarien
leben. Auf dem Festlande sind 4 Erzbischöfe (zu Chambery mit 2, zu
Genua mit 7, zu Turin mit 10, und zu Vercelli mit 5 Bischöfen), 325
Klöster (243 Mönchs- und 82 Nonnenklöster), 10 regulirte Abteien, 3,619
Pfarrer und 54 geistliche >Seininarien; auf der Insel 3 Erzbischöfe (zu Ca-
gliarl, Sassari und Oristano, mit 8 Bischöfen), 106 Klöster (93 Mönchs-
und 13 Nonnenklöster), 3 regulirte Abteien und 9 Seminare. — Das Ein-
kommen der Geistlichkeit beträgt, deren eigenen Angaben zufolge 10,412,084
Lire; nach dem Kataster 10,947,876; rechnet man hierzu noch die hier
nicht vollständig einbegriffenen Einkünfte der kirchlichen Korporationen,
so ergeben sich (nach Boggio) 15V2 Mill. jährlich. In der „Rivista Enciclo-
pedica" (Febr. 1855) wird das jährliche Einkommen der Geistlichkeit zu
17,189,406 Lire berechnet. Der Kapitalstock des geistlichen Vermögens
soll mindestens 388 Mill. betragen.
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In den physischen
und mathematischen Wissenschaften, so wie in der Geschichte, besitzt
Sardinien ausgezeichnete Männer, weniger in den schönen Künsten. Im
Volksschulwesen ist man noch weit zurück. Durch ein Gesetz vom 4. Okt.
1848 ist das Unterrichtsw^esen allerdings umgestaltet, damit aber keines-
wegs verbessert worden. Dasselbe entzog zwar der Geistlichkeit allen
Einfluss, hat aber bis jetzt an deren Stelle, ausser Ideologen und Schwätzer,
noch keine tüchtigere Leiter des Unterrichtswesens gesetzt. Universi-
täten gibt es 4 im Staate: zu Turin (gest. 1412), 1850 mit 1302 Stu-
denten, zu Genua (gest. 1812) mit 683, zu Cagliarl (gest. 1720, ren. 1764)
mit 520, und zu Sassari (gest. 1766) mit 289 Studenten. Ausserdem be-
stehen 98 Kollegien auf dem Festlande und viele Gymnasien und mittlere
Stadtschulen. Von besondern Unterrichtsanstalten findet man 1 Militär-
akademie und 1 Thierarzneischule zu Turin, 1 Marineschule zu Genua,
3 nautische Schulen zu Genua, Villafranca und Savona, 4 Institute für
Medicin und Chirurgie zu Chambéry, Mondovi, Vercelli und Nizza, 1 Berg-
bauschule zu Moutlers, und 2 Taubstummeninstitute zu Turin und Genua.
er alle, seit einem Jahre genährten Hoffnungen vernichtet sah, am näch-
sten Tage zu Gunsten seines ältesten Sohnes, des jetzt regierenden Königs
Victor Emanuel II. abdankte, das Land verliess und nach wenigen
Monaten (am 28. Juli), zu Oporto in Portugal, gebrochenen Herzens starb.
Im letzten Russisch-Türkischen Kriege stand ein sardinisches Hülfskorps
den vereinigten Westinächten bei, und focht mit Tapferkeit in der Krym.
Genealogie des zur Thronfolge gelangten Hauses
Savoyen-Carignan.
Herzog Karl Emanuel Ferdinand, f 1800.
Karl Albert
1798. Kronprinz 1815. König 1831, f 1849.
VlctorE manuel II.
geb. 1820, König 1849._
Ferdinand
Herz. V. Genua, geb. 1822, f 1855.
Thomas Albert Victor,
Herz. V. Genua,
geb. 1854.
Odo Eugen,
Hrz. T. Montferrat,
geb. 1846.
Humbert,
V. Piémont,
»ronpr., geb. 1844.
Das T^and. — Lage, Grenzen, Grösse,
ter Frieden, 1713, mit dem Namen Herzogthum Savoyen benannte
Königreich Sardinien zerfällt in zwei, gegen 50 Meilen von einander
entfernte Hälften, der Insel Sardinien, von der das Königreich den Na-
nien erhalten hat, und dem westlichen, am Golf von Genua oder dem
Ligurischen Meere gelegenen, Festlande Oberitaliens, das im W,
von Frankreich, im N. von der Schweiz, und im 0. vom Lombardisch-
"Venetianischen Königreiche begrenzt wird, und einen Flächenraum von
13^2,55 QU.-.M. umfasst, von denen 933,^ auf das Festland und 439,15 Qu.-.M
auf die Insel Sardinien kommen.
Politische Eintheilung, Bevölkerung. — In administrativer
Beziehung wird das Königreich in 14 Kreise (General-Intendanzen), und
50 Provinzen geschieden, ' welche letztere in Aemter oder Mandamenti
zerfallen.
Amadeus,
Hrz. V, Aosta,
geb. 1845.
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116 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
Eine Königl. Akademie der Wissenschaften besteht zu Turin, eine Akademie der Wissenschaften und Künste zu Alessandria, und Akademien der schö- nen Künste, so wie Bibliotheken etc. zu Turin, Genua etc. Auf der Insel Sardinien befindet sich ein grosser Theil der Bevölkerung in mancher Be- ziehung noch in einem halbwilden Zustande.
Physisch-teehnisclie Kultur. — Der Landbau bildet die Haupt- erwerbsquelle des Landes. Die Insel führt Getreide in Menge aus, und erzeugt reiche Erndten von Flachs, Safran, Tabak, Wein, Oliven und Südfrüchten. Auf dem Festlande gedeiht der Reis vorzüglich im Pothale, Hanf und Tabak in Piémont, Wein in Savoyen und Piémont, Oliven im Küstenlande (aus den Häfen von Genua und Nizza allein werden jährlich für 4 Mill. Thlr. Oel ausgeführt); Obst wird überall in Menge gebaut; Holz ist in den Ebenen selten, in den Alpen unzugänglich, in trefl'lichen Wal- dungen auf der InseL — Die Viehzucht wird ziemlich schwunghaft be- trieben. Pferde gedeihen vorzüglich auf der Insel, wo kleine magere Rin- der in Menge gezogen werden. Einen kräftigen Rinderstapel zur Mästung liat Piémont; veredelte Schafe Savoyen; den Mauflon wild die Insel. Zie- gen und Schweine findet man allenthalben; von letztern auch eine eigene Rasse mit ungespaltenen Klauen auf Sardinien. Esel stark und lebhaft in Savoyen, klein auf der Insel, veredelt in Piémont. Geflügel ist überall in grosser Menge. Bienenzucht wird vorzugsweise auf der Insel, Sei- denzucht in Piémont betrieben. Die Küstenfischerei auf Thunfische, Sardellen und Anschovis ist vom Belang, und die Korallenfischerei an der Insel ziemlich einträglich. An Mineralien ist das Land unge-
mein reich; und der Bergbau hebt sich mit jedem Jahre. Silber liefert Savoyen; Eisen: Savoyen, Piémont und die Insel; Blei: Savoyen, Cuneo und die Insel; Kupfer: Savoyen; Steinkohlen: Savoyen und Genua; Schwefel: Savoyen; Vitriol: Aosta; Alaun, Salpeter und Spiessglas: die Insel; schö- nen Marmor: Piémont; Schiefer: Genua; Quellsalz: Savoyen (Moutiers); Seesalz: die Insel. Besuchte Mineralquellen sind zu Aix, St. Gervais und Evian, in Savoyen, und zu Sardara, auf der Insel, und berühmte Seebä- der zu Nizza und Genua. — Der Kunstfleiss ist besonders im Piemon- tesischen und Genuesischen rege; Seidenwaaren liefern Genua, Turin und Nizza; Baumwollenmanufakte ausser diesen Pegli, Voltri, Savona, Mondovi; Hüte, Papier, Pergament und Seife: Genua; Parfümerien, Essenzen, kan- dirte Früchte: Genua, Nizza; künstliche Blumen, Strohhüte und Wachs- fabrikate: Genua, Turin; Korallenarbeiten: Genua etc. ~ Auf der Insel ist die Industrie nur unbedeutend.
HandeL — Der Handel hat seinen Hauptsitz in Genua und Turin. Die Ausfuhr besteht hauptsächlich in roher Seide und Seidenwaaren, in Rindvieh, Oel, Hanfund Reis; die Einfuhr in Kolonial-, Baumwollen- und Modewaaren, so wie in Salz. Der Handelsverkehr, w'elcher besonders nach Frankreich, Grossbritannien, der Schweiz, Oesterreich, Russland, den Herzogthümern und den Vereinigten Staaten gerichtet ist, betrug in den Jahren 1852 und 1853 an Werth, in Lire:
Spec. Handel. 186,604,684 89,426,753
"256,031,437
Spec. Handel. 188,020,508 95,014,264
283,034,772
Allgem. Handel. 333,942,000 220,630,000
554,572,000
1853.
1852.
Allgem. Handel.
Einfuhr .................... 332,655,951
Ausfuhr .................... 236,619,153
Zusunmen ................. 569,27d,104
Die Handelsmarine zählte 1851: 3,319 Schiffe von 162,085 Ton- nen; 1853: 3,222 Schiffe von 168,585, und Ende 1855: 2,962 Schifl'e von 184,860 Tonnen, mit 31,987 Seeleuten. Aus sämmtlichen Häfen des Staats waren 1855: 13,843 Schifl'e mit 654,709 Tonnen ausgelaufen, und 13,993 Schiffe mit 681,400 Tonnen angekommen. Zur Beförderung des inneren Handels ist ein Netz von Eisenbahnen im Entwürfe, welches von Genua aus sich mit Turin, und mit den Bahnen der Lombardei vereinigen soll. |
Von denselben waren im Sept. 1856 bereits 689 Kilometer (= 93 deutsche Meilen) dem Verkehre geöffnet, und zwar die Bahn Genua-Turin-Arona, Turin-Pinerolo, Turin-Susa, und Turin-Cuneo. — Die bedeutendsten Han- delsörter im Innern sind: Turin (1856 mit 172,000 Einw.), Alessandria, mit 2 Messen (45,000 Einw.), Chainbery (18,000 Einw.), Susa und Novara (21,000 Einw.). Der Haupthandelshafen ist Genua (1856: 130,000 Einw.), und nächst diesem Nizza (36,000 Einw.), Savona (20,000 Einw.), Villa- franca, Spezzia, Porto Venere, Chiavari, Lerici, Oneglia etc., und auf der Insel: Cagliari (30,000) und Sassari (mit 24,000 Einw.). —
Münzen, Maasse- und Gewichte sind die französischen. Der Frank wird Lira genannt. Die Goldmünzen sind zu 20, 40, 80 Lire, die Silbermünzen zu 5, 2, 1, 1/2 und 1/4 Lire ausgeprägt. —
»er Staat. — Die Staatsverfassung war bis zum Jahre 1848 monarchisch. Auf Sardinien waren Gesetzgebung und Besteuerung von den Reichsständen abhängig, die alle 3 Jahre sich versammelten, und aus dem begüterten Adel, den Abgeordneten gewisser Städte und Ortschaften, und der Geistlichkeit bestanden. Im Herzogthum Genua war, rücksicbtlich der Staatslasten, eine Vertretung durch den Wiener Kongress angeordnet. In den übrigen Theilen des Reichs war des Königs Wille unbeschränkt. Am 8. Februar 1848 gab König Karl Albert seinem Lande eine Verfassung, die der französischen nachgebildet war, seit jener Zeit aber mannigfache .Modifikationen zu erleiden hatte. —
Staatsoberhaupt ist gegenwärtig König Victor Emanuel IL, geb. d. 14. März 1820, der seinem Vater Karl Albert, nach dessen Thron- entsagung, den 23. März 1849, succedirte. Der Titel des iMo- narchen ist: „König von Sardi- nien, Cj'pern und Jerusalem, Herzog von Savoyen, Genua, .Montferrat, Chablais, Aosta und Genevois, Fürst von Pie- mont und Oneglia, Marquis von Italien, Saluzzo, Susa, Ivrea, Ceva, Maro, Oristan und Se- zana, Graf v. Maurienne, Niz- za, Asti, Alessandria, Tenda, Gocean und Romont, Freiherr von Vaud und Faucigny, Herr von Vercelli, Pignerol, Taren- taise, Lomellino und Val di Sesio etc." — Residenz ist Turin (und in Genua ein königl. Palast); Lustschlösser sind: Moncalieri, Stupinigi, la Veneria, Rivoli, Aglie, und la Vigna de la Regina. — Das Wappen des Staats ist ein quadrirter Schild mit 2 Mittel- schilden, von denen das obere rund, das untere ein Herz- schild ist. Das runde Schild hat im silbernen Felde ein ro- thes Kreuz, in dessen 4 Win- keln Mohrenköpfe mit silber- nen Binden sind (Sardinien); das Herzschild hat in golde- nem Felde einen schwarzen gekrönten Adler mit rothem Herzschild und silbernem Kreuz (Savoyen). Das Hauptschild ist quadrirt, jedes Quartier wie- der geviertet und mit den ver- schiedenen Herrschaftswappen des Titels geziert. Das Ganze deckt die Königl. Krone und umgibt der Annunciaten-Orden. — Eitter- orden bestehen fünf: 1) Der Annunciaten-Orden, gest. 1362, renovirt 1518, in einer Klasse, der höchste Orden des Staats; 2) der St. Mau- ritius- und Lazarus-O rden, gest. 1434, ren. 1527, Verdienstorden für Civil und Militär, in 3 Klassen, mit bedeutenden Pfründen; 3) der Militärorden von Savoyen, gest. 1815, in 4 Klassen; 4) das Kreuz der Treue, gest. 1814, und 5) der Civilverdienstorden von 1831. —
Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die Gewalt des Königs ist durch die Verfassung beschränkt. Centraibehörden sind: das Staats- ministerium, das aus 7 Deparlementsministerien (Auswärtiges, Inneres, Justiz und Kultus, Unterricht, Krieg und Marine, Finanzen, öfl-entliche Bauten) gebildet wird, und der Staatsrath, der in 3 Abtheilungen (für Inneres, Justiz- und Kirchensachen, und für Finanzen) zerfällt. Für jeden Kreis ist ein General-Intendant ernannt. Für die Justiz besteht ein Kas- sationshof in Turm, als höchster Gerichtshof für das ganze Königreich. Untergerichtshöfe sind die an deui Hauptorte jeder Provinz eingesetzten Präfektur-Tribunale.
Mnanawesen. -- Der Finanzzustand des Königreichs ist nichts weniger als glänzend. Vor der französischen Revolution schätzte man die Einkünfte des Staats auf 17 Mill. Lire, wozu die Insel Sardinien brutto eine Million beitrug. 18I6 nahm man die Einkünfte zu 48, die Staatsaus- gaben zu 06 iMill. an. Die neueren (auf ein Jahr festgesetzten) Budgets schlössen mit folgenden ZifFern ab-
1856. 139,933,592 Lire. 132,527,838 „
Bedarf ... Einitüafte
Defizit —
1854. 1S55.
137,668,242 ............... 138,852,652
128,182,561 ............... 128,422,824
9.485,681 ............... 10,429,828 ............. 7,405,754
Das Wirkliche Defizit während der Jahre 1850—1853 betrug, zufolge einer Aufstellung des Finanzministers in der Kammer (zu Ende des Jahres 1853) 1850: 18,839,391; 1851: 60,040,824; 1852: 33,320,891; 1853: 42,278,476; zusammen in 4 Friedensjahren 154,479,583 Lire. |
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117 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
Die einzelnen Einnahmepositionen sind im Budget für das Jahr 1856 folgendermassen aufgeführt:
Ministerium der Finanzen: Gabelles (ZöUe, Abgaliei Steuern und Domänen •• Münzen und Stempel (S. . Schatz CGeneral-Direktio Ministerium des Aeussern; K
Posten ........................
Oeffentliche Arbeiten (Eisenh---------
Ministerium des Innern (.Telegraphen und Perso
Oeffentlicher Unterricht lErtr. d. Veter.-Schule) _
Gesammtsumme der Staatseinnahmen 132,527,838 |
3,412,056 2,000,083 7,383,958 8,604,786 31,944,814 3,333,399 |
;he. |
Ausserordentliche. |
Im Ganz |
|
, 10 „ |
— |
|
4,760,720 ,. |
, 10 |
76 „ |
—' |
|
41.136,271 ,. |
r 76 |
52 |
— |
|
9,929,712 ,. |
, 52 |
81 „ |
416,991 ,. |
, 30 „ |
19,318,049 |
, 11 |
, 42 „ |
4,788 ,. |
, 80 „ |
4,328,351 „ |
, 22 |
04 ,, |
19,689 ,. |
p 10 „ |
3,431,745 ,. |
1 14 |
93 „ |
45,170 , |
, 25 „ |
2,045,254 ,. |
, 18 |
32 „ |
217,888 „ |
62 ,, |
7,601,846 „ |
94 |
07 „ |
3,178,928 „ |
, 25 „ |
11,783,714 „ |
32 |
, 23 „ |
302,714 „ |
1 — „ |
32,247,528 „ |
23 |
, 20 ,, |
17,000 „ |
, — „ |
3,350,399 „ |
20 |
1 40 ,, |
4,203,170 „ |
32 ,, |
139,933,592 „ |
72 |
|
neues).
Die einzelnen Ausgabepositionen für dasselbe Jahr stellten sich
Ordentli'^^i'^- AnücprnrflATi^iIiVho im COW/ÖT»
Minist, der Finanzen: Dotationen 4,760,720 Oeffentl. Schuld, Schatzfaons etc. 41,136,271
Lebensrente-"................. 9,929,712
Verwaltungsk.etc., Verschiedenes 18,901,057 Ministerium der Justiz u. d. Kultus 4,323,562
richts
Ministerium 4es Aeusseren ■ Ministerium des öffentl. Unte Ministerium des Inuern ••••■
Oeffentliche Arbeiten ......
Mmisterium des Kriegs •••■ Marine ....................... ..
Gesammtsumme der Staatsausgaben 135,730,422
Staatsschuld. — Am 1. Jan. 1856 betrug dieselbe 638,943,652 Lire, Wofür der jährliche Zinsenbedarf auf 33,095,866 Lire sich belief. Am 1. Jan. 1857 war die Staatsschuld, durch ein neu hinzugekommenes 3proz., in England abgeschlossenes Anlehen (von 2 Mill. Pf. Sierl.) auf 680,Güo0,40 Lire gestiegen. Kein anderer Staat hat verhältnissmässig so viele Schulden in so kurzer Zeit aufgehäuft, als der Sardinische. Vor der ersten französi- schen Revolution war das,Land schuldenfrei; ja die Republik Genua be- sass sogar bedeutende Kapitalaussenstände, die man 1780 auf 4d Mill. Rchthlr. schätzte. Am 1. Jan. 1835 war der Schuldenstand 99,779,510 Lire. Von da an bis zum Jahre 1847 wurden gegen 27 Mill. neue Schulden kon- trahirt, und nur wenig von den alten abgezahlt. Von dieser Zeit an ge- staltete sich aber die Sache um vieles schlimmer; die beiden Kriege gegen Oesterreich von 1848 und 1849 erheischten einen Aufwand von 127,129,137 Lire, und ausserdem musste man an Oesterreich 78,616,667 Lire Kriegs- entschädigung bezahlen. Sodann verwendete man bis Ende 1852: 98,209,600 Lire für Eisenbahnen, und hierauf weitere 12 Mill. bis Ende 1854 zu dem- selben Zwecke. Mithin für z«ei Feldzüge und die Eisenbahnen allein ge- gen 316 MRl. Vom Jahre 1848 bis Ende 1854 wurden nicht weniger als 548 Mill. neue. Schulden kontrahirt, und zwar ausser 35V2 Will- 4 proc. Staatsobligationen mit Prämien, in den Jahren 1849 und 1850, an 5 proc. Anleihen 1848: 50,733,937 Lire; 1849: 275,373,856; 1851: 90,000,000;
General-Direkt.)
ältüngr--.......
50,862,690 Lire.
62,434,595 ,
225,900 ,
2,376,536 ,
260,000 ,
3,700,000 ,
11,700,000 ,
928,117 ,
40,000 ,, |
1853, ein 3 proc. Anlehen von 48,569,800, und 1854 ein Anlehen in Eng- land von 50 Mill. Lire. Es wurde vielfach weit mehr verschrieben, als man erhielt. Nach ministeriellen OueRen (in der regierungsfreundlichen Zeitschrift „FOpinione" von Ende Nov. 1855), nahm der Staat vom 7. Sept. 1848 bis 11. Mai 1854 nominell 503,252,126 Lire auf, erhielt aber in der Wirklichkeit nicht mehr als 418,156,185 Lire (!).
Heerwesen, Landmacht. — Sardinien, dessen Könige stets nach Vergrösserung strebten, war von jeher ein Militärstaat. Die Konscription ist allgemein. Ein Theil der ausgehobenen Mannschaft bleibt in gewöhn- lichen Zeiten von der wirklichen Einstellung befreit, einen andern ent- lässt man nach 3jähriger Dienstzeit, dann aber sind die Mannschaften noch 16 (bei der Kavallerie 13) Jahre dienstpflichtig, wenn man ihrer bedarf. Der Bestand der Armee ist, nach dem Kriegsbudget für 1856: 47,476 .Mann, worunter 30 Generäle und 3,123 Offiziere verschiedener Grade. Die tak- tische Einlheilung ist folgende:
Infanterie: 10 Brigaden (20 Regim., 80 BataiU.) Linie 26,470; 10 BataUl. Schützen
(Bersaglieri) 3,637; 1 BataiU. Jäger 644 Mann = ................................. 30,751 M.
KavaUerie: 4 Linien- und 5 leichte Regimenter mit 4,370 Pferden.................... 5,211 „
Artillerie: 3 Regimenter mit 1,242 Pferden und 80 Feldstücken....................... 4,162 „
Genie: 1 Pionierregiment, mit 37 Pferden................................................ 939 „
Fuhrwesen, mit 206 Pferden .............................................................. 464 „ ■
Königl. Karabiniers: auf dem Festlande 3,049 mit 807 Pferden; auf Sardinien 855 mit
555 Pferden.............................................................................. 3,904 „
Leibgarde, Palastgarden etc. .............................................................................................................................."
Veteranen und Invaliden 991; Sanitätsbeamte 179; Krankenpflegerkorps 392 ........ 1,562 „
Nach den bestehenden Einrichtungen kann das Heer übrigens leicht über 100,000 Mann gebracht werden. Im Jahre 1855 und 1856 nahm Sar- dinien am orientalischen Kriege Theil, verpflichtete sich zur Stellung eines Hülfskorps von 15,000 Mann, sendete indess 17,584 nach der Krym, die sich dort (besonders die Bersaglieri) wacker hielten, während des FeUl- zugs aber, nach oflizieRen Angaben 2,532 M. (mithin 14,4 Prozent) ver- loi-en. — Hauptfestungen des Laudes sind: Alessandria, ExiRes, l'enestrella und Lesseillon (Bramante); Genua, Casale, Tortona, Ivrea; die Ciiadellen von Turin, Savona, Nizza, Cuneo, Novi, Coni, iVlondovi, lossano; und auf Sardinien: Cagiiari, Sassari und Alghero.
Seemacht. — Die Marine steht unter dem Generalkommando zu Genua, mit 3 Departements zu Genua, Villafrauca uud Sardinien. Das Personal der Flotte besteht aus 2,860 Mann, worunter l Vice-Admiral, 2 Contre-Admiräle, 7 Schilfskapitäne, 6 Fregattenkapitäne. Das Flottenma- terial umfasste (1856) 4 Segel- und 4 Dainpffregatten, 4 Korvetten, 3 Brigantinen, 1 Brigg, 10 Dampfboote etc.; im Ganzen 40 Kriegsfahrzeuge mit 900 Kanonen. — Flaggen des Staats, siehe Flaggenatlas Taf. 4, Nr. 141 Standarte; Nr. 142 Kriegsschifl'e; Nr. 143 National-tiösch; Nr. 144 Kauffahrer; Nr. 145 Lootsensigual; Nr. 146 Flagge von Genua; Nr. 147 Flagge der Insel Sardinien; Nr. 135 Flagge des unter Sardinischem Schutze stehenden Fürstenthums Monaco. |
^Mescliiclite. — Bis zum Jahre 1847 bestand das Land aus 3 Herzogthümern: Parma, Piacenza und Guastalla, von denen die bei- den ersteren stets mit einander vereinigt waren, das dritte aber erst 1748 hinzukam. Während der Kämpfe zwischen den Guelfen und Ghibellinen schwangen sich Parma und Piacenza zur Selbstständigkeit empor, bildeten seit 1183 kleine Republiken, wurden aber in der Folge, als einzelne Fa- milien sich zu Herrschergeschlechtern der freien Städte aufwarfen, die Beute des Hauses Visconti, auf welches die Sforza's folgten, die aber den bewaffneten Erbansprüchen Ludwigs XIL weichen mussten^ So gelangten Parma und Piacenza im Beginn des 16. Jahrhunderts an Frankreich, gingen aber bald darauf (1514) durch die heilige Ligue an den Papst Julius IL Wieder verloren. Paul HL erhob 1543 Parma und Piacenza zu Herzogthü- mern und belehnte mit diesen seinen natürlichen Sohn Peter Alois Far- nese der nach seiner Vermählung mit Kaiser Karl V. natürlicher Tochter, Margarethe die Kaiserl. Bestätigung erhielt. Als nach fast 200jähriger Regierun- der Abgang des Hauses Farnese zu erwarten war, entstand Streit we^en der Erbnahme, indem der Kaiser die Herzogthümer als Reichs- lehen der Papst sie als päpstliche Lehen betrachtete, König Philipp von Spanien aber weil mit Elisabeth Farnese vermählt, Ansprüche auf die Succession für seine Söhne aus dieser Ehe machte. Durch Vergleich zwi- schen dem Kaiser und Spanien wurde 1725 entschieden, dass Don Carlos, Infant von Spanien, mit Parma und Zubehör belehnt werden solle, im Wiener Frieden 1735 trat Don Carlos die Herzogthümer an Oesterreich ab "nd erhielt dafür Neapel; von Oesterreich kamen sie im Aachner Frieden 1748, nebst GuastaRa, an den spanischen Infanten Philipp, der sie 17bo an seinen Sohn Ferdinand vererbte, der 1796 durch den Frieden mit Frank- reich seine Länder behauptete. Nach Ferdinands Tode (1802) jvurde» Parma und Piacenza von den Franzosen in Besitz genommen und I80o förmlich mit Frankreich vereinigt; Erbprinz Ludwig, Ferdinands isonn, erhielt Toskana, unter dem Namen eines Königreichs Etrurien; Guastai a aber wurde dem Prinzen Borghese, Gemahl der Pauline Bonaparte, ais französisches Lehnsherzogthum übergeben. Nach Napoleons Abdikation ^urden, durch die Konvention vom 11. April 1814, die Herzogthumei rarma, Piacenza und Guastalla der Kaiserin Marie Louise, und nacü i'T ihrem Sohne überwiesen, dies aber in Folge verschiedener Recesse dahin abgeändert, dass Parma, Piacenza und Guastalla, mit Aus- nahme der linken Po-Seite, nach dem Tode der Marie Louise an den Her- zog von Lucca faRen, dieser dagegen Lucca an Toskana abtreten soRe. l^ie ehemalige Kaiserin starb am 17. Dec. 1847. Karl IL von Lucca er- Srilf durch Manifest vom 26. Dec. 1847 von Parma Besitz, setzte aber m f"olge politischer Unruhen, am 20. März 1848 eine Regentschaft ein, an deren Stelle am 9. April desselben Jahres eine provisorische Regierung trat. Am 14. März 1849 legte Karl IL, der Parma verlassen hatte, die Regierung zu Gunsten seines Sohnes des f Herzogs Ferdinand Karl IIL nieder. Am 27. März 1854 starb Herzog Ferdinand durch Meuchlers Hand, und dessen Wittwe, Herzogin Louise (von Berry), übernahm die Regie- rung der parmesanischen Staaten, im Namen ihres minderjährigen (am 9- JuR 1848 geb.) Sohnes, des Herzog Robert L — Seit der Ermordung des Herzogs und einem Aufstandsversuche 1854 ist das Land fort^\ährend und sehr stark von Oesterreichischen Truppen besetzt. —
ßromroe's Ssai-Atlas. — Die Italienische Hslbiasel, l). |
Bas L^auil. — Lage, Grenzen, Grösse, physische Beschaffen- heit. — Parma liegt zwischen 270—28011' OL. und 44029'—450S' NBr., zwischen dem sardinischen Festlande und Modena, wird im N. durch den Po vom Lombard,-Venetian. Königreiche, im 0. durch die Enza von Mo- dena getrennt, und im S. von Wodenischem Gebiet und Sardinien, im W. von Sardinien begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 112,99 (Ju.M., und eine Bevölkerung von 508,784 Seelen. Das Land wird in seinem südlichen Theiie von den Apenninen durchzogen, die mitunter zu wilden und rauhen Berggruppen ansteigen, und im iVloute Alpe di Succisio 6390, im Monte Orsaro 5702, im Monte Penna 5502, im Ragola 5418, im Gotra 5208, im Molinadigo 4914, und im Caramento eine Höhe von 4182' errei- chen. Der bei weitem grössere nördliche Theil des Landes flacht sich nach dem Po zu, zur lombardischen Ebene ab; die mittleren Vorgebirge sind mit dichten Waldungen und Kastanienhainen bedeckt. Der Hauijtfluss des Staates ist der Po, der die nördliche Grenze bildet, hier schon schiif- bar ist. Alle andern Flüsse des Landes sind seicht, haben einen kurzen Lauf, meist aber ein starkes Gefälle, uud münden fast sämmtlich in den Po; zu bemerken von ihnen sind: die Bardinezza und Trebbia, der Taro, der das Land in zwei Hälften theilt und den Zeno und Stirone aufnimmt, die Parma mit der Braganza, die Enza uud Nura, die Chiavenna und der Lai'di. Der Boden ist, besonders im nördlichen Theiie, ungemein frucht- bar und ergiebig. Das Klima ist gemässigt und gesund. Das Herzogthum zerfällt in 5 Provinzen, die zusammen 5 Städte, 32 Flecken und 815 Dör- fer und Weiler umfassen.
|
Flächen |
igehalt |
Bevölkern |
ng 1854. |
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in Qu.-M„ |
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|
Provinzen. |
1 Qu.-M. = |
in |
In den |
Gemeinden |
Im Ganzen. |
|
5486,962 Hec- |
nectaren. |
|
tareri. |
Ilauptorlen. |
|
|
Parma..........— |
27,60 |
150,716,36 |
43,283 |
104,514 |
147,797 |
Piacenza ..........
Borgo San Donnino |
29,36 |
161,567,2, |
30,351 |
113,078 |
143,429 |
28,2, |
154,642,3, |
10,661 |
123,981 |
134,642 |
Val di Taro ...... |
19.59 |
107,693,01 |
7,007 |
44,073 |
51,080 |
Parma-Lunigiüua |
8,15 |
41,824„6 |
12,187 |
19,649 |
31,836 |
Im Ganzen: |
112,55 |
616,443,69 |
103,489 |
402,295 |
508,784 |
I>as VolU. _ Die Einwohner des Herzogthums sind, bis auf etwa 200 Proiestanten und 700 Juden, sämmtlich Katholiken, die sich grösstentheils mit Land- und Bergbau, Vieh- und Seidenzucht beschäftigen und in 5 Städ- ten, 32 Marktflecken, 763 Dörfern, und 52 Weilern und Meiei-Uöfen leben. Landbau und Viehzucht bilden die vornehmsten Zweige der physischen Kultur. Die Fruchtbarkeit des Bodens wii'd durch das günstige Klima, so wie durch die vortheilhafte natüi'iiche Bewässerung des Landes sehr un- terstützt, so dass alle Getreidearten, Hülsenfrüchte, Hanf, Tabak, Obst etc. in grosser Menge gewonnen werden und ein bedeutender Theil derselben ein Gegenstand der Ausfuhr ist. Reis, der aber nur im Inlande verkauft wird, baut man in der Gegend von Parma, wo auch viele Olivenpflanzungen sind, Beträchtlich ist der Weinbau, der in fast allen Theilen des Landes |
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6 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
betrieben wird, und den „Vino santo" zur Ausfuhr liefert. Der Viehzucht wird viel Aufmerksamkeit gewidmet, und besonders werden viele Rinder und Schweine, Schafe und Ziegen dagegen weniger gezogen. Die Käsebe- reitung geniesst eines grossen Rufes und macht einen bedeutenden Gegen- stand der Ausfuhr aus. Pferdezucht findet gar nicht statt. Die Bienenzucht deckt den Bedarf des Landes an Wachs und Honig, und der Seidenbau gewährt einen jährlichen Durchschnittsertrag von circa 150,000 Pfund, von denen die Hälfte ins Ausland geht. — Bergbau. Von .Mineralien gewinnt man Eisen und Kupfer in den Bergwerken von Caneto, doch ist in beiden die Ausbeute nur unbedeutend. Bergöl gewinnt man in Menge durch Ab- schöpfen zu Fornuovo, Miano, Sasso, Ozzano und Vizzola, und Salz jähr- lich gegen 75,000 Centner aus den Salinen zu Salso maggiore. Alabaster und Marmor werden in verschiedenen Theilen des Landes gebrochen, und zu Langhinano und Pugnetolo findet man ausgezeichnete lithographische Steine. — Die Bauern sind in der Regel blosse Pächter. Die technische Kultur ist, da sich die Bewohner des Landes hauptsächüch mit Viehzucht nnd Ackerbau beschäftigen, nur unbedeutend; die wenigen bestehenden Fabriken und Manufakturen beschränken sich fast nur auf die Städte Parma und Piacenza. Glashütten sind zu Borgo S. Donnino, Fabriken für Spahn- hüte zu Luzzara und Rotta, Papiermühlen in der Umgegend von Parma und Piacenza, und eine Pulvermühle zu Montechiarugolo. — Der Handel ist, da das Herzogthum vom Seeverkehr ganz ausgeschlossen ist und kei- nen Handelsplatz besitzt, von nur geringer Wichtigkeit, und grösstentheils auf die beiden Hauptstädte beschränkt. Eine Eisenbahn von Piacenza über Ponte dell' Olio und Ferriere bis Monte Pena ist im Bau begriffen. Die Ausfuhr besteht hauptsächRch in Wein, Käse, Getreide, Hanf, Hornvieh, Schweinen, Seide, und deckt in der Regel die in Fabrikation und Kolo- nialwaaren bestehende Einfuhr. Das Münzsystem ist seit 1819 das Fran- zösische; man rechnet nach Lire (zu 100 Centesimi.) Die Elle (ßraccio) für Seide = 0,8913 preuss. ERen=59,i,4 Cenlimet.; für WoRe= 64,33 Centimet.; der Stajo = 0,9335 preuss. Scheffel = 51,12 Literj das Pfund = 0,323 Kilogr. —
Kirchliche Verhältnisse, geistige Kultur. — Das Land steht unter 4 Bischöfen, die zu Borgo San Donnino, Parma, Piacenza und Pontremoli residiren, besitzt 21 Klöster, und ist in 763 Parochiën mit 2,473 Weltgeistlichen geschieden. An geistigen Bildungsanstalten besass der Staat eine 1422 zu Parma gegründete, 1832 aufgehobene Universität, an deren Stelle für den höheren wissenschaftlichen Unterricht 2 Spezialschulen (Oberstudiendirek- tionen) zu Parma für Theologie, Medicin, Chirurgie und Philosophie, und zu Piacenza für Rechtswissenschaft, Medicin und Chirurgie, beide zusam- men mit 600 Studenten, getreten sind. Ausserdem bestehen 8 Sekundär- schulen, 3 Klosterkollegien und 1 Militärkollegium (zu Parma). Die Kna- benelementarschulen wurden 1854 von 6,320, die Mädchenschulen von 4,815 Kindern besucht. Die Schulen stehen unter Aufsicht von Mönchen, die auch zum TheU den Elementarunterricht leiten. Die weibliche Er- ziehung wird durchgängig von Nonnen besorgt. Für Ausbildung in der Kunst bestehen mehrere Anstalten: die Akademie der schönen Künste, mit einer Bildungsanstalt für 150 Zöglinge in der Malerei, Bildhauer-, Bau- und Kupferstecherkunst zu Parma; das Institut Gazzola für 10 Zöglinge in der Malerei und Bildhauerkunst zu Piacenza; das Ospicio della arti (für Gesang) zu Parma, und kleinere Anstalten für Gesang und Instrumental- musik zu Piacenza und Borgo San Donnino. Von öffentlichen Sammlungen für Wissenschaften und Künste nennen wir die Bibliothek zu Parma (90,000 Bände), die Bibliothek zu Piacenza (36,000 Bände), das antiqua- rische Museum, und die GemäldegaRerie der Akademie der schönen Künste zu Parma.
»er istaat. — Die Verfassung ist uneingeschränkt monarchisch. |
Centraibehörden sind der Staatsrath, dessen Präsident die Herzogin- Regentin ist, das Staatsministerium, welches in 4 Departements (Inneres, Auswärtiges, Finanzen und Justiz) zerfäRt, und dessen Präsi- denten das Militärdepartement untergeordnet ist, und der ordentliche Staatsrath. Diplomatischer Verkehr wird von Parma durch direkte Ge- sandtschaften mit andern Staaten nicht unterhalten, indem die Oester- reichischen Gesandten an allen Höfen die Geschäfte Parma's mitbesorgen. Geschäftsträger und ausserordentliche Gesandte in Parma dagegen unter- halten Belgien, Frankreich, Grossbritannien, Oesterreich, Preussen, Russ- land, Sardinien, SicRien, Schweden und Spanien. — Die Verwaltung der Provinzen Parma und Val di Toro wird von Gouverneuren, die der an- dern drei Provinzen von Präfekten geleitet. — Residenz des Herzogs und der Herzogin-Regentin ist Parma; Lustschloss: Colorno, in der Nähe von Parma. Ritterorden besteben zwei: 1) der Constantinische St. Georgen-Orden, gest. 1190 vom Kaiser Isaak dem Comnenen und 1699 von dem letzten Comnenen an Franz I. von Parma verkauft. Er wurde 1815 von der Erzherzogin Marie Louise für Parma erneuert und ist in vier Klassen getheilt. 2) Der St. Ludwigs-Orden, vom Herzog Karl IL schon in Lucca gestiftet, und in drei Klassen geschieden.
Rechtspflege. — Die Rechtspflege anlangend, so führt der Gang in erster Instanz vor die Präturen, deren es 38 gibt und die von einem einzigen Richter verwaltet werden. In zweiter Instanz urtheilen die Ci- vil- und Kriminal-Tribunale zu Parma und Piacenza, und von diesen geht die weitere Appellations-Instanz an die K. Gerichtshöfe zu Parma und Piacenza, und an den obersten K. Revisionshof zu Parma, der die höchste Justizbehörde bildet. —
Finanzwesen. — Unter Herzog Ferdinand Karl IH. wurden im Be- ginne des Jahrs 1854 ungewöhnliche Finanzmassregeln in Anwendung ge- bracht. Staatsgüter wurden nicht nur an Thomas Ward, einen seiner Günstlinge, zu unbedeutenden Preisen (im Werth von 2 MiR. für 100,000 Lire!) verkauft, sondern auch für sich selbst liess der Herzog die Aufla- gen möglichst erhöhen, befahl, wie es schon 1849 einmal geschehen war, ein Zwangsanlehen, zog das Vermögen der Wohlthätigkeitsanstalten ein, liess, um in den Besitz sämmtlichen .Metallgeldes zu kommen, Schatzbons mit Zwangskurs ausgeben, und legte, was er auftreiben konnte, im Aus- lande an. Nach Ermordung des Herzogs (27. .März 1854) verwandelte seine Gemahlin, nun Regentin, das gezwungene in ein freiwilliges Anlehen von 2,400,000 Lire, und hob die Verordnung wegen Einziehung des Vermögens der Wohlthätigkeitsanstalten auf. — Die Staatseinnahmen beliefen sich im Jahre 1856 auf 9,659,952 L. 27 Ct., und zwar die Gewöhnlichen auf 8,257,370 L. 47 Ct., die Aussergewöhnlichen auf 1,302,581 L. 80 Ct.; die Staats aus gaben auf 9,380,994 L. 36 Ct., und zwar die GewöhnR- chen auf 8,078,412 L. 56 C., die AussergewöhnUchen auf 1,302,581 L' 80 Ct. — Das gesammte unmittelbare S taa ts ei g enthum wurde 1855 auf 20 MiR. Lire geschätzt. Die Gesammtsumme der Staatsschulden beträgt 14,400,000 Lire, und zwar: der Rest der konsolid. Staatsschuld vom Jahre 1827: 4,700,000; die gezwungene Anleihe von 1849: 2,700,000; die freiwillige Anleihe von 1854: 2,4OO,OO0; und die Schuld von verschie- denen Forderungen 4,600,000 Lire. —
Heerwesen. — Das Militär auf dem Friedensfuss besteht, ein- schliesslich des Militär-Departements und Truppen-Kommandos, im Ganzen aus 4,130, auf dem Kriegsfuss aus 6,139 Mann, und umfasst ausser 3 Kom- pagnien Garde-du-Corps zu Pferde, den Königl. HeRebardieren und Gulden, 112 (im Kriege 202) Mann ArtiRerie, 4 Komp. Gendarmerie, 2 Linienba- taillone (im Frieden jedes 766, im Kriege 1,306 Mann), 1 Jäger- und 1 Sedentair-Kompagnie, und 2,000 Mann Reservetruppen. — In der Festung Piacenza hat Oesterreich das Besatzungsrecht. — |
3. IlerKOgtliuiii Modena.
O.
fesclticlite. — Nach Auflösung des römischen Weltreichs theilte Modena das Schicksal der übrigen italienischen Länder, blieb lange Zeit hindurch ein deutsches Lehen, und wurde Jahrhunderte lang von der berühmten FamiRe Este beherrscht, deren Stammvater, Markgraf Albert von Este (um 960) ansehnliche Gebietstheile der Lombardei besass. Azzo's IV. Söhne, Weif IV., von welchem das Haus Braunschweig-Lüne- burg herstammt (1071), und Fulco, waren die Stifter der Deutschen und Italienischen Linie. In den Kämpfen des 12. Jahrhunderts gingen die Italienischen Besitzungen des Hauses verloren, und erst im 13. Jahrhun- dert sehen wir GReder des Hauses Este in Ferrara, Modena, Parma etc. als Podestas oder al^Kriegsoberste fungiren, und 1288 Azzo IV. als Markgrafen von Ferrara. Er und seine Nachkommen erhielten nach und nach, als päpstliche und Reichslehne, Ancona, Modena, Lucca, bis endlich Markgraf Bors0, 1452, zum ersten Herzog von Modena und Reggio er- hoben wurde. In diesen Zeiten galt das Haus Este, neben dem der Me- dicis zu Florenz, als Pflegerin der Kunst und Wissenschaft, und die Na- men der Fürsten dieses Hauses werden von den edelsten Dichtern der Nation gefeiert. Im Jahre 1597 starb die Hauptlinie mit Alphons IL aus. Kaiser Rudolph IL erlaubte, die Reichslehne auf einen andern Nebenzweig überzutragen, aber der Papst zog die päpstRchen Lehnsherr- schaften mit Ferrara ein, und dem Hause Este (Cäsar, 1598 Herzog) blieb nur Modena, Reggio und Carpi. Cäsars Sohn, Alphons IH. er- warb 1635 durch Kauf Correggio; 1711 kam Mirandola, und 1760 durch die Heirath von Franz Maria's Sohn, Herkules IIL, iviassa und Car- rara an Modena. Als in Folge der französischen Revolution der Krieg in ItaRen sich entzündete, musste auch das Haus Modena, 1796, seine Län- der mit den neuen italienischen Republiken verschmelzen sehen. Der Lü- nevUler Frieden (1801) entschädigte den Herzog Herkules III. durch den Breisgau und die Ortenau, welche er dem Erzherzog Ferdinand von Oesterreich (f 1806), dem Gemahl seiner Tochter Maria Beatrix, der Erbin von Massa und Carrara, abtrat, der sich Herzog von Modena-Breisgau nannte, aber auch schon 1805 diese Besitzungen wieder verlor. Nach dem Pariser Frieden, 1814, kehrte Erzherzog Franz IV., Ferdinand's Sohn in die Erbstaaten zurück, und war bemüht, den früheren Zustand der Dinge wieder herzusteRen, während seine Mutter Beatrix ihr Erbe als Herzogin von Massa und Carrara antrat, das bei ihrem Tode, 1829, mit Modena vereinigt wurde. Im Jahre 1831 nöthigte ein Aufstand in Modena den |
Herzog und seine Familie nach Mantua zu flüchten; das Land ward aber in Kurzem von österreichischen Truppen besetzt, beruhigt und seinem Fürsten wieder gegeben. Herzog Franz IV., der einzige Fürst, welcher die Julidynastie in Frankreich nie anerkannte, starb am 21. Januar 1846, und ihm folgte sein ältester Sohn, der noch jetzt regierende Herzog Franz V. (geb. d. 1. Juli 1819), an welchen, in Gemässheit des Floren- tiner Vertrags vom 28. Nov. 1844, nach dem Tode der Herzogin Marie Louise (t 17. Dec. 1847), das Herzogthnm Guastalla von Parma, und ein Theil der Lunigiana von Toskana, abgetreten wurde.
Itas liand. — Lage, Grenzen, Grösse, physische Beschaf- fenheit, — Modena liegt zwischen 27o41'~29o OL. und 42»—44*30' NBr„ zwischen Parma und dem nördlichen Theile des Kirchenstaats, und be- rührt im SW. mittelst des Herzogthums Massa-Carrara das ligurische Meer. Die südliche Hälfte des Landes wird von den Apenninen durchzogen, die nördliche gehört der Po-Ebene an, wird von der Secchia und dem Panaro durchströmt, und ist in Bodenbescbaffenheit und Naturprodukten der Lom- bardischen Ebene gleich. Die Provinzen Modena und Reggio sind ebener noch als Parma, die übrigen, die den Apenninen angehören, sind theilweise kahl, rau und felsig, hier und da dicht bewaldet, und bieten eine reiche Abwechslung fruchtbaren und unfruchtbaren Landes. Die höchsten Spitzen der Apenninen steigen im Herzogthum im Monte Cimone 6,778, im Doccia 4,140, im Monte Cenere 3,891, und im Fiorino 3,674'. Auf der südUchen Abdachung des Gebirges liegt das reiche Garfagnanathal. — Das Land ist trefflich bewässert, und die kleinen meist seichten oder nur für Boote fahrbaren Flüsse, durch Kanäle verbunden, die nur zur Ent- oder Bewäs- serung des Bodens dienen. Der mit dem Crostolo verbundene 41/2 Meilen lange Tassonikanal ist der einzige schiffbare des Landes. Landseen von bedeutendem Umfange gibt es nicht; an HeRquellen verdienen aber die warmen Bader von Aquaria Erwähnung. Das Klima gleicht dem von Parma und ist der Gesundheit sehr zuträglich.
Politische Eintheilung. — Das ganze Herzogthum umfasst 109,946 Qu.-M. und (1855) eine Bevölkerung von 600,676 Seelen; hat eine Volksdichtigkeit von 5,460 Seelen auf der Qu.-M., und wird in 7 Pro- vinzen geschieden, welche 10 Städte, 63 Marktflecken und 463 Dörfer und Weiler umfassen. Die bedeutendsten Städte des Landes sind: Modena, 30,200; Reggio 20,500; Massa 12,000; Mirandola 9,850, und Carrara mit 9,120 Einwohnern. |
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119 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
nas Volk. — Die Bewohner des Landes sind, bis auf 1500 Ju- den, sämmtlich Kathoiiicen, deren kirchliche Angelegenheiten von einem Erzbischof und 4 Bischöfen verwaltet werden. Das Land ist in 6 Diöze- sen geschieden und besitzt 14 Mönchs- und 9 Nonnenkloster. In socialen Beziehungen ist Modena seit dem Untergange des Königreichs Italien gleich- sam der Sitz des Jesuitismus und Absolutismus. Jede selbstständige Re- gung der Einwohnerschaft wird mit den strengsten Mitteln unterdrückt, und der Volksunterricht, der ganz in den Händen der Geistlichkeit ist, systematisch niedergehalten. Für höhere Ausbildung der Reichen und Wohlhabenden bestand eine Universität, die 1832 aufgehoben, deren la- kultäten aber vertheilt wurden. Gegenwärtig bestehen 5 Konvikte (2 zu Modena, 1 Frignano, 1 Reggio, 1 Correggio), 1 Adelskollegium oder Ritterakademie, 1 adelige Militärakademie, und verschiedene Jesuitense- minare (Modena und Reggio), 3 philosophische Schulen (Carpi, Correggio, und Castel nuovo), 1 Bildhauerschule zu Carrara, 1 Akademie der scho- nen Künste mit Kunstschulen zu Modena etc. — Die landwirthschatt- li che Kultur liefert Getreide, Reis, Seide, Olivenöl, Wein und Hülsen- früchte zur Ausfuhr. Der Reisbau ist am bedeutendsten zwischen der Secchia und dem Panaro; die Oliven gedeihen besser als in Parma, und liefern einen verhältnissmässig grössern Ertrag; und der Wein, von dem man vorzugsweise rothen zieht, findet viel Absatz nach Toskana und Lucca. Die Viehzucht ist ziemlich ausgedehnt, besonders die Rindvieh- und Schweinzucht, so dass eine Menge Schlachtvieh nach Toskana ausgeführt wird. Schafe und Ziegen werden nur von den Bewohnern der Gebirgsge- genden gehalten; Pferde sind selten, Esel dagegen ungemein häufig. Der Seidenbau wird besonders in den Gegenden von Mirandola betrieben , und liefert durchschnittlich 80—100,000 Pfund rohe Seide; die indess nicht so gut wie die lombardische ist. — Der Bergbau ist unbedeutend, etwas Eisen wird im Garfagnana-Thale gewonnen; Steinöl in Menge bei Castello di Monte Baranzone und bei Castello di Monte Gibbio. Von ungemeiner Wichtigkeit sind die Marmorbrüche, besonders die zu Massa und Carrara, die ununterbrochen 1,200 Arbeiter beschäftigen. Vorzüglich geschätzt ist der Marmor, der bei den Dörfern Torrano, Polvaccio und Seravezza gebrochen wird. Die Industrie ist von wenig Belang und be- schäftigt sich am meisten mit Hanfweberei und Verabeitung des Marmors. Für den innern Handel ist Reggio, das jährlich eine stark besuchte .Wesse hält, der Hauptplatz. Die Ausfuhr besteht in Getreide, Reis, Wein Knoblauch, Zwiebeln (für 40,000 Lire), Schlachtvieh (welches aus Parma |
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doch wird die Einfuhr durch die Ausfuhr ausgeglichen. Der Gesammt- werth der Ein- und Ausfuhr wird auf 22 Mill. L. geschätzt. Man rechnet nach Lire, die dem französischen Franken gleich sind. Geprägte Münzen in Silber sind I und 5 Lire Stücke, in Gold: Stücke von 20 und 40 Lire. Die Maasse sind die französisch metrischen. —
Ber Staat. — Die S taa ts ver fas s ung ist monarchisch abso- lut. Der Herzog, (gegenwärtig Franz V. geb. d. 1. Juni 1819), den bloss die Oesterreichischen Hausgesetze binden, vereinigt in seiner Hand die gesetzgebende und vollziehende Gew-alt. Sein Titel ist: „Königlicher Prinz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Modena, Reggio, Mirandola, Massa und Carrara, Fürst von Corregio und Carpi, Markgraf von Concordia, Graf von Habsburg und Rivolo". Sein Prädikat ist: „Königliche Hoheit". Residenz: Modena; Lustschloss: Sassuolo. Das Wappen des Staats ist ein von oben herab getheilter Schild; auf der einen Seite ist das dreifache Kaiserl. Oesterr. Familienwappen: der gekrönte rothe Löwe von Habsburg in Gold, der silberne Querbalken von Oesterreich in Roth, und die 3 silbernen Adler auf rothem schrägen Bal- ken in Gold, von Lothringen; auf der andern Seite ist der silberne Adler in Blau, von Este. Das Ganze umgibt ein gekröntes Wappenzelt. — Cen- traibehörden sind: Der Staatsrath, aus 7 Mitgliedern bestehend, unter Vorsitz des Herzogs; das Staatsministerium mit 5 Ministerien: lur die auswärtigen Angelegenheiten, für das Innere, für öffentliche Si- cherheit, für Finanzen, und für Gnaden, Gerechtigkeit und kirchliche An- gelegenheiten. Für Justizpfleg e sind 2 Tribunale zu Modena und Reggio, und ein oberster Revisions - Gerichtshof zu Modena. — Finanzwesen: Nach offiziellen Berichten w^urden die Einnahmen für 1851 veranschlagt zu 8,413,622 L., die Ausgaben zu 8,728,133 L. — Zur Deckung des Defi- zits von 314,511 L. erhöhte man die Grundsteuer. Unter den Staatsausga- ben sind 800,000 L. für den Hofstaat des Herzogs hervorzuheben. Die Staatsschulden betrugen 1822: 1,200,000 Lire; gegenwärtig belaufen sich dieselben, einschliesslich der .^Renten" auf 12 Mill. Lire, worunter zwei Zwangsanlehen vom 15. Sept. 1848 und 22. Jan. 1849. —
Heerwesen: Die regulären Truppen zählen im Ganzen 3,500 M., und bestehen aus 1 Korps Trabanten, 1 Korps Dragoner, 1 Korps Artillerie, Genie und Train, 1 Regiment Linie, 1 Bataillon Jäger, 1 Korps Pioniere und 1 Veteranenkorps. Sodann bestehen noch 3 Regimenter Reservemiliz von 14,656 M. — Die Standarte von Modena, sielie Flaggentafel 4, Fig. 133; Flagge von iMassa-Carrara Fig. 134. —
|
riächengehalt |
Bevölkerung 1855. |
ProTinzen. |
in Quadrat- Kilometer. *) |
in
Qu.-Meilen. |
Männer. |
Frauen. |
Im Ganzen. |
Modem...............
Guastalla ............
Massa-Carrara........ <
lanigiana............. ( |
1586,51
1898,« 317,41 1052,33 542,50 635, 38 |
28,916
34,599 5,185 19,m 9, aar 11,580 |
107,221 85,127 25,924 30,141 18,916
37,231 |
102,278 83,360 24,542 29,622 19,211
37,103 |
209,499 168,487 50,446 59,763 38,127
74,334 |
Im Ganzen: |
6032,66 |
109,946 |
304,560 |
304,560 |
600,676 |
|
*) 1 Quadrat-Kilometer = 1 Million Quadrat-Meter = O.oieias geogr. Quadrat-Meilen, |
|
4. CrrosjSberzog;thuiu Toskana.
Tesichichte. — Das heutige Toskana bildete einen grossen Theil des alten Etruriens, und kam schon 474 nach Erbauung der Stadt Rom unter römische Herrschaft. Nach dem Einzug der Longobarden in Italien, gehorchte auch dieser Landstrich den Longobardischen Königen, kam dann an Karl den Grossen, und wurde von da an unter dem Namen T u s c i e n von Markgrafen, als Statthaltern des Kaisers, regiert. Als die Oberitalieni-
schenStädte nach Unabhängig- keit rangen, strebten auch die Städte Tusciens, Florenz, Pisa § und Siena, nach Freiheit, und innerhalb ihrer Mauern wur- den im Kampfe der Guelfen Und Ghibellinen oft blutige Scenen aufgeführt. Pisa, An- fängerin des Kaisers, machte Sich zuerst frei, war während des 13. Jahrunderts eine wich- «ge Republik, schwächte sich äber durch den langjährigen Krieg mit Genua, und fiel endlich, 1390,' in die Hände Galeazzo Viscontis, und 1407 in die Gewalt von Flo- renz, welches im J. 1286 "ereits seine Freiheit für 600,000 Goldgulden, vom Kai- ser Rudolph von Habsburg er- kauft hatte. Guelfisch gesinnt nahm Florenz fortwährend an «en Kämpfen innerhalb Italiens ^ueil, stand oft, besonders Von der Mailänder Macht be- droht, am Rande des Verder- bens und wurde vielfach durch innere Parteikämpfe zerrissen. In diesen Unruhen entwickelte sich, neben andern Geschlech- tern, das Haus .Medici, an- gesehen durch das Alter sei- ner Familie und durch den un- ermesslichen Reichthum, den es durch glückliche Spekulationen erworben hatte. Einer Grösse nachstrebend, die mit dem Wesen der Republik un- vereinbar war, traten oft Verschwörungen gegen dasselbe auf und die Medici wurden mehrmals exilirt: aber ihre Wohlthaten gegen die Bürger, »br milder Sinn, der Schutz, den sie Kunst und Wissenschaft angedeihen liessen, und ihre Verbindungen mit Päpsten und Kaisern, führten sie je- desmal nach Florenz zurück. Faktisch regierten sie schon von 1434 über Florenz, aber erst Alexander von Medici erhielt 1531, durch seinen Vetter, den Papst Clemens VH. und Kaiser Karl V., der das wider- spenstige Florenz eroberte und das Haus iMedici zurückführte, mit der wirk- |
lichen Gewalt den Herzogstitel. Unter Cosmus I. schwand der letzte Schein der Republik; mit Hülfe Spaniens eroberte er 1557 die bisherige Re- publik Siena, und erwarb sich 1569 vom Papste den Titel eines Grossher- zogs, den der Kaiser später bestätigte. Der Reichthum des Hauses, und die Pflege der Künste und Wissenschaften machten den Hof zu Florenz zu |
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8 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
den prachtvollsten und gebildetsten von Europa. Johann Gasto war der letzte des Stammes: schon bei seinen Lebzeiten wurde durch die Lon- doner Quadrupel-Allianz, 1718, bestimmt, dass, nacb Absterben des Gross- herzogs, Toskana, als deutsches Reichsmannlehn, dem zweiten Sohn des Königs von Spanien verliehen werden solle. Als aber dieser das König- reich beider Sicilien, 1733 , von Oesterreich erwarb, wurde, trotz des Widerstrebens Johann Gasto's, feslgesezt, dass Franz Stephan von Lothringen, Gemahl der nachmaligen Kaiserin Maria Theresia, der Lothringen und Bar an Frankreich abgetreten hatte, in Toskana succedi- ren solle. Im Jahre 1737 nahm dieser Besitz von dem Lande, und er- klärte 1765 das Grossherzogthum für eine Secundogenitur seines Hauses. In demselben Jahre folgte ilim in Toskana sein zweiter Sohn, Leopold, und diesem, als er, 1790, den deutschen Kaiserthrou und die Oesterrei- chischen Erblande erhielt, dessen zweiter Sohn, Ferdinand HI. im Frieden zu Lüneville, 1801, musste Ferdinand sein Reich an den Infanten Ludwig von Parma abtreten, der es nun als Königreich Etrurien besass. Ferdinand erhielt, als Entschädigung, das bisherige Erzstift Salzburg, und 1805 das Grossherzogthum Würzburg. Im Jahre 1807 wurde dem, unter Vormundschaft seiner Mutter stehenden Könige Karl Ludwig von Etrurien (Sohn Ludwigs 1. f 1803), das Reich wieder genommen und mit Frankreich vereinigt; im folgenden Jahre aber Napoleons Schwester, Elisa, Fürstin von Lucca, unter dem Namen einer Grossherzogin von Tos- kana zur Statthalterin ernannt. Im Jahre 1814 erhielt Toskana sein altes Herrscherhaus wieder, und durch die Wiener Kongressakte bekam das Land eine Vergrösserung durch Piombino, die enklavirten Kaiserlichen Lehen und frühern Neapolitanischen Pertinenzien, nebst dem Heimfallsrecht in Lucca. Als 1824 Ferdinand HI. starb, folgte ihm sein Sohn, der jezt regierende Grossherzog Leopold II., geb. d. 30. Okt. 1797. Am 4. Okt. 1847 ward das Herzogthum Lucca mit Toskana vereinigt, dagegen einige Bezirke der Lunigiana, unter grossem Witlerstreben der dortigen Einwohner, an Modena und Parma abgetreten. — Der dtirch die Neuerun- gen des Papstes Pius LX. in Italien erweckte revolutionäre Geist, blieb nicht oline Einwirkung anf Toskana, und veranlasste den Grossherzog seine monarchische Regierung in eine konstituiionelle umzuwandeln. Nicht gesonnen, wie Kari Albert von Sardinien, sich als willenloses Werkzeug der Revolutionspartei gebrauclien zu lassen, verliess der Grossherzog Flo- renz und begab sich mit seiner l'amilie nach Siena, worauf ihn die Partei am 18. Febr. 1849 für abgesetzt und Toskana für eine Republik erklärte. Eine Erhebung zu Gunsten Leopold's, am 12. .4pril zu Horenz, und Bil- dung eines neuen Ministeriums führte indessen bald die alle Ordnung zu- rück. Die zu schnell gewährte Verfassung erlitt wesentliche Veränderun- gen, wurde 1852 gänzlich aufgehoben und die Monarchie wie früher wie- der hergestelli. —
Uas lja.nil> — Lage, Grenzen, Grösse, physische Beschaf- fenheit. Das Grossherzogthuin Toskana erstreckt sich zwischen 27017' bis 29O50' OL. und 420 - 44030' NBr., liegt an der Westküste der italienischen Halbinsel, und wird im NW. von Modena, im NO. und SO. vom Kirchen- staate und im SW. und W. vom Toskanischen und Ligurischen Meere be- grenzt; einige Enklaven liegen zwischen Genua, Parma und Modena- Das ganze Gebiet umfasst nach den neuesten sorgfaltigen Ermittelungen 402.5o deutsche oder 6,440 italienische Quadratmeilen. Der nordöstliche Theil des Landes wird von den Etruskischen Apenninen durchzogen, die mit ihren Verzweigungen den dritten Theil des Flächeninhalts einnehmen; der Rest besteht theils aus fruchtbarem, reizendem Hügellande, das vom Arno und dessen Zullüssen durchströmt wird, theils aus einem 20 M. langen sum- pfigen Küstenstriche, den durch ihre ungesunde Luft berüchtigten Marem- men, die sich von der Cecina bis hinab in den Kirchenstaat ziehen, und und zur Trockenlegung und Urbarmachung (vollendet 1835) grosse Arbei- ten erforderten. — Der bedeutendste Strom des Landes ist der Arno, der auf dem Monte Falterona entspringt, an der Sieve, Pesa, Elsa, Chiana und dem Ombrone seine Zuflüsse hat, bei Florenz schiffbar wird, durch viele Kanäle das fruchtbarste Thal des Landes bewässert, und in das tyrrhenische Meer fliesst. Unter den vielen kleinen Landseen zeichnen sich nur der Lago di Fucecchio und Lago di Bientina aus. Das Klima ist ungemein mild und sehr gesund, ausser in den Maremmen und dem Chiana-Thale. Die mittlere Temperatur in Florenz beträgt 150,2; die jährliche Regenmenge 38" 9"'; der Sirocco ist hier weniger gefi'irchtet, als der unter dem Namen Libeccio bekannte sehr heftige Südwestwind.
Politische Eintheilung. — In administraliver Hinsicht zerfällt Toskana in 6 Präfekturen, 5 Lnterpräfekturen und 2 Gouvernements, die in 246 Gemeinden eine Bevölkerung von 1,817,466 Seelen enthalten.
Präfekturen nnd |
Flächengehalt in |
Bevölkerung |
Unterpräfekturen. |
seogr. Ou.-M. |
italien. Qu.-M. |
1855. |
Präfektur Floren?,, 82 Gemeinden (
ünterpräf. Pistoja................
,, San Miniato ........j
„ Rocco San Casciano Präfektnr Lucca, 21 Gemeinden „ Pisa, 38 Gemeinden
Unterpräf. Volterra.............
Präfektur Siena, 38 Gemeinden
tnterpräf. Montepulciano ......;
Präfektur Arezzo, 42 Gemeinden „ Grosseto, 20 Gemeind. Gouvernement Livorno, 1 Gem. „ Elba, 4 Gemeind. |
) 106,4575
24,I8TS 35,6250
I 6S»93TS
59,9ST5 81,ocoo 1,8125 4,5625 |
1,703 '
387 890
1,103
959 1,296 29 73 |
j 463,255 ' 101,197 ' 106,998 41,137 264,430 f 185,996 46,059 126,177 64,931 220,607 82,929 91,767 21,983 |
Im Ganzen: |
402,5000 |
6,440 |
1,817,466 |
Die bedeutendsten Städte des Landes sind: Florenz (Firence) mit 115,701; Livorno, mit 91,525; Pisa, 44,418; Siena, 25,300; Pistoja, 13,262; Lucca, 56,420 Einw. — Zum Gouvernement Livorno gehören die Inseln Gorgona und Meleora, zu Elba die Inseln Giglio, Pianosa, Palma- jola, Montechristo, la Formiche, Gianuti und Capraja. —
l»as Volk. — Stamm- und Religionsverhältnisse. — Die Be- wohner des Grossherzogthums sind Italiener gemischten Ursprungs, und deren Sprache ist eine der besten italienischen Mundarten. Sie sind, bis auf 26,391 Protestanten, Griechen und Armenier und 7,688 Juden, sämmtlich Katho- liken, die unter 4 Erzbischöfen und 16 Bischöfen, und 8,763 Weltgeist- lichen stehen, die zusammen 1,650,000 L. Einkünfte haben. Ordensgeist- liche zählt man 3,240 Mönche und 4173 Nonnen, in 314 Klöstern, mit einem Einkommen von 1,750,000 L. — |
Kechtsverhältnisse. — Der Hauptgrundbesitz ist in den Händen des Adels und der Geistlichkeit. Die Bauern sind nicht freie Eigenthümer des Bodens, sondern Pächter. Die frühere, sprüchwörtlich gewordene Duld- samkeit gegen andere Religionsverwandte, besteht jetzt nicht mehr; in der Neuzeit verfolgt man aufs Heftigste alle Neuerungen, und das tra- ditionelle Leopoldinische Regierungssystem ist vollständig aufgegeben. Aus keinem Staat Italiens hört man so viel von Verurtheilungen und Einker- kerungen Solcher, welche Bibeln oder methodistische Traktätchen gelesen, und an den bekannten Fall der Madiai'schen Eheleute, reihen sich hier noch viele ähnliche Beispiele.
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die Wissenschaften werden durch zahlreiche Lehranstalten gepflegt, an deren Spitze 3 Universitäten, zu Pisa (gest. 1309), mit 583 Stud. und 45 Professoren; zu Siena (gest. 1321), mit 249 Stud. und 20 Professoren, und zu Florenz (gest. 1348), mit 291 Stud., stehen. Ausser diesen sind zu Florenz 2 juristische und medicinische Lehrstühle, und zu Lucca eine höhere Lehranstalt mit akade- mischer Einrichtung. Ferner bestehen 4 adelige Kollegien (Ritterakademien), 16 Gymnasien und Piaristenkollegien, und 21 lateinische, mit den bischöf- lichen Seminarien verbundene Schulen, und von Spezialschulen: medici- nisch-chirurgische zu Pistoja und Arezzo, eine Navigationsschule zu Li- vorno, und Taubstummeninstitute zu Pisa und Siena. Der eigentliche Volks- unterricht steht hier noch nicht auf der Stufe, wie in der Lombardei, wird aber doch im Ganzen zweckmässig geleitet, und ist bedeutend besser als in den Herzogthümern. Drei öffentliche Bibliotheken sind zu Florenz (darunter die Laurentiana, mit 150,000, und die Maglibecchianische mit mehr als 100,000 Bänden und 8000 Handschriften), ausser der Privatbiblio- thek des Grossherzogs, und Universitätsbibliotheken zu Siena und Pisa; Kunstvereine sind in allen grösseren Städten; eine Akademie der schönen Künste mit Schulen zu Florerz; ebendaselbst für Ausbildung der italieni- schen Sprache die Accademia deRa Crusca, und zu Siena die Akademie der Wissenschaften. —
Physisch-technische Kultur. — Der Landbau und die mit ihm verwandten Erwerbszweige bilden die Hauptnahrungsquelle der Einwohner des Grossherzogthums. Alle Produkte des nördlichen Ita- liens gedeihen hier in reichster Fülle; Citronen und Orangen kommen an günstigen Stellen im Freien fort, und liefern reichen Ertrag; Feigen wer- den in Menge gewonnen; Reis wird wenig gebaut, desto mehr Walzen, Mais und Hirse (jährlich 6—7 .Vlill. Scheffel), demungeachtet werden jähr- lich noch 2 Mill. Scheffel eingeführt. Wein- und Olivenbau ist in manchen Gegenden Hauptbeschäftigung. Unter den Weinen zeichnet sich der Monte Pulciano, der Verment und Cilvatico vorzüglich aus. Der Seidenbau wird ebenfalls sehr stark betrieben. Kastanien werden in den gebirgigen Thei- len des Landes in grosser Menge gewonnen (in manchen Jahren über 800,000 Scheffel). Die Waldungen (gegen 2 Mill. Morgen) liefern Bau- und Nutzholz, Korkrinde und Wachholderbeeren. Die Viehzucht wird schwung- haft betrieben, besonders von den Bewohnern der nördlichen Gebirge, die gleich Nomaden im Winter in die geniietheten Weiden der Ebenen herab- kommen und im Frühjahr mit ihren Pferde-, Schaf- und Ziegenheerden zU den Bergweiden zurückkehren. Büffel- und Kameelzucht wird bei Pisa be- trieben, w'oher auch meist die Kameele kommen, die im nördlichen Europa zur Schau herum geführt werden; Esel von vorzüglicher Schönheit werden in Menge gezüchtet; Bienen überall gehalten. Der Bergbau beschäftigt viele Hände. Eisen wird vorzugsweise auf der Insel Elba gewonnen; Queck- silber bei Pisa; Kupfer, Blei und etwas Silber in verschiedenen Theilen des Landes; Schwefel bei Pareta, Ajola und Orbitello; Borax aus den reichen Boraxquellen von Monte Cerboli; Steinkohlen in den Maremmen 5 Marmor bei Siena und Seravezza; Alaun bei Montioni; Quellsalz bei Vol- terra; Seesalz auf der Insel Elba etc. Mineralquellen aller Art, warme un" kalte, sind in verschiedenen Theilen des Landes; die besuchtesten sind zU Pisa, und die von Chianciano, in der Nähe von Arezzo. Die gewerb- liche Industrie ist verhältnissmässig bedeutender, als in irgend einem andern ilalienischen Staate, und richtet sich vorzugsweise auf Seidenwe- berei und Strohflechterei, welche letztere besonders im Arnothale betrie- ben wird und jährlich gegen 6 Mill. Lire Waaren in Handel bringt. Be- rühmt sind die Florentiner Strohhüte. Wichtig sind die Papier- und Se- geltuchfabriken; die Eisengusswaaren, Eisen- und Stahlarbeiten von Pistoja und Scarperia; die Gewehrfabriken zu Livorno und Pistoja; die Mosaik' und Kunstarbeiten in Alabaster zu Florenz etc.; die Korallenarbeiten von Florenz und Livorno; die Glaswaarenfabriken in Livorno, Pescia, Monti- celli und Colle; die künstliche Blumenfabriken in Florenz und Pisa; und die Sammet-, Baumwollenwaaren-, Seifen-, Wachs-, Leder- und Tuchfabri- ken in Florenz, Livorno, Pescia, Prato, Pisa, Siena etc. —
Handel. — Der Handel ist ungemein lebhaft. Den wichtigsten Landhandel beireibt Florenz, den bedeutendsten Seehandet Livorno. Die Ausfuhr besteht in Seidenzeugen, Strohhüten, Papier, Thon und GlaS- waaren, Alabaster-, Marmor- und Korallenarbeiten, Borax, Schwefel, Salz, Eisen, Olivenöl, getrockneten Feigen, Bauholz, Korkrinde, Wachholderbee- ren etc.; die Einfuhr in Getreide, Hanf, Flachs, Baumwolle, Wolle, Häu- ten, Käse, Zinn, Zink, gesalzenen Fischen, Kolonial waaren und Fabri- katen. Der Werth der Em- und Ausfuhren des Freihafens Livorno betrug in den Jahren :
1. Oktolier 1831-1852 1852—1853 1854—1855
Ausfuhr. 54,300,000 Lire 71,220,000 „ Î Î
Einfuhr. 85,520,000 Lire 115,400,000 „ 142,266,000 „
Die Handelsmarine bestand 1857 im Ganzen aus 940 Schiffen, von 59,027 Tonnengehalt, und zwar aus 179 grösseren Schiffen mit 39,73i>, und 761 kleineren Schiffen mit 19,291 Tonnen. Regelmässige Dampf' schifffahrt besteht zwischen Livorno und den benachbarten französischen und italienischen Häfen von Marseille bis Neapel; Eisenbahnen (3» deutsche Meilen = 243 Kilometer) führen von Florenz nach Pisa un« Livorno. —
Münzen, Maasse, Gewichte. — Man rechnet nach Lire 20 Soldi ä 12 Denari. Die toskanische Lira ist == sß/^oo eines österreicü- Zwanzigers = 84 franz. Centimen; 62 sind = 1 feine Mark = 14 Thlr- Preuss.; die Elle (Braccio) — 1.8.595 preuss. Fuss = 58.36 Centimeter» der Stajo = 0,4433 preuss. Scheffel = 24.55 Liter; 24 Staja = 1 Moggi"- |
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13. — Die Italieniselie Halbinsel. 9
Der Barile = 0,6635 preuss. Eimern 45,5s Liter, und das Pfund = 0,725 alte preuss. oder 33,95 Grammen.
»ep Staat. — Die Staatsverfassung ist seit 1852 wieder, wie zuvor, unumschränkt monarchisch, ohne Landstände. Die Erbfolge er- streckt sich auf die männliche und weibliche Nachkommenschaft, und der Gr-ssherzog steht im Oesterreichischen Familienverbande. Oberste Cen- traibehörden sind: das Staatsministerium, welches unter Vorsitz des Minister-Präsidenten, der zugleich Minister des Aeussern und der Fi- nanzen ist, in 5 koordinirte Departements (des Innern, des ölfentlicben Unterrichts, des Kriegs, der Justiz und des Kultus) getheilt ist; das Ge- heime Kabinet des Grossherzogs, und der Staatsrath, unter welchem für die innere Provinzialverwaltung, die Präfekten und Unterpräfekten, die Cancellieri für die Bezirke, und die Gonfalonieri für die einzelnen Gemeinden, so wie die Gouverneure von Livorno und Elba stehen. Die Kechtspfiege, die von dem Grundsatz der allgemeinen Gleichheit vor dem Gesetz ausgeht und durch einen wohlgeordneten Instanzenzug gehandhabt wird (durch die König]. Gerichtshöfe zu Florenz und Lucca, als Appellationsgerichten, den Rechnungshof und den Kassationshof zu Florenz), steht unter der Auf- sicht des sogenannten K. K. Raths der Gnaden und Justiz. - Der Gross- herzog, gegenwärtig Leopold IL, geb. d. 3. Okt. 1797, führt den 'Fitel: „Kaiserlicher Prinz von Oesterreich, Königlicher Prinz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Oesterreich, Grossherzog von Toskana", mit dem Prädikate: Königliche Hoheit"; die Geschwister und Nachkommen des Grossherzogs den Titel: ,.Erzherzog". Der Hofstaat zerfällt in die 5 Stäbe: des Oberhofmeisters,' des Oberkammerherrn, des Oberstallmeisters, des Oberjägermeisters und des General-Intendanten des grossherzoglichen Hauses. Residenz istFlorenzj Lustschlösser: Poggio imperiale und Pratolino. Das Wappen des Staats ist ein runder quadrirter Schud mit einem Mittelschilde. Letzterer ist zweifach getheilt; rechts ist das Oesterreichisch-Lothringische Hauswappen, links das Wappen von Toskana. Das Hauptschild hat 1. das Wappen von Ungarn; 2. den gekrönten Löwen in Roth von Böhmen; 3. das alte Wappen von Burgund; 4. die goldenen auswärts gekrümmten Barben im blauen Felde, mit vier goldenen Kreuzen wegen Bar. Das Wappen deckt die Grossherzogliche Krone und umgibt die Kette des St. Stephansordens. — Ritterorden bestehen drei: 1) Der St. Stephansorden, gest. 15(52 von Cosmo, wiederhergestellt 1817, in 4 Klassen: Grosskreuze, Priore, Balleys und Ritter; letztere sind Gna- denritter, erstere 3 Klassen müssen 4 Ahnen haben; bei Majoraten ist der Orden erblich. 2) Der St. Josephsorden, als Verdienstorden für Civil- und Militärpersonen, 1807 zu Würzburg in 3 Klassen gestiftet, und 1817 für Toskana erneuert. 3) Der Orden des weissen Kreuzes, 1818 für Damen gestiftet, aber vom Grossherzog Ferdinand IIL bestätigt. Ausser- dem wird noch eine goldene Verdienstmedaille vergeben. |
Finanzwesen. — Das Budget für 1854 stellte einen Staatsbe- darf von 37,307,500 Lire auf, wiess also schon im Voraus ein Defizit von 1,730,100 L. nach, welches zu decken man 1855 die abgeschaffte Grund- steuer von Neuem wieder einführte und dieser auch noch eine Schlacht- steuer beifügte. Allein der Bedarf war weit grösser als vorgesehen und nach einem Berichte des Finanzministers vom Okt. 1855, lieferte das' Jahr 1854 in Wirklichkeit folgende Rechnungsergebnisse:
_ ( ordentlicher........
Beüarr ^ ausserordentlicher-
Staatseinnahmen................
Defizit im Jahre 1854 ........
Unter den „ausserordentlichen Ausgaben" waren 2,343,734 L. für den Unterhalt der Oesterreichischen Truppen, ein Posten, der jetzt zwar hinwegfällt, indessen ist seither das eigene Militär verstärkt worden; das Jahr 1855 wiess ebenfalls ein Defizit von mehr als 2 Mill. Lire nach, und wenn auch das Budget für 1856 dasselbe nur zu 11,700 Lire berechnet, und die Einnahmen zu 37,716,400, die Ausgaben zu 37,728,100 annimmt, dürfte sich auch in diesem Jahre das Defizit auf mehr als 2 Mill, belau- fen. — Im Budget für 1857 waren die Einnahmen auf 38,048,500, die Ausgaben auf 38,000,200 L. angeschlagen. — Vom Jahre 1829 bis 1848 war Toskana von Staatsschulden frei. Alle alten, aus der französi- schen Zeit herstammenden Schulden waren sämmtlich getilgt. Seit Anfang 1851 sind angeliehen: 1851 Juni, 12 Mill. Lire zu 5 o/o; 1852 Nov., 1 Mill. Renten zu 3 o/^ (3375 Mill.); 1853 Mai, 1 Mill. Renten zu 30/0 (331/5 MiU.); im Ganzen 78,666,000 L., welche theils zur Abtragung älterer fundirter Schulden, namentlich des erworbenen Herzogthums Lucca, theils zur Bezahlung der Schulden an Oesterreich, theils zur Verminderung der schwebenden Schuld, theils zum LivornoHafenbau, zu Eisenbahnen und zu Entsumpfungen verwendet wurden. Rechnet man hierzu noch die unverzinsRch ausgegebenen Staatscheine (Papiergeld) von 8,500,000, und die in Folge der ausserordentüchen Ausgaben seit 1851 erwachsenen Defi- zite von circa 12 Mill., so dürfte die Staatsschuld Toskanas gegenwärtig wohl 100 Mill. Lire betragen.
Heerwesen. — Der Formationsstand der Landmacht ward 1853 zii 14,749 Mann angegeben. 1856 betrug derselbe 16,487 Mann, und zw-ar: Oberkommando, Generalstab 17 Mann, Platzkommandanten 55, Militärge- richtshöfe II, Gendarmerie, 1 Reg. 1800, 1 Bataill. Invalidenveteranen 320, MiUtär-lngenieurs 23, Militärschulen 244, Marine 148, ArtiRerie 1815, Kavallerie 257, Linie (2 Brigaden) 6,833, Strafdivision 50, Insiuar-Batail- lon 402, und freiwillige Grenzjäger 4,512 Mann. 1857 belief sich der MiRtärstand im Ganzen auf 14,084 iMann. — Die wichtigsten Festungen sind: OrbiteRo und San Martino; auf Elba: Porto Ferrajo und Porto Longone; Kastelle sind zu Livorno, Siena, Volterra, Pistoja und Florenz. — Die Marine ist unbedeutend, und besteht nur aus 3 Kriegsschoonern und 2 Kanonenbooten. — Die Standarte und Kauffahrerflagge, siehe Flaggenatlas Taf. 4, Nr. 148; Kriegsschiffflagge Nr. 149; Lootsen- signal Nr. 150; Flagge der Insel Elba Nro. 151; Flagge von Livorno Nr. 152; Flagge von Lucca Nr. 153 und 154.
42,126,266 tosk. Lire. 35,467,113 „ • 6,659,154 toslc. Lire. |
3. ffiLfrchenüfaat.
Q.
_ rescliichte. — Rom, erst Republik, dann Kaiserreich, nach dem Sturze der Abendländischen Römerherrschaft den Ostgothen gehörig, und hierauf unter dem Namen des Exarchats Oströmische Provinz, War, seitdem, das Christenthum Staatsreligion im Römischen Reiche ge- worden, Sitz eines Bischofs, ohne dass jedoch dieser eine Präponderanz vor den übrigen Bischöfen in Constantinopel, Antiochia, Jerusalem etc. gehabt hätte. Erst als sich die Morgenländische Kirche mehr von der Abendländischen trennte, als die Macht desOströmischen Reiches sank und der RömischeBischof selbst den Kaiserlichen Befehlen Trotz bieten konnte, als endRch Germanische Völ- ker das Christenthum annahmen und des Papstes Entscheidung in kirch- lichen Dingen unbedingt anerkann- ten, erst da begann derselbe, sein Uebergewicht über andere Bischöfe zu fühlen, zu begründen und zu be- haupten. Dankbarkeit, Politik und frommer Glaube der Carolingischen Fürsten legte, nach Zertrümmerung des Longobarden-Reichs und Ver- drängung der Griechen, durch be- deutende Schenkungen liegender Güter, den Grund zu dem weltlichen Besitzthume der römischen Bischöfe. Pipin der Kleine, der Franken- l^önig, zum Schutze Roms und der römischen Kirche von Stephan IL herbeigerufen, erklärte bereits den den Longobarden abgenommenen Bezirk von Ravenna, zum Erbtheil des heil. Petrus, und somit zum Stammgut des Römischen Stuhles. Karl der Grosse vergrösserte (774 und 787) das Gebiet durch neue Besitzungen; Heinrich III. über- Jiess dem Papste das Herzogthum Benevento (1052), unter dem Titel eines Vikariats, und andere Theiie traten später hinzu. Politischen Einfluss in die Staatsverhältnisse Italiens gewannen die heiligen
Väter erst, als die Normannen Neapel und Sicilien eroberten, und die Könige aus dem Hause Hau eviRe Neapel vom Papste zu Lehn nah- men; doch gehörte Rom selbst noch nicht dem Papste, sondern war dem deutschen Kaiser unterthan und ha e durch diesen seine eigene Behörde. Erst als die falschen Dekretalien Isidors geschmiedet waren,
Bromme's Hmid-Atlas. — Die Italienische Halbinsel, c. |
als erdichtete Schreiben römischer Bischöfe alter Zeit, in welchen die Suprematie der Päpste in weltlichen, wie in geistlichen Dingen aus- gesprochen wurde, durch die Kohorten päpstlicher Diener und Freunde Glauben fanden, als Gregor's unglaubliche Anmassung die ganze Chri- stenheit zittern machte, und Heinrich IV- das Beispiel Kaiserlicher Er- niedrigung gegeben hatte: erst da gewannen die Päpste unumschränkte Macht in Italien und wussten diese zur Erwerbung für ihren Staat zu be-
nutzen. Durch Erbschaft erhielten sie (1115) die Lehngüter der Mark- gräfln Mathilde von Toskana (die Gebiete von Bolsena, Bagnarea, Mon- teflascone, Viterbo, Civita Castellana, Correto, Civita Vecchia und Bracciano), obgleich diese, als heimgefaRenes Lehn, dem deutschen Reiche gehörten und dem Kaiser zur Verfügung standen; und erwarben später noch in |
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10 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
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Frankreich Avignon und Venaissin. Begreiflich ist es, dass bei der hie- rarchischen Verfassung des Römischen Staats schwache oder schlechte Fürsten demselben nicht solchen NachtheR bringen konnten, als es in weUUchen Staaten der FaR gewesen sein würde; dass dagegen ein kräf- tiger Kirchenftirst, durch zweifache Macht gewaffnet, weiter als jeder an- dere Fürst gehen konnte. Unabhängig standen indess die Päpste erst nach dem FaRe der Hohenstaufen da; unangefochten behaupteten sie nun, was der schwache Otto IV. ihnen zugestanden und überlassen hatte. Seit Innocenz III., 1216, galt der Papst auch als Souverain von Rom, und die Unruhen und inneren Kämpfe zwischen Freistaaten und kleinen Für- sten und Herren, das Wesen der Condottieri und die zunehmende Ver- wirrung wussten kriegerische und herrschsüchtige Männer, wie Alexan- der VI. und Julius II., trefflich zu nutzen; so kam Ravenna, Bologna (1518), Ancona (1532), Ferrara (1589), später Urbino, Orvieto, Castro und RoncigRone an den päpstlichen Stuhl. In dieser Zeit war der Kirchen- staat von politischer Bedeutung in ItaRen, und wir sehen die Gebieter desselben in Bündnissen mit auswärtigen Staaten, wie Spanien, Frank- reich etc., oder in politischen Intriguen mit Venedig u. A. Aber seit der Reformation sank, mit dem kirchlichen Einfluss und der Geltung der Bul- len, auch das politische Gewicht dieses Staats. Nur seine politische Un- bedeutendheit und die Ehrfurcht katholischer Fürsten sicherten seine Exi- stenz, und man war gewohnt, ihn als einen schlecht regierten und finan- ziell verwirrten zu betrachten. Aus seiner Lethargie schreckte ihn die französische Revolution. 1790 zog die RepubRk Avignon und Venaissin ein; 1797 entriss ihm der General Bonaparte, im Namen der Regie- rung, die Legationen Romagna, Bologna und Ferrara, und 1808 wurden Ancona, Macerata, Urbino und Camerino abgerissen und später zu dem Königreich Italien geschlagen. 1809 nahm Napoleon den Ueberrest nebst der Hauptstadt. Die priesterlicbe Würde hatte die Päpste nicht ge- gen persönRche Misshandlungen geschützt; Pius VL und VII. litten beide Französische Gefangenschaft, ja der erste starb in derselben zu Valence. Nach Napoleons Sturz und Wiederherstellung der frühern Zustände, 1814, erhielt auch Papst PiusVIL, der, obwohl gefangen zu Fontainebleau, sich mit Standhaftigkeit den eigennützigen Absichten und Anmassungen des französischen Herrschers wiedersetzt hatte, die Freiheit und seine Besitzun- gen wieder, bis auf die Enklaven in Frankreich und einen Theil jenseits des Po, und regierte bis 1823, wo ihm Leo XII., und diesem, 1829, Pius VHL folgte, nach dessen Ableben (30. Nov. 1830) zu Rom eine Verschwörung zum Umsturz der päpstlichen Regierung ausbrach, die aber schneR unterdrückt wurde und ein Edikt gegen die Carbonari nöthig machte. Sein Nachfolger, Gregor XVL, trat (1831) die Regierung unter den widrigsten Umständen an: Ralien war eben in heftiger Gährung; in Bologna, Ferrara, Ancona brachen Empörungen aus, die Marken, Umbrien, befanden sich in voller Bewegung, selbst in Rom zeigten sich Spuren von Unruhen. Die Deputirten eines zu Bologna versammelten Kongresses ita- lienischer Provinzen sprachen die Lossagung von der weltlichen Herrschaft des Papstes und deren Vereinigung zu Einem Staate und Einer Regie- rung aus. Der heil. Vater war genöthigt, Oesterreich um Hülfe anzurufen, die auch schneR gewährt wurde, und die Insurgenten vertrieb. Kaum hatten aber die Oesterreicher (28. Jan. 1832) Bologna besetzt, als eine Expedition Frankreichs nahte und Ancona in Besitz nahm. Vergeblich war eine Protestation des Papstes in Paris; bedingungsweise musste er in den Aufenthalt der Franzosen zu Ancona willigen, die erst, nachdem Ordnung und Ruhe vollständig wiedergekehrt war, 1838, die Festung Ancona räumten und gleichzeitig mit den Oesterreichischen Truppen den Kirchen- staat verRessen. Gregor XVL, ehrwürdig durch seine Tugenden und sein Alter, setzte durch seine Mässigung sich auch bei den protestanti- schen Staaten in Achtung, uud sorgte nach Kräften für die Landesverbes- serimg durch Strassenbauten. Ihm folgte, 1846, der noch jetzt regierende Papst Pius IX., der bei seinem Regierungsantritte dem Zeitgeiste huldigte, den vermeintlichen Bedürfnissen des Volks nachgeben zu müssen glaubte, und mit politischen Neuerungen anfing, mit denen noch nie ein weltlicher Fürst, geschweige je ein Papst begonnen hatte. Um zu zeigen, dass es ihm mit seinen verkündeten durchgreifenden Reformen Ernst sei, eröffnete er den Staatsverbrechern (politischen Gefangenen) in seinem Lande die Kerkerthüren, und in deren Jubelruf stimmten alle Liberalen Europa's ein; die Befreieten säumten indessen nicht, die ihnen so unerwartet dar- gebotene günstige Gelegenheit zur Ausführung ihres längst gehegten Planes einer Umwandelung der Staatenverhältnisse Italiens zu benutzen. Ludwig Philipp, der den in Frankreich ihm drohenden Sturm nach Italien hinlen- ken zu können hoffte, arbeitete nach Kräften den Liberalen in die Hände. Er sowohl, als Pius IX. erreichten allerdings ihren Zweck, nur war das Endresultat ein anderes, als sie erwartet und gehofft hatten. Der in Italien heraufbeschworne Sturm wälzte sich zunächst nach Frankreich und stürzte dort den Bürgerkönigsthron, in Italien selbst aber erklärten die entlassenen Liberalen und ihre Genossen, nachdem sie die ganze Halbin- sel in einen politischen Brand gesetzt hatten, ihren Befreier, der am 24. Nov. 1848 Rom heimlich verliess und nach Gaeta, später nach Portici flüchtete, des weltlichen Herrscherregiments für verlustig und den Kirchen- staat für eine Römische Republik (9. Febr. 1849). Die Regierung der Re- pubük wurde einem Triumvira" (Mazzini, Armellini und Saffi) über- wiesen, nach der Einnahme von Bologna am 15. Mai durch die Oester- reicher aber, durch den K. K. Civil- und Militärgouverneur Gorzkowsky, in den Legationen Bologna, Ferrara, Forli und Ravenna die Regierung des heil. Vaters wieder eingesetzt. Ein französisches Armeekorps unter General Oudinot de Reggio, zur Wiedereinsetzung des Papstes herbeige- rufen, griff am 30. April Rom an, doch gelang es demselben erst am 3. Juli, den hartnäckigen Wiederstand des Volkes zu brechen und triumphirend in Rom einzuziehen. Der Papst verweilte bis im April unter neapolitanischem Schutz in Portici, wohin er sich vor seinen „freisinnigen" Drängern ge- rettet hatte, und kehrte erst am 12, April 1850, nach fünfzehnmonatRchem, theils freiwIRigem, theils gezwungenem ExR, nach Rom zurück, völlig geheilt von dem Wahne, der Revolution Zugeständnisse machen, oder mit ihr coquettiren zu müssen. Noch immer ist der Kirchenstaat von Fran- zosen und Oesterreichern besetzt, doch ist das französische Okkupations- korps zu Rom auf eine Division von 3,500 Mann, die österreichische Be- satzung der Legationen und Marken auf 2 Brigaden in Bologna und Ancona, reduzirt worden. — |
Reihenfolge der Päpste seit Gregor VII.
Gregor VIT., Hildelirand ans S Victor in., Deslder, a. d. Gfn. Urban II., Endes de Lagny,
ana In Toi Marsl, an Chatlllon . im Viter
1072. 1086. 1088. 1099. 1118. 1119. 1124. 1130.
1143.
1144.
1145.
1153.
1154. 1159. 1181. 1185. 1187. 1187. 1191. 1198. 1216, 1227. 1241. 1243. 1254. 1261. 1265. 1271 1276, 1276
1276.
1277. 1281, 1285. 1288. 1294.
Paschalis II Gelasius II., Calixt II., G Hoiiorius II. Iiinoceiise II. Cölestin IL, Lucius II Eugen III
Anastasius VI., Corrado Hadrian IV., Nicolaus Breaksp Alexander III., Orlando Bandi ljucius III., Ubalde Aliucingoll Urban III., Cberto Crlvelli, au Gregor VIII., Alberto di Morr ~ ■■ laro
Clemens III Cölestin III., Innocenz III. Honorius IIL Gregor IX Cölestin IV InnocenzIV., Sinibaldo deF Alexander IV., Rainaldo, a. d Urban IV., Jacques Pantaleoi Clemens IV., Guy Foulqi Gregor X., Teobaldo Vise Innocenz V,, Pierre, aus Hadrian V., Ottobu Johann XXL, Pieti Nicolaus HL, Gian Gaetat Martin IV., Simon de Brio Honorius IV., Jacopo Sav Micolaus IV., Girolamo M. Cölestin V., Pietro da Morro
, Raineri, aus B Giovanni, ans Gaeta. y de Bourgogne, ans Quingey. Lamberto di Eagnano, aus Bologna ., Gregorio Papareschi, aus Rom. , Guido, aus Citta di Castello. Gherardo de Caccianemid, aus Bolog Piet:
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Paolino Sc Giacinto Or.sini, Lotarlo, a. d. G: Cencio SaveUl ., Ügolino, a. d. Gr Goffredo Castigl |
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:us Troyes. lois, aus St. Glles. )nti, aus Piacen/a. IS der Tarantaise, Savoyen. de'Fieschi, a. d. Grf.v.Lavai US Lissabon.
Orsini, ans Rom. s der Touraine. US Rom. aus Alessiano. . aus Terra di Lav |
|
1294. Bonifaz Vni„ Benedetto Caetani, aus Anagni. 1303. Benedict XL, Niccolo Boccasini, aus Treviso. 1305. Clemens V., Bertrand de Goth, aus der Gascogne.
(Verlegung des heiL Stuhls nach Avignon.) 1316. Johann XXII., Jacques d' Euse, aus Cahors. 1334. Benedict XII., Jacques Fournier, aus Saverdun. 1342. Clemens VL, Pierre Roger de Beaufort, a. d. Limousin. 1352. Innocenz VI., Etienne d' Albret, aus dem Limousin. 1362. Urban V„ Guülaume de Grimoard, aus dem Gevaudan. 1370. Gregor XL, Pierre Roger de Beaufort, a. d. Limousin. (Wiederverlegung des hell. Stuhls nach Kom.) 1378. Urban VI., Bartolomeo Prägnani, aus NeapeL
(Grosses Schisma, 1378—1417.) 1389. Bonifiiz IX., Pietro TommaceUi, aus CarafaneUo. 1404. Innocenz VII, Cosimo de Migliorati, aus Sulmona. 1406. Gregor XtL, Angelo Correr, a. Venedig (abgeset/.t 1409).
1409. Alexander V., Pietro Filargo, von Candia O).
1410. Johann XXIIL, Baidassar Coscia a. d. Grafen von Troia (abgesetzt 1415).
1555. 1559. 1566. 1572. 1585. 1590.
1590.
1591.
1592. 1605. 1605. 1621. 1623. 1644, 1655. 1667. 1670. 1676, 1689. 1691. 1700. 1721. 1724. 1730 1740. 1758. 1769.
1775. 1799. 1823. 1829. 1831. 1846.
Martin V., Oddo Colonna, aus Rom. Bugen IV., Gabriel Condulmér, aus Venedig. Nicolaus V., Tommaso ParentuccelU, aus Sarzana (?).
1417. 1431. 1447. 1455. 1458. 1464. 1471. 1484. 1492. 1503. 1503. 1513.
1522.
1523. 1534. 1550.
Cibo, aus G( (uoll Borgia, i Piccolomini ere, nus Allii us Florenz, aus Utrecht, ci, aus Flor ms Rom. ans Monti
Sie
Calixt IIL, Alfonso Borgia, aï Pius IL, Enea Silvio Piccoloml Paul II., Pietro Barbo, aus Ve Sixtus IV., Francesco della R- Innocenz VIIL, Giovan. Bat. Alexander VL, Roderigo Leni Pius IIL, Francesco Todeschin Julius IL, GiuUano della Rovi Leo X., Giovanni de' Medici, a Hadrian VI., Hadrian Boyers, Clemens VIL, GiuUo de' Med Paul HL, Alessandro Farnese, Julius III., Gio. Maria Ciocchi,
1555. Marcellus IL, Marcello Cervini, |
Paul IV. Gian Pietro Caraffa, aus dem Principati Pius IV., Gian Angelo de' Medicl, aus Mailand. Pius V., Michele Ghisl' jrl, aus Bosco. Gregor XIIL, TIgo Buoncompagni, aus Bologna Sixtus V., Feiice Peretii, aus G Urban VIL, Giambatista Castagi Gregor XIV., Niccolo Sfondrati Innocenz IX., Gian Ant. Facch Clemens VHL, Ippolito Aldobr Leo XI,, Alessandro de' Medici, Paul V,, Camino Borghese, ai Gregor XV,, Alessandro Ludovi Urban VIIL, Maffeo Barberini, Innocenz X., Gio. Bat. Pamfilj, Alexander VIL, Fabio Chigi, Clemens IX., Giulio Rospigliosi Clemens X., Emüio Altieri, au Innocenz XL, Benedetto Odesc Alexander V^HL, Pietro Ottobnoi Innocenz XIL, Antoni« Pignatelli Clemens XL, Gio. Fr Innocenz XIIL, Mich Benedict XIU Clemens XIL, Benedict XIV Clemens XIIL Clemens XIV. Crbino.
Pius VI., Gian Angelo Braschi, Pius VII., Greg. Barn. Chiarami Leo XIL, Annibale della Genra Pius VIIL, Franc. Gregor XVL, Ma Pius IX., Gian Mi
aus SinigagUa, geb. 13. Mai 1792 1846 als der 259ste Papst. —
ottama a, aus Rom.
aus Cremona. letti, aus Bologna, ndini, aus Fano. lus Florenz.
(Rom), si, aus Bologna, aus Florenz, aus Rom. ms Siena. , aus Pistoja. ä Rom.
alcM, aus Como. loni, aus Venedig.
Spinazzola. Albani, aus Urbino. langelo Conti, aus Rom. Maria Orsini, aus Gravina. 0 Corslni, aus Florenz. !ro Lambertini, aus Bologna, zzonico, aus Venedig, GanganeUl, aus d. Herzogth.
., Vi:
Lorenzo ., Prosper! , Carlo Ri , Lorenzo
IS Cesena. iti, aus Cesena. aus La ßenga. Xav. Casfiglione, aus Cingoli. ro Capellari, aus Belluno. ■ia a. d. gräfl. Hanse Mastai Ferretti, gekrönt 21 Juni |
Das liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Gestaltung des Lan- des, physische Beschaffenheit. — Der Kirchenstaat nimmt mit seiner Hauptmasse genau die Mitte der Italienischen Halbinsel ein, erstreckt sich vom Tyrrhenischen bis zum Adriatischen Meere, von 28020'—31035'OL. und von 41oi0'—45« NBr. und wird im N. vom Lombardisch-Venetianischen Königreich, im 0. vom Adriatischen Meere, im S. von Neapel, und im W. vom Tuskischen oder Tyrrhenischen Meere, Toskana und Modena be- grenzt. Das Land, welches 748,40 Qu.-M. umfasst, ist sehr gebirgig und wird von den römischen Apenninen durchzogen, die im Monte della Sy- billa 7,038', im Somma 6,800' aufsteigen; der nördUchste und der südwest- Hchste TheR des Staats sind Ebenen; der nordöstRche Theil, der sich von den Apenninen nach dem Po zu und dessen Mündungen abflacht, ist der reichste und fruchtbarste Theil des Landes; zwischen den Mündungsarmen des Po sind die ausgedehnten Sümpfe Valli di Comacchio; im südlichsten Theile des Landes, längs dem Tyrrhenischen Meere, zu beiden Seiten der von Rom nach Neapel führenden Strasse die berüchtigten pontinischen Sümpfe, deren bis jetzt fruchtlos gebHebenen Austrocknungsversuche schon MiRionen gekostet haben. Der Hauptstrom des Landes ist die Ti- ber, die nur 3 Meüen aufwärts schiffbar ist; den nördRchen Grenzfluss bildet der Po, welcher den Panora und den Reno aufnimmt; aRe an- deren Ströme (der Savio, Marecchia, Metauro, Musone, Chienti, Tronto sind nur unbedeutende, von den Apenninen herabkommende Küstenflüsse; der Lus0, -zwischen Ancona und Ravenna, ist der berühmte Rubicon, den Cäsar im Jahre 49 v, Chr, in so verhängnissvoller Weise überschritt. Seen sind: der See von Perugia (L. Trasimenus), der Bolsena, Bracciano, und mehrere kleinere um Rom. Das Klima im mittleren, gebirgigen Theile des Staats ist angenehm und gesund, und hier fällt auch vom Oktober an Schnee. Im Tieflande tritt nie anhaltende Kälte ein; der Som- mer ist drückend heiss, und die Sumpfgegenden hauchen dann ungesunde Dünste (*\ria cattiva oder Malaria) aus, die besonders in Rom zur Zeit der Südwinde (des Sirocco) sehr gefürchtet werden. Die mittlere Jahres- vvärme in Rom ist 15,5, m Bologna 13,7. — |
Flächeninhalt, politische Eintheilung, Volksmenge. — P^® Areal des Kirchenstaats beträgt nach den neuesten Vermessungen 748,40369 Qu,-M, oder 41,162,632 Tavole censuarie (1 Qu.-M. = 55,000V2 Tavoie censuarie, 1 Tavola censuaria = 1000 Qu.-Meter). Der Staat selbst wira in die Stadt und deren Gebiet (Comarca), in 6 Legationen und Dele- gationen, im Ganzen in 20 Provinzen, 45 Distrikte, 177 Kreise und |
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13. — Die Italieniselie Halbinsel. 11
Gemeinden geschieden, welche incl. 387 Niederlassungen zusammen 12(9 Municipal-Ädrainistrationen bilden, und zählt (1853) eine Bevölkerung von 3,124,668 Seelen (mit inbegrilfen 263 Akatholiken und 9,237 Israeliten), in 608,280 Familien, die in 88 Städten, 190 Marktflecken und 3,729 Dörfern wohnen, und folgendermassen vertheilt sind:
Fläclieng ehalt in
Legationen und Delegationen.
fluadrat- MeUen.
SOjMsjj
61,05963 49,7„4T 32,25723 31,85256
64,J702T
29,72708
1,103,422 2,238,753 810,910 824,163 1,196,124 3,760,609 2,937,233 1,334,348 2,815,459 783,272 1,873,060 968,200 138,806
176,519 243,104 42,991 110,321 91,916 234,533 134,939 73,683 128,324 29,047 154,559 20,701 23,176
20,06203 40,80423
14,72550 14,98464 21,74746 68,37409 53,40374 24,26065 51,18969 14,24118 34,05533 17)62091 2,52371
727,00009
11,88978 8,34953
Wege...... —
Wasserflächen
Im Ganzen, nach dem Lanä-Grundsteuerhuche
Olierfläciie nach dem städtischen Crundsteuer- .................................................
747,,
1,16429
Gesammtflächengehalt und Einwohner
Die bedeutendsten Städte des Landes, mit mehr als 10,000 Einw. sind : Rom (Ende 1856) 178,798, Bologna 80,000, Ancona 36,000, Perugia 32,000, Ravenna 30,000, Ferrara 28,000, Ferrao 19,000, Faenza 18,500, Pesaro 18,000, Rimini 17,000, Macerata 16,500, Forli 16,000, Foligno 16,000, Cesano 15,000 , Fan.o 15,000, Benevento 15,000, Viterbo 14,000 , Urbino 14,000, Rieti 12,600, Osimo 12,300, Yelletri 12,000, und Civitavecchia und Sinigaglia jede mit 10,000 Einwohnern. —
Ilas Volk. — National- nnd Stände Verschiedenheit. — Die Bewohner des Kirchenstaats sind bis auf die im Lande belindlichen Juden, den grössten Theil des Militärs, und die zeitweise hier w ohnenden Ausländer, insgesammt Italiener, die vorzugsweise ihren Ursprung von den alten Römern ableiten. Sie scheiden sich in 4 Stände: Geistlichkeit, Adel, Bürger und Bauern. Der erste Stand herrscht und ist der einfluss- reichste; in seinen Händen allein liegt alle Gewalt; er leitet Alles, auch die Justiz und das Militärwesen. Der Adel ist zahlreich und begütert, einzelne Familien desselben sogar enorm reich (man scheidet ihn in Für- sten, Herzöge, römische Senatoren und niederen Adel). Ueberall hört man die Namen der alten Adelsfamilien; die gegenwärtigen Träger dieser Namen stammen aber nur zum geringsten Theile von jenen berühmten Geschlech- tern ab, und verdanken ihren Ursprung und ihre Erhebung vielfach dem hohen Klerus. Die Bürger sind bei dem vernachlässigten Gewerbfleiss meist arm; Gewerbe und Handel liegen darnieder; hohe Steuern erdrücken die ersten, übermässige Zölle den zweiten. Die Bauern entbehren des freien Eigenthums der von ihnen zu bearbeitenden Grundstücke, und sind fast sämmtlich Pächter der Ländereien; der Ackerbau liegt ganz darnie- der die Latifundien (die Feudaleiiirichtungen) sind sein Verderben.
' Eeliffionsverschiedenheit, iiirchliche Verhältnisse. — Mit Ausnahme der Juden und der protestantischen Ausländer sind sämmtliche Bewohner des Kirchenstaats Kalholiken. An der Spitze derselben steht der Papst mit dem Kardinalskollegium zu Rom, 8 Erzbischule (benevento Bologna Camernio, Spoleto, Ferrara, Ravenna, lermo und Urbino) und 109 Bischöfe. Der ganze Kirchenstaat ist in 10,950 Pfarreien geschieden, besitzt 19,000 Kirchen und Klöster (1,824 Mönchs- und 6 2 ^()nnenk ost^er), 117 Seminarien, und 66,100 Welt- und Ordeiisgeistliche (1 f tjo Ein- wohner oder 9 Familien); in der Stadt Rom allem zahlt man 8,500 Geist- liche und Mönche und ^600 Nonnen. Der Werth des Grundbesi ze der Geistlichkeit wird auf 195 Mill. Scudi (weit über eine Milliarde Iranken) bcrcchnöt
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. - Das gesammte Volk '■^ird in mögihster Unwissenheit gehalten; d^r
ungemein vernachlässigt; auf 50 Menschen kann man Emen lechnen, du die Schule besucht. Am meisten wird noch in Rom gethan, wo 3J4 Ele- mentar- und Lancasterschulen mit 513 Lehrer und Lehrerinnen und, 1^24 Schülern bestehen. Für den Sekundärunterricht der Knaben gibt es Kollegien unter Leitung geistlicher Korporationen; den Unterricht ües weib- lichen Geschlechts le ten Nonnen. Für wissenschaftliche Belehrung Ues en 2 Hauptuniversitäten zu Rom (gest. 1248 mit 703 Stud.) und Bologna (gest. 1119 mit 571 Stud.), beide mit Sternwarten und botamscliem har- ten versehen, und 5 kleinere Universitäten zu Perugia (gest. 130/, ein. 1824, mit 232 Stud.), Camerino (gest. 1727, mit 213 Stud.), Ferrao (gest. 1589, mit 240 Stud.), Macerata (gest. 1548, mit 553 Stud.) und Ferrara (gest. 1391, ern. 1841, mit 236 Stud.). Zu Rom, wo man auch das Col- legio romano als zweite Universität ansehen kann, sind mehrere Akademien und gelehrte Gesellschaften; die Propaganda, mit einer trefflichen Druckerei; herrliche Kunstsammlungen (die Pio-Clementinische, die neue Gregoria- nische, die Capitoliniscbe, Albinische, Barbarinische etc.) und Bibliothe- ken, w'orunter die Vatikanische mit 700,000 Bänden und 23,000 Hand- schriften. Durch Spezialschulen ist ausser dem Collegium de propaganda flde als allgemeine Missionärschule, besonders für schöne Künste gesorgt; 2 Akademien der iMaler-, Bildhauer- und Baukunst sind zu Rom und Bo- logna; dann in Rom noch Akademien für lombardo-venetianische, franzö- sische und englische Künstler, und eine Academia lilarmonica zur Aus- bildung der Gesangskunst. Ausserdem Taubstummeninstitute Artillerie- und Ingenieurschulen, und eine Thierarzneischule zu Rom '
Einwohner nach der Zählung von
1853 (veróü'. 1857).
1. Hom nnd die Comarca.......
L e gati onen.
2. Bologna........................
3. Ferrara ........................
4. Fori!............................
5. Ravenna .......................
6. ürbino und Pesaro ...........
r. VeUetri........................
Delegationen.
8. Ancona, mit Loretto.........
9. Macerata.......................
10. Camerino.......................
11. ...............................
12. ...............................
13. Perugia........................
14. Spoleto........................
15. Rieti...........................
18. Viterho ........................
17. Orvieto ........................
18. Frosinone mit Pontecorvo.....
19. Civita vecchia ................
20. Benevento ......................
3,358,305 2,736,093 1,774,164 1,751,908 3,529,397 1,635,000
375,631 244,524 218,433 175,994 257,751 62,013 |
Physisch-technische Kultur. — Der Ackerhau wird nur in den Marken und Legationen mit Sorgfalt betrieben; in der sogenannten Cain- pagna aber, und in den Legat. Frosinone und Velletri, geräth er immer mehr in Verfall, und ist nur ein Drittel der Gesammtoberfläche des Lan- des in Anbau genommen. Es herrscht wenig Regsamkeit und Fleiss unter der ländlichen Bevölkerung, was wohl zum Theil auch seine Ursache im Klima und in der ausserordentlichen Genügsamkeit des gemeinen Mannes hat, zum Theil aber auch den vielen Festtagen und der Mildthätigkeit der Klöster zugeschrieben werden kann; mit Ausnahme Irlands, ist vielleicht in keinem andern Lande der Bauer der ärmeren Klasse so schlecht ge- nährt und so dürftig gekleidet, als im Kirchenstaate. Die jährliche land- wirthschaftliche Produktion beträgt durchschnittlich 1,750,000 Rubbi Wäl- zen, 840,000 R. Mais, 56,000 R. Hafer und 32,000 R. Gerste, deckt also bei weitem nicht den Bedarf. Hanf wird vorzugsweise in Bologna, Flachs und Tabak in der Romagna, Wein, Olivenöl und Südfrüchte zur Ausfuhr in fast allen Theilen des Landes gewonnen; Kastanien und Bohnen (das gewöhnliche Nahrungsmittel) in Menge gebaut. Die Viehzucht deckt den Bedarf, und erstreckt sich auf Rinder, Büffel, Ziegen, Schafe (2 Rafen: Negretti und Porcelle); Pferde werden ausgeführt. Die Fischerei in bei- den Meeren ist bedeutend, doch wegen des starken Verbrauchs an Fischen nicht ausreichend. Einträglich ist der Aalfang in den Sumpfgegenden von Coinacchia. Die Seidenzucht wird lebhaft betrieben, die feinste Seide liefert Fossembrone und Foligno; Bienenzucht ist ausreichend. Der .Ber^- bau könnte bedeutend werden, wird aber nicht gepflegt; das in Masse im Lande betindliche Eisenerz wird nicht benutzt. Alaun wird bei Tolfa in der Nähe von Civitavecchia gewonnen (jährlich 100,000 Ctnr.); roher Schwefel in der Gegend von Rom und Pesaro, gereinigter Schwefel zu Rimini (jährlich werden an 5 Mill. Pfd. ausgeführt); Vitriol in Viterbo; Seesalz in Cervia, Coinacchio und Corneto öährlich 76—80 Mill. Pfd.); Bergkrystall in Bologna; Marmor und Puzzuolanerde in verschiedenen Thei- len des Landes etc. An einer regen Ge wer bsthätigkeit fehlt es noch immer; die gleichen Ursachen, die den Landbau drücken, wirken auch nachtheilig auf die Industrie. Bios Rom, Ancona, Bologna, Rieti, Pesaro, l-aenza, Foligno, Fabriano und Perugia haben bedeutendere Fabriken in Leder, Wollenwaaren, Seidenstoffen, Papier, Pergament, Darmsaiten, Mo- saik- und Eisenwaaren, Bleiweiss, Chokolade, kiinstlichen Blumen! Wachs etc.
Handel etc. — Der Handel ist, trotz der günstigen Lage des Landes zwischen zwei iMeeren, unbedeutend, passiv und meist in den Händen von Ausländern. Die Einfuhr übersteigt fast stets die Ausfuhr: 1850 betrug der Werth der Einfuhr 9,908,908 Scudi, dagegen der der Ausfuhr nur 9,289,841 Scudi; 1851 die Einfuhr 10,598,261, die Ausfuhr 9,733,464 Sc.; 1852 dagegen die Einfuhr 10,218,426, die Ausfuhr 10,474,012 Scudi. Der Schifffahrtsverkehr von Civitavecchia und Ancona beschäftigte im Jahre 1852 im Ganzen 2,311 Schiffe. Eingelaufen waren davon: 1,080 römische Schiffe von 67,096 Tonnengehalt, und einer Bemannung von 7,439, und 1,231 Ixemde Schiffe von 187,728 Tonnen, mit 20,117 Mann; Ausgelaufen: 1,082 römische Schiffe von 66,679 Tonnen, mit 7,393, und 1,210 fremde Schiffe von 185,313 Tonnen, mit 19,729 Mann. 1855 liefen in sämmtlichen Häfen des Adriatischen Meeres 3,307 Schiffe (mit 182,815 Tonnengehalt und 24,866 Bemannung) ein, und 3,162 (mit 187,076 T. und 24,639 M.) aus. In den Häfen des Mittelländischen Meeres dagegen 2,926 (mit 268,566 T. und 37,640 M.) ein, und 2,909 Schiffe (mit 264,057 T. und 37,374 M.) aus. — Die Handelsflotte be- stand Ende 1854 aus 1,893 Fahrzeugen aller Art (wovon 210 grosse Seeschiffe) von 31,637 Tonnengehalt mit 9,711 Bemannung. — Eine Handelsmesse wird in Sinigaglia abgehalten, doch ist dieselbe von kei- nem grossen Belange. Für Eisenhahnen ist noch wenig gethan; im Sept. 1856 waren erst 20 Kilometer (3 deutsche Meilen), von Rom nach Civita Vecchia zu, dem Verkehre eröllnet.
Münzen, Maasse etc. — Man rechnet nach Scudo = 10 Paoli = 100 Bajocci; 30 Bajocci = 1 Testone; 20 Bajocci = 1 Pepetto. 1 Scudo = 5 Francs 45"/io Cent. — 1,« Preuss. Thlr. = 2 11. 31 kr. rh. Der rö- mische Fuss (paimo) = 0,9/|s5 Preuss. Fuss = 29,77 Centimeter. Die rö- mische Meile (miglla) = 1,489 Meter. — Fruchtmaass: der Riibbio = 2,94 Hectoliter = 5,55 Preuss. Scheffel. — Geträukemaass: der Barilo = 58,33 Liter. —
ller Staat. — Die Staatsverfassung ist w"ahlmonarchisch. Der unbeschränkte Gebieter des Staats und zugleich sein geistlicher Herrscher, als Oberhaupt der katholischen Kirche und als Bischof von Rom, ist der Papst, ein Wahlfürst, dessen Stehe bei einer W^ählung aus dem Schoosse des Kardinalkollegiums im Conclave durch eine Mehrheit von zwei Drittel der Wahlstimmen wieder besetzt wird. Der Papst muss die Unveräusser- lichkeit aller Benelizien und Länder des Kirchenstaates, die Verfolgung der Ketzer und die Erhaltung des (längst verbrauchten) Sixtinischen Schatzes beschwören, und in seiner Hand ruhen alle Majestätsrechte eines weltlichen Herrschers. In seiner Eigenschaft als geistliches Oberhaupt der katholischen Christenheit, liegt ihm, als Nachfolger des heil. Petrus und Statthalter Christi auf Erden, nur die Sorge für das Heil der Kirche ob (die, bis auf die Trennung der griechischen von der abend- ländischen, und bis zur Reformation, Ij-üher im wirklichen Sinne des Wortes eine katholische oder allgemeine der ganzen Christenheit auf Er- den war), und dieser könnte er auch vollkoinmen genügen, auch ohne weltliches Gebiet zu besitzen; wie denn in den Jahren 1809-1813 (und in der kurzen Zeit vom 9. Febr. bis 3. Juli 1849), er w irklich nur auf seine geistliche Eigenschaft beschränkt, sein weltliches Gebiet aber mit dem französischen Reiche vereinigt (und während des viermonatlichen Zeitrau- mes 1849 eine Republik) war. — Der jetzige Papst ist Pius IX. (vorher Johann Maria aus der gräflichen Familie Mastai Ferretti, geb. zu Sinigaglia am 13. Mai 1792; Bischof von Imola 17, Dec. 1832; Kardinal in petto 23. Dec. 1839, präconisirt 14. Dec. 1840; nach dem Ableben Gregors XVL [1. Juni 1846J zum Papst erwählt 16. Juni 1846, gekrönt 21. Juni 1846), in der Reihenfolge der 259ste Papst. Sein Titel ist: „Pabst, Servus Ser- vorum cnd CatholicfM Ecclesiffi Episcopus", mit dem Prädikate „Heiligkeit", und der Anrede „Heiliger Vater". Residenz ist Rom, mit den Palästen des Vatican und öuirinaL Das Wappen des Papstes ist ein runder italienischer Schild, von oben herab getheilt, welcher gewöhnlich das Familien Wappen auf der einen und das Wappen des Ordens, dem der |
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12 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
Papst angehörte, auf der andern Seite hat. Das Wappenschild deckt die päpstliche Tiara, hinter welcher in der Form eines Andreaskreuzes die Himmelsschlüssel gelegt sind. Päpstliche Ritterorden sind: 1) Der St, Syl- vesterorden, eigentlich Orden der goldenenMiUz (équités auratœ militise), gewöhnlich der Orden des goldenen Sporns genannt, in 2 Klassen, gest. vom Kaiser Constantin, erneuert 1559 von Pius IV. und ref. 1841 von Gregor XVI. 2) Der Christusorden, 1319 gest., eigentlich ein Portug. Orden und Fortsetzung des Tempelherrenordens, in 1 Klasse; und 3) der St. Gregoriusorden, 1832 gest., in 3 Klassen, für Civil- und Militärverdienste. — Der Hofstaat (Famiglia pontificia) ist sehr zahlreich, und zerfällt in 2 Hauptstäbe, an deren Spitze der Obersthofmeister (Pre- fetto de' Lagri palazzi e Maggiodomo) und der Oberkammerherr (Mœstro di Camera) stehen,
Staatsverwaltung. — Das höchste Staatskollegium, welches ne- ben dem Papste zur Verwaltung des Staats besteht, ist das Kardinals- kollegium, welches eigentlich aus 70 Kardinälen bestehen soll, gegen- wärtig aber nur 66 Mitglieder, und zwar 6 Kardinal-Bischöfe, 47 Kardinal- Priester und 13 Kardinal-Diakonen zählt. Von diesen Kardinälen, welche die ersten Staatswürden und höchsten Aemter bekleiden, hat die 1. und 3. Klasse ihren beständigen Sitz in Rom, aber auch von den Kardinal-Prie- stern leben die meisten daselbst. Unter dem Vorsitze des Papstes bilden sie Versammlungen oder Consistoria, in welchen die wichtigeren An- gelegenheiten, sowohl der Kirche als des Staates, gemeinschaftlich be- rathen werden, und die nach der Verschiedenheit der zu behandelnden Gegenstände, entweder geheime, halbgeheime oder ötfentliche Konsistorien sind. An der Spitze der einzelnen Verwaltungszweige steht der Mini- sterrath (unter Vorsitz des Staatssekretärs), welcher in 5 Departements zerfällt: 1) der innern Angelegenheiten; 2) des Handels, der schönen Künste und öffentlichen Arbeiten; 3) der Finanzen; 4) der Waffen, und 5) der Polizei, und der Staatsrath. Obertribunale sind: die Reverenda Camera apostolica; die Penitenziaria, welche die Dispensationsgesuche prüft; die Cancellaria apostolica, welche die Ausfertigung der päpstlichen Bullen zu besorgen hat; die Dataria, welche die Ertheilung alier gewöhn- lichen Dispensationen und Gnadenbewilligungen, die dem römischen Stuhle zugehören, verwaltet, und früher eine HauptqueUe der päpstlichen Ein- künfte waren, und die Sacra Rota Romana, welche aus 12 Prälaten be- steht. . Ausser diesen bestehen noch 15 Kardinal-Kongregationen für kirch- liche, und 7 für weltliche Angelegenheiten, welche theils als berathende Behörden den genannten Centraibehörden Unterstützung geben, theils einige Spezialgeschäfte unmittelbar ausführen. An der Spitze der Provinzialver- waltung befinden sich in den Legationen Kardinäle als Legaten, in den Delegationen blos Delegaten, welche keine Kardinäle, wohl aber Mit- glieder des Staatsraths sind. Die Stadt Rom selbst steht unter einem Se- nator und dem Kollegium der Conservatori. — Für die Rechtspflege be- stehen Civil-Tribunale in den Hauptorten jeder Provinz für die erste In- stanz. Für die zweite Instanz ist die Sacra Rota in Rom für alle Civilsachen diesseits der Apenninen, der Appellationshof in Bologna für die 4 Lega- tionen, und der Appellationshof in Macerata für die übrigen Provinzen der Apenninen. Als letzte Instanz entscheidet die Signatura oder der Kas- sationshof, der die gefällten Urtheile bestätigt oder verwirft und den Gerichtshof bestimmt, der im letztern Falle den Prozess verhandelt, oder der Uditore Santissimo, so oft die streitenden Parteien sich unmit- telbar an den Papst wenden.
Finanzwesen. — Die Finanzen des Kirchenstaats sind nichts weni- ger als glänzend. Nach der offiziellen Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben von 1814—1846, welche der Finanzminister Morichini im Dec. 1847 der vom Papste eingesetzten „Consulta" vorlegte, war seit 1828 auch nicht ein Jahr ohne Defizit geblieben. Von 1828—30 betrug dieses Defizit 399,393, in den 3 nächstfolgenden Jahren 1831-33 zusam- men 8,187,574, und von da bis zum Tode des Papstes Gregor XVL in jedem einzelnen Jahre durchschnittlich 566,000 Scudi (über 3 MiU. Fran- ken). Die Finanzverwaltung war (und ist zum Theil noch) in der gröss- ten Unordnung, und .^ngelo Galli (.Morichini's Nachfolger) sagt in seiner 1847 erlassenen Relation: „Viele Register sind nicht abgeschlossen; die Verzeichnisse der Ausgaben lassen sich nicht auffinden, und jene der De- positen sind schlecht aufbewahrt. Im Allgemeinen enthalten die Register Abänderungen und Zusätze zu Abänderungen, die eine Vergleichung mit den früheren Rechnungen, an welche sie sich anschliessen soRen, nicht zu- lassen. Bei den Kameralkassen bleiben enornie Summen zu liquidiren; hinsichtlich der Kassabücher existirt eine regelmässige Entlastung nicht; und es ist bekannt, dass seit 1837 den Schatzvervvaltungen legale Papiere fehlen". — Die Einnahmen und Ausgaben sind seit der Restauration des Kirchenstaats fabelhaft gestiegen. Die ersteren betrugen im Jahre 1815: 2,926,657, im Jahre 1853: 13,472,782 Scudi; die Ausgaben da- gegen 1815: 2,353,397, im Jahre 1853: 15,374,371 Scudi. Die Einnahmen erhöhten sich daher in diesem Zeiträume um 360, die Ausgaben um 553 Prozent! — In der Revolutionszeit (unter der Republik) war die Finanz- verwaltung zum ersten Male fortnell geordnet. Wenigstens sah sich der französische Obergeneral, nach befohlener strenger Untersuchung, zu einer für die Betheiligten ehrenvollen Erklärung veranlasst. Die Bedürfnisse waren damals natürlich weit grösser, als die gewöhnlichen Mittel. Nach der Restauration behielt man indess nicht nur alle alten Lasten bei, son- dern fügte noch viele neue hinzu. Die Salzpreise, die Stempel-, Registri- rungs- und Hypothekenabgaben wurden aRe erhöht, eine Konsumptions- steuer auf Kolonialprodukte eingeführt, die Einrichtung des Lotto derart „verbessert", dass dasselbe einen erhöhten Ertrag liefert, und der Monats- betrag der Gewerbsteuer 14 Mal im Jahre erhoben, als ob das Jahr 14 Monate umfasste. Aber Alles reicht nicht hin, das immer wachsende De- fizit zu bewältigen, wie die General-Budgets der Ausgaben und Einnahmen der Jahre 1853—1856 nachweisen: |
1 8 5 3. 1 8 5 4. 1 8 5 5. 1 8 5 6. 1 8 57.
12,487,412 ... 13,082,046 ■■. 13,700,775 — 14,302,468 ... 14,754,995 Scudi. 11,346,311 ... 11,432,450 ... 12,699,279 ... 13,624,807 — 14,302,693 „
1,141,101 ... 1,649,596 — 1,001,496 ■
Die Budgets geben indessen nur ein unvoRständiges Bild des wirk- lichen Staatsbedarfs. Aus denselben sind ausgeschlossen: die Fondsanwei- sungen für besondere Titel, namentlich die Dotation der Präfektur der apostolischen Paläste (600,000 Sc.), die Ausgaben für den Papst selbst (600,009 Sc.), jene für die Munizipalität von Rom, und endlich die Kosten des Unterhalts der fremden Truppen (der Oesterreicher im Nordosten, und der Franzosen in Rom). Die Haupt-Aus gaben posten im Budget von 1856 sind so vorgetragen: Schuld 5,087,120, Heer 1,930,842, Ministerium des Innern 1,492,166 (wovon die Gefängnisse allein gegen 800,000 Sc. absorbiren). Die Ausgaben des Staats für die fremden Okkupationstruppen hatten sich blos vom Juli 1849 bis Ende 1850 auf 13,788,000 Franken belaufen, wovon, gemäss eines Vertrags vom Sept. 1852: 12,017,000 Fr. an die Oesterreicher bezahlt werden müssen. Auch die Franzosen soRen bereits einer 5 Mill. Scudi (etwa 27 Mill. Fr.) betragenden Entschädigungs- forderung gedacht haben. — ''
Staatssehuld. — Der Stand der Staatsschuld am 1. Jan. 1855 be- lief sich auf 65,006,193 Scudi (ä 5 Fr. 45''/io Ct.), und zwar:
Aeusseres 5prozent. Anlehen .......................................
Innere permanente Sprozent. Schuld...............................
Schwebende Schuld: Sprozent. (zur Tilgung des Papiergeldes).
4prozent. (Kautions-KapitaHtn) ...........
Sprozent. (anerkannte Kredite) ...........
2yiproz. (Schuld an die römische Bank).
Gesammte Staatsschuld 1855.
....................27,183,333 Scudi.
....................30,840,054 „
....................2,439,630 „
....................1,713,175 „
.......... 2,530,000 ,,
.......... 300,000 „
.......... 65,006,192 „
Ausser dieser sind noch für 3,710,000 Sc. Papiergeld (vom 10. Juni 1851) in Umlauf, und (nach dem klerikalen Blatt „Univers" Sept. 1854) wurde ein neues Anlehen von 4 Mill. Sc. mit Rothschild abgeschlos- sen- Gegenwärtig dürfte der Gesammtbetrag der Staatsschuld wohl nahe an 80 Mill. Scudi sein.
Heerwesen. — Die Truppen des Kirchenstaats werden im In- und Auslande (besonders heimlich in der Schweiz) geworben. Da indessen die Ereignisse der letzten 10 Jahre bewiesen haben, dass die Regierung den Angehörigen des eigenen Staates kein Vertrauen zu schenken vermag, so halten seit jener Zeit französische Soldaten zu Rom, österreichische in den Legationen die päpstliche Herrschaft aufrecht. Am 1. Jan. 1854 war der Formationsstand der päpstlichen Truppen 17,365 Mann mit 1,417 Pfer- den; am 30. Juni 1856 dagegen der Stand der päpstlichen Armee nur 15,255 Mann mit 1,330 Pferden, und zwar:
Kriegsministerinm...........................
Generalstab....................................
Generalstab der festen Plätze..............
Genie-Korps ..................................
Zwei Schweizer-Regimenter................
Zwei inländische Linien-Regimenter......
Jäger-Bataillon...............................
Zwei Sedentär (Vat.)-Bataillon.......... ■■
Dragoner-Regiment .........................
ArtUlerie-Regiment (7 Batterien) .........
Eine Invaliden-Kompagnie...................
Eine DlszipUnar-Kompagnie.................
Sanitätsrath, Profosse und Cadettenkorps- Drei Legionen Gendarmerie.................
Im Ganzen : 15,255 Mann.
Feste Plätze sind: Die Citadellen von Bologna, Ancona, Civitavec- chia, die Engelsburg in Rom, Porto d'Anzio, Civita Castellana, Ferrara, ForU, Fuligno, Macerata, Perugia, Pesaro, Ravenna, San Leo, Comacchio, Spoleto und Terracina. In Ferrara übt Oesterreich, in Gemässheit der Wiener Beschlüsse, das Besatzungsrecht aus. — Bewaffnete Schiffe zur Sicherung der Küsten und der Zolleinnahmen besitzt der Staat 5, mit 24 Kanonen. — Die Standarte des Kirchenstaats siehe Flaggentafel 4, Fig. 126; Interregnumsflagge Nr. 127; Kauffahrerflagge Nr. 128 und 129; Flagge von Ancona Nr, 130 und 131 j Flagge von Rom Nr. 132. —
Ausgaben (Bedarf) Einnahmen.......... |
Republik San Harino.
^^escMchie. — San Marino, dieser kleinste aller europäi- schen Staaten, und zugleich der älteste Freistaat in Europa, bietet eine der merkwürdigsten Anomalien der Geschichte dar, da unter aRen unab- hängigen Staaten des italienischen Mittelalters, er allein sich erhalten hat. Marino wurde im Jahre 570 (nach Andern 469) durch den dalmatischen Einsiedler xMarinus gegründet, der auf einem, von einer frommen Frau, Namens Felicitas, ihm geschenkten Berge eine Klause erbaute, eine fromme Schaar um sich sammelte, die sich eine eigene Verfassung gab, und so einen Freistaat büdete, der bis jetzt allen Stürmen der Zeit trotzte. Be- reits im 10- Jahrhundert wird Marino in der Geschichte als festes Schloss erwähnt, in welchem Berengar gegen Kaiser Otto L Schulz suchte. Hun- dert Jahre später waren die Einwohner schon reich genug, einige umlie- gende Dörfer anzukaufen, und traten von nun an als Mithandelnde in dem Kampfe zwischen Kaiser und Papst, auf der ghibellinischen Seite auf. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts bildete sich zwischen ihnen und den Gra- fen von Montefeltro undUrbino ein freundschaftliches Verhältniss, das sich nach und nach in ein Schutzbündniss verwandelte, dem die kleine Re- publik ihre Erhaltung verdankte. Die Unabhängigkeit derselben wurde zwar einigemal von herrschsüchtigen Päpsten angefochten, einmal selbst die Republik dem Kirchenstaate einverleibt (1739), doch aber (im folgen- den Jahre von Clemens XII.) wieder freigegeben. Als Italiens Staaten durch Napoleon entweder ihre Selbstständigkeit verloren, oder eine völhge Umgestaltung erlitten, blieb nicht nur Marino (das sich 1796 unter Onofri heldenmuthig gegen die Franzosen vertheidigte) durch seine Gunst ungeandert, sondern es wurde ihm sogar eine Vergrösserung angeboten, die es aber kluger Weise ausschlug und statt dessen um Getreide bat, an welchem der Staat Mangel litt, und dasselbe zugleich mit einigen Ka- nonen erhielt. Auch als 1815 Frankreichs Einfluss aufhörte, blieb Marino frei, und Papst Pius VIL erkannte 1817 seine Unabhängigkeit an. — |
I^and, Volk und Staat. - San Marino liegt im Umfange |
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13 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
der Legation Urbino und Pesaro, unter 30"!7' OL. und 44® NBr., steht unter päpstlichem Schutz, und umfasst einen Flächenraum von 1,125 Qu.-M. (18 italienischen Qu.-M.), mit einer Bevölkerung von 7,750 Seelen. Das Land ist hiigelis, der höchste Berg der Titano; die einzigen Flüsse sind ein Paar im Sommer vertrocknende Bergströme; Strassen gibt es nur eine schlechte die nach Rimini führL Die Hauptstadt ist San Marino, auf dem gleichnamigen Berge, mit altem Kastell, 5 Kirchen, und 4,000 Einw • 3 Flecken: Serravalle, Montegiardino und Faetano, und 2 Dörfer: Acquaviva und Feglio, liegen am Abhänge uud Fuss des Berges, und de- ren Bewohner betreiben, wie die der Stadt, Viehzucht, Oel-, Wein- und Seidenbau Industrie ist so gut wie gar nicht vorhanden, man fabri- zirt nur Snielkarten, die im Kirchenstaat Absatz finden. Der Handel ist unbedeutend Für geistige Bildung ist verhältnissmassig mehr gesorgt, als in den andern italienischen Staaten: Elementar - und Primärschulen Sind hinlänglich vorhanden; eine öffentliche Schule wird in der Stadt auf Staatskosten gehalten, in welcher Jurisprudenz, Philosophie Rhetorik, Grammatik und Mathematik gelehrt wird. Buchdruckereien gibt es nicht, Wohl aber in der Hauptstadt ein reiches Münzkabinet. Kirchen bestehen im sanzen Q _ Die Verfas s ung ist aristo-demokratisch. Die g es et z-
Reb'eTd?GewaIt üSL' souveriine grosseRa^
Principe), der aus 60 Mitgliedern (V3 Adelige, V3 Burger, Vg einfache Grundbelitz'r) besteht, dil auf Lebenszeit voin f™a.mt w-
den. Aus diesen wird jährRch der Rath der |
der Stadt und Vorstadt, zu V3 aus den Landgemeinden, und Jjrlich zu % erneut. Die ausübende Gewalt ruht in den Händen der beiden Ca- pitani reggenti, den Repräsentanten des Staats; sie werden aus der Zahl der MitgReder des souverainen Raths genommen, uud jeder bleibt 6 Monate im Amte. Die Flecken Serravalle, Montegiardino und Faetano mit ihren Bezirken bilden Gemeinden für sich, deren jede einen Munizipal- Magistrat hat. Die Verwaltung hat zwei Staatssekretäre, einen für die innern, den andern für die auswärtigen Angelegenheiten. Ein Oeko- nomiesekretär verwaltet die Finanzen. Die Justiz ist in den Händen eines auswärtigen Rechtsgelehrten, der auf 3 Jahre gewählt wird, nnter Assistenz eines Fiskal-Advokaten und eines Kanzlers. Der Titel der Republik ist „lllustrissima Respublica Sancti Marini". Das Wappen: ein silberner Schild, worin der Schutzheilige des Staates, S. Marin, auf einein grünen Berge steht. — Die Staatseinkünfte, jährlich gegen 6,000 Scudi, erwachsen aus der geringen Prädialsteuer (von einem Kapitalwerthe von 412,757 Scudi), der Wachesteuer (14 Bajocchi für jede Familie), der Abgabe vom Detailverkauf von Fleisch und Eingesalzenem, von einigen Domänen, von Jagdpatenten, dem Stempel der Maasse und Gewichte, von Geldstrafen, und dem Salz-, Tabak- und Schiesspulver-Regal. Die Aus- gaben belaufen sich auf 4,000 Scudi. Staatsschulden existiren nicht. Oie bewaffnete Macht, mit Ausnahme eines kleinen, im Auslande gewor- benen Gendarmeriekorps von 24 Mann, und 7 Ofiizieren und Unteroffizie- ren, ist sedentär und erhält vom Staate Waffen, Uniform und Sold wäh- rend der Dienstzeit. In diese Miliz, welche 8—900 Mann zählt, ist die Hälfte der waffenfähigen Mitglieder jeder Familie, mit Ausschluss der bei der Verwaltung beschäftigten, der Doktoren und Studirenden, vom 16—55 Lebensjahre eingeschrieben. — |
Koiii^i-eicli beider SIeilieii.
|
^Kesciiichfe. — Neapel und Sicilien theilen in der alten Ge- schichte und auch später noch vielftch gleiches Geschick. Ihre erste Kul- tur verdanken beide Griechischen Einwanderern: daher Griechische Sprache, Griechische Einrichtungen und die stete Verbindung mit dem Mutterlande, zum Unterschiede von welchem die Kolonisten ihr neues Land Gross- griechenland benannten. In Unteritalien, wie in Sicilien, bildeten sich nach dem Muster Griechenlands kleine Staaten, deren Oberregiments sich oft Tyrannen bemächtigten. Unteritalien unterlag schon früh den Kriegen der Römischen Republik, und nachdem Sicilien von Karthago's steigender Macht wiederholt zu unterwerfen versucht war, kam es endlich, nachdem es sich mit Römischer Hülfe der Punier erwehrt hatte, unter Roms Herr- schaft, 273 V. Chr. Nach dem Untergange des Römischen Kaiserreichs im Abendlande, im 5. Jahrhundert, w^urde Neapel und Sicilien eine Beute germanischer Eroberer, namentlich der Ostgothen. Sicilien gehorchte erst den Vandalischen Königen in Afrika, dann, 476, durch Vertrag den Herulern, bis der Ostgothe, Theodorich in Rom, ganz ItaRen mit den Inseln unter seine Herrschaft brachte. Im Jahre 535 jedoch besiegte Ju- stinian's IL Feldherr, Beiisar, die Ostgothen und gewann erst Sicilien, später Italien. Zwar nahmen die Longobarden seit 568 Oberitalien und später südlich gelegene Theiie und selbst Ravenna wieder in Besitz: aber Unteritalien mit Sicilien blieb den Oströmischen Kaisern unter dem Namen des Exarchats. Einzelne Theiie wurden von Unterstatthaltern regiert, die in der Verwirrung der Römischen Angelegenheiten und den Kriegen mit den Longobarden ihre Unabhängigkeit behaupteten, und so entstanden die Für- sten von Benevent, Capua, Salerno, Tarent etc. Im J. 842 eroberten die Araber Sicilien und erschienen bald darauf in Calabrien, wo sie Bari be- |
setzten. Von dieser Zeit an schlugen Griechen und Araber sich in Unter- italien herum, bis auch endlich die deutschen Könige (seit Otto L, als Römischer Kaiser), an dem Kampfe gegen die Ungläubigen Theil nahmen, Benevent unterwarfen, Capua zu einem besonderen Herzogthume erhoben Und schon nach Calabrien sich ausdehnten. Durch Zufall kamen, 1016, Normannische Krieger nach Unteritalien und vertrieben, auf Ansuchen der Einwohner von Salerno, die Sarazenen aus Bari. Mit Reichthümern und Ehren überhäuft, vergrösserte sich ihre Macht, und ihr Anführer, Rainolf, Wurde Herzog von Neapel und Graf von Aversa. Aber fest begründet Wurde der Normannen Macht erst durch die Familie Tancreds vonHau- teviUe, die ihnen kühne Führer und kluge Fürsten gab. Wilhelm Hau- teville wurde, 1034, Graf von ApuRen. Sein Sohn, Robert Guiscard, eroberte, 1047, Benevent und Apulien und nahm staatsklug Benevent vom Papste zu Lehen; sein Bruder, Roger, nahm 1061 den Arabern Sicilien. Dessen Sohn, Roger IL, vereinigte 1130 aUe Besitzungen des Hauses HauteviRe, wurde vom Papste als König gekrönt und belehnt und sein Reich führte zuerst den Namen Königreich beider Sicilien. Im J. 1189 starb der Stamm Tancreds aus. 1190 bestleg den Thron der Normannen, Brojame's Hand-AUa». — PJb Italienische Halbisaei, a. |
durch Heirath mit der Erbin Constantia, Kaiser Heinrich VL, aus dem Hause der Hohenstaufen. Verdient machte sich dessen Sohn, Friedrich IL, durch Sammlung der Gesetze und Herstellung der Ordnung; aber schon sein Enkel, Conradin, verlor, durch Schenkung des Papstes an Karl vonAnjou (den Bruder Ludwig des Heiligen), widerrechtlich den Thron, und, als er durch einen Kriegszug sein Erbe erobern wollte, gefangen genommen, auf dem Schaffote das Leben, 1268. Aus National- hass und Abscheu vor Karls von Anjou Grausamkeit riss sich, 1282 , in der sogenannten Sicilianischen Vesper (welche die Ausrottung aRer Fran- zosen auf Sicilien beabsichtigte) Sicilien los, und berief Peter in. von Aragon, durch Ehe dem Hause der Hohenstaufen verwandt, zur Herrschaft der Insel. In Neapel regierte das Haus Anjou, dessen Geschichte wider- wärtig durch Gräuelthaten in der Familie und die Lasterhaftigkeit der bei- den Johannen ward. Wider Willen der Johanna IL, welche ihn 1430 adoptirt hatte, bestieg, 1442, Alphons V. von Aragon und Sicilien den Thron von Neapel, der seinem natürlichen Sohne, Ferdinand L, Neapel hinterRess, während in Aragonien und SiciHen sein Bruder, Johann IL, folgte, Aber 1503 brachte Ferdinand V., der Katholische, König von |
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14 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
Spanien, nachdem er gegen Friedrich von Neapel sich mit Ludwig XIL von Frankreich verbunden, dann aber die Franzosen arglistig aus Neapel vertrieben hatte, Neapel an Spanien. Fast zwei Jahrhunderte blieben Nea- pel und Sicilien eine spanische Besitzung, bis 1700 durch das Aussterben des Hauses Habsburg in Spanien der Spanische Erbfolgekrieg entstand, und durch den ütrechter Frieden, 1714, Neapel an Oesterreich, Sicilien an Savoyen kam, das diese Insel jedoch 1720 an Oesterreich gegen Sardinien abtreten musste. In dem zwischen Oesterreich und Frankreich wegen der Polnischen Königswahl, 1733, entstandenen Kriege nahm Spanien gegen Oesterreich Antheil, eroberte Neapel und Sicilien nnd erhielt beide im Wiener Frieden, 1735, als Secundogenitur seines Hauses flu- Don Carlos. Als 1759 König Karl IIL den Spanischen Thron bestieg, trat er Neapel und Sicilien seinem dritten Sohne, Ferdinand IV., ab, mit der Bestim-
mung, dass diese Reiche nie mit Spanien vereinigt werden sollten. Durch die Franzosen wurde Neapel 1799 erobert und der König flüchtete nach SicRien; zwar kehrte er 1801 durch Russische und Oesterreichische Waffen zurück; musste aber 1805 auf's Neue, unter EngUschem Schutz, in Sici- Hen Sicherheit suchen. Auf Napoleons Geheiss wurde Joseph Bona- parte, 1806, König von Neapel, und das Reich erhielt eine repräsenta- tive Verfassung. Nicht ohne Segen war Josephs Regierung, so wie die seines Nachfolgers, Joachim Mürats, König seit 1808, Im J. 1813 ergriff letzterer, um sich die Krone zu erhalten, die Partei der Alliirten; später aber, nach Napoleons Invasion in Frankreich von der Insel Elba, 1815, griff er zu dessen Gunsten die Oesterreicher an, wurde jedoch ge- schlagen. Ferd inand, der bis dahin in Palermo unter Britischem Schutze residirt hatte, bestieg den Thron Neapels, und liess später Joachim Murat, nach misslungenem Versuche, sich Neapels zu bemächtigen, am 13. Okt. 1815, erschiessen. Seit 1816 nannte sich Ferdinand IV. Ferdinand L, König beider Sicilien. Die 1820 entstandene und beschworene Konstitution wurde von dem Fürstenkongresse zu Laibach, 1821, als Werk einer revo- lutionären Sekte (der Carbonari), abolirt, und die Ruhe durch Oesterrei- chische Truppen hergesteilt, die erst 1827 das Reich wieder verRessen. Ferdinand L starb 1825; ihm folgte sein Sohn, Franz L, der den Ein- richtungen des Vaters dadurch eine festere Grundlage zu geben suchte, dass er für ein jedes der beiden Königreiche eine Staatsconsulta mit ge- wissen parlementarischen Rechten kreirte. Nach seinem Tode 1830 folgte ihm Ferdinand IL, der noch jetzt regierende König, der 1837 Sicilien zur Neapolitanischen Provinz erklärte, und eine Centraiverwaltung und ein Gesammtministerium für das ganze Königreich zu Stande brachte. Das vom Papste Pius IX., wenn auch absichtslos, in Italien angezündete Revolutionsüeber verbreitete seine Verheerungen auch nach Neapel, beson- ders aber nach Sicilien, welches von Neapel gänzlich loszureissen, nicht nur die dortige Rberale Partei, sondern selbst der Britische Minister des Auswärtigen, Lord Palmerston, ARem aufbot. Der König verkündete am 8. Febr. 1848 dem Lande eine repräsentative Verfassung, aber nur um dieselbe am 15. Mai des nämlichen Jahres, unter blutigen Gräueln, dem Wesennach, anfangs 1849 auch sogar formeU, wieder zu vernichten. Seit jener Zeit ist das Königreich beider Sicilien ein fortw'ährend glühen- der Krater, der stets sich zu eröffnen droht, und so oft den Sicilianern eine Kundgebung möglich ist, beharren sie auf der Forderung der Ver- fassung von 1812, die ihnen Ferdinand gewährt, der, während Neapel einen eigenen Staat gebildet, bei ihnen Schutz gefunden. —
Sias Ifand. Lage, Grenzen, Grösse, BeschafFenheit des Landes. — In geographischer sowohl, als administrativer Hinsicht zer- fällt das Königreich beider SicRien (wie Sardinien) in zwei von einander getrennte Theile, in das Festland von Unteritalien (Neapel), und die Insel (Sicilien). Ersteres wird im amtlichen Styl „Dominii di qua de! Faro" (Länder diesseits der Meerenge), letztere „Dominii di lä del Faro" (Länder jenseits der Meerenge) genannt. Das Neapolitanische Fest- land (mit den Inseln Ischia, Procida und Capri im W.) liegt zwischen 30037'—36012' OL. und 37050'—42051' NBr. und wird im NW. vom Kirchen- staate begrenzt, auf allen übrigen Seiten vom Mittelländischen -Meere um- geben, das im 0. den Namen des Adriatischen, im W. den des Tyrrheni- schen Meeres führt, zwischen Kap Leuca und Spartivento aber Jonisches Meer genannt wird. Die Insel Sicilien (mit den Liparischen und Aega- dischen Inseln und der Insel Pantalaria) liegt zwischen 29o42'—33023' OL., und 36040'—38027' NBr., wird von Neapel durch die % Meile breite Meer- enge von Messina (mit dem ehemals berühmten Strudel Charybdis) ge- trennt, und ist 15 Meilen von Afrika entfernt. Die Oberfläche des Fest- landes, wie der Insel, ist mehr gebirgig als eben. Die Neapolitani- schen Apenninen, deren nördlicher Theil die Abruzzen genannt werden (mit dem Gran Sasso d'ItaUa, dem höchsten Punkte 9750'), durch- ziehen in 2 Aesten die ganze Halbinsel, und erstrecken sich im rechten Aste auch über die Insel, wo sie in der Gebirgskette der Nebrodes (Monti di Madonia) sich bis 6000' erheben. Ein grosser Theil des Landes ist vul- kanisch und äussert seine Thätigkeit in häuflgen Erderschütterungen und den Eruptionen des Vesuvs (bei Neapel), des Aetna (Monte Gibello, auf Sicilien) und einiger Vulkane der Liparischen Inseln. Ebenen gibt es nur wenige (die dürre heisse Apulische, längs dem Adriatischen Meere, und die reiche fruchtbare Campanische, um Capua und Neapel). Die Flüsse des Landes sind nur Küstenströme; Seen: der Celano, und der von Lesina und Salpi etc. — Das Klima ist im Ganzen gesund: die Win- ter sind kurz, Schnee zeigt sich nur auf den Gebirgen; die drückende Sommerhitze wird durch Seewinde abgekühlt; nur der Sirocco, der seine stärkste Gewalt in Sicilien zeigt, ist erstickend. Mittlere Temperatur in Neapel 16,8, in Palermo 17,3. j Politische Eintheilung, Flächeninhalt, Volksmenge. — Das |
jGesammtkönigreich umfasst einen Flächenraum von 2033,113 Qu.-M., von |denen auf das Festland 1535,17s, auf die Insel 497,933 Qu.-.M. kommen. Das Festland zerfällt in 15 Provinzen, welche 4 Hauptabtheilungen bil- den: Terra di Lavora (mit den Provinzen 1—4), Abruzzen (mit 13, 14, 15), Apulien (mit 6, 7, 8 und 12), und Calabrien (mit 5, 9, 10 und 11). Die Insel Sicilien zerfällt in 7 Val, eine arabische Benen- imng, welche nicht ein Thal (valle), sondern eine Provinz (regione) be- zeichnet. Sämmtliche Provinzen beider Sicilien sind in 77 Bezirke, 918 Kreise und 2,199 Gemeinden geschieden, und haben eine Gesammtbevölke- rung von 9,015,747 Seelen, und zwar:
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Quadrat-Meilen. |
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a |
JH . |
Provinzen. |
|
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|
|
p |
Ë ^
P îJo |
|
ItaUen. |
Geogr. |
/S |
« |
1 |
a |
|
|
|
|
|
S |
|
1. Napoli (Neapel), Stadt .................. |
— |
— |
_ |
_ |
__ |
417,824 |
,, ,, Provinz................ |
288 |
18,000 |
4 |
42 |
70 |
442,428 |
|
1,885 |
117,812 |
5 |
49 |
237 |
776,287 |
3. Principato Citra .......................... |
i,no |
106,875 |
4 |
44 |
165 |
574,550 |
|
1,064 |
66,500 |
3 |
34 |
135 |
393,874 |
|
3,134 |
195,875 |
4 |
44 |
124 |
518,333 |
|
2,205 |
137,8U |
3 |
32 |
64 |
329,541 |
|
1,783 |
III,«7 |
3 |
37 |
53 |
531,512 |
8. Terra d'Otranto ........................... |
. 2,171 |
135,075 |
4 |
44 |
129 |
427,275 |
|
1,980 |
123,750 |
4 |
43 |
153 |
450,935 |
|
1,560 |
97,500 |
4 |
37 |
153 |
388,487 |
11. Calabria Ultra I........................... |
1,659 |
103,588 |
3 |
27 |
108 |
327,620 |
|
1,344 |
84,000 |
3 |
33 |
136 |
376,750 |
13. Abrnzzo Citra............................. |
940 |
58,738 |
8 |
25 |
121 |
319,677 |
14. Abruzzo Ultra II. ........................ |
1,905 |
119,062 |
4 |
32 |
125 |
331,331 |
IS. Abrazzo Ultra 1........................... |
935 |
58,450 |
2 |
17 |
74 |
236,93l_ |
Königreicli Neapel............................ |
24,563 |
1535,175 |
53 |
540 |
1,847 |
6,843,35^ |
|
1,500 |
93,-50 |
4 |
37 |
74 |
536,541 |
|
1,048 |
65,500 |
4 |
29 |
95 |
380,279 |
|
1,332 |
83,250 |
4 |
33 |
62 |
407,527 |
|
1,040 |
65,ooo |
3 |
23 |
40 |
248,526 |
|
1,120 |
70,ooo |
3 |
22 |
31 |
251,387 |
|
1,027 |
64,188 |
3 |
15 |
21 |
200,356 |
7. Caltanlsette............................... |
900 |
56,250 |
3 |
19 |
29 |
183,776 |
|
7,967 |
|
24 |
178 |
352 |
2,208,392 |
|
24,563 |
1535,175 |
53 |
540 |
1,847 |
6,843,355 |
|
32,530 |
2033,i„ |
77 |
718 |
2,199 |
9,051,747 |
Städte über 10,000 Einwohner sind: Neapel (Napoli) 417,824; Pa- lermo 178,907; Messinä 80,500; Catania 60,218, Foggia 28,302; BaH 28,250; Trapani 26,200; Marsala 25,410; Taranto 24,000; Lecce 22,100; Siragosa, Trani, Modica, Caltagirone, Cosenza und Reggio, je 20,000; Barletta 18,300; San Severino 16,930; Ragusa 16,850; Caltanisetta un" Gaeta je 16,000; MonopoR 15,900; Castello a Mare 15,600; Aci reale 15,150) Girgenti 15,000; Castelvetrano 14,875; Termini 14,600; Randazzo 14,250; Aversa und Mascoli je 14,000; Bitonto 13,960; AveRino 13,800; AlcafflO
13,500; Monreale 13,200; Clüeti, Corleone, Lipari und Lanciano je 13,000j Nicosia 12,800; Salemi 12,500; Sarno, Piazza und Ariano 12,000; SciaC«» 11,900; Molfetta 11,750; Monte S. Angiolo 11,700; Catanzaro- 11,640; L'' cata, Matera, Castro reale und Castro Giovanni je 11,400; FrancaviH» 11,250; Noto 11,200; Partanna 11,100; Altamura, Arienzo, Naro, MazariiJ" und Salerno je 11,000; Bisceglia 10,850; Comiso 10,600; Maddaloni 10,50"' und Calatafirai 10,200. —
»as Volk. ~ Ifational- und Ständeverschiedenheit, kircl^^ liehe Verhältnisse. — Die Bewohner beider Königreiche sind die Nac» kommen von zwei wesentlich verschiedenen Volksstämmen. Auf dem Fes^ lande sind sie grösstentheils Italiener mit rauher Mundart, in o«' |
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15 13. — Die Italienisclie Halbinsel.
Terra die Bari und d Otranto Amanten oder Albanesen; Juden ("e- gen 3000) sind nur in Neapel selbst. Die Bewohner der Insel sind ein Gemisch der vielen Völkerscliaften, die sich nach und nach hier nieder- liessen und Kolonien gründeten. Ilire Sprache ist ein italienischer Haunt- dialekt, der sich selbst vom neapolitanischen sehr unterscheidet. Zwischen den Neapolitanern und den Sicilianern herrscht eine gegenseitige Abnei- gung und Erbitterung, die durch die politische Vereinigung beider Landestheile noch mehr gestei- gert wurde, und sich namentlich bei den Sicilianern kund gibt. — Die Stände sind wesentlich ge- schieden. Die Geistlichkeit und der Adel sind auch hier, wie in ganz Italien, die über- mächtigen Stände. Der Klerus, dessen Immunitäten abgeschabt sind, hat bedeutende Einkünfte und ansehnlichen Grundbesitz. Gegenwärtig zählt man 3 Kar- dinalErzbischöfe, 20 Erzbischöfe, 77 Bischöfe, 35,302 Weltgeist- liche, 13,113 Ordensgeistliche und 10,943 Nonnen. Die Einkünfte des Klerus in Neapel wurden 1849 auf 10,307,000 Ducati berechnet; auf Sicilien dient ein Einkomnie von mehr als 3 Mill. Duc. nur zum Unterhalte von 7,600 Geist- lichen. Dafür sind aber auch e Drittel der Bewohner des Landes nicht viel mehr als Bettler. Der Adel besteht in Neapel aus al- tem und neuem, auf Sicilien aus hohem und niederem. ^ Er ist durchaus in den Majora- ten sehr begütert, aber ohne Feudalrechte. Gegenwärtig be- steht derselbe aus 61 Herzogen, 117 Fürsten, 217 Markisen, über 1,000 Baronen und 2,000 ein- fachen Adeligen! Die Bürger,
die Bewohner der Städte, sind theilweise ungemein reich an Grundbesitz; die Bauern dagegen nur selten freie Eigentliümer, meistens nur Pächter oder Meier der Ländereien. Die Bewohner beider Sicilien sind fast sämmt- lich Katholiken. Die Amanten (Albanesen, gegen 100,000 Seelen) beken- nen sich zur unirten griechischen Kirche; Protestanten (ausser den sich im Lande aufhaltenden Fremden) sind angeblich etwa 1,000 im Lande; die Zahl der Juden beläuft sich auf 8,000.
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In geistiger Be- ziehung ist für das Gros des Volkes wenig gethan, und lebt dasselbe noch in grosser Unwissenheit. Die Unterrichtsanstalten kommen meist nur den wohlhabendem Klassen zu gut. An höheren Bildungsanstalten be- stehen 4 Universitäten: zu Neapel (gest. 1224; 1850 mit 1,630 Stud.), Palermo (gest. 1447; mit 740), Catania (gest. 1445; mit 620), und Mes- sina (gest. 1838, mit 82 Stud.). Jede Provinz hat ein Gymnasium (Kol- legium), und in Neapel, Salerno, Aquila, Bari und Catanzaro sind Lyceen. Ausserdem hat die Stadt Neapel 4 Gymnasien. In jeder bischöflichen Diö- cese befindet sich wenigstens 1 Seminar für junge Geistliche, und im Hauptort jeder Provinz eine landwirthschaftliche Gesellschaft zur Ermunte- rung des Landbaus und der Gewerbe. Die Zahl der lateinischen und Bür- gerschulen wird zu 792, die der Primärschulen zu 2,325 angegeben. Druckereien sind auf dem Festiande 93, auf der Insel nur 22, ein Beweis, dass weder die zahlreiche Geistlichkeit, noch der Adel, sich viel mit Li- teratur beschäftigt. Von wissenschaftlichen Instituten ist die Societa Bar- ^onica in Neapel das oberste. Ausserdem besteht daselbst ein Kunstinsti- '«t, die Academia Pantaniana, viele rein wissenschaftliche Anstalten, Bibliotheken etc.— „ , j.
Physisch-technische Kultur. - Landbau und Gewerbe, die «auptnahrungsquellen des Landes liegen im Argen und es wird wenig für dieselben gethan. Der handbau wird nachlässig betrieben, die Felder Werden vielfach nur alle 2-3 Jahre bestellt, und nur der überschwang- bch fruchtbare Boden, der stellenweise (bei Catania etc.) 100—120faltigen ^trag abwirft, ist Ursache, dass noch Waizen ausgeführt werden kann. Auch dem Wein-, Oliven- und Seidenbau, sowie der Viehzucht, wird nicht gehörige Aufmerksamkeit gewidmet, und dennoch gehören Wem, Oel, ^eide, Tabak, Südfrüchte, und Vieh zu den Hauptgegenständen der Aus- ["br. Der Bergbau wird nur auf Eisen, Schwefel und Steinsalz betrie- ben; Baysalz jährlich gegen 4 Mill. Zentner gewonnen. Der Geioerbs- tndustrie wird in den letzten Jahren, besonders auf dem Festlande, srössere Aufmerksamkeit gewidmet. Wollenwaaren, Seidenzeuge, Hute, ^.old- und Silbertressen, Steingut, Glas, Seife, Leder, Nudeln (Maccaroni, «n Hauptnahrungsmittel des gemeinen Volks), Liköre etc. sind die Haupt- *^i"zeugnisse der hiesigen Industrie.
Handel, Münzen, Maasse etc. — Der Handel ist mehr passiv «'S aktiv, und grösstentheils in den Händen von Engländern, Franzosen "^^^d andern Nationen. Der Werth der Gesammtausfuhr, die in Waizen, Hülsenfrüchten, Olivenöl, roJier Seide, Schwefel etc. besteht, betrug im p 1853: 36,717,739, der Werth der Einfuhr 80,270,478 Franken. An jremden Schilfen liefen in diesem Jahre in den Häfen des Staats 2,712 ^chitfe, mit 320,088 Tonnen, ein. Den innern Handel befördern einige ^wessen und Märkte, von denen die zu Foggia und Salerno am besuchte- sten sind. Die Strassen sind in den letzten 25 Jahren ungemein verbes- sert worden. Eine schöne neuerbaute 70 M. lange Kunststrasse durchzieht talabrien, eine andere durchschneidet die festländischen Provinzen von Westen nach Osten, und auf der Insel sind ebenfalls mehrere neue Haupt- strassen angelegt worden. Eisenbahnen verbinden bereits Neapel mit Castellamare, Nocera, Capua und Salerno. Die üandelsmarine zählte ^8d4 im Ganzen, incl. der Fischerfahrzeuge, 12,894 Schiffe aller Grössen", Von 249,756 Tonnengehalt, die beinahe eine halbe Million Menschen be- schnittlich nur 1 Thlr. 3 Sgl. 11,65 Pf. werth. Auf Sicilien rechnet man im Privatverkehr noch nach Oncie, zu 30 Tari, ä 20 Grani; die feine Mark = 4,V35 Oncie; die Oncie mithin = 3 Thlr. 11 Sgl. 10,94 Pf — Längemaass: der Palmo, in Neapel = 0,26455, auf Sicilien = 0,258098 Meter (also 0,8429 und 0,82235 preuss. Fuss). Feldmaass: in Neapel der Moggio = 0,2741 preuss. Morgen. Getreidemaass: in Neapel der Tomolo zu 55,55 Liter, in Sicilien 17,19 Liter. Die Sicilianische Salma hat 16 Tomoli. Weinmaass: der Barile, in Neapel zu 0,635, auf Sicilien 0,5 preuss. Eimer. Gewicht: in Neapel das Pfund zu 320,759 Grammen; auf Sicilien der Rotolo zu 793,4 Grammen oder 1,6964 preuss. Pfund. — |
Der Staat. — Staatsverfassung. — Eine wenig beschränkte Monarchie unter einem erblichen Könige, dessen Thron in männlicher und weiblicher Linie erblich ist. Beide Haupttheile des Landes machen ein unzertrennliches Ganzes aus, und seit 1837 ist die, früher getrennt ge- wesene Verwaltung der Insel mit der von Neapel verbunden. Der König, jetzt Ferdinand IL (geb. 12. Jan. 1810; König seit 8. Nov. 1830), von welchem die gesetzgebende, wie die vollziehende Gewalt ausgeht, führt den Titel: „König beider Sicilien und von Jerusalem, Infant von Spanien, Herzog von Parma, Piacenza und Castro, erblicher Grossherzog von Tos- kana etc." — Der Kronprinz heisst: „Herzog von Calabrien"; die nachge- bornen Prinzen erhalten ihren Titel vom Monarchen. Residenz: Neapel (auch Caserta und Portici). Der Hofstaat ist glanzvoll und zerfäRt in 4 Stäbe: des Obersthofmeisters, des OberstaRmeisters, des Oberkam- merherrn und des Königl. Beichtvaters und Gross-Almoseniers. Das Wan- pen ist ein dreimal in die Länge getheilter Schild mit einem Mittelschilde: der erste und mittlere Pfahl enthält in seiner obern Hälfte die Wappen von Castilien und Leon, in der untern das von Napoli, ein blaues, mit goldenen Lilien bestreutes Feld mit einem rothen Turnierkragen; der zweite Pfahl zur Rechten ist quer getheilt und zeigt im obern goldenen Felde 6 blaue Lilien, als das Farnesische Stammwappen, im untern das Wappen von Portugal. Der dritte Pfahl hat das Wappen von Toskana, der Mittelschild das von Anjou, drei goldene Lilien, 2, 1, in blauer Ein- fassung. Den Schild deckt eine Königskrone. Ritterorden sind: 1) der Orden des heil. Januarius, der geachtetste des Staats, gest. 1738, in 1 Klasse; 2) der St. Ferdinands- und Verdienstorden, gest. 1800, in 3 Klassen; 3) der Orden des heil. Konstanti n, 1734 Von Parma nach Sicilien verpflanzt, in 3 Klassen; 4) der Orden beider Si- cilien, gest. 1808 vom König Joseph Napoleon und vom König Ferdi- nand IV. (1.) in die Reihe der K. Orden aufgenommen, in 3 Klassen; und 5) der Orden Franz L von dem vorigen König 1829 gestiftet, in 5 Klassen: Grosskreuze, Comthure, Ritter, goldene und silberne Medaille.
Staatsverwaltung. — Die Centraibehörden des Landes sind: der Staatsrath, unter dem Vorsitze des Königs; das Staatsministerium, gebildet aus dem Präsidenten des Ministerraths und 10 Minister-Staatsse- kretären (für Finanzen, Aeusseres, Gnade und Justiz, öffentliche Arbeiten, Inneres, Krieg, Marine, Kultus und öifentL Unterricht, Polizei und für Sicilien); und zwei Staats-Consulta für die Königl. Domänen diesseits und jenseits der Meerenge. Für die innere Verwaltung steht an der Spitze einer jeden Provinz ein Governatore, unter diesem in jedem Bezirke ein Untergouverneur, in jedem Kreise ein sogenannter Regent, und in jeder Gemeinde ein von ihr gewählter Podesta. In Sicilien residirt noch ausser- dem Palermo) ein Statthalter des Königs, der zugleich Oberbefehls- haber der Land- und Seemacht in Sicilien ist. Für die Justiz besteht ein oberster Gerichtshof in Neapel und einer in Palermo, und in jeder dieser beiden Hauptstädte ein Oberrechnungshof, ferner 19 Civil- und Kri- minalgerichtshöfe, und hinlängliche Unter- und Ortsgerichte.
Finanzwesen. — Die Finanzlage des Staats wird in allen Bezie- hungen möglichst geheim gehalten; kein Budget, keine Abrechnung ver-
schäftigen. Von diesen kamen auf das Festland Neapel 10,863 Schiffe, mit 202,318, und auf Sicilien 2,031 Schilfe, mit 47,438 Tonnengehalt. — Man rechnet nach Ducati. Der Ducato wird in 10 Carlini oder 100 Grani getheilt. Die feine Köln. Mark soll zu 12,2313 Ducati ausgeprägt werden (der Ducato mithin = 1 Thlr. 4 Sgl. 4,05 Pf. preuss.), die Aus- prägung ist aber in der Wirklichkeit schlechter und der Ducato durch- |
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16 13. — Die Italieniselie Halbinsel.
öffentlicht. Die schwebende Staatsschuld soll im Jahre 1844 bereits ge- tilgt gewesen, und die Tilgung der konsolidirten seit jener Zeit durch jährliche Verlosungen eingeleitet worden sein. Die Unterdrüclcung der konstitutionellen Bewegungen auf Sicilien und dem Festlande während der Jahre 1848 und 1849, und selbst in der neuesten Zeit noch, veranlassten ausserordentliche Ausgaben, erforderten nicht unbedeutende Anlehen und hoben die Staatsschuld im Jahre 1854 im Ganzen auf 121,872,000 Ducati (138,934,000 Thlr. Cour.), von welchen 101,754,000 D. (116 Mill. Thlr.) auf das Festland, und 20,118,000 D. (22,934,000 Thlr.) auf die Insel Si- cilien kamen. Die Staatsausgaben, welche sich 1846/47 auf 27,629,000 D. beliefen, betrugen im J. 1854: 31,930,000 D., sollen aber durch die Einnahmen vollständig gedeckt werden (!). Die Hauptausgabeposten des Staats sind: der Hof mit 2,150,000, das Militär mit 10,500,000, und die Staatsschuld mit 6,110,000, diese drei Posten allein zusammen mit 18,760,000 Ducati.
Heerwesen, Landmacht. ~ Auf dem Festlande hat man Kon- skription; Dienstzeit 5 Jahre (vom 19. Jahre an), dann 5 Jahre Reserve- pflicht. Indess gibt es viele Befreiungen, z. B. für Beamtensöhne, wenn der Vater mindestens 15 D. Gehalt monatlich bezieht; dann, Stellvertre- tung vom Staate geleistet, um 240 Ducati. Die Sicilianer dulden keine Aushebung: bei ihnen besteht blos Werbung, und nur der Auswurf lässt sich durch das Handgeld locken. Das Neapolitanische Heer gilt übrigens für sehr walfengeübt, und besitzt namentlich viele tüchtige Offiziere. Der Stand des Heeres (1855) betrug: Garde-Infanterie 9,508 Mann, I'nien- Infanterie 65,306, Garde-Kavallerie 1,834 (mit 1,650 Pf.), Linien-Kaval- lerie 6,736 (mit 6,000 Pf.), Artillerie 6,322 (mit 1,347 Pf.), und Genie- Korps 2,880, die aktive Armee 92,586 Mann und 8,997 Pf. Hierzu noch Reserve-Infanterie 48,000 und Küsten-Artillerie 3,000 Mann, wodurch sich die Gesammtsumme des Neapolitanisch-Sicilianischen Heeres auf 143,586 Mann erhöht. Die Gesammtstärke der in Neapolitanischen Diensten befind- lichen Schweizer beträgt 10,458 Mann. — |
Seemacht. - Die Königl. Flotte zählte 1855 an SegelschiflTen : 2 Linienschiffe (1 mit 90, 1 mit 80 K.), 5 Fregatten (2 zu 64, 1 zu 48, 2 zu 41 K.), 2 Korvetten (1 zu 22, 1 zu 14 K.), 5 Brigandinen ä 20 K., und 2 Goeletten ä 14 Kanonen; an Dampfern: 2 Fregatten ä 450 Pferdekraft mit 24; 12 Fregatten von 300 Pferdekraft mit 72; 4 Korvetten ä 240 Pfkr. mit 24; 4 Schiffe zu 200 Pfkr. mit 16; 1 Schiff zu 140 Pfkr. mit 4, und 6 Schiffe zu 50—44 Pfkr. mit 24 Kanonen; ausserdem 3 Transport-Dampf- schiffe; und an kleineren Kriegsfahrzeugen: 10 Bombarden ä 1 .Mörser, lO Kanonenboote ä 2 Kanonen, 10 Booten mit Paixhans-Haubitzen und 20 Boote mit Corridoie-Paixhans-Haubitzen; im Ganzen 98 Schiffe (mit 6,650 Pferde- kraft) und 832 Geschütze. Die KönigL Marine zählt: 2 Vice-Admirale, 5 Contre-Admirale, 9 Brigadiere, 8 Schiffskapitäne, 17 Fregatten-Kapitäne, 30 Schifflieutnants und 26 Fähnriche; ein Marine-Infanterie-Regiment, ein Marine-Artillerie-Korps von 14 Kompagnien und 2 Sedentair-Kompagnien, und ein Matrosen-Korps. — Standarten und Flaggen, siehe Flaggen- Atlas, Taf. 4: Fig. 136 Standarte; Fig 137 Kriegsschiffe und Kauffahrer; Fig. 138 Lootsensignal; Fig. 139 Flagge von Sicilien, und Fig. 140, Flagge von Messina. |
8. liOiiiliardlscIi-VenetiaiilscIiejs Höiii^reieb,
siehe Oesterreich. — Taf. 20—27.
9. luüel Kor^ika^ siehe Frankreich, Taf. 16.
lO. Malta^ siehe Grossbritannien, Taf. 15.
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Spanien nnö pariugaf.
Hand - Atlas. Taf, 14.
T^ie Ib eris che oder Pyrenäische Halbinsel, der südwestlich- ste Theil Europas war den Völkern des Alterthuros, den Phöniziern, Aegyp- tern und Griechen, die alles westlich von ihnen liegende Land mit dem Namen Hesperia (Abendland) bezeichneten, lange unbekannt. Erst später begrilT man unter Iberia das ganze jetzige Spanien. Iberier und Kelten, von denen die ersteren den östlichen und südlichen, die letzteren den nord- lichen und westlichen Theil der Halbinsel inne hatten, waren die Urbewoh- ner des Landes, spielten aber nie eine selbstständige politische Rolle, ob- gleich sie lange und blutige Kriege mit einander führten, und sich zuletzt zu einem Volke, den Keltiberiern, vereinigten. — Phönizier gründeten hier zuerst Niederlassungen, beuteten die reichen Erzgruben aus, und liessen die Ureinwohner darin wie Leibeigene arbeiten. An die Stelle der Phö- nizier traten später die Karthager, denen nach Karthagos FaR die Römer folgten, die sich bis zum Beginn des 5- Jahrhunderts hier behaupteten dann aber deutschen Völkern weichen mussten. Erst mit Schluss des 11. Jahrhunderts erscheint Portugal als eignes Reich, und seit jener Zeit sind mit geringer Unterbrechung, Spanien und Portugal stets getrennte Staaten geblieben. |
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Königreich Sfiaiiien.
Greschlchte. - Spanien wurde zuerst durch den Handel der Phönizier bekannt. Mit dem Niedergange dieses Handelsvolkes traten die mächtigen Karthager hier auf, die den Metallreichthum des Landes gut zu benutzen wussten. Bis zu Anfang des zweiten Punischen Kriegs war der grösste Theil Spaniens Karthagisch; seit dieser Zeit aber, 206 v. Chr., bemächtigten sich die Römer dieser Besitzungen, ohne jedoch eher als mit Beendigung des Cantabrischen Krieges unter Augustus, 25 n. Chr., völlige Unterwerfung derselben zu erzwingen. Seitdem war Spanien (und mit ihm auch Portugal) Römische Provinz mit Römischer Sprache und Sitte. Mit Umsturz des Weströmischen Reichs brachen von 409 v. Chr. erst Alanen, dann Vandalen und Sueven, und zuletzt, nach Vertrag mit Honorius, 414, Westgothen ein und gründeten das Westgothische Reich, das einen grossen Theil des westlichen GaRiens mit umfasste. Zwar ging der letztere mei- stens an die Merovinger verloren, aber seitdem die Gothischen Könige das Suevische Reich, 584, zerstört und sich, 587, der katholischen Kirche zuge- wendet hatten, schien die Gothische Herrschaft mächtig und dauernd begrün- det. Im Jahre 710 landeten, durch den Grafen Julian und die Nachkommen des Königs Wititza's herbeigerufen, die Araber oder Mauren in Spanien; der König Roderich wurde nach siebentägiger Schlacht, den 26. JuU 711, hei Xeres de la Frondera geschlagen, und Spanien ging, bis auf die ge- birgigen Landschaften Asturien und Biscaya, wohin die flüchtenden Gothen Bromme's Qoiia-Atlas. Spanien und Fortusal, s. |
Sich wendeten, an die Araber verloren. Diese stifteten das Chalifat von tordova, das sich später in eine Menge kleiner Königreiche auflöste und dadurch den Christen erlag; denn die Gothen hatten sich unter Anführung des Pelayo oderPelagius gesammelt und suchten von ihren Gebirgen aus Ihr Gebiet zu erweitern. So entstand zuerst das Königreich Leon, dann Navarra. Karl der Grosse gründete durch seine Eroberungen die Spa- nische Mark oder die Grafschaft Barcelona; die Grafen von Castilien gründeten, 1028, ein eigenes Königreich, und 1035 entstand das Königreich Aragon. Der Cid (eigentRch Don Ruy Diaz de Bivar), auch „Campeador" oder der Streiter genannt, der gefeiertste Nationalheld der Spanier, ver- richtete damals seine Thaten und erlangte durch seine Tapferkeit den Ruf des grösten Kriegers; den Mauren rang er, nachdem er dem König Sancho von Castihen das Leben gerettet und plündernd Aragon durchzogen hatte ein kleines Gebiet ab, und bemächtigte sich bei der Ermordung des Königs Hiaya von Toledo Valencias, das er bis zu seinem Tode, 1099 behauptete Die vielen kleinen Herrschaften, die im Laufe der Zeit entstanden gingen nach und nach in die Reiche Castilien und Aragon über, die sich dann allmäRg der Verbindung näherten, die sie zur Spanischen Monarchie um- schuf. Im J. 1469 vermählte sich F e r d i n a n d der Katholische von Aragon mit Isabella, Erbin von Castilien, und vereinigte, nach endlicher Unter- werfung Granadas, 1482, und nach Vertreibung der Juden, 1492, Spanien |
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130 14. — Spanien und Portugal.
zu einem Staatskörper. Isabellens Minister, Ximenes,brach die Macht des tibermüthigen Adels. Columbus entdeckte für Spanien Amerika (1492—1504); 1503 brachte Ferdinand der Katholische Neapel an Spanien, erwarb, 1512, Navarfa diesseits der Pyrenäen, und eroberte die afrikani- schen Küstenörter Gran, Masalquivir und Bougia. Durch Heirath kam das Haus Habsburg auf den Spanischen Thron. Karl der Erste, als Deutscher' Kaiser der Fünfte, besass aus väterlicher Erbschaft noch die Niederlande und erwarb Mailand; Mexiko's und Peru's Schätze öffneten sich ihm, durch Cortez und Pizarros Nachfolger; Afrika's Küste wurde von seinen Flotten und Heeren erschüttert, und durch ihn Spanien auf die höchste Stufe der Macht und des Glanzes erhoben. Aber schon unter seinem mönchhaften und despotischen Sohne, Philipp IL, welkte, trotz der Erwerbung Portu- gals mit seinen Kolonien, durch Geistesdruck und den gepressten Zustand der Einwohner, die Blüthe des Landes: die nördlichen Provinzen der Nie- derlande fielen, 1579, ab; die Flotten wurden vernichtet, der Handel zer- stört, und unglücklich lief der Rachezug gegen England und die Machina- tionen in Frankreich ab, Philipp's schwache Nachfolger führten unglückliche Kriege gegen Frankreich, verloren Portupi, 1640, und in wiederholten Kriegen Provinzen der Niederlande und Spaniens an Ludwig XIII. und XIV. Das Alles dominirende Spanien sank allmälig zu einer Macht zweiten Ranges und zuletzt noch tiefer herab, und im J. 1700 erlosch mit Karl IL das Herrscherhaus des tief herabgekommenen Reichs. Es entstand zwischen Oesterreich und Frankreich ein Erbfolgekrieg, der im Utrechter Frieden, 1713, endlich dahin entschieden wurde, dass Karl's Grossneffe, Philipp von Anjou, Ludwigs XIV. Enkel, und damit das Haus Bourbon, als Philipp V., Spanien und die aussereuropäischen Kolonien erhielt, Neapel dagegen, Mai- land und die Niederlande an Oesterreich kamen. Philipp eroberte später, in Folge des zwischen Oesterreich und Frankreich wegen der Polnischen Königswahl, 1733, entstandenen Krieges, Neapel imd Sicilien, und erhielt beide im Wiener Frieden, 1735, als Secundogenitur seines Hauses für Don Carlos; suchte auch seinem dritten Sohne Philipp, währender Maria Theresia im Successionskriege bedrängte, ein Gebiet zu verschaffen, und erhielt für diesen, im Frieden zu Aachen, 1748, Parma, Piacenza und Guas- talla. Um die Thronfolgeordnung auf eine feste Grundlage zu bringen, berief er die Cortes, in Folge derer Berathungen das Salische Gesetz (welches die Weiber vom Throne ausschliest) als Grundnorm in Spanien feierlich anerkannt wurde. Unglücklich war der Krieg, den Spanien im Verein mit Frankreich gegen England führte: es verlor Provinzen in Amerika und viele Inseln; und gewann es auch 1782, unter Karl IIL, Minorca und die Floridas wieder, so war doch Spaniens Seemacht zu Grunde gerichtet und es diente seitdem nur Englands Interesse. Durch politisch richtigen Takt hielt sich unter Karl IV., das Kabinet von Madrid lange von dem Einflüsse der Französischen Revolution entfernt, obgleich es manche Opfer bringen, und Domingo und Louisiana an Frankreich, Trinidad an England abtreten musste. Seit 1804 mit Frankreich verbündet, verlor es seine Flotte gegen England. Das grosse Vertrauen, das Karl IV. auf den Prenzipe de la Paz (Godoy) setzte, veranlasste einige Granden, 1808, Karl IV. zur Ab- dankung zu bewegen, und seinen Sohn Ferdinand VH, auf den Thron zu setzen. Kaiser Napoleon erkannte Ferdinand nicht als König an, und wusste den Familienzwist dahin zu nützen, dass Karl IV. das Recht auf die Spanische Monarchie ihm selbst abtrat, worauf Napoleon seinen Bruder Joseph, den seitherigen König von Neapel, zum Beherrscher von Spanien ernannte, wodurch er jedoch einen fünfjährigen blutigen Volkskrieg, unter- stützt von England, gegen sich hervorrief. An die Spitze der inneren Staatsverwaltung traten während der französischen Okkupation, die Cortes, die im März 1812 eine neue, die monarchische Regierung sehr beschränkende Verfassung entwarfen, und nach Napoleons Sturze dem, in Frankreich bis- her gefangen gehaltenen, 1814 aber freigelassenen Ferdinand VIL, die Monarchie übergaben. Während der Wirren im Mutterlande hatten sich die meisten Kolonien Amerikas losgerissen und als Republiken konstituirt, und nur Cuba, Portorico und einige kleinere Inseln waren Spanien treu geblie- ben. Bald nach seinem Regierungsantritt, noch ehe er in Madrid eingezo- gen war, löste Ferdinand VH. die Cortes auf, denen er die Krone zu ver- danken hatte. Die Verfassung wurde aufgehoben, und durch Rückschritte aller Art eine Empörung hervorgerufen, in Folge deren sich der König ge- nöthigt sah, die Verfassung von 1812 wieder herzustellen und zu beschwören. Innere Parteiungen und eine Verschwörung gegen die Konstitutionellen führ- ten, auf Gebot des Kongresses von Verona, 1823, ein Französisches Heer nach Spanien; die Cortes wurden aufgelöst, der König regierte nun abso- lut, und Wirrsale und Parteikämpfe gewannen Platz zu des Landes Ernie- drigung. Im Jahre 1829 zum viertenmale mit Marie Christine von Neapel vermählt, die ihm zwei Töchter gebar, liess sich Ferdinand VIL durch Intriguen in seiner nächsten Umgebung verleiten, das Salische Erbfolgegesetz zu Gun- sten seiner ältesten Tochter I s a b e 11 a , 1830, eigenmächtig aufzuheben, seine Gemahlin durch Testament zur Regentin des Reichs zu ernennen, und seinen Bruder, Don Carlos, den rechtmässigen Erben, von der Thron- folge auszuschliessen.. Nach Ferdinands Tode, 1833, neigte sich die Köni- gin Regentin auf die Seite der Liberalen, und dies führte endlich, 1836, die durch Volksbewegung proklamirte Verfassung von 1812 zurück. Don Carlos suchte vom Tode seines Bruders an seine Thronansprüche geltend zu machen, und kämpfte von 1834 an, von den nördlichen Provinzen aus, für deren Erwerbung; allein seine Nichte I sab eil a war von England und Frankreich anerkannt, und diese beiden Mächte arbeiteten ihm direkt und indirekt so nachdrücklich entgegen, dass er nach 6jährigem Kampfe unter- liegen und Spanien, 1839, verlassen musste. Im J. 1840 sah auch die Kö- nigin-Regentin sich veranlasst, durch Manifest vom 12. Okt. die Regentschaft niederzulegen und sich auf französischen Boden zn begeben. Die Amerika- nischen Provinzen behaupteten ihre Unabhängigkeit, und Mexiko's Selbst- ständigkeit wurde von Spanien anerkannt. Isabella IL wurde in der Cor- tessitzung am 8. Nov. 1843 für volljährig erklärt, und leistete vor beiden Kammern den Verfassungseid. Die Königin-Mutter (deren Ehe mit Don Munoz Herzog von Rianzares, den 28. Dez. 1833, in Folge Königl. Dekrets von 11. Okt., am 13. Okt. 1844 eingesegnet wurde) kehrte nach Spanien zurück; Don Carlos cedirte seine Rechte, 1845, seinem Sohne Karl Ludwig, welcher den Namen Graf von Montemolin angenommen hat, sich mit der Schwester des Königs Ferdinand IL beider Sicilien vermählte, und als Kronprätendent betrachtet wird; und Isabella IL vermählte sich am 10. Okt. 1846 mit Franz d'Assis Maria, ältestem Sohne des Infanten Franz de Paula von Spanien. Die Ehe der Königin ist bis jetzt nur durch eine Tochter gesegnet, und es steht nun zu erwarten, welche Wendung Spaniens Angelegenheiten endlich nehmen werden. |
Ferdinand VIL
kehrte 1814 als Kg,
Johann
geb. 1822.
Franz d' Assis Maria geb. 1822.
nach Spanien zurück ; Karl Ludwig hebt 1830 das Sa- Gr. v. Montemolin lische Gesetz auf, geb. 1818, t 1833. _
Isabella II.
seit 1833, majorenn 1843, vermählt 1846.
Ma rie Is ab eil a geb. 1851.
Has liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Königreich Spanien begreift fast vier Fünftel der Pyrenäischen Halbinsel, erstreckt sich zwischen 8« 26' —21» OL. und se«—43« 46' NBr., und wird im NO, durch die Pyrenäen von Frankreich getrennt, im W. von Portugal begrenzt, im N. und SW. vom Atlantischen .Meer, im SO. und 0. vom Mittelländischen Meer umflossen, und im S. durch die Meerenge von Gibraltar von Afrika geschieden. Der Flächeninhalt des Landes mit Einschluss der Balearen und der Canarischen Inseln, wird auf 8,598,2?, der des Kontinents auf 8,364,12 Qu.VL geschätzt, von W. von Reden, ohne die Inseln an der Afri- kanischen Küste zu 8,924,87 Qu.-M. angenommen. Die Aussereuropäischen BesUzungen Spaniens umfassen 5,036 (nach Reden 6,246,2,) Qu.-M. Nach Min an a's Angaben hat Spanien, mit Einschluss der Balearen, einen Flä- cheninhalt von 15,762 Span. Qu.-Léguas =8,437 Qu.-.M., von denen auf die Balearen 147 Qu. - Leg. = 82,69 Qu.-M. kommen. Der Grösse nach ist Spanien der fünfte Staat Europas; hat nicht ganz sieben Achtel der Grösse Frankreichs, und isf um ein zwanzigstel grösser als Schweden. Seine Küstenlänge an beiden Meeren beträgt 362 Meilen, mithin kommt auf eine .Meile Küste etwa 23 geogr. Qu.-M. des Flächeninhalts (die Inseln ausge- nommen). Die Landgrenzen Spaniens betragen 172 geogr, M., nämlich 65 gegen Frankreich, 7 gegen die Republik Andorra, 99 gegen Portugal, und 1 gegen die englische Besitzung Gibraltar, Der Flächenraum des Fest- landes von Spanien vertheilt sich in:
Angebautes Land.................................................................... 55,000,000 Fanegas,
Wiesen .............................................................................. 15,000,000
Brachliegendes Land ............................................................... 13,000,000
Unfruchtbares Land................................................................. 4,000,000
Gebirge, Flüsse, Seen, Moräste, Wege etc....................................... 17,194,720 „
Zusammen........................................................................... 104,194,720 Fanegas.
Physische Beschaffenheit. — Die Oberfläche Spaniens ist mehr gebirgig als eben. Im Norden durch den ungeheuern Wall der Pyrenäen von Frankreich getrennt, deren Hauptkamm zugleich die Grenzscheide bil- det, laufen von diesem drei Hauptgebirgszüge durch das nördliche, mitt- lere und südliche Spanien, besonders in östlicher und westlicher Richtung, so dass das Land fast fächerartig von Gebirgen durchschnitten wird, und nur nach der östlichen Küste hm eine grössere AbQächung des Terrains hervortritt. Die Hauptkette der Pyrenäen ist fast 90 Meilen lang und 10 .VI. breit und fällt nördlich steil gegen die Ebene von Gascogne und Gui- enne, und wird weniger von Längen- als Querthälern durchschnitten, von welch letzteren man auf dem nördlichen oder französ. Abhang 29, auf dem südlichen 28 zahlt. Gletscher treten nur iu den höchsten Regionen der Centrai-Pyrenäen auf, in denen die mittlere Höhe der Schneegrenze 8,100—8,400' betragt. Die höchsten Spitzen des Hauptstocks erreichen im Pic de Nethou (dem östlichsten Gipfel der Maledetta) 10,722, der benach- barte Pic Posets 10,o84, der Mont Perdu 10,482, der Cylindre de Maboré 10,226'. Der fahrbaren Pässe gibt es nur wenige, so von Bayonne über Irun nach Vittoria, von Perpignan über Junquera nach Figueras, von Pau nach Zaragossa, von St. Jean Pied de Port nach Pampelona, von Mont Louis nach Puycerda, dagegen sind mehr als 80 Wege für Maulthiere gangbar. Von den Passen selbst sind Port d'Oo in 9,235, d'Estaube in 7,883, de Gavarnie in 7,181, und de Tourmalet in 6,702' Höhe. Der nörd- lichste Ausläufer oder Hauptzug der Pyrenäen ist das Cantabrische Gebirge, das in westlicher Richtung die baskischen Provinzen und Alt- Castilien durchzieht, hier nach S. zu die Occa-, Urbion- und Moncays- Berge, die in einzelnen Spitzen von 5,000-9,000' Höhe erreichen, aussen- det, dann als Pena de Europa Asturien von Leon scheidet, und endlich in
Genealogie der Könige von Spanien.
Spanien.
Isabelle von Castilieii u.
Ferdinand der Katholische. --
1479 i 1516. Jollanna v. CastiUen
Haus Habs bürg'.
Maximilian I. Kaiser. 1
Philipp I. d. Schöne.
Kavl, Herz. v. Bourton. t 1537.
Allton, K. V. Na\arra Karl I.
(verm. m. Jearine Kg. v. Span , als Kaiser : d'Albret, Kgn. v. Nav. Karl V. 1510—f 1558
Ferdinand I., Kaiser gest. 1564
Maximilian II.
Kaiser f 1576.
Rudolph II.
t 1612.
Karl
Eriherzog.
Ferdinaild II.
i 1637.
1555) -j- 1562.
Heinrich IV., K.v. Nav. 1562 u. K. v. Frkrch. 1589. i 1610.
l'h i I i p p II.
1556—1 1-598.
Philipp III.,
1598 -i 1621.
Philipp IV,
1621 ■]• 1665.
Maria Ferdinand III. Annail646. Kaiser 1637^1657.
Leopold
Kaiser 1657 f 1705.
Ludwig XIII., 1610. Anna Kg. V, Frankr. i 1643. Maria
.Maria K arl II. Margaretha Theresia 1665 Theresia + 1683. f 1700. f 1705.
Ludwig XIV. 1643 Kg. V. Frfcrch. i 1715.
Karl III.
als Kaiser Karl VI. (siehe Oesterreich).
Ludwig Philipp V.
Hers. V. Burgund, Durch Testam. Karls 11. Kg. v. Span. 1701, I 1712. reg. 1714, resign. 1724, übernimmt die Regie- 1 rung wieder_1724, f 1746.
Ludwig XV. f (TwiTTr^
franUl-oil-h 1 .V ^^ " " ^ g i*
........K™l'm".'"'"' Pliilipp
Herit. V. Parma u. Herz. v. Parma Piacenza 1731, u. Piacenza. Kg. beider Sicilien 1748 ^ 1765. 1734, u. Kg. V. Spanien 1759 1788._
Ferdinand V
Kg. V. Spauiea 1746 ^ 1759.
(Siehe FrankreichJ.j;^
1724 t 1724.
Philipp Anton Karl IV. Ferdinand IV. CI.)
t 1777. Kg. V. Spanien 1788, Kg. beider Sicilien
res. 1808 (von wo an bis 1814 f 1825.
Joseph ßonapart e Kg. V. Sp. war). __1
Peter
Franz d e Paula f 1812. |
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131 14. — Spanien und Portugal.
mehreren Zweigen in Galizien in die Vorgebirge Finisterre und Ortegal ausläuft, und die Grenzscheide gegen Portugal bildet; in dieser Verzwei- gung selbst aber in der Peßa de Pefiavanda 10,320 , in der Sierra de Pe- ffamarelle 8,880, und in der Pena Trevinca 9,000'aufsteigt. Das Haupt- gebirge des Innern erhebt sich als Wasserscheide zwischen dem Duero und Tajo auf dem Hochlande selbst, und zieht sich unter dem Na- men Somo-Sierra, Sierra Guadarama, Sierra de Gredos, Sierra de Gata Und Sierra de Francia, bis nach Portugal. In ihm steigt die höchste Spitze, in der Sierra de Gredos auf 9,900'. Minder hoch ist das Land zwischen der Guadiana und dem Tajo, besonders Estremadura, wo die höchsten Spitzen der Sierra de Toledo und Sierra de Guadelupe nur 4,800' erreichen. Mehr erhebt es sich wieder zwisclien der Guadiana und dem Guadalquivir, in der Sierra Alcaraz und der Sierra Morena, an welche sich, nach dem Allantischen Meere hin, die Sierra Aracena (5,460') und Alba- leyra anschliessen. Den südlichsten Gebirgszug bilden die Sierra Nevada (Schneegebirge), Sierra de Loja und de Ron da, die südlich vom Guadalquivir das Königreich Granada durchschneiden, nach dem Meere zu abfallen, und im Mulhacen 10,938, im Pico de Valeta 10,680' aufstei- gen. Von hier laufen viele Nebenzweige nach dem Mittelländischen Meere, und bestimmen, zumal in Murcia und Valencia, die Gestalt der östRchen Küste und den Lauf der dorthin strömenden Flüsse. Der Charakter der Gebirgszüge gestattet den Wasserstrassen, die dem Bassin des Atlantischen und Mittelländischen Meeres angehören, nur eine dürftige Verbindung. Die Hauptströme des Landes, die dem Atlantischen Ozean zuströmen, sind: der reissende Duero, der grossentheils durch öde Gegenden (die Hoch- ebene von Burgos etc.) geht, nach Portugal übertritt und bei Oporto mündet; der Tajo, der den grössten Theil des mittleren Spaniens durch- fliesst, und unterhalb Lissabon bei Punchete in's Meer tritt; die Guadia- na, die erst westlich, dann südlich strömt, und zwischen Apamonte und Castro Marin mündet; der Guadalquivir, der sich bei San Lucar in's Meer ergiesst; der Minho, der in südwestlicher Richtung nach Portugal übergeht, und der gelbe, kupferhaltige Tinto, in dessen W^asser kein Thier leben kann, und der bei Moguar in's Meer fällt. Dem Mittelländi- schen Meere strömt nur ein grosser Fluss, der Ebro, zu, der unterhalb Tortosa in zwei Armen mündet, und durch einen Kanal mit dem Hafen de los Alfaques in Verbindung steht. Die Zahl der kleineren und Küstenflüsse ist ansehnlich und beläuft sich auf mehr als 200. Landseen von grös- serem Umfange sind nicht vorhanden, doch finden sich mehrere kleine Bergseen (der Sanabrion in Leon, Gallo can te in Aragon etc.); von Strandseen, die durch eine schmale Landzunge vom Meere getrennt sind, verdienen nur der Albufera in Valencia, und der Mar me nor bei Car- tagena, erwähnt zu werden. An Mineralquellen ist das Land reich, und man kennt bereits über 1,200, die den Gebirgen entspringen.
In Geologischer Beziehung ist Spanien ungemein interessant, ßie primitiven Formationen finden sich nicht nur in den Pyrenäen, sondern in den meisten Gebirgen des Landes. Von sogenannten Urgesteinen treten Granit, Glimmer- und Thonschiefer, hin und wieder mit Lagen von Kalk, Talk- und Chloritschiefer, wie auch Serpentin auf, und aus diesen Bildun- pn sind die Gebirgszüge der Sierra Morena, Sierra Nevada, Sierra Fila- wes, des Lomo de Vacca und andere niedrige Berge zusammengesetzt. Wie sekundären Ablagerungen bestehen beinahe ganz aus dolomitischem Ka k, auf primitiven Schiefern gelagert, und besonders findet man den J^alk in den Bergzügen zwischen der Ebene von la Mancha und dem Mit- J^elländischen Meere, der Sierra de Segura und der Sierra de Gador ver- breitet. Tertiäre Bildung (Konglomerate, Sand, Mergel mit Gyps und Salz, Und ein rauher zerreiblicher Kalk mit organischen Resten) machen die niedrigen Berge aus, nehmen die Ebene ein, und erfüllen, von sekundären Kalkrücken umzogen, die Thäler (so die Ebenen von Valencia, Alicante, Murcia, Cartagena, Agiiilas und Granada, und die Flusslhäler von Segurp^ I'Orca, Almeira und dem Guadalquivir). Vulkanische Gebirge sind die von Almazzaron und von Carbo de Gata etc. —
Das Klima des Landes wird durch die Lage und Erhöhung der Provinzen bestimmt. Feucht und mild ist das Klima im Norden; der Win- ter, blos Regenzeit, ist ziemlich kühl: auf den Pyrenäen bleibt der Schnee bis in den Sommer liegen. Mais, Gerste, Waizen, feines Obst sind hier die Erzeugnisse des Bodens; in den gebirgigen Waldungen hausen Bären, Wölfe, Luchse und Eber, und Zinn, Arsenik, Steinkohlen und Edelsteine birgt hier der Schooss der Erde. Wärmer, aber ungleicher ist die Tempe- ratur des Westens: die Hitze steigt auf 35« R., Regen fällt wenig; rauher ^vird die Luft in den höchsten, öden, unfruchtbaren Ebenen (Parameras). In dieser westRchen Region ist der Weinstock und die Olive verbreitet, Seltener der Getreidebau; Scliafe und halbverwilderte Rinderheerden gra- sen in den Ebenen, und reich an kostbaren Fossilien (Quecksilber, Wolf- ram, Titan, Gold, Spiessglanz etc.) ist hier das Innere der Gebirge. — "as .Paradies des Landes bilden die Provinzen im Osten: ein fortwähren- der Frühling belebt die Fluren, die Seewinde kühlen die Hitze. Reis, Süd- früchte, Wein, Palmen und Feigenbäume gedeihen hier im Ueberfluss; die Gewässer Refern köstRche Fische, die Gebirge Steinsalz, Zink, Marmor etc., «Oer Heuschrecken, Taranteln, Gallwespen sind auch oft gefährRche Pla- pn. Im KRma des Südens tritt im Pflanzenreich überaR schon die afri- kanische Natur hervor: Ananas, Zuckerrohr, Bananen, .Mandeln werden ^ultivirt, und Citronen und Orangen bilden schattige Wälder. Allein auch 'ler heisse Solano streicht tödtend über die herrlichen Gefüde, bringt meist Wahllose Schwärme Musquito's mit sich, und begünstigt die Ausbreitung epidemischer Krankheiten. TrefTlich gedeihen hier Pferde und Maulthiere; ®uf der Sierra de Ronda hausen wilde Katzen, in den Felsenhöhlen Gi- oraltars Afl"en, in den Gebüschen ist das Chamäleon, am Strande der Fla- mingo nicht selten, und die Gebirge sind ungemein gangreich. — Die mitt- jere Jahreswärme zu Madrid ist + 14.9"; im Winter ist der mittlere Stand "es Thermometers + 6,5, im FrühOng 14,5, im Sommer 24,3, und im Herb- te 14^80. j)gjj Schnee kennt man in Spanien nur in den höheren Gebir- pn; Gewitter gehören zu den Seltenheiten, aber Erderschütterungen rich- J^en, bei dem vulkanischen Charakter der Halbinsel, im S. mitunter furcht- bare Verwüstungen an. —
. Politische Eintheilung. — Sp an ien entstand 1516 aus der Ver- der 3 Königreiche: Castilien (Castilla), Aragonien (Aragon) "pa N.avarra, und zerfiel in 17 Landschaften, die zum grössten TheR den ^»el „Königreich" aus dem Mittelalter beibehalten hatten; die 11 ersten derselben: das Königreich N e u - C a s t il ien mit la Mancha das König- reich Alt-Castilien, das Königreich L e 0 n, das Fürstenthum Ast ur ien. |
das Königreich Galicien, die Landschaft Estremadura, Andalu- sien oder die Königreiche Sevilla, Cordova und J a en,'das König- reichGranada oder Oberandalusien, und das Königreich Murcia waren Länder der Krone Castilien; das Königreich Aragonien das Fürstenthum Catalonien (CataRuTa), das Königreich Valencia und das Königreich Majork a (Mallorca) Länder der Krone von Aragon; und das Königreich Navarra und die Baskischen Provinzen (Vascongadas), nämlich die 3 Landschaften Guipuzcoa, Alava und Viscaya, Länder der Krone von N a v a r r a. — Unter Joseph Napoleon ging aus dieser histo- risch begründeten Zusammensetzung des Reichs eine Eintheilung in 31 Pro- vinzen hervor, auf weiche am 30. Nov. 1833, durch weitere ZertheRung einiger Provinzen eine Vermehrung derselben auf 49 erfolgte, die wir nachstehend nach den alten Stammländern zusammenstellen.
|
S ä |
|
|| |
t» |
|
Landschaften. |
M Ä 1=
È.S |
Neue Provinzen. |
i
IS |
H
f p.. |
Bevölkerung 1849*). |
1. Castilla la Nueva. |
1,452,ts |
1. Madrid.................. |
205 |
13 |
405,737 |
|
|
2, Toledo.................. |
468 |
12 |
330,000 |
|
|
3. Guadalajara............ |
395 |
9 |
199,746 |
La Mancha............. |
|
4. Cueiifa.................. |
686 |
10 |
252,723 |
|
5. Ciudad - Real........... |
663 |
11 |
302,594 |
2. Castilla la Vieja--- |
1,071,0, |
6. Burgos.................. |
393 |
12 |
234,022 |
|
7. Logrono................. |
134 |
9 |
185,519 |
|
|
8. Santander............... |
180 |
11 |
190,000 |
|
|
9. Soria .................. |
325 |
5 |
140,000 |
|
|
10. Segovia ................. |
199 |
5 |
155,000 |
|
|
11. Avila.................... |
277 |
6 |
132,936 |
|
|
12. Palencia................. |
258 |
1 |
180,000 |
|
|
13. Valladolid .............. |
235 |
10 |
210,000 |
3, Leon .................. |
709,39 |
14. Leon .................. |
510 |
10 |
288,833 |
|
|
15. Zamora.................. |
257 |
7 |
180,000 |
|
173^5 |
16, Salamanca ............ |
475 |
9 |
240,000 |
4. Asturia................ |
17. Oviedo.................. |
388 |
15 |
510,000 |
5. Galicia................ |
748,10 |
18. Cornifa.................. |
276 |
14 |
511,492 |
|
|
19. Lugo .................. |
343 |
11 |
419,437 |
|
|
20. Orense .......-.......... |
254 |
H |
380,000 |
6. Estremadura........ |
644,3, |
21. Pontevedra ............ |
159 |
H |
420,000 |
|
596 |
15 |
336,131 |
|
|
23. Caceres.................. |
615 |
13 |
264,988 |
7 — 9. Andalusia ...... |
828,00 |
24. Sevilla.................. |
299 |
16 |
420,000 |
fdie Königr. Sevilla, |
|
2 5. Cadiz .................. |
216 |
14 |
358,466 |
Cordova und Jaen). |
|
26. Huelva.................. |
258 336 |
7 16 |
153,462 348,956 |
|
|
28. Jaen..................... |
359 |
12 |
307,410 |
10. Granada............. |
452,8, |
|
325 |
15 |
427,250 |
|
|
30. Almeria ............... |
220 |
9 |
292,334 |
|
370,69 |
|
270 |
14 |
438,000 |
11. Murcia ............... |
32. Murcia .................. |
353 |
9 |
400,000 |
|
361,5, |
33. Albacete ............... |
482 |
9 |
195,531 |
12. Valencia........... |
34. ■\alencia ............... |
289 |
21 |
500,000 |
|
|
|
164 |
14 |
336,219 |
|
693,00 |
36. Castellon de la Plana |
198 |
10 |
247,741 |
13. .Aragon................ |
37. Zaragoza ...............
38. Iluesca.................. |
410 424 |
13 9 |
350,000 247,105 |
|
|
|
399 |
9 |
250,000 533,695 |
14. Cataluna............. |
573,20 |
|
220 |
14 |
|
|
|
190 |
g |
290,000 |
|
|
|
|
|
|
42. Lerida .................. |
346 |
8 |
197,445 |
|
|
|
248 |
6 |
262,594 |
15. Na varr a (Pamplona). |
115,ai |
|
280 |
|
280,000 |
|
|
16. V as CO n gada s........ |
139,TS |
45. Viscaya (Bilbao) ...... |
108 |
5 |
150,000 |
(Baskische Provinzen.) |
|
46. Guipozcoa............... |
52 |
4 |
141,752 |
|
47. Alava (Vittoria) ...... |
116 |
5 |
81,397 |
Summe des Kontinents..... |
8,364,0, |
.............................. |
........ |
489 |
13,705,500 |
17. Inseln: Balearen |
82,83 |
|
147 |
6 |
253,000 |
Canarias |
151,56 |
49. Canarische Inseln...... |
........ |
— |
257,719 |
17 Landschaften ............ |
8,598,27 |
49 Provinzen ............... |
15,762 |
495 |
14,216,219 |
|
Nach dem noch nicht veröffentlichten Census von 1856/57 zählt Spanien 16,928,000 Seelen. |
Die Provinzen des Festlandes zerfaRen in 489 Partidos judiciales mit 19,845 Pueblos oder Gemeinden, und enthalten 152 Ciudades, 4,766 Villas und 13,228 Dörfer (Lugares und Aldeas). Die Bale arischen Inseln (Baleares) bestehen aus den eigeniRchen Balearen: Mallorca, Menorca, Cabrera, und den Pithyusen: Ibiza, Formentera und Conejera; die Canarischen Inseln (Canarias), die seit 1512 zu Spanien gehören, aus den grösseren Inseln: Gran-Canaria, Fuerteventura, Gomera, Hierro (Ferro), Lanzarote, Palma, Tenerifa, und mehreren kleinen Eilanden. — Von über- seeischen Besitzungen gehören Spanien gegenwärtig nur noch: A. in Amerika.
Flächeninhalt in Qu.-M.
General - Kapitanat Havanna;
a. Insel Cuba ........................................
b. Insel Puerto-Rico................................
c. Die Spanischen Jungfern-Inseln.................
B. in Asien und Australien.
General-Kapitanat der Philippinen:
a. Antheil an der Insel Manilla .................
b. Die Bissayos-Inseln .............................
c. Die Babuyanen nnd Baschi-Inseln..............
d. AntheU an Magindanao..........................
e. Marianen, Carolinen u. Palaos-Inseln...........
C. in Afrika.
a. Die Presidios......................................
b. Fernando-Po und Anno-Bon .....................
Zusammen ................................................... 5,036,oo Qii.-M.mit4,286,401 K,
*) Im Jahre 1850 zähUen die P h ilip pln en-3,815,878 Einwohner.
Die sogenannten Presidios an der nordafrikanischen Küste, die von Gra- nada aus verwaltet werden, sind: Ceuta, MelRIa, Alhucemas und Penon de la Gomera. Die Spanischen Jungfer n-Ins ein : Bieque, Pasaje und Culebra. —
Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. ~ Zur Zeit der Mauren schätzte man die Bevölkerung Spaniens auf mehr als 20 Millionen Seelen. Seit dem Starz der Maurenherrschaft, besonders aber durch die Vertreibung von 2 Mill. Arabern, von 800,000 Juden und von wenigstens 600,000 Mauresken, verminderte sich die Volkszahl des reichen Landes mit jedem Jahre, und mehr als die fortwährenden Kriege, in die das Land im 15. und 16. Jahrhunderte verwickelt war, mehr als die Kolonisirung
2,309,oo -• 188,,5 ••
6,TS -
1,822,200 803,000 5,000 43,800 5,500 __2,679,500*)
1,450,00 879,00 ■
• 60,oo •
• 61,00 ■ • 57„ |
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132 14. — Spanien und Portugal.
des neu entdeckten Amerika's, trug der, hier keinen Aufschwung duldende, immer herrschender werdende geistliche und weltliche Despotismus zur Entvölkerung des Landes bei. Spanien sank von seiner Gipfelhöhe herab, und im Jahre 1688 betrug seine Bevölkerung nur noch 8, im J. 1715, nach dem Erbfolgekriege, sogar nur noch 6 Mill. Seelen. Während die Kolonien Spaniens in jener Zeit über 300,000 Qu.-M. mit nahe an 18 MilL Seelen umfassten, war das Mutterland halb verwüstet, und im Königreich Sevilla allein zählte man 512, in Aragon 534 verwüstete und entvölkerte Ortschaf- ten; in Catalonien w'aren drei Viertel der Dörfer nur dem Namen nach vorhanden, und von den 127 Städten des Bisthums Salamanca waren nur noch 13 übrig geblieben. Nur langsam erholte sich unter schwerem Drucke das sonst so gesegnete Land; eine amtliche Zählung von 1768 ergab jedoch wieder 9,307,803 Seelen, und 1787 belief sich die Bevölkerung bereits auf 10,268,150. Eine amtliche Erhebung von 1797 ergab 10,541,200 Einwoh- ner. 1820 belief sich die Bevölkerung auf 11,420,000; 1826 auf 13,733,000; 1833 nur auf 12,386,841 ; 1849 dagegen auf 14,216,219 Seelen.
Nationalverschiedenheit. — Der Abstammung nach zerfallen die Bewohner der Monarchie in eigentliche Spanier, eine Mischung der alten Kelten, Römer, Gothen, Vandalen, Sueven und Araber, von denen die gothischen Herkömmlinge mehr den Norden, die arabischen mehr den Süden bewohnen; in Vasken oder Basken, die etwa ein Vierundzwan- zigstel der Bevölkerung bilden (etwa V2 MIR.), im Norden; in Modejares (Morls kos, den unvermischt gebliebenen Abkömmlingen der Mauren, gegen 60,000), in den Thälern der Sierra Nevada und in den Apuljaren; in etwa 2,000 deutsche Kolonisten, meist in der Sierra Morena; in 50,000 Zigeuner (Gitanos), die seit Anfang des 15. Jahrhunderts sich über die ganze Halbinsel verbreitet haben, und in etwa 5,000 Juden, die nicht gesetzlich anerkannt sind, und sich zum Schein zur kathoRschen Kirche bekennen. Die Hauptsprache ist die Spanische, eine Tochter der Lateinischen, aber mit vielen fremden Wörtern, arabischen und gothi- schen Ursprungs, vermischt, unter deren vielen Dialekten der Castüianische der reinste, der Catalonische der Verdorbenste ist. Der CastiRanische hat mit Hülfe der Wissenschaften und Poesie allmählig den Sieg über die an- dern errungen, und ist jetzt herrschend in der Schrift, wie in dem Munde des Gebildeten. Die Castüianische Sprache hat klangvoRe Laute in tiefen Vokalen, ist weich, klar, erhaben, und für den Gelehrten wie für den Dichter gleich brauchbar und unerschöpflich. Die Vasken haben ihre Sprache bis zum heutigen Tag rein beibehalten.
Die Spanier sind im Ganzen unter mittlerer Grösse, wohlgebildet, mit schönem Kopfe, feurigen Augen, regelmässigen, etwas scharfen, geist- vollen Gesichtszügen. Die Frauen sind meist klein, haben dunkele blasse Gesichter mit orientalischer Zeichnung, schöne schwarze Augen, bezaubernde Aninuth in den Bewegungen, ausdrucksvolle Zartheit in ihren Geberden. Das Klima bringt sie schon im 11. und 12. Jahre zttr Reife. In seinem Charakter zeigt der Spanier Römerstolz, gothischen Trotz und afrikanische Hitze eng verschmolzen. Patriotismus und Nationalstolz geben ihm ein Gefühl von persönlichem Werth, und dabei ist er frei von aRem persönli- chen Rangstolz.. Er ist tapfer, grossherzig und unternehmend. Allein sein feuriger Affekt macht ihn eifersüchtig, wollüstig und rachsüchtig, trotz dem Italiener. In Zeiten gefahrloser Ruhe versinkt er leicht in Trägheit und Abstumpfung. Feinheit, Verständigkeit, Zurückhaltung, auf der andern Seite Prachtliebe, prunkvoller Schwulst der Rede, gastfreier Edelmuth sind Ueberreste der maurischen Sitten. Im Benehmen ist der Spanier ernst- haft, gravitätisch, vorsichtig gegen Fremde. Das Höflichkeitsceremoniel ist blosse Form. Die Frauen zeigen eine natürliche, ungezwungene Leben- digkeit, die für den Fremden einen zauberhaften Reiz hat; ihre Gefühle sind frisch und äussern sich ohne Scheu. In der Liebe sind sie leiden- schaftlich, eifersüchtig, gänzliche Hingebung fordernd; doch ist ihnen eine ungekünstelte Zurückhaltung weniger fremd, als die sonstige Freiheit der Sitten erwarten lässt. Im Genüsse von Nahrungsmitteln herrscht durchweg grosse Einfachheit und Massigkeit. Ura so eifriger werden öfiTentliche Lust- barkeiten gesucht; vorzüglich die Stiergefechte, Tänze, Feuerwerke, Tur- niere und Maskeraden. Berühmt sind die Nationaltänze Fandango, Bolero, Seguidilla-, der Eiertanz, und die Guaracca. Castagnetten, Guitarre und Gesang begleiten und leiten den Tanz; die Musik bildet ein Lebenselement. Die häusliche GeseRigkeit wird wenig gepflegt; nur zwanglose Abendgesell- schaften (Tertulias) bestehen. Die Tracht der Spanier hat mit den Zeiten oft gewechselt; in neuerer Zeit ist unter den höheren Ständen die Natio- nalkleidung fast gänzlich verschwunden; den Mantel findet man nur noch in kleinen Städten und Dörfern. Die allgemeine Tracht der Landleute bil- den kurze Kamisole, darüber der Mantel, die Redezilla, ein kleines Netz von Garn oder Seide, in welches die Haare gewickelt werden, oder ein grosser Hut. Die Mantilla, ein weisser, oder schwarzer Schleier, wird von den Frauen mit vieler Grazie getragen. Der Gebrauch des Fächers ist all- gemein. Wohnungen und Lebensweise sind auch in den grössten Städten einfach, oft ärmRch, und ünreinlichkeit ist Armen und Reichen gemeinsam. |
Die Dienerschaft ist sehr zahlreich. Starke Gewürze sind sehr beliebt. Chokolade und Eiswasser sind Lieblingsgetränke; Wein wird nur massig genossen. Das Rauchen von Cigarren ist, auch bei Damen, allgemein üblich. — , , b
Ständeverschiedenheit, Hechtsverhältnisse. — Den Ständen nach zerfallen die Bewohner in Adel, Geistlichkeit, Bürger und Bauern. Der Adel zerfällt in den hohen (titulado) und den niedrigen (hidalgos) oder in Männer von gleichem Range (hombres de pareja). Die Titulados oder Titulos, die weltlichen oder geistlichen Standes sein können, wurden früher „ricos hombres" genannt und bRdeten die Grandes de EspaiTa, theils die Titulos de Castilla (fitelwürden eines Marquis, Conde, Visconde oder Baron, die, ohne Rücksicht auf Grundbesitzungen, für ausgezeichnete dem Staate geleistete Dienste ertheilt werden). Der niedere Adel ist sehr zahl- reich, meist aber verarmt und ohne besondere Vorrechte, scheidet sich in „Hidalgos de sangre" und „Hidalgos de privilegio-', und bedient sich im gewöhnlichen Leben des Titels „CabaHero" oder „Escudero". Früher war der siebente, jetzt der zehnte Mann in Spanien ein Edelmann. Asturien und Viscaya bestehen beinahe ganz aus Edelleuten, da aRe Nachkommen der Westgothen dazu gerechnet werden, und in Alt-Castilien gehört der dritte Mensch dem Adel an. Der Bürgerstand hat seine, früher an ge- wisse Städte geknüpfte Rechte fast ganz verloren, und nähert sich immer mehr dem Bauernstande, der persönRch frei ist und theüs aus Besi- tzern kleinerer Grundstücke, theils aus Erbpächtern besteht, die Ländereien des Adels, der GeistRchkeit oder der Krone inne haben. Vor Napoleons Einmi- schung in die spanischen Angelegenheiten war der fünfte Mensch in Spanien Ackerbauer, der fünfte Taglöhner, der zwölfte Handwerker, der neunzigste Fabrikant, der hundertste Kaufmann; dagegen war der achte Mensch Edel- mann und der dreissigste Geistlicher! Im Ganzen war nur die Hälfte der Bewohner des Landes produzirend. 3,126 Klöster waren mit 61,300 Mön- chen und 31,000 Nonnen bevölkert, und mit den Weltgeistlichen betrug die Anzahl der von allen Abgaben befreiten Körperschaft über 250,000 Köpfe.
Religionsversehiedenheit. Kirchliche Verhältnisse. — Die herrschende Kirche in Spanien ist die Römisch-katholische, zu der sich das Gros des Volkes bekennt; keiner andern Religion ist, obwohl sich die Zahl der Akatholiken gegen 120,000 belaufen soR, auch nur eine Ka- pelle gestattet. Juden werden, als solche nicht geduldet, sind aber doch in kleiner Zahl (5,000) im Lande, wie denn zur Zeit der Minderjährigkeit der jetzigen Königin (während der Regentschaft) ein Jude (Mendizabal) mehrmals Finanzminister w'ar. Die Bemühungen engUscher Missionäre, die protestantische Lehre in Spanien zu verbreiten, sind nicht ganz ohne Erfolg gebReben, und die früher so streng verbotenen spanischen Ueber- setzungen der Bibel und des Neuen Testaments sind jetzt in vielen Tau- senden von Exemplaren über das Land ausgestreut. Der fanatische Ver- folgungseifer gegen Akatholiken hat nachgelassen, doch weniger aus Tole- ranz, als aus Indifferenz, die sich in Folge der vierzigjährigen politischen Wirren im Lande in einer gewissen Abspannung zeigt. Die kirchliche Auf- sicht der ganzen Monarchie führen gegenwärtig 10 Erzbischöfe (zu Burgos, San Jago de ComposteRa, Granada, Zaragoza, SevRla, Tarragona, Toledo, Valencia, Manilla auf den PhiRpplnen, und Santiago de Cuba), die unter dem Kardinal - Erzbishof von Toledo (dem Primas des Reichs) stehen, und 77 Bischöfen, von denen die Bischöfe von Leon und Oviedo, nach einem alten Rechte, unmittelbar unter dem Papst, und nicht unter dem Primas stehen. Im Jahre 1787 zählte man 93,689 Mönche und 85,668 Weltgeist- Rche, zusammen gegen 180,000, so dass je das „siebenzehnte" erwachsene männliche Individuum unmittelbar „von der Religion" lebte. Ausserdem gab es noch 2,666 Beamte der Inquisition, und 4,103 Beamte der übrigen Geistlichkeit. Kaufleute gab es dagegen nur 34,030 im Lande (die Zahl der Geistlichen war mithin „fünfmaP' so gross), und Handwerker zählte man nur 262,932 (kaum um die Hälfte mehr als Geistliche). Selbst lange nach der Napoleon'schen Herrschaft (1820) zählte man noch 3,005 Klöster im Lande, und bis dahin bezog der Kardinal-Erzbischof von Toledo ein Jahreseinkommen von 500,000, der Erzbischof von Valencia von 200,000 Ducaten. Die Einkünfte des Erzbisthums Valencia betrugen zu dieser Zeit 15,400,000 Realen; in Galizien befanden sich zwei Drittel des Bodens im Besitze des Klerus, und in ganz Spanien wohl ein voRes Drittel. Das Einkommen des Staates betrug im Jahre 1820: 21 Millionen Piaster, das der Kirche gleichzeitig 52 Mülionen! Als sich 1822 die Cortes mit einer neuen Organisation des Klerus beschäftigten, waren 73,490 GeistRche über den Bedarf vorhanden, ungerechnet die Mönche und Nonnen. Im J. 1830 waren die sehr reich dotirten Domstifter mit 2,393 Domherrnstellen besetzt, zu denen noch 1,869 Razioneros (Vice-Domherren) kamen. Pfarrer zählte man 16,481, Pfarrvikare 4,929; und bei dem Sekular-Klerus: 17,411 Bene- flciaten, 27,757 ordinirte WeltgeistRche, 15,015 Sakristane, und 3,927 Die- nende. Im J. 1835 bestanden noch 1,940 Klöster mit 30,906 Mönchen, und ausserdem gab es gegen 24,000 Nonnen. Durch ein K. Dekret von 1835 wurden alle Jesuitenkonvente und aRe, nicht über 12 Mönche zäh- lende Klöster für aufgehoben erklärt, im Ganzen 884; und der Erlös aus dem Verkaufe der Klostergüter zur Verminderung der ausländischen Staats- schuld bestimmt, wie sich aber später durch die That heraussteUte, kei- neswegs dazu verwendet. Im Monat Juni bereits waren 559 Klostergüter verkauft, und dafür 16,693,260 Realen gelöst, und im August 34 andere, die 5,348,646 Realen einbrachten. Die Steuerlasten des Volkes wurden aber dadurch nicht im mindesten verringert; die aus den Klöstern vertrie- benen unglücklichen Mönche und Nonnen wurden gänzlicher Hülfloslgkeit preisgegeben, und die gegen sie übernommene Verpflichtung, für ihren Unterhalt Sorge zu tragen, ward von der Regierung nicht erfüllt. Erst das im .März 1851 mit dem päpstlichen Stuhle abgeschlossene Concordat hat zu deren Gunsten einige Aenderungen herbeigeführt. — Rom selbst hatte aus Spanien nicht unbedeutende Einkünfte, und der päpstliche Stuhl bezog (nach dem Dicionario von Canga Arguelles) von der Iberi- schen Halbinsel folgende Summen: von Ende des 11. bis Ende des 18. Jahr- hunderts 14,400,000,000; von 1814—1820 (inclusive 24,945,880 Ehedispens) 41,525,226, und von 1820—1855: 140,000,000; im Ganzen 14,581,525,226 Realen. — » > »
Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Im Mittelalter auf einer hohen Stufe der geistigen Kultur stehend, wie seine Hochschulen beweisen, und vom 15. bis 17. Jahrhunderte im Besitz einer reichen werth- vollen Literatur, ist Spanien geistig gesunken, und sein Schul- und Un- terrichtswesen, dessen Hauptträger die Geistlichen waren, ist jetzt, wo deren Einfluss fast gänzlich gelähmt ist, in einem sehr zerrütteten Zustande. |
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133 14. — Spanien und Portugal.
Nach Aussage eines Cortes-Mitgliedes, gab es 1839 nicht viel über 900 Schulen in ganz Spanien, so dass auf 15,600 Einwohner erst eine Schule käme. Nominell sind Bildungsanstalten zwar hinreichend vorhanden, doch thut die Regierung so viel wie gar nichts dafür, und erst seit Abschluss des oben erwähnten Concordats ist den Geistlichen von Neuem etwas Ein- fluss auf das Unterrichtswesen eingeräumt worden. Nach dem 1845 ver- ölTentlichten Studienorganisationsplan des Ministers Pidal soll 1) Sekun- därunterricht, 2) höherer Fakultätsunterricht, 3) höherer Unterricht und 4) Specialunterricht bestehen, und der erste, als Fortsetzung des Primär- unterrichts, die klassischen Studien, der zweite Literatur und Wissenschaf- ten, mithin die philosophische Fakultät, der dritte Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Pharmazie, und der vierte einzelne wissenschaftliche Zweige umfassen; allein der Plan blieb lange Zeit blos auf dem Papier, und erst in neuerer Zeit wendet man sich demselben mit Ernst zu. An Univer- sitäten bestehen gegenwärtig nur noch 8: zu Salamanca, gest. 1222, (1852) mit 327 Stud.; zu VaRadolid, gest. 1346, (1852) mit 1,412; zu Va- lencia, gest. 1410, (1852) mit 1,580; Zaragoza, gest. 1474, mit 1203; Sevilla, gest. 1504, mit 843; Granada, gest. 1531, mit 840; Santjago, gest. 1532, mit 1,102, und Oviedo, gest. 1580, mit 517 Studenten. Die früheren Universitäten: Cervela, Huesca, Alcala, Toledo, Palma, und Orihuela, sind jetzt nur Sekundärschulen. Madrid und Barcelona haben eine theologische Fakultät. An Kollegien und Seminaren bestanden 1852: 71, mit 5,112 Zöglingen, in welche die aus lateinischen Schulen Entlassenen übergehen; lateinische Schulen zählte man im gleichen Jahre 869. An Specialschulen und wissenschaftlichen Anstalten für besondere Gegenstände bestehen: zu Madrid Akademien der spanischen Sprache, der Geschichte, der schönen Künste; zu Valladoüd und Valencia Akademien der schönen Künste; zu Sevilla eine Akademie der Wissenschaften; Ingenieur-Akademien zu Madrid und Barcelona; ein Land-und Marine-Kadettenhaus zu Cadiz, ein Marine- Kadettenhaus zu Ferrol, 4 nautische Schulen zu Cadiz, Cartagena, Barce- lona und Ferrol; ArtiRerieschulen zu Talavera, Barcelona und Segovia; Handelsakademien zu Segovia und Bergara; eine Ackerbau- und Landwirth- schaftschule zu Madrid; eine Bergwerksschule zu Almaden, und Zeichnen- schulen zu Madrid und Cadiz etc. Bibliotheken, Gemälde-, Kunst-, Natu- ralien- und Antikensammlungen sind in allen grösseren Städten des Lan- des; Sternwarten zu Madrid, Isla de Leon, Passage etc.; und botanische Gärten zu Madrid, Cadiz, Cartagena, St. Lucar etc. |
Die Literatur hatte ihre Blüthe im 16. und 17. Jahrhundert- die Sagen und Lieder der Volkspoesie aber, die herrlichen Romanzen in denen die Helden des Vernichtungskampfes gegen die Mauren gefeiert werden reichen Jahrhunderte weiter hinauf und verdanken nur ihre Sammlung und Aufzeichnung der späteren Zeit. In dem genannten Zeitraum wurde vor- zugsweise die lyrische Poesie, das Drama, die Novelle und der Roman ausgebildet, und damals glänzten die unsterblichen Cervantes, Calderon Lope de Vega, und neben ihnen Boscan, Garcilaso de la Vega, Ponce de' Leon, Castro, Ouevedo, Solis etc. In den Wissenschaften ist mit Ausnahme der Geschichtschreibung nur Unbedeutendes geliefert worden. Unter den Künsten werden noch am besten die Kupferstecherkunst und die Buchdru- ckerei betrieben. Die Malerei früher vorzüglich durch Murillo berühmt, aber auf religiöse Gegenstände beschränkt, ist fast ausgestorben, und die Baukunst des maurischen und gothischen Styls, die in dem Alhambra zu Granada, dem Alcassar zu Sevilla und an vielen kirchlichen Gebäuden be- wundert wird, hat dem französischen Geschmacke weichen müssen. —
Physisch,-technische Kultur. — Die physische Kultur ist in den letzten Jahrhunderten mehr rückwärts als vorwärts geschritten. So fruchtbar der Boden im Allgemeinen ist, so schlecht wird er benutzt und angebaut. Der Mangel an freiem Eigenthum der Bauern, die grossen un- getheilten Güter, das System der Verachtung, die Feudallasten, die allge- meine Kreditlosigkeit, die vielen Feiertage, und der Mangel an Bewässe- rung und an guten Strassen, sind die Hauptursachen der geringen He- bung der Landwirthschaft, und so kommt es denn gar oft, dass das frucht- bare Spanien der Getreidezufuhr aus dem Auslande bedarf, während zwei Drittel des vorzüglichsten eigenen Bodens unbebaut liegen bleiben. Weizen und Safran werden am meisten angebaut, im Innern auch Mais, und in den Niederungen des Südens Reis. Südfrüchte in grösster Menge und seltener Vortrefflichkeit liefert vorzüglich Andalusien; Wein (über 2 MiR. Oxhoft jährlich) alle Theile des Landes; die edelsten Sorten sind : der Tinto, Xeres und Mansanilla in Sevilla , der Pedro Ximenes, Tierno und Muskaten bei Malaga, der Alicantewein aus Valencia, der Montilla in der Gegend von Cordova etc.; Rosinen liefern Granada und Valencia (jährlich 150,000 Ctr.); Rohrzucker (2 MilL Pfd.) Granada; Süss holz Sevilla; Kapern und Anis die Ebenen von Jaen; die Barilla oder Soda- pflanze Granada, Murcia, Valencia, Aragon und die Balearen; Krapp und Weid Alt-Castilien; Kermes Valladoüd; Cochenille Andalusien und |
Estremadura; Baumwolle Andalusien, Aragon und die Inseln; Hanf und Flachs Valencia, Aragon und Galicien; Korkeichen Catalonien; Ka- stanien alle nördlichen Provinzen etc. — Die Viehzucht ist im Ganzen ebenfalls vernachlässigt. Am nutzreichsten gestaltet sich die Rinder- zucht in Galicien; die andalusischen Stiere werden vornehmhch zu Stiergefechten gesucht; die Pferdezucht wird in Andalusien und Asturien Vorzugsweise betrieben; die der Maulthiere am besten in der Mancha. Die Schafzucht ist gegen früher zurückgegangen; zu Ende des vorigen Jahrhunderts rechnete man UVa MiR. Stück Schafe, jetzt nur noch 8 Mil- honen. Man hat dreierlei Rassen: Merinos, Churros und Metis, die in Heer- den von 10-40,000 Stück unter einem Majarai, Alt-Castilien, Andalusien, Valencia und Aragon durchziehen, und durch ihre Beansprechung des Hu- tungsrechts (Mesta), das aber seit 1838 mehr eingeschränkt worden ist, den Aufschwung des Ackerbaus nicht wenig hemmen. Ziegen, die meist 8ls Melkvieh benützt werden, sind in allen Theilen des Landes, und och weine, besonders schwarze, werden in grossen Heerden gehalten. Die Seidenzucht wird in Valencia, Murcia, Granada und Andalusien Ziemlich schwunghaft betrieben; die Bienenzucht vorzugsweise in den Provinzen am Mittelländischen Meer. Der Honig von Valencia ist beson- ders berühmt. Die See- und Flussfischerei ist von grosser Wichtig- keit, erstreckt sich im Grossen aber meist nur auf Sardellen und Thun- fische. — An Mineralien ist das Land ungemein reich, und seit 1841 hat sich der bisher sehr in Verfall gekommene Bergbau, der zur Römer- zeit ausserordentlich ergiebig war, auffallend gehoben. Gold wurde bei Bxemme'» Hand-AtlM. Spanien nDä Portagal. b. |
Beginn unserer Zeitrechnung in Menge gewonnen, jetzt nur 110 Mark jährlich im Durchschnitte; Silber jährlich 220,000 Mark (im Werth von 3,190,000 Thlr.); besonders reich sind die Minen der Sierra Almagrera; Kupfer liefert Aragon und Navarra (3,000 Ctr.), Zinn Galizien und Ca- talonien, Blei verschiedene Theile des Landes O'ährlich oft Vs Mill. Centner); Eisen Viscaya, Navarra, Aragon, Andalusien und Malaga; Quecksilber Almaden (22—24,000 Ctr.); Reisblei, Kobalt, Schwefel, Spiesglanz, Stein- kohlen etc. verschiedene Theile des Landes, und von Salz: Quellsalz die SalzqueRen in Jaen und Guipozcoa, Steinsalz der Salzberg bei Cordona in Catalonien, und Seesalz Sevilla, die Balearen, der Salzsee bei Alicante etc. (jährlich im Ganzen über 8 Mill. Centner). — Die technische Kultur Spaniens, die im Mittelalter so blühend war, sank nach der Vertreibung der Mauren fast auf NuR herab, und war während dreier Jahrhunderte höchst unbedeutend. Im Laufe dieses Jahrhunderts erwachte die Industrie zwar von Neuem, und WoRen-, Baumwollen-, Seiden-, Leinen-, Metall- waaren-, Taback-, Papier-, Leder-, Seifen-, Glas-, Spiegel-, Fayence-, und PorzeRanfabriken entstanden in allen Theilen des Landes, doch sind die glänzenden Schilderungen, die neuere Reisende davon zu entwerfen began- nen, sehr übertrieben und nur mit Vorsicht aufzunehmen. Wo sollte wohl auch ein kräftiger Aufschwung in einem Lande herkommen, in welchem bei 14 Mill. Einwohnern nur zwischen 4 und 5 Mill, von ihrer Händearbeit (als Handwerker, Fabrikarbeiter und Landleute) leben, in einem Lande das seit Beginn dieses Jahrhunderts sich in einem fast ununterbrochenen Zustande des Kriegs und der bürgerlichen Unruhen befunden und seit |
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6 14. — Spanien und Portugal.
der Zeit von Staatsmännern belierrsclit wurde, die nur ilir persönliches Interesse, nicht aber das des Staates erkannten. —
Handel. — Der Handel ist, ungeachtet der günstigen Lage Spaniens, doch beschränkt, und auf mannigfache Weise gehemmt, und was den See- handel betrifft, zu zwei Drittel in den Händen der Ausländer. Im J. 1843 betrug die Einfuhr am Werthe 247,599,821, die Ausfuhr 203,133,966 Realen; 1849 belief sich der Handelsverkehr mit dem Auslande: die Ein- fuhr auf 587,171,795, die Ausfuhr auf 478,162,822 Realen; und 1854 die Handelsbewegung des Königreichs mit seinen Kolonien und dem Aus- lande, die Gesammtsumme der Einfuhr: 813,485,244, der Ausfuhr 993,502,783 Realen, und zwar:
Einfuhr. Ausfuhr.
Spaniens Verliehr mit dem Europäischen Auslande überhaupt •■■442,214,919.....682,669,056
Handelsverkehr mit Asien............................................. 26,108,398..... 9,732,628
Handelsverkehr mit Afrika........................................... 2,626,676..... 8,648,065
Handelsverkehr mit Amerika......................................... 342,535,25l----292,453,034
in Summe: 813,485,244 R. 993,502,783Real. Der Schleichhandel wird in ungeheurer Ausdehnung betrieben. Uass der Betrag desselben sich aber auf mehr als ein Drittel des gesetzlichen Han- dels belaufen soll, dürfte im Allgemeinen wohl übertrieben sein und höch- stens nur auf den Verkehr mit Frankreich Bezug haben. Die Hauptartikel der Ausfuhr bestehen in Wein, Branntwein, Olivenöl, Südfrüchten, Wolle, Eisenwaaren, Salz, Blei, Quecksilber, ïaback, Korkholz, Esparto, Soda, Bohnen, Kichererbsen, Mehl etc.; die der Einfuhr in Baumwollen-, Wollen- und Seidenwaaren, Kolonialprodukten, Eisen- und Glaswaaren, Stahl, Draht, Uhren, Häuten, Hanf, Leinwand, Segeltuch, Käse, Butter, Stockfischen etc.— Der Binnenhandel erlahmt an den schlechten Landstrasssen, dem Mangel an geeigneten Transportmitteln und dem schlecht bestellten Postwesen. Neuerer Zeit ist man mit Erweiterung des schon längst bestehenden Ka- nalsystems beschäftigt, das bisher mehr zur Bewässerung des Landes, als zur Schilffahrt benutzt wurde. Von Kanälen sind nennenswerth : der Kaiserkanal in Aragon, der längs dem Ebro von Tudela bis Zaragoza, und von da noch weiter führt, immer aber noch nicht ganz vollendet ist; der Kanal von Castilien, der die innern Landschaften der Provinzen und den Duero mit dem Hafen von Santander verbinden soll; der Kanal von Campos; der von Olmedo, zur Verbindung des Duero mit Segovia; der Kanal des Manzares, der diesen Fluss mit dem Tajo verbinden soll; der noch nicht vollendete Kanal von Murcia, und der Kanal de los Alfaques an der Mündung des Ebro, zur Erweiterung der Stromfahrt. — Auch der Bau von Eisenbahnen hat bereits be- gonnen, und waren im .März 1856 schon 480 Kiloin. (nicht ganz 64 deutsche Meilen) der Benutzung übergeben und gegen 2,400 Kiloin. kon- zessionirt. Eröffnet sind die Bahnen: Madrid-Aranjuez-.Alcazar-Albacete, Barcelona-iMataro, Barcelona - Granolles , Barcelona - Tarasa , Xeres-Cadiz, Tarragona - Reus , und Valencia-Alcira. Die Haupthandelstädte des Landes sind, an der Küste: Barcelona mit 190,000 E.; Tarragona 14,000; Valencia 66,000; Alicante 26,000; Cartagena 38,000 ; Malaga 60,000; Cadiz 80,000; Coruùa 25,000; Gijon 5,000; Santander 19,000; Bilbao 16,000; und St. Sebastian mit 11,200 Einw.; im Innern: Madrid 263,000 E.; Sevilla 95,000; Burgos 10,000; Zaragoza 46,000; Cordova 58,000; Granada 87,000; Murcia 40,000; Xeres de la Frontera 35,000; Ecija 35,000; Locca 42,000; San Jago de Compostella 28,000; Valladolid 30,000; Toledo 25,000 E. etc.— Die Handelsmarine zählte im .lahre 1852: 28 Schiffe über 400 Tonnen; 189 Schiffe zwischen 200 und 400 T.; 738 zwischen 80 und 200 T., 1,750 zwischen 20 und 80, und 1,631 mit weniger als 20 Tonnen; im Ausland gebaute grosse Schiffe 95, und 23 Dampfer; im Ganzen 4,454 Schiffe mit 244,854 Tonnen Gehalt. Die Zahl der für den Hafendienst und die Fische- rei bestimmten Schilfe belief sich auf 13,421, mit 50,013 Tonnengehalt, und im Bau begriffen waren 139 Schiffe. Eingelaufen waren in sämmt- lichen Häfen des Landes im J. 18,3: 8,706 Schiffe mit 984,977 Tonnen; ausgelaufen 6,828 Schiffe mit 787,811 Tonnen; 1854 eingelaufen 9,447 Schiffe mit 1,063,334, und ausgelaufen 8,072 Schiffe mit 924,223 Tonnen Gehalt. -
Münzen, Maasse etc. — Man rechnet nach R e a 1 e s d e V e 11 o n, die in 8V2 Quartos oder 34 Maravedis getheilt sind, uud nach dem Münzgeselz vom 15. April 1848 genau 2 Sgl. IV2 Pf- (wenig über 25 Centioies) werth sind, während der alte Real de Plata nahezu den doppelten Werth hatte; 20 Reales de Vellon oder lOVs Real de Plata machen 1 Silberpiaster; 92'/ii(, Piaster sind — 14 Thlr. preuss. = 241/2 fl- rhein. Die spanischen Maasse sind ungemein verschieden; am verbreitetsten sind die Castilischen : die Elle (vara), hat 3 Pies (Fuss) = 1,26 preuss. Ellen; der Pies hat IV3 PalmOS, 12 Pulgados (Zoll), 16 Dedos (Finger), 144 Lineas, und ist = 0,8868 preuss. Fuss oder 27.83 Centimeter; der Palmo = 20,8? Centimeter. Die Legua nueva (neue Meile) = 8,000 Varas oder 6,680 Meter =; 0,9013 deutsche Meilen. Die spanische geographische Meile hat indess nur 6,349 Meter; die Legua maritima (die in 3 millas maritimas abgetheilt ist) = 5,555 Meter. 16 Spanische Quadratleguas — 9 deutsche geogr. Qu.-M.— Flächenmaas s ist die Fanegada = 64,26 Aren oder 2,5167 preuss. Morgen. Getraidemaass: der Cahiz zu 12 Fanegas; die Fanega == 54.8 Liter oder 0,9971 preuss. Scheffel. Weinmaas s : der Moyo (zu 16 Cantaras oder Arrobas mayores) = 258,2 Liter. Die Pipa = 27 Cantaras. Das Pfund (Libra) = 460,14 Gramm. — |
»er IStaat. — Staatsverfassung. — Spanien ist eine im männ- lichen und weiblichen Stamme, erbliche konstitutionelle Monarchie; das Salische Gesetz ist bereits 1829 den 29. März durch die pragmatische Sanktion aufgehoben, die Aufhebung aber erst 1833 bestätigt worden. Als Staatsgrundgesetz gilt gegenwärtig in Spanien (das in 30 Jahren 4 Konstitutionen: vom 6. Juni 1808; vom 19. März 1812; vom 10- April 1834, und vom 18. Juni 1837, hatte): die Konstitution vom 18. Juni 1837 mit den 1844 durch Vereinbarung mit den allgemeinen Cortes eingeführ- ten Reformen. Nach derselben ist die Person des Königs (gegenwärtig der Königin) heihg und unverletzlich, deren Minister verantwortlich. Die Königin allein hat die vollziehende Gewalt, erklärt Krieg und Frieden, befehligt die bewaffnete Macht, und ertheilt Aemter und Ehren. Die ge- setzgebende Gewalt theilt die Königin mit den Cortes, bestehend aus dem Sena do und dem Congresso (der Deputirtenkammer). Jeder die- ser drei Gewalten steht die Iniative der Gesetze, ihre Sanktion und Pro- mulgation aber nur der Königin zu. Die Senatoren werden von der Königin (dem Könige) auf Lebenszeit in unbeschränkter Zahl aus den durch die Verfassungsreform von 1844 näher bestimmten Notabilitäten ernannt, müssen jedoch das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben; die Söhne des Kö- nigs und die unmittelbaren Erben der Krone sind vom 25. Jahre an de jure Senatoren. Der Senat erkennt als Gerichtshof über die Anklagen ge- gen Minister von Seiten der Cortes, über Verbrechen gegen die Person oder Würde der Königin oder gegen die Sicherheit des Staates, endlich über die .Mitglieder des Senats selbst. Die Deputirten werden direkt von den Wählern auf 5 Jahre ernannt, müssen Spanier, von weltlichem Stande und wenigstens 25 Jahre alt sein. Ihre Zahl (die Canarischen In- seln mitgerechnet) ist gegenwärtig 241 oder 1 auf 50,000 Einwohner. Die Zahl der Wähler, welche entweder 200 Realen direkte Steuer zahlen oder ein entsprechendes geringes Einkommen nachweisen müssen, beträgt etwas über 300,000, Die Cortes versammeln sich in jedem Jahre; die Königin beruft, vertagt und schliesst sie, ist auch berechtigt die Deputirten-Kam- mer aufzulösen, muss aber dann innerhalb dreier Monate eine neue beru- fen. Die Cortes bestimmen das Budget, so wie auf Vorschlag der Königin jährlich die stehende Land- und Seemacht, bewilligen die Steuern, und am Anfang jeder Regierung die Civilliste des Königs, und kein Gesetz hat Kraft, wenn es nicht von beiden Kammern erwogen und votirt ist. So lauten die Bestimmungen der Verfassung auf dem Papier, faktisch aber ist die Königliche Gewalt im Ganzen nur wenig beschränkt, und die Regierung, wie es die Umstände gebieten oder, nach Ansicht der am Ruder stehenden Minister, zu erheischen Rheinen.
Staatsoberhaupt. — Königin ist gegenwärtig .Maria I s a b e 11 a IL, geb. 10. Okt. 1830, Tochter Ferdinand VIL; sie succ. ihrem Vater am 29. Sept. 1833, wurde, unter Vormundschaft ihrer Mutter (Königin Christine), am 2. Okt. 1833 als Königin proklamirt und am 8. Nov. 1843 für volljäh- rig erklärt, ihr Gemahl ist König Franz d'Assis, ältester Sohn des Infan- ten Franz de Paula von Spanien, geb. 13. Mai 1822. Die Succession findet nach der Primogenitur statt; die ältere Linie geht immer der jünge- ren und iu derselben Linie der nächste Grad dem entfernteren, und in demselben Grad das männliche dem weiblichen Geschlechte, und in dem- selben Geschlechte die ältere Person der jüngeren vor. Künftige Thron- erbin ist die Tochter der Königin: Maria Isabella de Paula, Infan- tin von Spanien, Prinzessin von Asturien, geb. 20. Dec. 1851. Die Civil- liste der Königin, die bei Beginn der Regierung von den Cortes festge- setzt wurde, beträgt 43,500,000 Realen. — Ti^el: „Königin von Castilla, Leon, Aragon, beiden Sicilien, Jerusalem, Navarra, Granada, Toledo, Va- lencia, Galicia, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Cordova, Corsika, Murcia, Jaen, der Algarven, von Algeziras, Gibraltar, der Canarischen Inseln, von Ost- und Westindien, der Inseln der Tierra Firma des Weltmeers, Erzherzogin von Oesterreich, Herzogin von Burgund, Brabant und Mailand, Gräfin von Habsburg, Flandern, Tyrol und Barcelona, Herrin von Viscaya und Molino." Sie führt das Prädikat: „Katholische Majestät." Residenz ist Madrid; Lustschlösser: Casa dei Campo, Florida, El Pardo, Zarzuela und Aranjuez.— "%Vappeii: Quadrirt mit einem Mittelschilde: 1 hat 4 Fächer, und zwar 1 und 6 ein goldenes Kastell mit 3 Thürmen in Roth (Castilla); 2 und 4 einen rothen gekrönten Löwen in Silber (Leon); 2 ist gespalten: rechts 4 rothe Pfahle in Gold (.Aragon); links 4 rothe Pfahle in Gold mit 2 schwar- zen in Silber schwebenden Adlern (Sicilien); 3 hat oben einen silbernen Balken in Roth (Oesterreich), unten in Silber einen, von 3 goldenen Schräg- balken durchschnittenen blauen Schild (Altburgund); 4 oben einen mit gol- denen Lilien besäeten, und mit Silber- uud rothgestickter Einfassung umge- benen blauen Schild (Neuburgund); unten einen goldenen Löwen in Schwarz (Brabant). Im Schildesfusse ist der grüne Granatapfel von Granada in Silber angebracht. Der .Mittelschild enthält das Familienwappen von Anjou. Auf dem Schilde steht eine Königskrone; und das Wappen ist von der Kette des goldenen Vliesses umgeben.
Orden. — An Ritterorden zur Belohnung des Verdienstes bestehen gegenwärtig 9 in Spanien, und zwar: 1) der Orden des goldenen Vliesses, gestiftet 1430 und auch von Oesterreich ausgegeben; 2) der Orden Carls IIL, gestiftet 1771, in 2 Klassen, für Hofehren; 3) der Maria-Luisen-Orden, für Damen, Hofehren, gest. 1792; 4) der Or- den des heil. Ferdinand, ein militärischer Orden, 1815 von Ferdi- nand VIL gestiftet; 5) der Orden der heil. Hermengilde, Militäror- den, im Dec. 1815 von Ferdinand VIL gestiftet; 6) der M a r i ne-0 r d en, 1816 von Ferdinand Vll. für Seeleute creirt; 7) der Amerikanische Orden der heil. Isabella, gestiftet 1815; 8) der Orden zur Ver t heidi gu ng des Thrones, gest. 1823 zur Belohnung der Legitimisten; 9) der Ma- ria-L u is e-1 s a b eil e n-0 r d en, Militärorden, am 20. luni 1833 von Ferdinand Vil. gestiftet. — Von deii im .Mittelalter gestifteten geistlichen Ritterorden, die als solche 1835 aufgehoben wurden, bestehen nur noch folgende 5 als Ehrenkreuze: 1) der Orden von Calatrava, gest. 1158; 2)der'0rden von San Jago de Compostella (Schwertorden), gest. 1170; 3) der Orden von Alcantara, gest. 1177; 4) der Orden von San Juan (ehemals von Malta und Rhodus), gest. 1113, und 5) der Orden von Montesa, gest. 1319.
Hofstaat, — Der Hof der Königin besteht aus einem General-In- tendanten des Königl. Hauses und der Domänen, einem Majordomus, einem Oberst-StaUmeister, einer Camarera-Major des Pallastes, einem Gross-Al- mosenier, der zugleich Patriarch von Indien ist; einem Majordomus und einer Aja der Prinzessin von Asturien, und einem Ober-Kommandanten des Hellebardier-Korps der Königin
Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die höchsten Central be- hörden sind: der Ministerrath, der aus dem Präsidenten (zugleich Kriegsminister), dem ersten Staatssekretär der auswärtigen Angelegenhei- ten, und den Minister-Staatssekretären (den Chefs der Ministerial-Departe- ments) besteht; der Staatsrath (Königlicher Rath) aus den Ministern, 30 Räthen, einer unbestimmten Zahl ausserordentlicher Räthe, den Unter-Staats- sekretären und Direktoren bestehend; und die 6 Ministerial-Depar- tements: 1) das Ministerium der Gnade, Gerechtigkeit und des öffentlichen Unterrichts unter welchem die Gerichtshöfe und Schulen stehen; 2) das Departem. der Finanzen; 3) das Departem. des Innern, unter welchem die Civiheryltung strebt; 4) das Ministerium der öffentlichen Arbeiten; 5) das Staatssekretariat des Kriegs, und 6) das Ministerium des Seewesens. —
Das Staatssekretariat der auswärtigen Angelegenhei- ten vermittelt den Geschäftsverkehr mit'den 19 am Spanischen Hofe accre- ditirten Gesandschaften fremder Staaten und deren Konsulaten, so wie mit den im Auslande angestellten diplomatischen Agenten Spaniens, nämlich 13 Gesandten bei fremden Höfen, 32 Generalkonsuln und Konsuln und 160 Vicekonsuln. — Unter dem Departement des Innern besteht in je- der Provinz ein Gefe politico, in jedem Partido ein Delegado, und unter |
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135 14. — Spanien und Portugal.
diesem unmittelbar die Ayuntamientos der einzelnen Gemeinden. Letztere werden von den Vecinos (Familienhäuptern) gewählt, und haben an ihrer Spitze einen, auf 10 Jahre erwählten Alcalden. — In Bezug auf die Rechtspflege ist das Land, mit Einschluss der ßalearen und Canarischen Inseln, in 15 Audiencias oder Gerichtshöfe der 2. Instanz und 495 Parti- des judiciales, Gerichtsbezirke, eingetheilt, von welchen jeder mit einem Richter erster Instanz in der Hauptstadt des Partido versehen ist. Ausser- dem besteht zu Madrid ein Oberster Gerichtshof für das ganze Land, 20 Handelsgerichte in den Haupthäfen und Handelsstädten, und Spe- cialgerichte für die Geistlichkeit, das Militär, für Rechnungs-, Steuer- und Bergbau-Angelegenheiten, Ueber BagateRsachen und geringere Ver- gehen erkennen die Alcalden oder Gemeindevorsteher mit Appellation an die Richter erster Instanz, und diese erkennen über Kriminal- und bedeu- tendere Civilsachen in unterster Instanz mit AppeRation an die Audiencias. |
Finanzwesen. ~ Die Finanzen Spaniens sind ni der grössten Ver- wirrung, da ein eigentliches System der Besteuerung durchaus fehlt. Es bestehen nicht weniger als 90 verschiedene Arten von Abgaben, von wel- chen übrigens nur die Einkünfte der StaatsmonopoRen, Estancadas (Tabak, Salz, Pulver, Salpeter, Spielkarten), und die Eingangszölle, so wie die unter dem Namen Rentas provinziales bestehenden Acctsabgaben von einigem Belange, aRe andern dagegen von nur geringer Bedeutung sind. Das Staats- einkommen wird von den Ausgaben fortwährend überschritten, das Defizit durch Gehaltsabzüge und Nichterfüllung sonstiger Verbindlichkeiten oder mancherlei Finanzoperationen ohne Bestand gedeckt. Die Regierung ist stets in Geldverlegenheit und oft kaum im Stande die Armee zu bezahlen. Die Pensionisten bleiben oft Jahre lang ohne Gehalt, die Zinsen der Staats- schuld werden oft in Jahren nicht berichtet, nicht selten fuhrt die Noth zu den schauderhaftesten Finanzerscheinnngen, und selbst die Civilliste der Königin musste auf 28 Mill. Realen herabgesetzt werden. Der minis- terielle Voranschlag für 1854 schloss (die Einnahme mit 1,471,147,894, die Ausgabe mit 1,589,202,522 Realen ab, allein schon Ende Aua-ust 1854 lag ein ofl-enes Defizit von 660 Millionen vor. Für 1855 stellten die Cortes die Staatsausgaben auf 1,498,240,373, die Staatseinnahmen auf 1 335 921 300 Realen fest, wonach sich wiederum ein Defizit von 162,319 073' Re'alen herausstellte. Nach dem Budget-Entwurf für 1856 und das Iste Semester 1857, wurden die Staatsausgaben für 1856 auf 1,470,925,661,^ür die erste Hälfte von 1857 auf 727,591,619, die Staatseinnahmen für 1856 auf 1,471,896,257, für die erste Hälfte von 1857 auf 730,695,731 Realen ver- anschlagt, und der Stand der schwebenden Schuld am 1. Juni 1856 in diesem Entwairfe zu 605,316,598, für den 1. Juli 1856 zu 554,072,221 Rea- len angegeben. Die Staatseinnahmen sind ungemein wechselnd:' die Do- mänen (nach Maasgabe der älteren Budgets) zwischen 70 und 110 MRl. Er- lrag; die Kolonien zwischen 20 und 105 Mill.; die direkten Steuern etwa 390, die indirekten circa 700 .Millionen (davon Accise und Oktroi 160, ZöRe 190, Stempel 24, Tabak 160-200, Salz 80—100, Lotterie 50—90, Berg- werke 30—50, Post 24—26, und die Hypothekensteuer 18 MilRonen. — Der Gesammtbetrag der spanischen Staatsschuld ward, nach offiziellen QueRen, für Ende 1853 auf 14,517 MIR. Realen = 1,028,300,000 Thlr. be- rechnet, w'orunter 3,800 Mill. Realen unverzinsliches Papiergeld, d. h. solche Schulden, von denen bisher keine Zinsen bezahlt \vurden. Im Januar 1855 wurde ein freiwilliges Anlehen von 230 Mill. Realen aufgenommen, und im Mai 1856 ein Versteigerungsanlehen von 200 MiR. Realen zur Verringerung der schwebenden Schuld.
Heerwesen, Landmacht. — Das Heer bestand 1854 aus: dem Königl. Hellebardier-Korps und Leibwache-Eskadron, 603 Mann; aus 1 Gre- nadier- und 45 Linien-Infanterie-Regimentern zu 3 Bataill-, 1 Regim. „Fijo von Ceuta" zu 2 Bataill., 16 Jäger-BataiRonen und 2 leichten Bataillonen von Afrika, 66,465 Mann; aus 4 Regimentern Carabiniere und 12 Regim. Lanciers, zu 4 Schwadrons, 16 Schwadr. reitende Jäger, und 4 Schwadr. tur die Remontirungsanstalten, 10,949 Mann; aus 5 Artillerie-Departements |
(in jedem 1 Regim. Fuss-, und einer Brigade fahrender oder Gebirgs-Artil- lerie), und 4 Garnisons- oder Festungsbrigaden, 9,524 Mann; aus dem In- genieurs-Korps, 1,080 Mann; der Gendarmerie (guardia civil), 10,493 Mann, Und der Miliz auf den Canarischen Inseln, 375, im Ganzen aus 99,489 Mann bnd 11,395 Pferden. Ausserdem bestand noch ein Carabiniers-Korps (Grenz- Jager-Korps), und 31 Kommandanturen, von denen jede in 75 Komp- zer- öel, 11 darunter Kavallerie. — Unterm 1. Aug. 1855 wurde die Einrich- tung einer Bürgerwehr von 60,000 Mann unter, dem Namen „Provinzial- niiliz," angeordnet, die der Armee als Reserve dienen sollte. Im Jahre 1856 betrug der Sollbestand des Landheeres 79,535 Mann und 10,169 Pferde, "le „Nationalgarde" zählte in demselben Jahre: 590 Bat. Infanterie, 72 ^chwadronen KavaRerie, und 9 Batterien ArtiRerie, im Ganzen 762,040 Mann, von denen etwa der fünfte Theil bewaffnet war. Die Contrerevolu- "on führte auch hier zur Vernichtung der Nationalgarde, welche die Köni- gin unterm 15. Aug. 1856 „für immer" aufgehoben erklärte, und sie ent- waffnen liess. Behufs der Militärverwaltung ist Spanien, einschliesslich der «alearen und Canarischen Inseln, in 14 Distrikte geschieden, an deren »pitze in jedem ein Generalkapitän steht. Jeder Distrikt umfasst mehrere "Obiernos niRitares, deren im Ganzen 120 sind, und Comandancias de artil- jeria, deren 64 bestehen- Die überseeischen Besitzungen bilden 3 General- ^apitanate: Cuba, Puerto-rico und Filipinas, mit eigenen Armeekorps- — »es tun gen zählt Spanien in Menge; die bedeutendsten derselben sind, am ^iscayischen Meere: Fuentarabia, San Sebastian, Santona, Santander, los Passages, Ferrol, Coruiia, Vigo und Toro, an der Portugisischen Grenze: Ciudad Rodrigo, Badajoz und Olivenza; in Andalusien und am Mittelmeer: Cadiz, Tarifa, San Roque (gegen Gibraltar), Malaga, Velez Malaga, Almeria, Cartagena, Alicante, Kastell von Valencia, Murvie- dro, Taragona, Barcelona und Rosas; gegen Frankreich: Figueras, Ur- gel, Puycerda, Pamplona, Gerona, Hostairich, Manresa, Lerida, Tortosa, Mequinenza und Zaragoza, und auf den Inseln und in Afrika: Palma, Port Mahon und Ceuta- — |
Seemacht. — Die Königl. Flotte zählte im J. 1856 im Ganzen 231 Schiffe mit 762 Geschützen, und zwar: für den allgemeinen Dienst 25 Schiffe mit 325 Geschützen; für den Küstendienst 125 Schiffe mit 67 Ge- schützen; auf der AntiRenstation 31 Schiffe mit 278 Kanonen; am la Plata 2 Schiffe mit 27 K., und bei den Philippinen 48 Schiffe mit 25 Geschützen. Ohne die Transportschiffe und kleinere Schiffe bestand die Flotte aus 30 armirten Dampfern mit 188, und 46 armirten Segelschiffen mit 574 Kano- nen. Ueberdies gehörten dem Staate 4 grosse Postdampfer zum Packet- Dienst zwischen Cadiz und Cuba. Das Personal der Königl. Marine zählte im Jahre 1855: 1,115 Offiziere aRer Grade, 575 Maschinisten, und 13,507 Soldaten und Matrosen. — Die Standarte und Flaggen Spaniens siehe Flaggen atlas, Taf- 5: Fig. 185 Standarte; Fig. 186 Kriegsflagge; 187 Kauffahrerflagge; 188Lootsensignal; 189 Flagge von Barcelona; 190 Flagge von Biscaya; 191 Flagge von CastRien u. Leon; 192 Flagge von Galicien- 193 Flagge der Insel Mallorca. — ' |
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14. — Spanien und Portugal. 8
iiLm südlichen Abhänge der Pyrenäen, zwischen der Grafschaft Foix und der Provinz Lerida in Spanien, liegt die 9 Qu.-M. grosse von der Balira bewässerte Republik Andorra, die gegen 17,800 Einwohner zählt. Seit Karls des Grossen Zeit unabhängig oder doch keinem andern Staate angehörig, steht das Andorrathal als neutrales Gebiet unter dem gemein- schaftlichen Schutze Frankreichs und Spaniens, und hat in dem jedesmali- gen Bischöfe von Seu d" Urgel, einer gegen 3 Meilen entfernten spani- schen Stadt, der jährlich einmal ins Land herkommt, um als Fürst schieds- richterlich aRe Streitigkeiten beizulegen, und als Bischof die Firmung vorzunehmen, eine Art von Souverän. Die Regierung leiten 2 Statthalter oder Yiguiers, von denen der eine ein Franzose, der andere ein Andor- raner sein muss, und die der Fürstbischof auf 3 Jahre ernennt. Sie sind zugleich Richter und haben jeder einen Unterrichter (Baile) zur Seite. Der Verwaltungsrath besteht aus 24 Mitgliedern, 4 aus jeder Gemeinde, die vom ganzen Volke gewählt werden; aus ihrer Mitte wird der Syndi- kus ernannt, der die exekutive Gewalt hat und das Auswärtige besorgt, und die mit Leitung des Gemeindewesens beauftragten Konsuln. Die Einwohner beschäftigen sich mit Viehzucht, Wein- und Obstbau. Der Acker- bau liefert nicht hinlänglich Getreide; gegen eine jährlich zu entrichtende |
Kontribution von 960 Franken an Frankreich, ist aber Andorra berechtigt, zollfrei aus Frankreich Vieh und 4,400 Ctr. Korn einführen zu dürfen. Der Freistaat besitzt ausser tretflichen Weiden, schöne Waldungen, reiche Eisengruben und warme Mineralquellen, und wird in administrativer Hin- sicht in 6 Gemeinden: Andorra, Canillo,Emcamp, La Massanane, Ordino und St. Julien, geschieden, die in 34 Ortschaften zerfallen. Hauptort und Regierungssitz ist Andorra la Vieya, an der Balira, mit 2,180 Einwohnern. Die Einnahmen des Freistaats bestehen in den Pachtgeldern für die Gemeindeweiden, und in Zahlung einer geringen Per- sonal-, Grund- und Viehsteuer. Die Ausgaben in den geringen Gehalten der Beamten, in der an Frankreich zu zahlenden Kontribution, und in 480 Franken, die der Fürstbischof, als geistlicher Oberhirt bezieht.. Die Rechtspflege wird durch eigene Kriminal- und Civilgerichte verwaltet; von diesen appellirt man an die Viguiers, von welchen aus die Appellation nach Frankreich oder Spanien geht. Die Bewohner des Freistaates haben ein selbstverfasstes Gesetzbuch, das am 7. Nov. 1847 feierlich eingeführt und anerkannt wurde. Auf Mord steht nach demselben Todesstrafe. Das Todesurtheil wird von den Vertretern aller Gemeinden bestätigt, und derVerur- theilte mit verbundenen Augen von dem Henker in eine tiefe Kluft gestürzt. — |
Königreieli Portugal.
CJescliiclife. — Lusitanien, nachher Portugal (von Portus Cale, jetzt Oporto) hatte mit Spanien gleiches Schicksal, musste mit diesem nach Carthago's Fall sich unter Roms Joch beugen, und blieb römisch, bis zur allmählichen Zertrümmerung des Römerreichs (409 n. Chr.) die Alanen sich dort niederiiesen, die (440) von den Sueven überwältigt wur- den, w^elche in Lusitanien ein eigenes Reich gründeten, das 583 der west- gothische König Leovigild mit seinem Reiche vereinigte. Mit diesem kam es 714 in die Gewalt der Araber, deren Herrschaft einige Jahrhunderte dauerte; doch fassten bereits 770 die Christen, die in den Asturischen Ge- birgen einen neuen Staat gegründet hatten, festen Fuss in Lusitanien; bis endlich 1058 König Ferdinand 1. von Castilien, den grössten Theil des Landes eroberte und es, nach der damals wichtigsten Stadt, Portugal benannte. In den Kriegen gegen die Mauren leistete ein Graf Heinrich von Burgund Ferdinands Sohn, dem Könige Alphons VL von Castilien, so guten Dienst, dass dieser ihm seine Tochter Th er ese zur Gemahlin, und zur Aussteuer Portugal, so weit es damals erobert war, als erbliche Grafschaft und Lehen gab (1093). Heinrich wusste sich später in Unab- hängigkeit von Castilien zu setzen, und eroberte noch mehrere südlich angrenzende Provinzen von den Mauren. Sein Sohn, Alphons Henri- quez, setzte des Vaters Eroberungen gegen die Araber fort, zertrümmerte 1139 deren Macht in der Schlacht bei Ourique, liess sich als Alphons L auf dem Schlachtfelde zum König von Portugal ausrufen, und 1143 vom Erzbischof von Berga auf dem Reichstage zu Lamego krönen. Er gab dem Reiche eine Verfassung, durch welche die Unabhängigkeit des Reichs und die Succession nach der Erstgeburt im Mannsstamme und in Ermanglung auch in weiblicher Linie, bestimmt wurde, entzog sich der Lehnspflicht von Castilien, und um Castiliens Ansprüche desto sicherer zurückzuweisen, erklärte er 1144 Portugal für ein Lehen des Papstes. Unter Alphons IIL (1244) kam, durch glückliche Siege, Algarbien an PortugaL Dionys der Gerechte (1279—1325) beförderte den Ackerbau und die Schifffahrt, und gründete (1290) die Universität Lissabon, welche (1308) nach Coimbra verlegt wurde. Mit Ferdinand L Tode (1383) erlosch die legitime Linie von Burgund. Mit Willen der Stände bestieg Ferdinands natürlicher Bruder, als Johann L (auch der Bastard genannt) den Thron und grün- dete die unächte burgundische Dynastie, welche von 1385—1580 Portugal beherrschte und diesem Lande seine grössten Könige gab. Mit Johann L begann die glänzende Epoche Portugals: der Handel und die Schifffahrt erwuchsen zur schönsten Blüthe; die Schifffahrtskunde wurde erweitert; unter Johanns zweitem Sohn, Dom Heinrich (f 1463) dem Seefahrer, wurden von 1418-1452 Madeira, die Canarischen, Azori- |
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14. — Spanien und Portugal. 9
sehen umd Kapverdischen Inseln und die Küsten von Guinea entdeclit; unter Johann II. (1481-1495) fand Barlholomeo Diaz (I486) das Vorge- birge der guten Hoffnung, und unter Emanuel dem Grossen (1495— 1521) und dessen Sohn Johann III. ( — 1557), der glänzendslen Epoche von Portugal, gründeten die Portugiesen, nachdem Vasco de Gama (1497) den Seeweg nach Ostindien entdeckt hatte, jenes mächtige Kelch in Ostindien, das die Namen ihrer Albuquerque, Almeida, Abunha, Silveira und de Cas- tro in der Geschichte unsterblich gemacht hat. Sie kamen bis nach China und Japan, entdeckten die Molukken; Cabral fand (1500) Brasilien, welches Amerigo Vespucci besetzte, und die Portugiesen waren hundert Jahre lang die erste Seenation in Europa. König Sebastian (1557—1578), von den (seit 1540) aufgenommenen Jesuiten zum fanatischen Eroberer aufgezogen, opferte sein Leben in einem Feldzug gegen Marokko auf, und mit dem Tode seines Grossenkels und Nachfolgers Heinrich (dem Kardinal), der 1580 ohne Erben starb, erlosch der ächte .Vlannsstamm Johann I. und Portugal kam an Spanien. Als Provinz dieses Reichs verlor es den grössten Theü seiner Kolonien und seines Handels an HoRand und verarmte. Dieses und der harte Druck rief eine Empörung hervor, 1640, durch welche das Haus Braganza auf den Königsthron gehoben und die Unabhängigkeit von Spa- nien nach einem 28jährigen Krieg (1668) durch Englands und Frankreichs Beistand entschieden wurde. Portugal erhielt, 1650, Brasilien und einige kleinere Kolonien wieder, aber sein alter blühender Handel imd seine Ost- indischen Besitzungen blieben verloren. Das Volk versank m Lethargie, aus der es unter Joseph L Regierung (1750), selbst Pombai, Portugals grösster Minister, trotz aller Anstrengung nicht zu erwecken vermochte. Als die Französische Revolution Europa erschütterte, wurde auch Portugal berührt. Durch Abtretung von ORvenza an Spanien und eines Iheils von Guyana an Frankreich, 1801, rettete es seine Unabhängigkeit nur temporar; denn es erschien ein französisches Heer, und am 23. Nov. 1808 floh, der Regent, Johann, mit dem Hofe nach Brasilien. Englands Heer vertrieb die Franzosen bald aus Portugal, aber Johann VL, seit, dem Tode semer blödsinnigen Mutter (1816) König, verschob die Rückkehr nach Portugal. Erst als 1820 die Portugiesischen Cortes eine Konstitution entwarfen, und des Königs Anwesenheit zur Bedingung machten, kehrte Johann Vf. nach Europa zurück und beschwor, 1821, die Verfassung, die 1822 vöRig von den Cortes beendigt wurde. MittlerweRe hob Johanns ältester Sohn, Dom Pedro, Regent von BrasiRen, die Verbindung BrasiRens mit Portugal auf, und erklärte sich 1822 zum Kaiser von Brasilien. Vergebens erkannten die Cortes BrasiRen nicht an und riefen Dom Pedro zurück; ihnen wurde nicht gehorcht. Schon in dieser Zeit suchte Dom Miguel, Johanns zwei- ter Sohn, und seine ränkevolle Mutter, die Konstitution Portugals umzu- stürzen, und seinen Vater zu entsetzen, aber vergebens: Dom Miguel musste Portugal verlassen, die Königin wurde in ein Kloster verwiesen, und die Cortes wieder hergestellt. Am 29. Aug. 1825 wurde auch Brasilien als ein selbstständiges, von Portugal unabhängiges Reicherklärt, und nach dem Tode Johanns VI. (10. März 1826), gab Dom Pedro, den 29. AprR dem Lande eine neue Verfassung, Hess solche Dom Miguel beschwören und bestimmte ihn, als Gemahl seiner Tochter Donna Maria da Gloria, zum Regenten von Portugal. Aber Dom Miguel bemächtigte sich der Regie- rimg, ohne diese Verbindlichkeit zu halten, erklärte sich (25. Juni 1828) zum Könige und tyrannisirte das Volk. Der Krieg, den hierauf Dom Pedro für die Rechte seiner Tochter unternahm, 1832, endigte mit der Entfernung des Usurpators, und nachdem Dom Pedro am 29. Juli 1833 in Lissabon die Regierung für seine Tochter übernommen hatte, wurde Donna Maria allgemein als Königin anerkannt und am 23. Sept. 1833 als solche gekrönt. Von da an regierte Donna Maria, in zweiter Ehe 1836 mit dem Herzoge Ferdinand von Sachsen-Coburg-Gotha vermählt, nach mehreren innern Revolutionen, bis zu ihrem Tode (15. Nov. 1853). Ihr folgte ihr Sohn, Dom Pedro V. de Alcanta'ra, geb. d. 16. Sept. 1837, unter der Vormundschaft seines Vaters, des Königs-Regenten Dom Ferdinand, von welchem er am 16. Sept. 1855 die Regierung persönlich übernahm.
Genealogie der Könige von Portugal.
Aus dein Hause Brag^anza.
Alfons, Herzog von Braganza, j; 1461, natürlicher Sohn Kg. Johanns l„ eines natürlichen Sohnes Kg. Peters d. Grausamen, j 1433.
Ferdinand L, Herzog von Braganza.
Ferdinand II., i 1483.
Jacob.
Tlieodoi- I.
Johann, -f 1582.
Theodor II., t 1630. Johann IV.
Herzog von Braganza, wird König von Portugal 1640, f 16^
Peter
Alfons VI.
1656—1668, t 1683.
Regent, 1668, König 1683, i 1706. Johann V., 1707—1750.
Joseph, 1750 — 1777.
Maria Königin 1777—1792, + 1816.
Johann VI.
Regent 1792, geht nach Brasilien 1808, Kaiser von Brasilien 1815, König V. Portugal 1816, f 1826.
Dom Miguel
Reg. v. Portugal 1828, Kg, 25. Juni 1828, verlässt Portugal 1834.
Dom Pedr o
Kais. V. Brasilien 1822, Kg. v. Portugal 1826, ents. z. Gunsten seiner Tochter 1826, ents. in Brasilien 1831, f 1834.
Marinen.) d "g 1 o'r'i ä
Dom Pedro II. Kaiser v. Brasilien 1831.
Königin v. Portugal 1826, reg. s. 1833, f 1853, (verm. mit Ferdinand v. S.-Cohurg 1836.)
Don Pedro V. Imis Felipe Joao Maria Antonia Fernando Augusto
de Alcantara Herz.v,Oporto Herz.v.Beja geb.1843. geb.1845. geb. 1846, geb. 1847.
geb. 16. Okt. 1837, Kg. geb. 1838. geb. 1842. 1853, übern, d. Regier. 1855.
Bromme's Hand-Atlas, — Spanien nnd Portugal, c.
Peter III. Gemahl der Kgn. Maria, i 1786. |
»as liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Portugal ein zusammenhängendes, ziemlich regelmässiges Land zwischen 8oi5'-llo20' 0. und 36056'—4207'N., die Westseite der pyrenäischen Halbinsel bildend im W. und S. vom Atlantischen Ozean bespült, und im 0. und N. von Spanien umschlossen, ist der Grösse nach der elfte Staat Europas, hat gegen 108 Meilen See- und 99 M. Landgrenzen, und umfasst einen Flächenraum von 2,389,5 portugiesischen Qu.-Legoas oder 1,659,3, Qu.-Meilen (36 Qu.-L = 25 Qu.-M.), wozu noch an ausländischen Besitzungen 21,315,^ Qu. -M.
kommen. —
Physische Beschaffenheit. — Portugal ist ein, von NO. nach SW. terrassirtes Küstenland. Die Gebirge desselben, Fortsetzungen "der Spanischen, streichen von N. nach S., springen in Vorgebirge aus (nur die Serra Monchique im S. erstreckt sich von 0. nach W.) und geben dem Reiche vorzugsweise den Charakter eines Hochlandes. Zwischen den Hö- henzügen, die man in drei Ketten zerlegen kann. Regen die Flussthäler des Minho, Duero, Tejo und der Guadiana. Im S. vom Minho streicht die Serra de Suazo mit dem oft mit Schnee bedeckten Gaviarra (7,400'), ge- trennt durch den Fluss Lima von der Serra da Estrica, der waldigen Serra de Geres (Murro da Burragniro fast 7,000'), und Serra do Marad. Diese zerklüfteten Gebirge senken sich tief zum Duero herab. Von den sanften Abhängen an den Ufern dieses Flusses erhebt sich die Serra Estrella (bis 7,200'), welche die bedeutendsten Hochebenen des Landes umfasst, aber auch in ihrer nördlichen und westlichen Abdachung sehr fruchtbare Thä- unteren Vouga eine ziemliche Ebene bildet. Ansehnlicher sind die Ebenen im fruchtbaren Estremadura, wo die Serra da Cintra nur zu 1 500—1,800' aufsteigt. Südlich vom Tejo läuft das Kalkgebirge Serra ue Arabida (1000'); das übrige Land zwischen diesem Flusse und der buadiana, die Provinz Alemtejo, ist Hochland (Serra de Ossa), meist Hoch- enene und senkt sich allmählig nach dem Meere. Vor die südliche Küste lagert sich die Serra de Monchique mit der Kuppe Foya 3,830'. Die Ge- birge bestehen hauptsächlich aus Granit und nur die Vorgebirge werden von Glimmerschiefer, Sandsteinschiefer oder Grauwacke gebildet. Unter- Beira wird von dem niedrigen Sandsteingebirge der Serra da Guardunha durchzogen. Estremadura enthält; meistens Kalkgestein. Die durch eine tiefe Schlucht getheilte Hügelreihe, auf welcher Lissabon sich erhebt, be- steht in ihrem östlichen Abschnitt aus Tertiärschichten, im westlichen aus Belemnitenkalk, unter welchem im N. und 0. von Lissabon und Villa franca Sand und Sandstein ohne organische Reste erscheinen. Die Bergketten südlich von der Mündung des Tejo bestehen zum Theil aus, mit schiefri- gem Kalkgestein bedeckten Granit, theils aus reinem Kalkstein oder aus schiefrigem Sandstein, und werden nach der Meeresküste zu schroffer. Die bedeutenderen Ströme des Landes: der Minho, Douro, Tejo und die Guadiana kommen aRe aus Spanien; der wichtigste in Bezug auf den innern Verkehr ist der, bis Abrantes (21 Meilen) aufwärts schiffbare Tejo, dessen weite Mündung einen der sichersten, tiefsten und geräumig- sten Hafen der Erde bildet. Von den vielen kleineren Strömen und Küs- tenflüssen sind zu bemerken : der L i m a bei Vianna, der C a v a d o bei Espos- pende, der Vouga, der nach seiner Vereinigung mit dem Ovar den Busen von Aveiro bildet, der Mond ego, und der Sado, der in Estremadura den Namen Caldao führt und in den Busen von Setuval mündet. Die Landseen Portugals sind nur unbedeutend. Am zahlreichsten sind sie in dem südlich vom Tejo liegenden TheR von Estremadura (hier Lagoa de Paco, Lagoa Lya, die Bergseen in den Montes Azulos). Zu den merk- würdigsten gehören: Lagoa de SapeRos, bei Chaves, in Tras os Montes, und die 4 Seen der Serra de Estrella. — Das Klima ist im All- gemeinen noch milder, als das Spaniens; gleicht im S. dem des nördRchen Afrika, und ist unstreitig eines der gesündesten und lieblichsten auf der Erde. Die grösste Kälte fällt auf den Januar, wo sie zwischen ■+ 4 und 100 R. variirt, nach angestellten Beobachtungen in Lissabon aber noch nie unter — 2o R. sank. Eis wird höchst selten auf den Bächen und Flüssen bemerkt. Die grösste Hitze fälU auf den Juli, wo sie meist zwischen -i- 17 und + 280 R. schwankt. Im Jahre 1819 erreichte sie ein Maximum von -+- 310 R. — Sie ist; nur dann empfindlich und unangenehm, wenn die Seewinde ausbleiben, was jedoch nur selten geschieht. Gewitter, welche zuerst in der Aequinoktialzeit im März und September kommen, sind im Winter am häufigsten und stärksten, und in derselben Jahreszeit und im Herbst wird man auch fast nur die Erdbeben gewahr, die am häufigsten nach einer grossen Dürre und schwüler Witterung beim 'ersten Regen be- obachtet wurden. Hagelwetter sind äusserst selten. Die Naturprodukte des Landes sind den von Spanien gleich; nur ist hier noch zu bemerken, dass durch die Sorglosigkeit, mit welcher man hier die schönsten Waldun- gen zu Grunde gehen liess. Berge sowohl als Thäler baumlos sind, die Quellen im Sommer vertrocknen, aus den kleinen Flüssen das Wasser verschwindet, und die Fruchtbarkeit des sonst so reichen Landes bedeu- tende Verminderung erlitten hat. — Waldungen sind nur in geringer Zahl vorhanden. Der bedeutendste ist: der Wald von Leira, der 3 Léguas an der Seeküste hinläuft, eine Breite von 2 Léguas hat, und nur Nadelholz enthalten soR.
Politische Eintheilung. — Das jetzige Portugal besteht seit 1251 aus den beiden, an Grösse sehr verschiedenen Königreichen Portugal im engeren Sinne und Algarve, und war bis zum Juli 1835 in 5 Provinzen: Estremadura, Alemtejo, Entre Minho e Douro, Tras os .Vlontes und Beira geschieden. Nach der Eintheilung vom JuR 1835 sollte der ganze Staat aus 7 Provinzen bestehen. NämRch ausser den 4 zuerst genannten und Algarve, aus den beiden Abtheilungen Ober- und Unter-Beira (Beira alta und baixa), in welche die unverhältnissmässig grosse Provinz Beira zerlegt wurde. In neuerer Zeit sind an die Stelle der Provinz Entre Minho e Douro zwei Provinzen: Minho und Douro getreten, so dass die Zahl der Provinzen nunmehr auf 8 gestiegen ist, die zwar ohne Beziehung zur eigentlichen Civilverwaltung des Landes stehen, doch aber für die geographische Abtheilung desselben von Bedeu- tung sind. Zum Behufe der innern Administration ist das Land in 17 Distrikte oder Verwaltungsbezirke getheilt, welche wiederum in Iii Comar- cas oder Gerichtsbezirke, 260 (nach A. 386) Concelhos -oder Gemeinden, und 3,816 Freguezias oder Kirchspiele zerfaRen, die zusammen (1854) eine Bevölkerung von 3,499,121 Seelen umfassen. — Das Europäische Portugal (das Festland) enthält: |
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10 14. — Spanien und Portugal.
Provinzen. |
Distrikte. |
c s
S ■=*
u a
s: |
n S
Ä IM TS
S "3 g ° H " S |
tr.
S a
fee
£ 3 |
Einwohner 1854. |
1. |
Minho ............... |
Viana .................. |
45.00 |
10 |
283 |
188,659 |
|
|
Braga .................. |
51,18 |
13 |
524 |
300,607 |
2. |
Douro............... |
Porto.................... |
51,18 |
19 |
387 |
362,000 |
|
|
Aveiro .................. |
68,61 |
16 |
173 |
237,162 |
|
|
Coimbra ............... |
62,4, |
17 |
190 |
261,856 |
3. |
Tras os Montes..... |
ViUa real............... |
|
14 |
261 |
184,838 |
|
|
Braganza ............... |
111,5, |
12 |
299 |
129,686 |
4. |
Beira alta .......... |
Viseu .................. |
60,T5 |
26 |
347 |
303,736 |
5. |
Beira baixa.......... |
Guarda.................. |
100,13 |
14 |
361 |
212,588 |
|
|
Castello branco ........ |
116,4« |
12 |
149 |
139,933 |
6. |
Estremadura........ |
Leiria .................. |
61,88 |
12 |
109 |
141,461 |
|
|
Santarem ............... |
109,13 |
17 |
143 |
165,463 |
|
|
Lisboa (Lissabon) ..... |
170,44 |
27 |
220 |
423,705 |
7. |
Alemtejo ........... |
Portalegre ............. |
112,50 |
14 |
94 |
87,039 |
|
|
Evora .................. |
123,,., |
11 |
109 |
89,633 |
|
|
Beja .................... |
235, 69 |
13 |
104 |
124.390 |
8. |
Algarve ............. |
Faro .................... |
101,55 |
13 |
63 |
146,365 |
zusammen: |
17 Distrikte |
1,659,3T |
260 |
3,816 |
3,499,121 |
|
:h die Inseln im Atlantischen Ozean, die nicht als Kolonien be- n administrativer Hinsicht zu der Centraiverwaltung in Lissabon (Lisboa) stehen, wie die Distrikte des Festtandes, oder wie die, eine besondere 1 zu der Centraiverwaltung in Madrid, und zwar: die A z o r e n (9 in- M., Terceira 10/,, Pico 13'/,, San Jorge 5, Fayal 2'/„ Santa Maria 2, ammen 54 Qu.-M. (die in 3 Distrikte, den Ost-, West- |
id Co
nd), mit 237,910 Einwoii
rn; der Distrikt Mad Id 107,088 E. ; und d( 10 Inseln: San Jago, Fogo, a, S. Vincente, und San Antai nd Guay, sind unbewohnt), zusamm. pais chen Besitzungen Portugals :
Thome und Principe) nguela, 5,400 Qu.-M. mit nd 300,000 Einwohnern; und neu erworbene Landes- E.; nnd dem Gouvernement
Das G
und bildet 15 Civilprovini hältnlss von Lehensfilrste runter 2,500 Weisse. Be zambique, durch Verti établissements am Zamhe Zumbo 220 M. im Innern.
IBas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Direkte Volks- zälilungen haben bisher in Portugal nie stattgefunden; man ermittelte die Einwohnerzahl stets dadurch, dass man die von den Bischöfen erhobenen Zahlen der Fogo s (Feuerstellen oder Wirthschaften), welche ungefähr den Familien entsprechen, mit einem Faktor, früher mit 5, in neuerer Zeit mit 4V2 multiplizirte, und so die Volkszahl feststellte. Nach diesen Ermittelungen belief sich die Bevölkerung des Festlandes im Jahre 1527 auf 1,550,000; 1732 auf2,143,368; 1768 auf 2,409,698; 1801 auf 2,931,930; 1819 auf 2,951,950; 1838 auf 3,224,474; 1841 auf 3,412,400, und 1854 auf 3,499,121 Seelen. Eine Berechnung der Bevölkerungszunahme lässt sich mit Zuverlässigkeit nicht anstellen. Legt man die Angaben Franz in i's für 1838 zu Grunde, so erhält man bei einer Gesammtbevölkerungvon 3,224,474 Seelen: 99,097 Geborene, 67,541 Gestorbene und 23,598 Ehen, mithin auf 32 Einwohner eine Geburt, auf 57 einen SterbefaU, und auf 136 eine Ehe. Die Bevölke- rung des Festlandes vertheilt sich in 22 Cidades, 709 Villas, und im Ganzen in 3,816 Kirchspiele. Den Titel Cidade oder, bei geringerer Be- völkerung, Villa führen die Slädte nur in Folge besonderer königlicher Bewilligung. Kleine Städte, Flecken und Dörfer werden mit dem Namen Aldea, Weiler mit Lugar bezeichnet. Unter den Cidades des Festlandes und der Inseln haben:
Lissabon (Lisboa) 257,340; Porto 81,300; Funchal (Madeira) 22,000; Elvas 17,250; Ponta Delgada (S.Miguel) 18,000; Coimbra 16,180; Angra (Terceira) 16,200; Setubal 15,100; Braga 15,000; Evora 12,200; Ovar 11,200, und Viseu, Lamego undFaro, jede 10,000 Einwohner.
NationalverscMedenheit. — Die Portugiesen sind ein Misch- volk von zum Theil keltisch - gothischer, zum Theil jüdischer und mauri- scher Abkunft. Sie bilden die gesammte Volksmasse des Landes, bis auf 18—20,000 Fremde (Franzosen, Engländer und Deutsche), die in den grös- sern Handelsplätzen ansässig sind, 50—60,000 Gallegos (Handarbeitern aus der spanischen Provinz Galicien), und 8—10,000 Kreolen und Negern. Juden, die früher hier sehr zahlreich waren und heftige Verfolgungen erlitten, sind gegenwärtig nur sehr wenige im Lande, obgleich das Verbot der An- siedlung schon seit 1820 aufgehoben ist. Dem Aeussern nach sind die Portugiesen klein und dunkel gefärbt, haben schwarzes Haar, feurige Augen und starken Bart, der selbst dem weiblichen Geschlecht nicht ganz fehlt. Die Sinnlichkeit und die schlimmen und guten Eigenschaften, die auf ihr beruhen, herrschen vor. Die Sprache der Portugiesen gehört zu den romanischen, ist mit der Castilischen verwandt, mit vielen arabi- schen Worten untermischt, und hat viele Nasenlaute. Der politische Einfluss Englands und Frankreichs, welcher sich seit mehr als einem Jahr- hundert in der Entwickelungsperiode des Landes äussert, hat auch in der Sprache unverkennbare Spuren hinterlassen.
Ständeverschiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Die Ständever- hältnisse sind denen Spaniens ähnlich. Den politischen Rechten nach sind alle Portugiesen einander gleich; doch unterscheidet man wie dort Adel, Bürger und Bauern. Der Adel zerfällt in die Titulados, den höheren Adel, und den niedern, dieFidalgos oder den Ritterstand. Erstere haben für ihre Familien 5 Abstufungen: Herzöge, Marquis, Grafen, Vicegrafen und Baronen, und als Granden des Reichs das Recht, das Prädikat ,,Dom" vor ihren Taufnamen zu setzen. Die Fidalgos, aus deren xMitte sich die CaveUeiros und Escudelros erheben, sind in ihren Vermögensverhältnissen letzter Zeit sehr heruntergekommen. Früher eine feste Korporation bildend, die den König umgab und die höchsten Staatsstellen verwaltete, durch Jie man Alles erlangen konnte, ist gegenwärtig dem Adel aller Einfluss entrissen, und das Spiel, was früher die Adels-Aristokratie mit Begünsti- gungen trieb, treibt jetzt die liberale ParteL Der Bürgers tand, der sich durch Betriebsamkeit und geistigen Fortschritt rasch hebt, stellt jetzt vor- zugsweise die Beamten der Civilverwaltung und der Kirche. Der Bauern- stand steht auf einer sehr niedrigen Stufe der Kultur und des Wohlstan- des, unterliegt fast unter der Last der Abgaben, und bildet einen scharfen Gegensatz zu dem Bürgerstand. Aus ihm geht die Zahl der Bettler hervor, deren man wohl auch nirgends so viele als in Portugal findet.
Hierzu kommen trachtet werden, sonder in denselben Verhaltuii Provinz bildenden Balei sein : San Miguel, Flores 2, Grazlosa und Sttddistrikt g- Portos Santo, Des: verdischen Inseli S. Joao, Mayo, Buena nlo; 4 kleinere Inseln M. mit 86,488 Einwohi vernements geschieden. In Afrika: i 1,712„5 fi 657,000 E.
ira (mit Madeira, ■ Distrikt der Cap- irava oder ider Anto- 80,00 Qu." d in Gou-
17,68 Qu.-M grünen Torgeblrgs n Nicolas, Santa L on, Carne lusserei
id die Sal (Inseln des ista, Sal, s Branca, Ch rn. — Die and bestehen ; den Gouvernements der G M. mit 31,411 E.; den Gouvernements und dem Gouvernement Mozambiqu
line aküste (mit S Angola und B 12,817 Qa.-M. bst Zubehör (alti -M. mit 408,596
in Asien: in dem Gouvernement G o a ni theile), Damao und Diu, zusammen 1,095,t5 Qu. Macao, O,.« Qu.-M. mit 5,000 Einwohnern; und
in Océanien: in dem Gouvernement Dilli auf Tim
■0 (Flo-
res), Solorvelho fOende), Aldonasa, Alorna, Panday, Klein- und Gross-AIlor (nur die Obergewalt Portugals anerkennend, zum Theil ohne Tributzahlung), zusammen 137 Qu -M. mit 947,000 Einw.
t Angola und Be nguela enthält 9 Festungen, ebensoviel Presidios, ,en. Die Bevölkerung sieht unter 500 kleinen Negerfürsten, die in Ver- a stehen. Hauptstadt ist Loanda da San Paola mit 10,000 E., wo- nguela zählt 3000 E. — Die indirekten Besitzungen von M o- ■ag, Schutzbündniss und Handelsmonopol, umfassen 87,000 Qu.-M.; Haupt- äe-Strom sind: Qualimani, Sena, Tette 110.M., Chicora 160 M. und |
Religionsversehiedenheit, Kirchliche Verhältnisse. — Die herrschende, durch das Staatsgrundgesetz von 1826 anerkannte Kirche ist die Römisch-katholische, doch ist den Ausländern der Privatgottesdienst nach ihrem besonderen Kultus erlaubt. Die Inquisition ist aufgehoben; Niemand kann aus Religionsgründen belangt werden, so lange er die Re- ligion des Staates ehrt und die öffentliche Moral nicht verletzt. — Die Oberaufsicht über die katholische Kirche führt der Cardinal-Patriarch von Lissabon, der eine besondere erzbischöfliche Diözese über die 5 Suff'ragan- bischöfe von Castello branco, Guarda, Lamego, Leiria und Portalegre hat, und dem die Bischöfe der Kolonien speciell untergeordnet sind. Ausser dem Patriarchen gibt es noch zwei erzbischöfliche Diözesen: die des Erz- bischofs von Braga, mit 6 Suffraganbischöfen zu Porto, Viseu, Coimbra, Braganza (nebst Miranda), Aveiro und Pinhal; und die des Erzbischofs von Evora, dessen 3 Sufl"raganbisch9fe zu Elvas, Beja und Algarve sind. Die Erzbischöfe haben Marquis-, die Bischöfe Grafenrang. Mit letzteren stehen in gleichem Range die 13 Principales (deren Titel „Excellenz" ist), und die 13 Monsenhores mitrados (Prälaten mit der Bischofsmütze) an der Patriarchalkirche zu Lissabon. Die Zahl der Pfarreien ist 3,816; es kommen daher noch nicht ganz 1000 Seelen auf ein Kirchspiel. Die Zahl der Klöster und geistlichen Stiftungen war früher ungemein gross; im J. 1821 zählte man 360 Mönchsklöster mit 5,760 Mönchen, 126 Nonnen- klöster mit 2,725 Nonnen, und 12 Commendadeiros und Recolhimentos, wo- rin 162 barmherzige Schwestern Arme und Kranke verpflegten. Sämmtliche Mönchsorden wurden von Dom Pedro durch Dekret vom 28. Mai 1834 auf- gehoben, und ihre Einkünfte zur Tilgung der Nationalschuld bestimmt.
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die geistige Kultur ist in jeder Hinsicht noch sehr zurück; die Schulen und überhaupt der Unterricht sind noch immer im traurigsten Zustande. Noch im Jahre 1837 bestanden nicht mehr, als die schon vom Minister Pombai (1750—82) er- richteten 837 Volksschulen für den Primärunterricht: drei Viertel sämmt- licher Ortschaften des Landes waren ohne Schulen; nur der achte Theil der Landesbewohner erhielt Unterricht in der Religion, im Lesen und Schrei- ben, und die Mädchen waren vom ölTentlichen Unterrichte ganz ausgeschlos- sen. Nur in Lissabon gab es 18, in Porto 6 Mädchenschulen. Dagegen gab es eine Universität zu Coimbra, gestiftet 1308, mit nahe an 1,300 Studenten; 263 Escolas majores (lateinische Schulen), 8 Escolas da lingua graeca (griechische Schulen), 27 Lyceen (philosophische Anstalten), 21 rethorische Schulen und 17 Seminarien an den Bischofsitzen. Durch Dekret vom Sept. 1844 ist das gesammte Unterrichtswesen neu organisirt worden, wonach jedoch nur die Kinder in Städten und im Umkreis von Vi Legoa unbedingt zum regelmässigen Schulbesuche verpflichtet sind: ferner nach Ablauf von 6 Jahren Niemand, der nicht lesen und schreiben kann, mehr zur Auslibung der bürgerlichen und politischen Rechte zuge- lassen werden soll; und ausserdem sollen in allen bedeutenderen Städten öffentliche Lyceen errichtet werden, deren Besuch Bedingung der Zulassung zur Universität ist; demungeachtet waren bis 1854 nur in wenigen Orten neue Lyceen eröffnet worden, und die Zahl der Volksschulen war in die- sem Jahre erst auf 1,349 gestiegen, mithin nur 1 auf 3,000 Einwohner. Specialschulen bestehen für Marine, Handel, Schifl"bau, Civilbau, Forti- fikation und andere Militärwissenschaften, für Chirurgie, Bildhauerei, Kupfer- stecherkunst und Musik, meistens zu Lissabon, doch haben dieselben bis jetzt, ohne irgend Bedeutendes zu leisten, dem Staat nur enorme Ausgaben verursacht. Bedeutende Bibliotheken sind: die KönigL Bibliothek zu Lis- sabon (90,000 Bände), die Universitätsbibliothek zu Coimbra (50,000 B.), und die Centraibibliothek im Kloster zu S. Francisco zu Lissabon (300,000 B.). Sternwarten gibt es zu Coimbra nnd 4 zu Lissabon, und naturhi- storische Musseen zu Ajuda und Coimbra, an welchen beiden Orten auch die einzigen botanischen Gärten Portugals sind. In artistischer Hinsicht haben sich die Portugiesen mehr in der Musik, Tanz- und theatralischen Kunst, als in der Bau- und Malerkunst ausgezeichnet. In der Literatur hat, wie in Spanien, das Mittelalter die herrlichsten Schätze aufzuweisen. Die ältesten prosaischen Schriftwerke reichen bis zum Ende des 13. Jahr- hunderts hinauf, und die Dichtkunst hatte schon früher ihre ersten Blüthen gezeitigt, zu höherem Schwünge sich aber entfaltet, als das Nationalgefühl durch die Grösse der Eroberungen und den Umfang der Entdeckungen in fernen Meeren erstarkte. Das 16. Jahrhundert führte das goldene Zeitalter der portugiesischen Literatur herbei, als deren Repräsentant vorzüglich Camoens zu nennen ist.
Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthschaft steht immer noch auf einer sehr niederen Stufe. Fast zwei Drittel des grössten- theils kulturfähigen Bodens liegen völlig ohne Bebauung. Nur in den Ge- genden um Lissabon und Coimbra und in einigen Theilen von Minho und Douro wird der Land- und Gartenbau mit einiger Sorgfalt betrieben. Von Alemtejo sind sieben Neuntel, von Estremadura und Algarve die grösste Hälfte noch wüstes Land; wesshalb auch Zufuhren fremden Getreides fort- während erforderlich sind. Waizen, Mais und Gerste werden am meisten gebaut; Roggen nur zum Viehfutter, Hafer sehr wenig; auch Gemüse und Kartofl-eln sind wenig beliebt. Flachs und Hanf decken den Bedarf nicht. Südfrüchte werden in Menge gezogen; der Oelbau ist gewinnbringend, könnte aber viel bedeutender sein. Ausgezeichnet ist der Weinbau, und der Wein aus der Umgegend von Lissabon, vom Douro (Portwein), Setu- bal und Alvor, bilden den Hauptausfuhrartikel des Landes. — Die Vieh- zucht deckt den Bedarf des Landes nicht, und Schlachtvieh sowohl, wie Butter und Kase müssen von Aussen eingeführt werden. Die Pferdezucht wird nachlassig betrieben; die Schafzucht kommt immer mehr in Verfall; die Maulthierzucht dagegen, besonders in Tras os Montes, und die Schweine- zucht, ist in allen fheilen des Landes bedeutend. Die Seidenzucht ist kaum nennenswerth, und die Bienenzucht unzureichend. - Die Forstkultur ist kaum dem Namen nach bekannt; der Holzmangel daher sehr fühlbar,— Die Se efi s ch erei an den Küsten ist ungemein lebhaft, und beschäftigt über 20,000 Menschen; dennoch ist die Einfuhr gesalzener Fische ausserordentlich bedeutend. — Der Bergbau liegt fast gänzlich darnieder, so reich an werthvollen Mineralien aller Art auch das Land ist, und 1 Goldbergwerk (bei Adlssa), mehrere Goldwäschereien am Tejo, 1 Silbergrube in Tras os |
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14. — Spanien und Portugal. 11
Montes, 1 Blei- und 1 Eisenbergwerk und 2 Steinkohlengruben, mögen wohl die einzigen Werke sein, die gegenwärtig bergmännisch betrieben werden. Von grösserem Belange ist die Seesalzproduktion, welche einen wichtigen Gegenstand der Ausfuhr liefert. Die hauptsächlichsten Schlemmereien sind bei Setubal, Lissabon, Aveiro, Figueira, Faro und Ta- vira etc. — In g e w er b 1 i c h er Thätigkeit steht Portugal noch weit hinter Spanien zurück, und ist in Beziehung auf die meisten Manufaktur- waaren vom Auslande, besonders von England, abhängig. Die hohen Schutz- zölle waren bisher nicht im Stande, die inländische Industrie zu heben, und nur in den Hauptstädten zeigt sich einige Lebhaftigkeit im Gewerbs- betriebe. Die wichtigeren Fabrikationszweige des Landes liefern Leinen-, Baumwollen-, Wollen- und Seidenstoffe, Metallwaaren, Thon- und Glaswaa- ren, Leder, Seife, Papier, Tabak, Zucker und Branntwein. Die Tabaks- und Seifefabrikation werden als königliche Monopole, ausserdem Wollenmanu- fakturen, Gewehr- und Porzeilanfabriken auf Rechnung des Staates betrie- ben, dui-ch diese Staatsmonopole und den fiskalischen Fabrikbetrieb aber nur nachtheilig auf das Land gewirkt.
HandeL — Der Handel der Portugiesen, die einst die Hauptver- mitteier zwischen Europa, Asien und Afrika waren, ist im Laufe der Zeit sehr herunter gekommen. Der imiere Handel ist wegen des Mangels an Landstrassen und der geringen Schiflbarkeit der Flüsse von keinem Belang; von grösserer Bedeutung dagegen der Seehandel, von welchem übrigens der Küstenverkehr dem Binnenhandel zugerechnet wird. Der Betrag des portugiesischen Handels im Ganzen belief sich auf:
1852.
Einfulir .................................................. 33,200,570
Ausfuhr .................................................. 13,179,375
Doch Sind im Jahr 1852 bei der Ausfuhr die Weine
welche im Jahr 1853: 6,186,680 Frs. betrugen Portugals bewegte im .lahre 18.53:
Schiffe. Eingelaufen. Tonnenzahl. Bemannung, Ausgelaufen. Xonnen/.alil. Bemannung.
Portugiesische 5,447 315,708 45,349 5,777 319,834 45,752.
Ausländische 2,891 327,675 26,211 3,010 365,658 28,448
Im Ganzen: 8,338 643,383 71,560 8,787 685,492 74,200
Unter den eingelaufenen ausländischen Schiffen waren 1,145 Britische, 917 Spanische, 219 Schwedische, 136 Amerikanische, 98 Französische, 00 Niederländische, und 286 Hanseatische, Russische, Dänische und Italienische Schiffe. In Lissabon liefen 1853: 2,009 Seeschiffe mit 386,964, und 1,325 Küstenschilfe mit 72,300 Tonnen, zusammen 3,334 Schiffe mit 459,264 Tonnenlast ein. Die Ha u p tha n d eishäfen des Landes sind: Lissabon, Porto, Setubal, Aveiro und Faro; für den Seehandel nach Spanien: Elvas, Evora und Coimbra. — Die Hauptartikel der Einfuhr sind: Getreide, getrocknete Fische, Vieh, Kolonial- und Manufakturwaaren, Eisen- und andere Metallfabrikate und Seidewaaren. Die Hauptartikel der A us- fuhr: Wein, Salz und Südfrüchte. Die Handels-Marine das Landes selbst umfasst nur 591 grössere Schiffe mit 82,402 Tonnen.
Münzen, Maasse und Gewrichte. — Portugal rechnet nach Reis. Der Mil-Reis hat 2Vi2 neue oder 2V2 alte Cruzados, 10 Testones, 25 Rea- les, 50 Vintems, oder 1000 Reis ä'o Ceitis. Eine Million Reis heist ein Conto de Reis. 1 Mil-Reis = 1 Thlr. 18 Sgl. oder 2 fl. 48 Kr. rhein. Der neue Cruzado hat 480 Reis. — Längen maasse sind: die Vara im Grosshandel, und der Covado im Kleinhandel. Die Vara hat l^/s Cova- dos, 5 Palmos, 40 portugiesische oder 43,2 engl. ZoR, oder 486,35 pari- ser Linien. Der Covado hat 3 Palmos craveiros oder grosse Palmos = 243/4 portug. oder 26,7 engl. ZolL Der Palmo de craveiro — 22 Centimet.; die Pe (Fuss) = IV2 Palmos (in 12 Pollegadas getheilt) = 1,0514 preuss. Fuss oder 33 Centimeter. Beim Flächenm a ass bedient man sich der Vara und rechnet 4,840 Ou.-Varas == 1 Geira (Acker) = 58.55 Aren, = engl. Acre — 2,2317 preuss. Morgen. Die Müh a (kleine Meile) hat 8 Estudios oder 9,389Vs Palmos == 2065,65 Meter; die Legoa (grosse Meile) 3 Mihas oder 24 Estudios =-- 28,168 Pal- mos. Getreidemaass: der Moio zu 15 Fangas (Fanegas), die Fanga := 55,36 Liter oder 1,0073 preuss. ScheffeL Flüssigkeitsmaass: die Alm u da oder A mal de 16,74 Liter — 0,2437 preuss. Eimer. Wein- maass: die Pipa zu 26 Almudas. Handelsgewicht: 1 Quintal (Centner) == 4 Arrobas ä 32 Libros ä 2 Marcas. Das Pfund (Libra oder Arratel) = 0,459 Kilogramm. , . , . ,
»er Staat. — Staatsverfassung. — Portugal ist eine konsti- tutionelle Monarchie; die Thronfolge ist erblich und auf beide Geschlechter übergehend. In keinem Lande Europas wechselten die Verfassungen wah- rend der letzten 30 Jahre so schnell als hier. Die gegenwärtig gültige Verfassung, mit welcher 1851 einige Veränderungen, besonders "i auf die Wahlen vorgenommen wurden, ist seit dem 11. lehr. atil die oktroirte Carta de Lei Dom Pedro's, vom 19. Apr. 1826 zuruck geluhrt, und gibt dem Staatsoberhaupte mehr Selbstständigkeit, als die Konstituiionen von 1822 und 1838. Nach ilir gibt es 4politische Gewalten: die gesetz- gebende, richterliche, vollziehende und vermittelnde (moae- rative). Die beiden letzteren stehen dem Könige in höchster Potenz zu, die gesetzgebende den aus zwei Kammern bestehenden Cortes unter Sanktion des Königs. Die richterlich e Gewalt ist vöUig unabhängig, den Gerichten überlassen. Als Staatsgrundgesetze gelten, ausser der genann- ten Carta, das alte Reichsgrundgesetz von Lamego aus dem Jahre 1143, und das Manifest der 3 Stände von Portugal von 1641, durch welches das Haus Braganza auf den Thron gehoben wurde.
Staatsoberhaupt. — Der König, gegenwärtig Dom Pedro V. de Alcantara, geb. 16. Sept. 1837, succ. seiner Mutter, Königin Donna Maria IL da Gloria, den 15. Nov. 1853 unter der Vormundschaft seines Vaters des Königs-Regenten Dom Ferdinand, und übernahm die Regierung persönlich den 16. Sept. 1855. Nach der Verfassung ist die Person des- selben unverletzlich und heilig, seine Minister verantwortlich. Er ertheilt alle Aemter und Ehren, schliesst Bündnisse und Verträge ab, erklärt Krieg und Frieden ohne Mitwirkung der Cortes. Als vermittelnde Gewalt ernennt er Pairs in unbestimmter Zahl, beruft und vertagt die Cortes und kann die Deputirtenkammer auflösen.
TiteL — „König des Reichs Portugal und Algarve, diesseits und jenseits des Meeres in Afrika, Herr zu Guinea, der Schifffahrt, Eroberungen und Handlungen von Aethiopien, Arabien, Persien und Indien." — Mit dem Prädikate ,,Anergetreueste Majestät." Der Thronerbe heist „Kronprinz," Sein ältester Sohn „Prinz von Beira," die übrigen Kinder „Infanten" und »Infantinen von Portugal."— Residenz ist Lissabon (Lisboa); Lust- schlösser: Santarem, Ajuda, Bemfica und Ramalhao bei Beiern.
1853.
...... 36,34a,560 Francs.
...... 21,902,862
nicht mit inbegriffen, Der Schifffahrts-Verkehr |
Wappen. - Em silberner Schild mit breitem rothem Rande der mit 7 goldenen Thürmen mit blauem Thore belegt ist, wegen Al"-arve Im silbernen Schilde selbst sind fünf blaue Schildchen kreuzweise "auf eieren jedem man 5 silberne Pfennige sieht, die in Gestalt eines Andreaskreuzes gestellt sind, wegen Portugal. Das Wappen deckt, auf eine Lilie gestützt die Königliche Krone. Das Ganze umgibt die dreifache Kette und das Kreuz des Christusordens. — Orden. — Ritterorden zählt Portugal 6- 1) der Militärverdienstorden des heil. Benedict von Avis von König Alphons L 1162 als geistlicher Ritterorden gestiftet, 1789 aber zu einem Milit. Verdienstorden umgestaliet, dessen bedeutende Einkünfte als Belohnungen für verdiente ülTiziere angewiesen werden; 2) der Verdienst- orden des heil. Jakob vom Schwerte, aus der Trennung der Portu- gies. Ritter vom Spanischen Orden San Jago von Compostella, 1288, ent- standen, und von der Königin Maria 1. in einen Verdienstorden in 3 Klas- sen umgewandelt; 3) der Chr is t usord en, gest. 1317; 4) der Thurm- und Schwertorden, 1459 vom König Alphons V. gestiftet, und von König Johann VI. 1808 in 3 Klassen getheilt; 5) Orden der unbefleckten Empfängniss von Villa Vicosa, den 10. Sept. 1819 vom König Johann VI. als Hausorden für Männer und Frauen gestiftet; in 3 Klassen; und 6) der Orden St. Johannes von Jerusalem, seit 1802 von dem Maltheser- orden getrennt. Ausserdem der Damenorden der heil. Isabella, gestiftet 1801. —
Hofstaat. — Der Hofstaat des Königs besteht aus einem Oberhof- meister, einem Oberalmosenier, Oberstallmeister, Oberhofceremonienmeister, Intendanten, einer Oberhofnieisterin, einem Oberkammerherrn, 4 Kammer- herren, dem Gouverneur der k. Prinzen (,\jo), 5 Adjutanten, einem Ober- lahnenjlinker, Oberwaffenschmied, Kapitän der Garden, 2 Grossthürhütern (Vfeirinho nior und Porteiro mur), einem Reposteiro mör, und einem Ober- Truchsess. —
Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die höchsten Centraibehörden sind: der Ministerrath (vom 6. Juni 1856), welcher aus den Chefs der einzelnen Ministerial-Departements, unter einem Präsidenten besteht. Der Oberstudienrath (Real Junta de Directoria geral dos estudos), zur oberen Beaufsichtigung des Unterrichtswesens. Die 7 Min is t eri al-D e- partements: des Innern, der Finanzen, der Justiz und des Kultus, des Kriegs, der Marine und der Kolonien, des Aeussern, und der öffentlichen Arbeiten, des Handels etc. — In jeder der 8 Provinzen steht ein Ge- neralgouverneur, der die Verwaltung in allen Zweigen leitet, und zugleich Kommandant der Militärdivision ist. In jedem Distrikt ist ein Civilstatthftlier, dessen Funktionen sich allein auf die Civilverwaltung er- strecken; in jedem Concelho eine von den Bürgern gewählte Municipalkam- mer unter einem Administrator, und in jeder Freguezia eine Junta unter Leitung eines Comissario di Parochio. — Die Kolonien stehen unter dem .\iinisterium der Marine und dem Koionialrath, und werden von besonderen Gouverneuren verwaltet. — Für die Rechtspflege besteht in jeder Co- marca ein aus Juizes do direito und Geschwornen zusammengesetztes Ge- richt erster Instanz, welches belangt wird, wenn die Friedensrichter ver- gebens Vergleiche versucht haben; in jeder Provinz ist ein Provinzialge- richtshof zweiter Instanz; Appellations-Gerichtshöfe (Rela^oes) zu Lissabon, Porto und auf den Azoren, und ein Oberster Gerichtshof, als dritte Instanz und Kassationshof, zu Lissabon. Als portugies. Landrecht gilt der soge- nannte Codigo Filipino, welcher während der Spanischen Herrschaft von Philipp IL 1595 begonnen, unter Philipp IV. vollendet, und nach der Wie- dererlangung der Selbstständigkeit, 1643, von Johann IV. förmlich aner- kannt wurde; daneben als Hülfsrecht das Römische Recht; als Hantlelsrecht der Codigo commercial Portuguez seit 1833. Zur Vervollständigung der Rechtsquellen bestehen mehrere Sammlungen der später erlassenen Gesetze und Verordnungen. In Civil- und Criminalfällen haben Geschworene über den Thatbestand, Richter über die Anwendung der Gesetze zu urtheilen. Kriminalsachen werden öffentlich verhandelt, Civilprozesse können nur be- gonnen werden, wenn Vergleichsmittel vergeblich versucht worden.
Finanzwesen. — Die Finanzen Portugals gewähren kein erfreu- liches Bild, was auch bei den langjährigen Konstitutionswirren und den damit verbunden gewesenen bürgerlichen Unruhen nicht zu verwundern ist. So günstige Nachrichten auch neuerer Zeit über das Finanzwesen ver- breitet wurden, haben sich diese bei näherer Prüfung doch nur als gewöhn- liche Finanz- oder Börseimianöver ausgewiesen, denn in keinem der letzten 2 Jahre schloss das Budget ohne Defizit. Die Kolonien tragen, bei ihrer Vernachlässigung, dem Mutterlande nichts ein, bedürfen vielmehr der Un- terstützung von Portugal aus. Auch erlitt letzteres Verlust durch seinen Anschluss an Englands System gegen die Sklaverei, indem aus dem Skla- venhandel, vorzüglich in Afrika, früher bedeutende Einkünfte in die ZoU- iiasse flössen. Die Budgets der fünfziger Jahre schlössen:
Einnahmen. Ausgaben.
1851/52 .............................. 10,362,271 ........ 12,£06,215 •
1852/53 .............................. 10,793,407 ........ 13,507,484 •
1853/54 .............................. 11,580,358 ........ 11,784,472 .
1854/55 .............................. 12,015,712 ........ 12,027,459 ■
1855/56 .............................. 12,007,922 ........ 12,302,866 -
Das Budget für 1856/57 schloss so ab: Einnahmen.
Direkte Steuern .............................................................
Indirekte Steuern ...........................................................
Nationaldomänen und Verschiedenes .....................................
Einkünfte für spezielle Verwendung .....................................
Stener zur Tilgung der Bankscheine von Lissabon .....................
An Abzug von den Ausgaben ...............................................
Ausserordentliche Einnahmen...............................................
11,941,339,819 Reis.
• 1518,923,405
• 1568,045,671
• 3242,649,111
• 1176,595,085
• 441,959,500
• 2888,559,256
836,944,578 148,748,840
■ 1041,017,823
108,000,000
■ 224,850,374
Gesammtsumme der Einnahmen;
Ausgaben.
Innere Staatsschuld ..................................
Aeussere Staatsschuld ...............................
Ministerium der Finanzen (2559,740,020 ?) ......
,, des Innern .............................
,, der Justiz .............................
,, des Kriegs ............................
„ der Marine ..............................
,, des Aeussern............................
der öffenttichen Arbeiten ..............
Amortisation der Lissaboner Bankscheine ..........
Ausserordentliche Ausgaben .........................
Gesammtsumme der Ausgaben; 12,296,293,643 Defizit für das Jahr 1856/57: 344,953,824 Reis. —
Dazu kommt noch ein „besonderes Budget" für verschiedene andere Einnahmen und Ausgaben, und zwar;
Dellzit.
2,243,944 Mil-Eeis.
2,714,077 „ „
204,114 „ „
11,747 „ „
294,944 „ „
Reis.
..............2929,989,986
..............6226,977,227
..............630,753,269
..............530,520,784
..............586,416,549
..............933,682,004
..............100,000,000 |
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12 14. — Spanien und Portugal.
Einnahmen. Ausgaben.
Dotationen des Klerus auf dem Fcstlande .................. 322,506,321 .......... 322,506,321
Kreuzzugs-Bulle................................................ 36,832,609 .......... 21,922,649
General-Komite's der Distrikte................................ 257,218,943 .......... 257,218,943
Muoizipal-Kammern ........................................... 1017,927,785 .......... 1006,195,374
Frauen-Klöster.................................................. 195,169,313 .......... —---—
1829,654,971 1607,843,287
Das Budget der überseeischen BesKzungen stellte sich folgenderinaassen:
Einnahmen. Ausgaben.
Reis Reis
Capverdische Inseln............................................ 100,240,000 ....................128,653,030
San Thome und Principe .................................... 29,507,250 ....................33,634,694
Angola und Benguela.......................................... 256,343,200 ....................276,301,171
Mozamhique ................................................... 102,940,000 ....................133,833,485
Indien .......................................................... 273,939,520 ....................285,603,362
Macao .......................................................... 61,980,000 ....................63,203,895
Timor ......................................................... 5,568,960 ....................14,160,360
830,518,930 .......... ~935,3897897"
Defizit der Kolonien: 104,870,967 Reis. — Die Nationalschuld für das kleine Poriugal ist ungemein gross, und bei den jährlich nöthig werdenden Aufnahmen neuer Anlehen kaum denkbar, dass der Staat je seine Schul- den abtragen könne. Der Stand der Inneren Schuld (in Reis) betrug am 30. Juni 1853: 53,104,201,005; getilgt wurden im Rechnungsjahr 1853/54: 9,282,505,897. Die Aeussere Schuld (in Pfd. Sterl.) belief sich am 30. Juni 1853 auf 15,131,944 Pf. 10 Sb.; getilgt wurden 1853/54: 4,589,667 Pf., und in der Bank von London lagen 495,405 Pfd. — Am 30. Juni 1854 betrug die Inuere Staatsschuld 43,821,695,108, die Aeussere 46,002,665,454 Reis (10,542,277 Pf. 10 Sh.), die gesammte Staats- schuld 89,824,360,562 Reis; die Schuldan Juros (Interessen) am 30. Juni 1854: Innere 713,517,122, und Aeussere 2,139,334,981 Reis. — Am 20 Juni 1855 betrug die gesammte Staatsschuld 93,314,346,832 (Innere 47,231,139,560, Aeussere 46,083,207,272), die Schuld an Ju ros (Interessen) im Ganzen 2,347,808,309 Reis, und im Juli 1856 ward die Aufnahme eines weiteren Anlehens von 330,000 Pf. Sterl. beschlossen.
Heerwesen, Landmacht. — Die Landmacht des Staates ist in
8 MiRtär-Divisionen geschieden, die unter den Generalgouverneuren der Provinzen stehen. Der Effektivstand der Armee belief sich am 1. Jan. 1855 zusammen auf 25,935 Mann und 1,978 Pferde, die zweite Linie oder Reserve auf 4,996 Mann und 34 Pferde. — Die Infanterie zählte 18 Regimenter, jedes zu 9 Kompagnien (10,985 Mann, 94 Pferde); 9 Jäger- Bataillone zu 6 Kompagnien (zusammen 4,232 Mann und 26 Pf,), im Kriege |
9 Kompagnien. Die Kavallerie: 2 Uhlanen-Regimenter zu 6 Komp. im Frieden und 8 im Krieg (600 M. u. 379 Pf.); 6 Jäger-Regimenter, ebenso (1,762 M. u. 1,002 Pf.), und ein General-Depot (32 M.). Die Artillerie: 3 Regimenter ä 10 Batterien (1,518 M. und 228 Pf.) und einem GeneraJ- stab voH 45 Mann, und das Genie-Korps: 1 Bataillon zu 4 Komp. im Frieden und 6 im Krieg (263 M.), nebst Stab und Militär-Archiv. Ferner besteht 1 Sanitäts-Kompagnie (122 M.) mit 22 Ober-Chirurgen, und zur Armee zählt noch: die Munizipai-Garde (1,766 M.), das Telegraphenkorps (253 M.), die Veteranen (3,375 M.) ,113 Kommissionirte Offiziere, 32 Offiziere an den Lehranstalten, 333 Offiziere in Disponibilität, und 329 Platzofliziere. Der Generalstab der Armee besteht aus 1 General-Marschall, 2 Marschällen der Armee, 10 Gen.-Lieutenants, 15 General-Majors, 15 Brigadiers, und einem Stab von 35 Offizieren. Die Reserve besieht aus 1 Artillerie-Regiment (439 M,), 1 Kavallerie-Schwadron (36 M.), und 11 Jäger-BataiRonen (4,521 M.). Die Rekrutirtmg geschieht durch Konskription. — Die Armee in den überseeischen Besitzungen besteht in 8,897 Mann erster, und 21,278 Mann zweiter Linie, im Ganzen aus 31,175 Mann, und zwar: auf den Inseln des grünen Vorgebirges: 1 ArtRlerie-Batterie (534 Mann erster Linie), und 1 Artillerie-Batterie und 7 Infanterie-Bataillone 2ter Linie (2,421 M.); — auf San Thome und Principe: 2 Artillerie-Batterien Ister Linie (160 M.), und 2 Regimenter uud 1 Milizen-Bataillon 2ter Linie; — in Angola: 1 Sappeur-Kompagnie, 1 Escadron Kavallerie, 2 Komp. Artil- lerie, 1 Infanterie-BataiRon und 10 Jäger-Kompagnien Ister Linie (2,016 M.); und 1 Jäger-BataiRon, 1 Bat. Volontairs von Benguela, 18 mobile Korps der Distrikte etc. 2ter Linie (3,229 M.); in Mozambique: 1 Bataillon In- fanterie, 8 Infanterie-Komp, der Distrikte, 1 Veteranen-Kompagnie Ister Linie (1,009 M.) und 6 Miliz-Bataillone; — in Indien: Generalstab (1 Bri- gadier), Genie, 1 Artillerie-Regiment, 2 Infanterie-BataRlone, 2 Jäger-Ba- talRone, 1 Korps Municipalgarde, 3 Jäger-Kompagnien zu Damao und Diu (zusammen 4,766 M.); ausserdem „Sipaas" (375 M.); — in Macao: 1 Ar- tillerie-Batterie (331 M.), und 1 Infanterie-Bataillon FreiwilRge (561 M.); — in Timor und Solor: 1 Artillerie-Batterie (81 iVL) und Hülfstruppen (12,000 M.) — Festunffen gibt es viele, doch sind die meisten verfallen. Die bedeutendsten sind: Elvas, St. Jtiliao bei Lissabon, Cascaes, Peniche iu Estremadura, Almeida in Beira, und Valenfa in Minho; zweiten Ranges sind Jurumenha, Campo Mayor, Marväo und Forte la Grafa in Alemtejo, und Monsanto in Beira. Zeughäuser befinden sich in Lissabon, Porto und Elvas; ein K. MilitärkoRegiuni in Lissabon.
Seemacht. — Im Jahre 1783 besass Portugal noch 9 Linienschiffe und 9 Fregatten. Im Jahre 1856 bestand die Flotte aus: 1 Linienschiff mit 80 Kanonen, 1 Fregatte mit 50, 6 Korvetten zu 18, 4 Bri^s zu 18, 2 Briggs zu 16, 1 Briggs zu 14, 2 Briggs zu 6, 3 Schooner zusammen mit 21, 19 kleine Fahrzeuge mit 34, und 6 Dampfschiffe mit 26, im Ganzen 45 Schiffe mit 449 Kanonen. — Im Bau war eine Korvette begriffen. Aus- serdem entwaffnet: 4 Fregatten, 1 Korvette, 1 Brigg. Dienstfähig sind jetzt nur 26 Schiffe mit 190 Geschützen und 2,015 Mann. — Das Personal der .Marine besteht in 1 Vice-Admiral, 1 Gescbwader-Kommandör (Contre- Admiral), 4 Divisions-Chefs, 10 Linienschiffs-Kapitäne, 20 Fregatten-Kapi- täne, 30 Kapitän-Lieutenants, 50 Lieutenants Ister, und 100 Lieutenants 2ter Klasse, im Ganzen 216 Flotten-Offiziere. - Als sicheren Kriegsha- fen für alle Arten von Kriegsschiffen besitzt Portugal in Europa nur einen einzigen in Lissabon, wo sich auch das Seearsenal, die Docks, Schiffs- werfte und mehrere nautische Lehr- und Hülfsanstalten befinden. — Standarte und Flaggen, siehe Flaggen-Atlas, Taf. 4: Fig. 156 Stan- darte von Portugal; Fig. 157 Kriegsflagge; Fig. 158 Kauffahrerflagge; Fig. 159 Lootsensignal; Flg, 160 Flagge von Oporto. — |
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^TescIiicUfe. — Grossbritann 1 en und Irland bestehen aus den Königreichen England, Schottland und Irland, von denen die beiden ersteren seit 1707 und diese mit Irland seit 1800 durch einen Fürsten regiert werden und gleiche konstitutionelle Rechte geniessen. Die britischen Inseln waren schon den Phöniziern bekannt, die von den Scilly-Inseln und aus Cornwall Zinn holten, während später die Karthager mit den übrigen Theilen der Südküste Englands in Handelsverkehr standen. Den Römern wurde das Inselreich erst durch Julius Cäsar bekannt, der seit 55 v. Chr. einzelne, jedoch fruchtlose Versuche gegen dieses von verschiedenen Völ- kern bewohnte und durch kleine Könige beherrschte, von den Römern Albion oder Britannien genannte Land unternahm. Erst Claudius fasste hier festen Fuss, und unter ihm und seinen Nachfolgern erweiterte sich der Römer Macht in Britannien, als Agricola, 78 Jahre nach Chr., den ganzen Süden unterjochte, bis an das Grampiangebirge vorrückte, durch Umschiffung zur Gewissheit brachte, dass Britannien eine Insel sei, und seine Eroberungen durch Kastelle und Schanzen von Edinburgh bis Dumbarton gegen nördliche Einfälle zu schützen suchte. Die spätere wech- selvolle Zeit des Römischen Reichs vermochte Kaiser Hadrian, 121, den nördlichen Theil aufzugeben und von Carlisle und Newcastle einen befestigten Wall gegen fernere Einfälle der Pikten und Skoten zu ziehen. Mit der zunehmenden Schwäche der Römer sank auch ihr An- sehen in Britannien. Sächsische Seeräuber plünderten die Süd- und Ostküste, und seit Valen tinian, 367, drangen die kriegerischen Stämme der Pikten und Skoten in die Römische Provinz. Stilicho's Vor- satz, Nordengland zu unterwerfen, vereitelte der EinfaR der Gothen in Italien, und 427 zogen die letzten Reste der Römischen Besatzung aus Britannien ab. Die bedrängten Einwohner nahmen den Vorschlag ihres Oberfürsten Vortiger an und riefen, 445, Sächsische [Heerführer aus Schleswig und dem nördRchen Deutschland gegen Pikten und Skoten zu Hülfe. Hengist und Horsa, die Anführer der Sachsen, erschienen 449 mit ihren Haufen auf der Insel Thanet, waren siegreich gegen der Briten Feinde, traten aber nun als Oberherren auf, und die wehrlosen Einwoh- ner flüchteten theils nach Cornwall und Wales, theils nach Armoricum, der jetzigen Betragne. Die Sachsen, durch Jüten, Angeln und eigene Landsleute verstärkt, stifteten nun in England die sogenannte Sächsi- sche Heptarchie, oder die sieben Königreiche Kent, Sussex, Ost- angeln, Westsex, Northumberland, Essex und Mercia, welche nach Jahrhunderte langen Fehden, durch Absterben und Unterjochung so zusammenschmolzen, dass sie endRch Egbert, König von Westsex im Jahre 827 zu Einem Königreiche vereinigte, das den Angeln zu Ehren den Namen Anglia oder Engla nd erhielt. Das Christenthum fand bereits im 6. Jahrhundert Eingang und verbreitete sich bald über ganz England. Unter Egbert's Regierung fanden, von 832 an. Beraubungen der Küste durch
Bromme's Hand-Atlas. — Grossbritannian nnd Irland a.
^ropritannien unö 3rfttnö.
Hand-Atlas. Taf. 15. |
Dänen und Normannen statt, und nach seinem Tode unterlag das Land den Raubzügen und Einfällen dieser Feinde. Alfred der Grosse, 811, berühmt durch Eintheilung des Landes in Grafschaften, durch Ordnung der Justizverwaltung, Beförderung der Volksbildung und des Schiffbaues, hinderte zwar durch tüchtige Kriegsverfassung fernere Einfälle, aber als Ethelredll. den Kriegsstand vernachlässigte, den Dänen Tribut bezahlte, 991, und endlich durch Ermordung der Dänen in England den Rachezug Swen's von Dänemark veranlasste, ging die Herrschaft Englands auf die Dänischen Könige über, 1013. Zwar bemächtigte sich nach dem Tode Hardiknut's, des Sohns Kanut's des Grossen, 1041, der Sächsische Kö- nipohn, Eduard der Bekenner, wiederum des Thrones, aber 1066 starb mit ihm der Sächsische Königstamm ganz aus. Harald, ein Englischer Grosser, suchte jetzt die Krone an sich zu ziehen und zu behaupten, aber der Herzog Wilhelm von der Normandie, durch Heirath und Bestim- mung des letzten Königs zur Thronfolge berechtigt, bestieg nach der Schlacht bei Hastings, 14. Okt. 1066, den Englischen Thron und vererbte denselben auf seine Nachkommen. Gedrückt durch das eingeführte Lehns- system und den Uebermuth der bevorzugten Normannischen Barone, ver- letzt durch Verdrängung der inländischen Sprache und Einführung nie ge- kannter grausamer Forstgesetze, wagte das Volk Aufstände, welche Wil- helm der Eroberer mit demselben Eroige überwand, welchen er in den Kriegen gegen Frankreich, Schottland und gegen seine eigenen regierungs- süchtigen Söhne hatte. Nicht minder bewegt war das Leben König Wil- helm's IL, der 1087 zur Regierung gelangte, und dessen Bruders und Nach- folgers, Heinrich's L, durch fortwährende Bruderkriege und Volks- unruhen, welche Letzteren veranlassten seinem Volke am 5. August IlOO den ersten Freiheitsbrief zur Sicherung ihrer Rechte zu gewähren. Mit Hein- rich 1. starb 1135 die männliche Linie des Normannischen Könighauses aus; zwar ernannte er seine Tochter Mathilde, die mit Gottfried Plan- tagenet, dem Herzoge von Anjou und Maine vermählt war, zu seiner Nach- folgerin, aber sein Schwestersohn, Stephan vonBlois, behauptete durch Miethsoldaten, gegen das Testament, den Thron. Durch Vertrag zwang ihm Heinrich's Enkel, Heinrich IL Plantagenet, die Thronfolge ab, und mit diesem begann die Dynastie Anjou, 1154. Durch Erbschaft und Hei- rath mit Eleonore von Guienne Herr der französischen Lehne Normandie, Anjou, Maine, Guienne und Poitou, erwarb er noch Bretagne, machte das unruhige Volk von Neuem lehnspflichtig, und ebenso Schottland. Auch Irland (Erin) schon 432 zum Christenthum bekehrt, und durch seine Pflanzschulen für Glaubensprediger früher von Einfluss auf England, seit dem Däneneinfall aber, 835, und deren Herrschaft auf dieser Insel verwil- dert und durch Kriege zerrissen, wurde von Heinrich IL, 1175, erobert. Getrübt war seine Regierung durch Krieg seiner Söhne gegen ihn, und der Streit mit dem herrschsüchtigen Thomas a Becket brachte ihn in |
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142 15. — Grossbritannien und Irland.
Zerwürfniss mit dem Pabst. Ihm folgte Richard I. Löwenherz, 1189, ein ritterlicher Fürst, der aber Urheber vieler Unruhen und Unordnungen wurde, und sich in Kriege mit dem treulosen Bruder Johann und dem staatsklugen Philipp IL von Frankreich verwickelt. Der Druck der Steuern und des Feudalsystems, die Schwäche seines Nachfolgers, Johann's ohne Land, seit 1199, der Verlust der Englischen Besitzungen in Frankreich, die Kränkung des Nationalgefühls durch Lehnspflichtigkeit des Landes bei dem päbstRchen Stuhle, führte einen Aufstand der grossen Barone herbei, wodurch der König genöthigt wurde am 19. Juni 1215 die Magna Charta, oder den grossen Freiheitsbrief der Englischen Nation, zu unterzeichnen- Heinrich IIL, seit 1216, ein schwacher, verschwenderischer Fürst, musste zur Sicherung der Magna Charta in die Oxforder Provisionen willigen. Der Bruch derselben führte 1264 die Gefangennehmung des Königs her- bei. In dem endlichen Frieden mit Frankreich behält England nur Guienne, 1239. Heinrich's Sohn, Eduard I., 1272, unterwarf Wales und nannte seinen Kronprinzen Prinz von Wales; sein Versuch in dem Streite Bal- lioFs mit Bruce um die Schottische Krone, Schottland sich zu unter- werfen, misslang durch Wallace's VaterlandsRebe. Unter Eduard L wur- den zuerst Vertreter der Grafschaften und der Städte als Unterhaus des Parlaments einberufen, 1295, und die Geistlichkeit zu den Staatslasten gezogen. Durch das Londoner Statut wurde 1297 der Magna Charta die Klausel zugefügt, dass ohne Einwilligung der Gemeinen fernerhin keine Steuern ausgeschrieben werden dürften- Eduard IL, von 1307 sein Nach- folger, von GünstRngen beherrscht und von seiner eigenen Gemahlin be- kriegt, und 1327 abgesetzt und ermordet, hatte durch seine Schwäche die Macht seiner Barone vermehrt. Während der Minderjährigkeit seines Sohnes Eduard HL, 1327, wurde Schottland seiner Lehnspflichtigkeit zwar entbunden, aber schon 1333 von Neuem unter dem Könige BaRiol tributär. Durch das Aussterben der geraden Linie der Capetinger in Frankreich veranlasst, machte Eduard, als Schwestersohn Philipp's des Schönen, gegen die Linie Valois Ansprüche auf die Nachfolge in Frank- reich. Er und sein Heldensohn, der schwarze Prinz von Wales, vernich- teten in den Schlachten bei Cressy, 1346, und Poitiers, 1356, Frankreichs Macht und nahmen den König Johann von Frankreich gefangen, während die in England eingebrochenen Schotten geschlagen wurden und ihr König David Bruce gleichfalls in Gefangenschaft gerieth. Der Tod des Prinzen von Wales, 1376, und des Königs selbst, 1377, liess aus solchen Erfolgen keinen Vortheil entspringen, da unter des schwachen Richard's II. Regierung durch Volksaufruhr, GünstRngsherrschaft und Gewaltthätigkeit gegen die Anverwandten des Hauses das Königthum sank und der Keim für den nachfolgenden Streit der weissen Rose (York) mit der rothen Rose (Lan- caster) gelegt wurde. Richard IL stürzte Heinrich von Hereford, aus dem Hause Lancaster, vom Throne, 1399; als Heinrich IV. hatte er selbst mit innern Unruhen und Verschwörungen der Grossen zu kämpfen. Sein Sohn, Heinrich V., 1413, nahm den Krieg gegen Frankreich bei dem Wahnsinne des Königs Karl VI. wieder auf; siegreich in der Schlacht bei Azincourt, 1415, und in Verbindung mit Burgund seit 1416, wurde er durch den Vertrag zu Troyes, 1420, Regent und Erbe von Frankreich. Mitten im Siegen starb er, 1422, und hinterliess den neun Monate alten Heinrich VL als Nachfolger. Die Aussöhnung Burgunds mit Karl von Frankreich, das Auftreten der Johanna d'Arc, der Tod'der besten Heer- führer und der Parteikampf in England selbst machten, dass bei der Schwäche des Königs die Englischen Besitzungen in Frankreich bis auf Calais verloren gingen, 1453. Unter Heinrich VL strebte das Haus York nach der Krone: durch Bürgerkriege und Greuelthaten jeder Art ward das Land zerrüttet, bis endlich die York'sche Partei, gehoben durch War- wick, siegte und, nach Vernichtung der Königsfamilie, Eduard IV. 1472 den Thron bestieg. Sein Sohn Eduard V., seit 1483, wurde von seinem Oheim Richard von Gloucester nebst seinem Bruder ermordet. Gegen die- sen Tyrannen riefen die Grossen Heinrich von Richmond herbei, und mit ihm gab nach der Schlacht bei Bosworth, 1485, das Haus Tudor dem Reiche eine neue Dynastie. Heinrich VIL (1485—1509) regierte fast mit unumschränkter Macht. Sein Sohn, Heinrich VllL, 1509, geleitet von Thomas Wolsey, nahm ohne Zweck und Plan an den Kriegen KarFs von Spanien mit Franz von Frankreich wechselnden Antheil. Erst eifriger Katholik gegen Luther, schalfte er dann 1534 die päbstliche Gewalt in England ab und suchte durch die 6 Artikel das Kirchenwesen im Reiche zu ordnen. Irland wurde unter ihm zum Königreiche erhoben- Sein Sohn Eduard VL, 1547, förderte die Reformation durch die 22 Ar- tikel und hob Schifffahrt und Handel; aber die kathoRsche Maria, seine Nachfolgerin, 1553, brachte durch gewaltigen Bekehrungseifer und Geld- erpressung dem Lande nur Unsegen, und ihre Vermählung mit Philipp IL von Spanien führte den Verlust von Calais mit sich, 1558. Ihre Schwe- ster, Elisabeth, 1558, ordnete das Kirchenwesen in protestantischer Weise, legte aber den Grund zu den Parteien der Episkopalen und Puri- taner. Durch Thellnahme an den Niederländischen Angelegenheiten und Vernichtung der unüberwindlichen Armada, 1558, schwächte sie Philipp's II. Uebermacht, hob das Englische Seewesen und legte den Grund zu dem blühenden Handel durch Begünstigungen geschickter Einwanderer; Ent- deckungen in Amerika förderten die Anlegung von Kolonien. Unter ihr glänzt der EngRschen Dichtkunst goldene Zeit. Der Sohn der Maria von Schottland, Jakob L, aus dem Hause Stuart, folgte nach verwandt- schaftlichen Rechten, 1603, auf dem Englischen Thron. Seine Verschwen- dung, seine unkluge Politik gegen das Ausland, und seine Günstlinge rie- fen jedoch die Opposition des Parlaments hervor. Verdient machte er sich um die Kultur in Irland und die Kolonisation in Virginien und Neu- England, aber seine vorgefassten Ansichten über absolute königliche Ge- walt und allgemeine Einführung des Episkopalsystems, mit Unterdrückung der Presbyterianer, störten den Frieden des Volks und raubten später sei- ner Familie den Thron. Sein Sohn, Karl L, 1625, empörte durch Reli- gionszwang Schottland; durch die Petition of Right's 1628 wurden aRe früheren Landes-Privilegien bestätigt, aber der Streit mit dem Parlamente führte endRch zum Bürgerkriege, in welchem die Independenten, durch Cromwell, die Obergewalt gewannen. Karl L wurde am 29- Januar 1649 enthauptet und Cromwell zum Protektor der Republik erklärt, 1653. Durch die Navigationsakte, glückliche Handelsverträge, siegreiche Kämpfe mit HoRand und Spanien und Allianz mit Frankreich hob er Eng- lands Handel, Macht und Ansehen; durch Strenge und Despotie sicherte er die Ruhe im Lande, nöthigte Schottland zum Gehorsam und bezwang das .rebellische Irland. Nach seinem Tode, 3. Sept. 1658, brachten die entstandenen Unruhen der verschiedenen poRtischen Parteien Karl IL, Sohn KarFs L, 1660, auf den Thron- Seine tind seines Bruders entschie- dene Neigung für den Katholizismus und wiRkührliche Regierungsmass- regeln veranlassten die Einführung des Testeides, 1673, und der Habeas- Corpus-Akte, 1679- Die Ausbildung der Hof- und Volkspartei im Parla- mente führte die Bezeichnung „Tory und Whigh" herbei. Unglückliche und unpolitische Kriege für das Interesse Frankreichs, in dessen Solde Karl IL stand, verringerten das Ansehen Englands, doch erweiterte sich der Seehandel, in Nordamerika entstanden durch Ansiedelungen neue Ko- lonien, und durch ausgezeichnete Männer blühten Chemie, Naturkunde und Dichtkunst- Karl IL starb 1685; ihm folgte Jakob IL, dessen Gewalt- massregeln gegen den Protestantismus das besorgte Volk veranlassten, nachdem 1688 durch die „Bill and Declaration of Rights and Succession" dem Parlament die Gesetzgebung gesichert worden war, dem protestanti- schen Schwiegersohn des Königs, Wilhelm IIL von Oranien, die Krone zu übertragen und Jakob zu vertreiben, 1689. Die Verhältnisse des Lan- des und des Parlaments zum Könige wurden durch die Toleranzakte, durch eine bestimmte CivRliste und durch die Akte von der siebenjähri- gen Dauer des Parlaments geordnet, und durch die Successionsakte, 1701, dem Hause Hannover die Nachfolge gesichert. In den Kriegen gegen Frankreich behauptet Wilhelm Englands Ansehen- Ihm folgte 1702 seine Schwägerin Anna als Königin- Zufolge der Allianz, 1701, wegen der Succession in Spanien, nahm sie Antheil an dem Kriege gegen Frankreich und erwarb im Frieden zu Utrecht, 1713, bedeutende Besitzungen in Amerika, sowie Minorca und Gibraltar, und ansehnliche Handelsvorrechte in Spanien- Auch gelang ihr die vollständige Vereinigung Schottlands mit England als Grossbritannien. Ihr folgte, 1714, Georg 1. von Han- nover. Mit diesem Könige fing England an, mehr an den Angelegenheiten des Kontinents Antheil zu nehmen. Die Versuche der Jakobiten in Schott- land wurden unterdrückt und durch Bündnisse und Allianzen gelang es Georg, Englands Ansehen und die Ruhe in Europa zu sichern. Unter Georg IL, 1727, wurde England im Kriege verwickelt, die theils durch das Aussterben des Hauses Oesterreich in männlicher Descendenz, theils durch die Beeinträchtigung des Englischen Handels durch Spanien, 1739, herbeigeführt wurden. Die gefahrvolle Lage des Königs durch die Lan- dung und Fortschritte des Prätende iten in England wurde durch den Sieg bei Culloden beseitigt und zur Entgeltung vernichteten Englische Flotten Frankreichs Handel und Schilffahrt. Der Frieden von Aachen, 1748, nach welchem Alles auf den alten Fuss gestellt wurde, wurde durch den siebenjährigen Krieg gestört, in welchem sich England, zur Sicherung seiner Deutschen Staaten, mit Friedrich dem Grossen verbündet hatte, und zu Lande wie zu Wasser glücklich gegen Frankreich kämpfte. Sein Nachfolger, Georg III. (1760 f 1820), schloss durch Rute einen einsei- tigen Frieden mit Frankreich, 1761, in welchem von Frankreich Abtre- tungen in Amerika, Ostindien und am Senegal, von Spanien aber Florida erlangt wurde. Während unter seiner Regierung durch Absetzung des Grossmoguls, durch Cook's Entdeckungen und durch Anlegung von Ko- lonien in Neu-HoRand die Englischen Besitzungen erweitert wurden, ris- sen sich, 1774, 13 Nordamerikanische Kolonien (die jetzigen Vereinig- ten Staaten) von Grossbritannien los, führten, 1777, unterstützt von Frank- reich, gegen das Mutteriand, das zugleich im Kriege mit Spanien, 1779 mit Holland, 1780, und mit Hyder AR in Ostindien verwickelt war, einen so glückRchen Kampf, dass im Frieden zu Versailles, 1783, ihre Unabhängig- keit anerkannt wurde und England an Frankreich und Spanien das 1761 Ab- getretene zurückgeben musste. 1784 trat Pitt (Chatham) an die Spitze des Ministeriums. Seit der Französischen Revolution von 1793 stand England in stetem Kampfe gegen Frankreich bis 1813, und war bereit, jede diesem feindliche Macht zu unterstützen. Alle Französischen und HoRändischen Kolonien und Flotten eriagen Englands Seemacht, ohne dass Napoleon's Kontinentalsperre und Landungsprojekte ihren Zweck erreichten; nur Hannover fiel, 1803, in Frankreichs Hände. Der Frie- den von Amiens, 1802, dauerte kaum ein Jahr. Thätigen Antheil nahm England an dem Kriege der Pyrenäischen Halbinsel gegen Frankreich, durch Absendung einer .\rmee nach Portugal und Spanien. In dem Frieden 1814 erhielt England Malta, Tabago, St. Lucie und Isle de France, aus- ser der Vergrösserung des zum Königreiche erhobenen Hannover. Der Krieg mit den Nordamerikanischen Staaten, 1812, war vorübergehend und ohne politische Einwirkung. Im Innern führte Pitt eine bessere Gestal- tung der Ostindischen Kompagnie herbei, deren Besitz durch Vernich- tung des Reichs Mysore, 1799, bedeutend vergrössert wurde. 1810 wurde das Irische Parlament mit dem Englischen vereint. Bedeutend vergrösserte sich in dieser Zeit die Nationalschuld. 1820 bestieg Georg IV. den Thron, nachdem er schon seit 1811 die Regentschaft geführt. Seit Canning's Mini- sterium, 1822, verfolgte England die liberale Richtung, wirkte zur Befreiung Griechenlands und erweiterte seinen Einfluss in Ostindien. Unter seinem Bruder Wilhelm IV., der 1830 in der Regierung folgte, wurde durch Emanicipation der Katholiken in Irland und Ordnung des Staatshaus- haltes der innere Zustand ungemein verbessert; die Repeal-Agitation in Iriand breitete sich aber immer mehr aus. Auf Wilhelm folgte 1837 seine Nichte Victoria, Tochter des Herzogs von Kent (geb. den 25. Mai 1819) als Königin. Unter ihr (die sich 1840 mit dem Prinzen Albrecht von Sachsen-Koburg-Gotha vermahlte, der durch die Akte vom 24. Jan. 1840 naturaRsirt, und am 25. Juni 1857 als „Pnnce consort" erklärt wurde) wwden bedeutende Erwerbungen in Ostindien und Fortschritte in China gemacht, sowie auch im Innern durch Einführung der Einkommenssteuer der Finanzustand des Landes wesentlich gebessert. Im Verein mit Frank- reich kämpfte Grossbritannien mit Glück in der Krim gegen Russland, weniger glucklieil neuester Zeit in China. Im Kampfe Frankreichs gegen Oesterreich in ItaUen, 1859, blieb Grossbritannien neutraL vermehrte aber, ob\yohi im vollkommenen Frieden mit allen Staaten Europa's, seine Ver- theidlgungskrafte. - („Genealogie", siehe folgende Seite.) |
T? h'^n''* "" ^^se, Grenzen, Grösse, Bestandtheile.
Das Britische Reich, in der amtlichen und Geschäftssprache von sei- nen Bewohnern das „Vereinigte Königreich Grossbritannien und Iriand" genannt, besteht aus zwei grossen und mehreren kleinen Inseln, die zwi- schen der Nordsee und dem Atlantischen Meere gelegen, sich vom 490 11' bis 61015'NBr. und vom 702O'—19015'OL. erstrecken- — Die östlichste und grösste der beiden Hauptinseln, das eigentliche Grossbritan- nien, wird durch die Nordsee von Dänemark, Deutschland und den Nie- |
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15 15. — Grossbritannien und Irland.
Genealogie der Regenten Grossbritanniens.
Kiig-Iand.
Wilhelm der Eroberer 1066 f 1087
Wilhelm II. (Rufus) Heinrich I. (Beauclerc) Alice
1087 t 1100 1100 f 1135 vermählt mit Heinrich
I Grafen von Riols
Maud (Matliilde) i 1167 « |
verm. mit Gottfr. Plantagenet Stephan
Graf von Anjou (von Riols) 1135 f 1154
Johann, 1199 f 1216
Heinrich III., 1216 | 1272
Eduard I., 1272 f 1307 1
Eduard II., 1307, abgesetzt 1327 Eduard III., 1327 f 1377_
Heinrich II. 1154 f 1189 vermählt mit Eleonore von Guienne
Richard I.
Lôvvenherî, 1189 f HS^
Eduard Lionel Johann von Gaunt Edmund Richard, vermählt
d. schwarze Herzog von Herzog von Herzog von m. Anna Mortimer Prinz x 1376 Clarence liancaster York |
1 Richard f 1460
iScIiottland. Haus Stuart.
Robert II. Stuart 1371 f 1390
ich.III. Robert III. i 1406
I
Jakob I. T 1137
1
Jakob II. i 1460 I
Jakob III. t I^ISS
I
Jakob IV. T 1513
Johann Owen _ _
von Som- Tudor Eduard IV. 1
Richard II. Philippine Heinr. 1377 i 1399 vermählt mit IV.
Edmund 1399 merset verm. mit 1472 f 1483 1483 f 1485 Mortimer t 1413 | Katharina Eduard V.
„I „.1 , J"';®™ Hfmr.V. ^^ 1483 t 1483 Roger Heinr. V. | Wittwe '
Mortimer 1413 Margaretha | tl398 ■i-1422 I Eduard Tudor
A^na Heinr. VI. Heinrich VII.
Jakob V., verm. mit Maria von Guise, ■}■ 1542
I
Maria, verm. mit Heinrich Stuart, Grafen Barnley, 1542 —1569 f 1587
I
Jakob VI. CI.)
König von Schottland 1561 König von England 1603 f 1625
"Kai-l n 1625 f 1649
Eduard VI. Maria
1547 t 1553 1553 •{■ 1558 verm. mit Philipp II.
König von Spanien
Mortimer 14227I472 Tudor 1485 f 1509
Heinrich VIII. 1509 f 1547
Elisabeth
1558 t 1603
Elisabeth
vermählt mit Friedrich V. von der Pfalz, König von Böhmen
Karl II. Jakob U. (VIL) Karl Ludwig Sophie, verm. mit 1658 f 1685 vertrieben 1689 f 1701
Ernst August, Kön. V. Hann. "
Maria II. Anna Jakob, verm. m.Wil- 1702 f 1714 Pr. v.Wales heimln, (von (Chev.de St.
Oranien) 1689 Georg) -j-1766
f 1702 I
Karl Eduard Graf V. Albany T 1788
Heinrich Bened. Card. Herz, von York j- 1807
Georg I. 1714 i 1727
Georg II. 1727 -j- 1760 1
Friedrich Ludwig, Pr. v. Wales i 1751
1
Georg III. 1760 i 1820
Georg IV. Wilhelm IV. Eduard, Herz. v. Kent Ernst August Adolph Friedrich 1820 i-1830 1830 t 1837 i 1820 Kön. v. Hann. Herz. v. Cambridge
I
Victoria 1837, verm. 1840 m. Albrecht, Herzog von Sachseu-Koburg-Gotha_
Edward
Prinz von Wales geb.1841
derlanden, durch die Strasse von Calais und den Kanal von Frankreich getrennt, und umfasst England und Schottland, welche bis 1603 zwei gesonderte, von einander unabhängige Königreiche waren, von da an aber (durch Jakob VI.) zu Einem Reiche vereinigt wurden, und das Fürstenthum Wales; die westliche Insel, welche durch das Irische .VIeer von Grossbritannien getrennt wird, bildet das Königreich Irland. Die kleineren Inseln sind die Hebriden oder Western, die Ork- ney- und Shetland-In sein, die zu Schottland, die Insel Man, die Scilly- und Nor männischen Inseln (Jersey, Guernsey, Alderney oder Aurigny, und Sark oder Sareg, an der Küste von Frankreich), die zu England gehören. Ausser diesen ßestandtheilen besitzt Grossbritannien in Europa noch: die friesische Insel Helgoland, vor der Mündung der Elbe; die Festung Gibraltar, an der äussersten Spitze Andalusiens, und die Malta-Inseln (Malta, Gozzo u. Comino) im Mittelländischen Meere. iMittelbare Besitzung Grossbritanniens ist die Republik derJonischen Inseln (siehe Text zu „Griechenland" Taf. 12), welche zwar ihre unabhängige Regierung hat, aber nichts ohne Zustimmung des Britischen Souveräns unternehmen kann, der dem Freistaat seinen mächtigen Schutz angedeihen und ihn von einem Lord-Oberkommissär beaufsichtigen lässt, welcher auf die Verwaltung grossen Einfluss ausübt und das Land mili- tärisch besetzt hält. — Die aussereuropäischen Besitzungen Grossbritan- niens siehe «weiter unten. — Der Flächeninhalt des vereinigten König- reichs Grossbritannien und Irland (mit den dazu gehörigen Inseln) wird verschieden angegeben, und die Angaben schwanken zwischen 5,542,9o und 5,798,04 deutschen O.-.M.; die amtlich abgefasste Statistik gibt 5,740,,6 deutsche Qu.-Meilen an, von denen 4,187,7« auf England, Schottland und Wales, 1,5 2 5,62 auf Irland, 18,23 auf die Insel Man, 5,27 auf die Normanni- schen Inseln und 8,23 auf die übrigen europäischen Besitzungen kommen, ^le grösste Länge Grossbritanniens, vom Kap Wrath in der Grafschaft Sutherland bis zum Kap Beachy in Sussex beträgt 125V4, die grösste »reite des Landes, von W^alsham in Norfolk bis Milfordhaven in Pem- oroke (Wales) 6872 Meilen. Die grösste absolute Breite ist zwischen larmouth und Kap Landsend, und beträgt gegen 80 Meilen. Irland ist <8 Meilen lang und 42 breit.
I'liysisehe BeseliafEenheit. — Der ganze Britische Archipel ist mit Hügeln und Bergen übersäet, besonders Schottland, der nördRche TheR Mglands und das Fürstenthum Wales, ihre Höhe ist aber nur unbedeu- tend im Vergleich mit den Gebirgen des Europäischen Festlandes. Der höchste Punkt des ganzen Archipels ist der Ben-Nevis in Inverness (Schottland), der bis 684 Toisen (4,374') aufsteigt. |
England oder der südliche TheR von Grossbritannien umfasst das eigentliche England, das Fürstenthum Wales, die Scilly- und Normanni- schen Inseln und die Insel Man, und grenzt im N. an Schottland, im 0. an das deutsche Meer, im S. an den Kanal und im W. an das Atlantische und Irische Meer. Im S. und 0. ist das Land meist flach oder wellenförmig gebildet, und fruchtbare Felder w'echseln dort mit üppigen Wiesen. Nach W. zu erhebt sich das Land und wird in Wales felsig und gebirgig. Die südliche Küste, an welcher zahllose Felsen und KRppen von Kreide sich hinziehen, fällt steil in das Meer ab, und von ihr aus streicht durch die ganze Insel ein Gebirgszug, der sich nach verschiedenen Gegenden hin verzweigt. Im S. herrscht das Gebirge von Cornwall vor, das in einer Ausdehnung von 24 Meilen längs der Südküste hinläuft, seine höchste Spitze imCawsand Beacon (in Devonshire) mit 1,792 engl. Fuss erreicht, und sich von da an allmähRg nach 0. hin verflacht; Granit bildet seinen Kern, Kupfer, Eisen und Zinn füllen seine Adern- Bedeutender ist das Gebirge von Wales, das schroff zerklüftet, von reichen Steinkohlenlagern durch- zogen wird; mit der Westküste läuft es parallel und erreicht im Snow- don (in Caernarvonshire) eine Höhe von 3,571'. Im Herzen des Landes Regt das Peakgebirge, das nach Durham, York, Derby und Chester hinstreicht, unerschöpfliche Steinkohlenflötze in seinem Schoosse birgt, und seine höchsten Spitzen im W h a r n s i d e (Ingleton) mit 2,384, im Ingleborough (beide in York) mit 2,361' erreicht. Von hier aus nörd- lich streckt sich durch Westmoreland und Cumberland das Lu n ef 0 r e s t- gebirge und geht in das Che vi0 tgeb irge über, welches die Scheide zwischen England und Schottland macht.
Schottland, der nördlichere kleinere Theil von Grossbritannien, wird durch eine Linie von England geschieden, die von der Mündung des Tweed bis zu der des Esk zieht. Von Irland wird es durch den nur 3 Meilen breiten Nordkanal getrennt, nördlich wird es vom Atlantischen Ozean, östlich vom Deutschen Meere begrenzt, und geographisch in die Hochlande und die Niederlande geschieden, deren Grenzmark von der Mitndung des Clyde bis zu der des Tay läuft. Das Hochland hat seine höchsten und wildesten Gebirge im W.; die Berge sind meist kahl, und da sie aus den tiefeingeschnittenen Thalschluchten steil aufsteigen, sehr malerisch; Wälder sind selten, desto häufiger öde Haiden und Moräste; angebautes Land findet sich wenig, aber viele durch Naturschönheiten, Wasserfälle, Ruinen und Burgen, an denen die Sagen grauer Vorzeit haf- ten, und durch neue Landsitze und Schlösser ausgezeichnete Thäler. Am steilsten und imposantesten ist die Kette der Grampians, mit den Spitzen Lowthers 3,150', Ben Lomond 3,262', Cruachan Brien 3,390', Ben Cruachan 3,669', Ben More 3,907', Ben Lawers 4,015', Ben na Muicahu 4,320'; der höchste Berg ist im W. der Ben Nevis, von 4,874' Höhe. —■
Grossbritannien ist trefflich bewässert, die Flüsse selbst aber sind von verhältnissmässig geringer Länge, und bei keinem überschreitet die Strom-Entwickelung 50 deutsche .Meilen, fast aRe aber haben weite, meer- busenartige Mündungen. Die Hauptflüsse Englands sind: die Themse (Thames), welche in flachen Ufern ostwärts fliessend, nach einem Lauf von 30 deutschen MeRen unterhalb London in die Nordsee mündet; der Trent, welcher von S. nach N., und die Ouse, welche von N. nach S. strömt, und beide in den Humber, eine meerbusenar- tige Bucht an der Ostküste, münden; der Severn, welcher in Wales ent- springt, durch den Wye und den Avon verstärkt wird, und in den Bristol-Kanal fällt. Von den kleineren Flüssen Englands sind: die süd- liche Ouse, der Wi t h am , die Tees, die Tyn e und der Tweed, die dem Deutschen Meere zufliessen, und der Eden und Mersey, welche in die Irische See münden, besonders bemerkenswerth. Die Küsten Eng- lands, die grösstentheils ausgezackt und zerrissen sind, und nur bei Dover in Dünen verlaufen, bieten zahlreiche Vorgebirge, und durch Natur und Kunst gleich stark befestigt, gewähren sie einen trefflichen Ankergrund und zahlreiche und sichere Häfen. Die bedeutendsten Buchten der Küste sind: der Themsebusen, der sehr breit, aber durch Sandbänke ge- fährdet ist; der Wash und Humber; die Bristolbay; der Plymouth-Sund, die Falmouth- und Portsmouthbucht; die Torbay; die Studland- und Westbay, die Caermarthen- und Cardiganbay etc. — Meerengen sind: die Strasse von Calais oder Dover, zwischen England und Frankreich, und der St. Georgs-Kanal, zwischen England und Irland. Unter der Menge von Häfen verdienen ausgezeichnet zu werden, der von Falmouth, Plymouth, Portsmouth, Gosport, Brighton, Dover, sämmtRch am Kanal; an der Nord- see der von London, Chatham, Gravesend und Hull; an der Westküste der Hafen von Liverpool, Milford, Swansea und Bristol. An Seen ist England weniger reich als die Schwesterländer, doch machen malerische Um- gebungen und reizende Aussichten dieselben zum Ziele vieler Reisenden. Die reizendsten sind: der 5 Stunden lange Wiedermere in Lancaster, und die kleineren D e r w e n t w a t e r und U11 s w a t e r in Cumberland. — Von der grössten Wichtigkeit und als Kunstwerke höchst bewunderns- würdig sind die Ka.nalverbindungen, welche das Land nach allen Richtungen durchschneiden, so dass kaum eine wichtige Stadt von dieser Kommunikation ausgeschlossen ist. — In Schottland sind die fliessen- den Gewässer meist Bergströme von kurzem, aber schnellem Lauf und nur an ihren weite Meerbusen bildenden Mündungen bedeutend; so der Clyde, Tweed, Forth, Tay. Haup tkanä 1 e sind der Glasgowsche, zwischen Clyde und Forth, 7 Meilen lang, und der Caledonische, der, 10 M. lang, die Seen Eil, Lochy, Vieh, Ness und Beauly, und somit das westliche mit dem ösUichen Meere verbindet, und selbst für Kriegsschiffe tief genug ist. Ein Kranz von prachtvollen Seen umzieht das Hochland, darunter der berühmte Loch Lomond.
Das Klima Grossbritanniens ist im Ganzen mRd, gemässigt und gesund, die Witterung aber sehr veränderlich. In England lagern sich im FrühRng und Herbst tiefe Nebel über das Land, welche nur selten die Sonne durchdringt. Der Sommer ist mehr feucht als warm, der Winter bringt wenig Schnee, noch weniger Kälte. Die Fruchtbarkeit des Landes in allen Reichen der Natur ist überaus gesegnet. Das Niederland in Schottland hat eben so mildes KRma als England; in den Gebirgen ist die Luft sehr rauh und das nordwestliche Hochland fast stets in Nebel gehüllt. Im südwestlichen Theile Englands (Cornwall) ist die mittlere Jahrestemperatur -+■ H", in der Mitte von England -f 10», in Süd-Schott- land -i- 90, in Nord-Schottland 8". Hinsichtlich der Regenverhält- |
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144 15. — Grossbritannien und Irland.
nisse gehören die Britischen Inseln zur Provinz des Herbst-Regens; die Regenmenge beträgt im Durchschnitt 25". Die gegen einander streitenden Winde sind der Ost- und der Westwind, von denen der erstere trocicen und kalt, der letztere mild und regnig ist.
Das Könipeich Irland (Erin oder Irin), die zweite der grossen Inseln des Britischen Archipels, im W. der ersten und von Schottland durch den Nord-Kanal, von England durch die Irische See und den St. Georgs-Kanal getrennt, 1,5 2 5,62 d. g. Qu.-Meilen umfassend, bietet einen Wechsel von grossen Flächen, Hiigelebenen und Gebirgszügen dar, die in ihren einzelnen Spitzen nur selten über 3000' aufsteigen und sich vorzugsweise im westl. Theile der Insel häufen. Zwischen dem Banfluss und dem Nordkanal verzweigt sich das Glenaregebirge, zwischen dem Foyle und Ban die Sperinberge, zwischen dem unteren Barrow und der Irländischen See das Blackstairgebirge etc. Die höchsten Punkte sind: der Slieve Donard von 2,654', Macgillycuddys Reeks von 3,410', und der Croagh-Patrik von 3,480'Höhe; derCahircon- righ soll 4,200' erreichen, was aber wahrscheinlich auf einem Irrthum im Vermessen des Berges beruht. Das ganze innere und mittlere Irland ist eine weite Ebene mit niedriger Holzung, vielen grösseren und kleine- ren Seen (dem inselreichen Erne, dem Neagh, See von Killarney etc.) und Morästen. Die Nordküste ist ihrer Klippen und Strömungen wegen fast nicht zu beschifTen. Die wichtigsten und zugleich schiffbaren Flüsse sind: der Shannon, Slaney, Barrow, Boyne, Ban, Colmore etc. Die eigenthümliche Gestaltung der Küsten hat eine zahlreiche Menge von Häfen, Buchten und Vorgebirgen gebildet. Die Bantry-, Dingle-, Galway-, Clew-, Sligo- und Donegal-Bay und der Lough Swilly sind die Beträcht- lichsten unter diesen Küstenzerspaltungen. Das Klima 1st feucht, jedoch sehr mild, so dass das ganze Jahr hindurch der Boden sein grünes Ge- wand behält. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt + 10«, die mittlere Regenmenge 35". —
Inseln. — Von den zu Grossbritannien gehörenden Inseln umfas- sen die Hebrtden oder Wesfern-Inseln, welche durch den Minch von Schottland getrennt werden, die westliche Küste von Schottland, zu welchem sie gehören, von der Halbinsel Cantyre bis zum Kap Wrath. Ihre Zahl wird auf 300 geschätzt, von denen 86 bewohnt und ziemlich gut angebaut sind. Sie umfassen gegen 162 Qu,-M. mit ungefähr 90,000 meist katholischen Einwohnern, die sich vom Fisch- und Vogelfang, Vieh- zucht und Kelpbrennen nähren und etwas Bergbau, aber nur wenig Acker- bau treiben. Ihr Klima ist kalt und äusserst feucht; der Mangel an Bäu- men ist einer ihrer charakteristischen Züge. Die bedeutendsten der In- seln, im S. beginnend, sind: Islay, 4 Qu.-M. mit 10,000 E., dem Haupt- ort Bowmore, bedeutender Viehzucht und Leinwandfabrikation; Jura, 21/2 QU.-.M., mit 1,200 E.; Mull, mit 10,000 Einw., bedeutender Rind- vieh- und Schafzucht, ansehnlicher Häringsfischerei; Staffa, neben der vorigen, kleine Insel mit der berühmten Fingalshöhle; Jona oder Icolmkill, historisch merkwürdig durch das hier im 6. Jahrhundert vom heiL Columban gegründete Kloster der Culdeer; Coli mit 1,300, Tiree mit 3,200 Einw., zwei lange schmale, fruchtbare Inseln, westlich von Mull; Skye, 37 Qu.-M. gross, mit 20,000 E., starker Viehzucht, Kelp- brennerei und Häringsfischerei; Con na, mit 300, Rum, mit 600 Einw^, Eigg und Muck, kleine Inseln im S. von Skye. Im W. von Skye zieht sich die westliche Gruppe der Hebriden, die wegen ihrer Länge mit dem allgemeinen Namen Long-Island bezeichnet wird; sie besteht aus 5 grösseren und zahlreichen kleinen Inseln; die grösste Insel derselben ist Lewis, 371/2 Qu.-M. mit 15,000 E., dem Hauptort S10rn0 way, und be- trächtlicher Viehzucht und Fischerei; südlich von ihr liegen N0 r d-Uis t, mit 4,000, und Süd-Üist, mit 5,000 Einw., etwas Haferbau, Viehzucht und starker Kelpbrennerei, Barray, Vatersay und dieBishops- Inseln, und 20 M. westlich von Long-Island, einsam im Atlantischen Meere, die Felsen-Insel St. Kilda (1 Qu.-M.) mit 150 E., die sich mit |
Schafzucht und dem Einsammeln der Eier und Dunen von Seevögeln be- schäftigen. —
Die Orkaden oder Orkneys, im N. Schottlands, eine Gruppe von 67 kleinen Inseln, die durch die 2 M. breite Pentlandstrasse vom schottischen Festlande geschieden werden. Nur 29 der Inseln sind von etwa 32,000 iMenschen bewohnt, welche W^ollzeug und Leinwand weben, Rindvieh- und Schafzucht treiben, Kelp brennen und sich mit Seevögel- fang beschäftigen. Die Hauptinsel ist Pomona oder M a i n 1 a n d, 10 Qu.-M. mit 15,000 E., dem Hauptort Kirkwall und dem Haupthafen Stromness. Erwähnenswerth sind noch: Roswa, Stronsa,Eda Sanda und Wes tra im Norden, und Hoy, F10 ta und R0naldshä im Süden von Mainland. —
Die Slietland-Inseln, von den Einwohnern H i a 111 a n d genannt im N. der Orkneys, zwischen ög^-ea« NBr., 86 grössere und kleinere' Inseln, die zusammen 46 Q.-M. mit etwa 30,000 E. umfassen, von denen aber nur 40 bebaut sind. Die Einwohner haben Rinder, Schafe mit sehr feiner Wolle, kleine aber dauerhafte Pferde (die bekannten Ponnies), bauen Kartofl'eln, Hafer und Gerste, betreiben Fischerei und Vogelfang, und stricken sehr gesuchte wollene Strümpfe. Die bedeutendste ist die 13 .Meilen lange Insel Shetland oder Mainland, mit 16,000 E. und dem Hauptort Lerwick; am fruchtbarsten ist Yell, 7 Qu.-M. mit 2,000 Einw.; die nördlichste Insel ist Unst, 2 Qu.-M. mit 2,400 Einw., die südlichste Fair.
Die Insel Man liegt mitten im Irischen Meere, hat viele mineral- reiche Berge, unter denen der 2000' hohe Snaffle- oder Snowfleld, um- fasst einen Flächenraum von 18,23 Qu.-M. und zählt 52,387 E., Nachkom- men der alten Briten, die sich selbst Manken nennen und die gälische Sprache reden. Die Insel bildet ein eigenes Gouvernement; Regierungssitz ist Castleton, mit 3,000 E., Haupthandelsstadt D 0 u gl a s , mit 7,000 Einw. — Die Manken treiben bedeutenden Häringsfang. —
Die Scilly-Inseln (Sorling-ues), ein Archipel von 145 kleinen Eilanden im SW. von Grossbritannien, Kap Landsend gegenüber, von denen nur 6: St. Mary, St. Agnes, St. Martin, Tresco, Brechar und Sampson bewohnt sind. Auf den meisten der Inseln, besonders auf der jetzt unbewohnten Insel Anney, findet man druidische Monumente. Newtown (Hu g h 10 wn) auf St. Mary, mit 800 E., ist der Hauptort des Archipels. — Die schöne, ungemein fruchtbar und gut angebaute Insel Wight liegt ziemlich in der Mitte der Südküste Englands, vor Ports- mouth; sie umfasst 9 Qu.-M. mit 50,315 E., und hat ein so mildes Klima, dass die Myrthe hier im Freien gedeiht; die Gestade derselben bestehen aus schrofl-en Kreidefelsen; Hauptort ist Newport; Lustschloss der Königin Osborne; bedeutender Hafen C 0 w e s; S t. H e 1 e n s, Dorf mit Rhede für Kriegsschilfe. —
Die UTormanniscIien Inseln liegen ausserhalb der Grenzen des britischen Archipels, der Küste der Normandie gegenüber, und bestehen aus den Inseln Guernsey, 2,35 Qu.-M. mit 33,719 E., und dem Hauptort St. Pierre (20,000 E.); Jersey, 2,94 Qu.-M. mit 57,0.20 E. und dem Hauptort St. Hellier (22,000 E.); Sark oder Sercq, Alderney (Aurigny), und Herme.
In der Nordsee, den Mündungen der Elbe und Weser gegenübei, liegt die seit 1814 von Dänemark an England abgetretene kleine (0,23 Qu.-M.) Insel Helg-oland, die in das Ober- und Unterland geschieden ist und 2,230 Einw. (Friesen) zählt, die von Fischerei und Lootsendienst leben und auf der benachbarten Sanddüne ein besuchtes Seebad unterhal- ten; und im Mittelländischen Meere liegt die in geographischer Beziehung zu Italien gehörende Gruppe der Dtalta-Inseln, die zusam- men 8 Qu.-M. Flächenraum und 142,537 E. haben, und aus den Inseln Malta (mit der Hauptstadt La Valetta), Gozzo (mit dem Hauptort Rabat0), Comino und Cominotto bestehen. |
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145 15. — Grossbritannien und Irland.
Politische Eintheilung. - Das „Vereinigte Königreicli Gross- britannien und Irland'- zerfällt in die drei Königreiche: England mit dem Fürstenthum Wales, und die Königreiche Schottland und Ir- land. Jedes dieser Königreiche ist in Divisionen und diese in Graf- schaften eingetheilt, die in England und Schottland Shires, in Irland Counties genannt werden. Die Shires in England werden in Hundreds oder Distrikte, in den nördlichen Grafschaften in Wapentakes oder Kantone geschieden. Die Unterabtheilungen der Grafschaften in England bieten viele Unregelmässigkeiten dar: so zerfallen die Grafschaften Cum- berland, Durham, Northumberland und Westmoreland in Wards, Kent in 5 Lathes, Sussex in 6 Râpes, York in 3 i d i n g" s die süsser der Stadt York, in 29 Wapentakes geschieden werden. '
Das Königreich England zerfällt in 10 Divisionen und 42 Counties oder Shires; das Fürstenthum Wales in 1 Division und 12 Counties; Das Königreich Schottland in 2 Divisionen und 32 Counties, und das' Königreich Irland in 4 Provinzen und 32 Counties, wie folgt:
England u. Wales.
1. liOndon-Div. .......
2. South-Eastern-Div
3. South-Midland-D.
5,8 I 2,362,236 300,2 i 1,628,386
122 6,352
5,002 5,022
7,804
6,013
5,527 3,144
5,710
5,457
8,167
1,234,332 1,113,982
1,803,291
4. Eastern-Div. ........
5. South-Westerii-D.
6. West-Mldlaiid-IJ. ..
2S4„,
261,2 148,6
269,8.
257,0
386,0
2,132,930
1,214,538 2,490,827
1,789,047
969,126
1,188,914
7. Noith-Midlaiid-D.
8. Noi'th-Westeni-D.
9. Yorlt-Divisioil .....
10. Northern-Division
11. Welsh-Division.....
Schottland.
12. Soutlier?i-Counties
13. Northern-Counties
14. Inseln im Britisch. Meere..................
Irland, 4 Prov.
1. Leinster .............
2. Munster...............
3. Ulster..................
4. Connaught ..........
Flächeninhalt in engl. Q.M d. Qu.M.
Theile von Middlesex, Surrey und
Kent...................................
Surrey und Kent (mit .\usnahme des zu 1 gehörig;. Theils), Sussex, Hamp- shire und Berkshire..................
Middlesex (mit .\usn. des zu 1 geh. Theils), Hertfortshlre, Buckingham- shire, Oxfordshire, Northamptonshire, Huntingdonshire, Bedfordshire, Cam- bridgeshire ............................
Essex, Suffolk, .Norfolk .............
Wiltshire , Dorsetshire , Devonshire,
Cornwall, Somersetshire.........
eioucestershire, llerefordsh., Shrop- shire, StrafTordshire, Worcestershire
Warwickshire ........................
Leicestershire, Rutlandshire, Lin- colnshire, Nottinghamshire, Derby- shire ...............................
Cheshire, Lancashire .............
West-Riding, East-Riding (mit York),
North-Hiding......................
Durham, Northumberland, Cumber- land, Westmoreland...............
Monmouthshire, South-Wales, North- Wales ............................
1,813,562 1,075,180
143,126
19 Counties (siehe unten).......
13 Counties (siehe unten)........
Man, Jersey, Guernsey nnd benach- barte Inseln ......................
360,, 448, 404, 324, 1,537^,5
1,672,738 1,857,736 2,011,881 1,010,031
12 Counties (siehe unten) 6 Counties ,, ,, 9 Counties „ ,, ■ ■ 5 Counties ,, ,,
5,792,,
Im Dienst zu Land und zur See........................
Im ganzen vereinigten Königreich ....................
Sonstige europäische Besitzungen :
Gibraltar ...............................................
Malta, Gozzo etc........................................
Helgoland................................................
Europäische Schutzstaaten. Die Jonischen Inseln (siehe Text zu Taf. 12) ........
227,106
Die einzelnen Counties des vereinigten Königreichs, deren Grösse in engl. Qu.-M. (nach zwei verschiedenen amtlichen Angaben), und deren Hauptstädte und Einwohnerzahl nach dem Census von 1851, sind folgende:
Counties. |
Arealine I. |
ngl. Qn.M. II. |
Division. |
Hauptstadt. |
Einwohn. 1851. |
in England: |
|
|
|
|
|
Bedford ..................... |
463 |
430 |
III. |
Bedford ..................... |
35,511 |
Berks ....................... |
752 |
744 |
II. |
Reading..................... |
22,175 |
Buckingham ................ |
738 |
748 |
III. |
Buckingham ................ |
11,412 |
Cambridge .................. |
857 |
686 |
III. |
Cambridge .................. |
27,803 |
Chester ..................... |
1,052 |
1,017 |
VIII. |
Chester ..................... |
53,294- |
Cornwall.................... |
1,330 |
1,407 |
V. |
Launceston.................. |
16,819 |
Cumberland................. |
1 1,523 |
1,497 |
X. |
Carlisle ..................... |
41,566 |
Derby ....................... |
^ 1,028 |
1,077 |
VII. |
Derby ....................... |
43,690 |
Devon ....................... |
2,585 |
2,488 |
V. |
Exeter....................... |
32,810 |
Dorset ...................... |
1,006 |
1,129 |
V. |
Dorchester.................. |
25,002 |
Durham ..................... |
1,097 |
1,040 |
X. |
Durham .................... |
55,952 |
Essex........................ |
1,533 |
1,525 |
IV. |
Chelmsford.................. |
14,853 |
Gloucester .................. |
1,258 |
1,122 |
VI. |
Gloucester .................. |
32,062 |
Hereford .................... |
863 |
971 |
VL |
Hereford .................... |
35,158 |
Hertford .................... |
630 |
602 |
III. |
Hertford .................... |
15,088 |
Huntingdon................. |
372 |
345 |
III. |
Huntingdon........ ......... |
20,900 |
Kent ........................ |
1,557 |
1,462 |
I. u. n. |
Canterbury...............••• |
14,097 |
Lancaster ................... |
1,766 |
1,806 |
VIII. |
Lancaster ................... |
34,660 |
Leicester ................... |
806 |
816 |
VII. |
Leicester ................... |
60,651 |
Lincoln ..................... |
2,611 |
2,787 |
VII. |
Lincoln ..................... |
42,061 |
Middlesex ................... |
282 |
297 |
I, u. III. |
L ondon ................... |
2,361,640 |
Monmouth ..................
Norfolk .....................
Northampton ...............
Northumberland ............
Nottingham.................
Oxford.......................
Rutland..................... |
496 2,024. 1,016 1,871 837 756 149 |
516 2,013 965 1,809 774 742 200 |
VI. u. XI. IV. III. X, VIL III. AIL |
Monmouth ..................
Norwich ....................
Northampton ...............
Newcastle ..................
Nottingham.................
Oxford.......................
Oakham .................... |
27,365 68,196 33,858 89,145 58,418 20,173 |
Salop Oder Shropshire .....
Somerset....................!
Southampton od. Hampshire |
1,343 l,!i45 1,625 |
1,403 1,549 1,533 |
VI. V. II. |
Shrewsbury ................
Bristol (mit Clifton) ......
Winchester.................. |
11,508 23,095 143,704 |
Stafford ..................... |
1,184 |
1,196 |
VI. |
Stafford ..................... |
25,658 22,785 32,757 25,039 |
Suffolk ...................... |
1,515 |
1,566 |
IV. |
Ipswich ..................... |
Surrey — ................. |
759 1 |
811 |
I. u. II. |
Guildford .................. |
|
Sussex ...............
Warwick .............
Westmoreland ......
Witts ................
Worcester ...........
York, East-Riding ■■
York, City...........
York, North-Riding ■ York, West-Riding ■
Brecknock ...............
Cardigan .................
Caermarthen.............
Cardiff ...................
Pembroke (mit Milford) Presteigne ...............
18,182 20,179 38,137 46,684 22,954 15,140
271 |
182 |
544 |
487 |
633 |
679 |
244 |
243 |
663 |
658 |
839 |
819 |
Beaumaris • Caernarvon -• Denbigh —
Flint ........
Bala.........
Montgomery
3,947 30,444 6,776 4,283 6,736 20,372
in Wales, und zwar in S 0 u t h - W a 1 e s: Brecknock oder Brecon ■
Cardigan ..................
Caermarthen..............
Glamorgan................
Pembroke .................
Radnor ...................
in North-Wales:
Anglesea ..................
Caernarvon ................
Denbigh...................
Flint ......................
Merioneth ................
Montgomery ..............
1,985 3,800 1,600 500 446 257 618 48 230 880 360 840 504 840 250 4,600 317 83 822
870 112 200 1,325 360 2,588 241 2,836 715 263 489 1,754 451
1.960 3,129 1,039 650 442 161 687 48 228 1,253 354 473 467 888 272 4,054 380 72 821
942
120 195 1,280 319 2,588 225 2,885 715 263 489 1,754 451
XIII. XIII. XII.
xin. xu.
XII.
xin.
XII. XII. XII XII. XIU.
XII.
XIII, XII. XIU. XIIL XII. XIL
XII.
XIL
XIII. XIII,
XII,
XIII,
XII.
XIII. XII. XII.
XII.
XIII. XII.
71,945 1,164 9,097 6,042 2,000 7,106 6,722 4,000 5,411 11,106 158.015 6,336 5,685 9,349 3,833 12,715 5,000 4,000 2,774 5,315 333,657 4,789 3,420 3,331 1,982 23,814 47,151 1,952 6,000 3,313 12,357 599 2,330
Aberdeen ......
Inverary ......
Ayr ...........
Banff..........
Greenlaw .....
Rothsay.......
Wick ..........
Clackmannan - Dumbarton -■■
Dumfries ......
E d i n b u r g ii
Elgin..........
Cupar .........
Forfar .........
Haddington ...
Inverness......
Stonehaven -..
Kinross ........
Kirkcudbright •
^Lanark -.......
(Glasgow .......
Linlithgow-----
Nairn ..........
Kirkwall.......
Peebles .......
Perth .........
Paisley ........
Cromarty......
Hawick .......
Selkirk .......
Stirling ........
Dornoch.......
Wigtown ......
in Sehottland:
Aberdeen (Mar) ........
Argyle....................
Ayr.......................
Banff.....................
Berwick (Merse) ........
Bute .....................
Caithness ................
Clackmannan.............
Dumbarton...............
Dumfries.................
Edinburgh (Mid-Lothian)
Elgin (Morray) .........
Fife.......................
Forfar (.\ngus)..........
Haddington (East-Lothian) Inverness m. d. Hebriden
Kincardine (Meavns).....
Kinrosss .................
Kirkcudbright (E.Galloway)
Lanark (Clydesdale) .....
Linlithgow (West-Lothian)
Nairn ......................
Orkney- u. Shetland-Ins,••
Peebles (Tweeddale) .....
Perth ......................
Renfrew....................
Boss- u. Cromarty.........
Roxburg (Teviotdale) .....
Selkirk ....................
Stirling ....................
Sutherland.................
Wigtown (West-Galloway)
10,409 234,850 6,000 20,283 8,000 6,000 16,000 22,000 3,500 4,000 6.000 12,000 3,500
Carlow .....
Dublin -••-
Kildare .....
Kilkenny ■■■■ Tullamore -- Longford -■•
(Dundalk.......
(Drogheda •••■
Trim .........
Maryborough ■ Mullingar ■■•■
Wexford......
Wicklow .....
2) in Manster;
Clare ..................
Cork....................
Kerry .................
Limerick...............
Tipperary ..............
Waterford .............
12,000 93,485 11,363 55,268 18,000 26,667
Ennis............
Cork, (mit Cove)
Tralee...........
Limerick........
Clonmel.........
Waterford.......
6 Counties ■
3) in Ulster;
Antrim...............
Armagh ..............
Cavan ................
Donegal (Tyrconel) .•
Down ................
Fermanagh...........
Londonderry .........
Monaghan ............
Tyrone ..............
8,488 10,348 5,580 2,500 5,000 8,000 18,215 5,220 4,000
1,182 516 1,162 1,820 955 734 810 511 1,178
923 416 590 1,738 869 528 627 528 1,032
in Irland, und zwar |
Carlow ................— • |
343 |
299 |
Dublin ...................... |
388 |
312 |
Kildare ..................... |
613 |
577 |
Kilkenny ................... |
802 |
727 |
King's....................... |
825 |
700 |
Longford .....-.............. |
412 |
385 |
Louth ..................... |
331 |
321 |
Meath ....................... |
886 |
830 |
Queen's ............. ....... |
620 |
598 |
Westmeath ................. |
603 |
620 |
Wexford .................... |
882 |
796 |
Wicklow ................... |
775 |
637 |
12 Counties ...... |
7^480 " |
6,802 |
|
1,253 |
1,095 |
2,765 |
2,501 |
1,795 |
1,596 |
1,054 |
948 |
1,583 |
1,513 |
736 |
657 |
9,186 |
8,310 |
Carrickfergus
Armagh .....
Cavan .......
Litford.......
Duwnpotrik • Ennisklllen ■
Derry........
Monaghan •• Omagh ......
9 Counties —
4) in Connaught;
Galway .................
Leitrim .................
Mayo ....................
Roscommon..............
Sligo ....................
24.697 2,500 7,500 4,145 15,228
Galway .............
Carrick on Shannon
Casttebar ............
Roscommon .........
Sligo ................
68,159 1,181,50
1,35 — ?
~69,'34Ï^
170,973,000 1,627,000 71,713 1,262 172,672,1)75'
5 Counties ■
Von aussereuropäischen Besitzungen geboren zum Britischen Reiche, in welchem in Wahrheit die Sonne nie untergeht:
-^ussereuropäische Besitzungen.
In Asien:
Die Besitzungen der ehematigen Britisch-ostlndischen Kompagnie (s. Text zu: Vorder- und Hinter-Indien, Taf. 41, p. 3 ff.)
Ceylon, Insel ..........................................................
Hong-Kong, in China .................................................
:.\real in engl. Ou.M.
i I. i n.
$ Chichester
(Lewes -----
Warwick • Appleby - ■ Salisbury - Worcester
>York ......
15,000 25,713 41,932 3,369 8,931 27,677
57,111
1,466
897 762 1,367 723 1,280
2,070
2,611
Labuan (auf Borneo
In Asien |
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146 15. — Grossbritannien und Irland.
Aussereuropäische Besitzungen.
In Afrika:
Westltüste, und zwar: Gambia, Sierra Leone, Cape Caast, Gold- küste, Accra, Dix Cove, Animaboe etc. ..........................
St. Helena, Insel........................................................
Ascention, Insel.........................................................
Kap-Kolonie —-........................................................
Natal .....................................................................
Mauritius (früher Isle de France) ....................................
Seychellen oder Mahe-lnseln etc. .....................................
24,500 11,774 4,710 1,305 735 147 102,5, 1,692 10,540 600
________2,»
56,107,1,
65,000 1,220,514 1,350,923 208,000 276,177
71,496 96,500 64.000 25,000 9,930 3,¥87,T4(r
In Afrika: --■
In Nord-Amerika:
Labrador und Hudsonsbayländer ................
Unter-Canada (1837) ...........................
Ober-Canada (1857) .............................
Neu-Braunschweig...............................
Keu-Schoitland ..................................
Kap Breton.......................................
Prinz Edwards Insel.............................
Neu-Foundland...................................
Britisch-Columbia................................
Vancouvers-lnsel ................................
Bermudas-Iuseln ................................
301 207 4 4 3 3 1
2 13 2,ti 7 6 6
2,5, 8,8, 112,5, 2,950 4,710 756
379,690 27,519 9,250 3,500 1,550 23,150 9,680 35,408 7,500 22,200 25,700 125,864 27,248 32,705 2,300 15,390 60,319 11,066 126,000 1,500 ' 917,539
In Sord-Amerika: ..........
In Westindien und Siid-Amerika :
Jamaica..........................................................
Die Bahama-inseln.............................................
Die Junîfern-lnseln (Toriola, Virgin-Gorda und Anegada)
Anguilla........................................................
Barbuda..........................................................
st. Christoph (St Kitls) .....................................
Nevis ............................................................
Antigua .........................................................
Montserrat ......................................................
Dominica ........................................................
St. Lucia .......................................................
Barbados.........................................................
St. Vincent .....................................................
Granada .........................................................
Grenadillen (Grenadinen).......................................
Tabago ...........................................................
Trinidad.........................................................
Honduras........................................................
Britisch-Guiana.................................................
Falklands-Iuäeln ...............................................
3,000 4,584 7.000 4,000 1,130 2,853 22,567'
583,000 414,000 105,000 14,329 81,492 250,000
In Westindien und Süd-Amerika ;
In Australien :
Neu-Süd-Wales (angebaut 1,625 Qu.-M.).....
Victoria (Port Philipp oder Australia felix)
Süd-Australien..................................
West-Australien ................................
Vandiemensland (Tasmanien) .................
Neu-Seeland ..................................
In Australien : —
Das ganze Britische Reich umfasst mithin:
in Europa ...................................
,, Asien .........................................
„ Afrika.........................................
,, Nord-Amerika .............................
,, Westindien und Süd-Amerika ..............
,, Australien.....................................
5,800,78 69,341,85 7,057,„o 56,107,10 9i.l04„5 22,567,00
1,447,821
27,834,943 172,672,975 963,686 3,387,540 947,539 1,447,821 207,254,504
In Summa :
l»as V»»lli. — Bevölkerungsverhältnisse. — Seit dem Jahre 1801 wird die Yolksiiienge des vereinigten Königreichs alle 10 Jahre ge- zählt, seit 1821 aher erst ist auch Irland iu diese regelmässige Volkszäh- lung mit aufgenommen worden. Aus dem vorigen Jahrhundert und von früher fehlen genaue Bevölkerungsbeobachtungen- Für England und Wales dürften Finlaison's Zusammenstellungen, nach welchen im Jahre 1700 die Volkszahl 5,134,000; 1720: 5,345,000; 1740: 5,830,000; 1760: 6,480,000; 1780: 7,815,000, und 1800: 9,187,000 betrug, der Wirklichkeit am nächsten kommen. Für Schottland wurden für das Jahr 1707 (Union) 1,050,000, für 1755: 1,265,000 Seelen berechnet. — In Irland ergaben die Steuerzählungen, bei denen durchschnittlich (sehr unzuver- lässig) 6 Bewohner auf jedes Haus angenommen w^irden, 1731: 2,010,221; 1754: 2,372,634; 1777: 2,690,556, und 1791: 4,206,612 Seelen. Auch im laufenden Jahrhundert beruhen in Irland, bis 1821, die Angaben auf un- zuverlässigen Schätzungen, und erst von da an sind die Zählungen zu- verlässig; 1825 berechnet das Londoner statistische Bureau die Bevöl- kerung Irlands auf 7,172,748; 1835 auf 7,927,989; 1845 auf 8,344,142 und 1851 auf 6,551,970 Seelen. Die enorme, in der neueren Geschichte beispiellose Vo I k s v er m in d er ung von 1,792,172 in 6 Jahren, durch- schnittlich von 298,695 Menschen in jedem Jahre, war Folge der Aus- wanderung, die in keinem Lande so überhand genommen hatte, als in dem unglücklichen, von allen Seiten gedrückten Irland. —
Im gesammten vereinigten Königreiche (England, Wales, Schott- land, Irland und den Normannischen Inseln) betrug die Bevölkerung 1821: 20,874,321; 1831: 24,029,702; 1841: 26,702,677, und 1851:27,674,353 Seelen; für den zehnjährigen Zeitraum von 1841 — 1851 ergab sich mitbin eine jährliche Bevölkerungszunahme von 0,32 Prozent, die in den einzel- nen Theilen des Reichs: in England 1,13, in Wales 0,91, in Schotlland 0,87 Prozent betrug, in Irland aber eine Verminderung von mehr als 1,91 Pro- zent nachwies- — Geburten kommen in England und Wales auf je 100,000 Einwohner (nach lOjälirigem Durchschnitt) 3,208, Sterbefälle 2,201- — Nach den Geschlechtern geschieden, waren nach der Zählung von 1851 in
England: Schottland: Irland: Norm. Inseln: Zusammen:
8,762,588 1,363,622 3,176,721 66,511 13,369,442 männl. Bewohner,
9,160,180 1,507,162 3,339,567 67,405 14,074,314 weibl. Bewohner.
Kein anderes Land besiizt so viele grosse Städte, und in keinem, Amerika ausgenommen, erweitern sich dieselben in solcher Ausdehnung. Nach der Zählung vom März 1851 kamen von der Gesammtbevölkerung (Irland un- gerechnet) :
auf die 815 Städte . . . 10.556,288 Menschen,
auf das platte Land . . . 10i403,189 mithin war die Städtebevölkerung grösser als die des platten Landes! —
340,000 5,709 400 267,096 111,210 230,995
' 963,T86"
200 3,5 1,5
6,904,0 850 33,4, 65 |
London allein, mit einer Einwohnerzahl, welche jene mancher König- reiche (Dänemark, Griechenland, Hannover, Sachsen, Württemberg) über- steigt, hatte 1801 eine Bevölkerung von 958,863; 1811 von 1,138,815; 1821 von 1,378,947; 1831 von 1,654,994; 1841 von 1,948,417, und 1851 von 2,362,236 Seelen, und zählte 1858: 2,880,000 Einwohner- In gleicher Weise erweiterten sich andere Städte des Landes! So zählte:
Manchester (rait Salford) 1801 |
: 94,876; 1851 ; |
: 401,321 Einw. |
Liverpool................ „ |
82,295 ; ,, |
375,955 ,, |
Glasgow .................. ,, |
77,058 ; |
329,097 ,, |
Birmingham............. ,, |
70,670; „ |
232,841 „ |
Edinburgh (mit Leilli) ,, |
81,404 ; „ |
191,221 „ |
Leeds .................... ,, |
53,162; „ |
172,270 ,, |
Bristol .................. ,, |
61,153; ,, |
137,328 ,, |
Sheffield ................ „ |
45,755 ; „ |
135,310 „ |
Wolverhampton.......... ,, |
30,584; „ |
119,748 ,, |
Bradford................. ,, |
13,264 ; „ |
103,773 „ |
Ferner hatten im Jahre 1851 mehr als 50,000 Einwohner, in England: Bath 54,240; Brighton 69,673;. Hull 84,690; Leicester 60,584; Merthyr Tydfil 63,080; Newcastle 87,784; Norwich 68,195; Nottingham 57,407; Oldham 72,357; Plymouth 52,221; Portsmouth 72,096; Preston 69,542; Stockport 53,835, und Stocke-up-Trent 84,027. In Schottland: Aber- deen 71,973, und Dundee 78,931, und in Irland: Dublin 258,361. —
Stammversehiedenheit. — Die Bewohner des vereinigten König- reichs gehören zwei Hauptvolksstämmen, dem galischen (keltischen) und germanischen Stamme an, von welchen der letztere das Ueber- gewicht erlangt hat. Die Galen zerspalten sich innerhalb des Reichs in drei Hauptzweige, in Briten oder Kymren in Wales und Cumberland und auf der Insel Man, Skoten im schottischen Hochlande und in Mit- telschottland, auf den Hebrlden und den Orkneys, und Iren oder Ersen, in Irland, und als Dienende in grosser Zahl in England und Schottland. Die Germanen, die Nachkommen der ursprünglich von den Briten gegen die Pikten und Skoten zu Hülfe gerufenen Angeln, Sachsen, Dänen und Normannen, haben sich im Laufe der Zeiten zu Herren des Landes ge- macht, und bilden gegenwärtig das Gros der Bevölkerung von England und Schottland und eines Theils von Irland. Dem gr i ech is ch-la tei- nIschen Stamme gehören nur die Bewohner der Normännischen Inseln und der Malta-Gruppe an. Juden zählt man nicht über 20,000 im Lande- — Ständeverschiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Unter allen Europäischen Völkern geniesst in staatsbürgerlicher Beziehung das Bri- tische Volk die grösste Freiheit, aber keines ist auch zugleich mehr Sklave gesellschaftlicher Verhältnisse, keines beugt sich mehr unter das Joch ur- alter Vorurtheile und Ueberlieferungen, als das Britische. Die Staatsver- fassung erkennt nur zwei Stände an: die Nobility oder den Adel, und die Commonaliy oder die Gemeinen, von denen ein jeder Stand seine beson- deren politischen Rechte ausübt; aber jeder dieser beiden zerfällt, durch die Macht der Gewohnheit herbeigeführt, in so vielfache Abstufungen, denen verschiedene Ehrenvorzüge eingeräumt sind, dass es für den Aus- länder nicht leicht ist, sich in dem Labyrinth der Volksklassen zurecht- zuflnden, und im Inlande jeder MissgrifT in die ständische Stufenleiter als ein Verstoss gegen die geseRschaftliche Ordnung betrachtet wird. — Zur Nobility (dem Adel) gehören die Prinzen von Geburt, so wie alle Lords oder Seigneurs und Herren des Reichs, seien dieselben hochadelig durch Geburt, oder durch Gunst des Souveräns zur Lordswürde erhoben wor- den- Nach ihrem Range werden-die weltlichen Peers (die Mitglieder des Oberhauses sind) in 5 Klassen: Herzöge, Marquis, Grafen (Earls), Vice- grafen (Viscounts) und Barone (Barons) geschieden. Ihre Titel und Wür- den erben vom Vater nur auf den ältesten Sohn, der zu dessen Lebzeiten den zweiten Titel des Vaters führt; die jungem Söhne treten in die Com- monalty. In Ermangelung männlicher Nachkommenschaft geht die Peer- schaft auf die weibliche Linie über und kann mit der ältesten Tochter verheirathet werden. Persönlich besitzen diesen Adel die hohen Kron- beamten, die Erzbischöfe von England und Irland und die Bischöfe von England; der Lordkanzler dagegen wird durch sein Amt erblicher Peer, auch wenn er aus dem Stand der Commonalty entsprossen ist. — Die Commonalty zerfäRt in die Gentry und in die niederen Volksklassen der Städte und des Landes- Die Gentry umfasst den Ritterstand (Knights, Baronets und sämmtliche Ritter königlicher Orden; die Glieder des Ritter- standes führen das Prädikat Sir, ihre Gemahlinnen den Titel Lady); die nachgeborenen Söhne der Nobility; sämmtliche Mitglieder des Unter- hauses und die Esquires (welchen Titel in England und Irland jeder selbst- ständige Gutsbesitzer führt, die in Schottland Lairds heissen); alle plaidirenden Advokaten oder Barristers; höhere Staatsbeamte; Gelehrte, angesehene Künstler, Offiziere des Heeres und der Flotte (denen ARen im gewöhnlichen Leben der Titel Esquire und das Prädikat Sir beigelegt wird, obwohl es ihnen gesetzlich nicht zusteht), und endlich: die Mit- glieder des höheren Kaufmannsstandes, die Besitzer grosser Fabriken und die Offiziere der Handelsmarine. Zu den niederen Volksklassen gehören: die Kaufleute mit offenen Läden, Krämer, Künstler, kleinen Fabrikbesitzer, Handwerker, Pächter, Freeholders, Yeomen, Besitzer kleiner Güter, Copyholders, Erbzinsbauern, und endlich die Fabrikarbeiter, Matro- sen, Taglöhner etc- Trolz dieser grossen Verschiedenheit der Stände durchdringt das Gefühl der Freiheit und der Gleichheit vor dem Gesetze alle Engländer, und Nationalstolz ist der Hauptzug ihres Charakters- Seiner Fähigkeiten, seiner Kraft, seiner Freiheit und seiner .Ausdauer in Durchführung der schwierigsten Unternehmungen sich bewusst, blickt der Engländer mit Ironie auf andere Völker, und schliesst in dieser Beziehung selbst seihe Landsleute, die Schotten und Iren, nicht aus. Unternehmend, grossmüthig, tapfer, und trotz seines kalten, finstern und heftigen Wesens, gefällig, freimuthig im höchsten Grade, und klaren Verstandes, gibt er nicht leicht, nicht ohne Prüfung, sein Vertrauen und seine Freundschaft, und zeigt überall eine Ungezwungenheit, die das Individuum oft zu den Extremen des Guten und Bösen treibt. Der spekulative, kalte, methodische Geist, der alle Engländer durchzieht, der sie ARes auf ihr persönliches Interesse zurückführen lässt, erweckt in ihnen ein Gefühl des Stolzes und der Holfart, eine Nachahmungssucht, die in keinem Lande der Welt so hervortritt, als in England, wo ein Jeder, sei er auch aus der untersten Stufe der gesellschaftlichen Rangleiter entsprungen, durch seine eigene Kraft bis zur höchsten hinaufsteigen, und in der Reihe der Nobility den Grund zu einem neuen Geschlechte der Aristokratie legen kann, wenn er nur ein Gentleman ist, d. h. ein Mann von Kopf und Herz, der Inbegriff aller moralischen, geistigen und sitUichen Bildung. Jedermann, der sich durch Bildung, durch bürgeriiche Tugenden, durch Sorge um das Gemein- |
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147 15. — Grossbritannien und Irland.
wohl etc. auszeichnet, hat Anspruch auf den Ehrentitel Gentleman, den man Allen versagt, die sich durch Gemeinheit der Gesinnung, durch niedrige Handlungen bemerkbar machen, gehörten sie auch der Klasse der Gentry oder Nobility an. — Wohlthätig im höchsten Grade, immer bereit kosmopolitische Bestrebungen zu unterstützen, neue Unternehmun- gen in's Leben zu führen und gewinnbringend zu machen, erkennt der Engländer den Werth des Geldes besser als irgend ein anderes Volk. Nirgends nimmt man weniger Anstand, Geld zu bieten und Geld zu neh- men, als Repräsentanten des Werthes von Arbeit und Leistung, als in England, und selbst die Pforten des Parlaments öffnen sich nicht selten seinem Einfluss. Die hohe Achtung, in welcher der Reichtbum steht, macht die Armuth in England zu einem Gegenstand der Verachtung, und darum konnte auch ein fremder Minister sagen: ,,Ueberau sonst ist die Armuth ein Gebrechen, hier aber ist sie ein Verbrechen!" —
Religionsverschiedenlieit, Kirchliche Verhältnisse. — Die Mehrheit der Bewohner Grossbritanniens bekennt sich zur Evangelischen Kirche: ein strenger Protestantismus herrscht in England und Schottland, der Katholizismus in Irland vor. — Die protestantische Kirche theilt sich in zwei Hauptparteien, in die anglikanische, mit bischöflicher Ver- fassung, daher Episkopalkirche genannt, und in die reformirte Kirche, mit Presbyterialverfassung, Pr es b y teri an is ch e Kirche. Die Episkopalkirche, die durch einen zahlreichen Klerus vertreten wird, und in Folge ihres sehr ansehnlichen Vermögens durch ihre Bischöfe auch grossen Einfluss in weltlichen Dingen ausübt, ist die herrschende Staatskirche im ganzen vereinigten Königreiche; ihre Liturgie stammt noch aus den Zeiten der Reformation; ihre Kirchen sind einfach, ohne Verzierung, aber hell und sehr reinlich; ihre Gebräuche, bis anf die ab- geschaffte Messe, denen der katholischen Kirche sehr ähnlich. Oberhaupt derselben (sowie auch der Presbyterianischen Kirche) ist der jedesmalige Souverän des Landes. In England, wo mehr als die Hälfte der Bevöl- kerung der Episkopalkirche angehört, steht sie unter 2 Erzbischöfen, von Canterbury und von York, von denen der erstere zugleich Primas des Reichs ist und den Rang gleich nach den Prinzen von Geblüt hat. Unter Ihnen stehen 26 Bischöfe, 29 Decbanten, 58 Erzdechanten, 355 Pfründner, 29 Domherren, 10,718 Pfarrer und 4,813 Vikare; die Kirche hat ein jährliches Einkommen von fast 24 Mill. Thaler. Die Kuraten, die vom Pfarrer be- stimmten Amisverwalter, haben nur sehr geringe, oft, ärmliche Gehalte, «ie Inhaber der Pfründen und die hohe GeistRchkeit, nach deutschen Be- griffen, oft ein fürstliches Einkommen, so der Erzbischof von Canterbury jahrlich 210,000 Thaler. In S ch o ttlan d, wo die wenigen Episkopalen Jüeislens in den grossen Städten leben, sind die sechs Bischöfe (von Edin- "urgh und Glasgow, von Ross, Aberdeen, Brechin, Dunkeid und .Moray) Ohne Sprengel, werden aber noch stets in partibus ernannt, um angesehene ''eistliche die Einkünfte der reich dotirten Stellen geniessen zu lassen. .,1 Irland steht die Episkopalkircbe unter 4 Erzbischöfen (Armagh, Dublin, 'Uam und Cashel), 18 Bischöfen, 139 Würdenträgern, 178 Pfründnern, J Decbanten, 1,396 Pfarrern und 833 Vikaren, und verfügt über ein jäbr- 'ches Einkommen von mehr als 5 Mill. Thalern. Die schottische oder '"esbyterianische Kirche ist die eigentliche Landeskirche in Schott- land, wo ihr die Hälfte der Bevölkerung angehört. Statt der Bischöfe 7p nur Aelteste oder Presbyter als geistliche Aufseher an; sie
vertäut in 69 Presbyterien, welche unter 15 Provinzialsynoden stehen, «enen die Generalversammlung der Abgeordneten der Presbyterien in -dinburgh als höchste geistliche Gewalt gilt. Sie hat in Schottland 889 'virchspiele mit eben so viel Pfarrern. In Irland zählt sie über eine halbe Anhänger, wovon die meisten in der Erzdiöcese Armagh leben* in ■"-figland und Whales schätzt man ihre Anhänger auf circa 400 000 Seelen. ! |
Ungemein zahlreich sind die verschiedenen Sekten der evangelischen i Kirche, die sich von der Gemeinschaft der anglikanischen und schotti- ^ ®chen Kirche ausgeschlossen haben, Dissenters genannt werden, und sich i Sämmtlich allgemeiner Duldung zu erfreuen haben. Die wichtigste und j einflussreichste Sekte bilden Methodisten oder Wesleyaner, die sich nur dadurch von den Episkopalen unterscheiden, dass sie die äusseren Formen für Nebensache, das praktische Christenthum dagegen für die Hauptsache nehmen und sich fest an die Worte der heiligen Schrift halten; in den vereinigten Königreichen zählen sie gegen eine .Million Anhänger ; die Zahl ihrer Ortsprediger beläuft sich auf 15,000, die ihrer wandernden Prediger auf 1,600; besonders tbätig sind ihre Missionsanstalten, die nach allen Theilen der Welt Verbreiter ihrer Lehre aussenden. Ihnen folgen, hinsichtlich der Zahl, die Baptisten, die in der Lehre beinahe ganz mit den Reformirten übereinkommen, nur dass sie die Taufe bei Erwach- senen eingeführt haben; die Quäcker oder Freunde, die in noch höherem Grade als die Methodisten die äusseren Formen für Nebensache halten, auf gewissenhafte Ausübung der Vorschriften des Christenthums dringen, und von dem Glauben ausgehen, dass der Mensch noch jetzt durch Schweigen und Harren einer unmittelbaren göttlichen Offenbarung durch den heil. Geist theilhaftig werde; die presbyterianischen Dis- senters in Schottland, circa V2 Mill.; die Lutheraner, welche hier als Sektirer angesehen werden; die Mennoniten, circa 200,000; die Herrnhuter, gegen 120,000, vornehmlich in York, Lancaster und Not- tingham ; die Puseyisten, Irvingianer, 1 n d ep end en t e n, Uni- tarier, Socianer oder An t i - Tr i n i tar i er, zusammen gegen 1 Mill., und eine Menge anderer Sektirer. —• Juden sind gegen 20,000 im Lande, meistens nur in London nnd andern grossen Handelsstädten. —
Die katholische Kirche, zu welcher sich der vierte Theil der Bevölkerung des vereinigten Königreichs bekennt, stand seit den Tagen der streng durchgeführten Reformation unter dem schwersten Druck. Erst 1778 wurden die katholischen Glaubensgenossen zum Besitze von Län- dereien berechtigt erklärt; seit I79I aller inquisitorischen Vexation über- hoben; seit 1817 in's Landheer und in die Seemacht, mit Erlassung des Testeids, aufgenommen, und erst seit 1829 durch die Emanzipationsakte mit den Protestanten in den Genuss gleicher Rechte versetzt. In Irland ist die römisch-katholische Kirche die herrschende, da mehr als drei Viertel der Bevölkerung sich zu ihr bekennen ; sie hat hier 4 Erzbischöfe, deren Diöcesen mit denen der anglikanischen Erzbischöfe gleichnamig sind , die aber nicht wie diese im Parlamente Sitz und Stimme haben, 23 Bischöfe, 896 Kirchen, 1,500 Pfarrer, 3,100 Kuratgeistliche und 55 Klö- ster. In England, wo 1 Erzbischof von London, und 4 römische Bischöfe bestehen, leben die meisten Katholiken in London und den Counties York, Lancaster, Stafford und Northumberland, nnd zur Bildung katholischer Geistlicher bestehen 6 Seminarien, unter denen das Seminar zu Stonyhorst bei Blackburn das ansehnlichste ist, und mehrere Mönchs- und Nonnen- klöster, welch letztere sich mit Erziehung der weiblichen Jugend beschäf- tigen. In Schottland sind die zahlreichsten katholischen Gemeinden in Inverness und Banff. Der Papst, als sichtbares Oberhaupt der Kirche, übt seine .Macht auch in den vereinigten Königreichen aus, und erwählt bei Erledigung eines bischöflichen Stuhls den neuen Bischof aus 3 oder 4 Kandidaten, die ihm von den übrigen Bischöfen und der niedern Geist- lichkeit vorgeschlagen werden.
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die geistige Kul- tur steht auf einer hohen Stufe der Ausbildung, das Vo Ik s s ch ul wes en in England und Irland dagegen hat bei Weitem die Höhe nicht erreicht, deren es sich in Deutschland zu erfreuen hat; weit besser jedoch ist es in Schottland eingerichtet. Nach Angabe des Lord John Rüssel (im Unter- hause, 19. Apr. 1847) betrug im J. 1846 die Zahl der schulfähigen Kinder (vom 4. bis zum 14. Jahr) fast den vierten Theil der Bevölkerung. Dar- unter waren kaum ein Drittel, welche die gewöhnlichen Tagschulen be- suchten, und weit unter ein Drittel, welche in die Sonntagsschulen gingen. Die übrigen (etwa IV2 Mill.), wuchsen heran ohne allen Unterricht im Schreiben, Lesen, Rechnen und Religion. Es ist demnach nicht zu verwundern, dass auch unter den Erwachsenen eine grosse Unwissen- heit herrscht. Unter 135,845 Paaren, die im J. 1848 in England getraut |
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8 15. — Grossbritannien und Irland.
wurden, waren vom männlichen Geschlechte 42,429, vom weiblichen 61,877, die weder lesen noch schreiben konnten, und ihren Namen bloss durch ein Kreuz in das Kirchenregister einzeichneten. — Bis zu Anfang dieses Jahrhunderts kümmerte sich die Staatsregierung nur wenig um die Volksbildung, und erst die Gegenwart lässt die gesetzgebende Macht kräf- tiger einschreiten. Die Herbeischaffung der Mittel zum Unterricht der Jugend aller Klassen war von den frühesten Zeiten an dem Gemeingeist des Volkes überlassen, und Gemeinden, einzelne Korporationen und Ver- eine, sowie Privatpersonen waren es, welche diese wichtige Angelegenheit im Volksleben bisher zu leiten und zu beaufsichtigen hatten. Trotz der von Beil und Lancaster erfundenen Methoden des wechselseitigen Unter- richts, die hier segensreich wirkten und in allen Ländern nachgeahmt wurden, aus denen, in Verbindung mit den zahlreichen Bibel- und Trak- tatgesellschaften, die Leseschulen für Erwachsene und die Sonntagsschulen für Lehrlinge, Gesellen, Arbeiter etc. hervorgingen, fehlt es immer noch an der gehörigen Zahl von Lehrern, um dem Volke in allen Theilen des Landes die ersten Elemente der geistigen Kultur beizubringen. Unter den höheren und mittleren Ständen fehlt es nirgends an soliden Kenntnissen, aber der gemeine Mann in England steht in seiner Schulbildung gegen Deutschland unendlich zurück, und würde ohne seinen im Allgemeinen ihm angebornen praktischen Sinn offenbar noch tiefer stehen. Die Kinder ge- bildeter Stände erhalten den ersten Unterricht in Privatpensionsanstalten (Boarding Schools), aus denen sie in die öffentlichen Schulen (Public Schools) übergehen, die mit den deutschen Gymnasien gleich- stehen, und auf milde Stiftungen fundirt sind; die berühmtesten dersel- ben sind die zu Westminster, Eton, Winchester und Harrow. Für Knaben aus den Mittelständen und dem Kaufmannsstande bestehen zahlreiche Pri- vat-Akadeniien; für Erziehung der Töchter Pensionsanstalten, die den Boarding Schools der Knaben ähnlich sind; und für die Kinder der nie- deren Klassen Volks- und Kirchspielschulen. — Für höhere gelehrte Bil- dung bestehen im vereinigten Königreiche 8 Universitäten, von denen 3 auf England, 1 auf Irland und 4 auf Schottland kommen, die in ihrer innern und äussern Gestaltung wesentlich von den deutschen Universitäten ab- weichen, mehr Institute für die allgemeine Bildung sind, und gleichsam Uebergangsschulen für das eigentliche Berufsstudium bilden. Die älteste derselben ist die Universität zu Oxford, gestiftet 1249, und 18.58 mit 5,311 Studirenden; den Stiftungsjahren nach folgen ihr; die Uni- versität zu Cambridge, gest. 1279, mit 5,183 Stud.; die zu St. An- drews, gest. 1411, mit 302 St.; die zu Glasgow, gest. 1454, mit 1,611; die zu Aberdeen, gest. 1471, mit 529; die zu Edinburgh, gest. 1581, mit 2,213; die zu Dublin, gest. 1591, mit 1,389, und die Universität zu London, gest. 1828, mit 821 Studirenden. Eine neue Hochschule, Kings-College genannt, zu London, wurde neuerer Zeit hervorgerufen, um den freieren Ansichten der Londoner Universität das Gleichgewicht zu halten, und auch in Durham und auf Malta je eine Hochschule nach neuerem Muster gegründet. — Für die Ausbildung zu eigentlichen Berufs- studien bestehen: für Theologen: zahlreiche Seminarien der verschiedenen Kirchen und Sekten, zu London, Rotherham, Axworth, York, Stonyhorst, Birmigham, Durham, Bath, Wexford, Mainooth, >iavan, Carlow etc.; für Rechtsgelehrte: die Inns of Court zu London (Inner und Middle Tempel, Lincoln's Inn und Grey's Inn); und für Aerzte die grossen Spitäler zu London, Edinburgh und Dublin. — Das Ostindische Collegium zu Hailey- bury bei Hertford bildet Verwaltungsbeamte für Ostindien. Offiziere des Landheers werden in Sandhurst-College, Ingenieurs und Artilleristen in der Militär-Akademie zu Woolwich, Offiziere für die Kriegsflotte in den Naval-Colleges zu Portsmouth und Plymouth, und Seeleute der Handels- marine in zahlreichen Navigationsschulen ausgebildet. Für Gewerbtrei- bende bestehen in London, Spitalfields, Rotherhithe, St. Georges und' the East etc. und in den meisten grossen Fabrikstädten grossartige Unter- richtsanstalten, in denen unentgeltliche Vorlesungen gehalten werden, Muster- und .Modellsammlungen aufgestellt sind, und für den Unterricht in den bildenden und zeichnenden Künsten bestehen Akademien zu Lon- don, Edinburgh und Glasgow. Wissenschaftliche und artistische Samm- lungen bestehen aller Orten, und unter den öffentlichen Anstalten dieser Art steht das „Britische Museum" zu London und der „Sydenham Palast" auf der ersten Stufe. Grossartige öffentliche und Privat-Bibliotheken sind in allen Städten des Landes, und auch die Universitäten sind mit ausge- zeichneten Bibliotheken und anderen wissenschaftlichen Apparaten ver- sehen. — Die englische Literatur steht auf einer hohen Stufe der Aus- bildung, sowohl in der Dicht- als Redekunst, und der Buchhandel in hoher Blüthe. London und Edinburgh sind die Hauptplätze der literarischen Thätigkeit, und wenn der britische Buchhandel den deutschen auch in Bezug auf die Zahl der jährlich erscheinenden Schriften nicht erreicht, übertrifft er denselben doch meist in der Zahl der kostbaren und Pracht- werke. Der mächtigste Hebel aber für geistige sowohl als sittliche Kul- tur ist das Journal- und Zeitungswesen, das in politischer sowohl, wie in jeder andern Beziehung des öffentlichen wie Privatlebens, hier eine grosse Macht ausübt. Die Zahl der täglich, wöchentlich und monatlich erschei- nenden Zeitungen und Zeitschriften beläuft sich nahe auf ein Tausend. |
Physisdi-technisclie Kultur. — Die physische Kultur hat ungemeine Fortschritte gemacht. In der natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens kann es England zwar nicht mit den südlichen Ländern Europa's aufnehmen, aber was die Natur versagt hat, das ersetzt die ausserordent- liche Industrie bis zu einer solchen Höhe, dass die Ackerbau-Produkte, welche in England auf einem bestimmten Räume gewonnen werden, die des gleichen Raumes aller übrigen Länder übertreffen. Von der Ober- fläche des Landes, die nach amtlichen Angaben zu 37 Mill. Acres ange- nommen wird, sind circa 35 Mill. Acres der landwirthschaftlichen Kultur gewidmet. Die Hälfte derselben ist unter dem Pflug, die andere Hälfte wird als Wiesenland benutzt. 31/2 Mill. Acres sind dem Waizenbau, IV2 MilL dem Gerstenbau, 3V2 Mill, dem Hafer- und Bohnenbau angewiesen. Im Jahre 1850 schätzte man den Ertrag des Landbaues, einschliesslich der Milchwirthschaft und des Düngers, im ganzen vereinigten Königreiche auf 2,143,400,000 Thaler. Darunter für Getreide aller Art 765 Millionen; für Heu, Gras und Futterkräuter 898 Mill.; für Kartoffeln 200 Mill.; für Gartengewächse, Obst- und Baumpflanzungen 72 Mill.; für Hanf und Lein 98 Mill.; für Milch, Butter, Käse und Eier 68 Mill.; für Dünger 48 Mill. Thaler. — Ein kleiner, aber wichtiger Zweig der landwirthschaftlichen Kultur ist der Hopfenbau, dem in den vereinigten Königreichen allein 68,500 Acres gewidmet sind. Von Oelgewächsen wird vorzugsweise Raps gebaut. Obst wird überall in Menge gewonnen; in den südlichen Graf- schaften Englands der Obstbau behufs der Cider-Gewinnung betrieben, und an Cider jährlich über 6 MilL Gallonen erzeugt. — In Schottland legen Boden und Klima dem Ackerbau grosse Schwierigkeiten in den Weg; von den 18,944,000 Acres, die man der Oberfläche des Landes beilegt, sind nur 6,893,000 Acres unter regelmässiger Kultur, und von diesen nur 2 Mill. Acres dem Anbau von Cerealien gewidmet. Am meisten wird Hafer gebaut, auf 1,480,000 Acres; Gerste, hauptsächlich zum Zweck der Whiskybrennerei, wird auf 390,000, Waizen auf 230,000 Acres gewonnen. Flachs wird in Menge im Oberlande gebaut, deckt aber das Bedürfniss der einheimischen Manufakturen nicht. In Irland seufzte der Ackerbau bisher unter schweren Bedrückungen, und erst die neuere Zeit gewährt ihm mehr Freiheit. Von der 19,278,760 Acres umfassenden Oberfläche des Landes ist mehr als die Hälfte anbaufähiges Land und eignet sich vorzugsweise zur Viehzucht, die denn hier auch den Hauptzweig der land- wirthschaftlichen Kultur ausmacht. Cerealien werden verhältnissmässig nur wenig gebaut. Was der Waizen für England, der Hafer für Schott- land ist, ist für Irland die Kartoffel, die das Hauptnahrungsmittel der Be- wohner bildet. Dem Anbau des Flachses wird viel Aufmerksamkeit ge- schenkt, und der Ertrag desselben auf mehr als 20 Mill. Thaler geschätzt. — Neben dem Land- und Gartenbau ist die Viehzucht eine Hauptbe- schäftigung der Bewohner Grossbritanniens, und durch Veredelung der Rassen wird Ungewöhnliches geleistet. Oben an steht die Pferdezucht (2V2 Miü. Stück, mit 2 Originalrassen), die treffliche Renner und starke Zugpferde liefert; die Rinderzucht, die in zahlreiche Rassen zu veredeln und zu kreuzen sucht (14 Mill. Stück, in 9 Hauptrassen), die Schafzucht, die vom grössten Einfluss auf den technischen Gewerbsfleiss ist (50 Mill. Stück, mit 14 verschiedenen Rassen und meistens veredelt); die Ziegen- zucht, die sich auf Wales beschränkt; die Zucht des Hausschweins (vor- zugsweise in Irland); die Kaninchenzucht, und die Zucht der Jagdhunde. Die Fischerei längs der Küste und in den Flüssen, und der Austern- fang ist von grosser Wichtigkeit; die Jagd, mit Ausnahme der Jagd auf Wasservögel, ist nur Vergnügungssache, und geht meist auf Füchse und Hasen; Hirsche, Damhirsche und Rehe sieht man nur noch in den Parks der Grossen; die wilde Kat"e ist das einzige zu fürchtende reis- sende Thier in den waldigen Gebirgen des Nordens, wo nur noch selten einzelne wilde Eber umherirren. — Trotz der hohen Blüthe des britischen Ackerbaues und der Viehwirthschaft erzeugt das Land doch nicht Ge- treide und Schlachtvieh zur Deckung des inneren Bedarfs; England ist fortwährend genöthigt, sich Brodkorn und Fleisch vom Auslande zu holen, und täglich gehen ganze Schiffsladungen der verschiedensten Lebensbe- dürfnisse den Rhein hinab nach Rotterdam, um von dort nach London verschifft zu werden.
Der Bergbau ist von ungemeiner Wichtigkeit, und geht auf Kupfer, Zinn, Bfei, Eisen und Steinkohlen. Die Eisen- und Steinkohlen- gruben des Landes sind ein unerschöpflicher Schatz, der hauptsächlich mit dazu beigetragen hat, den Nationalwohlstand des britischen Volks auf die Höhe zu bringen, den derselbe jetzt einnimmt. Die Kohlen- und Eisenbergwerke Englands haben in Wahrheit einen höheren Werth als die Silbergruben Mexiko's und die Goldschätze Kaliforniens, und der jährliche Ertrag des Berg- und Hüttenwesens und der Salinen wird auf mehr als 200 Mill. Thaler geschätzt, worunter allein der Ertrag an Steinkohlen auf 90 Mill. Thaler. — Im Jahre 1854 lieferten die Minen des Landes:
3,069,839 64,000 13,042 5,763 700,000
9,500,000 1,472,000 1,229,800 690,000 192,500 16,500 500,000
61,661,400 Tonnen, Werth 14,973,000 Ff. St.
Steinkohlea .....
Eisen.............
Blei .............
Kupfer ..........
Zinn .............
SUber ............
Zink, im Wertli Sonstige Metalle
28,575,800 Pf. st.
Im Bergbau waren allein im Jahre 1854: 303,977 Menschen beschäftigt.
Am grossartigsten zeigt sich die britische Betriebsamkeit im Fabrik- wesen und im Handel. Die t echnis che Ku 1 tur hat in keinem Lande der Erde eine so hohe Stufe der Vollkommenheit erreicht, und Grossbri- tannien kann in Bezug auf Gewerbfleiss als ein Musterland der ganzen Erde betrachtet werden. Es gibt keinen Zweig des Fabrik- und Manu- fakturwesens, der nicht in England und Schottland (Irland steht darin bei Weitem nach) in vorzüglicher Art betrieben würde; fast alle Städte bei- der Königreiche zeichnen sich in irgend einem wichtigen Industriezweige aus; in der Baumwollfabrikation stehen Manchester und seine Um- gebung, Blackburn, Bolton, Chester, London, Norwich, Preston, Rochdale und Warrington in England, und Glasgow und einige andere Städte Süd- schottlands voran; in der Wollenmanufaktur sind Bradford, Calne, Colchester, ("oventry, Exeter, Frome, Gloucester, Halifax, Huddersfield, Kendal, Leed, Leicester, Norwich, Nottingham, Salisbury, Shrewsbury, Strout und Taunton in England, Glasgow und Perth in Schottland die wichtigsten Städte. In Leinenfabrikation zeichnen sich in England: Barnsley, Bridport, Exeter, Leeds, Maidstone, Warrington etc., in Irland: .Armagh, Belfast, Cootehill, Drogheda, Dublin, Galway, Lisburne, Monaghan, Newry, Sligo, etc., m Schottland: Dundee, Glasgow, Montrose, Paisley etc. aus. Die bedeutendsten Sei d e nmanufak tu ren sind in Coventry, Derby, London, Macclesfield, Nottingham, Reading, Sheffield etc. in England; in Paisley in Schottland, und in Dublin in Irland. Die grossartigsten Eisen-, Stahl- und Ouincailleriefabriken sind in Barnsley, Birmingham und Soho, Colebrookdale, Dudley, Ketley, London, Rotherham, Sheffield, Shrews- bury, Wolverhampton etc. in England; Merthyr-Tydvill, Neath, Swansea etc. in Wales; Carron-Works, Clyde-Works etc. in Schottland. In Bijoute- rien stehen Birraingham, London und Sheffield oben an; in Fayence: Bristol, Burslem, Chesterfield, Etruria (Staffordshire), Leeds, London, New- castle etc, in England; Glasgow in Schottland; in Porzellan: Derby und Worcester; m Ger b ereien , Leder- und Hands chuhfabrika- tion: Bristol, Huntingdon, Southwark (Theil von London), Warwick, Wor- cester etc. in England; Perth in Schottland; Limerick in Irland; in Glas- waaren: Bristol, London, St. Helen, Verreville etc. in England, und Glas- gow in Schottland, und in Papier: Hereford, Maidstone, Wales, und einige Counties in Schottland.
HandeL — Der Handel Grossbritanniens ist ein Welthandel und umzieht den ganzen Erdball. Das Handelskapital des ganzen Reichs wird zu 1,500 Mill. Pf. St. (circa 10,500 MilL Thaler) geschätzt. Die Haupt- |
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149 15. — Grossbritannien und Irland.
Ausfuhren bestehen in Baumwoll- und Woll-Fabrikaten, Baumwoll- und Wollgarn, Metallwaaren, Leinwand, Eisenfabrikaten, Seidenwaaren, Por- zellan und Steingut, Glaswaaren, Flachsgarn etc., alles Erzeugnisse des britischen Kunstfleisses. Die Ausfuhren in Naturprodukten (in Steinkoh- len, Kupfer, Zinn etc.) sind verhältnissmässig unerheblich, von ungemei- ner Wichtigkeit dagegen die Ausfuhr von Kolonialwaaren und vieler an- derer Erzeugnisse fremder Erdtheile, die entweder auf britischen Schif- fen nach dem Europäischen Kontinent gebracht oder über England bezo- gen werden. Die Einfuhren bestehen in allen möglichen .Artikeln, vor- zugsweise in Kolonialwaaren, Baumwolle, Getreide, Holz, Metallen etc. — Vom Jahre 1825—1830 betrug im allgemeinen Handel der jährliche Werth der Einfuhren durchschnittlich nahe an 46 Mill. Pf. St., in den folgenden 5 Jahren nahe an 52 Mill., und sodann bis 1842 über 65 Mill. Pf. St., der Werth der Ausfuhren dagegen, in denselben Zeiträumen, im jährHchen Durchschnitt: 641/2, 88 und 1,137 Mill, Pf. St. — Im Spe- zial- oder besonderen Handel belief sich der durchschnittliche jähr- liche Werth der Einfuhren in den genannten Zeiträumen auf35''/4, nahe an 40, und über 51V2 Mill. Pf. St.; der der Ausfuhren auf 541/2, 76, und 992/5 Mül. Pf. St. — In dem 12,5jährigen Zeitraum von 1697 bis 1822 wies die Handelsbilanz zu Gunsten Englands dieSumme von 490,100,000 Pf. St. nach, und die 27 Jahre bis 1850 brachten dazu noch 110 Mill. —' Um diese ungeheure Summe (nahe an 4,000 Mill. Thaler) ist mithin England in 152 Jahren reicher gew^orden. Die Ausfuhr britischer und irischer Erzeugnisse nach fremden Ländern belief sich 1850 auf 67,735,447, und 1851 auf 68,492,659 Pf. St. In den folgenden Jahren hob sich der Handel jährlich um mehr als 10 bis 12 Millionen, und die Ausfuhren nach fremden Ländern beliefen sich 1856 auf 82,526,509, 1857 auf 85,039,990, und 1858 auf 76,389,337, nach den britischen Besitzun- gen: 1856 auf 33,300,439, 1857 auf 37,115,247 und 1858 auf 40,224,994, die Gesammtausfuhren des vereinigten Königreichs mithin: 1856 auf 115,826,948, 1857 auf 122,155,237, und 1858 auf 116,614,331 PL St. - Der wirkliche Werth der Einfuhren in dem vereinigten Königreich und den Kolonien betrug 1856: 172,544,154, 1857: 187,646,355, und 1858: 163,795,803 PL Sterl. — Die Zahl der einregistrirten britischen Han- delsfahrzeuge, soweit solche im überseeischen Handel beschäftigt waren (also Küstenschilfe und Fischerfahrzeuge ausgenommen), belief sich am 1. Jan. 1851 auf 24,819 Segelschiffe von zusammen 3,396,791 Tonnen, und 1,185 Dampfschiffe von zusammen 108,342 Tonnen Ge- halt; die der zu den britischen Kolonien gehörenden Handelsschiffe auf 8,188, mit zusammen 658,157 Tonnen Gehalt. Am 1. Jan- 1858 zählte die Britische Handelsmarine (nach Parlament. Ausweis) in Gross- britannien, Irland, Man und den Kanalinseln: 25,312 Segelschiffe mit 4,150,038 Tonnen Gehalt, und 1,785 Dampfer mit 408,702 Tonnen; iu den Kolonien 9,991 Schiffe mit 973,147 Tonnengehalt; im Ganzen 37,088 Schilfe mit 5,531,887 Tonnen Gehalt und 287,353 Bemannung. — Im Jahre 1851 liefen in die brit. Häfen 32,961 Kauffahrteischiffe (6,988,233 Tonnen Gehalt) ein, und 30,543 (zusammen 6,483,144 Tonnen Gehalt) aus, und ausserdem liefen dort 133,637 Küstenfahrzeuge (12,394,902 Tonnen) ein, und 150,950 (von zusammen 13,466,115 Tonnen) aus. Die Schiff- fahrtsbewegung des Jahres 1858 wies 34,591 eingelaufene Segelschiffe (mit 8,816,133 Tonnen), und 42,834 ausgelaufene Seeschiffe (mit |
fahren, sondern auch Reisen nach Nord- und Süd-.A.merika, Ost- und West- indien, China und Australien mit Dampfern unternommen. Regelmässige üampffahrten finden statt: von Brighton (Newhaven) täglich nach Dieppe und Jersey, in 10—12 Stunden; — von Dover täglich nach Calais und Ostende, in IV2 und in 4—5 Stunden; — von Folkestone nach Bou- logne, täglich in 2 Stunden; — von Hull nach Amsterdam, Antwerpen Christiania, Dünkirchen, Gothenburg, Hamburg (3mal wöchentlich in 36 bis 40 Stunden), nach London (täglich in 10—12 St.), nach Rotterdam, nach Memel und St. Petersburg (über Kopenhagen); — von Liv erp 00 nach Australien (über Kapstadt), nach Boston (über Halifax), nach Kon- stantinopel (über Gibraltar, Malta, Syra und Smyrna), nach Dublin (täg- lich), nach Havre, nach Italien und Sicilien (über Gibraltar, Marseille, Genua, Livorno und Civita-Vecchia nach Neapel und Palermo über Messina), nach New-York und nach Rotterdam; — von London nach Amsterdam, Antwerpen, Boulogne, Cadix, Calais, Dünkirchen, Edinburgh, Hamburg, Havre, Hull, Ostende und Rotterdam; — von Malta nach Alexandria, nach Konstantinopel (über Syra, Smyrna, Metelin, die Dardanellen nnd GaRipoli), nach .Marseille direkt, und ein zweiter Kurs dahin über Messina, Neapel, Civita-Vecchia, Livorno und Genua; von Plymouth nach Madeira, Teneriffa, Sierra Leone bis Fernando Po; — von Southampton nach Malta und Alexandria (über Gibraltar), nach Tripolis und Tunis (über Vigo, Porto, Lissabon und Cadix), nach der Havanna (über St. Thomas und Jamaica), nach Havre, nach Honduras und Nassau (über St. Thomas und Portorico), nach Lissabon, Madeira, Teneriffa, Pernambuco, Bahia, Rio Janeiro, Montevideo bis Buenos-Ayres, und nach New-York. —
Die vornehmsten Seehandelssfädte in England, dem Range nach, sind: London, Liverpool, Bristol, Hull, Newcastle, Plymouth, South- hampton, Sunderland, Whitehaven, Portsmouth, Yarmouth, Whitby, Scar- borough, Dortmouth, Beaumaris, Poole, Exeter, Lynn-Regis, Cardigan, j Swansea, Gloucester, Rochester, Grimsby etc.; — in Schottland: Edin- i burgh mit Leith, Greenok, Glasgow, Dundee, Aberdeen, Montrose, Grange- ; mouth, Kirkaldy, Irvine, Dumfiles, Bowness, Inverness etc.; — in Irland: Dublin, Belfast, Cork, Newry, Limerick, Wa,terford, Wexford, London- j derry etc.; und in den A d m inis tr a t i v z ub ehör un gen : St, Heller, Malta und Gibraltar. Die wichtigsten Handelsstädte des Innern sind, I ausser Birmingham, Manchester, Sheffield und Leeds, fast alle andern i unter der Rubrik „Technische Kultur" genannten Städte. — Die Flaggen : der britischen Handelsmarine siehe: Flaggen-Atlas TaL 3, wo : Fig. 93 die Flagge der Packetschiffe, Fig. 94 die Flagge der Ostindischen Kompagnie, Fig. 96 die Lootsenflagge für Kauffahrer, Fig. 97 die Flagge von London, Fig. 98 die Flagge der Cinque-Ports (eigentlich 8 Häfen, nämlich: Dover, Sandwich, Hythe, Romney, Winchelsea, Rye, Hastings und Seaford, die vor Zeiten als die wichtigsten Yertheidigungspunkte des Landes betrachtet wurden, und mit grossen Vorrechten, gegen gewisse Leistungen, versehen waren, jetzt aber die Bedeutung verloren haben), — Fig. 99 die Flagge von Schottland, Fig. 100 die Flagge von Edinburgh, Fig. 101 die Flagge von Irland, Fig. 102 die Flagge von Dublin, Fig. 103 die Flagge der Insel Man, Fig. 104 die Flagge von Jersey, Fig. 105 die Flagge von Helgoland, und Fig. 106 die Flagge von Malta ist. —
Kanäle, Eisenbahnen, Post. — Für den innern Verkehr ist in keinem andern Lande der Welt durch treffliche Strassen, Kanäle und Eisenbahnen mehr gesorgt als in Grossbritannien. Die Kanäle Englands gelten mit Recht für Meisterwerke der Wasserbaukunst. Ihre Herstellung kostete (bis 1856) die enorme Summe von nahe an 200 MiR. Thaler, und er,forderte die Durchbrechung von 48 Tunnels, deren Ge- sammtlänge zwischen 9 und 10 deutsche Meilen beträgt. Die vier grossen |
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10 15. — Grossbritannien und Irland.
Häfen Englands: London, Hull, Liverpool und Bristol stehen unter einan- der und mit den bedeutendsten Fabrikstädten des Innern durch diese AVasserstrassen in Verbindung. Die wichtigsten Kanalsysteme in England sind die von Manchester, Liverpool, London und Birmingham; die bedeu- tendsten Kanäle in Schottland sind: der Kaledonische Kanal, der von Forth und Clyde, der von Crinan, der Unionkanal, der Inverary- und der Monk- land-Kanal, und der Kanal von Glasgow nach Paisley; und in Irland: der Königliche Kanal, zwischen Dublin und Drogheda, der grosse Kanal, wel- cher Dublin mit Limerick und Waterford verbindet, der Kanal von Newry und von Lagan, und der Kanal von Ballinrobe; und fast alle diese riesen- haften Anlagen sind von Privatpersonen und ohne Mitwirkung der Regie- rung ausgeführt worden. — Die Eisenbahnen, diese Kunstsirassen der Neuzeit, haben in England zuerst ihren Anfang genommen und in dem Vereinigten Königreiche und Irland eine solche Ausdehnung erlangt, dass die früheren, trefflich von Stein erbauten Heerstrassen nur noch als Vici- nalwege zu betrachten sind, auf denen der Landwirth die Früchte seines Fleisses zum nächsten Markt befördert. Ueber die Verzweigung der be- deutendsten derselben können wir nur auf die Karte verweisen. — Im Jahre 1854 standen bereits 7,803 engl. (I,ö72 deutsche) Meilen im Be- triebe (5,965 Meilen in England, 994 in Schottland, 843 in Irland), und für den Eisenbahnbau waren bis 1854: 286,068,794 Pf. St. durch Aktien und Anlehen aufgebracht. Befördert wurden 1854 im Ganzen lll,2»6,707 Personen, was eine Einnahme von 9,174,94o Pf. St. ergab; der Güter- transport gewährte in demseiben Jahre 11,040,779 Pf. St. — Die Betriebs- kosten erheischten durchschnittlich 45 Prozent der Einnahme, und in Folge der schlechten, fast betrügerischen Verwaltung, verblieb nur ein Reinertrag von 31/2 Prozent. Zu Anfang 1856 standen 8,054 engl. (1,748 deutsche) Meilen im Betrieb. Den Dienst versehen gegen 5,000 Lokomo- tiven. Der Kohlenverbrauch wird jährlich auf 2 .Mill. Tonnen geschätzt. Unmittelbar sind 20,000 Menschen, mittelbar gegen 40,000 durch die Eisenbahnen beschäftigt. — Der Postverkehr hat, seitdem das Brief- porto hier zuerst ermässigt wurde, einen ungeheuren Aufschwung genom- men. fm Jahre 1855 belief sich die Zahl der Postämter auf 10,498, die Wegstrecke, auf welcher Posten befördert wurden, auf 59,000 engl Mei- len per Wochentag, von denen 31,0ö7 durch Kutschen und 27,109 durch Eisenbahnen zurückgelegt wurden. Die Gesammtzahl der Briefe belief sich in diesem Jahre auf 456 Mill. (13 Mill, mehr als 1854, und 380 .Mill, mehr als 1839, dem letzten Jahre vor Einführung der Postreform). —
Münzen, Maasse, Gewicht. — Man rechnet nach Pfund Ster- ling ä 20 Shillinge ä 12 Pence. Früher war das Pfund Sterling nur Rechnungsmünze, seit 1817 ist es aber auch als Goldmünze unter dem Namen Sovereign ausgeprägt (29,2 Stück auf die .Mark fein, 22 Karat fein Gold, Werth ungefähr 25 Fr., 12 fl. rhein., 6^/6 Thlr. preuss.). Ausser den Sovereigns, deren es auch halbe gibt, ist die ältere Goldmünze die Guinee zu 21 Shillings, die als einfache, doppelte, halbe und Viertel- Guinee ausgeprägt ist. Sil berm ünzen sind: die Krone (Crown) zu 5 Shillingen, die halbe Krone, der Shilling, halbe Shilling und Penny. Kupfermünzen sind der Halbpenny und der Farthing (4=1 Penny). — Im Verkehr spielt das haare Geld nur eine geringe Rolle; das allge- meinste Cirkulationsmittel ist Papiergeld, bestehend in den Banknoten der zahlreich vorhandenen National-, Provinzial- und Privatbanken. Eigent- liches Staatspapiergeld gibt es nicht. — Die im Umlauf befindlichen Cir- kulationsmittel werden nahe an 200 Mill. Pf. St. geschätzt. Goldmünzen sind im ganzen Reiche 40 Mill., Silbermünzen kaum 3 Mill. Pf. St. ver- breitet. Die berühmte Bank von England (gegründet 1694) hat unge- münztes Gold und Silber für 10 Mill. Pf. St., und emittirt Noten, deren geringster Betrag jedoch nicht unter 5 Pf. St. herabgehen darf. Privat- banken sind im ganzen Reiche gegen 800, mit einem Bürgschaftskapital von 60-80 Mill. Pf. St., die gegen 15 Mill. Pf. St. in Noten ausgaben. In London allein sind 52 Privatbanken, mit mehr als 20 Mill. Fonds, und 2 öffentliche Aktien- oder Joint-Stock-Banken, die mit der Bank von Eng- land zusammen jährlich gegen 1,000 Mill. Pf. St. umsetzen. Aktiengesell- schaften (Joint-Stock-Corapanies) gibt es in England und Wales 108, mit 474 Zweiggesellschaften, und einem Gesammtkapital von 66 Mill. Pf. St., in 2,776 Aktien. Der Notenumlauf ward für den 25. Nov. 1854 in England zusammen auf 27,198,783 Pf. St. (Bank von England 20,117,722, Englische Privathanken 3,946,163, Joint-Stock-Banks 3,134,898 Pf. St.), in Schottland auf 4,451,908, in Irland auf 6,658,312, im ganzen Reiche auf 38,309,003 Pf. St. berechnet. Dabei besteht die wichtige, England eigenthümliche Bestimmung gegen Schwindel, die auch in Deutschland adoptirt werden sollte, dass die Aktionäre von Zettelbanken mit ihrem gesammten Vermögen für Einlösung der Banknoten haften müssen. — Maasse: Der engl. Fuss (Foot) ä 12 Zoll (Inches) ä 10 Linien, ist die Einheit des Längenmaasses. 1 Fuss = 30,^8 Centimeter = O.9712 rhein. Fuss. 3 Fuss = 1 Yard; 100 Yards = 91,/,5 Meter = 137,, preuss. Ellen. 2 Yards = 1 Faden (Fathom). 5V2 Yards = 1 Ruthe (Pearch, Pole, Rod); 40 Ruthen = 1 Furlong (= 220 Yards =-- 660 Fuss); 8 Fur- longs = 1 engl. Meile (Satute Mile) = 320 Ruthen = 1,760 Yards = 5,280 Fuss; 1 engl. Meile = 427,3 preuss. Ruthen = 1,609 Meter; 4.r,8 engl. Meilen = 1 preuss. Meile. — Einheit des Flächenmaasses ist die Ouadrat-Yard = 9 Qu.-Fuss. 4,840 Qu.-Yards (43,560 Ou.-Fuss) = 1 engl. Acre = 40,« Aren = 1,53 preuss. Morgen; 640 Acres (= 1,014 Morgen 65 Qu.-Ruthen preuss. Maass) = 1 engl. Qu.-Meile. 1 Qu.-Meile = 0,472008 zu 1. Getreide- und Salzmaass ist die Last = 2 Tonnen = 10 Quarters = 80 Bushels. 1 Quarter = 8 Bushels = 5,29 preuss. Schef- fel. '1 Bushel = 4 Peks = 8 Gallons = 32 Quarts = 64 Pints = 35,72 Liter. 100 Bushels = 66,13 preuss. Scheffel = 58,i Wiener Metzen. 1 Chal- dron = 12 Säcke = 36 Bushels (für Kohlen, Kartoffeln, Obst, Kalk, Fische etc.). Flüssigkeitsmaass ist der Gallon = 4,5-, Liter = 3,97 preuss. Quart. 1 Tonne (Weinmaass) = 2 Pipen = 8 Barrels = 252 Gallons. 1 Pipe = IV2 Puncheons = 2 Hogsheads (Oxhoft). I Rundlet = 18 Gal- lons. 1 Butt (Biermaass) = 3 Barrels = 108 Gallons. — Gewicht: Die Einheit des Gewichts heisst Pfund (Pound Avoirdupois). 100 Pfund = 45,36 Kilogr. = 90,7 deutsche Zollpfund. 1 Tonne (Tun) = 20 Cent- ner (Himdredweights, Cwt.) = 160 Stein (Stones) = 2,240 Pfund. 1 Pfund Avoirdupois = 16 Unzen = 256 Drams. Einheit des Münz- und Apothe- kergewichls heisst Troy-Pfund = 12 Unzen = 98 Drams = 288 Scruples = 5,760 Grains. |
»er Staat. — Staatsverfassung. — Das vereinte Königreich von Grossbritannien und Irland hat eine eingeschränkte, erbmonarchisch- repräsenta tive Verfassung, die sich auf den Freiheitsbrief Hein- richs L vom Jahr 1101 (Charta libertatum), auf den grossen Freiheitsbrief (Magna Charta, the great Charter) vom J. 1215, welcher dem Könige Jo- hann L (ohne Land) abgedrungen und 1265 und 1272 modifizirt wurde, und hauptsächlich auf die „Erklärung der Rechte" (Declaration of Rights) vom J. 1689, welche vor der Thronbesteigung Wilhelms HL und Maria's veröffentlicht wurde, uud nach welchen kein Gesetz ohne Parlaments- genehmigung gültig ist, vorzugsweise gründet. Andere Grundgesetze des vereinigten Königreiches sind: die „Petition of Rights" vom Jahre 1628, eine dem Könige Karl L abgenöthigte Parlamentsakte, vermitelst welcher die Landesprivilegien durch die königliche Gew'alt gesichert werden; die „Test-Akte" von 1673, wonach nur Protestanten Zeugniss ablegen können; die „Habeas-Corpus-Akte" von 1679, welche die persönliche Freiheit der Staatsbürger gewährleistet, die Erbfolge-Akte des Hauses Hannover auf den englischen Thron (the Act of Settlement) vom J. 1701, welche die protestantische Thronfolge bestimmt; die Unions-Akten von Schottland 1707 und von Irland 1800; die Emanzipations-Akte der Katholiken von 1829, welche den Katholiken gleiche politische Rechte mit den Protestan- ten einräumt, und die Reform-Akte von 1832 , über Zusammensetzung und W-ahl der Mitglieder des Unterhauses. — Das Parlament, welches von dem Souverän (jetzt der Königin Victoria), dem Hause der Pairs j (Peers, dem Oberhause) und dem Hause der Gemeinen (dem Unterhause) gebildet wird, übt verfassungsmässig die gesetzgebende Gewalt aus, und führt seit der Vereinigung Irlands mit Grossbritannien den Titel: „Reichs- parlament von Grossbritannien und Irland". — Das Oberhaus, das Haus der Peers oder Lords, besteht gegenwärtig aus 460 Mitgliedern, doch ist die Gesammtzahl derselben unbestimmt, da die Krone das Recht bat. die Zahl der Peers in jedem Augenblick zu vermehren. Am 1. Juni 1859 zählte das Oberhaus: 3 Prinzen des königl. Hauses, 20 Herzöge, 21 Mar- quis, 109 Earls (Grafen), 22 Viscounts, 211 Barone, 16 schottische Peer.-^, 28 irische (auf Lebenszeit), und 26 englische und 4 irische Erzbischöfe und Bischöfe. Das Unterhaus hat seit der 1832 durchgegangenen Rf- formbill in seiner Organisation grosse Veränderungen erfahren; viele un- bedeutende Orte haben das Recht, Deputirte zum Parlament zu schicken, verloren, andere wichtigere Orte dasselbe gewonnen. Gegenwärtig be- steht das Haus der Gemeinen aus 656 Mitgliedern, von denen 469 von England (von 41 Counties 144, von 187 Städten und Flecken 321, von 2 Universitäten 4), 29 von Wales (von 12 Counties 15, von 56 Städten und Flecken 14), 53 von Schottland (von 30 Counties 30, von 76 Städten und Flecken 23), 105 von Irland (von 32 Counties 64, von 6 grösseren Städten 10, von 3 kleineren Städten 3, von 24 Wahlflecken 25, und von der Universität Dublin 2) erwählt werden. — Die iVormannischen Inseln, die Insel Man, die Scilly-lnseln, die Maltagruppe, Helgoland und Gibraltar werden im Parlamente nicht vertreten, sondern von besonderen, vom Souverän ernannten Gouverneuren verwaltet. In administrativer Bezie- hung werden sie als Bestandtheiie des Königreichs England betrachtet. Die Normannischen Inseln haben ihre eigene Verfassung und werden nach eigenen Gesetzen von eigenen Ständen mit einem Königl. Gouvernement regiert. Nach der am 13. Dec. 1844 für sie vollzogenen neuen Verfas- sung, besteht ihr Parlament aus 1 Präsidenten, 8 Mitgliedern des Klerus, 6 Deputirten von St. Pierre auf Guernsey, 9 Deputirten aus den Land- pfarreien, 12 Geschwornen und dem Königl. Prokurator, und hat das Recht der Steuerbewilligung und Gesetzgebung. —
Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt ist gegenwärtig die Königin Victoria 1. (Tochter des Prinzen Eduard, Herzogs von Kent, des Bruders der Könige Georg IV. und Wilhelm IV.), geb. den 24. Mai 1819, welche ihrem Oheim, dem Könige Wilhelm IV., am 20. Juni 1837 in der Regierung folgte, am 28. Juni 1838 gekrönt wurde, und sich am 10. Februar 1840 mit dem Herzog Albrecht von Sachsen-Koburg-Gotha vermählte. — Die Thronfolge ist erblich in männlicher und weiblicher Linie; jede Linie von gleichem Grade ist in sich abgeschlossen; in dieser gehen die Söhne den Töchtern vor, und nur bei Ermangelung jener fol- gen diese. Es geht aber die Thronfolge von einer nähern Linie auf eine entferntere nicht eher über, bis diese auch in ihren weiblichen Gliedern erloschen ist. Der Souverän (jetzt die Königin Victoria) vereinigt mit der Würde der höchsten Staatsgewalt zugleich das Aufsichtsrecht über die Kirche, und muss der Englischen (bischöflichen) Kirche angehören. Die Königin, als Souveränin, beruft das Parlament zusamtnen, vertagt es und löst es auf nach eigenem Gefallen, ist aber verpflichtet, es wenig- stens Einmal im Jahre zu berufen, und öfter, wenn es nothwendig ist. Jeder öffentliche Akt geschieht in ihrem Namen, und Parlamentsakte er- halten nur Gültigkeit durch ihre Sanktion. Sie hat das ausschliessliche Begnadigungsrecht, und ohne ihre Genehmigung können weder Gesetze gegeben noch aufgehoben werden. Sie erklärt Krieg, macht Frieden und Bündnisse und schliesst Verträge, verfügt über die ganze Land- und See- macht, und hat allein das Recht, Citadellen, Festungen und Häfen zu er- bauen und Besatzungen hineinzulegen. Sie besetzt alle Civil- und Militär- stellen, alle Bisthümer der anglikanischen Kirche und geistliche Würden der ersten Klasse, und beruft als Haupt der Kirche die National- und Provinzialsynoden, welche mit ihrer Bewilligung Glaubens- und Discipli- nargesetze entwerfen; führt die Aufsicht über den inneren Handel und hat das ausschliessliche Vorrecht Münzen zu schlagen. Ihre Macht ist nur dadurch beschränkt, dass sie ohne Beistimmung des Pailaments keine Abgaben ausschreiben und erheben, und keine neuen Gesetze machen kann. — Das Unterhaus votirt ausschliesslich alle Geldbewilligungen und hat überdiess, als äusserstes Mittel, das Recht, die Subsidien, d. h. die Lan- desabgaben zu verweigern. Gesetze erhalten erst durch Zustimmung bei- der Häuser des Parlaments und der Königin Gültigkeit, doch wird ein zweimal von der Königin verworfener Parlamentsbeschluss, wenn er zum Drittenmale durch beide Häuser gefasst wird, auch ohne Genehmigung der Königin zum Gesetz. —
Titel, Wappen, Orden. — Der Titel der Königin ist: „Königin des vereinigten Reichs Grossbritannien mit Irland, Beschützerin des Glau- bens; Herzogin von Lancaster und Cornwall; Herzogin von Rothsay und Schottland; Herzogin und Prinzessin von Braunschweig-Lüneburg; sou- veräne Protektorin der Jonischen Inseln." — Das Wappen Grossbritan- niens ist ein Hauptschild mit 4 Feldern. Das obere rechts und das un- tere links enthalten die drei goldenen Leoparden Englands auf rothem Grunde; das obere linke Feld hat den rothen Löwen Schottlands auf gol- denem Grunde in doppelter Einfassung; das untere rechte die goldene |
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11 15. — Grossbritannien und Irland.
Harfe Irlands auf blauem Grunde. Das Wappenschild wird von der königl. Krone Grossbritanniens mit einem darüberstehenden gelirönten goldenen Löwen bedeckt, und ist vom grossen blauen Orden des Hosenbandes (mit der Umschrift: „Honny soit qui mal y pense") umgeben. Unter dem Schilde liegen die beiden Zweige, welche die linglische Rose, die Schotti- sche Distel nnd den Irischen Klee vereinigen, mit der Devise der Krone: „Dieu et mon droit." Als Schildhalter stehen rechts ein goldener gekrön- ter Löwe, links ein silbernes Einhorn mit einer Krone um den Hals und einer daran befestigten, herunterhängenden goldenen Kette (siebe Ordens- tafel: Grossbritannien). — Ritterorden besteben im britischen Reiche 5, theils Hofehren, Iheils belohnende Anerkennung der Verdienste um den Staat. Der wichtigste ist 1) der blaue Hosenbandorden (Garter), gestiftet am 19. Jan. 1348 von Eduard III., in Einer Klasse (siehe: „Ordenstafel" Fig. 1 Orden, Fig. 2 Kette, Fig. 3 Devise des Sterns). Er wird nur an fürstliche und Personen vom höchsten Adel ver- liehen. Das blaue, mit kostbaren Steinen und Perlen besetzte Band (mit der darauf gestickten Devise: „Honny soit qui mal y pense") wird unter dem linken Knie getragen; bei festlichen Gelegenheiten haben die Ritter desselben ein eigenes Ordenskleid (Oberkleid, Mantel, Sammetmütze und Kette, Fig. 2). 2) der Bathorden (Fig. 10, 11 und 12), 1399 von Richard II. gestiftet, 1725 von Georg L erneuert und zum Verdienstorden erhoben, und seit 1815 in 3 Klassen: Grosskreuze, Kommandeure und Ritter, getheilt. 3) der St. Andreas- oder Schottische Distelorden (Fig. 4, 5 und 6), bereits im J. 787 gestiftet, 1540 von Jakob V. von Schottland erneuert und 1703 von der Königin Anna als Orden der Hof- ehre für Schotten bestimmt. 4) der St. Patricksorden (Fig. 7, 8 und 9), ursprünglich Irländischer Orden; seit 1783 als Hofehre für Prin- zen von Geblüt und den hohen Irischen Adel bestimmt. 5) der St. Michael- und Georgenorden (Fig. 13), 1818 eigentlich nur für Malta gestiftet und 1832 in seinen Statuten verändert; er besteht aus 3 Klassen und einer vierten Klasse von Kompagnons, für Eingeborne der Jonischen Inseln und Malta's, sowie für britische Unterthanen in hohen Aemtern am Mittelmeere. Ausser diesen 5 Orden bestehen noch: der Orden von Bri- tisch-In dien, gestiftet 1837, und die Verdienst-MedaiRe für Seapoys; Ehrenmedaillen für Civil- und Militärpersonen, und Ehrenzeichen für ein- zelne Verdienste. — |
Hofstaat. — Der Hof der Königin (Her Majesty's Household) be- steht aus dem Lord-Oberk-ainmerherrn, dem Vice-Oberkammerherrn, dem Ceremonienmeister, der Oberhofmeisterin (Mistress of the Robes), den Pa- lastdamen (Ladies of the Bedchamber), den Ehrenfräulein (Maids of Honour), den Kainmerdamen (Bedchambers-Women), den Kammerherren (Lords in Waiting), den Kammerjunkern (Grooms in Waiting), dem Oberbofmeister (Lord-Steward), dem Hofschatzmeister (Treasurer of the House-hold), dem Kontroleur des königl. Haushalts, dem Kapitän der königl. Leibgarde (Captain of Yeomen ^f the Queen's-Guard), dem Kapitän der adeligen Garde (Captain of the Gentlemen at Arms), dem Oberst-Stallmeister (Master of the Horse), dem ersten Stallmeister (Chief-Equerry and Clerk-Marshal), dem Ober-Jägermeister (Master of the Buckhounds), dem Lord-Gross- Almosenier (Lord-High-Almoner), dem Dekan der Kapelle (Dekan of the Chapel Royal), und dem Kabinets-Geistlichen (Clerk of the Closet). — Der Hofstaat des ,,Prince Consort" besteht in dem Hofmarscball und Ober- Kammerjunker (Groom of the Stole), 2 Kammerherren, 2 Kammerjunkern, dem Oberstallmeister und 3 Reisestallraeistern, einem Schatzmeister, Pri- vatsekretär und Bibliothekar. — Der Prinz von Wales, der älteste Sohn der Königin, hat ebenfalls einen besonderen Hofstaat.
Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die vollziehende Gewalt ruht in den Händen der Königin, die, nach dem Wortlaut des Gesetzes, den Menschen gegenüber ohne alle Verantwortung und nur ihrem Gewissen und dem höchsten Wesen für ihre Regierungshandlungen verantwortlich ist. Alle Regierungshandlungen lässt sie durch ihre iMinister und Beamte der Krone vollstrecken, die der Nation verantwortlich sind, und letztere Rathgeber der Krone bei gesetzwidrigen oder volks- schadlichen Regierungsmassregeln in Anklagestand zu versetzen, in wel- chem Falle das Unterhaus der Kläger, das Oberhaus der Richter ist. Die höchsten Behörden im Britischen Reiche sind: der Geheime Rath, be- stehend aus den Prinzen des königl. Hauses, den hohen Kronbeamten, den |
Ministern, dem Lord-Kanzler oder Präsidenten des Über-, und dem Sprecher oder Präsidenten des Unterhauses, den beiden Erzbischöfen von England und aus Vertrauenspersonen, w-elc'he die Königin besonders in den gehei- men Rath zieht. Derselbe zählt in der Regel 190-200 MitgReder, ist nicht nur rein berathend, wie in andern Ländern, sondern auch das höchste Verwaltungskollegium in allen innern und auswärtigen Landesangelegen- neiten und zugleich Appellhof für alle britischen Besitzungen ausserhalb des vereinigten Königreichs. Die staatsrechtliche Formel, unter der er entscheidet ist: „der König" oder „die Königin im Rath". Die ausübende Gewalt geht von dem Kabinet oder dem S ta a ts mini s t eri u m aus, Welches aus 15 Ministern besteht, nämlich: dem Ersten Lord des Schatzes (Premierminister oder Ministerpräsident), dem Kanzler der Schatzkammer (Chancellor of the Exchequer), dem Lord-Kanzler, dem Lord-Präsidenten des Geheimen Raths, dem Geheimen Siegelbewahrer (Lord Privy-Seal), den Maatssekretären des Innern, des Aeussern, der Kolonien, des Kriegs, und tur Indien, dem ersten Lord der Admiralität, dem Präsidenten des Han- delsbureau's, dem Generalpostmeister, dem Kanzler des Herzogthums Lan- caster und dem Generalsekretär für Irland. Dieser Kabinetsrath (Staats- ministerium) bildet die eigentliche Staatsregierung (the government), und dessen Mitglieder werden als die verantwortlichen Rathgeber der Krone angesehen. Minister sind noch ausser ihnen, ohne Mitglieder des Kabinets zu sein: der Oberhofmeister, Oberkammerherr, Oberhof-Marschall, Oberstallmeister, Oberbefehlshaber der Armee, der Präsident der Armee- Gesetzbehörde, der Oberkommissär der Parke, Paläste und öffentlichen Ar- beiten, der General-Zahlmeister und Vicepräsident des Handels-Bureau's, ^ier General-.4nwalt und der General-Fiskal. Minister für Irland sind: der Lord-Statthalter, der General-Sekreiär, Lord-Kanzler, Oberbefehlshaber der Landmacht, der General-Anwalt und General-Fiskal. — Das Schatz- ministerium wird ausser dem Premierminister durch 5 Lord-Kommis- säre vertreten. Das Finanzministerium (die Schatzkammer, Ex- chequer) zählt den Generalkontroleur und dessen Stellvertreter zu Mit- gliedern. In den Ministerien des Innern, des Aeussern, der Kolo- nien, des Kriegs und Indiens werden die eigentlichen Verwaltungs- geschäfte von Unterstaatssekretären geleitet; die Indische Rathskam- mer zählt 18 Mitglieder unter einem Präsidenten und Vicepräsidenten. Das Marineministerium (die Admiralität) bildet ein Kollegium von 6 Lordkommissären, unter denen das Adiniralitätsgericht und das Civil- Admiralitäts-Departement steht. Zum Ressort des Kriegsministeriums gehört das Civil-Armee-Departement, mit dem stellvertretenden Unter- staalssekretär, dem Generalinspektor der Fortitikationen, dem General- Artilierie-Direktor, dem General-.Medizinal-Direktor, Oberfeldprediger, Gene- ralinspektor der Armeeschulen, dem General-Oberkommissär und dem General-Rechnungsführer, und der Oberbefehlshaber der Armee, mit dem Militärsekretär, dem General-Adjutanten der Armee, dem Generalquartier- meister, dem Generalzahlmeister und dem Armee-Oberrichter. — Andere hohe Behörden sind: das Handels-Bureau (Board of Trade), das Bauamt (Office of Parks, Palaces und public Buildings), das Landeinnahme- und Forstamt (Office of Woods, Forests and Land-Revenues), das Münzamt das Staatsschulden-Reduktionsamt, dJls Generalzollamt (Board of Customs)' das Generalpostamt, die Armengesetz-Behörde (Poor-Law-Board), und das Obersanitäts-Kollegium (General-Board of Health). — Für Irland besteht ein eigenes Ministerium, das in Dublin seinen Sitz hat und an dessen |
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12 15. — Grossbritannien und Irland.
Spitze der Lord-General-Stattlialter steht. Mitglieder desselben sind: der Generalsekretär und Geheime Siegelbewahrer (Chief-Secretary and Keeper of Privy-Seal), der Unterstaats-Sekretär, der Lord-Kanzler, der Kanzlei- gerichtsdirektor, der Lord-Richter des Appellationsgerichtshofs, der Lord- Oberrichter des Oberhofgerichts, der Oberrichter des Civilgerichls, der Lord-Ober-Baron des Schatzkammergerichts, der Richter des Ober-Admira- litätsgerichtsder General-Anwalt und General-Fiskal, sowie der Oberbe- fehlshaber der Landmacht. — Für Schottland sind die höchsten Staats- beamten (Officers of State): der Gross-Siegelbewahrer, der Geheim-Siegel- bewahrer, der Lord-Registrator, der Lord-Advokat, und der Lord-Gerichts- schreiber, der Lord-Gerichtspräsident, der General-Fiskal, und der Gou- verneur von Edinburgh-Caslle, der zugleich Oberbefehlshaber der Land- macht ist. — Die Rechtspflege wird im ganzen britischen Reiche im Namen des Souveräns verwaltet, und zwar: in den Counties durch Frie- densrichter, Schwurgerichte und Sheriffs, in den Städten durch einen Mayor mit einem Gemeinderath, und in ganz England durch vier hohe Gerichtshöfe: den Gerichtshof für Civilklagen (Court of Common- Pleas), das Oberhofgericht (Court of Queen's-Bench), das Schatzkammer- gericht (Court of Exchequer), und endlich das Ober-Kanzlei-Gericht (High Court of Chancery). Jeder der drei ersten Gerichtshöfe hat 4 Riehl er, welche zusammen die 12 Richter von England genannt Averden. Das Ober-Kanzlei-Gericht, unter dem Vorsitze des Lord-Grosskanzlers, hat einen Oberarchivar (Master of the Rolls), 2 Ober-Appellationsrichter (Lords- Justices of Appeal), einen General-Rechnungsführer (Account-General), und 12 Beisitzer (Masters of Chancery). Für Irland ebenfalls 4 derartige Gerichtshöfe unter gleichen Namen, und mit derselben Zahl von Richtern, zu Dublin, nur der Obere Kanzleihof hat daselbst nur 4 Beisitzer. Für Schottland gibt es nuj- 3 oberste Gerichtshöfe, sämmtlich zu Edinburgh: den Sessionshof, den Justizhof und das Schatzkammergericht, die völlig übereinstimmend mit den englisch-irländischen Gerichtshöfen sind. — Die Polizei wird überall in den Counties durch die Friedensrichter und She- riffs verwaltet, deren wirksamste Helfer die Konstabier sind, welche in Ober-Konstabler für die ganze Grafschaft, und in Unter-Konstabler für die Einzelnen Gemeinden, geschieden werden. Zur Polizei- und Gerichts Ver- waltung gehören auch noch die Coroners, diejenigen Beamten, die in -Fällen, wo eine öffentliche Anklage erhoben werden muss, den Thalbe- sland festzustellen haben. An der Spitze der Grafschaft- (County-) Ver- waltung steht ein Lord-Lieutenant, der wie der Archivar, welcher das Archiv der friedensrichterlichen Verwaltung der County unter sich hat, aus den angesehensten Einwohnern der County gewählt und vom Sou- verän bestätigt wird; ein gleiches gilt auch von den Friedensrichtern und den Sheriffs, zu deren Amt ein Jeder gewählt werden kann, der ein jähr- liches Einkommen von 100 Pf. St. aus seinem Grundbesitze zieht. In den Städten ruht die gesammte Kommunal- und Polizeiverwaltung auf dem Gemeinderath, der aus dem Mayor oder Bürgermeister und den Aldermen oder Stadträthen besteht. Ein Hauptzweig der Gemeindeverwaltung ist die Armenpflege, die in England und Wales allein einen jährlichen Auf- wand von mehr als 4 Mill. Pf. St. in Anspruch nimmt, in Irland sich auf IVi Mill. Pf. St. beläuft. — Die Stelle eines Lord-Lieutenants ist mehr eine repräsentative Würde, als eine ausführende Verwaltungsstelle, und mit bedeutendem Aufwände verknüpft, demungeachtet drängen sich hin- reichende Personen zu der Ehre, in der County-Verwalfung ihren Mitbür- gern nützlich zu werden. Die Hauptfunktionen des Lord-Lieutenants be- schränken sich auf die County-Miliz, deren Anführer er verfassungsmässig ist. Die eigentliche Verwaltung liegt in den Händen des Sheriffs, des obersten Civilbearnten der County, der zugleich auch Richter ist, und die Befehle der Staatsregierung, die ihm unmittelbar aus den betreffenden Ministerialdepartements zugehen, eben so auszuführen hat, wie die der Gerichtsbehörden; er vollstreckt die Erkenntnisse derselben, erhebt die öffentlichen Abgaben und zieht die Strafgelder ein, leitet die Parlaments- wahlen, beruft die Geschwornen zu den Schwurgerichten, und entscheidet in Rechtsstreitigkeiten, die nicht über 2 Pf. St. in Werth betragen, be- straft Polizeivergehen, und zieht, als Untersuchungsrichter, die peinlichen Verbrecher vor sein Forum.
Finanzwesen. — Das Budget wird immer nur auf ein Jahr vom Parlamente, oder vielmehr nur vom Unterhause festgestellt. In Folge des kolossalen Aufwandes für den orientalischen Krieg haben die Finanz- verhältnisse Grossbrifanniens bedeutende Aenderungen erfahren. Die Aus- gaben für das am 4. April 1854 zu Ende gegangene Rechnungsjahr (des letzten Friedensjahrs) waren im Budget mit 52,183,000 Pf. St. veran- schlagt, betrugen aber nur 51,198,000 Pf. St.; die im ersten Kriegsjahre 1854/55 dagegen ö5,962,000, und der Voranschlag für 1855/56 stieg be- reits auf 86,339,000 Pf. St. — Die Einnahmen im J. 1854/55 dagegen betrugen aus den frühern Steuern 53,349,000, aus den neuen Steuern (der Auflage auf Spirituosen, Zucker, Malz und der Erhöhung der Ein- kommensteuern zur Deckung der Kriegsbedürfnisse) 6,147,000 PL St, — Zur Deckung des weitern Bedarfs musste die unfundirte Schuld um 7,125,513 Pf. St. vermehrt werden. Man ging von dem System ab, die Gesammtsumme der Kriegskosten durch Steuererhöhung zu decken, und wenn man auch nicht zu der in Frankreich adoptirten Methode überging. Alles durch Anlehen zu bestreiten, benülzle man beides: Steuererhöhung und Anlehen, und beschloss für 1855/56 als ausserordentliche Deckungs- mittel ein Anlehen von 16 Millionen, und neue Steuern 5,300,000 Pf. — Die Einnahmen im Finanzjahre 1856 (vom 31. März 1856 bis 1. April 1857) betrugen 72,334,062, die Ausga ben in derselben Periode 75,558,667, das Defizit 3,224,605 Pf. St. — Die Einnahmen des Jahres 1857: 67,881,513, die Ausgaben 70,378,859, das Defizit 2,497,346 Pf. St. — Die Einnahmen von 1858: 65,689,573, die Ausgaben 66,033,676, das Defizit 344,103 Pf. St., und der Voranschlag des Budgets für das lau- fende Finanzjahr (vom 1. Apr. 1859 bis zum 31. März 1860) schätzte die Einnahmen auf 64,340,000, die Ausgaben auf 69,207,000, und das zu erwartende Defizit auf 4,867,000 Pf. St. — Von den einzelnen Posten der Einnahmen kamen: auf Zölle 23,850,000, Accise 18,530,000, Stem- pel 8,100,000, Taxen 3,200,000, Einkommensteuer 5,600,000, Post 3,250,000, Domänen 280,000, und auf Verschiedenes 1,530,000 Pf. St.; von den ein- zelnen Posten der Ausgaben kamen: auf die fundirte und schwebende Schuld 28,600,000, auf die Belastung der konsolidirten Fonds 1,960,000, auf das Heer und die Miliz 13,300,000, auf die Flotte 12,782,000, auf den Civildienst 7,825,000, und auf Verschiedenes 4,740,000 Pf. St. — Die so- genannte Civilliste beträgt 396,570 Pf. St., worunter 60,000 Pf. St. für die Privatchatoulle der Königin, 131,260 zu Besoldungen für Hof und Dienerschaft, 172,500 zu Ausgaben der Hofhaltung u. s. w. Der Krieg mit Russland wirkte ungemein nachtheilig auf die Finanzen Grossbri- tanniens. In den beiden Kriegsjahren wurden, verglichen mit den beiden vorhergehenden Friedensjahren, für militärische Zwecke (also den Krieg) mehr ausgegeben 53,055,000 Pf., und die folgenden Jahre erforderten für gleiche Zwecke noch weitere 24,500,000 Pf. St. — Die Fi nanz Ver- waltung ist in Grossbritannien ungemein vereinfacht, und da in Eng- land der natürliche Grundsatz des ,,Self-Government" im Allgemeinen un- geschmälert besteht, so decken die Grafschaften (Counties) und Städte ihre Bedürfnisse selbst, und nichts davon fliesst durch die Staatskasse. Das gesammte Kassawesen wird nicht bureaukraiisch betrieben, sondern kaufmännisch, und ist der Bank von England übertragen, woher es auch kommt, dass die ganze Finanzverwaltung nur beiläufig 6 Prozent kostet. In dem Voranschlage für 1855/56 waren die Erhebungskosten der Staatsrevenuen zu 4,870,645 Pf. veranschlagt (nämlich 4,385,951 Pf. Per- sonalgehalte etc. und 484,694 Pf. Pensionen). Von der Gesammtsumme kamen auf die Zollverwaltung 1,560,666, auf die Accise und sonstige Ab- gaben 1,644,585, und auf die Post 1,665,394 Pf. St. (die Post beschäftigte 21,221 Personen, und bezahlte 693,717 Pf. für den Seedienst und 480,712 Pf. an Eisenbahnen). — Die Gesammtkosten der Civilverwaltung be- trugen im J. 1855: 6,556,963 Pf. St., und zwar: öffentliche Bauten 746,760; Polizeianstalten 1,315,390; Gerichtsverwaltung 2,245,288; Volkserziehung 846,670; Kolonial- und Konsularwesen 328,344; wohlthätige Anstalten und Pensionen 218,342; diverse spezielle Anstalten 756,169 Pf., und für unvorgesehene Erfordernisse waren 100,000 Pf. bestimmt. |
Wie in allen Staaten hat sich auch hier der Staatsbedarf ungemein erhöht. Im Jahre 1685 betrugen die gesammten Staats-Einkünfte un- gefähr 1,400,000 Pf.; dazu lieferten: die Accise 585,000, der Zoll 530,000, die Kaminsteuer 200,000 Pf. Der Rest floss aus den Domänen, dem da- mals noch nicht an die Geistlichkeit abgetretenen Zehnten, den Herzog- thümern Cornwall und Lancaster, und den Geldstrafen. Bezüglich der Ausgaben erheischte die Schuld des Königs jährlich 80,000 Pf., allein dieser Posten ward nicht bezahlt. Die Kriegsmacht kostete zusammen 730,000 Pf. (Landheer 290,000, Marine 380,00, Artillerie 60,000). Die Civilverwaltung belastete die Staatskasse nur wenig, da das meiste davon durch die Städte oder aus den Strafen gedeckt wurde, und die diplomatischen Ausgaben erforderten höchstens 20,000 Pf. — Allein neben der Hofverschwendung verschlangen Günstlinge damals ungeheure Summen; der Herzog von Or- mond bezog jährlich 22,000, der Herzog von Buckingham 19,600, Monk hinterliess ein Jahreseinkommen aus seinen vom Staat erhaltenen Gütern von 15,000 Pf., der Erzbischof dagegen hatte (im Vergleiche zu später, erst) 5,000 Pf. — Im J. 1709 betrug der Staatsaufwand 7 Millionen, eine für ungeheuer gehaltene Summe; und die Bezüge der Günsllinge waren noch enormer geworden: Marlborough z. B. hatte jährlich 54,825, seine Frau 9,500 Pf., ungerechnet den Ertrag der ihnen geschenkten Domänen (Blenheim etc.). — Im J. 1784 betrugen die Staats-Einkünfte 10,856,967; 1785: 12,499,926 Pf. Die Kriege gegen Frankreich erforderten grössere Summen. Pitt schlug 1797 die Einführung der ,,assessed taxes" vor, die auf 7 Mill, geschätzt wurden, aber nur 4 Mill, eintrugen. — 1798 be- lief sich die Gesammtsumme der Einkünfte auf 23,100,000, 1799 auf 25,600,000 Pf., deckte aber bei Weitem den Staatsbedarf nicht. Pitt be- antragte Erhöhung der alten Abgaben und Einführung neuer Steuern (namentlich einer Einkommensteuer); es handelte sich darum, die Staats- einkünfte um 40 Prozent zu vermehren! — Im J. 1801 betrug die ge- sammte Einnahme 34 Mill., 1802: 38,600,000, und 1805 (im letzten Jahre der Pitt'schen Verwaltung) 50,900,000 Pf. — Nachdem Lansdowne die Erhöhung der Einkommensteuer erwirkt (1807), stieg die Einnahme auf 59,300,000 Pf., und von da an bis 1816 betrugen die Staatseinkünfte nie unter 60, mehrmals 70, 1813 fast 72 Millionen. 1815, dem letzten Kriegs- jahre gegen Napoleon, steigerte man das Budget auf 116,748,258 Pf. St., wovon 89,748,958 durch Auflagen, die andern 27 Mill, durch Anlehen aufgebracht wurden. — Gegenwärtig erheischen die Staatsbedürfnisse das Doppelte von der Summe von 1801, sind aber dem Lande weniger drückend, denn beim Beginn dieses Jahrhunderts hatte England noch nicht die Hälfte der jetzigen Bevölkerung, und die Einfuhr betrug nicht Vi, die Ausfuhr bloss Vo der jetzigen, und von den Auflagen kamen durchschnittlich auf jeden Einwohner: 1801 — 10: 5 Pf. 12 Sh. 1 P.; 1811-20: 3 Pf. 15 Sh. 6 P.; 1821-30: 2 Pf. 5 Sh., und 1850—60: 2 Pf. 10 Sh. —
Staatsschuld. — Die Gesammtsumme der britischen Staats- schuld betrug am 31. März 1857: 803,733,958 Pf. St-, und die Jahres- ausgabe für diese Schuld an Zinsen 27,411,885 Pf. St., und zwar:
h. Dnfundirte Schuld:
Leihrenten ................................................
Auf einen hestimmten Zeitraum .........................
Im Jahr 1860 ablaufende Annuitäten ..................
Im Jahr 1867 „ ................
Im Jahr 1885 ,, „ ..................
Leibrenten des Schatzes.................................
Schatzbons ................................................
b. Total summe der unfundirten Scbutd
II. Irische Fundirte .........................
Dnfundirte Schuld ..............
Totalsumme der fuj^irten Schuld, von oben .■ Gesammtsumme am sTf März 1857 ............
Am 1. Januar 1858 betrug die fundirte Staatsschuld 778,561,783, die unfundirte 25,883,700, die Totalsumme der ganzen Staatsschuld 804,445,483
Interessen. Pf. Sterl.
I. Staatsschuld des vereinigten Königreich! a. Fundirte Schuld:
2%proz. neue .Annuitäten ..........................................
Sprozent. neue Annuitäten (konsolidirt) ........................
Sprozent. neue Annuitäten (reduzirt) ............................
Sprozent. Annuitäten (neue) ......................................
S'/Qprozent. Schuld an die Bank von England ..................
syjprozent. neue Annuitäten .....................................
Sprozent. neue Annuitäten........................................
a. Gesamratsiimme der fun"drrt7n~SchulTTr.":7r:
43,692,1-15 587,200 |
2,993,331 |
74,833 |
395,068,382 |
11,852,051 |
113,117,476 |
3,393,524 |
213,143,113 |
6,394,293 |
11,015,100 |
330.453 |
240,746 |
8,426 |
431,124 |
21,556 |
736,009,272 |
22,075,136 |
9,984,253 |
1,030,856 |
2,710,125 |
867,490 |
3,008,922 |
1,156,744 |
4,900,417 |
585,740 |
2,059,810 |
116,000 |
357,514 |
;i,723 |
418,300 |
11,503 |
23,445,341 |
"3/8107056 |
44,279,345 |
1,526,793 |
736,009,272 |
22,075,136 |
803,733,958 |
27,411,985 |
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15. — Grossbritannien nnd Irland. 13
Pf. St. — Am 1. Februar 1859 war der Stand der fundirten Staatsschuld 790,616,409 Pf. St. —
Zur Zeit der letzten englischen Revolution, 1089, belief sich die Staatsschuld nur auf 664,263 Pf. Kapital, mit einer jährlichen Zinssumme von 39.855 Pf. Unter Wilhelm 111. wurde dieselbe um 15,730,439 Pf. vermehrt. Beim Regierungsantritt der Königin Anna belief sich die Schuld auf 16,394,238 Pf., und hob sich unter ihr, in dem kurzen Zeitraum von 12 Jahren, um 37,750,661 Pf. — Unter Georg 1. erfolgle eine Abtragung von 2.053,125 Pf., so dass Georg H. 1727 eine Schuld von 52,092,238 Pf. traf. Yon jetzt an fanden mancherlei Manipulationen statt; man lieh nicht bloss von der Bank von England, sondern auch von andern Gesell- schaften (so von der Südseekompagnie W^k Mill.); 1746 erfolgte Herab- setzung des Zinsfusses auf 3 Prozent; 1751 wurden die zerstreuten Posten in eine Schuldenmasse (Consols) vereinigt, und bei neuen Anlehen ent- standen die 4- und 5prozentigen Consols. Bis zum Pariser Frieden, 1736, war die Schuld (in Folge der Friedrich II. im siebenjährigen Kriege ge- leisteten Hülfe) bis auf 138,865,430 Pf. angewachsen; verringerte sich während des Friedens um 10,281,794 Pf. und betrug beim Ausbruch des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges, 1774: 128,583,635 Pf. Dieser Krieg veranlasste neue Anlehen im Betrage von 121,267,993 Pf, und beim Friedensschlüsse, 1784, hatte die Schuld eine Höhe von 249,851,628 Pf. erreicht. Von hier bis 1793 trat wieder eine Verminderung von 10,501,480 Pf. ein. Während der französischen Revolutions- und der iXapoleoniscben Kriege folgten nun Aulehen auf Aiüehen, so 1792: 4V2 Mill., 1794: 11 Mill., 1795: 18 Mill., 1796: 25 Mill., 1797: 32V2 Mill., 1798: 17 Millionen, und ähnlich ging es fort. Man „amortisirte" ununlerbrochen, d. h. man kaufte Papiere, um andere in grösserer Menge zu noch weit wohlfeilerem Kur.se zu emittiren, ja man gab sogar Verschreibungen für weit grössere Summen, als man ausbezahlt erhielt: so wurden z. B. 1798, um 17 Mill, zu erhal- ten für 34 Mill. Stocks ausgegeben; 1802 statt 28 für 49, 1813 statt 27:'45; 1815 statt 36: 66 Mill. Die gesammte Schuldvermehrung wäh- rend di'eses Krieges betrug, nach Abzug der amortisirten Summen, nicht weniger als 601,500,343 Pf., und der Stand der ganzen fundirten Staats- schuld ward für den 5. Jan. 1817 zu 840,850,491 Pf. berechnet, zu deren Verzinsung 32,014,941 Pf. erforderlich waren. Daneben belrug die schwe- bende Schuld 58 Millionen. — Die ungeheure Schuld wurde zum Theil durch die Geldunterstützungen veranlasst, welche Grossbritannien andern Staaten gewährte. Nach einer Parlamentsurkunde wurden von 1792 bis 1853 an Subsidien und vorgestreckten Anlehen 64,215,126 Pf. an andere Staaten bezahlt, von denen nur 620,000 Pf. als „zurückbezahR" bezeich- net sind. Seit 1816 gab die englische Regierung keine Vorschüsse mehr, ausser der holländischen, der holländisch-russischen und der griechischen Anleihe; sodann 1855 weiter 1 Mill, an Sardinien, und dann eine fernere Million im J. 1856, ungeachtet des stattgehabten Friedensschlusses. Noch zu gedenken ist der 20 Mill. Pf. St. für Loskaufung der Negersklaven im Jahre 1833. —
Der Stand der Indischen Schuld betrug am 30. April 1858 zu- sammen 82,316,680 Pfd. Sterl. Ausserdem 12 Millionen Pf. Sterl. Kapital- Haftung der alten Kompagnie und Eisenbahn-Garantien, und zwar:
a. Die Schuld in Indien:
Eingeschriebene Schuld .................. 43,341,533 Pf. St.
.Anleihen ................................. 2,965,102 ,, ,,
Schatzscheine ............................. 1,127,484 ,, ,,
Civil- und Mililarfonds.................. 4,437,489 ,, ,,
Anweisungen............................... 2,706,623 ,, „
Depositen etc. ............................ 7,432,603 „ „
62,010,834 „ ^
b. Schuld in England........................ 20,305,846 ,, ,,
Totalsumme.................................... 82,316,680 Pf. StT.
Heerwesen, Landmaelit. — Der Stand der gesammten Briti- schen Armee (nach dem Budget 1858/59) betrug im Ganzen 222,874 Mann (darunter 9,879 Offiziere, 16,319 nicht kommiss. Offiziere etc und 196,676 Soldaten) und 22,825 Pferde. Die Kavallerie zählte 21627 Mann und 16,431 Pferde, und bestand aus: 2 Regimenter Leibgarde (Life-Guards, 876 M.), 1 Regiment Horse-Guards (438 M.), 1 königl. Ar- tillerie-Regiment zu Pferde (1,560 M.), 1 dessgleichen in Indien (810 M.) 7 Garde-Dragoner-Regimenter, zu 791-660 .M., wovon 5 in Indien (zu-
Bromme's Hand-Atlas. — Grossbritannien nnd Irland, d. |
samiuen 5,275 M.), und 18 Linien-Dragoner-Regimenter, zu 791-660 M-, wovon 6 in Indien (zusammen 12,668 M.) — Die Infanterie zählte 201,247 M. und 6,394 Pferde, und bestand aus: 1 königl. Artillerie-Re- giment (16,624 .M.), 1 dessgleichen in Indien (4,706 M.), den House Troops 0)7 M.), den Invaliden der Artillerie (452 M.), den königl. Ingenieuren (3,668 M.), den Ingenieuren in Indien (499 M.), dem Militär-Train (1,492 M.), dem Militär-Train in Indien (278 M.), 1 Regiment Grenadier-Garde (2,694 M.), 2 Regimenter Coldstream- und Scots-Füsilier-Garde (3,606 M.), 99 Linien-Infanterie-Regimenter (151,472 M.), der Rifle-Brigade (4 Ba- taillone Scharfschützen, 4,830 M-), den Sanitäts-Corps (1 in Indien, zu- sammen 1,036 M.), 3 westindischen Regimentern, zu 1,140 M. (zusammen 3,419 M.), den Kolonial-Corps (5,778 M.), dem Generalstab (122 M.), dem Kommissariatsstab (179 M.), und dem Medizinalstab (335 M.). — Von die- sen Truppen sind 92,739 , mit 10,181 Pferden in Ostindien; in Grossbri- tannien und den Kolonien mithin im Ganzen 130,135 Mann mit 12,644 Pferden. Das britische Heer wird nicht durch Konskription, son- dern mittelst Werbiing der 17—2.5jährigen Mannschaft gebildet. Die Ka- pitulationszeit ist bei der Infanterie 7 oder 10, bei der Kavallerie und Artillerie 12 Jahre. Das Handgeld wechselt, je nach dem Mannschafts- bedarf. Der Soldat ist der bestbezahlte und bestgenährte in Europa, der Dienst in dem Landheere aber weniger geachtet, als der in der .Marine. Die Soldaten unterliegen den härtesten körperlichen Strafen, und bis zum letzten Krimfeldzuge war ihnen das Avancement unbedingt abgeschnitten, und auch seitdem ist es ihnen nur ausnahmsweise ermöglicht. Die Offi- ziersstellen, vom Oberstlieutenant abwärts, sind käullich, woher es auch kommt, dass das Offizierskorps viele gering befähigte Mitglieder zählt; selbst die traurigen Resultate des ersten Krimfeldzugs, in welchem sich die Mannschaft ausserordenllich brav und unerscbütlerlich hielt, er- wirkten hierin keine Abänderung. Der Preis einer Oberstlieutenantstelle bei der Garde zu Fuss beträgt 7,250 Pf., bei der Linien-Infanterie 4,500 Pf.; die Stelle eines Kornets bei der Garde kostet 1,260, eines Fähnrichs bei der Linie 450 Pf Der Gesammtwerth aller verkauften Offizierstellen wird zu 8,068,535 PL St. angegeben. Nichtkäuflich sind die Stellen im Feldzeugamte, d. h. in der Artillerie und im Genie, und die durch Tod oder Versetzung vakant gewordenen Stellen. Ausser der oben angegebe- nen Ostindischen Abtheilung des britischen Heeres, besteht noch eine Ost indische Armee aus Eingebornen (Seapoys). Dieselbe umfasste vor Ausbruch der Revolution im Jahre 1857 an regulären Truppen 3 Armeekorps, zusammen von 202,849 Mann, und zwar: die Bengal- Arm ee: 74 Infanterie-Regimenter zu 88,950; 10 Kavallerie-Regimenter zu 5,200; 9 Bataillons Fuss-Artillerie zu 1,809; 4 Troops reitende Ar- tillerie zu 464, und 8 Komp. Sappeurs und Mineurs zu 1,088, zusammen 97,511 Mann; — die Ma d r as - Ar m ee: 52 Infanterie-Regimenter zu 61,672; 8 Kavallerie-Regimenter zu 4,060; 1 Bataillon Fuss-Artillerie zu 630; 2 Troops Fuss-Artillerie zu 232, und 11 Komp. Sappeurs und Mineurs zu 1,511, im Ganzen 68,178 M., und die Bombay-Armee: 29 Infan- terie-Regimenter zu 34,394; 3 KavaRerie-Regimenter zu 1,560, und 2 Ba- taillons Fuss-Artillerie zu 1,206, zusammen 37,160 Mann; und an irre- gulären Truppen: 33 Infanterie-Regimenter, 30 Kavallei-ie-Regimenter, 2 reitende Batterien, 1 Sappeur- und Mineurkorps, und 1 Guiden-Korps, zusammen circa 48,500 Mann. Ausser diesen noch 3 Polizei-Bataillone in Bengalen und Bombay von 12,500 Mann. —
Für den Dienst im Lande besteht in Grossbritannien eine Miliz, die nach Parlainentsbeschlüssen" aus Freiwilligen besteht, nöthigenfalls aber auch durch Aushebung und Loosung gebildet werden soll. Die Zahl der im Dienste befindlichen Miliz-Regimenter sollte von 1855 an 76 be- tragen, und in England auf 80.000, in Schottland auf 10,000, und in Ir- land auf 30,000, zusammen auf 120,000, (nach andern Angaben sogar auf eine Stärke von 136,325) Mann gebracht werden; der Widerwille des eng- lischen Volks gegen Heerdienst zeigte sich aber bald, und im Juni 1855 bestand die Miliz nur aus 48,850 Mann, wovon 8,911 auf Urlaub und 5,187 ausser Landes. Ausser Ihr bestehen noch an FreiwiRigen 48 Korps englischer und schottischer Yeomanry zu Pferde, 2 Schützenkorps, 8 Kom- pagnien Londoner Artillerie etc. — Die Standarte Grossbritanniens siehe „Flaggen-.Atlas" Taf. 3, Fig. 84. _ Festungen des Landes sind: Portsmouth (die wichtigste des ganzen Königreichs), Plymouth, Falmouth, |
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14 15. — d-rossbritannien und Irland.
Yarraoulh, Southampton, Sheerness und Chatham; die Kastelle zu Dover, Dumbarton und Edinburgh; Fort Georges, und die Forts zu Cork, Ennis- liillen etc. — Im Mittelmeere: Gibraltar, Malta. In der Nordsee wird Hel- goland befestigt. — |
Seemacht, Flotte. — Die Hauptstärke Grossbritanniens beruht auf seiner Seemacht; nie aber gab es einen Zeitpunkt in der Geschichte dieses Reiches, wo dasselbe über eine so ungeheure Flotte zu verfügen gehabt hätte, als im Jahre 1855. In dieser Periode bestand die britische Flotte aus 591 Schiffen aller Grössen mit 17,291 Geschützen, 48,819 Ma- trosen und Schilfsjungen und 15,934 Seesoldaten und Marine-Artilleristen. Das Korps der Flottenoffiziere (theils im aktiven Dienst, theils auf Halb- sold) zählte 34 Admirale, 44 Vice- und 98 Contre-Admirale, 449 SchilTs- kapitäne, 758 Kommandeurs, und 1,885 Lieutenants. — Am I. Jan. 1850 waren im aktiven Dienst (in Commission) verwendet: 325 Schiffe mit 6,231 Kanonen und 03,335 Seeleuten (davon iui Mittelmeere und Schwar- zen Meere 69 Schiffe, mit 1,123 Kanonen und 12,774 Bemannung; in der Ostsee 100 Schiffe mit 2,193 Kanonen und 24,242 Mann; in Ostindien, China und Australien 18 Schiffe mit 73 Kanonen und 3,231 Mann, und in Nord-Amerika und Westindien 21 Schiffe mit 468 Kanonen und 4,874 Mann); 1858 befanden sich im aktiven Dienste nur 267 Schiffe mit 4,649 Kanonen und 47,953 Seeleuten, wozu noch 1,800 Matrosen in China und 3,880 Mann Küstenwache kommen, und am 1. Juli 1859 war der Stand der königl. Kriegsmarine (nach der „Navy-List"): Segelschiffe 231 mit 6,798 Kanonen (und zwar: 4 Schiffe ä 120 Kanonen, 2 ä 116, 6 ä 100 bis 104, 2 ä 90, 13 a 80—86, 14 k 70-78, 28 ä 50, 34 ä 40—47, 2 h 36, 19 h 20—28, 45 ä 10—19, 30 mit weniger als 10, und 32 ohne Kanonen), Schrauben- und andere Dampfschiffe 312 mit 6,442 Kanonen und 89,131 Pferdekraft, im Ganzen: 543 Schilfe mit 14,240 Kanonen und 89,131 Pferdekraft. Hierzu noch 154 Dampfkanonenboote mit 8,620 Pferde- kraft, und ausserdem 120 Schiffe für den Hafendienst. Die aktive See- macht bestand zu derselben Periode aus: 22 Admiralen, 27 Yice-Admi- ralen, 51 Contre-Admiralen, 357 Schiffskapitänen, 502 Kommandeurs 1,054 Lieutenants, 181 Flaggen-Offizieren, 32 Inspektoren der Schiffs' werfte, 2,994 Kommissionirte und andere Offiziere, 1,827 Unteroffiziere (subord. and warrant officers), 24,147 Matrosen (petty officers and sea- men), und 5,296 Schiffsjungen (boys). Bewilligt wurden im Ganzen 59,380 Mann, einschliesslich 15,000 Mann .Marinesoldaten, und 7,380 Küstenwächtern. — Die vornehmsten Kriegshäfen Grossbritanniens sind- Portsmouth, Plymouth, Deptford, Woolwich, Chatham, Sheerness, Milford- hafen, und Yarmouth in England; Leith und Inverness in Schottland und Cork, Waterford, Galway, Bantry und Limerick in Irland. _ Die Flaggen der königl. Kriegsmarine, siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 3 wo Fig. 85 die Admiralitätsfiagge, Fig. 86 die Flage des Vice-Admirals 'Fig 87 die rothe Flagge, Fig. 88 die weisse Flagge, Fig. 89 die blaue Flagge Fig. 90 den Union-Jack, Fig. 91 den St. Georges-Jack, Fig. 92 die Flagge der Transportschifl'e, Fig. 95 die Flagge der FIotten-Lootsen darstellt |
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Crescliiclite. — Frankreich, in der alten Geschichte unter dem Namen Gallien bekannt und von einem Volke keltischen Stammes be- wohnt, das tapfer und freiheitsliebend, in viele einzelne Stämme getrennt war, scheint von den Römern erst im zweiten punischen Kriege betreten worden zu sein, welche im Jahre 124 v. Chr. die heutige Provence in Be- sitz »ahmen. Vom Jahre 60 v. Chr. an unterwarf in Zeit von 10 Jahren Julius Cäsar das ganze Land der römischen Herrschaft; GalRer und Römer vermischten sich, römische Sitten und römische Sprache gewannen die Oberhand, und seit 212 n. Chr. waren alle Gallier römische Bürger. Im zweiten und dritten Jahrhundert litt die Provinz furchtbar durch die Kämpfe um den Kaiserthron, und durch die EinfäRe germanischer Völker- schaften, und wenn auch unter Konstantin dem Grossen und später unter Julian das Land einiger Ruhe genoss, sich hob und durch Ausbrei- tung des Christenthums mildere Sitten gewann, so fassten doch unter dem Kaiser Honorius von 395—423 die Germanen festen Fuss im Lande, die Westgothen besetzten, nach einem Vertrage mit dem Kaiser, 412,-das süd- liche GaRien, Aquitanien und das Narbonische, und der Kaiser erlaubte den Burgundionen, die seit 411 am linken Ufer des Rheins sich niederge- lassen hatten, sich als. Verbündete vom Genfersee bis zum Zusammenflusse des Rheins mit der Mosel auszubreiten. — Die Franken, welche schon früher durch Einfälle in Gallien sich bekannt gemacht hatten, breiteten sich, unter Chlodwig, in diesem Lande immer mehr aus, und in Verbin- dung mit andern Fränkischen Stämmen, schlug dieser die Römer unter Syagrius, 486, bei Soissons, und die Alemanen 496 bei Zülpich; ward Christ, nahm seine Residenz zu Paris, machte die Burgundionen tributär, besiegte 507 die Westgothen und vereinigte endlich alle Fränkischen Stämme, durch Ausrottung ihrer Könige, unter seiner Herrschaft. Seine Nachfol- ger, nach dem Ahnherrn Chlodwigs Merowinger genannt, theilten sich in das Reich und vergrösserten es durch Unterwerfung Thüringens und Vernichtung der Burgundischen Königsherrschaft. Fortwährende Theilungen, innere Bruderkriege, Streit und Mord in der Königlichen Familie, Laster der entnervten Könige führten das Geschlecht von 511—752 zu solcher Erniedrigung, dass ihre Hausmeier, die Majores domus, für sie regierten, und einer derselben, Pipin der Kleine, Sohn des berühmten Karl Martel, der die aus Spanien eingedrungenen Mauren 732 bei Tours auf das Haupt schlug, den König Childerich IH. 752 in ein Kloster steckte, und sich selbst zum Konig machte. Sein Sohn war Karl der Grosse, 768—814, mit dem die Dynastie der Karolinger beginnt. Karls Regierung angefüllt mit Kriegen, verbreitete zugleich den Segen der Geistesbildung und einer durch weise Gesetze wohlgeordneten Verfassung. Er vernichtete das Reich
Bromme's Hsnd-Atlas. — Frankreich, a. |
der Longobarden, 772, bezwang in 33jährigem Kriege die heidnischen Sach- sen und nöthigte sie zum Cbristenthume, unterwarf sich in Spanien das Land bis zum Ebro, 778, sicherte die Herrschaft in Deutschland bis an die Eider, begünstigte Kunst und Wissenschaft, erweiterte die Macht der Päpste und ward, 800, in Rom zum Römischen Kaiser gekrönt. Bei seinem Tode erstreckte sich das Reich vom Tiber bis zur Eider, vom Ebro bis zur Raab; seine Nachfolger arbeiteten aber Alle nur an der Zerstörung seines Werkes. L udwig der Fromme (814—840), sein Sohn, zerfiel mit seinen Söhnen, wurde von ihnen bekriegt, gefangen, und diese setzten den eige- nen Streitigkeiten durch den Vertrag zu Verdun, 843, ein Ziel, in welchem die Trennung des Reichs in drei selbstständige Staaten ausgesprochen wurde, so dass Frankreich Karl der Kalile erhielt, ItaRen mit Lothringen und der Kaiserkrone an Lothar fiel, Deutschland aber, das Land diesseits des Rheins, Ludwig dem Deutschen zu Theil wurde. Die nachfolgenden Könige, von deren Charakter die Beinamen der „Stammler, Dicke, Einfäl- tige, Faule" Zeugniss geben, liessen eine grosse Provinz an die räuberi- schen Normanen verloren gehen, und mussten es geschehen lassen, dass die Statthalter von Burgund sich zu Königen aufwarfen, ein Beispiel, das auch bei kleineren VasaRen Nachahmung fand. Der letzte Karolinger, Lud- wig V., nur noch Herr von Laon und Rheims, wurde beseitigt, 987, und nach seinem Tode bestieg Hugo Capet, Herzog von Francien, mächtig durch seine Verwandten, den Thron durch Wahl und mit ihm begann die Dynastie der Capetinger.
Seine Nachfolger versuchten die Macht der grossen VasaRen zu ver- ringern, waren aber hierbei nicht sehr glücklich, da mehrere Könige durch Belehnung jüngerer Söhne das Feudalwesen begünstigten und unter Lud- wig VIL, durch Verheirathung der Erbin von Guienne an Heinrich von England, die Könige dieses Land (als Herzoge von der Normandie bereits VasaRen Frankreichs), übermächtigen Einfluss erlangten. An den Kreuz- zügen nahmen Ludwig VIL, 1147, Philipp August, 1190, und Lud- wig IX., der HeRige, 1248 und 1270 Antheil. Ludwig VIL gründete die Universität Paris, die erste in Europa. Als ausgezeichnete Fürsten erschie- nen nach Ludwig VIL: Philipp August, 1180-1223, der die Englischen Lehne einzog, 1204, die Macht verschworner Grossen brach, England durch seinen Sohn Ludwig selbst angriff und in der Schlacht bei Bovines den Kaiser Otto IV. schlug; Ludwig der Heilige, der durch Vertrag Carcas- sone und andere Landschaften in Languedoc erwarb, und die Streitigkei- ten mit England endigte, und dessen Bruder, Karl von Anjou, 1265 den Hohenstaufen Neapel und SiciRen raubte; Philipp IV., der Schöne' der staatskluge Fürst, 1285 — 1314, der sich am Papst Bonifazius VIL rächte,
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Hand,-Atlas. Taf. X0. |
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der ihn, im Streite wegen der Steuerfreiheit der Geistlichlieit mit dem Banne belegt hatte, und durch Heirath die Champagne und Brie erwarb. Er vermochte Papst Clemens V., 1305, seinen Sitz in Avignon zu nehmen, und machte ihn so von sich abhängig; vernichtete aus Habsucht den Or- den der Templer, und zog zuerst das Volle zum Reichstag. Mit dem kin- derlosen Absterben seines dritten Sohnes, Karl IV., des Schönen, erlosch 1328 die gerade Linie der Capetinger, und das verwandte Haus Valois kam mit Philipp VL, 1328, zur Regierung. Da aber zu gleicher Zeit der Kö- nig Eduard IH. von England Anspruch auf den erledigten Thron machte, so brach ein unheilvoller lOOjähriger Krieg aus, welcher zuletzt zwar sieg- reich für Frankreich endigte, die Entwickelung des Wohlstandes aber auf lange Zeit hemmte. Calais wurde von den Engländern genommen, das französische Heer bei Cressy 1346 vernichtet, der Druck der Auflagen durch eine Salzsteuer erschwert. Trauriges erlitt Johann der Gute, 1350—1364: die Schlacht bei Poitiers, 1356, brachte den Franzosen eine blutige Niederlage, ihm selbst Gefangenschaft, in der er bis an seinen Tod verharrte. Die Regentschaft des Dauphin, nachmaligen Karl V., war stür- misch, die Vasallen benutzten die Noth, um die königliche Macht zu be- schränken, ein furchtbarer Bauernaufruhr, die Jacquerie, wüthete gegen den Adel, und die Stadt Paris zeigte sich dem Dauphin selbst feindselig. Als König war ihm das Kriegsglück günstiger. Sein Sohn, Karl VL, 1380—1422, zuerst unmündig, später wahnsinnig, stürzte, wiewohl ohne eigene Schuld, das Reich in entsetzliche Verwirrung, Die Herzöge von Burgund und Orleans kämpften um die Verwaltung; Mord, Bürgerkrieg, Verrätherei, FamiUenzwist schienen sich zum Untergange des Reichs ver- bunden zu haben. Heinrich V. von England, von der Königin Isabelle und Burgund unterstützt, unterwarf den grössten Theil Frankreichs, Paris fiel in die Hände der Engländer und der engl. Heinrich V. setzte seinen Sohn Heinrich VL auf den Tliron des eroberten Landes. Ohne Hoffnung, und fast ohne Land, liess sich nach Karl VL Tode, 1422, Karl Vll. in Poitiers zum König ausrufen. Die Schwäche der Englischen Regierung be- nutzend , gelang es ihm den Herzog von Burgund zu versöhnen und die durch die Jungfrau von Orleans begeisterten Franzosen zum Siege zu füh- ren, 1429. Auch nach dem gewaltsamen Tode der Jungfrau, kehrte das Glück den Feinden den Rücken } von allen Eroberungen blieb den Englän- dern nur Calais, und 1453 endigte der Krieg, der die erste Vei'anlassung zur Errichtung stehender Heere gab, ohne Friedensschluss. Sein Sohn, Ludwig XL, 1461—1483, ein verschmitzter treuloser Fürst, stürzte durch Schaffot und Konfiskation den widerstrebenden hohen Adel, vereitelte durch Ränke und Unterhandlungen die feindlichen Pläne seiner Nachbarn, und erwarb von Arragonien Roussillon und die Cerdagne, durch den Tod sei- nes Hauptfeindes (Karl's des Kühnen von Burgund) aber Bourgogne und, mit dem Aussterben des Hauses Anjou, die Grafschaft Provence. Sein Schwestersohn, Karl VIIL, 1483—1498, vereinigte durch Heirath die Bre- tagne mit Frankreich und eröffnete durch seinen abenteuerlichen Zug nach Italien zur Eroberung Neapels, 1494, die Reihe der nachfolgenden Kriege Frankreichs mit Deutschland und Spanien.
Mit seinem Nachfolger, Ludwig XIL, 1498, bestieg die jüngere Linie des Hauses Valois den Französischen Thron. Die Kriege, die er, als Erbe von Mailand und Neapel, eröffnete, verwickelten ihn in Streitigkeiten mit seinen Nachbarn, ohne zur Erreichung seines Zweckes zu führen. Ihm folgte, als er kinderlos starb, Franz L, vorher Herzog von Angouleme, 1515—1547, dessen Anstreben gegen die Uebermacht des Habsburgischen Hauses unter Karl V. erfolglos blieb, und ihn selbst iu die Gefangenschaft seines Gegners trieb, 1525. Sein Sohn, Heinrich IL, 1547—1559, erwarb 1552 in dem Bündnisse mit den Protestanten in Deutschland gegen Karl V., Metz, Toul und Verdun, und 1558 Calais, in dem sonst unglücklichen Kriege gegen Philipp IL von Spanien. Unter seinen schwachen Nach- folgern, Franz IL, 1559, Karl IX., 1560, und Heinrich III., 1574, wurde durch die Ränke der Katharina von Medicis (der Wittwe Hein- rich IL), durch das selbstsüchtige Streben der Guisen gegen die muthmas- lichen Thronfolger, die Bourbonen, durch den Religionshass der KathoRken gegen die Reformirten, und durch die versteckten Pläne Philipps H. von Spanien zur Gewinnung Frankreichs, das Land durch Bürgerkriege und Greuel jeder Art zerrüttet (Bartholomäusnacht oder pariser Bluthochzeit, 24. Aug. 1572). Heinrich IIL aus Paris vertrieben, fiel 1589 durch die Hand des Dominikaners Clement. Der Thron Frankreichs war erledigt. Der König von Navarra, als nächster Verwandter, bestieg denselben als Heinrich IV., und von nun an regierte das Haus Bourbon. Durch glück- liche Kriege wurden die Einfälle der Spanier und die Ansprüche des Her- zogs von Savoyen beseitigt, durch das Edikt von Nantes, 1598, von Hein- rich die Rechte seiner früheren Glaubensgenossen, der Reformirten, ge- sichert, und unterstützt durch Sully, der Wohlstand und die Macht Frankreichs gehoben. 1610 ward Heinrich IV. durch den Fanatiker Ravaillac meuchlings ermordet. Unter seinem schwachen Sohne, Lud- wig XIIL, 1610—1643, erhoben sich neue Unruhen mit den unzufriedenen Grossen und den bedrückten Reformirten, bis der Kardinal Richelieu, der Gründer der französischen Akademie, das Staatsruder ergriff, die poli- tische Bedeutung der Hugenotten vernichtete, den faktiösen Adel bezwang, Lothringen demüthigte, und die Macht des Hauses Oesterreich in Deutsch- land und Spanien schwächte, durch Unterstützung der Schweden und Nieder- länder und später durch eigene Heere. Unter Ludwig XIV., 1643—1715, dessen Regierung Frankreichs goldene Zeit genannt wird, führte von 1643 bis zu seinem Tode der Kardinal Mazarin, unter innern Aufständen des ihm feindlichen Adels und der Königlichen Verwandten und trotz der Parla- mentsbeschlüsse, die Regierung und vergrösserte das Land durch die Er- werbung des Elsass und Sundgau's von Oesterreich, 1648, und von Artois und andern Niederländischen Besitzungen von Seiten Spaniens, 1659. Von 1661 an regierte Lu d wig XIV. unabhängig und bildete, während Colb er t seine Finanzen hob, den Französischen Kriegsstaat zu dem besten Europa's, führte glückliche Kriege gegen Oesterreich, Spanien und die Niederlande, und erweiterte sein Reich durch die Franche Comté, Dünkirchen, Strass- burg etc. in den Frieden zu Nimwegen und Ryswik, 1671 und 1697. In dem Spanischen Erbfolgekriege, 1704, hob er seinen Enkel auf den Spani- schen Thron, entvölkerte aber sein Land durch die Aufhebung des Edikts von Nantes. In seinen Gesinnungen despotisch, liess er sich von Maitres- sen und Beichtvätern beherrschen, und sah am Ende seiner langen Regie- rung den Staat durch Kriege und Verschwendung aller Art in eine unge- heuere Schuldenlast gestürzt, die Kräfte des Reichs bis aufs Aeusserste erschöpft, und sich selbst von dem Volke, das ihn früher vergöttert hatte, gehasst und verwünscht. Er starb 1715. Thronerbe war sein 3jähriger Urenkel, Ludwig XV., 1715 — 1774, dessen Minderjährigkeit abermals eine Regentschaft nothwendig machte, die zum Unglück des Landes in die Hände des Herzogs Philipp von Orleans, eines durch seinen Minister Dübois verführten Wollüstlings kam. Erwarb Ludwig XV. während seiner Re- gierung auch Lothringen, 1735, und im Aachener Frieden, 1748, früher verlorne überseeische Besitzungen, so nahm doch unter ihm die Sittenlo- sigkeit überhand und Frankreichs Staatskräfte schwanden mehr und mehr. Im Zustand grösster Zerrüttung übernahm den Staat sein Enkel, Ludwig XVL, 1774, der die Sünden der Vorfahren büssen soRte. Voll edlen Wil- lens, aber schwach und ohne Kenntnisse, machte er sich durch die Wahl seiner Minister unglücklich. Die durch die Theilnahme an der Nordameri- kanischen Revolution, 1778—1783, heiRos verwirrten Finanzen führten zu dem verzweiflungsvollen Schritte, die 1614 zum letzten Mal versammelt gewesenen allgemeinen Stände zu berufen (5. Mai 1789), von denen sich der 3. Stand, mit Sieyes und Mirabeau an der Spitze, von dem Adel und der Geistlichkeit trennte und, 1792, als Nationalversammlung konstituirte. Dieses, so wie die falschen Massregeln der Hofpartei, und das, aller Bande ledige und von selbstsüchtigen Demagogen geleitete Volk, führten die Re- volution herbei, welche in steter Steigerung und nach dem Sturze aller bürgerlichen Ordnung in eine Schreckensherrschaft überging. Frankreich wurde zur Republik erklärt, der unglückliche König am 21. Jan. 1793 guil- lotinirt, Ströme Blutes vergossen und durch ein Dekret 1793 der Glaube an Gott abgeschafft, später aber wieder in sein Recht eingesetzt. |
In Krieg begriffen mit allen angrenzenden Staaten, kämpfte die auch in ihrem Innern durch die Royalisten beunruhigte Republik anfangs zwar unglücklich; aber bald trat sie siegreich auf, und schon 1796 stand neben ihr die durch sie hervorgerufene Batavische Republik. Seit 1797 trat jetzt als bedeutend in der Armee hervor Napoleon Bonaparte. An der Spitze der Italienischen Armee erzwang er von Oesterreich den Frieden von Campo Formio und die Abtretung von Mailand und Mantua, aus denen die Cisalpinische Republik geschaffen wurde. Um die Engländer in Ostin- dien anzugreifen, unternahm er, 1798, den kühnen Eeldzug nach Aegypten, kehrte aber nach Vernichtung seiner Flotte bei Abukir durch Nelson, mit wenigen Begleitern nach Frankreich zurück', wo er am 9. Nov. 1799 das Direktorium, in welchem Spaltungen ausgebrochen waren, durch Soldaten sprengte und in Folge dessen eine neue Form der Verfassung hervorrief. Als erster Konsul bestimmte er in dem Frieden von Lüneville, 1801, den Rhein als Französische Grenze, und die Etsch als Grenze Oesterreichs ge- gen ItaUen. Am 18. Mai 1804 durch Senatsbeschluss als Napoleon L zum Kaiser der Franzosen erhoben und von Papst Pius VIL gesalbt, setzte er sich selbst die Krone auf, wurde 1805 König von Italien und machte die Helvetische und Belgische Republik von sich abhängig. Fort und fort vergrösserte er seine Macht, durch den Pressburger, 1805, und Wiener Frie- den, 1809, auf Oesterreichs, so wie 1807, durch den Frieden von Tilsit, auf Preussens Kosten. Durch den Rheinbund zwang er die Deutschen Für- sten zu kostspieligen Hülfleistungen und Unterstützung seiner Kriege, und durch Vergebung der Throne von Holland, Spanien, Neapel, Westphalen, Berg und Lucca an seine Brüder und Verwandten, machte er ganze Staa- ten zu willenlosen Werkzeugen von sich. Nur gegen England's Seemacht focht Napoleon unglücklich und verlor sämmtliche Kolonien. Als aber die drückende Kontinentalsperre gegen England, und die gewaltsame Weg- nahme der Länder befreundeter Staaten, Russland zum Bruche mit Frank- reich führte, und Napoleon den Kaiser Alexander L in seinem eige- nen Staate bekriegte, 1812, sank sein Glück, und als Preussen sich erhob, Oesterreich und andere Staaten sich an Russland anschlössen, als hierauf die Verbündeten ihn bei Leipzig (18. Okt. 1813) gänzlich besiegten und die Waffen bis Paris trugen, wurde er gezwungen, Frankreichs Thron zu verlassen, und die alte Ordnung der Staaten in Europa kehrte meist wie- der. Ludwig XVIIL, Bruder Ludwig XVL, bestieg, 1814, den Thron Frankreichs, welches fast ganz auf die Grenzen von 1792 beschränkt wurde. Napoleon's Versuch, in den hundert Tagen seine Krone wieder zu erobern, misslang und führte seine Verbannung nach St. Helena herbei. Ludwig XVIIL gab seinem Volke eine Konstitution die „Charte'', suchte durch kluge Mässigung die Partheien zu versöhnen, nahm an den Kongres- sen der Grossmächte zur Beruhigung Europa's Theil und wirkte, 1823, durch militärische Intervention in Spanien, zur Wiederherstellung der ab- soluten Gewalt des Königs. Sein Bruder, Karl X., von 1824—1830, dem Jesuitismus ergeben und nach unumschränkter Königsgewalt strebend, liess sich durch das Ministerium Polignac zu Gewaltstreichen gegen die Presse und endlich gegen die Verfassung verleiten, wurde aber durch die dadurch herbeigeführte Julirevolution, 1830, während sein Heer Algier eroberte, vertrieben und somit seine Familie vom Throne ausgeschlossen. Nach Revidirung der Charte, die von jetzt an für eine pacifizirte erklärt wurde, bestieg, durch Berufung des Volkes, die Linie Orleans in Ludwig Phi- lipp L, als König der Franzosen, den Thron. Das Bürgerkönigthum Lud- wig Philipp's, zwar theoretisch eine Art Demokratie, faktisch aber die selbstsüchtigste Despotie, vermochte sich nicht zu halten. Den Bürgerkö- nigsthron, den im Jahr 1830 eine Pariser Revolution aufgerichtet hatte, ohne das französische Volk zu befragen, riss im Febr. 1848 eine neue Pariser Revolution wieder meder, und trieb dessen Inhaber mit der gan- zen Orleans sehen iamilie zum Lande hinaus. Der Gedanke, eine Repu- blik aufzurichten lag nicht fern, es war aber wiederum, wie 1830, Paris aUein, welches, ohne das franzosische Volk im ganzen Land zu befragen, eme republikanische Regierung Wirklich einsetzte. Als aber im Juni 1848 die Pariser Ultrarevolutionare die Republik nicht nur überbieten, sondern auch noch den Kommumsmus einführen und mit Waffengewalt durchsetzen wollten, sprach sich m den Provinzen eine fast allgemeine Entrüstung ge- gen das anmassende Treiben der Hauptstadt aus, und bei der Präsidenten- wahl am 10. und 11. Dec. 1848 trug Louis Napoleon, bei dem das \olk monarchische und konservative Grundsätze voraussetzte, den vollstän- digsten i'ifff.uber seinen Mitbewerber, den Republikaner Cavaignac, davon, und nicht wemger als 6,048,872 Franzosen stimmten für den Mann, unter dessen ^^eitung sie sich mehr gesetzliche Ordnung versprachen. Die gesetzgeoenae Nationalversammlung, unzufrieden mit der selbstständigen wuksamkeit, die der Präsident ihr gegenüber zu entwickeln trachtete, sah mit Verlangen dem Zeitpunkte einerneuen Präsidentenwahl (Mai 1852) ^il'^^Dr-"' Gemüther waren in Aufregung, alle Parteien in Thätigkeit Ihre Plane und Wünsche in Ausführung zu bringen — da wagte Louis Napoleon am 2. Dec. 1851 die Nationalversammlung gewaltsam aufzu- |
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lösen, die gefährlichsten Mitglieder derselben zu verhaften und ausser Landes zu verweisen, und das französische Volk in die Wahlversammlung einzuberufen, um ihm entweder die Mittel zu geben, die Wohlfahrt des Landes zu herördern, oder einen andern an seine Stelle zu wählen. Am 20. und 21. Dec. 1851 wurde Louis Napoleon neuerdings zum Präsidenten der französischen Republik, mit voller Machtvollkommenheit, auf 10 Jahre, durch 7,481,231 Stimmen erwählt, und als sich bald darauf in allen Thei- len des Landes der Wunsch nach Abschaffung auch des Namens einer Re- publik und nach Wiederherstellung der Monarchie kund gab, wurde am 21. und 22. Nov. 1852 Louis Napoleon als Napoleon IIL zum Kaiser der Fran- zosen für sich und seine Nachkommen oder Familie, vom Volke gewählt.—
Genealogie der Regenten Prankreichs.
(Häuser Valois und Bourbon. — D yna stie Ufapoleon.)
Karl, Gr. V. Valois i 1325. 1
Philipp VI. 1328 i 1350. Johann 1350 i 1364.
Philipp III. 1270 i 1285 Pliilipp IV. t 1314. Ludwig X, i 1316. Philipp V. + 1322. Capetlnger HaupHinie ausge- storben mit Karl IV. 1322 f 1328.
KarlV. Philipp d. Kühne, 1364 -i- 1380. Hrz. Y. Burgund
Karl VI.
1380 f 1422.
Karl'vil. -
1422 f 1461.
Ludwig XI. 1461 f 1483.
Ludwig, Herz, j^jiann, d. Uner-
schrockene, i 1419, 7 1408. I
Philipp d. Gute i 1467.
Karl d. Kühne i 1477.
Maria.
Karl Johann, Graf v. i- 1465. Angoulôme.
Karl -ij 1496.
Karl VIII.LudwigXII. i^s^'î'iLj' 1483 ^ 1497.1497 11515.
Heinrich II.
_ 1547 1559.
Ludwig IX. 1226 i 1270. Aus dem Capetinger Stamm der 9. König.
Robert, Graf v. Clermont, t 1317.
Ludwig, Hrz. v. Bourbon, t 1341.
JaUob f 1362.
Ludwig i 1447.
Johann f 1477.
Fr.inz t 1495.
Karl i 1537.
Heinrich III.
1574 •{■ 1589.
Franz II. Karl IX. 1559 i 1560. 1560 t 1574.
Anton, geb. 1518 i 1562, Kg. V. Navarra, Prinz v.Bearn, verm. 1548 m. Jeanne d'Albret, t 1572.
Heinrich IV., Kg.v.Frkr. u. Nav. geb. 1553, 1589 ^1610.
LudwigXIII.,1610^1643, verm. m. Anna Maria v. Spa- nien (Anne d'Autriche).
Ludwig XIV. 1643 t 1715, verm. m. Marie Theresia v. Spanien.
Philipp, Herz. v. Orleans, ■j- 1701, verm. m. Elis. Charl. v d. Pfalz.
Ludwig, Dauphin, f 1711. __... ' „ , . t
^ ^ .■ ----.iimmiimiii^m ---Philipp, Regentv.Frankreich,
Ludwig, Herz. v. Bur- Philipp V. i 1746, 1715 i 1723.
gund, t 1712. Herz. v. Anjou, Kg. v. Spanien, I
I verm. m. Elisabeth Farnese. T.ntlwii + 1752
Ludwig XV. 1715 _______——l^uawigf
i 1774, verm.m.Marie Ferdinand VI., Karl III., Philipp, philinD 1785.
Lescynzlta. Kg. v. Spanien Kg.v.Nea- Herz. v. i-uüwig pnuipp , I i- 1759. pel 1735, Parma u. |
Ludwig, Dauphin, 1759 v. Span., Piac.
t 1765. f 1788. 1
-----Ferdl-
Ludwig Philipp
K. d. Franzosen durch Wahl 1830, entthr. 1848.
Philipp Egalité i 1793.
Ludwig Ludwig Karl Karl Ferd.
IV. IV. CI.) r
[g. v. K. V. Neapel I
I774fl793. 1814 + 1824: 1824entthr. Kg
1830|1836. Spanien 1810-i-1825. Lucca.
----- 1788,dankt [
ab 1808 Franz I.
Ferdinand, Herz. v. Orleans, i 1842.
Ludw. Robert Philipp Philipp Graf V. Paris, Herz. v. Char- geb. 1838. très, geb. 1840.
Karl
Neapel.
Spanien. Heini-Ich,
Herz. V. Bordeaux, geb. 1820 (Graf v.
ChambordJ, _
Republiir 1848—1852.
Napoleon HI. geb. 1808, Kaiser der Franzosen 1852, verm. 1853 mit Eugenia, Gräfin von Teba.
Napoleon Eugen Louis Johann Joseph geb. d. 16. März 1856.
Das liantl. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Frankreich, das westlichste der Länder, welche den kontinentalen Stamm Europa's bilden, liegt zwischen 12051' und 25°56' OL. und erstreckt sich vom 42»20' bis 51»5' NBr. Im N. wird es vom Kanal (la Manche) und der Meerenge von Calais, vom Königreich Belgien, dem Grossherzogthum Luxemburg, der Preuss. Rheinprovinz und der Bayerischen Pfalz, im 0. vom Grossherzogthum Baden, der Schweiz (den Kantonen Basel, Bern, Neuenburg, Waadt und Genf) und dem Königreich Sardinien, im S. vom Mittelländischen Meere und Spanien, und im W. vom Atlantischen Ozean und zum Theil vom Kanal (la Manche) begrenzt, und umfasst, nach den amtlichen Angaben des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten einen llächen- Inhalt von 52,780,703, nach der „Statistique de la France" desselben Mi- nisteriums (Paris 1855) von 53,025,000 Hektaren, welche Angabe, die geogr. Quadratmeile = 5,486,962 Hektaren angenommen, einem Areal von 9,619,30 Qu.-M. entsprechen würde. Andere Berechnungen geben den Flä- cheninhalt des Landes zu 9,664, und noch andere zu 9,748,« Qu.-M. an. Die grösste Längenausdehnung des Landes, vom westlichsten Punkte von Finisterre bis Antibes im Var-Departement beträgt IIS^A, die grösste Brei- tenausdehnung, von Givet in den Ardennen bis zu dem Berge Hurombo, im Departement der Niederpyrenäen, 124^/4 Meilen. Die Grenzen (Corsika un- gerechnet) haben eine Ausdehnung von 600 Meilen, wovon 365 Meeres- und 235 Meilen Landgrenzen. Diese Grenzen sind: Kanal 138, Atlantisches Meer 148, Mittelländisches Meer 79, Belgien 49, Deutschland 47, Schweiz 33, Italien 45, und Spanien 61 Meilen. Paris ist von dem weitesten Punkte «es Landes 95 Meilen entfernt; von Corsika (25 M. von der franz. Küste) 134, von Algerien 211 Meilen; ferner von dem nächsten Punkte der deut- schen Grenze 35, der englischen 34, und der russischen 154 Meilen. |
Physische Beschaffenheit des Landes. — Frankreich ist mehr Dach und eben, als gebirgig. Am mächtigsten sind die Gebirge des Sü- dens und Südostens, die Pyrenäen und die Alpen. Erstere trennen in einer Länge von 54, und einer Breite von 12 M. das Reich von Spanien, erheben ihre Spitzen bis 11,000', und senden mehrere niedrige Zweige in die südlichen Provinzen des Landes. Bis an den Kanal von Languedoc ziehen sich die Schwarzen Berge zwischen Arriège und Aude; an sie reihen sich nördlich die Sevennen, die nicht über 6000' hoch, sich in 3 parallelen Bergreihen verlaufen. Nordwestlich von den Pyrenäen aus läuft das Adourgebirge, welches in der Haide sich verflacht, mit tiefen romantischen Thälern und üppiger Vegetation. Zwischen dem Golf von Lion und dem Genfersee lagern die Cot tischen und die Meeralpen, bilden die Grenze nach Savoyen und Piémont, verbreiten ihre Aeste über die Ober-Provence und die Dauphine und erreichen mit 13,000' die grösste Höhe. Zwischen den Sevennen und den Alpen dehnt sich das herrliche, üppige Rhonethal aus. Nordöstlich von den Cottischen Alpen streifen die Reihen des Jura bis zur iMündung der Aar in den Rhein, und nordwest- lich von den Sevennen steigt das Gebirge von Auvergne mit seinen aus- gebrannten Kratern und schroffen nackten Felsenhörnern auf, und endet bei Nantes. Die nördliche Hauptgruppe der französ. Gebirge beginnt mit dem Côte d'Or, zwischen Seine und Saone, ein wenig steiler, sehr bewal- deter Höhenzug, dessen Ausläufer der Wald von Orleans ist. Um die Quel- len der Maas, Marne und Aube häufen sich die Sichelberge, eine rauhe waldige Kette, an und verlaufen nordöstlich in die Vogesen, die durch das Doubsthal vom Jura getrennt, parallel mit dem Rhein an der Grenze des Elsasses und von Lothringen hinziehen, mit dem Donnersberg endigen und durch schmale Landrücken mit den Ardennen zusammenhängen, die als breite Waldmassen von 1800' Höhe sich bis an das Meer ziehen und die Wasserscheide zwischen Seine und Rhein bilden. Durch die ganze Bre- tagne breiten sich die Monts d'Arree aus, rauhe, verwitterte Felsen, die ihr Ende im Kap Finisterre finden. Ströme besitzt Frankreich fünf: die Loire, die in den Sevennen entspringt, nach einem Laufe von 120 M. unterhalb Nantes, 20,000' breit in das Atlantische Meer mündet, und 41 Nebenflüsse aufnimmt; die Se ine, vom Côte d'Or herabkommend, 96 M. lang und an der Mündung 10,000' breit, die 29 Nebenflüsse empfängt (un- ter denen die Aube, Marne, Oise etc.) und sich bei Havre in den Kanal ergiesst; der Rhein, welcher Frankreich nur als Grenzfluss gegen Baden hin auf einer Strecke von 30 M. angehört; die Rhone, welche aus den Schweizer-.\lpen hervorbricht, die Isère, Durance, Saone etc. aufnimmt und ihre reissenden Fluthen dem Mittelmeer zuführt; und die Garonne, welche in den Pyrenäen entspringt und sich in den Biscayischen .Meerbu- sen stürzt. Küstenflüsse sind: die Scheide, nur eine kurze Strecke auf französischem Gebiet, die Somme, der Blavet, Adour, die Aude etc. Ste- hende Gewässer von Bedeutung gibt es nicht; der grösste Landsee ist der von Grandlieu, bei Nantes, IV4 M. lang und 1 M. breit; von Strand- seen und Lagunen sind die bedeutendsten: die von Carcans und Cer- tes, im Depart. Gironde; von Sanguinet oder Biscarosse, in den Landes; von Leucate, in den Ost-Pyrenäen; von Sigean, im Depart. Aude; von Thau, im Depart. Hérault, und von Camargue und Berre, im Depart, der Rhone-Mündungen. — Das Klima ist im Ganzen sehr mässig und sich gleich bleibend; Extreme von Hitze und Kälte gibt es nicht. Auf der süd- lichen Abdachung ist die Witterung mehr italienisch, auf der nördlichen mehr deutsch. Die eigentlichen warmen Gegenden liegen längs des Mittel- meers jenseits der Gebirge. Eine Plage der Provinzen im Südost sind die eisig schneidenden Nordwinde (Mistral und Bise) im Frühling und Winter.
Länderbestand; politische Eintheilung. — Bis zum Jahre 1790 bestand das Königreich Frankreich aus 34, resp. 35 Provinzen, von denen 12 den Titel Herzogthümer, 13 den von Grafschaften, die übrigen den von Herrschaften oder Landschaften führten. Die Provinzen selbst waren: An- goumois, Anjou, Artois, Auvergne, Béarn und Navarra, Berry, Bourbonnais, Bretagne, Burgund, Champagne, Corsika, Dauphiné, Elsass, Flandern, Foix, Franche Comté, Gascogne, Guyenne, Isle de France, Languedoc, Limousin, Lotharingen, Lyonnais, Maine, Marche, Nivernais, Normandie, Orléanais, Pi- cardie, Poitou, Provence, Roussillon, Saintonge, ïouraine und Venaissin mit Orange. —
Die Nationalversammlung führte unterm 22. Dec. 1789, in der Ab- sicht, alle Provinzialunterschiede möglichst zu vernichten, die Departemen- taleintheilung ein:
Aus Isle de France wurden 5 Departements : Seine, Seine und Oise, Oise, Aisne, und Seine u. Marne ; — aus der Picardie 2 : Somme und Pas-de-Calais ; — aus der Champagne mit Brie 5 ; Ardennen, Marne, Ober-Marne, Aube und Könne; — aus Lyonnais, mit Bourbonais, Auvergne und Marche 8: Rhone, Loire (sonst Landschaft Forez), Allier (sonst Bourbonais), Puis-de-Dome (sonst Theil von Auvergne), Cantal (ebenso), Ober-Loire (ebenso, dann Landschaft Velay), Creuse (meist Marche), und Charente (Landschaft Angoumois) ; — aus dem Herzogthum Burgund 3 : Cöte d'Or, Saone und Loire, nnd Ain (Landchen Bresse, Bugey und Dombes); — aus der Dauphiné 3 : Isère, Drome und Ober-Alpen; — aus der Provence, mit dem Fürstenthum Orange und der (päpstl.) Grafschaft Avignon und Venaissin 4 : Riione-Mündung, Nieder-Alpen, Var und Vaucluse ; — ans Languedoc, mit Foix und Roussillon 9 : Ardèche (sonst Vivarais), Lozère (sonst Gevaudan), Gard, Hérault, Tarne, Gber-Garonne (mit TheUen von Guyenne), Aude, Ost-Pyrenäen (Land Roussillon), und Ariège (sonst Foix) ; — aus Guyenne (Aquitanien) und Gascogne, mit Limosin, Saintonge, An- goumois, Navarra und Béarn 14: Girondes, Landes, Ober-Pyrenäen', Gers, Lot und Garonne, Dor- dogne, Lot, Tarn und Garonne, Aveyron, Nieder-Charente, Ober-Vienne, Corrèze und Nieder-Pyre- näen; —aus Orléanais, mit Maine, Perche, Touraine, Anjou, Saumurais, Poitou, Berry und Niver- nais 14: Eure und Loire (Chartrain und Petche-Gouet), Loire und Cher (Vendomols, Blesois, So- logne), Loiret, Mayenne, Sarthe, Orne, Indre und Loire, Indre, Maine und Loire, Vienne, Vendée, beide Sèvres, Cher, und Nièvrs; — aus der Bretagne 5: Finisterre, Nordküsten, lile u. Vilaine, Morbihan, und Nieder-Loire: — aus der Normandie 4: Nieder-Selne, Eure, Calvados, und Manche; — aus Flandern, mit Artois, Hennegau, Namur u. Bisthum Lttttlch 1 : Norden ; — aus der Franche- Comté, mit Burgund 3: Ober-Saône, Doubs, und Jura: — ans Lothringen, mit Messin u. Toulois 4: Meurthe, Vogesen, Mosel, und Maas (Ländchen Bar und Clermontals); — an» dem Elsass 2: Ober-Rhein und Nieder-Rhein, und aus der Insel Corsika : das Departement Corsika.
Die Revolution und das Kaiserreich Napoleons 1. verschafften Frank- reich ungemeine Vergrösser ungen. Die Anfänge wurden damit gemacht, dass man die Besitzungen deutscher Reichsfürsten im Elsass (so wie die Württembergische Grafschaft Mömpelgard) einfach als französische Länder behandelte, und am 14. Sept. 1791 die Vereinigung der päpstlichen Graf- schaft Avignon und Venaissin, und am 27. Nov. 1792 und 31. Jan. 1793 jene von Savoyen und Nizza aussprach. Im Frieden von Campo Formio (17. Okt. 1797) trat Oestreich Belgien an Frankreich ab, und der Friede zu Luneville (9. Febr. 1801) verschaffte ihm überdies das ganze deutsche linke Rheinufer, zusammen 1,200 Qu.-M. mit fast 4 Mill. Einwohnern. So- dann wurden mit Frankreich vereinigt: unterm 11. Sept. 1802 Piémont; 21. Juli 1805 Parma; 27. Okt. 1807 Hetrurien (Toskana); 17. Mai 1809 Rom; 9. Juli 1810 Holland; 12. Nov. 1810 Wallis; 10. Dec. 1810 die Mün- dungen der Ems, Weser und Elbe sammt den Hansestädten (600 Qu.-M. mit mehr als 1 Mill. Einw.); dann Oldenburg etc. Die Zahl der Departe- ments, ursprünglich blos 83, stieg auf 130, und so umfasste das Napoleo- nische Kaiserreich, zur Zeit seines grössten Bestandes, ausser dem jetzi- gen Gebiet von 86 (unten angegebenen) noch weiter folgende Depar- tements, welchen wir zur näheren Bezeichnung deren Hauptstädte beifügen: |
-ocr page 147-
16. — Prankreioli. 3
Departement. |
Haupt- stadt. |
D epartement. |
Haupt- stadt. |
Departement. |
H aup t- stadt. |
Alpen, (See->-. |
Nizza |
Maas, (Nieder-) |
Mastricht |
Sambre u. Maas |
Namur |
.Apenninen ...... |
Chiavarl - |
Marengo.......... |
Alessandria |
Scheide.......... |
Gent |
Arno............. |
Florenz |
Mittelmeer •• — |
Livorno |
Scheldemündun- |
|
Dorla............. |
Ivrea |
Montblanc ...... |
Chambray |
gen ........... |
Middelburg |
Donnersberg..... |
Mainz |
Montenotte...... |
Savona |
Sesia............. |
Vercelli |
Oyle............. |
Brüssel |
Nethen, (beide) |
Antwerpen |
Simplon.......... |
Sion |
Elbmündungen--. |
Hamburg |
Ober-Issel........ |
Arnheim |
Stura ............. |
Coni |
Ems, (Ober-) --- |
Osnabrück |
Ombrone ........ |
Siena |
Taro ............. |
Parma |
Erlesland ........ |
Leuwarden |
Ost-Ems.......... |
Aurich |
Tiber............. |
Rom |
Genua ■■■■....... |
Genua |
Ourthe .......... |
Lüttich |
Trasimene ...... |
Spoletto |
Inselmündungen |
Zwoll |
Po ............... |
Turin |
Wälder .......... |
Luxemburg |
Jemappes........ |
Möns |
Rhein und Mosel |
Koblenz |
Wesermündungen |
Bremen |
Leman........... |
Genf |
Rheinmündungen |
Ilerzogenbusch |
West-Ems........ |
Groningen |
Lippe............. |
Münster |
Roer............. |
Aachen |
Zuydersee........ |
Amsterdam |
Maasmilndungen |
Haag |
Saar ............. |
Trier |
|
Der erste Pariser Friede vom 30. Mai 1814 liess Frankreich nicht |
nur sein vor 1789 besessenes Gebiet, sondern ausserdem auch noch Avig- non, Mömpelgard, einen Theil von Savoyen und mehrere Grenzkantone von Belgien. Durch den zweiten Pariser Frieden, vom 21. Nov. 1815 verlor es dagegen Savoyen, die belgischen Grenzkantone und die Festungen Lan- dau (die Frankreich seit 1713 besessen), Saarlouis, Saarbrücken, Marien- burg und Philippeville, und erhielt seinen jetzigen Gebietsstand. 1830 ward Algier erobert, und die dortige Besitzung immer mehr zu vergrös- sern gestrebt. — Gegenwärtig ist Frankreich in 86 Departements einge- theilt, die theils nach den sie durchströmenden Flüssen oder daselbst be- findlichen Gebirgen, nach ihrer Lage oder nach irgend einer andern Loka- lität benannt werden. Die 86 Departements oder Präfekturen sind in 363 Arrondissements oder ünterpräfekturen, und diese in 2,847 Kantone geschieden, W'elche zusammen 38,623 Gemeinden umfassen. In nachstehender Uebersicht der gegenwärtigen Departements haben wir denselben die Namen der alten Provinzen (und eingeschlossen die Namen der vormaligen Unterabtheilun- gen derselben) beigefügt, aus denen sie gebildet wurden; ebenso die Grösse der Departements in geogr. Qu.-M., und in Hectaren (nach der Aufnahme des 1807 begonnenen und 1837 beendigten Katasters), welche Angaben übrigens (1 geogr. Qu.-M. = 5,486,962 Hectaren) nicht mit einander über- einstimmen, und die Einwohnerzahl nach der Aufnahme von 1856. |
Département. |
AUe Provinz a. d. es gebildet. |
Geogr. Qu.-M. |
Hektaren. |
Einwohnet 1856. |
Hauptort. |
a
Xï
o se 0 13 |
1. Ain .................... |
Burgund (Bresse, Bugey, Dombes) ............... |
106,„ |
579,897 |
370,919 |
Bourg en Bresse ... |
12,440 |
2. Aisne.................. |
Isle-de France, Piccardie, Champagne (Brie)-.. |
134,01 |
735,200 |
555,539 |
Laon .................. |
10,840 |
3. Allier ................ |
Bourbonnais ....................................... |
135,00 |
730,837 |
352,241 |
Moulins .............. |
16,656 |
4. Alpes (Basses) ...... |
Ober-Provence ...................................... |
125,52 |
695,418 |
149,670 |
Digne ................ |
5,184 |
5. Alpes (Hautes) ...... |
Ober-Dauphinè und Provence ..................... |
100,M |
558,960 |
129,556 |
Gap .................. |
11,208 |
6. Ardèche ............... |
Languedoc (Vivarais)............................... |
100,00 |
552,665 |
385,835 |
Privas.................. |
5,711 |
7. Ardennes ............. |
Champagne (Rethelais, Rhemoia etc.) .....•■•■■ |
95,se |
523,289 |
322,138 |
Mézières ............. |
5,420 |
8. Ariège ................ |
Grafsch. Foix, Gascogne (Couserans)............. |
87,03 |
489,387 |
251,318 |
Foix ................. |
22,618 |
9. Aube .................. |
eigentl. Champagne, Burgund..................... |
|
600,139 |
261,673 |
Troyes ................ |
26,817 |
10. Aude .................. |
Nleder-Languedoc ................................. |
|
631,324 |
282,833 |
Carcassonne ......... |
20,776 |
11. Aveyron ............... |
Guienne (Rouergue) ............................... |
170,58 |
874,333 |
393,890 |
Rodez ................ |
10,786 |
12. Bouches du Rhône ••■ |
Nieder-Provence .................................... |
109,48 |
510,487 |
473,365 |
Marseille ............. |
250,000 |
13. Calvados............... |
Nieder-Normandie (Bessin, Boccage)............. |
101„4 |
552,072 |
478,394 |
Caen .................. |
45,892 |
14. Cantal ................ |
Ober-Auvergne ..................................... |
104,„ |
574,147 |
247,665 378,721 |
AnriUac .............. |
12,631 |
15. Charente ............. |
Angoumis, Saintonge, Poitou etc. ................ |
107,04 |
594,238 |
Angoulème ........... |
19,843 |
16. Charente inférieure |
Aunis, Saintonge ................................... |
130,32 |
682,569 |
474,828 |
La Rochelle.......... |
17,500 |
17. Cher .................. |
Ober-Berry, Nieder-Bourbonnais etc. ............. |
134,30 |
719,934 |
314,744 |
Bourges............... |
25,858 |
18. Corrèze ............... |
Nieder-Limousin ................................... |
108,12 |
586,609 |
314,982 |
Tulle.................. |
10,783 |
19. Corse (Corsika) ...... |
Insel Corsika ...................................... |
159,03 |
872,000 |
240,183 |
Ajaccio ................ |
12,661 |
20. Cote d'Or............. |
Burgund (Dijonnais, Auxerrois)................... |
159,43 |
876,116 |
385,131 |
Dijon.................. |
32,932 |
21. Cotes du Nord........ |
Ober-Bretagne ...................................... |
135,35 |
688,562 |
621,573 |
Saint-Brleuc.......... |
12,810 |
22. Creuse ................ |
Marche (Ober-Marche etc.)........................ |
105,39 |
556,830 |
278,889 |
Guéret ................ |
5,645 |
23. Dordogne ............. |
Guienne (Périgord etc.)........................... |
166,75 |
918,256 |
504,651 |
Périgueui............. |
13,730 |
24. Doubs.................. |
Franche-Comté, Montbeliard ...................... |
95,2a |
522,755 |
286,888 |
Bésançon ............. |
42,883 |
25. Drôme ................ |
Nieder-Dauphiné .................-................. |
118,at |
652,155 |
324,760 |
Valence............... |
16,922 |
26. Eure .................. |
Ober-Normandie (Pays d'Evreui etc.) ........... |
107,T5 |
595,765 |
404,665 |
Evreux ................ |
14,872 |
27. lîure et Loire ........ |
Orléanais, Perche.............*..................... |
107,os |
587,430 |
291,074 |
Chartres ............. |
18,450 |
28. Finistère............... |
Nieder-Bretagne..................................... |
126,11 |
672,112 |
606,552 |
Qnimper............... |
11,618 |
29. Gard .................. |
Nleder-Languedoc (Nimes) ........................ |
109,08 |
583,556 |
419,697 |
Nimes ................ |
54,459 |
30. Garonne (Haute-) ••• |
Ober-Languedoc, Gascogne ........................ |
112,ao |
627,988 |
481,247 |
Toulouse ............. |
94,195 |
31. Gers .................. |
Gascogne (Astarac, Armagnac etc.) .............. |
114,43 |
628,031 |
304,497 |
Auch.................. |
11,926 136,907 47,388 41,300 16,332 30,902 32,432 |
32. Gironde ............... |
Guienne (Bordelais, Medoc, Bazadois) ........... |
196,80 |
974,032 |
640,757 |
Bordeaux ............ |
33. Hérault ............... |
Nleder-Languedoc, (Montpellier) ................
Ober-Bretagne (Rennes)........................... |
124,T4 |
619,800 |
400,424 |
Montpellier........... |
34. lUe et ViUaine ...... |
122,54 |
672,583 |
580,898 |
Rennes................ |
35. Indre .................. |
Nieder-Berry, Touraine etc. ...................... |
127,56 |
679,530 |
273,479 |
Châteauroux ......... |
36. Indre et Loire........ |
Touraine, Anjou, Orléanais, Poitou............... |
111,42 |
611,370 |
318,442 |
Tours ............... |
37. Isère .................. |
Dauphiné, (Graisîvaudan, Viennois etc.)......... |
153,00 |
828,934 |
576,637 |
Grenoble ............ |
38. Jura .................. |
Franche-Comté (Aval etc.) ........................ |
91,!0 |
499,401 |
296,701 |
Lons-Ie-Saulnier...... |
8,800 |
39. Landes (Heiden)..... |
Gascogne (Pays de Landes, Chalosse etc.) ...... |
170,02 |
932,131 |
309,832 |
.Mont-de-Marsan ...... |
4,485 |
40. Loir et Cher.......... |
Orléanais (Biaisois, Beauce etc.)................. |
109,69 |
635,092 |
264,043 |
Blois.................. |
17,991 |
41. Loire.................. |
Lyonnais (Forez, Beaujolais etc.) .............. |
86,93 |
475,962 |
505,260 |
St. Etienne (seit 1855) |
82,548 |
42. Loire (Haute-) ...... |
Languedoc (Velay), Ober-Auvergne............... |
90,,T |
496,225 |
300,994 |
Le Puy ............... |
16,620 |
43. Loire (Inférieure) ■■• |
Ober-Bretagne (Nantes etc.)...................... |
128,46 |
687,456 |
555,996 |
Nantes ............... |
96,362 |
44. Loiret ................ |
Orléanais (Sologne, Gatinais etc.)................ |
132,80 |
677,119 |
345,115 |
Orléans .............. |
48,810 |
45. Lot.................... |
Guienne (Quercy) ................................. |
72,13 |
521,174 |
293,753 |
Cahors ............... |
13,990 |
46. Lot et Garonne ...... |
Guienne (Agénois etc.), Gascogne ............... |
97,43 |
535,396 |
340,041 |
Agen.................. |
18,064 |
47. Lozère ............... |
Languedoc (Gévaudan) ............................ |
93,82 |
516,973 |
140,819 |
Mende ............... |
7,448 |
48. Maine et Loire........ |
.\u j ou ............................................. |
131,61 |
712,093 |
524,387 |
Angers ............... |
41,100 |
49. Manche ............... |
Nieder-Normandie (Cotentin etc.)................ |
104,93 |
592,838 |
595,202 |
Saint-Lô ............ |
9,984 |
50. Marne ................ |
Champagne (Brie Champenoise etc.)............. |
149,00 |
818,044 |
372,050 |
Châlons............... |
14,503 |
51. Marne (Haute-) ...... |
Champagne (Bassigny, Vallage) .................. |
113,98 |
621,968 |
256,512 |
Chaumont ............ |
7,346 |
52. Mayenne............... |
Über-Maine, Ober-Anjou ..........................
Lothringen (Lothringen, Toulols etc.) ........... |
93,64 |
517,063 |
373,841 |
Laval.................. |
19,870 |
53. Meurthe............... |
H 7,09 |
609,004 |
424,373 |
Nancy ................ |
41,330 |
54. Meuse (Maas) ........ |
Lothringen (Bar, Verdunois etc.) ................ |
113,28 |
622,787 |
305,727 |
Bar-le-Dnc............ |
14,731 |
55. Morbihan ............. |
Nieder-Bretagne (Vannes etc.).................... |
123,9, |
679,781 |
473,932 4f51,152 |
Vannes ............... |
12,220 |
56. Moselle (Mosel)...... |
Lothringen (Messin etc.) .......................... |
110,90 |
536,889 |
Metz .................. |
53,140 |
57. Nièvre ............... |
Nivernais, Orléanais, Burgund .................... |
124,83 |
681,656 |
326,086 |
Nevers ................ |
19,152 |
58. Nord .................. |
Flandern (Hennegau, Cambrésis etc.)............. |
103,50 |
568,087 |
1,212,353 |
LiUe .................. |
75,795 |
59. Oise.................... |
Ile de France, Picardie............................ |
105,98 |
585,506 |
396,085 |
Beauvais ............. |
14,608 |
60. Orne .................. |
Normandie, Maine (Perche) ....................... |
110,80 |
609,729 |
430,127 |
Alençon ............... |
16,083 |
61. Pas de Calais ........ |
Artois, Picardie (Boulonnais, Calaisls) .......... |
120,92 |
680,563 |
712,846 |
Arras.................. |
26,100 |
62. Puy de Dôme ........ |
Nieder-Anvergne (Limagne etc.) .................. |
145,92 |
795,051 |
590,062 |
Clemiont-Femnd..... |
37,962 |
63. Pyrénées (Basses-)-.. |
Béarn u. Nieder-Navarra, Gascogne............... |
136,81 |
762,266 |
436,442 |
Pau.................... |
13,918 |
64. Pyrénées (Hautes-) |
Gascogne (Bigorre etc.)............................ |
84,45 |
452,945 |
245,836 |
Tarbes ................ |
13,566 |
65. Pyrénées-orientales... |
Boussillon, Nleder-Languedoc .................... |
74,82 |
412,211 |
183,056 |
Perpignan ............ |
22,649 |
66. Rhin (Bas-) ........ |
Elsass u. Stücke v. Lothringen.................... |
90,32 |
455,345 |
563,855 |
Strassburg............ |
78,565 |
67. Rhin ........ |
Elsass (Sundgau), Mühlhausen .................... |
69,ca |
410,771 279,039 |
499,442 |
Colmar .............. |
21,308 |
68. Rhône ................ |
Lyonnais............................................. |
49,18 |
625,991 |
Lyon.................. |
292,721 |
69. Saône (Haute-) ...... |
Franche-Comté (Amont)............................ |
97,45 |
533,992 |
312,397 |
Vesoul ............... |
6,678 |
70. Saône et Loire ...... |
Burgund (Maçonnais, Charolals etc.) .......... |
156,00 113,10 |
855,174 |
575,018 |
Maçon ............... |
14,100 |
71. Sarthe ................ |
Maine, Anjou........................................ |
620,668 |
467,193 |
Le Mans............... |
24,458 |
72. Seine.................. |
Ile-de-France........................................ |
8,64
109,T5 107,2r 102,12 110,46 112,96 |
47,550 |
1,727,419 |
Paris ............... |
1,178,262 |
73. Seine-inférieure...... |
Ober-Normandie (Rumols etc.) .................... |
603,329 |
769,450 |
Rouen ............... |
100,265 |
74. Seine et Marne ...... |
Ile-de-France, Champagne (Brie etc.) ........... |
573,635 |
341,382 |
Melun.................. |
10,873 |
75. Seine et Oise ........ |
Ile-de-France, Orléanais............................ |
560,365 |
484,179 |
VersaiUes ............ |
36,221 |
76. Sèvres (Deux-)........ |
Poitou .............................................. |
599,988 |
327,846 |
Niort.................. |
18,650 |
77. Somme ................ |
Picardie .........................:................... |
616,120 |
566,619 |
Amiens ............... |
51,211 |
78. Tarue.................. |
Ober-Languedoc (Albigeois etc.).................. |
104,91 |
574,216 |
354,832 |
Alby .................. |
12,668 |
79. Tarne et Garonne -.. |
Guienne, Languedoc (Gascogne) .................. |
67,75
132,70 |
372,016 |
234,782 |
Montauban............ |
26,046 |
80. Var.................... |
Nieder-Prevence .................................... |
722,610 |
371,820 |
Draguignan ........... |
9,247 |
81. Vaucluse ............. |
Grafsch. Avignon, Ober-Provence.................. |
64,78 123,82 125,33 |
354,771 |
268,994 |
Avignon............... |
37,222 |
82. Vendée ................ |
Poitou .............................................. |
670,350 |
389,683 |
Napoleon-Vendée..... |
5,980 |
83. Vienne ................ |
PoUou .............................................. |
697,037 |
322,585 |
Poitiers .............. |
30,246 |
84. Vienne (Hante-) ..... |
Limousin, Marche................................... |
102,14 106,39 |
551,658 |
319,787 |
Limoges ............. |
32,184 |
85. Vosges (Vogesen)..... |
Lothringen........................................... |
607,996 |
405,708 |
Epinal ............... |
12,403 |
86. Tonne ................ |
Burgund (Auxerrois), Champagne.................. |
134„6 |
742,804 |
368,901 |
Auxerre............... |
14,048 |
|
|
9,748,1, , |
53,025,000 |
36,039,364 |
— |
— |
vorgenommen wurde, betrug die Bevölkerung 36,039,364 Seelen, oder .3,676
Seelen auf die Qu.-Meüe, hatte mithin seit 1851 (wo die Zählung 35,783,170
Seelen ergab) nur um 256,194 Einwohner zugenommen, eine Vermehrung,
die mit andern Ländern Europa's verglichen, namentUch mit den Staaten
des deutschen Bundes, eine auffaRend geringe Zunahme nachweisst, die
Die auswärtigen Besitzungen
Frankreichs betragen etwa 5,300 Qu.-
M, mit ungefähr 3V2 Mill. Einwohner,
von denen Algerien (siehe Taf. 47),
das fast ganz ohne feste Landgren-
zen ist, gegen 4,600 Qu. - M. mit
2,880,383 Einw. umfasst, von welch
letzteren die Europäische Bevölke-
rung (im Jan. 1857) nur 167,670
Seelen betrug, unter denen etwa die
Hälfte Franzosen, der Rest Spanier,
Italiener, Malteser, Deutsche, Schwei-
zer etc. — Der Besitz Algeriens hat
Frankreich nicht nur über eine Mil-
liarde an Geld, sondern auch das Le-
ben von 100,000 Soldaten gekostet,
von denen kaum 4,000 durch feind-
Rche Waffen fielen, aRe anderen durch
Krankheiten hinweggerafft wurden.
Trotz der ungemeinen Anstrengungen
der Regierung, die Kolonisation des
Landes zu fördern, ist nach aRen Op-
fern dieselbe doch noch nicht so fort-
geschritten, als man nach 2.5jährigem
Streben erwarten soRte. Durch die
in Aussicht gesteRten VortheRe gelockt,
sind seit 1830 über eine MilRon Men-
schen nach Algier gezogen ; allein ent-
weder kamen sie dort um, oder fan-
den es gerathen wieder zurückzukeh-
ren, da das Klima sich als höchst
mörderisch für Mittel-Europäer erwies.
— Die eigentlichen Kolonien
Frankreichs, die unter dem Marinemi-
nisterium stehen, sind, in A s i e n :
ostindische Besitzungen 22.50 Qu.-M.
(1851) mit 201,500 Einw., und zwar:
Pondichéry mit 96,712, Carical mit
59,872, Yannaon mit 6,464, Mahé mit
3,419 und Chandernagor mit 31,396,
und Handelscomptoire zu Patna, Cas-
simbazar, Balasore, Dacca, Surate und
Siuthya (in Slam), mit 3,637 Seelen-
In Afrika, ausser Algerien:
die Niederlassungen am Senegal, nebst
den Inseln St. Louis und Goree, zu
Assinie und zu Gabon am .Meerbusen
von Guinea (St. Louis mit 9,967, Go-
ree mit 3,197, Guet-N'dar mit 1,106,
Bakel mit 254, Lampsar mit 148, Ri-
chard-Toll mit 118, Merinaghen mit
74, und Dagana mit 12 Einw.); die
Insel Réunion (Bourbon) mit 103,491,
und Mayotte und Zubehör mit 33,051
(Nossi-Bé 15,187, Sainte-Marie 5,799,
Mayotte 5,268, Noss!-.Mitsiou 2,986,
Nossi-Falli 1,869, und Nossi-Cumba
mit 951) Einwohnern. In Amerika:
die kleinen Antillen: Martinique (17
Qu.-M.) mit 120,357, Guadeloupe (36
Qu.-M., 2 Inseln: Grand Terre und
Basse Terre) mit 129,050, Desirade
(1 Qu.-M.) mit 1,765, Marie-Galante
(4 Qu.-M.) mit 13,780, St. Martin mit
3,773, und les Saintes (3 Inseln 1 Qu.-
M.) mit 1,320 Einwohnern; ferner Ca-
yenne oder das französische Guyana
518 Qu.-M. (von denen.nur 41 Qu.-M.
wirklich in Besitz genommen und etwa
6 Qu.-M. wirkRch angebaut sind, mit
18,996 Einwohnern, und die Inseln
St. Pierre und Miquelon, in Nord-Ame-
rika (4 Qu.-M.), mit 2,310 Einwohnern.
In Oceanien: die Marquesas-Inseln
(24 Qu.-M.), von denen nur Nukahiwa und Christina in Besitz genommen
sind; und die GeseRschaftsinseln (30 Qu.-M.), Neu-Caledonien, und die
Gambier- und Wallis-Inseln, die unter französischem Schutze stehen.
»as Tolh. — Bevölkerungsverhältnisse. - Nach der Zählung
vonl8o6, der neunten, welche im Laufe dieses Jahrhunderts in Frankreich
-ocr page 148-
16. Frankreich.
ihren Grund ohne Zweifel in den politischen Wirren findet, in welche das schöne Frankreich seit 1851 gezogen wurde. Der Krieg mit Russland 1853, in welchem Tausende der frischesten Jugend an den Gestaden des fernen Pontus ihr Leben opferten, war nicht geeignet die Ziffer des Volkszuwach- ses seit 1851 bedeutend zu erhöhen, und in dieser Beziehung hat sich das Motto der Staatsgewalt: „das Kaiserreich ist der Frieden und nicht der Krieg", durchaus nicht bewährt, so gediegene Anstrengungen dieselbe auch gemacht hat, das Wohl des Volkes zu heben. —
Während der acht ersten Zählungen lebten auf dem jetzigen Gebiete Frankreichs:
Jährliche Zunahme.
.......... ■— Prozent.
1,2,
Jahr. Bevölkerung.
1801 ............................ 27,349,902 ■••
1806 ............................ 29,107,425 -■•
1821 ............................ 30,471,875 -•■
1831 ............................ 32,569,223 -■•
1836 ............................ 33,540,910 •••
1841 ............................ 34,230,178 -■-
1846 ............................ 35,401,761 ■••
1851 ............................ 35,783,170 ••••
Während der 36 Jahre von 1817—1852 war die mittlere Zahl der Verheirathungen 259,768, und von 1825—1844 kam auf 125,5 Ein- wohner ungefähr eine Heirath. — Die Zahl der jährRchen Geburten be- trug im Durchschnitt von 1836—1850: 961,685 oder 1 auf 36,15 Einwoh- ner; die Durchschnittszahl von 1817—1852: 968,662 Geburten. In den 34 Jahren von 1817 bis einschliesslich 1850 wurden in ganz Frankreich ge- boren: 16,953,957 Knaben und 15,972,905 Mädchen, sonach um etwa Vie mehr Knaben. Während die Kriege so viele Männer hinwegrafften, schien die Natur das entstandene Missverhältniss ausgleichen zu wollen. Die Zahl der unehelichen Kinder betrug im Durchschnitt von 1836-1850: 69,622 oder 7,24 Procent der Geburten. Die Gesammtzahl der Todesfälle betrug jährlich, von 1836—1840: 799,817 oder 1 auf 42,-js Einw.; von 1841—1845: 785,973 oder 1 auf 24,29; und von 1846—1850: 848,348 oder 1 auf 41,97 Einw.; während der 36 Jahre von 1817—1852 betrug die jähr- liche Durchschnittszahl der Todesfälle 812,330, mithin war die Zahl der Geburten jährlich um 156,333 grösser, als die der Sterbefälle. |
Nationalversehiedenheit. — Die offizielle Statistik kennt nur „Franzosen" und „Fremde"; die wirkliche Statistik erkennt aber auch Na- tionalunterschiede unter den politisch voRkommen vereinigten „Fran- zosen". Neun Zehntel der Bevölkerung gehören dem eigentlichen franzö- sischen Hauptstamme an; etwa IV2 MiRion sind Deutsche (im Elsass und einem Theil von Lothringen), über 1 MIR. Kymern (Breyzards oder Breto- nen in der Nieder-Bretagne), Italiener 350,000 (in Corsika etc.), Escual- dunac oder Basken 135,000 (im Depart. der Nieder-Pyrenäen), Juden etwa 75,000 (in den vornehmsten Städten des Reichs), und einige Tausend Ca- gots, Zigeuner etc. Von den Franzosen selbst reden etwa 1,800,000 wal- lonisch. — Die Zahl der Fremden, welche nicht naturaRsirt sind, ward 1851 zu 380,831 angegeben. Die Zahl der Haushaltungen belief sich 1851 auf 9,022,921 (also nur 3,95 Personen auf die Haushaltung). —
Ständeverschiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Es gibt in Frankreich nur Einen Stand. Die erste Revolution (1789) hat alle Schran- ken aufgehoben, welche die freie Bewegung der einzelnen Staatsangehöri- gen und" den Verkehr im Innern des Landes hinderten. Jeder kann eine Beschäftigung ergreifen, welche er will; jeder zu den höchsten Ehrenstu- fen emporsteigen, wenn er Talent dazu besitzt und Verdienste um seine Mitbürger sich erworben hat. Einen Adel, im älteren Sinn des Wortes, gibt es staatsrechtlich nicht; die TiteL welche den alten und einigen jün- geren Familien Frankreichs aus ferner und naher Vergangenheit angehö- ren , haben keine politische, nur eine historische Bedeutung, begründen keine Rechte, und werden nur geduldet. Wie alle Franzosen gleiche Rechte haben, so haben auch Alle gleiche Pflichten; jeder, ohne Unterschied, trägt zur Erhaltung des Ganzen, nach Verhältniss seines Vermögens bei, das zugleich die Ausübung gewisser politischer Rechte bedingt. — Unter der Herrschaft der Gewerbsfreiheit hat die franz. Industrie einen ausgezeich- net hohen Grad der Ausbildung erlangt, und da das Prinzip der freien Be- wegung in allen Zweigen des industriellen Lebens gleich konsequent durchgeführt, und nicht wie in manchen andern Ländern, in der einen Richtung einige Freiheit nach bureaukratischem Ermessen gestattet, in an- derer unbedingt versagt ist, sehen wir hier im Allgemeinen auch eine ge- |
sunde, naturgemässe Entwickelung. Die unbedingte Theilbarkeit des Grund- eigenthums, und das unbedingte Niederlassungsrecht, haben zur Verbesse- rung der Agrikulturverhältnisse mächtig beigetragen, und die Gesammtre- sultate würden noch grösser sein, wenn nicht wieder Modifikationen und Beschränkungen im Einzelnen eingeführt wären, wie z. B. die Beschränkun- gen aus fiskaRschen Gründen (wie beim Tabaksbau, der nicht jedem Land- wirth, nnd nicht einmal in jedem Departement gestattet ist, damit der Ertrag des Tabakmonopols nicht geschmälert werde). — Im schroffsten Gegensatze zu der Gewerbsfreiheit im Innern ist das starre SchutzzoRsy- stem gegen Aussen. Die jetzige Regierung hat sich zwar in Einzelfällen von demselben entfernt, allein sie wagt es nicht, ihm prinzipieR entgegen- zutreten. — Der eigentliche Fluch des Landes ist das Zuvielregiert- werden, das Beamtenunwesen, die Vernichtung jedes Seif-Government, und die maasslose Centralisation. ARe Verhältnisse, welche weiter gehen als freie Ansässigmachung etc., sind unter bureaukratischer Kontrole ge- halten. Die Gemeinde ist nicht eine naturgemässe Vereinigung der ne- ben einander Wohnenden zur Erstrebung der Allen gemeinsam dienenden Zwecke, sondern wesentlich blos ein Staatsinstitut, vor ARem bestimmt zur leichteren Durchführung der von oben herabgelangenden Befehle. Da- rum entbehren auch die Gemeinden des so natürlichen Rechtes, ihren Orts- vorstand (Maire) selbst zu wählen; derselbe ist kaiserlicher Beamter und wird vom Kaiser, oder wenigstens von dessen Delegirtem, dem Präfekten ernannt, und kein Beschluss des Gemeinderaths darf vollzogen werden ohne vorgangige Genehmigung des Kaisers oder des Präfekten. — Drei Viertel der Gesammtbevölkerung Frankreichs gehören der Ackerbau trei- benden Klasse an, und von diesen besitzen 6 Millionen kein Eigenthum
■Bromme's Hund-Atlas, — FrankreicJi. ft, |
und bilden die Klasse der Handarbeiter und Taglöhner. Das übrige Viertel besteht zur kleineren Hälfte aus Handwerkern, Arbeitern und kleinen Fa- brikanten ohne Grundbesitz, und zur grössern Hälfte aus grossen Fabri- kanten, Kaufleuten, Geistlichen, Personen vom Gelehrten- und Künstlerstande, öffentlichen Beamten und Militärs. Die Zahl der Bedürftigen wird auf fast 2 Mill Kopfe, und die der Bettler und Vagabunden auf 75—80,000 Köpfe geschätzt.
Religionsversehiedenheit, KirchUehe Verhältnisse. — Die Mehrheit der Bewohner Frankreichs bekennt sich zur römisch-katholischen Kirche. Die Protestanten haben gesetzlich gleiche Rechte und Pflichten mit den KathoRken, und selbst die Juden gemessen aRe bürgerlichen Ge- rechtsame, und sind in ihren Religionsangelegenheiten den Christen völ- Rg gleichgesteRt. Nach der Generalstatistik von 1851 zerfiel die Bevölke- rung (35,781,627 S.) in: KathoRken 34,931,032; Reformirte 480,507; Lu- theraner 267,825; Juden 73,995; andere Konfessionen 26,328; die übrige Anzahl unbekannter Religion. Die Zahl der Protestanten beider Kirchen ist übrigens weit grösser, als die Regierung in ihrem Berichte angegeben und dürfte die Schätzung der KathoRken auf 331/2 MilL, der Reformirten auf IV2 Mill-, die der Lutheraner auf 700,000, für 1856 der Wahrheit wohl am nächsten kommen. Die Katholiken stehen gegenwärtig unter 15 Kardinälen und Erzbischöfen, denen 70 Bischöfe untergeordnet sind Die Sitze der Erzbischöfe sind: Besançon mit 6, Bourdeaux mit 6 Bourses mit 5, Lyon (mit Vienne) mit 5, Rheims mit 4, Tours mit 7 Aix (mit Ar les und Embrun) mit 5, Alby mit 4, Auch mit 3, Avignon mit 4 Cambrai mit 4, Paris mit 7, Rouen mit 4, Sens (mit Auxerre) mit 3 und' Toulouse (mit Narbopne) mit 3 Suffraganbischöfen. Die Kolonien bilden 4 Bisthü- |
-ocr page 149-
6 16. — Prankreieli.
mer: Algier, Fort de France (Martinique), La Basse-Terre (Guadeloupe), und St. Dénis (Bourbon). — Die katliolische Geistliciikeit selbst bestand 1855 aus 15 Kardinälen und Erzbischöfen, 70 Bischöfen, 178 Generalvika- ren, 660 Domherrn, 35,251 Pfarrern und Hülfspfarrern (Curés und Desser- vans), 7,005 Vikaren, und 4,240 angehenden Priestern. Klöster sind ge- gen 3,000 im Lande, zum grössten Theil Nonnenklöster, deren Insassen sich der Krankenpflege und der Erziehung gewidmet haben. — Die Reformir- ten oder Calvinisten, die zum grössten Theil den Süden Frankreichs, besonders die Departements Garde, Ardéche, Drome, Lot-Garonne, Lozère, beide Sèvres, Hérault, Tarn, Nieder-Charente, Gironde, Seine, Aveyron etc. bewohnen, stehen unter dem Centrairath der reformirten Kirche und dem Konsistorium zu Paris. Sie besitzen im Ganzen 547 Kirchspiele und 123 Konsistorialkirchen. — Die Lutheraner, die vorzugsweise in den bei- den Rhein-Departements (Elsass), Seine und Isère zu Hause sind, stehen unter dem Oberkonsistorium zu Strassburg und dem Konsistorium zu Pa- ris. Sie besitzen 38 Konsistorialkirchen, welche 249 Kirchspiele und 396 Kommunen zählen. — Die Juden haben ein Centraikonsistorium zu Paris und in den Provinzen 6 Konsistorialsynoden zu Strassburg, Colmar, Metz, Nancy, Bourdeaux und MarseiHe. Ihre Rabbinen sind, wie die Geistlichen der beiden protestantischen Konfessionen und die Priester der katholischen Kirche, gleichfalls Staatsdiener. — Die Saint-Simonisten und die Anhänger der freien französischen Kirche (des Abbé Chatel) sind staatsrechtlich nicht anerkannt, doch werden sie, wie die Vl'iedertäufer in dem Depart. Doubs und Vogesen, geduldet. —
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Ein eigenthümlicher Zug im National-Charakter der Franzosen verhindert dieselben die Verdien- ste anderer Nationen anzuerkennen; vermöge desselben stehen sie in dem Vi^ahne die erste Stufe der Bildung unter aUen Völkern Europa's einzuneh- men und an der Spitze der Civilisation zu schreiten, und doch sind die Elementarkenntnisse der Intelligenz, Lesen und Schreiben in keinem Volke so mangelhaft verbreitet, als im französischen, wo im Jahre 1836 unter 309,516 jungen Leuten im Alter von 20 Jahren, die unter die Waffen ge- rufen wurden, noch nicht die Hälfte lesen und schreiben konnte. La- zoit berechnet (in seiner „France statistique" 1843), dass in Frankreich unter 1000 Menschen durchschnittlich 405 weder lesen noch schreiben können, und nach einem amtlichen Bericht des Kriegsministers von 1843 kannten in der damals etwa 340,000 M. starken Armee 227,800 Soldaten keinen Buchstaben. Das Schulwesen in Frankreich ist, charakteristisch genug, ebenso centralisirt, wie die Administrativ- und Justizverwaltung, und (mit Ausnahme der Kunst-, Ingenieurs-, Militär-, Navigations-, Veteri- när- und Bergwerksschulen) sind alle Unterrichtsanstalten einer obersten leitenden Behörde, der Universität von Paris untergeordnet, die mit unsern deutschen Universitäten nicht die geringste Aehnlichkeit hat. Bis zum J. 1850 standen unter dieser höchsten Schulbehörde 27 Akademien, deren Zahl seitdem bis auf 86 (so viel wie Departements) vermehrt wurde. Unmittelbar unter diesen Akademien stehen oder zu ihnen gehören die ver- schiedenen Fakultäten, kaiserliche und städtische Collèges, Erziehungs- und Pensionsanstalten und Elementarschulen. Die Fakultäten wirken nicht vereint, wie auf den deutschen Universitäten, sondern stehen isolirt, selbst wenn mehrere an demselben Orte sind, wie in Paris, Strassburg und Toulouse. KathoUsch-theologische Fakultäten sind in Paris, Toulouse, Lyon, Aix, Bourdeaux und Rouen, eine lutherisch-theologische in Strass- burg, reformirt-theologische in Toulouse und Montauban; juristische sind in Paris, Strassburg, Toulouse, Aix, Caen, Dijon, Grenoble, Poitiers und Rennes; medizinische in Montpellier, Paris, Strassburg und Toulouse; so- genannte Fakultäten der Wissenschaften (wo Mathematik und Naturwissen- schaften gelehrt werden) in Paris, Caen, Dijon, Grenoble, Montpellier, Strassburg und Toulouse, und Fakultäten der Literatur in Paris, Besançon, Caen, Dijon, Strassburg und Toulouse. Sind die 14, zum Theil schon in ältester Zeit in Frankreich errichteten Hochschulen, auch keine Universi- täten im deutschen Sinne, so hat man dieselben in so fern beibehalten, als sie noch immer ihre Wirksamkeit durch obige, wenn auch für sich isolirt dastehende Fakultäten äussern. Von ihnen wurde die Hochschule in Montpellier bereits 1189, Paris 1206, Toulouse 1233, Lyon 1400, Aix 1409, Poitiers 1411, Caen 1433, Bourdeaux 1447, Besançon 1564, Strassburg 1638, Dijon 1722, Montauban 1800, und Rennes 1801 gestiftet. — Für den Gymnasial- und Sekundär Unterricht bestehen 46 kaiserliche und 312 städtische Collèges oder Gymnasien (1855 jene mit 22,430, diese mit 36,893 Schülern), 1,180 Privatinstitute mit 38,000, und 123 geistliche Sekundärschulen mit etwa 20,000 Zöglingen. ~ Elementar - oder Pri- märunterricht ertheilten (1855) 29,110 katholische, 689 protestantische, 2,172 gemischte und 33 jüdische Elementar- und 82 Normalschulen; die Zahl der Unterricht geniessenden Kinder in diesem Jahre betrug 3,214,328, während in Deutschland über 6 Mill. Schulkinder Unterricht erhalten. Aus- ser den von den Gemeinden und vom Staate angestellten Lehrern beschäf- tigen sich noch mehrere Kongregationen mit der Jugendbildung und gegen 3,000 MitgHeder dieser Kongregationen sind als Lehrer thätig; dem unge- achtet waren 1855 immer noch 2,978 Kommunen (1837: 7,682, und 1840: 4,196) ohne Schulen. — Im Jahre 1843 betrug, nach amtlicher Ermittelung, die Ausgabe für den Elementarunterricht 15,883,411 Franken, während in Deutschland jährlich 151/2 Mill. Thaler (über 60 Mill. Franken) auf den Volksunterricht verwendet werden. Unter den damals angestellten 50,352 Schullehrern war beinahe die Hälfte (nämlich 23,048) nur mit 200 Frk. (93 fl. 20 Kr.) besoldet ; 2,003 erhielten zwischen 200 u. 300 Frk. (zwi- schen 93—140 fl.), die übrigen 300 Fr. und darüber. Da nun der Staat auf die Verpflegungskosten eines Galeerensklaven in den Bagnos zu Toulon, Rochefort, Brest und Lorient 319 Fr. (149 II. 22 Kr.) jährlich verwendet, so war bisher für die Lebensbedürfnisse dieser Verbrecher offenbar besser gesorgt, als für die meisten VolksschuRehrer. — Seit 1852 hat übrigens der Staat ernstliche Schritte gethan, nicht nur das Schulwesen überhaupt, sondern auch die Stellung der Schullehrer zu verbessern. Für einzelne wissenschaftliche Zweige bestehen zahlreiche Lehranstalten, unter denen jedoch fast nur die militärischen ihre Aufgabe vollkommen gelöst haben. Die 1635 von Richelieu errichtete französische Akademie, die Aka- demie der Inschriften und Denkmünzen, die Akademie der Wissenschaften etc., wurden zur Zeit der ersten französischen Revolution in einen einzi- gen wissenschaftlichen Verein, mit 5 verschiedenen Klassen umgestaltet und mit dem Namen Nationalinstitut bezeichnet. In der Geschichts- forschung, Philologie, Pädagogik, Theologie und Philosophie stehen die heutigen Franzosen üef unter den Deutschen und Engländern, und nur in |
den mathematischen und naturhistorischen Wissenschaften, in der Chemie, Augenheilkunde, Chirurgie etc. leisten sie Ausgezeichnetes. —
Physisch-technische Kultur. — Die auf 52,305,744 Hektaren katastrirte Bodenfläche Frankreichs vertheilt sich in: |
|
Hektaren. |
■Aickeiland........................................................ |
................... 25.581,659 |
Waldungen .................................................... |
................... 7,702,435 |
Heideland, Sümpfe, nicht bebaute Berge ................... |
................... 7,171,203 |
Wiesen............................................................ |
................... 5,159,226 |
Weinberge........................................................ |
................... 2,090,534 |
Wege, öffentliche Plätze ...................................... |
................... 1,102,845* |
Staatseigenthum ohne Ertrag................................... |
.................. 1,057,314* |
Gärten und Baumschulen ...................................... |
................... «28,235 |
Kastanlenpflanzongen ........................................... |
.................. 563,986 |
Flüsse, Bäche, Seen --......................................... |
................. 441,170* |
Teiche ............................................................ |
.................. 178,723 |
Unproduktives Land ............................................ |
................... 159,508* |
Oel-, Mandel- und Manlbeerpflanzungen ...................... |
.................. 110,725 |
Erlen- und Weidengebüsch .................................... |
.................. 64,717 |
Oeffentliche Gebäude, Kirchhofe etc. ........................ |
.................. 14,771* |
Kanäle ........................................................... |
.................. 12,273 |
Steinbrüche und Minen ........................................ |
.................. 4,176 |
|
Die nicht besteuerten Theile des Gebiets sind mit *) bezeichnet. Im Ganzen sind besteuert 49,530,336, nicht besteuert 2,775,408 Hektaren, die zusammen in 126,210,194 ParceRen zerfallen. Die Zahl der Eigenthümer beläuft sich auf 11,053,702. — Der Boden ist im Ganzen genommen frucht- bar. Von den als Ackerland bezeichneten 25V2 Mill. Hektaren waren 1855: 6,842,500 mit Weizen, 3,204,910 mit Roggen, 1,946,808 mit Gerste, 3,612,740 mit Hafer, 913,802 mit Buchwaizen und 702,550 mit Mais und Hirse, der Rest mit Kartotfeln, Zuckerrüben, Bohnen, Tabak- und andern Handels- und Industriegewächsen etc. angebaut Nur in sehr ergiebigen Jahren deckt die Produktion die Konsumtion, so dass an eigentliche Getreide-Aus- fulir nicht zu denken ist. Allerdings wird Getreide (hauptsächlich aber Mehl nach Brasilien und) in die Nachbarländer ausgeführt, gleichzeitig aber noch mehr eingeführt. In dem Zeitraum von 1814 bis 1841, also während einer 27jährigen Periode, kam die Produktion der Konsumtion nicht gleich'; bei 17 Erndten bedurfte Frankreich der Zufuhr, unter 3 Erndten war nur eine genügend, und in 10 von jenen 27 Jahren überstieg der Ausfall 1 MUI. Hektoliter. Seit der neuen Kaiserregierung ist dem Ackerbau und den landwirthschaftlichen Interessen grössere Aufmerksamkeit zugewen- det, und durch Gründung eines landwirthschaftlichen Kreditvereins nach- haltige Unterstützung gewährt worden. Der jährliche Bruttoertrag des Ackerlandes wird auf 6,211 Mill. Fr., die Bearbeitungskosten (ausschliess- lich der Aussaat, Grundsteuer etc.) auf 4,183 Mill. Fr. geschätzt. — Eine ergiebige Erwerbsquelle des Landes ist der Weinbau, der im Durch- schnitt jährlich an 40 MilL Eimer Wein liefert. Man unterscheidet bei den französ. Weinen drei Hauptarten: Bordeaux-Weine, die entweder in der Nähe von Bordeaux und höher hinauf an den Ufern der Garonne wachsen, oder über Bordeaux ausgeführt werden; Burgunder-Weine, von denen die besten am südlichen Abhänge der Côte d'Or wachsen, und die Champag- ner-Weine. Die im Innern des Landes, besonders an den Loire-Ufern er- zeugten Weine, w^erden grösstentheils im Lande selbst getrunken oder zur Bereitung des Cognac benutzt. Von Handelspflanzen die Frankreich in xMenge liefert, erwähnen wir: den Krapp, der vorzugsweise in der Gegend von Avignon, in der eigentlichen Provence und in Languedoc angebaut wird; Oliven, von denen die Provence das beste Olivenöl in Handel bringt; Tabak, der als Monopol der Regierung, nur in der Bretagne Gascogne, Französisch-Flandern und im Elsass angebaut werden darf; Oel- pflanzen (Raps und Mohn) in Isle de France und andern nördl. Depar- tements; Kappern, Pistazien und Mandeln in der Provence, und Trüffeln, besonders bei Périgord. Obst wird in allen Theilen des Lan- des in vorzüglichen Qualitäten gebaut; aus Bordeaux werden von Pflaumen ganze Schifl'sladungen ausgeführt, und in der Normandie und der Bretagne ungeheuere Quantitäten Obstwein bereitet. Blumen, zu Wohlgerüchen, und Südfrüchte werden im Süden des Landes in Menge gebaut. — In der Viehzucht hat Frankreich nie Ausgezeichnetes geleistet. Von Rindern zählte man (1855) 9,640,310 Stück; das beste und meiste findet man in der Normandie und Auvergne, ausserdem in der Bretagne, Gascogne und Franche-Comté. Für die Fleischkonsumtion im Lande muss jährlich noch eine beträchtliche Menge Schlachtvieh aus den Nachbarländern ein- geführt werden. Die Zahl der Pferde wird auf 2V2 Mill. geschätzt. Den besten Schlag inländischer Pferde findet man in der Normandie und Li- mousin, zum Theil auch in Burgund und dem Elsass; die Remonte-Pferde, deren die Armee bedarf, werden dem grössten Theile nach vom Auslande bezogen. Esel sind über das ganze Land verbreitet, jedoch häufiger im Süden als im Norden; die .M a u 1 ese Iz uch t wird in Poitou und der Au- vergne besonders gepflegt. Schafe zählt man über 30 MilL, w'orunter viele veredelte ; die von Berry liefern die schönste Wolle ; zum Schlachten zieht man die aus den Ardennen und der Normandie allen andern vor. Ziegen sind nur in Languedoc und dem mittleren Frankreich häufig; im Süden des Landes gedeiht die tibetanische und angorische Ziege, die 1819 aus Asien dorthin gebrecht wurde. Die Schweinezucht ist in Lothringen, der Champagne, Trovence und Gascogne von Wichtigkeit, und die Normandie, Vendee, Bretagne, Auvergne und Dauphiné sind durch ihr Geflügel bekannt. Die Bienenzucht blüht besonders in der Bretagne, Normandie, Provence, in Languedoc, Limousin und Orléanais, und die Sei- denzucht in den meisten Departements des Südens, besonders in der Umgegend von Avignon und Nimes. Die Fischerei an den westlichen und südlichen Seekusten sowohl, als in den grossen Flüssen des Landes, ist von Wichtigkeit, unbedeutend aber die Waldkultur. Von den 774 Mill. Hektaren Wald besteht kaum der 14- Theil aus Hochwald; an eine, nach deutscher Art geregelte Forstwirthschaft war bisher in Frankreich nicht zu denken. In Folge dieser Vernachlässigung ist die Jagd von kei- nem Belang: Hochwild ist nur noch wenig da, und die zahlreichen Jagd- liebhaber müssen sich daher mit Hasen, wilden Kaninchen, Repphtt^nern etc. begnügen. An Wolfen ist kein Mangel, zumal in den Gebirgsgegen- den, besonders den Ardennen, und Bären finden sich zuweilen häufig in den Pyrenäen und Alpen. — Der Bergbau, besonders auf Eisen und Steinkohlen, wird ziemlich schwunghaft betrieben, und nach Grossbri- tanien besitzt Frankreich in Europa die ausgedehnteste Eisenerzeugung. Von seinen 88 Departements sind 64, in denen Eisenstein, und zwar in allen Güten, gewonnen wird. Die grössten Massen bestehen, wie in Bel- gien aus den sogenannten „minerai d'alluvion", das sich in ungeheuern La- gern (wie in den Ardennen und an der Mosel) dicht unter der Oberfläche |
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16. — Prankreioli. 3
vorfindet, und durch Waschen von den anhängenden erdigen Theilen befreit wird. Die meisten Eisengruben sind in der Champagne, Burgund, Franche- Comté, Lothringen, Nivernais, Lyonnais und Berry; 1847 waren 1,473 Erz- gräbereien und 318 Gruben vorhanden, und 469 im Betriebe befindliche Hochöfen lieferten ein Erzeugniss von 522,385 Tonnen (von je 1000 Kilo- gramm), womit übrigens der eigene Bedarf bei weitem noch nicht gedeckt ist. Die meisten Steinkohlengrub en (1850: 332, die über 45 MilL metr. Centner Kohlen lieferten), sind in Handern, der Normandie, Burgund, Lyonnais und Guienne; sie decken den Bedarf bei weitem nicht, und aus England und Belgien werden jährlich noch mehr als 26 Mill. Centner ein- geführt, Auf Silber wird nur in einer einzigen Grube in der Dauphiné gebaut, und die ganze Ausbeute übersteigt selten 3,800 Mark. Auf Blei
gewonnen
(grösstentheils Seesalz, da es nur wenige Salzquellen gibt, und die Stein- salzgruben in Lothringen nicht über 750,000 Centner liefern). Die Salz- ausfuhr der Jahre 1851—53 betrug durchschnittlich 900,000, gegen eine Einführung zum Verbrauch von durchschnittlich 166,000 Centner. Der Verbrauch wird nur zu 14 Pfund auf 1 Kopf geschätzt. —
Bezüglich der technischen Kultur steht Frankreich auf einer hohen Stul'e der Bildung und ist in vielen seiner Erzeugnisse dem Auslande unentbehrlich. Man rechnet, dass die franz. Industrie jährlich für 2,500 bis 3,000 Mill. Franken an Waaren liefert. Die grössten Fortschritte und die bedeutendste Vervollkommnung bemerkt man besonders m dem Weben verschiedener Zeuge, in der Fabrikation feiner Shawls, und des damaste- nen Tischzeuges, des Papiers, der Uhren, der Luxus- und der gewöhnli- chen Töpferwaaren, in der Steindruckerei, der Glasschleiferei, iu der Sei- den- und Baumwollfärberei, in der Verarbeitung der Metalle, der Gewehr- und Wafi'enfabrikation, der Erzeugung chemischer Produkte, der Buntpa- pierfabrikation, der Bereitung wohlriechender Wasser und Parfümerien etc. Die vornehmsten Artikel der französischen Industrie sind: Porzellan (von Sèvres, Paris, Limoges etc.), Fayence (von Nevers, Chantilly etc.), Töpler- waaren (von Sarreguemines, Meilonas), Teppiche (der Savonnerie zu Paris etc.), Tapeten (der Gobelins und von Beauvais), Hüte (von Paris und Lyon), Seidenwaaren (von Lyon, Nimes, Avignon etc.), Strohhüte (von Lagnieux u. Caen), Bänder (von St. Etienne u. St. Chainond), Tücher (von Elbeuf, Louviers, Sedan etc.), Wollenzeuge (von Rheims, Amiens etc.), Bauinwoll- waaren (von Rouen, St. Quentin, Paris, Lille etc.), Struinpfwaaren (von Paris, Troyes, Lyon, Orléans etc.), Leinwand (von Flandern, der Bretagne und Dauphiné), Batisten, Linon, Gaze, Tülls (von St. Quentin, Cambray, Valenciennes etc.), Stickereien (von St. Quentin, den Depart. Meurthe u. Mosel), Modewaaren (von Paris), Spitzen (von Alençon, Douai, Mirecoun etc.), Handschuhe (von Paris, Grenoble, Blois etc.), Uhren (von Paris, Be- sançon etc.), Gold- und Silberdraht (von Lyon und Trévaux), Gold- und Silber-, Bronce- u. Bijouteriewaaren, physikalische und mathematische In- strumente, Kunstschreinereien (von Paris), Kutschen und Sattlerwaaren (von Paris und Strassburg), Eisenwaaren (aus den Ardennen, Côte d'Or, Obermarne, Nièvre etc.), Korbwaaren (von Origny u. Vouziers), Stecknadeln (von l'Aigle), Messerschmidtwaaren (von Paris, Moulins, St. Etienne etc.), Quincaillerien (von St. Etienne, Charleville, FAigle etc.), Waffen (in ver- schiedenen Theilen des Landes), Krystallwaaren (von Baccarat, Montcenis, Choisy-le-Roi), Indiennes und Kattune (von Mühlhausen, Colmar etc.), Fär- bereien (von Paris, Rouen, Lyon, Elbeuf etc.), Seifen (von Marseille, St. Quentin, Amiens, Abbeville etc.). Papier, Kupferstiche, Lithographien, Bü- cher (von Paris etc.), Rübenzucker (die Departements Nord, Pas-de-Calais, Somme, Aisne etc.), Chemikalien (Paris, Rouen, Marseille, Montpellier etc.), musikalische Instrumente (von Paris, Mirecourt u. Lacouture) etc. —
Handel. ~ Unter den Handelsstaaten Europa's nimmt Frankreich den zweiten Rang ein, und folgt unmittelbar auf Grossbritannien. Der Han- del theilt sich in den „allgemeinen" und den „speziellen" Handel. Der erste begreift Alles, auch die blosse Durchfuhr, in sich, der letztere hin- gegen bloss diejenigen Gegenstände, w'elche in Frankreich selbst zum Ver- brauch kommen, oder als französ. Produkte verarbeitet, ausgeführt wer- den. Die Berechnung des Werthes der in den Handel kommenden Waaren (der „offizielle Werth") geschieht nach einem bereits 1817 aufgestellten amtlichen Tarif, da aber seit 1827 sich die wirklichen Preise beinahe Sämmtlich verändert (meist erhöht) haben, ist im speziellen Handel eine zweite Berechnungsweise adoptirt worden, die den wirklichen oder „be- stehenden" Preis bezeichnet. — Während der 15 Jahre, von 1840-1854, betrug der allgemeine Handel Frankreichs mit seinen Kolonien und dem Auslande, nach den „offiziellen Werthen" in Millionen Franken berechnet :
III. Periode.
Jahr. Einfuhr. Ausfuhr. Total. 1850: 1,174 1,531 2,705
Total. 2,427 2,437 2,614 2,015 2,565
Einfuhr. Ausfuhr. 1,240 1,187
Total. 2,062 2,187 2,082 2,179 2,340
Jahr.
1845 :
1846 :
1847 : 1848: 1849 :
II. Periode.
I. Pertode.
Jahr. Emfuhr. Ausfuhr. 1840: 1,052 1,011 1841 : 1,121 1,066 1842: 1,142 940
1843 : 1,187 992
1844 : 1,193 1,147 |
Belgien 197,3, auf Sardinien und Monaco 114,7 auf die französischen Ko- lonien 99,5, auf den Zollverein 108,i, auf Spanien 96,s, auf die Türkei u. Aegypten 82,2, auf die Schweiz 48,6 Mill. Fr. etc., und von den Ausfuh- ren: auf England u. dessen Kolonien 317,o, die Vereinigten Staaten 246,8, Belgien 15I,o, Sardinien 63,«, französ. Kolonien 78,,, den Zollverein 65,5, Spanien 92,7, Türkei und Aegypten 86,0, die Schweiz 69,, Mill. Fr. etc. — Die Handelsmarine Frankreichs belief sich Anfangs 1856 auf 14,248 Handelsfahrzeuge mit 872,156 Tonnengehalt; ausserdem gehörten zu ihr 225 Dampfer mit 44,493 Tonnen, wovon 117 den Häfen des Mittel- ländischen Meeres, 108 denen des Ozeans angehörten. — Die wichtigsten Seehandelsplätze sind: .Marseille, Bordeaux, Bayonne, Nantes, Havre, St. Malo, Dünkirchen, Calais, Boulogne, St. Valéry sur Somme, Dieppe, Mor- laix, Port Louis, Croissic, Sables d'Olonne, Rochelle, Cette, l'Orient und Antibes; die wichtigsten Handelsstädte im Innern: Paris, Lyon, Rouen, St. Etienne, Beaucaire, Aix, Toulouse, Carcasonne, Nimes, Montpel- lier, Beziers, Lille, Strassburg, Nancy, Mühlhausen, Perpignan etc. — Die |
7,111 8,481 15,602
Der „bestehende" oder wirkliche Werth betrug übrigens 1854: 3,758 Mill. Fr. (statt des „offiziellen" von 3,497 Mill.).
Im allgemeinen Handel war der Gesammtbetrag der Einfuhr 1855: 1,950,700,000; 1856: 2,267,300,000 Frks., der der Ausfuhr 1855: ^,026,900,000; 1856: 2,319,800,000 Frks. Die Einfuhr zu Lande betrug 1835: 675,3 MilL; 1856: 733,9 MilL; die zu W^asserl855, auf 9,587 fran- zosischen Schiffen (1,248,086 Lasten) 567,g MilL, auf 13,400 fremden Schiffen (2,054,482 Lasten) 708,1 Mill., und 1856, auf 10,312 französischen Schiffen (1,464,147 Lasten) 660 MilL, auf 15,361 fremden Schiffen (2,604,634 Lasten) 873,5 MüL Frks. Die Ausfuhr zu Lande, 1855: 445,2 MilL; i8o6: 557,1 Mill.; die zu Wasser, 1855 auf 5,768 französischen Schiffen Qnn Lasten) 671,9 MilL, auf 8,002 fremden Schiffen (1,096,750 Lasten) «"9,8 Mill., und 1856 auf 5,950 französischen Schiffen (1,052,135 Lasten) ^8,5 Mill., auf 8,383 fremden Schiffen (1,255,355 Lasten) 994,2 Mill. Frks.
Im Jahre 1855 kamen auf den speziellen Handel Frankreichs mit Iß wirfi^^To Auslande an Einfuhren, nach dem offiziel-
an AnffnL i dem „besteheudeu" oder wirklichen l,594,i MilL,
st.htl « 1 "Offiziellen" Werthe 1,444,^, nach dem „be-
stehenden" l,5o7,g Mili. Franken. Von den Einfuhren kamen auf Eng- land und dessen Kolonien 285,o, auf die Vereinigten Staaten 205,2, auf |
Hauptausfuhrartikel bestehen in: Wollen- und Seidenzeugen, Tüchern, Bandern, Spitzen, Leinwand, Baumwollgeweben, Tapeten, Schreibpapier, Buchern, Kupferstichen, Landkarten, Modewaaren, Möbeln, verarbeiteten Eisen-, Bronce- und Bijouteriewaaren, Gold- und Silberarbeiten, Uhren, Porzellan, Spiegeln, Hüten, Früchten, Parfümerien, Mühlsteinen, Wein und Branntwein; die Haupteinfuhrartikel sind: Pferde, Vieh, rohe Seide, Wachs., Talg, Pelzwerk, AVolle, Tabak, Oel, Blei, Zinn, Eisen, Kupfer, Gold, Silber, Schwefel, Hanf, Baumwolle, Farbholz, Indigo, Kaffee. Zucker, Kakao und Gewürze. — Der Handel und die Kommunikation wer- den durch treffliche Strassen, zahlreiche Kanäle und E isenbahnen unterstützt. Die Länge der Letzteren betrug am 31. Dec. 1855: 5,539 Ki- lometer, und gewährte eine Jahreseinnahme von 269,258,810 Fr., oder 53,340 Fr. per Kilometer. Am 30. März 1856 betrug die Länge der Eisen- bahnen 5,609 Kilometer oder 758 deutsche Meilen. — An Telegraphen waren am 1. Jan. 1855: 9,244 Kilom. hergestellt; Mitte 1856 sollen es ee gen 11,000 Kilom. (fast 1,500 d. M.) gewesen sein. ®
Münzen, Maasse, Gewicht. — Die Einheit der Landesmünze ist seit 1795 der Franc, der in 100 Theile oder Centimes zerfällt- Fr. = 1 Köln. Mark fein Silber, demnach 1 Gulden Im 241/2 fl Fuss = 2 Fr. 12,02 Cent. — In neuerer Zeit wird die Goldwährung die herrschende, |
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10 16. — Frankreich.
19,958,981
Ueberschuss der Einnahme : ..... 19,958,981 ,, —
In dein, dem gesetzgebenden Körper im März I8ö7 vorgelegten Bud- get-Voranschlag für i858, waren die Ausgaben folgendermassen vertheilt: Staatsministerium 12,127,600; Justiz 27,376,270; Auswärtiges 10,256,600; Inneres 145,746,080; Finanzen (darunter Interessen der Staatsschuld 532,881,126) 878,695,430; Krieg 346,729,607; Marine 132,939,117; Kultus und ölfentl. Unterricht 65,581,186, und Handel, Ackerbau und ölfentliche Arbeiten 97,534,300 Fr. —
Die Civilliste des Kaisers beträgt 25. Mill. Dazu kommt aber noch weiter der Genuss bedeutender und werthvoller Domänen; und über- dies erscheinen viele Ausgaben in den Staatsrechnungen, welche streng genommen auf den Etat der Civilliste gehören, so dass in Wirklichkeit die kaiserliche Hofhaltung den Staat mindestens 40 .Mill, des Jahres ko- stet, und dessen ungeachtet ist die Civillisie mit Schulden belastet, die bereits im Mai 1856 gegen 50 Mill, betragen haben sollen. ~ Die Dépar- temental- und Gemeindeausgaben, welche die Staatsverwaltung nicht be- rühren, erfordern ungemeine Summen, und die Stadt Paris allein hat ein Budget wie ein Königreich — aber wie eines, das sich in finanziellem Verfalle befindet. Im Jahre 1853 überstiegen die Einnahmen 55 Mill., es musste aber ein Anlehen von 50 Mill, aufgenommen werden, da das Aus- gabebudget bereits auf 90 Mill, gestiegen und mancher Bedarf nicht wei- ter vorgesehen war. So stiegen z. B. die Kosten für die lokale Polizei unter dem Kaiserreiche von einer Million auf fünf iMillionen, und vom 1. Sept. 1853 bis 15. März 1856 musste die Stadt den Bäckern 51,501,611 Fr. vorschiessen, um das Brod wohlfeiler liefern zu können. Der Ausfall soll nun, nachdem die Getreidepreise herabgesunken sind, allmälig dadurch gedeckt werden, dass man mehr erhebt, als eigentlich nach den Frucht- und Mehlpreisen geschehen dürfte. Auch Ende 1855 war Paris genöthigt wieder ein neues Anlehen von 60 Mill, aufzunehmen, und trotz der zurück- gekehrten Friedenszeiten und des Aufschwungs der Industrie und des Han- dels, schliesst auch im lelzten Jahre das städtische Budget nicht ohne ein bedeutendes Defizit ab.
Staatsschulden. — Der Stand der ko ns o 1 i d i r t en Staatsschuld ward Anfangs 1854 auf 5,335,637,360 Fr. Kapital und 238,305,527 Fr. Jahresrenten berechnet. Hierzu kamen während des russischen Krieges drei Anlehen zu 250, zu 500 und zu 750 Mill., durch welche, da die 3 und 41/2 proz. Papiere weit unter Pari ausgegeben werden mussten, der Schuidenbetrag nicht nur um 1,500, sondern um 2,100 Mill, vermehrt wurde. Ausser der konsolidirten besteht auch noch eine schwebende (nicht fun- dirte) Schuld, die am 1. März 1851: 592, am 1. April 1852: 630, am 31. Dec. 1853: 760, im Febr. 1855, nach dem Minister 692, in Wirklichkeit aber 1,080 Mill, betrug, indem 180 Mill. Sparkassengekler und 218 Mill. Schalzscheine vom Minister nicht eingerechnet wurden. Im Jahre 1856 betrug die schwebende Staatsschuld, nach der Generalbilanz der Finanzver- waltung, 896,813,346 Fr.; die konsolidirte Staatschuld dagegen am 1. Jan. der Jahre 1855 und 1856:
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1855. |
18.56. |
Konsolidirte |
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Staatsschuld. |
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Kapital |
|
Kapital. |
Renten. |
Renten. |
i'/i prozentige (1852) |
3,538,201,755 |
159,219,079 |
3,802,937,000 |
171,132,165 |
4/2 „ (1825) |
19,656,889 |
884,560 |
19,656,889 |
881,560 |
4 prozentige .......... |
58,855,675 |
2,354,227 |
58,839,200 |
2,353,568 |
3 prozentige .......... |
2,466,163,533 |
73,984,906 |
3,676,607,733 |
110,298,232 |
Total-Summe |
6,082,877,852 |
236,442,772 |
7,558,040,822 |
284,668,525 |
Heerwesen, Landmacht. — Die Bildung des Heeres geschieht vermittelst der Konskription. Alle körperlich Befähigten unterliegen zwi- schen dem 21. und 22. Altersjahre der Losung, und jedes Jahr wird eine gewisse Anzahl derjenigen dem Heere eingereiht, welche die niedrigsten Nummern gezogen haben. Die Wohlhabenden lassen sich meistens durch Stellvertreter ersetzen, und neuerer Zeit besorgt der Staat die Stellver- tretung (1853 betrug die Gesammtzahl der Stellvertreter in der Armee 93,462!). Freiwillige Eintritte in das Heer erfolgen jährlich im Durch- schnitte 10,000, Die Dienstzeit dauert 7 Jahre. Nach 6 Jahren werden indess die Soldaten meistens entlassen, und bilden nun mit den nicht auf- gebotenen Konskribirten die Reserve. Der Kaiser sucht den Wiedereintritt gedienter Soldaten zu befördern, und verpflichten sie sich zu einer zwei- ten Dienstkapitulation (in welchem Falle sie als Einsteher verwendet wer- den), so erhalten sie eine Soldzulage von 10 Centimen täglich, und eine sogenannte Prämie von 1,000 Fr. (wovon 700 erst nach beendigter Dienst- zeit). — Ausrüstung und Verpflegung der Truppen sind im Ganzen gut. Die KavaRerie bildet den schwächsten Theil des französischen Heeres. Das Avancement steht jedem Soldaten bis zum höchsten Grade offen; eine Bestimmung, durch welche der kriegerische Geist der Nation ungemein gesteigert wird.
Nach dem Annuaire militaire für 1857 bestand die Armee aus 117 Regimentern (379 Bataill., 3,014 Komp.) Infanterie; 64 Regimentern (386 Schwadronen) KavaRerie; 19 Regimentern (245 Batterien und 47 Depot- Kompagnien) ArtRlerie, und 3 Regimentern (6 BatailL, 61 Komp.) Genie- Korps; die kaiserliche Garde umfasste, an Infanterie: 1 Regiment Gen- darmerie zu 2 Bataill.. 3 Regimenter Grenadiere zu 4 Bataill., 4 Regimen- ter Voltigeurs (16 BataiR.), 1 Regiment Zuaven zu 2 BataRl., und 1 Bataill. Jäger zu Fuss; an Kavallerie: 1 Schwadron Hundertgarden, 2 Regi- menter Kürassiere, 1 Regiment Dragoner (Kaiserin-Dragoner), 1 Regiment Landers (Uhlanen), 1 Regiment Chasseurs, und 1 Regiment Guiden; an Artillerie: 1 Regiment zu Fuss mit 12, und 1 reitendes ArtiRerie-Re- giment mit 6 Batterien, und vom Genie-Korps: 2 Kompagnien und 1 Escadron Equipagen-Train. Die Linie umfasst, an Infanterie: 100 Linien-Infanterie-Regimenter zu 3 BataiR., je zu 8 Komp.; 20 BataiR. Jäger zu Fuss, zu 10 Komp.; 3 Regimenter Zuaven, zu 3 BatailL; 3 BataiR.
Ausgaben: Fr. Oesammtbudget. Departemental-£iu- Ausgabe f. d. Staatslasten
nähme u. Ausgabe, u. Einkünfte zur Deckung.
hë '•r.XTol Fr. 545.664,393 Fr.
£ inna h m en:
ordentliche ..... 1,735,985,885) . no, a,,
ausserordentliche 1,129,286)
1,171,491,798 Fr. 1,191,450,779 „ |
leichte afrikanische Infanterie, zu 7 Komp.; 8 Disciplinar-Komp. ; 2 Frem- den-Regimenter (5 Bataill.), und 3 Regimenter algierische Schützen (9 Bat.); ausserdem 117 Komp. und 24 Sektionen „hors rang". Kavallerie: 2 Regimenter Karabiniers, 10 Regimenter Kürassiere, 12 Regimenter Dra- goner, 8 Regimenter Landers, 12 Regimenter Chasseurs, 8 Regimenter Husaren, 3 Regimenter Chasseurs d'Afrique, und 3 Regimenter Spahis; ausserdem noch 64 Pelotons hors rang. Artillerie: 5 Regimenter zu Fuss, mit 90, 4 reitende Regimenter, mit 32, und 7 fahrende Regimen- ter, mit 105 Batterien; 1 RegimentPontoniere, 12 Komp. Arbeiter, 2 Komp. Walfenschiniede, 10 Escadr. Train, Veteranen etc.; ferner 3 Regimenter Genietruppen (6 Bataill.), und 2 Komp. Sapeurs. Hierzu die Truppen für den Verwaltungsdienst, das Sanitätswesen etc. Sodann die kaiserliche Gendarmerie von 25 Legionen, 1 Legion algierische Gendarmerie, und 1 Legion Pariser Garde (2 Bataill. Infanterie zu je 8 Komp. und 4 Schwad. KavaRerie). — Der Effektivstand der Armee am 1. Januar 1856 betrug 577,536 Mann. Davon waren im Innern 310,347 Mann, in Afrika 64,235 iVIann, im Orient 197,597 .Mann, in Italien 5,357 Mann. — Die Stärke des Landheeres nach dem Budget auf 1857 betrug: 220,268, KavaRerie 62,988,
ArtiRerie 34,282, Gendarmerie 22,712, Ingenieur-Korps 9,069, General- stab 4,345, Train 4,971, Veteranen-Korps 1,135, MRitärverwaltung 6,295, die ganze Armee 366,064 Mann, Ausserdem : die Fremdenlegion in Algier 6,110, und die Tirailleure und Kavalleriekorps der Eingeborenen 6,737 Mann. Die Genera Ii tat der Armee bestand 1857 aus 10 MarschäHen, 88 Divisions-Generalen in Aktivität, 80 in Reserve, und 158 Brigade-Ge- nerälen in Aktivität, und 162 in Reserve. — Die Na tionalgarde, in welcher alle Franzosen vom 20.—60. Jahre dienstpflichtig sind, besteht nur noch dem Namen nach, wird von der jetzigen Regierung nicht geliebt, und hat militärisch alle Bedeutung verloren. Behufs der Verwaltung der Heerangelegenheiten ist Frankreich in 21 Militär-Divisionen, und jede der- selben in mehrere Unter-Divisionen eingetheUt; an der Spitze jeder Divi- sion steht ein Divisions-General, in manchen auch ein Marschall, und an der Spitze der Unterdivisionen ein Brigade-General. Die Hauptorte der 21 Divisionen sind: Paris, Ronen, Lille, Chalons-sur-Marne, iMelz, Strass- burg, Besançon, Lyon, Marseille, MontpelRer, Perpignan, Toulouse, Bayonne, Bordeaux, Nantes, Rennes, Bastia, Tours, Bourges, Clermont-Ferrand und Limoges. Am 28. Januar 1858 meldete der „Moniteur" die Bildung von 5 grossen Militärbezirken unter Befehl der Marschälle. Die Bezirke sind: der Nord-, Ost-, Südost-, Südwest- und West-Bezirk; die Kommandoplätze sind : Paris, Nancy, Lyon, ToiRouse und Tours, und die Marschälle führen den Titel: „Commandant supérieur" der Nord-, Ost-, |
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xe. Frankreich. 11
Südost-, Südwest- und West-Truppendivision. — Festungen zälilt Frank- reicli 119. Darunter 7 ersten Ranges: Paris, Lyon, Sirassburg, Metz, Lille, Toulon, Brest; 13 zweiten Ranges: Gravelines, Mezieres, Givef, Charlemont, Thionville, Beifort, Besançon, Perpignan, Bayonne, Rochefort! Cherbourg, Valenciennes nnd Calais; 24 dritten Ranges: Vincennes, Brian- çon, Grenoble, Langres, Antibes, Mont Louis, Rhé, Oleron, RocheRe, Belle Isle, l'Orient, St. Malo, Havre, Amiens, Peronne, Dünkirchen, Camhray, Douai, Bitsch, Arras, Boulogne, St. Omer, Bastia und Ajaccio; und end- lich 75 vierten Ranges, von denen wir nur Condé, Maubeuge, Avesnes, Rocroy, Sedan und Weissenburg an der Nordgrenze, Hagenau, Schlettstadt, Neubreisach, und das neue Fort de l'Ecluse an der Ostgrenze, und Belle- garde und St. Jean-Pied-de-Part, gegen Spanien, erwähnen.
Seemacht. — Die Marine Frankreichs, die im Jahre 1785 aus 72 Linienschiifen, 74 Fregatten, 28 Korvetten, 36 Gabarren, 27 Kutters, und 19 Bombardiergalioten, zusammen aus 256 Schiffen bestand, vermag zwar mit der britischen Marine bis jetzt nicht zu rivalisiren, hat sich aber im letzten russischen Kriege bedeutender gezeigt, als man erwartet hatte. Im April 1854 zählte sie 290 Segelschiffe mit 11,773 Kanonen, und 121 Dampfer mit 32,350 Pferdekraft, und zwar, an Segelschiffen: 53 Linienschiffe mit 5,096 Kanonen (9 v. 120 Kan., 14 v. 100 Kan., 19 v. 90 Kan., und 11 v. 80—82 Kan.), 58 Fregatten (v. 40-60 Kan.) mit 3,955 Kan., 39 Korvetten mit 868 Kan., 101 Briggs, Goeletten und Kutters mit 1,066, und 39 Lastkorvetten und Gabarren (y: 18,500 Tonnengehalt) mit 788 Kanonen; an Dampfschiffen: 7 Linienschiffe, 20 Dampffregat- ten, 30 Dampfkorvetten, und 64 Avisoschiffe. Zur vollständigen Beman- nung dieser Kriegsschiffe wären 96,000 Mann erforderlich gewesen, wirk- lich verwendet aber waren 1855 nur gegen 60,000 Mann. — Am 1. Jan. 1857 waren im Ganzen 353 Kriegsfabrzeuge im Dienst, und zwar: 40 Linienschiffe (10 v. 120 Kan., 10 v. 100 Kan., 15 v. 90, und 5 v. 80), 50 Fregatten (17 v. 60 Kan., 17 v. 50, und 16 v. 40 Kan.), 20 Korvetten (8 V. 30, und 12 v. 24 Kan.), 30 Briggs (jede v. 20 Kan.), 10 Aviso- Korvetten (v. 16 Kan.), 20 Aviso-Briggs (v. 16 Kan.), 10 leichte Briggs (V. 4 Kan.), 40 Goeletten - Kutter (v. 6-10 Kan.), 40 Dampfer zu 250 Pferdekraft etc., 20 Last-Korvetten zu 800 Tonnen, 30 Gabarren zu 380 Tonnen, 3 Dampffregatten zu 540 Pferdekraft, 1 Dampffregatte zu 320 Pferdekraft, 6 Korvetten zu 220 Pferdekraft, und 33 Dampfer zu 100 Pferdekraft und darunter. Der Stamm der Marine - Offiziere betrug 1857 im Ganzen 1,682 Mann, und zwar: 2 Admiräle, 13 Vice-Admiräle, 22 Kontre- Admiräle, III Schiffskapitäne 1. und 2. Klasse, 229 Fregattenkapitäne, 673 Schiffslieutenants, 493 Schiffsfähnriche und 139 Aspiranten. Ueberdies (Reserve-Cadre) 8 Vice - und 15 Kontre-Admiräle. — Die Bemannung der Kriegsmarine (durch Matrosen) erfolgt grösstentheils vermittelst der seit 1683 bestehenden Marine-Konskription, der sämmtliche Seeleute bis zum 50. Altersjahre unterliegen. Die Marine-Infanterie (die eigentlichen See- soldaten) wurde im Sept. 1854 neu organisirt, und ihr Effektivstand auf 4 Regimenter festgesetzt, welche aus 124 Kompagnien (zusammen aus 14,761 Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten) bestehen. Die Häfen von Cherbourg, Brest, Rochefort und Toulon sind den 4 Regimentern als De- pots zugewiesen. — Hinsichtlich des Seewesens sind die Küsten Frank- reichs in 5 Bezirke, und jeder dieser Bezirke in mehrere Quartiere einge- theilt. Jedem Bezirke steht ein See—Präfekt vor, der in dem Hauptorte seinen Sitz hat. Die Bezirke (und Hauptorte) selbst sind: 1) Cherbourg, mit 12; 2) Brest, mit 8; 3) Lorient, mit 7; 4) Rochefori, mit 16; und 5) Toulon, mitl5 Quartieren. Im Ganzen 58 Quartiere oder eben so viel Hafen- plätze. Die 5 Bezirkshauptorte sind die Hauptkriegshäfen und Schiffswerfte des Staats, und Brest, Cherbourg und Toulon Seefestungen ersten Ranges. — Flaggen Frankreichs sielie Flaggenatlas Taf. 2: Fig. 57 Standarte; Fig. 58 Admiralitätsflagge; Fig. 59 Flagge der Kriegsschiffe und KaulTah- rer; Fig. 60 Flagge der Ostindischen Kolonien; Fig. 61 Flagge der Westin- dischen Kolonien; Fig. 62 Lootsen-Signal; Fig. 63 Flagge von Calais; Fig. 64 Flagge von Dünkirchen; Fig. 65 Flagge der Normandie. Küsten- flaggen sind: Fig. 66 von Dünkirchen bis Honfleur, A; Fig. 67 von Hon- fleur bis Granville, Aj Fig. 68 von GranviRe bis Morlaix, B; Fig. 69 von Morlaix bis Quimper, B; Fig. 70 von Quimper bis l'Orient, C; Fig. 71 von l'Orient bis zur Loire, C; Fig. 72 von der Loire bis Royan, D; Fig. 73 von Royan bis zur Spanischen Küste, D ; Fig 74 von der Spanischen Küste bis MarseiRe, E; Fig. 75 von Marseille bis zur Italienischen Küste, E; Fig. 76 Flagge der Provence; Fig. 77 Flagge von .Marseille, und Fig. 78 Flagge von Corsika. —
Ausnahmsweise betrachten wir hier noch die, geographisch zu Italien gehörende, seit der ersten französischen Revolution dem fran- zösischen Staate als eigenes Departement beigefügte Insel Corsika (Corsika, C o r s e), als Stammland der gegenwärtigen Kaiser- Dynastie. — .
Die 30 Lieues in südöstlicher Richtung von der französischen Küste entfernte, im Norden von Sardinien gelegene und durch die Strasse von Bonifacio von ihm geschiedene Insel Corsika, die gegenwärtig das 86ste Departement des Reiches bildet, wurde im frühesten Alterthum von griechi- schen Kolonisten angesiedelt, später von den Karthagern in Besitz ge- nommen , von diesen aber in den punischen Kriegen an die Römer ver- loren. Nach dem Untergange des römischen Reichs abwechselnd von ger- manischen Völkern besetzt, kam die Insel im 9. Jahrhundert an Genua, in dessen Besitz sie mit kurzen Unterbrechungen bis zum 18. Jahrhundert blieb. In einem Aufstand der Corsen, der 1763 durch den zu Livorno lebenden Baron Neu hoff unterstützt wurde, der für sie in Tunis unter- handelte, und ihnen Waffen und Munition zuführte, warfen die Corsen das Joch der Genuesen ab, und wählten den Baron Neuhoff, unter dem Namen Theodor, zu ihrem König. Durch Frankreichs Hülfe wurde die Insel bald wieder der genuesischen Herrschaft unterworfen; König Theodor flvchtete nach England, wo er 1741 im Elend starb. Der Kampf auf Cor- sika entbrannte bald von Neuem. Pasquale Paoli, der Sohn des im Kampfe gegen Genua berühmt gewordenen, geflüchteten Generals Giacinto Paoli, kehrte 1755 von Neapel zurück, wurde von der Consulta mit der obersten BefehlshabersteRe betraut, und führte, während er für Ge- rechtigkeit, Ackerbau und Bildung sorgte, den Kampf gegen Genua so nachdrücklich fort, dass dieses 1766 die Insel an Frankreich abtrat. An- fangs glücklich, musste Paoli bald der französischen Uebermacht weichen und schiffte sich 1769 nach England ein, von wo ihn 1789 die franzö- sische Revolution, und mit ihr die Hoffnung, sein Vaterland zu befreien, nach Corsika zurückrief. In seinen patriotischen Erwartungen getäuscht, überlieferte P a o 1 i 1794 die Insel in die Hände der Engländer. Die französische Partei aber, an deren Spitze Buonaparte stand, gewann die Oberhand, und zwang 1796 die Engländer, die Insel zu räumen, die seitdem, trotz aller Dynastienwechsel, bei Frankreich geblieben isL — |
Die Insel Corsika, zwischen 41020' und 43o N.Br. gelegen, hat von N. nach S. eine Länge von 35, und eine Breite von 18 Lieues, umfasst einen Flächenraum von 159,03 Qu.-M., nach andern Angaben von 872,000 (874,741) Hektaren, und zählte (1856) eine Bevölkerung von 240,183 Seelen. Nach Pietri von Sartene beträgt der Gesammtumfang der Insel 489,615 Toisen und die Oberfläche 2,074,441 Morgen (Arpens), wovon 621,404 an- gebaut und 576,426 unangebaut, jedoch anbauungsfähig, 874,612 aber zum Feldbau untauglich sind. — Mit Rom und Barcellona unter fast gleicher Breite, eignet sich der Boden der Insel beinahe für jede Art des Anbaus, und der Oliven-, Maulbeer- und Citronenbaum, sowie viele tro- pische Gewächse wachsen hier beinahe wild. Mit Ausnahme der östlichen Küste (von Bastia bis Solinzara) besteht die Insel aus einer einzigen Gebirgsmasse, in der vorzugsweise zwei Ketten hervorragen, von denen die eine das Land von S. nach N., die andere von 0. nach W. durch- schneidet Die höchsten Berge sind der Monte Rotondo (8,508'), Paglia Orba, Monte d'Oro, Pic de Nicolo etc. Die Gipfel dieser Granitberge sind nackte Felsen, von denen wilde Giessbäche herabstürzen, um die üppige Vegetation in den Thälern zu nähren. Die bedeutendsten Flüsse der Insel entspringen auf den höchsten Bergen; der Tavignano und Liumone aus dem Gebirgssee Nino auf dem Monte Rotondo; der Golo hat seinen Ursprung im See Creno; und ausserdiesen sind noch zu nennen die Flüsse Bevinco, Valinco, Tarao und Bruneiii.
Zahlreich sind die Produkte des Landes. Kupfer- und Bleiminen sind vorhanden, ihr Bau aber wird nur nachlässig betrieben; zu Farinola und Nebio sind Salzgruben; bei Valinco und Carbini sind Granit-, bei Niolo Porphyrhrüche; bei Corte guter Bildhauermarmor; bei Bastia Ala- baster, Achat, Serpentin etc.; edle Steine, besonders Smaragde, findet man in verschiedenen Theilen der Insel, und ebenso Kolbalt, Asbest, Alaun, Salpeter etc. — Die Viehzucht wird nachlässig betrieben: die Pferde Cor- sika's sind, obwohl munter und kräftig, doch sehr klein, und das magere Hornvieh der Insel gibt wenig Milch und hat ein zähes Fleisch. Neun Monate des Jahres bleibt letzteres ganz sich selbst überlassen auf der Weide, und erhält niemals trockenes Futter, sondern das ganze Jahr hin- durch frisches Gras, das es oft suchen muss. Ziegen und Schafe gibt es im Ueberfluss, und die Ziegen- und Schafheerden sind der grösste Reich- thum der Gebirgsbewohner. Wölfe gibt es auf der Insel nicht, dagegen Füchse in Menge, die so stark und verwegen sind, dass sie nicht selten in die Heerden einbrechen. Wohlschmeckendes Wildpret ist im Ueberfluss vorhanden, und vom Federwild wird vorzugsweise die Amsel geschätzt, die ihr zartes Fleisch den Beeren der Myrthe verdankt. So sehr die Insel zur Seidenzucht geeignet ist, und einen lohnenden Ertrag gewähren würde, schenkt man ihr nur zu Rogliano und in einigen Kantonen im N. von Bastia Aufmerksamkeit; eben so ist es mit der Bienenzucht, die einen ausserordentlichen Gewinn abzuwerfen fähig wäre; allein nur in wenigen Gegenden, wie bei Piava de Caccia, wird sie betrieben — der Corse geht nur schwer an Einführung ihm neuer Industriezweige. Die Fischerei, an der Küste sowohl, als in den Seen und Teichen der Insel, ist ungemein ergiebig, und wird mit Vorliebe betrieben; berühmt ist die Fischerei im Salzwasserteich von Biguglia. In einigen Gegenden der Küste ist bedeu- tende Thunfisch- und Sardellenfischerei, in andern sind ansehnliche Austern- bänke, deren Ausbeute nach Italien geschickt wird. Korallen sind an der Küste in grosser Menge, und der Hafen von Porto-Vecchio ist für die Fische- rei von Perlmutter und selbst von Perlen günstig.
Der Boden Corsika's ist von ungemeiner Fruchtbarkeit, und kein Departement Frankreichs kann sich einer ähnlichen rühmen. Er braucht nicht gedüngt zu werden, und fast ARes gedeiht auf ihm ohne Pflege. Für die Milde des Klima's spricht das nicht selten pfleglose Fortkommen der Palme. Die Gipfel aller Gebirge sind mit den herrlichsten Waldungen bedeckt, und die Abhänge derselben bieten für den Weinbau die günstigste Lage. Ebenen gibt es nur wenige, und diese, von denen die von Mariana und Alesia die bedeutendsten sind, liegen an der östlichen Küste. Die Ebenen sowohl als die zahlreichen Thalgründe prangen mit einer üppigen Vegetation, welche die reichsten Ernten gewährt. — Kaum der dritte Theil der Bodenfläche ist in Anbau genommen, und grösstentheils sind es Ausländer, die sich hier mit Ackerbau beschäftigen. — Jährlich kommen 8—10,000 Lucchesen herüber, die landwirthschaftlichen Arbeiten zu ver- richten und einen Theil des Ertrags als Arbeitslohn mit sich zu nehmen. Ein regelmässiger Anbau findet nur ausnahmsweise statt. Die herrliche Ebene Alesia, welche allein die Hälfte der ganzen Bevölkerung ernähren könnte, bleibt zum grössten Theil unbebaut liegen und erschöpft ihren fruchtbaren Boden durch eine nutzlos wuchernde Vegetation. Man gewinnt gegenwärtig gegen 500,000 Hektoliter Getreide, 60,000 Hektol. Kartoffeln, 20,000 H. Hülsenfrüchte, 180,000 H. Wein, 18—20,000 IL Olivenöl, 120,000 Kilogr. Flachs, und 320,000 Hektol. Kastanien. Nirgends wird der Land- bau so irrational betrieben. Um sich mit Getreide zu versehen, steigt der Gebirgsbewohner in die Ebenen oder Thalgründe herab, wählt einen gut gelegenen Makis (unbebauten Landstrich von gutem Boden) aus, brennt ihn ab, kratzt ihn mit einem mehr als primitiven Pfluge auf, säet aus, erndtet, und kehrt dann nach seiner Hütte und zu seinen Heerden zurück. Weizen, Roggen und Gerste kommen aRenthalben fort, wo man sie aus- säet; weniger der Hafer, der zwar üppige Halme und Stengel treibt, aber fast keine Körner ansetzt, wesshalb man hier auch die Gerste als Pferde- futter verwendet. Hirse und Mais werden in mehreren Kantonen gebaut, doch ist der Ertrag selten über 10,000 Hektol. Der Wiesenbau ist fast unbekannt; hier und da werden Lupinen zum Viehfutter gesäet. An Ge- müsen ist die Insel sehr reich: Bohnen, Linsen und Saubrod gedeihen vortrefflich, und werden in Menge nach Italien ausgeführt. Der Kartoffel- bau macht grosse Fortschritte. Obst und Südfrüchte (Orangen und Citro- nen) werden in Menge gezogen; ersteres hat ein zuckerreiches, festes, nicht sehr saftiges Fleisch, eignet sich trefllich zum Einmachen und Trock- nen, und von Ajaccio, CaIvi etc. aus werden getrocknete Früchte in an- sehnlichen Quantitäten nach Italien und Frankreich versendet. Die hiesi- gen Rosinen sind süss und von herrlichem Geschmack, nur wird mit ihrer |
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Bereitung schlecht umgegangen. Der Weinbau ist ziemlich ansehnlich; der gewonnene Wein wird aber meistens im Lande konsumirt. Der Oel- baum wächst wild auf der Insel; seine Kultur, so gewinnbringend dieselbe werden könnte, wird ungemein vernachlässigt, und die Oelbereitung ist schlecht. Das Oel von Bonifacio, so wie das von Balagno und Sartene, gelten für das Beste. Tabak gedeiht sehr gut, und die Erndte übersteigt das Bedürfniss; der corsische Elachs ist von vorzüglicher Güte; eben so der Hanf, der aber bis jeizt nur wenig gebaut wird. Die Krappwurzel beginnt ein einträglicher Handelsartikel zu werden- Kastanien gedeihen vortrefflich und bilden in mehreren Kantonen das Hauptnahrungsmittel. .Mehrere Eichenen, von denen die eine ein treffliches Wurmmittel ist, die andern ein schönes Farbenmaterial Hefern, sind im Handel sehr gesucht, und werden vorzugsweise von Sartene aus nach England verschifft. — Holz ist der bedeutendste Ausfuhrartikel des Landes, und jährlich werden über 500,000 Stères ausgeführt. Die Bergländer sind mit den herrlichsten Waldungen bedeckt, und der Lärchenbaum, der das trefflichste Zimmer- und Schiffbauholz und die schönsten Masten liefert, besonders bei Sarda- niello und Marmano, die Zierde dieser Waldungen. Die bedeutendsten Wälder sind die zu Aetone und zu Vezzanova. Sagana ist der Hafen für Masten; Sartene der Stapelplatz für Bretter.
Der Gewerbfleis ist unbedeutend; die ganze Industrie beschränkt sich auf Tuch- und Leinweberei, Gerberei, Käserei, und einige Schnielz- hütten und Eisenhämmer zu Moriani, Tavagna, Alezani und Orezza, welche das Erz, das sie ausbeuten, grösstentheils von Elba erhalten. — Aus der schwarzen Wolle des Landes, die noch mit Ziegenhaaren vermischt wird, werden grobe Tücher für die Gebirgsbewohner verfertigt; der Mittelpunkt der Linnen-Industrie ist Niolo, im Gemeindebezirk von Corte; zu Guagno werden irdene Pfeifen, zu Monagia leichtes Töpfergeschirr verfertigt. Sei- fensiedereien sind nur wenige auf der Insel. Die Gerbereien liefern ziem- lich gutes Leder, zu dessen Bereitung man sich der Lorbeerblätter bedient, wovon es eine grüne Farbe annimmt. Im Gebirge trocknet man die Häute der wilden Schweine an der Sonne, uiid schneidet dann ohne w^eitere Zu- bereitung Sohlen daraus, die ungemein dauerhaft sein sollen. Die Käse- bereitung, aus einer Mischung von Schaf- und Ziegenmilch, wird überall betrieben; die besten Käse, die nebst den Kastanien die Hauptnahrung der Gebirgsbewohner bilden, sind die, welche zu Coneone, Vinago, Branio und Niolo gemacht werden.
Der Handel der Insel ist in dem Handel Frankreichs inbe- griffen. Von seinen Erzeugnissen führt Corsika ungefähr für l MilL Franken nach Frankreich aus, und empfängt dagegen für etwa 3 Mill. an Tüchern, Meubeln, Geräthen, Handwerkszeug, Ouincaillerie, Kräraerwaaren etc. Für den Binnenhandel besteht nur eine Messe; die Krämer furnieren daher ihre Lager in den Haupt-Seehäfen, deren die Insel folgende 20 zählt: Calvi, Algajola, Ile-Rousse, Saint-Florent, Canari, Centuri, Ersa, Maccinag- gio, Cagnano, Erbalunga, Bastia, Venzolosca, Cervione, Aleria, Calzarello, Porto Vecchio, Propriano, Cargese, Bonifacio und Ajaccio, die zusammen 534 Fahrzeuge von 5,788 Tonnen Last (einschliesslich zweier Dampfer von je 60 Tonnen) haben, und eine Handelsbewegung von 8,399 Fahrzeugen, mit 129,918 Tonnen, repräsentiren (1,403 Fahrzeuge mit 34,650 Tonnen für den auswärtigen, und 6,996 Fahrzeuge mit 95,268 Tonnen für den Küstenhandel).
Corsika bildet gegenwärtig ein Departement des französischen Kaiserreichs; besteht aus 5 Arrondissements: Ajaccio, Bastia, Calvi, Corte und Sartene, die wieder in 60 Kantons (61 Friedensgerichte), sowie diese in 355 Gemeinden getheilt sind, und sendet zwei Abgeordnete in die Deputirtenkammer des französischen Reichs. — Die direkten Steuern und öffentlichen Einnahmen, die in Corsika erhoben werden, belaufen sich auf 1,565,635 Fr. (indirekte Steuern bestehen nicht); die Departemental-Aus- gaben auf 532,318 Fr. Die Staatseinnahmen der Insel decken die Aus- gaben bei weitem nicht, welche die Verwaltung von Corsika dem franzö- sischen Staats-Budget auferlegt. Die Erhaltimg des Militärs allein erfor- dert 1,800,000 Fr., und man kann annehmen, dass ein jährlicher Zuschuss von 21/2 Mill. Fr. französischen Geldes nach Corsika fliesst, um die Insel in der Abhängigkeit von Frankreich zu erhalten. |
Der Corse ist mehr Italiener als Franzose. Im Allgemeinen ist er stark und wohlgebaut, fast unter mittlerer Grösse, von Gesichtsfarbe braun, das Haar schwarz, die Augen glühend, und der Ausdruck der Züge eher Furcht als Vertrauen einllösseud. Die Frauen theilen den Charakter ihrer Männer. Alle haben schöne Augen und langes, schwarzes, glänzen- des Haar, das anmuthig über eine durch Künsteleien nicht entstellte Körper- bildung fällt. Ihre Physiognomie ist kühn, würdig, gebieterisch. Die Tracht der Corsen ist sehr einfach, und im Innern der Insel so schlicht, dass sie nicht das geringste Kennzeichen darbietet, woran man den Rei- chen von den Armen unterscheiden kann. Die Männer tragen eine kurze Jacke, Hosen und lange Kamaschen von einem groben, chokoladefarbenen Tuche; der Kopf ist gewöhnlich mit einer spitzen, thurmähnlichen, schwar- zen Sammtkappe, oder einer schlechten, gewebten, wollenen .Mütze bedeckt, von derselben Farbe wie der übrige Anzug. Viele Bauern werfen eine Art Mönchskappe, die sie Pelone nennen, über den Kopf, und lassen sie hinten über den Nacken hinabhängen. Die Männer gehen fast ohne Ausnahme immer bewalfnet, und im Innern wird man nicht leicht Einem begegnen, der nicht seine geladene Flinte über der Schulter, und Kugeln und Pulver in einem ledernen Beutel hätte, der um den Leib herum geht. Gewöhn- lich ist auch noch ein Stilet irgendwo verborgen, obwohl die französiche Regierung das Tragen dieser Waffe verboten hat. fn der Tracht der Frauen ist wenig Bemerkenswerthes. Um Ajaccio tragen sie gewöhnlich grosse runde Strohhüte, während ihre übrige Kleidung wenig mehr als ein Hemd ist, das kaum über die Kniee herabreicht. In der Gegend von Bastia sieht man dagegen statt jener Kopfbedeckung, wie bei den Bäuerin- nen des festen Landes von Italien, eine Art Schleier. — Die Häuser im Inneren der Insel können kaum mit den elendesten Hütten verglichen werden, die man in dem civilisirten Europa kennt. Sie bestehen aus vier Wänden, von einem rohen Dache bedeckt; viele haben nur eine einzige Oeffnung, die zugleich als Thüre, Fenster und Rauchfang dient; ein zwei- tes Stockwerk ist selten, und wo man ein solches findet, muss man sich bequemen, mittelst einer Leiter hinaufzusteigen. Das Erste, was dem Fremden auffällt, wenn er in ein solches Haus tritt, ist ein ungeheurer Haufe Kastanien in einem Winkel desselben. Diese bilden den vorzüglich- sten Lebensunterhalt des Corsen im Innern des Landes; sie werden in- dessen nicht roh gegessen, sondern zu Mehl gestampft, und dann in eine Menge verschiedener Gerichte verwandelt, als Pulenta, Brilloli, FritteRe, Frandoline etc. — Das Ilausgeräthe, in Stühlen, Bänken und Tischen be- stehend, ist von der rohesten Art. Das Feuer brennt, wenn man des- selben bedarf, in der Mitte des Gemachs, und der Rauch zieht hinaus, wo er kann. Die Hausfrau, von ihren kecken Sprösslingen umgeben, besorgt die llauswirthschaft, indess der Herr mit seiner Flinte das Gebirge durch- streift, um seine Familie mit Wildpret zu versehen. Des Nachts dient ein Kieferspan statt der Lampe. — So arm der Corse im Allgemeinen ist, so gibt es doch in ganz Corsika keinen Bettler. Wird der Fremde auf der Strasse angesprochen, so geschieht diess nur, um Neuigkeiten zu erfahren, und die Wissbegier oder Neugier des Corsen erstreckt sich weit über die Kleinigkeiten hinaus, die selbst in civilisirten Ländern oft den Gegenstand der Unterhaltung Gebildeter ausmachen.
Die Hauptstadt Corsika's ist Aj accio, am gleichnamigen Golfe der Geburtsort Napoleon Bonaparte's und der Schauplatz seiner ersten Kr'iegs- that, im Jahr 1793. Die Stadt zählt 12,661 Einwohner, und besteht aus zwei Hauptstrassen, von denen die eine von dem Hafen zu den Kasernen führt, die andere, eben so breite, die erstere unter rechten Winkeln schneidet. An beide Hauptstrassen lehnen sich eine Menge kleiner, enger, kothiger Nebengassen an. Das Haus , in welchem Napoleon Bonaparte geboren wurde, ist eines der ansehnlichsten in der Stadt, und bildet die eine Seite eines elenden kleinen Hofes, der auf die Rue Charles hinaus- geht. — Corsika bringt dem französischen Kaiserreiche keinen direkten Nutzen, und der Besitz der fnsel ist für Frankreich nur in so fern wichtig, als sie die Häfen der Provence und Italiens beherrscht. — |
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JlieherfanÖe unî) Jkfflien.
Hand-Atlas. Taf. 17.
I. Moiii^reieii tier Mieilerlaiicle.
^brescliiclite. — Zur Zeit der Römer wohnten in den heutigen Niederlanden die Chauzen, welche später von den Batavern vertrieben wurden neben denen sich verwandte Stämme, im Süden die Belgier, im Norden'die Friesen ansiedelten. In den Kriegen der Römer gegen die Germanen seit Cäsar unterlagen die Belgier schon 54 v. Chr. Die Ba- taver und Friesen wurden später besiegt, nie gänzlich unterworfen. Vom dritten Jahrhundert an beginnen die Kriege mit den Franken, aber erst in dem 5. und 6. Jahrhundert gehorchten Belgier und Batavei- den Fran- kischen Königen, die Friesen erst gegen das Ende des 7., und das Lhri- stenthum konnte nur durch Zwang Eingang finden. In der fheilung der Fränkischen Monarchie durch den Vertrag zu Verdun 843, kamen Bataver und Friesen an Ludwig den Deutschen. In Folge der Zeit machten sich Statthalter der einzelnen Distrikte unabhängig; dasselbe geschah von den grossen VasaRen und den wichtigsten Städten, und so kam es, dass im 11. Jahrhundert eine Menge Herzogthümer, Grafschaften, Bisthumer und freie Städte sich hier befanden. Seit dem 14. Jahrhundert gelang es den Herzögen von Burgund, sich in den Besitz dieser verschiedenen Herr- schaften zu setzen. .Mit dem Tode Karls des Kühnen, 1477, endete der Mannsstaram des Burgundischen Regentenhauses, und durch Heirath kam der grösste Theil der Länder als Deutsche Lehnsgüter an Kaiser Maximilian, den Gemahl von Karls Erbtochter Maria; dieser vererbte sie an seinen Sohn Philipp, Gemahl der Erbin Spaniens, und seitdem blieben die Niederlande der altern Habsburgiscben Linie, die den Thron Spaniens inne hatte. Damals bestand das Land aus 17 Provinzen: Bra- bant, Limburg, Luxemburg, Geldern, Flandern, Artois, Hennegau, Namur, HoRand, Zeeland, Zütphen, Friesland, Mecheln, Utrecht, Oberyssel, Groe- ningen, Drenthe, die durch Kaiser Karl V. als Theile des Deutschen Reichs erklärt wurden, und zugleich bestimmte dieser durch die pragmatische Sanktion, dass diese Provinzen stets ungetheRt und nach dem Rechte der Erstgeburt vererbt werden sollen. Die Versuche Philipps IL, Karls V. Sohn , mit Hintansetzung der Rechte und Freiheiten der einzelnen Pro- vinzen, unumschränkt, wie in Spanien, zu regieren, seine Abneigung gegen die Niederlande, seine Erpressungen und die Gewaltthätigkeiten der Spa- nischen Söldner, endlich sein Religionsdespotismus, erzeugten Empörun- gen. Alba's Blutrath und Hinrichtung von 18,000 Menschen binnen 6 Jahren machten das Uebel nur schlimmer, und die Revolution fand festen Grund, als die Meergeusen sich der Stadt Briel bemächtigten und Wil- Bromme's Hand-Atlas. — Niederlande und Beleien". a. |
heims von Oranien Umsicht den Kampf gegen Spaniens Druck leitete. So entwickelte sich der Niederländische Befreiungskrieg seit 1572. 1579 traten die 5 nördRchen Provinzen: Holland, Zeeland, Geldern, Utrecht und Friesland, durch die Utrechter Union zu einem engern Verein zusam- men, dem sich bald Groeningen und Oberyssel anschlössen, und zu dessen Feldherrn Wilhelm von Oranien erklärt wurde. 1581 kündeten die Pro- vinzen dem Könige Philipp IL den Gehorsam auf. Philipp IL suchte zwar die abgefallenen Provinzen dadurch wieder zu gewinnen, dass er die Niederlande seiner Tochter, Clara Eugenia, und ihrem Gemahl Albrecht von Oester- reich, als selbstständiges Reich abtrat, aber vergebens. In dieser Zeit hob sich HoRands Handel mehr und mehr. Die Spanischen und Portu- gisischen Besitzungen in Ostindien und Amerika wurden zum Theil er- obert, und der Handel von Kadiz, Antwerpen und Lissabon fiel in die Hände der aufgestandenen Provinzen. 1609 wurde zu Antwerpen ein 12jähriger Waffenstillstand abgeschlossen; zwar wurde nach dessen Ab- lauf der Krieg erneuert, aber ohne Glück für Spanien, so dass nach dem 30jährigen Krieg im Westphälischen Frieden, 1648, nun auch Spanien die Niederlande als unabhänging anerkannte und ihnen die Erwerbungen von Holländisch-Brabant, Flandern, Mastricht und die Eroberungen in Ost- und Westindien lassen musste. Jetzt nahm durch den Seehandel und das Fabrikwesen besonders die Blüthe und der Wohlstand des Landes zu. Die Seemacht der Niederländer war die erste der Welt, unter den Admiralen Tromp und de Ruyter. Der Handel umfasste alle Welttheile, und durch den Besitz der den Portugisen entrissenen Kolonien, war lange Zeit hindurch der Handel mit Gewürzen ausschliesslich in den Händen der Holländer. Die von Cromwell gegebene Navigationsakte, 1645, wo- durch den Niederländern die Einfuhr fremder Produkte in England ver- boten wurde, gab ihrem Alleinhandel den ersten Stoss. Bald verloren sie in dem hartnäckigen Kampfe mit England ihre Uebermacht zur See; England trat ihnen auch in Ostindien als mächtiger Nebenbuhler ent- gegen; andere Nationen erwachten allmählig zu besserer Benützung ihrer Kräfte, und so sank der Handel Hollands von Jahr zu Jahr. Innere Staats- kämpfe traten hervor zwischen der rein republikanischen Partei und der Partei der Oranier, die nach Erweiterung ihrer Statthaltergewalt slrebte. Gross steht in den Kämpfen gegen Ludwig XIV. Wilhelm IIL da, der endRcli den Thron von England bestieg und als Begründer des Systems des poU- tischen Gleichgewichts unter den Europäischen Staaten gilt. An dem |
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17. — Niederlande und Belgien. 166
Spanischen Erbfolgeliriege nahmen die Niederlande regen Antheil und er- warben im Frieden das Recht, eine Reihe Festangen in den von Spanien an Oesterreich gekommenen Belgischen Provinzen zu ihrer Sicherheit zu besetzen. Seit dieser Zeit aber schienen die Niederlande erschöpft und zogen sich immer mehr zurück, und in dem Oesterreichischen Erbfolge- krieg, zu dessen Theilnahme sie von England gedrängt wurden, erfolgten Verluste auf Verluste, die Wilhelm IV., der 1747 zum Erbstatthalter aller Provinzen, selbst in weiblicher Linie, ernannt worden war, nicht ausgleichen konnte. Dass damals die Republik die Integrität ihrer Be- sitzungen rettete, lag in den politischen Verhältnissen, nicht in ihrem Kriegsglücke. Als England mit seinen Nordamerikanischen Provinzen im Kriege lag, suchten die Niederlande aus alter Eifersucht diese Verhält- nisse als günstige zu benützen; desshalb entspann sich ein Seekrieg, der aber mit Vernichtung der Holländischen Flotte und mit grossen Opfern, 1784, endete. Solche Unglücksfälle führten zu Empörungen gegen den Statthalter. Die Partei der absoluten Republikaner, Patrioten genannt, griff zu den Waffen, und es entstand ein offener Bürgerkrieg. Zwar führten 25,000 Preussen, die zu Gunsten des Erbstatthalters und dessen Gemahlin, der Schwester Friedrich Wilhelms IL, einrückten, die Ruhe zu- rück, ^ber nur scheinbar, und als 1794 das Heer der Französischen Re- publik sich näherte, fand es nur wenigen Widerstand, und der Erbstatt- halter flüchtete 1795 nach England. Hierauf wurde die Batavische Repu- blik proklamirt; einige Theile mussten zur Arrondirung Frankreichs ab- getreten und 100 Mill. FL bezahlt wwden. Ais die Republik zur Theil- nahme an Frankreichs Kriegen genöthigt wurde, verlor sie an England ihre Kolonien, und der Seehandel wurde zum Küstenhandel. 1806 wurde der Thron HoRands Napoleons Bruder, Ludwig, angetragen, und von diesem angenommen; aber die mit Hollands Wohl unvereinbaren Zu- muthungen Napoleons Hessen ihn die Regierung 1810 niederlegen, worauf Holland mit Frankreich vereinigt wurde. 1813, nach Napoleons FaR, trat das der Französischen Regierung längst überdrüssige Volk auf und rief den Sohn Wilhelms V. zum souveränen Fürsten von Holland aus; eine Staatsverfassung wurde entworfen und angenommen; durch Verhandlung ein Theil der Kolonien von England wieder gewonnen und eine Vergrös- serung des Staats versprochen. Diese erfolgte auf dem Wiener Kongress durch die ehemaligen Oesterreichischen Niederlande, zugleich wurde dem Fürsten der Titel eines Königs ertheilt und ihm noch Luxemburg und Lüttich übergeben. Bei der zweiten Okkupation Frankreichs erhielt das neue Königreich noch einige Distrikte von Frankreich abgetreten. Wegen der Konstitution entstanden Zerwürfnisse mit den Belgischen Abgeordneten (vergl. Belgien), die der Grund des 1830 entstandenen Aufruhrs und der Losreissung der südlichen Provinzen wurden. Das Königreich kämpfte Anfangs unglücklich, und so gestalteten sich jene zu einem selbstständigen Staate. Die fünf Grossmächte nahmen diese Angelegenheit zur Berathung und verhinderten später den glücklich begonnenen Unterwerfungszug des KönigL Niederl. Heeres. Lange verweigerte der König den ProtokoRen der Londoner Konferenz seine Zustimmung, und nahm erst 1839, gedrängt durch die Generalstaaten und die allgemeine Finanznoth, die 24 Artikel der Londoner Konferenz an und erkannte das seit 1831 freie Belgien als selbstständiges Reich. Am. 7. OkL 1840 entsagte König Wilhelm L dem Throne und zog sich unter dem Namen eines Grafen von Nassau und mit seinem Vermögen von 150 Mill. Gulden nach Berlin zurück (f 1843). Ihm folgte sein Sohn, Wilhelm IL, dessen Bestreben gleich Anfangs dahin ging, durch Ersparnisse den verwirrten finanziellen Angelegenheiten des Landes abzuhelfenj eine neue Schuldenvermehrung desselben aber nicht verhindern konnte. Er starb am 17. März 1849 und erhielt zum Nachfolger seinen Sohn Wilhelm IIL, den noch regierenden König.
(Siehe nebenstehend;. ,,Genealogie".)
Das Ijand» — Lage, Grenzen, Grösse. — Das an der Nord- westgrenze Deutschlands, längs der Nordsee gelegene Königreich der Nie- derlande, im wahren Sinne des Wortes ein Niederland, da es unmittelbar an der Küste noch niedriger als das Meer selbst ist, und gegen dessen Sturmfluthen überall durch Deiche geschützt werden muss, dehnt sich (mit Ausnahme Luxemburgs) zwischen 21® und 24® 48' OL. aus, und erstreckt sich vom 50® 44' — 53® 34' NBr., Luxemburg selbst liegt im S. des Haupt- landes, und von diesem durch Belgien getrennt, zwischen 23® 22' bis 24® 12' OL. und 49® 28' — 50® 12' NBr. — Das Hauptland, das eigentliche Königreich, wird im W. und N. von der Nordsee, im 0. von Deutschland (Hannover, Westphalen und Rheinland), im S. von Belgien begrenzt; Luxemburg ist von Belgien, der Rheinprovinz und Frankreich umgeben. Die grösste Ausdehnung des Landes von 0. nach W. (von Venlo bis zur Westgrenze von Zeeland) beträgt 27, von S. nach N. (von Vaels bis zur Mündung der Ems) 40 Meilen. Die ganze Monarchie umfasst einen Flä- chenraum von 670,96 (nach andern Angaben von 670,o6 und 640,505) Qu.-M. (1. Jan. 1858) mit 3,523,823 Einwohnern, hat mithin 5,251 (n. A. 5,500) Seelen auf der Qu.-M.
Bestandtheile. — Seit 1830, wo die südlichen oder belgischen Provinzen sich zu einem eigenen Könipeiche gestalteten, besteht das Königreich der Niederlande aus den früher die „sieben vereinigten Pro- vinzen" genannten, republikanischen Ländern (die auch zuweilen, obwohl unrichtig, nach der grössten Provinz mit dem Namen „Holland" bezeich- net wurden): Friesland, Gelderland, Groeningen, Holland, Over-Yssel, Utrecht und Zeeland, zu welchen noch die Landschaft Drenthe kam, die unter dem Schutze der Generalstaaten stand; aus den Generalitätslanden (aus einem Theil von Brabant, der Stadt Maastricht, der kleinen Graf- schaft Vroenhove, einem Theil des Herzogthums Limburg, einem Theil von Obergeldern, und einem Theil von Flandern bestehend). Ländereien, die von den vereinigten Provinzen während der Kriege mit den Spaniern erobert worden waren und den Generalstaaten (der Generalität) gehörten; aus Theilen der vormaligen zu den österreichischen Niederlanden gehöri- gen Herzogthümer Limburg und Geldern; und aus Landstrichen, welche einst Bestandtheile des westphälischen Kreises waren (die Abtei Thorn, die Grafschaft Gronsfeld, die Herrschaften Wittem, Eys und Schlenacken, einige Parzellen des vormaligen Hochstiftes Lüttich (mit der Stadt Weert) und das Herzogthum Kleve (mit Zevenaar und Huisen). Das Grossherzog- thum Luxemburg besteht aus einem Theile des vormals zum Burgundi- schen Kreise gehörenden Herzogthums Luxemburg. — Ausser diesem ge- hören zur Monarchie ausser Europa an Kolonien: in Asien 28,923,2, in Amerika 2,829,9, und in Afrika 500, im Ganzen 32,253,i Qu.-Meilen. |
Genealogie der Regenten der Niederlande.
Oitonisclie I/iuie des Staimnliauses IVassau.
Heinrich der Reiche Stammvater des Gesammthanses, Graf zu Nassau •j- 1254
Walram, Graf zn Nassau, erhält Idstein, Wiesbaden und Weilburg, Stifter d. "Walram- sclieii Linie, j 1289 (siehe Nassau)
Otto I., Graf zu Nassau, erhält Dillenburg, Beilstein nnd Siegen, Stifter der Ottonischeu Linie, 1254 i 1292
I
Heinrich 1292 f 1323
I
Otto II. 1323 f 1369
, I
Johann 1369 t 1400 Adolph 1400 f 1420 Engelbert I. 1420 f 1442
I
Johann der Aeltere _ 1442 f 1475
Engelbert II. erhält die Nassauischen Guter in den Niederlanden 1475 t 1504
Heinrich erhält Niederlande 1516 f 1538 , vermählt mit Claudia von Chalon (Orange)
Renat erbt mütterlicher Seite das rürsteuthum Orange 1538 _t 1544
Johann der Jüngere erhält die Nassauischen Güter in Deutschland 1475, erbt 1504 die Niederlande 1516
Wilhelm der Aeltere erhält 1516 die Deutschen Besitzungen f 1559
Wilhelm I., der Jüngere, folgt Renat in Orange,* Stifter der Linie Orauien
1544 f 1584
Heinrich Friedrich Statthalter 1625 i 1647
I
Wilhelm II., Prinz von Oranien, Statt- halter 1647, ■i-1650
I
Wilhelm Heinrich letzter Prinz von Oranien 1650, Erb- statthalter 1674, als Konig v. Eng- land Wilhelm in. 1689 f 1702
Moritz Prinz v. Oranien 1584, Statthalter 1587, i 1625
Heinrich Kasimir Wilhelm Friedrich 1632 ^ 1640 1640 t 1642
I
Heinrich Kasimii- Fürst zu Sassau und Erb- statthalter in Friesland 1664 f 1696
Johann Wilh. Friso 1696 Fürst zu Nassau, Erb- statthalter von Friesland, beerbt das Haus Oranien 1702, Prinz V. Oranien
■i-1711
Wilhelm IV.
Erbstatthalter 1748 f 1751
Wilhelm V. 1766, entsagt 1802 f 1806
I
Wilhelm Friedrich
1806 Fürst von Fulda, 1815 König der Niederlande als Willlelm L, abd. 1840 i 1843 1
Wilhelm II. 1840 f 1849 1
Wilhelm III., geb. 1817 König 1849
Alexander geb. 1851
Wilhelm, Prinz von Oranien geh. 1840
Politische Eintheilung. — Das Königreich der Niederlande ist gegenwärtig in 11 Provinzen geschieden, die wiederum in 34 Bezirke (Arrondissements) und diese in 149 Kreise (Kantone) zerfaUen. Das Grossherzogthum Luxemburg ist ein selbslständiger, zum Deutschen Bunde gehöriger, völlig unabhängiger, vom König der Niederlande als Grossherzog regierter Staat, an den das herzogliche Haus Nassau Agna- tenrechte besitzt, die in Beziehung auf Limburg durch eine Geldentschädi- gung abgelöst sind. Die 11 Provinzen, mit ihrer verschiedenen Grössen- angabe (nach 670,os und 640,505 Q.-M.) und ihrer Bevölkerung am 1. Jan. 1858, sind:
Provinzen. |
Fiächenraum in geogr. Qu.-M. |
Bevölkerung 1855. |
Bezirke. |
Kreise. |
Hauptstadt. |
Einw. |
1. Nord-Brabant.
2. Geldern ......
3. Süd-Holland..
4. Nord-Holland.
5. Zeeland ......
7. Friesland (Vriesland)...
8. Over-ïssel ...
9. Groeningen-..
10. Drenthe,......
11. Herzogthum Limburg ..... |
94,66 93,00 61,21 48,5, 49,12
23,60 59,08
61„o 48,52 40,M |
9 3),195
92,120
31,68,
25,244
59,589 60,530 41,roT 48,529
40„co |
411,950 400,125 621,985 544,789 166,385 161,175
270,618 235,284 207,318 94,080
215,086 |
3
4 6 4 3 2
3 3 3 2
2 |
18 22 25 18 12 7
14 13 7 3
10 |
Herzogenbusch
Arnhem
's Gravenhage
Amsterdam
Middelburg
ütrecht
Leenwarden Zwolle Gröningen Assen
Maastricht |
21,700 25,830 66,400 260,037 15,160 51,308
23,840 17,426 35,146 4,400
22,683 |
Summa Grosshe'rzogthum Luxemburg ... |
622„O |
59 3,905 46,600 |
3,328,795 195,028 |
34 |
149 |
Amsterdam Luxemburg |
260,037 12,510 |
Zusammen |
670,0« |
640,505 |
3,523,823 |
— |
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17. — Niederlande und Belgien. 167
Die aussereuropäischen Besitzungen der Niederlande, zusammen 32,253,i Q.-M., sind von ungemeiner Wichtigkeit. Die Asiatischen Kolonien ! bestehen in den im Indischen Archipelagus befindlichen Gouvernements und Residentschaften: Batavia, Sumatra, Renkulen, Lampuhn, Palambang, Banka, Riouw, Borneo, Makassar, Menado, Amboina, Ternate, Banda, Timor, Bali und Lombok, dem Reiche Indragiri, den Reichen Assahan, ' Batubara, Sirdan, DeRi und Langkat, und Theilen von Neu-Guinea, zu- | sammen 28,923,2 Q--M. (1856 mit 17,852,000 Einw.), die mit dem Namen | Niederländisch-Indien bezeichnet werden (siehe: Text zu ,,Austra- i Ren" Taf. 8, S. 7 u. 8). Die Amerikanischen Kolonien bestehen: j in Holländisch-Guyana oder Surinam, in Süd-Amerika, und den westindischen Inseln: Curagao, St. Eustach, St. Martin, Saba, Bon Air, Aruba und Aves, zusammen 2,829,9 Qu.-M. mit 95,880 Einw., und , die Afrikanischen Kolonien, aus Niederlassungen auf der Küste von Ober-Guinea, die circa 500 Ou.-M. mit 100,000 Einwohnern umfassen. Die früher den Niederländern gehörenden Kolonien: Ceylon, Capland und Demerara wurden bereits 1814 an England abgetreten. —
Physische Beschaffenheit. — Die 0berfläche des Landes im eigentRchen Königreiche ist durchaus Ebene, ohne Berg und Wald, und ' die Niederlande, deren Existenz nur durch Deiche (Dämme) gesichert ist, | bilden das tiefste aller europäischen Länder. Nur in den Provinzen j Utrecht und "Gelderland zeigen sich unbedeutende Hügel. Das Grossher- ; zogthum Luxemburg allein ist Bergland, besteht aus Verzweigungen der Ardennen, überschreitet aber nirgends über 2000' Höhe. Längs der Küste der Nordsee zieht sich vom Eingange in den Ziiider-See bis zum Dollart eine Reihe Meeresinseln (Vieringen, Texel, VReland, Noord- vaarder, Ter ScheRing, Ameland, Schiermonnikoog und Rottum), die zu- sammen einen Flächenraum von 8.9 Qu.-M. bedecken; im Zuidersee selbst liegen die Inseln Urk, Schokland und Marken, im Südwesten des Landes die grossen, von den verschiedenen Maas- und Scheidearmen gebildeten Flussinseln: Cadzand, Noord- und Zuid-Beveland, Walchern, Tholen, Schouwen, Overflakken, Land van Voorne und Beverland, — An Land- seen oder Meeren, wie sie hier genannt werden, ist das Land unge- mein reich; der grösste derselben, das Haarlemer Meer (3,3 Q.-M.), ist neuerer Zeit eingepoldert und zu einem der fruchtbarsten Landstriche umgewandelt worden. Von Meeresbuchten ist der im 13. Jahrhundert durch Meeresfluthen entstandene, 60 Qu.-M. grosse Zuider-See, und der Dollart (2,21 Q-M.) zu bemerken. ^Ausgedehnte Moräste und Moore haben die Provinzen Vriesland, Gröningen und Holland, Drenthe, Over- Yssel, Limburg und Nord-Brabant; viele derselben sind ausgetrocknet und in fruchtbare Niederungen umgewandelt, die man Polder nennt; die grössten der noch bestehenden Moore sind: das Bourtangermoor und der Peel; der grösste Polder das vormaRge Naardener Meer. — Die Flüsse des Landes nehmen mit Ausnahme zweier Arme des Rheins und einiger unbedeutenderen Ströme, die in den Zuider-See gehen, ihren Lauf unmit- telbar in die Nordsee. Die Hauptflüsse des Landes sind: die Maas, die Scheide und der Rhein. Die Maas kommt aus Belgien, bewässert Lim- ourg, Geldern, Nord-Brabant und Süd-HoRand, trennt sich in viele Arme, und ergiesst sich mit 2 Hauptmündungen in die Nordsee; ihre Haupt- zunusse von rechts sind die Roer und die Niers, dann dieWhaal und AnfLi^ Hauptarme des Rheins), von links die Dommel.
Sr S-w«' '''' die Maas den Namen Merwede an;
if, « Ä cf'®^ theilt, führt der nördliche Hauptarm,
welcher Rotterdam, Schiedam und Brielle bespült, wiederum den Namen -Maas, der südliche Arm dagegen, der bei Hellevoetsluys vorbeigeht, den |
Namen Hollandsdiep. — Die Scheide, welche ebenfalls aus Belgien kommt, gehört nur mit ihrer Mündung hierher, und ihre beiden Arme bilden die meisten der Inseln, aus denen die Provinz Zeeland besteht. — Der Rhein, der aus der Rheinprovinz kommt, theilt sich bald nach sei- nem Eintritt in's Land in 2 Arme, von denen der linke, die Whaal, bei Nymegen und Tiel vorüberströmt, um sich mit der Maas zu vereinigen. Der rechte Arm theilt sich oberhalb Arnhem in 2 andere, von denen der rechte als neue Issel sich mit der alten Yssel vereinigt und unter- halb Kampen dem Zuidersee zuströmt, der linke aber als R.hein bei Wa- geningen und Reenen vorübergeht, und bei Wyk-by-Duurste sich wiederum theilt; der Hauptarm strömt von hier als Leck der Maas zu; der eigent- liche, nun kleine Rhein strömt Utrecht zu, sendet von da einen Arm als Vechte dem Zuidersee zu, und w^endet sich als alter Rhein westlich nach Leijden, wo er nur die Breite eines grossen Grabens hat, und zum Dorf Katwijk, wo ihm seit 1807 eine künstliche Mündung durch die Sand- dünen verschafft wurde. Von den Nebenflüssen des Rheins berührt die Mosel eine kurze Strecke die Ostgrenze von Luxemburg, und empfängt von dort die Sauer und Si er. — Schiffbare Kanäle durchschneiden die Niederlande nach allen Richtungen, und kein Land der Welt hat ein gleiches ausgeführtes Kanalsystem. In den nördlichen Provinzen stehen alle Städte durch Kanäle mit einander in Verbindung, wie anderwärts durch Landstrassen, und dem Lande eigenthümlich sind die berühmten Deiche oder Dämme, durch welche die Provinzen Zeeland, Vriesland, Grö- ningen, Nord- und Süd-HoRand, deren Boden tiefer als die Wasserfläche des Meeres liegt, gegen die M'uth der Wellen der Nord- und Zuider-See geschützt wwden. — Das Klima des Königreichs der Niederlande ist gemässigter als in den östlichen unter gleicher Breite gelegenen Ländern Deutschlands. Die Luft ist der Nähe des Meeres und der vorherrschenden Westwinde wegen fast immer feucht und häufig mit Nebeln erfüllt. Im September und Oktober ist die Luft meist rein und trocken, und daher auch der Herbst die schönste Jahreszeit. Die mittlere Jahreswärme in- Amsterdam ist 100,90 (im Winter 2,70, im Frühling IO.90, im Sommer 18,so, im Herbst 10,90), die mittlere Temperatur des wärmsten Monats 19./», die des kältesten Monats -f- 1,9. —
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung der eigentlichen Niederlande (mit Ausnahme Luxemburgs) beRef sich am 1. Jan. 1858 auf 3,328,795 Seelen; im Jahre 1830 betrug die Volkszahl 2,562,306; 1840:2,860,450; 1850:3,056,591, und 1855: 3,23S,753 Seelen, hat mithin in 28 Jahren um 766,000 oder jährlich im Durchschnitt um 27,300 Seelen zugenommen. Die Durchschnittssumme der jährlich im Lande Gehörnen beläuft sich während dieser Zeit auf 106,000, die Zahl der jährlich Gestorbenen auf 78,700. —
Stammversehiedenheit, Stände- und Rechtsverhältnisse. — Die Mehrheit der Bewohner der Niederlande ist germanischen Ur- sprungs, und besteht aus Holländern, in den vormaligen 7 vereinigten Provinzen; Flamändern, in Nord-Brabant; Deutschen, in Limburg und den grossen Städten der andern Provinzen, und Friesen, in einem Theiie Vrieslands und auf den Inseln der Nordwestküste. Wallonen, die ihre Muttersprache meist gegen die niederdeutsche vertauscht haben, leben, mit Ausnahme von Gröningen und Drenthe, in geringer Zahl in aRen Provinzen. Juden sind über 64,000 im Lande. Das Grossherzog- thum Luxemburg hat vorzugsweise Deutsche zu Bewohnern, mit Aus- nahme einiger Ortschaften an der belgischen Grenze, in denen der wal- lonische Dialekt des Französischen die Volksmundart ist. Landessprache in den Niederlanden ist die holländische; in den nördlichen Provinzen |
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17. — Niederlande und Belgien. 4
(Vriesland und Groningen) wird vom Yollse noch das Fries isch e, in den südlichen Provinzen das Flamändische gesprochen. Den Ständen nach unterscheiden sich die Bewohner in Adelige, Bürger und Bauern. Die ersteren sind weniger wohlhabend als der Handelsstand, bilden aber in jeder Provinz einen ritterschaftlichen Verein. Kein Stand ist bevor- ! zugt, alle Staatsbürger haben gleiche Rechte und Pflichten, und sind bei ' hinreichenden Kenntnissen zu allen Aemtern fähig.
ReligionsverscMedenlieit, Kirchliche Verhältnisse. — Die Verfassung der Niederlande erkennt keine herrschende Kirche an, und es besteht gänzliche Religionsfreiheit; gleicher Schutz ist allen Konfessionen I garantirt. Man findet hier die Bekenner aller christlichen Kirchen und Sekten: Reformirte, Lutheraner, Katholiken, Anabaptisten, Remonstranten. ! Episkopalen, Jansenisten, Griechen, Presbyterianer, mährische Brüder etc. | Die Mehrheit der Bevölkerung (1,906,618 Seelen) gehört der reformirten I Kirche an, zu welcher sich auch der König mit seiner Familie bekennt; ^ Katholiken zählt man 1,220,087, Lutheraner 66,170, Bekenner anderer christlicher Sekten 41,192, und Juden (niederländische sowohl als portu- gisische) 64,070. — Luxemburg ist ganz katholisch. — Die reformirte Kirche steht unter der allgemeinen reformirten Synode; die luthe- rische unter der lutherischen Synode, und die katholische Kirche unter dem Erzbischof zu Utrecht, dem apostolischen Administrator zu Herzogen- busch, 3 Bischöfen zu Haarlem, Breda und Roerraond, und dem Coadjutor des Bischofs von Breda, und dem des Erzbischofs von Utrecht. |
Geistige Kultur, TJnterrichtsanstalten. — Der öffentliche Un- 1 terricht ist trefflich geleitet, beginnt mit den Bewahranstalten für kleine : Kinder, und wird fortgesetzt in den Arraenschulen für die bedürftige Klasse, den Mittel- oder Zwischenschulen für die Wohlhabenderen, und den oberen Elementarschulen. Auf diese folgen die lateinischen Schulen, die mit den deutscheti Gymnasien korrespondiren, auf diese die soge- nannten Athenäen (mit 5 Fakultäten), und zuletzt die Universitäten, denen allein das Recht zusteht, die verschiedenen akademischen Würden zu er- theilen. Für die Bildung von Volksschullehrern sorgen Seminarien. Oef- fentliche Gemeindeschulen bestehen 2,218, Arraenschulen 237, Privat- Unterrichtsanstalten 802 etc.; lateinische Schulen zählt man 128, Seminare 21, Athenäen 3 (zu Amsterdam, Franeker und Deventer), und Universitäten ebenfalls 3: zu Leyden, gest. 1575 (mit 600 Stud., darunter 282 Juristen); zu Gröningen, gest. 1614 (mit 340 Stud., meist Theologen), und zu Utrecht, gest. 1636 (mit 428 Stud.). Ausserdem bestehen noch zahlreiche Insti- tute für den Land- und Seedienst, für Land- und Gartenwirthschaft, für Thierheilkunde, für den Unterricht Blinder und Taubstummer, und eine -Menge von Anstalten, die ausschliesslich der Kunstausübung gewidmet sind. Zur Förderung und Belebung der geistigen Kultur bestehen in allen grösseren Städten des Landes (Amsterdam, Leyden, Haarlem, Rotterdam, Arnhem, Zütphen, Haag, Dordrecht, .Middelburg etc.) bemerkenswerthe Sammlungen und Museen, wissenschaftliche und Kunst-Institute und ge- lehrte Gesellschaften, die ungemeine Thätigkeit entwickeln. Oeffentliche Bibliotheken sind in allen grösseren Städten (Amsterdam, Haarlem, Haag, Leyden, Utrrcht, Gröningen etc.), und eben so bedeutende Privatbiblio- theken. Die Zahl der Buchhandlungen, so wie der in den Niederlanden erscheinenden Zeitschriften ist nicht unbedeutend; doch bei Weitem nicht so gross als in Belgien.
Physisch-technische Kultur. — Landbau und Viehzucht stehen in den Niederlanden auf einer hohen Stufe der Entwicklung. Von Getreide wird Weizen am meisten in Süd-Holland, Zeeland und Lim- burg, Roggen in üver-Yssel und Nord-Brabant, Buchweizen in Nord-Bra- bant und Geldern, Gerste und Hafer in Gröningen und Nord-Brabant ge- baut. Den meisten Flachs und Hanf erzeugen Süd-Holland und Nord-Bra- bant, Krapp Zeeland und Holland, Tabak Utrecht und Geldern. Garten- |
gewächse und Baumfrüchte werden in Ueberfluss gebaut; Kohl besonders in Gröningen, und Gartensämereien, Blumen und Blumenzwiebeln, die einen bedeutenden Ausfuhrartikel bilden, vorzugsweise zu Haarlem. Die Viehzucht und Milchwirthschaft sind von ungemeiner Wichtigkeit, und holländische Butter und holländische Käse in der ganzen civilisirten Welt beliebte Verbrauchsartikel. Vriesland, Gröningen, Utrecht und Süd-Holland besitzen die meisten und schönsten Rinder; Süd-Holland und Geldern die besten Reitpferde, Vriesland, Gröningen und Utrecht die stärksten Kutsch- und Bauernpferde; die meisten Schafe haben Nord-Holland und Drenthe; die beste Rasse ist auf der Insel Texel, die schlechteste auf Zeeland; Nord-Holland, Gelderland, Gröningen und Over-Yssel haben die meisten Schweine. Bienenzucht wird vorzugsweise auf den Heiden in Utrecht und Geldern betrieben. — Die Forstw irthschaft ist nicht der Rede Werth: eigentliche Waldungen gibt es nur in Luxemburg. — Bergbau wird nur in Luxemburg auf Eisen betrieben; von ungemeiner Wichtigkeit ist dagegen in fast allen Provinzen der Niederlande die Torfstecherei, die fast das alleinige Brennmaterial des Landes liefert. — Von grosser Bedeutung ist die Fischerei, an den Küsten sowohl als in den Flüssen des Landes. Die Seefischerei wird in 3 Klassen, in den Häringsfang, die Kabeljaufischerei (den Stockfischfang), und den Walfischfang, geschie- den. Der erstere, einst der wichtigste, hat gegen früher sehr verloren, obwohl er immer noch von Bedeutung ist; er dauert vom 24. Juni bis Ende Oktober, ist durch Gesetze geregelt und wird durch Gesellschaften, jetzt meistens an den Shetland-Inseln, betrieben. Die Kabeljaufischerei findet gewöhnlich im W^inter statt, beschäftigt aber nicht so viel Schiffe als der Häringsfang; sie beginnt am 6. Dec. (dem St. Nikolaustag), währl bis zum Mai, und wird in der Nordsee und an den Küsten von Island vor- zugsweise betrieben. Der Walfischfang, in welchem vorzüglich Rotterdam thätig ist, beschränkt sich neuerer Zeit nicht auf Grönlands Küsten, son- | dem dehnt, verbunden mit dem Robbenschlag, seine Jagdzüge bis in die Südsee aus, — |
In der technischen Kultur sind die Niederländer nicht zurück- geblieben, und in Verarbeitung der selbstgewonnenen oder vom Auslande geholten Rohprodukte, Behufs grösserer Verwerthung, zeichnen sie sich bei vielen Fabrikaten noch immer sehr vortheilbaft aus. Die WoHen- und Leinenmanufakturen erfreuen sich eines grossen Rufes; die Lein- wand- und Garnbleichen von Haarlem und Dordrecht sind noch von kei- nen andern übertroffen worden; die Färbereien und Kattundruckereien zu Amsterdam und Rotterdam sind in grosser Blüthe; das Bleiweiss von Amsterdam, Rotterdam, Schiedam, Utrecht etc.; der Borax und Salpeter von Amsterdam; der Zinnober von Amsterdam; der Genever von Gouda, Schiedam und Amersfoort, sind noch nirgends in gleicher Güte hergestellt worden. Berühmt sind die Seidenzeuge von Haarlem, Utrecht und Amster- dam, die Wollentücher von Leyden, die Wachsbleichen von Haarlem, der Sammt von Utrecht, die Gerbereien von Maastricht, die Tabaksfabriken von Amsterdam und Rotterdam, die Tabakspfeifenfabriken von Gouda, die Fayence von Delft, die Nähnadeln von Rotterdam und Herzogenbusch, die Zuckersiedereien von Amsterdam, Rotterdam und Dordrecht, die Gold- und Silberarbeiten und Diamantschleifereien von Amsterdam etc.; nur in der Papierfabrikation sind die Niederländer zurückgegangen, und das einst so berühmte hollandische Papier ist schlecht, im Vergleich zu dem engli- schen, deutschen, schweizerischen und französischen Papier.
HandeL — Der Ha n del der Niederlande ist im Vergleich mit dem, was er im 16. und 17. Jahrhundert war, ungemein gesunken, immer aber noch von grosser ^Aichtigkeit, und kein Land der Erde, England aUein ausgenom- ™en, bietet, im Verhältniss der Landesgrösse, mehr Kapitalien dar, als das Königreich der Niederlande, dessen Bewohner den Regierungen an- derer Staaten gegen 850 Millionen Thaler dargeliehen haben. Noch immer ist der Handel der Niederlande ein Welthandel. Die Seeschifffahrt be- wegte im Jahre 1851: 6,449 Schiffe mit 1,089,898 Tonnen beim Eingange, und 4,339 Schiffe mit 754,708 Tonnen beim Ausgange. In den folgenden Jahren steigerte sich der Schifffahrts-Verkehr durch das stete Aufblühen |
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17. — Niederlande und Belgien. 5
der asiatischen Kolonien immer mehr, und im Jahre 1856 belief sich die Zahl der eingelaufenen Schiffe auf 8,514 mit 1,479,119 Tonnen, die der ausgelaufenen auf 8,215 mit 1,565,268 Tonnengehalt, und 1857 liefen 8,783 Schiffe mit 1,613,319 Tonnen ein, und 8,803 Schiffe mit 1,685,280 Tonnen aus. Im Jahr 1858 war der Schifffahrtsverkehr noch bedeuten- der, und die Zahl der beladen eingelaufenen Schiffe betrug 9,373, mit 1,601,699 Tonnengehalt; die der leer und in Ballast eingelaufenen 432, mit 62,501 Tonnen. Im Ganzen waren mithin eingelaufen 9,805 Schiffe (1,022 mehr als 1857) mit 1,664,200 Tonnengehalt. Die Zahl der ausgelaufenen Schiffe betrug im Ganzen 8,896, mit 1,719,949 Tonnen, darunter 4,324 (mit 997,511 Tonnen) beladen, und 4,572 Onit 722,438 Tonnen) leer und in Ballast. — Die niederländische Handelsflotte, welche am 31. Dec. 1851: 1,860 Schiffe mit einer Ladungsfähigkeit von 421,506 Tonnen zählte, belief sich Schluss 1856 auf 2,343 Schiffe mit 561,736, Schluss 1857 auf 2,428 Schiffe mit 586,941, und Schluss 1858 auf 2,438 Schiffe mit 587,134 Tonnen Gehalt. Die Handelsflaggen der Niederlande siehe Flaggen-.\tlas Taf. 3, wo Fig. 110 die Kauf- fahrerflagge, Fig. III das Lootsensignal darstellt Besondere Flaggen haben: .Ameland, Fig. 112; Amsterdam, Fig. 113; Harlingen, Fig. 114; Leeuwarden, Fig. 115; Middelburg, Fig. 116; Rotterdam, Fig. 117; Texel, Fig. 118 und 119; Ter Veere, Fig. 120; Ylieland, Taf. 4 Fig. 121; Ylies- singen, Fig. 122; Waterland, Fig. 123; West-Vriesland, Fig. 124, und Zeeland, Fig. 125. — Die Haupteinfuhren bestehen in Getreide, Salz, Wein, Bauholz, Vieh zur Mästung, Lumpen, Eisen, Rohzucker, Reis, Kaffee, Baumwolle, Baumwollen- und Leinengarn etc., und den verschiedensten Artikeln für den Kommissionshandel, der eben so wichtig wie der Wech- selhandel ist. Die Haupt ausfuhren bestehen in rafflnirtem und Roh- zucker, Kaffee, Baumwolle, Reis, Leinwand, Käse, Butter, gesalzenen Fischen, gesalzenem Fleisch, Gewürzen und andern Kolonialwaaren, Krapp, Tabak, Tabakspfeifen, Oel, Genever, Blumenzwiebeln, Sämereien, Häuten, Borax, Kampher etc. — Der Werth der Einfuhren betrug im 5jährigen Durchschnitt 1846- 1850: 266,059,816, der der Ausfuhren 211,879,487, und der der Durchfuhr 92,252,709 Gulden. Im Jahr 1853 betrugen die Einfuhren 321,051,729, die Ausfuhren 272,801,666, die Durchfuhren 118,158,506 Gulden; 1855 der Gesammtwerth der Einfuhren 342,654,063, der der Ausfuhren 314,053,078; und 1856 der Werth der Einfuhren 411,741,153, der Werth der Ausfuhren 338,248,371 Gulden; mithin war die Summe der Einfuhren des letzten Jahres gegen das vorhergehende um mehr als 69, die der Ausfuhren um mehr als 24 Mill. Gulden ge- stiegen. — Im Jahre 1858 nahmen die Einfuhren um weitere 2 Mill., die Ausfuhren um 5 Millionen Gulden zu. Der Handelsverkehr bewegte ein Kapital von mehr als 757 Mill. Gulden (die Einfuhren 413,682,840, die Ausfuhren 343,332,758 fl.), und war in seinen einzelnen Theilen nach folgenden Ländern gerichtet:
Einfuhr. Werth in Gulden.
Australien.................................
Belgien...................................
Brasilien...................................
Bremen....................................
China......................................
Cuba.......................................
Curasao .................................
Dänemark.................................
Frankreich .................................
Grönland ..................................
Grossbritannien...........................
Hamburg ..................................
Hannover und Oldenburg .................
Java etc....................................
Kanarische Inseln ........................
Kirchenstaat ..............................
Küste Guinea .............................
Lübeck.....................................
Mecklenburg...............................
Neapel und Sicilien ......................
Nord-Amerika, Vereinigte Staaten ......
Uebriges Amerika........................
Norwegen ..................................
Oesterreich .................................
PhUippinen ................................
Portugal....................................
Russland, Bauisches und Weisses Meer
„ Schwanes Meer...............
Sardinien..................................
Spanien....................................
Surinam....................................
Schweden..................................
Toskana ...................................
Türkei, Griechenland ................. --
Zollverein, Deutscher ....................
Strandgüter ...............................
Gesammtsumme 1858:
Die Haupthandelsstädte des Landes im Innern sind: Utrecht, Haarlem, Leeuwarden, Leyden, Nymegen, Arnhem etc. Unter den Han- delsstädten, welche Hafen haben, mithin als Seehandelsplätze ange- sehen werden müssen, sind die wichtigsten: Amsterdam, Rotterdam, Middel- burg, Vliessingen, BrieRe, Dordrecht, Enkhuizen, Zieriksee, Delft, Medemblik, und Groningen. — Kanal e, die das Land nach allen Richtungen durchziehen und zum Theil die Landstrassen ersetzen, und Eisenbahnen, die sich an das Belgische und Deutsche Eisenbahnnetz anschliessen, befördern den Verkehr ausserordentlich. Von ersteren sind der „nordboRändische Kanal", der „Zeerik", die „Zuid-Willems-Vaart", und der Kanal, welcher von Groningen nach Harlingen führt, die ansehnlichsten; von letzteren die Eisenbahn, welche Amsterdam einerseits mit Haarlem Leyden Haa" Delft und Rotterdam, andererseits mit Utrecht und Arnhem verbind'et und die Utrecht-Rotterdam-Dordrechter Bahn (nach Antwerpenl die bed"^^^ tendsten. —
Münzen Maasse, Gewicht. - Man rechnet nach Gulden zu 100 Cents. Der holländische Gulden ist etwas geringer als der rh^ische- die Mark ist zu 24,^66 oder fast 243/, fl. ausgeprägt. Landesmünzen in Gold sind: Stücke von 5 und 10 fl. und geränderti Duka?en zTf fl sS Cts.; in Silber: 1 und 3 Gulden, und 5, 10, 25 und 50 Centsstücke; in Kupfer: ganze und halbe Cents. Die Maasse sind die französich-metri-
Bromme's Hand-Atlas. — Niederlande nnd Belgien, b.
.\usfuhr. Werth in Gulden,
359,217 34,176,351 231,519 565,923 163,093 423,026 414,966 1,321,745 13,624,287
74,674,634 6,130,125 4,797,708 33,574,888 466,298 233,207 363,966 23,464 88,744 3,032,116 7,651,706 883,796 1,059,014 2,329,717
229,796 15,060,113 122,077 2,603,508 1,075,512 1,559,532 686,868 1,319,656 3,445,278 130,640,908
46,286,510 5,635,849 1,403,412 3,697,779 1,234,162 375,771 2,523,339 14,908,963 69,365 107,237,080 3,913,654 5,218,280 79,548,838 8,578,131
594,133 157,334 281,685 1,596,886 9,345,034 4,210,396 4,899,279 1,229,029 600 506,535 8,908,876 764,833 690,423 3,351,590 4,219,741 881,177 521,546 492,705 10,390,842 9,063 |
sehen, mit holländischen Benennungen; die Myl ist der Kilometer, die Elle der Meter, der Palm — 1 Decimeter, der Duim (Daum) = 1 Centi- meter. Bu nd er = Hektare; Mud de oder Zack (Muth oder Sack) = Hekto- liter; Schepel (Scheffel) — Dekaliter; Kop (Kopf) = Liter. Als Flüs- sigkeitsmaass heisst der Hektoliter Vat (Fass), der Liter Kan (Kanne). Das Pond (Pfund) ist das Kilogramm. —
»er Staat. — Staatsverfassung. — Das Königreich der Nie- derlande ist eine erbliche konstitutionelle Monarchie, die sich auf die Grondwet vom 24. Aug. 1815 und das neue Grundgesetz vom 14. Okt. 1848 gründet. Die Souveränität liegt im Volke. Der König theilt die ge- setzgebende Gewalt mit der Landesvertretung (den Generalstaaten), die aus 2 Kammern besteht. Dié Mitglieder der ersten Kammer (gegenwärtig 39), werden vom Könige aus den durch Geburt, Vermögen oder dem Lande geleisteten Dienste ausgezeichneten Personen auf eine gewisse Reihe von Jahren ernannt. Die zweite Kammer besteht aus 55 MitgRedern, wozu HoRand 22, Nord-Brabant 7, Geldern 6, Vriesland 5, Over-Yssel und Gro- ningen jedes 4, Zeeland und Utrecht jedes 3, und Drenthe 1 stellen, welche aus der Wahl des Volkes hervorgehen. Die einzelnen Provinzen haben noch besondere Provinzialstaaten, die aus Deputirten der 3 Stände gebildet sind und wenigstens einmal im Jahre zusammentreten. Das Grossherzogthum Luxemburg (und das für den abgetretenen Theil dessel- ben erlangte Herzogthum Limburg) steht im Deutschen Staatenbunde, und hat seine eigene Verfassung und seine eigenen Landstände, die sich in einer einzigen Kammer versammeln. —
Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt ist der.König, gegenwärtig Wilhelm HL, geb. den 19. Febr. 1817, König seit 17. März 1849. Die Krone ist erblich in der mänuRchen Linie, nach dem Rechte der Erst- geburt. Stirbt die männliche Linie aus, so sind die Töchter des Königs, nach dem Rechte der Erstgeburt, zur Thronfolge berufen. Der König ist auf eine Civilliste angewiesen. Die CiviRiste, welche vor der belgischen Revolution IV2 Million betrug, ist seit der Trennung Belgiens auf 800,000 Gulden herabgesetzt. Der Titel des Monarchen ist: ,,König der Nieder- lande, Fürst von Oranien-Nassau, Grossherzog von Luxemburg, Herzog von Limburg etc." — Der Thronerbe führt den Titel: „Prinz von Oranien". Residenz des Königs ist Haag, auch Amsterdam. Das Wappen ist ein aufrechtstehender goldener Löwe im blauen mit goldenen Schindeln besäeten Felde, der in der einen Pranke 7 goldene Pfeile, in der andern ein blankes Schwert halt. Schildhalter sind 2 vorwärts gekehrte, gekrönte Löwen, die auf einem silbernen Bande stehen, das die Devise: „Je maintiendrai" führt. Das Ganze deckt die Königskrone, Ritterorden bestehen zwei: der Militär-Wilhelms-Orden, gestiftet den 30. April 1815, in 4 Klas- sen, und der Civilverdienstorden vom niederländischen Löwen, gestiftet den 29. Sept 1815, ebenfalls in 4 Klassen: Grosskreuzen, Kom- mandeurs, Rittern und Brüdern; letztere geniessen einen Jahrgehalt von 21)0 fl., von welchem die Hälfte ihren Wittwen zufällt. Für Luxemburg wurde am 29. Dec. 1841 der Orden der Eichenkrone in 4 Klassen gestiftet. — Der Hofstaat des Königs besteht aus den Grossoffizieren: dem Oberhofmarschall, Oberhofmeister, Oberjägermeister, Intendant für die Erziehung des Prinzen von Oranien, Oberstallmeister, Oberkammerherr, Oberintendant der königl. Paläste, Oberhofmeister des Hauses des Königs, Chef des Militärhauses des Königs, Oberceremonienmeister, Oberschenk etc.; den Flügeladjutanten des Königs, und dem Intendanten der königl. Pa- läste, dem des königl. Palastes und der Domänen von Loo, dem Privat- sekretär des Königs, dem Schatzmeister des Königs, den beiden Hof- kaplanen, dem Leibarzt, dem Gouverneur des Prinzen von Oranien und dem Unterintendanten des Palastes zu Amsterdam. Die Königin hat einen besondern Hofstaat, der aus dem Obersthofmeister, der Obersthofmeisterin, 9 Palastdamen und dem Sekretär besteht.
Staatsverwaltung. — Die ausübende Gewalt steht im Grossen und Ganzen dem Könige zu: er ertheilt Aemter und Würden, erklärt Krieg, schliesst Frieden und setzt davon die Generalstaaten in Kenntniss; kann alle anderen Verträge und Konventionen abscbliessen, verfügt über die Land- und Seemacht, hat die oberste Leitung der Finanzen, ordnet und bestimmt die Besoldungen der Kollegien und Staatsbeamten, übt das Be- gnadigungsrecht, legt den Generalstaaten die Gesetzesentwürfe vor, be- stätigt oder verwirft die ihm von diesen gemachten Vorschläge, und hat im Staatsrathe den Vorsitz. An der Spitze der Staatsverwaltung steht das Staatsministerium, welches aus den Chefs der verschiedenen Ministerial-Departements zusammengesetzt ist, die in dem Vorsitz aR- monatlich wechseln. Führt der König selbst den Vorsitz im Ministerial- rath, so bildet dieses den Kabinetsrath, zu welchem auch die Prin- zen des königl. Hauses einberufen werden. MinisterialiDepartements gibt es 9: für die Kolonien, die auswärtigen Angelegenheiten, die Finanzen, die Marine, den römisch-katholischen Kultus, den Krieg, das Innere, die Justiz, und die Angelegenheiten des reformirten etc. Kultus. Andere höchste Behörden sind: der Staatsrath, unter dem Vorsitz des Königs; die aRgemeine Rechenkammer, das Kabinet des Königs, der Oberste Gerichtshof (Hooge Raad), der Ober-Militärgerichtshof zu Utrecht etc. — Für die Rechtspflege ist der Oberste Gerichtshof das höchste Tribunal. Die Verwaltung der Civiljustiz ist den Provinzialge- richtshöfen übertragen. Ueber Vergehungen der Land- und Seesoldaten erkennen die Kriegsräthe und der Ober-Militärgerichtshof.
Finanzwesen. — Der Staat zieht seine Haupteinnahmen aus den Grundsteuern, der Accise, den indirekten Abgaben, den Zöllen und Schiff- fahrtsabgaben, den Domänen, Posten, den Kolonien etc. Nach dem Vor- anschlag des Staatshaushalts für das Jahr 1858 betrugen die Einkünfte 74,144,195 fl., die Ausgaben 73,388,678 fl. holländisch. Unter den Ein- künften steht der Ertrag der Grundsteuer mit 19,486,975; der Accise mit 16,705,460; der indirekten Abgaben mit 12,385,500; der ZöRe und Schifffahrtsabgaben mit 4,248,970; der beglaubigten Stempel von Gold- und Silberarbeiten mit 245,000; der Domänen mit 1,170,720; der Posten mit 1,650,000; der Staatslotterie mit 400,000; der Jagd- und Fischerei- abgaben mit 85,000; der Bergbauabgaben mit 1,495; der Rente von Bel- gien mit 400,000; der sonstigen verschiedenen Einnahmen mit 1,365,075 fl.; der Beitrag der Kolonien belief sich auf 11,300,000, der Ueberschuss des Kolonial-Administrations-Fonds im Mutterlande auf 4,700,000 fl. hoR. — Unter den Ausgaben nimmt das Finanzministerium für die Verzinsung und TRgung der Staatsschuld 34,107,619 fl., für die Verwaltung 6,495,712 fl. in Anspruch. Das Kriegsministerium bedurfte 11,529,800; das Marine- ministerium 7,997,877; das Ministerium des Innern 5,980,114; das Justiz- |
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170 17. — Niederlande und Belgien.
niinisterium 2,815,435; die Ministerien der Kulte, ausschliesslich des röraisch-lvatholischen Kultus, 1,726,069; das Ministerium des liatholischen Kultus 633,921; das Ministerium des Auswärtigen 491,137 0.; die Central- verwaltung der Kolonien beanspruchte 124,026; das Königliche Haus 832,500, und die oberen Staatsbehörden und das Kabinet des Königs 554,465 fl. Das Budget für das Jahr 1859 wies für die Ausgaben und Einnahmen des Staats folgende Summen nach:
Ausgaben. |
Gulden. |
Cent. |
Königl. Haus ........................................................... |
900,000 |
|
Obere Staatsbehörden und Kabinet des Königs ..................... |
559,041 |
— |
Departement der auswärtigen Angelegenheiten..................... |
483,617 |
— |
„ der Justiz ................................................ |
2,282,248 |
60 |
,, des Innern ............................................... |
6,977,579 |
50 |
„ der Kulte, ausschliesslich des Itatholischen .......... |
1,747,484 |
45 |
,, des römisch-katholischen Kultus ....................... |
644,801 |
80 |
„ der Marine ............................................... |
7,984,025 |
16 |
,, der Finanzen (Staatsschuld) ........................... |
37,133,987 |
54 |
,, der Finanzen (Verwaltung) ............................ |
6,516,400 |
— |
„ des Königs ..............................................
Kolonien (Centrai-Verwaltung) ....................................... |
11,356,600 |
— |
139,456 |
50 |
Unvorhergesehene Ausgaben ......................................... |
100,000 |
— |
Summe der Ausgaben .............................................. |
77,425,241 |
55 |
Einnahmen. |
Gulden |
Cent. |
Grundsteuer .............-............................................. |
19,923,900 |
|
Accise ................................................................... |
17,692,350 |
.— |
Indirekte Abgaben ..................................................... |
12,489,000 |
|
Zölle und Schifffahrtsabgaben........................................ |
4,336,384 |
— |
Beglaubigte Stempel von Gold- und Siiberarbeiten ................ |
245,000 |
— |
Domänen................................................................ |
1,166,776 |
05 |
Posten ..............................................r.................... |
1,750,000 |
_ |
Telegraphen ............................................................ |
227,500 |
— |
Lotterie ................................................................ |
410,000 |
— |
Jagd- und Fischerei-Abgaben ......................................... |
90,000 |
— |
Bergbau-Abgaben ...................................................... |
1,955 |
— |
Verschiedene Einkünfte ............................................... |
1,242,499 |
_ |
Rente von Belgien ................................................... |
400,000 |
_ |
Von dem Üeberschuss von 1857 ..................................... |
5,000,000 |
|
üeberschuss des Kolonialverwaltungs-Fonds im Mutterlande ...... |
3,800,000 |
_ |
Beitrag der Kolonien ................................................. |
9,800,000 |
— |
Summe der Einkünfte.............................................. |
78,575,364 |
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Der Finanz etat der Kolonien wird besonders geführt. In Ostin- dien stellten sich im Jahre 1856 die Einnahmen auf 74,632,578, die Ausgaben auf 73,747,043, der Üeberschuss auf 885,538 fl. Unter den Ausgaben nahmen die Kosten der Kolonialverwaltung in Indien 59,005,130, die Ausgaben im Mutterlande 14,741,913 fl. in Anspruch, — Der jährliche Ausfall der Kolonien in Westindien und auf der Guineaküste wird mit den Hülfsgeldern aus Ostindien gedeckt. Die Einnahmen der Kolonie Surinam betrugen 1856: 890,550, die Aus- gaben 1,040,550 fl.; 1857 die Einnahmen 1,001,950, die Ausgaben 1,363,052 fl. Die Einnahmen der westindischen Inseln Curafao, St.Eustache etc. 1856: 234,473, dieAusgaben 657,896 fl.; 1857 dieEin- nahmen 257,039, die Ausgaben 646,735 fl. Die Einnahmen der Kolonien auf der Guineaküste 1856: 4,150; 1857: 4,500; dieAus- gaben 75,500 und 75,000 fl.
Staatsschuld. — Die Staatsschuld, die sich im Jahre 1855 auf 1,192,110,830 fl. belief, die einen Zinsenbetrag von 34,858,824 fl. in An- spruch naiim, betrug im J. 1857: 1,150,906,030, und 1858 1,131,345,230 fl. und nahm in diesem Jahre 33,174,097 fl. an Zinsen in Anspruch. — Die Staatsschuld bestand 1858 in folgenden Posten: 2V2procent. nationale Schuld 756,506,000 fl.; 3proc. nationale Schuld 114,018,230 fl.; 3i/2proc. Schuldscheine des vormaligen Tilgungs-Syndikats 19,620,000 fl.; 4V2proc. nationale Schuld 226,462,500 fl., und 4proc. Schuld der überseeischen Be- sitzungen 14,738,500. Yon Schatzbillets werden jährlich 416,500 fl. eingelöst und zu verschiedenen Ausgaben für die Staatsschuld (wie für Leibrenten, Kau- tionen, Bauten etc.) jährlich 94,910 fl. verwendet. — Durch Gesetz vom 18. Juni 1851 sind die 4- und 4V2procent. Schatzbillets durch 4V2proc. Scheine mit einem Kapitalvermögen von 13,800,000 fl. ersetzt worden. Die niederländische Schuld ward laut Gesetz vom 26. April 1852 um ein unverzinsliches Kapital von 10 MilL Gulden in Papiergeld erhöht, welches durch Schatzscheine oder einen Baarfond der eingeschriebenen Schuld ga- rantirt wird. Bis zum folgenden Jahre hatte sich die Staatsschuld um 45,001,400 fl. gemindert, und der Stand der Staatsschuld des Jahres 1859 war folgender: (siehe aie TaheUe auf der zweiten Spalte.)
Heerwesen, Landmacht. — Das niederländische Landheer oder die „Lagermacht" besteht aus 58,495 Mann (1,723 Offiziere und 56,772 Soldaten), von denen aber nur 20,500 Mann beständig bei den Fahnen sind. Nach den Wafl!'engattungen sind sie in 4 Abtheilungen geschieden. |
Einzelne Theile der Schuld. |
Kapital. |
Zins. |
2yiprüzent. nationale Schuld ..............................
Sprozent. nationale Schuld.................................
S^prozentige Schuldscheine des vormaligen Tilgungs-
Syndikats .................................................
4Y5Prozent. nationale Schuld.........-.....................
4prozent. Schuld der überseeischen Besitzungen ........
Verschiedenes, als: Leibrenten, Kautionen etc. ......... |
n. 728,848,800 110,844,930
18,769,000 213,853,600 14,027,500 |
fl. 18,221,220 3,325,447
651,665 8,554,144 561,100 89,198 |
Summe der Gesammtschuld 1859 : ..................... |
1,086,343,830 |
31,402,675 |
Die Infanterie umfasst: 1 Regiment Grenadiere und Jäger (80 Offi- ziere und 3,536 M.), 8 Linienregimenter zu 4 Bataillons, jedes zu 5 Kom- pagnien und I Depot (728 Offiziere und 38,632 M.), 1 Lehrbataillon von
4 Kompagnien (28 Offiziere und 599 .M.), und 1 Disciplinar-Depot von 2 Kompagnien (11 Offiziere und 44 M.). Die Kavallerie besieht aus:
5 Dragoner-Regimentern, jedes zu 4 Schwadronen und 1 Depot (182 Offi- ziere und 4302 M.). Das Genie-Korps umfasst den Stab und 1 Bataillon (3 Kompagnien) Sappeure und Mineure (99 Offiziere und 596 M.), und die Artillerie, ausser dem Stab (71 Offiziere und 158 M.): 1 Regiment Feldartillerie (11 Feld- und 1 Depot-Kompagnien, welche 11 Batterien zu 8 Geschützen bedienen, 77 Offiziere und 2,461 M.), 3 Regimenter Festungs- Artillerie, jedes zu 12 Komp. und 1 Depot (192 Offiziere und 5,160 M.), und 1 Regiment reitende Artillerie (4 Feld- und 1 Depot-Komp., welche 4 Batterien zu 8 Geschützen bedienen; 32 Offiziere und 716 M.); ausser- dem bestehen: 1 Pontonier-Korps (7 Offiziere und 206 M.), und 2 Komp. Maréchaussée (10 Offiziere und 3ö2 M.). — Der Stamm des Heeres wird aus Geworbenen gebildet. Die Dienstzeit der Konskribirten beginnt mit dem 20. Lebensjahre und dauert 5 Jahre, indessen werden dieselben be- reits nach einigen iVlonaten als Reservisten entlassen, und haben sich nur zu den jährlichen Uebungen einzustellen. Ausser der „Lagermacht" be- steht in den Niederlanden noch eine bewaffnete Macht zur Landesverthei- digung, die Schuttery oder Landwehr, welche militärisch vollstän- dig organisirt und in 2 Banne (ein dienstthuendes und ein ruhendes Korps) getheilt ist, welche alle Wafl°enfähigen vom 25—35. Altersjahre begreift, und gegen 96,000 Mann zählt. Der erste Bann umfasst 53, der zweite 29 Bataillone. Der Staat gibt im Frieden nur die Waffen und Ausrüstung, auch während der alljährlichen (meist 14tägigen) Uebungen nicht mehr. Die Militär-Angelegenheiten in den Provinzen werden durch Provinzial- kommandos verwaltet, deren im Ganzen 6 bestehen, und zwar: 1 für Süd- und Nord-Holland; 1 für Vriesland, Gröningen und Drenthe; 1 für Over-Yssel, Gelderland und Utrecht; 1 für Nord-Brabant; 1 für Limburg und 1 für Zeeland. — An Festungen hat kein Land Europa's im Ver- hältniss seiner Ausdehnung so viele als die Niederlande; die vornehmsten derselben sind: Maastricht, Venloo, Herzogenbusch, Breda, Bergen-op-Zoom, Vliessingen und Grave; Kleinere sind: der Helder, Sluis, Briel, Helvetsluis, Coevorden, Sas van Gent, Nieuve-Schanz, Schoonhoven, Bourtanger-Schanz und Ter-Neuve etc. Luxemburg ist eine deutsche Bundesfestung. — Die Standarte der Niederlande siehe Flaggen-Atlas, Taf. 3, Fig 107, die Königsflagge Fig. 108.
Seemacht. — Die niederländische Kriegsflotte bestand am 1. Juli 1858 aus 86 Schiffen mit zusammen 1,740 Geschützen, und 55 Kanonier- Schaluppen mit 174 Kanonen. Unter den SchitTen Waren: 2 Linienschiffe, jedes zu 84, und 3 Linienschiffe, jedes zu 74 Kanonen; 7 Fregatten Ir Klasse, jede zu 54—45 Kanonen (wovon 3 Schraubendampfer); 8 Fre- gatten 2r Klasse, jede zu 38-36 Kanonen, 1 rasirte Fregatte zu 28 Ka- nonen; 10 Korvetten, jede zu 19—12 (wovon 5 Schraubendampfer); 7 Briggs von je 18—12; 13 Goeletten von je 10—4; Î0 Schrauben-Goë- letten von je 8; 2 Schrauben-Kanonierschaluppen à 4 Kanonen; 1 Kano- nier-Goélette zu 8; 14 Kriegs-Dampfer, zusammen mit 94 Kanonen; 2 Schiffe zum Transport; 2 Fregatten und 1 Korvette für den Hafendienst und 2 Korvetten als Uebungs- und Lehrschiffe, zusammen mit 114 Ka- nonen, und 1 Brigg (Kostship). — Die Stärke der königl. Kriegsmarine im aktiven Dienst bestand am 1. Jan. 1859 aus 6,221 Mann ohne die ein- geborenen im aktiven Dienst befindlichen Seeleute Indiens, 475 an der Zahl. Das Marine-Infanterie-Korps zählt 2,104 Soldaten, wovon 882 unter Segel und schon in den obigen 6,221 Mann inbegriflTen sind. Das Marine- korps besteht aus 1 Admirai, I Admirallieutenant, 2 Vice-.^dtniralen, 5 Contre-Adrniralen, 20 Linienschiffs-Kapitäns, 40 Fregattenkapitäns, 274 Marinelieutenants Isten und 2ten Ranges, 78 Aspiranten Ister, 36 2ter und 84 3ter Klasse, 4 Offiziers-Maschinisten, 92 Aerzten und Gesundheits- beamten, und 80 Verwaltungsbeamten. — Die vornehmsten Kriegs- häfen und Schiffswerften für Kriegsschifl'e sind: Amsterdam nebst Medemblik, der Texel und Nieuve Diep, Rotterdam nebst HeHevoetsluis und Vliessingen. — Die Kriegsschiffflagge der Niederlande siehe Flag- gen-Atlas TaL 3, Fig. 109; die Königsflagge Fig. 108; das Lootsen- signal Fig. III; die Kauffahrerflagge Fig. HO. Die Handelsflaggen ein- zelner Städte und Landestheile sind Taf. 3, Fig. 112-120, und Taf. 4, Fig. 121-125 abgebildet. — |
Grossherzogthum Luxemburg und Herzogthum Limburg.
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^Tescliiclife. — Luxemburg (nach dem Schlosse Luzelinburhut, Lützelburg benannt), früher eine alte deutsche Grafschaft, die Graf Sieg- fried schon in frühester Zeit durch Tausch an sich brachte, und die nachdem dessen .Mannesstamm 1136 mit Conrad H. ausgestorben war, durch Erbschaft an die Herzoge von Limburg kam, von denen Hein- rich IL der Stifter der jüngeren Linie der Luxemburgischen Grafen wurde. Heinrich's IL Enkel, Graf Heinrich IV. bestieg als Heinrich VIL den deutschen Kaiserthron. Sein Enkel, Kaiser Karl IV. erhob, 1354, sein Stammland Luxemburg zu einem-Herzogthum, und machte seinen Stief- bruder Wenzel zum ersten Herzog des Landes. Die Erbtochter, Elisa- beth, brachte, als das Haus Luxemburg im Mannesstamme verblüht war, 1444, dieses Erbland an Burgund. Seitdem mit den Burgundischen Landen vereinigt, hatte es mit diesen gleiches Schicksal und kam mit der Erbin Maria an das Haus Habsburg, Als dieses sich in die Spanische und Deutsche Linie theilte, fiel Burgund und also auch Luxemburg an Spanien, gehörte aber zum Deutschen Reichs- verbande. Nach Beendigung des Spanischen Erbfolgekriegs, 1714, nahm Oesterreich dasselbe in Besitz, bis im Traktate zu Campo Formio, 1797, die Oesterreichischen Niederlande, also auch Luxemburg, in die Hände der Franzosischen Republik kamen. 1813 fiel das Französische Kaiserreich, und das Herzogthum Luxemburg, mit einem Theil des Fürsten- thums Luttich vereinigt, wurde, 1815, durch den Wiener Kongress zu einem Grossherzogthum erhoben, als Ersatz für die an Preussen ab- getretenen Oranien-Nassauischen Stammlande, dem Könige der Niederlande als Nassauisches souveränes Erbland übergeben, dem Deutschen Bunde einverleibt und festgesetzt, dass die Bestimmung des Nassau'schen Vertrags der wechselseitigen Erbfolge von 1783, in den Deutschen Landen nach Aussterben des Mannesstamms in der einen Linie, für Luxemburg in Bezug auf Nassau-Oranien, Gültigkeit haben sollte. Als die Belgische Revolution, 1830, ausbrach, wurde Luxemburg mit zu dem Königreiche Belgien gezogen. Aber die Interpellation des Herzogs von Nassau, die Verhandlungen des Deutschen Bundes und die Entscheidung der Gross- |
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171 17. — Niederlande und Belgien.
mächte bewirkten, dass bei der Territorial-Entscheidung zwischen Belgien und den Niederlanden die Integrität der Deutschen Lande ausgesprochen wurde, und man bestimmte, dass für den an Belgien abzutretenden Theil von Luxemburg (80 Ou.-M. mit 180,700 Einwohnern) ein gleich grosser Theil von Limburg mit dem östlichen Theil Luxemburgs (46V2 Ou.-M. mit 188,000 E.) als Bundesland vereinigt werden solle. Diess ist geschehen und der grösste Tliei! der Niederländischen Provinz Lim- burg (mit Ausnahuie der beiden Städte Maastricht und Venloo und ihrer Bezirke) mit dem östlichen Theil Luxemburgs seit 1839 ein Bestandtheil des Deutschen Bundes; auch mit Nassau ist rücksichtlich der Erb- folge in den Deutschen Landen em Vertrag der Art abgeschlossen wor- den, dass gegen eine Geldentschädigung der Herzog von Nassau seinen Ansprüchen entsagt hat.
]>as liand. — Das Grossherzogthum Luxemburg, zwischen 230 26'-240 10' OL. und zwischen 49o 22'-50o 10' NBr. gelegen, wird im W. und N. von Belgien, im 0. von der preuss. Rheinprovinz und im S. von Frankreich, das Herzogthum oder die Provinz Limburg im N. von den Niederlanden, im 0. von Rheinpreussen, im S. von Belgien, und im W. von Belgien und den Niederlanden begrenzt. Der Flächeninhalt be- trägt 87,58 (n. a. Ang. 86,7) Ou.-M., von denen 47,36 (n- A. 46,6) Qu.-M. auf Luxemburg, 40,22 (n- A. 40,0 Q^-'M. auf Limburg kommen. - Die Oberfläche Luxemburgs ist durch die Ardennen gebirgig, mit Wald und Heide bedeckt (das Plateau von EschdOrf ist 1,900, Herrberg bei Diekirch 1,540' hoch); Limburg ist im Süden von niedern Hügeln der Ardennen durchzogen, sonst aber durchaus Tiefebene, welche bis auf den Peel (grossen Moorflächen im Norden) fruchtbaren Boden hat. Gut bewässert, ist in Luxemburg die Mosel, obgleich sie nur die Grenze nach Rhein- preussen zu bildet, doch der Hauptfluss, da sie alle Gewässer des Landes, die Sure oder Sauer (mit der Alzette, Vilz, Eisch, Atter, Ourthe und Our), und die Sier an sich zieht. Limburg wird von der Maas bewäs- sert, welche den Geer, die Genie, Roer, Swalm und Niers aufnimmt, und vom Süd-Wilhelms-Kanal durchschnitten. Das Klima des Grossherzog- thums ist rauh, aber gesund; in Limburg ist es mRder. Die Naturpro- dukte sind die gleichen der Niederlande. —
Das Volli. — Nach der Zählung von 1858 belief sich die Be- völkerung von Luxemburg-Limburg auf 410,094 Seelen, von denen auf Luxemburg 195,028 (mithin 4,239), auf Limburg 215,086 (mithin 5,375 auf 1 Qu.-M.) kamen. In Luxemburg betrug die Zahl der männlichen Individuen 97,479, die der weiblichen Individuen 97,549; die Zahl der Geburten 6,248 (worunter 178 uneheliche), die der Sterbefälle 4,002; in Limburg waren 108,427 männliche nnd 106,659 weibliche Individuen; 6,513 Geburten (worunter 247 uneheliche), und 4,583 Sterbefälle. — Der Abstammung nach sind die Bewohner, mit Ausnahme der Wallonen und der Israeliten, Deutsche, und zwar in Luxemburg frankischen, in Limburg holländischen Stammes. In Luxemburg wird grösstentheils deutsch gesprochen, doch ist auch die französische Sprache überaR bekannt, und alle Regierungserlasse geschehen in deutscher und französischer Sprache; die Bewohner Limburgs sprechen theils hochdeutsch, im rheinischen Dia- lekt (besonders im südöstlichen Theil des Landes), theils holländisch. Eigentliche grosse Städte sind nur wenige vorhanden. Die grösseren Orte in Luxemburg sind: Luxemburg, Hauptstadt des Landes und deutsche Bundesfestung, an der Elze, mit 16,000 E.; Echternach mit 4,600; Wilz mit 2,750; Grevenmach ern mit 2,500; Diekirch mit 2,300; Remich mit 2,300 Einwohnern; die bedeutenderen Orte iu Lim- burg sind: Roermonde, Hauptstadt, am Einfluss der Roer in die Maas, mit 8,000 E.; Weerdt mit 7,000; Sittard mit 4,500 Einwohnern. Die festen limburgischen Städte Maastricht, mit 30,000, und Venloo, mit 6,000 E., gehören nicht zum Deutschen Bunde- — Der Konfession nach sind die Bewohner von Luxemburg-Limburg fast sämmtlich der römisch- katholischen Kirche zugethan, die in Luxemburg unter einem apo- stolischen Vikar steht, in 13 Dekanate, 231 Pfarreien und 84 Vikarien geschieden ist, und 383 Geistliche als Seelsorger hat. Lutheraner und Reformirte zählt man im Ganzen 7,640, Juden 2,254. — Für die geistige Kultur ist durch zweckmässig eingerichtete Schulen gesorgt, die jedes Kind vom 6—12. Jahre zu besuchen verpflichtet ist. Primär- oder Ele- mentarschulen bestehen im Grossherzogthum 486, mit 537 Lehrern und Lehrerinnen; die Zahl der Schüler betrug 36,142 (19,983 Knaben, 16,159 Mädchen). Zur Ausbildung von Lehrern besteht eine Normalschule, wel- cher eine besondere Klasse für Lehrerinnen beigefügt ist. Zu Diekirch besteht ein Progymnasium, zu Echternach eine Mittel- und Industrieschule; zu Luxemburg ein Athenäum, 1 katholisches Priesterseminar und 1 Kon- servatorium für Gesang und Musik. In Limburg befinden sich 238 niedere Schulen mit 432 Lehrern und 26,238 Schülern (14,791 Knaben und 11,447 Mädchen); zu Maastricht ist ein Gymnasium und 1 Industrieschule, und ebendaselbst und zu Venloo technische Schulen und Musikgesellschaften. Die physisch-technische Kultur wird sehr gepflegt. Luxem- burgs Boden ist zum Ackerbau wenig geeignet und liefert hauptsäch- lich Hanf, Flachs und Rübsamen. Von dem Gesammtareal Luxemburgs, von 257,968 Hektaren, kommen 113,836 Hektaren auf Ackerland, 3,279 auf Gärten, 708 auf Baumpflanzungen, 25,094 auf Wiesen, 838 auf Wein- berge, 80,759 auf Waldungen, 32,520 auf Weiden, und 934 auf Gebäude. — In Limburg ist der Ackerbau von hoher Bedeutung, und von dem auf 220,687 Bunder berechneten Flächeninhalte des Herzogthums kommen: 61,800 Bunder auf Ackerland, 3,360 auf Gärten und Bauingärten, 66,266 auf Grasland, 13,261 auf Waldungen, 74,000 anf Moore, Heiden und un- bebautes Land, und 2,000 auf Wege, Gewässer etc. Die Viehzucht, besonders die Rinderzucht und Milchwirthschaft ist in beiden Ländern Von Wichtigkeit; die Bienenzucht besonders in Limburg sehr stark; die Jagd in Luxemburg beträchtlich, und die Fischerei von Belang. Die Forstwirthschaft ist vorzüglich in Luxemburg sehr ansehnlich, und der jährliche Holzertrag heider Länder wird auf 7V3 Mill, preuss. Kubikfuss gerechnet. Der Bergbau wird in Luxemburg auf Eisen (Hoch- ofenerzeugung jährlich 132,000 Centner), in Limburg auf Steinkohlen (zu Kerkrade) getrieben; Torf wird in Limburg gestochen. Die wichtigsten Tnrhw h Industrie in Luxemburg sind: Lein- und |
lutnweoerei, Lederfabrikation, Eisenbereitung, Töpferei und Papierfabri- Kaiion. Beoeutender ist die Gewerbsthätigkeit in Limbtirg, wo bereits alle möglichen Arten von Fabriken im Gange sind. Der Handel ist von keiner grossen Bedeutung; der von Limburg ist in den niederländischen mit eingeschlossen; Luxemburg ist seit 1847 dem deutschen Zollverein beigetreten, und partizipirte 1856 mit 83,199, im J, 1857 mit 90,185 Thlr. Ein-, Aus- und Durchgangsabgaben. Zur Förderung des Handeis besteht in Luxemburg eine Handelskammer und (seit 1856) eine Bank mit einem Grundkapital von 100 Mill. Francs, die Noten emittiren darf. Eisenbah- nen besitzt Luxemburg keine; in Limburg dagegen führt eine Eisenbahn von Maastricht nach Aachen, und eine zweite, von Maastricht nach Ven- loo etc., ist im Bau begritfen. — Münzen, Maasse, Gewichte: Man rechnet allgemein nach niederländischer Währung, und zwar nach Gul- den zu 100 Cents. Seit dem .Anschlüsse Luxemburgs an den deutschen Zollverein gilt auch der 14-Thalerfuss, und hier und da wird nach franz. Francs gerechnet. Maasse und Gewichte sind die niederländischen. —
lÄer Staat* — Luxemburg und Limburg werden vom Könige der Niederlande beherrscht. Das Grossherzog th um Luxemburg ist ein vom Königreiche der Niederlande völlig unabhängiger Staat, des- sen Grundgesetz die Verfassungsurkunde vom 9. Juli 1848 (revidirt durch königl. Verordnung vom 27. Nov. 1856) mit dem Wahlgesetze vom 23. Juli 1848 ist. Der BundesbeschUiss vom 5. Sept. 1839 liess es zu, dass das Herzogthum Limburg mit dem Königreich der Niederlande in gleicher Verfassung und Verwaltung vereinigt bleibe, und das niederländische neue Grundgesetz vom 14. Oktober 1848 hat Limburg forthin als Provinz des Königreichs festgehalten. Wegen Luxemburg-Limburg, die zum Deutschen Bunde gehören, nimmt der König der Niederlande im engern Halbe der Deutschen Bundesversammlung die 11. Stelle ein und führt im Plenum 3 Stimmen. — Die Regierung des Grossherzogthiims Luxemburg ist erblich nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealfolge im Man- nesstamme des Hauses Nassau-Oranien (Ottonische Linie). Stirbt diese im Mannesstamme aus, so erbt die Walramische Linie des Hauses Nassau das Grossherzogthum Luxemburg. Der jetzige König-Grossherzog ist Wilhelm IIL (geb. 19. Febr. 1817, reg. seit 17. März 1849). Ihm steht die vollziehende Gewalt zu; er bestätigt und verkündigt die Gesetze, er- nennt zu Civil- und Militärämtern, befehligt die Militärmacht, erklärt Krieg, schliesst Frieden und Verträge, erlässt und niRdert Strafen, hat das Munzrecht, und verleiht Adel und Ritterorden. Der König-Grossherzog lasst sich durch einen Prinzen des königl. Hauses (gegenwärtig durch seinen Bruder Heinrich, Prinz der Niederlande) vertreten, welcher den Titel „Statthalter Sr. Maj. des Königs-Grossherzogs" Tührt, und im Gross- herzogthum residirt, und bezieht eine CivRliste von 100,000 Francs. Der Titel des König-Grossherzogs ist: „König der Niederlande, Fürst von Oranien-Nassau, Grossherzog von Luxemburg, Herzog von Limburg etc." Das Regierungsgebäude zu Luxemburg und das Schloss zu Wolferdingen sind zu Wohnungen des König-Grossherzogs bestimmt. Das Wappen Luxemburgs ist ein rother, goldenbewehrter und gekrönter Löwe mit doppeltem Schweife in einem sRbernen, von 5 blauen Querbalken durch- zogenen Felde. Der Schild ist von einem rothen, goldgefranzten Herinelin- mantel umgeben, den die grossherzogliche Krone deckt. — Zur Beloh- nung bürgerlicher und militärischer Verdienste im Grossherzogthume be- steht der Orden der Eichenkrone, gest. am 29. Dec. 1841, in 4 Klas- sen. — Die gesetzgebende Gewalt übt der König-Grossiierzog gemein- schaftlich mit der Stand ever Sammlung aus, deren 31 Mitglieder das Land vertreten, und in Luxemburg nach dem Wahlgesetz im Verhält- niss von 1 auf 3,000 Seelen auf 6 Jahre gewählt werden. Limburg sendet seine Vertreter in die niederländischen Generalstaaten und hat überdies seine Provinzialstände. — Die Regierung des Grossherzog- thums Luxemburg, an deren Spitze der Statthalter steht, wird (seit Juli 1857) statt durch 5 Generaladministratoren (für die auswär- tigen Angelegenheiten, für die Justiz, das Innere, die Finanzen und die öffentlichen Bauten), durch einen Staatsminister als Präsidenten, 3 Gene- raldirektoren und 3 Regierungsräthe gebildet. Jedes MltgRed der Regie- rung leitet ein ministerielles Departement. Berathende Behörde ist (seit 1857) ein aus 10 Mitgliedern bestehender Staatsrath, dessen Präsi- denten der König jährlich bezeichnet. Für die Provinzialverwal- tung zerfällt das Grossherzogthum in 3 Distrikte: Luxemburg (mit 47), Diekirch (mit 52), und Grevenmachern (mit 27 Gemein- den). Die Gemeinden sind in 12 Kantone vertheilt. — Die Grund- lage der Rechtspflege bildet der Code Napoléon. Oberster Gerichtshof ist der 0bergeri chts- und Kassationshof zu Luxemburg, welcher als Kassationsgericht in letzter, als Obergeiicht in zweiter Instanz ent- scheidet In erster Instanz entscheiden die beiden Arrondissements- tri bun ale zu Luxemburg und Diekirch, und für geringere Rechtshändel wirken die Fri edensgerichte, deren in jedem Kanton eines besteht. — In Limburg leitet die administrative Verwaltung der Provinz ein könig- licher Kommissarius, der seinen Sitz zu Maastricht hat. Für die Polizeiverwaltung bestehen 4 Polizeikommissariate. Für die Rechtspflege ist der oberste Gerichtshof der hohe Rath zu Haag; zweite Instanz ist der Provinzialgerichtshof zu Maastricht, und die erste Instanz bil- den die beiden Arrondissementsgerlebte, zu Maastricht und Roer- monde, und die diesen unterstehenden 10 Kantonsgerichte (5 in jedem Arrondissement). - Luxemburg hat eine eigene Finanz Verwaltung, Limburg dagegen unterRegt der niederländischen Finanzeinrichtung. Der Budgetentwurf von 1855 schloss mit einem Staatsbedarf von 3,220,000, einer Einnahme von 2,952,370, und einem Defizit von 392,795 Francs ab, welch letzteres durch einen Steuerzuschlag von 38 Prozent gedeckt wurde. Staatsschulden sind in Luxemburg nicht vorhanden. — Die Oberleitung der Mili tärsachen führt der Generaladministrator für die auswärtigen Angelegenheiten, welchem ein Militärintendant beige- geben ist. Die Truppen sind in 2 JägerbataiRone zu 4 Feld- und 1 Re- servekompagnie formirt. Das Bundeskontingent Luxemburgs (mit Limburg nach der Deutschen Btindesakte vom 8. Juni 1815: 1,900 M. Hauptkon- tingent und 535 M. Reserve) beträgt 4,237 Mann (davon 2,959 M. als Haupt- und 1,278 M. als Reservekontingent und Ersatz); Limburgs Kon- tingent beläuft sich auf 967 Mann (580 im Haupt- und 387 im Reserve- kontingent), und besteht aus 1 Regimente reitender Jäger, das mit dem Nassauischen Kontingente eine Brigade bildet. Die Ergänzung erfolgt in beiden Ländern durch's Loos; die Militärpflicht beginnt mit dem 20 Lebens- jahre; die Dienstzeit dauert 5 Jahre. Ausser dem Militär besteht in Luxemburg eine allgemeine Landmiliz; in Limburg die Schuttery. Die Stadt Luxemburg ist Deutsche Bundesfestung. Die Festungen Maas- tricht und Venloo im Herzogthum Limburg gehören nicht zum Deutschen Bunde, — |
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172 17. — Niederlande und Belgien.
reschiclite» — Das Königreich Belgien, die zuletzt in die Reihe der Europäischen Staaten eingetretene Monarchie, besteht aus den südlichen Provinzen der Niederlande, die sich 1830 auf dem Wege der Revolution der Verbindung mit den nördlichen Provinzen zu einem König- reiche unter dem Herrscherhause der Dränier entzogen. Schon unter den Römern führten diese Ländertheile den Namen Belgien und bildeten als GaUia belgica einen Theil des Römischen Reichs. Im 6. Jahrhundert kam das Land unter die Herrschaft der Franken, die von hieraus in Gallien einrückten. Von da an blieb das Land in Verbindung mit den Franken und bildete einen Theil des Fränkischen Reichs. Seit dessen Theilung ge- hörte es aber zu Deutschland und bildete einen Theil des Herzogthums Lothringen. In diesen Zeiten entstanden in einzelnen Distrikten Herren, die durch Besitzerweiterungen mächtiger geworden und sich Herzoge, Grafen und Dynasten nennend, als solche später von den Kaisern aner- kannt wurden. Aus dieser Zeit schreibt sich auch der bedeutende Län- derbesitz der höhern Geistlichkeit in diesen Provinzen her. Alle jene ein- zelnen Herzogthümer, Grafschaften etc. wussten später die Herzoge von Burgund, aus dem Hause Valois, durch Heirath, Kauf und Gewalt, unter Anerkennung der Oberhoheit und Oberlehnsherrlichkeit der Deutschen Kaiser, zu erwerben. Nach dem Aussterben des Burgundischen Herzog- stamms mit Karl dem Kühnen, 1477, kam der eine Theil des Landes, durch Heirath der Erbtochter Maria mit Maximilian L, an das Haus Habsburg. Maximilian's Enkel, Karl V., vereinigte mit diesen Ländern, die unter dem Namen Burgund einen Kreis des Deutschen Reichs bil- deten, noch Friesland, Ober-Yssel, Geldern, Zütphen und Groningen, und ordnete das Verhältniss der Burgundischen Gesammtländer zum Deutschen Reiche auf dem Reichstage zu Augsburg, 1548. Seit Karl V. gehörte Burgund den Spanischen Königen: aber schon unter Philipp II. rissen sich die 7 nördlichen Provinzen, 1559, los und erhielten im Westphäli- schen Frieden von Spanien die Anerkennung ihrer Unabhängigkeit. Von den südlichen Provinzen, die Spanien blieben, erbeutete Frankreich durch Einfälle und Kriege von 1557—1559 und 1635-1659 Artois, Theile von Flandern, Hennegau, Namur und Luxemburg. Die übrig gebliebenen Pro- vinzen erbte nach Aussterben der Spanischen Könige Habsburgischen Stammes die Oesterreich-Habshurgische Linie in Deutschland, und blieb im Besitz derselben, bis sie in den französischen Revolutionskriegen von den Neufranken erobert (1794) und in dem Frieden von Campo Formio, 17. Okt. 1797, von Oesterreich an Frankreich abgetreten wurden. Nach Napoleon's Sturze wurden diese Ländertheile mit den nördlichen 7 Provinzen zu einem Königreiche vereinigt und Wilhelm Friedrich, |
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Prinz von Oranien und Nassau, zum Fürsten und später, mit Bewilligung des Wiener Kongresses, zum erblichen, souveränen König der Niederlande ernannt. Den 8. August 1815 legte er den zusammenberufenen Notabein Belgiens ein Grundgesetz des gesammten Königreichs vor, gegen wel- ches sich aber die Mehrzahl, wegen der darin ausgesprochenen vöHlgen Freiheit des Religionskultus, der politischen und bürgerlichen Gleichheit aller Staatsbürger und ihrer Fähigkeit zu Staatsämtern ohne Rücksicht der Religion und des Standes, durch entschiedenen Einfluss der Geistlich- keit offen erklärte. Nichtsdestoweniger führte der König Wilhelm Friedrich die vorgelegte Konstitution ein, weil sie bereits von den nördlichen Provinzen angenommen war, und weil die darin ausgesproche- nen Grundsätze mit den Prinzipien unserer Zeit zur gedeihlichen Ent- wicklung volksthümlicher Wohlfahrt übereinstimmten. Seitdem trat offene und versteckte Opposition jeder Massregel der Regierung entgegen; Jour- nalistik und katholisches Kirchenthum entfremdeten die Gemüther der be- stehenden Regierung, was leichter wurde, als in den andern Staaten, da Sprache, Konfession und Mischlingsabkunft sie ohnehin schon von den nördlichen Provinzen trennte. — Nach der Französischen Julirevolution, 1830, brach in Brüssel die lange genährte Unzufriedenheit zum Aufstande aus, der sich schneH über ganz Belgien verbreitete. Die Versuche des Königs, die Provinzen durch Waffengewalt oder eigene Konstitution wie- der zu gewinnen, waren vergebens. Belgien erklärte sich für unabhängig und errichtete eine provisorische Regierung, die eine Verfassung e^- warf, welche später vom Nationalkongress bestätigt wurde. Ein im März 1831 versammelter Nationalkongress bot dem Prinzen Leopold von Sach- sen-Koburg-Gotha die Krone an und dieser bestieg den 21. Juli den neuen Thron. In dem Kriege, der gleich hierauf zwischen Belgien und Holland entbrannte, wurden die schlecht bewaffneten und befehligten Belgier ge- schlagen, und der kaum geborene Staat hätte sicher seine Endschaft er- reicht, wenn nicht Frankreich vom 2. bis 15. August dazwischen getreten wäre. Bald hierauf wurde zu London ein Kongress über die Niederlän- dischen Angelegenheiten eröffnet, in welchem die Trennung beider Staa- ten und die Begrenzung derselben entschieden wurde. Holland wider- sprach, wurde aber durch ein Französisches Heer und durch die Erobe- rung Antwerpens zur Abtretung der für Belgien bestimmten Theile ge- nöthigt. Nach jahrelangen Verhandlungen der Europäischen Grossmächte wurde endlich die Belgische Frage 1839 erledigt, nachdem sich zuletzt Belgien der Verbindlichkeit zu entziehen suchte, Theile von Luxemburg und Limburg, als das dem Könige der Niederlande als Deutschem Bun- desfürsten garantirte Territorium, zu räumen. Seit dem Ende des Lon- doner Kongresses und der Beilegung der streitigen Rechtsverhältnisse ist Belgien allgemein anerkanntes selbstständiges Königreich, und glücklich unter seinem vom Belgischen Kongress am 4. Juni 1831 gewählten Herr- scher Leopold L — |
»as I^and. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das im Süden der Niederlande, zwischen 20« l4'-230 46' OL. und 49" 27'-510 28' NBr. ge- legene Königreich Belgien, das von S. nach N. eine Ausdehnung von 30, von 0. nach W. von 353/,, Meilen hat, wird im N. von dem Königreich der Niederlande, im 0. von Limburg, Rheinpreussen und Luxemburg, im S. von Frankreich und im W. von der Nordsee begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 536,6i Qu.-M. oder 2,945,594 Hektaren, mit (1857) 4,529,461 Einwohnern, hat mithin 8,442 Seelen auf 1 Qu.-Meile.
Bestandtheiie, politische Eintheilung. - Erst im Jahre 1830, durch gewaltsame Losreissung vom Königreiche der Niederlande entstan- den, besteht Belgien zum grössten Theil aus Ländern, die früher zum Deutschen Reiche gehörten: aus dem grösseren Theile der österreichi- schen Niederlande (den Grafschaften Flandern, Hennegau und Namur, dem Herzogthum Brabant mit der Herrlichkeit Mecheln, der Markgrafschaft |
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17. — Niederlande und Belgien. 9
Antwerpen, und Theilen der Herzogthümer Limburg und Luxemburg), die i vormals den burgundischen Kreis bildeten, und aus dem vormaligen i Hochstift Lüttich, der Abtei Stablo und der Grafschaft Eeckheim, die früher zum westphälischen Kreise gehörten. Hierzu kommen noch verschiedene kleine Gebietstheile Frankreichs, die im zweiten Pariser Frieden, 1815, an die Niederlande abgetreten werden mussten (wie Marien- burg, Philippeville und Chimay, vom vormaligen französischen Hennegau, I und das kleine Herzogthum BouiUon, früher ein Bestandtheil des General- ; gouvernements Metz), und jetzt mit jenen vereint das Königreich Belgien bilden. — Seit der Trennung von den Niederlanden ist Belgien in fol- gende 9 Provinzen getheilt, die wiederum in Bezirke, und letztere in Kantone zerfallen.
Flächeninhalt in Hektaren Qu.-M.
Antwerpen (An
vers) .......
Brabant .........
Westflandern----
Ostflandern — Hennegau (Hai-
naut) ........
Ltitticli (Luik,
Liege) ........
Limburg ........
Luxemburg .....
Namur (Namen)
Zusammen
Antwerpen (Anvers) --- Brüssel (Bru- xelles) .....
Brügge (Bru- ges) ........
Gent (Gand)
8,419 12,520
10,603
14,228
11,353
9,557 4,361 2,408 4,288
^8,442^'
283,311 328,323
323,449
299,787
372,206
289,319 241,315 441,704 366,180
51,61 59,81
58,,,
54,6,
67,81
52.70 43„6 80,47
66.71
434,485 748,840
624,912
776,960
769,065
503,662 191,708 193,754 286,075
107,176
260,659
51,550 115,958
25,883
88,478 10,805 6,978
Bergen (Möns) LüttichtLuik,
Liège) .....
Hasselt .....
183,Arlon ........
340|Namnr (Na-
I men)........
243o!Brüssel ..... |
Auswärtige Besitzungen hat Belgien nicht, dagegen besteht in Brüssel eine Kolonisationsgesellschaft (unter dem Protektorat des Königs), die in Guatemala 404,666 Hektaren Land (die Kolonie St. Thomas) erwarb.
Physische Besehaflfenheit. — Die grössere Nordhälfte Belgiens ist ein völlig ebenes, flaches, fast wassergleiches Land; der Süden da- gegen, die Provinzen Hennegau, Lüttich und Namur, heben sich zu wel- lenförmigen Hochflächen und werden von Zweigen des hohen Veen und der Ardennen, die aber nirgends über 2,000' aufsteigen, und oben ab- geflächte, oft bewaldete und moorige Bergmassen bilden, durchschnitten. — TrefTlich bewässert, und in seinem Flusssystem durch Kanäle noch mehr gefördert, gehören alle Flüsse Belgiens der Nordsee an. Die Haupt- ströme des Landes sind die Scheide und Maas. Die aus Frankreich kom- mende Scheide durchströmt Hennegau und Ostflandern, scheidet letz- tere Provinz von Antwerpen, bespült Tournay, Gent, Dendermonde und Antwerpen, und geht unterhalb Lillo nach den Niederlanden über; von rechts empfängt sie auf diesem Laufe die Dender und die Rüpel, welche die Dyle (mit der Senne und Demer), und die Nethe auf- nimmt, von links die Leye oder Lys. Die Maas kommt ebenfalls aus Frankreich, durchfliesst Namur, Lüttich und Limburg, geht nach den Nie- derlanden über, und empfängt in Belgien von rechts den Semoy, die Lesse (mit Hamm), und die Ourthe (mit Ambleve), von links den Hermeton, die Sambre und die Mehaigne. Von kleineren Strömen ist zu erwähnen: der schiffbare Yzer (mit dem Yperte) in Westflan- dern, der bei Nieuport in's Meer mündet. Von den zahlreichen Kanälen des Landes sind zu erwähnen: der Nordkanal, welcher die Scheide mit der Maas (Antwerpen mit Venloo), der lüttichsche Kanal, wel- cher die Maas mit der Mosel, der brüsseler Kanal, welcher Brüssel mit Antwerpen verbindet; der Kanal von Charleroi nach Brüssel, der Kanal von Möns nach Conde, der Kanal von Ter Neuse nach Gent, der Kanal von Ostende über Brügge nach Gent etc. — Landseen fehlen. |
doch gibt es viele Teiche, Moore und urbar gemachte Polder in beiden Flandern und der Provinz .Antwerpen. Mineral- und Heilquellen sind in Menge vorhanden; die besuchtesten sind die warmen Quellen zu Spaa und Chaudfontaine, und die Mineralquellen von Tongres und Mari- mont. — Der Boden Belgiens, aus Thon und Sand bestehend, ist von grosser Fruchtbarkeit; das fruchtbarste Land ist im Norden; Thon herrscht hauptsächlich in den Polders vor, die in der Provinz Antwerpen allem eine Fläche von 12,000 Hektaren einnehmen. Der südliche Theil Belgiens hat viel steiniges, aber immer noch fruchtbares Land. An nützRchen Mineralien ist Belgien ungemein reich. Den ersten Rang nehmen die Steinkohlen ein, die überall im Lande gefunden werden. Hennegau aRein bringt mehr Steinkohlen als ganz Frankreich hervor; die vier Steinkoh- lenmittelpunkte Möns, Marimont, Lüttich und Charleroi liefern allein jähr- lich 31/2 Mill. Tonnen (ä 2,000 Pfd.), und bedeutende Kohlenflötze finden sich in den Provinzen Namur und Limburg. Eisen findet man besonders zwischen der Maas und Sambre, in der Provinz Lüttich, Limburg und Luxemburg; Kupfer liefern Hennegau und Lüttich; Blei Lüttich, Namur und Luxemburg; Zink Lüttich (Moresnet) und Namur; Braunstein Lüttich; Galmei, Schwefel, -Alaun und Feuersteine Namur und Lüttich; Marmor- brüche sind in Hennegau, Namur, Lüttich und Luxemburg; Schiefer lie- fern Namur und Luxemburg (Herbeumont allein jährlich 8 Mill. Steine); Sandsteine, Mühl-, Wetz- und Schleifsteine hauptsächlich in Lüttich, Lim- burg, Hennegau und Luxemburg; Thon- und Pfeifenerde Namur etc. - Das Klima Belgiens ist ungemein veränderlich. In den Ebenen des Nor- kens und Westens ist die Luft feucht und nebelig; scharf und gesund in den Berggegenden. In Flandern und .Antwerpen verursachen die Meeres- winde im Winter eine ungesunde Temperatur, und in den Deichgegenden grassiren jährlich gefährliche Fieber. Die mittlere Jahrestemperatur in Brüssel ist 100,9, die höchste Temperatur + 28,8, die niedrigste — 110,3.
Bromme's Hand-Atlas. — Niederlande und Belgien, c- |
Die jährRche Regenmenge beträgt im Durchschnitt 745,35 Millim. Die vorherrschenden Winde sind aus Südost und Nordwest. —
Ilas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Stammverschie- denheit. — Belgien gehört zu den volksdichtesten Ländern der Erde. Im Jahre 1838 belief sich die Bevölkerung auf 3,992,240 Seelen, hatte sich mithin im Verlaufe von 25 Jahren (von 1813—1838) um mehr als eine Million, oder jährlich im Mittel um 40,889 Menschen vermehrt- 1843 betrug die Bevölkerung 4,213,863; 1849: 4,359,090; 1854: 4,548,922 See- len. Von da an ist die Bevölkerung etwas zurückgegangen, und nach der Zählung vom 1. Jan. 1857 betrug sie nur 4,529,461, mithin 19,461 weniger als 1854. Die bevölkertste, bestangebauteste Provinz ist Ost- flandern (mit 14,228), am schlechtesten bevölkert ist Luxemburg (mit 2,408 Menschen auf der Qu.-M.). Die Bevölkerung der Städte betrug (1856) 1,181,370, die der Landgemeinden 3,348,091. Die Durchschnitts- zahl der Geburten beträgt 148,370 (76,118 Knaben, 72,252 Mädchen), die der Todesfälle 109,852 (55,903 männl., 53,949 weibl.), die der Ehen 32,171. — Der Abstammung nach sind die Bewohner Belgiens Vlä- men (Flamländer) deutschen Ursprungs, meist in Flandern, Antwerpen und Limburg, w'elche vlämisch, einen vom holländischen wenig verschie- denen Dialekt der niederdeutschen .Mundart, sprechen; Wallonen, deren Sprache ein sehr verderbter Volksdialekt der französischen Sprache ist; Deutsche, Engländer, Eingewanderte aus andern Ländern, und Juden in geringer Zahl. Die Provinzen West- und Ostflandern, Antwer- pen, Limburg und Brabant sind die, innerhalb deren das Niederdeutsche (Vlämische) vorherrschend Volkssprache ist; in den südlichen Provinzen ist Wallonisch die Hauptsprache; in Luxemburg gemischt mit Hochdeutsch, das in den übrigen Provinzen in Gemeinschaft mit dem Englischen, nur von den deutschen und engliscben Arbeitern gesprochen wird, die in zahlreichen Fabriken und industriellen Anstalten beschäftigt sind, Von |
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10 17. — Niederlande und Belgien.
den Bewohnern des Landes sprechen 2,503,821 vlämisch oder überhaupt niederdeutsch, 1,918,283 wallonisch, 83,219 hochdeutsch, 17,946 englisch. Die rein französische Sprache ist die Geschäftssprache, und überhaupt die Sprache der gebildeten Stände im ganzen Königreiche, wie denn über- haupt das französische Element in Belgien weit stärker sich entwickelt, als das deutsche. —
EeligionsverscMedenlieit, Kirchliche "Verhältnisse. — Nach der Verfassung ist allen Kulten ötfentliche Ausübung zugesichert, doch bekennt sich die Mehrzahl der Bewohner Belgiens zur katholischen Kirche; Protestanten zählt man im Ganzen nur 26,340, darunter auch der König, dessen Kinder jedoch in dem Glaubensbekenntniss der katholischen Kirche erzogen worden sind; Israeliten sind nur 1,958 im Lande. Die Katho- liken stehen unter einem Erzbischof (zu Mecheln, für Antwerpen und Brabant) und 5 Bischöfen (zu Doernik oder Tournay für Hennegau, zu Gent für Ost-, zu Brügge für Westflandern, zu Lüttich für Lüttich und Limburg, und zu Namur für Namur und Luxemburg). Das Kapitel des Erzbisthums zählt 3 Generalvikare und 12 Domherren; das Kapitel eines jeden Bisthums 2 Generalvikare und 8 Domherren. Die Weltgeistlichkeit besteht aus 79 Pfarrern erster und 159 Pfarrern zweiter Klasse, 2,201 stellvertretenden Pfarrern, 531 Kaplanen und 1.528 Vikaren, zusammen 4,498 Personen. Klostergemeinden gibt es 426. Die Protestanten haben 28 Geistliche, von denen 18 der evangelischen, 10 der anglikani- schen Kirche angehören. Die Israeliten stehen unter dem Centrai- konsistorium zu Brüssel.
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Der öff'entliche Un- terricht ruht gänzlich in der Hand der Kirchengewalt, gegen welche die weltliche Macht immer noch vergeblich ankämpft; indessen ist es doch dem Assoziationsgeist gelungen, in Brüssel (1837) eine „freie" Universi- tät zu gründen, die sich von dem Einflüsse der Kirchenbehörde unab- hängig erhalten hat. Ausser dieser bestehen Staats-Universitäten zu Gent und Lüttich, und die katholische Universität des Klerus zu Löwen; theo- logische Seminarien zu Mecheln, Brügge, Gent, Lüttich, Namur und Tour- nay; 2 Athenäen und andere Kollegien für den gelehrten Unterricht; 2 öffentliche Staatsnormalschulen (Schullehrerseminare), 1 für Flamänder in Lier (Antwerpen), 1 für Wallonen in Niveiles (Brabant); 7 privatliche (bischöfliche) Normalschulen, Schulen für den öffentlichen Dienst, Spe- zialschulen und 5,843 Primärschulen, in welchen gegen V2 Mill. Kinder unterrichtet werden. An andern Anstalten zur Förderung der geistigen Kultur bestehen: Die Königb Akademie der Wissenschaften zu Brüssel, Vandermaelens geographisches Etablissement, und eine Menge Gesellschaf- ten für Medizin und Naturwissenschaften, Akademien für Zeichnen und die Baukunst, für Musik, für Industrie etc., 1 Militärschule zu Brüssel, und Schiffbau- und Navigationsschulen zu Antwerpen, Ostende etc. Bib- liotheken bestehen in allen grössern Städten; Museen, Kunst- und Ge- mäldesammlungen zu Brüssel, Antwerpen, Gent und Lüttich. Wissen- schaften werden ungemein gepflegt und durch den Buchhandel, der hier von grosser Bedeutung ist, kräftig unterstützt. An sogenannten Akade- mien, in denen Zeichnen, Malen, Modelliren, überhaupt Alles gelehrt wird, was in das Gebiet der zeichnenden und bildenden Kunst einschlägt, be- stehen 41, die seit 1830 von circa 200,000 Zöglingen besucht wurden. Am grössten ist die Frequenz der Akademie zu Antwerpen und Brüssel, von denen die erstere gegenwärtig 1,355 Schüler zählt, von denen sich aber nur 444 der Kunst widmen, die übrigen sich für Kunsthandwerke und technische Gew-erbe ausbilden. |
Physisch - technische Kultur. — Belgien ist vorzugsweise ein Ackerbau treibendes Land, und in einigen Provinzen steht die Land- wirthschaft auf einer hohen Stufe der Vollkommenheit. Ein grosser Theil der Oberfläche des Landes (1,464,927 Hektaren oder 5,739,000 preuss. .Morgen) ist dem Getreidebau gewidmet, und erträgt über den Bedarf der Bewohner. Weizen, Roggen, Buchweizen, Hafer, Gerste und Kartoffeln sind die Haupterzeugnisse. Hanf von ausgezeichneter Güte liefern Flan- dern, Hennegau und Antwerpen; Flachs vorzugsweise Flandern. Der Ta- baksbau, der früher in allen Provinzen betrieben wurde, beschränkt sich jetzt auf Flandern. Die Gärtnerei ist über ganz Belgien verbreitet und hat ausserordentliche Fortschritte gemacht; fast in allen Städten sind botanische und Hortikultur-Gesellschaften, und jede Provinz hat ihre be- sondere Ackerbaukommission. Die Obstkultur ist ausgezeichnet, die des Weins dagegen wird weniger gepflegt, obgleich die Ufer der Sure in Luxemburg, und die der Maas, in der Umgegend von Lüttich und Huy (in Namur), ziemlich wohlschmeckende Weine liefern. Das Areal der Gärten und Baumgärten wird auf 52,364 Hektaren angegeben- Die Forst- wirthschaft wird sehr rationell betrieben; die Oberfläche der Gehölze und Waldungen wird auf 545,365 Hektaren geschätzt; die meisten Wal- dungen besitzen Namur und Luxemburg, wo sie allein 193,736 Hektaren einnehmen. — Der trefflich betriebene Wiesenbau (besonders in Flan- dern) unterstützt die Viehzucht ungemein. Die Wiesenfläche wird auf 308,875 Hektaren gerechnet. Die Pferdezucht wird vorzugsweise in Flan- dern betrieben; die Polders von Antwerpen liefern gute Arbeits-, Luxem- burg treffliche Post- und Wagenpferde. Ansehnliche Gestüte sind zu Ter- vueren bei Brüssel, Cambron unweit Möns, St. Pierre bei Thieu, Onker- zele (in Ostflandern), Maison-Bois bei Verviers etc. Die beste Rinderzucht besteht in Flandern, Limburg und Luxemburg; Schafzucht wird in allen Theilen des Landes betrieben, und die Wolle des flandrischen Schafes für geringe Tuchgewebe, die des ardenn'schen Schafes für feinere Tücher verwendet. Die Schweine- und Ziegenzucht ist verhältnissmässig unbe- deutend, Die Geflügelzucht deckt den Bedarf; die Bienenzucht ist ver- nachlässigt; die Seidenzucht und die Kultur des Maulbeerbaums dagegen verbreitet sich in Brabant, Hennegau, Flandern und Lüttich immer mehr, und die gewonnene Seide ist eben so trefflich als die Seide Piemonts. Die Jagd wird vorzugsweise in Luxemburg, Namur, Lüttich, Limburg und Antwerpen, doch mehr des Vergnüpns als des Nutzens wegen, betrieben. Von Wichtigkeit ist die Fischerei: der Herings- und Stockfischfang be- schäftigt jährlich mehr als 200 Schiffe, und die Gewässer der Küste lie- fern ausser diesen Rochen, Schellfische, Steinbutten, Makrelen etc., und von Schalthieren: Hummern, Krabben, Grenades, Austern, Muscheln etc. Auch die Flüsse des Landes sind reich an Fischen, und die Flussfischerei von nicht geringem Belange. Die technische Kultur ist von grosser Be- deutung , und die Industrie Belgiens wetteifert mit der Industrie Eng- lands. Von grosser Wichtigkeit ist die Tuchfabrikation (Verviers, Lüttich); woüene Stoffe (Flanell, Decken, ZwilHg, Sersche etc.) werden in allen Provinzen verfertigt; Wolienmousseline, Merino etc, in Lüttich und Ver- viers; Teppiche zu Tournay, Brüssel, Antwerpen, Gent, Brügge etc. Die Leinwandfabrikation hat einen ausgezeichneten Ruf, und das Bleichen der Leinwand eine hohe Stufe der Vervollkommnung erlangt (besonders in beiden Flandern, Brabant, Hennegau und Antwerpen), Baumwollenmanu- fakturen sind vorzugsweise in Gent, Lüttich, St. Nicolas, Antwerpen, Turnhaut, Mecheln und Lierre; der Mittelpunkt der Seidenmanufaktur ist Antwerpen; Atlas und Sammet liefern Lierre und Uccle. Die besten Spitzen liefern Brüssel, Mecheln, Turnhaut, Möns etc.; bedeutende Band- webereien sind zu Brüssel, Ypres, Commines, Hamme etc.; Bortenwirke- reien zu Brüssel und Gent. Die Hut- und Strohhutfabrikation ist von Wichtigkeit; die Papierfabrikation ist in stetem Fortschreiten begriffen; die Leder- und Wachsleinw-andfabrikate behaupten ihren alten Ruf, und die Gerbereien zu Stavelot und Lüttich, Brüssel, Gent, Tournay etc. sind von grosser Bedeutung. Die Buchdruckerkunst, Lithographie und Buch- binderei (besonders in Brüssel) haben sich sehr vervollkommnet; den be- deutendsten Aufschwung aber hat die Industrie in der Fabrikation von Metallwaaren und Maschinen genommen: überall sind Hochöfen, Schmie- den, Plattmühlen, Frischherde, Hammer etc. angelegt, und grossartige Etablissements bestehen zu Seraing, Ougree, Hornu, Monca-sur-Sambre, Conillet, Chätelineaux, Lüttich, Brüssel, Gent, Verviers, Charleroi, Möns, Namur, Huy, Brügge, Tournay etc. — Musikalische Instrumente liefern Brüssel, Antwerpen, Gent, Lüttich und Brügge; Krystall- und Glaswaaren Charleroi, Namur und Val- St. Lambert; die besten Töpferwaaren Tirle- |
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17. — Niederlande und Belgien. 11
mont, Termonte, Löwen und Gent; Steingut und Fayence Bonvignes, Bouf- fioulx, Laroche und Sept-Fontaines; Porzellan Tournay, Brüssel, Anden- nes und Leeuw- St. Pierre. Chemische Produkte liefern Namur, Antwer- pen, Mecheln, Courtrai, Brüssel etc.; Seife, Talg- und Wachslichter Antwerpen, Flandern und Hennegau; Zucker Brüssel, Antwerpen, Gent etc. Bierbrauereien und Branntweinbrennereien sind in allen Theilen des Landes. Die besten Biere liefern Löwen, Brüssel, Gent, Tournay, Hoe- garde, Tirlemont und Diest.
HandeL - Der Handel Belgiens erstreckt sich nach allen Welt- theilen, hat einen grossen Aufschwung genommen, und wird durch die glückliche Lage des Landes am Meere, durch die schiffbaren Flüsse, guten Landstrassen und ein treffliches Kanal- und Eisenbahnnetz sehr befördert. Die Ausfuhren bestehen in den Produkten seines blühenden Ackerbaues, und seiner zahlreichen Fabriken; die Einfuhren in Kolonialwaaren, Wein, Südfrüchten und den Rohprodukten für seine Fabriken. Der all- gemeine Handel betrug 1854: Einfuhr, nach der amtlichen Werth- annahme, 621,900,000 (nach dem wirklichen Werthe 651,600,000) Frcs.; die Ausfuhr, nach der amtlichen Werthannahme 71-3,500,000 (nach dem wirklichen Werthe 702,800,000) Frcs. Zusammen belief sich mithin der allgemeine Handel nach der amtlichen Werthannahrae auf 1,335,400,000 (nach dem wirklichen Werthe auf 1,354,400,000) Frcs. Gegen den Ge- sammthandel des Jahres 1853 stellte sich (nach der amtlichen Werthan- nahme) eine Zunahme von mehr als 141 Mill, oder 12 Prozent, und gegen den Durchschnitt der 5 Jahre 1849—53 eine Zunahme von fast 341 .Mill, oder 34 Prozent heraus. Der Spezialhandel Belgiens ist in obiger Summe einbegriffen mit 739V2 Mill, nach der amtlichen Annahme (oder mit 832V2 Mill, nach dem wirklichen Werthe), und zwar: Einfuhr mit 443V2 Mill., die Ausfuhr mit 389 Mill. Frcs. Gegen 1853 und gegen den 5jährigen Durchschnitt ergab sich eine Steigerung bei der Einfuhr von 13 vielmehr 25%, bei der Ausfuhr von 18 vielmehr 51«/o. Im Jahre 1838 betrug die Einfuhr nur 199, die Ausfuhr nur 161 Millionen. Der Spezial- handel mit den auswärtigen Ländern während des Jahres 1856 belief sich zusammen auf 806,775,000 Frcs., und zwar: die Einfuhr auf 399,796,000, die Ausfuhr auf 406,979,000 Frcs.; 1857 betrugen die Einfuhren 393,249,000, die Ausfuhren 450,704,000 Frcs. Die meist betheiligten Länder bei der Einfuhr waren: England mit 76, Niederlande mit 59, Frankreich mit 59, Vereinigte Staaten mit 49, Deutscher Zollverein mit 40, Britisch-Indien und China mit 27, Rio de la Plata mit 18, Russland mit 15, Chili und Peru mit 11, Brasilien mit 10 Mill; Frcs. etc. Von den Ausfuhren gingen: nach Frankreich 141, nach den Niederlanden 66, nach England 58, nach dem Deutschen Zollverein 38, nach den Vereinigten Staaten 22, nach den Hansestädten 14, nach der Türkei und dem Archipel 10 MiR. etc. — Ein- gelaufen waren in Belgischen Häfen im Jahr 1856: 2,572 Schiffe von 521,704 Tonnen Tragfähigkeit, 435,856 Tonnen Ladung und 27,573 Be- mannung; ausgelaufen im gleichen Jahre 2,627 Schiffe von 534,497 Tonnen Tragfähigkeit, mit 190,023 Tonnen Ladung und 27,975 Beman- nung. 1857 Hefen 2,791 Schiffe (von 594,669 Tonnen Tragfähigkeit, mit 31,266 Bemannung) in belgischen Häfen ein, und 2,768 Schiffe (mit 586,166 Tonnen und 30,845 Bemannung) aus. Die Handelsmarine zählte am 31. Dec. 1856 im Ganzen, ohne die Dampfschiffe, 140, am 31. Dec. 1857 142 Seeschiffe, mit einer Gesammtzahl von 40,397 Tonnen, und zwar: Antwerpen 85, Ostende 33, Gent 6, Brügge 7, andere Häfen 11 Schiffe. Für den Fischfang wurden ausserdem 212 Fahrzeuge mit 1,500 Matrosen verwendet. Am 31. Dec. 1858 zählte die Handelsmarine im Ganzen 145 Schiffe mit 45,050 Tonnen, und zwar: 57 Dreimaster mit 25,544; 81 kleinere Schiffe mit 13,735, und 7 Dampfschiffe mit 5,771 Tonnen. — Die wichtigtigsten Handelsplätze des Innern sind: Brüssel, Gent, Lüttich, Namur, Tournay, Ypern, Cotirtray, Möns, Löwen, Verviers und Mecheln. Von den Seestädten treiben den bedeutendsten Handel: Antwerpen, Ostende, Brügge und Nieuport. — Strassen, Kanäle und Eisenbahnen bezeichnet die Karte.
Münzen, Maass und Gewicht. — Das französische System ist allgemein adoptirt; beim Geld unter Abschaffung der Goldwährung. Die Einheit der Landesmünze ist der Franc. Goldmünzen sind: 20- und 40-Francsstücke; Silbermünzen: Vi, V2, L 2 und 5 Francs; Kupfermün- zen: 1, 2, 5 und 10 Centimes. Den französischen Maassen hat man eigene Benennungen gegeben. Die Aune (Eile) ist der Meter; derLitron bei Getreide = der Liter; bei Flüssigkeiten heisst der Hektoliter Baril.
Iler §<aat. — Staatsverfassung. — Belgien ist eine erbliche konstitutionelle, durch den Nationalkongress vom 7. Febr. 1831 dekretirte Monarchie. Die Souveränität ruht im belgischen Volke, das nach dem Abfalle vom Hause Nassau-Oranien sich in der Person des Herzogs Leo- pold von Sachsen-Koburg-Gotha ein eigenes Oberhaupt erwählte, und durch 2 Kammern vertreten wird. Hauptgrundgesetz des Staats ist die Verfassungsurkunde vom 25. Febr. 1831 in 139 Artikeln. Dieselbe sichert die Freiheit der Personen, die Gleichheit aRer Belgier vor dem Gesetze, die Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigenthums, Freiheit und Unabhängigkeit der ReRgion, Freiheit der Sprache und Presse, die Ver- antwortlichkeit der Minister und die Unabhängigkeit der richterlichen Ge- walt. Die gesetzgebende Macht wird durch den König, den Senat und die Kammer der Repräsentanten ausgeübt. Die Initiative bei den Vor- schlägen der Gesetze kommt jedem der drei Zweige dieser Macht zu. Die Kammer der Senatoren zählt 47, die der Repräsentanten 95 Mitglieder, von denen die ersteren auf 8, die letzteren auf 4 Jahre vom Volke er- wählt werden. Die Kammern treten alle Jahre zusammen und dürfen wenigstens 40 Tage lang berathschlagen. |
Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt ist König Leo- pold L (Herzog zu Sachsen, Prinz von Sachsen-Koburg-Gotha, geb. den 16. December 1790, gewählt vom belgischen Kongress zum König der Belgier am 4. Juni 1831, übernahm die Regierung am 21. JuR 1831). Er hat die vollziehende Macht und theRt die gesetzgebende, wie das Besteuerungsrecht, mit der Nation; seine Person ist helRg und unver- letzlich, aber seine Minister sind der Nation verantwortlich. Der Thron 'St nur in der männlichen Linie erblich und nach dem Rechte der Erst- geburt; der Thronerbe wird nach VoRendung des 18. Jahres mündig; be- rathschlagende Stimme erlangt derselbe aber erst im 25. Jahre. Beim Tode des Königs üben die vereinigten Minister, unter Verantwortlichkeit, die KonstitutioneHe Macht des Königs solange aus, bis dessen Nachfolger den Eid auf die Verfassung geleistet hat. Ist beim Tode des Königs der Nachfolger minderjährig, oder befindet sich der König in der UnmögRch- keit, zu regieren, so vereinigen sich die beiden Kammern und sorgen für eine Regentschaft. Der Titel des Monarchen ist: „Leopold L, König der Belgier." Residenz ist Brüssel; Lustschloss und Sommerresidenz: Laekem. Der ältere Sohn des Königs hat den Titel: ,,Herzog von Bra- bant", der jüngere: „Graf von Flandern. — Wappen ist der goldene und gekrönte Brabanter Löwe in dem Familien- und Hauswappen des Königs, mit der Unterschrift: VUnion fait la force. Das Wappen und die Kette und den Stern des Leopoldordens schmücken Standarten und Fahnen mit den Belgischen Farben: Roth, Gelb und Schwarz. Das Ganze deckt die königl. Krone. — Ritterorden besteht nur Einer: der Leo- poldsorden in 5 Klassen: Grosskreuze, Grossoffiziere, Kommandeurs, Offiziere und Ritter, gestiftet 1832 zur Belohnung für Civil- und Militär- verdienste; ausserdem noch ein Ehrenstern in 3 Klassen, in den bei- den ersten aus Gold, in der letzten Klasse aus Silber bestehend, zur Be- lohnung derer, die dem Vaterlande im J. 1830 besondere Dienste ge- leistet haben, und eine Verdienstmedaille in Gold, die vom König ausgegeben wird. — Der Hofstaat des Königs besteht aus den Gross- kronämtern: dem OberhofmarschaR, dem Minister des königlichen Hauses (Kabinet), dem Intendanten der Civilliste, dem Oberstallmeister, dem Mili- tärstaate und 9 Flügeladjutanten. Der Herzog von Brabant hat einen be- sondern Hofstaat. —-
Staatsverwaltung, Rechtspflege. — Der König, als Oberhaupt des Staats, ist ausschliesslich mit der ausübenden Gewalt bekleidet, bei der er sich eines Ministerraths bedient, welcher aus 6 Mitgliedern (für die Auswärtigen Angelegenheiten, für's Innere, die Justiz, die Finan- zp, die Militärangelegenheiten und die öffentlichen Arbeiten) besteht. Eine besondere Generaldirektion leitet die Strassen-, Brücken- und Minen- verwaltung, eine zweite die Eisenbahnen, Posten und Telegraphen. Aus- ser den benannten 6 Departementsministern bestehen noch 12 ataatsminister, ohne Theilnahme am Ministerrathe. Von den ersteren
hat der Justizminister ausser den Zweigen der Justiz auch den Kultus, und der Minister des Auswärtigen zugleich die Marine unter sich, die unter einer besondern Generaldirektion steht. — Die Central Verwal- tung oder die höchste vollziehende Macht wird in jeder Provinz durch einen Gouverneur, und dieser wiederum in jedem Arrondissement durch einen Kommissär repräsentirt. Jede Provinz besitzt ein Conseil, welches ausschliesslich die Provinzial-Interessen zu ordnen hat. Für die Gemeinde-Interessen sorgt ein „Corps communal", welches aus einem Bür- germeister, Schoppen und Räthen besteht. Die Verwaltung der innern Angelegenheiten ist rein hureaukratisch. — Die Rechtspflege wird von Tribunalen erster Instanz verwaltet, die in 4 Klassen geschieden sind. In jedem Bezirk besteht ein Gerichtshof dieser Art. In jedem Kanton ist ein Friedensrichter, von dem aus an die Tribunale appellirt werden kann, von denen dann an die königl. Gerichtshöfe oder die Appellationsge- richte zu Brüssel, Gent oder Lüttich appellirt wird. PoRzeiverbrechen werden durch eine Sektion der Tribunale erster Instanz beurtheilt; schwere, polltische und Pressvergehen beurtheilen die Assisenhöfe, die in jeder Provinz vorhanden sind, und von denen aus an die höchste Gerichtsstelle des Landes, den Kassationshof zu Brüssel, gegangen werden kann, der entweder das Urtheil bestätigt, oder verwirft und die Sache an ein anderes Tribunal verweist. Handelsstreitigkeiten werden durch die Han- delstribunale geschlichtet, die in letzter Instanz Sachen bis zum Werthe |
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12 17. — Niederlande und Belgien.
von 2,000 Francs beurtheilen. Höchstes Militärgericht ist der oberste Militärgerichtshof zu Brüssel. — Als Grundlage bei der Verwaltung der Rechtspflege dient das französische Gesetzbuch, bei dem man einige Modifikationen hat eintreten lassen.
Finanzwesen. — Der Staat zieht seine Haupteinnahmen aus direkten und indirekten Steuern, aus Regalien und Staatsmonopolen, aus Stempel- und Einschreibungsgebühren, aus Domänen und Forsten, Eisen- bahnen etc. Der Staatsbedarf beträgt durchschnittlich 140 Mill. Frcs. Die Einnahmen stehen meistens bedeutend unter dieser Anforderung. Die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 1851—1859 stellten sich folgender- massen :
1851. 1852. 1853. 1854. 1855.
Einnahmen: 117,332,550 Frcs. — 117,310,250 — 123,224,250 — 125,002,150 — 128,596,590 — Ausgaben: 142,139,056 „ — 121,210,195 — 132,708,216 — 129,560,323 — 128,404,530 — Defizit: 24,806,506 Frcs. — 3,899,945 — 9,483,966 — 4,558,173 — —::
1856. 1857. 1858. 1859
Einnahmen: 131,698,540 Frcs. — 138,604,990 — 141,510,790 — 147,232,990 Frcs.
Ansgaben: 140,395,119 ,, — 136,630,875 — 137,016,076 — 136,642,607 ,,
Defizit: 8,696,579 ^^ ^^^^ ---^ ^^^^^ ^^^^^ ---^
In diesen Jahren wiesen nur 4 (1855, 1857, 1858 und 1859) einen Ueberschuss der Einnahmen über die Ausgaben nach, in den 5 andern dagegen'stellte sich ein bedeutendes Defizit heraus, das nach Abzug der .Mehreinnahmen der 3 erstgenannten Jahre (im Ganzen 6,660,899 Fr.) immer noch 44,784,270 Francs betrug. — Von den Einnahmen des Jahres 1858 erwuchsen: 18,886,290 Fr. aus der Grundsteuer; 9,850,000 aus der Personensteuer; 3,850,000 aus der Patentsteuer; 623,700 aus Bergwerken; 13,540,000 aus Zöllen; 950,000 aus der Steuer auf destillirte Getränke; 165,000 aus der Tabakssteuer; 5,050,000 aus der Salz-Accise, 18,990,000 aus der Accise auf ausländische Weine und Spirituosen, auf inländische Branntweine, auf Bier und Essig, auf Zucker; 28,645,000 aus Registrirungsabgaben und Strafen; 4,930,000 aus Domänen und Wegezöllen; 4,785,000 aus Posten; 23,860,000 aus Eisenbahnen etc.; 110,000 aus den Packetbooten zwischen Dover und Ostende, und 7,325,000 Frcs. aus verschiedenen von der Verwaltung eingetriebenen Erträgen der Steuern, der Registrirung und des öfl'entlichen Schatzes. — Das Ausga be-B udget bewilligte für 1858: 37,830,555 Fr. für die öfi-entliche Schuld, 4,043,942 für Dotationen, 12,836,136 für das iMinisterium der Justiz, 2,621,711 für die auswärtigen Angelegenheiten, 7,929,833 für das Innere, 24,650,085 für die öfl'ent- lichen Bauten, 33,112,000 für das Heer (Kriegsministerium), 11,623,811 für das Ministerium der Finanzen, und 2,368,000 Frcs. für Rückzahlungen und „non-valeurs". Ausserdem noch 3,582,324 Frcs. für besondere Fonds. |
— Die Civilliste des Königs ist zu 1,300,000 holl. Gulden (2,751,323 Frcs.) festgesetzt; ausserdem ist dem Kronprinzen eine halbe Million Apanage bewilligt, und auch der zw^eite Prinz (Graf von Flandern) erhält Apanage. — Staatsschuld. — Die Staatsschuld Belgiens belief sich am 1. Mai 1858 auf 629,919,980 Frcs. ~ Die Schulden des jungen Staats erwuchsen aus dem Antheil an der Schuld der Niederlande (17 Mill. Frcs. 5proz. und 220 Mill. 2i/2proz. Schulden, die unmittelbar von den 5 Mill. Gulden Renten herrühren, welche das Land bei der Trennung von dem Königreich der Niederlande übernehmen musste), aus dem Bau der Eisen- bahnen, zum grossen Theile aber sind sie das Ergebniss des häufig sich einstellenden Defizits. Die Staatsschuld selbst besteht aus folgenden An- leihen:
Anleihe. |
Jahr. |
j Wie hoch ausgegeb. |
1 Ursprüngl. Betrag, Frcs |
1 Zins.
1 |
Jetziger Betrag, Frcs. |
Antheil an der Schuld der Nieder- |
|
|
( 16,931,200 |
|
16,931,200 |
|
|
|
(220,105,632 |
|
220,105,632 |
Kanäle, Elsenbahnen und Strassen-.. |
1836 |
92 |
30,000,000 |
4 |
18,514,000 |
|
1838 |
73/, |
50,850,800 |
3 |
f OS (\ßs ßca |
Kfiegsentschädigung .................. |
1838 |
73/, |
7,624,000 |
3 |
J OD,»0;»,DOO |
Kapital der der Stadt Brüssel zu zah- |
|
|
|
lenden Rente von 300,000 Francs |
1842 |
pari |
6,000,000 |
5 |
6,000,000 |
Umwandlung der 5proz. Anleihe und |
|
|
|
Schiitzschelne ....................... |
1844 |
pari |
95,442,832 |
|
77,433,182 |
RückZahl, eines Kapitals v.l 69,312,000 |
|
|
|
Frcs. ä 2J4 % an die Niederlande |
|
|
84,656,000 |
|
77,041,000 |
Umwandlung der 5proz. Anleihe von |
|
|
1840, 1842 und 1848 ............... |
1852 |
pari |
157,615,300 |
4/. |
153,547,300 |
Umwandlung der 5proz. Anleihe von |
|
1852 für ütfentliche Arbeiten ..... |
1857 |
pari |
24,382,000 |
4-/, |
24,382,000 |
In Summa .......... |
— |
|
693,607,764 |
|
629,919,980 |
Vom 1. Mai 1857 bis 30. April 1858 waaren 6,026,667 Francs getilgt worden. — Am 1. .Mai 1859 betrug die Staatsschuld nur noch 623,742,153 Frcs. und in dem Jahre vom 1. Mai 1858 bis 30^ April 1859 konnten wie- derum 6,177,827 Eres, von derselben getilgt werden.
Heerwesen, Landmacht. — Obwohl nach den Bestimmungen des Europäischen Staatsrechts, durch welches Belgien sein politisches Da- sein erlangte, die grossen Mächte dem Königreiche für ewige Zeiten eine neutrale Stellung zusicherten, hielt es doch die Regierung für angemes- sener und gerathener, sich zur eigenen Sicherung in Vertheidigungsstand |
zu setzen, und demgemäss ein stehendes Heer zu errichten, das nach dem Gesetz vom 8. Juni 1853 für den Kriegsfall auf 100,000 Mann ge- bracht werden soll. Gegenwärtig besteht das Heer aus 73,718 Mann, 10,690 Pferden und 152 Geschützen, und zwar: 56,550 Mann Infanterie, 8,202 M. (mit 7,585 Pferden) Kavallerie und Gensd'armerie, 6,700 Mann (mit 3,105 Pferden und 152 Geschützen) Artillerie, 576 M. Train, Pon- tonniers und Handwerkern, und 1,690 M. Genie. — Die Formation ist folgende: Infanterie, 16 Regimenter (1 Karabinier-, 2 Jäger-, 1 Grena- dier- und 12 Linienregimenter) mit 49 Feld- und 32 Reservebataillons; das Bataillon zu 6 Kompagnien (ohne Offiziere zu 145, das Bataillon mit- hin zu 870 Mann); ausserdem 2 Sedentär-Komp. von Unteroffizieren und Füsilieren, 1 Komp. Soldatensöhne, 1 Disciplinar-Abtheilung und 4 Ver- waltungskompagnien, Kavallerie, 7 Regimenter (2 Jäger-, 2 Lanciers- 2 Kürassier- und l Guidenreg.) mit 38 Feld- und 7 Depot-Schwadronen, jede zu 183 Mann und 180 Pferde (bei den Kürassieren nur 163 Mann und 140 Pferde); ausserdem 9 Komp. Gensd'armerie (1,408 M. und 1,065 Pferde). Artillerie, 4 Regimenter (1 mit 1 Depot-, 4 reitenden und 6 Feldbatterien, und 3, jedes mit 1 Depot-, 5 Feld- und 6 Belagerungs- Batterien), mit 4 Depot-, 4 reitenden und 21 Feldbatterien u. 18 Festungs- Kompagnien, mit 3,105 Pferden und 152 Geschützen. Zur Artillerie ge- hören ferner: 2 Komp. Artillerie-Train ä 140, 1 Komp. Pontonniers von 174, und 1 Komp. Handwerker von 122 Mann. Die Genietruppen bil- den 1 Regiment von 2 Bataillons (ä 5 Kompagnien). — Es gilt Konskrip- tion mit Stellvertretung; die Dienstzeit dauert 8 Jahre, wovon aber die Hälfte auf Beurlaubung kommt. Ausser dem stehenden Heere ist eine Nationalgarde vollständig organisirt, die erforderlichen Falls sofort zur Vertheidigung des Landes einberufen werden kann. Sie ist in 257 Le- gionen geschieden, und kann, nach dem gegenwärtigen Stande der Bevöl- kerung, auf mehr als eine halbe .Million streitbarer Männer gebracht wer- den. — Festungen und befestigte Städte zählt Belgien 25, und zwar, in Antwerpen: Antwerpen mit den Forts St. Marie und Calloo, Lierre, Lillo und Liefkenshoek; in Wes tfla nd er n: Ostende, Ypres, Nieuport, Furnes, Courtray und Menin; in Ostflandern: Gent, Termonde und Audenaerde; in Hennegau: Möns, Ath, Charleroi und Tournay; in Lüt- tich: Lüttich und Huy; in Limburg: Hasselt; in Namur: Namur, Mariembourg und Philippeville. Die Standarte Belgiens siehe Flaggen- Atlas Taf. 1, Fig. 1. |
Seemacht. — Die Seemacht Belgiens ist nur unbedeutend und besteht aus einer kleinen Flotille von 15 Fahrzeugen, welche zu Anhver- pen und Ostende Stationiren: 1 Brigg von 20, 1 Goelette von 12, 2 Bri- gantinen von 8, und 8 Kanonenschaluppen von je 5 Geschützen,' und 3 Dampfern. — Die Flaggen Belgiens siehe F laggen-Atlas Taf. 1, wo Fig. 2 die Königsflagge, Fig. 3 die Kauffahrerflagge, Fig. 4 die Flagge von Brabant, Fig. 5 die Flagge von Flandern, und Fig. 6 die Flagge von Ostende zeigt. — |
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n e m tt r k.
Hand-Atlas. Taf. 18.
Crescliiclite. — Ueber die älteste Geschichte Dänemarks, des kleinsten der Skandinavischen Reiche, haben wir nur sehr dunkle und sagenhafte Nachrichten, denen zu Folge, um die Zeit, als die Kimbern und Teutonen von Marius besiegt wurden, der bekannte Odin aus der Gegend des Schwarzen Meeres nach Schweden und Dänemark gekommen, die nach ihm benannte Stadt Odense anf der Insel Fühnen angelegt, dann dauernd nach Schweden übergesiedelt, in Dänemark aber seinen Sohn Skjold zu- rückgelassen haben soR, der hier ein eigenes Königreich gründete, das viele Jahrhunderte hindurch von seinen Nachkommen, den Skjoldungen, behauptet wurde. Bis auf Karl den Grossen wissen wir wenig mehr, als dass die Bewohner des Landes, die sich bald nach ihrer Einwanderung in einen dänisch - gothischen und deutsch-gothischen Stamm verzweigten, unter dem allgemeinen Namen der Normannen bekannt, sich weit und breit durch Plünderung der Seeküsten bekannt machten. Karl der Grosse drang bis an die Eider vor, und der Friede von 811, der auf der Eider- Insel von 10 .Abgeordneten des Kaisers, und einer gleichen Anzahl des dänischen Königs Hemming gesciilossen wurde, und in welchem man den Eiderstrom als Grenze feststellte, ist die älteste historische Thatsache von dem Auftreten eines dänischen Staates im Europäischen Staatensystem. Die Bekehrungsversuche, die Ansgar, der Apostel des Nordens, in jener Zeit machte, wo das Land in zahlreiche kleine Staaten zerfiel, waren von so wenigem Erfolge, dass wir schon in der nächsten Zeit darauf kaum eine Spur von Christenthum linden. Im Jahre 883 wurden die südskan- dinavischen Reiche: Schonen (mit Halland, Bleking und Bornholm), See- land (mit Möen, Falster, Laaland und Femern), und Jütland mit Nord- friesland (Schleswig; mit Inbegriff von Helgoland, Fühnen, Aeröe, Alsen, Samsöe, Läsöe, und Langeland), unter Einen König, Gorm den Alten (855—931), aus der Dynastie der Skjoldungen, vereinigt. Sein Sohn Ha- rald IL, Blaatand (sprich: Blootann, Blauzahn, reg. v. 931-981), ward nach mehreren Raub- und Eroberungszügen in England, Norwegen, Deutsch- land und Frankreich, von Kaiser Otto dem Grossen nachdrücklich gezüch- tigt, und zur Annahme des Christenthums genöthigt. Nachdem er im Kampfe gegen seinen eigenen Sohn, Sven Tveskägg gefallen, der dem Götzendienste die Herrschaft wieder zu veeschaffen suchte, trat dieser an seine SteRe, und unterwarf sich 1013 ganz England und Norwegen, starb aber schon das Jahr d^irauf. Dessen Sohn Kanut(H.) der Grosse, folgte ihm 1014 in der Regierung, vereinigte England und Dänemark unter sei- nem Scepter, gründete das Christenthum dauernd in seinen weitläuftigen Staaten, und schloss 1027 zu Rom mit dem deutschen Kaiser Konrad II. einen Vertrag, in welchem die im Jahre 811 für das kleinere dänisch- jütische Reich vereinbarte Grenze, die Eider, als dänisch-deutsche Grenze
Bromme's Hand-Atlas. — Dänemark, a. |
bestätigt wurde. Des nur auf dem Wege momentaner Eroberung erlang- ten transitorischen Besitzes von Schleswig (oder vielmehr nur von einem Stück zwischen der Schlei und der Levensau), unter Heinrich dem Vogler und Otto L, wurde in diesem Vertrage nicht gedacht, da von deutscher Seite nie ernstliche Ansprüche auf einen Theil des dänischen Reiches (folg- lich auch nicht auf Südjütland) gemacht worden waren, und die Eider war und bReb von da an die deutsche Grenze gegen Dänemark. Mit Kanuts Sohn, Hartikanut (Kanut IIL 1036—1041), erlosch das Ge- schlecht der Skjoldungen im Mannesstamme. Nach kurzer Unterbrechung, während welcher das Reich mit Norwegen verbunden war, bestieg Sven Estritson, ein Schwestersohn Kanuts des Grossen (1047), den Thron von Dänemark, und wurde der Begründer der Dynastie der Ulfinger, musste aber England Wilhelm dem Eroberer überlassen. Unter seinen Nachfolgern zeichneten sich Woldemar L (1157), der Mecklenburg und Pommern eroberte, und den Titel eines Königs der Wenden annahm, und Woldemar IL, der die Länder am finnischen Meerbusen, an der Elbe und Weichsel sich unterwarf, zuletzt aber in die Gefangenschaft des Gra- fen von Schwerin fiel, vor Allen am meisten aus. Nach ihnen ging ein grosser Theil der Eroberungen wieder verloren. Die Geschichte ihrer Nachfolger, meist schwache, durch mächtigen Adel und Klerisei nieder- gedrückte Fürsten, bietet wenig Erhebliches. Erst Woldemar IIL, 1340, brachte das Reich durch auswärtige Vergleiche und kräftige Regierung im Innern wieder in Ordnung und zur früheren Konsistenz. Mit ihm erlosch 1375 der Mannesstamm des Sven Estritson. Ihm folgte sein Enkel, Olav, Sohn seiner mit dem Norwegischen König Hakon vermählten Tochter Margaretha, und als dieser 1387 starb, bestieg die staatskluge Mar- garetha selbst die Throne von Dänemark und Norwegen, und führte den von ihrem Sohne ererbten Anspruch auf Schweden, mit Hülfe der Miss- vergnügten, gegen den zeitigen König Alb recht durch Waffengewalt so glücklich aus, dass sie diesen selbst gefangen nahm. Zur Königin von Schweden erwählt, stiftete sie, 1397, die Kalmar'sche Union, durch welche sie die ewige Vereinigung der drei nördlichen Reiche zu Einer Monarchie, aber erfolglos, bezweckte; denn schon ihr Nachfolger und Schwestersohn, der Pommer Erich, erweckte die Unzufriedenheit der Schweden, und nur Christoph IIL, der Bayer, vermochte, als Erich wegen seiner Schwäche und Gehaltlosigkeit abgesetzt war, die Erneuerung der Union herbeizu- führen. Mit diesem starb 1448 das alte dänische Regentenhaus aus, und durch Wahl der Stände, anfangs in Dänemark, dann in Norwegen, kam mit Christian L, Graf von Oldenburg, das Haus Oldenburg auf den dänischen Thron. Durch freie Wahl der Stände ererbte er Holstein und Schleswig (letzteres früher Südjütland genannt, und 1386 von Mar- |
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18. — Dänemark.
garetha an den Grafen Gerhard VI. von Holstein in Lehen gegeben, der 1394 den Gebrauch des Namens Südjütland aufhob, und sich Her- zog von Schleswig nannte), und verband diese, zu Herzogthümern erhoben, mit Dänemark, entäusserte dagegen durch Verpfändung die Or- kaden und Shetlands - Inseln an Schottland (1468). Unter ihm und sei- nem Nachfolger Johann, noch bekannt durch seinen unglücklichen Un- terjochungsversuch gegen die Dithmarsen, wurde die Verbindung Schwedens immer loser, bis endlich Christian IL („der Tyrann" von den Schweden genannt), durch das Stockholmer Blutbad, 1520, die Losreissung Schwe- dens hervorrief, das durch die Wahl Gustav Wasa's, zum Könige von Schweden, faktisch die Kalmarer Union aufhob. Christian's IL Grausam- keit und leidenschaftliches Wesen kosteten ihm bald hierauf, 1523, auch die Kronen Dänemarks und Norwegens, die nun sein Oheim, F riedrich L, bisheriger Herzog von Holstein und Schleswig, durch Wahl der Stände überkam. Dieser und sein Sohn, Christian IIL , führten die Reforma- tion in den Reichen, durch BewilRgung voller Gewissensfreiheit ein. Letz- terer theRte mit seinen Brüdern, Johann und Adolph, die Holstein- Schleswig'schen Länder, und der Jüngere wurde Stifter der Holstein- Gottorp'schen Linie. Friedrich IL unterwarf endRch die Dithmarsen, glich die Streitigkeiten mit Schweden aus, erwarb die Insel Oesel und dotirte seinen jüngeren Bruder, Johannes, der die Linie Hols tein- Sonderburg stiftete; legte aber durch seine Forderung an die ältere Herzogl. Linie, und durch Kränkung ihrer Ansprüche den Grund zu den nachfolgenden Streitigkeiten. Der Anfang der Regierung Christian's IV., 1588, war glückRch und hob das Land; aber seit seiner Theilnahme am 30jährigen Kriege gegen Oesterreich und seit dem, durch seine Elfersucht
gegen Schwedens Grösse herbeigeführten Einfall Torstenson's, sank das Ansehen Dänemarks und der günstige Stand der Finanzen. Sein Sohn, Friedrich IIL, konnte nur durch Wahl der Stände und nachdem ihm von dem Adel eine höchst lästige und beschränkte Kapitulation vorge- schrieben war, auf den Thron gelangen. In den Kriegen gegen Schweden, 1657—59, kam Dänemark an den Rand des Verderbens, verlor Schonen, HaRand, Blekingen, Bahus, und die Souveränität über Gottorp. Die Machtlosigkeit des Königs und die Anmassung und UnbiIRgkeit des Adels gegen die übrigen Stände (Geistlichkeit und Bürgerstand) trat immer grel- ler hervor, so dass diese, 1660, dem Könige auf dem Reichstage zu Ko- penhagen nicht nur die unumschränkte Gewalt und Erblichkeit der Krone für seine männlichen und weiblichen Nachkommen übertrugen, sondern auch den Adel nöthigten, diesem Beschlüsse beizutreten, welchem Bei- spiele das Jahr darauf auch die Stände in Norwegen folgten. König Friedrich IIL starb 1670 als erster Erbkönig seines Stammes; sein Kö- nigsgesetz ist Grundgesetz des Reichs und des Hauses. Die Regierun- gen seiner Nachfolger sind bekannt durch die Streitigkeiten mit Schweden und Gottorp, die erst mit Karl's XIL FaRe endeten, worauf es gelang, den Gottorp'schen Antheil von Schleswig einzuziehen. Unter Christian VL (1730—46), und Friedrich V. (1746- 66) geschah Vieles für Kunst, Ackerbau und Handel, nur schien die Einziehung des ausgestorbenen Herzogthums Plön, 1761, neue und ernstRche Streitigkeiten mit dem auf den Russischen Kaiserthron erhobenen Herzoge von Holstein-Gottorp zu erzeugen. Bis dahin war die Staatsschuld bis auf 20 Mill. Thlr. ge- wachsen. Unter Christian VIL (1766— 1808), dessen Minister der be- rüchtigte Struensee w'ar, gRch sich Russland wegen der Gottorpischen Länder aus, und es entstand das Herzogthum Oldenburg, das Russland der jüngeren Linie seines Hauses überRess. Seitdem sein Sohn Friedrich als Mitregent angenommen war, wurde die Leibeigenschaft abgeschafft und der Sklavenhandel verboten. Die Staatsumwälzung von Frankreich und die daraus entspringenden neuen Staatsverhältnisse blieben nicht ohne nach- theilige Folgen für Dänemark, und sein Beitritt zur bewaffneten Neutralität führte zum Kriege mit England und zur Seeschlacht bei Kopenhagen, 1801. Im Jahre 1807 forderte England Allianz oder AusReferung der Flotte; die Weigerung führte zur Einäscherung Kopenhagens und Wegführung der Flotte, die damals aus 20 Linienschiffen, 16 Fregatten und Korvetten etc. bestand. Von da an schloss sich Dänemark entschieden an Frankreich an, und erneuerte 1813 diese Verbindung, als man von Seiten der Verbündeten die Abtretung Norwegens verlangte; wozu sich dennoch Dänemark im Kieler Frieden vom 14ten Januar 1814 verstehen musste, und als Entschädigung Lauenburg und 6 MRl. Thaler erhielt. Nach Christians VH. Tode, 1808, gelangte Friedrich VL zur Alleinregierimg, trat 1815 wegen Holstein und Lauenburg zum deutschen Bunde, führte 1834 Provinzialstände ein, und starb am 3. Dec. 1839. Ihm folgte der älteste Sohn seines Oheims (des 1805 verst. Prinzen Friedrich von Dänemark) Christian VIIL, und diesem am 20. Jan. 1848 sein einziger Sohn, Friedrich VIL, der jetzt regierende König, der schon einige Monate nach seiner Thronbesteigung mit Deutschland wegen Schleswig-Holstein in Krieg verwickelt wurde, der durch den am 2. Juli 1850 abgeschlossenen Frieden keineswegs zur Ehre |
Deutschlands endigte. — Der kinderlose König sanktionirte am 3. Juli 1853 das dänische Thronfolgegesetz, nach welchem: „Nach Erlöschen des Mannes- stammes Friedrichs IIL, Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg- Glücksburg und seine männliche Nachkommenschaft aus der Ehe mit der Prinzessin Louise von Hessen zur Thronfolge berufen sei." Die jetzige Verfassung der Monarchie als eines Gesammtstaates wurde durch das „Verfassungsgesetz für die gemeinsamen Angelegenheiten der dänischen Monarchie" vom 2. Okt. 1855 geregelt.
Genealogie der Könige von Dänemark.
liynastie Oldenbitrgr.
Christian I.
Sohn Theodorichs , Grafen von Oldenburg, 1448 K. V. Däneui., 1450 v. Norwegen, 1458 von Schweden, erbt 1459 Schleswig und Holstein, -j- 1480.
Johann, K. V. Dänem. u. Norw. 1481, v. Schw.l483,il513..
Johann d, Aeltere, t 1580.
Adolph Stammv. d. Hauses
Holstein- Croftorp,
1553 I 1586 (siehe
Johann, der Jüngere, Oldenburg, Taf.32). Stammvater des Hauses
Holsteiu-Sonderburg',
erhielt 1564 in Schleswig Sonderburg und in Holstein Plön, f 1622.
"Alex'and^
i 1663 zu
Friedrich Linie Nor burg (erlosch 1722). GlttcUs-
Joachim Ernst Linie Plön (erloschen 1761).
£Eriist Günther August Philipp 3 bürg, i i 1689 zu zu Beck
B Aug-usteu- f 1675.
5 burs' I t-
H I - T iiiiwig^ Friedrich g,
1675 t 1728. 'Si
•5' Christian ® 1663 I 1698.
Philipp Ernst 1729.
Friedrich I., Herz. v. Schlesw. u. Holst. 1481, K. v. Dänem. u. Norw. 1523 f 1533.
Christian III., Christian II. K. v. Dänem. (Christiern)l513, u. Norw. 1533 ents. 1523, wobei f 1559. Schw.abflel,^1559. ]
Friedrich II. K. V. Dänem. u. Norw.,1559-i-l588,
Christian IV.
1588 f 1648.
Friedrich III. 1648 t 1670.
Christian V. 1670 i 1699.
Friedrich IV. 1699 t 1730.
Christian Ludwig August -5;
1730 t 1746.
Friedrich V, 1746 , erbt 1761 Plön, t 1766.
I
Karl Anton August f 1759.
Friedrich
Karl Ludwig, 1775, folgt in
Olücks- -_ burgr,
Christianl779+1816.
Friedrich Heinrich Wilhelm
1766 i 1779 (erloschen).
= • - Sr^ Friedrich J »S-i- Christian 3 Z' «.1754 f 1794. ' " 2 1 ^ r- Friedrich Christian 1794 ■i 1814.
Christian seit 1814.
Chri- Frledr. stian VII. t 1766+1808. 1805.
Frie- drich VI.
1808fl839.
ChristianVIII. Ferdinand Friedrich
1839 + 1848. geb. 1792.Erbprinz geb. 1829. geb.1831,
Friedrich VII.
seit 1848. _
Karl Friedrich Wilhelm Christian seit 1831. geb.1814. geb.1816. geb. 1818
d, d. dän.Xhronfolge ges.vom 31. Jul. 1853: Prinz von Dänemark
Wilhelm geh. 1845.
Das liaud. — Bestandtheile, Lage, Grenzen, Grösse, Aus- dehnung. — Die Dänische Monarchie besteht aus dem eigentRchen Königreich Dänemark, den Herzogthümern, den Beiländern (den Faröern und der Insel Island), einem TheR von Grönland und den Kolonien. Das König- reich, mit den Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg, umfasst das nördlich von der Niederelbe in eine grosse Halbinsel auslaufende Festland (Jütland), und die zwischen der Nord- und Ostsee liegenden Inseln (Seeland, Fünen, Laaland, Falster, Langeland, Femern, Möen, Arröe, Alsen) mit Einschluss der im S. von Schweden liegenden Insel Bornholm, und einer Menge kleiner, längs der Westküste, im Kattegat und in der Ostsee liegenden Eilande, und erstreckt sich vom 53021'—57«45'N.Br., und vom 25"40'—32051' 0. L. Die Grenzen im N. sind die Nordsee und das Skager- Rack, im 0. das Kattegat und die Ostsee, im SO. und S. die deutschen Bundesstaaten (Mecklenburg, Hannover und das Gebiet von Hamburg), und im W. die Nordsee (hier „Westsee" genannt). Von den grösseren Inseln wird Seeland im 0. durch den Sund von Schweden, im W. durch den grossen Belt von Fünen geschieden; der kleine Belt trennt Fünen von der Halbinsel Jütland. Von den Beilandern liegen dieFaröer (siehe Taf. 9) 135 M. nordwestUch von der Küste von Jütland, im Atlantischen Meere, zwischen 61020'— 62030' N.Br. und lOo — 120 0. L.; die grosse Insel Island (siehe Taf. 9) noch 60 M. weiter in der gleichen Richtung, zwi- schen 63012' — 66057' N. Br. und 352055' _ 4020' 0. L., nur 45 M. von der Küste Grönlands entfernt. Nur auf das Königr ei ch (ohne Bornholm) und die Herzogthümer Rucksicht genommen, ist die grösste Länge von N. nach S.. von der Spitze Skagen bis zur Stadt Lauenburg, 65, die grösste Breite von W. nach 0., von Blaavands Huk bis Saltholm, 40 MeRen. Der Flächeninhalt des Königreichs, der Herzogthümer und Beiländer beträgt nach Baggeseii s Berechnung 2,518,27, nach Engelhardt 2,956,32, nach dem dänischen Staatskalender (für 1857) 2,861, das Areal der aussereuropäischen Besitzungen circa 381,21, das der gesammten Dänischen Monarchie dem- nach zwischen 2,899 und 3,337 Qu.-Meilen, 1855 mit 2,584,470, und 1857 mit 2,620,000 Einwohnern. ' . > '
Physische Beschaffenheit. — Das Königreich und die Herzog- thumer sind ohne alle Gebirge und gehören der grossen germanischen Ebene an, als deren nördlichste Fortsetzung sie betrachtet werden können. Die Oberfläche ist im Allgemeinen nicht viel höher als der Meeresspiegel, zum fheil sogar, wie an der Westküste Schleswigs und Holsteins, niedri- ger als^ dieser, und nur hin und wieder wird sie stellenweise von kleinen, Plateau's bRdenden Landrücken unterbrochen, wie deren ein solcher sich nördUch von der Unterelbe durch das ganze Festland bis zum Skagens |
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18. — Dänemark.
Horn, der nördlichsten Spitze Jütlands zieht, und die Wasserscheide zwischen der Nordsee, dem Kattegat und der Ostsee bildet, und in Holstein aus Lehm und Sandhaiden besteht, in Schleswig und Jütland Moorhaiden umfasst. Aehn- liche niedere Landrücken, die ebenfalls von Süden nach Norden streifen, durchziehen die Inseln Fünen und Seeland. Die höchsten Punkte des Landes sind: der Himmelbierg, in Jütland, 510', der Aborrebierg, auf Möen, 476', und der Vei r h ö i, auf Seeland, von 371'Höhe. Die vorherrschen- den Felsarten sind Gyps und Kreide, die auf den Inseln und an mehreren Punkten der sehr zerrissenen östlichen Küsten als entblösste Massen frei stehen. Die obere Decke des Bodens ist theils Thon, theils Sand und Kies. Die beiden letzten sind auf der Halbinsel, besonders in Jütland vor- herrschend, wo man im Westen und Norden nichts als Flugsand, im In- nern Haide- und Moorland erblickt, während die Ostküste aus kahlen Kreidefelsen besteht, in den Herzogthümern, namenUich in den östlichen Theilen, haben fruchtbares Ackerland und fetter Marschboden das Ueberge- wicht. Die Inseln der Ostseite sind fruchtbarer als Jütland, vorzüglich Alsen, Femern, Falster und Laaland. — Die Faröer, 25 grössere und und kleinere Inseln sind sämmtlich Felsenberge, die zur vulkanischen Trappformation gehören: sie haben schroffe, sich steil aus dem Meere hebende Küsten, die oft 1000—2000' aufsteigen, und in den Bergspitzen (Tinds) des Innern, das oft kaum eine Elle hoch mit fruchtbarer Erde be- deckt ist, eine noch bedeutendere Höhe (im Slattaretind auf Osteröe 2,712', im Skiellingfield auf Stromöe 2,347') erreichen. Island ist eine ungeheure Anhäufung vulkanischer Berge, die nur im N. und S.W, einen schmalen, bewohnbaren Küstensaum darbieten, im Innern der Insel aber grösstentheils unzugänglich und nicht einmal den Einwohnern genau be- kannt sind. Die grösste Höhe erreicht diese Gebirgsmasse im südöst- lichen Theile der Insel, wo sie schroff gegen das Meer abfällt, und im Oeräfa-Jökull 6,240', im Austr-Jökull 5,340', im Hekla 4,300' (n. A. 4,794') aufsteigt. Die meisten Berge Islands sind noch immer thätige Vulkane, namentlich der Hekla, Krabla, Oeräfa, Skaptra, Kötlugiar und Eyatialla-Jökull, die theils Lava, Asche und Steine, theils Wasser, Sand und Lehm auswerfen. Zwischen den mit Eis und Schnee bedeckten Lava- feldern, ausgedehnten Morästen und gewaltigen Erdspalten des Innern, findet man eine Menge heisser Quellen (so den 90' Fuss hoch steigenden Geiser); glühende Schwefeldämpfe steigen aus Schnee und Eis hervor, und grosse Schlammmassen sieden neben Gletschern. — Bornholm, unfern der Südküste Schwedens, hat skandinavisches Gepräge und ist reich an werthvollen Mineralien. — Reich mit Wasser versehen, hat Dänemark, ausser der Elbe, welche die südwestliche Grenze macht, nur Küstenflüsse mit weiten Mündungen, die grosse Einbuchten oder Fjorde bilden. Die wichtigsten derselben sind: die Ei der, welche bei Tönningen in die Nord- see, die Trave, die unterhalb Lübeck in die Ostsee geht, die Bille, Alster und der Stör, die aus Holstein in die Elbe münden. Die Küsten- flüsse Schleswigs und Jütlands führen alle den Namen Aae. Von den Fjorden sind die bedeutendsten der Ringkiöbing- und Nissum- Fjord an der Westküste, und an der Ostküste der Liim-Fjord, der sich von Osten bis an die westliche Küste erstreckt, und hier durch eine sehr schmale Landenge von der Nordsee getrennt wird, die am 4. Febr, 1825 von einer Sturmfluth durchbrochen, lange Zeit hindurch den nörd- lichen Theil Jütlands zu einer vollkommenen Insel machte. An Landseen, die mit besonderen Namen bezeichnet werden, zählt man über 400, die zu- sammen eine Fläche von 46 Qu.-Meilen einnehmen. Die bemerkenswerthesten, ausser den 3 genannten Fjorden, die zu den Strandseen zählen, sind der Arre und Esrom auf Seeland, der Mariböe auf Laaland, der Plöner- und Salantersee in Holstein, und der Ratzeburger- und Schmal- see im Herzogthum Lauenburg. — Das Klima des eigentlichen Dänemark ist in Folge seiner Insellage gemässigter, als man es nach der geogr. Breite erwarten sollte. Die mittlere Jahrestemperatur von Kopenhagen (55041' N.) ist 4- 60,5 R., die mittlere Sommerwärme + 14»,q, die mittlere Winter- temperatur — 00,3. Der wärmste Monat ist der Juli. Gewitter sind selten und währen nur kurze Zeit. Die Luft ist neblig feucht; der Himmel sel- ten wolkenfrei und die Witterung veränderlich. Die Regenmenge schwankt zwischen 20 und 22 ZoR; der meiste Regen fäRt im Sommer und Herbst; Nebel sind häufig; die herrschenden Winde westliche. Im Allgemeinen ist das Klima gesund und hat einen günstigen Einfluss auf die Pflege der Hausthiere und auf eine Menge Arten von Gewächsen, namentlich auf die Kornproduktion; daher auch Misswachs nur selten eintritt.
Politische Eintheilung. — Die Dänische Monarchie zerfällt in das europäische Staatsgebiet und die aussereuropäischen Besitzungen; ersteres in das eigenthche Königreich, in die Herzog- thümer und Beiländer, deren Flächenraum verschieden angegeben wird.
Bestandtheile. |
Fläche Qu
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nraum it adratmei |
1 geogr, len.
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Èè ^ |
Dänemark, Königreich...............
Die Inseln .........................
Die Halbinsel Jütland.............
Schleswig...........................
Holstein...............................
Lauenburg ............................
Faröer .................................
Island................................. |
242,„
462,64 168,98 158,(8 19,67 23,69 |
5'36„T 168,90
166,CO
20,73 24„o
1,839,92 |
235,50' 460,5O| 167,oo: 155,00) 19,00)
24,00 1,800,00 |
81
>
1 6 |
22 23 |
1,744
163
39 184 |
4,359 626 |
853,613 646,237 395,795 523,528 49,475 8,651 59,157 |
Europäisches Staatsgebiet ........... |
2,518,27 |
2,956,32 |
2,861,00 |
105 4 |
45 |
2,130 |
4,985 |
2,536,456 |
Grönland ..............................
St. Croix............................
St. Thomas.........................
st. Jean............................
Nikobarlsche Inseln..................
Auf der Küste Guinea................ |
206,„e
8,24
12,36 154,56 |
185,00 6,97 |
186,00 3,50 1,00 |
— |
15 |
- |
9,400
23,720 13,666 2,228 |
Aussereuropälsche Besitzungen...... |
381,24 |
191,9, |
191,63 |
4 |
_ |
_ |
— |
49,014 |
Total des Dänischen Staats.......... |
2,899,5, |
3,148,29 |
3,052,63 |
109 |
45 |
2,145 |
4,985 |
2,585,470 |
Die früheren Handelsfaktorelen in Ostindien: Serampore oder Frederiks- nagor in Bengalen, Trankebar (Tranquebar) auf der Küste Coromandel sowie ein Stück Land in Basasore, wurden 1845 von der Krone für 80 000 Pf. St. an die britisch-ostindische Kompagnie verkauft, und dadurch nicht'nur lährlich 50,000 Rthlr, Ausgabe erspart, sondern auch noch die Zinsen des |
Kaufpreises gewonnen. Die Ni ko baren, die Friedrich IIL zuerst besetzen liess, wurden 1848 gänzlich geräumt, und soll die Regierung ihre An- sprüche daran haben fallen lassen. Die auf der Goldküste von Guinea befindlichen, der Krone gehörenden befestigten Faktoreien : Christiansburg, Augustenburg, Frederiksburg, Königstein und Prinzenstein mit dem dazu gehörenden Landgebiete, die dem Lande eine Last waren und keinen Nutzen gewährten, sind 1850 gegen eine Entschädigung von 10,000 Pf. St, an England übergegangen.
Das eigentliche Dänemark (die im Kattegat und der Ostsee liegenden, nicht zu Schleswig gehörenden Inseln und Jütland) zerfällt in kirchlicher Beziehung in 7 Stifte, in administrativer in 19 Aemter. Das Stift Seeland (Själland) umfasst die Aemter: Kopenhagen (Kjöbenhavn, mit Ausnahme der Hauptstadt, der einzigen Stadt im Königreiche, die zu keinem Amte gehört), Frederiksborg, Holbek, Soröe, Prästöe und Bornholm; das Stift Laaland-Fais ter: das Amt Mariböe; das Stift Fünen: Odense und Svendborg; das Stift Aalborg: Hjörring, Aalborg und Thi- sted: das Stift Vi borg: das Amt Viborg; das Stift Aarhuus: Randers, Aarhuus und Skanderborg; und das Stift Ribe: Veile, Ringkiöking und Ribe(Ripen). Die vier letztern sind auf Jütland (Jylland). — Die Bei- länder bilden das Stift Island, mit dem Amt der Faröer (Hauptort Thorshavn, auf Stromöe), und auf Island mit dem Süder-Amt (Haupt- ort: Reykiavik), Wester-Amt (Hauptort: Stappen), und Norder- und Oster- Amt (Hauptort: Oefjord).
Von den Herzogthümern wird das Herzogthum Schleswig oder Süd-Jütland in 15 in Harden zerfallende Aemter und Landschaften, 6 adelige Güterdistrikte (alle im östlichen Theil des Herzogthums), 20 oktroirte Koege (eingedeichte Marschländereien, welche eigene Verwaltungs- und Gerichtsbezirke bilden und besondere Privilegien haben), sämmtlich an der Westküste (unter denen 5 fürstl. réussis che oder dem Fürsten- hause Reuss-Schleiz-Köstritz gehörige, im Amte Bredstedt und auf der Insel Norderstrand gelegene Koege), und 1 adeliges Kloster (das St. Jo- hanniskloster vor der Stadt Schleswig, mit bedeutenden Ländereien, Höfen und Dörfern im Amte Gottorf) geschieden. Die Aemter und Landschaften sind: das Amt Hadersleben (7 Harden), Amt Apenrade (2 Harden), Amt Lygumkloster, Amt Tondern (9 Harden, mit der Insel Sylt und dem östl. Theil von Föhr), Amt Bredstedt, Amt Husum (7 Harden, mit Pellworm und den Halligen), Landschaft Nordstrand (mit der gleichnamigen Insel), Land- schaft Eiderstedt, Amt Hütten, Landschaft Stapelholm, .Amt Gottorf (8 Har- den, mit der Stadt Schleswig, Eckernförde, dem Schloss Gottorf, und dem Dannewerk, einem alten Grenzwall aus dem 9. Jahrhundert), Amt Flens- burg (5 Hard?n), Amt Sönderburg (2 Harden, mit der Halbinsel Sundewitt), Amt Norburg (die Inseln Alsen und Arröe), Landschaft Fehmern (Fehmarn, die Insel), — Die Grafschaft Reventlow-Sandberg (im zweiten ange- ler Güterdistrikte), am Aissunde in Sundewitt, ist die einzige Lehensgraf- schaft im Herzogthum Schleswig.
Die beiden Herzogthümer Holstein und Lauenburg (siehe unten, pag. 7) sind die zum deutschen Bunde gehörenden Länder des Königs von Dänemark, als deren Herrscher der König deutscher Bundes fürst ist. — Politisch eingetheilt wird das Herzogthum Holstein in 14 Städte (.Utona, Glückstadt, Heiiigenhafen, Itzehoe, Kiel, Krempe, Lütgenburg, Neustadt, Olden- burg, Oldesloh, Ploen, Rendsburg, Segeberg und Wüster), 21 Aemter und Land- schaften (Ahrensböck, Bordesholm, Cismar, Kronshagen, Kiel, Neumünsler, Ploen, Reinbeck, Reinfeld, Rendsburg, Rethwisch, Landschaft Norderditmar- schen, Landschaft Süderditmarschen, Segeberg, Steinburg, Traventhal, Tremsbüttel, Trittau, Herrschaft Pinneberg, Grafschaft Ranzau, und Herr- schaft Herzhorn), 2 königl. Güter (Drage und Wandsbeck), und die adeli- gen Distrikte (unter denen die jetzigen Fräuleinstifter Itzehoe, Preetz und Uetersen, und die Herrschaft Breitenburg). — Das Herzogthum Lauen- bürg zerfällt in 3 Städte (Ratzeburg, Lauenburg und Mölln), und 4 Aemter (Ratzeburg, Lauenburg, Schwarzenbeck und Steinhorst), — Die bedeu- tendsten Städte der Monarchie sind: Kopenhagen (1855) mit 143,591 Einwohnern, Altona mit 40,626, Flensborg 18,875, Kiel 16,274, Schleswig 12,400, Aarhuus 8,250, Rendsburg 11,872, Aalborg 8,860, Helsingör 7,800, Odense 9,630, Randers 8,300, Glückstadt 6,580, Christianstadt mit 6,100, und Itzehoe mit 6,691 Einwohnern.
Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Stammverschie- denheit. — Die Dänische Monarchie gehört im Ganzen zu den schwach bevölkerten Staaten Europa's. In den einzelnen Theilen derselben ist das Verhältniss der Einwohnerzahl auf der Qu.-M. ungemein verschieden. Auf den Inseln der Ostsee, dem bevölkertsten Theile des Landes sind 3,632, auf der Halbinsel Jütland 1,404, in Schleswig 2,370, in Holstein 3,377, in Lauenburg 2,600, auf den Faröern 360, auf Island nur 33 Menschen auf einer Qu.-M. — Der Abstammung nach gehören aHe Einwohner zum germanischen Stamme. Die Hauptmasse der Bevölkerung bilden die Dänen (etwa 1,600,000 Seelen), welche die Inseln der Ostsee, ganz Jütland, fast drei Viertel von Schleswig und die Faröer bewohnen; auf diese folgen die Deutschen, welche in den Herzogthümern Holstein und Lauenburg und in einem Theile von Schleswig (in den Aemtern Hüt- ten, Husum und Eiderstedt, der Landschaft Stapelholm, den kleinsten Theilen der Aemter Tondern und Gottorp, und in den besondern Distrik- ten Dänisch-Walde und Schwansen) leben; dann die Friesen (etwa70,000), welche die Inseln längs der Westküste, und einen Theil des Amtes Husum bewohnen; die Normannen (über 50,000) auf Island, und Juden (8 bis 9,000), die fast aUe zu Altona und Kopenhagen und in einigen andern Städten des Landes leben. Die gebräuchlichen Hauptsprachen sind Dänisch und Deutsch, die beide aber verschiedene Dialekte haben. In Schleswig spricht fast die Hälfte der Bevölkerung dänisch, und auch in den deutschen Distrikten und Aemtern soll die dänische Sprache nach dem Willen der dänischen Regierung als Kirchen-, Schul- und Gerichtssprache eingeführt werden. Die Friesen auf den Inseln der Westsee, sprechen unter sich friesisch, sonst deutsch, in platter Mundart, wie überaH in Schleswig; auf Nordstrand spricht man noch flandrisch. Die Rechtssprache in den Her- zogthümern Holstein und Lauenburg ist deutsch. — Der Däne ist im Allge- meinen phlegmatischen Temperaments, besonnen, ehrlich und redlich, das Vaterland Hebend, ausdauernd, tapfer im Kriege und ein trefflicher See- mann. Die deutschen Bewohner des Staates sind lebhafter, arbeitsamer, minder phlegmatisch und, wie dieFriesen, enthusiastisch deutschen Geistes!
Ständeverschiedenheit; allgemeine Rechtsverhältnisse. — Die Bewohner der Monarchie scheiden sich in drei Stände: Adelige, Bürger und Bauern, Der Adel zerfällt in einen höheren und niederen. Die |
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18. — Dänemark.
königlichen Beamten der 3 ersten Rangklassen haben, auch wenn sie bürger- lich Geborene sind, adelige Gerechtigkeiten; ebenso haben Kopenhagens Bürger, die bürgerlich geborenen Offiziere des Landmilitär-Etats und die bürgerlichen Besitzer der adelig privilegirten Grundstücke zum Theil mit den adelig Geborenen gleiche Rechte.
Beligionsversehied.enh.eit. Kirchliehe Verhältnisse. — Die herrschende Religion ist die evangelisch-lutherische, zu welcher sich nach dem Reichsgrundgesetz auch der Regent bekennen muss. In Religions- sachen ist die Regierung sehr tolerant, und man kann Aemter und Wür- den erlangen, ohne sich zum Kultus des Landes zu bekennen. Reformirte, die überall freie Religionsausübung haben, sind 1,782; Katholiken, die be- schränkte Religionsausübung in Kopenhagen, Fredericia, Frederikstad und auf Nordstrand (sowie in Holstein) haben, 5,317; Mormonen 2,218; Bap- tisten 1,822; Herrnhuter oder mährische Brüder 800; Anglikaner 192, und einige Menoniten, Presbyterianer und Quäker im Lande. Juden, die frei und öffentlich Gottesdienst in Kopenhagen, Fredericia, Frederikstadt und Holstein halten, zählt man im eigentlichen Dänemark 4,143, in den Herzogthümern etwa 4,400. In politischer Hinsicht haben im eigent- lichen Dänemark die Juden gleiche Rechte mit den Lutheranern, nur können sie nicht zu Ständeabgeordneten gewählt werden, was andern, nicht-lutherischen christlichen Konfessionen gestattet ist; in Schleswig und Holstein sind sie sowohl in kirchlicher wie in politischer Hinsicht nur als tolerirt anzusehen, und ist ihnen gesetzlich nur in Frederikstadt, Altona, Glückstadt, Rendsburg, Elmshorn und Wandsbeck die Niederlassung ge- stattet; in Lauenburg dagegen darf kein Jude sich förmlich niederlassen, — Die lutherische Kirche im eigentlichen Dänemark zerfällt in 7 Stifte, an deren Spitze ein Bischof und ein Reichsprobst stehen; Island bildet ein eigenes Stiftj Alsen-Arröe steht unter einem Bischof; Schleswig und Holstein jedes unter einem Generalsuperintendenten (zu Flensburg und Altona), und Lauenburg unter einem Superintendenten. Kirchenpröbste zählt man 89 (davon 10 in Schleswig, 12 in Holstein), und Kirchspiele 2,156 (ungerech- net die auf Island und den Faröern). Die oberste Verwaltungsbehörde in allen kirchlichen Angelegenheiten für das eigentliche Dänemark, für die Inseln Alsen und Arröe, sowie für das Thörninglehn, ist die dänische Kanzlei, für den übrigen Theil Schleswigs., für Holstein und Lauenburg die dortigen Provinzialregierungen.
Geistige Kultur. Unterrichtsanstalten. — Für das Schul- und Unterrichtswesen, sowie für wissenschaftliche Ausbildung ist sehr zweck- mässig gesorgt. Universitäten bestehen 2, davon eine in Kopenhagen, ge- stiftet 1475 (1850 mit 1,283 Stud.), eine andere zu Kiel, gestiftet 1665 (1850 mit 308 Stud.). Im eigentlichen Dänemark zählte man (1850) 2,623 ötfentliche Landschulen, 232 ölfenUiche und 203 private Bürger- schulen, und 42 öffentliche Abend- und Sonntagsschulen; in 2,281 Bürger- und Landschulen war der wechselseitige Unterricht eingeführt. In Schles- wig belief sich die Zahl der Bürger- und Landschulen auf 723 (danmter 311 Lancasterschulen), in Holstein auf 1,103 (worunter über 300 mit wechselseitigem Unterricht), und in Lauenburg bestanden ausser 3 öffent- lichen und einigen Privat-Bürgerschulen in den Städten, über 100 Land- schulen. Anstalten zur Bildung von Schiülehrern sind 7 in der Monarchie (zu Jönstrup, Skaarup, Snedstedt, Lyngby, Jellinge, Tündern und Segeberg); gelehrte Schulen 24; Gymnasien 33 (4 in Kopenhagen, 19 in andern Städ- ten des Königreichs, 10 in den Herzogthümern); Realschulen 27; an andern Lehranstalten bestehen: 1 polytechnische Lehranstalt, 1 Veterinärschule, 1 See- und 1 Landkadetten-Akademie, 1 königl. Militär-Hochschule etc.; die k. Gesellschaft der Wissenschaften (gest. 1743), die Gesellschaft für Geschichte und Sprache des Vaterlandes, die Akademie für schöne Künste in Kopenhagen, die k. medizinische Gesellschaft etc. — Von Bibliotheken sind zu bemerken: die grosse königliche Bibliothek zu Kopenhagen (über 400,000 Bände), die Univers.-Bibliotheken zu Kopenhagen und Kiel (jede von etwa 100,000 Bänden), und die klassische Bibliothek zu Kopenhagen (30,000 Bände). Für astronomische Beobachtungen sorgen die Sternwarten zu Kopenhagen und Altona. Unter den Museen, Kabineten und Kunst- sammlungen zeichnen sich aus: das königl. Museum, das königl. natur- historische Kabinet, das königl. Münz- und Medaillen-Kabinet auf dem Schlosse Rosenborg, das Museum für nordische Alterthümer, die königl. Gemälde-Sammlung auf dem Schlosse Christiansborg, die zoologische und mineralogische Sammlung der Universität Kopenhagen, das anatomische Museum der chirurgischen Akademie, die Naturaliensammlung des Königs, das Museum des historischen Vereins, die Moltkesche Sammlung von Ge- mälden, und vor Allem Thorwaldsens Museum zu Kopenhagen.
Physisch-technische Kultur. — Die Dänische Monarchie ist vor- zugsweise ein Ackerbau treibendes Land; Kornbau ist der wichtigste Erwerbszweig, und das eigentliche Dänemark soü jährlich an 25 Millionen Tonnen Getreide erzeugen. Die kornreichsten Gegenden sind, nächst den Marschlanden, die östlichen Theile von Holstein und Schleswig, Laaland und Falster, Langeland, einige Gegenden von Fünen und Seeland, sowie einzelne Strecken in Jütland, zumal im Osten, vom Mariager-Fjord an süd- wärts. Die Viehzucht bildet in einigen Gegenden Jütlands und in den Herzogthümern den bedeutendsten Erwerb, und namentlich sind die Er- zeugnisse der holsteinischen Milchwirthschaft (Butter und Käse), lebendes Vieh, gepöckeltes Fleisch, Talg etc. vverthvolle Gegenstände der Ausfuhr. Die Pferdezucht Holsteins, Schleswigs und Jütlands ist berühmt; man hat zwei dem Lande eigenthümliche Pferderassen, die dänische und holsteinische; jene klein, aber kräftig und ausdauernd, diese durch Grösse und Fleischigkeit ausgezeichnet. Pferde rechnet man über eine halbe Million im Lande, ohne die FüRen unter 3 Jahren; Rinder gegen IV2 Mill. Stück; Schafe sind an 2 MilL im Lande, doch kaum der vierte Theil davon veredelt; die Schleswiger sogenannten Fennenschafe bleiben auch den Winter über im Freien. Die meisten Schweine hat Jütland, doch rechnet man für ganz Dänemark nicht über 200,000. Von Federvieh wer- den Gänse in ungeheurer Menge gezogen, und man rechnet, dass jährlich an 2 Millionen geschlachtet werden, und ausserdem jagt man wilde Enten und Gänse, und sammelt, namentlich auf den Inseln der Westsee und an den sandigen Küsten, die Eier verschiedener Seevögel. Die Bienenzucht wird durch die ausgedehnten Haiden unterstützt, und liefert Wachs und Honig in Menge. Die Fischerei ist beträchtlich; Häringe fängt man im Sunde, im grossen Belt und im Liim-Fjordj Aale, Sprotten, Lachse etc., sowie Hummern und Krabben an allen Küsten und Buchten; berühmt smd die grossen Holsteiner Austern, deren Fang ein Regale ist, und an der Nordküste Jütlands, bei Anholt und Amrum, werden auch Robben gejagt. |
— An Mineralien ist das Land nicht besonders reich; MetaUe, mit Aus- nahme von Raseneisen und etwas Kupfer, besitzt Dänemark nicht, wohl aber Thon, Kalk, Salz, und reichhaltige Mergel- und Torflager, welch letz- tere den Mangel an Holz ersetzen. Die Waldungen (vorherrschend Buchen und Eichen) haben gegen früher bedeutend abgenommen, sind aber immer noch namhaft genug. Die grössten gehören dem Staate und werden regelmässig bewirthschaftet. Wo Holz und Torf mangeln, dienen Seetang, Bohnen und Repsstroh, und in manchen Gegenden gedörrter Kuhmist als Brennstoff. — Die technische Kultur hat in den letzten 25 Jahren nicht unbedeutende Fortschritte gemacht, im Ganzen aber doch nicht in dem Verhältnisse, wie in den deutschen Staaten. Der meiste Gewerbfleiss findet sich in Kopenhagen und Altona, in Kiäge, Storeheddinge, Randers, Hilleröd, Nykiöbing, Rönne, Odense und Ringkiöbing, wo namentlich Spitzen und Handschuhe, Leinwand, Segeltuch, wollene Waaren, Seidenzeuge, Por- zellan, Tabak, Papier, Leder, Seife, Zucker etc. fabrizirt werden.
HandeL — Der Handel sowohl im Inneren als mit dem Auslande wird durch die vortheilhafte Lage des Landes ungemein begünstigt. Seit dem allgemeinen Frieden (1815) hatte derselbe, der während des Krieges fast ganz darnieder lag, sich ungemein gehoben; die politischen Wirren des Königreichs mit den Herzogthümern (1848), die zur lichterlohen Kriegs- flamme ausbrachen, riefen besonders im auswärtigen Handel neue Stockun- gen hervor, seit der Beruhigung der Gemüther (1852) aber erweiterte sich derselbe zur früheren Kraft, und in demselben Jahre bereits belief sich der Werth der
Einfuhr. Ausfuhr.
im Königreich Dänemarli auf............... 28,865,351 ............. 17,255,930 Thlr. Reichsmünze.
im Herzogthum Schleswig ................. 8,008,360 ............. 5,690,691 ,, ,,
im Herzogthum Holstein.................... 9,936,686 ............. 11,462,725 ,, „
Im Jahre 1856 betrug der Werth des Gesammtumsatzes des Handels der Dänischen Monarchie (des Königreichs und der Herzogthümer, ein- schliesslich der mit diesem im Zollverbande stehenden hamburg'schen und lübeck'schen Enclaven) mit dem Auslande 103,172,596 Thlr. Reichsmünze oder in Franken (den Rthlr. = 2 Fr. 80 Cent.) 288,884,000 Fr., und zwar die Einfuhr 63,339,174, die Ausfuhr 39,833,422 Thlr. Reichsmünze. — Die Haupteinfuhrartikel sind: Eisen, Salz, Holz, Flachs, Hanf, Wein, Segeltuch, englische, deutsche und französische Manufaktur- und Fabrlk- waaren, Südfrüchte, Kaffee, Zucker und andere Koloniahvaaren, Baumwolle, Seide, Papier, Glaswaaren etc.; die Ausfuhrartikel bestehen in Cerealien, .Vlehl, Butter, Käse, Rindvieh, Pferden, Leder, Talg, gesalzenem Fleisch und Speck, gesalzenen Fischen, Wolle, Kornbranntwein, Wachs, Honig etc. ~ Der Durchgangs- und Kommissionshandel lässt dem Lande bedeutende Summen gewinnen, und gibt Fuhrleuten und Schiffern reiche Beschäftigung; die Handelsflotte, die im Jahr 1838 im Ganzen nur aus 2,678 Schiffen von 48,251 Kommerzlast Trächtigkeit bestand, mehrte sich mit jedem Jahre, und zählte am 1. Jan. 1856 zusammen 5,256 Schiffe von 109,549 Kommerz- last Trächtigkeit, worunter 34 Dampfschiffe von 2,014 Pferdekraft. Von dieser Handelsflotte kamen auf das Königreich 2,522 Schiffe (61,738 Last), auf Schleswig 1,483 Schiffe (27,120 Last), und auf Holstein 1,217 Schiffe (mit 20,691 Last Trächtigkeit). Am 1. Jan. 1857 zählte die Handelsflotte 5,359 Schiffe mit 113,361V2 Kommerzlast Trächtigkeit, darunter 38 Dampf- schiffe von 2,345 Pferdekraft; und zwar das Königreich 2,651 Schiffe (65,9091/2 Last), Schleswig 1,479 Schiffe (27,809 Last), und Holstein 1,229 Schiffe (19,643 Last). — Die S u n d s c h i f f f a h r t, deren Zoll (der noch immer der Ablösung entgegensieht) eine bedeutende Staatsein- nahme bildet, ist von ungemeiner Wichtigkeit, und vom 1. Jan. bis 31. Dec. 1856 gingen 10,321 Schiffe aus der Nordsee, 10,211 aus dem halti- schen Meere, im Ganzen 20,532 Schiffe (4,772 britische, 2,396 dänische, 2,836 preusische, 2,358 schwedische, 3,275 norwegische, 422 russische etc.) durch den Sund (den Seekanal, der Seeland von Schweden trennt); den schleswig-holsteinischen Kanal passirten gegen 5,000 Schiffe, von denen mehr als die Hälfte die dänische Flagge führten. — Der Binnenhandel wird durch treffliche Landstrassen und Kanäle unterstützt, von welch letzteren auf dem Festlande der schleswig-holsteinische Kanal die Eider (von Rendsburg an) mit der Kieler Förde, der Steckenitz-Kanal die Elbe mit der Nordsee vereinigt, und der Lindenborg-Kanal in Jütland ist. Die Kanäle der Inseln sind: der Nestveder-, Esrom- und Fried- richs-Kanal auf Seeland, und der Kanal von Odense auf Fünen. Eisenbahnen gibt es im Königreiche erst eine einzige, auf Seeland, welche von Kopenhagen über Roeskilde nach Corsöer führt; die Herzog- thümer dagegen sind mit einem vollständigen Eisenbahnnetz überzogen, das in den Städten Flensborg, Husum, Tönningen, Kiel, Glückstadt, Itzehoe, Altona und Lauenburg seine Endpunkte hat. Die dänischen Gewässer wer- den von zahlreichen, regelmässig fahrenden Dampfschiffen täglich durch- schnitten, die den Lokalverkehr, sowie die Verbindung mit entfernteren Hafenplätzen unterhalten. Kopenhagen, die Hauptstadt der Monarchie, von wo aus Dampf- und Packetschiffe nach allen Küstenstädten des Landes gehen, ist der Mittelpunkt für diesen Verkehr. Die Haupthandelsstädte des Relchps selbst sind: Kopenhagen (Kiöbenhavn), Altona, Helsingör, Flensborg und Aarhuusj hierauf folgen : Kiel, Rendsburg, Tönningen, Glückstadt, Aalborg, Randers, Tondern, Schleswig, Horsens, Hadersleben, Apenrade, Fredericia, Kallundborg, Odense, Eckernförde und Husum.
Münzen, Maasse und Gewichte. - Nach einem unterm lOten Febr. 1854 emanii-ten Gesetze über eine veränderte Benennung des bisher bestehenden Munzfusses wird der Reichsbankmünzfuss nunmehr Reichs- münzfuss, der Reichsbankthaler „Thaler Reichsmünze" genannt; 1 Thlr. Reichsmünze 6 Mark = 96 Schilling = % Thlr. preuss. = 2 Fr. 80 Cent. Der Fuss (Fod, zu 12 ZoH à 12 Linien) = 139,09 par. Linien = 0,313763 Metres = 1,0294 engl. Euss. Ein dänischer Faden = 3 EHen = 6 Fuss; eine Ruthe 5 Ellen = 10 Fuss: eine dänische Meile = 12,000 Ellen = 24,000 Fuss. 14,751 dergleichen Meilen (= 15 geogr. Meilen) gehen aul einen Grad des Meridians. Das Flächenmaas ist die Tonne Land == 14,000 Qu.-Ellen. Die Grundeinheit des Kubikmaasses ist der Pott == V32 Kubikfuss. Die dänische Kornmaasstonne soll gestrichen 41/2 Kubik- fuss oder 144 Pott enthalten. Mit dieser Tonne = 8 Scheffel = 32 Viertel
— 64 Achtel werden zugleich die andern festen und trockenen Waaren gemessen. Eine Salztonne enthält 176, eine Oeltonne 136, ein Ohm 155, ein Anker 39, und eine Theertonne 120 Pott. Die Einheit aUer Waaren, die zu Schiffe versendet werden, ist die Kommerzlast = 2,52 englische Tonnen (22 dänische Tonnen, die Tonne = 2,53 berliner Scheffel) ; wo die Waaren vermischten Inhalts sind, rechnet man sie, einschliesslich der Emballage, zu 80 Kubikfuss à 65 Pfund Brutto = 5,200 dän. Pfund. Das Pfund |
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18. — Dänemark.
selbst (32 Loth ä 4 Quentchen) ist — 0,m8'. Kilogramme = 1,0989 engl. Pfund. 16 dän. Pfund = 1 Liespfund; 20 Liespfund = 1 SchifTpfund. — In den Herzogthiiraern Holstein und Lauenburg rechnet man nach Reichs- thaler h 3 Mark; die feine Mark Kölnisch (14 Thlr. preus. oder 241/2 Fl. rh.) — 34'i/i5 Mark. Die gesetzliche Rechnungsmünze ist der dänische Reichs- thaler. Längen-, Wein- und Branntweinmaas ist das Hamburgische; Ge- treidemaass das Dänische; Gewicht das Lübeck'sche.
»er Staat. — Staatsverfassung. — Dänemark, früher ein Wahlreich, ist gegenwärtig eine Erbmonarchie mit einem König an der Spitze, demeine unumschränkte Gewalt vom Volke übertragen wurde. Die Könige aus dem oldenburgischen Fürstenstamme, der noch heute den dänischen Thron inne hat, wurden ursprünglich von den Stän- den gewählt, bis unter dem Könige Friedrich IH. im Jahr 1660 die Krone für die männliche und weibliche Linie des königl. Hauses erblich ward. Durch freiwilliges Anerbieten des ganzen Volkes seiner Machtlosig- keit enthoben und zum Herrscherrecht gelangt, erloschen unter ihm die ehemaligen Reichsgrundgesetze, und an deren SteRe trat das von ihm am 14. Novbr. 1665 unterschriebene, von Friedrich IV. am 4. Septbr. 1709 veröffentlichte Königsgesetz (Kongs-Loven), als Richtschnur für seine Nach- folger auf dem Throne, von welcher sie nicht abw^eichen sollten. Bis zum Jahr 1831, wo in Folge der französischen JuRrevolution in Kopenhagen sowrohl als in den Herzogthüinern sich Aufregungen kundgaben, blieb das Königsgesetz Friedrichs III. das einzige Grundgesetz von Dänemark. König Friedrich VL ordnete die Einführung berathender Provinzialstände an, zu welchem Zwecke das Königreich in 4 Theile (dänische Inseln, Jutland, Schleswig und Holstein) geschieden wurde, und diese selbst wurden durch
das Staatsgesetz vom 15. Mai 1834 zum ersten Male einberufen. Die Be- wegungen des Jahres 1848 veranlassten die Einberufung einer aus Wahlen hervorgegangenen, 147 Mitglieder zählenden Reichs Versammlung, die am 23. Oktbr. zusammentrat, um den ihr von der Regierung vorgelegten Ent- wurf eines Reichsgrundgesetzes zu berathen und zu genehmigen. Dieses Reichsgrundgesetz, welches am 25. Mai 1849 in Kraft trat, ist in dem Sinne der neueren Konstitutionen abgefasst, und verfügt namentRch auch Abschaffung aller Lehen und Fideikommisse, der Adelsrechte etc. Nach ihm theRt der König die gesetzgebende Gewalt mit dem Reichstage, der aus zwei Kammern, dem Volksthing und dem Landesthing besteht, und alljährlich einzuberufen ist. Das Grundgesetz selbst bestand jedoch nur für das Königreich Dänemark und seine Beiländer, nicht aber für die Herzogthümer (Holstein und Lauenburg, durch w-elche Dänemark im deutschen Staatenverbande steht), die durch den Wunsch der Dänen, die Herzogthümer als integrirende Bestandtheile des Königreichs mit demselben endgiltig zu vereinigen, während der Jahre 1848—1850 zu offenem Auf- stand und heftigem Widerstand geführt wurden, und Deutschland in Krieg mit Dänemark zu verwickeln drohten, und in denen, nach mehreren Zwi- schenfällen, die Provinzialstände mit einigen Veränderungen, namentRch mit beschliessender Autorität, beibehalten wurden. Durch eine königl. Proklamation vom 28. Jan, 1852 wurden die Grundlagen der neuen Orga- nisation der ganzen Monarchie festgesetzt und der Geheime Staatsrath für die ganze Monarchie wieder hergestellt] dem Reichstage 1853 der Entwurf zu einer wesentlichen Veränderung des Reichsgrundgesetzes und zur Er- weiterung der königl. Gewalt vorgelegt, und durch das „Verfassungsgesetz für die gemeinsamen Angelegenheiten der dänischen Monarchie", vom 2ten Oktbr. 1855, die jetzige Verfassung des Reichs als eines Gesammtstaates geregelt, zugleich aber auch durch das Thronfolgegesetz für die dänische Monarchie vom 31. Juli 1853 bestimmt: dass im Fall des Erlöschens der vom König Friedrich IIL im xMannesstamme abstammenden männlichen Nach- kommenschaft, welcher zufolge des Königsgesetzes das Erbrecht auf den dänischen Thron zusteht, aRes und jedes Erbrecht nach den Artikeln des Königsgesetzes aufgehoben, und nur Mann von Mann mit Ausschluss der Weiber in aRen unter dem dänischen Scepter vereinigten Ländern berechtigt ^p™' ™«! die Thronfolge auf des jetzt lebenden kinderlosen Königs Fried- 1 ^^^ter, den Prinzen Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg- Glocksburg (geb. 18. AprR 1818), dem der Name eines Prinzen von Däne- mark beigelegt worden ist, und dessen aus seiner Ehe mit Louise Wilhel- mine Friederike, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel, ab- stammende mannliche Nachkommenschaft übergehen solL ^ — Der gegenwärtige König F ri e d ri ch VIL, Sohn
des Königs Christian VIIL, geb. den 6. Okt. 1808, succ. am 20. Jan. 1848 im Konigr. Danemark, wie in den Herzogthümern Schleswig - Holstein und Lauenburg. Sm Titel ist:, König von Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Ditmarschen und zu Lauen- burg, wie auch zu Oldenburg etc.« - Residenz ist Kopenhagen.
Wappen, Orden. - Das Wappen des Staats ist ein durch das Danebrogkreuz quadrirter, von zwei wRden Männern mit Keulen ge- haltener und mit einer Königskrone gedeckter Schild mit einem Herz- und Mittelschilde; 1 zeigt in Gold, mit rothen Herzen bestreuet, die drei blauen, Bromme'i Hand-Atlas. — Dänemark, b. |
goldgekrönten dänischen Löwen, 2 in Gold die beiden blauen Löwen von Schleswig, 3 in drei Theile zerschnitten, oben blau, die drei goldenen Kro- nen von Schweden, unten rechts in Roth den silbernen goldgekrönten Fisch von Island, links oben den silbernen schwarzgefleckten Bock der Faröer in Blau, unten den silbernen Bären von Grönland in Blau; in 4 schreitet oben der Gothische blaue Leopard über neun rothe Herzen in Gold, unten steht der goldene gekrönte Wendische Lindwurm in Roth. Der Mittelschild ist getheilt: zur rechten Seite oben das w-eisse holsteinische Nesselblatt in Roth, unten der silberne Reiter von Ditmarschen in Roth; zur linken Seite oben der silberne Schwan von Stormarn mit einer Krone um den Hals, und unten der goldene Kopf und Hals eines Pferdes in Roth. Der Mittelschild enthält rechts zwei silberne Querbalken in Gold, wegen Olden- burg, links ein goldenes Kreuz in Silber, w'egen Delmenhorst. Das Ganze umgeben die Ordensketten des Elephanten- und des Danebrog-Ordens. — Ritterorden bestehen zwei: 1) der Elephanten-Orden, der vor- nehmste, welcher nur an fürstliche und hohe Standespersonen oder die höchsten Staatsbeamten verliehen wird, und von Kanut dem VL im 12ten Jahrh. gestiftet ist; 1458 wurde er von Christian L erneuert, 1693 mit neuen Statuten versehen, und die Zahl der Ritter auf 80 festgesteRt; 2) der D an ehr og-Or den, 1219 von Waldemar IL gestiftet und nach der berühmten Danebrogsfahne benannnt, 1671 erneuert, 1693 mit neuen Statuten versehen und zu einem Orden der Hofehre, und 1808 zu einem Verdienst - Orden erhoben. Ausser 4 Ritterklassen mit goldenem, weiss emalRirtem Kreuze, zählt er auch eine Klasse derDanebrogsmänner, die statt des goldenen ein silbernes Kreuz tragen. Ausser diesen beiden Orden gibt es noch Ehrenzeichen und Medaillen für Civil und Militär; der 1732 gestiftete Orden „de l'Union parfaite", für beide Geschlechter, wird seit 1770 nicht mehr vergeben.
Staatsverwaltung. — Durch die königl. Proklamation vom 28ten Jan. 1852 wurden die Grundlagen der neuen Organisation der ganzen Monarchie festgesetzt, und in dieser die Aufrechthaltung der Verbindung zwischen ihren verschiedenen Theilen zu einem wohlgeordneten Ganzen vorzugsweise in's Auge gefasst. Hiernach bestehen als höchste Verwal- tungsbehörden: 1) der kÖnigL Geheime-Staatsrath, unter dem Vor- sitze des Königs, der den Prinzen-Thronfolger, die 9 Minister und den Staatssekretär zu Mitgliedern hat; 2) der R e i c h s r a t h, der aus 80 Gliedern besteht, wovon 20 vom Könige gewählt (12 im Königreich, 3 im Herzogthum Schleswig, 4 im Herzogthum Holstein und 1 im Herzogthum Lauenburg), 30 von den repräsentativen Versammlungen der LandestheRe (18 von dem dänischen Reichstage, 5 von der schleswig'- schen Ständeversammlung, 6 von der holstein'schen Ständeversammlung, und 1 von der lauenburgischen Ritter- und Landschaft), und 30 Glieder durch unmitttelbare Wahlen (im Königreich 17, in Schleswig 5, in Hol- stein 8) ernannt werden; und 3) das Staatsministerium, welches in 2 Hauptabtheilungen und in 10 Ministerien geschieden ist. Die erste Hauptabtheilung umfasst die Ministerien für die gemeinsamen An- gelegenheiten der Monarchie: 1) das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (3 Departements); 2) das Kriegsministerium (4 Departe- ments: Sekretariat; Direktion für das Kommando der Armee; Intendantur der Armee, und General-Decisorat für das Revisionswesen); 3) Marine- Ministerium (4 Bureau's: Sekretariat und Kommando-Bureau; Admiralitäts- Bureau; Kommissariats-Bureau; Revisions-Bureau); 4) Finanz-Ministerium (7 Departements und Bureau's: Finanzsachen im Allgemeinen; Münz- und Steuerwesen; Staatsaktiven; Staatsschuld; Zahlungen in's Ausland; Staats- buchhalterei; Statistisches Bureau; 5) Ministerium der gemeinsamen inneren Angelegenheiten der Monarchie (4 Abtheilungen: ZoRwesen, Post-, Tele- graphen- und Fäbrwesen; Domainenwesen; Centraiverwaltung der Kolonien; Rechnungs-Revision und Decision). Die zweite Abtheilung umfasst an Ministerien für das Königreich Dänemark: 6) das Justiz-Ministe- rium (3 Departements); 7) das Ministerium des Innern (4 Departements: Heimathsrecht, Angelegenheiten in Ansehung der Volksvertretung, Kom- munalverhältnisse, Handel etc.; — Landwirthschafts-, Privatforst- und Jagdsachen, Landgestüte; — Bausachen, Gärten, W^ege, Eisenbahnen, Häfen und Kanäle; besonderes Steuerwesen des Königreichs); 8) das Ministerium des Kirchen- und Unterrichtswesens (3 Departements: Kirche; höherer Unterricht; Volksschulwesen); ferner: 9) das Ministerium des Herzogthums Schleswig (4 Departements: Justiz-, PoRzei- und Medicinalsachen, Kriegs-, Kommunal- und Armenwesen; — direkte Steuern, Forste, Bauten, Land- wesen und Domainen etc.; — Kirchen- und Unterrichtswesen; — Rechnungs- Revision und Decision des Ministers), und 10) das Ministerium der Herzog- thümer Holstein und Lauenburg (4 Departements: Kirchen- und Unterrichts- wesen; Justiz und Polizei; Domainenverwaltung, direkte Steuern;Rechnungs- und Revisionswesen). — Für das eigentliche Dänemark stehen, unter dem königL dänischen Ministerium des Innern, 19 Amtmänner auf den Inseln und in Jütland, wo ihnen die obere lokale Verwaltung obliegt. Die Amt- männer der Aemter Kopenhagen, Odense, Mariböe (Laaland-Falster), Aal- borg, Aarhuus, Viborg und Ribe) wo die 7 Bischöfe des eigentRchen Dänemark residiren, sind zugleich Stifts-Amtmänner und bRden als solche mit dem betreffenden Bischöfe die Stifts Obrigkeit, welche die Oberaufsicht über Kirche, Schule und Armenwesen im Stifte hat. Auf dem Lande sind die Unterbeamten in den königL Distrikten die Hardes- vögte, und auf den adeligen Gütern die Birkrichter. Beide ha- ben die Handhabung der Justiz und Polizei, und bedienen sich bei der Ausübung ihres Amtes der Kirchspiel- und Bauervögte, die vom Amtmann ernannt werden. — In der Hauptstadt Kopenhagen leitet derMagistrat (zu welchem 3 Bürgermeister und 6 Rathsherren gehören) die Verwaltungs- Angelegenheiten. An der Spitze derselben steht ein Oberpräsident, der zugleich Polizeichef und dirigirendes Mitglied der administrirenden Direk- tion des Armenwesens ist. In den übrigen Städten des eigentRchen Dänemarks sind die Geschäfte der unteren Verwaltung (die der oberen liegt den Amtmännern ob) entweder in den Händen eines Stadtvoigts, der zugleich Polizeimeister ist (und in den kleineren Städten den Namen Bürgermeister führt), oder (in den grössern Städten) einesMagistrats, als selbstständiger Behörde.
Eeehtspflege. — Die höchste Instanz in allen Justizsachen büdet für das eigentliche Dänemark das 1661 errichtete Höchste Gericht in Kopenhagen. Gerichte zweiter Instanz sind: das Landes-Ober-und Hofgericht in Kopenhagen für die Dänischen Inselstifter und die Faröer, und das Landes-Obergericht in Viborg für Jütland. Gerichte erster Instanz sind in den Städten (ausser in Kopenhagen) die Stadtgerichte, |
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18. — Dänemark.
auf den adeligen Gütern die Birkgerichte, und in den übrigen
Landbezirken der Aemter die Hardesgerichte. Für die Geistlichkeit
ist die erste Instanz das Probstengericht, welches von dem Stifts-
probst angeordnet wird. Für die Stadt Kopenhagen ist die erste und
zweite Instanz in Civilsachen das erwähnte Landes-Ober- und Hofgericht,
in Kriminal- und Polizeisachen (seit dem 1. Juli 1845) das dortige Kri-
minal- und Polizeigericht, und in Seesachen das Seegericht. Seit 1795
besteht ausserdem im eigentlichen Dänemark auch die Einrichtung, dass
alle privatrechtliche Streitigkeiten zunächst vor eine, in jedem Gerichts-
bezirke angeordnete und aus Friedensrichtern zusammengesetzte Vergleichs-
Kommission gebracht w^erden müssen, und so die streitenden Parteien ohne
Prozess sich vergleichen können. Kommt der Vergleich nicht zu Stande, so
ist der Prozess im Ganzen sehr einfach und kurz. Für Schlesw ig bildet das
königl. Appellationsgericht in Flensborg, für Holstein-Lauen bürg das
Ober-Appellationsgericht in Kiel, und das königL holsteinische Obergericht
in Glückstadt die höchste und zweite Instanz, und Stadt-, Amts- und Patri-
monialgerichte die erste Instanz für alle nicht eximirte Personen.
Finanzwesen. — Die Finanzperioden waren früber ein-, jetzt
zweijährig. Die Staatseinnahmen nach dem Hauptfinanzetat für das
mit dem Bisten März endende Finanzjahr 1852 — 1853 beliefen sich auf
15,271,855 Thlr. R.M., die S t a a t s a u s g a b e n auf 17,368,970 Thlr.
R.M.; das Defizit, im Betrage von 2,097,115 Thlr. R.M., erwuchs aus
den Folgen des Kriegs mit Deutschland. — Das Budget von 1854 — 55,
nach dem vom Reichstage (Volks- und Landthing) bewilligten und am
23. März 1854 vom König sanktionirten Finanzgesetze, wies folgende
Ziffern nach: Gemeinsame Einnahmen für die ganze Monarchie
(excl. Lauenburg) 13,644,471 Thlr. R.M. Gemeinsame Ausgaben für
die ganze Monarchie (excl. Lauenburg) 17,204,670 Thlr, R.M. — Neben diesem
allgem. Reichsbudget bestehen noch besondere Etats für die einzelnen Theiie
des Staates, die um so mehr beachtet werden müssen, da viele Ausgaben als
Provinziallasten flgurlren, welche anderwärts in der aRgemeinen Staats-
rechnung erscheinen. Die besonderen Budgets des Jahres 1854—55 sind:
Königreich, Herz. Schleswig. Herz. Holstein. Herz. Lauenhurg.
Einnahmen ..... 5,090,842 .......... 2,103,970 .......... 2,122,931 .......... 304,248 Thlr. R. M.
Ausgahen........ 2,863,073 .......... 728,867 .......... 815,305 .......... 193,091 „ „ ,,
Nach dem Normal-Budget für die 2jährige Finanzperiode vom 1, April
1856 bis dahin 1858 für die Gesammtmonarchie (nach §.52 der Verfassung vom
2. Okt. 1855), gestalteten sich die Einnahmen und Ausgaben folgendermassen :
49 51
uV. |
Schleswig. |
Thlr. R.-M. |
Sch. |
|
754,245 |
6 |
Gemeinschaftliche Ausgaben |
|
|
mit Holstein.............. |
49,897 |
22 |
Antheil »n d. Staats- |
|
52 |
|
558,925 |
|
1,363,067 |
80 |
Holstein: |
|
|
Ministerium.................. |
992,477 |
72 |
GemeinschaftUche Ausgaben |
|
|
mit Schleswig ........... |
51,091 |
64 |
AntheU (_^yioo) d. Staats- |
|
36/, |
Ausgaben.................. |
756,193 |
Provinzialstände............ |
35,000 |
|
|
1,834,762 |
76/4 |
|
Reichstag..................
Ministerium des Innern ...
„ der Justiz ■•.
„ des Kultus .••
Ausserordentliche Ausgab,
(darunter Torschüsse an
verschied. Gemeinden zu
ausserordentl. Bauten-..
Verzins, und Amortisation
der besonderen Schulden
Besonderes Pensionswesen
Antheil des Königreichs
(."'/loo) an den gemein-
schaftl. Staats-Ausgaben
60,000
,652,407
689,592
316,101
Das Normal-Budget für die Finanzperiode vom 1. April 1858 bis dahin
1860 steRt sich bedeutend höher, und weist nachstehende Ziffern nach:
Einnahme. |
Thlr. R.-M. |
Sch. |
Domänen................... |
8,846,346 |
72 |
Ueberschuss v. Lauenburg |
450,000 |
— |
,, ,, Westindien |
98,930 |
84 |
Zinsen etc. d. Staatsaktiva |
1,800,646 |
|
Zinsen des Sundzoll-Fonds |
2,400,000 |
— |
Zoll-, Stempel-, Schill- |
|
fahrts- und Brennerei- |
|
|
Intraden ................. |
15,631,844 |
48 |
Post und Telegraphie..... |
335,720 |
62 |
Klassenlotterie - Intrade-.- |
200,000 |
„ |
Verschiedene Einnahmen |
2,592,120 |
|
Znschuss d. einz. Landes- |
|
theile v. der besonderen |
|
|
Einnahme derselben •-• |
6,575,59 |
57 |
Total-Summe............... |
33,937,203 |
35 |
Einnahme. |
Thlr. R.-M. |
Ausgabe. |
Thlr. R.-M. |
Domänen.......................... |
3,398,000 |
CivlUiste.......................... |
1,600,000 |
Ueberschuss von Lauenburg..... |
600,000 |
Apanage des königl. Hauses •■• |
706,000 |
„ ,, Westindien..... |
6,000 |
Geheimer Staatsrath............ |
106,000 |
Zinsen etc. der Staatsaktiva..... |
1,020,450 |
Verzinsung und Abbezahlung der |
Sund-, Strom- und Kanalzoll .•• |
4,132,000 |
Schulden....................... |
12,290,000 |
Zoll-, Stempel-, Schillfahrts- und |
Pensionswesen................... |
2,833,400 |
Brennerei-Intraden............. |
15,097,000 |
Ministerium des Auswärtigen... |
422,490 |
Post und Télégraphié ........... |
243,000 |
„ „ Kriegs.......... |
6,394,097 |
Klassenlotterie-Intrade .......... |
150,000 |
,, der Marine ......... |
2,923,705 |
Verschiedene Einnahmen........ |
291,600 |
„ ,, Finanzen ...... |
811,918 |
Zuschuss der einzelnen Landes- |
|
,, „ gemeinschaftli- |
|
theile von der besonderen Ein- |
|
chen inneren .Angelegenheiten |
|
nahme derselben .............. |
3,426,660 |
der Monarchie.................
Verschiedenes.................... |
9,900 |
Tofat-Summe ..................... |
28,364,710 |
266,000 |
Total-Summe.................... |
28,364,110 |
Hiernach ergibt sich für das Königreich Dänemark ein Ueber-
schuss von 525,952 Thlr. 29V4 Sch., für das Herzogthum Schleswig eine
Unterbilanz von 21,770 Thlr. 89 Sch., und für das Herzogthum Holstein
eine Unterbilanz von 82,366 Thlr. 791/4 Sch. —
C. Gemeinschaftliche Einnahmen und Ausgaben.
Civilliste (Resolution vom
25. Okt. 1848)............
Apanage des königl. Hauses
Geheimer Staatsrath.....
Reichsrath...............
Verzinsung und Abzahlung
der Staatschulden-----
Pensionswesen...........
Ministerium des Auswärtigen
„ ,, Krieges.....
„ der Marine.....
„ „ Finanzen...
Minist, der gemeinschaftl.
inneren Angelegenheiten
der Monarchie........
Verschiedenes...........
Unvorhergesehenes......
Total-Summe ...........
1,600,000
740,120
145,300
120,000
12,290,000
2,903,400
485,241
8,726,552
3,952,452
812,890
Das Staatsbudget vom 1. April 1857 bis 31. März 1858 (sanktionirt
vom Könige am 27. Mai 1857) schloss mit folgenden ZilTern ab:
A. Besondere Einnahmen für die einzelnen Landestheiie.
Königreich. Schleswig. Holstein.
Direkte Steuern...........
Indirekte Abgaben.......
Verschiedene Einnahmen
Isländische Intraden......
Im Ganzen (Thlr. R.-M.)
3,878,000
.1,462,000
405,000
40,800
B. Besondere A US gaben. (In Thlr. und SchilL R. M.)
856,452 |
44 |
49,897 |
22 |
652,429 |
16 |
1,558,778 |
82 |
1,000,019 1,000 51,091 |
2
64 |
882,698 |
2S |
1,934,808 |
94 |
Ministerien..................
Gemeinschaftliche Ausgabe
mit Holstein...............
Antheil ('/loo) an den
Staatsausgaben.............
Im Ganzen ..................
Holstein.
Ministerien..................
Provinzialstände............
Gemeinschaftl. m. Schleswig
Antheil (^V,oo) an den
Staatsausgaben.............
Im Ganzen.................
60,000
1,591,008
674,262
297,705
Reichstag..................
Ministerium des Innern.*.
„ der Justiz ■••
„ des Kultus.••
Ausserordentliche Ausga-
ben (darunter Vorschüsse
an verschied. Gemeinden
zu ausserordentl. Bauten)
Antheil des Königreichs
C^oo) an den gemein-
schaftl. Staatsausgaben
Im Ganzen.................
Einnahmen. |
Thlr. |
Sch. |
Ausgaben. |
1 Thlr. |
Sch. |
Ueberschuss der Domänen- |
|
|
|
800,000 |
_ |
Einnahme ............... |
1,889,358 |
42 |
|
370,060 |
— |
Ueberschuss an Lauenburg |
233,154 |
20 |
Geheimer Staatsrath........ |
72,900 |
— |
„ an den west- |
|
Reichsrath .................. |
60,000 |
— |
indischen Inseln ........ |
44,323 |
42 |
Verzinsung und Tilgung der |
|
|
Zinsen etc. v. den Staats- |
|
Staatsschuld.............. |
6,151,800 |
— |
Aktiven .................. |
997,823 |
— |
Pensionswesen ............. |
1,473,500 |
— |
Zinsen des Sundzoll-Fonds |
1,200,000 |
— |
Auswärtiges Ministerium... |
249,841 |
37 |
Ueberschuss der Schilf- |
|
|
4,416,958 |
42 |
fahrts- etc. Abgaben ... |
7,784,775 |
— |
|
2,030,048 |
48 |
Ueberschuss d. Eiderkanals |
250 |
— |
Finanz-Ministerium......... |
403,282 |
64 |
Uebersch. d. Post-Intraden |
115,112 |
— |
Inneres für die Monarchie |
61,291 |
— |
Klassen-Lotterie........... |
75,000 |
— |
Verschiedene und ausser- |
|
|
Verschiedene Einnahmen |
1,487,885 |
77/4 |
ordentliche Ausgaben -•- |
948,797 |
19 |
Zuschuss v. d. verschied. |
Zu unvorherges. Ausgaben |
75,000 |
'— |
LandestheUen aus den |
|
|
|
|
|
besond. Einnahmen..... |
3,287,797 |
28/4 |
|
|
|
Summe der Einnahmen ••• |
17,115,479 |
18 |
|
17,115,479 |
18 |
In Dänemark sind, ausser den Forsten, alle Domänen verkauft, und
man geht damit um, auch die der Herzogthümer zu veräussern. Eine
eigenthümliche EinnahmequeRe bietet der Sund zoll, auf dessen Ab-
schaffung die auswärtigen Seemächte dringen; Dänemark fordert für den-
selben Ablösung, und zwar im Betrage von 35 MiR. Thlr., wovon, nach
Maassgabe der bisherigen Abgaben: England 10,126,855, Russland 9,739,993,
Preussen 4,440,027, Schweden 1,590,503, HoRand 1,408,060, Frankreich
1,210,003, Dänemark selbst 1,122,078, Norwegen 667,225 Thlr. etc. zu
übernehmen hätten. Bussland, Schweden, Norwegen und Oldenburg sollen
dem Vorschlage der Ablösung zugestimmt haben, Nord-Amerika dagegen,
obwohl nur von einem kleinen Beitrage betroffen, zu einer Zahlung nicht
geneigt sein.
Staatasehuld. — Das Königsgesetz von 1660, welches dem Herr-
scher die maasloseste Gewalt einräumte, zeigte seine verderbliche Wirkung
auch in dem Finanzwesen des Staats, kein Wunder daher, dass schon
1771 die Staatsschuld auf 15,915,896 Rthlr. gestiegen war, wovon man
bereits einen, wenn auch kleinen Theil als „verjährt" erklärte, und 1813
ein förmlicher Staatsbankerott erfolgte, hei welchem man sich mit der
königl. Verheissung zu begnügen hatte, dass in's Künftige ein jähriiches
Budget veröffentlicht werden sollte, die Verheissung selbst aber 22 Jahre
später (1835) zum ersten Male erfüRte. Im Jahre 1813 betrug die ge-
waltsam reduzirte Staatsschuld 142 MiR. Rbthlr. Papier; das Papier galt
nur 1/4 seines Nominalbetrags in Silber, sonach nur SS'/a MIR. Mehrfache
neue Anlehen vermehrten die Schuldsumme rasch aufs Neue, und 1841
betrug sie in Silber bereits wieder 116,608,000 ßthlr. Erst von jetzt an
Es ergab sich mithin für das Königreich Dänemark ein Ueber-
schuss von 4,483 Thlr. 4 Sch., für Schleswig dagegen eine Unterbilanz
von 216,415 Thlr. 82 Sch., und für Holstein eine Unterbilanz von
201,594 Thlr. 94 Sch.
C. Gemeinschaftliche Einnahmen und Ausgaben.
Einnahmen. |
1 Thlr. |
Sch. |
Ausgaben. |
Thlr. |
Sch. |
Ueberschuss der Domänen- |
|
|
Civilliste .................... |
800,000 |
|
Einnahme................ |
1,786,380 |
79 |
Apanagen.................... |
370,060 |
— |
Ueberschuss von Lauenburg |
199,757 |
22 |
|
72,400 |
— |
„ ,, Westindien |
3,105 |
67 |
Reichsrath.................. |
70,000 |
— |
Zinsen etc. v. Staatsaktiven |
1,664,585 |
68 |
Verzinsung und TUgung der |
|
|
Sund-, Strom- und Kanal- |
|
|
Staatsschuld.............. |
6,246,700 |
— |
zoU....................... |
1,254,580 |
— |
Pensionswesen.............. |
1,510,200 |
— |
Ueberschuss der Schitf- |
|
|
Auswärtiges Ministerium--- |
249,400 |
— |
fahrts- etc. Abgaben..... |
7,292,236 |
22 |
Kriegsministerium ......... |
4,281,237 |
— |
Ueberschuss der Post-In- |
|
|
Marineministerium.......... |
2,007,136 |
84 |
traden..................... |
87,566 |
51 |
|
416,272 |
14 |
Klassenlotterie............. |
75,000 |
— |
Inneres für die Monarchie |
299,516 |
7 |
Verschiedene Einnahmen |
292,044 |
48 |
Verschied, u. ausserordent- |
|
|
Zuschuss von d. verschied. |
|
» |
liche Ausgaben........... |
1,020,026 |
34 |
Landestheilen aus d. be- |
|
|
Zu unvorhergesehenen Aus- |
|
|
sondern Einnahmen...... |
3,837,818 |
63 |
gaben ..................... |
115,000 |
— |
Summe der Einnahmen - •- |
16,493,075 |
36 |
Summe der Ausgaben...... |
17,437,948 |
43 |
Das vom König am 13. Juni 1858 sanktionirte Staatsbudget vom
1. April 1858 bis 31. März 1859 weist folgende Summen nach:
A. Besondere Einnahmen für die einzelnen Landestheile.
Einnahmen. |
Königreich. |
Schleswig. |
Holstein. |
Direkte Steuern ..................... |
3,908,000 |
_ |
929,010 |
74 |
1,054,190 |
_ |
Indirekte Steuern ................... |
1,636,000 |
.— |
289,000 |
— |
325,680 |
— |
Verschiedene Einnahmen........... |
459,000 |
— |
114,286 |
13 |
372,525 |
93 |
Isländische und Faröische Intraden |
40,800 |
— |
— |
— |
— |
— |
Im Ganzen (Thlr. R.-M.)........... |
6,043,800 |
— |
1,341,296 |
87 |
1,752,395 |
93 |
|
Thlr. R.-M. Sch |
B. Besondere Ausgaben für die einzelnen Landestheile.
-ocr page 172-
18. — Dänemark.
trat unter sorgfältiger Verwaltung eine Verminderung ein, und 1848 be- trug die Staatsschuld nur noch 105 Mill.; durch die Defizite der folgenden Jahre, die 1849 und 1850 allein über 20 Mill. betrugen, die durch neue Anlehen und Kriegssteuern gedeckt werden mussten, stieg die Schuld auf 125 Mill. Im Jahre 1854 war sie bereits wieder auf 121,400,000 Rthlr. gesunken, und am 1. April 1857 belief sie sich im Ganzen auf 117,071,300 Thlr. Reichsmünze (davon 72,218,100 inländische und 44,853,200 Thlr. ausländische Schuld); am 1. April 1858 auf 115,068,000 Thlr. R.-M. (und zwar 71,547,000 Thlr. inländische, und 43,521,000 Tlilr. ausländische Schulden. — Das Papiergeld besteht in Reichsbankthalern, von denen 1856 für 13,411,918 Rbthlr. im Umlauf waren. Die Staatsschuld der Herzog- thümer,durch inländische Anlehen kontrahirt, betrug Ende 1850:10,063,461 Rbthlr. — Dänischer Seits wurde diese Schuld nichtig erklärt. Ausserdem waren für 2 Mill. Kassenscheine ausgegeben, welche Holstein allein einzu- lösen hat.
Heerwesen, Landmacht. — Die Dänische Armee zählte (1850) 25 Generäle, 37 Obersten, 30 Oberstlieutenants, 48 Majore, 33 Rittmeister erster und 7 zweiter Klasse, 117 Kapitäne erster und 49 zweiter Klasse, 280 Premier-Lieutenants, 334 Sekonde-Lieutenants und 157 Reserve-Offi- ziere Ferner: 28 Offiziere ä la suite, ausser dem Detail der Armee, 10 Auditeure, 35 Oberärzte, 37 Unterärzte, 10 Thierärzte, und 62 Militär- Beamte. — Es gilt Konskription. Die mit dem 22sten Altersjahre beginnende Dienstperiode dauert 8 Jahre, wovon 4 (bei der Artillerie blos 2) auf die Kriegsreserve kommen. Dann 8jährige Dienstpflicht im ersten, später, bis zum 45. Altersjahre, im zweiten Aufgebote. In Friedenszeiten besteht das Heer, dem auch die zum deutschen Bundesheer zu stellenden Kontmgente von Holstein und Lauenburg (4,200 M. Haupt-Kontingent, 1,200 M. Reserve) einverleibt sind, aus circa 25,000 Mann, und zwar: einem Generalstabe (16 Offizieren), einem Ingenieur-Korps (45 Offiziere, 2 Ingenieur- Kompagnien); einer Artillerie-Brigade, bestehend in 2 Regimentern (12 Batterien ä 8 Piecen), 1 Zeugetat und 1 Pontonier-Kompagnie; 2o Schwadronen Kavallerie, eingetheilt in die königl. Leibgarde zu Pferde, das Husaren-Regiment (4 Schwadronen), und 5 Dragoner-Regimenter k 4 Schwadronen; 23 Bataillone Infanterie a 4 Kompagnien, namhch 1 Ba- taillon Leibgarde zu Fuss, 17 Bat. Linien - Infanterie und o Jäger-Korps. Ausserdem 1 Reserve-Korps, bestehend aus Infanterie, Kavallerie und Ar- tillerie. — Während des Schleswig-Holstein'schen Krieges betrug die Stärke des dänischen Heeres 69,000 M. mit 144 Geschützen, und zwar: Infanterie 49 301, Kavallerie 10,627, und Artillerie 9,072 Mann. — Die Truppen sind in'Friedenszeiten in 3 General-Kommando-Distrikte vertheilt: Unter dem Isten General-Kommando (Seeland und die kleinen Inseln) stehen: eine Abtheilung des Ingenieurkorps, Istes ArtiUerie-Reg. und eine Abth. des Zeugetats, die 2te Cavallerie-Brigade (das Garde-Husaren-Reg, und das 2. Dragoner-Reg.), und I.Infanterie-Brigade; — unter dem 2ten General-Kommando ö^ord-Jutland, Fühnen und Schleswig): ausser einem Theile des Ingenieurkorps und der Artillerie: die 1. Kavallerie-, Brigade und die 2te Infanterie-Brigade; und unter dem 3 ten General- Kommando (Holstein und Lauenburg): eine Abth. des Ingenieur- korps, das 2. Artillerie-Reg., eine Abth. des Zeugetats, das 6te Dragoner- Reg., und die 3te Infanterie-Brigade. — Festungen des Landes sind: Kopenhagen mit der Citadelle Frederikshavn und den Hafenbatterien Dreikronen, Brille und Prövestern, und Kronborg bei Helsingör; dann folgen Nyborg, Fridericia, Friedrichsort, Fladstrand, Christiansöe bei der Insel Bornholm, und Korsör (Rendsburg ist geschleift). |
Seemacht. — Die Kriegsflotte zählt im Ganzen 119 Schiffe mit 913 Kanonen, und zwar: 4 Linienschiffe (3 zu 84, 1 zu 72 Kanonen), 6 Fregatten (1 [rasirt] zu 60, 1 zu 48, 3 ä 46, 1 zu 44 Kanonen), 3 Kor- vetten (1 zu 28, 1 zu 20, 1 zu 14 K.), 1 Barkschiff zu 12 K., 4 Briggs (2 a 16, 2 ä 12 K-), 3 Schooner (1 zu 8, 2 ä 1 K.), 67 Kanonenschalup- pen (Ruderflotille), 17 Transportfahrzeuge, 11 Dampfschiffe mit zusammen circa 2,180 Pferdekraft und 153 Kanonen, 2 Schraubendampfboote, und
1 Kutter mit 6 Falkonetts. — Die Marine zählte 1857: 1 Vice - Admiral,
2 Contre-Admirale, 7 Kommandeurs, 8 Kommandeur-Kapitäne, 18 Kapitäne, 24 Kapitän-Lieutenants, 39 Premier-Lieutenants, 39 Seconde-Lieutenants, 6 Offiziere ä la suite, und ein Kadettenkorps. Zu der Flotte und den Werften gehört ausser den Offizieren eine fes te Mannschaft in 2 Divisionen, bestehend aus einem Artilleriekorps von 343 M., einem Matrosenkorps von 221 M., 225 Jungen und circa 1,200 .M. Handwerker etc.; in Allem an 2,000 Mann. Im Jahr 1785 zählte die dänische Flotte 60 grosse Kriegsschiffe (darunter 33 Linien- schiffe) mit 2,660 Kanonen, 10,964 Matrosen und 5,600 Seesoldaten. In der Seeschlacht bei Kopenhagen (2. April 1801) Htt die dänische Flotte bedeu- tend, doch muss man auch zu ihrem Ruhme sagen, dass von ihr auch von der engl. Flotte, unter Nelson, 14 Schiffe, wobei 2 Linienschiffe, kampfunfähig gemacht worden waren. Nach dem Bombardement Kopenhagens (2-5. Sept. 1807) führten die Briten die gesammte dänische Flotte hinweg (18 Linien- schiffe, 15 Fregatten, 6 Briggs und 25 Kanonenboote). Im Schleswig-Holstein'- schen Kriege, wo beide Theile sehr tapfer kämpften, verdankten die Dänen Ihre Erfolge (trotz des Verlustes der „Gefion" und des „Christian VIIL" bei Eckernförde) wesentlich der Marine, zu Lande aber der Ungeschick- lichkeit ihrer entgegengestellten Führer, und dem Mangel einer ernsthaften Kriegführung von Seite Preussens. — Der Haup tkriegsha fen der Monarchie und die Station der Flotte ist Kopenhagen. — Flaggen siehe Flaggen-Atlas Taf. 1, wo Fig. 7 die Standarte der Monarchie; Fig. 8 die Königs-Flagge; Fig. 9 die Kriegsschiff- und Kauffahrer-Flagge; Fig, 10 die Mittelmeer-Flagge; Fig. 11 das Lootsen-Signal, und Fig. 12 die Flagge von Tönningen darstellt. |
Holstein und Ijauenliurii.
Als deutsche Bundesländer verdienen die Herzogthümer Hol- stein und Lauenburg noch besondere Betrachtung.
Das Herzogthum Holstein, aus dessen Herrscherhause (der Olden- burger Dynastie) die Regentenfamilie des Dänischen Reiches hervor- gegangen, besteht aus den alten Landschaften Stormarn, Dithmarsen, Wagrien und Holstein, der Herrschaft Pinneberg und der Grafschaft Ran- zau, liegt zwischen 26028'—28039' O.L. und 53o34—54o30' N.Br., wird im N. von Schleswig (von welchem es durch die Eider und den schleswig- holsteinischen Kanal getrennt ist), im 0. von der Ostsee, im S- vom Gebiet der freien Stadt Lübeck, von Oldenburgisch-Lübeck, dem Herzog- thum Lauenburg, und dem Gebiete von Hamburg, und im W. von der Elbe begrenzt (welche es von Hannover scheidet), hat eine Breite von 13, und eine Länge von 20 geogr. Meilen, und umfasst einen Flächeninhalt von 155 (nach Baggesen von 158.63, nach Engelhardt von 160,so) Qu.-M. und (1855) eine Bevölkerung von 523,528 Seelen (mithin 3,378 Seelen auf einer Quadratmeile). — Der Boden ist grösstentheils flach und eben; eigentliche Berge sind nicht vorhanden, wohl aber Sandhügel (darunter der höchste, der Bungsberg 504'), und geologisch merkwürdig ist ein isolirter Kalk- felsen bei Segeberg, der 270' aufsteigt. Der westliche Theil des Landes, ist fruchtbares Marschland, dessen Küste durch kostbare Deiche gegen die Finthen der Nordsee geschützt werden muss; der Osten ist fruchtbares, Wiesenreiches, auf grossen Strecken mit Holz bedecktes Geestland, durch Welches sich weHenförmige, zum Theil mit Wald bestandene Hügelketten ziehen. Die Mitte des Landes bildet eine sandige, meist mit Haidekraut bewachsene Ebene, die von ausgedehnten Mooren und niedrigen Wiesen durchschnitten wird. Die Küste an der Ostsee, die durch den Femersund in zwei, fast gleich grosse Strecken geschieden wird, hat 17V2, die von Watten und Sandbänken eingefasste Nordseeküste 8 Meilen Länge. -- Die Ströme des Landes gehen theils der Nord-, theils der Ostsee zu. In die erstere: die Elbe, der Grenzfluss gegen Hannover, welche aus Holstein, die Bille, Alster, Pinnaue, Krückaue, die Stör und den Rhin empfangt; die Eid er, welche durch die Wehraue, Luhnaue, Haleraue und Gieselaue Verstärkt wird, und die Miele oder Mielaue, die aus der Vereinigung meh- rerer Bäche entsteht. In die Ostsee fliessen: die Trave, die in Hol- stein die Wackenitz, Beste und Schwartaue aufnimmt; die Schwentine, die in den Kieler Fjord mündet, und die helmstorfer Aue oder Kuss- aue, die unter dem Namen des hasberger Stroms mündet. — Von künst- uchen Wasserstrassen besteht: der schleswig-holsteinische oder '^iderkanal, der die Ostsee mit der Nordsee verbindet, vom Kieler Bu- sen bis Rendsburg 53/4 Meilen Länge hat, und den Herzogthümern Holstein ®^hleswig gemeinsam ist, obgleich ein dänisches Patent vom 15, Jan, 1813 das Fahrwasser dem Herzogthum Schleswig zuspricht. — Kleine been sind über 100 im Lande, die bedeutendsten sind: der Plöner-See, aer aurch eine Landzunge, auf welcher die Stadt Plön liegt, in einen grosseren und kleineren See geschieden wird; der fischreiche und sehr tieie seeienter-See, der Westen-, Gruber-, Warder-, Flemhuder- und Kuden-öee etc, — Das Klima ähnelt dem des benachbarten Mecklenburg; im Sommer 4 Monate sehr warm, wiewohl mitunter veränderlich; der Herbst ist weit angenehmer als der meist rauhe und kalte Frühling; der Spatherbst ist feucht, der Winter abwechselnd strenge, doch ist der See- luft wegen der Frost selten anhaltend. Die mittlere Temperatur des ^nzen Jahres in Altona ist + 7,2 R. (im Winter + 0,2, im Sommer
~r 13,5). |
Das Herzogthum Lauenhurg, im Südosten von Holstein, zwischen 53021'—53048' N,Br. und 27041'— 28039' O.L. gelegen, wird vom Herzog- thum Holstein, dem Gebiet von Lübeck, dem strelitzischen Fürstenthum Ratzeburg, dem Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin, und dem lübeck- hamburgischen Amte Bergedorf umschlossen, durch die Elbe von Hannover getrennt, hat eine Breite von 6V2, eine Länge von ö'/a geogr. Meilen, und umfasst einen Flächenraum von 19 (n. A. von 19,5?, und 20,73) Qu.-M., und eine Bevölkerung von 49,475 Einwohnern (hat mithin 2,604 Seelen auf der Qu.-M.). — Es umfasst 5 lübeck'sche, 1 hamburgische und 2 mecklen- burgische Enklaven, und von der lauenburgischen Stadt Ratzeburg gehören der „Domplatz und Palmberg" unter mecklenburg-strelitz'sche Landes- Hoheit (doch behauptet die dänische Regierung hier das Waffenrecht). — Das Land Lauen bürg gehörte ursprünglich den Herzogen Sachsens an, und war im Jahre 1230 im Besitze von Albrecht L, Herzog von Sachsen aus askanischem Stamme. In der von dessen Söhnen (1260) getroffenen Ländertheilung kam Lauenburg nebst den Besitzungen in Niedersachsen an Johann L (Linie Sachsen - Lauenburg), während Albrecht IL Wittenberg nebst der Herzogswürde von Sachsen erhielt (Sachsen - Wittenberg). Die Linie Sachsen-Lauenburg erlosch 1687, und ihr Land fiel 1689 an Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg-Celle. 1803 kam Lauenburg mit den übrigen hannover'schen Landen unter französische Herrschaft, die bis 1813 dauerte; 1816 wurde es, mit Ausschluss des Landes Hadeln und des Amtes Neuhaus an Preussen, und von diesem wieder, für das vonScliweden an Dänemark abgetretene Neuvorpommern, an Dänemark abgetreten. — Wie Holstein, ist der grösste Theil von Lauenburg flaches Land, dessen Boden, namentlich in der Mitte des Landes, sandig ist, im Ganzen aber doch ein ziemlich fruchtbarer Ackerboden genannt werden kann, der theilweise noch mit bedeutenden Waldungen bedeckt ist, und an den Ufern der Elbe an- sehnliche Marschwiesen umschliesst. Die Flüsse des Landes sind: die Elbe, welche 3 Meilen weit die südliche Grenze des Herzogthums bildet, und die Delvenaue und Bille, so wie durch diese die Aue aufnimmt. Die schiffbare Steckenitz, die in die Trave fällt, und die AVackenitz, die bei Lübeck mündet. Von den vielen Seen, die das Land bedecken, sind der Ratzeburger-, der Schaal- und Goldensee die bedeutendsten. Der Steckenitzkanal, der die Trave, oberhalb Lübeck, mit der Elbe, oberhalb der Stadt Lauenburg verbindet, ist die einzige künsHiche Wasser- strasse des Landes. — Das Klima ist dem des südlichen Holstein gleich. — »äs Volk. — Die Bevölkerung beider Herzogthümer belief sich 1855 zusammen auf 572,003 Seelen. Davon lebten: in den Städten, in Holstein 106,895, in Lauenburg 8,172; in den Landbezirken, in Hol- stein 416,433, in Lauenburg 41,303. — Im Jahre 1803 betrug die Ge- sammtbevölkerung Holsteins 325,748; 1835: 435,596; 1840: 455,093, und 1845: 479,364; die von Lauenburg 1810: 31,996, 1840: 45,342, und 1845: 46,486 Seelen. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung wird im Durchschnitte (für die Jahre 1834-52) auf 0,39 Prozent angenommen. In den Jahren 1840 — 45 betrug die jährliche Zunahme, in Holstein 1,04, in Lauenburg 0,s Prozent. — Die bevölkertsten Städte des Landes sind, in Holstein: Altona mit 40,626, Kiel mit 16,274, Rendsburg mit 11872 Itzehoe mit 6,691, Glückstadt mit 6,145, Segeberg mit 4,377, Neustadt mit 3,545, Oldesloe mit 3,047; in Lauen bürg: Ratzeburg mit 3,760, und Möhn mit 3,322 Einwohnern. — Die Bewohner beider Herzogthümer sind Deutsche niedersächischen Stammes, zum Theil germanisirt-wendischen Bluts; in Dithmarsen Friesen. Das holstein-lauenburgische Volk ist |
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18. — Dänemark.
stark von Körperbau und Muskelkraft, betriebsam, fleissig, treuherzig uud ehrlich, wohl etwas derb, aber ohne List und Verstellung. Lebendiger als die Marschbewohner sind die Geestländer. Die Dithraarsen behaupten ihren festen, energischen Charakter noch immer fort. — Die herrschende Religion ist in beiden Herzogthümern die lutherische. Nichtluthera- ner waren, in Holstein: 940 Katholiken, 796 Reformirte, 208 Menoniten, 23 Anglikaner und 3,819 Juden; in Lauenburg: 41 Katholiken, 8 Refor- mirte und 27 Juden.
Landbau und Viehzucht sind die Haupterwerbsquellen der Be- wohner, und von der Landwirthschaft leben in Holstein etwas über 27, in Lauenburg 32 Prozent der Bevölkerung. Die Koppelwirthschaft ist vor- herrschend. Man baut besonders Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Hülsenfrüchte. Raps und Weizen werden meist in den Marschländern, Roggen auf Geestboden, und Buchweizen nur auf den sandigen Feldern gewonnen- Flachs wird viel, Hanf und Hopfen nur wenig gebaut. Die Obstzucht ist in einigen Gegenden ein wichtiger Nahrungs- und Handels- zweig, und der Wiesenbau von hoher Bedeutung für die Rindviehzucht, die hier häufig auf holländische Art getrieben wird, und an lebendem Vieh, Fleisch, Butter und Käse, belangreiche Ausfuhrartikel abgibt. Die Pferdezucht liefert kräftige Thiere; die holsteinischen Schafe empfehlen sich durch Grösse und Wollreichthum; die Schweinezucht ist von grosser Wichtigkeit, und die Geflügelzucht, besonders die der Gänse, von grossem Belange. Die Fischerei an den Küsten, und die Karpfenflscherei in den Teichen ist sehr einträglich, und in den Haiden- und Geestgegenden blüht die Bienenzucht. Durch landwirthschaftliche Vereine, die an 16 Orten im Lande, und mit dem Generalverein in Kiel in Verbindung stehen, wird die Landwirthschaft ungemein gefördert. An Mineralien ist das Land arm; Metalle fehlen gänzlich; Kalk, Thonerde, einige Bausteine, Torf und etwas Bernstein ist das Einzige, was gefunden wird. Bei Oldesloe wird aus einer Salzquelle, mittelst Gradierhäuser, Salz gewonnen. Der Gewerbfleiss ist grösstentheils auf Hausindustrie beschränkt, und seine Produktionen sind im Ganzen nicht hinreichend, um dem eigenen Bedarf zu genügen. Am bedeutendsten ist die Industrie in Altona, wo ansehnliche Fabriken für den ausländischen Verbrauch arbeiten. In Holstein leben von gewerb- licher Industrie 152,251, in Lauenburg 8,883 Individuen. — Erheblich ist der Handel, und dessen Umsatz, so wie der Bestand der Handels- flotte ist schon oben bei Dänemark angegeben, woselbst auch die gei- stige Kultur des Landes Erwähnung fand. |
»er §taat. — Die Herzogthümer Holstein und Lauenburg bilden nach dem königlichen Erlass vom 11. Jtmi 1854 selbstständige Theile der Dänischen Monarchie, und sind mit derselben durch das Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853 auf immer vereinigt. Die Vereinigung Schleswigs mit Holstein zu einem deutschen Herzogthum „Schleswig- Holstein" war nur vorübergehend. Die Herzogthümer Holstein und Lauen- burg sind zugleich deutsche Bundesländer, und haben mithin die aus der deutschen Bundesverfassung entspringenden Rechte und Ver- bindlichkeiten mit den anderen deutschen Bundesstaaten gemein. Der König von Dänemark nimmt als Herzog von Holstein und Lauenburg die 10. Stelle im engern Rathe der deutschen Bundesversammlung ein, und hat im Plenum 3 Stimmen. Der Truppenbeitrag der Herzogthümer zum deutschen Bundesheere beträgt 5,400 (4,200 M. Haupt-Kontigent und 1,200 M. Reserve), welche die 2. Division des 10. Armeekorps bilden. — Die Grundgesetze der Herzogthümer sind: das Thronfolgegesetz für die Dänische Monarchie vom 31. Juli 1853; das Verfassungsgesetz für die ge- meinschaftlichen Angelegenheiten der Dänischen Monarchie vom 2. Okt. 1855; die königliche Verordnung, betrelfend die Verfassung des Herzog- thums Holstein, vom 11. Juni 1854; das königl. Patent, betreffend die innere Verfassung des Herzogthums Lauenburg, vom 20. Dec. 1853, und der Landesrezess des Herzogthums Lauenburg vom 15. September 1702, Die Regierung 1st eingeschränkt-monarchisch. Die Thronfolge ist erblich nach dem Rechte der Erstgeburt, im Mannesstamme des königl. dän. Hau- ses, nach dessen Erlöschen Prinz Christian von Schlesvvig-Holstein-Sonder- burg-Glücksburg und dessen männliche Nachkommenschaft aus der Ehe mit der Prinzessin Louise von Hessen an die Regierung gelangt. Die Staatsverwaltung geht vom Könige aus. Die obersten Verwaltungs- behörden sind theilweise die Dänischen Ministerien für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg (das unter'm 27. Jan. 1852 errichtet wurde.) — Das Finanzwesen der Herzogthümer ist bereits oben bei ,,Dänemark" mit berührt. — Nachdem die deutsche Bundesversammlung durch Beschluss vom 11. Febr. 1858 kundgegeben, dass selbige das Verfas- sungsgesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchie, in so weit dasselbe auf die Herzogthümer Holstein und Lauenburg Anwendung finden soll, nicht anerkennen könne, beschloss König Friedrich, durch Kundmachung vom 7. Nov. 1858, für Holstein und Lauenburg die Gesammtverfassung aufzuheben, und die hol- steinischen Stände für den 3. Jan. 1859 zusammenzuberufen. —■ |
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Cfeschichte. —Der Deutsche Band ist historisch auf die alte deutsche Reichsverfassung basirt.— Deutschland selbst, unter verschie- dene Nationen, die Friesen, Sachsen (Ost- und Westphalen, Engern und Nordalbingier), Thüringer, Alemannen (vorher Sueven) und Bojoa- rier, getheRt, die von selbstständigen Herzögen beherrscht wurden, er- hielt erst seit seiner Unterwerfung durch Karl den Grossen, den Fran- kenkönig, 768—814, und seit der Abhängigkeit jener Fürsten als grosser Le- hensherren von ihm, als ihrem Oberfürsten, Einheit und Aussicht auf po- litische Bedeutung. Als Karl's Universalreich unter seinen Enkeln zer- fiel, erhielt Deutschland seine Selbstständigkeit und bekam in derKaro- Rngischen Linie einen eigenen Königsstamm. Schon damals gestaltete es sich als Wahlreich bei der Berufung Ludwig's des Jüngern, bei der Ab- setzung Karl's des Dicken und bei der Erhebung Ludwig's des Kindes auf den Thron seines Vaters. Mit dem Aussterben dieses Hauses, 911, hörte in Deutschland die erbliche Thronfolge auf, die deutschen Stämme traten zur Wahl eines Königs aus ihrem Volke zusammen, und es herrsch- ten seitdem fortwährend Wahlfürsten auf dem deutschen Throne, wo- bei es jedoch als Observanz galt, nicht eher auf ein anderes Geschlecht überzugehen, bis das regierende wenigstens in gerader Linie ausgestorben War, oder Reichsverhältnisse es offenbar unräthlich machten, bei dem her- gebrachten Verfahren zu bleiben. — So war es bei dem Kaiserhause der Sachsen, 919—1024; der Franken, 1024—1125; der Hohenstaufen, 1138- 1250; der Luxemburger, 1308—1437, und bei dem Kaiserhause der Habs- burger, von 1437 bis 1806 der Fall. Das Streben mehrerer Kaiser aus diesen Häusern, das Wahlreich in ein Erbreich umzuwandeln, scheiterte an der zu grossen Macht und der Eifersucht der Wahlfürsten; und später war das Wahlsystem so ausgebildet, dass kaum an einen solchen Versuch gedacht werden konnte.
Die Zeit der drei ersten Kaiserhäuser gilt als die Epoche Deutscher Grösse, Deutscher Macht und Deutschen Ansehens in dem christRchen Europa und eines fort und fort steigenden Einflusses in den Nachbarstaaten. Aber auf der andern Seite brachte die Politik dieser Kaiser, durch Demü-
Brommc's Hand-.\tlas. — Die Ppufschen Bundesstofen. a. |
thigung der mächtigen Herzöge und Theilung ihrer Lehengüter unter Meh- rere, um willigere Folge zu finden, die Verleihung der eigenen Erbgüter und der Reichseinkünfte an unterwürfige Vasallen, und die dadurch ver- ursachte Schwächung des KaiserUchen Schatzes; ihre öftere Abwesenheit; das Streben, Italien dauernd mit Deutschland zu verbünden, um so dem Vaterlande die Majestät der Römichen Kaiserkrone zu erhalten; die er- schöpfende Aufopferung deutscher Kräfte in den stets wiederkehrenden Römerzügen, und endlich durch den Vern-ichtungskampf zwischen Kaiserlicher Gewalt und Römisch-kirchlicher Macht, eine Schwäche, Unordnung und Auflösung aller Staatsverhältnisse hervor, so dass schon damals dem deut- schen Reichsverbande der Verfall drohte. — Die ängstlich bewachende SteRung, die jetzt die Wahlfürsten gegen ihren Oberherrn annahmen, die Beengung der Kaiserlichen GewaU durch Wahlkapitulationen, der herab- gekommene Zustand des Reichs, die wachsende Macht der Nebenstaaten, und die jetzt auffällig hervortretende Bestrebung der Kaiser, ihre ober- lehnsherrliche Macht zur Vergrösserung der Stammlande und Erhebung ihrer FamiRe zu benutzen, veränderte das ganze Verhältniss Deutschlands; sein überwiegender Einfluss nach Aussen schwand, die untertbänige Stel- lung der VasaRen zum Kaiser ward verringert, und das Prinzip der Mo- narchie schien sich in das der Aristokratie unter dem Vorsitze eines Kaisers auflösen zu woRen. — Was seitdem von den Kaisern geschah, und auch diess nicht ohne Widerspruch der Fürsten, bezog sich nur auf Herstellung der innern Reichsverhältnisse, obgleich auch hier nur selten das bezweckte Gute erreicht wurde. Bemerkenswerth sind in dieser Be- ziehung: die goldene BuRe, das Grundgesetz des Deutschen Reiches, 1356, vals Gesetz für die Kaiserwahl, die Rechte der Kurfürsten etc.; die Bestim- mung des ewigen Landfriedens, 1495; die Eintheilung des Reichs in 10 Kreise, 1512 (siehe unten); die Begründung des Reichskammergerichts, 1495, anfangs zu Speyer (seit 1693 zu Wetzlar); die peinliche Halsgerichts- ordnung, 1532, die Reichspolizei- und Reichsexekutionsordnung etc. —
Als Kaiser machtvoll gegen Frankreich und in ItaRen, und gebie- tenden Gehorsam erzwingend bei seinen Lehensfürsten, erscheint Karl V.
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19. — Die Dexitselien Bundesstaaten.
(1500—1558); aber, als König von Spanien und Italienischer Fürst, konnte er, wenn der Römische Kaisertitel ihm auch kein Hinderniss gewesen wäre, dem Protestantismus nicht günstig sein, und so trennte unter ihm die Re- formation, 1517, Deutschland kirchlich. Hierzu gesellten sich noch poli- tische Streitigkeiten und die Eifersucht anderer Staaten auf Oesterreichs wachsende Grösse. Daraus entstand der 30jährige Krieg, 1618—1648, in welchem sich fast alle Völker Europa's auf Deutschlands Boden herum- tummelten, in welchem Deutschland verwilderte, verödet und gebrochen wurde, und der mit Geld-, Menschen- und Länderverlust zu Deutschlands Schmach endigte. — Die nachfolgende Zeit war eine Zeit der Stagnation, in welcher sich die Reichsmaschine mitten unter Streitigkeiten einzelner Fürsten und Stände kaum fortbewegte, bis die Habsucht Ludwig's XIV., den herabgekommenen Zustand und die Watfenlosigkeit des Deutschen Reichs erkennend, in Kriegs- und Raubzügen Provinzen losriss und plün- derte (so 1681 Elsass), und sein Enkel selbst noch Lothringen, 1735, im schmählichen Friedensschlüsse gewann. — Auch in seiner innern Gestal- tung verlor die Bedeutung der Deutschen Reichsverfassung, so dass grös- sere Reichsfürsten selbst Reichsedikten Hohn sprachen, dass Brandenburg, 1701, als Königreich Preussen in die Zahl der Europäischen Staaten trat, dass der Reichstag zu Regensburg ein Schatten ohne Bedeutung wurde, und selbst reichswidrige Einrichtungen beUebt wurden. Im Laufe der Zeit war Deutschland zu einer vielköpfigen, aber schwachen Hydra her- angewachsen. Man zählte, neben dem Kaiser, 245 regierende Fürsten, Grafen, Herren und Prälaten, 51 freie Reichsstädte, 39 reichsangehörige Länder und Herrschaften, und etwa 1,500 reichsfreie Rittergüter, welche aHe nur dem Kaiser unterworfen waren. Der Oesterreichische Erbfolge- krieg bewies, wie sehr das Deutsche Reich aus seinen Fugen und Bändern gewichen war. Die französische Revolution führte von Neuem den Beweis von dem trostlosen Zustande des Deutschen Reichs, und entriss ihm durch die Friedensschlüsse von Basel, 1795, Campo Formio, 1797, und Lüneville, 1801, die Länder jenseits des Rheins und die Oesterreichischen Nieder- lande; schien aber durch Säkularisirung und Einziehung der Reichsstädte etc., 1803, mehr Einheit und Kraft in das Deutsche Reich zu bringen, ob- wohl der Reichs-Deputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 immer noch 10 Kurfürsten, 127 fürstliche Reichsstände, 4 Stimmen reichsständi- scher Grafen und Herren und 6 stimmberechtigte Reichsstädte aufführt. Aber neue Kriege Frankreichs mit Oesterreich lösten das Deutsche Reich auf. Napoleon stiftete mit seinen Verbündeten den Rheinbund (siehe unten) am 12. Juli 1806, und Franz IL hob durch Niederlegung der Römisch-Deutschen Wahl-Kaiserwürde am 6. Aug. 1806 die Deutsche Reichs- verbindung auf. —
Der Untergang des Französischen Kaiserreichs führte vielfach die alten Staatenverhältnisse Europa's wieder herbei. In Deutschland schien die Wiederherstellung der alten Reichsverfassung, in Rücksicht der vielen Fürsten, so wie der Stellung des ganzen Deutschlands zu den Nachbar- staaten und in dem Europäischen Staatensysteme, nothwendig. Die ge- machten Erfahrungen hatten indess dieselben als veraltet erwiesen, und mannichfache Veränderungen in den Verhältnissen der Fürsten zu ihren Unterthanen zeigten überdiess, dass eine Wiedergeburt des Deutschen Reiches unmöglich war. Es wurde desshalb die Stiftung eines Deutschen Bundes, der sämmtliche 34 souveräne Deutsche Fürsten und die 4 freien Städte umfasste, in dem Pariser Frieden 1814, und in der Wiener Kongress- akte vom 8. Juni 1815 bestimmt. Nach der Wiener Schlussakte, 1820, ist der Zweck des Bundes: Erhaltung der äussern und innern Si- cherheit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unver- letzlichkeit der Deutschen Staaten. Alle Mitglieder des Bundes sind Souveräne und üben in ihren Ländern vollkommene Souveränitätsrechte aus; als Bundesmitglieder stehen sie einander gleich. Der Bund ist als unauflöslicher Ver ein gegründet, und daher steht keinem Mitgliede der Austritt aus demselben frei. Der Gesammt.wille des Bundes wird durch Beschlüsse, die verfassungsmässig, entweder im engen Rathe oder im Plenum des Bundestags, gefasst werden, bestimmt. Streitigkeiten der Bundesmitglieder unter sich werden auf dem Wege der Güte oder des Rechts beigelegt; Widersetzlichkeiten der Unterthanen gegen die Obrigkeit werden nach vergeblich versuchter Anwendung gesetzlicher Mit- tel, im Nothfalle selbst unaufgefordert, durch Bundeshülfe unterdrückt. Sollte ein Bundesmitglied sich weigern, sich den Bundesbeschlüssen zu fügen, so wird gegen dasselbe exekutiv verfahren. Da nach Artikel 13 der Bundesakte, in allen Bundesstaaten landständische Verfassungen statt- finden sollen, so wacht die Bundesversammlung, dass diese Bestimmung in keinem Staate unerfüRt bleibe, eben so, dass in anerkannter Wirksam- keit bestehende landständische Verfassungen nur auf verfassungsmäs- sigemWege abgeändert werden. Der Bund hat, als Gesammtmacht, das Recht: Krieg, Frieden, Bündnisse und andere Verträge zu schliessen; doch übt er dieses Recht nur zur Erhaltung der Selbstständigkeit und Sicherheit Deutschlands überhaupt, wie er seinem Wesen nach auch nur Defensivmacht sein kann. Die in der Versammlung ausgesprochene Kriegserklärung verbindet sämmtliche Staaten zur Theil- nahme am Kriege. Als Grundgesetz für den Deutschen Bund gelten, aus- ser der Bundesakte vom 8. Juni 1815: die provisorische Geschäftsordnung vom 14. Nov. 1816; der Beschluss über die Austrägalinstanz vom 16. Juni 1817; die Bundesmatrikel von 1818 zur Feststellung der Leistungen für das Bundesheer; die Bundesexekutionsordnung vom 3. Aug. 1820; die 24 Artikel der Kriegsverfassung des Bundes vom 9. April 1821; die nähere Bestimmung dazu vom 11. Juni 1821, und die Konferenzbeschlüsse von Wien über die schiedsrichterliche Instanz, 1834. Die Thätigkeit des Bun- destags zeigte sich (bis 1848) vorzüglich in seinen Beschlüssen und in den Veranstaltungen wegen des Bündlerwesens auf den Universitäten, in den Pressverordnungen, in den Verfügungen und Massregeln 1830, beim Ausbruche der JuHrevolution, zur Sicherung und Wiederherstellung der Buhe in einzelnen Staaten, in der Regulirung der Verhältnisse in Braun- schweig, in der Annahme der Entscheidung über Luxemburg bei der Hol- ländisch-Belgischen Frage, und in Gesetzen wider den Nachdruck.
Die Aufregungen des Jahres 1848, die in Folge der französischen Februar-Revojution einen Umsturz alles Bestehenden vermuthen Hessen, blieben nicht ohne Einfluss auf Deutschland, und riefen auch hier den Wunsch nach Aenderung der Bundesverfassung und Gründung eines neuen Bundesstaates hervor. Die Deutsche Nationalversammlung, die am 18. Mail848 in Frankfurt a.M.zusammentrat, erwählte, in der Person des Erz- herzogs Johann von Oesterreich zum Reichsverweser, eine provisorische |
Centraigewalt, in deren Hände am 12. JuH die alte Bundesversammlung mit Zustimmung aRer deutschen Fürsten, ihr Mandat niederlegte und sich auflöste. Die von der Nationalversammlung entworfene und am 28. März 1849 verkündete Reichsverfassung, führte zu mancherlei Wirren; die dem König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen zuerkannte „erbliche Kai- serwürde" wurde von diesem zurückgewiesen; die in Parteien gespaltene Deutsche Nationalversammlung zerfiel in sich ; der Erzherzog Reichsver- weser legte am 20. Dez. 1849 sein Amt nieder, und die Berathungen eines am 10. Mai 1850 zu Frankfurt a. M. erölfneten Kongresses der Abgeord- neten Oesterreichs, Bayerns, Sachsens, Hannovers und anderer Deutschen Staaten führte zur WiederhersteRung des Deutschen Bundes, dessen Bundesversammlung am 30. Mai 1851 förmlich und vollständig wie- der in ihre alten Rechte eintrat. —
»as JLaad. — Lage, Grenzen, Grösse. — Deutschland, oder vielmehr die Deutschen Bundesstaaten, liegen im Herzen von Europa, zwischen 23o 24'—37o OL. und 45o—54» 52" NBr., werden im N. von der Nordsee, Dänemark und der Ostsee, im-0. von den preuss. Pro- vinzen Preussen und Posen, von Polen, Galizien, Ungarn und Croatien, im S. vom Adriatischen Meer, dem Idmbardisch-venetianischen Königreiche, der Schweiz und einem Theil Frankreichs, und im W. von Frankreich, Bel- gien und den Niederlanden begrenzt; haben von Norden nach Süden eine Ausdehnung von 150, von Westen nach Osten eine Ausdehnung von etwa 130 Meilen,!und umfassen einen Flächenraum von 11,436,97 (u. A. von 11,572,23), mit Gesammt-Oesterreich und Preussen von 21,732 Qu.-M., mit einer Bevölkerung von 43,286,106 (mit Gesammt-Oesterreich und Preussen von 71,200,000) Seelen.
Politische Eintheilung. — Das Deutsche Reich unterlag im Laufe der Zeiten mannichfachen poUtischen Eintheilungen. Seit 1500 und 1512 in sechs, nachmals in zehn Krei se, Reichslande und unmittelbare Reichsländer geschieden, bestand dasselbe beim Ausbruche der ersten französischen Staatsumwälzung, 1789, als Joseph IL Deutscher Kaiser war, aus mehr als 300 grösseren und kleineren Staaten (darunter 61 freie Reichsstädte), mit zusammen 12,512 Qu.-M., von denen die haupt- sächlichsten folgendermassen unter die 10 Kreise vertheilt waren:
L Der Oesterreichische Kreis, 2,145 Qu.-M., ganz dem Hause Oesterreich angehörend, umfasste: das Herzogthum Nieder-Oesterreich; Inner-Oesterreich (die Herzogthümer Steiermark, Kärnthen, Krain, das österr. Friaul und das Gubernium Triest); Ober-Oesterreich (die gefürstete Grafschaft Tyrol, die Bisthümer Trient und Brixen); Vorder-Oesterreich (bestehend aus dem österr. Breisgau, der Markgrafschaft Burgau, der Landgrafschaft Neuenbürg, der Stadt Konstanz, der Landvogtei Altorf und Ravensburg, den Städten Riedlingen, Mengen, nebst den Vorarlberg'schen Herrschaften).
IL Der Burgundische Kreis, 469 Qu.-.M., ebenfaRs dem Hause Oesterreich gehörend, umfasste die Herzogthümer Brabant, Limburg, Luxem- burg und Geldern, und die Grafschaften Flandern, Hennegau und Namür.
HL Der Westphälische Kreis, 1,250 Qu.-M-, unter geistliche und weltliche Herrn vertheilt, umfasste: die Hochstifter oder Bisthümer Münster, Paderborn, Lüttich und Osnabrück; die Abteien Corvey, Stablo und Malmedy, Werden, St. Cornelis-Münster, Essen, Thorn und Herford; die Herzogthümer Cleve (dem König von Preussen), Jülich und Berg (dem Kurfürsten von Pfalzbayern), und Oldenburg (dem Bischof von Lübeck ge- hörend) ; die Fürstenthüm'er Minden (Preussen); Werden (Kurbraunschweig); Nassau, bestehend aus den Grafschaften Diez, Siegen, Dillenburg und Ha- damar (dem Prinzen von Oranien); Ostfries, Mörs und Geldern (Preussen); die Grafschaften Mark, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen (Preussen); Schaumburg (Hessenkassel und Schaumburg-Lippe), Bentheim, Steinfurt; Hoya und DiephQlz (Kurbraunschweig und Hessenkassel); Rietberg (Fürst Kaunitz); Pyrmont (Graf Waldek); Wied, Sayn, Virnenburg, Spiegelberg, Gronsfeld, Reckheim, Holzapfel, Blankenheim und Geroldsstein, Kerpen, Lommersum, Schleiden, Hallermund; die Herrschaften Anholt, Witten, Win- neberg und Beilstein, Gehmen, Gimborn und Neustadt, Wickerad, Mylend- rek, Reichenstein; und die Reichsstädte Cöln, Achen und Dortmund.
IV. Der Kurrheinische Kreis, 458 Qu.-M., mit 3 geistlichen und einem weltlichen Kurfürstenthum, umfasste: das Kurfürstenthum Mainz (bestehend aus dem Erzstift Mainz, der Stadt Erfurt nebst Gebiet, dem Eichsfeld, und der Stadt und dem Amt Fritzlar) ; das Kurfürstenthum oder Erzstift Trier; das Kurfürstenthum Cöln (Erzstift Cöln und Herzogthum Westphalen); das Kurfürstenthum Pfalz (Unter-Pfalz oder Pfalz am Rhein); das Fürstenthum Aremberg; die deutsche Ordensbailei Koblenz, die Graf^ Schaft Nieder-Isenburg; die Herrschaft Beilstein; und das Burggrafthum Reineck.
V. Der Oberrheinische Kreis, 500 Qu.-M., unter geistliche und weltliche Reichsstände vertheilt, unter denen der Landgraf von Hessen- kassel der mächtigste war, umfasste: die Hochstifter oder Bisthümer Worms, Speyer, Strassburg, Basel und Fulda; die Probstei Weissenburg; das Für- stenthum Heitersheim (im Meisterthum der Johanniter-Ritter) ; die gefür- stete Abtei Prüm und die Reichsabtei Odenlieiin; die Fürstenthümer Sim- mern, Lautern, Veldenz, Zweibrücken; die Landgrafschaft Hessen in z\vei Linien: Kassel und Darmstadt; das Fürstenthum Hersfeld (Hessenkassel); die Grafschaften Sponheim (Kurpfalz und Baden-Baden), Salm, und Nassau (Nassau-Weüburg, N.-Saarbrück-Usingen, N.-Saarbrück-Saarbrück) ; Wal- deck; Hanau-Münzenberg; Solms; Königstein (Kurfürst von Mainz und Graf Stolberg); Ober-Isenburg; die Besitzungen des Wild- und Rheingrafen (nämlich die Grafschaft Salm, die Herrschaft Grumbach etc.); die Graf- schaft Lemingen; Wittgenstein; Falkenstein (dem Kaiser gehörend); Rei- poltskirchen; Kriechingen; Wartenberg; die Herrschaften Hanau-Lichten- berg; Bretzenheim; Dachstuhl und Ollbrück, und die freien Reichsstädte Worms Speyer Frankfurt a. M., Friedberg und Wetzlar.
• l i ^''^iwäbische Kreis, 729 Qu.-M., welcher unter viele geistliche und weltliche Fürsten und Herrn vertheilt war, unter denen der Herzog von Württemberg und der Markgraf von Baden die mächtigsten, umlasste: die Hochstifter Augsburg und Konstanz, die Probstei Ellwangen, und die gefursteten Abteien Kempten, Lindau und Buchau (die geistliche Furstenbank); das Herzogthum Württemberg; die Markgrafschaft Baden; die ƒ uptenthumer Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen; die gefürstete waischatt Thengen; die fürstlich Fürstenbergischen Besitzungen (bestehend aus der Grafschaft Heiligenberg und der Landgrafschaft Baar); die fürstl. und graflich Oettingischen Länder; die Landgrafschaft Kletgau (Fürst von Schwarzenberg); und das Fürstenthum Lichtenstein (welchezusammen die |
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19. Die Deutschen Bundesstaaten. 3
Weltliche Fürstenbank bildeten), Zu den Prälaten des Schwäbischen Kreises gehörten: 16 Aehte, I Probst und 4 Aebtissinnen, mit den Klö- stern: Salmamosweiler, Weingarten, Ochsenhausen, Elchingen, Irsar (Ir- singen), Ursperg, Kaisersheim, Rockenburg, Roth, Weissenau, Schussen- ried, Marchthal, Petershausen, Zwiefalten, Gengenbach, W^ettenhausen, Ne- resheim, Heggbach, Gutenzell, Rothmünster und Baindt. Zur Grafen- und Herrenbank gehörten: die Komthurei Alschhausen, die Herrschaften Wie- sensteig, Hausen, Möskirch, Tettnang und Argen; die Graf-und Herrschaft Waldburg, die Grafsishaft Königsegg, die Herrschaft Mindelheim nnd Schwa- beck; die Freiherrschaft Gundelfingen, die Grafschaft Eberstein, die gräfl. Fugger'schen Kreisländer, die Graf- oder Herrschaften Hohenembs, Justin- gen, Bondorf, Eglof, Tannhausen, Hohengeroldseck, Esslingen. Die Städte- bank bildeten 31 frei Reichsstädte: Augsburg, Ulm, Esslingen, Reutlingen, Nördlingen, Schwäbisch Hall, Ueberlingen, Rottweil, Heilbronn, Gmünd, Memmingen, Lindau, Dinkelsbühl, Biberach, Ravensburg, Kempten, Kauf- beuren, Weil, Wangen, Isny, Leutkirch, Wimpfen, Giengen, Pfullendorf, Buchhorn, Aalen, Bopfingen, Buchau, Offenburg, Gengenbach, und Zell am Hammersbach.
VIL Der Bayrische Kreis, 1,010 Qu.-M., bestand aus 7 geist- lichen und 12 weltlichen Reichsständen, und umfasste: das Erzstift Salz- burg; das Hochstift Freising, Regensburg und Passau; die gefürstete Prob- stei Berchtesgaden; die zwei gefürsteten Abteien Nieder- und Obermün- und die Herrschaften der Grafen Reuss und Schönhurg, so wie die Graf- schaft Hohenstein. — |
Die Deutschen Reichslande, die zu keinem der 10 Kreise gehörten, waren: das Königreich Böhmen, 950 Qu.-M.j das Markgrafthum Mähren und das Herzogthum Schlesien österreichischen Antheiis, 480 Qu,M.; das Herzogthum Schlesien preussischen Antheiis, sammt der Grafschaft Gl atz, 559 Qu.-M., und die Markgrafthümer Ober- und Nie- derlausitz, 180 Qu.-M. — Die unmittelbaren Reichsländer, die nichteingekreist waren, bestanden: aus den Grafschaften Mömpelgard und Homberg; den Herrschaften Asch, Wasserburg, Freudenberg, Rheda, Je- ver, Dyck, Mechernich, Schönau, Wylwe, Richold, Stein, Dreyss, Landskron, Rhade, Saffenberg, Schaumburg, Oberstein und Schauen; den Herrlichkei- ten Kniphausen und Hörstgen; den Stiften und Klöstern Elten, Kappenberg und Burscheid; den freien Reichsstädten Aischenhausen in Schwaben, Alt- hausen in Franken, Sulzbach und Soden bei Frankfurt a. M., und den freien Leuten auf der Leutkircher Heide in Schwaben. —
Dies war der Länderbestand des Deutschen Reiches beim Ausbruch der ersten Französischen Revolution. Jeder Kreis hatte seine Kreistage, auf denen die geistlichen und weltlichen Fürsten, die Prälaten, die Gra- fen und Herren, so wie die Reichsstädte fünf Bänke bildeten, und jedem Kreise stand ein kreisausschreihender Fürst, ein Direktor und Kreisober- ster vor. Die allgemeinen Reichsangelegenheiten wurden auf Reichstagen |
ster; das Herzogthum Bayern mit der Oberpfalz; das Fürstenthum Neu- burg und Sulzbach; die gefürsteten Landgrafschaften Leuchtenberg und Sternstein; die Grafschaften Haag und Ortenburg; die Herrschaften Ehren- fels, Sulzburg, Pyrnbaum, Hohen-Waldeck und Breiteneck, und die freie Reichsstadt Regenshurg.
VIIL Der Fränkische Kreis, 484 Ou.-M., umfasste: die Hoch- stifter Bamberg, Würzburg und Eichstädt; das Deutschmeisterthum Mer- gentheim; die Fürstenthümer Bayreuth und Anspach; die gefürsteten Graf- schaften Henneberg und Schwarzenberg; das Fürstenthum Hohenlohe; die Grafschaften Castell, Wertheim, Rieneck und Erbach; die Herrschaften Limburg, Seinsheim, Reichelsherg, Wiesentheid, Welzheim und Hausen, und die freien Reichsstädte: Nürnberg, Rothenburg a. d. Tauber, Windsheim, Schweinfurt und Weissenburg.
IX. Der Ni edersächsische Kreis, 1,240 Qu.-M., umfasste: das Herzogthum Magdeburg (dem König von Preussen gehörend); die Kur- brauns chweigischen Länder (bestehend aus dem Herzogthum Bremen und den Fürstenthümern Lüneburg, Grubenhagen und Kalenberg); die Herzog- lich Braunschweig - Wolfenbüttel'schen Länder (bestehend aus dem Her- zogthum Wolfenbüttel und dem Fürstenthum Blankenburg); das Fürsten- thum Halberstadt (dem König v. Preussen); das Herzogthum Mecklenburg- Schwerin und Strelitz; das Herzogthum Holstein, mit der Grafschaft Ran- zau und der Herrschaft Pinneberg (dem König v,Dänemark); das Bisthum Hildesheim; das Herzogthum Sachsen-Lauenburg (Kurbraunschweigisch); das Hochstift Lübeck; das Fürstenthum Schwerin (dem Herzog von Meck- jenburg-Schwerin); das Fürstenthum Ratzeburg (dem Herzog von Meck- 'enburg-Strelitz); die Reichsstädte Lübeck, Hamburg, Bremen, Goslar, Mühl- hausen und Nordhausen, —
X. Der Ob er sächsische Kreis, 1,998 Ou.-M., zählte zu seinen ßestandtheilen: das Herzogthum Pommern (von dem der jenseits der Prenne gelegene Theil von Vorpommern noch Schwedisch geblieben war, der an- iw Hinterpommern dem Könige von Preussen gehörte); die m rt ^■■/i'lenburg (dem Könige von Preussen), bestehend aus der Kur- F^frstP««!'*®'"®^"^' Altmark, Prignitz und Uckermarh) und Neumark; das nnrtTnfh«,'? Inhalt, unter vier Fürsten getheilt (Dessau, Bernburg, Zerbst diP Tänrtpp rt oSachsen (Sachsen Albertinischer Linie); den Herzoge von Sachsen, Ernestinischer Linie (bestehend aus
QuSnbum^^ Altenburg); die
SnHtf MoSJh ^«"afschaften Schwarzhurg (Sondershausen und Ru- dolstadt), Mannsfeld (Preussen und Kurhessen), Stolberg und Wernigerode; |
verhandelt, die seit dem Jahre 1663 beständig in Regensburg zusammen- traten, und aus dem Kollegium der Kurfürsten (Mainz, Trier, Köln, Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Böhmen, Bayern und Braunschweig-Lüneburg), dem Kollegium der geistlichen und weltlichen Fürsten, Bischöfen. Mark» grafen und Grafen etc., und dem Kollegium der Reichsstädte, zusammen- gesetzt waren. Durch den Frieden von Campo Formio, 1797, in welchem Oesterreich seine niederländischen Besitzungen und das Deutsche^ Reich seinen Burgundischen Kreis an Frankreich verlor, und durch den Frieden von Lüneville, 1801, in welchem das linke Rheinufer an Frankreich abge- treten wurde, erhielt das alte, ehrwürdige, fast tausendjährige Deutsche Reich seinen Todess toss. —Noch einmal strengte es sich an, dem drohen- den Untergange auszuweichen, und auf einer ausserordentlichen Reichs- deputation, welche die Angelegenheiten des Reiches zu ordnen, und die Trümmer zu einem leidlichen Ganzen zusammenzufügen sich bestrebte, kam am 25. Februar 1803 ein vom Kaiser bestätigter Reichs-Deputations- Hauptschluss zu Stande, der die Grundlage des neuen Deutschen Staats- rechts wurde. Die mehrere hundert grössern oder kleineren Staaten blieben nach wie vor verbunden, vermittelst eines von den Kurfürsten gewählten gemeinschaftlichen Oberhaupts, dessen Titel Kaiser blieb, und eines aH- gemeinen Reichstags, erkannten aber ausser Kaiser und Reich keine an- dere Landeshoheit über sich, und nannten sich reichsunmittelbare Staaten und Gebiete. Das heilige Römische Reich Deutscher Nation blieb in seine Kreise eingetheilt, die durch den Verlust des burgundischen Kreises und des linken Rheinufers auf 9 herabgesunken waren und in ihrem Areal manche Aenderungen erlitten hatten, so dass ganz Deutschland, dessen Flächeninhalt im Jahre 1789 noch 12,512 Qu.-M. betrug, im Jahre 1803 nur noch 11,200 Qu.-M. umfasste; und zwar:
2,438 Qu.-M. der Niedersächsische Kreis ...
825 „ „ OhersSchsische Kreis .....
250 ,, Böhmen ........................
160 ,, Mähren u. Oesterr. Schlesien
729 ,, Preuss. Schlesien..............
826 „ die beiden Lausitzen .........
der Oesterreicliische Kreis.
,, Westpliälisclie Kreis--.
„ Kurrlieinisclie Kreis •■.
,, Oberrlieimsclie Kreis .
„ Scliwäbisclie Kreis ....
„ Bayrische Kreis ......
„ Fränkische Kreis.......
484 Unmittelbare Reichslande.....
Auf den meisten reichsunmittelbaren Gebieten haftete das Sitz- und Stimmrecht bei der allgemeinen Reichstagsversammlung; die Berechtigten hiessen nach wie vor Reichsstände, und ihre Versammlung blieb in drei Kollegien abgetheilt. Das kurfürstliche Kollegium bestand, nachdem eben genannten Reichs-DeputationsrHauptschluss, aus 10 Kurfürsten : einem geistlichen, dem Kur-Erzbischof oder Reichs-Kur-Erzkanzler, und 9 weit- |
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4 19. — Die Deutsclien Bundesstaaten.
liehen, den Kurfürsten von Böhmen (mit der Königswürde), von Bayern, Sachsen, Brandenburg, Braunschweig-Lüneburg, Salzburg, Württemberg, Baden und Hessenkassel. Kurmainz war in den Kur-Erzkanzler überge- gangen, und Kurpfalz in Kurbayern; Trier und Köln waren verschwunden; dagegen schmückten vier neue Kurhüte das Haus deutscher Fürsten am Vorabende des Untergangs des deutschen Reiches. — Von den 131 Stim- men, welche das fürs tl lebe Kollegium zählte, hatten die R e Ichs fürs ten 127, die Reichspafen und Reichsherrn 4 Stimmen. Die Stimmen der er- steren führten in nachstehender Ordnung: 1) Oesterreich; 2) Oberbayern; 3) Steyermark; 4) Magdeburg; 5) Salzburg; 6) Niederbayern; 7) Regens- burg; 8) Sulzbach; 9) der Deutsche Orden; 10) Neuburg; 11) Bamberg; 12) Bremen; 13) Markgraf v. Meissen; 14) Berg; 15) Würzburg; 16) Kärn- then; 17) Eichstädt; 18) Sachsen-Koburg; 19) Bruchsal; 20) Sachsen-Go- tha; 21) Ettenheim (Baden); 22) Sachsen-Altenburg; 23) Konstanz; 24) Sachsen-Weimar; 25) Augsburg; 26) Sachsen-Eisenach; 27) Hildesheim; 28) Brandenburg-Anspach; 29) Paderborn; 30) Brandenburg-Baireuth; 31) Freising; 32) Braunschweig-Wolfenbüttel; 33) Thüringen (Weimar und Gotha wechselsweise); 34) Braunschweig-CeRe; 35) Passau; 36) Braun- schweig-Kalenberg; 37) Trient; 38) Braunschweig-Grubenhagen; 39) Bri- xen; 40) Halberstadt; 41) Krain; 42) Baden-Baden; 43) Württemberg-Teck- 44) Baden-Durlach; 45) Osnabrück; 46) Werden; 47) Münster; 48) Baden; Hochberg; 49) Lübeck; 50) Württemberg; 51) Hanau; 52) Holstein-Glück- stadt; 53) Fulda; 54) Holstein-Oldenburg; 55) Kempten; 56) Mecklenburg- Schwerin; 57) ERwangen; 58) Mecklenburg-Güstrow; 59) der Maltheser- Orden; 60) Hessen-Darmstadt; 61) Berchtoldsgaden; 62) Hessenkassel; 63) Westphalen; 64) Vorpommern; 65) Holstein-Plön; 66) Hinterpommern; 67) Breisgau; 68) Sachsen-Lauenburg; 69) Korvey; 70) Minden; 71) Burg- graf von Meissen; 72) Leuchtenberg; 73) Anhalt; 74) Henneberg; 75) Schwerin; 76) Kamin; 77) Ratzenburg; 78) Hersfeld; 79) Tyrol; 80) Tü- bingen; 81) Querfurtj 82) Aremberg; 83) HohenzoRern-Hechingen; 84) Fritzlar; 85) Lobkowitz; 86) Salm-Salm; 87) Dietrichstein; 88) Nassau- Hadamar; 89) Zwiefalten; 90) Nassau-DiRenburg; 91) Auersberg; 92) Star- kenberg; 93) Ostfriesland; 94) Fürstenberg; 95) Schwarzenberg; 96) Göt- tingen; 97) Mindelheim; 98) Lichtenstein; 99) Thum u.Taxis; 100) Schwarz- burg; 101) Ortenau (Herzog von Modena); 102) Aschalfenburg; 103) Eichs- feld; 104) Braunschweig-Blankenburg; 105) Stargard; 106) Erfurt; 107) Nassau-Usingen; 108) Nassau-Weilburg; 109) HohenzoRern-Sigmaringen; 110) Salm-Kyrburg; III) Fürstenberg-Baar; 112) Schwarzenberg-Klettgau; 113) Taxis-Buchau; 114) Waldeck; 115) Löwenstein-Wertheim; 116) Oet- tingen-Spielberg; 117) Oettingen-WaRerstein; 118) Solms-Braunfels; 119) Hohenlohe-Neuenstein; 120) Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürstj 121) Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein; 122) Isenburg-Birstein; 123) Kaunitz- Rittberg; 124) Reuss-Plauen-Greiz; 125) Leiningen; 126) Ligne (wegen Edelstetten); 127) Loog-Corswaren (wegen Wolbeck). — Die vier Stimmen der Reichsgrafen und Reichsherrn ruhten in vier KoRegien, dem wetterau- ischen, schwäbischen, fränkischen und westphälischen; und das Reichs- städtische Kollegium hatte 6 votirende Städte: Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a. M., Augsburg und Nürnberg.
Ausser diesen blieben noch bei Deutschland die andern Re i ch s- lande, die nicht in den 9 Kreisen begriffen waren: 1) Böhmen, Mähren, Schle- sien und die Lausitzen; 2) die reichsunmittelbaren Graf- und Herrschaf- ten Jever, Kniphausen, Rheda, Landskron, Rhade, Homberg, Schauenburg, Neu-Ravensburg, Schauen und Wisch; 3) die Gebiete der unmittelbaren freien Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rhein, und 4) einige gauerbschaftliche Oerter, die nicht zur Reichsritterschaft gehörten, nämlich: Burg Friedberg, Staden, Gelnhausen, der Schüpfergrund und Oet- telflngen an der Tauber.
Nachdem Napoleon Bonaparte, am 2. Dec. 1804, die Kaiserkrone sich aufs Haupt gesetzt und Frankreich seine Macht und Gewalt nach allen Seiten entfaltete, brach mit seinem Heere in der zweiten Hälfte des Jahres 1805 der Untergang des Deutschen Reichs herein. Deutsche Fürsten'ver- banden sich mit Frankreich, das Haus Oesterreich zu zertrümmern; Oester- reichs Macht ward gebrochen; der Friede zu Pressburg, 26. Dec. 1805, löste das Deutsche Reich faktisch auf; am 6. Aug. 1806 legte Franz IL die Römisch-Deutsche Wahl-Kaiserwürde nieder, und erklärte seine Deut- schen Erbstaaten als getrennt von dem deutschen Reichskörper. Das Deutsche Reich war aus der Reihe der Europäischen Staaten verschwun- den! —Es entstanden neue Königreiche und Grossherzogthümerin Deutschland— der Kurhut genügte nicht mehr! Auf Napoleons Befehl trennten sich die Fürsten vom Reichsverbande und bildeten unter des Kaisers Protektorat eine Konföderation, welche den Namen der „Rheinischen Bundes- staaten" erhielt. Die ersten MitgReder dieser neuen deutschen Föderation, in deren Namen zu Paris am 12. Juli 1806 die Rheinische Bundesakte un- terzeichnet wurde, waren: die Könige von Bayern und Württemberg; die neugeschaffenen Grossherzoge von Frankfurt (der Kurerzkanzier), Baden, Berg, Hessen-Darmstadt; der Herzog von Nassau-Usingen und der Fürst von Nassau-Weilburg; die Fürsten von HohenzoRern-Hechingen und Sig- maringen ; die Fürsten von Salm-Salm, Salm-Kyrburg und Isenburg-Bir- stein; der Herzog von Aremberg, und die Fürsten von Lichtenstein und Leyen. — Obwohl bei Veröffentlichung der Rheinbund-Akte, am 1. August 1806, Napoleon erklärte, dass er die voRe und unumschränkte Souveräni- tät eines jeden der Fürsten anerkenne, welche das damalige Deutschland ausmachten, setzte er doch den Kampf gegen Deutschland fort; verklei- nerte Oesterreich bis zu 8,900, Preussen bis zu 2,800 Qu.-M., und schuf nach der Schlacht bei Jena, aus Landestheilen von Kurhessen, Braunschweig, Hannover, Magdeburg (links der Elbe), Halberstadt, der Altmark, Pader- born, Minden etc., ein neues Königreich, Westphalen, das, als es am grössten war, 1,120 Qu.-M. mit MRl. Einwohner umfasste. Drei Jahre später entriss er demselben vieles Land und vereinigte den ganzen Nord- westen von Deutschland, vom Rhein bis zur Elbmündung und bis zur Ostsee, einen Distrikt von 540 Qu.-M., mit seinem Reiche. Im Jahre 1809 umfasste der Rheinbund ein Gebiet von 5,977 Qu.-M., mit 14,320,000 E.; nachdem Napoleon aber einen Theil von Westphalen und die Herzogthü- mer Oldenburg und Ahremberg an sich gerissen, 5,384 Qu.-M. mit 13,475,000 E. - Zu Ende des Jahres 1811, während der höchsten Blüthe des Französischen Kaiserreiches, bestand der Rheinbund aus 4 Königrei- chen, 5 Grossherzogthümern, 11 Herzog- und 16 Fürstenthümern, die zur Französischen Armee ein Kontingent von 118,000 Mann zu stellen hatten, und zwar; |
Staaten.
Königreiche, 4:
1. Bayern ........................
2. Westphalen....................
3. Sachsen .......................
4. Württemberg .................
Grossherzogthiimer, 5:
5. Baden..........................
6. Berg ...........................
7. Hessen ........................
8. Frankfurt......................
9. Würzburg .....................
Herzogthümer, 11:
10. Mecklenburg-Schwerin .......
11. Mecklenburg- Strelitz .......
12. Nassau-Usingen................
13. Sachsen-Gotha.................
14. Sachsen-Weimar ..............
15. Sachsen-Coburg................
16. Sachsen - Meiningen..........
17. Sachsen-Hlldburgshausen .....
18. Anhalt-Dessau ................
19. Anhalt-Bernburg ..............
20. .Anhalt-Köthen ................
Fürstenthümer, 16:
21. Lippe-Detmold................
22. Lippe-Schaumburg ...........
23. Schwarzburg-Rudolstadt .....
24. Schwarzburg-Sondershausen-.
25. Nassau-Weilburg...............
26. Waldeck........................
27. Isenburg.......................
28. Hohenzoliern-Sigmaringen •••
29. HohenzoUern-Hechingen .....
30. Reuss-Greiz ..................
31. Reuss-Schleitz.................
32. Reuss-Lobenstein-Ebersdorf ..
33. Leyen...........................
34. Lichtenstein....................
35. Lübeck ........................
36. Salm-Salm n. Salm-Kyrburg-
nach den neuesten Aufnahmen.
3,545,7 3,389,1 1,387,50 271,67 700„8 354,og 278,01
173.7,
152.8, 187,33
87,58 67,73 240,S4
9,482,277 7,923,439 3,560,000 1,200,000 1,305,351 1,395,462 1,000,000 567,268 619,500 360,000 255,628 209,527 358,000 302,769 201,000 84,106 265,694 71,769 217,769 85,401 37,046 45,117 53,937 5,546 51,877 22,552 52,205 24,000 69,062 20,000 44,650 47,650 48,500 129,800
12,919,300 12,937,228 4,559,452 1,987,832 1,819,253 1,733,269 1,356,943 755,350 854,314 550,000 394,262 267,177 542,763 429,060 262,524 166,364 132,849 150,451 99,750 285,226 111,759 52,641 74,956 69,038 7,000 59,697 34,896 79,824 29,000 106,615 24,921 48,425 73,150 88,000 211.250
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
X. XL
XIII.
XIV,
xiir. XII. XIV.
46,30 24,17
36,45
49,45 116,05 28,22 15,30 15,48 17,40 2,90 21,84 6,28 15,15 . 8,05
20,52 4,76 6,62 1,83
4,58
6,39
Nach Napoleons Sturz (18 H") musste Frankreich aRe in den Revo- lutionskriegen eroberten Länder wieder herausgeben; auf dem Wiener Kongress wurden die Angelegenheiten der Europäischen Staaten, unter denen die Staaten Deutschlands als ein Staatenbund auftraten, geord- net, und Deutschlands Staatsrecht durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815, und durch die Schlussakte vom 8. Juni 1820 festgesteRt. Der Staaten- bund bestand aus 38 Staaten, 31 in Nord- und 7 in Süddeutschland, die durch das Aussterben zweier Regentenhäuser (Sachsen-Gotha und Anhalt- Köthen), und die Erwerbung der Hohenzoller'schen Länder durch Preussen, gegenwärtig auf folgende 35 festgesteRt sind:
Bevölkerung
Bundesstaaten.
1815, nach der Bundes- matrikel.
Oesterreichische Bundesländer
Preussische Bundesländer ......
Bayern, Königreich..............
Sachsen, „ ..............
Hannover, „ ..............
Württemberg „ ..............
Baden, Grossherzogthum........
Hessen, Kurfürstenthum........
Hessen, Grossherzogthum.......
Holstein und Lauenburg, Hrzg. Luxemburg und Limburg, „
Braunschweig, Herzogthum-----
Mecklenburg-Schwerin, Grossh.
Nassau, Herzogthum.............
Sachsen-Weimar, Grossherzogth Sachsen-Meiningen, Herzogthum Sachsen-Altenburg „ Sachsen-Koburg-Gotha ,, Mecklenburg-StreUtz, Grosshrz. Oldenburg und Knyph., ,, Anhalt-Dessau-Köthen, Hergth. Anhalt-Bernburg, ,,
Schwarzburg-Sondersh., Frstth. Schwarzburg-Rudolstadt, „ Lichtenstein, „
Waldeck, „
Reuss, ältere Linie, ,, Reuss, jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, „
Lippe-Detmold, ,,
Hessen-Homburg, Landgrafsch.
Lübeck, freie Stadt ...........
Frankfurt, „ „ ......... •
Bremen, ,, ,, ...........
Hamburg, ,, ,. ...........
Zusammen........
3,450,000 2,065,973 1,993,600 1,340,000
969,300 728,000 572,000 299,800 268,900
305,000 70,000 272,000 192,000 114,000 62,000 54,306 36,000 54,000 36,000 34,000
70,540 20,140 58,000 56,000 Nassau-Usingen). 50,000 45,000 31,000 14,000 21,700 16,560 38,140 4,500 5,000 19,000 55,000
30,000 25,000 20,000 12,000
8,000 5,000 4,000 2,000 2,000
2,300
4,000 2,800
bei Sachsen- Gotha.
800
289 280 223 92 103
226 40 103 56 35 19 18 12 17 16 15
24 10 22 23
650 600
400 bei 12.
bei 12.
450 bei 30, bei 30.
bei 12.
bei 12.
Mit Gesammt-Oesterreich uud Preussen .....................
66 XVII.
43,286,116 71,200,000
»as Voll«. — stammversehiedenheit. — Mit wenigen Aus- nahmen theilen .sich die Bewohner Deutschlands in 2 Hauptstämme, in Germanen oder eigentliche Deutsche, welche die Mehrzahl nnd im ganzen Norden, Westen und Süden die ausschRessRche Bevölkerung bilden, und m Slaven, die von Osten herein gezogen sind, sich in Mäh- ren und Böhmen niederliessen, und in den Alpenthälern der Steyermark und lllyriens, auf den nördlichen Abhängen der Oberschlesischen Hochebene, auf der Lausitzer Terrasse, und in der baltischen Küstenlandschaft Pom- merns sich ausbreiteten. In Pommern heissen sie Kassuben, in der Lau- sitz Wenden und Sorben, in Böhmen Czechen, in Mähren Slowaken, Han- naken, Chrowaten, in Oesterreich Winden etc.; sie reden verschiedene Dialekte der nämlichen Sprache, die mit der Sprache anderer slavischen Volker (der Russen und Polen) auf das Genaueste verwandt ist, doch ge- j deutsche Sprache in den von ihnen bewohnten Gegenden immer mehr das Uebergewicht. Zur deutschen Bevölkerung verhält sich die sla- vische Volksmenge wie 1:6,5. Ausser diesen beiden Hauptstämmen findet man noch: Italiener, in den Thälern auf der Südseite des Alpenkammes; Franzosen, in einem kleinen Bezirk der niederrheinischen Vorderterrasse, |
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189 19. — Die Deutsehen Bundesstaaten.
und in verscliiedenen Gegenden Norddeutschlands in lileinen Kolonien, wo sie aber ganz deutsche Sitten und Sprache angenommen haben; Griechen und Armenier in Oesterreich; Juden über ganz Deutschland zerstreut, und Zigeuner, meist in Oesterreich, oder als Heimathlose umherziehend.— Die deutsche Sprache ist die herrschende in allen Bondesstaaten; sie zer- fällt in die hochdeutsche und plattdeutsche, von denen die erste die SchWft- und Büchersprache und die Redesprache der Mehrheit der Ge- bildeten, die letztere die Redesprache des Vollmes ist. Das Plattdeutsche zerfäüt in verschiedene Mundarten, die man, nach der Lage der Landschaf- ten, wo sie gesprochen werden, in oberdeutsche und niederdeutsche ein- theilt. Zu den ersteren gehören: die Alemannische, Fränkische, Bayrische, Schwäbische und Obersächsische, zu den letzteren die Niedersächsische, Westphälische und Niederrheinische Mundart. Friesisch wird in den Kü- stenländern der Nordsee, von der Mündung der Ems an bis weit nach Schleswig hinauf, gesprochen. Von den slavischen Sprachen wird Pol- nisch in Oberschlesien, Czechisch -in Böhmen und Mähren, Sorben-Wendisch in den Lausitzen, Russisch-IIlyrisch in Krain, Kärnthen und Steyermark gesprochen. Mundarten der Czechischen Sprache sind das Slowakische, Hannakische, Stranniakische, Sallaschaksche und Szokaksche.
Ständeverschiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Die Bevölke- rung Deutschlands ist in drei Stände, in Adel, Bürger und Bauern, ge- schieden. Der Adel zerfäüt in hohen und niedern Adel; der Bürger- stand, nach seinen Beschäftigungen, in mehrere Zweige, und der Bauern- stand in noch mehr Abtheilungen, die auf die historische Entwickelung der politischen Verfassung der einzelnen Staaten und Gaue gegründet sind. Zum hohen Adel gehören insbesondere aHe diejenigen fürstlichen und gräf- lichen Häuser, welche vor Bildung des jetzigen staatsrechtlichen Zustan- des unmittelbare Reichsstände und Reichsangehörige waren. Die Häupter derselben sind die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehö- ren, und bilden mit ihren Familien die privilegirteste Klasse, besonders in Ansehung der Besteuerung. Rücksichtlich ihrer Personen, Familien und Besitzungen stehen ihnen alle Rechte und Vorzüge zu, welche aus ihrem Eigenthum und dessen ungestörtem Genüsse herrühren, und nicht zu der Staatsgewalt und den höheren Regieruffgsgeschäften gehören; namentlich aber: das Recht der unbeschränkten Freiheit, ihren Aufenthalt in jedem zu Deutschland gehörigen oder mit demselben in Frieden lebenden Staate zu nehmen; die Befugniss über ihre Güter und Familienverhältnisse ver- bindliche Verfügungen zu trelTen; privilegirter Gerichtstand und Befreiung von aller Militärpflichtigkeit für sich und ihre Familien; die Ausübung der bürgerlichen und peinlichen Gerichtspflege in erster (und wo die Besitzung gross genug ist, in zweiter) Instanz, der Forstgerichtsbarkeit, Ortspolizei und Aufsicht in Kirchen- und Schulsachen. Auch dem früheren unmittel- baren Reichsadel stehet Antheil der Begüterten an der Landstandschaft, Patrimunial- und Forstgerichtsbarkeit, Ortspolizei, Kirchenpatronat, und der privilegirte Gerichtsstand zu. — Das deutsche Staatsrecht, wie es jetzt besteht, sichert einem jeden Deutschen die Befugniss zu, aus einem deut- schen Staat in den andern zu ziehen, der erweislich ihn zum Unterthan annehmen will, auch in Civil- und Militärdienste desselben zu treten, bei- des jedoch nur, insofern keine Verbindlichkeit zum Militärdienst gegen den bisher bewohnten Staat im Wege steht. Ferner steht jedem Deut- schen die Befugniss zu, ausserhalb des Staates, den er bewohnt, Grund- eigenthum zu efwerben und zu besitzen, ohne desshalb in diesem andern deutschen Staate mehreren Abgaben und Lasten unterworfen zu sein, als dessen eigene Angehörige; und jedem Deutschen steht die Freiheit von aller Nachsteuer zu, in so fern das Vermögen in einen andern deutschen ötaat übergeht, und mit diesem nicht besondere Verhältnisse durch Frei- zugigkeitsverträge bestehen.
. . Verschiedenheit, Kirchliche Verhältnisse. — Die
cnnstiiche Religion fand im siebenten Jahrhundert in Deutschland Eingang, t^h nTTfr o« r spaltete die Bekenner derselben in drei Parteien, in Ka- torn h ! an i,"D RefoTmirtc, von denen die beiden letz-
mff ^ wJff. ^.'■otestanten genannt werden, sich ihre Anerkennung nit Sih^^H ™ 30jährigen Kriege, erstreiten mussten.
Der Unterschied zwischen Lutheranern und Reformirten hat gegen-
Bromme'sHand-Atlas. — Die Deutschen Bundepstaaten. b. |
wärtig seine Bedeutung fast ganz verloren, und ist in vielen Staaten seit 1817 auch dem Namen nach aufgehoben. Aus der Protestantischen ist dadurch namentlich in Preussen, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Rhein- bayern etc. eine Evangelische Kirche geworden, an welch' letztere sich auch die Herrnhuter, Menoniten, Methodisten etc. angeschlossen haben. In einigen Ländern herrscht noch entschieden die lutherische Lehre vor, so in Holstein, Mecklenburg, Hannover etc., und in andern, wie z. B. Kurhes- sen, noch die reformirte Lehre. Deutsch-Katholiken und die sogenann- ten „freien Gemeinden" werden nur in wenig Staaten anerkannt und ge- duldet. Die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien begründet übrigens in den deutschen Bundesstaaten keinen Unterschied in dem Ge- nüsse der bürgerlichen und politischen Rechte. Die katholische Kirche zählt die meisten Bekenner im südlichen, die evangelische oder prote- stantische ihre meisten Bekenner im nördlichen Deutschland. Die Zahl der Katholiken in den Bundesstaaten beträgt 22,900,000; die der Prote- stanten 19,700,000; andere christliche Glaubensbekenner (Griechen, Arme- nier, Menoniten etc.) zählt man gegen 50,000 und Juden etwa 450,000, In ganz Deutschland (mit Gesammt-Oesterreich und Preussen) zählt man 38,500,000 Katholiken, 25,000,000 Protestanten, 6,700,000 andere Christen (meist der griechischen Kirche angehörig), und 1 Million Juden. — Seit der Errichtung des Deutschen Bundes sind für die Angelegenhei- ten der katholischen Kirche folgende geistliche Oberbehörden einge- setzt: in Preussen: das Erzbisthum Köln, mit den Bisthümern Trier, Münster und Paderborn (das Bisthum Breslau gehört mit denen von Culm undErmeland zum Erzbisthum Gnesen); in Hannover: die Bis- thümer Hildesheim und Osnabrück (beide unter Köln); in Bayern: das Erzbisthum Freising, mit den Bisthümern Pas sa u, Augsburg und Regensburg; das Erzbisthum Bamberg mit den Bisthümern Eichstädt, Würzburgund Speyer; in Baden: das Erzbisthum Frei- burg (auch für Hohenzollern), mit den Bisthümern Mainz (für Hessen- Darmstadt), Fulda (für Kurhessen), Rottenburg (für Württemberg) und Limburg (für Nassau und Frankfurt); in Oesterreich: das Erzbisthum Wien, mit den Bisthümern St. Pölten, Grätz, Gurk und Leoben; das Erzbisthum Salzburg, mit den Bisthümern Linz, Brixen und Trient; das Erzbisthum Görz, mit den Bisthümern Laib ach, St. An- dree-Lavant, Gr a diska, Tries t und Cittanova; das Erzbisthum Prag, mit den Bisthümern Leitmeritz, Budweis und Königsgrätz, und das Erzbisthum Ol mutz, mit dem Bisthum Brünn.
Die evangelische Kirche erkennt in dem Oberhaupte des Staats auch ihren Schützer und Pfleger. Derselbe wird durch die von ihm ein- gesetzten obersten geistlichen Behörden vertreten; in oberster Instanz durch das Ministerium für Kirchen-Angelegenheiten (Kultministerium), dann durch die Konsistorien und General-Superintendenten, welch letztere in Preussen den Titel Bischof führen. — Die griechische Kirche hat in Triest einen Bischof, und die Glaubensbekenner des alten Testaments stehen in geistlichen Dingen unter Landrabbinern. —
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In der geistigen Kul- tur steht das deutsche Volk unter allen civilisirten Völkern auf einer sehr hohen Stufe. In keinem Lande Europa's ist wahre Bildung und Aufklärung so durch aRe Stände der GeseUschaft verbreitet, als in unserm Vaterlande. Nirgends ist für Volksschulen so viel gethan, als hier, und es gibt in Deutschland wohl nicht ein einziges Dorf, das nicht seine Schule hätte. In den Städten sind zahlreiche Schulen für den Bürger- und Handwerker- stand als Elementar-Unterrrichtsanstalten; für die höheren bürgerlichen Gewerbe und Beschäftigungen bestehen überall Real-, Gewerbe-, Technische- und Handelsschulen; für die .Bildung von VolksschuHehrern sehr viele Se- minarien; ausserdem zahlreiche Institute für Spezialfächer; und für die eigentliche gelehrte Bildung eine grosse Menge von Gymnasien, Lyceen etc. als Vorbereitungsanstalten für das höhere Studium, das auf 23 Uni- versitäten betrieben wird. Von diesen sind: 5 in den Oesterrei- chischen Bundesstaaten: in Prag, gegründet 1348; Wien, 1365; 01- mütz, 1581; Grätz, 1586, und Innsbruck, 1672, erneuert 1826; — 5 in den Preussischen Bundesstaaten: in Greifswalde, 1456; Halle, 1694 (vereinigt mit Wittenberg seit 1814); Breslau, 1702; Berlin, |
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6 19. — Die Deutsehen Bundesstaaten.
1810, und Bonn, 1818; — 3 in Bayern: in Würzburg, 1403; Er- langen, 1743, und München, 1826; ~ 1 in Sachsen: Leipzig, 1409; — 2 in Baden: Heidelberg, 1386, und Freiburg, 1457; — 1 in Mecklenburg: Rostock, 1419; ~ 1 in Württemberg: Tübin- gen, 1477; — 1 in Kurhessen: Marburg, 1527; — 1 in Hessen- Darnistadt: Glessen, 1607; — 1 in S achs en-W eim a r: Jena, 1557; — 1 in Hannover: Göttingen, 1737, und 1 in Holstein: Kiel, 1665. Auf aRen diesen Universitäten werden jährlich zwischen 16 und 18,000 junge Leute für den gelehrten Stand erzogen und ausgebil- det. — Die geistige Kultur findet eine grosse Stütze in den zahlreichen öffentlichen BibRotheken, die theils in den Hauptstädten, theils in den Universitätsstädten und auch an andern Orten aufgesteRt sind; in der Masse von Sammlungen aller Art, und in Akademien, und Gesellschaften für wissenschaftRche und Kunstzwecke, die in keinem Lande zahlreicher als in Deutschland sind. Die berühmtesten öffentlichen Bibl.iotheken sind die zu München, Wien, BerRn, Göttingen, Dresden, Hamburg, Wolfenbüt- tel, Stuttgart, Frankfurt a. M., Weimar, Gotha, Prag, Darmstadt etc. — Berlin, München, Dresden, Wien, Göttingen sind die Centrai- punkte der Wissenschaft und Kunst, und zwar nicht blos für ihre vater- ländischen Provinzen oder für ganz Deutschland, sondern auch für das Aus- land. Die Kunst - und Gemäldesammlungen in Dresden, Wien, Ber- Rn, München sind die reichsten in Europa. Ausgezeichnete Naturalien- Sammlungen sind in Wien, Prag, München, Berlin, Göttingen, Hamburg etc.; und berühmte Sternwarten in Berlin, Göttingen, Wien, Prag, Leip- zig, München, Altona, Breslau, Mannheim, Königsberg und Seeberg bei Gotha. — Kein Feld des menschUchen Wissens ist in Deutschland unbe- baut geblieben, und durch Forschung und Spekulation haben die Deutschen zur Emancipation des Geistes der Völker wesentlich beigetragen. Unge- mein gefördert und belebt wird der wissenschaftliche Verkehr und die aR- gemeine VolksbRdung durch die Thätigkeit und die eigenthümliche zweck- mässige Einrichtung des deutschen Buchhandels, der als geistiger nationaler Vereinigungspunkt eine Bedeutung erlangt hat, wogegen selbst der literarische Vertrieb in England und Frankreich zurücksteht.
Pliysisch-teehnisclie Kultur. — In den verschiedenen Zweigen der physischen Kultur ist Deutschland nicht hinter andern Ländern zurückgeblieben. Wo die Bodenbeschaffenheit es nur immer zulässt, steht der Ackerbau in hoher Blüthe, und reichliche Ernten lohnen den Fleiss des Landmanns, der in vielen Gegenden durch umsichtigen Betrieb der Ackerwirthschaft den berühmtesten Landwirthen Europa's, den Eng- ländern, nicht nachsteht. Als Viehzüchter, namentlich in der Schafzucht, haben sich die Deutschen stets ausgezeichnet, und die Forstzucht und ' Forstwirthschaft, die in allen Ländern Europa's auf die schmählichste Weise vernachlässigt sind, haben in Deutschland ihre ersten wissenschaft- lichen und praktischen Bearbeiter erhalten. Der Bergbau wird rationell und schwunghaft betrieben, und seit uralten Zeiten sind die Deutschen die Lehrmeister aller Nationen in der Gewinnung der Mineralschätze ge- wesen. — Bezüglich der technischen Kultur, haben manche Zweige derselben seit langer Zeit einen ausgezeichneten Ruf. Die deutsche Lein- wand ist in der ganzen Welt bekannt und geschätzt; die Leimveberei steht besonders in Schlesien, der Lausitz und in Westphalen im höchsten Flor, und die Schönauer (lausitzer) Damastweberei ist noch von keiner andern übertroffen. Mit dem Aufschwünge der Schafzucht hat die Wollen- manufaktur gleichen Schritt gehalten, und die deutschen Tuche derWebe- reien in Sachsen, Brandenburg, Böhmen, Mähren und Rheinpreussen etc. konkurriren schon längst mit den Erzeugnissen der englischen und nie- derländischen Manufakturen. Die Baumwollmanufakturön und Spinnereien erfreuen sich einer sorgsamen Pflege, besonders in Sachsen, Oesterreich, Preussen und am Rhein; die Seidenweberei und Samraetfabrikation wird schwungha'ft in Wien, Berlin, Elberfeld, Krefeld etc. betrieben. Metall- waaren, namentRch Eisen- und Stahl waaren, werden in grosser Menge und VoRkommenheit in Steyermark, in Oesterreich, Westphalen, Rheinpreussen, am Harz etc. verfertigt; Messingwaaren in Rheinpreussen, Bayern und Bran- denburg; Gold- und Silberwaaren
in Augsburg, Wien, BerRn, Stutt- __
gart etc.; Thon- und Glaswaaren in Bayern, Böhmen etc.; Porzellan ■
in Meissen, Wien, BerRn etc. Die Ledermanufaktur wird besonders in den preuss. Rheinlanden betrie- ben; Seife-, Talg-, Stearin- und Wachsfabriken finden sich in aRen Staaten; diePapierfabrikation macht immer grössere Fortschritte; Zu- ckerraffinerien sind besonders in Hamburg, BerRn, Potsdam etc. und Runkelrübenzuckerfabrikation von grosser Ausdehnung in aRen Staaten; Bierbrauereien besonders in Bayern, Branntweinbrennereien in Preussen. Chemische Fabriken sind gegenwärtig überall in Betrieb, und eben so mechanische Werk- stätten von riesenhafter Ausdeh- nung, Mathematische und physika- lische Werkzeuge, chirurgische und musikalische Instrumente Refern München, Wien, Berlin, Kassel, Stuttgart etc. und der Schiffbau an der Nord- und Ostsee ist von gros- ser Wichtigkeit. Unterrichtsanstal- ten zur Bildung Gewerbtreibender und Handwerker entstehen in allen Staaten, u. polytechnische Institute, in denenjungeLeute in aRen theoreti- schen und praktischen Kenntnissen desGesammt-Umfanges aller techni- schen Gewerbe unterrichtet werden, sind in Wien, Berlin, Dresden, Mün- chen, Stuttgart, Kassel, Karlsruhe, Hannover, Braunschweig etc. — |
HandeL — Der Handel Deutschlands ist von ungemeiner Wichtig- keit, und wird nicht nur durch den Reichthum und die Mannigfaltigkeit der Erzeugnisse und die Betriebsamkeit und den Unternehmungsgeist der Bewohner, sondern auch durch die geogr. Lage des Landes in der Mitte von Europa und an drei Meeren, durch günstige WasserverWndungen im Innern, durch treffRche Kunststrassen, die mit jedem Jahre sich mehren- den Eisenbahnen, vorzügRche Postverbindungen, durch besuchte Messen, durch Banken, Assekuranzgesellschaften etc. ausserordenlRch gehoben und begünstigt. Bis zum Jahre 1830 durch verschiedene Zollsysteme und Mauth- Rnien im Innern sehr erschwert, ist seit jener Zeit dem Uebel durch den, die meisten deutschen Bundesstaaten begreifenden und von Preussen ein- geleiteten grossen Zollverein, wesentlich gesteuert worden. — Schon durch die Bundesakte, Art. 19, waren gemeinsame Verkehrsmassregeln in Aussicht gestellt worden, aber lange Jahre hindurch konnte der Fracht- fuhrmann kaum eine'Stunde Wegs in Deutschland zurücklegen, ohne von einem hemmenden Schlagba um, oder durch die Entrichtung einer Steuer aufgehalten zu werden. Die Hemmungen des Verkehrs wurden allgemein gefühlt, und es entstanden zunächst mehrere kleine Vereinigungen. Wich- tiger ward am 18. Jan. 1828 der süddeutsche Zollverein zwischen Bayern, Württemberg und HohenzoRern, und der Vertrag vom 14. Febr. 1828 zwi- schen Preussen, Hessen-Darmstadt und den Anhaltischen, Schwarzburgischen und Sächsischen Fürstenthümern. Trotz dem Eimbecker Vertrag zwischen Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Kurhessen, 1830, schloss sich 1832 Kurhessen, 1833 der süddeutsche Zollverein, das Königreich Sachsen und der Thüringer Zollverein, 1835 Hessen-Homburg, Baden und Nassau, 1836 Frankfurt, 1838 Waldeck, 1842 Braunschweig und Lippe-Detmold, so wie Luxemburg an den Deutsch en Zollverein an, und gegenwärtig um- fasst derselbe alle deutsche Staaten (auch die mit Deutschland nicht vereinigten ProvinzenPreussens) mit Ausnahm e von Oesterreich nnd Lich- tenstein (mit welchem am 19. Febr. 1853 ein Handelsvertrag zu Stande kam), der beiden Mecklenburg, Holsteins, Limburgs und der drei Hanse- städte. Vor dem Beitritte Hannovers und Oldenburgs (1854) ward das Areal des deutschen Zollvereins zu 8,307 Ou.-M., die Volkszahl (nach der Aufnahme von 1852) zu 30,492,792 Menschen, die Länge der Zollgrenzen zu 1,105 Meilen berechnet. Nach dem Beitritt der beiden genannten Län- der ergaben sich 9,112,8; Qu.-.M. und 32,721,344 Einwohner.
Die Rein-Einnahmen der Vertinsstaaten von den ZöRen waren:
1840: 19,186,684 Thlr. 1851: 20,592,046 Thlr.
1844: 25,123,112 „ 1852 ; 21,844,857 „
1848: 20,092,497 „ 1853: 19,413,107 „
1850:20,342,427 „ 1854:20,602,789 ,,
Für die Jahre 1855, 1856 und 1857 stellte sich der ZoRertrag im Deut- schen Zollverein nach den einzelnen Staaten:
Staaten. |
Qu.-M. |
Einwohner 1856. |
3
g S
a ^ |
Ein-, Aus- 1855. |
und Durchgi in Thalern.
1856. |
angsabgaben 1857. |
|
5,209,13 |
17,556,556 |
3,441 |
16,912,752 |
16,300,930 |
16,690,842 |
Luxemburg:........ |
■18,60 |
189,480 |
4,066 |
79,721 |
83,199 |
90,185 |
|
1,396,„ |
4,547,239 |
3,273 |
1,097,949 |
1,089,147 |
1,083,968 |
3. Sachsen ........... |
272„e |
2,039,176 |
7,500 |
2,200,948 |
2,464,697 |
2,639,032 |
4. Hannover, mît |
|
|
|
|
Schaumb.-Llppe |
708,5j |
1,841,317 |
2,610 |
2,394,326 |
2,508,742 |
2,157,797 |
5. Württemberg ..... |
362,as |
1,669,720 |
4,712 |
326,946 |
377,362 |
406,499 |
|
275,50 |
1,312,918 |
4,763 |
855,999 |
769,851 |
836,622 |
7. Kurhessen ........ |
208,43 |
709,659 |
3,981 |
297,997 |
301,173 |
283,426 |
8. Grossh. Hessen ••■ |
1Ô4,,T |
848,102 |
5,552 |
430,382 |
450,579 |
567,047 |
9. Thüringer Verein |
237,.3 |
1,025,642 |
4,618 |
347,565 |
334,368 |
323,330 |
10. Braunschweig..... |
63,14 |
245,771 |
3,409 |
296,166 |
297,397 |
286,118 |
11. Oldenburg ........ |
97,„ |
231,381 |
2,329 |
191,476 |
217,568 |
259,460 |
|
84,T3 |
428,237 |
5,068 |
64,013 |
89,032 |
6.'5,538 |
13. Frankfurt a. M. — |
l,.o |
76,146 |
— |
844,810 |
888,458 |
912,297 |
|
9,112„T |
32,721,344 |
3,590 |
26,341,050 |
26,172,503 |
26,602,161 |
|
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19. Die Deutschen Bundesstaaten. 191
Die Haupt-Exporten Deutschlands sind: Getreide und Bauholz nach England und den Niederlanden; Leinwand nach Spanien, Portugal, Polen, Russland, Amerika und Afrika; Tuchwaaren bis nach Vorderasien und China; Eisen und Eisenwaaren nach ganz Europa; Blei nach Frank- reich; Pferde, Rindvieh, Glaswaaren, Kobalt, Galmei nach Frankreich und der Schweiz; BaumwoHwaaren, überaU hin; Pottasche, Porzellan, Häute, Honig und Wachs nach Frankreich; Kalk, Gyps, Kupfer, Horn, Knochen' Lumpen etc. nach England; Mühlsteine, Rübsaamen, Vitriol, Zinn, Spiritus und etwas Wein nach Russland etc. — Die Haupt-Einfuhrartikel sind: Zucker, Kaffee, Thee, Cacao, Reis, Vanille, Rhum und andere Kolonial- waaren; Spezereien, Drogueriewaaren, getrocknete Fische, Käse, amerika- nischer Tabak, Olivenöl und Südfrüchte; Wein aus Frankreich, Spanien und Portugal: Liköre aus Frankreich; ferner Baumwolle, rohe Seide, baumwollene und seidene Zeuge, Mode- und Galanteriewaaren, Leder, Thran' feine Holzarten etc.
Den Verkehr im I n n er n befördern die grossen W a s s e r s t r a s s e n der schiffbaren Flüsse: Donau, Rhein mit Main und Nekar, Ems, Elbe, Weser und Oder, und die Dampfschifffahrt auf diesen; der die Donau und den Rhein verbindende grosse Ludwigskanal, und die die Elbe und Oder verbin- denden (preussischen) Kanäle, gut unterhaltene Kunststrassen, und ein treffliches Eisenbahnnetz, das eine Gesammt-Bahn-Länge von 1,566 Mei- len nachweist. Nur sechs deutsche Staaten (Oldenburg, beide Schwarz- burg, Waldeck, Lippe-Detmold und Lichtenstein) haben noch keine Eisen- bahnen, sonst aber alle Staaten, und zwar:
Deutsch-Oesterreich ................ 344'/, Meil. Braunschweig ..................... 17'/«
Preussen (Gesammt-)................ 577^ „ Nassau.............................. syi „
Bayern ............................... 179 „ Beide Mecklenburg................ 29'/, „
Sachsen............................... 74 „ .\nhalt ............................. 12 „
Hannover............................. 96 „ Schaumburg-Lippe................. 3/i ,,
Württemberg (jetzt 41)............. 38^5 „ Hansestädte........................ i'/n „
Baden ................................ Siy^ Frankfurt a. M. ................... i'/i >,
Kurhessen ........................... 44/, ,, Reuss ............................. —'/s »
Hessen-Darmstadt.................... 22'/ „ Homburg............................ —'/i
Holstein-Lauenburg......,............ 31% „ Luxemburg-Limburg ............................,,
Sachs. Herzogthümer ............... 18% „ -
Zusammen: 1,556 Meilen.
Von diesen Bahnen waren 1,257,3 M, dem Verkehr eröffnet, 317,25 im Bau begriffen, und von 91,5 M. die Ausführung gesichert. Auf je eine Meile Eisenbahn kommen in:
Deutsch-Oesterreich... 10,4 Qu.-M. u. 32,480 E. Hessen-Darmstadt..... 6,9 Qu.-M. u. 37,620 E.
Preussen............... 8,t ,, ,, 29,430 ,, Holstein-Lauenburg ■•. 5,5 „ „ 16,500 ,,
Bayern ..............................,, ,, 25,470 ,, Sächs. Herzogthümer 9,, „ ,, 37,830 ,,
Sachsen............... 3,t ,, ,, 26,860 „ Braunschweig ........ 4,j ,, ,, 15,310 „
Hannover............. 7,5 „ ,, 18,950 „ Nassau ................ 8,3 ,, ,, 43,780 ,,
Württemberg.......... 8,7 ,, „ 42,440,, Mecklenburg .......... 9,8 „ „ 21,630,,
Baden....................................„ „ 26,500 ,, üebrige kleine Staaten 6,^ „ „ 37,540 ,,
Kurhessen ..........................„ „ 17,180 „ -
Durchschnitt ...... 8,i Qu.-M. u. 29,370 E.
Eine neuere Berechnung der Eisenbahnen für 1856 ergibt, als im Betriebe stehend, 1,420 Meilen, von denen auf Deutsch-Oesterreich 369, auf Deutsch-Preussen 473, Bayern 135, Hannover 74, Sachsen 71, Baden 44, Württemberg 41 M. kommen. — Der durchschnittliche Ertrag dieser Bahnen steRte sich im Jahre 1855: bei Privatbahnen per Meile auf 62,570, bei sämmtlichen preuss. Bahnen auf 47,922 Thlr. per Meile; bei den Staats- bahnen: in Sachsen auf 64,000, Braunschweig 60,000, Oesterreich 60,000, Baden 50,000, Hannover 41,000, Württemberg 40,000, und in Bayern auf 27,500 Thlr. per Meile. —
Die Seeschifffahrt ist von grosser Bedeutung, und beschäftigt 3,800 Schiffe mit 948,000 Tonnen, und einer Bemannung von mehr als 50,000 Matrosen. Von diesen Schiffen kommen auf Oesterreich 664 Schiffe (218,000 Tonnenlast), Preussen 900 (mit 278,000 T.), Hannover 700 (mit 62,000 T.), Oldenburg 280 (mit 55,000 T.), Mecklenburg 300 (mit 64,000 T.), Holstein 220 (mit 30,000 T.), Hamburg 450 (mit 106,000 T.), Bremen 250 (mit 126,000 T.) und auf Lübeck 65 Schiffe, mit 12,000 Tonnen. Der Werth sämmtlicher Seeschiffe wird auf 60 Mill. Thaler geschätzt. — We- gen der Handelsflaggen, siehe die einzelnen deutschen Staaten. — Die Deutsche Flagge (Schwarz-Roth-Gold), und der deutsche Reichs- adler als Wappen Deutschlands, sind seit der Auflösung der proviso- rischen Centralgewalt wieder in Wegfall gekommen.
Die wichtigsten Handelsstädte im Lande sind, in Oesterreich: Wien, Prag, Reichenberg, Brünn, Olmütz, Troppau, Linz, Steyer, Salzburg, Grätz, Bötzen etc.; in Preussen: Berlin, Breslau, Köln, Magdeburg, Frank- furt a. 0., Naumburg, Erfurt, Achen, Koblenz, Elberfeld, Münster, Minden etc.; in den übrigen deutschen Ländern: Leipzig, Frankfurt a. M., Augs- burg, Nürnberg, Braunschweig, Kassel, Hannover, München, Mainz u. a. m. Von allen diesen behaupten vier, in denen sich der Binnenhandel der vier Weltgegenden Deutschlands konzentrirt, den ersten Rang: Wien für den Südosten, Augsburg für den Südwesten, Frankfurt a. M. für den Nord- westen und Leipzig für den Nordosten. — Grosse Messen werden jährlich zwei, auch mehre Mal, gehalten: in Leipzig, beiden Frankfurt, Braun- schweig u. m. a. Orten, an denen jedoch der Verkehr von beschränkterem Umfange ist. Der Jahr m arkts verkehr ist überall von grosser Bedeutung, besonders für einzelne Zweige des Absatzes; von ungemeiner Wichtigkeit sind namentlich die Wollmärkte, wie solche in Berlin, Breslau, Dresden, Magdeburg, Prag, Stettin etc. abgehalten werden. — Die wichtigsten See- handelsplätze und Hafenörter Deutschlands sind (mit Einschluss der nicht deutschen Länder Preussens), an der Nordsee: Emden, Bremen, Hamburg, Harburg; an der Ostsee: Lübeck, Rostock, Stettin, Danzig, Kö- nigsberg undMemel; und am Adriatischen xMeer: Triest. —
Münzen, Maasse und Gewichte sind in Deutschland noch im- mer so verschieden, dass sich wenig Allgemeines darüber sagen lässt; Wesshalb wir in dieser Beziehung auf die einzelnen deutschen Länder Verweisen. Der innere Werth der Gold- und Silbermünzen wird noch, Wie sonst, nach der Kölner Mark bestimmt. Diese hält in Gold 24 Karat oder 288 Gran, in Silber 16 Loth. Die Silbermünzen werden theils nach dem sogen. Konventions- oder Zwanziggulden-Fuss, die Mark zu ISVs Thlr. oder zu 20 Gulden (der Gulden zu 60 kr. oder 2/3 Thlr. gerechnet) oder nach dem Brandenburgischen oder Einundzwanziggulden-Fuss (1 Mark fein zu 21 fl. oder 14 Thlr.) ausgeprägt. Nach der sogen. Reichswährung oder dem Vierundzwanziggulden-Fuss (1 Mark fein zu 24 fl.) wird in Bayern, Württemberg etc. Buch und Rechnung geführt, und auch im gemeinen Le- ben der Werth der andern Münzen darnach bestimmt. In Rücksicht des Maasses und Gewichts herrscht eine noch ungleich grösserere Verschie- denheit. Das Handelsgewicht ist in Ansehung der Schwere in jedem Staate verschieden, das Pfund aber überaU auf gleiche Weise in 2 Mark = 16 |
Unzen = 32 Loth = 128 Quentchen einé'etheilt. In allen Zollvereinsstaa- ten ist seit 1840 ein neues Gewicht unter dem Namen Zollgewicht ein- geführt worden, leider aber noch nicht als Kleinhandelsgewicht adoptirt. Dps Pfund Zollgewicht ist = 500 franz. Grammes oder 1 Pfd. 215/64 Loth preuss. Gewicht, und wird in 30 Loth (Zollloth) eingetheilt; 100 ZoHpfund machen 1 Zentner Zollgewicht (Zollzentner) oder 50,000 franz. Grammes: oder 106 Pfund 2829/32 Loth preuss. Gewicht. -
Der Staat. — Staatsverfassung. — Nach der zu WMen, am 8. Juni 1815 abgeschlossenen Bundesakte traten die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands, mit Einschluss des Kaisers von Oester- reich und des Königs von Preussen, beide für ihre gesammten, früher zum Deutschen Reiche gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, und der König der Niederlande für das Grossherzogthum Luxem- burg, zu einem Staatenbund zusammen, der den Namen Deutscher Bund führen, und dessen Zweck die Erhaltung der äussern und innern Sicher- heit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen Deutschen Staaten sein sollte. Alle Bundesmitglieder haben in diesem Bunde gleiche Rechte; jedoch steht keinem derselben,der Austritt aus dem Vereine zu, da der Deutsche Bund als unauflöslicher Verein ge- gründet ist. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch den Bundes- tag oder die (am 5. Nov. 1816 eröffnete und nach kurzer Unterbrechung am 30. Mai 1851 wieder eröffnete) Bundesversammlung in Frankfurt a. M. besorgt, in w'elcher alle Glieder des Bundes theils einzelne, theils Gesammtstimmen haben, und Oesterreich den Vorsitz führt. Im Plenum zählt die Bundesversammlung jetzt (nach dem Ausfall Anhalt-Kothens und der beiden Fürstenthümer Hohenzollern) 66 Stimmen, welche unter die 35 Bundesgenossen nach Massgabe ihrer Bevölkerung vertheilt sind. In der engern Versammlung formiren sich nur 17 Stimmen, von denen 11 (der grossem Staaten) Viril-, 6 (für die übrigen Theilnehmer) Curiatstim- men sind. Ueber weitere Rechte und Pflichten der Bundesmitglieder, siehe ' ^ wo auch die Grundg e s e tze des Bundes angegeben
sind. Für die nöthige Execution ihrer Beschlüsse sorgt die Bundesversamm- lung durch richterliche Entscheidung und erforderliche Zwangsmassregeln. Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern sucht sie zuvörderst durch einen Ausschuss zu vermitteln, und wenn dies nicht gelingt, durch die Ent- scheidung einer Austrägalinstanz beizulegen, wozu die Oberappella- tionsgerichte der grössern Deutschen Staaten gebraucht werden. Zur An- wendung des exekutiven Zwanges ertheilt die Bundesversammlung einer oder mehreren bei der Sache nicht betheiligten Regierungen den Auftrag zur Vollziehung der beschlossenen Maassregeln durch militärische Gewalt, und bestimmt sowohl die Stärke der dabei zu verwendenden Mannschaft, als auch die Dauer des Exekutionsverfahrens selbst. — Seinen eigenen innern Haushalt ordnet jeder Bundesstaat unabhängig vom Bundestage, und hat seine besondern Verwaltungs- und Justizbehörden. Für mehrere kleinere Staaten jedoch, die nicht 300,000 E. haben, bestehen gemeinschaft- liche Oberappellationsgerichte; so für Lichtenstein das Oberappellations- gericht in Insbruck, für Hessen-Homburg das zu Darmstadt; das grossher- zogliche und die herzoglichen Sächsischen Häuser haben mit Reuss und (seit 1850) Schwarzburg gemeinschaftlich das Oberappellationsgericht in Jena; die Anhaltschen Herzogthümer das in Zerbst; die beiden Mecklen- burg das in Rostock; Braunschweig mit den beiden Lippe und Waldeck das zu Wolfenbüttel, und die 4 freien Städte das zu Lübeck. Eine eigene staatsrechtliche Stellung im Deutschen Bunde hat die Grafschaft Bentink- K.nyphausen, deren Besitzer in Beziehung auf die Herrlichkeit Knyphausen zum Theil gegen den Grossherzog von Oldenburg, zum Theil gegen den Deutschen Bund in demselben Verhältnisse steht, in welchem er ehedem als Reichsunmittelbarer zum deutschen Kaiser und Reiche gestanden. Er besitzt alle Rechte der Landeshoheit, und darunter auch das einer Flagge.
Die Bundesversammlung in Frankfurt 'a. M. besteht aus den bevollmächtigten Gesandten der 35 den Bund bildenden Staaten, gegen- wärtig unter dem Präsidium des Grafen von Rechberg und Rothen- löwe n. —
Finanzwesen. — Eigene Einkünfte besitzt der Deutsche Bund nicht; alle Ausgaben desselben wérden durch Matrikularb ei träge der ver- schiedenen Staaten bestritten, und die B un d es v e rs am m 1 u ng hat daher den Betrag der gewöhnlichen verfassungsmässigen Ausgaben, soweit solches im Allgemeinen geschehen kann, festzusetzen; in vorkommenden Fällen die zur Ausführung besonderer, in Hinsicht auf anerkannte Bundeszwecke gefasster Beschlüsse erforderlichen ausserordentlichen Ausgaben, und die zur Bestreitung derselben zu leistenden Beiträge zu bestimmen; das ma- trikelmässige Verhältniss, nach welchem von den Mitgliedern des Bundes beizutragen ist, festzustellen; und die Erhebung, Verwendung und Verrech- nung der Beiträge anzuordnen, und darüber die Aufsicht zu führen.
Heerwesen. —Deutschland, der Deutsche Bund, besitzt ge- genwärtig, nachdem der am 30. Mai 1851 wieder eröffnete Bundestag die Ver- äusserung der, von der Nationalversammlung und der provisor. Central- gewalt 1848 und 49 geschaffenen Deutschen Flotte dekretirte, nur noch eine Landmacht, zu welcher jeder Bundesstaat bei einem Bundes- kriege nach seiner Volkszahl ein gewisses Kontingent zu stellen hat, wel- ches von 100 der Bevölkerung 1 Mann beträgt. Hiervon sollte ein Sieben- tel in Kavallerie bestehen, und auf je 1,000 Mann sollten 2 Geschütze ge- stellt werden. So erhielt man eine Armee von 301,637 Mann. Später er- liess man den kleinern Staaten die Stellung von Kavallerie, gegen Vermeh- rung ihres Fussvolkes, und bildete daraus eine „Reservedivision" zur Verstärkung der Besatzung in den Bundesfestungen. Nach dieser 1830 getroffenen Anordnung stieg die Mannschaftszahl auf 303,484; nnd in al- len Fällen sollten, der „Bundeskriegsverfassung" zur Folge, die Staaten überdies bereit sein, 1/3 der ursprünglichen Summe als Reserve, und fer- ner Vs jener Prinzipalsumme als Ergänzungsmannschaft für den Fall des Bedarfs bereit zu halten. Thatsächlich brachten indess die meisten Staa- ten ihr Militär auf eine grössere Anzahl, als wozu sie verpflichtet waren. Die „revidirte Kriegsverfassung des Deutschen Bundes", vom 10. März 1853, erhöhte die Stärke des Hauptkontingentes um Ve; und nicht nur dieses Haupt-; sondern eben so das Reservekontingent ist, unbe- schadet der gestatteten Beurlaubungen, auch im Frieden vollständig zu erhalten. Für die „Ersatztruppen" muss derart Sorge getragen sein, um die Mannschaft mit Cadres versehen zu können. Bei Aufstellung des Kon- tingents ist nur die „streitbare Mannschaft" zu rechnen, und alle Nicht- kombattanten, za welchen die Armeefuhrwesens-Soldaten (nicht zu ver- wechseln mit dem Artilleriefuhrwesen), die Verpflegungsmannschaft, die |
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8 19. — Die Deutsclien Bundesstaaten.
Bäckerei, das Sanitätskorps etc. gehören, müssen über die festgesetzte Zahl gestellt werden. Von dem Kontingente hat Vs (früher 1/7) aus Rei- terei zu bestehen, und auf je 1,000 Mann des Haupt- und Reservekontin- gents sind an FeldartiUerie mindestens 2V2 Geschütze (früher nur 2) zu steUen, und zwar V4 Haubitzen, V» Zwölf- und V2 Sechspfünder; ein Fünf- tel der Artillerie soR reitende sein. Ausser den Feldgeschützen soR ein Belagerungspark vorhanden sein, bestehend aus 100 schweren Kanonen, 30 Belagerungshaubitzen und 70 Mörsern. Die Mannschaft dazu ist über die Kontingentszahl zu stellen; und eben so jene für die FeldartiUerie, sofern dieselbe, die Stäbe eingerechnet, 30 Mann auf jedes Geschütz .über- steigt. Das Bundes beer, welches von einem Oberfeldherrn kommandirt wird, der heim Ausbruch eines Krieges vom Bunde in der engern Ver- sammlung gewählt wird, bildet 11 Armeekorps, nämlich 7 ungemischte (von denen Oesterreich 3, Preussen 3, Bayern 1 stellt) und 4 kombinirte aus den Kontingenten der übrigen kleinern Bundesstaaten. Das elfte, welches nicht als besonderes Korps bezeichnet ist, besteht nur aus Re- serve-Infanterie zur Ergänzung der Besatzung der 5 Bundesfestungen-L u- xemburg, Mainz, Landau, Rastadt und Ulm. Jedes Armeekorps besitzt einen Brückentrain und eine Birago'sche Brückenequipage, und von der Gesammtmannschaft hat Vioo aus Pionieren, Jägern, Büchsenschützen oder mit gezogenen Gewehren bewaffneten Scharfschützen zu bestehen. — Rekruten werden in der zur Ausbildung angenommenen Zeit (selbst bei der Infanterie 6 Monate) nicht in den Präsenzstand eingerechnet; und % der Bespannung sämmtlicher Geschütze muss stets bereit gehalten wer- den. Durch einen Bundesbeschluss vom 15. Nov. 1855 ist die Dienstver- pllichtung für jeden, in die Bundeskontingente einzurechnenden Mann auf mindestens 6 Jahre bestimmt, die Präsenz aber bei der Infanterie wenig- stens 2, bei der Reiterei wenigstens 3 Jahre. — Das angenommene Mini- mum der Chargen ist: 1 Offizier auf 45—50 Streitbare bei der Infanterie, und 1 auf 30—35 bei den andern Waffengattungen; ferner: 1 Unteroffizier auf 12—15 M. der Infanterie, und 1 auf 10—12 bei andern; und 1 Spiel- mann auf 45—60 M. bei der Infanterie, 1 auf 40—50 bei den übrigen Waffen. — Der Präsenzstand im Frieden ist für Haupt- und Reserve- kontingent :
• Offiziere: 5/g aller Waffengattungen;
Infanterie : ^k der Unteroffiziere u. Spielleute, Ve der Mannschaft;
Kavallerie: bis Vs der Mannschaft und Pferde; % bei Land- wehrreiterei ;
Fussartilierie: der Unteroffiziere und Spielleute, Vs der Mannschaft;
Reitende Artillerie: bis Vs der Mannschaft und Pferde;
Festungs-Artillerie: Vi der Unteroffiziere und Spielleute, Ve der Mannschaft; und
Pioniere und Genie: % der Unteroffiziere und Spielleute, und Vs Mannschaft und Reitpferde.
Im Jahre 1857 betrug der Stand des Bundesheeres:
An Infanterie, Haupt und Reservekontingent zusammen............................ 395,897 Mann.
,, Jäger (Bttchsenschützen) .......................................................... 31,000 „
,, KavaUerie ........................................................................... 72,975
„ ArtiUerie............................................................................ «,846 „
„ Pionier- und Genie-Truppen....................................................... 11,530 ,,
„ Höheren Stäben..................................................................... i^m ■•
Znsammen: 562,735 Mann.
Dasselbe führte 1,356 Geschütze mit 56 Raketen und 250 Belap- rungsgeschütze mit sich. Nach den neuesten Angaben (vom Febr. 1859) zählte das Drutsche Bundesheer im Frieden gegenwärtig: an Infan- terie 458,215Mann, Kavallerie 79,030 .Mann, Artillerie 54,172, Pionieren und Genietruppen 11,943, höheren Stäben 1,291, im Ganzen also 604,651 Mann. Rechnet man zu dieser Zahl der streitbaren Mannschaft die Nichtkombat- tanten (Sanitätstruppen, Beamten etc.) 41,327 Mann, so ergibt der Total-
stand des deutschen Bundesheeres 645,978 Mann. Diese Summe vertheilt sich nach den einzelnen Armeekorps, wie folgt: Es beträgt nämlich die streit- bare Macht des L, II. und HL Armeekorps (Oesterreich): Infanterie 135,750, KavaRerie 26,694, Artillerie 19,359, Pioniere und Genietruppen 6,139, im Ganzen 198,344 Mann. — Das IV., V. und VL Armeekorps (Preussen): Infanterie 127,513, Kavallerie 24,220, Artillerie 14,475, Pioniere und Ge- nietruppen 3,014, im Ganzen 176,047 Mann. — Das VIL Armeekorps (Bayern): Infanterie 37,128, Kavallerie 7,143, Artillerie 5,973, Pioniere und Geniekorps 860, im Ganzen 56,174 Mann. — Das VIIL Armeekorps (Würt- temberg, Baden, Grossherzogthum Hessen): Infanterie 34,802, Kavallerie 7,406, Artillerie 5,844, Pioniere und Genietruppen 731, im Ganzen 51,085 Mann. — Das IX. Armeekorps (Sachsen, Kurhessen): Infanterie 33,322, Kavallerie 7,377, Artillerie 4,596, Pioniere und Genietruppen 583, im Gan- zen 53,895 Mann. — Das X. Armeekorps (Hannover und norddeutsche Staaten): Infanterie 33,584, Kavallerie 6,190, Artillerie 3,995, Pioniere und Genietruppen 616, im Ganzen 50,855 Mann. Reserve-Infanterie 16,891 Mann. — In den 5 Bundesfestungen bilden: in Luxemburg die Preussen einen Theil der Besatzung; in Mainz sind Oesterreicher und Preussen gemeinschaftlich; in Landau üben die Bayern, in Rastatt die Badenser das Besatzungsrecht, und in Ulm bilden Württemberger und Bayern gemeinschaftlich die Besatzung. —
Nachfolgend eine Zusammenstellung des Truppenbeitrags der ein- zelnen Bundesstaaten zum Haupt- und Reservekontingent, und des jetzi- gen wirklichen Militärbestandes:
Bundesstaaten.
1. Oesterreich..................
2. Preussen und Hohenzollern
3. Bayern.......................
4. Sachsen .....................
5. Hannover ....................
6. Württemberg ...............
7. Baden .......................
8. Kurhessen ..................
9. Grossherz. Hessén ..........
10. Holstein u. Lauenburg......
11. Luxemburg ..................
12. Braunschweig ...............
13. Mecklenburg-Schwerin.....
14. Nassau.......................
15. Sachsen-Weimar.............
16. Sachsen-Meiningen..........(
17. Sachsen-Altenburg ..........(
18. Sachsen-Coburg-Gotha .....
19. Mecklenburg-Strelitz........
20. Oldenburg u. Knyphausen
21. Anhalt-Dessau-Köthen .....
22. Anhalt-Eernburg.............
23. Schwarzburg-Sondershausen
24. Schwarzburg-Rudolstadt •■•
25. Lichtenstein ................
26. Waldeck .....................
27. Reuss-Greiz..................
28. Reuss-Schleiz...............
29. Schaumburg-Lippe..........
30. Lippe-Detmold...............
31. Hessen-Homburg...........
32. Lübeck.....................
33. Frankfurt ..................
34. Bremen.....................
35. Hamburg...................
Zusammen |
|
Truppenbeitrag im |
RH |
Armee-Korps. |
Haupt- |
Reserve- |
|
sl |
|
Kontingent. |
Ganzen |
|
L, II. u. IIL |
110,626 |
31,607 |
142,233 |
150,000 |
IV., V. u. VI. |
93,316 |
26,662 |
119,978 |
170,000 |
VII. |
41,533 |
11,867 |
53,400 |
72,700 |
IX. 1. Div. |
14,000 |
4,000 |
18,000 |
26,700 |
X. 1. Div. |
15,230 |
4,351 |
19,581 |
26,800 |
VIII. ,1. Div. |
16,281 |
4,652 |
20,933 |
23,200 |
Via. 2. Div, |
11,667 |
3,333 |
15,000 |
17,000 |
IX. 2. Div. |
6,626 |
1,893 |
8,519 |
11,800 |
VIII. J Div. |
7,228 |
2,065 |
9,293 |
10,500 |
X. 2. Div. |
4,200 |
1,200 |
5,400 |
|
IX. 2. Div. |
2,959 |
845 |
3,804 |
|
X. 1. Div. |
2,445 |
699 |
3,144 |
5,400 |
X. 2. Div. |
4,177 |
1,193 |
5,370 |
5,000 |
IX. 2. Div. |
3,533 |
1,009 |
4,542 |
7,300 |
|
2,345 |
670 |
3,015 |
3,000 |
|
1,342 |
384 |
1,726 |
1,700 |
Res. Div. |
1,146 |
327 |
1,473 |
1,500 |
|
1,302 |
372 |
1,674 |
1,800 |
X. 2. Div. |
838 |
239 |
1,077 |
900 |
X. 2. Div. |
2,575 |
736 |
3,311 |
3,701} |
|
996 |
284 |
1,280 |
1,300 |
|
432 |
123 |
555 |
500 |
|
526 |
150 |
676 |
700 |
|
629 |
180 |
809 |
800 |
|
64 |
18 |
82 |
80 |
Res. Div. |
606 |
173 |
779 |
800 |
|
869 |
248 , |
1,117; |
1,200 |
|
245 |
70 |
315 |
400 |
|
841 |
241 |
1,082 |
1,100 |
|
233 |
67 |
300 |
300 |
X. 2. Div. |
475 |
136 |
611 |
600 |
Reserve-Div. |
559 |
160 |
719 |
1,200 |
X. 2. Div. |
566 |
162 |
728 |
750 |
X. 2. Div. |
1,514 |
433 |
1,947 |
2,116 |
X Armee-Korps. |
351,924 |
100,549 |
452,473 |
550,890 |
|
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XleHerrciffjifcfje JUomirffjie.
Hand.-Altlas. Taf. 20.
Creschiclite. — Das Stainmiand der Oesterreichischen Monarchie bildet das Erzherzogthum Oesterreich, das in alten Zeiten von den Römern in seinem westlichen Theile, bis zum Kahlenberge, Nori- cum im östlichen bis zum Naabflusse Pannonien genannt, imd von Karl dem Grossen im Jahre 795 als avarische oder östliche Mark (Ostreich) aus Gebieten gegründet wurde, die derselbe den Avaren ent- rissen hatte. — Das von der Donau in zwei Theile geschiedene, ursprüng- lich von den Kelten und IRyriern bewohnte Land hatte schon in frühester Zeit die Aufmerksamkeit der Römer erweckt, und bald ging das Streben der Römischen Kaiser dahin, die Küstenländer am Miltelmeere zu gewinnen, und die Donau, als Grenze ihres Reichs, zu befestigen. Daher die Unter- werfung von Istrien, Thracien und eines Theils von IRyrien; daher der Unterwerfungszug des Tiberius gegen die freien Stämme an der Donau, und die Sorgfalt der nachkommenden Kaiser, durch Kastelle und Thürme dem Strome entlang das Erworbene zu sichern und die unterworfenen Stämme zu romanisiren. Unter Konstantin dem Grossen dem „■praefectus praetorio lilyrici"' untergeben, gewann in dieser Zeit das Christenthum Eingang im Lande; als aber die Völkerwanderung alle ge- ordneten Verhältnisse zerstörte, als das Römische Reich in Trümmer ging Und Theo dor ich in Rom herrschte, nahmen die Longobarden hier den Platz der Römer ein, und überliessen, als sie ihren Zug nach Italien an- traten, bedingungsweise den Avaren ihre Sitze, deren Macht später Karl der Grosse brach. — Unter Karls schwachen Nachfolgern entstand hier das mächtige Marahanen-Reich, deren Uebermuth zu bändigen Arn ulf die kriegskundigen Magyaren in's Land rief, die bald, als Sieger, nicht nur aUes Land bis an die Ens besetzten, sondern auch, beutesüchtig, jährlich verheerende Zuge durch die deutschen Marken und über deren Grenzen wiederholten; bis endlich Heinrich L, 899, und vollständig Otto der Grosse iu wiederholten Siegen diese Räubereien hemmte, und der Letztere, 955, die östlichen Grenzen des Reichs, zur Bewachung gegen die -Magyaren, dem .Markgrafen Leopold dem Babenberger übertrug.
Mit diesem Babenberger, dessen Geschlecht und Macht begünstigt von den Kaisern wuchs, beginnt die geordnete Geschichte Österreichs, der Name „Oesterreich" selbst aber erscheint zuerst in einem Diplome Otto's in. vom 1. Nov. 996, als Bezeichnung der, durch Otto 1. 955 neu l'egründeten bayerischen Ostmark, die sich vnn der Ens bis zum Kahlen- berge, nach Norden bis zur Thaya und March erstreckte, und einen Flächen- raum von 328 Qu.-Meilen umfasste. — Als Heinrich der Stolze von Sachsen und Bayern der Achtserklärung Konrads aus dem Hause Hohen- staufen erlag, gewann der Markgraf Leopold Bayern. Und als unter
Bromme's Hand-Atlas, — OesterreicWiclie Monarchie, a. |
dessen Sohne Heinrich Jasomirgott, Heinrich der Löwe, von Friedrich Barbarossa begünstigt, auf des geächteten Vaters Länder Ansprüche erhob, wurde nach langem Streite die Sache dahin ausgeglichen, dass 1156 die Bayerische Mark ob der Ens und die dazu gehörigen Graf- schaften mit der Oesterreichischen Mark verbunden und beide zu einem Herzogthnm mit ungewöhnlichen Vorrechten begabt wurden, und dadurch die Verbindung dieser mit Bayern zerfiel. Bald wurden nun die zahlreichen kleinen Reichslehen innerhalb Oesterreichs der herzoglichen Landeshoheit unterworfen; im Jahre 1186 verband Herzog Leopold, durch Ueberein- kommen mit dem Steyerischen Ottokar VL, Steyermark mit Oesterreich als untheilbares Land; 1192 erwarb Oesterreich durch Erbschaft das Friaulische Porto Naone; durch Kauf, 1229, vom freisinger Bischof mehrere Lehen- güter an der Gurk, in der „windischen Mark"; 1230 Theile von Krain, so wie Schärding, Ried und Neuburg am Inn, und 1232 Kärnthen, welche Länder durch das berühmte ,,Privilegium Friederiäaniim"-, welches Kaiser Friedrich L, 1156, dem Oesterreichischen Herzogthum verliehen hatte, staatsrechtlich zu einem einzigen (950 Qu.-MeRen grossen) Körper ver- schmolzen. Unter Leopolds Nachfolger tritt Friedrich IL, der Streit- bare, hervor, welcher, in Kämpfe mit Ungarn, Böhmen und den übrigen Nachbarn verwickelt, von dem Kaiser befehdet und oft in schwerem Ge- dränge, doch glücklich aus allen diesen Verlegenheiten hervorging. Mit ihm erlosch, 1246, das Haus der Babenberger. — Ottokar von Böhmen, Friedrichs Schwager, überredete die Stände, seinen Sohn PrzemisI Ottokar als ihren Herzog anzunehmen, der später, 1252, dem Magyaren Bela auch noch Steyermark abdrängte, und das Land mit Böhmen und Ungarn vereinigte. — Rudolph, Graf von Habsburg, 1273 zum deutschen König erwählt, forderte von Ottokar Oesterreich mit seinen Nebenländern als erledigtes Reichsgut zurück, schlug ihn im Kampfe auf dem March- felde (26. Aug. 1278), Hess Ottokars Söhnen nur Böhmen, belehnte mit Oesterreich, Steyermark und Krain (jetzt 1,062 Qu.-M.) seine beiden Söhne Alb recht und Rudolph, 1282, und wurde so der Stammvater des Oesterreichischen Kaiserhauses, mit dem nun auch die Stammlande der Habsburger in Schwaben, die Landgrafschaften Oberelsass, die Grafschaften in der Schweiz etc. in Verbindung kamen. Albrecht, ländersüchtig und herrisch, verwickelte sich in zahlreiche Streitigkeiten mit dem mächtigen Adel in Oesterreich und mit seinen Nachbarn, ohne durch irgend eine Erwerbung die Macht seines Hauses bleibend zu ve rgrössern. Ermordet durch seinen eigenen Neffen, war sein Tod das Zeichen zu neuen Unruhen, die zu unterdrücken jedcch den vireinlen Kräften seiner Söhne gelscg. Im Kampfe mit den Häusern Luxemburg und Bayern, die mit Erfolg um |
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20. — Oesterreicliiselie Monarchie.
die deutsche Kaiserkrone rivalisirten, und im Kriege mit den schweizeri- schen Urkantonen, die sie mit iiiren Hochburgundischen Erbgütern verbin- den wollten, schien das Haus Oesterreich im Verlaufe der Zeit keine Ver- grösserung der Macht erwarten zu dürfen. Aber schon unter A Ihr echt des Weisen Regierung wurde 1335 Kärnthen erworben, 1363 ïyrol und 1368 Freiburg im Breisgau, und Rudolph IV. nahm den erzherzogRchen Titel an. Durch die goldene Bulle Kaiser Karls IV. von dem Kurfürsten- Kollegium ausgeschlossen, war Habsburg-Oesterreich (mit 1,605 Qu.-M.) dennoch nach dem Luxemburgischen Königshause der mächtigste Reichs- stand. Im Jahr 1366 theilten die Brüder Albrecht und Leopold die bisher gemeinsam regierten Länder, so dass Albrecht Oesterreich, Steyer- mark, Kärnthen und Krain, Leopold aber die vorderen Lande im Elsass, in Schwaben und in der Schweiz erhielt; Tyrol blieb Beiden gemeinsam, ohne dass jedoch diese Auseinandersetzung fest blieb. In dieser Zeit wurde Oesterreichs Macht (vereinzelt, wie sie war) durch Bruderstreitigkeiten, unglückRche Kriege gegen die Schweizer, und (1415) Verlust der dortigen Stammläuder, geschwächt, bis endlich mit Albrecht V., Herrn von Oester- reich, eine bessere Zeit aufging. Durch Heirath mit der Erbtochter Kaiser Sigismunds (des letzten Luxemburgers, t 1437) erwarb er schon 1423 Mähren, 1437 Ungarn (mit Kroatien, Siebenbürgen und einem Theil Bos- niens), 1438 Böhmen (sammt Glatz, Schlesien und beiden Lausitzen), und in demselben Jahre wurde er durch Wahl der Kurfürsten Kaiser, welche Würde seit dieser Zeit Oesterreich fast ununterbrochen seinem Hause zu erhalten wusste. Nach seinem Tode wurde Friedrich IIL Kaiser und Vormund des unmündigen Ladislaus. Nach Erlöschen der Albrechtini- schen Linie (1457) trennten sich Böhmen und Ungarn von Nieder-Oester- reich, doch gelang es Friedrich, alle Oesterreichischen Lande, bis auf Tyrol, unter sich zu bringen. Seine Regierung war eine der unruhigsten und bewegtesten, durch innere Aufstände, Streitigkeiten mit Böhmen, Ungarn und der Schweiz, und durch vergebliche Versuche, die Macht sei- nes Hauses zu heben. Seinem ritterlichen Sohne, Kaiser Maximilian L (V. 1493—1519), der schon bei Lebzeiten des Vaters zum Könige der Deut- schen erhoben wurde, war es vorbehalten, die Macht seines Hauses fest zu begründen, durch Tyrols Vereinigung mit den Oesterreichischen Landen die Gesammtbesitzungen des Hauses unter einen Herrn zu bringen, durch neue Erwerbungen die künftige Grösse vorzubereiten, und durch Bündnisse und Verträge mit ausländischen Fürsten Einfluss auf die Europäischen Staatshändel zu gewinnen. Durch Vermählung mit der Burgundischen Maria, der Erbtochter Karls des Kühnen, brachte er 1477 die durch Handel und Gewerbe reichen Niederlande und die Franche Comté an sein Haus, vermehrte seine Erblande mit Görz, Medling, der Windischen Mark, Isterreich, Pusterthal und den Welschen Conflnien, und war so im Besitz eines Ländergebiets von mehr als 3,600 Qu.-Meilen. Von ihm an nennen sich aRe Oesterreichischen Fürsten Erzherzöge. — Sein Sohn Philipp, durch seine Mutter Erbe der Niederlande, vermählt mit der Erbin von CastiRen, Aragon und Neapel, starb vor ihm mit Hinterlassung zweier Söhne, Karls und Ferdinands. Der Erstere folgte, als Karl V., seinem Grossvater auch in der Römischen Kaiserwürde und in den Oesterreichi- schen Besitzungen. Er war der mächtigste Herr der Christenheit; denn sein mütterliches Erbe umfasste Spanien, Neapel und SiciRen, Sardinien, Malta und die neu entdeckten Länder in Amerika und Afrika, und von seinem Vater hatte er die Niederlande ererbt. Sein Reich war ein Welt- reich, und umfasste in Europa allein gegen 17,000 Qu.-M. mit 20 MRl. Einwohnern. In Folge der Brüsseler Uebereinkunft vom 7. Febr. 1522 trat Kaiser Kai'l V. die Besitzungen in Deutschland an seinen Bruder Ferdinand L ab, der auf Grundlage wiederholter E'rbverträge, und durch Wahl der Stände am 23. Okt. 1525 auf den Thron Böhmens (mit Mähren, Schlesien und den beiden Lausitzen), und am 26. Nov., dem Johann Zapolya gegenüber, auf jenen Ungarns (mit Kroatien und Siebenbürgen) berufen wurde, so dass er als der eigentliche Gründer der Oesterreichi- schen Monarchie angesehen werden muss, deren Länderbesitz unter ihm 6,350 Qu.-.M. umfasste. — Die Kämpfe mit dem ungarischen Gegenkönige und dessen Verbündeten, den Türken, nahmen einen grossen Theil seiner Regierung in Anspruch, ohne dass seine Bemühungen zu einem befriedi- genden Resiütate geführt hätten. Oesterreich war von da an in stetem, wenn auch oft unterbrochenem Krieg gegen die Türken, die im Frieden zu Konstantinopel (1562) 1,980, im Frieden zu Adrianopel (1568) 252 Qu.-M. von Ungarn an sich rissen, und für den Rest Ungarns und Kroatiens (2,153 Qu.-M.) Tributzahlungen in Anspruch nahmen. Siebenbürgen erhielt der jüngere Zapolya als osmanisch-ungarischer Zinsfürst. — |
Ferdinand L starb 1564; ihm folgte sein Sohn Maximilian IL in Oesterreich, Böhmen und Ungarn; sein zweiter Sohn Karl erhielt Steyermark, Kärnthen, Krain uud Görz; Ferdinand, sein dritter Sohn, Tyrol. Maximilian, zum Kaiserthrone berufen, kämpfte nicht mit Glück gegen die Türken. Unter seiner umsichtigen Staatsleitung der Erblande und durch seine vorurtheRsfreien und milden religiösen Ansichten breitete sich ÜberaR der Protestantismus aus, gab aber auch, da Intoleranz und Konfessionseifer eine feindselige Stellung annahmen, und durch Bedrän- gung, so wie durch Hervorrufung bedrückender Staatsmassregeln, Miss- vergnügen erzeugten, den Grund zu nachfolgenden Zerwürfnissen zwischen Fürst und Unterthanen, und zu Revolutionsversuchen gegen religiös- und politisch-niederdrückende Staatsgewalt. Sein Sohn Rudolph IL, 1576, der zuerst das Institut der Militärgrenze in Südkroatien in's Leben rief, folgte ihm in allen Würden und Aemtern, ohne den schwierigen Verhält- nissen gewachsen zu sein; die poRtischen und reRgiösen Wirren nahmen mehr und mehr überhand. UnglückRche Türkenkriege und die Unzufrieden- heit mit seiner Regierung veranlassten seinen ehrgeizigen und sich über- schätzenden Bruder Matthias (nach einem FamiRenrathe mit seinem Bruder und den Steyerischen Agnaten), Rudolph der Regierung der Erb- lande zu entheben, nachdem Matthias die Unterthanen, namentRch durch Versprechung der Religionsfreiheit, gewonnen hatte, und 1608 wurde die- sem die Regierung von Oesterreich, Ungarn und Mähren überlassen, und die Thronfolge in Böhmen verheissen. Bei den fortdauernden Unruhen in Böhmen, und in Furcht vor seines Bruders Matthias Begier nach diesem Lande gab Rudolph, 1609, den Ständen den verhängnissvoRen Majestäts- brief, und gewährte kurz darauf den Schlesiern dieselben R-echte. Dennoch musste er schon 1611 Böhmen, Schlesien und die Lausitzen an Matthias abtreten. Nach Rudolphs 1612 erfolgtem Tode ward Matthias auch Kaiser. Unter ihm veranlassten die in offene Feindseligkeiten ausge- brochenen reRgiösen Reibungen den Ausbruch des 30jährigen Kriegs. Zu schwach, die zum Theil selbst veranlassten Aufstände durch Güte oder Waffengewalt zu beschwören, starb er 1619, und hinterliess als Erben den Steyerischen Ferdinand, als Kaiser Ferdinand II., der für kurze Zeit die Länder aRer drei Zweige der deutsch-österreichischen Linie ver- einigte. In Furcht vor strengen Massregeln gegen die evangelische Kon- fession, und einmal von der Bahn gesetzlicher Ordnung abgewichen, brach in Böhmen uud den Oesterreichischen Landen off'ene Empörung aus; und ersteres rief sogar den Kurfürsten von der Pfalz zur Krone. Aber der feste Sinn und die entschiedenen Massregeln, welche Ferdinand ergriff, steRten bald die Ruhe wieder her, wobei zugleich die Böhmischen und Oesterreichischen Privilegien aufgehoben wurden. Die entwickelte Härte gegen protestantische Reichsfürsten, die Unterdrückung des Protestantismus in den Reichslanden, und die Besorgniss vor Habsburgs überwachsender .Macht überhaupt, waffneten die protestantischen deutschen Fürsten, sowie Schweden und Franreich, zum Kriege, dessen für Oesterreich ungünstige Wendung Ferdinand noch sah, nicht aber sein Ende; er starb 1637. Ihm folgte Ferdinand IIL — Der bis zur Erschöpfung geflRirte Krieg endete 1648. Oesterreich verlor an Frankreich Elsass, nebst dem Sundgau und Breisach; an Sachsen wurden die beiden Lausitzen abgetreten. — 1657 folgte Ferdinands Sohn Leopold L Die beiden Kriege, die er gegen Frankreich, im Verein mit den deutschen Reichsfürsten, und gegen Holland und Spanien führte, und die durch die Frieden zu Nimwegen, 1679, und zu Ryswick, 1697, geendet wurden, waren nicht erspriess- lich; aber glänzend waren seine Erfolge, als ungarische Magnaten, in Anstreben gegen Leopolds Massregeln und vermeintliche Eingriffe in die Reichsrechte, 1672, unter Anführung Emmerich Tökely's zur Ver- theidigung ihrer bürgerlichen und Religionsfreiheiten zu den W'affen griffen und selbst die Türken 1683 zum Friedensbruche beredeten. Zwar drangen diese bis Wien vor; aber hier geschlagen, wurden sie in allen ferneren Kämpfen vom Unglücke verfolgt, und mussten sich in dem Frieden von Carlowitz, 1699, zur Abtretung aller früheren Eroberungen in Ungarn und Siebenbürgen verstehen. Ein neuer Krieg entspann sich mit dem Aus- sterben des Habsburgisch - Spanischen .Mannesstammes in Spanien. Trotz der gerechtesten und begründetsten Anrechte sah Leopold seine FamiRe zu Gunsten Frankreichs übergangen. In Verbindung mit England, HoRand, den meisten Reichsfürsten, Portugal und Sardinien, wurde, ausser in Spanien, glücklich gekämpft, und auch nach Leopolds Tode, 1705 (wo die Monarchie 9,070 Qu.-M., mit 14 Mill. Einwohnern umfasste), setzte Joseph L, zu seines Bruders Karls Gunsten, den Krieg fort; aber als auch er ohne männRche Nachkommen starb, 1711, und es gefährRch schien, so viele Kronen auf einem Haupte zu vereinigen, traten des nun- mehrigen Kaiser Karls VL Bundesgenossen ab, und im Frieden von Ba- den, 1714, erwarb Oesterreich nur die Niederlande, Mailand, Sardinien und Neapel (ungefähr 2,650 Qu.-M.). In den Jahren 1716—1718, bis zum Frieden von Passarov/itz, 1718, wurde glückRch gegen die Türken ge- kämpft, und nach dem Frieden umfasste der Staat 13,520 Qu.-M., mithin 1,400 Qu.-M. mehr als jetzt. Im Wiener Frieden, 1735, wurde Neapel und das für Sardinien erworbene Sicilien gegen Parma und Piacenza, als Secundogenitur, an Spanien abgetreten, und als mit K ar I s VL Tode, 1720, der Mannesstamm des Habsburgischen Hauses erlosch, hatte die Oester- reichische Monarchie nur noch einen Umfang von 10,682 Qu.-M., mit 171/2 mir. Einwohnern.
Der pragmatischen Sanktion (v. 19. Apr. 1713) gemäss, die von fast aRen Fürsten garantirt und anerkannt war, folgte Karl'n, dessen älteste Tochter, Maria Theresia, Gemahlin Franz Stephans, der 1735 sein Erbland Lothringen au Frankreich gegen das Herzogthum Tos- kana abgetreten hatte. .Mit ihm beginnt die Lothringische Linie auf dem Oesterreichischeu Throne. Zahlreiche Gegner traten gegen diese Erbfolge mit Ansprüchen verschiedener Art auf. Der bedeutendste war Friedrich IL von Preussen, der in drei Kriegen sich den Besitz von Schlesien und Glatz erkämpfte (1742), auch trat im Frieden zu Aachen, 1748, Oesterreich Parma, Piacenza und GuastaRa, als Herzogthum, an einen Spanischen Prinzen (als Dotation der vierten Habsburgischen Dynastie) ab, und entschädigte seinen Verbündeten, den König von Sardinien, durch die Grafschaften Vigevano, Anghiera und einen Theil des Pavesanischen; aber seiner andern Feinde erwehrte es sich mit Glück. In der Theilung Polens, 1772, erwarb Maria Theresia das Königreich Galizien und Lodomirien, später, 1775, von der Türkei die Bukowina, von Bayern das Innviertel, und ausserdem Hohenems, die Ortenau und Falkenstein. Ihr folgte, 1780, Joseph II., schon seit 1765 Römischer Kaiser; er beförderte Künste, Wissenschaften und Religionsverträglichkeit, nur schien er zu rasch und einem grossen Theiie seines Volkes zu schonungslos zu reformiren; sein Versuch, Bayern gegen die Oesterreichischen Niederlande einzutauschen, misslang. In Türkenkrieg verwickelt durch Russische Allianz; und be- stürmt von aufgeregten Provinzen, die jede Veränderung ihrer Verfassung zurückwiesen, starb er 1790, nachdem er (1782) die Grafschaft Falkenau, dann die Fürstenthümer CastigRone und Solferino mit Oesterreich verbun- den hatte. Ihm folgte sein Bruder Leopold IL von Toskana, der die aufrührerischen Provinzen durch Aufhebung der Neuerungen Joseph's beruhigte, und mit Preussen ein Bündniss gegen das durch Revolutions- schwindel aufgeregte Frankreich schloss. Sein Sohn Franz IL (L), Römisch - deutscher Kaiser seit 1792, nahm den Kampf gegen Frankreich auf, vergrösserte mitten im Kriege durch die letzte Theilung Polens, 1795, seine Besitzungen durch Westgalizien und Krakau; wurde aber, nach An- fangs wechselndem Glucke gegen die Neufranken, durch Bonaparte, 1797, zum Frieden zu Campo Formio und zur Abtretung der Niederlande und eines Iheils semer Italienischen Besitzungen genöthigt. Ebenso unglück- lich war der Ausgang des zweiten Oesterreichischen Kriegs, dessen Frie- densschluss zu Luneviüe 1801, die Etsch zur Grenze nach ItaRen und die Abtretung des Breisgau's bestimmte. Mit neuen Verlusten endigte der dritte Krieg gegen Frankreich zu Pressburg, 1805. Der vierte Krieg, 1809, beraubte Oesterreich seiner ganzen Küste, Salzburgs, Berchtesgadens, grosser Theiie von Oesterreich ob der Ens, Kärnthen, Krain etc. /m 11. August 1804 nahm Kaiser Franz, den Untergang des deutschen Reiches voraussehend, den Titel eines „Kaisers von Oesterreich" an, und legte bei der Auflösung des deutschen Reichsverbands und der Stiftung des Rheinbundes die Römisch - deutsche Kaiserwürde nieder. An dem Kriege Napoleons gegen Russland nahm Franz L anfangs als französischer Bundesgenosse Theil, musste durch eine besondere Uebereinkunft (1810) den Tarnopoler und Czortkower Kreis an Russland abtreten, und Oester- |
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reich war, bei einem Länderbestande von 9,457 Qu.-M., zu einer Macht zweiten Ranges herabgesunlien, als es nach vergebens versuchter Friedens- vermittlung, 1812, entscheidenden Antheil gegen Napoleon nahm, und in den letzten Kampf zur Herstellung des Europäischen Staatensystems ging. Im Wiener Friedens - Kongresse erhielt Franz L, 1815, das Lom- bardisch-Venetianische Königreich, bis an den Lago Maggiore, Ticino und Po sich erstreckend, nebst dem Mantuanischen Gebiete und den Graf- schaften Bormio und Chiavenna; in Deutschland nahm er seine früheren Besitzungen mit einigen Veränderungen wieder, ebenso in Galizien und Lodomirien, und so wuchs Oesterreich wieder auf 12,098 Qu.-M. heran. Die schnelle Unterdrückung der Unruhen in Savoyen, Neapel und dem Kirchenstaate bewiesen den festen Willen des Kaisers Franz, die geord- neten Verhältnisse der Staaten zu sichern, so wie das Verhalten im Russisch-Türkischen Kriege, 1828 und 1829, und bei der Revolution iu Frankreich, 1830, sein Streben, jede gewaltsame Störung des Europäischen Staatensystems zu vermeiden. Ihm folgte 1835 sein Sohn Ferdinand L (als König von Ungarn und Böhmen Ferdinand V.) unter dessen Regierung das Gebiet der Monarchie sich durch die Einverleibung der Republik Kra- kau, 1846, erweiterte. Die Jahre 1848 und 1849 schienen für-Oesterreich durch die Empörungen in Deutschland (Wien, Prag), Ungarn und Italien, verhängnissvoU zu werden. Kaiser Ferdinand L, der von seiner Thron- besteigung an die Liebe und Anhänglichkeit seines Volkes genossen hatte, entsagte im Laufe der Wirren, durch Manifest vom 2. Dec. 1848, dem Oesterreichischen Kaiserthrone zu Gunsten seines Neffen, der am 1. Dec. 1848 für volljährig erklärt, nach vorhergegangener Thronfolge-Verzicht- leistung seines Vaters, des Erzherzogs Franz Karl, als Kaiser Franz Joseph L, den Thron Oesterreichs bestieg, in schwerer Zeit als Sieger aus allen Kämpfen hervorging, alle Provinzen des Gesammtstaates als Kronländer unter einer Verwaltung vereinigte, und seit seinem Regierungs- antritte im Innern des Reichs die grössten Anstrengungen zur glücklichen Entwickelung aUer Verhältnisse machte. Auf den Territorialbestand des Reichs hatten die Ereignisse der Jahre 1848 und 1849 keinen Einfluss; nur wurde, 1849, in Folge kaiserlicher Patente, aus mehreren, vorzugs- weise von Serben und Romanen bewohnten, ungarischen Komitaten die serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate errichtet, und 1851 die siebenbürgische Militärgränze mit dem Kronlande vereinigt. —
Genealogie des regierenden Kaiserhauses.
Haus Halisburg^.
Rudolph I., Graf v. Habsbnrs, geb. 1218, röm.-deutsch. Kg. 1273 j- 1291.
Johannes Parriclda, i 1313.
Albrecht III.,
erbt 1366 aUe österr. Länder, t 1395. ^
I Friedrich, Ernst d. Eiserne,
AlbrechtlV., i 1439. 1424.
f 1405. I I
Sigmund, Friedrich III., <i9B. (a.Hg.v.Oestr.Fr.V.)
Hg.v. Steyerm.,Kärn-
Leopold, Hg. V. Schwaben, Elsass u. Steyermark, f 1386 (b. Sempach.)
nige: Karl IV., i 1378. Wenzel, i 1400. Siglsm., i- 1437, aus d. Hanse Luxemburg ; sodann Al- brecht V. V. Habsburg.)
Albrecht V.,
als römisch. König Albrecht II. 1437verm.m. Elis. V. Burgund,Sigism. Tochter, Erb. von Ungarn, Böhmen, Mähren, f 1439.
Ladisl. Post- humus, Kg. von Böhm. u. Ungarn, t 1457.
I/othriu- gen.
Renat IL,
Gr. v. Vaudemont, erbt v. s. Mutt. d. Hgth. Lothr., Bar und die Ansprüche auf Neapel 1 1508.
Albrecht I., röm. Kg. 1291 I 1308.
Friedrich der Schöne, Leopold, AlbrechtlL, röm. Kg. 1314 t 1330. i 1327. i 1358.
(Hier folgen Rudolph, als röm. Kö- H. v. Oestr.,
erbt Tyrol. i 1365.
then, Krain, röm.-d.. Kaiser, 1440 i 1493.
Maximilianl., verm. m. ,Marie v. B., 1493 t 1519.
1
Philipp d, Schöne, verm. m. Johanna von Castilien, ^ 1506.
Spanische liinie Ueutsclie liiuie d. H. IIabsburg^. d. H. Habsburg-.
Ferdinand I., E.-H. v. Oestr., Kg. v. Ung. u. Böhmen, röm.-deutscher Kaiser, 1558 t 1564.
Karl V., E.-H.t. Oestr., Hg. V. Burgund, Kg. v. Spanien u. Sicilien, li)m.-dentsch. Kais. - 1519—56, -i 1558.
Philipp II., Kg.
V. Span., i 1598.
PhilIpp IIL, •j. 1631,
Philipp rc.,
f 1665.
Karl II.', i 1700.
Nilsol. Franz, i 1670.
Karl IV„
f 1690.
i
Leopold Jo- seph Karl,
1729.
Karin.,flßOS.
Maximilian IL, Karl v. Steyerm. Heinrich, Franz,Gr.v.Vau- 1564 ^ 1576. I i" 1624. demont, f 1632.
Rud. IL, Matthias Ferdin. IL, Karl IIL, i 1612. i 1619. 1619 i 37. ^ 1675.
Ferdin. HL,
1637 t 57-
I
Leopold I.,
1657 j 1705.
Maria, verm. m.
Em annel v.Bayern.
Karl' VIL,
Kurf, von Bayern, Kais. 1740 + 45.
Karl VI., 1711 t 1740.
Maria Theresia, E.-H. v. Oestr., Kg. v. Ung., Böhmen etc.
Franz L, Stephan v. Lothr., G.-H. v. Tosk., 1737, Kais, 1745 f 1765.
Ferdinand,
E.-H. v. Oestr., verm. m. Beatrix v. Este, Erb. v. Modena etc. i 1806.
Ferdinand, |
G.-H. v. Toskana, f 1824. Franz IV.,
H. v. Modena 1814, v. Massa Carr. 1829.
Leopold IL, G.-H. v. Tosk. 1765 — 1790. Kais. 1790 f 1792.
Franz IL (L),
deutscher Kaiser 1792—1806, Kais. v. Oestr., + 1835.
Franz V.,'Ferdinand, suco. 1846,
^erdinandl,
1835, res. 1848.
Franz Karl,
Franz Joseph L, Kaiser 1848.
Rudolph,
Kronprinz, geb. 1858. |
S9as liaud. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Der Kaiserstaat Oesterreich, hinsichtlich der Arealgrösse der dritte, hinsichtlich der Volkszahl der zweite unter den Europäischen Staaten, ist zwischen 42010'~5103,27" N.Br. und zwischen 26oi4'—4402' O.L. gelegen, bildet ein zusammenhängendes, bis auf wenige Theile gut geschlossenes Staatsgebiet, das nur im Süden, in Dalmatien, einen bedeutenden Vor- sprung bietet, der als schmaler Küstenstrich (von 14 bis herab aufVsM.), zwischen der Türkei und dem Adriatischen Meere, sich mehr als 70 Meilen in die Länge zieht, und in dieser Strecke zweimal (auf kaum 3 Meilen) von türkischem Gebiet durchbrochen wird. Die grösste Längenausdehnung Oesterreichs beträgt 186, die grösste Breitenausdehnungi94 Meilen. VonW^ien nach den entferntesten Punkten des Staates sind 110, nach dem nächsten Punkte der russischen Grenze (in gerader Linie) nur 38, der türkischen Grenze 45, und der französischen 80 Meilen. Der nördlichste Punkt der Monarchie ist bei Hilgersdorf in Böhmen, der südlichste der Ostrovizza- Berg in Dalmatien, der Grenzpunkt gegen Albanien, der westlichste Rocca d'Angera, am Lago Maggiore, und der östlichste bei Chilischeny in der Bukowina. — Von 12 Grenzländern umschlossen, und zwar im Norden von Bayern (mit einer Gesammtgrenze von 138 Meilen), Sachsen (58 M.), Schlesien (93 M.) und Russland (Polen und Volhynien); im Osten von Russland (Podolien und Bessarabien; — Gesammtgrenze gegen Russland 156 Meilen), und der Türkei (Moldau); im Süden von der Türkei (Wallachei und Serbien, Bosnien, Kroatien, Albanien u. Montenegro; Gesammtgrenzen gegen die Türkei 346 M.), dem Adriatischen Meere, dem Kirchenstaate (13V2 M.), und Parma (16 M.), und im W^esten von Sardinien (22 M.), der Schweiz (Tessin, Graubündten u. St. GaUen, zusammen 70 M.), Lichten- stein (3 M.) und dem Bodensee (3 M,), beträgt die gesammte Länge der Landgrenzen 935, und die gesammte Küstenlänge am Adriatischen Meere 255 geogr. Meilen. Die zahlreichen Inseln im Adriatischen Meere, von denen die quarnerischen Inseln Cherso, Veglia und Lossini zum Küsten- lande, Arbe, Pago, Selve, Grossa, Lissa, Lesina, Brazza, Meleda, Corzola etc. zu Dalmatien gehören, haben zusammen eine Umfangslinie von mehr als 300 Meilen. Die natürlichen Grenzen des Reichs sind im Norden: der Böhmerwald, das Fichtel- und Erzgebirge, die Sudeten, die Weichsel, zum Theil der San, die Podhorce; im Osten: die Karpaten; im Westen: der Böhmerwald, der Inn, die Salza, der Bodensee, der Rhein, die Allgauer- und die Schweizer-Alpen, der Lago Maggiore, der Ticino, und im Süden: der Po, das Adriatische Meer, die dinarischen Alpen, die Save und die Donau. Der Flächeninhalt des gesammten Landes beträgt 12,121,.,7 geogr. oder 11,593,90 Oesterr. Qu.-M,; die Einwohnerzahl nach der Zählung von 1851: 35,750,620, nach der Berechnung von 1854, ohne das zahlreiche .Militär: 39,411,309 Seelen.
Physische Beschaffenheit. — Die Oesterreichische .Monarchie ist einer der gebirgigsten Staaten Europa's. Ueber drei Viertel der Gesammt- oberfläche sind Gebirgs- oder Bergland. Doch dehnen sich auch grosse Ebenen und Thäler im Staate aus. Vorzugsweise Gebirgsländer sind Tyrol, Salzburg, Obersteyermark, Oberkärnthen und Siebenbürgen, Die Gebirge gehören dem Alpen-, Hercinischen- und Karpaten-Gebirgssystem an. Die Alpen, von denen ein Theil der Centraialpen und die gesammten Ostalpen dem Staate angehören, erfüllen den wesüichen und südlichen Theil der Monarchie. Der östliche Theil der Centralalpen, welcher aus den rhätischen (tyroler, orteler und tridentinischen), den südlichen Ausläu- fern der lepon tinischen (luganer) Alpen besteht, erfüllt Tyrol, die westliche Lombardei und das nördliche Venedig mit seinen Gebirgsmassen, streicht von WSW. nach ONO,, und senkt sich südlich nach den Ebenen des Pothales und dem Adriatischen Meere, nördlich nach dem Hochplateau der Donau (höchste Spitze derselben der Orteler 12,059'). Die Ostalpen ziehen sich von der Dreiherrnspitze bis zu den Ebenen Ungarns, und ver- lieren nach Osten immer mehr den Alpencharakter. Zu ihnen gehören die nori sehen (mit der Kette der hohen Tauern, den Salzburger und Kärnthnisch-steyerischen Alpen), die karnischen (mit den Karawanken, dem Bacher-, .Matzel-, Varasdiner- und Syrmischen Gebirge), diejulischen oder krainer (mit dem tarnovaner und Birnbaumer Wald, dem Karst-, Gottscheer-, Uskoken- und Mokrizgebirge), und die dinarichen Alpen (das grosse und kleine Kapella-, das Pliesivica-, Wellebich- oder morla- kische und das Prologh - Gebirge etc.). — Die Hercynischen Gebirge der Monarchie erheben sich in Böhmen, Schlesien, Mähren und dem mitt- lem und nördlichen Ober- und Niederösterreich; es sind dieselben: der Böhmerwald (höchster Punkt der Kubani 4,239'), das Fichtelgebirge (dessen östliche Vorberge, das Teplergebirge, nach Böhmen streichen; bis 3,000' hoch), das Erzgebirge (Keilberg 3,802'), die Sudeten (mit dem Elbesandsteingebirge, dem südl, Theil des lausitzer Gebirges, dem Riesen- gebirge, dem südwestL Abfall des Glatzer Gebirgslandes und dem schle- sisch-mährischen Gesenke. — Die Karpathen, die bei einer Breite von 10—40 Meilen, in einer Länge von 150 M., in Ungarn, Siebenbürgen, dem temeser Banat und der banater Militärgrenze, in Galizien, der Bukowina, Mähren uud Schlesien in bogenförmiger Richtung sich ausdehnen, und Ungarn von den genannten Ländern scheiden, umfassen einen Flächen- raum von nahe 4,000 Qu.-M., und fallen in drei Hauptheile: das unga- risch - k arp a t h i s ch e Hochland (das Tatragebirge oder die Centraikarpathen, die Bieskieden, das weisse Gebirge und die kleinen Karpathen, das Neutragebirge, das Fatra- oder ungarische Erzgebirge, die niedrige Tatra, und das Ostrowsky-, Neograder- und Matragebirge), das karpathische Waldgebirge, und das siebenbürgische Hoch- land. — Grosse Ebenen finden sich in Ungarn, Galizien, Kroatien, Sla- vonien und dem lombardisch - venetianischen Königreiche. In Ungarn um- fasst die grosse oder untere Tiefebene 1,700, die kleine .oder obere 160 Qu.-M.; die kroatisch-slavonische Tiefebene 70, die galizische Ebene 900, die lombardisch-venetianische Tief- ebene 400 Qu.-M,; unter den andern Ebenen der Monarchie sind zu be- merken: die 50 Qu,-M, grosse österreichische Tiefebene und das Marchfeld; das neustädter Steinfeld und das tulner Feld in Niederösterreich; die weis er Haide in Oberösterreich; das gratzer, leibnitzer und pettauer Feld in Steyermark; die Klagenfurter Ebene in Kärnthen; die Hanna in Mähren; das Inn- und Rhein- thal, und die Fläche am Bodensee in TyroL Die Zahl der Hoch- und Tiefthäler, von welchen viele mit Naturreizen aller Art ausge- stattet sind, ist ungemein gross, und grössere Längenthäler sind: das Donauthal, das unterhalb Wien und in Ungarn in eine hügelige Fläche übergeht, das Mur-, Drau-, Save-, Elbe- und EtschthaL |
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4 20. — Oesterreichische Monarchie.
Von vielen und mächtigen Flüssen durchschnitten, die auf einem grossen Theile ihres Laufs schiffbar sind, und wichtige Pulsadern des Verkehrs bilden, gehören die Ströme Oesterreichs theils dem Schwarzen Meere, theils der Nord- und Ostsee, theils dem Adriatischen Meere an. In das Schwarze Meer ergiest sich die Donau, die in einer Länge von 179 M. (von Passau bis Orsova) das Land durchströmt, und deren Stromgebiet in Oesterreich allein gegen 8,000 Qu.M. umfasst (von ihren Nebenflüssen, deren sie in Oesterreich 120 empfängt, sind die bedeutend- sten, von rechts: der Inn, die Traim, Ens, Ips, Traisen, Wien, Leitha, Raab, Särviz [auch Scharwasser], Drau oder Drave, und Save oder Sau; von links: die Mühl, Krems, Kamp, March, Waag, Gran, Eipel, Theiss, Bega und Temes), und der Dniester, der in Galizien entspringt, ein Stromgebiet von 1,440 Qu.-M. umfasst, und in Oestereich von rechts: den Stry, die Swica, Lomniza und Bistriza, von links: die Strippa, den Sered und die Podhorce, empfängt. — In die Nordsee ergiessen sich: die Elbe, deren Länge in Oesterreich sich auf 40 Meilen beläuft (Nebenflüsse von rechts: die Iser und der Polzenj von links: die Aupe, Melau, Moldau, Eger und Biela), und der Rhein, der auf SVs Meilen die Grenze nach der Schweiz büdet, bis er in den Bodensee geht, und auf dieser Strecke die RI aufnimmt. — In die Ostsee münden: die Weichsel, die in Mähren entspringt, und sich rechts durch die Biala, Sola, Skava, Raba, Dunajec, Wisloka, den San und Bug, links durch die Przemza verstärkt, und die Oder, deren Stromgebiet in Oesterreich 115 Qu.-.M., ihre Länge nur 12V2 M, beträgt (Nebenflüsse von rechts: die Olsa und Ostravica, von |
Rnks: die Oppa). — In das Adriatische Meer ergiessen sich: der Po, dessen Länge in Oesterreich 50 (die ganze Länge 90) .Meilen beträgt (Nebenflüsse von links: der Tessin, die Olona, Lambro, Adda, der Oglio und Mincio), und die Etsch, die 48 M. Länge hat und von Rnks die Eisak, den Nosbach und Lavis empfängt. — Von Küstenflüssen strö- men in's Adriatische Meer: der BacchigRone, die Brenta, der Sile, die Piave, Livenza, der TagRamento, Isonzo, Timavo, Quieto und die Arsa, und aus Dalmatien: die Zermagna, Kerka, Cettina und Narenta. Von Meeren ist das Adriatische das einzige, welches die österreichische Küste bespült, und daselbst vier grosse Bilsen, den Golf von Venedig, Triest, Fiume und Cattaro, und zwischen den Inseln der dalmatinischen Seite viele Kanäle bildet. Landseen sind zahlreich; die bedeutendsten derselben sind, im lombardisch-venetianischen Königreiche: der Lago Maggiore oder Locarner See (4V2 Qu.-M.), der See von Lugano oder Laviser See (I1/2 Qu.-M.), der Comer See (31/2 Qu.-M.), der See vom Iseo (1 Qu.-M.) und dervonidro, derGarda-See oder Benaco- See (6% Qu.-M.), der See von Mantua, und der See von Abano; in Tyrol: der Aachen- und Plan-See, und der Bodensee, der nur auf einer Strecke von 2V2 Meilen die Grenze der Monarchie bespült; im Erz- herzogthum Oesterreich: der Alt-Ausseer-, Grundel- und Oedensee, der Hallstätter- und Traun- oder Gmundnersee, der Atter- oder Kammersee, Mondsee etc.; in Kärnthen: der Wörther- oder Klagenfurter-See; in Krain: der Zirknitzer See (3 Qu.-M.); in Istrien: der Cepicer-See, welcher schäd- Rche Ausdünstungen verbreitet; in Dalmatien: der Vrana-See; im Ungari- schen Tieflande: der Platten- oder Balaton-See (24 Qu.-M.), der Neusiedler-See (6V2 Qu.-M.) und der Palitser-See, und in den Hoch-Karpathenländern von Ungarn und Siebenbürgen: der St. Annen- und Büdöshegy-See, der Piriczker-See, und der Hodos. — Die Sumpfländereien bedecken gegen 200 Qu.-M.; die ausgedehntesten Sümpfe des Landes sind: der Sär-Ret (7 Qu.-M.), der Echeder Sumpf, und der Hansäg, sämmtlich in Ungarn, wo die Theiss, die untere Donau, Save, Drau, Kulpa, Temes und Koros, in GaRzien die Weichsel, der San, Bug und Dniester, in Mähren die March, und im lombardisch-venetianischen Königreich der Po, den meisten Antheil an der Sumpfbildung nehmen. — Kanäle, welche theüs zur Schilffahrt, theUs zur Bewässerung des Kultur- bodens dienen, sind in grosser Zahl vorhanden; die bedeutendsten sind in der Lombardei, dem Venetianischen, in Oesterreich unter der Ens, und in Ungarn. —• Mineralquellen zählt Oesterreich mehr als irgend ein anderer Staat Europa's (vorzüglich Böhmen und Ungarn). —
Der Boden ist im Allgemeinen von ausnehmender Fruchtbarkeit. Thon, Sand und Kalk, in der mannigfaltigsten .Mischung, sind überwiegend. Vorzugsweise reich ist Nieder-Ungarn, das Temeser Banat etc.; in Sieben- bürgen die Gegenden an der Maros und Szamos; in Dalmatien das Narentagebiet; im Süden die lombar- dische Ebene; in Steyermark das Raabthal; in Nieder- Oesterreich das March- und tulner Feld; und in Kärnthen das Lavantthal; in Mähren die Hanna; in Böhmen die Gebiete von Eger, Saaz und Leitmeritz, und in Galizien die Gebiete von Bochnia und Wadowice. Der unproduktive Theil der Oberfläche Oesterreichs nimmt 1,628^5 österreichische Qu. - Meilen ein, und fällt vorzugsweise auf Tyrol, dann Siebenbürgen, Militärgrenze, Venedig, Salzburg, Lombardei und Ungarn, welche Kronländer aRein 1,213 Qu.-JL des unproduktiven Bodens hinwegnehmen, während der Rest auf Bönnien, Niederösterreich, Schlesien, Mähren und Dalmatien kommt.
Das Klima ist gemässigt, im .Allgemeinen mild, und dem animalischen sowohl als vegetabilischen Le- ben sehr zuträglich. Die Erhebung des Bodens der einzelnen Landestheile bewirkt eine grosse Verschie- denheit in der mittleren Jahrestemperatur, die zwi- schen '8 und 120 R, beträgt (in Cattaro ist die mitt- lere Temperatur 110,6, in Venedig 100,8, in .MaRand 100,5, in Temesvär 90,2, in Wien 80,3, in Ofen 7o,s, in Gratz 70,2, in Prag 70,6, in ORmütz 70,3, in Lemberg 50,6). Die Küstenländer sind hinsichtlich der Tempe- ratur geringeren Schwankungen ausgesetzt, als die Binnenländer, wo kältere Winter und heissere Som- mer herrschen. Am auffallendsten ist der Temperatur- wechsel in der ungarischen Ebene, wo die Hitze im Sommer oft 42o, die Kälte im Winter 22o erreicht. Im ARgemeinen kann man iu der Monarchie drei kli- matische Regionen unterscheiden: die südliche, zwi- sehen 420—-46" ßr., welche das lombardisch-venetia- nische Königreich, Süd-Tyrol, das Küstenland, den süd- lichen Theil Kroatiens, Slavonien, die Militärgrenae, die Woiwodina und ganz Dalmatien begreift; sie hat die mRdeste Luft und den kürzesten Winter, und ÜberaR in ihr gedeihen Mais, Wein, Reis, und hier und da auch Südfrüchte und die Olive. Die mittlere Region, zwischen 40° und 49», umfasst das Land unter und ob der Ens, Salzburg, Steyermark, Kärnthen, Krain, das mittlere und nördliche Tyrol, Südmähren, einen Theil von Bölimen, die ungarischen Länder, die Bukowina und Siebenbürgen, ist voRkommen gemässigt, und erzeugt Wein, Mais und Getreide aller Art in Menge. Die nördliche Region, über 490, begreift Böhmen, Nordmähren, Schlesien und Galizien; mit wenigen Ausnahmen kommen Mais und Wein nicht mehr fort, dafür gedeihen aber Getreide, Hanf und Flachs aufs VortretfRchste. — Die Regenmenge ist in den Alpenländern am grössten, und beträgt hier 32"; die geringste Regenmenge haben Dalma- tien und Istrien, 10-12", eben so die ungarische Ebene, wo der Regen durch häuflgen Thau einiger- massen ersetzt wird. Im grössten Theile der Mo- narchie sind die Herbstregen, in Tyrol, Böhmen und im ungarischen Tieflande die Sommerregen am vorherrschendsten. Von W^in den ist in den meisten Provinzen der Westwind, im lombardisch-venetianischen Königreiche, wo nicht selten auch ein Dürre erzeugender, und wiederum durch die Schneeschmelze Ueberschwenimungen hervorbringender Sirocco weht, der Nordwind vorwiegend.
Politische Eintheilung. — Die Oesterreichische Monarchie, die jetzt m einen Einheitsstaat umgewandelt werden soR, besteht gegen- wartig aus 20 Kronländern, welche in Kreise (im lombardisch-venetiani- schen Königreich in Provinzen, in Ungarn, Kroatien und Slavonien in Comitate, in der Militärgrenze in Regiments- und BataiRonsbezirke) und in besondere, den administrativen Landesbezirken untergeordnete Stadt- beprke zerfallen. Die Kreise werden wieder in Bezirke (in Dalmatien in Präturen, im lombardisch-venetianischen Königreich in Distrikte, iu Ungarn in Stuhlbezirke, in der MiRtärgränze in Kompagniebezirke) geschieden. Bei den kleineren Kronländern (Salzburg, Kärnthen, Krain, Schlesien, Bukowina) besteht keine Kreiseintheilung, die grösseren dagegen sind, ausser den Kreisen, noch in besondere Verwaltungsgebiete, und zwar Galizien in 2, das lombardisch-venetianische Königreich in 2, und Ungarn in 5 Verwaltungsgebiete getheilt. |
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OESTERREICH,
-ocr page 187-
198 20. — Oesterreichische Monarchie.
Kronländer, Kreise n. Stadt- liexirke.
I. Oesterreich unter der Ens: Stadtbezirk Wien.................
1, Kreis Unt. Wienerwald.....
2, „ Ober Wienerwald.....
3. „ Unt. Manhartsbers •••
4. „ Ober Manbartsberg •••
II. Oesterreich ob der Ens; Stadtbezirk Linz ................
1. Mühlkreis....................
2. Innfcrels .....................
3. Traunkrels ..................
4. Hausruckkreis................
in. Salzburg:
Stadtbezirk Salzburg ...........
Das übrige Land................
IV. Steyermark: Stadtbezirk Gratz ...............
1. Kreis Gratz .................
2. „ Marburg...............
3. „ Bruck..................
V. Kärnthen:
Stadtbezirk Klagenfurt..........
Das übrige Land................
VI. Krain:
Stadtbezirk Laibach.............
Das übrige Land ................
VII. Görz,Istrien,Trlest etc.: Die reichsunmittelb. Stadt Trlest und Gebiet.......................
1. Krois Görz ..................
2, „ Mitterburg.............
VIII. Tyrol u. Vorarlberg: Stadtbezirk Innsbruck..........)
1. Kreis Innsbruck ...........)
2. „ Brixen ................
3. „ Trient.................
4. ,, Bregenz ...............
IX. Böhmen:
Stadtbezirk. Prag................
1. Kreis Prag...................
2. „ Budweis...............
3. „ Pisek..................
4. „ Pilsen.................
5. „ Eger...................
6. „ Saaz...................
7. ,, Leitmeritz.............
8. ,, Jung-Bunzlau ........
9. „ Gitschin (Jicin) ......
10. „ Koniggrätz............
11. „ Chrudlm...............
12. „ Czaslau................
13. „ Tabor ..................
X. Mähren:
Stadtbezirk Brünn...............
1. Kreis Brünn.................
2. „ Olmütz................
3. ,, Neutitschein..........
4. „ Hradisch...............
5. „ Znaim.................
6. „ Iglau..................
XI. Schlesien:
Stadtbezirk Troppau............
Das übrige Land................
XII. Galizien:
a) Yerwalt.-Geb. Krakau: Stadtbezirk Krakau..............
1. Kreis Krakau................
2. „ Wadowice..............
3- ,, Sajidec.................
„ Bochnia................
5. „ Tarnow................
6- „ ........................
7. ,, Rzeszow..............
b) Verwalt.-Geb. Lemberg: Stadtbezirk Lemberg............
1. Kreis Lemberg...............
2. „ Stry....................
3- II Sambor................
4. „ Sanok .................
5. „ Przemysl..............
6. „ Zolkiew...............
7. ,, Tarnopol...............
8. „ Zloczow...............
«. „ Brzezw»...............
Bromme'« Hand-Atlas.
|
Geogr. Qu.-M. |
aj |
jS £ |
aj |
J. d |
|
Einwohner, |
Bewoh- |
Kronländer. |
'E |
|
■cd |
|
£ |
1854 |
ner auf |
|
îS |
|
« |
|
S |
(ohneMiUt.) |
1 Qu.-M. |
1. Erzherzogth. Oesterreich |
|
|
|
35 |
|
|
|
|
unter der Ens........... |
360,16 |
4 |
70 |
240 |
4,312 |
1,714,608 |
4,763 |
2. Erzherzogth. Oesterreich |
|
|
|
|
|
|
|
|
ob der Ens ............. |
217,95 |
4 |
46 |
14 |
»7 |
6,011 |
755,250 |
3,466 |
s. Herzogthum Salzburg ... |
130,18 |
— |
20 |
3 |
21 |
734 |
174,379 |
1,187 |
4- Herzogth. Steyermark--. |
407,94 |
3 |
64 |
20 |
94 |
3,506 |
1,095,087 |
2,684 |
5. Herzogth. Kärnthen..... |
188,47 |
— |
28 |
11 |
25 |
2,747 |
346,150 |
1,831 |
6. Herzogth. Krain.......... |
181,47 |
|
30 |
14 |
17 |
3,174 |
505,886 |
2,787 |
7. Grafschaft Görz u. Gra- |
|
|
|
|
|
|
|
|
diska, lätrien, Triest s. |
|
|
28 |
|
|
|
|
|
Gebiet ................... |
145„3 |
2 |
30 |
14 |
947; |
613,056 |
4,293 |
8. Gefurst, Grafschaft Tyrol |
|
|
71 |
|
|
|
|
und Vorarlberg......... |
522,87 |
4 |
22 |
28 |
1,427 |
925,066 |
1,771 |
9. Königreich Böhmen...... |
943,93 |
13 |
207 |
318 |
237 |
12,105 |
4,800,818 |
5,086 |
10. Markgrafsch. Mähren..... |
403,87 |
6 |
76 |
90 |
181 |
3,029 |
1,972,165 |
4,907 |
11. Herzogth. Schlesien...... |
93,52 |
— |
22 |
27 |
S |
662 |
479,321 |
5,243 |
12. Königreich Galizien...... |
1,422,50 |
17 |
177 |
95 |
193 |
5,986 |
5,056,647 |
3,575 |
13. Herzogth. Bukowina..... |
189,56 |
— |
15 |
3 |
4 |
276 |
430,664 |
2,271 |
14. Königreich Dalmatien--- |
232,4, |
4 |
31 |
15 |
32 |
868 |
432,337 |
1,864 |
15. Lombard.-Venet. Königr. |
826,02 |
17 |
180 |
41 |
349 |
2,531 |
5,503,473 |
6,711 |
16. Königreich Ungarn...... |
3,265,35 |
43 |
246 |
95 |
595 |
10,637 |
8,744,481 |
2,680 |
17. Serbische Woiwodschaft |
|
|
|
|
|
|
|
|
u. Temeser Banat...... |
544,98 |
5 |
29 |
8 |
65 |
823 |
1,574,428 |
2,888 |
18. Königreich Kroatien und |
|
|
|
|
|
|
967,136 |
2,906 |
Slavonien ................ |
332,74 |
5 |
46 |
9 |
47 |
3,020 |
19. Grossfürstenth. Sieben- |
|
|
|
|
|
|
|
|
bürgen .................. |
1,102,24 |
10 |
79 |
25 |
65 |
2,754 |
2,285,572 |
2,073 |
20. MUitärgrenzo ........... |
609,52 |
— |
15 |
12 |
9 |
1,759 |
1,054,794 |
1,730 |
Zusammen.....| |
12,121,37 |
137 |
1,480 |
887 |
2,318 1 |
67,388 |
39,411,309 1 |
3,251 |
Die einzelnen Kronländer selbst zerfallen in nachstehende Kreise und Stadtbezirke, die in mehr oder weniger Bezirksämter geschieden sind, und zwar:
tu ä CS O*
1,09
79,55 102,„
85,62
«1,1»
0,33
59,43
40,TO
48,T4
68,75
0,16 130,01
0,38 124,89 108,4T 174,5,
0,09 188,33
0,01 180,34
1,T0
53„5
89,73
190,8, 174,03
111,T4
0,15 106,2C 82,4T
80.93
89.94 79,3, 57,42 57,39 65,1, 54,08 53,90 60,99 71,75 84,17
0,30
86,15
79,01 57,92 67,94 55,85 56,70
0,20 93,32
0,24 22,06 70,03 72,4» 43,51 69,72 57,06 82,93
0,63 37,45 122,09 93,10
88,37
72,TO 94,18 67,X6
99,55 77,63 |
Kronländer, Kreise u. Stadt- bezirke.
10. Kreis Czortkow............
11. „ Stanlslau.............
12. „ Kolomea.............
XIII. Bukowina:
Stadtbezirk Czernowitz........
Das übrige Land...............
XIV. Dalmatien:
1. Krei« Zara..................
2. ,, Spalato...............
3. „ Ragusa ...............
4. ,, Cattaro ..............
XV. Lomb.-Venet.Königr.:
a) Yerwalt.-Geb. Mailand:
1. Provinz Mailand...........
2. „ Como..............
3. ,, Sondrio...........
4. ,, Bergamo...........
5. ,, Lodi u. Crema •••
6. „ Pavia ..............
7. ,, Cremona ..........
8. „ Brescia............
9. „ Mantua............
b) Yerwalt.-Geb. Yenedlg:
1. Provinz Yenedig...........
2. „ Padua.............
3. „ Bovigo............
4. „ Yicenza...........
5. „ Y'etona............
6. ,, Treviso............
7. „ Udine.............
8. ,, Belluno............
XVI. Ungarn :
a) Yerwalt.-Geb.Pesth-O fen:
Stadtbezirk Ofen.............)
„ Pesth............)
1. Comitat Pesth-Pilis........
2. „ Pesth-Solt........
3. „ Stuhlweissenburg
4. ,, Gran...............
5. „ Borsod.............
6. „ Heves..............
7. ,, Szolnok...........
8. ,, Csongrad ..........
9. ,, Jazygien und Ku-
manien..........
b) Verwalt.-Geb. Oedenburg:
Stadtbezirk Oedenburg........
1. Comitat Oedenburg........
2. ,, Wieselburg........
3. „ Raab ..............
4. „ Veszprim .........
5. „ Eisenburg.........
6. „ Zala...............
7. „ Somogy...........
8. „ Baranya...........
9. „ Tolna..............
c) Verw.-Geb. Pressburg:
Stadtbezirk Pressburg........
1. Comitat Pressburg.........
2. „ Ober-Neutra ••
3. „ Unter-Neutra •
4. „ Trentschin —
5. „ Arva Thurocz • 8. „ Liptau.........
7. „ Zohl...........
8. „ Bars...........
9. „ Komorn.......
10. ,, Honth.........
11- „ Neograd.......
d) Verw.-Geb. Kaschau:
Stadtbezirk Kaschau......
1. Comitat Abauj-Torna-.
— OesterreichiBche MonwcWe. 6.
Gomör
Zips...............
Sàros .............
Zemplin...........
Unghvàr...........
Berek-Ugocsa-----
8. „ Marmaroä.........
e) Verw.-Geb. Grosswardeln Stadtbezirk Grosswardeln.....
1. comitat Süd-Bihar ........
2. „ Nord-Bihar........
3. „ Szathmär..........
Die 20 Kronländer der Monarchie sind:
99,05
83.49
1,05 188,51
101,55
94.50
24,81 11,.55
35,24 51,52 59,20 76,38 21,71
18,9T
24.70 61,73
42.68
52,83 39,63 20,2, 47,92
51.71 43,92
119,06
58.69
99.20
92.12 74,7,
34.14
64.13 62,72 51,97 60,30
90,05
1,38
58,ro 38,46
24.21 76,89 91,48 74,82
119,32 92,33 67,03
1,51 58,87 54,70 76,07
75.38
58.39 41,01 51,31 44,74 41„0 46,41 80,21
1,26 60,28 73,28
67.15 69„6
112,44 55„s 88,51 189,07
0,21 152,18 117,3. 108,41 |
Kronländer, Kreise u. Stadt- bezirke. |
0 '.
« 3
0 Crt |
M 0
'II |
Kronländer, Kreise n. Stadt- bezirke. |
0 CT |
äs
Ii
05 ■< |
4. Comitat Szabolcs............ |
55„8 |
4 |
7. |
,, Bistritz ............... |
132,95 |
10 |
5. „ Bekes-Chanäd...... |
105,9, |
7 |
8. |
„ Maros-Vâsàrhely...... |
70,97 |
6 |
6. ,. Arad ............... |
101,55 |
6 |
9. |
„ Udvarhely............. |
143,31 |
6 |
XVII. Serbien u. Temeser |
|
|
10. |
|
135,00 |
10 |
Banat: |
|
|
XX. Militärgrenze : |
|
|
|
0,93 |
'— |
1 |
i) Kroatisch-slavonisches |
|
|
1. Kreis Temesvar.............. |
106,9, |
6 |
|
Gouvernement : |
|
|
2. „ Lugos.................. |
95,01 |
4 |
|
|
48,09 |
12 |
3. „ Grossbeckerek........ |
124,69 |
8 |
53 |
l Ottocaner.................. |
51,23 |
12 |
4. „ Neusatz ............... |
84,94 |
5 |
(H |
\ Ogubiner................... |
46,00 |
12 |
5. ,, Zombor ............... |
132,50 |
6 |
1 |
|
26,14 |
12 |
XVIII. Kroatien und Sla- |
|
|
§ |
/ Kreuzer ................... |
29,57 |
12 |
vonien : |
|
|
|
^ St. Georger............... |
37,G4 |
12 |
1. Kreis Agram ................ |
108,23 |
14 |
U |
] 1. Banal................... |
25,09 |
12 |
2. ,, Warasdin.............. |
58,52 |
13 |
M. |
/ 2. Banal................... |
25,09 |
12 |
3. ,, Fiume................. |
25,05 |
6 |
|
[ Brooder ................... |
25,55 |
12 |
4. ,, Posega................. |
68,97 |
7 |
|
^ Gradiscaner................ |
30,35 |
12 |
5. „ Essek.................. |
71,92 |
6 |
|
b) Serbisch-hanatiaohes |
|
|
XIX. Siebenbürgen: |
|
|
Gouvernement : |
|
|
1. Kreis Hermannstadt......... |
147,9s |
12 |
td w f Peterwardeiner ........... |
56,4c |
12 |
2. „ Broos.................. |
140,90 |
9 |
5 5 |
; ) Deutsch-banater.........i |
|
12 |
3. ,, Karlsburg ............. |
75,67 |
6 |
2 3) Romanen-banater........> |
|
12 |
4. ,, Klausenhurg........... |
91,97 |
6 |
|
\ lUyrisch-banater.........} |
J 0 1,91 |
12 |
5- ,, SzUagy-Somlyö ...... |
72,14 |
6 |
|
Titeler BataiUousbezirk... |
16,73 |
6 |
6. ,, Dees................... |
91,35 |
8 |
|
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Die Kronlands- (Statthaltereiabtheiliings-) Hauptstädte stehen (mit Ausnahme von Zara, Mailand und Venedig) unter keiner Kreisbehörde, sondern unmittelbar unter der politischen Landesbehörde.
Zum Deutschen Bunde gehören von der Oesterreichischen Mo- narchie, nach der Bundesakte vom 8. Juni 1815, folgende Länder:
Geograph. |
Einwohner, |
Qu.-Meilen. |
1854. |
360,16 |
1,714,608 |
217,95 |
755,250 |
130,13 |
154,379 |
407,94 |
1,095,078 |
188,47 |
346,150 |
181,47 |
505,886 |
93,15 |
443,045 |
522,87 |
925,066 |
943,93 |
4,800,818 |
403,87 |
1,972,165 |
93,52 |
479,821 |
36,75 |
190,423 |
3,580,26 |
13,382,189 |
Länder des Deutschen Bundes.
Erzherzogthum Oesterreich unter der En».......................
„ Oesterreich ob dec Ens..........................
Herzogthum Salzburg ..............................................
,, Steyermark............................................
,1 Kärnthen..............................................
„ Krain...................................................
Vom Küstenlande:
Stadt Triest und Gebiet.............................................
Kreis Götz...........................................................
TheU des Istrianer Kreises........................................
Grafschaft Tyrol mit Vorarlberg..................................
Königreich Böhmen................................................
Alarkgrafthum Mähren..............................................
Herzogthum Schlesien ............................................
Von Galizien; die Herzogthümer Auschwitz und Zator ........
Zusammen-
Die Länder ausserhalb des Bundes, von denen Ungarn, Kroatien, Slavonien, Serbien und das Banat auch die „ungarischen", Galizien und die Bukowina die „polnischen", und die Lombardei und Venedig die „ita- lienischen" Kronländer genannt werden, umfassen zusammen 8,575 Qu.-JL mit 26,029,220 Einwohner.
Bas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung des Kaiserstaates wird jetzt allgemein durch Volkszählungen ermittelt. Die letzte derselben fand 1850 und 1851 statt, und wies, ohne Militär, 35,750,620 Einwohner nach; das Militär und die Militärparteien, zählten 7*8,624 Seelen. Die oben angegebene Bevölkerungsziffer für Ende des Jahres 1854 (nach der k. k. Direktion der administr. Statistik) beruht auf Grundlage der relativen mittleren jährlichen Zunahme, und stellt sich, ohne das gegen 600,000 Individuen zählende .Militär, auf 39,411,309 See- len. — Die jährliche Zunahme der Bevölkerung beträgt im Mittel (nach der Periode von 1840—1846) in der Monarchie 0,H98 Prozent, und in den einzelnen Kronländern (mit Ausnahme der ungarischen Länder): in der Bukowina 1,75, in Oesterreich unter der Ens 1 ,33, Galizien 1,28, Militärgrenze 1,05, Dalmatien l,oi, Küstenland 0,93, Lombardei 0,97, Mähren 0,95, Böh- men 0,93, Venedig 0,91, Schlesien 0,39, Krain O.ss, Steyermark 0,79, Kärn- then 0,69, Tyrol 0,54, Oesterreich ob der Ens 0,32, und Triest mit Gebiet 0,31 Prozent; in Salzburg allein ist eine Bevölkerungs-Abnahme von 0,22 Prozent bemerkbar. — Ungeachtet mehr Knaben als Mädchen geboren wurden, ist in der Gesammtmonarchie doch das weibliche Geschlecht überwiegend, und betrug die männliche Bevölkerung Ende 1854: 19,272,610, die weibliche dagegen 20,138,699 Seelen- Nur im Küsten- land, in der Lombardei, in Serbien und dem Banat, in Kroatien und Slavo- nien, übertrifft die männliche Bevölkerung die weibliche in der Zahl. — Unter dem männlichen Geschlechte kommt, besonders in der ersten Entwicklungs- periode, eine grössere Sterblichkeit vor, als unter dem weiblichen, und ausserdem lässt sich auch der grössere Abfall auf männlicher Seite durch Betreibung lebensgefährlicher Gewerbe, durch Kriege etc. erklären. — Das Verhältniss zwischen Geburten und Sterbefällen ist höchst un- gleich, und es kamen in der Gesammtmonarchie (die ungarischen Länder nicht mit eingerechnet) von 1819 — 1828 auf 100 Geburten 71,9, von 1829 — 1838 auf 100 Geburten 86,6, und von 1839 — 1843 auf 100 Gebur- ten 78,3 Sterbefälle, — Das Verhältniss der männlichen zu den weib- lichen Geburten ist wie 1 zu 0,94, das der uneheligen zu den ehe- ligen schwankt zwischen 1 zu 7,73, und 1 zu 9,32. In Bezug auf die Sterblichkeit kommt in der Gesammtmonarchie im Mittel auf 30 See- len (auf 29 männliche und 31 weibliche) 1 Sterbefall; am günstigsten ist das Verhältniss in Dalmatien (1 auf 45), am ungünstigsten in Galizien und der Militärgränze (1 auf 26). — Familien zählt man in den deut- schen Provinzen 2,860,089, in den flichtdeutschen 5,339,812, zusammen 8,199,901. Auf die Familie sollen in den deutschen Provinzen 4,26, in den übrigen Landestheilen 4,41, im Durchschnitt 4,36 Köpfe kommen. Die Be- völkerung Oesterreichs ist grösstentheils sesshaft (nur noch ein Theil der Zigeuner und ungarischen Hirten führt ein Nomadenleben), und bewohnt (nach den Ergebnissen des Jahres 1851) 887 Städte, 2,318 Marktflecken, 67,308 Dörfer und 5,297,946 Häuser (worunter aber die zahlreichen Frak- tionen von Gemeinden — Puszten und Prädien-Höfe in den ungarischen Ländern, Einschichten, Weiler etc. — nicht mit inbegriffen sind). In den Städten und Märkten der Monarchie leben (ohne Militär) 10,200,000, auf dem flachen Lande 29,200,000 Menschen. — Von den Städten zählen |
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6 20. — Oesterreichische Monarchie.
nur 5 mehr als 100,000 Einwohner, und zwar: Wien, die Reichshaupt- und Residenzstadt (1856, ohne Garnison) 473,500, Mailand 174,359, Prag 118,405, Pesth 106,379, und Venedig 106,353 (1851: 123,290!) Ein- wohner. Zwischen 50—70,000 Einwohner haben: Lemberg, Triest, Gratz, Padua, Verona, Krakau, Szegedin und Ofen; zwischen 40 — 50,000 Ein- wohner haben: Maria-Theresiopel, Brünn und Pressburg; zwischen 30 bis 40,000 Einw.: Bergamo, Brescia, Vicenza, Cremona, Corpi Santi, Vasar- hely-Holdmezö, Kecskemet und Debreczin; zwischen 20—30,000: Mantua, Chioggia, Pavia, Gonzaga, Udine, Treviso, Linz, Kronstadt, Cseba, Szentes, Grosswardein, Arad, Mako, Zambor, Temesvär und Czernowitz; und zwischen 10-20,000 E, haben 85 Städte, darunter (ebenfalls in der Reihenfolge der Bevölkerung) Klausenburg, Hermannstadt, Erlau, Oedenburg, Raab, Komorn, Brody, Tarnopol, Agram, Fiume, Lodi, Monza, Como, Olmütz, Budweis, Eger, Pilsen, Troppau, Laibach, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck etc. —
Wationalversehiedenheit. — Hinsichtlich der Abstammung und Sprache gehören die Bewohner Oesterreichs dem Germanischen, Slavischen, Romanischen und Ugrisch-finnischen Völkerstamme an, und ein Theü ist armenischer, griechischer, albanesischer, israelitischer und hinduischer Abstammung. — Die Deutschen, 8V2 MiR. an der Zahl, bewohnen ganz Ober- und Niederösterreich, Salzburg, den grösseren Theil Steyermarks und Kärnthens, das „Gottscheerländchen", und einzelne Orte in Krain, einige Orte im Küstenlande, den nördRchen und mittleren TheR Tyrols; in Böhmen die Grenzgegenden an Oesterreich, Bayern, Sachsen und Schlesien, bis weit in's Innere des Landes; in Mähren die Grenzen gegen Nieder- Oesterreich und gegen das westliche Schlesien, so wie einige Bezirke im Innern; in Schlesien den Nordwesten; in Ungarn die Zips, das wieselbur- ger, ödenburger und eisenburger Comitat, viele Städte und zahlreiche Sprachinseln; einen grossen Theil der Woiwodschaft und des Banats; in Siebenbürgen (unter dem Namen der ,,Sachsen") den Südosten und das bistritzer Gebiet. In den übrigen Kronländern sind nur wenige Deutsche, und da nur in den grösseren Orten sesshaft.
Die Slaven, gegen 16 Millionen, sind entweder Nord-Slaven (Czechen, Polen und Ruthenen), oder Süd-SIaven (Slovenen, Kroaten, Serben und Bulgaren). Die Czechen (etwa 6V2 MIR.) zerfallen in die eigentlichen Czechen in Böhmen, die Mährer in Mähren und zum Theil in Schlesien, und in die Slovaken im nordwestlichen Ungarn, so wie in Kolonien in diesem Lande, in GaRzien, der Bukowina, Slavonien und der Woiwodina. Die an der Hanna wohnenden Mährer heissen „Hannaken", die an der Grenze Ungarns „mährische Slovaken", und ein Theil der mährischen Karpatenbewohner „mährische Wallachen". Die Polen (21/4 Mill.) bewohnen den westRchen Theil Galiziens (wo sie in der Ebene „Mazuren", im Gebirge ,,Goralen" genannt werden), das öst- liche Schlesien (hier als „Lachen" oder „Wasserpolaken"), und zerstreut die Bukowina. Die Ruthenen (über 3 MiR.) sind als Russinen (Russ- niaken, Kleinrussen) über das östRche Galizien, das nordöstliche Ungarn, den Norden und Westen der Bukowina verbreitet, und bewohnen auch einige Orte der Woiwodschaft. In den Nordkarpathen heissen sie „Boiker" und „Huzulen". Grossrussen sind nur in der Bukowina. Slovetien (IV4 MiR.) leben als „Krainer", „Karster" und „Poiker" in Krain, als „Wenden" in Kärnthen, Unter-Steyermark und dem nordöstRchen Venedig, als „Krainer" und „Karster" in Görz, Wippach und um Triest, als „Sav- riner" und „Beckiner" in Istrien, und als „Vandalen" in einem kleinen Weststriche Ungarns. Die Kroaten (als Slaveno - Kroaten und Serbo- Kroaten, IV2 Mill.) bewohnen Kroatien, den westRchen Theil der Militär- grenze, den Südosten Krains, das östliche Istrien und die Inseln des Quarners, so wie mehrerer Kolonien in West-Ungarn, dem Banate, in Nieder-Oesterreich und in Mähren. Die Serben (IV2 MiR.) bewohnen als „Slavonier" Slavonien, einen Theil der kroatisch - slavonischen .Müitär- grenze und einen grossen Theil der Woiwodschaft; als „Serben", „Szo- ■kacen" etc. die serbisch - banatische MiRtärgrenze; als „Raizen" einen Strich in Ungarn; als „Morlaken" den Südwesten Istriens, und im Allge- meinen als „Dalmater" Dalmatien (im Norden als „Morlaken", im Süden als „Ragusiner" und „Bocchesen"). Die Bulgaren (etwa 28 — 30,000) bewohnen die Woiwodina- —
Die Romanen (über 8V2 Mill.) umfassen als „Westromanen" in Oesterreich die ItaRener, Furlaner und Ladiner, als „Ostromanen" die Walacher und Moldauer. — Die Italiener (über 51/2 MRl.) sind über das lombardisch-venetianische Königreich, über Südtyrol, den Ufersaum des Küstenlandes (mit Triest), und in einigen Städten und Flecken von Dal- matien, Kroatien und der MiRtärgrenze verbreitet. Die Furlaner oder Friauler (450,000) bewohnen Görz-Gradiska westwärts des Isonzo und die venetianische Provinz Udine (Friaul). Die Ladiner (gegen 10,000), auch „Räthoromanen" oder „Kurwälsche" genannt, leben In Südtyrol (im Enneberger, Grödner und Abtei-Thale). —- Die Walachen, Rumunen oder Romanen im engern Sinne (fast 2^/4 MiR.), bilden in Siebenbürgen mehr als die Hälfte der Bevölkerung, und sind ungemein zahlreich in Ungarn, der Woiwodschaft und dem Banate, in der Bukowina (wo sie „Moldaifer" heissen) und der banatischen MiRtärgrenze. Zinzaren oder gräcisirte Walachen finden sich, meist mit dem Krämerhandel beschäftigt, in ver- schiedenen Orten der ungarischen Länder, und Griechen, als Kaufleute, in den grösseren Handelsstädten der Monarchie, in Triest, SemRn, Wien, Pesth, Venedig, Kronstadt etc. Ihre Zahl beträgt zusammen etwa 10,000 Seelen. Albanesen (gegen 3,000) wohnen als „Amanten" in Dalmatien (zu Borgo Errizo), als „Klementiner" in der MiRtärgrenze (im Peterwar- deiner Regimentsbezirk). ~
Die Ungarn oder Magyaren, die im 9. Jahrhundert vom süd- Rchen Ural in ihre gegenwärtigen Wohnsitze eingewandert sind (jetzt 51/4 MIR.), bewohnen das Königreich Ungarn (vorzugsweise die Mitte des Landes), einen Theil der Woiwodschaft und, als „Szekler", einzelne Striche in Siebenbürgen; in geringer Zahl finden sie sich auch in der Bukowina, in Kroatien, Slavonien und der Militärgrenze. Die „Kumanen" zwischen der Donau und Theiss haben sich vollständig magyarisirt; die „Jazigier" sind ächte Magyaren. — Armenier (gegen 18,000) leben blos in Siebenbürgen, Galizien, der Bukowina und in Ungarn, als Handelsleute in den grösseren Handelsstädten, und gegen 500 osmanische Türken zeitweilig als Kaufleute in Wien, Venedig, Triest und Pesth.
Die Zahl der Israeliten betrug 1854: 946,500, die in der ganzen Monarchie zerstreut leben. Mit Ausnahme von Oberösterreich, Salzburg und Kärnthen, sind alle Kronländer von ihnen besetzt, am meisten aber Ungarn, GaRzien, Böhmen, Mähren, Serbien und das Banat, die Bukowina und Siebenbürgen. Zigeuner, deren Zahl sich auf nahe 100,000 beläuft, ziehen, wenige Ansässige ausgenommen, in Ungarn, Siebenbürgen, der Woiwodina und den angrenzenden Ländern, als Spielleute, Kesselflicker, Pferdehändler etc. herum. |
Jede dieser verschiedenen, die Oesterreichische Monarchie bewohnen- den Völkerschaften besitzt ihre eigene Sprache, nur die Juden und Zi- geuner reden die Sprache des bezügRchen Landes. Die deutsche Sprache hat indess. die meiste Ausbreitung erlangt, wird in allen Kronländern, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreichs, wo die italienische Sprache gilt, als Amtssprache gebraucht, und nicht nur von allen Gebüdgten (mit Ausnahme der ItaRener), sondern auch häufig von den untern Volks- klassen der Slaven gesprochen. Deutsches Element ist aRgemein verbreitet. —
Ständeversehiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Dem Stande nach scheidet sich die Bevölkerung Oesterreichs in vier Stände: Adel, Geistlichkeit, Bürger und Bauern. Vorrechte des einen Standes vor dem andern bestehen nicht, sondern alle haben gleiche bürgerliche und poli- tische Rechte. — Der Adel ist sehr zahlreich, zumal in Ungarn, Sieben- bürgen und Galizien, und besitzt den grössten Theil der Grundstücke. Die begütertsten AdeRgen findet man in Ungarn, Böhmen und Mähren. In den deutschen und polnischen Ländern zerfäRt er in den Herren- und Ritter- stand und niedern Adel- Der Herrenstand besteht aus Herzögen, Fürsten, Grafen und Freiherren (in Italien überdem aus Marchesi und Visconti), macht den ersten Landstand aus, und stehen ihm einzelne Ehrenstellen in den Provinzen und am kaiserlichen Hofe ausschliesslich zu. Auch der Ritterstand nimmt an diesen Vorzügen Theil, da aber sein Grundeigenthum nur gering ist, so ist auch sein Einfluss von minderem Belange, und in noch grösserem Maasse gilt diess vom niederen Adel. In Ungarn und Siebenbürgen gibt es Titularabstufungen des Adels, doch sind diese Ab- stufungen nicht auf Erbrecht gegründet, und jeder Edelmann hat an den sehr bedeutenden Vorrechten seines Standes gleichen Theil. In den ita- lienischen Ländern besteht zwar der Adel dem Namen nach, doch ohne aRe politische Bedeutung. — Die Geistlichkeit ist in den österreichi- schen Staaten von dem Beitrag zu den öffentlichen Lasten und Abgaben nicht ausgeschlossen, und in aRen nicht rein geistlichen Angelegenheiten dem weltlichen Gerichte unterworfen; eben so bestimmt auch das Gesetz die FäRe, in welchen der Klerus für die Kirche oder Klöster Grundbesitz erwerben darf. In den deutschen, polnischen und italienischen Ländern erscheint der geistliche Stand auch auf dem Landtage; eben so in Ungarn, wo er dem Adel beigezählt, und als Grundbesitzer repräsentirt wird. Der dritte Stand besteht aus den Bürgern der Städte und Marktflecken, Die Städte sind entweder Landesfürstliche oder Frei-Städte und Bergstädte, oder sie sind untertbänige oder Leibgeding- und Schutzstädte. Die Frei- stadt erkennt nur die kaiserliche Oberherrlichkeit an, die Bergstadt hängt von der kais. Hofkammer zu Wien ab. Die unterthänigen und Schutz- städte zahlen ihren Grundherren Abgaben und leisten Frohndienste- In Ungarn unterscheidet man noch die Freimärkte und Herrenflecken, wo Bürger und Bauern auf gleicher Stufe stehen. — Der Bauer ist überaR frei, und im Umfange der ganzen Monarchie ist die Leibeigenschaft ver- schwunden, nichts desto weniger aber ist der Zustand des Nährstandes im Ganzen genommen nicht sehr erfreulich, so viel auch bereits seit dem Regierungsantritt Kaiser Franz Joseph's für dessen Hebung gethan worden ist und noch gethan wird. Mit sehr wenigen Ausnahmen ist der Bauer eigenthumslos und nur Pächter. Am gedrücktesten ist seine Lage in Ungarn. Nur in Tyrol ist der Landbewohner freier Eigenthümer des von ihm bestellten Bodens, und er nimmt mit AntheR an der Landstand- schaft, was in den übrigen Ländern der Monarchie bis jetzt nur in äusserst beschränktem Maasse stattfindet.
Religionsversehiedenheit. Kirchliehe Verhältnisse. — Die Mehrheit der Bewohner der Monarchie bekennt sich zur römisch-katholi- schen Kirche, an die sich die griechisch-unirte oder griechisch-katholische und die armenisch-katholische Kirche schliesst. Am zahlreichsten nach den Katholiken ist die griechisch - orientalische nicht-unirte Kirche, und auf diese folgt die protestantische Kirche in der Form von Reformirten, Lutheranern, Unitariern etc. Dann die Anhänger des mosaischen Glaubens (sowohl Talmudisten als Karaiten), und wenige Anhänger des Islam.
Die römischen Katholiken (über 28 MiR.) sind fast die einzige Bevölkerung im lombardisch-venetianischen Königreich, in Istrien, Krain, Tyrol und Salzburg; in Galizien, der Bukowina, der Woiwodina, in Sieben- bürgen und der Militärgrenze bilden sie die Minderheit, in Ungarn etwas mehr als die Hälfte, und in den andern noch nicht genannten Kronländern die Mehrzahl der Bevölkerung. Die Griechisch-katholischen oder Griechisch-unirten (SVs MiR.) sind am zahlreichsten in Galizien, der Bukowina, Ungarn, der Woiwodina und Siebenbürgen; die unirten oder katholischen Armenier (15 — 18,000) leben vorzügReh in Ungarn, Siebenbürgen und GaRzien, einige wenige auch in Wien und Venedig. — Die nicht unirten Griechen (3 MIR.) finden sich meist im südlichen Ungarn, der MiRtärgrenze, der Woiwodina, in Siebenbürgen, Dalmatien und der Bukowina (wo sie die Hauptmasse der Bevölkerung bilden). — Die Protestanten scheiden sich in Reformirte und Lutheraner. Die Reformirten (gegen 2Yio MiR.) leben am zahlreichsten in Ungarn, Siebenbürgen, Böhmen, Mähren und der Woiwodina: die Lutheraner (12/5 .MRL) meistens in Ungarn, Siebenbürgen, Schlesien, der W^oiwodina, in Böhmen, Mähren und Galizien (in Tyrol wurden die Protestanten früher nicht einmal geduldet, und noch gegen die Mitte unseres Jahrhunderts sah man die Verdrängung der ZiRerthaler ihres kirchRchen Glaubens we- gen). — Von christlichen Sektirern findet man Unitariër oder Soci- nianer (o0,000) in Siebenbürgen und Kroatien; nicht unirte Arme- nier in der galizischen Stadt Suczawa; Philippanen (5,000, eine Sekte nicht unirter Griechen) in Galizien und der Bukowina; Mennoniten in Galizien und Böhmen, und wenige Anglikaner im Lande zerstreut. — Die Zahl der Israeliten beRef sich (1854) auf 946,500; Karaiten, eine jüdische Sekte, leben in Galizien und Siebenbürgen.
Zufolge des allerh. Patents vom 31. Dec. 1851 wird jede im Kaiser- thum gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft, in der selbst- ständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, im Besitze und Genüsse der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten An- stalten, Stiftungen und Fonds, erhalten und beschützt, hingegen sind die- selben den aRgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. GesetzRch anerkannte ReUgionen sind: die Katholische (deren Geistlichkeit durch das Konkordat von 1855 ungemeine Befugnisse eingeräumt erhielt), die Griechische nicht- |
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20. — Oesterreiehisclie Monarchie. 200
unirte die Evangelisch-lutherische und refotnirte, die Unitarische, und die Jüdische. Die Anhänger aller erwähnten christlichen Kirchen geniessen gleiche bürgerliche und politische Rechte, nur die Juden sind in Bezug auf letztere beschränkt, — ... , ,. t/- ,,
Die kirchlichen Oberbehörden der römisch-katholischen Kirche sind die Erzbischöfe und Bischöfe, denen die Domkapitel und Konsistorien zur Seite stehen. Die Erzbischöfe sind zugleich als Me- tropoliten über eine oder mehrere Episkopaldiöcesen gesetzt, die gleichsam eine kirchliche Provinz bilden, und haben in dieser Eigenschaft einige Bischöfe als Suffragane unter sich. In der ganzen Monarchie bestehen 14 Erzbisthümer, 59 Bisthümer und 3 Generalvikariate. Die einzelnen Erz- bisthümer und Bisthümer (mit Ausnahme des Krakauer) sind:
Erzbisthum Wien (mit den Bisthümern von St. Pölten und Linz); Salzburg (mit Brixen, Trient, Seckau, Leoben, Gurk, Labant); Görz (mit Laibach, Triest-Capo d'lstria, Parenzo, Pola, Veglia); Prag (mit Leitmeritz, Königsgrätz, Budweis); Olmütz (mit Brünn); Lemberg (mit PrzemysL Tarnow); Zara (mit Sebenico, Spalato-Macarsca, Lesina, Ragusa, Cattaro); Mailand (mit Como, Bergamo, Brescia, Pavia, Lodi, Crema, Cremona, Mantua); Venedig (mit Concordia, Belluno, Feltre, Ceneda, Treviso, Padua, Vicenza, Verona, Adrla); Udine; Gran (dessen Erzbischof den Titel „Primas von Ungarn" führt, mit Neutra, Raab, Vesz- prim Neusohl, Waitzen, Stuhlweissenburg, Fünfkirchen, Steinamanger); Erlau (mit Szathmar, Rosenau, Zips, Kaschau); Kalocsa-Bacs (mit Grosswardein, Csanäd, Siebenbürgen [Karlsburg]), und Agram (mit Zengg- Modrus und Diakowar-Sirmien). — Das Bisthum Krakau gehört zur War- schauer-Erzdiöcese, und von den 3 Generalvikariaten : das von Feldkirch zu Brixen, das zu Tyrnau zum Graner-Erzbisthum, und das zu Johannis- berg in Schlesien zu dem (exemten) Breslauer Bisthum. — Die Diöcesen zerfallen in Archipresbyterate, diese in Dekanate, und diese in Pfarreien und andere Seelsorgerstationen (Kuratien und Kaplaneien). Für das Heer besteht das apostolische Feldvikariat zu Wien. Der Klerus der römisch-katholischen Kirche (1855) bestand in 141 Archipresbyteraten, 1,517 Dekanaten, 12,964 Pfarreien, 3,289 andern selbstständigen Seel- sorgerstationen, 35,934 Weltpriestern, 6,467 Ordenspriestern, 3,956 Studi- renden der Theologie, 2,409 Laienbrüdern und Novizen, 2,684 Chorfrauen, und 3,274 Laienschwestern und Novizen; und das apostolische Feldvikariat zählte: 9 Superiorate, 118 Regiments-, 51 Garnisons- und Spitals-, und 31 Lehranstalts-Kaplaneien, 159 Welt-, und 61 Ordenspriester. — Die griechisch-katholische Kirche hat 1 Erzbisthum zu Lemberg, mit einem Bisthum zu Przemysl, 1 Erzbisthum zu Fogaras in Siebenbürgen, mît 3 Bisthümern zu Grosswardein, Lugos und Szamos-Ujvär, ferner 2 zur Graner Erzdiöcese gehörende Bisthümer Munkacs und Eperies, und das Bisthum Kreuz, zur Agramer Erzdiöcese gehörig. Zum Klerus dieser Kirche gehören: 29 Archidiakonate, 244 Dekanate, 3,656 Pfarreien, 452 andere Seelsorgestationen, 4,555 Weltpriester, 136 Ordenspriester, 516 Studirende der Theologie, 31 Laienbrüder und Novizen, und 14 Chorfrauen. — Das Kirchenregiment der katholischen Armenier ist einem Erz- bischof zu Lemberg anvertraut, dessen Diöcese (1855) 3 Dekanate, 9 Pfarreien, 1 Kaplanei mit 30 Weltpriestern, und in Siebenbürgen 3 Pfar- reien mit 9 Priestern zahIL — Die männlichen Orden der römisch- katholischen Kirche besassen (1855) 701, die weiblichen Orden 312 Ordenshäuser (Klöster). Die griechisch-katholische Kirche besitzt 27 Mönchs- und 3 Nonnenklöster, und die armenisch - katholische Kirche 2 Klöster der Mechitaristen zu Wien und Venedig. ~ Die griechische, nicht unirte Kirche erkennt den Patriarchen von Karlowitz (in der serb.-banat. Militärgrenze), welcher auf einem Nationalkongress aus der serbischen Nation gewählt und vom Kaiser bestätigt wird, als ihren Ober- hirten an. Unter seinem Erzbisthum stehen die 7 Bisthümer (Eparchien) Bacs, Versec, Temesvar, Arad, Karlstadt, Ofen und Pakrac, deren Bischöfe von der Klostergeistlichkeit gewählt und vom Patriarchen bestätigt werden, und in Glaubenssachen auch die Bischöfe von Czernowitz (Bukowina), Sebenico (Dalmatien-Istrien) und Hermannstadt (Siebenbürgen), die vom |
Landesfürsten ernannt werden. Die Kirche selbst zählt 132 Erzpriester- schaften, 3,184 Pfarreien, 3,749 Weltpriester, '225 Ordenspriester, 101 Stu- dirende der Theologie, 24 Kleriker, Laienbrüder und Novizen, und 40 Klö- ster. In der Armee sind 5 Weltpriester als Feldkapläne angestellt. — Die häretischen Lippowaner in der Bukowina haben "eine .Metropolie im Kloster Bielakiernica mit 1 Metropoliten, 1 Bischof und 20 Mönchen; ein Theil der lippowanischen Gemeinde in Klimoutz gehört der Sekte der Priesterlosen an.
Die obersten geistlichen Behörden für die evangelische Kirche augsburger Konfession (Lutheraner) sind das k. k. Konsistorium zu Wien (für die deutsch-slavischen Kronländer), mit 5 Superintendenturen; das General-Kircheninspektorat zu Pesth (für Ungarn, die Woiwod- schaft und Kroatien-Slavonien), mit 4 Superintendenturen, und das Ober- konsistorium zu Hermannstadt (für Siebenbürgen). Die Angelegen- heiten der evangelischen Kirche helvetischer Konfession (Re- formirten) werden von dem k. k. Konsistorium zu Wien (für die deutsch- slavischen Kronländer), mit 4 Superintendenturen; von 4 Superinten- denturen in den ungarischen Ländern, und dem Oberkonsistorium zu Klausenburg (für Siebenbürgen) geleitet. Die Superintendenturen zerfallen in Seniorate, und diese in Pastorate oder Pfarreien. Der Stand der lutherischen Kirche (1855) betrug: 63 Seniorate, 915 Pastorate, 712 Geistliche in der Seelsorge, und 51 Studirende der Theologie. Die reformirte Kirche zählt 61 Seniorate, 2,187 Pastorate, 1,685 Geistliche, und 196 Studirende. Die unitarische oder socinianische Kirche steht unter einem Superintendenten zu Klausenburg, der zugleich Präses der Generalsynode und der beiden Konsistorien (1 für Kirchen-, 1 für Schul- sachen) ist. Sie zählt in Siebenbürgen 8 Archidiakonate und 106 Pfarreien.
Die geistlichen Angelegenheiten der Juden werden von Rabbinern besorgt, welche von den Gemeinden auf bestimmte Zeit gewählt, und von der politischen Landesbehörde bestätigt ^Verden. Sie sind Religionsdiener und zugleich Lehrer. Böhmen hat seinen besonderen Oberrabiner zu Prag, und Mähren seinen eigenen Landesrabbiner zu Nikolsburg, welche den dortigen Rabbinaten vorgesetzt sind.
G-eistige Kultur, Unterrichtsanstalten. -— Die Stufe der gei- stigen Kultur, welche die verschiedenen Völker des Oesterreichischen Staats einnehmen, ist sehr verschieden, und während in den westlichen Ländern der Monarchie die Volksbildung bereits sehr vorgeschritten ist, stehen die östlichen Länder des Kaiserstaats in dieser Beziehung noch weit zurück. Seit 1849 hat übrigens das Unterrichtswesen höchst zw'eckmässige Refor- men erfahren. Jeder befähigte Staatsbürger ist berechtigt, Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen. Durch eigene Religions-, Studien- und Erziehungsfonds, durch Beiträge von Korporationen und Privaten, durch besondere überwiesene Einkünfte, wird der Aufwand der von der Regierung gegründeten Lehranstalten und, wo dieses nicht ausreicht, der Mehraufwand vom Staate bestritten. Die Lehranstalten zerfallen in eigent- liche Unterrichts- und Erziehungsanstalten, und erstere in Volks- (Elemen- tar-) Schulen, Mittelschulen (Gymnasien, Realschulen und mittlere Militär- schulen), und in die höheren Lehranstalten nebst Spezialschulen. Er- ziehungsanstalten sind in Menge vorhanden. Im Jahre 1849 zählte man deren 588 mit 30,176 (22,200 männlichen, und 7,976 weiblichen) Zöglingen. Von diesen waren 152 für allgemeine Bildung bestimmt, für geistliche 143, und für militärische 56; 64 waren Waisenhäuser, 10 Taub- stummen-, 6 Blinden- und 175 Privatinstitute. Taubstummeninstitute be- stehen jetzt 19 in der Monarchie (und zwar öffentliche zu Wien, Linz, Gratz, Görz, Hall, Prag, Brünn, Lemberg, Mailand, Waitzen und Pressburg, und 8 Privatinstitute), und öffentliche Blindenanstalten zu Wien, Linz, Prag, Brünn, Mailand, Padua, Ofen und Pressburg, ausser mehreren Privatinsti- tuten. — Volks- und Elementarschulen, in welchen die allgemein- sten, jedem Staatsbürger unumgänglich nothwendigen Kenntnisse gelehrt werden, bestanden (1851) 30,132, und zwar (ohne Siebenbürgen) katho- lische 23,897; akatholische 3,884; israelitische 153. Die Zahl der Lehrer und Lehrerinne-'i belief sich auf 55,431; die der schulfähigen Kinder auf |
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8 20. — Oesterreichische Monarchie.
4,208,579, und die der Scliulbesucbenden (oline Krakau) auf 2,565,273. Nach den Unterrichtssprachen theilten sich die Volksschulen (ohne Sieben- bürgen) in 7,000 deutsche, 7,015 slavische, 4,063 magyarische, 6,862 italienische, 366 romanische, 3 griechische und 2,607 gemischte (in wel- chen der Unterricht in 2 oder mehr verschiedenen Sprachen ertheilt wird). — Gelehrtenschulen sind in Oesterreich: die Gymnasien als Mittel- schulen, die Universitäten als höchste Lehranstalten, die Rechtsakademien, die theologischen Lehranstalten, die protestantischen Kollegien und Lyceen in Ungarn, und die orientalische Akademie. Gymnasien bestanden (1854) 270, mit 3,096 Lehrern und 48,791 Schülern, und ausser denselben noch 23 italienische Gymnasialschulen in Dalmatien und 37 in der Lombardei, Universitäten bestehen 10, und zwar: zu Wien, gestiftet 1365 (1854 mit 2,619 Studenten); Prag, gest. 1348 (mit 1,231 Stud.); Gratz, gest, 1486 (mit 351 Stud.); Innsbruck, gest. 1672 (mit 236); Olmütz, gest, 1581 (mit 199); Krakau, gest, 1343 (mit 196); Lemberg, gest, 1784 (mit 610); Pavia, gest, 1361 (mit 1,423); Padua, gest. 1228 (mit 1,587), und Pesth, gest, 1465 (mit 919 Studenten). — Mit der Universität zu Wien ist ein historisch - philologisches Seminar, mit jenen zu Prag und Krakau sind philologische Seminare, mit der Wiener und Prager physikalische Institute, und mit der Wiener ausserdem die Central- anstalt für Meteorologie und Erdmagnetismus verbunden. — Als juridische Speciallehranstalten bestehen 7 Rechtsakademien (mit 3jährigem Kur- sus) zu Pressburg, Kaschau, Grosswardein, Debreczin, Agram, Hermannstadt und Klausenburg, — Die theologischen Lehranstalten zur Heran- bildung des Klerus der verschiedenen Konfessionen, beschränken sich auf das theologische Lehrfach. Katholische bestanden (1853 ausser den theologischen Fakultäten an den Universitäten) 105, mit 500 Lehrenden und 3,580 Studirenden, und zwar 58 bischöfliche Seminarien und 47 Klosterstudien; ferner das k. k. höhere Priesterbildungsinstitut zu Wien für die theologische Professur (1855 mit 37), und das erzbischöfliche Priesterbildungsinstitut zu Gran (1856 mit 61 Stud.), Die griechisch- katholische Kirche zählt je 1 bischöfliches Seminar in Gahzien, Kroatien und Siebenbürgen, und 2 Seminare und 1 Klosterhausstudium in Ungarn. Die armenisch-katholische Konfession hat 2 Hausstudien der Mechitaristen in Wien und Venedig; und für den griechisch- nichtunirten Ritus bestehen je 1 bischöfliches Seminar in Bukowina, Siebenbürgen und der Militärgrenze, 1 Klerikalseminar zu Zara, und 4 Klerikalschulen. — Für die beiden evangelischen Konfessionen besteht (ausser 12 als Privatlehranstalten bestehenden Kollegien und Ly- ceen in Ungarn) die evangelisch-theologische Fakultät zu Wien. Die Uni- tarier besitzen an 3 Gymnasien theologische Kurse; und für israeli- tische Rabbinatskandidaten findet sich zu Padua ein Konvikt mit 11 Lehrenden. — Die orientalische Akademie zu Wien, in welcher orientalische Sprachen, Rechts- und Staatswissenschaften die vorzüglich- sten Unterrichtsgegenstände sind, ist dazu bestimmt, taugliche Individuen für den Dienst bei der Gesandtschaft in Konstantinopei und bei den Kon- sulaten in der Levante zu liefern.
Realschulen für Verbreitung technischer Kenntnisse bestehen 34; Gewerbeschulen sind mit den meisten Gewerbevereinen verbunden, und höhere technische Institute von grossem Rufe bestehen zu Wien, Gratz, Triest, Prag, Brünn, Lemberg, Krakau und Pesth. — Nau- tische Schulen bestehen 4 in Dalmatien, 1 in Kroatien - Slavonien und 1 in Triest. Niedere Bergschulen bestehen 1 in Böhmen, 2 in Ungarn, 1 in Siebenbürgen; niedere landwirthschaftliche Schulen sind 10 in Thätigkeit. Höhere hierher gehörige Lehranstalten sind; die k. k. Berg- und Forstakademie zu Schemnitz, die Forstlehranstalt zu Mariabrunn, die beiden montanistischen Lehranstalten zu Leoben und Pribram, die landwirthschaftliche Lehranstalt zu Ungarisch-Altenburg, und die mit dem botanischen Garten der Lemberger Universität in Verbindung stehende Gartenbauschule. —
Chirurgische Lehranstalten bestehen 7, zu Salzburg, Gratz, Inns- bruck, Olmütz, Lemberg, Pesth und Klausenburg, mit denen, so wie mit einzelnen Universitäten zugleich Kurse für Hebammen verbunden sind; ausser welchen sich auch noch selbstständige Heb am mensch ulen zu Linz, Klagenfurt, Laibach, Triest, ARe Aste, Prag, Krakau, Czernowitz, Zara, Mailand und Venedig finden. Thierarzneiinstitute bestehen zu Laibach, Mailand und Pesth.
Bibliotheken finden sich an allen Universitäten, höheren Lehran- stalten, Mittelschulen, in Konvikten, vielen Klöstern und bei Privaten. Die bemerkenswerthesten sind: die kaiserliche Hofbibliothek zu Wien (300,000 Bände, 12,000 Inkunabeln, 17,000 Handschriften), die k. k. Bibliothek im Palaste Brera zu Mailand 0200,000 Bände), die Universitätsbibliotheken zu Wien (130,000 Bde.), Prag (112,000), Pesth (100,000), Padua (90,000), Krakau (75,000), Pavia (72,000), Gratz (50,000) und Innsbruck (43,000 Bände); die Bibliotheca Marciana zu Venedig (100,000 Bde.), die Bibliothek des technischen Instituts zu Gratz (60,000 Bde.) etc. — Naturalien- sammlungen und Kunstkabinete, Gemäldegallerien, Münz- und Antikensammlungen finden sich in Wien, Mailand, Prag, Pavia, Pesth, und den meisten der übrigen Hauptstädte. Stern warten in Wien, Prag, Krakau, Padua, Pavia (in Mailand), Pesth (Ofen)], und Privatstern- warten zu Kremsmünster, Triest, Senftenberg, Erlau und Karlsburg. — Von gelehrten Gesellschaften und Vereinen, deren eine Menge bestehen, erwähnen wir nur: die k. k. Akademie der Wissenschaften zu Wien, die k. böhm. Gesellschaft der Wissenschaften zu Prag, die unga- rische Akademie zu Pesth, die k. k. Institute der Wissenschaften zu Mai- land und Venedig etc. —
Physisch-technische Kultur. — Die Grundlage des National- reichthums der Oesterreichischen Monarchie liegt in den Resultaten der Bodenbenützung, und die Landwirthschaft ist die erste und wichtigste Erwerbsquelle der Bewohner des Kaiserstaats. Böhmen, Mähren, Oester- reich unter der Ens, die Lombardei und Venedig können den physisch kultivirtesten Ländern beigezählt werden, während die östlichen Länder der Monarchie, in der physischen wie technischen Kultur noch weit zurück- stehen, Von dem Gesammtflächeninhalt des Staats (115,930,200 österr. Jochen) wurden (1851) 98,912,309 Joch zur Produktion benützt, und an dieser produktiven Bodenfläche hatten die einzelnen Kulturen folgenden Antheil: als Ackerland wurden benutzt 36,624,396 Joch, die Weingärten umfassten 1,224,745, die Wiesen und Gärten 14,085,760, die Olivenwälder 41,376, Lorbeer- und Kastanienwälder 67,249, Weiden 15,556,205, und die Waldungen 31,311,569 Joch. — Am reichsten an Ackerland sind Mähren, |
Böhmen, Schlesien, Galizien, lombardisch-venetianische Königreich, Oester- reich ob und unter der Ens, die Woiwodschaft, Ungarn, Kroatien und Slavonien; den bedeutendsten Weinbau besitzen die ungarischen Länder, Dalmatien, das lombardisch-venetianische Königreich, Oesterreich unter der Ens, das Küstenland und Südtyrol; auf Viehzucht allein, oder auf Vieh- zucht und Ackerbau sind vorzugsweise angewiesen: die eigentlichen Alpen- länder, das Küstenland, die Bukowina, Dalmatien, Venedig, Serbien, das Banat und die Militärgrenze; reich an Waldungen sind die Alpenländer, Oesterreich ob der Ens, die Bukowina, die Militärgrenze, Kroatien - Slavo- nien und Siebenbürgen; arm an Forsten ist das lombardisch-venetianische Königreich, die Woiwodschaft und das Banat.
Der Ackerbau ist ungemein blühend, und erzeugt vorzugsweise Hafer, Roggen, Gerste, Weizen und Mais; Buchweizen, Hirse und Dinkel; Reis wird nur in der Lombardei, in Venedig, einem Theil des Küstenlandes und einigen Gegenden des Banats gebaut. Das Gesammterzeugniss an Getreide in der Monarchie betrug im Jahre 1851: 263,060,000 Wiener Metzen. Hülsenfrüchte (Erbsen, Fisolen, Bohnen und Linsen) werden besonders in Ungarn, Böhmen, Galizien und Mähren im Ueberfluss gewon- nen, und belief sich der Ertrag derselben im genannten Jahre auf 6,519,900 Wiener Metzen. Die Menge des aus dem Getreide und den Hülsenfrüchten gewonnenen Strohes wurde auf 400 MIR. Wiener Zentner angeschlagen. — Von Knollengewächsen und F utterpflanzen werden vorzugsweise Kartofl-eln (83,823,000 W. Metzen), Kopfkohl (als Viehfutter, durchschnitt- lich 70 Mill. Schillinge zu 30 Stück), Rüben (besonders zur Zuckerfabri- kation, circa 40 Mill. W. Metz,), Wicken und Klee (Kleeheu 81,699,000 Zentner) etc, gebaut. Gegenstände des Ackerbaues in mehreren Kultur- ländern sind ferner noch: Zwiebeln und Knoblauch, Meerrettig, Spargel, Gurken, Kürbisse und Melonen, die in anderen wiederum nur Gegen- stände des Gartenbaues sind. Von Handelspflanzen, die Oesterreich in grösserer Menge erzeugt, sind besonders Hanf (1,628,800), Flachs 1,181,900), Leinsamen (525,400), Hopfen (65,850), und Tabak (766,900 Zentner), zu erwähnen, ausser diesen wird Raps in Menge gebaut, und Krapp, Saflor, Waid und Wau, Anil, Kümmel, Fenchel, Anis, Cichorie, Weberkarden, Safran, Senf, türkischer Pfeffer, Mohn, Sumach, Süssholz und Rhabarber gartenmässig in den südlichen und östlichen Kronländern gewonnen. — Der Weinbau lieferte 1851: 41,498,800 niederösterreich. Eimer Wein. Am süssesten, aber nicht haltbar, sind die italienischen, am feurigsten die ungarischen Weine, uie edelsten Weinsorten sind: in Un- garn der tokaier, menescher, ruster, ofener, ödenburger, erlauer, schom- lauer nnd georger Wein; in Kroatien der Mozlawina; in der Woiwodina der Verschatzer und Karlowitzer; in Siebenbürgen der Krakkoer; in der Militärgrenze der Weisskirchner; in Oesterreich unter der Ens der Gumpolds- kirchner, Mailberger, Bisamberger, Grinzinger, Weidlinger; in Böhmen der Melniker; in Mähren der Bisenzer und Zuckerhandler; in Steyermark der Luttenberger, Radkersburger und Pettauer; in Görz der Piccolitwein; in Tyrol der Meraner und Trienter; in Italien der Muskat von Brescia und der Friauler; in Dalmatien der Malvasier von Ragusa, und der Muskat von Almissa, — In Galizien, Schlesien und Salzburg wird kein Wein gebaut. Der Gemüse- und Küchengewächsbau ist nur in der Nähe grösserer Städte und Ortschaften von Belange, der Obstbau hingegen findet ÜberaH einen starken Betrieb, und Aepfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Nüsse werden, mit Ausnahme der höheren Gebirgsgegenden, in aüen Kronländern in Menge gewonnen. Von Südfrüchten gedeihen Mandeln und Feigen Citronen und Pomeranzen in Dalmatien, der Lombardei, Venedig, Südtyrol,' im Küsteniande und dem Süden der ungarischen Länder; und in Dalmatien überdiess Granatäpfelbäume, Dattelpalmen und Lorbeerbäume, selbst ohne Pflege. Die Kultur des Maulbeerbaumes ist am ausgedehntesten im lom- bardisch-venetianischen Königreiche und in Südtyrol. Kastanien, in ganzen Wäldern, sind in den italienischen Ländern und im westlichen Ungarn; und der Gesammtertrag an Obst in der ganzen Monarchie ist auf minde- stens 10 Mill. Wiener Metzen anzuschlagen.
Der Waldbau ist höchst ansehnlich; auf hoher Stufe steht die Forstkultur in Böhmen, Mähren, Schlesien, Oesterreich ob der Ens und Salzburg, — Die grössten zusammenhängenden Waldungen sind an den Karpathen in Ungarn, Galizien, der Bukowina und Siebenbürgen, und in den westlichen Alpenländern, Durch Holzreichthum ausgezeichnet sind der bakonyer Laubwald (12 M. lang und 2—5 M. breit), der Böhmerwald, der Eichwald von Montana in Istrien etc. Der jährliche Holzertrag wird auf 36 Mill. Wiener Klafter geschätzt. Massen von Holz werden jährlich ausgeführt, und durch Einsammeln von Galläpfeln, Knoppern und Eicheln (in Ungarn, Slavonien, Istrien), Gewinnung von Feuerschwamm (in Krain und Ungarn) und Gerberlohe, und Erzeugung der Pottasche, Terpentin und Terpentinöl, Theer, Pech, Russ und Kohlen eine bedeutende Nebeneinnahme gewonnen.
Der Viehzucht wird grosse .Aufmerksamkeit gewidmet, in einigen Kronländern kann sie sogar vortrefflich genannt werden, im Ganzen ver- mag sie aber noch nicht, durch ihre Erzeugnisse den inneren Bedarf des Landes zu decken. Für die Pferdezucht wird ziemliche Sorge getragen; sie ist über alle Kronländer verbreitet, und besonders in Böhmen, Mähren, Oesterreich, Steyermark, Ungarn, Siebenbürgen, der Bukowina und GaHzien zu Hause. Esel und Maulthiere kommen nur in den italienischen Ländern, in Dalmatien, Südtyrol, der Woiwodina und im Küstenlande in grösserer Menge vor. Die Zahl der vorhandenen Pferde betrug (1851) 3,229,884, die der Esel und Maulthiere 116,210. — Gegenwärtig beläuft sich die Menge der Pferde auf mehr als 4 Mill. Stück. Hornvieh wird im Ganzen noch nicht m einer dem Bedarf entsprechenden Menge gezogen, und nur in einzelnen Gegenden (in Tyrol, Oesterreich ob der Ens, Steyer- mark, Salzburg und Kärnthen) ist die Rinderzucht eine ausgezeichnete zu nennen. In Ungarn wird die Rindviehzucht im Grossen betrieben, aber meist nur eine nomadisirende. Der Viehstapel, der im Jahre 1851 (mit Apnahme des Jungviehs) 10,410,484 Stück betrug, wird jetzt auf 14 bis 15 Mill. geschätzt. Die Milchwirthschaft ist vorzüglich im Westen der Mo-
«mI^ Hause, und beläuft sich der jährliche Ertrag an Kuhmilch auf o 800 Mill. Wiener Maass, der Ertrag an Butter, Schmalz, Molken und To- Pfen Uber 3 Mill., und jener an Käse (mit Einschluss des Schafkäses) an 2/io Mill. Zentner, — Die Schafzucht ist von ungemeiner Wichtigkeit, Am vorzüghchsten wird sie in Mähren und Schlesien, in Böhmen, in Oesterreich unter und ob der Ens, und Ungarn betrieben. Der Schafstand der Monarchie betrug 1855: 30,830,000 Stück. Wenigstens drei Fünftel der Schafe sind als veredelte anzunehmen. Die jährliche Wollproduktion |
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20. — Oesterreiehisclie Monarchie. 9
beträgt nahe an 600,000 Zentner. ~ Die Ziegenzucht ist allgemein; am meisten jedoch in den Gebirgsländern. Man zählt 2,275,900 Ziegen, die einen jährlichen Milchertrag von 518 Mill. Wiener Maass gewähren. Die Schweinezucht ist namentlich in den ungarischen Ländern, in Siebenbürgen, der Militärgrenze, in Böhmen, Mähren und Schlesien, von hoher Bedeutung. Im Jahre 1851 betrug der Schweinestand 7,401,300 Stück. — Die Federviehzucht wird überall betrieben, und ist von grossem Belange. Die Bienenzucht dagegen steht immer noch auf einer niede- ren Stufe, und der innere Bedarf an Honig und Wachs wird nicht gedeckt. Die Zahl der Bienenstöcke beträgt nahe an IVz Millionen. Am rationell- sten findet der Betrieb in Kärnthen, Oesterreich unter der Ens, Böhmen und Mähren statt. Der Ertrag an Honig und Wachs wird auf 125,000 Zentner (93,000 Ztr. Honig, 32,000 Ztr. Wachs) geschätzt. Die Seiden- raupenzucht hat ihren Hauptsitz im lombardisch-venetianischen König- reiche und Südtyrol, und liefert jährlich gegen V2 Mill. Zentner an Seide- cocons. —
Die Jagd ist in Böhmen, Mähren, Schlesien, Oesterreich unter und ob der Ens, den ungarischen Ländern und der Bukowina, immer noch von Bedeutung. Hasen und Rebhühner sind das verbreitetste Wild; Roth- und Schwarzwild ist am meisten in Salzburg, Kärnthen, Steyermark, Tyrol, Böhmen, Mähren und Ungarn. Gemsen sind auf den Hochalpen von Steyer- mark, Kärnthen und Tyrol; Bären kommen in den Alpen und Karpathen, im Küstenlande und Dalmatien, und eben daselbst, sowie in Ungarn, Galizien, Siebenbürgen und der Bukowina auch Wölfe vor; Luchse sind selten (am häufigsten noch in Slavonien) ; den Schakal findet man auf einigen dalmati- nischen Inseln; Biber an der Donau, Leitha, Traun und am Bug; Füchse, wilde Katzen, Marder, Iltisse und wildes Geflügel fast in allen Provinzen des Reichs. Die Flussfischerei wird in aRen Provinzen als Nebenbe- schäftigung, die Teichwirthschaft am vollkommensten in Böhmen, Mähren und Oesterreich betrieben. Die Seefischerei bildet an den Küsten des adriatischen Meeres ein eigenes bedeutendes Gewerbe, beson- ders die auf Thunfische und Makrelen (bei Lissa und Lesina), Sardellen (namentlich bei der Insel Sansego), Krebse und Austern. Schildkröten finden sich in Menge in Ungarn, eben dort und in Dalmatien Blutegel; und Perlenmuscheln in der Wottawa und .Moldau, in Böhmen etc. —
Der Bergbau wird im Oesterreichischen Staate sehr ausgedehnt betrieben, immer mehr ausgebildet und befördert, ist am wichtigsten in Steyermark, Kärnthen, Krain, Ungarn, Tyrol, Siebenbürgen, Oesterreich ob der Ens, Salzburg, Böhmen und Mähren, und beschäftigt in der ganzen Monarchie, ohne die Köhler und sonstige Nebenarbeiter gegen 120,000 In- dividuen. Unter den Metallen, welche gewonnen werden, ist das Eisen, sowohl der Masse, als dem Gesammtwerthe nach, das wichtigste; diesem zunächst steht in Bezug auf den Geldwerth der Ausbeute, die Produktion an Silber, Gold, Kupfer und Blei; die Ausbeute der übrigen Mineralien ist geringer. Der Gesammtwerth sämmtlicher Berg- und Hüttenprodukte in Oesterreich (mit Einschluss von Braunstein, Graphit, Asphalt, Steinkohlen und Torf) beRef sich im Jahr 1851 auf 26,976,743 fl., davon 9,225,319 fl. von der Aerarial- und 17,751,424 fl. von der Privatproduktion. Gold kommt am meisten in Siebenbürgen und Ungarn, dann noch in Salzburg, Tyrol, Banat etc. vor. Die Gesammtausbeute betrug im Jahre 1854: 6,381 Wiener Mark. — Eisen ist durch die ganze Monarchie verbreitet; das meiste und beste aber liefert Steyermark. Die Gesammtausbeute an Roh- eisen belief sich (1854) auf 4,151,505 Wiener Zentner; Gusseisen wurden 582,466 Ztr. erzeugt. Die Zahl der Hochöfen beRef sich (1851) auf 264, wozu noch 75 Kupol- und Flammenöfen zur Erzeugung feinerer Guss- waaren kommen. — Kupfer findet sich am reichRchsten in Ungarn, Serbien und dem Banat, in Venedig, Tyrol, Siebenbürgen, Bukowina etc. Die Kupfer- produktion beRef sich (1853) auf 45,265 Ztr. Blei wird in grosser Menge in Kärnthen gewonnen; sonst auch noch in Ungarn, Krain, Tyrol, Böh- men etc.; die Ausbeute (1853) betrug im Ganzen 93,368 Zentner. Blei- glätte kommt vorzugsweise in Böhmen und Ungarn, Bleierze (zum Verkaufe) in Böhmen vor. Zinn hat nur Böhmen bei Graupen und Joa- chimsthal (1853: 652 Zentner); Zink und Galmey findet sich am meisten im Krakauer Gebiete, dann in Kärnthen, Krain, Tyrol und Venedig. An Zink wurden (1853) 18,813, an Galmey 43,411 Ztr. gewonnen. Queck- silber liefert Idria in Krain, dann auch Oberungarn; die Ausbeute be- trug (1853) 3,378 Zentner. Kobalt, Nikel, Antimon, Arsenik, Wismuth, Wolfram, Chrom- und Uranerze, werden in verschiedenen Theilen der Monarchie gewonnen, doch ist die Ausbeute bis jetzt verhältnissmässig un- bedeutend. Schwefel produziren am meisten Galizien und Böhmen (1853: 32,069 Ztr.); Steinkohlen werden in allen Kronländern (mit Ausnahme von Salzburg, der Bukowina, Siebenbürgen und der Militär- grenze), am meisten aber in Böhmen, Mähren, Schlesien etc. gewonnen. Die Gesammiproduktion, die einer viel bedeutenderen Steigerung fähig ist, betrug (1854) 33,178,536 Wien. Zentner. Torfmoore gibt es in den meisten Kronländern, werden aber im Ganzen wenig benutzt. Im J. 1851 betrug die gesammte Torfproduktion nur 742,081 Zentner. An S a 1 z hat Oesterreich einen ungeheuren Reichthum. Steinsalz liefern in uner- schöpflicher Menge die Salzlager in den Karpathen in Galizien (Wieliczka, Bochnia etc.), m Ungarn, Siebenbürgen und der Bukowina, dann die Alpen Oberösterreichs, Salzburgs, Steyermarks und Tyrols; Sud s alz Oberöster- reich (Salzkammergut Ebensee, Ischl, Hallstadt), Salzburg (Hallein), Steyer- mark (Aussee), Tyrol (Hall), Galizien und Ungarn (Soôvâr); Seesalz (nicht genügend für den Bedarf) wird in dem Gebiete von Triest, in Istrien und Dalmatien gewonnen. Die Salzproduktion ist Gegenstand eines Staats- monopols und wird vom Staate selbst betrieben, nur bei der Gewinnung von Seesalz sind auch Privatsalinen beschäftigt, die aber das Produkt zur Einlösung an das Aerar abgeben müssen. An Sudsalz wurden (1854) 2,328,126, an Steinsalz 3,299,898, und an Seesalz 861,310 Ztr. produzirt.
Die gewerbliche Industrie ist in Oesterreich ungemein ent- wickelt und die technische Kultur steht auf einer so hohen Stufe der Ausbildung, dass die Monarchie m vielen Erzeugnissen ungescheut mit öem Auslande zu konkurriren vermag, in manchen selbst unübertrefl'bar 'St. Die Verfertigung von Leinen-, Tuch-, Seide-, Gold-, Silber- Eisen- Glas- und Spiegelwaaren bilden die Glanzpunkte der österreichischen In- dustrie. Die gewerbRche Thätigkeit ist indessen nicht in allen Kronländern Sleich; und während in einigen, im Westen (namentlich in Böhmen Mäh- ï'en, Schlesien, Oesterreich unter der Ens und der Lombardei) das Fabrik- ^nd Manufakturwesen sehr blühend ist, sind in anderen (in Galizien der Bukowina, in Ungarn, der Woiwodina und Siebenbürgen) grössere Unter-
Bromme'« Hand-Atlas. — Oeeterteichische Monarchie, c. |
nehmungen seltener, obwohl gewöhnliche Handwerker in genügender Zahl vorhanden sind, und in noch anderen (Kroatien, Slavonien, Dalmatien und der MRitärgrenze), sind selbst die letzteren nicht in hinreichender Menge zu finden. Das KRma, der Charakter der Bewohner, und deren natürliche Anlagen, Fleiss und Ausdauer üben grossen Einfluss auf diese Verschieden- heit; und Mangel an Schulen, Kapitalien und Kommunikationsmitteln anf der einen, sowie das Vorhandensein derselben auf der andern Seite, sind die allgemeinen Ursachen des Stillstandes, sowie des Fortschrittes der Industrie in den einzelnen Kronländern. — Förderlich für dieselben er- wiesen sich die vielen technischen. Real- und Gewerbeschulen, die Handels- und Gewerbekaminern, die Gewerbsvereine (zu Wien, Prag, Reichenberg, Iglau, Linz, Gratz, Feldkirch, Mailand, Hermannstadt, Kronstadt, Bistritz, Mediasch und Schässburg), die öflTentRchen Industrie-AussteRungen, die Verleihung von Privilegien (nach dem vortrefl'lichen Gesetze vom 15. Aug. 1852), die Ertheilung von Prämien von Seiten der Regierung, die Kredit- anstalt für Handel und Industrie, und vor ARem die, von der Regierung angebahnten Schritte zur Einführung von Gewerbefreiheit in aRen Kron- ländern.' Gewerbefreiheit besteht bis jetzt nur in dem lombardisch-vene- tianischen Königreich, in aRen übrigen Provinzen des Reichs ist aRgemein noch das Konzessions-System eingeführt. — Der Werth der Industrie- Erzeugnisse wird auf 1,000 bis 1,200 Mill. Gulden geschätzt, wovon Vs auf Böhmen, 1/7 auf Niederösterreich und Wien, auf Mähren mit Schlesien und auf die Lombardei je Vio kommen. Dalmatien und die Militärgrenze nehmen den geringsten Antheil an der Industrie, die im Gesammtstaate ungefähr 9 Mill. Menschen (d. h. ein Viertel der Bevölkerung) beschäftigt. Die Zahl der eigentlichen Fabriken und Manufakturen in der Monarchie ue iel sich 1851 auf 7,681. — Mit Verzehrungsgegenständen beschäftigte ^oiizeigewerbe (Feischer, .Müller, Brauer, Essigsieder, Brantweinbrenner etc.) üestaiiüen 268,820; nicht mit Verzehrungsgegenständen beschäftigte Polizei- gewerbe (Anstreicher, Lakirer, Apotheker, Böttcher, Glaser, Hufschmiede, Maurer, Seifensieder, Schlosser, Schneider, Schuhmacher, Tischler, Zimmer- leute, Wachszieher etc.) 261,870; und Kommerzialgewerbe (Gold- und »ilberarbeiter, Kupferschmiede, Roth- und Gelbgiesser, Gürtler, Stahlar- oeiter, Zinngiesser, Spengler, Schmiede aller Art und Drahtzieher, Band- unü andere Weber, Posamentirer, Kappenmacher, Seiler, Kürschner, Hand- schuhmacher, Riemer, Sattler, Färber, Bürstenmacher, Kammacher, Drechs- ler, Wagner, Uhrmacher, Kupfer- und Steindrucker, Buchbinder, Galanterie- arbeiter, Parfümeurs, Instrumentenmacher aller Art, Maler, Bildhauer etc.) 2o3,.399. — Die Industrie in Flachs und Hanf war lange Zeit hin- durch die wichtigste der Monarchie und beschäftigt, obwohl sie gegen früher sehr abgenommen hat, immer noch eine grosse Menge von Arbei- tern. Die Flachsspinnerei, die in allen Kronländern grösstentheRs als Nebenbeschäftigung der ländlichen Bevölkerung betrieben wird, ist zumeist Handspinnerei. Der zur Verarbeitung gelangende Flachs beträgt 1,180,000, der Hanf 1,900,000 Zentner, zusammen im Werthe von 523/4 MiR. Gulden; die jährlich erzeugte Garnmenge beläuft sich auf 1,270,000 Zentner, im Werthe von G5 MiR. Gulden C.-M. — Maschinen-Flachsgarnspinnereien zählte man (1854) 22, mit 81,996 Spindeln. Die Leinenweberei ist gleich- faRs meist Handweberei, und wird in gröberen Sorten für den Hausbedarf am grossartigsten in Ungarn, GaRzien und der Bukowina, in feineren Sorten für den Handel am bedeutendsten in Böhmen, Mähren und Schlesien, dann in Oesterreich ob der Ens und in der Lombardei betrieben. Segel- tuch erzeugt vorzugsweise das lombard.-venet. Königreich, Mähren und Schlesien; Seiler- und Tauschlägerwaaren Venedig, das Küstenland und Ungarn. Der Werth sämmtlicher Erzeugnisse aus Flachs und Hanf werden auf 130% MRL Gulden, und die Zahl sämmtlicher Individuen, die sich an der Erzeugung von Flachs- und Hanfwaaren betheiligen, auf 4V2 Mill. ge- schätzt. — Die Baumwoll-Industrie ist trotz ihres kurzen Bestehens ungemein blühend, und während die Baumwolle-Einfuhr im Jahre 1831 nur 101,249 Zentner betrug, sich im Jahre 1841 auf 248,121 Ztr. steigerte, erreichte dieselbe 1850 eine Höhe von 522,929 Ztr. Die Zahl der Spinne- reien war 1854 auf 189, mit 1,533,243 Spindeln gestiegen; die jährRche pzeugiing von Baumwollgarn und zwirn betrug zwischen 400 — 450,000 Ztr., und der Gesammtwerth der in der Monarchie erzeugten BaumwoH- waaren jährlich circa 80 MIR. Gulden. — Die Schafw oll-Industrie ist sehr verbreitet und steht auf hoher Stufe der Vollkommenheit. Die Ver- spinnung der Schafwolle beschäftigt die grösste Zahl von Menschen in Mähren, Böhmen, Schlesien und Oberösterreich, dann auch für den Haus- bedarf in Ungarn, Siebenbürgen, der MiRtärgrenze und Dalmatien. Zur jährlichen Verspinnung gelangen mindestens 600,000 Ztr., im Werthe von 50 MiR. Gulden. Die meisten Spinnmaschinen und Wollspinnfabriken sind in Böhmen und Mähren. In der Tuchfabrikation zeigen Mähren, Schlesien und Böhmen die grösste Betriebsamkeit. Die Shawifabrikation bildet für Wien einen ansehnlichen Zweig der Industrie; Kotzen und Decken liefern die ungarischen Länder, GaRzien und Dalmatien; Teppiche Wien, Linz, Tyrol; Matrosentuch Galizien und das Küstenland; gewirkte Waaren be- sonders Böhmen und Mähren. Der Werth der Erzeugnisse der SchafwoII- Industrie heläuft sich auf IO6V2 MRl. Gulden (wogegen 50 MiR. G. Roh- stoff und 31/2 Mill. G. vom Auslande eingeführte Halbfabrikate). — Die Seiden-Industrie ist für die südlichen Provinzen von Wichtigkeit, und stellt einen jährRchen mittleren Geldwerth von 60 MiR. Gulden dar. Die gesammte in der Monarchie gewonnene Rohseide beläuft sich auf 41/2 Mill. Pfund. Die eigentliche Seidenwaarenverfertigung kommt am meisten in Wien, Mailand und Como vor. — Die Industrie in gemischten Stoffen (WoRt, BaumwoR-, Seiden- und LeinstofTe) ist in steter Zunahme begriffen, und vorzugsw'eise in Böhmen, Niederösterreich, Mähren und Schlesien. Die Stickerei wird fast in allen Kronländern betrieben, am meisten im Erzgebirge, in Wien und Vorarlberg. — Die Leder-Industrie, obwohl in aRen Theilen der Monarchie betrieben, und ein sehr bedeutender Zweig der österreichischen Gewerbthätigkeit, erfreut sich im ARgemeinen keiner Vervollkommnung. In der Lohgerberei, die am besten im lombard.-venet. Königreich betrieben wird, zeigt sich viel Vernachlässigung; eine Ausnahme macht die Alaun- und Sämischgerberei, so wie die Erzeugung von lakir- tem Leder. Der inländische Rohstoff reicht für den Bedarf nicht hin, und beträchtliche Mengen von Häuten und FeRen müssen aus dem Auslande eingeführt werden; doch auch das erzeugte Leder genügt dem Bedarfe der mannigfaltigen Lederwaaren-Industrie nicht. Der Geldwerth sämmtlicher Lederwaaren wird auf 100 MiR. Gulden geschätzt. — Die Industrie in Holz ist ungemein mannigfaltig und von grosser Bedeutung. Landwirth- schaftliche und geringfügige Hausgeräthe werden für die Ausfuhr nach |
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10 20. — OesterreieMsehe MonareMe.
dem Auslande fabrikmässig gewonnen; feinere Holzarbeiten, wie Kinder- spielwaaren etc., theils fabrikmässig, theils als Nebenbeschäftigung in vielen Gebirgsstrichen (besonders in Tyrol, Ober-Oesterreich, Salzburg und Böhmen) erzeugt. Bau- und Kunst-Tischlerei, Anfertigung von Par- quetten und Mosaikböden, von Holzgalanteriearbeiten, und der Wagenbau, findet in den meisten der grösseren Städte statt, und von Wien aus sind Möbeln und Waagen bedeutende Ausfuhrartikel, Der Schifl'bau in Dalma- tien, dem venet. und kroatischen Küstenlande ist von grosser Wichtigkeit; und der Geldwerth sämmtlicher Holzerzeugnisse ist auf mindestens 40 Mill. Gulden jährlich anzuschlagen. — Die Papierfabrikation hat erst seit Entstehung der mechanischen Papierfabriken einen namhaften Aufschwung erhalten, und beschäftigte (1854) 350 Papiermühlen und 47 Papierfabriken, mit 766 Bütten und 72 Maschinen (die bedeutendsten in der Lombardei, Oberösterreich, Böhmen und Venedig). Tapeten und bunte Papiere werden vorzugsweise zu Wien, Papiermache-Arbeiten zu Wien, Gratz, Sandau und Reichenau in Böhmen und Rohoncz in Ungarn erzeugt, — Zucker und Syrup werden aus Rohzucker, wie auch aus inländischen Stoffen, vor- zugsweise aus Runkelrüben, nur in Böhmen und Unterosterreich aus Kar- toffeln erzeugt. Aus inländischen Stoffen wurden (1850) 275,000 Zentner gewronnen, und (1854) bestanden 128 Rübenzuckerfabriken im Lande, welche zusammen 7,262,000 Ztr. Rüben verarbeiteten. An Kolonialzucker wurden in demselben Jahre 600,000 Ztr. im Lande rafflnirt. — Bierbrauereien zählt man 2,998 (davon allein 1,057 in Böhmen), die zusammen gegen 12 MilL Wien. Eimer Bier erzeugen. — Branntweinbrennereien be- stehen 14,917, von denen 115 fabrikmässig, 2,714 gewerbsmässig und 12,088 als Nebenbeschäftigung der Landwirthschaft betrieben werden. — Die Essigfabrikation, so bedeutend sie auch ist, deckt noch immer den Bedarf nicht. — Die Oelbereitung ist zum grössten Theil Neben- beschäftigung der Landwirthschaft, und fast nur in Ungarn, der Woiwod- schaft und dem Banate in fabrikmässigem Betriebe. Die Gesammterzeu- gung wird auf 15 Mill. Gulden geschätzt. Die weitere Verwendung des Oels zur Seife ist nur in Triest und Venedig bemerkenswerth. Die Tabaksfabrikation ist Staatsmonopol, nimmt von Jahr zu Jahr an Umfang zu. In der ganzen Monarchie bestehen jetzt 27 Tabakfabriken, welche an 900,000 Ztr. rohen Tabak verarbeiten. Die grössten sind zu Haimburg und Pesth. — Die Eisen-Industrie ist der wichtigste Zweig der gesammten Montan-lndustrie und zugleich einer der ältesten, und wird am thätigsten und geschicktesten in Steyermark, Kärnthen, Krain, Ungarn, Oesterreich und Böhmen betrieben. In der ganzen Monarchie bestehen 893 Eisen- und Stahlhämmer (mit 2,184 Feuern), 29 Puddlingswerke (mit 87 Puddlingsöfen, 53 Walzenpaaren uud 63 Schwelssöfen), 68 Walzwerke (mit 249 Walzenpaaren und 168 Glühöfen), 18 Gussstahlöfen, und 75 me- chanische Werkstätten. Die Sensen-, Sichel- und Strolunesser-Fabrikation ist eine der stärksten Verarbeitungen des gewonnenen Eisens, hat eine hohe Vollkommenheit erlangt, und ist vorzugsweise iu Steyermark und Ober- und Nieder - Oesterreich zu Hause. Feilen w erden hauptsächlich in Ober- und Niederösterreich und der Lombardei, Pfannen und Kessel in Niederösterreich und der Lombardei, Draht in Ober- und Niederöster- reich, Kärnthen uud Böhmen, Nägel in der Lombardei, Krain und Ober- Österreich gewonnen. Gewehrfabriken bestehen in den meisten Kronlän- dern (am vorzüglichsten in der Stadt Steyer in Oberösterreich, im kärnth- nerischen Drauthale, in Wien, Brescia und Karlsbad); andere Handwaffen, so wie Schneide- und andere leichte Eisen- und Stahlwaaren erzeugen Wien, Gratz, Klagenfurt, Waidhofen an der Ips, Steyer; dann Karlsbad, Horzowitz und Pürglitz in Böhmen, Blansko und Friedland in Mähren, Sterzing in Tyrol, und Como und Varese in der Lombardei. Die Maschi- nenfabrikation, welche sich rasch entwickelte, ist in neuerer Zeit ein selbstständiger Industriezweig für Oesterreich geworden, ist aber noch nicht im Stande, dem Bedarfe zu genügen. Die grössten Maschinen- fabriken bestehen in Wien und zu AViener-Neustadt, dann zu Prag, Reichenberg, Mailand, Venedig und Triest. Mit Ausschluss der Bergleute beträgt die Zahl der mit der Eisen-Industrie Beschäftigten 256,000 Men- schen, und der Werth der Gesammterzeugung der Eisenmanufaktur gegen 54 .MilL Gulden. — Die Industrie in andern Metallen ist von ge- ringerem Belange, deckt aber den Bedarf hinlänglich. — Die Uhrmache- rei, die bei 2,500 Meister beschäftigt, ist nur in Wien, Prag, Gratz und Mailand von Belang.— Die Verfertigung musikalischer Instrumente ist von ziemlicher Wichtigkeit. Klaviere werden vorzugsweise zu Wien, Prag und Salzburg, Streichinstrumente zu Wien, Prag, Mailand und Cre- mona, Blasinstrumente zu Wien, Prag und überhaupt in Böhmen verfertigt.
— Die Thonwaarenerzeugung ist in allen Kronländern verbreitet; Wedgewood-ähnliche Geschirre werden vorzüglich in Böhmen, Porzellan von besonderer Güte in der Aerarialfabrik zu Wien, dann in Böhmen, Steingut und Fayance in Böhmen, Niederösterreich und Mähren fabrizirt.
— Die Glas- und Spiegel-Industrie bildet einen Hauptzweig der ge- werblichen Thätigkeit Böhmens, doch sind auch in allen andern Kronlän- dern (mit Ausnahme Dalmatiens, des Küstenlandes und der Militärgrenze) Glas- und Spiegelfabriken vorhanden, und in der ganzen Monarchie be- stehen 155 Glashütten und 54 Glasfabriken, die einen jährlichen Durch- schnittswerth vom 18. MilL Gulden an Glaswaaren erzeugen. —
Handel. — In der Mitte Europa's gelegen, im Süden vom adriati- schen Meere bespült, im Inneren von zahlreichen schiffbaren Flüssen durch- strömt und von guten Landstrassen und Eisenbahnen durchschnitten, hebt sich Oesterreichs Handel, der an sich schon sehr ansehnlich war, mit jedem Jahre. Der innere Handel, der bis in die neueste Zeit durch die Zwischenzolllinien der ungarischen Länder und Siebenbürgens sehr beengt war, wurde nach Aufhebung dieser vollständig freigegeben, und entfaltete sich von da an immer lebhafter, und mit Ausnahme der Erwerbsteuer und einer bei bestimmten Erzeugnissen eintretenden Kontrole unterliegt der inländische Handel in Oesterreich keiner weiteren Beschränkung und Ab- gabepflicht. Für aus dem Auslande eingeführte Waaren werden Einfuhr- zölle erhoben, welche bei Produkten, die nicht im Inlande erzeugt wer- den (wie Kolonialwaaren), so wie bei landwirthschaftlichen Erzeugnissen, gering, bei Fabrikaten und Kunstprodukten hingegen höher sind. Der neue Zolltarif vom 1. Jan. 1854 entspricht vollkommen den Anforderungen des Schutzzollsystems. Die Ausfuhrzölle sind von wenig Bedeutung, die Durchfuhrzölle blosse KontrolzöUe. Dem Aus lau de gegenüber zerfällt das Kaiserreich in 2 Zollgebiete, von welchen das eine Dalmatien, das andere (das allgemeine österreichische Zollgebiet) die übrigen Kronländer, mit Ausnahme der Freihäfen Triest, Venedig, Fiume, Buccari, Zengg, |
Portore und Karlopago, eines Theils der Handelsstadt Brody in Galizien, der Gemeinde Jungholz in Tyrol, und der Gemeinden Livigno und Trepalle in der Lombardei, umfasst. Die genannten Häfen, Städte und Gemeinden sind Zollausschlüsse, deren Waarenverkehr zumZwecke der Hebung des Zwischenhandels keiner Zollpflicht unterworfen ist. — Der innere Handel Oesterreichs ist ausserordentlich lebhaft, am lebhaftesten in Böhmen, Mäh- ren, dem lombardisch-venetianischen Königreiche und Niederösterreich. Der Verkehr, welchen die ungarischen Länder, Siebenbürgen und die Mili- tärgrenze mit den übrigen Kronländern unterhalten, umfasst, bei ziemlich gleichen Ziffern der»Ein- und Ausfuhr, einen Gesammtwerth von mehr als 120 Mill. Gulden. Der Mittelpunkt des gesammten Binnenhand eis ist Wien, Andere wichtige Handelsplätze im Inneren des Reichs sind: Pesth, Prag. Brünn, Lemberg, Mailand, Bötzen, Linz, Salzburg, Reichenberg, Pilsen, Olmütz, Troppau, Brody, Pressburg, Debreczyn, Kaschau, Oedenburg, Sem- lin, Agram, Hermannstadt, Kronstadt, Gratz, Bergamo, Brescia, Mantua, Verona und Padua.
Der Handel Oesterreichs mit dem Aus lande hat durch den 1853 mit dem deutschen Zollvereine abgeschlossenen Handelsvertrag, so wie durch den Beitritt Modena's, Parma's und Lichtensteins zum Österreich. Zollverein, eine besonders lebhafte Bewegung erlangt. Der Werth der Waareneinfuhr Im Jahre 1853 betrug 197,392,533, der Werth der Waarenausfuhr 217,562,184 fl. Auf den Verkehr über die Landgrenze kamen von der Einfuhr 151,790,332, von der Ausfuhr 178,895,226 fl.; auf den Verkehr über die Seegrenze und mit den Freihäfen von der Einfuhr 45,602,201 , von der Ausfuhr 38,666,958 fl. — Der Zollertrag der Handelswaaren betrug 1853 bei der Einfuhr: bei dem Verkehre über die Landgrenze 11,698,899, bei dem über die Seegrenze 9,388,474, im Ganzen 20,987,373 fl.; bei der Ausfuhr: über die Landgrenze 901,107, über die Seegrenze 115,850, im Ganzen 1,016,957 fl. — Im Jahre 1856 betrug der Werth sämmtlicher Waareneinfuhren 286,931,281, der Werth der .\usfuhren 243,921,829 fl. C.-M. — Auch der Transitohandel Oester- reichs ist von grosser Wichtigkeit, und nehmen an demselben Triest, Ve- nedig und Wien, dann Pesth, Semlin, Karlstadt, Fiume, Bötzen, Brody, Krakau, Kronstadt und Czernowitz, so wie Dalmatien, den stärksten Antheil. Der Geldwerth der durch das österreichische Zollgebiet gelangten Durch- fuhr belief sich 1852 auf 106,900,952 fl. — Der Seehandel der öster- reichischen Häfen, der nicht in deir Handel mit dem Auslande (der oben berührt ist) allein besteht, sondern den gesammten Verkehr zur See (einschl. des Transits) umfasst, stellte 1851 einen Werth der Waarenein- fuhr von 134,867,600, der Ausfuhr von 78,904,100 fl., 1856 dagegen eine Einfuhr von 120,969,199, und eine Ausfuhr von 109,146,410 fl. C.-M. —
Schilffahrt, Strassen, Eisenbahnen. — Die Handelsflotte Oesterreichs umfasste im Jahr 1855 im Ganzen 9,980 Schiffe mit 334,689 Tonnen und 36,223 Mann, und zwar: 72 Dreimaster (40,081 Tonnen, 1027 Mann); 157 Barkschiffe (62,047 T., 1,843 M.); 23 Polaker (7,972 T., 253 Mann); 96 Briggs (33,459 T., 1,043 M.); 340 Brigantinen (84,900 Tonnen, 3,229 M,); 6 Goeletten (718 T,, 43 M.); 31 Schooner (3,693 T., 210 M.); 35 Schooner-Briggs (4,313 T., 241 M.); 2 Kutter, 4 Hermaphroditen, 3,099 Trabakeln (59,358 T., 10,798 M.); 816 Brazzere; 1,438 Leuti; 3,764 num- merirte Barken; 59 Lichter, und 48 Seedampfer (mit 8,030 Pferdekraft, 14,223 T. und 1,255 M.). Von diesen Schiffen besitzt die österr.-illyrische Küste 2,424, die dalmatische 5,131, die civil-kroatische 323, die venetia- nische 1,960, und Militär-Kroatien 142 Schiffe. Ende 1856 umfasste die Handelsflotte im Ganzen 9,967 Schiffe, mit 385,129 Tonnen und 36,862 Mann, und zwar 651 Schiffe langer Fahrt (233,973 T., 6,804 M.), 2,742 Küstenfahrer (88,837 T., 10,153 M.), 6,506 Barken, Lichter etc. (23,236 T., 17,791 M.), und 68 Dampfer (13,240 Pferdekraft, 39,083 T., 2,114 M.) — Flaggen Oesterreichs, siehe Flaggentafel I,, Fig. 33 — 40, und Taf. IL, Fig. 41. — Alle österreichischen Häfen sind seit 1. Febr. 1852 Staatshäfen. Die wichtigsten sind die Freihäfen: Triest, Venedig und Fiume. — Die Gesellschaft des österreichischen Lloyd, welche 1833 von den triester Seeversicherungs - Gesellschaften gegründet wurde, versieht seit 1836 die Dampfschifffahrt zur See. Seine Flotte besorgt den Dienst längs der Küsten des Adriatischen Meeres bis Malta, des Griechischen und Schwar- zen Meeres, bis Ibraila und Trapezunt, am kleinasiatischen und syrischen Gestade, und bis Alexandrien, wo sie sich der Ostindischen Suezlinie an- schliesst. Im Jahr 1854 besass sie 60 Dampfer imd 93 Schleppschiffe und Flussbarken. Seit 1853 versieht sie auch den Personen- und Schleppdienst auf dem Po, Ticino und den Kanälen des lombard.-venetianischen König- reichs, imd (seit 1854) auch die Dampfschifffahrt auf dem Lago Maggiore. Die Binnenschiff fahrt ist in Oesterreich ungemein lebhaft Alle Haupt- flüsse des Landes werden von Ruder- und Dampfschiffen befahren; von letzteren die Donau (181 Meilen), die Tbeiss (148), die Save (87), die Drau (4), die Weichsel (36), die Elbe (14), der San (26), und der Po (55 Meilen); ausserdem der Platten-, Traun-, Wörther-, G^rda-, Iseo-, Comer- See und der Lago Maggiore. Auf dem Bodensee (mit dem Österreich. Staatshafen Bregenz) ist die Schifffahrt freigegeben. — Für Strassen ist in der Monarchie sehr gesorgt. Die meisten sind in den deutschen und italienischen Ländern, die wenigsten in Ungarn, Galizien und Sieben- bürgen. Sie zerfallen in Aerarialstrassen, die auf Staatskosten und in Provinzialstrassen, die aus provinziellen Fonds ausgeführt und unterhalten werden. Im J. 1854 zählte der Kaiserstaat 3,353,6a österreichische Meilen Aerarial- und (ohne die ungarischen Länder, Siebenbürgen und der Militär- grenze) 10,583,30 Meilen Provinzialstrassen. Hierzu kommen noch l,136,i9 Österreich- Meilen Wasserstrassen, welche unter Obsorge der Staatsbehör- den stehen. — Das Eisenbahnnetz ist ungemein ausgedehnt (siehe Karte). Die Eisenhahnen sind theils Staats-, theils Privatbahnen, und werden, mit Ausnahme der Linz-Budweiser-, Prag-Lahna- und Pressburg- Szered-Bahn, welche Pferdebahnen sind, alle durch Dampf betrieben. Vollendet, im Bau begriffen und definitiv projektirt sind bis jetzt zusam- men, 1,291,3 Österreich. Meilen. — Telegraphen verbinden die meisten bedeutenden Städte der Monarchie mit einander, und beständig wird das Telegraphennetz erweitert. Die Länge der fertigen und bereits in Anlage begriffenen Telegraphenlinien beträgt bereits 1,230 Meilen.
Münzen, Maasse, Gewicht. — Die Reichsmünze im Kaiserthum Oesterreich war bisher der Gulden Conv.-M. (unterabgetheilt in 60 Kreuzer oder 20 Groschen), im Zwanzigguldenfuss. 1 Gulden = 21 Sgr. Pr. Cour. = 1 G. 13 Kr. 2 Pf. rhein. = 1 G. 12 Kr. nach dem 24guldenfuss = 1 Mark 6 Schill. Pf. hamburg. Banko = 1 Mark 11 Schill. 9 Pf. lübisch = 88V5 Reichsschill. dänisch = 1 G. 25 Cents hoUändisch = 2 Francs |
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62V Cent franz Währung. Im lorabard.-venetianischen Königreich ist die östereichische Lira (= 20 Kr. C.-M.) zu 100 Centesimi; in Tyrol und Salzburg auch der Gulden nach dem 24guldenfuss im Gebrauche; hier und da wird noch nach der alten Wiener Währung, Gulden (= 24 Kr. C.-M.) zu 60 Kr. k 4 Pf. gerechnet. — Maasse. Die Wiener (nieder- österreichischen) Maasse und Gewichte sind (mit Ausnahme des lomh.- venetianischen Königreichs) die gesetzlichen. Längenmaass ist die Klafter (die Grundeinheit sämmtlicher Maasse) zu 6 Fuss ä 12 Zoll ä 12 Linien (der Fuss = 140,1307 paris. Linien; 100 Wiener Fuss = 100,719 preuss. Fuss); 2 Klafter — 1 Ruthe. Die Ingenieurruthe ist die doppelte Klafter oder 12 Werkfuss ~ 20 Decimalfuss (ä 10 Decimalzoll ä 10 De- cimallinien); die Faust (Pferdemaass) = 4 Zoll zu 4 Strich. Die Elle = 2,465 Fuss (100 Wiener Ellen = 116,834 preuss. Ellen). Bergwerks- maas ist die Lacht er (gesetzlich der Wiener Klafter gleich); Wege- maas s die Österreich. Meile zu 4,000 Klaftern (1 Meridiangrad = 14,6456 Österreich. Meile, 1 Österreich. M. = 1,02420 deutsche oder geograph. Meile. Die Österreich. Seemeile Vi geogr. M. (60 Seemeilen = 1 geogr. Grad). Flächenmaass: die Quadratklafter (= 8,5973« Quadratmeter) zu 36 Ouadratfuss ä 144 QuadratzoR ä 144 Quadratlinien (100 Wiener Quadrat- Fuss = 101,444 preuss. Qu.-Fuss); die Quadrat-Ingenieur-Ruthe = 100 Ou Fuss — Feld- und Waldmaass: das Joch (= 5,755,745 Qu.-Meter) 7u"l 600'Qu.-Klafter = 57,600 Qu.-Fuss; Vs Joch = Metzen; 1 Wiener jocli'= 2 25430 preuss. Morgen. Körpermaas ist die Kubikklafter /g 0,2953 Kubikmeter) zu 216 Kubikfuss; Br ennholzmaass die Klafter; Nutzholz wird nach dem Kubikfuss gemessen. Getreidemaass der Metzen (zu 16 Massel ä 2 halbe oder 4 Futter-Massel ä 2 Becher) = 1,94,1 Wiener Kubikfuss = 61,505 Liter; 100 Metzen = 1I1,9b preussische Scheffel; 30 Metzen = 1 Mut. In Triest wird der Stajo (= 1,55 Wiener Metzen) als Getreidemaas gebraucht. Grundeinheit des Flüssigkeitsmaasses ist die Maass oder Kanne (= l,4i5 Liter) zu 4 Seitel; 100 Wiener Maass = 123,589 preuss. Quart. Handelsgewicht der Zentner (= 560,012 Grammen) zu 100 Pfd. ä 32 Loth ä 4 Quentchen; 100 Wiener Pfd. = 119,735 preuss, Pfd.; 110 Pfd. = 56 Kilogr.; als Post- und Zollge- wicht für Oesterreich, so wie für alle Staaten des deutschen Postvereins gilt das deutsche Zf)llpfund zu 30 Zollloth (= 500 Gramm); 100 Zollpfd. = 1 ZoRzentner = 89,28» Wien. Pfund. = Im lombardisch-venetianischen Gebiete gilt gesetzlich das metrische Maass- und Gewichtssystem. |
Oer Staat. — Staatsverfassung. — Der Oesterreich. Kaiser- staat ist eine unumschränkte Monarchie. Die am 4. März 1849 verliehene konstitutionelle Verfassung wurde, da sie in ihren Grundlagen den Verhältnissen des Kaiserstaates weder angemessen war, noch in dem Zusammenhange ihrer Bestimmung ausführbar sich darstellte, durch kaiser- liches Patent vom 31. Dec. 1851 aufgehoben und zugleich die Grundsätze für die organischen Einrichtungen in den Kronländern der kaiserlichen Erbmonarchie festgesteRt. Die Grundgesetze des Staates sind: das Testament Kaiser Ferdinands L (vom Jahr 1543, mit Kodizill v. J. 1547), worin für den Fall, dass keine Agnaten der regierenden Dynastie vor- handen wären, Bestimmungen über die Nachfolge in Böhmen und Ungarn gegeben sind; — das Testament Ferdinands Ii. (v. J. 1621, mit KodiziH V. J. 1635), welches die Unzertrennlichkeit der österreichischen Erbländer, das Recht der Erstgeburt bei der Thronfolge, die Vormundschaft und Gross- jährigkeit, und Bestimmungen über die Versorgung der kaiserl. Prinzen und Prinzessinnen feststeUt; — mehrere Hausverträge und Anordnungen, über die Reichsverwesung etc.; das Statut vom Kaiser Leopold 1. (v. Jahr 1703), in welchem dem Kaiser, falls er ohne männliche Erben sterben soRte, das Recht zugesprochen wii-d, die weiblichen Descendenten seiner Söhne zur Thronfolge zu bezeichnen; — die pragmatische Sanktion Kaiser Karls VL (v. 6. Dec. 1734), wodurch der Inhalt der vorausgegangenen Deklaration v. 19. Apr. 1713 zum unwiderruflichen Gesetz wurde (in der- selben nicht allein die Untheilbarkeit der Monarchie bestätigt, sondern auch eine genauere Bestimmung der Erbfolgeordnung angegeben, zufolge wel- cher, nach dem Aussterben der männlichen Succedenten, die weibliche Nachkommenschaft — doch stets nach den Grundsätzen der Primogenitur und Linealfolge — zum Throne gelangt); — das Pragmatikalgesetz Kaisers Franz II. (v. 11. Aug. 1804), wegen der Erhebung der Monarchie zu einem Kaiserthum und Annahme der erblichen Kaiserwürde von Oesterreich; — die Verordnung Kaisers Ferdinands 1. (v. 1836) über den Titel und das Wappen; und die beiden Patente Kaisers Franz Josephs L (v. 31. Dec. 1851), von denen das eine die Verfassung vom 4. März 1849 ausser Kraft setzt, zu gleicher Zeit aber die Gleichheit aller Staatsangehörigen vor dem Gesetze, so wie die Unzulässigkeit und die Abstellung jedes bäuerlichen Unterthänigkeits - oder Hörigkeitsverbandes und der damit verbundenen Leistungen ausdrücklich bestätigt, das Andere die in derselben Verfas- sung verkündeten Grundrechte aufhebt, zugleich aber den Schutz jeder gesetzlich anerkannten Kirche und ReligionsgeseRschaft ausspricht. Die mit diesen beiden Patenten in einem allerhöchsten Kabinetsschreiben er- lassenen „Grundsätze für die organischen Einrichtungen in den Kronländern" sind jetzt sämmtlich schon in Wirksamkeit gesetzt, und die früheren Grundgesetze der einzelnen Provinzen haben gegenwärtig nur historischen Werth. Die unter den alten historischen oder neuen Titeln vereinten (in der „politischen Eintheilung" benannten 20) Länder („Kronländer") bilden die unzertrennbaren Bestandtheile der österreichischen Erbmonarchie. — Für die deutschen Kronländer (siehe Schluss der „politischen Eintheilung" gelten ausser den oben genannten auch noch die Deutsche Bundesakte v.' 8. Juni 1815, und die Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1820 als Grund- gesetze. Nach der kaiserlichen Erklärung vom 6. April 1818 gehören die dort (pag. 5) bezeichneten Länder zum Deutschen Bunde. Oesterreich selbst hat in der deutschen Bundesversammlung den Vorsitz, nimmt im engeren Rathe die erste SteRe mit einer Virilstimme ein, und hat im Ple- num 4 Stimmen. —
Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt der österreichischen Erb- monarchie ist der Kaiser (gegenwärtig Franz Joseph L, geboren 18. August 1830, Sohn des Erzherzogs Franz Karl, der seinem Oheim, dem Kaiser Ferdinand L, nach dessen Abdikation am 2. Dec. 1848 in der Re- gierung folgte). — Der Kaiser vereinigt in sich alle Rechte der Majestät, und die oberste Staatsgewalt steht ihm ausschliesslich und allein zu. Er ist geheiligt, unverletzlich und unverantwortlich; hat aRein die gesetz- gebende und vollziehende Gewalt; ernennt und entlässt die nur ihm ver- antwortlichen Minister, besetzt die Aemter in allen Zweigen des Staats- dienstes, und verleiht den Adel, Ritterorden, Auszeichnungen und Privile- gien; führt den Oberbefehl über das Heer; entscheidet über Krieg und Frieden; empfängt und schickt Gesandte, und schliesst mit fremden Staa- ten Verträge ab. In seinem Namen wird das Recht im ganzen Lande ge- sprochen; er hat das Recht der Begnadigung, Strafmilderung und Amnesti- rung; in seinem Namen wird das Münzrecht ausgeübt, und sein Wille verfügt über sämmtliche Verwaltungsbehörden, und deren Organisation und Wirkungskreis. — Der Kaiser besteigt den Thron kraft des Erstge- burtsrechtes. Der Thron ist erblich nach dem Rechte der Erstgeburt und der gemischten Linealerbfolge in dem Hause Habsburg-Lothringen, Die männliche Linie geht bei der Erbfolge der weiblichen vor, und erst nach dem gänzlichen Aussterben jener folgt diese, und dann gleichfalls nach dem Erstgeburtsrechte und der Linealerbfolge, nach welcher die Des- cendenten des letzten Besitzers den Seitenverwandten vorgehen. Im Falle des Erlöschens der Dynastie in allen ihren Zweigen haben die ungarischen und böhmischen Stände das Recht, sich für ihre Lande einen neuen Regen- ten zu wählen; über die übrigen Kronländer verfügt der letzte Stammerbe nach freiem Willen. — Die Volljährigkeit des österreichischen Herrschers tritt nach dem Herkommen und den Hausgesetzen mit dem zurückgelegten |
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12 20. — Oesterreichische Monarchie.
18. Jahre ein. Die Vormundschaft und Reichs Verwesung für die Minder- jähriglceit des Kaisers bestimmt der letzte Herrscher.
Das Herrscherhaus bekennt sich zur katholischen ReRgion, zu welcher auch bisher die Gemahlin des Kaisers, wenn sie in einer andern Religion erzogen wurde, übergetreten ist. — Mit der Hand ihres Gemahls erhält die Kaiserin Titel, Rang und Vl^ürden desselben. Ihre Einkünfte, ihren Hofstaat und Wittwengehalt bestimmt der Kaiser. Die Apanagen der Erzherzoge, so wie die Aussteuer der Erzherzoginnen sind durch ältere Vorschriften und durch Bewilligungen der Stände festgesetzt, erhalten aber beide durch Vorsorge des Monarchen eine ansehnliche Vermehrung. — Der Kaiser ist das Oberhaupt der regierenden Familie; kein Mitglied der- selben darf ohne Einwilligung des Kaisers sich vermählen; aber es ist nicht nothwendig, dass ein nachgeborener Prinz eine Katholikin heirathe, nur müssen die Kinder in der katholischen Religion erzogen werden. Der Besitz des Grossherzogthums T oskana ist in der Secundogenitur, des Herzogthums Modena in einer dritten Linie (Oesterreich-Este) des österreichischen Hauses erblich. —
Titel. — Der Titel des Kaisers ist ein dreifacher: ein grosser, mittlerer und kleinerer. — Der grosse, welcher nur bei wichtigen An- lässen gebraucht wird, lautet: „Von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Hungarn und Böhmen, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien-; König von Jerusalem etc. etc.; Erzherzog von Oesterreich; Grossherzog von Tos- kana und Krakau; Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain und der Bukowina; Grossfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Pia- cenza und Guastalla, von -Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg und Tyrol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und Brixen; Markgraf von Ober- u. Nieder- Lausitz und in Istrien; Graf von Hohenems, Feldberg, Bregenz und Sonnen- berg etc. etc.; Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark; Grosswoiwod der Woiwodschaft Serbien etc. etc-"—Der mi tt 1 ere Ti tel wird bei minder feierlichen Kundmachungen und Verwaltungsakten gebraucht, und ist folgender: „Von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Kroa- tien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; Erzherzog von Oester- reich; Grossherzog von Krakau; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Bukowina, Ober- und Niederschlesien; Grossfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; gefürsteter Graf von Habsburg und Tyrol etc. etc." — Der kleine Titel ist bei aRen vom Kaiser selbst ge- fertigten Schreiben gebräuchlich und lautet: „Von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, der Lombardei und Ve- nedigs, von Galizien, Lodomerien und IRyrien; Erzherzog von Oesterreich etc. etc." — Der Kaiser hat das Prädikat ,,kaiserl. königl. apostolische Majestät" (,,apostolisch" als König von Ungarn, seit 1758). — Der Titel des Thronfolgers ist: „des Kaiserthums Oesterreich kaiserlicher, zu Hungarn, Böhmen, der Lombardei und Venedig, GaRzien, Lodomerien und IRyrien königlicher Kronprinz; Erzherzog von Oesterreich." Die übrigen Prinzen und Prinzessinnen des Hauses haben den Titel; „kaiserl. Prinzen und Prinzessinnen von Oesterreich, königL Prinzen und Prinzessinnen von Ungarn und Böhmen, Erzherzoge und Erzherzoginnen von Oesterreich", und führen das Prädikat „kaiserl königL Hoheit", nur jene der Seiten- linie Oesterreich-Este „königl. Hoheit". — Die kaiserliche Residenz ist die Burg zu Wien; ausserdem sind kaiserRche Paläste zu Ofen, Prag, Mailand und Venedig, Gratz, Salzburg und Innsbruck. — Kaiserliche Lust- schlösser sind zu Schönbrunn, Laxenburg, und Hetzendorf bei Wien, und zu Schlosshof und Persenburg (ebenfalls in Niederösterreich).
Wappen und Orden, — Das Wappen des Kaiserreichs siehe: „Ordenstafel Oesterreichs", die Wappen der einzelnen Kronlän- der siehe: „Wappentafel Oesterreichs".—Ritterorden bestehen in Oesterreich 11, und zwar a) Hofehren: 1) der Orden des goldenen Vliesses (Toisonorden), Fig. 1, gest. 1431 von PhRipp IL Herzog von Burgund; Kaiser Maximilian I. brachte ihn an das Haus Oesterreich. Er ist der höchste Orden der Monarchie, wird blos an Souveräne und die höchsten Würdenträger der katholischen Kirche verliehen, aber auch von Spanien ertheilt. Grossmeister ist der Kaiser. 2) Der Sternkreuz- Orden, Fig. 11, gestiftet 1668 von Kaiserin Eleonore zu Ehren des heR. Kreuzes. Die Kaiserin ist Grossmeisterin desselben und verleiht ihn an Damen des hohen Adels. — b) Verdienstorden: 3) der Maria-The- resienorden, Fig. 2, 3, gestiftet 1758 von der Kaiserin Maria Theresia zur Belohnung ausgezeichneter Waffenthaten für Offiziere des In- und Aus- landes, ohne Rücksicht auf Geburt. Er besteht aus drei Klassen. Die Rit- ter haben Zutritt zu allen Hoffesten, erhalten den erblichen Ritterstand, auf Ansuchen auch den Freiherrnstand, und eine bestimmte Zahl von Rit- tern ist mit Pensionen bedacht. 4) Der k. ungarische St. Stephans- orden, Fig. 4, 5, gestiftet 1764 von Kaiserin Maria Theresia, in 3 Klas- sen (Grosskreuze, Kommandörs und Kleinkreuze), für Adelige, die siÄ im Civüdienste verdient machen (jetzt auch für Militär), ohne Unterschied auf Religion oder Nation. Die Ritter haben Zutritt zu allen Hoffesten, die Grosskreuze werden Geheime Räthe, die Kleinkreuze auf Ansuchen Frei- herrn. 5) Der Leopoldsorden, Fig. 6,7, gestiftet 1808 von Kaiser Franz L, in 3 Klassen, zur Auszeichnung von Personen, welche sich durch Anhänglichkeit an das Vaterland und Herrscherhaus, durch Gelehrsamkeit oder gemeinnützige Unternehmungen Verdienste um den Staat erworben haben. Die Ritter haben Zutritt bei Hofe, die Grosskreuze werden zu Geheime Räthen, die Kommandörs auf Ansuchen in den Freiherrnstand, die Kleinkreuze in den Ritterstand erhoben. 6) Der Orden der eiser- nen Krone, Fig. 9, 10, gestiftet 1805 von Napoleon L (als König von ItaRen), bestätigt 1815 von Kaiser Franz L, in 3 Klassen (nach den Klas- sen mit Geheime Raths-, Freiherren- und Ritterstands-Würde), für Civil- und Militärverdienste. 7) Das mlRtärische Elisabeth - Theresien- Stiftskreuz, Fig. 8, 1750 von der Wittwe Kaisers Karl VL gestiftet, für 21 verdienstvoRe Generale und Oberste der österr. Armee, ohne Rück- sicht auf Geburt und Religion; 30 Dienstjahre sind bedingt, und die Er- nannten beziehen Pensionen. 8) Der Franz-Josephs-Orden (siehe „Wappentafel Oesterreichs"), gestiftet 1849 (erweitert 1850) vom Kaiser Franz Joseph L, zur Belohnung ehrenvoRer Verdienste ohne Rücksicht auf Stand, Geburt und Religion; in 3 Klassen; mit seiner Erlangung ist keine Adelserhebung verbunden. 9) Der Deutsche Orden, Fig. 12, 13, durch kaiserliches Statut vom 28. Juni 1840 als selbstständiges geistUch-ritter- |
Rches Institut in allen Erblanden anerkannt. 10) Der Johanniteror den (Orden des heil. Johannes von Jerusalem), Fig. 14, 15, mit einem Böhmi- schen und Lombardisch-venetianischen Grosspriorate. 11) Das goldene und silberne Civilehrenkreuz, Fig. 16, 17, gestiftet 1815 von Kaiser Franz L für Personen, die sich in dem Befreiungskriege (1813 und 1814) thätig verwendet haben; die Inhaber desselben gehören auch zu dem Hof- staate. — Ausser diesen Orden bestehen noch als Verdienstzeichen: das böhmische Adelskreuz (von 1814); das geistliche Verdienstkreuz von 1801 (in Gold und SRber) für Feldgeistliche; die miRtärische TapferkeitsmedaiRe (von 1810, in Gold und SRber, mit lebenslänglichen Zulagen); das silberne Militär-Verdienstkreuz (von 1849) für ausgezeichnete Offiziere; die MiRtär- dienstzeichen (in 2 Klassen, für Offiziere und Mannschaft, von 1849); das Verdienstkreuz (von 1850) zur Belohnung des Civilverdienstes in 4 Ab- stufungen, golden und sRbern, mit oder ohne Krone. — Zur Belohnung für Seefahrer besteht seit 1850 eine Ehrenflagge, in 2 Klassen, die weisse und die rothe Ehrenflagge. —
Der Hof. — Der Hofstaat des Kaisers ist sehr glänzend und zahlreich. Er besteht aus den obersten Hofämtern (erster Oberhofmeister, Oberstkämmerer, ObersthofmarschaR und OberststaRmeister), den Hofdien- sten (Oberststabelmeister, Oberstjägermeister, Oberceremonienmeister), den Garden (Arcieren-Leibgarde, Trabanten-Leibgarde, Leibgarde-Gensd'armerie und Hofburgwache), den Besitzern der k. k. Hausorden, welche bei Hofe Zutritt haben, den Geheime Räthen und Kämmerern, und endRch den in die 4 Hofstäbe eingetheilten andern Hofbeamten und Dienern. Ferner ge- hören zum Hofstaate: die Adjutantur des Kaisers, die Patrimonial-Fidei- kommis-Familien- und Avitikalgüter-Direktion, die Patrimoniai-Fideikommis- Patrimonial-FamRien- und Avitikalfondskassen-Direktion, die Privat-Fidei- kommis-FamRien- und Avitikalfonds-Buchhaltung, die kaiserl. Güterinspekto- rate und Verwaltungsämter und die einzelnen Krön- und Landeserzämter in den Kronländern. — Die Kaiserin, so wie jedes der übrigen MitgRe- der des kaiserl. Hauses, hat einen besonderen Hofstaat.
Staatsverwaltung. — In dem Verwaltungsorganismus sind seit 1848 bedeutende Veränderungen und Umgestaltungen geschehen. In Bezug auf Gesetzgebung tritt das Streben hervor, aRe Landestheile so viel als möglich gleich zu steRen, ohne jedoch die Achtung vor den historisch be- gründeten Zuständen der einzelnen Provinzen ganz zu beseitigen- Das früher geltende Provinzialsystem wurde mit dem Real- oder Centralisa- tionssysteme vertauscht, das Kollegialsystem zum grössten TheR aufgeho- ben, und die Geschäftserledigung, so wie die Verantwortlichkeit (mit Aus- nahme bei den Gerichtsbehörden) dem Präsidium übertragen- Die Patri- monialhehörden fielen mit der Aufhörung des Unterthänigkeitsverbandes von selbst weg, und die Gemeinden erhielten einen grösseren Wirkungs- kreis. Die -Abgrenzung der Kronländer wurde 1849 und 1850 festgesteRt, und die Justizpflege streng von der politischen Verwaltung geschieden.
Die Staatsverwaltung geht vom Kaiser aus und wird im Namen desselben von den Staatsbehörden geübt. Zum unmittelbaren Dienste des Kaisers bestehen, für die Civilangelegenheiten die geheime Kabinets- kanzlei, für die Militärangelegenheiten die Militär-Centralkanzlei, die alle an den Kaiser gerichteten Eingaben zu übernehmen, und die Expe- dition der allerhöchsten Befehle zu voRführen haben-
Die höchsten berathenden Kollegien im Staate sind: der Reichsrath, das Gesammtministerium, und die Konferenz der Sektionschefs des Armee - Oberkommandos. Der Reichs- rath steht unmittelbar zur Seite des Monarchen, und hat den Kaiser und dessen Ministerium zu unterstützen; er ist ausschliessend und unmittelbar dem Kaiser untergeordnet, und als ein Rath desselben und der Krone an- zusehen. In Ertheilung seines Rathes ist er unabhängig, selbstständig und in seiner freien Berathung gesichert, und besteht aus einem Präsiden- ten, einem Vicepräsidenten, zehn Geheime Räthen und einem Kanzleidi- rector, die sämmtlich vom Kaiser ernannt werden, und einer Anzahl von Theilnehmern die zeitweilig aus allen Ständen und Theilen der Monarchie bei- gezogen werden. Der Wirkungskreis desselben umfasst alle Fragen der Gesetzgebung, doch können seine Ansichten und sein Gutachten vom Kai- ser auch in anderen Angelegenheiten eingeholt werden. Initiative zu Ge- setzes- und Verordnungsvorschlägen hat er nicht, dagegen die Verpflich- tung auf sich, bei allen seinen Arbeiten nur das Wohl der Krone und des Staates zu beachten und sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewis- sen, ohne alle Nebenrücksichten, wahr und offen auszusprechen und zu begründen- — Das Gesammtministerium oder der Ministerrath wird durch die Vereinigung sämmtlicher Minister unter dem Vorsitz des Kaisers oder des Ministerpräsidenten gebildet, und hat aRe jene Angele- genheiten zu berathen, welche das Gesammtinteresse des Staates betref- fen und nicht als vereinzelte Verwaltungsregeln in die Sphäre eines ein- zelnen Ministeriums gehören.
Die höchste Verwaltungsbehörde ist das Ministerium, welches die kaiserRchen Entschlüsse und Befehle zu effüRen, aHe Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsmassregeln zu berathen und vorzuschlagen, und die hierüber erfolgtp Beschlüsse des Kaisers zu vollziehen hat. Das Ministerium und jeder Minister in seinem Zweige ist nur dem Kaiser ver- antwortlich. Es bestehen 6 Ministerien und 3 andere, diesen gleich ge- steRte höchste Verwaltungsbehörden, nämlich: das Ministerium des Aeussern und des kaiserl. Hauses; das Ministerium des Innern; das Ministerium der Justiz; das Finanzministerium; das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, und das Ministerium für Kultus und öffentlichen Un- terricht; das Armee-Oberkommando; die oberste Polizeibehörde, und die oberste Rechnungs-Kontrollsbehörde. Jedes Ministerium, so wie jede an- dere höchste Verwaltungsbehörde zerfällt, behufs der innern Geschäfts- verwaltung m Sektionen, jede Sektion in Departements, und jedes Depar- tement iu Büreaus, .
Für die Provinzialverwaltung zerfällt die Monarchie in 20 Kronlander (siehe „Politische Eintheilung" pag. 5), von welchen Galizien in 2, und Ungarn in 5 Verwaltungsgebiete getheilt sind. Eine militäri- sche Verfassung besitzt die Militärgrenze, doch sind alle Angelegenheiten dieses Kronlandes, wenn sie nicht ausschliesslich in das Ressort des Armee-Oberkommando's gehören, in Einverständniss mit diesem von dem zunächst betheiligten Ministerium zu behandeln.
An der Spitze der Verwaltung für die auswärtigen Angelegenheiten steht das Ministerium des Aeussern und des kaiserl. Hauses, in dessen Bereich alle Angelegenheiten gehören, \\'elche die staatsrecht- liche Stellung des Kaiserhauses und die statutarischen Verhältnisse der |
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20. — Oesterreiehisclie Monarchie. 13
kaiserlichen Familie betreffen; ferner: die Vertretung der Rechte und Interessen des Staates den fremden Staaten gegenüber, die Vertretung der Rechte und Interessen der einzelnen österreichischen Staatsangehörigen im Auslande, die Unterhandlung und der Abschluss von Staatsverträgen, die Legalisirung der für das Ausland bestimmten Urkunden, die Oberlei- tung der kaiserl. Konsularbehörden im Osmanischen Reiche, in Griechen- land und Russisch-Polen etc. — Unter ihm stehen die kaiserl. öster- reichischen Gesandten und Gecshäftsträger in fremden Staaten, und zwar, von Gesandten: 10 in den deutschen Bundesstaaten, dann je 1 in Frankreich, Spanien, Grossbritannien, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Schweden-Norwegen, Russland, Türkei (hier der Internuntius), Griechenland, Sardinien, Parma und Modena, Toskana, im Kirchenstaate, in Sicilien, der Schweiz und in Brasilien; von Geschäftsträgern: 2 bei den deutschen Bundesstaaten, 1 in Portugal und 1 in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. — Ferner unterstehen diesem Ministerium: das Haus-, Hof- und Staatsarchiv, die orientalische Akademie (zur Bildinig diplomatischer Agenten im Oriente), und ein eigenes Zahl- amt. — Der k. k. Gesandtschaft in Konstantinopel sind die Konsularbe- hörden im Osmanischen Reiche untergeordnet, und zwar: 8 Generalkonsu- late (mit ihren untergeordneten 3 Konsulaten, 7 Vicekonsulaten, 23 Kon- sularagentien, 17 Starosteien und 1 exponirtem Konsularorgane), 6 selbst- ständige Konsulate (mit 9 Vicekonsulaten und 15 Konsularagentien), und 5 selbstständige Vicekonsulate (mit 5 Konsularagentien); der Gesandts- schaft zu Athen unterstehen die Konsularbehörden in Griechenland (2 Kon- sulate, 2 Vicekonsulate und 8 Konsularagentien), und der Gesandtschaft in St. Petersburg das Generalkonsulat zu Warschau. In Bezug auf Handel und Schilffahrt unterstehen jedoch alle diese Konsulate dem Ministerium für Handel und Gewerbe.
Akkreditirte Gesandtschaften fremder Staaten am Wiener Hofe sind gegenwärtig von Anhalt-Dessau-Köthen, Baden, Bayern, Belgien, Brasilien, Braimschweig, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Hamburg, Hannover, Kurhessen, Grossherzogthum Hessen, dem Kirchenstaate, von beiden Mecklenburg, von Nassau, den Niederlanden, von Oldenburg, Parma, Portugal, Preussen, Reuss, Russland, Königreich Sachsen, Sachsen-Weimar, von den Sächs. Herzogthümern, von Sardinien, Schweden-Norwegen, der Schweiz, Sicilien, Spanien, Toskana, der Türkei, den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika und von Württemberg. —
An der Spitze der eigentlichen innern oder administrativen (politi- schen) Verwaltung steht das Ministerium des Innern (vor 1848 die früher vereinigte Hofkanzlei), dem aUe politischen Verwaltungsbehörden in den einzelnen Kronländern untergeordnet sind, die durch kaiserl. Ent- schliessung vom 14. Sept. 1852 (im lobard.-venetianischen Königreich am 31. Dec. 1850, und in Ungarn am 10. Jan. 1853) neu organisirt wurden. An die Spitze der politischen Verwaltung der in Kreise (Komitate oder Provinzen) getheilten Länder ist die Statthalterei, in den kleineren Kronländern dagegen und dem westlichen Theile Galiziens die Landes- regierung gestellt, die beide auch unter dem gemeinschaftlichen Namen „politische Landesstellen" begriffen werden. Der Statthalterei ist der „Statthalter" (in Kroatien-Slavonien „Banus"), der Landesregierung der „Landespräsident" vorgesetzt. Der Vorstand der Statthalterei Ungarns ist ein Civil- und Militärgouverneur, mit Statthalterei-Vicepräsidenten für die 5 Verwaltungsgebiete; eben so fungirt im lombardisch-venetiani- schen Königreich ein Civil- und .Militärgouverneur zu Verona, als oberster Chef der politischen Verwaltung. — An der Spitze der Kreise stehen die Kreisbehörden, mit einem Kreisvorstand, deren Wirkungskreis die Uehepwachung der untergeordneten Beamten und Organe umfasst etc.; an der Spitze der Bezirke die B ezirksämter (in Ungarn Stuhlrichter- ämter, in Dalmatien Präturen, im lobard. ,-venetian. Königreiche D i- striktskommissariate), als unterste landesfürstliche Behörde in aHen nicht ausdrücklich anderen Behörden vorbehaltenen Verwaltungs- und Ju- stizgeschäften. Der Wirkungskreis der Gemeinden, denen vom Staate die Besorgung gewisser öffentlichen Geschäfte zugewiesen ist, wird von einem Bürgermeister geübt. — Die politische Verwaltung der Militär- grenze ist durchaus militärisch organisirt, die oberste Leitung derselben steht dem Armee-Oberkommando zu; die Oberbehörden der beiden Gou- vernements, in welche die Militörgrenze zerfällt, sind die „Landes-Gene- ral-Kommanden" zu Agram und Temesvar.
An der Spitze der Polizei verwal t ung steht die oberste Polizei- behörde, deren Aufgabe es ist, den Gefahren, womit der Kaiser und sein Haus, die gesetzliche Ordnung und der Staat bedroht sind, vorzu- beugen und zu begegnen, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu erhalten, Verletzungen der Person und des Eigenthums zu hindern, die Gesetzes- übertreter auszuforschen, anzuhalten und den berufenen Behörden zu über- liefern etc. — In den Kronländern wird die Polizeiverwaltung von den Civil- und Militärgouverneuren, Statthaltern, Statthalterei-Vicepräsidenten und Landespräsidenten geleitet, welchen die Polizeidirektionen in bestimmten ausgeschiedenen Bezirken, und die Kreis- und Bezirksvor- stände in den nicht ausgeschiedenen Bezirken als polizeiliche Organe un- tergeordnet sind.
Das Gebiet der politischen und polizeilichen Massregeln und Einrich- tungen hat in Oesterreich eine ausserordentliche Pflege und Ausdehnung erhalten, und der öffentlichen sowohl, als der Privatsicherheitspolizei, hat die Staatsverwaltung die eifrigste Fürsorge zugewendet. In Bezug auf die öffentliche Sicherheit werden geheime Verbindungen und Gesell- schaften möghchst entfernt gehalten, Zusammenkünfte und Vereine über- wacht, das Passwesen bestens (nicht mehr drückend, wie früher) gehand- haht, und gegen Zusammenrottungen, verdächtige Personen und Landstrei- cher, energische Massregeln ergriffen. Ein besonderes Waffengesetz (vom 24. Okt. 1852) gibt Vorschriften über den Verkehr und Besitz von Waf- fen etc., und das Tragen von Waffen ist von einer besondern Bewilligung (Waffenpass) abhängig. Zur Abwendung von Gefahren, die dem Leben oder der Gesundheit Nachtheil bringen, sind viele und umständliche Vor- schriften gegeben, und auf die Rettung von Menschen aus Feuer- und Wassergefahr, und die Eriegung reissender Thiere, sind Prämien ausge- setzt. Für die Gesundheitspflege ist ausserordentlich gesorgt; die österreichischen Sanitäts- und Medizinalanstalten sind sehr zweckmässig eingerichtet; in allen Kronländern sind „Landesmedizinalräthe", die über den Gesundheitszustand des Landes, und über die Aerzte und Medizinal- anstalten zu wachen haben, und hinlängliche Gebär-, Findel-, Versor- gungs-, Kranken-, Siechen-, Waisen- und Erziehungshäuser, die denselben
Brommo's Hand-Atlae, — Oesterreicliische MonareWe. 4, |
in Bezug auf Gesundheit untergeordnet sind. Kreis-, Bezirks- und Ge- meindeärzte sind überall vom Staate aufgesteUt, und die Zahl der in öf- fentlicher Dienstleistung und Privatpraxis thätigen Aerzte etc. belief sich (mit Ausnahme der ungarischen Länder und Siebenbürgen) bereits 1849 auf 5,475 Aerzte, 5,548 Wundärzte und 15,669 Hebammen, ausschliesslich von 1,508 Aerzten und Wundärzten, die das Militär-Sanitätspersonal bildeten. Im Jahre 1852 befanden sich in der ganzen Monarchie (ohne Ungarn und Siebenbürgen) 6,398 Aerzte, 6,148 Wundärzte, 18,789 Hebammen, 2,951 Apotheken und 684 öffentliche Krankenhäuser. Militärspitäler bestanden in demselben Jahre 159, Irrenanstalten 41, Gebärhäuser 40, Findelhäuser 33, Siechen-, Armen- und Versorgungshäuser 1,351, und ausser diesen noch 7,173 Armeninstitute. —
Justizverwaltung. — Die Rechtspflege hat neuester Zeit die bedeutendste Aenderung erfahren. Durch die Aufhebung der Patrimonial- gerichtsbarkeit (den 7. Sept. 1848) Avurde die Gerichtsverfassung vollkom- men neugestaltet. Die Trennung der Justiz von der Administration, die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, die gänzliche Beseitigung der privilegirten Gerichtsstände des Adels und der Geistlichkeit, und die Einheit der gerichtlichen Normen im ganzen Umfange des Reichs bilden das Princip der Gerichtsverfassung. Sowohl in streitigen als nicht streiti- gen Civil- wie in Strafsachen bestehen 3 Instanzen. In angemessenen Distrikten sind Kollegialgerichte als erste Instanzen für das Richteramt über Verbrechen und besonders bezeichnete Vergehen, so wie für alle Rechtsangelegenheiten, w'elche die Grenzen der Wirksamkeit der Bezirks- ämter übersteigen. Civil- und Strafangelegenheiten in zweiter Instanz be- handeln die Oberlandesgerichte; und als dritte Instanz besteht der oberste Gerichtshof. Bei Uebertretungen und Vergehen, insofern die letzteren den Bezirksämtern zugewiesen sind, findet das inquisitorische Verfahren in ein- facher Form statt. In Strafsachen, welche von den Kollegialgerichten zu behandeln sind, ist der Grundsatz der Anklage, der Bestellung eines Ver- theidigers für den Angeklagten und der Mündlichkeit im Schlussverfahren zu beobachten. Das Verfahren ist nicht öffentlich, doch darf bei der münd- lichen Verhandlung in erster Instanz, mit Bewilligung des Präsidenten, eine bestimmte Zahl von Zuhörern zugelassen werden. Die Anklage wird durch die Staatsanwaltschaft vermittelt; die (im Jahre 1849 eingeführten) Schwurgerichte sind beseitigt. Die Urtheile werden von geprüften Rich- tern geschöpft; die Urfheilsformen in Strafsachen sind: „schuldig", „schuldlos", und „Freisprechung von der Anklage". Das Verfahren bei den Oberlandesgerichten und dem obersten Gerichtshofe ist nur schrift- lich. —
Die administrative Leitung des gesammten Justizw^esens (mit Aus- nahme der Militärrechtspflege) steht dem Ministerium der Justiz zu, das in 3 Sektionen: die administrative, die legislative und die Organisi- rungssektion zerfällt. — Die höchste Gerichtsbehörde für das ganze Reich (mit Ausnahme der Militärgrenze und der Armee) ist in allen Civil- und Strafrechtsangelegenheiten der oberste Gerichts- und Kassations- hof zu Wien, der in dritter und letzter Instanz die Entscheidung zu fäl- len, Delegationen aus einem Oberlandesgerichtssprengel in einen andern zu bewilligen, Streitigkeiten der Obergerichte, so wie Kompetenzkonflikte zwischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden etc. zu entscheiden hat, und Einfluss auf die Handhabung der Disziplinarvorschriften bei allen Justiz- beainten, Advokaten und Notaren übt. Unter ihm stehen die Oberlan- desgerichte, deren jedes in seinem Sprengel, in zweiter Instanz, zu bestimmen und zu entscheiden hat. Oberlandesgerichte bestehen 19: zu Wien für Oesterreich ob und unter der Ens und Salzburg; zu Gratz für Steyermark, Kärnthen und Krain; zu Triest für Görz und Gradiska, Istrien und Triest; zu Innsbruck für Tyrol und Vorarlberg; zu Prag für Böhmen; zu Brünn für Mähren und Schlesien; zu Lemberg für Ostgalizien und die Bukowina; zu Krakau für Westgalizien und Krakau; zu Temesvar für die serbische Woiwodschaft und das temeser Banat; zu Agram für Kroatien und Slavonien; zu Hermannstadt für Siebenbürgen; zu Zara für Dalmatien; zu Mailand für die Lombardei; zu Venedig für Venedig; zu Pesth für das pesther, zu Presburg für das presburger, zu Oedenburg für das ödenbur- ger, zu Eperies für das kaschauer, und zu Grosswardein für das gross- wardeiner Verwaltungsgebiet. Unter Aufsicht und Leitung der Oberlan- desgerichte stehen die Gerichtshöfe und die ordentlichen Gerichte erster Instanz, die in den Hauptstädten der Kvonländer und der Ver- waltungsgebiete Ungarns den Namen Landesgerichte, sonst Kreis- gerichte und Bezirksgerichte(Koinitätsgerichte, Stadt- undLandprätu- ren) führen. — Die für die Rechtspflege in Oesterreich massgeben- den wichtigsten Gesetze sind: das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811, welches jetzt in allen Kronländern Geltung hat; die allgemeine Wechselordnung vom 25. Jan. 1850; die allgemeine (josephi- nische) Gerichtsordnung vom 1. März 1781 in Oesterreich ob und unter der Ens, Sfiyerinark, Kärnthen, Krain, Böhmen, Mähren und Schlesien; die westgalizische Gerichtsordnung vom 19. Dec. 1796 (Italien, vom 16. März 1803 und tyrol. v. 15. Sept. 1814) in Salzburg, Küstenland, Ty- rol und Vorarlberg, Galizien, Bukowina, Dalmatien, Lombardei und Ve- nedig; die ungarische Civilprozessordnung vom 16. Sept. 1852 in Ungarn, der Woiwodschaft und Kroatien-Slavonien, und die siebenbürgische vom 3. Mai 1852 in Siebenbürgen; die allgemeine (josephinische) Konkursord- nung vom 1. Mai 1781, und die ungarische uud siebenbürgische vom 18. Juli 1853; das Strafgesetzbuch über Verbrechen, Vergehungen und Uebertretungen vom 27. Mai 1852; die Strafprozessordnung vom 29. Juli 1853; das Strafgesetz über GefäHsübertretungen vom 11. Juli 1835; die Pressordnung vom 27. Mai 1852; das Gesetz über den Wirkungskreis und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgeriichen Rechtsangelegenheiten (Ci- vil-Jurisdictionsnormen), von 1852 und 53; das Gesetz bezüglich der in- nern Einrichtung und Geschäftsordnung sämmtlicher Gerichtsbehörden in Civilsachen vom 3. Mai 1853, in Strafsachen vom 16. Juni 1854; die Vor- schrift über die innere Einrichtung und Geschäftsordnung der Staatsan- waltschaften vom 3. Aug. 1854; das Gesetz über das gerichtliche Verfah- ren in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen vom 9. Aug. 1854; die Notariatsordnung vom 29. Sept. 1850, modifizirt durch Gesetz vom 21. Mai 1856; die Advokatenordnung vom 16. Aug. 1849 (für Ungarn vom 24. Juli 1852, und für Siebenbürgen vom 10. Okt. 1853); das allgemeine Berggesetz vom 23. .Mai 1854 etc. —
Finanzwesen. — An der Spitze der Finanzverwaltung der Mo- narchie steht das Finanzministerium, mit seiner jetzigen Organisa- tion vom 19. Hai 1848, welches für seine Geschäfte in 5 Sektionen (1. mr |
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14 20. — Oesterreichische Monarchie.
die Centralleitung der Finanzen; 2. für die direkten Steuern und indirek- ten Abgaben; 3. für das Staatseigenthum, die Staatsausgaben und das Kassavvesen; für 4. die Generaldirektion des Grundsteuerkatasters mit dem Vermessungsdepartement etc. und 5. für die Centraileitung des Bergwe- sens) zerfällt. Ihm untergeordnet sind zunächst die (9. Jan. 1850 errich- teten) Finanzlandesbehörden, welche zweifacher Art sind und, wenn sie alle Finanzangelegenheiten behandeln, die nicht ausdrücklich anderen Be- hörden zugewiesen sind, Finanzlandesdirektionen heissen, oder, wenn ihnen blos die Verwaltung der direkten Steuern übertragen ist, den Namen Steuerdirektionen führen. Finanzlandes- direktionen bestehen zu Wien für Oesterreich ob und unter der Ens und Salzburg; zu Gratz für Steyermark, Kärnthen, Krain und Küstenland; zu Innsbruck für Tyrol und Vorarlberg; zu Prag für Böhmen; zu Brünn für Mähren und Schlesien; zu Lemberg für Ostgalizien und die Bukowina; zu Krakau für Westgalizien; zu Zara für Dalmatien; zu Mailand und Venedig (unter dem Namen „Finanzpräfektur") für die Lombardei und Venedig; zu Ofen (mit 5 Abtheilungen zu Ofen, Pressburg, Oedenburg, Kaschau und Grosswardein) für Ungarn; zu Temesvar für Serbien und das Banat; zu Agram für Kroatien und Slavonien, und zu Hermannstadt für Sieben- bürgen. Steuerdirektionen sind zu Linz, Salzburg, Klagenfurt, Lai- bach, Triest, Troppau und Czernowitz. Für die direkten Steuern sind die Mittelbehörden die Kreisbehörden, und in den Kronländern ohne Kreis- eintheilung sind eigene Steuerkommissionen am Sitze der Landes- regierungen aufgestellt. Unter den Kreisbehörden und Steuerkommissio- nen stehen die Bezirksämter und die denselben untergeordneten Steuerämter als die untersten Behörden für die direkte Besteuerung. — Für die Verwaltung der indirekten Abgaben stehen als Mittelbehörden unter den Finanzlandesdirektionen die Finanzbezirksdirektionen, denen die Kassenämter in den Kronländern, die Haupt- und Nebenzoll- ämter, die Wasserzollämter, Gebührenbemessungs- (Komissiirations)-Aemter und die Verschleissämter der Monopolgegenstände, die Verzehrungssteuer-. Weg- und Brückenmauth-, Kommerzialwaaren-Steuerämter, die Tabak- hauptmagazine und Verschleissniederlagen, die Salzniederlagen und Salz verschleissämter, die Staats- und Fondsgüterverwaltungen, die Forstämtti und Finanzwachsektionen, untergeordnet sind. — Unmittelbar unter dem Finanzministerium steht die Lottogefällsdirektion zu Wien (mit 1 Lottoämtern in den Kronländern), und für die Verwaltung des Tabakge
fälls die Centraidirektion der Tabakfabriken und Einlösung"'
ämter zu Wien. Für die Verwaltung der Staats-Berg- und Hüttenweil t Salinen und Montanfabriken, so wie der Reichsforste bestehen zum Iben besondere (vom Ministerium direkt ressortirende) Oberbehörden, MuiK auch einzelne Finanzlandesdirektionen, welche dann wieder die Aulsuiu über die untergeordneten Berg-, Hütten- und Salinenämter, Hammer- und Gutsverwaltungen, Forstämter und Forstverwaltungen führen.
Vor dem Jahre 1848. war das Finanzwesen Oesterreichs voRstandu in Dunkel gehüllt. Seit jener Zeit werden alljährlich die Hauptergebiii<;bt der Rechnungen bekannt gemacht, und gewähren einen bessern Ueberbhck, als das, was wir über die Budgets erfahren.
Die Einnahmen der Oesterreichischen Monarchie beRefen sich ini Verwaltungsjahre 1854 auf 245,333,724, im Jahre 1855 auf 263,786,885 fl. Die Ausgaben 1854 auf 386,046,646, im Jahre 1855 auf 402,687,182 «. Das Defizit von 140,712,922 (1854), und 138,899,297 fl. (1855) wurde durch, im Wege von Kreditsoperationen bewirkte, Zuflüsse gedeckt. Die Staatseinnahmen und Ausgaben im Jahre 1856 steRten sich nach ihren verschiedenen Zweigen folgendermassen heraus:
fl. C.-M.
61,350,610 11,638,941 9,997,709 9,020,773 123,779
32,816,444 20,541,310 29,725,358 24,625,621 29,976,663 5,856,875 2,293,806 2,685,626 363,756
9,506,159 10,088,692 7,896,674
Staats-Einnahmen. A. Ordentliche Einnahmen:
Direkte Steuern ................................................
Grundsteuer.................................................
Hänsersteuer................................................
Erwerbsteuer...............................................
Einkommensteuer..........................................
Andere direkte Steuern ..................................
Indirekte Abgaben .............................................
Verzehrungssteuer.........................................
Zollgefälle..................................................
Salzgefälle..................................................
TabaksgefäUe .............................................
Stempel, Taxen etc.......................................
LottogefäUe................................................
Post ........................................................
Mauthen....................................................
Andere Gefälle............................................
Einnahmen vom Staats-Elgenthum, Münz- und Bergwesen
Beberschüsse des Tilgungsfonds..............................
Verschiedene sonstige Einnahmen.............................
268,508,796 4,653,480
273,162,276 |
|
fl. C.-M. |
................ |
6,420.623 |
................ |
38,199 |
|
31,170 |
................ |
177,391 |
................ |
2,497,202 |
................ |
28,336,757 |
................ |
28,197,555 |
................ |
15,425,421 |
................ |
5,276,025 |
................ |
22,336,541 |
............... |
109,695,558 |
................ |
10,897,169 |
................ |
4,015,403 |
................ |
88,032,650 |
............... |
321,377,664 |
................ |
14,138,279 |
................ |
335,515,943 |
................ |
273,162,276 |
................ |
62,353,667 |
|
11. C.-M.
123,595,839 4,454,783 28,967,982 7,910,985 2,840,185 |
Snmmme der ordentlichen Einnahmen • B. Ausserordentliche Einnahmen............
Gesammtsumme der Staats-Einnahmen
Staats-Ansgaben.
A. Ordentliche Ausgaben:
Hofstaat .......................................................
Kabinets-Kanztei Sr. K. K. Majestät .......................
Minister-Konferenz ...........................................
Reichsrath nnd Archiv .......................................
Ministerium des Aeussern ....................................
Ministerium des Innern ......................................
Finanzministerium ............................................
Justizministerium................I! .......................
Ministerium des Kultus und Unterrichts ...................
Ministerium für Handel, Gewerbe und ölfentliche Bauten
Armee-Ober-Kommando ......................................
Oberste Polizeibehörde ......................................
Kontrole-Behörden ...........................................
Erforderniss der Staatsschuld ................................
Summe der ordentlichen Ausgaben ....................
B. Ausserordentliche Ausgaben...................................
Gesammtsumme der Ausgaben ..........................
Gesammtsumme der Einnahmen ........................
Gesammt-Defizit
Einnahme an besonderen Zuflüssen:
a. Durch Vermehrung der fundirten Schuld .....................
b. Vermehrung der schwebenden Schuld.........................
0. Vom Eisenbahn-Verkauf........................................
d. Grundentlastungs-IIeberschüsse ................................
e. Saldo der Ürbarial-Vorschüsse.................................. |
Deren Verwendung:
a. Deckung des Defizits.........................................
b. Verminderung der fundirten Schuld........................
c. Einlösung von Staatspapiergeld.............................
d. Rückzahlung an die Xatlouatbank..........................
e. Berichtigung von Entschädigungskapitalieu................
f. Eisenbahnen und Telegraphen...............................
g. Wechseigeschafte, Votiv-Kirche und Rückzahlungen etc.-
Abgang, gedeckt durch Kassa-Rest des Vorjaiires ..............
45.110,646 fl. C.-M. 121,905,805 „ „ 54,864,862 „ „
140,712,922 11. C.-M. 138,899,297 „ [„ 62,353,667 ,, ,,
Auffallend ist hier, wie in England und Frankreich, der geringe Ertrag der Domänen, auf die kaum 4,02 Prozent der Staatseinnahmen kommen. In Wirklichkeit ist das unmittelbare Staatseigenthum nicht so bedeutend, als man nach der Ausdehnung des Reiches erwarten soRte, da früherer Zeit Vieles davon verschleudert wurde; indessen liegt der kleine Ertrag wohl mehr in der unzweckmässigen Bewirthschaftung der Staats- güter, da er zu derem Werthe in gar keinem Verhältniss steht. Dem Be- steuerungswesen ist in den letzten 10 Jahren ungemeine Aufmerksamkeit gewidmet worden, und von 1845 — 1855 sind die ordentlichen Einnahmen um 98, daneben aber auch die ordentlichen Ausgaben um 148 Mill. ge- wachsen; es steht aber zu holfen, dass bei den ausserordentlichen HiRfs- queRen des Kaiserstaates, und bei den Verbesserungen, die überaR ein- geführt werden, bald eine bedeutendere Vermehrting der Einkünfte eintre- ten wird. — Unter Ferdinand L (1558 — 1564) wurden die Einkünfte des Reichs auf 7V2 Mill. Gulden berechnet. Eine Angabe von 1733 lautet auf 42, eine von 1739 nur auf 30 MRlionen. Im Jahre 1780 sollen sich die Einkünfte auf 90,408,075 fl. belaufen haben, und unter Kaiser Joseph sollen sie einmal auf 105, im Jahre 1810 auf 110 Mül. gebracht worden sein. Zur Zeit des Regierungsantritts des Kaisers Franz I. betrugen sie, nach glaubhaften Angaben, 86 Mill., und 1837 wurde deren Betrag auf 135,600,000 fl. angegeben. Nach Bewältigung der Revolution (1848 und 1849) srelaniite man bis zur dermaliffen Erhöhung der Einkünfte: und zu
diesem Behufe wurden die Privilegien der einzelnen Länder, namentRch Ungarns, und das Selbstbesteuerungsrecht derselben aufgehoben und der Einheitsstaat hergestellt, indem man insbesondere auch die Staatsmono- pole (Tabaksmonopole etc.) in Ungarn einführte. — Bedeutender noch, als die Staats-Einnahmen, stiegen die Ausgaben der Monarchie, und schon vor der Revolution von 1848 (mithin keineswegs erst in Folge derselben) hatte die Staatskasse ununterbrochen gegen ein Defizit anzukämpfen. Aber damals hüllte man die Resultate in strenges Geheimniss, ohne jedoch das Bekanntwerden der Verlegenheiten dadurch verhindern zu können. Kaiser Franz Joseph L, eifrig bemüht das Wohl seines Reiches zu fördern, unterdrückt die Veröfl"entRchung finanzieRer DarsteRungen nicht, denn gerade durch Bekanntwerden derselben ist es ersichtlich, was bereits unter sei- ner Regierung für die Hebung der Gesammtmonarchie geleistet worden ist. Seit 1848 bReb auch nicht ein Jahr ohne bedeutendes Defizit, und nach der möglichst günstigsten Gruppirung in den offiziellen Darstellungen betrug dasselbe:
' 62,223,630 11. C.-M 53,447,331 „ 56,253,635 „
In 9 Jahren mithin das Defizit 736,341,794 fl. C.-M.
Staatsschuld. — Die S ta ats s chul d der österreichischen Monarchie besteht theRs aus Anlehens schul den, für welche Staatsobligationen oder Rentenurkunden ausgegeben sind, therls aus der Gr und entl astung s- schuld, welche in Folge der 1848 verfügten Aufhebung des Unterthänig- keits- und Hörigkeitsbandes entstand, und zwar für sich abgesondert von den einzelnen Kronlandern berichtigt wird, jedoch vom ganzen Reiche ga- rantirt ist, theils aus Papiergeld. .Man unterscheidet sie in eine konsoli- dirte und eine schwebende; ferner in eine fundirte und nicht fundirte, in eine verzinsliche und nicht verzinsliche, und, bei den Anlehensschulden, in eine altere und neuere Staatsschuld. Unter der kon so Ii dir ten be- greift man die mit dem Vorbehalte einer allmäligen TRgung oder mit der bestimmten Zusicherung der Rückzahlung als bleibend anerkannte ölfent- Rche Schuld; unter der schwebenden jene, die nicht als bleibend an- erkannt ist, und die, wenn sie in anderer Weise nicht getilgt werden kann, meistens in eine konsolidirte Schuld umgewandelt wird. Die fun- dirte Schuld ist diejenige, zu deren Verzinsung und Tilgung ein bestimm- ter Theü der Staatseinkünfte verwendet wird; die nicht fundirte die, bei welcher diese Vorsorge nicht getrolfen ist. Nicht alle Staatsschulden vVerden verzinst, und bei dem verzinsRchen TheRe sind die Zinsen sehr
fl. C.-M.
62,353,667 10,560,703 3,674,310 36,821,970 7,375.213 36,733,351 3,824,158
161,343,432" 3,473,658 |
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20. — Oesterreiehisclie Monarchie. 15
verschieden von 1 bis 6 Prozent des Nominallcapitals, und zwar entweder in klingender Münze oder in Papiergeld. Die ältere Staatsschuld ist die- jenige, deren Zinsen durcli das Finanzpatent vom 20. Febr. 1811 auf die Hälfte herabgesetzt wurden, und so lange in Wiener Währung bezahlt werden, bis sie nicht durch die in Folge des Patentes vom 21. März 1818 jährlich stattfindende Verloosung mit dem vollen Zinsenbetrage in Konven- tionsmünze wieder verzinst werden. Alle seit 1811 kontrahirten Schulden, so wie die verloosten Obligationen der ältern Schuld, bilden die neuere Schuld. Die Verminderung und Tilgung der Anlehensschuld wird durch die, meist bei der Auliiahme stipulirte, planmässige Verloosung, entwe- der durch die Staatscentralkasse, den allgemeinen Tilgungsfond, oder durch den lombardisch-venetianischen Monte, bewirkt.. — Die Ausgabe für die Staats- schuld erfuhr von Jahr zu Jahr eine konstante Steigerung. Vor 1816 be- zahlte der Staat an Zinsen seiner Schuld -381,000 IL; 1831 kostete die Schuld schon 21, 1842 bereits 49 Mill.; 1852: 62,008,000; 1853: 66,819,173 : 1854: 72,148,316; 1855: 77,407,532, und 1856: 88,032,650 fl. — Seit noch nicht hundert Jahren sind die Schulden des Staats um mehr als das 16fache gestiegen. Im Jahre 1763, bei Beendigung des siebenjährigen Krieges, belastete Oesterreich eine auf 150 Mill. geschätzte Schuld, welche 1779 auf 260 Mill. angewachsen war, und beim Beginn der französ. Re- volution, 1790, bereits die Zifl'er von 342 Mill. erreichte. Von da an er- folgte nicht nur die Vermehrung der Schuld im kolossalsten Maasse, son- dern man suchte auch durch eine Reihe der ungewöhnlichsten Finanz- massregeln: die einseitige Herabsetzung der Zinsen der Schuld auf die Hälfte, und das noch ausserordentlichere Mittel des Zwanges zur „Arro- sirung", die Noth des Staates zu heben; leider aber, durch die politische Gestaltung Europa's gehindert, ohne Erfolg. Aehnlich, wie mit den eigent- lichen Staatsschuldscheinen, erging es mit dem Papiergelde, durch welches die Metallwährung fast ganz verdrängt ward; und obgleich die bestimmtesten Versicherungen bestanden, dass keine Herabsetzung seines Werthes erfolgen solle („Publikandum von 1806", und ,,K. Mandat vom Febr. 1811"), sank doch faktisch der Werth des Papiers auf Vi? seines Nominalbe- trags (1 fl. Silber stand 17 fl. in Papier gleich), und unterm 6. März 1811 sah sich die Regierung genöthigt, den Werth des bis zu 1,060 Mill. an- gewachsenen Papiergeldes auf ein Fünftel herabzusetzen, d. h. altes gegen neues Papiergeld einzulösen, wobei der frühere Gulden nur zu 12 Kr. angenommen wurde. Die Kriege von 1813—15 erheischten unge- mein grosse Anstrengungen, und Behufs des Feklzugs gegen Neapel, 1821, bedurfte man eines Darlehens des französischen Königs von 35 Mill. Fran- ken. Nachdem schon 1846 und 47 dringende Finanzverlegenheiten sich eingestellt hatten, trat 1848 die Revolution in Wien, in Ungarn und Ita- lien ein, und nun ward Papiergeld in unbegrenzter Menge ausgegeben. Man erliess Geldausfuhrverbote, und dekretirte, 2. Juni 1848, Zwangskurs der Banknoten. Im Nov. 1848 stand das Agio des Silbers gegen Papier auf 5 Prozent; 1849 stieg es (19. Juni) auf 24V2 Proz.; fiel dann (25. Sept., bei Beendigung des ungarischen Krieges) auf 5, stand aber zu Ende des Jahres 1849 doch wieder auf 13 Prozent, und am 26. Nov. 1850 (bei den Verwickelungen mit Preussen) erreichte das Agio gar 52 Prozent. Im Jahre 1852 sank es bis auf 8; stieg dann, März 1854, wiederum bis 44V2; sank, 16. Aug., auf I6V2, stieg wieder, Nov. und erste Monate 1855 auf 28 und 29, und ging endlich, 1856, nach Sicherung des Frie- dens, jedoch unter unausgesetzten Schwankungen, wieder herab, und bis Juli 1856 auf 2—2V2 Prozent, auf welcher Stufe es sich auch, mit gerin- ger Schwankung, bis jetzt erhalten hat. Im Anfange 1854 cirkulirten über 150 Mill. Staatspapiergeld und 188 Mill. Banknoten, zusammen also 338 MiH. Papiergeld (nicht zu verwechseln mit den Schuldscheinen des Staats). Um das Papiergeld wieder auf den Pari-Stand zu heben und Metallgeld in die Cirkulation zurückzuführen, wurde unterm 23. Febr. 1854 die Umwandelung des Staatspapiergeldes in Banknoten angeordnet, und der Bank zur Deckung zunächst ein gewisses Einkommen aus den Zöllen angewiesen; sodann derselben, zufolge Finanzdekrets vom Sept. 1855, zur Deckung'ihrer weiteren Forderungen an den Staat, Domänengüter im Be- trage von 155 Mill., in eigene Verwaltung übergeben oder bedingt abge- treten. Papiergeld mit Zwangskurs besteht gegenwärtig keines. Sicher wird die Bank die ihr gewordene wichtige Aufgabe der Deckung des Pa- piergeldes eben so glücklich vollbringen, wie die ihr im Jahre 1822 über- tragene Einlösung des Wiener-Währung-Papiergeldes, von welchem Ende 1854 sich nur noch 6,056,238 fl. im Umlaufe befanden, und 443,656,600 fl. durch die Nationalbank getilgt worden waren.
Der Gesammtbetrag der Staatsschuld belief sich zu Ende des Ver- waltungsjahres 1856 auf 2,417 Mill. Gulden C.-M., und zwar
Die Staatssdmia
fl. C.-M.
1,037,000,000 71,000,000 35,000,000 43,000,000 75,000,000 80,000,000 42,000,000 50,000,000 35,000,000 506,000,000 32,000,000 411,000,000
Hierzu 1849 : 4>/,proz. Papier-ßeld-Anleil» Spro ■ 1850: 5pro
1851 : SiXp
1852 : Spro
Silbe 1854: 4pro: spro 5 pro: 1848—1851: Schuld
Silber-Anleihe • . Silber-Anleihe (lombard.-i
DZ. Anleihe..................
. Anleihe in Papiergeld --•• -Anlehen (in England) -•■
VerloosHngs-.Anlehen .....
- Silber-Anlehen ...........
■ NationalrAnlehen..........
Kapitalisirung von Coupons die Bank ..............
In Summe Betrag der Staatsschuld ................
Hierzu noch: Banknoten-Dmiauf am 1. juU 1857 |
Heerwesen. Landmacht. — Den Oberbefehl über die gesammte hewafl'nete Macht zu Lande und zur See führt der Kaiser, zu dessen un- mittelbarer Dienstleistung die Militär - Cen tralkanzlei bestimmt ist- -- Die oberste Leitung des Knegswesens ist (seit höchster Entschliessung vom 10. Febr. und 12. Mai 18o3) dem Armee-Oberkommando über- tragen, das aus 4 Sektionen (der Generaladjutantur, der Operationskanz- lei, der Centraiadministration für die politisch-ökonomische Heeresverwal- tung, und der Sektion für die Militarbildungsanstalten) besteht, und für besonders geheim zu haltende Angelegenheiten noch ein für alle 4 Sektio- nen bestimmtes Präsidialbüreau besitzt. Als Centraibehörden sind dem Armee-Oberkommando direkt untergeordnet: die General-Artil- leriedirektion zu Wien, die Armeewatfeninspektion, die General-Geuiedi- rektion, das Korpskommando des Generalqixartiermeisterstabs, die Gene- i"alinspektion der Gensd'armerie, die Generalfuhrweseninspektion, die Ge- öeralremontirungsinspektion, das Marine-Oberkommando zu Triest (mit dem ihm zur Seite gesteüten Admiralitätsrathe), die Generalmontours-In- spektion zu Wien, die Direktion der Kriegsschule, die Direktion der Mili- tär-Kirchenangelegenheiten, der Generalstabsarzt der Armee, und die .Militärmedikamentenregie-Direktion, der oberste Militärgerichtshof (mit der Justiznormalienkommission und der Militär-Universaldepositen-Administra- tion), das Universal-Kriegszahlamt, das Festungskommando (Militärgou- vernement) in Mainz, und die zehn Landes-Generalkommanden, als Ober- behörden für die Militärverwaltung in den Kronländern, zu Wien (für Oesterreich unter und ob der Ens, Salzburg, Steyermark und Tyrol), zu Prag (für Böhmen), zu Brünn (für Mähren und Schlesien), zu Lemberg (für Galizien und die Bukowina), zu Zara (für Dalmatien), zu Verona (für das lomb.-venet. Königreich, das Küstenland, Kärnthen und Krain und das besetzte fremdländische Italien), zu Ofen (für Ungarn), zu Hermannstadt (für Siebenbürgen), zu Agram (für Kroatien-Slavonien und kroat.-slavon. Militärgrenze), und zu Temesvär (für Serbien, das Banat und die serb.- banatische MiUtärgrenze). — Die Militärrechtspflege wird von beson- dern Militärgerichten geübt. Die höchste Instanz ist der oberste Mili- tärgerichtshof zu Wien, die zweite Instanz bildet das allgemeine M i l i t ä r - Ap p e 11 a t i 0 n s g e r i c h t zu Wien, in erster Instanz bestehen 16 Landes-Militärgerichte, 160 Regimentsgerichte etc.
Nach Russland ist Oesterreich die stärkste Landmacht in Europa, und zählt im Frieden circa 500,000, auf dem Kriegsfusse gegen 700,000 ■Mann, die im Nothfall bis auf 800,000 Mann erhöht werden können. Die Bestandtheile der Heeresmacht sind: die Garden, die ausschliesslich zur Bewachung des Kaisers und der kaiserlichen Familie bestimmt sind, und aus der aus Offizieren gebildeten Arcieren-Leibgarde (92 Mann), der Tra- banten-Leibgarde (103 M.), 1 Schwadron Leibgarde-Gendarmerie (136 M.), und der Hofburgwache (306 M.) bestehen; die Generalität, bestehend aus 5 Feldmarschällen, 19 aktiven und 20 unangestellten Feldzeugmeistern und Generalen der Kavallerie, 114 aktiven und 90 unangesteUten Feld- marschalllieutenants, 130 aktiven und 144 unangestellten Generalmajors, und 265 aktiven und 259 unangestellten Obersten; das Adjutanten- korps, aus 140 Offizieren bestehend; die Festungs-, Stadt- und Platzkommandanten; die Infanterie, 513,612 M.; die Kavallerie, 70,376 M.; die Artillerie, 59,486 M.; die Genietruppen, 11,644 M.; der Generalquartiermeisterstab (133 Offiziere) mit dem Militär-Ingenieurgeo- graphenkorps (43 Offiziere); das Pionierkorps 9,217 M.; die Extrakorps; die Invaliden, in 5 Invalidenhäusern und 3 Filialen, und die Militärbil- dungsanstalten, mit 7,640 Zöglingen. —
Die Infanterie, zusammen 513,612 M., und zwar: Linienin- fanterie, 175,460 M- im Frieden, 425,878 M- im Kriege, in 62 Regimen- tern (das Reg. im Kriege: 1 Grenadier-, 4 Feld- und 1 Depotbataillon, 6,869 Mann; das Feldbat. zu 6, das Grenadier- und Depotbat. zu 4 Kom- pagnien); Grenzinfanterie, 55,200 M., in 14 Regimentern und 1 selbstständigen (Titler) Bataillon (jedes Reg. zu 2 Feld- und 1 Reserve- bataillon, 3,847 M.; das Feldbat- zu 6, das Reservebat. zu 4 Kompagnien); Jäger, 32,534 M., in 1 tyroler Jägerregimente und 25 FeldjägerbataiUo- nen (das Regim. zu 7 Feldbat., 6 zu 4, und 1 zu 6 Kompagnien, und 1 Depotabtheilung zu 3 Kompag., 6,864 M.; vou den,Feldjägerbataillonen, 25,670 M., sind 5 Bat. ä 6 Feld- und 1 Depotkomp., 20 Bat. ä, 4 Feldkomp, und für je 2 Bat. 1 Depotkompagnie). —
Die Kavallerie, zusammen 70,376 M., und 60,784 Pferde, und zwar: schwere Kavallerie, 21,498 M., in 8 Kürassier- und 8 Drago- ner-Regimentern (jedes Reg. 1,343 M., 1,138 Pf., oder 6 Feldschwadronen und 1 Depotschwadron, zusammen in 3 Divisionen); leichte Kavalle- rie, 48,888 M., in 12 Husaren- und 12 Ulanenregimentern (jedes Regim. 2,037 M., 1,749 Pf. oder 8 Feld- und 1 Depotschwadron, zusammen in 4 Divisionen). —
Die Artillerie, 59,486 M. im Kriege und 52,619 M. im Frieden, und zwar: Feldartillerie, 54,954 M. und 29,838 Pf-, eingetheilt in den Stab 194 M., 12 Feldartillerieregimenter, 47,454 M., 27,372 Pf. öedes Reg. zu 14 Batterien ä 8 Geschützen; 3 Reg. ä 4,142 M. und 2,281 Pf., jedes zu 5 Komp., und 9 Reg. ä 3,898 M. und 2,281 Pf., jedes zu 4 Komp.), i Küstenartillerieregiment, 3,441 M. (zu 3 BataiRons, im Kriege ä 5, im Frieden h 4 Komp.), und 1 Raquetteurregiment, 3,865 M., 2,446 Pf. (20 Batterien ä 8 Geschütze und 3 Komp. im Kriege, und 18 Batt. und 2 Komp. im Frieden); — technische Artillerie, 4,532 M. (Zeugsartillerie 2,121 M., Raquetteuranstalt 490 M.), Gewehrfabrik 353 M., und Zeughausver- waltung, in 16 Distrikten (1,568 Mann)..—
Die Genietruppen, 11,644 M., umfassen den Geniestab, circa 400 M., und 12 Geniebataillone (jedes Bat. ä 4 Feld- und 1 Depotkomp., zus. mit 937 M.) Die Extrakorps umfassen: die dem Generalquartier- meister zugetheilten Botenjäger. 377 M.; die Stabs-Dragoner, 1,366 M,; 3 Sanitätsbataillone, 3,457 M. (2 Bat. zu 5, 1 zu 4 Komp.); das Militär-Fuhrwesenkorps, bestehend im Frieden aus 7 Landes- fuhrwesen-Kommanden, 24 Transports-Schwadronen (ä 94 Köpfe und 82 Pferde), 12 Standesdepots, und 9 Materialdepots. — Ferner zählt die Ar- mee: 2 Bukowiner Grenz-Cordons-BataiUone (ä 4 Komp. jedes), zusam- men 1,878 M.; 4 GarnisonsbataiHone (ä 5 Komp; jedes), zusammen 2,340 M.; 6 Disciplinar-Kompagnien, und überdies: das Militär-Polizeiwachkorps, das Gestüt- und Remontewesen, die Monturs-Oekonomieverwaltung, und 19 Regimenter Gendarmerie, zu Fuss und zu Pferd, circa 20,000 M.
Die Militärpflicht ist in Oesterreich allgemein. Das neue Rekrutirungsgesetz (publizirt im Reichsgesetzblatt vom 7. Okt. 1858) muss als ein wesentlicher Fortschritt begrüsst werden. Es ist von einem Geiste der Gerechtigkeit und der Humanität durchdrungen, der sich weder in den leitenden Prinzipien noch in den Details verläugnet. Die Dienst- pflicht ist eine allgemeine Pflicht; kein Stand ist davon eximirt, wie frü- her. Und doch ist auf der andern Seite jede Rücksicht genommen, dass diese allgemeine Pflicht im einzelnen FaHe nicht erdrückend werde. Der einzige Sohn oder Enkel betagter Eltern oder Grosseltern, sogar der ein- zige Bruder verwaister Geschwister ist vom Militärdienst frei; er wird nicht, wie früher, etwa blos zurückgestellt, er ist ganz und für immer frei. Frei sind ferner die Geistlichen und die Kandidaten des geistlichen Standes aller im Staate anerkannten Konfessionen ohne Ausnahme, der römischen sowohl als der griechischen und evangelischen Kirche, und der- selben Begünstigung erfreuen sich die Rabbiner und Rabbinatskandidaten. Frei sind endlich sämmtliche Studirende. Die Dienstzeit ist auf 8 Jahre festgestellt. Die Dienstpflichtigkeit aber dauert vom 21. bis 27. Jahre, also 7 Jahre. Das Gesetz selbst ist abermals ein Schritt zu der einheit- lichen Neugestaltung des Reichs, denn es hat unbedingte Geltung für die |
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16 20. — Oesterreiehisehe Monarchie.
ganze Monarchie. Noch mag endlich aus ihm hervorgehoben werden, dass es eine besondere Rücicsicht auf die Kriegsmarine nimmt, insofern Stellungspflichtige Seeleute so weit als thunlich für den Flottendienst ver- wendet werden sollen, dass aber gleichwohl den Interessen des Handels durch die Bestimmung Rechnung getragen wird, nach welcher die zur weiten Fahrt patentirten Schifl"skapitäne und Schifl^'slieutenants nur im FaR eines Krieges einberufen werden.
Die österreichische Armee ist eine der disciplinirtesten und kampf- geübtesten Europa's, und von ihrer Tapferkeit enthält die neueste Ge- schichte die zahlreichsten Denkmale. Ausgezeichnete Thaten und sonstige besondere Verdienste werden mit Orden, Medaillen, Erhebung in Adelstand und Avancement belohnt. Zur Versorgung der im Dienste oder wegen des Dienstes untauglich gewordenen Soldaten bestehen Pensionen, Stiftungen und Invalidenhäuser, und luvaRden, die in diesen Häusern und deren Fi- Ralen nicht untergebracht werden können, werden mit einem Patentalge- halt auf Urlaub gelassen. Zur Bildung des MRitärs bestehen (durch kai- serl. Verordnung vom 12. Febr. 1852) zahlreiche MRitärbildungsanstalten; so 12 Unter-MRitärerziehungshäuser, jedes für 100 Militärkinder vom 7. bis 11. Lebensjahre; dann 12 Ober-MiRtärerziehungshäuser, jedes für 200 Zöglinge vom 12. — 15. Jahre, für Bildung von Unteroffizieren; ferner: Schulkompagnien für UnierofflziersbRdung, und zwar 6 für die Infan- terie, und 2 für die Grenztruppen, jede zu 120; 3 für die KavaRerie, ä 60; 5 für die ArtiRerie, ä 150; 1 für die Genietruppen, 1 für das Pion- nierkorps, ä 120; 1 für die Flotille für 60, und 1 für die Marine für 150 Zöglinge. Dann: 1 MRitärlehrer- und Fechtinstitut zu Wiener-Neustadt, um Lehrer für die Erziehungshäuser zu bilden, und zur Heranbildung von Offizieren: 4 Kadetteninstitute (inHaimburg, Strass, Krakau und Marburg), 4 Militärakademien (für militär-wissenschaftliche Ausbildung) zu Wiener- Neustadt, Klosterbruk, Olmütz und Triest (Vlarineakademie); und die Kriegsschule zu Wien, die oberste Militärbildungsanstalt, welche Offiziere aller Waffen für höhere Chargen, zumal den Generalstab, heranbil- det etc. ~
An Festungen und Forts besitzt Oesterreich 47. Die stärksten sind Josephstadt und Theresienstadt in Böhmen, Olmütz in Mähren, Man- tua und Peschiera in der Lombardei, Verona in Venedig, Komorn in Un- garn, und Peterwardein in der Militärgrenze. Andere Festungen sind: Salzburg; Franzensfeste und Kufstein in Tyrol; Prag; Cattaro, Knin, Ra- gusa und Zara in Dalmatien; Pizzighettone in der Lombardei; Venedig, Legnago, Osoppo und Palmanuova in Venedig; Arad, Leopoldstadt, Mun- katsch und Ofen in Ungarn; Temesvär; Essek in Slavonien; Karlstadt in Kroatien; Karlsburg in Siebenbürgen; Altgradiska und Brood in der .Mili- tärgrenze. In ausländischen Festungen hat Oesterreich das Besatzungs- recht zu Ferrara und Comacchio im Kirchenstaate, und zu Piacenza; und in den deutschen Bundesfestungen Mainz, Ulm und Rastatt hat es eben- faHs das Mitbesatzungsrecht. — |
Seemacht. — Die österreichische Kriegsmarine zählte am 1. Mai 1857 (nach offiziellen Berichten): Kanonen
1 Schranben-Liniensschiff....................................................... 100
5 Segel-Fregatten ............................................................... 165
3 Schranben-Fregatten.......................................................... 129
5 Segel-Kortetten............................................................... 74
2 Schrauben-Korvetten ......................................................... 44
4 Räder-Korvetten............................................................... 25
8 Dampf-.Vvisos .....................................................................................................................23
7 Briggs ..................................................................................................................................................112
5 Schooner-Briggs ..............................................................................................................................20
5 ßoeletten..............................................................................................................................................50
2 Frame....................................................................................................................................................24
1 Bombarde..........................................................................................................................................10
52 Kanonenboote.................................................................. 174
9 TransportschilTe................................................................ —
Im Ganien 109 Schiffe mit..................................................~ 950
Ausserdem 5 schwimmende Batterien zur Hafenvertheidigung, — Der P er s o- nalbestandder Marine betrug 1857: 2 Vice-.Admiräle, 3 Contre-.Admiräle, 9 Linienschiffs-Kapitäne, 5Fregatten-Kapitäne, 8 Korvetten-Kapitäne, 33Linien- schiffs-Lieutenants, 24 Fregatten-Lieutenants, 46 Linienschiffs-Fähnriche, und 44 Fregatten-Fähnriche. Ein Marinekorps Kadetten (83), ein Matrosenkorps (2,962 M.), ein Marine-Schiffsbau-Korps; 4 Kompagnien Marine-ArtiRerie (1,133 M.); ein Marine-Infanterieregiment (zu 8 Kompagnien, ztisammen 1,935 M.); das Flotillenkorps, und 3 selbstständige FIotiRen: die Donau-, Lagunen- und Binnensee-Flotille (1,200 M.), die dem Pionnierkorps-Kom- mandanten untergeordnet sind. — Die Dienstzeit der Marine-Mannschaft ist wie beim Landheere; die Mannschaft selbst wird von Dalmatien, Istrien und Venedig gesteRt. Das für die Marine erforderliche Material liefert in hinreichender .Menge das Inland. — Kriegshäfen sind: Triest, Venedig, Pola, Cattaro, Zara, Lissa und Porto Quieto. — Kolonien besitzt Oester- reich nicht, wohl aber gehörten ihm einst die Nikobarischen Inseln in Asien, auf denen 1778 Ansiedelungsversuche gemacht, die Niederlassungen selbst aber, wegen Ungesundheit des Klima's wieder aufgegeben wurden.
Flaggen. — Die Kriegsflagge Oesterreichs ist der Länge nach roth, weiss und roth gestreift, und trägt in der Mitte das gekrönte öster- reichische Hauswappen. Die Standarte des Reichs ist gelb, mit dem doppelten Adler. — Die Standarten und Flaggen des Reichs und ein- zelner Kronländer und Städte, welche besondere Flaggen führen, siehe Taf. 1 und 2 des Flaggenatlas: Fig. 33 Standarte des Kaiserstaats; Fig. 34 Kriegsschiff- und Kauffahrerflagge; 35 Lootsen-Signal; 36 und 37 Flagge von Ragusa; 38 Flagge von Mantua; 39 Flagge von Venedig; 40 Standarte von Slavonien; Taf. Fig. 41 Standarte von Ungarn. — |
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Das Erzherzogtbuin Oesterreich, das Stammland der Oester- reichischen Monarchie, zwischen 47»-49o NBr. und 29O44'-340 40' OL. ge- legen, zerfällt in drei gesonderte Kronländer: Ober-Oesterreich oder das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns, Unter-Oesterreich oder das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, und das Her- zogthum Salzburg. Alle drei Kronländer zusammen umfassen einen Flächenraum von 708,29 Qu.-Meilen, 1854 nach Schätzung mit einer Be- völkerung von 2,644,217, nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 von nur 2,535,916 Seelen.
D6cr= u. Jîieî)er=X)efterrcic5 u. Safjßurg.
Hand-Atlas. Taf. 21.
Erzberzo^tliiiiii Oeüterreieli. |
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1. Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns.
CrescIiicIUe, siehe Text zu: „Oesterreichische Monarchie," Taf. 20, p. 1 etc.
Mas liantl. — Lage, Grenzen, Grösse. — Ober-Oester- reich liegt zwischen 470 28' und 480 44' NBr. und 30o 24'-32o 38' OL., wird im N. von Bayern und Böhmen, im 0. von Oesterreich unter der Enns, im S. von Steyermark und Salzburg, und im W. von Salzburg nnd Bayern begrenzt, und begreift einen Flächenraum von 217,95 Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung (1857) von 707,450 Seelen, hat mithin 3,246 Ein- wohner auf 1 Qu.-Meile.
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Das Land, welches von der Donau, die dasselbe in südöstlicher Richtung durch- strömt, in zwei ungleiche Hälften geschieden wird, ist grösstentheils Ge- birgsland, das bis zu unwirthlichen Felsenmassen, ewigem Schnee und Gletschern aufsteigt, und in einsamen, langgestreckten Thälern oft nur eine sparsame Bevölkerung auf weitem Flächenraume nährt. Im Norden der Donau, von Böhmens Grenze bis zum Strome herab, verzweigt sich der Böhmerwald und bildet ein durch Berge und Hügelketten durch- schnittenes Land, dessen .höchste Punkte nur bis 2,000' aufsteigen. An der dreifachen Grenze von'Bayern, Böhmen und Oesterreich, erhebt sich der 2,793' hohe Dreisesselberg mit dem Plökenstein (Pöcklstein, 4,176'), von welchem das Passauer Gebirge längs der bayerisch-oester- reichischen Grenze bis zur Donau zieht. — Das Land im Süden der Donau wird von der nördlichen Kette der Nori sehen Alpen durchzogen, welche zwischen der Salzach, Inn, Traun, Enns und Donau mächtige Wasserscheiden bilden und allgemein Oberösterreichische Alpen genannt werden. Von den Radstädter Tauern (in Salzburg) stösst ein Alpenast in nördlicher Richtung ab, erhebt sich an der Grenze von Steyer- mark und Oesterreich mit Salzburg, in dem Dach- oder Thor stein bis 9,448' Höhe und theilt sich hier in 2 Hauptarme, welche mit ihren Zwei- gen das Salzkammergut durchziehen und in 0., S. und W. begrenzen. Der westliche Hauptarm geht nach Salzburg hinüber, von wo er m semer nördlichen Fortsetzung wiederum das Land ob der Enns betritt, zwischen dem Mond- und Attensee zum Landgebirge herabfällt, sich als Haus- rucker Wald in mehreren Wasserscheiden gegen den Inn und die Donau theilt, und bei Engelshardszell mit dem Passauer Gebirge das Donau- thal verengt. Ein Zweig dieses Gebirgszugs streicht östlich, führt den Na- men Höllengebirge und bildet die Wasserscheide zwischen dem Atter- und Traunsee, — Der östliche Hauptarm zieht vom Thorsteine zwischen dem Hallstädter See und der Enns durch Steyermark bis an die Oester- reichische Grenze, die er bis Altenmarkt bildet, und dort mit den St. Gallner Alpen an die Enns stösst. Dieses Grenzgebirge entsendet verschiedene Zweige gegen Norden, welche die Zuflüsse der Enns, Steyer und Traun scheiden, und mehrere über 6,000' hohe Berge enthalten, dar- unter den grossen Priel 8,636', den kleinen Priel 6,745', den grossen Buchberg 6,000', die Hochsense 5,910', der Hebenkees 5,952' und den Traunstein 5,249'. — Von Ebenen ist die Walser- ha ide, von Thälern das Donau thal, das Ennsthal und die Traun- thäler zu erwähnen, welch letztere mit den sie umgebenden A1 pen das Salzkammergut heissen. — Der Hauptstrom des Landes ist die Donau, die unterhalb Passau Ober-Oesterreich mit dem rechten, bei En- gelhardszell mit dem linken Ufer betritt, ziemlich reissend und an ver- schiedenen Stellen durch Hügel und Berge eingeengt ist, bei Grein den für die Schifffahrt einst gefährlichen Strudel und Wirbel macht, und dann nach Nieder-Oesterreich übergeht. Die Donau ist bei Linz imd Mauthausen tiberbrückt, bei Passau 650' breit, und trägt Schiffe von 2,000 und mehr Centnern. Von rechts empfängt sie, in Ober-Oesterreich, den durch die Salza verstärkten, die Grenze bildenden Inn, der bei Passau breiter und Wasserreicher als die Donau selbst ist. Der Inn hat eine Breite von 1,000-1,200', ist schifl'bar, trägt Lasten von 1,000 Centner, und wird in neuerer Zeit auch mit Dampfschifl'en befahren. Die Salza kommt schon schiß-bar aus Salzburg, und hat bei ihrer Mündung 1,000' Breite; von Salz- burg an trägt sie schon Schiffe von 1,000 Centner Last. Unterhalb Linz mündet die Traun, die oberhalb Aussee in Steyermark aus den Gewässern des Ausseer-, Grundel- und Oden-Sees entsteht, den Hallstädter- und Traunsee (Gmündner-See) durchfliesst, von hier an schon schiflTbar wird
Bromme's Hand-Atlas. — Ober- u. Nieder-Oesterreich etc. a. |
und Lasten von 70—150 Centner trägt, weiter abwärts sich durch die Ager, Alm und den Krems verstärkt, und bei Zizelau in die Donau mündet, nachdem sie bei Fierth 2 Fälle gemacht, die von einem 200' lan- gen Kanal umzogen werden. Die Enns kommt schiffbar aus Steyermark, verstärkt sich durch die Steyer, und mündet unterhalb der Stadt Enns, bei Mauthausen. Von links empfängt die Donau nur kleine Gewässer, von denen die R an a, Mü hl, Alst und N aar n die bedeutendsten sind. — An Seen ist das Erzherzogthum reich, besonders das Gebiet der Kalk- alpen. Die grössten sind: der Atter- oder Kammersee (''/s Qu.-M., 21/2 Min. lang, bis 540' tief), der Traun- oder Gmündnersee (% Qu.-M., bis 600' tief), der Wolfgang- oder Abersee (V2 Qu.-M. gross, 2 Stun- den lang), der Mond- oderMattsee (Vt Qu.-M.), der Halls tädtersee (Vn Qu.-M., 600' tief). Kanäle hat das Land, ausser dem kleinen Traun- Kanal, keine, wohl aber eine fürstl. Schwarzenbergische Holzschwemme, die aus Böhmen nach Ober-Oesterreich übertritt und im Mühlflusse mündet. Mineralquellen sind viele im Lande; die berühmtesten sind die 6 Quellen des Wildbads Gast ein, deren Wärme zwischen 28» und 39o wechselt; besucht sind noch das Bugriegler-, Egelhof- und Trojerbad nächst Windischgarsten, die Schwefelquelle bei Ischl, und die Salzquelle bei Hall. — Das Klima Ober-Oesterreichs ist rauher, als das des Landes unter der Enns, obwohl beide Kronländer unter gleicher Breite liegen. Besonders rauh ist der Süden, in welchem die Gebirge an vielen Punkten die Schneelinie überragen. Das mildeste Klima ist im Donauthal, und dies ist auch der fruchtbarste Theil des Landes. An Naturprodukten mancherlei Art ist das Land ob der Enns reich gesegnet; an MineraHen findet man vorzugsweise Eisen, Salz, Steinkohlen, Blei, Schwefel, Graphit, Bau- und Mühlsteine etc. Die Flora ist ungemein üppig; die herrlichsten Alpenkräuter und Arzneipflanzen finden sich bis an die Grenze der Schnee- region; Futterkräuter gedeihen in grösster Fülle; Weizen, Hafer und Gerste, Bohnen, Kartoffeln, Gemüse, besonders Kohl und Rüben, werden in Menge gewonnen. Das Land hat trefl'liche Waldungen, besonders von Nadelholz; und ausser den gewöhnlichen Hausthieren ist Hochwild und wildes Ge- flügel noch zahlreich vorhanden. Hirsche und Hasen, Steinböcke, Murmel- thiere, Dachse, Htisse, Fischottern etc., Raubvögel, Auer- und Birkhühner, Tauben, Schnepfen und Wildenten findet man noch überall, und die Flüsse und Seen des Landes sind reichlich mit Forellen, Sälinlingen, Huchen, Lachsen, Rheinanken, Karpfen, Hechten und Krebsen versehen.
I»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner Ober-Oesterreichs, deren Zahl 1854 (nach dem k. k. statist. Bureau) auf 755,250 geschätzt wurde, nach der Zählung von 1857 aber 707,450 Seelen betrug, wurden 1854 nach dem Geschlechte in 362,100 männliche und 393,150 weibliche Individuen geschieden. Die jährliche Zunahme der Be- völkerung wird auf 0,321 Prozent angegeben; die Zahl der jährlichen Ge- burten beträgt 21,405, die der Todesfälle 18,578, die der Trauun- gen 4,369. — Der Abstammung nach sind die Bewohner Ober-Oester- reichs sämmtlich germanischen Ursprunges und aus bayerischem Geblüt entsprossen. Sie sind ein gesunder, kräftiger Menschenschlag, von mitt- lerer Grösse; die Bewohner des Hausruck- und Innkreises sind schlank und wohlgebildet, und das weibliche Geschlecht in der Gegend von Linz, Wels und Enns ist seiner schönen Körperformen wegen bekannt. Gut- müthig und frohsinnig, fromm, herzlich und bieder, voll Achtung gegen die Obrigkeit, immer munter und fröhlichen Muthes, beseelt die Ober- Oesterreicher glühender Patriotismus und Anhänglichkeit an das Kaiser- haus. Kleidung und Kost ist überall einfach und solid; charakteristisch bei den Bürgersfrauen sind die goldreichen Linzerhauben, die metallenen Hel- men gleichen. Die Wohnungen auf dem Lande sind meist von Holz ge- baut. Die Zahl der Wohnplätze im Erzherzogthum belaufen sich auf 6,137 (mit 108,122 Häusern), und bestehen aus 14 Städten, 97 Marktflecken und 6,026 Dörfern. Hauptstadt des Landes ist Linz, mit 26,790 Einwohnern, Andere lebhafte Städte mit mehr als 2,000 E, sind: Steyer mit 10,420, Wels mit 6,000, Enns mit 4,300, Gmünden mit 3,800, Freistadt mit 3,000, Schärding mit 2,600, und Braunau mit 2,500 E,; bedeutende Marktflecken sind: Urfahr mit 3,800, Mauthausen mit 1,350, Krems- münster mit 1,100, St. Florian mit 1,150, Lambach mit 2,400, Frankenmarkt mit 1,100, Mondsee mit 1,200, Ischl mit 3,000, |
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6 21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.
Hallstadt mit 1,100, Ried mit 3,400 und Engelhardszell mit 1,200 Einwohnern; von Dörlern sind zu erwähnen: Klein-München mit 900, SchRerbach mit 1,500, Spital mit l,lc0, Gösau mit 1,500 Ein- wohnern.
Religionsversehiedenheit, kirchliche "Verhältnisse. — Dem Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern Ober-Oesterreichs 673,404 der römisch-katholischen, 14,882 der evangelischen Kirche an. Juden sind nur 4 im Lande. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Bischof von Linz. Die Diözese umfasst 26 Dekanate, 294 Pfarreien, 116 andere selbstständige Seelsorgestationen, 693 Welt- und 312 Ordenspriester, und 95 Chorfrauen. Die evangelische Kirche steht unter dem k. k. Konsisto- rium zu Wien. Die Superintendentur der lutherischen Kirche umfasst 1 Seniorat und 12 Pastorate, und zählt 13 Geistliche in der Seelsorge. —
Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Für den Unterricht ist hinreichend gesorgt. An ölfentlicben wohlthätigen Erziehungsanstalten (Waisenhäusern, Blinden- und faubstummeninstituten) bestehen hier (und in Salzburg) 14, zusatnmen mit 549 Zöglingen. Kinderbewahranstalten sind 8; Volks- und Elementarschulen 490 (474 katholische, 16 protestan- tische) im Lande, zusammen mit 1,436 Lehrern und Lehrerinnen und 76,546 Schülern. Wiederholungsschulen bestehen 472, mit 32,034 Schü- lern; Gymnasien 2, mit 36 Lehrern und 531 Schülern, Realschulen 1, und an theologischen Lehranstalten: 1 bischöfliches Seminar zu Linz, und 1 Klosterhausstudie. Unter den gelehrten Gesellschaften und Vereinen des Landes ist das Museum Francisco-Carolinum zu Linz zu erwähnen. Buch- und Kunsthandlungen sind 14, Buchdruckereien 9, lithographische Anstalten 5 im Lande; Zeitschriften erscheinen II, darunter nur 1 politische.
Physisch-technische Kultur. — Die produktive Bodenfläche Ober- Oesterreichs wird auf 1,901,887 Joch geschätzt, von welchen 731,360 Joch als Ackerland, 374,032 als Gärten und Wiesen, 100,874 als Weiden, 695,594 als Waldungen, und nur 27 Joch als Weingärten benutzt werden. Landbau, Viehzucht, Jagd, Fischerei und Bergbau sind die Hauptbeschäftigungen der Einwohner. Der Ackerbau erzeugt über 6V2 Millionen Wiener Metzen jähr- lich an Getreide; Roggen, Hafer und Gersie werden am meisten gewonnen. Der jährliche Ertrag an Roggen wird auf 2,262,000, der an Hafer auf 2,375,000 Metzen geschätzt; Gerste wird 1 Mill., Weizen 950,000, Mais 2,000, anderes Getreide 270,000, Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen und Lin- sen) 165,000, Kartoffeln 1,215,000 Metzen gebaut. Der Klee- und Wiesen- bau ist sehr bedeutend; Kleeheu werden jährlich 3,750,000 Centner, an andern Futterkräutern, Wiesenheu etc. I2V2 Mill. Centner erzeugt. Der Flachs- und Hanfbau ist allerwärts verbreitet, und an Flachs wird durch- schnittlich 28,500, an Hanf 2,600, an Leinsamen 62,000, und anlHopfen (mit Salzburg) 1,100 Centner gewonnen. Der Obstbau ist im Hausruck-Kreis von Bedeutung; der Weinbau liefert durchschnittlich nur 200 Eimer, ist mithin hier am unbedeutendsten in der ganzen .Monarchie. Die Waldkultur und Waldbenutzung ist von Wichtigkeit; der jährliche Holzertrag beläuft sich auf 850,000 Wiener Klafter. Die Viehzucht ist von grossem Belange. Der Viehstapel Ober-Oesterreichs zählt 42,000 Pferde, 79,500 Ochsen und Stiere, 255,000 Kühe (ohne Jungvieh), 250,000 Schafe, 18,500 Ziegen, und 65,200 Schweine. Die Bienenzucht ist unbedeutend und zählt nur 4,500 Stöcke. Jagd und Fischerei sind von grosser Wichtigkeit, besonders die Letztere. Der Bergbau liefert vor ARem Salz, aus den berühmten Salz- werken bei Ischl und Hallstadt, die jährlich über 900,000 Centner Sudsalz, und 12,000 Centner an Steinsalz erzeugen, und verschiedene Stein- und Erdarten; Steinkohlen werden jährlich an 500,000 Centner gewonnen. Die Gewerbsindustrie ist gegen Nieder-Oesterreich weit zurück; indessen gibt es mehrere Industriezweige, w'elche im Lande sehr thätig kuRivirt werden, dahin gehören insbesondere die Eisen- und Stahlwaarenfabrika- tion in der Stadt Steyer und deren Utngebung, die Verfertigung von Holzgeräthschaften im Salzkammergute, und die Verarbeitung von Flachs, Zwirn, Wolle, Baumwolle elc. in den Fabriken zu Linz, Schwanenstadt, Wels etc. |
Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel des Landes ob der Enns ist sehr lebhaft. Die Ausfuhr an Kochsalz nach Böhmen, Mäh- ren, Bayern etc. ist sehr bedeutend, und der Handel mit Brenn- und Bau- holz, Zwirn, Leinwand und Obst nicht minder wichtig. Das Hauptgeschäft im Handel mit selbsterzeugten Produkten macht jedoch die Stadt Steyer mit Eisenwaaren, besonders Sensen, welche sogar nach Frank- reich und Russland versendet werden. Die Einfuhr in's Land selbst beschränkt sich auf Stahl und Eisen, die hier verarbeitet werden, auf Wein und feinere Fabrikate. Der Handel wird durch vorzügliche Strassen, durch mehrere Eisenbahnen, und die Schifffahrt auf der Donau, Traun und Enns sehr gehoben. Die wichtigsten Strassenpunkte sind Linz, Wels und Ried, in welchen alle Strassen des Landes zusammenlaufen. Knotenpunkt der Eisenbahnen und Telegraphen Ober-Oesterreichs ist Linz, von wo ab Bahnen und Leitungen nach Budweis, Wien, Gmünden und Salzburg füh- ren; eine Bahn von Passau nach Linz, die bei Wels in die Salzburger Bahn münden wird, ist im Bau begriffen.
l»er Staat» — Ober-Oesterreich ist ein erbliches, zum deut- schen Bunde gehörendes Erzherzogthum, und mit Unter-Oesterreich das Stammland des Oesterreichischen Kaiserhauses, und bildet ein eigenes Kronland, das von einem Statthalter verwaltet wird. Bis zum Jahre 1849 war es mit Salzburg vereinigt, in diesem Jahre aber wurde Salzburg von ihm getrennt und zu einem eigenen Kronland erhoben. Das Wappen Ober-Oesterreichs ist ein senkrecht getheilter Schild, rechts mit einem schwarzen Adler in Gold, links mit zwei silbernen Pfählen in Roth. Oberste Verwaltungsbehörde des Landes ist die Statthalterei zu Linz, unter welcher die Kreisbehörden, während unter diesen die Bezirksämter stehen. Das Erzherzogthum ist in folgende 4 Kreise, und diese wiederum in 46 Bezirke geschieden. Die Landeshaupstadt Linz ist unmittelbar der Statthalterei untergeordnet:
Kreise. |
Geogr. Qu.-M. |
Bezirksämter. |
üntersuchgs. Gerichte. |
Hauptort. |
Einwohner, |
St-idtbezirli Linz-..
1. Mülillireis ..........
2. Innkreis ...........
3. Traunkreis ........
4. Hausruckkreis ..... |
0,33 59,43 40„o 48,,4 |
15 9 9 13 |
6
7 5
8 |
1 Linz .........
Ried .........
Steyer ......
Wels ........ |
26,790
3,400 10,420 6,000 |
4 Kreise.......... |
217,15 |
46 |
26 |
Linz ......... |
26,790 |
Durch das k. k. Patent vom 26. Febr. 1861 und das „Grundgesetz über die Reichsvertretung" (siehe Text zu Nieder-Oesterreich) ist auch die po- litische Stellung des Landes umgeordnet worden. Oberste Justizbe- hörde ist das Oberlandesgericht zu Wien, welches unter dem Ober- sten Gerichtshof in Wien steht, und in allen Fällen in zweiter In- stanz entscheidet. Gerichte erster Instanz sind: das Landesgericht in Linz, und die Kreisgerichte zu Steyer, Wels und Ried. Die Handels- gerichtsbarkeit übt jeder Gerichtshof erster Instanz für seinen Spren- gel aus. Für niedere Rechtsfälle dienen die Bezirksgerichte zu Linz, Steyer, Wels und Ried, und als Un t ers uch ungs g er ic h t e über Verbrechen und Vergehen sind, ausser dem Landesgericht und den Kreisgerichten 22 Bezirksämter bestellt. — Die Fin anzverwa 11ung steht unter der Fi- nanz-Landes-Direktion zu Wien, welcher 3 Finanz-Bezirks-Direktio- nen, 1 Sammlungskasse, 6 Haupt- und 13 Nebenzollämter, 10 Verzehrungs- steuer-, 4 Weg- und Brücken- und 2 Kommerzialwaaren-Stempel-.Aemter, 1 Tabaks-Hauptmagazin, 5 Staats- und Fondsgüter-Verwaltungen, 3 Forst- ämter, und 6 Finanzwach-Sektionen und 1 Wasserzollamt, unterstehen. Zu Steyer besteht eine Berghauptmannschaft mit 1 exponirten Bergkommis- sariate. — Bezüglich des Militärwesens steht Ober-Oesterreich unter dem k. k. Landes-General-Kommando für Ober- und Nieder-Oester- reich, Salzburg und Steyermark zu Wien (2tes Armeekorps). Das Kom- mando der Ergänzungsbezirke der k. k. Armee ist zu Linz. Zur kaiserl. Armee selbst hat Ober-Oesterreich (mit Nieder-Oesterreich und Salzburg): 4 Linien-Infanterie-Regimenter, 6 Jägerbataillons, 2 Kürassier- und 1 Dra- goner-Regiment zu stellen. Die Militärpflicht ist allgemein, Stellvertretung gestattet, Dienstzeit 8 Jahre. — Durch 35, rings um die Hauptstadt lau- fende Maximilianische Thürme, die ein befestigtes Lager bilden, ist Linz ein strategischer Hauptpunkt für die Vertheidigung der westlichen Grenze des Kaiserthums geworden. — |
2. Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns.
Ciescliicltte. — Siehe Text zu „Oesterreichische Monarchie", Taf. 20, p. 1 etc.
»as I^and. — Lage, Grenzen, Grösse. — Nieder-Oester- reich oder das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, im N. und 0. des Vorigen, zwischen 47" 26'—49" 0'30" NBr. und zwischen 32" 5' bis 340 40' OL., wird im N. von Böhmen und Mähren, im 0. von Ungarn, im S. von Steyermark, und im W. von Ober-Oesterreich und Böhmen be- grenzt, und umfasst einen Flächenraum von 360,ig Qu.-Meilen mit einer Bevölkerung (1857) von 1,681,697 Seelen, hat mithin 4,669 Einwohner auf 1 Qu.-Meile. |
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Die Donau theilt das Land unter der Enns in zwei fast ganz gleiche Theiie und durchfliesst es von Westen nach Osten. Nach dieser Richtung zieht sich auch das breite, herrliche Donauthal, in welches sich von N. und S. her mehrere Nebenthäler öffnen. Massige Bergreihen durchziehen das Land und bilden als Zweige des Böhmerwaldes nördlich, als Aeste des steyerischen Gebirges südlich der Donau, die Wasserscheide des Donauthales. Im Norden der Donau streicht dasManhards-Gebirge, welches vom Böhmerw-ald-Gebirge ostwärts ausläuft, von tiefen Thälern durchschnitten ist und, die Zuflüsse der Donau und Thaya scheidend, steil gegen die Donau abfällt. Im Süden der Donau erheben sich die St eye- risch-österreichischen Alpen, welche als niedrige Fortsetzung der Norischen Alpen eine Strecke hindurch die Landesgrenze bilden, und mehrere über 5,000' hohe Berge, darunter den Göll er und Nassberg, die Raxalpe und den Semmering (5,100, n. A. 4,416') enthalten. Die Obersteyerischen Alpen entsenden drei Aeste in das Land unter der Enns, und zwar dieGamser und Zeller Alpen, längs der steyerischen Grenze, die sich zwischen der Erlaf, Ybbs und Enns bis zur Donau ver- zweigen, und im Oetscher in 5,964' (n. A. 6,200') den höchsten Punkt haben. Der zweite Ast, der Celtische oder das Wi ener-Wa 1 d-G e- birge genannt, ist der umfangreichste, beginnt an der Trasen- und Schwarza-Quelle, erreicht in seinem nördlichen Zuge die Donau und endet mit dem Le0 p 0Id s b erge in 1,500' Höhe. Ein Zweig dieses Gebirges enthält den höchsten Punkt Nieder-Oesterreichs, den 6,566' hohen Schnee- berg. Der dritte Ast stösst sich vom 5,500' hohen Wechsel (östlich des Semmering) in nordöstlicher Richtung ab, bildet, die Leytha-Quelle umgehend, als Kaiserwald die österreichisch-ungarische Grenze, nimmt dann den Namen Leytha-Gebirge an und endet bei Pressburg. — Die grössten Ebenen des Landes sind im NO., 0. und SO. von Wien: im Norden der Donau das weite March feid (II St. lang und 7 SL breit), dessen südlicher Theil den Namen Wiener und Neustädter Ebene führt, im Süden, zwischen dem Kahlenberge und den Leythahöhen, die so- genannte Fläche. Kleinere erwähnenswerthe Ebenen sind: das Tullner- Feld, das Steinfeld und die Haide von Laxenburg. Die wichtig- sten Thäler sind: das Donauthal, das Thal der Ybbs und das Er- laf thal. An der ungarischen Grenze ist das Donauthal immer noch 400' hoch. — Trefflich bewässert gehören, mit Ausnahme eines kaum 20 Qu.-M. grossen Striches, welcher der Elbe tributär ist, alle Flüsse Nie- der-Oesterreichs dem Donaugebiete an. Die Donau, der Hauptstrom des Landes, betritt dasselbe bei der Mündung der Enns und durchfliesst zwi- schen Grein und Krems ein durch Hügel und Berge eingeengtes Thal. Unterhalb Krems tritt das Gebirge zurück, die Donau breitet sich aus, bildet viele auenbedeckte Inseln, wird jedoch zwischen Klosterneuburg und Wien durch den Leopolds- und Bisamberg wieder zusammengedrängt. Unterhalb Wien ist der Strom abermals sehr inselreich, und die grösste Insel daselbst ist die Lobau, bekannt durch den zweimaligen Donau- Uebergang der Franzosen im Jahr 1809. Bei der March-Mündung berühren die Felsen von Theben wieder das linke Ufer der Donau und der Strom |
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6 21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.
tritt nach Ungarn über. Der Lauf der Donau im Lande unter der Enns beträgt 34 Meilen, das Gefälle 90'. Bei Tulln betragt ihre Breite 3,300', bei Nussdorf 1,250, bei Wien, samnit den Inseln, 3,000'. Ihre Zuflüsse von links sind: die Krems, bei der gleichnamigen Stadt, die Kamp, bei Grafenwörth, dieSchmida, der Göllersbach, und die schifl'bare March mit der Xhaya, bei Theben; rechts münden: dieYbbs, unter- halb der gleichnamigen Stadt, die Erlaf, bei Gross-Pechlarn, die Bie- lach, die Trasen, die bei Trasmauer die Donau erreicht, die Wien, die aus dem Wiener-Wald kommt, und durch Wien mündet, die Schwe- chat, bei Albern, die gr osse Fischa, die auf der Neustädter Haide entspringt, sich durch die Piesting verstärkt, und die Leytha, die nach Ungarn übergeht. — Unter den Bächen des Landes verdient die Lassing wegen ihres 429' hohen Wasserfalles erwähnt zu werden. — Seen sind nur wenige im Lande, und von diesen der Zeiler oder Er- laf-See der bedeutendste. Von Kanälen ist nur der schilfbare 8 Meilen lange Neustädter-Kanal zu bemerken, der von Wiener-Neustadt nach Wien führt. — Sümpfe und Moorgründe von geringer Ausdehnung sind in einigen Gegenden zu finden, namenUich bei Haringsee und Lassen.
— Das Klima Nieder-Oesterreichs ist ungemein verschieden. Die käl- teste Gegend ist das Gebirge an der steyerischen Grenze, dann das böh- misch-mährische Gebirge, nördlich von Weitra, wo der Winter einen Monat länger als im Donauthal dauert. Das Donauthal und der östliche Theil des Landes haben ein gemässigtes, manche Gegenden, wie Krems, Baden etc. sogar ein mildes Klima. Die mittlere Temperatur von Wien beträgt 80 51', die Sommertemperatur + 20-23, die Wintertemperatur
10—120. Der Boden ist im Allgemeinen, besonders aber im Tullner- und Marchfelde sehr fruchtbar, im Steinfelde dagegen, und in der Laxen- burger Heide, bis an die Leytha, sandig und unfruchtbar. Die Natur- produkte sind die der benachbarten Kronländer; Der Südwesten ist reich an Eisen; Steinkohlen findet man in mehreren Gegenden, und unter den Mineralwässern des Landes verdient das schwefelhaltige Wasser von Baden besondere Erwähnung. —
»a« Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner Nieder-Oesterreichs, deren Zahl 1854 (nach den .\ngaben des k. k. statis- lischen Bureaus) auf 1,714,608 Seelen (841,100 männl. und 873,608 weibl.), mithin auf 4,763 auf 1 Qu.-M. sich belief, wurde nach der Zählung von 1857 auf 1,681,697 Seelen, mithin 4,669 auf 1 Qu.-M. angegeben. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung beträgt im Mittel l.ss Prozent; die Zahl der Geburten, nach lOjährigem Durchschnitt 41,175 (Wien ausser- dem noch mit 22,103), die der Sterbefälle 34,936 (Wien besonders noch mit 17,225), die der Trauungen 9,136, und Wien besonders 4,841.
— Der Abstammung nach sind die Bewohner Nieder-Oesterreichs ger- manischen Ursprungs, untermischt mit verhältnissmässig nur . wenigen Slaven. Ihre Sprache ist eine Mundart des Oberdeutschen. Der Körper- bau der Nieder-Oesterreicher ist meist mittlerer Grösse; die Bewohner der Berggegenden sind etwas grösser, nervigter und stärker gebaut, als die der Ebenen und Thäler. Die schönsten Gestalten will man in den auigen Gegenden unter dem Wiener-Wald an der Fischa und Leytha ge- funden haben. Das Buchberger Thal ist bekannt durch die Lebensfülle seiner weiblichen Bewohner. Charakter, Sitten, Tracht und Nahrung ist Wie in Ober-Oesterreich; die Wohnungen der Landleute sind solider als dort, und wird hier mehr mit Steinen gebaut. Sehr schön gebaut sind die Dörfer um Wien. Die Zahl der Wohnplätze in Nieder-Oesterreich be- läuft sich auf 4,587, darunter 35 Städte, 240 Marktflecken und 4,587 Dör- fer. Haupstadt des Landes und der Monarchie ist Wien (1857) mit 476,222 Einwohnern. Andere lebhafte Städte mit mehr als 3,000 Einw. sind: Wiener-Neustadt (die alle Zeit getreue) mit 12,865, Baden, an der Schwechat mit 4,370, Klosterneuburg, an der Donau, mit 4,362, Haimburg, an der Donau, mit 4,150, Bruck an der Leytha, mit 3,320, St. Pölten, an der Trasen, mit 5,340, Waid ho fen, an der Ybbs, mit 3,380, Ybbs, am gleichnamigen Fluss, mit 3,263, und Krems mit 5,320 Einwohnern; grössere Flecken mit 2,000 und mehr Einwohnern sind: Neunkirchen, an der Schwarza, mit 3,410, Mannersdorf mit 2,000, Schwechat mit 2,600, Stockerau mit 3,600, Ober-Hollabrunn mit 2,000, Mistelbach mit 4,400, Poisdorf mit 2,200, und Langenlois mit 3 480 E.; erwähnensvverthe Dörfer sind: Hi et zing bei Schonbrunn, das schönste der .Monarchie, mit 1,800, Vöslau, mit Schwefelbad und 8,000, Simmering bei Wien, mit 3,400, Nussdorf, an der Donau, mit 2,500, Hernais, am Aiserbach, mit 10,200, Fünfhaus mit 10,570, Neulerchenfeld mit 7,000, Göttweih, mit Benediktiner-Abtei und 1,200, Pierawarth, Badeort, mit 1,100, und Siegharts, mit 2,150 Einwohnern.
Religionsverschiedenheit, kirchliehe Verhältnisse. — Dem Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern des Landes unter der Enns 1,350,684 der römisch-katholischen, 78 der griechisch-katholischen, und 85 der armenisch-katholischen Kirche an; 1,170 sind nicht-unirte Griechen, 466 nicht-unirte Armenier, 8,645 Evangelische Augsburgischer, 1,495 Helvetischer Konfession, 20 Unitarier, 6,999 Juden, und 57 sonstige Glaubensgenossen. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Erz- bisthum Wien und dem Bisihum St. Pölten, und zählt unter beiden: 45 Dekanate, 736 Pfarreien, 178 andere Seelsorgerstationen, 1,325 Welt- und 831 Ordenspriester und 158 Chorfrauen. Die evangelisch-lutherische Kirche, die unter dem k. k. Konsistorium zu Wien steht, zählt 2 Seniorate, 24 Pa- storate und 28 Geistliche in der Seelsorge, und die evangelisch-reformirte Kirche 4 Pastorate mit 5 Geistlichen. Die geistlichen Angelegenheiten der Juden werden von Rabbinern besorgt, welche von den Gemeinden ge- wählt und von der politischen Landesbehörde in ihrer WHirde bestätigt Werden. |
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Für den Volksunter- •"icht ist neuerer Zeit sehr gesorgt worden. An öfl'entlichen Erziehungs- anstalten bestehen 53, an Kinderbewahranstalten 17, an Volksschulen 1,149 (darunter 30 besondere Mädchenschulen) mit 3,313 Lehrern und Lehrerinnen, und 173,603 Schülern, und 1,026 Wiederholungsschulen mit 51,298 Schülern. Gymnasien zählt man 9, mit 137 Lehrern; in Wien ist eine, schon 1365 gegründete Universität, die sich in vier Fakultäten glie- dert, mit 140 Professoren, Assistenten, Privatdozenten und Lehrern, und 2,619 Studirenden. Von theologischen Lehranstalten besteht: 1 bischöf- liches Seminar und 4 Klosterhausstudien, und an Lehranstalten für Erwerb "nd Verkehr: 2 Realschulen mit 54 Lehrern, viele technische" und Hand- Werker-Schulen, das k. k. polytechnische Institut zu Wien, mit 51 Profes- soren und Assistenten und 2,969 Schülern, die medizinisch-chirurgische Josephs-Akademie zu Wien, 1 landwirthschaftliche Schule, 1 orientalische Akademie in Wien, zur Ausbildung tauglicher Individuen für den Dienst in der Levante, und mehrere Militärbildungsanstalten zu Wien, Wiener- Neustadt etc. Mit der Universität, der Josephsakademie und dem poly- technischen Institut sind Bibliotheken, Sammlungen von Natur- und Kunst- gegenständen, Laboratorien etc. verbunden. Andere Hülfsmittel zur För- derung der intellektuellen Kultur des Landes sind: die kaiserl. Hofbiblio- thek zu Wien, mit 350,000 Bänden, die kaiserl. Naturaliensammlungen, die Schatzkammer, die Bildergallerie und das Münz- und Antiken-Kabinet zu Wien, und die Sternwarte. Von gelehrten Gesellschaften und Vereinen sind hervorzuheben: die kaiserl. Akademie der Wissenschaften, die k. k. Gesellschaft der Aerzte, der Alterthumsverein, die Gesellschaft der Freunde der Naturwissenschaften, der zoologisch-botanische Verein, und der Ver- ein zur Verbreitung von Volkschriften, sämmtlich zu Wien. Für Geistes- thätigkeit und Literatur, die Oesterreichs Monarchen fast immer gepflegt und gefördert haben, so weit sie keine Neuerungen in Religion und Po- litik zu bringen droht, ist Wien der Centraipunkt der Oesterreichischen Monarchie. Die österreichische Literatur hat, zumal in den technischen Fächern, in der Mathematik, Physik, Medizin, Naturwissenschaft, Geschichte und im Fach der Linguistik grosse Namen aufzuweisen, und auch die dramatische und lyrische Poesie hat sich in neuerer Zeit auf einen ehren- vollen Standpunkt geschwungen. Die Tagespresse ist nicht unansehnlich, und bereits 1855 erschienen im Lande unter der Enns 86 periodische Schriften, worunter 18 politische Blätter. In Wien sind 56, im übrigen Lande 5 Buch- und Kunsthandlungen, und in Wien 23 Buchdruckereien und 35 lithogr. Anstalten, im übrigen Lande nur 4 Buchdruckereien. Die Künste werden insbesondere in Wien gepflegt, wo reichhaltige Sammlun- gen und Kunstinstitute einen fördernden Einfluss ausüben. Vorzugsweise zu erwähnen sind: die k. k. Akademie der bildenden Künste, das .Musik- konservatorium, viele von Privatvereinen geleitete Musikschulen zu Wien, das k. k. Hofburgtheater zu Wien für das Schauspiel, und das Hofopern- theater ebendaselbst. —
Physich-technische Kultur. — Die Landwirthschaft bildet in Nieder-Oesterreich eine der wichtigsten Erwerbsquellen und steht be- reits auf einer hohen Stufe der Entwicklung. Von der produktiven Boden- fläche, die auf 3,246,348 Joch geschätzt wird, werden 1,393,528 Joch als Ackerland, 78,8.36 als Weingärten, 443,005 als Wiesen und Gärten, 249,368 als Weiden, und 1,081,591 Joch als Waldungen benutzt. Getreide wird in Menge erzeugt, und der jährliche Ertrag an Weizen auf 1,202,000, an Roggen auf 5,244,000, an Gerste auf 1,090,000, an Hafer auf 5,306,000, an Mais auf 53,000, und an anderem Getreide auf 597,000 Metzen ge- schätzt. An Hülsenfrüchten werden jährlich 90,000, an Kartotfeln 3.2..0,0ü0 Metzen, an Kleeheu 4,250,000, an Flachs 16,400, an Hanf 7,600, an Lein- samen 9,200 Centner gewonnen. Safran und Senf werden in Menge ge- baut; der Gemüse-, Obst- und Gartenbau ist von grosser Bedeutung. Der Weinbau ist von grosser Wichtigkeit, der jährliche Ertrag wird auf 1,977,000 Eimer geschätzt; die besten Landweine sind: der Gumpolds- kirchner, Mailberger, Bisamberger, Grinzinger und W-eidlinger. Der Wie- senbau liefert eine Futtermenge von mehr als 15 MilL Centner. Die Wal- dungen sind weniger gut bewirthschaftet, als in Ober-Oesterreich, liefern aber doch einen jährlichen Holzertrag von 1,232,000 Klaftern. Am besten gepflegt ist der Wiener-Wald. Die Viehzucht könnte noch blühender sein: der Viehstand ist gross, liefert aber nichts Ausgezeichnetes; das Vieh ist zum Theil von gemeinem Schlage, zum Theil veredelt; im Süden des Lan- des ist die Zucht besser als in den übrigen Gegenden. Die Pferdezucht wird durch Staats- und Privatgestüte veredelt. Der Viehstapel belief sich 1856 auf 71,C03 Pferde, 354,104 Rinder (mit Ausnahme des Jungviehs), 860,000 Schafe, 43,400 Ziegen und 112,300 Schweine. Ausgezeichnet ist die Geflügelzucht in der Gegend um Wien. Die Bienenzucht wird rationell betrieben und zählt 15,300 Bienenstöcke. Die Seidenzucht ist unbedeutend und liefert jährlich etwa 14 Ctnr. Seiden-Cocons. Die Jagd hat abgenommen; bedeutender ist die Fischerei (Karpfen, Forellen, Salmen, Huchen, Leytha- krebse). Der Bergbau ist von keinem grossen Belange; der südwestliche Theil des Landes ist eisenreich, doch beträgt die jährliche Ausbeute an Roheisen nur zwischen 37—38,000 Centner; auf Stein- und Braunkohlen wird hier und da gebaut, und jährlich über 1,600,000 Centner zu Tage gefördert. Salz wird im Lande nicht gewonnen, dagegen aber ausgezeich- neter Töpferthon.
In industrieller Beziehung nimmt das Land unter der Enns zu- nächst der Lombardei und Böhmen die erste Stelle in der Monarchie ein. Die Residenzstadt Wien ist der Brennpunkt der staatlichen und volkswirth- schal'tlichen Thätigkeit, und zugleich der erste Handels- und wichtigste Manufakturplatz der Monarchie. Von den 961 Fabriken und Manufakturen des Landes befinden sich 425 in und um Wien, 536 in andern, besonders den südlichen Theilen des Landes. Alle Arten Fabrik- und Manufaktur- waaren werden hier in Menge und von vorzüglicher Güte verfertigt, vor- zugsweise aber, ausser Mode- und Luxuswaaren: Seidenstofl"e, Posamen- tirarbeiten, Wollenfabrikate (insbesondere Shawls), Eisen-, Stahl- und Galanteriewaaren, physikalische, optische und musikalische Instrumente, Wägen etc. — Als Musteransialten gelten die k, k. Hof-Staats-Druckerei, die Geschützgiesserei und die Porzellanfabrik. —
Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel Nieder-Oester- reichs, sowohl mit den einzelnen Provinzen der Monarchie als mit dem Auslande ist sehr lebhaft, und bedeutend, und wird durch trefl'liche Strassen, Eisenbahnen und die Donau-Dampfschifl'fahrt wesentlich gefördert. Wien ist der Mittelpunkt nicht nur des inneren Landhandels, sondern auch des Transitogeschäfts und des Handels mit dem Auslande, Ersterer bezieht sich hauptsächlich auf Naturerzeugnisse: Getreide, Mehl, Wein, Obst, Fleisch, Milch- und Milchprodukte, Holz, Feld- und Gartengewächse, Ma- terialien für die zahlreichen Manufakturen und Fabriken, und auch auf manche Kunsterzeugnisse, wie Papier, Leinwand, Essig, Bier, Oel, Eisen- und Hoizwaaren, Geschirre etc. Unter dem Manhardsberge nördlich und westlich wird starker Weinhandel getrieben; das Marchfeld versieht die Wochenmärkte von Wien mit Getreide, Geflügeln, Eiern, Butter etc., und ausser Holz kommt viel Obst, Kartotfeln, Weisskohl aus den obern Donau- gegenden nach Wien. Ober-Oesterreich liefert Salz, Stahl- und Eisen- waaren, Wollenzeuge, Zwirn; Steyermark und Illyrien Eisen, Queck- silber und andere Mineralien; Tyrol Seide, Obst, Teppiche etc.; die Lom- bardei Seide, Rtns, Weine, Südfrüchte; Böhmen, Mähren und Schlesien |
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6 21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.
Flachs, Leinwand, Zwirn, Tücher, Vieh, Fische, Glas, Leder; Galizien Vieh, Leinwaaren, Wachs; Ungarn Getreide, Vieh, Weine etc. Die Ausfuhren aus Wien bestehen in Wollen- und Baumwollenwaaren, Shawis, Seiden- stoffen, Wein, Hüten, Leder- und Lederfabrikaten, Büchern, chemischen und Farbwaaren, mathematischen und musikalischen Instrumenten, Galanterie- waaren, Porzellan, Spiegel, Blechwaaren, Wägen, feinen Stahl- u. Bronze- waaren, Vergoldungen, Parfümerien, Schuhen und Stiefeln etc. Von Wien aus gehen nach allen Theilen der Monarchie 9 Haupt-Kommerzialstrassen, die durch Nebenstrassen, die alle Theile des Landes durchschneiden, unter- einander verbunden sind. Der Wasserhandel wird vorzüglich auf der Donau mit Dampfbooten, Schiffen und Flössen betrieben; besonders lebhaft ist der Donauhandel von Wien bis Orsowa an der türkischen Grenze. ■Auch die March und Enns wird befahren. Für den Eisenbahnbetrieb des Landes ist W'ien der Knotenpunkt, und 4 Hauptbahnen verbinden Wien mit allen Theilen Deutschlands, mit Polen und Russland, mit Ungarn, der türkischen Grenze, Italien und Frankreich: W i en-Lu nd enb urg (nach Oderberg und Prag-Bodenbach), mit den Zweigbahnen Wien-Stokerau und Gänserndorf-Pesth; W i en-N eü st ad t-Gl oggni t z (nach Gratz, Laibach und Triest), mit Zweigen nach: Mödling-Laxenburg, Neustadt-Oedenburg, Gratz-Köpflach, und Pragerhof Gr. Kanisa (Steinbrücken-Agram, und Mar- burg-Klagenfurt-Villach sind im Bau); Wi en-Bru ck -R aab-Uj Szöny (vor Komorn), und Wi en-L i n z - Salz bu rg-Münch en (nach Paris). Telegraphenleitungen verbinden das Land mit dem Auslande, und haben ihren Knotenpunkt in Wien. — Münzen, Mass und Gewicht, siehe Text zu „Oesterreichische Monarchie", Taf. 20, S. 10 ff. —
»er Staat. — Das Erzherzogthum Nieder-Oesterreich, mit Ober-Oesterreich das Stammland des Oesterreichischen Kaiserhauses, ge- hört zum deutschen Bunde, und bildet ein eigenes Kronland der Oester- reichischen Monarchie, das, mit Ausnahme der reichsunmittelbaren Stadt Wien, der Hauptstadt der Monarchie und Residenz des Kaisers, unter Lei- tung der Statthalterei zu Wien steht. Das Wappen des Landes ist ein mit dem Erzherzogshute oder der Kaiserkrone bedeckter blauer Schild, mit fünf auffliegenden goldenen Lerchen. — Die Landes Vertretung wird durch Landstände gebUdet, welche sich in Prälaten (der Kardinal- Erzbischof von Wien, 1 Bischof, 39 Aebte und Pröbste), Herren (Fürsten, Grafen und Freiherrn), Ritter, Städte und Märkte theilen. Oberste Ver- waltungsbehörde ist die Statthalterei. zu Wien, unter welcher die Kreisbehörden und Bezirksämter stehen. Das Erzherzogthum ist in fol- gende 4 Kreise und 70 Bezirke geschieden: (siehe nebenstehende Tabelle.) Oberste Justizbehörde ist das Oberlandesgericht zu Wien, welches in zweiter Instanz in allen Fällen entscheidet, und unter dem Obersten |
Kreise. |
Geogr. Qu.-M. |
Bezirke. |
tJntersgs. Gerichte. |
Hauptort. |
Einwohner. |
|
Stadtbezirk Wien ...... |
1,08 |
__ |
_ |
Wien ................ |
476,222 |
1. |
Bnter dem Wiener Walde |
79,55 |
18 |
2 |
Wiener-Neustadt ... |
12,865 |
2. |
Ober dem Wiener Walde |
102,„ |
18 |
4 |
|
5,340 |
3. |
Unter d. Manhardsberge |
8S,6, |
15 |
4 |
Korneuburg ........ |
2,550 |
4. |
Ober dem Manhardsberge |
91,74 |
19 |
4 |
Krems............... |
5,320 |
|
380„e |
70 |
14 |
Wien ................ |
476,222 |
Gerichtshof (der höchsten Justizbehörde der Monarchie) zu Wien steht. Gerichte erster Instanz sind: das Landesgericht und das Handelsgericht in Wien, und die Kreisgerichte in Wiener-Neustadt, St. Pölten, Korneu- burg und Krems. Für niedere Rechtsfälle bestehen: 8 Bezirksgerichte in Wien, und die 4 Bezirksgerichte in den Kreishauptstädten. Als Unter- suchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen sind unter dem Wienerwald das Landesgericht in Wien und das Kreisgericht in Wiener- Neustadt; ob dem Wienerwalde: das Kreisgericht in St. Pölten, und die Bezirksämter Scheibbs, Amtstetten und Waidhofen a. d. Ybbs; unter dem Manhardsberge: das Kreisgericht in Korneuburg, und die Bezirksämter Gross-Enzersdorf, Ober-Hollabrunn und Mistelbach, und ob dem Manhards- berge: das Kreisgericht in Krems, und die Bezirksämter Horn, Waidhofen a. d. Thaya und Zwettl bestimmt. In allen übrigen Bezirken Nieder-Oester- reichs wird die niedere Gerichtsbarkeit von den betreffenden Bezirksämtern ausgeübt. — Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Lan- des-Direktion zu Wien, welcher in Nieder-Oesterreich 5 Finanz-Be- zirks-Direktionen, 2 Sammmlungs- und 1 Filial-Kassen, 2 Hauptzoüämter, 17 Verzehrungssteuer-, 23 Weg- und Brückenmauth-, und 7 Kommerzial- waaren-Stempel-Aemter, 3 Tabaks-Hauptmagazine, 1 Verschliess-Niederlage, 7 Staats- und Fondsgüter-Verwaltungen, 1 Forstamt und 6 Finanzwach- SektioneU unterstehen. — In militärischer Beziehung steht Nieder- Oesterreich unter dem k. k. Landes-General-Kommando für Nieder- und Ober-Oesterreich, Salzburg und Steyermark (2tes Armee-Korps) in Wien. Die Kommando's der Ergänzungsbezirke sind zu Korneuburg und St. Pölten (Aushülfsbezirke derselben sind die Städte und Komitate Pressburg, Oedenburg und Wieselburg in Ungarn). Zur kaiserlichen Ar- mee hat Nieder-Oesterreich (mi<^ dem Lande ob der Enns und Salzburg) 4 Linien-Infanterie-Regimenter, 6 Jägerbataillons, 2 Kürassier- und 1 Dra- goner-Regimenter zu stellen. — Eine eigentliche Festung besitzt Nieder- Oesterreich nicht; Wien ist theilweise befestigt, und ein grosses ver- schanztes Lager beantragt. |
Nachtrag zum Text: „Oesterreichische Monarchie", Taf. 20, S. 11, „Staatsverfassung".
Zur Regelung der innern staatsrechtRchen Verhältnisse der Monar- chie erliess der Kaiser von Oesterreich unterm 20. Okt. 1860 ein Diplom, nach welchem künftig das Recht, Gesetze zu geben, abzuändern und auf- zuheben, von Ihm, unter Mitwirkung der Landtage, beziehungsweise des Reichsraths, ausgeübt werden, und die Kompetenz des letzteren sich auf die allen Kronländern gemeinsamen Angelegenheiten erstrecken solle. Die Zahl der von den Landtagen zu entsendenden Reichsräthe (verstärkter Reichsrath) wurde durch dieses Diplom auf 100 vermehrt; die Ministerien des Innern, der Justiz u. des Kultus als allgemeine Centraibehörden wurden aufgehoben; dagegen die ungarische und siebenbürgische Hofkanzlei wieder- hergestellt und die oberste Leitung der administrativ-politischen Angele- genheiten der andern Kronländer einem „Sta a ts min i s terium" zuge- wiesen, dessen Chef den Titel „Staatsminister" führL An die Stelle das Armee-Ober-Kommando's trat ein Kriegsministerium.
Das Diplom erlitt mannigfache Anfechtungen, die ein vollständiges „Grundgesetz über die Reichsvertretung" hervorriefen, mit welchem der Kaiser am 26. Februar 1861 folgendes Patent erRess:
,,Nachdem Wir in Unserem zur Regelung der staatsrechtlichen Ver- hältnisse der Monarchie am 20. OkL 1860 erlassenen Diplome, auf Grund- lage der pragmatischen Sanktion und kraft Unserer Machtvollkommenheit, zu Unserer eigenen und so auch zur Richtschnur Unserer gesetzlichen Nachfolger in der Regierung, zu beschliesen und zu verordnen gefunden haben, dass das Recht Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben, nur unter Mitwirkung der Landtage, beziehungsweise des Reichsraths aus- geübt werden wird, und in Erwägung, dass dieses Recht, um in's Werk gesetzt werden zu können, einer bestimmten Ordnung uud Form der Ausübung bedarf, erklären, verordnen und verkünden Wir nach Anhö- rung Unseres Ministerrathes:
L Rücksichtlich der Zusammensetzung des zur Reichsvertretung berufenen Reichsrathes und des ihm in Unserem Diplome vom 20. Okt. 1860 vorbehaltenen Rechtes der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, genehmigen wir das beRiegende Gesetz über die Reichsvertretung und verleihen ihm hiemit für die Gesammtheit Unserer Königreiche und Länder die Kraft eines Staatsgrundgesetzes.
IL In Bezug auf Unsere Königreiche: Ungarn, Kroatien und Slavo- nien, sowie auf Unser Grossfürstenthum Siebenbürgen, haben wir in Ab- sicht auf die Wiederherstellung der früheren Landesverfassungen im Ein- klänge mit Unserem erwähnten Diplome und innerhalb der in demselben festgesetzten Grenzen, mittelst Unserer Handschreiben vom 20. Okt. 1860 bereits die geeigneten Verfügungen getroffen.
IIL Für Unsere Königreiche: Böhmen, Dalmatien, Galizien und Lo- domerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Grossher- zogthum Krakau; Unsere Erzherzogthümer: Oesterreich unter der Enns, und Oesterreich ob der Enns; Unsere Herzogthümer: Krain, Bukowina; Unsere Markgrafschaft: Mähren; Unser Herzogthum: Ober- und Nieder- Schlesien; Unsere Markgrafschaft Istrien sammt den gefürsteten Grafschaften Görz und Gradiska und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete; und für das Land Vorarlberg finden Wir, um die Rechte und Freiheiten der getreuen Stände dieser Königreiche und Länder nach den Verhältnissen und Bedürf- nissen der Gegenwart zu entwickeln, umzubRden, und mit den Interessen der Gesammtmonarchie in Einklang zu bringen, die beiliegenden Landes- ordnungen und Wahlordnungen zu genehmigen und verleihen jeder ein- zelnen für das betreffende Land die Kraft eines Staatsgrundgesetzes. Je- doch kann, nachdem Wir über die staatsrechtliche SteRung Unseres König- reiches Dalmatien zu Unseren Königreichen Kroatien und Slavonien noch nicht endgiltig entschieden haben, die für Unser Königreich Dalmatien er- lassene Landesordnung dermalen noch nicht voRständig in Wirksamkeit treten. |
IV. Um die, mit den Patenten vom 20. Okt. 1860 für Unsere Her- zogthümer Steyermark, Kärnthen und Salzburg, dann für Unsere gefürstete Grafschaft Tyrol erlassenen Statute mit jenen Bestimmungen in Einklang zu bringen, welche in den am heutigen Tage von Uns genehmigten Lan- desordnungen grundsätzlich aufgenommen sind; um den Landesvertretun- gen der Eingangs erwähnten Länder jene ausgedehnteren Befugnisse zu gewähren, die wir den Vertretern der übrigen Kronländer zu bewilligen Uns bestimmt gefunden haben; um endlich Unsere unterm 5. Januar 1861 über das Wahlrecht erlassenen Verfügungen auch in Steyermark, Kärn- then, Salzburg und Tyrol gleichmässig zur Ausführung zu bringen, haben Wir in Erweiterung und Umänderung der bereits erlassenen Landesstatute die beiliegenden neuen Landesordnungen für Steyermark, Kärnthen, Salz- burg und Tyrol zu genehmigen befunden.
V. Indem Wir in Betreff Unseres lombardisch-venetianischen König- reiches Unserem Staatsminister zugleich den .Auftrag ertheilen. Uns eine auf gleichen Grundsätzen ruhende Landesverfassung im geeigneten Zeit- punkte vorzulegen, übertragen Wir mittlerweile den Kongregationen des Königreiches, als seiner dernialen bestehenden Vertretung, das Recht, die bestimmte Zahl von Mitgliedern in den Reichsrath zu entsenden.
VL Nachdem theils durch die vorausgängigen Grundgesetze, theils durch die wieder in's Leben gerufenen, theils durch die mittelst der neuen Grundgesetze geschaffenen Verfassungen das Fundament der staatsrecht- lichen Verhältnisse Unseres Reiches festgesteRt, und insbesondere die Ver- tretung Unserer Völker gegRedert, auch ihre Theilnahme an der Gesetz- gebung und Verwaltung geordnet ist, so verkünden Wir hiemit diesen ganzen Inbegriff von Grundgesetzen als die Verfassung Unseres Reiches, wollen und werden unter dem Schutze des Allmächtigen diese hiemit feierlich verkündeten und angelobten Normen nicht nur selbst unverbrüch- lich befolgen und halten, sondern verpflichten auch Unsere Nachfolger in der Regierung, sie unverbrüchlich zu befolgen, zu halten, und diess auch bei ihrer Thronbesteigung in dem darüber zu erlassenden Manifeste anzu- geloben. Wir erklären hiemit auch den festen Entschluss, sie mit all Unserer Kaiserlichen iMacht gegen jeden Angriff zu schirmen und darauf zu sehen, dass sie von Jedermann befolgt und gehalten werden.
VIL Wir befehlen, dass dieses Patent sammt den mittelst dessel- ben verkündeten Staats-Grundgesetzen über die Reichs- und Landesver^re- tung in der Form Kaiserlicher Diplome ausgefertigt, in Unserem Haus-, Hof- und Staatsarchive, sowie auch seiner Zeit das Grundgesetz über die Reichsvertretung nebst den für jedes Land bestimmten besonderen Grund- gesetzen in den Archiven unserer Königreiche und Länder niedergelegt und aufbewahrt werden.
Grundgesetz über die Reiohsvertretung.
§■ 1. Zur Reichsvertretung ist der Reichsrath berufen. Der Reichs- rath besteht aus dem Herrenhause und dem Hause der Abgeordneten.
§• 2. iMitglieder des Herrenhauses sind durch Geburt die gross- jahrigen Prinzen des Kaiserlichen Hauses.
§. 3. Erbliche Mitglieder des Herrenhauses sind die grossjährigen Häupter jener inländischen durch ausgedehnten Gutsbesitz hervorragenden Adelsgeschlechter, denen der Kaiser die erbliche Reichrathswürde verleiht. |
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6 21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.
§. 4. Mitglieder des Herrenhauses vermöge hoher Kirchenwürde sind aUe Erzbischöfe und jene Bischöfe, welchen fürstlicher Rang zu- kömmt.
§. 5. Der Kaiser behält sich vor, ausgezeichnete Männer, welche sich um Staat oder Kirche, Wissenschaft oder Kunst verdient gemacht haben, als Mitglieder auf Lebensdauer in das Herrenhaus zu berufen.
§. 6. In das Haus der Abgeordneten kommen durch Wahl 313 Mitglieder, und zwar in der für die einzelnen Königreiche und Länder auf folgende Art festgesetzten Zahl: für das Königreich Ungarn 85, das Kgr. Böhmen 54, das lombardo-venetianische Kgr. 20, das Kgr. Dalmatien 5, das Kgr. Kroatien und Slavonien 9, das Kgr. Galizien und Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Grossherzogthum Krakau 38, das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns 18, das Erz- herzogthum Oesterreich ob der Enns 10, das Herzogthum Salzburg 3, das Herzogthum Steyermark 13, das Herzogthum Kärnthen 5, das Herzogthum Krain 6, das Herzogthum Bukowina 5, das Grossfürstenthum Siebenbürgen 26, die Markgrafschaft .Mähren 22, das Herzogthum Ober- und Nieder- Schlesien 6, die gefürstete Grafschaft Tyrol und Vorarlberg 12, die Mark- grafschaft Istrien (sammt der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete) 6.
§, 7. Die für jedes Land festgesetzte Zahl der Mitglieder wird von seinem Landtage durch unmittelbare Wahl entsendet. Die Wahl hat durch absolute Stimmenmehrheit in der Art zu geschehen, dass die nach Mass- gahe der Landesordnungen auf bestimmte Gebiete, Städte, Körperschaften entfallende Zahl von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und den Land- tagsmitgliedern derselben Gebiete, derselben Städte, derselben Körper- schaften hervorgehen. Der Kaiser behält sich vor, den Vollzug der Wahl unmittelbar durch die Gebiete, Städte und Körperschaften anzuordnen, wenn ausnahmsweise Verhältnisse eintreten, welche die Beschickung des Hauses der Abgeordneten durch einen Landtag nicht zum Vollzug kommen lassen.
§. 8. Der Kaiser ernennt die Präsidenten und Vicepräsidenten aus den Mitgliedern jedes Hauses. Die übrigen Funktionäre hat jedes Haus selbst zu wählen.
§. 9. Der Reichsrath wird vom Kaiser alljährlich einberufen.
§. 10. Der Wirkungskreis des gesammten Reichsraths umfasst nach dem Art. IL des Diploms vom 20. Okt. 1860 alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche sich auf Rechte, Pflichten und Interessen beziehen, die allen Königreichen und Ländern gemeinschaftlich sind. Solche sind namentlich: a) Alle Angelegenheiten, welche sich auf die Art und Weise, sowie auf die Ordnung der Militärpflicht beziehen; b) alle .Angelegenheiten, welche die Regelung des Geld-, Kredits-, Münz- und Zettelbankwesens, die Zölle und Handelssachen, die Grundsätze des Post-, Eisenbahn- und Telegraphenwesens betreffen; c) alle Angelegenheiten der Reichsfinanzen überhaupt; insbesondere die Voranschläge des Staatshaushalts, die Prü- fung der Staatsrechnungsabschlüsse und die Resultate der Finanzgebarung, die Aufnahme neuer Anleihen, die Konvertirung bestehender Staatsschul- den, die Veräusserung, Umwandlung, Belastung des unbeweglichen Staats- vermögens, die Erhöhung bestehender und Einführung neuer Steuern, Ab- gaben und Gefälle, Die Steuern, Abgaben und Gefälle werden nach den bestehenden Gesetzen eingehoben, in so lange diese nicht verfassungs- mässig geändert werden. Die Staatsschuld ist unter die Kontrole des Reichsraths gestellt. |
§, 11. Gegenstände der Gesetzgebung, welche allen Königreichen und Ländern, mit Ausnahme der Länder.der ungarischen Krone, gemein- sam sind, gehören nach dem IIL Artikel des Diploms vom 20. Okt. 1860 zum verfassungsmässigen Wirkungskreise des Reichsraths ohne Zuziehung der Mitglieder der Länder der ungarischen Krone. Zu diesem engern Reichsrath gehören demnach mit Ausnahme der im §. 10. aufgezählten Angelegenheiten, alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche nicht aus- drücklich durch die Landesordnungen den einzelnen im engern Reichsrathe vertretenen Landtagen vorbehalten sind. Dasselbe gilt auch rücksichtlich solcher den Landtagen vorbehaltener Gegenstände in dem Falle, w^enn die gemeinsame Behandlung von dem betreffenden Landtage beantragt wird. Bei vorkommenden Zweifeln rücksichtlich der Kompetenz des engern Reichs- rathes in gemeinsamen Gesetzgebungsangelegenheiten gegenüber der Kom- petenz eines einzelnen, im engern Reichsrath vertretenen Landtages, ent- scheidet auf Antrag des engern Reichsrathes der Kaiser.
§. 12. Gesetzvorschläge gelangen als Regierungsvorlagen an den Reichsrath. Auch diesem steht das Recht zu, in Gegenständen seines Wirkungskreises (§§. 10 u, 11.) Gesetze vorzuschlagen. Zu allen solchen Gesetzen ist die Uebereinstimmung beider Häuser und die Sanktion des Kaisers erforderlich.
§. 13. Wenn zur Zeit, als der Reichsrath nicht versammelt ist, in einem Gegenstande seines Wirkungskreises dringende Massregeln getrofl^en werden müssen, ist das Ministerium verpflichtet, dem nächsten Reichsrath die Gründe und Erfolge der Verfügung darzulegen.
§. 14. Zu einem gültigen Beschlüsse des gesammten und beziehungs- weise des engeren Reichsraths ist in jedem Hause die absolute Stimmen- mehrheit der Anwesenden erforderlich. Anträge auf Aenderung in diesem Grundgesetze erfordern in beiden Häusern eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen,
§■ 15. Die Mitglieder des Hauses der Abgeordneten haben von ihren Wählern keine Instruktionen anzunehmen.
§. 16. Alle Mitglieder des Reichsrathes haben ihr Stimmrecht per- sönlich auszuüben.
§. 17. Die Funktion der aus einem Lande in das Haus der Abge- ordneten entsendeten Mitglieder erlischt mit dem Tage des Zusammentritts eines neuen Landtages. Sie können wieder in das Abgeordnetenhaus ge- wählt werden. Wenn ein Mitglied mit Tod abgeht, die persönliche Fähig- keit verliert, oder dauernd verhindert ist, Mitglied des Reichsralhs zu sein, so ist eine neue Wahl vorzunehmen.
§. 18. Die Vertagung des Reichsrathes, sowie die Auflösung des Hauses der Abgeordneten erfolgt über Verfügung des Kaisers. Im Fall der Auflösung wird im Sinne des §. 7. neu gewählt.
§. 19. Die Minister, Hofkanzler und Chefs der Centralstellen sind berechtigt, an allen Berathungen Theil zu nehmen, und ihre Vorlagen per- sönlich oder durch einen Abgeordneten zu vertreten. Sie müssen auf Verlangen jedesmal gehört werden- Das Recht, an der Abstimmung Theil zu nehmen, haben sie, in soferne sie Mitglieder eines Hauses sind.
§, 20. Die Sitzungen beider Häuser des Reichsraths sind öflTentlich, Jedem Hause steht das Recht zu, ausnahmsweise die Oeffentlichkeit aus- zuschliessen, wenn es vom Präsidenten oder wenigstens zehn Mitgliedern verlangt und vom Hause nach Entfernung der Zuhörer verlangt wird.
§. 21, Die näheren Bestimmungen über den Geschäftsgang, den v^echselseitigen und den Aussenverkehr beider Häuser, werden durch die Geschäftsordnung geregelt. |
3. Herzogthum Salzburg.
^Tescliiclite. — Das jetzige Kronland Herzogthum Salz- burg bildete früher den Hauptbestandtheil des ehemaligen reichsunmit- telbaren Erzbisthums oder Erzstiftes Salzburg, dessen Erzbischof Primas von Deutschland, geborner päpstlicher Legat, und nach den geist- lichen Kurfürsten der einzige Erzbischof war, der Sitz und Stimme aul dem Reichstag und grosse geistliche und weltliche Vorrechte, sowie jahr- liche Einkünfte von 3-4 Mill, Gulden hatte. Die Stiftung der Salzburgi- schen Kirche rührt vom heiL Ruprecht her, der sie Anfangs am Wallersee errichtete, später nach Salzburg verlegte, und im J. 716 zum Bischof des neuen Sprengeis ernannt wurde. Unter Arno, dem sechsten Bischole, wurde 798 das Bisthum von Leo III- zum Erzbisthum erhoben, und ge- langte von da an zu reichen weltlichen Besitzungen. Die Reformation fand hier schon früh Eingang, obwohl die Erzbischöfe die strengsten Massregeln zur Ausrottung der evangelischen Lehre ergriffen, so dass die Anhänger derselben den Beistand der evangelischen Stände auf dem Reichs- tage in Anspruch nahmen, die ihnen im J. 1732 die Erlaubniss zum Aus- wandern erwirkten, worauf mehr als 30,000 protestantische Unterthanen des Erzbischofs das Land veriiessen, und theils in Württemberg, theils in Preussen, theils in Georgien (in Nord-Amerika) bereitwillige Aufnahme fanden. In Folge des Lüneviller Frieden vom 9. Febr. 1801, wurde das Erzstift Salzburg säkularisirt, und als weltliches Kurfürstenthum dem bis- herigen Grossherzog von Toskana, Ferdinand Joseph, zur Entschädi- gung gegeben; im Pressburger Frieden, 1805, wurde es an Oesterreich überlassen und Ferdinand Joseph durch das Grossherzogthum Würzburg entschädigt, und im Wiener Frieden von 1809 als Herzogthum Salz- burg an Bayern abgetreten, von dem es 1815 bis auf einen kleinen Theil, der bei Bayern verblieb, an Oesterreich zurückfiel, und als fünfter Kreis dem Lande ob der Enns zugefügt wurde, mit welchem es bis 1849 ver- einigt blieb, dann aber als eigenes Kronland abgeschieden wurde.
Das Eiand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum Salzburg erstreckt sich zwischen 460 56' bis 48^2' NBr. und zwischen 29® 44' bis 310 40' OL,, wird im N. von Bayern und Ober-Oesterreich, im 0. von Ober- Oesterreich und Steyermark, im S. von Kärnthen und Tyrol, und im W. von Tyrol und Bayern begrenzt, und umfasst einen Flächeninhalt von 130,18 Qu.-Meilen mit (1857) 146,769 Einwohnern, hat nur 1,127 Seelen auf 1 Qu.-Meile, ist mithin das am schwächsten bevölkerte Kronland der ganzen Monarchie.
Gestaltung des Landes, physische BeschaflEenheit. — Salz- bnrg ist durchaus gebirgig, ein wahres Alpenland voll erhabener Natur-
Bromme's Hand-Atlas. — Ober-n. Nleder-Oesterreicli etc, b. |
Schönheiten, Gletscher, Wasserfälle, Engpässe und Höhlen, und nur nach Norden zu offen, wo die Salza aus den Gebirgen tritt, und eine frucht- bare, aber zum Theil sumpfige Ebene bildet. Im südwestlichen Theile des Landes an der Salza-Quelle treten mit dem Gletscher Dreiherrn- spitz (9,497') die Rhätischen Alpen an die Grenze, welche in ihrer östlichen Fortsetzung den Namen Norische Alpen führen. Vom Drei- herrnspitz zieht ein Ast der rhätischen Alpen nordwärts über die 9000' hohe Reiche-Spitze, und bildet die Grenze nach Tyrol zu, nimmt dann mit seinem Hauptrücken vom Stulkow-Kogel an eine östliche Richtung und zieht über den grossen Rettenstein zum 6,700' hohen Gamshaag- berg. Hier theilt sich derselbe, bildet in seiner nördlichen Fortsetzung als Laferer-Alpen die Grenze zwischen Salzburg und Tyrol, enthält den Grlesen-, Strub- und Stein-Pass, und hat im Bienhorn 8,330' Höhe. Der zweite Ast zieht als Wasserscheide der Saale und Salza vom Gamshag östlich über dem Hoch- und Zirmkogel zum ewigen Schneeberg (9,300'), wo er sich nördlich wendend beim Steinernen Meer, einem sehr zerklüfteten, 7,000' hohen Felsengebirge, abermals in zwei Rücken spaltet, welche beide in ihrem nördlichen Zuge die Grenze nach Bayern bilden. Der westliche begleitet die Saale bis südlich von Reichenhall und endet bei Salzburg mit dem Sagenreichen Un tersberge. Der östliche folgt der Salza, an welcher er nördlich von Hallein, dem Un- tersberge gegenüber endet, und in seinem Zuge den hob en Göll (7,930') und das Rossfeld enthält. — Der Hauptzug der Nori sehen Alpen zieht vom Dreiherrnspitz über die beiden Su 1 zb a eher - Venediger (11,270') und den Grossglockn er (12,158') über die Tauer-Kette zur Mur-Ouelle. Unter dem Namen Tau ern begreift man die ganze -\1- penkette vom Reichen-Spitz und Gerlos an, bis in die obere Steyermark; sie entsenden Aeste nach allen Richtungen, welche nach ihren verschie- denen Uebergängen als Krimler-, Felber-, Fuscher-, Rauriser-, Nassfelder- und Rad s täd ter-Tau ern bezeichnet werden, und, be- sonders an der Grenze Salzburgs mit Kärnthen, grosse tiefe Schneefelder, und mit Eis umpanzerte Firste und 8—10,000' hohe Gletscher, die hier Keese genannt werden, enthalten, darunter das Krummhorn 11,297', das Kitzsteinhorn 10,132', den hohen Narr 11,320', und den Ankogl 10,320' beim Wildbade Gastein. - Die Tauern enden im Salzburgischen mit den Rad Städter Tau ern, welche sich besonders zwischen dem Laufe der Salza und der Ennsquelle verzw'eigen, im Dachstein 9,448' aufsteigen und sich hier in 2 Hauptarme theilen, von denen der eine nach Ober-Oesterreich übergeht; der andere, der sich westlich vom Dachstein |
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6 21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.
ablöst, heisst das Tannengebirge, verzweigt sich im nördlichen Theiie von Salzburg, enthält den 7,600 hohen Raucheck, und bildet mit dem Berchtesgadner-Gebirge den Salza-Durchbruch bei dem Passe Lueg. Von den Pässen des Landes führen: der Stein-Pass nach Bayern, der Strub-, Griesen- und Thurn-Pass nach Tyrol, der Lueg-Pass über den Blei-Kogl, der Gossau-Pass nach Ober - Oesterreich, der Mandling-Pass nach Steyermark, und der Tweng- und Katsch- berg-Pass nach Kärnthen. — Nennenswerthe und bedeutende Thäler sind: das Salzach thal, das bei der Dre'lherrnspitze und in den Sulz- bachern Tauern entspringt, in der Gegend von Mittersill Ober-Pinz- gau, von da bis Taxenbach das Unter-Pinzgau, und dann bis zum Pass Lueg das Pongau heisst; das Saalethal, das östlich vom Gams- haag, nördlich von MittersRl beginnt, sich in der Nähe von Saalfelden erweitert und hier auch Mitter-Pinzgau genannt wird, und das Lun- gau, um die Murquellen, im S. der Radstädter Tauern. — Die Flüsse des Landes gehören sämmtlich dem Gebiete der Donau an. Der Haupt- strom ist die Salza oder Salzach, die bei Hallein schiffbar wird, und oberhalb Salzburg, bei Bergheim, den zweiten Fluss Salzburgs, die Saale, aufnimmt. Ihre andern Zuflüsse sind nur in sofern bemerkenswerth, als sie zahlreiche und pittoreske Wasserfälle bilden, von denen der FaR der Krimmler-Ache, der Golling- und der Gasteiner-Schleierfall die imposan- testen sind. Die Salza hat eine Länge von 32, die Saale von 14 Meilen. Die Enns und Mur haben ihre QueRen im Salzburgischen, strömen aber beide nach kurzem Laufe Steyermark zu. Von Seen sind der Waller-, St. Wolfgangs- und Zeller-See zu bemerken. Moorgründe und Sümpfe findet man fast in allen Theilen des Landes; der grösste ist der 3 Meilen lange, durch die Salza gebildete Pinzgauer-Sumpf. — Das Klima des Landes ist rauh, vorherrschend kalt und veränderlich, aber gesund. Die zahreichen Thäler sind nur theilweise fruchtbar, und obw'ohl die produktive Bodenfläche etwas über 100 Qu.-M. beträgt, steht das Land doch den meisten Provinzen der Monarchie an Produkten-Reich- thum nach, woran zum Theil die hohe Lage der Alpenthäler Schuld ist, während die tiefer liegenden Thäler häufigen Ueberschwemmungen ausge- setzt sind. An Mineralien ist das Land vorzüglich reich, besonders an Salz. Unter den vielen MineralqueRen ist die heisse Quelle zu Gastein am berühmtesten.
Das Volli. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Zahl der Bewohner des Herzogthums Salzburg belief sich 1854 (nach den Angaben des k. k. statistischen Büreaus) auf 154,379 (74,082 männl., 80,297 weibl.) Seelen, nach der Zählung vom Okt. 1857 aber nur auf 140,769 Köpfe. Die Zahl der Geburten wird auf 4,166 (2,119 Knaben, 2,047 Mädchen), die der Todesfälle auf 4,040 (2,061 männl., 1,979 weibl), die der Trauungen auf 690 angeschlagen. Der Abstammung nach sind die Bewohner Salzburgs aRe Deutsche, bayerischen Stammes. Sie sind ein ge- sunder, starker Menschenschlag von mittlerer Grösse; gutmüthig, froh- und freisinnig, fromm, herzlich und bieder, fleissig, unverdrossen und genügsam; der im Urgeblrgschoss angesiedelte Einwohner trägt den Stempel einer unverkümmerten Lebensweise, kämpft unter schwerer Arbeit mit der Na- tur und den Elementen um die Erhaltung seines Daseins, und erwirbt sich im W'ahren Sinne des Worts, im Schweisse seines Angesichts sein Brod. — Die Zahl der Wohnorte im Herzogthum beläuft sich auf 758 (n. A. auf 1,100) mit 21,486 Häusern, darunter 3 Städte, 21 Marktflecken und 734 (n. A. 1,068) Dörfer. Hauptstadt des Landes ist Salzburg mit 17,253 Einwohnern. Die beiden andern Städte sind: Hall ein, an der Salza, mit bedeutendem Salzbergwerk, Salzsiedereien und 4,000, und Radstadt, im Pongau, mit 2,000 Einw.; wichtigere Marktflecken sind: St. Gilgen, am Wolfgang-See, mit 1,500, Werfen, im Pongau, mit 1,500, Hofgas tein, mit warmen Bädern, die ihr Wasser durch Röhren aus Wildbad Gastein erhalten, und 4,000, Saalfelden, im Mitter-Pinz- gau, mit 1,300 F.; von Dörfern sind zu erwähnen: Wildbad Gastein, mit berühmten warmen Bädern und 450 E., und Dorf Gastein, mit prächtigem Wasserfall.
Eeligionsverschiedenheit, Geistige Kultur, Unterriehtsan- stalten. — Die Mehrheit der Bewohner Salzburgs gehören der römisch- katholischen Kirche an; Protestanten sind nur 65 im Lande. Die katho- lische Kirche steht unter dem Erzbisthum Salzburg (dem auch die Bis- thümer Brixen, Trient, Seckau, Leoben, Gurk und Lavant untergeordnet sind), welchem 17 Dekanate, 70 Pfarreien, 113 andere selbstständige Seelsorgestationen, 419 Welt- und 95 Ordenspriester, und 83 Chorfrauen unterstehen. Volks- und Elementarschulen sind 147 im Lande (darunter 5 Mädchenschulen), mit 392 Lehrern und Lehrerinnen und 13,633 schul- besuchenden Kindern; Wiederholungsschulen bestehen 139, mit 5,988 Schülern. In Salzburg ist ein Gymnasium mit 17 Lehrern, 1 bischöfliches Setninar, und 1 Realschule. Buch-, Kunst- und Musikhandlungen sind 4 im Lande, Buchdruckereien 3, und lithogr. Anstalten 2; periodische Schrif- ten erscheinen 6 in Salzburg, worunter 2 politische Blätter. Von Künsten wird besonders die Tonkunst gepflegt.
Physisch-technische Kultur. ~ Der Land bau ist von keiner grossen Erheblichkeit; Getreide baut das Land nicht hinreichend, Wein gar keinen, dagegen wird an allen geschützten Stellen schönes und schmackhaftes Obst gezogen. Sehr wichtig ist die Viehzucht, sowohl die der Rinder als Pferde, welch' letztere besonders im Pinzgau von sehr grossem und starkem Schlage sind. Von der produktiven, 1,001,336 Joch umfassenden Bodenfläche werden 119,218 Joch als Ackerland, 135,197 als |
Wiesen und Gärten, 345,809 als Weiden, und 401,114 Joch als Waldungen benutzt. Der Gesammtertrag des Getreidebau's wird auf 920,000 Metzen jährlich geschätzt, darunter 178,000 Metzen Weizen und Spelz, 313,000 Rog- gen, 41,000 Gerste, 382,000 Metzen Hafer, und 6,000 Metzen anderes Ge- treide. An Hülsenfrüchten werden jährlich 7,000, an KartoflTeln 120,000 Metzen, an Kleeheu 260,000, an Flachs 9,600, an Hanf 2,900 Centner gewonnen. Der Wiesenbau liefert eine Futtermenge von 7,250,000 Cent- ner. Der Viehstapel ist verhältnissmässig bedeutend und beläuft sich auf 10,700 Pferde, 151,990 Rinder (mit Ausnahme des Jungviehs), 410,000 Schafe, 9,200 Ziegen, und 32,400 Schw-eine. Die Bienenzucht wird nur in wenigen Gegenden gepflegt, und begreift ungefähr 1,000 Bienen- stöcke. Die Forstkultur steht auf hoher Stufe, und liefert einen jähr- Rchen Holzertrag von mehr als 500,000 Klaftern. Die Jagd ist noch er- giebig; Roth- und Schwarzwild, Auerhühner, Hasel- und Birkhühner sind noch in Menge vorhanden. Der Bergbau ist von grosser Wichtigkeit und liefert besonders Salz; Gold und SRber wird am Bockstein, unweit Dorf Gastein, und bei Rauris und Lend gefunden; Eisen, Kupfer, Kobalt und Nickel, Arsenik, Schwefel, Bergöl, Flussspath, Kreide etc. in ver- schiedenen TheRen des Landes; Salz in Thürenberge bei Hallein, und Marmor am Untersberge. Die Ausbeute an Bergprodukten betrug 1854: 141 Wiener Mark Gold; 582 Mark Silber; 63,088 Centner Roheisen; 1,370 Centner Kupfer; 2,397 Centner Kobalt- und Nikelerz; 664 Centner Arse- nik; 530 Centner Schwefel, und 220,214 Centner Sud- und 1,536 Centner Steinsalz. — Die Industrie im Lande ist im Ganzen nicht sehr erheb- lich; doch sind die Halleiner Strumpfstrickereien und Holzwaaren in gu- tem Rufe. Chemische Produkte, Thongeschirre, Metallwaaren, Leder und Stärke bilden ausserdem die Haupterzeugnisse der salzburgischen Indu- strie. Eigentliche Fabriken und Manufakturen sind im Ganzen nur 40 im Lande.
Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel ist im Ganzen unbedeutend, und da Salzburg, ausser Salz, nur die gewöhnlichen Er- zeugnisse für den eigenen Bedarf liefert, beschränkt sich der Handel auch meist nur auf das Innere des Landes, und es können als Ausfuhrar- tikel nur Salz, chemische Produkte, Holzwaaren, Marmor und Leder ge- nannt w'erden. Die Stadt Salzburg ist der bedeutendste Handelsplatz und zugleich der Knotenpunkt -^Rer Strassen, die das Land durch- ziehen und das Herzogthum mit dem Auslande in Verbindung setzen. Eisenbahnen bestehen 2: Salzburg-Linz (nach Wien), und Salzburg- Traunstein-Rosenheim (nach München und Kufstein); eine Bahn nach Bruck a. d. Mur ist projektirt. — Münzen, Mass und Gewicht, siehe: Oesterreichische Monarchie, Taf. 20, S. 10 ff. —
»er (Staat. — Salzburg, zum deutschen Bunde gehörig und seit 1849 als eigenes Kronland von Ober-Oesterreich getrennt, ist ein erbliches Herzogthum des Oesterreichischen Kaiserhauses, und steht unter einem Landeshauptmann, der die Regierung leitet. Die Landes ver wal- tung ist wie in den übrigen Kronländern. Das Wappen des Herzog- thums ist ein mit einer Herzogskrone gedeckter, senkrecht getheilter Schild: rechts in Gold ein schwarzer Löwe mit doppeltem Schweif; links ein silberner Querbalken in Roth. Von 1849 an, wo Salzburg von Ober- Oesterreich geschieden wurde, zerfiel das neue Kronland in die 3 Kreise oder Bezirkshauptmannschaften: Salzburg, W'erfen und Saalfelden. Seit 1854 hat die Eintheilung in Kreise aufgehört, und die früheren Kreise wurden in folgende 20 Bezirke geschieden:
1. Salzburg:.
2. Neumarkt.
3. Thalgau.
4. Hallein.
3. St. GUgen.
6. Golling.
7. Abtenau.
8. Werfen.
9. St. Johann. 10, Radstadt.
11. St. Michael.
12. Tamsweg.
13. Gastein.
14. Taxenbach.
15. Saalfelden.
16. Zell am See.
17. I.ofer.
18. MittersiU.
19. Mattsee.
20. Weitwörth.
Die Administrativ-Behörden der Aemter sind der Landesregierung zu Salzburg unmittelbar untergeordnet. — Oberste Justizbehörde ist das Oberlandesgericht in Wien, welches in Fällen zweiter Instanz entscheidet. Tribunal höchster Instanz ist der Oberste Gerichts- hof zu Wien. Gerichte erster Instanz sind: das Landesgericht zu Salzburg, dem auch die Handelsgerichtsbarkeit zugewiesen ist, und das städtisch-delegirte Bezirksgericht daselbsL Als Untersuchungs- gerichte über Verbrechen und Vergehen sind bestimmt: das Landesge- richt in Salzburg, und die Bezirksämter: St. Johann, Radstadt, Tamsweg, Zell am See, und Mittersill. Für niedere Kriminal- und Civilgerichts- fälle bilden die übrigen Bezirksämter die erste Instanz. Die Finanz- verwaltung steht unter der Finanz-Landes-Direktion zu Wien, die im Lande eine Finanz-Bezirksdirektion, I Haupt- und 9 NebenzoR- ämter, 2 Verzehrungssteuerämter, 1 Tabaks-Hauptmagazin, 2 Finanzwach- Sektionen und 1 Wasserzollamt zu Organen hat. Für die Verwaltung und Oberleitung des Berg-, Salinen- und Forstwesens im Herzogthum besteht eine Berg-, Salinen- und Forst-Direktion zu Salzburg. Bezüglich des Mi- litärwesens steht das Herzogthum unter dem k. k. Landes-Gene- ral-Kommando (für Nieder- und Ober-Oesterreich, Salzburg und Steyer- mark) in Wien (2tes Armeekorps). Das Kommando der Ergänzungsbezirke der k. k. Armee ist zu Salzburg. Zur kaiserl. Arme selbst hat das Her- zogthum mit Ober- und Nieder-Oesterreich gemeinschaftlich zu stellen. — Festung des Landes ist Ho hensal z burg auf dem Mönch- und Nonn- berge, mit dem gleichfalls befestigten, am rechten Salza-Ufer Regenden Kapuzinerberge, auf welchem das Franziski-Schlösschen liegt.— |
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1 ö 5 m e R.
Hand-Atlas. Taf. 22.
O'escliiclite. — Böhmen erhielt seinen Namen von den Bojern, einem Volke celtischen Stammes, das im Jahr 589 v. Chr. von Gallien aus über den Rhein ging und im hercynischen Walde sich niederliess, von hier aber zu Augustus Zeiten von den Markoinanen vertrieben, im jetzigen Böhmen und Bayern seine Heimath aufschlug. Auch hier von den alten Feinden verdrängt, die aber im 5. Jahrhundert dem eindringenden, nach ihrem Anführer Czech genannten slavischen Volke der Czechen wei- chen mussten, behaupteten die Nachkommen dieser sich bis auf den heu- tigen Tag im Besitz des Landes, und bilden noch immer die Mehrzahl der Bewohner. Im Anfang ihrer Einwanderung verlebten die slavischen An- siedler ihre Tage in patriarchalischer Einfalt und Ruhe, mit ihrer Vermeh- rung aber bildeten die einzelnen Familien bald getrennte Stämme, deren Anführer sich zu Fürsten aufwarfen, und ihrer schlichten, ruhigen Lebens- Weise satt, einander gegenseitig befehdeten. Des ewigen Faustreclits und der Zügellosigkeit ihrer Stammhäupter müde, die nur in Raub und Mord ihr Vergnügen fanden, sahen sich die Czechen nach einem Hauptanführer um, wie der alte Czech gewesen war, und da dieser keine Kinder hinter- lassen hatte, wurde durch die Wahl des Volkes Krokus, ein gerechter und kluger Mann, der sich durch seine leutselige Rede, wie durch seine Wahrsagekunst die Gunst des Volkes schon längst erworben hatte, zu die- ser Stelle berufen. Nach seinem Tode beherrschte seine jüngste Tochter Li hussa fast allein das ganze Volk, und da die Aeltesten der Stämme in sie drangen, sich zu verheirathen, sandte sie Boten aus, ihr einen Mann zu suchen, der hinter den Ochsen dem Pfluge nachgehe. In der Nähe eines entlegenen Dorfes fanden die Abgeordneten den pflügenden Bauer Primizl (den Wohlbedächtigen), und machten ihn zu Libussa's Gemahl und zum Herzoge. Als Libussa vor ihrem Gemahl starb, wollten die Weiber und Mädchen des Landes nicht länger unter der Herrschaft der Männer stehen, und aufgeregt durch Wlasta, eine muthige Jungfrau, die sich der Herrschaft bemächtigen wollte, brach zwischen beiden Ge- schlechtern ein blutiger Krieg, der böhmische Mägdekrieg, aus, der erst nach siebenjähriger Dauer mit der völligen Besiegung der Frauen und
Bromme's Hand-Atlas. — Böhmen, a. |
Jungfrauen endigte. — Nach Primizl's Tode folgte ihm sein Sohn Neza- muhl als Herzog von Böhmen, konnte aber nicht vermeiden, dass das Land in viele kleine Fürstenthümer zerfiel, die nur in Kriegen mit dem Auslande sich seiner Herrschaft und Leitung fügten. Die Kämpfe Karls des Grossen gegen Böhmen waren fruchtlos. Im Jahre 845 nahm ein Theil der Bewohner das Christenthum an, und um dieselbe Zeit erlang- ten die Herzöge von Prag, die Nachkommen der berühmten Libussa, das Uebergewicht über die andern kleineren Fürsten des Landes, und traten freiwillig in den seit dem Vertrage von Verdün (843) entstandenen deutschen Reichsverband. Unter Heinrich L (dem Vogelsteller) wurde das Land dauernd abhängig vom deutschen Reiche, und das Christenthum breitete sich in demselben immer mehr aus. Heinrich IV. erhob das Herzog- thum Böhmen 1061 zu einem Königreiche, das unter Ottokar H. den höchsten Gipfel seiner Macht und Grösse erreichte, da unter ihm auch Oesterreich, Steyermark etc. dazu gehörten, die mit seinem Tode, 1278, im Kampfe gegen Kaiser Rudolph von Habsburg, wieder verloren gingen. Mit Ottokar's Enkel, Wenzeslaus IIL, starb 1306 der Königsstamm Primizl's aus; die Böhmen wählten den Herzog Rudolph von Oester- reich, einen Sohn Albrechts L, zum Könige, und nach dessen frühem Tode den Herzog Heinrich von Kärnthen, den sie aber bald nachher wieder absetzten, und mit Johann das Haus Luxemburg auf den Thron be- riefen, das die Krone bis zum Jahr 1440 inne hatte. Johanns Sohn, der deutsche Kaiser KarllV- (1316—1378), der Gründer der Universität Prag, erhob Böhmen durch Bildung und Fürsorge jeder Art zu grossem Flor, doch unter dessen Sohn, dem König Wenzel, gingen die Früchte seiner Bemühungen wieder verloren, und kurz nach dessen Tode brach der blu- tige Hussitenkrieg aus, durch welchen Böhmen in ein Wahlreich ver- wandelt wurde. Der erste König nach dieser neuen Ordnung war der kluge und kräftige Georg von Podiebrad. Im Anfang des 16. Jahrhun- derts kam das Reich nach der Erbfolge an den Erzherzog Ferdinand von Oesterreich, welcher zwar die ihm vorgelegte Verfassung beschwor, in der Folge aber das Land für ein Erbreich erklärte. Auf ihn folgten |
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oo Böhmen.
Maximilian, Rudolpü und Matthias. Unter des letztern Regierung entstanden wegen verletzter Religionsfreiheit die böhmischen Unruhen, in Folge deren die Böhmen den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz zum König erwählten. Als aber die Schlacht am weissen Berge bei Prag der Regierung desselben ein schnelles Ende gemacht hatte, w'urde der Aufruhr schneR gedämpft, die protestantische Kirche ausgerottet, die Macht der Stände gebrochen und ein rein monarchisches und streng katholisches Erbreich hergestellt. Durch diese Massregeln und die während des dreis- sigjährigen Krieges erlittenen Drangsale wurde das Land völlig verödet und erholte sich nur sehr langsam. Im österreichischen Erbfolgekriege und im 7jährigen Kriege wurde Böhmen wieder der Schauplatz mehrerer Feldzüge, und hatte auch in den Kriegen Oesterreichs gegen Napoleon L vorüber- gehend zu leiden. Seitdem aber hat es eine fast ununterbrochene, glück- liche Ruhe genossen. Der materielle Wohlstand ist von Jahr zu Jahr ge- stiegen; bedeutende Bewegungen haben auf dem geistigen Gebiete zw'ar nicht stattgefunden, gleichwohl aber ist es nicht zu verkennen, dass Sitte und BRdung auch unter dem Volke geräuschlos vorwärts geschritten sind, und Böhmen eine Perle in der Kaiserkrone Oesterreichs geworden ist. — Ilas liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. ~ Das Königreich Böhmen, das sich am weitesten nach Norden erstreckende Erbland der Oesterreichischen Monarchie, liegt zwischen 48" 33'—öio 4' NBr. und 290 46' bis 34" 30' OL., wird im N. von Sachsen und Preussen (Schlesien), im 0. von Schlesien u. Mähren, im S. von Mähren, dem Erzherzogthum Oesterreich und Bayern, im W. von Bayern und Sachsen begrenzt, hat von 0. nach W. eine Ausdehnung von 40, von N. nach S. von 37 Meilen, und umfasst einen Flächenraum von 943,95 geogr. (902,85 Österreich.) Ou.-MeRen, mit einer Bevölkerung (1857 ohne Militär) von 4,865,830 Seelen, hat mithin 5,159 Seelen auf 1 Ou.-Meile.
Gestaltung des Landes, physische BeschafFenheit; — Rings- um von hohen, rauhen Gebirgen eingeschlossen, deren Verzweigungen das Innere des Landes nach allen Richtungen-durchziehen, meist nur aus Hügelreihen bestehen und sich nur streckenweise zur Höhe des Mittelge- birges erheben, gleicht der mittlere innere TheR Böhmens mit seiner wel- lenförmigen Fläche einem grossen Gebirpkessel, dem ungleichen Boden eines Landsees, der einst an der sächsischen Grenze seine Ufer durch- brochen und da, wo jetzt die Elbe strömt, einen Abfluss gefunden hat. Das ganze Land senkt sich von den Grenzen nach der Mitte zu. Die mei- sten Berge gehören der Urgebirgsformation an, an welche sich da und dort der bunte Sandstein, Plänerkalk und Kreide anschliesst, während im Nor- den und seitwärts von der Elbe sich zahlreiche Basaltkegel erheben. Hier läuft das Erzgebirge, ein waldiges Mittelgebirge zwischen Böhmen und Sach- sen in nordöstlicher Richtung bis zum 2,149' hohen Schneeberg an der Elbe, und steigt im Fichtelberg 3,700, im Keilberg 3,858, in seinem höchsten Punkte, dem Schwarzwalde, 3,870'auf. Wasserscheiden sen- det das Erzgebirge gegen die Eger und deren Zuflüsse, die in das böh- mische Mittelgebirge übergehen, das sich zwischen der Biela und Eger nach der Elbe zieht, im Donnersberg (bei Bilin) zu 2,500' erhebt, und seine höchste Spitze in dem durch seine pittoreske Gestalt und Aus- sicht berühmten Millischauer (2,514') hat. Bedeutender als das Erz- gebirge und von diesem durch die Eger geschieden, tritt im Süden dieser der Böhmerwald, ein meist rauhes, stark bewaldetes Mittelgebirge, mit |
steilen Felsenparthien, reissenden Wildbächen und vielen Abgründen, auf, das in der Quellengegend der Regen und Wottawa und der Moldau seine grösste Höhe erreicht, hier die über 3000' hohen Berge Abel, Rachel und Heidelberg büdet, und im 3,800' hohen Dreisesselberg und dem Plöckenstein die dreifache Grenze von Böhmen, Bayern und Oester- reich macht. Von hier steigt der Hauptzug des Böhmerwaldes in süd- östlicher Richtung fort, bis gegen Freistadt, und geht nach Oesterreich über. Gegen Bayern fäRt der Böhmerwald steiler ab als gegen Böhmen, und sendet nach Osten mehrere Zweige, die zwischen der Eger, Elbe und Moldau Wasserscheiden bilden, so der Blansko-Wald mit dem 3,326' hohen Schöninger, der Liss'-Wald zwischen der W'Ottawa und Mol- dau, der Brdi-Wald zwischen der Wottawa, Beraun und Moldau, und der Rackonitzer-Wald zwischen der Beraun und den Zuflüssen der Eger. Mit dem Sasswalde, dem Grenzpunkte von Böhmen, Mähren und dem Lande unter der Enns, beginnt ein bewaldetes Landgebirge, das böh- misch-mährische Gebirge, welches sich in nördlicher Richtung bis zur Marchquelle zieht und dort den Sudeten anschliesst. Im Süden der Sazawa vereinigt es sich mit dem Ta borer Gebirge, im Norden dieses Flusses mit dem Eule-Gebirge. Höher und unzugängRcher als dieses Gebirge erheben sich die Sudeten, besonders in der Gegend des Gru- licher Schneeberges, wo die hohe Koppe und der Eschenberg über
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3000' aufsteigen. Von den Sudeten geht ein Mittelgebirge, das Habel- schwerter und Heuscheuer Gebirge, in nördlicher Richtung längs der böhmisch-schlesischen Grenze ab, und an dieses schliesst sich in nordwestlicher Richtung das Riesengebirge, ein felsiges Mittelgebirge an, welches die Grenze zwischen Böhmen und Preussen (Schlesien) bildet, nur 2—3 Meilen breit und stark bewaldet ist, und in seinen höheren Ber- gen meistens in kegelförmigen Felsenkuppen erscheint. An der Elbe- quelle erhebt sich der höchste Punkt Böhmens, die 5,066'hohe Schnee- oder Riesenkoppe, und nordwestlich von ihr die kleine und grosse Sturmhaube (letztere 4,450'). An der IserqueRe, wo das Gebirge den Namen Isergebirge annimmt, steigen die bewaldeten Kuppen deslser- und Wohlischen Kammes bis zu 3000' Höhe. Von hier zieht sich die Fortsetzung des Höhenzuges, aber bedeutend niedriger, unter dem Namen des Lausitzer Gebirges nach Westen bis zur Elbe, und bildet dort mit dem Erzgebirge die Elbepforte am Durchbruche der Elbe aus Böh- men nach Sachsen. Unter den Wasserscheiden, die sich von diesen böh- mischen Grenzgebirgen südlich und westlich bis zur Elbe abstossen, ver- zweigt sich die eine westlich mit dem 2,070' hohen Geltsch bei .4uscha, die andere südlich gegen die Isermündung zu, mit dem rebenreichen Mel- niker-Gebirg e.
Böhmen ist ein reichbewässertes Land, dessen Flüsse, mit geringer Ausnahme, da nur wenige Bäche der Donau und Oder sich zuwenden, sämmtlich dem Stromgebiete der Elbe angehören. Die Elbe und Mol- dau (letztere der bedeutendste Zufluss der ersteren) sind die Hauptströnie des Landes. Die Elbe entspringt im Riesengebirge, in einer Höhe von 4,260 aus mehreren Quellen, von welchen der Elbebrunnen auf der Schneekoppe die stärkste ist, entsteht durch die Vereinigung des Weiss- wasserbaches und Elbebaches, und stürzt sich tobend zum HügeRande |
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22. — Böhmen.
herab; anfänglich in südlicher Richtung strömend, nimmt sie bei Jaromirz die Aupe, bei Josephstadt die Met tau, hei Königgrätz die flössbare Ad- ler oder Erlitz auf, wird bei Pardubitz, wo sie eine westliche Richtung verfogt und die Chrudincka aufnimmt, flössbar, und durchfliesst bei Neu-Kolin ein enges Thal, das sich von hier bis zur Isermündung über eine Stunde breit öffnet. Von hier wendet sich der Strom nordwestlich, zwischen felsigen Ufern hindurch, empfängt oberhalb Melnik die Moldau, bei Theresienstadt die Eger, und strömt, bei Melnik schiffbar geworden, zwischen den Felswänden der Elbepforte bei Tetschen, nach einem Laufe von 40 Meilen nach Sachsen hinüber. Die obere Elbe ist mehrfach über- brückt, ihr Mittel- und Unterlauf in Böhmen aber nur bei Brandeis und Leitmeritz. Bei Melnik trägt sie Schiffe von 800 Centnern, wird in Böh- men bis 10' tief, und bildet bei ihrem Ausfluss aus Böhmen nach Sachsen (bei Herrnskretschen) den tiefsten Punkt des Königreichs, nur 270' über dem Meere. — Ihr Hauptzufluss, die Moldau, ist der eigentliche Haupt- strom des Landes, da er gegen 60 Meilen Böhmen durchfliesst. Sie ent- springt am Schwarzen Berge im Böhmerwalde, unweit Winterberg, aus zwei Quellen, der kalten und warmen Moldau; fliesst mit starkem Gefälle südöstlich bis Rosenberg, wendet sich hier nördlich, nimmt bei Budweis, wo sie schiffbar wird, dieMaltsch, bei Moldautein die Lusch- nitz, bei Klingenberg die Mottawa, bei Hradischko die Sazawa, und bei Königsaal die Beraun auf, und vereinigt sich bei Melnik mit der Elbe. Beinahe fortwährend durchströmt sie ein tiefeingeschnittenes schma- les Thal das nur bei Budweis auf einer kurzen Strecke flache Ufer hat. Oberhalb Prag wird das rechte Ufer freier, unterhalb Welwarn werden beide Ufer flach und bleiben es bis Melnik. Bis Prag hat der Strom be- deutendes GefäUe, und bei Budweis 100, tei Klingenberg 200, bei Konig- saal 300, bei Prag 700, und bei Melnik 400' Breite; ihre Tiefe wechselt zwischen 3 und 7 Fuss. — Die Eger, der dritte grosse Strom des Lan- des, entspringt am Heideberg im Fichtelgebirge und führt Anfangs den Namen Kreisbach. Bis Königsberg ist das Thal der Eger weit, zwi- schen Königsberg und Kaaden tief eingeschnitten und felsig; bei Kaaden ist das rechte Ufer frei, während das linke bis unterhalb Saaz von Höhen begleitet wird; bei Laun tritt die Eger in die Ebene, hat von hier an flache, stellenweise sumpfige Ufer, und mündet bei der Festung Theresien- stadt bei 100' Fuss Breite in die Elbe, nachdem sie bei Karlsbad dieTepl in sich aufgenommen hat. Wegen des starken Gefälles ist der Fluss, der mehrfach überbrückt ist, und über welchen bei Saaz und Elbogen schöne Kettenbrücken führen, nicht schiffbar. — Grössere Seen und Kanäle hat Böhmen nicht, dagegen eine bedeutende Anzahl von Teichen, be- sonders im Budweiser Kreise, bei Wittingau. Sümpfe und Moräste Von kleinem Umfang sind im Budweiser Kreise, bei Brüx, und an andern Orten. Eigentlich wasserarm sind nur einige Striche des Rakonitzer Be- zirks im Prager Kreise. — An Mineralquellen ist Böhmen ungemein reich, und kein Land Europa's hat so viele und so bedeutende Bäder; Heilquellen zählt man über 160; die Hauptbäder Böhmens sind Karlsbad, Teplitz, Franzensbrunn und Marienbad; die beiden letztern haben Stahl- ^vasser, die ersteren alkalische. Bitterwasser sind in Saidschitz, Püllna und Sedlitz; Schwefelwasser im Schlangenbad zu Teplitz; Säuerlinge in Bilin etc. — Die Klimatischen Verhältnisse des Landes sind unge- mein verschieden: die Gebirgsgegenden in den Sudeten, dem Erzgebirge Und Böhmerwald haben eine rauhe Luft, daher auch hier die Ernten um 2—3 Wochen später reifen als im niedern Flachlande; dagegen geniesst der innere Theil des Landes ein durchaus gemässigtes Klima. Der Winter ist streng und lang andauernd. Der Boden ist uberall sehr ergiebig und trotz der gebirgigen Beschaffenheit des Landes im Allgemeinen fruchtbar, besonders in der Gegend von Saaz bis Saidschitz. Das Mineralreich bietet Fossilien aller Art; Gold und Silber (welch letzteres einst in grosser Menge ausgebeutet wurde) wird jetzt nur wenig gew-onnen; dagegen ist sehr viel |
Eisen, Zinn und Blei vorhanden, und Arsenik, Wismuth und Zinnober, Kupfer, Kobalt, Schwefel, Alaun und Vitriol finden sich sehr häufig; von Edelsteinen gewinnt man vorzüglich Pyropen, Rubinen, Topase, Granaten, Saphire, Chrysolithen etc. Steinkohlen- und Braunkohlenlager sind in Menge vorhanden, und von Steinkohlen allein werden jährlich über 12 MilL Centner gewonnen. Alle die verschiedenen in Deutschland gedeihen- den Getreidearten finden sich im Ueberfluss, so auch Hülsenfrüchte, Kar- toff'eln, Garten- und Küchengewächse, Flachs, Hanf und vortrefflicher Hopfen. Obst wird sehr viel gebaut; der Wein gedeiht nur Inden wärm- sten Gegenden (um Melnik, Leitmeritz, Czernosek). Die Waldungen sind noch sehr umfangreich; Wild ist zahlreich vorhanden, und im Böhmer- wald trifft man noch Bären, Wölfe und Luchse. —
19as Tolk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Einwohner- zahl Böhmens, welche sich im Jahre 1842 auf 4,279,189; 1846 auf 4,347,962; 1854 auf 4,800,818 und 1857 auf 4,865,830 Seelen belief, be- steht der Abstammung nach aus Slaven, Deutschen und Juden. Sla- ven zählt man 2,930,300, Deutsche 1,835,830, Juden 99,700. Die deutschen Bewohner Böhmens tragen das Gepräge ihres Stammes an sich: RedUch- keit, Treue, Fleiss, Gemüthlichkeit, heller Verstand, rastloser Erwerbseifer und unbegrenzter Wissensdrang sind ihre hervorragenden Lichtseiten, Schw-erfälligkeit und Umständlichkeit ihre Schattenseiten. Die eigentlichen Böhmen oder, wie sie sich selbst nennen, Czechen, haben viel Verstand und Fassungsgabe, sind friedlich, muthig und ausdauernd, haben Neigung zu mechanischen Künsten und Gewerben, und charakteristisch ist ihre Vorliebe für Musik, Gesang und Tanz. An Bildung übertreffen sie alle slavischen Stämme der Oesterreichischen Monarchie. Nach den Geschlech- tern geschieden gehörten 1854 von der Bevölkerung 2,263,640 dem männ- lichen, 2,537,178 dem weiblichen Geschlechte an. Die Zahl der Gebur- ten beläuft sich durchschnittlich auf 191,800 (99,300 männliche und 92,500 weibliche), die der Todesfälle auf 65,300 männliche und 64,400 weib- liche, die der Trauungen auf 44,100. Die jährliche Zunahme der Be- völkerung beträgt im Mittel O.93 Prozent. — Die Zahl der Wohnorte im Königreiche beläuft sich auf 12,660 (mit 999,978 Häusern), und zwar auf 318 Städte, 237 Marktflecken und 12,105 Dörfer. Die Hauptstadt des Landes ist Prag (Ende 1857) mit 142,588 Einwohnern; Städte mit mehr als 10,000 Einwohnern sind: Reichenberg mit 13,184, Budweis mit 12,311, Pilsen mit 11,486, und Eger mit 11,170 E.; all(? andern Städte des Landes haben weniger als 10,000 Einwohner.
EeligionsVerschiedenheit, Kirchliche Verhältnisse. — Dem Bekenntnisse nach zerfiel die Bevölkerung (1857) in 4,599,400 römische und 30 griechische Katholiken; 166,600 Protestanten, 100 Sektirer und 99,700 Juden. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Erzbischof von Prag und den 3 Bischöfen zu Leitmeritz, Königgrätz und Budweis, die 4 Diöcesen vorstehen. Die Diöcesen zerfallen in 121 Deka- nate, 1,446 Pfarreien und 462 andere selbstständige Seelsorgerstationen, mit 3,394 Welt- und 848 Ordenspriestern. Ausserhalb Böhmens gehören zur Diöcese Prag: in Bayern 1 Pfarrei, und in Preussen 1 Vikariat mit 46 Pfarreien und 8 andern Seelsorgerstationen. Klöster (.Mönchsklöster sow^ohl als Nonnenklöster) sind noch zahlreich vorhanden, und zählen die- selben 848 Ordenspriester, 319 Studirende der Theologie, 220 Laienbrüder uud Novizen, 128 Chorfrauen und 118 Laienschwestern und Novizinnen. Die kirchlichen Angelegenheiten der evangelischen Kirche werden von dem k. k. Konsistorium zu Wien geleitet. Die Sup erin tenden- tur der lutherischen Kirche zerfällt in 3 Seniorate, 16 Pfarreien oder Pastorate, und zählt 18 Geistliche; die reformirte Kirche in 3 Seniorate mit 38 Pfarreien oder Pastoraten, denen eben so viele Geistliche in der Seelsorge vorstehen. Die geistlichen Angelegenheiten der Juden werden von Rabbinern besorgt, die von den Gemeinden auf eine bestimmte Zeit gewählt werden und unter dem Oberrabbiner zu Prag stehen. — |
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22. — Böhmen.
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die geistige Kul- tur hat in der neuesten Zeit höclist zweclimässige Reformen erfahren, und jeder befähigte Staatsbürger ist berechtigt, Unterrichts- und Erzie- hungsanstalten zu gründen. Erziehungsanstalten, in denen die Zöglinge zugleich Verpflegung im Hause finden, bestehen 30, mit 1,286 Zöglingen, Kinderbewahranstalten 17, und öfl"entliche Taubstummen- und Blinden- institute 2 zu Prag. Volksschulen bestehen 3,580 (darunter 47 protestan- tische und 21 israelitische und 47 Mädchenschulen) mit 7,217 Lehrern und Lehrerinnen und 540,610 schulbesuchenden Kindern; Wiederholungsschu- len (für Knaben und Mädchen vom 13—15. Lebensjahre, und für Lehr- linge ohne Rücksicht auf das Alter) bestehen 3,550 (mit 212,396 Schülern). An Lehranstalten für den gelehrten Unterricht bestehen 21 Gymnasien (16 mit deutscher und 5 mit deutsch-böhmischer Unterrichtssprache) mit 284 Lehrern und 5,092 Schülern, und 1 Universität zu Prag (gestiftet 1348) mit 5 Fakultäten, 104 Professoren, Privatdocenten und Lehrern, und
I,231 Studenten; an theologischen Lehranstalten bestehen 3 bischöfliche Seminare und 1 Klosterhausstudie; an Lehranstalten für Erwerb und Ver- kehr: 6 Realschulen mit 67 Lehrern und 1,657 Schülern, 1 ständisches polytechnisches Institut zu Prag, mit 19 Professoren und Docenten; Hand- werker-, Gewerbe- und Industrieschulen, 1 niedere Bergschule, 2 Acker- bauschulen, 1 Forstlehranstalt zu Weisswasser. Bibliotheken sind in ver- schiedenen Orten des Landes, 1 Universitätsbibliothek von 112,000 Bän- den, 1 Naturaliensammlung, 1 Sternwarte zu Prag, und ebendaselbst meh- rere gelehrte Gesellschaften und Vereine. Die Literatur wird besonders in Prag gepflegt; 1854 erschienen in Böhmen 2,620 Druckschriften (dar- unter 416 in slavischer Sprache, Zeitschriften 30, worunter 3 politische Blätter,
Physisch-technische Kultur. — Die physische Kultur hebt sich mit jedem Jahre, Von der produktiven Bodenfläche, die auf 7,766,338 österreichische Joch geschätzt wird, werden 3,888,883 als Ackerland, 4,466 als Weingärten, 947,968 als Wiesen und Gärten, 611,461 als Weiden und 2,313,560 Joch als Waldungen benutzt. Der Ackerbau ist blühend. Hafer, Roggen, Gerste, Weizen, Hülsenfrüchte, Kartotfeln, Futterpflanzen, Flachs, Hanf, Leinsamen und Hopfen werden am meisten gebaut; Obst wird viel gewonnen, Wein an 50,000 niederösterr. Eimer erzeugt. Auf hoher Stufe steht die Forstkultur, die jährlich gegen 3V2 Mill. österr. Klafter Holzertrag liefert. Die Viehzucht ist bedeutend. Der Viehstapel bestand (1854) aus 159,466 Pferden, 247 Eseln und Maulthieren, 1,058,315 Rinder (mit Ausnahme des Jungviehs), 3,400,000 Schafe, 110,210 Ziegen und 244,300 Schweine. Hühner und Gänse werden in Menge gezogen; Bienenstöcke 106,300 gezählt, — Die Jagd ist immer noch von Bedeu- tung : Hasen und Rebhühner, Roth- und Schwarzwild sind in allen Theilen des Landes zu finden. Die Flussfischerei in der Elbe und Moldau, und die Teichfischerei wird lebhaft betrieben, Perlenmuscheln in der Wottawa und Moldau gefischt. — Der Bergbau ist von grosser Wichtigkeit und beschäftigt, soweit er das Rohmaterial liefert, über 22,500 Individuen. Der Bergbau auf Metalle lieferte im J. 1854: an Silber 53,373 Mark, an Roheisen 401,864 Centner, Gusseisen 179,330, Kupfer 18, Blei 5,819, Bleiglätte 15,428, Bleierzen 11,416, Zinn 652, Kobalt und Nickel 110, und Uranerz 84 Centner. Von brennbaren Fossilien sind Steinkohlen (im Norden Braunkohlen, im Süden und Osten Schwarzkohlen) am häufig- sten, und lieferte deren Abbau 1854: 12,995,416 Centner. Ausgedehnte Torfmoore finden sich im böhm. Erzgebirge, und deren Stich gewährte im genannten Jahre 990,714 Centner an Torfziegeln. An Schwefel wurden
II,160 Centner gewonnen, an Graphit gegen 60,000 Ctnr. ausgeführt. SalzqueRen finden sich im Lande nicht; von andern Salzen werden Bitter- salz und Magnesia aus den Seidlitzer, Saidschitzer und Biliner Mineral- quellen erzeugt, und von Alaun jährlich gegen 18,000, von Kupfervitriol über 40,000 Ctnr. produzirt. — Die technis che Kultur hat einen un- geheuren Aufschwung genommen. Unter den Hauptindustriezweigen Böh- mens liefern die 146 Wollwaarenfabriken (davon der Mittelpunkt in Rei- chenberg) den höchsten Ertrag; fast eben so wichtig ist die Leinenindustrie (in Rumburg etc.), die Baumwollwaarenfabrikation (in und um Reichen- berg), die Fabrikation von rothen türkischen Kappen (Fess), besonders im Pilsener Kreise. Wichtig und ausgedehnt ist die Glasfabrikation, einer der ältesten Industriezweige des Landes, und ausgezeichnet die Porzellan-, Fayence- und Steingutfabriken, die den grössten Theil der Oesterreichi- schen Monarchie mit ihren Erzeugnissen versehen. Ausser diesen erstreckt sich die Gewerbsindustrie noch auf die Erzeugung von Eisenguss- und Stahlwaaren, Messerschmidarbeiten, Kupfer-, Messing- und Zinnwaaren, musikalischen Instrumenten, Hoizwaaren, Papier, chemischen Produkten und Tischlerarbeiten. Zuckerfabriken gibt es eine grosse Menge; der Rüben- zucker hat den Kolonialzucker zum grossen Theile verdrängt. Die Leder- Erzeugung ist bedeutend; Bierbrauerei und Branntweinbrennerei sind wichtige Gewerbe; die Maschinenfabrikation hat grossen Aufschwung genommen, und zu erwähnen sind noch die zahlreichen Bleistift- und Zündhölzchenfabriken.
Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel Böhmens ist von grosser Bedeutung und erstreckt sich nicht bloss nach allen Theilen der Oesterr, Monarchie, sondern auch nach dem Auslande, besonders in die Donaufürstenthümer und in die Türkei, Fast alle Natur- und Gewerbs- |
Erzeugnisse sind Gegenstände desselben und finden guten Absatz, Zu sei- ner Beförderung dienen ein vorzügliches Strassensystem (523 Meilen Aera- rial- und 1,660 M. Privatstrassen, und 56V2 Meilen Wasserstrassen), der deutsch -österreichische Postverein, die Telegraphenlinien (Prag-Bodenbach- Dresden, Prag-Oimütz-Krakau, Prag-Brünn-Wien, Budweis-Linz, und Prag- Pilsen-Eger-Hof), und 5 Eisenbahnen: 1) Prag-Bodenbach-Dresden (mit Zweigbahn von Kralup nach Kladno-Bustehrad, und Pferdebahn von Prag nach Lanna); 2) Prag-Brünn-Wien (mit Zweigbahnen von Böhmisch-Trübau über Olmütz nach Galizien; von Pardubitz nach Reichenberg; von Jaro- mirz nach Naldenburg an die preuss, Grenze, und von Reichenberg über Turnau, Melnik nach Prag); 3) Budweis-Linz; 4) Prag-Pilsen-Fürth (West- bahn nach Bayern, mit Zweigen von Pilsen über Eger nach Hof, und von Pilsen nach Budweis), und 5) die Aussig-Teplitz-Egerbahn, — Die wich- tigsten Ausfuhren des Landes sind: Galanterie-, Woll- und Baumwoll- waaren, Leinwand, Glas, Wolle, Kleesaat, Hopfen, Mineralien, Holz; die wichtigsten Einfuhrartikel: Kolonialwaaren, Salz und Tabak. — Mün- zen, Maasse und Gewicht siehe: Oesterreichische Monarchie, Taf. 20, S. 10 u. fl".
Her fStaat. — Böhmen ist ein erbliches, zum Deutschen Bunde gehörendes Königreich, dessen König der jedesmalige Kai- ser von Oesterreich ist, der das Land durch einen Statthalter (gegenwärtig durch den Geh.-Rath und Kämmerer Frhrn. Mecsery de Tsöor) verwalten lässt, dem in der Statthalterei ein Vice-Präsident (jetzt Graf Forgäch von Ghymes und Gäcs) und 2 Hofräthe (die Ritter V. Ziwna und v. Sa eher) zur Seite stehen. Das "Wappen des König- reichs ist ein mit einer Königskrone gedeckter Schild, in welchem auf rothem Grunde ein silberner, goldgekrönter Löwe mit doppeltem Schweife sich befindet. Die L a n d es ver tre tung wird durch die Landstände gebildet, welche sich in Prälaten (Erzbischof von Prag, 3 Bischöfe, der Grossprior des Johanniter-Ordens, die Domherren zu St, Veit in Prag, 21 Aebte und Pröbste), Herren (Fürsten, Grafen und Freiherren), Ritter (adelige Rittergutsbesitzer), und Städte (Prag, Pilsen, Budweis und Kultenberg, die desshalb privilegirte Städte heissen) theilen; jährlich wird ein Landtag gehalten; jeder der 3 ersten Stände gibt 4 Stimmen, die Städte nur eine. Die Leibeigenschaft ist schon 1781 auf- gehoben; der Bauer ist frei von jeder Hörigkeit und Unterthänigkeit; jeder dergleichen Verband ist für immer aufgehoben, und dieses, in Folge der früheren konstitutioneRen ".erfassung Oesterreichs erlangte Recht, wurde durch kaiserliches Patent vom 31, Dec. 1851 ausdrücklich bestätigt. Oberste politische Verwaltungsbehörde ist die Statthalterei (politi- sche Landesstelle), die dem K, K, Ministerium des Innern in Wien untergeordnet ist. In ihr Resort gehören die Geschäfte der politischen und Polizeiverwaltung, die Angelegenheiten des Kultus und Unterrichts, sämmtliche Handels- und Gewerbesachen, die Angelegenheiten der Landes- kultur und diejenigen Bausachen, die nicht unmittelbar einen Gegenstand des Geschäftskreises der Finanzlandesdirektion berühren. Ihr sind die politischen Kreisbehörden und alle Behörden, Aemter, andere Organe und öffentliche Anstalten untergeordnet. — Der Staat ist in folgende 13 Kreisen, diese wiederum sind in 20 rein politische u. 187 gemischte Bezirke geschieden:
Kreise. |
Geogr. Q.-M. |
Bevölkerung 1857. |
Bezirks- Aemter. |
Untersuch. Gerichte. |
Hauptort. |
Einw, |
Stadtbezirk Prag ••• |
0,15 |
_ |
_ |
_ |
_ |
_ |
1. Kreis Prag ...... |
106,26 |
641,390 |
20 |
4 |
Prag ■ |
142,588 |
2. Leitmeritz ...... |
57,M |
452,270 |
19 |
4 |
Leitmerltz |
5,418 |
3. Bnnzlau.......... |
65,ir |
453,105 |
17 |
3 |
Jung-Bunzlau |
5,370 |
4. Gitschin(.Iicin)... |
äiioa |
298,000 |
16 |
4 |
Gitschin |
4,310 |
5. Saaz ............. |
67,42 |
340,255 |
15 |
3 |
Saaz |
6,319 |
6. Eger ............. |
|
325,875 |
19 |
3 |
Eger |
11,170 |
7. Pilsen ........... |
89,94 |
390,226 |
18 |
3 |
Pilsen |
11,486 |
8. Pisek............. |
80,03 |
331,285 |
13 |
3 |
Pisek |
6,280 |
9. Budweis.......... |
82,47 |
230,005 |
15 . |
3 |
Budweis |
12,311 |
10. Tabor............. |
84,1, |
340,424 |
16 |
3 |
Tabor |
4,707 |
11. Czaslau .......... |
|
353,705 |
14 |
3 |
Czaslau |
3,805 |
12. Chrudim.......... |
60,59 |
346,910 |
12 |
3 |
Chrudim |
6,223 |
13. Königgrätz ...... |
53,50 |
362,380 |
13 |
4 |
Königgrätz |
8,400 |
13 Kreise, zusammen |
943,53 |
4,865,830 |
207 |
43 |
Prag |
142,588 |
An der Spitze der Kreise stehen die Kreisbehörden, und unter diesen die Bezirksämter. Die Geschäftsführung; der Kreisbehörde steht dem Kreisvorstande zu, dem ein Steuerinspektor, Unterinspektor, tech- nische (Bau-) Beamte und ein Kreisarzt beigegeben sind. Die Stadt Prag ist nicht der Kreisbehörde untergeordnet, sondern steht unter der Statt- halterei. Die rein politischen Bezirksämter sind bloss für die politische Verwaltung, Polizei und direkte Besteuerung, die gemisch- ten Bezirksämter für diese und die Justizpflege bestimmt. Unter dem Statthalter steht die Poliz eidirektion zu Prag, welcher 10 Bezirks- kommissariate im Rayon, 1 exponirtes Kommissariat ausser dem Rayon und 4 Bade-Kurinspektionen untergeordnet sind. — Oberste Justizbehörde ist das Oberlandesgericht zu Prag, welches unter dem Obersten Gerichtshof zu Wien steht, und sowohl in Civil- als in Strafrechts- sachen in zweiter Instanz urtheilt. Unter ihm stehen, als Gerichte erster Instanz, das Landesgericht zu Prag und J4 Kreisgerichte, und für mindere Rechtsfälle 23 Bezirksgerichte und 187 Bezirksämter. - Die Finanzver- waltung steht unter der Fi nanz - Land esd irektion zu Prag, wel- cher 13 Finanz-Bezirksdirektionen, 6 Sammlungs- und 4 Filialkassen, 10 Haupt- und 53 Neben-Zollämter, 12 Verzehrungssteuer-, 3 Weg- und Brückenmauth- und 35 Kommerzialwaaren-Stempelämter, 2 Tabaksmaga- zine, 5 Forstämter, 8 Staats- und Fondsgüter-Verwaltungen etc. unter- stehen. Berghauptmannschaften besteben zu Przibram, Pilsen, Kom- motau und Kuttenberg, mit 5 exponirten Bergkommissariaten, und 1 Münz- amt zu Prag. — In Bezug auf das Militärwesen steht Böhmen unter dem Kaiserlichen Armee-Ober-Kommando Oesterreichs, und des- sen Heer bildet ein eigenes (das Erste) Infanterie-Armee-Korps, unter dem Land es-G eneral-Ko mman do zu Prag. Die Kommando's der Ergänzungsbezirke der k. k. Armee sind zu Pisek, Königgrätz, Czas- lau, Prag, Pilsen, Jung-Bunzlau und Theresienstadt. Zur kaiserlichen Ar- mee hat Böhmen 7 Linien-Infanterieregimer, 6 JägerbataiRons, 4 Küras- sier-, 2 Dragoner- und 2 Ulanenregimenter zu steRen. Die Militärpflicht ist allgemein; ausgenommen von derselben sind Staatsbeamte, Advokaten, Doktoren, Geistliche und die einzigen Söhne stark bejahrter Eltern. Stell- vertretung ist gestattet. Die Dienstzeit dauert 8 Jahre (als Strafe auch verlängert) im Frieden und ohne Entlassung im Kriege; nach dieser tritt noch eine zweijährige Reserveverpflichtung ein. — |
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31î(lf)rcn uni) Ûtfku, Sc^fefim.
Hand-Atlas. Taf. 23.
Mähren.
^K'escliiclite» — Mähren ward in den frühesten Zeiten nach der Reihe von Bojern, Quaden, Sciren, Rugiern, Herulern und Longobarden besetzt. Nach dem Abzüge der letzteren (um 548) nahm es ein Schwärm danauischer Slaven, die von den Bulgaren vertrieben worden waren, in Besitz, und nannten sich nach dem Flusse Morawa Moraven und ihr Land Moravia, das im Anfange des 7. Jahrhunderts, nach harten Käm- pfen mit den Avaren, der Mittelpunkt eines von Samo gegründeten, bis nach GaRzien hin sich erstreckenden grossen Slavenstaates wurde. Wei- mar, ein Anführer der Moraven, half Karl dem Grossen das Avarenreich stürzen, und erhielt von ihm Mähren und einen Theil Ober-Oesterreichs und Ungarns bis zur Theiss zum Lehn, worauf im 9. Jahrhundert auch das Christenthum durch die mährischen Apostel Cyrillus und Methodius Eingang fand. Woimars Nachfolger versuchten sich der deutschen Ober- wTh'^®^' entreissen und Swantopluk (Zwentipold), der in weienraa der damaligen Hauptstadt des Landes, residirte, brachte, um 8/1, aurch Eroberungen das grossmährische Reich zu Stande, das unter seinem hOhn Swatabog sich auflöste und ein Raub der Deutschen, Po- len und Lngarn, namentlich aber der letztern wurde, die im J. 907 von dem deutschen König Arnulf zu Hülfe gerufen, sich des grössten Theils des Landes bemächtigten. Der westRche Theil Mährens stellte sich, um nicht unter di^e Herrschaft der Ungarn zu kommen, freiwillig unter den Schutz des böhmischen Herzogs Wratislaw L, der die Ungarn zurück- schlug und das ganze Land ostwärts bis an die March oder Morava unter seine Botmässigkeit brachte. Herzog Ulrich, mehr aber noch dessen öohn, Herzog Brzetislaw, vergrösserte Mähren durch LandestheRe, die sie den Polen und Ungarn entrissen, so dass Mähren schon im J. 1056 den Umfang bekam, den es noch jetzt hat. Von da an blieb Mähren mit «Ohmen vereinigt, wurde aber oftmals von den böhm. Herzögen und nach- ®aligen Königen an Söhne und Verwandte als Lehn überlassen, einige Male auch getheilt. In dieser Periode, 1162 (nach andern Angaben erst 1182) wurde Mähren von Friedrich L Barbarossa unter Reichslehnshoheit
Bromme's Hand-Ajlas. — Mähren und Oesterr. Schlesien, |
l»as Eiand» — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Markgrafschaft Mähren, im Südosten von Böhmen, zwischen 48®40'—50" NBr. und zwi- schen 320 48'—360 13' OL. gelegen, und im N. und NO. von Schlesien, im 0. von Schlesien und Ungarn, im S. von Ungarn und Oesterreich, und im W. und NW. von Böhmen begrenzt, hat an der Thaya, der March, Oder, und-den mährisch-schlesischen, glatzer und böhmisch-mährischen Gebir- gen streckenweise natürRche Grenzen, und umfasst einen Flächenraum von 403,87 geogr. (886,29 österr.) Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung (1857, ohne MiUtär) von 1,878,806 Einwohnern, hat mithin 4,864 Seelen auf 1 Q.-M. -
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Mäh- ren, das gewerbfleissigste Kronland der Oesterreichischen Monarchie, ist zur Hälfte mit Landgebirgen bedeckt, die sich nur in einzelnen Gruppen zur Mittelgebirgshöhe erheben. Im W. steigt das Böhmisch-mähri- sche Scheidegebirge (mit dem 3,130' hohen schwarzen Berg) auf, das von der Grenze Oesterreichs bis zum Spieglitzer Schneeberge Böhmen von Mähren in einer Strecke von 26 Meilen trennt, bis an die Kuppen bewaldet ist, und aus mehreren Bergreihen besteht, die in einer Breite von 4—7 MeRen nach NO. ziehen, bei Iglau und Zwittau mit 3000' ihre grösste Höhe erreichen, und mehrere Wasserscheiden in südöstlicher Richtung zwischen die Iglawa, Schwarzawa, Zittawa etc. bis zur March entsenden. Bedeutender sind die von SO. nach NW. streichenden Su- deten, in engerer Bedeutung das Grenzgebirge nach Oesterr. Schlesien zu, welches von den Karpathen durch eine von der Oder durchström- ten breiten Thalebene getrennt ist, und zu welchem das mährisch- schlesische Gebirge oder das Gesenke (Dobrata) mit dem 4,480' hohen Altvater, und ein Theil des Glatzer Gebirges, mit dem 4,380' hohen Spieglitzer Schneeberge, gehört. Zwischen der Beczwa und Oder steigt allmählig ein Gebirge auf, das sich längs der mährisch-schle- sischen Grenze zur Beczwa-QueRe zieht, wo mit dem Wisoka-Berge die Karpathen als Jablunka-Gebirge (Beskiden) beginnen und längs der Grenze nordöstlich nach der Weichsel ziehen. Ein Zweig des Kar- pathischen Gebirgszuges, das weisse Gebirge (die kleinen Kar- pathen), stösst sich vom Wisoka-Berge nach SW. ab, und büdet zum Theil die Grenze nach Ungarn zu. Die höchsten Punkte desselben sind der Wisoka, von 3,200, und der Lissahora, von 4,260'. — Die wich- tigsten Pässe des Landes sind; der Pass von Zwittau, der Pass von |
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23. — Mähren und Oesterr. Schlesien.
Iglau, der Pass bei Hof und der Spieglitzer-Pass; die bedeutend- sten Thäler das March-, Thayga- und Odertha). — Mit Ausnahme weniger Bäche, die der Elbe, und kleinerer Ströme, welche der Oder zu- fliessen, gehört fast ganz Mähren zum Gebiete der Donau. DerHauptfluss des Landes ist die südlich strömende Mar ch (Morava), welche auf dem Spieglitzer Schneeberge aus 3 Quellen (den sogen. Quarklöchern) entspringt, welche vereint den Namen der grossen Mora führen, und 3 Stunden von ihrer Quelle einen 370' hohen Fall bilden. Während der ersten 6 Meilen ihres Laufes ist das Thal der March rauh und wild, mit steilen bewal- deten Abhängen. Unter Hohenstadt erweitert sich das Thal; bei Littau, wo sich die March in zwei Arme theilt, verflachen sich die Thalwände und die Ufer sind sumpfig, bis in die Gegend von Olmütz, wo sich beide Arme wieder vereinigen, und das Thal sich neuerdings verengt, um sich bei Hradisch erst wieder zu öff'nen. Am linken Ufer begleiten ziemHche Höhen den mehrfach gespaltenen Fluss, an der Einmündung der Thaya jedoch sind die Ufer flach und sumpfig. Die bedeutenderen Zuflüsse der March sind, von links: die Tess, Feistritz, Beczawa (mit Ju- china und MoschHenka), Rassawa, Drewnica, Olsawa und Swarke; von rechts: die Sassawa, Volowa, Hanna und Thaya, welch letz- tere aus der Vereinigung der deutschen und mährischen Thaya entsteht, die vereinigten Flüsse Zwittawa, Schwarzawa, Oslawa und Iglawa aufnimmt, und theilweise die Grenzen mit dem Lande unter der Enns bil- det. — Im Kreise Neu-Titschin, beim Dorfe Kosel, ist die QueRe der Oder, welche die Titsch und Ostrawitza aufnimmt und durch das weite Thal fliesst, welches die Sudeten von den Karpathen trennt. — Seen hat Mähren keine, dagepn zahlreiche und grosse Teiche, und grosse Sumpf- und Moorgründe, von denen die bedeutendsten an der Thaya-Mündung. — Der Boden .Mährens ist im ARgemeinen von aus- nehmender Fruchtbarkeit, besonders in der sogenannten Hanna; die Mit- telgebirge enthalten zwar manche unfruchtbaren Strecken, doch kommen von dem Gesammtflächeninhalt des Landes beinahe 371 Qu.-M. auf pro- duktiven Boden. — Das Klima ist im Ganzen mild und gesund; beson- ders angenehm sind die Umgebungen von Kremsier, Znaim, Eisgrub und Bisenz. Herbstregen sind vorherrschend; die mittlere Regenmenge be- trägt 26 ZoR. Mit Naturprodukten ist das Land reich ausgestattet: das Pflanzenreich liefert allerlei Feldfrüchte, ausgezeichneten Flachs, Hanf, Getreide, Mais, Anis, Süssholz, Obst, Gartengewächse, und in mehreren Gegenden (Bisenz, Poleschowitz, Polau) guten Wein. Die Hauptprodukte des Thierreichs sind: Pferde, Hornvieh und veredelte Schafe, Bienen und Wild; die Federviehzucht wird grossartig betrieben. An Mineralien be- sitzt das Land viel Eisen und Steinkohlen und eine Menge nutzbarer Erd- und Steinarten, und ungemein viele, jedoch noch wenig benutzte Mineral- quellen.
Das! Volh. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner Mährens, deren Zahl 1854 (nach den Angaben des k. k. statistischen Bureau's) auf 1,972,165 Seelen (928,236 männl. und 1,043,929 weibl.), mit- hin auf 5,107 auf die österr. Qu.-M. sich belief, wurde nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 auf 1,878,806 (4,864 auf die österr. Qu.-M.) ange- geben. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung beträgt im Mittel (nach der Periode 1840-1846) 0,95 Prozent. Die Zahl der Geburten beträgt, nach lOjährigem Durchschnitt, im Mittel 78,184 (40,183 männl. und 38,001 weibl.), die der Sterbefälle im Mittel 55,507 (28,180 mänuL und 27,407 weibliche), die der Trauungen 17,256. — Der Abstammung nach besteht die Bevölkerung Mährens aus Slaven, Deutschen und Juden. Die Slaven (Mährer) zählen circa 1,386,400 Seelen. Die an der Hanna wohnenden Mährer führen den Namen der „Hannaken", jene an der Grenze Ungarns den Namen der „mährischen Slovaken", und ein Theil der mäh- rischen Karpathenbewohner den Namen der „mährischen Walachen". Kroa- ten leben gegen 800 an der Thaya. — Die Deutschen, circa 543,500 Seelen, gehören grösstentheils dem bayrisch-österreichischen,- nur wenige dem obersächsischen Stamme an. Juden zählt man 41,400 zerstreut im Lande. — Dje slavischen Mährer sind heiter, geseRig, arbeitsam un aus- dauernd, die Slovaken mehr zum Handel geneigt, die Hannaken fleissige Landwirthe, die Deutschen voll rastlosem Erwerbseifer. Die Zahl der Wohnorte in der Markgrafschaft beläuft sich auf 3,300 (mit 258,605 Häusern), und zwar auf 90 Städte, 181 .Marktflecken und 3,029 Dörfer. Die Hauptstadt des Landes ist Brünn (1857) mit 49,163 Einwohnern. Andere bedeutende Städte, mit mehr als 8,000 E. sind: Iglau (Jihlava) mit 18,260, Sternberg mit 12,650, Olmütz (Holmoüc) mit 12,183, Pross- nitz mit 11,680, Nikolsburg (Mikulow) mit 9,240, Neu-Titschein (Novy Jicin) 9,215, Kremsier (Kromeriz) mit 8,350 und Znaim (Znoimo) mit 8,043. Einwohnern. |
Religionsvei'sehiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Dem Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern Mährens (1857) 1,777,305 der römisch-katholischen Kirche an; Protestanten augsburgischer Konfes- sion zählt man 29,883, Protestanten helvetischer Konfession 30,218, und Juden 41,400. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Erzbischof von Olmütz und dem Bischof zu Brünn. Die Diözese Olmütz hat 8 Archipresbyterate und zerfällt in 50 Dekanate mit 367 Pfarreien und 174 andere selbstständige Seelsorgestationen; die Diözese Brünn in 7 Archipresbyterate, 36 Dekanate, 144 Pfarreien und 54 andere Seelsorgestationen; zusammen mit 1,748 Welt- und 286 Ordensprie- stern. Die beiden protestantischen Kirchen stehen unter dem k. k. Konsistorium zu Wien. Die Superintendentur der lutherischen Kirche zerfäRt in 3 Seniorate und 26 Pfarreien, und zählt 32 GeistRche; die der reformirten Kirche 2 Seniorate, 19 Pfarreien und 22 Geist- Rehe. Die Israeliten haben einen eigenen Landesrahbiner zu Nikols- burg, welcher den Rabbinaten vorgesetzt ist.
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Für Unterricht wird neuerer Zeit sehr gesorgt. An Erziehungsanstalten, deren ZögRnge Ver- pflegung im Hause flnden, bestehen hier (und in Oesterr. Schlesien) 17, zusammen mit 887 Zöglingen; Kinderbewahranstalten 4, und zu Brünn 1 Taubstummen- und 1 Blindeninstitut. Volks- und Elementarschulen be- stehen 1,573 (1,509 katholische, 30 protestantische und 34 israelitische), darunter 19 Mädchenschulen, zusammen mit 3,639 Lehrern und Lehrerinnen und 245,350 Schülern. Wiederholungsschulen zählt man 1,543 mit 131,554 Schülern. Gymnasien bestehen 8, mit 110 Lehrern und 1,813 Schülern. Eine Universität besteht, seitdem die Universität zu Olmütz am 10. Aug. 1855 aufgehoben und nur die theologische Fakultät belassen wurde, nicht mehr. An theologischen Lehranstalten dagegen, ausser der Fakultät, 1 bischöfliches Seminar. Realschulen für Verbreitung technischer Kennt- nisse sind mehrere im Lande, und zu Brüun eine k. k. technische Lehr- anstalt mit 14 Professoren; ebendaselbst ist eine Obstbaum- und Seiden- bauschule, und eine Forstschule zu Aussee; 1 chirurgische Lehranstalt ist zu Olmütz, und von Lehranstalten für miRtärische BRdung eine Genie- Akademie zu Kloster Bruck bei Znaim für 200 Zöglinge (für Genie- truppen und Pionniere), nnd eine Artillerie-Akademie zu Olmütz ebenfalls für 200 Zöglinge. Eine k. k. Bibliothek (von 52,000 Bänden) befindet sich zu Olmütz, und ausser mehreren wissenschafHichen Vereinen eine Gesellschaft für Natur- und Landeskunde zu Brünn. Buchdruckereien sind 12, Buchhandlungen 12, lithographische Anstalten 6 im Lande. Für Kunst ist noch wenig gethan; eine Musikschule besteht zu Iglau.
Physisch-technische Kultur. — Die produktive Bodenfläche Mährens wird zu 3,725,398 österreichische Joch angenommen, von welchen l,9o4,103 als Ackerland, 41,652 als Weingärten, 331,573 als Wiesen und Garten, 390,518 als Weiden, und 1,007,552 als Waldungen benutzt wer- den. Dem Ackerbau wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet; die Trisch- wirthschaft besteht in grosser Ausdehnung. Hafer, Roggen, Gerste, Weizen werden in Menge gebaut, und jährRch im Durchschnitt über 14 MiR. wiener Metzen an Getreide gewonnen; von Hülsenfrüchten wurden 1851: 690,000, von Kartofl'eln 7,360,000 Metzen, von Kleeheu 7,500,000 Centner erzeugt; von Flachs 34,100, von Hanf 25,000, von Leinsamen 84,000, von Hopfen (mit Schlesien zusammen) 2,200 Centner gewonnen. Von Handelspflanzen werden ausser den genannten noch Krapp (um Brünn), |
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Kümmel, Fenchel, Anis, Cichorie, Weberkarden, Safran, Senf, Süssholz und Rhabarber gebaut. Die Obstkultur ist ausgezeichnet, und li-isches und gedörrtes Obst, sowie Zwetscheninus wird in Menge ausgeführt. An Wein wurden 1851: 565,300 österr. Eimer gewonnen. Die Viehzucht ist von grosser Bedeutung. Die Zahl der vorhandenen Pferde belief sich 1851 auf 109,308, die der Rinder auf 316,639; Schafe zählte man 1,040,000, Schweine 165,800, Federvieh aller Art gegen 3 Mill. Stück. Die Bienenzucht lieferte über 4,500 Centner an Wachs und Honig (von 58,200 Stöcken). Die Waldungen werden gut bewirthschaftet und liefern jährlich über IV4 Mill. wiener Klaftern an Holz. Die Jagd- auf Roth- und Schwarz- wild, wildes Geflügel (Fasanen, Auer-, Hasel- und Birkhühner) ist immer noch lohnend. Die Fischerei ist bedeutend und die Teichwirthschaft wird rationell betrieben. — Der Bergbau beschäftigt in Mähren und Schlesien an 11,000 Individuen, wird aber meist nur auf Eisen und Stein- kohlen betrieben. Die Gesammtausbeute an Roheisen beträgt (hier und in Oesterr. Schlesien) jährlich gegen 400,000 Ctnr.; Gusseisen wurden 1854 168,600 Centner gewonnen; Hochöfen sind 26, Kupel- und Flammenöfen 15 im Lande. Die jährliche Ausbeute an Steinkohlen wird auf 6V2 Mill. Centner geschätzt. Salz wird im Lande nicht gewonnen, dagegen aber grosse Massen von Steingut- und Porzellanerde und Graphit. Die ge- werbliche Industrie hat einen ungemeinen Aufschwamg genommen und Mähren ist eine der gewerbfleissigsten Provinzen der Oesterr. Monar- chie. Brünn, Klein-Manchester genannt, bildet den Hauptsitz der indu- striellen Thätigkeit. Obenan steht die Woll- und Tuchfabrikation; so- dann folgen: die Leineweberei, die Baumwollfabrikation, die Eisengies- serei und der Maschinenbau; nicht unbedeutend ist die Erzeugung von Leder, Glas, Metall und Papier. Besonders wichtig ist die Erzeugung von Runkelrübenzucker, der hier in Menge gewonnen wird. Im Ganzen sind 288 grössere Fabriken und Manufakturen im Lande. Maschinen- Flachsgarnspinnereien bestehen 5, Papierfabriken 2, Papiermühlen 26, Zuckerfabriken 34, Bierbrauereien 387, Branntweinbrennereien 440, Tabaks- fabriken 2, Glashütten 10, Glasfabriken 2; Eisen- und Stahlhämmer sind 13, Puddlingswerke 4, Walzwerke 7, Mechanische Werke 8 im Lande, die zusammen jährlich an 368,000 Centner Eisenwaaren liefern. Die vor- züglichsten Fabrikorte sind Namest, Brünn und Iglau.
Handel, Strassen, Bisenbahnen. — Der Handel, sowohl im Innern als nach Aussen, ist ungemein lebhaft, und wird durch gute Strassen sowohl, als durch Eisenbahnen gefördert. Olmütz, Brünn und Znaim sind die Knotenpunkte des Strassennetzes; die Aerarial- strassen haben eine Länge von IO5V2, die Privatstrassen eine Länge von 623 Meilen. Die Eisenbahnen Mährens führen von Lundenburg aus in 3 Richtungen: 1) über Prerau, Schönbrunn, Oderberg, nach Breslau oder Krakau; mit Seitenbahnen: a) von Prerau über Olmütz, Hohenstadt, Triebnitz (vor Böhmisch-Trübau) in die Brünn-Prager- Bahn; b) von Schönbrunn nach Troppau; c) von Dzieditz nach Bielitz (Schlesien). 2) über Brünn, Triebnitz nach Prag etc., mit Seitenbahn von Brünn nach Rossitz; 3) über Gänserndorf nach Wien oder nach Pressburg, Pesth etc. Der Haupthandelsplatz des Landes ist Brünn; die Haupt aus fuhren bestehen in Feldfrüchten, W'olle, Tuch, Leinwand, Leder, Gusseisenwaaren etc. — Münzen, Maass und Gewicht, siehe: Oesterreichische Monarchie, Taf. 20, S. 10 u. ff. |
Der Staat. — Mähren ist eine erbliche, zum Deutschen Bunde gehörige Markgrafschaft, deren Markgraf der jedesmalige Kai- ser von Oesterreich ist, der das Land durch einen Statthalter (gegenwär- tig durch den Geh.-Rath und Kämmerer, Grafen Lazansky zu Brünn) verwalten lässt, dem in der Statthalterei ein Vicepräsident (jetzt Freiherr Kotz V. Dobrz) und 1 Hofrath (jetzt Freiherr v. Metz burg) zur Seite stehen. Bis 1849 war Oesterr. Schlesien mit Mähren unter einem Guber- nium, seit jener Zeit aber als ein besonderes Kronland getrennt und un- ter selbstständige Verwaltung gestellt worden. Das Wappen der Mark- grafschaft ist ein von Roth und Silber geschachter, golden gekrönter Ad- ler in blauem Felde. — Die Landesvertretung wird durch Land- stände gebildet, welche sich in Prälaten, Herren, Ritter und die 7 königL Städte theilen, und sich jährlich versammeln. Die Landesverwal- tung ist wie in Böhmen. — Oberste Verwaltungsbheörde ist die Statt- halterei zu Brünn. — Die Markgrafschaft ist in folgende 6 Kreise, und diese wiederum sind in 76 Bezirke geschieden. Die Landeshaupt- stadt Brünn ist unmittelbar der Statthalterei untergeordnet.
Geogr. Qu.-M.
Brünn ......................
Znaim (Znojmo) ..........
Iglau CJiiilava)............
Olmütz (Holmouc).........
Neutitschein (Novy Jicin)
Ung. Hradisch ............
Brünn....................
49,163
Vom 1. Juli 1860 an sind die Kreisbehörden Mährens aufge- hoben und der Statthalterei unmittelbar untergeordnet Oberste Ju- stizbehörde ist das Oberlandesgericht zu Brünn, welches in zweiter Instanz in allen Fällen entscheidet, und unter dem Obersten Gerichtshof zu Wien steht. Gerichte erster Instanz sind: das Lan- desgericht in Brünn, und die Kreisgerichte zu Olmütz, iNeutischein, Hradisch, Znaim und Iglau. Die Handelsgerichtsbarkeit wird von jedem Gerichtshof erster Instanz ausgeübt. Für niedere Rechts- fälle dienen die Bezirksgerichte in den 6 Kreis - Hauptstädten, und als Untersuchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen, aus- ser den 6 Kreisgerichten, 19 besonders dazu bestimmte Bezirksämter.
— Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-L and es dir ek- tion zu Brünn, welcher 4 Finanz-Bezirksdirektionen, 1 Sammlungs- und 2 Filialkassen, 3 Hauptzollämter, 7 Verzehrungssteuerämter, 15 Kommer- ziaUvaaren-Stempelämter, 2 Tabaks-Hauptmagazine, und 4 Finanzwach- Sektionen unterstehen. Zu Brünn besteht eine Berghauptmannschaft mit 1 exponirten Bergkommissariate. — Bezüglich des Militär w esens steht Mähren unter dem k. k. Landes-General-Kommando für Mähren und Schlesien zu Brünn, und dessen Heer bildet das 9te Armeekorps des ersten .\rmee-Kommando's, Die Koinmando's der Ergänzunpbezirke der k. k. Armee sind zu Kremsier, Brünn und Olmütz. Zur kaiserlichen Armee selbst hat Mähren (mit Schlesien) 4 Linien-Infanterie-Regimenter, 4 Jägerbataillons, 1 Kürassier- und 1 Dragoner-Regiment zu stellen. Die Militärpflicht ist allgemein, Dienstzeit 8 Jahre, Stellvertretung ist gestattet.
— Festung und zugleich verschanztes Lager ist Olmütz. —
49,163 8,013 18,260 12,183 9,215 2,340
Brilnn .........
Znaim .........
iglau ..........
Olmütz .......
N e u t i t s c li e i n
Hradisch .....
(T Kreise"^
86,45
53,85
56„o 79,01 55',92 67,54 |
IIerK<»^tSiiiiti ^elile^ieii«
Cirescliiclite. — Die Geschichte von Oesterr, Schlesien ist bis zum Jahre 1763 eng mit der Geschichte der jetzigen Preussischen Pro- vinz Schlesien (siehe Text zu Taf. 36) verschmolzen. Aus Ansprüchen, welche Friedrich IL auf die schlesischen Fürstenthümer Liegnitz, Brieg, Wohlau und Jägerndorf, wegen einer zwischen Brandenburg und Liegnitz 1537 geschlossenen Erbverbrüderung, erhob, entzündete sich der erste schlesische Krieg, dessen Ausgang Preussen den Besitz Schlesiens ver- schafl-te, das vom Jahre 1358 an bis zur Regierung der Kaiserin Maria Theresia als Lehn unter böhmischer Landeshoheit gestanden, und seit 1526 zugleich ein integrirender Theil der Staaten des Hauses Oester- reich gewesen war. Die Friedensschlüsse von 1742, 1745 und 1763 brachten das Herzogthum Schlesien (den Haupttheil Schlesiens) und die Grafschaft Glatz (ursprünglich eine schlesische Herrschaft, die 1462 vom Kaiser Friedrich IIL zu einer Grafschaft erhoben wurde) dauernd an Preussen, und Oesterreich behielt von Schlesien nichts weiter, als die Fürstenthümer Teschen, Troppau und Jägerndorf, nebst einigen kleineren Minderherrschaften (Theilen von Neisse, Bielitz etc.), und das Recht, Titel und Wappen fortzuführen. Bis 1849 stand Oesterr, Schlesien mit Mähren unter Einem Gubernium, von da an wurde es als ein besonderes Kronland von iMähren getrennt und erhielt seine eigene selbstständige Verwaltung. —
Das liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum Schlesien, im NO. und 0. Mährens, zwischen 49o28'—500 26' NBr. und zwischen 340 3 3'-360 40' OL. gelegen, wird im N. von Preussisch-Schle- sien, im 0. von Galizien, im S. von Ungarn, im SW. und W. von Mähren ind Preussisch Schlesien begrenzt, hat an der Oppa, Oder, Ostrawitza, Weichsel und Biala, und dem Gebirge natürliche Grenzen, und umfasst einen Flächenraum von 93,52 geogr. oder 89,^5 österr. Ou.-Meilen, mit einer Bevölkerung (1857 ohne Militär) von 447,497 Seelen, hat mithin 5,003 Einwohner auf der österr. Qu.-Meile.
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Durch einen schmalen Landstrich .Mährens in zwei Hälften geschieden, ist Schle- sien zur Hälfte Berg- und Hügelland. Die Hauptgebirge des Landes Sind die Sudeten, welche mit dem 4,380' hohen Glatz er oder Spieg- litzer Schneeberge, dem höchsten Punkte des Herzogthums, an die dreifache Grenze von Böhmen, Schlesien und Mähren treten, sich in süd- östlicher Richtung längs der mährischen Grenze hinziehen, den Namen Mährisch-schlesische Gebirge oder Gesenke führen, und nach |
Mähren übergehen. Die nördliche Abdachung dieses Gebirgszugs verzweigt sich bis nach Preussisch-Schlesien und enthält mehrere über 4,000' hohe Punkte, darunter den Altvater von 4,480' Höhe. — Im südöstlichen Theile des Herzogthums betreten die Karpathen mit dem 3,084' hohen Sulowberge die Landesgrenze, bilden diese zuerst mit Ungarn, dann mit Galizien, führen den Namen Beskiden, ziehen nordwärts zur Biala- und Weichselquelle und verzweigen sich gegen Schlesien und Galizien, und gehen unterhalb Jablunka mit dem Hauptzuge nach Ungarn und Ga- lizien über. Die höchsten Punkte dieses Gebirgszuges sind: der Lissahora, 4,260, und der grosse Baranio, an den W^eichselquellen, 4,062' hoch. Gewässer. — Der westliche und der halbe östliche Theil Schlesiens ge- hört dem Gebiete der Oder, der andere halbe östliche Theil dem Ge- biete der Weichsel an. Die Oder, die bei Haslicht in Mähren ent- springt, durchfliesst Oesterr. Schlesien als noch unbedeutender Fluss, und nimmt vor ihrem Uebertritt nach Preussen die Ostrawitza, Olsa und Oppa (mit der Möhra) auf. Die Weichsel, die auf den Beskiden aus 3 Quellen entspringt, geht bald nach Polen über; der bedeutendste Neben- fluss derselben in Schlesien ist die Biala, welche die Grenze zwischen Schlesien und Galizien bildet. Seen besitzt das Herzogthum nur 2 kleine in den Sudeten, dagegen aber mehrere grossartige Teiche, die theils im Oder-, theils im Weichselthaie liegen. Sumpfstrecken finden sich an den Ufern der Oder, Ostrawitza und Olsa und auf dem breiten Rücken der Sudeten, wo sich auch Moore ausbreiten. An Mineralquellen be- sitzt Schlesien mehrere, doch erfreuen sich dieselben keines bedeutenden Rufes (Seifersdorf, Lichten, Karlsbrunn, am Fusse des Altvater, Johannis- brunn etc.); Gräfenberg ist weltberühmt durch die Kaltwasser-Heil- anstalt des jetzt verstorbenen bekannten Priesnitz. Reiche ausgedehnte Thäler sind: das Weichsel-, Oder-, Oppa-, Olsa-, Mora- und Ostrawitza- thal; reiche Ebenen: die Ebene von Weidenau, von Troppau und von Skotschau. Vier Pässe führen über die Gebirge des Landes, und zwar: über den Spieglitzer-Pass die Strasse von Troppau nach der Graf- schaft Glatz; über den Jablunka-Pass die Strasse von Teschen nach Ungarn; über den Spornhauer-Pass die Strasse von Würbenthai nach Freiwaldau, und über den Pass bei Würbenthal die Strasse von Freu- denthal nach ZuckmanteL — Das Klima Schlesiens ist rauh, aber ge- sund. — Der Boden, obschon sehr gebirgig, ist ungemein producktiv, und von der Gesammtoberfläche des Landes werden 86 Qu.-M. als produk- tiver Boden angenommen. An Mineralien ist das Land sehr reichj |
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23. — Mähren und Oesterr. Schlesien.
edle Metalle werden wenig gewonnen, dagegen mit grossem Erfolg auf Eisen, Blei und Steinkohlen gebaut. Die Produkte des Thier- und Pflanzenreichs sind die des benachbarten Mährens. —
lias Volk. — Bevölkerungsverliältnisse. — Die Bewohner Schlesiens, deren Zahl sich 1842 auf 441,915, nach der Zählung von 1851 auf 438,586, nach den Angaben des k. k. statistischen Bureau's Ende 1854 auf 479,321, und nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 auf 447,497 Seelen belief, sind der Abstammung nach Slaven, Deutsche und Juden. Slaven (die theils Horaken oder Podhoraken, Walachen, Kroaten, Ko- panitscharen, zum grössten Theil Wasserpolaken sind) zählen 221,307, die Deutschen 223,687, die Juden 2,503 Köpfe. — Nach den Ge- schlechtern geschieden betrug im J. 1854 die männliche Bevölkerung 222,190, die weibliche 257,131. Die mittlere Zahl der Geburten wird auf 18,765, die der Sterbefälle auf 14,372 geschätzt, die jährliche Zu- nahme der Bevölkerung im Mittel auf 0,88 Prozent angenommen. Die Zahl der Wohnorte im Herzogthum beläuft sich auf 694 (mit 55,819 Häu- sern) und besteht in 27 Städten, 5 Marktflecken und 662 Dörfern. Haupt- stadt des Kronlandes und Sitz des Landespräsidenten ist Troppau an der Oppa (zugleich Hauptstadt des gleichnamigen, dem Fürsten von Lich- tenstein seit 1614 gehörigen, zum Theil auf preussischem Gebiete liegen- den Fürstenthums) mit 10,548 Einwohnern. Andere erwähnenswerthe Städte sind: Teschen (Tiessin), Hauptort des gleichnamigen, dem Erzherzog Albrecht gehörigen Fürsten-, jetzt Herzogthums, und bekannt durch den am 22. Febr. 1779 geschlossenen Frieden) mit 8,000; Bielitz, an der Biala (Hauptort des gleichnam., dem Fürsten Sulkowsky gehör. Fürsten- thums) mit 7,500; Jägerndorf, an der Oppa (Hauptort des gleichnam. dem Fürsten von Lichtenstein seit 1623 gehör., zum Theil auf Preuss. Gebiet liegenden Fürstenthums) mit 6,000; Freudenthal, am Schwarz- wasser (Hauptort der gleichnam., dem deutschen Orden gehör. Minderherr- schaft) mit 4,300; Zuckmantel, am Fusse der 2,571' hohen Bischofs- Ijappe, mit 4,260; Friedeck an der Ostrawitza (Hauptort der gleichnam., dem Erzherz. Albrecht gehör. Minderherrschaft) mit 3,800; Hotzenplotz (Osoblaha, Hauptort der dem Erzbischof von Olmütz gehör. Herrschaft) mit 3,200; Odrau, an der Oder (im Kuhländchen), mit 3,180; Bennisch, Bergstadt, mit 3,150; Freiwaldau, am Fuss der Goldkoppe, mit 3,000; Jauernick (Javornik, am Fusse des Johannisbergs) mit 2,500; Engels- berg, Bergstadt, mit 2,300; Oderberg, an der Oder, Knotenpunkt der Eisenbahn (Hauptort der gleichnam., theilweise auf Preuss. Gebiet liegenden, dem Grafen Henkel von Donnersmark gehör. Minderherrschaft) mit 1,200, und Freistadt, an..der Olsa (Hauptort der gleichnam., dem Grafen Lairisch gehör. Minderherrschaft). Von den M ar k t fl eck en ist Weiss Wasser, an der preussischen Grenze, berühmter Wallfahrtsort. Wichtige Dörfer sind: Weichsel, an der Weichsel (die hier einen 180' hohen Wasserfall bildet), mit 4,000; Hennersdorf mit 3,300; Bl Udo Witz mit 2,700; Ob er-Such au mit 2,200; Obergrund mit 2,000; Lichten mit Sauerbrunnen und 2,000; Wen drin mit 2,000, undHruschau mit 2,000 Einwohnern, Thonwaarenfabrikation und Stein- kohlengruben. —
Keligionsversehiedenlieit, geistige Kultur. — Dem Bekennt- nisse nach zerfiel die Bevölkerung (1857) in 363,329 Katholiken, 59,130 Lutheraner, 22,535 Reformirte (? nach andern Angaben nur 2,535) und 2,503 IsraeRten. Die katholische Kirche steht unter dem Erzbischof von olmütz, die protestantische unter dem k. k. Konsistorium zu Wien, die Juden unter dem Landesrabbiner zu Nikolsburg. Für Unterriehtsan- stalten ist hinreichend gesorgt; an Volksschulen bestehen 391 (347 kathoRsche, 43 protestantische, 1 israelitische), zusammen mit 57,414 Schülern und Schülerinnen, und 381 Wiederholungsschulen mit 32,989 Schülern. Gymnasien bestehen 3, in denen Deutsch die Unterrichtssprache ist, mit 45 Lehrern und 721 Schülern; Realschulen 1, mit 6 Lehrern und 254 Schülern. — Buch- und Kunsthandlungen bestehen 5, Buchdruckereien 6, Uthographische Anstalten 1 im Lande, die im J. 1854: 545 Druck- schriften (494 in deutscher, 50 in slavischer, 1 in romanischer Sprache) und 8 periodische Zeitungen (1 poRtische, 1 juristische, 1 forst- und landwirthschaftRche, 3 Anzeigeblätter und 2 unterhaltende) verlegten. Für Kunst und deren Pflege ist noch wenig gethan, doch bestehen Musik- und Zeichnenschulen. |
Die physisch-teclinische Kultur ist in stetem Aufschwung be- grifl'en. Von den 848,531 wiener Joch der produktiven Bodenfläche sind 410,352 Joch Ackerland, 66,027 Wiesen und Gärten, 66,481 Weiden und 305,671 Joch Waldungen. Von Feldfrüchten werden vorzugsweise Roggen, Hafer und Gerste gebaut; ausgedehnt ist der Flachs- und Kar- toffelbau. Die Viehzucht nimmt, an Veredelung rasch fortschreitend, mit jedem Jahre zu, und namentlich gehören die Schafheerden (zusammen 390,000 Stück) zu den vorzüglichsten der österr. Monarchie; auch die Bienenzucht ist nicht unbedeutend. — Weizen und Spelz werden durchschnittRch 159,000, Roggen 654,000, Gerste 361,000, Hafer 998,000, Mais 1,000, anderes Getreide 5,000 wiener Metzen, an HiRsenfrüchten (meistens Erbsen) 80,000, an Kartoffeln 1,845,000 wiener Metzen erzeugt. Der Ertrag an Kleeheu wird auf 1,750,000 Centner geschätzt; an Flachs werden 27,000, Hanf 1,800, Leinsamen 8,000 Centner gewonnen. Obst wird in hinreichender Menge gebaut. Die Forstkultur Refert jährlich 348,000 wiener Klafter an Holz. Der Viehstapel belief sich 1851 auf 21,409 Pferde, 98,729 Rinder, 390,000 Schafe, 19,400 Ziegen, und 115,400 Schweine. Federvieh aRer Art zählte man 721,000 Stück, und Bienen- stöcke 9,700, die 790 Centner an Wachs und Honig lieferten. — Die Jagd ist immer noch von Bedeutung; Hasen und Rebhühner, Roth- und Schwarz- wild sind noch in Menge vorhanden. Die Teichfischerei ist ansehn- lich. Der Bergbau auf Eisen, Blei und Steinkohlen ist von grosser Wichtigkeit; bei Engelsberg wird auf Gold, bei Jauernick auf Silber und Blei, bei Olbersdorf auf Eisen und Kupfer, bei Klein-Mohrau auf Eisen, bei Obergrund auf Blei, SRber und Gold, bei Hruschau auf Steinkohlen gebaut. — Die technische Kultur ist in stetem Fortschreiten begriffen. Die Hauptzweige der schlesischen Industrie sind: die Erzeugung von Spiritus, Eisenwaaren und Kupferblech; die Tuchfabrikation, welche am ausgedehntesten in BieRtz betrieben wird; die Leinwandfabrikation (vor- zugsweise in Freiwaldau, Zuckmantel, Teschen und Friedeck); die Baum- wollweberei, welche am meisten von Dorfwebern um Friedeck etc. betrie- ben wird. Grössere Fabriken und Manufakturanlagen zählt Schlesien 59, Papiermühlen bestehen 8, Rübenzuckerfabriken 5, Branntweinbrennereien 171, Eisen- und Stahlhämmer 6, Walzwerke 4, Glashütten 1; ein eigen- thümlicher Gewerbszweig ist die in Zuckmantel bereitete WaldwoRe.
Handel. — Sowohl mit den Boden- als mit den Fabrik-Erzeug- nissen des Landes findet ein lebhafter Handel in's Ausland statt; wich- tiger, vortheilhafter und bedeutender ist aber der Kommiss ions- und T ransitohandel mit österreichischen und ungarischen Weinen, mit Juchten, Talg, Steinsalz, moldauischem Schlachtvieh etc. Durch gute Strassen und die Nordbahn ist das Land mit Mähren, GaRzien und Preus- sen in die nächste Verbindung gebracht. Troppau und Teschen sind die S trassen-Kno tenpunkte des Landes. DieLundenburg-KrakauerEisen- bahn durchschneidet beide Hälften Schlesiens, und von derselben ästen sich Seitenbahnen von Schönbrunn nach Troppau; von Schön- brunn über Mähr. Ostrau, Oderberg nach Breslau, und von Dzieditz nach Bielitz. — Münzen, Maass und Gewicht, siehe „Oesterreichi- sche Monarchie" Taf. 20, S. 10 u. ff. —
»er IStaaf. — Das Herzogthum Schlesien, nach der Bundes- akte vom 8. Juni 1815 zum Deutschen Bunde gehörig, ist seit 1849 als ein besonderes Kronland von Mähren getrennt worden, und hat seine eigene selbstständige Verwaltung unter einem Landespräsidenten (gegenwärtig Geheime Rath Frhr. Halb h über v. F est will), dem Chef der Landesregierung, unter welcher die Hauptstadt Tro p p a u unmittelbahr steht. Das Wappen des Herzogthums ist im goldenen Schüde ein schwarzer, golden bewehrter ungekrönter Adler mit silbernem Kreuze auf der Brust, das auf einem sRbernen Halbmonde ruht. Ein gleicher Adler dient als Helmzier. — Seit April 1854 zerfäRt das Kron- land, das bis 1849 in 2 Kreise: Troppau und Teschen, von da in ad- ministrativer Beziehung in 7 B e z i r k s h a u p t m a n n s ch a f t e n (Trop- pau, Jägerndorf, Freiwaldau, Freudenthal, Teschen, Friedeck und Bielitz) geschieden war, ausser der Landeshauptstadt Troppau, in folgende 22 Bezirke:
1. Troppau; — 2. Wagstadt; - 3. Wigstadtl; - 4. Odrau; — 5. Jägerndorf; — 6. Hotzenplotz; _ 7. Freiwaldau ; — 8. Zuckmantel; — 9. Weidenau; — 10. Jauernick; — 11. Freudenthal; - 12. Bennisch; — 13. Olbersdorf; — 14. Königsberg; — 15. Teschen; — 16. Jablunka ; — 17. Skotschau; — 18, Schwarzwasser; — 19. Friedeck; — 20. BieRtz; — 21. Freistadt; — 22. Oderberg.
Vom 1. Juli 1860 an ist die Landesregierung von Troppau aufgeho- ben und Schlesien der mährischen Statthalterei untergeordnet worden; es bleibt jedoch Schlesiens Stellung als Kronland mit besonderer Landes- vertretung gewahrt. —
In gerichtlicher Beziehung bUdet für Schlesien das Ober-L an- desgericht in Brünn die zweite Instanz; die erste Instanz dagegen das L an d es g er i cht in Troppau und das Kreisgericht in Teschen. Für mindere Rechtsfälle sind die Bezirksgerichte in Troppau und Teschen, und als Untersuchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen sind das Landesgericht in Troppau, das Bezirksamt in Jauernick, das Bezirksamt in Jägerndorf, das Kreisgericht in Teschen, und das Bezirksamt in Bielitz bestimmt. In den übrigen Bezirken wird die untere Gerichtsbarkeit von den betreffenden Bezirks- ämtern ausgeübt. BezügRch des M i 1 i t ä r we s en s steht Schlesien unter dem k. k. Landes-General-Kommando von Mähren und Schle- sien zu Brünn. Das Kommando des Ergänzungsbezirks der k. k. Armee ist zu Troppau. Die Stellung der Truppen ist mit Mähren zugleich zu besorgen, — Eine Festung besitzt Schlesien nicht. |
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8teijprninrß, Jï(irn(f)en, Jîraiii u. OffqrifcÇes
JïÛltCllfttUÎ).
Hand-Atlas. Taf. 24.
t. Herzogthnm Nteyeriiiark.
fescliichte. — Das Herzogthum Steyermark, amtlich Steiermark geschrieben, gehörte zur Zeit der Römer zu Noricum, und bil- dete spater einen liieil von Ober-Pannonien. Kaiser Otto I. erhob 955 das Land zu einer M a r k und setzte zu deren Grafen 0 11 o k a r L ein, nach dessen Geburts- und Residenzort Steyer (im jetzigen Ober-Oester- reicli) das Land die Mark Steyer und später Steyermark genannt wurde. Seinen Nachkommen, OttokarVL, erhob Kaiser Friedrich L 1180 zum Herzog, und dieser vermachte, da er kinderlos war, 1186 das nunmehrige Herzogthum seinem Schwiegervater, dem Herzog Leopold VL von Oesterreich, der auch 1192 von Kaiser Heinrich VL damit belehnt Wurde. Durch Heirath mit Margaretha von Oesterreich fiel Steyermark 1253 an Ottokar IL von Böhmen, der 1262 auch Kärnthen, Istrien und Krain erwarb. Nach dessen Sturze aber, 1278, kam das Haus Habsburg 'n den Besitz der zum Reiche gehörenden Länder, und Steyermark blieb von da an stets mit Oesterreich vereinigt.
»as liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum Steyermark, zwischen 45ö54'-4705ü' NBr. und 31« 11'—340 OL ge- legen, wird im N. vom Erzherzogthum Oesterreich, im 0. von Ungarn Und Kroatien, im S. von Krain, und im W. von Kärnthen und Salzburg Degrenzt, ist an allen Seiten von Gebirgen umgeben, und mit Ungarn «urch die Mur und Lafnitz, mit Kroatien durch die Drau, und mit Krain •iurch die Sau natürlich verbunden. Das Areal des Landes umfasst 407,91 geogr. (390,19 österr.) Qu.-M., (1857) mit 1,070,747 Einwohnern "Steyermark hat mitbin 2,744 Seelen auf 1 österr. Qu.-M
Bromme's Hand-.\tlas. — Steyermark, Kärnthen etc. a. |
Gestaltung des Landes, playsisehe Beschaffenheit. ~ Steyer- mark gehört zu dem Gebiete der Ostalpen, ist daher ein ziemlich hohes Gebirgsland, das von allen drei Ketten der Norischen Alpen durch- zogen wird, die in ihren östlichen Verzweigungen den Charakter des Hochgebirges ablegen und zu mässigen Bergen und Hügelreihen abfallen. Die nördliche Kette der Norischen Alpen, die Admonter und S t. Galler-Alpen, beginnen mit dem 9.490' hohen Dach- oder Tbor- st ein, dem höchsten Punkte des Landes, ziehen sich in nordöstlicher Richtung zur österreichischen Grenze, enden bei Altenmarkt, und bilden hier mit der gegenüberliegenden Gamsalpf den Ennsdurchbruch und Pass. Das Hochgebirge ist fast aller Vegetation beraubt, enthält kolos- sale Felsspitzen, welche das todte Gebirge und die s t e in er n e n Männer heissen, und steigt in seinen höchsten Punkten im Buchstein 7,000, im Grimm ing 7,540, und im S c-h e i t e 1 s t e i n 6,840'. Den mittleren Theil des Landes durchschneidet, unter dem Namen der ob er steyer Ischen Alpen, die Centraikette der Norischen Alpen, die mit den Radstädter Tauern im S. der Enns aus Salzburg treten (hier Wildstette 8,776', Grossgolling 9,810'), als Sölker Alpe südwärts streichen, mehrere über 8,000' hohe Gletscher enthalten, und sich über die Eiskorspitze nordöstl. zu den R 0 11 en m a n n e r T a u er n und den Höllen thaler Alpen wenden, von denen die S e e k a u e r A l p e n südlich abstossen. Der südliche Norische .Alpenzug hängt zwischen der Mur und Mölt mit der hohen Tauernkette zusammen, tritt mit der 7,400' hohen Stangen-Alpe an die kärnthnische Grenze, zieht sich |
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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.
östlich über den 7,130' hohen Eisenhut zu den M u r a u e r -, K r e h e n - ser-, Kuh-, Judenhurger- und S e e t h a 1 er A Ip en, und theilt sich am Rapp^elkogel (6,000') in 2 Arme, deren nordöstlicher bei Bruck als Mittelgebirge endet, der andere die kärnthnische Grenze bildet und in die Pack- und Koralpe übergeht, während der Hauptast als Schwamm berger Alpe bis zum Eibiswalder Rädel (3,084') zieht, und hier zum Mittelgebirge abfällt. Der zwischen der Drau und Sau ge- legene Theil Steyermarks wird von einem Aste der Karnischen Alpen durchzogen, der mit der Ri n k a (8,000') an die Grenze von Steyermark, Kärnthen und Krain tritt und sich an der Sannquelle in 2 Arme theilt, von denen der südliche den Namen der Steiner- und Neuthaler Alpen führt, der nördliche als Sulzbacher und Bacher-Gebirge an der Grenze Kroatiens sich mit dem M a t z el g e b i r g e vereinigt. -- In hydrographischer Beziehung gehört Steyermark dem Gebiete der Donau an. Unter den vier Hauptströmen, welche das Land durch- fliessen, ist die .Mur, die aus Salzburg kommt, bei Predlitz das Land be- tritt, bei Judenburg flossbar wird und unterhalb Radkersburg nach Ungarn geht, der bedeutendste. Von Graz an trägt sie schon Schilfe von 400 Centner Last. Ihre ansehnlichsten Zuflüsse sind: die Mürz, Kainach und Sülm. Die Drau oder Drave, der zweite Strom des Landes, betritt bei Unter-Drauburg Steyermark, wird bei Marburg schifl'bar, und geht unter- halb Friedau nach Ungarn. Die Sau oder Save kommt aus Krain, bil- det 8 Meilen weit die südliche Grenze, trägt Schifl'e von 2,500—3,000 Centner Last, empfängt die Sann oder Sotla, und geht unterhalb Rann nach Kroatien über. Die Enns kommt aus Salzburg, durchströmt reissend den nordwestlichen Theil des Herzogthums, und geht, bei Alten- markt schiffbar, nachdem sie die Salza aufgenommen, nach Oesterreich. Unbedeutendere Flüsse sind: die Raab und die F eis tri tz (welche sich mit der Lafnitz vereinigt), welche nach Ungarn gehen, und die Traun, die nach kurzem Laufe nach Oesterreich übertritt. — Seen hat Steyer- mark nur wenige; zu erwähnen sind von denselben der Aussee und Grundelsee. Mineralquellen sind viele vorhanden; die vorzüg- lichste ist die Ro hitscher S a u e r w a s s er q u e 11 e. — Das Klima des Herzogthums ist nach Lage und Streichung der Gebirge verschieden, im Norden rauh und kalt, im Süden mild, aber allenthalben einem schnel- len Temperaturwechsel ausgesetzt, und wie die klimatischen Verhältnisse ist auch die Fruchtbarkeit des Landes ungleich. Obersteyermark ist von Hochgebirgen durchzogen, enthält aber viele Striche, die sich kaum 500' über die Thalfläche erheben, und doch nicht mehr zum Getreidebau ge^ eignet sind; dagegen besteht die untere Steyermark aus fruchtbarem Hügellande, imd das Pösnitzthal ist der fruchtbarste und reichste Theil des Landes. Von den Thälern ist das Murthal das grösste, das Enns- thal das schönste, und das Mürzthal das industriöseste.
Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Volkszahl Steyermarks belief sich nach der Zählung vom 31. Oktober 1857 auf 1,070,747, mithin kamen 2,744 Seelen auf die österr. Qu.-M. — Im Jahr 1854 wurde die Bevölkerung (vom k. k. statistischen Bureau) zu 1,095,078, und 1858 (vom Hauptmann Gavenda) zu 1,196,200 Seelen (2,990 auf die Qu.-M.) angegeben. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung wird auf 0,78 Prozent geschätzt; die männliche Bevölkerung 1854 zu 532,394, die weibliche zu 562,684 angenommen. Die Zahl der Geburten wurde 1851 zu 30,680 (15,666 Knaben, 15,014 Mädchen), die der Todesfälle zu 27,609 (14,023 männliche, 13,586 weibliche), die der Trauungen zu 6,421 angegeben. Der Abstammung nach gehörten zwei Drittel der Bevölkerung dem Deutschen, ein Drittel dem Slavischen Stamme an. Die Zahl der Deutschen wurde 1854 zu 698,900, die der Slovenen (Wenden, meist in Untersteyermark) zu 396,200 angenommen; Juden zählte man nur 3. Die Zahl der Wohnorte beläuft sich auf 3,620 (20 Städte, 94 Marktflecken, 3,506 Dörfer), mit 166,988 Häusern. Haupt- stadt des Landes ist Graz (Grätz) mit 56,220 Einwohnern. Von an- dern Städten sind nur Marburg mit 7,890, Fürstenfeld mit 3,000, Juden- burg mit 2,900, Radkersburg mit 2,800, Pettau (Pjuta) mit 2,730, Leoben mit 2,670, Cilli mit 2,580 und Knittelfeld mit 2,£00 E. zu erwähnen; alle andern Städte des Landes haben unter 2,500 Einwohner.
Religionsverschiedenheit, Unterrichtsanstalten. — Dem Be- kenntnisse nach gehören von den Bewohnern 1,000,108 der römisch- katholischen Kirche an; Lutheraner zählt man 5,749, Reformirte 80, und Juden nur 3. Die katholische Kirche steht unter den bischöflichen Diö- zesen Seckau und Leoben, die zusammen 51 Dekanate, 306 Pfarreien, 102 andere Seelsorgestationen und 876 Welt- und 310 OrdensgeisHiche unter sich haben. — Volksschulen bestehen 554 (darunter 7 evange- lische und 13 -Mädchenschulen) mit 1,642 Lehrern und Lehrerinnen und 89,580 Schülern, und 527 Wiederholungsschulen, mit 36,777 Schülern. Gymnasien zählt man 4, mit 57 Lehrern und 899 Schülern; von theölogi- schen Lehranstalten nur 1 Kiosterhausstudie,-und von höheren Lehran- stalten 1 Universität in Graz (gestiftet i486), mit 27 Professoren und Dozenten und 351 Studirenden, und das ständische Johanneum, ein höhe- res technisches Institut mit 12 Professoren und Dozenten. Gewerbschulen sind mehrere vorhanden; Ackerbauschulen bestehen 2; zu Ausee 1 Forst- schule, zu Baierdorf bei Graz i Seidenbauhof, und zu Leoben 1 mon- tanistische Lehranstalt. Wissenschaftliche Anstalten verschiedener Art sind zu Graz, und ebendaselbst 1 Bibliothek von 60,000 Bänden, 1 Irren- anstalt, 1 Taubstummeninstitut, mehrere gelehrte Gesellschaften und Ver- eine, reiche wissenschaftliche Sammlungen und Musikinstitute. — |
Physisch-technische Kultur. — Landwirthschaft und Vieh- zucht, Bergbau und Industrie sind die HauptqueUen des Wohlstandes der Be- wohner von Steyermark. Von der produktiven Bodenfläche des Landes, die auf 3,596,995 Joch geschätzt wird, werden 727,386 Joch als Acker- land, 54,644 als Weingärten, 455,504 als Wiesen und Gärten, 597,794 als Weiden und 1,761,667 Joch als Waldungen benutzt. Ausser Roggen und Weizen wird vornehmlich Hafer und Mais gebaut; Weizen wird durch- schnittlich 1 Million, Roggen 1,840,000, Gerste 150,000, Hafer 4,425,000, Mais 2,000.000 Metzen gewonnen; Hülsenfrüchte wurden 30,000, Kartof- feln 2,260,000 Metzen, an Kleeheu 4 Mill. Centner, an Flachs 47,600, an Hanf 9,000, an Leinsamen 21,000 Centner erzeugt. Der Obst- u. Garten- bau ist bedeutend; wichtig ist der Weinbau in Luttenberg, Gonovitz, Kerschbach und andern Orten; 1851 wurden 1,366,300 niederösterreichi- sche Eimer Wein produzirt. Ausgezeichnet sind: der Luttenberger, Rad- kersburger und Pettauer. Die Forstkultur ist höchst ansehnlich; der Holz- ertrag wird auf 2,200,000 wiener Klaftern geschätzt. Die Viehzucht ist von grosser Wichtigkeit, besonders die Pferde- und Rinderzucht. Der Viehstapel belief sich 1851 auf 53,365 Pferde, 371,288 Rinder (mit Aus- nahme des Jungviehs), 320,000 Schafe, 25,000 Ziegen und 30,000 Schweine. Die Federviehzucht wird lebhaft betrieben. Die Bienenzucht ist bis jetzt noch sehr vernachlässigt, doch zählt man bereits 75,000 Bienen- stöcke, die an 8,300 Centner an Wachs und Honig lieferten. Die Jagd ist immer noch von Bedeutung; Roth- und Schwarzwild ist in Menge vor- handen, und die Hochalpen beherbergen noch viele Gemsen. Auerhühner, Hasel- und Birkhühner sind im gebirgigen Theile des Landes in grosser Anzahl, und Fasanen kommen in .Menge vor. — Der Bergbau ist von ungemeiner Wichtigkeit; das Land liefert treffliche Produkte aus dem Mineralreiche: Marmor, Kalksteine, Thon, etwas Gold und Silber, Blei, Kupfer und einen unerschöpfUchen Reichthum an Eisen, Salz und Stein- kohlen der besten Gattung. Die Gesammtausbeute. des Bergbaues belief sich 1854 auf 4 Mark Gold, 390 Mark Silber, 1,207,255 Centner Roheisen, 36,654 Centner Gusseisen, 631 Centner Kupfer, 102 Centner Blei und 120 Centner Kobalt- und Nickeierze. Steinkohlen wurden 2,958,245, Sud- salz 237,604, und Steinsalz 3,110 Centner, Alaun 3,789, und Kupfervitriol 553 Centner gewonnen. Die Industrie ist in stetem Fortschreiten be- grifl'en; eigentliche Fabriken und Manufakturen zählt man bereits 441. Die Gewerbsthätigkeit tritt hauptsächlich in der Produktion von Eisen- und Stahlwaaren hervor, und in diesem Industriezweige liefert Steyer- mark von allen Kronländern der Monarchie das meiste. Es erzeugt vor- trefflichen Stahl zu Murau, ausgezeichnete Schwarz- und Weissbleche, Eisen- und Stahldraht, Nägel, Feilen, Gewehrläufe, und vor Allem wegen ihrer Güte auch vom Auslande gesuchte Sensen und Sicheln. Berühmt sind die Fabrikate der k. k. Eisengiesserei zu Maria Zell, der Messing- fabrik zu Frauenthal, die Leder-, Geschirr- und Papierfabrikation zu Graz etc. — Baumwollspinnereien bestehen 3, mit 25,464 Spindeln, und überall im Lande Leinwand- und Tuchmanufakturen, Glas- und Bleiweiss- fabriken, Kupferhämmer, Bierbrauereien und Branntweinbrennereien etc.
Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel des Herzog- thums ist ungemein lebhaft und wird besonders durch den Transitohandel zwischen Wien und Triest (auf der Südbahn) wesentlich gefördert. Graz ist der Mittelpunkt desselben. Die Ausfuhrartikel sind, nebst den schon erwähnten Eisen- und Stahlwaaren: Leder, Papier, Weine, Rohitscher Sauerwasser, Hornvieh, Geflügel etc. Einfuhrartikel sind: Kolonial- waaren, Getreide, Baumwollen- und Seidenstotfe, Wachs, Galanteriewaaren u. a. m. — H a u p t s t r a s s e n p u n k t e des Landes sind Bruck, Graz und Marburg, von wo aus gute Landstrassen nach allen Theilen des Landes und in's Ausland führen. Von Eisenbahnen durchschneidet die Wien- Triest er Bahn das Land, betritt bei Semmering Steyermark, und ver- bindet Mürzzuschlag, Bruck, Pernegg, Peggau, Graz, Spielfeld, Marburg, Pöltschach, Cilly und Steinbrück. Münzen, Maass und Gewicht, siehe Text zu Oesterreich, Taf. 20, S. 10 u. fl'.
»er Staat. — Das Herzogthum Steyermark ist ein erbliches Kronland der Oesterreichischen Monarchie, das unter Verwaltung eines Statthalters (gegenwärtig des Geheimen Raths und Kämmerers M. Graf V. Strassoldo) steht, und bis 1849 in 5 Kreise: den Grazer, Marburger, Cillier, Judenburger und Brucker geschieden, seit dieser Zeit aber auf folgende 3 Kreise und auf 64 Bezirke beschränkt wurde:
Kreise. |
Areal. |
Bezirke. |
Cntersuchgs.- Gerichte. |
Hauptort. |
Einwohner. |
Stadtbezirk Graz ........
Kreis Graz ...............
Kreis Marburg: ...........
Kreis Bruck ............. |
124,83 108,4T 174,51 |
22 20 22 |
7 7 4 |
j Graz
Marburg Leoben |
56,220
7.890 2,670 |
Zusammen .......... |
407,54 |
64 |
18 |
Graz |
56,220 |
Die beiden ersten, südlich gelegenen Kreise werden geographisch als Unter-Steyermark, der Brucker Kreis als Ober-Steyermark be- zeichnet. Itn letztern liegt das sogenannte Steyerische Salzkam- mergut, zu welchem ausser Aussee (dem Hauptort mit 1,700 E.) noch 31 Dörfer gehören, deren Bewohner meistens von Arbeiten bei Salzwer- ken leben. Das Wappen Steyermarks ist ein mit Helm und Herzogs- krone gedeckter grüner Schild, in welchem ein aufgerichteter silberner Panther mit Hörnern eines Stieres, Klauen eines Greifs und einem vier- fach getheilten Schweif. — Die Verwaltung des Landes wird von der Stalthalterei geleitet. Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Lan- des-Direktion zu Graz, der auch Kärnthen, Krain und das Küstenland un- tergeordnet ist. Die Rechtspflege wird in zweiter Instanz von dem Ober- Landesgericht zu Graz geübt; Gerichtshöfe erster Instanz sind das Lan- desgericht zu Graz und die Kreisgerichte zu Cilli und Leoben. Die Han- delsgerichtsbarkeit übt jeder Gerichtshof erster Instanz für seinen Sprengel aus. Für mindere Rechtsfälle sind die Bezirksgerichte in Graz, Marburg, Pettau, Cilli und Leoben besti,mmt, und als Untersuchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen, im Grazer Kreise: das Landesgericht zu Graz, und die Bezirksämter Weitz, Hartberg, Feldbach, Radkersburg, Leibnitz und Stainz; im Marburger Kreise: das Kreisgericht in Cilli, die Bezirks- gerichte in -Marburg und Pettau, und die Bezirksämter Windisch-Feistritz, Luttenberg, Windischgrätz und Rann; im Brucker Kreise: das Kreisgericht in Leoben, und die Bezirksämter Bruck, Lietzen und Judenburg. In allen übrigen Bezirken besorgen die darin bestellten Bezirksämter die zustän- dige Gerichtsbarkeit. Nach einer Verordnung des k. k. Finanzministeriums und des Ministeriums des Innern vom 20. April 1860 sollen die bisheri- gen Kreisbehörden aufgelöst und an deren Stelle Steuerkommissionen unter der Leitung von politischen Bezirksvorstehern aufgestellt werden. Denselbeti wird der bisher den Kreisbehörden zustehende ausübende Wir- kungskreis in Angelegenheit direkter Besteuerung zukommen, und theil- weise ist ihnen auch ein überwachender Wirkungskreis zugewiesen. — In miUtärischer Beziehung steht Steyermark unter dem L Armee-Kom- mando (dem Landes-General-Kommando für Nieder- und Ober-Oesterreich, Salzburg, Steyermark und Tyrol) und ist Standquartier des 6. Armee- Korps. Zur österreichischen Armee hat das Kronland mit Kärnthen 3 Linien-Infanterie-Regimenter, 2 Jägerbataillons, 1 Kürassier- und 1 Dra- goner-Regiment zu SteRen. Die einzige befestigte Stadt ist Graz, mit der Citadelle auf dem inmitten der Stadt liegenden 300' hohen Schlossberg. |
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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.
Cvescliichte. — Das jetzige Kä r ii t Ii en , einst; ein Theil des alten Illyriens, wurde in den frühesten Zeilen von den Carniern, einem keltischen Volke, angesiedelt, das die nach ihnen benannten Alpen im jetzigen Oberkrain bewohnte, und nach Untergang des weströmischen Reiches Kärnther (Carinthi) genannt wurde. Später liessen sich unter ihnen Slaven nieder, die ihre eigenen Fürsten hatten, und im 9. Jahrhun- dert setzten die Nachkommen Karls des Grossen, die das Land zu einer Mark erhoben hatten, Markgrafen in demselben ein. Otto IL erhob 970 den Markgrafen Heinrich den Jüngern zumHerzog von Kärnthen, dessen Nachfol- ger aus verschiedenen Häusern waren. Nach dem Tode des letzten Herzogs aus dem Stamme der Grafen von Sponheim fiel das Land 1269 an den König von Böhmen, dem es entrissen Und 1298 den Grafen von Tyrol ge- geben wurde, nach deren Erlöschen es, 1335, an die'Herzöge von Oester- reich kam, bei deren Hause es auch bis 1809 verblieb, dann aber mit Krain und dem Küstenlande an Napoleon abgetreten wurde, der die er- haltenen Gebietstheile Illyrische Provinzen benannte. Nach Napo- leons Sturz, 1814, fielen die Illyrischen Provinzen an Oesterreich zurück, doch wurde für sie in der Allgemeinheit der Name beibehalten und nur der Ausdruck „Provinzen" in den Titel ,,Königreich" umgeändert. Bis zum Nov. 1849 war das Königreich lllyrien in 2Guberniums: in Laibach (die Herzogthümer Kärnthen und Krain umfassend) und in Triest (das Küstenland) eingetheilt, seit dieser Zeit aber bezeichnet man mit seinem Namen die 3 unter gesonderter Verwaltung stehenden Kronländer Kärn- then, Krain und Küstenland. ~
»as I^aiid. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum Kärnthen liegt zwischen I^O^O'-I/OS' iNBr. und 30O20'—320 45' OL., Wird im N. von Salzburg und Steyermark. im 0. von Steyermark, im S. von Krain, im W. von Venedig und Tyrol begrenzt, hat nach allen Sei- ten Gebirge zu natürlichen Grenzen, nnd umfasst einen Fiächenraum von 188,« geogr. (180,26 österr.) Qu.-M. (1857) mit einer Bevölkerung von 332,593 Seelen, hat mithin nur 1845 Seelen auf 1 österr, Qu.-Meile.
Gestaltung des Landes, physische BeschalFenheit, — Das Herzogthum wird im N. der Drau von den iNorIschen, im S. derselben von den Karnischen Alpen durchzogen. Die ersteren beginnen mit dem 12,000' hohen Grossglockner, dem dreifachen Grenzpunkte von Kärnthen, Tyrol und Salzburg, und ziehen als mächtiges Grenzgebirge zwischen Salzburg und Kärnthen östlich bis zur Murquelle, bis wohin sie den Namen der Heiligenbluter- und Ha 11 ni tzer-T a u ern führen und mehrere 8—10,000' hohe Berge (den Sonnenblick, die Gamskehrspitze, Hafnerspitze, den Goldberg, Schwertberg etc.) enthalten. Mit dem 9,700' hohen Säuleck tritt der Hauptzug dieser Tauernkette nach Salzburg, während ein anderer Alpenzug über die Wass er-und Zween ber-Alpe zum Katsch- berg und zur Stanzalpe an die steyerische Grenze zieht, diese in ihrem östlichen Zuge als Murauer-, Kuh- und J u d e n b u r g er - A1 p e ver- folgt, und sich dann südlich zur Kor - und L a v a m ün d er - A1 p e wen- det, wo sie an der Drau den Pass bei Hofenmeuthen bildet. Die Nori- schen Alpen senden Ausläufer südlich bis zur Drau, darunter die Gös- sitz-, Mödring- und Saualpe. — Die Karnischen Alpen treten 'm S. der Drau und Gail aus Tyrol und ziehen in östlicher Richtung als [leckner- und Pontafler-Alpen, längs dem rechten Ufer der Gail, ms zum 9,000' hohen Predilberg, wo sie sich theilen. Der Hauptast ^•ebt längs der Krainer Grenze über den 5,470' hohen Loibelberg zum ^attelberg; ein anderer Ast geht nach Krain über und endigt im 7,900' Cohen Terglou. Gegen die Drau zu verzweigt sich die Hochkette als Husvagebirge, und steigt in der Petze 6,600, im Obir 7,000'. Ein anderer Zweig der Karnischen Alpen, das Gail thalergebirge, bildet die Wasserscheide zwischen der Drau und Gail, und geht in die Vil- •acher-Alpen und den 6,600' hohen Dobracz über, — Die Gewäs- ser Kärnthens gehören, mit Ausnahme der Fe IIa, welche dem Adriati- sehen .Meere zufliesst, dem Donaugebiete an. Die Drau (auch Trave oder Drach genannt) ist der Hauptfluss des Landes, kommt aus Tyrol betritt das Land bei Oberdrauburg, wird bei Villach fiüssbar und geht nach einem 30 Meilen langen Lauf bei Uuterdrauburg nach Steyermark über. Von links empfängt sie bei Sachsenburg die Möll; unterhalb Spiltal (bei Ortenburg) die Li es er, die ihr zugleich das Wasser des Millstädter-Sees zuführt; oberhalb St. Peter die Gurk, und bei Lava- münde die La van t; von rechts: die Gail, die unterhalb Villach mün- det, die Ferla ch, Vellach und Mies (Miss). — Bedeutende Seen sind: der Klagenfurter- (auch W^erder- oder Wörth-) See, IV2 Qu.-M., dessen Abfluss durch die Glan in die Gurk geht; der Ossi ach er See, welcher durch den Seebach in die Drau mündet; der Millstädter See, welcher in die Lieser abfliesst, und der Weisse See, dessen Ab- fluss in die Drau strömt. — An Sümpfen und Mooren fehlt es in Kärnthen nicht; kleinere Moore sind am Klagenfurter See und anderen Orten; Mineralquellen, doch ohne besonderen Ruf, in verschiedenen Theilen des Landes. — Das Klima Kärnthens ist einem schnellen und bedeutenden Wechsel unterworfen; das Land, im N. wie im S. von hohen Gebirgen eingeschlossen, hat im Allgemeinen ein rauhes, und nur im Lavantthale ein mildes Klima. Die Winter sind streng und lange an- dauernd, das Klima aber der Gesundheit im Ganzen sehr zuträglich. — Die Produkte dt-s Herzogthums sind die des benachbarten Steyermarks- den Hauptreichthum bilden die Mineralien: Kupfer, goldhaltige Schwefel- kiese, Blei (namentlich im Bleiberger Erzberge der Villacher-Alp;, dem grössten Bleiwerke der Monarchie), Galmei, Zink, Quecksilber, Antimon Graphit, Stein- und Braunkohlen, und sehr viel Eisen. ' |
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, — Die Bevölkerung Kärnthens, die nach der Wahrscheinlichkeilsberechnung 1842 auf 311 611- im Jahr 1846 auf 318,577; 1850 auf 333,700 und 1854 auf 346,150 ge- schätzt wurde, belief sich nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 auf 332,593 Seelen. Die Bevölkerungszunahme wird im Mittel zu O.eg ange- nommen. Nach dem Geschlecht geschieden, betrug die männliche Be- völkerung 1854: 163,849, die weibliche 182,301 Seelen. Die Zahl der Geburten wird auf 9,408 (4,868 Knaben, 4,540 Mädchen), die der Todes- fälle auf 8,129 (4,124 männliche, 4,005 weibliche), die der Trauungen auf 1,680 geschätzt. — Die Mehrheit der Bewohner des Kronlandes (225,325) sind Deutsche; Slovenen (Wenden) zählt man 107,268. Juden sind keine im Lande. Wohnorte zählt das Herzogthum 2,783 (11 Städte, 25 Marktflecken und 2,747 Dörfer) mit 47,785 Häusern. Haupt- stadt des Landes ist Klagenfurt (w^endisch: Selanz), an der Glan, mit 15,000 Einw., Villach, an der Drau, hat 4,500 E. Alle anderen Städte sind klein, und keine hat über 2,000 Einwohner.
Beligionsverhältnisse, geistige Kultur, — Dem Bekennt- nisse nach gehören vun der Bevölkerung 312,876 der römisch-katholi- schen, 68 der griechischen-nichtunirten Kirche an, 19,649 sind Lutheraner. Die katholische Kirche steht unter dem Fürstbischof von Gurk (zu Kla- genfurt) und dem Bischof von Lavant (zu St. Andrä), und zählt 37 De- kanate, 372 Pfarreien, III andere selbstständige Seelsorgestationen, 791 Welt- und 78 Ordenspriester. — Volksschulen bestehen 305 (darunter 31 protestantische und 4 Mädchenschulen) mit 695 Lehrern und Lehrerin- nen und 22,840 Schülern, und Wiederholungsschulen 254, mit 8,286 Schülern. Gymnasien sind 2, mit 27 Lehrern; von theologischen Lehran- stalten bestehen 2 bischöfliche Seminarien.
Physisch-technische Kultur. — Die produktive Bodenfläche be- trägt 1.587,997 Joch, von denen 238,168 Joch als Ackerland, 114 als W'eingärten, 199,183 als Wiesen und Gärten, 416,762 als Weiden, und 733,670 Joch als Waldungen benutzt werden. Weder Feldfrüchte noch Wein werden in hinreichender Menge gebaut; auch in der Viehzucht ist das Land nicht hervorragend, doch wird der Schlag der Pferde geschätzt
IIei*»o^tliiiiii Häriitfien. |
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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.
und ihre Zudit besonders im Gailibale gut beirieben. Der Ertrag aa Weizen beträgt im Mittel 228,000 Metzen; Roggen werden 840,000, Gerste 203,000, Hafer 828,000, Mais 118,000, anderes Getreide 305,000 Metzen gewonnen. Von Hülsenfrüchten werden 60,000, von Kartoffeln 320,000 Metzen, von Flachs 23,800, von Hanf 10,000, von Leinsamen 5,000 Cent- ner erzeugt. Der Weinbau ist unbedeutend; dessen Ertrag belief sich 1851 auf 1,400 Eimer. Die Forstkultur lieferte 825,300 Klafter Holz. — Der Viehstapel zählte 1851: 22,281 Pferde, 148,847 Rinder, 290,000 Schafe^ 17,300 Ziegen, 87,800 Schweine, Bienenstöcke waren 32,800 im Lande, die 3,500 Centner an Honig und Wachs lieferten. Die Jagd ist lohnend: Hasen, Roth- und Schwarzwild, Rebhühner, Auer-, Birk- und Haselhühner sind noch in Menge vorhanden. Die Fischerei in den Seen und Flüssen des Landes ist ergiebig. — Der Bergbau ist von grosser Wichtigkeit und beschäftigt hier und" in Krain 16,300 Individuen. Die Ausbeute an Gold betrug 1854: 4, an Silber 12 Mark; von Roheisen wur- den hier und in Krain 797,231, von Gusseisen 23,732, von Blei 67,163 (das Villacher Blei ist das beste in Europa), von Zink 3,344, von Galmey 100, von Quecksilber 2,738, von Kobalt 1,200 Centner gewonnen; Stein- kohlen wurden 1,393,846, Torf 4,624 Centner erzeugt Neben Ackerbau, Viehzucht und Bergbau bildet auch der für ein Gebirgsland nicht unbe- deutende Fabrikbetrieb einen Hauptnahrungszweig der Bewohner, denn Kärnthen besitzt zahlreiche Eisenhämmer, grossartige Walzwerke, und Refert unter allen Kronländern das meiste gewalzte Eisen; auch Stahl wird in grosser Menge erzeugt, und die Bleiweissfabrikate von Klagenfurt und Wolfsberg geniessen eine europäische Berühmtheit. Auch die Tuch-, Sei- denzeug-, Band-, Kasimir- und Baumwollenmanufakturen Kärnthens stehen in gutem Rufe.
Handel. — Der Eigenhandel Kärnthens gründet sich hauptsäch- lich auf Eisen-, Kupfer- und StabKvaaren, dann Bleischrote und Bleiweiss, welche vorzüglich nach Italien ausgeführt werden; doch ist auch der Handel mit Hornvieh nicht unerheblich. Zur Beförderung des Verkehrs durchziehen das ganze Land Kunststrassen, die meist von Klagenfurt und Villach auslaufen, daher auch diese beiden Städte die Mittelpunkte für den Handel sind. Eisenbahnen bestehen noch keine; projektirt ist jedoch eine Eisenbahn von Klagenfurt nach Marburg, und von Klagenfurt nach Villach-Udine. Münzen, Maass und Gewicht, siehe Text zu „Oesterreich". Taf. 20, S. 10 u. ff. |
»er Staat. — Das Herzogthum Kärnthen ist ein erbliches Kron- land der Oesterreichischen Monarchie, steht unter einem Statthalter (gegen- wärtig Geh.-Rath Johann Frhr. v. S chloissn i gg), der die Landesregie- rung leitet, und zerfällt seit 1854 nicht mehr in Kreise, sondern mit •A-Usnahme der unter der Landesregierung stehenden Hauptstadt Klagenfurt (Selanz, Celove) in 28 Bezirke (Klagenfurt, Ferlach, St. Veit, Friesach, Gurk, Völkermarkt, Kappel, Wolfsberg, Althofen, Bleiburg, St. Paul, Eber- stein, Eberndorf, St. Leonhard; VRlacb, Hermagor, Tarvis, Paternion, .Arnoldstein, Feldkirchen, Spittal, Greifenburg, Ober-Vellach, Winklern, Gmünd, Rosek, Millstadt und Kölschach), von denen geographisch die ersten 14 Bezirke als Unter-Kärnt hen, die andern 14 Bezirke als Ober-Kärnthen bezeichnet werden. Das "Wappen des Herzogthums ist ein senkrecht getheilter, mit einer Herzogs kröne gedeckter Schild, rechts mit 3 über einander gestellten schwarzen leopardirten Löwen in Gold, links mit einem silbernen verzierten Querbalken in Roth. Die Finanzverwaltung leitet die Finanz-Landes-Direktion (von Steyermark, Kärnthen, Krain und das Küstenland) zu Graz. In Beziehung auf die Justizpfege bildet das Oberlandesgericht zu Graz diezweite Instanz. Gericht eister Instanz ist das Landesgericht zu Klagenfurt, dem auch die Handelsgerichtsbarkeit zugewiesen ist; für mindere Rechtsfälle ist das Bezirksgericht zu Klagenfurt für die Stadt, und 1 Bezirksgericht für deren Umgebung bestimmt. Als Untersuchungsgerichte für Verbrechen und Vergehen sind das Landesgericht in Klagenfurt und die Bezirksämter zu Völkermarkt, Wolfsberg, St. Veit, Spittal, Villach, Friesach, Winklern, Hermagor und Kötschach bestimmt; in allen übrigen Bezirken üben die Bezirksämter die untere Gerichtsbarkeit aus. In militärischer Beziehung steht Kärnthen unter dem IL Armee-Kommando und hat sein Kontingent zur Oesterreichischen Armee mit Steyermark zu stellen. Festungen besitzt das Land nicht; doch sind die Pässe bei Pontafel und Malborghet befestigt. |
ä. Hei'xogtlaiiiu Ms'aiu.'
Ci.
l'escliiclite. — Das Land Krain, ursprünglich ein Theil des alten Hlyriens, wurde schon frühzeitig von slavischen Völkern angesiedelt. Zur Zeit Karls des Grossen und seiner Nachkommen stand Krain unter Botmässigkeit der Herzöge von Friaul, später unter der der Herzöge von Kärnthen, aber schon Kaiser Otto I. scheint aus dem Lande eine deutsche Markgrafschaft gebildet zu haben, denn bereits zu Ende des 10. Jahrhun- derts, unter Otto IL, kommt Krain unter dem Namen der Wind Ischen Mark vor, und deren Markgraf hatte seinen Sitz in Krainburg, Später wurde die Mark unter die Herzöge von Kärnthen und Oesterreich getheilt, und die letztern erweiterten hier ihren Besitz in solchem Grade, dass Friedrich der Streitbare im Jahr 1232 den Titel eines Herzogs von Krain annahtn. Nach dem Aussterben der Grafen von Tyrol, 1335, und der Grafen von Görz, 1364, denen ein Theil des Landes gehört hatte, fiel ganz Krain an Oesterreich, und blieb von da an fortwährend bei dem Kaiser- hause. —
Das Ijanil. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Kronland Krain Regt zwischen 4.j0 28'-460 39' NBr. und 3I023'-32023' OL., wird im N. von Kärnthen, im 0. von Steyermark, Kroatien und der Militär- grenze, im S. von Kroatien und Istrien, und im W. vom Küstenland (Istrien und Görz) und Kärnthen begrenzt, umfasst einen Flächenraum von 181,47 geogr. (173,57 österr.) Qu.-M., (1857) mit 457,328 Einwohnern, hat mithin 2,635 Seelen auf 1 Ou.-M.
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Das Herzogthum Krain ist zum grössien Theil Bergland: der Norden wird von der östlichen Fortsetzung der Kar ni sehen, der Süden von den Juli- schen oder Krainer Alpen durchzogen. Die Karnischen Alpen treten mit dem 9,000' hohen Predilberg an die Landesgrenze und theilen sich hier in zwei Aeste, von denen der eine vom 5,470' hohen Loibel- bis zum Sa ttelberg die Grenze mit Steyermark bildet und den Namen der Steiner- und Ne u th al er A1 p en führt, der andere sich südlich zieht und mit dem 9,267' hohen Terglou in die J u 1 ischen Alpen übergeht. Letztere, welche sich an der Grenze mit dem Küsten- lande südöstlich ziehen, heissen zwischen Lohitsch, Adelsberg und Wip- pach der Birnbaumer Wald, verbinden sich bei Adelsberg mit dem kahlen, unfruchtbaren Karstgebirge, und ziehen, immer in südöst- licher Richtung, zum 5,334' hohen Sinsnik oder Krainer Sc hnee- berg an die kroatische Grenze. Die Julischen Alpen sind niederer als die Kam ischen, aber ungleich kahler; sie senden mehrere Zweige gegen die Save, darunter das Gottscheergeb irge, welches sich an der kroatischen Grenze mit dem Uskokengebirge verzweigt, und das Mokri tz geh irge, welches die Gurkquelle umzieht. Hinsichllich seiner geologischen Bildung ist Krain eines der merkwürdigsten Länder, indem zahlreiche grossartige Tropfsteinhöhlen und Grotten, welche von Schlund- flüssen bewässert sind, das Innere der Berge nach allen Richtungen durch- kreuzen. Die wichtigsten derselben sind: die Adelsberger Grotte, die -Magdalenenhöhle, und die Höhle im sogenannten Bod-Babji- sob-Gebirge bei Weldes. Unter den Naturmerkwürdigkeiten des interes- santen Landes verdient die berühmte Felsenbrücke von St. Kanzian (126' hoch und 156' breit) noch besonders erwähnt zu werden. — In hydrographischer Beziehung gehört Krain, mit Ausnahme der Wipp ach und Idria, welche sich in den Isonzo ergiessen, dem Gebiete der Donau an. Hauptfluss des Landes ist die Sau oder Save, die aus 2 QueRen entspringt, die sich bei Radmannsdorf vereinigen, bis Laibach in südöstlicher, dann in westlicher Richtung strömen, und nach einem Lauf von 20 Meilen nach Kroatien übergehen. Bei Krainburg wird die Sau flössbar, bei Laibach schiifbar, und empfängt von rechts: die gleich schiffbare Laibach (mit der Isenzag), die Gurk und die Kulpa; von links: die Feistritz (mit der Molnitza) und mehrere Bäche. Merkwürdig sind in Krain mehrere Flüsse und Bäche, die sich nach kur- zem Laufe unterirdisch verlieren und in einiger Entfernung oft wasser- reicher wieder zum Vorschein kommen. Unter diesen Schlundflüssen ist besonders bemerkenswerth: die Poik, ein kleiner Fluss in Inner-Krain, w-elcher aus einem kleinen See fliesst und nach einem 3' Meilen langen Laufe sich in der Grotte von Adelsberg verliert; nördlich von diesem Marktflecken tritt er als Unzfluss wasserreicher wieder hervor, durch- fliesst das Planinathal und verliert sich abermals in Höhlen, südlich von Oberlaibach; zuletzt quillt er als Laibach gleich schiffbar und breit an die Oberfläche, und mündet bei Salloch (1 M. östlich von Laibach) in die Save. Von Seen sind 3 zu erwähnen: der Wo ch ein er See, der Fei des er, und der Zirknitzer See. Letzterer ist 3 Qu.-M. gross, und in seinem Bette beflnden sich 18 trichterförmige Vertiefungen, Siebe genannt, durch weiche das Wasser bald ab-, bald zufliesst, wodurch die- ser See zu gewissen Jahreszeiten den grössten Theil des Wassers verliert, und es so möglich wird, einen Theil des trockenen Bettes zu bebauen! Von Sümpfen ist der Laibacher Mor a s t zu bemerken, der aber zum grössten Theil trocken gelegt ist. Das Klima ist im Allgemeinen milder als in Kärnthen. Der Nordwesten, so wie die Gegend uïn Gottschee bat ein rauhes, die östlichen Theiie aber ein gemässigtes Klima. Der Süden des Landes, gegen den Karst zu, leidet an Wassermangel, und hier wüthet auch zu Zeiten die Bora als Landesplage. Das angenehmste Klima herrscht in der Gegend von Wippach, und diess ist auch der fruchtbarste Theil des an Naturprodukten so reichen Landes. —■ |
Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung des HerzogUiums belief sich 1842 nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung auf 454,785; 1846 auf 466,209; 1854 auf 505,886; nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 aber nur auf 457,328, oder 2,635 Seelen auf 1 (österr.) Qu.-M. — Nach dem Geschlechte geschieden schätzte man die männliche Bevölkerung 1854 auf 240,598, die weibliche auf 265,288 Seelen; die Zahl der Geburten betrug 14,077 (7,133 Knaben, 6,944 Mädchen), die der Sterbefälle 13,315 (6,641 männliche, 6,(i74 weibliche); die der Trauungen 2,744. Die Mehrheit der Bevölkerung gehört dem Slavischen Stamme an; Slovenen, die als Krainer, Karster und Poi ker bezeichnet werden, sind 396,528, Kroaten 19,200, Deutsche 41,500, Juden nur 2 im Lande. — Wohnorte zählt das Herzogthum 3,203, mit 69,827 Häusern, nnd zwar 14 Städte, 17 .Marktflecken und 3,174 Dörfer. Hauptstadt des Landes ist Lai bach (Lublana), an der Laibach, mit 20,100 Einw.; die Bergstadt Idria hat 4,500; Lack (Bischofslack), Krainburg, Neustadtl, jedes 2,000 Einw., alle anderen Städte sind noch kleiner und werden von den Marktflecken A del s her g (Postvina), Wippach, Ober-Laibach, Planina, Neumarktl (Terseph, Tersetz), und Zirknitz, und den Dörfern Eisnern und Treffen in der Einwoh- nerzahl Ubertrofl"en. Das grösste Dorf ist Feistritz, im Wacheimer Thale, mit 5,000 Einwohnern, Eisenbergbau und Hochöfen. —
Eeligionsversohiedenheit, Geistige Kulttir. — Bis auf 614, von denen 231 der griechisch-katlioliscben, 242 der griechischen-nicht- unirten, und 139 der lutherischen Kirche angehören, 2 Juden sind, ge- hören sämmtliche Bewohner Krains der römisch-katholischen Kirche an, und stehen unter dem Bischof von Laibach. Die Kirche zerfäRt in 20 Dekanate, 146 Pfarreien, 166 andere selbstständige Seelsorgestationen, und zählt 641 W^eltpriester und 56 Ordensgeistliche. Für Schulen ist noch nicht hinlänglich gesorgt. Die Zahl sämmtlicher Volksschulen beläuft sich auf 105 (worunter 4 Mädchenschulen), mit 289 Lehrern und Leh- rerinnen und 12,296 schulbesuchenden Kindern unter 57,629 Schulfähi- gen. Wiederholungsschulen bestehen 116, mit 10,183 Schülern; mithin geniesst noch nicht die Hälfte der schulfähigen Kinder Unterricht. Gym- nasien bestehen 2, mit 35 Lehrern; 1 Realschule, mit 7 Lehrern; von theologischen Lehranstalten 1 bischöfliches Seminar zu Laibath ; und von andern Lehranstalten 2 Ackerbauschulen.
Physisch-technische Kultur. — Die produktive Bodenfläche des Landes beträgt beinahe lOä'/a Qu.-M. (1,654,062 Joch), jedoch wird der Boden nicht so sorgfältig wie in andern Kronländern bebaut. Von der Boden- fläche werden 237,625 Joch als Ackerland, 16,711 als Weingärten, 291,550 als Wiesen und Gärien, 414,758 als Weiden, und 693,418 Joch als Waldungen benutzt. Von Feldfrüchten werden vornehmlich Hafer, Roggen, Buch- |
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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.
Weizen und Hirse gewonnen. Der Ertrag an Weizen betrug 1851: 353,000, Roggen 349,000, Gerste 265,000, Hafer 538,000, Mais 93,000, anderes Getreide 885,000 wiener Metzen. Hülsenfrüchte wurden 73,000, Kartoffeln 2,125,000 Metzen, Kleeheu 1,525,000, Flachs 21,800, Hanf 4,000, Leinsamen 7,400 Centner erzeugt. Der Wein- und Obstbau wird erfolg- reich am Karst und uij} Wippach betrieben; an Wein wurden 1851: 353,000 niederösterr. Eimer gewonnen. Die Forstkultur lieferte einen Holzertrag von 780,600 Klaftern. Als Nebennutzung der Waldungen ist die Gewinnung des Feuerschwamms zu erwähnen, die besonders in Pla- nina betrieben wird. Die Viehzucht ist unerheblich und für den innern Bedarf nicht hinreichend. Der Viehstapel belief sich 1851 auf 20,269 Pferde, 147,302 Rinder, 140,000 Schafe, 7,500 Ziegen, 75,200 Schweine, und 763,000 Stück Federvieh. Bienenzucht wird lebhaft betrieben; 72,600 Bienenstöcke lieferten 7,100 Centner an Wachs und Honig. Jagd und Fischerei sind noch lohnend. Der Bergbau ist von grosser Wichtigkeit, besonders der Bau auf Quecksilber, Zinnober, Eisen, Blei und Steinkoh- len. Der Ertrag des Bergbaues ist in dem von Kärthen mit eingeschlos- sen. Am meisten in demselben sind betheiligt: Idria, Lack, Gottschee, Kropp, Assling, Weissenfeis, Neumarkt, Eisnern, Ober-Kanker, Kronau, Sava, Jauerburg im Gereut, Hof, Sagor. — Die Gewerbs-Industrie ist erheblich. Eigentliche Fabriken und Manufakturen besitzt das Land 116. Die Fabrikation von Eisen- und Stahhvaaren ist in den nördRchen Theilen Krains von grosser Wichtigkeit. Grobe Tücher, Wolizeuge, Fla- nells, wollene Strümpfe und eine Art Schleier werden in Menge produ- zirt, die Ledergerberei, Lederwaaren- und Holzwaarenfabrikation ist von grossem Belange, und die Leinweberei und Verfertigung grober Spitzen, die im ganzen Lande verbreitet ist, für den Landmann eine einträgliche Nebenbeschäftigung.
HandeL — Der Handel in den Erzeugnissen des Landes wird leb- haft betrieben, geht hauptsächRch nach Triest und Fiume, und wird durch die Eisenbahn, die Laibach aufwärts mit Graz und Wien, abwärts mit Triest verbindet, und durch vortreffliche Strassen ungemein befördert. Die Ausfuhr besteht grösstentheRs in Bergprodukten, Eisen- und Stablwaaren, die Einfuhr in Kolonialwaaren, Fabrikerzeugnissen und vielen Naturpro- dukten. Hauptknotenpunkt der Strassen ist Laibach und das Dorf Pre- wald. — .Münzen, Maasse und Gewicht wie in .,Oesterreich", Taf. 20, S. 10 u. ff. — |
»er Utaat. — Das Herzogthum Krain ist ein erbliches Kron- land des Oesterreichischen Kaiserhauses, das unter einem Landes-Präsi- , deuten (gegenwärtig den Geh.-Rath Gust. Graf v. Chorinsky) steht, der die Landes-Regierung zu Laibach leitet. Das Wappen des Landes ist ein mit einer Herzogskrone gedeckter sRberner Schild, mit einem blauen, rothbewehrten und gekrönten Adler, auf dessen Brust ein silber und roth geschachteter Halbmond ruhL — Früher wurde das Land in 3 Kreise, seit 1854 aber nicht mehr in Kreise, sondern in 30 Bezirke eingetheilt, von denen die 9 ersten Bezirke geographisch als Ober-Krain, die fol- genden 14 Bezirke als Unter-Krain, und die übrigen 7 Bezirke als Inner-Krain bezeichnet werden. Die Hauptstadt Laibach steht unmit- telbar unter der Landesregierung. Die Bezirke von Ober-Krain sind: Laibach (windisch: Lublana), Lack (windisch: Sschkofialoka), Krainburg (Krain), Radmannsdorf (Radolza), Stein (Kamnek), Kronau, Neumarktl (Tersetz), Feistrttz (Bistritza), und Egg, ob Podpetsch; die Bezirke von Unter-Krain: Littay (Littai), Neustadtl (Nowumesto), Gurkfeld, (Kersko), Landstrass (Kosteinawetza), Weixelburg (Wischnagora), Tschernembl (Zhernamel), Möttling (Metlika), Nassenfuss (Makronog), Ratschach (Radesche), Seisenberg, Reifnitz (Ribenze), Gottschee (Chotzschewie, mit der Grafschaft Auersberg [wind. Triak], dem Stammsitz der Fürsten von Auersberg oder Auersperg), Gross-Laschitz, und Treffen; die Bezirke von Inner-Krain: Adelsberg (wind. Postoina), Ober-Laibach (Wherhnika), Planina (Alben), Senosetsch, Laas, Wippach, und Idria. — Die Finanz- verwaltung leitet die Finanz-Landes-Direktion (von Steyermark, Kärnthen, Krain und Küstenland) zu Graz. In Bezug auf die Gerichtspflege bildet das Oberlandesgericht zu Graz die zweite Instanz. Gerichte erster Instanz sind das Landesgericht in Laibach und das Kreisgericht in Neustadtl; für mindere Rechtsfälle sind die Bezirksgerichte in Laibach und Neustadtl bestimmt, und als Untersuchungsgerichte für Verbrechen und Vergehen: das Landesgericht in Laibach, das Kreisgericht in Neustadtl, und die Be- zirksämter Adelsberg, Krainburg, Radmannsdorf, Wippach, ^Gottschee, Treffen und Tschernembl; in den übrigen Bezirken versehen die betreffen- den Bezirksämter die zuständige Gerichtsbarkeit. In militärischer Bezie- ziehung steht Krain unter dem IL Armee-Kommando, und hat mit dem Küstenland 2 Linien-Infanterie-Regimenter zur K. K. österr. Armee zu steRen. — Festungen besitzt das Land nicht; die Festungswerke des Schloss- bergs in Laibach wurden 1809 von den Franzosen gesprengt. ~ |
4« Illyrifielieis Kiiistenlaiiil.
(Die gefürstete Grafschaft Görz und Gradiska, die Markgrafschaft Istrien und die reichsunmittelbare Stadt Triest.)
lescliiclite. — Die zufolge des Wiener Friedens von 1809 von Oesterreich an Napoleon abgetretenen Landestheile Kärnthen (Kreis Villach), Krain, Oesterr. Istrien, Fiume, Triest, das Liforale, Theile Kroa- tiens, das Land auf dem rechten Save-Ufer, Dalmatien und die Inseln, wurden durch Gesetz von 1811 unter dem Namen der „II lyrischen Provinzen" dem Französischen Kaiserreiche einverleibt; nach dem Sturze Napoleons, 1814, fielen sie an Oesterreich zurück, wurden, nach Zurückgabe der Theile von Kroatien und der ungarischen Seeküste an Ungarn (1822), als ,,Königreich" Illyrien wiederum ein Theil des Kai- serthums Oesterreich und in 2 Gouvernements (Laibach und Triest) ge- schieden. Im Nov. 1849 wurden Kärthen und Krain zu eigenen Kronländern erhoben, das Küstenland mit seinen Unterabtheilungen: Görz, Gradiska, Istrien und Triest, zu einem besonderen Kronland er- nannt, und in 2 Kreise und die reichsunmittelbare Stadt Triest und Ge- biet geschieden. — Görz war vom 11. Jahrhundert bis zum Tode des Grafen Leonhard im Jahr 1500 eine unabhängige Grafschaft, kam in Ge- mässheit alter Verträge in den Besitz des Kaisers Maximilian L, und durch diesen an Oesterreich. Die gefürstete Grafschaft Gradiska kam zu Ende des 15. Jahrhunderts an das Haus Oesterreich, wurde 1641 von Ferdinand HL dem fürstlichen Hause Eggenberg verliehen, und fiel nach Aussterben desselben, 1717, an Oesterreich zurück. Die Markgrafschaft Istrien umfasst das 0 e s t er r ei ch i s ch e Hi s t e rr e i c h (die Graf- schaft Milterburg, die den Grafen von Görz gehörte und nach deren Aussterben im Jahre 1500 an Oesterreich kam, und die Herrschaft Ca- stua, ein Theil von Libur n ien, der schon im Jahr 1400 in den Be- sitz Oesterreichs überging), das Venetianische Histerreich, wel- ches von 1190 bis 1797 der Republik Venedig gehörte, und nach deren Auflösung an Oesterreich kam, und die Q u a r n e r i s ch e n Inseln, die früher ebenfalls der Republik Venedig gehörten. Das Litorale, be- stehend aus dem Tri es ter Gebiete und dem ehemaligen Gebiete des Patriarchen von A q u i 1 e j a, gehörte abwechselnd bald der Republik Venedig, bald dem Patriarchen von AquReja; Triest unterwarf sich 1381 freiwillig dem Herzoge Leopold von Oesterreich, der damals bereits das benach- barte Krain besass, und ist seitdem stets (mit der kurzen Unterbrechung von 1809—1814) bei Oesterreich geblieben.
»as iLand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Küstenland oder Kronland Görz, Gradiska und Istrien Regt zwischen 440 29'—460 28' NBr. und 3104'—320 29' OL., wird im N. von Kärnthen und Krain, im 0. von Krain und Kroatien, im S. vom Adriatischen Meere, im W. vom Venetianischen Gebiete begrenzt,' und umfasst mit Triest 145.13 geogr. (138,82 österr.) Ou.-M., (1857) mit 539,423 Einwohnern, hat mithin 3,885 Seelen auf 1 Qu.-M. Die Stadt Triest und Gebiet liegt unter 45038'NBr. und 31026'OL., wird im N. und 0. von Görz und Gradiska, im S. von Istrien und im W. vom Adriatischen Meer begrenzt, umfasst einen Flächenraum von 1,70 Qu.-M. und hat im Ganzen 94,280 Einwohner.
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Das Küstenland ist zum grösstentheil Berg- und Gebirgsland, Ebene nur südwestlich von Görz und zwischen Monfalcone, Gradiska und Aqui- leja. Die Julischen Alpen und deren Zweige durchziehen das ganze Land; nur an der Westseite des Isonzo gehören die Gebirge einem .Aste «ler Karnisehen Alpen an, die im NW, mit ihrem Hauptzuge, über Welchen der 3,600' hohe Predilpass nach Kärnthen führt, die Grenze bilden, dort im Nabois 9,000', im Mannhard (Mangard) 8,462, und
Bromme'B Hand-Atlas. — steyermarl«, Kärnthen etc. h. |
im Rasur 8,221' aufsteigen, und mit dem Wurzengebirge an den Terglou stossen. Der sich gegen S. ablösende Zweig der Karnischen Alpen zieht sich über den 6,600' hohen Rombon bei Flitsch an die Vene- tianische Grenze und über diese hinaus, um sich im "Küstenlande zu ver- flächen. Die Julischen Alpen ziehen vom Terglou in südöstlicher Richtung, mehrere Meilen weit die Grenze bildend, über die 6,000' hohen Berge Vochu und Sucha nach Krain, wo der Hauptzug dieser Alpen sich in gleicher Richtung fortzieht. Ein Zweig dieser Kette, welcher bei Adelsberg beginnt und nach W. streicht, bildet als Birnbaumer und Tarnowaner Wald die Wasserscheidung zwischen der Idria und Wip- pach, und erstreckt sich bis zum Isonzo, wo er steil und schroff die östliche Thalwand dieses Flusses bildet, und im Kalkfelsen Zaven bis 4,000' aufsteigt. Ein anderer Zweig der Julischen Alpen ist das Is fri- sche Karstgebirge, welches sich im N. von Fiume in das Küstenland zieht und sich am Tschitscher Boden theilt: der südliche Theü durch- zieht als Istrisches Gebirge die Halbinsel Istrien, steigt im Monte Maggiore oder Utschkaberg 4,500', und endet am Kap Promontore, Vom Tschitscher Boden zieht sich das schauerliche Kars tgebirge nörd- lich, von Triest in nordwestlicher Richtung, mit dem Meere paraRel bis an den Isonzo. Es ist, wie alle Gebirge des Küstenlandes, ein mehr oder minder kahles, dürres, wasserarmes, aus zerklüfteten Kalkfelsen bestehen- des Gebirge, mit merkwürdigen Tropfsteinhöhlen, Grotten und Schlund- Düssen, das nur in seinen Vertiefungen gute Erde und üppige Vegetation bat. In hydrographischer Beziehung gehört das ganze Land zum Gebiete des Adriatischen Meeres. Der grösste Fluss ist der Isonzo, der auf der Westseite des Terglou aus 2 QueRen entspringt, in südlicher Richtung an Flitsch, Tolmein, Görz und Gradiska vorbeiströmt, und süd- lich des Meerbusens von Monfalcone durch die Bocca di Sboda (Sdobba), bei 500' Breite, mündet, und aus Krain die Idria und Wipp ach em- pfängt. Westlich von ihm strömt der kleine Fluss Ausa, der mit Venedig die Grenze bildet und unterhalb Aquüeja mündet. Oestlich vom Isonzo ist der kleine Fluss Timavo, der hei Duino aus 7 QueRen ensteht, gleich schiffbar ist und nach einem Laufe von 1,500 Schritten bei Duino in's Meer mündet. Unter den Küstenflüssen Istriens ist der 4V2 M. lange Quieto, der schiffbar bei Cittanuova mündet, der grösste. Der Süden des Landes wird vom Adriatischen Meere in einer Ausdehnung von 54 Meilen (ohne die Inseln) bespült; an der Istrischen Küste wird es das .Meer von Istrien, zwischen der Insel Cherso und der Ostküste Istriens der Quarnero benannt, oft aber auch die ganze Bucht bis Fiume und an die Küste der Militärgrenze so bezeichnet. Die einzelnen Theüe des Quarnero sind: zwischen dem nördlichen Theil der Insel Cherso und Istrien der Ca nale dlFarasina; der innere (nördliche fheil) der Busen von Fiume; zwischen VegRa und Cherso der Canale di Mezzo; zwi- schen Cherso und Arbe der Canale del Quarnerolo; zwischen Veglia und Kroatien der Canale di Maltempo, und zwischen Veglia und der Militärgrenze der Canale della Morlacca oder della Montagna. — Mehrere Gegenden des Küstenlandes sind sehr wasserarm, darunter das Karstgebirge, die Quarnerischen Inseln und einige Theile der Halb- insel Istrien. Von kleinen Seen ist der Zepitsch- (Cepic-) See auf der Halbinsel, und der Jesero - (Vrana-) See auf Cherso zu bemerken. Küstensümpfe ziehen sich von Monfalcone bis zur Mündung der Ausa. Das Klima des Küstenlandes ist ungemein verschieden; am rauhesten ist es im nördlichen Theile des Görzer Kreises, ziemRch warm, aber auch trocken im südlichen Theile Istriens und auf den Inseln. Eine |
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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.
wahre Landesplage ist die Bora, ein Nordostwind, welcher besonders im Rarste schrecklich wüthet, die Vegetation verdorren macht, und in weiter Ausdehnung gar keinen Baumwuchs aufkommen lässt.
In physischer Beziehung ist das Gebiet von Triest den benach- barten Theilen des Küstenlandes gleich. Die Stadt sammt ihrem Gebiete liegt am Abhänge des Triestiner Karst, der, wie überhaupt das Karst- gebirge, aus vielfach zerklüftetem, höhlenreichem Kalk auf Sandstein- unterlage besteht, und ziemlich steil gegen die Ostküste des Adriati- schen Meeres abfällt, das die Westseite der Stadt sammt Gebiet bespült und hier den Namen Triestiner Meerbusen führt. Bei der Stadt bil« det derselbe einen Hafen, welcher dem SchilTer eine freie offene, weder durch Inseln noch durch Sandbänke erschwerte Einfahrt bietet, gegen Stürme jedoch nicht volle Sicherheit gewährt. Flüsse sind im Gebiet von Triest keine, und nur einige unbedeutende Bäche, welche dem Karst entquellen, münden in das Adriatische Meer. Bemerkenswerth ist der grosse Kanal, welcher den Hafen von Triest mit der Neustadt verbin- det. — Das Klima ist warm und im Allgemeinen gesund; nur werden Stadt und Gebiet häufig von der Bora und dem Sirocco heimgesucht. —
l»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung des Küstenlandes, deren Zahl 1854 vom k. k. statistischen Bureau auf 613,056 angegeben wurde, belief sich nach der Zählung vom 31. Oktober 1857 auf nur 539,423 Seelen. Nach dem Geschlecht geschieden, schätzte man 1854 die männliche Bevölkerung auf 307,347, die weibliche auf 305,709 Köpfe. Die Zahl der Geburten wurde zu 19,769 (10,161 Knaben, 9,608 Mädchen), die der Sterbefälle zu 15,947 (8,056 männliche, 7,891 weibliche), die der Trauungen zu 3,964 angegeben. Der Abstammung nach gehört die Mehrzahl der Bevölkerung dem Slavischen Stamme an; auf diese folgen, vom Romanischen Stamme, die Furlaner und Italiener, und auf diese die Deutschen und Juden. — Deutsche zählte man 1854: 15,400, Slovenen (als Krainer, Karster, Savriner und Berkiner) 228,300, Kroaten 99,800, Serben 49,700, Italiener 155,100, Fur- laner (Friauler) 56,000, Walachen (Rumunen und Zingaren), 3,100, Juden 5,700. — Wohnorte zählt man im Küstenlande 998, mit 71,108 Häu- sern, und zwar 30 Städte, 21 Marktflecken und 947 Dörfer. Haupt- stadt des Landes ist Triest (ital. Trieste, krainerisch Terst), mit 76,480 Einw. — Andere Städte, mit mehr als 5,000 Einw., sind: Görz (Gorizia) mit 13,865, Rovigno (Trevigno) mit 12,500, Pirano mit 9,200, und Capo d'Istria mit 6,870 Einwohnern; Pola, au der Süd- spitze der Halbinsel Istrien, einst mit 30,000 E., hat jetzt nur 2,500, und Aquileja (Aglar) in den Lagunen, zu Marc Aurels Zeiten das „zweite Rom" genannt, und mit mehr als 100,000 E., hat jetzt nur 1,740 E. und ist ganz unbedeutend. Die wichtigeren Marktflecken sind: Cor- mona mit 4,380, Isola mit 3,980, Gumino mit 3,630, Flitsch (Plesz) mit 2,740, Fiumicello mit 2,350, und Moschenitze mit 2,190 E.; von Dörfern sind zu erwähnen: Schönpass mit 2,530, Quisca mit 1,730, Cervignano mit 1,680, Terzo mit l,(iOO, und Sessana mit 1,450 Einwohnern.
Religionsverhältnisse, geistige Kultur. — Dem Bekennt- nisse nach gehörten 1851 von der Bevölkerung 534,137 der Römisch- katholischen, 14 der Griechisch-katholischen Kirche an, 2,142 waren Nichtunirte Griechen, 1,187 Lutheraner, 391 Reformirte, und 5,700 Juden. Die Römisch-katholische Kirche steht unter dem Erzbisthum Görz und den Bisthümern Triest-Capo d'Istria, Parenzo, Pola und Veglia, und zählt 43 Dekanate, 210 Pfarreien, 213 andere selbstständige Seelsorgestationen, und 973 Welt- und 79 Ordenspriester. Für Schulen ist im Allgemeinen noch nicht hinlänglich gesorgt. Von Volksschulen bestehen im Ganzen nur 260 (worunter 52 Mädchenschulen) mit 612 Lehrern und Lehrerinnen und 20,602 schulbesuchenden Kindern (bei 66,651 Schulfähigen); Wieder- holungsscbulen existiren 136, mit 5,735 Schülern; Gymnasien sind 5 (4 mit deutscher, 1 mit italienischer Unterrichtssprache) mit 54 Lehrern und 540 Schülern; bischöfliche Seminarien bestehen 2, Klosterhausstudien 1; 1 Real- und 1 Navigationsschule, 1 Sternwarte, so wie mehrere wissen- schaftliche Institute und Vereine sind in Triest. — |
Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthsciiaft ist von grosser Wich- tiglteit: Görz nnd Gradiska (das Oesterr. Frianl) halien im Ganzen einen selir frnciitbaren Boden, ebenso griisstentiieils die nördliche Hälfte Istriens; die Karstgegenden und die Qnarnerischen In- seln sind am nnfruchtbarsten. Von der produktiven Bodenfläche des Landes, die 1,297,131 Joch umfasst, werden 241,448 Joch als Ackerland, 32,215 als Weingärten, 160,832 als Wiesen nnd Gärten, 7,696 als Oliven-, 478 als Lorbeer-und Kastanienwälder, 536,758 als Weiden, und 317,714 Joch als Waldungen benutzt. In den nördlichen und nordöstlichen gebirgigen Theilen des Küsten- landes ist die Vi e h z u ch t, in den übrigen Gegenden .Ackerbau, Weinbau und Seiden- zucht der Hauptnahrungszweig der Bewohner. Von Feldfrüchten werden vorzugsweise Mais und Weizen pbaut, sodann ist der Wein- nnd 0 1 ivenbau wichtig. Obst wird in Menge ge- wonnen : Feigen gedeihen fast ohne alle Pflege ; Melonen besonders gut in Istrien. Mais wird jährlich im Durchschnitt 475,000, Weizen 368,000, Gerste 144,000, Hafer 80,000, Boggen 76,000, Reis 18,000, anderes Getreide 214,000 Metzen erzeugt, von Hülsenfrüchten 60,000 , von Kartof- feln 325,000 Metzen gewonnen ; von Handelspflanzen etwas Flachs, Hanf, Leinsamen, Krapp, Anil, Senf, türkischer Pfeffer, Sumach etc. gebaut. Der Weinbau lieferte 1851; 710,300 niederösterr. Eimer. Die besten Weinsorten kommen aus Capo d'Istria, Muggia, Rlbolla etc.; einen guten Ruf hat der Piccolitwein in Görz. üie Viehzucht ist gut und erheblich, und wird-durch den Graslandbau unterstützt, dessen Futtermenge auf nahe an 7 Mill. Centner geschätzt wird. Der Viehstapel belief sich 1851 auf 8,354 Pferde, 2,153 Maulthiere und Esel, 83,085 Rinder (ohne Jungvieh), 590,000 Schafe, 9,600 Ziegen, und 43,200 Schweine. Die Bienenzucht lieferte 2,100 Centner an Wachs und Honig von 19,500 Bienenstöcken. Die Seidenzucht ist beson- ders in Friaul nichtig, und lieferte 2,900 Center Cocons. Sehr einträglich sind die kaiserUchen Waldungen in Istrien; der jälirUche Holzertrag wird auf 238,000 Klafter geschätzt. Die Jagd ist immer noch bedeutend: Bären und Wölfe kommen noch im Gebirge, Füchse, Marder, Iltisse und wilde Katzen in allen Theilen des Landes, Schakale zuweilen auf den Inseln vor. Die Seefischerei ist nicht unbedeutend; an der Küste werden über 60 Arten Seelische, dann auch Austern gefangen. Der Bergbau wird nur auf Steinkolilen (gegen 200,000 Centner jährlich) und Kalksteine betrieben; von Seesalz wurden an der Küste 765,000 Centner produ- zirt. — Eigentliche Gewerbs-Industrie hat das Küstenland keine, denn mit Ausnalime eini- ger Seestädte, welche sich mit Schiffbau und anderen mit dem Seewesen in Verbindung stehen- den Industriezweigen beschäftigen , verdient nur die Leinwandfabrikation auf dem platten Lande erwähnt zu werden. Die Stadt Triest allein besitzt zahlreiche Manufakturen und Fabriken, dar- unter bedeutende Seifensiedereien, Rosogliobrennereie'n, Wachsbleichen, Seidenmanufakturen, Sei- lereien , Schiffswerfte, eine Dampfmaschinenfabrik und zahlreiche Gewerbe, welche alle für die Marine erforderlichen Artikel und andere Gegenstände in Menge liefern. —
Handel. — Wichtiger als die Industrie des Küstenlandes ist der Handel, an welchem sich vorzüglich die Seestädte lebhaft betheiligen, die, wie Monfalcone (der Hafenplatz für das Görz'sche Gebiet), die vortrefflichen Häfen Istriens (Capo d'Istria, Pirano, Cittanuova, Parenzo, Rovigno, Pola etc.) und der Qnarnerischen Inseln (Cherso, Veglia und Lussin piccolo), in star- kem Verkehr mit Triest und Venedig stehen. Die bedeutendste Handelsstadt des Landes und zugleich die wichtigste Seestadt der österreichischen Monarchie und Haupthandelsplatz am Adria- tischen Meere ist Triest, wo jährlich an 15,000 Kaulfarthei- und Küstenfahrzeuge aus- und einlaxifen. Der Seehandel wird besonders mit den italienischen Staaten, Griechenland, der Le- vante, Smyrna, .\egypten, England, Nord-Amerika, Brasilien etc. betrieben, und durch die Oesterr. Lloyd-Dampfschilffahrt wesentlich befördert; der Landhandel über Laibach mit Wien wird stark betrieben und durch gute Landstrassen und die Triest-Wiener- und die Triest-Palmanuova-Eisen- bahn trefflich unterstützt. Münzen, Maasse und Gewicht, siehe ,,Oesterreich", Taf. 20, S. 10 ü. ff.
Der Staat. — Görz, Gradiska, Istrien nnd Triest bilden (unter dem Namen „Küsten- land") ein eigenes Kronland der Oesterreichischen Monarchie , das unter dem ,,Statthalter von Triest und im Küstenlande" (gegenwärtig dem Geh.-Rath Friedrich Frhr. v. Bürger) steht, und in 2 Kreise: Görz, mit dem Hauptort Gö'-z, und Istrien, mit dem Hauptort Mitterburg VPisino), und in die Stadt Triest und Gebiet, geschieden ist. Der Görz er Kreis zerfällt in 12 Bezirke: Görz (Gorizia), Haidenschaft (Aidusslna), Flitsch (Plesz), Canale, Cormona, Comen, Sessana, Gradiska, Monfalcone, Tolmein (Tiiimino), Kirchheim, und Cervignano; der Istrier Kreis (mit den Quarnerischen Inseln) in 16 Bezirke: Mitterburg (Pisino), Velosca, Capo d'Istria, Pirano, Castelnuovo , Piguente, Montone, Boje, Parenzo, Rovigno (Trevigno), Dignano, Pola, Al- bona , Cherso, VegUa, und Ossero (Lussin); die Stadt Triest (Trieste, Terst) wurde 1849 zur reichsunmittelbaren Stadt erhoben, und sammt Gebiet 1853 unmittelbar der Statthalterei un- tergeordnet, gehört jedoch geschichtlich zum österreichischen Littorale. Seit dem Jahr 1816 führt Triest den Titel: ,,die getreueste Stadt", und bewährte sich auch als solche in den Jahren 1848 und 1849, wo es durch die sardinisch-neapolitanische Flotte blockirt wurde. — Die Wappen der einzelnen Bestandtheile des Küstenlandes sind: für Görz: ein mit einem gekrönten Helme bedeckter schrägrechts getheilter Schild, oben mit einem goldenen Löwen in Blau, unten sechs- mal von Silber und Roth schräglinks gestreift; — für Gradiska: ein mit einer Grafenkrone gedeckter, von Gold über Blau quergetheilter Schild, mit einem schwebenden, silbernen Anker- kreuz; — filrFriaul: ein blauer Schild mit einem goldenen Adler ; — fürlstrien: ein Schild mit einer goldenen, roth gehörnten Ziege in Blau; — für Triest: ein mit einer gräflichen Krone gedeckter, quergetheilter Schild; oben in G old ein zweiköpflger, gekrönter schwarzer Adler, unten in Roth ein silberner Querbalken, auf dem ein schwarzer Anker ruht; — für Illyrien: ein mit einer Königskrone gedeckter Schild mit einem goldenen Ruderschilf in Blau. — An der Spitze der administrativen Verwaltung steht der Statthalter und Goxiverneur von Triest- das Finanzwesen steht unter der Finanz-Landes-Direktion von Steyermark, Kärnthen, Krain und Küstenland zu Graz. Die Just izpfl ege übt In zweiter Instanz für das ganze Küstenland das Oberlandesgericht in Triest. Gerichte erster Instanz sind; das Landesgericht in Triest für die Amtsbezirke Comen, Sessana (des Görzer Kreises), dann Capo d'Istria, Pirano, Castelnuovo und Volosca (des Istrier Kreises), und für Triest und Gebiet, das Handelsgericht und das Seegericht in Triest für das ganze Küstenland, nnd die Kreisgerichte in Rovigno und in Götz. Für niedere Rechtsfälle sind die Bezirksgerichte in Rovigno nnd in Görz , und ein Civil- und ein Kriminal- Bezirksgericht in Triest. L'eber Verbrechen und Vergehen sind keine eigenen üntersuchnngs- gerichte bestellt, und haben daher die betreffenden Bezirksämter die Untersuchung zu führen und ■zugleich die untere Gerichtsbarkeit auszuüben, — In militärischer Beziehung steht das Küsten- land unter dem IL Armee-Kommando und hat zur Oesterreichischen Armee (mit Krain) 2 Linien- Infanterie-Regimenter zu steilen. Eigentliche Festungen hat das Küstenland nicht; Triest hat ein Bergkastell, Küstenbatterien und einen befestigten Hafen; Pola ist ebenfalls befestigt. Zu Triest ist der Sitz des Mari n e - 0 b e rkomm an d o's, der Central-Seebehörde des Kaiserstaats. Kriegshäfen des Landes sind Triest und Pola. — |
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Hand-Atlas. Taf. 25.
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Rescliichte. — Das Land Tyrol bildete in den frühesten Zeiten einen Theil des alten Rhätien und kam schon im 6. Jahrhundert in seiner nördlichen grösseren Hälfte an die Herzöge von Bayern, während die Longobarden sich die südliche unterwürfig machten. Späterer Zeit trat eine noch grössere Zerstückelung des Landes ein, indem die nachmals reichsfürstlichen nnd reichsunmittelbaren Bischöfe von Brixen und Trient und verschiedene Grafen sich in den Besitz desselben theilten. Durch Kaiser Friedrich L gelangte im 12. Jahrhundert ein Theil des Landes an den Grafen Berthold von Andechs, der sich von da an Herzog von Meran nannte, obwohl seine Besitzungen zum grössten Theiie in Bayern, in der Oberpfalz, in Franken, im Voigtlande und im Histerreiche zerstreut lagen. Als im J. 1248 die Grafen von Meran im Mannesstamme ausstar- ben, kamen die im Hochgebirge liegenden Ländereien derselben an die Grafen von Tyrol, und von diesen bereits 1253 sammt dem Schloss Tyrol durch Erbschaft an die Grafen von "Görz. Im J. 1286 wurde Graf Meinhard IV. vom Kaiser Rudolph L in den Fürstenstand erhoben und ihm zugleich das benachbarte Herzogthum Kärnthen verliehen, dessen letzte Deszendentin Margaretha Maultasch, nach dem Tode ihres Sohnes, die gefürstete Grafschaft mit Bewilligung der Stände, 1363, ihren Vettern, den Erzherzögen Albrecht und Leopold von Oesterreich, vermachte, Welches Vermächtniss auch Kaiser Karl IV. 1364 bestätigte. Die Ansprüche der bayerischen Herzöge auf Tyrol wurden durch den Schärdinger Vertrag yon 1369 mit 116,000 Goldgulden beschwichtigt, und von da an hatte fyrol eigene Fürsten aus dem Hause Oesterreich, bis 1665 deren letzter, Sigismund Franz, starb, und Kaiser Leopold die Huldigung zu Innsbruck persönlich entgegennahm. Im Pressburger Frieden, 1805, ward Tyrol an Bayern abgetreten und befand sich, blutig widerstrebend, und seine be-
Bromme's Hand-Ätlas. — Tyrol nnd Vorarlberg. |
sten Söhne, unter denen Andreas Hofer, dem angestammten Kaiserhause opfernd, im BesRze Bayerns und fiel erst 1814 wieder an Oesterreich zurück. — Die Vor arl b ergi s ch en Herrschaften, so genannt weil sie durch den Arlberg von Tyrol geschieden werden, gehörten bis 1782 zu Vorder- oder S ch w äbi s ch-0 es t err e i ch, bildeten aber von da an in administrativer Rücksicht einen (den westlichen) Theil von Tyrol. Sie bestehen aus: der Grafschaft Bregenz am Bodensee, die 1451 und 1523 auf dem Wege des Kaufes an Oesterreich kam; der Grafschaft Feld kirch oder Montfort, im Nebelgau, die Graf Rudolph von Werdenberg 1365 an Herzog Leopold von Oesterreich verkaufte; der Grafschaft Bludenz, im Wallgau, die 1376 Graf Albrecht von Werdenberg käuflich an Oester- reich abtrat; der Grafschaft Sonneberg, welche 1463 Eberhard von Waldpurg von den Werdenbergern erkaufte und später an Oesterreich ab- trat, und der Grafschaft Hohenembs, die als eröffnetes Reichslehen 1806 von Kaiser Franz 1. dem Hause Oesterreich verliehen wurde.
IBas liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Die gefürstete Grafschaft Tyrol und Vorarlberg liegt zwischen 450 39'30"-47041'15" NBr. und zwischen 27» 13'10" - 31« 37'28" OL., wird im N. von Bayern, im 0. von Salzburg und Kärnthen, im S. vom lombardisch-venetianischen Königreich, und im W. von der Lombardei, der Schweiz und Liechten- stein begrenzt, hat den Rhein, den Boden- und Garda-See, so wie hohe Gebirgsketten zu natürlichen Grenzen, und umfasst einen Flächenraum von 522,87 Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung (1857) von 851,016 Seelen hat mithin nur 1,627 Einwohner auf 1 Qu.-Me;le. '
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. ■ — Tyrol ist ein wahres Gebirgsland: die Natur ist hier eben so wild, eben so ent- zückend schön wie in der Schweiz; wie dort erheben sich hier himmel- |
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4 25. — Tyrol und Vorarlberg.
anstrebende Berge und Felsen mit furchtbar drohenden Fernern und Schnee- und Eisfeldern, auf denen ein ewiger Winterfrost starrt, und nirgends eine Spur von Leben sich zeigt, und wie dort wechseln mit schroffen Felsenwänden, grausigen Schluchten und herabstürzenden Giessbächen freundliche, reizende, fruchtbare, wenn auch sehr beschränkte Thäler. Sämmtliche Gebirge, welche fünf Sechstel des Landes bedecken, gehö- ren den Alpen an. Die Rhätischen Alpen, welche auf drei Punkten aus der Schweiz an die Grenze Tyrols treten, sind das Hauptgebirge des Landes. Der Hauptzug derselben tritt im S. des Inn als mächtiges Hochgebirge an die Grenze, bildet die Felsenschlucht und den Pass bei Finstermünz, und zieht zum Hochvernagt, der einen Zweig nach N. aussendet, der das Kaiserjoch (9,834') und den 10,578' hohen Glock- thurm enthält. Von da an breitet sich der Hochvernagt zwischen dem Laufe des Inn und dem Ursprung der Etsch östlich zum 11,000' hohen Gebatschferner und zum Hochjochferner aus, welch letzterer sich über die 11,911' hohe Wildspitze mit dem Oetzthalerferner ver- einigt, in dessen Gletschergruppe die Similauerspitze sich 11,420', das Schweinferjo ch über 11,000' erhebt. An die Oetzthalerferner stossen in nordöstlicher Richtung die nicht minder hohen Stubayerfer- ner, welche nördlich über den 9000'hohen Bock die Lisenzer Alpen gegen den Inn senden, und sich östlich mit dem 6000' hohen Brenner verbinden. Vom Brenner streicht der Rhätische Hauptalpenzug über meh- rere mit ewigem Eis bedeckte Gletschergruppen unter verschiedenen Be- nennungen (als Duxerferner, hohe Wand an der Zamserkluft etc.) über die Mühl- und Krimler-Tauern, zum Dreiherrnspitz an die salzburgische Grenze. Mehrere Aeste stossen sich von diesem Theile der Rhätischen Alpen nord- und südwärts ab, bilden die Wasserscheiden der Zuflüsse des Inn, der Etsch und der Eisack, und enthalten zahlreiche Gletscher, wie den Patscherk ofel (6,954'), und die Glungeserspitze (8,444'), beide östlich von Innsbruck, die 7000' hohe Ifingerspitze, und den eben so hohen Vilandersberg. — Der zweite Rhätische Al- penzug tritt ebenfalls im S. des Inn, die Grenze der Schweiz'mit der Lombardei bildend, über das 8,850' hohe Stilfser- oder Worms er Joch nach Tyrol zur Ortel es spitze, welche der höchste Gipfel der Monarchie ist, 12,351' aufsteigt und in einer Gletscherwüste liegt, um welche der Stelvio (Stilfserjoch), die 11,514' hohe Tsch erno wand, die 12,198' hohe Königswand und andere Gletscher gruppirt sind, un- ter welchen der Suldnerferner durch Lawinen berüchtigt ist. Vom Ortler ziehen die lombardishen Alpen südwärts; ein Theil tritt wesüich und bildet dasAddathal, der andere zieht längs der Tyrolergrenze über den 10,296' hohen Mont-Tonal zum Idro-See. — Der dritte Rhä- tische Alpenzug, der im Allgemeinen den Namen der Tyroler- oder Deutschen Alpen führt, tritt im N. des Inn mit dem Jamsthalerfer- ner an die Tyroler Grenze, verzweigt sich nach Landeck zu mit dem 9,300' hohen Spiamjoch, stösst einen andern Alpenast, die Rhätikon- kette genannt, über den 7,600' hohen Falkris und die noch höhere Schwarz hornspitze (7,772') zur Illmündung, streicht aber in seiner Hauptrichtung vom Jamesthalerferner nördlich und bildet dort die Vor- arlberger Alpen, stösst an den hohen Arlberg, wendet sich dann über den 8,470' hohen Schafberg, die 8,500' hohe rothe Wand und den Kaltenberg gegen Ost und Nordost, enthält die Lechquelle, zieht über die Blanorglenspitze, und tritt in der nördlichen Fortsetzung nach Bayern über. Ein östlich streichender Ast zieht sich von der Blanorglenspitze längs dem linken Lechufer über den 8170' hohen Hoch- vogel ebenfalls nach Bayern. Ein anderer Ast, die Ällgauer Alpen, ziehen sich vom Arlberg östlich, bilden die Wasserscheide zwischen dem Inn und Lech, und erreichen bei Imst im Muttekopf 8,760, im Wan- neckberg an der Loisachquelle 7,860, und im Hirschfang bei Reutti 6000'. Vom Wanneckberg geht ein Ast nördlich der Isar zur 8,136' ho- hen Kothbachspitze, die den Luetaschpass bildet; der Hauptzug der Allgauer Alpen zieht sich aber in östlicher Richtung, im S. der Isar- quelle zum 9,110' hohen Sollstein, im N. von Innsbruck, dessen nörd- liche Abfälle den Scharnitzpass bilden, läuft von da nordöstlich als Wasserscheide zwischen dem Inn und der Isar, verzweigt sich nach Bayern, und enthält westlich von Kufstein das 6000' hohe Sonnenwend- joch. Im östlichen Theile Tyrols beginnen mit dem Dreiherrenspitz die Norischen Alpen oder Tauern, ein mächtiges, mit Eis und Schnee bedecktes Hochgebirge, welches längs der Salzburgischen Grenze über 10,000' hoch und über den heiligen Geistkees, den 11,620' hohen Sulzbacher-Venedigern zum kolossalen Grossglockner zieht, w^elcher sich bis 12,158' (n. A. 11,990') hebt, und auf Tyroler Boden von den Gletschern Spitzkogel, hohe Leiter, Zollspitze und den Al- pen von Kais umgeben wird. Vom Grossglockner ziehen die Gösnitz- Alpen als Ast südwärts längs der kärnthnischen Grenze zur Drau, brei- ten sich westlich als Kaiser und Lienzer Alpen, und enthalten meh- rere Gletscher, darunter südöstlich von Lienz den 10,363' hohen Petzeck oder die W ei s s enb acher s p i tz e. Vom Dreiherrnspitz gehen zwei Alpenzüge aus: der nördliche trennt Salzburg von Tyrol, steigt in der Reichespitze 9,540', sendet die Zillerthalalpen gegen den Inn, umzieht die Salzach- und Saale-Quelle, geht über das Kütz- buchlerhorn, verzweigt sich östlich des Inn nach Bayern, und ent- hält nördlich von Kufstein den 5000' hohen Grenzberg Spitzstein. Der nach Süden ziehende Ast bildet die Pusterthaler - Alpen, die über den Rothenmannerferner bis an die Drau in die Gegend von Lienz ziehen, und sich von da theilweise zur Drau- und Eisack- Quelle und zum Campo Rosso wenden, wo sich der Alpenzug theilt. Der nach Osten streichende Theil, welcher sich zum Bello-Berge an der Grenze Venedigs zieht, diese Grenze fortwährend bildet und über die Pestwand und den Monte Croce nach Kärnthen übergeht, führt den Namen der Karnischen Alpen; der andere Alpenzug behält vom Campo Rosso seine südliche Richtung bei, führt den Namen der Trien- tiner Alpen, verzweigt sich mannichfach zwischen der Eisack, Etsch und Avis, bildet eine Strecke weit die venetianisch-tyrolische Grenze, zieht sich zum Cima Germana, von da wieder südlich zur Brentaquelle, und bildet als Euganer Alpen und Lesinisches Gebirge wiederum die venetianische Grenze. Die bedeutendsten Punkte der Trientiner Alpen sind: der Cima di Lagorei 8,262', der Zangenberg 7,800', der Schlörnberg 7,500', der Cima Duodici 7,200' u. a. — |
Zahlreiche Pässe führen aus der Felsenburg Tyrol in die benach- barten Länder und würden, befestigt und vertheidigt, das Land zu einer einzigen, uneinnehmbaren Festung machen. Die bedeutendsten derselben sind: der Pass Kofel (Covelo), an der venetianischen Grenze, der Strubpass bei Lofer, der Griesenpass bei Hochfilzen an der Salzbur- ger Grenze, der Freno- und Buffalorapass, durch die die Strasse in's .Münsterthal und nach Glums in's Etschthal führt, die Worms er Pässe, besonders der über das Stilfser- und Wormser Joch nach Bormio, der Finstermünz-Pass, der Luziensteig, der Lûnersèepass, das Schweizerthor und das Drususthor, die durch die Saumwege aus dem Prettigau nach Bludenz führen, dann der Pass am Arl berge, die ßregenzer-Klause, der Kniepass, der Scharnitzpass, der Rossschläg, die Ehrenberger Klause, die Etsch-Klause, der Gerlos-, Pelegrino- und To nal pass, die Lienzer Klause u. v. a.
Viele Haupt- und Nebenthäler schneiden in die zahllosen Ge- birgsreihen, die das Land bedecken , ein und scheiden sie von einander, und mannigfaltig sind die Reize und Naturschönheiten, die diese Thäler auszeichnen. Das grösste von allen ist das Innthal, in welches das 16 Stunden lange Oetzthal mündet, das von den rauhesten Gebirgen und den meisten Fernern umschlossen wird. Schön, fruchtbar und stark bevölkert, einem lieblichen Garten vergleichbar, erscheint das Montafu- nerthal in Vorarlberg, das gegen das untere Engadin hin an Eisfel- der grenzt und hier durch Sommer- und Winterblüthe zugleich überrascht. Wild und rauh ist das Thal, das von Bludenz über Bratz nach dem Arl- berg führt; freundlicher das Paznaunerthal, das sich längs dem Tri- sanabache in's obere Innthal zieht; sehr industriös ist das Stubaythal, im S. von Innsbruck; das mit vielen Nebenthälern versehene, 14 Qu.-M. grosse Ziller thal, an der salzburgischen Grenze, und ferner zu erwäh- nen: das Lech- und Etschthal, mit dem Eisack- und Fleimsthal, das Puster-, Gebatsch-, Wipp- und Passeyerthal, letzteres die Heimath des Sandwirths Ho fer, der sich dem Kaiserhause opferte.
Gewässer: Der Osten und Norden Tyrols, mit Ausnahme des grössten Theils von Vorarlberg, welches seine Gew^ässer dem Rhein und Bodensee (mithin der Nordsee) zuschickt, gehört dem Gebiet der Donau an; der Hauptiluss des Landes ist hier der Inn. Süd-Tyrol ge- hört dem Gebiete des Adriatischen Meeres an und hat in der Etsch seinen Hauptstrom. Der Inn tritt bei .Martinsbruck durch den Pass von Finstermünz aus der Schweiz in's Land, wird bei Hall schiffbar, durch- bricht die Allgauer Alpen, und geht unterhalb Kufstein nach Bayern über. Auf diesem Laufe empfängt er keine bedeutenden Flüsse, wohl aber was- serreiche Bäche, von denen von links: die Trofana mit der Rosana bei Landeck, und der Oetzthalerachen; von rechts: die reissende Sill bei Innsbruck, und der Zillerbach bei Strass, zu erwähnen sind. Zwischen Feldkirch und dem Bodensee bildet der Rhein die Westgrenze des Landes und empfängt aus Tyrol die III und die Dornbirnerache. Im nördlichen Theile des Landes entspringen noch: die Bregnizer- ache, die bei Bregenz in den Bodensee mündet; der Lech, der zwischen Vils und Füssen nach Bayern tritt, auf der rothen Wand, und die Isar, die durch den Scharnitzpass nach Bayern strömt, in den Allgauer Alpen. Im Innern des Landes entspringt, bei Innichen im Pusterthale die öst- lich strömende Drau oder Drava, die bei Lienz die Isel aufnimmt, und nach Kärnthen übergeht, und den Süden Tyrols durchströmt die"E'tsch (Adige), die ihre Hauptquelle in den Oetzthalerfernern hat, die Maiser- Heide durchfliesst und erst bei ihrem Austritt aus dem Reschensee ihren Namen erhält. Von rechts empfängt sie in Tyrol, ausser zahlreichen Bächen, die Nos (Noce) bei St. Michele, von links: den Passer (Pas- seyer) unterhalb Meran, den durch die fiienz verstärkte Eisack, un- terhalb Bolzen, und den Avis (Avisio) unterhalb Lavis. Im Süden des Landes entspringen ferner noch: die Brenta, östlich von Trient, aus den Seen Levico und Caldonazzo, und die reissende und verheerende Sarca, am Fusse des Tonal, zwischen den Vedretten von Amola und Laros, die als Tor ren te bei Riva in den Garda-See tritt und diesen bei Peschiera als Min cio verlässt. — Zahllose Wild bäche verursachen in den Thälern oft furchtbare Zerstörungen, bilden aber auch zahlreiche •Wasserfälle. Der wasserreichste dieser Fälle ist der Stäubi, in der Gegend von Reute, wo sich der Achenbach aus dem Plönsee über eine steile Felsenwand herabstürzt. Von grössern Seen berührt der Boden- see das Land im NW. auf einer Strecke von 2V2 Meilen; im S. tritt der Gardasee eine bedeutende Strecke in's Land hinein. Alle andern Seen sind kleine Alpenseen, von denen wir nur den IV2 M. langen Achensee im Achenthaie, den Walchsee nordöstl. von Kufstein, den Pillersee bei St. Ulrich, den Plön- oder Plansee bei Reute, der mit dem Hei- terwangersee zusammenhängt, den Heider-, Mitter-und Rescher- s'ee in der Malserheide, den Brennersee auf dem Brenner, in 4,085' Höhe, den Caldonazzosee, den viereckigen See von Ledro, und den von rauhen und steilen Felsen umgebenen Lopiosee nennen. — Mineralquellen sind 123 im Lande; die berühmteste ist die von Rabbi, im Sulzbergerthale; das besuchteste Bad ist Mitterbad; bemer- kenswerth sind ausserdem die Quellen von Landeck, Pratz, Antholz, Dux etc.. — Eigentliche Sumpfe und Moräste hat Tyrol nicht, wohl aber am Rheine, am Bodensee, im Vintschgau und an der Etsch einige versumpfte Uferstrecken.
Das Klima Tyrols ist ungemein verschieden. Im nördlichen Theile des Landes, besonders im oberen Innthale, auf der Malserheide, im Arl- berge etc. ist die Luft stets sehr rauh und kalt, dagegen ist in den süd- lichen Theilen, vornehmhch in den Trientiner Alpenthälern die Hitze oft unerträglich; sehr angenehm und gesund sind die Gegenden von Meran, Bötzen, das Sulzberger- und das untere Sarcathal. In den Umgebungen der Gletscher (Ferner) hat der Winter seine ewige Herrschaft aufgeschla- gen; hier schmilzt der Föhn (Sirocco) die Eis- und Schneemassen oft sehnen, wodurch verheerende Ueberschwemmungen entstehen, die, sowie die Lawinen, zu den Landesplagen gehören. Der Brenner scheidet das nördhche Klima Tyrols vom südlichen. Südtyrol hat sehr schöne Früh- linge, Nordtyrol, besonders aber das Innthal, schöne Herbste. Die mitt- lere Jahres-Wärme in Innsbruck beträgt 7o,„9, in Bötzen 10, in Trient 100,4 R. In vertikaler Richtung unterscheidet man in Tyrol (wie in der Schweiz) sieben klimatische Stufen: 1. von 700— 1700 Par. Fuss Höhe, Gebiet des Weinstocks: 2. von 1,700 — 2,800', Gebiet der Elchen (Weizenbau, Wiesenbau); 3. von 2,800-4,100', Gebiet der Buch e (Nuss- baum, Obstbäume, Roggen, Gerste, Kartofl'eln); 4. von 4,100—5,500', Gebiet der Tannen (9 Monate Winter); 5. von 5,500 -6,500', Gebiet der unteren Alpen; 6. von 6,500-8,000', Gebiet der oberen Alp enge- |
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gend; 7. über 8,000% Gebiet des ewigen Schnees. Die Luft ist in Tyrol wegen der vielen Höhen und Tiefen fast in beständiger Bewegung und Windstille Tage sind äusserst selten. Der Sirocco, hier, wie in der Schweiz Föhn genannt, weht vom lauen Süden herüber, schmelzt schnell den Schnee auf den höheren Bergen, und wirkt im Sommer nachtheilig auf die Gesundheit der Bewohner der niederen südlichen oder nach S. geöffneten Thäler, indem er Uebelkeiten, Erbrechen und physische und geistige Abspannung erregt. Die atmosphärischen Niederschläge betragen im nördüchen Tyrol gewöhnlich 26- 28, im südlichen Tyrol nie über 24 Zoll. In manchen Gegenden fällt weniger Regen, dann aber um so mehr Schnee. —
Die Produkte Tyrols sind die gleichen des benachbarten Salz- burgs und der Schweiz. An Mineralien aller Art ist das Land ungemein reich.
llas Volb. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner der gefürsteten Grafschaft, deren Zahl nach der Schätzung von 1854 auf 925,066 (455,903 männl und 469,163 weibl.) angegeben wurde, belief sich nach der Zählung von 1857 auf nur 851,016 Seelen, die jährliche Zunahme der Bevölkerung beträgt im Mittel 0,54 Prozent, die Zahl der Geburten 27,180 (14,061 männl, 13,119 weibl); die der Sterbefälle 22,808 (11,593 männl, 11,215 weibl), und die der Trauungen 5,303. Der Abstammung nach besteht die Bevölkerung aus Deutschen und West- romanen (Italienern und Ladinern). Die Zahl der Deutschen beläuft sich auf 525,092, der der AVestromanen auf 339,913, von andern Volksstämmen sind 548 Seelen im Lande. Die Deutschen bewohnen den Norden und die Mitte, die Italiener den Süden von Tyrol. Die Grenze der deutschen und italienischen Zunge scheint in der Gegend von Deutsch- und Wälsch-Metz (Mezzo lombardo und M. tedesco) zu sein, doch trifft man noch im südlichsten Theile des Landes mitten zwischen den Italie- nern noch deutsche Gemeinden. Die Tyroler sind im Allgemeinen ein schöner kräftiger Menschenschlag, von mittlerer Grösse, gesunder Farbe, haben offene Gesichtszüge, und lebhafte, listige Augen. Nicht überall so gut ausgestattet erscheint das weibliche Geschlecht, das in der Umgegend von Innsbruck schön zu nennen ist. Die Südtyroler sind kleiner, hagerer, und von blasser, in's bräunliche übergehender Gesichtsfarbe, haben schwarze Haare und Augen und lebendige Gesichtszüge. Die Körperkraft der Tyroler ist auffallend, und besonders zeichnen sich durch solche die Stubayer, die ZiRerthaler und die Bewohner des Bregenzerwaldes aus. Sie erreichen in der Regel ein hohes und gesundes Alter; hundertjährige Leute sind keine seltene Erscheinung. In manchen Thälern sind Kröpfe nicht selten. Die Lebensart ist einfach aber kräftig; der Tyroler isst viele und fette Speisen, Fleisch sowohl wie Gemüse, und .Maisbrei und Mais- brod sind allgemeine Nahrungsmittel der Landbewohner. Der Wälschly- roler ist mässiger im Genüsse der Speisen und Getränke, als der Bewoh- ner des Nordens, und geniesst mehr AVein als Bier, während jener mehr Bier und Branntwein als Wein konsumirt. — Tyrol hat mehrere eigen- thümliche, zum Theil recht schöne Volkstrachten; diese Trachten sind aber fast in jedem Hauptthal anders: kurze schwarze Hosen, scharlachrothe Westen, grüne über die letztern herabgehende verzierte Hosenträger, far- bige Jacken, schwarze Halstücher, grüne oder blaue Strümpfe, Schuhe, Und auf dem Kopfe breite schwarze oder grüne Hüte mit Bändern zeich- nen den Oberinnthaler aus; das weibliche Geschlecht trägt schwarze Röcke mit blauen Schürzen, buntfarbige Miederleibchen, schwarze, herumge- schlungene Halstücher, scharlachrothe Strümpfe und schwarze Schuhe, und auf dem Kopfe gelbe Strohhüte mit grünen Bändern, oder blaue Mützen. Im Pusterthale tragen die Männer kurze Beinkleider und Jacken von schwarzem Leder, dunkle Westen, grüne Hosenträger, schwarze lederne Gürtel mit Stickerei aus Federkielen, um den Hals ein locker gewundenes Flortuch, weisse oder blaue Strümpfe, über welchen die Knie nackt blei- ben, und Schuhe; die Haare sind glatt geschoren und mit einem breiten grünen Hut mit langem Band bedeckt. Die Frauen kleiden sich in grüne, faltenreiche Röcke mit blauen Schürzen, ein blaues Leibchen, weisse Strümpfe und schwarze Schuhe. Im Grödnerthale sieht man bei den Män- nern schwarze Röcke aus Wollenzeug, mit blau ausgeschlagenen grünen kurzen Beinkleidern, rothe Westen, grüne Hosenträger, weisse oder blaue Strümpfe, schwarze breite Hüte und darunter weisse Fuhrmannsmützen; bei den Weibern schwarze Röcke und weisse Schürzen, blaue Schnürleib- then, weisse Strümpfe mit Schnallenschuhen, und gelbe Strohhüte mit grünen Bändern und grünem Futter. Die Sarenthaler tragen sehr kurze schwarze Hosen, rothe Westen, braune Hosenträger, hochrothe Jacken, grüne Hüte mit Pfauenfedern und Bändern und weisse Strümpfe; die Bauern um Meran tragen braune, rothgefütterte Jacken mit rothen Auf- schlägen; die Weiber des Bregenzer Waldes faltenreiche, lange schwarze Kleider, bunte Leibchen, Pelzhauben und blaue Mützen. — Die Wohnungen in Deutschtyrol sind netter und' reinlicher, als im Süden. Rn Oberinnthal sind die Häuser meist massiv, geweisst, und häufig mit Gemälden verse- hen, die zuweilen den ganzen Giebel ausfüllen. — Dem Charakter nach sind die Tyroler gutmüthig, fröhlich und bieder, dutzen Gott und die Welt, sind dabei sehr religiös und alten Sitten und Gewohnheiten treu anhängend. Sehr fleissig, genügsam, hochherzig und mutbig, in sich selbst einig, smd sie voll Anhänglichkeit an den Landesfürsten und das Vaterland. Im ganzen Volkswesen lebt ein romantischer Geist in der Lust zum Bilden, in der Waglust des Jägers, im heitern Volkslied. Die Ab- geschlossenheit der Thäler hat ihre Sprache, Sitten und Sinn bewahrt, und namentlich hat in den Seitenthälern des oberen Innthaies der Tyroler noch am treuesten seine Originalität beibehalten. Die Sprachdialekte der deutschen Tyroler sind ungemein verschieden, und der Dialekt des ZiRer- thales, des Innthaies, des Puster- und Grödnerthales, so wie der des Bregenzer Waldes, welch letzterer noch viele altdeutsche Worte und Ueber- reste der alten rhätischen Sprache enthält, besonders auffaRend. Gesang, Musik, Pfeifen und Tanz sind Hauptbelustigungen des Volks. Ein Hack- brett, ein paar Geigen oder Klarinetten genügen zur Tanzmusik, eine Zi- ther zum Gesang, und der Tanz ist mit mächtigem Stampfen der Füsse, mit seltsamen Sprüngen und Händeklatschen verbunden. Ringen, Hakein und Boxen sind übliche Kampfspiele, und die Raufsucht, die durch das häufige Besuchen der Schenken noch vermehrt wird, ist unter dem Land- volke aRgemein herrschend. Scheibenschiessen und Jagd werden leiden- schaftlich betrieben und die Tyroler gehören zu den geübtesten Schützen Europa's. |
Kirchliche Verhältnisse, Geistige Kultur, Unterrichtsan- stalten. — Dem Bekenntnisse nach gehören sämmtliche Bewohner Tyrols der katholischen Kirche an. Protestanten sind nur 110, Juden 548 im Lande. Die katholische Kirche steht unter den beiden Bisthümern Brixen (mit dem Generalvikariate Feldkirch) und Trient, die zum Erzbisthum Salzburg gehören, und zerfäRt in 62 Dekanate, denen 341 Pfarreien, 690 andere selbstständige Seelsorgestationen, 2,412 Welt- und 700 Ordensprie- ster und 462 Chorfrauen unterstehen. Die Tyroler sind strenge Katholi- ken und das Landvolk noch sehr abergläubisch. Für Volksunterricht ist in der letzten Zeit viel gethan worden und es bestehen an öffentlichen Erziehungsanstalten (Waisenhäusern, Taubstummen-, Blindenanstalten, Konvikten etc.) 21, an Kinderbewahranstalten 5, an Volks- und Elemen- tarschulen 1,805 (worunter 1 israelitische und 368 Mädchenschulen), mit 4,115 Lehrern und Lehrerinnen und 111,787 schulbesuchenden Kindern, und Wiederholungsschulen 1,.^03 mit 45,000 Schülern. Von höheren ge- lehrten Anstalten besteht 1 Universität zu Innsbruck, die bereits 1672 gegründet wurde und sich in 2 Fakultäten, eine rechts- und staats- wissenschaftliche und eine philosophische gliedert, mit 21 Professoren und Dozenten und 236 Studenten. Gymnasien bestehen 9 (darunter 2 ita- lienische), mit 110 Lehrern; von theologischen Lehranstalten 2 bischöf- liche Seminarien und 16 Klosterhausstudien; Realschulen ist nur eine im Lande, technische und Handwerkerschulen mehrere in den grösseren Städten. Buch- und Kunsthandlungen sind 18, Buchdruckereien 14, litho- graphische Anstalten 8 in Tyrol und Vorarlberg, Für Kunst und Wissen- schaft hat der Tyroler viel natürliche Anlagen, namentlich für Musik und Holzbildnerei, und selbst unter den Landleuten findet man vielen Kunstsinn.
Physisch-technische Kultur. — Der Boden Tyrols ist der vie- len und hohen Gebirge wegen nur mittelmässig fruchtbar, doch beträgt die produktive Bodenfläche immer noch 3,209,002 Joch, von denen 280,680 Joch als Ackerland, 60,857 als Weingärten, 470,551 als Wäesen uud Gärten, 318 zu Olivenbau, 4,S93 als Lorbeer- und Kastanienwälder, 730,2.53 als Weiden, und 1,661,345 Joch als Waldungen benutzt werden. Der Hauptsitz des Getreide- und Obstbaues ist im untern Innthale, reicht jedoch für den Landesbedarf nicht hin. Auch im Vintschgau wird der Feldbau mit grossem Flelsse betrieben, und Weizen, Roggen, Gerste, Buchweizen und Rüben sind hier gewöhnliche Früchte; zwischen Bötzen und Brixen wächst Weizen von vorzüglicher Güte, und im Vorarlberg wird Winterweizen und Roggen in Menge gebaut. In den rauhen Gegenden des Inn-, Puster- und Lechthales baut man viel Gerste und Hafer; türkischen Weizen oder Mais bringen die Felder Südtyrols und die Thalsohlen des oberen und unteren Innthaies reichlich hervor, und eben so Bohnen, Hanf, Flachs und Kraut. Der Kartoffelbau ist im Zunehmen begriffen, und der Futterbau vorzüglich. Der jährliche Ertrag des Ackerbaus, der mit unglaublichem Fleisse betrieben wird, wird auf 344.000 Metzen Weizen und Spelz, 6?5,0Ü0 Roggen, 273,000 Gerste, 277,000 Hafer, 605,000 Mais, und 151,000 Metzen anderes Getreide geschätzt; Bohnen, Erbsen und Lin- sen werden an 150,000, Kartoffeln 1,275,000 Metzen, Kleehen 1,500,000 Ctr. gewonnen. An Flachs werden jährlich 54,000, Hanf 19,000, Leinsa- men 30,000, Hopfen 200, und Tabak 29,300 Ctnr. elzeugt. Unschätzbar sind die natürlichen Alpenweiden und Hutweiden, trotz deren jedoch der Wiesenbau nicht vernachlässigt wird, und eine jährliche Futtermenge von mehr als 25 MiRionen Centner liefert. Der Gartenbau ist unbedeutend, grösser die Obstkultur, besonders um Trient, Bötzen, Meran und im Etscbthale; auch das Innthal erzeugt gute, exportable Aepfel. In Südty- rol zieht man edle Früchte: Pommeranzen, Apfelsinen, Citronen und Oli- ven. Der Weinbau ist von grosser Wichtigkeit, besonders in Südtyrol Die Gesammtproduktion wird auf 825,000 Eimer geschätzt. In Wälschty- rol wird der Weinbau fast ganz der Natur überlassen, im Etschthal da- gegen mit Kunst und Sorgfalt betrieben. Die besten Tyroler Weine sind der Meraner und Trienter, der von St. Jakob am Kalternsee, der Leitacher bei Bötzen, und der Traminer. Die Forstkultur und W al d b en u tz ung ist von grossem Belange, und liefert jährlich an Schiffsbau-, Brenn- und Kehlholz mehr als 1,700,000 Klaftern. Auf dem Inn gehen die Flösse aus dem oberen Innthale; auf der Etsch, Brenta etc. geht viel Bau-, nament- lich Schiffsholz, aus den Wäldern von Innichen, Sexten, Buchenstein, Ampazzo, Deutsch- und Welschofen, Fleims und Paneveggio nach Vene- dig. Die entlegenen Wälder von Sulzberg und Campiglio liefern geschnit- tene Hölzer für Saiteninstrumente, und Vorarlberg und der Bregenzer Wald liefern vorzugsweise Holzkohle und Gerberlohe. - Der Viehzucht wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet; besonders beträchtlich ist die Rindviehzucht, die durch die vielen Alpenweiden begünstigt wird. Die Zahl der Ochsen wird auf 77,307, die der Kühe auf 310,545 geschätzt. Vortreffliche Alpen für's Vieh enthält der Kaiserberg, das Brixen- und Zillerthal, die Gegend um Lienz und das Unterinnthal, wo die Sennerei, wie in der Schweiz, grösstentheils durch Männer betrieben wird. Bedeu- tend ist der Viehhandel im Vintschgau, im Wipp-, Inn- und Pusterthal, besonders nach Italien. Das Stubaythal zieht Kälber vom schmackhafte- sten Fleische. Der Pferdestapel beläuft sich auf 21,288 Stück; die Zahl der Esel und Maulthiere auf 4,863, die der Schafe auf 900,000, die der Ziegen auf 132,000; Schweine zählt man 98,600 Stück, Die meisten Schafe, meist grobwollige Thiere, zieht das Oetzthal, Passeyer, Stubay, das Tas- siner und Primörerthal. Gute Schafkäse fabrizirt man am Sulzberge. Die Geflügelzucht ist gering. In der Gegend von Imst war früher die Zucht der Kanarienvögel sehr bedeutend, und der Handel mit diesen Vögeln er- streckte sich bis nach Konstantinopel und St. Petersburg. Die Bienen- zucht ist ziemlich erheblich; am bedeutendsten noch im Pusterthale. Die Zahl der Bienenstöcke im ganzen Lande wird auf 21,500 angegeben, die 2,290 Ctnr. an Wachs und Honig liefern. Die Seidenkultur ist eine bedeutende Erwerbsquelle für die südlichen Kreise. Das Erzeug- niss ist vortrefflich. Noch in Meran gedeiht der Maulbeerbaum. Der Er- trag an Cocons wird auf 32,000 Ctnr. geschätzt. Jagd und Fischerei haben sehr abgenommen, eben so auch der Bergbau, der nur noch der Schatten seiner ehemaligen Grösse ist. Im Zillerthale, und zwar am Hainzen- und Rohrberge und an der Scheikenwand baut man auf Gold, aber mit Verlust. Der Bau auf Silber, der früher so reiche Ausbeute lie- ferte, ist jetzt unbedeutend und es sind nur noch zwei Silberschmelzen vorhanden. Auf Kupfer wird am Jochberge, an der Kelchalpe bei Kitze- bühel, bei Schwatz, zu Ahm und am Pfundererberg bei Klausen gebaut. Blei wird zu Biberwier und Feigenstein gewonnen. Eisenwerke sind meh- rere vorhanden, doch ist ihre Ausbeute nicht gross. Salz wird bei HaR |
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4 25. — Tyrol und Vorarlberg.
gewonnen j anf Steinkohlen zu Häring bei Kufstein gegraben. — Im Jahr 1854 betrug die Gesammtausbeute des Bergbaus: Gold 23 Mark, Silber 835 Mark, Eisen 50,962 Ctnr., Kupfer 3,166 Ctnr., Blei 1,719 Ctnr., Bleiglatte 53 Ctnr., Zink 1,135 Ctnr., Galmei 217 Ctnr., Steinkohlen 155,709 Ctnr,, Torf 139,816 Ctnr., Asphalt 1,605 Ctnr., Sudsalz 267,361, und Stein- salz 305 Ctnr. —
Die Industrie hebt sich mit jedem Jahre: der Tyroler hat Sinn für Industrie, und die Verfertigung von Garnen, Geweben, Strickwaaren, Holzarbeiten etc. ist beinahe allenthalben. Eigentliche Fabriken und Ma- nufakturen bestehen 261 im Lande, In der Industrie steht die Seidenfa- brikation oben an, deren Hauptsitz zu Roveredo, Trient, Brixen und Nous- berg ist, woselbst Webstühle für Sammt, Seidenzeuge, Bänder und andere Gegenstände in Thätigkeit sind. Von Bedeutung sind die Baumwollenma- nufakturen im Vorarlberg'schen, besonders in Dornbirn, Hohenembs, Feld- kirch etc.; die Teppichweberei im Pusterthale; die Leinweberei im Oetz- und Passayerthale; die Büchsenmacherei, ein für Tyrol wichtiges Gewerbe, in verschiedenen Theilen des Landes; die .Metallwaarenfabrikation zu Achenrain, im Zillerthale etc.; die Korbflechterei, die Verfertigung ver- schiedener Hoizwaaren; die Lederbereitung und die Handschuhfabrikation i letztere ein wichtiger Erwerbszweig für die Landesbewohner.
Handel, Strassen, Eisenbahnen.-— Tyrol hat mit seinen Natur- und Industrieerzeugnissen einen lebhaften Verkehr sowohl mit den übrigen österreichischen Staaten als mit dem Auslande, Die Gegenstände der Ausfuhr sind: Seide, Sammt, Obst, Wein, Hornvieh, Eisen und Eisen- waaren, Holz und Hoizwaaren, Käse, Teppiche, Handschuhe, Hanfund Flachs, Kotzen etc,; die der Einfuhr: Kolonialwaaren, Getreide, Sohlen- leder, Kunsterzeugnisse etc. Die Lage Tyrols zwischen Deutschland und Italien, und die Vortheile eines bequemen Strassenzuges über die Alpen, nebst anderen Kunststrassen, so wie die Eisenbahnen: Innsbruck-Kufstein, welche Tyrol mit München und Wien, und Botzen-Trient-Verona, welche das Land mit Italien verbindet, begünstigen den Handel ungemein, und Innsbruck, Bötzen, Trient, Roveredo, Feldkirch und Bregenz bilden die Schwerpunkte des Verkehrs und die Hauptstrassenpunkte des Landes. Einen Haupterwerb gewährt der Hausirhandel, welcher von dem ungemein üiätigen Volke in weite Ferne getrieben wird. — Münzen, Maass und Gewicht siehe: Oesterreichische Monarchie, Taf. 20, S. 10 u. If.
»er Staat. — Tyrol ist ein erbliches, zum deutschen Bunde gehöriges Kronland der Oesterreichischen Monarchie, das im Namen des Kaisers von einem eigenen Statthalter verwaltet wird. Es besteht aus der eigentlichen gefürsteten Grafschaft Tyrol, den vorarlbergi- schen Herrschaften, und den ehemaligen Hochsliftern Trient und Brixen. In administrativer Beziehung war Tyrol bis 1849 in 7 Kreise geschieden: 1. Unterinnthal und Wippthal (auch Schwatzerkrei s, mit Innsbruck); 2. 0 ber i n n t h al oder 0 b er-Vin t s chga u (Im s t er- kreis, mit I m s t); 3. P u s t er th al und am E i sack (auch Brunn ecker- kreis, mit Brunnecken); 4. Kreis an der Etsch und im Vintsch- gau (auch Bo tznerkr eis, mit Bötzen); 5. Trienter-Kreis, mit Trient; 6. Kreis an den welschen Konfinien (auch Rovereder- kreis, mit Roveredo), und 7, V o r arl be r ger K r ei s (auch Bregen- zerkreis, mit Bregenz). Seit 1849 ist das Land in folgende 4 Kreise geschieden, die wiederum in 71 Bezirke zerfallen.
Kreise. |
Geogr. Qu.-M. |
Bezirke. |
üntersuchgs. Gerichte. |
Hauptorte, |
Einwohner. |
Stadtbezirk Innsbruck 1. Kreis Innsbruck.....
0 Kpoi« Rpivon.- |
0,oo 190,,, 171,93 111,74
46,08 |
18 22 25 6 |
4
5 8 3 |
1 Innsbruck..... |
14,224
4,210 13,870 4,200 |
^ Krfis Tripnt........ |
|
4. Kreis Bregenz...... |
Bregenz ...... |
4 Kreise........... |
522,87 |
71 |
20 |
Innsbruck ... |
14,224 |
Die Zahl der Wohnorte in Tyrol und Vorarlberg beläuft sich auf 1.477 mit 124,904 Häusern; darunter 22 Städte, 28 Marktflecken und 1,4J7 Dörfer. Hauptstadt des Landes ist Innsbruck am Inn, mit 14,224 Einw.; andere Slädte mit mehr als 2,000 E. sind im Kreis Inns- bruck: Hall, am Inn, mit berühmten Salzbergwerken und 4,969 E.; im Kreis Brixen: Brixen, am Zusammenfluss der Rienz mit dem Eisack, mit 4,210; .Meran, an der Passer, mit 2,600; Bötzen (Bolzano) am Eisack, mit 12,000; Lienz, an der Mündung der Isel in die Drau, mit 3,050; im Kreis Trient: Trient, an der Etsch, mit 13,870; Ala, an der Etsch, mit 3,700j Riva am Garda-See, mit 4000; Roveredo am Leno, mit 12,000; Arco am Sarca, mit 2,200; — im Kreis Bregenz: Bregenz am Boden- see, mit 4,200; Feldkirch an der III, mit 2,500, und Bludenz, an der III, mit 2,300 Einwohnern. Bedeutende Marktflecken des Landes mit mehr als 2,009 E. sind: Schwatz, am Inn, mit 2,750; Imst am Inn, mit 2,700; Mals auf der Malserheide mit 2,000; Cles, im Nonsberger- thal, mit 2,070; La vis, an der Mündung des Aviso in die Etsch, mit 2,180; Levico, am gleichnamigen See, mit 3,640; Pergine, an der Fersina, mit 2,580; Borgo, an der Brenta, mit 3,350; Dornbirn, an der gleichnamigen Ache, mit 9,000; Hohenembs, unweit des Rheins, mit 2,040, und Gossis, mit 2,440 Einwohnern. Erwähnenswerthe Dörfer sind: Ambras, am Inn, mit sehenswerthem Schloss; Landeck, am Inn; Nauders, in der Nähe.der Passsperre; Finstermünz, am gleich- namigen Pass; St. Leonhard, im Passeyerthale, Hofers Geburtsort; St. Ulrich, Hauptort des Grödnerthales, und Strigna, im Suganathal, mit starker Seidenzucht. —
Auch dem Kronlande Tyrol und Vorarlberg steht, wie allen Oester- reichischen Provinzen, eine neue Aenderung der politischen Verfassung bevor. — Die Stände des Landes bestanden bisher aus Prälaten, Herren und Rittern, Bürgern und Bauern, deren Rechte um nicht viel bedeuten- der waren, als die der übrigen österreichischen Provinzialstände. Oberste Verwaltungsbehörde des Landes ist die St atthalterei zu Innsbruck. |
Wappen des Landes Tyrol ist ein rother, golden bewehrter und gekrön- ter Adler mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln, in silbernem, mit einem Erzherzogshute gedecktem Schild. Besondere Wappen einzelner Landestheile, die im grossen Wappen des Kaisserreichs Aufnahme ge- funden haben, sind ferner: ein schwarzer, mit Blutstropfen bespritzter, golden bewehrter Adler mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln und mit goldenem Bande um den Schwanz, im silbernen Grunde, wegen dem Hochstift Trient; — ein rückwärts sehendes, silbernes Osterlamm, den Kopf mit einem goldenen Scheine umgeben und mit dem rechten Vorder- fusse eine silberne Osterfahne mit rothem Kreuze tragend, im rothen Grunde, wegen des Hochstifts Brixen; — ein springender goldener Steinbock mit schwarzen Hörnern im blauen Grunde, wegen der Grafschaft Hohenembs; — in Gold eine rothe Kirchenfahne mit drei Spitzen, we- gen der Grafschaft Feldkirch oder Montfort; — ein silberner, mit vier grünen Rüben über einander belegter Pfahl im schwarzen Grunde, wegen der Grafschaft Bregenz; — und im Blau eine goldene strahlende Sonne über einem dreihügeligen schwarzen Berge, wegen der Grafschaft Sonneberg. —
Oberste Justizbehörde des Landes in zweiter Instanz ist das Oberlandesgericht in Innsbruck, welches unter dem Obersten Ge- richtshof in Wien steht. Gerichte erster Instanz sind: das Landesge- richt in Innsbruck und die Kreisgerichte zu Bötzen, Feldkirch, Trient und Roveredo. Die Handelsgerichtsbarkeit übt jeder Gerichtshof erster Instanz für seinen Sprengel aus. Für mindere Kriminal- und Civil- gerichtsfälle bildeirdie Bezirksämter die erste Instanz, mit Ausnahme der 5 Bezirksämter: Feldkirch, Innsbruck, Bötzen, Trient und Roveredo, welche lediglich administrative Angelegenheiten zu behandeln haben. Als Un ters u ch u ngs gerichte über Verbrechen und Vergehen sind be- stimmt, im Innsbrucker Kreise: das Landesgericht zu Innsbruck, und die Bezirksämter Rattenberg, Imst und Reutte; im Brixner Kreise: das Kreis- gericht Bötzen, und die Bezirksämter Meran, Brixen, Brunnecken und Lienz; im Trienter Kreise: das Kreisgericht Trient, und die Bezirksämter Borgo, Cavalese, Primiero und Cles, das Kreisgericht Roveredo, und die Bezirksämter Riva und Tione; und im Bregenzer Kreise: das Kreis- gericht Feldkirch, und die Bezirksämter Bregenz und Bludenz. — In allen übrigen Bezirken besorgen die darin bestellten Bezirksämter die zustän- dige Gerichtsbarkeit und politische Verwaltung. — Die Finanzverwal- tung sieht unter der Finanz-Landes-Direktion zu Innsbruck, welcher 4 Finanz-Bezirks-Direktionen, 3 Sammlungs- und l Bezirks-Kassen, 3 Hauptzollämter, 5 Weg- und Brückenmautämter, 2 Tabaks-Hauptmaga- zine, 2 Staats- und Fondsgüterverwaltungen, 2 Forstämter und 2 Fi- nanzwach - Sektionen, so wie 71 Steuerämter unterstehen. Zu Hall besteht eine Berghauptmannschaft mit 4 exponirten Bergkommissa- riaten, und eine Berg- und Salinen-Direktion, die zugleich Forst- direktion für den montanistischen Bezirk Tyrols ist, und eine Direktions- kasse, 13 Berg-, Hütten-, Hammer- und Salinen-Verwaltungen, 1 Probiramt, 1 Bau- und Zeugamt und 3 Forstämter (mit 13 Förstern und 38 Forst- warten) unter sich hat, und zu Innsbruck eine Landes-Forst-Direk- tion als Oberforstbehörde für die übrigen Forste Tyrols und Vorarlbergs, mit 14 Forstämtern, 63 Förstern und 252 Forstwarten. — Bezüglich des Militärwesens steht Tyrol unter dem Armee- und Landes-Gene- ral-Kommando für das lombardisch-venetianische Königreich, für Ty- rol, Kärnthen, Kram und das Küstenland, welches das 3., 5., 7. und 8. Armee-Korps begreift. Das Kommando der Ergänzungsbezirke der k. k. Armee ist zu Innsbruck. Zur kaiserlichen Armee selbst hat Tyrol und Vorarlberg, ausser einem Theil des Flotillen-Korps, der Sanitätstruppen und der Landes-Gendarmerie, 7 Jägerbataillons (das Kaiser-Jäger-Regiment) zu stellen. Die Militärpflicht ist allgemein, Dienstzeit 8 Jahre, Stellver- tretung gestattet. Festungen und befestigte Orte des Landes sind: Fort Nauders, am Eintritt des Inn, und Kufstein, am Austritt des- selben; die Franzenveste bei Brixen; die Befestigungen am Lueg- pass und das Schloss Werfen. — |
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Ungarn, ^afijien, OJafeoraina, SerOien,
Sießenöürgcn, Jîroatien nnö Sfanonien,
Jïïifûttrgrenje unî) Dafmafien.
Hand-Atlas. Taf. 26.
I. Ji3am Konigreieli Un^aru.
Cvescliichte. — Ungarn war in den ältesten geschichtlichen Zeiten der Tummelplatz der verschiedensten Völkerschaften, die sich den Besitz des von der Natur so reich ausgestatteten Landes streitig machten. Pannonier und Jazygen scheinen die ersten geschichtlich bekannten Be- wohner desselben gewesen zu sein. Die Römer brachten Pannonien un- ter ihre Gewalt und beherrschten es fast vier Jahrhunderte lang, bis zu Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. die Vandalen es ihnen entrissen, im folgenden Jahrhundert aber weiter nach Gallien und der pyrenäischen Halbinsel zogen und ihre Sitze an der Donau den Gothen überliessen, auf Welche zuletzt die Avaren folgten, die sich, im Laufe der Zeit mit den benachbarten Slavenstämmen verschmelzend, hier am längsten be- haupteten. Im J. 889 unterlagen sie den Magyaren, einem finnischen Stamme, dessen ursprüngliche Wohnsitze wahrscheinlich die tiefen Thäler im Osten des Uralgebirges gewesen sind. Unter ihrem Herzog Arp ad Warfen sie sich auf die Slavische Bevölkerung, und nachdem sie sich hier festgesetzt hatten, überschwemmten sie in wilden verheerenden Rauh- zügen weit und breit die angrenzenden Länder, ja drangen, in Deutsch- land als Hannen bezeichnet, bis an die Nordsee, nach Gallien und bis zum Schwarzen Meeere vor. Als ihre Unübervvindlichkeit sich an der Kriegszucht und Unerschrockenheit der deutschen Könige gebrochen und Heinrich L (der Vogelsteller) sie 933 bei Merseburg, und Otto 1. auf dem Lechfelde (955) auf's Haupt geschlagen hatte, beschränkten sie sich auf ihre natürlichen Grenzen und wendeten ihre Kräfte dem Anbaue des Lan- des zu, Herzog Stephan L (der Heilige) führte zu Ende des 10. Jahrhun- derts das Christenthum ein, milderte die rauhen Sitten des Volkes und Süchte den kriegerischen Geist desselben zu den Künsten des Friedens Einzuleiten, Dafür erhielt er vom Papst Sylvester IL die Königskrone «nd den Titel „apostolische Majestät", Die Verfassung, die er dem Reiche
Btamme'i Hand'Atlas, — Vngain, Galizien etc. «. |
gab, und zu deren Stützen er den Klerus und Adel machte, hat sich im Wesentlichen bis jetzt erhalten, und mehr als irgendwo anders drang der Gebrauch der lateinischen Sprache aus den Stiftern und Klöstern in alle öfi'entliche Verhandlungen, ja selbst in den geselligen Verkehr ein. Stephans Schwestersohn und Nachfolger Peter reizte durch seine Aus- schweifungen das Volk zum Aufstande, und verlor den Thron, den er zwar durch Hülfe Heinrichs IIL wieder erlangte, dafür aber dem deutschen Könige den Lehnseid leisten musste. Von einer wilden Rotte, die die Her- stellung des Heidenthums verlangte, geblendet, starb er im Kerker. Un- ter den folgenden Königen ereigneten sich heftige Kämpfe gegen die zur Veredelung des Volkes herbeigezogenen und sehr begünstigten Ausländer, und erst nach 23jährigen inneren Streitigkeiten ward die Ruhe durch Ladislaus den Heiligen, der von 1091—1103 regierte und Kroatien und Dalmatien an das Reich brachte, wieder hergestellt. Slavonien war schon 1079, Halicz 1084 von Ungarn erobert worden. Unter Andreas IL erzwang sich der Adel im Jahr 1222 die goldene Bulle oder Magna Charta, zur Erweiterung seiner Vorrechte. Als mit Andreas HL 1301 die männ- liche Linie des Arpad'schen Stammes ausstarb, kam in der weiblichen Linie das Haus Anjou zur Regierung, aus welchem tretfliche Fürsten her- vorgingen, die das Reich im Innern förderten und demselben nach Aussen Ruhm und Glanz verschafl'ten, obschon jetzt (1392) auch die Zeit der furchtbaren Türkenkriege begann, durch welche das Land Jahrhunderte lang fast ohne Unterbrechung gegeisselt wurde. In der Reihe dieser Für- sten strahlten Johann Hunyadi und sein Sohn Matthias Corvinus. Nach der unglücklichen Schlacht bei Mohacz, 1526, in welcher König Lud- wig IL (aus dem böhmisch-luxemburgischen Hause) fiel, wurde Ungarn zum grössten Theil türkische Provinz und blieb es 160 Jahre hindurch. Da Ludwig IL keine Kinder, wohl aber eine Schwester (Anna) hinterlas- |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 235
sen hatte, die mit dem Enkel des Kaisers Maximilian I., dem Erzherzoge Ferdinand von Oesterreich, vermählt war, wählte die Mehrzahl der Ungarn den Erzherzog und nachmaligen Kaiser Ferdinand 1. zum Könige, der aber erst 1547 zum dauernden Besitz des ungarischen Throns gelangte. Der ehrsüchtige Zapolya und seine Nachfolger entzündeten einen Bürger- krieg und machten dem habsburgischen Hause den Besitz von Ungarn streitig. Endlich durch Waffengewalt gezwungen, sprach der Reichstag zu Pressburg, 1688, die Erblichkeit der Krone aus, und der Karlowitzer Friede, 1699, brachte das an die Türken Verlorene zurück. Seitdem ist Ungarn stets bei dem Hause Oesterreich als ein besonderes Erbreich ge- büeben. Die Verbesserungen, welche Maria Theresia dem Lande hatte angedeihen lassen, beschloss Joseph II. durch Aufhebung der Leibeigen- schaft, Beseitigung der Adelsvorrechte, das Toleranzedikt, zu einer durch- greifenden Reform zu erweitern, allein da er auch die deutsche Sprache einzuführen befahl, stiess er auf allgemeinen Widerstand, und musste 1790 die alten Einrichtungen zurückrufen. — Die neue Zeit bUeb übri- gens nicht ohne Einwirkungen auf Ungarn. Die materieRe Wohlfahrt wurde von der Regierung gefördert; die geistigen und politischen In- teressen fanden unter dem Adel selbst wackere Vertreter, Atif dem Land- tage 1826 wurde vorzüglich auf Anregen des Grafen Szechenyi der Be- schluss gefasst, eine Akademie der Wissenschaften zu gründen. Es bil- deten sich zwei Parteien, die des Fortschritts und die des Alten- Vor Allem nahm man sich der magyarischen Sprache an, und es wurde nach den heftigsten Kämpfen, namentlich gegen die Slavonier und Kroaten, erreicht, dass sie zur parlamentarischen erhoben wurde. Ein wichtigerer Streitpunkt wurde die Steuerfreiheit, auf deren Abschaffung die Liberalen hinarbeiteten. Die .Anzeichen heftiger Erbitterung, die schon hin und wieder hervorgetreten waren, brachen bei den Wahlen zum Landtag 1844 in die rohesten Exzesse aus, wiederholten sich während des Landtags, und in Folge derselben behielt die Reaktion diessmal den Sieg. Die Auf- regung der Leidenschaften theilte sich, obwohl die Regierung sich einen gemässigten, konservativen Fortschritt zur Richtschnur genommen hatte, dem ganzen Lande mit und loderte dann und wann in Flammen auf, kein Wunder daher, dass auch hier das Jahr 1848 von Vielen mit Jubel be- grüsst wurde, die schon längst auf eine Gelegenheit gewartet hatten, sich von der Bevormundung Oesterreichs loszumachen, um dann das Regiment allein führen zu können. Die 1848 offen hervorgetretene und im September 1849 beendigte ungarische Revolution bewirkte, dass Ungarn seine bisherige exceptioneRe Stellung und besondere Verfassung verlor und den übrigen Oesterreichischen Kronländern gleichgesteRt wurde. Zu- gleich wurden die ehemaligen ungarischen Nebenländer zu eigenen Kron- ländern erhoben, und die Comitate Bacs-Bodrogh, Temes, Torontal und Krasso von Ungarn getrennt und zur Bildung der W^ojwodschaft Serbien verwendet. —
»as Ktand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Königreich Ungarn, mit Ausschluss der Königreiche Kroatien und Slavonien, die früher politische Bestandtheile Ungarns waren, mit ihm eine und die- selbe Verfassung, einen und denselben Reichstag etc. hatten, jetzt aber politisch und administrativ gänzlich von Uim geschieden sind, bildet den östlichen Hauptkörper der Oeslerreichischen Monarchie, Es dehnt sich zwischen 33"38'—420 40' OL, und vom 45O30'—49038' NBr, aus, wird im N. von Oesterr. Schlesien und Galizien, im 0. von der Bukowina und Sie- benbürgen, im S. von der Wojwodina, Kroatien, der Warasdiner MiUtär- grenze und Slavonien, und im W. von Steyermark, Nieder-Oesterreich und Mähren begrenzt, nnd umfasst einen Flächenraum v 011 3,265,85 geogr. (3,123,73 österr.) Qu.-AL, mit einer Bevölkerung ,(1857) von 8,146,992 Seelen, hat mithin 2,609 Bewohner auf 1 österr. Qu.-Meile. — |
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Ungarn ist im Norden, Osten und Süden Gebirgsland, in der Mitte Ebene. Das Hauptgebirge ist die Kar p athen kette, die in bogenförmiger Rich- tung Ungarn von Mähren, Schlesien, GaRzien, der Bukowina und Sieben- bürgen scheidet. Das ungarisch-kar pathis che Hochland, wel- ches im W. von der Oder, Beczwa und March, im N. von der Weichsel, im 0. vom Dunajec, Poprad und Hernath, und im S. von der ungarischen Tiefebene begrenzt wird, ist ein aus vielen Ketten gebildetes Bergland, von welchem das Tatragebirge (im Liptauer und Zipser Koinitate) geographisch und geognostisch getrennt ist, aus kahlen Felsenbergen be- steht, die in ihren Schluchten ewigen Schnee hüllen, einen 6,000' hohen Kamm hat und in seinen einzelnen Gipfeln: in der Loinnitzer Spitze 8,370', in der Eisthaler Spitze 8,100, im Kriwan 7,675, in der Gerlsdor- fer Spitze 7,300, im Rohatsch 6,400, im Ratzkowa 6,600' aufsteigst. Die eigentlichen Karpathen in Nord-Ungarn erheben sich nirgends über 5000', bestehen meist aus Sandstein und bilden runde Kuppen; nur nach der Grenze der Bukowina zu tragen sie Alpencharakter. Der westliche Theil derselben führt den Namen der Bia slawisch en Karpathen, und die östlich von ihnen gelegenen Bieskiden, zwischen der Beczwa und dem Dunajec, sind die höchsten, erreichen eine Kaminhöhe von 3—4000', sind mit grossen Tannen- und Fichtenwaldungen und üppigem Graswuchse bedeckt, und erreichen im Bahia Gora 5,400, im grossen Baranio 4,175, im Lissahora 4,380, und im Javornik 3,200' Höhe. Zwi- schen Mähren und Ungarn führen sie den Namen Bjali Hori (Weisse Berge). Das Neutragebirge steigt zwischen der Waag, Neutra und Thurocz auf, und erreicht in den Alpen von Naklade 4,109' Höhe. Von der Thurocz im N. bis zur Neutra und Gran im S. zieht sich das Fatra- gebirge (das ungarische Erzgebirge), eine prächtige Gebirgsgruppe mit vorzüglichem Reichthum an Gold und Silber, die im grossen Fatra bis 5,600' aufsteigt. Südlich vom Tatragebirge zieht sich zwischen Waag und Gran die niedrige Tatra, mit dem 5,877' hohen Kralowa Hola und dem 6,200' hohen Dumbiaz, und zwischen Gran, Eipel und Sajo das an Gold, Silber, Eisen, Kupfer und Blei reiche Ostrowsky-Gebirge, eine vulkanische Gebirgsgruppe, die im Paradiesberg bei Schemnitz 3,000, im Sitna 3,360' Höhe erreicht. Das Neograder-Gebirge zwischen Eipel, Donau, der ungarischen Tiefebene, Sajo und Rima, steigt im Ka- rancs 2,400' hoch; ein Theil desselben ist das Matragebirge mit dem schlummernden 2,280' hohen Vulkan Dasko. _ Das karpathische Waldgebirge, H'elches vom Dunajec bis zu den QueRen des Viso und der Bistritz reicht, steigt in Ungarn, Galizien und der Bukowina von 3—6,000', bildet viele Queräste und Querthäler, hat zahlreiche Kohlen-, Torf- und Salzlager, und mehrere vulkanische Ketten, wie die 1,500' hohe Hegyalla und die Vihorletkette mit dem 3,360' hohen Vihorlet. — Wäh- rend die Karpathen links von der Donau sich ziehen, breiten sich rechts Aeste der Alpen aus: das Leithagebirge, der Bakonyer Wald, die Ofener- und Baranyerberge, das Matzelgebirge etc. Zwischen diesen beiden Hauptgebirgen Regen nun die beiden grossen ungarischen Ebenen, wahre Prairiën, ungeheure grosse Wiesenflächen, welche durch Sümpfe unterbrochen werden. Die untere oder grosse Tiefebene dehnt sich zwischen den Karpathen, den Ausläufern der Alpen in Ungarn, der kroatisch-slavonischen Tiefebene und den Gebirgen des Ostens in einer Länge von 60 und einer Breite von 40 Meilen über einen Flächen- raum von 1,700 Qu.-M. aus. Ihre Höhe ist von 150—400'. Sie ist zum Theil äusserst fruchtbar, zum TheR mit Sümpfen und Flugsand bedeckt. Waldungen sind sehr selten. Einen Theü derselben bildet die 15 Ou.-M. grosse, meist sandige und wasserarme, im Süden jedoch fruchtbare Debrecziner Haide. Der von Gran gegen den Plattensee hinstreichende Gebirgsrücken trennt die grosse Tiefebene von der im W. dieses Ge- birgsrückens gelegenen oberen oder kleineren Tiefebene, die gegen 25 M. lang und 16—20 M. breit eine Fläche von 160 Qu.-M. be- deckt, 350—380' hoch, im Norden fruchtbar und anmuthig, im S. und W. sumpfig und sandig ist. — Hauptfluss des Landes ist die Donau, iu welche, mit Ausnahme des nördlich der Weichsel zufliessenden Pop rad, aRe übrigen Gewässer münden, darunter die Raab, Drave, Save, March, Waag, Gran, Eipel, Theiss etc. Von Haimburg, wo die Donau das Land betritt, verengert sich deren Thal und bildet bis unter- halb Gran ein Becken durch steile Felsen. Die Berge des linken Ufers treten bei Gran plötzlich zurück, die des rechten erst unterhalb Ofen; oberhalb Mohacs nähern sie sich .dem Flusse wieder und verlassen ihn erst bei dieser Stadt; von hier fliesst die Donau in einer theilweise mo- rastigen Ebene bis Alibek, wo sie wieder zwischen mächtige Gebirge tritt. Während ihres Laufes ist die Donau an mehreren Stellen sehr eingeengt und bildet Stromschnellen, so namentRch zwischen Gran und Ofen, und zwischen Moldawa und Skela Kladowa (das eiserne Thor); ebenso bildet sie an verschiedenen SteRen zahlreiche Arme und Inseln, unter denen die grosse und kleine Insel Schütt, zwischen Presburg und Komorn, die be- deutendsten sind. Die Breite des Stromes bei Presburg ist 900, ober- halb Ofen 2,000, unterhalb 3,000, bei SemRn 4,000, bei Orsowa 500'; die Tiefe bei Ofen 24—36, bei Peterwardein 36, bei Semlin 42, bei Or- sowa 66'; die Länge seines Laufes in Ungarn 134V2 Meilen (von Pres- burg bis Pesth 39V2, von Pesth — Peterwardein 57, von Peterwardein — Orsowa 38 Meilen). — Das Tiefland Ungarns enthält den grössten See der Oesterreichischen Monarchie, den über 24 Qu.-M. grossen Platten- oder Balatonsee, dessen Tiefe zwischen 6 und 36' wechselt; er ist bei 10 »Meilen lang und gegen 4 M. breit, reich an Fischen, wird aber seines unruhigen Wassers wegen w'enig zur Schifffahrt benutzL Auf ihn folgt der 6V2 Qu.-M. grosse Neusiedlersee, der 4 M. lang und IV2 M. breit, aber nur 3 — 13' tief, und desshalb, sowie des häufigen Rohrwaichses wegen, nur wenig schiffbar ist; sein W^asser hat einen unangenehmen Salzgehalt, und sein Wasserspiegel fäRt und steigt beträchtlich. Merk- würdig sind die hochgelegenen kleinen Bergseen der Karpathen, die „Meeraugen", die oft bedeutende Tiefe haben. An Teichen ist in den Ebenen kein Mangel, doch werden sie immer zum Ackerbau verwendet. Sümpfe sind in grosser Ausdehnung vorhanden, und die ungarische Tief- ebene ist durch ihren fetten Thonboden besonders zur Sumpfbildung ge- eignet. Die Theiss, die untere Donau, Save, Drau, Kulpa, Teines und Koros nehmen an der Sumpfbildung den bedeutendsten Antheil. Die aus- gedehntesten Sümpfe des Königreichs sind: der Sar-Rét in den Komi- taten Bihar, Békés, und Szabolcs (7 Qu.-.M.), der Echeder-Sumpf in Szathmor, und der Hau säg, am Neusiedlersee (6 Ou.-M., theils Schilf und Binsen, theils schwimmmender Rasen). Grössere Kanäle, welche theils zur Schifffahrt, theils zur Entwässerung des Kulturbodens dienen, sind: der I4V2 Meilen lange Bacser- oder Franzenskanal, zwischen der untern Theiss und Donau, welcher Schiffe von 7—8,000 Centner Last trägt; der Begakanal (theilweise nur das regulirte Bett der Bega), der durch die eingeleitete Temes schiffbar wird, 16 M. lang ist und Schiffe bis 4,000 Ctnr. trägt; der Palatinal- oder Sarvitz-KanaL der meist zur Austrocknung der Sümpfe an der Sarvitz dient und Lasten von 500 bis 1,000 Ctnr. trägt, und der Siö-Kanal, der den voripn mit dem Plattensee verbindet, und sich durch den in diesen einmündenden Ka- posfluss an den Kaposerkanal anschliesst. — Mineralquellen zählt man über 300 in Ungarn; die besuchtesten sind die SäuerRnge zu Bart- feld, die Bitterwasser zu Gran und Fürd, die Schwefelquellen zu TepRtz, Pistjan und Ofen etc. Salzquellen sind zahlreich vorhanden. — Das Klima Ungarns ist vollkommen gemässigt, und Wein, Mais, Getreide und Melonen gedeihen hier in Menge. An den Karpathen ist es sehr kalt und rauh; am südlichen Abhang derselben ungemein angenehm; jenseits der Theiss sehr heiss und trocken. Hefüge Stürme und Wirbelwinde sind in den Ebenen selten, desto häufiger in dem Gebirge; Luftspiegelungen bemerkt man oft in den Heiden, und manche Gegenden werden zuweilen von Erderschütterungen heimgesucht. In Hinsicht auf Naturerzeug- nisse ist Ungarn sehr gesegnet. Das Mineralreich ist im höchsten Grade ergiebig an Fülle und Mannigfaltigkeit, namentlich an Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Blei, Schwefel, Steinkohlen etc.; das Pflanzenreich erfreut sich der üppigsten Vegetation, und die Thäler und die grossen Strecken der Ebe- nen sind mit fetter, dicker Dammerde überzogen. Haupterzeugnisse sind: Getreide aller Art, Hülsenfrüchte, «Knollen- und Gartengewächse, Handels- pfianzen, Wein, Obst und Futterkräuter. Gross ist der Holzreichthum, aber ungleich .vertheilt. Unter den Produkten des Thierreichs steht oben an das Rindvieh, ferner Pferde, Schafe, Schweine, zahRoses Geflügel, viel JagdwRd, auch Bären, Wölfe, Wildschweine etc., und Sing- und Wasser- vögel ziehen in Schaaren. Der Ueberfluss an Fischen ist ungeheuer, Blut- egel kommen häufig vor, und unter den Insekten sind die Kolumbaczer Mücken sehr gefürchtet. — Ungarn ist, wie Frhr. von Prónay, der beste Schilderer des ungarischen Volkslebens in seinen meisterhaften Skizzen sagt, eine Taschenausgabe Europa's. Die Verschiedenheit des Klima's, des Bodens, gebildet durch seine geographische Lage, bieten im Kleinen die grösste Mannigfaltigkeit dar, und so formen Klima, Erdoberfläche, Natur- produkte, Menschen und ihre Sprache eine Musterkarte europäischer Mosaik. —"
I»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner- zahl Ungarns belief sich, nach der Aufnahme vom 31. Okt. 1857 auf 8,146,992 Seelen, mithin auf 2,609 auf die Qu.-M.; nach der Zählung von |
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1850 betrug- sie nur 7,864,262. — Nach der Wahrscheinlicbl(eitsberech- nung des Ic. k. statistischen Bureau's wurde sie 1852- muthmassiich auf 8,545,700, und 1854 auf 8,744,481 Seelen, oder 2,799 auf die Qu.-M. angenommen. Mit Inbegriff der jetzigen Wojwodschaft Serbien hatte Provinzial-Ungarn im Jahre 1842 IO1/2 und 1846 etwa 11 Mill. Einwohner. Eine genaue Statistik Ungarns zu geben, war selbst den Staatsbehörden nicht möglich, „weil," wie der ungarische Statistiker v. Fenyes in sei- nem 1843 herausgegebenen Werke über Ungarn bemerkte, „der Ungar nicht will, dass seine Kräfte durch seine Feinde gemessen werden." ~ Die Zunahme der Bevölkerung ist, bei der Verschiedenheit der .Angaben, nicht zu berechnen, doch ist ein Steigen der Volkszahl nicht zu verken- nen. Nach dem Geschlechte geschieden betrug (1854) die männliche Bevölkerung 4,332,866, die weibliche 4,411,615 Seelen; die Zahl der jähr- lichen Geburten wurde (1851) zu 367,474 (189,176 männliche, 178,298 Weibliche), die der Sterbefälle zu 262,787 (135,456 männliche, 127,331 weibliche) angegeben. — Wohnorte zählte man in demselben Jahre 1 1,327 mit 1,214,229 Häusern, und zwar: 95 Städte, 595 Marktflecken und 10,637 Dörfer. Hauptstadt des Königreichs ist Ofen-Pesth (Pesth, 1857, mit 131,705, Ofen mit 58,372 Einwohnern); andere bedeu- tende Städte des Landes siehe die „statistische Tabelle" am Schluss! Markt- flecken mit mehr als 20,000 Einwohnern sind: Väsarhely-Holdmezö mit 33,090, Kecskemet mit 32,308, Csäba mit 23,049. Mäko mit 22,611, und Szentes mit 22,136 Seelen.
Stammversehiedenheit. — Unter allen Ländern Europa's gibt es keines, das vergleichungsweise von so verschiedenen Völkern bewohnt wird, wie Ungarn. Beinahe alle europäischen Völkerstämme findet man hier vereinigt, und ungeachtet der stets sich mehrenden Vermischung, hat jeder derselben seine besondere Lebensart, Sitten, Gebräuche und her- kömmliche Erwerbszweige beibehalten. Der Abstammung nach zerfällt jedoch die Hauptmasse der Bevölkerung in Magyaren, Slaven und Deutsche. Die Zahl der Magyaren beHef sich Ende 1854 auf 4,327,900. Ueber- wiegend magyarisch sind die Distrikte Pesth-Ofen (über ^A), Oedenburg und Grosswardein (im Ganzen 25 Komitate), namentlich das mitUere Flachland zwischen der Theiss, Maros und Donau; während die Slowaki- schen Komitate Arva, Sohl, Liptau, Thurocz und Trentschin zusammen kaum über 2,000 Magyaren zählen. Diese 5 Komitate sind die Haupt- sitze der Slaven, welche nach den Magyaren am zahlreichsten im Lande sind, und 1854 auf 2 Mill. Seelen geschätzt wurden (vom Czechischen Stamme 1,892,100, Ruthenen, 487,900, Slovenen 49,400, Kroaten 79,500, Surben [Raizen] 69,400). Deutsche, die vom 12. Jahrhundert bis zur neuesten Zeit hier einwanderten, sind am zahlreichsten im Oedenburger und Pesther Distrikt, dann in den Städten Pressburg, Ofen, Pesth, in den kar- pathischen Bergstädten, und überwiegend deutsch ist das Wieselburger Komitat. Die Gesammtzahl der Deutschen belief sich 1854 auf 854,800. Der übrige Theil der Bevölkerung besteht aus Walachen, Armeniern, Griechen, Juden, Zigeunern, Franzosen, Italienern etc. — AValachen (Rumunen) zahlt man 584,700, Zinzaren und Griechen 9,600, Armenier 3,500, Juden 367,400, Zigeuner 20,000. Jede die- ser NationaRtäten besitzt (bis auf die Juden und Zigeuner) ihre eigene Sprache, doch ist die magyarische Sprache jetzt am meisten ver- breitet und bildet, mit der slavischen, die Sprache des Volks. Uebri- gens wird in ganz Ungarn viel Deutsch gesprochen, und auch die lateinische Sprache, welche früher Staats- und Geschäftssprache war, ist noch stark verbreitet. — Der Volkscharakter der Deutschen, So wie der Slaven in Ungarn, trägt ganz das Gepräge des ursprünglichen Stammes an sich; die eigentlichen Ungarn, die Magyaren, haben bis zum heutigen Tage noch den ganzen Charakter ihrer Voreltern erhalten: tapfer, grossmüthig, gastfrei, offen, feurig, sind sie jedem Zwange feind, hnd aufbrausend, auf ihren Namen stolz und sich fühlend, verfaRen sie, den Deutschen gegenüber, nicht selten in Selbstüberschätzung. —
Religionsversehiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Dem 'Religionsbekenntnisse nach gehört die Mehrheit der Bevölkerung |
Ungarns der römisch-katholischen Kirche an; die Zahl der Pro- testanten beläuft sich auf mehr als 2 MiRionen'Seelen. — Römisch- katholische Christen zählt man 4,233,144, Griechische Katholiken 694,512, Mchtunirte Griechen 407,561 , Protestanten augsburgischer Konfession 743,726, Protestanten helvetischer Konfession 1,453,090, Juden 367,400 (nach andern Angaben nur 332,229). — Die Römisch-katholische Kirche steht unter den 3 Erzbisthümern: Gran, dessen Erzbischof den Titel „Primas von Ungarn" führt (mit den Bisthümern Neutra, Raab, Veszprim, Neusohl, Waitzen, Stuhlweissenburg, Fünfkirchen und Steinam- anger), Erlau (mit den Bisthümern Szathmor, Rosenau, Zips und Kaschau), und Kalocsa-Bacs (mit den Bisthümern Grosswardein und Csanäd); zerfällt in 65 Archipresbyteriate, 296 Dekanate, 2,802 Pfarreien und 36 andere Seelsorgestationen, und zählt 4,248 Welt- und 1,154 Ordensprie- ster. Die griechisch-katholisch e Kirche hat 2 zur Graner Erz- diöcese gehörige Bisthümer (Munkacz und Eperies) und das unter dem Erzbisthum Fogaras (in Siebenbürgen) stehende Bisthum Grosswardein, und zählt 18 Archidiakonate, 83 Dekanate, 841 Pfarreien und 914 Welt- und 46 Ordenspriester. Die Griechische-nichtunirte Kirche steht unter dem Patriarchen zu Karlowitz (in der serbisch-banat. Militärgrenze), von welchem die Bisthümer Bacs, Arad, Versec und Ofen dependiren, und zählt 26 Erzpriesterschaften, 999 Pfarreien, 1,252 Welt- und 30 Ordensprie- ster. Die evangelisch-lutherische Kirche steht unter dem Gene- ral-Kircheninspektorat zu Pesth und 4 Superintendenturen zu Pressburg, Oedenburg, Neusohl und Theissholz, und zählt 37 Seniorate, 548 Pfar- reien und 600 Geistliche in der Seelsorge; die evangelisch-refor- mirte Kirche steht unter 4 Superintendenturen zu Pesth, Popa, Mis- kolycz und Debreczyn, und zählt 38 Seniorate, 1,492 Pfarreien und 1,617 GeistRche. Die Juden stehen unter besondern Rabbinaten. —
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Für Erziehung und Unterricht war bis zum Beginn des zweiten Viertels dieses Jahrhunderts nur wenig gethan, und die geistige Kultur war daher auch nur in den grösseren Städten heimisch. Wissenschaftliche Bildung war bis in die neueste Zeit auf einen engen Kreis beschränkt, da als Schriftsprache nur das Lateinische üblich war, ja dieses sogar im Umgange die Volkssprache hin und wieder gänzlich verdrängt hatte. Erst seitdem die Verbreitung dCT magyarischen Sprache durch die Gesetze begünstigt wurde, begann die Bildung sich rasch zu entwickeln, und mit Bewunderung schaut man auf die üppig vorgedrungenen Erzeugnisse der magyarischen Literatur. Die ungarische Sprache, welche ein Glied in der Reihe des weitverzweig- ten finnischen Sprachstammes bildet, hat ihren ächt asiatischen Charakter treu bewahrt, zugleich aber für die ihr fehlenden Vorstellungen aus den Schätzen des Deutschen und Slavischen sich bereichert. Die Versuche des 17. und 18. Jahrhunderts, den Grund zu einer NationaRiteratur zu legen, sind grösstentheils der Vergangenheit anheim gefallen, oder doch durch die Produkte der neueren Zeit in den Hintergrund gedrängt worden. Namentlich hat die lyrische Poesie herrliche Blüthen entfaltet. Auch auf dem Gebiet der Prosa ist ein reger Wetteifer entstanden, und die Muster der Geschichtschreibung, wie sie in den alten lateinisch geschriebenen Chroniken vorRegen, sind nicht unbeachtet geblieben. Wissenschaftliche, beRetristische und poUtische Journale haben sich sehr vermehrt, und machen Bildung und Geschmack allgemeiner, und noch mehr würde ge- schehen sein, wenn nicht zeitweRig die Presse zu sehr bevormundet wor- den wäre. Für Künste ist im Ganzen noch wenig geschehen, so viel Ta- lent sich auch für einzelne, namentlich für Musik findet, und die Ungarn leidenschaftliche Liebhaber des Schauspiels sind. ~ Volks- und Elemen- tarschulen bestanden (1851) 7,479 (4,471 katholische, 2,871 akatholische, 137 israeRtische), mit 14,131 Lehrer und Lehrerinnen und 555,705 schul- besuchenden (bei 906,297 schulfähigen) Kindern. Gymnasien bestehen 76 mit 780 Lehrern und 11,371 Schülern. Für höhere klassische Bildung besieht in Pesth eine Universität mit 4 Fakultäten, die bereits im Jahr 1465 gestiftet wurde, und 76 Professoren und Dozenten und 919 Stu- denten zählt. Rechtsakademien sind zu Pressburg, Kaschau, Grosswar- |
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dein und Debreczin, und von theologischen Lehranstalten 16 bischöfliche Seminarien und 15 Klosterhausstudien für römische Katholiken, 2 bischöf- liche Seminarien und 1 Klosterhausstudium für griechische Katholiken, und 12 evangelische Kollegien und Lyceen, als PrivatlehrangJalten, in verschiedenen Städten des Landes. Realschulen bestehen 2; Industrie-, polytechnische, Handels- und Kunstschulen sind in den letzten Jahren in den grösseren Städten gegründet worden, darunter die k. k. Josephs- Industrieschule zu Pesth, die Kommerzialschulen zu Pesth und Kanischa, und ausser diesen besteht 1 Bergschule und Forstakademie in Schemuitz, und landwirthschaftliche Lehranstalten zu Keszthely und Ungarisch-Alten- burg. —
Physiscli-technische Kultur. — Ungarn ist die grosse Korn- und Vorrathskammer der Oesterreichischen Monarchie. Während in Unter- Ungarn auf den grossen Ebenen Weizen, Mais, Tabak, Reps und Melonen reichhaltige Ernten geben, im Banat Reis und Baumwolle gedeiht, auf den unabsehbaren Heiden (Puszten) vorzügliche Schafe, Kühe und Pferde gezogen werden, bietet das Innere der Hochgebirge die edelsten Erze, ganze Bergketten die vorzüglichsten Weine, Hochwälder und Sümpfe eine mannigfache Jagdbeute, Flüsse, Seen u. Gebirgsbäche die trefflichsten Fische. Bei aU diesem Reichthum an Naturprodukten ist aber Ungarn durch seine geographische Lage hauptsächlich auf den Feldbau angewiesen, der, wie überhaupt die Landwirthschaft, hier noch bedeutender Verbesserungen bedarf. Die Hindernisse derselben liegen hauptsächlich in der bisher noch bestehenden Untheilbarkeit der Güter (Majorate), der ungleichen Vertheilung der Bevölkerung, in dem Mangel an Absatz, vornehmlich aber darin, dass der Bauer bisher nicht freier Grundbesitzer war. Aenderun- gen sind zwar bereits in Menge angebahnt, doch konnten selbige bis jetzt ihre Früchte noch nicht zeigen. Die fleissigsten Landwirthe sind die Deutschen und Slaven, weniger die Ungarn selbst. Von der produk- tiven Bodenfläche von 26,644,719 Österreich. Joch, welche Ungarn um- fasst, werden 10,103,030 Joch als Ackerland, 429,089 als Weingärten, 3,841,668 als Wiesen und Gärten, 4,473,463 als Weiden, und 7,797,469 Joch als Waldungen benützt. Getreide wird in Menge erzeugt, und ob- wohl der Ackerbau weniger rationeU als in der Lombardei, Böhmen, Mähren und Nieder-Oesterreich betrieben wird, doch mehr gebaut, als in irgend einem andern Kronlande der Monarchie. An Weizen werden durch- schnittlich 11,186,000, an Roggen 13,150,000, Gerste 14,425,000, Hafer 21,912,000, Mais 11,530,000, anderes Getreide 1,250,000 wiener Metzen gewonnen. Hülsenfrüchte werden jährlich IV2 Mill., Kartofl'eln 12 Mill. Metzen gebaut; Flachs 220,000, Hanf 230,000, Tabak an 350,000 Ctnr. erzeugt. Von Oelpflanzen wird vorzugsweise Reps gebaut, von andern Handelspflanzen Waid und Wau, Kümmel, Fenchel und Anis, Safran, Süss- holz, Rhabarber und türk. Pfeffer. — Die Obstkultur wird mit Eifer nur auf den herrschaftlichen Besitzungen gepflegt, denn überaU spendet die Natur von selbst ihren Ueberfluss. Ausser Aepfeln nnd Birnen, die in Menge gezogen werden, sind Pflaumen in Süd-Ungarn am gemeinsten, und werden grösstentheils zur Erzeugung von Slibowitz (Pflaumenbranntwein) verwendet. Wein wird in Menge und von vorzüglicher Güte gebaut. Der jährliche Ertrag wird auf I8V2 MiR. österr. Eimer geschätzt. Die edelsten Sorten in Ungarn sind der Tokaier, Menescher, Rüster, Ofner, Oedenburger, Erlauer, Schomlauer und Georger etc. — Der Waldbau ist höchst ansehnlich, die Waldungen selbst aber sind sehr ungleich ver- theHt, in den Ebenen herrscht sogar Holzmangel, demungeachtet aber wird der jährliche Ertrag an Brenn- und Nutzholz auf mehr als 9 Mill. Klafter geschätzt.
Die Viehzucht ist von grosser Bedeutung und wird zum Theil noch nomadisch betrieben; die sogenannten wilden Heerden in den Ebe- nen stehen unter besonderen Hirten. Der Ungar liebt im Allgemeinen die Viehzucht und widmet sich ihr mit Vergnügen; sie erfordert zur Pflege und Aufsicht viele Menschen; daher auch die überraschend grosse Zahl der Hirten im Lande, die nach der Verschiedenheit des ihnen anver- trauten Viehes in 5 Klassen: Juhäsz (Schafhirten), Gulyäs (Rindviehhirten), Bivaly Csordäs (Büffelhirten), Csikös (Rosshirten) und Kondäs (Schwein- hirten) geschieden werden. — Die Slaven leben zum grossen Theil von der in den karpathischen Alpentriften und in den Thälern sehr ergiebi- gen .Milchwirthschaft. Sehr geschätzt wird die Pferdezucht; berühmt sind die Gestüte zu Mezöhegyes, Babolna, Kopcsan, das des Grafen Hunyady etc. — Die Fortschritte der Schafzucht sind ziemlich bedeutend, namentlich auf den Gütern des Fürsten Esterhazy, der Grafen Palffy, Erdödy etc. Schweine-, Geflügel- und Bienenzucht sind ebenfalls sehr ergiebig. Der Viehstapel betrug im Jahre 1854 an Rindern (Stiere, Ochsen und Kühe, mit Ausnahme des Jungviehs) 2,549,604, an Pferden 1,150,319 (grossen- theils veredelt), an Eseln und Maulthieren 16,102, an Schafen 10,500,000 (worunter sehr viele verdelte), an Ziegen 460,000, an Schweinen 3,000,000. Die Federviehzucht, besonders die der Gänse, ist von grosser Wichtigkeit; Bienenstöcke zählt man über 230,000, die gegen 24,000 Centner an Honig und Wachs liefern; und die Seidenraupenzucht, die durch Maulbeerpflan- zungen unterstützt wird, bringt bereits an 5,000 Centner Seidencocons zum Abhaspeln. — Die Jagd ist von grossem Belange. Die nördlichen dichten Wälder beherbergen Bären, Wölfe, Luchse, Wildschweine und Rehe, die Gipfel der Karpathen Gemsen und Murmelthiere, während jen- seits der Donau in den grossen Waldungen zahlreiche Hirsche, auf den weiten Steppen und Ebenen Füchse und Hasen in Menge anzutreffen sind. An wildem Federvieh ist Ueberfluss. Auf den Seen und stehenden Was- sern, die sich auf den Puszten vorfinden, sind zahllose wilde Gänse, Enten und strandläuferartige Vögel, auf den Ebenen Heerden von Trappen, und jenseits der Theiss die so hochgeschätzten Schmuck-Reiher. — Der Fischfang beschäftigt zahlreiche Hände und ganze Ortschaften im Pesther, Tolnaer und Baranyaer Komitat, so wie an der Theiss, leben aus- schliesslich V om Ertrag desselben. Die Donau liefert vorzugsweise Hau- sen, Karpfen und Hechte, die fischreiche Theiss, von welcher das Sprich- wort sagt: „sie führe mehr Fische als Wasser", ausser Welsen, Hechten, Aalen und Aeschen, den Sterlet, der besonders belieht ist.
Der Bergbau ist von ausserordentlicher Wichtigkeit, wird sehr ausgedehnt betrieben und immer mehr ausgebildet und befördert. In 4 Bergdistrikten sind allein an 32,000 Menschen mit Herbeischaffung des Rohmaterials beschäftigt. Die 7 freien Bergstädte sind: Kremnitz, Schem- nitz. Neusohl, Dellen, Puganz, Königsberg und Libethen. Gold kommt (meist mit Silber vererzt) in den Gruben zu Schemnitz, Kremnitz, Gross- hanya. Neusohl etc. vor. Die Ausbeute betrug 1854 im Ganzen 2,319 |
Mark. Silber wird, ausser in den genannten Gruben, zu Schmöllnitz und Kapnik gewonen; 1854: 68,925 Mark. Die Gesammtausbeute an Roheisen betrug 706,645, Gusseisen wurde 56,466 Centner erzeugt; Hochöfen waren 61, Kupol- und Flammenöfen 15 im Lande. Kupfer findet sich am reichlichsten um Schmöllnitz und Kremnitz; die Kupferproduktion be- lief sich auf 27,257 Centner. Die Bleigruben lieferten 12,868 Ctnr. Blei und 5,582 Ctnr. Bleiglätte. An Quecksilber erzeugte Ober-Ungarn 632, an Kobalt und Nickel 4,136, und an Antimon 2,130 Ctnr. — Von brenn- baren Fossilien wurden 3,714,710 Ctnr. Steinkohlen, und 3,554 Centner. Schwefel gewonnen; die Torfmoore bei Pesth und am Neusiedlersee sind ganz ausser Verwendung. Die Salzproduktion ist lediglich Staatsmonopol; an Sudsalz wurden 1854: 124,121, an Steinsalz 999,621 Ctnr. gewonnen. Soda wird in den Ebenen gesammelt und kommt auch in mehreren Sümpfen und Seen des Landes vor. Glaubersalz, natürlicher Salpeter und Alaun werden in Menge erzeugt. An nutzbaren Erdarten und Gesteinen ist kein Mangel, und von Edelsteinen und Halbedelsteinen findet man Granaten, Amethysten, Chalcedon, Achat, Hyacinth, Karneol etc. Edler Opal wird in Menge, besonders im Saroser Komitat, gebrochen.
Die Gewerbsindustrie steht, mit Ausnahme der grösseren Städte, auf einer niedrigeren Stufe, als in den meisten andern Kronlän- dern. Das Volk im Allgemeinen ist den Handwerken und Fabriken abge- neigt, und Gewerbe und Handel waren bis in die neueste Zeit durch die politische Lage und Verfassung des Landes gehemmt. Erst die letzten zehn Jahre haben eine Aenderung angebahnt und die Industrie ist im Steigen. Die Bewohner des flachen Landes fertigen ihre einfachen Be- dürfnisse meist selbst. Am bedeutendsten sind die Fabriken in Leder, Pelzwerk, Leinwand, Tuch, die Eisengiessereien, Seifensiedereien etc. Baumwollspinnerei besteht bis jetzt nur Eine, mit 1,440 Spindeln; Pa- piermühlen sind 48, Papierfabriken 4 im Lande; Rübenzuckerfabriken bestehen 23; die Branntweinbrennerei wird als Nebenbeschäftigung der Landwirthschaft betrieben; Tabaksfabriken zählt man 4, Eisen- und Stahl- hämmer 102, Puddlings- und Walzwerke 3, Mechanische Werke 4; Glas- hütten bestehen 28, Glasfabriken 3.
Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handelsverkehr im Innern wie nach Aussen ist ziemlich lebhaft, wenn gleich die Ausfuhr immer noch mit starken Zöllen belastet ist. Gegenstände derselben sind: Rindvieh, Schweine, Getreide, Tabak, Wein, Galläpfel, Honig, W'achs, Blut- egel, Häute, Pottasche etc. Der Mittelpunkt des gesammten Handels ist Pesth; der Hauptplatz für den Verkehr zwischen dem Westen und Osten, so wie für den Handel von Siebenbürgen, Polen und der nördlichen Türkei ist Debreczin, für den Seehandel Ungarns Fiume; andere wichtige Han- delsplätze sind Pressburg, Oedenburg, Erlau, Kaschau, Temeswär, Gross- wardein, Kecskemet etc. Den innern Verkehr besorgen meist Kleinhänd- ler und Hausirer, gewöhnlich Slowaken, Wlachen, Ruthenen und Deutsche. Zum Nachtheil des Landes gereicht der Mangel an guten Strassen; zwar durchziehen 450 Meilen Aerarialstrassen das Land, von denen die, welche die Hauptstädte mit einander verbinden, in gutem Stande sind, die tau- sende von Privatstrassen dagegen sind zu manchen Jahreszeiten kaum zu passiren. Durch Eröffnung von Eisenbahnen wird voraussichtlich der Handel wesentlichen Nutzen ziehen. Bereits verbindet eine Eisenbahn Press- burg mit Wien; eine andere Pressburg mit Tyrnau und Szered; eine dritte Pressburg mit Gran, Waitzen, Pesth und Czegled, von wo eine Ostbahn über Szolnok nach Debreczyn, eine Südbahn über Kecskemet und Szegedin nach Temesvar führt. Eine vierte Bahn geht von Wien aus über Bruck und Raab nach Komorn, und eine fünfte verbindet Wiener-Neustadt mit Oedenburg; mehrere andere, wie Püspök-Grosswardein, Mohacs-Fünf- kirchen, sind im Bau begriffen, und noch andere wichtige Verbindungs- bahnen projektirt. Sehr wesentlich und nutzbar ist der Wassertransport, der bereits durch eine regelmässige Dampfschifffahrt auf der Donau er- weitert und erleichtert worden ist. An Wasserstrassen (auf der Donau, Theiss, Maros) zählt Ungarn 244 Meilen. — Münzen, Maass und Ge- wicht: siehe Text zu „Oesterreich", TaL 20, p. 10 u. ff.
Der Staat. — Das Königreich Ungarn ist ein erbliches Kronland des österreichischen Kaiserhauses, und ward im Namen des Kaisers von einem General-Gouverneur (bisher von Sr. K. K. Höh. dem Erzherzog Alb recht, gegenwärtig, seit 19. April 1860, von dem Chef des Generalquartiermeisterstabs Feldzeugmeister Ludwig Ritter von Benedek provisorisch) verwaltet. Früher mit Kroatien und Sla- vonien verbunden, sind diese beiden Länder politisch und administrativ gänzlich von Provinzial-Ungarn getrennt und bilden jetzt ein besonderes Kronland; auch der südliche Theil des alten Königreichs: das Banat und das Bacs-Bodrogher Komitat wurden vom Mutterlande geschie- den, und aus ihnen, mit einem Theile des Syrmier Komitats (Sla- voniens) ein besonderes Kronland, die Wojwodschaft Servien und Temeser Banat, mit selbstständiger Provinzialverwaltung, gebildet Das Wappen Ungarns ist ein mit der Königskrone des heiL Stephan bedeckter, senkrecht getheilter Schild, rechts von Roth und Silber acht- mal quergestreift, wegen Alt-Ungarns; links in Roth ein silbernes Doppel- kreuz, welches aus emer goldenen offenen Krone hervorgeht, die auf einem dreifachen grünen Hügel ruht, wegen Neu-Ungarns. Die Verfassung Ungarns beruht auf der Andreas H. im Jahr 1222 abgedrungenen „Magna Charta", einem Aggregat von Privilegien, Gesetzen und Gewohnheiten, die seltsamer Weise als die Grundlage der „Ungarischen Freiheit" be- trachtet wird, in Wahrheit aber nur den Magnaten und dem Adel zum Vortheil gereicht, und bei welcher Nichtadelige am wenigsten eine un- parteiische Rechtspflege erwarten durften. Seit 1526 (oder genauer seit 1688) ist die Krone Ungarns im Mannesstamme des österreichischen Hau- ses nach dem Recht der Erstgeburt erbfich, und geht beim Aussterben der männlichen Linie auf die weibliche über. SoUte das regierende Haus gänzlich aussterben, so haben die Reichsstände das Recht einer freien Regentenwahl. Als König von Ungarn führt der Kaiser den Titel; „Apo- stolische Majestät." Derselbe hat die oberste vollziehende Gewalt, so wie das Ernennungs- und Bestätigungsrecht sämmtlicher Bischöfe und Prä- laten, theilt aber mit den Reichsständen die gesetzgebende Gewalt, das Besteuerungs- und RekrutirungsrechL Es gibt 4 Landstände: Prälaten, Magnaten, Adel und die freien königL (d. h. mit besonderen Vorrechten begabten) Städte; das steuerpflichtige Volk („misera plehs contribuens", wie es in der Geschäftssprache genannt wurde) wird nicht vertreten, nur jenen 4 Ständen gebührte die Benennung „populus." Die Stände theilten sich in 2 Kammern oder Tafeln, die der Magnaten und Prälaten, und |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 238
die der Stände (aus den adeligen Repräsentanten der Koniitate und den Abgeordneten der königl. Städte bestehend). Der Reichstag (Diaeta) ward gesetzlich aRe drei Jahre, oder so oft es die Umstände erforderten, durch königl. Komitialbriefe nach Pressburg oder Ofen ausgeschrieben. Der Adel allein besass das Recht der persönlichen Freiheit, des Güterbesitzes und der Steuerfreiheit, und war verpflichtet, auf den Fall eines Krieges persönlich in's Feld zu ziehen, oder ein „Banderium" zu stellen. Der ungarische Bauer war wenig mehr als ein Leibeigener. Ausser den eigentlichen Staatsabgaben, die er mit den Städten zu tragen hatte, musste er an die Geistlichkeit den Zehnten, und an den Grundherrn den 9. Theil aller seiner Produkte entrichten und ausserdem noch für ihn jährlich 104 Tage lang arbeiten oder frohnden. Alle Bemühungen der österreichischen Regierung, die Lage des gedrückten Landmannes und des Bürgers zu ver- bessern, scheiterten an dem Widerstande des Adels: obwohl die schroif- slen Bestimmungen der Reichsverfassung faktisch nicht mehr durchge- führt werden konnten, bestanden sie im Wesentlichen doch fort, und beim Reichstage hatten die Prälaten, Magnaten und der Adel, obgleich die königl. Städte auch zu den Reichsständen gehörten, natürliche Mittel ge- nug, um sich bei vorkommenden Fällen und Anträgen zu Gunsten des steuerpflichtigen Volks die Stimmenmehrheit in der Ständetafel zu sichern. Eifersüchtig auf ihre Rechte, suchte eine Partei des ungarischen Volks sich der ihr lästigen Bevormundung der österr. Regierung zu entziehen, und trat 1848 ihr off'en entgegen. In Folge dieser, im Sept. 1849 be- endigten Revolution, verlor Ungarn seine bisherige exceptionelle SteRung und Verfassung, und wurde den andern Kronländern gleichgestellt. Die dem k. k. Ministerium des Innern untergeordnete politische Verwaltungs- behörde wurde durch allerhöchste Entschliessung vom 10. Jan. 1853 neu organisirt. Das Land wurde für die politische Verwaltung in folgende 5 Verwaltungsgebiete, diese in 43 Komitate, die Komitate wiederum in 246 Stuhlbezirke geschieden. Stadtbezirke bestehen 35.
(siehe nebenstehende Tabelle.)
Die Gebiete Pesth-Ofen (bis auf die Komitate 5-9), Oedenburg und Press- burg, werden im gemeinen Leben als Nieder-Ungarn, die Gebiete Kaschau, Grosswardein, und die Komitate 5—9 von Peslh-Ofen als Ober- Ungarn bezeichnet. Der Vorstand der Statthalterei ist ein Civil- und Militärgouverneur, und zerfällt diese Landesbehörde in 5 Statt- halterei-Abtheilungen (mit Statthalterei-Vicepräsidenten als Vorständen) für die 5 Verwaltungsgebiete, deren jede die, der Statthalterei obliegen- den Amtshandlungen in ihrem Verwaltungsgebiete voRzieht. An der Spitze der Komitate stehen die Komitatsbehörden, deren Geschäftsführung dem Komitatsvorstande zusteht; den Stuhlbezirken stehen die Stuhlrichter vor. Die Polizeiverwaltung untersteht den 5 Polizeidirektionen zu Pesth- Ofen, Oedenburg, Pressburg, Kaschau und Grosswardein, unter denen 6 Be- zirkskommissariate im Rayon, 9 exponirte Kommissariate ausser dem Rayon, und 5 Bade-Kurinspektionen stehen. Die Rechtspflege wird durch 5 Oberlandesgerichte geübt, die in Pesth, Oedenburg, Pressburg, Eperies und Grosswardein ihren Sitz, und 6 Landesgerichte, 31 Komitatsgerichte, 4 Bezirksgerichte, 41 städtisch delegirte Bezirksgerichte, 203 Stuhlämter und 61 Untersuchungsgerichte unter sich haben. Urbarialgerichte erster Instanz zur Regelung der zwischen den ehemaligen Grundherren und den gewesenen Unterthanen und Grundholden obwaltenden Verhältnisse be- stehen 45. Finanz-Landesdirektionen bestehen in jedem Verwal- tungsgebiete, die zusammen 21 Finanz-Bezirksdirektionen unter sich haben. — In militärischer Beziehung bildet Ungarn das dritte Armee- Kommando (Landes-General-Kommando für Ungarn) zu Ofen, unter dem General-Gouverneur. Zur K. K. Armee hat Ungarn 14 Linien-lnfanterie- und 9 Husaren-Regimenter zu stellen. — Die bedeutendste Festung des Landes ist Komorn; andere Festungen sind: Arad, Lepoldstadt, Munkacs und Ofen. Die Ungarische Landesfahne siehe: Flaggen- Atlas Taf. 2, Fig. 41. —
Neue Bewegungen in Ungarn veranlassten den Kaiser von Oester- reich, durch Handschreiben vom 19. April 1860, den Erzherzog Al- brecht, auf dessen Bitte, bis auf Weiteres der bisher bekleideten Stelle als General-Gouverneur und kommandirenden General des Königreichs Ungarn zu entheben und die Leitung der politischen Verwaltung und des Landes-Generalkommando's daselbst dem Feldzeugmeister Ritter von Bene- dek mit der Bestimmung zu übertragen: dass die bestehenden Statt- halterei-Abtheilungen in eine Statthalterei mit dem Sitze in Ofen, welche dem Feldzeugmeister unmittelbar unterstehen solle, vereinigt würden. In Kaschau, Pressburg, Oedenburg und Grosswardein sollen einstweilen höhere politische Beamte, mit dem entsprechenden Hülfspersonal, zu dem Behufe zu belassen sein, dass sie, ohne eine behördliche Zwischeninstanz . zu bilden, bei der Durchführung des neuen Organismus, insbesondere der Komitatsverwaltungen und des Gemeindewesens, anleitend und über- wachend mitwirken. Der Kaiser erklärt zugleich: dass es seine Absicht sei, für die Angelegenheiten der politischen Verwaltung, sobald die neue |
Komitate. |
Geogr. Qu.-M. |
Stuhl- 1 Bezirke.] |
Hauptort. |
Einw. |
I. YerwaKutiasgKblct Pesth-Ofen. |
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|
|
|
Stadtbezirk oren ..........)
Stadtbezirk Pesth.........S
1. Pesth-Pilis ..................
2. Pesth-Solt...................
3. Stuhlweissenburg...........
4. Gran .........................
5. Borsod .......................
6. Heves ........................
7. Szolnok .....................
8. Csoagrad ....................
9. Jazygien mid Kumanien ••• |
3,43
99,11 92,,, 74,,1
34,02 64,13 62,-,, 51,98 60,30 90,05 |
- 1 7 6
4
3
5
4 3 7
6 |
Ofen (Buda) .........................
Pesth (Pesium).......................|
Ofen (Buda) ..........................Î
Kecskemet (Ketskemet) .............
Stuhlweissenburg (Szekes-Fejervar)
Gran (Esztergom) ...................
Miskolcz ..............................
Erlau (Eger) ........................
Szolnok ...............................
Szegedin ..............................
Jass-Bereny .......................... |
58,372 131,705
32.308 14,971 9,850 16,435 18,154 10,617 50,244 16,853 |
Gebiet Pesth-Ofen ...... |
633,76 |
45 |
Ofen (Buda) ......................... |
58,372 |
II. Verwaltungsgebiet Ocdeiiburg.
Stadtbezirk Oedenburg .....
1. Oedenburg ..................
2. Wieselburg ..................
3. Raab.........................
4. Veszprim ....................
5. Zala (Szalad) ...............
6. Eisenburg....................
7. Somogy (Sümegb)...........
8. Baranya .....................
9. Tolna........................ |
1,38 58,70 38,46 24,,1
76,35
74,8'> 91,48 119,3, 92,38 67,03 |
8 3 3 5 8 10 7 7 5 |
Oedenburg (Soprony)................
Ungar. AUenburg (Magyar-Ovar) ---l
Raab (Györ) .........................j
Veszprim..............................i
Szala-Egerszegli .....................
Steinamanger (Szombathely)........
liaposvar ...............-.............
Funfkirchen (Pees)..................
Szekszard (Sexard) .................. |
16.274 2,800
16,200
11.275 4,200 4,200 4,000
15,690 9,700 |
Gebiet Oedenburg........ |
644,6T |
56 |
Oedenburg ............................ |
"Ï672 7 4 |
III. VerM'altungsgebiet Pressburg.
Stadtbezirk Pressburg ......
1. Pressburg....................
2. Ober-Neutra ................
3. Unter-Neutra................
4. Trencsin.....................
6. Arva-Thuvocz ...............
6. Liptau ......................
7. Zohl (Sohl) .................
8. Bars..........................
9. Komorn......................
10. Honth........................
11. Keogrüd ..................... |
1,51 58,87 54,70 76,66
75.38
58.39 41,01 51,38 44,,4 41,16 46,« 80,,1 |
6
7
8 S 3 3 5 3 5 7 |
Pressburg (Posony) ..................
Tyrnau (Nagy-Szombath) ...........
Neutra (Nyitraj .....................
Trentschin (Trencsin) ...............
Szent-r^arton (St. Martin) ..........
Szent-Miklos (St. Nikolai) ..........
Neu-Sohl (Besztercze Banya) .....
Avanyos-Maroth......................
Komorn (Komarom) ................
Ipoly-Sagh............................
B.-ilassa-Gyarmath.................... |
42,178 8.000 5,500 ; 3,600 2,000 2,000 8,000 1,600 9,800 1,600 4,600 |
Gebiet Pressburg ........ |
630,j.j |
57 |
Pressburg ............................. |
12^,178 |
IV. Verwaltungsgebiet Kaschau. |
|
|
|
|
Stadtbezirk Kaschau........
1. AbuJ-Torna..................
2. Gönor .......................
3. Zips .........................
4. Säros .........................
5. Zemplin .....................
6. ünghvär .....................
7. Beregh-Ugocsa..............
8. Marmaros.................... |
1,26 60,28 73,28 67,15 69,10 112,45 55,18 89,03 189,07 |
6
5 7
6 10
4 7 7 |
Kaschau (Kossice)....................
Rmna-Szombath (Gr. Steffelsdorf)
Leutschau (Löcse) ...................
Eperies (Pressow) ...................
Satorallya Ujbely ...................
Unghvàr ...............................
llunkatsch (Munkacs)................
Szigeth ............................... |
13,034 î 8,300 5,800 9,000 7,000 6,600 5,800 8,000 |
Gebiet Kaschau.......... |
716,36 |
52 |
Kaschaii............................... |
13,034 |
V. Verwaltungsgebiet Grosswardein. |
|
|
|
|
Stadtbezirk Grosswardein .■■
1. SUid-Bihar...................
2. Nord-Bihar..................
3. Szathmär ....................
4. Szabolcs .....................
5. Bökes-Csanad ...............
6. Arad......................... |
0,,i 152,18 117,38
107,34
55„8 105,92 101,58 |
7
5 7 4 7
6 |
Grosswardein (Nazy-Varad).........
Debreczin ............................
Szathmär-Nemethy ..................
Nagy-Kallo ...........................
Gyula .................................
Alt-Arad (Q'-Arad) ................... |
21,221 30,906 10,552 5,900 15,349 19,564 |
Gebiet Grosswardein..... |
639,-4 |
36 |
jGrosse ardein ........................ |
; 21,221 |
Organisirung der Statthalterei in das Leben getreten sein würde, Komi- tatsverwaltungen einzuführen, und denselben, nach Art des vormals be- standenen Systems, Komitatskongregationen und Ausschüsse in den den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Zusammensetzungen und Wir- kungskreisen, beizugeben; und befiehlt, im Einklang mit diesen Ver- fügungen, dass, nachdem die Gemeindeordnung und die Komitatsverfas- sung in Wirksamkeit getreten sein werden, die Anträge in Betrefl" eines Landtags vorbereitet werden sollen, damit das in allen Kronländern ein- zuführende Prinzip der Selbstverwaltung durch Orts-, Bezirks- oder Komi- tatsgemeinden, durch .Landtage und Landtagsausschüsse auch im König- reich Ungarn zur Geltung gebracht werde. - Die nähern Instruktionen in Bezug auf die Durchführung der hier angegebenen Maassregeln sollén durch die Minister der einzelnen Departements mitgetheilt werden. — Mit dem 1. Juli 1860 tritt die Statthalterei Ungarns in's Leben, und wird damit die Wirksamkeit der bisherigen fünf Statthalterei-Ab- theilungen und des General-Gouvernemenls gleichzeitig eingestellt. — |
Paü Köni^reieli iMaliKieii und liOdoittei-lesi, da^ Grom^
lierzo^tliiim Krakau uiid die Heraso^i^liiuiier
Auschwitz uiid %atoi%
Oescliiclite. — Gahzien (eigentlich Ha Ii cz, d.i. Salzland), ursprünglich Roth russland, gehörte von alten Zeiten her zu Russland und war von Russen bewohnt. Als Jaroslaw L, der Sohn des russischen Grossfürsten Wladimir des Grossen, von 1019-1054 Rothrussland be- herrschte, war dieses grösser als später, und lag zum grössten Theil im heutigen Russland selbst. Unter Jaroslaws Söhnen wurde es in verschie- dene Fürstenthümer getheilt, und einer dieser Prinzen erhielt Galizien (Halicz), der andere Lodomerien (Wladimir). König Ladislaus von Ungarn brachte 1084 einen Theil von Rothrussland unter seine Botmässig- keit, und von da an gehörten Galizien und Lodomerien abwechselnd, und Von Beia IV. an bis auf Sigismund ununterbrochen zu Ungarn; bis
Bromme's Hand-Atlas. — tlnjarn, GaUzien etc. b. |
1390 die Polen gewaltsam davon Besitz nahmen. Von Bela's IV. Zeiten an führten die Könige von Ungarn nur Titel und Wappen von Galizien und Lodomerien, bis 1772, bei der ersten Theilung Polens, Maria Theresia, als Königin von Ungarn, wieder in den wirklichen Besitz des Landes ge- langte. Bei der dritten Theilung Polens, 1795, wurde Galizien durch den nachmaligen (1846 wieder aufgelösten) Freistaat Krakau und die pol- nischen Wojwodschaften Krakau, Sandomir, Lublin und Podlachien ver- grössert, und daraus Westgalizien (mit 15 Kreisen) gebildet, der 1772 an Oesterreich gekommene Theil nun aber als Ostgalizien (mit 16 Kreisen) bezeichnet. Durch den Wiener Frieden von 1809 musste Oester- reich das 1795 Erworbene (Westgalizien), sowie die wichtigen, bereits |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 6
1772 erworbenen Salzfl'erke von Wielicza an das damalige Grossherzog- thum Warschau, und einige Distrikte von Ostgalizien an Russland ab- treten. Im Jahre 1815 erhielt Oesterreich die ostgalizischen Distrikte von Russland und die Salzwerke von Wielicza zurück; aus einem kleinen Theiie Westgaliziens wurde der Freistaat Krakau gebildet, und der grössere Theil mit dem von Russland in's Dasein gerufenen Königreich Polen ver- einigt. 1846 wurde der Freistaat Krakau GaRzien einverleibt, und 1849 die Bukowina, die bis dahin einen Kreis des Landes gebildet hatte, zu einem Kronlande mit selbstständiger Provinzialverwaltung erhoben und in administrativer Hinsicht von Galizien getrennt. —
Das JLand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Königreich Galizien und Lodomerien, zwischen dem 48»—500 40'NBr. und 36050' bis 44010' OL. gelegen, und im N. und NO. von Russland, im SO. von der Bukowina, im S. von Ungarn, und im W. von Oesterreichisch- und Preussisch-Schlesien begrenzt, bildet den nordöstlichen Theil der Oester- reichischen Monarchie, nnd hat im W. den Bialafluss, im S. die Karpathen, im NW. die Weichsel und im 0. den Podhorcefluss zu natürlichen Scheide- linien. Der Gesammtflächeninhalt des Landes umfasst 1,422,56 geogr. (oder 1,360,66 österr.) Qu.-Meilen, (1857) mit 4,612,116 Einwohnern, hat mithin 3,370 Seelen auf der österr. Qn.-Meile. Die in administrativer Beziehung zu Galizien, aber politisch zum Deutschen Bunde ge- hörenden Herzogthümer Auschwitz und Zator, deren Grösse und Be- völkerung in dieser Zahl inbegrifl"en sind, umfassen 36,75 Qu.-M., (1857) mit 173,682 Einwohnern. Die seit 1846 einverleibte Repitblik Krakau umfasste zur Zeit ihrer Auflösung 22,3 Qu.-M. mit nahe an 150,000 Be- wohnern. —
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Gali- zien ist theRs Hochland, theüs Tiefland. Das erstere nimmt den Süden, das letztere den Norden des Landes ein, und steigt vom Hochgebirge der waldreichen Karpathen im S. durch Berg- und Hügelgegenden zu völliger Ebene herab, welche Sand und Moräste zum Theil unfruchtbar machen. Das Hochland ist der Nordabhang der Beskiden, der Centraikar- pathen und des karpathischen Waldgebirges; das Tiefland ein Theil der grossen osteuropäischen Tiefebene. Innerhalb dieser letztem erheben sich die Fortsetzungen der uralisch-karpathishen Land- höhe, im Osten der Weichsel als podolische Landhöhe, im Westen als Tarnowitzer Platte. Die Beskiden treten aus Schlesien her- über mit dem SolowiHora, der bis 2,396' aufsteigt, erheben sich aber zu bedeutenderen Höhen. Der Hochgebirgscharakter ist bei ihnen deut- Rch ausgesprochen, und auf ihrem Rücken steigen verschiedengeslal- tete hochzackige Gipfel empor, unter denen der BabiaGura 5,500'Höhe erreicht. Das Thal des Dunajec trennt die Beskiden von den Central- karpathen oder Tatry, die in ihren unteren Theilen durchgehends mit dichten Waldungen bedeckt sind, in den höheren Regionen aber nur steile rauhe Berggruppen zeigen, die nur mit Moosen, Flechten und Krummholz überwachsen sind. Die galizischen Centraikarpathen erreichen nicht die Höhe der auf der ungarischen Seite gelegenen, sind aber hin- sichtlich ihrer Beschafl'enheit denselben gleich. Die höchsten Punkte der- selben in Galizien sind: der 7,872' hohe Krywan, dicht an der ungari- schen Grenze, dessen Spitze auf der Nordseite senkrecht abgebrochen, einen Abgrund von 4,090' bildet, und der Rohats, der bis 6,675' auf- steigt. — Das karpathische Waldgebirge (Werchowyna) streicht in südöstlicher Richtung bis an die Quellen des Czeremosz, und bildet in seinem Rücken einen fortlaufenden Kamm. Das Gebirge, welches steil, trümmervoll und ungastlich ist, fällt zuerst gegen Galizien jäh ab, breitet sich dann aber in allinähliger Senkung bis an den Dnjester aus, so dass nur mehr Hügelgruppen die rechte Thalwand des Stromes bilden. Der höchste Gipfel des Gebirges, die Czerna Gora, steigt bis auf 4,800' — Die Pässe der galizischen Gebirge liegen sämmtlich bei 3,000'. Die be- deutenderen sind: der Dukla-, Uszok- und Ver ecz ka-Pa ss ; minder wichtig sind: der Raycza- oder Ryczerk a-Pass, der Pass von Neumarkt, der Grab- und Delatyn-Pass. - Die gaRzischen Thäler sind sämmtlich kurze Querthäler. Die Verbindung zwischen den Karpathen und der podolischen Landhöhe vermitteln die mazuri- schen Hügel, welche das ganze Land zwischen den Beskiden-Vorber- gen bei Bochina bis an den Dnjester erfüllen. Die Thäler der Landhöhe sind tief und steil eingeschnitten. Die Landhöhe selbst, welche den Cha- rakter eines wellenförmigen Plateau's hat, erhebt sich um Lemberg in einzelnen Hügeln bis 1,000'. An der Weichsel ist der Boden ganz flach, und enthält neben ausgedehnten Weideplätzen und fruchtbaren Getreide- feldern auch Lehmhügel und Moräste. Die Tarnowitzer oder polni- sche Platte gehört nur in der Umgebung von Krakau mit ihren öst- lichen Abhängen zu Galizien, und erhebt sich mit ihren Terrainwellen bis 700'.— Die Ebenen des Landes sind ungemein ausgedehnt: die srrosse galizische Ebene, welche im W. 9—1200', im 0. bei Zloczow 1,000' hoch ist, hat ihre tiefste Stelle in 400', an der Mündung des San in die Weichsel. Die durch ihre Fruchtbarkeit ausgezeichnete podolische Ebene am Dnjester ist 750' hoch, und hat ihre tiefste SteRe an der Mündung des Podhorce in den Dnjester mit 229'. Als eine eigenthüm- liche Naturerscheinung sind die im Stanislauer, Czortkower und Kolo- meaer Kreise befindRchen Erdkelche (Erdtrichter — Zabadliny) zu er- wähnen. —
In hydrographischer Beziehung gehört der grössere Theil Ga- liziens zum Gebiet der Ostsee, der kleinere zu dem des Schwarzen Meeres. Die meisten der Flüsse und Bäche entspringen in den Karpathen und strömen theils der westlichen, theils der östlichen Abdachung zu. In der erstem ist die Weichsel, in der letztern der Dnjester der Hauptfluss. Die Weichsel (Wisla), ein schifl'barer Strom, entspringt in den Kar- pathen Schlesiens, bildet die Grenze zwischen Preussisch-Schlesien, Polen und Galizien, tritt bei Popowice nach Polen über, nimmt gegen 120 Flüsse in sich auf, zu denen in Galizien die Skawa, Sola, der Dunajec (mit dem Poprad), die Rpba, Wisloka, der San und Bug gehören, und mündet, nach einem Lauf von 134 Meilen (45 Meilen in Oester- reich), bei Danzig durch mehrere Arme in die Ostsee. Ihr Gebiet be- tragt im Ganzen 3,540 Qu.-Meilen, davon 730 in Oesterreich; ihr FaR in GaRzien 10' auf die Meüe. Der Dnjester, der bedeutendste Strom im Osten Galiziens, entspringt im Waldgebirge, strömt nach Südosten, wira schon im stryer Kreise schifl-bar und tritt bei Okopy, nachdem er 37 JNetienflusse und Gebirgswasser (darunter den Stryi, die Lomnica, Bistritza, den Podhorce, Sered und die Strypa) aufgenommen, |
nach Russland über. Nach einem Lauf von 152 M. (davon 62 in GaR- zien) ergiesst er eich bei Akkerman in das Schwarze Meer, wo er einen ansehnRchen Busen (Ovid's See) bildet. Sein Bett ist 1,000' breit, seine Tiefe 6—8', sein Gebiet 1,440 Qu.-M. (davon 600 in Oesterreich). — Von geringerer Bedeutung als diese beiden Hauptströme ist der Pruth, der in den Karpathen entspringt, in die Moldau übergeht und bei Galacz in die Donau mündet. Sein Gebiet in Galizien beträgt 86 Qu.-M. Ausser diesen gibt es noch eine Menge kleinerer Flüsse und Bäche, welche mei- stens den Karpathen entspringen und die genannten grösseren Flüsse speisen. Unter ihnen ist die Wisznia zu bemerken, die in den Sümpfen bei Rudkl entspringt und bei Jaroslau in den San mündet, da sie zum Verbindungsmittel des San und Dnjester, und hierdurch zur Herstel- lung eines Kanals zwischen dem Baltischen und Schwarzen Meere ausersehen war. — Seen trifft man im Niederungslande Galiziens nicht, wohl aber ansehnliche und fischreiche Teiche, die einen Gesammtflächen- raum von 94,089 Joch bedecken; die bedeutendsten derselben sind: der Tarnopoler, Brzezaner, Grodeker und Janower Teich. Merkwürdige Al- penseen (18 an der Zahl, die von den Schneemassen und heftigen Ge- witterregen gefüllt werden), Meeraugen (Staw', Plesso) genannt, welche an Umfang unbedeutend, aber sehr tief sind, findet man in den Centrai- karpathen. Der grösste ist der Fischsee, im Sandecer Kreise, in 4,000' Höhe, der 4,200 Schritt im Umfange und 192; Tiefe hat, und eine Stunde von ihm entfernt, etwa 1,000' höher, der schwarze See, der noch weit tiefer ist, — Sümpfe sind ungemein zahlreich, und fast alle gali- zischen Flüsse bilden Sümpfe. Die bedeutendsten sind: der Borysumpf, in den Centraikarpathen auf der Wasserscheide zwischen der Ostsee und dem Schwarzen Meere, und die Sümpfe an der Weichsel, dem San, Bug, mit 159 M. Oberfläche, am Dnjester u. s. w. — Mineralquel- len besitzt Galizien über hundert; die vorzüglichsten sind: die Schwefel- quellen von Konopkowna, Lubien, Szklo, die eisenhaltigen QueRen in Krynica und Szczawhica, und die Jodquelle bei Zwonicz. —
Obwohl in der Mitte der gemässigten Zone gelegen, hat Galizien doch ein viel rauheres Klima als Mähren, Böhmen und das nördliche Ungarn, mit denen es sich fast unter gleichen Breitengraden befindet. Im S. von den Karpathen umsäumt, ist das Land dem Nordwinde bioss- gegeben, kann aber im ARgemeinen gesund und dem Fortkommen der Pflanzen- und Thierwelt nicht ungünstig genannt werden. Mit Ausnahme der Karpathen und weniger andern Gegenden hat Galizien einen sehr fruchtbaren Boden, der aber im Ganzen nur schlecht bebaut ist. Die pro- duktive Bodenfläche beträgt 1,193 Qu.-M., von denen 555 Qu.-M. auf Aecker fallen. Waldungen sind im Ueberfluss vorhanden. An Wild, Ge- flügel und Fischen ist kein Mangel; Bären und Wölfe hausen noch in den Gebirgen- — Der Metallreichthum ist nur mittelmässig, doch findet man ausser Eisen auch Blei, Zink und andere unedle Metalle; dagegen sind nur wenige Länder so reich an Steinsalz wie GaRzien (in den Salzberg- ; w-erken Wielicza und Bochnia). — . ;
Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Einwohner- zahl Galiziens betrug nach der Zählung vom 31. Okt. 1857: 4,612,116 ! Seelen, sollte aber, wenn die Angaben früherer Jahre richtig gewesen, sich ^veit höher belaufen, da das Land bereits 1846. 4,734,427 Einwohner zählte, und die jährliche Zunahme der Bevölkerung, nach dem Mittel von 1840—46, zu 1.279 Prozent angenommen wurde. Nach offizieRen Angaben j (Zählung von 1851) betrug die Bevölkerung 1851: 4,555,477; 1852, nach ' der Wahrscheinlichkeitsberechnung des k. k. statistischen Bureau's, 4,823,100, und 1854, nach eben demselben, sogar 5,056,647 Seelen, die nach der Abstammung in: 4,650,300 Slaven, 64,500 Deutsche, 340,000 Juden und 1,900 Armenier geschieden [wurden. — Die mittlere Zahl der Ge- burten wird auf 202,000 (104,000 männliche, 98,000 weibliche), die Zahl der Todesfälle auf 156,000 (80,500 männl., 75,500 weibl.), die der Trauungen auf 42,000 angenommen. — Die Zahl der Wohnorte Im Königreiche beläuft sich auf 6,274 (mit 705,782 Häusern), und be- steht in 95 Städten, 193 Marktflecken, und 5,986 Dörfern. Hauptstadt OstgaRziens ist Lemberg mit 69,273, Westgaliziens Krakau mit 52,261 Einwohnern. Andere bedeutende Städte des Landes mit mehr als 10,000 Einwohnern sind: Brody mit 17,940, Tarnopol mit 16,850, Tarnow mit 16,400, Drohobycz mit 13,980, Kolomea mit 13,220, Stanislau mit 11,413, Sambor mit 10,902, Zloczow mit 10,500, Przemysl mit 10,315 und Jaros- lau mit 10,123 Einwohnern. —
Religionsversehiedenheit, kirchliehe Verhältnisse. — Dem Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern des Königreichs: 2,067,292 der römisch-katholischen, 2,129,764 der griechisch-katholischen, 79 der griechischen nichtunirten Kirche an; Protestanten augsburger Konfession zählt man 23,346, helvetischer Konfession 1,239, Bekenner anderer Sek- ten 306 und Juden 333,451. Bemerkenswerth ist, dass Galizien von aRen Kronländern der Oesterreichischen Monarchie relativ und absolut die mei- sten Juden zählt; sie machen hier mehr als ein Drittel der ganzen jüdi- schen Bevölkerung des Kaiserstaats aus, und bilden an einzelnen Orten (wie in Brody) die Mehrheit der Bevölkerung, oder wenigstens eine an- sehnliche Minderheit (wie in Lemberg, wo deren 22,448 sind). — Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Erzbischof von Lem- berg und den Bisthümern Przemysl und Tarnow; das Bisthum Krakau ge- hört zur Warschauer Erzdiöcese. Sämmtliche Bisthümer (einschliesslich des Krakauer) zerfallen in 81 Dekanate, 789 Pfarreien und 104 andere selbstständige Seelsorgestationen, und zählen 3,394 Weltpriester und 848 Ordensgeistliche. Die griechisch-katholische Kirche hat 1 Erz- bisthum zu Lemberg mit 1 Bisthum zu Przemysl, und bÜdet 2 Diöcesen mit 88 Dekanaten, 1,449 Pfarreien, 447 andern selbstständigen Seelsorge- stationen, 2,132 Weltpriestern und 86 Ordenspriestern. Die evangelisch- lutherische Kirche hat (mit der Bukowina) 3 Seniorate, 20 Pfarreien and 21 Geistliche in der Seelsorge; die evangelisch-reformirte Kirche 3 Pfarrelen mit 3 Geistlichen. Die geistlichen Angelegenheiten der Juden werden von Rabbinern besorgt, welche von den Gemeinden auf eine bestimmte Zeit gewählt werden.
Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Der Volksunterricht steht hinter andern österreichischen Ländern noch zurück, doch bestehen bereits 39 Erziehungsanstalten, in denen die Zöglinge Verpflegung finden, 2,310 Volksschulen (darunter 71 protestantische und 6 israelitische) mit 2,997 Lehrern und Lehrerinnen und (ohne Krakau) 82,748 schulbesuchen- den Kindern, und 814 Wiederholungsschulen mit 20,132 Schülern. Die Zahl der schulfähigen Kinder beträgt 596,233. Für höhere Wissenschaft- |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 240
liehe Bildung sorgen im Krakauer Yerwaltungsgebiet 5, im Lemberger 9 Gymnasien, zusammen mit 205 Lehrern und 3,674 Schülern, eine Uni- versität zu Lemberg (gestiftet 1784), mit 33 Professoren und Docenten und 610 Studenten, und eine Universität zu Krakau (gestiftet 1343), mit 48 Professoren und 205 Studenten. Zur Heranbildung des römisch-katho- lischen Klerus bestehen, ausser den theologischen Fakultäten an den Universitäten, 2 bischöfliche Seminarien und 1 Klosterhausstudie. Deutsche Realschulen bestehen 2, mit 20 Lehrern; 2 technische Akademien zu Lem- berg und Krakau; 1 chirurgische Lehranstalt zu Lemberg, und 1 Hebam- menschule zu Krakau. — Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen be- stehen 29, Buchdruckereien 23, und lithographische .Anstalten 5. Eine Malerakademie ist zu Krakau, und ein Musikkonservatorium zu Lemberg.
Physiscli-teclinische Kultur. — Die Landwirthschaft ist eine der wichtigsten Erwerbsquellen des Landes, obwohl sie noch nicht so rationell wie in Böhmen, Mähren und Oesterreich unter der Enns be- trieben wird. Von den 11,932,778 Joch der produktiven Oberfläche wer- den 5,551,456 Joch als Ackerland, 1,766,759 als Wiesen und Gärten, 1,143,922 als Weiden, und 3,470,641 Joch als Waldungen benutzt. Der Düngung wird bis jetzt nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Getreide wird in Menge gebaut; Hafer und Gerste sind die Hauptprodukte des Ackerbaues; von Hafer werden jährRch im Durchschnitt 14,231,000, von Gerste 10,118,000, von Roggen 7,579,000, von Weizen und Spelz 2,685,000, von anderem Getreide 2,250,000 Metzen gewonnen. An Hülsenfrüchten (Erbsen, Fisolen, Bohnen und Linsen) werden jährlich 1 MiR. wiener Metzen erzeugt; Kartolfeln jährlich über 28 Mill. Metzen erbaut. Kleeheu werden über 16 Mill. Centner, Flachs 266,200, Hanf 485,000, Leinsamen 74,000, Hopfen 1,700, und Tabak 117,000 Centner gewonnen, und an Handelspflanzen ausser den genannten, Kümmel, Fenchel, Anis, Weber- karden, Mohn und Rhabarber gebaut. Obst wird für den eigenen Bedarf, Wein gar nicht gewonnen. Die gewonnene Futtermenge an Wiesenheu wird auf 45 .Mill. Centner geschätzt.
Die Viehzucht ist von ungemeiner Wichtigkeit. Für die Pferde- zucht wird viel Sorge getragen; die Zahl der Pferde betrug 18ol: 530,554. Die Rind Viehzucht und die damit verbundene Milch wirth- schaft ist von grosser Bedeutung; die Rinderrasse ist ein grosser, hoch- stämmiger, weisser Schlag. Mit Ausnahme des Jungviehs belief sich der Stapel (1851) auf 1,434,826 Stück (487,693 Stiere und Ochsen und 947,133 Kühe). Die Schafzucht nimmt mit jedem Jahre überhand, 1855 zahlte man bereits 2,140,000 Stück im Lande. Die Zahl der Ziegen betrug (1851) '21 000, die der Schweine 675,000; an Federvieh aller Art waren 71/2 Mill Stück vorhanden. Bienenstöcke zählte man 195,000 Stück, die 20,130 Centner an Wachs und Honig Referten. Seidenbau wird nicht be-
trieben^^^ Waldbau ist in den Karpathen sehr ansehnlich; Holzmangel ist nur in den Ebenen. Der jährliche Holzertrag wird auf 3V2 Mill. wie- ner Klafter geschätzt. Die Jagd ist immer noch von Bedeutung. Bären kommen noch in den Karpathen, und Wölfe, auf deren Erlegung Prämien gesetzt sind, zur Winterszeit in allen Theilen des Landes vor; Füchse sind häufig, Luchse jetzt eine seltene Erscheinung;. Biber kommen noch an einigen Flüssen vor. Die Fischerei wird meist als Nebenbeschäfti- gung betrieben. Blutegel werden in mehreren Sümpfen gefunden, und die sogenannte polnische Cochenille häufig am Weggrase gesammelt und zur Farbe verwendet. — Der Bergbau ist, mit .Ausnahme des Salz- baues, gegen andere österr. Kronländer, von keiner grossen Bedeutung. Die Ausbeute an Roheisen betrug (1854) 60,626, die Erzeugung von Guss- eisen 32,702 Centner. Hochöfen sind 14, Kupel- und Flammöfen 2 im Lande. Zink und Galmei flnden sich meist im Krakauer Gebiete; Zink wurde (1854) 12,977, Galmei 43,011 Centner gewonnen. Von brennbaren Fossilien betrug die Ausbeute: an Steinkohlen 1,265,887, an Schwefel 16,022 Centner; Bergöl wird in der Nähe der Salzflötze gefunden, und in den Niederungen etwas Bernstein gegraben. Von nutzbaren Steinarten findet, man Schleif- und Feuersteine, Marmor und Alabaster, Quarz, Feld- spath Gyps. — Die Salzproduktion wird vom Staate betrieben und ge- währte (1854) 572,602 Centner Sud- und 1,242,762 Centner Steinsalz. —
In Bezug auf Gewerbthätigkeit steht Galizien zwar den west- lichen Theilen der Monarchie nach, dennoch fehlt es nicht an blühenden Industriezweigen, unter welchen im westlichen Theile des Landes die Leineweberei, im östRchen die Branntweinbrennerei den ersten Rang ein- nehmen; auf diese folgen: die Tuchmanufaktur, die Gerberei, Papierfabn- kation, Glasbereitung, Zucker- und Pottaschsiederei, die Fayence- und Thonwaarenfabrikation. Wachs- und Leinwandbleichen sind in allen 1 hei- len des Landes. Im Ganzen bestehen 234 Fabriken und Manufakturen. Papiermühlen zählt man 18, Zuckerfabriken 3, Bierbrauereien 296, Brannt- weinbrennereien 1,042, Tabaksfabriken 3, Eisen- und Stahlhämmer 14, Glashütten 16, und 2 Glasfabriken.- Die gewerbreichsten Städte des Lan- des sind Lemberg, Brody, Krakau und Biala.
Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel Galiziens be- steht hauptsächlich in der Ausfuhr von Rohprodukten, Ochsen, Wachs und Honig nach Ungarn, Mähren und Oesterreich, von Getreide, Salz, Holz, Leinwand, Garn und Seilerwaaren nach Polen und Preussen, und im Transitohandel mit FeRen, WoRe, Talg etc. Seinen Bedarf an Manufakturen und Kunstprodukten bezieht das Land fast ganz aus den deutsch-österreichischen Provinzen, was den Handel im Ganzen mehr pas- siv stellt. Die vorzüglichsten Handelsstädte sind Lemberg und Brody. — Ein treffliches Strassennetz befördert in Galizien die Verbindung. Zwei Parallelstrassen durchziehen den Staat von Westen nach Osten; die erste, die sogenannte Wiener Strasse, geht von Biala über Kenty, Wadowice, Bochnia, Tarnow, Pilsno, Rzeszow nach Jaroslaw, Przemysl, Grodek, Lern- berg, Zloczovv und Brody, und von da nach Russland; die zweite von Biala südöstlich nach Seypusch (Zywiec), und von da am Fusse der Kar- pathen in östlicher Richtung über Sucha, Jordanow, Skawa, Nova Sandec, Gorlice nach Jaslo, Krosno, Rymanow, Sanok, Stare Miasto, Sambor, Dro- bobycz etc. nach der Bukowina. Durch zahlreiche Verbindungslinien sind beide Strassen mit einander im Zusammenhang, so dass aRe Städte des Landes unter sich und mit den Nachbarländern in Kommunikation stehen. Die vorzüglichsten Strassenpunkte auf der nördlichen Linie sind Przemysl Und Lemberg, und nördRch derselben Krakau; und auf der südlichen Linie Jaslo und Kolomea. Von Eisenbahnen durchschneidet die Os- wiecim-Krakau-Bochnia-Tarnow-Dembica-Bahn das Land, und hat Seifen- linien von Trzebinia-Ssczakowa zum Anschluss an die Warschauer-, und von Ssczakowa-Myslowitz zum Anschluss an die Oberschlesische Bahn. Bahnen zwischen Przemysl-Lemberg, Brody-Lemberg, Zaleszczyk-Czerno- witz sind projektirt. — Münzen, Maass und Gewicht, siehe Oester- reichische Monarchie, Taf. 20, S. 10 u. ff. |
»er Staat. — Galizien ist ein erbhches, dem Kaiserhause Oester- reich gehöriges Königreich, das durch einen Statthalter (gegenwärtig durch den Vicepräsidenten Joseph Frhrn. v. Kalchberg) verwaltet wird, dem ein Hofrath (jetzt Ritter v. Mosch) zur Seite steht. Das W^appen des Königreichs ist ein dreigetheilter, mit einem Mittelschild versehener, mit der Königskrone gedeckter Schild: die obere Hälfte enthält auf blauem Grunde zwei von Silber und Roth sechsmal geschachtete Querbalken, wegen Lodomerien; das untere Feld links enthält in Blau einen silbernen Adler mit dem goldenen Buchstaben Z auf der Brust, wegen Zator; das untere Feld rechts in Gold einen rothen Adler mit dem goldenen Buch- staben 0 auf der Brust, wegen Auschwitz; das blaue Mittelschild ist durch einen schmalen rothen Balken quergetheilt, und hat oben eine schwarze Dohle, und unten drei offene, goldene, oben gespitze Kronen, wegen Ga- lizien. — Die Landes Vertretung wird durch Landstände geübt, die eine berathende Stimme und das Recht zu bitten und Vorstellungen in vorgeschriebener Form haben. Höchste Behörde ist die Statthal- terei. Zur Erleichterung der Verwaltung ist das Land in zwei Verwal- tungsgebiete: Krakau und Lemberg, mit besonderen Landesregierungen geschieden, diese selbst aber sind in folgende 19 Kreise und 177 Be-" zirksämter getheilt, und zwar:
Kreise. |
Flächeninhalt |
Bezirks- ämter. |
üntersgs. Gerichte. |
Hauptort. |
Einwohner. |
Das Verwaltungsgebiet Krakau: f Kreise:
1. Krakau.........................
2. Wadowice —..................
3. Sandec .........................
4. Jaslow.........................
5. Rzeszow.......................
6. Tarnow ........................
7. Bochnia ........................ |
22,30 70,0, 72,,» 57,06
82,93 69„2 43,49 |
5 13 10 9 11 10 9 |
3
4 4 3
3
4 3 |
Krakau ......
Wadowice •.■ Nova Sandec
Jaslo.........
Rzeszow-----
Tarnow ......
Bochnia...... |
52,261 3,283 6,850 2,210 6,548 16,400 6,580 |
Zusam. im Verw.-Geb. Krakau: |
417,„ |
67 |
24 |
— |
— |
Das Verwaltunjsgeb. Lemberg; 12 Kreise:
1. Lemberg ......................
2. Stry ............................
3. Sambor.........................
4. SaDoc...........................
5. Przemysl.......................
6. Zolkiews.......................
7. Zloczow .......................
8. Tarnopol......................
9. Brzezan........................ |
38.03 122,09
93,50 88,37 72,70 94,18 99,55
67„6 77,63
68.04
99.05 83,49 |
5 9 11 11
9 10 10 9
8 |
2
3
4 4
3
4 4 4 3
3
4 4 |
Lemberg.....
Stryi ........
Sambor ......
Sanoc ........
Przemysl.....
Zolkiew .....
Zloczow .....
Tarnopol.....
Brzezan .....
Caortkow .••
Stanislau.....
Kolomea..... |
69,273 1 8,142 10,902 3,195 10,315 4,300 10,500 16,850 8,230 3,675 11,413 13,220 |
11. Stanislau ......................
12. Kolomea ....................... |
9 10 9 |
Zusam. im Verw.-Geb. Lemberg: |
1,004,55 |
110 |
42 |
|
|
Oberste Justizbehörde ist das Oberlandesgericht in Krakau für Westgaüzien, und das Oberlandesgericht in Lemberg für OstgaR- zien, die in zweiter Instanz entscheiden. Gerichte erster Instanz sind die Kreis- und Bezirksgerichte, und als Untersuchungsgerichte für Verbrechen und Vergehen sind in jedem Kreise besondere Bezirksgerichte bestimmt. — Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Landesdirektion zu Krakau für Westgalizien, und der Finanz-Landesdirektion zu Lemberg für Ostgalizien und die Bukowina. Bezüglich des Militärwesens steht Galizien unter dem Landes-General-Kommando für Galizien und die Buko- wina, welches zum IV. Armeekommando gehört. Das zweite Armee-Korps desselben ist zu Krakau, das vierte in Lemberg. Zur kaiserlichen Armee hat Galizien und die Bukowina 11 Linien-Infanterie-Reigimenter, 2 Jäger- bataillons, 2 Dragoner- und 6 Ulanen-Regimenter zu steiler. —
Das Grossherzogthum Krakau, welches 1815 von den drei .Mächten Russland, Oesterreich und Preussen als Freistaat in's Dasein gerufen wurde, umfasste den gegenwärtigen Kreis Krakau. Vom Anfang schon war der kleine Freistaat ein Herd für revolutionäre Bestrebungen und der Sammelplatz revolutionärer Parteihäupter, die auf Wiederher- stellung des alten polnischen Reichs hinarbeiteten. Die Krakauer selbst nahmen 1830 und zuletzt im Frühjahr 1846 thätigen Antheil an den Be- wegungen in Posen, Galizien und Russisch-Polen, in Folge welcher die drei Mächte, um diesem Treiben ein- für allemal ein Ende zu machen, die Einverleibung der Republik in den österreichischen Staatskörper be- schlossen, welche denn auch am 16. Nov. 1848 erfolgte.
Zum Deutschen Bunde gehören von Galizien die Herzogthümer Auschwitz und Zator. Sie Regen zwischen Krakau und dem öster- reichisch-schlesischen Fürstenthum Teschen, und umfassen 36,75 Qu.-M. (1857) mit 173,682 Einwohnern. Anfangs gehörten sie zu Polen, bis sie 1179 Herzog Kasimir seinem Neffen, dem Herzog Miecislaw von Ober- schlesien und Teschen, überRess, dessen Nachkommen in ihren Titel auch den eines Herzogs von Auschwitz (Oswieczim) aufnahmen. Herzog Ja- nussius verkaufte 1457 und 1494 beide Herzogthümer an die Krone Po- lens, mit welcher sie vereinigt blieben, bis der südliche Theil Polens (Ga- lizien und Lodomerien) 1772 an Oesterreich kam. Hinsichtlich der Ver- waltung liess sie Oesterreich mit Galizien vereinigt, in welchem sie seit 1849 die drei Bezirksämter Kenty, Wadowice und Seypusch (Zywiec) bil- den. Seit 1818 sind sie, weil sie früher Bestandtheile von Schlesien und demnach mittelbar auch von Böhmen gewesen, für Bestandtheile des Deutschen Bundes erklärt worden. Zum Herzogthum Auschwitz ge- hören die Städte: Auschwitz (Oswieczim) mit 2,640, Andrychau mit 1,080, Biala mit 5,350, Kenty mit 3,800, Myslenice mit 2,350, und Zywiec (Seypusch) mit 3,546 Einw.; zum Herzogthum Zator die Städte Zator mit 1,500, Wadowice mit 3,200, und Landskron mit 1,600 Einwohnern, - |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 241
rescliiclite. — Die Bukowina (d. i. Buchenland), jetzt ein für sich bestehendes Kronland, bildete bis zum Jahr 1849 den Czerno- witzer Kreis Galiziens. Ursprünglich gehörte sie zu Siebenbürgen, 1482 aber vom moldauischen Fürsten Stephan Y. erobert, kam sie zur Moldau, mit welchem Reiche sie bis 1774 vereinigt blieb. In diesem Jahre wurde sie von den Russen erobert und von diesen an Oesterreich überlassen, was die Pforte in dem Grenzvertrag vom 25. Febr. 1777 um so bereit- williger genehmigte, als ihr an Oesterreichs Freundschaft, den Russischen Eroberungsplänen gegenüber, ungemein gelegen war. Dem moldauischen Fürsten Gregorius Ghika, der Einspruch dagegen zu erheben wagte, w-urde auf Befehl der Pforte der Kopf abgeschlagen. Die Bukowina blieb unge- stört bei Oesterreich, bis sie 1849 ihre eigene selbstständige Provinzial- verwaltung erhielt. —
Mas _ Das Herzogthum Bukowina, im Südosten Ga-
liziens, zwischen 470 10'-480 40' NBr. und 42036'-44«5' OL. gelegen, wird im N. und NW. von Galizien, im 0. von Russland und der Moldau, im S. von der Moldau, und im W. von Siebenbürgen, Ungarn und Gali- zien begrenzt, umfasst einen Flächenraum von 189,56 geogr. (181,31 österr.) Qu.-M., und eine Bevölkerung (1857) von 462,242 Seelen, mithin 2,549 Seelen anf der österr. Ou.-M. — Das Land ist gebirgig und wald- reich, wird von den Vorstufen des karpathischen Waldgebirges durch- zogen, und hat, obw^ohl südlicher als der grösste Theil Galiziens gelegen, ein rauheres Klima und strengeren Winter als dieses. Die Hauptströme des Landes sind der Dnjester, der Pruth, die Sereth, Suczawa, Moldawa und Bistritza. Die Naturprodukte sind die gleichen des benachbarten Galiziens.
l»as Volk. — Die Bewohner der Bukowina sind fast sämmt- lich Slavischen und Rumenischen Stammes: Czechen zählt man 2,000, Polen 4,200, Ruthenen 165,000, Rumunen (hier Moldauer genannt) 205,000, Magyaren 6,000, Armeni^ 2,500, Israeliten 18,000; Deutsche sind nur w^enige (im Ganzen 28—30,000) im Lande. Die Einwohnerzahl belief sich 1846 auf 371,131,; 1851 auf 393,715; 1854 auf 430,664, und 1857 auf 462,242 Seelen. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung wird auf 1.75 Prozent angenommen. Nach dem Geschlecht geschieden zählt man 228,138 männlichen und 234,104 weiblichen Geschlechts. Die Zahl der Geburten beläuft sich jährlich auf 12,850 (6,620 Knaben, 6,230 Mäd- chen), die der Todesfälle auf 8,350 (4,270 männliche, 4,080 weibliche), die der Trauungen auf 3,105. Wohnorte zählt man im Ganzen 283, mit 65,213 Häusern, und zwar: 3 Städte, 4 Marktflecken und 276 Dör- fer. Hauptstadt des Herzogthums ist Czernowitz, mit 21,218 Einw.; die beiden andern Städte sind: Suczawa (im 14. Jahrb. mit 16,000 Häusern), jetzt mit 8,000, und Sereth mit 4,500 Einwohnern. — Dem Religionsbekenntnisse nach sind die Mehrheit der Bewohner (314,721) Griechische, nicht unirte Christen; römische Katholiken zählt man 34,466, griechische Katholiken 9,784 , Protestanten augsburgischer Konfession 6,700, Reformirte 574, und Juden 18,103. Die nicht unirten Grie- chen erkennen den Patriarchen zu Karlowitz (in der serbisch-banati- schen Militärgrenze) als ihren geistlichen Oberhirten an, und von dessen Erzbisthum dependirt in Glaubenssachen das griechische Bisthum zu Czer- nowitz. Unter dem griechischen Bischof stehen in der Bukowina 12 Erz- priesterschaften, 279 Pfarreien, 260 Weltpriester, 28 Ordenspriester, 3 Klöster. — Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Erz- bischof von Lemberg; die evangelisc he Kirche unter einem Seniorate. |
— Für die geistige Bildung bestehen 36 katholische und 14 akatholi- sche Schulen, zusammen mit 106 Lehrern und Lehrerinnen und 5,112 Schülern, und 33 Wiederholungsschulen mit 1,588 schulbesuchenden Kin- dern. Die Zahl der schulfähigen Kinder betrug 1854: 36,046, von denen im Ganzen nur 6,700 die Schulen besuchten. Von Gymnasien besteht nur Eins im Lande, in welchem Deutsch die Unterrichtssprache ist, mit 21 Lehrern und 378 Schülern. — Die physische Kultur ist von ziem- licher Bedeutung. Von der produktiven Bodenfläche des Landes, die zu 1,330,590 Joch angenommen wird, werden 358,872 Joch als Ackerland, 30 als Weingärten, 293,853 als Wiesen und Gärten, 256,853 als Weiden, und 420,982 als Waldungen benutzt. Haupterzeugnisse des Getreidebaues sind Mais und Hafer. Von Mais werden durchschnittlich 1,200,000 Metzen, von Hafer 320,000, von Roggen 260,000, von Weizen 90,000, von Gerste 80,000, von anderem Getreide 45,000 Metzen gewonnen; Hülsenfrüchte jährlich an 24,000, Kartofl'eln 320,000 Metzen, Kleeheu an 800,000, Flachs 12,000, Hanf 24,000, Leinsamen 4,000 Centner gebaut. Der Ertrag der Futtermenge wird auf mehr als 900 Mill. Centner, der Holzertrag der ausgedehnten Waldungen auf 475,000 Klafter geschätzt. Die Viehzucht, besonders die Pferdezucht, ist von grosser Bedeutung. Die Zahl der Pferde wird auf mehr als-30,000, die der Rinder auf 156,000, die der Schafe auf 410,000, die der Ziegen auf 52,000, und die der Schweine auf 110,000 angenommen. Bienenstöcke zählt man 28,000, die über 1,300 Centner jährlich an Honig und Wachs liefern. Die Jagd ist noch reich; Bären und Wölfe finden sich noch in den Gebirgen. Der Bergbau ist unbedeutend. — Die technische Kultur ist von keinem grossen Be- lange. Eigentliche Fabriken und Manufakturen zählt man nur 18. Die Industrie und der lebhafte Handel ist meist in den Händen der Juden und Armenier. — Münzen, Maass uud Gewicht wie in Oesterreich.
lier Staat. — Die Bukowina ist ein erbliches, zum Kaiserthum Oesterreich gehörendes Kronland, welches im Nov. 1849 mit dem Titel eines „Herzogthums" von Galizien getrennt und unter einen eigenen Lan- des-Präsidenten (gegenwärtig dem Kämmerer Karl Graf Rothkirch- Panthen) gestellt wurde, der die Landesregierung leitet. Sitz der Lan- desregierung ist Czernowitz, welche Landeshauptstadt unmittelbar un- ter der Landesregierung steht. Das Land selbst zerfällt in administra- tiver Beziehung in ein rein politisches Bezirksamt (Umgebung von Czerno- witz) und in folgende 14 gemischte Bezirksämter: 1. Dorna; — 2. Pu- tilla; — 3. Wysznitz; — 4. Kimpolung; — 5. Solka; — 6. Gurahumora;
— 7. Sereth (Syreth); — 8. Waskoutz am Czeremosz; — 9. Sadaguna;
— 10. Storozinetz; — 11. Kotzman; - 12. Zastawna; - 13. Suczawa, und 14. Radautz (Fradautz).
S« na^ lleFKO^tliiiiii ISiikt^wiiia« |
4. Wojwodschaft Serbien und Temeser Hanat.
lescliickte. — Die W-oj wo dschaft Serbien, jetzt mit dem Temeser Banat ein eigenes Kronland der Oesterreichischen Monarchie bildend, erhielt ihren Namen nicht von dem türkischen Vasallenstaate Serbien, sondern nach der in ihr vorherrschenden serbischen Bevölkerung, deren Vorfahren, um dem türkischen Joche zu entrinnen, ihren Patriar- chen Arseni Czernowich an der Spitze, 37,000 Familien stark, sich im südlichen Ungarn ansiedelten, und hier, namentlich bei Vertheidigung des Landes gegen die Erbfeinde der Christen, sich so verdient machten, dass ihnen schon im Jahr 1691 besondere Begünstigungen und Rechte einge- räumt wurden, dass sie freie Religionsübung erhielten, für die innere Ver- waltung die Beamten selbst wählen, und an deren Spitze einen W^ojwoden ernennen durften, der von jeder Komitatsbehörde eximirt, unmittelbar unter der kaiserlichen Regierung stand. Aenderte sich auch im Laufe der Zeit manches in diesen Vergünstigungen, so blieben doch die Vorrechte der Serben von Seiten der österr. Regierung dem Weesen nach unangetastet, und nur die Magyaren, die alle nicht-magyarischen Völker Ungarns in die Formen des Magyarismus zu zviängen suchten, erlaubten sich Eingriffe, denen sich übrigens die Serben eben so wenig fügten, als es die Kroaten und Slavonier gethan. Beim Ausbruche des ungarischen Revolutionskrie- ges nahmen die Serben entschieden Partei für die rechtmässige Regie- rung, und so kam es denn, dass nach beendigtem Kriege in Ungarn das von den Serben bewohnte Land (das bisherige ungarische Bacs-Bodro- gher Komitat, das Banat und ein Theil des Syrmier Komitats Slavoniens) eine selbstständige Verwaltung erhielt und zu einem beson- dern Kronlande erhoben, zugleich in den grossen Titel des Kaisers auch der eines Grosswojwoden der Wojwodina mit aufgenommen wairde. —
I9as liaud. — Die W^ojwodschaft Serbien, im Süden von Ungarn und zwischen dem 4403O' —45058' NBr. und dem 36020' —37040' OL. gelegen, wird im N. von Ungarn, im 0. von Siebenbürgen und der Militärgrenze, im S. von dieser und Slavonien, und im AV. von Slavonien und Ungarn begrenzt, hat an der Donau und der Maros natürliche Gren- zen und umfasst einen Flächenraum von 5 4 4,98 geogr. (521.26 österr.) Qu.-M., mit einer Bevölkerung (1857) von 1,532,251 Seelen, hat mithin 2,939 Seelen auf 1 Qu.-Meile. - Der grösste Theil des Landes gehört der grossen ungarischen Ebene an; im Osten verzweigen sich die Ausläufer der siebenbürgischen Karpathen, und im Süden erheben sich die syrmischen Hügel als äussere Vorberge der Alpen. Die Karpathen beginnen an der Südspitze des Landes mit dem Alibogberge, steigen längs der östl. Grenze nach Norden auf, erreichen im Pojana Ruszka |
4,433', im Semenik, an den Quellen der Bega, 4,458' Höhe, und verflachen sich nach Westen zu. Die Syrmischen Hügel, eine Fortsetzung der Karnischen Alpen, begleiten vom Illok an unter dem Namen des Werd- nikgebirges das rechte Donauufer, steigen im Fruska-Gora bis 1,626' Höhe und enden mit dem kahlen Surduk am Buhowitzer Walde bei Karlowitz. — Der Hauptfluss des Landes ist die Donau, welche dasselbe in einer Länge von 33 M. durchzieht, dasselbe bei Neusatz ver- lässt, und innerhalb des Kronlandes die Theiss, Temes und Karas em- pfängt. Die Theiss theilt das am linken Donauufer gelegene Gebiet in gerader Richtung von N. nach S. in 2 Hälften, von denen die kleinere westliche die Bacska, die grössere östliche das Banat genannt werden. Ihre Nebenflüsse im Gebiete sind: die Maros, Stranka und Bega. Die Temes, Karas und Nera münden ausserhalb des Gebiets in die Donau; erstere bei Pancsova. Die Donau und Theiss w-erden mit Dampfschiffen befahren. Schifffahrtskanäle befördern die Beschiffung der Haupt- ströme; der bedeutendste ist derBäcser- oder Fr anzens-Kanal, von 141/2 M. Länge, der von Földvdr, an der Theiss, nach Monoster-Szegh an die Donau führt, und Lasten von 8,000-9,000 Centner trägt, der Bega-Kanal, von 16 MeiL Länge, welcher von Facset nach Nagy-Becs- kerek führt, ist eigentlich nur ein neugegrabenes Bett der Bega, und wird nur von Temesvar an abwärts befahren. Von Seen ist nur derPalice- ser Salzsee bei Theresiopel in der Bacska zu bemerken, der bei 2 Qu.-Meil. gross ist. Sümpfe sind in Menge vorhanden und kommen meist an der Douau und Theiss vor; die bedeutendsten sind: der Hodsäg, Gyerkeny, Fenyes, Bocsärer, Illancser, Alibunarer und Werschetzer, Mine- ralquellen sind nur wenige im Lande; die nennenswerthesten sind das Buziaser-, Muränyer- und Lunkanyer Wasser. — Die Produkte des Landes sind die des benachbarten Ungarn. An Mineralien ist die W^oj- wodina weniger reich als die Nachbarländer, und der Bergbau ist nur auf das karpathische Bergland im Osten des Gebiets beschränkt Das Klima ist nicht unangenehm, obwohl die Winterkälte in manchen Jahren sehr stark, die Sommer in der Regel sehr heiss sind; in Folge der vielen Sümpfe und Moräste ist es aber nichts weniger als gesund, und nament- lich für Ausländer sehr gefährlich. | Das Volk. — Die Bevölkerung Serbiens und des Banats wird, I wie die aller österreichischen Kronländer, hinsichtlich ihrer Zahl sehr ver- schieden angegeben. Im J. 1846 bereits zählten die Bestandtheiie des jetzigen Gebiets 1,496,390, im J. 1851 nur 1,426,221 Seelen; 1852 ward nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung die Zahl der Einwohner zu 1,534,800, |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 9
Ende 1854 zu 1,574,428 angenommen, durch die Zählung vom 31. Okt. 1857 aber auf 1,532,251 bestimmt. Die Slaven bilden die Mehrheit der Bevölkerung; nach ihnen folgen die Walachen, Deutsche und Ma- gyaren. Serben zählte man 410,SH, Walachen 408,288, Deutsche 374,500, Magyaren 235,418, Slovaken 27,500, Bulgaren 24,350, Ruthenen 8,202, Kroaten 5,800, Griechen 4,275, Zigeuner 13,100, Juden 22,500. — Die jährliche Zunahme der Bevölkerung wird zu 0,9 angeschlagen. Dem Geschlechte nach belief sich 1857 die männliche Bevölkerung auf 770,228, die weibliche auf 762,023 Seelen; die Zahl der Geburten auf 67,982, die der Todesfälle auf 51,317. Die Zahl der Wohnorte betrug 896, mit 103,337 Häusern; darunter befinden sich 8 Städte, 65 Marktflecken und 823 Dörfer. Hauptstadt ist Temesvär mit 21,964 Einwohnern; andere bedeutende Städte der Wojwodschaft und des Banats mit mehr als 10,000 Einwohnern sind: Maria-Theresiopel mit 34,201, Zambor mit 22,683 und Neusatz mit 10,900 Einw.; grosse Marktflecken sind: Versecs mit 18,200, Gross-Becskerek mit 15,870, Zenta mit 15,100, Baja mit 14,850, Gross Kikinda mit 14,600, und Gross Szent- -Miklös mit 10,500 Einwohnern. — Dem Bekenntnisse nach gehörten von der Bevölkerung 624,839 der römisch-katholischen, 12,756 der grie- chisch-katholischen Kirche an; Griechisch-Nichtunirte zählt man 694,029, Lutheraner 51,724, Reformirte 26,621 und Juden 22,500 (nach anderer Angabe nur 16,552). Die römisch-kathol. Kirche steht unter dem Bischof von Csanad, der zu Temesvär seinen Sitz hat, und zerfällt in 21 Deka- nate, 194 Pfarreien und 5 andere Seelsorgestationen, und zählt 264 Welt- und 100 Ordenspriester. Die griechische nicht-unirte Kirche steht unter 3 Bischöfen (zu Temesvär, Versecs und Neusatz), zerfällt in 20 Erzprie- sterschaften und zählt 902 Pfarreien mit 1,178 Welt- und 44 Ordensprie- stern. Die beiden evangelischen Kirchen stehen unter den Superinten- denturen der ehemaligen ungarischen Länder. — Ffir Schulen ist noch nicht hinlänglich gesorgt, zwar bestehen bereits 604 Volksschulen mit 1,292 Lehrer und Lehrerinnen und 92,249 schulbesuchenden Kindern, die Zahl der schulfähigen aber beläuft sich auf 153,045. Gymnasien bestehen 6, mit 53 Lehrern, Realschulen 2, und an theologischen Lehranstalten 1 bischöfliches Seminar und 1 Klosterstudie. Buchdruckereien sind 6, lithographische Anstalten 5 im Lande. — Die physische Kultur ist im Aufschwung begrilTen: die produktive Bodenfläche beträgt gegen 459 Qu.-M., wovon die Hälfte auf Ackerland fällt, daher auch in Folge dieses Verhältnisses der Getreidebau den wichtigsten Theil der Landwirthschaft ausmacht. Die Getreidearten gedeihen nicht nur vortretflich, sondern einige darunter haben sogar eine grosse Berühmtheit erlangt, wie der Banater, Syrmier und Baczer Weizen, Von Handelspflanzen werden Tabak, Hanf, Raps etc, in Menge und zum Theil von vorzüglicher Güte gebaut; dasselbe gilt auch vom Wein, dessen beste Sorte der Syrmier ist. Nicht unbedeutend ist die Viehzucht, besonders die der Pferde, Schafe und Schweine; vorzügliche Aufmerksamkeit wird der Seidenraupenzucht ge- widmet. Die Donau und Theiss mit ihren Nebenflüssen sind ungemein fischreich. Der Bergbau beschränkt sich auf den östlichen Theil des Ver- waltungsgebietes, und wird auf Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Blei, Zink und Steinkohlen betrieben. Die technische Kultur ist erst im Wer- den, Die Industrie beschränkt sich auf die Kleingewerbe und die Er- zeugung landwirthschaftlicher Nebenprodukte, Zu den blühenderen Ge- werben gehören: die Hutmacherei, Kammmacherei, Seilerei, Gerberei, Flachs- und Hanfleinwandweberei etc. Ein wichtiger Industriezweig ist die Bereitung des Slibowitz oder Zwetschenbranntweins. Fabrikwesen ist in Serbien und im Banat so gut wie gar nicht vorhanden, da die hier bestehenden wenigen Fabriken nur als erste Anfänge betrachtet werden können. — Wichtiger als die Industrie ist der Handel des Kronlandes. Der Transitohandel von Oesterreich nach den Donaufürstenthümern, der Türkei und dem Orient nimmt seinen Weg grösstentheils durch die Wojwodina, welche ihrerseits wieder einen lebhaften Handel mit Rohpro- dukten theils nach Pesth, theils nach Triest betreibt. Als Verkehrsmittel für den Handel dienen vorzüglich die schiffbaren Flüsse und Kanäle; Strassen sind nur wenige im Lande; die Länge der Aerarialstrassen be- trägt nur 141 Meilen. Eine Eisenbahn von 15 Meilen Länge führt von Temesvär über Grosskikinda nach Szegedin, und setzt Serbien mit Pesth und Wien in Verbindung. Andere Bahnen sind projektirt. — Münzen, Maasse und Gewicht wie in Oesterreich, s. Taf. 20, S. 10 u, ff. — |
ïïer Staat. — Die Wojwodschaft Serbien und das Banat bilden vereint ein erbliches Kronland des Oesterreichischen Hauses, das unter einem Gouverneur als Statthalter (gegenwärtig dem Geh.-Rath Jo- seph Sokscevits, FML.) und einem Vice-Präsidenten (Kämm. Victor Frhr. v.Schmi d burg) steht. Sitz der Statthalterei ist Temesvär; Wap- pen Serbiens: in rothem Felde ein schwarzer Eberskopf mit aufwärts- gekehrtem Rüssel, aus welchem ein goldener Pfeil hervorragt. — Das Land zerfällt in 5 Kreise, die wiederum in 29 Bezirke als Unterabthei- lungen geschieden werden. Die drei ersten Kreise: Temesvär, Lugos und Gross-Becskerek bilden das Temeser Banat, welches 1552 in die Gewalt der Türken gerieth nnd erst 1717 im Passarowitzer Frieden an Oesterreich zurückgegeben, als reichsunmittelbares Land verwaltet und 1779 dem Königreich Ungarn einverleibt wurde. Die Kreise Zombor und Neusatz bilden die eigentliche Wojwodschaft Serbien und umfassen das bisherige Bacs-Bodrogher Komitat Provinzial-Ungarns und einen Theil des Syrmier Komitats von Slavonien.
Kreise. |
Flächeninhalt in Qu.-M. |
Bezirks- Aemter. |
Untersgs. Gerichte. |
Hauptort. |
Einwohner. |
Temesvär .................. |
10?,84 |
6 |
3 |
Temesvär .............. |
21,964 |
Lugos ...................... |
95,01 |
4 |
2 |
Lugos .................. |
5,680 |
Gross-BecsI<erek........... |
124,69 |
8 |
4 |
Gross(Nagy-)Becskerek |
15,870 |
Zombor .................... |
84,94 |
5 |
4 |
Zombor (Sommerburg) |
22,683 |
Neusatz .................... |
132,50 |
6 |
2 |
.^'eusatz (Ujvidék)..... |
10,900 |
5 Kreise ............... |
544,58 |
29 |
15 |
Temesvär............. |
21,964 |
Oberste Justizbehörde ist das Oberlandesgericht zu Temesvär, welches in zweiter Instanz entscheidet; Gerichte erster Instanz sind: das Landesgericht zu Temesvär, und die Kreisgerichte zu Lugos, Gross- Becskerek, Zombor und Neusatz. Für mindere Rechtsfälle sind 6 Bezirks- gerichte, und als Untersuchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen 15 eigene Gerichte (theils Kreis-, theils Bezirksgerichte) bestimmt. Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Landes-Direktion zu Temes- vär. Hinsichtlich des Militärwesens steht die Wojwodina und das Banat unter dem Landes-General-Kommando zu Temesvär, welches zum IV. Armee-Kommando gehört. Zur kaiserlichen Armee hat das Land 3 Linien-Infanterie- und 2 Husaren-Regimenter zu steRen. — Festung des Landes ist Temesvär, die Landeshauptstadt, am Bega-Kanal. Alt- Arad ist als Festung eingegangen. — |
5« Crrti^^ftlr^teiitliiim ^£elieiil$ilrg*eii<
lesclaichte. — Siebenbürgen bildete in der frühesten Zeit einen Bestandtheil von Dacien und wurde, ausser von Daciern, auch von Geten bewohnt. Zu Domitian's Zeiten, der das Land der Römerherrschaft unterwerfen wollte, herrschte hier ein unternehmender Fürst, Decebalus, der erst von Trajan besiegt wurde. Kaiser Aurelian (270—275 n. Chr.) räumte Dacien den Gothen ein, und im Anfange des 5. Jahrhunderts kam es unter die Herrschaft der Hunnen, und erhielt nach 7 Heerführern der- selben, die sieben Burgen im Lande anlegten, den Namen Siebenbür- gen, Im 6. Jahrhundert ward das Land von den Avaren, im 9. Jahrhun- dert von den Magyaren und den ihnen stammverwandten Szeklern erobert, und von Stephan dem Heiligen 1002 als Provinz unter eigenem Wojwoden dem Königreiche Ungarn einverleibt. Schon im 10. Jahrhundert wanderten hier Deutsche ein und noch mehr, besonders Rhein- und Nie- derländer, Thüringer, Härzer und Sachsen, rief König Geysa im J. 1143 herbei und gab ihnen grosse Vorrechte, freies Grundeigenthum und eigene Verfassung, Das früher durch Kriege entvölkerte Land zeigte bald die Spuren des deutschen Fleisses in Vermehrung der Städte, im Berg- und Ackerbau. Die wichtigen Rechte der Ansiedler sicherte der goldene Frei- heitsbrief des Königs Andreas, 1224, Während der ersten Einbrüche der Türken in's Land, zu Anfang des 15, Jahrhunderts, fingen Zigeuner an, sich in Siebenbürgen niederzulassen, und im J, 1520 bereits fand die Reformation unter den hiesigen Deutschen, die sämmtlich als Sachsen bezeichnet wurden, Eingang, Bei dem Kampfe, der nach König Ludwigs Tode 1526 bei Mohacz um die ungarische Krone entbrannte, riss sich der Wojwode Johann Zapolya ganz von Ungarn los, und ihm folgte auf dem Siebenbürgischen Furstenstuhl unter anderen Step'han Batory, Rakoczy, Bethlen Gabor und andere siebenbürgische Edle, so dass es erst 1687 dem Kaiser Leopold L gelang, das Land wieder unter seine Herrschaft zu bringen, nachdem 20 Jahre vorher zahlreiche armenische Familien aus der Moldau sich hieher geflüchtet und niedergelassen hatten. Maria Theresia erhob das Land 176d zu einem Grossfürstenthum. Nach den 3 Hauptnationen, die Siebenburgen inne hatten, bestimmte sich die Eintheilung in das Land der Ungarn, das Land der Szekler und in das Land der Sachsen. Bis zum Jahre 1848 war die Verfassung des Landes Wie in Ungarn: Reichsstände, die grösstentheils aus dem Adel gewählt, Von den ungarischen Ständen aber völlig unabhängig waren, beschränk- ten die Macht des Regenten. Im J. 1849 ward die alte Verfassung auf- gehoben, Siebenbürgen als eigenes Kronland von Ungarn getrennt, und
Bromme's Hand-.Atlas, — Ungarn, Galizien etc, c. |
die siebenbürgische Militärgrenze wieder mit dem Lande vereinigt und unter die Civilverwaltung desselben gesteht, —
»as liaml. — Das Grossförstenthum Siebenbürgen (ungarisch Erdely, lat, Transylvania), das östlichste Kronland der Oesterreichischen Monarchie, zwischen 39055'—44^4' OL. und vom 45° 12'—47043' Nßr. gelegen, wird im N, von Ungarn, im NO, von der Bukowina, im 0. von der Moldau, im S. von der Walachei, im SW. von der banatischen Mili- tärgrenze, und im W, von dem Temeser Banat und Ungarn begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 1,102,2^ geogr. (1,054,27 österr.) Ou.-M, mit (1857) 2,180,121 Einwohnern, enthält mithin 2,068 Seelen auf 1 Qu.-M, — Siebenbürgen ist ein mächtiges Ber gl and, das theils an beiden Sei- ten des Hauptzugs der Karpathen gelegen ist, theils von denselben um- geben und von zahlreichen Verzweigungen dieses Hauptgebirges durch- schnitten wird. Das Siebenbürgische Hochland wird in einen östlichen, südlichen, westlichen und nördlichen Höhenzug, in das Görzenyer und Hermänyer Gebirge und in das Mittelland geschieden. Zu dem östlichen Höhenzug gehören: das Gyerzoer-Gebirge (Nagyhagymäs 5,529'), das Csiker-Gebirge (Büdös 3,495') und das Beretzker-Gebirge (Lakotza 3,490'). Der südliche Höhenzug umfasst: das Burzenländer-Gebirge (Königstein 6,910', Butschatsch 7,740'), den Geisterwald (Zeidnerberg 3,962'), das Fogara-Gebirge (Negoi 7,824', Wunatara-Butianu 7,740', Ssurul 7,064'), das Zibin-Gebirge (Fromoassa 6,976'), und das Strellgebirge (Retjesatt 7,644'); zum westUchen Höhenzug gehören: das Tscherna-Gebirge (Ruska 4,481'), und das siebenbürgische Erzgebirge (Bihar 5,672'); und zum nördlichen Höhenzuge: das Laposch-Gebirge (Ziblesch 5,601'), und das Rodnaer-Gebirge mit dem 6,967' hohen Kuhhorn. Das Görgenyer und Hermanyer-Gebirge steigt im Hargita 5,424' auf. Das MitteÜand, das Plateau von Siebenbürgen, erreicht in der Koppe bei Meeburg seinen höchsten Punkt (2,403') und hat im Mittel nicht über 1,000' Höhe, Nur 16 schmale Engpässe führen aus den Nachbarländern in das hohe und daher für seine geogr, Lage etwas rauhe Gebirgsland, Ebenen sind nicht sehr zahlreich, meist längs den Flüssen, und selten mehr als zwei Meilen breit; zahlreicher dagegen sind die Thäler, und deren Schönheit steht den schönsten Thälern der Schweiz nicht nach. AHe Hauptflüsse des Landes: die Szamos mit der Bisteritz, Lupos und Krassna, Aluta oder Alt mit Ugy und Cibni, Maros mit Kokei, Strahl und Aranyos, weisse und schwarze Koros, Schyl etc., entspringen in Siebenbürgen selbst und strö- men in verschiedenen Richtungen der Donau zu. Die Berge sind im All- |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 10
gemeinen mit dicliten Waldungen und treffliclien Weiden bedeckt; an den Vorbergen gedeiht der Wein in üppiger Fülle; die Thäler und Flächen zeichnen sich durch Fruchtbarkeit in mannigfaltigen Abstufungen aus, und nur wer die lachenden Thäler der Csik, Harömzseck, das Burzenland, die Gegenden um Fagaras und Hermannstadt, die Thäler an der Maros und der Szamos gesehen hat, kann sich einen Begriff von der Fruchtbar- keit des Landes machen. Unerschöpflich ist Siebenbürgens Reichthum an Mineralien; es ist gegenwärtig das goldreichste Land nicht nur in der österreichischen Monarchie, sondern in ganz Europa. Man findet das Gold sowohl gediegen als verlarvt, und fast alle grösseren und kleineren Flüsse enthalten in ihrem Sande Goldkörner, nicht selten von ansehnlicher Grösse, besonders der Aranyos, die Maros, Szämos, Körös u. a. Silber, Queck- silber und Kupfer kommen nur in kleinen Quantitäten vor, das Haupt- produkt des Landes aber ist Eisen, das an Güte dem Steyermärkischen nicht nachsteht; Spiessglanz, Zinkblende, Braunstein und Galmey sind häufig, werden aber fast gar nicht gewonnen, so wenig als der Kobalt von Väcza, das Molybdän von Zoodt, und die Titanerze. Kalksteine, Mar- mor, Alabaster, Mergel und Gyps findet man im grössten Ueberflusse, und von brennbaren Mineralien: natürlichen Schwefel (am Berge Büdös), Bergöl, Asphalt und Steinkohlen; Kochsalz ist in Menge vorhanden; natürlicher Salmiak findet sich am Vulkanpasse, und Alaun, Bittersalz, Eisen- und Kupfervitriol sind in verschiedenen Theilen des Landes. Die Pflanzenwelt ist ausserordentlich reich und mannigfaltig; die Waldungen sind noch reich an Holz und bergen noch eine Menge Wild, so wie von reissenden Thieren Bären, Wölfe und Luchse. Die Berge tragen die herrlichsten Alpenpflanzen und gewürzreichsten Kräuter; Schilf und Rohr wachsen häufig an den vielen Teichen und in den sumpfigen Niederungen, am stärksten auf den steppenartigen Heiden (Mezoseg), wo oft meilenweit kein Baum zu sehen ist; und aRe Getreidearten, Hülsenfrüchte und Gar- tengewächse gedeihen hier auf's Herrlichste. — Das Klima ist dem von Ober-Ungarn gleich; der Wechsel desselben ist ungemein rasch; dennoch gehört Siebenbürffen zu den gesundesten Ländern Europa's. |
Das VolU. — Die Bevölkerung Siebenbürgens besteht der Abstammung nach aus Wlachen (Rumuni oder Ostromanen), Ungarn (Magyaren), Szeklern, Sachsen (Deutschen), Zigeunern, Arme- niern, Griechen, Serben (Bulgaren) und Juden. Die Zahl dersel- ben belief sich im J. 1842 (ohne die siebenbürgische MRitärgrenze) auf auf 2,108,405, im Jahre 1846 (mit Einschluss der Militärgrenze) auf 2,363,261 Einwohner. Nach der Zählung von 1851 betrug sie 2,073,737, nach der Wahrscheinlichkeitsberechnung des k. k. statistischen Bureaus Ende 1854: 2,285,572, und nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 nur 2,180,121, oder 2,068 Seelen auf der Qu.-Meile. Am zahlreichsten sind die Wlachen (1,200,000), auf diese folgen die Ungarn und Szekler (600,000), die Deutschen (300,000), die Zigeuner (60,000), die Armenier 00,000), die Juden (7,000, n. A. 15,600), die Serben (2,000), und Grie- chen (1,000). Dem Geschlechte nach wiess die Zählung von 1857: 1,083,216 Seelen männRchen und 1,096,905 weiblichen Geschlechts nach. Die Zahl der Geburten beträgt durchschnittlich 77,000 (39,500 männ- liche, 37,500 weibliche), die der Sterbefälle 54,600 (27,800 männliche, 26,800 weibliche). Wohnorte sind 2,844 im Lande, mit 419,916 Häu- sern; darunter 25 Städte, 65 Marktflecken und 2,754 Dörfer. Hauptstadt Siebenbürgens ist Hermannstadt (Nagy-Szeben) mit 16,268 Einw. Andere Städte, mit mehr als 6,000 Einw., sind: Kronstadt (Krohnen, Brasso) mit 24,500, Klausenburg (Kolosvär) 19,500, Maros-Vasar- hely (Neumarkt) 8,400, Karlsburg (Weissenburg) 7,400, Schäss- burg (Segesvär) 7,300, Bistritz (Nösen) 6,850, und Med lasch (Med- wisch) mit 6,250 Einwohnern. — Dem Bekenntnisse nach gehören von der Bevölkerung 220,932 der Römisch-katholischen, 651,981 der Grie- chisch-katholischen, 641,533 der Nicht-unirten griechischen Kirche an; Lutheraner zählt man 199,943, Reformirte 297,419, Unitarier 46,272, und Juden 15,657. — Die Römisch-katholische Kirche steht unter dem Bischof von Karlsburg, zerfäRt in 16 Archipresbyteriate und 205 Pfarreien, und zählt 221 Welt- und 140 Ordenspriester. Die Griechisch-katholische Kirche besitzt ein Erzbisthum zu Fogaras, zerfällt in 70 Dekanate, 1,367 Pfar- relen, und hat 1,481 Welt- und 4 Ordenspriester. Die Griechische-nicht- unirte Kirche zerfällt in 43 .Archidiakonate und 814 Pfarreien, mit 973 Weltpriestern. Die Evangelisch-lutherische Kirche zerfäRt in 14 Seniorate nebst 4 Surrogatlen und 269 Pfarreien und Pastoraten, die Evangelisch- reformirte Kirche in 18 Seniorate (darunter 2 Kapitel), und 694 Pastorate. — Die geistige Kultur hat unter Obsorge der Regierung an Verbrei- tung und Vervollkommnung in den letzten 25 Jahren sehr gewonnen. In den Städten bestehen niedere und höhere Bürgerschulen und Gymnasien, in den Dörfern und kleineren Orten Trivial-, Winter- und Wiederholungs- schulen. Erziehungsanstalten, deren Zöglinge ihre Verpflegung im Hause finden, bestehen 19; Volksschulen im Ganzen 2,216, mit 80,718 schulbe- suchenden Kindern; Wiederholungsschulen 364, mit 10,648 Schülern; Gymnasien 19 (7 mit deutscher, 1 mit deutsch-romanischer, 1 mit ro- manischer und 10 mit ungarischer Unterrichtssprache). Rechlsakademien bestehen 2, zu Hermannstadt und Klausenburg; an theologischen Lehran- stalten: 1 bischöfliches Seminar und 1 Klosterhausstudie für Römische KathoRken, 1 bischöfl. Seminar für nichtunirte Griechen; ferner eine niedere Bergschule etc. — Die physische Kultur Siebenbürgens umfasst Acker- bau, Viehzucht und Bergbau. Von der produktiven Bodenfläche des Lan- des, von 8,261,255 österr. Joch werden 2,161,345 Joch als .Ackerland, 46,089 als Weingärten, 1,575,635 als Wiesen und Gärten, 913,775 als Weiden benutzt, und 3,563,511 Regen noch als Wald. Hauptfrucht des Landes ist der Mais, von welchem durchschnittlich 3,500,000 wiener Metzen erzeugt werden; von Weizen werden jährlich 2,325,000, von Hafer 2,025,000 von Roggen 1,587,000, von Gerste 1,030,000, Kartoffeln 1,750,000, Hül- senfrüchte 380,000 wiener Metzen, Flachs 33,500, Hanf 254,000, Lein- samen 18,500, Tabak 42,000 Centner gewonnen. Der Obstbau steht, einige Gegenden ausgenommen, sehr zurück, dagegen wird der Weinbau in grosser Ausdehnung und mit Erfolg betrieben; der Durchschnitt-Ertrag wird in mittleren Jahren auf 1,500,000 niederösterr. Eimer geschätzt. Die Forstkultur steht auf hoher Stufe und gewährt einen jährlichen Holz- Ertrag von 3,775,000 Klaftern. Die Pferde-, Rinder-, Schaf- und Schweine- zucht ist in trefflichem Zustande, aber für die Bienenzucht, wozu ARes einladet, wird wenig gethan. Der Viehstapel belief sich 1851 auf 150,692 Pferde, 3,190 MaiRthiere und Esel, 813,431 Rinder (mit Ausnahme des Jungviehs), 1 Mill. Schafe, 230,000 Ziegen und 650,000 Schweine; Bienen- stöcke zählt man 172,000. — Die Jagd ist noch von grosser Bedeutung, die Flussfischerei für viele Gegenden von Wichtigkeit. Der Bergbau ist lohnend. Die Gesammtausbeute von Gold (das vorzüglich im Westen des Landes zwischen den Flüssen Aranyos und .Maros gewonnen wird) betrug 1854: 3,811 wiener Mark; die von Silber (um Kapnik-Bänya, Offen- Bänya etc.) 7,777 Mark. An Roheisen wurden 65,160, an Kupfer 2,685, an Blei 1,411, an Quecksilber 6 Centner erzeugt, von Steinsalz 1,042,146 Centner gewonnen. Mehrere Arten Edelsteine, gute Thonarten, Kalksteine, Granit, Porphyr und Sandsteine birgt das Innere der Bergketten in aus- reichender Menge. Die technische Kultur ist noch in der Kindheit; die Industrie hat noch wenig Fortschritte gemacht; die Leinen- und Wollenmanufakturen liefern meist nur grobe Stoffe; bedeutender sind Ger- berei, Branntweinbrennerei, Glas- und Papierfabrikation. Eigentliche Fabriken und Manufakturen sind 295 im Lande, Dampfmaschinen aber bis jetzt noch keine im Betriebe. — Der Handel ist von keiner grussen Bedeutung. Die Ausfuhren betrugen 1854: 3,108,500, die Einfuhren 3,392,000 fl. C.-M. — Aerarialstrassen sind 173 Meilen eröffnet; Eisen- bahnen bestehen noch nicht, doch sind bereits mehrere (Kronstadt-Her- mannstadt , Hermannstadt - Boitza, Hermannstadt - Mühlenbach - Karlsburg- Klausenburg-Grosswardein, und Hermannstadt-Altarad) projektirt. — Mün- zen, Maasse und Gewicht, siehe Text zu „Oesterreichische Monarchie" Taf. 20, S. 10 u. ff. |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 11
»er Staat. — Das Grossfürstenthum Siebenbürgen ist eine erbliche Monarchie in dem Kaiserhause Oesterreich, deren allgemeine poli- tische Verwaltung durch die königl. siebenbürgische Hofkanzlei und durch das Landesgubernium geleitet wurde, unter denen die Partikularbehörden der ungarischen Komitate und Distrikte, der Szeklerstühle, der sächsi- schen Stühle und Distrikte, und der königl. Freistädte und Taxalorte standen. Von ältester Zeit an war Siebenbürgen in das Land der Sach- sen (9 Stühle oder [{omitate und 2 Bezirke oder Distrikte), das Land der Ungarn (Ii Komitate oder Gespannschaften und 2 Distrikte), und das Land der Szekler (mit 5 Stühlen oder Komitaten) geschieden, allein in Gemässheit einer kaiserl. Verordnung vom 22. Jan. 1851 ward die siebenbürgische Militärgrenze mit dem Kronlande Siebenbürgen ver- einigt und in nachstehende 10 Kreise und 79 Bezirksämter geschieden:
(siehe nehenstehende Tabelle.) Das "Wappen Siebenbürgens ist ein durch einen rothen Balken querge- theilter Schild, oben in Blau mit einem wachsenden schwarzen Adler, in den Oberwinkeln rechts von einer goldenen Sonne und links von einem silbernen Monde begleitet, unten sind sieben rothe Thürme in Gold. Die Verwaltung des Landes wird von einem Gouverneur (gegenwärtig vom Geh.-Rath und FML. Friedrich Fürst zu Lichtenstein) und einem Vice- präsidenten (Heinr. Frhrn. v. Lebzeltern) geleitet, die in Hermannstadt residiren. Die Rechtspflege wird durch das Oberlandesgericht, die Kreis- und Bezirksgerichte geübt, die Finanzangelegenheiten durch die Finanz-Landes-Direktion verwaltet. Die Staatseinkünfte theilen sich in eigentliche Landeseinkünfte und Kameraleinkünfte. Die Verwaltung |
Bezirks- A emier.
Hermannstadt (Sagy-Szeben) ... Kronstadt (Krohnen, Brasso) ••• üdvarhely (Oderhel, Oschorhej) Maros-Vasärhely (Neiimarkt) ■••
Bistritz (Nöseu, Besztertze).....
Dees ............................
Szilagy-Somlyö (Schomelmarkt) Klausenburg (Kolosvär, Klus) ... Karlsburg (Karoly-Fejervar) -.■
Broos (Szas7A'aros) .............
147,08 135,00 143,„ 70,j, 132„5 91,35 72„4 91,„ 75,f,T 140,.>„
1. Hermannstadt ••
2. Kronstadt .......
3. Udvathely ......
4. Maros-Väsärhely ä. Bistritz..........
6. Dees ............
7. Szilasy-Somlyö
8. Klausenburg —
9. Karlsburg.......
10. Broos-...........
10 Kreise........
16,268 24,500 9,100 8,400 6,850 4,355 3,500 19,500 7,400 4,400
Hermannstadt....................
1,102,24
und Erhebung der ersteren besorgt das Landesgubernium, die Admini- stration der letzteren die Finanz-Landes-Direktion. Die Kameraleinkünfte fliessen aus den Domänen, Bergbau, Zehnten, Mauth und Zoll, Martins- steuer, Census catbedraticiis der sächs. Pfarrgeistlichkeit, Post, Lotto etc. — In militärischer Beziehung steht das Land unter dem dritten Ar- mee-Kommando. Das 12- Armeekorps, unter dem kommandirenden Gene- ral Friedrich Fürst zu Lichtenstein, bildet das Landes-General-Kom- mando für Siebenbürgen. Festung des Landes ist Karlsburg (Karoly- Fejervar). Zur österreichischen Armee hat das Grossfürstenthum 4 Linien- Infanterie-Regimenter, 1 JägerbataUlon und 1 Husaren-Regiment zu stellen. — |
Mroatien iin^ l§lsiToiiten.
MBie beiden Königreiche Kro'atien (Croatien) und Slavonien bildeten bis zum Jahre 1848 einen BestandtheR (partes connexae) von Ungarn. Bereits im J. 1102 von den Ungarn erobert und auf den un- garischen Landtagen selbstständig vertreten, suchten die Magyaromanen in beiden Ländern die Herrschaft zu erringen, und mit ihnen vereint sich vom Oesterreichischen Kaiserhause möglichst unabhängig zu machen. Die Kroatier und Slavonier stellten sich aber 1848 entschieden auf die Seite der österreichischen Regierung, grifl'en zu den Wafl'en und sagten sich gänzlich von Ungarn los, worauf im Nov. 1849 aus beiden Königreichen, unter dem amtlichen Namen „Königreich Kroatien und Slavonien mit dem kroatischen Küstenlande und Fiume sammt Gebiet" ein be- sonderes Kronland gebildet, und mit diesem das kroatische oder un- garische Küstenland mit Fiume etc. und der sogenannten Inseldistrikte der ungarischen Gespannschaft Szalad vereinigt wurde, die beiden syrmi- schen Distrikte Hlok und Ruma aber an Serbien fielen. Das neu gebil- dete Kronland, dessen Flächeninhalt früher 350,24 Qu.-M. umfasste, hatte nunmehr ein Areal von 332,74 Qu.-M. (wovon 191-85 auf Kroatien, 140,89 auf Slavonien kamen), mit einer Bevölkerung (1851 von 868,450) 1857 von 865,403 Einwohnern, mithin 2,719 Seelen auf 1 Qu.-M. Die Bevöl- kerung Kroatiens betrug 1851: 608,426; 1857: 606.513; die von Slavo- nien 1851 : 260,030, und 1857: 258,890 Seelen.
Oescliiclite. — Kroatien, früher ein Theil Pannoniens und nach Augustus Zeit eine Provinz lllyriens, die bei der TheRung unter Arkadius und Honorius zum abendländischen Reiche gezogen wurde, kam nach Verfall des weströmischen Reiches unter die Herrschaft der Avaren, bis um das Jahr 640 die Hrowaten (Bergbewohner), ein slavischer Volks- stamm aus Böhmen und Polen, hier einwanderten, das Land bevölkerten und ihm den Namen gaben. Ihre Häuptlinge oder Supane, die anfangs den Franken, im 9. Jahrhundert den Griechen gehorchten, machten sich im 10. Jahrhundert unabhängig, und einer von ihnen, Dirceslaw, wurde im J. 994 als erster .König von Kroatien vom Hofe zu Konstantinopel anerkannt. Als nach dem Tode des letzten Sprosses aus dem königl. Geschlecht Dirceslaw's innere Unruhen ausbrachen, bemächtigten sich die Ungarn 1102 des Landes nnd bis zum J. 1848 blieb dasselbe mit Ungarn vereinigt. Der im Wiener Frieden 1809 an NapoleoiKabgetretene TheR von Kroatien, den dieser mit den von ihm geschaff'enen Rlyrischen Pro- vinzen vereinigte, fiel 1815 an Kroatien zurück, und 1849 wurde das Land mit Slavonien zu einem Kronlande verbunden und durch den Insel- distrikt der ungarischen Gespannschaft Szalad und die Gespannschaft Fiume erweitert.
Slavonien, ebenfalls ein Theil Pannoniens, wurde in den frühe- sten Zeiten von den Scordiskern, einem keltischen Volksstamme, später von den Pannoniern bewohnt. Während der Völkerwanderung bald von diesen, bald von jenen Barbaren überschwemmt, blieb das Land zuletzt in den Händen der Avaren, die Karl der Grosse zu Ende des 8. Jahrhun- derts überwältigte, und einem in Dalmatien angesiedelten Slavischen Volks- stamme gestattete, sich in diesem Lande niederzulassen, das von da an nach diesen Ansiedlern, die das Christenthum angenommen hatten, den Namen Slavonien erhielt, im 9. und 10. Jahrhundert kam Slavonien zum Königreich Serbien, 1079 aber unter die Botmässigkeit Ungarns, bei welchem Lande es (mit Ausnahme des Zeitraums von 1526—1699, wo es unter türkischer Herrschaft stand) bis zum Jahr 1848 verbReb, und 1849 mit Kroatien zu einem Kronlande vereinigt wurde. |
»as liand. ---Das Kronland Kroatien u. Slavoni en, zwi- schen dem 320 15'—37« OL. u. 450lO'-40032' NBr. gelegen, wird im N. von Steyermark. Ungarn u. der Wojwodina, im 0. von der Wojwodina, im S. von der Militärgrenze und im W. vom Adriatischen Meere, Istrien, Krain u. Steyermark begrenzt, und umfasst 332,74 geogr. (318,26 österr.) Qu.-M. mit (1857) 865,403 Einwohnern. — Das Kronland besteht aus zwei Rücken Landes, welche sich nur in einem Punkte berühren, und wird von Gebirgen durchzogen, die in 3 Hauptgruppen, als Hlyrisches Bergland, als Uskokenberge und als Alpen-Vorberge auftreten. Der Antheil des Illyrischen Berglandes, der das Kronland durchzieht, theilt im .\Rgemeinen den Charakter des Karstes, mit dem er sich an den Kulpaquellen (bei 3,000') und am Schneeberge (5.330') vielfach verzweigt. DerLisat, welcher 3,500' Höhe erreicht, bildet den westlichen Knoten dieser Verknüpfung. Gegen die Meeresküste fällt das Hochland mit dem Zuge des Vinodol (circa 2,000') ab, das Innere besteht aus Felsenbänken, Mulden und trichter- förmigen Einsenkungen, zwischen denen einzelne höhere Gipfel empor- ragen, von denen der Tis ovac bis 2,700', und der Bi to r aj zu 4,300'Höhe aufsteigt. Die U s k o k en - B e r gk e 11 e, der Südostrand des Karstes, erhebt sich nirgends über 3,000' und theilt den Charkter der übrigen das Karstplateau überragenden Bergzüge. Die Alpen-Vorberge sind durch die Thäler der Sutia und Drau von den eigentlichen Alpen getrennt. Unmittelbar an der rechten Seite des Drauthales erhebt sich das Mar- celj- oder Gallusgebirge, welches die Grenze von Steyermark bil- det, und dessen höchster Punkt, der Donat, bis 2,795' aufsteigt. Von diesem Punkte zieht ein Hauptzug nach Südosten, bis an die Donau. Er führt zuerst den Namen Ivanczica, dann Kalnik, durchstreicht dann unter dem Namen Reka- und Bilo-Gebirge die St. Georger Grenze, und schickt in Slavonien, wo er als Czrni vrh, Papuk (höchster Punkt 2,405') und Krndija (Krstovi) auftritt, - einen Nebenarm, das Bilo- gebirge aus, der mit ihm parallel streicht, wodurch ein anmuthiges Gebirgsthal, das der Orlava, gebildet wird. Auch die Ivanczica schickt einen Ast aus, aber in südlicher Richtung. Es ist diess das 1800' hohe Slanja-Gebirge. Von reichen Thälern sind anzuführen das Kulpa-, Krepina-, Rlova, Orijava- und Lonjatbal, vor ARem aber Zagorje, die herrlichste Landschaft Kroatiens, die von dem Bergrücken Czeljeznica und einem Zweige des Maceljer-Gebirges gebildet wird. Das Land hat eine zweifache Abdachung: nach Westen zum Adriatischen Meere und nach Osten zum Schwarzen Meere. Der grössere TheR des Landes gehört der letzteren Abdachung an, und alle Gewässer desselben fliessen durch die Save and Drau der Donau zu. Die Save (Sava) betritt Kroatien unter- halb des steyerischen Städtchens Rann und durchschneidet das Land in südöstlicher Richtung bis zur Mündung der Kulpa, von wo an sie die Grenze gegen Militär-Kroatien bildet. Hierauf tritt sie gänzlich aus dem Kronlande nach der .Militärgrenze über, ohne Slavonien auch nur zu be- rühren. In Kroatien nimmt sie von rechts die Kulpa und Odra, von links die Lonya und Krapina auf; aus Slavonien fliesst ihr die Or- ijava, Illova und Bosut zu. — Die Drau (Drava) kommt ebenfalls aus Steyermark und bildet von der Murmündung an bis zu ihrer Mün- dung die Grenze gegen Ungarn. Ausser der Mur (Mura) empfängt sie im Kronlande nur unbedeutende Zuflüsse, sämmtRch von Süden; die wich- tipten derselben sind: in Kroatien die Beduja, in Slavonien die Kara- sica. Die zahlreichen Bäche, die von den waldreichen Kämmen der .41pen-Vorberge der Drau zufliessen, gelangen gar nicht in dieselbe, son- dern verlieren sich meist in den Ufersümpfen des Stromes. Die Donau bildet von der Draumündung an auf einer kurzen Strecke die Ost- und Nordostgrenze von Slavonien und empfängt bei Vukovar die Vuka. Die Gewässer der westlichen Abdachung verlieren sich grösstentheils in Höhlen und Trichtern. Alle sind nur Bäche; der bedeutendste derselben ist die Vodica. Eigentliche Seen besitzt das Kronland nicht. Nur im Küstenlande treten an einigen Stellen stehende Gewässer auf, welche sich periodisch füllen und wieder verschwinden. Dagegen besitzt das Kron- land ausgedehnte Sümpfe. Die grössten sind die Ufersümpfe der Drau, welche den Strom von der Murmündung an auf seinem ganzen Laufe fast ununterbrochen begleiten. Die ausgedehntesten sind die von Kologj und Palacza bei Essek. Zu den Sümpfen gehört noch das Lonjsko polie, zwischen der Lonya und der Save, wo sich jene in diese ergiesst. Mineralquellen sind in Menge vorhanden. Das Klima des Kron- landes ist im ARgemeinen mild und angenehm, in den höhern Bergland- schaften Kroatiens rauh und kalt, aber die Luft überaR rein und gesund; Slavonien ist milder als Kroatien, aber auch feuchter und ungesunder.
»as VolU. _ Nach der Zählung vom 31. Oktober 1857 hatte das Kronland 865,403 Einwohner, mithin 2,719 auf 1 Qu.-M. Von diesen kamen 606,513 auf Kroatien und 258,890 auf Slavonien. Der Slavische Stamm ist vorherrschend: Kroaten zählte man 1857: 620,018, Serben (Serbo- u. Sloveno-Kroaten, hauptsächlich in Slavonien) 219,021, Deutsche 8,400, Magyaren 7,500, 11 a l i en er 4,300, Slovaken 1,200, Grie- chen 1,050 und Juden 3,914. — Nach dem Geschlecht geschieden zählt man 439,223 männliche und 426,180 weibliche Einwohner. — Wohn- orte sind 3,077 mit 243,547 Häusern im Lande, und zwar 10 Städte, 47 Marktflecken und 3,020 Dörfer. Hauptstadt und Sitz des Banus ist Agram (Zagreb) mit 16,058 Einwohnern; die andern Städte des Lan- des sind: Fiume (Rjeka) mit 13,900; Essek (Osiek) mit 13,200; Varasdin mit 8,650 ; Karlstadt (Karlovac) mit 6,600; Buccari |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 12
(Bokar) mit 5.300; Koprainitz (Koprivnica) mit 4,350; Kreutz (Kriczevac) mit 2,800; Pozega mit 2,600, und Pakrac mit 2,000 Ein- wohnern. Die bedeutendsten Marktflecken sind: Jaska mit 16,600, Mrkopalj mit 15,000, Vukovar mit 5,300, Veröcze (Virovitica) mit 4,200, Dalja mit 3,800, und Daruvar (Podborje) mit 3,500 Ein- wohnern. — Dem Bekenntniss nach gehört die Mehrheit der Bevöl- kerung der römisch-katholischen Kirche an, die unter dem Erzbischof von Agram und den Bischöfen von Zengg-Modrus und Diakovar- Syrmien steht, in 24 Archipresbyterate und 59 Dekanate zerfallt und 461 Pfarreien, 976 Welt- und 195 Ordenspriester zählt. Yon der Bevölkerung gehören 766,812 der römisch-katholischen Kirche, 768 der griechisch- katholischen und 88,955 der nicht-unirten griechischen Kirche an; 421 sind Lutheraner, 4,503 Reformirte und 3,914 Juden. — Die griechisch- katholische Kirche steht unter dem Bischof von Kreutz und zählt 19 Pfarreien, 3 andere Seelsorgestationen und 28 Weltpriester; die nicht- unirte griechische Kirche steht unter 2 Bischöfen (zu Karlstadt und Pakrac), zerlällt in 9 Erzpriesterschaften und zählt 107 Pfarreien, 135 W'elt- und 22 Ordenspriester. Der Stand der evangelischen Geistlich- keit ist nicht bekannt; beide evangelische Kirchen werden erst seit 1827 geduldet. — In geistiger Kultur ist noch wenig gethan; für Schulen ist noch nicht hinreichend gesorgt, und 1851 besuchten von 55,383 schul- fähigen Kindern nur 16,440 die 229 im Lande errichteten Volksschulen, an welchen 477 Lehrer und Lehrerinnen wirken. Gymnasien bestehen 6, mit 73 Lehrern. Von theologischen Lehranstalten bestehen 1 bischöfliches Seminar und 2 Klosterhausstuüien. — Die physisch-technische Kultur, besonders die erstere, ist von Bedeutung und die Haupterwerbs- quelle der Einwohner. Das Kronland besitzt meist einen sehr fruchtbaren Boden, doch ist in dieser Hinsicht Slavonien von der Natur mehr bevor- zugt als Kroatien. Von der produktiven Bodenfläche, welche 2,925,259 Joch beträgt, werden 889,661 Joch als Ackerland, 57,110 als Weingärten, 375,748 als Wiesen und Gärten, 330,616 als Weiden, 1,272,124 als Wal- dungen benutzt. Es werden nicht nur alle Getreidearten, Hülsenfrüchte Kartofl'eln und Gartengewächse, sondern auch Obst, besonders Zwetschen (zum Slibowitz) in Menge gebaut. Der Weinbau ist sehr bedeutend und lohnend. Von Roggen werden durchschnittlich 1,925,000, Weizen 1,615,000, Mais 1,050.000, Gerste 975,000, Hafer 950,000, anderes Getreide 775,000 wiener Metzen erzeugt. Der Ertrag an Hülsenfrüchten belief sich auf 120,000, der an Kartoffeln auf 680,000 Metzen. Flachs wird durchschnitt- lich 15,000, Hanf 75,000, Tabak gegen 100,000 Centner, Wein 3,608,000 niederösterr. Eimer gewonnen. Die Viehzucht ist im Allgemeinen un- zulänglich, nur die Schweinezucht, namentlich in Slavonien, von Bedeu- tung, doch werden auch Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Hausgeflügel, Bienen und Seidenraupen gezogen. Der Viehstapel belief sich 1851 auf 138,663 Pferde, 1,393 Maulthiere und Esel, 476,W5 Rinder (mit Aus- nahme des Jungviehs), 560,000 Schafe, 142,000 Ziegen und 522,100 Schweine. Wild und Fische gibt es im Ueberfluss. An den Teichen um Essek werden viele Blutegel gehegt. Die ausgedehnten Waldungen liefern Knoppern und Trüffeln, und an Holz jährlich gegen 1,200,000 Klaftern.— An Mineralien ist das Kronland nicht arm, besonders Kroatien, das in sei- nem Innern reichere Schätze als Slavonien birgt; doch werden dieselben bis jetzt noch wenig benutzt, und die ganze, meist von Privaten erzeugte Ausbeute beschränkt sich auf Schwefel, Waschgold, Eisen, Braunkohlen, Marmor, Blei und flüssiges Erdharz. — Die Industrie steht noch auf sehr niederer Stufe, und erstreckt sich auf wenig mehr als auf städtische Gewerbe in den Hauptplätze», und auf weibliche Hausindustrie unter den Bauersfrauen, welche die zum Familienbedarf nöthige Leinwand und Tuch nicht nur spinnen und weben, sondern auch mit grosser Geschicklichkeit färben. Die Schiffsbauhöfe in den Küstenstädten, einige Fabriken für Papier, chemische Produkte und Segeltuch um Fiume, die Kunstmühlen und die Glasfabrik zu Zweczewo, Jankowac und Osredek sind die bedeutend- sten industriellen Etablissements des Landes. Der Handel ist im Stei- gen. Der Aktivhandel ist vorzugsweise in Slavonien von Bedeutung, be- schränkt sich aber meist auf die Ausfuhr von Schlachtvieh, rohen Häu- ten, Pelzwerk, Blutegeln u. s. w. Das kroatische Küstenland führt haupt- sächlich Nutzholz aus. Aus Kroatien selbst wird in neuerer Zeit ziem- lich viel Wein ausgeführt. Im Uebrigen ist der Handel Kroatiens wie Slavoniens vornehmlich Transitohandel. Die Haupthandelsplätze des Lan- des sind Agrajn und Fiume. Gute Strassen führen nach dem Adriati- schen .Meere; berühmt ist die 17 M. lange karolinische Strasse von Karl- stadt nach Buccari, zum Theil durch Felsen gesprenpt und auf Brücken von Berg zu Berg geführt; die fast eben so lange Josephinerstrasse von Karlstadt nach Zengg, und die 18 M. lange Louisenstrasse über den 2000' hohen Pass Ramno Podoija von Karlstadt nach Fiume. Die Strassen-Kno- ten Kroatiens sind .4gram, Karlstadt und Fiume, Slavonien hat einen Hauptstrassenzug, der von Warasdin ausgehend nach Essek und von da nach Djakovar führt und chaussirt ist; die übrigen Strassen sind nur Landstrassen, die, weil nicht chaussirt, allen Einflüssen der Witterung ausgesetzt sind, und deren Knotenpunkt Essek ist. Eisenbahnen sind im Kronlande noch keine. Im Bau begriffen ist die Bahn Steinbruck- .\gram; konzessionirt sind die Linien: Grosskanizsa-Essek, Stuhlweissen- burg-Essek, Essek-Semlin, Sissek-Agram; definitiv projektirt sind die Linien Agram-Karlstadt-Zengg, und Agram-Sissek-Vukovar. — Münzen, .Maass und Gewicht, wie bei Oesterreich. |
»er .Staat. — Das Kronland Kroatien und Slavonien steht unter Verwaltung (Banalregierung) eines Ban oder Banus (ein alt- hergebrachter Titel für Statthalter), der zu Agram residirt (der gegen- wärtige Banus, der Geh.-Rath und Kämmerer Johann Graf Coronini- Cronberg, FML., ist zugleich Gouverneur von Fiume und Ober-Präsi- dent der Banaltafel in Agram). Das Land selbst ist in 5 Kreise geschie- den, von denen die 3 ersten das Königreich Kroatien, die beiden letzten Slavonien umfassen. Die Eintheilung Kroatiens in 4 Ge- spannschaften mit 14 Vice-Gespannschaften, und die Slavoniens in 2 Ge- spannschaften, die zusammen 6 Vice-Gespannschaften begreifen, hat auf- gehört und sind die Kreise in 46 Bezirke geschieden. Das Wappen Kroatiens ist ein mit einer Königskrone gedeckter, in Roth und Silber sechsmal geschachter Schild; das Wappen Slavoniens ein blauer, ebenfalls mit einer Königskrone gedeckter Schild mit,zwei wagrecht lau- fenden silbernen Strömen; einem zwischen diesem rechts laufenden Mar- der in Grün, und über dem oberen Strome mit dem silbernen Sternbilde des Mars. — Die 5 Kreise des Kronlandes sind:
Kreise. |
.\real in Q.-M. |
1
Bezirke. |
üntersuciigs.- Gericiite. |
Hauptstadt.
1 |
Einwoiiner. |
.\Krain............... |
108,23 |
14 |
3 |
Agram ............ |
10,058 |
Warasdin ........... |
58,51 |
13 |
3 |
Warasdin.......... |
8,650 |
Fiume ............... |
25,06 |
6 |
1 |
Fiume ............ |
13,900 |
Pozega .............. |
68,07 |
r |
2 |
Po'/.ega ........... |
2,600 |
Essek................ |
7 1,92 |
6 |
2 |
Essek ............. |
13,200 |
Zusammen; ..... |
332,T4 |
46 |
11 |
.\gram ........... |
16,058 |
Die Oberleitung der Finanzen hat der Banus, unter welchem ein Finanz-Landes-Direktor mit dem Titel und Charakter eines Ministerial- Rathes steht. Die Rechtspflege wird für das ganze Kronland durch einen Gerichtshof zweiter Instanz geübt, der unter dem Namen Banal- Tafel das Oberlandesgericht zu Agram bildet. Gerichtshöfe erster Instanz sind: das Landesgericht in Agram und die Komitats- oder Kreisgerichte in Warasdin, Fiume und Essek. Für niedere Rechtsfälle bestehen 4 Bezirks- gerichte in Agram, Warasdin, Fiume und Essek, und als Untersuchungs- gerichte über Verbrechen und Vergehen sind bestimmt: das Landesgericht in Agram, und die Bezirksämter Karlstadt und Sissek; das Komitatsge- richt Warasdin und die Bezirksämter Czakathurn und Krapina; das Komi- tatsgericht Fiume; das Komitatsgericht Essek und das Bezirksamt Vuko- var; und die Bezirksämter Pozega und Virovitica. — In militäri- scher Beziehung steht das Kronland unter dem IV. Armee-Kommando, und bildet ein eigenes Landes-General-Kommando unter dem Banus als kommandirenden GeneraL Festungen des Landes sind: Karlstadt in Kroatien, und Essek in Slavonien. Zur Oesterreichischen Armee haben Kroatien und Slavonien 1 Infanterie-Regiment und 2 Ulanen-Regimenter zu stellen. Slavonische Landesfahne, siehe Flaggen-Atlas Taf. 1, Fig. 40. - |
9. Ilie Militärgrenxe.
Tescltichte. — Die Militärgrenze, ein schmaler Landstrich von verschiedener Breite, der, seitdem 1851 die siebenbürgische Militär- grenze aufgehoben und zur Civilverwaltung Siebenbürgens gezogen wurde, sich von der westlichen Grenze der Walachei bis zum Adriatischen Meere zieht, ist nichts weiter als ein unter militärischer Verfassung stehender, die Grenze gegen die Türkei bildender Bestandtheil des Kronlandes Kroatien und Slavonien, der Wojwodschaft Serbien und des Temeser Banats, der zum Schutz des Landes gegen (früher häufig zu fürchtende) Einfälle der Türken und als Gesundheits-Kordon gegen Einschleppung von Pest und andern ansteckenden Seuchen dienen sollte. Der Ursprung die- ser Einrichtung, welcher Oesterreich, ja ganz Deutschland die wesent' liebsten Dienste verdankt, fällt in die Mitte des 16. Jahrhunderts, wo Kaiser Ferdinand L sie zuerst in Kroatien einführte, indem er einer Menge türkischer Auswanderer die Ansiedelung unter der Bedingung gestattete, die Vertheidigung der Grenze zu übernehmen. Prinz Eugen von Savoyen dehnte die Einrichtung der Grenzvertheidigung auf Slavonien und Ungarn, und Feldmarschall Lasky (1764 und 1766) auf Siebenbürgen aus. Die gegenwärtig geltende Verfassung der Militärgrenze erhielt das Ganze im J. 1807. Beim Ausbruch der ungarischen Revolution schlössen sich die Grenzer dem Kampfe wider die Revolution an, und in Anerkennung ihrer Verdienste wurde das Militärgrenzgebiet 1849 für ein eigenes Kronland erklärt und erhielt ein neues Grundgesetz mit wichtigen Vortheilen für das Land und dessen Bewohner. — |
l>as Xiand. — Die Militär grenze, das Schutzland der Oester- reichischen Monarchie gegen die Türken, ist zwischen 32030'—40021'OL. und 44016'-46014' NBr. gelegen, wird im N. von Kroatien, Ungarn, Sla- vonien, der Wojwodina und dem Banate, im 0. von Siebenbürgen und der kleinen Walachei, im S. von Serbien und Bosnien, im W. vom Adriati- schen Meere begrenzt, hat nach Süden an der Sava und Donau natürliche Grenzen, und umfasst einen Fiächenraum von 609,52 geogr. (583 österr.) Ou-M., mit einer Bevölkerung (1857) von 1,066,272 Einwohnern, hat mit- hin 1,829 Seelen auf 1 Qu.-M. — Die physische Beschaffenheit der Mili- tärgrenze ist übereinstimmend mit der der benachbarten Kronländer. Der östliche Theil, der Walachisch-banatische Regimentsbezirk, die Kraina, ist gebirgig und wird von verschiedenen Zweigen der Transylvanischen Alpen durchzogen. Der mittlere Theil ist fast durchgehends reiche, sumpfige Niederung; der westliche, zwischen Kroatien und Dalmatien bis an's Adriatische Meer liegende Theil, wird von den Dinarischen Alpen durch- zogen, die hier den Namen des grossen und kleinen Kapela-Gebirges füh- ren und bis 5,400' aufsteigen. Sie sind ein höchst zerrissenes Kalkge- birge mit vielen Höhlen und Steinwüsten, und wenigen fruchtbaren Thä- lern; sind nur auf dem Hauptrücken bewaldet, sonst kahl, und fallen zum Adriatischen Meere steil ab. — Das Klima im Osten und Westen ist mild und gesund, die Luft rein; die sumpfigen Niederungen meist feuchtes Fieberland. —
nas Tolk. — Die Bevölkerung der Militärgrenze, die nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 auf 1,066,272 Seelen sich belief, besteht ihrer Abstammung nach aus Slaven5 Walachen, Magyaren und Deutschen. Kroaten (Uskoken bei Zengg) zählte man 270,425, Balzen 380,308, Schokzen 136,850, Walachen 240,470, Slowaken 7,300, Deutsche 20,200, Magyaren 8,674, Griechen 1,572 und Juden 473. Dem Ge- schlechte nach belief sich die männliche Bevölkerung auf 501,317, die weibliche auf 564,955 Seelen. Die Zahl der Geburten betrug 1851: 43,728 (22,488 männliche, 21,240 weibliche), die der Todesfälle 40,211 (20,474 männliche, 19,737 weibliche). — Die Zahl der Wohnorte be- läuft sich auf 1,780, mit 109,369 Häusern; darunter 12 Städte, 9 Markt- |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 13
flecken und 1,759 Dörfer, Die bedeutendste Stadt der Militärgränze ist l'ancsoWa, mit 11,043 Einwohnern, — Dem Bekenntnisse nach ge- hören von der Bevölkerung 410,802 der Römisch-katholischen, 0,175 der Griechisch-katholischen, 528,783 der nicht-unirten griechischen Kirche an, 12,600 sind Lutheraner, 3,580 Reformirte und 473 Juden. — Die Rötnisch- kathoRsche Kirche steht unter dem Bischof von Zengg-Madrus, zerfäRt in 5 Archipresbyterate, 14 Dekanate, 134 Pfarreien, und zählt 239 Welt- und 29 Ordenspriester. Die griechische nicht-unirte Kirche steht unter dem Patriarchen zu Karlowitz. — Für Schulen ist im Verhältniss mehr ge- sorgt, als in Kroatien. Die Zahl der Volksschulen beläuft sich auf 787, mit 1,449 Lehrern und Lehrerinnen, und 46,886 schulbesuchenden Kin- dern; die der Wiederholungsschulen auf 618, mit 18,517 Schülern. Gym- nasien bestehen 3, mit 45 Lehrern und 376 Schülern; Realschulen 1. — Die Hauptbeschäftigungen der Einwohner sind Ackerbau und Vieh- zucht, die früher nur in soweit, als der Unterhalt es erforderte, und unter militärischer Oberleitung auf Ländereien betrieben wurden, welche der Staat den Ansiedlern als erbliches Nutzeigenthum angewiesen hatte, gegen die Verpflichtung, die Grenze vor feindRchen Einfällen und vor dem Einschleppen der Pest zu sichern. Die Bewohner des Landes waren zu- gleich Bauern und Soldaten, und die Verfassung des Landes eine rein militärische. Gegenwärtig wird die Landwirthschaft ungemein schwung- haft betrieben. Von der produktiven Bodenfläche, welche 4,621,607 Joch umfasst, werden 1,378,871 Joch als Ackerland, 48,257 als Weingärten, 793,529 als Wiesen und Gärten, 777,285 als Weiden, und 1,623,665 Joch als Waldungen benutzt. Mais und Waizen sind die Haupigetreidearten, von ersterem wurden 1851: 2,210,000, von letzterem 1,538,000 Metzen erzeugt, von Hafer 1,219,000, von Gerste 698,000, von Roggen 687,000, von anderem Getreide 493,000 Metzen gewonnen. Hülsenfrüchte wurden 158,000, Kartofl"eln 1,350,000 Metzen gebaut; Flachs 23,700, Hanf 47,500, Tabak 11,300 Centner erzeugt. Der Obstbau ist bedeutend, und eben so der Weinbau, dessen Ertrag 1851 auf 686,500 niederösterr. Eimer ge- schätzt wurde. Die edelste Weinsorte des Landes ist der Weisskirchner, Die Waldbenutzung ist ansehnlich und gewährte im genannten Jahre einen Holzertrag von 1,629,790 Klaftern, Die Viehzucht ist von ungemeiner Wichtigkeit, besonders die Zucht der Pferde u, Schweine. Pferde zählte man 1851: 183,665, Rinder (ohne Jungvieh) 446,852, Schafe 500,000, Ziegen 143,700, Schweine 576,500, Bienenstöcke 95,300. Die Seidenraupenzucht lieferte 3,900 Centner Seidencocon. Die Jagd ist immer noch lohnend, und Hasen, Rebhühner, Roth- und Schwarzwild, wildes Geflügel, Wasser- vögel, aber auch reissende Wildgattungen (Luchse, Wölfe, Füchse, Mar- der etc.) sind noch häufig. Die Fischerei, in den Flüssen sowohl, als am Gestade des Adriatischen Meeres, ist von W^ichtigkeit, der Bergbau aber, der auf Eisen, Kupfer und Blei betrieben wird, von keiner Bedeutung. Seesalz wird an den Küsten gewonnen. Die gewerbliche Industrie ist von keinem Belange: viele Zweige derselben werden zu eigenem Be- darfe in den Haushaltungen betrieben, und in den grösseren Ortschaften sind die notlnvendigsten Handwerker ansässig, die unter keinem Zunft- zwange stehen; eigentliche Fabriken und Manufakturen zählt man aber erst 32, worttnter die meisten in WoRe und Leder. — Der Handel mit Landeserzeugnissen ist weniger bedeutend, als der Transitohandel, der über hier nach der Türkei betrieben wird. Der Haupthandelsplatz ist Semlin (Zimony). An mehreren Punkten der türkischen Grenze ge- schieht der Marktverkehr mittelst der sogenannten Rastelle, freier Plätze ausserhalb der Ortschaften, wo Käufer und Verkäufer durch eine Umzäunung gehindert werden, sich persönlich zu berühren, —
l»er Siiaat. — Die zutn Schutz gegen Einfälle der Tüi'ken im 16. Jahrhundert errichtete Militärgrenze, seit 1849 ein eigenes Kron- land, steht in allen ihren administrativen Beziehungen unter dem k. k. K riegsmi nis teri u m, als oberster Verwaltungsbehörde, und zerfällt in 2 Land es - Mili tär - Kornmando's : das Kroatisch - slavonische Landes-General-Kommando zu Agram (mit dem Banus an der |
Spitze), und das Serbisch-banatische Landes-General-Kom- mando, mit dem Sitze des Kommandanten zu Temesvar. Unter die- sen stehen die Regiments-, und unter diesen wiederum die Kom- pagnie-Kommando's, welch letztere indessen nur in besonderen Fäl- len fungiren. Trotz dieser militärischen Eintheilung ist die administra- tive und Justizverwaltung der Militärgrenze im Wesentlichen die gleiche, wie in den übrigen Kronländern, und wie dort auch hier der dreifache Instanzenzug. Es bestehen folgende 14 Grenzregimenter und 1 Csaikisten- (das Titeler-) Bataillon, welches letztere auf leichten bewaffneten Fahr- zeugen (Csaiken) die Uebergänge der Theiss, Donau und Save zu ver- theidigen hat.
Landes-Geneiat- Koinmaudo.
Carlopago, 1,000E, Zengg, 3,100 E.
Petrinia, 4,320 E Kostainicza, 3,200 Bellovar, 2,700 E Ivanicb, 825 E. Brood, 3,400 E.
Karlowitz, 5,000 Peterwardein —
Semlin, 9,000 E. Pancsowa.........
l.Kroatiscli-sla- voiiisches Laii- des-Geiieral- Koiuiiiaiido.
a. Kai-lstiidtei-Grenüe
1,350 540 2,400 6,600 1,760 4,320
2,700
3,300 2,100
Gospich - -■ Ottochacz • Ogulin --.• Karlstadt ■ Glina -.•• Petrinia ••■
|ßellovar' ■
Vincovcze ■ Neu-Gradisca
Liccaner .....
Ottocaner üguliner — Szluiner ----
1. Banal-----
2. Banal -••■
Kreuzer st. Georger • Brooder •.*. Gradiscaner*
48joo Sl.ns 46,00
26,14
25.0'J
25,„,
29,07 35-, 04 25,„ 30,S2
b. Banal-Grenze •■
c. Wavasdiner-Grenze
d. SlavoiiischeGrenze
2.Serbisch-bana tiscUes Ijandes- General-Kom- mando.
e. Serbische Grenze
4,500
2,300 11,043
3,500
5,600
Peterwardeiner
Titeler Bat-Be-
zirli..........
Deutsch-Banater Romanen-Bana-
ter ...........
IIlyrlsch-Bana- ter...........
Weisskirchen-----
Karansebes Welsskirchen
Der Boden des Landes ist unter die Regimenter und deren Kompag- nien vertheilt, und zwar, nachdem das frühere blosse Nutzeigenthums- verhältniss im Jahre 1850 aufgehört hat, als vollständig freies Eigenthum der 12 Grenz-Kominunitäten. Alle männlichen Grenzbewohner, w-elche in- nerhalb der Grenze ein unbewegliches Vermögen besitzen und die Waff"en zu tragen im Stande sind, unterliegen vom 20. Jahre an der Wehrpflicht, die in der Bewahrung und Vertheidigung der Landesgrenze, in der Auf- rechthaltung der inneren Sicherheit, und in der Pflicht, auch ausserhalb des Landes zum Dienste des Kaisers in das Feld zu ziehen, besteht. Die Beschränkungen, denen die Grenzer, die sich einem -bürgerlichen Gewerbe oder wissenschaftlichen Fache widmen wollen, früher unterworfen waren, haben jetzt aufgehört, ihre patriarchalischen Einrichtungen aber sind ihnen unverkümmert geblieben. Der Grenzsoldat erhält vom Staate die voRständige Bekleidung, Bewaffnung und sonstige Ausrüstung; ausserdem jeder enroRirte Dienstmanun der Feldbataillone eine jährliche Zulage, die im Felde und im Garnisonsdienst ausserhalb des Grenzgebietes beträcht- lich erhöht wird. Die 12 Kommunitäten der Militärgrenze begreifen die Städte und Marktflecken derselben, und haben ihre eigene Gemeinde- verfassung auf Grundlage des österreichischen allgemeinen Gemeindege- setzes unter Berücksichtigung der eigenthümlichen Lokalverhältnisse. — Festungen des Landes sind: Peterwardein, Alt-Gradisca und Brood. Befestigt sind ferner noch: Alt-Orsova und Neu-Palanka. |
Haii Këiiigreicli îlalinatieii»
R'escliiclite. — Dalmatien, das südlichste Kronland der Oesterreichischen Monarchie, ein schmaler, gebirgiger Küstenstrich an der Ostseite des Adriatischen Meeres, war früher ein ansehnliches Reich, das unter Augustus den Römern unterworfen, später in die Gewalt der Gothen und der oströmischen Kaiser fiel. Im 7. Jahrhundert errichteten die Sla- ven, die das Land gleichzeitig mit Kroatien bevölkert hatten, unter ver- schiedenen Häuptlingen oder Supanen standen und ausser Landbau auch Seeräuberei trieben, hier ein eigenes Königreich, welches bis in's 11. Jahr- hundert dauerte, worauf ein Theil des Landes mit Ungarn vereinigt ward, -während sich der andere unter den Schutz der schon damals mächtigen Republik Venedig stellte. Im Jahr 1357 fiel das ganze Land an Ungarn, kam aber 1420 wiederum an Venedig. Im 16. Jahrhundert eroberten die Türken Dalmatien, traten es jedoch durch die Friedensschlüsse von Can- dien, 1669, Karlowitz, 1699, und Passarowitz, 1718, in einzelnen Theilen nach und nach wieder bleibend an Venedig ab, und es blieb unter dieser Republik bis zu deren Auflösung im J. 1797. Durch den Frieden von Campo Formio gelangte Dalmatien mit den venetianischen Besitzungen an Oesterreich; durch den Pressburger Frieden, 1805, aber an Napoleon, der dasselbe zuerst mit dem Königreiche Italien, 1809 aber mit den Rly- rischen Provinzen vereinigte. Nach Napoleons Sturz kam, 1814, Dalma- tien wieder an Oesterreich und bildete von da an mit Ragusa eine beson- dere Provinz, die seit 1850 einer neuen Eintheilung unterworfen wurde.
Bas liaud. — Das inselreiche Küstenland Dalmatien zieht sich längs dem .Adriatischen Meere vom 42U8'—44026' NBr. und vom 320 40'—36030' OL., wird im N. von der Karlstadter Militärgrenze, im 0. von der Herzegowina, Montenegro und Albanien, und im S. und W. vom Adriatischen Meere begrenzt, hat in diesem die reichen Inseln: Arbo, Pago, Grossa (Lunga), Incoronata, Ugliano, Eso, Pasman, Mortera, Brazza, Lessina, Lissa, Corzola, Lagosta, Meleta etc., und umfasst, obwohl es an der schmälsten Stelle nur Vü, an der breitesten nur eine Ausdehnung von I2V2 Meilen hat, einen Flächenraum von 232,i,i geogr. (222,30 österr.) Qu.-M., (1857) mit 415,632 Einwohnern, hat mithin nur 1,870 Seelen auf der Qu.-Meile. — Das Land ist seiner gänzlichen Länge nach von Ge-
Bromme's Hand-Atlas. — Ungarn, Galizien etc. d. |
, birgen durchzogen, welche theils fruchtbare Thäler, theils Steinwüsten nnd Sümpfe einschliessen. Das Wellebitgebirge, ein Zweig der Juli- schen Alpen, bildet nach N. zu die Grenze und steigt im Monte Santo (Sweti Brdo) 5,400, im Plechewicza 5,100'. Die übrigen Berg- ketten gehören den Dinarischen Alpen an, und haben ihre höchsten Spitzen im Dinara bei Knin, in 5,600, im Biokowogebirge (zwi- schen Cetina und Narenta) in 5,500, im Promina in 3,000, im Czerno- paz in 4,300, im Sfilaja in 4,700' Höhe. — Das Land im Allgemeinen ist sehr fruchtbar, zur Zeit aber noch schlecht angebaut. Die höchsten Berge, so wie das Uferland, sind meist kahler, unfruchtbarer Kalkfels; doch auch hier ist, wo nur halbwegs Erde den steinigen Untergrund be- deckt und Bewässerung möglich ist,"der Boden fruchtbar. Holz ist wenig vorhanden. Eine wahre Wüste ist die Ebene bei Bukowitza, zwischen der Kerka und Zermagna. Die Küste ist steil und felsig, von vielen Einbuch- tungen unterbrochen; die Ufer aber so hoch, dass man oft stundenw'eit auch nicht mit dem kleinsten Schiffe landen kann. Die Flüsse sind fast alle klein, kommen von dem Hauptzuge des Gebirges an der türkischen Grenze, und bilden, der Küste des Adriatischen Meeres zueilend, fast aRe bedeutende Wasserfälle. Der grösste Fluss des Landes ist die Narenta, die in der Herzegowina entspringend im Gebiete Dalmatiens ganz schifl'- bar ist. Die 10 Meilen lange Kerka im N. stürzt sich in vollem Strome aus einer Grotte, bildet 5 prächtige Wasserfälle in einer der schönsten Gebirgslandschaften, und mündet in die Bucht von Soardona (Skratin). Durch wilde Gegenden strömt die südlichere 12 M. lange Cetina, die 2 Wasserfälle bildet, von denen der eine 150' hoch herabstürzt. Die Zermagna, die nur 31/2 M. lang ist, trägt bis Obrowatz kleine Seeschifl'e, und viele andere, nur kleine Flüsschen, denen Felsen den Weg versper- ren, wMe die Gl 1 Uta, im Kreise Ragusa, stürzen in unterirdische Höh- len des Kalkbodens. Von Seen ist der an Aalen reiche Vrana-See i bei Zara zu bemerken; kleine Bergseen sind in Menge vorhanden, und : mehrere derselben, wie der Rastoch, Jezeraz und Jezero, trocknen i im Sommer aus und werden als Ackerfeld benutzt. Ausgedehnte Sümpfe ; sind an verschiedenen Stellen der Küste. Die zahlreichen Inseln längs |
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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 14
der Küste sind von 1—10 Qii.-M. gross, alle felsig und unbewaldet, die grösseren bebaut und fruchtbar, die kleineren zum Theil unbewohnt und nur im Sommer als Weideplätze für grosse Schaf- und Ziegenheerden, und zum Fischfang benutzt. Fast alle haben empfindlichen Wassermangel, und manche sind ohne alle Quellen. Klima und Produkte sind völlig italienisch; an der Küste findet sich selten Schnee im Winter, wohl aber in den Gebirgen, dagegen herrscht hier in jener Zeit ein kalter, .Alles durchdringender Nordwind (Bora). —
Das 'Volk. — Die Bewohner Dalmatiens, nach der Zählung vom 31. Okt. 1857: 415.032, nach den Angaben des statistischen Bureau's zu Ende 1854: 432.337 Seelen, sind zum grössteniheil slavischen Stam- mes und an Kohheit den benachbarten türkischen Völkerschaften nicht nachstehend; Morl achen (d. h. Meerbewohner, an der Küste zwischen Kerka und Narenta, eingewanderte Serbier und Bosniaken), Us koken und Kroaten; die in den Gebirgen lebenden Heiducken sind wahre Bäuber; die Slädtebewohner sind meistens Italiener, Albanesen und Juden. Die Zahl der Slaven (Servo-Kroaten) wird auf 396,000, die der Italiener auf 15- 10,000, die der Albanesen auf 2,000, und die der Juden auf 340 geschätzt. Die Moriachen stehen in intellektueller Beziehung am tiefsten, und deren Gleichgültigkeit für Verbesserung ihrer Lage hat einen unglaublich hohen Grad erreicht; sie sind tüchtige Seeleute und geben gute Soldaten. Die Servo-Kroaten zeichnen sich durch ungewöhnliche Tapferkeit und kriegerischen Geist aus, und sind jähzornig und rachsüch- tig; die Italiener dagegen lebhaft, reizbar, leidenschaftlich, entschlossen im Handeln, und voll Gefühl. — In Bezug auf die Geschlechter zählt man 216,357 männlichen und 215,980 weiblichen Geschlechts; die Zahl der Geburten belief sich auf 11,565 (5,901 Knaben, 5,664 Mädchen), die der Sterbefälle auf 9,799 (5,146 männliche, 4,653 weibliche). — Wohnorte zählte man 1851: 915, mit 72,452 Häusern, und zwar: 15 Städte, 32 Marktflecken und 868 Dörfer. Hauptstadt ist Zara (Zadar) mit 7,621 Einwohnern. Ein Theil der Moriachen lebt im Sommer häufig unter freiem Himmel, und nur in kalten Tagen in Erd- und Strohhütten. Die Mehrheit der Bewohner Dalmatiens (318,340) gehört der römisch- katholischen Kirche an und sieht unter dem Erzbischof von Zara und 5 Bischöfen (von Sebenico, Spalato-Macarsca, Lesina, Ragusa und Cattaro); die Kirche selbst zerfällt in 38 Dekanate, 311 Pfarreien, 122 andere selbstsländige Seelsorgestationen, und hat 592 Welt- und 234 Ordensprie- ster. Griechische Katholiken sind 496, Nichtunirte Griechen 74,524, Pro- testanten 15, und Juden 340 im Lande. Für Schulen ist noch wenig gethan; im Ganzen bestehen erst 156 Volksschulen mit 277 Lehrern und Lehrerinnen, und mit nur 6,085 schulbesuchenden Kindern von 32,782 Schulfähigen. Wiederholungsschulen sind 21 im Lande mit 238 Schülern, und Gymnasien 3, mit italienischer Unterrichtssprache, mit 41 Lehrern und 399 Schülern. Von theologischen Lehranstalten bestehen 2 bischöf- liche Seminarien und 2 Klosterhausstudien. Landwirthschaft utid Viehzucht, Weinbau, Bienenzucht, OelgewInnung und Fischerei sind die Haupterwerbszvveige der Bewohner. Industrie ist nirgends; von Fabriken fast keine Spur. Die Erzeugnisse des Landes: Oel, Wein, Feigen, Vieh, Wachs, Honig und Fische (von Sardellen allein an 10,000 Barilen) gehen nach Triest, woher auch Dalmatien bei seinem gänzlichen Mangel an Industrie fast alle seine Bedürfnisse bezieht. Aus- ser dem Produktenhandel besteht auch ein nicht unbedeutender Transito- handel mit Bosnien. Der Getreidebau ist verhältnissmässig unbedeutend. Von der produktiven, 2,143,367 Joch umfassenden Bodenfläche werden nur 244,342 Joch als Ackerland benutzt, 168,797 Joch sind dem Weinbau gewidmet, 22,264 als Wiesen- und Gartenland benutzt, 20,935 sind mit Olivenbäumen, 89 mit Lorbeer- und Kastanienbäutnen bepflanzt, 1,251,362 dienen als Weiden, und 479,578 Joch sind mit Waldungen bestanden. Von Getreide wurden 1851: 217,000 Wiener Metzen Weizen, Roggen 22,000, Gerste 282,000, Hafer 67,000, Mais 257,000, anderes Getreide 190,000, von Hülsenfrüchten 15,000, Kartolfeln nur 50,000 Metzen er- zeugt. Gurken und Melonen werden in Menge gewonnen, Hanf, Flachs, Tabak fast gar nicht gebaut; Krapp, Anil, Safran, türkischer Pfefl'er, Mohn, Sumach werden fleissig gebaut; Obst, besonders Weichsein, aus denen der beliebte Weichselliqueur (Maraschino) bereitet wird, Südfrüchte, besonders Mandeln und Feigen, Granatäpfel, Dattelpalmen, Lorbeeren, Nüsse, Kastanien, Maulbeeren und Oliven gedeihen trefl'lich und werden in Menge gewonnen, und von letzteren viel Oel erzeugt. Der Weinertrag beläuft sich jährlich auf 1,200,000 Eimer. Der Malvasier von Ragusa und der Muskat von Almissa sind die am meisten geschätzten Sorten. — Die Waldungen liefern nur unbedeutenden Ertrag, werden aber gut bewirth- schaftet; in einigen Theilen des Landes herrscht Holzmangel; der Holz- Ertrag wird durchschnittlich auf 347,000 wiener Klafter geschätzt. Die Viehzucht ist nicht besonders ausgedehnt, deckt aber den Bedarf des Landes. Der Viehstapel zählte 1851: 21,997 Pferde, 22,660 Maulthiere und Esel, 84,139 Rinder (ausseht. Jungvieh), 1,400,000 Schafe, 399,400 Ziegen, 30,400 Schweine. Die Seidenzucht lieferte 466 Centner Cocons. — Die Jagd ist noch sehr ergiebig; an wildem Geflügel ist das Land ungemein reich; Bären und Wölfe, Schakale, Füchse, Marder etc. kommen noch in Menge in den Gebirgen, und die drei letzteren auch auf einigen der dalmatini.schen Inseln vor. Die Fischerei an der Meeresküste ist von grosser Bedeutung, besonders die Thunflscherei und der Makrelen- fang (bei Lissa und Lesina), die Sardellenfischerei (im Kanal von Quar- nerolo), und der Krabben- und Austernfang. Beim Fort Opus wird ein starker Blutegelfang für die Ausfuhr nach Frankreich betrieben. An- Mineralien ist kein Mangel: Eisenerze und Erdpech kommen in Menge vor, Steinkohlen hat man bereits an verschiedenen Stellen entdeckt, doch wird noch nirgends ein geregelter Bergbau betrieben, nur bei Siverich werden durch eine Aktiengesellschaft jährlich an 150,000 Cenlner Braun- kohlen gewonnen, die über Sebenica verführt werden, und an verschie- denen Orten von Privaten Asphalt gegraben. Seesalz wird an der .Meeres- küste geschlemmt und der Ertrag desselben auf 90,000 Centner geschälzl. |
Der Staat. — Das Königreich Dalmatien, welches 1814 wie- der an Oesterreich kam und mit der ehemaligen Republik Ragusa, so wie mit dem frühern v ene tia ni s ch en Antheil von Albanien (jetzt auch Oesterreich-AI banien oder Nieder-Dalmatien genannt) zu einem Kronland vereinigt wurde, steht unter einem Gouverneur als Statthalter (gegenwärtig dem Geh.-Rath und FML. Lazarus Frhr. von .Mamula) und einem Vicepräsidenten (Karl Frhr. v. Roszer von Ros- zenek), die beide zu Zara residiren. Das Land besteht aus folgenden 4 Kreisen, welche in 26 Distrikte zerfielen, die aber seit 1850 in 7 Prä- fekturen (Bezirksbauptmannschaften), Zara, Sebenico, Spalato, Ma- carsca. Sign, Ragusa und Cattaro, und hinsichtlich der Justizver- waltung in 32 Präturen geschiede-^ wurden.
Stadtbezirk Zara
Kreis Zara......
Spalato..........
Ragusa..........
Cattaro ..........
4 Kreise :
Areal in Qu.-.\1.
Zara (Zadar) ............
Spalato (Spalatro, Split) Kagusa (Debrownikl •.•
Cattaro (.Kotor)........
Zara ....................
7,621
Die Administrativverwaltung wird unter dem Statthalter von den Präfekturen geleitet; die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Landes- direktion ZU Zara; die Justizverwaltung unter den 32 Präturen, als Be- zirksgerichten erster Instanz; Gerichte zweiter Instanz bilden die 4 Lan- desgerichte in Zara, Spalato, Ragusa und Cattaro, und als höchste Instanz gilt das Oberlandesgericht in Zara. In Bezug auf das Heerwesen steht Dalmatien unter dem vom Gouverneur geleiteten Landes-General-Kom- mando, welches dem IV. Armee-Kommando zugetbeilt ist. Zur Oester- reichischen Armee hat Dalmatien ein Jägerbataillon, zur Kriegsmarine, mit Islrien und Venedig, die Marineinannscbaft zu stellen. Festungen des Landes sind; Cattaro, Knin, Ragusa und Zara; Kriegshäfen: Cattaro, Zara, Lissa und Porto Quinto. — Das Wappen Dalma- tiens ist ein blauer, mit der Königskrone gedeckter Schild mit 3 golde- nen gekrönten Leopardenköpfen; — das Wappen von Zara: ein golden geharnischter Reiter auf schwarzem Rosse, in Silber; — das Wappen von Ragusa: 3 blaue, rechte Schrägbalken in Silber, und das Wappen von Cattaro: ein rother Löwe in Silber. — Als Kriegsschiffs- und Kauffahrer-Flagge dient die Oesterreichische, siehe Flaggen- Atlas, Taf. 1, Fig. 34; die Flaggen von Ragusa, siehe Fig. 36 und 37 auf Taf. 1. — |
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Cf-escliiclife. — Venedig entstand, als in der Mitte des 5. Jalir- hunderls viele Bewohner des festen Landes, Veneter genannt, vor der Grausamkeit und PlQnderungssucht der Gothen sich auf die Laguneninsel flüchteten und ihre Ansiedlungen bald durch zahlreiche Schaaren neuer An- kömmlinge ausgedehnt wurden. Durch die natürliche Beschaffenheit der Gegend aufgefordert widmeten sie sich zeitig dem Handel, sie hatten sich eine demokratische Verfassung gebildet, setzten derselben aber ein mo- narchisches Element hinzu, als sie im Jahre 697 einen Herzog, Doge, wählten, um in der Verwaltung Einheit zu erzielen; er erhielt die vollziehende Gewalt, während dem Volke die gesetzgebende blieb, dem Adel aber die richterlichen Funktionen zugewiesen wurden. Diese Veränderung führte jedoch zu unseligen inneren Zwiespalten und Verbrechen, da einerseits die Dogen häufig ihre Macht zu vergrössern strebten, andrerseits unter den patrizischen Familien aus Ehrsucht und Ehrgeiz tödtlicher Hass und offener Kampf entstand. Im 9. Jahrhundert wurde der Sitz des Dogen auf die Insel Rialto verlegt und hier und auf den umliegenden Inseln stieg nun die neue Stadt Venedig empor. Glücklicher ^stalteten sich die äusseren Verhältnisse des Staates; seine Handelsverbindungen erstreckten sich über ganz Italien bis nach Griechenland und die asiatischen Küsten- länder; und während der Kreuzzüge wurde Venedig der Punkt, wo sich das Abendland und das Morgenland begegneten, die Hauptniederlage des orientalischen Handels; seine zahlreichen und mächtigen Flotten bedeckten alle Theile des Mittelmeeres und unermessliche Reichthümer strömten in der Inselstadt zusammen. Im Jahre 1175 wurde der Verfassung eine durchaus aristokratische Grundlage gegeben, um die willkührliche Macht des Dogen zu beschränken. Diese Beschränkungen wurden immer enger gezogen, so dass schon im Anfang des 14. Jahrhunderts der Doge zu dem wiRenlosen Werkzeug des Adels gesetzlich herabgewürdigt war. Die Nobili aber, der Adel, rissen auch alle Rechte des Volks an sich und ver- traten so den Staat allein. Ihre Geschlechter waaren in dem goldenen Buche der RepubRk verzeichnet, nach einer strengen Rangabtheilung; aus ihnen wurde der Senat gebildet und sie nahmen jedes wichtigere Amt in Anspruch. Dem Volk wurden Vergnügungen geboten, der Doge wurde für die sklavische Abhängigkeit, zu der er verurtheRt war, durch respektvolle Förmlichkeiten gegen seine Person und pomphafte Ceremo- nien, wie die bekannte jährlich sich wiederholende Vermählung des Dogen mit dem adriatischen Meere, entschädigt. Auf den Gipfel seines Glanzes wurde Venedig durch seinen grossen Dogen Henrico Dandolo 1192 bis 1205 gehoben, der die Eroberung von Konstantinopel bewerkstelligte und selbst dem Papst ungestraft zu trotzen wagte. Er legte den Grund zu den späteren Eroberungen der Venetianer in Morea, wozu auch Kandia, Korfu und andere Inseln gewonnen wurden. Als endlich auch Genua, die furchtbarste Nebenbuhlerin, gefallen war, musste die Lombardei den Gesetzen der RepubRk gehorchen, und am Ende des 15. Jahrhunderts herrschte Venedig nicht allein durch seine Flotte und Reichthümer, sondern
Bromme's Hanfl-Atlas. — Lombatdiscli-Venefianijchea Königreicli.
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eben so sehr durch Gesittung, BRdung und Weisheit, welche von allen Staaten bewundert, von vielen angenommen und nachgeahmt, wurden. ARein der VerfaR näherte sich bereits, und innere und äussere Ereignisse trafen zusammen, um ihn nicht weniger rasch als voRständig zu machen. Der Adel, von dem Bewusstsein seiner Stärke zu hoffärtigem tyrannischem Uebermuth fortgehend, überRess sich Ausschweifungen und griff" zu den schändlichsten Mitteln, die Freiheit niederzuhalten. Arglist, Misstrauen, Grausamkeit traf an die SteRe edlen Stolzes, ritterlicher Ehrgeiz erzeugte den furchtbaren Rath der Zehn und bewirkte die Einführung der Inquisi- tion, welche politische und kirchliche Vergehen vermischend schonungslos ihre Opfer wählte und ohne Erbarmen grässlichen Todesqualen überlieferte. Die schrecklichen Bleikammern, die Seufzerbrücke, die schauerlichen unterirdischen Kerker des Dogenpalastes stehen noch jetzt als leblose aber lautredende Zeugen der zahllosen Unglücklichen, welche durch Jahr- hunderte der Adelstyrannei zum Opfer gefaRen sind. Weltbegebenheiten schienen züchtigend einzutreten; die Entdeckung des Seewegs nach Ost- indien brachte den asiatischen Handel in die Hände der Portugiesen, und die Türken gewannen in einem 200jährigen Kampfe die Besitzungen der Venetianer in Griechenland und dem ägäischen Meere. Als das 18. Jahr- hundert begann, hatte Venedig seine weltgeschichtRche Bedeutung ver- loren, war auf sein Gebiet in ItaRen und Dalmatien beschränkt, und hing sich nun um so hartnäckiger und fester an die Formen seiner Verfassung, aus der längst Geist und Leben gewichen war. So kam es, dass die verrottete Aristokratie, den Armeen der französischen Republik gegenüber unzweckmässige Massregeln, zwischen Krieg und Frieden schwankend, ergriff, zur Unzeit den freundlichen Gesinnungen traute, zur Unzeit los- schlug, und sich der Staat dem Consul Bonaparte unbedingt unterwerfen musste. Am 16. Mai 1797 wurde die 1400 Jahre alte Verfassung auf- gehoben, das goldne Buch verbrannt und ein Theil des Staates, das Land jenseit der Etsch und Dalmatien, mit Oesterreich, der andere Theil mit der Cisalpinischen Republik, 1803, nachher das Gesammte mit dem König- reich ItaRen verbunden, 1805. Der letzte Doge war Manini. Nach dem Pariser Frieden 1814 aber fiel das ganze Gebiet an Oesterreich und bildete seitdem mit den sonstigen itaRenischen Provinzen Oesterreichs: den Her- zogthümern Mailand und Mantua, dem Fürstenthum CastigRone, den ehe- maligen Graubündter Landschaften Veltlin, Worms (Bormio) und Cleven (Chiavenna), einem Theile des Herzogthums GuastaRa, das Lombardisch- venetianische Königreich. — Bis zum Jahre 1848 stand an der Spitze der Verwaltung der vereinigten Länder ein Vicekönig, von da an aber hatte ein General-Gouverneur die oberste Leitung des vereinigten Königreichs und für die Verwaltung jedes einzelnen Kronlandes wurde ein Statthalter eingesetzt. Der 1859 mit Sardinien und Frankreich ausgebrochene Krieg, brachte bedeutende Veränderungen in der Gestaltung und Grösse des Landes hervor. Nach den Friedenspräliminarien von Villafranca (am 12. Juli 1859) trat Oesterreich die Lombardei bis an die Mincio-Linie an Frankreich ab, |
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welches dieselbe an Sardinien überliess, und von dem reichen und blühen- den Lande, das 392,js Qu.-Meilen mit einer Bevölkerung von nahe an 3 MilL Seelen umfasste, verblieben Oesterreich (ausser dem Venetianischen Gebiete von 433.87 Qu.-Meilen) nur 23 Qu.-Meilen mit circa 138,000 Ein- wohnern, und die Festungen Mantua und Peschiera.
Das üand« — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Lombar- disch-venetianische Königreich, der gesegnetste Theil der Oester- reichischen Monarchie, im Norden Italiens und den grössten Theil der Po-Ebene umfassend, bestand bis zum Frieden von Villafranca (12. Juli 1859) aus den vormaligen Herzogthümern Mailand (Milano) und Mantua, den Fürstenthümern Castiglione, Solferino, Sabbionetta und Bozzolo, dem Ge- biet des erloschenen Venetianischen Freistaats, den graubündtischen Land- schaften Cleven (Chiavenna), Valtelin (Veltlin) und Worms (Bormio), und kleinen Parzellen des Kirchenstaates, erstreckte sich zwischen 440 47' bis 460 40' NBr., und zwischen 260 12' — 310 21' OL., und umfasste einen Flächenraum von 826,o2 Qu.-M., von denen 392,15 auf die Lom- bardie, 433,87 Qu.-M., auf das Verwaltungsgebiet Venedig kamen. Nach dem Frieden von Villafranca, in welchem Oesterreich genöthigt wurde die Lombardie bis auf die Minciolinie mit Mantua (Mantova) und Peschiera (23 Qu.-M.) an Frankreich abzutreten, wurde die Ausdehnung des Landes sehr beschränkt, das Lombardisch-venetianische Königreich erstreckte sich von da an zwar immer noch vom 44o 47' — 46o 40' NBr., in der Längen- ausdehnung aber nur noch vom 28o 17' — 31" 21' OL,, und sein Flächen- inhalt war von 826,02 auf 456,87 Qu.M., seine Bevölkerung von 5,018,000 auf 2,444,952 Seelen herabgegangen. Der bei Oesterreich verbliebene Theil des Landes wird im N. von Tyrol und Kärnthen, im 0. von lllyrien, im S. vom Adriatischen Meere und dem Kirchenstaat, und im W. von der Lombardie und Tyrol begrenzt. — |
Gestaltung des Landes, physiselie Beschaffenheit. — Der westliche Theil des Lombardisch-venetianischen Königreichs, die an Frankreich abgetretene und von diesem an Sardinien überlassene Lom- bardie (amtliche Bezeichnung der Lombardei), ist im N, ein wahres Ge- birgsland und von mächtigen Alpen bedeckt, die sich nach S. abstufen und nachdem sie allmälig zu Hügelland geworden, in die schöne lom- bardische Ebene übergehen, die den Süden des Landes vom Ticino bis an den Gardasee und die venetianische Grenze einnimmt. Vom Bernhardin bis nach Tyrol zieht sich die Hauptkette der Graubündtner und Rhä- tischen Alpen herum und stösst viele Zweige nach der Lombardie ab. In der nordwestlichen Ecke des Landes erhebt sie sich in der mächtigen 9,830' hohen Felspyramide des Schnee - oder Tambohorns, die mitten aus Gletschern emporragt, weiter nordöstlich im 6,500' hohen Sp lügen oder Ursler, und im 9,900' hohen Oro. Von dieser Hauptkette der Alpen des Nordens trennt sich ein Ast am Bernhardin, scheidet in süd- licher Richtung die Schweiz und Lombardie und verzweigt sich zwischen dem Comer-, Luganer- und Locarner-See, und enthält viele Gipfel, die von 4—6,000' aufsteigen. Westlich, südlich und östlich vom Oro und Bernina bis an das rechte Ufer der Adda senden die Rhätischen Alpen auf's neue mächtige Verzweigungen in die Lombardie, aus denen nord- westlich von Sondrio der Canale 7,575, der Scalino 10,170' empor- ragt. Nachdem die Alpen auf eine kleine Strecke das Schw-eizergebiet betreten, ziehen sie abermals östlich des Bernina in die Lombardie, durch- streichen dieselbe, scheiden die Gewässer des Rheins und der Adda, und wenden sich nach der Schweiz und Tyrol. An der Tyroler Grenze steigen die Alpen zum Stilfser Joche, der Ortelesspitze und dem Zewe- dul empor, und senden in südlicher Richtung über den Mont-Tonal die Lombardischen Alpen als Grenzscheide zum Idro-See. Dieser Alpen- ast verzweigt sich mit ziemlich hohen Bergreihen am linken Oglio-Ufer, und geht in Hügeln am Iseo- und Garda-See und bei Brescia in die Lom- bardische Ebene. — Die Rhätischen Alpen des obern Addathales sen- den zwischen dem Zewedul und dem Mont-Tonal einen bedeutenden Ast, die Legnoner Alpen, in das Innere der Lombardie, scheiden die Adda und den Oglio, bilden das schöne Addathal, und breiten sich am Comer- See bis zur Brembo-Mündung aus. In ihm erheben sich mehrere Berge zu einer Höhe von 5—7,000', der Monte Legnone zu 8,163'. Auch dieser Alpenzweig endet in Hügelreihen , die bei Bergamo in die Ebene treten. Nur einzelne Theile der Grenzgebirge und der Legnoner Alpen sind Hochgebirge, und nur im Bormiothale erheben sich einige Gletscher. Zwischen den viel verzweigten Bergketten erötfnen sich herrliche Thäler, unter denen das Valtelin oder Veltlin, der ebene Theil des Adda- thales, an Schönheit und Fruchtbarkeit wohl das erste ist, und mit Recht den Namen eines kleinen Paradieses verdient. Andere nennens- werthe und ausgezeichnete Thäler sind: Val Brem ban a, Seriana, Camoni ca und Val Tromp i a, das Chiese- und Tessinthal etc.— Gegen den Po hin verflacht sich das Land in ein niedriges Marschland und bildet vom Abfall des Hügellandes nach Süden die grosse und reiche Lombardische Ebene, die vom Langen-See bis zum Po bei Stellata eine Länge von 42 Meilen und eine Breite von 8-9 deutsche Meilen hat.— Gut bewässert und reich an Seen, gehört die Lombardie, mit Ausnahme einiger Bäche, die dem Rhein zufliessen, dem Gebiete des Po und dem Adriatischen Meere an. Der Hauptstrom des Landes ist der Po, der hier den Tessin (Ticino), die Olona, den Lambro, die Adda, die den Comer-See durchströmt und sich durch den Brembo und Serio verstärkt, den Oglio (mit der Mella und Chiese), und den aus dem Garda-See kommenden Mincio empfängt. Die vorzüglichsten Seen sind: der Lago-maggiore (Lange- oder Locarner-See), welchen der Ticino durchströmt, mit schönen Ufergegenden und den reizenden Boro- mäischen Inseln; der Lugano-See; der Como- oder Lario-See (mit dem Lecco); der Iseo-, Idro-, Varese- und Mantua-See etc. Schiffahrts- und Bewässerungs-Kanäle sind in Menge vorhanden, und von den zahlreichen Heilquellen des Landes sind die im Valtelin- thale die berühmtesten. Der östliche Theil des Königreichs Venetien und der kleine Oesterreich verbliebene Theil der Lombardie, wird eben- falls im Norden von den Alpen durchzogen und ist im Süden Ebene, Die Rhätischen Alpen entsenden einen Ast durch Tyrol an die vene- tianische Grenze zwischen dem Garda-See und der Etsch, Der höchste Gipfel dieses Astes ist der Montebaldo, welcher aus mehreren 6,000' hohen Kuppen besteht, unter denen der Monte maggiore 6,878' Höhe hat. Der östliche Theil dieser Felsgruppe ist steil und unzugänglich, der westliche springt mit hohen Felsrücken, die durch Thäler und Schluchten i getrennt sind, in den See, An der Etsch bildet er den, die Etsch- 1 klause genannten Pass. Im 0. der Etsch zieht sich nach der Tyroler Grenze das Lessinische Gebirge, das sich nach N. zu mit den Tri en- tin er Alpen verbindet, und im Perdica über 6,000, im Tomba fast 6,000 , und im Monte Summano gegen 4,000' erreicht. Das rechte Bacchiglione-Ufer wird von einem Zweige des Lessinischen Gebirges in südlicher Richtung begleitet, der in zwei scheinbar abgesonderte Gruppen zerfällt, deren nördliche höhere, in der Gegend von Vicenza den Namen Monta Berici, die südliche, zwischen Padova und Este, den Namen Colli Euganei führt, und im Monte Venda nur 1,800'Höhe erreicht, DieTrientinerAlpen treten mit ihrer nördlichen Hälfte vom Lessinischen Gebirge bis zum Campo rosso an die Venetianische Grenze, verzweigen sich bis an die Piave und die beiden Ufer der Brenta bis Bassano, und steigen im Monte Lisser an der obern Brenta 5,234'. Ein bedeutendes Hochgebirge sind die Karnischen Alpen, welche über den Bello- Berg von Tyrol nach der illyrischen Grenze ziehen, und auf diesem Zuge den isolirten Gletscher Marmolade, den Bello-Berg und Monte Croce, die Piave-Quelle, die Gailthaler- und Pantafler-Alpen, nebst den 6,700' hohen Rombon haben. Ein ansehnlicher Ast dieser Alpen zieht von der Piave-Quelle, die am Paralba, in einer Höhe von 3,978' entsteht, südlich, begleitet das linke Piave-Ufer bis zum 4,700' hohen SL Mauro, und theilt sich an der Livenza-Quelle, die am Monte Cavallo entspringt. Diese verschiedenen Zweige breiten sich zwischen der Piave, Livenza und dem Tagliamento aus, und fallen südlich gegen die Venetianische Ebene in TerrainweUen ab. Weiter östlich tritt zwischen dem Tagliamento und Isonzo vom Rombon aus eine Wasserscheide nach Süden, die sich im Venetianischen allmälig verflächt. Die bemerkens- werthesten Thäler in diesem Theile des Landes sind: das Etsch- und Brentathal, das Piavethal und das Thal des Tagliamento; von Ebenen Ist die grosse Venetianische Ebene zu erwähnen, die 19 Meilen Länge und eine Breite von 4—7 Meilen hat. — Venetien ist trefflich bewässert. Das Adriatische Meer, welches alle Ströme des Landes aufnimmt, bespült die Küsten auf einer Ausdehnung von 22V2 Meilen, und heisst hier Golf von Venedig. Gegen das feste Land zu bildet das Meer zahlreiche Moräste und Sümpfe, Lagunen genannt. Zur Zeit der Ebbe treten aus denselben niedere, vom Schlamm und Erde bedeckte Flächen hervor, zwischen welchen gleich Kanälen das schiffbare Fahr- wasser dem Meere zufliesst. Die Fluth, welche gewöhnlich IV2', zu manchen Jahreszeiten aber und oei Stürmen viel höher steigt, bedeckt diese Flächen und bildet aus ihnen förmliche Landseen, die durch lange schmale Dünen, Lidi genannt, vom Meere getrennt werden. Um diese Sandinseln gegen Meeresstürme zu schützen, sind die berühmten Murazzi, ein Kiesendamm von 11,350'. Länge aus Quadersteinen, nebst anderen kleinen Dämmen aufgeführt worden. Der Hauptfluss des Landes ist der Po, welcher von der Lombardie an bis zu seiner Mündung die Grenze des Kirchenstaates bildet; der Hauptarm desselben heisst Po di Vene- zia oder di Maestra. Sämmtliche Po-Mündungen setzen vielen Schlamm ab, wodurch die Lagunen dieser Gegenden nach und nach in fettes Erdreich sich verwandeln. Der zweite Hauptfluss ist die Etsch oder Ad Ige, der durch die Klause bei Peri in's Land fliesst und beim Hafen von Fossone mündet, nur kleine Flüsse, darunter den Bergstrom Alpona aufnimmt, dagegen den Adigetto und Castagnaro entsendet- letzterer verstärkt sich durch den Tartaro, heisst sodann Kanal Bianco' und nach semer Vereinigung mit dem Adigetto aber Po Levante, unte^ welchem Namen er bei Porto di Levante mündet. Der dritte Hauptstrom ist die Brenta, die durch den Kofelpass in's Venetianische tritt; bis Dolo lauft sie in vielen Krümmungen, ist von hier aber kanalartig in ge- rader Linie geführt, heisst Brenton, nimmt den Bacchiglione und andere Gewässer auf und mündet in den Lagunen. Weiter nördlich mün- den: die Sile, in den Hafen der alten Piave; die Piave, ein langer, in der Regenzeit sehr reissender Strom, der viele wasserreiche Bäche auf- nimmt, und in der Ebene angelangt ein eingedämmtes breites Bett hat, bei Cortelazzo; die Livenza in den Hafen von S. Margerite, und der Wildstrom Tagliamento, welcher in einer Höhe von 4,140' entspringt, über Felsen und Abgründe stürzt, nach der Vereinigung mit der Fella südwärts zwischen hohen Bergen fliesst, und sich in der Ebene in zahl- lose Arme theilt, die sich wieder vereinigen. Schiffbare Kanäle sind in Menge im Lande; die vorzüglichsten derselben sind: der Kanal Bianco und Po di Levante, zwischen dem Po und der Etsch, und die Kanäle von St. Catherina, von Este, Monselice, Bettaglio, Bren- tella etc., welche die Etsch, Brenta, Bacchiglione und andere Flüsse verbinden. Eben so zahlreich sind die Bewässerungskanäle, die das Land zu einem Garten machen. An Seen findet man, ausser dem grossen Garda-See, dessen Ostseite nur das Land berührt, nur einige kleine Gebirgsseen, von denen der Lago, Tarzo, Morto und St, Croce die bedeu- tensten sind, dagegen ausgebreitete Meer sümpfe längs der Küste; Mo- räste am Po, an der Etsch und Brenta, und grosse Sumpfstrecken in den Valli Veronesi, Valh CavaRi etc. Mineralquellen sind in Menge vorhanden. Berühmt sind die heissen Quellen von Abano, die warmen Quellen von Bataglia, S, Pietro, Monte Grotto, Monte Ortone etc,, der be- suchte Sauerbrunnen Recoaro und die warmen Schwefelquellen zu Cal- diero und S, Domeiara im Pullicellathale, —
Das Klima ist in Venetien milder als in der Lombardie, be- sonders aber in der Ebene, wo vom April bis November das Wetter fast ununterbrochen schon ist. Nur in den nördlichen Gebirgsgegenden weht eine rauhe Alpenluft und liegt daselbst im Winter der Schnee oft 2-3 Wochen in den fhälern. Mit Ausnahme einiger Sumpfgegenden ist dp Klima im Allgemeinen gesund, Tertianfleber im Herbst und Lungen- ubel im iruhling sind, zumal in den Lagunen und einem Theil der Ebene, nicht selten. Die Mittelwärme in Venedig beträgt lO«,,, In Padua 10,5, m Verona 80,9. Dje winde sind ungemein wechselnd, besonders am Adriatischen Meere, in der Ebene kühlt der Nordwestwind die Hitze des lages am Morgen, und Abends weht meist ein warmer Südost. Un- kalten Ostwinde, von welchen Venetien besonders im iruhjahre und Herbste heimgesucht wird, und von denen selbst die Ebene nicht verschont bleibt. In den Lagunen, die in manchen Wintern auf kurze Zeit gefrieren, sieht man im Sommer zuweilen Tromben (Wasser- hosen), und bei Tre Porti und Murano oft Luftspiegelungen. — An Natur- produkten ist das Lombardisch-venetianische Königreich ungemein reich. Mineralien verschiedener Art sind in Menge vorhanden; Kalk- steine, Kreide, Gyps und Marmor bricht man bei Verona, Vicenza und |
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Belluno; mehrere Thonarten findet man in der Ehene, wie auf den Bergen; Porzellanerde bei Schio; Feldspath in der Brenta; Porphyr bei Monselice; Sandstein und Talkschiefer bei Yicenza; Grünerde am Monte Baldo und itn Veronesischèn. Metalle sind wenig vorhanden; etwas Kupfer- und Eisenkies hei Agordo, Galmei und Blei bei Avronzo, Eisen in Udine etc., grösser ist die Menge brennbarer Mineralien, namentlich der Braun- und Steinkohlen etc. Mannigfaltig sind die Produkte des Pflanzenreichs, und nicht nur gedeihen alle in Deutschland heimische Getreidearten, Hülsenfrüchte, Feld- und Gartengewächse, sondern auch der Reis, die Olive, der Rhizinusstrauch und der Maulbeerbaum, eine Menge von Färbe-, Gewürz- und Arzneipflanzen, Obst und Wein und fast alle Arten von Südfrüchten. Die Fauna ist ungemein reich; die gewöhnlichen Haus- thiere sind in Menge vorhanden; Jagdthiere giebt es nur wenige; ura so zahlreicher dagegen ist das Wassergeflügel an den Seen und Flüssen und in den Sümpfen und Lagunen, besonders wilde Enten. An Fischen ist Venedig reicher als die Lombardie; auch giebt es viele Schlangen, und zahllos und beschwerlich sind die Schaaren lästiger Insekten, besonders im Sommer.
nas Volli. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Zahl der Bewohner des Verwaltungsgebiets Venedig wurde 1854 (von dem k. k. statistischen Bureau) auf 2,493,968 Seelen berechnet, belief sich aber nach der Zählung vom 31. Okt. 1857, mit dem bei Oesterreich gebliebenen TheR der Lombardie auf nur 2,444,922 Seelen, oder 5,355 auf 1 Qu.-M. Dem Geschlecht nach belief sich die Bevölkerung 1854 auf 1,239,993 männlichen und 1,253,975 weiblichen Geschlechts. Die jährliche Zu- nahme der Bevölkerung wird auf 0 91 Prozent geschätzt. Die Zahl der jährlichen Geburten beträgt im Durchschnitt 89,900 (46,580 männliche, 43,320 weibliche), die der Todesfäll e 70,156 (35,953 männliche, 34,203 weibliche), die der Trauungen 20,565. — Der Abstammung nach besteht die Bevölkerung aus Deutschen, Süd-Slaven, West-Romanen oder Italienern, und Juden. Die Mehrheit des Volkes bilden die West-Romanen oder Italiener, deren Zahl nach der letzten Volksaufnahme 2,406,728 be- trägt; sie scheiden sich in Venetianer, Paduaner, Veronesen und iNieder- lombarden, und in FuiTaner oder Friauler in der Provinz Udine. Die Süd-Slaven, 26,892 Seelen, sind meist Slovenen, die als „Wenden" den nordöstlichen Theil von Venedig bewohnen. Deutsche zählt man nur 12,250 im Lande, und Juden 6,588. Griechen, Albanesen, Armenier etc. sind nur w'enige im Königreiche. Die italienischen Bewohner Venetiens sind ein gut gebildeter schöner Menschenschlag von angenehmer Physiog- nomie, länglichem Gesichte, schöner Nase und lebhaften Augen. Die Farbe der Haut ist weiss, die der Haare schwarz oder braun, selten blond. Schöne und halbdeutsche Physiognomien zeigt die Umgegend des Garda-Sees. Die Einwohner um Mantua haben ein ungesundes gelbliches Aussehen, was sie den Ausdünstungen ihrer stehenden Gewässer ver- danken. Das weibliche Geschlecht hat einen hohen, kräftigen, regel- mässigen Wuchs, schöne Augen und Zähne. Die Venetianerin ist lebendig, graziös im Gang, Manieren und Geberdenspiel. Die Weiber in Verona sind schön gebaut und gut kolorirt, eben so im Rovigo, dabei freundRch, ohne Menschenscheu, wie im Süden. Die arbeitende Klasse der Venetianer hat Geist und Witz, besonders die Gondolieri in Venedig. Die geringere Klasse des Volks ist ungemein bescheiden in ihren Ansprüchen an Genüsse: eine Schnitte Wassermelone, ein Stück Maisbrod und etwas Polenta ist hinreichend ihre Bedürfnisse zu befriedigen; noch genügsamer sind die nördlichen Gebirgsbewohner. Nur die höhern Stände lieben und üben Pracht und Luxus. Die Wohnungen auf dem Lande sind zwar aus Steinen zusammengeinauert, aber schlecht gedeckt, die Fensteröffnungen ohne Glas, häufig mit Läden oder Papier geschlossen. In den Städten sind die Mauern meist ohne Mörtelanwurf, was ihnen ein düsteres Ansehen giebt. Freundlicher erscheint die Bauart zwischen Vicenza und Verona und tiefer nach Süden, und die grösseren Städte des Landes zeigen grossartige Bau- werke und Paläste. Die ehemaligen Volkstrachten sind fast ganz ver- schwunden, und der Mantel, ein Hauptmerkmal der Nationaltracht, nur selten noch zu sehen. Die Lieblingsfarbe der Frauen ist schwarz, und den Schleier wissen die Venetianerinnen mit Geschmack anzuheften. In Venedig und Treviso verhüllen die gemeinen Weiber Kopf, Hals und Brust mit w-eissen Tüchern. Ein mit Stickerei und Spitzen verbrämter Schleier, Dovujo und Zendale genannt, vom Scheitel über die Brust gezogen, gehört zur Volkstracht in Vicenza. Um Padua tragen die Landmädchen schwarze Filzhüte mit schönen Federn, Schnüre von Korallen, goldene Ketten und grosse Ohrgehänge. Ein fröhliches, munteres, bewegliches Wesen charak- terisirt den Venetianer; er ist sparsam und mässig zu Hause, um ausser demselben glänzen zu können. Gegen Fremde ist er freundlich und ge- fällig, aber auch ausgelassen und muthwillig, sinnlichen Genüssen er- geben, nicht selten aufbrausend und wild bei aller Gutherzigkeit. Der früher so schroffe Gegensatz der Aristokratie und der Gemeinen hat sich allmälig abgeflacht, ein Selbstgefühl ist im Volke erwacht, das sich nament- lich gegen die Deutschen Luft zu machen strebt. — Venedig selbst ist ein Sitz des Frohsinns; Musik und Gesang leben hier in frischer Blüthe bei Hoben und Niederen. Theater und Oper sind ihnen Hauptbelustigungen; die Besuche der Korsi, die Kasinos, mancherlei Volksspiele, wie BaR- schlagen, die Mora etc. - Wasserfeste, Regelten oder Gondelstechen sind allgemein beliebt, und kirchliche Festlichkeiten in grossem Ansehen. Oer venetianische Sprachdialekt, der bis zum Mincio reicht, ist wohltönender und ausgebildeter, als jeder andere, er ist melodischer, kräftiger und lieblicher, und hat mannigfaltigere und zärtere Wendungen, als der tos- kanische, der rauher und härter ist, sich aber doch zur Schriftsprache Italiens erhoben hat. |
Religionsversehiedenheit, Geistige Kultur. — Dem Bekennt- nisse nach gehört die Mehrzahl der Bewohner des Lombardlsch-vene- tianischen Königreichs (2,215,692) der römisch-katholischen Kirche an; Unirte Griechen und Armenier snid 80, Nichtunirte Griechen und Armenier 98, Evangelische beider Konfessionen 136, Juden 6,588 im Lande. Die katholische Kirche steht unter den beiden Erzbisthümern Udine und Vene- dig und den zu letzteren gehörenden Bisthümern: Concordia, Belluna, Fel- tre, Ceneda, Treviso, Padua, Vicenza, Verona und Adria. Das Bisthum Mantua gehört unter den Erzbischof von Mailand. Der Erzbischof von Venedig ist mit dem Titel eines Partriarchen bekleidet. Die Kirche selbst zerfäRt in 2 Archidiakonate, 229 bischöfliche Vikariate, 1,789 Pfar- reien und 794 andere selbstständige Seelsorgestationen, mit 7,058 Welt- und 320 Ordenspriestern und 374 Chorfrauen. Die Juden besitzen 11 Sy- nagogen. — Für Volksbildung und Pflege der Wissenschaften ist hier verhältnismässig mehr geleistet, als in den österreichischen Kron- ländern mit slavischer Bevölkerung, wenn auch nicht so viel als in dem abgetretenen Theil der Lombardie. Vor allen venetianischen Städten zeichnet sich Verona, als fruchtbarer Sitz der Wissenschaften und Künste aus, und Padua's Hochschule glänzt durch den Ruhm ihrer medizinischen Fakultät. Oeffentliche Erziehungsanstalten, in denen die Zöglinge Ver- pflegung im Hause finden, bestehen 77; Kinderbewahranstalten 9, die Zahl der Elementarschulen beläuft sich auf 1,609 (worunter 90 für Mädchen), mit 3,334 Lehrern und Lehrerinnen und 88,559 schulbesuchenden Kindern; die Zahl der Wiederholungsschulen auf 9. Für wissenschaftliche Bildung sorgen 22 Gymnasien mit 259 Lehrern; an theologischen Lehranstalten bestehen 11 bischöfliche Seminarien und 1 Klosterhausstudie. Für Er- ziehung der männlichen Jugend sind ausserdem 3 Kollegien und zwar in Venedig, Vicenza und Bassano; für die Erziehung der weiblichen Jugend aber 16 Kollegien, wovon 5 in Venedig, und 2 in Padua und Udine sind. Dazu kommen noch in Venedig : ein griechisches Gymnasium, ein Marine- Kadettenkollegium, eine gelehrte Bildungsanstalt der Armenier, und eine höhere Rabbinerschule. Die Universität Padua, gestiftet 1228, zählt 4 Faktütäten, mit 52 Professoren und Dozenten, und 1,587 Studenten. Die Künste werden sehr gepflegt: in Padua blüht eine Akademie der Wissen- schaften und Künste, ebenso in Rovigo; zu Venedig und Treviso sind Atheneen, Malerei, Bildhauerei, Architektur und Musik sind die Künste, welche blühen. In Venedig ist eine k. k. Akademie der schönen Künste mit 13 Lehrern, eine Maler- und Bildhauer-Akademie ist in Verona. Be- rühmt ist die venetianische Malerschule. Oeffentliche und Privat-Gemälde- sammltingen, Gypsabgusskabinette, Antikensammlungen besitzen Venedig und andere grössere Städte des Landes in reichem Maasse. Musikkonser- vatorien pflegen und bilden vorzugsweise den Kirchengesang. Theater sind im ganzen Lande 53, von denen 6 auf die Hauptstadt kommen. Die Literatur wird neuerer Zeit sehr gepflegt, und namentRch der Tagespresse viel Aufmerksamkeit gewidmet. Von periodischen Schriften erscheinen gegenwärtig 21, worunter 2 politische Blätter, 7 sind Unterhaltungs- und Volksblätter, die anderen wissenschaftlichen Inhalts. Buch- und Kunst- handlungen sind 23, Buchdruckereien 63, lithographische Anstalten 18 im Lande.
Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthschaft ist eine HaupterwerbsqueRe des Landes und wird fast eben so rationell und fleissig als in der Lombardie betrieben. Auch hier wie dort sind die An- bauer des Bodens meistens Pächter, welche gewöhnlich die Hälfte des Ertrags als Pachtschilling an die Grundeigenthüiner entrichten. Im vene- tianischen Friaul sind auf kleinen Gütern oft 2 — 3 Pächterfainilien zu- sammengedrängt, Nur in den Berggegenden giebt es statt der Pächter auch Bauern. Der produktive Boden des Landes umfasst 3,932,291 Joch, von denen 1,079,924 als Ackerland, 26,024 als Weingärten, 631,603 als Wiesen und Gärten, 4,711 zu Olivenwaldungen, 16,387 als Lorbeer- und Kastanienwälder, 723,024 als Weiden, und 500,610 Joch als Waldungen benutzt w^erden. Padua und Verona bauen den meisten Weizen; die Ebenen, vorzüglich Treviso, Udine, Vicenza und Padua, Friaul sind am ergiebigsten für den Mais; der Roggenbau nimmt überaR ab. Der Süden von Mantua, der Süden von Verona, die Niederungen der Etsch (Lagnano, wo der Hauptmarkt ist) produziren den meisten Reis, Friaul Bnchwaizen, die Gebirgsgegenden Kartoffeln. Der jährliche Ertrag an Getreide aller Art wird auf 5,859,000 Metzen geschätzt, und zwar auf 1,713,000 Metzen Weizen, 127,000 Roggen, 45,000 Gerste, 383,000 Hafer, 3,141,000 Mais, 248,000 Reis, und 302,000 Metzen anderes Getreide. Hülsen- früchte werden jährlich 143,000, an Kartoffeln 325,000 Metzen, Kleeheu 2,410,000 Ctnr. gewonnen. Von Handelspflanzen werden 12,400 Ctnr. Flachs, 59,600 Ctnr. Hanf, 5,500 Ctnr. Leinsamen, 1,200 Ctnr. Hopfen, und 7,100 Ctnr. Tabak erzeugt. Waid wächst ohne besondere Kultur fast in allen Gegenden. Ausser den Umgebungen von Venedig ist der Gartenbau vernachlässigl. Auf den Lidi's aber und um Venedig ist die Gartenindu- strie ein Haupterwerbszweig und zugleich mit bedeutender Bluinen- gärtnerei verbunden. Der Obstbau auf den Lidi's sowohl als auf dem festen Lande ist sehr ergiebig: Feigen, Pfirschen, Aprikosen, Pflaumen, Kirschen, Mandeln, Maulbeeren, Granatäpfel, Brustbeeren, Birnen, Aepfel, Nüsse und Kastanien gedeihen in reichster Fülle, und namentlich zeichnen sich in dieser Beziehung Padua, Battaglia, Monselice, Arqua und Mantua aus. Der W^einbau ist von Wichtigkeit; den stärksten und süssesten Wein erzeugen Padua, Verona und Udine, den meisten Vicenza. Im Ganzen sind die venetianischen Weine aber schlecht, sauer, herb und wenig halt- bar; die besten Sorten sind der Piccolit und Rifosso aus Friaul und der Vino Santo aus dem Veronesischen. Der jährliche Ertrag an Wein wird auf 3,526,000 österr, Eimer geschätzt. Der Waldbau und die Forst- benutzung, besonders im Norden des Landes, ist von grosser Bedeu- tung. Die Alpen sind mit schönen Waldungen bedeckt : die besten Eichen hat der Wald del Montello am rechten Ufer der Piave, die besten Tannen und Lerchen die Cargua in Nord-Friaul, Cadore und Bassano, die besten Pinien und Buchen Cajada bei Belluno, der Wald del Canseglio, zwischen Alpago und Monte Cavallo, und der W^ald S. Marco bei Afronzo. Bedeu- tend ist die Kohlenbrennerei in Friaul, Cadore, Feltre etc., und die Ter- pentin- und Pech-Gewinnung im Gebiete Cadore. Der jährliche Holzertrag wird auf 453,400 Klafter geschätzt. Die Viehzucht wird in manchen Gegenden sehr gepflegt, namentlich wird die Hornviehzucht durch die reichen Alpenweiden der nördlichen Gebirge, auf denen die Bergamini oder Malghesi (Eigenthümer grosser wandernder Kuhheerden) umherziehen, sehr begünstigt; die beste Schafzucht hat Padua, in Folge seiner herr- lichen Triften auf den Euganeischen Hügeln. Der Viehstapel betrug 1854: 64,696 Pferde, 33,629 Esel und Maulthiere, 396,228 Rinder (ohne Jungvieh), 790,000 Schafe, 39,500 Ziegen und 170,100 Schweine. Die Federviehzucht erstreckt sich auf Gänse, Enten, Hühner und Trut- hühner. Die Bienenzucht wird sehr gepflegt, besonders in Verona und Belluna; die Zahl der Bienenstöcke beträgt 32,700, die jährlich 4,180 Ctnr. an Wachs und Honig liefern. Die Seidenraupenzucht ist von ausserordentlicher Wichtigkeit, und erzeugt jährRch an 195,000 Ctnr. Cocons. Für Taffet eignet sich vorzugsweise die leichte Seide von Bel- luno, für Sammet und Atlas die vicentinische, für schwere Stoffe die polesinische, zu Posamentirwaaren die veronesische aus dem Etschthale und von den Gestaden des Garda-See's. — Die Jagd ist, selbst im Gebirge, von keiner Bedeutung mehr; jagdbares Wild ist wenig mehr vorhanden, |
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4 27. — Lombardisch-Venetianiselies Königreich.
um so zahlreicher ist das Wassergeflügel an den Seen und Flüssen und in den Sümpfen und Lagunen, besonders wilde Enten. Die Fischerei ist von grosser Wichtigkeit; die Seeflscherei bildet ein eigenes Gewerbe, ist an den Küsten des Adriatischen Meeres sehr bedeutend, und liefert trefl'liche Thunfische, Makrelen, Sardellen, Meergrundeln, Haien etc., Krebse, Mu- scheln und Austern. — Der Bergbau ist unbedeutend: das Kupferberg- werk zu Agordo liefert 3,313 Ctnr. Kupfer, das Galmei- und Bleiwerk zu Avronza 293 Ctnr. Blei, 1,357 Ctnr. Zink und 300 Ctnr. Galmei Ausbeute. Häufig und reich sind die Steinbrüche, besonders von Marmor in den Provinzen Verona, Vicenza, Treviso und Belluno, und von Kalksteinen und Sandsteinen (bei Lavagno). Die Braunkohlengruben (am Bolca u. a. 0.) liefern jährlich 270,000 Ctnr.; Torf wird wenig gewonnen; Schwefel jähr- lich an 700 Ctnr., Eisenvitriol über 9,500 Ctnr. producirt. — Die Ge- werbsindustrie steht nicht mehr in der Blüthe, deren sie sich im 14. und 15. Jahrhundert erfreute, dessenungeachtet übertrifiTt das Lombardisch- venetianische Königreich immer noch alle anderen Staaten Italiens, sowohl an Menge als an Vollkommenheit seiner Manufakturartikel. EigenUiche Fabriken und Manufakturen sind 1,027 im Lande. Spinnerei in Flachs, Wolle und Baumwolle wird an verschiedenen Orten betrieben. Venedig fabrizirt trefl'lichen Zwirn, Hanf- und Flachsleinwand; letztere auch die Provinzen Padua, Vicenza, Verona. Rovigo, besonders Treviso. Auf dem Lande wird viel gewoben. Baumwollenzeuge verfertigt man fast überaR; Flanell liefert Bassano, Gondeltücher Venedig, Kleiderzeuge, Möbel- und Tapetenstoff'e Vicenza; Seidenstofl'e, woRene und seidene Bänder und Borten fabriziren Venedig, Padua und Verona; Zwirnspitzen die Weiber der Insel Burano. Leder liefern die Fabriken und grösseren Gerbereien in Udine, Venedig etc., Pergament Bassano, Strohgeflechte und Strohhüte die Gebirgsgegenden, besonders der Distrikt Marostica; gutes Papier Por- denone, Udine, Treviso, Sacile; schöne Holzarbeiten, musikalische Instru- mente und Ebenistenarbeiten liefert das ganze Land; Venedig Masken, künstliche Blumen, Filegranarbeiten, Wachswaaren, Glas-, Strick- und Schmelzperlen, Glasgespinnste, Spiegel- und Tafelglas, Wachskerzen, Seife, Gold- und Stablwaaren etc.; Padua Darmseiten; Vicenza künstliches Fisch- bein; Treviso Kupfer-, Eisen- und Stablwaaren; Verona Messingwaaren; Friaul Eisengeräthe; Chioggia Bleikugeln und Schrote; sehr schönes Ge- schirr, namentlich Fayence, erzeugen die Fabriken zu Nove, Vicenza, Treviso, Este etc, —
Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Sehr wichtig und lebhaft ist der Handel, besonders durch die sehr einträgliche Seidenzucht und den Ueberfluss an Naturprodukten. Die lebhafte Schilffahrt auf dem Adri- atischen .Meere, die sich immer mehr ausdehnenden Eisenbahnen, aus- gezeichnete Kunststrassen, und ein vortheilhaftes Kanal- und Flusssystem befördern den Handel ungemein. Der Landhandel geht nach Mittel- und Westeuropa, vor ARem in die Oesterreichischen Staaten, und ist theils Aktiv-, theils Passivhandel. Die Ausfuhren bestehen in Reis, Seide, Oel, Südfrüchten, Levantiner- und Kolonialwaaren, Papier, Darm- saiten, Strohhüten, Glasperlen und anderen Fabrikerzeugnissen; die Ein- fuhren in Wolle-, BaumwoR- und Leinenwaaren, PorzeRan, Tapeten, Modewaaren, Shawis, Bergprodukten und allerhand Industrie-Erzeugnissen. Der Wasserhandel ist noch bedeutender, sowohl auf dem Meere, als auch auf den schilTbaren Flüssen und Kanälen. Der Seehandel besteht im Küstenhandel, im Handel mit Griechenland und der Levante, und im Verkehr mit den westeuropäischen Staaten und Nord-.\merika. Dampf- schiffe und Packetboote unterhalten einträgliche Verbindung zwischen Venedig und Triest; die inneren Kanäle und die Brenta werden ebenfalls mit Dampfbooten beschiflTt; die Küsten mit Trabaccoli, Tartanen etc. be- fahren, und der Stadtverkehr in Venedig durch Gondeln unterhalten. Die wichtigsten Handelsstädte des Landes sind Venedig, mit Freihafen, und Verona, mit einer sehr besuchten Messe. Die Landstrass en sind schön und vortrefflich. Die Hauptstrasse durchzieht von Westen gegen Nord- ost die Mitte des Landes, führt aus der Lombardie über die zwei wich- tigsten Uebergangspunkte, Mantua und Peschiera, nach Verona, und von da über Vicenza, Treviso nach Udine, theilt sich dort, und führt über Palma nuova nach Görz, und über Ponteba nach Kärnthen. Die süd- liche Hauptstrasse läuft von Mantua über Legnago nach Padua und Mestre. Nach Tyrol führt eine Hauptstrasse von Verona im Etscbthale durch die Klause von Peri, eine andere von Bassano durch den Kofel- pass in's Brentathal, und eine dritte verbindet Vicenza über Schio mit Tyrol etc.; sämmtliche Hauptstrassen werden durch gute Seitenstrassen mit einander verbunden. Treffliche Eisenbahn en durchziehen das Land. Von Venedig führt eine Eisenbahn über Mestre, Sacile, Pordenone, Udine nach Görz und Triest; eine andere von Venedig über Mestre, Padua und Vicenza nach Verona; eine dritte von Verona über Trient nach Bötzen; eine von Verona über Peschiera, Brescia und Bergamo nach Mailand, und eine von Verona nach Mantua. Projektirt sind Bahnen von Mantua über Novi nach Modena, und von Mantua über Gua- stalla nach Reggio. — Münzen, Maass und Gewicht sind die gleichen, wie in der Oesterreichischen Monarchie.
»er .Staat. — Das Lombardisch-venetianische Königreich ist ein zum Kaiserthum Oesterreich gehörendes erbliches Kronland, das seit der Abtretung der Lombardei an Frankreich (Sardinien), mit dem bei Oesterreich verbliebenen Theile derselben, in folgende 9 Provinzen und in 84 Distrikte geschieden wird, 456,8? Qu.-Meilen umfasst und 2,444,952 Einwohner
enthält. (siehe nebenstehende Tabelle)
Die Zahl der Wohnplätze im jetzigen Lombardisch-venetianischen Königreiche beläuft sich auf 1,017, mit 392,511 Häusern, und zwar auf 32 Städte, 245 Marktflecken und 740 Dörfer. Hauptstadt des Landes ist Venedig. Städte mit mehr als 5,000 E., ohne die oben genannten Pro- vinzial-Hauptstädte sind, in Venedig: Burano mit 6,115, Chioggia mit 26,300, Mestre mit 7,350 , Portogruaro mit 7,820 E.; in Padua: Mon- tagnana mit 9,200 E.; in Rovigo: Adria, am Kanal Bianco, mit 11,900, |
Distrikte.
1. Venedig; 2. Mestre; 3. Dolo 4.Mirano; ä.Chioggia; 6.Por togruaro ; 7. San Dona •.■■ 1. Padua: 2. Camposampiero
3. Piove; 4. Este; 5. Montag- nana; 6. Monselice; 7. Con- selve ; 8. Citadella........
1. Rovigo; 2.Lendinara; 3. Ba- dia: 4. Massa; 5. Oehiobello; 6. Ädria; 7. Crespino; 8. Ari-
1. Vicenza ; 2. Arzignano ; 3 Barbarano; 4. Lonigo; 5. Bas- sano; 6. Marostica: 7. Assia- go; 8. Schio; 9. Tl'iiene; 10.
Valdagno ..................
1. Verona; 2. ViUafranca; 3. Caprino ; 4. Bardolino; 5. San Bonifacio; 6. Tregnago; 7. Sampletro-Incariano; 8. Isola della Scala ; 9. Legnago: 10. Sanquinetto ; 11. Cologua •.■ 1. Treviso ; 2. Montebelluna ; 3. Castelfranco; 4. Asolo ; 5, Co- negliano; 6. Oderzo; 7. Ce-
neda: 8. Valdobbiadere .....
1. Udine; 2. Codroipo; 3. San Daniele; 4. Palma; 5. Bati- sana; 6. Pordenone ; 7. Sa- cile; 8. Ariano; 9. San Vito ; 10. SpiUmberito; 11 Maniago ; 12. Tolmezzo; 13. Ampezzo; 14. Klgolato; 15. Moggio; 16. Cremona; 17. Cividale; 18. San Pietro della Chiari; 19.
Tarcento.......................
1. Belluno; 2. Longarone; 3. Agordo; 4. Fonzaso; 5. Fel- tre; 6. Pieve di Cadore; 7.
Auronza .......................
1. Mantua; 2. Volta ; 3. Revere ;
1. Venedig (Venezla)..
2. Padua (Padova)..
294,318 348,290
156,213
362,522
328,768
259,830 410,493
4. Gonzaga; 5. Sermida; 6. Ostiglia .........:.............
9 Provinzen
Lendinara mit 5,500 E.; in Vicenza: Bassano mit 12,500, Asiago mit 5,800, Schio mit 5,760 E.; in Verona, ausser der Hauptstadt keine; in Treviso: Ceneda mit 8,000, Cannegliano mit 6,500, Oderzo mit 6000 E.; in Udine: Cividale mit 6,400 E., und in Mantua: Gonzaga mit 15,600 Einwohner. Bedeutende Marktflecken mit mehr als 5,000 E. sind: Cavar- zere, am rechten Etschufer, mit 10,000; Citadella, unweit der Brenta, mit 6,700, Este, am Kanal Restara, mit 8,000, Monselice, am gleichnam, Kanal, mit 8,800, Recoaro, besuchter Badeort, mit 5,200, Villafranca, am Tartaro, mit 6,200, Legnago, an der Etsch, mit 10,80(T, Castel Franco mit 6,000, Curtatone, am Mincio, mit 5,000, San Benedetto mit 7,000, Ser- mide, mit 5,000, und Ostiglia mit 5,000 E.; wichtige Dörfer mit 5,000 und mehr Einw. sind: Pellestrina auf der gleichnam. Insel, mit 7,400, und Montebelluna, in Treviso, mit 5,000 Einwohnern. — Sitz der Statt- halterei ist zu Venedig. — Das Wappen des Lombardisch-venetiani- schen Königreichs ist ein senkrecht getheilter, mit der eisernen Königs- krone von Italien bedeckter Schild: rechts in silbernem Grunde eine blaue, golden gekrönte, aufgerichtete Schlange, die ein rothes kleines Kind im Rachen hält, wegen der Lombardie: links iu Blau ein liegender, goldener, geflüplter Löwe, mit vorwärts gekehrtem Haupte von einem goldenen Schein umgeben, mit den Vorderpranken ein goldenes, geöffnetes Buch haltend, worin die Worte: „Paxtibi, Marce Evangelista mens", wegen Venedigs. ~ Oberste Justizbehörde ist das Ob er La nd esger ich t zu Venedig, welches in zweiter Instanz in allen Fällen entscheidet; letzte Instanz ist der Oberste Gerichtshof zu Wien. Unter dem Ober-Landesgericht stehen als Gerichte erster Instanz: 9 Landesgerichte (eines für jede Provinz, die in den Provinzial-Hauptorten ihren Sitz haben), 1 Handels- und Seegericht (in Venedig), 10 Stadtpräturen (davon 2 in Venedig und je eine in den übrigen Provinz-Hauptorten, deren Geschäfte von dem Landesgerichtspersonale besorgt werden), 10 Landpräturen erster, und 59 Landpräturen zweiter Klasse. — Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Landesdirektin zu Venedig, die 9 Finanz-Bezirks- direktionen, 9 Sammlungskassen, 16 Haupt- und 34 Neben-Zollämter, 42 Verzehrungssteuer-, 4 Weg- und Brückenmaut-Aemter, 1 Tabaks-Haupt- magazin, 9 Salzniederlagen, und 12 Finanzwachsektionen unter sich hat. Das Bergwerksinspektorat zu Agordo steht unter der Finanzpräfektur zu Venedig, und das Forstwesen unter dem Generalforstinspektorate zu Treviso. - Das Heerwesen des Landes steht unter dem Armee- und Landes-General-Kommando für das Lombardisch-venetianische Königreich, für Tyrol, Kärnthen, Krain und Küstenland. Hauptquartier des Armee-Kommando's ist in Verona, des Landes-General-Kommando's zu Udine. Hauptquartier des S.Armeekorps ist Verona, des 7. Armee- korps Padua, des 8. Armeekorps Venedig. — Die Kommando's der Ergänzungsbezirke der k. k, Armee sind zu Padua, Treviso, Udine und Verona. Zur kaiserlichen Armee selbst hatte das Lombardisch-venetiani- sche Königreich (mit dem abgetretenen Theil der Lombardie) 9 Linien- Infanterie-Regimenter, 3 Jägerbataillons, 1 Dragoner- und 2 Ulanen-Regi- menter zu SteRen. — Die Militärpflicht ist aRgemein, Dienstzeit 8 Jahre, Stellvertretung ist gestattet. — Festungen und befestigte Orte des Landes sind: Mantua, Peschiera, Verona mit 3 CasteRen, Leg- nago, Rovigo, Palmanuova und Osoppo. — Flaggen des Lom- bardisch-venetianischen Königreichs siehe „Flaggen-Atlas, Taf. 1, Fig. 38 Standarte von Mantua; Fig. 39 Flagge von Venedig. |
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_ eschiclite. — Die nacli den Ufern der Oslsee sich abflachen- den, von der Elbe, Oder und Weichsel mit ihren Nebenflüssen durch- strömten, grösstentheils sandigen, und nur in ihren Niederungen und an den Flussbetten von Natur fruchtbaren Ebenen, bilden die anfänglichen Lande der jetzigen Preussischen Monarchie. Seit dem sechsten Jahr- hundert bewohnten diese Streciien Sla ven, die in zahlreiche Völkerschaften getheilt, und in Sprache, Sitten und Abstammung den Germanen entgegen, bald in viele blutige Vernichtungskriege mit ihren deutschen Grenz- nachbarn verwickelt wurden. Den ersten Krieg trug der siegreiche Karl der Grosse in ihre Gaue und schützte die gegen sie gewonnenen Gren- zen durch Markgrafen, 789. Unter seinen schwachen Erben in Deutsch- land drangen die Slavischen Stämme überwältigend in die Sächsichen .An- lande und bauten, überall sich ausbreitend, neue Städte und Dörfer, bis die grossen Sächsisclien Kaiser, Heinrich und dieOttonen, die sämmt- lichen Slavischen Völkerschaften bis an die Oder, den Bug und Stir zu- rückdrängten, die Waldfeste Brandenburg überwältigten und in der Säch- sischen Nordmark gewissermassen die Grundlage der Peussischen Herr- schaft bildeten, 936—973. Nach dem Aussterben der Markgrafen der Nordmark aus dem Hause Plötzkau, 1133, überkam durch Kaiser Lothar's Belehnung Albrecht der Bär, aus dem Stamme der Askanier, diese Mark- grafschaft, erweiterte sein Land durch Slavenkriege, bevölkerte die Land- strecken durch Uebersiedelung von Flamländischen und Deutschen Kolo- nisten, und nannte sich zuerst Markgraf von Brandenburg. Als des geächteten Heinrichs des Löwen Herzogthümer Bayern und Sachsen, als zu mächtige Vasallengüter, zerstückelt wurden, stieg das Ansehen der von Sachsen unabhängig gewordenen Markgrafen von Brandenburg immer mehr; 1186 wurden die Herzöge von Pommern Lehnsmannen von Bran- denburg; in der Lausitz wurden durch Heirath Bautzen, Görlitz und andere Landschaften, östlich von Pommern das Land Stargard bis an die Tollense, |
1256, und die Uckermark erworben, 1256. Siegreich gegen die Polen,
1257, gründeten die Brüder Otto IIL und Johann I. Landsberg, Beerwai- den, Königsberg und andere Städte; durch Heirath und Tausch wurde Soldin und das Land Santhok einverleibt, und so bestand Brandenburg, 1262, aus der Altmark, Mittelmark, Uckermark und Neumark. Zwar theilten die Brüder Johann L und Otto IIL bei zahlreicher Nachkommenschaft die gemeinschaftlich regierten Länder, und es entstanden die Soltwedel- sche und die Stendal'sche Linie, jedoch ohne dass durch verwandtschaft- liche Zerwürfnisse die Kraft des Hauses geschwächt und unheilvolle Zer- rüttungen in den Marken hervorgerufen worden wären. Vielmehr wuss- ten sie das Land durch Anbau von Städten und Dörfern, durch Gewin- nung ausländischer Kolonisten und Begünstigung des Handels und der Gewerbe zu heben. 1317 starb die Soltwedel'sche Linie, und mit Hein- rich dem Jüngern, dem Neffen des thatkräftigen und umsichtigen Wal- demar, das Askanische Regentenhaus in Brandenburg, 1320, aus. Alle angrenzenden Fürsten suchten jetzt auf Brandenburgs Kosten neue Erwer- bungen; hiedurch ging die Oberlausitz verloren, Theile der Neumark wurden abgerissen, und der ganze Complex ward aus seinem blühenden Zu- stande durch innere Zerrüttungen, Streitigkeiten und Kämpfe der Grenz- fürsten innerhalb der Marken, and durch die wachsende Unsicherheit im Lande dem Untergange nahe gebracht.
Dem Kaiser Ludwig dem Bayer gelang es, seinen Sohn Ludwig, nach Uebergehung des Askanischen Agnaten, mit der Reichs-Erzkämmerer- würde und den Marken, nebst Zubehör, zu belehnen, 1324. Ludwig der Brandenburger überliess seinen Brüdern Ludwig dem Römer un 1 Otto, 1351, die Marken. Die Uneinigkeiten der Bayerischen und Brar- denburgischen Linie des Hauses Wittelsbach benutzte Kaiser Karl IV. zu einer Erbverbrüderung zwischen Brandenburg und Böhmen, und nacl dem Tode des kraftvollen Ludwigs des Römers nahm Karl im Namei.
8fttii( uni) Jlîecftfenfiurg
Hand - Atlas. Taf. 28.
1. Preiiji^i^elier ^taat.
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Broinme'8 Hand-.\tlas. — Preussischcr Staat etc. a.
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253 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.
seines Sohnes Wenzel, den Wankelmuth Otto's und die gerechte Reue über sein unnatürliches Verfahren gegen die nächsten Stammverwandten fürchtend, durch List und Gewalt Besitz von den Marken, 1373.
Wie segensreich auch die ersten Regierungsjahre der Luxemburgi- schen Fürsten in Brandenburg waren, durch Karls Bündnisse mit be- nachbarten Fürsten zur Sicherung der Lande gegen auswärtige Kriege und durch Rückführung der Ruhe, des Landfriedens und einer gesetzlichen Ordnung in der Verwaltung der Lande, so beklagenswerth wurde das Schicksal der Provinzen unter seines Sohnes Sigismunds Verwaltung, der 1377 die Marken, die Neumark ausgenommen, und Lebus nebst Stern- berg erbte. Stets geldbedürftig, verpfändete er diese Länder an seinen Vetter Jobst, der mit dem zügellosen Adel das Land aussog. Nicht bes- ser wurde es, als nach Jobst's Tode das Land ihm wieder heimflel, da er, stets auswärtig beschäftigt, weder kräftig einschreiten konnte, noch mochte, bis er endlich dem um ihn hochverdienten Friedrich VL, Burg- grafen von Nürnberg, für bedeutende Geldvorschüsse erst die .Marken verpfändete, 1414, und denselben 1417, ohne Vorbehalt, mit den Mar- ken, wie*r sie besass, nämlich mit der Altmark, .Mittelmark, einem Theile der Uckermark und dem Lande Sternberg, sammt der Kurwürde, als Friedrich L, Kurfürsten von Brandenburg, zu Kostnitz feierlich be- lehnte.
Die Ahnen dieses Fürsten, Friedrich L, Kurfürsten von Branden- burg, aus dem Hause Hohenzollern, stammverwandt mit den ZoHern in Schwaben, traten schon im 13. Jahrhundert als Burggrafen von Nürnberg auf, und führten in diesem Theile Frankens, als kaiserliche Beamte, die Aufsicht über die Reichs- und Erbgüter der Kaiser. Durch Kauf, Erb- schaft und als Belohnungen der Kaiser erwarben sie eine Menge Güter und Gerechtsame in diesen Gegenden und äusserten bald einen bedeuten- tenden Einfluss durch Staatsklugheit und wohlberechnete Thätigkeit; einen Beweis hiervon gab die Thronbesteigung Rudolphs von Habsburg. In der Kaiserfehde zwischen Ludwig dem Bayer und Friedrich von Oesterreich entschied der Burggraf Friedrich IV,, durch Herbeiführung des Sieges in der Schlacht bei Ampflngen, für Ludwig. Kaiser Karl IV. er- hob die Burggrafen in den Reichsfürstenstand und begabte sie mit vielen Vorrechten. In der Folge der Zeit theilten sich die Buggrafen von Nürn- berg in zwei Linien, in die Baireuth'sche oder die des Oberlandes, und in die Ansbachische oder die des Unterlandes; die letztere bestieg un- ter Friedrich VL den Fürstenthron von Brandenburg. Die Bemühungen dieses Fürsten, die unter den Bayern und Luxemburgern abgerissenen Landestheile wieder zu erwerben, waren erfolglos; doch suchte er durch Erbverbrüderung mit Sachsen und Hessen, und Zusicherung künftiger Erb- folge in Mecldenburg, 1442, die Aussicht auf ferneren Länderzuwachs zu erwerben. Unter seinem Sohne Friedrich IL, 1445, erholte sich das Land von den verheerenden Hussiteneinfällen. Der kriegerische Bruder dessel- ben, Albrecht Achilles, 1471, behauptete gegen Stände und Herren, in Ansehung der Steuern und Zölle, seine landesfürstlichen Rechte, er- warb Züllichau, und gab das erste Hauserbfolgegesetz, nach welchem der älteste Sohn die Mark ungetheilt erben soRte und die Fränkischen Herr- schaften nur unter Zweien getheilt werden konnten, so dass es nie mehr als drei regierende Linien gebe. Sein ältester Sohn, Johann Cicero, erbte 1486 die Kurwürde, während die jüngeren Brüder in Franken folg- ten; er setzte mit Kraft die Zahlung einer jährlichen Accise den Städten gegenüber durch, erwarb die Herrschaften Gossen und stiftete die Uni- versität Frankfurt an der Oder, Joachim L, 1499, erwarb Krossen und Ruppin und brachte von dem Orden die Neumark wieder an sein Haus. Seinen Söhnen, Joachim IL und dem Markgrafen Johann, war es vor- behalten, die Reformation, der ihr Vater auf das Entschiedenste abhold war, in ihren Ländern zu verbreiten. Johann Georg vereinigte, nach dem Tode seines Oheims, des Markgrafen Johann, sämmtliche Branden- burgische Marken, und suchte der durch seines Vaters Prachtliebe veran- lassten Zerrüttung der Finanzen abzuhelfen; unter ihm müssten sämmt- liche Juden das Land räumen. Streng sorgte er für die Sicherheit des Landes durch harte Bestrafung der inneren Fehden und Räubereien, und bemühte sich, Ackerbau, Gewerbe und Volksbildung zu heben. Unter Joachim Friedrich, 1598, wurden die Bisthümer Havelberg, Branden- burg u, Lebus aufgehoben. Johann Sigismund, 1608, trat in dem Streite über die Jülich-Clev'sche Erbschaft mit Pfalz Neuburg zur reformirten Kon- fession über, erwarb aber in dem Vergleiche zu Xanten, 1614, Cleve, Mark, Ravenstein und Ravensberg. 1611 übernahm er auch die Regie- rung des Herzogthums Preussen, das früher, als Ordensland der Deutschen Ritter, seit 1225 bis in das erste Viertel des 14. Jahrhunderts an äusserer Macht und innerem Glück sich hob, dann aber, durch innern Verfall und unglückliche Kriege herabgekommen, zu Länderabtretung und Lehnspflich- tigkeit an Polen gezwungen wurde, bis endlich der Hochmeister Albrecht von Brandenburg-Ansbach Preussen als erbliches Herzogthum, 1525, von Polen zur Lehn nahm und das mithelehnte Kurhaus dem letzten Herzog in der Regierung folgte. Unselig wirkte der 30jährige Krieg auch auf Brandenburg: weder die Verbindung mit Schweden, noch die Annahme des Prager Friedens brachten dem Lande Ruhe. |
Glücklicher gestalteten sich die Verhältnisse seit Friedrich Wil- helms, des grossen Kurfüsten, Regierung, 1640. In dem Westphälischen Frieden, 1648, vergrösserte er sein Land durch Erwerbung des grössten Iheils von Hinterpommern und Kamin, nebst den Johannitergütern, durch Magdeburg, Halberstadt und Minden, Dadurch, dass er ein bedeutendes stehendes Heer errichtete und mit diesem an den Kriegen zwischen Oesterreich und Frankreich entschiedenen Antheil nahm, dass er durch sein Bündniss mit Karl-Gustav von Schweden gegen Polen in dem Frieden zu Welau, 1657, Preussens Souveränetät stipulirte und durch den Sieg über die Schweden in der Schlacht bei Fehrbellin, 1675, den Ruf des Preussischen Militärs begründete, wies er schon jetzt Preussen eine Stelle tmter den Europäischen Mächten an. Durch Einwanderung der Französi- schen Reformirten hob er die Kultur des Landes, sowie durch neue, frei- lich drückende Finanzoperationen und Abolirung der Rechte und Freihei- ten des Herzogthums Preussen, trotz der Garantie derselben durch Polen, die Einkünfte des Staates, Sein prachtliebender Sohn Friedrich HL setzte sich zu Königsberg, 1701, als Friedrich L die Königs kröne auf, wurde 1707, nach Aussterben des Hauses Longueville, Regent von Neufchatel und Valengin, erkaufte die Erbvogtei von Quedlinburg, Peters- burg und Mörs, und stiftete die Universität zu Halle. Sein sparsamer Sohn, Friedrich Wilhelm L, hob 1713 den gesunkenen Wohlstand des Lan- des durch Begünstigung des Ackerbaues, eingew-anderte Kolonisten (Salz- burger), Unterstützung der Fabriken und Errichtung der Grenzzölle, er- warb im I'rieden mit Schweden Stettin, Usedom, W^ollin und das Land zwi- schen der Oder und Peene, von der Oranischen Erbschaft aber das Quar- tier Geldern, und hinterliess, 1740, seinem Sohne, Friedrich IL dem Grossen, zur Ausführung seiner Riesenplane die beiden Haupterfordernisse, ein trefflich geübtes und geordnetes Heer und eine volle Staatskasse. Dieser, den gesunkenen Kriegsstand Oesterreichs benützend, erhob An- sprüche auf Schlesien, und behauptete in 3 Kriegen, 1740—1742, 1744— 1745, 1756—-1763, im Frieden ganz Schlesien, bis auf Troppau, Jägern- dorf und Teschen. 1772 vereinigte er, in der mit Oesterreich und Russ- land beschlossenen ersten Theilung Polens, das früher von dem Deutschen Orden an Polen abgetretene Polnisch-Preussen und den Netzedistrikt mit seiner Monarchie. Durch Theilnahme, vorzüglich an den Verhandlungen bei der Bayerischen Erbfolge, und durch die Stiftung des Fürstenbundes, steuerte er den Vergrösserungsversuchen des Kaisers Joseph IL Für die innere Verfassung des Landes sorgte er durch Einführung eines neuen Gesetzbuches, durch Ordnung der Finanzen, durch allseitige Beförderung des Wohlstandes, durch Anlegung von Kanälen und Errichtung von Fabri- ken und Manufakturen. Bei seinem Tode betrug die Grösse der Preussi- schen Monarchie 3,513 Qu,-M. mit mehr als 6 Millionen Einwohnern; der Schatz hatte 70 Millionen Thaler. Sein Neffe, Friedrich Wilhelm IL, 1786—1797, übernahm 1791 die Fränkischen Hauslande Ansbach und Bai- reuth, und nahm, in der zweiten und dritten Theilung Polens, 1793 und 1795 , Südpreussen, Danzig, Thorn, einen Theil von .Massovien mit Warschau und Neu-Ostpreussen in Besitz. Durch Waffengewalt zwang er die gegen den Erbstatthalter empörten Niederlande zur Unterwerfung; aber nicht glückhch war sein Feldzug gegen die republikanischen Neu- franken. Durch unberechneten Aufwand und Günstlingsherrschaft w'urde eine Schuldenlast von 18 .Mill. Thaler gehäuft, die Steuern wurden drücken- der, und es wurde selbst geistiger Zwang versucht; so verlor Preussen nach Aussen den mächtigen Einfluss, den es durch Friedrich den Gros- sen erlangt. Seinem Nachfolpr, Friedrich Wilhelm IIL, war es auf- bewahrt, Preussen auf die jetzige Höhe der Macht und des entscheiden- den Einflusses in den politischen Angelegenheiten Europa's zu erheben. Unter den drohendsten Aussichten für Europa's Ruhe und die geordneten Staatsverhältnisse bestieg er den Thron. Durch Frieden mit dem .Aus- lände und weise Staatswirthschait im Innern, hob er die Kraft und den Wohlstand des Reichs imd gewann für Abtretungen an Frankreich, im Baseler Frieden, 1803, bedeutende Ländervermehrung durch Paderborn, Hildesheim, das Eichsfeld, Erfurt, Münster, Quedlinburg u. a. m. Im Ver- trage zu Wien, 1805, mit Napoleon, tauschte er gegen seine Fränkischen Besitzungen, für Neufchatel und Cleve, Hannover ein; hieran reihten sich jedoch Zerwürfnisse mit Frankreich, und in dem dadurch entstandenen Kriege, 1806, verlor Preussen im Frieden zu Tilsit die Hälfte seiner Pro- vinzen, und die zu zahlenden Kontributionen und zu leistenden Kriegs- lasten vernichteten den Flor des Landes, Aber in dem 1812 anhebenden Freiheitskriege erstand Preussens Staatsmacht und Glanz grösser und herrlicher, denn je: es erwarb vollends ganz Pommern, das Herzogthum Sachsen, Gebietsvermehrungen am Rhein und in Westphalen, und östlich erstreckte sich seine Grenze bis nach Polangen. — Unablässig war der König für das Glück seines Volkes durch Verbesserung der Rechtspflege und der Verwaltung, durch Pflege des Schul- und Unterrichtswesens, durch Einführung zeitgemässer Städteordnungen und durch Einsetzung berathender Provinzialstände besorgt, und erwarb durch den Vertrag vom 31, Mai, 1834 von Sachsen-Koburg das Fürstenthum Lichtenstein. Am 7, Juni 1840 folgte dem tiefbetrauerten König, der Preussen zu einer Europäischen Grossmacht erhoben, dessen Sohn, Friedrich Wilhelm IV., unter welchem das Verhältniss der Krone Preussen zu Neuenburg und Valengin im Jahr 1848 durch die Republikanisirung des Kantons zerris- sen wurde. Die Deutsche Kaiserkrone, die ihm von der Deutschen Na- tionalversammlung zu Frankfurt angeboten wurde, wies er zurück, erwarb am 12. März 1850 die Gebiete der- Fürsten von Hohenzollern-Hechingen und HohenzoRern-Sigmaringen, die ältesten Stammbesitzungen des Hauses Hohenzollern, gegen eine Rente, und kaufte von Oldenburg am 20. Juli 1853 ein kleines Gebiet an der Jahde-Mündung, zur Anlegung eines Kriegs- hafens. Durch Krankheit veranlasst übertrug er seinem Bruder, dem Prinzen Friedrich Wilhelm Ludwig von Preussen, am 9. Okt. 1858 die Regentschaft des Landes, die derselbe provisorisch schon längere Zeit hindurch geführt hatte. („Genealogie" siehe folgende .Seite.)
Das liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Der seiner Hauptmasse nach in Norddeutschland liegende Preussische Staat bildet kein zusammenhängendes, geschlossenes Ganzes, sondern besteht aus zwei von einander getrennten Haupttheilen, einem isolirten Gebiete in Süddeutschland (HohenzoHern) und mehreren kleinen auf frem- dem Gebiete liegenden ParzeUen, erstreckt sich vom 23o35'-40031' OL. und vom 480-560 NBr., und hat, ohne die Enklaven, eine Grenzlinie gegen fremde Länder von circa 900 Meilen. Die beiden HaupttheUe, ein östlicher und ein westlicher, nähern sich zwischen 27» und 280 OL. und zwischen 5lo und 520 NBr. einander auf 6—8 Meilen, und werden durch kurhessisches und hannoversches Gebiet getrennt. Der östliche Haupt- theil, aus den Provinzen Preussen, Posen, Brandenburg, Pommern, Schle- sien und Sachsen bestehend, ist grösser und zerrissener, als der geschlos- sene westliche, erstreckt sich zwischen 270 29'—40O31' OL. und zwischen 49o49'_55052' NBr., und wird im N, von Mecklenburg-Schwerin und Meck- lenburg-Strelitz (75 Meilen), und von der Ostsee (104 M.), im 0. von Russland mit Polen (179 M.), und Oesterreich (Galizien, 3 M,), im S. von Oesterreich (84 M,, Schlesien, Mähren und Böhmen), Königreich Sachsen (36 M.), Sachsen-Altenburg, Reuss, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen- Meiningen, Schwarzburg-Sondershausen und Rudolstadt und Sachsen- Gotha, und im W, von Kurhessen (10 M.), Hannover, Braunschweig und Anhalt-Bernburg (zusammen 98 M.) begrenzt, Enklaven zu diesem Haupt- theil, in fremden Ländern, sind nur im Westen und gehören den Pro- vinzen Sachsen und Pommern an. Diese Enklaven selbst sind: der Kreis Schleusingen, der Kreis Ziegenrück, und die Enklaven Gefell, Sparenberg und Blankenberg; Löbnitz, Mühlberg, Brennekkenstein; Hehlingen, Hess- lingen und Wolfburg, welche sämmtlich zur Provinz Sachsen, und Dukkow und Zettemin, welche zu Pommern gehören. Fremde Gebietstheile, die vom preussischen Staate umschlossen werden, sind ebenfalls nur im Westen dieses Haupttheils. Der westliche Haupttheil, die Provinzen |
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Genealogie der Regenten von Preussen.
Haus Holieuzollern. Konrad I.
Sohn Rudolphs II., Grafen von Zollern, erster Burggraf von Nürnberg gegen 1200.
Friedrich I., Burggraf i 1218.
Friedrich II., Burggraf, Graf von .Abensberg
Konrad II, Burggraf 1218 f 1260
I
Friedrich III., Burggraf 1260 f 1293
Johann 1., Burggraf 1297 T 1298
Konrad III., Burggraf •{■ 1314
Friedrich IV., Burggraf 1298 + 1332
Albert I., Burggraf i 1361
Johann II., Burggraf 1332 f 1357
I
Friedrich V., Burggraf _1357 f 1398
Johann III., Bursrgraf Friedrich \I., Burggraf 1398,
j 1420 als Friedrich I., Kurfürst von Brandenburg
Albreeht Achilles Kurfürst 1471 -j- 1486
Georg, Markgraf von
Ansbach, ältere Fränkische Linie, (erlosch 1603)
Albrecht, Grossmeisler des Deutschen Ordens 1512, Herzog In Preussen 1525 -l- 1568 1
Albrecht Friedrich, Herzog von Preussen f 1618
1417 f 1440
Friedrich II., Kurfürst 1440 (mit den eisernen Zähnen) f 1471
Johann (Cicero), Kurfürst 1486 f 1499 Friedrich, Markgraf von Ansbach und Baireuth f 1536
Joachim I. (Nestor), Kurfürst 1499 f 1535 I
Joachim II. (Hektor), Kurfürst 1535 f 1571 Johann Georg, Kurfürst 1571 f 1598
Christian Linie Baircnth
(erlosch 1769)
Joachim Friedrich, Kurfürst Joachim Ernst
1598 + 1608 Linie von Ansbach
I (erlosch 1806J
Joachim Sigismund, 1808 Kur- fürst, 1618 Herzog von Preussen f 1619
1
Georg Wilhelm, Kurfürst 1619 i 1640
I
Friedrich Wilhelm (der Grosse), Kurfürst 1640 , sou- veräner Herzog von Preussen
1658 T '688 __
Philipp Wilhelm Markgraf von Schwedt (ausgestorben 1771)
Friedrich III., 1688, am
18. Januar 1701 als Friedrich I., König von Preussen f 1713
I
Friedrich Wilhelm I.,
_1713 i 1740
Friedrich II., der Grosse,
August Wilhelm f 1758
1740 j1786
Friedrich Wilhelm IL, 1786 ^ 1797
I
Friedrich Wilhelm IIL, 1797 i 1840
Friedrich Wilhelm IV.
1840
Friedrich Wilhelm Ludwig geh. 22. März 1797, Regent d. 9. Okt. 1858 1
Friedrich Wilhelm
geb. 18. Okt. 1831
Westphalen und Rheinland umfassend, ist zwischen 23035'—27010' OL. und zwischen 490 8'—520 30' NBr. gelegen, und wird im Norden von den Niederlanden (23 Meli.), Hannover (41 M.), Schaumburg-Lippe, Kurhessen und Lippe-Detmold, im 0. (nach S. sich ziehend) von Braunschweig, Han- nover, Kurhessen, Wald- eck , Hessen-Darmstadt, Nassau, Meissenheim,Bir- kenfeld und der bayeri- schen Rheinpfalz, u. im W. von Frankreich (14 MeR.), Luxemburg, Bel- gien und den Niederlan- den (zusammen 80 Mei- len) begrenzt. Enklaven besitzt dieser ganz ge- schlossene Haupttheil des Staats nur wenige, im Osten nämlich: Lügde, zu Westphalen gehörig, und den Kreis Wetzlar, der zum Regierungsbe- zirk Koblenz gehört, in 2 Stücken. — Das iso- lirte Gebiet in Süd- deutschland besteht aus den Fürstenthümern Hohenzollern-He- chingenu.Sigmarin- gen, die V. Württemberg und Baden umschlossen sind, u. hat mehrere klei- ne Parzellen als Enklaven in Baden U.Württemberg. EinNebentheRdesStaats- 8'ebiets ist das Jahde- gebiet, zwei kleine Ge- bietstheile im 0. und W. des Jahdebusens, die von Oldenburg umgrenzt wer- den. — Der Flächen- Inhalt des ganzen Staates beträgt 5,103,6o (5,103,9,) Qu.-M., Ende 1855 mit 17,202,831 Ein- wohnern, hat mithin 3,370 Seelen auf 1 Quadrat-Meile. Die grösste Länge des ganzen Staats, vom östRchen Punkte Preussens im Regie- rungsbezirk Gumbinnen bei Schirwindt bis Saarlouis im Regierungs- bezirk Trier der Rheinprovinz, beträgt 172V2, die grösste Breite des östlichen Haupttheils, von der Grenze von Oesterr. Schlesien bis zur Ost- see bei KÖslin 68 Meilen. Von dem Areal des Ganzen gehören dem öst- Rchen Haupttheile 4,277,7?, dem westlichen 855,)o, dem südlichen Neben- theüe 20.85 Ou.-Meilen. |
Physische Beschaffenheit. — Der grösste Theil des preussischen Staats, 8/9 des Ganzen, ist Flachland und gehört der grossen germani- schen Tiefebene an; V9 ist Mittelgebirgsland. Fast durchgehends Fläche ist der östliche Haupttheil; ganz eben sind die Provinzen Preussen, Bran- denburg, Pommern und Posen, der nördliche und nordöstliche Theil von Schlesien, die Nordhälfte der Provinz Sachsen, der nordwestliche Theü von Westphalen und der nördliche Theil der Rheinprovinz, wo nur hier und da unbedeutende Hügel aufsteigen. Am tiefsten gelegen ist Ostpreus- sen, und die Küsten der Ostsee zum Theil so niedrig, dass künstliche Deiche Schutz vor den Ueberschwemmungen des Meeres gewähren müs- sen. Gebirgig sind im östRchen Haupttheile das südwestliche Schlesien und das südwestliche Sachsen, im westRchen Haupttheile die südRche Hälfte der Rheinprovinz, das südwestliche Westphalen, und HohenzoRern. Die Gebirge der östlichen Ländermasse sind: die Karpathen, welche die Südostspitze der Provinz Schlesien berühren; die Sudeten, im südwestRchen Schlesien (das Glatzer Schneegeb-irge, mit dem 4,354' hohen Spieglitzer Schneeberge; das Reichensteiner Gebirge, mit dem 2,950' hohen Heidelberg; das Eulengebirge, mit der 3,100' hohen Eule; der Zobten, 2,246'; das Habelschwerdter- und Reinerz-Gebirge, mit der 8,284' hohen Mense; das Heuscheuer-Gebirge, 2,810'; das Riesengebirge, das in der Riesen- oder Schneekoppe 5,060' aufsteigt; das Isergebirge, mit der 3,546' hohen Tafelflchte, und das Lausitzer-Gebirge oder der Wohlische Kamm, mit der 1,300' hohen Landslfrone); die Bergketten des Thürin- ger Hügellandes (eine von Bergen und Hügeln durchzogene Hoch- ebene von 800—1,000'Höhe; mit dem Eichsfeld, 1,200'; dem Heinich, 1,300'; der Hainleite, 1,400'; dem KytThäusergebirge, der Schmücke und Fime); ein Theil des Thüringerwaldes (hier Finsterberg 2,956'); die Ausläufer des Fichtelgebirges und Frankenvvaldes, und der Harz (mit dem 3,508' hohen Brocken). Die Gebirge der westlichen Länder- masse sind: ein Theil des Taunus (im Kreise Wetzlar); der Wester- wald (von dessen einzelnen Theilen die kalte Eiche bis 2,000, das Sie- bengebirge bis 1,514' aufsteigt); das Sauerländische Gebirge (des- sen einzelne Theiie den Namen Rothlager- oder Rothaargebirge, Arns- bergerwald, Lennegebirge, Ebbegebirge, Sauerland und bergisch-märkisches Kohlengebirge führen, und in ihrem höchsten Punkte, dem kahlen Asten- berg, 2,536' erreichen); der Haarstrang, ein schmales Schiefergebirge, dessen westlicher Theil den Namen Aardei führt; der Hunsrück (der aus dem Soonwalde, dem Idarwalde und dem Hochwalde besteht, und im Walderbsenkopf 2,526' aufsteigt); die Eifel (mit der 2,220' hohen Acht); das hohe Veen (eine öde, sumpfige, waldlose Hochfläche, bis 2,100' Höhe), und das Wesergebirge (von welchem das Süntelgebirge und der Teutoburger Wald preussisches Gebiet durchzieht). Hohenzollern wird von der schwäbischen Alp oder dem schw^äbischen Jura durchzogen, und hat im Kornbühl mit 2,732 und im Zollerberg mit 2,621' seine höchsten Punkte. — In hydrographischer Beziehung gehört Preussen dem Gebiet der Ostsee, dem der Nordsee und, durch die Donau, dem Gebiet des Schwarzen iMeeres an. Die Ostsee oder das Baltische Meer bespült auf 104 Meilen dessen Küste und bildet a-uf dieser Strecke viele Busen und Einbuchten, von denen die Bucht von Danzig mit dem Putziger Wiek, der Rügensche oder Greifswalder Bodden, der Jasmunder- und Kubitzer-Bodden, das Tromper-Wiek, das Prorer-Wiek, und der Saaler- Bodden die bedeutendsten sind. Viele Strandseen oder Haffe, die
meist durch Flussmüu- dungen gebildet werden, süsses Wasser enthal- ten und durch Sanddünen (Nehrungen) von der Ost- see geschieden sind, ste- hen durch schmale En- gen mit ihr in Verbin- dung. Die wichtigsten derselben sind: das Ku- rische Haff, an der Mündung der Memel, 28,2 Qu.-Meil.; das Frische Haff, an der Nogatmün- dung der Weichsel, U,n Qu.-M., und das Stet- tiner oder Pommer- sch e Haff, das durch die Odermündungen ge- bildet wird, aus zwei Theilen besteht, durch die Inseln Wollin und Usedom von der Ostsee geschieden, und durch drei Ausflüsse: Peene- münde, Swinemünde uud Divenow, mit ihr ver- bunden wird. — An der Nordsee besitzt Preus- sen nur den Jahde- busen. — Die Flüsse der Monarchie, die dem Gebiet der Ostsee an- gehören, sind: die Me- mel (Niemen; mit der Jura und Scheschuppe), und die M Inge und Dange, welche in das Kurische Haff strömen; der P regel (mit der Ro-
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minte, Goldapp, Auxinne und Allo), und die Pas sarge, welche in das Frische Haff münden; die Weichsel, w eiche von links die Brahe, das Schwarzwasser, die Montau, Ferse und Möttau, rechts die Drewenz, Ossa und Liebe empfängt, und durch mehrere Arme dem Frischen Haff und der Ostsee zuströmt; die Leba, Lupow, Stolpe, Wip- per (mit der Grabow), die Persante und Bega, welche direkt der Ostsee zuströmen; die Oder, die in dos Pommersche Haff mündet, 107 Meilen aufwärts schiffbar ist, und in Preussen von rechts: die Olsa, Klodnitz, Malapane, Stober (und Weida), Bartsch, W'artbe, Plöne und Ihna, von links die glatzer Neisse, Obla, Lohe, Weistritz, Katzbach, Bober und görlitzer Neisse, die Finow, Welse und Ucker empfängt; die Peene, die aus dem malchiner See entspringt, nach Empfang der Tollense schiff- bar wird, und bei Reklam in's Achterwasser mündet; und die Reckenitz, welche bei Dammgarten in den Bläksee fällt. In die Nordsee strö- men: die Elbe, die auf 5G Meilen preussisches Gebiet durchströmt, 17 preussische Städte berührt, und im Staate von rechts die schwarze Elster, Havel und Eide, von links die Mulde, Saale und Ohm empfängt; die Weser, die auf 20 Meilen Preussen durchströmt, von deren beiden QueRenflüssen die Werra schon auf preussischem Gebiet schiffbar ist, und die im Lande die ARer (mit der Leine), und die Diemel empfängt; die Ems, die Vechta und Jahde, und der Rhein, der 4372 Meilen weit Preussen angehört, an seinen Ufern 33 preuss. Städte hat (darunter: Bingen, Koblenz, Neuwied, Bonn, Köln, Düsseldorf, Wesel und Emmerich), nnd von Preussischen Flüssen von rechts: den Neckar, die Lahn, Sieg, Wupper (Wipper), Ruhr, Lippe und alte Yssel; von links: die Nabe, Mosel, Erft und Roer empfängt. Dem Schwarzen Meere gehört die Donau an, die in den hohenzollernschen Landen einen 7 Meilen langen Lauf hat. Das Odersystem umfasst in Preussen 1,980, das Elbesystem 850, das Rheinsystem 700, das W^eichselsystem 480, das Memelsystem 100, das Emssystem 95, und das Wesersystem 95 Qu.-Meilen. — An Land- Seen ist das Land ungemein reich. Im Weichselgebiete sind 3 Haupt- gruppen : die grosse Ostpreussische (mit dem Löventin-, Spirding- und Mauersee u. a.), die nördlich-Ostpreussische (mit dem Drausen-, Geserich-, Drewenz-, SchOlings-See u. a.), und die Westpreussische (mit dem Zarno- witzer-, Radaune-, Ostryc-See u. a.). Im Odergebiete tindet sich: die Pommersche Landseenreihe (gegen 1,000 kleinere und grössere Seen), die obere Netzseegruppe (an der Posen-russischen Grenze), und die Schlesi- schen Landseen; im Oder-Elbegebiet ist die Uckermärkische Seereihe; im Elbegebiete sind die Havelseen, und der salzige See, im Mannsfeldischen; im Weser- und Rheingebiete sind nur wenige stehende Gewässer, und dort der Laachersee am Rheine der bedeutendste. — An Sümpfen, Mooren und Brüchen fehlt es nicht; die meisten sind in den Provin- zen Preussen (heidekruger und labiauer Moorbruch, tilsiter Nehrung, Tbeile der Weichselniederungen), Pommern (Lebamoor, Peenebruch), Branden- burg (der Warthe- und Netzebruch, das Havel- und Rhinluch, der Spree- wald), Posen (der grosse Obrabrucb), Schlesien (die Hochmoore der See- felder, der Heuscheuer, des Riesen- und Isergebirges), und in Sachsen (der Fienerbruch, der halberstädtische Bruch, derDrömling u. a.) Kanäle, die theRs zur Beförderung der Schifffahrt, theils zum Holzflössen, tbeils zur Entwässerung dienen, bestehen in grosser Zahl; von den Schifffahrts- kanälen sind zu erwähnen: der Finow-Kanal (6,2 M., vom Liepersee bis zur Havel); der Klodnitz-Kanal (6 M., von Gleiwitz bis zur Oder); der Plauensche Kanal (4,g M., vom plauenschen See bis zur Elbe bei Parey); der Friedrich-Wilhelms-Kanal (3,7 M-, aus der Spree bis zur Oder); der Bromberger Kanal (3,5 M., aus der Netze bis zur Brahe); der Nord-Kanal (2,2 M., von Neuss bis zur Krefeld-Gladbacher Strasse); der Ruppiner- Kanal, (2,4 M.), der Templiner Kanal u. v. a. — Mineralquellen sind in Menge in fast allen Provinzen, besonders in Schlesien, der Rheinprovinz und Westphalen. — Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit ist im Preussischen Staate guter, mittlerer und sandiger oder felsiger Boden ziemRch in gleichem Verhältniss vorhanden, aber in den einzelnen Pro- vinzen sehr ungleich vertheilt. Guten oder W^eizenboden besitzen die Flussgebiete der Memel, des Pregels, ein grosser Theil des Weichsel- gebietes, das Land der pommerschen Küstenflüsse, das Gebiet der Oder, Peene und Warthe, das der Saale, das westphälische Gebiet der Weser, das linke Rheingebiet von der Mündung der Sieg an, und das Land zwi- schen der Ruhr und Lippe; Schlechten oder Sandboden haben die Nehrungen, das Gebiet der grossen ostpreussischen Seegruppe, der Ost- abfaR der pommerisch-preussischen Höhe zur Weichsel und Netze, der schlesisch-polnische Landrücken, das ebene Land zwischen der Bober und görlitzer Neisse in Schlesien, das Gebiet der Spree vom Spreewalde nörd- lich und nordwestlich zur Havel, und im Osten der Havel, so wie das Land im Nordwesten der Lippe; meist unfruchtbaren Felsboden haben die schlesischen Hochgebirgstbeile, das Sauerländische Gebirge, die Eifel und derHunsrück; Mittelboden alle übrigen Landestheile. — Das Klima ist, je nach der Lage und der Erhebung des Landes, ungemein verschieden, im Ganzen aber gemässigt und gesund, und im Westen weit milder als im Osten. Im Sommer ist der W^ärmeunterschied zwischen den westlichen und nordöstlichen TheRen des Staats nur unerheblich, im Winter dagegen beträgt er volle 5 Grad. Ausser der geringeren Wärme haben die nördlichen Provinzen auch eine mehr veränderliche Witterung, und wegen der Nähe des Meeres und der zahlreichen Seen ist dort auch eine weit feuchtere Luft, als in den westlichen und südlichen Provinzen. Das mRdeste Klima hat das südliche Rheinland. Für Berlin beträgt die mittlere Jahreswärme -f- 7,16" R- (— 0,40 im Winter, + 6,37 im Frühjahr, -f- 14,68 im Sommer, und + 7,50 im Herbste), in Aachen die mittlere Jahrestemperatur 7,49 (im Winter -f- 1,23, im Frühling + 7,04, im Som- mer + 13,61, im Herbst + 8,43), in Stralsund -{- 6,85, in Danzig + 6,06, in TRsit -J- 5,11 (im Winter — 3,oo, im Frühling + 4,56, im Sommer -+- 13,23, im Herbst -f- 5,79), in Breslau -f 6,34, und in Sigmaringen + 6,76" R. — Die Regenmenge beträgt in Berlin 21,91, in Königsberg 25,57, in Breslau 14,77, in Stettin 18,79, in HaRe 19,57, in Aachen 26,eo, und in Kleve 30,23 pariser Zoll. Die vorherrschenden Winde wehen von West, Südwest und Nordwest; weniger häufig sind Ost- und Nordost-, am seltensten Süd- und Nordwinde. An Na tur er Zeugnissen ist der Staat ungemein reich, und im ARgemeinen fehlt kein Naturprodukt der gemässigten Zone. |
Bestandtheile, politische Eintheilung. — Von den Bestand- theRen des früheren heiligen römischen Reichs deutscher Nation umfasst der Preussische Staat gegenwärtig folgende Länder: Vom obersächsischen Kreise: Brandenburg, Pommern (mit der Insel Rügen), einen Theil des frühern Länderbestandes vom Kurfürstenthum (nachmaligem Königreich) Saclisen (den Kur- oder Wittenberger Kreis, den Thüringer Kreis, Theile des Meissner, Leipziger und Neustädter Krei- ses, einige Ortschaften des voigtländischen Kreises, die Stifter Merseburg und Naumburg fast ganz, das Fürstenthum Querfurth, die Grafschaften .Vlansfeld, Stolberg und Barby, das sächsische Henneberg, das zum fränki- schen Kreis gehörte, die Niederlausitz und einen Theil der Oberlausitz, die zu keinem der zehn Kreise Deutschlands gerechnet wurden), die .Abtei Quedlinburg und die Grafschaften Wernigerode und Hohenstein; vom niedersächsischen Kreise: das Herzogthum Magdeburg, das Fürsten- thum Halberstadt, das Lüneburgische Amt Klötze, und die Reichsstädte Nordhausen und Mühlhausen; vom westphälischen Kreise: den süd- lichen Theil des Hochstiftes Münster, das Hocbstift Paderborn und die gefürstete Abtei Corvey, einem Amte vom Hocbstifte Osnabrück, die .\bteien Werden, Essen, Herford, Elten und St. Korneliusmünster ganz, und die Abteien Stublo und Malmedy zum Theil, die Herzogthümer Kleve, Berg, Jülich und Geldern, die Fürstenthümer Minden und Mörs, einen Theil der nassau-oranischen Lande, die Grafschaften Mark, Ravensberg, Wied (zum Theil), Sayn-Altenkirchen (zum Theil), Steinfurt, Tecklenburg, Oberlingen, Rietberg, Virneburg, Blankenheim, Gerolstein, Kerpen, Lommersum und Schleiden, die Herrschaften Anholt, Gehmen, Neustadt, Gimborn, Wickerad, .Mylendonk, Winnenburg, Beilstein und Reichenstein, und die Reichsstädte Dortmund, Köln und Aachen; vom kurrlieinischen Kreise: einen Theil des Erzstiftes Mainz (einige Ortschaften auf dem linken Rheinufer, das Eichsfeld und das Fürstenthum Erfurt zum Theil), den grössten Theil des kurfürstlichen Erzstiftes Trier, das kurfürstl. Erzstift Köln, einen kleinen Theil des Kurfürstenthums Pfalz oder der Unterpfalz, das Fürstenthum Aremberg, das Burggrafthum Reineck und einige Ortschaften der Graf- schaft Nieder-Isenburg; vom oberrheinischen Kreise: ein Stück des Herzogthums Zweibrücken, die Fürstenthümer Simmern und Veldenz (letz- teres zum Theil), die Grafschaften Wittgenstein und Saarbrücken ganz, und Sponheim, Niederkatzenellenbogen, Solms und die Länder der Wild- und Rheingrafen zum Theil, die Herrschaften Ottweiler, ORbrück, Neu- magen, Vallendar und Dachstubl ganz und Bretzenheim zum Theil, die Abtei Prüm und die Reichsstadt Wetzlar; vom burgundisehen Kreise: Theile der Herzogthümer Luxemburg und Limburg, und vom schwäbi- schen Kreise: die Lande der Fürsten von Hohenzollern (die gefürstete Grafschaft Hohenzollern [Hechingen], die Grafschaft Sigmaringen und die Herrschaften Haigerloch und Wöhrstein). Ausserdem ganz Niederschlesien mit der Grafschaft Glatz und dem grössten Theil von Oberscblesien, welche zu keinem der zehn Kreise des deutschen Reichs gehörten. Ausserhalb der Grenzen Deutschlands bilden Bestandtheile der Monarchie: das eigent- liche Königreich Preusssen (das schon früher zum Staate gehörige Ost- preussen, und das vom frühern Königreich Polen abgerissene Westpreus- sen, so wie ein Theil von dem zu diesem Königreiche gerechneten Gross- polen [das Palatinat oder die Wojwodschaft Posen und Theile der Woj- wodschaften Gnesen und Kaliscb], welches jetzt das Grossherzogthum Posen des Preussischen Staats bildet); die Städte Danzig und Thorn mit ihren Gebieten; einige Landstriche des Moseldepartements (oder des vor- maligen Herzogthums Lotbringen), und der zur Schweiz gerechnete Kan- lon (oder das Fürstenthum) Neuenburg (Neufchatel), dessen Bewohner sich 1848 von ihrem Landesherrn losgesagt haben. Seit dem Wiener Kongress (1814—1815) hat die Preussische Monarchie dreimal Zuwachs an Land und Leuten erhalten, und zwar: 1834 durch Erwerbung des Für- stenthums Lichtenberg (vom Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha); 1849 durch Erwerbung der Fürstenthümer HohenzoRern-Hechingen und Hohen- zoRern-Sigmaringen (von den Fürsten der genannten Länder), und 1853 durch den Kauf des Gebiets am Jahdebusen (von der oldenburgischen Re- gierung), zur Anlegung eines Kriegshafens. — In politischer und admini- strativer Beziehung zerfäRt der Preussische Staat gegenwärtig, mit Aus- schluss des Stadtbezirks Berlin, in 8 Provinzen (mit 25 Regierungsbezir- ken, die wiederum in 337 Kreise und Stadtbezirke geschieden sind), den Regierungsbezirk der Hohenzollern'schen Lande, und das Jahdegebiet, auf welche Landestheile die Bevölkerung des Staats sich 1855 folgendermas- sen vertheRte:
Bevölkerung Bewohner (Ende 1855) auf 1 Qu.-M.
Provinz Brandenburg.............................
1. Sladt Berlin .................................
2. Regierungsbezirk Potsdam ...................
3. ,, Frankfurt ................
Provinz Pommern .................................
1. Regierungsbezirk Stettin .....................
2. „ KSsUn .....................
3.' „ Stralsund ..................
Provinz Sachsen .................................
1. Regierungsbezirk Magdeburg ................
2 ,, Merseburg..............—
3'. Erfurt .....................
Provinz Schlesien ................................
1. Regierungsbezirk Breslau ^..................
2. ,, Oppeln ....................
3. ,, Liegnitz ..................
Provinz Posen ....................................
1. Regierungsbezirk Posen ......................
2. Bromberg..................
Provinz Preussen .................................
1. Regierungsbezirk Königsberg ................
2. „ Gumbinnen ................
3. „ Danzig .....................
4. ,, Mariemverder .............
, Provinz Westphalen .............................
1. Regierungsbezirk Münster ...................
2- ,1 Minden ....................
3. ,, Arnsberg...................
Rheinprovinz .....................................
1. Regierungsbezirk Köln .......................
2- .. Düsseldorf ................
» Koblenz....................
,, Trier ......................
1, .\aclien.....................
Regierungsbezirk der Hohenzollern'schen Lande
Das Jahdegebiet ..................................
Flächeninhalt in geogr. Q.M.
Pi'OTinzen und Regierung-sliezirke.
731,4
1,Q7
381,M 351,«3 576,7, 238,„,
258,43
79,C8 460, C3
210„3 188,76 61,74 741,7 4 248,14 243,06 250,54
321,,a 214,33 1,178,03
408.13 298,2, 152,58 319,41 367,96 132,17
95,68 140,11
487.14 72,40 98,32
109,64 131,13 75,6.n
0„a
2,254,305 447,483 896,168 910,654 1,288,964 606,409 484,127 198,428 1,861,535 727,052 781,947 352,536 3,182,496 1,227,009 1,014,383 941,104 1,392,636 909,551 483,085 2,636,766 901,602 640,831 435,896 658,436 1,527,252 433,837 462,503 630,912 2,983,305 523,684 1,007,570 509,164 506,535 436,352 63,316 227
12,029
3,076 360,223 2,358 2,600 2,240 2,541 1,900 2,500 4,042 3,462 4,144 5,713 4,300 4,946 4,174 3,757 2,600 2,830 2,250 2,240 2,209
2.150 2,870 2,061
4.151 3,284 4,837 4,503 6,125 7,233
10,250 4,1,45 3,864 5,771 3,044
Die Preuss. Besatzungen in Mainz, Lu.\eraburg und Frankfurt am Main .......................
Monarchie |
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28. — Preussischer Staat und Mecklenburg. 5
Bromme's Hand-Atlas. — Preussischer Staat etc. b.
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28. — Preussischer Staat und. Mecklenburg. 257
südl. Sachsens, und die Deutschen in den Provinzen Preussen und Posen; Niederrheinländer die Bewohner der nördl. kleineren Hälfte der Rhein- provinz; Westphalen die Bewohner Westphälens und eines kleinen Theils der Rheinprovinz, und Holländer die Bewohner des nordwestlichen West- phälens und der Rheinprovinz. Der Slavische Stamm zählt etwa 21/2 Millionen Seelen. Zu ihm gehören: die Polen, die Bewohner der Pro- vinz Posen (gegen 1 .Mill.), Ost- und Westpreussens, wo sie Massuren heissen (gegen 600,000), des südöstlichen Schlesiens (Wa ss erp olak en, 700,000), und des nordöstlichen Poramerns (als Kassuben, gegen 6,000); die sorbischen Wenden (über 100,000), am untern Lauf der Spree, in der Lausitz; die Czechen (Nachkömmlinge derHussiten, 12,000), in einzelnen Gemeinden in Schlesien, und in und bei Berlin, und die Mährer (15,000), im südöstlichen Schlesien, an der linken üderseite. Letten sind die Litthauer und Kur er; erstere (gegen 170,000), die Nach- kommen der alten Preussen, leben im nordöstlichen Preussen, die letz- teren , in geringer Zahl (etwa 5,000) auf der kurischen Nehrung. — Romanischen Stammes sind die Wallonen (gegen 12,000) um Mal- medy undEupen, und die Franzosen um Saarlouis und Bittburg; Nach- kommen der Hugenotten, die aber schon ganz germanisirt sind, leben In Brandenburg, Pommern, Preussen und Sachsen. — Juden (234,248) sind in allen Provinzen zerstreut; am zahlreichsten sind sie in Posen, und in allen von Slaven bewohnten Landestheilen; — Zigeuner (gegen 600) leben im Regierungsbezirk Gumbinnen, dann bei Nordhausen, in Sachsen, und auch im Regierungsbezirk Köln, wo sie als „Waldiepper" bezeichnet werden. — Biederkeit, Fleiss, Genügsamkeit, oft erprobte Tapferkeit und Heldenmuth, und begeisterte Liebe und Anhänglichkeit an König und Vaterland sind allgemein verbreitete Tugenden des Preussischen Volks. Die Märker namentlich sind ein strebsames Geschlecht mit fri- schen Sinnen, gutem Witz und Verstand, voll von Talent und gediegenem Ernst für Wissenschaft und Kunst, häufig aber (vorzugsweise die Ber- Hner) in Eigendünkel und Selbstüberschätzung verfallend. Ernsten Cha- rakters, unerschrocken, voll festen deutschen Mannessinnes, aftfrichtig, gutherzig, wenn gleich etwas derb, sind die Pommern; heiter und lebenslustig die Bewohner Schlesiens, die deutschen gerade und offen, die slavischen heimlich und berechnend; gastfrei, dienstfertig, bie- der und bedachtsam die Sac hsen; anstellig, heimathliebend und lebens- frisch die Thüringer; gerade, derb und ungezwungen, redlich und stand- haft, und adelstolz auf Abkunft und Freiheit die Westphalen; lebens- freudig und feurig, offen, gastfrei und gesellig, und Feinde aller erkün- stelten Formen die Rheinländer; gutmüthig und gemüthlich die Schwa- ben Hohenzollerns. Munter und froh, gesellig und gelehrig, gastfrei und gutmüthig sind die Polen, und die Litthauer, ein kräftiger Menschen- schlag, zeichnen sich durch Geselligkeit, grosse Gastfreundschaft, und tiefe religiöse Gefühle aus. — Erbliche Stände sind vier in Preussen an- erkannt: der Stand des königlichen Hauses, der Adelsland, der Bürger- und der Bauernstand. Der Stand des königlichen Hauses ist der höchste im Staate, und umfasste (1857, mit Einschluss des fürstl. Hauses Hohenzollern) 48 Personen. Der Adel zerfällt in hohen und niedern AdeL Den ersteren bilden: die vormaligen fürsllichen und gräflichen deutschen Reichsstände (3 Herzoge, 12 Fürsten und 3 Grafen), die Fürsten und Standesherren (2 Herzoge, 1 Prinz, 6 Fürsten, 17 Grafen, 2 Frei- herren), die Inhaber der preussischen Hof- und Erbämter (.50 an der Zahl), so wie die obersten Ober- und Hofchargen des Königs. Zum nie- deren Ade! gehören alle anderen Grafen, Freiherren und Edelleute. Die Zahl aller adeligen Familien in Preussen wird auf 20,000 angegeben. Der Bürgerstand begreift alle Bewohner des Staats, welche nach ihrer Geburt weder zum Adel noch zum Bauernstand gerechnet werden können. Das Gesetz unterscheidet einen höhern und niedern Bürgerstand, und rechnet zu ersterem: alle öffentlichen Beamte, Gelehrte, Künstler, Kauf- leute, Fabrikunternehmer, und ARe, welche gleiche Achtung mit diesen in der bürgerlichen Gesellschaft geniessen. Zum Bauernstande rechnet man alle Bewohner des platten Landes, welche sich mit dem unmittel- baren Betriebe des Ackerbaues und der Landwirthschaft beschäftigen. — Eeligionsversehiedenlieit, kirchliehe Verhältnisse. — Die Mehrheit der Bewohner der Monarchie gehören der Protestantischen, zwei Fünftel der Bevölkerung der Katholischen,Kirche an. Die Pro- testanten bekennen sich zur unirten evangelischen Kirche, zu welcher sich seit 1817 und 1830 Lutheraner und Reformirte vereinigten. Evangelische Christen zählte man Ende 1855: 10,534,754, Katholiken 6,418,310, Griechen 1,380, Mennoniten 14,139, Juden 234,248 und Muha- medaner (bei der türkischen Gesandtschaft) 9. Ueberwiegend evange- lisch ist die Bevölkerung in den Provinzen Pommern, Brandenburg, Sachsen, Ostpreussen und Schlesien; überwiegend katholisch die Bevöl- kerung in der Rheinprovinz, in Posen und Westphalen; ziemlich das Gleichgewicht halten sich Evangelische und Katholiken in Westpreussen, und fast ganz katholisch sind die hohenzollern'schen Lande, Ausser den unirten Evangelischen gibt es noch 31,386 Altlutheraner (meist in Schlesien und Pommern), die sich von der Landeskirche getrennt halten, und gegen 1,000 getrennte Reformirte (Niederländisch-Reformirte, zu Elberfeld), dann 3,030 Herrnhuter, theils in geschlossenen Gemeinden (in Schlesien, Sachsen und der Rheinprovinz), theils zerstreut in kleinen Societäten, Die Mennoniten leben meistens zerstreut, die meisten um Marienburg und Elbing, dann auch in der Rheinprovinz; Deutsch-Ka- tholische und freie Gemeinden (mit 16-17,000 Mitgliedern) sind vorzugsweise in Schlesien und Sachsen; Baptisten (etwa 3,500) kommen zerstreut vor; Irvingianer (1,500) finden sich in Brandenburg, Pom- mern und Ostpreussen, und Menzelianer (Neulutheraner, gegen 700) in Pommern, Brandenburg, Schlesien und Westphalen, Von den griechi- schen Christen sind gegen 1,200, die sich im nikolaischen Forst (Regie- rungsbezirk Gumbinnen) seit 1831 angesiedelt haben, Philipponen, die übrigen nichtunirte Griechen. — Von den Juden leben die meisten in der Provinz Posen, wo sie mehr als 5, in der Hauptstadt mehr als 17 Prozent der Bevölkerung ausmachen; die wenigsten finden sich in der Provinz Sachsen, Die Verfassung der evangelischen Landeskirche ist verschieden für die östlichen und westlichen Provinzen. In jenen be- steht für die Lutheraner die Konsistorial-, für die Reformirten die Pres- byterialverfassung; in Rheinland und Westphalen dagegen hat die Kirchen- verfassung eine auf beiden Verfassungen beruhende Organisation, Gemein- same Organe für alle sind: der Landesherr, als Inhaber der Episkopal- rechte, der evangelische Oberkirchenrath in Berlin, die Konsistorien und die General- und Spezial-Superintendenten. Konsistorien bestehen 8, in den Provinzhauptstädten; Superintendenten 398, Kirchen und Bethäuser zusammen 9,058 (5,230 Mutterkirchen, 2,956 Tochterkirchen, 872 gottes- dienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte), und 6,054 ordinirte Prediger und 145 Katecheten. Die AI 11 u theraner stehen unter dem OberkirchenkoHegium der evangelisch-lutherischen Kirche in Preussen zu Breslau; der ganze altlutherische Kirchenverband hat 50 Pfarrbezirke und steht unter Verwaltung von 7 Superintendenturen. — Die Römisch- katholische Kirche steht unter dem Erzbisthum KöIn (mit den Suffragan-Bisthümern Trier, Münster und Paderborn), dessen Sprengel in 77 Dekanate oder Erzpriestereien geschieden ist; dem Erzbisthum Gnesen und Posen (mit dem Bisthum Kulm und 40 Dekanaten), dem exemten Bisthum Ermland (Bischofsitz in Frauenburg), mit 13 Deka- naten, und dem exemten Bisthum Breslau, mit 11 fürstbischöflichen Kommissariatämtern, denen 77 Archipresbyteriate unterstehen. Kirchen und Bethäuser bestehen 7,527 (4,039 Mutterkirchen, 1,256 Tochterkirchen, 2,232 andere gottesdienstliche Versammlungsorte) mit 5,796 Geistlichen. Die Zahl der Klostergeistlichen beläuft sich auf 2,000, die der Nonnen auf 1,000. — Die Griechen haben 3, die Mennoniten 31 gottesdiensl- liche Versammlungshäuser. Die Juden sind durch Gesetz vom .23. Juli 1847 in Synagogengemeinden vereinigt; die Zahl ihrer gottesdienstlichen Versammlungshäuser beträgt 926. |
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die geistige Bildung steht auf einer hohen Stufe der Entwicklung. Elementarkenntnisse sind allgemein verbreitet, besonders in den Provinzen mit deutscher Bevöl- kerung, und das preussische Schulwesen ist bereits das Muster für an- dere Staaten geworden. Unterricht zu ertheilßn un.d-,'Unterrichtsanstalten zu gründen und zu leiten, steht Jedem frei, der seine sittliche, wissen- schaftliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat, und alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und Er- ziehungsanstalten stehen unter der Aufsicht der Staatsbehörden. Zur Aufnahme kleiner, noch nicht schulpflichtiger Kinder bestehen 463 Klein- kinderbewahranstalten; Waisenhäuser 120, Erziehungs- und Rettungs- anstalten in allen Provinzen, Taubstummenanstalten 25, Blindenanstalten 10. Oefl"entliche Elementarschulen bestehen 24,637, mit 81,799 Lehrern und Lehrerinnen, und 2,583,585 Schülern und Schülerinnen (15,26 Prozent der Bevölkerung); Mittelschulen für Söhne 351, mit 1,198 Lehrern und 49,110 Schülern; Töchterschulen 3'<2, mit 2,015 Lehrern und 54,753 Schü- lerinnen. Schullehrerseminare 48, mit 2,313 Zöglingen. — Von Lehr- anstalten für den gelehrten Unterricht bestehen 35 Progymnasien, mit 243 Lehrern und 2,796 Schülern; 120 Gymnasien mit 1,727 Lehrern und 32,241 Schülern, und 6 Universitäten: Berlin (gestiftet 1809), mit 93 Pro- fessoren, 59 Dozenten und 1,425 Studirenden; Bonn (gestiftet 1818), mit 95 Professoren und Dozenten und 984 Studenten; Breslau (gestiftet 1702), mit 80 Professoren und Dozenten und 842 Studenten; Greifswalde (ge- stiftet 1456), mit 41 Professoren und Dozenten, 200 Sludenten; Halle (ge- stiftet 1694), mit 68 Professoren und Dozenten und 638 Sludenten, und Königsberg (gestiftet 1544), mit 60 Professoren und Dozenten und 339 Studirenden. Die Universität zu Frankfurt a. d. 0., gestiftet 1506, wurde 1811 mit der Universität zu Breslau, und die Universität Wittenberg, ge- stiftet 1502, wurde 1817 mit der Universität zu Hahe vereinigt Ausser diesen genannten Universitäten bestehen noch an gelehrten Lehranstalten: die theologisch-philosophische Akademie zu Münster, welche durch ihre Statuten vom 12. Nov. 1832 in die Reihe der Universitäten wirklich auf- genommen wurde; das Lyceum Ilosiauum in Braunsberg, und das Semi- narium Theodorianum zu Paderborn. Als fördernde Anstalten sind mit den Universitäten Bibliotheken, naiurbistorische, physikalische, chemische astronomische, mathematische und Kunstsammlungen, botanische Gärten, klinische Anstalten und Seminare für Theologen, Lehrer und Juristen, verbunden, und mit der zu Königsberg, Breslau, Halle und Bonn Stern- warten, mit der zu Greifswalde die staats- und landwirthschaftliche Aka- demie zu Eldena, und mit der zu Bonn die landwirthschaftliche Lehran- stalt zu Poppelsdorf. Seminare für gelehrte Schulen bestehen ausserdem zu Berlin, Breslau und Stettin, und für Kandidaten der katholischen Theo- logie 9 bischöfliche Klerikal- oder Priesterseminarien zu Breslau, Gnesen, Posen, Braunsberg, Pelplin, Münster, Paderborn, Köln und Trier, 1 katho- liches Priesterhaus zu Gaesdonk in Westphalen. Zu Wittenberg besteht 1 evangelisches Predigerseminar, zu Berlin 1 evangelisches Domkandi- daten-Alumnat, und in Gnadenfeld 1 theologisches Herrnhuter-Seminar. An Lehranstalten für Erwerb und Verkehr existiren 126 höhere Bürger- schulen (mit 993 Lehrern und 20,747 Schülern), das technische Gewerbe- institut zu Berlin, Gewerbschulen, land- und forstwirthschaftliche Lehran- stalten, Handlungslehranstalten, Baugewerks- und Zeichnenschulen in allen Provinzen; SchifTfahrtsvorbereitungsschuIen sind zu Rügenwalde, Kolberg und Stolpmünde, Navigationsschulen in allen Seestädten und eine Schiffbauschule zu Grabow. Medizinisch-chirurgische und Hebammen-Lehr- anstalten sind in allen Provinzen, pharmazeutische Unterrichtsanstalten zu Berlin, Bonn, Breslau, HaRe und Höxter, und zur Bildung von Thier- ärzten besteht die königl. Thierarzneischule zu Berlin. Für höhere Mili- tärbildung bestehen: die allgemeine Kriegsschule und die vereinigte Ar- tlHerie- und Ingenieurschule zu Berlin, 9 Divisionsschulen, das Kadetten- korps, mit 1 Haupt-Kadettenhaus zu Berlin, 4 Provinzial-Kadettenbäusern zu Kulm, Potsdam, Wahlstadt und Bensberg, und dem Seekadetteninstitut zu Berlin. Gelehrte Gesellschaften und wissenschaftliche Vereine sind in allen Provmzen m Menge, und um die deutsche Literatur hat sich Preus- sen grosse Verdienste erworben. Ueber die Zahl der jährlich im preussi- schen Staate erscheinenden literarischen Produkte liegen keine Daten vor, doch ist dieselbe sehr bedeutend; an Zeitungen und Zeitschriften erschie- nen (I806) in der gesammten Monarchie 812 (darunter 486 politische, Anzeige-, Kreis- und Wochenblätter). Die Zahl der dem literarischen Ver- kehr gewidmeten Anstalten betrug 1852: 2,755, und zwar: 28 Schrift- giessereien, 720 Buch- und Notendruckereien, 50 Kupfer- und Stahlstich- druckereien, 44o lithographische Anstalten, 730 Buch-, Kunst- und Musi- kahenhandlungen, 99 Antiquariatshandlungen, und 695 Leihbibliotheken. — Unter den Künsten wird die Malerei besonders gepflegt, die Düs- seldorfer Schule ist weltberühmt. Im Baufache wird Ausserordentliches geleistet; die Musik steht auf einer hohen Stufe der Ausbildung, und alle Künste werden durch zahlreiche Kunstakademien, Kunst-, Musik-, Gesang- und Bauschulen, die in allen Provinzen bestehenden Kunstvereine, Museen und Gemäldegallerien kräftig gefördert und unterstützt. |
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28. — Preussischer Staat und Mecklenburg.
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Physisch-technische Kultur. — Die Landwirtliscliaft ist eine Hauptquelle des Erwerbs und die Provinzen Preussen, Pommern und Posen sind fast ganz allem auf sie angewiesen. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist im Landbau beschäftigt, und 1852 zählte man im ge- sammten Staate 8,608,039 Personen, welche sich vom Landbau nährten. Von der 109,682,800 magdeburgische Morgen betragenden Gesammtober- fläche der preussischen Monarchie wurden 1852: 47.942,831 Morgen als Ackerland, 1,420,228 als Gärten, Weinberge und Obstplantagen, 8,401,428 als Wiesen, 8,645,338 als Raumehutung (beständige Weide), 21,734,519 als Waldungen benutzt, und 21,538,4?6 Morgen sind unkultivirtes Land. Am umsichtigsten wird die Landwirthschaft in Sachsen, Schlesien und Brandenburg, neuerer Zeit auch in Pommern und Preussen betrieben. Die Bauern sind überall freie Grundbesitzer. Die Dreifelderwirthschaft wird am allgemeinsten in Schlesien, Sachsen, den Marken, Pommern und im Hheinlande befolgt; die Schlagwirthschaft kommt häufig in den Marken, Schlesien und Preussen vor, und Koppelwirthschaft ist hier und da in den Marken und Pommern zu finden. Der Ackerbau wird sehr sorgfältig betrieben und gewinnt immer mehr an Ausdehnung. Nach den Schätzun- gen des königl. Landes-Oekonomie-Kollegiums von 1851 beträgt der volle jährRche Ernte-Ertrag an Weizen 19,595,000, an Roggen 64,108,000, an Gerste 19,300,000, an Hafer 75,830,000, und an Kartoffeln 280,500,000 berl. Scheffel. ~ Gemüse wird in Menge, Runkelrüben vorzugsweise für die Zuckerfabrikation gebaut (von letzteren 1852/53: 18,493,908 Centner Rüben zu Zucker verarbeitet). Yon Handelspflanzen werden vorzugsweise Flachs, Hanf, Raps, Krapp, Senf, Kümmel, Cichorie, Hopfen, Weberkarden, Tabak, Mohn, Waid, Wau, Safflor und Kleesamen (zum Färben) gebaut. Der Obstbau findet in allen TheRen des Königreichs statt; die Bepflan- zung der Landstrassen mit Obstbäumen breitet sich immer mehr aus. Der Weinbau ist auf die Rheinprovinz (49,000 Morgen), Brandenburg (4,000 M.), Sachsen (3,600 M.), Schlesien (4,900 M.), und Posen (gegen 800 Morgen) beschränkt, und liefert jährRch durchschnittlich 524,000 preuss. Eimer. Die Rhein-, Mosel-, Nahe- und Ahrweine erfreuen sich eines guten Rufes, weniger die Naumburger und Grünberger. Der Gras- landbau deckt den Bedarf des Yiehstandes an Futtergräsern hinreicliend, |
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8 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.
Die Forstliultur wird in den Staatsforsten umsichtiger betrieben, als in den Privat- und Gemeindeforsten, decitt im Allgemeinen den Holzbe- darf, und erträgt im Jahresdurchschnitt an 486,500,000 preuss. Kubikfus (Holzklafter). Die Ausfuhr von Holz kann als bedeutender Handelsgegen- stand nur für die Provinz Preussen angeführt werden. — Die Viehzucht hat sich mit den Fortschritten der Gräserkultur bedeutend vermehrt, und für Veredelung und Verbesserung des Viehstandes wird sehr gesorgt. Der Viehstapel belief sich Ende 1855 auf 1,556,138 Pferde, 370 .Maulthiere, 7,216 Esel, 5,505,285 Rinder, 15,071,425 Schafe (mit einer VVoRproduktion von mehr als 30 Mill. Pfund), 598,159 Ziegen, und 2,106,014 Schweine. Die Bienenzucht wird vorzugsweise in den Provinzen mit slavischer Bevfjlkerung betrieben, vereinzelt auch in den andern Provinzen; die Zahl der Bienenstöcke wird auf COO,000 geschätzt. Die Seidenraupen- zucht wird in mehreren Gegenden gepflegt, ist aber nur von unterge- ordneter Bedeutung. Oer jährliche Ertrag an Cocons beläuft sich auf 30,000 Metzen. Die Jagd ist noch bedeutend, der stärkste Wildstand ist in Schlesien, Sachsen, Brandenburg und dem Regierungsbezirk Arns- berg. Rehe, Hasen und Federwild sind über den ganzen Staat verbreitet, fast eben so auch Wildschweine; Hirsche werden in vielen königl. Forsten und den grösseren Privatbesitzungen gehegt; in der Provinz Preussen kommt auch das Elennthier vor; Raubwild ist mehr oder weniger in allen Provinzen zu finden; Seehunde sind häufig an den Küsten der Ost- see. Die Fischzucht und Fischerei ist ein sehr bedeutender Erwerbs- zweig. Die Seefischerei an den Küsten geht auf Häringe, Seeaale, Flun- dern, Dorsche, Butten, Schollen und Störe (letztere besonders im Hafi" und der Oder und im Frischen Haß'); die Binnenfischerei ist in der Provinz Preussen und in Brandenburg am stärksten; bei der Flussfischerei ist der Lachs- und Aalfang, der Hecht-, Zander- und Neunaugenfang, bei der Teichflscherei der Karpfenfang am bedeutendsten. — Der Bergbau ist für die Rheinprovinz, das südliche Westphalen, Sachsen und Oberscblesien von wesentlicher Bedeutung. Der Geldwerth der im gesammten Staate gewonnenen Erzeugnisse des Bergbaues und Hüttenbetriebs belief sich 1854 auf 81,143,550 Thlr., wovon 8,95 Prozent auf den Brandenburgisch- preussischen Hauptbergdistrikt, 24,55 auf den schlesischen, 7 ,07 auf den sächsisch -thüring'schen, 23,77 3uf den westphälischen, und 35 35 Prozent auf den rheinischen Hauptbergdistrikt kommen. Die Gesammtzahl der Arbeiter belief sich 1854 auf 143,934 (ihrer Familienglieder auf 290,53-3); von diesen förderten 89,200 Arbeiter in 2,569 Gruben für 20,994,922; 52,272 Arbeiter auf 1,255 Hüttenwerken für 58,674,971, und 2,462 Arbei- ter auf 22 Salinen für 1,473,657 Thlr. Werth. ~ Oer Bergbau geht vor- zugsweise auf Zink, Blei, Steinkohlen und Eisen. Gold und Silber werden nur wenig gewonnen. An Eisenerz wurden 1855 auf 1,437 Werken 2,228,217 Tonnen, an Kupfererzen auf 74 Werken 1,278,799 Centner, an Bleierzen auf 174 Werken 473,154 Centner, und an Zinkerzen auf 95 Wer- ken 4,287,293 Centner produzirt. Der Ertrag an Kobalt, Arsenik, Antimon, Mangan, Nickel und Quecksilber ist im Verhältniss unbedeutend. Von brennbaren Fossilien wurden von Steinkohlen auf 453 Werken 40,739,129 Tonnen, von Braunkohlen auf 396 Werken 13,774,380 Tonnen gewonnen; Torf wird in allen Provinzen ausgebeutet; Schwefel auf 1 Hütte 586 Cent- ner produzirt, und Bernstein an der Ostseeküste gefischt und gegraben. Die 22 Salinen des Landes (14 landesherrliche und 8 Privatwerke) er- zeugten 61,339 Lasten Salz. Alaun wurde auf 12 Werken 56,823, Vitriol auf 9 Werken 112,071, Salpeter 3,000 Centner erzeugt.
Die Industrie hat in Preussen noch kein hohes Alter, hat sich aber seit 1810, wo der Fabrikindustrie und den technischen Gewerben alle Freiheit gegeben wurde, ungemein gehoben, und wird durch die ver- mehrten und verbesserten Kommunikationsmittel, durch gründlichen Ge- werbsunterricht, durch Gewerbsräthe und Prämien von Seiten des Staats, durch Gewerbevereine und Gew-erbeausstellungen von Seiten der Nation kräftig unterstützt. Mechanische Künstler und Handwerker sind in allen Provinzen in hinreichender Menge vorhanden, und an Fabrikationsanstal- ten und Fabrikunternehmungen bestehen bereits: für Maschinenspinnerei 2,079 (mit 30,602 Arbeitern), für Gewerbe 2,730 (mit 285,968 Arbeitern), Mühlwerke 40,086 (mit 81,342 Arbeitern), Fabriken in Metall und andere dem Bergbau angehörige und verwandte Unternehmungen 13,417 (mit 129,473 Arbeitern), andere Fabriken 21,881 (mit 152,083 Arbeitern) Die meiste Fabrikthätigkeit ist in der Rheinprovinz und Westphalen, in .Mittel- und Niederschlesien, in Sachsen und einigen Gegenden der Mark.
HandeL — Der Handel der preussischen Monarchie ist unge- mein lebhaft, und ungeachtet der Hindernisse, welche die unzusammen- hängende Lage des Landes den Handelsunternehmungen in den Weg legt, gibt es nur wenige Staaten in Europa, welche im Verhältniss ihres Um- fanges und ihrer Bevölkerung einen so aktiven und so wichtigen Handel treiben, als Preussen, besonders seit Errichtung des grossen deutschen Zollvereins, der jetzt fast ganz Deutschland und einen Länderraum von 9,112, Qu.-.VL mit einer Bevölkerung von mehr als 32V2 Mill. Menschen umfasst, und 1819 zuerst von Preussen angeregt, die Freiheit des Ver- kehrs zwischen den verbündeten Staatsgebieten herstellte, die durch ihn zu einem Bezirk verschmolzen wurden. Der Handel Preussens ist Binnen- handel, Durchfuhr- oder Speditionshandel und auswärtiger Handel (Ein- und Ausfuhr). Der lebhafte Binnenhandel hat seine Hauptbetriebs- stätten in den Märkten und Messen, von welchen die ersteren, welche in Wochen-, Jahr-, Vieh-, Woll- und andern Märkten bestehen, ihm fast ausschliesslich angehören. Messen, die mehr für den auswärtigen Handel bestimmt sind, bestehen zu Frankfurt a. d. 0. und Naumburg. Der Tran- sitohandel ist wegen der Lage des Landes in der Mitte Europa's nicht unbedeutend und würde noch wichtiger sein, wenn Russland nicht so sehr gegen fremde Erzeugnisse sich abschlösse. Am bedeutendsten ist der Durchfuhrhandel in Sachsen, Schlesien und der Rheinprovinz. Der auswärtige Handel ist von grosser Wichtigkeit. Die Hauptgegenstände der Ausfuhr bestehen in Getreide, Mehl, Hülsenfrüchten, Reps, Oel, Lein- wand, Garn, Baumwollen-, Eisen- und Stahl-, Kupfer- und Messingwaaren, Tüchern und andern Wollenwaaren, Wolle, Leinsamen, Flachs, Tabak, Holz, Tischlerarbeiten, Eisen, Zink, mathematischen und musikalischen In- strumenten, Uhren, Porzellan, Glas und Töpferwaaren, Quincaillerien, Na- deln, Waffen und Gewehren, Vieh, geräuchertem Fleisch, Schinken, Spick- gänsen, Federposen, Wachs, Mosel- und Rheinweinen, Liqueuren, Brannt- weinen etc. Die Einfuhren bestehen in Kolonialwaaren, Gewürzen, Droguerien, Tabak in Blättern, Baumwolle, Twist, roher Seide, Thee, Süd- früchten, Hopfen, Rum, Baumöl, Pelzwerk, Häuten, Thran, Seefischen, |
Hanf, Leinsaat etc. Das Quantum der Einfuhr wird von dem der Ausfuhr bedeutend überlroffen. Die vornehmsten Handelsplätze für den in- nern Handel sind: Berlin, Breslau, Köln, Magdeburg, Elberfeld und Bar- men, Stettin, Frankfurt, Naumburg, Halle, Aachen und Koblenz, Iserlohn, Düsseldorf, Eupen, Solingen, Lennep etc.; Speditionsplätze ausser allen diesen noch: am Rheine Wesel und St. Goar, in Westphalen Minden, an der Oder Maltsch und Aufhalt, Glogau und Oppeln, an der Spree Kottbus, an der Warthe Landsberg und Posen, an der Weichsel Thorn und Fordon, an der Netze Bromberg; überhaupt zählt man in Branden- burg 48, in Pommern 25, in Sachsen 42, in Schlesien 85, in Posen 29, in Preussen 54, in Westphalen und dem Rheinlande 70 Handelsplätze und Orte, wo Spedition und Handel lebhaft betrieben werden. Die vornehm- sten Seehandelsstädte, zu denen auch Köln, Düsseldorf, Koblenz und Duisburg in der Rheinprovinz, gerechnet werden können, sind Stralsund, Greifs walde, Wolgast, Swinemünde, Stettin, Treptow a. d. Rega, Rügen- walde, Kolberg und Stolpe in Pommern, Danzig, Elbing, Braunsberg, Pillau, Königsberg, Tilsit und Memel in Preussen. Der Schiffsverkehr in diesen Häfen beschäftigt gegen 10,000 Schifl'e; die preussische Rhe- derei zählte 1859, einschliesslich der Küstenfahrer und Flussdampfer, 1,642 Schiffe. — Die Seeschi fffahrt selbst war 1858 nach folgenden Ländern gerichtet:
Länder, |
Eingelaufen |
Ausgelaufen |
aus welchen und nach welchen. |
Schiffe. |
Lastenzahl. |
Schiffe. |
Lastenzahl. |
Russland ................................. |
207 |
25,414 |
371 |
47,718 |
Schweden und Norwegen ............... |
1 529 |
25,043 |
636 |
41,423 |
Dänemark ................................ |
1 1,357 |
79,120 |
822 |
40,201 |
llecklenburg ............................. |
81 |
7,904 |
22 |
946 |
Hansestädte ............................. |
! 345 |
16,610 |
227 |
9,829 |
Hannover nnd Oldenburg................ |
96 |
4,035 |
219 |
9,768 |
Niederlande ............................. |
305 |
28,196 |
669 |
55,072 |
Belgien .................................. |
73 |
i 9,521 |
94 |
12,676 |
Grossbritannien ........................ |
2,890 |
384,579 |
2,718 |
359,440 |
Frankreich ............................... |
69 |
8,478 |
142 |
19,948 |
Spanien ................ ................ |
25 |
4,314 |
5 |
478 |
Portugal .................................. |
4 |
690 |
— |
— |
Neapel und Sicilien ..................... |
28 |
2,918 |
— |
i — |
Oesterreich .............................. |
2 |
249 |
9 |
919 |
Jonische Inseln .......................... |
7 |
706 |
— |
— |
Türkei.................................... |
— |
_ |
5 |
1,011 |
Afrika sammt, Aegypten................. |
— |
_ |
10 |
2,663 |
Centrai-Amerika iWest-lndien) ........ |
j — |
— |
3 |
1,043 |
Süd-Amerika (Ostkiiste) ............... |
1 |
211 |
3 |
572 |
Australien ................................ |
: — |
— |
17 |
5,830 |
Summe ........... |
6,019 |
598,315 |
5,972 |
609,527 |
Preussen .................................. |
3,926 |
230,405 |
4,086 |
254,213 |
Total-Summe ..... |
9,945 |
828,720 |
"10,058 |
863,740 |
wovon: a) Segeischilfe ................. |
8,922 |
700,780 |
9,032 |
734,701 |
b) Dampfer ..................... |
1,023 |
127,940 |
1,026 |
128,949 |
c) beladen ..................... |
7,151 |
590,174 |
7,816 |
624,153 |
d) mit BaUast.................. |
2,794 |
238,5(6 j |
2,242 |
239,578 |
Von den Segelschiffen : |
|
|
|
|
unter fremder Flagge .................. |
4,263 |
345,956 |
4,257 |
347,715 |
unter Preussischer Flagge .............. |
4,659 |
354,824 |
4,775 |
387,076 |
Summa wie oben (.bloss Segeischilfe)! |
8,922 |
700,780 |
9,032 |
734,791 |
Handfls-Mariiie |
(1859). |
|
|
Seeschiffe (worunter 49 Dampfer): |
1,081 mit 167,1 27 Normallasten und 10 |
,271 iMann, |
Küstenfahrer (worunter 17 Dampfer) |
: 561 mit 7,216'A |
1 |
,303 ,, |
Gesammtzahl: ................... |
1,642 mit 171 |
,343'/i Normallasten und 11 |
,574 Mann. |
Die Flussschifffahrt zählte 1852: 10,413 zur Frachtfahrt bestimmte Stromfahrzeuge, welche die 776 Meilen schifl'baren Wasserstrassen des Landes befuhren. Die grössten Wasserstrassen der Monarchie sind: die Oder auf 107, die Warthe auf 48, die Elbe auf 46, der Rhein auf 45, die Havel auf 41, die Spree auf 33, die Weichsel auf 32, die Mosel auf 32, die Lippe auf 30, die Netze auf 26, die Saale auf 17, der Pregel auf 17, die Weser auf 15, die Saar auf 13, die Ruhr auf 10, und die .Memel auf 9 Meilen. Das Hauptgebiet der preussischen Dampfschifffahrt ist der Rhein, dann die Elbe und Oder. — Der Binnenverkehr wird durch gute Landstrassen und Eisenbahnen wesentlich gefördert. Die Länge sämmtlicher Strassen beträgt 2,449,6 Meilen (1,722.5 MI. Staats-Chausseen, 221,5 Meli. Provinzialstrassen, 505,6 Meil. Kommunal- und Privatstrassen); an Eisenbahnen, die theils Staats-, theils Privatbahnen sind, waren im Juni 1857 über 500 .Meilen im Betriebe. —
Münzen, Maass, Gewicht. — Man rechnet nach Thal ern zu 30 Silbergroschen ä 12 Pfennige im Zahlwerthe des 14-Thalerfusses oder der Preussischen Kourantwährung. 1 preuss. Thaler = 1 fl. 45 kr. Rhein. = 33/4 Frcs. = 1 fl. 78 c. holländisch = 6C6/15 Grote Gold = 1 Mark 15 Schill. 6.86 PI'- lla'nb- Banko = 2 Mark 6 Schill. lO.og Lübeckisch Kou- rant. Geprägte Landesmünzen m Gold sind: einfache Friedrichsd'or zu 5 Thlr.; doppelte und halbe nach Verhältniss; in Silber: 1, 2 und Vb Thalerstücke; in Scheidemünze (im I6-Thalerfuss) 2V2, 1 und V2 Silbergroschen; in Kupfer: Stücke zu 4, 3, 2 und 1 Pfennigen. Pa- piergeld: Kassenanweisungen zu 1, 5, 10, 50 und 100 Thaler, und die Noten der preuss. Bank etc. Preuss. Friedrichsd'or werden in den öffent- lichen Kassen zu 5 Thlr. 20 Sgr. angenommen. — Längenmaass: der preuss. Fuss (genau mit dem rheinländischen Fuss übereinstimmend) von 12 Zoll zu 12 Linien = 139.ig pariser Linien oder 0,31385 Meter; 100 preuss. Fuss = 31,385 Meier = 96.62 pariser = 102,9, engl. = 99,29 wiener == 104,06 bayer. 110,27 frankf. = 109,58 hamburg. = lO?.« hannöv. Fuss. Die preussische Elle = 666.9/4 Millimeter; 100 Ellen = 72,4 engl. Yards. Flächenmaass: die Quadratruthe zu 144 Qu.-Fuss = 14,i8')5 Qu.-Meter. 1 Morgen zu 180 Qu.-Ruthen = 25,532 franz. Aren. Getreidemaass: der preuss. Schefl'el zu 16 Metzen; die Metze = 192 preuss. oder 173,n pariser Kubikzoll oder 3,4550 Liter; 100 preuss. Schef- fel = 52,28 dresdner = 24.72 bayerische Schefl'el = 89.37 wiener Metzen = 18,9 engl. Quarter = 151,21 engl. Bushel = 54.9c Hektoliter == 26,is russ. Tschetwert. Flüss i gTcei ts m aa ss : das preussische Quart = Vs Metzen = 1,,U5 Liter; 100 Quart = 107,ii bayer. oder 80,94 wiener Maass = 100,8 engl. Quart — 25,2 Gallons = 114,5 Liter. - Gewicht: durch Gesetz vom 17. Mai 1856 ward das Zollpfund (V2 Kilogr.) als Landesge- wicht eingeführt. Dasselbe ist = 1 Pf. 2,209 hoth des alten Gewichts. — 100 Zollpfund = 1 Centner; 4,000 Pf. = 1 Schifl"slast. Das Zollpfund |
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28. Preussischer Staat und Mecklenburg.
wird in 30 Loth, das Loth in 10 Quentchen, das Quentchen in 10 Zent, der Zent in 10 Korn getheilt.
lier .Staat. — Staatsverfassung. — Der Preussische Staat war bis 1847 eine unumschränkte Monarchie. Der Monarch hatte alle Majestätsrechte; von ihm gingen, dem Prinzipe nach, alle Gesetze aus; er ordnete nach demselben Prinzipe den Staatshaushalt, erliess Verord- nungen, bestimmte die Staatslasten, und durch ihn und von ihm aus Ward das ganze Land regiert; die seit 1823 und 1824 eingeführten Pro- vinzialstände hatten nur eine berathend e Stimme. Unter dieser Ver- fassungseinrichtung hatte sich Preussen von einem Staate dritten Ranges zu einer europäischen Grossmacht emporgeschwungen. Eine Verordnung vom 3. Februar 1847 räumte den Provinzialständen eine entscheidende Stimme hinsichtlich der Ausschreibung neuer Steuern und der Kontra- hirung von Staatsschulden ein; eine zweite berief sämmtliche Provinzial- stände zu einem vereinigten Landtag nach Berlin, und eine dritte setzte eine regelmässige Einberufung des vereinigten Landtages fest. Von da an war Preussen ein monarchisch-konstitutioneller Staat, mit einem König an der Spitze, dem als Oberhaupt desselben ausschliesslich die exekutive Gewalt zukam, der aber die gesetzgebende mit seinem Volke theilte, das in zwei Häusern, dem Herrenhause und dem Hause der Ab- geordneten vertreten wurde, und es hätte der Berliner Revolution vom 18- März 1848 nicht bedurft, um die Verfassung v. 31. Jan. 1850 in's Leben zu rufen. — Die Grundgesetze des Staats, wie er gegenwärtig be- steht, sind: die Hausgesetze der Hohenzollern, die Verfassungs- urkunde für den preussischen Staat vom 31. Jan. 1850, mit den sie modifizirenden Gesetzen vom 30. AprR 1851, vom 21. Mai 1852, 5. Juni |
1852, 7. Mai 1853 (nebst Verordnung vom 12. Okt. 1854), vom 24. Mai
1853, 10. Juni 1854, 30. Mai 1855 und 15. Mai 1857, und das „.Allge- meine Landrecht" für die preussischen Staaten vom 5. Febr. 1794", welches neben dem Privatrechte auch Materien des öffentlichen Rechts enthält. Die Verfassung kann auf dem ordentlichen Wege der Gesetz- gebung abgeändert werden, wobei in jedem Hause des Landtags die ge- wöhnliche absolute Stimmenmehrheit, bei zwei Abstimmungen (zwischen welchen ein Zeitraum von wenigstens 21 Tagen Regen muss), genügt. _ .\lle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange bilden nach der Verfassung das preussische Staatsgebiet, dessen Grenzen nur durch ein Gesetz verändert werden können. Nach der Erklärung in der Bundesversammlung am 4. Mai 1818 gehören vom Königreich Preussen die Provinzen Pommern (mit Rügen), Brandenburg (mit der Nieder- lausitz), Sachsen, Westphalen, Kleve-Berg und Niederrhein zum Deutchen Bunde, zu welchem noch die hohenzollern'schen Fürstenthümer und das Jahdegebiet, in Folge ihrer Erwerbung |
Bromme's Hand-Atlas. — Preussischer Staat etc. c.
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10 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.
durch Preussen, kommen. — Erbverbrüderungen und .Anwartschaf- ten bestehen mit Sachsen und Hesssen, mit Mecklenburg, ßraunschweig- Grubenhagen, Holstein, Schleswig, und Anhalt; in den Schwarzburgischen Fürstenthümern ist dem Könige von Preussen das Heimfallsrecht vorbe- halten, und bei der zu Waldeck gehörigen Grafschaft Pyrmont, als pader- born'schen Mannsiehn, die Möglichkeit des Rückfalls an Preussen ge- gründet. — Die Ständeversammlung (nach Gesetz vom 30. Mai 1855), das Herrenhaus (früher die erste Kammer) und das Haus der Ab- geordneten, üben gemeinschaftlich mit dem Könige die gesetzgebende Gewalt. Das Herrenhaus besteht aus den grossjährigen Prinzen des königl. Hauses, aus erblichen Mitgliedern und aus Mitgliedern auf Lebens- zeit. Zu den Mitgliedern mit erblicher Berechtigung gehören die Häupter der fürstlichen Häuser Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen; die nach der Bundesakte vom 8. Juni 1815 zur Standschaft berechtigten Häupter der vormaligen deutschen reichsständischen Häuser in Preussen, und die, nach Verordnung vom 3. Februar 1847 zur Herrenkurie des vereinigten Landtags berufenen Standesherren (Fürsten, Grafen und Herren). Als Mitglieder auf Lebenszeit beruft der König diejenigen Personen, welche ihm von den Domstiftern, dem für jede Provinz bestehenden Verbände, der darin mit Rittergütern angesessenen Grafen, den Verbänden der durch ausgebreiteten Familienbesitz ausgezeichneten Geschlechter, den Verbänden des alten und befestigten Grundbesitzes, einer jeden Landesuniversität, aus denjenigen Städten, welchen der König dieses Recht besonders bei- legt, präsentirt werden. Für die einzelnen Landschaftsbezirke werden jetzt im Ganzen 90 Personen zur Präsentation gewählt; Städte sind im Herrenhause 29 vertreten. — Das Haus der Abgeordneten (früher die zweite Kammer) besteht aus 352 Mitgliedern, welche unmittelbar in Wahlmannskollegien gewählt werden, die ihrerseits aus der Wahl der Urwähler hervorgehen, zu denen jeder selbstständige Preusse gehört, und die nach der Höhe ihres Beitrags zur direkten Steuer in 3 Abtheilungen zerfallen. — Unabhängig von dieser allgemeinen Landesvertretung hat jede Provinz, zur Wahrung ihrer Provinzialinteressen, ihre eigene Ver- tretung in den Provinzialständen, welche keinen weitern Antheil an der Gesetzgebung haben, als dass die Gesetzesentwürfe, die eine Pro- vinz allein angehen, zur Begutachtung an sie gelangen. Jede Provinz hat ein besonderes Gesetz, welches die Form und die Grenzen ihres ständi- schen Verbandes bestimmt. Die Provinzialstände sind in allen Provinzen vierfach, nämlich Standesherren, Deputirte der Ritterschaft, Deputirte der Städte, und Abgeordnete der Landgemeinden. Den Vorsitzenden auf den Provinziallandtagen, der den Charakter eines Landtagsmarschalls hat, so wie dessen Stellvertreter ernennt der König aus den Mitgliedern des ersten Standes. Ein königl. Landtagskommissarius eröffnet und schliesst in jeder Provinz den Landtag. Eine Vorberathung der der allgemeinen Landesver- tretung oder den Provinzialständen vorzulegenden Gesetzesentwürfe er- folgt stets in dem, dem Staatsoberhaupte allein verantwortlichen Staats- rathe, der höchsten berathenden Behörde des Landes. —
Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt der preussischen Monarchie ist der König (seit 7. Juni 1840 Friedrich Wilhelm IV,, geb. den 15. Okt. 1795, welcher durch Krankheit veranlasst, seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preussen, am 9. Okt. 1858 die Regentschaft des Landes übertrug). Er vereinigt in sich alle Rechte der Majestät; seine Person ist unverletzlich; ihm allein steht die vollziehende Gewalt zu; er ernennt und entlässt die Minister, befiehlt die Verkündigung der Gesetze, und erlässt die zu deren Ausführung nöthigen Verordnungen. Die rich- terliche Gewalt wird in seinem Namen ausgeübt, in seinem Namen werden die Urtheile ausgefertigt und vollstreckt. Er ist Oberbefehlshaber des Heeres, besetzt alle Stellen in den einzelnen Zweigen des Staatsdienstes, hat das Recht Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, auch andere Verträge mit fremden Regierungen zu errichten, die nur dann zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung des Landtags bedürfen, wenn dadurch dem Staate Ver- pflichtungen auferlegt werden. Er hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung, verleiht Orden und Auszeichnungen, übt das Münzrecht nach Maassgabe des Gesetzes, beruft die Häuser des Landtags, schliesst ihre Sitzungen und kann die Ständeversammlung vertagen. Als Haupt der evangelischen Kirche des Landes ist der König zugleich im Besitz der sogenannten Episkopalrechte. — Die Krone ist, dem königL Hausgesetze gemäss, im Mannesstamme des königl, Hauses nach dem Rechte der Erst- geburt und der agnatischen Linealfolge erblich. Der König wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig. Ist der König minder- jährig, oder dauernd verhindert, selbst zu regieren, so übernimmt der, der Krone am nächsten stehende volljährige Agnat die Regentschaft und übt die dem Könige zustehende Gewalt in dessen Namen aus. Eine Krönung des Königs bei der Thronbesteigung ist nicht gewöhnlich; der Thronfolger macht seinen Regierungsantritt durch ein Patent öffentlich bekannt. Die Religion des Königs und seines Hauses ist die evangelisch- unirte, doch schreibt ihm kein Grundgesetz seinen Glauben vor. Der König ist das Oberhaupt des regierenden Hauses; kein Mitglied desselben darf ohne Einwilligung des Königs sich vermählen. Die Königin geniesst die Vorrechte ihres Gemahls, hat die Majestät und die königliche Ehre, und in den noch bestehenden Jungfrauenstiftern die erste Bitte. Die für den Unterhalt der königlichen Familie und des Hofstaats erforderlichen Summen, welche nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 auf 2,500,000 Thlr. jährlich sich belaufen,, sind als Kronfideikommisfond auf die Ein- künfte der Domänen und Forste angewiesen.
TiteL - Der Titel des Königs ist ein dreifacher: ein grosser, mitt- lerer und kleiner. Der grosse Titel lautet: „Von Gottes Gnaden König von Preussen, Markgraf von Brandenburg, souveräner und oberster Herzog von Schlesien, wie auch der Grafschaft Glatz, Grossherzog von Nieder- rhein und von Posen, Herzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, in Geldern, zu Magdeburg, Kleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern, der Kos- suben und Wenden, zu Mecklenburg und Krossen, Burggraf zu Nürnberg, Landgraf zu Thüringen, .Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz, Prinz zu Neuenburg und Valendis, Fürst zu Rügen, Paderborn, Halberstadt, Münster, Minden, Kamin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Mörs, Eichsfeld und Erfurt, Graf zu HohenzoHern, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu Ruppin, der Mark, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Schwerin und Lingen, Herr der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg und Bütow, Graf zu Sigma- ringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein." — Der mitt- lere Titel des Königs enthält nur den Königs-, die Markgrafen-, Gross- herzogs-, Herzogs-, den Burggrafen- und Prinzentitel. — Der kleine |
Titel lautet: ,,Von Gottes Gnaden König von Preussen etc." Der erst- geborne Sohn des Königs heisst ,,Kronprinz von Preussen", und ist als solcher Statthalter von Pommern; ist der Bruder des Königs vermuth- lieber Thronerbe, so heisst er vorzugsweise ,,Prinz von Preussen". Alle königlichen Prinzen und Prinzessinnen sind geborene ,,Markgrafen und Markgräflnnen von Brandenburg", und haben das Prädikat ,,Königliche Hoheit". Die Fürsten von Hohenzollern werden „Hoheit" titulirt. — Königliche Residenz ist Berlin, zweite Residenz Potsdam. Königs- berg nnd Breslau besitzen königl. Schlösser und werden auch Residenz- städte genannt. Königliche Schlösser sind ausserdem zu .Montbijou, Belle- i vue, Charlottenburg, Koblenz, Erdmannsdorf, Freienwalde, Grunewald (Jagdschloss), Sanssouci, Neues Palais bei Potsdam, Charlottenhof, Mar- morpalais, Pfaueninsel, Stern (Jagdschloss), Alexandrowska, Nikolskoe, Sacrow, Schönhausen, Schwedt, und Stolzenfels am Rhein.
Wappen und Orden. — Das Wappen des Königreichs siehe ,.Ordenstafel Preussens". Das grosse Wappen hat 48 Felder und 4 Mittelschilder: das erste Mittelschild enthält den schwarzen Adler von Preussen, das zweite den rothen Adler von Brandenburg, das dritte den schwarzen Löwen des Buggrafthums Nürnberg, und das vierte, Silber und Schwarz quadrirt, das Stammwappen von Hohenzollern. Die 48 Felder des Hauptschilds enthalten die Wappen der einzelnen Staatstheile. Auf dem Schilde ruht ein goldener, roth ausgeschlagener und mit einer Königs- krone bedeckter Helm, mit schwarz und silbernen Decken. Um den Schild hängt zunächst das Band und Kreuz des rothen Adlerordens, dann die Kette mit dem Kreuze des schwarzen Adlerordens. Schildhalter sind zwei wilde, um Kopf und Hüften mit Eichenlaub bekränzte Männer, deren jeder in der äussern Hand an goldener Lanze eine silberne, mit goldenen Fransen besetzte Fahne trägt, v on denen die rechte den preussischen schwarzen, die linke den brandenburgischen rothen Adler trägt. Ein Wappenzelt umgibt das Ganze; eine Königskrone ziert dessen Gipfel, und über derselben weht, von einem schwebenden preussischen schwarzen Adler mit den Klauen gehalten, das silberne Reichspanier mit dem Adler des preussischen Wappens. — Ritterorden bestehen in Preussen 8, und zwar, als Hofehren: 1) der Schwarze Adlerorden, in Einer Klasse (siehe „Ordenstafel" Fig. 1 und 2), gestiftet vom König Friedrich 1. am i Tage seiner Krönung, 18. Jan. 1701, der erste und höchste Orden des J Staats. Nur Ritter des rothen Adlerordens Ister Klasse können ihn er- f- halten. Jeder Ritter führt den Titel ,,Excellenz". 2) Der Ro th e A d- lerorden, Fig. 3 und 4, 1705 von Georg Wilhelm, Erbprinzen von Bay- reuth, unter dem Namen ,,Ordre de la sincérité" gestiftet, 1734 und 1810 neu organisirt, in 3 Ritterklassen eingetheilt; seit 1830 ist er in 4 Klas- sen getheilt und wird auch als Verdienstorden verliehen. Zu den In- signien der 2ten Klasse werden 3 goldene Eichenblätter, zu denen der 3ten Klasse eine Schleife als besondere Auszeichnung beigefügt. Als Verdienstorden: 3) Der Orden pour le mérite, Fig. 5, von Friedrich IL 1740 gestiftet, seit 1810 zum .Militärorden erklärt; am 31. .Mai 1842 wurde i demselben noch eine ,,Friedensklasse" für Wissenschaften und Künste, ' aus 30 Rittern deutscher Nation bestehend, begefügt (Fig. 6); die Zahl der auswärtigen Ritter ist nicht beschränkt. 4) Der Orden des eiser- nen Kreuzes, Fig. 10, gestiftet von Friedrich Wilhelm IIL 1813 zur Erweckung des Nationalgeistes und zur Belohnung der Verdienste im Be- freiungskriege, in 2 Klassen. 5) Der preussische Joha-nniter- orden, Fig. 7 u, 8, gestiftet 1812 und reorganisirt 1852; der Orden be- steht aus Kommandatoren, Ehrenkommandatoren, Rechtsrittern und Ehren- rittern, Zu wirklichen Mitgliedern werden nur solche Personen ernannt, welche sich verpflichten, für die Zwecke des Ordens einen jährlichen Bei- trag von mindestens 12 Thalern zu entrichten; Voraussetzungen der Auf- nahme sind deutsche Abkunft, edles Herkommen und evangelische Kon- i fession. Aus der Ordenskasse werden Krankenanstalten begründet und erhalten. 6) Der Louisenorden, Fig. 9, gestiftet 1814, erneuert 1850, in einer Klasse, zur Belohnung von denen, welche sich durch Hingebung, Vaterlandsliebe und Menschlichkeit im Kriege etc. auszeichnen. Höchste Vorsteherin ist die Königin. 7) Der königl, Hausorden von Hohen- zollern (siehe „Supplementtafel" Fig. 2), vom jetzigen König 1851 gestiftet; er wird zur Belohnung der Treue und Anhänglichkeit an das königliche Haus ertheilt, und hat 4 Klassen des Kreuzes und 3 Klassen des Adlers. 8) Der fürstl. Höh enzol lern'sche Hausorden (siehe „Supplementtafel" Fig. 3), gestiftet 1841, zum Lohne für bürgerliche Tugenden, Verdienste und Treue; er wird in Ehrenkreuzen in 3 Klassen, so wie in einer goldenen Medaille ertheilt. Ausser diesen Orden gibt es noch allgemeine Ehrenzeichen für Civilverdienste, Militärverdienstmedaillen, .Militär-Ehrenzeichen, Rettungsmedaillen etc.; als Auszeichnung für die Landwehr, seit 1842, ein kornblumenblaues Band mit der königl. Namens- chiffre, und fernere Auszeichnungen bestehen in der Verleihung der „wirk- lichen Geheimen Rathswürde" mit dem Prädikate „Excellenz", der Kam- merherrn- und der Adelswürde.
Der Hof. — Der Hofstaat des Königs ist ungemein glänzend. Die obersten Hofchargen sind: der Oberstkämmerer, der Oberstmar- schall, der Obersttruchsess und der Oberschenk ; die Ober-Hofchargen: der Obergewandkämmerer, Oberschlosshauptmann, Oberhof- und Hausmar- schall und Intendant der königl. Schlösser, Oberjägermeister, Obercere- monienmeister, Oberstallmeister und Vice-Oberjägermeister; Hofchargen: 8 Schlosshauptleute zu Königsberg, Stolzenfels, Breslau, Benrath, Rheins- berg, Koblenz, Schwedt und Königs-Wusterhausen, und der General-Inten- dant der königl. Schauspiele. Der Hofstaat ist eingetheilt in das königl. Hofmarschallamt und die Intendantur der königl. Schlössser, die königL Gartenintendantur, den königl. Obermarstall mit dem Obermarstallamte, das Hofjagdamt, die königl. Hofmusik und die königL Schauspiele. Ferner gehören dem Hofstaate des Königs: die Kammerherren und Kammerjunker, die königL Leibärzte, der königl. Kabinetssekretär, der königL geheime Kämmerer, der Vorleser des Königs, die Bibliothek des Königs, und das Ministerium des, königl. Hauses. — Die Königin und die übrigen Mitglie- der des königlichen Hauses haben ihren besonderen Hofstaat.
Staatsverwaltung. — Die Verwaltung Preussens ist von der Rechtspflege scharf getrennt. An der Spitze der ganzen Staatsverwaltung steht der König (jetzt der Regent) als letzte und höchste Instanz in allen Angelegenheiten, und ihm zur Seite ein „geheimes Kabinet", das für die Militärangelegenheiten durch einen vom Könige berufenen General, für die Civilangelegenheiten durch das „geheime Civilkabinet" vertreten wird, und die Bearbeitung aller unmittelbar an den Thron gelangenden Sachen |
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28. — Preussischer Staat und. Mecklenburg. 11
hat, deren Bearbeitung verfassungsmässig nicht in den Wirltungsltreis einer der verschiedenen Ministerial - Verwaltungsstellen gehört. — Die Obersten Staatsbehörden sind: der Staatsrath, die höchste be- rathende Behörde, mit welchem das Staatssekretariat in Verbin- dung steht, und aus dessen Mitgliedern der Gerichtshof zur Ent- scheidung der Kompetenzkonflikte gebildet wird, und das Staats- ministerium, die höchste verwaltende Behörde. Die eigentlichen Staatsgeschäfte werden von dem S taat smin i s terium geleitet, welches zur Zeit aus dem Ministerpräsidenten, dem Staatsminister und aus den Ministern des Handels, der Gewerbe und öffentlichen Arbeiten, der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegs, der Finanzen, der land- wirthschaftlichen Angelegenheiten, der geistlichen, Unterrichts- und Medi- zinal-Angelegenheiten, und des Innern, zusammengesetzt ist, und unmit- telbar den Disciplinarhof für nicht richterliche Beamte und die Ober- Examinations-Komraission für höhere Verwaltungsstellen (unter spezieller Leitung der Minister des Innern und der Finanzen) unter sich hat. — Unter der oberen Leitung des Präsidenten des Staatsministeriums stehen: die General-Ordens-Kommission, die Staatsarchive und die Admi- ralität (die Centraibehörde für die oberste Leitung der Marine-Angelegen- heiten); unter dem Staatsminister und dem Finanzminister: die Verwaltung des Staatsschatzes und der Münze. Unter dem Justizmini- sterium steht das Ober-Tribunal zu Berlin und die Immediat-Justiz-Exa- minations-Kommission; unter dem .Ministerium des Innern, welches in zwei Abfheilungen: für Polizei und eigentliche innere Landesangelegen- heiten, zerfällt, steht unmittelbar das Polizei-Präsidium von Berlin. Dem Finanzministerium, welches aus den Abiheilungen für das Kassen- und Etatswesen, der .Abtheilung für Domänen und Forsten und der Gene- ral-Steuerdirektion besteht, ist die Generaldirektion der Seehandlungs- Societät und die Hauptverwaltung der Staatsschulden untergeordnet, und zum Ressort des Ministeriums der landwirthschaftlichen An- gelegenheiten gehören: die Centraikommission für die Angelegenhei- ten der Landrentenbanken, das Landes-Oekonomie-Kollegium und das Revisions-Kollegium für Landes-Kultursachen. Das Handelsministe- rium begreift fünf Verwaltungsabtheilungen und zwar: General-Postamt, mit Einschluss des Telegraphenwesens, Verwaltung der Eisenbahn-Ange- legenheiten, Verwaltung des Bauwesens, Verwaltung für Handel und Ge- werbe, nnd Verwaltung des Bergwerks-, Hütten- und Salinenwesens, und ihm untergeordnet ist die Preussische Bank. Das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten zerfällt in 4 Abtheilungen: für die äusseren Angelegenheiten der evangelischen Kirche, für die kalholischen Kirchen-, die Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, und das Kriegs- ministerium bearbeitet alle auf die Landesvertheidigung bezüglichen Angelegenheiten in 2 Abtheilungen: dem aRgemeinen Kriegs- und dem Milifär-Oekonomie-Departement. — Ganz unabhängig von dem Staatsmini- sterium oder einem seiner Mitglieder ist die Ober-Rechnungskammer zu Potsdam. —-
Der gesammte Staat ist in 8 Provinzen, diese sind in 27 Regie- rungsbezirke (siehe S. 4) eingetheilt, und die Regierungsbezirke wie- derum in 337 Kreise geschieden. Einer jeden Provinz steht als erster Beamter ein Ober-Präsident vor. Die gesammte Verwaltung ruht in den Händen der Regierungen, welche in den Kreisen die Landrätbe, die Domänen- und Rentämter, die Oberförstereien etc. zu Organen haben. Mit Ausnahme der Provinz Brandenburg, woselbst das indirekte Steuer- wesen von den Regierungen verwaltet wird, besteht in jeder Provinz eine Provinzial-Steuer-Direktion, unter deren Leitung die Hauptzoll-, die Haupt- steuer-Aemter und die untergeordneten Zollstätten die indirekten Steuern erheben. Die Verwaltung der direkten Steuern ressortirt von den Re- gierungen, und zu ihrer Erhebung bestehen eigene Kreiskassen. .Alles Staatseinkommen fliesst durch die Regierungs-Hauptkassen in die General- Staatskasse. —
Justizpflege. — Die richterliche Gewalt wird im Preussischen Staate durch unabhängige Gerichte im Namen des Königs ausgeübt; der Grundsalz der OefiTentlichkeit ist verfassungsmässig gewährleistet, und in Strafsachen insbesondere muss der Fällung des Urtheils bei Strafe der Nichtigkeit ein mündliches öffentliches Verfahren vorausgehen. Man un- terscheidet im Staate drei Rechtsbezirke: 1) den Bezirk des Appellations- gerichtshofs zu Köln, welcher sich über die Rheinprovinz (mit Ausschluss des ostrhein. Theils des Regierungsbezirks Koblenz) erstreckt, in welcher das französische Recht; 2) der Bezirk des Justizsenats zu Ehren- breitstein (ostrhein. Theil von Koblenz), Neu-Vorpommern nebst Rügen, die hohenzollern'schen Lande und das Jahdegebiet, wo das gemeine deutsche Recht, und 3) die übrigen Landestheile, wo das preussische Recht gilt. Die oberste Leitung und Beaufsichtigung der Justizverwal- tung steht dem Justizministerium zu. Die höchste Gerichtsinstanz in Civil- und Strafrechtssachen ist das Ob er-Tribunal zu Berlin, mit welchem 1852 der „rheinische Revisions- und Kassationshof" vereinigt wurde; dasselbe besieht aus 6 Senaten, von denen 5 das Recht der öst- lichen Provinzen, Westphalens, des Justizsenatsbezirks Ehrenbreitstein, der Kreise Rees und Duisburg und der hohenzollern'schen Lande wahrnehmen, der sechste ausschliesslich für die Rheinprovinz bestimmt ist. In den Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen, Preussen, Sachsen und Westphalen, in den Kreisen Rees und Duisburg der Rheinprovinz, im ostrheinischen 'Iheile von Koblenz und in den Fürstenthümern Hohenzollern sind die Gerichte zweiter Instanz die App eil a ti on s g er i ch te, und die Gericlite erster Instanz die Kreis- und Stadtgerichte. Zu den AppeRationsgerichten kommt das Kammergericht zu Berlin und der Justizsenat zu Ehrenbreitstein. Zur Geschäftsverwaltung der Ge- richte erster Instanz gehört die Abtheilung der Schwurgerichte. — Die Rheinische Justizverwaltung ist zufolge der in der west- lichen Rheinprovinz geltenden französischen Gesetzgebung eine von den übrigen Provinzen wesentlich verschiedene Rechtsverfassung. Auch hier fungirt das Obertribunal zu Berlin (rheinischer Senat) als höchste In- stanz. Unter ihm steht der Appellationsgerichtshof zu Köln, und unter diesem 9 Landgerichte, denen wiederum 125 Friedensge- richte unterstehen. — Besondere Jus tizbehörd en der preussischen Monarchie sind: der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, der Gerichtshof zur Untersuchung und Entscheidung wegen Staatsver- l>rechen, die Disciplinargerichte, der mit dem Kammergericht verbundene geheime Justizrath, die Militärgerichte, die Universitätsgerichte, die katho- lisch-geistlichen Gerichte, die landwirthschaftlichen Justizbehörden, die |
Handelsgerichte, die Gewerbegerichte, die Stromzollgerichte, die Dorfge- richte (die nur in gewissen Landestheilen bestehen, in welchen das all- gemeine Landrecht Gesetzeskraft hat), die mit diesen .\ehnlichkeit haben- den koRegialischen Voluntärgerichte (im Bezirke des Justizsenats zu Ehren- breitstein), der Schöppenstuhl zu Halle an der Saale, und die Schiedsge- gerichte. —
Finanzwesen. — An der Spitze des Finanzwesens steht das Finanzministerium, welches die gesammten Einnahmen des Staats aus den Domänen und Forsten, aus den Steuern, den Staatsmonopolen und Regalien festzustellen und zu berechnen, und die Staatsausgaben im Verhältniss zur Einnahme und Bedürfniss des Staats festzusetzen und den Fiskus zu verwalten und zu vertreten hat. Die Ausgaben werden vom preussischen Staatshaushalts-Etat in fortd auernde und einmalige oder ausserordentliche unterscheiden, und die ersteren in Be- triebs-, Erhebungs- und Verwaltungskosten und Lasten der einzelnen Ein- nahmezweige (Gewinnungskosten), in Dotationen (öffenUiche Schuld und Landtag), und in eigentliche Staatsverwaltungsausgaben abgetheRt.
Im Jahre 1856 betrugen die Staatseinnahmen der preussischen Monarchie (einschliesslich von 206,286 Thalern in den hohenzollernschen Landen) 118,864,071; 1857: 120,242,312, und 1858: 126,409,778 Thaler; die Staatsausgaben schliessen nach den Haupt-Finanz-Etats mit glei- chen Summen ab. Nach dem Finanzgesetz vom 23. Mai 1859 betrugen für das Jahr 1859 die Einnahmen und Ausgaben:
9,832,804 787,676
1,486,482
91,614 323,626 19,696 10,080
Eiiinalunc.
I. Finanz-Ministevium ...............................
Domänen und Forste ..........................9,692,795
Direkte Steuern.................... 26,039,958
Indirekte Steuern....................................34,372,816
Salzmonopol ..............................................8,924,740
Lotterie ........................... 1,311,800
Münze, Bank, Verwaltung etc. ••■ 3,152,146
II. .Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent-
liche .\rbeiten ..................................
Post- und Telegraphen-Verwaltung 12,164,600 Verwaltung der £isen'>ahn-Ange-
legenheiten ...................... 9,213,410
Hütten, Salinen, Minen etc. ..... 13,926,386
\erwaltung für Handel, Gewerbe
und Bauten....................... 297,230
III. Justiz-Ministerium ...............................
IV. Ministerium des Innern ..........................
V. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegen- heiten ...........................................
VI. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenheiten.....................
Vll. Kriegs-Ministerium ...............................
Vlli. Marine .............................................
IX. Ministerium des Auswärtigen ...................
Summe 131,637,859
In den Hohenzollern'schen Landen (387,500 11.) — 221,429 Haupt-Summe der Einnahme 131,859,288
Ausgabe (fortdauernde Ausgaben). Bptiiebs-Erhebungs- und Verwaltungs - Kosten und Lasten der einzelnen Einnahme-Zweige.
3,959,250 1,056,880 4,386,816 3,300,040 85,128
9,732,455 531,675 212,400 10,710,859 7,607,334
270,825 878,990 6,355,798
5,474,429 11,660,604 5,569,869 2,261,666
3,663,749
136,260 408,854 743,386 1.571,215 498,009 306,025
Thlr.
I. Finanz-Ministerium 12,788,114 Thlr
Domänen und Forste ................
Direkte Steuern .....................
Indirekte Steuern ...................
Salz (3,190,740) und Lotterie......
Münze -••■............................
II. Ministerium für Handel, Gewerbe und öiTeutliche Arbeiten 28,794,723 Thlr. Post-, Gesetzsammlung- etc. Verwalt.
Telegraphen-Verwaltung ..............
Porzellan- etc. Manufaktur in Berlin Berg-, Hütten- nnd Salinenwesen ... Eisenbahn-Verwaltung ................
B. Dotationen.
Zuschuss z. Kente d. Kronlideikomraissfonds 500,000
Oeffentliche Schuld ................... 13,447,250
Landtag ................................ 241,724
C. Staats-Verwaltungs-.\nsgaben.
I. Staats-.Ministerium ....................................
II. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.....
III. Finauz-Ministeriiim ..................................
IV. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten...............................................
V. Justiz-Ministerium....................................
\1. Ministerium des Innern .............................
Vll. Ministerium für landwirthsdiaftl. Angelegenheiten Vlll. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medi-
zinal-Angelegenheiten ..............................
Ministerium und Dispostionsfond .....
EvangeUscher Kultus ..................
Katholischer KuUus ..................
Unterricht, Kunst und Wissenschaft Kultus nnd Unterricht gemeinsam ... Medizinalwesen .......................
IX. Kriegs-Ministerium......................
X. Marine...................................
67,651,317 14,188,974 41,582,837 202,286
C. Staats-Verwaltungs-.Vusgaben.............
B. Dotationen .................................
A. Betriebs-.\usgaben.......................
Hohenzollern'sche Lande (354,000 II.)
Hauptsumme der fortdauernden Ausgaben
Einmalige und ausserordentliche Ausgaben.
494,209
2,865,350 400,000 193,875
436,000
823,261 1,620,000 1,353,176 28,860
8,214,731 19,143 123,625,414 131,859,288
Finanz-Ministerium .................................
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.............................................
.......................................................
Ministerium des Innern ..............................
Ministerium für landwirthschaftUche Angelegen- heiten ..............................................
Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medi- zinal-Angelegenheiten ...........................
Kriegs-Ministerium ..................................
Marine.................................................
Ministerium der auswärtigen Angeleg^nheiten^^ Summe der einmaligen und ausserordentlichen Aus- gaben ...............................................
Für die Hohenzollern'sche Lande (.^3,500 11.) —
Dazu: Summe der fortdauernden Ausgaben........
Gesammt-Summe der Ausgaben .....
Staatssehuld. — Im Jahre 1805 beRef sich die preussische Staats- schuld auf 53,494,914; 1820 auf 217,845,558; 1833 auf 174,868,839; 1843 auf 150,103,434; 1847 auf 139,884,581; 1848 auf 166,423,493, |
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12 28. — Preussisolier Staat tmd Meeklenburg.
und 1856 auf 247,851,509 Thaler. Nach dem Etat für 1858 war der Stand der Staatsschulden:
A. Verzinsliche.
I. Allgemeine Staatssclmlden:
a) consolidirte Staatsschuld (Staatsschuldscheine) Thlr.
vom 2. Mal 1842 ..........................................................92,985,700
h) freiwillige Anleihe vom Jahre 1848 .............6,575,940
c) Anleihe vom Jahre 1850 ..............................................16,524,600
d) Anleihe \-om Jahre 1852 ................................................14,913,000
e) Anleihe vom Jahre 1853 ............................4,774,400
f) Anleihe vDm Jahre 1854 ..............................................14,513,100
S) Prämien-Anleihe vom Jahre 1835 ..........................14,550,000
h) Eisenbaiin-Anleihe vom Jahre 1855 ........................7,639,000
i) Anleihe von 1856 a. d. VertraBe mit der Bank 16,391,200
k) Anleihe vom Jahre 1857 ..................................................6,000,000
1) Kautionen ................................................................................7,390,000
m) Forderung der Mllltär-Wittwenkasse ........................890,400 __
Summe der verzinslichen allgemeinen Staats- schulden ..................................... 203,147,340
II. Provinzielle Staatsschulden ............... 5,154,128
III. Eisenbahnschulden ........................ 19,923,250
228,224,718
Im Ganzen B. Uiiverzinsliclie.
16,592,347
Kassen-Anweisungen ...........................................
Gesamrat-Summe ...... 244,817,065
Zur Verzinsung, Tilgung und Verwaltung sind er- forderUch (1858):................................. 8,945,970
Heerwesen, Landmacht. — Die oberste Leitung aller Angelegen- heiten des Heeres ruht in der Hand des Königs (jetzt des Prinzregenten), des obersten Befehlshabers des Heeres und obersten Kriegsherrn. An der Spitze der Militärverwaltung steht das Kriegsininisterium, wel- ches aus der Centralabtheilung, 2 Departements und 3 unmittelbar unter dem Kriegsminister stehenden Abtheilungen besteht. Neben dem Kriegs- ministerium ist eine rein technische Behörde, der Generalstab der Armee, die unmittelbar dem Könige untergeordnet ist, und alle Bewe- gungen des Heeres im Kriege und im Frieden, so wie die Existenz der Armee in allen ihren Verhältnissen bestimmt, leitet und begutachtet. Derselbe besteht aus dem grossen Generalstab zu Berlin, und den Gene- ralstäben beim Koblenzer Militärgouvernement, bei der Generalinspektion der Artillerie, beim Garde- und den 8 Armeekorps und den 16 Divisio- nen der Armee. Die bew'affnete Macht selbst besteht aus 4 Abtheilungen: dem stehenden Heere, der Landwehr Isten und 2ten Aufgebots, und dem Landsturm. Zum Dienst im stehenden Heere ist jeder dienst- taugliche Preusse vom 20.-25. Lebensjahre verpflichtet, davon 3 Jahre bei den Fahnen und 2 Jahre in der Kriegsreserve. Der freiwillige Dienst dauert nur 1 Jahr; der Freiwillige hat sich selbst zu bekleiden und zu beköstigen, erhält aber Walfen, Lederzeug und Quartier vom Staate. Zur Landwehr Isten Aufgebots gehören alle jungen Männer vom 20.—25. Jahre, die nicht in der stehenden Armee dienen, und die Mannschaft vom 26. bis zum zurückgelegten 32. Lebensjahre; sie ist zur Verstärkung und Un- terstützung des stehenden Heeres bei Kriegs- oder andern Operationen bestimmt, und wird in Friedenszeiten nur zu den jährlichen üebungen einberufen, die in der Regel 2—4 Wochen dauern. Das 2te .Aufgebot um- fasst die aus dem ersten Aufgebot getretenen Männer bis zum 39. Lebens- jahre. Dasselbe wird nur im Kriege zusammenberufen und dient vor- zugsweise in Garnison und zur Besetzung der Festungen. Der Landsturi'n begreift aHe aus der Landwehr ausgeschiedenen Männer bis zum 50. Lebensjahre, so wie alle rüstigen Jünglinge vom 17. Jahre an.
Im Jahre 1859 zählte das stehende Heer:
1 General-Feldmarschall 1 General-Oberst der Infanterie. 1 General-Feldzeugmeister. 33 Generale. 41 General-Lieutenants.
87 General-Majore.
71 Obersten der Infanterie.
24 Obersten der Kavallerie.
10 Obersten der Artillerie.
6 Obersten des Ingenieur-Korps.
Landwehr 1. Aufgebots Bataill.
Infanterie.
Stehendes Heer Bataill.
..... 8
..... 6
2 Garde-Regimenter.............
2 Grenadier-Regimenter .......
4 Garde-Landwehr-Regimenter ............—
2 .Garde-Jäger- u. Schützen-Bataillons 2
32 Liaien-Infanterie-Reglmenter ............96
8 Reserve-Infanterie-Regimenter ..........16
32 Landwehr-lnfanterie-Regimenter •■• —
8 kombinirte Reserve-Bataillons ••■•■ 8 8 Jäger-Bataill. (ohne entsprechende
Landwehr-Abtheilung) ............................8
4 Garde-, 32 Linien-Infanterie-Brig.,
2 Brig, für Bundes-Festungen ..........144
Kavallerie.
Escadr.
1 Regiment „Garde-du-Korps")
1 Garde-Kürassler-Regiment >
2 leichte Garde-Reg. (1 Hus., 1 Drag.) 8
2 Garde-Ulanen-Regimenter ....................8
2 Garde-Landwehr-Regimenter................—
8 Kürassier-Regimenter ..............................32
8 schwere Landwehr-Regimenter..........—
4 Dragoner-Regimenter ..............................16
4 Landwehr-Dragoner-Regimenter •■• —
12 Husaren-Regimenter ................................48
12 Landwehr-Husaren-Regimenter ..........—
8 Ulanen-Regimenter ....................................32
8 Landwehr-Llanen-Regimenter ............—
8 Landwehr-Reserve-Escadrons ............—
2 Garde-, 16 Lin.-Kavallerie-Brig. .• 152 |
Artillerie (ohne besondere Stämme für die Landwehr).
Reit. Batt. Fuss-Batt. Festgs.-Komp. Handw.-Komp.
Garde-ArtiUerie-Regiment 3 9 4 1
8 Artillerie-Regimenter 24 72 32 8
Kombin. Festungs-.\rt.-Abth. — — 5 —
Feuerwerks-Atheilung — — — 2
41 11
10 bespannten Geschntzen.
Pionniere (ohne besondere Landwehr-Stämme).
Garde-Atheilung .................................................. 2 Komp.
8 Abtheilnngen ................................................... 16 ,,
2 Reserve-Kompagnien........................................... 2 ,,
20 Komp.
1 Lehr-Infanterie-Bataillon ; Schul-.^btheilung ; Reitschule. 1 reitendes Feldjäger-Korps. Train, 9 Bataiilonsstämme.
Krankenwärter bei den Lazarethen und TruppentheUen, Stabs-Ordon-
nanzeii in 10 Kommando'«. Veteranen : 1 Garde-Unterofllziers-Komp. ; 1 Garde-Invaiiden-Komp. ; 6 Provinzial-Invaliden-Komp.; das InvaUden-Haus zu Berlin und zu Stolpe mit 8 Komp.; zusammen 16 Kompagnien. Straf-Abtheilungen ; 27 Straf-Sektionen, 2 Arbeits-Abtheilungen.
Das Ganze in 2 Garde-Divisionen und 8 Armee-Korps, jedes Korps zu 2 Divisionen-Etat eines Armee-Korps im Felde : 25 BataUlons zu 25,000 Mann; 32 Escadrons zu 4,800 M.; 11 Batt. mit 88 Geschützen. Für die Feslungs-Besatzungen : 26 Bataill. Linie und Landwehr Isten Aufgebots ; 8 Reserve-Landwehr-Escadr. ; die Ersatz-Truppen (36 Ba- taill., 40 Escadr.); 116 Bataill., 104 Escadr Landwehr 2ten Aufgebots; Artillerie und Pionniere.
Fl iedeiisstürlse des Heeres.
a) Stehendes Heer: Kombattanten ohne Offiziere .......... 140,000 M.
b) Bei der Landwehr .......................................... 4,200 M.
Cime Ofilziere hei den Fahnen stehend .................. 144,200 M.
Offiziere, Beamte, Gensd'armen ........................... 16,800 M.
Gesammt-Summe 161,000 M.
Festungen besitzt Preussen 30, die nach ihrer Wichtigkeit in 3 Klassen zerfallen. Festungen erster Klasse sind: Stettin, Köln mit Deutz, Danzig, Magdeburg, Posen, Koblenz mit Ehrenbreitstein und Königs- berg; zur zweiten Klasse gehören: Stralsund, Torgau, Saarlouis, Thorn, Kolberg, Glopu, Glatz, Neisse, .Minden, Wesel, Jülich und Erfurt, und Festungen dritter Klasse sind: Ko.'='el, Schweidnitz, Wittenberg, Graudenz, Pillau, Küstrin, Spandau, Silberberg, Swinemünde, Marienburg und Feste Boyen. Im Bau begriffen ist die Burg Hohenzollern (Festung dritter Klasse). Das Besatzungsrecht hat Preussen in den Deutschen Bundesfestungen (erster Klasse) Mainz und Luxemburg. — Landesfarben sind: Schwarz und Weiss. — Standarte Preussens siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 2, Fig. 42.
Seemacht. — Seit Nov. 1853 besteht die Admiralität zu Berlin, als Centraibehörde für die oberste Leitung der Marine-Angelegenheiten. Chef derselben ist der Minister-Präsident, unter dessen oberer Leitung der Oberbefehlshaber der Marine die spezielle Leitung der Ge- schäfte führt, in Kommando-Angelegenheiten selbstständig verfügt, rück- sichtlich derselben dem Könige unmittelbar verantwortlich ist, und als Generalinspektor des gesammten Marinewesens fungirt. Die .Admirali- tät zerfällt in 3 Abtheilungen: für die Kommando-Angelegenheiten, für technische Angelegenheiten und für allgemeine und Verwaltungs-Ange- legenheiten. Ihr unterstehen: das Kommando der Marinestation zu Danzig, das Seekadetteninstitut zu Berlin, die Hafenbaukommission des Jahdege- biets zu Heppens, das Adiniralitätskommissariat zu Oldenburg, das Kom- mando des Seebataillons zu Danzig, und die Kommission zur Prüfung der Marine-Intendanturbeamten. — Der Stand der Kriegsmarine war im Jahre 1859 folgender:
Geschütze. ... 86 ... 28 ■•. 28 ... 12
Kriegsfahrzeuge.
2 Segel-Fregatten („Gefion" [48], ,,Thetis" [38]) •• 1 gedeckte Schrauben-Korvette (,,Arcona"), im Bau -
1 dessgleichen („Gazelle"), im Bau....................
1 Dampf-Korvette, Rad-Dampfer (,,Danzig")............
1 Dampfjacht („Grille") ..................................
1 Segel-Korvette (,,Amazone") ............................
1 Wacht-Schiff (,,Barbarossa")............................
1 Transport-Schilf („Mercur") ............................
3 Schooner („Heia" [3], ,,Frauenlob" [3], ,,litis")
1 Dampfer (,,Royal-Victoria"), Bugsirboot ..............
36 Kanonen-Schaluppen ä 2 Kanonen ...................
6 Kanonen-Jollen a 1 Geschütz ..........................
55 Kriegsfahrzeuge mit
Das Personal der Marine bestand aus:
1 Admiral der preussischen Küsten und Oberbefehlshaber der Marine, 1 Vice-Admiral, 3 Kapitänen zur See, 4 Korvetten-Kapitänen, 16 Lieu- tenants Ir Klasse und 22 Lieutenants 2r Klasse, sowie aus 5 Fähn- richen (11 OfBziere waren beurlaubt und ä la suite).
1,226 Mann Matrosen-Korps, Werft-Korps etc.
See-Bataillon (zn 3 Komp.): 20 Ofilziere, 594 Mann; See-ArtUlerie- Komp. : 6 Offiziere.
Auf dem Kriegsfuss circa 3,500 Mann im Ganzen.
Kriegshäfen Preussens sind: Danzig, Swinemünde und Dänholm. Zu Danzig ist eine Schiffswerfte. — Flaggen Preussens siehe „Flaggen- Atlas" Taf. 2, wo Fig. 42 und 44 die Kriegsschiffflagge, Fig. 43 die Königs- flagge, Fig. 45 und 46 die Kauffahrerflagge, und Fig. 47 das Lootsensignal darstellt. Von Handelsflaggen einzelner Seestädte der Monarchie zeigt Fig. 48 und 49 die Flagge von Danzig, Fig. 50 Elbing, Fig. 51 Königs- berg, Fig. 52 und o3 Memel, Fig. 54 Stettin, und Fig. 55 die Flagge von Stralsund. — |
Oroj§^Iiei*2Kog*tIiiiiiii lleeklenbiirg-iScliwerlii.
|
lescltichte» — Die ältesten Bewohner zwischen der Elbe und Oder, an der Küste der Ostsee, waren Germanischer Abkunft. Um die Zeit der Völkerwanderung nahmen die verlassenen Sitze derselben von Osten und Südosten her einwandernde Slavenstämme ein, unter denen die Obotriten und Polaken die mächtigsten waren. Von Karl des Grossen Zeit an, in Kriege mit den Deutschen Kaisern verwickelt, wurden Versuche gemacht, sie zu unterdrücken oder christlich zu civilisiren, aber ohne dauernden Erfolg, bis Heinrich der Löwe, Herzog von Sachsen, das Land bezwang, 1147, die heidnischen Einwohner zum Christenthume nöthigte, sächsische Kolonisten, sächsische Gesetze und die Deutsche Sprache einführte, und den Herzog Niel ot, den Stammvater des jetzt regierenden Hauses, erschlug. Niclot's Sohn, PribislawIL, bekam je- |
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28. — Preussischer Staat und Mecklenburg. 13
doch, 1167, nach Aussöhnung mit Heinrich, die väterlichen Lande wie- der, vorher aber wurde Wagrien, Stargard, Ratzeburg und Schwerin ab- getrennt. Den späteren Herrschern gelang es, sich nach Heinrichs des Löwen Aechtung, der Sächsischen Lehnsbarkeit, und später der Däni- schen Lehnsherrlichkeit, letzterer in der Schlacht bei Bornhövede, 1227, zu entledigen. 1228 theilten sich die Söhne Hei nrich Borwin's IL in das Land, und es entstanden die vier Linien zu Mecklenburg, Werle, Rostock und Parchim; aber in der Folge der Zeit starben die drei jün- geren aus, und nur die ältere, von Johannes dem Gottesgelehrten zu Mecklenburg gestiftet, blüht noch fort. Unter seinen Nachkommen er- warb Heinrich IL durch Heirath Stargard. Seine Söhne wurden vom Kaiser Karl IV. zu Herzögen von Mecklenburg, und 1349 in den Reichs- fürstenrath eingeführt. 1359 kam die Grafschaft Schwerin an Mecklen- burg, und unter Heinrich dem Fetten waren, 1471, alle Länder wieder unter einem Herrscher vereinigt. Johann's IV. Söhne, Adolph Fried- rich 1. und Johann Albrecht IL, theilten, 1592, sich in die Linien zu Schwerin und zu Güstrow, wurden aber, 1627, zu Gunsten VVallensteins, ihrer Länder entsetzt, bis Gustav Adolph von Schweden sie in ihre Stammlande zurückführte. In dem Westphälischen Frieden trat Schwerin an Schweden Wismar und die Aemter Pöl und Neukloster ab, erhielt aber .dagegen die säkularisirten Bisthümer Schwerin und Ratzeburg und die Johanniterkommenden Mirow und Nemerow. Adolph Friedrich 1. hin- terliess 3 Söhne, die sich in die Linien zu Schwerin, zu Grabow und zu Strelitz theilten. Als, 1692, die Schweriner Linie ausstarb, entstand zwi- schen dem Herzog Friedrich Wilhelm zu Grabow und dem Herzog Adolph Friedrich IL zu Strelitz wegen der Succession ein heftiger Streit, der durch den Tod des Herzogs Gustav Adolph von Güstrow und die Erbnahme dessen Landes, 1695, noch schwieriger und verwickelter wurde. Endlich wurde durch den Hamburger Vergleich, 1701, der Streit dahin entschieden, dass das bisherige Haus Grabow, Schwerin und Güstrow, Strehtz aber das Fürstenthum Ratzeburg, die Herrschaften Stargard, Mirow, Nemerow und einen Theil aus den Boitzenburger Elbzolleinkünften erhielt; ausserdem wurde das Recht der Erstgeburt eingeführt. Auf Friedrich Wilhelm folgte sein Bruder Karl Leopold, der bisher in Doberan re- sidirt hatte. Die dauernden Streitigkeiten mit der Ritterschaft und die Widersetzlichkeit gegen die Kaiserliche Exekution führte seine Entsetzung und die Uebertragung der Landes-Administration an seinen jüngeren Bru- der, Christian Ludwig IL zu Grabow, herbei, 1728, der endlich, 1747, die Regierung erhielt als Karl ohne männliche Nachkommen starb. Sei- nem Sohne Friedrich war es möglich, die an Braunschweig wegen Exe- kutionskosten verpfändeten 8 Aemter wieder einzulösen. Sein Brudersohn und Nachfolger, Friedrich Franz, erwarb im Jahre 1803 gegen 1,200,000 Thaler Banko die Insel Pöl und die Sladt Wismar, und, durch den Reichs- deputations-Hauptschluss, 7 dem Stifte Lübeck in Mecklenburg zugehörige Dörfer. Im Jahre 1806 besetzten die Franzosen das Land und der Herzog sah sich genöthigt, dasselbe zu verlassen; 1807 wurde er restituirt und musste in den Rheinbund treten, war aber der erste Deutsche Fürst, der sich im Frühjahr 1813 den ARiirten anschloss; 1815 trat er dem Deutschen Bunde bei und nahm den Grossherzoglichen Titel an. Durch Ständebe- schluss wurde unter ihm, 1818, die Leibeigenschaft aufgehoben. Nach- dem er noch die Feier seiner fünfzigjährigen Regierung erlebt, starb er 1837 in dem hohen Alter von 81 Jahren, und ihm folgte sein Enkel Paul |
Friedrich, der schon am 7. März 1842 vom Tode hingerafft wurde, worauf dessen ältester Sohn, der noch jetzt regierende Grossherzog Fried- rich (geb. den 28. Febr. 1823) die Regierung übernahm.
Genealogie der Herzoge von Mecklenburg.
.Tfiticliieiibiiri^-SIcUwfrin. Meckleiibur^-Strelitz.
Johann IV.
Herzog von Mecklenburg f 1592 _
Johann Albert II. zu Güstrow
1592 t 1636
I
Gustav .idolph 1636 f 1695 (erloschen)
Adolph Friedrich f. Stifter cler älterii Schweriner I.iiiie 1592 i 1638
Christian Ludwig I. Friedrich Adolph Friedrich H.
zu Schwerin zu Grabow Stifter der Strelitzer
1658 j 1692 I 1688 I.illie 1038, erh. irOl Ratzebnrg
und stargard f 1708
Adolph Friedr. IV.
1752 t 1794
Karl liUdwig Friedrich
1794 Herzog, 1815 Grossherzog 11816
Friedr. WiJli. Karl Chr. I.udw. If. Adolph Friedr. Ift. Karl Ludw. Friedr
der neuen Leopold zu Grabow 1708 f 1794 + 1752
Schweriner 1713, entsagt .\dmin. 1728 Linie Stifter. 1728 tl747 reg. 1747 1692 in Schwerin, f 1756
1695 in Güstrow
Friedrich Ludwig
1756 I 1785 i 1783
Georg 1816
Friedrich Wilhelm Erbgrossherzog, geb. 17. Okt. 1819 I
Adolph Friedrich
Erbprinz, geb. 22. Juli 1848
i 1713
1
Friedrich Franz
Herzog 1785, Grossher'zog 1815, i 1837 1
Friedrich Ludwig Erbgrossherzog f 1819
Paul Friedrich
1837 i 1842
Friedrich Franz
seit 1842
Paul Friedrich geb. 1852
Friedrich Franz Erbgrossherzog geb. 1851
öas JLand. — Lage, Grenzen, Grösse, Bestandtheile. — Das Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin ist an den Küsten der Ostsee, zwischen 28« 19'—300 51' OL. und zwischen 530 8'—54" 19'NBr. gelegen, bildet, mit Ausnahme der Parzellen Russow und Netzeband-Schöneberg (in Brandenburg) und Ahrensberg (in Strelitz), ein zusammenhängendes, gut- geschlossenes Ganzes, wird im N. von der Ostsee, im 0. von Pommern und Mecklenburg-Strelitz, im S. von Brandenburg und Hannover, und im W. vom Herzogthum Lauenburg und dem mecklenburg-strelitz'schen Für- stenthum Ratzeburg begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 244,12 (nach Engelhardt von 240.8») Qu.-iMeilen, mit einer Bevölkerung (Ende 1858) von 542,148 Seelen,' hat mithin auf einer Qu.-Meile 2,222 Einwoh- ner. — Die Bestandtheile des gegenwärtigen Grossherzogthums sind die ehemaligen Herzogthümer Schwerin und Güstrow, der Rostocker Distrikt, die früher Schweden gehörende Herrschaft Wismar, und das FürsIenthum oder ehemalige Bisthum Schwerin.
Physische Beschaflfenheit. — Das Grossherzogthum gehört der germanischen Tiefebene an, ist flaches, wellenförmiges Land, ohne alle
S(DIE[It(DS§ ïïï SClHliflEEl. |
Bromme's Hand-Atlas Preussischer Staat elc. d.
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14 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.
Gebirge, und wird nur von einzelnen Hügelreihen unterbrociien, die den jüngeren Flötzgebilden angehören, und sich an einen einzigen Landrüclien anschliessen, der in nordwestlicher Richtung das Land durchzieht. Der höchste Punkt des Landes ist der Ruhnenberg, 577'hoch, bei Marnitz, südlich von Parchiin; die niedrigsten Punkte sind an der Ostsee und Elbe. Die Küste ist nur wenig ausgezackt, bildet den Wisinar'schen Busen, das grosse Wyk, das SalzhalT, den kleinen Meerbusen Kroy auf der Halbinsel Wustrow, und die warnemünder Rhede, und ist zum Theil von steil ab- fallenden Hügeln begrenzt, die schon (wie die Klützer) als Vorgebirge be- zeichnet werden können, zum grösseren Theil aber niedrig und durch Dünen gedeckt sind. Bei Doberan zieht sich der sogenannte heilige Damm, eine 100' breite, 12-15' hohe natürliche, aus Felsgeschieben bestehende Schutzmauer gegen Wassertluthen auf eine Stunde längs dem Meere hin. Die Küstenlänge beträgt 14, mit allen Krümmungen 25 Meilen. Vor dem Wismar'schen Busen liegt die beträchtliche Insel Poel (mit 2,000 Einw.), und im Breitling (der Meerenge zwischen Poel und dem Festlande) 9 kleine unbewohnte Inseln. Der Boden Mecklenburgs besteht zum grösseren Theil aus lehmigen, schweren und fruchtbaren Strichen, Heiden und Waldungen, der kleinere Theil aus Sandstrichen und Torfmooren. Der ergibigste Bo- den ist im Nordwesten, Sandboden an der brandenburgischen Grenze, Marschboden an der Elbe. — Die Flüsse des Landes gehören theils dem Gebiet der Elbe, theils dem Gebiet der Oslsee an. Die Elbe, welche im S. gegen Hannover zu auf 2 Punkten (auf Meil.) das Land berührt, empfängt aus Mecklenburg-Schwerin: die Steckenitz, Boize, Sude und Eide, und (durch die Havel) die Dosse. Der Ostsee fliessen zu: die Stepenitz (mit Radegast und Maurin), die Warnow (mit Mildenitz und Nebel), die Reckenitz und Peene (mit Trebel). Landseen zählt man 329 im Lande, darunter 62 mit mindestens V't M. Länge. Die wich- tigsten derselben sind: der Dassower Binnensee (1 M. lang und s/s M. breit); der ZVs Meilen lange Ribnitzer Binnensee, in welchen die Reckenifz mündet; der Müritzsee, 2V2 Qu.-.VL; der Kalpin-, Fleesen- und Malchower- See, welche zusammenhängen, 2V2 M. lang sind, und mit dem Müritz- und Plauer-See (2 M. lang) in Verbindung stehen; der Schweriner See, 2^/4 M. lang, der Kummerower-, Krakower-, Malchiner-See (letzterer in reizender Gegend, der ,,mecklenburger Schweiz"), der Schaalsee etc. — Von Schiff- fahrtskanälen besitzt das Grossherzoglhum: den neuen mecklen- burger Kanal, zwischen Dömitz und Fürstenberg, 24 Meil. lang; den Banzkower- und Ludwigsluster Kanal; die neue Eide, den Fried- rich s-F r an z - K ana l, den Fahrenhors ter Kanal, und die Havel- kanäle zur Verbindung der Müritz mit der Havel. An Mineralquel- len ist das Land reich; zu erwähnen sind die Eisenquellen bei Doberan, Goldberg und Parcbim; die Kochsalzquellen zwischen Bokup- und Konow in der Heideebene, bei Sülten, Neuenkirchen und der Stadt Sülz; die Bit- tersalz- und Schwefelquelle am heiligen Damme bei Doberan. Besuchte Seebäder sind Doberan, Warnemünde und Boltenhagen bei Wismar. — Das Klima Mecklenburgs ist im Allgemeinen gesund, wegen der Nähe des Meeres und wegen der zahlreichen Seen aber im Ganzen etwas rauh, ziemlich feucht, und sehr veränderlich. Die Sommerhitze übersteigt selten + 250 R.; die Winterkälte beträgt oft — 10 bis — 15». Nebel und Stürme sind besonders an der Küste sehr häufig.
Politische Eintheilung. — In administrativer Hinsicht ist Mecklenburg-Schwerin sehr ungleich vertheilt, und zerfällt in: den meck- lenburger Kreis oder das Herzogthum Schwerin (123,49 Qu.-M., Haupt- ort Schwerin); den wendischen Kreis oder das Herzogthum Güstrow (88,15 Qu.-M., Hauptort Güstrow); den rostocker Dis tri kt (0,51 Qu.-M., Hauptort Rostock); das Fürstenthum Schwerin (13,65 Qu.- Meilen; Hauptort Bützow); die Herrschaft Wismar (8,37 Qu.-M., Hauptort Wismar), und in die drei Jungfrauen klöster D0bbertin, Malchow und Ribnitz (6,86 Qu.-M.). Das Prinzip der politischen Eintheilung ist das Grundeigenthum. Grund und Boden sind zwischen dem Landesherrn, der Ritterschaft nebst anderen Landbegüterten und den Städten (der Landschaft) getheilt. Landesherrliches Eigenthum sind die Domänen (der bis 1748 erworbene Grundbesitz), zu denen auch 5 Marktflecken gehören, und die seit 1748 erworbenen ritter- und land- schaftlichen Privatgüter (die inkamerirten Güter), welche zusammen in 45 Aemter getheilt sind. Der ritterschaftliche Grundbesitz enthält 1,008 Hauptgüter, nebst vielen Pertinenzien, Meiereien und Höfen, die unter 657 Gutsbesitzer vertheilt sind, und zwar besassen: die Landes- herrschaft 67 Hauptgüter, 2 fürstliche Familien 9 ; 27 gräfliche Familien 74; 271 freiherrliche und adelige Familien 357; 320 bürgerliche Familien 366; 13 geistliche Stiftungen 86; 17 weltliche Kommunen 42; 6 Bauer- schaften 6 Hauptgüter, und 1 Hauptgut war heimgefallenes Lehen. Unter diesen Hauptgütern sind 62IV2 Lehengüter (bis auf 4 sämmtlich Manns- lehen), »und 386V2 Allodien. Von den fürstlichen Gütern gehören 7 dem Fürsten von Schaumburg-Lippe und 2 dem Herzog Georg von Mecklen- burg-Strelitz. Den beträchtlichsten Theil des Grundbesitzes der geist- lichen Stiftungen machen die Klostergüter aus; von den weltlichen Kom- munen besitzen die Städte Rostock und Parcbim die meisten Landgüter; Bauerschaften mit Gütern (welche grundherrliche Rechte ausüben), können (oder dürfen) seit 1837 nicht mehr entstehen. Vom dem Gesammtflächen- inhalt kommen 101,42 Qu.-.M, auf die Domänen, 113,59 Qu.-M. auf den ritterschaftlichen Grundbesitz, und 35,83 Qu,-M, auf die zu Stadtrecht lie- genden Feldmarken.
»as Tolk. — Bevölkerungsverhältnisse, National- vind Ständeverschiedenheit. — Die Bevölkerung des Grossherzogthums be- lief sich im Jahre 1820 auf 393,326; 1830 auf 448,668; 1840 auf 504,156; 1848 auf 534,394, und Ende 1858 auf 542,148 Seelen (264,754 männliche und 277,394 weibliche). Die Zunahme der Bevölkerung betrug im Jah- resdurchschnitt 0.93 Prozent; die Durchschnittszahl der Geburten 17,677 (8,982 Knaben, 8,694 Mädchen), die der Todesfälle 12,022 (6,072 männl., 5,950 weibl.), die der Trauungen 4,052. Auf der Qu.-Meile leben 2,222 Einwohner, Von der Gesammtbevölkerung wohnen: 205,143 in den Do- mänen mit Einschluss der Marktflecken Ludwigslust, Doberan, Dargun, Lübtheen und Zarentin; 136.405 in den ritterschafilichen Gütern mit Ein- schluss der Flecken Dassow und Klütz; 9,047 in den Gütern der drei Klöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz; 177,397 in den 40 Städten, und 14,156 in deren Kämmereigütern. — Wohnplätze sind 2,496 im Gross- herzogthum, und zwar: 40 Städte, 9 Marktflecken, 308 grössere Dörfer (mit mehr als 200 Einw.), und 2,139 kleinere Dörfer, Höfe, Meiereien etc. - Hauptstadt des Landes ist Schwerin, mit 21,745 Einw.; andere bedeutende Städte mit mehr als 5,000 Einw. sind: Rostock mit 24,999, Wismar mit 12,875, Güstrow mit 10,982, Parchim mit 6,945, und Waren mit 5,380 Einwohnern. Von den Flecken zählt Ludvvigslust eine Bevölkerung von 6,000 Seelen. — Der Abstammung nach sind die Mecklenburger meist slavischen (wendischen) Ursprungs, Nachkommen der alten Obotriten; seit Jahrhunderten aber schon in Sitte und Sprache durch niedersächsiscbes Element germanisirt. Von kräftigem Körperbau, ausdauernd in Arbeiten, redlich, treuherzig, tapfer und phlegmatisch, steht die niedere Klasse der Bevölkerung bezüglich der äusseren Abge- schlifl^enheit und in Hinsicht der geistigen Fähigkeiten, den übrigen Deutschen nach, ist aber durch inneren moralischen Werth um so ausge- zeichneter, und grobe Vergehen sind unter ihr sehr selten. Volks- sprache ist das Plattdeutsche; unter Gebildeten wird das Hochdeutsche vorzüglich rein gesprochen. Nach den Ständen scheidet sich die Bevöl- kerung in Adel, Bürger und Bauern. |
Religionsverschiedenheit, geistige Kultur. — Der Religion nach bekennt sich die .Vlebrheit der Bewohner (1858: 537,986) zur luthe- rischen Konfession; Reformirte, 168 an der Zahl, sind nur in Bülzow; Katholiken, 882, in Schwerin, Ludwigslust, Dömitz, Grabow, Neustadt und Parchim; Juden zählt man 3,112 überall im Lande zer- streut, Die oberste Kirchengewalt ruht in den Händen des Grossherzogs, als Oberbischofs, dem der 0 ber k i rchenra t h zu Schwerin unmittelbar untergeordnet ist. Die geistlichen Angelegenheiten stehen unter der Ober- leitung des Ministeriums der Justiz, die geistliche Verwaltung selbst wird von dem grossherzoglichen Konsistorium zu Rostock geübt. Geistliche Mittelbehörden sind 6 Superintendenturen und 37 Präposituren, welchen 293 Parochiën unterstehen. Die Zahl der lutherischen Kir- chen beläuft sich auf 473, die sämmtlicher lutherischer Prediger auf 350- Die Reformirten haben 1 Kirche und 1 Prediger zu Bützow; die Ka- tholiken, welche zum Sprengel des Bisthums Hildesheim gehören, 2 Pfar- reien (Schwerin und Ludwigslust), mit 2 Kirchen und 3 Priestern; und tlie Juden, welche sich in Rostock und Wismar gesetzlich nicht nieder- lassen dürfen, einen Oberrabbiner zu Schwerin. — Der niederen Volksbildung wird neuerer Zeit grössere Aufmerksamkeit gewidmet, und das Volksschulwesen erfährt eine bessere Gestaltung; in jedem Dorfe, das über 20 schulfähige Kinder zählt, soll gesetzlich eine Schule be- stehen, Für höhere Schulen ist recht gut gesorgt. Landschulen zählt man (1855) 1,334; Bürgerschulen i den Städten und Flecken 46; ge- lehrte Schulen 5 (zu Schwerin, Parchim, Güstrow, Wismar und Rostock). Hochschule des Grossherzogthums ist die 1419 gestiftete Landesuniversi- :ät zu Rostock, mit 32 Professoren und Dozenten, mit welcher verschie- dene wissenschaftliche Hülfsinstitute und Sammlungen verbunden sind. Bibliotheken bestehen mehrere im Lande. Zu Schwerin ist eine Samm- lung mecklenburger Alterthümer und eine Münzsammlung; Kunstsamm- lungen sind zu Ludwigslust, Neustadt und Schwerin, ein Hoftheater zu Schwerin, mehrere wissenschaftliche Vereine zu Schwerin und Rostock; Buchhandlungen gibt es 19 im Grossherzog thum, und von politischen Blättern erscheinen 9.
Physisch-technische Kultur. — Die Grundlage des Wohlstandes der Bevölkerung bildet die Landwirlhschaft, die hier einen hohen Grad der Vollkommenheit erreicht hat, und 71 Prozent der Einwohner be- schäftigt. Von dem Gesammtareal des Landes fallen 169 Qu.-M. auf Acker- land, 27,48 Qu,-M, auf Waldungen, 21.18 Qu.-M. auf Wiesen, 12.68 auf Weiden, Heiden, Brüche und Torfmoore, und 10,5 Qu.-M. auf Unland, Wege und Gewässer. Der Boden wird treff-lich benutzt; ein Drittel der kultivirten Fläche ist schwerer, fetter Kleiboden, die übrigen zwei Drittel Mittel- und Sandboden, welchem durch sorgfältige Kultur immernoch gule Ernten abgewonnen werden. Schlag- oder Koppelwirthschaft herrscht vor; Dreifelderwirthschaft kommt nur auf einigen Stadläckern und hier und da- in Bauerndörfern vor, Getreide wird in Menge produzirt, Roggen, Weizen, Gerste, Hafer und Buchweizen vorzugsweise gebaut; von Hülsen- früchten werden meistens Erbsen gewonnen; der KartolTelbau ist sehr ausgedehnt; Flachs und Hanf werden nur für den Bedarf gebaut; Raps und Hopfen in Menge erzeugt. Der Obstbau hat gegen früher abgenom- men; Wein wird am Kriwitzer See gepflanzt. Die Viehzucht wird durch den ansehnlichen Wiesenbau sehr gefördert. Eine besonders hohe Stufe nimmt die Pferdezucht ein; die mecklenburger Pferde gehören zu den kräftigsten Deutschlands und werden vom Auslande zu Remonten stark gekauft. Durch das grossherzogl. Landesgestüt zu Redefln, durch Privat- stutereien und Vereine zur Hebung der Pferdezucht wird dieselbe unge- mein gefördert. Die Rindvieh- und Schafzucht ist ebenfalls von Wichtig- keit, die Schweinezucht von grossem Belange. Der Viehstapel belief sich 1858 auf 78,392 Pferde, 270,884 Rinder, 1,189,403 Schafe, 9,411 Ziegen, und 129,281 Schweine. Die Federviehzucht wird überall betrieben, beson- tlers die der Gänse, und geräucherte Gänsebrüste und Federn sind Aus- fuhrartikel. Die Forstkultur ist bedeutend; Holz ist in Menge vorhan- den, besonders Nadelholz. Der jährliche Holzertrag wird nahe an 10 Mill. preuss. Kubikfuss geschätzt. Die Jagd ist noch lohnend; Wildpret ist in manchen Gegenden noch viel zu finden; von Hochwild kommen Schweine am häufigsten vor, und wildes Geflügel ist in Menge auf den Seen des Landes und an den Küsten. Die Fischerei ist von grosser Bedeutung, in den Flüssen und Seen sowohl, als an der Küste; von Seefischen wer- den Hornhechte, Dorsche und Häringe (welch letztere nur geräuchert in's Ausland gehen) am meisten gefangen. Der Bergbau ist, bei der Ar- muth des Landes an Mineralien, nur unbedeutend. Von MetaRen findet man nur Raseneisenstein (Klump), der nur als Baustein benutzt wird. Torf kommt in grossen Massen zum Theil in unerschöpflichen Mooren vor; Braunkohlen bei Mallitz; Kochsalz wird in der Saline zu Sülze (bei Güstrow, jährlich 75,000 Clnr.) gewonnen; Bernstein liefert die Ostsee und die Müntz. — Die technische Kultur ist von keiner grossen Be- deutung. In den Städten gibt es zwar die nothwendigsten Handwerker, eine Menge von Kunst- und Gewerbserzeugnissen müssen aber immer noch aus dem Auslande bezogen werden, und höhere technische Gewerbe, Fabriken und Manufakturen bestehen nur in sehr geringer Zahl, und be- schranken sich meist auf Tuch- und Wollenweberei (in Malchow, Parchim, Plau und Schwerin), auf Leinenweberei (in den Städten auf dem Lande), auf Gerberei, Tabakfabrikation, Branntweinbrennerei, Bierbrauerei, Glas- fabrikation etc.
Handel, Schifffahrt, Strassen, Eisenbahnen. - Der Handel, be.'^nnders der nach Aussen, wird durch die treffliche Lage des Landes |
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28. — Preussischer Staat und. Mecklenburg. 15
zwischen der Ostsee und Elbe ungemein begünstigt und ist sehr beträcht- lich. Den meisten Handel betreibt das Grossherzogthum mit Russland, Schweden, Norwegen, Dänemark, England, Frankreich, Niederlande, Han- nover, Hamburg, Lübeck und Preussen. Die Ausfuhren bestehen in Getreide, WoRe, Tabak, Butter, Käse und Mastvieh, Pferden, Fischen, ge- räucherten Gänsebrüsten, Rübsamen, Obst, Häuten, Leder, Federn, Salz, Branntwein etc. Die Einfuhren in Material- und Kolonialwaaren, Süd- früchten, Wein, Eisen und andern Metallen, Fabrikationserzeugnissen, Steinkohlen, Juchten, Hanf etc. Die Gesammtsumme der Einfuhren im Jahre 1857 betrog 12,200,000 Thlr. nnd zwar: zur See 7,075,000, auf Eisenbahnen 2,575,000, auf der Elbe 1,950,000, und auf der Achse 600,000 Thlr. Die Ausfuhren betrugen in runder Summe 25 Mill. Thaler. — Die bedeutendsten Plätze für den auswärtigen Handel sind Rostock mit Warnemünde, und Wismar, unter den Binnenstädten sind von merkan- tiler Wichtigkeit: Boizenburg, Güstrow, Dömitz und Grabow. Güstrow, Rostock und Wismar haben grosse Woll-, Grabow berühmte Buttermärkte. — An Handelsschiffen zählte Mecklenburg-Schwerin Anfang 1859: zu Rostock 344 Schilfe mit 40,147 Last von 6,000 Pfd., zu Wismar 50 ,, ,, 5,044 ,, ,, ,, ,, im Ganzen 394 Schilfe mit 45,191 Lasten, worunter 8 Dampfboote, 2 Fregatten, 87 Barken, 221 Briggs etc. — Ein- gelaufen in den Hafen von Rostock waren (1858) 654, ausgelaufen 638 Schilfe, mit einer Gesammttonnenzahl von 103,362. — Die mecklen- burgische Flagge ist blau, weiss und roth, siehe „Flaggenatlas" Taf. I, Fig. 26. Die Flaggen von Rostock, siehe Fig. 27 und 28, die von Wismar, Fig. 29.— An Kunststrassen, die erst den letzten 30 Jahren ihr Entstehen verdanken, sind bereits 139V2 Meilen Chausseen eröffnet. Von Eisenbahnen führt die Hamburg-Berliner Eisenbahn über Boizen- burg, Hagenow, Ludwigslust und Grabow; bei Hagenow zweigt die 19,4 .Meilen lange mecklenburgische Eisenbahn ab, welche über Schwerin nach Kleinen, Blankenberg, Warnow, Bötzow nach Rostock geht. Von Kleinen führt eine Zweigbahn nach Wismar (2,i ML), von Bützow eine andere nach Güstrow (1,8 ML). Projektirt sind Bahnen von Rostock nach Stral- sund, und von Güstrow nach Neu-Brandenburg.
Münzen, Maasse, Gewicht. - Nach dem Münzgesetz vom 12. Jan. 1848 ist der 14-Thalerfuss (preuss. Thaler) eingeführt, und der Tha- ler in 48 Schillinge ä 12 Pfennige eingetheilt. Landesmünzen in Gold sind doppelte, einfache und halbe Pistolen; in Silber: »/i, Vs, Ve, V12 und V48 Thalerslücke; in Kupfer: Dreilinge (V192 Thaler). Papiergeld: Noten der rostocker Bank zu 10, 20, 50, 100 u. 200 Thlr. — Maass und Gewicht sind verschieden; die Elle die Hamburger. 100 Rostocker Ellen = 86-28 preuss. Ellen; der Fuss die Hälfte davon. 100 Rostocker Kornscheffel = 70,76 preuss. Scheffel = 38,89 Hektoliter; 100 Haferschelfel = 43.82 Hek- toliter. Das Oxhoft hat IV2 Ohm, 6 Anker, 30 Viertel, 60 Stübchen, 120 Kannen, 240 Pot oder Quartier ä 0,9 Liter. Das Rostocker Pfund = 484 Grammen.
Mer ütaat. — Staatsverfassung, Staatsoberhaiipt. — Meck- lenburg-Schwerin ist eine durch Feudalstände beschränkte .Monarchie, deren Oberhaupt der Grossherzog (gegenwärtig Grossherzog Fried- rich Franz, geb. 28. Febr. f823, der seinem Vater, dem Grossherzog Paul Friedrich, am 7. .März 1842 in der Regierung folgte), alle Rechte der Staatsgewalt nach den in den grundgesetzlichen Verträgen festge- setzten Bestimmungen ausübt, und bei Gesetzgebung und Besteuerung an die Mitwirkung der Landstände gebunden ist, welche beide meck- lenburgischen Grossherzogthümer gemeinschaftlich besitzen. — Grund- gesetze beider Grossherzogthümer sind : der (Rostocker) landesgrund- gesetzliche E r bv er gl eich vom 18. April 1755, mit kaiserl. Bestäti- gungsakte vom 14. April 1756; die alte Union der mecklenburgischen Landstände vom 1. Aug. 1523; der Asselairationsrevers vom 4. Juli 1572, und die Reversales vom 23. Febr. 1621. — Diese aUe, der Jetztzeit nicht mehr anpassende Feudalverfassung, die neben Forth'ihrung mittel- alterlicher Ständeunterschiede nur blosse Familien- itnd Lokalinteressen berücksichtigte, und nach welcher weder alle Landestheile, noch Volks- klassen das^Repräsentationsrecht besitzen konnten, rief 1848 Beschwerden hervor, und am 10. Okt. 1849 wurde (unter Prolest der Regierung von Strelitz, der Agnaten des Grossherzogl. Hauses und der Ritterschaft des Landes) für Mecklenburg - Schwerin ein zeitgemässes Staatsgrundgeseiz publizirt (nach welchem die Landesvertretung aus einer Abgeordneten- kammer von 60 Mitgliedern bestehen soRte, von denen 40 aus allgemeinen W^ahlen hervorgehen, 20 vom Grundbesitz, dem Handels- und Gewerbe- stande gewählt werden sollten) und dadurch auch die Union zwischen bei- den Grossherzogthümern gelöst. Aus Anlass der gestellten Proteste ging Grossherzog Friedrich Franz auf eine Entscheidung durch Kompromiss- instanz ein; das zur Schlichtung gewählte Schiedsgericht (Preussen und Hannover) verwarf 1850 die Rechtsbeständigkeit der neuen Verfassung; der Schiedsspruch erhielt durch Verkündigung vom 14. Sept. 1850 die grossherzogl. Bestätigung, und so wurde die alte ländständische Feudal- verfassung von Neuem in's Leben gerufen. — Die Thronfolge ist erb- lich nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealfolge im Mannes- stamnie des grossherzoglich mecklenburg-schwerinischen Hauses; im Falle des Aussterbens dieses Mannesstammes folgen die Fürsten von Strelitz, vice versa im früheren Aussterben dieser folgt in Strelitz das Haus Schwerin. Erlischt der Mannesstamm in beiden Mecklenburg, so succedirt nach dem Wiltstocker Staatsvertrag von 1442 das brandenburgische, jetzt preussische Königshaus, welches auch in die Erbhuldigung der mecklen- burgischen Lande eingeschlossen ist. Der Grossherzog, wie jedes Mitglied des grossherzoglichen Hauses, wird mit vollendetem 25. Lebensjahre voll- jährig; er bekennt sich mit seiner Familie zur lutherischen Konfession, bezieht eine jährliche Civilliste und besitzt ausserdem für seine Hofhal- tung bedeutende Domänengüter. Sein Titel (gleichlautend mit dem des Grossherzogs von Strelitz) ist: „Grossherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin; der Lande Rostock und Stargard Herr" u. s. w. u. s. w. Er sowohl, wie der Thron- folger, der Erbgrossherzog, führt das Prädikat: „Königliche Hoheit". Die nachgeborenen Prinzen und Prinzessinnen heissen „Herzoge und Her- zoginnen von Mecklenburg", mit dem Prädikate „Hoheit". Residenz des Grossherzogs ist Schwerin, die zweite ist Ludwigslust. Gross- herzogliche Schlösser sind ausserdem zu Rostock, Plüscbow, Neustadt a. d. Eide, Doberan und Friedrichsthal. — Das Wappen des Staals ist ein in 6 Felder getheilter runder Schild mit Mittelscbild. Das erste gol- dene Feld hat einen geraden, vor sich gekehrten, schwarzen, roth ge- krönten Büffelskopf mit silbernen Hörnern und einem silbernen Ringe durch Nase und Halsfell, wegen Mecklenburg; das zweite zeigt den gol- denen Greif im blauen Felde, wegen der Herrschaft Rostock; das dritte den silbernen Greif in Blau und das grüne Viereck in Silber, wegen des Fürstenthums Schwerin; das vierte das silberne, oben goldgekrönte Kreuz in Roth, wegen Ralzeburg; das fünfte den aus Wolken kommenden, weiss- gekleideten Arm, mit Diainantring in der Hand, wegen Stargard, und das sechste einen rechtsgekehrten Büffelskopf in Roth, wegen Wenden. Der Mittelschild, Roth und Gold getheilt, ist das Wappen der Grafschaft Schwe- rin. Schildhalter sind: rechts ein schwarzer Büffel mit silbernen Hör- nern, links ein goldener Greif. Das gekrönte Wappen umfangt ein mit einer Königskrone gedeckter Hermelinmantel. Orden hat der Staat keine, wohl aber ein Militärdienstkreuz in Gold, Silber und Kupfer, und 2 Civil- verdienstmedaillen in Gold und Silber. — Der Hofstaat des Grossherzogs besteht aus der obersten Verwaltungsbehörde des grossherzogL Haushalts, dem Oberkammerherrn, dem Oberhofmarschall, dem Schlosshauptmann, dem Hofstafimeister und dem Oberjägermeister. |
Die Landstände beider Grossherzogthümer bilden seit 1523 eine gemeinschaftliche Körperschaft, welche Verbindung die Landesunion heisst und jährlich als Landtag, abwechselnd zu Sternberg und Mal- chin zusammentritt. Die Landslände bestehen, seitdem durch Säkulari- sirung der Stifter und Klöster der Prälatenstand eingegangen ist, aus der Ritterschaft und Landschaft. Die Ritterschaft ist der erste Stand des Landes, und umfasst alle eigenthüinlichen Besitzer ritterschaftücher Haupt- guter; die Landschaft besteht aus 47 land agsfähigen Städten (18 im mecklenburgischen, 18 im wendischen Kreise, 3 im Fürstenthum Schwerin, und 7 im stargardischen Kreise, so wie Rostock). Regierende Fürsten, Bauerschaften und Kommunen sind von der Landstandschaft ausgeschlos- sen; die Landstandschaft in den Slädten wird durch den .Magistrat aus- geübt, welcher die Bürger der Stadt repräsentirt; die Bauern und Hinter- sassen werden von der Ritterschaft vertreten. Als Deutscher Bundes- staat führt Mecklenburg-Schwerin im Plenum der Deutschen Bundesver- sammlung zwei Stimmen, im engern Rathe hingegen nimmt es mit Stre- litz die 14. Stelle und Stimme ein.
Staatsverwaltung. — Die Ausübung der gesammten vollziehenden Gewalt steht dem Grossherzoge allein zu. Oberste Behörde ist das Staatsministerium, welches durch die Vorstände der 4 einzelnen Ministerien (für Aeusseres, Inneres, Justiz und Finanzen) gebildet wird. Die oberste Militärverwaltung ist dem Militärdepartement übertragen, welches unmittelbar vom Grossherzog dependirt. Die oberste Leitung der inneren Landes Verwaltung führt das Ministerium des Innern, wel- chem die Stadtmagistrate, das Kommissariat für die Polizeiangelegen- heiten, die .4rmenkollegien, Sicherheits- und Arbeitsanstalten, die Institute zur Förderung des inneren Verkehrs und anderer gemeinnütziger Zwecke etc. unterstehen. Die politische und Polizeiverwaltung wird in den Städten und deren Gütern von den Magistraten, in den Domänen von den Domä- nenämtern, und in den ritterscbafilichen Gütern von den Gutsbesitzern geübt. Die Verwaltung in Bezug auf geistliche, Unterrichts- und Medizi- nalsachen ist dem Justizministerium übertragen, das zugleich die Oberaufsicht über die gesammte Civil- und Kriminalrechtspflege hat. — Die Gerichtsverfassung ist sehr komplizirt. Ausser dem sächsischen Rechte gilt das lübische Recht von 1586, viele Stadtstatute und besondere Einzelverordnungen. Der Kriminalprozess wurde durch die Gesetzgebung von 1856 modifizirt (mündfiches Verfahren mit öffentlicher Schlussver- handlung). Die höchste, beiden Grossherzogthümern gemeinschaftliche, Gerichtsinstanz ist das Oberappellationsgericht zu Rostock; Ober- gerichte sind die J us tizkanz lei en zu Schwerin, Güstrow, Rostock, und die Obergerichte der Seestädte Rostock und Wismar. Unterge- richte erster Instanz sind in den Domänen die Domanialämter, in den Landgütern die P a tri mon i alg eri chte, in den Städten Schwerin und Parchim die Magistratsgerichte, in den übrigen Landstädten die grossherzoglichen Stadtrichter; für Rostock das Gericht, die Käm- merei und das Kriminalgericht, für Warnemünde das Gewett, und für Wismar das Hebungsgericht. Besondere Gerichte erster In- stanz sind noch: das Kriminalkollegium zu Bützow, das Konsi- storium, und das U n i v er si tä ts gerich t zu Rostock, und die Mili- tärgerichte. — Die Finanzen unterstehen der Leitung des Finanz- m 1 n 1 s t en ums. Die Staatseinnahmen betrugen im Jahre 1850/51: 3,089,919 fhaler (dazu lieferten die Domänen 1,624,490; die direkten Steuern 725,261; die indirekten Steuern 845,056; die Zölle 339,130; die lorsten und Jagden 211,417, die Post 246,000 Thlr.), die Staatsaus- gaben 3,964,333 (darunter das grossherzogl. Haus und derHof mit 258,919) ihaler. Hierzu kommen noch: ausserordentliche Einnahmen mit 142,640, und ausserordentliche Ausgaben mit 504,220 Thaler. Im Jahre 1853/54 betrugen die gesammten Staatseinnahmen 3,292,748, die Gesammtausgaben 3,430,028, das Defizit 137,280 Thaler. Die mecklenburg-schwerinische Staatsschuld, welche Frhr. v. Reden für 1851 auf 11,197,144 Thaler berechnete, betrug 1854: 7,703,294 Thaler. — Das Heerwesen steht unter dem Militärdepartemen t, den Oberbefehl über das gesammte Militär fuhrt der Grossherzog. Die Truppen belaufen sich im Frieden auf circa 2,700, im Kriegsstand (gegenwärtig, ohne Ersatz) auf 5,380 Mann, 1,408 Pferde und 14 Geschütze. Die Ergänzung der Truppen erfolgt durch Einstellung von Militärpflichtigen zwischen 21. imd 22. Jahre. Die Dienst- zeit währt 6 Jahre, von denen nur 3 Jahre hinter einander bei der Fahne. — Festung des Landes ist Dömitz. Landesfarben sind roth, gelb und blau. Standarte siehe „Flaggenatlas" Taf. 1, Fig. 26. Zum Deutschen Bundesheer hat Mecklenburg-Schwerin 4,177 Mann zum Haupt- und 1,193 zum Reserve-Kontingent zu stellen, welche mit dem Kontingent von Mecklenburg-StreRtz, Oldenburg, Holstein-Lauenburg, Bre- men, Lübeck und Hamburg die 2, Division des X, Armeekorps bildeiL — |
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16 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.
G.
rescliiclite» — (Vergleiclie die gescliiclitliclie Uebersicht bei -Meclilenburg-Schwerin.) — Adolph Friedrichs!., des Stifters der älte- ren Schweriner Linie, jüngerer Sohn, Adolph Friedrich IL, beliam in der Theilung nach des Vaters Tode, 1658, Strelitz, und ward Stifter der Strelitz er Linie. Das Aussterben der Schweriner Linie mit Chri- stian Ludwig L, 1692, führte zu Erbstreiligkeiten mit der Grabower Linie, die der Tod Gustav Adolphs von Mecklenburg-Güstrow, 1685, vermehrte; bis es endlich den Kaiserlichen Kommissarien gelang, den Hamburger Hauptvergleich, 1701, herbeizuführen, nach welchem Strelitz das Fürstenthum Ratzeburg, die Herrschaft Stargard, Mirow, Nemerow und einen Antheil an den ßoilzenburger Elbzoll-Einkünften erhielt. Doch war die neue Linie Mecklenburg-Strelitz noch in vielfache Streitigkeiten mit der Schweriner Linie verwickelt, vorzüglich rücksichtlich der gemein- schaftlichen Landstände, bis endlich durch Kaiserliche Entscheidung Adolph Friedrich HL Bestätigung seiner landesfürstlichen Gerecht- same erhielt. Karl Ludwig Friedrich, Herzog seit 1794, sah sich 1808 genöthigt, um seine Länder wieder zu erhalten, dem Rheinbunde beizutreten, den er jedoch nach der Schlacht bei Leipzig verliess, und sich später dem Deutschen Bunde anschloss. Durch den Wiener Kongress erhielt der Herzog die Grossherzogliche Würde und eine Landesvermeh- rung in dem Saardepartement mit 10,000 Einwohner, die er jedoch 1819 gegen 1 Million Thaler an Preussen überliess. Karl Ludwig Friedrich starb am 6. Nov. 1816, und ihm folgte sein Sohn Georg (geb. den 12. Aug. 1799) der noch jetzt regierende Grossherzog. Genealogie, siehe ,,Mecklenburg-Schwerin", S. 13.
l»asi liand. — ,Ijage, Grenzen, Grösse, Eintheilung, physi- sche Beschaffenheit. — Mecklenburg-Strelitz, das kleinste Gross- herzogthum des Deutschen Bundes, besteht aus zwei, durch mecklenburg- schwerinisches Gebiet von einander getrennten Theilen, einem östlichen, dem Herzogthum Strelitz oder der Herrschaft Stargard, und einem westlichen, dem Fürstenthum Ratzeburg, Das Herzogthum Strelitz liegt zwischen 300 20'-310 37' OL. und 53«9'—53 47' NBr. und wird im N. von Pommern, im 0. und S. von Brandenburg, im W. von .Mecklen- burg-Schwerin begrenzt; das Fürstenthum Ratzeburg liegt zwischen 28«25'—280 45' OL. und 530 40'—540 54' NBr., und wird im N. vom Das- sower See, im 0. von Mecklenburg-Schwerin, im S. von Lauenburg, und im W. von Lauenburg und dem Gebiet der freien Stadt Lübeck begrenzt. Drei kleine Enklaven liegen im Lauenburgischen, eine im Schwerin'schen. Der Flächeninhalt des ganzen Staats beträgt 49,^ Ou.-M., mit (1851) 99,628 Einwohnern, von denen 42,72 Qu.-M. und 83,276 Seelen auf Strelitz, und 6,77 Qu.-M. und 16,352 E. auf Raizeburg kommen. In administrativer Beziehung ist das Herzogthum Strelitz in 5 Aemter: Feldberg, Mirow, Stargard, Alt-Strelitz und Fürsten berg, das Fürstenthum Ratze- burg in die 5 Voigteien : Schön berg, Rupensdorf, Sto ve, Schlags- dorf und Mannhagen geschieden. —
Das Terrain des Grossherzogthums ist vollkommen eben und flach, nur im östlichen und nördlichen Theil von Strelitz breiten sich einige unbedeutende Hügelkelten aus, die in den Helpterberg en bei Woldegk mit 600' ihre grösste Höhe erreichen. Der zum grössten Theil fruchtbare Boden zeigt die gleiche Abwechselung vou Seen, Waldungen und Wiesen, wie Schwerin. Die vornehmsten Flüsse des Landes sind, in Strelitz: die Havel, der bedeutendste Nebenfluss der Elbe, die der Ab- fluss einer Menge kleiner Seen ist, und die Tollense, welche aus dem Tollensersee abfliesst und in Pommern in die Peene mündet, und in Ratze- burg: die Trave mit der Wackenitz (Abfluss des Ratzeburger Sees), und die in den Dassower Binnensee fallende Stepnitz, Seen zählt man 132, worunter 52 von mindestens V'i Ml. Länge, Die bedeutendsten sind: der Tollenser-, Putzar-, Galenbecker-, Zierker- etc. See in Strelitz, und der Ratzeburger-, Rögeliner- und Dassower-See in Ratzeburg, Schifl'- bare Kanäle gibt es keine, wohl aber mehrere Verbindungs- und Ab- wässerungskänäle. Das Klima gleicht im Allgemeinen dem in Mecklen- burg-Schwerin, nur ist es milder, und weniger von Nebel und Stürmen heimgesucht,
lias Volk. — Die Bew ohner des Grossherzogthums, deren Zahl sich 1834 auf 84,600, 1843 auf 89,528, 1849 auf 96,292 und 1851 auf 99,628 belief, sind deutschen, niedersächsischen und wendischen (obotri- tischen) Ursprungs, Die Zahl der Geburten wird durchschnitllich jähr- lich auf 2,800, die der Todesfälle auf 2,400, die jährliche Zunahme der Bevölkerung auf 0,99 Prozent geschätzt. Die Zahl der Wohnplätze beträgt 454, davon sind 9 Slädte (8 in Strelitz, 1 in Ratzeburg), 2 Marktflecken, 48 grössere Dörfer (mit über 200 Einw.), 177 kleinere Dörfer, Gehöfte und Mühlen, 171 Landgüter und Höfe, und 47 Neuhöfe oder Meiereien. Auch gehört zum Grossherzogthum ein Antheii an der dänisch-lauenbur- gischen Stadt Ratzeburg (der Domhof und der Palmberg, mit 36 Häusern und 219 Menschen). Haupt- und Residenzstadt ist Neustrelitz, mit 7,390 Einwohnern. Von den anderen Städten des Landes haben Neubran- denburg 6,766, Friedland 5,061, Strelitz 3,135, Woldegk 2,644, Fürsten- berg 2,450, Stargard 1,798, Wesenberg 1,550, und Schönberg (in Ratze- burg) 1,91D Einwohner.
Dem Bekenntnisse nach gehören die Bewohner, mit Ausnahme von 286 Katholiken, 110 Reformirten und etwa 600 Juden, sämmtlich der lutherischen Kirche an. Höchste geistliche Behörde der lutheri- schen Landeskirche sind das Konsistorium und die Superinten- dentur, beide zu Neustrelitz, denen im Herzogthum Strelitz 6 Synoden (mit 55 Parochiën, 142 Kirchengemeinden und 78 Predigern), im Fürsten- thum Ratzeburg 1 Synode (mit 9 Parochiën, 10 Kirchengemeinden und 10 Predigern) untergeordnet sind. Der Gottesdienst der wenigen Katho- liken und Reformirten wird von auswäriigen Geistlichen besorgt; die Juden haben einen Landrabbiner zu Strelitz, und landesherrlich bestätigte Ge- meinden zu Strelitz, Neustrelitz und Fürstenberg. — Für Schulen ist hier noch Manches zu thun; die niedere Volksbildung ist wie in Meck- lenburg-Schwerin. Landschulen bestehen 234. Bürger- und Stadtschulen 17, höhere Mädchenschulen 3, Realschulen 3, Gymnasien 3 (zu Neustrelitz, Neubrandenburg und Friedland); als Landesuniversität gilt die von Rostoc' Seit 1848 besteht Pressfreiheit; politische Zeitungen erscheinen 3 (1 in Neustrelitz und 2 in Neubrandenburg), — |
Ackerbau und Viehzucht sind die Haupterwerbsquellen der Be- wohner des Grossherzogthums. Getreide (vorzugsweise Roggen) wird in Menge gewonnen und zum grossen Theil ausgeführt; Hopfen, Flachs, Hanf, Tabak, Hülsenfrüchte, Garten- und Futtergewächse, so wie KartoflTeln wer- den über den Bedarf erbaut. Ausgezeichnete Wiesen dehnen sich zwi- schen dem Galenbecker See, dem Landgraben und Pulzaersee aus; Wal- dungen sind noch im Ueberfluss vorhanden. Von dem Gesammtareal des Landes werden 3L93 Qu.-M. als Ackerland, 10 Qu.-M, als Waldungen, 3,22 als Wiesen, 2.6? als Weiden, Heiden etc. benutzt, und 1,62 Qu.-M. kommen auf Unland, Wege und Gewässer. Die Viehzucht ist von grossem Belange; der Viehstapel belief sich Ende 1851 auf 16,429 Pferde, 40,501 Rinder, 236,197 Schafe, 4,021 Ziegen, 34,455 Schweine. Für Veredelung der Pferde wird durch das Landesgestüt zu Neustrelitz und 2 Stutereien gesorgt; die Rinderzucht ist im Ratzeburgischen am vorzüglichsten, die Schafzucht in der Gegend von Neubrandenburg. Die Gänsezucht ist in allen Landes- Iheilen von Wichtigkeit; die Bienenzucht auf den Heiden von grossem Belange. Die Fischerei ist sehr einträglich, und die Jagd, bei der Menge von Wild, immer noch lohnend. Bergbau wird, bei dem gänzlichen Mangel an Metallen, nicht betrieben, dagegen Torf, Kalk, Mergel und Walkererde in Menge gewonnen. Die gewerbliche Industrie ist von keiner gros- sen Bedeutung. Leinen- und Wollenweberei ist über das ganze Land ver- breitet, liefert aber nur ordinäre Stofl'e. Ausser diesen beiden Ilaupt- zweigen der industriellen Thätigkeit sind noch zu erwähnen: Gerberei, Tabak-, Papier- und Glasfabrikation, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei und Ziegelfabrikation. — Der Handel ist ziemlich lebhaft, und die Han- delsbilanz stets zu Gunsten des Staats. Die Ausfuhr besteht durchaus in Naturprodukten und landwirthschaftlichen Erzeugnissen, namentlich in Roggen, Holz, Tabak, Hopfen, Pferden, Rindern, Butter, Wachs, Pech, Theer, PoKasche, Papier, Tuch und Leinwand; die Einfuhren in Kolonialwaaren, Gewürzen, Wein etc. Für das Fürstenthum Ratzeburg sind Hamburg und Lübeck, für das Herzogthum Strelitz die Pommerschen Häfen die Haupt- Absatzplätze. Den lebhaftesten Handel betreiben Altstrelitz, Neubranden- burg und Fürstenberg. Staa tss trass en besitzt das Grossherzogthum in einer Länge von 16 Meilen, Eisenbahnen sind bis jetzt noch keine vor- handen (die Lübeck-Büchener-Eisenbahn berührt die Stadt Ratzeburg), doch sind zwei zum Anschluss an die Berlin-Stettiner Eisenbahn (über Neu.» strelitz und Neubrandenburg nach Stralsund und von Güstrow über Ncu- Brandenburg nach Stettin) projektirt, — Münzen, Maass vind Gewicht: Man rechnet, wie in Mecklenburg-Schwerin, nach dem 14-Thalerfuss; die Münzen sind, mit Ausnahme der Pistolen, welche nicht mehr ausgeprägt werden, wie in Schwerin. Als Längenmaass gilt der Schweriner und der Preuss. Fuss. Der Morgen hat 100 Ou,-Feklrutben = 21,7 französ. Aren; die Last 4 Wispel zu 2 Drömt ä I2V2 Scbelfel zu 16 Metzen; der strelitzer Scheffel ist dem preussischen gleich. Das Oxhoft hat IV2 Ohm zu 4 Anker ä 40 Pot oder Quartier ä 4 Pegel, Der Centner hat 5 schwere Stein, 10 leichte Stein oder 110 Pfund; das Liespfund hat 14 Pfund; das Pfund hat 32 Loth zu 4 Quentchen, und ist dem preussischen Pfunde gleich. —
»er Staat. — Das Grossherzogthum Mecklenburg-Strelitz ist eine durch Stände beschränkte .Monarchie, Die Verfassung ist der in Mecklenburg-Schwerin vollkommen gleich. Der Grossherzog (gegenwärtig Georg Friedrich Karl Joseph, geb. den 12. Aug. 1779, re- giert seit 6. Nov. 1816) besitzt die vollziehende Gewalt allein, ist aber bei Gesetzgebung und Besteuerung an die Mitwirkung der Landstände gebunden, welche beiden mecklenburgischen Grossherzogthümern gemein- schaftlich sind. Für Mecklenburg-Strelitz gelten dieselben Staats-, Haus- und Erbverträge, wie für Schwerin. Die Thronfolge ist erblich nach dem Rechte der Erstgeburt und Linealfolge im männlichen Stamme des Hauses; erlischt der Mannesstamm von Strelitz, so folgt jener von Schwe- rin, und nach dem .Aussterben dieses Brandenburg, Grossjährigkei t, Titel und Religion des Regenten, so wie Wappen und Landesfar- ben sind so wie in Mecklenburg-Scbvverin. Der Hofstaat des Gross- herzogs besteht aus dem Oberhofmeister, dem Oberstallmeister, Ober- jägermeister, Schlosshauptmann, Hausmarschall, Hofmarschall und dem Oberhofjneister der Grossherzogin, Die Residenz des Grossherzogs ist zu Neu strelitz; andere grossherzogliche Schlösser sind zu Neubran- denburg, Fürstenberg und Mirow; Lustschlösser zu Hobenzieritz und Bel- vedere bei Neubrandenburg. —
Die Landstände des firosslieriogtiiums Strelitz, (Ratzeburg besitzt keine) stehen mit denen von Schwerin in unzertrennlicher Verbindung. Die Nation besteht aus drei Ständen: .\del, Bürger und Bauern. Grundbesitzer sind: der Grossherzog (mit bedeutendem Domanialbe- sitze), die llitterschaft und die Städte. — ,\ls deutsclier Bundesstaat nimmt Strelitz mit .Schwerin im engern Rathe der deutschen Bundesversammlung die U. Stelle und Stimme ein, hat aber im Plenum seine besondere Stimme. — Oberste Behörde des Landes ist das Staats- ni in i s t e r i um zu Nenstrelitz, dein ein Staatsmjnister vorsteht und welchem sämmtliche obere Landesbehörden unmittelbar untergeordnet sind. Die Oberbehörde in allen Verwaltung?-, Polizei- und Kirchensachen ist die Landesregierung zu Neustrelitz; andere Oberbehörden für das ganze Grossherzoglhum sind; die I-'nkammer, die geheime Kommission (zur Verwaltung des Schuldenwesens), die Finanzkomm- , die Rentei, die Justizkanzlei, das Konsistorium (zu- gleich das Oberschulkollegium), das .mner- und Forstkollegium, das Jlilitärkollegiom (als ohere Militärbehörde), nnd das MedizinalkoUegium: alle zu Neustrelitz. — Ueber die Finanxver- hältnisse des Grossherzoglhmns ist nur wenig bekannt: die Staatseinkünfte sollen in runder Summe 600,000 Thaier, die Staatsausgaben etwas nielir betragen. Im Rechnungsjahre 18,17/18, dem letzten bekannt gewordenen, waren die Staatseinnahmen mit 961,.125 Thlr. (749,918 aus Domänen, Forsten, Regalien u. dgl., 81,396 aus direkten Stenern, und 38,677 aus indirekten Ab- gaben); die Staatsansgaben mit 1,019,549 Thlr. (darunter 255,050 für die regierende Fa- milie, 80,668 für das Militär, 70,445 für die Staatsschnid), das Defizit mit 55,124 Thlr. veran- schlagt. Die Staatsschulden betrugen 1848: 1,755,000 Thlr. und haben sich seit dieser Zeit nicht w^esentllch verändert. — Das Militär besteht aus 1 Bataillon lufanterie zu 4 Kompagnien (742 Mann, ohne Reserve) und einem Korps Distrikts- und Ordonnanzhusaren (25 Mann). Pas Bundeskontingent beträgt 1,197 Mann, davon y,o Haupt-, '/o Reserve- und '/o Ersatzkontingent, und gehört der 2. Division des X. Armeekorps an. Die Ergänzung erfolgt durch Stellung mittelst Loosung vom 21. Lebensjahre an, und durch freiwilligen Eintritt. Stellvertretung ist gestattet. Die Dienstzeit währt 6 Jahre, wovon 2 in der Reserve. —
3. OrossIiei'Ko^fbum Meckleiibiir^-ütrelitx. |
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lescliicliie. — Bayern, dessen älteste Bewohner die Bojer oder Bojoarier, ein keltischer Yolksstamm waren, bildete in der frühesten Zeit einen Theil von Yindelicien und Norikum, kam unter Augustus unter römische Herrschaft, und nach dem Untergänge dieser unter des Ostgothen Theodorichs Scepter, und 496 unter den Frankenkönig Chlodwig. In der Mitte des 6. Jahrhunderts bildete sich das Regiment der ersten bayerischen Herzoge aus dem Stamme der Agilolfinger, deren Geschlecht mit Tassilo III. erlosch, den Karl der Grosse 780 in ein Kloster verbannte und Bayern, getheilt, durch Gaugrafen regieren liess. Das Christenthum, welches schon im 7. Jahrhundert gepredigt wurde, gewann unter den Karolingern eine festere Begründung. Mit Ar- nulf II. (f 937), dem Sohne Luitpolds, des Führers des bayerischen Heerbannes, erscheinen neue Herzöge von Bayern, von denen die Grafen von Scheyern, die Vorfahren des Hauses Wittelsbach, abgeleitet werden. Die Nachkommen dieser Herzoge wurden jedoch geraume Zeit von der Erbfolge in Bayern ausgeschlossen, indem Kaiser Otto L (947) seinen eige- nen Bruder Heinrich (den Zänkischen) zum Herzog einsetzte. Yon die- ser Zeit an erhielt Bayern, je nachdem es die Kaiser für angemessen er- achteten, seine Herzoge bald aus diesem, bald aus jenem deutschen Hause, bis Heinrich IV. dasselbe an Wolf L, aus dem Geschlechte der Mark- grafen von Este, belieh. Wolfs Nachkommen blieben in dem Besitz von Bayern, bis dessen Urenkel, Heinrich der Löwe (1180) in die Acht erklärt wurde, und Kaiser Friedrich L einen Nachkommen des angestammten Fürstenhauses, Otto L (IV.), Pfalzgrafen von Scheyern - Wittelsbach, mit Bayern belehnte. Sein Enkel Otto IL kam durch Heirath mit Agnes von der Pfalz in den ruhigen Besitz der schon seinem Vater vom Kaiser Fried- rich IL verliehenen Pfalzgrafschaft am Rheine. Die Theilung der Erblande unter seinen 2 Söhnen in die zwei Linien, die Oberbayerische mit der Pfalz und die Niederbayerische (1253) war nicht bleibend, da letztere schon 1340 erlosch. Dagegen theilte sich die Oberbayerische Linie (1294), nach Ludwig des Strengen Tode, in die Rudolphische oder Pfälzische, die ausser der Rheinpfalz noch Besitzungen in Oberbayern erhielt, und in die Bayerische Linie. — Der Stifter der letzteren, Ludwig, wurde (1314) Kaiser, vereinigte (1340) nach Aussterben der Herzoge von Niederbayern, dieses Land, mit Ausschliessung der Rheinpfälzischen Prätendenten, mit Oberbayern, und erwarb die Mark Brandenburg, Friesland, Seeland, Hol- land, Hennegau und, durch Verheirathung seines Sohnes, Tyrol; alles Besitzungen, die in Kurzem Nieder für sein Haus verloren gingen. Des Kaisers zweiter Sohn, Stephan, pflanzte die Bayerische Linie fort; nach seinem Tode entstehen 3 Linien: die Ingolstädtische, Landshutische und die München'sche, die in wechselseitigen Kriegen die Kraft des Hauses schwächten. Nach dem Tode Georg's des Reichen von Landshut (1503) Vereinigte die München'sche Linie aRe Bayerischen Besitzungen, musste jedoch, nach langwierigen Kämpfen mit Pfalzbayern, an dieses Neuburg und Sulzbach abtreten. Seit 1545, wo Herzog Wilhelm IV. die Besitzun- gen seines unvermählten Bruders erbte, ist Bayern nicht wieder getheilt worden. Unter ihm kamen (1549) die Jesuiten zur Stütze des bedrohten Katholizismus in's Land und griff-en von jetzt an bedeutend in die Ge- schichte Bayerns ein. Wilhelms Enkel, Maximilian L, die Seele der
Bromme's Hand-Atlas. — Bayern, a.
Magern unî) hk Jffafj.
Hand-Atlas. Taf. 29. |
katholischen Liga, erwarb im 30jährigen Kriege die Kurwürde und Ober- pfalz; doch wurde diese im Westphälischen Frieden ihrem früheren Be- sitzer grössten TheRs wieder restituirt. Kurfürst Maximilian IL trat, unzufrieden mit dem Kaiser, in dem Spanischen Erbfolgekriege auf Fran- zösische Seite, wofür Bayern schwer zu büssen hatte, denn der Kurfürst musste nach der Schlacht bei Höchstädt (1704) sein Land meiden und be- kam es erst nach 11 Jahren (1714) ziemlich ausgesogen wieder. Sein Sohn, Karl Albrecht, erhob, nach dem Aussterben des Habsburgischen Mannsstammes, Anspruch auf Oesterreich, wurde, 1742, deutscher Kaiser als Karl VIL, starb aber, aus seinen Ländern vertrieben und verlassen, zu Frankfurt (1745). Mit seinem Sohne, Maximilian Joseph IIL, der in dem Frieden zu Füssen von Oesterreich seine Stammlande wieder er- hielt und unter dessen meist friedlicher Regierung der Wohlstand des Landes sich von neuem hob, starb 1777 die Wilhelm'sche Linie von Bayern aus. — Nach dem Vertrage zu Pavia (1324), zwischen Ludwig dem Bayer und den Söhnen Rudolphs von der Pfalz, durch welchen die UnveräusserRchkeit der Wittelsbachischen Besitzungen und die Successioö bestimmt war, folgte Karl Theodor, Kurfürst von der Pfalz, in Bayern. Ansprüche Oesterreichs auf Niederbayern, die der schwache und kinderlose Karl Theodor anerkannte, sein nächster Agnat aber, der Pfalzgraf Karl von Zweibrücken abwiess, führten den fast blutlosen bayerischen Erbfolge- krieg herbei, den der Friede zu Teschen am 13. Mai 1779 endete, in welchem Oesterreich mit dem Innviertel und Braunau abgefunden wurde. Mit dem, Tode Karl Theodors, dessen Regierung nur Unzufriedenheit erregt hatte, erlosch vom Hause Pfalz die Sulzbacher Linie, und sämmtliche pfalzische und bayerische Länder kamen nun an die einzige, noch blühende Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld'sche Linie, an den Herzog von Pfalz-Zwei- brucken, Maximilian Joseph, dem ausserdem noch d'ie, seit 1G66 an die Kurfürsten von der Pfalz gekommenen Herzoglhünier Jülich und Berg gehörten, so dass die damals von ihm beherrjchten Länder einen Flächen- inhalt von mehr als 1000 Qu.-M., mit 2,384,000 Einw. hatten. Sein Re- gierungsantritt ward mit Jubel und freudigen Erwartungen begrüsst, denen er auch zum Wohle seines Landes entsprach. Durch den Frieden von Lüneville (1801) wurden die Provinzen am linken Rheinufer (ein Theil der Unterpfalz und Jülich) an Frankreich und (1803), dem Reichsdeputations- rezess gemäss, die Unterpfalz auf dem rechten Rheinufer an Baden abge- treten, für diesen Verlust von etwa 220 Qu.-M. Bayern aber durch die Hochstifter oder bisherigen reichsunmittelbaren Bisthümer (Augsburg, Bam- berg, Würzburg, einen Theil von Eichstädt und Passau), 15 Reichsstädte, 13 bisher reichsunmittelbare Abteien, 2 Reichsdörfer und die Stadt Mühl- dorf am Inn, zusammen durch 320 Qu.-M. entschädigt, und die Grösse des Staats dadurch auf mehr als 1100 Qu.-M. gebracht. Der .\nschluss Bayerns an Frankreich (1804) ward im Frieden zu Pressburg (26. Dec. 1805) durch die Königs würde und verschiedene österreichische Be- sitzungen in Schwaben (die Markgrafschaft Burgau und die Grafschaft Hohenems und Königsegg), die Reste von Eichstädt und Passau, die ehe- maRgen freien Reichsstädte Augsburg und Lindau, und andere Gebiete, zusammen durch 580 Qu.-M. belohnt, und dagegen nur das Hochstift Würzburg (97 Qu.-M.) abgetreten. Im Jahre 1806, wo Bayern einen Flä- |
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6 29. — Bayern und die Pfalz.
chenraum von fast 1500 Qu.-M. besass, vertauschte es das Herzogthum Berg gegen die Grafschaft Ansbach, trat (12. Aug.) dem Rheinbunde bei, und erhielt für eine kleine Abtretung an Württemberg die Stadt Nürnberg und zahlreiche mediatisirte Gebiete ehemaliger Reichsfürsten (Schwarzen- berg, Fugger-Babenhausen, Leiningen-Amorbach, Dettingen-Oettingen und -Wallerstein, Hohenlohe-Schillingsfürst, Thum und Taxis), so wie «hemaliger reichsuninittelbarer Grafen (von Castell, Giech, Rechtern, Pap- penheim, Fugger in den Linien Kirchheim, Kircbberg, Glött und Norden- dorf, V. Erbach etc.) u. s. w. Den grössten Umfang aber erreichte der Staat nach dem Wiener Frieden (1809), durch den er gegen Abtretung von Südtyrol an Italien und einiger Gebiete an Württemberg und das da- malige Grossherzogtum Würzburg, fast ganz Salzburg, Berchtesgaden, das Österreich. Inn- und Hausruckviertel, Bayreuth und Regensburg, zusaramen 318 Qu.-M. erwarb, und nunmehr einen Fiächenraum von 1760 Qu.-M. mit 3,800,000 Einw. umfasste. Der unglückliche Ausgang des französischen Krieges gegen Russland (1812) bewog Bayern (1813) zu einer Aenderung seiner Politik; es sagte sich vom Rheinbund los, trat durch den Vertrag zu Ried auf die Seite der Verbündeten, und wendete seine Streitkräfte gegen Frankreich. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses gab es (1814 und 1816) Tyrol, Vorarlberg, das Inn- und Hausruckviertel luid Salzburg östlich von der Salzach und Saale, wieder an Oesterreich zurück, erhielt aber dafür Würzburg, Theile des ehemaligen Hochstifts Fulda, Aschaffenburg und jenseits des Rheins den grössten Theil der ehemaligen
Unterpfalz, und andere pfälzische, speyerische und sonstige Gebiete--Am
26. Mai 1818 erhielt das Land eine neue Verfassung. Der edle Maxi- milian Joseph starb am 13. Okt. 1825; sein Sohn Ludwig L bestieg den Thron, und mit ihm traten durchgreifende Reformen und Ersparnisse im Staatshaushalte ein. Durch grossartige Baudenkmale und Beförderung aller Künste, erwarb er sich, während seiner 33jährigen Regierung, blei- bende Verdienste um Bayern und verschaffte München den Namen des deutschen Roms. Unter ihm wurde ein Kanalbau begonnen und vollendet, der die Nordsee mit dem Schwarzen .Meere verbindet, zwischen Nürnberg und Fürth die erste Eisenbahn in Deutschland eröffnet, zugleich aber auch die Zahl der Klöster (1818 nur 13; 1831 : 42; 1837 : 90; 1842 : 105) an- sehnlich vermehrt und die steigende Macht der Kirche merklich begünstigt. Bemerkenswerth ist noch unter seiner Regierung die Berufung seines zwei- ten Sohnes, Otto, zum Griechischen Thron. In Folge der Aufregungen des Jahres 1848 dankte König Ludwig L am 21. März desselben Jahres ab, und seitdem regiert sein Sohn Maximilian IL Joseph, der Freund und Förderer der Wissenschaften. —
Genealogie der Regenten von Bayern aus dem Hause ■Wittelsbach.
Otto III.
erster Graf von IVitteisbacIl, f Hol (Sohn Otto's, des fünften Grafen von Scheyern, In 6ter Generation stammend von Arnulf dem Bösen, Herz. v. Bayern, ^ 93r).
Otto IV., Graf V. Wittelsbach, i 1148.
Otto d, Aeltere (I.), Erster Herzog v. Bayern, a. d. Hause Wittelsbach, f 1183.
IjXidwig I., Herzog v. Bayern 1183, Pfalzgraf am Rhein 1215 f 1231,
Otto d. Erlauchte (II.), Herz, v. Bayern u. Pfalzgraf am Rhein, 1231 f 1283.
Ludwig II,, d. Strenge, Kurf.v. d. Pfalz, Herz. v. Bayern, 1253 t 1294._
Heinricli IViederbayerische Eiiuie
erloschen 1340.
liud-vviglir., Herz. v. B. 1294,Saiserl314 i 1347, gründet die iLinie Bayern« (Die Häuser d. Kurf. v. Brandenburg, und die Herz. V.Ingolstadt, Landsbut und München. Die Kurvvürde erlangt Maximi- lian I., dessen Urenkel Karl Albert wird als Karl VII. Kaiser, 1742.)— Erloschen 1777, vererbt Karl Theodor an die Neuburgische Linie Sulzbach.
Hudolpll I., Kurfürst, stiftet die Murliuie Pfalz, -j-1319.
Rupert 1, f 1390.
Rupert II,
1390 1S98.
Rupert III. 1398, Römischer Kaiser 1400 f 1410.
Ludwig III. Kurf. V. d. Pfalz 1410 t 1439.
Altes Kurhaus
erloschen mit Otto Heinrich 1559.
Ludwig,Pfgr.v.Zweibr.u.VeId.il489 Alexander i 1514.
Stephan, Pfalzgr.v. Simmern n. Zweibrücken 1410 i 1459,
Friedrich, f 1480 Haus iSiiniiiem
erlangt die Kurwürde 1559, erlischt 1685,
Rupert i 1544 Eiiuie Veldenz
erlischt 1694
Ludwig -x 1532 Kiinie Kweibrttckeii
Philipp Ludwig Johann Karl I., f 1600.
Pfalzgr. V. Haus zu
lüTeuburgr SRweibrücken Birkenfeld
1569 1614, erloschen 1731. |
— - Chi'istian I., i 1654
August zu BischweUer
Wolfgang Wilhelm f 1653.
Philipp Wilhelm, Kurf. V. d. Pfalz
1685 f 1690 (Linie Seuburg erlischt 1742).
liinieSuIzbacli - ____
erlangt die Kur 1742, Christian II, ^1717 erbt unter Karl Tiieodor Birkenfeld. Bayern 1777 , 1
(erlischt 1799). Christian III, erbt 1733 Zweibr. f 1735.
Christian IV. 1735 f 1775.
Friedrich Michael
i 1767.
Johann Karl
i-l?04in Gelnhausen
Johann f 1780. Wilhelm
__Plus August
'karlli? Maximilian mIx
1775 i- 1793. Joseph Herz. V. B. und Herz. V. Pfalz-Zweibr. Pfalz-Birkenfeld,
1795, Kurf. V.Bayern geb. 1808.
1799, Königv. Bayern I
1805 f 1825. Ludwig
I Wilhelm
Ludwig I, geb. 1831. 1825, entsagte 1848.
Maximilian II. Joseph geb. 1811, succ. 1848,
Ludwig Kronprinz geb. 1845, |
»as liand. — Lage, Grenzen, Grösse.—• Bayern, der dritte Staat des deutschen Bundes, besteht aus zwei, durch die Grossherzog- thümer Baden und Hessen von einander getrennten Theilen, von denen der Haupttheil (12 7 9,29 Qu.-M., mit 3,954,222 E.) die Mitte von Süddeutsch- land einnimmt, und östlich von Böhmen und Oesterreich, südhch von Ty- rol, Vorarlberg und dem Bodensee, westlich von Württemberg, Baden und Hessen, und nördlich von Kurhessen, den Sächsischen Ländern und den Reussischen Besitzungen begrenzt, der kleinere, Mannheim gegenüber, auf dem linken Rheinufer liegende Theil (die Pfalz oder Rheinbayern, 108,2i Qu.-M. mit 587,334 E.) im Süden von Frankreich, westlich von Rhein- preussen, uud im Norden von Rheinhessen umschlossen wird. Der Gesammt- flächeninhalt des früher (1810) bedeutend grösseren Landes, beträgt genau 1387,50 (nach andern Angaben 13 9 4,58) Qu.-Meilen.
Politische Eintheilung. — Das Königreich Bayern ist seit 1808 in acht Kreise geschieden, die früher nach den Hauptflüssen benannt wurden, durch Verordnung vom 29. Nov. 1837 aber die aus der alten deutschen Reichsverfassung stammenden Namen wieder erhielten. Hiernach heisst jetzt 1) der Isarkreis: Oberbayern; 2) der Unterdoiiaukreis: Nieder- bayern; 3) der Regenkreis: Oberpfalz und Regensburg; 4) der Obermainkreis: Oberfranken; 5) der Rezatkreis: Mittelfranken; 6) der Untermainkreis: Unterfranken und Aschaffenburg; 7) der Ober- donaukreis: Schwaben und Neuburg, und 8) der Rheinkreis: Pfalz,
— Jeder Kreis zerfällt in Landgerichts-, und mehr oder minder in Herr- schaftsgerichtsbezirke; die Pfalz in Landkommissariatsbezirke und Kantone,
— Der Kreis Oberbayern begreift den vormaligen Isarkreis (mit Aus- nahme der Stadt Landshut , und den Landgerichten Landshut und Vilsbi- burg, die an den Kreis Niederbayern gekommen sind), die Landgerichte Altötting und Burghausen vom frühern Unterdonaukreise, das Landgericht Ingolstadt vom Regenkreise, und die Landgerichte Aichach, Friedberg, Rain und Schrobenhausen vom Oberdonaukreise, und umfasst demnach den Obern Theil des Herzogthuins Bayern (das bayerische Stammland), das Stift Freising, mit dessen Grafschaft Werdenfels, die ehemalige gefursteie Probstei Berchtesgaden, die Grafschaft Haag, die Herr- schaft Hohenwaldeck und Theile des Erzstifts, nachmaligen Kurfür- stentfiums Salzburg. Der Kreis enthält 16 Städte, 41 Marktflecken, 6,550 Dörfer und Wdler, und 7,096 einzelne Höfe; und wird in fol- gende 34 Landgerichts- und 4 H err s chaf ts g er i ch t sbez irke ein- getheilt: Aichach, Altötting, Au, Berchtesgaden, Bruck, Burghausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Friedberg, Ingolstadt (mit dem Herrschaftsgericht VVackerstein), Landsberg, Laufen, Miesbach, Moosburg, Mühldorf, iMünchen, Pfaffenhofen, Rain, Reichenhall, Rosenheim (mit dem Herrschaftsgerichte Prien und Brannenburg), Schongau, Schrobenhausen (mit dem Herrschaftsgericht Sandizell), Starnberg, Tegernsee, Tittmoning, Tölz, Traunstein, Trostberg, Wasserburg, Weilheim, Werdenfels und Wolfrathshausen. — Der Kreis Niederbayern umfasst den vormaligen Unterdonaukreis (mit Ausnahme der Landgerichte Altötting und Burghau- sen, welche an Überbayern, und des Bezirks Cham, der an den Oberpfalz- Regensburger Kreis übergegangen ist), die Stadt Landshut und die Land- gerichtsbezirke Landshut und Vitsbiburg des ehemaligen Isarkreises, und endlich die Landgerichtsbezirke Abensberg, Kelheim und Pfaffenburg, und den Herrschaftsbezirk Zaizkofen, des frühern Regenkreises; und enthält somit den grössten Theil des alten Niederbayerns, dann das vormalige Hochstift Passau, die passau'sche Herrschaft Riedenburg, die Graf- schaft Ortenburg, und die ehemals österreichische Herrschaft Neuburg am Inn. Der Kreis zählt 12 Städte, 42 Märkte, 4,511 Dörfer und 6 250 einzelne Höft (sogenannte Einöden), und wird in 3 Kreis- und Stadt- gerichtsbezirke: Passau, Landshut und Straubing, in 20 Landge- richtsbezirke: .Abensberg, Deggendorf, Eggenfelden, Grafenau, Gries- bach, Kötzting, Landau, Landshut, Mitterfels, Passau, Pfaffenberg, Pfarr- kirchen, Regen, Siinbach, Straubing, Viechtach, Vilsbiburg, Vilshofen, Wegscheid und Wolfstein, und in 2 H er rs ch a f ts b e zi rk e : Irlbach (im Umfange von Straubing) und Zaizkofen (im Umfange von Pfaffenberg) geschieden. - Der Kreis Oberpfalz-Regensburg besteht aus dem bis- herigen Regenkreise (mit Ausnahme der Landgerichtsbezirke Ingolstadt, Abensberg, Kelheim, Pfaffenberg, Beilngries, Eichstädt und Kipfenberg), aus dem Landgerichtsbezirk Cham des bisherigen Unterdonaukreises, aus dem Landgerichtsbezirk Hilpoltstein des Rezatkreises, und aus den Landgerichten Kemnath, Neustadt an der Waldnaab, Tischenreuth und Waldnaab des frühern Oberinainkreises. Zu seinen Bestandtheilen gehören; die Oberpfalz (welche den frühern Regierungsbezirk Amberg bildete), ein Theil des Herzogthums Bayern (Niederbayern, Regierungsbezirks Straubing), das Bisthum Regensburg mit der freien Reichsstadt R egen s- burg, die gefürstete Landgrafschaft Leuchtenberg, die fürsüiche Lob- kowitz'sche Grafschaft Stern stein, die pfalz-neuburgischen Fürstenthümer Neu bürg und Sulzbach, das bischöflich banibergische Amt Vil Seck, die Herrschaften Sulzburg, Pyrbaum und Breiteneck, und kleine Theile des Fürstenthuins Bayreuth. Der Kreis zählt 30 Städte, 60 Märkte, 3,160 Dörfer und Weiler, und 2,033 einzelne Höfe, und besteht aus 2 Kreis- und Stadtgerichtsbezirken: Regen.sburg und Amberg; 22 Landgerichtsbezirken: Amberg, Burglengenfeld, Cham (sprich: Kamm), Eschenbach, Heinau, Hilpoltstein, Kastell, Kemnat, Naabburg, Neumarkt, Neunburg vor dem Walde, Neustadt an der Waldnaab, Parsberg, Regenstauf, Riedenheim, Ilodnig, Stadt am Hof, Sulzbach, Tirschenreuth, Vohenstrauss, Waldinunchen und Waidsassen, und 4 Herrschaftge- richtsbezirken: Ebnat und W'ei.ssenstein (beide im Bezirk Kemnat), Wörth (im Bezirk Stadt am Hof), und Winklarn (im Bezirk Neunburg v. d, Walde). — Der Kreis Ob er franken besteht aus dem ehemaligen Übermainkreise (mit Ausnahme der oberpfälzischen Landgerichtsbezirke Eschenbach, Kemnat, Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und Wald- sassen), und aus dem Landgerichtsbezirke Herzogenaurach des früheren Rezatkreises, und umfasst: das Fürstenthum Culmbach - Bayr eu th oberländischen Iheils, das frühere reichsunmittelbare Hochstift Bamberg (mit Ausnahme des Amts Vilseck), kleine Theile des früheren Hochstifts Würzburg des Fürstenthums Sulzbach, des Gebiets der freien Reichs- stadt Nürnberg, und Besitzungen der fränkischen Reichsritterschart. Im Kreise sind 42 grössere und kleinere Städte, 63 Marktflecken, Dörfer und Weiler, und 415 einzelne Höfe. Der Kreis selbst ist m^ Kreis- und Stadtgerichtsbezirke: Bayreuth und Bamberg, Landgerichts bezirke: Bayreuth, Bamberg L und IL (die
die Stadt), Burgebrach, Ebermanstadt, Forchheim, Gefrees, Graie"""''^^' |
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6 29. — Bayern und die Pfalz.
Herzogenaurach, Höchstadt, Hof, HoUfeld, Kirchlamitz, Kranach, Culm- bach, Lauenstein, Lichtenfels, Münchberg, Naila, Pegnitz, Pottenstein, Rehau, Schesslitz, Selb, Sesslach, Stadtsteinach, Teuschnitz, Weidenberg, Weissmain und Wunsiedel, und in 5 Herrschaftsgerichtsbezirke: Banz, Gnttenberg (im Bezirk Münchberg), Mitwitz (im Bezirk Kranach), Tambach (im Bezirk Sesslach), und Thurnau, geschieden. — Der Kreis Mittelfranken umfasst den ehemaRgen Rezatkreis (mit Ausnahme der Landgerichtsbezirke Herzogenaurach, Hilpoltstein, Monheim, Nördlingen und W^erneding, und der Herrschaftsgerichte Bissingen, Harburg, Mönchs- roth, Dettingen und Wallerstein), und das Fürstenthum Eichstädt vom bisherigen Regenkreise, und enthält von Bestandtheilen des ehemaligen deutschen Reichs: das Fürstenthum Onolzbach oder Ansbach, den unterländischen Theil von Bayreuth, Theile des früheren Hochstifts Würzburg, die freien Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg a. d. T., Dinkelsbühl, Windsheim, Nördlingen, Weissenburg etc., das Fürstenthum (frühere Hochstift) Eichstädt, und mehrere kleine Graf- und Standes- herrschaften (Ell ing en, das Fürstenthum Hohenlohe - Schillings- fürst, die Grafschaft Ho henland sb erg [Schwarzenberg], nebst Herrschaft S eins he im, die Grafschaft Pappenheim, die Herrschaft Speckfeld etc.). Der Kreis zählt 42 Städte, 65 Marktflecken, 2,764 Dörfer und 1,069 einzelne Höfe, und zerfällt in 7 Kreis- und Stadtge- richtsbezirke: Ansbach, Dinkelsbühl, Erlangen, Fürth, Nördlingen, Nürnberg und Schwabach; 23 Landgerichtsbezirke: Altdorf, Ansbach, Bibert oder Marktbibert, Dinkelsbühl, Erlangen, Erlbach, Feuchtwang, Günzenhausen, Heidenheim, Heilsbrunn, Herrioden, Hersbruck, Kadolzburg, Lauf, Leutershausen, Neustadt a. d. Aisch, Pleinfeld, Rothenburg a. d. T., Schwabach, Uffenheim, Wassertrüdingen, Weissenburg und Windsheim; und in 12 Médiats- und H errs chafts geri chtsbez irke, und zwar: im Leuchtenbergischen Fürstenthum Eichstädt: der Stadtgerichtsbe- zirk Eichstädt, und die Herrschaftsgerichtsbezirke Beilngries, Eichstädt, Greding und Kipfenberg, dann der Bezirk des Mediatgerichts des Fürsten Hohenlohe-SchiRingsfürst zu Frankenau; der Bezirk der Mediatgerichte des Fürsten Schwarzenberg zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg; die Herr- schaftsgerichtsbezirke Burghasslach, Pappenheim, Markt-Eimersheim, Sug- genheim und Wilhelmsdorf, und das Mediatgericht Ellingen. — Der Kreis Unterfranken und As ch a ffe n b u rg, der frühere Untermainkreis, umfassen das ehemalige Hochstift Würzburg, das Fürstenthum Aschaf- fenburg, TheRe des ehemaligen Hochstifts Fulda, des Fürstenthums Ansbach, die ehemalige freie Reichsstadt Schweinfurt, die frühern Mainzischen Aemter Amor b ach und Miltenberg, die Grafschaft Ca s teil, das Gebiet des Fürsten v. L öwenstein-W^ ertheim, und des Fürsten von Turn und Taxis etc. Der Kreis umfasst 44 Städte, 55 Marktflecken und 1,188 Dörfer, und zerfäRt in 3 Kreis- und Stadtgeri chtsb ezirke: Würzburg, Aschalfenburg und Schweinfurt; 38 Landgerichtsbezirke: Alzenau, Arnstein, Aschaffenburg, Bischofsheim, Brückenau, Dettelbach, Ebern, Eltmann, Gemünden, Geroldshofen, Gleusdorf, Hammelburg, Hass- furt, HRders, Hofheim, Homburg, Karlstadt, Kissingen, Kitzingen, KUn- genberg, Königshofen, Lohr, Markt-Steft, Mallrichstadt, Münnerstadt, Neustadt a. d. fr. Saale, Obernburg, Ochsenfurt, Orb, Röttingen, Rothen- buch, Schweinfurt, Volkach, Werneck und Würzburg L, auf dem rechten, Würzburg IL, auf dem linken Ufer des Mains; und in 15 Médiat- und Herrschaftsgerichtsbezirke: Rothenfels, Kreuzwerthheim und Klein- haubach (Fürst V. Löwenstein Werthheim); .\morbach und Miltenberg (Fürst V. Leiningen) ; Triefenstein (Fürst v. Löwenstein-Freudenberg) ; .Markt-Breit (Fürst V. Schwarzenberg); Remmlingen und Rüdenhausen (Graf v. Castell); Eschau (Graf v. Erbach), und die Herrschaftsgerichtsbezirke Sommershau- sen, Sulzheim, Tauen, Wiesentheid und GersMd. — Der Kreis Schwaben und Neuburg umfasst den vormaUgen Oberdonaukreis (mit Ausnahme der Landgerichte Aichach, Friedberg, Rain und Schrobenhausen), und die Landgerichte Monheim, Nördlingen und Wemding, so wie die Herrschafts- gerichtsbezirke Bissingen, Harburg, .Mönchsroth, Dettingen und Wallerstein, und enthält: das Hochstift Augsburg, das Fürstenthum Neu bu r g (früher die junge Pfalz), die ehemalige gefürstete Abtei Kempten, die früheren freien Reichsstädte Augsburg, Kempten, Kaufbeuren, Memmingen, Lin- dau, Nördlingen und Donauwörth, die ehemaligen Stifter: Ottobeuren, Ursberg, Elchingen, Irrsee, Wettenhausen und Roggenburg, die .Mark- grafschaft Burgau, die Herrschaften Mindelheim, Rlertissen und Schvva- beck, und die Standesherrschaften der Fürsten von Dettingen und Fürsten und Grafen Fugger etc. Der Kreis zählt 23 Städte, 72 iMarktflecken, 2,730 Dörfer und Weiler, und 1,397 einzelne Höfe, und zerfällt in 5 Kreis- und Stadtgerichtsbezirke: Augsburg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau und Memmingen; 31 Landgerichtsbezirke: Buchion, Burgau, Dillingen, Donauwörth, Füssen, Göggingen, Grönenbach, Günzburg, Höchstädt, Rler- tissen, Immenstadt, Kaufbeuren, Kempten, Lauingen, Lindau, .Mindelheim, Monheim, Neuburg, Nördlingen, Oberdorf, Obergünzburg, Ottobeuren, Rog- genburg, Schwabmünchen, Sonthofen, Türkheim, Ursberg, Weiler, Wem- ding, Wertingen und Zusmarshausen; und in 16 Médiat- und Herr- schaftsgerichtsbezirke: Dettingen und Mönchsroth; Wallerstein, Bissingen und Haarburg; Babenhausen, Glött, Kirchheim, Nordendorf und Weissenborn; Buxheim, Edelstetten, Thannhausen, Afflng, Ichenhausen und lllereichen. — Der Kreis Pfalz oder Rh einp falz, der friRiereRheinkreis (auch Rheinbayern genannt), besteht aus Theilen des vormaligen Karfür- stenthums Pfalz am Rhein, des Herzogthums Zweibrücken (von dessen Pürsten die jetzige bayerische Königsfamilie abstammt), das Bisthum Speyer, den ehemaligen Reichsstädten Speyer und Landau, des Hoch- stifts Worms, der Herrschaften Han au-Li ch ten b erg, Kirchhheim «nd Stauf, Landstuhl, R eipoldski rchen, Bliescastel, den Graf- schaften Leiningen, Falkenstein und Saarwerden, und den ehe- maligen Kurpfälzischen Fürstenthümern Lautern und Veldenz, und um- fasst 12 Städte, 29 Marktflecken, 713 Dörfer und 881 einzelne Höfe. Be- hufs der Polizeiverwaltung ist der Kreis in 12 Landkommissariatsbezirke, ünd hinsichtlich der Gerichtspflege in 31 Kantons getheilt, deren jedem ein l'>iedensrichter vorsteht. Der Kreis selbst enthält 374 Bürgermeistereien hnd 754 Gemeinden. Die 12 Landkommissariatsbezirke sind: Speyer, mit den Kantons: Speyer und Mutterstadt; Frankenthal, mit Frankenthal und Grünstadt; Neustadt, mit Dürkheim und Neustadt a. d. Hardt; Lan- dau, mit Landau und Edenkoben; Ger mersheim, mit Germersheim und Kandel; Bergzabern, mit Bergzabern und Annvveiler; Kaiserslautern, ttit Kaiserslautern, Otterberg und Winnweiler; Kirchheimbolanden, fflit Kirchheimbolanden, Göllheim, Obermoschel und Rockenhausen ; KuseL mit Kusel, Lauterecken und Wolfstein; Homburg, mit Homburg, Land- stuhl und W^aldmohr; Zweibrücken, mit Zweibrücken, BRescastel und Neuhornbach, und Pir masens, mit den 3 Kantons: Pirmasens, Dahn und Waldflschbacb. — |
Nach den Kreisen oder Regierungsbezirken vertheilt sich das Areal des Landes folgendermassen:
Regiernngsbezirke. |
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i. |
Oberbayern ................... |
309„T |
5,020,556 |
31,362 |
1,591,982 |
1,184,568 |
1,809,814 |
2. |
Niederbayern ................ |
184,82 |
3,136,516 |
40,167 |
1,255,943 |
571,456 |
1,098,055 |
3. |
Oberpfalz und Regensburg... |
175,18 |
2,817,022 |
22,038 |
925,384 |
359,522 |
879,573 |
4. |
Oberfranken .................. |
125,35 |
2,054,919 |
13,362 |
923,312 |
259,840 |
495,859 |
5. |
Mittelfranken ................ |
138,T5 |
2,222,249 |
43,506 |
1,212,695 |
321,567 |
744,354 |
6. |
tinterfrankenu. Aschalfenburg |
162,31 |
2,735,697 |
56,562 |
1,348,982 |
305,219 |
893,612 |
7. |
Schwaben und Neuburg ..... |
173,„ |
2,806,857 |
33,591 |
985,720 |
876,736 |
709,339 |
8. |
Rheinpfalz.................... |
108,n |
1,704,607 |
42,348 |
702,384 |
147,557 |
622,527 |
Zusammen ; |
1387,50 |
22,498,423 |
282,936 |
8,936,402 |
4,029,378 |
7,253,133 |
-An Waldungen besitzt Bayern einen Flächenraum von 446,i6 Ou.-M. oder 7,199,241 Tagewerke (1 Qu.-M. = 16,156 Tagewerke; 1 Tagewerk = 40,000 Qu.-Fuss, = 1.334 preuss. Morgen, oder 3 Tagewerk = 4 preuss. Morgen), nach v. Reden nur 6,681,002, nach der obigen specifl- zirten Angabe aber 7,253,133 Tagewerke.
l>as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Einwohnerzahl Bayerns war von 1815 an bis 1852 in stetem Fortschreiten begriffen, nach der letzten Zählung vom Dec. 1855 aber ergab sich eine nicht unansehn- '"^ß'^/erminderung, vorzugsweise in der Rheinpfalz, deren Einwohner- zahl früher weitaus am meisten zugenommen hatte, und sogar während der napoleonischen Kriege gestiegen war. Die Volksmenge, die im Jahre 1815 in runder Summe auf 3,560,000 Seelen berechnet wurde, belief sich 1818 auf 3,707,966; 1834: 4,246,778; 1840: 4,370,977; 1843: 4,440,327; 1846: 4,504,874; 1849: 4,520,751; 1852: 4,,559,452, und 1855 auf 4,541,556 Seelen. Die Familienzahl war bei der Zählung von 1855: 1,074,824; es kamen mithin durchschnittRch 4,22 Personen auf die Familie. Dem Mi- litärstande beigerechnet wurden in diesem Jahre 96,536 Individuen. Im Jahre kommen durchschnittlich (nach Hermann) in Bayern: Trauungen: 1 auf 152 Einwohner (in der Pfalz 1 auf 130 Einwohner); Geburten: 353 auf 10,000 Einwohner (in der Pfalz 406 auf 10,000 Einwohner), und Sterbfälle: 285 auf 10,000 (in der Pfalz 253 auf 10,000 Einwohner). Auf 100 Knaben kommen bei eheligen Geburten 93, bei uneheligen 96 Mädchen. Auf je 100 Geburten kommen durchschnittlich in der Pfalz (von 1847—1851) 8,37, in den andern Kreisen 22,i6 unehelige. In München selbst, wo das Realrechtsw'esen am ausgebreitetsten, die Ansässigmachung mithin sehr erschwert ist, überstieg die Zahl der uneheRgen Geburten wie- derholt sehr bedeutend die der eheligen. — Die Bevölkerung vertheilte sich nach den Kreisen folgendermassen:
Kreise. |
1818. |
1843. |
1852. |
1855. |
S! 'é |
1 n |
^ S |
TU » ä
Ó |
1. |
, Oberbayern ........ |
|
585,467 |
694,344 |
734,831 |
744,151 |
2,408 |
16 |
41 |
6,550 |
2, |
. Niederbayern ..... |
|
450,895 |
535,499 |
549,596 |
554,013 |
2,841 |
12 |
42 |
4,511 |
3. |
Rheinpfalz......... |
|
446,168 |
595,193 |
611,476 |
587,334 |
5,438 |
12 |
29 |
713 |
4. |
Oberpfalz u. Regen |
sburg |
403,481 |
463,187 |
468,479 |
471,900 |
2,696 |
30 |
60 |
3,160 |
5. |
Oberfranken ....... |
|
394,954 |
496,783 |
499,709 |
499,913 |
3,999 |
42 |
63 |
2,766 |
6. |
Mittelfranken....... |
|
437,838 |
518,478 |
533,830 |
533,587 |
3,119 |
42 |
65 |
2,764 |
7. |
mterfranken und As |
chaf- |
|
|
|
|
|
|
|
|
fenburg ............. |
|
501,212 |
587,887 |
595,748 |
589,076 |
3,636 |
44 |
55 |
1,188 |
8. |
Schwaben u. Neubu |
irg... |
487,951 |
548,956 |
565,783 |
561,576 |
3,227 |
23 |
72 |
2,730 |
|
Zusamme |
in: |
3,707,966 |
4,440,327 |
4,559,452 |
4,541,456 |
3,274j |
221 |
427 |
24,382 |
Den Ausfall in der Bevölkerung der letzten Zählung veranlasste die über- hand nehmende Auswanderung, die (soweit konstatirt) zum ersten Male seit Jahrhunderten eine Verminderung der Volkszahl herbeiführte. Bis 1830 war die Zahl der Einwanderer in Bayern jener der Auswanderer ziemlich gleich (in der Pfalz sogar stärker), von da an aber mehrte sich die letztere, und die Zahl der Einwanderer betrug von 1835—1851 im Ganzen 16,114 Seelen, mit einem Durchschnittsvermögen von 889 fl., die der Auswanderer 132,788, mit einem Durchschnittsvermögen von 258 fl. auf den Kopf. Von 1852—1853 wanderten allein aus der Pfalz 27,878 Personen, mit 5,309,000 fl. Vermögen aus.
Städte mit über 10,000 Einwohnern sind: München 132,112; Nürnberg 56,398; Augsburg 40,695; Würzburg 32,598; Regensburg 25,792; Bamberg 22,391; Bayreuth 17,372; Fürth 17,341; Ingolstadt 15,025; Ansbach 11,975; Speyer 11,749; Landau 11,654; Passau 11,540; Landshut 11,316; Kai- serslautern 11,196; Amberg 10,833; Erlangen 10,709, und Straubing 10,063.
Stamm- und Ständeversehiedenheit, Beehtsverhältnisse. — Die Bewohner Bayerns sind, bis auf etwa 6,500 Engländer, Franzosen, Italiener etc., 56,033 Juden, und einige Reste slawischer Bevölkerung in den ÖstRchen Gegenden des Landes, sämmtlich deutschen Ursprungs, und gehören dem bayerischen, fränkischen und schwäbischen Stamme an. Die bürgerliche Verschiedenheit der Stände ist wie in ganz Deutschland: es gibt Adelige, Bürgerliche und Bauern. Den Beschäftigungen nach leb- ten 1852 (nach Hermann) von je 1,000 Einwohnern: 679 von der Landwirth- schaft, 227 von Industrie und Handel, 55 von Renten, Staatsdienst oder Kunst, 19 im Militär, und 20 waren konskribirte Arme. Die socialen Verhältnisse sind ungemein verschieden, und in Bezug auf Ansässig- machung, Gewerbefreiheit etc. herrschen in den Gebieten diesseits und jenseits des Rheins, entgegengesetzte Prinzipien: in den 7 älteren Regie- rungsbezirken gelten die Grundsätze der Beschränkung, in der Pfalz (aus der Zeit der Vereinigung mit Frankreich her) jene der Freiheit. In den |
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6 29. — Bayern und die Pfalz.
alteren Gebietstheilen hat sich nicht nur das Zunftwesen erhalten, sondern auch seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts das System der Realrechte ausgebildet. Durch die Verordnung vom 1. Dec. 1804 suchte man diesen Zustand zu brechen, machte aber den Gewerbsbetrieb von dem bureau- kratischen Ermessen, und der Ertheilung einer Konzession durch die Be- hörden abhängig. Durch Beibehaltung der Untheilbarkeit der Güter, die man in der Pfalz nicht kennt, ward ein grosser Theil der sonst Acker- bautreibenden Bevölkerung künstlich dem Gewerbstand zugedrängt, der Gewerbstand selber aber dadurch eben so wenig gehoben, als die Land- wirthschaft; so hatten die, vor Allen durch Realrechte bevorzugten Mei- ster zu München im Jahre 1852 über 4,000 Gesellen und Lehrbursche we- niger, als 12 Jahre zuvor, und die Cerealienproduktion einer Quadratmeile, die in den alten Kreisen, wo Untheilbarkeit der Güter besteht, dem kul- tivirten Areale nach nur 11,908 Scheffel beträgt, ist in der Pfalz, wo Gütertheilbarkeit gestattet ist, auf gleichem Areal auf 24,800 Scheffel ge- stiegen. — Der Adel des Landes zerfällt in den hohen und niederen. Zu den ersteren gehören die früher reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, die nach Auflösung des deutschen Reichs mediatisirt worden sind und ge- genwärtig unter dem Titel der Stand esherren figuriren. Es sind deren 24, die ein Gebiet von 69,5 Qu.-M. mit 184,000 Einwohnern besitzen, und zwar 11 Fürsten (Eichstädt 10,23; Esterhazy 0,io; Fugger-Babenhausen 7,00; Hohenlohe-Schillingsfürst l,oo; Leiningen-Amorbach 5,oo; Löwenstein- Freudenberg 1,25; Löwenslein-Rosenberg 5,30; Oettingen-Üettingen 3,2»; Oettingen-Wallerstein 3,oo; Schwarzenberg 5,90, und Turn und Taxis mit 0,16 Qu.-M.), im Ganzen mit 42,i6 Qu.-M. und 122,100 Einwohner, und 13 Grafen (Erbach 0,75; Fugger-Glött 1,30; Fugger-Kirchberg 3,00; Fugger- Kirchheim 1,25; Fugger-Nordendorf 0,,o; Giech 4,00; Castell 5,«; Orten- burg 1,50; Pappenheim 3,50; Rechtern-Limb 3,oo; Schönborn 2,75; Stadion 0,75, und Waldbott-Bassenheim mit 0,io Qu.-.M.), im Ganzen mit 27.45 Qu.M. und 61,880 Einwohner.
Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Dem religiösen Bekenntniss nach gehören fast drei Viertel der Bewohner der katholischen, ein Viertel der protestantisclien Kirche an; andere christliche Glaubensgenossen sind 5,560, Juden 56,033 im Lande. Nach Konfessionen geschieden vertheilte sich die Bevölkerung 1852 in:
Regierungsbezirke. |
Katholiken. |
Protestanten. |
g
£ a? PS |
1
n
c — |
Juden. |
Oberbayern ......................... |
692,645 |
11,626 |
333 |
587 |
1,218 |
Niederbayern....................... |
542,346 |
2,091 |
1 |
95 |
10 |
Pfalz ....... ...................... |
252,394 |
325,077 |
— |
3,384 |
15,606 |
Oberpfalz und Regensburg.......... |
425,021 |
36,272 |
2 |
92 |
910 |
Oberfranken......................... |
206,492 |
280,223 |
233 |
45 |
5,431 |
Mittelfranken ....................... |
105,655 |
408,911 |
718 |
743 |
10,659 |
Unterfranken nnd Aschaffenburg... |
473,828 |
96,995 |
51 |
464 |
15,834 |
Schwaben und Neuburg ........... |
477,952 |
70,268 |
1,093 |
150 |
6,365 |
Im Canzen: |
3,176,333 |
1,231,463 |
2,431 |
5,560 |
56,033 |
Die Protestanten besteben aus 906,386 Lutheranern und 325,077 Unir- ten (in der Pfalz); die anderen Glaubensgenossen aus Herrenhutern, Grie- chen und .Mennoniten, von letzteren leben die meisten (3,384) in der Pfalz. — Die Katholiken stehen als solche unter zwei Erzbischöfen (von München-Freising und von Bamberg) und sechs Bischöfen (zu Augsburg, Passau, Regensburg, Eichstädt, Würzburg und Speyer). Im Jahre 1845 zählte Bayern 56 Mönchsklöster und Hospitien von 8 verschiedenen Orden, und 76 Nonnenklöster und Institute von 17 verschiedenen Orden. Die Franziskaner allein haben 15 Mönchsklöster und 10 Hospitien und 6 Non- nenklöster und 2 Filiale. Im Jahre 1837 bestand das Vermögen der Klö- ster schon in 1,631,354 fl. Kapital und 143,945 fl. Jahresrenten. — Die katholische Kirche befindet sich im Besitze ansehnlicher Reichthümer; nach ministerieRer Angabe betrugen die Kirchenfonds 1851/52 über 92 Millionen; d. i. nach amtlicher Berechnung: 17,631,500 fl. mehr als 1838/39. Die beiden Erzbischöfe erhalten für ihre Personen 20,000 und 15,000 fl., drei Bischöfe jeder 10,000, die drei anderen je 8000 fl., ausserdem Palais. Die Domkapitel kosten überdiess an Besoldungen 187,600 fl, — Die Pro- tesianten stehen unter einem Oberkonsistorium in München und drei Unterkonsistorien in Augsburg, Bayreuth und Speyer.
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In geistiger Kultur stehen die Bewohner Bayerns denen anderer deutschen Länder im Ganzen nicht nach, obwohl in manchen Gegenden und Ständen eine gewisse Läs- sigkeit, auf der Bahn der intellektuellen Bildung fortzuschreiten, nicht zu verkennen ist. Drei Universitäten in München (1851 mit 1906 Stud.), Er- langen (mit 385 Stud,) und Würzburg (mit 727 Stud.), sind die Trägerinnen der Wissenschaft. Erlangen ist eine protestantische, die beiden andern sind katholische Hochschulen. Sechsundzwanzig Gymnasien und 9 Lyceen sind die Pflanzschulen der Universitäten, und an diese schliessen sich gegen 60 lateinische Schulen, 9 Seminarien für die Bilduns des Lehrstandes, 3 Polytechnische Schulen, 1 K. Baugewerkschule, 4 Handels - und Gewerb- schulen, 26 landwirthschaftliche und Gewerbschulen, und über 7 000 Volks- schulen etc.; Klosterschulen, von Benediktinermönchen geleitet' schreiten Hand in Hand mit polytechnischen und Gewerbeschulen, deren jede der grössern Manufaktur- und Handelsstädte eine aufzuweisen hat. Die Wis- senschaften pflegt die Akademie zu München; eine Forstlehranstalt ist zu Ascbaffenburg, eine landwirthschaftliche Lehranstalt zu Schieissheim in Oberbayern, eine Bergwerksschule zu Stehen in Oberfranken. Bibliotheken sind in allen grösseren Städten des Landes, und München besitzt, nächst Paris, die grösste Bibliothek der Welt: die Hof- und Staatsbibliothek, die ihren Umfang erhielt, als im Jahre 1789 alle Klöster etc. aufgehoben, und deren Sammlungen mit ihr vereinigt wurden. Die Künste erfreuen sich einer ausserordentUchen Pflege; .Malerei, Bildhauerei und Baukunst ge- langten nirgends in Deutschlands zu solcher Blüthe wie in München unter König Ludwig L; jedoch war München der einzige Ort in Bayern, wo die bildenden Künste so königliche Aufmimterung erfuhren, obwohl noch andere Städte des Landes (Nürnberg, Speyer etc.) namhafte Kunstschätze aufzuweisen haben. Eminente Meister wirken in München an der Kunst- Akademie, und reiche Kunstsammlungen, die aufs Freisinnigste der aR- gemeinen Anschauung geöffnet sind, unterstützen wesentlich den Auf- schwung des Talents. Der Hauptmarkt des literarischen Verkehrs für Bayern ist in München, dann in Nürnberg, Augsburg, Erlangen und Würz- burg. In ganz Bayern gibt es 286 Buchdruckereien, und 130 Buchhand- lungen in 34 Städten, oder 1 Buchdruckerei auf 15,865 und 1 Buchhand- lung auf 34,935 Einwohner. Die gelesenste politische Zeitung Deutsch- lands erscheint in Augsburg; sogenannte Unterhaltungsblätter erscheinen in Bayern nur wenige. |
Physisch-technische Kultur. — Die Haupterwerbsquelle in Bayern ist die Landwirthschaft. Der Jahresdurchschnitt der Erndten von 1833/38 (eine neuere Ermittelung ist nicht vorhanden) betrug: an Waizen 1,421,000, an Dinkel 1,647,000, an Roggen, Mengfrucht und Buchweizen 3,635,000, an Kartoffeln 12,538,000 bayrische Scheffel (1 = 1,048 preus- sische Scheffel). Der Ertrag der Forstkultur wird jährlich auf 3,271,000 Klafter (1 bayr. Kubikklafter = 108 bayr. Kubikfuss, 124,35 bayr. Kubikfuss = 100 preuss. Kubikfuss) berechnet. Der Weinbau liefert jährlich 160,000 Fuder (799,000 preuss. Eimer), davon die Pfalz 92,000, Unter- franken 65,000, und Schwaben 2000 Fuder (von je 10 Hectoliter), die zusammen einem Geldwerth von 6,981,250 fl. entsprechen. — Die Vieh- zucht, der zweite Zweig der physischen Kultur, bildet nur in den süd- lichen Gegenden des Königreichs ein ausschliessliches landw irthschaftliches Gewerbe, in allen übrigen Theilen des Landes ist sie aufs innigste mit dem Betriebe des Ackerbaues verknüpft. Der Viehstapel des Königreichs belief sich 1853 auf 330,000 Pferde; 2,587,000 Stück Rindvieh; 1,481,000 Schafe; 117,000 Ziegen; 960,000 Schweine; dazu kamen noch 171,460 Bienenstöcke und 4,551,000 Stück Federvieh. Es kommen mithin auf eine Quadratmeile 237 Pferde, 1,865 Rihder, 1,067 Schafe, 84 Ziegen und 692 Schweine; 123 Bienenstöcke und 3,281 Stück Federvieh. Mit der Sei- d enkultur ist ein .\nfang gemacht; von grossem Belang ist der Hopfen- bau (besonders bei Spalt, Hersbruck und Höchstädt in Ober- und Mittel- franken), der jährlich zwischen 50 und 60,000 Centner liefert; der Ta- baksbau (der in Mittelfranken schwunghaft betrieben wird), und der Obst- und Gemüsebau. — Die Fischerei ist von keinem Belang, ansehnlicher dagegen der Ertrag der Jagd, obwohl der Wildstand auch hier sehr zurückgegfugen ist.
Der Ertrag des bayerischen Bergbaues ist nicht unbedeutend, und Eisen, Kochsalz und Steinkohlen sind die vornehmsten durch ihn gewon- nenen Bergprodukte, Aus 141 Gruben gewann man 1850/51: 96,252 Sei- del und 357,842 Centner Eisenerz, welche 290,159 Centner Roheisen, 60,900 Centner Eisengusswaaren und 1,258 Centner Rohstahleisen lieferten; Stabeisen wurden in diesem Jahre 280,018, Blech 19,113 und Draht 12,295 Centner erzeugt, Steinkohlenwerke zählt man 53, die jährlich 2,750,000 Centner liefern, und Salz gewinnt man jährlich 780,000 Centner in den Werken von Berchtesgaden, ReichenhaU, Traunstein etc. Auf Kupfer und Quecksilber wird in der Pfalz gebaut; die bedeutendsten Quecksilbergruben sind bei Obermoschel, Stahlberg und Wolfstein. Andere .Vlineralien, deren Gewinnung nicht unbedeutend ist, sind Blei, Galmey, Vitriol, Zinn, Ko- balt, Torf, Marmor, Serpentin, Granaten, Sandsteine, Porzellanerde etc., vor Allem aber sind zu erwähnen die lithographischen Steine (bei Soln- hofen), die nirgends anders in gleicher Güte gefunden werden. — Die Industrie im Allgemeinen hat in Bayern noch nicht den Umfang und die Bedeutung, wie in vielen anderen deutschen Ländern, doch sind be- reits ' viele Zweige der Gewerbsindustrie von grosser Wichtigkeit, Die Bierbrauerei, als ein ächtes bayerisches Nationalgewerbe, liefert jährHch über 9 MiRionen Eimer Bier, das nicht nur im Lande selbst ein Lieblings- getränk unter allen Ständen ist, sondern auch bereits einen wichtigen Ausfuhrartikel bildet. Woll- und Baumwollfabrikation beginnt sich zu heben; Leinweberei ist über das ganze Land verbreitet; wichtiger sind die Gerbereien; die schönen Schnitz- und Drechslerarbeiten in Nürnberg, Berchtesgaden etc., die Drahtgeflechte und Gewebe, worin Bayern jedes andere deutsche Land übertrifft; die Nadelfabriken, die Roth- und Glocken- giessereien etc.; die Seifen- und Pottaschsiedereien, Wachsbleichen, und Schmelztiegelfabriken zu Hafnerzell etc,, die Glasfabriken, Spiegelfabriken, die Porzellan-Manufaktur zu Nymphenburg, die Gold- und Silberfabriken zu Augsburg, und die optischen Institute zu München (Utzschneider- Fraueuhofer), deren Erzeugnisse einen weltberühmten Namen haben. Im Ganzen zählte man 1851: 246,318 Fabriken, Manufakturen nnd Gewerb- anstalten in Bayern, wobei freilich Alles, was nur einen Anstrich von Fabrik hat, mitgerechnet sein mag, —
Handelsverkehr. — Der Handel Bayerns mit allen angrenzenden Staaten des deutschen Bundes ist sehr lebhaft, wird durch die vielen schiffbaren Flüsse, die gut unterhaltenen Kunststrassen, die zusammen eine Länge von 1,100 Meilen haben, Eisenbahnen etc. ungemein unterstützt, ist wesentlich durch den Anschluss Bayerns an den deutschen Zollverein gefördert worden, und erhält noch mehr Schwungkraft durch die Handels- politik, welche Bayern verfolgt. Die Länge der Zollgrenze beträgt 154 Meilen, Der Antheil Bayerns an der Nettoeinnahme des deutschen Zoll- vereins betrug im Jahre 1850: 1,136,439 Ihir.; 1851: 1,236,281 ; 1852: 1,271,005; 1853: 1,116,342; 1854: 1,110,225, und 1855: 1,097,949 Thlr. Preuss. - Getreide, Hopfen, Holz, Rindvieh, Salz, Spiegel, Glas, Spiel- waaren, Bier, Wein, Goldschläger- und Kammacherwaaren sind die Haupt- erzeugnisse, welche ausgeführt werden. Die Einfuhr besteht grössten- theils in Kolonialwaaren, Seide, Baumwolle und Bauinwollwaaren, Oel, Tuch, Pelzwerk etc. Der Werth der Ausfuhr wird auf 14, der der Ein- fuhr auf 10 Millionen Gulden geschätzt. Die wichtigsten Handelsstädte Bayerns sind Augsburg und Nürnberg, Jenes, welches zugleich leb- hafte Wechseigeschafte betreibt, zählt nicht weniger als 2,163 Handelshäu- ser aller Art, die jährlich im Durchschnitt für 47 Millionen Gulden Ge- schäfte machen, und ist der Stapelplatz der italienischen Seide und Weine und der levantischen Produkte, die von Augsburg über ganz Deutschland vertheilt werden. Nürnberg vermittelt einen jährlichen Waarenumsatz von 14—10 Millionen Guiden, Nächst beiden Städten treiben Bamberg, Schweinfurt und Würzburg ansehnliche Handelsgeschäfte, Regens- burg hat die stärkste Donauschifffahrt, Passau ist der Stapelplatz des bayerischen Salzhandels, und der Verkehr von Kempt en, Hof, Mem- mingen, Kaufbeuren, Lindau etc. ist ebenfalls nicht unwichtig. München, obwohl die Hauptstadt des Landes, ist kein Handelsplatz, und hier selbst auf den zwei Messen, oder sogenannten Dulten, meistens nur ein Krämerverkehr, der auf die Bevölkerung der Stadt beschränkt bleibt. |
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2Ö. Eayeim und die Pfalz.
Eisenbahnen, Kanäle, Dampfsehiff-Gesellsehaften, Telegra- phen. — Acht Eisenbahnen sind bis jetzt in Bayern dem Verkehr er- öffnet, 22V2 Meilen im Bau begriffen und 50 Meilen an Bahnen projektirt. t27V2'Meilen der ersteren sind Staats-, die anderen Privatbahnen. Die Staatsbahnen bilden: 1) Die Lu dwig-Süd-No rdba hn, von welcher 74V2 Meilen eröffnet und 1 Meile im Baue ist; sie führt von Lindau, am Bodensee, bis zur sächsischen Grenze und besteht aus 3 Abtheilungen: Lindau-Augsburg, 26 Meilen; Augsburg - Nürnberg, 23 Meilen, und Nürn- berg-Hof, 251/2 Meilen. Von Lichtenfels aus fülirt eine Flügelbahn von 1 Meile bis zur coburgischen Grenze. 2) Die Maximiliansba hn, welche Württemberg durch Bayern mit Oesterreich verbindet, und von welcher über die Hälfte bereits dem Betriebe eröffnet ist. Sie besteht ebenfalls aus 3 Abtheilungen: Ulm-Augsburg, 12Vi, Meilen; Augsburg - München- Grosshesselohe, 8V2 Meilen, und Grosshesselohe-Rosenheim-Kiesheim (unweit Salzburg), 15^» Meilen. Eine Seitenbahn von Rosenheim nach Kiefersfelden, unweit Kufstein, zieht sich 41/2 Meilen weit nach der Grenze von TyroL 3) Die Ludwig-Westbahn, 28 MeRen, von Bamberg über Würzburg, Aschaffenburg bis zur kurhessischen Grenze bei Hanau. — Privatbahnen, 32,i2 MeRen eröffnet, 1,25 MeRen im Baue, sind: 4) Die königliche privRegirte Ludwigs bahn, die Zweitälteste in Deutsch- land, zwischen Nürnberg-Fürth, 0,87 Meilen lang, und 1836 eröffnet. Die Neuenmarkt-Bayreutherbahn, 4 Meilen, von Neuenmarkt (an der Ludwigs-Süd-Nordbahn) nach Bayreuth. 6) Die Münch en-S tarnber- gerbahn, 55/4 Meilen. 7) Die pfälzische Ludwigsbahn, 18 .Meilen lang, die von Ludwigshafen nach Bexbach an die preussische Grenze führt, und 2 Zweigbahnen hat: eine von Schifferstadt nach Speyer, V/n Meilen, und eine von Ludwigshafen zur grossherzoglich hessischen Grenze gegen Worms, 2Vs Meilen; eine dritte Zweigbahn, von IVd MeRen, soll von Homburg nach Zweibrücken führen. 8) Die pfälzische Maximiiians- bahn, ö'/s Meilen, von Neustadt a. d. H. (an der pfälzischen Ludwigs- bahn) über Landau bis zur Grenze Frankreichs bei Weissenburg, wo sich eine Zweigbahn der Paris - Strassburger Linie mit ihr verbindet. — Pro- iektirte, zum TheR schon in Angriff genommene Bahnen sind: 1) Die Donau-Isarbahn, 17V2 Meilen, von Regensburg über Landshut und Freising nach München; 2) die Ostbahn, 30 Meilen, von Nürnberg über Amberg, Regensburg, Straubing nach Fassau zur österreichischen Grenze; 3) die bayerisch-böhmische Bahn, 10 Meilen, die von Schwarzen- feld (an der Ostbahn) gegen Pilsen, zur österreichischen Grenze gerichtet ist; und 4) die HochsUdt-Stockheimer bahn, 2V2 Meilen, die Hoch- stadt (an der Ludwigs-Süd-Nordbahn) mit Stockheim, im Landgericht Kro- nach, verbinden soR. — Die drei zuerstgenannten eröffneten Bahnen sind Staatseigenthum, auf deren Anlage die Staatskasse 100,952,000 fl- ver- wendete. Der Reinertrag der Staatsbahnen stellte sich 1849/50 auf 2/5, 1850/51 aufVs, 1851/52 auf IV2 und 1852/53 auf IV2 Prozent des An- lagekapitals. Neuerer Zeit hat sich der Reinertrag erhöht, und im letz- ten Budget ist derselbe mit 3 Prozent veranschlagt. In keinem andern deutschen Lande gewähren die Bahnen der Staatskasse eine so unge- nügende Rente, obwohl die Fahr- und Frachtpreise keineswegs niedrig gesteRt sind. — Der Donau-Mainkanal („Ludwigskanal"), der wich- tigste Kanal des Landes (alle anderen sind unbedeutend), für dessen Herstellung der Staat 17,433,760 fl. verwendete, ist 23V2 Meilen lang und hat 100 Kammerschleussen. Im Jahre 1852 betrug die Roheinnahme auf demselben 163,692 fl., wovon indess, nach Abzug der Betriebskosten, nur ®1,836 fl. rein verblieben, mithin nur eine Jahresrente von wenig mehr als i/s Prozent. — Eben so ungünstig gestaltete sich für den Staat die Uebernahme der Donau-Dampf schifffahrt, für welche er 2,140,000 fl. Verwendete; denn in den 3 Jahren 1849/50 bis 1851/52 ergab sich ein durchschnittlicher Reinertrag von nur 941, und selbst 1852/53 nur von 9200 fl., wobei die Abnützung des Materials nicht einmal mit in Anschlag gebracht ist. Zwischen Donauwörth, wo die Dampfschifffahrt auf der Donau beginnt, und Regensburg, und zwischen Regensburg und Passau (zum Anschlüsse an die österreichische Donaudampfschifffahrt) gehen 10
Brsmraes Bend-Atlas, — Bsyem iind di® Ffal«, b. |
Personenboote, I Remorqueur und 4 Schleppkähne, alle mit eisernem Schiffskörper. — Die Dampfschifffahrt auf dem Main beginnt bei Bamberg, und regelmässige Fahrten von dieser Stadt bis Köln werden von der Main-Rhein-Dampfscliifffahrtsgesellscliaft in Würzburg unterhalten, welche 11 Darapfboote für Passagiere und Güter besitzt. Der Rhein, als Grenzfluss für Bayern, hat durch den Frankenthaler Kanal und durch Anlegung der Station Ludwigshafen (Mannheim gegenüber) für den Handel ungemeine Wichtigkeit, und die in Ludwigshafen seit 1843 bestehende bayerisch-pfälzische Dampfschifffahr'tsgesellschaft beförderte 1854 mit 3 Remorqueurs und 10 eisernen Schleppkähnen 1,132,241 Centner Güter. Ausserordentlich lebhaft ist der Dampfschifffahrtsverkehr auf dem Boden- see, besonders nach der Schweiz, und Lindau hier der Haupthandelsplatz.
— Die Telegraphenleitung, von d^er 238 Meilen im Betriebe sind, für deren Anlage und Unterhaltung in der vorigen Finanzperiode 640,000 fl. bestimmt wurden, zeigt sich nichts weniger als gewinnbringend für den Staat, denn im Jahre 1852/53 betrug die Zahl der Depeschen blos 15,165, wofür, nach Abrechnung von 2,570 amtlichen, 54,630 fl. eingenommen wurden, indess die Kosten sich auf 93,935 fl., also um 39,305 fl. höher beliefen. 1853/54 hatte man 61,117 Depeschen, worunter aber auch nur 21,107 interne Privatdepeschen, mit einem Ertrage von 27,328 fl., wäh- rend sich die Gesammteinnahme auf 108,121 fl. steRte. —
Münzen, Maasse, Gewichte. — Man rechnet nach Gulden zu 60 Kreuzer, die Kölner Mark fein zu 24 V2 A- ausgeprägt. Ein Gulden = V? Thlr. preuss. <171/7 Sgl.) = 48,98 Kr. Conv.-M. = 212.o, Cent. Die wirklich geprägten Landesmünzen (seit 1837) sind: in Gold: Du- katen (nach gesetzmässiger Ausbringung 67,9-, Stück auf eine kölnische Mark), Werth nach gewöhnlicher Annahme 5% fl. (68.1,2 Stück auf die kölnische Mark); in Silber: Guldenstücke, halbe Guldenstücke, Vereins- münzen zu 3V2 n., Geschichtsthaler zu 31/2 fl-, (seit 1845) 2-Guldenstücke, und (18o7) Vereinsthaler(30St. auf 1 Pfd. fein); in Silber-Scheidemünze: 6-Kreuzerstücke und 3-Kreuzerstücke im 27-Guldenfuss, und Kreuzerstücke (seit 1839) im 28-Guldenfuss; in Kupfer: Stücke 1 Kreuzer, zu 2 Pfennige und zu 1 Pfennig. Papiergeld ist nur in den Bauknoten (zu 10 und 100 fl.) der königl. bayer. Hypotheken- und Wechselbank vorhanden und im Umlaufe.
— Der bayer. Fuss hat 12 ZoR, der Zoll 12 Linien. 1 Fuss = 0,9299 preuss.
— 1,0187 würitemb. = 1,5^74 grossh. hess. Fuss = 29.)8 Centim. Die bayer. Elle = 309,27 Pariser Linien = 32,8 engl. ZoR = 1,2« preuss. Elle. 100 bayer. Ellen = 124,901 Berliner = 188.833 Darmstädter = 152,201 frankfurter Ellen = 83.,,oi Meters = 147,354 Leipziger = 106,910 Wiener = 13a,617 Württemb. Ellen. Die Klafter hat 6 Fuss, die geometrische Ruthe 10 Fuss. Das Holz maass ist 1 Klafter von 6 Fuss Länge und Höhe und 31/2 Fuss Scheiterlänge = 126 bayer. = 108 preuss =100 darmst. Kubikfuss. Das Tagewerk oder Jauchart = 400 Quadratruthen = 40,000 Quadratfuss = 1,33-, preuss. Morgen = 34,0727 Aren. — Die Maass = 0,9336 preuss. Quart. = 1,069 Liter. Der bayer. Eimer = 64 bayer. Maass = 0.9958 preuss. Eimer = 68,n Liter. — Der bayer. Scheffel = 8,9?,!, bayer. Kubikfuss = 4,o;i57 preuss. Scheffel = l,25'i6 württemb. Scheffel = 222,35 Liter. — Das bayer. Pfund = 1,12 ZoRpfund. 1 bayer. Centner = 100 bayer. Pfund = 119,788 Berliner = 112,002 Darmstädter = 119,776 Leipziger = 99.97g Wiener Pfund. — In der Pfalz besteht im ARgemeinen noch das französische metrische .Maass und Gewicht. —
I»er ütaai. — Staatsverwaltung. Nach der Staatsgrundverfas- sung vom 25. Mai 1818 ist Bayern ein konstitutioneller erbmonarchischer Staat. Der König übt alle Rechte der Staatsverwaltung nach den in der Verfassungsurkunde gegebenen Bestimmungen. Diesen zu Folge werden alle 6 Jahre neue Stände gewählt, die sich in dieser Zeit zweimal (aRe 3 Jahre einmal) versammeln. Ohne ihre Bewilligung dürfen keine Steuern erhoben werden; ausserdem haben sie das Recht zu Anträgen und An- nahme von Beschwerden der Staatsbürger. Die Reichsstände theilen sich in die Kammer der Reichsräthe und in die Kammer der Abgeordneten. Für das Königliche Haus und die Thronfolge gelten: der Vertrag zu Pavia zwischen Ludwig und Radolphs Sölinen 1319; die Einigung zwischen den |
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6 29. — Bayern und die Pfalz.
Herzögen Albert und Wolfgang 1507, dass künftig nur eine Regierung in Bayern sein soll, und die Befestigung des Rechts der Erstgeburt 1573 durch Albrecht den V.; die Verfassungsurkunde von 1818, und das Faini- lieninstitut vom 5. August 1819. Nach diesem ist die Krone erblich im Mannesstamme des regierenden Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealerbfolge; nur nach dem Erläschen des Manns- stammes folgt der Weiberstamm. Die Civilliste ist durch ein Gesetz vom 8. Juli 1834 für immer auf 2,350,580 fl. festgesetzt. Die Apanage eines nachgebornen Prinzen und das Heirathgut einer Prinzessin soll nie 100,000 fl, übersteigen, das W^itthum einer Königin nie mehr als 200,000 fl. betragen. — Bayern stimmt in der Bundesversammlung auf der Sten Stelle, und hat im Plenum 4 Stimmen. — Die Volksvertretung geschieht durch die in 2 Kammern geschiedenen Reichsstände. Die Kammer der Reichs räthe besteht aus den volljährigen Prinzen des königlichen Hauses, den Kronbe- amten des Reichs, den beiden Erzbischöfen, den Häuptern der ehemals reichsunmittelbaren fürstlichen und gräflichen Familien, als erblichen Reichsräthen, einem von dem Könige gewählten Bischöfe und dem Präsi- denten des protestantischen Oberkonsisloriums, und aus Personen, welche der König entweder wegen ausgezeichneter, dem Staate geleisteter Dienste, oder wegen ihrer Geburt, oder ihres Vermögens zu Mitgliedern dieser Kammer entweder erblich oder lebenslänglich erwählt; doch darf die Zahl der lebenslänglichen Reichsrathe den dritten Theil der erblichen nicht über- stiegen. — Die Kammer der Abgeordneten bildet sich aus Abgeordne- ten der adeligen Gutsbesitzer mit Standschaftsrechten; aus den Abgeord- neten der Universitäten; aus Abgeordneten der katholischen und der pro- testantischen Geistlichkeit; der Städte und Marktflecken, und der Land- eigenthümer ohne guisherrliche Gerichtsbarkeit. Die Zahl der Mitglieder richtet sich im Ganzen nach der Zahl der Familien im Königreiche, so dass auf 7,000 Familien Ein Abgeordneter gerechnet wird. Zur Kamuier der Abgeordneten kann jeder Staatsbürger gewählt werden, der 30 Jahre alt ist, und im Genuss eines Vermögens sich beflndet, welches seinen unabhängigen Unterhalt sichert. Die Anträge des Königs über die Staats- auflagen geschehen zuerst in der Kammer der Abgeordneten, und werden dann durch diese an die Kammer der Reichsräthe gebracht. Die zur Deckung der Staatsausgaben erforderlichen direkten Steuern werden jedes- mal auf 6 Jahre bewilligt. Abänderungen in den Bestimmungen der Ver- fassungsurkunde, oder Zusätze zu derselben, können ohne Zustimmung der Stände nicht geschehen; die Vorschläge dazu gehen aber allein vom Könige aus. — Das Oberhaupt der Monarchie (seit Abdikation des Kö- nigs Ludwig L am 21. März 1848, König Maximilian IL Joseph, geb. den 28. Nov. 1811) führt den Titel: König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog A'on Bayern, Franken und in Schwaben etc. Der präsump- tive Erbe führt den Titel: „Kronprinz von Bayern;" die Prinzen und Prin- zessinnen haben das Prädikat: Königliche Hoheit. Alle Glieder des königl. Hauses stehen unter der Hoheit des Monarchen, welcher das Haupt der Familie ist und als solches eine besondere Aufsicht mit bestimmten Rech- ten über dieselbe ausübt. Kein Prinz und keine Prinzessin darf ohne Er- laubniss des Königs in einen fremden Staat sich begeben oder ohne dessen Einwilligung sich vermählen, widrigenfalls eine solche Ehe nicht nur keine rechtliche Wirkung hätte, sondern auch als nichtig anzusehen wäre. Der König wird nebst den Prinzen und Prinzessinnen seines Hauses mit dem zurückgelegten 18 Jahre volljährig. — Die Residenz des Königs ist München; königliche Lustschlösser sind zu Nymphenbtirg, Fürstenried und Berg am Würmsee, Schieissheim, Tegernsee; königliche Schlösser zu Berchtesgaden, Bartholomä am Königssee, Landshjit, Barbing bei Re- gensburg, Neuburg a. d. Donau, Ansbach, Triesdorf, Bayreuth, Eremitage bei Bayreuth, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Wevneck, Veitshöch- heim und Brückenau. — |
Das Wappen Bayerns ist ein quadrirtes gekröntes Schild mit einem Mittelschild. Das Mittelschild ist das in Silber und Blau schrägrechts geweckte alte Wappen des Herzogthums Bayern. Das erste Feld des Hauptschildes hat einen goldenen, roth gekrönten, doppeltgeschweif- ten Löwen in schwarzem Felde, wegen der Pfalzgrafschaft bei Rhein; das zweite ist von Roth und Silber quer gestreift und mit in das Roth aufsteigenden Spitzen, wegen Franken; das dritte Feld enthält das Wappen von Burgau, nämlich sechsfach schrägrechts von Silber und Roth gestreift mit einem goldenen Pfahle. Im vierten Felde ist der blaue ge- krönte Löwe in silbernem Felde wegen Veldenz. Schildhalter sind die beiden goldenen gekrönten Löwen von der Pfalz, Um das Wappen hän- gen Ketten und Sterne der vier ersten Orden des Königreichs. Das Wap- penzelt ist inwendig mit Hermelin, auswendig mit Purpur bekleidet und oben mit der Königskrone bedeckt. — Die Landesfarben sind blau und weiss. — Ritterorden bestehen 7, und ausserdem 4 Frauen- orden. Die ersteren sind: 1) der St. Hu bertu s or den, der vor- nehmste bayerische Orden, von Gerhard V., Herzog von Jülich und Berg, 1444, zur Belohnung der Tapferkeit und Treue seiner Ritter gestiftet, 1708 vom Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz erneuert, und 1800 von Max Joseph für Pfalz-Bayern neu bestätigt. Die Zahl der fürstlichen Ritter ist unbestinnnt, die der adeligen Kapitulare auf 12 festgesetzt. 2) Der Orden des heiligen Georg, gest. d. 24, April 1729 vom Kaiser Karl Vll. und 1827 mit neuen Statuten versehen. Zur Aufnahme ist alter katholischer Adel nöthig; der König ist Grossmeister; die übrigen Ritter theilen sich in Grosspriore, Grosskommenthure, Kom- menthure und Ritter, ausser welchen der Orden seit 1741 noch eine geist- liche ritterbürtige Klasse haL 3) Der Mili tär-Max-Josephsorden, in 3 Klassen, gest. d. 1- Jan. 1806 zur Belohnung der TapferkeiL Der Orden ist mit Pensionen für die ältesten Ritter jeder Klasse verbunden und verleiht den persönlichen Adel; ein Mitglied, dessen Vater und Gross- vater diesen Orden besassen, hat Ansprüche auf Verleihung des erblichen Adels. 4) Der Ci vi l - Ver d i e n s t or den der Bayerischen Krone, gest. d. 19. Mai 1808 (seit 185.5) in 5 Klassen: Grosskreuzen, Grosskom- thuren, Komthuren und Rittern, und den Inhabern der Civilverdienstme- daille; von denen die drei ersten Klassen den Inhabern den persönlichen Adel verleihen. 5) Der .St. Mich aels o rde n, gest. 1693 von Joseph Cle- mens, Herzog v. Bayern und Kurfürst v. Köln, zur Aufrechthaltung der katholischen Religion, umgestaltet 1808 von Max Joseph in 4 Klassen. Seit 1837 ist er für einen Verdienstorden vom heiligen Michael in 3 Klassen (24 Grosskreuze, 40 Komthuren und 300 Rittern des Inlandes), ohne Un- terschied des Standes und der Religion erklärt. 6) Dt^r Ludwigsorden, gest. d. 25. August 1827 vom König Ludwig I., für 50jährige treue Dienste. Er besteht in einem goldenen Kreuze für Offlziere und Civildiener von gleichem Range, und in einer goldenen Ehrenmünze für Personen niederen Standes. 7) Der Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, gest. den 28. November 1853 vom Könige .Maximilian IL, vorzugsweise für deutsche Gelehrte und Künstler. — Die Frauenorden sind: 1) Der St. Elisabethorden, gest. 1766 von der Kurfürstin Auguste Elisabeth zum Besten der Armen und Nothleidenden; 2) der St. Theresienorden, gest. d. 12. Dec. 1827 von der Königin Maria Theresia; 3) der SL Annen- orden des Damenstifts zu München für katholische altadelige Fräu- leins, und 4) der St. Annenorden des Damenstifts zu Würzburg mit 32 Stiftsdamen.
Staatsverwaltung. — Die Centraibehörden sind der Staatsrath und das S taa ts m i n i ster iu m; jener die oberste berathende, dieses die oberste verwaltende Behörde des Reichs. Der Staatsrath besteht, im- ter unmittelbarer Leitung des Königs, aus dem Kronprinzen, sobald dieser die Volljährigkeit erreicht hat; aus den in der Residenz anwesenden, voll- jährigen Prinzen des K. Hauses in gerader Linie, wenn der König ihre Berufung für angemessen hält, aus den aktiven .Ministern, denen Porte- feuilles zugetheilt sind, aus 7 vom König ernannten Staatsräthen und einem General-Sekretär. Das Staatsministerium besteht aus den 7 Staatsministerien: des Königl. Hauses und des Aeussern, der Justiz, des Innern, der Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen, des Han- dels und der öffentlichen Arbeiten, und des Kriegs. Ausser dem Minister als Chef zählt jedes Ministerium einen Generaldirektor, einen Generalse- kretär und mehrere Räthe, welche den Titel Ministerialräthe führen. Die Staatsminister und sämmtliche Staatsdiener sind für die genaue Befolgung der Verfassung verantwortlich.
In seiner Eigenschaft als souveraine europäische Macht un- ^ terhält Bayern den politischen Verkehr mit den andern Staaten durch ^ diplomatische und Konsular-Agenten, w^elche bei folgenden,
— in alphabetischer Ordnung aufgeführten auswärtigen Höfen etc- beglau- = bigt sind: Baden, Brasilien, Bremen, Frankfurt, Frankreich, Griechen- land, Grossbritannien, Hamburg, Hannover, Kurhessen, Grossherz,
_ Hessen, Lübeck, Nassau, Oesterreich, Päpstl. Staaten, Preussen, Russ-
— land, Sachsen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Mei- ningen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sardinien, Schweiz, Sicilien, Ver- einigte Staaten und Württemberg. Dagegen besteht das diploma- tische Korps zu München aus den ausserordentlichen Gesandten
^ und bevollmächtigten Ministern, .Minister-Residenten oder Geschäftsträ- lü' gern und Konsuln von: Baden, Belgien, Frankreich, Griechenland, Gross- britannien, Hannover, Grossherz. Hessen, Niederlande, Päpstl. Staaten, Portugal, Preussen, Russland,
Oesterreich, Sachsen, Sachsen-
^ Weimar, Sardinien, Schweden, Sicilien, Spanien, Vereinigte Staaten und Württemberg. —
Rechtspflege. — Die Gerichtsbarkeit geht vom Könige aus, und wird unter seiner Oberaufsicht und unter Leitung des Justizministeriums durch eine geeignete Zahl von Amtsstellen und Obergerichten in einer gesetzlich bestimmten Instanzenordnung verwaltet. Die Gerichte sind innerhalb der Grenzen ihrer amtlichen Befugniss unabhängig. Der Kö- nig kann in strafrechtlichen Sachen begnadigen, Strafen mildern oder" erlassen, aber in keinem Falle eine anhängige Streitsache oder begon- nene Untersuchung hemmen. Vermögens-Konßskation findet nicht statt, ausser im Falle der Desertion. Für das ganze Königreich soll (nach der Verfassung) ein und dasselbe bürgerliche und Strafgesetzbuch be- stehen; wa.-^ indessen bis jetzt noch nicht der Fall ist, da in den Kreisen diesseits des Rheins das bayerische Landrecht, in der Pfalz dagegen das franzosische Recht (der Code Napoleon) gilt. Die Justiz- behörden sind: das Oberappellationsgericht in München, zugleich Kassationshof für die Pfalz, 8 Appellationsgerichte in den Kreisen (in Freising, Passau, Zweibrücken, Amberg, Bamberg, Eichstädt, Aschaffen- burg und Neuburg), und als unterste Instanzen die verschiedenen Stadt- und Landgerichte, in der Pfalz die Friedensgerichte. Die Herrschafts- gerichte sind seit 1848 in Gerichts- und Polizeibehörden umgewandelt worden. — Die innere Provinzial- und Po lizeiverwaltung erfolgt durch die.Kreisregierungen, an deren Spitze ein Regierungs-Präsident steht (die Sitze der Kreisregierungen sind: München, Landshut, Speyer, Regens- burg, Bayreuth, Ansbach, Würzburg und Augsburg). Hie Unterbehörden der Regierungen sind in den grossen Städten die Polizei - Direktionen, auf dem Lande die Bezirks- und Landgerichte. In der Pfalz treten an |
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die Stelle der Landgerichte Landkommissariate, mit Landkominissären, die von den Kantonsbehörden unterstützt werden.
Mit dem 1. Oktober 1857 traten, in den Landestheilen diesseits des Rheins, Bezirksge- richte ins Leben, die ans einem Direktor, mehreren Räthen, Assessoren, Sekretären, Schrei- bern etc. und 1 Expeditions- und Taxbeamten bestehen.
In Folge dieser neu e n Gerichtsbezirkseiiitheilung zerfällt: der Kreis Oberbayern in S Bezirksgerichte: Aichach (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretare, 1 Expeditious- «nd Taxbeainter, 2 Sclireiber etc.); München, rechts der Isar (1 Direktor, 8 Räthe, 4 Asses- soren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions - und Taxbeainter, 2 Schreiber); München, links der Isar (2 Direktoren, 16 Räthe, 11 Assessoren, 14 Sekretäre,. 1 Expeditions- und Taxiieamter, 1 Con- trolör, 4 Registratoren, 1 Offiziant, 8 Schreiber); Traunstein (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Asses- soren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber); Wasserburg (1 Direktor,
5 Räthe, 3 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber), und Weil- heim (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- uud Taxbeamter, 2 Schreiber etc.). — Der Kreis Niederbayern in 4 Bezirksgerichte: Deggendorf (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber); Landshut (1 Direktor, 6 Räthe, 3 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber): Passau (1 Direktor, 5 Räthe, 4 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber), und Straubing (1 Direktor, 7 Rathe, 4 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber). — »er Kreis Oberpfalz und Regensburg in 4 Bezirksge- richte: Amberg'(l Direktor, 6 Räthe, 4 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbe- amter, 3 Schreiber); Neunburg v. W. (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbearater, 2 Schreiber); Regensburg (1 Direktor, 9 Räthe, 5 Assessoren, 4 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Registratoren, 4 Schreiber), und Weiden (1 Direktor, 5 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber). — Der Kreis Oberfranken in 4 Bezirksgerichte: Bamberg (1 Direkior, 8 Räthe, 5 Asses- soren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 4 Schreiber); Bayreuth (1 Direktor, 6 Räthe, 4 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- uud Taxbeamter, 4 Schreiber); Hof (1 Direk- tor, 6 Räthe, 3 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeaniter, 2 Schreiber), und Krön ach (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- nnd Taxbeamter, 2 Schreiber). — Der Kreis M i 11 e 1 f r a nk e n iu 6 Bezirksgerichte: Ansbach (1 Direktor, 7 Räthe, 3 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Tasbeamter, 4 Schreiber); Eichstädt (1 Direktor, 4 Riithe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Jixpeditiuns-und Taxbeamter , 2 Schreiber); Erlangen (1 Direktor, 3 Räthe, 1 Assessor, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber); Fürth (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Sthreiber); 'Nürnberg (1 Direktor, 12 Räthe, 8 Assessoren, 6 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Registratoren, 4 Schreiber), und Winds heim (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter , 2 Schreiber). — Der Kreis Unterfranken und Aschalfenburg in 4 Bezirksgerichte: A s ch a f f en b u r g (1 Direk- tor, 7 Räthe, 3 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- uud Taxbeamter, 4 Schreiber); Neu- stadt a. S. (1 Direktor, 6 Räthe, 3 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- uud Taxbeamter, 2 Schreiber); Schweinfurt (1 Direktor, 8 Räthe, 5 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber), und Würzburg (1 Direktor, 13 Räthe, 9 Assessoren, 4 Se- kretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Registratoren, 3 Schreiber). — Der Kreis Schwa- ben und Neuburg in 4 Bezirksgerichte: Augsburg (1 Direktor, 12 Räthe, 8 .Assessoren,
6 Sekretäre, 1 Expeditions - und Taxbeamter, 2 Registratoreu, 5 Schreiber); Donauwörth (1 Direktor, 5 Räthe, 2 Assessoren, 1 Sekretär, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber); Kempten (1 Direktor, 5 Räthe; 3 .Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditious-nnd Taxbeamter; 2 Schreiberl, undMemmingen (1 Direktor, 5 Räthe , 3 Assessoren, 1 Sekretär, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber). —
Finanzwesen. — Die Finanzverwaltung geht von dem Staatsmini- steriuin der Finanzen aus. Die Angelegenheiten der indirekten Steuern W'erden von einer General - Zolladministration bearbeitet, die in München ihren Sitz hat; die direkten Steuern werden, unter der Leitung der Kreis- regierungen, von Rentämtern erhoben; der Bergbau und das Salzw^esen wird von der General-Berg- und Salz - Administration verwaltet, welche Berg- und Hallämter unter sich hat; das Forstwesen steht unter der Ge- neral-Forstadministration, und die Provinzialverwaltung dieses Zweiges der Staatswirthschaft unter Forslämtern, Forsteien etc. — Das Budget wird auf den Zeitraum von 6 Jahren, mithin auf weit länger, als in ir- gend einem andern Staate der Welt geschieht, festgesetzt, und damit an sich schon jede annähernd genaue Yorausberechnung ziemlich unmöglich gemacht. — Für die letzten vier Jahre 18.)1-1855 der 6ten Finanzperiode wurden in dem von der Abgeordneten-Kammer (am 21. Febr. 1852) ange- nommenen Finanzgesetze, die jährlichen Siaatsansgaben auf 37,325,516 fl., die Jahrseinnahinen auf 34,785,685 fl. festgestellt. Das sich ergebende Defizit von 2,539,831 fl. sollte durch den Fortbestand des Lotto und die Erhöhung sämmtlicher direkten Steuern, mit Ausnahme der Kapitalrenten- steuer, gedeckt werden. Das Budget für die 7te Finanzperiode (für die Zeit vom 1. Okt. 1855 bis Ende Sept. 1861) enthält folgende Ziffern: |
Staatseinnahmen (jährlich).
1. Direkte Steuern, altes Prinzipale, Netto: Grundsteuer 4,769,619 fl.; Haussteuer 661,600 ; Dominikaisteuer 1006; Gewerbsteuer 1,036,800; Kapitalrentensteuer 531,596 ; Einkommenssteuer 316,800 II. = .......... 7,317,421 11.
2. Indirekte Steuern: Taxen und Enregistrement 3,740,000 11.; Stem- pel 1,120,000; Aufschlagsgefälle (Malzaufschlag) 5,700,000; Zölle
5,250,000 fl. = ................................................................ 15,810,000 11.
S.Regalien und S t a a t s a ns t a 11 e n : Salinen 2,525,000 11.; Berg- werke, rechts des Rheins 00, in der Pfalz 180,000 11.; Eisenbahn 3,000,000; Post 300,000; Donau-DampfschilTfahrt 100,000; Doiiau-Main- kanal 50,000; Telegraphen 30,000 ; Lotto 1,400,000 ; Diverses 27,887 II. = 7,612,887 fl.
4. Staatf-Domainen; Forsten etc. 3,500,000 11.; Oekonomien 291,815; Grundrenten 4,284,351; Aktivkapitalzinsen 61,244 fl. = .................. 8,137,412 fl.
5. Besondere Abgaben ..........................................................................................................24,650 fl.
6. üebrige Einnahmen: Nürnberger Bank 85,000 fl.; Contlguitäts- Entschädigung von Oesterreich 100,000 fl. ; Steuerbeitrag in der Pfalz 100,000 fl.; Wittwen - und Waisenfondsbeiträge 58,316; Diverse Einnah- men 51,629 fl. =.............................................................. 394,945 fl.
7. Einnahmen von Ausständen aus den Vorjahren ............... 300,000 fl.
Summe der Staatseinnahmen 39,597,415 fl. Staatsailiägaben (jährlich). 1. Staatsschuld (darunter 3,633,500 fl. fur die Eisenbahn- und 1,017,800 fl. für die Ablösungsschuld, dann 1,029,000 für die Pensionsamortisatious-
12,719,300 fl. 2,982,272 fl. 72,963 fl. 59,000 fl. 460,000 11. 1,578,738 U. 1,074,225 fl. 1,581,036 fl. 225,563 II, 815,860 fl. 486,045 fl. 9,075,900 fl. 566,772 fl.
2. Königliches Haus ...............................................................
3. Staatsrath .......................................................................
4. Landtag..........................................................................
5. Aeusseres ......................................................................
8. Justiz ............................................................................
7. Inneres ..........................................................................
8. Landgerichte ..................................................................
9. Handel und öffentliche Arbeiten ............................................
10. Finanzen ......................................................................
11. Kreisfonds ......................................................................
12. Armee ..........................................................................
13. Gerichtsorganisation ............................................................
14. Staatsanstalten (Erzieliung 900,653 ; katholischer Kultus 1,195,275; pro- testantischer 375,435; GesundheU 234,455; Wohlthätigkeit 209,440; Sicherheit 1,407,203; Industrie und Kultur 324,393 ; Strassen-, Brücken- und Wasserbau 2,563,430 ; Leistungen an Gemeinden 99,052 ; Steuerka- taster 375,000 ; Münzanstalt 11,242; Feuerversicherung 48,000 ; Glas- malereianstalt 4000; Porzellanmanufaktur 3,500 fl.) .......................
15. Landbau .........................................................................
16. Wittwen - und Waisenpension ................................................
17. Reservefonds ...................................................................
18. Diverses .........................................................................
Summe der jährlichen Staatsausgaben ..............................................
Summe der jährlichen Staatseinnahmen ..............................................
107,629,295 fl. 19,916,669 fl.
6,421,113 fl. 72,337,300 fl. 102,755,225 n.
7,751,078 fl. 624,393 fl. 626,000 fl. 675,000 fl. 22,717 fl. 41,396,862 fl^ 39,597,415 fl.
Bleibt ein Defizit von 1,799,447 fl. welches durch Steuerzuschläge, die bei Grund- und Dominikaisteuer 33V3%, bei Haussteuer 15, bei Einkommenssteuer 10, bei Gewerb- und Kapitalrentensteuer 5 Prozent betragen, gedeckt werden muss.
Staatsschulden. — Nach dem Berichte des Kommissärs der Abgeord- neten-Kammer bei der Schuldentilgungsanstalt hatte die gesammte Staats- schuld am 1. Okt. 1855 folgenden Bestand:
1) alte Schuld ........................
2) neue Schuld von 1849—1852 .....
3) MiUtäranlehen vom 22.^ Feb. 1855
4) Eisenbahnschnld ..................
5) Grundrentenschuld.................
Zusammen 308,959,602 ft.
Heerwesen, Kriegsmacht. — An der Spitze der Militärverwaltung steht das Kriegsministerium, welches aus 6 Sektionen besteht, und unter diesem die Militärrechnungskammer, für die Revision der Rechnun- gen sämmtlicher Heeresabtbeilungen. Dem Ministerium unmittelbar unterge- ordnet sind: 1) die Generalinspektion der Armee für Inspizirung der Trup- pen, Festungen und des Armeegestüts; 2) das Generalauditoriat, als die oberste Militärjustizstelle; 3) die Militärfonds-Kommission zur Verwaltung sämmilicher Militärfonds und zur Ausübung des Militärfiskalats; 4) die Hauptkriegskasse für das Kassenwesen der Armee; 5) der Generalquartier- |
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meisterstab, welchem das topographische Bureau und das Hauptkonserva- torium der Armee untergeordnet sind; 6) das Artilleriekorps-Kommando zu München, welchem die Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Artilleriewesens übertragen ist, und unter welchem 3 Artillerieregiments- kommanden, die Zeughaushauptdirektoren zu München (mit dem Labora- torium, den Pulvermühlen und der Salpeterraltinerie zu München, dem Giess- und Bohrhause zu Augsburg, 2 Ouvrierskompagnie-Kommanden und 10 Zeughausverwaltungen), und die Gewehrfabrikdirektion zu Amberg stehen; 7) das Ingenieurkurps-Koinmando zu München, für Besorgung des Festungs- und Militärbauwesens, welchem eine Ingenieur-Beratbungskom- mission zur Seite steht, und 5 Geniedirektionen (München, Augsburg, Nürnberg, Würzburg, Landau), 2 Lokalgeniedirektionen (Ingolstadt und Germersheim) und das Genieregiments-Kommando untergeordnet sind; und 8) die 4 Artneedivisions-Kommanden, als administrative und taktische Mi- litär-Oberbehörden; unter diesen stehen: die Brigade-Kommanden mit den Regiments- und Bataillons-Kommanden, die Kommanden der übrigen Trup- penkörper und die Kommandschaften, welch letztere die Bewachung ihrer Plätze, die Handhabung der Strafjustiz und Polizei über das Militär, und die Beaufsichtigung und Leitung der militärischen Anstalten haben. |
Das bayerische Heer zerfällt in drei Bestandtheile: das stehende Heer, die Reserve und die Landwehr. Das stehende Heer oder Bundeskon- tingent, ursprünglich zu 35,fi00 Mann festgesetzt, beträgt nach dem, eine allgemeine Erhöhung bezweckenden Bundesbeschlusse vom 4. Januar 1855: Hauptkontingent 41,533, Reserven 11,867, und Ersafzmannschaft 5,933; zu- sammen aus 59,333 Mann. Obwohl diese Gesammtsumme keinenfalls sofort gefordert werden kann, ist die Formation doch noch weit grösser. Die jährliche Aushebung von etwa 13,500 Mann im 22. Altersjahre, geschieht nach dem Loose. Stellvertretung ist zulässig; Dienstzeit 6 Jahre. Der hohe Adel ist von der Dienstpflicht befreit, der niedere und das höhere Beamtenthum besitzen das Vorrecht, ihre Söhne als Kadetten eintreten zu lassen. Freiwillige Eintritte sind durchschnittlich etwa 500 jährlich; auf- fallend die Menge der Desertionen (1850: 819; 1851: 767; 1852: 906; 1853: 765 Mann). — Der wirkliche Bestand der Armee am 1. Mai 1856 betrug:
Infanterie.
16 Regimenter Linie à 3660 Mann, das Regim. ïu 3 Bat. 58,560 M,
6 Bat. Jäger à 1019 M. ........................................ 6,114 M.
2 Sanitätskompagnien à 293 M. .............................. S86 M.
Reserve, einschliesslich der Sanitätskomp. .................. 71,927 M.
137,187 M.
Kavallerie.
8 Regim. à 1448 M., das Regim. ïu 7 Schwadronen ...... H,J84 M.
Reserve........................................................... 13,186 M.
24,770 M.
Artillerie.
2 Regim, à 3244 M. m 15 Bat. das Regim. ..................................6,488 M.
Fuhrwesen ..............................................................................................................5,446 M.
1 reitendes Artillerie-B egim. zu 4 Batterien..................................1,148 M.
2 Ouvriers-Korps â 232 M. ..........................................................................464 M.
Reserve......................................................................................................................10,619 M.
24,165 M.
Genietruppen.
1 Genie-Regim. à 1439 M. zu 8 Komp. ...................... 1,439 M.
Keserve der Genietruppen...................................... 1,353 M.
2 Garnisonskompagnieu.......................................... 1,155 M.
3,947 M.
Das Heer formirt 4 Armeedivisionen, jede zu 2 Infanteriebrigaden und 1 Kavallerii brigade; jede Brigade zählt 2 Regimenter; 6 Infanteriebrigaden, überdem noch je 1 Jägerbataillon. Zur 1. und 4. Armeedivision gehört je 1 Sanitäts- und 1 Garnisonskompagnie. Die Artillerie und die Genie- truppen bilden besondere Korps.
Die Landwehr, die dem Gesetze gemäss allenthalben bestehen soll, thatsächlich aber nur in den grössern Städten und ausserdem auf dem Papier vorhanden, in der Pfalz aber noch gar nicht organisirt ist, zählt im Ganzen 54,410 Mann Infanterie, 2,600 Mann Kavallerie und 72 Geschütze. — Festungen des Landes sind: Ingolstadt und Germersheim, beide neu erbaut; Landau, Bundesfestung, die im Frieden blos von Bayern zu besetzen ist, und Ulm, ebenfalls Bundesfestung, in welcher Bayern das Mitbesalzungsrecht hat (Neu-Ulm liegt auf bayerischem Ge- biete). Ausserdem sind'noch einige kleine feste Punkte: Marienburg bei Würzburg, Willibaldsburg (Wülzburg) bei Eichstädt, Rosenberg bei Kronach und Oberhaus bei Passau. Zur Bildung von. Offizieren besteht in München das Ka d et tenkorps (Kadettenschule) mit 200 Plätzen, in wel- ches die Zöglinge in der Regel zwischen dem 12. und 15. Jahre treten; der Kursus dauert 8 Jahre. Jedes Regiment und selbstständige Bataillon besitzt zwei Schulen, eine höhere für die Junker, Kadetten und zur Beförderungsich eignende Individuen, und eine niedere für Unteroffiziere und sich zu dieser Charge vorbereitende Soldaten. — Für dienstuntaugliche Offiziere, deren Wittwen und Waisen ist durch Pensionen gesorgt; dienst- untaugliche Leute der .Mannschaft finden in den Garnisonskompagnieen der Veteranenanstalt zu Donauwörth und dem Invalidenhause zu Fürsten- feld, sowie in Pensionen eine Versorgung. — Die Standarte Bayerns (s. Flaggen atlas Taf. L Fig. 14.) ist blau und weiss gestreift (4 weisse und 4 blaue horizontale Streifen, mit Weiss beginnend. Der irrthümlich auf einigen Abdrücken des FlaggenaHas eingetragene Baum kommt in Wegfall und der blaue Streifen durchläuft die ganze Breite des Standartenfeldes). - |
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Wörttemöerfl unö Mhn.
Hand - Atlas. Taf. 30.
1« Köliigreicb Wiirtteinlierg*.
rescliichte« — Das heutige Württemberg war zu den Zeiten der Kömer von den Markomannen hewohnt, denen, als sie vor den Rö- mern sich zurückzogen, verschiedene gallische und germanische Stämme unter römischer Herrschaft folgten, his im Sturme der Völkerwanderung zu Anfang des vierten Jahrhunderts die Alemannen in das Land brachen und als glückliche und gefürchtete Feinde der Römer das römische Wesen ausrotteten. Der Völkerbund der Alemannen unterlag, 496, durch Chlod- wig bei Zölpifh der aufsirebenden Frankenmacht. Seitdem gehörte das Land, als Theil Austrasiens, zum Reiche der Franken, deren Könige das Land durch Herzöge regieren Hessen, und in diese Zeit fäRt auch die Einführung des Christenthums. Bei der Theilung der grossen fränkischen Monarchie kam es als Herzogthum Alemannien oder Schwaben wieder zu Deutschland. Als Herzöge des Landes traten 1079 die Hohenstaufen auf, die, nach Erlangung des Kaiserthrons, Schwaben lange Zeit durch GReder ihres Hauses verwalteten, bis Philipp, um sich als Kaiser Anhänger zu erwerben, einen grossen Theil der Erbgüter verkaufte und verschenkte, und so eine Menge Herren in diesem Theiie Deutschlands schuf. Mit dem Tode Conradin's, 1268, ging das Herzogthum Schwaben voRends zu Grunde, und vergebens war später Rudolph'sL Versuch, es wiederher- zustellen, denn die meisten der reichsunmittelbaren Grafen und Herren wussten das Erworbene gut genug zu bewahren.
In dieser Zeit, 12j3 , tritt Ulrich mit dem Daumen von Beutels- bach, Graf von Württemberg, als gewisser Stammhalter des jetzigen König], Hauses auf. Ausser seinen Stammburgen Württemberg und Beu- telsbach, besass Ulrich die Städte Stuttgart, Leonberg, Schorndorf, Nür- tingen, Cannstatt und Waiblingen, und erwarb Urach, Wittlingen, und von Conradin das MarschaRamt in Schwaben, die Landvogtei in der Bürs, und die Advokatie von Ulm. Sein Sohn, Eberhard der Erlauchte (1279
Württemberg and Baden, a. |
bis 1325), einer der unruhigsten Fürsten seinerzeit, der fortwährend mit Adolf von Nassau und dem Kaiser Albrecht in Krieg lag, die sich seinen oft gewaltthätigen Erwerbungen widersetzten, vergrösserte seine Besitzungen durch die Grafschaft Calw, Asperg, Neulfen, Göppingen etc.; aber die gegen ihn erhobenen zahlreichen Klagen, vorzüglich der Reichs- städte, bewirkten, dass er, vom Kaiser Heinrich VIL in die Acht erklärt, sein Land meiden musste, und erst nach Heinrich's Tode gelang es ihm, wieder in den Besitz desselben zu kommen. Er verlegte zuerst seinen Aufenthalt nach Stuttgart. Sein friedRcher gesinnter Sohn, Ulrich (1325 bis 1344), erwarb Winnenden, Vaihingen und Tübingen; und dessen Sohn, Eberhard der Greiner (Zänker) oder Rauschebart (1344—1392), ein höchst kriegerischer und kampfsüchttiger iMann, der vorzüglich mit den Städten und dem Ritterbunde der Schlegler in stetem Unfrieden lebte, und mit seinem Bruder einen Hausvertrag wegen Untheilbarkeit des Landes schloss, vollzog (1381) den käuflichen Erwerb des Herzogthums Teck mit Gutenberg, Kirchheim und Herrenberg, sowie der Pfalzgrafschaft Tübingen. Sein Enkel Eberhard V. (f 1419), der prunksüchtigste Fürst seinerzeit, häufte zwar Schulden, brachte aber doch Balingen an sein Haus, und sein Sohn, Ulrich V., erwarb Mömpelgard durch Heirath; theilte sich, 1442, mit seinem älteren Bruder Ludwig L in das Land ob der Steig und unter der Steig, und es entstand die Uracher und Neuffener (Stutt- garter) Linie. Ludwig erwarb durch Kauf Blaubeuren, Lupfen, Karpfen und Hornburg.
Ihm folgte Eberhard VL im Barte (1457—1496), einer der tüch- tigsten Fürsten, unter welchem Kaiser Maximilian L aRe Württem- bergischen Besitzungen zu einem grossen Reichslehen vereinigte und, 1495, Eberhard für sich und seine Nachkommen zur HerzogRchen Würde (von Württemberg und Teck) erhob. Sein Oheim, Ulrich, hatte Heidenheim |
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30. — "Württemberg und Baden. 277
erkauft, worauf dessen älterer Sohn, Eberhard der Jüngere, mit Eber- hard im Barte, 1482, den Münsinger Vertrag abschloss, in welchem die Vereinigung des ganzen Landes unter einem Oberhaupte und dessen Un- theilbarkeit mit Beirath der Prälaten und Landschaft festgesetzt und dem ältern Eberhard die Regierung überlassen wurde. Eberhard der Bär- tige machte seinen Hof zu einer Schule feiner, edler Sitten für Fürsten
Hausgesefz, 1828, der Rang, Titel, Sustentation etc, der KönigL Familie neu geordnet. Der ruhige Fortschritt des Staates wurde durch die Bewe- gungen der Jahre 1830-1833 unterbrochen; die liberale Opposition erhob sich sehr lebhaft, ohne bedeutende Resultate, und schwächte in den nach- lolgenden Landtagen ihre Kraft allmählig ab. Während die Regierung die materiellen Interessen des Landes trefl'lich besorgte, wendete sich das
und Adel; wachte, als oberster Hauptmann des Schwäbischen Bundes, für die öffentliche Ordnung in Schwaben, verbesserte die Rechtspflege und das Finanzwesen, und beschränkie, den verschwenderischen Sinn und den Wankelmuth seines Nachfolgers fürchtend, durch festere landständische Verfassung, dessen Willkür. Unter ihm entstand, 1477, die Universität Tübingen. Sein Nachfolger, Eberhard IL von der Neuffener Linie, wurde von den Ständen „wegen Führung unwesentlichen Regiments", der Regie- rung enLsetzt und Heinrich von Mömpelgard's Sohn, Ulrich (1503 bis 1550), zur Herrschaft berufen. Dieser erwarb im Bayrisch-Landshut'schen Successionskriege Maulbronn, Weinsberg, Neuenstadt etc., zusammen 6 Städte und gegen 70 Dörfer; aber seine Verschwendung und Bedrückungen führten zu einem Aufruhre, der nur durch den Tübinger Vertrag zwischen dem Herzoge und den Abgeordneten der Geistlichkeit und Städte, 1514, bei- gelegt werden konnte, in welcher Haupturkunde der Württemb. Ständeverfas- sung die Rechte des Volks festgesetzt und vom Herzoge beschworen wurden. Neuer Gewaltthätigkeiten schuldig, verjagte ihn der Schwäbische Bund (1519), verkaufte das Land an Oesterreich, und Ulrich fiel in die Reichs- acht, 1521. Im-A^uslande trat Ulrich zur evangelischen Kirche über, und setzte sich darauf, mit Hülfe Frankreichs und Hessens, 1534, durch Uel ei fall wieder in Besitz Württembergs. Doch musste er sich in dem Ver- gleiche zu Gaden in Böhmen mit Ferdinand von Oesterreich dazu vci stehen, für sich und seine Nachfolger sein Erbland von Oesterreich zu Lehn zu nehmen- Als Schmalkaldischer Bundesgenosse unterlag er der Macht Karls V., und es schien fast, als ob dessen Bruder Württembi r^, als verwirktes Lehn einziehen wollte. Da starb Ulrich, und ihm folgte sein Sohn, Christoph, 1556—1568, unter welchem das konstitutionelle Leben in Württemberg durch Errichtung des landständiscben Ausschusses und die allgemeine Wohlfahrt durch bessere Gesetzgebung und Landes- vern^altung aufblühete. Seine segensreiche Regierung ist mit den Werken eines weisen, unermüdlichen, für Alles sorgenden Fürsten angefüllt. D t Kirchenangelegenheiten ordnete er mit Hülfe der Theologen Brenz und Andrea; die Bildungsanstalten wurden erweitert und reformirt, und na- mentlich dem Volksunterricht aufgeholfen. Mit Chr istoph's Sohne, Lud- wig, starb 1593 die gerade Linie ans, und es folgte die jüngere, Möm- pelgarder, mit Friedrich, dem Stammvater des noch blühenden Hauses Württemberg (1593 — 1608), der die drückende Abhängigkeit von Oester- reich, als Reichsafterlehn, abkaufte, aber auch vielfach in Streitigkeiten mit seinen Ständen verwickelt war. Herrschsüchtig und von feuriger Thätigkeit, wurde er in seinen Plänen von seinem schlauen und ränkehaf- ten Geheimerath Enzlin unterstützt, und stürzte durch ungemessenen Aufwand und Goldmacherei das Land in Schulden. Seine 3 Söhne stifte- ten 3 Linien: Johann Friedrich, welcher den Geheimerath Enzlin als Landesverräther hinrichten liess, die Stuttgarter, Ludwig Friedrich, die Mömpelgardische, und Julius Friedrich, die Julianische oder, von dem erheiratheten Oels in Schlesien, Württemberg-Bernstadt-Oels genannte Linie. Nach dem Aussterben dieser jüngsten Linie, 1792, kam Oels, durch Verheirathung der Erbtochter, an Braunschweig-Wolfenbüttel; die mittlere, Mömpelgarder Linie starb schon 1723 aus. Unendlich litt Württemberg durch den 30jährigen Krieg. Obgleich es der Union nicht beigetreten war, versuchte doch Oesterreich, hier gewaltthätig den Katholizismus zurückzu- führen; ganze weite Strecken wurden entvölkert und verwüstet, Gesetz und Ordnung vernichtet, und nach der Nördlinger Schlacht behielt der |
Herzog nichts als Hohentwiel. Der Prager Friede, 1635, endete das Elend nicht; erst 1648 kam der kräftige, wohlwollende Eb erb ar d IIL zum vollständigen Besitz seines Landes, und rasch erhob sich dieses, ja es wurden sogar neue Erwerbungen gemacht. Eberhards Bruder, Friedrich, stiftete die Neustädter Linie, als Nebenzweig der Stuttgarter; jedoch er- losch sie schon 1742. Eberhard Ludwigs Regierung, 1693-1733, lastete schwer prüfend auf dem Lande. Die Grälin von Urach, eine ge- borene V. Grävenitz, schaltete und waltete; die unsinnigste Verschwen- dung und die Verlegung der Residenz nach dem neu angelegten Ludwigs- burg, zehrten am innersten Marke des Staates, und lange Jahre bedurfte es, die Spuren dieser pestartigen Zeit zu verwischen. Dem kinderlosen Herzog folgte sein Neffe Karl Alexander, 1733 — 1737; ein tapferer, unerschrockener Kriegsinann, zu friedlichen Geschäften nicht geeignet, überliess er das Regiment dem Juden Süss Oppenheimer, dessen Bosheit und Gewinnsucht von dem Volke laut verflucht wurde, und der dem zur katholischen Kirche übergetretenen Herzog zur Einführung des Katholizis- mus bereitwillig die Hand bot. Sichernd für den Protestantismus des Landes traten die Stände ein, als nach Karl Alexanders Tode und der Hinrichtung des Juden Süss, unter Karl Eugen Württemberg den Gipfel alles Elends erreichte. Prachtliebend und verschwenderisch, und in fort- währenden Zwistigkeiten mit den Ständen, wurde der Herzog von diesen bei dem Kaiser verklagt, und nach langen Verhandlungen vor dem Reichs- hofrath, der zu Gunsten der Stände entschied, kam 1770 der sogenannte Erbvergleich zu Stande, als ein Bollwerk gegen fürstliche Eigenmächtig- keit. Durch seine zweite Gemahlin, Gräfin von Hohenheim, wurde der Herzog am Abend seines Lebens ein Freund seines Volkes, und bemühte sich, den Jammer des Landes nach Kräften zu Undern; insonderheit pflegte er Künste und Wissenschaften und stiftete sich iu der Karls-Akademie ein ehrenvolles Denkmal seines regen Geistes. Glücklichen Erfolg liatten seine Bemühungen, die von Frankreich seit 1723 sequestrirten 9 Mömpelgardi- schen Aemter wieder zu erhalten, und 1751 erkaufte er die Herrschaft Justingen. Ihm folgte 1793 sein Bruder Ludwig Eugen, und schon nach zwei Jahren der jüngere Bruder, Friedrich Eugen, dessen schneller Tod 1797 seinen Sohn Friedrich II., der in der Evangelischen Konfession erzogen war,.zum Throne berief. Durch die französische Re- volution wurde Württemberg Mömpelgards, nebst allen dazu gehörigen Herrschaften beraubt und, als Reichsland, in die Kriege gegen Frankreich verwickelt. In dem Lüneviller Frieden erhielt es für seine Verluste eine an Areal fünffach, an Einwohnerzahl aber sechsfach, übersteigende Ent- schädigung und 1803 die Kurwürde. Von 1805 an in Allianz mit Napoleon, und seit 1806 im Rheinbunde, nahm Württemberg an den französischen Kriegen gegen Oesterreich, Russland etc. mit ungewöhnlichen Opfern Theil, und erhielt im Pressburger Frieden einen Länderzuwachs von 48V2 Qu.-M. mit 158,000 Einwohner (die Grafschaft Hohenberg und die Landgrafschaft Neuenbürg, die 1810 an Baden abgetreten wurde), so wie Befreiung von jeder Forderung und jedem Anrechte Oesterreichs an Württemberg, und der Kurfürst selbst, als Friedrich L, die Künigswürde. Am 30. Dec. 1805 wurde, nach langen Streitigkeiten mit den Ständen über den Um- fang ihrer Gerechtsame, durch den entschiedenen Willen des Königs, die landständische Verfassung aufgehoben. Durch den Wiener Frieden von 1809 erhielt Württemberg das Deutschmeisterthum Mergentheim, und 1810 Theile von Bayern, überliess dagegen andere Distrikte an Bayern und Ba- den, so dass Württemberg einen Flächeninhalt von 360 Ou.-M. und 1,350,000 Einwohner hatte. Nach der Leipziger Schlacht trat'auch König Friedrich L zu den Verbündeten über, und seine Truppen fochten 1814 unter ihrem Kronprinzen, dem jetzigen König, mit Auszeichnung gegen Napoleon in Frankreich. Nach langem Zögern schloss sich Württem- berg am 1. Sept. 1815 dem deutschen Bunde an, und erhielt in demsel- ben Jahre eine Verfassung, der aber die Abgeordneten ihre Beistimmung verweigerten. Ehe die späteren sehr lebhaften Verhandlungen zu einem Resultate führten, starb der König. Unter seinem Nachfolger, Wilhelm L, dem noch mit Segen regierenden König, wurde endlich am 25. Sept. 1819, eine neue Verfassung vertragen; vom Jahre 1817—1822 die Staatsverwal- tung, hauptsächlich durch Trennung der Verwaltung von der Justiz und eine neue Gemeindeordnung, gänzlich umgestaltet, und durch ein neues |
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30. — "Württemberg und Baden. 278
Volk hauptsächlich religiösen und kirchlichen Sympathien zu, und das 25jährige Regierungs-Jubiläum König Wilhelms I., wurde von seinen treuen Unterthanen als anerkennendster Beweis des Dankes für dessen eifriges Bestreben, den blühenden Zustand des Landes zu fördern, als all- gemeines Volksfest gefeiert. Die Aufregungen des Jahres 1848 gingen bei der ruhigen Kraft des Volkes ohne Nachtheil für das Land vorüber, und unter dem Schutze des Königs, den das Volk ehrt, hebt sich der Staat zu einem der blühendsten Deutschlands. —
Genealogie des Württemberg'schen Pürstenhatises.
Siutig^ai'ter Kiiiiie.
Eberhard V., Graf v. Würltemberg (in H. Generation von Konrad v. Bentelsbacli, Graf v. Württemberg), t 1419. _
Ludwig I. T Ulrich V. (VII.)
I letzter Graf v. Württemberg, f 1480.
Eberhard d. Bärtige, .. ........................" n um---,
I.Herzog 1495 f 1496. Eberhard H. f 1504. Heinrich
(zu Mömpelgard) 1473 f 1519.
Ulrich,
1504 Herzog, 1519 verjagt, 1534 wieder einges., f 1550.
Christoph
1550 •{■ 1568.
Ludwig 1568 t 1593.
Georg (zu Mömpelgard) 1519 t 1558. 1
Friedrich
Stammvater des noch blühenden Hauses Würitemberg 1593 f
Ludwig FriedriciT
Johauu if'riedrich Stnttg-arter
liiüiie Ijiuie
__1608 f 1628. _ Grafen v. Sponecli
^ ausgestorben 1723.
Julius Friedrich Mompelg-arcler JTuIianiscIte Ijinie
Herzog v. Württemb.- Bernstadt und Oels,,
Friedricli JVeustädter Ijiiiie
erlosch 1742.
W i 1 h e 1 m Ii u d w i g Friedrich Kiirl
1674 1677. Administrator des Landes 1677—1693 i 1698.
Eberhard Ludwig |
1693 + 1733. Karl Alexander
1733 t 1737.
Ludwig Etigcii 1793 f 1795.
Friedrich I. Ludwig Eugen Herzog 1797, f 1317. f 1822.
Kurfürst 1803,
König 1805 Adam Alex. Eugen i1816.
erlosch 1792.
Alexander f 1833.
Alexander Ernst
Wilhelm I.
seit 1816,
Karl
Kronprinz geb. 1823.
Friedrich geb. 1808.
Wilhelm geb. 1848.
Das Etand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung, — Im süd- westRchen Deutschland, zwischen 47030' u. 49«30'NBr. u. 260 u. 28" OL. V. F. gelegen, wird Württemberg, dessen grösste Ausdehnung von N. nach S. etwas über 30 M., dessen grösste Breite von 0. n. W. 23 M. beträgt, im N. und 0. von Bayern, im W. von Baden, und im Süden von Baden, Hohenzollern und dem Bodensee begrenzt. Das Land ist ein mit Hügel- massen besetztes, wellenförmiges Plateau, das von vielen grösseren und kleineren Thälern durchfurcht wird, von denen das Neckar-, Murr-, Uracher-, Enz- Brenz-, Schwarzach-, Lauter-, Tauber-, Murg- und KInziger-ThaL wegen ihrer romantischen Schönheit und ihrer Fruchtbarkeit in hohem Rufe stehen. Die Gebirge des Landes sind: der Schwarzwald, von wel- chem nur die kleinere Nordhälfte innerhalb der Grenzen des Königreichs Regt (hier Rossbühl, Gipfel des Kniebis, 2960'; Katzenkopf 3600'), und die Schwäbische Alb oder der Deutsche Jura (Heuberg und Hardt, Rauhe Alp, Hochsträss, Aalbuch und Hai-dtfeld, mit dem Oberhohenberg 3171', Oberhörnle 2900', Rossberg 2700', Hohenneuffen 2298', Teck 2396', Hohenstaufen 2140', Rechberg 2219', Achalm 2191', Bussen 2375'; die zwei höchsten bewohnten Orte sind: Burgfelden auf dem Heuberg 2830', und Bitz 2780'); ganz im Südost ragen die Allgäu er Alpen herein (hier: der Schwarze Grat 3456'," Hochkopf 3204'; das Thal der Aach bei Isny 2172'), Die Hauptgewässer sind Donau und Neckar, mit zahlreichen Zu- flüssen, von denen Schwarzach, Kanzach, Rler, Lontel, Brenz, Blau etc. der Donau; Steinach, Lauter, Fils, Murr, Kocher, Jaxt, Eschach, Ammer, Aich, Ens, Zaber u. a. dagegen dem Neckar angehören. In den Rhein fliessen: Kinzig, Murg, Alp, Salza, Kraich, Pfinz; in den Bodensee: Ar- gen, Schüssen, Aach; in den Main die Tauber. Der Bodensee berührt die Grenze auf einer Länge von 5—6 .M. Die geognostische Beschalfenheit von Württemberg ist ausserordentlich reichhaltis;', vorzüglich 3n sekundären Flötzen, als buntem Sandstein, Keuper, Lias, Jurakalk; Granit deckt die Gebirge, Molasse und Nagelfluhe die tieferen Gegenden. Der Boden ist gut und fruchtbar; thonig und schwer im Unterland und Neckarthal, san- dig im Schwarzwald, kalkig auf der Alb. Das Klima ist im Ganzen mild Und gemässigt, im N. wärmer und gelinder als im S. Die Natur hat das Land mit Erzeugnissen aller Art sehr reichlich ausgestattet: Silber findet sich nur wenig, dagegen viel Eisen, Salz, Schwefelkies, treffliche Bau- ünd Werksteine, ölreiche Schiefer, und ausgedehnte Torfflächen etc. Die Vegetation ist üppig und erzeugt überflüssig Getreide, Obst, Wein, Hül- senfrüchte, Handelsgewächse und Holz, und im Thierreich herrscht reges Leben und finden sich alle, Deutschland angehörigen Geschöpfe. — Der Flächeninhalt des Landes beträgt 354,21 Qu.-M., die Bevölkerung im Gan- zen 1,769,030 Seelen, oder 4892 auf der Quadratmeile. |
Politische Eintheilung. — Dem aRgemeinen Sprachgebrauche nach, theRte man das alte Herzogthum Württemberg in das Oberland und Un- terland, oder in das Land ob der Steig (im Süden) und in das Land hinter der Steig (im Norden von Stuttgart). Bei dem jetzigen grösse- ren Umfange des Landes scheidet man es in fünf natürliche Abtheüungen: die Alb, den Schwarzwald, das Mittel- oder Neckarland, das Nord- oder Tauberland, und das Süddonauland oder Oberschwa- ben, in politischer und administrativer Beziehung aber in 4 Kreise; den Neckar-, Schwarz wald-, Donau- und Jaxtkreis. Jeder dieser Kreise selbst aber wird in eine gewisse Anzahl von Oberämtern getheilt, deren man im Ganzen 64 zählt, und zwar:
|
|
Areal |
|
|
c |
|
|
|
|
|
|
|
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|
|
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|
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|
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|
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|
|
|
|
|
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|
1 |
IS •■19 |
'S |
10 |
|
|
Qu.-M. |
Morgen. |
S |
|
a |
|
|
|
|
I. Neckarkreis. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1. Stadtdir. Stuttgart |
0,54 |
9.440,3 |
50,003 |
|
1 |
1 |
— |
— |
3 |
2. Backnang.......... |
5,u |
89,724,1 |
31,773 |
|
31 |
2 |
11 |
18 |
88 |
3. Besigheim ........ |
3,04 |
53,129,6 |
28,226 |
|
19 |
4 |
13 |
2 |
4 |
4. Böblingen ........ |
4,M |
75,068,4 |
28,343 |
|
18 |
2 |
14 |
2 |
1 |
5. Brackenheim ..... |
4,oö |
71,024,6 |
25,891 |
|
30 |
4 |
24 |
2 |
2 |
6. Cannstatt.......... |
1,92 |
33,605,5 |
. 25,402 |
|
19 |
1 |
16 |
2 |
1 |
7. Esslingen.......... |
2,50 |
43,764,0 |
28,235 |
|
16 |
1 |
13 |
2 |
15 |
8. Heilbronn.......... |
3,44 |
60,089,5 |
28,529 |
|
17 |
1 |
16 |
— |
3 |
9. Leouberg.......... |
5,20 |
90,947,0 |
29,221 |
|
27 |
3 |
24 |
— |
2 |
10. Ludwigsburg»..... |
3,10 |
54,261,4 |
32,559 |
|
22 |
2 |
20 |
■— |
5 |
|
4,10 |
71,700,3 |
31,841 |
|
26 |
3 |
19 |
4 |
39 |
12. Maulbronn ........ |
3)7 g |
66,114,, |
23,571 |
|
24 |
1 |
20 |
3 |
11 |
|
5,44 |
95,112,0 |
28,802 |
|
34 |
5 |
22 |
7 |
8 |
14. Stuttgart, Oberamt |
3,73 |
65,279,0 |
31,654 |
|
26 |
1 |
20 |
5 |
9 |
|
3,48 |
60,773,2 |
23,961 |
|
21 |
3 |
17 |
1 |
4 |
16. Waiblingen........ |
2,59 |
45,307,4 |
28,481 |
|
33 |
2 |
17 |
14 |
16 |
|
4„0 |
71,666,5 |
27,411 |
|
35 |
2 |
19 |
14 |
46 |
Zusammen: |
60,4, |
1,057,026,5 |
503,903 |
|
399 |
Is" |
285 |
76 |
257 |
II. Schwarzwald- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
lii-eis. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1. Balingen .......... |
5,85 |
102,132,1 |
33,714 |
|
31 |
2 |
22 |
7 |
2 |
|
5,82 |
101,695,, |
26,020 |
|
43 |
4 |
15 |
22 |
15 |
3. freudenstadt ..... |
9,10 |
169,455,1 |
29,509 |
|
41 |
2 |
15 |
24 |
122 |
4. Herrenberg........ |
4,3 2 |
75,510,2 |
25,171 |
|
27 |
1 |
21 |
5 |
1 |
5. Horb............... |
3,go |
59,425,0 |
23,792 |
|
29 |
1 |
23 |
5 |
3 |
6. Nagold............. |
5,IT |
90,405,2 |
28,418 |
|
38 |
5 |
14 |
19 |
6 |
7, Neuenbürg ........ |
5,T5 |
100,401,4 |
25,068 |
|
35 |
2 |
10 |
23 |
17 |
8, Nürtingen ........ |
3,29 |
57,383,0 |
28,927 |
|
30 |
3 |
17 |
10 |
|
9. Oberndorf.......... |
5,12 |
89,417,, |
26,777 |
|
28 |
1 |
18 |
9 |
117 |
10. Reutlingen........ |
4,8.-^ |
84,448,0 |
35,070 |
|
21 |
2 |
15 |
4 |
2 |
11. Bottenburg........ |
4,40 |
76,924,0 |
31,298 |
|
26 |
1 |
23 |
2 |
4 |
12. RottweU .......... |
6, Jo |
106,548,3 |
32,950 |
|
34 |
2 |
28 |
4 |
14
8 |
13. Spaichingen ...... |
4,,T |
72,842,5 |
21,820 |
|
21 |
1 |
19 |
1 |
|
4,11 |
71,925,2 |
20,832 |
|
29 |
4 |
15 |
9 |
11 |
15. Tubingen.......... |
4,04 |
70,633,6 |
33,423 |
|
30 |
1 |
22 |
7 |
16, Tuttlingen ........ |
5,33 |
93,208,6 |
25,890 |
|
23 |
3 |
19 |
1 |
6 |
17. Urach ............. |
5,27 |
92,110,1 |
27,100 |
|
28 |
2 |
19 |
7 |
1 |
Zusammen: |
86, „ |
1,514,466,0 |
475,779 |
|
514 |
I7 |
315 |
159 |
329 |
III. Donaultreis. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1. Biberach .......... |
9,02 |
157,587,4 |
28,382 |
|
45 |
I |
31 |
11 |
61 |
|
6,TO |
117,062,3 |
18,204 |
|
32 |
2 |
24 |
6 |
13 |
3. Ehingen .......... |
7,oe |
128,565,7 |
25,288 |
|
47 |
2 |
26 |
19 |
36 |
4. Geislingen ........ |
7,14 |
124,707,0 |
27,117 |
|
37 |
3 |
29 |
5 |
13 |
5, Göppingen ........ |
4,82 |
84,189,3 |
34,463 |
|
34 |
1 |
27 |
6 |
20 |
6, Kirchheim ........ |
3,78 |
66,104,7 |
30,548 |
|
24 |
3 |
18 |
3 |
9 |
7, Laupheim.......... |
5,99 |
104,572,6 |
24,562 |
|
41 |
|
33 |
7 |
25 |
8, Leutkirch.......... |
8,40 |
146,775,6 |
22,166 |
|
25 |
2 |
19 |
1 |
148 |
9, Münsingen........ |
10,10 |
175,850,4 |
21,351 |
|
48 |
2 |
29 |
17 |
8 |
10, Ravensburg........ |
8,09 |
141,349,0 |
24,993 |
|
23 |
1 |
10 |
22 |
281 |
11, Riedlingen........ |
7,80 |
136,158,7 |
27,121 |
|
52 |
2 |
39 |
11 |
14 |
12, Saulgau .......... |
7,n |
124,187,3 |
22,806 |
|
50 |
3 |
23 |
16 |
68 |
13, Tettnang .......... |
4,98 |
87,029,5 |
19,943 |
|
. 22 |
2 |
5 |
4 |
236 |
|
7,55 |
131,788,3 |
35,426 |
|
37 |
3 |
26 |
8 |
23 |
15, Waldsee .......... |
8,5. |
148,660,5 |
20,553 |
|
31 |
1 |
20 |
3 |
180 |
16. Wangen .......... |
6,40 |
111,710,0 |
18,828 |
|
24 |
2 |
7 |
2 |
353 |
Zusammen: |
113,75 |
1,986,299,7 |
401,751 |
|
572 |
30 |
366 |
141 |
1,488 |
IV. Jaxtkreis. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1. Aalen ............. |
5,58 |
79,570,3 |
23,709 |
|
19 |
1 |
15 |
2 |
84 |
2, Crailsheim ........ |
6,14 |
107,219,7 |
25,308 |
|
26 |
1 |
21 |
4 |
195 |
3. Ellwangen........ |
9,95 |
173,780,7 |
29,673 |
|
27 |
2 |
22 |
3 |
153 |
4. GaUdorf .......... |
6,80 |
118,694,6 |
26,614 |
|
23 |
1 |
16 |
5 |
133 |
5. Gerabronn ........ |
8,56 |
149,513,0 |
29,263 |
|
35 |
4 |
28 |
3 |
107 |
6. Gmünd............. |
4,79 |
83,748,5 |
25,893 |
|
26 |
2 |
20 |
4 |
29 |
|
6,10 |
106,565,1 |
25,510 |
|
30 |
3 |
14 |
12 |
95 |
8, Heidenheim ...... |
8,34 |
145,600,4 |
31,181 |
|
29 |
2 |
24 |
3 |
16 |
9, Künzelsau ........ |
6,89 |
120,325,7 |
32,124 |
|
49 |
3 |
30 |
14 |
56 |
10, Mergentheim ..... |
7,80 |
136,213,5 |
28,423 |
|
48 |
3 |
33 |
10 |
36 |
11, Neresheim........ |
7,77 |
135,680,2 |
•24,643 |
|
34 |
2 |
28 |
4 |
37 |
12. Oehringeu ........ |
6,50 |
113,489,5 |
31,931 |
|
43 |
5 |
14 |
14
9 |
114 |
13. Schorndorf........ |
3,50 |
61,186,0 |
29,920 |
|
27 |
1 |
16 6 |
23 |
14, Welzheim.......... |
4,63 |
80,873,4 |
23,405 |
|
12 |
1 |
5 |
90 |
Zusammen: |
93,35 |
1,630,462,0 |
387,597 |
|
428 |
31
1 |
287 |
92 |
1,168 |
Unter den vier Kreisen ist der Neckarkreis der kleinste, der Donau- kreis der grösste. Unter den Oberärntern ist Cannstatt, im Neckarkreis, abgesehen vom Stadtdirectionsbezirk Stuttsrart, das kleinste, Münsingen im Donaukreis das grösste. Die relativ grösste Bevölkerung besitzt der Neckarkreis, mit 8,279 Menschen auf einer Quadratmeile; die kleinste Volksdichtigkeit ist im Donaukreis, mit 3,636 Seelen. Im Schwarzwaldkreis zählt man 5,119, im Jaxtkreis 4,016 auf einer Quadratmeile. Das bevöl- kei-tste Oberamt ist Cannstatt, mit 13,806, das volkärmste Münsingen mit 2,182 Seelen auf der Quadratmeile; in ersterem kommen auf einen Men- schen der Bevölkerting 1,26, in Münsingen 8,00, in ganz Württemberg 3,57 Morgen.
Mas Volk. — Bevölkerungsverhältniss, Stammverschie- denheit. — Im Jahre 1815 belief sich die Volkszahl Württembergs auf 1,395,462; 1834 auf 1,578,147; 1843 auf 1,752,538, und 1849 auf 1,744,595 Seelen. Nach der Zählung vom 3. Dec. 1852 betrug die Zahl der FamiRen 374,483, die Familie zu 4,6.-, Köpfe gerechnet; die ganze Be- völkerung 1,733,263 Seelen; somit in den drei Jahren 1849-1852 eine Verminderung von 11,332. Eine Berechnung im „Staatsanzeiger" spricht von einer weiteren Volksabnahme um 20,173 Individuen vom Dec. 1853 bis dahin 1854, und ungeachtet der Auswanderungsverminderung zählte man noch 1855: 4922 Auswanderer gegen 636 Eingewanderte. Bei der oben angeführten Zusammenstellung der Bevölkerung der Oberämter legten wir die Angaben des „Staatshandbuchs von 1854" zu Grunde, die mit der ebendaselbst angegebenen statistischen üebersiclit der ortsanwesenclen Kin^ |
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30. — "Württemberg und Baden. 279
fession; aus dem Kanzler der Landes-Universität; aus einem gewählten Abgeordneten von jeder der Städte Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, iniwangen, Ulm, Heilbronu und Reutlingen, und einem gewählten Abge- ordneten aus jedem Oberamtsbezirke. Die Kammer der Abgeordneten zählt mithin 94, die Kammer der Standesherren 50 Mitglieder. — Zum gerichtlichen Schutz der Verfassung besteht ein Staatsgerichtshof, von welchem der König den Präsidenten und 6 Richter aus den höchsten Lan- desgerichten, die Ständeversammlnng aber 0 andere Richter ausserhalb ihrer Mitte wählt. — Im deutschen Bunde nimmt Württemberg im engern Rathe die 6. Stelle ein, und hat im Plenum 4 Stimmen.
Staatsoberhaupt. — Der König, seit 30. Okt. 1810 Wilhelm L (geb. 27. Sept. 1781), ist das Haupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den, durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen aus. Ras jetzt geltende Hausgesetz ist von ihm am 8. Juni 1828 gegeben, und setzt die Titel, Prädikate und Apana- gen der Glieder des Hauses fest. Die Fähigkeit zur Thronfolge bedingt rechtmässige Geburt aus einer ebenbürtigen, mit Bewilligung des Königs geschlossenen Ehe. In der ThronfolGre gilt Linealfolge im Mannesstamme nach dem Erstgeburtsrecht. Nach dem Erlöschen des Man- nesstammes folgt der Weiber- stamm nach der Nähe der Verwandtschaft mit dem letz- ten Könige. Volljährig wird der König mit zurückgelegtem 18. Lebensjahre; gehuldigt wird dem Thronfolger erst, nachdem er den Ständen die unverbrüchliche Festhaltinig der Verfassung durch feier- liche Urkunde zugesichert hat. Nach dem obigen Hausgesetze tritt die Volljährigkeitderübri- gen Königl. Prinzen und Prin- zessinnen mit dem 21. Jahre, die der Herzoge und Herzogin- nen von Württemberg mit dem 22. Jahre ein. ~ Titel Der Titel des Monarchen ist einfach „König von Württemberg". Der Thronerbe (gegenwärtig Karl Friedrich Alexander, geb. 6. März 1823) heisst „Kronprinz", und bat mit den Königl.Prinzenund Prinzessin- nen das Prädikat „Königliche Hoheit"; die der Nebenlinien werden nach dem neuen Ilans- gesetze „Herzoge und Her- zoginnen von Württemberg" und „Hoheit" angeredet. — Die Residenz des Königs ist Stuttgart; Lustschloss: Ro- senstein, —
Wappen, Orden. — Das Wappen Württembergs ist ein einziger der Länge
nach getheilter SchRd; rechts mit den]drei schwarzen, horizontal über einander stehenden Hirschhörnern von Württemberg iu Gold; links die 3 übereinander schreitenden schwarzen Hohenstaufischen Löwen in Gold. Auf dem Schilde ruht auf einem Helme die Königskrone; ihn halten ein gekrönter Löwe und ein Hirsch. Sie stehen auf einem rothen, schwarz geränderten Bande, welches den Wahlspruch: „Furchtlos und Trew" hat, und von dem der Orden der Württembergischen Krone herabhängt. — Orden. Zur Belohnung des Verdienstes bestehen 6 Ritterorden: 1) der Orden der Württembergischen Krone, 3 Klassen: Grosskreuze, Kommenthure und Ritter, gest. 1818; 2) der Fri edrIchs-Ord en , er- richtet zum Andenken König Friedrichs I., den 1. Jan. 1830 für Militär- und Civilbeamte, ursprünglich in 1, jetzt in 3 Klassen; 3) der Militär- Verdienstorden, gest. d. 6. Nov. 1808 an der Stelle des militär. St. Carlsordens, bestätigt und modifizirt den 23. Sept. 1818; er bat Gross- kreuze, Koinmandeiu-e und Ritter. Mit ihm sind für eine bestinunte Anzahl Mitglieder von jeder Klasse Pensionen mit den Einkünften der Johanniter- Komthureien verbunden, und mit aRen 3 genannten Orden ist der persön- liche Adel verktuipf't. 4) Der grosse Orden des goldenen Adlers, wel- cher nur an die Familien-Aeltesten der adeRsen Gutsbesitzer verliehen wird, und gegenwärtig nur 2 Ritter zählt; und 6) der Civil-Verdienst- orden, in 3 Klassen. Ausser diesen Orden gibt es noch Adels-Dekora- tionen, goldene und silberne MRitär-Ebrenzeichen von 1833, eine Kriegs- denkmünze von 1840, und goldene und silberne Verdienstmedaillen. —
Der Hof. — Den Hofstaat des Königs bilden: die 4 Erb-Kron- Aemter (von denen das Erb-Reichs-.MarschaRamt, dem fürstl. Hause Hohen- lohe; das Erb-Reichs-Oberhofmeisteramt, dem fürstl. Hause W^aldburg; das Erb-Reichs-Oberkämmereramt, dem fürstl. und gräfl. Hause Löwenstein; und das Erb-Reichs-Panneramt, dem gräfl. Hause Zeppelin zusteht), und ein Oberhofrath für die Hofsachen, mit einem Präsidenten, einem Oberst- Kammerherrn, Oberst-Hofmeister und Oberst-Stallmeister, mit ihren Stäben, nnd einen Hofkammer-Präsidenten, Ober-Hofkassier und Hofrichter.
Staatsverwaltung. — Die oberste, unmittelbar unter dem Könige stehende, ihrer Hauptbestimmung nach blos berathende Behörde ist der Geheime-Rath, der die Minister oder Chefs der verschiedenen Depar- tements und diejenigen Staatsräthe, welche der König dazu ernannt, zu MitgRedern zählt. Jeder Minister ist für die innerhalb seines Geschafts- kreises vom König ausgehenden Verfügungen, so wie für das, vvas er selbst verfügt, verantwortlich; gleiche Verantwortlichkeit haftet auf allen übrigen Staatsdienern und Behörden innerhalb ihres Bereichs. Der Mini- sterial-D epartements gibt es G: für Justiz; für auswärtige Angele- genheiten, und FamiRen-Angelegenheiteu des Königl. Hauses; für Inneres; für Kirchen- und Schulwesen; für Krieg, und für Finanzen. — Die Recnts- pflege steht unter der Leitung des Justiz-Ministeriums.
Höchster |
Gerichtshof ist das Obertribunal in Stuttgart, welches in 4 Senate, einen Kriminal-, Civil-, Pupillen- und Ehegerichts-Senat getheilt ist. Die- selbe Eintheilung findet bei den 4 Kr e is-Gerichtshöf en statt, die für den Neckarkreis ihren Sitz in Esslingen, für den Schwarzwaldkreis in Tü- bingen, für den Jaxtkreis iu Ellwangen, und für den Donaukreis in Ulm haben. In den Oberämtern erfolgt die Justizpflege durch die Oberamts- gerichte, und in den Gemeinden durch die Gemeindevorsteher und Gemeinderäthe. — Die Verwaltung der Landeshoheits-Polizei- und überhaupt aller innern Angelegenheiten, erfolgt unter Leitung des Ministeriums des Innern, dem eine Ober-Regierung zur Seite steht, durch die 4 Kreis-R egi er ungen zu Ludwigsburg (Neckar), Reut- lingen (SchwarzwaUl), Ellwangen (Jaxt), und Ulm (Donau). Diese Regie- rungen haben die Verwaltungen der Oberämter, welche in den Oberamts- Städten ihren Sitz haben, diese Verwaltungen aber die Gemeinde-Vorsteher, Stadtscbultheissen und Schultlieissen zu untergeordneten Behörden. Die Centraistelle des ganzen Heilwesens ist das Med izinal-Kolieg ium, das in den Kreisregierungen durch Kreismedizinalräthe, und in den Oberämtern durch Amtsphysiker repräsentirt wird, die über die Gesundheitspflege und
die Medizinalpolizei zu wachen haben. Für Handel, Gewerbe und Land- wirthschaft besteht unter dem -Ministerium des Innern eine Centraistelle, durch welche die Wünsche und Anträge der in einzelnen Städten und Be- zirken bestehenden Gewerbevereine an die Regierung gelangen. Das mit derselben verbundene gewerbliche .Musterlager zu Stuttgart ist ein wesentliches Mittel zur Förderung der Gewerbe und des Handels. — Die unter dem Departement des Kirchen- und Schulwesens stehenden Verwaltungsbehörden und deren Wirkungskreise haben wir schon oben be- rührt, und heben hier nur als auffallend hervor, dass, während die Lan- des-Universität unmittelbar unter das Ministerium gesteRt ist, die poly- technische Schule, die von gleicher Wichtigkeit für dasJLand werden könnte, dem Stud ien rathe, einer mehr gelehrten als praktisch-techni- schen Behörde, untergeordnet ist.
Die Verhältnisse des Königreichs zu fremden Staaten vertritt das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, das Gesandte und diplomatische Agenten am deutschen Bundestage, und an den Höfen zu Wien, Berlin, München, Dresden, Hannover, Karlsruhe, Kassel, Darmstadt, im Haag, zu London, Paris und St. Petersburg unterhält, und unter dessen Ressort auch das Lehenswesen und das Staatsarchiv gehört. —
Finanzwesen. — Nach der Verfassungsurkunde bilden sämmtliche, zu dem vormaligen herzoglich-württembergischen Familien-Fideikommisse gehörige, so wie die vom König neu erworbenen Grundstücke, GefäRe und nutzbaren Rechte, mit Ausschluss des sogenannten Hof-Domänen-Kammer- ?uts, das KönigL Kammergut, auf welchem die Verbindlichkeit haftet, neben den persönlichen Bedurfnissen des Königs und der MitgReder des KönigL Hauses, auch den mit der Staatsverwaltung verbundenen Aufwand, so weit es möglich ist, zu bestreiten. Für den .Aufwand, welchen die Bedürfnisse des Königs und der Hofstaat erfordern, wird auf die Regie- rungszeit eines jeden Königs eine Civilliste verabschiedet. Das Hof-Domänen- Kammergut ist Privateigenthum der Königl. Familie, dessen Verwaltung und Benutzung dem Könige zusteht. Zu den aRgemeinen Landeslasten Refert dasselbe seinen Beitrag. So weit der Ertrag''des Kammerguts, dessen Ka- pitalwerth 120 MiR. Gulden geschätzt wird, nicht zur iicht, wird der Staats- bedarf durch Steuern bestritten, deren aber weder eine direkte noch in- direkte ohne Bewilligung der Stände ausgeschrieben werden darf.
Der Hauptfinanz-Etat für die Finanzperiode 1855/58, wurde durch die Beschlüsse der Ständeversammlung auf folgende Summen fest- gestellt. — Ausgaben: für 1855/56: 12,880,899 fl. 19 kr.; für 1856/57: 12,522,435 fl. 8 kr.; für 1857/58: 12,740,841 fl- 3 kr.; für die ganze Fi- nanzperiode: 38,144,175 fl. 30 kr. — Diese Ausgaben soRen gedeckt wer- den : a) vom Reinertrag des Kammerguts 13,965,308 fl. 41 kr.; b) durch direkte Steuern 12,450,000 fl., und c) durch indirekte Steuern, in Betrag |
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30. — "Württemberg und Baden. 280
a. Zoll.....................................
b. Accise ...................*..............
c. Auflage auf Hunde ...................
d. Wirthschaftsabgaben...................
e. Sporteln................................
Summe II. (Kosten 347,085 fl.) 4,398,270 fl.
III. Direkte Steuern.
a. A'om Grundeigenthum i i'g S ■ S ..............
h. Von Gefäüen ..............
c. Von Gebäuden ...............
d. Von Gewerben ...............
e. Von Apanagen, Kapital und Einkommen 871,719 fl.
Summe III, 4,150,000 fl. Total-Nettü-Einnahme 12,718,371 fl.
Die alten direkten Stenern (oben III. a.—d.) haben zu der zur Er- gänzung des Slaatsbedarfs nöthigeii Steuersuiiime beizutragen: Gruadeigen- thum und Gefälle 17/24, Gt-bäude 4/i4, Gewerbe 3/24. Nun ist der Rein- ertrag im Kataster so berechnet: stener vonjeioofl. Grundstücke, Ileinertrag 18,010,921 fl. ) ,„„,., < ui ,. ,„ Gefälle, „ 102,914 0, J 12 fl. 54 kr. I,c2 HI. vom Reinertrag.
Gebäude', Kapitaivverth 194,405,897 11.' — fl. 16 kr. 5,85 HI. vom Kapital. Gewerbe, Katasteranschlag 384,853 fl. 107 fl. II kr. ü,,s HI. vom Katasteranschlag.
Die Kapital- und Einkomiiiens.teuer ist so veranschlagt: 8 Pro- zent von den Apanagen (19,100 fl.), 5 Prozent von den Kapitalzinsen und Ren- ten (700,000 fl.), und 1 Prozent vom Dienst- und Berufseinkommen (130,900 fl.). Die einzelnen Posten der Staatsausgaben sind:
1. CiviUlste ..... 871,120 fl.
2. Apanagen ..... 251,626 fl
3. Staatsschuld... 2,568,289 fl
4. Renten ........ 62,624 fl
5. Entschädigungen 50,628 fl ß. Pensionen..... 694,577 fl
7. Quiescenzgehalte 22,000 fl
8, Gratialien ..... 92,300 fl
Brutto-Ausgabe 19,726,930 fl.
9. Geheimer Rath 31,665 fl.
10. Dep. d. Justiz 1,143,490 fl.
11. Dep.d.Auswärt. 121,846 fl.
12. Dep. d. Innern 1,625,810 fl.
13. Dep. d. Klrchen- u. Schulwesens 1,655,679 fl.
14. Dep. d. Kriegs 2,692,763 fl.
15. Dep.d. Finanzen 649,625 fl. .
Im Jahre 1776 würden die Einkünfte des Herzogthums Württemberg auf 2 Mill. geschätzt, wovon 800,000 fl. Erlrag der Domänen, 1,200,000 fl. Einkünfte der Landschaft. In der neuern Periode war die Netto-Einnahme: 1820/21: 9,422,010 fl., 1830/31: 10,651,220 fl., 1847/48: 11,591,107 fl., 1849/50: 9,774,139 fl., 1852/55: 12,176,749 fl. An direkten Steuern wurden durchschnittlich erhoben: 1825/35: 2,600,000 fl., 1836/39: 2,400,000 11., 1839/52: 2,000,000 fl., 1852/55: 2,600,000 11,, dazu Einkom- mensteuer, Der Ertrag der indirekten Auflagen war durchschnittlich : 1830/33: 2,793,000 fl,, 1847/49: 3,885,000 fl.; 1848/49: 3,680,000 fl., 1852/55: 4,242,000 fl, — Die Erhebungskosten, welche 1840/41 4,328,282 fl, betrugen, sind um 62 Prozent gestiegen, wozu die unvermeidlichen Be- triebsausgaben für die Eisenbahn und die erst vorn Fürsten Taxis erkaufte Post das Meiste beitrugen. Die S t aa Iseis enbah n, deren Bauaufwand (für 41 Meilen) sich bis 1. Juli 1857 auf 33,305,270 fl. belief, gewährte 1853/54 eine Einnahme von 2,387,129 fl., die Ausgabe betrug 1,471,315 fl., der Reinertrag mithin 915,813 fl. oder 3V'i Prozent Zinsen des verwende- ten Kapitals; 1854/55 belief sich die Einnahme auf 3,079,852, die Ausgabe auf 1,511,848, der Reinertrag auf 1,568,004 fl. oder 4.8 Prozent, und 1856/57 die Bruttoeinnahme auf 3,916,348, die Ausgabe auf 2,431,473, und der Reinertrag 1,484,875 fl. Fortwährend ist der Ertrag im Steigen begrilfen, und dürfte wohl am Schlüsse der neuen Finanzperiode die Durch- schnittsverzinsung der deutschen Eisenbahnen von S'/a Prozent erreichen.—
von 11,739,805 fl.; wonach ein Üeberschuss von 10,938 fl. 11 kr. für die ganze Finanzperiode sich ergeben würde.
Die einz einen Posten der Einnahmen ergeben folgenden Durch-
schnitt: I. Domänen und Veibelirsanstaltcn.
A. Domänen. brutto,
1. Bei den Centralämtern............... 1,519,770 fl. ...
2. Bei den Forstverwaltunsen .......... 2,677,440 11. ■••
3. Bei den Berg- und Hiittemverken-- 1,891,876 11. —
4. Bei den Salinen....................... 1,388,532 11. ...
Bei der Bleichanstalt in Weissenau 65,054 11. ...
netto.
1,020,460 fl.
1,127,000 fl.
300,000 fl.
880,000 fl.
12,000 11.
1,135,000 fl.
140,223 fl.
6,500 fl. 13,920 fl.
20,000 fl.
2,707,000 11. . 1,120,400 11. 29,500 11. 138,560 fl. 20,000 fl.
1. Eisenbahnen ..............
2. Posten .....................
3. Telegraphen ................
4. Bodensee-DampfschilTfohrt
5. Verschiedene Einnahmen •
Summe I. (Kosten 6;866,013 11.)
. 11,558,132 fl. It, IiKlii-clste Steuwn. ...................... 2,086,000 fl.
326,400 fl. 91,680 n. 1,544,190 fl. 350,000 fl.
3,913,268 fl,
2,324,220 fl, 13,280 n. 550,000 tt, 412,500 fl. 850,000 fl. |
Staatssehuld. — Unter der Regierung des Herzogs Karl waren die Schulden des Staats fast auf 16.Mill. gestiegen, wurden a'ber meist sämmt- lich im Laufe der Zeit wieder getilgt. 1806 betrug die Gesamintschuld 15,659,297 fl., wovon die der Landschaft nur 4,667,982, die der Kriegs- prästationskasse 3,581,418, der Rentefikammerkasse 3,288,794, der kirchen- rätblichen Kassen 1,000,601, und die Schuld der neu erworbenen Landes- theile 1,524,824 fl. Im Jahre 1816 verwendete man 800,000 fl. von den französischen Reluitionsgeldern, dann weiter die Gesammtsumme der von Frankreich erhaltenen Kontributionsgelder mit 3,750,000 fl. für die Schul- dentilgung. Dennoch stieg die Schuldsumme in Folge neuer Einweisungen, insbesondere durch 7,867,353 fl. Entschädigungen, die den Mediatisirten bewilligt wurden, so dass sie im August 1817 bereits die Höhe von 24,760^134 fl. erreichte. Im Juni 1820 war die Summe auf 20,374,559 fl. herabgebracht, im Jahre 1833 aber wieder auf 28,706,350 fl. gestiegen. Von da an bis 1845 wurde sie vermittelst Tilgung von ihrem höchsten Standpunkte um etwa 7 Mill. zurückgeführt, und betrug am 1. Juli dieses Jahres 20,774,033 fl. Von nun an aber erfolgte wiederum ein rasches Steigen, theils hervorgerufen durch die auf Bundesbeschlüssen beruhende Steigerung des .Militäraufwandes und der Kriegsbereitschaft, grossentheils aber in Folge der, für das Land so segensreich gewordenen Eisenbahnbauten. Der Stand (1er gesammten Staatsschuld war, von jener Zeit an, je am 1. Juli:
1846 ........ 24,666,483 fl. 1849 ........ 42,970,719 fl. 1853 ........ 52,250,992 fl.
1847 --....„ 35,036,783 11, 1850 ........ 48,762,118 fl. 1855 ........ 54,877,472 fl,
IS-lS ........ 42,239,619 11, 1851 ........ 48,423,718 fl. 1856 ........ 53,629,592 fl.
Einschliesslich des als ein Theil der Staatsschuld anerkannten und vorge- merkten Staatspapievgelds von 3 Millionen Gulden. —
Heerwesen, Landmacht. — Das Heerwesen des Staats leitet das Kriegsministerium, das den Kriegsrath und das Oberkriegskollegium zu iiiitergeordneten Behörden hat. Zum deutschen Bundesheere hat Württem- berg ein Hauptkontingent von 16,281, ein Reservekontiiigent von 4,652, im Ganzen 20,933 Mann zu stellen, das mit den Kontingenten von Baden und dem Grossherzogthum Hessen, das 8, Armeekorps bildet. Es gilt Kon- skription mit Stellvertretung; die Dienstzeit ist auf 6 Jahre festgestellt. Die Landwehr in 3 Aufgeboten bis zum 32, Altersjahre, ist ohne Bedeu- tung oder nur auf dem Papiere vorhanden. Die gegenwärtige Formation ergibt 9882 M. für den Friedens-, und 22,016 AL für den Kriegsfuss, und zwar:
Infanterie: 1 Division zu 3 Brigaden, 8 Regimentern, 16 Bataillons, 64 Kompagnien, 15,676 M. Kriegsfuss, 6,042 Friedensfuss; und eine Disziplinarkompagnie von 107 M.
Kavallerie: 1 Leibgarde-Schwadron (152 M., 144 Pferde), 1 Feld- jäger-Abiheilung (52 .\l., 40 Pferde); dann 1 Division von 4 Regimentern (16 Schwadronen, 1716 Pferden), 2,429 M. Krf., 1,779 M. Frf.
Artillerie: Brigade- und Feld-Artillerie-Reg.-Stab (7 M.), 2 rei- tende Batterien (468 M., 243 Pferde), 2 leichte Fuss-.\rt.-Batterien (390 M,, 91 Pf.), 2 (im Kriege 2V2) schwere Fuss-Art.-Batterien (611 M., 61 Pf.), 2 Kompagnien Munitions- und Belagerungs-Art. (340 M.), 3 Batterien Fe- stungs-Art. (600 M., 71 Pf.), Armee-Train (600 M, im Fr. 25), Arsenal- Direktion und 1 Garnisons-Art.-Konipagnie (208 M.).
G en er a 1 - 0 u a r t i er m ei s t e r- S t a b: Taktische Abtheilung (29 M.), Ingenieur-Abtheilung (16 M.), 2 Kompagnien Pionnierkorps (310 M.), Korps- Kommando, Kriegsministerium und Adjutantur (21 M.); und hierzu Nicht- Streitbare 199 Mann. — Ausser dem Militär besteht noch das, dem Mini- sterium des Innern untergeordnete Landjägerkorps von 536, und die dem Finanzministerium untergeordnete Steuer-Schutzwache von 186 Mann. — Garnisonen sind zu Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm und auf Hohen- asperg; ein Invalidenkorps ist in Comburg bei llaR garnisonirt. — Fe- stungen sind: Ulm, Bundesfestung, mit gemischter (wl'irttemberg-öster- reichisch-bayerischer) Besatzung, und der Hohenasperg, der als Staatsgefängniss dient, und militärisch ohne Bedeutung ist. — Die würt- teinbergische alte Standarte, siehe Flaggenatlas Taf. L Fig. 32, ist schwarz und roth, horizontal gestreift, mit dem Königl. Wappen in der Mitte. Bis 1850 vertrat die Stelle der R e gi in en t s f a h ne n ein auf einem Fahnenstock befestigtes goldenes W, von einem Lorbeerkranz umgeben. Seit dieser Zeit ist die Königsfahne, karmoisin, mit dem Wappen in der Mitte, eingeführt, die L and es f a r, b'en aber unverändert Roth und Schwarz. — |
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30. — "Württemberg und Baden. 30
eschiclife. — Das Grossherzogthum Baden, welches hin- sichtlich der Grösse und Einwohnerzahl gegenwärtig mit Königreichen wetteifert, war bis zu Anfange dieses Jahrhunderts eine Markgrafschaft von nur 65 Qu.-M. Grösse, und in dem jetzigen Mittelrheinkreis fast kon- zentrirt. Sein Regentenhaus gehört zu den ältesten Herrscherfamilien Europa's und hat mit Oesterreich, Preussen und Lothringen gleichen Ur- sprung. Aus dem Geschlechte der Bertiionen, das sich in Aleniannien ein bedeutendes Uebergewicht verschalTt hatte, ging im 10. Jahrhundert Her- zog Guntram der Reiche-, der Stammvater der Zähringer hervor, von dessen drei Enkeln Bezelin die gräfliche Gewalt über den Thür- und Breisgau ausübte. Sein Sohn Berthold, auch der Bärtige genannt, der Erbauer der Burg Zähringen, ward 1060 Herzog von Kärnthen und Mark- graf von Verona, und daher blieb dem Hause Zähringen seitdem der markgräfliche Titel auch für Baden. Sein Sohn Hermann L, der ange- sessen in Schwaben war, erheirathete Baden, und sein Sohn, Hermann IL, erhielt die Herrschaft Hochberg im Breisgau, Backnang im Murrgau, und aus der mütterlichen Erbschaft den Ufgau mit der Stadt und Burg Baden; er ist der erste, der sich Markgraf von Baden nannte, und starb 1130. Von Hermanns llL (f 1190) Söhnen, welche das väterliche Erbe theilten, stiftete Herrmann VL die Baden'sche, Heinrich 1. die Hochberg'sche Linie, und Hermann erwarb seinem Hause Ettingen und Durlach (1235). Der Anspruch auf das Herzogthum Oesterreich, welchen Hermann V. sei- nem Hause durch seine Gemahlin Gertrud, Herzogin von Oesterreich er- worben hatte, ging mit seinem Sohne Friedrich verloren, der ein treuer Anhänger Konradins von Schwaben, mit diesem 1268 in Neapel enthaup- tet wurde. Hermann'sV. jüngster Sohn, Rudolph IL, setzte die Baden'sche Linie fort. Die Hochberg'sche Linie, die sich mit Heinrich's IL Söhnen, Heinrich HL und Rudolph L, gegen 1300 in die Hochberg'sche und Sau- senberg'sche spaltet, stirbt, nachdem sie ihr Erbe durch Kenzingen und Kürburg, Sulzberg, die Herrschaften Höhingen und Röteln, Badenweiler und Neuburg ansehnlich vermehrt hat, 1503 aus, und ihre Besitzungen fallen an die Baden'sche Linie, die bereits unter Rudolph 1. durch Er- werbung von Eberstein neuen Zuwachs ihrer Länder erhalten hatte. Bern- hard 1. erwirbt Zähringen, Gräfenstein und die Anwartschaft auf Spon- heim, Jakob die Hälfte der Herrschaften Lahr und Mahlberg,. 1446, und Christoph L, durch Maximi 1 ian's L Gunst, 1492, die Luxemburg'schen Herrschaften Rodemachern, Reichersberg, Useldingen etc. — Nach Chri- stoph's Tode, 1527, trennte sich das Regentenhaus von Neuem in zwei Linien, in Baden-Baden und Baden-Durlach. B ernhard III., erster Mark- graf von Baden-Baden, führte die protestantische Konfession ein. Dessen Enkel, Ed uard Fortunatus, von seinem zweiten Sohne Christoph zu Rodemachern, trat wieder zur katholischen Kirche über, der alle seine Nachkommen angehörten. Die Unordnung in seinen Finanzen und die dar- aus entspringende Ueberschuldung und Bedrückung der Unterthanen, so wie seine fortwährende Abwesenheit, machten, dass bei den Klagen der Stände Kaiser Rudolph IL das Land durch Kaiserl. Kommissarien ver- waltenlassen wollte. Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach nahm daher, 1594, um den daraus entspringenden Nachtheilen für das Gesammt- haus Baden zuvorzukommen, Eduards Länder in Besitz. Aber 1622 musste, nach Kaiserl. Urtheil, Baden-Durlach Eduards Sohne, dem »Markgrafen VTilhelm, nicht nur des Vaters Lande restituiren, sondern auch für die genossenen Einkünfte, noch die Aemter Stein und Renchingen abtreten. Unter seinen Nachfolgern zeichnete sich der Markgraf Lu dwig (1677 bis 1707) als Kaiserlicher Feldherr aus. Er, wie sein Sohn, Ludwig Georg, vermehrten die Länder durch Kehl, Theile von Sponheim und die Herrschaft Schlackenwerth. 1771 stirbt die Linie Baden-Baden aus, und Markgraf Karl Friedrich (1764—1811) von Baden-Durlach nahm Besitz von dem Lande. Unter diesem trefflichen Fürsten blühte Baden schnell auf und vergrösserte sich bedeutend. Durch den Lüneviller Frieden und den Reichs- deputationshauptabschluss 1803 gewann es das Bisthum Konstanz, Theile von Kurpfalz, Theile der Bisthümer Speyer, Strassburg, Basel und der Grafschaft Hanau - Lichtenberg, 7 Reichsstädte und 9 Stifte, zusammen 91V2 Qu.-M. mit 215,000 Einwohner; und der Markgraf nahm den Kurfür- stentitel an. Der Presburger Frieden 1805 ertheilte ihm den grössten Theil des Breisgaus, die Ortenau, Konstanz, Meinau und die Herrschaften Ebrin- gen und Norsingen, 46 Qu.-M. mit 150,000 Einwohnern, und dem Beitritte zum Rheinbunde und der Vermählung des Kurprinzen Karl mit der Prin- zessin Stephanie de la Tascher-Pagerie, einer Adoptivtochter Napoleons, verdankte Baden, 1806, Theile der Besitzungen der mediatisirten Fürsten von Leiningen, Löwenstein-Wertheim, Salm, die Landgrafschaft Kletgau etc., im Ganzen 100 Ou.-M. mit 380,000 Einw. Im August 1806 nahm der Kur- fürst den Titel eines Grossherzogs mit KönigL Würden, und dazu kamen noch 1809 die Besitzungen des deutschen Ordens, und 1810 württem- bergische und darmstädtische Abtretungen, etw'a 14 Qu.-.M. mit 30,000 Einw. Die sehr bedeutenden standesherrlichen Besitzungen betragen noch 67 Qu.-.M. mit 220,000 Einw. — Karl Friedrichs Enkel, Karl (1811 f 1818), Frank- reich, das Baden vergrössert hatte, bis nach der Schlacht bei Leipzig treu, focht, nach garantirtem Besitz 1814 und 1815 gegen Napoleon, trat 1815 dem deutschen Bunde bei, und gewährte, als Bayern Anspruch auf badische Gebiete machte, eine repräsentative Verfassung, in welcher zu- gleich das Land für untheilbar erklärt wurde. Nach des Grossherzog Karl Ludwigs Tode, 1818, folgte dessen Oheim, Markgraf Ludwig Wilhelm August, welcher in einem Vertrage vom 10. Juli 1819, die Integrität Ba- dens unter den Schutz Russlands, Oesterreichs, Englands und Preussens stellte, und das Erbfolgerecht der Markgrafen von Hochberg, seiner Halb- brüder, anerkennen liess, und diesem folgte 1830 sein successionsfahig erklärter Bruder Leopold, bei dessen Regierungsantritt Bayern,, trotz der Garantie der Grossmächte, seine alten Ansprüche, besonders auf die Graf- schaft Sponheim von Neuem geltend machte, sich aber der Entscheidung Oesterreichs fügte. Leopolds Nachgiebigkeit gegen die Forderungen der liberalen Partei, bereiteten ihm sehr herbe Erfahrungen und Schicksale; 1849 gezwungen ausser Landes zubringen zu müssen, wurde er von der Partei, die schon seit Jahren fast die ganze Staatsgewalt indirekt und faktisch an sich gerissen hatte, für abgesetzt, und Baden selbst für eine Republik erklärt. Durch schnell herbeigerufene Preussische Truppen wurde indessen die alte Ordnung der Dinge, wenn auch durch Blut und Opfer von Seiten des Volkes, wieder hergestellt. Grossherzog Leopold starb am 24. April 1852, sein zweiter Sohn Friedrich, Herzog von Zähringen (geb. 9. Sept. 1826), folgte als Regent, da sein ältester Bruder Ludwig aus physischen Gründen die Regierung nicht antreten konnte, und nahm durch Patent vom 5. Sept. 18a6 den Titel „Grossherzog von Baden" an.— |
Genealogie des Grossherzogl. Baden'schen Hauses.
üeit der Vereinig^ung^ beider liinien.
Karl Friedrich, geb. 1728, Markgraf von Baden-Durlacli 1746 , erbt Baden-Baden 1771, wird Kurfürst 1803, -u- T . ß^ssherzog 1806 f 1811, vermählt:
1. mit Kiircime Louise, ' ' 2 Lot ise Karoline,
geb. Prinz, v. nessen-Darmst^ f 1733. Geyer v. CeyCTs^g^chji. Gräfln y. Höchberg
Karl Lud wi^ilh. AugiilT"^ "KarlTc opold
t 1801. Grossherzog v. Baden, Markgraf v. Hochberg, Grossherz. y. Baden,
,L , 1818 + 1830. ' i 40=0
Karl Ludw.Frledr.
Grossherz. v. Baden, 1811 t 1818.
1830 i 1852.
Ludwig Friedrich Wilh. Ludw.
geb. 1821. Herz. v. Zähringen, geb. 1826,
Regent 1852, Grosshern. 1856.
Friedrich Wilhelm Erbgrossheiiog, geb. iSiT. |
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30. — Württemberg und Baden. 9
Bas I/and. — Lage, Grenzen, Grösse, Besehaffenheit. — Das Grossüerzogfhum Baden, der südwestlichste Theil der deutschen Bun- desstaaten, erstreckt sich zwischen 47032' und 49»35' NBr. und zwischen 25011' und 27012' OL., wird im N. von dem Grossh. Hessen und Bayern, im 0. von Württemberg und Hohenzoliern-Sigmaringen, im S. von der Schweiz (Thurgau, Schaffhausen, Aargau und Basel), und im W. von Frankreich (Elsass) und der Bayerischen Pfalz begrenzt, und umfasst einen Flächen- raum von 278,01 (278.i,o), nach Andern von 275,5 Qu.-.\L, mit einer Bevöl- kerung (1852) von 1,356,943 Seelen. Das Grossherzogthum ist vorzugs- Vveise ein Gebirgs- und Hügelland, die Ebene umfasst nur 16 Prozent der Bodenfläche. Der Schwarzwald, der unter den Gebirgen den vornehmsten orographischen Charakter bildet, durchzieht es von S. nach N. 21 M. weit, Von 3,900 bis 2,600' abfallend, erreicht im Feldberg, mit 4,600', im Bel- eben mit 4,355', seine höchsten Gipfel, fällt westlich gegen den Rhein steR ab, und geht östlich unmerklich in die wörttembergische Hochebene über. Der durch den Neckar von ihm getrennte Odenwald, der im Katzen- buckel 2180' aufsteigt, ist als die nördliche Fortsetzung des Schwarzwal- des zu betrachten. Weniger rauh als dieser, ist er fast ganz mit Laub- holzwaldungen, an seinen Abhängen mit Obstgärten und Aeckern bedeckt, und an seinem Fusse zieht die berühmte Bergstrasse. Die vereinzelte Berggruppe des Kaiserstuhls, eine vullvanische Gebirgsmasse, zwischen Rhein und Treisam, steigt in ihren höchsten Punkten, den Neun Linden 1,763', im Todtenkopfe 1,760' auf, und bietet an ihren Abhängen die herrlichsten Weinlagen, und noch andere einzelne Berggruppen, der Hei- hgenberg im Osten des Bodensee^s, und der Randen, an der Schaffhauser Grenze, so wie ein kleiner Theil der Alp, an der Donau, steigen 2,200' «nd 2,530' auf. Zwischen dem Schwarzwalde und dem Rhein, besonders
der nördlichen Hälfte des Staats, breitet sich eine liebliche fruchtbare Ebene aus, durch welche die Eisenbahn das ganze Land der Länge nach «lürchzieht. — Im Bereiche von zwei Strömen gelegen, die entgegengesetz- ten .Meeren zufliessen, gehören nur etwa 16 Qu.-M. dem Flussgebiet der fionau, das übrige Land dem Gebiete des Rheins an, der von Basel bis ^trassburg Fahrzeuge von 5—600 Ctnr., von Strassburg ab Schiffe von S500 Ctnr. trägt; die Dampfschifffahrt desselben beginnt von Leopolds- «afen an. Der Rhein empfängt von Baden in der Richtung von S. nach N., Qie Wuttach, die Hauensteiner Alb, die Wiesen, Elz mit der Treisam, die |
Kinzig mit der Schutter, Pfinz und den Neckar. Der Main ist Grenzfluss mit Bayern, und nimmt bei Wertheim die Tauber auf. Ausser dem An- theil am Bodensee hat Baden, das zu den wärmsten, wie zu den geseg- netsten Ländern Deutschlands gehört, nur kleine sogenannte Seen auf dem Schwarzwalde: den Mummelsee (3,130' hoch), wilden See (2,843'), Feldsee (3,401'), Titisee (2,600'), und den Nonnenmattweiher (2,767') mit einer schwimmenden Insel.
Politische Eintheilung. — Baden, in seiner jetzigen Ausdehnung aus einer Menge kleiner Herrschaften gebildet, wurde ebemals in 8, 1819 in 6, und seit 1832 in 4 Kreise: den Seekreis, Oberrheinkreis, Mittel- rbeinkreis und Unterrheinkreis geschieden, welche in 78 Aemter und 1,595 Gemeinden zerfallen.
Kreise. |
Quadrat- MeUen. |
Aemter. |
Gemein- den. |
Seelenzahl 1852. |
Auf die Quadrat- Meile. |
Hauptort. |
Oberrlieinkreis
Mittelrlieinkreis
Unterrlieinkreis |
66,
75,08
73,66
62,T» |
19 18
21
20 |
376 448 389 382 |
199,075 349,205 462,085 346,578 |
3,084 4,651 6,235 5,393 |
Konstanz Freiburg Rastatt Mannheim |
Zusammen : |
278,40 |
78 |
1,595 |
1,356,943 |
4,881 |
Karlsruhe. |
Nach einer spätem amtlichen Zusammenstellung der Bevölkerung desselben Jahres, betrug die Seelenzahl 1,357,208; in 268,583 Familien, durchschnittlich die Familie zu 5 .03 Indiv. gerechnet. Dem Geschlechte nach schied sich die Bevölkerung in 660,971 Männliche, und 696,237 Weib- liche. In Folge bedeutender Auswanderung ist die Bevölkerung in den letzten Jahren bedeutend zurückgegangen, und zählte im Dec. 1855 nur 1,314,837 Seelen. — Im Jahre 1816 zählte Baden 1,005,899; 1823: 1,109,430; 1830: 1,200,471; 1834: 1,230,791; 1840: 1,296,967; 1843: 1,335,354; 1846: 1,367,486, und 1849: 1,364,774 Einw.; mithin hat sich die Yolks- zahl seit 1846 (bis Schluss 1855) um 52,649 Seelen vermindert, von de- nen aRein auf die 6 Jahre (von 1848—1853), nach ofliziellen Angaben, 40,996 Auswanderer, mit einem Vermögen von 6,463,239 fl. kamen. —
Der Seekreis besteht ganz aus seit 1803 erworbenen Gebieten: der Fürstl. Fürstenbergischen Standesherrschaft; der Landgrafschaft Bar und Stühlingen, der Grafschaft HeiRgenberg und .Mösskirch; ehemaligen Oesterreichischen und Deutschen Ordens Besitzungen; dem Bisthum Kon- stanz; der Landgrafschaft Neuenbürg, der Landgrafschaft Klettgau, der Abtei Salmannsweiler (Salem) und mehreren ehemaligen Reichsstädten, und umfasst jetzt die Aemter: Blumenfeld, Bonndorf, Braunlingen, Kon- stanz, Engen, Heiligenberg, Hüflngen, Meersburg, Möhringen, Mösskirch, Neustadt, Pfullendorf, Radolfzell, Salem, Stetten, Stockach, Stühlingen, Ueberlingen und Villingen.
Der Oberrheinkreis (vor 1832 der Treisamkreis), fast ganz vom Schwarzwalde eingenommen, umfasst die Markgrafschafc Hochberg, die Landgrafschaft Sausenberg, die Herrschaft Badenweiler und Rütteln, das Gebiet des Johanniter Ordens, das ehemalige Oesterreichische Breis- gau, Theile der ehemaligen Bisthümer Basel und Strassburg, und die Herr- schaft Mahlberg, und zerfäRt jetzt in die Aemter: Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg Stadt und Land, Hornberg, lestetten, Kenzingen, Lörrach, .Müllbeim, Säckingen, St. Blasien, Schönau, Schopfheim, Staufen, Tryberg, Waldkirch und Waldshut. —
Der Mittelrheinkreis (vor 1832 der Murg-, und Kinzigkreis) begreift den grössten Theil der alten Markgrafschaft Baden, der Bisthümer Speyer und Strassburg, die Ortenau, die Herrschaften Lahr, Hanau Lich- tenberg und Hausen, die Grafschaft Hohengeroldseck (Fürst von der Leyen), die ehemal. freien Reichsstädte Offenburg, Gengenbach und ZeR, und TheRe der ehemal. Kurpfalz und des Herzogthums Württemberg, und zerfällt jetzt in die Aemter: Achern, Baden, Bischofsheim am Rhein, Bretten, Bruchsal, Bühl, Karlsruhe Stadt und Land, Durlach, Eppingen, Ettlingen, Gengenbach, Gernsbach, Haslach, Kork, Lahr, Oberkirch, Offenburg, Pforz- heim, Rastatt und Wolfach.
Der Unterrheinkreis (vor 1832 der Neckar-, Main- und Tauberkreis) besteht grösstentheils aus alten Kurpfälzischen und bischöfl. Speyerschen Gebieten, Besitzungen des Hauses Leiningen, der Fürsten von Löwenstein-Wertbeim und Salm-Krautheim und der ehemal. reichsritter- schaftlichen Besitzung Widdern an der Jaxt (mit Württemberg gemein- schaftRch), und zerfällt jetzt in die Aemter: Adelsheim, Bischofsheim am Neckar, Bischofsheim an der Tauber, Boxberg, Buchen, Eberbach, Ger- lachsheim, Heidelberg, Krautheim, Ladenburg, Mannheim, Mosbach, Neckar- gmünd, Philippsburg, Schwetzingen, Sinsheim, Walddürn, Weinheim, Werth- heim und Wislocb- —
Ilas Volk. — Stammverschiedenheit, Bevölkerungsver- hältnisse. — Bis auf geringe Ausnahmen sind die Bewohner Badens SämmtRch Deutsche, und zwar, den Stämmen nach: Alemannen in den höhern Gegenden des Schvvarzwaldes bis an die Murg, Franken von der Murg nördlich und östRch, und Schwaben in den Plateaugegenden am Bodensee. Die eingebürgerten Fremdlinge sind piemontesische und französische Einwanderer (Waldenser und Hugenotten), die ihr Vater- land wegen Religionsverfolgung verlassen mussten, hier Aufnahme fanden und längst mit der .Masse des Volks verschmolzen und zu Deutschen ge- worden sind, und Juden, deren Zahl hier sich ansehnlich gemehrt hat und fast doppelt so gross als in W^irttemberg ist. Die Bevölkerungsverhält- nisse sind schon oben berührt, und fügen wir hier nur noch bei, dass die Bevölkerung des Grossherzogthums in 114 Städten, 36 Marktflecken und 1,668 Dörfern wohnt, und tfs ausserdem im See- und Oberrheinkreise, so wie in einem Theile des Mittelrheinkreises, eine grosse Menge von Weilern, sogenannten Zinken und Höfen gibt, deren Zahl auf 2000 geschätzt wird. Den Beschäftigungen nach sind unter 1000 Familien der Gesammtbevölke- rung 431, welche sich der Landwirthschaft widmen, 404 treiben Gewerbe und Handel (von den Gewerbtreibenden auch noch 235 zugleich noch Land- bau), 157 gehören dem Hof-, Staats-, Kirchen-, Schul - und Privatdienst an, 2 fallen auf den MRitäretat, und 6 gehören in die Klasse der Rentiers. Von der Gesammtbevölkerung lebten 1852 in den 114 Städten 330,071, auf dem Lande 1,027,137 Einw. Die bedeutendsten Städte des Landes sind: Karlsruhe (1855) mit 25,160, Mannheim 25,667, Freiburg 16,633, Heidel- |
Bromme's Hand-Afla». — Württemberg und Baden. «.
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30. — "Württemberg und Baden. 10
berg 15,061, Pforzheim 10,711, Rastatt 9,206, Bruchsal 8,108, Konstanz 7,205, Lahr 6,983, Baden 6,530, und Weinheim mit 5,963 Einw.
Religions Verschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Die Mehrzahl der Bewohner Badens bel^ennt sich zur römisch - liatholiscben Kirche, und nach amtlichen Zusammenstellungen umfassten die verschie- denen Konfessionen im Jahre 1852: 889,458 Katholiken, 432,052 Evange- lische, 537 Dissidenten (Deutsch-Katholiken), 1462 Meniioniten, und 23,609 Juden. Die Katholische Kirche hat 1 Erzbischof (zu Freiburg) mit Dom- kapitel und bischöll. Ordinariat, 35 Landkapitel mit 64 Dekanen nnd 726 Pfarreien; die Evangelische Kirche hat 30 Diöcesen mit 30 Dekanen und 325 Pfarreien. Jüdische Synagogen bestehen 16. —
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Durch die Anstren- gungen, welche die Regierung in den letzten 50 Jahren bezüglich der Schulen und Unterrichtsanstalten getroffen, gehören die Bewohner des Grossherzogthums zu den aufgeklärtesten und gebildetsten in ganz Deutsch- land. Allgemeine Bildung durchdringt verhältnissmässig alle Stände und es nimmt an derselben eben sowohl der Katholik als der Evangelische Theil. Von Elementarschulen gibt es über 1,900 mit mehr als 1,400 Leh- rern (1330 kathoL, 586 evangel. Volksschulen). Jede Gemeinde hat ihre Volksschule, die kein Kind unbesucht lassen darf, und nach absolvirtem Schulkursus muss der Entlassene noch 2-3 Jahre lang die Sonntagsschule besuchen. Höhere Bürger- und lateinische Schulen bestehen 30. Für die weibliche Jugend des Bürger- und höhern Standes ist im kathol. Theil des Grossherzogthums durch Unterrichtsan.stalten in Frauenklöstern zu Kon- stanz, Villingen, Freiburg, Brei.sach, Offenburg, Rastatt, Baden und Lich- tenthal gesorgt; für beide christliche Konfessionen gibt es weibliche Lehr- anstalten in Bruchsal, Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe, ausser meh- reren Privatinstituten. Für die Bildung von Schullehrern sorgen 2 Seminarien, ein evangelisches zu Karlsruhe, ein katholisches zu Ettlingen. Für die gelehrte Vorbildung 7 Pädagogien (evangel, zu Pforzheim, Durlach, Lahr und Lörrach; kathol. zu Baden, Ettlingen und Tauberbischofsheim), 6 Gymnasien (kathol. zu Bruchsal, Olfenburg, Freiburg nnd Donaueschingen; evangel, zu Werthheim, und ein gemischtes zu Heidelberg), und 4 Lyceen (Karlsruhe, Mannheim, Rastatt und Konstanz). Die beiden Landesuniver- sitäten zu Heidelberg (evangel.; gest. 1386, jetzt mit 800 Stud.) und Frei- burg (kathoL; gest. 1454, mit 400—450 Stud.), gehören zu den ausge- zeichnetsten in Deutschland. In Freiburg besteht ausserdem noch ein kathoL Priesterseminar. Für die Erziehung eines tüchtigen Gewerbstandes besteht in fast jeder gewerbtreibenden Stadt eine Gewerbschule, und als hohe Schule für den Gewerb- und Handelsstand ist die polytechnische Schule in Karlsruhe anzusehen, Avelche eines der vortrefflichsten Institute dieser Art in Deutschland, und in 5 Fachschulen (Ingenieur-, Bau-, Forst-, höhere Gewerb- und Handelsschule) geschieden ist, in welchen auch Staatsbeamte für technische Fächer ihre Bildung erhalten. Für besondere Bildungszwecke bestehen ausser diesen noch: die Veterinärschule und Miliiärschule zu Karlsruhe, das Tanbstummeninstilut zu Pfor/.heim, und die Blindenanstalt zu Bruchsal; und für Kunstbildung, in Karlsruhe: die aRgemeine Zeichen schule, die landschaftliche Zeichenschule, die höhere Zeichen-, Maler- nnd Kupferstecherschule, die Theaterschnle, Musikschule etc. Von ötrentlichen Büchersammlungen sind zu erwähnen: die Hofüibliothek zu Karlsruhe, die Universitätsbibliothek zu Heidelberg und Freiburg, mehrere Bibliotheken zu Mannheim, und die Fürstl. Fürstenberg'sche Bibliothek zu Donaueschin- gen. Physikalische und Mathematische Kabinette sind in den Universitäts- städten und in Karlsruhe; Naturalienkabinette ebendaselbst und in Mannheim; Botanische Gärten in Karlsruhe, Heidelberg, Schwetzingen, Baden und Freiburg, und Sternwarten zu Heidelberg, Freiburg, Katlsnihe und Mann- heim, welch' letztere stets einen europäischen Ruf behauptet hat. Wis- senschaftliche Gesellschaften und Vereine haben Heidelberg, Freiburg etc.; ÜberaU im Lande ist reges Leben für geistige Kultur; für Förderung der Kunst gibt es Vereine zu Mannheim und Karlsruhe, wo auch Gemäldegal- lerleen sind; und die dramatische Kunst wird an beiden Orten und zu Heidelberg durch stehende Theater geübt.
Physisch-technische Kultur. — Der Anbau von Cerealien bildet den wichtigsten Zweig der Physischen Kultur. Der Flächeninhalt des Ackerfeldes, welcher 1,363,176 Morgen (89.4 Ou.-M.) umfasst, liefert im Durchschnitt jährlich 3,336,000 Malter Getreide aller Art. Am meisten wird Dinkel gebaut (und zwar über die Hälfte aller Cerealien), dann fol gen der Menge nach: Hafer, Roggen, Gerste und Waizen. Der Werth der jährlichen Erndte wird über 20 Mill. Gulden geschätzt. Das meiste Getreide liefert die Rheinebene, besonders die Pfalz, und das gesammte Plateau im Seekreise. Die Maiserndte beträgt jährlich 12—15,000, die Kartoffel erndte mindestens 1,200,000, die der Hülsenfrüchte 50,000 Malter, welche Produkte, mit Einschluss des Gemüses, einen Geldwerth von wenigstens 2V2 Mill. Gulden haben. Der Flächeninhalt des Gartenlandes wird auf 37,507 Morgen (ungefähr 2V2 Qu.-M.) geschätzt. Von Handelspflanzen ge winnt man vorzugsweise Tabak (2 Mill. Gulden an Werth), Hanf (circa 50,000 Ctnr.), Flachs, Reps und Mohn. Futterkräuter finden sich überall: der Wiesenwachs umfasst einen Flächenraum von 406,650 .Morgen (27 Qu..M.): das Areal der Weiden oder Hutungen beträgt 225,800, und das des soge- nannten Reutfeldes 113,500 Morgen. Der Obstbau (Kern- und Steinobst Kastanien, Wallnüsse, .Mandeln etc.) ist ein wichtiger Nahrungszweig und wirft mindestens jährlich IV2 MiR. Gulden ab; noch ansehnlicher ist aber der Weinbau, der auf 68,064 Morgen betrieben wird, und nach einem elfjährigen Durchschnitt, einen jährlichen Ertrag von 407,540 Ohm (889,806 Berlin. Eimer) gewährt. — Die Forstzucht ist von ausserordentlicher Bedeutung, da mehr als ein Drittel des nutzbaren Bodens noch mit Wald bestanden ist. Die Waldfläche beträgt 1,296,071 Morgen (85,04 Qu.-M.) wovon genau die Hälfte Gemeindewaldungen. Vorherrschend im Schwarz. Wälde ist die Weisstanne, Kiefer und Fichte; im Odenwalde die Buche Eiche und Birke; in der Rheinebene die Eiche, Hainbuche, Ulme, Esche Weide und Pappel. Jeder Morgen Waldfläche wirft jährlich Klafter Er- trag ab. An Geldwerth wird der Ertrag der Forstwirthschaft jährlich auf 5—6 Mill. Gulden geschätzt. — Die Viehzucht steht im Verhältniss zur Ausdehnung des Ackerbaues, und der Viehstapel beträgt, nach amt- lichen Zählungen 70,851 Pferde, 575,288 Rinder, 189,309 Schafe 25,283 Ziegen, 481,000 Schweine, und 16,108 Bienenstöcke. — Der Bergbau wird ziemlich schwunghaft betrieben, und zur Belebung der Förderung der .Mineralschätze des Landes, besteht, ausser der Direktion der Berg- und Hüttenwerke, in Karlsruhe eine BergwerksgeseBschaft. Gold wird im Rheinsand gefunden und die Goldwäscherei zwischen Wittenweier und Philippsburg betrieben; Silber und Blei liefern die Gruben im Münster- thale, bei Staufen; St. .\nton im Kinzigthale, die Grube Teufelsgrund, und ein Versuchsbau bei St. Blasien. Kobalt \\ird im Kinzigthale gewon- nen, Zink bei Wisloch, und Eisen in grosser Menge bei Kandern, Walds- hut, Schopfheim, Müllheim, Säckingen, Stockach, Pforzheim etc.; Hochöfen, Hammerwerke, Blechhärainer und Drahtziehereien sind in verschiedenen Theilen des Landes; Steinkohlen gräbt man zu Berghaupten, Diersburg und Zunsweier bei Offenburg; Alaun- und Vitriol werke sind zu Schwarzen- bach bei St. Blasien, bei Schriesheim und zu Au bei Todtmoos; Schwefel liefert der Mittelrheinkreis; Mühlsteine die Steinbrüche bei Waldshut. Salz- werke, die jährlich 300,000 Ctnr. Salz liefern, sind zu Rappenau und bei Dürrheim; nicht benutzte Salzquellen zu jlasmersheiin und Sulzburg, und zahlreiche Mineralquellen in allen Theilen des Landes. Das besuchteste Mineralbad ist Baden-Baden; darauf folgen Antogast, Griesbach, Freiers- bach, Glotterthal, Langenbrücken, Badenweiler, Rippoldsau, Petersthal, Rappenau, Ueberlingen etc. |
Die technische Kultur hat in der neuesten Zeit ungeheure Fort- schritte gemacht, Fabriken und Manufakturen zählt man gegen 500, mit mehr als 15,000 Arbeitern und einer jährlichen Produktion von mehr als 24 Mill. Gulden. Zu den bedeutendsten Industriezweigen gehören: die Bandmanufakturen, Baumwollspinnereien und Webereien, Kattunfabriken, Maschinen-, Runkelrübenzucker-, Cichorien-, Bijouteriewaaren-, Papier-, Tabaks-, Cigarren- und Schnupftabakfabriken, Buch-, Stein- und Kupfer- druckereien, Kanonen- und Glockengiessereien etc. Unter den Gewerben ist die Müllerei, Bierbrauerei, Leinweberei und Rothgerberei am wichtig- sten, und die Ilolziihrmacherei und Verfertigung von Strohhüten im Schwarz- walcle bilden ebenfalls umfangreiche Gewerbe.
Handel. — Der Transit- und Speditionshandel ist der Haupthandel des Grossherzogthums. Die Zahl der Handeltreibenden beläuft sich auf 10,000, die über ein Betriebskapital von. mehr als 12 Mill. Gulden verfü- gen können. Ein- und Ausfuhr schwankt zwischen 20 und 24 Mill. Gulden und gleicht sich gänzlich aus. Die wichtigsten Ausfuhrartikel sind Holz und Wein, Getreide, Hanf, Tabak, Obst, Oel, Kirschwasser, Salz, Leinwand, Baumwollzeuge, Uhren, Holz- und Strohwaaren, Papier, Ma- schienen, Bijouterien etc. Die vornehmsten Einfuhren: Koloniahvaaren, Südfrüchte, Droguen, Pferde, Wolle, Baumwolle, Seidenwaaren, Eisen, Stahl, Luxusartikel etc. — Der Antheil Badens an den Ein-, Aus - und Durchgangsabgaben des deutschen Zollvereins betrug 1855: 855,999; 1856: 769,851 Thaler. — Der Handel wird lebhaft durch den Bodensee, den Rhein, Main, Neckar, die Kinzig, Enz, Tauber und Murg, theils durch Segel-und Dampfschlinahrt;, theils durch Flösserei, und durch die von Mann- heim bis Strassburg und Basel, von Bruchsal nach Stuttgart, und von Friedrichs- fdd nach Frankfurt führenden Eisenbahnen, und treffliche Landstrassen unterstützt. Häfen am Bodensee sind Konstanz, Ueberlingen und Lud- wigshafen (früher Sermadingen); am Rhein: Freistett, Kehl, Leopoldsha- fen (früher Schröck) und Mannheim. Die bedeutendsten Handelsplätze sind: Konstanz, Lörrach, Freiburg, Müllhelm, Lahr, Offenburg, Kehl, Neu- freistett, Rastatt, Pforzheim, Karlsruhe, Durlach, Leopoldshafen, Mann- heim, Heidelberg und Wertheim. In Mannheim und Heidelberg werden jährlich 2 Messen gehalten.
Münzen, Maasse und Gevsriehte. — Man rechnet nach Gulden, ä 60 kr. im 2411.-Fuss. Den Maassen .und Gewichten liegt das Decimal- system zu Grunde. Die Einheit des Längenmaasses ist die Ruthe = 10 Fuss = 100 Zoll = 1000 Linien = 10,000 Punkten = 3 Metres. Das Flächenmaass ist 1 Morgen = 4 Viertel = 400 Ou.-Ruthen == 40,000 Qu.-Fuss; 15,240 Morgen = 1 Qu.-Meile. Das Körpefmaass ist die Klafter = 10 Zehntel = 100 Hundertel; es hat 6 Fuss Höhe und Breite und 4 Fuss Länge. Das Körnermaass ist 1 Zuber = 10 Malter 100 Sester = 1000 Mässl = 10,000 Becher = 15 Hektoliter. Das Maass für Flüssigkei- ten ist 1 Fuder = 10 Ohm = 100 Stützen = 1000 Maass = 10,000 Glas = 15 Hektoliter. Beim Gewicht ist 1 Centner = 100 Pfund — 10,000 Centass =: 1 Mill. Ass = 5 Miriagraminen.
Mer SItaaf« — Staatsverfassung. Die Staatsform ist erbmo- ■ narchisch-repräsentativ, Baden selbst ein im Mannesstamm, und nach des- sen Erlöschen in weiblicher Linie erbliches, in allen seinen Theilen un- theilbares und unveräusserliches Grossherzogthum, dessen Regent an eine ständische Verfassung (von 1818) gebunden ist, und nach welcher jeder Badenser, er möge zur katholischen oder evangelischen Kirche gehören, gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten hat, die mit denen in den übrigen deutschen Staaten wesentlich übereinstimmen. Die Stände des Landes, welche alle 2 Jahre zur ordentlichen Sitzung zusammentreten, theilen sich in 2 Kaminern. Zu der ersten gehören die Prinzen des Grossh. Hauses, die Häupter der standesherrlichen Familien, der kathol. Landes- bischof and der evangel. Prälat, 2 Abgeordnete der Landesuniversitäten, 8 Abgeordnete des grundherrlichen Adels, und 8 vom Grossherzog er- nannte Mitglieder. Die 2. Kammer besteht aus 22 Abgeordneten der Städte Ueberlingen, Konstanz, Freiburg (2), Lahr (2), Offenburg, Rastatt, Baden, Karfsruhe (3), Durlach, Pforzheim (2), Bruchsal, Mannheim (3), Heidel- berg (2) und Wertheim, und 41 Abgeordneten der 41 Wahlbezirke der Aemter. — Die Standesherren sind die privilegirteste Klasse im Grossher- zogthum ; innerhalb ihres Gebiets haben sie bürgerliche und peinliche Ge- richtsbarkeit in erster und zweiter Instanz, die Ortspolizei, die Aufsicht über Kirchen- und Schulwesen, milde Stiftungen, Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei. Für sich und ihre Familien haben sie einen befteiten Ge- richtsstand, tragen aber zu allen Lasten des Staates ohne Ausnahme bei. Zu den standesherrlichen lamilien gehören die fürstlichen Häuser: der Markgrafen von Baden, Furstenberg, Leiningen, Löwenstein - Wertheim- Rosenberg, Lowenstem-Wertheim-Freudenberg, Salm-Krautheim, van der Leyen; und die grafflehen Häuser: Leiningen-Neudenau und Leiningen- Billigheim. Das standesherrliche Gebiet umfasst ein Areal von 67 Qu.-M., darunter die Kirstenthümer Fürstenberg (30 Qu.-ld.) und Leiningen (20 Qu.-.Vf.). zur zweiten Klasse der in der ersten Kammer repräsentirten Grundbesitzer gehören die Grundherren (die ehemaligen unmittelbaren Reichsntter und der landsässige Adel in der Pfalz und im Breisgau), be- stehend aus 67 theils gräflichen, theils freiherrlichen Familien, mit einem Grundgebiete von etwa 30 Ou.-M. —
Staatsoberhaupt. Der Grossherzog Friedrich Wilhelm Lud- wig, geb. 9. SepL 1826, der als Regent in der Regierung seinem Vater, den Grossherzog Leopold, an der Stelle seines Bruders Ludwig, am 24. April 18o2 folgte, und durch Patent vom 0. September 1856, den Titel |
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eines „Grosslierzogs von Baden'-' annahm. Er vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den, in der Verfassungsurkunde (von 1818) festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und un- verletzlich. Der vollständige Titel des Grossherzogs, welcher so wie der Erbgrossherzog, das Prädikat „Königliche Hoheit" führt, ist „Gross- herzog von Baden, Herzog von Zähringen". Die nachgebornen Prinzen heissen grossherzogl. Prinzen und Markgrafen, mit dem Prädikate: ^(Gross- herzogliche Hoheit". Residenz ist Karlsruhe. — Als Hausgesetze gelten die pragmatische Sanktion Georg Friedrichs von 1615 und die Staatsur- kunde vom 4. Okt. 1817. Nach diesen ist die Nachfolge im Mannesstamme nach der Linealfolge erblich; erst nach Aussterben des Mannesstammes succedirt der Weiberstamm. Der Grossherzog ist Mitglied des deutschen Bundes, hat die 7. Stelle und im Plenum 3 Stimmen. — Der Hofstaat ist glänzend, und umfasst an Oberhof- und Hofchargen: einen Oberstall- ineister, Hofmarschall, Oberschlosshauptmann, Vice-Oberceremonienmeister (der auch die Leitung des Oberst-Kammerherrenamts hat), einen Hofjäger- meister, Reisestallmeister, die Oberhofmeisterin der Grossherzogin, die Hofdamen, und die Generat- und Ffügeladjutanten des Grossherzogs etc. — Das Wappen des Grossherzogthums ist ein am Fusse zugespitzter oder Französischer Schild in Gold mit einem rothen schrägrechten Balken, auf einem silbernen und rothen Fusse. ' Das Wappen deckt eine Königs- krone; Schildhalter sind auswärts gekehrte Greife; das Wappenzelt ist auswendig mit purpurfarbenem Sammt, inwendig mit Hermelin bekleidet und mit goldenen Franzen eingefasst. Den Gipfel des Wappenzelts deckt eine goldene Krone-
Orden. — Ritterorden hat Baden drei: 1) Den Hausorden der Treue, ursprünglich als Ordre de la Fidélité 1715, bei der Begrün- dung von Karlsruhe gestiftet; 1803, bei Erlangung der Kur, als Orden der Treue auf 2 Klassen erweitert (nach den neuen Statuten vom 17. Juni 1840 nur an Personen fürstlichen Standes oder des Ranges mit dem Prä- dikat .,Excellenz" zu verleihen); 2) den militärischen Karl-Friedrichs- Verdienstorden, gest. d. 4. April 1807, als Baden zum Grossherzog- thum erhoben wurde; er besteht aus 3 Klassen, deren Glieder jährliche Pensionen beziehen; 3) den Orden vom Zäh ring er Löwen, gest. d. 26. Dec. 1812; nach den Statuten vom 17. Juni 1840, ist er als Verdienst- und Gnadenorden in 4 Klassen (Grosskreuze, Kommandeurs 1. und 2. Klasse, und Ritter) geschieden; als besondere Auszeichnung können jeder Klasse des Ordens noch 3 Eichenblätter beigelegt werden. Ausser diesen Orden werden noch Civilverdienst-Medaillen in 4 Abstufungen in Gold und Silber; Militärverdienst-Medaillenj Dienstauszeichnungskreuze in Gold und Silber für Offiziere für 25jährigen Dienst; Feldauszeichnungen für Soldaten für 25-, 18- und 15jährigen Dienst, vergoldet, in Silber und Eisen, und Dienstauszeichnungen für tadeRosen Kriegsdienst, ausgegeben.
Staatsverwaltung. — Die höchste vollziehende und berathende Behörde des Landes ist das Staatsministerium, unter dem Vorsitz des Grossherzogs. Es besteht aus 5 verantwortlichen Ministern und Mini- sterialchefs und dem Vorsitzenden der Oberrechnungskammer. Der Rang- ordnung nach sind die Ministerien: das Ministerium des grossherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten (unter welchen auch die Verkehrsanstalten stehen), das Justizministerium, das .Ministerium des Innern, das Finanzministerium, und das Ministerium des Kriegs. — Die Rechtspflege M'ird in dreifacher Instanzenordnung verwaltet, so dass in bürgerlichen Rechtssachen die Stadt-, Ober- nnd Bezirksämter die erste, die Hofgerichte die zweite, und das Oberhofgericht in Mannheim die dritte Instanz bilden. Die Hofgerichte haben ihren Sitz zu Konstanz, Freiburg, Rastatt und Mannheim. Das Oberhofgericht und sämmtliche Hofgerichte stehen unter dem Justizministerium, dem auch die Strafanstalten unter- geordnet sind. Die innere Verwaltung scheidet sich, ihrer Grundlage »ach, in die Gemeinde-, die Amts - und die Kreis Verwaltung. Der Orts- ^orstand in aRen Gemeinden ist der Gemeinderath, an dessen Spitze ein Bürgermeister steht. Die Amtsverwaltung hat einen Amtmann an der |
Spitze, welcher im Namen der Regierung handelt, und die unterste poli- zeiliche und Justizbehörde bildet. Die landesherrlichen Beamten werden vom Grossherzog, die standesherrlichen von dem betreffenden Standes- herrn ernannt. In jedem Amte ist ein Amtsrevisor zur Ausfertigung der Kontrakte, Testamente etc., ein Physikus, ein Dekan für die Schul- und Kirchensachen, und Bezirksverrechnungen, die zugleich die landesherrlichen Gefälle erheben. Die Kreisregierungen, die ihren Sitz zu Konstanz, Frei- burg, Rastatt und Mannheim haben, sind in den Kreisen die Stellvertre- ter des Ministeriums des Innern für alle Landeslioheitssachen, für die ge- sammte Polizei, die Landesökonomie, das Kirchen- und Schulwesen. — Dem Minist, des Innern untergeordnet sind: die evangelische Kirchen- sektion mit 30 Dekanaten, 7 unmittelbaren Stiftungsverwaltungen, den evangelischen Lehranstalten, und dem adeligen Damenstift zu Pforzheim; die katholische Kirchensektion mit 64 Dekanaten, 14 unmittelbaren Stif- tungsverwaltungen und den katholischen Lehranstalten; der Oberstudien- rath; die Sanitätskommission; die Oberdirektion des Wasser- und Strassen- baues; die Forstpolizei-Direktion; das General-Landesarchiv zu Karlsruhe und das Provinzialarchiv zu Freiburg; das Gensdarmeriekorps; der Ober- rath der Israeliten mit 15 Bezirkssynagogen; der Verwaltungsrath der General-Wittwen- und Brandkassen; die Landesgestüls-Kommission; die Irrenanstalten zu Heidelberg nnd Pforzheim; die Heil- und Pflegeaiistalt Illenaa; die Centralstelle für die Landwirthschaft, und die Landes-Univer- sitäten zu Heidelberg und Freiburg. — Unter dem Finanzministerium stehen: die HoMomäneukammer, die Direktion der Forste, Berg- und Hüttenwerke, und die Steuer-, Zoll- und Baudirektion.
Finanzwesen. — Der (verfassungsmässig auf 2 Jahre festgestellte) Hauptfinanzetat für 1856 und 1857 schliesst so ab: A. Ordentlicher Etat.
fiir jedes Jahr. für beide Jalire.
Einualime............................................................ 15,460,842 11. ...... 30,921,684 11.
Verwaltungskosten.................................................. 5,137,488 fl. ...... 10,274,976 fl.
............................. 10,323,354 "fl. ...... 20
..................................................... 20
B. Avisserordentlicher Etat.
AusserordenUiche Ausgaben für die Jalire 1856 und 1857 ............................ 1
AusserordenlUclie Einnahmen:
1) ausserordentlicher Zusclilag 7.ur Grund-, Häuser- und Kapitalsteuer (4 2 kr. von 100 fl. Steuerkapital), zusammen .............................................
2) ausserordenUicher Znschuss ans der Staatsschuldentilgungskasse ............... 1,
Die Einnahme-Positionen ftir 1857 stellten sich:
, ,. . . Rohertrag.
Justizministerium...............................................
Inneres...........................................................
Kriegsministerium .............................................
Finanzministerium .............................................
a. Domänen ..................................................
b. Forsten ....................................................
c. Berg- nnd Hüttenwerke..................................
d. Steuern und GefäUe .....................................
e. Salinen...................................................
f. Zolle .......................................................
g. Münze......................................................
h. Kostenverwaltung ........................................
15,898,705 fl. ...... 5,159,740 fl.
Der „eigentliche Staatsaufwand" ist für 1857 so normirt:
Staatsministerium (Hof 985,419 fl., Landtag 33,260, Bundeslasten 11,420 fl. etc.) 1,065,471 fl. Ministerium des grossherzoglichen Hauses und des Auswärtigen (Gesandtschaften
49,800, Bundeskosten 18,700 fl. etc.) ................................................. 111,300 fl.
Justizministerium (dabei RechtspoUzei 455,653 fl., Strafanstalten 245,860 fl.) ..... 927,381 fl.
Ministerinm des Innern (dabei Bezirksjustiz nnd Polizei 1,123,059 fl., AUgeineine Sicherheitspolizei 227,014, Unterrichtswesen 366,328 , Armenanstalten 101,732, Heilanstalten zu Pforzheim nnd lllenau 194,507, polizeiliche Verwaliranstalten
45,948, Wasser- und Slrassenhau 1,136,332 fl.)...................................... 3,677,007 fl.
Finanzministerium (darunter Schuld 1,479,162, Pensionen 619,300 fl.)............... 2,362,883 fl".
Kriegsministerinm........................................................................... 2,448,762 fl]
10,592,804 fl.
' -flHMlli.'
15,752,514 flV
Summe des eigentlichen Staatsaufwands..................................................
Hierzu die Lasten und Verwaltungskosten der einzelnen Ministerien (wie oben bei den „Einnahme-Positionen" angegeben) ..............................................
Gesammtsiunme dei ordentlichen Ausgaben .....................................
Reineinnahme...................
Staatsaufwand für beide Jahre
,646,706 fl. 965,498 fl.
220,590 fl.
539,464 fl 000,000 fl'
Kosten. 153,853 fl. 162,975 fl.
1,550 fl. 841,362 fl.
198,775 11. 523,805 fl. 42,200 fl.
1,184,881 fl.
1,387,043 fl.
786,443 fl.
7,123,994 fl.
1,340,683 fl.
2,758,987 fl.
510,124 fl.
41,770 fl. |
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Die aus dem allgemeinen Staatsbudget ausgesctiiedenen Verwaltungs- zweige, welche besonderen Zwecken gewidmet sind, gestalten sich im Finanzetat für 1856 und 1857 folgendermassen:
Einnahmen und Ausgraben für beide Jahre zusammen.
2,399,396 II. ...... 1,888,260 fl.
8,137,924 11. ...... 4,753,286 fl.
164,894 fi. ...... —
— ...... 5,456,001 fl.
10,280,661 fl. ...... 10,280,661 11.
291,408 fl. ...... 291,408 fl.
Der Werth der D o m än i alb esi tz ung en Badens wird (die Eisen- bahn ungerechnet) auf nahezu 50 Mill, geschätzt. — Für die Staats- eisenbahn waren bis zu Ende 1854 bereits 34,081,754 11. verwendet, und das Betriebsergebniss dieses Jahres (1854) war ein Reinertrag von 1,906,776 fl. oder 5,53 der Reinertrag von 1857 stellte sich auf 3,384,668 fl. — Die Kosten der Revolution oder vielmehr der Revolutions- unterdrückung von 1849, werden zusammen auf 10,564,067 fl. berechnet, und zwar: der Verlust der Staatskasse zu 2,988,115, die Forderung Preus- sens zu 4,575,952, und d^r Verlust der Gemeinden über 3 Mill. Gulden angegeben. In den Kammerverhandlungen von 1856 werden die Kosten der preussischen Hülfe zu 3,281,284 fl. berechnet, von denen 3,002,275 fl. durch Umlagen der Gemeinden gedeckt wurden. Durch spezielles Ueber- einkommen mit vielen Einzelnen der beim Aufstande Betheiligten wusste der Fiskus im Ganzen ansehnliche Summen zum Besten der Staatskasse wieder zu erlangen.
Staatsschuld. — Die Staatsschuld Badens, die Ende 1820, nach Abzug der Aktiven, sich auf 15,602,925, Ende 1830 auf 14,844,110 fl. be- lief, betrug Ende 1841, ohne die Eisenbahnschuld, 38,834,322, oder nach
Die Postrerwaltung.............................................
Die Eisenbahnbetriebsverwaltung von der badischen Bahn
Antheil am Reinertrag der Main-Neckarbahn ...............
Die Eisenbahnbauverwaltung .................................
Die Eisenbahnschuldentilgnngskasse..........................
Die Badeanstaltenverwaltung .................................. |
Abzug der Aktiven: 30,071,434 fl. Am 1. Jan. 1857 steRte sich die all- gemeine Staatsschuld auf 41,773,596 fl. (und zwar: an den Domi- nialgrundstock 12,000,000; an Privatgläubiger 26,773,596, und an Papier- geld 3,000,000 fl.), und die Eisenbahnschuld auf 42,549,398 fl.; da- gegen die Aktiva der Schulden-Tilgungskasse auf 7,306,831 fl. —
Heerwesen, Landmacht. — Das Kriegswesen des Landes steht in allen militärischen, administrativen und rechtlichen Beziehungen unter dem Kriegsministerium. Jeder badensche Staatsbürger, mit Ausnahme der Standesherren und ihrer Söhne, ist der Konscription (mit Stellvertretung) unterworfen. Die Dienstzeit beginnt im 20. Jahre, und dauert in allen Walfengattungen, im Heere 6, in der Reserve 2 Jahre. Die Badenschen Truppen, welche 1806 und 7, neben den Franzosen in Preussen, 1808 und später in Spanien, 1809 gegen Oesterreich, 1812 in Russland, 1813 in Norddeutschland, und 1814 und 15 gegen Frankreich kämpften, gehören zum 8. Armeekorps des deutschen Bundesheeres. Sie bestehen gegenwär- tig (auf dem Kriegsfuss) aus:
Dem Generalstab (25 M.) und einer Pionnier-Kompagnie.............................. 186 Mann.
1 Infanterie-Division zu 2 Brigaden, zusammen 4 Regimenter, mit dem Grenadier- Regiment, ä 2 Bataillon, ferner 3 FüsiUer- und 1 JägerbataiUon, zusammen-.- 11,180 ,,
1 Brigade von 3 Dragoner-Regimentern ................................................ 1,870 „
1 Regiment Artillerie zu 5 Feld- und 3 Festungsbatterien............................ 1,764 ,,
Im Ganzen aus 15,000 Mann.
.\uf dem Friedensfusse beträgt das stehende Heer 7,691, die Reserve 1,667 Mann. Die Festung des Landes ist Rastatt (Bundesfestung, theilweise mit österreichischer Besatzung). Die Standarte des Staats siehe Flaggenatlas Taf. L, Fig. 13, ist gelb und roth, horizontal gestreift. — Zur Ausbildung tüchtiger Krieger besteht zu Karlsruhe eine höhere Bildungsaustalt für Offiziere und eine aRgemeine Kriegsschule.
3. MoheiiKollern'^clie I^aMcle,
siehe Preussen, Text zu Tafel |
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CfTescItlclite. — Die Ländertlieile, welclie gegenwärtig unter dem Namen Saclisen begriffen werden, sind nur Theiie des alten Herzog- ihums Sachsen mit seinen Marken, oder liegen meist auch ganz ausser- halb derselben. Schon seit dem dritten und vierten Jahrhundert traten die Sachsen als kühne und glückliche Seeräuber auf, breiteten sich dies- seits und jenseits der Elbe bis an die Scheide und den Rhein aus und nahmen einen Theil von Friesland in Besitz. Als das Thüringische Königreich im Kampfe mit den Franken zertrümmert wurde, nahmen die Sachsen thätigen Antheil und erhielten jenseits der Unstrut Regende Ländereien als Lohn. Seitdem unmittelbare Nachbarn der Franken, wurden sie in blutige Streitigkeiten wegen der Grenze und des Thüring'schen Tri- buts verwickelt. Damals grenzten die Sachsen gegen Norden an die Normannen, gegen Morgen an die Obotriten und andere Slavische Völker- schaften, gegen Mittag an die Thüringer und Franken, gegen Abend an die Friesen; ihre Länder waren Ostphalen, Westphalen, Engern, Albingien und der Friesische und Thüringische Theil. In wiederholten Kriegszügen von 722 an, wurden die Sachsen nach 32jährigem, der Frankenherrschaft widerstrebendem Kampfe von Karl dem Grossen unterworfen und dem Christenthume mit Gewalt zugeführt. — Seit dem Falle des Thüringischen Königreichs waren Slavische Stämme bis an die Elbe und Mulde vorge- drungen , hatten die Saale erreicht und drohten den Deutschen Stämmen mit Verdrängung aus ihren Sitzen. Gegen sie trat Karl der Grosse auf, besiegte sie, und in dieser Zeit entstanden die Sächsischen und Thüringi- schen Marken, als militärische Grenzlande gegen die Eindringlinge. Unter König Ludwig dem Deutschen erscheint Ludolph, 842, als erster Herzog von Sachsen. Otto der Erlauchte nahm eigenmächtig die Verwaltung Thüringens nach Burchard's Tode an und stand als der mächtigste Fürst Deutschlands da. Die Königskrone schlug er aus; aber vergebens war Konrads L Versuch, dessen Sohn, Heinrich dem Finkler, die Thüringischen Marken zu entreissen. Mit diesem bestieg, 918, das Säch- sische Haus den Thron and begründete die Epoche Deutschen Ruhms und Deutscher Macht. Unter ihm und seinen Nachkommen wurden die Sor- ben, Obotriten, HeveRer und andere unterworfen, die Bisthümer Havelberg und Oldenburg (später Lübeck) gegründet; die Markgrafschaft Meissen angelegt und zur Befestigung des Christenthums die Stifter Meissen, Merse- burg und Zeitz errichtet. Otto der Grosse vergabte das Herzogthum Sachsen an Hermann Billung, doch erhielt dieser, nebst der Herzogs- würde, nur das heutige Lauenburgische und einem Distrikt jenseits der Elbe, 9öO. Ungünstig schien das Kaiserhaus der Salier den bisher be- vorrechteten und die andern Volksstämme überragenden Sachsen, bis un- ter Heinrich IV. es zum olfenen Bruche gedieh, 1077. Die meisten Sächsischen und Thüring'schen Grossen traten gegen den Kaiser auf und unterstützten den Gegenkönig, obwohl der Kampf nicht glücklich endete. Mit Magnus starb der Stamm der Billung'schen Herzöge aus. Kaiser Heinrich gab das Herzogthum Sachsen an Lothar, Graf von Süpplin- genburg und Querfurt, der 1125, nach Aussterben der Fränkischen Kaiser, selbst den Thron bestieg, und, um sich nachdrücklichen Einfluss zu ver- schalfen, seine Tochter Ger traut und das Herzogthum Sachsen dem Weifen, Heinrich dem Stolzen, Herzoge von Bayern, ÜberRess. Die Be- sorgniss der Reicbsstände über Heinrichs entschiedene Obrnacht führte, nach Lothars Tode, seine Ausschliessung bei der Königswahl herbei, und Konrads IIL Eifersucht und gehässiges Ansinnen rücksichtlich der Mathildischen Güter, und sein Aufreizen Albrecht des Bären gegen Sach- sen riefen Heinrichs Trotz und offene Widersetzlichkeit auf. Daher offe- ner Krieg, in dem sich Heinrich behauptete.* Heinrich der Löwe ver- einigte durch Friedrichs L Gunst fast alle väterlichen Besitzungen wie- der und hob Sachsen durch Kriege und Unterwerfung der Slaven über der Elbe und Weser längs der Ostsee. Aber der UnwiRe des Kaisers über verweigerte Heeresfolge stürzte ihn. Sachsen wurde zerstückelt, Engern und Westphalen geistlichen Herren überlassen, Braunschweig als ARodium Heinrich dem Löwen abgegeben, und nur das Lauenburgische und der nachmalige Kurkreis, als Herzogthum Sachsen, Bernhard dem Askanier verliehen, 1180. Als Kaiser Karl IV. durch die goldene Bulle auch die Zahl und die Aemter der Kurfürsten bestimmte, entschied er für Sachsen. 1422 erlosch die Kurlinie des Askanischen Hauses, und der Kaiser Sigis- mund, mit Uebergehung der .Ansprüche Lauenburgs, verlieh die Kur- würde und das Kurland Friedrich dem Streitbaren, Markgrafen von Meissen und Landgrafen in Thüringen, aus dem Hause der Grafen von Wettin, 1428. Das Haus Wettin, das sich bereits im 10. Jahrhundert im Besitze mehrerer Grafschaften und Burgen in Thüringen, in der Säch- sischen Ostmark, im Schwaben- und Hessen-Gau befand, verwaltete seit 1030 die Ostmark (Lausitz), und gelangte mit Heinrich dem Aelteren zur Mark .Meissen. Der Wettiner Konrad (der Grosse) vereinigte alles Hausgut der Familie in seinen Händen, erbte 1135 die Grafshbaft Groitsch, und erwarb die Markgrafschaft Niederlausitz und die Landschaften Budis- sin und Nisani, die bei der Theilung seines Erbes, 1156, wieder vom Wettinischen Hause getrennt wurden. Durch die pfandweise Erwerbung des unmittelbaren Reichsgebiets im Pleissner Lande, 1246, und die sieg- reiche Beendigung des Erbfolgestreits um die Landgrafschaft Thüringen und die Sächsische Pfalzgrafschaft, 1265, durch Heinrich den Erlauch- ten, war das Wettinische Hausgut zu einem mächtigen Staate erwachsen, welcher von der Werra bis zur Oder, vom Erzgebirge his zum Harz reichte, und innerhalb Deutschlands nur dem Oesterreichischen Länder- komplexe an Umfang nachstand. Unglückliche Zerwürfnisse der Söhne und Enkel Heinrichs rüttelten an dem Machtbaue, dem 1298 und 1302 wichtige TheRe entfielen, die indessen Friedrich der Ernsthafte, der 1344 Orlamünde erwarb, 1346 wieder zu gewinnen wusste, und die An- eignung von Koburg, Neustadt, Sonneberg etc. (1353) vorbereitete, durch welche das Wettinische Haus in Franken Fuss fasste. Unter Friedrich dem Streitbaren (1381—1428), Markgrafen von,Meissen und Landgrafen in Thüringen, dem es gelang, einen Theil des alten Herzogthums Sach- sen (Sachsen-Wittenberg) nach dem Erlöschen des Hauses Askanien, und zugleich (durch Sigismund) die Kurwürde zu erwerben, wurde das nun- mehrige Kurfürstenthum Sachsen, nächst dem Kaiserreiche, der mächtigste Staat in Deutschland, Meissen aber aus einem Hauptland ein Nebenland. Auf Friedrich den Streitbaren, welcher die Universität Leipzig stiftete, folgte als Kurfürst sein ältester Sohn Friedrich der Sanftmüthige (1428—1464), welcher in Sachsen-Wittenberg aUein, in Meissen und den
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Hand-Atlas. Taf. 31. |
Bromme's Hand-Atlas. — Saclisen. a.
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31. — Sachsen.
übrigen väterlichen Ländern aber mit seinen 3 Brüdern (Sigismund, Hein- rich und Wilhelm) gemeinschaftlich regierte. Während seiner Regierung fielen die Hussiten dreimal in die Meissner Lande ein (1429, 1430 und 1432). Nachdem Heinrich gestorben und Sigismund in den geistlichen Stand getreten war, fand eine Theilung der Erbländer zwischen Friedrich und Wilhelm zu Altenburg (1445) statt, welche einen mehrjährigen Bru- derkrieg, der erst den 27. Juni 1451 durch den Frieden zu Pforta be- endigt wurde, und den sogenannten Prinzenraub, die Entführung der Prin- zen Ernst und Albrecht, der Söhne des Kurfürsten Friedrich, aus dem Schlosse zu Altenburg, durch den Ritter Kunz von Kauffungen, zur Folge hatte. Beide Prinzen sind die Stifter der Sächsischen Hauptlinien, der Ernestinischen und Alb er tinischen. Albrecht, der jüngere Sohn, bekam den grössten Theil von Meissen mit Dresden und Leipzig, einen kleinen TheR von Thüringen und Geld, 1485. Ernst erhielt den gröss- ten Theil von Thüringen. Auf Albrecht folgte Georg der Bärtige. Bei der Entstehung der Reformation trat er entschieden auf die Seite der Katholiken; sein Bruder aber und Nachfolger, Heinrich der Fromme, führte den Protestantismus ein.
Ihm folgte Moritz, der die jüngere Albertinische Linie zur Haupt- linie erhob, indem er die Streitigkeiten seines Vetters, des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen, mit Karl V. und den ausgebrochenen Schmalkaldischen Krieg für sich zu benützen verstand und von dem Kaiser, nach Gefangennehmung jenes, mit den kurfürstlichen Ländern und der Kurwürde belehnt wurde. Später führte er die Befreiung Johann Fried- richs und Philipps von Hessen herbei und zwang, zu Gunsten der Pro- testanten, dem Kaiser den Passauer Vertrag ab, 1552, Er fiel in der Schlacht bei Sivershausen, 1553, und ihm folgte August, sein Bruder. Dieser erwarb die burggräflich-Meissen'schen Güter und s/iz Theüe der Hennebergischen Erbschaft, und, als Kriegsersatz für die Achtsvollziehung gegen Johann Friedrich von Gotha: Neustadt, Weyda etc. Unter sei- nen Söhnen und Nachfolgern führte der Kampf zwischen Kryptokalvinis- mus und Lutherthum zu vielen Wirren und Verfolgungen, 1609 starb Jülich und Kleve aus, ohne dass Sachsen, trotz aller ßelehnungen, irgend einen Gewinn davon zog. Schwankend und zweideutig benahm sich Jo- hann Georg L im 30jährigen Kriege: das Hinneigen zur Oesterreichi- schen Partei und der Abschluss des voreiligen Prager Friedens, 1635, brachte ihm das Fürstenthum Ouerfurt und die Ober- und Niederlausitz ein. Er theilte das Land unter seine vier Söhne, und so entstanden ausser der Kurlinie die Aeste zu Weissenfeis, iVlerseburg und Zeitz, die aber aRe in der Folge ausstarben, zuletzt Weissenfeis, 1746. 1694 folgte Fried- rich August der Starke seinem kinderlosen Bruder, Johann Georg IV., im Kurstaate; trat 1697, um der Polnischen Königskrone fähig zu wer- den, zur katholischen Kirche über, häufte aber durch den Krieg mit Karl XIL von Schweden, schwere Kriegslasten auf Sachsen, und seine Prachtsucht erschöpfte den Reichthum des Landes. Sein Sohn, Friedrich August IL, folgte ihm in Sachsen, und auch durch Wahl in Polen, 1733. Ohne Erfolg waren seine Ansprüche und seine Theilnahme an dem Kriege gegen Oesterreich, als der Habsburger Mannesstamm ausstarb, ent- schieden unglücklich aber die spätere Verbindung mit Oesterreich gegen Preus- sen in dem Schlesischen und 7jährigen Kriege. Unter seinem Enkel wurde Sachsen schwerer von UnglücksfäRen getroffen, als je. 1806 nahm Fried- rich August, den Umständen nachgebend, Theil an dem Preussischen Kriegszuge gegen Napoleon; die Schlacht bei Jena überRess Sachsen der Gnade des Siegers. In dem Frieden zu Posen trat Friedrich August dem Rheinbunde bei, Sachsen wurde zum Königreich und der König 1807 durch Napoleon zum Herzog des neugeschaffenen Herzog- thums W^arschau erhoben. 1809 wurde dies ansehnlich durch Theile Ga- liziens, die Oesterreich abtreten musste, vergrössert. Aber 1813, als Napoleons Stern unterging, musste Sachsen vor Allem seine Verbindung mit Frankreich büssen. Das Land wurde als ein erobertes verwaltet, und der König verlor nicht nur das Herzogthum Warschau, sondern auch durch Beschluss des W^iener Kongresses, 1815, 373%o Meilen mit 845,218 Einwohnern von seinen alten Erblanden und den beiden Lausitzen an das Königreich Preussen. Mit gemindertem Gebiete trat Sachsen 1815 dem Deutschen Bunde bei. Seitdem war die Regierung bemüht, den gesunke- nen Wohlstand des Volkes zu heben, und die Anstrengungen haben die glücklichsten Erfolge in dem gewerbreichen Sachsen gehabt. Unter König Anton, Friedrich August's L Nachfolger, 1827 — 1836, welcher 1830 seinen Neffen Friedrich August zum iMilregenten annahm, trat 1831 an die SteRe der alten Feudalstände eine neue Verfassung, die in der Rechtspflege und Verwaltung des Staats heilsame Reformen hervorrief. Der nothwendige Anschluss an den Preussischen ZoRverband öffnete den Fabriken und Manufakturen Sachsens neue Betriebsquellen, und als nach Antons Tode, 1836, der seitherige Mitregent den Thron bestieg, der schon 1830 durch die schönen fürstlichen Worte: ,,Vertrauen erweckt wieder Vertrauen", die Herzen des Volks sich gewonnen hatte, hoffte Sachsen, dass eine neue |
Aera beginnen werde. Unter ihm stieg Sachsen in industrieller und kom- merzieRer Beziehung zu einem der ersten Staaten Deutschlands empor, aber eine Partei Unzufriedener, die in der Ständekammer grossen Ein- fluss gewann, benutzte die 1848 eingetretenen politischen Verhältnisse, suchte im Mai 1849 faktisch die Staatsgewalt an sich zu reissen, und bereitete dem früher vielgeliebten Könige, der entschieden der revolu- tionären Partei entgegentrat, manche herbe Erfahrungen. Er starb in Folge eines W'agensturzes, 1854, auf einer Erholungsreise, und ihm folgte sein Bruder Johann, der noch regierende König.
Genealogie der Kurfürsten und Könige von Sachsen.
Albertinisclie liinie«
Fi'ledricli I. der Streitbare, in fünfter GeneraUon von Heinricli dem Erlaucliten aus dem Hans Wettin, Marligraf von Meissen und Thüringen, erlangt die Kur 1423, reg. 1380 t 1428
Wilhelm III. erhält Thüringen 1440 t 1482
Friedrich II. der Sanftmüthige erhält die Kur und Meissen 1428 f 1464
Ernst,-erhält 1464 die Kur, Albert, Herzog von Sachsen,
Stifter der Stifter der
Ii:rnesitiiii.«iClien liiuie Albertinisciten liiitle
erhält 1483 Thüringen f 1486 erhält 148ä Meissen t- 1500
Heinrich d. Fromme 1539 t 1541
Moritz
1541, wird Kurfürst I 1547 t 1553
Johann Friedrich I.
der Grossmüthige 1532 der Kur beraubt 1577
August
Kurfürst 1553 i 1586
Christian I. Kurfürst 1586 -J- 1591
Friedrich Johann Georg d. Reiche
der Weise der Beständige 1500 f 1539
Kurfürst 1486 Kurfürst 1525
t 1525 i 1532
Christian II.
Kurfürst 1591 f 1611
Johann Georg I.
Kurfürst 1611 i 1656
Johann Georg II. Kurfürst 1656 f 1680 I
Johann Georg III. Kurfürst 1680
Johann neuere Linie Weimar
1573 f 1605
Friedrich Wühelm zu Altenburg (erloschen 1672)
Johann Friedrich II. zu Gotha f 1595 (erloschen 1638)
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Ernst der Fromme
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Friedrich August I. Kurfürst 1694 König V.Polen 1697 t 1733
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Friedrich August II. Kurfürst u. König von Polen 1733 f 1763
Johann Georg IV.
Kurfürst 1691 t 1694
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Friedrich August I. Kurfürst 1763, König v. Sachsen 1806 f 1827
Albert Georg
Kronprinz geb. 8. Aug. geb.23. Aprni828 1832
I>a.s liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das in der Mitte Deutschlands, zwischen 29" 32' —320 4-3' OL. und 500 10' —51o 28' NBr. gelegene Königreich Sachsen bildet ein zusammenhängendes geschlosse- nes Ganzes, und wird im N. von Preussen (Provinz Sachsen und Schlesien), im 0. von Schlesien und Böhmen, im S. von Böhmen und Bayern, im W. von den Reussischen Landen, von Sachsen-Weimar, Sachsen-Alten- burg und der Provinz Sachsen begrenzt; hat einen Grenzumfang von 163,5 Meilen, und ausser den Grenzen die von Sachsen-Altenburg umgebene Enklave Ziegelheim, und die Enklave Liebschwitz mit Taubenpreskeln, zwischen reussischem, weimar'schem und altenburgischem Gebiete. Der Flächeninhalt des Landes beträgt 271,83 (18^5) mit 2,039,075 Ein-
wohnern, das Land selbst hat mithin 7,420 Seelen auf jeder Qu.-Meile. — Natürliche Grenzen an Flüssen, Bächen, Strassen, Wegen und Gebirgs- rücken kommen in Sachsen nur auf kurzen Strecken vor. —
Bestandtheile. — Sachsen, das als Kurfürstenthum zur Zeit des deutschen Reichs (1786) 736 Qu,-M. mit einer Bevölkerung von 1,870,000 Seelen, als Königreich zur Zeit des Rheinbundes (1812) 650 Ou.-M, mit 2,100,000 Seelen umfasste, enthält gegenwärtig, nach den 1815 durch den AViener Traktat an die Preussische Monarchie gemachten Abtretungen, nur noch 1) vom vormaligen im obersächsischen Kreise des deutschen Reiches gelegeneu Kurfürstenthum Sachsen, den Erz- gebirgischen und Voigtländischen Kreis ganz, den Meissner und Leipziger Kreis fast ganz, und kleine Stücke der Stifter Merseburg und Naumburg- Zeitz, einschRessRch der Mediatbesitzungen der Fürsten und Grafen von Schönburg, welche Lehen des Königreichs Sachsen sind; dann 2) einen Theü der Markgrafschaft Oberlausitz, die zu keinem Kreise des deutschen Reichs gehörte, und 3) eine kleine Parzelle des Königreichs Böhmen, die früher eine Enklave von Sachsen bildete.
Politische Eintheilung. — Bis zum Jahre 1835 zerfiel das König- reich m vier Kreise (Meissener mit 277, Leipziger mit 236, Erzge- birgische mit 123, Voigtländische mit 120), und die Oberlausitz (mit 271 Rittergütern), ist aber seit jener Zeit in Hinsicht der Verwaltung in vier Kreisdirektionsbezirke (Dresden, Leipzig, Zwickau, Bautzen), und diese sind wieder in Amtshauptmannschaften und Aemter eingetheilt. Die ältere Eintheilung findet noch in staatsrechtlicher Beziehung, besonders für Kreis- und provinzialständische Angelegenheiten und für die Landtags- wahlen der Rittergutsbesitzer Anwendung. Die Kreisdirektionen selbst sind: |
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31. — Sachsen.
Kreisdirektionen. |
Areal in Qu.-M. |
Amtshauptmann- sciiaften u.Äemter. |
Städte. |
Marktflecken Dörfer und Weiler. |
Einwohner 1855. |
Dresden .......... |
78,78 |
ä, mit 12 Aemtern |
31 |
1,075 |
528,714 |
Leipzig .......... |
03,11 |
3, mit 13 „ |
38 |
1,048 |
454,262 |
Zwickau.......... |
84,i3 |
4, mit 14 |
59 |
913 |
759,328 |
Bautzen .......... |
45,»« |
2, mit 10 |
13 |
635 |
296,771 |
|
271,33 |
14, mit 49 Aemtern |
141 |
3,691 |
2,039,075 |
Die Territorialeintlieilungen des Königreichs in administrativer Beziehung sind indessen nicht für alle Zweige der Staatsverwaltung die nämlichen; so zerfällt zum Behufe der Justizverwaltung das Land in 4 Appella- tionsgerichtshezirite, welche, soweit thunlieh, an Flächeninhalt und Ein- wohnerzahl sich gleich gestellt sind, und in Bezug auf die Finanz Ver- waltung: 1) in Steuer bezirke, deren in den Erblanden für die Erhebung der direkten Abgaben 3 Steuerkreise mit Bezirks- steuereinnahmen gebildet worden sind; die Oberlausitz zerfällt. Wegen ihrer besonderen Steuerverfassung, in den Landkreis und in die Bezirke der Vierstädte; und 2) in die Distrikte von 15 Haupt- zoll- und Haup tsteueräm tern für die Erhebung der indirekten Ab- gaben. In Bezug auf die Verwaltung des Staatsgutes sind die Staats- Waldungen, deren es nur in den Erblanden gibt, in 14 Forstbezirke und 1 Oberforstmeisterei eingetheilt; für die Verwaltung des Berg- wesens bestehen 8 Berg revi ere, welche die Bezirke der Bergämter ausmachen. |
Physische Beschaffenheit, Gestaltung des Landes. — Der Süden Sachsens ist gebirgig, der Norden eben. Gegen zwei Fünftel des Areals ist Gebirgsland, zwei Fünftel Hügelland, und nur ein Fünftel Ebene. In geologischer Hinsicht lassen sich 4 Gebirge und 3 grosse Bassins un- terscheiden, von denen einige in den äusseren Reliefformen des Landes zwar weniger hervortreten, aber in den Strukturverhältnissen desselben deutlich zu erkennen sind. Nach Ausdehnung und Erhebung am meisten hervortretend Und die orographischen Verhältnisse des Landes vorzugsweise beherrschend, erscheint das Erzgebirge, welches sich vom Elbthal von NO. nach SW. bis in das Voigtland zieht, und weiterhin an das Fichtelgebirge sich anschliesst. Fast in paralleler Richtung mit dem nördlichen Abfalle des- selben zieht sich, von Leuben bei Oschatz bis Glauchau, eine Erhebung des Landes, die man ihrer Lage nach als Sächsisches Mittelgebirge bezeich- nen könnte, und nördlich von ihr zieht sich ein kleiner, der äussern Form nach fast verschwindender, nur im Colmberg aufragender Höhen- zug, der sich indess seinem Gesteine nach von Strehla bis in die Gegend von Grimma und Borna verfolgen lässL Auf dem rechten Elbufer, in der Lausitz und einem Theil des Meissner Kreises sind viele Massen bergigen Landes, die als Lausitzer Gebirge im „Hochwald" bei Zittau 2,350', in der „Hohen Lausche" 2,469' aufsteigen, im Elbsandsteingebirge (zu beiden Seiten der Elbe) den Namen der „Säch sis ch en Schweiz" führen, im Süden weit nach Böhmen sich hineinerstrecken, sich dem Erzge- birge anschliessen, und schroffe Felsmassen und viele einzelne freistehende felsenkegel zeigen, die im grossen Winterberge 1,716, im Lilienstein 1,254 Und im Königstein 1,104' Höhe erreichen. Zwischen dem Erzgebirge und Mittelgebirge, die bei Siebenlehn dicht an einander treten und geogno- stisch zusammenhängen, ist das grosse Erzgebirgische Bassin, welches sich vom westlichen Rande des Zellaer Waldes über Haynichen, Franken- oerg und Chemnitz bis Glauchau und Zwickau erstreckt, und jenseits der Zwickauer-Mulde in das grosse Thüringische Bassin tritt. Zwischen de«) Mittelgebirge und dem Colmberger Höhenzug ist ein durch mächtige Por- Phyrbildungen erfülltes,, in seiner Tiefe noch wenig erforschtes Bassin, ^velches nach Südwesten zu ebenfalls in das Thüringer Bassin mündet, "nd nordöstlich von diesen drei Gebirgszügen und dem Lausitzer Gebirge ^ieht sich das Bassin des Elbthales hin. Der höchste Punkt des Landes ist der Fichtelberg bei Oberwiesenthal im Erzgebirge, 3,761'; andere bemerkenswerthe Höhen desselben Gebirges sind: der Eisenberg 3,167', der Auersberg 3,134' der Rammeisberg 2,966', und der Bärenstein 2,736'. Die mittlere Meereshöhe Sachsens wird auf 1,100' angegeben. — Die nördliche Tiefebene des Landes ist eine fast ununterbrochene Be- deckung von aufgeschwemmtem Land, über welcher der Colmberg bis 963' aufsteigt. Der niedrigste Punkt derselben ist Strehla an der Elbe, 260' hoch. — Gewässer: Sachsen ist trefflich bewässert, zumal im Erz- gebirge. Der Hauptstrom ist die Elbe, die aus Böhmen kommend das Land in einer Länge von 16 Meilen in nordwestlicher Richtung, bei König- stein, Pirna, Dresden uud Meissen vorbei, durchströmt und unterhalb Strehla nach Preussen hinübertritt. Die mitUere Breite des Flusses be- trägt 333,5 Ellen (bei Königstein 172, unter Meissen 556), die mittlere Geschwindigkeit 3 Fuss in 1 Sekunde, die mittlere Tiefe bei NuU-Wasser- stand 7 Fuss. Alle Gewässer, welche Sachsen berühren oder durchströ- men (mit Ausnahme der Neisse bei Zittau, welche dem Gebiet der Oder angehört), fliessen der Elbe zu. Grössere Gewässer, w-elche sich inner- hafb Sachsens mit der Elbe vereinigen, sind, von rechts: die Kirnitzsch, Sebnitz, Wesenitz, Priessnitz und der Grödler Flosskanal; von links: die Königsteiner Flösse, die Gottleube, Müglitz, Weisseritz, Saubach, Triebitzsch, Ketzer, Jahna, Döllnitz und der Bruchbach; ausserhalb der Grenzen empfängt sie aus Sachsen: die Freiberger und Zwickauer Mulda (mit der Pöhl, Flöha und Zschopau) die weisse Elster (mit der Pleisse durch die Saale), die schwarze Elster (mit der Röder und Pulsnitz), und die Spree. — Eigentliche Seen hat Sachsen nicht, dagegen zahlreiche Teiche, besonders im nördlichen Theil des Landes, die zusammen ein Areal von 18,200 Acker bedecken; die bedeutendsten derselben sind der Göttwitzer- und Horstsee bei Mutschen, der Breitinger See bei Borna, und die Moritzburger Teiche. — Mineralquellen finden sich in bedeuten- der Zahl; laue, alkalische Thermen sind: das Wiesenbad bei .\nnaberg und das Wolkensteiner Bad; Säuerlinge sind zu Elster bei Adorf; kalte Schwefelquellen zu Schmeckwitz, und salinische Eisenquellen zu Augustus- bad bei Radeberg, zu Schandau, Berggiesshübel, Tharand etc. — Das Klima ist im Ganzen sehr gesund, auffallend aber der Unterschied des Klimas zwischen den verschiedenen Landestheilen. Die hohen Gebirgs- gegenden des Erzgebirges, dicht an der Böhmischen Grenze (zumal am Fichtelberge — dem sächsischen Sibirien) sind von rauher klimatischer Beschaffenheit. Bei Johanngeorgenstadt, Eibenstock, Altenberg, Zinnwald, Fürstenau und in den Waldrevieren des Voigtlandes reifen nicht alle Ge- treidearten. Am mildesten ist das Klima längs der nördlichen Grenze und in den Thalgegenden der Elbe, Mulde und Pleisse. Die mittlere Jah- reswärme des Landes ist + 7«, in Dresden + 9,7, in Leipzig 12,4, in Oberwiesenthal (2,777') + 4,7. Die mittlere Regenmenge beträgt 24 par. Zoll (in Dresden 20,9, in Zittau 22,4, in Freiberg 28,7, in Oberwie- senthal 30,4). Je höher das Land, desto geringer die Zahl der Gewitter, desto dichter und häufiger die Nebel, grösser die Niederschläge und hef- tiger die Winde. An Naturprodukten, welche zum Theil auch zur .Ausfuhr dienen, ist Sachsen sehr reich; es erzeugt Brodfrüchte in Menge, verschiedene Handelspflanzen, auch etwas Wein, viel Obst und Holz; be- sitzt die gewöhnlichen Hausthiere, viel Wild, Fische in Menge, und Per- lenmuscheln in der weissen Elster; Silber und andere nützliche Metalle, mehrere Arten von Edelsteinen, Bausteine in Menge, verschiedene Erden, sehr viel Torf, einen grossen Reichthum an Steinkohlen, dagegen kein Salz, da die reichen Salinen, die das Land vor der Theilung besass, sämmtlich an Preussen mit abgetreten werden müssten. —
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Nach der Zäh- lung von 1855 belief sich die Bevölkerung auf 2,039,075 Seelen, der Staat gehört mithin, da 7,420 Bewohner auf 1 Qu.-.M. kommen, zu den am dich- testen bevölkerten Europa's. 1834 zählte das Königreich 1,595,668; 1843: 1,757,800; 1846: 1,836,664; 1849: 1,894,431, und 1852: 1,987,612 Bewohner, hatte mithin im Jahresdurchschnitte von 1834—1852 seine Be- |
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31. — Sachsen.
völkerung um 1,42 Prozent vermehrt. Die Zahl der Geburten betrug 1852: 80,322 (41,446 männliche, 38,876 weibliche), die der Gestor- benen 58,739 (30,761 männliche, 27,978 weibliche). Im Jahresdurch- schnitt von 1834—1849 kommt auf 24,70 Bewohner 1 Geburt, auf 33,37 Bewohner 1 Sterbefall. Die mittlere Lebensdauer beträgt 33,37 Jahre. — Nach dem Geschlecht geschieden zerfiel die Bevölkerung 1855 in 994,154 männliche und 1,044,921 weibliche Bewohner. Die Zahl der Familien be- trug 1852: 424,908, die Zahl der Gebäude 236,680. Wohnplätze waren 1852 im Ganzen 4,318 im Lande, und zwar 143 Städte, 3,160 Landge- meinden und 1,016 Rittergüter. Die Städte zählen 704,910, die Landge- meinden und Rittergüter 1,282,702 Bewohner. Von den Städten hatten 2 eine Bevölkerung von 60—110,000 Einwohnern, I von 30—40,000, 6 von 10—15,000, 8 von 7—10,000, 12 von 5—7,000, 29 von 3—5,000, 43 von 2—3,000, 30 von 1—2,000, 10 von 500—1,000 und 1 hatte unter 500 Einwohner (in Bezug auf die Landtagswahlen werden nur 139 Städte ge- zählt). Die Haupt- und Residenzstadt Dresden zählte 1855 (einschliess- lich des Militärs) 108,732, Leipzig 69,986, Chemnitz 35,221, Frei- berg 16,998, Zwickau 15,300, Plauen 13,527, Glauchau 12,180, Zittau 11,200, Bautzen (Budissin) 11,105, .Annab erg 9,418, Meissen 9,350, Reichenbach 9,000, Meerane 8,725, Crimmitzschau 8,483, Schneeberg 7,838, Grossenhain 7,810, Werdau 7,608, Zschopau 7,417, Mittweida 7,322, Frankenberg 7,289, Döbeln 7,200, Eiben- stock 6,500, Pirna 6,450 und Hainichen 6,276 Einwohner.
Stammverschiedenheit, Ständeverhältnisse. — Der Abstam- mung nach sind die Bewohner des Königreichs Sachsen Oberdeutsche und zwar Obersachsen; Wenden, slavischer Abkunft, sind gegen 50,000 im Lande (im Kreisdirektionsbezirk Bautzen); Juden zählt man 1,184 (677 männliche, 507 weibliche) Individuen. — Die Sachsen bilden den Uebergang zwischen den Süd- und Norddeutschen, sind meist wohl- gebildet im Körperbau, bieder, bedachtsam, verschlossen, bescheiden, dienstfertig und im höchsten Grade höflich; ein bewundernswerther Fleiss, Sinn für Gerechtigkeit, Empfänglichkeit für die Fortschritte des mensch- lichen Geistes, Sparsamkeit und höchste Genügsamkeit zeichnen sie be- sonders aus. Die Bergbewohner, der dürftigere Theil der Bevölkerung, sind noch gutmüthiger und gefälliger, als ihre Brüder im fruchtbaren Flachlande, hängen mit Liebe ihrem Geburtslande an, und besitzen bei Weitem die Auswanderungslust nicht, welche im südwestlichen Deutsch- land sich so häufig zeigt. Ungemein thätig, fristen sie durch angestrengte Arbeit bei geringem Lohn ihr Leben oft kümmerlich; sind Freunde von Musik und Tanz, und im Gebirge leidenschaftliche Vogelsteller und vogei- abrichter. Viele Eigenthümlichkeiten in Sitten und Tracht zeigen die |
Wenden, die ihre Sprache beibehalten haben, jetzt in den Schulen aber auch Deutsch lernen müssen. Sie besitzen die feinere Bildung der Sach- sen nicht, sind auch weniger fleissig und mässig, dagegen aber sehr frohsinnig, sparsam und gastfrei, hartnäckig und trotzigen Sinnes. Nach den Ständen zerfäRt die Bevölkerung in den Adel, der sich wieder in den hohen und niedern theilt, die Geistlichkeit, den Bürger- und Bauernstand. Die Rechte der Landeseinwohner stehen für alle in glei- chem Maasse unter dem Schutze der Verfassung. Der Beschäftigung nach waren 1849 in der Land- und Forstwirthschaft 610,814, in der In- dustrie 972,449, in Handel und Verkehr 87,620, in Wissenschaften, Kün- sten und in Kriegsdiensten 84,661 Personen thätig, 43,653 Personen leiste- ten persönliche Dienste, und ohne Gewerbe, Beruf und Berufsangabe waren 95,234 Personen.
Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhaltnisse. — Der Konfession nach gehört die Mehrzahl der Bevölkerung der evange- lisch-lutherischen Kirche an; Reformirte zählt man 2,703, Ka- tholiken 35,124, Griechen 98, Deutschkatholiken 1,848, und Juden 1,184. Alle bestehenden Konfessionen sind insofern dem Staate untergeordnet, als dieser die fotestas ecdesiastica oder wenigstens das jus circa sacra über sie ausubt. Das Königliche Haus bekennt sich seit 1697, wo August IL, um zum Könige in Pohlen gewählt werden zu können, den katholischen Glauben annahm, unbeschadet der im Lande herrschenden lutherischen Religion, zur katholischen Kirche. Die landesherrliche Kirchengewalt über die evangelischen Glaubensgenos- sen wird, so lange der Komg einer andern christlichen Kirche zugethan ist, von einer Behörde ausgeübt, die aus dem Minister des Kultus und zwei andern evangelischen Mitgliedern des Gesammtministeriums zusam- mengesetzt ist. Als evangelische .Mittelbehörde besteht das Landeskon- sistorium, welches in allen wichtigeren Angelegenheiten vom Kultus- ministerium gehort werden muss. Sonst wird die Leitung der Angelegen- heiten der evangelischen Kirchen und Schulen dsr einzelnen Kreise von den Kreisdirektionen, unter Mitwirkung der bei diesen angestellten Kir- chen- unu Schulraihe, und in unterer Instanz durch die Kirchen-Inspek- tionen (die aus den Ortsobrigkeiten und Superintendenten gebildet werden) besorgt Die Schönburgischen Rezessherrschaften haben ein besonderes Unterkonsistorium zu Glauchau. Die Superintendenten stehen an a^ spitze der Diöcesen oder Ephorien, deren im Ganzen 35 bestehen pm Kreisdirektionsbezirk Dresden 8, Leipzig 11, Zwickau 15 und Bau- " Von-zerfallen in Parochiën (889), in denen sich zusam- men i,20o Kirchen befinden. Zu Dresden besteht ein evangelisches Hotaiinisterium, Für die katholische Kirche ist in den Erblan- |
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den das apostolische Yikariat zu Dresden, welchem ein katholisches Konsistorium untergeordnet ist, und in der Oberlausitz das Domstift St. Petri in Bautzen die oberste geistliche Behörde. Die katholische Kirche besitzt im Königreiche 20 Parochiën mit 27 Kirchen (ausschliess- lich der Simultankirchen und Kapellen), und in der Oberlausitz bestehen 2 Nonnenklöster (Marienstern und Marienthal). Neue Klöster dürfen nicht errichtet und Jesuiten und andere geistliche Orden verfassungsmässig nie aufgenommen werden. Die R eform irte n bilden 2 Gemeinden mit 2 Kir- chen (in Dresden und Leipzig), und stehen unter den Konsistorien beider Städte. Die Griechen besitzen 1 Kapelle zu Leipzig. Die Deutsch- katholiken, die 4 Parochiën ohne eigene Kirchen besitzen, stehen un- ter einem von den Gemeinden selbst ernannten Landeskirchenvor- stand zu Dresden, und die Israeliten, die eine Synagoge zu Dresden Und eine zu Leipzig besitzen, haben als geistliche Mittelbehörden die Ortsobrigkeiten. — |
Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Bezüglich der geisti- gen BRdung nimmt Sachsen einen der ersten Plätze in der Reihe der deutschen Staaten ein. Die VolksbRdung ist allgemein verbreitet, und hohe wie niedere Lehranstalten erfreuen sich der trelTRchsten Einrich- tung. Der Volksunterricht wird in den Elementarschulen er- theüt, die jedes Kind in der Regel vom vollendeten sechsten Jahre an bis zum Ilten besuchen muss, und deren Zahl sich auf 1,924 evange- Rsche, 38 katholische und 2 jüdische beläuft. Die Mittel zur Errichtung und Unterhaltung der Völksschulen haben die Schulgemeinden aufzubrin- gen, aus deren Mitte ein Schulvorstand unter Vorsitz des Pfarrers ge- \vählt wird. Die Zahl der schulpflichtigen Kinder belief sich 1852 auf 157,389 Knaben und 159,932 Mädchen. Privatschulen, deren eine Menge in den grösseren Städten des Landes bestehen, bedürfen besonderer Ge- nehmigung. Sonntagsschulen (für Handwerker, Fabrikarbeiter) bestehen 7i mit 8,100 Schülern, und Schullehrerseminarien zur Bildung von Volks- schullehrern 8 (zu Dresden 2, zu Bautzen, Freiberg, Waldenburg, Grimma, Plauen und Mildenau bei Annaberg) mit mehr als 400 Zöglingen. Zur humanistischen Ausbildung sind die beiden Landes- oder Fürsten- schulen zu Meissen und Grimma, und 9 Gymnasien (je zwei in Leipzig hnd Dresden, und je 1 in Bautzen, Freiberg, Plauen, Zittau und Zwickau) bestimmt. Die höchste gelehrte Unterrichtsanstalt ist die Landes- Jiniversität zu Leipzig (gestiftet 1409), die aus den gewöhnlichen 4 Fa- kultäten besteht, mit 110 Professoren und Docenten und durchschnittRch "00 Studenten. Mit ihr sind noch eine Menge Anstalten verbunden: 1 BibRothek mit über 100,000 Bänden, 1 homiletisches und 1 philologi- sches Seminar, 1 Sternwarte, 1 botanischer Garten, 1 anatomische An- stalt, 2 chemische Laboratorien, 1 kRnisches und polyklinisches Institut, 1 Entbindungsschule, physikalische und archäologische Sammlungen etc. Zu Dresden besteht 1 chirurgisch-medizinische Akademie, ver- bunden mit 1 Hebammeninstitut, Thierarzneischule und botanischem Gar- ten, und an technischen Lehranstalten die polytechnische Schule zu Dresden, die mittleren Gewerbschulen in Chemnitz, Plauen und Zittau, und die Baugewerkschulen zu Dresden, Chemnitz, Leipzig, Plauen und Zittau. Sonstige höhere Lehranstalten sind: die berühmte Bergakademie zu Freiberg, die Bergschule zu Freiberg, die Forst- und landwirthschaft- Rche Akademie zu Tharand etc., 5 Handelsschulen, 4 Weberschulen, 1 Turnlehrerbildungsanstalt (zu Dresden), 2 Taubstummeninstitute (Dres- den und Leipzig), 1 Blindenanstalt. Militärschulen sind: die Kadet- ten- und ArtiRerieschule zu Dresden, die Militärreitschule für Offiziere und Unteroffiziere, die Garnisonsschule zu Dresden und die MiRtärerzie- hungsanstalt zu Struppen. — Hülfsanstalten für Wissenschaf- ten sind: die königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft zu Dresden (Bibliothek mit 300,000 Bänden und 3,000 Handschriften; An- tikenkabinet, Münzkabinet, PorzeRansammlung, Grünes Gewölbe, Gemälde- gallerie, Sammlung von Gypsabgüssen, Gewehrgallerie, historisches Museum, Kupferstichkabinet, Naturalien- und MineraRensammlung, mathematischer Salon, Modellkammer), und die mit der Universität verbundenen Anstal- ten; mehrere Gelehrtenvereine zu Dresden und Leipzig, die beiden Aka- demien der bRdenden Künste zu Dresden und Leipzig, zur Ausbildung von Künstlern in der Malerei, Bildhauerei und Architektur; das Musik- konservatorium zu Leipzig, und 8 Theater (darunter das königl. Hof- theater zu Dresden). Der literarische Verkehr ist nirgends grösser, als in Sachsen, und die literarische Thätigkeit der sächsischen Verleger verhält sich zu der aller übrigen deutschen Staaten wie 1 : 4. Der säch- sische Buchhandel macht den sechsten TheR der gesammten deutschen Buchhändlerschaft aus. Leipzig, der Mittelpunkt des deutschen Buchhan- dels, zählt 145 Firmen, Dresden 36 Buch-, Kunst- und Masikhandlungen.
Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthschaft steht auf einer hohen Stufe der Vollkommenheit, wird meist rationell betrieben und ist im steten Fortschreiten begriffen. Von dem Boden des König- reichs werden 1,344,474 sächsische Acker als Ackerland, 70,024 Acker als Gärten, 301,550 als Wiesen, 56,168 als Weiden, 827,225 als Waldun- gen, 20,373 als Teiche, 3,080 als Weinland, 3,121 als Steinbrüche etc, |
Bromme's Hand-Atlas. — Saclisen. b.
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benutzt, und 40,478 Acker umfassen der Steuer nicht unterworfene Ob- jekte. Die Dreifelderwirthschaft ist vorherrschend; im Voigtlande die Vierfelderwirthschaft, im Erzgebirge die Eggartenwirthschaft. Obwohl mit Sorgfalt betrieben, deckt doch, bei der grossen Bevölkerung des Lan- des, der Ackerbau den Bedarf nicht, und jährlich muss Getreide einge- führt werden. Den fruchtbarsten Getreideboden haben die sogenannten Pflegen bei Lommatzsch, Pegau, Leissnig, Bautzen und Zittau, und das linke Elbufer von Pirna bis Meissen; arm ist der Boden im Obererzge- birge. Roggen, Weizen, Gerste und Hafer sind die Haupt-Getreidearten; Heidekorn kommt auf der rechten Elbseite, Manna oder Schwaden um Bautzen vor; Hülsenfrüchte werden aRgemein gebaut; KartoflTeln sind in Menge vorhanden (über 14 Mill. Schefl'el jährlich), und in manchen Gegen- den des Erzgebirges das einzige Subsistenzmittel; Kohl, Rüben, Zucker- rüben und Möhren werden im Unterlande gebaut. Von Oelgewächsen werden Reps und Rübsen in Menge gewonnen. Der Flachsbau ist im Erz- gebirge, im Voigtlande, in der Lausitz und einem Theil des ehemaligen Meissnerkreises ein wesentlicher Erwerbszweig; von Handelspflanzen wer- den Weberkarden (bei Lommatzsch etc.), Tabak (bei Dresden, Leipzig), Krapp, Safflor, Hopfen, Cichorie und Chamille (bei Borna) gewonnen. Der Obstbau wird sehr stark betrieben; Wein an der Eibe, besonders um Meissen gebaut (jährRch gegen 27,000 sächs. Eimer). — Die Vieh- zucht ist von grosser Bedeutung; die Schafzucht nimmt den ersten Rang in Deutschland ein; die Schafe (1853: 485,117) sind fast durch- gehends durch Merino's veredelt, und die sächsische Elektoralwolle steht der besten spanischen WoRe gleich. Königl. Stammschäfereien sind zu Rennersdorf bei Stolpen, Hohenstein und Lohmen. Die WoRproduktion beträgt circa 12,000 Centner. Die Rinderzucht ist am besten im Voigt- lande und Erzgebirge; die Zahl der Rinder betrug 1853: 610,836. Pferde zählt man 94,925 (eine Landesbeschälanstalt ist zu Moritzburg); Esel, meist in der Umgegend von Leipzig, 4—500; Ziegen (am häufigsten im Erzgebirge) 74,726; die Schweinezucht ist auf der rechten Elbseite be- deutend; die Federviehzucht wird vorzugsweise bei den Wenden betrie- ben; die Bienenzucht ist in der Lausitz besonders lohnend (die Zahl der Bienenstöcke im Lande beträgt gegen 55,000), und für die Seidenzucht, die um Dresden und Leipzig betrieben wird, besteht zu Leipzig eine Musteranstalt. — Die Fischerei ist von grossem Belange: die Teich- flscherei liefert Karpfen und Hechte; die Elbflscherei Welse, Stöhre, Zan- der, .Aale und Lachse; die der Gebirgsbäche Forellen; die weisse Elster und deren Zuflüsse im Voigtlande Refern Perlmuscheln in geringer Zahl. Die Jagd ist erheblich; kleines Wild ist in Menge vorhanden, Schwarz- wild weniger; von wildem Geflügel findet man vorzugsweise Rebhühner und (um Leipzig herum) Lerchen in ausserordentlicher Zahl.
Der Bergbau ist, bei dem Reichthum des Landes an Mineralien, von grosser Wichtigkeit. Der Metallbergbau, obwohl Regal, aber durch Verleihung fast durchgehends im Besitze von Gewerkschaften oder Eigenlöhnern, verbreitet sich über den ganzen obern Theil des ehemaR- gen erzgebirgischen und voigtländischen Kreises, und erstreckt sich auf eine grosse Menge von Erzen, besonders aber auf silberhaltige Blei-, Zinn-, Eisen- und Kobalterze. Die Ausbeute an Silber beträgt jährlich 80,000 Mark. Im Jahre 1854 wurden ausgebracht: 347,649 Centner Sil- bererze, 42,.Centner (sRberarme) Bleierze, 19,833 Fuder Eisenerze, 714 Schock Zinnerze, 1,332 Centner Zinkerze, 169 Centner Wismutherze, 5,866 Centner Kobalterze, 15,840 Centner Arsenikerze, 266 Centner Wolf- ramerze, 26 Centner Uranerze, 27 Centner Nickelerze, 9,174 Centner Kiese (ausschliesslich Arsenikkies), 108,240 Centner Zuschlagerze etc., zusam- men im Werthe von 1,526,600 Thlr. — Die Hochöfenausbeute beläuft sich auf 140—150,000 ZoRcentner jährlich, wovon 110,000 Centner auf Roh- eisen kommen. Ausser den genannten Erzen werden auch noch etwas Kupfer, Braunstein, Galmei, Zinnober und Schwefel gewonnen. Der Me- tallbergbau beschäftigte 1854: 11,279 Bergleute und 1,059 Taglöhner, die auf den Gruben, jPochwerken und Wäschen anfuhren. Im (ganzen Königreich waren 1850 gangbar: 25 königliche, 176 gewerkschaftliche und 226 Eigenlöhnergruben, zusammen 427 (1834 befanden sich in den 6 Bergamtsrevieren 514 gangbare Gruben oder Zechen, und zwar 27 könig- liche, 241 gewerkschaftliche und 246 Eigenlöhner); ferner waren im Be- triebe: 8 Zinnhütten, 5 Arsenikwerke, 4 Silberschmelzhütten, 2 SRber- Amalgamirwerke, 1 Wismuthhütte, 2 Vitriol- und Schwefelwerke, 1 Vitriol- werk, 23 Eisenhüttenwerke mit 17 Hochöfen, 16 Giessereianstalten, 15 Kupolöfen, 47 Frisch- u. Schmelzfeuer etc., und die vom Berg- und Hütten- wesen lebende Bevölkerung zählte mehr als 50,000 Individuen. — Durch den industriellen Aufschwung der neueren Zeit ist der Bau auf Stein- kohlen, namentlich im Plauenschen Grunde bei Dresden und in der Gegend von Zwickau ungemein gestiegen; von geringerer Bedeutung ist er bei Hainichen, Frankenberg, Eberdorf und Flöhe. Braunkohlen werden in Menge in der Gegend von Zittau und an einigen andern Punk- ten der Oberlausitz gegraben. Der Steinkohlen- und Braunkohlenbau ist überall Zubehör des Grundeigenthums. Im J. 1854 zählte man 81 Stein- kohlen- und 119 Braunkohlenw-erke, mit 10,000 Arbeitern, von welchen die ersteren 10,550,189, die letzteren 2,724,092 Schefl^'el zu Tage förder- ten. Torf ist besonders im Erzgebirge in Menge vorhanden; Kalk wird, mit Ausnahme der Oberlausitz, überaR hinreichend gewonnen; Marmor, der selbst zu Künstarbeiten brauchbar ist, liefern mehrere Brüche im Erzgebirge; Dachschiefer findet sich in der Gegend von Lössnitz, Thum etc.; Bausteine kommen in Menge vor, und die schönen Sandsteinbrüche der oberen Elbgegend liefern namhafte Handelsartikel nach dem nörd- lichen Deutschland. Ein grosses W'etzsteinlager ist bei Oschatz, und feine Porzellanerde findet sich besonders bei Aue. Von Edelsteinen kommen Granaten, Saphir, Topas, Karneol, Amethyst, Achat, Bergkrystall, Onyx etc. im Erzgebirge in Menge vor. Salz besitzt der Staat keines, und wird dasselbe aus Preussen (zufolge des Vertrags von 1819) um den Fabrika- tionspreis bezogen. Der wichtigste Ort für den Bergbau ist F reib erg. |
Die gewerbliche Industrie ist für das Land von der grössten Bedeutung; Sachsen gehört zu den gewerbthätigsten Ländern Europa's; der Gew'erbsfleiss bildet die Hauptgrundlage des Nationalreichthums; mehr als die Hälfte der Bevölkerung nährt sich durch die Industrie, und — mit Ausnahme Englands — besitzt kein Land verhältnissmässig so viele Fabriken, als Sachsen. Die handwerksmässigen ^Gewerbe und mechanischen Künste zählen gegen 56,000 Werkstätten und beschäf- tigen über 143,000 Individuen; die zum literarischen Verkehr ge- hörigen Anstalten zählen 631, die Handelsgewerbe 20,228 Etablisse- ments; die Verkehrsgewerbe 7,680 EtabHssements. Die Fabriken für Gespinnste beschäftigen 22,118, die für Gewebe 156,000, die Mühlenwerke gegen 10,000, die Fabriken in Metall oder überhaupt dem Bergbau angehörige oder verwandte Unternehmungen 13,400, an- dere Fabriken gegen 30,000 Arbeiter. — Die erste Fabrikstadt des Landes ist Chemnitz. — Die Leinwandfabrikation, der älteste Industriezweig des Landes, hat ihren Hauptsitz in der Oberlausitz, zumal in der Gegend von Zittau. Die Damastweberei ist in Grossschönau zur pössten Vollkommenheit ausgebildet; die Handspinnerei des Flachses ist über den grössten Theil des Landes verbreitet; Hauptsitz der Zwirn- fabrikation ist Laubegast und Lockwitz bei Dresden; die Fabrikation der Spitzen, Blonden und ausgenähten Waaren ist Haupterwerbszweig im Obergebirge. Die Tuchfabrikation ist von grossem Belange (in Werdau, Lössnitz, Kirchberg, Crimmitzschau, Oederan, Zschopau, Rosswein, Döbeln, Waldheim, Leissnig, Grimma, Hainichen, Grossenhain, Bischofswerda, Bautzen etc.); Kammwollfabrikate (Thibets und Merinos) Refern Reichen- bach im Voigtlande und die Schönburg'schen Rezessherrschaften; wollene Strümpfe Waldenburg; Strümpfe und Mützen von Streichgarn (für den Orient) Bautzen. Die Baumwollfabrikation, jetzt der bedeutendste Fabrikzweig, hat im Erzgebirge, Voigtlande und der Oberlausitz ihren Hatiptsitz. Die Sei denwaarenfabrikation findet sich vorzugsweise in Annaberg, Frankenberg und Penig; die Wachs t u chf a br ik a ti on in Leipzig, Chemnitz und Dresden. Die Lederindustrie ist in Frei- berg, Bautzen, Frankenberg, Dresden, Leipzig und Chemnitz zu Hause; die Papierfabrikation in Bautzen, Plauen, Sebnitz, Leipzig, etc.; die Tabaks- und Cigarrenfabrikation in Leipzig, Dresden, Zittau, Wür- zen etc.; die Holz- und Strohwaarenfabrikation ist ungemein leb- haft und blühend; die Spielwaaren-Verfertigung hat ihren Hauptsitz zu Seyfl'en, Heidelberg, Grünhainichen etc.; Bierbrauereien bestehen 772, Branntweinbrennereien 1,224. Die Industrie in .Metallen ist sehr blühend, in Eisen-, Kupfer-, Messing- und Blechwaaren sowohl, als auch in Gold- und Silberwaaren; die Farbenfabr'ikation ist von W-ichtig- keit; Schiesspulver liefern Dresden, Freiberg und Bautzen; dieStein- gutfabrikation wird in Breitenbach, Hubertusburg, RochRtz u. Colditz, die Töpferei vorzugsweise in PiRsnitz, Königsbrück, Kamenz, Rade- burg, Waldenburg, Penig et. betrieben. Weltberühmt ist die königL Por- zeRanfabrik zu Meissen. Die Glasfabrikation hat sich in neuester Zeif sehr gehoben. Serpentin st ein w aar en liefert das Städtchen Zöblitz; und Schriftgiessereien,Buchdruckereien, Kupfer- und Stahlstecbereien, lithographische und xylographische Anstalten bestehen in Menge, beson- ders in Leipzig. Gewerbevereine bestehen an 50 in den grösseren Städten des Landes, und tragen, wie die permanente Industrieaussteüung zu Leipzig, wesentlich zur Vervollkommnung der Industrie bei. —
Handel. — Der Handel Sachsens ist ungemein lebhaft und aus- gebreitet, und wird durch die sehr gewerbliche Thätigkeit ausserordent- lich gefördert. Der innere Verkehr wird durch die grosse Wasser- strasse der Elbe, sowie durch trefTliche, das Land nach allen Richtungen durchschneidende Chausseen und Eisenbahnen uud gut unterhaltene Vici- nalstrassen sehr erleichtert, der auswärtige Handel grösstentheRs durch Sachsens grosse Handelsstadt Leipzig vermittelt Auf Leipzigs drei grossen Messen (zu Neujahr, Ostern und Michaelis, mit einem jährlichen Umsatz von circa 60 Mill. Thlrn.) versammeln sich nicht nur Kaufleute aus ganz Europa, sondern auch aus Asien und Amerika, und sächsische Erzeugnisse gehen nach aRen Weltgegenden. Leipzig ist zugleich der Haupt- sitz des deutschen Buchhandels, der seine Börse dort errichtet hat. Das Königreich gehört seit 1833 dem Deutschen Zollvereine an. — Die Hauptausfuhrartikel des Landes sind: WoRe, Woll- und Baumwoll- waaren, Leinwand, Zwirn, Garn, Spitzen, Eisen- und Eisenwaaren, Stein- kohlen, Zinn, chemische Präparate, PorzeRan, Maschinen, Holzwaaren, Bücher, Kupferstiche und Lithographien, Strohgeflechte, .Marmor- und Ser- pentinwaaren, Sandsteine, Obst, Leipziger Lercl^en etc.; die Hauptein- fuhren: Kolonialwaaren, Südfrüchte, Salz, Wein, Getreide, Seide, Baum- woRe, Twist, Pelzwaaren, Glas, Papier, Seefische, Luxuswaaren etc. — Die bedeutendsten Handelsorte, ausser Leipzig, sind: Chemnitz, Dresden, Plauen, Zwickau, Zittau, Bautzen, Pirna und Riesa. Die Elbschifffahrt ist durch die Elbschifl'fahrtsakte vom 23. Juni 1821 geregelt. Dampfschiffe gehen von Riesa in Sachsen über Dresden bis nach Leitmeritz in Böhmen. Die Länge der gut unterhaltenen Staats- s trass en beträgt 455 Meilen. An Eisenbahnen besass das König- reich 1856: 73,93 Meilen im Betriebe, 20 M. im Baue und 8 M. projektirt; Staatsbahnen sind: die Sächsich-bay ris che Bahn von 23,52 M., die von Leipzig über Altenburg, Crimmitzschau Werdau, Reichenbach, Plauen an die bayerische Grenze und bis nach Hof führt (von Werdau nach Zwickau führt eine i,i2 M. lange Flügelbahn, und von Zwickau nach Bockwa eine 2/3 M. lange Kohlenbahn); die Chemn i tz-Ri es a er Bahn von 8.87 M.; die Sächsi s ch-böhmi s che Bahn, S.g M., von Dresden über Pirna, Königstein, Niedergrund, bis Bodenbach in Böhmen; die Säch- sisch-schlesische Bahn, 13.8 M., von Dresden über Bautzen, Löbau nach Reichenbach und von da nach Görlitz; die Verbindungsbahnen in Dresden 0,5 M., und in Leipzig 0,66 M. — Privatbahnen sind: die Leipzig-Dresdner Eisenbahn, 15,5 MeRen, an welche sich in Riesa die Chemnitzer- und die Juterbogk-Bahn anschliessen; die Leipzig- Magdeburger Bahn (1,5 M. in Sachsen), die Jü ter bog k-Ri es a- bahn (1,2 M. in Sachsen); die Löbau-Zittauerbahn, 4,5 M., die von Zittau bis Reichenberg in Böhmen, 3.5 M., fortgesetzt ist; die Leipzig- VVeissenfelser-Bahn, ein Zweig der Thüringerbahn, 4 .M.; die Al- ber ts-Eisenbahn, 1,95 M., von Dresden über Potschappel nach Tha- rand, mit 3 Zweigbahnen, 2,55 M., die von Potschappel nach Hänichen, nach Hermsdorf und nach GRtersee eehen; die Ch emniz-Zwickau er- bahn, 4,75 M-, über Hohenstein und^Glauchau, m.t einer Zweigbahn nach Gössnitz; die Zwickau-Schwarzenberger Bahn, über Schneeberg, 12 M., und die f h ar and - Fr ei b er g-Chem ni tz er Bahn von 8 Mei-
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Uber 100 M- Drahtleitungen. Banken zählt der Staat 6 (Leipziger Bank, Chemnitzer Stadtbank, ritterschaftlicher Kreditverein in Leipzig, landstän- dische Bank der Oberlausitz zu Bautzen, Landrentenbank zu Dresden, und allgemeine deutsche Kreditanstalt zu Leipzig. -
Münzen, Maasse nnd Gewicht. — Seit 1841 rechnet Sachsen nach Thalern zu 30 Neugroschen ä 10 Pfennige, im Zahlwerthe des 14-Thalerfusses. Landesmünzen in Gold sind: einfache, doppelte |
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31. — Sachsen.
und halbe Augustd'ore (33 Augustd'or wiegen 1 Mark; in Silber: 2-, 1-, ^/s-, Vs- und Ve-Tbalerstücke; Scheidemünze (in Silber) halbe, ganze und Doppel-Neugroschen; in Kupfer: 2- und 1-Pfennigstücke. Papiergeld: Kassenbillets zu 1, 5, 10, 20 und 50 Thaler; Noten der Leipziger Bank zu 20, 50, 100 und 500 Thlr.; Kreditscheine der Chemnitzer Stadtbank zu 1 Thlr.; Noten der Oberlausitzer Bank zu 5 Thlr., und Leipzig-Dres- dener Eisenbahnkassenscheine zu 1 Thlr. — Die Einheit des Längenmaasses ist die Dresdener Elle, von 24 Zoll ä 12 Linien (= 251,20 par. Linien); 1 Elle = 2 leipziger oder dresdener fuss; 100 leipziger Euss = 90,oio preuss. Fuss. 1 Stab = 2 Ellen; 1 Klafter = IV2 Stab; die Ruthe beim Feldmessen hat 7 Ellen 14 Zoll und wird in 10 Decimalfuss ä 10 Zoll ä 10 Linien getheilt; die Landruthe hat 8 Ellen. Die sächsische Post- meile hat 13,241,9 dresdener Ellen und ist = IVso geogr. Meile. Der sächsische Quadratfuss — 144 Qu.-Zoll; die geometrische Quadratruthe hat 230V36 sächs. Ouadratfuss; 100 sächs. Quadratfuss = 81,41 preuss. Quadratfuss. Feldmaass ist der sächsische Acker zu 300 geometr. Qu.- Ruthen; 100 sächs. Acker == 216,73 preuss. Morgen; der sächs. Morgen = 150 Quadratruthen. Die Hufe Landes wird in den verschiedenen Lan- destheilen zu 12, 15, 18, 24 bis 30 Acker gerechnet. Der sächs. Kubik- fuss hat 1,728 Kubikzoll; 100 sächs. Kubikfuss = 73,46 preuss. Kubik- fuss. Getreidemaass ist der dresdner Scheffel; 1 Scheffel = 7,900 sächs. Kubikzoll — 1.89 preuss. Scheffel; 12 sächs. Scheffel = 1 Malter; 24 sächs. Scheffel = 1 Wispel. Der Scheffel hat 4 Viertel ä 4 Metzen ä 4 Mässchen. Das Fuder Wein hat 22/5 Fass, das Fass 6 Eimer, der Eimer 48 dresdner Visirkannen (oder 72 dresdner Kannen) oder 54 leipziger Visirkannen (63 leipz. Schenkkannen). Die Schenkkanne hat 2 Nösel zu 4 Quartier; der Ohm hat 2 Eimer, der Eimer 2 Anker. Der dresdner Eimer = 0,99659 preuss. Eimer; 100 leipziger Eimer = 110,407 preuss. Eimer. Das dresdner Gebräude Bier hat 24 Fass, das Fass 2 Viertel oder 4 Tonnen oder 280 Visirkannen oder 420 dresdner Kannen; das leipziger Gebräude Bier hat 16 Fass oder 32 Viertel zu 2 Tonnen ä 75 Kannen ä 2 Nösel; die Kufe 2 Fass, der Eimer 72 Kannen. Die Einheit des Han- delsgewichts ist das (neue) Pfund, welches dem deutschen Zollpfund oder halben Kilogramm gleich ist. Der neue Centner hat 10 Halbstein zu 10 Pfund; das Pfund 10 Kilas zu 10 Hektas ä 10 Dekas k 10 As; der Stein 20 Pfund. Die Schiffslast hat 40 Centner, das Schiffpfund 3 Centner. fm Kleinverkehr wird das Pfund abwärts in 32 Loth a 4 Quentchen getheilt. Der leipziger Centner hat 110 Pfund, oder 5 Stein ä 22 Pfund. 100 leip- ziger Pfund sind 93,5249 neue sächs. Pfund oder 99,98« preuss. Pfund. Münzgewicht ist die deutsche (preuss.) Münzmark; das neue Juwelenge- wicht das Karat zu 4 neuen sächs. As (= Vs Gramm); Medizinalgewicht ist das preussische. —
»er Staat. — Staatsverfassung. — Sachsen ist ein durch Volksvertretung beschränktes und an die Bestimmungen einer Verfassungs- urkunde gebundenes untheilbares Erbkönigthum. Grundgesetze desselben sind: die Vrrfassungsurkunde vom 4. Sept. 1831, modifizirt durch die Abänderungs- und Ergänzungsgesetze vom 31. März 1849 und 5. Mai 1851, und das königL Hausgesetz vom 30. Dez. 1837. Als Wahl- gesetze für die Ständeversammlung gelten die Gesetze vom 24. Sept. 1831 und 7. März 1839, die in Folge der Begebenheiten der Jahres 1848 ausser Kraft gesetzt, durch königliche Bekanntmachung vom 3. Juni 1850 wieder hergestellt wurden. Die allgemeine Ständeversammlung für das ganze Königreich besteht aus 2 Kammern, die in ihren Rechten und Befugnissen einander gleich sind. Neben derselben besteht die besondere Provinzial- landtagsverfassung in der Oberlausitz und die Kreistagsverfassung in den alten Erblanden fort. Zur ersten Kammer der Ständeversammlung ge- hören: die volljährigen Prinzen des königl. Hauses; 1 Deputirter des Hoch- stifts Meissen; der Besitzer der Herrschaft Wildenfels, einer aus der Mitte der Besitzer der 5 schönburgischen Rezessherrschaften (Glauchau, Wal- denburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein); die Besitzer der Standes- herrschaften Königsbrück und Reitersdorf; der evangelische Oberhof- prediger; der Dekan des Domstifts St. Petri zu Bautzen; der Superinten- dent zu Leipzig; ein Abgeordneter des Kollegiatstifts zu Würzen; einer aus der Mitte der Besitzer der 4 schönburgischen Lehnsherrschaften (Rochsburg, Wechselburg, Penig und Remissen); 12 auf Lebenszeit ge- wählte Abgeordnete der Rittergutsbesitzer; 10 vom Könige nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannte Rittergutsbesitzer; die ersten Bürgermeister der Städte Dresden und Leipzig, und 6 Bürgermeister von 6, vom König nach Gefallen bestimmten Städten. Der Präsident wird vom König zu jedem Landtag besonders ernannt. Die zweite Kammer besteht aus 20 Abgeordneten der Ritterschaft, 25 der Städte, 25 des Bauernstandes und 5 Vertretern des Handels und Fabrikwesens. Ohne Zustimmung der Stände kann kein Bestandtheil des Königsreichs oder ein Recht der Krone veräussert werden. Das Königreich selbst ist ein untheilbarer Staat des Deutschen Bundes, in dessen Bundesversammlung Sachsen die dritte Stelle einnimmt, und im Plenum 4, im engern Rathe 1 Stimme hat. Das Königreich hat Anwartschaften auf die Länder der sächsich-ernestini- schen Linie, wenn diese in allen ihren Zweigen erlöschen sollte, hin- gegen würden nach dem Aussterben des jetzigen königL Mannsstammes die älteren Kreise (Dresden, Leipzig und Zwickau) an die Ernestinischen Agnaten, die Lausitz aber (nach dem Prager Frie'den von 1635) an Oester- reich zurückfallen. Ausserdem besteht eine im Jahre 1614 mit den Häu- sern Brandenburg und Hessen geschlossene Erbverbrüderung, welche im Falle des Erlöschens beider sächsischen Linien in Kraft treten würde. Nach dieser zufolge würde beim Aussterben Sachsens Hessen 2/3, Bran- denburg 1/3 des Staats erben; beim frühern Aussterben Hessens würde Sachsen 2/. und Brandenburg Va, und beim Aussterben Brandenburgs Sachsen und Hessen zu gleichen Theilen erben.
Staatsoberhaupt. — Der König, gegenwärtig König Johann (Sohn des Herzogs Maximilian, geb. 12. Dez. 1801, succedirte seinem Bru- der, dem Könige Friedrich August, am 9. Aug. 1854), ist souveränes Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, Und übt sie unter den durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen «US. Die Krone ist im Mannestamme der Albertinischen Linie nach dem {fechte der Erstgeburt erblich. Beim Erlöschen des Mannsstammes der •königlichen Linie fällt das Land (mit Ausnahme der Lausitz, die an Oester- deich fällt) an die Ernestinische Linie (zunächst an das Haus Weimar), öer König wird mit voHendetem 18. Lebensjahre volljährig. Während der Minderjährigkeit des Königs, oder wenn derselbe an der Ausübung der •Regierung auf längere Zeit verhindert ist, tritt für diese Zeit eine Re- gierungsverwesung ein, welche von dem der Thronfolge nächsten Agnaten geführt wird. Der König bekennt sich mit seiner Familie zur katholischen Konfession, und bezieht jährlich eine mit den Ständen auf die Dauer seiner Regierung verabschiedete Civilliste (seit 1. Jan. 1855 jährlich 570,000 Thlr. und 30,000 Thlr. jährliche Chatoullenbedürfnisse der Königin), welche als Aequivalent für die den Staatskassen überwie- senen Nutzungen des königL Domänenguts zu betrachten ist. Die übri- gen Glieder des königL Hauses erhalten aus den Staatskassen, nach Ver- abschiedung mit den Ständen, Apanagen, Witthümer und Heirathsgüter etc. |
TiteL — Der vollständige, früher von den Kurfürsten gebrauchte Titel wird nicht mehr angewendet; der abgekürzte ist: „Von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc. etc. etc." Der Thronfolger heisst „Kron- prinz" und wird, wie alle anderen Prinzen und Prinzessinnen des Alber- tinischen Hauses: „Königliche Hoheit" titulirt. Die volljährigen Prinzen sind „Herzöge zu Sachsen." — Residenz des Königs ist Dresden, im Sommer Pillnitz. KönigL Lustschlösser sind Moritzburg und Sedlitz; der Sekundogenitur gehört Schloss Wesenstein bei Dohna.
Wappen, Orden. — Das Staatswappen ist ein mit einer Königskrone gedeckter deutscher Schild, w^orin man in Gold fünf schwarze Balken sieht, über welche ein grüner Rautenkranz von der obern linken nach der untern rechten Ecke gezogen ist. Das Wappen ist mit dem Bande des Hausordens der Rautenkrone umgeben, und steht unter einem purpurnen, mit goldenen Franzen und Quasten besetzten Hermelinmantel, den eine Königskrone deckt. — Ritterorden bestehen 4: der königL Hausorden der Rautenkrone, als Hofehre, 1807 nach Annahme der KönigL Würde in einer Klasse gestiftet, für regierende Herren, Fürsten und hohe Staatsbeamte; der Militär- St. Heinrichsorden, gestiftet 1736, erneuert 1796, und 1829 mit neuen Statuten versehen, in 4 Klassen (an ihn schliessen sich die goldene und die silberne Militärverdienst- medaille an); der Civilverdienstorden mit der Umschrift: „für Ver- dienst und Treue", gestiftet 7. Juni 1815, in 3 Klassen, und der Al- brechtsorden (zum Andenken an den Stammvater der königl. Linie des Hauses Sachsen), gestiftet den 31. Dez. 1850, in 5 Klassen, für nütz- liche Dienste, bürgerliche Tugend und Erfolge in Wissenschaft und Kunst.
Hofstaat. — Die Spitze des königl. Hofstaats bildet das Mini- sterium des königL Hauses, zu dessen Ressort alle persönlichen Familien- und Vermögensangelegenheiten des königlichen Hauses, die oberste Leitung des gesammten Hofwesens, die Verwaltung der königL Civilliste, die oberste Aufsicht über das königL Hausfldeikommis und die dazu gehörigen wissenschaftlichen und Kunstsammlungen gehören. Oberste Hofchargen sind: der Oberhofmarschall, Oberkammerherr, Oberstall- meister, Oberschenk, Oberhofmeister der Königin, Hofmarschall, die Ober- hofmeisterin, der Oberhofmeister und der Hofmarschall der Königin Wittwe, der Generaldirektor der königL Musikkapelle und des Hoftheaters, und der Chef der Hofhaltung des Kronprinzen; Hofdepartements sind: das Oberhofmarschallamt, das Oberkammerherrndepartement, das Käm- mererdepartement, das Oberstallamtsdepartement, die Generaldirektion der Kapelle und des Hoftheaters, die katholische Hofgeistlichkeit. Die Königin und die übrigen Mitglieder des königlichen Hauses haben ihren besondern Hofstaat. —
Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die oberste, kollegiale Staats- behörde ist das Gesammt mini st eri um, welches aus den Vorständen der Ministerialdepartements zusammengesetzt ist. Für die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung bestehen sechs Ministerialdepartements: das Justizministerium, das Finanzministerium, das .Ministerium des Innern, das Kriegsministerium, das Ministerium des Kultus und öffentlichen Un- terrichts, und das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten. Ferner besteht (nach königlicher Verordnung vom 29.'Mai 1855) ein Staats- rath, welcher in allen von dem König an ihn verwiesenen Angelegen- heiten, namentlich in wichtigeren Gesetzgebungsfragen, zu berathen hat; und für die in Bezug auf Staats- und Regierungsangelegenheiten unmit- telbar an den König gerichteten Eingaben, eine Kabinetskanzlei. Eine oberste Centraibehörde ist ferner noch die Kommission für Ent- scheidung über Kompetenzzweifel zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden. Dem Gesammtministerium unmittelbar untergeordnet sind: die Oberrechnungskammer und das Haupt-Staats- archiv; unter dem Justizministerium stehen: das Ober-Appellations- gericht und der Oberstaatsanwalt, und die .\ppellationsgerichte Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen; unter dem Finanzministerium: die Zoll- und Steuerdirektion, das Ober-Bergamt zu Freiberg, die Ober-Post- direktion zu Leipzig, und die Landrentenbank-Verwaltung; unter dem Ministerium des Innern: die Kreisdirektionen zu Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen, die Generalkommission für Ablösungen und Ge- |
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meinheitstheilungen, die Brandversicherungskommission, und die königl, , Polizeidirektion zu Dresden; unter dem Kriegsministerium: das i Ober-Kriegsgericht, der Gouverneur der Residenz, und der Kommandant i der Festung Königstein, und unter dem Ministerium des Kultus und ; öffentlichen Unterrichts: das Landeskonsistorium, das apostolische Vika- \ riat, das Vikariatsgericht, und das kathol. geistl. Konsistorium. Für die ; innere Verwaltung ist das Königreich in 4 Kreisdirektionsbe- zirke eingetheilt, die wiederum in 14 Amtshauptmannschaften zerfallen. Die Städte Dresden und Leipzig sind in den meisten Ange- legenheiten von der amtshauptmannschaftlichen Wirksamkeit ausgenom- men, und die Schönburgischen Rezessherrschaften bilden insofern einen selbstständigen Verwaltungskomplex, als die Gesammtkanzlei der Fürsten und Grafen und Herren von Schönburg für gewisse, ihnen rezess- mässig ausschliessend übertragene Verwaltungsangelegenheiten, als Mit- telbehörde zwischen den schönburgischen Justizämtern und Patrimonial- gerichten und den Ministerien erscheint. Die Kreisdirektionen sind die Mittelbehörden des Ministeriums des Innern für die Verwaltungsange- legenheiten in dem, einer jeden angewiesenen Bezirke, zugleich aber auch Mittelbehörden für die übrigen Ministerien. Die Amtshauptleute stehen zu der Kreisdirektion des Bezirks, dem sie angehören, in dem Verhält- nisse delegirter Mitglieder, und haben in dem, einem jeden anvertrauten Bezirk ihre Aufmerksamkeit auf den Zustand des Landes überhaupt zu richten, und die Polizeiverwaltung in den Aemtern, so wie die Kommunal- angelegenheiten zu beaufsichtigen. — Die Justiz wird in einer bestimm- ten Instanxenordnung verwaltet. Die Gerichte sind bei Ausübung ihres richterlichen Amtes innerhalb der Grenzen ihrer Kompetenz von dem Ein- flüsse der Regierung unabhängig. Die privilegirten Gerichtsstände sind mit wenigen Ausnahmen aufgehoben; die Patrimonialgerichtsbarkeit (mit | Ausnahme in den Schönburgischen Rezessherrschaften) ist in Folge des Gesetzes vom 11. Aug. 1855 an den Staat übergegangen. Die Bezirks- gerichte (Kollegialgerichte), im Ganzen 19, und die Gerichtsämter (im Kreisdirektionsbezirk Dresden 28, Leipzig 30, Zwickau 41, und Bautzen 17) sind Gerichtsbehörden erste» Instanz und letztere gleichzeitig die un- teren Verwaitungs- und Polizeibehörden, und ihnen steht zugleich die weltliche Koinspektion in Kirchen-, Schul- und Stiftungssachen zu. Die Appellationsgerichte Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen bilden in ihren Bezirken die zweite Instanz für Civil- und Kriminalsachen, und sind zugleich aufsehende und verfügende Behörden. Die höchste richter-
liche Instanz für das ganze Land in Civil- und Kriminalsachen ist das Oberappellationsgericht zu Dresden. Besondere Gerichte erster Instanz für gewisse Personen und Sachen sind: die Militärgerichte, das Universitätsgericht zu Leipzig, die Elbezollgerichte, die Behörden für die in Ablösungs- und Gemeinheitstheilungs-.Angelegen- hejten vorkommenden Streitigkeiten, die kathol. Konsistorien zu Dresden und Bautzen für kathol, Ehesachen, das Ehegericht, und die Justizämter der Fürsten und Herren von Schönburg, Ferner bestehen für jeden gerichtsamtUchen Sprengel eine bestimmte Anzahl von Frie- densrichtern, welche, ausser der Polizeiverwaltung, an den Geschäften der gerichtlichen Polizei Theil nehmen. Im gerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, Als Civilrecht gilt zur Zeit noch das gemeine Civilrecht, das in mehreren wichtigen Partien durch besondere Gesetze vollständig geordnet worden ist. Der Civil- prozess beruht im WesentHchen auf der Prozessordnung von 1622 und deren Erläuterungen von 1724, modifizirt durch einzelne spätere Gesetze. Ein neues Strafgesetzbuch (vom 11. Aug. 1855) und eine neue Strafpro- zessordnung (mit Ausführungsverordnung vom 31. Juli 1856), so wie ein neues Militärstrafgesetz für das Königreich, wurden erlassen. Die Justiz- verfassung beruht im Hauptwerke auf der Gesetzgebung des Jahres 1835; durch Gesetz vom 11. Aug. 1855 wurden die Gerichtsbehörden erster In- stanz neu organisirt, und durch ein anderes Gesetz von demselben Datum das Institut der Friedensrichter neu eingerichtet. Der Leipzig eigenthüm- liche Handelsgerichtsprozess gründet sich auf die Handelsgerichtsordnung von 1682 und auf das Gesetz vom 21. Sept. 1839. Als Wechselrecht gilt das Deutsche, welches unterm 25. April 1849 publizirt wurde. |
Finanzwesen. — Die Geldbedürfnisse des Staats werden aus den Einkünften des Staatsguts und aus den Abgaben der Staatsbürger bestrit- ten. Das Staatsgut besteht als eine einzige untheilbare Gesammtmasse aus dem, was die Krone an Territorien, .Aemtern, Kammergütern, Domä- nen, den dazu gehörigen Fluren, Gebäuden und Inventarien, Grundstücken, Forsten und Mühlen, Berg- und Hüttenwerken, Regalien, Einkünften, nutz- baren Rechten etc. besitzt und erwirbt. Die Nutzungen desselben sind den Staatskassen so lange überwiesen, als dem König eine Civilliste von mindestens 500,000 Thlrn. bewilligt wird. Die direkten Abgaben be- stehen in der Grund-, der Gewerbe- und der Personalsteuer, und die in- direkten Abgaben aus dem Grenzzolle, dem Elbzolle, der Branntwein- steuer, der Biermalzsteuer, der Wein-, Tabaks-, Runkelrübenzucker-, der Schlacht- und der Stempelsteuer. Der Reinertrag der ordentlichen Einnahmen der Finanzperiode 1849—51 belief sich auf 24,695,673, der wirkliche Bedarf der Finanzperiode auf 1849 -51 auf 23,261,877 Thlr. Der Reinertrag der ordentlichen Einnahmen für jedes Jahr der Finanzperiode 1855—57 betrug 9,059,353 Thlr., und die Ausgaben eben so vieL Die ausserordentlichen Einnahmen beliefen sich von 1849—51 auf 18,314,207, und im ausserordentlichen Staatsbudget der Finanzperiode 1855—57 auf 7,793,250 Thlr. Die Ausgaben des aus- serordentlichen Etats sind in beiden Finanzperioden den Einnahmen gleichgestellt. Unter denen der Finanzperiode 1849—51 waren 15,519,093 Thlr. für den Bau und die Erw^erbung von Eisenbahnen bestimmt; im Budget für 1855—57 sind hierfür 7 MiR. Thlr. veranschlagt. —
Nach dem ordentRchen Budget für die Jahre 1858-1860 belief sich die Summe der Einnahmen eines Jahres auf 9,365,243 Thaler, die der Ausgaben auf eben so viel. Von den einzelnen Posten der Einnahmen erwuchsen: 1,144,010 Thlr. aus den Domänen und anderen Besitzungen; 2,685,655 Thlr, von den Regalien, so wie den damit ver- bundenen Verkehrs-, Fabrik- und Debits-Ansfalten; 902,528 Thlr. von Kapitalzinsen, Administrations- und zufälligen Einkommen; 1,996,000 Thlr. aus ordentlichen direkten Abgaben; 2,545,050 Thlr. aus ordentlichen in- direkten und 92,000 Thlr, aus ausserordentlichen indirekten Abgaben. — Die Hauptposten der Ausgaben bestanden: in 3,728,415 Thlr. für allgemeine Staatsbedürfnisse; 27,800 Thlr. für das Gesammtministerium und Dependenzen; 376,854 Thlr. für das Departement der Justiz; 772,116 Thlr. für das Departement des Innern; 452,779 Thlr, für das der Finanzen; 1,988,568 Thlr. für das Militärdepartement; 292,991 Thlr. für das Depar- tement des Kultus und öffentlichen Unterrichts; 89,745 Thlr. für das des Auswärtigen; 23,000 Thlr. Beitrag zu den Ausgaben des Deutschen Bun- des; 606,484 Thlr, für den Pensions-Etat; 859,160 Thlr. für den Bau- Etat, und 147,331 Thlr, für den Reserve-Fonds, —
Staatssehuld. — Die Gesammtsumme der Staatsschuld belief sich am Schlüsse des Jahres 1857 auf 61,324,013 Thlr., und bestand dieselbe in:
Sprozentigen Oblisationen vom Jahre 1830 ............. 7,390,100 Thlr.
4prüz. Staatssch.-Kassenscheinen vom. J. 1847 ................9.329,500 „
4'/iPfoz. Staatssch.-Kassenscheinen vom J. 1851 ..........14,770,000 ,,
4proz. Staatssch.-Kassenscheinen von 1852 nnd 1835 14,470,800 „
3proz. Staatssch.-Kassenscheinen vom J. 1855 ................4,469,400 ,,
Sachs.-Schlesische Eisenbahn-Aktienschuld ......................3,873,200 ,,
' 54,303,300 Thlr.
Hierzu noch: ältere Schuld...............................18,713 ,,
Unverzinsliche Kassenliillets .................................7,000,000 ,,
Gesammtsumme der Staatsschuld ..............................................61,324,013 Thlr.
Heerwesen. — Üie bewaffnete Macht des Königreichs Sachsen be- steht aus der aktiven .\rmee und der Kriegsreserve, neben welch letz- terer, von dem Zeitpunkte an, wo die aktive Armee auf den Kriegsfuss tritt, eine Dienstreserve zur Ergänzung des Bundeskontingents und zum Ersatz des etwaigen Mannschaftsverlustes, bestehen soll. Im kompleten Kriegsstande zählt die Armee circa 30,000 Mann, auf dem Friedensfuss zwischen 25—26,000 Mann, ist mithin stärker als sie nach der matrikel- mässigen Bestimmung sein solL Sie besteht: aus der Generalität, den General- und Flügel-Adjutanten des Königs, und dem Generalstabe mit der Ingenieur- und taktischen Abtheilung, 45 Offizieren; der Infanterie, bestehend aus 2 Infanteriedivisionen zu 2 Infanteriebrigaden, und aus 1 Jäprbrigade (jede Brigade 4 Bataillons, jedes Bataillon zu 4 Kom- pagnien); die Linieninfanterie zählt 15,748, die Jägerbrigade 4,005, die gesammte Infanterie mithin 19,753 Mann (im Kriege werden noch als Re- serve eine Infanteriebrigade zu 4 BataiRons, und 1 Jägerbataillon, zusam- men 4,934 Kombattanten, errichtet, so dass die Kriegsstärke der Infan- terie auf 24,687 Mann steigt); der Kavallerie, zu 2 Brigaden ä 2 Re- gimentern (jedes Regiment zu 5 Schwadronen), zusammen 3,208 Mann, mit 3,088 Pferden; der Arti Her ie (1 Fussartillerieregiment zu 3 Bri- gaden oder 6 Batterien mit 38 Geschützen, und 1 reitende Artilleriebri- gade, 2 Batterien mit 12 Geschützen), mit der Pionnier- und Pontonier- abtheilung zusammen 2,420 Mann, Ausser diesen gehören zur Armee noch: die Gensd'armerie (210 Mann), die Kadetten, und 1,232 Nichtkom- battanten, — In den grösseren Städten bestehen Kommunalgarden, die das Jahr 1830 in's Leben rief, — Die Verpflichtung zur Vertheidi- gung des Vaterlandes und die Verbindlichkeit zum Waff'endienste ist all- gemein. Hiervon ausgenommen sind nur die Fürsten und Grafen Her- ren von Schönburg, der Graf zu Solms-Wildenfels und dessen Descen- denz, die Ernährer solcher Familien, welche ohne Unterstützung des Mili- tärpflichtigen auf öffentliche Kosten erhalten werden müssten, und der einzig verbliebene Sohn einer Familie, welche einen Sohn oder mehrere während der Ausübung des Militärdienstes, sei es in Krieg oder Frieden, verloren hat. Die Militärpflicht beginnt mit dem 20. Lebensjahre; die Dienstzeit ist auf 9 Jahre festgesetzt; während der Kriegszeit findet keine Entlassung wegen vollendeter Dienstzeit statt. Stellvertretung ist erlaubt. Bei der Fahne steht der Mann nur 3 Jahre; 3 Jahre dient er in der ersten und 3 Jahre in der zweiten Reserve. — Einzige Festung des Landes ist Konigstein an der Elbe. Hauptwaffendepot des Königreichs ist Dresden, mit Zeughaus, Kanonen- und Kugelgiesserei, und in der Umgebung Pulvermühlen und Pulvermagazine. Landesfarben sind: weiss und grun. — |
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Hand-Altlas, Taf. 32.
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O'escliichte. — Die älteste Geschichte des jetzigen Königreichs Hannover fällt mit der des Herzogthums Sachsen zusammen. In uralter Zeit von Sachsen und Friesen bewohnt, die von Karl dem Grossen unter- worfen wurden, bildete deren Land von da an einen Theil des neuen Herzogthums Sachsen, aus welchem im J. 1235 die Herzöge von Braun- schweig hervorgingen, die später in mehrere Linien zerfielen, bis Ernst der Bekenner, f 1546, der Stifter der jetzigen Häuser Braunschweig und Hannover wurde. Wilhelm der Jüngere, Sohn Ernst des Bekenners, erhielt in der Theilung 1568 den bei Weitem grössten Theil der väter- lichen Besitzungen und vermehrte diese 1582 und 1585 durch Erwerbung der Hälfte von Hoya und der Grafschaft Diepholz. Um der Trennung des Landes in mehrere Theiie und der Schwächung der Hausmacht,vorzubeugen, kamen die 7 Söhne Wilhelms überein, dass nur einer sich vermählen solle, und das Loos traf Georg, der als Fortpflanzer der Familie gilt. Auf Wilhelm (dem Vater, f 1592) folgte dessen ältester Sohn Ernst IL, und diesem, 1611, sein Bruder Christian, welcher bereits das Hochstift Münden besass und dazu Grubenhagen erwarb; 1633 kam der dritte Bru- der August zur Regierung, unter welchem Kalenberg, Hoya und Diep- holz an Lüneburg fiel, und nach ihm regierte, bis 1648, der vierte Bruder, Friedrich (1636 -1648), der das Land durch Harburg vergrösserte- Nach seinem Tode theRte sich das Haus, dem Testamente Georg's zu- folge, in 2 Linien, Celle und Hannover. In Hannover folgte, 1648, Johann Friedrich (Georg's Sohn), und diesem 1679 dessen jüngster Bruder Ernst August, der das Recht der Erstgeburt einführte, und durch seinen thätigen Antheil an den Reichskriegen, 1692, die 9te Kur- Würde erhielt. Sein Sohn Georg Ludwig folgte ihm 1698 als Kurfürst, erbte das, 1705, mit Georg Wilhelm ausgestorbene, durch Osnabrück ver- grösserte Herzogthum Celle, und vereinigte so, 1705, das ganze braunschweig- lüneburgische Land. Durch seine Mutter, die Kurfürstin Sophie (Tochter des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz und der engl. Prinzessin Elisa- l'eth, einer Enkelin Jakobs L von England), erhielt er vermöge einer Par- lamentsakte die Zusicherung auf den Britischen Thron, und bestieg den- selben 1714, nach dem Tode der Königin Anna, als Georg L Das Kurfürstenthum Hannover blieb in seiner Verwaltung ganz selbstständig. 1715 wurden die Herzogthümer Bremen und Verden von Dänemark erkauft, und 1719 das Amt Wildeshausen erworben und mit Hannover verbunden. Sein Nachfolger, Georg H. August (1727—1760), erhielt aus Kaiserl. Se- quester das Land Hadeln, 1731, und stiftete 1737 die Universität zu Göt- tingen. Während des 7-jähr. Krieges, an welchem Hannover zu Gunsten Friedrichs d. Gr. Antheil nahm, hatte das Land viele Drangsale zu leiden. Georg IIL, des vorigen Enkel, vermehrte sein Land durch Hohenstein, 1777, und erhielt, nach einem Rezesse mit Braunschweig, 1788, den aus- schliessenden Besitz von Zellerfeld, Grund, Wildemann und Lauterthal, 1803 aber, nach Abtretung von Wildeshausen an Oldenburg, Osnabrück als Erbfürstenthum. Noch in demselben Jahre wurde das Land durch die Franzosen iniRtärisch besetzt, 1805 aber von diesen an Preu?sen abge- treten, das sich des Besitzes jedoch nur kurze Zeit erfreuen konnte, denn nach der Schlacht bei Jena (14. Okt. 1806) okkupirten es die Franzosen von Neuem, und 1807 bRdete es einen grossen Theil des Königreichs Westphalen. Als 1813 die Fremdherrschaft zerstört wurde, erhob der Wiener Kongress Hannover zu einem Königreich und vergrösserte das- selbe durch Ostfriesland, HRdesheim, Arenberg, das Harlingerland, Lingen, Meppen, das Eichsfeld und einige Parzellen in Westphalen. Zu gleicher Zeit bemühte sich der Graf Münster, dem Lande eine konstitutioneRe Ver- fassung zu verschaffen, und schon am 16. Dec. wurde die erste allgemeine Ständeversammlung von dem Herzog von Cambridge, dem jüngsten Bru- der des Prinz-Regenten (der später als Georg IV. den Brit. Thron be- stieg), eröffnet. Indessen befriedigte die neue Verfassung, welche im Ganzen sich nur auf Aeusserlichkeiten beschränkte, die gehegten Er- wartungen nicht. Im J. 1816 wurde der Herzog von Cambridge zum Ge- neral-Gouverneur von Hannover ernannt, und verblieb auch in dieser SteRung unter Georg's Nachfolger und Bruder Wilhelm IV., der von |
Bromme'sHand-.itlas. — Hannover, Braunschweij etc. a.
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
1830—1837 regierte. Am 5. Jan. 1819 erfolgte auf ein Rescript des Prinz- Regenten die Einführung einer andern Konstitution, die aber ebensowenig im Stande war, die Theilnahme des Volkes zu gewinnen. Ein Aufstand in Osterode und Göttingen im J. 1831, welcher zwar durch das Einschreiten der miRtärischen Macht gedämpft wurde, rief eine aRgemeine unruhige Bewegung im ganzen Lande hervor, so dass sich König WRhelm genöthigt sah, den hannöv. Minister Graf Münster, gegen den hauptsächlich der öffentliche UnwiRe sich äusserte, seiner Funktion zu entlassen, und den Herzog von Cambridge zum Vicekönig von Hannover zu ernennen. Eine Kommission zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde niedergesetzt und die Frucht ihrer Arbeiten, das neue Staatsgrundgesetz, am 26. Nov. 1833 von dem Könige anerkannt. König WRhelm IV. starb 1837 ohne Nachkommen; ihm folgte auf dem Englischen Thron die Tochter seines verstorbenen ältern Bruders, des Herzogs von Kent, die Königin Victoria (siehe „Grossbritannien"), in Hannover dagegen, wo das salische Ge- setz die weibliche Succession ausschResst, sein Bruder, der Herzog von Cumberland, als König Ernst L August. Mit der Thronbesteigung des- selben begann für Hannover eine verhängnissvolle Zeit. Bereits im Jahr 1833 hatte er gegen die neue Verfassung Protest eingelegt, und es stand zu erwarten, dass er den Beschränkungen der bestehenden Verfassung sich entziehen würde. Die Befürchtungen verwirklichten sich auch sehr bald, nachdem er sein neues Land betreten hatte, denn am 28. Juni 1837 wurden die Stände aufgelöst, von Scheele zum Kabinefsminister ernannt, und durch Dekret vom 5. Juli das Staatsgrundgesetz aufgehoben, die Staatsdiener ihres Eides entbunden und die Verfassung von 1819 einst- weRen wieder in GRtigkeit gesetzt. Am 18. Nov. erklärten 7 Göttinger Professoren: Dahlmann, Wilh. und Jakob Grimm, Gervinus, Ewald, Weber und Albrecht, dass sie nach ihrem Gewissen den neuen Huldigungseid zu leisten und von dem frühern sich entbinden zu lassen, sich nicht für ver- pflichtet erachteten, und wurden auf diese Erklärung hin ihres .Amtes entsetzt, Dahlmann, Jakob Grimm und Gervinus aber des Landes verwie- sen. Die Stände wurden nach Massgabe der Konstitution von 1819 auf den 20. Februar 1838 zusammenberufen. Schon bei den Wahlen zeigte sich eine ziemRch allgemeine Opposition; viele Städte, darunter die Haupt- stadt und Göttingen, wählten gar nicht, und als die Kammern zusammen- traten, stellte sich in der zweiten Kammer eine bedeutende Majorität der Anhänger des Grundgesetzes von 1833 heraus. Die Stadt Hannover reichte eine förmUche Protestation gegen die Massregeln der Regierung ein; Os- nabrück wendete sich sogar an den Bundestag und holte jurist. Gutach- ten von den Fakultäten zu Heidelberg, Jena und Tübingen ein. Die Er- eignisse in Hannover zogen die Aufmerksamkeit von ganz Deutschland, und selbst des Auslandes auf sich. Die Kammern verschiedener deutscher Staatendrangen, wiewohl vergebens, auf wirksames Einschreiten ihrer Regierungen, um die hannöversche Verfassung zu retten. Der Bundestag selbst wies, wie zu erwarten, die Entscheidung von sich. Man suchte sich im Lande durch Steuerverweigerung zu helfen; indess wendete die Regierung als äusserstes Mittel die Auspfändung an, und stand hinsicht- lich der Konsequenz ihren Gegnern nicht nach. Die zum zweitenmale am 15. Februar 1839 einberufene Ständeversammlung wurde, nach VerwiRi- gung des Budgets, wieder entlassen, und erst die dritte Ständeversamm- lung, welche am 19. März 1840 zusammentrat und zum grössten Theil aus Anhängern der Regierung bestand, nahm, des Widerstandes müde, am 6. August die neue Verfassung an, zu welcher auch bereits der Kron- prinz seine Zustimmung gegeben hatte. Die Aufregungen des Jahres 1848 gingen bei der Energie Ernst August's ohne Folgen vorüber. Er starb am 18. November 1851, und ihm folgte sein Sohn, der jetzt regierende König Georg V. (geb. d. 27. Mai 1819), unter dessen Regierung, bezüglich der Sicherung des weiteren Vaterlandes gegen fremdländische Angriffe, ein ächt deutscher Geist sich überall kundgibt. —
Genealogie der Regenten von Hannover
ans dem Hause liUueburg^«
Ernst d. Bekenner 2r Sohn Heinrich's d. Mittieren, Herz. v. Lttneburg, zn CeUe 1532 -j- 1546.
Heinrich zu Dannebers, Stifter des neuen Hauses
nraimscltweig-- Woirenbütiel.
(Siehe Braunschweig.)
Ernst Christian August Friedrich Georg 1592 t1611 1611tl633 1633 f 1636 1636 1 1648 f 1641
in Celle in Hannover
Christian Georg Johann Ernst August
Ludwig Wilhelm Priedricll verm. m. Sophie, Enkelin 1648 tl665 1665 •{■ 1705 1648 i 1679 Jakobs l. von England,
1679 Herzog, 1692 Kurfürst, i 1698
I
Georg Ludwig
wird 1698 Kurfürst, erbt 1J05 Celle, wird 1714 als
Geoig I. König von Grossbritannien, ■}• 1727
I
Georg II. Kg. V. Grossbrit. und Kurf. V. Hann. 1727 -j- 1760 1
Friedrich Ludwig, Prinz V. Wales f 1751
I
Georg III.
1760 , König von Hannover 1814, 1820
Georg IV. Wilhelm IV. Eduard 1820 f 1830 1830 f 1837 f 1820
Ernst August 1837 t 1851
I
Georg V. geb. 1819, König 1851
I
Ernst August, Kronprinz, geb. 21. Sept, 1845.
Wilhelm d. Jüngere, zu Lüneburg, Stifter des neuen Hauses
jLUuebur^«
1546 -j- 1592, |
»as liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Das Königreich Hannover, im nordwestlichen TheR Deutschlands, zwischen 510 18'-530 54' NBr. und 24» 20'-290 18' OL., zu beiden Seiten der We- ser und zwischen dem Harz, der Nordsee und der Niederelbe gelegen, bildet kein zusammenhängendes Ganzes, sondern besteht aus zwei Haupt- theilen und mehreren, in den benachbarten Staaten liegenden Parzellen. Der nördliche, grössere Haupttheil wird im N. von der Nordsee, von Ol- denburg, Bremen, Holstein-Lauenburg, dem Hamburger Gebiet und Meck- lenburg-Schwerin, im 0. von Preussen (Prov. Brandenburg und Sachsen) und Braunschweig, im S. von Braunschweig, Lippe, Waldeck-Pyrmont, Kurhessen, Lippe-Schaumburg und Preussen (Westphalen), und im W. von den Niederlanden begrenzt, und durch Oldenburg wieder in zwei Theile geschieden, die nur im S. durch einen schmalen Landstrich zusammen- hängen. Der kleinere, südlich vom vorigen gelegene, und von diesem durch Braunschweig geschiedene Haupttheil, wird im N. von Braunschweig, im 0. von diesem und Preussisch-Sachsen, im S, von letzterem und Kur- hessen, und im W. von Kurhessen, Braunschweig und Preussen (West- phalen) begränzt. Hannöversche Enklaven auf fremdem Gebiet sind 2 zwischen Preussisch-Sachsen und Braunschweig, 1 in Braunschweig, 1 zwischen Lippe, Pyrmont, Braunschweig und W^estphalen, und 1 nur kleine im hamburg-lübeckschen Amte Bergedorf. Dagegen schResst Hannover das Grossherzogthum Oldenburg, das Gebiet Bremen, das hamburg. Amt Ritzebüttel und einzelne ParzeRen von Braunschweig ein, und mehrere Inseln in der Nordsee (Spikeroog, Langeroog, Baltrum, Norderney, Juist und Borkum) gehören zu seinem Gebiet. Der Flächeninhalt des gesamm- ten Landes beträgt nach den neuesten Vermessungen 698,655 Qu.-M. (1855) mit einer Bevölkerung von 1,819,777 Seelen, mithin 2,606 Sevelen auf der Qu.-Meile.
Physische Beschaffenheit. — Hannover gehört zum grössten Theil dem germanischen Tieflande an. Der nördRche TheR ist durchaus eben und zeigt nur hier und da kleine Sandhügel, der südRche dagegen ist gebirgig, vom ganzen Areal aber nur Vs als Berg- oder HügeRand an- zunehmen. Das Tiefland, das nach den Meeresküsten zu (besonders in Ostfriesland) durch künstRche Deiche und Siele (Schleussen) vor den Meereseinbrüchen geschützt werden muss, ist theils Geest-, theils frucht- bares Marschland (ersteres Haiden, Sand- und Moorboden, letzteres fettes, üppiges Erdreich), und hebt sich selbst in seinen Hügeln nirgends über 600'. Das Geestland ist theilweise fruchtbar gemacht, zum grössten Theil aber immer noch vöRige Einöde. Die grösste Haide ist die lüneburger Haide, eine über 12 Meilen lange, nur mit Haidekraut und Kiefern- und Birkengebüsch bedeckte Sandsteppe, die nur Haideschnucken (grobwoRi- gen Schalen) und Bienen Nahrung bietet; die traurigste und ödeste Ge- gend aber der Huimling, im Kreise Meppen, eine wüste Haide, die 5 .Meilen im Umfang hat. Die Moore, die besonders in Ostfriesland, Mep- pen, Hoya, Diepholz und Bremen in grosser Ausdehnung vorkommen, sind durch ihren ungeheuren Reichthum an Torf für den Staat von grosser Bedeutung. Das Marschland umfasst gegen 60 Qu.-.M.; die reichsten und fruchtbarsten Gegenden desselben sind: das Harlingerland, das Land Wursten, das Land Kehdingen, das alte Land im Herzogthum Bremen, das Land Hadeln und die Polder Ostfrieslands. Das Hochland Hannovers umfasst den dritten TheR des wald- und inetaRreichen Harzes (hier der Königsberg 3,160', Bruchberg 3,018', Warmberg 2,880', Achtermannshöhe 2,706' etc.), einen kleinen Theil des thüringer Hügellandes (Göt- tingerwald 1,285'), und Theile des Wesergebirges (Bramwald, SoRin- gerwald, Süntel, Deister, ein Theil des Teutoburger Waldes etc.) — Die Gewässer des Landes gehören sämmtRch der Nordsee an, welche durch die Mündungen der Elbe, Weser und Ems an der Küste bedeutende Busen bRdet, unter welchen der 6 Qu.-M. grosse Döllart (an der Emsmündung) der beträchtRchste ist. Die Hauptflüsse sind: die Elbe (die in Han- nover die Aland, Jeetze, Ilmenau, Lühe, Seve, Este, Schwinge, Oste, Me- dem, Werne und Ohre empfängt), die Weser (die von rechts die ARer, Wümme und Geeste, von links die Aue, Ochte und Hunte aufnimmt), .die Ems (welche durch die Hase und Leda verstärkt wird), und die Vechta, die in Hannover die Dinkel aufnimmt und nach den Niederlan- den geht. Unter den Seen des Landes sind der Dümmersee und das Steinhuder-Meer zu bemerken, und von Heil- und Mineralquel- len die EisenqueRen bei Rehburg, und die Schwefelquellen Bentheim, Northeim, Limmer, Winzlar etc. An Kanälen ist das Land ungemein reich; von den Schiff"fahrtskanälen sind zu erwähnen: der Emskanal zwischen Lingen und Meppen; der Trecktief zwischen Emden und Aurich; der Ka- nal zwischen der Hamme und Oste; der Kanal zwischen Neuhaus und Bülkau; der hadelnsche Kanal, der vom Sinüande zur Elbe führt; der Ka- nal von Papenburg zur Ems etc. An Naturprodukten aRer Art ist das Land ungemein reich, und das Klima im Ganzen genommen gemässigt und gesund, obwohl nach der Lage der Gegenden sehr verschieden. Die westRchen LandestheRe (Lingen, Bentheim) haben ein ziemlich mildes Klima; im Oberharz sind Kälte und grosser Temperaturwechsel vorherr- schend; in den Marschen, besonders an der Küste, ist schwere und neb- lige Luft, und vorwaltende Feuchtigkeit an der Nordsee, den grösseren Flüssen und den Sümpfen des Landes, welch' letztere auch nicht frei von Fiebern sind. • Die mittlere Jahrestemperatur des Landes ist + 7«. Von Winden ist der Nordwest am vorherrschendsten und wüthet, besonders an den Küsten, oft mit grosser Heftigkeit.
Politische EintheUung. — Das jetzige Königreich Hannover be- steht aus Landern, die früher zum nieder- und obersächsischen, west- phäRschen, kur- und oberrheinischen Kreis des ehemaligen deutschen Reichs gehörten, und zwar: aus dem Herzogthum Bremen, den Fürsten- thümern Lüneburg Grubenhagen und Kalenberg, einem Theile des Her- zogthums Sachsen-Lautnburg, dem Lande Hadeln, dem Bisthum Hildesheim und der Reichsstadt Goslar, sämmtRch im niedersächsischen Kreise; einem fheil der Grafschaft Hohnstein im obersächsischen Kreise; einem Thei des Hochstiftes iMünster, dem grössten Theil des Bisthums Osna- brück, den Fürstenthümern Verden und Ostfriesland, der niedern Graf- schaft Lingen und den Grafschaften Bentheim, Hoya, Diepholz, Spiegel- berg und Hallermund im westphälischen Kreise; einem Theü des Eichsleldes im kurrheinischen Kreise, und dem Amte Neuengleichen und der Herrschaft Plesse im oberrheinischen Kreise. — Gegenwärtig ist der Staat (was die Verwaltung der Regiminal-, PoRzei- und Hoheits- angelegenheiten in der Mittel - Instanz betrifl't) in 6 Landdrosteibezirke (Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück und Aurich) und einen |
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
Berghauptmannschaftsbezirk (lüausthal) getheilt, deren Grösse und Be- völkerung sich folgendermassen gestaltet:
|
Flächeninhalt |
Seeleniahl am 3. December 1855. |
|
Lantlilrosteien. |
in |
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Wohngebäude |
|
Qu.-M. |
Männliche. |
Weibliche. |
im Ganzen. |
Hannover................. |
109,5,5 |
175,669 |
177,017 |
352,686 |
49,049 |
Hildesheim............... |
|
175,962 |
184,264 |
360,226 |
52,540 |
Lüneburg ................. |
204,146 |
172,510 |
169,804 |
342,314 ' |
44,634 |
Stade ..................... |
123,600 |
145,605 |
140,061 |
285,666 |
44,981 |
Osnabrück ................ |
|
130,455 |
129,366 |
259,821 |
40,977 |
Aurich .................... |
54,«6 |
91,175 |
95,076 |
186,251 |
30,634 |
Klausthal.................. |
11,524 |
15,622 |
17,191 |
32,813 |
3,200 |
Zusammen |
6 9 8,655 |
906,998 |
912,779 |
1,819,777 |
266,015 |
Der Landdrosteibezirk Hannover umfasst das Fürstenthum Kalenberg und die Grafschaften Hoya und Diepholz; Hildes heim ist zusammen- gesetzt aus den Fürstenthümern Hiidesheim, Göttingen, Grubenhagen und der Grafschaft Hohnstein; Lüneburg umfasst das Fürstenthum Lüneburg und den Rest vom Herzogthum Sachsen - Lauenburg; Stade enthält die Herzogthümer Bremen und Verden und das Land Hadeln; Osnabrück das Fürstenthum Osnabrück, die Niedergrafschaft Lingen, das Herzogthum Arenberg-Meppen und die Grafschaft Bentheim; und der Landdrosteibezirk Aurich das Fürstenthum Ostfriesland, das Harlingerland, und die oben genannten Inseln der Nordsee, so wie die im DoHart gelegene Insel Nes- serland. Die Berghauptmannschaft Klausthal umfasst den Oberharz.—
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung des Königreichs, welche nach der Volkszählung von 1833: 1,642,807; 1845: 1,773,711, im Jahre 1848 aber nur 1,759,027 Seelen betrug, war
1852 auf 1,819,253 gestiegen, und belief sich 1855 auf 1,819,777 Seelen. Die Bevölkerungszunahme beträgt nach dem Jahresdurchschnitt von 1833 bis 1855 nur 0.55 Procent, und ist am stärksten im Landdrosteibezirk Stade (mit 0,92 Procent), am schwächsten in Osnabrück (mit 0,02 Proc.). Die Zahl der Familien beträgt 375,875, und die Volksdichtigkeit 2,606 Seelen auf die Qu.-M. Am dichtesten bevölkert ist der Landdrosteibezirk Hiidesheim, mit 4,541, am schwächsten bevölkert Lüneburg, mit nur 1,669 Seelen auf die Geviertmeile. Die Zahl der Geborenen behef sich im Jahre
1853 auf 59,179 (worunter 5,720 Uneheliche, 2,290 Todtgeborene, 344 Zwillinge und 30 Drillinge), die Gesammtzahl der Gestorbenen betrug in diesem Jahre 42,182 (darunter 115 Individuen über 90 Jahre, und 178 männliche und 53 weibUche Selbstmörder). — Die Bevölkerung vertheilt sich in 8,654 Ortschaften, und zwar: in 76 Städte, 108 Marktflecken und 8,470 Dörfer, Bauerschaften, Weiler, Kolonien und Höfe etc.; in den Städten und Flecken leben 465,782, in den sonstigen Landgemeinden 1,353,995 Individuen. Städte mit mehr als 10,000 Einwohnern sind nur 7 im Lande (Hannover mit 49,909, Hildesheim 16,394, Osnabrück 13,718, Lüneburg 13,500, Celle 13,152, Emden 12,473, Göttingen 11,283 , Klaus- thal 9,738; Stade, Goslar, Leer, Harburg, Hameln, Norden zählen 6 bis 8,000, Osterode, Einbeck, Münden, Verden, Hoya, Nienburg, Aurich zwi- schen 4,500-5,500 Einwohner. Der bevölkertste Flecken ist Papenburg, mit 5,600 Einwohnern.
Wationalverschiedenheit, Volkseharakter, Stände Verschie- denheit.. — Mit Ausnahme der Israeliten, sind sämmtliche Bewohner des Landes Deutsche, meist niedersächsischen Stammes. An den Küsten der Nordsee, auf den Inseln und in Ostfriesland wohnen Friesen, im We- sten der Ems Westphalen und Holländer; auf dem Harze und bei Münden finden sich Nachkommen der Franken; in der Grafschaft Hohnheim Thü- ringer, und im östlichen Theil Lüneburgs germanisirte Wenden. Im All- gemeinen sind die Hannoveraner ein kräftiger, gutgewachsener Menschen- schlag und bilden ein biederes, tapferes Volk, das fest an den Sitten und Gebräuchen seiner Vorfahren hängt. Die Landbewohner sind arbeitsam, ausdauernd, gastfrei, mildthätig, freigebig, wenn gleich häufig sehr derb. Höhere geistige Bildung ist vorwaltend, eben so ein Stolz auf zeitliche Güter, und der wohlhabende Bauer fürchtet in seiner Familie Misshei- rathen (d. i. Verbindungen mit Aermeren) eben so sehr, als der Adel. Bei den Marschbewohnern bemerkt man einen seltenen Grad natürlichen Verstandes, während der Geestbauer viel beweglicher und vergnügungs- süchtiger erscheint. Einfach und gutmüthig, religiös und abergläubisch ist der Harzbewohner, der mit besonderer Liebe an seiner Heimath hängt. Der Adel Hannovers soH der stolzeste Deutschlands sein. — In Bezug auf Standesklassen zerfällt die Bevölkerung in den AdeL den Bürger- und Bauernstand; der Adel in höheren und niederen. Standesherren (früher Reichsunmittelbare) sind: der Herzog von Arenberg-Meppen, der Herzog von Looz-Corswaren, der Fürst von Bentheim, und die Grafen von Stol- berg-Wernigerode, Stolberg-Stolberg und Platen-HaUermund, -
Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Die Mehrzahl der Bewohner des Königreichs gehört der Lutherischen Kirche an. Beim Census vom 3. Dec. 1855 zählte man 1,496,443 Lutheraner, 94,304 Reformirte, 216,144 Katholiken, 1,434 Bekenner anderer christ- lichen Sekten (Menoniten und Herrnhuter), und 11,452 Juden. Die grösste Zahl der Reformirten lebt in der Landdrostei Aurich (Ostfriesland 52,397); in der Landdrostei Osnabrück haben die Katholiken das Uebergewicht, und in den Landdrosteien Hannover, Hildesheim und Aurich wohnen die meisten Israeliten. — Sämmtlichen chrisüichen Kirchen sind freie Reli- gionsübung und verfassungsmässige Rechte zugesichert. Die höchsten geisHichen Behörden der lutherischen Kirche sind: die Konsistorien zu Hannover, Stade, Ottendorf, Osnabrück und Aurich, die zugleich auch die Oberbehörden für die Volksschulen bilden. Für die reformirte Kirche ist die reformirte Konföderation oder Synode für die alt-hannöver- schen Provinzen und der Oberkirchenrath zu Nordhorn für die Grafschaft Rentheim, die leitende Oberbehörde. Die römisch-katholische Kirche ^«hlt 2 Bisthümer, zu Hildesheim und Osnabrück, deren Bischöfe durch '^eneralvikare, Konsistorien und Domkapitel in Ausübung der Kirchenge- ^valt unterstützt werden. — .
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die Volksbildung befindet sich im fortwährenden Steigen. Die meisten Provinzen zeichnen' Sich durch eine geistige Kultur aus, die alle Stände durchdringt, und die 'Lehranstalten sind durchweg sehr gut eingerichtet. Jedes Kind ist zum |
Schulbesuche verpflichtet, und niedere oder Volksschulen sind gegen 3,600 im Lande. Anstalten zur Bildung von Schullehrern bestehen 8: die luthe- rischen SchuRehrerseminare zu Ahlfeld, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Stade, das lutherisch-reformirte Schullehrerseminar zu Aurich, das katholische zu Hildesheim, das reformirte zu Neuenhaus, und die israeli- tische Lehrerbildungsanstalt zu Hannover. Für gelehrte Bildung bestehen 14 sehr gute Gymnasien zu Aurich, CeRe, Emden, Göttingen, Hildesheim (2), Klausthal, Lingen, Lüneburg, Meppen, Osnabrück (2), Stade und Ver- den, das Pädagogium zu Ilfeld, und das Lyceum zu Hannover, und hö- here Stadtschulen zu Eimbeck, Goslar, Hameln, Haarburg, Leer, Münden, Nienburg, Norden, Nordheim, Osterode, Ottendorf, Duderstadt und Ouacken- brück. Die höchste gelehrte Unterrichtsanstalt ist die weltberühmte, aus 4 Fakultäten bestehende Georg-August-Universität zu Göttingen, mit 98 Professoren und Privatdocenten und (1855) 713 Studirenden, einer ausge- zeichneten Bibliothek, einem Museum, physikalischen Apparat, Sternwarte etc. — Evangelische Predigerseminare bestehen zu Hannover und Loccum, und ein bischöfliches Priesterseminar zu Hildesheim. Schulen für Erwerb und Verkehr sind: die polytechnische Schule zu Hannover (eine der vor- züglichsten Deutschlands), 27 Gewerbschulen in den bedeutenderen Städten, 1 Handwerkerschule zu Hannover, 1 Baugewerkschule zu Nienburg, Na- vigationsschulen zu Emden, Papenburg und Timmel, 1 Bergschule zu Klausthal, Handelsinstitute und Handelsschulen zu Osnabrück, Hannover, Münden und Lüneburg, landwirthschaftliche Schulen an verschiedenen Or- ten, 1 Forstschule zu Klausthal, 6 Entbindungslehranstalten (CeUe, Em- den, Göttingen, Hannover, Hildesheim und Osnabrück), und Thierarznei- schulen zu Göttingen und Hannover. Eine Militärakademie und eine Kadettenanstalt sind zu Hannover, und eben daselbst eine Garnisonsfrei- schule für Soldatenkinder. Förderungsmittel der Wissenschaft und Kunst sind die Bibliotheken in den grössern Städten, unter denen die der Uni- versität zu Göttingen (360,000 Bände) und die Königliche zu Hannover (100,000 Bände) besonders erwähnt zu werden verdienen; die Königl. Sammlungen in der Residenz etc. Gelehrtenvereine bestehen mehrere, darunter: die Königl. Societät der Wissenschaften zu Göttingen, der hi- storische Verein zu Hannover, der Alterthumsverein in Lüneburg, die deutsche Gesellschaft zu Göttingen, und die naturforschende Gesellschaft zu Emden. Theater bestehen 10 im Königreiche (davon 2 in der Resi- denz), und Buchhandlungen im Ganzen 61, von denen 16 in Hannover, 8 in Göttingen etc.
Physisch - technische Kultur. — Landwirthschaft und Bergbau sind die vorzüglichsten Erwerbs- und Nahrungsquellen der Bewohner, und erstere wird durch zahlreiche landwirthschaftliche Vereine, Versicherungs- und Kreditanstalten gefördert. Die Bodenkultur ist ziem- lich bedeutend, obwohl grosse Landstriche noch öde und zum Theil gar nicht kulturfähig sind. Das kultivirte Areal betrug 1849: 8,611,736 han- növ. Morgen, von denen 4,131,816 auf Ackerland und Gärten, 2,443,541 auf Wiesen, privative Weiden und Fischteiche, 2,036,379 Morgen auf For- sten kamen. "Gegenwärtig nimmt, das Ackerland 28,93 Procent, Gärten und Baumgärten 1,70, Wiesen, privative Weiden und Fischteiche 16,92, die Forsten 13,88, Gemeindeflächen zu Weiden, die Haiden und Moore 34,75, und das Unland 3,71 Procent ein. Der Ackerbau findet Inden Marschen den geeignetsten Boden. Ostfriesland, Bremen, Hildesheim und Göttingen sind die besten Getreideprovinzen, Roggen, Weizen, Gerste und Hafer werden am meisten gebaut, und der jährliche Ertrag auf 30 MilL Himten angeschlagen. Von Hülsenfrüchten werden vorzugsweise Pferdebohnen gebaut, die einen bedeutenden Ausfuhrartikel liefern. Der Kartoffel- und Gemüsebau ist sehr beträchtlich, eben so der Anbau aller Oelgewächse, des Flachses, Hanfes und Tabaks. Die Obstkultur ist im Altenlande und im Lande Kehdingen von Wichtigkeit; die Gartenkultur nur in der Nähe grösserer Städte von Bedeutung. Die meisten Grasländereien finden sieh am Harze und in Ostfriesland. Die Forst kultur ist sehr ansehnlich, und der jährliche Holzertrag wird auf mehr als 70 MilL Kubikfuss ge- schätzt. Die Viehzucht ist sehr bedeutend, zumal die der Pferde und Rinder (besonders in Ostfriesland und im Lüneburgischen); die Milchwirth- schaft liefert Massen von Butter und Käse zur Ausfuhr. Die Schafzucht hat neuerer Zeit sehr zugenommen; die Schweinezucht ist in den Mar- schen sehr verbreitet, und die Bienenzucht für die Haideländer ungemein wichtig. Der Viehstapel betrug 1853: an Pferden 208,381, Rindern 820,011, Schafen 1,905,983 (darunter 833,825 Schnucken), Schweinen 91,017, Zie- gen 117,026, Eseln und Maulthieren 881; Bienenstöcke wurden in diesem Jahre 218,865 gezählt. Geflügel wird in Menge gezogen, in den Marschen besonders Gänse. Die Fischerei wird in der Nordsee, in Flüssen, Seen und Teichen lebhaft betrieben; für Emden und Ostfriesland ist der Hä- ringsfang von hoher Bedeutung, und von dort aus werden aUch Schifl'e auf den Walfischfang und Robbenschlag ausgerüstet. Die Jagd ist im Harze und SoHing immer noch von Wichtigkeit, und finden sich dort von Wild: Hasen, Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Dachse etc. Mit Sing- vögeln wird von den Harzbewohnern ein starker Handel betrieben. — Der Bergbau im Harz ist von grösster Bedeutung. Klausthal mit Zel- lerfeld ist der Mittelpunkt des Bergwesens. Gold wird im Rammeisberg jährlich 9—11 Mark gewonnen, Silber 45—50,000 Mark, Eisen von be- sonderer Güte (das beste im Amte Elbingerode) jährlich 105,000 ZoR- centner; an Blei und Glätte werden gegen 100,000 Centner, an Kupfer 4,000 Centner jährlich ausgebeutet. Der Ertrag von Braun- und Stein- kohlen wird durchschnittlich auf 1,750,000 ZoHcentner geschätzt. Torf, welcher in den Moor- und Haidegegenden das Holz ersetzt, wird in un- geheurer Menge gestochen. Salz (meist OueHsalz) wird in 4 Staats- und 14 Privatsalinen jährlich 525,000 ZoHcentner gewonnen (die lüneburgi- schen SalzqueRen gehören zu den reichsten in Deutschland), und an an- dern nutzbaren Mineralien (Alaun, Vitriol, Schwefel, Marmor, Alabaster, Gyps, Bau- und Mühlsteine, Pfeifen- und Thonerde etc.) ist ebenfalls kein Mangel.
Die GewerbsIndustrie ist im ARgemeinen geringer als in an- dern deutschen Staaten, in einigen Zweigen aber doch von Wichtigkeit, so in der Flachsspinnerei und Leinwandweberei. Zwirnspitzen, Segeltuch, Taue und Strumpfwaaren werden in Menge erzeugt. Die Woll- und Baum- woRwaarenfabrikation erstreckt sich nur auf mittelfeine und ordinäre Stofl'e, die Seidenfabrikation auf Bänder, Strümpfe und halbseidene Zeuge. Die Lederfabrikation ist von grosser Bedeutung, und wird von 400 Loh- und 150 Weissgerbereien betrieben; Papierfabriken sind über 60, Tabaks- fabriken an 400, Oelmühlen gegen 300, und Cichorienfabriken 60 im |
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
Lande. Brauereien gibt es über 500 (die goslar'sche Gose und das inün- dener und hardenberger Bier sind berühmt), und Branntweinbrennereien und Essigsiedereien gegen 1,200; Zuclierfabriken und Raffinerien^ Stärke- fabriken, chemische Fabriken, Seifenfabriken und Lichterziehereien, Leim- siedereien, Wachsbleichen etc. sind in allen Theilen des Landes; geräu- cherte Fleischwaaren (Würste, Schinken etc.) liefert Göttingen, der Harz und Westphalen im HandeL Holzwaaren werden meist am Harz und im Lüneburgischen verfertigt. Ziegelbrennereien und Töpfereien, Glasfabri- ken, Kohlenbrennereien und Pottaschsiedereien sind im Harz, am Oster- walde," Süntel und bei Hildesheim, und ansehnlicher Schiffbau wird zu Papenburg, Leer, Emden, um Stade, .Münden etc. betrieben. Die Industrie in Metallen ist von grossem Belange; musikalische, mathematische und chirurgische Instrumente werden vorzüglich zu Hannover und Göttingen verfertigt, woselbst auch die bedeutendsten Buchdruckereien sind, und ein besonderer Erwerbszweig für viele Bewohner der westphälischen Nie- derungen ist das „HoRandsgehen" (die Frühjahrs-Auswanderung armer Arbeiter nach Holland, um sich dort durch Torfstechen, Mähen, Deich- arbeiten etc. Verdienst zu suchen).
Handel. — Der Handel Hannovers ist von grosser Wichtigkeit, und wird durch die Lage des Landes an der Nordsee, durch die vielen schiffbaren Flüsse und Kanäle, durch gute Landstrassen und Eisenbahnen etc. ungemein gefördert. Unter den deutschen Nordseestaaten nimmt Hannover hinsichtlich der Rhederei den ersten Platz ein, partizipirt am deutschen Handel, und gehört seit 1854 dem deutschen Zollvereine an, von welchem nur wenige Ortschaften in den Aemtern Harburg, Wilhelms- burg, Winsen und Lesum, und der Hafenort Geestemünde, ausgeschlossen sind. Am Seehandel betheiligen sich: Emden (der Hauptseeplatz), Pa- penburg, Harburg, Lehe, Leer, Weener und Karolinensiel; für den Strom- handel sind wichtig: Münden (Weser), Celle (Aller), Hannover (Leine), Stade, Harburg und Lüneburg (Elbe und Ilmenau), Meppen und Lingen (Ems); für den Binnenhandel sind die vorzüglichsten Plätze: Münden, CeUe, Hannover, Lüneburg, Göttingen, Meppen, Lingen, Osnabrück und Bremervörde. Hauptplätze für den Speditions- und Transithandel sind CeUe, Hannover, Harburg, Lüneburg, Osnabrück und Münden. Für den Handel mit Bergprodukten sind Goslar und Osterode bemerkenswerth. — Die wichtigsten Ausfuhr.en des Landes bestehen in Pferden, Rindern, Salzfleisch, Butter, Käse, Talg, Leinwand, Wolle, Garn, Bergprodukten, Getreide, Hülsenfrüchten, Flachs, Oel, Holz und Holzwaaren, Salz, Wachs, Tabak, Papier, Glas, Branntwein, Torf, Häringen etc. Die Einfuhren in Kolonialwaaren, Baumwolle, Seide und Seidenwaaren, rohem Tabak, Wein, Hopfen, Südfrüchten, Glas-, Eisen-, Stahl-, und Galanteriewaaren, Pelzwerk, feinem Papier etc. Die Handelsmarine besass im Jahre 1855: 720 Seeschiffe von 34,768,5 Kommerzlasten ä 4,000 Pfd., 1,950 Watt- und Flussschiffe von 17,343, und 14 Dampfschiffe von 680,5 Kom- merzlasten, und zwar:
|
Seeschiffe. |
Watt- und FlussschilTe. |
Dampfschiffe. |
Landdrostel, |
Zahl. |
Kommerzlast ä 4000 Pfd. |
Zahl. |
Kommerzlast. |
Zahl. |
Kommerz- last. |
Lüneburg ..................
Stade.......................
Aurich (incl. Papenburg) |
19 104 597 |
2,528,5 6,217 26,023 |
105 965 880 |
709 11,057 5,577 |
6
4 4 |
405
168,5
107 |
Im Ganzen |
720 |
34,768,5 |
1,950 |
17,343 |
14 |
680,5
„ |
Die hannöversche Handelsflagge siehe: Flaggen-Atl as, Taf. 1, Fig. 20; besondere Flaggen haben die Städte Emden, Lüneburg und Norden , siehe Taf. 1, Fig. 21, 22 und 23. — Durch Chausseen und gute Landstrassen, die gegen 800 Meilen Länge haben, wird der Handel unge- mein unterstützt. Eisenbahnen sind bereits 7 in Betrieb (Hannover- Braunschweig, Hannover-Minden, Lehrte-Harburg, Wunsdorf-Bremen, Han- nover-Kassel, Nordstemmen-Hildesheim, und Emden-Rheine); projektirt und theilweise im Bau begriffen sind: Uelzen-Seehausen, Göttingen-Gotha, und Harburg-Brunshausen-Geestemünde-Bremen. Die Länge der Tele- graphenlinien beträgt bereits 105,6, die der Drahtleitungen 113 Meilen. Banken bestehen 3, davon 2 in Hannover und 1 in Emden; Handels- kammern sind keine vorhanden, dagegen bestehen Handelsvereine zu Hannover, Göttingen und Münden, eine kaufmännische Deputation zu Emden, eine Handelsdeputation in Leer, und ein Rhedereikollegium in Papenburg. —
Münzen, Maasse, Gewichte. — Man rechnet nach Thal ern zu 24 guten Groschen ä 12 Pfennige, im Zahfwerthe des 14-Thalerfusses. Wirkliche Landesmünzen sind, in Gold: Pistolen, einfache (39,2558 Stück — 1 Köln. Mark fein), doppelte und halbe, zu 5, 10 und 2V2 Thaler; in Silber: Thaler, Sechstel- und Zwölftelthaler (im 16-Thalerfuss), Stücke zu 1 guten Groschen, zu 6 Pfennigen (V2 gOr.) und zu 4 Pfennigen (Vs gGr.), und in Kupfer: 2- und 1-Pfennigstücfce. An Papiergeld bestehen: Kassenscheine der Stadt Hannover zu 1 und 5 Thaler (im Ganzen für 200,000 Thaler). — Die Einheit des Längenmaasses ist der Fuss zu 12 Zoll ä 12 Linien = 29,2 Centimeter; 24 hannöversche = 23 engl. Fuss; 100 = 93.0672 preuss. Fuss. Die Elle hat 2, die Klafter 6, die Ruthe 16 Fuss. Die hannöv. Meile enthält 1,587,5 Ruthen (1 geogr. Meile = 0.9934 hannöv. Meile). Die Quadratruthe hat 256 Qu.-Fuss. Feldmaass ist der Morgen zu 120 Qu.-Ruthen (100 hannov. Morgen = 102,6549 preuss. Mor- gen. Der Kubikfuss hat 1,728 KubikzoH; die hannov. Klafter = 144 hannov. Kubikfuss. Getreidemaass ist die Last zu 16 Malter ä 6 Himten = ä 4 Metzen oder Spint ä 4 Sechzehntel; 1 Malter = 3,59 preuss. Scheffel, 100 hannov. Himten = 56,679 preuss. Scheffel. Flüssigkeits- maass ist das Fuder zu 4 Oxhoft oder 6 Ohm, ä 4 Anker ä 10 Stüb- chen ä 4 Quartier ä 2 Nösel; 100 hannov. Quartier = 85,oi86 preuss. Quart. Handelsgewicht ist der Centner zu 100 Pfund, die Schiffslast hat 4,000 Pfund; das Pfund 32 Loth zu 4 Quentchen; 1 preuss. Centner = IVio hannov. Centner. Münzgewicht ist die kölnische Mark; Medizi- nalgewicht das Pfund = % Handelspfund. Seit dem Anschluss an den Zollverein gilt auch das deutsche Zollgewicht. — |
»e* Staat. — Staatsverfassung. — Das Königreich Hannover ist eine erbliche Monarchie mit landständischer Verfassung. Es bildet einen untheilbaren Staat, welcher einen Theil des deutschen Bundes aus- macht, in der engern Bundesversammlung die 5te Stelle und Stimme ein- nimmt, und im Plenum derselben 4 Stimmen führt. Nach mannigfachen Wirren kam 1833, unter Wilhelm IV. an die Stelle der, vor den französi- schen Revolutionskriegen bestandenen landständischen Verfassung, die 1814 wieder hergestellt worden war, ein Staatsgrundgesetz zu Stande, welches Fürst und Volk durch gegenseitigen Vertrag abgeschlossen hatten, König Ernst August abolirte dasselbe bald nach seinem Regierungsantritt (1837), als nicht für ihn bindend, und legte 1838 ein neues Staatsgrundgesetz den Ständen vor, das endlich von diesen am 6. Aug. 1840 angenommen und als Landes-Verfassungsgesetz 1841 vom König beschworen, und vom Kron- prinzen (dem jetzigen König) angenommen wurde. Dieses, so wie das Verfassungsgesetz vom 5. September 1848 und die Königliche Verordnung vom 1. August 1855, das Gesetz vom 7. September 1856 (eine Aende- rung des Verfassungsgesetzes von 1840 betreffend), und die Königliche Proklamation vom 7, September 1856 (über die Abänderung des Finanz- kapitels des Verfassungs - Gesetzes von 1840), bilden gegenwärtig die Grundgesetze des Staats. Nach der Verfassungs-Urkunde gewährt nur die Landesunterthanschaft den vollen Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte. Die Freiheit der Personen und des Eigenthums ist keiner andern Beschränkung unterworfen, als welche Gesetze und Recht bestimmen. Eine allgemeine Konfiskation des Vermögens ist unstatthaft. Niemand darf verhaftet werden, als in den durch das Gesetz bestimmten FäUen, und sowohl in Civil- als Kriminalsachen darf Niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden. Jeder Landeseinwohner geniesst völlige Glau- bens- und Gewissensfreiheit und ist zu Religionsübungen mit den Seini- gen in seinem Hanse berechtigt. Die Ausübung der politischen und bür- gerlichen Rechte ist vom Glaubensbekenntniss unabhängig. Alle Vorzüge der Geburt, unbeschadet der Privatrechte, sind aufgehoben. Zum Kriegs- dienste sind aUe Staatsbürger gleichmässig verpflichtet, und nach gleich- raässigen Grundsätzen zur Tragung der allgemeinen Staatslasten verbunden. Alle Real- und Personalbefreiungen von aUgemeinen Staatslasten sind aufgehoben; ausgenommen sind die Befreiungen der KönigL Familie und der Standesherren. Die Pressfreiheit, das Auswanderungs-, Versamm- lungs- und Vereinsrecht sind gewährleistet. Jeder Staatsbürger hat das Recht, Gesuche oder Bitten an den König, an die allgemeine Ständever- sammlung, an die Provinziallandschaften und an die Landesbehörden zu bringen, Beschw'erde zu führen und dieselbe bis zur höchsten Behörde zu verfolgen. Für das ganze Königreich besteht eine allgemeine Ständever- sammlung, und in den Provinzen bestehen Provinziallandschaften. — Die allgemeine Ständeversammlung besteht aus 2 Kammern, welche in ihren Rechten und Befugnissen sich gleich sind. Die erste Kammer "besteht aus den Königl. Prinzen, dem Herzoge von Arenberg, dem Her- zoge von Looz-Corswaaren und dem Fürsten von Bentheim, als Standes- herren; den Grafen Stolberg - Wernigerode und Stolberg - Stolberg wegen Hohnstein; dem Generalerbpostmeister, dem Abte von Loccum, dem Prä- sidenten der bremischen Ritterschaft, als Direktor des Klosters Neuenwalde, den beiden katholischen Bischöfen, einem von dem König für die Dauer des Landtags ernannten angesehenen evangelischen Geistlichen, einem mit erblicher Virilstimme begnadigten Majoratsherren, dem Direktor der KönigL Domänenkammer, dem Präsidenten des Obersteuer- und Schatzkolleglums, dem von der Kammer ernannten Kommissarius für das Schulden- und Rechnungswesen, und 35 Deputirten der Ritterschaften, die aus ihrem im Königreiche gelegenen Grundbesitze ein reines Einkommen von jährlich 600 Thlr. haben. Die zweite Kammer besteht aus einem von der Kam- mer ernannten Kommissarius für das Schulden- und Rechnungswesen; 3 Mitgliedern, welche der König wegen des allgemeinen Klosterfonds er- nennt, 3 Deputirten der Stifter, 1 der Universität Göttingen, 2 von den evangel. Konsistorien ernannten Deputirten, 1 des Domkapitels zu Hildes- heim, 38 Deputirten der Städte und Flecken, und 41 Deputirten der Grund- besitzer aus den Freien und dem Bauernstande. Die Mitglieder beider Kammern müssen bei ihren Verhandlungen das Wohl des ganzen König- reichs vor (Augen haben, dürfen sich durch Instruktionen nicht binden lassen, sind in ihren Aeusserungen in der Kammer frei und können wäh- rend der Dauer der Versammlung nicht verhaftet werden, ausser im Falle der höchsten Nothwendigkeit, Ein Landtag dauert 6 Jahre und die Wahl der Deputirten gilt für die ganze Dauer desselben. Der König beruft die allgemeinen Stände alle 2 Jahre, und kann die Ständeversammlung ver- tagen, zu jeder Zeit den Landtag auflösen und einen neuen ansetzen. Alle, das ganze Königreich betreffenden Gegenstände geboren vor die all- gemeine Ständeversammlung; provinzielle Angelegenheiten werden an die betreffenden Provinziallandschaften gebracht. Königl. Landesgesetze wer- den vom König nur unter Zustimmung der allgemeinen Ständeversamm- lung erlassen, wieder aufgehoben, abgeändert und authentisch interpre- tirt. Nur in höchst dringenden Fällen können gesetzliche Verfügungen, welche keine Abänderung der Verfassungsurkunde enthalten, vom König allein ausgehen. Die allgemeine Ständeversammlung ist berechtigt, in Beziehung auf alle Landesangelegenheiten, insbesondere über Missbräuche und Mängel in der Rechtspflege oder Verwaltung, ihre Beschwerden und Wünsche vorzutragen. Ueber die Ausgaben wird der allgemeinen Stände- versammlung ein Budget zur Prufung und Bewilligung vorgelegt, und für ausserordentliche, wahrend der Vertagung der allgemeinen Ständever- sammlung eintretende Landesbedurfnisse besteht ein im jährlichen Budget nicht besonders aufzuführender Reservekredit, Die Steuern bedürfen der Bewilligung der allgemeinen Ständeversammlung und sind jedesmal für die nächste zweijährige Finanzperiode auszusprechen. Anleihen können nur nach erfolgter Bewilligung der allgemeinen Ständeversammlung ge- macht, und eben so nur mit Einwilligung derselben Papiergeld ausgegeben werden- In ausserordenüichen und dringenden Fällen kann aber der Kö- nig, wenn die Stande nicht versammelt sind, bestimmen, dass eine An- leihe, höchstens bis zum Belaufe von 1 Mill. Thlr. gemacht werden darL Bei Verfügungen, welche der König über das Heer, dessen Formation, Disciplin und den Dienst erlässt, ist die ständische Mitwirkung nicht er- forderlich.
Für die einzelnen Provinzen des Königreichs bestehen Provin- ziallandschaften (Provinzialstände), die das Recht der Zustimmung zur Erlassung, Wiederaufhebung, Abänderung und Interpretation aHer Pro- vinzialgesetze haben, durch welche die persönliche Freiheit, das Privat- eigenthum oder sonstige Rechte der Unterthanen entzogen oder beschränkt werden, die auch die provinziellen Abgaben und Leistungen zu bewilligen |
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32, — Hannover, Braunsohweig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte. 5
haben. Solcher Provinziallandschaften bestehen sieben, und zwar: 1) für die Fürstenthümer Kalenberg, Göttingen und Grubenhagen; 2) für das Fürstenthum Lüneburg; 3) für die Grafschaft Hoya; 4) für die Herzog- thümer Bremen und Verden; 5) für das Fürstenthum Osnabrück; 6) für das Fürstenthum Hildesheim, und 7) für das Fürstenthum Ostfriesland.—
Staatsoberhaupt. - Nachdem Hannovers Fürsten 110 Jahre lang auf dem englischen Thron gesessen, erhielt das Königreich, nach dem am 20. Juni 1837 erfolgten Ableben Wilhelm IV., in der Person des Künigs Ernst August, -des Sohnes Georgs IIL, seinen eigenen Regenten wieder, und diesem folgte am 18. Nov. 1851 dessen Sohn, König Georg V. (geb. den 27. Mai 1819), der jetzt regierende König. — Der König vereinigt in seiner Person die gesammte Staatsgewalt, und wird durch die Verfas- sung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden. ARe Regierungsgewalt geht aRein von ihm aus: kein Landesgesetz hat vor der von ihm vorgenommenen Verkündigung Gültig- keit; die bewaffnete Macht und deren Einrichtung hängt allein von ihm ab; er ist die QueRe aller Gerichtsbarkeit, und kann erkannte Strafen aufheben oder mildern, so wie das Strafverfahren einsteRen oder nieder- schlagen. Er aRein hat das Recht, Titel, Rang, Würden und Ehrenzeichen zu verleihen und Standeserhebunpn vorzunehmen, und vertritt das Kö- nigreich in allen seinen Verhältnissen nach Aussen. — Die Krone vererbt im Mannesstamme des Königshauses und nach dessen Erlöschen auf den Mannesstamm der jetzigen Braunschweig-Wolfenbüttel'schen Linie; erlöscht auch dieser, so geht die Krone auf die weibliche Linie über. Der Thron- folger ist mit dem 18. Jahre majorenn, die übrigen Glieder des Hauses mit dem 21. Jahre. — Mit Hessen - Kassel besteht seit 1839 eine Erbver- bindung. Der König, als Oberhaupt der Familie, hat das Recht, durch Hausgesetze, welche der Zustimmung der aRgemeinen Stände nicht be- dürfen, die inneren Verhältnisse des Königl. Hauses zu bestimmen. Als Hausgesetz gilt das Familienstatut vom 19. Nov. 1836, mit umfassenden Bestimmungen über Vermählung der GReder des Hauses, Succession, Re- gentschaft, Privatvermögen und das Seniorat des Gesammthauses Braun- schweig. Zur Deckung der Bedürfnisse des Königs, der Königin, so wie der minderjährigen Prinzen und Prinzessinnen, Söhne und Töchter des Königs, ist (ausser den Zinsen des in den englischen 3-procentigen Stocks belegten, aus Einnahmen der KönigL Kammer erwachsenen Kapitals von 600,000 Pfd. Sterl.) die Summe von 600,000 Thlr. festgesteRt, welche aus dem K. Fideikommiss (den Königl. Domänen und Regalien) bestritten wird.
Titel. — Der Titel des Königs ist: „Von Gottes Gnaden König von Hannover, Königlicher Prinz von Grossbritannien und Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg" etc. — Der Kronprinz , so wie die übrigen Prinzen und Prinzessinnen des KönigL Hauses führen das Prädikat: „Königliche Hoheit." — Die Hofreligion ist die Evangelische. — Residenz ist: Hannover; Königl. Lustschlösser sind: Herrenhausen, Montbrillant; dann die Schlösser in Georgengarten, zur Göhrde, zu Rotenkirchen, Rehburg und das Jagdhaus zum Saupark; andere Königl. Schlösser sind noch: zu Celle, Osnabrück und Lüneburg.
Wappen. — Das kleine Wappen enthält ein springendes sil- bernes Ross in Roth, mit der Devise: „Suscipere et finire." — Das grosse Wappen des Königreichs ist ein grosser runder Schild mit einem gleichen Mittelschilde in Form eines gestürzten Schächerkreuzes. Der Hauptschild enthält das Grossbritannische Wappen; das Mittelschild ent- hält als Herzschild die KaiserRche Reichskrone in rothem Felde wegen der Erzschatzmeisterwürde des Reichs, welche Hannover bekleidete; rechts sind die beiden Leoparden von Braunschweig, links in goldenem Felde der blaue Löwe von Lüneburg, unten das springende weisse Ross von Sach- sen. Den Hauptschild umgibt ein blaues Band mit der Devise: „Nec aspera terrent," an welchem die Kette des St. Georgen- und des Guel- phenordens hängen. Schildhalter sind rechts der goldene gekrönte Löwe, links das sRberne Einhorn von Grossbritannien, die auf einem rothen, mit einem Lorbeer- und einem Eichenzweige umwundenen, fliegenden Bande mit dem Motto: „Suscipere et finire," stehen. Den Hauptschild deckt eine Königskrone.
Orden. — Hannover hat nur 2 Ritterorden: den St. Georgen- Orden in 1 Klasse, der am 23. April 1839 von König Ernst August als Hoforden und für Verdienste gestiftet wurde und nur an Fürsten und an- dere hohe Personen verliehen wird, und: den Guelphen-Orden, ein Verdienstorden für Civil- und Militärpersonen in 3 Klassen, gestiftet den 12. August 1815 von König Georg IV., und durch Patente vom 20. Mai 1841, 28. Juni 1842 und 1. Okt. 1849 in seinen Statuten revidirt und in 4 Klassen erweitert (Grosskreuze, Kommandeurs [Ir und 2r Klasse], Ritter, Und Mitglieder der IV. Klasse). Die Devise des Ordens ist: „Nec aspera terrent." Ausser diesen beiden Orden gibt es noch eine (sRberne) Guel- Phen-Ordens-Medaille, gestiftet den 12. August 1815 für tapfere Unteroffiziere und Soldaten mit einer jährRchen Pension von 25 Thalern; das goldene Wilhelmskreuz für Offiziere (nach 25-jährigem), die silberne Wilhelmsmedaille für Unteroffiziere und Soldaten (nach 16-jährigem treuen Dienst); Kriegsdenkmünzen; die goldene und silberne Verdienstme- dalRe; die goldene Ehrenmedaille für Kunst und Wissenschaft (1843); das goldene Ernst-Augustkreuz für Offiziere bei 50-jähriger Dienstzeit, und eine Verdienstmedaille für Rettung aus Gefahr. Grossmeister der Orden ist der König, und für Besorgung der Geschäfte in Betreff sämmtlicher Orden Und Ehrenzeichen besteht eine General-Ordens-Kommission. —
Der Hof. — Der Hofstaat des Königs besteht aus den Ober- hofchargen (Oberhofmarschall, Oberkammerherr, OberstaRmeister, Ober- jägermeister), den Oberhofdepartements, den Erbämtern in ein- zelnen Provinzen, und aus der Adjutantur des Königs (1 Generaladjutant Und 10 Flügeladjutanten). Die eigentliche Hof-Administrationsbehörde ist •las Oberhofmarschallamt mit 2 Departements (das der KönigL Bauten und •Härten, und das der KönigL Hofhaltung). — Die Königin hat ihren be- sonderen Hofstaat, mit einem Oberhofmeister, 5 Staatsdamen und 4 Ehren- Staatsdamen.
Staatsverwaltung. — Die oberste verwaltende Landesbehörde
das Gesammtministerium unter dem Vorsitze des Königs, dessen Mitglieder der König nach eigener AVahl ernennt und nach GefaRen ent- 'ässt. Für die einzelnen Verwaltungszweige bestehen 7 besondere Mi- Ijisterien: das Ministerium des Königlichen Hauses, der Finanzen und ^es Handels, welche beide gegenwärtig in einer Hand vereinigt sind, das J^Megsministerium, das Ministerium der geistlichen und Unterrichts-Ange- '®genheiten, das Ministerium des Innern, das Justizministerium und das |
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Als berathende Behörde besteht der Staatsrath, dessen Wirksamkeit (nach der KönigL Verord- nung vom 26. Jan. 1856) theils eine begutachtende, theils eine entschei- dende ist. — Das Ministerium des KönigL Hauses verwaltet aRe Angelegenheiten, welche sich auf die regierende Dynastie und den Hof beziehen, und sind ihm das Landesarchiv, die KönigL BibRothek und das KönigL Münzkabinet untergeordnet. — Das Ministerium des Innern, mit welchem die Kommission zur Prüfung der Verwaltungsbeamten und das statistische Büreau verbunden sind, ist die oberste Behörde für aRe Zweige der innern und der Polizeiverwaltung; unter ihm stehen: die 6 Landdrosteien und die Berghauptmannschaft, die Generaldirektion des Wasserbaues, die Eisenbahndirektion, die Medizinalbehörden, die Polizei- direktionen zu Hannover, Celle, Harburg und Klausthal, und die Behör- den und Institute zu gemeinnützigen Zwecken. — Unter dem Ministe- rium der geistlichen und Un terri ch ts - An gel eg enhei t en stehen: die Gesetzsammlungs - Kommission, die geistlichen Behörden (welche gleichzeitig die Schulangelegenheiten zuoberst leiten), die Georg- August-Universität zu Göttingen, die Königl. Societät der Wissenschaften zu Göttingen, das OberschulkoRegium und die Klosterkammer zu Hanno- ver. — Die Landdrosteien (mit kollegiaRschem Geschäftsgange) füh- ren in ihrem Bezirke die gesammte öfl'entliche Verwaltung, soweit solche nicht anderen Behörden überwiesen ist. Zu ihrem Wirkungskreise ge- hören die Hoheits-, .VRlitäi»-, Landgemeinde-, Gewerbe-, Landwirthschafts-, Wege- und Wasserbausachen, Feuer- und Baupolizei, Gesundheits-, Sicher- heits-, Sitten - und Ordnungspolizei, ferner die Gemeindeverwaltung der selbstständigen Städte, die Gemeinheitstheilungs- und Verkoppelungs-, Ablösungs- und ARodifikationssachen und die Chausseeverwaltung. Zu- gleich haben sie die ihnen überwiesenen Staats- etc. Anstalten (Medizi- nal-, Lehr-, Straf-, Brandversicherung-, Leggeanstalten etc.) zu leiten und zu beaufsichtigen etc. — Die Landes Verwaltung auf dem Harze leitet die Berghauptmannschaft zu Klausthal, welche für ihren Bezirk die SteRe einer Landdrostei vertritt. Die den Landdrosteien zunächst unter- gebenen Unterbehörden sind: die Aemter (im Ganzen 177, und zwar zu Hannover 36, zu Hildesheim 37, Lüneburg 39, Osnabrück 21, Stade 26, Aurich 14, und Klausthal 4), deren Verwaltung den Amtmännern ob- liegt, und die Magistrate der selbstständigen Städte (zusammen 44, und zwar: Hannover 9, HRdesheim 11, Lüneburg 9, Osnabrück 4, Stade 5, Aurich 5, und Klausthal 1); im Lande Hadeln konkurriren hei der Verwaltung 12 Kirchspi elsgerichte, mit Schultheissen an der Spitze; ferner: das Hoheitskommissariat im Herzogthum Arenberg-.Mep- pen (unter der Direktion der Landdrostei Osnabrück), die Ablösungskom- missarien, Landesökonomiebeamten, Wegbaubeamten, Linnenleggebeamten, die Aichämter, und die Hafenkommissionen zu Harburg und Geestemünde. — Der politische Verkehr mit dem Auslande wird durch das Ministe- rium der auswärtigen Angelegenheiten verwaltet, welchem die Königl. Gesandtschaften in fremden Staaten (in Baden, Bayern, Bel- gien, BrasiRen, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Hessen, Kurhes- sen, Niederlande, Oesterreich, Portugal, Preussen, Russland, Sachsen, Schweden, SiciRen, Württemberg) und die KönigL Konsuln unterge- ordnet sind. —
Hechtspflege. — Der König ist die QueRe aller Gerichtsbarkeit. Die Gerichte sind durchgehends landesfürstlich, nur im Herzogthum Aren- berg-Meppen hat der Herzog von Arenberg das Recht der Patrimonialge- richtsbarkeit. Die Justiz ist von der Verwaltung getrennt, der bevorzugte Gerichtsstand ist aufgehoben, Mündlichkeit und Oeffentlichkeit in bürger- lichen und peinlichen Sachen eingeführt und die Schwurgerichte geregelt. An der Spitze der Justizverwaltung steht das Justizministerium, unter welchem die Kommissionen für die erste und zweite juristische Prüfung, sämmtliche Gerichtsbehörden, der Oberstaatsanwalt mit den Staatsanwälten und die Strafanstalten stehen. Der oberste Gerichtshof ist das Ober-Appellationsgericht zu Celle, das in letzter Instanz erkennt. Die Obergerichte, welche in grosse und kleine zerfallen, entscheiden in zweiter Instanz, und bestehen erstere in Aurich Celle Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Meppen, Nienburg, Osnabrück' Osterode, Stade und Verden; letztere in Dannenberg, Goslar, Hameln und Lehr. Insofern nicht das Ober-Appellationsgericht die letzte Instanz bil- det, gehen Berufungen und Beschwerden gegen Erkenntnisse des kleineren Obergerichts an das grössere Obergericht, und zwar: von Dannenberg an Lüneburg, von Goslar an Hildesheim, von Hameln an Hannover, und von Lehr an Verden. — Zur AburtheRung von Kriminalsachen, in welchen auf eine schwere Strafe zu erkennen ist, werden vierteljährlich Schwurge- richte (in Aurich, Celle, Göttingen, Hannover, HRdesheim, Osnabrück und Stade) gehalten, die aus 12 Geschworenen, 1 Präsidenten, 4 Rich- tern und 1 Sekretär zusammengesetzt sind, und wider deren Entschei- dung keine Berufung stattfindet. Politische und Pressvergehen sind von der Zuständigkeit der Schwurgerichte ausgeschlossen. Untergerichte sind die Amtsgerichte, denen Einzelnrichter vorstehen, und 12 Kirchspiels- gerichte im Lande Hadeln. Advokaten sind (1855) 452 im Lande. Be- sondere Gerichte sind: die protestantischen und kathoRschen Konsi- storien und der reformirte Oberkirchenrath zu Bentheim, das Universi- tätsgericht zu Göttingen, das KönigL OberhofmarschaRamt zu Hannover (welches über alle Hof- und Schlossbediente die freiwillige Gerichtsbarkeit ausübt), der Staatsgerichtshof zu Hannover und die Militärgerichte. —
Finanzwesen. — Das Ministerium der Finanzen und des Handels erstreckt seine Wirksamkeit auf sämmtRche Finanzsachen des Staats, auf die Verwaltung in Bezug auf Handel, auf Postsachen, die Harz- und Bergwerkssachen, die Lehensangelegenheiten, so wie auf die altfürstRch - braunschweigischen Allodial- und die Landeslotteriesachen. Das Budget wird von der allgemeinen Ständeversammlung auf zwei Jahre bestimmt. Das Rechnungsjahr beginnt am Juli. Die Voranschläge ent- halten nur die Nettosummen. Die Abschlösse stellen sich, in Thalern, folgendermassen:
Budget für 1854—55 „ 1855-56 „ ,, 1856—57 „ „ 1857—58
Ausgabe.
.. 8,861,196 = 69,179 Ueberschuss.
-. 8,612,517 = 457,718
- 9,733,901 = 136,852 Defizit
•. 9,985,852 = 53,95g ..
Dazu Sind für die beiden letzten Jahre je 600,000 Thlr. „Königlicher Einkünfte" zu rechnen, welche von dem Ertrage des Staatsgutes bereits von vornherein abgesetzt und somit gar nicht mehr in die Staatsrechnung |
Btamme's Hand-Atlas. — Hannover, Braunschweig etc, 1).
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
Einnahmen.
Von den Domänen und Forsten .........................................
„ ,, steuern und Zöllen..............................................
Vom oberharzischen Bergwerks- und Forslhaushalle..................
Vom Kommunion-nnterharzischen Bergwerks- und Hüttenhaushalte ■
Von den Kohlenbergwerken..............................................
„ ,, Salinen...........................................................
Uebersehüsse vom Kalkberge zu Lüneburg.............................
Von den Wasserzöllen.....................................................
,, „ Posten.............................................................
,, ,, Eisenbahnen, einschl. d. Telegraphen ........................
Chaussee- und Brückengelder der Chausseebau-Verw. ................
Ceberschüsse von der Lotterie.........................................
Sportein der Oberbehörden...............................................
Zinsen von Aktiv-Kapitalien..............................................
Uebrige unmittelbare Einnahmen ......................................
Zahlungen von andern Kassen vder Königl. Generalkasse .............
Summe aller Einnahmen
Staatsschuld. — Die Landesschuld, welche am 1. Jan. 1848: 23,233,960 Thlr. 19 gGr. 3 Pf., im J. 1853: 36,522,887 Thlr. 12 gGr. 3 Pf., und 1855 auf 41,023,370 Thlr. 13 gGr. 5 Pf. berechnet wurde, wovon al- lerdings der Staat 7,543,000 sich selbst schuldete, belief sich am 1. Jan. 1858 auf 46,213,305 Thlr. 9 gGr. 6 PL, und zwar:
Ausgaben.
Königl. Gesammt-Minlsterium....................
Stände.........-....................................
Ministerium d. auswärt. Angelegenheiten.......
Kriegs-Ministerium..................................
Justiz-Ministerium ................................
Minist, d. geistl. u. Interrichtsangelegenheiten
Ministerium d. Innern .............................
Ministerium des Handels :.........................
Finanz-Ministerium................................
Passiv-Etat.........................................
Pensions-Etat.......................................
Künftig wegfallende Ausgaben...................
Ausserordentliche Ausgaben.......................
Summe aller Ausgaben ...................
Summe aller Einnahmen.................
Dellzit für das Rechnungsjahr 185S—59
gebracht werden sollen. — Nach dem Budget der Königl. General-Kasse für das Rechnungsjahr vom 1. JuR 1858—59 belaufen sich die Einnah- men auf 19,108,586 Thlr. 13 gGr. 11 Pf., die Ausgaben auf 19,203,270 Thlr. 2 gGr. 11 Pf., und zwar:
Thlr. |
gGr, |
Pf. |
1,957,174 |
_ |
9 |
7,209,766 |
12 |
— |
2,381,663 |
10 |
— |
167,289 |
3 |
5 |
277,757 |
4 |
8 |
46,810 |
— |
|
20,000 |
— |
— |
422,600 |
— |
.— |
950,500 |
— |
_ |
4,850,000 |
— |
_ |
180,000 |
— |
_ |
55,000 |
— |
_ |
66,000 |
— |
_ |
441,992 |
13 |
__ |
21,855 |
10 |
1 |
20,178 |
8 |
— |
19,108,586 |
Ts" |
|
|
|
|
Thlr, |
gGr. |
Pf. |
183,611 |
1 |
|
65,540 |
8 |
7 |
121,700 |
— |
_ |
2,588,500 |
— |
_ |
1,075,452 |
14 |
4 |
264,556 |
1 |
3 |
5,210,697 |
10 |
4 |
24,176 |
— |
|
5,654,845 |
11 |
10 |
2,707,000 |
22 |
7 |
446,286 |
16 |
8 |
206,592 |
14 |
10 |
654,310 |
21 |
6 |
19,203,270 |
"2 |
11 |
19,1 08,586 |
13 |
11 |
94,6S3 |
13 |
- |
|
Schuld der vormaligen General-Steuerkasse...............13,975,169 Thlr. 21 gGr. 8 Pf.
,, der vormal. Königl. Generalkasse.................. 1,844,742 ,, 21 „ 8 „
,, der Wegbaukasse..................................... 12,847 ,, 5 ,, 4 ,,
Aeltere und neuere Eisenbahnschulden.....................30,380,545 ,, 8 „ 10 ,,
Slinillie 46,213,305 ,, 9 „ 6 ,,
Die Verzinsung der Staatsschulden erforderte für 1858: 2,092,121 Thlr. 11 gGr. 6 Pf. —
' Heerwesen, Landmacht. — Das Generalkommando des han- noverschen Heeres führt der König; die Militärverwaltung und das .Mi- Rtär-Rechnungswesen das Kriegsministerium; alle rein militärischen Angelegenheiten, welche auf den Dienst, die Uebungen und die Disciplin der Truppen, auf die Diensttüchtigkeit der Armee und auf die Verthei- digung des Landes Bezug haben, werden von der General-Adjutantur mit dem Chef des Generalstabs geleitet. Zum deutschen Bundesheere hat Hannover ein Hauptkontingent von 15,230, ein Reservekontingent von 4,351, im Ganzen 19,581 Mann zu steRen, die mit dem braunschweigi- schen Kontingent die erste Division des 10. Armeekorps bilden. — So weit nöthig, gilt Konskription; doch findet bei den Spezialwatfen meist Werbung statt. Die Dienstzeit ist 7, bei der KavaRerie 10 Jahre. Viele Bauernsöhne treten freiwillig in die Reiterei, da sie, einmal einexerzirt, mit Uniform und Pferd entlassen werden ; sie müssen das letztere zwar unterhalten, dürfen es aber auch benützen, und bekommen einen Beitrag für Futter. In der Regel rücken diese Kavalleristen nur zur Exerzirzeit wieder beim Regimente ein. — Im Jahre 1857 zählte die Armee im Gan- zen 26,938 Mann, und bestand:
Kopfzahl.
a) aus der Generalität und dem Armeeslab..............................................32
b) der Kavallerie, die in 1 Division zu 3 Brigaden ;i 2 Regimenter formirt ist (2 Kürassier-, 2 Husaren- und 2 Dragoner-Regimenter):
jedes Regiment enthält 4 Schwadronen, zusammen .................. 3,078
c) der Infanterie, in 2 Divisionen a 2 Brigaden zu 2 Regimentern und 1 Jägerbataillon formirt, zusammen 8 Regimenter zu 2 Ba- taillons ii 4 Komp. und 4 Jägerbalaillons a 4 Komp., zusammen ••• 20,464
d) dem Ingenieur-Korps: 2 Komp. Pionniere und 1 Komp. Pon- tonniere, zusammen ...................................................... 25?
e) der Artillerie: 1 Brigade (2 reitenden Kompagnien [BaUerien], 12 Fusskompagnien [9 Feld- und 3 Park-Batterien] , und 1 Hand- werker-"omp(!gnie; jede Batterie zählt 6 Geschütze, die Fusskoui- pagnien bilden 3 Bataillons), zusammen ............................... 2,666
f) der G e n sdar m er ie, die in 7 Distrikte getlfeiU ist................ 441
Im Ganzen 26,938
Festungen des Landes sind: Stade, Harburg und Fort Wilhelm zu Bre- merhaven. — Zur Bildung des Heeres gibt es eine Generalstabs-Akademie, eine Kadettenanstalt und eine Ingenieur- und ArtiRerieschule. Stück- giessereien sind zu Hannover und Stade, und Gewehrfabriken, welche die Armee mit Waffen versehen, in Herzberg. — Die früher bestandene Bür- gerwehr wurde im April 1857 aufgehoben. — Die Standarte Hanno- vers siehe: Flaggen-Atlas, TaL 1, Fig. 19. |
Herzog-tliuiii llrauiiüehweig*
|
^Vescliiclite. — Braunschweig war ursprünglich ein Theil des alten Herzogthums Sachsen, kam später, als erbliches Besitzthum, durch Heirath an die Grafen von Nordheim, und im 12, Jahrhundert aber- mals durch Verheirathung an den Kaiser Lothar, aus dem sächsischen Hause Suppllnburg. Dessen ToQhter Gertraut brachte die braunschwei- gischen Lande, als Familiengüter, ihrem Gemahle, dem Herzoge Hein- rich dem Stolzen von Bayern und Sachsen, aus dem Hause Este, zu. Dessen Sohn Heinrich der Löwe vertauschte die Erbgüter seiner Ge- mahlin in Schwaben an den Kaiser Friedrich IL gegen Krondomanen am Harz. In die Reichsacht verfaRen, 1179, verlor er die Lehnsherzog- thumer Bayern und Sachsen und rettete nur ein^n Theil der Allodlalgüter des Hauses die Stammlande Braunschweig und Hannover. Sein-Enkel, Otto das Kind, trug sein freies Erbe dem Kaiser und Reiche als Lehn auf und erhielt dasselbe als Herzogthum, erblich im Mannes- und Weiber- stamme, zurück. Er erwarb Hannover, Göttingen und Minden, die Vogtei Uber Helmstadt und das Eichsfeld als Lehn. Otto's Nachkommen theilten sich in mehrere Linien: zu Lüneburg, Braunschweig, Grubenhagen, Oste- ™ lind Göttingen; in dieser Zeit, bis 1368, wurde für Braunschweig Wollenbuttel und Asseburg, 1255-1258, und Danneberg und Lüchow er- worben. Unter dem Herzoge Magnus mit der Kette starb Lüneburg aus, |
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
1373; aber nur nach langem Kriege mit Lauenburg konnte die Erbschaft behauptet werden. Da die übrigen Linien, bis auf die Braunschweiger, ausstarben (zuletzt noch die Grubenhagener), 1595, so gilt Magnus mit der Kette als Stifter des mittleren Hauses ßraunschweig-Lüneburg. Nach seinem Tode stifteten seine beiden Söhne, Bernhard und Hein- rich, die mittlere Lüneburger und die mittlere Braunschweiger Linie. Die letztere starb 1634 aus, nachdem das Land, 1543, durch Hoya und, 1599, durch Blankenburg vermehrt war. Unter den Fürsten der mittleren Lüneburger Linie tritt der händelsüchtige Heinrich der Mittlere hervor. 1519 musste er, sich dem Kaiser Karl V. widersetzend, nach Frankreich flüchten; seine Söhne suchten durch weise Regierung dem zerrütteten Lande aufzuhelfen. Sein Sohn, Ernst der Bekenner, der sich für den Protestantismus erklärte (gest. 1546), ist der Stifter der jetzigen Häuser Braunschweig und Hannover. — Der ältere Sohn desselben, Heinrich zn Danneberg, 1546, ist der Stifter des noch regierenden Hauses; bei der Theilung, 1568, überliess er den grössten Theü des Landes dem jün- gern Bruder Wilhelm, und behielt bloss Danneberg und Scharnebeck, wo- zu später noch Hitzacker, Lüchow und Werbke kamen. Das Meiste für Vermehrung des Landes that August; er erwarb Wolfenbüttel und die Grafschaft Blankenburg aus der braunschweigischen Erbschaft, 1655; Braunschweig, Helmstädt und der nördliche Theil des Harzes und eine Menge Gefälle und Nutzniessungen blieben gemeinschaftlich. Im westphä- lischen Frieden bekam es noch Lutter am Barenberge. Die Stadt Braun- schweig, welche nach Reichsunmittelbarkeit strebte, wurde vom Herzoge Rudolph August unterworfen und gedemüthigt, 1671, und gegen an- dere Abtretungen dieser Linie von Lüneburg überlassen. Eben so kam im Frieden mit Schweden Thedinghausen und Dovern, 1679, an Braunschweig. Rudolph August und sein Bruder Anton Ulrich thaten unendlich viel, um den verarmten Zustand des Landes zu heben und Künste und Wissenschaften zu unterstützen. Vergebens aber waren die Versuche, die Kurwürde auf Braunschweig auszudehnen, oder die alleinige Uebertragung an Hannover zu hindern. 1735 starb die gerade Linie aus, und es folgte die jüngere Linie Braunschweig-Bevern, mit Ferdinand Albrecht IL, der noch im gleichen Jahre starb und seinen Sohn Karl zum Nachfolger hatte, der 1754 seine Residenz von Wolfenbüttel nach Braunschweig ver- legte, das Carolinum in Braunschweig gründete, die wichtige Urkunde vom 9. April 1770 erliess, welche die Anerkennung und Ausfertigung der Pri- vilegien und Befugnisse gesammter Landschaft enthält, aber auch das Land durch Prachtliebe und Theilnahme am 7-jährigen Kriege mit 11—12 -Mill. Thaler Schulden belastete. Sein Nachfolger Karl Wilhelm Fer- dinand (1780-1806), der sich schon im siebenjährigen Kriege ausge- zeichnet hatte, tilgte die Schulden, hob den Wohlstand und gab dem gan- zen Staate ein neues Leben und eine zeitgemässe Gestaltung; 1788 einigte er sich mit Hannover wegen des Harzes, und erwarb seinem vierten Sohn, Friedrich Wilhelm, die Anwartschaft auf das Fürstenthum Oels in Schle- sien. Als preussischer Oberfeldherr bei Jena verwundet, starb er 1806 zu Ottensee bei Altona, und sein Land wurde von 1807-1813 dem König- reiche Westphalen einverleibt. Friedrich Wilhelm, nach dem Für- stenthum Oels als Braunschweig-Oels bekannt, durch Resignation der älteren Brüder der Thronerbe Braunschweigs, kehrte nach der Schlacht von Leipzig in seine Erbstaaten zurück, fiel aber schon 1815 bei Quatre- bras im Kampfe gegen Napoleon. Ihm folgte sein Sohn Karl, bis 1823 unter Vormundschaft König Georgs IV. von England. Seine gewaltihäligen Regierungsmassregeln und seine Missachtung aRer Rechte und Verträge führten 1830 seine Vertreibung herbei, und nach gepflogenem Familien- rathe und mit Beistimmung des Bundestags, der den Herzog Karl für re- gierungsunfähig erklärte, übernahm, am 25. April 1831, dessen Bruder, Herzog Wilhelm, durch fürstbrüderlichen Vergleich Besitzer des Herzog- thums Oels, anfangs mit Vollmacht seines Bruders, nachher mit Zustim- mung seines Oheims, des Königs Wilhelm IV. von Grossbritannien, defi- nitiv die Regierung des Landes, das, wenn beide bis jetzt unvermählte Brüder ohne Leibeserben absterben sollten, an Hannover fallen würde.
Genealogie der Herzoge von Braunschweig.
Haus Braunscliweig-IiünebMrg-Wolfenbilttel.
Ernst
II. Sohn Heinrichs des Mittleren (Herzogs von Lüneburg f 1532) res. zu CeUe t 1546.
Heinrich + 1598 zu Danneberg
Wilhelm i 1592 ZU liüueburg' |
53" N.-Br. gelegenen Amts Thedinghausen, liegt zwischen 51038'—52032' NBr. und 26«50' — 2902' OL., bildet kein zusammenhängendes Ganzes, sondern besteht aus drei, durch fremdherrliches Gebiet getrennten grös- seren Theilen, einem nördlichen, südUchen und westlichen, einem vierten kleineren Theil (dem Amte Calvörde), welcher nordöstlich vom nördlichen Haupttheile, von preussischem Gebiet umschlossen liegt, einem fünften, noch kleineren Theile (Thedinghausen), der ganz entfernt, an der Weser, in der hannöverschen Grafschaft Hoya gelegen ist, und 3 kleinen Enkla- ven im Fürstenthum Hildesheim. Von den drei grössern Theilen sind der nördliche und westliche an Ausdehnung ziemlich gleich, der südRche, mit sämmtlichen Enklaven, umfasst das kleinste Drittel des Herzogthums. Der nördliche und westliche Theil, die beide das Fürstenthum Wolfenbütte! bilden, grenzen nach Osten an die preussische Provinz Sachsen, anfallen übrigen Seiten aber an das Königreich Hannover, mit Ausnahme der an die Weser fallenden Westgrenze des südlichen Theils von Wolfenbüttel, der an die Provinz Westphalen und an Waldeck - Pyrmont stösst. Der südliche Theil, welcher das Fürstenthum Blankenburg und das Gebiet der früheren Abtei VValkenried enthält, grenzt mit Preussen, Hannover und .4nhalt-Bernburg. Das ganze Herzogthum umfasst ein Areal von 67,73 (n. A. von 67,ig) Qu.-M. und 1857 eine Bevölkerung von 269,213 (1852 von 271,208) Seelen (oder 3,800 auf 1 Qu.-M,), wozu noch 702 Indivi- duen, als in den braunschweigisch-hannöverschen Kommunionbesitzungen lebend, kommen. —
Physische Beschaflfenheit. — Die Oberfläche des Herzogthums ist ungemein mannigfaltig. Der nördliche Haupttheil, das Fürstenthum Wolfenbüttel, streckt sich vom sogenannten Kommunionharze, welcher Braunschweig und Hannover gemeinschaftlich gehört, bis in die Ebene des nordwestlichen Deutschlands, die nirgends über 300 Fuss aufsteigt, wird aber im S. von dem waldreichen Elm (1,098'), dem Dorm mit dem Riesenberge, der Asse, Fallstein (670') und andern Hügelketten durch- zogen. Der südliche Haupttheil, das Fürstenthum Blankenburg, Hegt auf dem Unterharz und zieht sich nach dem Oberharz hinauf, wo der Worm- berg 2,880' (n. A. 3,028'), die Achtermannshöhe 2,706' (n. A. 2,879'), der Redauerberg 2,317', und die Förstertränke 2,298' Höhe erreichen. Hier verdienen die Baumanns- und Bielshöhle im Harzgebirge unweit Blanken- burg, welche durch ihre Tropfsteingebilde berühmt sind, besondere Er- wähnung, und eben so die wilde Teufelsmauer, eine 800' hohe Klippen- reihe. Der dritte westliche Haupttheil dehnt sich als schönes Hügelland, voll waldhedeckter Anhöhen und fruchtbarer Thäler, zwischen der Leine und Weser aus; als bedeutendster Höhenzug tritt hier der Sollinger Wald auf, der bis und über 1,500' aufsteigt. Völlig eben ist das in Preussen liegende Amt Calvörde, und besonders fetten Marsch- und Grasboden bie- tet das Amt Thedinghausen an der Weser. Das ganze Land, mit Aus- nahme'des Fürstenthums Blankenburg und des Amtes Calvörde, liegt im Bereiche des Gebiets der Weser, w'elche zwar meist nur Grenzfluss ist, aber theils unmittelbar, theils mittelbar die Lenne, Bever, Leine, Innerste, Fusse, Ocker, Schnuter, Aller empfängt. Der Elbe fliessen die Bode und Ohre zu. Teiche sind ungemein zahlreich (man zählt an 600); der be- deutendste ist der Wipperteich bei Vorsfelde (93 Morgen gross). Der von der Ohre durchströmte Waldbruch, der Drömling, ein Sumpf zwischen Vorsfelde und Calvörde, gehört nur zum Theil (16,776 Morgen) zu Braun- schweig. MineralqueRen sind bei Helmstädt, Seesen, Gittelde, Bessingen und Bisperode. Im Allgemeinen ist das Land sehr gut angebaut. Der nördliche, an's Fürstenthum Lüneburg grenzende Theil, wo Flugsand vor- herrscht, ist der unfruchtbarste Theil; auch der gebirgige Harz- und Weserbezirk ist zum Kornbau wenig geeignet; nur wo sich die Thäler in weiten Flächen ausdehnen, an den Ufern der Leine und Weser, trifft man fruchtbare Aecker, unter denen die Aue, das Oofeld, das Weser - und Leinethal sich auszeichnen. — Das Klima ist gemässigt; angenehm und milde in den Ebenen des Fürstenthums Wolfenbüttel, rauh dagegen in den Gebirgen, besonders im Harze, in welchem überdiess eine höchst verän- derliche Witterung herrscht. Die mittlere Temperatur des Jahres in der Stadt Braunschweig zeigt + 9,9 (der Sommer + 18,6, der Winter + 1,7), in Blankenburg -f 6,0 (der Sommer + 15,0 der Winter — 2,i).
Politische Eintheilung. — Das jetzige Herzogthum Braunschweig, aus den vormaligen Fürstenthümern Wolfenbüttel und Blankenburg im niedersächsischen Kreise, dem Stifte Walkenried im obersächsi- schen, und einem Theile der Grafschaft Hoya im westphälischen Kreise gebildet, wird gegenwärtig in 6 Kreise geschieden, welche in 23 Aemter zerfaHen, und enthält 15 Städte, 13 Marktflecken, 440 Dörfer und Weüer und (1855 mit Ausschluss der Kommunion-Harzbesitzungen) 29,132 Wohngebäude. Die 6 Kreise des Landes sind: |
Julius Ernst August Ernst Christian August I598 tl636. 1636 il666. 1592 fI611. 1611fl633. 1633tl636 ZU W^olfeu-
bttttei_
Sud. August AntoiiUli'ich Ferdinand I666 fl704 1704tiri4 Albrechtl. __zu WoIJenbuttel •i-1687
Aug. Wilh. Liidw. Rud.
Iri4tl731 1731 T 1735
Ferdinand Const.
Albreclitll. Ferdinand
1735 t 1735 f 1746
zu Wolfenb. zu Bevern
I I
Karl Karl Friedr. 1735 7 1780 Ferdinand znBraunschw. fl809
Karl Wilh. Ferdinand
1780i1806
Friedrich Wilhelm
Herz. v. Oels 1805, Herz. v. Braunschw. 1806 (v. 1806—1813 war Braunschw. Westphalen einverleibt) kommt z. Regier. 1813 t 1815_
Wilhelm Herz. V. Oels 1826, regierender Herzog V. Braunschweig 1831
Das liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Das Herzogthum Braun schweig, mit Ausnahme des, unfern Bremens unter
Karl
Herz. V. Braunschw. 1815, reg. 1823, vertrieben 1830
Johann Ernst August Friedr. Herz. v. Hannover 1 1679 1676, Kurfürst Hanuov. 1692 il698
Georg Ludwig Kurf. v. Hannover 1698, König von GrossbritanTiien als Georg I. 1714 i 1727 (siehe G ros s - b'ritannien.)
Christian Georg Ludwig Wilh. 7 1669 11705 ZU Celle ZU |
Kreise. |
Flächeninhalt ii |
1 geogr. Qu.-M. n. and. Angab. |
Bevölkernng 1857. |
Bewohn. a.lQM. |
Aemter. |
Braunschweig ..................
Wolfenbüttel...................
Helmstedt (mit Calvörde)......
Holzminden (m.Thedinghausen)
Gandersheim ...................
Blankenburg .................... |
8,79 10,« 14,81
11,OT
12,33 |
9,85
13,90
10,„
9,99 8,6« |
68,614 52,496 44,687 38,836 42,101 22,479 |
7,900 5,200 3,160 3,590 3,530 2,640 |
3
4
4
5 4 3 |
|
67,T3 |
67,16 |
269,213 |
3,806 |
23 |
Ausserdem gehören dem Herzog als Mediatbesitzungen in Preussisch- Schlesien, im Regierungsbezirk Oppeln: das Fürstenthum Oels, mit der Herrschaft Medzibor (37.35 Qu.-M., 8 Städte, 1 Flecken, 324 Dörfer, 164 Vorwerke); in der Grafschaft Glatz, Kreis Habelschwerdt, das Ritter- gut Plomnitz, und im Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Lublinitz, die Herrschaft Guten tag, die zusammen einen jährlichen Ertrag von 100,000 Thlrn. abwerfen, mit dem souveränen Herzogthum Braunschweig aber und dessen Regierung nicht in Verbindung stehen. —
Aas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Stammverschie- denheit. — Volkszählungen finden in Braunschweig alle 3 Jahre statt. Im Jahre 1834 betrug die Bevölkerung 253,232; 1843: 267,565; 1846- 269,233; 1849: 270,731; 1852: 281,208, im Jahre 1857 nur 269,213 (und mit den Bewohnern des Kommunion-Harzes 269,915) Seelen. Die Bevölkerungszunahme nach dem Jahresdurchschnitte von 1834—1852 be- trug 0,152 Prozent, Der spätere Rückgang war eine Folge der Auswande- |
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
rang. Die Zahl der Familien belief sich im Jahre 1862 auf 60,582, Die städtische Bevölkerung verhält sich zur ländlichen wie 1:3. — Der Ab- stammung nach sind die Bewohner, mit Ausnahme von etwa 1,500 Israe- liten, sämmtlich Deutsche und zwar Nied ersach sen. Die Nachkom- men ehemaliger Wenden, an welche noch viele Ortsnamen erinnern, sind schon seit Jahrhunderten gänzlich germanisirt. Der Braunschweiger ist von körperlicher Wohlgestalt, arbeitsam, treu, offen, besitzt viel Ehrge- fühl und Gastfreundschaft; Schwerfälligkeit, Indolenz und Misstrauen sind die Schattenseiten seines Charakters.
Religions - Verschiedenheit, geistige Kultur. — Die herr- schende Religion ist die evangelisch-lutherische, zu der sich gegen 263,000 Bewohner bekennen; Katholiken zählt man circa 2,700 (die meisten in den Kreisen Braunschweig und Wolfenbüttel), Refor- mirte gegen 1,200 (meist in Braunschweig und Holzminden), Herrn- huter etwa 100, und Juden gegen 1,500 (meistens in den Kreisen Holz- minden und Braunschweig). Alle christlichen Religionsparteien geniessen den Schutz des Staats und haben gleiche Rechte. Die Aufsicht über das evangelisch-lutherische Kirchen- und Schulwesen führt das herzogl. Konsistorium zu Wolfenbüttel. In kirchlicher Hinsicht zerfällt das Herzogthum in 6 Generalinspektionen mit Generalsuperintendenten an der Spitze; diese sind in 34 Spezialinspektionen mit Superintendenten, und diese in 223 Pfarreien mit 261 Pastoren geschieden. Die Katho- liken im Herzogthum gehören zum Sprengel des Bischofs von Hildes- heim und haben ein Dekanat mit 3 Pfarreien (Braunschweig, Wolfenbüttel und Helmstedt) und 4 Pastoren; die Reformirten haben 1 Pfarrei mit 1 Pastor zu Braunschweig, und die Juden 4 Synagogen. — In der geistigen Kultur ist Braunschweig nicht zurückgeblieben, obwohl es zur Zeit des Rheinbundes seine Hochschule zu Helmstedt untergehen sah. Jede Gemeinde ist verpflichtet, für die Bildung der Kinder durch Volks- schulen zu sorgen, und überall wirken tüchtige Lehrer, die in den Schul- lehrerseminarien zu Wolfenbüttel und Braunschweig gebildet werden. Als Landesuniversität gilt Göttingen. Die höheren Lehranstalten des Landes sind: das Collegium Carolinum und das anatomisch-chirurgische Colleg zu Braunschweig, und das Predigerseminar zu Wolfenbüttel. Gymnasien be- stehen 5, Stadt- und Bürgerschulen 25, und Landschulen 383; Kleinkin- deranstalten und Waisenhausschulen zu Braunschweig und Wolfenbüttel, 1 Garnisonsschule zu Braunschweig, 1 Baugewerkschule zu Holzminden, und 1 Ackerbauschule zu Schöppenstedt Eine GärtnerlehranstaW und Landesbaumschule, ein Blinden- und Taubstummeninstitut sind zu Braun- schweig, und ein jüdisches Lehr- und Erziehungsinstitut in Seesen. Unter den BibUotheken ist die Herzogliche zu Wolfenbüttel (300,000 Bände) be- rühmt. In Braunschweig ist ein herzogl. Museum, ein Hoftheater und ein Kunstverein, zu Wolfenbüttel sind zwei Theater. Buchhandlungen sind 21 im Lande, davon 18 in der Hauptstadt.
Physisch-technische Kultur__LandwirthschaftundBerg-
bau bilden den Hauptzweig des Nationalreichthums. Den Flächeninhalt des Landes zu 1,558,713 braunschw. .Morgen gerechnet, kommen 577,204 Morgen auf Ackerland, 26,237 auf Gärten und Baumgärten, 125,936 auf Wiesen, 508,988 auf Holzungen und Forstgrund, 215,139 auf Weiden, Haiden und Moore, und 105,209 auf Gewässer, Wege, Gebäude etc. Rog- gen ist die Hauptfrucht des Ackerbaues; der jährliche Ertrag an Getreide wird auf 3,400,000 preuss. Scheffel geschätzt. Kartofl'eln werden in Menge gebaut; Hülsenfrüchte, Gartengewächse, Flachs, Hopfen, Rüb- und Lein- samen, Cichorie und Tabak sind die übrigen Produkte des Landbaues. Die Forstkultur ist sehr ansehnlich, Holz ist (besonders im Harze) in Menge vorhanden und dient als Stapelwaare. Der jährliche Holzertrag beläuft sich auf mehr als 21 Mill, preuss. Kubikfuss. Die Viehzucht ist von grosser Bedeutung; 1850 zählte man 25,723 Pferde, 77,577 Rinder, 431,015 Schafe (meist veredelt), 21,652 Ziegen und 25,397 Schweine. Die Jagd ist, in Folge des noch vorhandenen Wildes, immer noch sehr be- deutend; beträchtlich ist in den Haidegegenden die Bienenzucht, und die Fischerei gleichfalls von Belang. — Der Bergbau und das Hüt- tenwesen sind ungemein blühend; ersterer wird auf Eisen und Salz, auf Kupfer, Braun- und Steinkohlen, Alaun und Vitriol betrieben. Das meiste Eisen liefern die Gruben von Hüttenrode, Rübeland, Tanne, Zorge, Wiede, am Hilse und hei Seesen; das meiste Kupfer wird am Rammeis- berge im Kommunionharz gewonnen, woselbst auch Blei, Glätte und Zink und etwas Gold und Silber (circa 1,700 Mark) erzeugt wird. Braunkoh- len finden sich in Menge in der Gegend im Elz, bei Schöningen, Süpp- HngenlMrg und Hohesleben; Steinkohlen in der Rudolphsgrube bei Helm- stedt; Salz liefern die zwei Staatssalinen Schöningen und Salzdahlum. — Die gewerbliche Industrie ist ansehnlich. Die Hauptzweige bilden Garnspinnerei und Leinweberei, ferner die Fabrikation von Metallwaaren, Papier, Holzwaaren, Handschuhen, Steingut und der Hüttenbetrieb. In den W^esergegenden ist wichtige Strumpfstrickerei. Eigentliche Fabriken und grössere .Manufakturen bestehen nur in den bedeutenderen Städten (in Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt und Holzminden), wo Tücher und Wollenzeuge, so wie Leder, Strohhüte, Wachstuch, Papiertapeten, Farben etc. verfertigt w-erden. Glashütten, Ziegelbrennereien, Töpfereien, Pulver- mühlen, Oel- und Schneidemühlen, Cichorien- und Rübenzuckerfabriken etc, sind zahlreich im Lande. Bedeutend ist die Verfertigung von lakir- ten Blech- und Papiermachewaaren; Branntweinbrennerelen und Essigsie- dereien bestehen in Menge, eben so Bierbrauereien, und von deren Er- zeugniss haben die „Mumme" zu Braunschweig und der „Duckstein" zu Königslutter einen besondern Ruf. —
HandeL — Der Handel Braunschweigs ist sehr lebhaft, sowohl mit Ausfuhrartikeln, als auch durch die Messen, welche jährlich zweimal in der Hauptstadt gehalten und sehr besucht' werden. Braunschweig ist der erste Handelsplatz des Landes, Holzminden der Hauptstapelplatz an der Weser; ausserdem sind wichtig als Handelsorte: Wolfenbüttel, Helmstedt und Blankenburg. DieAusfuhren bestehen in Wolle, Getreide, Garn, Lein- wand, Rübsamen, Flachs, Leder und Lederwaaren, Papier, Hopfen, Cichorie, Tabak, Rüb- und Leinöl, Holz und Holzwaaren, Bergprodukten, Glas- und Porzellanwaaren, lakirten Waaren, chemischen Fabrikaten, Met- und Schlackwürsten, Honigkuchen etc. Die Einfuhren in Kolonialwaaren, Südfrüchten, Wein, Baumwolle, Seide und Seidenwaaren, Obst, Eisen- und Stahlwaaren, Pferden etc. Die Handelsbilanz ist zu Gunsten der Ausfuhr. Der Spedition- ui^ Tauschhandel ist sehr beträchtlich, und wird durch treffliche Kunststrassen, durch Eisenbahnen (welche eine Länge von lo,89 Meilen haben), und durch- die „braunschweigische Bank" (eine Diskonto- und Zettelbank, mit 3,000,000 Thlr. Grundkapital) wesentlich unterstützt. Seit 1842 gehört Braunschweig dem deutschen Zollvereine an; das Für- stenthum Blankenburg und die Aemter Walkenried und Calvörde stehen unter preuss. Zollverwaltung, dagegen gehören 4 preuss. Ortschaften zum braunschweigischen Zollgebiete. |
Münzen, Maasse, Gewicht. — Der Vierzehnthalerfuss ist der gesetzliche Münzfuss des Landes. Man rechnet nach Thal ern zu 24 gute Groschen a 12 Pfennige. Der Fuss oder Werkfuss hat 12 Zoll 12 Linien (100 braunschw. Fuss — 90.81, preuss-, oder rheinl. Fuss = 28,51 Metr.); die Elle enthält 2 Fuss, die Ruthe 16 Fuss; das Lachter beira Berg- bau 80 Zoll 8V2 Linien; die Meile 4,625 Ruthen; die Quadratruthe hat 256 Qu,-Fuss. Der Feldmorgen hat 120 Qu.-Ruthen = 0,93 preuss. Morgen; der Wald morgen 160 Qu.-Ruthen. Der Kubikfuss hat 1,728 KubikzoU. Brennholzmaass ist das Malter = 80 braunschw. Ku- bikfuss. Getreidemaas ist der Wispel zu 40 Himten zu 4 Vierfass ä 4 Metzen (100 Himten = 31,15 Hektoliter oder 56,38 preuss. Scheffel). Die' Einheit des Flüssigkeitsmaasses ist das Quartier = Vii preuss. Quart. Das Oxhoft hat IV2 Ohm oder 6 Anker oder 240 Quartier; die Tonne 108 Quartier. Das Pfund ist dem preuss. oder hannöv. gleich; der Centner hat 100 Pfund ä 32 Loth ä 4 Quentchen. Die Schilfslast hat 4,000 Pfd. Seit 1. Juli 1858 ist das Zollvereinspfund (ii 500 Grammen) als Gewichts- einheit eingeführt: 1 Pfd. — 10 Neuloth ä 10 Quint ä 10 Halbgramm.
Uer Staat* — Staatsverfassung. — Braunschweig ist eine be- schränkte Monarchie, in welcher der Herzog die vollziehende Gewalt allein, die Gesetzgebung und Besteuerung dagegen mit den Landständen gemein- schaftlich ausübt. Staatsgrundgesetze sind die Landschaftsordnung vom 12. Okt. 1832, und das Gesetz vom 22. Nov. 1851 über die Zusam- mensetzung der Landesversammlung mit dem Wahlgesetze vom 23. Nov. 1851. Die gesammten herzoglichen Länder bilden einen untheilbaren Staat, von welchem kein Bestandtheil ohne Zustimmung der Stände ver- äussert werden kann. Als Bundesmitglied hat Braunschweig im engern Rathe der Bundesversammlung mit Nassau die 13. Stelle, und führt im Plenum 2 Stimmen, — Die S tänd e versamml un g ist in einer Kam- mer vereinigt und zählt 46 Abgeordnete: 10 von den Stadtgemeinden, 12 von den Landgemeinden, 21 von den Höchstbesteuerten und 3 von der evangelischen Kirche. Der Landtag versammelt sich alle 3 Jahre, übt das Recht der Steuerbewilligung, hat Antheil an der Gesetzgebung, das Recht der Beschwerde, so wie das Recht, in gewissen Fällen sich ohne landes- herrliche Berufung versammeln zu dürfen. Die Landesversammlung hat die Aufsicht über das Finanzwesen, und ohne ihre Zustimmung können Staatsanleihen nicht kontrahirt werden.
Staatsoberhaupt etc. — Der Herzog, gegenwärtig Herzog Au- gust Ludwig Wilhelm (geb. 25. April 1806, regiert seit 25. April 1831), ist souveränes Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich die ungetheilte Staatsgewalt und übt sie auf verfassungsmässige Weise aus. Das her- zogliche Haus, die ältere Linie (Braunschweig-Wolfenbüttel), ist mit der jüngeren Linie (Braunschweig-Lüneburg), die in Hannover und Grossbri- tannien herrscht, durch Haus vertrage enge verbunden, und in Braun- schweig sowohl als in Hannover sind beide Linien in die Erbhuldigung eingeschlossen. Die Regierung ist erblich im fürstlichen Gesammthause Braunschweig nach der Linealfofge und dem Rechte der Erstgeburt, und zwar im Mannsstamme. Erlischt der Mannsstamm des fürstL Gesammt- hauses, so geht die Regierung auf die weibliche Linie nach gleichen Grundsätzen über, — Der Bedarf des Laudesfürsten haftet zunächst auf dem Reinertrage des Kammergutes. Nach Uebereinkommen mit den Stän- den erhält der Herzog eine jährliche Civilliste von 237,000 (240,000) Thlr. — Die herzogliche. Residenz ist Braunschweig; Lustschloss des Herzogs: Richmond; Herzogl. Schlösser sind zu Wolfenbüttel, Blankenburg und Gandersheim, und die Schlösser auf den mediatisirten Gütern in Preussisch-Schlesien. — Der Hofstaat des Herzogs besteht aus der Gene- ralhofintendantur, den Oberhofchargen (Oberjägermeister, Oberstallmeister, Oberhofmarschall, Oberkammerherr), den Hofchargen, dem Oberhofmar- schallamte, dem Oberstallmeisteramte und der Hoftheaterintendantur. — Der Titel des Herzogs ist: „Von Gottes Gnaden Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc., Fürst von Oels," mit dem Prädikat „Hoheit." — Die nachgeborenen Prinzen führen ebenfalls den Herzogl. TiteL — Das Wap- pen Braunschweigs vo Iis tändig ist ein grosser gekrönter Schild, dreifach quer und zweifach in die Länge getheilt. Der mittlere Schild der zwei- ten Reihe ist ein Herzschild und enthält das springende weisse sächs. Ross, das einfache Wappen Niedersachsens. Die übrigen Felder sind die Wappen von Braunschweig, Lüneburg, Eberstein, Homburg, Diepholz, Ho- henstein etc. Schildhalter sind zwei wüde, mit Eichenlaub bekränzte und mit Keulen bewaff-nete Männer. Das Wappen umschlingt ein inwendig mit Hermelin gefüttertes purpurrothes, oben in eine Zelthaube zusammenge- fasstes und mit einer Krone■ bedecktes Wappenzelt. — Das kleinere Wappen ist ein senkrecht getheilter Schild und enthält rechts im rothen Felde 2 quer übereinanderschreitende goldene, blaubewehrte leopardirte Löwen mit ausgeschlagenen blauen Zungen (für Braunschweig), links im goldenen, mit rothen Herzen besäeten Felde den blauen, rothbewehrten Löwen (Lüneburgs) mit ausgeschlagener rother Zunge. Das Wappen ist von einer Königskrone bedeckt, vom Bande und der Kette des Heinrichs- Ordens umhangen (ersteres mit der Inschrift „Immota Ildes"), und wird von zwei aufgerichteten gekrönten goldenen leopardirten Löwen gehalten, die auf einem silbernen Bande stehen, welches die Devise „Nec aspera terrent" enthält. — Orden besitzt Braunschweig nur einen: den Orden Heinrich des Löwen, mit dem Motto: „Immota fides;" er wurde am 25, April 1834 vom gegenwärtig regierenden Herzoge zur Belohnung mi- litärischer und bürgerlicher Verdienste gestiftet, und besteht aus 4 Klas- sen. Grossmeister ist der jedesmal regierende Herzog. An diesen Orden schliesst sich ein Verdienstkreuz, das in 2 Klassen (Gold und Silber) aus- gegeben wird. Ausser diesen bestehen noch: ein Ehrenzeichen für 25- jährige Militardienstzeit, Ehrenzeichen für 10-, 15- und 20-jährige Dienst- zeit für Unteroffiziere und Soldaten etc., und eine Rettungsmedaille.
Staatsverwaltung. _ Die unter dem Herzoge mit der obersten Leitung der Staatsverwaltung ausschliesslich beauftragte Behörde ist das herzogliche Staatsministerium, mit welchem die herzogl. geheime Kanzlei verbunden ist und dem das Landeshauptarchiv untersteht. Dasselbe ist stets mit wenigstens 3, vom Herzog nach eigener Wahl zu ernennenden Mitgliedern besetzt. Zur Berathung der Gesetzesentwürfe und anderer wich- tiger Landesangelegenheiten besteht eine Ministerial-Kommission, |
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32. — Hannover, Braunsohweig, Oldenburg, Waldeck, Lippe und die Hansestädte.
Welche ein Gesaranitkollegium bildet, das in 5 Sektionen (für innere Lan- desverwaltung und Polizei, für Finanzen und Handelsangelegenheiten, für Justiz, für geistliche und Schulsachen, und für Miliiärsachejn) getheilt ist. Für die Provinzialverwaltung ist das Land in 6 Kreise geschieden, denen Kr eis d irekti onen vorstehen, welchen die Stadtraagistrate, Aem- ter und Gemeindevorsteher untergeordnet sind. Vom Resort der Kreis- direktion ist die Stadt Braunschweig ausgenommen, in welcher die Auf- sicht über die Gemeindeverwaltung vom Staatsministerium, die Landes- poRzei in erster Instanz von einer Polizeidirektion verwaltet wird. Auch in VVolfenbüttel besteht ein Polizeiamt; OrtspoRzeibehörden sind die Stadtmagistrate und Gemeindevorsteher; für die SicherheitspoRzei be- steht ein Polizeimilitär, welches von den Kreisdirektionen dependirt.
Justizverwaltung, Kechtspflege. — ARe Gerichtsbarkeit geht vom Herzoge aus. Die Justizpflege ist strenge von der Verwaltung ge- trennt; die Patrimonialgerichtsbarkeit ist schon seit Janger Zeit aufgeho- ben; die Gerichte sind innerhalb der Grenzen ihrer Kompetenz unabhängig; der Fiskus ist in streitigen Rechtssachen den ordentRchen Gerichten un- terworfen , und Oeffentlichkeit und MündRchkeit des Gerichtsverfahrens, so wie die Einrichtung der Schwurgerichte sind bereits seit 1849 einge- führt. Für das Privatrecht gRt das gemeine deutsche Recht, welches durch Spezialgesetze modifizirt ist, für das Strafrecht das Strafgesetz- buch vom 10. JuR 1840, etc. — Der oberste Gerichtshof des Landes ist das Obergericht'in Wolfenbüttel, der aus drei Senaten besteht, die sämmtlich in zweiter Instanz in Civilsachen entscheiden; der erste Senat ist zugleich Oberappellationsgericht für das Fürstenthum Schaum- burg-Lippe; der zweite Senat erkennt als Anklagekammer in den an Ge- schworenengerichte überwiesenen Strafsachen, und der dritte Senat (Krimi- nalsenat) bildet mit 12 Geschworenen den Schwurgerichtshof über schwere Verbrechen. Die drei Vorsitzenden des Obergerichts und der Staatsanwalt bilden die Disziplinarbehörde sämmtRcher Gerichte und Notare des Lan- des, und zugleich mit den 4 ältesten Räthen des Obergerichts den Cas- sationshof für das Herzogthum. Die Kreisgerichte sind die Ge- richte erster Instanz, und in CivRsachen, in welchen die Amts- und Stadtgerichte kompetent sind, entscheiden sie in zweiter und letzter In- stanz. Die Amts- und Stadtgerichte erkennen in allen Strafsachen bis zu 14tägigem Gefängniss oder 10 Thlr. Geldstrafe, in allen Civilsachen bis 50 Thlr. Werth. In Handelssachen ist das Handelsgericht zu Braunschweig; für das Militär bestehen besondere Militärgerichte. —
Finanzwesen. — Für die Finanzverwaltung bestehen folgende, dem Staatsministerium unmittelbar untergeordnete Oberbehörden: die herzogl. Kammer, das FinanzkoRegium, die Steuerdirecktion, die Bau-, und die Eisenbahn- und Postdirektion. Die gesammten Einnahmen des |
Jahres 1853, Kammer - sowohl als Staatseinnahmen, betrugen 3,316,639 Thlr. (darunter 1,640,000 Thlr. aus dem Kammergute, 432,000 aus direk- ten Steuern und 609,972 Thlr. aus indirekten Abgaben); die gesammten Ausgaben (Staats- und Kammerausgaben) 3,316,639 Thlr. (worunter 240,000 Thlr. für die regierende Familie, 319,767 Thlr. für das Militär und 322,567 Thlr. für die Schuld). —- Der dem Landtage vorgelegte Bud- getentwurf setzt die 3jährige Einnahme 1855—57 zusammen auf 4,219,000 Thlr. fest, und zwar für 1855: 1,406,000 Thlr., für 1856: 1,406,000, und für 1857: 1,407,000 Thlr.; für die 3jährige Periode 1858-60 dagegen die Einnahme zusammen auf 4,693,500 Thlr. Die Ausgaben sind den Einnah- men voRkommen gleichgesfeRt. Die Staats- und Kammerschuld wurde für den 1. Januar 1857 auf 10,294,000 Thlr. berechnet (worunter 1 .Mill. Thlr. Papiergeld). Die eigentRche Landesschuld betrug am 1. Jan. 1855: 7,163,524 Thlr., mit Einschluss von 4,070,000 Thlr. an Ei- senbahnbaukapitaRen; am 1. Jan. 1858: 9,632,396 Thlr., einschliesslich 6,108,000 Thlr. an EisenbahnbaukapitaRen. Die Kammerschuld belief sich im Jahre 1845 auf 3,025,108 Thlr. —
Heerwesen. — Die oberste Militärverwaltungsbehörde ist das Kriegskollegiuufi, welchem die Montirungskommission, das Zeughaus, die Kriegskasse, das MiRtärhospital, das Kasernenamt in Braunschweig, die Garnisonsverwaltungen in Wolfenbüttel und Blankenburg, das MRitär-Fou- ragemagazin und die Etappenkommandantur in Eschershausen unterstehen. Das Militär selbst besteht: in einem Infanterie-Regiment, formirt aus 2 Bataillonen Linie, einem Leibbataillon und einem Husaren-Regiment von 3 Schwadronen (und 1 Schwadron Landwehr). ArtiRerie mit 12 Ge- schützen. Ausserdem ein Landwehr - Bataillon zu 6 Kompagnien. Die Kriegsstärke für Infanterie und KavaRerie ist zu 4,857 Mann, die Frie- densstärke zu 2,476 Mann berechnet; die Kriegsstärke der Artillerie zu 502, die Friedensstärke zu 2i4 Mann. Die Herzogl. Brigade stösst zu- folge der mit Preussen am 1. Dec- 1849 geschlossenen Konvention zu der in Magdeburg stationirten Division. Die Ergänzung erfolgt durch Ausge- bobene (nach dem 21. Lebensjahre) und Freiwillige; Stellvertretung ist gestattet. Die Dienstzeit währt 5 Jahre in der Linie, und 7 Jahre im ersten, und 7 Jahre im zweiten Aufgebot der Landwehr. In den Gemein- den bestehen Bürgerwehren, zu welchen in den Städten aRe unbe- scholtenen Bürger, in den Landgemeinden alle unbescholtenen wahlbe- rechtigten Gemeindegenossen bis zum zurückgelegten 50. Lebensjahre ver- pflichtet sind. Zum deutschen Bundesheer hat Braunschweig ein Haupt- kontingent von 2,445 und ein Reservekontingent von 699, im Ganzen 3,144 -Mann zu steRen, die mit dem hannöverschen Kontingent die erste- Division des 10. Armeekorps bildea. |
3. Crroissherxoi^tbum Oldenburg.
G
escliiclite. —
Das Hauptland des jetzi-
gen Grossherzogthums
Oldenburg war zu den
Zeiten der Römer von
den Chauzen bewohnt,
die sich aber bereits
nach dem 3. Jahrhun-
dert der Christi. Zeit-
rechnung unter die Sach-
sen verloren. Von W i t -
t ek in d, dem berühmten
Heerführer der Sachsen,
abstammend, der sich
785 Karl dem Grossen
freiwillig unterwarf und
taufen liess, lässt sich
das Oldenburgische Re-
gentenhaus bis zum Gra-
fen El i m a r von Rüstrin-
gen und Ammerland zu-
rückverfolgen, der zwi-
schen 1062 und 1110
lebte. Dessen SohnChri-
sti an I., der 1155 Ol-
denburg erbaute, nahm
zuerst den Titel eines
Grafen von Oldenburg
an. Moritz, Christians
Sohn, wurde der nähere
Stammvater aRer nach-
folgenden oldenburgi-
schen Grafen, die im
J. 1232 reichsunmittelbar
wurden und sich zu
Ende des 13. Jahrhun-
derts in zwei Linien
(Oldenburg und Delmen-
horst) theilten, deren
Erbländer Di e t r i c h
der Glückliche, 1423,
Vereinigte, und durch
seine zweite Gemahlin,
Hedwig, die Schwester
der letzten Schaumbur-
gischen Grafen von Hol-
stein, Ansprüche auf
Holstein und Schleswig erwarb, die 1459 für seinen ältern Sohn Chri- stians IL in Dänemark bestieg Herzog Friedrich von Holstein den
stian in Erfüllung gingen der schon 1448 als Chris tianl. durch freie Königsthron und es entstanden dort zwei Linien, die Königliche und
Wahl König von Dänemark'geworden, vom Kaiser Friedrich HL, 1474, | die Holsteinische, nnd während dessen ältester Sohn Christian IIL die
zum Herzog von Holstein
erhoben ward. Dessen
jüngerer Bruder, Ger-
h a rd der Streitbare,
wurde Graf von Olden-
burg und Delmenhorst
(14.54), erwarb 1481
Varel und Neuenburg,
und legte den Grund
zur Aufhebung der Leib-
eigenschaft. Seine Nach-
folger vergrösserten ihr
Besitzthum mit dem
Stadt- und Butjadinger-
lande, 1575 der friesi-
schen Herrschaft Jever,
und im 30-j8hr. Kriege
mit Kniphausen. Mit An-
ton Günther starb
1667 die Gerhard'sche
Linie der Grafen von
Oldenburg aus. Olden-
burg fiel an Friedrich
IIL von Dänemark und
den Herzog A Ibre cht
von Holstein - Gnttorp,
von denen das Land bis
1676 gemeinschaftlich
und darauf bis 1774 von
Dänemark allein regiert
ward. Die Herrschaft Je-
ver kam an den Fürsten
Johann von Anhalt-
Zerbst, als zweiten Al-
lodialerben (und 1793
nach dem Erlöschen des
Hauses Anhalt-Zerbst an
Russland), nnd Kniphau-
sen und Varel kamen an
Anton L, Reichsgrafen
von Oldenburg, den na-
türRchen Sohn des Gra-
fen Anton Günther, von
dem die jetzigen Grafen
von Bentink in weib-
licher Linie abstammen.
- Nach Absetzung Chri-
Bromme's Hand-Atlas. — Hannover, Braanscliweig etc. c,
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
dänische Krone erhielt, stiftete Adolph (der Jüngere) das Haus Holstein- Gottorp. Die Bedrückung, die diese Linie wegen ihrer Verbindung mit Schweden von der Königlichen erlitt, führten zu olfener Befehdung. Hol- stein nahm an den Kriegen Schwedens gegen Dänemark Theil, musste aber nach dem Fall der schwedischen Uebermacht, in dem Frieden mit Dänemark zu Friedrichsburg, 1720, diesem Schleswig überlassen. Karl Friedrich von Oldenburg (1702 f 1739) vermählte sich mit Anna von Russland und eröffnete seiner Nachkommenschaft die Aussicht auf den Russischen Thron. Sein Sohn Karl Peter Ulrich ward 1742 zum Russ. Thronfolger erwählt, 1762 unter dem Namen Peter IIL Kaiser, und dachte schon daran, wegen der Streitigkeiten über die Erbfolge in dem ausge- storbenen Hause Holstein-Plön, Dänemark mit Krieg zu überziehen. Aber sein Tod und die Verhandlungen Katharina's IL, als Vormünderin ihres Sohnes Paul, verglichen den Streit dahin, dass Holstein an Dänemark überlassen, dagegen aber Oldenburg, Delmenhorst und was sonst dazu erworben, abgetreten wurde. Diese Länder überwies hierauf Paul dem jüngern Aste seines Hauses in der Person Friedrich Augusts (Fürst- Bischofs von Lübeck). Diese Uebertragung genehmigte Kaiser Jo- seph IL, 1777, und erhob Oldenburg und Delmenhorst zu einem Herzog- thum mit Sitz und Stimme auf dem Reichstage. Nach dem Tode dieses ersten Oldenburgischen Herzogs, 1785, übernahm der jüngere Bruder desselben, Peter Friedrich Ludwig, bisheriger Coadjutor des Bis- thums Lübeck, da der rechtmässige Erbe Wilhelm Peter Friedrich bis an seinen Tod gemüthskrank war, die Landesadministration mit allen Befugnissen eines Regenten und Herzogs. Durch den Reichsdeputations- rezess von 1803 erhielt Oldenburg das Bisthum Lübeck (wo Peter, wie seine Vorgänger, nur durch die Wahl des Domkapitels eingesetzt worden war), als ein erbliches Fürstenthum, und dazu noch die Aemter Wildes- hausen, Cloppenburg und Vechta, wogegen nach Verlauf von 10 Jahren der Elsflether- oder Weserzoll aufhören sollte (was aber erst im Mai 1820 geschah). In Folge des preussischen Kriegs im Nov. 1806 durch franzö- sisch-holländische Truppen besetzt und mehrere Monate militärisch ver- waltet, erhielt der Herzog im Tilsiter Frieden das Land wieder, war aber gezwungen, 1808, dem Rheinbunde beizutreten. Doch schon 1810 wurde durch einen Gewaltstreich Napoleons das Land seinem rechtmässigen Für- sten entrissen, und Ende Febr. 1811 dem französischen Reiche einverleibt Standhaft wies der Herzog die ihm gebotene Entschädigung durch Erfurt zurück, und begab sich zunächst nach Berlin und dann nach Russland. Durch die Schlacht bei Leipzig wurde Oldenburg von der französischen Herrschaft befreit, am 27. Nov. 1813 kehrte der Herzog in seine Staaten zurück, und erhielt durch den Wiener Kongress einen Länderzuwachs durch Birkenfeld, und den Grossherzoglichen Titel, den aber erst sein 1829 an die Regierung gelanpnde Sohn, August Paul Friedrich, an- nahm. Eine abermalige Vergrösserung erhielt das Land 1818 durch die von Russland abgetretene Herrschaft Jever, und die halbsouveräne Herrschaft Kniphausen, welche dem Grafen von Bentink gehört, ward der Oldenburgischen Landeshoheit unterworfen. Grossherzog Au- gust starb am 27. Febr. 1853 und ihm folgte sein Sohn Peter Nikolaus Friedrich, der jetzt regierende Grossherzog, geb. d. 8. Juli 1827. Im J. 1854 trat Reichsgraf von Bentink Kniphausen (0,96 Qu- - M., mit 3,000 Einw.) ganz an Oldenburg, Oldenburg aber 2 Gebietstheile auf der östRchen und westlichen Seite des Jahdebusens (4,000 Morgen mit 117 Einwohnern) an 'Preussen ab.
Genealogie der Regenten von Oldenburg
aus dem Hause Holstein-inottorpi
Christian I. (Vin.) Sohn Dietrichs i. GiücltUchen, Grafen \on Oldenburg, seb. 1426, Kg. t. DSnemarlc 1448, von Norwegen 1450, von Schweden 1458, erbt Schleswig u. Holstein 1459, t 1481
Johann Kg. V. Dämem. u. Norw. 1481, V. Schweden 1483, f 1513
Friedrich I. 1481 Herzog v, Schleswig n. Holstein, 1523 Kg. v. Dänem. u. Norw., f 1533
Christian II. 1513, entsagt 1523, j; 1559 Christian III.
König von
Adolph
Stifter der Linie
nftuem« Holstein-
(siehe Dänemark) Ccottorp __ 1553 t 1586
Friedrich II. 1586 -i- 1583'
Friedrich III.
1616, erhielt Schleswig «58, 1- 1659
Johann Adolph 1590 t 1616
Johann Bischof V. Lübeck, i 1655
Christian Albert 1655—1666 Bischof von Lübeck, 1659 reg. Herzog __V. Gottorp, -J- 1694 |
Has liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Grossherzog- thum besteht aus drei, durch fremdes Gebiet getrennten Theilen, von de- nen zwei, das Herzogthum Oldenburg und das Fürstenthum Lübeck oder Eutin in Norddeutschland, der dritte Theil, das Fürstenthum Birkenfeld, in Süddeutschland liegen. Das Hauptland, das eigentliche Oldenburg, breitet sich zwischen 52^36'— 53044' NBr. und zwischen 25020'—26''24' OL. aus, und wird im N. von der Nordsee, im 0. von Hannover und dem Gebiete von Bremen, im S. und W. von Hannover begrenzt. Das Fürstenthum Lübeck oder Eutin besteht aus mehreren grösseren und kleineren Parzellen, die in der holsteinischen Landschaft Wagrien Regen, und grenzt in seinem südlichen Theiie auch an die Ostsee und das Gebiet der freien Stadt Lübeck; und das Fürstenthum Birkenfeld, der dritte Bestandtheil des Staats, Regt im südlichen Theil der preuss. Rhein- provinz und grenzt im NO. auch an die hessen-homburgische Herrschaft Meisenheim. Der Gesammtflächeninhalt aller drei Theiie des Grossher- zogthums beläuft sich auf 114,92 Qu.-M., von denen 99,33 auf Oldenburg, 6,,16 auf Lübeck, und 9,13 auf Birkenfeld kommen. Die Bevölkerung be- lief sich (am 3. Decbr. 1855) auf 287,163 Seelen (232,950 auf Oldenburg, 21,684 auf Lübeck, 32,529 auf Birkenfeld), mithin kamen im Durchschnitt 2,517 Personen auf die Qu.-MeUe. —
Physische Beschaffenheit. — Das eigentliche Oldenburg und Lübeck sind ganz ebene Länder, nur in ersterem erheben sich, zwischen der Stadt Oldenburg und Delmenhorst, unbedeutende Sandhügel, die Osen- berge. An der Nordsee, der Weser und der Jahde, besteht der Boden aus fettem fruchtbarem Marschlande, das durch Deiche gegen das Ein- dringen des Meeres geschützt wird. Das Innere des Landes ist Geest- land (theils Haiden und Sandboden, theils Torfmoore). Das Moorland nimmt 49 Qu.-M. des ganzen Areals ein. Die grössten Moore sind das Saterland und das Diepholzer iMeer. Das Butjadingerland, zwischen der Jahde und Weser, und die Herrschaft Jever sind die reichsten der .Mar- schen. Vor der Meeresküste Regen viele Sandbänke (Watten), und die sandige Insel Wangerooge, bekannt als früher sehr besuchtes Seebad. Das Fürstenthum Lübeck ist ebenfalls flach, der Boden mehr geest- als marschartig, aber fruchtbar und von vielen kleinen Seen durchschnitten. Das Fürstenthum Birkenfeld ist meist steiniges Bergland, wird von Zwei- gen des Idar- und Hochwaldes (Hunsrück) durchzogen, die bis 2,000' auf- steigen, und wird von vielen kleinen Thälern durchschnitten. Oldenburg ist reichRch bewässert. Die Weser, der Grenzfluss gegen Hannoverund Bremen, ist his zur Mündung der Hunte aufwärts für Seeschiffe fahrbar; ihr fliessen aus Oldenburg die schiffbare Hunte (auch Lohne genannt, mit der Lethe), und die Ochte (mit* der Delme) zu. Die Jahde, ein kleiner Küstenfluss, deren Mündung einen 4 Qu.-M. grossen Busen bildet, strömt direkt der Nordsee zu. Die Hase und Leda, die den Süden und Westen durchströmen, sind Nebenflüsse der Ems. Im Fürstenthum Lü- beck istdieTrave, welche an der Südgrenze die Schwartau aufnimmt, iind die Schwentine zu bemerken, die beide der Ostsee zufliessen, und in Birkenfeld die Nahe, ein Nebenfluss des Rheins. Seen sind zahlreich, besonders in Lübeck (der Plöner-, Eutiner-, Keller-, Dedauersee etc.), nur Birkenfeld besitzt keine; in Oldenburg sind zu bemerken: das Zwischen- ahner Meer, das grosse und kleine Bullenmeer, und der Dümmersee der zum Theil auf oldenburgischem Gebiet liegt. Kanäle sind viele vorhan- den; sie dienen meist zur EntwässGrung", werden sber auch zur SchilFfalirt benutzt und bilden zum TheR an der Küste kleine Häfen. MineralqueRen besitzt nur Birkenfeld, zu Hambach und zu Schwelle. - Das Klima des Grossherzogthums ist im Ganzen gemässigt; in Oldenburg und Lübeck ist die Luft des nahen Meeres wegen feucht und neblig, und an den Küsten wüthen oft Stürme, Die Winter sind mild, die Sommer kühl, und die mittlere Jahrestemperatur 9,2- Birkenfeld, obgleich 303O' südlicher ge- legen, hat, seiner bedeutenden Erhebung wegen, ein rauheres, nur in den Thälern mRderes Klima, und eine mittlere Temperatur von + 6,5.
Politische Eintheilung. — Das jetzige Grossherzogthum Olden- burg ist aus Ländern gebildet, die vormals zu dem westphälischen, nie- dersächsischen, oberrheinischen und kurrheinischen Kreise gehörten, nämlich aus den früheren Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst und aus der Herrschaft Jever und Theilen des Hochstifts Münster im west- phälischen Kreise; aus dem vormaligen Hochstift Lübeck und dem hannöverschen Amte Wildeshausen im niedersächsischen Kreise; aus Theilen der vormaligen Grafschaft Sponheim, des Herzogthums Zwei- brücken, der wild- und rheingräflichen Lande und aus der Herrschaft Oberstein im oberrheinischen, und aus einigen Ortschaften des vor- maligen Kurfürstenthums Trier im kurrheinischen Kreise. Seit 1854 ist auch die, früher zum westphälischen Kreise gerechnete Herrschaft Kniphausen, gegen eine Entschädigung von 3,600,000 Thlr., ein Bestand- theil Oldenburgs geworden. Gegenwärtig wird der Staat in die 3 Haupt- theRe: das Herzogthum Oldenburg in 7 Kreise, 28 Aemter, 108 Kirch- spiele; das Fürstenthum Lübeck in 3 Aemter und 14 Kirchspiele, und das Fürstenthum Birkenfeld in 3 Aemter und 22 Kirchspiele, wie folgt, geschieden: |
Friedrich IV.
1694'} 1702
I
Karl Friedrich 1702 unt.Vorm. d.Oheims tl739
I
Karl Peter Ulrich 1739, wiM 1742 z. Russ. Thronfolg. erwählt, 1762 Kaiser Peter III, t 1762 s. Gemahlin Katharina II. t 1796
I
Paul Petrowitsch folgt unter Vorm. s. Mutler 1762, volljähr. 1772, über- Iftsst Holstein-Gottorp d. Kg. V. Dan. gegen Olden- burg, n. überlSsst dieses 1773 d. jüngern lübeck- schen Linie des Hauses ; wird als Paul I. Kaiser v.
Russland (siehe: Russland)
Adolph Friedrich 1727 Bisch. V.Lübeck, 1748 schwed. Thronf. 1751 Kg. V. Schweden (siehe; Schweden) |
Christian August Administr. v. Holst.-Gottorp 1702 Bisch, v. Lübeck 1705 f 1726_
Georg Ludwig Stifter der
Filrstl.
Eiübeck'schen
Linie f 1763
i 1785
I
Wilhelm Peter Friedrich resign. 1788 t 1823
liudwig, 1776 Coadj. von Lübeck, 1788 Administr. von Oldenb., Her.z. 1808, erhält 1815 Birken- feld, fl829
I
Paul Friedrich August, Grossherz. 1829 f 1853
Friedrich August 1750 Bisch, v. Lübeck, Stifter d. Hauses
Holstein- Oldenburg-
erhält 1774 Oldenburg, |
Wird Herzog 1777 peter Friedi-ich
Peter Nikol. Friedr. succed. 27. Febr. 1853
Georg Ludwig Herz. geb. 1855
Friedrich August Erbjrrossherz. geb. 1852 |
Länderabtheilungen u. Kreise. |
FUcheninhaii In Qu.-M. |
Aemter. |
Kirchsp, |
Einwohner 1855. |
Auf 1 Qu.-M. |
Herzogth. Oldenburg, 7 Kreise
1. Oldenburg ...............
2. Neuenburg ..............
3. Ovelgönne ..............
4. Delmenhorst.............
5. Vechta ..................
6. Cloppenburg ............
7. Jever (mit Kniphausen) |
14,12 15,5.8
8,64 Ii,46
13,5=
25,95
7,1,6 |
4
4
5
4 3 3
5 |
13 9
18 15
14
15 24 |
42,593 36,891 30,419 34,976 33,191 31,786 23,094 |
3,017 2,414 3,596 2,448 2,455 1,225 3,352 |
Znsammen: Fürstenthum Lübeck.......... |
99,aj
6,46
9,„ |
28 3 3 |
108 14 22 |
232,950 21,684 32,529 |
2,365 3,357 3,563 |
Gesammtes Grossherzogthum: |
114,„ |
34 |
144 |
287,163 |
2,517 |
Nationalverschiedenheit, Bevölkerungsver- H . ~ Die Bewohner des Grossherzogthums sind, mit Ausnahme
der Juden, sammthch Deutsche, und zwar in Oldenburg Niedersach- sen und l-riesen (besonders im Saterlande, wo noch alt-friesisch ge- sprochen wird), in Lübeck Nieder s ach sen, in Birkenfeld Franken. |
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
Die Oldenburger zeichnen sich durch Ordnungsliebe, Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland, Gastfreundschaft und Wohlthätigkeitssinn und eine besondere Vorliebe für das Althergebrachte aus. Die Bewohner des Geestlandes sind von jenen der Marschgegenden im Charakter sehr ver- schieden, und während bei jenen einfache Lebensweise, körperliche und geistige Schwerfälligkeit, Abhärtung, Genügsamkeit und Sitteneinfalt herrscht, machen sich diese durch höhere Feinheit der Sitten, grössere Aufklärung, Unternehmungsgeist, Prachtliebe, Ueppigkeit etc. bemerkbar. Die Bewohner des Fürstenthums Lübeck gleichen den Holsteinern, die von ßirkenfeld ihren Nachbarn in der Rheinprovinz. Die Gesammtbevölkerung, die am Schlüsse des Jahres 1855: 287,163 Seelen betrug, hat von 1834 an, wo deren Zahl sich auf 255,765 belief, jährlich um 0,6» Prozent zu- genommen. Im J. 1815 zählte dieselbe nur 217,769 Seelen. Die Bevöl- kerung ist in 2,583 Ortschaften vertheUt, unter denen 10 Städte (Olden- burg 2,374 mit 7, Lübeck 104 mit 1, und Birkenfeld 105 mit 2 Städten). Die ländlichen Ortschaften im Herzogthum Oldenburg bilden 661 Bauern- schaften. Die Städte des Landes sind sämmtlich unbedeutend. Olden- burg, die Haupt- und Residenzstadt, zählt 7,359, und mit den 5 zum Stadtgebiet gehörigen Bauernschaften 10,203, Jever 4,387, Vechta 2,176, Wildeshausen 2,011, Delmenhorst 1,784, Eutin (in Lübeck) 3,089, Ober- stein (in Birkenfeld). 2,902, die Hauptstadt Birkenfeld selbst 2,792, und von den grösseren Flecken und Amtsorten: Varel 3,900, und Brake 2,000 Einwohner. Dem Stande nach theilen sich die Bewohner in Adel, Bürger und Bauern.
Religionsverschiedenheit, geistige Kultur. — Dem Glau- bensbekenntniss nach gehört die Mehrheit der Bevölkerung der lu- therischen Kirche an, die zusammen 212,092 Mitglieder zählt; Refor- mirte sind 1,036 (die meisten im Kreise Jever), Katholiken 71,991 (die meisten in den Kreisen Cloppenburg und Vechta), andere Christen (Bap- tisten, Mennoniten, Deutschkatholiken etc.) 550, Juden 1,494 (von diesen allein in Birkenfeld 738) im Staate. Eine Staatskirche besteht nicht; Re- ligionsfreiheit ist gewährleistet, und neue Religionsgesellschaften können sich bRden, ohne dass eine Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat erforderlich ist. Für die geistlichen Sachen der evangelischen Kirche im Herzogthum ist der Oberkirchenrath in der Hauptstadt als Oberbehörde bestellt, in Lübeck steht der Regierung zu Eutin die Leitung der geistlichen Angelegenheiten zu, und in Birkenfeld ist ein Konsistorium oberes Kirchenorgan. In Oldenburg bestehen 1 Hof- und Garnisons-Kir- chengemeinde, 82 Pfarr- und 3 Kapellangemeinden, mit 107 Pfarrern und Predigern; in Lübeck 7 Pfarreien mit 8 Pastoren, und in Birkenfeld 14 Pfarreien mit 15 Geistlichen. Die katholische Oberkirchenbehörde ist das bischöfliche Offizialat zu Vechta. Oldenburg, in welchem die katholische Kirche 2 Dekanate und 33 Pfarreien mit 84 Pastoren etc. zählt, gehört zum Sprengel des Bischofs von Münster; Birkenfeld, 1 Dekanat mit 7 Pfarreien, zum Sprengel des Bischofs von Trier. Die Juden haben ihre Rabbiner. — Für Volksunterricht wird viel gethan, doch steht in Hinsicht der untern Volksbildung das Grossherzoglhum im ARgemeinen nur auf mitUerer Stufe, da namentlich im eigentlichen Oldenburg der Schulbesuch durch das weite Zerstreutsein der Wohnungen in den soge- nannten Bauernschaften, deren mehrere, oft sehr viele, zu einem Kirch- dorfe eingepfarrt sind, sehr erschwert wird. Das Unterrichts- und Erzie- hungswesen steht unter Aufsicht des Staats; die Volksschulen aber sind Gemeindeanstalten. Gymnasien bestehen 4 (in Oldenburg, Vechta, Eutin und Birkenfeld), 1 Normalschule (in Vechta), 1 evangel. Gesammtgymna- sium (zu Jever), 3 höhere Bürgerschulen (in Oldenburg, Varel und Ro- denkirchen), 2 SchuRehrerseminarien (in Oldenburg und Vechta), 1 Rek- torschule (in Delmenhorst), 1 lateinische Schule (zu Ovelgönne), 1 Taub- stummeninstitut (in Wildeshausen), 1 .Militärschule (mit den Hansestädten gemeinschaftlich, in Oldenburg), und 1 Navigationsschule (zu Elsfleth). An Volksschulen bestanden (1855) im Herzogthum Oldenburg 277 evan- gelische und 131 katholische; in Lübeck 57, und in Birkenfeld 82. Eine öffentliche Bibliothek von circa 50,000 Bänden befindet sich in der Haupt- stadt, und eben daselbst ein Museum deutscher Alterthümer und eine Ge- mäldesammlung. Theater zählt man 4 (davon 2 in Oldenburg) und Buch- handlungen 8 im Lande. —
Physisch-technische Kultur. — Ackerbau und Viehzucht sind die Haupterwerbsquellen der Bewohner. Ersterer ist im eigent- Hchen Oldenburg am ergiebigsten in der Marsch (besonders im Jever- und Butjadingerlande), wo Weizen, Gerste, Hafer und Raps, Bohnen und Erb- sen in Menge gebaut werden, und die Koppelwirthschaft eingeführt ist. Während im Geestlande, wo die Dreifelderwirthschaft vorherrscht, vorzugs- weise Gerste, Hafer, Flachs, Hopfen, Hanf, Kartofl"eln und Tabak gedeihen. Der Obstbau ist nur unbedeutend. In Lübeck wird der reiche Boden auf holsteinische Art bewirthschaftet und liefert Weizen, Roggen etc.-über Bedarf. In Birkenfeld, wo der steinigte Boden nur wenig Getreide, da- gegen viel Kartoffeln, Flachs, Obst und etwas Wein erzeugt, herrscht Dreifelderwirthschaft. Von der ganzen Fläche des Grossherzogthums sind 95 Prozent landwirthschafUich benutzt, und 12 Prozent dem Getreidebau gewidmet. Die Viehzucht ist bedeutend, die Rinderzucht in den üppi- pn Marschen von Wichtigkeit, die Schafzucht mehr im Geestlande, wo Haideschnucken vorherrschen. Die Schweinezucht ist von Belang, und eben so die Pferdezucht, die eine kräftige Rasse liefert. Der Viehsta- Pel belief sich (1854) im ganzen Staate auf 38,193 Pferde, 198,823 Rin- der, 293,985 Schafe, 86,488 Schweine und 9,905 Ziegen. Die Bienen- zucht wird in den Haidegegenden betrieben und zählt an 45,000 Stöcke. Die Fischerei, besonders die Seefischerei und die im Zwischenahner- Meer, ist erhehUch, und nicht unbedeutend der Blutegelfang in den ste- henden Moorgewässern. — Bergbau, besonders auf Eisen, wird nur in Birkenfeld unterhalten, woselbst man auch Kupfer, Blei, Galmei Zink, Steinkohlen ctc. findöt. Rsich sn forf ist das Hcrzog'thuin OldBnburg^ und das Fürstenthum Lübeck, und in vielen Gegenden bildet die Torfstecherei den wichtigsten Erwerbszweig. — Die technische Kultur steht im Allgemeinen auf noch sehr niederer Stufe; zwar sind Gewerbe aller Art {u allen Theilen des Landes, aber Fabriken im Grossen nur wenige vor- handen. Belangreich sind die Garnspinnerei und Leinwandweberei (be- sonders in Varel und Dinkelage), die WoRstrumpfstrickerei (in den Krei- den Vechta und Cloppenburg), und Branntweinbrennerei. Schiffsbau ist J,ur viele Orte des Herzogthums eine Hauptnahrungsquelle, und in Birken- Jeld beschäftigt die Achatschleiferei (in Oberstein und Idar) viele Hände, 'hdustrieyereine (in Oldenburg, Eutin, Birkenfeld etc.) fördern die ge- werbliche Thätigkeit; noch jährlich aber suchen Tausende der geringeren Klasse durch das sogenannte „Hollandgehen" den Erwerb zu finden, den ihnen die Heimalh nicht bietet. — |
HandeL — Durch die Lage des Hauptlandes an der Nordsee und durch schiffbare Flüsse auf den Handel gewiesen, ist dieser bereits be- deutender als die gewerbHche Industrie, obwohl derselbe im Binnenlande selbst durch die schlechten Landstrassen mancher Gegenden sehr gehemmt wird Die Ausfuhren bestehen durchaus in Landeserzeugnissen: in Pfer- den, Rindern, Getreide, Butter, Käse, gesalzenem Schweinefleisch, Häuten und FeRen, Raps, Garn, Leinwand, Strümpfen, Leder, Honig, Wachs, Blutegeln und Torf; die Einfuhren in Kolonial- und Matenalwaaren, Wein, Südfrüchten, Wollen-, Seiden- und Mode-, Metall- und Töpferwaaren, Bier etc. Die wichtigsten Handelsorte sind: Oldenburg, Jever, VareL Brake Vechta Wildeshausen und Elsfleth. Die Schifffahrt beschränkt sich grösstentheils auf Küstenfahrt; die weitesten Seereisen oldenburger Rheder gehen nach England, HoRand, Norwegen, Schweden, Russland und Preussen; neuerer Zeit gehen auch Schiffe nach Ost- und Westindien. Die Gesammtzahl der am 1. Jan. 1855 unter Oldenburgischer Flagge fahrenden (über 5 Rockenlasten grossen) SchitTe belief sich auf 564 (wor- unter 1 Dampfboot) mit 2,300 Matrosen und 24,516 Lasten (a 4000 Pfd.) Tragfähigkeit. 1856 betrug die Schifl^szahl 578, mit 27,466 Lasten und 2,456 M., und 1857: 595 Schifl'e, mit 30,920 Lasten und 2,681 Mann. Die bedeutendste Rhederei und Schifffahrt betreiben: die Stadt Olden- burg, Elsfleth, Varel und Jever; die grösseren Seehäfen sind: der (vom Zollgebiete ausgeschlossene) Freihafen Brake, Elsfleth, das Varelersiel (der Hafen Varels), Hooksiel (der Hafen Jevers) etc. — Die Flagge Olden- burgs, siehe FlaggenaHas Taf. 1, Fig. 30. — Der Handel des Fürsten- thums Lübeck ist auf den Kleinhandel beschränkt, und in Birkenfeld ist nur die Ausfuhr von Eisen und Steinkohlen und der Ei-zeugnisse der Stein- schleifereien beachtenswerth. Als GRed des hannöv. Steuervereins gehört Oldenburg, seit dieser mit dem deutschen Zollverein vereinigt wurde, dem letzteren an. Birkenfeld steht unter preussischer Zollverwaltung und das Fürstenthum Lübeck ist (seit 1853) dem dänischen Zollverein beige- treten. — Eisenbahnen sind noch keine im Staate.
Münzen, Maasse, Gewichte. — Man rechnet nach Thal ern zu 72 Grote ä 5 Schwären, im Zahlwerthe des 14-'fhalerfusses; in Birkenfeld ist der 24V2-Guldenfuss eingeführt. Landesmünzen sind, in Gold: die Pistole oder das goldene Fünfthalerstück (3576 Stück auf die feine Mark), dergleichen halbe und doppelte; in Silber: 2, 1, V2, Vs und Vs Thaler- stücke; in Scheidemünze: 6, 4, 3, 2 und 1-Grotenstücke, in Birkenfeld 2V2 Silbergroschen; in Kupfer: 1, IV4 und 2V2 Schwarenstücke. Papier- geld besteht, mit Ausnahme der Banknoten, keines. — Maasse und Ge- wichte sind verschieden. Der oldenburgische Fuss hat 12 ZoU ä 12 Linien und ist = 0,29 Meter; die neue Ruthe 18, die alte 20 Fuss; die oldenb. Meüe — IV5 geogr. Meile. Feldmaass ist das Juck zu 160 neuen Quadrat- ruthen (— 45,3 Aren), der Morgen hat 22/9 Wente oder 6 Hunte = 122,5 Aren. Getreidemaass ist die Last zu 12 Moit oder 18 Tonnen zu 8 Schef- fel ä 16 Kannen ä 4 Ort. Das Oldenburger Oxhoft hat IV2 Ohm oder 6 Anker zu 40 Quartier oder zu 26 Weinkannen ä 4 Ort (die Weinkanne = 1,36 Liter). Biermaass ist die Tonne zu 4 Henkemann zu 28 Bierkan- nen (die Bierkanne, wie die Getreidekanne = 1,« Liter). Das oldenbur- gische Pfund schwer = 3 Centner oder 300 Pfund, das Schifl'pfund hat 29 Liespfund zu 10 Pfund. Der oldenb. Centner hat 100 Pfd. ä 32 Loth a 4 Quentchen ä 4 Pfennige ä 16 As (1 Centner = 43,o., Kilogramm).
Ber Staat. -- Staatsverfassung. — Das Grossherzogthum Olden- burg, ein Glied des deutschen Staatenbundes, in dessen Versammlung es mit Anhalt und Schwarzburg im engern Rathe die 15. Stelle einnimmt, und im Plenum 1 Stimme hat, ist seit 1848 ein konstitutionell-monarchi- scher Staat, dessen Staatsgrundgesetz vom 18. Febr. 1849 durch das, jetzt allein geltende, revidirte Staatsgrundgesetz vom 22. Nov. 1852 mo- difizirt wurde.
Staatsoberhaupt. — Oberhaupt des Staats ist der Grossherzog (gegenwärtig Peter Nikolaus Friedrich, geb. 8. Juli 1827, succ. seinem Vater, Grossherzog August, 27. Febr. 1853), der die gesammten Rechte der Staatsgewalt in sich vereinigt und dieselben verfassungsmässig aus- übt, das Grossherzogthum nach Aussen vertritt, die Landesverwaltung leitet und überwacht, die Staatsdiener ernennt, den Oberbefehl über das .Militär führt, Verdienste belohnt und das Recht der Begnadigung übt. Er darf seinen wesentlichen Aufenthalt nicht ausserhalb Landes nehmen, nicht zugleich Oberhaupt eines ausserdeutschen Staates sein, und eben so wenig in Dienstpflicht eines andern Staates stehen. Seine Regierung ist erblich im Mannesstamme des Herzogs Peter Friedr. Ludwig (t 1829) , d. i. des Hauses Holstein-Gottorp jüngere Linie, nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealfolge. Selbst nach Abgang des Mannes- stammes bleibt die weibliche Erbfolge ausgeschlossen. Der Grossherzog ist nach vollendetem 18. Jahre volljährig, tritt die Regierung mittelst eines Patents an, in welchem er eidlich verspricht, die Staatsverfassung unverbrüchlich aufrecht zu erhalten, und beruft den Landtag zur Eides- leistung. Er ist das Haupt seines Hauses, bestimmt die Apanagen der nachgeborenen Prinzen, die Aussteuer der Prinzessinen, geniesst eine jährhche CiviRiste von 85,000 Thalern, und bekennt sich mit seiner Familie zur lutherischen Religion. Die grossherzogliche Residenz ist Ol- denburg; ein grossherzogliches Schloss ist zu Jever, und Lustschlös- ser sind zu Rastede bei Oldenburg und zu Eutin. - Der Hofstaat be- steht aus dem Kammerherren-, dem Hofmarschall- und dem Hofstallmeister- stabe, der Hofverwaltung zu Eutin, der Hofkapelle und der Hofintendan- tur. Für die grossherzogUchen Privatgüter im Fürstenthum Lübeck ist die Güteradministration zu Eutin bestellt. Die 0 b ersten Hofchargen sind: der Oberschenk, Oberkammerherr, OberstaHmeister, Oberjägermeister, Oberhofmeister und HofmarschaR. — Der Titel des Grossherzogs ist: „Von Gottes Gnaden Grossherzog von Oldenburg, Erbe zu Norwegen, Herzog von Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und Oldenburg, Fürst von Lübeck und Birkenfeld, Herr von Jever und Kniphausen etc." — Sein Prädikat ist „Königliche Hoheit". Der Thronfolger heisst „Erbgrossherzog«, die nachgeborenen Prinzen „Herzoge von Oldenburg", die Kinder des Va- ters-Bruder aber und ihre Nachkommen „Prinzen von Oldenburg". AHe werden „Hoheit" titulirt. —
Wappen. — Das Wappen Oldenburgs ist ein gespaltener, zweifach gequerter Schild mit einem Mittelschilde, Das Mittelschild ist geviert, mit einer zwischen die beiden untersten Quartiere eingepfropften Spitze. Das |
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
erste Quartier hat 2 rothe QuerbalIcen im goldenen Felde, wegen Olden- burg; das zweite ein goldenes, unten zugespitztes Kreuz im blauen Felde, wegen Delmenhorst; das dritte ein goldenes Kreuz mit einer Bischofs- mütze im blauen Felde, wegen Lübeck; das vierte roth und Silber ge- schacht, wegen Birkenfeld. In der Spitze ist ein goldener gekrönter Löwe im blauen Felde, das Embleme von Jever. Dieses Mittelschild steht unter einer Königl. Krone. Der Rückenschild ist der Schild der Herzoge von Hol- stein, vermehrt mit einem Felde des Emblems von Kniphausen. Im 1. Felde sieht man rechts den Norwegischen goldgekrönten Löwen, mit einer sil- bernen, krummgebogenen Hellebarde in den Pranken; im zweiten, zur Linken, sind 2 blaue Löwen übereinander, wegen Schleswig. In der zwei- ten Reihe ist im 3. Felde ein ausgebreitetes, in 3 Theile geschnittenes, silbernes Nesselblatt, mit einem von SHber und Roth quergetheilten klei- nen Schild, dessen 3 Ecken ebensoviele silberne Nägel mit den Spitzen berühren, wegen Holstein, und im 4. Felde zur Linken ist ein silberner Schwan mit schwarzem Schnabel und Füssen, wegen Stormarn. In der dritten Reihe zur Rechten ist im 5. Felde ein Reiter im goldenen Harnisch mit blossem Schwerte auf einem rennenden silbernen Pferde, mit schwar- zem Zeuge in Roth, wegen Ditmarschen, und zur Linken im 5. Felde ein goldgekrönter Löwe, wegen Kniphausen. Der Hauptschild steht unter einem Fürstenmantel, welcher mit einer Königskrone bedeckt ist. — Orden. — Ritterorden ist nur Einer: der Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, gest. am 27. Nov. 1838, zur Be- lohnung treuer Dienste, wissenschaftlicher und sonst gemeinnütziger Be- strebungen, in 4 Klassen: Grosskreuze, Grosskomthure, Komthure und Kleinkreuze. Seine Mitglieder sind theils Ehrenmitglieder, theils Kapitu- lare, welche Präbenden beziehen. Mit ihm ist ein allgemeines Ehren- kreuz in 3 Klassen verknüpft. Ferner gibt es ein silbernes Ehrenkreuz für 25jährige treue Militärdienste etc. —
Staatsverwaltung, EeeMspflege. — Die oberste Leitung der Regierung führt unter dem Grossherzog das dem Landtag gegenüber ver- antwortliche Staatsministerium, welches in mehrere Departements zerfällt, an deren Spitze Minister stehen, und zwar: ein Minister des grossherz. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, der Justiz, der Schul- und geistlichen Angelegenheiten; ein Minister des Innern; ein Minister der Finanzen, und ein Vorstand des Departements der Militär- angelegenheiten. ~ Die Oberbehörde für die Regiminal- und Polizeiver- waltung in jeder der 3 Provinzen ist die Regierung. Die Regierung zu Oldenburg hat einen Regierungspräsidenten zum Vorstand, und er- streckt ihren Wirkungskreis auch über das Deich- und Sielwesen, das Post-, Telegraphen-, Medizinal- und Veterinärwesen, die obere Polizei, die Weserschilffahrt und das Wegbauwesen. Jedem der 7 Kreise des Herzog- thums steht ein Landgericht (mit einem Landvogt), jedem der 28 Aem- ter ein Amtmann, jedem der 108 Kirchspiele ein Kirchspielvogt vor. Die Slädte Oldenburg und Jever bilden gesonderte Stadtgemeinden mit Stadtdirektionen. Unter der Regierung des Fürstenihums Lübeck zu Eutin steht der Stadtmagistrat zu Eutin und 2 (mit Eutin 3) Aemter, als untere politische Behörden, und unter diesen 7 Kirchspiele (und 7 fremde Kirchspiele, in welche lübecksche Ortschaften eingepfarrt sind). Im Fürstenthum Birkenfeld zerfällt die Regierung in zwei Senate, einen Justiz- und einen Verwaltungssenat, unter denen 3 Aemter stehen, deren jedes in 3 Bürgermeistereien, und diese wieder in Gemein- den zerfallen. Als Sicherheitswache sind irn ganzen Grossherzogthum Landdragoner aufgestellt. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus und die richterliche Gewalt wird selbstständig von den Gerichten geübt. Das Gerichtsverfahren ist in der Regel ölfentlich und mündlich. In Olden- burg und Lübeck gilt das gemeine deutsche Recht, abgeändert durch Ortsgewohnheiten und Spezialgesetze. Das Grossherzogthum besitzt Sein eigenes Strafgesetzbuch, das seit 1837 auch in Lübeck und Birkenfeld eingeführt ist; ausserdem gilt in Birkenfeld auch das französische Recht (vom Code penal nur das 4. Buch über Polizeivergehen). Die höchste Gerichtsinstanz ist das Oberappellationsgericht zu Oldenburg. Ge- richte zweiter Instanz oder Obergerichte sind: die Justizkanzlei zu Oldenburg, für Oldenburg; die Justizkanzlei zu Eutin für Lübeck, und der Justizsenat der Regierung zu Birkenfeld. Untergerichte sind, in Oldenburg: das Stadt- und Landgericht zu Oldenburg, 6 andere Landge- richte, das Amtsgericht zu Varel, und 25 Aemter; in Lübeck: das Stadt- und Polizeigericht zu Eutin und 2 Aemter, und in Birkenfeld: 3 Aemter. Besondere Gerichte sind: der Staatsgerichtshof, das Militärobergericht und die Garnisonsgerichte. — |
Finanzwesen. — Die Finanzverwaltung wird zuoberst von dem Ministerlaldepartement der Finanzen geleitet. Die demselben untergeordnete Oberflnanzbehörde im Herzogthume Oldenburg ist die Kano- nier, welche zugleich mit der Verwaltung des Domaniums beauftragt ist. Im Fürstenthum Lübeck ist die Regierung zu Eutin zugleich Finanzbe- hörde und mit ihr die Landeskasse verbunden, und in Birkenfeld werden die Finanzsachen von dem Verwaltungssenate der Regierung ge- leitet. Die Einkünfte der 3 Hauptprovinzen des Grossherzogthums werden getrennt verwaltet und nur zu Ausgaben der betreffenden Provinz ver- wendet, Zu den Gesammtausgaben des Grossherzogthums hat jede Provinz nach bestimmten Prozenten beizutragen. Das Domanialvermögen ist in Kron- gut und Staatsgut geschieden. Nach dem Etat der. Centraiverwaltung und der 3 Provinzen für 1854 war der Staatshaushaltsstand folgender: Staats- einnahmen 1,711,621 Thaler; nämlich Centraietat 382,122 Thlr,, Ein- nahmen des Herzogthums Oldenburg 1,036,937; Einnahmen des Fürsten- thums Lübeck 147,600, und Einnahmen des Fürstenthums Birkenfeld 144,962 Thlr. — Die Staatsausgaben betrugen nach dem Etat für 1854: 1,336,621 Thlr., hiervon 85,000 für die grossherzogL Familie (welche Ausgabe von den Erträgen des Staatsguts abgesetzt wird), 269,379 Thlr. für das Militär, und 75,786 Thlr. für die Staatsschuld. In den Gesammt- Ausgaben sind 379,600 Thlr. als Gesammtbetrag der Zahlungen der Pro- vinzialkassen an die Centraikasse abgesetzt, und zwar: 303,680 Thlr. für Oldenburg, 49,348 Thlr. für Lübeck, und 26,572 Thlr. für Birkenfeld.
Für die Jahre 1855-1857, und für die Periode 1858—1860 war der Finanzetat folgendermassen veranschlagt:
Grossherzoglh. Herzogth. Fürsfenth. Fürstenth.
Oldeniarg. Lübeck. Birkenfeld.
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
1855 : Einnahme .................... 562,800 1,780,000 185,800 142,700
Ausgabe........................ 562,800 1,767,000 187,900 149,600
1856: Einnahme ..................... 462,500 1,440,500 164,600 136,000
Ausgabe ....................... 462,500 1,493,500 167,100 134,100
1857: Einnahme..................... 448,300 1,229,500 150,800 125,000
Ausgabe ....................... 448,300 1,231,500 153,500 121,700
1858: Einnahme .......::~.~~T7:T~621,000 1,564,000 187,080 165,900
Ausgabe ....................... 621,000 1,571,000 186,840 156,200
1859 : Einnahme .................... 510,000 1,273,000 163,080 150,000
Ausgabe ....................... 510,000 1.280,000 161,520 148,500
1860: Einnahme ..................... 530,000 1,232,000 165,240 139,000
Ausgabe ....................... 530,000 1,242,000 163,320 149,600
Die Staatsschuld des Grossherzogthiims im Jahre 1850 betrug 1,687,135 Thlr. (und zwar: gemeinschaftliche Schuld von 1849: 284,937 Thlr,; Schuld des Herzogth. Oldenburg [einschliesslich 701,334 Thlr. v. Chausseebau] 1,218,456 Thlr.; Schuld von Lübeck 135,495 Thlr., und Schuld von Bir- kenfeld 48,245 Thlr.); im Jahre 1855 dagegen, in Folge der Erwerbung der gräfl. Bentinck'scben Besitzungen, 3,600,000 Thlr. Ende 1857 beliefen sich die Schulden des Staates auf 3,784,000 Thlr. Für die Abtretung des Jadegebiets zahlte Preussen V2 MiU. Thaler; die Wiedererwerbung Knip- hausens soH dem Staate 1,900,000 Thlr. Gold gekostet haben. — Zur Zeit der Oldenburgischen Grafen war, bei der Einfachheit des Hofes, selten von einer Steuer die Rede. 1769 betrugen die Einkünfte 288,406; 1786 gegen 350,000 Thlr, —
Heerwesen. — Die Truppen Oldenburgs, welche unter Verwaltung des Ministerialdepartements der Militärangelegenheiten und dem Militär- Kommando stehen, dessen Chef ein Generalmajor ist, bestehen aus dem Stabe des Grossherzogs, dem Brigadestabe, einem Infanterieregimente (3 Feld- und 1 ErsatzbataiUon) 2,909 Mann, einem Reiterregiment (3 Schwa- dronen) 460 Mann, dem Artilleriekorps (l Batterie zu 8 Geschützen im Frieden, 2 Batterien im Kriege), mit den Pionnieren, 369 M,, zusammen gegen 3,800 Mann. Hierzu kommt noch das Land dragonerkorps als Gensdarmerie, und eine Volkswehr, Nach der Militärkonvention v. 28, Febr. 1855 mit den Hansestädten, stehen die oldenb, Truppen mit denen von Bremen, Hamburg und Lübeck im Hrigadeverbande. Zum deutschen Bundesheer hat Oldenburg ein Hauptkontingent von 2,618, und ein Re- servekontingent von 748, im Ganzen 3,366 Mann zu stellen, welche der 2ten Division des X, Armeekorps einverleibt sind. Vom 21. Jahre an ist jeder Oldenburger militärpflichtig; es gilt Konskription mit Stellvertretung; die Dienstzeit währt 6 Jahre, davon 2 in der Reserve. Im Frieden bleibt der Soldat nur IV2 Jahre unter der Fahne, die übrige Zeit, bis auf die Exerzierzeit, im Urlaub. — Die Standarte Oldenburgs siehe Flaggen- Atlas, Taf. 1, Fig. 30, - |
Fürütentliuiii Waldeck,
Cireschichte. — Der alte Stamm der Grafen von W^aldeck, Pyr- mont, Swalenüerg und Sternberg wird bis auf Wittekind, Grafen von Hwetigau, 1031, hinaufgeführt. Heinrichs von Swalenberg Söhne stif- teten die beiden Linien zu Swalenberg und zu Waldeck, von denen die erstere im 14. Jahrhundert erlosch, die letztere sich später in die Wald- ecker Linie und in die Landauer theilte, die jedoch nur bis 1495 dauerte. Beide Linien trugen in den Stürmen der Zeit, zur grösseren Sicherung ihrer Landestheile, diese Hessen zum Lehn auf. Die Besitzungen des Waldeck'schen Hauses waren sehr bedeutend, das Haus selbst mit Lippe, Gleichen, Spiegelberg und Kuglenburg verwandt; durch Erbstreitigkeiten und andere Missverständnisse gingen ihm mehrere Theile der Erbbesitzun- gen und Hinterlassenschaften verwandter Häuser an Hessen, Lippe und Pa- derborn Verloren, Als Stammvater des jetzt blühenden Hauses ist Jos las zu betrachten, dessen beide Söhne, Christian und Wolrad IV,, 1558, die Wildungen'schen und Eisenbergischen Linien bildeten, Erstere erwarb bedeutende Allodiaigüter in den Niederlanden, die aber mit dem Erlöschen derselben an andere Häuser fielen. Eine Vergrösserung seines Gebiets er- hielt Waldeck, nach dem Abgange des durch Erbverbrüderung verbundenen Hauses Gleichen, 1625, durch die Grafschaft Pyrmont. Die Lehnsstreitig- keiten mit Hessen wurden durch den westphälischen Frieden beigelegL Christian Ludwig, der Erbe der Wildunger Lande, Vater von 13 Söh- nen und 12 Töchtern, führte, 1687, das Recht der Primogenitur ein. Sein Nachfolger, Friedrich Anton Ulrich, erhielt 1712 die Reichsfürsten- würde, ohne dass es jedoch Waldeck gelang, vor 1803 eine Virilstimme im Fürstenrathe zu erhalten, und dessen jüngerer Bruder Josias bildete die noch blühende gräfliche Linie zu Bergheim. Nach Auflösung des deutschen Reichs erhielt Waldeck volle Souveränität seiner Lande, trat 1807 zum Rheinbunde, und liess sich 1813 in den Deutschen Bund auf- nehmen. Die Staatsverfassung im Jahre 1814 abzuändern, misslang durch den Widerspruch des privilegirten Standes, und erst 1816 ward ein neuer Landesgrundvertrag festgestellt. In Folge der Wirren von 1848-49 wurde eine neue Verfassung am 17. August 1852 mit den Ständen des Landes vereinbart. — |
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32. — Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte. 13
Genealogie der Fürsten von Waldeck.
Christian Ludwig Sohn des Grafen Philipp von WaUleclc-Eisenberg, geb. 1685, erbt die Wiidunger Lande 1692 i 1706
Josias
Stifter der gräflichen Linie --- von Waldeck zu Berg heim
Chrigtian Philipp 1718 i 1728
Friedrich 1763, cedirtdie Grafsch. Pyrmont 1805 f 1812
Karl August Friedrich 1728 t 1763
Georg Graf V. Pyrmont 1805, Fürst V. Waldeck 1812t 1813
Hermann
Georg Friedr, Heinrich ■ 1813 f 1845
Georg Victor Wolrad
geb. 1831, folgt unter Vor- mundschaft s. Mutter 1845, tritt die Regierung an 17. .\ng. 1852.
»as liand. — Das Fürstenthum Waldeek besteht aus zwei ge- sonderten Theilen, dem vormals zum oberrheinischen Kreise gehörenden Fürstenthum Waldeck, und der, ehedem zum westphälischen Kreise ge- rechneten Grafschaft Pyrmont. Ersteres, das Haupiland, ist zwischen 26011'—26052' OL. und zwischen 51»4'~ 51031' INBr. gelegen, ist im N. und W. von der preuss. Provinz Westphalen, im S. und 0. von Kurhes- sen und dem Gr ssherzogthum Hessen begrenzt, und umfasst einen Flächen- inhalt von 20,17 Qu.-M. und (Dec. 1855) eine Bevölkerung von 51,638 Seelen. Die Grafschaft Pyrmont, im N. des Fürstenthums, 2 Meilen westlich von der Weser gelegen, ist von Hannover, Braunschweig, einem getrennten Stück von Westphalen und Lippe-Detmold umgeben, und umfasst 1,5 Qu-M., mit einer Bevölkerung von 6,494 Seelen, das ganze Land mithin 21,6? Qu.-M. (mit 58,132 Einwohnern), die in 4 Kreise: Twiste, Eisenberg, Eder und Pyrmont zerfallen. — Der grössere Theil des Fürstenthums bildet ein voll- ständiges Bergland, das dem Rodhaar-, Rothlager- und Eggegebirge an- gehört (Hohe Pön 2,500', Astenberg 2,536'), im Gebiet der Weser gelegen ist, und von der Diemel nebst Orpe, Erpke, Twiste und Eder bewässert wird; Pyrmont ist ein schön gelegenes, von bewaldeten Bergen umschlos- senes Thal, an der Emmer, und reich durch Mineral- und SalzqueRen (Mühlberg 1,107' hoch). Obwohl grösstentheils steinigter und wenig frucht- barer Boden, ist Ackerbau und Viehzucht (Rinder-, Schaf- und Bienen- zucht) doch von Bedeutung. Der Bergbau wird auf Kupfer und Eisen betrieben, Salz durchschnittlich 5,000 Centner jährlich gewonnen, und in der Eder etwas Gold gewaschen. Das Klima ist im Ganzen rauh, aber sehr gesund. —
Ha« Volle. — Die Bewohner des Fürstenthums sind, mit Aus- nahme weniger Juden, sämmtlich Deutsche, in Waldeck fränkischen, in Pyrmont niedersächsischen Stammes; ein schöner, kräftiger, regsamer nnd frugaler Menschenschlag. Die Zahl derselben belief sich 1834 auf 55,900; 1843 auf 58,753; 1849 auf 58,219; 1852 auf 59,697 und 1855 auf 58,132 Seelen, die Bevölkerung mithin im letzten Jahre auf mehr als 2,700 Seelen auf 1 Qu.-M. - Die Bevölkerungszunahme von 1834 bis 1852 betrug durchschnittlich 0,37 Prozent. Familien zählt das Land 11,298, die in 13 Städten (darunter: Arolsen 2,200 E., Korbach 2,400, iNiederwildungen 2,050, und Pyrmont mit 1,503 E.), 3 Marktflecken, 92 Dorfgemeinden und 8,080 Häusern leben. Der Religion nach gehört die Mehrheit der Bewohner der lutherischen Kirche an, die sich im Jahr 1821 mit den wenigen im Lande befindlichen Reformirten (600) zur evangelischen Kirche vereinigten, die unter einem engeren und weiteren Konsistorium stehen, Katholiken zählt man gegen 1,000, Juden etwa 500. Für Volksbildung ist gut gesorgt und überaR findet man zweckmässig eingerichtete Unterrichtsanstalten. Elementarschulen bestehen über 100, in Niederwildungen 1 höhere Bürgerschule und 1 Landeswaisen- haus, in Arolsen 1 lateinische Schule, und zu Korbach ein Gymnasium. Von Bibliotheken ist die Fürstliche zu Arolsen (mit 35,000 Bänden) zu erwähnen. Politische Zeitungen erscheinen 2 im Lande und Buchhand- lungen zählt man 3, — Ackerbau und Viehzucht sind, trotz des armen Bodens, durch den unermüdeten Fleiss der Bewohner zu Quellen des Wohlstandes geworden. Beachtenswerth ist der Anbau von Kartofl'eln und Flachs, der Getreidebau an der Aar und Eder, die MRchwirthschaft und Käsebereitung, die Forstbenutzung und der Berghau. Obst ist wenig vorhanden. Die gewerbliche Thätigkeit ist von wenig Bedeutung und beschränkt sich auf Flachsspinnerei, Lein- und Wollenweberei, Strumpfstrickerei, Gerberei, Lederfabrikation etc. Der Handel geht vor- zugsweise die Weser abwärts nach Bremen. Die Ausfuhren bestehen in Holz, Rindvieh, WoRe, Strümpfen, Butter, Käse, Eisen und Eisenwaaren, Kupfer und Mineralwassern (Pyrmonter Wasser etc.). Waldeck gehört zum deutschen Zollverein. Staatsstrassen bestehen in einer Länge von 28 Meilen; Eisenbahnen noch keine; die Posten im Lande werden von Preussen verwaltet. — Rechnungs münze ist der Thaler zu 30 Sgr. ä 12 Pf., im Zahlwerthe des 14-Thalerfusses. Das Maass ist der alte Kalenberger Fuss ä 12 ZoR = 0,29 Meter; 100 Fuss = 93,15 preuss. Fuss 29,24 Meter. Das Getreidemaass ist in jedem Amte'verschieden. Han- delsgewicht ist amtlich und im Grosshandel das preussische. Der Wald- ecker Centner hat 108 Pfund ä 32 Loth; das schwere Pfund = 476,35, das leichte = 467,« Grammen; der Pyrmonter Centner hat 100 Pfund ä 32 Loth; 103 Pyrmonter Pfund = 100 Hamburger Pfund. -
Friedrich Anton Ulrich
1706 , Helchsfürst 1711 f 1718 |
Ile* Staat. — Das Fürstenthum Waldeck-Pyrmont bildet einen, durch eine Verfassung vereinigten, untrennbaren deutschen Bundes- staat, der an der 16. Stelle im engern Rathe des deutschen Bundes par- tizipirt und im Plenum der Bundesversammlung eine Stimme hat. Staats- grundgesetz ist die Verfassung vom 17. August 1852, nach welcher der Landtag (der aus 12 Abgeordneten aus dem Fürstenthum Waldeck und 3 aus Pyrmont besteht) an der Gesetzgebung und Besteuerung An- theR nimmt. Staatsoberhaupt ist der Fürst, seit 17. Aug. 1852 Georg Victor (geb. 14. Jan. 1831), in welchem sich die Staatsgewalt vereinigt, bei deren Ausübung er an die Verfassung, die Gesetze und die Mitwir- kung der Landesvertreter gebunden ist. Die Regierung ist erblich nach dem Rechte der Erstgeburt und Linienfolge im Mannesstamm des Waldeck- schen Fürstenhauses, einschUessRch dessen apanagirter gräflichen Linie (Waldeck - Bergheim, welche beim Aussterben des Mannesstammes der eigentRchen Fürstlichen Linie folgt). Erlischt der Mannesstamm, so gehl die Regierungsnachfolge auf die weibliche Linie über, und nach dem Ueber- gange gilt wieder der Vorzug des Mannesstammes in der Primogenitur- ordnung. Der Fürst wird mit Vollendung des 21. Lebensjahres volljährig und regierungsfähig, und bekennt sich mit seinem Hause zur evangeL Religion. Der fürstliche Hofstaat steht unter einem Hofmarschall. — Der Titel des Fürsten ist: „Souveräner Fürst zu Waldeck und Pyrmont, Graf zu Rappoltstein, Herr zu Hoheneck und Geroldseck am Wassiegen etc.," mit dem Prädikate „Durchlaucht," Die paragirte Linie zu Berg- heim hat den Titel: „Graf zu Waldeck und Pyrmont, auch Limpurg-Gail- dorf," besitzt ihre Güter unter fürstl. Waldeck'scher Oberhoheit, und hat wegen Limpurg württembergische Standesherrlichkeit. Fürstliche Resi- denz ist Arolsen; im Sommer: Pyrmont; ein fürstliches Schloss ist zu Korbach, und Lustschlösser sind Rhoden und Friedrichsstein. - Das Wappen des Staats ist ein in 8 Felder getheilter Hauptschild mit einem Mittelschilde; letzterer zeigt einen achtstrahligen schwarzen Stern in Gold wegen Waldeck; die 8 Felder enthalten: ein rothes Ankerkreuz in SRber, wegen Pyrmont; einen rothgekrönten Löwen in Silber, wegen Geroldseck; drei kleine rothe Schilde in Silher, wegen Rappoltstein, und drei schwarze gekrönte Adler- (Raben-) köpfe mit Hälsen, wegen Hoheneck. Der Schild ist von einem Wappenzelte umgeben, das voq einem Fürstenhute gekrönt ist. — Zur Wahrung der verfassungsmässigen Rechte besteht, als gesetz- Rche Vertretung der gesammten Staatsangehörigen und des ganzen Lan- des, ein gemeinsamer Landtag, zu dessen Sitzungen die Mitglieder der Staatsregierung Zutritt haben. — Die Staatsverwaltung wird von der Regierung in Arolsen geleitet, an deren Spitze ein Präsident steht. Die Geschäfte derselben werden entweder im Plenum, oder in einer der 6 AbtheRungen erledigt, in welche dieselbe zerfällt. Die letzteren selbst sind: die Abtheilung für die Angelegenheiten des fürstlichen Hauses und für die Verhältnisse zum deutschen Bunde; die Abtheilung für das Innere; für die Justiz; für Domänen und Forste; für die Finanzen, nnd für MiR- tärsachen. Obere Kirchen- und Schulbehörde ist das Konsistorium. Die innere und Polizeiverwaltung wird von den Kreisräthen der 4 Kreise, die LokalpoRzei durch die Gemeindevorstände geübt. — Die Rechts- pflege ist unabhängig, das Gerichtsverfahren öffentlich nnd mündlich; in Strafsachen gilt der Anklageprozess. Der oberste Gerichtshof ist das K. Preuss. Obertribunal zu Berlin, welches seit Februar 1851 für Straf- und Civilrechtssachen als höchste Instanz bestellt wurde. AppeRationsin- |
Btomme'iHand'Atlas. Hannover, BTianschweis etc. d.
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
stanz ist das Obergericht zu Korbach; Untergerichte sind die Kreis- gerichte zu Arolsen, Korbach, Wildungen und Pyrmont. Schwurge- richte werden alle Quartale am Sitze des Obergerichts abgehalten. — Finanzwesen: Die jährlichen Staatseinnahmen betrugen nach dem Finanzetat für 1854—185G 366,132 Thlr., und zwar die Landeseinnahmen 226,958, die Domanialeinnahmen 139,174 Thlr.; die jährlichen Staats- ausgaben 373,120 Thlr. (201,160 Thlr, Landesausgaben und 171,960 Thlr. Domanialausgaben). Von den Staatseinnahmen flössen 153,254 Thlr. aus Domänen, Forsten, Regalien etc., 65,575 Thlr. aus direkten Steuern, und 71,200 Thlr. aus indirekten Abgaben; unter den Staatsausgaben sind 75,000 Thlr. für die regierende Familie, 34,935 Thlr. für das Militär, und 74,090 Thlr. für die Staatsschuld bestimmt. Nach dem den Ständen vor- gelegten Budget für die Finanzperiode 1857—59 beiragen die (jährlichen) |
Einnahmen 371,565 Thlr., die (jährlichen) Ausgaben 386,840 Thlr.; er- steren wachsen noch, als Mehrertrag aus der Verwerthung der Forst- hauptnutzungen, jährlich 12,000 Thlr, zu, welche im Budget nicht mit aufgenommen sind. — Die Staatsschuld belief sich am 1. Jan. 1854 auf 1,520,000 Thlr. (davon 765,000 Thlr. Landes- und 755,000 Thlr. Do- mänenschuld). Seit 1855 ist ausserdem an Staatspapiergeld 350,000 Thlr. in Cirkulation gesetzt worden. — Heerwesen: Zum deutschen Bundesheer hat Waldeck-Pyrmont ein Hauptkontingent von 606, und ein Reservekon- tingent von 173, im Ganzen 779 Mann zu stellen, die 1 Infanteriebataillon bilden, das der Reservedivision zugetheilt ist. Die Truppen werden durch Stellung ergänzt; die Dienstzeit beträgt 6 Jahre, von denen nur 2 im ak- tiven Dienst. Die Landes färbeti sind weiss und grün. — |
5. Für^teiitliiiui liipfie.
eschiclife« — Das Geschlecht der Herren von der Lippe, deren Stammland die Grafschaft Oberwald ist, gehört zu den ältesten Deutschlands, und die beiden jetzigen Fürstenthümer Lipp e-DetmoId und Schaumburg-I^ippe entstanden aus der Vereinigung der reichsun- mittelbaren Besitzungen der schon im Jahre 1129 urkundlich vorkommen- den „edlen Herren von der Lippe," die, nachdem Bernhard IL, durch Kaiser Friedrichs IL Privilegien ermächtigt, Städte und Dörfer auf seinen Allodialbesitzungen erbaut, als Dynasten auf ihren lehensfreien, reichsun- mittelbaren Besitzungen lebten und erst im 16. Jahrhundert den gräflichen Titel annahmen. Graf Simon VI, theilte testamentarisch, 1613, das Land unter seine 3 Söhne und stiftete die 3 Linien: Detmold, Bracke und Bückeburg oder Schaumburg, verordnete jedoch, dass nach dem Heimfalle irgend eines Astes, Detmold jedesmal die Hälfte des Landes erben solle. Graf Hermann Adolph wurde der Stifter der jetzigen Fürsten von Lippe-Detmold. Sein Sohn, Simon Heinrich, überliess seinen Oheimen, den Stiftern der Biesterfeldischen und Weissenfeldischen Linie, als Apa- nage die mit Paderborn gemeinschaftlichen Aemter Swalenberg, Olden- burg und Stoppelberg, worüber in der Folge ein weitschweifiger Primo- geniturprozess entstand, der erst 1762 beigelegt wurde. 1720 verlieh Kaiser Karl VIL dem regierenden Hause die reichsfürstliche Würde, von der aber erst 1789 (nach Kaiser Joseph II, Bestätigung) Gebrauch ge- macht wurde. Als 1777 der ältere Ast der Schaumburgischen Linie aus- starb, erhob'Lippe Ansprüche auf die aus der Bracke'schen Erbschaft an Schaumburg übergegangenen Aemter Blomberg und Schieder und erhielt, durch reichshofräthliches Erkenntniss, das Amt Schieder, und später, 1812, auch noch Alverdissen von Schaumburg abgetreten. Im Jahr 1808 trat Lippe dem Rheinbunde, nach dessen Auflösung, 1814, dem deutschen Bunde bei, und überliess durch Staatsvertrag mit Preussen (vom 17. Mai 1850) aHe Landeshoheits- und Regierungsrechte, die ihm über die Stadt Lippstadt zugestanden, gegen eine jährliche Rente von 9,120 Thlr, an den König von Preussen. —
Genealogie der Fürsten von Lippe.
liippe-Sclianinliiirg-Biickeburg^.
Simon VI.
Sohn Bernhards VIII., des ersten Grafen von der Lippe, t 1613
Philipp
1613 I 1681 zu Alverdissen u. Schaumburg- Bückeburg "Philipp Ernst
Alverdissen
1681 i 1723
Otto
________ Linie Bracke
Jobst Herma^ erloschen 1709
Priedr. Christian zu Biickeburg-
1681 f 1728
I
Albert Wolfgang 1728 i1748
I
Friedr. Wilhelm Ernst 1748 i 1777 die ältere Linie Lippe-Scliaumburg-Bücke- burg ist 1777 erloschen und der Besitz an die jüngere Linie übergegangen
I
Friedrich Ern.st 1723, resignirt 1749
I
Philipp Ernst
1749, in Bückeburg - 1777 I 1787
I
Georg WiUielm 1787, Fürst im Rhein- bund 1807
I
Adolph Georg Erbprinz, geb. 1. Aug. 1817
Georg Hermann geb. 1846 geh, 1848
Simon VII. 1613 t1637
Hermann Adolph
zu Betmold Linie
1637 i 1666 Biester
Simon Heinrich
Graf von der Lippe 1666 f 1697
Friedrich Adolph
169 7, nimmt 1709 Bracke in Besitz i 1718
I
Simon Heinrich Adolph 1718, Reichs- fUrst 1720 1 1734
I
Simon August 1734 i 1782
I
Priedr. Wilh. Leopold
1782 f 1802
(
Paul Alexander Leopold 1802 unter
Vormundsch., übern, die Reg. 1820 | 1851
I
Faul Friedr. Emil Leopold 1851 |
Bas liaud. — Das Fürstenthum Lippe (Lippe-Detmold), aus den vormaligen Grafschaften Lippe, Schwalenberg und Stern- berg bestehend und früher zum westphäli sch en Kreise gerechnet, bildet ein zusammenhängendes, zwischen 51045'—52^10' NBr. und 26014' —26059' OL. gelegenes, von Preussen, Hessen, Hannover und Waldeck umgebenes Land von 20,6 Qu.-M. und (1855) einer Bevölkerung von 105,490 Seelen. Zum grössten Theil waldiges, mässig hohes Berg- und Hügelland (Teutoburger Wald, Osntng oder Lippischer Wald genannt) — der klassische Boden Deutschlands, auf welchem Hermann die Legionen des Varus besiegle), das in seinem höchsten Punkte, dem Velmerstoot, nur 1,450' aufsteigt, dehnt sich zwischen diesem (von Detmold 412' und Lemgo 350' bis Salzuflen 225') die Werraebene aus, und am südwest- liehen Fusse des Lippischen Waldes zieht sich ein anderes Tiefland, die flache Senne, eine wüste Heide, hin. — Die Flüsse des Landes ge- hören dem Gebiete der Weser und des Rheins an. Die Weser selbst be- rührt nur einen kleinen Theil des Landes im Norden, empfängt aber aus ihm: die Emmer, die Exter, die Kalle, Werra mit der Bega, Berlebecke, Worbecke und Selge; dem Rheine fliesst die Lippe zu; mehrere kleine Bäche aber der Ems. Von Mineralquellen sind Schwefel- und Eisen- quellen bei .Meinberg, Soolbäder bei Salzuflen. Mit Ausnahme einiger Sandgegenden ist der Boden des Landes ungemein fruchtbar, und das Klima des Fürstenthums unstreitig eines der mildesten und angenehm- sten des nordwestlichen Deutschlands. — Eingetheilt ist das Land in ad- ministrativer Hinsicht in 7 Städte (Detmold, Haupt- und Residenzstadt, mit 5,000 E., Lemgo mit 4,000, Blomberg 2,000, Horn 1,600, Salzuflen 1,300, Barntrup mit 1,200 E., und Lage) und 13 Aemter (Detmold, Lage, Oerlinghausen, Sciiötmar, Varenholz, Hohenhausen, Sternberg und Barntrup, Brake, Blomberg, Schieder, Schwalenberg, Horn und Lipperode).
Bas Volk. — Die Bewohner des Landes, deren Zahl Ende 1855 105,490 Seelen betrug, sind, bis auf etwa 1,000 Juden, Deutsche, west- phälischen Stammes. — Im Jahre 1834 belief sich die Volkszahl auf 97,720; 1843 auf 104,462; 1852 auf 106,615 Seelen; die jährliche Zu- nahme der Bevölkerung mithin auf 0,59 Prozent. 1852 betrug die Zahl der Familien 22,573, die in 7 Städten, 7 Marktflecken, 150 Dorfgemeinden und 12,500 Häusern wohnten. Dem Civilstande gehörten 1852: 22,204 Familien und 105,985 fndividuen, dem Militärstande 369 Familien und 630 Individuen an. Der Religion nach bekennt sich die Mehrzahl der Be- wohner zur reformirten Kirche; Lutheraner sind 5,210, Ka- tholiken 1,680, und Juden 996 im Lande. Alle drei christ- lichen Kirchen sind gesetzlich gleichgestellt. Die evangelische Oberkir- chenbehörde ist das Konsistorium zu Detmold, welchem ein luthe- rischer Rath beigegeben ist. Die reformirte Kirche zählt 46, die luthe- rische 3 Geistliche. Die katholische Kirche gehört dem Sprengel des Bischofs von Paderborn an, uud zählt 7 Priester und Kapläne. Die geistige Kultur steht ungemein hoch; ausgezeichnet sind die Land-, Stadt- und Bürgerschulen, mit welcher seit einer langen Reihe von Jahren die Fürsten ihr Land ausgerüstet haben. Ein Schullehrerseminar besteht zu Detmold, und an Gelehrtenschulen die Provinzialschule zu Detmold und das Gymnasium zu Lemgo; 4 Rektorschulen (zu Blomberg, Horn, Salz- uflen und Lage); 1 Töchterschule und 1 Taubstummenschule zu Detmold. Die öffentliche Bibliothek zu Detmold sorgt auf die liberalste Weise für die Befriedigung der literarischen Bedürfnisse des Gelehrtenstandes im Fürstenthum. Die p h ysi s ch-technis ch e Kultur wird sehr gepflegt: die Landwirthschaft bildet den Haupterwerbszweig der Bewohner und mit Ausnahme der Sennerheide, ist der Ackerbau überaR verbreitet, ge- währt einen guten Ertrag und liefert Roggen, Gerste, Hafer, Buchweizen, Kartofl'eln, Rübsamen etc.; Flachs ist Stapelwaare; Obst wird wenig gebaut; Holz ist im Ueberfluss vorhanden. Die Hornvieh-, Schaf- und Schweine- zucht ist sehr beträchtlich; in der Sennerheide werden dauerhafte Pferde gezogen (Sennergestüt zu Lopshorn), und eben daselbst starke Bienen- zucht getrieben. Der Viehstapel bestand 1852 aus 9,048 Pferden und Eseln, 35,201 Stück Hornvieh, 54,476 Schafen, 19,994 Ziegen und 31,794 Schweinen. — Bergbau wird nicht betrieben, da das Fürstenthum keine Metalle besitzt; dagegen werden Kalk- und Sandsteine, Gyps und Marmor gebrochen, Thon gegraben und Torf gestochen, und an Salz in der Staats- saline Salzuflen jährlich 28,000 Centner gewonnen.' Die Hauptzweige der gewerblichen Thätigkeit sind Garnspinnerei und Leineweberei. .Aus- serdem sind Wollenzeugwebereien, Gerbereien, Oel- und Sägemühlen, Glas- hütten, Brennereien, Papiermühlen, Meerschaumkopffabriken etc. vorhan- den. Der Handel beschränkt sich auf die Ausfuhr von Holz, Lein- wand, Garn, Schlachtvieh, Pferden, WoRe, Meerschaumköpfen, Sensen. Eine Handelsstadt besitzt das Furstc-nthum, welches zum deutschen Zoll- verein gehört und unter preussischer Zollverwaltung steht, nicht; und ebenso wenig bis jetzt Eisenbahnen. Man rechnet nach Thalern zu 30 Sgr. ä 12 Pfennige, im Zollwerthe des 14-Thalerfusses. Papiergeld besteht keins. Seit 1825 sind gleichartige Maasse und Gewichte eingeführt. Der Werk- fuss hat 12 Zoll zu 12 Linien und ist = 0,9. preuss. Fuss (100 Fuss = 92,24 preuss. Fuss ==: ^,95 Meter); die Ruthe'hat 16 Werkfuss; der Mor- gen 120 Qu.-Ruthen; der Schefl^el 80 Qu.-Ruthen. Getreidemaass ist der Roggenschefl'el (= 6 grosse oder 8 kleine Metzen oder 24 Mahlmetzen) = 0,8 preuss. Scheff"el; der Haferschefl"el = 0.9 preuss. Scheff'eL Flüssig- keitsmaass ist die Kanne = 2 halbe Kannen oder 4 Ort (= 1,2 preUss. Quart); das Oxhoft hat IV2 Ohm oder 162 Kannen, die Ohm 4 Anker (108 Kannen), der Anker 27 Kannen. Der Centner hat 108 Pfund = 50,48 Kilogramm; das Zollgewicht ist das Deutsche. —
Ber Staat. ~ Die Verfassung des lürstenthums ist monar- chisch-konstitutionell, mit Landständen in Einer Kammer. Die aufgehobene Verfassungsurkunde vom 6. Juli 1836 wurde durch fürstl. Verordnung vom 15. März 18o3 wieder hergestellt. In der engern deutschen Bundesversamm- lung nimmt Lippe-Detmold mit Schaumburg-Lippe, Waldeck, den beiden Reuss, Lichtenstein und Homburg die 16. Stelle ein und hat im Plenum seine heson- |
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32. — Hannover, Braunschweig, Oldenburg, "Waldeck, Lippe und die Hansestädte. 15
dere stimme. Der Fürst (gegenwärtig Paul Friedrich Emil Leopold, geb. 1. Sept. 1821, regiert seit 1. Januar 1851) ist das souveräne Ober- haupt des Staats, bekennt sich zttr reformirten Konfession, folgt nach dem Rechte der Erstgeburt (obwohl dieses nicht von allen Familienglie- dern als giltiges Successionsrecht anerkannt ist) und steht mit Schaum- burg-Lippe in Erb- und Hausverträgen. Der Titel des Fürsten ist: „Souveräner Fürst zur Lippe, edler Herr und Graf zu Schwalenberg und Sternberg etc.", mit dem Prädikate ,,Durchlaucht." Die paragirten Linien führen nur den gräflichen Titel, so dass sie sich ,,Grafen und Edle Herren zur Lippe" nennen, mit dem Prädikat „Edler Herr." — Die fürstliche Residenz ist: Detmold; fürstl. Lustschloss: Friedrichsthal, Jagdschloss: Lopshorn. Den Hofstaat bildet das Hofmarschall - und Hofstallmeister- amt, der Kammerherr, die Hofstaatskasse und die Direktion der Hofka- pelle und des Hoftheaters. — Das Stammwappen des Fürsten ist: in silbernem Grunde eine rothe fünfblättrige Rose mit goldenem Samen- boden und goldenen SpRzblättern. Das Wappen des Staats ein Schild von 9 Feldern: der Herzschild hat die goldene Rose von Lippe in Silber; das mittlere, obere und untere Feld eine schwarze Schwalbe mit weissem Bauche, die in Roth auf einem goldenen 5-strahligen Sterne steht, wegen Swalenberg; die beiden mitOeren Seitenfelder zeigen einen rothen 6-strah- Rgen Stern in Gold wegen Sternberg. Die Eisenhüte und Mühleneisen- kreuze deuten auf die vormals in den Niederlanden besessenen Herrschaf- ten Vianen und Ameyden. Fünf gekrönte Helme decken das Wappen, das von 2 mit langen weissen Gewändern und Wappenröcken bekleideten En- geln, deren jeder eine Fahne trägt, gehalten wird. Das Ganze wird von einem rothen Wappenmantel umgeben, der oben mit einem Fürstenhut bedeckt isL — Ritterorden besitzt das Fürstenthum nicht, doch ver- leiht der Eürst eine Militär- und Ci v il v er di enst-Med aille , so wie (seit 1857) eine Di ens t aus zeich nun g für Unteroffiziere und Soldaten in Silber für 20-, und in Eisen für 10-jährige Dienstzeit. — Oberste Statsbehörde ist (laut landesherrl. Verordnung v. 12. Sept. 1853) das Fürstliche Kabinet (unter einem Kabinetsminister), dessen Resort ausser den auswärtigen Angelegenheiten und denen des fürstl. Hauses, die Landtags- und Anstellungssachen, so wie die oberste Kontrole über Justiz, Polizei, Kultus und Unterricht etc. überwiesen sind. Ihm unterge- ordnet sind: die Regierung, die Kammer, die Forstdirektion, das Konsi- storium, die OberappeRationsgerichtskommission, die Obergerichte und das Militärkollegium. — Die Rechtspflege basirt, bezügRch der Gesetz- gebung, auf gemeinem deutschem Rechte und Prozesse; das braun- schweigische Strafgesetzbuch ist seit 1843 eingeführt. Oberster Ge- richtshof ist (nach Patent vom 30. Juni 1857) das Hannoversche Oberappellationsgericht zu Celle; Obergerichte sind die Ju- stizkanzlei und das Hofgericht zu Detmold, und Gerichte erster Instanz: die Stadtgerichte und fürstlichen Aemter. — Die Finanzen sind sehr geordnet. Die Staatseinnahmen 1851—52 betrugen 424,000 Thlr., die Staatsausgaben die gleiche Summe. Unter den ersteren flössen 212,000 Thlr. aus Domänen, Forsten und Regalien, 57,000 Thlr. aus di- rekten Steuern, und 145,000 Thlr. aus indirekten Abgaben. Von den letz- teren waren 85,000 Thlr. für die regierende Familie, 42,000 Thlr. für das Militär, und 20,000 Thlr. für die Staatsschuld bestimmt, welch' letztere im Jahre 1857 gegen 350,000 Thlr. betrug. — Die Truppen des Fürsten- thums bilden ein BatalRon Infanterie (von 4 Kompagnien) von 840 Mann, und 2 Kompagnien Reserve von 240 Mann, ,wozu noch 120 Mann Ersalz- mannschaft kommen. Die Konskription erfolgt durch's Loos, die Dienst- zeit beträgt 4 Jahre. Das Bundeskontingent stösst zur Reserve - Division. Die Offiziere werden auf der preussischen Divisionsschule zu Münster ge- bildet. — Landesfarben sind weiss und grün. — |
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O« Filriiteiitliiiiii fSebaiiiiiliiir^ - liippe.
^Wesclilchle. — Die Schaumburg-Bückeburger Linie des Hauses Lippe wurde von Philipp, dem jüngsten Sohne Simons VL, gestiftet (siehe: Genealogie der Fürsten von Lippe, pag. 14), der 1620 in der fheRung die Aemter Lipnerode und Alverdissen, so wie gewisse Gerecht- same in der Grafschaft Lippe erhielt. Seine Schwester Elisabeth, ver- mählt an den Grafen von Holstein-Schaumburg und Erbin ihres 1640 kin- derlos verbRchenen Sohnes, setzte ihren Bruder Philipp als Erbnehmer der halben Grafschaft Schaumburg ein (bestehend in den Herrschaften ßückeburg, Stadthagen, Hagenburg und Steinhude). Um sich dieses Erbe sichern, vermählte sich Philipp mit einer Prinzessin von Hessen- Kassel, das als Lehnsherr Ansprüche darauf erhob, nahm Schaumburg Von Kassel zu Lehn; sah sich aber doch zur Abtretung von Aemtern an Lüneburg genöthigt, und musste auch, 1647, nach Entscheidung des neichshofraths, Schaumburg, Rodenburg und einen Theil von Stadthagen an Hessen überlassen. Im Jahr 1668 führte der Graf Philipp das Erstge- ourtsrecht ein, bestimmte aber seinem zweiten Sohn das Amt Alverdissen, ^nd so entstanden die beiden Aeste: Schaumburg-Lippe-Bückeburg (der 1777 mit dem Portugis. FeldmarschaR, dem Grafen Wilhelm Friedrich Ernst, erlosch), und Schaumburg-Lippe-Alverdissen. — 1709 fielen, bach Aussterben "der Bracke'schen Linie, die Aemter Blomberg und Schie- der an Bückeburg. Bei der Succession des jüngern Astes in den Bücke- ^.irgischen Landestheilen erhoben sich Schwierigkeiten, da Hessen-Kassel "le Lehensgüter einziehen wollte, und Detmold aus dem 1722 geschlos- senen Vergleiche Erbansprüche erhob. Doch gelang dem jüngern Aste, nach Abtretung des .\mtes Schieder, die Besitznahme von Schaumburg- Bückeburg. Graf Georg Wilhelm trat 1807 dem Rheinbunde bei und nahm den fürstlichen Titel an, überliess, 1812, nach völliger Ausgleichung mit Detmold, Alverdissen an Lippe, entsagte dem Rheinbunde, wurde 1815 als souveräner Fürst in den deutschen Bund aufgenommen, und gewährte 1816 dem Fürstenlhum eine landständische Verfassung. — |
l»as E<and. — Das Fürstenthum Schaumburg-Lippe, zwischen 26037' und 2702'OL, und von 52» 11'—52030' NBr. gelegen, besteht aus einem Antheil der alten, im vormaligen westphälischen Kreise gele- genen Grafschaft Schaumburg (Schauenburg), und zwei kleinen Antheilen an der Grafschaft Lippe. Ersterer wird von Hannover, dem kurhessischen Schaumburg und der Provinz Westphalen umgeben, letztere von Lippe- Detmold und Westphalen eingeschlossen. Der Flächeninhalt aller drei Theiie umfasst 8,5 Quadratmeilen, mit (nach der Zählung von 1855) 29,848 Einwohnern. Das Hauptland ist zum grössien Theil Tiefland, zum kleinern wellenförmiges, gut bewaldetes HügeRand (die Bückeberge 1000', Röckerberg 360'); die kleinen Gebietstheile liegen im Wesergebirge (Her- manns- oder Arminiusberg 1105'). Flüsse sind nicht im Lande; von fliessenden Gewässern sind nur die Bäche Aue und Gehle zu bemerken, die der Weser zuströmen; im N. bRdet das Steinhuder Meer, ein über 1 Meile langer fischreicher See, in welchem die kleine Festung Wühelm- stein liegt, die Grenze nach Hannover; Mineralquellen sind bei Eilsen und Stadthagen. Der Boden des Landes ist im ARgemeinen sehr fruchtbar, das Klima gemässigt und gesund. In administrativer Beziehung zer- |
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
fällt Schaumburg-Lippe in 3 Aemter: Bückeburg und Arensberg (13,698 E.), Stadthaeren (10,017 E.) und Hagenburg (6,133 E.).
■las Volk. — DieBewohner des Landes sind sämmtlich west- phälischen Stammes. Ihre Zahl belief sich 1834 auf 27,600; 1843 auf 31,122; 1849 auf 28,895; 1852 auf 33,561; 1855 aber auf nur 29,848 Seelen, mithin auf 3,510 Einw. auf die Quadratmeile, Die jähr- liche Zunahme der Bevölkerung wird auf 0,50 Prozent geschätzt. Die Einwohner leben in 2 Städten (Bückeburg, Haupt- und Residenzstadt mit 3,685, Stadthagen mit 2,170 E.), 2 Flecken und 101 Dorfschaften, und bekennen sich, mit Ausnahme von 3,600 Reformirten (unter 2 Pfarreien), 100 KathoRken (in Bückeburg), und 300 Juden, sämmtlich zur lutheri- schen Kirche, die unter einem Konsistorium steht und 17 Pfarreien zählt. — Wie in Lippe-Detmold steht auch hier die geistige Kultur auf einer hohen Stufe. Zu BOckeburg besteht ein Lehrerseminar, 1 Gym- nasium, 1 höhere Töchterschule, 3 Stadtschulen und 1 Erwerbschule; 1 lateinische Stadtschule und 1 Töchterschule zu Stadthagen, und 38 gute Landschulen in den Aemtern. In Bückeburg ist eine Hofbibliothek und 1 Buchhandlung. — Die physisch-techn ische Kultur ist nicht zu- rütikgeblieben, die gewerbliche Industrie indessen, da das Fürsten- thum nur produzirend ist, wie der Handel, von nur geringer Bedeutung, und beschränkt sich meist auf Garnspinnerei, Leinwandweberei und Brannt- weinerzeugung, Der Ackerbau ist sehr lohnend und liefert Getreide zur Ausfuhr, eben so viele Kartoffeln und Flachs. Die Viehzucht ist be- deutend, besonders die der Schafe, Schweine und Gänse, welche Artikel zur Ausfuhr gewährt. Der Bergbau auf Steinkohlen, der am Bückeberge bei Sülbeck, Stadthagen, Südhorsten, Oberkirchen etc. mit Kurhessen ge- meirischaftlich betrieben wird, wirft dem Fürstenthum jährlich einen reinen Gewinn von 30,000 Thlr. ab; ausserdem werden im Lande viel Torf, Kalk, Gyps, Bruch- und Quadersteine gewonnen. — Die Ausfuhren bestehen in Getreide, Holz, WoRe, Schafen, Steinkohlen, Garn und Leinwand, und werden meistens in der Nachbarschaft vertrieben. Einiges aber auch auf der Weser nach Bremen geführt. Zum deutschen Zollvereine gehörend, steht das Fürstenthum unter hannöverscher ZoRverwaltung, besitzt zu Bückeljurg (seit 1857) eine Bank („niedersächsische Bank"), mit einem Grundkapital von 12 Millionen Thaler in Aktien, und wird von der Hanno- ver-Mindner-Eisenbahn, welche Bückeburg und Stadthagen berührt, in einer Länge von 8,23 Meilen durchschnitten. — .Münzen, Maasse und Gewichte sind die gleichen wie in Lippe-Detmold; —
IBer Staat. — Die Verfassung des Fürstenthums ist monar- chisch-konstitutionell, mit Landständen in Einer Kammer, und be- ruht auf der fürstl. Verordnung vom 15. Jan. 1816. Zur Landstand- schaft sind die wirkRchen Besitzer adeliger Güter, die Deputirten der Städte und Flecken und die Deputirten der Amtsunterthanen berechtigt, welch letztere durch Wahlmänner gewählt werden, welche Grundeigen- thum besitzen. Jährlich wird ein Landtag gehalten und von der Regie- rung ausgeschrieben. Als GRed des deutschen Bundes nimmt Schaum- burg-Lippe mit Lippe, Lichtenstein, den beiden Reuss, Waldeck und Hom- burg die 16. Kuriatstimme im engern Rathe der deutschen Bundesver- sammlung ein, hat aber im Plenum derselben eine besondere Stimme. — Souveränes Oberhaupt des Staals ist der Fürst, gegenwärtig Georg Wilhelm (geb. 20. Dec. 1784, reg. seit 13. Febr. 1787 unter Vormund- .schaft, seit 18. Apr. 1807 allein). In der Thronfolge gilt das Recht der Erstgeburt und der Linealfolge. Durch Hausverträge steht der Fürst mit |
Lippe-Detmold in Verbindung, aber die Grafschaft Schaumburg fällt, als hessisches Lehnsland, nach Ausgang des fürstl. Mannesstammes, an Kur- hessen zurück- Der Fürst bekennt sich zur reformirten Kirche und wird mit dem 21. Lebensjahre volljährig. Sein Titel ist: „Souveräner Fürst zu Schaumburg-Lippe, Graf und edler gebietender Herr zu Sternberg", mit dem Prädikate „Durchlaucht". Fürstliche Residenz ist Bückeburg; fürstl, Schlösser sind zu Stadthagen, Hagenburg und Arensburg. Der Hofstaat besteht aus dem Hoftnarschall, dem Schlosshauptmann und Adjutanten, dem fürstl. Kabinet, der Hofbibliothek, der Kammermusik, dem Marstall und der Hofgärtnerei. — Das Wappen des Fürstenthums ist ein Haupt- und Mittelschild; ersterer ist in 4 Felder getheilt, wovon 1 und 4 die Lippe'sche Rose, 2 und 3 die Swalenberger Schwalbe ent- halten. Auf dem Mittelschilde sieht man das Schaumburg'sche Nesselblatt mit 3 eingesteckten Nägeln, Schildhalter sind zwei weibliche Engel mit Palmzweigen. Das Wappenzelt ist mit dem Fürstenhute gekrönt. lUtier- orden besitzt der Staat nicht, doch vertheilt der Fürst: die Militärver- dienstrnedaiRe von 1850, die Militärdenkmünze von 1831, das Dienstaus- zeichnungskreuz für 25jährigen aktiven Dienst, und das Ehrenkreuz in Brillanten für 50jährige Dienstzeit. — Die Staatsverwallunfj geht vom Fürsten aus. Die oberste Staatsbehörde ist die Landesregierung (mit einem Präsidenten an der Spitze), welche nicht nur die gesammte innere Landesverwaltung und Polizei, sondern auch die auswärtigen Angelegen- heiten und das Administrative der Justiz leitet, und zugleich Lehnkammer ist. Untere Behörden für innere und Polizeiverwaltung sind: das Amt Bückeburg und Arensburg, das Amt Stadthagen, das Amt Hagenburg und das Oberamt Blomberg (welch letzteres unter Oberhoheit des Fürsten von Lippe-Detmold steht). Exempt von der Amiseintheilung sind die Städte Bückeburg und Stadthagen, deren Magistrate die innere und PoRzeiverwal- tung im Stadtbezirke führen. Als Sicherheitswache des Landes wirkt die Gensdarmerie. — Die Rechtspflege beruht auf dem gemeinen deutschen Rechte, modifizirt durch einzelne Gesetze und Verordnungen. Oberge- richte sind die fürstl. Jusizkanzlei zu Bückeburg und der Justiz- senat der Landesregierung; Untergerichte die Aemter und Magi- strate. Oberappellationsgericht für das Fürstenthum ist, nach dem Gesetz vom 23. OkL 1855, der erste Senat des herzogl. braunschw. Obergerichts zu Wolfenbüttel. Besondere Gerichte sind: das fürstl. Konsistorium, in Ehe- und Verlöbnisssachen, und das .Militärge- richt — Die Oberleitung der Finanzen führt die Domänen- und Rentenk ammer. Die Staatseinnahmen belaufen sich auf 228 bis 230,000 Thlr. (davon 175,000 Thlr. aus Domänen und Hoheitsrechten, 13,000 Thlr. aus direkten Steuern, und 30,000 Thlr. aus indirekten Ab- gaben), die Staatsausgaben betragen eben so viel (worunter 22,000 Thlr. für das Militär und 152,000 Thlr- für die Domanialschuld). Staats- schulden hat das Ländchen nicht, dagegen lasten auf den Domänen 2,680,000 Thlr. Schulden. — Das Militärwesen steht unter der Militär- Inspektion (einem Oberst). Die Truppen bilden eine Jägerabtheilung von 4 Kompagnien, 550 Mann. Die Gensdarmerie zählt 9 Mann. Die Dienstzeit währt 41/2 Jahre in der Linie und IV2 Jahre in der Reserve. Die Aushebung geschieht durch Konskription. Landesfarben sind weiss und grün. — Kleine Festung ist Wilhelmstein im Steinhuder Meere.
Das Bundeskontingent, mit der Reserve 315 Mann, ist zur Verstärkung
der Luxemburger Besatzung bestimmt. — |
V. Freie Haiiüeiitadt Ureiiieii«
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Creschichte. — Die schon im Beginn des 8. Jahrhunderts nicht unbedeutende Stadt Bremen verdankt ihre Grösse dem im Jahr 788 von Karl dem Grossen hier gestifteten Bisthum, mit welchem 70 .lahre spater das Erzbisthum Hamburg vereinigt wurde. Bereits im J. 934 freien Verfassung beglückt und unter eigener Verwaltung, durch Handel und Schifffahrt mächtig geworden, trat Bremen 1283 dem Hansabunde bei und stieg seitdem immer mehr und mehr an Reichthum und Einfluss. Aber eben das rief auch innere Zerwürfnisse und äussere Reibungen her- vor, und so geschah es, dass die Stadt mehrmals aus der Hansa ausge- schossen , und selbst mit der Reichsacht belegt wurde. Gestützt auf die Verleihungen Otto's L, Heinrichs V. u. A., suchte Bremen gegen seine Erzbischöfe seine städtischen Freiheiten und die Reichsstandschaft zu be- |
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32. — Hannover, Braunseliweig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte. 17
haupteil, und erlangte endlich nach vielfachen Fehden mit den Erzbischöfen, den Grafen von Oldenburg und den Friesen, die Schirmherrschaft über die Weser von der Stadt bis zur See. Im J. 1522 trat es zur protestanti- schen Kirche über, aber erst 1640 gelang es ihm, nachdem es im 16. Jahrhundert, durch Vernachlässigung des Reichstags, seine SteRe unter den Reichsständen in der Matrikel eingebüsst hatte, als reichsfreie Stadt anerkannt, und zum Reichstage berufen zu werden, obgleich anfangs der Erzbischof, später, nach Säkularisation des Erzbisthums zu Gunsten Schwe- dens, dieses Protest dagegen einlegten. Erst als das Haus Braunschweig- Lüneburg das Herzogthum Bremen von Schweden überkam, durfte es, 1731, von seiner Reichsstandschaft ohne Anfechtung Gebrauch machen, musste jedoch, nachdem es schon früher das Amt Bederkesa mit dem Ge- richt Lehe und die Hoheit über das Amt Blumenthal und Neuenkirchen verloren hatte, jetzt neue Opfer durch Abtretung eines Theils seines städti- schen Gebiets bringen. Verg'rösserungen ihres Gebiets erhielt die Stadt im Jahre 1803, und ihre voRe Souveränetät und den Namen einer Hanse- stadt 1806, nach Auflösung des deutschen Reichsverbandes. Im J. 1810 wurde die Stadt von Napoleon dem französischen Kaiserreiche einverleibt und Hauptort des „Departements der Wesermündung", bis sie 1813 von den Verbündeten (unter Tettenborn) belagert und erobert wurde. Wie die übri- gen deutschen Staaten, nahm nun auch Bremen TheU an den Feldzügen gegen Frankreich, und wurde durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses als freie Stadt in den deutschen Bund aufgenommen. Von da an hob sich der Welthandel Bremens bedeutend; zur gänzlichen Aufhebung des Elsflether Zolls (1820) trug es wesentlich bei, und durch Vertrag mit Hanno- ver erwarb es 1827 einen kleinen Landstrich am Einfluss der Geeste in die Weser zur Anlegung eines neuen Hafens, der 1830 unter dem Namen Bremer ha fen eröffnet, und 19 Jahre später der Kriegshafen der leider unter den Hammer gekommenen „deutschen Flotte" wurde. —
Das liand. — Das Gebiet der freien Stadt Bremen, zu beiden Seiten der Unterweser, zwischen 53» 1'—530 11' NBr. und 260 12'—26038' OL. gelegen, wird im N., 0. und S. von Hannover umgeben, im W. von Oldenburg begrenzt, und besteht aus einem zusammenhängenden Gebiet rund um die Stadt, aus dem Flecken Vegesack, und dem 10 M. nördlich von der Stadt entfernten, rechts an der Wesermündung liegenden Amte Bremerhafen. Das Ganze hat einen Flächeninhalt von 3,5 (nach andern Angaben von 4,58) Qu.-M. und (1855) eine Bevölkerung von 88,856 Seelen. Das Land ist flach und niedrig, fast durchaus reicher Marschboden, und wird von der Weser, die im Gebiete die Wümme und Ochte, bei Bremer- hafen die Geeste aufnimmt, und von vielen Kanälen und Abzugsgräben durchschnitten.
Das Volk. — Die Bewohner Bremens sind, mit Ausnahme weni- ger Juden, sämmtlich Deutsche niedersächsischen Stammes. Die Zahl derselben, welche 1834: 64,670; 1843: 72,820 Seelen betrug, belief sich 1855 auf 88,856 Seelen, die in 3 Städten und 55 Dörfern und Wei- lern gegen 12,000 Wohngebäude inne hatten. In der Stadt Bremen zählte man im genannten Jahre 60,087 Seelen, im Landgebiet 19,480, in der Stadt Vegesack 3,793, und in Bremerhafen 5,496 Einwohner. Die herr- schende Religion ist die protestantische. Die Hälfte der Bevölkerung ist der reformirten, die andere Hälfte der lutherischen Konfession zugethan; der katholischen Kirche gehören gegen 2,000 Seelen an, Juden zählt man an 1,200, die aber in der Stadt Bremen selbst nicht wohnen dür- fen. In kirchlicher Beziehung ist das Gebiet in 12 Kirchspiele geschie- den. Früher konnte die reformirte Kirche die herrschende genannt wer- den, als die Bekenner derselben fast im alleinigen Besitze der politischen Ehrenrechte waren, und kein Lutheraner in den Senat gewählt wurde; jetzt ist diese Begünstigung in Wegfall gekommen. — Für den Unter- richt ist trefflich gesorgt: in der Stadt Bremen befindet sich eine Haupt- schule, bestehend aus einer Gelehrten-, einer Handels- und einer Vor- schule 1 Bürgerschule, 1 Gewerbschule, 1 Zeichnenschule für Künstler und Handwerker, 1 Schullehrerseminar, 1 Navigationsschule, 8 stadtische Kirchspielschulen, 2 Waisenhäuser und mehrere Freischulen; im Gebiet: 14 Kirchspiel- und 13 Nebenschulen. Ausserdem besitzt Bremen eine öffentliche Bibliothek von circa 35,000 Bänden, 1 Sternwarte, 1 Museum mit Naturalienkabinet, 2 Theater und viele Buchhandlungen. — Die phy- sisch-technische Kultur ist bedeutend vorgeschritten. Der reiche Marschboden ist dem Getreide-, Garten- und Gemüsebau ungemein günstig, mit grossem Erfolge wird die Wiesenkultur betrieben, und in Folge dieser ist die Hornviehzucht (besonders auf dem linken Weserufer) ein Haupt- zweig der physischen Kultur, während auf dem höher gelegenen Sand- boden des rechten Ufers der Getreidebau vorherrscht. Die gewerb- liche Industrie ist ungemein bedeutend, verarbeitet grösstentheils über- seeische Rohstofl"e, oder erzeugt Gegenstände, welche der SchiflTfahrt die- nen. Am lebhaftesten ist die Tabaks- und Cigarrenfabrikation, der ScbilT- bau, die Leinwand-, Segeltuch-, Leder-, Hut-, Bleiweiss-, Bremergrün-, Chokolade-, Oel-, Seife- und Stärkefabrikation; Reepschlägereien, Fär- bereien, Zuckersiedereien, Essig- und Bierbrauereien, Branntweinbren- nereien, bestehen in Menge, und 2 Eisengiessereien. Bezüglich der Ge- werbe besteht im Allgemeinen der Zunftzwang noch, doch sind einzelne Zünfte ganz aufgehoben, andere in ihren einschränkenden Bestimmungen bedeutend modifizirt. — Von hoher Wichtigkeit ist der Handel, der schon von der frühesten Zeit her die Grundlage des Wohlstandes der Bevölke- rung bildete, und sich in der neueren Zeit so entwickelte, dass Bremens Schifl'e sich bereits über alle Meere verbreiteten. Der Handelsverkehr ist in stetem Wachsen begrifl'en. Der Werth der Aus- und Einfuhren betrug in den Jahren 1852—55:
Einfuhr 40,401,804 Thlr 48,206,229 „ 53,686,612 „ 51,214,990 ,,
Ausfuhr . 37,398,139 Thlr 44,762,449 ,, 47,835,449 „ 48,248,310 „ |
Und zwar im letztern Jahre die Ausfuhr: Seewärts 24,781,050, Land- wärts 23,467,260; die Einfuhr: Seewärts 24,500,000, Landwärts 26,714,990 Thlr. Gold. — Die Zahl der angekommenen Schifl'e betrug 1852: 2,965, von 204,817 Lasten und 17,172 Bemannung; 1853: 2,729 Schifl'e mit 189,053 Lasten und 15,684 Bemannung. — Die Bremische Rhederei selbst Zählte 1853: 241 Schifl'e mit 57,873, und 1854: 251 Schiffe mit 63,682 Lasten. Ende 1855 zählte die Bremische Handelsflotte 264 Seeschiffe von 70,209 Lasten, darunter 2 Dampfschiffe mit 2,165 Lasten, 65 Fregattschifl"e mit 28,320 Lasten, 108 BarkschiflTe, 54 Briggs, 2 Schoonerbarkschiffe, 11 Schoonerbriggs, 5 Galioten, 7 Schoonergalioten, 7 Schooner, 1 Schoo- nerever, 2 Kuffen. Ferner waren darunter 4 Südseefischereischiffe und 2 Grönlandsfahrer, zusammen 6 Fischereischiffe von 1,618 Lasten. Küsten- und Leichterfahrzeuge waren Ende 1855: 109 vorhanden (worunter 48 zur Seeschifffahrt tauglich), mit 3,459 Lasten. Anfangs 1857 zählte die Bre- mische Rhederei 271 Seeschiffe mit 76,168 Lasten, und auf der Oberweser gingen 34 dem bremischen Staate gehörige Fahrzeuge. Die Regelung der deutschen Auswanderung fand in Bremen die meiste Unterstützung und Ueberwachung, und von 1830 an wurde Bremen der Haupteinschif- fungsplatz deutscher Auswanderer. Im J. 1853 betrug die Zahl derselben 58,111, und stieg 1854 auf 75,424, welche in 361 Schiffen expedirt wur- den. Seitdem ist eine bedeutende Verminderung der Auswanderungslust eingetreten, Bremen aber immer noch der vorzugsweise von Auswan- derern gewählte Ort. — Regelmässige Dampfschifffahrten bestehen zwi- schen Bremen und Bremerhafen, Bremen und London, Bremen und Min- den, Bremen und New-York, Bremen und Norderney, Bremen und Olden- burg, und zwischen Bremen und Vegesack. Der Handel wird durch 1 Börse und 2 Banken unterstützt; Telegraphenlinien verbinden die Haupt- stadt mit Oldenburg, Verden-Hannover und Bremerhafen, und von der Hannover-Bremen-Eisenbahn sind l,i5 Meilen Länge auf Bremer Gebiet. — Münzen, Maass und Gewicht. Bremen rechnet nach Reichsthalern zu 72 Grote ä 5 Schwären, in dem Zahlwerthe der Pistolen zu 5 Thaler (100 Reichsthaler Gold = 108,3 preuss. Thaler). Landesmünzen sind, in Gold: Pistolen zu 5 Thlr. Gold; in Silber: Halbe, Sechstel-, Zwölftel-Tha- ler und Grotenstücke; in Kupfer: halbe Groten oder 2V2 Schwären; in Papier: Noten der Bremer Bank. Der Fuss als Längenmaass hat 12 Zoll (auch 10 Decimalzoll) und ist = 0,259 Meter (100 Bremer Fuss = 92,1927 preuss. Fuss); die Ruthe hat 16, das Klafter 6, die ERe 2 Fuss; der Morgen beim Feldmaass bat 120 Qu.-Ruthen. Getreidemaass ist die Last zu 4 Quart oder 40 Scheffel zu 4 Viertel ä 4 Spind (100 bremer Scheffel = 134,829 preuss. Scheffel). Das Fuder Wein hat 6 Ohm zu 4 Anker oder 45 Stübchen ä 4 Quart ä 4 Mengel; das Oxhoft Brannt\vein hat IV2 Ohm = 6 Anker = 30 Viertel = 264 Quart. 100 Stübchen = 281,3« preuss. Quart. Die Tonne Biermass hat 45 Stübchen ä 4 Quart h 4 Mengel. Der Centner hat 116 Pfund zu 32 Loth ä 4 Quenlchen ä 4 Orth; 100 bremer Handelspfund = 106 bremer Krämerpfund = 106,5829 preuss. Pfund. Der Landfrachtcentner hat 300, die Schiffslast 4000 Pfund.
Der Staat. — Die Stadt Bremen bildet mit ihrem Gebiete, unter dem Namen der „freien Hansestadt Bremen", einen selbstständigen Staat, der als Mitglied des deutschen Bundes, im engern Rathe der Bun- desversammlung mit den übrigen freien Städten die 17. SteUe einnimmt, und im Plenum eine besondere Stimme führt. Die Verfassung des Staats ist republikanisch, und beruht auf dem Verfassungsgesetz vom 21. Febr. 1854. Genossen des Staats sind Alle, welche vermöge des Heimaths- rechts demselben angehören, Bürger des Staats jeder Genosse, welcher den Staatsbürgereid geleistet hat. Der Staat gewährt Freiheit der Per- son und des Eigenthums, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Pressfreiheit, Petitions-, Beschwerde- und Vej:sammlungsrecht, Gleichheit aRer Staatsge- nossen vor dem Gesetze und gleiche Zugänglichkeit aller Aemter; die Ver- schiedenheit der anerkannten chrisüichen Konfessionen begründet in dem Genuss staatsbürgerlicher Rechte keinen Unterschied, und der Genuss der sonstigen bürgerlichen Rechte wird -durch das religiöse Bekenntniss weder bedingt noch beschränkt; und der Staat erkennt bei seinen Genossen keinen Adel an. Zur Ausübung der Staatsgewalt bestehen der Senat und die Bürgerschaft. Der Senat besteht aus 18 Mitgliedern, von denen wenigstens 10 Rechtsgelehrte und mindestens 5 Kaufleute sein müs- sen. Sie werden durch den Senat und die Bürgerschaft aus der Mitte der Staatsbürger auf Lebenszeit gewählt, zur treuen Wahrung ihres Amts durch einen Eid verpflichtet, geniessen feste Honorare und haben in den gesetzlich bestimmten Fällen Anspruch auf Ruhegehalt. Zwei Mitglieder des Senats, die vom Senat auf 4 Jahre erwählt werden, sind Bürger- meister, und einer derselben abwechselnd für die Dauer eines Jahres Präsident des Senats. Die Bürgerschaft besteht aus 150 Vertretern der Staatsbürger. Wähler und wählbar sind alle bremischen Staatsbürger, die das 25. Lebensjahr voRendet haben. In Bezug auf die Wahlen zer- fallen die Wähler in 8 Klassen: die erste Klasse, die Staatsbürger um- fassend, welche auf einer Universität gelehrte Bildung erworben, haben 16 Vertreter zu wählen; die zweite Klasse, die Theilnehmer des Kauf- mannskonvents und der Handelskammer wählen 48; die dritte Klasse, die Theilnehmer des Gewerbekonvents und der Gewerbekammer 24; die vierte Klasse, die in der Stadt Bremen wohnenden Staatsbürger, die zu keiner der vorstehenden Klassen gehören, 30; die fünfte Klasse, die Genossen der Stadtgemeinde Vegesack, 6; die sechste Klasse, die Genossen der Stadtgemeinde Bremerhafen, 6; die siebente Klasse, die Theilnehmer der Kammer für Landwirthschaft, 10; und die achte Klasse, die im Gebiet wohnenden Staatsbürger, die nicht zur siebenten Klasse gehören, wählen 10 Vertreter, sämmtlich auf 6 Jahre, die alle 3 Jahre zur Hälfte erneuert werden. Die Vertreter nehmen ihre Obliegenheiten unentgeltlich vor, sind von keinerlei Instruktionen abhängig, und haben lediglich ihrer Ueber- zeugung von dem, was das Wohl des Staats erfordert, zu folgen. Aus ihrer Mitte wählen sie jährlich einen Präsidenten, einige Vicepräsidenten und Schriftführer. Als Ausschuss der Bürgerschaft besteht das Bürger- amt, welches aus dem Präsidenten und 18 Vertretern gebildet wird. Senat und Bürgerschaft wirken in Ausübung der Staatsgewalt gemein- schaftlich, so weit nicht verfassungsmässig ein .Anderes festgesetzt ist. Jedoch hat der Senat die Leitung und Oberaufsicht aller Staatsangelegen- heiten, SP wie die vollziehende Gewalt. — Die Rechtspflege wird von den dazu bestellten Gerichten geübt und ist von der Verwaltung getrennt. Die Gerichte bestehen aus rechtsgelehrten MitgRedern, die durch einen Ausschuss des Senats und der Bürgerschaft auf Lebenszeit erwählt werden. Die Aufsicht über die Rechtspflege führt die Kommission des Senats für die Justizangelegenheiten. Oberster Gerichtshof ist das ge- meinschaftliche Oberappellationsgericht der vier freien Städte Deutschlands zu Lübeck, welches für Bremen die zweite Inslanz in allen Sachen ist, in welchen das Obergeridit in erster Instanz entscheidet, die höchste aber in jenen, wo das Obergericht die zweite Instanz ist. Das Obergericht zu Bremen ist in allen Klagsachen erste Instanz, deren Werth 300 Thlr. übersteigt, zweite aber in allen Sachen, die von Untergerichten entschieden werden. Untergerichte sind: das Unterge- richt zu Bremen, das Kriminalgericht, imd die Aemter Vege- |
Bromme's Hand-Atlas. — Hannover, Braunschweig etc. e.
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sack und Bremerhafen. Besondere Gerichte sind: das Handelsgericht, das Gewerbegericht, das Steuergericht, das Kriegsgericht und die Kom- mission des Senats für Gewerbeangelegenheiten. Für Handlungen der frei- willigen Gerichtsbarkeit besteht das Notariat. Grundlage des geltenden Rechts ist das gemeine deutsche Recht. — Für die Polizei ver wait ung bestehen: die Polizeidirektion in der Stadt Bremen, die Land- herrschaft (mit den beiden Landherren der Gebiete rechts und links der Weser), und die Aemter Vegesack und Bremerhafen. Sicherheits- organe sind die Polizeidiener, Landjäger und Polizeidragoner. — Das Finanzwesen wird durch die Fin anz deputirten geleitet. Das Budget für 1857 ergab eine Einnahme von 1,474,842, und eine Ausgabe von 1,284,307 Thlr. Gold, mithin einen Ueberschuss von 190,535 Thlr. Gold; der Voranschlag von 1858 eine Einnahme von 1,313,796, eine Ausgabe von 1,369,096, sonach muthmassllch ein Defizit von 56,111 Thlr. Gold. Die Einnahmen werden aus Vorsicht im Budget stets zu niedrig, die Aus- gaben zu hoch angesetzt So ergab die Rechnung von 1850 gegen das Budget: Mehr-Einnahmen 141,443, Weniger-Ausgaben 75,872, mithin eine DilTerenz von 217,315 Thlr. Gold zu Gunsten der Staatskasse. Auch für 1855 hatte das Budget ein Defizit von 88,038 Thlr. in Aussicht ge- stellt; der wirkliche Rechnungsabschluss zeigte aber statt dessen einen Ueberschuss von 48,240 Thlr. Gold. — Die Schuld des Staats betrug im Jahre 1811: 3,641,815 Thlr., eine Last, die um so grösser war, als das mit dem Vermögensschoss besteuerte Kapital damals nur zwischen 24 und 30 Miü. betrug. Die französ. Okkupation schlug dem Wohlstande solche Wunden, dass während derselben das Vermögen auf 17 MiR. sank, nur aRmählich von 1813—20 wieder anf 20 Mill, stieg, und erst 1826 die frühere Höhe wieder erreichte, von da an aber sich so hob, dass der Schoss von 1854 ein Kapital von 80 Mill. Thaler Gold repräsentirte. Im J. 1828 waren von der alten Schuld noch 2,610,000 Thlr. vorhanden, aber schon im vorhergehenden Jahre hatte man mit neuen Anlehen zu pro- duktiven Zwecken begonnen: zuerst mit dem „Bremerhafen-Anlehen von 602,000 Thlr.", dann mit dem. „Eisenbahnanlehen von 2,737,000 Thlr.", und später (1847) wieder mit einem neuen „Bremerhafen-Anlehen von 1 Mill. Thlr." — Im Ganzen wurden von 1824 bis 1855: 6,323,000 Thlr. neu aufgenommen; davon getilgt 2,499,000 Thlr.; der Rest der alten Schuld betrug in runder Summe 3 MilL, die Gesammtschuld 1855 mithin 6,800,000, im J. 1856: 6,791,700 Thlr., die einen jährlichen Aufwand von 382,891 (davon zur Tilgung 132,329) Thlr. erfordert. Die Zinsen der Staatsschuld betrugen 1857: 256,170, für das J. 1858 dagegen 260,363 Thlr. Gold. — Das Militärweseti gehört in das Ressort einer besondern Kommission des Senats. Das bremische Militär selbst bildet ein In- fanteriebataillon (zu 4 Kompagnien) von 760 Mann, welches fort- während präsent erhalten wird, und mit den Kontingenten Oldenburgs und der übrigen Hansestädte eine Brigade bildet, zu welcher Oldenburg die Artillerie- und Kavallerie-Quote zu stellen hat. Das Militärbudget beläuft sich auf 151,156 Thlr. Gold. — Das Bundeskontingent zählt 523 im Haupt- und 150 Mann im Reservekonlingent, im Ganzen 673 .Mann. Die Truppenmacht ergänzt sich durch Konskription und durch Geworbene; die Dienstzeit beträgt 5 Jahre im Hauptkontingent und 3 Jahre in der Reserve, Ausser dem Militär besteht an Bürger wehr 1 Regiment von 3 Bataillons. — Die militärische Vertheidigung von Bremerhafen hat Han- nover (nach einem 1853 auf 10 Jahre geschlossenen Vertrag) gegen eine jährliche Summe von 5,500 Thlr, übernommen. Landesfarbe ist weiss und roth. — Die Flagge Bremens siehe Flaggen-Atlas, Taf. 1, Fig. 15. — Das Wappen der freien Hansestadt ist ein von einem gekrönten Helme bedeckter, von zwei auswärts sehenden Löwen gehaltener, rother Schild, der einen silbernen, schräg-rechts liegenden Schlüssel mit auf- wärts und linksgekehrter Schliessplatte enthält. — |
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8. Freie Hansestadt Hamburg;«
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Fescliiclite« — Die Gründung Hamburgs geht bis zu den Zeiten Karls des Grossen zurück, der an diesem Orte eine Kirche und Burg hatte, um welche sich immer mehr Menschen ansiedelten. Durch Elbfischerei und Handlung vergrösserte sich der Ort, der öfters von den Slaven und Normannen heimgesucht und zerstört wurde, und in welchem Ludwig der Fromme (834) einen erzbischöflichen Sitz errichtete, der nach wenigen Jahren schon nach Bremen verlegt wurde, mit grosser Schnellig- keit; kam 1106 unter die Grafen von Holstein, und wurde, als die Grafen von Schauenburg in den Besitz Holsteins gelangten, von diesen und von den Kaisern begünstigt, bald ein Handelsplatz von grosser Bedeutung. Im J, 1189 mit wichtigen Freiheiten begabt, verordnete Kaiser Friedrich 1. schon 1199, dass die Elbe von Hamburg bis zur Ausmündung mit keinem ZoRe belegt werden dürfe. Otto IV. erhob die Stadt 1215 zur freien Reichsstadt, nachdem sie schon früher sowohl vom Kaiser und Reich, als auch von den Grafen von Holstein durch Geld sich den Besitz eines Hoheitsrechts und einer Menge Immunitäten erworben hatte. Im J, 1241 trat die Stadt mit Lübeck in Handelsverbindung und legte so den Grund zur Hansa, 1258 und 1269 erhielt Hamburg ein beträchtliches Gebiet, eigenes Stadtrecht, das Recht, eigene Statuten zu machen und ^ie unge- hindert auf eigenem Grund und Boden zu vollziehen; gab 1262 ihr nach- mals berühmtes Seerecht, und hatte bald, durch Schifi'fahrt und Fischerei gehoben, eigene Komptoire in London, wo sie grosse Bevorzugungen ge- noss, zu Antwerpen, Amsterdam, Bergen, Riga etc., und erweiterte sich durch Einwanderungen aus Lissabon, Antwerpen u. a, 0., wo Handels- und Religionsdruck die Bürger vertrieb. In der Mitte des 14, Jahrhun- derts kaufte sie mehrere Besitzungen in der Umgebung an, und eroberte 1420 mit Lübeck die Vierlande. Als die Hansa zerfiel und die mittel- deutschen Handelsstädte ihre Bedeutung verloren, stieg Hamburg und hielt selbst England und Holland eine Zeitlang das Gleichgewicht, 1536 schloss es sich dem Schmalkaldischen Bunde an. Eifersüchtig auf Hamburgs wachsende Grösse focht Dänemark und Holstein der Stadt Freiheit und die von dem Reichskammergericht 1618 zuerkannte Reichsstandschaft an, und es erschien selbst ein danisches Heer vor seinen Mauern, Nur gegen bedeutende Aufopferungen konnte das Ungewitter beschworen werden; der Vertrag zu Gottorp 1768 sicherte Hamburgs Unabhängigkeit für immer gegen dänisch-holsteimsche Angriffe, und vermöge desselben erhielt die Stadt 1770 auch Sitz und Stimme auf dem Reichstage. Der Amerikanische und Franzosische Revolutionskrieg erhoben Hamburgs Handel zum Welt- handel, doch mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts wandte das Glück der Stadt den Rucken, und in den Kriegen Napoleons litt Hamburg mehr als jeder andere Staat. Im Jahre 1806 von den Iranzosen besetzt, welche ^Ift. J"^®^ ^^^ Tilsiter Friedens wieder räumen müssten, wurde der Wohlstand durch unaufhörliche Kontributionen und durch die strenge Aufrechthaltung des Kontinentalsystems vöHig vernichtet, das Gebiet 1810 dem franzosischen Reiche förmlich einverleibt und Hamburg zum Haupt- ort des Departements der Elbmündung gemacht, 1813 durch die Russen, unter lettenborn, von den Franzosen befreit, stellte Hamburg seine Ver- fassung wieder her und liess seine Freiwilligen in die Reihen der Frank- reich bekämpfenden Krieger eintreten. Allein schon am 30. Mai 1813 ruckte Davoust mit einem zahlreichen Truppenkorps aufs Neue in die |
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
zur Freiheit erstandene Stadt ein, erhob von ihr ein Straf- geld von 48 Millionen Francs, nahm ausserdem bedeutende Summen aus der Bank, ver- trieb über 40,000 Menschen, die sich nicht zu verprovian- tiren vermochten, und be- festigte Hamburg auf eine so vollständige Weise, dass die Verbündeten die Uebergabe erst am 31. Mai erzwingen konnten. Durch diese befreit, bekam es 1815 seine alte Verfassung wieder, und trat als selbstständiger Staat dem Deutschen Bunde bei. Die .■Vufregungen der Jahre 1830 und 1848 wurden durch die Energie der Behörden glück- lich bekämpft. Eine furchl- bare Feuersbrunst, die im J. 1842 beinahe die ganze Alt- stadt verzehrte, erweckte in allen Erdtbellen die regste Theilnahme, und zahlreiche Beiträge (im Ganzen 41/2 Mill. Mark Banko), die zur Unter- stützung der Nothleidenden eingingen, bethätigten glän- zend, dass deutscher Sinn und Stammesliebe nie erlöschen werden, seien auch die Staatsformen noch so verschieden. — .
»as Ijand. — Das Gebiet der freien Stadt Hamburg liegt an der Unier-Elbe, zwischen 530 25' —53" 54'NBr. und 260 2' —27053' OL., wird von Holstein und Lauenburg begrenzt und (bis auf das Amt Ritze- büttel) durch die Elbe von Hannover getrennt. Ursprünglich zum vormali- gen Niedersächsischen Kreise gehörend, besteht das Gebiet des Frei- staats aus vielen getrennten Parzellen, von denen 5 in Holstein liegen, eine (das Dorf Moorburg) ganz von der Landdrostei Lüneburg umgeben ist, und noch eine (das Amt Ri(zebüttel), 15 Meilen von der Stadt ent- fernt, am linken Ufer der Elbemündung und an der Nordsee liegt, im S. von der Landdrostei Stade begrenzt wird, und zugleich die kleine, mit 2 Leuchtthürmen und Baaken versehene Insel Neuwerk" mit umfasst. Gemeinschaftlich mit Lübeck besitzt Hamburg das an und zwischen den Elbarmen belegene Amt Bergedorf, zu welchem auch die sogenannten Vierlande gehören. Das Gesammtgebiet der freien Hansestadt, dessen Flächeninhalt (mit der Hälfte vom Amte Bergedorf) 6,39 Qu.-M. mit 220,401 Einwohner umfasst, zerfäRt in folgende Theiie: in die eigentliche Stadt Hamburg, am rechten Ufer der Elbe, zu beiden Seiten der Alstermün- dung; die beiden Vorstädte St. Georg und St. Pauli (früher „Hamburger- Berg"); die Landherrenschaft der Geestlande; die Landherrenschaft der Marschlande; das Amt Riizebüttel, und das (mit Lübeck gemeinschaft- liche) Amt und Städtchen Bergedorf. — Das Gebiet ist eben: auf den Werdern der Elbe und in den Vierlanden schwerer fruchtbarer Marschboden, im Innern Holsteins und des Amtes Ritzebüttel meist leichtes Geestland; wird von der Elbe bewässert, die zur Fluthzeit für grosse .Seeschilfe bis zur Stadt fahrbar ist, und von der aus Holstein kommenden Alster durchströmt, die ausserhalb derStadt die Bille aufnimmt. Das Klima ist ungemein veränderlich : Regen und Sonnenschein wechseln oft an einem und demselben Tage, und die Seeluft ist schon sehr fühlbar und macht im Sommer die Hitze, im Winter die Kälte weniger drückend, als man der geographischen Lage nach erwarten sollte- |
nas Volii. — Die Bevölkerung der Stadt und des Gebiets Hamburg gehört dem nieder sächsischen Stamme an, und zählte 1834: 162,091, 1842: 184,510, 1849: 201,850 und 1852: 211,350 Seelen, hatte mithin in dieser Zeit eine jährliche Bevölkerungszunahme von 1,68 Prozent. Nach der neuesten Zählung im Nov. 1857 belief sich die Ein- wohnerzahl im Ganzen auf 220,401 Seelen, von denen auf die Stadt Ham- burg 131,575, auf die Vorsladt St, Georg 19,284, auf die Vorstadt St. Pauli 18,859, auf die Landherrschaft der GeesHande 22,238, auf die Marsch- lande 16,669, auf das Amt Ritzebüttel 5,839, und auf die hamburgische Hälfte des Amtes Bergedorf 5,937 Seelen kamen, — Die Einwohner des Gebietes (mit dem halben Amte Bergedorf) sind über 2 Städte (Hamburg und Bergedorf), 2 Vorstädte, 2 Marktflecken und über 50 Dörfer und Weiler verbreitet. Die Stadt Bergedorf hat 2,682, der Flecken Ritzebüttel 1,993, und der Flecken Kuxhaven (Cuxhafen) 1,908 Einwohner, — Der Charakter der Bewohner Hamburgs gleicht im ARgemeinen dem aller grossen Städte Deutschlands, Der Luxus hat auch unter den Landbewohnern um sich gegriffen. Die Vierländer, ein kräftiger Menschenschlag, der seiner Tracht und seinen Sitten treu gebReben ist, zeichnen sich durch Hfofllchkeit, Be- scheidenheit, DienstwIRigkelt, Frömmigkeit und Heimathsliebe vortheilhaft aus, — Die Mehrheit der Bewohner des Freistaats bekennt sich zur lu- therischen Kirche; Reformirte und Anglikaner zählt man 4,100, Katholiken 3,400, Menoniten gegen 600 und Juden über 10,000, ARe in Deutschland recipirten christlichen Konfessionen geniessen hier gleiche Rechte. Die Kirche steht strenge unter der Aufsicht der Staats- gewalt, ohne deren Genehmigung nicht das Mindeste in Form und Materie geändert werden kann. Man zählt im Staate 45 lutherische Prediger, 26 Kandidaten des geistlichen Ministeriums, 4 reformirte Prediger, 1 angli- kanischer Prediger und 2 römisch-katholische Pfarrer. Immerwährende Bevollmächtigte in Kirchensachen sind der Rath und das Kollegium der Sechziger; für die Angelegenheiten der nicht lutherischen, christlichen Religionsverwandten ist eine besondere Deputation verordnet; die Katho- liken stehen unter dem Bischöfe von Hildesheim. — Der geistigen Kul- tur wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet. Für Schulen ist sehr ge- sorgt; ausser 5 Kirchenschulen und 6 Freischulen und vielen Privatschulen zu Hamburg, 3 Elementarschulen etc. in den Aemtern Ritzebüttel und Bergedorf, bestehen in Hamburg an höheren Lehranstalten: das Gymna- sium, das aus einer Gelehrten- und einer'Realschule bestehende Johanneum, Gewerbschulen (Zeichenschule, mathematische Schule, Schilfbauschule, .Modellirschule, Navigations- schule) und 1 Navigalions- schule zu Ritzebüttel. Ferner zu Hamburg: eine Stadtbiblio- thek (mit 200,000 Bänden), eine Kommerzbibliothek (mit 40,000 Bänden), ein botani- scher Garten, eine Sternwarte, ein naturhistorisches Museum, ein Museum hamburgischer AUerthürner, eine ethnogra- phische Sammlung,einestädti- scheGemäldegallerie, mehrere wissenschaftliche und Kunst- vereine, viele gemeinnützige wohltbätige Anstalten, Mis- sions- und Bibelgesellschaft, ein Seminar für innere Mis- sion, 5 Theater, 41 Buch-, Kunst- und Musikhandlungen etc. — Bezüglich der physi- schen Kultur sind Acker- bau, Garten- und Obstbau und Viehzucht für die Be- wohner des Landgebiets die Hauptnahrungsquellen, und zu diesen kommen im Amte Ritzebüttel noch die Fischerei, der Robbenschlag, die Schifl"- fahrt und die Muschelkalk- brennerei. Für die Bewohner der Vierlande bildet die Obstkultur, namentlich die Kultur der Erdbeeren einen bedeutenden Erwerbszweig. Die gewerb- liche Industrie ist in der Stadt Hamburg von grosser Wichtigkeit; im grellsten Widerspruche aber mit der hier in so hohem Grade bestehenden Handelsfreiheit, für deren Prinzip Hamburg von jeher mit den andern Hansestädten gekämpft, wird in ihren Mauern das Zunftwesen immer noch aufrecht erhalten. Ausser den zünftigen Gewerben gibt es noch sogenannte Realgewerbe (Goldschmiede und Barbiere) und radicirte Gewerbe (Bäcker, Metzger etc.). Neue Ei'flndungen, fabrikinässiger Be- trieb und solche Produktionen, welche wissenschaftliche oder höhere Kunst- fertigkeit erfordern, unterliegen dem Zunftzwange nicht, bedürfen aber der obrigkeitlichen Konzession. Zu den freien Gewerben gehört (bezeichnend genug !) das blühende Schi ff b a u band werk. Die umfangreichsten Manufak- turen und Fabriken sind in Segeltuchbereitung, Zuckerraflinerien, Tabaks- und Cigarrenfabrikation, Branntwein- und Theerbrennerei, Eisengiesserei, Maschinenfabrikation, Ankerschmieden, Gold- und Silberarbeiten, Leder- bereitung, Hut- und Wollenwaarenfabrikation etc. Wie bedeutend die Industrie ist, erhellt am deutlichsten daraus, dass im J. 1855 der Werth der deklarirten Ausfuhr hamburgischer Fabrik- und Gewerb-Erzeugnisse sich zusammen auf 25,297,100 Mark Banko belief! Doch nicht durch sein blühendes Gewerbswesen, sondern allein durch seinen auf freien Prinzipien beruhenden Handel, durch seine Schifffahrt, hat Hamburg die Bedeutung erlangt, in der es gegenwärtig steht. Welche Entwickelung des Verkehrs vom Jahre 1778 an, wo das erste unmittelbar aus Amerika kommende Schiff in Hambui-g einlief, bis zum Jabre 1857, wo 5,067 Schiffe aus allen Ländern der Erde den Hafen Hamburgs besuchten, und 3,876 Fahrzeuge und Flösse von der Ober-Elbe, die Produkte des Binnenlandes hier ablagerten. — Hamburg ist der erste Handelsplatz Deutschlands und nächst London und Amstei'dam der bedeutendste Handelsplatz in Europa. Sein Handel erstreckt sich auf alle Hauptländer der Erde, und umfasst alle Natur- und Industrie-Erzeugnisse Deutschlands, so wie alle Produkte, die von fremden Ländern und Erdtheilen nach Deutschland kommen. Die wichtigsten Gegenstände der Ausfuhr sind: Getreide und Mehl, Säme- reien, Butter, Rauch- und Salzfleisch, Leinwand, WoRe, Tuch, Glas und Glaswaaren, Eisen- und Metallwaaren, überhaupt alle Arten deutscher Fabrikerzeugnisse; die Einfuhren bestehen grösstentheils in: Zucker, Kalfee, Thee, Reis, Seesalz, Baumwolle, Tabak, Indigo, Wein, Süd- früchten, Oel, Eisen, Steinkohlen, Baurnwollengarn, Baumwollen-, Wollen- und Seidenwaaren, Häuten, Leder und Thran. — Der Verkehr Hamburgs während der Jahre 1850—1855 betrug in Mark Banko:
1850. 1851. 1852. 1853.
Ein fxiliv 353,136,070 373,277,940 392,028,820 443,879,530 .\nsfiilir 313,829,250 338,163,370 372,495,450 421,673,490
Davon gingen aus und nach Deutschland (oder eigentlich ,,land- und llusswärts") 1854: aus Deutschland 245,018,930, nach Deutschland 2.58,651,330, und 1855: aus Deutschland 229,113,759, nach Deutschland 307,883,140 iMark Banko. — Im Jahre 1857 belief sich das Gewicht der Einfuhren auf 37,971,938 Centner, der Werth derselben auf 688,849,300 M. B., und zwar: Verzehrungsartikel 154,406,970 (22 Procent der ganzen Einfuhr), Rohstofl'e 226,871,640 (34 Proc.), Industrie- und Manufaktur- waaren 176,687,310 (25 Proc.), und Kontanten 132,883,380 Mark Banko (19 Proc.). Von diesen Einfuhren kamen: von Asien 10,332,190 (1,5 Proc.), von Afrika 3,223,800 (O.5 Proc.), von Amerika 64,452,560 (9,4 Proc.), von Nord-Europa 20,897,840 (3 Proc.), von Grossbritannien 170,296,0o0 (24,7 Proc,), von Süd-Europa 20,958,220 (3 Proc.), von und über Altona 59,633,430 (8,7 Proc.), und vom Inlande (Deutschland) 339,0od,210 M. B. (oder 49,2 Proc. der ganzen Summe). Die Handelsmarine Hamburgs zählte im J. 1840 erst 193 Schiffe von 15,875 Kommerzlasten: 1843: 207 Fahrzeuge von 17,220 Lasten; 1853 war die Zahl der Seeschiffe auf 408 (von 42,565 Kommerzlasten) gestiegen, darunter 6 Seedampter; 18o4 zählte Hamburg 456 Schiffe, 1855 trat durch Unglücksfalle zur See eine kleine Verminderung ein, und die Zahl der SeeschiflTe sank auf 448 mit 53,221 Lasten herab. Ende 1857 umfasste der Bestand der Hamburger Rhederei 491 Seeschiffe mit einer Tragfähigkeit von 63,748 Kommerzlasten ä 6000 Pfund, darunter 20 Seedampfer von zusammen 5,337 Kommerz- lasten Tragfähigkeit, exklusive den Raum für die Passagiere und die Ma- schinen, und 3,850 Pferdekraft. Die Hamburgischen Postdampfschiffe un- terhalten jeden Monat eine zweimalige Verbindung mit New-York, und eine einmalige mit Portugal, BrasiRen und den La Plata-Staaten, dann regel- mässige Verbindungen mit Amsterdam, BarceUona, Bergen, Bremerhafen,
1854. 1855.
530,668,030 528,558,190 493,029,840 507,221,600 |
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
Christiania, Dünldrchen, Gool, Gothenburg, Griinsby, Harburg, Havre, Helgoland, Hull, Leith, London etc. — Die Gesammtzahl der Hamburger Flussschiffe betrug'Ende 1855: 1,455 mit 10,876 Kommerzlasten, dar- unter 8 Dampfschiffe, III Leichterschiffe, 70 Ewer, 120 Kähne, 31 Zillen und 1,115 Schuten. — Die Flagge Hamburgs, siehe Flaggenatlas, Taf. 1, Fig. 17 und 18. — Münzen, Maass und Gewicht. — Hamburg rechnete bisher nach Mark zu 16 Schillingen ä 12 Pfennigen, in zwei ver- schiedenen Zahlwerthen: in Banko und Kurant. 1 Mark Banko — 15 Sgr. Ve Pf- preuss., 1 Mark Kurant 12 Sgr. 4 Pf. preuss. Von der Mark Banko gehen (seit 1846) 273/^ Stücke,, von der Mark Kurant 34 Stücke auf 1 Köln. Mark fein Silber. Die Münzverordnung vom 24. Apr. 1856 führte den 14-Thalerfuss ein, den Thaler zu 2V2 Mark oder 40 Schillinge Kurant gerechnet. Der Hamburger Fuss hat 12 Zoll ä 8 Linien (Theile), 100 hamb. Fuss = 91,307 preuss. Fuss = 28,66 Meter; die Klafter oder der Faden hat 6, die Marschruthe 14, die Geestruthe 16 hamb. Fuss; die hamb. Meile ist der preussischen gleich. Der Morgen Landes hat 600 Marsch-Quadratruthen, der Scheffel Aussaat 200 Geest-Quadratruthen. Ge- treidemaass ist die Last zu 60 Fass; 1 Fass = 2 Himten zu 4 Spint zu 4 grosse Maass ä 2 kleine Maass; 100 Fass = 95,95 preuss. Scheffel = 52,73 .Hektoliter, Flüssigkeitsmaas ist das Fuder zu 6 Ohm; die Ohm hat 4 Anker oder 5 Eimer oder 20 Viertel oder 40 Stübchen; das Stübchen hat 2 Kannen ä 2 Quartier ä 2 Oessei. 100 hamb. Viertel =: 632.45 preuss. Quart = 144,8 Hektoliter. Das Schiffspfund im Waa- renhandel hat 20 Liespfund zu 14 gewöhnlichen Pfunden; das Schiffs- pfund zur Fuhre dagegen 20 Liespfund ä 16 gewöhnliche Pfund, also 320 Pfund. Das Krämerpfund ist dem alten preuss. Pfunde gleich. Die Kom merz last = 60 Centner oder 3 Tonnen. — |
Her Staat. — Die Staatsform der freien Hansestadt Hamburg ist rep u bl'ikan is ch-d em ok ratisch, indem der Senat und die erb- gesessene Bürgerschaft zusammen die gesetzgebende Gewalt haben. Die Verfassung beruht noch immer auf den alten in den Jahren 1710 bis 1712 zu Stande gekommenen Grund- oder Fundamentalgesetzen; die vier Bürgermeister wurden auf Lebenszeit gewählt; die Syndici hatten im Senat berathende Stimmen, und dem Senate selbst war die vollziehende Gewalt übertragen. Der Rath oder Se nat, der alle innere und äussere Angelegenheiten leitet und bisher nur in wichtigen Fällen die erbgesessene Bürgerschaft zu Rathe zog, besteht aus 36 Mitgliedern (4 Bürgermeistern, 24 Rathsherren oder Senatoren mit Sitz und Stimme, 4 Syndici und 4 Sekretarien, worunter ein Protonotar und ein Archivar); aus der erb ge- sessenen Bürgerschaft war das Kollegium der I80ger, aus diesem das der 60ger, und aus diesem das der 15 Oberalten gebildet. Im Mai 1850 w^ard ein neuer Verfassungsentwurf, mit wesentlichen Modifikationen der alten Verfassung, angenommen, der aber erst theilweise in's Leben getreten ist. Nach dieser jetzt anerkannten Verfassung besteht der Se- nat aus 15 Mitgliedern, nämlich aus 7, welche Rechts- oder Kameral- wissenschaften studirt haben, und aus 8 sonstigen MitgRedern, von welchen wenigstens 6 dem Kaufmannsstande angehören müssen. Zum Behuf der Wahl werden vom Senate 3 seiner Mitglieder, von der Bürgerschaft 4 ihrer Mitglieder gewählt, welche Sieben 4 Personen dem Senate namhaft machen; zwei dieser 4 Personen präsentirt der Senat der Bürgerschaft, damit letztere eine davon als Senator wähle. Die Bürgerschaft be- steht aus 192 Mitgliedern, welche zur Hälfte von aRen hamburgischen Staatsbürgern, welche über 25 Jahre alt sind und eine Vermögens- oder Einkommensteuer bezahlen, gewählt werden; die andere Hälfte soll erstens aus 48 Grundeigenthümern bestehen, welche die Eigenthümer solcher Grundstücke zu wählen haben, die nach der Grundsteuertaxe mindestens 3,000 Mark Banko mehr werth sind, als Schulden darauf haften, und zweitens aus 48 Mitgliedern der Gerichte und derjenigen Deputationen, welche den Handel, die Gewerbe, den Unterricht und die wichtigeren Zweige des Verwaltungswesens, namentlich die Finanzen, vertreten, und auch von diesen Behörden ernannt werden. Aus ihrer Mitte wählt die Bürgerschaft den aus 20 Gliedern bestehenden Bürgerausschuss, welcher für dringende FäRe dem Senate zur Seite steht. Der Senat wählt aus sei- ner Mitte in geheimer Abstimmung einen ersten und einen zweiten Bür- germeister für die Dauer eines Jahres zum Vorsitzenden, und kein Bür- germeister darf länger als zwei Jahre nach einander fungiren. — Stände- Verschiedenheit: Die Bewohner der Stadt Hamburg sind theils Bürger, theils Schulzverwandte, theils Fremde. Eine erbliche Würde oder einen Adel gibt es nicht. Der erste Stand in dem Freistaate ist nach dem Gesetz der Handelsstand (Kaufleute, die ihre Geschäfte auf der Schreibstube und der Börse abmachen und nur an Handelsleute oder im Grossen verkaufen, und Krämer, die einen Laden oder Gewölbe haben und zu einer Inimng gehören), an welchen sich Komptoiristen, Buchhal- ter, Makler, Assekurateure, Rheder, See- und Frachtführer und Fabrikanten anschRessen. Auf diesen folgt der Stand der Gelehrten (zu dem GeistRche, Lehrer, Rechtsgelehrte und Aerzte gehören); auf diesen die Handwerker, Handarbeiter und Tagelöhner, die vom Staate besoldeten Beamten, das Militär, Gesinde, Fremde, die als solche kein Grundeigenthum besitzen und kein bürgerRches Gewerbe trei- ben dürfen, und die (seit dem 17. Jahrhundert zugelassenen) Juden. Nur die eigentlichen Bürger der Stadt Hamburg können unbewegliche Güter in dem Gebiete der Stadt erwerben. Die Juden können nicht Bür- ger werden. Die Bewohner des Landgebiets werden nicht als Theilhaber der der Stadt gebührenden Staatsgewalt, sondern als Unterthanen der Stadtgemeinde betrachtet, und ihre Beamten werden vom Senate be- steRt. — Als Glied des deutschen Bundes hat Hamburg im Plenum der deutschen Bundesversammlung eine besondere Stimme, und nimmt im engern Rathe derselben mit den übrigen 3 freien Städten Deutschlands die 17. Stelle ein. — Das Wappen der freien Hansestadt ist eine silberne Mauer mit 3 silbernen Tbürmen und einem offenen Thore im rothen Felde; Schildhalter sind 2 Löwen; das Ganze deckt eine Mauer- krone. — Landesfarben sind weiss und roth. — Rechtspflege: Die richterliche Gewalt beruht hauptsächlich auf dem Senate, der die Auf- sicht über die Gerichte führt, und welchem auch mit den Senaten der andern 3 freien Hansestädte das alljährlich wechselnde Direktorium über das Oberappellationsgericht zu Lübeck zusteht. Die Hauptquelle des Rechts bildet das, 1605 zuletzt revidirte Stadtrecht, dem in dem grössten Theil der Marschen das Landrecht vorgeht. Im Amte Bergedorf gilt das lübi- sche Recht. Als Wechselrecht gilt die deutsche Wechselordnung vom 5. März 1849. Gerichte des Landes sind: das Oberappellationsge- richt zu Lübeck, die dritte und höchste Instanz; das Obergericht der freien Hansestadt Hamburg, welches als zweite Instanz erkennt; die Ge- richte erster Instanz: die beiden Stadtpräturen, das Niedergericht, der Rath und der Amtsverwalter in Bergedorf, die Patronate in den geist- lichen Gebieten (des Klosters St. Johannis, des Hospitals St. Georg und des Hospitals zum heil. Geist), die Landherren in den 3 weltRchen Ge- bieten, und der Waldherr von den Wälddörfern, das Amtsgericht und der Amtmann in Ritzebüttel, und die Visitation des Amtes Bergedorf. An be- sonderen Geri-hten bestehen: das Handelsgericht, in 2 Kammern, die Kriegsgerichte, die Kriegsgerichtskommission, das Ka- pitulargericht, 'und die Vorm undschaftsdeputation. Die Po- lizeiverwaltung in der Stadt ist der Polizeibehörde (unter 2 Senatoren als PoRzeiherren), im Gebiete den Landherren und Aem- tern übertragen. Eine besondere Behörde ist die Wed de, welche aus 4 Senatoren (Weddeherren) besteht, und über Zulässigkeit ehelicher Ver- bindungen zu entscheiden hat. — Finanzwesen: Nach dem Budget - Ent- wurf für 1858 ist die Einnahme zu 8,850,100, die Ausgabe zu 7,425,410, die transitirende "Ausgabe (Feuerkassen-Staatsanlehen) zu 1,870,000 Mark Krt. veranschlagt. Von den Einnahmen war die aus dem Staatsvermögen, den Domänen und Regalien zu 639,450, die indirek- ten Steuern zu 4,270,000, die direkten Steuern zu 1,035,000, die ver- mischten Einnahmen zu 973,650, und die speziellen Einnahmen vom Gebiet zu 62,000, die transitirende Einnahme (Grundsteuer 1,644,000, 4 pro Mille Feuerkassenzulage 196,000, und Amortisationskasse 30,000) zu 1,870,000 Mark Krt. angenommen. Der Betrag der ordentlichen Einnahmen (ohne Anlehen etc.) war netto folgender, 1830: 4,364,000; 1840: 5,112 000; 1847: 6,117,800 Mark Krt. Im J. 1852 betrug die totale Staatseinnahme 8,212,914, die totale Staatsausgabe 7,908,144 .Mark Krt. — Die Staats- schuld belief sich am 1. Jan. 1858 auf 62,935,465 Mark Banko, davon: 25,310,465 M. ältere Staatsschuld, 29,435,000 M. Feuerkassenstaatsanleihe (V. 1842), und 8,190,000 M. Staatsprämienanleihe (81,900 ObRgationen ä 100 M. B.). Die Zinsen, Amortisation etc. der Staatsschuld für 1858 be- tragen 1,683,500 Mark Krt. — Kriegswesen: Alle Bürger und Einwohner der Stadt, Vorstädte, des Amts Ritzebütfel, mit Ausnahme der Magistrats- personen, Geistlichen, Lehrer, Aerzte etc., sind vom 22—40. Lebensjahre zum Dienste im Bürgermilitär verpflichtet, das gegen 10,000 Mann be- greift, und aus dem Generalsfabe, dem ArtiRerie-Korps (2 Kompagnien), 8 Infanterie-Bataillons (6 ä 8, und 2 k 4 Kompagnien), 1 Jäger-Bataillon (zu 2 Kompagnien), 1 Eskadron KavaRerie, und dem Bürger-BataiRon im Amte Ritzebüttel (3 Kompagnien und 1 ArtiRerieabtheilung) besteht. Aus- ser diesem BürgermiRtär bestehen noch reguläre Truppen (das Bun- des-Kontingent: 1,514 Mann Haupt- und 433 Mann Reserve - Kontingent), welche in Folge der Bundesbeschlüsse 2 Bataillons und 2 Eskadrons bR- den, und zusammen nicht weniger als 2,163 Mann stark sein soHen. Die Ergänzung der regulären Truppen, welche als Bundeskontingent zur 2. Division des 10. Armeekorps stossen, erfolgt durch Werbung und durch Aushebung der dienstpflichtigen Mannschaft vom 20-25. Lebensjahre nach dem Loos. Die Dienstzeit dauert 6 Jahre. |
9. Freie Han^e^tadf liuliechL,
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Cweschichte. — Die alte Stadt Lübeck, welche zur Zeit der fränkischen EinfäRe unter Ludwig dem Frommen von dem WRzischen König Linby, als ein Waffenplatz gegen die Obotriten, an der Mündung der Schwartau in die Trave angelegt wurde, kam später in die Gewalt der Obotriten, und einer ihrer Fürsten wählte sie 1100 zu seiner Residenz. SchneR zur Blüthe gelangend, wurde sie aber schon im J. 1139 von den Rugiern (W'enden) zerstört, und deren Einwohner theils getödtet, theils vertrieben. Graf Adolph IL von Holstein und Schaumburg gründete wenige Jahre nachher (1143) auf der SteRe, wo die ebenfalls zerstörte Stadt Buku gestanden hatte, eine neue Stadt, und da die wenigen Einwohner von Alt-Lübeck, die sich durch die Flucht gerettet hatten, die erste Be- völkerung des neuerbauten Ortes bildeten, trugen sie auf ihn den Namen Lübeck über. Durch Ansiedler aus Westphalen, Friesland und von der pommerschen Küste verstärkt, zeichnete sich die neue Stadt bald durch ihren Handel aus. Von den Grafen von Holstein wurde sie 1158 an den Herzog von Sachsen, Heinrich den Löwen, abgetreten, der sie ausbaute, städtisch einrichtete, und ihr das unter dem Namen des Lübischen Rechts so berühmt gewordene und später von so vielen andern Städten angenom- mene Stadtrecht verlieh, 1163 das zu Oldenburg in Holstein gegründete Bisthum hierher verlegte, und 1164 die noch vorhandene Domkirche er- baute und einweihte. Nach Heinrich des Löwen Achterklärung wurde sie kaiserRch (1181) und mit ansehuRchen PrivRegien bedacht. 1201 fiel sie in die Gewalt der Dänen, welche aber 1226 aus der Stadt vertrieben wurden. Inzwischen hatte Kaiser Friedrich II. ihre früheren PrivRegien bestätigt, auch sie für aRe Zeiten zu einer freien Reichsstadt erhoben. Als solche behauptete sie sich 1227 gegen die Dänen in der Schlacht zu Bornhövd. Ihre Macht und ihr Ansehen mehrte sich von dieser Zeit an, ihre Schiff'fahrt verbreitete sich über ferne Meere, und bald war die Stadt der Stapelplatz des Ostseehandels. Zur Wahrung seiner Rechte und zur Sicherung seines Handels schloss Lübeck 1241 ein Bündniss mit Hamburg, welches der erste Ursprung der grossen Hansa deutscher Kaufleute war, an deren Spitze es bald trat, wodurch sein Ansehen und sein Einfluss sich so sehr vergrösserten, dass seine Flotten die Ostsee beherrschten und seine Stimme über die Angelegenheiten der nordischen Reiche ent- schied. Mit der steigenden Macht der Fürsten sank zu Ende des 16. Jahr- hunderts die Macht der Hansa und mit ihr die Lübecks, und auch der |
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32. — Hannover, Braunsehweig, Oldenburg, Waldeok, Lippe und die Hansestädte. 21
Handel nahm bei dem veränderten Gange desselben ab. Als 1803 viele Reichsstädte durch den Reichsdeputations-Rezess ihre Selbstständigkeit verloren, behielt Lübeck dieselbe. In Folge der Schlacht bei Jena wurde die Stadt von den auf der Flucht begriffenen Preussen (unter Blücher) besetzt, und am 6. Nov. 1806 von den Franzosen (unter Bernadette, Soult und Murat) erstürmt und geplündert. Von da an behielt sie eine französische Besatzung und wurde 1810 dem Departement der Elbmün- dungen des französischen Kaiserreiches einverleibt. Ihr Handel, welcher schon seit der Kontinentalsperre gehemmt gewesen war-, hörte nun vollends auf. Im März 1813 wurde sie durch die anrückenden Russen befreit, fiel aber bald wieder in die Hände der Franzosen, welche sie durch Kontributionen und Requisitionen hart bedrückten. Die Schlacht bei Leipzig 1813 und der Wiener Kongress 1815 gaben der Stadt (die im Dec. 1813 durch die Schweden von den Franzosen dauernd befreit worden war) ihre frühere Unabhängigkeit wieder, und sie wurde nebst ihrem Ge- biet ein integrirender Theil des Deutschen Bundes. |
Das Ijand. — Das Gebiet der freien Hansestadt Lübeck, im nörd- lichen Deutschland, um und an der Mündung der Trave, zwischen 530 31' bis 53058'NBr. und 2704' —270 30' OL. gelegen, und von Holstein, Lauen- burg', dem meqklenburg-strelitz'schen Fürstenthum Ratzeburg und dem oldenburgischen Fürstenthum Lübeck umgeben, besteht aus einem grösse- ren Landestheile, längs dem unteren Laufe der Trave bis an die Ostsee, und aus neun kleinen Parzellen, von denen 5 in Lauenburg, 3 zwischen Holstein und dem Fürstenthum Lübeck und 1 in Ratzeburg liegen. Dieses Gebiet umfasst, , mit dem halben Amte Bergedorf (das Lübeck gemein- schaftlich mit Hamburg besitzt), dem Traveflusse, dem Dassower See und dem Pötenitzer Wiek, ein Areal von 6,62 Qu.M., und zwar: der grosse zusammenhängende Theil 3,9, die 3 Enklaven in Holstein O,.,, die Ratze- burger Enklave 0,2, und die 5 Lauenburger Enklaven 1,7 Qu.-M.; vom Amte Bergedorf kommen 0,52 Qu.-M. auf Lübeck. Eine andere genauere' Angabe, die, mit Ausschluss der Gewässer, nur das Land berücksichtigt, gibt den Flächeninhalt der Stadt und des Gebietes zu 5,93 Qu.-M. oder 15,222,104 Qu.-Ruthen an; von diesen enthalten die Staatsgüter 4,137,282, die Ortschaften, über welche der Stadt das „dominium directum" zusteht, 4,008,490, die Besitzungen der Kirchen 69,316, die Besitzungen milder Stiftungen 3,547,707, Privatbesitzungen 1,489,017 und dazu die Hälfte der mit Hamburg gemeinschaftlichen Besitzungen Bergedorfs und der Vierlande mit 1,970,292 Qu.-Ruthen. — Der Boden des ganzen Gebietes ist eben und fruchtbar; ein Theil desselben (nach der Ostsee zu) Marsch-, der übrige Theil (besonders im Lauenburgischen) Geestland. Die Flüsse des Landes sind: die Trave, die bei Travemünde (hier ein besuchtes Seebad) in die Ostsee geht, und auf dem Gebiet sich mit der schiffbaren Wackenitz, Steckenitz und Schwartau vereinigt; eine künsHiche Wasserverbindung zwischen Lübeck und Hamburg ist der Steckenitz- kanal, der die Steckenitz mit der Delvenau verbindet, die bei Lauen- burg in die Elbe fällt. Strandseen sind der Dassower-See und das Pötenitzer Wiek. Klima und Erzeugnisse sind die gleichen, wie in Holstein und Mecklenburg. — In administrativer Beziehung ist das Staats- gebiet in die Stadt Lübeck, 3 Vorstädte, die Landbezirke Ritzerau, Müh- lenthor, Holsteinthor, Burgthor und Travemünde, und in Stadt und Amt Bergedorf geschieden. —
IBas Volh. — Die Bewohner Lübecks sind, bis auf einige Hun- dert Fremde aus Schweden und Norwegen, Russland, Grossbritannien, Frankreich etc., sämmtlich Deutsche, meist niedersächsischen Stammes, ein gesunder, kräftiger und betriebsamer, im Ganzen sehr intelligenter, die alte Hansa noch immer in sich fühlender Menschenschlag. Die Zahl derselben belief sich 1851 (mit Bergedorf) auf 54,166, nach der Zählung vom 1. Sept. 1857 auf 55,423 Seelen, und zwar: in der Stadt Lübeck 26,672, in den Vorstädten 4,045, in den Landbezirken 12,508, und in Stadt und Amt Bergedorf 12,198 Seelen. Im eigentlichen Gebiet Lübeck (ohne Bergedorf) betrug mithin die Zahl der Bewohner nur 43,225, worunter 20,488 männlichen und 22,737 weiblichen Geschlechts. Im J. 1815 betrug die Bevölkerung (ohne Bergedorf) 36,464, 1845: 42,162. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung kann zu 0,59 angenommen werden. Ge- burten sind durchschnittlich 1,200, Todesfälle 960. An Wohnplätzen zählt man gegenwärtig: 3 Städte (Lübeck, Travemünde und Bergedorf), |
3 Vorstädte, 79 Dörfer, Weiler und Höfe im eigentlichen Lübecker Gebiet, und 14 Dorf- und Bauerschaften im Amte Bergedorf; die Stadt Lübeck mit ihren Vorstädten besitzt 3,789 Häuser mit 29,852 Einwohnern; Trave- münde zählt 1,709 Einwohner. Dem Religionsbekenntnisse nach sind die Bewohner des Staats meist Lutheraner. Von andern Konfes- sionen zählte man (1851) 446 Reformirte, 79 Evangelische, 264 röm. Ka- tholiken, 41 Glieder der freien Gemeinde, 26 Anglikaner, Griechen, Uni- tarier, Mennoniten und Baptisten und 520 Juden, von welch letzteren nur 198 in der Stadt, die andern in den Landbezirken lebten. Im eigentlichen Lübecker Gebiete befinden sich 12 lutherische Kirchen, 5 luther. KapeRen,
1 reformirte und 1 katholische Kirche und 2 Synagogen; im Bergedorfer Bezirke 5 lutherische Kirchen. Für Schulen ist zweckmässig gesorgt: zu Lübeck bestehen, ausser dem Katharineum (Gymnasium und Bürger- schule), die Domschule, die Navigationsschule, 4 Mittelschulen, 13 niedere Schulen, 1 Gewerb- und 1 Fabrikschule, 1 Taubstummen- nnd 1 Blinden- schule; auf dem Lande 37 niedere christliche Schulen und 1 Israelitische. Von gemeinnützigen Bildungsanstalten zeichnet sich die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Thätigkeit zu Lübeck, mit ihren zahlreichen Instituten aus, und für geistige und wissenschaftliche Genüsse sorgen |
2 Theater, die Stadtbibliothek (mit 50,000 Bänden) und 5 Buchhandlungen. — Die physische Kultur hat grosse Fortschritte gemacht; der Acker- bau bildet den Haupterwerb der Landbewohner und liefert reichlich Korn, Hülsen- und Gartenfrüchte, Flachs und Rübsamen; starke Rinderzucht Wird in der Marsch, Schafzucht auf der Geest betrieben, und in meh- reren Gegenden guter Torf gestochen. Von grosser Bedeutung ist die Fischerei, sowohl in der Ostsee als in den Flüssen. Der Vieh- stapel im eigentlichen Lübecker Gebiet betrug 1-851: 2,839 Pferde, 8,664 Rinder, 10,600 Schafe, 5,917 Schweine, 649 Ziegen, 276 Bie- nenstöcke; im Amte Bergedorf: 1,057 Pferde, 2,485 Rinder, 179 Schafe, 1,440 Schweine, 933 Ziegen und 54 Bienenstöcke. — Die gewerb- liche Industrie ist, in Folge des Festhaltens am Veralteten und einer Schroffen Zunftverfassung, bei weitem geringer als in Hamburg und Bre- men, und beschränkt sich zum grössten Theil auf Leder, Seife, Lichter, Stärke, Tabak und Cigarren, Wollenwaaren, Bier, Branntwein und Essig. Von grosser Wichtigkeit ist der Schiffbau, der gegen 500 Menschen be- schäftigt. Handel und Schifffahrt sind die Hauptnahrungszweige der Bewohner, und obgleich beide gegen früher sehr abgenommen haben, ist der Speditions- und Kommissions-Handel zwischen den Ostseeländern Deutschland und Frankreich noch immer sehr bedeutend. Am stärksten ist der Verkehr mit Russland, Schweden, Norwegen und Dänemark wohin Lübeck Manufakturwaaren in Baumwolle, Wolle, Halbseide, Twike und Garne, rohe Seide, Fabrik- und kurze Waaren, Seidenwaaren Zucker Kaffee, Wein, Spirituosen, Bücher, Glas, Porzellan, Steingut und Dro- gueriewaaren spedirt, und von dort in Brettern: Dielen und Planken in Balken: Sparren und Latten, in Eisen: Stangen und Bolzen, dann Theer, Talg, Leinsaat, Hanf, Pottasche etc. erhält. Der Handel erfolgt theils zur See theils zu Lande und flusswärts. Die Gesammteinfuhr 1855 betrug in Ihrem Werthe 59,908,493 Mark Kurant; über den Werth der Ausfuhr mangeln, da über dieselbe keine ZoRkontrole geführt wird, alle Angaben. Die Zahl der 1855 zu Lübeck angekommenen Schiffe belief sich auf 972 (mit 55,371 Lasten ä 4,120 Pfd.), die der ausgelaufenen auf 958 (mit 54,246 Lasten). Im 3. 1856 kamen in Lübeck 1,078 Schiffe langer Fahrt mit 66,663 L, 212 Dampfschiffe mit 22,693 L., und 353 Küstenfahr- zeuge mit 1,158 Lasten an, und gingen 1,092 Schiffe langer Fahrt mit 66,171 L., 212 Dampfschiffe mit 22,667 L., und 353 Küstenfahrzeuge mit 1,153 Lasten ab. Die Lübecker Rhederei zählte 1852: 68 Seeschiffe mit 5,160 Kommerzlasten (a 4,120 Pfd.), davon 7 Barken, 27 Briggs, 25 Schoo- ner, 3 Galeassen, 5 Schaluppen und 1 Yacht. An Dampfschiffen besass Lübeck: 1 Schraubendampfer von 60 Pferdekraft, 1 Räderdampfer von 160 Pf.-Kr., und 3 Flussdampfschiffe von zusammen 150 PL-Kr. 1855 be- trug die Zahl der Segel- und Dampfschiffe unter Lübecks Flagge 70 mit 6,151, und 1856: 67 mit zusammen 6,240 Kommerzlasten. Regelmässige Dampfschiffverbindungen unterhält Lübeck, dessen Seehafen sich in Trave- münde (zu Wasser 4, zu Lande 2 Meilen von Lübeck) befindet, mit Gothenburg, Helsingfors, Kopenhagen, Malmö, Riga, St. Petersburg und Stockholm; besitzt eine Eisenbahnverbindung mit dem grossen Eisenbahn- netz Deutschlands, durch Anschluss bei Büchen, und hat, ausser einer eigenen Postanstalt des Staats, in Lübeck ein dänisches und thurn- nnd taxisches Postamt. — Die Lübecker Flagge siehe Flaggenatlas Taf. 1, Fig. 24 und 25. — Münzen, Maass und Gewicht. Lübeck rechnete bisher nach Mark zu 16 Schillingen ä 12 Pfennigen im Zahl- werthe der lübischen Kurantwährung; das Gesetz vom 20. Dec. 1856 führte den 14-Thalerfuss ein, den Thal er zu 40 Schillingen gerechnet. ~ Der Fuss hat 12 ZoH zu 12 Linien; 100 Fuss = gi.g^ preuss, Fuss |
Bromme's Hand".4tlas. — Hannover, Brannschweig etc. f.
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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.
oder 28,7G Meter. Die^ Ruthe hat 16 Fuss. Die lübische Meile ist die deutsche oder geographische. Feldmaass ist die Last zu 24 Ton- nen zu 4 Scheffeln; 1 Scheffel Aus- saat hat 60 — 70 Quadratruthen. Getreidemaass ist die Last zu 8 Drömt zu 3 Tonnen zu 4 Scheffel ä 4 Fass. 100 Roggen- oder Wei- zenscheffel = 63,i2,ri9 Preuss. Schef- fel (3,469,4 Liter); 100 Haferschef- fel =: 71,8941 Preussische Scheffel (3,951,4 Liter). Weinmaass ist das Fuder zu 6 Ohm oder 4 Oxhoft; die Ohm hat 4, das Oxhoft 6 An- ker; der Anker hat 5 Viertel, 10 Stübchen, 20 Kannen oder 40 Quartier; das Quartier 2 Plank zu 2 OrL 100 lübecker Stübchen = 317,678 preuss. QuarL Branntwein- maass für den Grosshandel ist das Fass zu 30 Viertel, Biermaass das Fassö zu 40 Stübchen. Handels- gewicht ist der Centner zu 8 Lies- pfund oder 112 Pfund; 1 Pfund = 32 Loth ä 4 Quentchen = 484.? Gramm. Das Schiffpfund hat 280, das Schiffpfund zur Fuhre 320 Pfund. Die Schiffslast ist 4,000 Pfd., die wahre Last der Lübecker Schiffe aber die Korn merzlast zu 4,120 Pfund. —
»er Staat. — Die V e r f a s - sung der freien und Hansestadt Lübeck ist republikanisch - demo- kratisch, und beruht auf der Ver- fassungs - Urkunde vom 12. Dec. 1851. Die Staatsgewalt wird von dem Senate und der Bürgerschaft
ausgeübt Der Senat, welcher die vollziehende Gewalt allein be- sitzt, besteht aus 14 Mitgliedern, von welchen stets 8 dem Gelehrten- stande (darunter wenigstens 6 Rechtsgelehrte), und wenigstens 5 dem Kaufmannsstande angehören müssen. Zum Mitglied des Senats ist jeder Bürger des lübeck'schen Freistaats wählbar, wenn er das 30. Lebensjahr vollendet hat; zur Annahme der Wahl ist Jeder bei Verlust des Bürger- rechts und des zehnten Theils seines Vermögens verpflichtet, Keiner darf jedoch gewählt werden, der mit einem Mitgliede des Senats zu nahe ver- wandt ist. Die Vorsitzenden des Senats, die von diesem aus seiner Mitte gewählt werden, führen den Titel „Bürgermeister"; die Vertheilung der Geschäfte unter die Mitglieder des Senats (die Rathsetzung) findet alle 2 Jahre statt. Dem Senate sind 2 Syndici und 4 Sekretarien beigegeben. — Die Bürgerschaft besteht aus 120 Mitgliedern (Vertretern), und übt ihre Thätigkeit theils in ihrer Gesammtheit, theils durch einen Ausschuss. Der Bürgerausschuss besteht aus 30 Personen, welche von der Bür- gerschaft auf 2 Jahre erwählt werden. Zu Vertretern oder Mitgliedern der Bürgerschaft sind alle Bewohner des Freistaats berechtigt, welche das Bürgerrecht besitzen und als selbstständig und ehrenhaft bekannt sind. Die Bürgerschaft erwählt aus ihrer Mitte einen W ortfüh rer und 2 Stellvertreter "desselben auf 2 Jahre, welche die Wahl anzunehmen ver- pflichtet sind. Die Mitgenehmigung der B ü r g e r s c h a f t, die durch den Senat berufen wird, so oft dieser es für nöthig erachtet oder der Bürgerausschuss es begehrt (wenigstens aber sechsmal im Jahre), ist er- forderlich: zu jeder Aenderung der Staatsverfassung, zu jeder Veräusserung von Hoheitsrechten, zur Erlassung, Auslegung, Aenderung oder Aufhebung von Gesetzen, so wie von Verordnungen in Handelssachen, zur Einfüh- rung, Aufbebung und Veränderung direkter oder indirekter Steuern und Abgaben aller Art, zu Veränderungen im Münz-, Maass-, Gewichts- und Postwesen, zur Ertheilung ausschliesslicher Privilegien, zur Entscheidung über die Anwendbarkeit des Expropriationsgesetzes auf die Ausführung von .\nlagen, zur Bestimmung der Stärke, Ausrüstung und Verwendung der bewaffneten Macht, und zum Abschlüsse von Staatsverträgen. Auch steht ihr die Mitwirkung bei der Verwaltung des Staatsvermögens, so wie des Vermögens der Kirchen und der öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten zu; das Staatsbudget muss ihr alljährlich zur Genehmigung vorgelegt, und ohne ihre Zustimmung kann keine neue Staatsanleihe gemacht werden. — Die Juden wurden im Jahr 1852 in staatsbürgerlichen Beziehungen mit allen übrigen Staatsangehörigen gleichgestellt. Als Glied des D eu t.s ch en Bundes nimmt Lübeck im engern Rathe der Bundesversammlung mit den übrigen freien Städten die 17. Stelle ein, und hat im Plenum eine besondere Stimme. — Das Wappen der freien Stadt ist der ehemalige zweiköpfige Reichs- adler (jetzt jedoch ohne Krone), der ein quergetheiltes weiss und rothes Brustschild trägt. — Die Grundlage der Rechtspflege bil- det in der Stadt das lübische Recht, nach seiner 1586 publizir- ten Revision; in den Landbezir- ken das römische Recht; beide sind durch Gesetze und Verord- nungen ergänzt. Als Wechselrecht gilt seit 1849 das allgemeine deutsche Wechselrecht. Die Ober- aufsicht über die Gerichte führt der Senat. Der oberste Gerichts- hofist das gemeinschaftliche Oberappellationsgericht der 4 freien Städte zu Lübeck, das aus einem von den Senaten der 4 freien Städte ernannten Präsi- denten und 6 von den Städten ge- wählten Räthen besteht. Jede Stadt besetzt eine Rathsstelle; die ITinfte wird abwechselnd von Frankfurt und Bremen, die sechste zweimal von Hamburg und einmal von Lübeck besetzt. Die zweite Instanz in Civil- und die erste und zweite in Kriminalsachen bildet das Ober- gericht; Gerichte erster Instanz sind: das Nieder- und Stadt- gericht zu Lübeck für die Stadt, das Landgericht zu Lübeck für das Landgebiet, das Gericht Trave- münde, das Gericht über politische Verbrechen und Press vergehen, das Wettegericht (für Gewerbesachen), das Militärgericht, und das (mit Hamburg gemeinschaftliche) Amtsgericht Berge- dorf. — Finnmioesen: Das Budget für 1856 veranschlagte Einnahme und Ausgabe zu 1,091,000 Mark. Dabei Erhebung einer ausserordentlichen halben direkten und Militärsteuer. Das Budget von 1855 hatte ein Defizit von 165,000 Mark in Aussicht gestellt. 1857 waren Einnahme und Ausgabe auf 1,069,625 Mark .veranschlagt, und nach dem Budget für 1858 war der Stand der Einnahmen und Ausgaben 1,076,600 Mark, und zwar: |
Einnahme. Marli.
Domänen................................. 291,.500
Bereclitignngen »nd Konzessionen..... 28,500
Verschiedenes........................... 55,000
Indirekte Steuern ....................... 492,000
Direkte Steuern ........................ 200,000
Ausserordentliche Einnahmen ......... 9,000
Summe der Einnahmen 1,076,000
Kirchen und Schulen .................. 43 700
Wohlthätigkeitszwecke ................ 13!000
Militär ................................... 144,000
Pensionen................................ 26,300
Staatsschuld ............................ 385,000
Summe der Ausgaben 1,076,000
Die ältere Staalsschtild betrug Ende 1855 ungefähr 4,465,000 Mark, wo- von jährlich 30,000 Mark getilgt werden. Zum Zwecke der Eisenbahnen und anderer Anlagen kontrahirte der Staat 1850 eine neue Staatsanleihe von 8 Mill. Mark, deren Tilgungsfond jährlich 40,000 Mark und die Zinsen des getilgten Theils beträgL Durch die Kriegsereignisse von 1806 litt Lübeck besonders schwier. Der entstandene Schaden ward auf 11 Mill. Francs berechnet. Auch gab es in den Kriegszeiten Zwangsanlehen. Die fundirte alte Schuld betrug 1820: 9,457,900; 1830: 9,374,100, und 1844: 5,881,041 Mark. — Heerwesen: Die regulären Truppen Lübecks (das Bundeskontingent, ursprünglich mit der Reserve 611 Mann) bestehen gegenwärtig aus 1 Infanteriebalaillon und V2 Eskadron Kavallerie, zusammen aus 678 Mann (475 im Haupt- und 203 im Reserve- und Er- satzkontingente), die zur 2. Division des 10. Armeekorps stossen. Die Ergänzung geschieht durch Konskription, mit gestatteter Stellvertretung. Die Dienstzeit dauert 3V2 Jahre. Mit den Kontingenten Oldenburgs und der übrigen Hansestädte bildet das Militär Lübecks (nach der Militärkon- vention V. 1855) eine Brigade. Ausser den regulären Truppen bestehen: 1 aktives Bataillon und 1 Reservebataillon Bürger garde (ä 4 Kom- pagnien), 5 Bataillone Landwehr (2 zu 2, 2 zu 3, und 1 zu 5 Komp.), und für den Sicherheitsdienst 1 Landdragonerkorps (zu 9 Mann). — Die Landesfarben sind weiss und roth. —
Ausgabe. Mark.
Senat und Bürgerschaft ................................113,300
Auswärtige Angelegenheiten......................23 200
Justiz und Polizei..............................................126 000
Verwaltung ............................................................52',400 |
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2 33. — Schweiz und Liechtenstein.
krieg gegen Maximilian I., der sie zur Tlieilname am Schwäbischen Bunde zwingen und den Deutschen Kammergerichten unterwerfen wollte, endigte nach einigen Siegen mit dem Frieden zu Basel, 1499. Von dieser Zeit an kämpften die Schweizer zwar immer mit Ruhm, aber nur als Söld- Rnge oder Bundesgenossen. Die Reformation fand in der Schweiz einen um so günstigeren Boden, als der dem Volk eigenthümliche Freiheitssinn schon bei früheren Veranlassungen gegen die Anmassung der Hierarchie sich kräftig erhoben hatte. Ulrich Zwingli war der Reformator der Schweiz, und die erste Veranlassung zur Trennung gab der durch Samson getrie- bene Ablasshandel. Schon 1524 war der kathoRsche Gottesdienst in den Kantonen Zürich, Bern, Glarus, St. Gallen u. a. abgeschafft; nur die 4 Waldstädte nebst einigen andern Kantonen erklärten sich gegen die Reformation. Die Erbitterung zwischen beiden Parteien brach 1531 in offenen Krieg aus. Die Protestanten wurden bei Kappel geschlagen und Zwingli fand in der Schlacht seinen Tod. Von Bern aus verbreitete sich die Reformation nach Genf durch Wilhelm Farel, der an Calvin einen ge- lehrten und eifrigen Mitarbeiter hatte. 1531 erlangte Genf, von Bern un- terstützt, seine volle Unabhängigkeit von Savoyen; Bern erwarb sich bei dieser Gelegenheit die Waadt, und so wurde Savoyen gänzlich aus der Schweiz verdrängt. Im 30jährigen Krieg blieb die Schweiz neutral, und durch den Westphälischen Frieden w'urde sie völlig von dem Deutschen Reiche losgesagt. Der Französische Einfluss bReb zwar überwiegend, doch wurden die unter Ludwig XIV. verfolgten Protestanten wiRig aufge- nommen. Auch im Spanischen Erbfolgekrieg und während aller folgen- den Kriege blieb die Schweiz ohne Theilnahme. Ackerbau, Handel und Gewerbe blühten auf, und in den Wissenschaften entfaltete sich ungehin- dert ein reger, frischer Geist. Der Zustand des äussern Friedens und in- nern Wohlstandes erhielt sich bis zur Französischen Revolution, welche jedoch auch die Schweiz tief erschütterte. Schon längst hatte sich in den meisten Kantonen eine dumpfe Unzufriedenheit geäussert: in den aristokratischen TheRen klagte man über die Vorrechte einzelner Fami- Ren, in den eroberten Ländern, welche gemeinsam regiert wurden, über die Bedrückung der Vögte. Die Missstimmung kam durch die Siege der Franzosen in ItaRen und Deutschland zum Ausbruch, und als dieselben 1799 in die Schweiz einrückten, leisteten Bern und einige kleinere Kan- tone würdigen Widerstand; an eine allgemeine Gegenwehr war jedoch bei der herrschenden Uneinigkeit und dem gegenseitigen Misstrauen nicht zu denken. Die alte Verfassung wurde umgestossen und die Schweiz zu einer Republik, Helvetien, umgebildet, an deren Spitze ein Direktorium mit 5 Mitgliedern gesteRt wurde. 1800 wurde die Schweiz der Schauplatz des Krieges zwischen den Franzosen und den verbündeten Oesterreichern und Russen, und bei Zürich gewann Massena über diese einen Sieg. Die kleinen alten Kantone konnten sich in die neue Ordnung der Dinge nicht finden. Es entstanden Unruhen, welche durch Napoleons Vermittlung 1803 beigelegt wurden, indem derselbe der Schweiz eine neue Konstitution gab, nach der sie 19 untereinander engverbundene, jedoch in Beziehung auf die Verfassung von einander unabhängige Kantone bRden sollte. WaRis und Genf wurden Frankreich einverleibt und Neufchatel dem Prin- zen Berthier geschenkt. Ueberdiess soRte die Schweiz ein Kontingent von 12—16,000 Mann in allen Kriegen Frankreichs immer voRzähRg erhalten. Nach dem Rückzug der Franzosen über den Rhein, 1813, erklärte Napoleon die Schweiz für neutral; allein die Verbündeten drangen, ohne diese Neu-
traRtät anzuerkennen, durch die Schweiz nach Frankreich ein. Im Pari- ser Frieden, 1815, und auf dem Wiener Kongress, 1816, wurde die Schweiz als ein aus 22 Kantonen bestehender Föderativstaat anerkannt, WaRis, Genf und Neufchatel, letzteres unter Preussischer Hoheit, kehrten zur Schweiz zu- rück. Bern wurde für seine Ansprüche mit dem Gebiet von Biel und einem Theil des vormaligen Bisthums Basel entschädigt. Von al- len Europäischen Mächten wurde die immerwährende Neutralität der Schweiz ausgesprochen und die Un- verletzbarkeit ihres Gebie- tes bestätigt. Die Schweiz konnte dessenungeachtet ihre Ohnmacht und Ab- hängigkeit von den grössern Nachbarstaaten nicht verläugnen, und sah sich in politischen Dingen fremden Zumuthungen preisgegeben und ver- mochte nichts gegen die im Innern aufsteigenden Stürme. Die Aristo- kratie arbeitete sichtlich auf eine Reaktion hin; Eifersucht und Verschie- denheit in poRtischer Meinung entzweite die einzelnen Kantone. Nur wenige Regierungen, wie die zu Appenzell, Luzern, Zürich, Waadt, waren weise genug, zeitgemässe Reformen in der Verwaltung einzuführen. Als daher die Julirevolution den überall angehäuften Zündstoff in Flammen setzte, brachen auch in der Schweiz die unterdrückten Parteien los; die Regierungen in Bern, Freiburg, Aargau, Solothurn, St. GaRen, Schwyz retteten sich durch Konzessionen; in Basel kam es zum Kampf zwischen Land und Stadt, jenes trennte sich ab und formirte sich zu einem eigenen Kanton. Die konservativen Kantone Uri, Schwyz, Unterwaiden, Wallis, Neufchatel und Stadt Basel erklärten sich zwar in der Sarner Konferenz, 1832, gegen aRe demokratischen Reformen, wurden aber von der Tag- satzung zur Auflösung ihrer Allianz gezwungen. Wie machtlos die Schweiz dem Auslande gegenüber ist, zeigten die in Folge des Savoyerzugs er- zwungenen Beschlüsse. Die verdächtigen politischen Flüchtlinge mussten die Schweiz verlassen. Zu den politischen Unruhen gesellten sich kirch- liche und religiöse. Um der Ausbreitung des katholischen Einflusses ent- gegenzutreten, wurde 1834 die Konferenz zu Baden abgehalten, welcher in Aargau 1841 die Aufhebung der Klöster folgte. In Zürich brachte 1839 die Berufung des Professors Strauss die orthodoxe Geistlichkeit der- gestalt auf, dass sie einen Volksaufstand erregte und die bestehende Re- gierung stürzte. In WaRis errang 1844 die Reaktion, vom kathoRschen Klerus geleitet, die Oberhand über die demokratische Partei, wodurch ver- hängnissvolle Ereignisse herbeigeführt wurden. Die meist parlamentari- schen Parteikämpfe der Neuzeit, die von da an zeitw^eise die Schweiz be- wegten und sogar Freischaarenzüge hervorriefen, der Streit um Neuen- burg, der bald zu einem Kriege mit Preussen geführt hätte, und die Auf- regungen des Augenblicks, die Abtretung der neutralen Provinzen Sa- voyens an Frankreich, sind allgemein bekannt. Eine neue Bundesverfas- sung der Schweiz wurde am 12. September 1848 von der Tagsatzung an- genommen, und Bern am 28. November 1848 zur Bundesstadt erklärt. |
l>as üand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Schweiz oder der Helvetische Staatenbund, das höchste Gebirgsland von Europa und fast im Mittelpunkt dieses Welttheils gelegen, erstreckt sich vom 23043'-28»5' OL, und vom 450 50' —470 49'NBr., wird im N. von Frank- reich, Baden, dem Bodensee (welcher das Land von Württemberg trennt) und Tyrol, im 0. von Tyrol, Lichtenstein und dem lombardisch-venetiani- schen Königreiche, im S. von der Lombardei und Sardinien, und im W. von Frankreich (von den Departements Ain, Jura, Doubs und Oberrhein) begrenzt, hat von 0. nach W. eine Länge von 45, von S. nach N. von 30 Mellen, und umfasst einen Flächenraum, nach Dufour von 724,», nach Engelhardts Berechnung der KeRer'schen Karte 754,5, nach R. Gross An- gabe auf unserer Karte 755 Qu.-Meilen, mit 2,390,116 Seelen, hat mithin 3,332 Seelen auf 1 Qu.-Meile.
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Die Scluveiz ist ein völliges Gebirgsland, von den Alpen und dem Jura um- schlossen und von 5 Hauptketten der ersteren durchzogen, die alle, mit Ausnahme des letztern, von dem Gebirgsknoten des St. Gotthard auslau- fen. Die verschiedenen Alpenketten der Schw^eiz sind: die Wallis er Al- pen, mit den höchsten Spitzen Monte Rosa 14,250', Matterhorn (Mt. Cer- vin) 13,920', unu grosser Bernhard 10,400', und den Pässen Simplon 6,174', St. Gotthard 6,390' und grosser Bernhard (Hospiz) 7,668'; die Berner Alpen, mit den Bergriesen Finsteraarhorn 13,160', Jungfrau 12,828', Schreckhorn 12,566', Wetterhorn 11,413', Blumlisalp 11,393' etc., und die Pässe Grimsel 6,570', Gemmi, Jommen etc.; die Vierwald- städter Alpen, deren höchste Gipfel der Galenstock 11,300', das Süss- tenhorn, der Tittlis, Spitzliberg und die Surenenalp sind, Pässe: der Su- renen 7,215', Sussten 6,081, Jochpass 7,000', WelR, Brunig etc.; die Graubündner Alpen, die sich mannigfach verzweigen, mit dem Vogels- berg 10,200', und den St. Bernhardin, mit dem 6,584' hohen Pass, und die Thuralpen, die sich nordwärts gegen den Rhein erheben, von da an in 2 Armen als Voralpen in nördlicher Richtung gegen das Rheinthal fortlaufen, und ihre höchsten Spitzen dort im Säntis 7,709', Mesmer 6,017' etc. haben. Die Alpen selbst unterscheidet man in Hoch-, Mittel- und Voralpen. Die ersten ragen von 7,800' bis nahe an 15,000'hoch in die Wolken: hier herrscht lauter Felsennatur, und die Extreme der nördRch-
sten Klimate sind hier ver- treten; die Felsenklippen sind mit ewigem Schnee und Eis bedeckt, von de- nen nicht selten ungeheure Schneeraassen (Lawinen) donnernd herabstürzen. Die Hochthäler und Gründe zwischen den Schneeber- gen sind mit Eisfeldern (Gletschern) gefüRt, die nicht von oben, sondern aus ihrer innern Masse her- aus wachsen (nachdem der geschmolzene Schnee in ihre Spalten gedrungen) und oft eine Breite von 1 Stunde, eine Länge von 4 Stunden und eine Mäch- tigkeit von 50—100' ha- ben, meist etwas schräg liegen, und an den Abhän- gen des Bodens herabglei- ten; Geschiebe und Fels- biöcke, die von den Ber- gen herabgefallen sind und den Bewegungen der Glet- scher folgen, haben sich an den Thalseiten derselben aufgehäuft und bRden lange Hügelreihen, die man Mo- ränen nennt. Die zwei grossp Alpenzüge, welche WaRis umschliessen, sind die wahren Niederlagen dieser merkwürdigen Eisgefllde, deren ganze Masse in der Schw'eiz sich auf nahe an 70 Qu.-Meilen belaufen mag. Am bekanntesten ist der Rhonegletscher und das Eismeer im Chamounythal, 5,700' hoch. Die Mittelalpen liegen unter der Schneelinie, von der Grenze des Baumwuchses, 5,500' bis 7,800', und prangen mit den kost- barsten Alpenpflanzen und den höchsten Viehweiden. Die Nieder- oder Voralpen liegen zwischen 2,000 und 5,500', und tragen die schönsten Alpenwälder und die niederen Viehweiden. Alle übrigen Berggruppen bis 1,500' gelten jenen Kolossen gegenüber als Hügel. Zwischen den Alpen öffuen sich die reizendsten und fruchtbarsten Thäler, mit dem schwersten Erdreich; tiefer im Gebirge bedeckt aber nur eine dünne, magere Erd- schicht, die oft aRer Kultur trotzt, die dürren Felsen. Der Jura zieht sich längs der Westgrenze hin, ist rauh, reich an Eisenerz, mit hohen Tpnenwaldern bedeckt, erreicht aber nirgends die Schneegrenze. Seine höchsten Spizen sind der Dole, der Monteneuve, Chasseral, und die Hasen- matte; 12 Pässe stellen über ihn die Verbindung mit Frankreich her. Ebenen, und zwar von geringer Ausdehnung, sind nur Im N. und W. des Landes. In den Kantonen Zürich und Luzern finden sich weite Thäler mit |
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2 33. — Schweiz und Liechtenstein.
geräumigen Feldern, und je weiter nach Norden senkt sich das Land all- mählig in sanften Hügelreihen und wellenförmigem Boden ab. Die höchst romantische Gestaltung der Schweiz, durch welche sie das Ziel zahlloser Reisenden geworden, wird durch viele grosse und kleine malerische Bergseen noch verschönert, die mit den rei- zendsten Ufern umgeben, auf der Nordseite der Alpen ein anderes Niveau gegen das Meer, als auf der Südseite haben, und dort zwischen 1,134 und 2,522', im Süden nur zwischen 636' und 874' über dem Adriatischen Meere liegen. Die grössten der- selben sind: der Genfer- See, der Neufchateler, Bie- ler, .Murten, Thuner, Brien- zer, Sempacher, Vierwald- städter, Zuger, Züricher, Wal- lenstädter, Boden- und Lu- ganer - See. Die Thäler sind trelflich bewässert; vier Hauptflüsse strömen von den Alpen: Rhein, Rhone, Tessin und Inn; kleinere Flüsse sind: Aar, Tbur, Murg, Sitter, Emmen, Wiger, Reuss, Limmat u. a. Unter den zahl- reichen Wasserfällen, wel- che die meisten derselben bil- den, sind zu erwähnen: der Rheinfall bei SchalThausen,
der Staubbach bei Lauterbrunnen, der Reichenbach bei Bern, der Giessbach am Brienzer See etc.; und von Kanälen zu bemerken: der Molliser Ka- nal im Kanton Glarus, der Lintkanal zwischen dem VVallenstädter und Züricher See, der Kanal la Sarra zwischen dem Genfer und Neufchateler See etc. — Das Klima der Schweiz ist im Ganzen sehr angenehm und gesund, aber bei der verschiedenen Meereshöhe der Bodenlläche sehr un- gleich, und die mittlere Temperatur im Allgemeinen geringer, als sie der geographischen Breite nach sein sollte. In den eigentlichen Alpen herrscht fast immer strenge, rauhe Luft und schneidende Kälte, in den Voralpen, Ebenen und Thälern ist die Temperatur mild., erquickend; über den Kan- ton Tessin breitet sich schon italienischer Himmel. Am nördlichen Ufer des Genfersees ist Weinbau, während in den höheren Gebirgsthälern des Kantons Bern, unter gleicher Breite, kaum Getreide und Kartolfeln reif werden. Die senkrechte Erhebung des Landes lässt in vielen Gegenden, in kurzen Zwischenräumen hinter einander, die brennende Hitze des Som- mers, die gemässigte Wärme des Frühlings und den strengen Frost des Winters empfinden und an den Gewächsen wahrnehmen, überall aber äus- sert sich die herrlich balsamische Bergluft wohlthätig auf Menschen und Thiere, und die Bewoh- ner des Landes sind, -------------------------
mit Ausnahme weniger Thäler, in Wallis etc., wo der Kretinismus sehr häufig ist, meist kräftig, gesund und
wohlgebildet. Die Wind e sind ungemein
wechselnd; bemer- kenswerthe Winde sind die Bise, von 0. oder NO., und der Föhn, von S. oder SW., welch letzterer sehr warm ist u. plötzliches Thau- w^etter bringt. Die Ein- theilung des Landes in Kantone und die Grösse und Zahl der Einwoh- ner derselben siehe un- ter „Religionsverschie- denheit".
llas Volk. — Be- völkerungs verhält - nisse, Stammver- schiedenheitjVolks- charakter. — Die Zahl
der Bewohner der Schweiz beliefsich nach dem Census von 1850 auf 2,390,116, die ab- solute Bevölkerung auf 2,392,740 Seelen, darunter waren 2,161,590 anwesende Bürger in ihren eigenen Kantonen, 157,382 in andern als ihrem eigenen Kan- ton gezählte Bürger, und 72,506 Bürger der Schweiz ausserhalb derselben. Nach der Zählung vom Dec. I860 beträgt die Gesammtbevölkerung der Schweiz 2,534,242 Seelen. Der Abstammung nach gehören 1,800,000 Schweizer dem Germanischen, der Rest dem Romanischen Stamme an, und von letz- terem sind 600,000 Franzosen (in den Kantonen W'aadt, Genf u. Neuenburg, dann theRweise in WaRis, Freiburg und Bern), 140,000 Italiener (in Tessin und einem kleinen Theil von Graubünden), und 45,000 Romanen oder Ladiner (die einen Dialekt des ItaRenischen, richtiger ein verdor- benes Latein reden, in einem Theile von Graubünden). — Die Schweizer sind ein Menschenschlag von kräftiger Gestalt und Sinnesart, und ziem- lich treu haben sie bis jetzt ihren ursprünglichen und eigenthümlichen Charakter behauptet, mit dem sie unerschütterlich an ihrem Vaterlande und den Gewohnheiten ihrer Vorfahren hangen. Ueberau herrscht bei ihnen lebhafte Theilnahme an dem Gemeinwesen; Treue und Redlichkeit, |
Biedersinn und Freimuth sind alte Tugenden der Schweizer, wenn auch nicht selten durch egoistische Einflüsse mehr oder weniger schattirt. Liebe zum Vaterlande wurzelt tief in jedes Schweizers Herz, und das Schweizer-
Heimweh ein sprüchwörtlich gewordenes Leiden der Al- pensöhne im Auslande. Am reinsten haben sich die Tu- genden der alten Helvetier in den höheren Alpenthälern erhalten; in den Luzerner und Berner Hirtenthälern bis nach Solothurn und Schwyz zeigt sich noch der reinere grössere Stamm der alten nordischen Völker; weniger ist diess der Fall in SL Gallen, Appenzell und im Aargau. Ihrer Schönheit wegen be- rühmt sind die Weiber im Berner Oberland, im HasR- thal etc. — Die deutsche Sprache ist in aRen Kantons, mit Ausnahme von Tessin, W'aadt, WaRis, Neuenburg und Genf, Staats- und Ge- schäftssprache ; in Waadt, Wallis, Genf und Neuenburg wird französisch, in Tessin italienisch, in Graubünden romanisch und welsch (ladi- nisch) gesprochen. Man zählt 35 Hauptdialekte des Deut- schen; in allen macht die starke Aspiration des R u. Ch, und die harte Aussprache des G in der Mitte der Wörter die Sprache etwas rauh klingend. Jeder Kanton, jede Stadt, jedes Thal hat besondere Eigen- thümlichkeiten der Sitten, Sprache und Tracht. Mannigfaltig ist beson- ders die Tracht der Weiber; reizend namentlich die der Berner Land- mädchen.
KeligionsVerschiedenheit, kirchliehe Verhältnisse. — Dem Bekenntnisse nach theilt sich die Bevölkerung der Schweiz in Pro- testanten (Reformirte) und Katholiken, die sich in den einzelnen Kan- tons 1850 folgendermassen vertheilen: (siehe (Uu Tabelle auf der folgenden Seile.) Im Dec. 1860 umfasste die Eidgenossenschaft 1,483,298 Reformirte, 1,040,469 Katholiken, und 10,475 Angehörige anderer christlichen Kirchen u. Juden. — Die katholische Kirche steht unter 5 Bischöfen, dem Bischof von Basel (der zu Solothurn residirt, und dessen Sprengel die Kantone Luzern, So- lothurn und Zug, so wie den katholischen Theil der Kantone Bern, Aar- gau, Thurgau und Basel umfasst), von Lausanne (zu Freiburg, dessen Sprengel den Kanton Freiburg und den kalholischen Theil der Kantone Waadt, Genf und Neuenburg) begreift, von Sitten (für den Kanton Wallis), von St. Gallen (für den katholischen Theil von St. Gallen und für die Kan- tone Schwyz, Uri und
— Unterwaiden), und von
Chur (für die Kan- tone Graubünden und Tessin).
Geistige Kultur, Unterrichtsanstal- ten. — Künste und Wissenschaften haben
in den Theilen der Schweiz, welche einer freieren Geistesbewe- gung zugethan waren, von jeher tüchtige Pfle- ge gefunden, und die literarische Kultur des Landes hat immer mit der Deutschen gleichen Schritt gehalten. Für Volksbildung ist in neueren Zeiten, na- mentlich seit Pestaloz- zi, in der Schweiz sehr viel geschehen. Zahl- reiche, meist trelflich eingerichtete Institute sind über das ganze Land zerstreut und widmen sich der Er- ziehung und aRgemei- nen Bildung. DieLand- schulen, in so gros- ser Zahl sie auch bestehen, bedürfen noch sehr der Nachhülfe und Ver- besserung. Universitäten bestehen 3, zu Basel (gestiftet 1459), zu Zürich (gest. 1833), und zu Bern (gest. 1834); dann eine Eidgenössische polytechnische Schule; ausserdem befinden sich Akademien in Genf und Lausanne, und Gymnasien in den meisten Kantonhauptstädten. In Brieg und Luzern bestehen jesuitische Erziehungsanstalten und in Freiburg ein stark besuchtes JesuitenkoRegium. Die von Pestalozzi zu Yverdon ge- gründete Lehranstalt besteht noch, und ebenso die bekannte Fellenberg- sche Erziehungsanstalt in Hofnyl. Im Kanton Bern allein bestehen 223 Elementarschulen, die von nahe an 90,000 Kindern besucht werden. Im Kanton Thurgau, der nur eine Bevölkerung von 89,000 Seelen hat, be- trägt der zinsfragende Schulfond allein 1,500,000 Frcs. Fast in allen Zweigen des Wissens haben sich Schweizer ausgezeichnet; berühmt sind die Namen Rousseau, Deluc, Decandolle, Haller, Lavater, Bodmer, Gessner, Hottinger, Hirzel, Hess, Joh. v. Müller, Schulthess, Troxler, Nägeli, Pesta- lozzi, Usteri, Tschudi u. v. a., der Namen der alten Zeit zu geschweigen. |
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2 33. — Schweiz und Liechtenstein.
Flächeninhalt in Qu.-Meil.
nach Dnfonr, nach Gross,
Bevölkerung;,
absolute, 1850.
Bern.............................
Zürich ..........................
Lnzern ..........................
Uri ..............................
Schwyz .........................
ünterwalden ob dem Wald )
ünterM'alden nid dem Wald 5
Glarus...........................
Zug..............................
Freiburg .........................
Solothurn .......................
Baselstadt > ....................
Baselland 5 ....................
Schaffhausen ...................
.Appenzell, Ausser-Khoden ) ..
Appenzell, Inner-Rhoden 5 ■•
St. Gallen ......................
Granbünden ....................
Aargau ..........................
Thurgau ........................
Tessin ...........................
Waadt ..........................
Wallis ...........................
Neuenbürg ......................
Genf .......................... .
458,301
250,698
132,843
14,505
44,168
13,799
11,339
30,213
17,461
99,891
69,674
29,698
47,885
35,300
43,621
11,272
169,625
89,895
199,852
88,908
117,759
199,575
81,559
70,753
64,146
123,0
30.2
22,6
19,r
16,t
8,4
5.0
12.5
4,4
29,t
13,T
0,7
7,9
5,6
4,4
3.1
36,7
125„
25.3
18,1
53.6
57,5
80,3
14,5
3.2
403,769
243,928
1,563
12
155
16
12
26,281
125
12,133
8,097
24,083
38,818
33,880
42,746
42
64,192
51,853
107,194
66,984
50
192,223
430
64,952
34,212
Bern .......
Zürich.......
Luzern .....
Altorf .......
Schwyz .....
Samen ......
Stans .......
Glarus ......
Zug..........
Freiburg -----
Solothurn
Basel .......
Llestal .....
Schaffhausen
Trogen .....
Appenzell .•
St. Gallen ••
Chur .........
Aarau .......
Frauenfeld ■•
Lugano .....
Lausanne ...
Sitten (Sion)
Neuenburg
Genf .........
Bern .........
54,044
6,690
131,280
14,493
41,013
13,783
11,327
3,932
17,336
87,753
61,556
5,508
9,052
1,411
875
11,230
105,370
38,039
91,096
21,921
117,707
6,962
81,128
5,570
29,764
27,558
17,040
10,068
2,112
5,432
3,402
1,877
4,082
3,302
9,065
5,370
27,313
3,032
7,070
2,611
1,516
11,234
6,183
4,657
3,444
5,142
17,108
2,926
7,727
31,238
Physisch-teclinisehe Kultur. — Landbau und Viehzucht bilden Haupterwerbsquellen der Bewohner, und obwohl nach der Lage des Lan- des ein geregelter .Acker- bau fast unmöglich scheint, ist derselbe dennoch in einem sehr gedeihlichen Zustande. Nirgends ver- steht man besser sich nach der Beschalfenheit des Kli- ma's, nach der besondern Lage, oder nach den un- terscheidenden Eigen- schaften der verschiede- nen Bodenarten zu rich- ten als hier, und es gibt vielleicht kein einziges Land auf der Erde, wo die Vortheile des Acker- baues sich bemerklicher machen, als in der Schweiz. Die Bodenfläche umfasst annähernd 11,076,806 Ju- chert Land, und zwar:
Ackerland 1,615,000; Wiesland 1,768,360; Reb- land 68,366; Waldungen
1,980,000; Weiden 2,200,000, u. au unfrucht- barem Boden, Gewässern, Strassen etc. 3,445,080 Juchert, Die jährliche Getreideernte, die den Bedarf des Landes übrigens nicht deckt, und eine noch jährliche Einfuhr von IV4 Mill. Malter verlangt, beträgt auf den 1,615,000 Juchert im Durchschnitt 3,325,070 Malter, oder 2,2 Malter per Juchert. Der Ertrag von Kartofl'eln wird auf circa 6 MiH, Malter ge- schätzt ; die Weinernte auf 654,000 Saum (durchschnittlich auf 9,6 Saum per Juchert) angechlagen, wovon die Waadt 30, Zürich 28, Thurgau 8 Prozent, den Rest die andern Kantons liefern. Der Wein ist vortrefflich, namentlich der Ryffwein (Vin de Vaux) und Vin de la Côte am Genfer- See, und die von Magnes und Amagnes in Wallis. Obst gedeiht herrlich, besonders Kirschen, Wallnüsse, Kastanien, und im Süden Feigen und Man- deln, Der Tabaksbau wird besonders im Kanton Freiburg und Waadt bei Murten, Avenches, Yverdon, dann in Puschlav, bei Mendrisio, Lugano, Brissago etc, betrieben; der Seidenbau bei Bellinzona, Lugano, Melano, Stabbio, Chiasso, S. Leonard und Monthey (Wallis), Wallenstadt etc. — Den Hauptreichthum des Landes bildet übrigens die Viehzucht, Man schätzt den ganzen Viehstapel der Schweiz, dessen Werth auf 140 Mill, Eres, angeschlagen wird, auf 882,000 Rinder, 81,500 Pferde, und nahe an 1 Mill, Schafe und Ziegen. Im Sommer weiden die Heerden an den kräu- terreichen Gebirgsabhängen und ziehen sich allmählig immer höher von Alp zu Alp; der Senter begleitet sie mit seiner Familie, Eine. Sennerei hat 20-60 Kühe; auf der Alp bereitet man die trefi"Hchen, in ganz Europa bekannten Käse, von denen die von Wädenschwyl im Kanton Zürich, von Glarus, von Graubünden, v on Sitten, von dem Bagnetliale in Unterwallis, vom Ursermthale im Kanton Uri, vom Kanton Freiburg, wo sich Gruyères befindet, und von den Kantonen Solothurn, Luzern, Basel und Neuenburg im Handel die geschätztesten sind, Ueberall, wo der Ackerbau Neben- sache ist, wird die Alpenwirthschaft als Hauptnahrungszweig betrieben, wie in den Kantonen Uri, Schwyz, Unterwaiden, Glarus, Graubünden, Ap- penzell, Wallis, Bern, Luzern, St, Gallen etc. Wo keine Rinder mehr hin- gelangen können, weiden Schafe und Ziegen. Am meisten blüht die Schafzucht in Solothurn; Pferde, gross, schwer und dauerhaft, zieht das Berner Oberland, Freiburg und Schw^yz; Esel und Maulesel sind in grosser Zahl in M'allis und Tessin. Der Waldwirthschaft wird neuerer Zeit grosse Aufmerksamkeit gewidmet; der jährliche Holzertrag wird auf; 890,000 Klafter geschätzt. Die Jagd ist immer noch lohnend, doch nimmt das gewöhnliche Hochwild immer mehr ab; die Jagd in den höhe- ren Alpen wird vorzüglich auf Gemsen, auf Wölfe, Bären, Luchse, Dachse, Geier, Adler, Auer- und Birkhühner gemacht. Die Flüsse und Seen sind reich an trefflichen Fischen, die Gebirgsbäche besonders an Forellen; die Blaufellchen und Gangfische des Bodensees sind berühmt, und im Genfer- See die Lachsforellen, die bis 50 Pfund schwer vorkommen. Die Bie- nenzucht wird überaR betrieben. — So reich auch die Schweiz an |
Mineralien ist, so be- schränkt ist der Berg- bau, und der Mineralab- bau nur im Bern'schen Jura (Oelsberg, Lacelies, Winkel), im nördlichen Simmen- und Frutigenthal, bei Lutry, in Wallis (Ein- fischthal, Turtman, Riddés, Martigny), in Bünden (bei Chur, AI waschein, Tiefen- kasten, Monstim, Ferrera, Scarl), am Mürthen, bei Utznach, Sargans und Mörschwyl, von einiger Bedeutung.
Von grosser Wichtig- keit ist die Industrie. Bereits bestehen eine .Men- ge (1,600) von Fabriken
und Manufakturen im Lande, die gegen 250,000 Menschen beschäftigen, aber sehr ungleich ver- theilt sind. Am gewerb- fleissigsten sind die west- lichen und nördlichen Kan- tone. Die Linnen-, Baumwollen- u. Wol- lenweberei und Spin- nerei wird vorzugsweise in den Kantonen St. GaHen, Thurgau, Zürich, Glarus, Zug, Aargau^ Luzern, Bern, Freiburg u. Basel, spora- disch nur bei Schaffhausen, Chur, Samen, Orbe u. Bière betrieben; die Seid en- weberei ist in den Kantonen Basel und Zürich zu Hause, sporadisch nur im Aargau, Kanton Zug, bei Brunnen, Gersau, Rotzloch, Arbon und Herzogen- buchsee; die Stickerei ist in den Kantonen Appenzell Und St. GaRen, auch im Simmenthai von Wichtigkeit; die Spitzenklöppelei hat ihren Hauptsitz im Kanton Neuenburg (la Chaux de Fonds, Locle), in Chateau d'Oex und in Cortébert; die Uhrmacherei im Jura, von Pruntrut bis Brassus, im Kanton Genf, bei Lausanne, Murten, Schwarzenburg, Erlach, Nidau, Thun, Rubigen, Solothurn; die Stroh- und Rosshaarflech- terei im Aargau bei Wohlen, Seengen, und einzelnen Gegenden im Lu- zern'schen und Freiburg'schen, und die Holzschnitzerei und Par- quet erie bei Meyringen, Brienz, Interlaken, Thun, im Waliiï; bei Brieg und Monthey, dann bei Aigle, Altorf, Wolfenschiessen und Luzern. Am ausgezeichnetsten durch ihre Industrie sind die Städte Genf, Basel, Zürich, St. Gallen, Winterthur, Bern, Gersau, Herisau, Glarus, Chaux de Fonds und Locle, —
Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel der Schweiz ist trotz der Terrainschwierigkeiten und trotz der Ungleichheit der von den verschiedenen Staaten erlassenen Reglements, von grosser Bedeutung. Der Gesammthandel mit Frankreich, dem Zollverein, Oesterreich und Italien wurde 1853 auf 755 MiR. Eres, angeschlagen. Da eine amtliche Ermittelung des Waarenwerthes in der Schweiz nicht stattfindet, beruht diese Zifi-er nur auf Privatschatzung, Für 1855, wo die eidgenössischen Zollregister zu Grunde liegen, bewegte der Handel:
Einfuhr. Ausfuhr. Durchgang,
Vieh ........."""r.."'''.';";!.'............-stuck 150,557 .......... 88,045 .......... 68,607
Waaren nach Werth verzollt .......... Prcs. 1,031,215 ...... 5,163,697 ........ 1,073,696
Waaren nach Gewicht verzollt ... Centner 10,128,894 ...... 1,489,514 ........ 530,020
Die wichtigsten Artikel bei der Einfuhr waren (nach Centnern): rohe Baumwolle (238,962), Getreide und Hülsenfrüchte (2,384,846), Kaff'ee und Surrogate (164,4o9) Mehl (239,186), Salz (345,186), Wein in Fässern (264,370), Zucker (234,113 Centner); die wichtigsten Artikel bei der Aus- fuhr waren (nach Centnern): Baumwollengarn (19,354), Baumwollenwaa- ren (150,576), Getreide und Hülsenfrüchte (42,149), Käse (130,922), Ma- schinen (32,889), Seide und Seidewaaren (39,078), und Uhren aller Art (1,538 Centner). Den grössten Antheil an dem Handel nehmen die Städte: Basel Solothurn, Chur, Genf, Zürich, Luzern, Schaffhausen, St. GaHen, Altorf, Rorschach, BeRinzona, Lugano und Olten. Bern, Zürich und Lu- zern sind die drei grössten Niederlagen für den inneren Handel; Basel und Genf dienen als Niederlagen für den äusseren Handel, so wie die Mehrzahl der bedeutenderen Städte der Kantone Zürich, Glarus, Appenzell- Ausserrhoden, St. GaRen, Aargau und Neuenbürg. An Kommunikations- |
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33, — Schweiz und Liechtenstein.
iiiitteln ist in der Sdiweiz kein Mangel; an Kantonalstrassen hat :die Schweiz bereits 3,000 Kilometer; Dampfschiffe durchfahren die bedeuten- deren Seen des Landes in allen Richtungen, und trotz der Terrainschwie- rigkeiten sind bereits alle bedeutenderen Städte des Landes unter sich und mit dem Auslande durch 97 Meilen Eisenbahnen verbunden. —
Münzen, Maasse, Gewicht, — Das französische System bildet die Grundlage. Gesetzlich ist nur die Silberwährung adoptirt. Man rechnet nach Franken. Der Frank wird in 100 Rappen getheilt (der alte abgeschaffte Schweizerfrank hatte gegen 40 Kreuzer Werth). Der Fuss = 3 Decimeter; der Stab hat 4 Fuss; die Ruthe 10 Fuss = 3 Meter. Die Schweizer Stunde hat 16,000 Fuss = 4,800 Meter. Der Juchert = 400 Qu.-Ruthen (40,000 Qu.-Fuss) = 30 Aren oder 1,^0803 preuss. Mor- gen. Die .Maas (le pot) = IV2 Liter. Der Saum = 1,5 Hektoliter oder 2,18.34 preussische Eimer. Das Pfund = V2 Kilogramm, ist gleich dem deutschen Zollpfund.
Iter Staat. — Staatsverfassung und Staatsverwaltvxng. — Die Schweiz bildete von 1815 an, wo nach dem Sturze Napoleons der Wiener Kongress die alten Zustände wieder herzustellen suchte, unter dem Titel ,,Helvetische Eidgenossenschaft" einen Staatenbund von 22 sou- veränen Kantonen, dem von den europäischen Staaten ewige Neutralität zugesichert wurde. Die oberste Bundesbehörde war die „Tagsatzung", welche aus den Gesandten der 22 Kantone bestand, sich jährlich in einem der 3 Vororte Bern, Luzern und Zürich, nach 2 Jahren wechselnd, ver- sammelte und von dem Präsidenten des jew'eiligen Vororts präsidirt wurde. Die Tagsatzung verfügte über Krieg, Frieden, Btuidnisse, Handels- verträge, überhaupt über innere und äussere Sicherheit der Eidgenossen- schaft, und die Organisation der Kontingentstruppen. Kein Kanton durfte einseitig Verbindungen mit auswärtigen Staaten anknüpfen, welche dem Ganzen oder einzelnen Kantonen nachtheilig werden konnten, und Strei- tigkeiten zwischen den Kantonen sollten an das eidgenössische Recht ver- wiesen und durch ein selbstgewähltes Schiedsgericht auf friedlichem Wege ausgeglichen werden. Dem Range nach folgten die Kantone in nachstehender Ordnung: 1) die Vororte:
Zürich (vereinigt seit 1351), Bern (seit 1353), Luzern (1332); 2) die Ur- kantone: Uri, Schwyz, Un- terwaiden (seit 1308 und 1315); 3) die späteren äl- testen Kantone: Zug (1352), Glarus (1352); 4) die alten Kantone: Frei- burg (1481), Solothurn
(1481), Schaffhausen (1501), Basel (1501), Ap- penzell (1513); 5) die neuen Kantone: St. Gallen, Thurgau, Aargau, Waadt, Graubünden, Tessin (alle seit 1798 und 1803); 6) die neuesten Kantone: Wallis, Genf, Neuenburg, (1815). — Die Wiederher- stellung des aristokra- tisch-oligarchischen Regi- ments sagte den Schwei- zern, wie die Vorfälle der nächsten 15 Jahre bewie- sen, nicht zu, und sie be- nutzten die Bewegung, welche 1830 durch Europa
ging, die meisten Kantonalverfassungen in demokratischem Sinne umzu- gestalten und Baselland trennte sich von Baselstadt. Die feindlichen Elemente bekämpften sich ununterbrochen. Durch jesuitische Ränke und auswärtige Einflüsse bildeten sogar zuletzt die 7 Kantone Luzern, Schwyz, Uri, Unterwaiden, Zug, Wallis und Freiburg einen „Sonderbund", der im Nov. 1817 mit Waffengewalt vernichtet ward, und klug benützten die Schweizer die Stürme des Jahres 1848, um sich neu zu konstituiren: Neuenburg entzog sich der preussischen Herrschaft, und unterm 12, Sept. |
1848 ward die neue Bundesverfassung von der damaligen Tagsatzung angenommen.
Die oberste Gewalt des Bundes wird durch die Bundesver- sammlung ausgeübt, welche aus dem Nationalrath und dem Stände- rath besteht. Der Zweck des Bundes ist Behauptung der Unabhängig- keit des Vaterlandes nach Aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Be- förderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. — Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt,-der Familie oder Personen, Besondere politische Bündnisse zwischen den Kantonen sind untersagt. Dem Bund allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, Bündnisse und Staatsverträge mit dem Auslande einzugehen. Es dürfen keine Militärkapitulationen abge- schlossen werden; der Bund ist nicht berechtigt, stehende Truppen zu halten; jeder Schweizer aber ist wehrpflichtig, und die Militärorganisation des Heeres ist Bundessache. — Der Nationalrath wird aus Abgeord- neten des schweizerischen Volkes, auf je 20,000 Seelen ein Abgeordneter, gebildet; Amtsdauer 3 Jahre. Nach der bisherigen Bevölkerung zählt der- selbe 120 Mitglieder. Der Ständerath besteht aus 44 .Mitgliedern (2 aus jedem Kanton). Beide Räthe versammeln sich jährlich einmal zur ordentlichen Sitzung. Für Bundesgeseize und BundesbeschlUsse ist die Zustimmung beider Räthe erforderlich. — Die oberste vollziehende und leitende Behörde ist der aus 7 Mitgliedern bestehende Bund esra th mit 3jähriger Amtsdauer (und den Departements für Politik; Inneres und Bauwesen; Justiz und Polizei; Militär; Finanzen; Handel und Zölle; Post- wesen), und die Bundeskanzlei. Die Ausübung der Rechtspflege, soweit sie Bundessache ist, handhabt ein B und es g eri cht aus 11 Mitgliedern, das von der Bundesversammlung auf 3 Jahre gewählt wird. Für Beur- theilung von Straffällen, als Hochverrath, Verbrechen gegen das Völker- recht etc., wird ein Schwurgericht gebildet.
Finanzwesen. — Die Finanzen des Bundes sind ungemein geord- net, und der finanzielle Zustand der einzelnen Kantone ein sehr günsti- ger; nur wenige haben Schulden, viele dagegen, wie Bern, Zürich u. a., besitzen ein beträchtliches Kantonalvermögen. Die Staatsabgaben sind nirgends drückend, bedeutender dagegen die Gemeindesteuern in einzel- nen Kommunen. Durch die neue Verfassung wurden dem Bunde, statt der unsichern Matrikularbeiträge der einzelnen Kantone, eigene Einkünfte geschaffen; Hauptquellen derselben sind die Zölle und Posten. — Nach dem Budget für 1856 wurden die Einnahmen mit 16,250,000, die Aus- gaben mit 16,083,000, der Ueberschuss mit 167,000 Frcs. berechnet. Im Jahr 1857 betrugen die Einnahmen 15,686,000; 1858: 17,478,549 und 1859: 18,999,538 Frcs.; die Ausgaben dagegen 1857: 15,206,000; 1858: 10,343,795, und 1859: 19,698,235 Frcs. In dem Jahr 1857 stellte sich ein Ueberschuss von 480,000, 1858 von 1,134,753, im Jahr 1859 aber ein Defizit von 698,697 Franken heraus, — Die Gesammtschulden des Bundes, die wesentlich nur durch Aktiverw'erbungen kontrahirt wur- den, wurden Ende 1857 auf 661,742 Frcs. berechnet, das reine Aktiv- vermögen des Bundes dagegen zu derselben Zeit auf 10,919,516 Frcs.
Heerwesen. — Die Schweiz hat keine stehende Armee, dagegen ist jeder waffenfähige Schweizer militärpflichtig. Die allgemeine Wehr- pflicht beginnt mit dem 20. und endet mit dem vollendeten 44. Lebens- jahre, Von Jugend an gewöhnt mit Feuerwaffen umzugehen, erfolgt das
militärische Einschulen der Rekruten stets in wunder- bar kurzer Zeit, und spä- ter genügen Uebungen von wenigen Tagen, die Sache frisch zu erhalten. Das Bundesheer besteht: 1) aus dem Bundes-Auszuge, der Mannschaft von 20— 34 Jahren, zu 3 Prozent der Bevölkerung gerech- net; 2) der Reserve, der aus dem Bundes-Auszuge ausgetretenen .Mannschaft von 34—40 Jahren, zu IV2 Prozent der Bevölke- rung, und 3) der Land- wehr, der gesammten waf- fenfähigen Mannschaft bis zum 44. Jahre, welche nicht im Bundes-Auszuge oder in der Reserve dient. Nach dem Geschäftsbericht des Militär - Departements besteht die eidgenössische Armee aus ^79,087 Mann Auszug, 43,227 Mann Re- serve, und 57,416 Mann Landwehr, im Ganzen aus 179,730 Mann, die in In- fanterie, Kavallerie, Ar- tillerie und Genie formirt sind. Auszug und Reserve sind jeden Augenblick mobil zu machen. Die Artillerie ist vortrefflich und hat eine entschiedene Ueberlegenheit an Scharfschützen; sie besteht aus 50 Batterien (35 Kanonenbatterien, 6-, 8- und 12pfündig; 3 Haubitzbatterien, 24pfündig; 4 Gebirgsbatterien und 8 Raketenbatterien), mit 274 bespannten Geschützen; ausserdem sind für 12 Positionskompagnien 202 Geschütze bereit. - Standarte und Flagge der Schweiz siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 2, Fig. 56. |
Bromme's Iland-.Vtlas. — Schweiz etc. b.
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2 33. — Schweiz und Liechtenstein.
Ci.
rescliichte» -- Liechtenstein, das Ideiiiste aller deutschen Füstenthümer, gehörte bis zu Ende des 17. Jahrhunderts unter dem Na- men der „unmittelbaren Grafschaft Vadutz und Herrschaft Schellenberg" den Grafen von Hohenembs. Im Jahr 1690 erkaufte es Fürst Job. Adam Andreas, der letzte Sprosse der karolingischen Linie des im 13. Jahrhun- dert entstandenen Hauses Liechtenstein, dessen Grossvater Karl bereits Troppau und Jägerndorf in Schlesien erworben hatte. Nach dem Tode desselben kamen alle Majoratsbesitzungen und auch diese Länder an den Fürsten Anton Florian, von der gundakar'schen Linie, 1712, der Yadutz und Schellenberg zu dem Fürstenthum Liechtenstein vereinigte und, 1713, persönlich Sitz und Stimme im Reichstag erlangte, welches Recht 1723 auch auf seine Nachkommen überging. Im Jahr 1772 entstanden aber- mals zwei Linien: die Franz'sche und KaiT'sche, von welchen die erstere das Fürstenthum erhielL Unter Napoleons Gewaltherrschaft musste Liech- tenstein, ungefragt und ohne unterzeichnet zu haben, dem Rheinbunde bei- treten. Mit dem Entstehen des Deutschen Bundes wurde auch Liechten- stein in denselben aufgenommen, und erhielt bereits im Jahre 1818 vom Fürsten selbst eine landständische Verfassung.
»as liand. — Das Fürstenlhum Liechtenstein, im 0. der Schweiz, zwischen 4705'-470 18' NBr. und zwischen 2706'—27» 18' OL. gelegen, wird im N. und 0. von Tyrol (Kreis Vorarlberg), im S. und W. von der Schweiz (im S. von Graubünden, im W. von St. GaRen) begrenzt, be- steht aus den beiden Herrschaften Vadutz (südlicher Theil) und Schellen- berg (nördlicher Theil des Fürstenthums), und umfasst einen Flächenraum von 2,9 Ou.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 7,150 Seelen, hat mithin 2,460 Einwohner auf 1 Qu.-Meile. Das Land ist gebirgig, von den Alpen erfüllt, die im Angsthorn 7,900, im Kimberspitz 7,500' aufsteigen, und wird von dem Rheine, der Sarnina, welche der 111 zufliesst, und mehreren Bächen bewässert. Der Boden ist fruchtbar, erzeugt Getreide, Flachs, Wein und Obst, und hat noch viel Holz. Das Klima ist gemässigt, in den hohen Gebirgen etwas rauh, im Rheinthal mild. Die Mediatbesitzun- gen des Fürsten: die Herzogthümer Troppau und Jägerndorf in Oesterr. und Preuss. Schlesien, und zahlreiche Herrschaften und Güter in Oester- reich, Mähren, Schlesien, Böhmen, Ungarn, Steyermark und Sachsen, um- fassen mehr als 104 Qu.-Meilen mit fast 600,000 Einwohnern.
»as Volii. — Die Bewohner des Fürstenthums Liechtenstein, 7,150 Seelen, sind Deutsche alemannischen Stammes und katholischer Religion, die in 1 Marklflecken (Liechtenstein oder Vadutz, dem Hauptort, mit 1,230 Einw)., 9 Dörfern und 5 Schlössern (darunter SeheI- lenberg) leben. Die jährliche Bevölkerungszunahme wird auf l,i, Pro- zent geschätzt. Landwirthschaft ist die Haupterwerbsquelle der Be- wohner: Acker- und Flachsbau, Obst- und Weinbau (besonders nach dem Rhein zu), vorzügliche Rinderzucht, sind die im Lande gepflegten Zweige der Landwirthschaft. Gute Viehweiden und Waldungen finden sich in Menge. Die gewerbliche Thätigkeit beschränkt sich auf Baumwoll- spinnerei und Holzarbeiten, und findet in der benachbarten Schweiz Ab- satzorte für ihre Erzeugnisse. — Die Mediatbesitzungen des Fürsten zäh- len eine Bevölkerung von 600,000 Seelen in 24 Städten, 2 Vorstädten, 25 Marktflecken, 756 Dörfern, 29 Herrschaften, 46 Schlössern, 11 Klöstern und 124 Meiereien. Die Sekundogenitur oder das Karl'sche Majorat, wei- ches ausser andern die Herrschaften Grossmeseritsch und Zhorz umfasst, hat 60,000 Einwohner. |
»er .Staat. — Seit dem 9. Nov. 1818 hat Liechtenstein eine landständische Verfassung. Die Abgeordneten, aus der GeistRch- keit und Landmannschaft bestehend, versammeln sich in einer Kammer. Das Fürstenthum partizipirt in der Deutschen Bundesversammlung mit beiden Lippe und Reuss, W^aldeck und Hessen-Homburg, an der Curiat- stimme auf der 16. SteRe, hat aber im Plenum seine besondere Stimme. In den mittelbaren Gütern ist der Fürst Vasall von Oesterreich, und wegen Troppau und Jägerndorf Oesterreichischer und Preussischer Standesherr.
Oberhaupt des Staates ist der Fürst (gegenwärtig Fürst Johann, geb. 5. Okt. 1840, der seinem Vater, dem Fürsten Aloys Joseph, am 12. Nov. 1858 succedirte). Die Regierung ist erblich nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealfolge im männlichen Stamme des fürstlichen Hauses Liechtenstein. Der Fürst gehört mit seiner Familie der römisch- katholischen Kirche an und residirt gewöhnlich zu Wien. Sein Titel ist : „Souveräner Fürst von Liechtenstein, Herr zu Nikolsburg, Herzog zu Troppau u. Jägerndorf, Graf zu Rietberg etc.", mit dem Prädikat „Durch- lauchL" — Das Wappen ist ein rother quadrirter Schild mit einge- pfropfter Spitze und einem Mittelschilde, der Gold und Roth quergetheilt ist, wegen Liechtenstein. Das erste Feld im Hauptwappen, der schwarze Adler im goldenen Felde, ist das Wappen von Schlesien; das zweite ist ^as Sächsische Hauswappen; das dritte, Silber und Roth die Länge ge- theilt, ist das Wappen von Troppau; das vierte Feld hat die silberge- krönte schwarze Harpye von Vadutz; die eingepfropfte Spitze, im blauen Felde ein goldenes Jägerhorn, ist das Wappen von Jägerndorf. Das Wap- pen ist mit einem Fürstenhute gekrönt und von einem Fürstenmantel umflogen. —
Die Staatsverwaltung wird im Namen des Fürsten von der fürstlichen Hofkanzlei (welche ihren Sitz in Wien hat) als oberster Behörde geleitet; bei dieser befindet sich ein Appellations- und Kri- minal-Oberger'cht als zweite Gerichtsinstanz. Die innere Ver- waltung des Fürstenthums wird von dem fürstlichen Regierungs- amte zu Vadutz besorgt, an dessen Spitze ein Landesverweser steht, unter dessen Oberleitung ein Adjunkt die Justiz in erster Instanz zu pflegen hat. Oberste Gerichtsinstanz ist das k. k. österr. Oberlandes- gericht zu Innsbruck. Gesetze für Liechtenstein sind meistens die Oester- reichischen. — Unbeschadet der landesherrlichen Hoheitsrechte ist Liech- tenstein dem österreichischen Systeme der Zölle, Staatsmonopole, Verzeh- rungssteuer und Stempeln beigetreten. Untersuchungen wegen Gefälls- übertretungen führen Oesterreichische Beamte und die ZoR- und Steuer- ämter sind gemeinschaftlich. Oesterreich besoldet und beeidet die Zoll- beamten. Die Jahreseinkünfte werden nach .Abzug der Auslagen den fürstlichen Kassen zugewendet; auch verbürgt Oesterreich ein jährliches Reineinkommen von 2 fl. für jeden Kopf der Bevölkerung. Die Posten werden von Oesterreich besorgt. Bezüglich der Münze bedient man sich der Oesterreichischen. Maasse und Gewichte des Fürstenthums sind die Wiener.
Die Staatseinnahmen belaufen sich auf 55,000 fl. C.M.- die Staatsausgaben betragen ebensoviel (die Einkünfte der fürstl. Mediat- besitzungen in Oesterreich, Preussen und Sachsen betragen jährlich 1,400,000 fl.; die Einkünfte des Karl'schen Majorats werden auf 300,000 fl. geschätzt). Eine eigentliche Staatsschuld hat Liechtenstein nichL
Das Bundeskontingent zählt 64 Mann im Hauptkontingent, die zur Reserve-Division gehören, und 28 Mann in Reserve und Ersatz. Die Truppen sind als Scharfschützen organisirt. Die Ergänzung erfolgt durch Stellung mit gestatteter Stellvertretung, und durch freiwilligen Eintritt. Die Dienstzeit währt 6 Jahre. — Landesfarbe ist Roth und Blau.
9» Fürstentbuin liiecbtensteln. |
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(■"escliiclite. — Die Mark Brandenburg, das Land zwischen der Elbe und Oder, ist das Stammland der Preussischen Monarchie. Wäh- rend und nach der Völkerwanderung wurde der in 5 oder 6 Zupanien oder Gaue geschiedene Landstrich von slavischen Völkern (den Wenden) be- wohnt, als deren früheste man die Semnonen betrachtet, auf welche die Wilzen, Luititier, Rhedarier und Heveller folgten, deren Hauptort das be- festigte Brannibor war, nach welchem man später das Land benannte, das im J. 917 von Kaiser Heinrich L und den nachfolgenden deutschen Kaisern erobert, zum Christenthum bekehrt, und durch Mark- oder Grenz- Grafen regiert wurde. Markgraf Albrecht, der Bär, aus dem Hause An- halt (Askanien), erhielt im J. 1133 von Kaiser Lothar, dem Sachsen, die Mark Brandenburg, die man nachmals zum Unterschiede der jenseits der Elbe gelegenen Alten oder Altmark, die Neue Mark nannte, erbhch, und ist der erste eigentliche Markgraf von Brandenburg. Er bezwang die Wenden in der Mark gänzlich, gründete im J. 1157 Berlin, und mit ihm begann die Reihe der Askanier (so genannt nach ihrer auf dem W'olfs- berg bei Aschersleben gelegenen, alten anhaltinischen Stammburg Askania), die im J. 1317 ausstarben. Ihnen folgten vom J. 1324 bis 1373 in der Regierung der Mark Brandenburg die Fürsten aus dem bayerischen Hause, die aber die Mark wieder abtreten mussten, weil Kaiser Karl der IV. (aus dem Hause Luxemburg) dieselbe seinem Sohne Wenzel verlieh. Unter den Markgrafen Wenzel und Sigismund bReb die Mark von 1373 bis 1415 bei dem Hause Luxemburg, letzterer aber, der inzwischen Deutscher Kaiser geworden war, trat die Mark Brandenburg 1415 an den Burggrafen von Nürnberg, Friedrich VL, aus dem Hause Hohenzollern, erblich ab und verlieh ihm dazu noch die Kurwürde. Dieser nannte sich von nun an Friedrich L, Kurfürst von Brandenburg, und ist der Stammvater der Brandenburg-preussischen Regenten aus dem Hause HohenzoRern. Der achte Nachfolger desselben, also der neunte Kurfürst dieses Hauses, Johann Sigismund, welcher von 1608 bis 1619 regierte, war Schwieger- sohn und zugleich Vormund und Erbe des blödsinnigen Herzogs von Preussen, Albert Friedrich, der zu Königsberg residirte, und vereinigte deshalb, beim Tode des letzteren, im J. 1618, das Herzogthum Preussen mit der Mark Brandenburg. — Fernere Geschichte des Landes, der jetzigen Preussischen Provinz Brandenburg, siehe: „Preussischer Staat", Taf. 28. — »as liaml. — Die Preussische Provinz Brandenburg, zwi- schen 510 25'—530 23' NBr. und zwischen 28» 55'—33" 50' OL. gelegen, wird im N. vom Grossherzogthum Mecklenburg und der Provinz Pommern, im 0. von den Provinzen Posen und Schlesien, im S. von Schlesien, dem Königreich Sachsen und der Provinz Sachsen, im W. von der Provinz Sachsen und Anhalt begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 734,14 Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung (1855) von 2,254,305 Seelen, (mitbin von 3,076), 1858 von 2,329,996 Seelen, hat mithin gegen 3,175 Seelen auf 1 Qu.-Meile. — Die Provinz in ihrem jetzigen Bestände, auf beiden Seiten der Oder, Spree und Havel gelegen, umfasst den grössten Theil der alten Mark Brandenburg, mit Ausnahme der Altmark und eines geringen Theils der Neumark. Die Mark Brandenburg zerfiel aber früher in die für sich bestehende Neu mark und die Kur mark, welch letztere wiederum in die Altmark (die jetzt einen BestandtheR der Provinz Sachsen bildet), die Uckermark, die Mittelmark, die Vormark oder Priegnitz und die Herrschaften Beeskow und Storkow geschieden wird. W^as die Provinz im Nordwesten durch die Altmark verlor, ist ihr im Osten und Süden durch einzelne Kreise, Aemter und Ortschaften der früheren Kön. Sächsischen LandestheRe, namentlich der Niederlausitz, ersetzt worden. In administrativer Beziehung zerfällt die Provinz gegenwärtig in zwei Regierungsbezirke, die zusammen 33 Kreise mit 138 Städten, 27 Flecken, 3,088 Dörfern, 922 Vorwerken und Höfen, 569 Kolonien und Weilern, 2,140 einzelne Etablissements etc., im Ganzen 6,864 Wohnplätze mit 550,229 Gebäuden enthalten und zwar:
Oärttuöenöurg.
Hand-Atlas. Taf. 34. |
Regierungsbezirk. |
Areal in <Ju.-.M. |
Bevolk. 1855. |
Bewohn, a. 1 Qu.M. |
Kreise. |
Städte. |
Hauptort. |
Einwohner. |
|
382,51 351,„ |
1,343,651 910,654 |
3,510 2,600 |
16 17 |
72 66 |
|
40,617 31,599 |
|
Frankfurt ... |
|
734,14 |
2,254,305 |
3,076 |
33 |
138 |
|
438,961 |
Das Land ist fast vöRige Ebene, in den Marschgegenden frucht- bar, sonst ÜberaR dürrer Sand, zum Theil morastig, wie an den Ufern der Warthe und Oder und in dem grossen Spreewalde (im Regierungs- Bezirk Frankfurt), einem Bruche der von zahlreichen Armen der Spree durchflössen und stark bewaldet ist. Der Bruch ist 6 MeRen lang und IV2 Meilen breit, wird von hunderten kleiner natürlicher Kanäle, an welchen Mühlen aller Art stehen, und von kleineren mit der Spree sich vereinigenden Gewässern durchschnitten, ist voll hochstämmigen Laub- holzes, mit fetten Wiesen, Hutungen, aber wenigen Getreidefeldern unter- mischt, birgt ausser Wiidpret eine Menge Kraniche, Schwäne, schwarze und bunte Störche, und ist eine in Deutschland in seiner Art einzige romantisch-schöne Gegend. An den Ufern der andern Flüsse sind meistens hochstämmige Nadelwaldungen. Ein einziger Höhenzug zieht sich unter dem Namen Flemming von Wittenberg über Baruth nach Frankfurt. |
Bromme's Hand-AUas. — Brandenburg.
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34. — Brandenburg.
In diesem Zuge sind: der Hagelsberg bei Beizig 700', der Golmberg bei Baruth 550', die Höhen von Köpenilc, der Kronsberg 340', der Arnimsberg 250', die Dub er o w b erge bei Fürstenwalde 440', der Weinberg bei Buckow 300'hoch. Der Hauptstrom des Landes ist die Oder, die hier den Bober, die Neisse, die Warthe mit der Netze, und die Welse aufnimmt. Zwischen Wriezen und Oderberg bildet sie einen grossen Bogen, der durch den Oderkanal jetzt abgeschnitten ist. Zwischen beiden ist der Oderbruch. Im nordwestl. Theile ist die Elbe, welche die Stepenitz und die schiffbare Havel mit derNuthe, Spree und Dosse aufnimmt. Die Uker fliesst nach Pommern in's Stettiner Haff; und im S. ist ein Theil der Schwarzen Elster. Die in Mecklen- burg entspringende Havel breitet sich nach Aufnahme der Spree zu einem wahren See aus. Das Land hat viele Seen; die bedeutendsten sind, ausser den Havelseen: der Lychen- und Templiner-See, der Werbellin-, der Lange- und Wolziger-, der Sc h armu tzel-, Reetz-, Ruppinsche-, der Soldin-See etc.; Kanäle sind in grosser Zahl vorhanden; zu bemerken sind von diesen: der Finow- Kanal, der die Oder und Havel, der Mü 1 Ir os ergraben oder Fried- rich-Wilhelms-Kanal, der die Oder und Spree verbindet, der Rup- piner-Kanal, zwischen der Havel und dem Ruppinersee, und der grosse II Meilen lange Hauptkanal, mit dem 3 Meilen langen kleinen Kanal, der zwischen der grossen Krümmung der Havel bei Oranienburg und Friesack eröffnet ist etc. —
Das Volk. — Die Bevölkerung der Provinz Brandenburg be- lief sich im Jahre 1852 auf 2,205,040 (1,107,694 männl., 1,097,346 weibl.) Seelen; 1855 war die Bevölkerung bereits auf 2,254,305 gestiegen, und 1858 belief sich dieselbe auf 2,329,996 Seelen. Die Zahl der Familien belief sich (1852) auf 439,080, die der bestehenden Ehen auf 364,734. Die Zahl aller Geburten betrug 85,100 (43,848 Knaben, 41,252 Mädchen), die der Todesfälle 62,613 (32,661 männl., 29,952 weibl.), worunter 3,752 Todtgeborene. Von den Bewohnern der Provinz lebten 1,010,928 in den Städten, 1,194,112 auf dem platten Lande. Hauptstadt der Provinz ist Potsdam, mit 40,617, Reichshauptstadt Berlin, mit 438,961 Einwoh- nern. — Der Abstammung nach sind die Meisten der Einwohner der Provinz Deutche, niedersächsischen Stammes; Obersachsen sind die Be- wohner des südlichsten Theils von Brandenburg. Dem slavischen Volks- stamme gehören die sorbischen Wenden am unteren Laufe der Spree in der westUchen Lausitz an. Romanischen Ursprungs sind die, jetzt völlig germanisirten Franzosen (Hugenotten), die hier eine Freistatt fan- den. Juden sind überall im Lande zerstreuL Die Märker, die Be- wohner Brandenburgs, sind im Allgemeinen ein ehrliches und strebsames Geschlecht, bedächtig im Handeln, mit frischen Sinnen, gutem Witz und Verstand, voll von Talent und gediegenem Ernst für Wissenschaft und Kunst, doch häufig, vorzugsweise der Berliner, in Eigendünkel verfallen. Dem kirchlichen Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern der Provinz (Ende 1858) 2,258,929 der Evangelischen, 41,205 der Römisch- katholischen, 97 der Griechisch-katholischen Kirche an, 25 sind Menoniten, 2,481 Mitglieder der freien Gemeinde, 12 Muhamedaner und 27,247 Israe- liten. — Die Evangelische Landeskirche ist unirt; das gemeine Recht derselben beruht auf der Konsistorialordnung von 1573 und der Kirchen- ordnung von 1540. Der evangelische Oberkirchenrath zu Berlin hat aRe, die innere Einrichtung der evangelischen Kirche betreffenden Sachen selbstständig, nur dem Könige verantwortlich, zu bearbeiten und zu verwalten. Die Kirche selbst steht unter dem Konsistorium zu BerHn, welches das gesammte evangelische Kirchenwesen in rein geist- Hcher Beziehung wahrzunehmen hat. Ihm beigeordnet sind General- superintendenten, welche für die Richtigkeit und Reinheit der Lehre der Geistlichen, die Ordnung und Würde des öffenüichen Gottesdienstes etc. zu sorgen haben. Die Zahl der Kirchen und Prediger beider evan- gelischer, wie der vereinigten Konfessionen und der Brüdergemeinden, unter den 77 Superintendenten belief sich (1852) auf 2,320 Kirchen und Bethäuser (und zwar 1,052 Mutterkirchen, 1,142 Tochterkirchen, und 126 gottesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte), und 1,243 GeisUiche (1,230 ordinirte Prediger und 13 Katecheten etc.). Die kirch- lichen Verhältnisse der Alt-Lutheraner sind durch das Patent vom 23. Juli 1845 geordnet. Sie stehen unter 1 Superintendentur, die dem Oberkirchen-Kollegium der lutherischen Kirche in Preussen zu Breslau untergeordnet ist. Die geistlichen Angelegenheiten der freien Gemeinden werden von den Regierungsabtheilungen des Innern wahrgenommen. Die katholische Kirche steht unter dem exemten (d. i. dem päpstlichen Stuhl unmittelbar unterworfenen) Bis- .thum Breslau, und dem fürstbischöflichen Delegat zu Berlin. Sie besitzt 25 Parochial-Mutter- und Tochterkirchen und 7 andere gottes- dienstliche Versammlungsorte, 17 Pfarrer und 13 Kapläne und Vikare. Die Griechen haben 1 gottesdienstliches Versammlungshaus im Regie- rungs-Bezirk Potsdam. Die Kultusangelegenheiten der Juden sind durch Gesetz vom 23. Juli 1847 geordnet; sie sind in Judenschaften (Sy- nagogengemeinden) vereinigt und besitzen 68 Synagogen im Lande. — Die geistige Bildung steht in der Provinz Brandenburg auf hoher Stufe der VoRkommenheit, und nicht nur Elementarkenntnisse, sondern auch wissenschaftliche Bildung ist allgemein verbreitet. — Kleinkinder- bewahranstalten bestehen 78, Taubstummenanstalten 2, Blindenanstalten 1; Waisenhäuser in Berlin (9), in Potsdam und Frankfurt; Rettungs- häuser für verwahrloste Kinder 7; Elementarschulen 2,891, mit 4,091 Lehrern und Lehrerinnen, und 305,568 Schülern und Schülerinnen; Mittel- schulen für Söhne 80, mit 368 Lehrern und 17,990 Schülern; Töchterschulen 122, mit 806 Lehrern und Lehrerinnen und 21,954 Schülerinnen. Semi- nare zur Bildung von Lehrern und Lehrerinnen bestehen 4, mit 283 Zög- lingen, und an Lehranstalten für den gelehrten Unterricht: 3 Progymna- sien mit 59 Lehrern und 439 Schülern, und 17 Gymnasien mit 282 Lehrern und 4,879 Schülern. Von Universitäten besteht eine zu Berlin, gestiftet 1809, mit 93 Professoren und 60 Dozenten und (1856/57) 2,276 Sludenten. Als fördernde Anstalten sind mit der Universität verbunden: 1 theologisches und 1 philologisches Seminar, 1 Bibliothek, 1 botanischer Garten, 2 naturhistorische und 4 medizinische Sammlungen, 13 klinische Anstalten, 2 mathematische, astronomische, physikalische und chemische Sammlungen und Institute, und 1 Kunst- und Münzkabinet. An theolo- gischen Lehranstalten besteht zu Berlin 1 evangelisches Domkandidaten- Alumnat, und zur Ausbildung von Philologen für den höheren Lehrerberuf, ein Seminar für gelehrte Schulen. An Lehranstalten für Erwerb und |
Verkehr bestehen: 23 höhere Bürgerschulen mit 258 Lehrern; zahlreiche Gewerbeschulen, 1 Baugewerbschule zu Potsdam, 1 Baugewerbeschule i zu Berlin, und ebendaselbst 1 technisches Gewerbinstitut mit 11 Lehrern. Land- und forstwissenschaftliche Lehranstalten sind: die Akademie des Landbau's zuMöglin, die höhere Forstlehranstalt zu Neustadt-Eberswalde, | die Schäferlehranslalt zu Frankenfelde, die k. Landesbaumschule zu Pots- dam, mehrere landwirthschaftliche und Ackerbauschulen, und das Berg- ; eleveninstitut zu Berlin. Handlungslehranstalten sind zu Berlin, Frank- ' furt etc.; Bildungsanstalten für Wundärzte, ein pharmazeutisches Institut, i und 1 Thierarzneischule sind zu Berlin, Hebammen-Lehranstalten sind 3 i im Lande. Für miUtärische Bildung bestehen: die allgemeine Kriegschule, und die Artillerie- und Ingenieurschule zu Berlin, 2 Divisionsschulen zu Potsdam und Frankfurt, das Hauptkadettenhaus und das Seekadetten- institut zu Berlin; ausserdem noch mehrere andere Militärschulen. — Hülfs- anstalten für Wissenschaften und gelehrte Gesellschaften und Vereine be- stehen in Menge; um deutsche Literatur hat sich die Provinz Branden- burg, als Mittelpunkt der Monarchie, grosse Verdienste erworben, und auch i die Tagesliteratur ist hier mehr als irgendwo vertreten; von Zeitungen I und Zeitschriften erscheinen allen 199. Buch- und Nolendruckereien be- stehen 127, Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen 185, und Leihbiblio- i theken 147. Die Kunst wird ausserordentlich gepflegt, und die k. Aka- demie der Künste, die k. Bauakademie, die Kunst- und Gewerbeschule, das Musikinstitut der Hof- und Domkirche, und die Singakademie, sämmt- lich in Berlin, erfreuen sich eines grossen Rufes. Kunstvereine bestehen mehrere; unter den Museen und Gemäldegallerien zeichnen sich die könig- lichen Museen in Berlin vorzüglich aus, und unter den vielen Theatern nehmen die königl. Theater zu Berlin, Potsdam und Charlottenburg die erste Stelle ein. —
Die physische Kultur ist in fortwährendem Steigen; mehr als ein Drittel der Bevölkerung ist mit dem Landbau beschäftigt. Die Bauern sind überall freie Grundbesitzer. Die Zahl aller in der Pro- vinz befindlichen Landbesitzungen beläuft sich auf 151,826, worunter 2,152 Güter mit mehr als 600 Morgen Areal; 1,882 mit 300 bis 600 Morgen; 48,216 mit 30 — 300; 40,832 mit 5 — 30, und 58,744 Be- sitzungen mit unter 5 Morgen. Die Dreifelderwirthschaft ist am allge- meinsten; hier und da auch Schlagwirthschaft und Koppelwirthschaft. Von der 15,776,900 Morgen umfassenden Oberfläche des Landes werden ^ 6,446,896 als Ackerland, 152,479 als Gärten, Weinberge und Obstanlagen, 1,263,543 als Wiesen, 986,688 als beständige Weide, 3,465,008 Morgen als Waldungen benutzt; 3,462,286Morgen sind unkultivirtes Land. Der Acker- bau wird sorgfältig betrieben, obwohl im Ganzen Brandenburg nur einen mittelmässigen Getreideboden hat. Der Weizenbau ist in der Uckermark am ausgebreitetsten; Roggen, Gerste und Hafer werden überaH gebaut; Kartoffelbau ist in allen Theilen des Landes zu finden; Gemüsebau wird vorzugsweise in einigen Gegenden des Spreewaldes, in Wusterhausen und um Berlin betrieben; bei Teltow Rübenbau. — Runkelrüben für die Zuckerfabrikation werden in Menge gebaut, und von HandelspOanzen vor- zugsweise Raps, Waid, Kümmel, Kleesamen zum Färben, Hopfen und Tabak. Der eigentliche Gartenbau wird in der Nähe aller grossen Städte schwunghaft betrieben; der Obstzucht und Obstveredlung grosse Aufmerk- samkeit gewidmet, und überaR sind die Landstrassen mit Obstbäumen bepflanzt. Der Weinbau wird bei Potsdam, Guben und Züllichau gepflegt und umfasst im Ganzen etwas über 4,000 Morgen. Der Graslandbau ist von Wichtigkeit; der Kultur der Weiden wird immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt, doch werden dieselben mehr zur Heuerwerbung als zur Ab- hütung benutzt. Die Forstkultur wird rationeU betrieben; Nadelholz herrscht vor, und deckt den Bedarf hinreichend. Die Viehzucht mehrt sich mit jedem Jahre. Der Viehstapel belief sich 1855 auf 193,531 Pferde (einschliesslich der Füllen), 618,605 Rinder (mit Inbegriff des Jungviehs), ' 2,343,969 Schafe (darunter mehr als drei Viertel veredelt), 110,644 Ziegen, und auf 285,255 Schweine. Hühner, Enten und Tauben sind ÜberaR, und Gänse und Truthühner werden in grossen Heerden gehalten. Die Bienen- zucht und der Seidenbau ist unbedeutend. Die Jagd ist immer noch von Wichtigkeit, und ein ziemlicher Wildstand vorhanden. Die Fischerei in den Flüssen, Seen und Teichen des Landes ist von grosser Bedeutung, besonders der Lachs- und Aalfang, die Karpfenzucht, und der Fang der Maränen. — Der Bergbau ist, andern Provinzen der Monarchie gegen- über, von nur untergeordneter Bedeutung. An Eisenerz lieferte der Brandenburg-preussische Hauptbergdistrikt 1855 auf 20 Werken 19,144 Tonnen; der Hüttenbetrieb erzeugte auf 127 Hütten gegen 1 MiUion Cent- ner an Roheisen, Eisengusswaaren, Stabeisen, Schwarzblech, Eisendraht, Stahl etc.; Kupfererz wird nirgends gewonnen, doch bestehen 11 Hütten- werke, die jährlich über 15,000 Centner an grober Kupferwaare er- zeugen. Für Braunkohlengewinnung bestehen 81 Werke, die jährlich über 1,600,000 Tonnen zu Tage fördern. Torf wird in verschiedenen Theilen das Landes gewonnen. Sahnen bestehen 2, die jährlich 1,600 Lasten weisses Kochsalz produziren. - Förderungsmittel der physischen Kultur des Landes sind: das Landes-Oekonomie-Kollegium zu Berlin; die kur- und neumärkische Landschaft (ein Kredit-Institut); die KreditgeseU- schaft „Ceres" zu Berlin (mit einem Betriebskapital von 3 Mill. Thlr., seit 1857); die Rentenbank; zahlreiche landwirthschaftliche Vereine und Versicherungsanstalten etc. — Die gewerbliche und Fabrik-Indu- ' strie ist in steteni Fortschreiten begriffen. In mechanischen Künsten i und Handwerken sind 142,888, in Fabrikationsanstalten und Fabrikunter- nehmungen 93,338 Personen beschäftigt. Die Leinenmanufaktur wird i in den Kreisen Prenziow, Templin, Angermünde, Teltow, Jüterbogk, Rup- pin etc. im Regier.-Bez. Potsdam, und im Kreise Sorau, im Reg.-Bez. i Frankfurt, am lebhaftesten betrieben. Fabriken für leinene Zeuge be- ' stehen 71; Meister, welche in Leinen und Halbleinen gewerbsweise ar- ' beiteten, zahlt man 4,946, und Webstühle sind 6,594 gewerbsweise, 26,144 ais Nebenbeschäftigung im Gange; Stück- und Garnbleichereien bestehen 8. Die Baumwollen-Industrie hat sich ungemein verbreitet, und ! die bedeutendste Baumwollenweberei zeigt sich in Berlin, Zinna, Spandau, Jüterbogk, Bernau, in den Kreisen Sorau, Luckau und Lebus. Die Zahl der Webstuhle übersteigt bereits 4,000; Fabriken für baumwoRene Stoffe bestehen 62. ^ In der SchafwoH-Industrie hat das Maschinengespinnst das Handgespinnst fast ganz verdrängt. Maschinenspinnereien für Streichgarn bestehen 572, für Kammgarn 16. Der Hauptsilz der Wollenweberei ist in Berlin und in der Niederlausitz. Gewerbsweise gehende Webstühle für Wolle und Halbwolle zählt man 8,775; Tuchfabriken 288, andere |
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34. — Brandenburg.
Fabriken für wollene Zeuge 68, Sliawlfabriken 5, Teppiclifabriken 10, Walkmühlen 117, Dampfwalkereien 15, Appretur-, Press-, Scheer- und Walkanstalten 337. Die Strumpfweberei kommt immer mehr in Anwen- dung; Webe- und Strickstühle sind bereits gegen 250 aufgestellt; Fabriken für Strumpfwirkerei bestehen 18. Die Industrie in Seide beschäftigt 2,841 Webstühle; Fabriken für seidene und halbseidene Zeuge bestehen 56; Seiden-Moulinagen-, Haspel- und Zwirn-Anstalten, sind 13, und Seiden- färbereien 15 im Lande. Posamentirwaarenfabriken zählt man 36, Fabriken für Zwirn-, Strick-, Stick- und Nähgarn 20, Färbereien (mit Ausnahme der Seidenfärbereien) 172, Zeugdruckereien 50, Wachstuchfabriken 12, Papiermühlen und Fabriken 29, Kartonnagefabriken 40, Steinpappe- und Papiermache-Fabriken 17, Gummiwaarenfabriken 5. Die Leder-Industrie, besonders in Sohlleder ist in Berlin, Potsdam, Brandenburg und Prenz- low am bedeutendsten; für Weissgerberei, Corduan- und Safflanbereitung und Perchament leistet Berlin das meiste. Leder- und Lederwaaren- fabriken bestehen 54; Lohmühlen 110; in Lederarbeiten, namentlich Handschuhen, Sattler- und Riemerarbeiten, und lackirtem Leder zeichnet sich Berlin und Brandenburg aus; Leimsiedereien sind 30 im Lande. Die Industrie in Holz ist von grosser Bedeutung: die schönsten Tischler- arbeiten kommen aus Berlin; Wagenfabriken zählt man 17. Lebhaften Schiffbau betreiben an der Oder: Frankfurt; an der Havel: Potsdam, Bran- denburg und Havelberg; an der Spree: Berlin. Tabaksfabriken bestehen 112, Zuckerfabriken und Raffinerien 19, Stärkefabriken 33, Watten- fabriken 32, Wachsbleichen und Wachswaarenfabriken 8, Chokoladen-, Kaffeesurrogat-, Cichorien- und Senffabriken 26, Seifen-, Licht- und Oel- fabriken 57. Bierbrauereien sind 677, Branntweinbrennereien 653, Essigsiede- reien 39 im Lande. Die Industrie in Mineralstoffen ist ziemlich bedeutend. Es bestehen 33 Eisenwerke mit 5 Hochöfen, 19 Frischfeuern, 14 Puddlings-, 15 Schweiss-, 27 Kupel- und 10 Flammöfen; 3 Drahtwerke, 2 Stecknadel- fabriken, 2 Sensenhammer, Ketten- und Ankerschmieden, 8 Eisenguss- und Blechwaarenfabriken, 1 Stabeisen- und 8 Blechwalzwerke, 3 Stahl- waarenfabriken, 6 Kupferhämmer, 2 Messingwerke, 42 Maschinenfabriken, 18 Glashütten, 6 Glasschleifereien, 4 Porzellanfabriken, 40 Fabriken irde- ner Waaren und 55 chemische Fabriken; 146 Kalkbrennereien, 1,110 Zie- geleien und 85 Theeröfen. — Der Handel ist von grosser Wichtigkeit; der Binnenhandel ist ungemein lebhaft, und hat seine Hauptbetriebs- stätten in den Märkten und Messen. Bedeutende Wochenmärkte, die den Austausch der Produkte des Landes gegen die gewerblichen Erzeugnisse der Städte vermitteln, werden in Berlin, Brandenburg, Kottbus, Frank- furt Landsberg a. d. W. abgehalten; Jahrmärkte in aRen Städten und Marktflecken, so wie in vielen Dörfern; Wollmärkte in Berlin, Landsberg und Frankfurt. Drei Messen, die mehr für den auswärtigen Handel sind, werden zu Frankfurt a. d. 0. abgehalten. Der auswärtige Handel ist von grosser Bedeutung, erstreckt sich über alle mögliche Natur- und Industrie- Erzeugnisse, und werden die Einfuhren von den Ausfuhren bedeutend über- schritten. Die Haupthandelsplätze sind Berlin und Frankfurt, ausser- dem sind aber noch 48 Handelsplätze und Orte, wo Spedition und Handel betrieben werden im Lande. Die Binnenschifffahrt auf den Flüssen Brandenburgs ist nicht unansehnlich; die Länge der schiff- und flössbaren Wasserstrassen beträgt 272 .Meilen; Flussschiffe zählt die Provinz 3,573, mit einer Tragfähigkeit von 92,966 Lasten (ä 4,000 Pfd.), und einer Be- mannung von 7,710 Schiffern. Treffliche Strassen und Eisenbahnen unterstützen den Handel wesentlich; Staats-Chausseen durchziehen 188, Privatstrassen 92 Meilen die Provinz, und von Eisenbahnen ver- binden: die Berlin-Stettiner-Bahn, und die Bahnen: Berlin-Frankfurt-Kreuz, Frankfurt-Sorau-Kohlfurt, Berlin-Jüterbogk, ßerlin-Potsdam-Brandenburg- Magdeburg, Berlin-Wittenberg, und Kottbus-Goyatz alle Theile des Landes. Eine Handelsbörse besteht zu Berlin; ebendaselbst das Haupt-Comptoir der p reussischen Bank, und Kommanditen derselben zu Frankfurt a. d. 0. und Landsberg a. d. W.; ferner zu Berlin: die Bank des Kassen- vereins die Disconto-Gesellschaft, der Berliner Bankverein, die Waaren- kreditgesellschaft und mehrere Handelsversicherungsgesellschaften. Han- delskammern bestehen zu Berlin und Kottbus. Ueber Münzen, Maass und Gewicht, siehe Text zu „Preussen", Taf. 28. —
l»er Staat. — Brandenburg, das Stammland der Preussischen Monarchie, bildet eine besondere Provinz derselben, deren innere Ver- waltung ein, dem Ministerium des Innern untergeordnetes Ober-Präs i- dium zu Potsdam leitet. An der Spitze der 2 Regierimgsbezirke Pots- dam und Frankfurt, in welche die Provinz geschieden ist, stehen Kreis- regierungen, und an der Spitze der 33 Kreise, in welche diese Re- gierungsbezirke zerMlen, Landrathsämter. Bezüglich der Polizei- verwaltung nimmt der Polizeipräsident von Berlin, dem die Ge- schäfte der höhern Sicherheitspolizei unter Oberleitung des Ministeriums des Innern zustehen, eine besondere Stellung ein, da er ermächtigt ist Verfügungen zu erlassen, denen alle Polizeibehörden des Landes Folge zu leisten haben. Der Ober-Präsident hat die Verwaltung aller Angelegenheiten, welche die Gesammtheit der Provinz betreffen, die Oberaufsicht über die Ver- waltung der Regierungen, der Provinzialsteuerdirektionen und der General- kommissionen zur Regulirung gutsherrlich-bäuerlicher Verhältnisse, und die Stellvertretung der obersten Staatsbehörden in besonderem Auftrage Und bei ausserordentlicher Veranlassung. Die Regierungen zerfallen in mehrere Abtheilungen (Potsdam in 4, Frankfurt in 5) die zum Theil wiederum in besonder« Sektionen geschieden sind, und ihr Wirkungs- kreis erstreckt sich auf alle Gegenstände der innern Provinzialverwaltung, welche zum Ressort der Ministerien der auswärtigen, geistlichen, Unter- richts- und Medizinalangelegenheiten, der landwirthschaftlichen Angelegen- heiten, des Innern, des Kriegs, der Finanzen, für Handel, Gewerbe und öffenHiche Arbeiten gehören. Die Landrathsämter ressortiren un- mittelbar von den Regierungen. Die Amtsverrichtungen derselben um- fassen alle ihren Kreis betrell'ende Gegenstände der Administration, so Wie die Stadt-, Land- und Gewerbepolizei, und sind dem Landrath in dieser Beziehung sämmtliche Orts- und Kommunalvorsteher der Städte (mit Ausschluss derer, wo eigene Polizeidirektionen bestehen), so wie die Schulzen und Richter der Dörfer untergeordnet. Die örtliche Poli- zeiverwaltung wird von den nach den Vorschriften der verschiedenen Kommunalverfassungen der Ortschaften dazu bestimmten Beamten im Namen des Königs geführt, und diese sind zugleich verpflichtet die ihnen von der Staatsbehörde in Polizeiangelegenheiten ertheilten Anweisungen zur Ausführung zu bringen. — Die Justizverwaltung wird durch un- abhängige, keiner andern Autorität, als der des Gesetzes, unterworfene |
Gerichte im Namen des Königs ausgeübt. In der ganzen Provinz gilt das preussische Recht. Der Grundsatz der Oeffentlichkeit ist verfassungs- mässig gewährleistet; in Strafsachen insbesondere muss der Fällung des Unheils bei Strafe der Nichtigkeit ein mündliches öffentliches Verfahren vorangehen. Die oberste Leitung und Beaufsichtigung der Justizverwaltung steht dem Justizministerium zu. Höchste Gerichtsinstanz in Civil- und Strafrechtssachen ist das Obertribunal zu Berlin. Gerichte zweiter Instanz sind die App ella tions gerichte zu Berlin (Kammergericht) und Frankfurt, und Gerichte erster Instanz die Kreis- und Stadt- gerichte (zusammen 29), zu denen noch als Gerichte erster Instanz 44 Gerichtskommissionen, 5 Gerichtsdeputationen und 7 Schwurgerichte kommen. — Zum preussischen Landtag sendet die Provinz für das Herrenhaus 15, für das Haus der Abgeordneten 36 Mitglieder zur Präsen- tation; von den Städten sind im Herrenhause: Berlin, Potsdam, Branden- burg und Frankfurt vertreten. — Zur Wahrung der Provinzialinteressen bestehen Provinzialstände, deren Wirksamkeit durch die Verordnung vom 1. Juli 1823 bestimmt ist. In der Provinz, die aus der Kurmark (einschliesslich der sonst zur Provinz Sachsen gehörigen Altmark), der Neumark (einschliesslich der jetzt zu Pommern gehörigen Kreise Dram- burg und Schiefelbein und einiger Ortschaften des saatziger Kreises) und der damit verbundenen Nied eri ausi tz besteht, zählt die Provinzial- v er Sammlung 71 Mitglieder, von denen 5 auf die theils mit Viril-, theils mit Kollektivstimmen versehenen Standesherren, 31 auf die ge- wählten Abgeordneten der Ritterschaft, 23 auf die gewählten Abgeordneten der Städte (darunter 8 Städte mit 10 Virilstimmen, 2 zwischen 4 Städten alternirende, und 10 Kollektivstimmen, an welchen 126 Slädte theil- nehmen), und 12 Mitglieder auf die gewählten Abgeordneten der Land- gemeinden kommen. Für die Bezirke bestehen Bezirkskommissionen, die über alle gegen das Verfahren und die Entscheidungen der Ein- schätzungskommission angebrachten Beschwerden und Reklamationen ent- scheiden; und gegen deren Entscheidung kein Rekurs stattfindet; und für die einzelnen landräthlichen Kreise in den Regierungsbezirken bestehen Kreisstände, deren Verfassung auf der Kreisordnung vom 17. Aug. 1825 beruht. Sie bestehen aus den 3 Ständen: den Rittergutsbesitzern, den Vertretern der Städte, und den Vertretern des platten Landes und der Landgemeinden. Alle 3 Stände bilden auf den Kreistagen nur eine einzige Versammlung, in welcher der Landrath den Vorsitz führt. Die Kreisstände sind ermächtigt zu gemeinnützigen Einrichtungen und Anlagen, welche im Interesse des gesammten Kreises beruhen, so wie zur Besei- tigung eines Nothstandes Ausgaben zu beschliessen und die Kreiseinge- sessenen dadurch zu verpflichten; können zu diesem Zwecke über die jährlichen Nutzungen vorhandener Kreiskommunalfonds und über die er- sparten Revenuen disponiren, und in deren Ermangelung mit Genehmigung der Regierung die Kreiseingesessenen zu Beiträgen und Leistungen heran- ziehen. — Die Gemeindeverfassung Brandenburgs beruht auf der Städteordnung vom 30. Mai 1853, und dem Gesetze über die Landgemeinde- Verfassung vom 14. April 1856. Für die Finanz Verwaltung sind die Regierungen, die Provinzialbehörden, und haben nicht nur, wie in den andern Provinzen der Monarchie, die Verwaltung der direkten Steuern, Domänen und Forsten, sondern auch die Provinzialverwaltung der indi- rekten Steuern. Unter der Regierung von Potsdam stehen 14 Kreiskassen, 13 Domänen-Pachtämter, 12 Domänen-Rentämter, 4 Domänen-Polizeiämter, 1 Oberforstmeisterei, 5 Forstinspektionen, 3?" Oberförstereien und 20 Forst- kassen, so wie 3 Haupt-Zoll-, und 5 Hauptsteuerämter; unter der Regierung von Frankfurt: 16 Kreiskassen, 48 Domänen-Pachtämter, 18 Domänen- Rentämter, 1 Oberforstmeisterei, 4 Forstinspektionen, 31 Oberförstereien, 20 Forstkassen, so wie 5 Hauptsteuerämter. Für Berlin sind die Behörden für indirekte Steuern unmittelbar dem Finanzministerium untergeordnet. — Für rein militärische Angelegenheiten der Provinz sind: das Kommando des Gardekorps zu Berlin (1. Garde-Division zu Potsdam, 2. Garde- Division zu Berlin) und das Kommando des IIL Armeekorps zu Berlin (5. Division zu Frankfurt, 6. Division zu Bandenburg), die Provinzial- behörden.
Vopogrrapliie. ~ Der Regierungsbezirk Potsdam, der westliche Theil der Provinz Brandenburg, aus der Mittelmark, der Ucker- mark, der Priegnitz oder Vormark, den Herrschaften Beeskow und Stor- kow, Theilen des Herzogthums Magdeburg, des ehemaligen sächsischen Kurkreises und des Fürstenthums Querfurt, so wie der Standesherrschaft Baruth bestehend, umfasst 382,51 Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 1,343,651 Seelen (hat mithin 3,510 Bewohner auf 1 Qu.-Meile), und zer- fällt in die 16 Kreise: Stadtkreis Berlin, Stadtkreis Potsdam, Ost- Havelland (Nauen), West-Havelland (Brandenburg), Zauch-Bel- zig, Jüterbogk-Luckenwalde, Teltow (Charlottenburg), Bees- kow-Storkow, Nieder-Barnim (Bernau), Ober-Barnim (Freien- walde), Angermünde, Prenzlow, Templin, Ruppin, Ost-Prieg- nitz (Wittstock), und Wes t-Pri egnitz (Perleberg). — Der Boden des Landes ist grösstentheils sandig und moorig, dennoch aber durch fleissigen Anbau recht ergiebig gemacht; der westliche und östliche Theil des Regierungsbezirks ist fruchtbar, besonders in den Havelniederungen. — Die Mehrheit der Bevölkerung gehört der evangelischen Kirche an; Ka- tholiken sind gegen 27,000, Juden etwa 18,000 im Regierungsbezirk. Für Unterrichtsanstalten ist sehr gesorgt; Volks- und Elementarschulen sind in hinreichender Zahl vorhanden, Gymnasien bestehen 10, und zwar: in Berlin (6), Potsdam, Brandenburg, Prenzlow und Neu-Ruppin, und zu Berlin eine Universität mit 153 Professoren und Dozenten, und durch- schnittlich 2,000 Studenten. — Hauptstadt des Regierungsbezirks ist Potsdam, die zweite Residenzstadt der .Monarchie, an der Havel, mit 40,617 Einw.; Sitz des Ober-Präsidenten der Provinz, der Regierung des Bezirks, eines evangel. Bischofs und der Oberrechnungskammer; mit prächtigem Schloss etc.; ausserhalb der Stadt: Sanssouci, Lieblings- aufenthalt Friedrich IL — Die bedeutendste Stadt des Landes, zugleich Hauptstadt der Monarchie und erste Residenz des Königs, ist Berlin, an den Ufern der, sie in 2 Armen durchfliessenden Spree, mit 438,961 Ein- wohnern. —
Berlin, ein Hauptknotenpunkt des grossen deutschen (mitteleuro- päischen) Eisenbahnnetzes, und binnenwärts mit Posen, Warschau, Krakau. Breslau, Prag, Wien, Triest, Pesth, München, dem Bodensee, Frank- furt a. M., Basel uud Paris, seewärts aber (an der Ostsee) mit Königs- berg, Danzig, Stettin, Rostock, Wismar, Lübeck und Kiel, (an der Nord- see) mit Hamburg, Bremen, Jahdebusen, Antwerpen und Ostende, dann |
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34. — Brandenburg.
(am Atlantischen Ozean) mit Calais, Havre, Nantes und Bordeaux ver- bunden, ist die erste Fabrik- und Manufakturstadt, nicht nur Preussens sondern Deutschlands, und der bedeutendste Binnenhandelsplatz des euro- päischen Festlandes, während Stettin und Danzig direkt, Berlin aber (mit seinen beiden Häfen Stettin und Hamburg) indirekt beim Welthandel betheiligt, zugleich aber auch einer der vorzüglichsten Sitze und Träger deutscher Wissenschaft und Kunst ist. — Sitz aller Ministerien und ober- sten Staatsbehörden (mit alleiniger Ausnahme der Oberrechnungskammer, die sich in Potsdam befindet), liegt die Hauptstadt, deren grossartiges Steigen der Bevölkerung (nach einem 50 jährigen Durchschnitt fast 4 Prozent jährlich) in der Geschichte der Städte älterer und neuerer Staaten ohne Beispiel ist, unter 52031'NBr. und 3102'0L., 123' über der Meeres- fläche, in einer sandigen, aber durch hundertjährigen Fleiss der Bewohner und die schaflfende Hand der Hohenzollern fruchtbar und wohnlich ge- machten Ebene des Kreises Nieder-Barnim, an den Ufern der Spree, die in 2 Armen die Stadt durchfliesst (bei Alt-Giersdorf in der Ober-Lausitz entspringt, oberhalb Lübben den Spreewald durchströmt,' beim Müllroser Kanal schiffbar wird und 2 iMeilen von Berlin, bei Spandau, in die Havel mündet). In und um Berlin führen circa 40 Brücken über den Fluss, unter denen sich die 110' breite Schlossbrücke mit ihren 8 marmornen, auf eben so viel polirten Granitwürfeln sich erhebenden Statuen, die Kurfürstenbrücke, welche durch die in Erz gegossene Reiterstatue des grossen Kurfürsten geschmückt ist, und die 230' lange Friedrichsbrücke, auszeichnen. Die Stadt, die rücksichtlichtlich der Schönheit und Regel- mässigkeit ihrer Bauart unter aRen Europäischen Städten etwa, und auch nur in einzelnen Theilen, von Petersburg übertroffen wird, gewährt einen wahrhaft imposanten Anblick und hat ein wohlthuend helles, ein intelli- gentes, man möchte sagen ein aufgeklärtes Ansehen. Sie hat, von Jahr zu Jahr durch Strassen und ganze Stadtheile mit Kirchen, Palästen, Fab- riken etc. sich vergrössernd, jetzt über 11,000 Häuser, die einen Flächen- raum von IV3 Qu.-.Meile einnehmen. Der Umfang der Stadt beträgt über 3 deutsche Meilen. Durch die 14' hohe und 4' dicke Ringmauer führen 3 Wasser- und 21 Landthore, unter denen sich das, in den prächtigen schattenreichen Thiergarten und nach dem % Meilen entfernten Charlotten- burg führende, Brandenburger Thor auszeichnet, das im J. 1793 nach dem Muster der Propyläen Athens erbaut, auf seinem von 12 korinthi- schen Säulen getragenen Dache durch das in Erz gegossene Viergespann der Siegesgöttin geziert ist, das Napoleon nach Paris wandern liess, von wo es Blücher im J. 1814 wieder holte. Auch das Rosenthaler und das Oranienburger Thor, im mittelalterlichen Slyle erbaut, sind reich an archi- tektonischer Schönheit. An einzelnen Thoren sind herrliche Plätze, von denen einige besondere Erwähnung verdienen: der kreisförmige Belle- Alliance-Platz (am Hallischen Thore, seit 1843 mit der fast 60' hohen Friedenssäule); der achteckige Leipziger Platz (am Potsdamer Thor, mit freundlichen Bosquets); der Pariser Platz (am Brandenburger Thor), und der ehemalige Exerzierplatz (KroR'sche Platz), jetzt, nachdem er aus einer Sandwüste in eine wiesenartige, durch Busch- und Blumenpartbien ver- schönte Fläche verwandelt worden, mit seiner Begrenzung durch den Thiergarten, durch das berühmte KroR'sche Etablissement, und durch mehrere Paläste, eine wahre Zierde Berlins. Unter den 32 öffentlichen Plätzen und Märkten innerhalb der Stadt sind besonders nennenswerth: der Opernplatz mit dem prächtigen Opernhause (mit reizenden Blumenbeeten geziert); der Platz am Opernhause mit dem von Friedrich ursprünglich IL für Prinz Heinrich erbauten, in neuerer Zeit zweckentsprechend ausgebauten Universitätsgebäude, hinter welchem sich der schattenreiche „Kaslanien- wald" befindet, vor welchem, zwischen dem Zeughause und Universitäts- gebäude, die Königswache sich erhebt, die in Form eines alten römischen Castrums erbaut, zu beiden Seiten mit den marmornen Bildsäulen der Generale Bülow v. Dennewitz und Scharnhorst versehen isL Gegenüber ist das eherne Standbüd Blüchers. Der Schlossplatz mit dem königlichen Schlosse (einem kolossalen Viereck von 102' Höhe, 430' Breite und 400' Länge, 5 Portalen, 19 Sälen und 500 Zimmern); der Lustgarten mit Fon- taine und der riesigen Granilschale vor dem herrlichen, 276' langen, 179' tiefen und 02' hohen Museum; der Dönhofsplatz (sehr gross und von imposanten Gebäuden umschlossen); der Wilhelmsplatz, mit reizenden Gartenanlagen und den 6 marmornen Bildsäulen der preuss. Generale: Schwerin, Winterfeld, Seidlitz, Keith, Zieten und Fürst Leopold von Dessau; der Gensdarmenmarkt, mit dem Schauspielhause und den mit zwei gleichen, stattlichen Thürinen gezierten Kirchen: der französische Dom und die Neue Kirche. Ausser diesen sind von den 42 Kirchen Ber- lins noch zu nennen: die Nikolai-Kirche, an welcher Paul Gerhard und Spener, die Dreifaltigkeitskirche, an welcher Schleiermacher Prediger war; die Marienkirche, mit ihrem 288' hohen Thurm, von dessen Gallerie man die köstlichste Aussicht über ganz Berlin und Umgegend geniesst; der Dom, mit den Grabdenkmälern einiger Kurfürsten und einem Campo Santo für Mitglieder der königl. FamiRe; die im gothischen Styl erbaute Werder'sche Kirche; die prächtige St. Petri-Kirche, mit einem äusserst schlanken, 311' hohen Thurine, dem höchsten von Berlin, und die nach dem Mtister der Pantheon-Rotonda in Rom aufgeführte St. Hedwigs-Kirche. Berlin hat 335 Strassen unter denen sich auszeichnen: „Unter den Lin- den", eine Strasse mit einer vierfachen 3,000' langen Linden-Allee, an deren Eingang, beim Palais des Prinzen von Preussen, das majestätische Friedrichs-Denkmal von Rauch sich erhebt; die grosse Friedrichs- und |
die Linienstrasse, jede eine halbe Meile lang; die Leipziger-Strasse, mit dem Kriegsministerium; die Königsstrasse mit dem Postgebäude u. a. m. I Unter den zahlreichen Palästen und anderweitigen Gebäuden sind noch sehenswürdig: das Zeughaus, eine architektonische Zierde der Hauptstadt, das ein Viereck von 280' bRdet; die Admiralität am Leipziger Platz; die königL Bibliothek (mit 500,000 Bänden etc.), die Sternwarte, die Bau- : akademie, das Kadettenhaus, das Invalidenhaus, die prächtigen Kasernen vor dem Oranienburger und dem Hallischen Thore, in der Karlsstrasse und bei Moabit, die Borsig'sche Maschinen-Bauanstalt, die berühmten Krankenhäuser Charité und Bethanien etc. WissenschaftRche und Unter- ■ richtsanstalten, Akademien und Gesellschaften, Kunst- und Gewerbe-Insti- tute sind in grosser Anzahl vorhanden. Industrie und Handel zeigen von Berlins innerer Kraft, und Buchandlungen zählt man 180, (mehr als in Leipzig) und Buchdruckereien 56, aus denen allein 103 Zeitungen und Journale hervorgehen. —
Andere wichtige Handels- u. Gewerbsplätze des Regierungsbezirks sind : Brandenburg, an der Havel, mit 20,230 E., Wollenzeugweberei, Leinenwaa- renfabrikation; Ang er münde, auf einem Anger am See Münde, mit 5,037 E., Tuch- und Strumpfabrikation, Fischerei, Tabaksbau; Jüterbogk, mit 5,884 E., Woll- und Leinweberei; Luckenwalde, mit 8,185 E., Tuch- manufakturen, Sensen- und Lederfabrikation; Ne u s ta d t-Eber s wald e, an der BerRn-Stettiner Eisenbahn, mit 0,096 E., Messer- und Sensen- fabriken, Forstakademie, Mineralbad; Neustadt an derDosse, mit 1,049 F., Spiegel- und Glasfabriken, berühmtem Gestüt; Per le berg, mit 6,438 E., bedeutenden Flachsmärkten, Cichorienfabriken; Prenzlow, mit 12,973 E., Tabaksbau und Tabaksfabrikation, Mineralbad; Rathenow, mit 6,432 E., optischen Instrumenten, namentRch Brillenfabrikation; Rup- pin (Neu-Ruppin), an der Westseite des gleichnamigen See's, mit 9,730 E., Tuch- und Wollenzeugweberei, Fischerei; Schwedt, an der Oder, mit 7,396 E., Tabak- und Stärkefabriken; Spandau, an der Mündung der Spree in die Havel, mit 9,778 E. und grosser Gewehrfabrik; Treuen- brietz en, an der leipzig-berRner Poststrasse, mit 5,121 E*, viel Indu- strie; Wittenberge, an der Elbe, mit 4,683 E., Elbhauptzollamt, be- deutendem Transitohandel; Wittstock an der Dosse, mit 6,824 E., WoRen-, Tuch- u-^.d Leinweberei, Tabaksfabrikation, und Wriezen an der alten Oder, mit 6,277 E., Fischerei, Kunst- und Handelsgärtnerei. Einzige Festung des Bezirks ist Spandau, mit 9,778 Einwohnern. ^
Der Regierungsbezirk Frankfurt, der östliche TheR der Provinz Brandenburg, besteht aus Theilen der Mittelmark, und der Neu- mark, aus dem ehemaligen Schwiebus'schen Kreis des schlesischen Fürsten- thums Glogau, der Niederlausitz, den früher zu Sachsen gehörenden Aemtern Senftenberg und Finsterwalde, und der früher zum k. sächsischen | Kurkreise gehörenden Stadt Sonnewalde, umfasst einen Flächenraum von 351,63 Qu.-Meilen, mit 910,654 Einwohnern (hat mithin 2,600 E. auf 1 Qu.-M.), und zerfäRt in 17 Kreise und zwar: Stadtkreis Frankfurt, Lebus, Lübben, Luckau, Kalau, Kottbus, Spremberg, Sorau, Guben, Krossen, Zu Hieb au, Sternberg, Landsberg, Friede- berg, .Arns wald e, Soldin und Königsberg. — Der Boden ist vor- herrschend sandig, doch auch Mittel- und fruchtbarer Boden in Menge vorhanden, namentRch im Oderbruche, wo sehr guter Wiesewachs ist und bedeutende Viehzucht betrieben wird. Der Süden und Osten ist sehr waldreich (der Spreewald 6 M, lang und I1/2 M. breit). — Die .Mehrheit der Bevölkerung ist durchweg evangelisch ; Katholiken sind nur etwa 14,000, Juden 9,000 im Bezirke. Unterriehtsanstalten sind in hinreichen- der Zahl vorhanden; eine Universität besteht nicht, dagegen 7 Gymnasien in Kottbus, Frankfurt a. d. 0., Guben, Königsberg i. N., Luckau, Sorau und Züllichau. — Hauptstadt des Regierungsbezirks ist Frankfurt, am linken Ufer der Oder, Sitz der Regierung und des Appellationsgerichts, - mit 31,599 Einw., zugleich die wichtigste Handelstadt, mit bedeutenden Fabriken und 3 sehr besuchten Messen. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze sind: Arnswalde, zwischen 3 Seen, mit 5,722 Einw., und Tuchweberei; Berlinchen, mit 4,641 E. und grossen Viehmärkten; Brossen, mit 4,825 E., Tuchweberei; Finsterwalde, mit 6,023 E., bedeutender Tuch- und Leinwandfabriliation; Fürstenwalde, an der Spree, mit 5,904 E., Tuch- und Wollzeugweberei: Guben an der Neisse, mit 12,910 E. und Tuchfabriken; Kalau, mit 2,335 E. und ansehnRcher Schuhmacherei; Königsberg (in der Neumark benannt) an der Rörlke, mit 5,494 E., Wollenweberei und andern Industriezweigen; Kottbus, mit 9,228 E., Tuchfabrikation und Bierbrauerei; Krossen, an der Mün- dung der Bober in die Oder, mit 6,894 E., Tuchweberei und Schifffahrt; Landsberg a. d. Warthe, mit 13,284 E., wichtigen Woll- und Getreide- märkten; Lübben, auf einer Spreeinsel, mit 5,135 E., Tuch- und Lein- weberei, Handel und Gartenbau; Luckau, mit 5,050 E. u. Tuchfabriken; Peitz, in einer morastigen Gegend, mit 2,993 E., königl. Eisenhütten- werk und Tuchfabriken; Schwiebus, mit 5,228 E. und Tuchfabriken; Soldin, am gleichnamigen See, mit 5,518 E., Tuch- und Leinweberei u. a. Fabriken; Sommerfeld, mit 6,672 E., Tuch- und Leinenfabriken; So- rau, mit 8,832 E., Wachslicht- und Tuchfabriken; Spremberg, auf einer Spreeinsel, mit 5,436 E., Tuchw^eberei, Töpferei und Wollmärkten; Zie- 1 enzig, mit 5,175 E,, Tuch-, Leinwand- und Strumpfweberei; in der Nähe ist ein mächtiges Braunkohlenwerk; Züllichau, mit 5,390 E,, und bedeutenden Tuchfabriken. — Festung des Landes ist Küstrin, mit 8,832 Einwohnern. |
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Pommern.
Hand-Atlas. Taf. 35.
fescliiclite. — Die Preussisclie Provinz Pommern, das Land an den Ausflüssen der Oder und den Küsten der Ostsee, ward in den früiiesten Zeiten von Sueven und Vandalen bewoiint, in der Mitte des ö. Jahrhunderts von Wenden angesiedelt, die das bisherige Sueuland (Seeland) nun „po more" (bei Meer) nannten, dasselbe später in zwei Theile, in „Pommerellen" und „Slavien" schieden, und in beiden von eigenen Herzögen regiert wurden. Nach und nach von Deutschen ver- drängt, die im 12- Jahrhundert in Masse in's Land einzogen und das Christenthum einführten, waren und blieben die Herzöge Pommerns, als deren näherer Stammvater Fürst Svantibor L (i" 1107) betrachtet werden kann, slavischen Ursprungs. Dessen Söhne theilten das Land und bildeten zwei Linien, Vorpommern (zwischen Mecklenburg und der Persante) und Hinterpommern (zwischen der Persante und Weichsel). Die Fürsten Bogislaw 1. und Casimir L, von der älteren oder Vor- pommerschen Linie, wurden 1182 von Kaiser Friedrich 1. zu Deutschen Reichsfürsten und Herzogen von Pommern erhoben. Mit Herzog Barnim's II. Tode, 1295, entstand unter dessen ältestem Sohn Otto ein Herzogthum Stettin, unter dem jüngeren Bogislaw ein Herzogthum Wolgast. Die Linie Stettin starb mit Otto IIL 1464 aus, und das Her- zogthum wurde mit Wolgast vereinigt, welches schon unter W ra t i s 1 a w V., 1325, das bis dabin selbstständig gewesene Fürstenthum Rügen ererbt hatte. Im Jahr 1478 wurde Herzog Bogislaw X. von der Wolgaster Linie Beherrscher von ganz Pommern. Die lange Reihe der ihm folgen- den Herzöge waren, wegen Erbansprüchen, die theils von Mecklenburg und Brandenburg, theils von Schweden und Polen erhoben wurden, in fortwährende Kriege verwickelt, bis mit dem Tode Bogislaw XIV. 1637 der ganze Stamm der Pommerschen Herzoge ausstarb und das Land nach rechtsgiltigen Erbansprüchen Brandenburg zufallen sollte; allein Schweden nahm ganz Vorpommern nebst Rügen, und von Hinterpommern Stettin, Garz, Damm, Gollnow und die Inseln Wollin und Usedom in Besitz, und nur der übrige Theil von Hinterpommern und das in ein weltlich-es Für- stenthum verwandelte Bisthum Kammin ((\immin) kam durch den West- phälischen Frieden, 1648, an Brandenburg. Im nordischen Kriege und durch den Stockholmer Frieden 1720 musste Schweden an das Haus Bran- denburg die Stadt Stettin, das Land zwischen der Oder und Peene und die Inseln Wollin und Usedom, gegen eine Entschädigungssumme von 2 MiR. Thaler abtreten. Schwedisch-Pommern und Rügen, die im Kieler frieden von 1814 von Schweden an Dänemark, zur Entschädigung für den Verlust Norw^egens abgetreten worden waren, wurden erst durch den zweiten Pariser Frieden (Wiener Kongress 1815) dem Preussischen Staate einverleibt, welcher dafür das 1814 erhaltene Herzogthum Lauenburg an Dänemark abtrat. |
»as X/and. — Die Provinz Pommern, zwischen 30°0'-35«45' OL. und zwischen 52057'-54»50' NBr. gelegen, wird im N. von der Ost- see, im 0. und SO. von der Provinz Preussen, im S. von der Provinz Brandenburg u. von Mecklenburg-Strelitz, im W. von Mecklenburg-Schwerin begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 576,72 Ou.-M., mit einer Bevölkerung (1855) von 1,288,964 Seelen, mithin von~2,234'Seelen auf 1 Qu.-M. — Sie besteht aus Hinterpommern, auf dem rechten Ufer der Oder: dem Herzogthum Pommern, der Kassuben und Wenden, dem Bis- thum Kammin; Vorpommern, auf dem linken Oder-Ufer: Alt-Vorpom- mern oder dem Fürstenthum Stettin, und Neu-Vorpommern, dem vormali- gen Schwedisch-Pommern, mit der Insel Rügen, und den nördlichsten Theilen der Neumark, und zerfällt gegenwärtig in administrativer Bezie- hung in drei Regierungsbezirke, die zusammen 26 Tireise, mit 72 Städten, 8 Flecken, 2,676 Dörfern, 2,332 Vorwerken und Höfen, 328 Kolonien und Weilern, 2,103 einzelnen Etablissements etc. enthalten, und zwar:
Rcgienmgsbe/.irk. |
Areal in Üii,-.M. |
Bevölkerung, 1855. |
Bewohn, a. 1 O.-M. |
Kreise. |
Städte. |
Hauptort. |
Einw. |
Stettin ...........
Köslin ............
Stralsund......... |
238,01 258,„ |
SOG,409 484,127 198,428 |
2,541 1,900 2,500 ~ 2,23-1" |
12 10 4 |
35 23 14 |
Stettin ......
Stralsund -•- |
53,103 9,814 20,521 |
3 Bezirice ..... |
578,7, |
1,288,964 |
26 |
72 j Stettin ...... |
53,103 |
Das Land ist grösstentheils Flachland. Im Osten der Oder, zwischen derselben, der Weichsel, Warthe und Netze, dehnt sich der pommerisch- p reu SS ische Landrücken aus, der sich bis 700' erhebt, und im Spitzberg 678, im anmuthigen Bergländchen Polzen (der pommerischen Schweiz), im hohen Ratzenberg 757, im ruminelsburger Berglaiid, der ödesten Gegend Pommerns, im Birkhöferberg 792' aufsteigt. Westlich von der Oder beginnt der märkische Landrücken, welcher sich bis Vorpommern zieht, nirgends aber sich über 420' erhebt. Die mit vielen Buchenwaldungen und Kreidebergen gezierte Insel Rügen ist im Westen eben, hebt sich nach der Mitte zu im Rugard zu einer Höhe von 340' und |
B r 0 m m e's II a .1 d - A 11 a s. — Foir.iaern.
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35. — Pommern.
ist im NO. bergig und feisig; auf der Halbinsel Jasmund erhebt sich die Kreideberggruppe Stubbenkammer, mit dem 409' hohen Königsstuhl, auf der Halbinsel Wittow das 170' hohe Kreidevorgebirge Arkona. Unter den in der Küstenebene im Osten der Oder sich erhebenden Hügeln sind die höchsten: der Gollenberg bei Kösiin, 442', der heilige Berg und Höllen- berg 792', der Muttrinberg 615', und der Revekol bei Stolpe 490'. — Die Küstenebenen im Westen der Oder sind fast vollkommen flach und häufig mit Dünen eingefasst. Der Boden Pommerns im Osten ist gröss- tentheils sandig und wenig ergiebig; im Westen ist fast nur guter und Mittelboden. Die fruchtbarsten Gegenden des Landes sind Neu-Vorpom- mern oder das ehemalige Schwedisch-Pommern, die Odergegenden, und die Insel Rügen.
l»as Volh. — Die Bevölkerung der Provinz Pommern belief sich 1855 auf 1,288,964, im Jahr 1852 auf l,253,ü04 Seelen, und zwar im letzten Jahre auf 626,111 männlichen und 627,793 weiblichen Geschlechts. Die Zahl der Familien betrug 242,002, die der bestehenden Ehen 207,536. Die Summe aller Geburten belief sich (1852) auf 50,214 (25,858 Knaben, 24,356 Mädchen), die der Todesfälle auf 35,420 (18,407 männliche, 17,013 weibliche), worunter 1,786 Todtgeborene. Die Zahl der in die Provinz Eingewanderten betrug im Jahr 1852/53 85, die der Ausgewanderten 794. Von den Bewohnern der Provinz lebten 360,215 in den Städten, 893,689 auf dem flachen Lande. Hauptstadt Pommerns ist Stettin (1858) mit 53,103 Einwohnern. Der Abstammung nach ist die Mehrheit der Bewoh- ner Deutsche, n ie d er s ä c h s i s ch en Stammes. Dem slavischen Volksstamme gehören die Kassuben (circa 6,000 Seelen) im nordöstl. Pommern an; Romanischen Ursprungs sind die jetzt völlig germani- sirten Franzosen, die wegen Religionsverfolgungen ihr Vaterland verlies- sen und hier eine Heimath fanden. Juden sind überall zerstreut. Die mit Liebe an ihrem Stammlande und am Althergebrachten hängenden Pommern sind ein aufrichtiges, guiherziges Volk, voll festen deutschen Mannssinnes, haben einen ernsten Charakter, sind unerschrocken, ver- schwiegen, wenn gleich im Allgemeinen etwas derb. Dem kirchlichen Bekenntnisse nach gehörten von ihnen (1855) 1,266,008 der Evange- lischen, 11,577 der Katholischen, 15 der Griechischen Kirche an, 28 sind Mennoniten, und 11,336 Juden. Die Verfassung der evangelischen Lan- deskirche beruht für Pommern auf der Kirchenordnung von 1563, der Agende von 1567, der Statuta synodica von 1574, und der Leges prae- positurarum von 1621, für Neu-Vorpommern auf der Konsistorial-lnslruk- tion von 1681. Die Kirche selbst steht unter dem Konsistorium zu Stettin, dem 58 Superintendenten (darunter 2 Reformirte) untergeordnet sind, und umfasst 656 Mutterkirchen, 577 Tochterkirchen, 131 gottes- diensüiche Versammlungsorte ohne Parochialrechte, zusammen 1,364 Kir- chen- und Bethäuser, und 723 ordinirte und 14 nicht ordinirte Prediger. Die katholische Kirche steht unter dem Erzbisthum Gnesen, das ein Dekanat in Pommern hat, unter dem Bisthum Kulm, für Pom- merellen und die pommerschen Herrschaften Lauenburg und Bütow, und dem fürstbischöflichen Delegaten zu Berlin, der die Aufsicht über die Katholiken in den Regierungsbezirken Stettin und Stralsund führt. Sie besitzt 20 Mutter- und Tochterkirchen und Kapellen, und 11 Pfarrer und Kapläne. Die Kultusangelegenheiten der Juden sind durch das Ge- setz vom 23. Juli 1847 geordnet. Die Juden sind in Synagogengemeinden vereinigt und besitzen 56 gottesdienstliche Versaminlungshäuser im Lande. — Für geistige Bildung ist hinreichend gesorgt. An Kleinkinderbe- wahranstalten zur Aufnahme kleiner, noch nicht schulpflichtiger Kinder, bestehen 18; an Elementarschulen 2,489, mit 2,923 Lehrern und Leh- rerinnen, und 180,224 Schülern; Mittelschulen für Knaben 61, mit 193 Lehrern und 8,912 Schülern; Mittelschulen für Mädchen 63, mit 239 Leh- rern und 8,865 Schülern, und Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerin- nen 6, mit 161 Zöglingen. Für den gelehrten Unterricht bestehen: 1 Pro- gymnasium, mit 8 Lehrern und 177 Schülern; 9 Gymnasien, mit 124 Leh- rern und 2,018 Schülern, und 1 Universität zu Greifswalde, die bereits 1456 gestiftet wurde, 41 Professoren und Docenten und durch- schnittlich 225 Studenten zählt, und eine der reichsten Universitäten in Deutschland ist. Mit ihr ist die staats- und landwirlhschaftliche Akademie zu Eldena verbunden. Ein Seminar für gelehrte Schulen besteht zu Stettin, in welchem Philologen, welche ihre Universitätsstudien absolvirt haben, Gelegenheit gegeben ist, sich für den höheren Lehrerberuf auszu- bilden. An Lehranstalten für Erwerb und Verkehr bestehen 7 höhere Bürgerschulen, mit 57 Lehrern und 1,411 Schülern, und ausser diesen Gewerb- und Industrieschulen etc. Handelslehranstalten zu Stettin und Greifswalde; Schilffahrtsvorbereitungsscbulen zu Rügenwalde, Kolberg und Stolpemünde; Navigationsschulen zu Grabow bei Stettin, Stralsund, Greifs- walde und Wolgast; eine Schilfsbauschule zu Grabow etc. — Der phy- sischen Kultur wird in neuerer Zeit grosse Aufmerksamkeit gewid- met. Fast die Hälfte der Bevölkerung ist in der Landwirthschaft be- schäftigt, und 432,051 Personen betreiben den Landbau als Haupt-, 149,183 denselben als Nebengewerbe. Die Bauern sind überall freie Grundbesitzer. Die Zahl aller Lanilbesitzungen beträgt 85,319, worunter 2,545 Güter mit mehr als 600 Morgen Areal, 1,406 Besitzungen mit 300 bis 600 Morgen; 26,153 mit 30—300; 25,086 mit 5- 30, und 30,129 Be- sitzungen mit unter 5 Morgen. Die Dreifelderwirthschaft ist am allge- meinsten; hier und da auch eine mecklenburgische Koppelwirthschaft zu finden. Von der 12,394,000 magdeb. Morgen umfassenden Oberfläche des Landes fallen 5,506,420 auf Ackerland, 90,127 auf Garten und Obst- Anlagen, 971,092 auf Wiesen, 1,694,138 auf Weiden, 2,155,325 auf Wal- dungen, und 1,976,898 Morgen sind unkultivirtes Land. Der Ackerbau gewinnt immer mehr Ausdehnung, doch nur in guten Jahren kann Pom- mern von seinem Ertrage etwas abgeben. Der Weizenbau ist am ausge- breitetsten im Regierungsbezirk Stralsund; der Anbau des Roggens, der Gerste und des Hafers, so wie der Kartolfelbau ist über das ganze Land verbreitet. Gemüse wird in Menge gebaut, und berühmt wegen ihrer Rüben sind die Dörfer Warsow und UchdorL Der Rapsbau wird stark betrieben; Tabak wird auf 5,700 Morgen gebaut. Reich an Obst sind die fruchtbaren Odergegenden, berühmt sind die bekannten Stettiner Aepfel, die bis nach Petersburg verschifft werden. Wein wird nicht gebaut, wenigstens nicht zum Keltern; doch gedeihen Tafeltrauben am Gelände. Der Kleebau nimmt immer mehr überhand. Die Waldungen, besonders in Vorpommern, werden gut gepflegt; Nadelholz ist vorherrschend; nur aur Rügen ist viel Laubwald. Die Viehzucht hat sich mit den Fortschritten des Ackerbaues und der Futterpflanzenkultur bedeutend vermehrt. Der |
Viehstapel zählte 1855 an Pferden (einschliesslich der Füllen) 150,241, an Eseln 276 Stück; Rinder, einschliesslich des Jungviehs, waren 450,637, Schafe 2,651,030, Ziegen 27,263, Schweine 182,992 im Lande. Von Feder- vieh werden besonders Gänse in grossen Heerden gezogen, und die pom- merschen Gänsebrüste bilden einen beliebten Handelsartikel. Die Jagd ist unbedeutend und beschränkt sich auf Hasen und Federwild; Fisch- ottern und Biber sind jetzt selten, dagegen an den Küsten der Ostsee Seehunde häufig. Von Wichtigkeit ist die Fluss-, See- und Teich- fischerei, die für manche Orte einen bedeutenden Erwerbszweig bildet; an der pommerschen Küste und bei Rügen ist die Häringsfischerei von grosser Bedeutung; von anderen Seefischen werden Seeaale, Flundern, Dorsche, Butten und Schollen in Menge gefangen; der Stör kommt am häufigsten bei seinem Uebergange aus der Ostsee in die Oder, «owohl bei Usedom und Wollin, im kleinen und grossen Hafl", als bei Stettin vor. Unter den Fischen der Landseen nimmt die Maräne die erste SteRe ein. — Bergbau wird nirgends betrieben; an der Küste wird Bernstein gewonnen, und dieser entweder als Seebernstein an der Küste ausge- worfen und nach Nordslürmen gesammelt, oder mit dem Seetange her- ausgefischt, oder als Erdbernstein in seinen Lagerstätten von den Bauern ohne alle Regel gegraben. — Förderungsmittel der physischen Kultur Pommerns sind: das landschaftliche Kredit-Institut, die pommersche öko- nomische Gesellschaft, 22 landwirthschaftliche Distrikts-, Zweig- und Nebenvereine, der ökonomische Verein zu Uckermünde, 2 Pferdezucht- vereine zu Eldena, und der Verein zur Beförderung des Seidenbaues zu Stettin; die landwirthschaftliche Versicherungsanstalt zu Greifswalde, 8 Im- mobiliar-Feuerversicherungsanstalten und die Privat-Feuerversicherungs- anstalten zu Stolpe, Greifswalde, Stettin, Stralsund und auf Rügen. Die gewerbliche Industrie hat in Pommern noch kein hohes Alter. In mechanischen Künsten und Handwerken sind nur 61,743 Personen, in allen Fabrikationsanstalten und Fabrikunternehmungen zusammengenom- men nur 20,770 Personen beschäftigt. Die Leinenweberei wird grössten- theils als ländliche Nebenbeschäftigung betrieben. Fabriken für leinene Zeuge bestehen 2, Leinweber 1,567, die 2,108 Websiühle gewerbsweise beschäftigen, während 48,753 als Nebenbeschäftigung abwechselnd im Gange sind. Stf.:kbleichereien bestehen 16, Garnbleichereien 3. Die Baumwollindustrie beschäftigt nur 124 Webstühle, und Fabriken für baum- wollene und halbbaumwollene Zeuge bestehen nur 2. Lebhafter ist die Schafwollindustrie: Maschinenspinnereien zu Streichgarn bestehen 104, zu Kammgarn 44; Wollenwebsiühle gewerbsweise 623, als Nebenbeschäftigung 1,339; Tuchfabriken sind 4, sonstige Fabriken für wollene Zeuge 5, Walk- mühlen 36; die Strumpfweberei beschäftigt 10 gewerbsweise gehende Webe- und Strickstühle. Die Seidenindustrie wird gar nicht gepflegt. Färbereien bestehen 69, Zeugdruckereien 22, Papierfabriken und Papier- mühlen J6, Cartonage-Fakriken 2. Die Lederindustrie ist in Stettin, Anklam und Kösiin am bedeutendsten; Leder- und Lederwaarenfabriken besteben 14. Der Schifl"bau wird stark betrieben; SeeschifTswerften von Bedeutung sind zu Stettin, Stolpemünde, Kolberg, Swinemünde, Wolgast, Greifswalde, Stralsund und Barth. Die Tabaksfabrikation beschäftigt eine .VIenge Hände; Tabaksfabriken zählt man 47; Zuckerrafflnerien bestehen 2, Runkelrübenzuckerfabriken 8; Stärkefabriken 13, Wattenfabriken 16, Seife- und Lichtfabriken 28, Essigfabriken 22, Bierbrauereien 249, und Brannt- weinbrennereien 258- Die Industrie in Mineralstoffen ist unbedeutend. Es bestehen 16 Eisenwerke, die das in der Ebene zerstreute Wiesen- oder Rasenerz, so wie angekauftes Roheisen, zu Stabeisen und Gusswaaren verwandeln; 14 Eisen-, Blechwaaren- und Nägelfabriken, Ketten- und Ankerschmieden; 4 Kupferhämmer und 10 Fabriken für Maschinen und Maschinentheile. Glashütten zählt man 11, Thonwaarenfabriken 13, Che- mische Produktenfabriken 10, Ziegeleien 627, Kalkbrennereien III, und Theeröfen 63. — Der Handel, durch die langgestreckte Küste der Ostsee, durch gute Häfen und die Oder, durch treffliche Strassen und Eisenbah- nen begünstigt, ist von Bedeutung. Die Ausfuhren bestehen haupt- sächlich in Getreide, Wolle und Wollengarn, Vieh, Butter, Häuten, Speck, Honig, frischen und geräucherten Gänsen (Spinken), Federn, Obst, frischen, eingesalzenen und geräucherten Fischen, Leinwand und Eisengusswaaren. Hauptplatz für den innern Handel ist Stettin, ausserdem sind noch 25 Städte mit bedeutender Spedition und Handel. Für den auswärtigen Handel sind, ausser Stettin: Stralsund, Greifswalde, Wolgast, Anklam, Swinemünde, Treptow an der Rega, Rügenwalde, Kolberg und Stolpe zu nennen- Im Jahr 1852 besassen: Stettin 445 SeeschilFe und Küstenfahr- zeuge (mit 47,835 Lasten Tragfähigkeit und 2,520 Mannschaft), Kösiin 112 (mit 9,494 L. und 652 M.), und Stralsund 725 Schifl'e (mit 47,770 Lasten und 2,695 Mann). Zu Anfang 1857 zählte die pommersche Rhederei 671 Seescbiffe (ohne Küstenfahrzeuge und Flussdampfschiffe) und zwar: Anklam 10 (mit 1,277 Lasten), Barth 112 (14,026 L.), Demmin 2 (231 L), Greifs- walde 44 (6,141 L.), Kammin 2 (268 L.), Kolberg 21 (4,228 L), Kösiin 2 (466 L.), Rügenwalde 20 (2.872 L.), Stettin 184 (26,145 L.), Stolpe und Stolpemünde 36 (3,024 L.), Stralsund 131 (17,595 L), Swinemünde 38 (5,151 L.), Uckermünde 33 (5,348 L.), ^Ulgast 35 (4,827 L.), und WoRin 1 Seeschiff (mit 39 Lasten a 4,000 Pfd.) Ausser den genannten Städten sind noch als Seehäfen zu erwähnen: Wyck, Lassahn, Michaelsdorf und Zingst, und alle Küstenorte auf Rügen. Die Han d el sflagge ist die Preussische, stehe: Flaggen-Atlas Taf. 2, Nr. 45, 46 und 47. — Für die Binnenschifffahrt besitzt Pommern 71,9 Meilen schilfbare und 108,7 Meilen flossbare Wasserstrassen, und auf ersteren 916 Flussschiffe mit 18,518 Lasten Tragfähigkeit und einer Bemannung von 1,592 Köpfen. Die bedeutendste Wasserstrasse ist die Oder. Post- und regelmäs- sige Dampfschifffahrten bestehen zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg), Stockholm und Kopenhagen; zwischen Stralsund und Ystadt; zwischen Kammin und Dievenow, und von Kammin über Wollin nach Stettin; zwischen Stettin und Königsberg cüber Swinemünde und Pillau), und von Stettin nach Riga, nach Memel, nach Amsterdam, Rot- terdam, Leith, Puibiis, Stralsund, Frankfurt a. d. 0. etc. Staats-Chaus- seen von 14^ Meilen, und Privatstrassen von 30 M. Länge durchziehen die Provinz, und von Eisenbahnen: die Berlin-Settin-Eisenbahn, 17.85 Meilen, die Eisenbahn Stettin-Stargard-Köslin und Stargard-Kreuz-Posen. Eine Handelsborse besteht zu Stettin; Bank-Anstalten der preuss. Bank zu Berlin, in Stralsund und Stettin, und eine Kommandite in Stolpe; eine ritterschaftliche Privatbank für Pommern in Stettin. Handelsver- sicherungsgesellschaften bestehen mehrere, und als Organe der Handels- und Gewerbeinteressen Handelskammern zu Stettin und Stralsund, |
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35. — Pommern.
und Kaufraannskollegien zu Wolgast, Greifswakle und Barth. — Ueber Münzen. Maasse und Gewicht, siehe Text zu „Preussen", Taf. 28. —
®er .Staat. — Pommern ist seit 1815 durchaus Preussische Provinz. Die Bewohner Pommerns sind preussische Staatsbürger und ge- niessen alle Rechte preussischer Unterthanen. Die innere Verwaltung der Provinz leitet ein dem Ministerium des Innern untergeordnetes Ober- präsidium zu Stettin (und ausser diesem steht überdem au der Spitze der Verwaltung als Statthalter der nächste Thronerbe nach erreichter Grossjährigkeit). .An der Spitze der 3 Regierungsbezirke stehen die Re- gierungen zu Stettin, Köslin und Stralsund, und an der Spitze der 2ß Kreise, in welche die Regierungsbezirke geschieden sind, die Land- rathsämter. Die örtliche Po lizeiverwaltung wird von den nach den Vorschriften der verschiedenen Kommunalverfassungen der Ortschaf- ten dazu bestimmten Beamten (Bürgermeistern, Schulzen etc.) im Namen des Königs geführt; in Stettin und Köslin bestehen besondere Polizei- direktionen. Die Justizverwaltung wird durch unabhängige Gerichte im Namen des Königs ausgeübt. In Neuvorpomjnern gilt das gemeine deutsche Recht, in den übrigen Landestheilen das preussische Recht. Höchste Gerichtsinstanz in Civil- und Strafrechtssachen ist das Obertribiinal zu Berlin, Gerichte zweiter Instanz sind die Appella- tionsgerichte zu Stettin, Köslin und Greifswalde, und Gerichte erster Instanz 20 Kreisgerichte (8 unter Stettin, 9 unter Köslin und 3 unter Greifswalde, zu denen noch als Gerichte erster Instanz 39 Gerichtskom- missionen, 6 Gerichtsdeputationen und 9 Schwurgerichte kommen. Zum preussischen Landtag sendet die Provinz für das Herrenhaus 13, für das Haus der Abgeordneten 25 (Stettin 12, Köslin 9, Stralsund 4) Mitglieder zur Präsentation; von den Städten sind im Herrenhaus 2 (Stettin und Stralsund) vertreten. — Zur Wahrung der Provinzialinteressen besteht eine Pr ovi nzialversaininlung, zu welcher die Provinz (mit Aus- schluss der Kreise Dramburg und Schiefelbein und einiger Ortschaften des saatziger Kreises, die als früher zur Neuniark gehörend, in Bran- denburg vertreten sind) 49 Mitglieder sendet, und zwar: I Standesherrn (dem Fürsten von Putbus), 24 gewählte Abgeordnete der Ritterschaft, 16 gewählte Abgeordnete der Städte (darunter 7 Städte mit Virilstimmen, und 16 mit zusammen 9 Kollektivstimmen) und 8 gewählte Abgeordnete der Landgemeinden. — Für die Bezirke bestehen (laut Verfügung vom 13. Juli 1851) Bezirkskominissionen, die über alle gegen das Ver- fahren und die Entscheidungen der Einschätzungskoininission angebrach- ten Beschwerden und Reklamationen zu entscheiden hat, und gegen deren Entscheidungen kein Rekurs stattfindet; und für die landräthlichen Kreise in den Regierungsbezirken Kreisstände, deren Verfassung auf der Kreisordnung vom 17. Aug. 1825 beruht. Sie bestehen aus 3 Ständen: den Rittergutsbesitzern, den Vertretern der Städte, und den Vertretern des platten Landes und der Landgemeinden. Die Kreisversammlungen haben den Vorsitzenden Landrath in allen Koinmunalangelegenheiten zu unterstützen und die Verwaltung selbst zum Gegenstand ihrer Be- rathung zu machen. Zu gemeinnützigen Einrichtungen und Anlagen, Welche im Interesse des gesammten Kreises beruhen, so wie zur Beseiti- g^ing eines Nothstandes, sind die Kreisstände ermächtigt Ausgaben zu be- schliessen, die Kreiseingesessenen dadurch zu verpflichten, und zu diesem Zwecke über die jährlichen Nutzungen vorhandener Kreiskommunalfonds ünd über die ersparten Revenuen zu verfügen. Die Gemeindever- fassung Pommerns beruht auf der Städteordnung vom 30. Mai 1853, dem Gesetze betreifend die Verfassung der Städte in Neuvorpomraern und Rügen vom 31. .Mai 1853, und dem Gesetze über die Landgeineindever- fassungen vom 14. April 1856. — Die Finanzverwaltung der Provinz leiten die Regierungen und die Provinzsteuerdirektion, die 26 Kreiskassen, 6 Doinänen-Pachtäinter und 24 Forstkassen, 9 Hauptzollämter und 3 Haupt- steuerämter unter sich hat. — Für rein militärische Angelegenheiten der Provinz ist das Generalkommando des IL Armeekorps zu Stettin die Provinzialbehörde. — |
Topographie. — Der R e g i e r u n g s b e z i r k S t e 11 i n, der mitt- lere Theil der Provinz, aus Alt-Vorpommern, dem westlichen Theile von Hinterpommern und einem kleinen Theile der Neumark bestehend, umfasst 238,61 Ou.-M. mit 696,409 Einwohnern, und zerfällt in die 12 Kreise: D ein min, A n k 1 a m, U s e d o m - W o 11 i n (Swinemünde), Uc k er- münde, Randow, G r e i f f e n h a g e n, Pyritz, Saatzig, Nau-
aldungen, namentlich Buchen- und Eichenwälder, sind noch vorhanden. Zwei bedeutende Haffs (das kleine und grosse Hafl') dringen weit in das Land ein und werden durch die beiden Inseln Usedom und Wollin, welche durch die Swine von einander geschieden werden, von der Pommerschen Bucht getrennt. Die Mehrheit der Bevölkerung gehört der evangelischen Kirche an, Katholiken sind nur 4,700, Juden 5,000 im Regierungsbezirk. Für Unterrichtsanstalten ist zweckmässig gesorgt; Volksschulen sind hin- •länglich vorhanden; eine Universität besteht nicht, dagegen sind Gym- nasien zu Stettin, Stargard, Anklam und Greifl'enberg. Hauptstadt der Provmz und des Regierungsbezirks ist Stettin, am linken Ufer der Oder, mit 53,103 E., eine der wichtigsten Handelsstädte und stärksten Festun- gen der Preuss. Monarchie, mit der Vorstadt Lastadie, auf dem rechten Oder-Ufer. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze sind: Anklam, an der Peene, mit 10,208 E., viel Industrie, Handel mit Wolle und Vieh, Schifffahrt; Damm, am Dammersee, mit 3,353 E., Fischerei und Lein- wandmärkten; Dem min, an der Peene, mit 7,757 E., Seehandel und In- dustrie; Garz, am linken Ufer der Oder, mit 4,619 E., Fischerei und Manufakturen; Gollnow, an der Ihna, mit 5,563 E., Woll- und Lein- weberei, Kupferhammer; G reiffen berg, an der Rega, mit 5,252 E., Tuch- und Leinwandfabrikation; Gr e i f fen ha gen, an der Reglltz, mit 5,552 E., Fischerei und Tuchweberei; Kam min, an der Mündung der Divenow, mit 4,763 E., starkem Flachshandel und Fischerei; Labes, an der Rega, mit 3,946 E., Tuchweberei und llülzhandel; Pasewalk, an der Ucker, mit 7,217 E., und bedeutender Bierbrauerei (Paschelle); Pyritz. mit 5,807 E., Schullehrerseminar; Stargard, an der Ihna, einst Haupt- stadt llinterpommerns, mit 13,107 E., viel Gewerbsamkeit; S w i n e in ü n d e, an der Swine, auf der Insel Usedom, mit 5,446 E., Schifl'bau, Schifl-fahrt, Fischerei und Seebad; Treptow an der Rega, mit 6,326 E., Fischerei, Tuch- und Raschmanufakturen; Treptow, an der Tollense, mit 4,339 E., starker Landwirthschaft; Uckermünde, an der Ucker, mit 3,760 E., Schillbau, Schillfahrt und Fischerei, und Woll in, auf der gleichnamigen Insel, an der Divenow, über welche 3 Brücken nach dem Festland führen, mit 4,597 E., Fischerei, Schiflfbau und Holzhandel; in der Nähe das Dorf Misdroi, mit Bernsteinfischerei. |
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35. — Pommern.
Der Regierungsbezirk liöslin, der östRche Theil der Pro- vinz, und den grössten Theil flinterpoinmerns, die Herrschaften Lauen- burg und Bütow (welche früher der Krone Polens gehörten und 1455 den Herzogen von Pommern als Lehne überlassen wurden), und von der Neu- mark die Kreise Schiefelbein und Dramburg umfassend, begreift ein Areal von 258,« Qu.-M. mit 484,127 Einwohnern, und zerfäRt in die 10 Kreise: Fürstenth umkreis (Köslin), Belgard,Schiefelbein, Dram- burg,, N e u - S t e 11 i n, Rummels bürg, Lauen bürg, Bütow, Stolpe und Schlawe. Der Boden des Bezirks ist ungemein verschie- den: der Süden und Osten zeigt nur kümmerliche Vegetation; doch gibt es hier stellenweise auch fruchtbare Gegenden, besonders um Rügenwalde und Schlawe; Waldung ist hier noch in Menge; der westliche Theil des Bezirks ist reicher, und enthält zum Theil reichen Weizen-, sonst aber überall Mittelboden. Bis auf 6,000 Katholiken und 5,400 Juden gehört <lie ganze Bevölkerung der evangelischen Kirche an. Schulen bestehen in hinlänglicher Zahl; Gymnasien sind zu Köslin und Neu-Stettin; ein Schul- lehrerseminar zu Köslin; eine Universität ist nicht vorhanden. Hauptstadt des Regierungsbezirks ist Köslin, am Fusse des 300' hohen Gollenber- ges, 1 M. von der Ostsee, mit 9,814 E., und einiger Industrie, besonders in Wolle, Leder und Tabak. Andere bedeutende Handels- und Gewerbs- plätze des Bezirks sind: Belgard, an der Persante, mit 4,025 E., Tuch- weberei, Tabaksfabrikation und bedeutenden Pferdemärkten; Bu blitz, mit 3,485 E., Wollenzeugweberei, Fischerei; Bütow, an der Bütow", mit 3,540 E., Rasch- und Tuchweberei; Dramburg, an der Drage, mit 4,017 E., Tuchfabrikation und Gerberei; Falken bürg, an der Drage, mit 3,187 E., Tuch- und Wollenzeugweberei; Kol berg, starke Festung unweit der Mündung der Persante, mit reichem Salzwerk, Badeanstalt, Fischerei und Seehandel; Körlin, an der Persante, mit 2,650 E,, Tuch- weberei und Fischerei; Lauenburg, an der Leba, mit 4,987 F., Fabri- ken, Gerbereien und Fischerei; Neustettin, zwischen 2 Seen, 5,930 E., Weissgerbereien; Polzin, am Waggerbach, mit 3,450 E., einigen Fabri- ken und Gesundbrunnen; Rügen walde, au der Wipper, mit Seehafen an der Mündung und 5,067 F., Segeltuch- und Leinwandfabrikation, Fischerei, Scbilfbau, Seehandel, bedeutenden Handel mit Aalen, Lachsen und Gänsebrüsien ; R u m ni e 1 s b u r g, an der Preuss. Grenze, mit 3,630 E., Tuch- und Wollenzeugweberei; Schiefelbein, an der Rega, mit 4,365 E., Wollenweberei, Papiermühlen; Schlawe, an der Wipper, 4,390 F., Lein- wand- und Holzhandel; Stolpe, an der schiffbaren Stolpe, mit Seehafen an der Mündung, 11,350 E., llauptsitz der Bernsteinwaarenfabrikation, mit starkem Obstbau, bedeutendem Handel und Schifffahrt; Tempelburg, am Drazigsee, mit 3,600 F., Gerbereien und Tuchfabrikation. — |
Der Regierungsbezirk Stralsund, der kleinste der Pro- vinz und nur 79,f,8 Qu.-M. mit 198,428 Einwohnern umfassend, begreift Neu-Vorpommern (Schwedisch-Vorpommern) und das Fürstenthum Rügen, und zerfällt in die 4 Kreise: Franzburg, Grimma, Greifs walde und Rügen (Bergen), Der Boden ist im Allgemeinen fruchibar, zum Theil sehr fruchtbar, ganz besonders die Insel Rügen, und der Bezirk ist der ergiebigste Pommerns. Die Küste ist ungemein zerrissen und einge- buchtet, und hat vor sich die Insel Rügen, die Insel Zingst und den Dars, eine stark bewaldete Halbinsel, welche die Nordwestspitze des Franzburger Kreises bildet und durch eine schmale Landzunge mit dem mecklenb.-schw'erinischen Fischlande zusammenhängt. Die Bewohner des Bezirks sind, bis auf 800 Katholiken und 900 Juden, sämmtlich evange- lisch. Für Schulen ist im Bezirk sehr gesorgt; Gymnasien bestehen zu Stralsund, Greifswalde und Putbus, und eine Universität zu Greifswalde, die bereits 145G gestiftet, durch den ihr von dem letzten Pommernherzog Bogislaw XIV. (1634) geschenkten Grundbesitz der säkularisirten Abtei Eldena, zu einer der reichsten wurde. ~ Hauptstadt des Regierungsbe- zirks ist Stralsund, an der Meerenge Gallen, befestigte Handels- und Seestadt, mit 20,521 Einwohnern, zahlreichen Fabriken, Schiffbau, See- badeanstalt und Märkten. Andere bemerkenswerthe Städte des Bezirks sind: Barth, am Barther Bodden, Seestadt, mit 5,150 E., Licht-, Seifen- und Tabakfabriken, Schiffbau und Handel; in der Nähe das Dorf Kentz, mit Schwefelquelle und Badeanstalt; Greifs walde, Seestadt mit Hafen beim Dorfe Wieck, mit 13,750 E., Universität, Gymnasium, SchuRehrer- seminar, verschiedene Fabriken; in der Nähe Eldena, mit staats- und landwirthschaftlicher Akademie; Grimmen, an der Trebel, mit 2,860 E., Lassan, an der Peene, mit 2,375 F., Schiffbau und Fischerei; Trieb- sees, mit 3,330 E.; Wolgast, an der Peene, mit 5,700 E., lebhaftem I Seehandel und Fischfang. — Die Insel Rügen, die den Kreis Bergen bil- I det, umfasst mit Inbegriff der Halbinseln Jasmund, Wittow^ und Mönkgut, und der kleinen Inseln Hiddensee, Liebitz, Ummatz (Umanz) etc. ein Areal von 20 Qu.-M., ist die grösste aller zu Deutschland gehörenden Inseln, und vom Festlande etwas über eine halbe Stunde entfernt. Ihr westlicher Theil ist eben; nach der Mitte erhebt sich die Insel, und der östliche Theil, wo auf der Halbinsel Jasmund die Stubbennitzer Berge die höch- slen Punkte bilden, ist bergig. Der Boden ist ungemein fruchtbar, und die Kultur erhebt dessen Ertrag mit jedem Jahre. Die Viehzucht ist sehr gut; ausserordentlich lohnend der Fischfang. .An Holz ist .Mangel, doch wird in verschiedenen Gegenden Torf gestochen. — Rügen erhielt ihren Namen von den Rugiern, die hier ihren Hauptsitz hatten und hartnäckig am heidnischen Götzendienst festhielten. Ihr Hauptgott Swantewit, auf dessen Altären die Scblachtopfer gefangener Christen nicht fehlen durf- ten, die sie auf ihren seeräuberiscben Zügen gegen ihre christlichen Nach- barn zu Gefangenen machten, thronte zu Arkona in einem prächtigen Tempel. Die dänischen Küsten waren vorzugsweise den Verheerungen ihrer Raubzüge ausgesetzt, bis Waldemar 1. von Dänemark im Jahr 1169 Rügen eroberte, die Götzentempel zerstörte und die Einwohner zur An- nahme des Christenthums nöthigte. Ueber 150 Jahre lang blieben die Rügenschen Fürsten dänische Vasallen, als aber Witzlaw, der letzte ein- Keborne Fürst 1315 starb, wurde die Insel dem pommerschen Herzog Wratislaw IV. zu Lehn gegeben. Im westphälischen Frieden von 1648 kam Rügen als ein besonderes Fürstenthum mit Vorpommern an Schwe- den, und blieb mit diesem Reiche bis 1814 vereinigt, wo dann die Insel an Dänemark abgetreten, und 1815 von diesem gegen Lauenburg an Preussen vertauscht und mit Pommern vereinigt wurde. —
Das Land Rngtii ist ein Inselkontinent, Ijesteliend aus vielen Inseln, Halbinseln, Efd- lungen, Inselclien und Sandbänken, sosenannten Böcken oder Hecken. Jedes dieser .Aggregate bildet gleichsam ein eigenes Laud, eine l'rovin/., und unterscheidet sich durch Eigenlhünilich- keiten der Natur und des laudwirthschafllichen Lebens. Der Bewohner von Jasmund spricht vom Wittower, wie der Schwede vom Norweger; die Mönkgiiter hallen sich fLir ein eigenes Volk, und uulerscheiden sich, seit .lahrluniderlen immer dieselben, durch besondere Tracht, Sitte und Ge- wohnheit von allen übrigen. Die drei grossen Halbinseln Rügens: Jlönkgut, Jasmund und Wit- tow, sind die eigentlichen Träger des Rügiscben Ruhms. In ihrem Bereiche liegen die schönsten grossen Binnenwasser und die See am offensten, und auf ihnen die denkwürdigsten Gegenden, Oerter und Plätze, die interessantesten Denkmäler der Vorzeit. Jasmund und Wittow sind durch dfiime Erdfäden aji das ilauptland gebunden; ein kleines Waldgebirge, die Prora, ein schmaler, mit Holz bewachsener Erddainm zwischen dem Jasmunder Bodden und der grossen See eingeengt, lauft gegen die Halbinsel in eine dünne, die sogenannte ,.schmale Haide" aus, Jenseits welcher sicli Jasmund, ein schiefliegendes Kaiksteinpiateau, erbebt, das sich binneuwärts in seine Bodden nach absenkt, seewärts aber an 600' hoch über die Meeres/lache steil emporragt. Der Boden, mit fruchtbarer Erde bedeckt, welclie viele wellenförmige Hügel schlägt, die in Acker- und Vi'eideland, einzelne Höfe nnd kleine Dörfer zerlbeilt sind, gewährt ein anmuthiges Landschafts- gemälde, dessen Hintergrund nach drei Seiten liin die oifene See bildet. Das nordöstliche Ende der hohen Lehne bedeckt die S t ub Ij e n i t/., ein auf 3,000 Morgen ausgebreiteter dichter Buchen- wald. In ihm betritt man den klassischen Boden eines unseren VoreUern heiligen Haines, man nähert sich der Burg der alten Göttin Hertha, wandelt an der Schwelle einer grossartigen Nalurscene. Unmerklich steigt man im dichten Schalten des Waldes höher und höher hinan, und ohne dass man es gewahr wird, steht man schon 500' über der Fläche des Meeres. Koch i'inige Schritte und plötzlich öffnet sich die Waldwand — zwischen riesigen, blendendweissen Kreidc- zacken liegt vor dem Blick des Wanderers die unendliche See, der tiefe, jähe, kreideweise Ab- grund, der in vielen seltsamen Rissen und Pfeilern abstürzt unter dem Waldsaum, an dessen Fuss die schäumende Brandung wogt und dumpf donnernd an den Felsen nagt. Hier ist die Stubbenkammer, ihr gegenüber nordwestlich das Vorgebirge Arkona auf Wittow, die beiden interessanleslen Punkte des alten Rügenlaiides. — In administrativer Hinsicht bildet die Rügen- sche Inselgruppe den Kreis Bergen, dessen gleichnamige, in der Mitte der Insel gelegene Hauptstadt, die bereits im Jahr 1190 von Jaromir I. angelegt wurde, 3,670 Einwohner zählt, die Tuchweberei und Branntweinbrennerei betreiben. Alle anderen Städte und Ortschaften der Insel sind unbedeutend; von ihnen nur noch zu erwähneu Garz mit 2,000, und Gingst mit 840 E., uud der Marktilecken Putbus (Puttbus), Hauplort der gleichnamigen Standesherrschaft des Für- sten von Puttbus, mit schönem Residenzschloss, einer besuchten Badeanstalt und einem Pädagogium für höhere Stände. Die Standesherrschafl umfasst die Grafschaft Puttbus, die Herrschaft Spyker, im Ganzen 31 Dörfer und 32 Höfe. |
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tescliicliie. — Die jetzt I'reussisclie Provinz S etil es ien, den grösseren und schöneren Theil des oberen Oderlaufes umfassend, wurde in den ältesten Zeiten von zwei Viehzucht treibenden germanischen Volksstämmen, den Gnaden und Lygiern (Elysiern) bewohnt, die in der Mitte des 6. Jahrhunderts von den Slaven verdrängt wurden, die ein grosses Reich bildeten, das sich über Polen, Mähren, Böhmen und Schlesien erstreckte, im 10. Jahrhundert aber unter den fortwährenden Angriffen der Deutschen sich auflöste. Vom Jahre 840 an, in welchem die Polen den Bauer Piast vom Pfluge auf den Thron beriefen, standen alle Woywoden oder Grossen im Lande zwischen der Oder, Warthe und Weichsel unter der Herrschaft der Plasten, und auch Schlesien, das sei- nen Namen nach einem Gau ,,Zlasane" erhalten haben soll, gehörte bis zum 14. Jahrhunderte zum grossen Polenreiche, erhielt aber bereits im J. 1138, beim Tode Boleslavv IIL, dessen Söhne das polnische Land unter sich theilten, in Wlatislaw II. einen eigenen Herrscher, dessen Söhne 1163 das Land völlig unabhängig von Polen machten und in Ober- und Niederschlesien, später in Ober-, Mittel- und Niederschlesien theilten. Von jetzt an wurden auch deutsche Ansiedler in's Land gezogen, und mit ihnen breitete sich, vorzüglich in Niederschlesien, deutsches Recht nnd deutsche Sitte aus. Die herkömmliche Gewohnheit der Fürsten zu thei- len, die ursprünglich die Trennung in Ober- und Niederschlesien veran- lasste, schuf in diesen beiden Linien, durch fortgesetzte Theilungen, bis zum Anfang des 14. Jahrh. 18 selbstständige Fürstenhäuser, in Nieder- schlesien: Brieg, Breslau, Liegnitz, Wohlau, Schweidnitz, Jauer, Münster- berg, Glogau, Steinau, Sagau undOels; in Oberschlesien: Kosel, Teschen, Falkenberg, Oppeln, Strehlen, Ratibor und Troppau, wozu noch das bi- schöfliche Fürstenthum Neisse kam, die, obwohl unabhängig, aus Furcht vor den Polen, sich leicht durch den König Johann von Böhmen bewegen liessen, die böhmische Oberhoheit (1335) anzuerkennen. Nach dem Tode des Königs Wladislaw, 1458, verschmähten die strengkatholischen Schle- sier die Regierung und Oberhoheit des von den Böhmen erwählten Georg Podiebrad, dessen'Familie die reiche Landschaft Glatz besass, die Kai- ser Friedrich IIL 1462 zur Grafschaft erhob, stellten sich unter den Schutz des Königs Matthias Corvinus von Ungarn und beharrten auch in der Folge bei diesem Staate. Die Reformation fand in Niederscblesien überall bereitwillig Eingang. Die meisten der schlesischen Herzogthümer fielen beim Aussterben ihrer Regenten an Böhmen, und als 1526 Ferdinand, Erzherzog von Oesterreich, der Krone von Ungarn entsagte, um nach dem Tode seines Schwagers, des Böhmenkönigs Ludwig, die Regierung von Böhmen anzutreten, leistete Schlesien ihm die Huldigung und wurde so durch ihn dem Oesterreichischen Staate einverleibt. Nur einer der schlesischen Fürsten, der Herzog Friedrich IL von Liegnitz, schloss im J, 1537 mit Kurfürst Joachim IL von Brandenburg eine Erbverbrüderung, wonach seine Länder, die Fürstenthümer Liegnitz, Brieg und Wohlau, beim etwaigen Aussterben der Herzöge von Liegnitz an das Kurhaus Bran- denburg fallen soRten. Während des 30jährigen Kriegs, 1618—1648, litt Schlesien, namentlich die evangelischen Städte, ausserordentlich; im J. 1621 wurde der Herzog von Jägerndorf, Johann Georg (ein Markgraf von Ansbach und Oheim des Brandenburgischen Kurfürsten Georg Wilhelm), wegen seiner evangelischen Richtung in die Acht erklärt und sein Land einem katholischen Fürsten, dem Herzoge von Troppau gegeben, und eben so wurden nach dem Tode des letzten selbstständigen plastischen Herzogs von Liegnitz (Georg Wilhelm f 1675), dessen Ländereien, trotz der Erb- verbrüderung mit Brandenburg widerrechtlich von Oesterreich eingezogen. Entscheidend für das Schicksal Schlesiens war der Tod Kaiser Karl VI. 1740. Kaum hatte in diesem Jahre Friedrich IL den preussischen Thron bestiegen, als er auch die, schon vom grossen Kurfürsten 1675 vergeblich erhobenen Erbansprüche auf die Fürstenthümer Liegnitz, Brieg, Wohlau und Jägerndorf erneuerte. Von der Kaiserin Maria Theresia da- mit zurückgewiesen, besetzte und eroberte er sofort im ersten schlesi- schen Kriege, der durch den Frieden von Breslau 1742 beendigt wurde, ganz Schlesien (ausser Troppau, Jägerndorf und Teschen), sammt der Grafschaft Glatz. Oesterreichs wiederholte Versuche zur Wiedererlangung des verlorenen Landes wurden von Friedrich IL im zweiten schlesischen Kriege (Friede zu Dresden 1745), und im dritten, dem 7jährigen Kriege (1756—63), durch den Hubertsburger Frieden vereitelt. Von da an bReb Schlesien ungestört im Besitz Preussens; Oesterreich behielt von Schlesien nichts weiter als die Fürstenthümer Teschen, Troppau und Jägerndorf und das Recht, Titel und Wappen fortzuführen. Von den in den polni- schen Theilungen 1773 und 1793, gemachten Erwerbungen kamen 41 Qu.Meilen zur Provinz Schlesien, und 1815 kam noch die grössere Hälfte der von Sachsen abgetreten Oberlausitz hinzu, während einzelne kleinere TheRe des alten Schlesiens zu den Provinzen Brandenburg und Posen ge- schlagen wurden. —
■las Xand. — Die Provinz Schlesien, zwischen 49»48'—520 7' NBr. und zwischen 31o26'—360 54' OL. gelegen, wird im N. von Branden- burg und Posen, im 0. von Posen, Polen und GaRzien, im S. von Oester- reich-Schlesien, Mähren und Böhmen, und im W. von Böhmen, Sachsen "nd Brandenburg begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 741,74 |
Qu.Meilen, mit einer Bevölkerung, 1855 von 3,182,496; 1858 von 3,269,613 Seelen, hatte mithin 1855: 4,300, und 1858: 4,408 Einwohner auf der Qu.Meile. Sie besteht (ausser zahlreichen Standesherrschaften) aus dem alten Schlesien (wie es seit 1742 unter preuss. Herrschaft bestand, mit Ausnahme des dem Reg.-Bez. Frankfurt zugetheilten Schwiebuser Kreises), der Grafschaft Glatz, und dem 1815 von Sachsen abgetretenen 'Iheil der Oberlausitz, und hat in Niederschlesien, die unmittel- baren Fürstenthümer: Breslau, Brieg, Schweidnitz, Jauer, Liegnitz, Wohlau und Glogau; die mittelbaren Fürstenthümer: Sagan, Oels und Carolath; die freien Standesherrschaften: Mi- litsch, Trachenberg, Wartenberg und Gohschütz, und die .Minderherrschaften: Neuschloss, Freihahn und Sulau; in OberscMesien, die unmittelbaren Fürstenthümer: Oppeln und Ra- tibor; das mittelbare Fürstenthum Münsterberg; den preussi- schen Antheil an den mittelbaren Fürstenthümern Neisse, Troppau und Jägerndorf; die freien Standesherrschaften Pless und Reuthen, und die freie Niederherrschaft Loslau. — In administrativer Bezie- hung zerfällt die Provinz in 3 Regierungsbezirke: Breslau, Oppeln und Liegnitz (Breslau und Liegnitz Niederschlesien, Oppeln Ober- schlesien), die zusammen 57 Kreise, mit 143 Städten, 56 Flecken, 5,528 Dörfern, 1,405 Vorwerken und Höfen, 1,099 Kolonien und Weilern, 2,635 einzelne Etablissements etc. enthalten, und zwar:
ScÇfericîi.
Hand-Atlas. Taf. 36.
Regierungsbezirk. |
Areal in (Ju.-M. |
Bevülk. 1855. |
Bewohn, a. 1 Q.-M. |
Kreise. |
Städte. |
Hauptort. |
Einwohner. |
Breslau ........... |
248,14 |
1,227,009 |
4,946 |
22 |
S6 |
j Breslau...... |
129,813 |
Oppeln ........... |
243,00 |
1,014,383 |
4,174 |
16 |
39 |
Oppeln ...... |
8,439 |
Llegnitz........... |
250,55 |
941,104 |
3,757 |
19 |
48 |
Liegnitz ..... |
15,901 |
Zusammen: ••• |
741,74 |
3,182,496 |
4,300 |
1 " |
143 |
Breslau ......
i |
129,813 |
Die Gestaltung des Landes ist ungemein mannigfaltig. Die Oder, welche bei Ratibor anfängt schiffbar zu werden, theilt, von SO. nach NW. strömend, die Provinz in zwei beinahe gleiche Hälften. Die rechte oder polnische Seite bildet grösstentheils wellenförmige Ebenen, und ist in Oberscblesien meist sandig, zum Theil auch sumpfig, doch durchaus zum Ackerbau tauglich; die linke oder deutsche Seite ist hügelig und ge- birgig, und im Ganzen ungleich fruchtbarer und besser angebaut. Die alte, seit dem 13. Jahrhundert gebräuchliche Eintheilung in Ober- und Ni eder sch lesien wird durch den Lauf der Oder begründet. Ersteres ist rauher, weniger fruchtbar und bewaldeter. Gegen Polen, Posen und Brandenburg hin ist das Land offen und eben; auf der Südwest-Seite aber lagern sich die Sudeten mit ihren verschiedenen Verzweigungen. Sie beginnen in der oberen Lausitz mit dem Lausitzer Gebirge oder dem Wohlischen Kamm. Die südliche Hochebene berührt den Fuss der Karpathen, und von diesen erstreckt sich an der mährischen Grenze bis an die ehemalige Grafschaft Glatz das Gesenke und das Mährische Gebirge; dann folgt das mehr massen- und kegelförmige Glatz er Ge- birge (Gl atz er oder Gr ul ich er Schneeberg 4,300', Habelschwer- dter und Mense Gebirge) mit dem Heuscheuer Gebirge (2,800'), und dem Eulengebirge (hohe Eule 3,100'); an dieses schResst sich das Rebengebirge an, und von der Queis bis zum Bober das Riesen- gebirge, das fast auf allen Punkten sich 3000' über den .Meeresspiegel erhebt, und ziemlich rauh und stark bewaldet ist. Das Riesengebirge erhebt sich von Landshut, Libau und Schatzlar zu dem Schmiedeberger Kamm, und zieht sich 5 Meilen lang und 4 M. breit von OSO. nach WNW. bis zum Isergebirge (Tafelfichte 3,500'). Die Gebirgskette des Riesengebirges, der Riesenkamm genannt, wird durch die Mädelwiese in 2 Hauptgruppen getheilt, von denen die südöstliche in der Riesen- oder Schneekoppe in 5000', die nordwestliche im hohen Rad in 4,660' ihre höchsten Punkte haben. Die kleine Sturmhaube steigt 4,513, die grosse Sturmhaube 4,540, die Elbwiese, auf welcher die Elbe ihren Ursprung nimmt, 4,260' hoch. Als isolirte Berge erheben sich in der Ebene zwischen Schweidnitz und Breslau, der Zobtenberg 2,200', und bei Görlitz die Landskrone 1,300'. Obgleich die schlesischen Gebirge den Alpen an Höhe nicht gleichkommen und weder die Schneeli- nie erreichen noch Gletscher enthalten, herrscht doch in ihren höheren Regionen eine höchst wRd-romantische Natur; mächtige zerrissene Felsen, nackte zertrümmerte Gipfel und unersteigliche Wände ragen empor, tiefe Abgründe, tobende Wasserfälle und kahle Einöden wechseln mit romanti- schen Thälern und schön bewaldeten Abhängen, und viele der Hö- hen bieten herrliche Aussichten über die Fluren zweier der reichsten Pro- vinzen des deutschen Vaterlandes. Die Gebirge bestehen aus Granit, Gneis, Glimmerschiefer, Sandstein, Porphyr und Kalkstein. Auf densel- ben finden sich zahlreiche Alpenpflanzen, Isländisches Moos, und in einer Höhe von 3,500' das sogenannte Knieholz in grosser Menge; Nadelholz- waldungen vorzugsweise auf dem Glatzer Schnee- und Mensegebirge. Vom Oktober bis Juni bedeckt tiefer Schnee die Gipfel der höheren Bergzüge. Reissende Thiere finden sich im ganzen Gebirge nicht - Das Land ist |
Bromme's Hand-.\tlas. — Schlesien.
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3Ö. — Schlesien.
trefflich bewässert. Vom Gebirge an geht der Boden schnell zur Ebene über und bildet das Odergebiet, zu welchem mit geringer Ausnahme ganz Schlesien gehört. Der Hauptstrom ist die Oder, welche in Mäh- ren entspringt, an der Grenze die Oppa und Oelsa aufnimmt, bei Rati- bor für Kähne, bei Oppeln für grössere Fahrzeuge schiffbar wird, aber nur bis Breslau von grösseren Schiffen befahren werden kann, da diese der engen Schleusen wegen nicht höher stromaufwärts gehen können. An grösseren Strömen nimmt sie in Schlesien die Weisse, Ohlau, Weistritz, Katzbach, den Bober mit dem Queis, und die Gör- litzer Neisse, von rechts die Klodnitz, Malepane, Stober und Bartsch auf. Im SO. bilden Nebenflüsse der Weichsel, die hier zum Theil ihre QueRen haben, die Grenze gegen Polen und Galizien, und im N. berühren einige Zuflüsse der Spree die Oberlausitz. Kanäle sind ausser dem 8 Meilen langen Klodnitzer Kanal, der von Reuthen über Gleiwitz nach Kosel führt, und dem Popelauer Kanal, der ebenfalls zur Abkürzung der Oderfahrt dient, keine im Lande. Viele der Gebirgs- ströme bilden berühmte Wasserfälle; so der 120' hohe Zacken-, und der etwa 50' hohe Kocheffall; an Wassermasse und an Schönheit über- trifft aber alle der Wölfelsfall in der Grafschaft Glatz, wo der Wöl- felsbach sich aus einer engen Felsenschlucht 60' tief in einen Felsen- kessel stürzt. Mineralquellen sind viele vorhanden; die bedeutendsten sind: Warmbrunn, Flinsberg, Landeck, Altwasser, Charlottenbrunn etc.
»as Volk. — Die Bevölkerung Schlesiens belief sich 1852 auf 3,173,171; 1855 auf 3,182,495; 1858 auf 3,269,613 Seelen, und zwar im erstgenannten Jahre auf 1,541,017 männlichen uud 1,632,124 weiblichen Geschlechts. Die Zahl der Familien betrug 681,446, die der bestehenden Ehen 551,292; die Summe aller Geburten 128,481 (66,344 Knaben, 62,137 Mädchen), die der Todesfälle 106,653 (54,956 männliche, 51,697 weib- liche), darunter 5.408 Todtgeborene. Von den Bewohnern der Provinz leben (;5I,180 in den Städten, 2,521,991 auf dem Lande. Die Zahl der Wohnplätze beträgt 10,865 (mit 763,909 Gebäuden. Hauptstadt des Landes ist Breslau (1858) mit 129,813 Einw. Der Abstammung nach sind die Bewohner Schlesiens theils Deutsche, obersächsischen Stammes, theils Slaven von polnischem und böhmisch-mährischem Stamme; in dem lau- sitzer Kreise Wenden mit eigener Sprache. Die Slaven sind vorzugs- weise auf der rechten Seite der Oder und an den Grenzen von Polen und Mähren; Oberschlesien ist noch am wenigsten verdeutscht; hier aber, wie ÜberaR im Lande, zeichnet sich der Deutsche durch Betriebsamkeit und höhere Kultur im ARgemeinen vor den Slaven aus. Die Scblesier sind heiter und lebenslustig; die deutschen gerade und offen, die slavischen kriechend und schlau. — Dem kirchlichen Bekenntnisse nach ge- hörten (1858) von den Bewohnern 1,032,026 der evangelischen, 1,593,743 der römisch-katholischen Kirche an; Mitglieder der freien Gemeinde und Deutschkatholiken waren 4,780, und Juden 39,045 im Lande. Das gemeine Recht der evangelischen (unirten) Landeskirche beruht auf den aner- kannten Symbolen und besonderen Kirchenordnungen in den einzelnen Distrikten, so wie auf der Inspektions-Presbyterialordnung von 1742. Die Kirche selbst steht unter dem Konsistorium zu Breslau, dem 56 Su- perintendenten untergeordnet sind, und umfasst 694 Mutterkirchen, 52 Tochterkirchen, 101 gottesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte, zusammen 847 Kirchen und Bethäuser, mit 817 ordinirten Predigern nnd 23 Katecheten, Die kirchlichen Verhältnisse der Alt-Lutheraner sind durch das Patent vom 23. Juli 1845 geordnet. Die Provinzialverwaltung wird durch 3 Superintendenturen versehen, deren Vorstand das Oberkircben- kollegium der evangelisch - lutherischen Kirche in Preussen zu Breslau ist. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem exemten Bisthum Breslau (an dessen Spitze ein Fürst-Bischof), dessen Sprengel sich über Schlesien und die Lausitz (mit Ausnahme der Graf- schaft Glatz und der oberschlesischen Herrschaft Katscher), über die Pro- vinz Brandenburg und die Regierungsbezirke Stettin und Stralsund er- streckt. Die Grafschaft Glatz steht unter dem Erzbischof von Prag, der Distrikt Katscher unter dem Erzbischof von Olmütz. Katholische Kirchen und Bethäuser bestehen 1,618, und zwar: 931 Parochial-Mutter- und 337 Parochial-Tochterkirchen, und 350 andere gottesdienstliche Versammlungs- orte. Die Kultusangelegenheiten der Juden, die 84 Synagogen im Lande haben, sind durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 geordnet. — Für gei- stige Bildung und Schulen ist sehr gesorgt. Kleinkinderbewabran- stalten sind 31 im Lande, Taubstummenanstalten 6, und Blindenanstalten 1. — Waisenhäuser bestehen in allen grösseren Städten; Rettungshäuser (für Kinder und Erwachsene) 7. Oeffentliche Elementarschulen sind 3,847, mit 5,225 Lehrern und Lehrerinnen im Lande; die Zahl der Schüler in denselben beläuft sich auf 497,697. Mittelschulen bestehen 21, mit 76 Lehrern und 2,497 Schülern; Töchterschulen 25, mit 149 Lehrern und Lehrerinnen, und 3,464 Schülerinnen; und Lehrerseminare 6, mit 390 Zöglingen, Für den gelehrten Unterricht sind im Lande 1 Progymnasium, mit 14, und 21 Gymnasien mit 301 Lehrern. Eine Universität (gestiftet 1702) besteht zu Breslau, und mit dieser wurde die, 1506 zu Frankfurt a. d. 0. gestiftete Universität am 3. Aug. 1811 vereinigt. Die Universität besteht aus 5 Fakultäten : einer evangelisch- und einer katholisch-theolo- gischen, einer juristischen, medizinischen und philosophischen Fakultät, mit zusammen 93 Professoren und Dozenten und circa 800 Studirenden. Als fördernde Anstalten sind mit der Universität verbunden: 3 theologische, 1 historisches und 1 philologisches Seminar, 1 Bibliothek, 1 Botanischer Garten, 2 naturhistorische und 3 medizinische Sammlungen, 4 klinische Anstalten, 3 mathematisch-physikal. etc. Sammlungen und Institute und 1 Kunst- nnd Münzkabinet. Lehranstalten für Erwerb und Verkehr sind: 7 höhere Bürgerschulen mit 99 Lehrern; die Handwerksschule zu Leob- schütz; die Industriefreischule zu Hirschberg; die Kunstwebeschule zu Neurode; die Zeichnenschule zu Reichenbach; die Spinnschule zu Lähn (Reg.-Bez. Liegnitz), mit einem Spinnlehrerseminar, und mehre land- und forstwirthschaftliche Lehranstalten, .Ackerbau- und Gärtnerschulen etc.; Handelslehranstalten; chirurgische, pharmazeutische und Hebammenlehr- anstalten; mehrere Militärbildungsanstalten und Divisionsschulen. An Hülfsanstalten für Wissenschaften bestehen Bibliotheken, Laboratorien, botanische Gärten, 1 Sternwarte, gelehrte Gesellschaften und Vereine etc. und zur Pflege der Kunst: die Kunst-, Bau- und Handwerkschule, der Kunst- verein und die Musikschule zu Breslau etc. Buch-, Kunst- und Musikalienhand- lungen sind 33, Buch- und Notendruckereien 30, und Leihbibliotheken 41 im Lande. Zeitungen und Zeitschriften erscheinen 138, darunter 89 politi- sche, Anzeige-, Kreis- und Wochenblätter, — Landwirthschaft, |
Bergbau und Industrie sind die Haupterwerbsquellen der Bewohner Schlesiens. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist in der Landwirth- schaft beschäftigt, und 1,288,428 Personen betreiben den Landbau als Haupt-, 426,924 Personen als Nebengewerbe. Die Zahl aller Landbesitzun- gen beläuft sich auf 263,818, worunter 2,771 Güter mit mehr als 600 Morgen, 1,147 Besitzungen mit 300-600; 45,403 mit 30-300; 100,502 mit 5 — 30, und 113,995 Besitzungen mit unter 5 Morgen. Von den 15,940,300 Morgen, welche die Oberfläche des Landes bilden, werden 6,627,783 als Ackerland, 199.542 als Gärten, Weinberge und Obstplanta- gen, 856,995 als Wiesen, 321,302 als beständige W'eiden, 3,470,103 .Mor- gen als Waldungen benutzt, 4,464,575 Morgen sind noch unkultivirtes Land. Der Weizenbau ist ungemein ausgebreitet, namentlich im östlich der Oder gelegenen Theil des Landes; Roggen wird ÜberaR gebaut, eben- so Gerste, Hafer und Buchweizen, Hirse wird überall, aber nur für den Hausbedarf gebaut. Von hoher Bedeutung ist der Kartoffelbau; weniger der Anbau von Hülsenfrüchten. Ausgezeichnet durch Gemüsebau sind in ScIResien die Gegenden um Breslau, Brieg, Ohlau, Wansen, Liegnifz und Gurau (hier besonders Spargel). Runkelrüben zur Zuckerfabrikation werden in .Menge gebaut, und an Handelspllanzen vorzugsweise Flachs, Hanf, Raps, Krapp, Fenchel und Safflor (besonders um Brieg und Ohlau), Cichorie und Weberkarden. Hopfen wird in einzelnen Gegenden, ebenso Tabak, vonletzterem aber kaum 4,500 Centner erzeugt. Gemüse und Gartenge- wächse werden vorzugsweise auf Ackerland gebaut und nur in der Nähe grösserer Ortschaften ist der Bau gartenmässig, und fast auf aRen grösse- ren Gütern flnden sich grossartige Gartenanlagen. Der Obstbau wird überall im Lande gepflegt; edle Obstsorten findet man jetzt überaR, und alle Landstrassen mit Obstbäumen bepflanzt. Wein wird vorzugsweise bei Grüneberg gebaut; im Ganzen sind etwa 5,000 Morgen dem Weinbau ge- widmet. Der Kleebau, besonders der des weissen Klees ist, wie der Grasland- und Futterbau, sehr ausgedehnt und deckt voRkommen den Bedarf des Viehstandes; der Kultur der Weiden wird besonderes Augen- merk geschenkt. Die Viehzucht wird ungemein gepflegt. Der Viehstapel zählte 1855: an Pferden (einschliesslich der Füllen) 190,647, Maulthiere 18, Esel 694, Rinder (einschliesslich des Jungviehs) 965,643, Schafe 2,431,687 (daru .fer 878,853 Merinos, 1,348,236 Halbveredelte und 204,598 Landschafe), Ziegen 48,867, Schweine 127,058. Federvieh ist überall vorhanden, und Bienenzucht wird in aRen Theilen des Landes betrieben. Der Forstwirthschaft wird viele Aufmerksamkeit gewidmet, und der Holzertrag deckt hinreichend das Bedürfniss der Bewohner. In Nieder- schlesien ist Nadelholz vorherrschend, in Mittel- und Oberschlesien hat das Laubholz das Uebergewicht. Die Jagd ist noch bedeutend und der Wüdstand ziemlich ansehnlich. Die Fluss- und T e i ch fis ch er ei ist immer noch lohnend; Perl- und Malermuscheln sind im Bober und in der Queis. — Der Bergbau ist von wesentlicher Bedeutung für Oberscblesien. Die Erzeugnisse des Bergbaus und Hüttenbetriebs wurden 1854 im Geld- werth auf 20 Mill. Tbaler geschätzt. Steinkohlen und Eisen, Zink und Blei, namentlich die drei ersteren Mineralien sind in unerschöpfRcher Menge vorhanden. Der Gewinn an edlen Metallen ist unbedeutend. Im J. 1855 bestand eine Goldhütte im Bergamtsbezirke Waldenburg (Reg.-Bez. Breslau), welche II Mark Gold produzirte und 4 Arbeiter beschäftigte! Für Silber bestanden in demselben Jahre: 1 Silberrafflnirofen im Reg.- Bez. Oppeln. An Eisenerz wurden auf 108 Werken 710,321 Tonnen ge- wonnen, und der Hüttenbetrieb erzeugte an Roh- und Stabeisen, Eisen- gusswaaren, Schwarz- und Weissblech, Eisendraht und Stahl, auf 218 Hütten 2,962,392 Centner. Für Kupfererze bestanden 1855: 2 Werke, welche 6,706 Ctr. produzirten, und der Hüttenbetrieb lieferte auf l Werk 128 Ctr, Garkupfer, und auf 2 Werken 940 Ctnr. grobe Kupferwaaren. An Bleierz wurden auf 3 Werken 14,401 Ctnr., an bleiischen Produk- ten auf 1 Werk 11,885 Ctnr. gewonnen. Zinkerze förderten 37 Werke 3,667,100 Ctnr. zu Tage, und reines Zink produzirten 44 Werke 560,410 Ctnr. Für Gewinnung von Arsenikerzen bestehen 3 Werke mit 13,763 Ctnr. Produktion, und für den Arsenikhüttenbetrieb 2 Werke, die 1,109 Ctnr. Arsenik lieferten. An Nickelerzen wurden auf I Werk 73 Ctnr. erzeugt. Von brennbaren Mineralien lieferten 162 Steinkohlenwerke 12,857,586 Tonnen Steinkohlen, und 27 Werke 484,246 Tonnen Braun- kohlen; 1 Schwefelhütte, die einzige in der preuss. .Monarchie, ist in Rohnau im Reg.-Bez. Liegnitz, und Refert jährlich gegen 600 Ctnr. Schwefel. Koch- und Steinsalz wird nirgends in der Provinz gefun- den; an Alaun dagegen werden auf I Werke 4,550, an Eisenvitriol auf 3 Werken gegen 10,000 Ctnr. erzeugt. An Stein- und Erdarten ist Ueberfluss: Kalk- und Quadersandsteinbrüche sind in Menge eröffnet; Marmor wird bei Kunzendorf, Kauffungen und Prieborn, Serpentin bei Frankenstein und am Zobtengebirge, Porphyr bei Goldberg und im Riesen- gebirge gewonnen; Mühlsteine werden im Quadersandsteingebirge gebro- chen; Feldspathbrüche sind bei Lomnitz und Schreiberbau; Graphit wird auf 1 Werke im Reg.-Bez. Breslau gewonnen (242 Ctnr.), und von Edel- und Halbedelsteinen werden Chrysopras, Topas, Chalcedon etc. bei Baum- garten und Kosenitz unweit Silberberg etc. gefunden. — Die Industrie hat einen grossen Aufschwung genommen; die meiste Fabriklhätigkeit ist in Mittel- und Niederscblesien. In mechanischen Künsten und Handwer- ken, Fabrikationsanstalten und labnkunternehmungen sind 360,323 männ- liche Personen beschäftigt. Die Industrie in Flachs und Hanf ist allge- mein verbreitet; die Garnspinnerei blüht vorzugsweise im Gebirge; Ma- schinenspinnereien für Hachs und Hanf bestehen 12, für Werg 5; die Zahl der gewerblichen Lemengarnspinner beläuft sich auf 46,033 Meister (davon allem 30,dü6 im Reg.-Bez. Liegnitz) mit 21,300 Hülfsarbeitern. Zwirn wird am meisten in der Nähe der Tafelfichte, in Liebenthal, Gna- denberg, Gnadenfrei und Schweidnitz verfertigt. Die Leinenmanufaktur hat ihren Hauptsitz im Reg.-Bez. Liegnitz (vorzugsweise in den Kreisen Landshut, Hirschberg, Bolkenhain und Lauban), dann im Reg.-Bez. Bres- lau (zumal m den Kreisen Waldenburg, Habelschvverdt und Glatz); Fabriken tur leinene Zeuge bestehen 53, und ausserdem 5,908 Meister, welche in Leinen und Halbleinen gewerbsweise arbeiten. Die Zahl der regelmassig gehenden Webstühle betrug 16,214, jene der Webstühle als Nebenbeschäftigung 10,016. Die für Linnenzeuge nöthigen Bleichen sind meistens am Queis hinab bis Sagan, am Bober, am Zacken bei Warm- briinn und Hirschberg, und an der Weistritz bei Tannhausen und Char- mttenbrunn. Stuckbleichereien bestehen 99, Garnbleichereien 164. — Die bedeutendste BaumwoRenweberei zeigt sich im schlesischen Gebirge, in den Kreisen Reichenbach, Glatz, Waldenburg, Schweidnitz, Habel- |
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36. — Schlesien. 3
schvverdt, Leobschütz, Neustadt, Lauban, Landsliut und Sagan. Die Zahl der gewerbsweise gehenden Webstühle betrug 26,195; Fabriken für baum- wollene und halbbaumwoliene Zeuge bestehen 158. — Die Schafwollin- dustrie ist in fortwährendem Steigen: Maschinenspinnereien zu Sireich- garn bestehen 135, zu Kammgarn 35. Die Hauptsitze der Wollenweberei sind die Kreise Glatz, Waldenburg, Habelschwerdt und Reichenbach, die Städte Grüneberg und Sagan. Gewerbsweise gehende Webstühle zählt man 3,635; die meisten Tuchscheerer und Tuchbereiter sind im Reg.-Bez. Op- peln (80). Tuchfabriken bestanden (1855) 59; sonstige Fabriken für wol- lene Zeuge 18; Shawifabriken 1; Walkmühlen 164; Dampfwalken 3; Appreturanstalten 47; Strumpfwebe- und Strickstühle 243; Strumpffabri- ken 3; Bandfabriken 4; Bandwebstühle 267. — Die Industrie in Seide be- schäftigt 107 Webstühle in Seide und Halbseide, und 2 Fabriken; Seiden- Moulinagen, Haspel- und Zwirnanstalten bestehen 6, Seidenfärbereien 5 etc. — Papierfabriken und Papiermühlen sind 56 im Lande, davon im Reg.-Bez. Liegnitz allein 30. Die Lederindustrie ist zu Breslau, ßrieg, Schweidnitz, Striegau und Glatz am bedeutendsten; Gerbereien sind im Reg.-Bez. Liegnitz 338, im Reg.-Bez. Breslau 325. Leder- und Lederwaa- renfabriken bestehen 40; Lohmühlen 160; Leimsiedereien 16. Die schön- sten SatHer- und Riemerarbeiten liefern Breslau und die Herrnhuter Ko- lonien , die besten Handschuhe Schweidnitz. Die Industrie in Holz ist all- gemein verbreitet: Bretschneidemühlen sind überall; Holzdrechsler meist nur in Städten, dOch auch im Gebirge um Flinsberg, Warmbrunn und in der Grafschaft Glatz; die schönsten Tischlerarbeiten liefert Breslau; Wa- genfabriken bestehen 9. Runkelrübenzuckerfabriken sind 49, Tabakfabri- ken 58, Stärkefabriken 42, Seife-, Licht- und Oelfabriken 31 im Lande. Die meisten Seifensieder und Lichterzieher sind in dem Reg.-Bez. Breslau (178 Meister), in Liegnitz sind 141, in Oppeln 115 Meister. Bierbraue- reien bestehen 1,501, Branntweinbrennereien 1,517, Essigsiedereien 44; Wassermehlmühlen 3,899, Bockwindmühlen 2,678 etc. Die Industrie in Mineralstoffen ist von grosser Wichtigkeit. Eisenwerke bestehen 227, Hohöfen 100, Frischfeuer 255, Puddlingsöfen 82, Schweissöfen 49, Kupol- öfen 35, und Flammöfen 26. Kratzenfabriken sind 4, Eisen- und Blech- waarenfabriken 53, Stahlfabriken 1, Kupferhämmer 4, Maschinenfabriken 21, Glashütten 27, Glasschleifereien 51, Porzellanfabriken 6, Steingut- fabriken 33, Fabriken chemischer Produkte 43 im Lande; die meisten Töpfereien sind im Reg.-Bez. Liegnitz, wo aHein 338 Meister sich finden. — Der Handel besonders mit Landesprodukten und Erzeugnissen der heimischen Industrie ist von grosser Bedeutung und wird durch treffliche Strassen und Eisenbahnen, so wie durch die Oderschifffahrt unterstützt. Die Hauptplätze für den Binnenhandel sind Breslau, Liegnitz, Grüneberg, Bunzlau, Görlitz, Löwenberg, Hirschberg, Jauer, Schweidnitz, Glatz, Neisse, Leobschütz und Brieg, wo auch ansehnliche Wochenmärkte ab- gehalten werden. Für Wolle und Honig ist Breslau, für Getreide Jauer der wichtigste Markt, Garn- und Leinwandmärkte werden an verschiede- nen Orten abgehalten. Im Ganzen rechnet man 85 Handelsplätze und Orte, die Spedition und Handel betreiben. Der Haupthandels- und Speditions- platz des Landes ist Breslau, Speditionsplätze an der Oder sind ausser- dem Maltsch, Glogau und Oppeln. Die Binnenschifffahrt wird durch 71 Meilen schiffbare Wasserstrassen unterstützL Die Zahl der zur Fracht- fahrt bestimmten Stromfahrzeuge beläuft sich auf 993 Schiffe, mit einer Tragfähigkeit von 23,050 Lasten (zu 4,000 Pfd.), die Zahl der Schiffsmann- schaft auf 2,619 Mann. An S taats -Chausseen sind 258, an Privat- strassen 127 Meilen eröffnet. Eisenbahnen durchziehen das Land nach allen Richtungen. Der Hauptknotenpunkt derselben ist Breslau, von wo aus eine Nordbahn nach Lissa-Posen, eine Südostbahn über Brieg, Op- peln, Kosel, Ratibor nach Oderberg, eine Westbabn über Liegnilz, Bunz- lau nach Kohlfurt-Görlitz-Dresden, und eine Südwestbahn nach Königszelt, Freiburg-Waldenburg führt. Von der Südostbahn führt eine Zweigbahn von Brieg nach Neisse; eine andere von Oppeln über Tarnowitz, Beuthen nach Kattowitz; eine dritte von Kosel über Gleiwitz, Morgenroth, Katto- witz, Myslowitz nach Krakau; eine vierte von Nendza über Rybnik und Nicolai nach Kattowitz-Krakau, und eine fünfte von Ratibor nach Leob- schütz. Von der Westbahn führt ein Zweig von Liegnitz über Jauer, Kö- nigszelt, Schweidnitz und Reichenbach nach Frankenstein, und eine zweite Bahn von Kohlfurt nach Hansdorf-Frankfurt-Berlin. Von Hansdorf führt eine Ostbahn über Sagan, Sprottau, Glogau nach Lissa. — Eine Han- delsbörse, eine städtische Bank und der schlesische Bankver- ein bestehen zu Breslau, und von Bankanstalten der preussischen Bank zu Berlin: das Bankdirektorium in Breslau mit der Kommandite in Glogau, und die Bankkommanditen in Görlitz und Gleiwitz; Handelsver- sicherungsanstalten sind mehrere im Lande; in Breslau eine Strom-Asse- kuranzgesellschaft, und Handelskammern sind zu Breslau, Reichen- bach, Schweidnitz und Waldenburg, zu Hirschberg und Schönau, Lands- hut, Görlitz, Liegnitz, Lüben, Jauer und Goldberg-Haynau. — Ueber Münzen, Maasse und Gewicht siehe Text zu „Preussen" Taf. 28.
»er Staat. — Schlesien ist eine, in administrativer Be- ziehung in 3 Regierungsbezirke zerfallende preussische Provinz, deren innere Vezwaltung ein dem Ministerium des Innern untergeordnetes Oberpräsidium zu Breslau leiteL Die Bewohner der Provinz sind preussische Staatsbürger Und geniessen alle Rechte preussischer Unter- thanen. An der Spitze der 3 Regierungsbezirke stehen die Regierungen zu Breslau, Oppeln und Liegnitz, und an der Spitze der 57 Kreise, in Welche die Regierungsbezirke geschieden sind, die Lan dr a ths ämte r. Die örtliche Poii zeiverwal tung wird je nach den Ortschaften von Bürgermeistern, Magistratsmitgliedern, Schulzen, Schöppen etc. im Namen des Königs geführt; in Breslau ist eine eigene königliche Polizeidirektion. Die Justizverwaltung wird durch unabhängige Gerichte ausgeübt. In der ganzen Provinz gilt das preussische Recht. Höchste Gerichsin- ®tanz ist das Obertribunal zu Berlin; Gerichte zweiter Instanz sind die Appellationsgerichte zu Breslau, Glogau und Ratibor, und Gerichte erster Instanz das Stadtgericht zu Breslau, 52 Kreisgerichte (22 unter Breslau, 14 unter Glogau und 16 unter Ratibor), 62 Gerichtskommissionen "nd 6 Gerichtsdeputationen, Schwurgerichte bestehen 14. Zum preussi- schen Landtag sendet die Provinz für das Herrenhaus 18, für das Haus ^er Abgeordneten 66 (Breslau 25, Oppeln 21, Liegnitz 20) Mitglieder zur J,''ä.sentation; von den Städten sind im Herrenhaus 3 (Breslau, Görlitz und ^'ogau) vertreten, ~ Zur Wahrung der Pro^inzialinteressen und zur ^ertretung der Provinz bestehen Provinzialstände, für die Bezirke ^ßzirkskommissionen, und für die landräthlichen Kreise in den |
Regierungsbezirken Kreisstände. Die Provinzialstände im Her- zogthum Schlesien, der Grafschaft Glatz und dem .Markgrafthume Ober- lausitz, sind durch die Verordnung vom 27. März 1824 in Wirksamkeit gesetzt und aus 4 Ständen: dem Herrenstand, der Ritterschaft, den Städten und dem bäu erlich en Stande gebildet; sie zählen 92 Mitglieder, und zwar 7 mit Virilstimmen versehene Fürsten und Standes- herren, 3 Kollektivstimmen von 5 Standesherren, 36 gewählte Abgeord- nete der Ritterschaft, 30 gewählte Abgeordnete der Slädte, und 16 ge- wählte Abgeordnete der Landgemeinden. Die Bezirkskommissionen und Kreisstände sind wie in den andern Provinzen Preussens und haben die gleichen Rechte und Verpflichtungen. Die Gemein dever- fass ung beruht auf der Städteordnung vom 30. Mai 1853, und dem Ge- setze über die Landgemeindeverfassungen vom 14. April 1856. — Die Fi nanz ver waltung der Provinz wird von den Regierungen und der Provinzialsteuerdirektion geleitet. Die Regierungen haben eine besondere Ab theilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domänen und Forsten, vor welche sämmtliche Angelegenheiten gehören, die sich auf das Staatseinkommen aus den Grund- und Personalsteuern oder auf die Verwaltung der Domänen und Forsten und solcher Regalien beziehen, welche bisher mit der Domänen- und Forstverwaltung verbunden waren, insbesondere auch die landesherrliche Forst- und Jagdpolizei. Für die direkte Steuerverwaltung in den Kreisen bestehen die Kreiskassen, deren Breslau 22 (bei 11 die Erhebung der direkten und indirekten Steuer vereinigt), Liegnitz 19 (bei 7 die Erhebung vereinigt), und Oppeln 16 hat. Unter den Finanz-Verwaitungs - Abtheilungen der 3 Regierungen der Provinz stehen noch 44 Domänen-Pachtämter, 22 Domänen-Rentämter, 9 Domänen-Polizeiämter, 3 Oberforstmeister, 5 Forstinspektionen, 35 Ober- förstereien und 19 Forstkassen, Die Provinzialsteuerdirektion zu Breslau ist dem Finanzministerium unmittelbar untergeordnet und hat 5 Hauptzollämter und 9 Hauptsteuerämter unter sich. — Für rein militä- rische Angelegenheiten der Provinz ist das Generalkommando des VI. Armeekorps zu Breslau, welches das II. Divisionskommando zu Breslau, und das 12. Divisionskommando zu Neisse unter sich hat, die Provinzialbehörde. — Festungen bestehen in der Provinz 6: Glatz, Silber- berg, Schweidnitz, Kosel, Neisse und Gross-Glogau. ~
Topog-rapliie. — Der Regierungsbezirk Breslau, der mittlere Theil der Provinz Schlesien, besteht aus der mittelschlesischen Ebene (den Fürstenthümern Breslau, Wohlau und Brieg), dem schlesischen Gebirgsland (den Fürstenihümern Schweidnitz und Münsterberg), aus der Grafschaft Glatz, dem standesherrlicben Fürstenthum Oels (dem Herzog von Braunschweig gehörend), der Slandesherrschaft Wartenberg (des Fürsten Biron-Wartenberg), dem Fürstenthum Trachenberg (dem Fürsten Hatzfeld-Wildenberg-Werther-Schönstein gehörig), der Herrschaft Militsch (des Grafen von Malzahn), der Herrschaft Goschütz (des Grafen von Reichenbach-Goschütz), der .Minderherrschaft Neuschloss (des Grafen von Hochberg), der Herrschaft Freihan (des Freiberrn von Teichmann), und der Minderherrschaft Sulau (der Baronin von Troschke), umfasst 248,u Ou.-M. mit 1,227,009 Einwohnern, und zerfällt in 22 Kreise, von denen das Fürstenthum Breslau die Kreise: Breslau, Neumarkt, Na m s lau; das Fürstenthum Wohlau: Wohlau, Steinau, Guhrau; das Fürstenthum Brieg: Brieg, Ohlau, Strehlen, Nimptsch; das Fürstenthum Oels: Oels, Trebnitz, Wartenberg, Militsch; das Fürstenthum Schweidnitz: Schweidnitz, Striegau, Walden- burg, Reichenbach; das Fürstenthum Münsterberg: Franken- stein, Münsterberg, und die Grafschaft Gla tz: Glatz, mit Neu- rode, und den Kreis Habelschwerdt umfassen. — Der Boden, namentlich auf der linken Seite der Oder, ist durchweg fruchtbar, selbst in den tiefen Thälern der Gebirge; auf der rechten Seite der Oder ist derselbe mehr sandig und waldig.
Die Mehrzahl der Bevölkerung des Regierungsbezirks gehört der evangelischen Kirche an, über ein Drittel der Bewohner sind katholisch; Juden zählt man gegen 16,000, Für den Unterricht des Volks ist hinläng- lich gesorgt; Schulen bestehen in genügender Zahl; Gymnasien 9, und zwar 4 zu Breslau (wovon 1 katholisch), und je 1 zu Brieg, Oels, Schweid- nitz und Glatz (letzteres katholisch); und zu Breslau eine Universität (gestiftet 1702) mit 93 Professoren und Dozenten und durchschnittlich 650 Studenten, — Hauptstadt der Provinz und des Regierungsbezirks ist Breslau, auf beiden Seiten der Oder, nach Berlin die volkreichste Stadt der Monarchie, mit 129,813 Einwohnern; Mittelpunkt des schlesischen Handels, bedeutende Fabrikstadt, dritte k. Residenz und Sitz des Ober- präsidenten, einer Regierung, eines katholischen Bischofs und Domkapitels, eines evangelischen Konsistoriums, und zahlreicher wissenschaftlicher Anstalten. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze des Regierungs- bezirks über 4000 Einwohner sind: Brieg an der Oder, mit 13,028 E., Tuchfabriken, Handel und wichtigen Viehmärkten; Schweidnitz, früher Festung, jetzt befestigte Stadt, mit 14,488 E., lebhaftem Handel und Wollmarkt; Ohlau (amtlich Olau), am linken Ufer der Oder und der Mündung der Ohlau, mit 6,079 E., starkem Tabaksbau; Strehlen, an der Ohlau, mit 5,114 E., Tabaksbau und Tabaksfabrikation (in der Nähe ist das der Charité in Berlin gehörige Dorf Prieborn, bekannt durch seine Marmorbrüche); Frei bürg, an der Polsnitz (mit dem Beinamen „unterm Fürstenstein") mit 5,249 E., bedeutendem Leinwandgewerbe; Striegau, mit 5,884 E., Leinwand- und Tuchweberei; Waldenburg an der Polsnitz, mit 4,256 E., Leinwandweberei, Steinkohlengruben, Spinnerei, Sitz eines Bergamtes (die Stadt gehört dem Grafen von Hoch- berg-Fürstenstein); Reichenbach, am Eulengebirge, mit 5,760 E., Baum- wollfabriken, bedeutendem Handel; Guhrau, mit 4,185 E., zahlreichen Windmühlen, Mehlhandel, Spargelbau; .Münsterberg, an der Ohlau, mit 5,338 E., Tuch- und.Leinweberei, Töpferei, Schwefelbad; Frankenstein mit 6,291 E., Strumpf-, Wollzeug- und Tabaksfabrikation, Flachs- und Getreidemärkten; Glatz an der Neisse, starke Festung, mit 10,656 E, und viel Gewerbsamkeit; Neurode, an der Walditz, mit 5,709 E., Tuch- und Wollzeugfabriken; grosse Fabrikdörfer sind: Langen- Bielau, das grösste Dorf der preuss, .Monarchie, mit 9,000 E,, Peilau, mit 4,600, Peters Waldau mit 4,500, E, (dem Grafen von Stolberg ge- hörig, mit schönem Schloss), Ullersdorf mit Schloss und Park des Grafen Magnis, und 3,200, Eckersdorf mit Schloss des Grafen Magnis, Musterwirthschaft und 1,500, und Schlegel mit einem Schlosse des Grafen Pilati, einem Schullehrerseminar, Steinkohlengruben und 1,940 Ein- |
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36. — Schlesien.
wohnern etc. — Festungen und befestigte Städte sind Glatz, Silber- berg und Schweidnitz. ~
Das standesherrliche Fürs ten th um Oels, welches einen Flächen- raum von 37»/;» Qu.-M. und etwa 100,000 Einw. umfasst, gehörte in frühe- ren Zeiten schlesischen Herzogen, fiel dann dem Könige Wladislaw von Böhmen zu und kam zuletzt durch Heirath an das Haus Württemberg, und durch Vermählung des Herzogs Friedrich August von Braunschweig mit der Tochter des Herzogs Erdmann von Württemberg an diesen Jüngern Sohn des Herzogs Karl von Braunschweig (-1- 1780), der von da an den Titel eines Herzogs zu Brauns chwei g-0 eis führte. Im J. 1805 erbte es der Neffe Friedrich Augusts, der nachmalige Herzog Friedrich Wil- helm, nach dessen Tode es an dessen Jüngern Sohn kam, den jetzt regie- renden Herzog Wilhelm von Braunschweig, der es noch besitzt und dar- aus jährlich an 170,000 Gulden Rente bezieht. Hauptort des Fürsten- thums ist Oels, an der Oelsa (4 Meil. nordöstlich von Breslau), mit grossem herzoglichem Schloss, ansehnlicher Bibliothek, reich dotirtem Gymnasium, einem Schauspielhause und 6,928 Einw.; — in der Nähe sind die Dörfer Wilhelminenort und Sybillenort mit herzoglichen Schlössern, und im Schloss des letztern eine schöne Gemäldesammlung. Andere erwähnenswerthe Städte des Herzogthums sind: Trebnitz, mit schöner Pfarrkirche, in deren unterirdischer Kapelle das Grab der heil. Hedwig und der (wunderthätige) Hedwigsbrunnen sich befinden; .Maschi- nenspinnerei, Tuchfabrikation und 4,737 Einw.; Bernstadt an der Weida, mit altem Schloss, bedeutenden Gerbereien, Tuch- und Leinweberei und 3,681 Einw.; Juliusburg, mit Schloss und 1,012 Einw.; Medzibor (Mittelwalde), mit Schloss, Weinbau und 1,502 Einw.; Stroppen, mit Schloss und 813, und Hundsfeld, mit 891 Einw., worunter über 200 Juden.
Von den andern Stan des h err schaffen des Regierungsbezirks innfasst die freie Standesherrscbaft Wartenberg 8 Ou.-M. mit 20,000 Einw., und die Stadt War ten berg (Polnisch-), mit schönem Schloss, Tuchweberei und 2,412 Einw.; den Marktflecken Bralin, mit 1,153 E., und die Dörfer Bukowine, Langendorf und Domsei, die beiden ersteren mit Mineralquellen; — das Fürstenthum Trachenberg 6V2 Qu.-M., mit 20,000 Einw., die Städte Trachenberg, an der Bartsch, mit Residenzschloss, Weberei und 2,727 Einw., und Prausnitz, mit altem Schloss, Tuch- und Barchentweberei und 2,370 Einw.; — die Herr- schaft Militsch 5 Qu.-M. und 17,000 E., mit der Stadt Militsch, an der Bartsch, mit grossem Schloss, Webereien und Töpfereien und 3,000 Einw. — Alle andern Herrschaften und Minderherrschaften sind kleiner.
Der Regierungsbezirk Oppeln (Ober-Schlesien), der südöst- liche Theil der Provinz, besteht aus den Fürstenthümern Oppeln, Neisse (Mediatbesitzung des jedesmaligen Fürstbischofs von Breslau), Ratibor (Eigenthum des Fürsten Hohenlohe-Schillingsfürst-Waldenburg) und Pless (Eigenthnm der Grafen von Hochberg), dem altbriegischen Kreise Kreuz- burg, der Minderherrschaft Loslau (des Grafen von Stracfiwitz), der Standesherrschaft Reuthen und der .Minderherrschaft Oderberg peide dem Grafen Henkel von Donnersmark), Theilen von Troppau und Jägern- dorf (dem Fürsten von Liechtenstein gehörend) und aus altmährischen GebietsLheilen, von denen der Distrikt Kafscher dem Erzbischof von Ol- mütz gehört, umfasst 243,„s Qu,-M. mit 1,014,383 Einwohnern, und wird nach volkswirthschaftlichen Zuständen in die oberschlesische Bergbauland- schaft im Südosten, in die oberschlesische Ebene und Waldlandschaft im Norden, und in den fruchtbaren sudetischen Grenzgürtel, wo Landwirth- schaft und Leinenindustrie vorherrschen, unterschieden. Der Regierungs- bezirk zerfällt in 16 Kreise, von denen die Bergbaulandschaft die Kreise: Ratibor, Rybnik, Pless, Reuthen, Tost, Kosel; derLand- und Forstwirthschaftsdistrikt: Oppeln, Grossstrelitz, Lub- linitz, Rosenberg, Kreuzburg, Falkenberg; und der Sudeti- sche Grenzgürtel: Neisse, Grottkau, Neustadt und Leob- schütz umfassen. Der Boden im nördlichen Theile des Bezirks ist grösstentheils sandig, der übrige Theil fruchtbar. Obwohl in seiner Ge- sammt-Oberfläche hoch gelegen und im S. von den schlesisch-mährischen Sudeten, und im NO. von den letzten Höhenzügen der Karpathen um- schlossen, hat dieser, Oberschlesien bildende Regierungsbezirk, doch keinen Gebirgscharakter, sondern ist mehr hügelig und eben. — Die Mehrzahl der Bevölkerung (mehr als neun Zehntel) gehört der katholi- schen Kirche, der Rest, bis auf 19,000 Juden, der evangelischen Kirche an. Eine Universität besteht nicht; Gymnasien dagegen 5, zu Oppeln, Ratibor, Leobschütz, Neisse und Gleiwitz. Volksschulen bestehen in hin- reichender Zahl. Hauptstadt des Bezirks ist Oppeln an der Oder, mit 8,439 Einwohnern, einst die Residenz der oberschlesischen Piaste. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze sind: Kosel (Cosel), starke Festung an der Oder, mit 4,186 E., Tuch- und Leinwebereien; Gleiwitz an der Klodnitz, mit 9,137 E., Hüttenamt, Eisengiesserei, Tuchweberei, Hopfenbau; Neustad t (polnisch Pru d n 11z) an der Brauna, mit 7,151 E., Tuch- und Leinw^berei; Ober-Glogau an der Hotzenplotz, mit 4,33LE., Lein- und Wollweberei; Kreuzburg an der Stober, mit 4,000 E.; Rati- bor an der Oder, mit 9,691 E., bedeutender Industrie, Handel, Getreide-, Vieh-, Woll-, Flachs- und Hanfmärkten; Reuthen (Ober-Beuthen) mit 7,204 E.; Tarnowitz, mit 4,509 E., Eisen-, Silber- und Bleigruben; Leobschütz an der Zinna, mit 7,623 E., wichtigen Getreide- und Flachs- märkten; Neisse, an der Neisse und Biela, mit 16,672 E., wichtige Festung, Gewehrfabriken; Patschkau an der Neisse, mit 4,196 E., Lein- und Wollweberei, Bleichen, Pulvermühlen etc. Festungen des Bezirks sind Kosel und Neisse. —
Das Herzogthum Ratibor enthält ausser der oben bezeichneten Stadt Ratibor, die Städte: Rybnick, mit Schloss, k. Invalidenhause, |
Töpfereien und 8,821 F.; in der Nähe Steinkohlengruben und Eisenhütte; Sohrau, mit Baumwoll-, Tuch- und Leinweberei und 3,438 E. — Das Forstenthum Pless, 18 Qu.-M., mit 54,000 E., mit der Stadt Pless, an der galizisch-mährischen Grenze, mit schönem Schloss und Gärten, Blei- weiss- und Runkrübenzuckerfabriken und 3,148 E.; Nicolai, mit 3,716 E. — Die Minderherrschaft Loslau, mit der gleichnamigen Stadt, mit 1,983 E., welche Schuhmacherei und Leinweberei betreiben. — Die Standesherrschaft Ben then, 14 Qu.-M. mit 40,000 Einwohnern und den oben genannten Städten Ober-B eu th en und T arno wi tz; bedeutendem Bergbau auf Silber, Eisen, Blei und Zink. — Von dem Fürstenthum Troppau liegen auf preuss. Gebiet: die Stadt Hultschin, an der Oppa, mit Tuch- und Leinweberei, Steinkohlengruben und 2,558 E., und die Flecken Bennschau, Kranowitz und D e u t s ch - N e u kir ch; und vom Fürstenthum Jägerndorf, ausser Leobschütz (siehe oben): die Stadt Bauerwitz an der Zinna, mit 2,284 E. und der Flecken Zauditz.—
Der Regierungsbezirk Liegnitz (Niederschlesien), der nord- westliche Theil der Provinz, besteht aus den Fürstenthümern Glogau, Lieg- nitz, Schweidnitz und Jauer, dem 1815 preussisch gewordenen Markgraf- thum Oberlausitz, dem Herzogthum Sagau (Eigenthum des Fürsten von Hohenzoflern-Hechingen), dem Fürstenthum Carolath (des Fürsten von Carolath-Beuthen), der Standesherrschaft Muskau (früher dem Fürsten von Pückler-Muskau, jetzt dem Prinzen Friedrich der Niederlande gehörend), und der Standesherrschaft Seidenberg (Eigenthum des Grafen von Ein- siedel), umfasst einen Fiächenraum von 250,54 Qu.-M. mit 941,104 Ein- wohnern, und scheidet sich in die niederschlesische Ebene, das nieder- schlesische Gebirgsland (Riesengebirge und Umgegend), und die preussische Oberlausitz, die wiederum in 19 Kreise zerfallen, und zwar das Fürsten- thum Glogau in die Kreise: Glogau, Sprottau, Freistadt, Grüne- berg; das Herzogthum Sagan mit den eingeschlossenen altlausitzischen Gebietsstücken in den Kreis: Sagan; das Fürstenthum Liegnitz in: Liegnitz, Lühe n, G 01 d b e r g - Ha y na u; das Fürstenthum Jauer in: Jauer, Schönau, Hirschberg, Löwenberg, Bunzlau, Lands- hut, Bolkenhayn, und die Oberlausitz in: Görlitz, Laub an, Rothenburg und Hoyerswerda. — Der Boden des Bezirks im Osten und Süden ist, mit Ausnahme der hohen Gebirgstheile (Riesengebirge und Iserkamm) fruchtbarer, als der Norden undW'esten; doch auch am Fusse des Riesengebirges sind Striche sehr guten Weizenbodens, wenn auch oft durch Heideland unterbrochen, Die Mehrzahl der Bevölkerung (mehr als sechs Siebentel) gehört der Evangelischen, fast ein Siebentel der Katho- lischen Kirche an; Juden zählt man 4,000. Für Unterrichtsanstalten ist hinreichend gesorgt; Volksschulen sind in genügender Zahl vorhanden; eine Universität besteht nicht, dagegen sind 8 Gymnasien im Bezirke und zwar: 2 in Liegnitz, 2 in Glogau, und je 1 in Görlitz, Lauban, Hirsch- berg und Sagan. Hauptstadt des Regierungsbezirks ist Liegnitz an der Katzbach, Sitz der Regierung, mit 15,901 Einwohnern, k. Ritterakademie, Industrie, Handel, starkem Gemüsebau. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze sind: Goldberg an der Katzbach, mit 7,166 E., wichtigen Tuchfabriken, bedeutendem Obstbau (einst mit Goldbergwerk); Haynau an der schnellen Deichse, mit 4,306 E., Leinweberei und Tuchfabriken; Lü- ben, an dem kalten Bache, mit 4,443 E., Tuchmacherei, Zwiebacksbäcke- rei; Glogau (Gross-Glogau) an der Oder, starke Festung, mit 16,240 E. Handel und Flussschifl'fahrt; Sprottau am Bober, mit 5,049 E.', Tuch- und Strumpfweberei; Frei Stadt an der Sieger, mit 3,749 E., Lei'n- und Wollweberei, berühmten Pferdemärkten; Grüneberg, mit 10,872 E., vielen Tuchfabriken, Maschinenspinnereien, starkem Weinbau und Verkehr; Jauer an der wüthenden Neisse, mit 7,660 E., Handel und wichtigen Getreide- märkten; Hirschberg am Bober, mit 7,766 E., viel Industrie, wichtigem Leinwandhandel; S c h m i e d e b e r g am Fuss der Scbneekoppe, mit 3,402 E., starkem Leinengewerbe, Garn- und Leinwandhandel; Löwen- berg am Bober, mit 4,802 E., ansehnlichen Getreidemärkten; Bunzlau am Bober, mit'7,022 E., berühmten Töpfereien; Landshut am Boher, mit 4,33 E., vielen Bleichen, starkem Garn- und Leinwandhandel; Gör- litz an der Neisse, mit 21,000 E., bedeutender Industrie, besonders in Tuch, Handel, Getreidemärkte; Lauban am Queis, mit 6,639 E., Lein- und Baumwollweberei. Einzige Festung des Regierungsbezirks ist Gross- Glogau.
Das bis zmn Jahr 1842 der Linie Biron-Sagan, jetzt aber dem Für- sten von Hohenzollern-Hechingen gehörige Fürstenthum Sagan um- fasst 20 Ou.-M. mit etwa 43,000 Einwohnern. Ferdinand IL verkaufte Sagan 1628 an Wallenstein, und nach dessen Ermordung an die Fürsten von Lobkowitz, die es 1785 dem Herzoge Peter von Kurland verkauften. Der Hauptort desselben ist Sagan am Bober, mit grossem fürstlichem Schloss, schönem Park, Gärten und Treibhäusern, Kupferhammer, Woll- und Leinweberei, ansehnlichen Getreidemärkten und 8,948 Einw.; Naum- burg am Bober. mit Töpfereien, Tuch- und Lemweberei und 981 Einw.; Priebus, an der Neisse, mit Weberei und 1,289 Einw. und 4 einge- pfarrten Walddörfern mit seltsamen Namen (Sichtigfür, Wirstdubesser, Traunicht und Passauf). — Das Furstenthum Carolath, 41/2 Qu.-M. mit über 10,000 Einw., der Stadt Ben then an der Oder, Sitz der fürstlichen Mediatregierung, mit Schloss, das jetzt als Schulgebäude benutzt wird, Obst- und Weinbau, Töpferei, Strohflechterei, Oderschifl'fahrt und 3,964 E.; und dem Marktflecken Carolath, an der Oder, mit dem fürstlichen Re- sidenzschlosse und 773 Einw, — Die Standesherrschaft Muskau, 9 Ou.-M. mit 10,500 Einw., mit der Stadt Muskau an der Neisse, mit scfiönem Schloss, sehenswerthen Anlagen, Mineralbad, Bierbrauereien, Töpfereien. Alaunwerk und 2,256 Einw. Die Standesherrschaft Sei den berg, mit der gleichnamigen Stadt an der Katzbach, mit Tuchwebereien, Töpfereien und 1,500 Einw. |
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Preußen unö polen.
Hand-Atlas, Taf. 37.
Ifie I®rovlfis5 Preussen.
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Tescliicliie. Die Provinz Preussen, früher eingetheilt in Ostpreussen (die Regierungsbezirke Königsberg und Gu ni b i nn en) und Westpreussen (die Regierungsbezirke Danzig und IMarien- w erd er), liegt im Nordosten Deutschlands, wird von der Ostsee bespült, von der Memel, dem Pregel und der Weichsel durchströmt und hat der gesammten preussischen Monarchie den Namen gegeben. Das eigentliche Preussen war schon den Alten bekannt; schon die Phönizier erwähnen die Ber n s tei n k üs te, und Tacitus (f 125 n. Chr.) bezeichnete als die ältesten Bewohner der Ostküste des Baltischen Meeres die Aestyer (wahr- scheinlich ein germanisches Volk), deren Ursprung er von den Sueven ableitete, die im J. 58 v, Chr. von Julius Cäsar geschlagen wurden. Am Ende des 2. und zu Anfang des 3. Jahrhunderts drangen die Gothen aus Skandinavien nach den Weichselgegenden vor, liessen sich hier nieder, vermischten sich mit den Aestyern, eroberten das Land der benachbarten Veneder und zogen zu Ende des 3. Jahrhunderts südwärts bis zu den Grenzen des Römischen Reichs. Um die Mitte des 6. Jahrhunderts erschie- nen Slavische Volksstämme, die Letten, zwischen Memel und Weichsel, breiteten sich nach der Ostseeküste sowohl als nach Westen und Süden aus, vermischten sjch mit den germanischen Ureinwohnern zu einem Volke, und wurden die Stammväter der Polen, Masovier und Pommern. Nach der Sage erhielt das auf diese Weise entstandene Volk im 7. Jahrh. durch einen Priester und einen Fürsten eine Art hierarchischer Verfassung. Der Name Porussen oderPrussen {po neben, russi Russen), woraus später Preussen wurde, taucht zuerst um das Jahr 997 auf, in welchem Jahre der heilige Adelbert, Bischof von Prag, der Apostel der Preussen, der das Christenthum hier einführte, den Märtyrertod erlitt, den 1008 auch Bruno, Erzbisliof von Merseburg, hier erdulden musste; die heidnischen Porussen, die mit Hartnäckigkeit an ihrem Glauben hingen, verehrten den Donnergott Perkunos, den Gott des Ackerbaues Potrimpos, und den Todtengott Pikollos, redeten ihre eigene (die altpreussische) Sprache, hatten ihr Land in 11 Gaue getheilt, deren jeder von einem eigenen Stammoberhaupt beherrscht wurde; Alle aber verehrten den Kriwe, der im heiligen Haine Romow e seinen Sitz halte, als gemeinsamen Oberpriester, und dieser bestätigte den für einen nationalen Krieg erwählten obersten Heerführer, welchem alle Stämme unbedingten Gehorsam leisten musten. Ein überaus kriegerisches und tapferes Volk, setzten sie den benachbarten Polen, die wiederholentlich versuchten, das Preussenland zu erobern, den l'od der beiden Bischöfe zu rächen und das Christenthum einzuführen, Während des 11. und 12. Jahrhunderts einen erfolgreichen Widerstand entgegen, und unternahmen 1225 , als der Polenherzog Konrad von Ma- Sovien sie auf's neue beunruhigte, sie mit Krieg überzog und mehrere in Gefangenschaft gerathene Stammhäupter zum Christenthum zwang oder grausam hinrichten Ress, einen Rachezug nach Masovien, wobei sie sieg- reich in das Innere von Masovien vordrangen, Konrads Heer gänzlich auf's Haupt schlugen, das ganze Land verwüsteten, die Hauptstadt Plozk plün- derten und verbrannten, gegen 300 Kirchen und Kapellen in Asche legten und unermessliche Beute, sowie Tausende von Gefangenen mit sich fort- schleppten. Der flüchtig gew^ordene Herzog Konrad beschloss auf Bitten des Abtes, nachmaligen Bischofs Christian von Oliva, den Deutschen Rit- terorden zu Hülfe herbeizurufen, dessen Hochmeister, Herrmann v. Salza, gerade Vorbereitungen traf, um mit Kaiser Friedrich II. den vierten Kreuzzug nach dem heiligen Lande anzutreten. Unter dem Versprechen der Abtretung grosser Länderstrecken (namentlich des Kulmer und Lö- bauer Landes) erbaten die Gesandten Herzog Konrads Beihülfe gegen die heidnischen Porussen, und nachdem sowohl der Kaiser als auch Papst Honorius IIL dem Deutschen Orden alles, freilich erst zu erobernde Porussenland schon im Voraus geschenkt, sandte der Hochmeister, wäh- rend er selber mit dem Kaiser in's Morgenland zog, im J. 1228 den tapferen Herrmann Balk an der Spitze eines Ordens-Heeres nach Preussen. Dieser langte 1230 daselbst an, befestigte mehrere Punkte und begann das Eroberungs- und Bekehrungswerk. Die Porussen wehrten sich mit dem Muthe der Verzweiflung, so dass Kreuzfahrer aller Länder und 1254 König Ottokar von Böhmen (der 1225 am Ufer des Pregel das ihm zu Ehren genannte Königsberg gründete), mit grossen Schaaren zu Hülfe herbeieilten und die meisten Gauen zur Unterwerfung zwangen. Als der Landvogt Ritter Vollrath Wunderlich 50 Häuptlinge der Porussen zu einer Berathung auf die Lenzenburg einlud und hier die ganze Versammlung verbrennen liess, erhohen sich 1261 von Neuem alle Stämme zum Kampfe auf Leben und Tod, und derheldenmüthige und edle Herkus Monte, ihr oberster Feldherr in diesem blutigen Kriege, schlu!? das Ordensheer in der Schlacht bei Brandenburg (am frischen Haff) aufs^Haupt, und erstürmte Königs- berg. Es folgten jetzt 20 traurige Kriegsjahre, während welcher Herkus Monte und seine Nachfolger Diwan und Glappo fielen, und (1274) die prächtiffe Marienburg vom Orden gegründet wurde, und erst 1283 endete der 53jährige Eroberungskrieg durch Unterwerfung aller porussischen Gauen. Preussen war nun Eigenthum des Deutschen Ordens und die Hochmeister desselben, die 1309 ihren Sitz von Venedig nach Marienburg verlegten, führten die Regierung. Das ganze Land wurde in Komthureien, Vogteien und Pflegeämter abgetheilt, zahlreiche Burgen, Städte und Dörfer angelegt, grosse Schaaren deutscher Kolonisten in's Land gerufen und das Christenthum überall verbreitet. Das Land hob sich zusehends; ein- zelne Städte wie Danzig, Königsberg, Thorn, Elbing, Kulm, Braunsberg etc. blühten durch den Handel auf, des gefürchteten Ordenstaates Blüthe und Macht aber, die unter dem Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen (1352 - 1382) auf den höchsten Gipfel erhoben wurde, fand nur zu bald in den benachbarten Litthauern und Polen gehässige Neider. Grossfürst Jajiel (Jagello) von Littbauen, der im J. 1386 sich mit der Königin Hed- wig von Polen vermählte und unter dem Namen Wladislaw-Jagello den pol- nischen Thron bestieg, warf seine Augen auf den ihm verhassten Ordens- staat und vernichtete dessen Macht mit einem aus 160,000 Litthauern, |
Bromme's Hand-AUas. — Preussen und Posen, a.
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37. — Preussen und Posen.
Polen und Tarfaren bestehenden Heere am 15. Juni 1410, in der blutigen Schlacht bei Tannenberg. Der Hochmeister Ulrich von Jungingen selbst und 40,000 Ordenskrieger fielen, die Kraft des Ordens war gebrochen und es folgte nun ein Jahrhundert der traurigsten Abhängigkeit von Po- len. Durch den Frieden zu Thorn, 1466, verlor der Orden Westpreussen, das über 300 Jahre unter polnischer Herrschaft blieb, und erhielt Ost- preussen von Polen als Lehen. Im J. 1467 wurde der Hochmeistersitz von Marienburg nach Königsberg verlegt, wo später noch 6 Hochmeister resi- dirten. Der letzte derselben war Albrecbt, Marggraf von Brandenburg (aus der jüngeren, fränkischen Linie der Hohenzollern), den die Ordens- ritter 1511 zum Hochmeister gewählt hatten, um durch ihn und das Kur- haus Brandenburg eine Stütze zu erhalten. Er verweigerte den Lehenseid für den Orden und führte einen unglücklichen Krieg gegen Polen. In ei- ner persönlichen Zusammenkunft mit Luther von diesem aufgefordert, das Ordenskleid abzulegen und Preussen in ein weltliches Herzogthum umzuwandeln, knüpfte er zu diesem Zwecke mit dem Könige Sigismund von Polen Unterhandlungen an, in Folge deren Albrecht, nachdem der Orden durch hartnäckige Verweigerung der Huldigung seiner Ansprüche für verlustig erklärt worden war, am 10. April 1525 auf dem Reichs- tage zu Krakau das geistliche Ordenskleid ablegte, mit dem Herzogthum Preussen von Sigismund feierlich belehnt wurde, und als Herzog am 9. Mai seinen Einzug in Königsberg hielt. Obschon der Orden gegen diese Besitznahme protestirte und der Kaiser den Herzog selbst mit der Acht belegte, bReben doch die meisten Ordensritter in Preussen und erhielten Lehensgüter, der Acht aber wurde keine Folge gegeben. Im J. 1526 ver- mählte sich Herzog Albrecht init einer lutherischen Prinzessin von Däne- mark, trat ölfentlich zur evangelischen Kirche über, die Reformation wurde vollständig im Lande eingeführt, und 1544 die Universität zu Kö- nigsberg gestiftet. Herzog Albrecht starb 1568. Ihm folgte sein Sohn, Herzog Albert Friedrich, der seine Tochter Anna dem Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg vermählte. Nach seinem Tode fiel das Her- zogthum Preussen (Ostpreussen) als rechtmässiges Erbe an Brandenburg. Als Kurfürst Friedrich III. 1701 sich selbst die Krone aufsetzte, nannte er sich als Friedrich I., 14önig von Preussen, und so wurde der Name einer einzelnen Provinz auf den ganzen Staat übergetragen. Die weiteren Schicksale von Preussen seit seiner Vereinigung mit Brandenburg, siehe unter „Preussischer Staat" Taf. 28. — Bei der ersten Theilung Po- lens, 1773, wurde das Land durch Westpreussen, ohne Danzig und Thorn, bei der zweiten Theilung, 1793, durch Danzig, Thorn und Südpreussen (das Land wfestlich von der Weichsel), und bei der dritten Theilung, 1795, durch Neu-Ostpreussen (das Land zwischen dem Bug und Niemen) ver- grössert. Süd- und Neu-Ostpreussen gingen durch den Tilsiter Frieden 1807, wieder verloren und kamen zum gröstentheil an Russland, bis durch den Wiener Kongress, 1815, die Provinz Preussen (Ost- und Westpreussen) in ihrer gegenwärtigen Gestalt und Abgrenzung gebildet wurde.
»as I^aud. —• Die Provinz Preussen, in Hinsicht der Grösse die erste, bezüglich der Bevölkerung die dritte der Monarchie, und zwi- schen 520 50'—550 48 NBr., und zwischen 33« 40'— 40» 32' OL. gelegen, wird im N. von der Ostsee, im 0. von Russland (Polen), im S. von Polen und Posen, und im \N. von Brandenburg und Pommern begrenzt, und um- fasst einen Flächenraum von 1,178,„3 Qu.-M., mit einer Bevölkerung: 1855 von 2,636,766, 1858 von 2,744,500 Einwohnern, hatte mithin 1855: 2,240, 1858: 2,329 Seelen auf 1 Qu.-.W. — Die Bestandtheile sind Ost- preussen (und Litthauen) und Westpreussen, die seit 1824 zur jetzigen Provinz Preussen verbunden wurden und einen Oberpräsi- denten und einen Proviziallandtag haben, in nachstehende vier Regie- rungsbezirke zerfallen und 15,776 Wobnplätze mit 615,283 Gebäuden, und zwar 121 Städte, 37 Flecken, 7,897 Dörfer, 4,554 Vorwerke und Höfe, 510 Kolonien und Weiler, und 2,657 einzelne Etablissements enthalten.—
Regierungsbezirk. |
Areal in Qu.-.M. |
Bevölk. 1855. |
Bewohn, a. 1 Q.-M. |
Kreise. |
Stüdle. |
Hauptort. |
Einwohn, |
1. Königsberg ■■• |
408,13 |
901,603 |
2,209 |
20 |
48 |
Kö: |
nigsberg ...... |
81,497 |
2, Gumbinnen ■•• |
298,n |
640,831 |
2,150 |
16 |
19 |
GUJ |
inbinnen ...... |
7,070 |
3. Danzig ........ |
152„8 |
435,896 |
2,870 |
8 |
11 |
Uai |
iizig ........... |
67,018 |
4. Marienwerder |
319,,, |
658,436 |
2,061 1 |
13 |
43 |
Mai |
■ieuwerder ••■ |
6,695 |
4 Regieriingsbez. |
1,178,03 |
2,636,766 |
2,240 j |
57 |
~r2"i
1 |
Kü) |
nigsberg ...... |
81,497 |
|
Das ganze Land ist eine Fortsetzung der norddeutschen Ebene, in der sich in Ostpreussen bis 600' hohe Hügelketten hinziehen, die zwi- schen sich fruchtbare und freundliche Thäler bilden. Die Quelle der ARe und der Mauersee liegen in 4(30', der Gubersee in 420, die QueRe der Passarge in 460, und der Spirdingsee in :400' Höhe. Der höchste Berg des Landes ist der Ha se nb erg, unweit Landsberg, 608'hoch, derGold- apsche Berg 580, der Kreuzberg bei Heilsberg 460, der bekanntere Galtgarben bei Königsberg nur 384, der Rom bin, auf dessen Gipfel ein alter heidnischer Opferstein steht, 240 Fuss. Die niedrigsten Theile des Landes sind die Werder bei Danzig, Elbing und .Marienburg, und die Niederungen bei Tilsit. Im Süden sind noch ansehnliche Waldungen, die hier Heiden genannt werden; die bedeutendsten in Ostpreussen sind: die 12 Meilen lange Johannisburger Heide, die Caponische und Ortelsburger, und in Westpreussen die TucheTsche Heide. Sand ist der Hauptbestandtheil des Bodens, doch gibt es auch sehr fruchtbare Landstriche, namentlich die Marschdistrikte an den Flüssen. Die Östsee- küste ist von der Mündung der Oder bis an die Grenze von Russland mit Dünen bedeckt, die stellenweise bis 100' hoch sind, und immer wei- ter fortschreiten. Die Provinz ist trefflich bewässert, und in 3 Stromge- biete, das der Weichsel, des Pregels und der Memel (Njemen) geschieden. Die Weichsel, der Hauptstrom des Landes, kommt aus Polen, nimmt in Preussen die Drewenz, Brahe, Sch war z wass er, Fers und Mollau auf, und theilt sich 8 Meilen vor ihrer Mündung in zwei Hauptarme, deren östlicher den Namen N ogat führt und ins Frische Haff mündet, der westliche den Namen Weichsel beibehält. Die ei- gentliche Weichsel scheidet sich wiederum in 2 Arme, von denen der rechte, die alte Weichsel in's Frische Haff strömt, der Rnke, die Danzig er Weichsel, unterhalb Danzig bei Weichselmünde, un- ter dem Namen Neufahrwasser in die Ostsee fällt. Der Pregel ent- steht durch den Zusammenfiuss derPissa und Rom inte beiGumbmnen, verstärkt sich durch dieAngerap, Inster und Alle, und mündet un- terhalb Königsberg in's Frische Haff, nachdem er nach rechts einen schwa- chen Arm, die Deime, in's Kurische Haff gesendet. Die Memel (Nje- men) kommt aus Polen, verstärkt sich durch die schiffbare Sche- schuppe und die Amssa, theilt sich unterhalb Tilsit in 2 Arme, die Gilge und Russ, welche beide sich durch vier Mündungen, Gilge, Wipper, Timber und Russ, in's Kurische Haff ergiessen. Von den einzelnen Strömen des Landes, die den 3 genannten Stromgebieten nicht angehören, münden dieDange, Menge und Jura in's Kurische, die Pas- sarge, Baude und der F ris c hing in's Frische Haff; die K u dd o w geht zur Netze, die Rheda in das Putziger Wiek. Sehr zahlreich sind die stehen- den Gewässer, von denen man in Ostpreussen 300, in Westpreusen 150 grössere und kleinere Landseen zählt, von denen der Spirdingsee (12—14 MI. im Umfang), der Mauersee (6 MI. L), der Gnesevich (in Ostpreusen) und der Drausensee (in Westpreussen) die bedeutend- sten sind. Längs der Küste der Ostsee, welche in der Mitte die grosse Danziger Bucht bildet, ziehen sich zwei interessante Strandseen, das Frische und das Kurische Haff. Das Frische Haff, ein süsser Küstensee zwischen Danzig und Königsberg, mit wichtigem Störfang, ist 12 MI. lang und bis 3 MI. breit, aber von nur geringer Tiefe, und wird vom Meere durch eine lange schmale, höchstens eine halbe Meile breite sandige, an einigen Stellen 300' hohe Erdzunge, die Frische Nehrung, getrennt. Durch eine Meerenge bei Pillau, von kaum .1/4 Meile Breite, das Gat oder Tief genannt, wird das Frische Haff mit der Ostsee verbunden. Das Kurische Haff, zwischen Labiau und Memel, ebenfaRs ein süsser Küstensee, der durch die Kurische Nehrung von der Ostsee getrennt wird, ist 13 Min. lang, von W. nach 0. an einigen Stellen 6 Min., an der Mün- dung in die Ostsee nur 100 Ruthen breit, und voller Sandbänke nnd Un- tiefen. Mehr dem Meere geöffnet ist das Putziger Wiek, zwischen RixböfX und Danzig, dessen Nehrung die Erdzunge Heia bildet. — Der Boden in Ostpreussen ist im Ganzen fruchtbar; in Westpreussen durch- aus flach und von verschiedener Qualität; westlich von der Weichsel, nach Pommern hin, ist meist trockener Sandboden und Heide (die jetzt bebaute Waldauer Heide) ; längs der Weichsel ist fettes Erdreich, in welchem Ge- treide herrlich gedeiht. Am rechten W^eichselufer nach Ostpreussen hin sind dichte Waldungen. Die Inseln und alles früher morastige, jetzt aus- getrocknete, theilweise durch Damme gegen Wassereinbruch geschützte Land wird mit dem Namen Werder bezeichnet. Das Klima der Pro- vinz ist zwar gemässigt, aber doch etwas raub, und zwar in Ostpreussen mehr als in Westpreussen. An den Seeküsten und in den Umgebungen der Sümpfe und Seen ist die Luft und Witterung sehr veränderlich, und bäufiif nebelig und nass. Die mittlere Temperatur für Danzig beträgt 60,(im Winter — 0,88, im Irübling -f 5,14, im Sommer + 13,30, im Herbste + 6,69), für Tilsit + 50,11 Qm Winter — 3,00, im Frühling + 4,56, im Sommer + 13,23, im Herbste + 5,79); die Regenmenge für Königsberg 25.37 pariser Zoll.
»as Volli. — Die Bevölkerung der Provinz Preussen belief sich 1852 auf 2,604,748; 1855 auf 2,638,763, und 1858 auf 2,744,500 Seelen, und zwar (1852) auf 1,296,752 männfichen und 1,307,99j W'eiblichen Geschlechts. Die Zahl der Familien betrug 530,002, die der bestehenden Ehen, 435,405. — Die Summe aller Geburten belief sich auf 118,837 (60,842 Knaben, 57,995 Mädchen), die der Todesfälle auf 119,240 (62'l88 männliche, 57,052 weibliche), w'orunter 3,898 Todtgeborene. Von'den Bewohnern der Provinz lebten 551,617 in den Städten, 2,053,131 auf dem platten Lande. Hauptstadt der Provinz ist Königsberg, (1858) mit 81,497 Einwohnern. — Ihrer Herkunft und Sprache nach sind die Bewoh- ner Preussens Slaven, Letten, Franzosen (Hugenotten), Deutsche und Ju- den. Die Deutschen, welche die .Mehrzahl bilden, gleichen im Charak- ter mehr oder weniger ihren Nachbarn in Pommern, Brandenburg und Schlesien. Dem slavischen Stamme gehören die Polen an, die hier Massuren fieissen, circa 590,000 Seelen. Letten sind die L i tth a u er, circa 160,000 Seelen, die Nachkommen der alten Preussen, die noch zum Theil ihre Sprache und ihren Nationalcharakter beibehalten haben, in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen, und die Kuren, gegen 6,000 Seelen, auf der Kurischen Nehrung. Juden sind über 35,000 im Lande zerstreut. Dem kirchlichen Bekenntniss nach gehören von den Bewohnern der Provinz (1858) 1,397,753 in Ost- und 565,553 in Westpreussen der Evangelischen; 198,341 in Ost- und 531,621 in West- preussen der Römisch-katholiscfien, und in Ostpreussen 1,108, in West- preussen nur 10 der Griechisch-katholischen Kirche an. Menoniten zählte man in Ostpreussen 979, Deutschkatboliken 611, und Israeliten 9,989; in Westpreussen: 11,536 Menoniten, 1,039 Deutschkatholiken, und 25,899 Israeliten. Die Verfassung der evangelischen Kirche beruht auf der Kirchenordnung von 1568. Die Kirche selbst steht^ unter dem Konsi- storium zu Königsberg, den £0 Supenntendenten (darunter 1 reformir- ter) untergeordnet sind, und umfasst 521 Mutterkirchen, 108 Tochterkir- chen und 102 gottesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte, mit 625 ordinirten Predigern und 70 Katecheten. Die katholische Kirche steht unter dem Erz bisthum Gnesen, dem Sufi'raganbisthum Kulm, und dem exemten Bisthum Ermeland. Das Erzbisthum Gne- sen, welches 16 Dekanate zählt, hat für die Antheile Preussen (Netzdi- strikt des Reg.-Bez. Marienwerder) einen erzbischöflichen Delegaten zu Deutschkrone. Das Bisthum Kulm (mit dem Bischofsitze in Pelplin) um- fasst von der Provinz Preussen die Lande Kulm und Michelau mit Thorn, und die Wojwodschaft PommereRen. Das Bisthum Ermeland (mit dem Bischof- sitze in Frauenburg) umfasst Ermeland, die vormalige Wojwodschaft Ma- rienburg, nebst dem Danziger und Elbinger Gebiete, die\athoRschen Kirchen- gebiete in Ostpreussen und zählt I3 Dekanate. Katholische Kirchen und Bethäuser sind 611 im Lande, Geistliche 465. Die Griechis che Kirche besitzt I gottesdienstliches Versammlungsbaus in Gumbinnen, die [Meno- niten haben 24 Versammlungshäuser, die Juden 99 Synagogen. — In Bezug auf geistige Bildung steht Preussen mit den benachbarten preuss. Provinzen auf ziemlich gleicher Stufe. Zur Aufnahme noch nicht schulpflichtiger Kinder bestehen 26 Kleinkinderbewahranstalten, Taubstum- men- und Blindenanstalten je 3, Rettungsanstalten für verwahrloste Kin^ der 3; Elementarschulen zählt man 4,417, mit 5,059 Lehrern u. Lehrerin- nen, 338,0I6 Schülern und Schülerinnen. Mittelschulen für Söhne bestehen 42, mit 140 Lehrern, Töchterschulen 30, mit 151 Lehrern u. Lehrerinnen; SchuRehrerseminare 8, mit 331 Zöglingen; Progymnasien 6, mit 38, Gym- nasien 14, mit 188 Lehrern. Eine Universität besteht zu Königsberg (ge- stiftet 1544), mit 62 Professoren und Dozenten, und durchschnittRch 350 |
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37. — Preussen und Posen.
Studenten, und zu Braunsberg das Lyceuin Hosianuni, mit 8 Professoren, und 1 Priesterseminar. Höhere Bürgerschulen zählt man 14, und Gewerb- schulen, landwirthschaftliche Schulen, Handelslehranstalten und Navigations- schulen in hinreichender Zahl. Hülfsanstalten für Wissenschaften, gelehrte Gesellschaften und V ereine bestehen mehrere; Kunstvereine zu Königs- berg und Danzig, und Musik- und Singvereine in allen grösseren Städten.
Die physische Kultur schreitet mit der Zunahme der Bevölke- rung und mit der Vermehrung der freien Grundeigenthümer immer mehr vor; mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist im Land bau beschäftigt, und 1,175,779 Personen betreiben denselben als Haupt-, 283,891 betreiben ihn als Nebengewerbe. Die Zahl aller Landbesitzungen beläuft sich auf 175,917, worunter 3,875 Güter mit mehr als eOÜ Morgen Areal, 4,230 Besitzungen mit 300 — 600 .Morgen, 83,616 mit 30 — 300 Morgen, 39,975 mit 5 — 30 .Morgen, und 44,221 mit weniger als 5 Morgen. Von der 25,316,100 Morgen betragenden Oberfläche der Provinz kommen 10,985,071 Morgen auf Ackerland, 323,710 auf Gärten und Obstanlagen, 2,479,023 auf Wiesen, 2,205,577 auf beständige Weide, 3,983,643 auf Waldungen, und 5,339,076 Morgen auf unkultivirtes Land. Der Ackerbau ist be- sonders in den fruchtbaren Marschen der Niederungen des Pregels und Njemens, so wie der Weichsel, wo sich guter Weizenboden findet, von Bedeutung, und im Allgemeinen ist das Land dem Korn-, Gerste-, Buchweizen- und Kartoffelbau günstig. Von Hülsenfrüchten werden vor- zugsweise Erbsen gebaut, Gemüse- und Küchengewächse auf Ackerland gewonnen. Flachs, Hanf, Hopfen und Taback werden hinlänglich für den eigenen Bedarf gezogen. Der Obstbau ist unbedeutend. Der Kleebau und Graslandbau ist von grosser Wichtigkeit. Die F o rs tk ul t ur wird un- gemein gepflegt; Nadelholz ist vorherrschend; es wachsen hier noch Fichten, die zu den grössten Masten verwendet werden, und tausendjährige Eichen. Schiffbauholz ist ein Hauptgegenstand der Ausfuhr. Die Vieh- zucht ist besonders in den Marschgegenden in fortwährendem Steigen. Die litthauischen Pferde waren schon in alter Zeit wegen ihrer Schnelligkeit und Dauer berühmt; das Hornvieh ist von vorzüglicher Güte; die Milch- wirthschaft mancher Gegenden erfreut sich eines grossen Rufes, und die Tilsiter Käse können den besten Lijnburgern ihrer Güte nach an die Seite gesetzt werden. Der Vi eh Stapel belief sich 1855 auf 461 504 Pferde (einschliesslich der Füllen), 987,023 Rinder (einschliesslich Jungvieh), ^,642,268 Schafe, 17,143 Ziegen, und 520,512 Schweine. Die Bienen- zucht ist von Bedeutung, die Jagd noch von grosser Erheblichkeit. Das Thierreich zeigt Wild aller Art: Roth- und Schwarzwild gibfs noch in Menge; Bären und Wölfe sind nicht selten, seltener Luchse; das Elenn, sonst dem Lande eigenthümlicb, findet sich nur noch selten, vorzüglich in der Caponischen Heide, atn nördlichen Ufer des Frischen Haffs; der Auer- ochs, früher so häufig, ist jetzt ganz ausgerottet; häufig sind Dachse und Füchse. WHdgeflügel ist ungemein zahlreich, besonders Auerhähne, Dros- seln, Birk- und Haselhühner; der Drosselnfang im Reg.-Bez. Danzig ist von grosser Bedeutung. In den Ackerbaudistrikten sind Rebhühner und Wachteln häufig; die Niederungen bieten Schnepfen und Pekasinen, die zahlreichen Seen und die Meeresküste wilde Gänse und Enten. Der Fisch- fang ist ungemein ergiebig, wird auf den Flüssen, Landseen und dem Meere betrieben, und liefert Karpfen, Hechte, Welse, Lachse, Muränen, Flundern, Pomucheln, Steinbutten, Dorsche und Störe, aus deren Rogen in Memel und an der dortigen Küste Kaviar bereitet wird. Der Berg- bau ist unbedeutend; der Mineralreichthum nur gering; es fehlt an Stein- icohlen und Salz; Kalk, Thon, Raseneisen und Torf dagegen sind in Menge vorhanden. Eigenthümlicb ist Preussen der Bernstein, der dem Lande Schon in der frühesten Zeit einen Ruf und eine Verbindung mit den ent- legensten Ländern verschafft hat. Derselbe findet sich besonders nach Stürmen auf der Oberfläche des .Meeres in kohfenartigen Resten von niancherlei Bäumen und im Seetang >(Seebernstein) vorzüglich von der Weichsel an bis Palmniken, besonders im Samlande (auf der Halbinsel zwischen den beiden Haffs, vorzugsweise um Pillau), oder auch im Ufer- sande (Erdbernstein), und wurde bis 1833 als Regal betrachtet, seit jener Zeit aber die Berechtigung zum Fischen desselben verpachtet. Am er- giebigsten war bis jetzt der Fund dieses kostbaren Minerals an. der 4 Meilen langen Küste von Pillau nördlich bis Bruster-Ort, sonst aber (nur in geringerer Menge) beinahe überall an der preussischen Ostseeküste bis Me- mel hinauf. — Die Industrie ist, im Verhältniss zu andern Provinzen des Staats, von nur geringer Bedeutung, und ist fast ausschliesslich auf Tuch-, Wollzeug-, StrumplS Leinwand-, Oel-, Pottasche-, Weidasche- und Glasfabrikation, auf Zuckersiedereien, Tabaksfabriken, Bierbrauereien und Rranntweinbrennereien (welch letztere beide in grosser Menge vorhanden sind), beschränkt. In mechanischen Künsten und Handwerken sind 99 6/0, in Fabrikationsanslalten und Fabrikunternehmungen 29,642 Personen be- schäftigt. Fabriken, für leinene Zeuge bestehen 6, und ausser diesen 522 Meister, welche in Leinen und Halbleinen gewerbsweise aibeiten; 811 Webstühle gehen gewerbsweise, 124,928 als Nebenbeschäftigung der Land- leute. Stück- und Garnbleichereien bestehen 16; Webstühle für Batnn- wollesind 108; Maschinenspinnereien zu Kammgarn 68, zu Streichgarn 77, Webstühle für Wolle 421 gewerbsweise, und 1.178 als Nebenbeschäftigung im Gange. Tuchfabriken bestehen 12, Appretur- und Walkanslalten 9, Walkmühlen ?2, Strumpf-Webe- und Sirickstühle 30, Fabriken für Strumpf- Wirkerei 3, Färbereien 92, Zeugdruckereien 49, Papierfabriken und Müh- len 38, Leder- und Lederwaarenfabriken 11, W^ai^eiifabi'iken 6, labaks- föbriken 24 etc. — Der Schiffsbau wird besonders lebhaft betrieben, und bedeutende Seeschiffswerfte sind zu Danzig, Königsberg, Elbing, Brauns- ber;-, Pillau und Memel. — Der Handel ist von grosser Bedeutung und Wird durch die guten Häfen der Oslsee, durch die Schifffahrt auf der W'eichsel, Nogat, Memel und dem Pregel, durch gute Strassen und Eisen- bahnen kräftig unterstützt. Danzig, Königsberg, Memel, Elbing, Pillau, ■'iisit und Thorn haben den auswärtigen Handel so ziemlich in den Händen, und vermiiteln grösstentheils die Ausfuhren, die in Getreide, Holz, Hanf, Flachs, Oelsaat, Wolle, Fleisch, Wachs, Pottasche etc. bestehen; für den innern Handel sind Königsberg, Memel, Tilsit, Insterburg, Ra- ®tenburg, Neidenburg, Danzig, Elbing, Könitz, Graudenz und Thorn, die nauptplätze, und ausser diesen noch 43 Städte des Landes für ihre Um- Segend als Handelsplätze von Wichtigkeit. Die Seeschifffahrt ist von Ziemlicher Bedeutung: die Rhederei des Reg.-Bez. Königsberg zählt 125 Seeschiffe und Küstenfahrzeuge von 24,708 Lasten Tragfähigkeit, mit ei- {ler Mannschaft von 1,984, die des Reg.-Bezirks Danzig 144 Seeschiffe und •Küstenfahrer von 24,874 Lasten, mit 1,440 Bemannung. Seehäfen in |
Ostpreussen sind: Pillau, Braunsberg, Königsberg und Memel, in West- preussen: Danzig und Elbing; die bedeutendsten Hafenplätze sind Danzig und Memel. Die Fl uss s chifffahr t steht der Seeschifffahrt nicht nach, und wird durch 125 Meilen schiffbare und 117 Meilen flössbare Wasser- strassen, und durch 1,617 Stromfahrzeuge von 38,697 Lasten (ä 4000 Pfd.) Tragfähigkeit, mit einer Bemannung von 3,509 Personen, unterstützt. Staats-Chausseen durchziehen 216, Privatstrassen 35 Meilen das Land, und von Eisenbahnen: die Bahn Bromberg-Danzig, Dirschau- Elbing-Braunsberg - Königsberg, und Königsberg-Insterburg - Gumbinnen (nach St. Petersburg) die Provinz. Börsen bestehen zu Danzig, Königs- berg, Elbing und Memel; Bankkomptoire der Hauptbank zu Berlin sind in: Königsberg und Danzig; Bankkommanditen in: Graudenz, Memel, Elbing, Tilsit und Thorn, und Handelskammern zu Danzig, Königsberg, Memel und Thorn. Ueber Münzen, Maasse und Gewicht, siehe Text zu „Preussen" Taf. 28. —
I»er Staat. — Ost- und Westpreussen, in ihrer Vereini- gung das Königreich Preussen im engern, territorialgeschichtlichen Sinn bildend, wurden 1824 zur jetzigen Pro vinz Preus sen verbunden, stehen unter einem Ob er Präsidenten zu Königsberg, der, dem Mi- nisterium des Innern untergeordnet, die innere Verw'altung der Provinz leitet, haben einen Provinziallandtag, aber jede einen eigenen Provinzial- Steuer-Direktor. Die Provinz ist in 4 Regierungsbezirke geschieden, an deren Spitze die Regierungen zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig und Marienwerder, an der Spitze der 57 Kreise aber, in welche die Re- gierungsbezirke zerfallen, die Landrathsämter stehen. Die örtliche Polizei Verwaltung wird von dazu bestimmten Beamten (Bürgermei- stern, Schulzen etc.) im Namen des Königs geführt; in Königsberg und Danzig bestehen besondere Polizeidirektionen; auf dem Lande ist mit dem Besitze eines Ritter- oder andern ländlichen Güls die polizeiobrigkeitliche Gewalt verbunden. Die Justizverwaltung wird durch unabhängige, nur dem Gesetze unterw orfene Gerichte, im Namen des Königs ausgeübt. In allen Landestheilen gilt das preussische Recht. Für die Rechts- pflege ist verfassungsmässig der Grundsatz der Oeffentlichkeit gewähr- leisiet. Höchste Gerichlsinstanz in Civif- und Strafrechtssachen ist das Obertribunal zu Berlin; Gerichte zweiter Instanz sind die Appel- lationsgerichte zu Königsberg, Insterburg und Marienwerder, und Gerichte erster Instanz das Stadtgericht zu Königsberg, das Stadt- und Kreisgericht zu Marienwerder, 46 Kreisgerichte, 59 Gerichtskommissionen, 8 Gerichtsdeputationen und 19 Schwurgerichte. Zum preussischen Land- tag sendet die Provinz für das Herrenhaus 18, für das Haus der Ab- geordneten 54 (Königsberg 18, Gumbinnen 14, Danzig 9, Marienwerder 13) Mitglieder sur Präsentation; von den Städten sind im Herrenhause 4 (Königsberg, Danzig, Thorn und Elbing) vertreten. Zur Wahrung der Provinzialinteressen besteht eine Pr o vin zialv ers amm 1 ung, die aus 3 Ständen: der Ritterschaft, den Städten und dem bäuerlichen Stande, gebildet wird. Sie zählt 97 Mitglieder, und zwar 2 Mitglieder der mit Kollektivstimmen versehenen Stantfesherren, 45 gewählte Abgeordnete der Ritterschaft, 28 gewählte Abgeordnete der Städte (darunter 10 Städte mit 15 Virilstimmen, und 13 Kollektivstimmen, an denen 116 Städte theil- nehmen), und 22 gewählte Abgeordnete der Landgemeinden. Für die Bezirke bestehen Bezirkskommissionen, und für die landräthlichen Kreise in den Regierungsbezirken Kreisstände, die den Vorsitzenden Landrath in allen Kommunalangelegenheiten zu unterstützen, und die Verwaltung selbst zum Gegenstande ihrer Berathungen zu machen haben. Die Finanzverw altung der Provinz wird durch die Regierungen und die Provinzialsteuerdirektionen geleitet, von denen die ersteren 55 Kreis- kassen, 35 Domänen-Pachtämter, 65 Domänen-Rentämter, 3 Domäne-Poli- zeiämter, 4 Oberforstmeister, 14 Forstinspektionen, 79 Oberförstereien, und 43 Forstkassen; von beiden letzteren Königsberg 7 Hauptzoll- und 5 HaupLsteuerämter, Danzig 2 Haupizoll- und 4 Hauptsteuerämter unter sich haben, — Für rein militärische Angelegenheiten der Provinz ist das Generalkommando des I. Armeekorps zu Königsberg die Provin- zialbehörde, und hat 2 Divisionskommandanten unter sich. Festungen des Landes sind: Königsberg, Pillau, L ö tz e n (Boyen), Danzig, Thorn und Graudenz,
Topographie. — Der Regierungsbezirk Königsberg, der westliche Ostpreussens, besteht aus dem alten Ostpreussen (Samland, Na- tangen und dem Oberlande), dem Ermlande, und dem nordösilichen Strande mit der Hafenstadt Memel, und den früher zu Litthauen gehörenden Aemtern und Kirchspielen Memel und Prökuls, umfasst 408 13 Qu.M. (1855) mit 901,603 Einwohnern, und zerfällt in 20 Kreise, von denen Samland: den Stadlkreis und Landkreis Königsberg, Fischhausen, Labia u, Welau; Natangen: Rastenburg, Gerdauen, Friedland, Preussisch-Eilau, Heiligenbeil; Ermland: Braunsberg, Heilsberg, Rössel, Allenstein; das Oberland: Orteisburg, Neidenburg, Osterode, Mohrungen, P r eu ssi s ch-Ho l lan d, und der nordöstliche Strand: .Memel, umfassen. Der nördliche Theil des Regierungsbezirks enthält in nordöstlicher Richtung fruchtbaren und Mittelboden; die Nehrungen sind arme, sandige Dünen; der südliche Theil des Landes ist unfruchtbar, sumpfig und waldig. Die Mehrheit der Be- völkerung gehört der evangelischen Kirche an, ein Achtel der Bewohner sind Katholiken; Juden zählt man gegen 7,000, Menoniten über 300. Für ünterrichtsanslalten ist hinreichend gesorgt; Gymnasien bestehen 5, und zwar zu Königsberg (3), Braunsberg (katholisch) und Rastenburg, und 1 Universität zu Königsberg. Hauptstadt der Provinz und des Regierungs- bezirks, und zugleich Festung ist Königsberg, auf beiden Seiten des schiffbaren Pregel, der eine Stunde abwärts sich in das Frische Haff er- giesst, mit 81,497 Einwohnern, bedeutendem See- und Binnenhandel und lebhafter Industrie. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze, mit mehr als 3,000 E. sind: Pillau, befestigte Stadt an der Einfahrt aus der Oslsee in's Frische Haff; Seehafen von Königsberg, mit 3,491 E., bedeu- lendem Schiffbau, Störfang, Kaviarbereitung, Getreidehandel (nördlich da- von bis Brüsterort ist die eigentliche Bernsteinküste); Memel, nörd- lichste Stadt der Monarchie, an der Einfahrt aus der Ostsee in's Kurische Haff, mit 11,422 E., lebhaftem Seehandel, besonders mit Nutz- und Mast- holz, wichtige Bernsteinverarbeitung; — Labi au an der Deime , mit 3,919 E., Fischerei; — Welau an der Mündung der Alle, mit 4,487 E., besuchten Pferdemärkten; — Tapiau am Pregel, mit 3,474 E.; — Bar- tenstein an der Alle, mit 4,357 E., grossen Töpfereien; — Rasten- hur g an der Guber, mit 4,805 E., Leinweberei, Leinwandhandel; — |
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37. — Preussen und Posen.
Braunsberg an der Passarge, mit 9,608 E., Handel mit Getreide, Garn, SchitTbauholz; — Wormditt am Drewenzflüsschen, mit 3,800 E., Tuch- webereien; — Heilsberg an der Alle, mit 4,781 E., Tuch- und Lein- weberei, Bierbrauerei; — Gutstadt an der Alle, mit 3,303 E.; — Al- lenstein an der Alle, mit 3,489 E., Garn- und Leinwandhandel; ~ Preussisch-Holland an der Weeska, mit 4,222 E., bedeutenden Ger- bereien, Bierbrauereien, Tuch- und Leinweberei ; — Mehrungen am Moring- und Schertingsee, mit 3,340 E., Garnhandel, Fischerei (Herder's Geburtsort); — Neidenburg an der Neisse, mit 3,229 E., Strohhut- fabrikation, Tuchweberei. —
Der Regierungsbezirk Gumbinnen, der östliche Theil Ost- preussens, besteht aus dem alten Litthauen, umfasst Nordlitthauen (mit vorherrschend litthauischer Sprache), Südlitthauen (mit vorherrschend deutscher Sprache), und Masuren, das südöstliche Grenzland (mit vorherr- schend polnischer Zunge), im Ganzen 298,2i Qu.-M., mit 640,831 Einwohnern, und zerfällt in 16 Kreise, vondenen Nordlitthauen: Tilsit, Heidekrug, Niederung, Ragnit; S ü d 1 i t th a u en : Gumbinnen, Pilkallen, Stallupönen, Insterburg, Darkehmen; und Masuren: An- gerburg, Goldapp, Lötzen, Sensburg, Oletzko, Lyck und Johannisburg, umfassen. Der Boden ist nur in den Memelniederun- gen fruchtbar und ergiebig, aber ungemein feucht, sonst grösstentheils wal- dig und unfruchtbar. Die Bewohner des Regierungsbezirks sind grössten- theils evangelisch; Katholiken zählt man nur 14,000, Menoniten 600, und Juden gegen 3,000. Schulen sind genügend vorhanden; eine Universität besteht nicht, wohl aber 3 Gymnasien zu Tilsit, Gumbinnen und Lyck. Hauptstadt des Regierungsbezirks ist G u m bin n en, an der Pissa, mit 7,070 E., Getreidehandel, Gerbereien, Brennereien; andere wichtige Han- dels- und Gewerbsplätze mit mehr als 3,000 E. sind: Insterburg an der Inster, die hier mit der Angerap den Pregel bildet, mit 10,424 E., Ge- treide- und Leinsamenhandel; — Stall upönen, unweit der russi- schen Grenze, mit 3,025 E., Viehzucht und Yiehhandel; unweit davon ist das Hauptgestütamt Trakebnen; — Tilsit, Hauptstadt von Preuss. Litthauen, am Memel (Njemen), mit 13,748 F., berühmten Pferdemärkten, Produktenhandel, Lachsfang (Friede am 9. Juli 1807); — Goldapp am gleichnam. Flüsschen, mit 4,101 E-, Gerbireien, Methbrauereien, Viehhan- del; — Angerburg, am Ausfluss der Angerap aus dem Mauersee, mit 3,541 E., Wollweberei, Holzhandel, Fischerei; — Lyck am Somnau- oder Lycksee, mit 4,264 F., Papiermühlen; ~ Oletzko (M argr a b o w a), an der russisch-polnischen Grenze, mit 3,305 Einwohnern. —
Der Regierungsbezirk Danzig, der nördliche Theil West- preussens, besteht aus dem nördlichen Theil der Wojwodschaft Pommerel- len, und dem Marienburger Lande im Osten der Weichsel, umfasst 152,98 Qu.-M. mit 435,896 Einwohnern, und wird in 8 Kreise geschieden, von denen Nord-Porom er eilen die Kreise: Danzig Stadt, Danzig Land, Stargardt, Berent, Karthaus, Neustadt; das.Marien- burger Land: Elbing und Marienburg enthalten. Der Boden des Bezirks ist aufgeschwemmtes Land; in den Niederungen fruchtbares Marschland; auf der Höhe minder fruchtbar, zum Theil stark bewaldet; an der Küste sandig. Die grössere Hälfte der Bevölkerung gehört der evangelischen, die kleinere der katholischen Kirche an; Menoniten zählt man ^8,000, Juden zwischen 7— 8,000. — Schulen sind hinreichend vor- handen; eine Universität besteht nicht, dagegen aber 2 Gymnasien zu Danzig und Elbing. Hauptstadt des Bezirks ist Danzig, an der Weichsel, |
Motlau und Radaune, Festung ersten Ranges und eine der Avichtigsten Seehandelsstädte der Monarchie, mit 67,016 F., lebhafter Industrie; mit Neufahrwasser, dem Hafen von Danzig, an der Flussmündung und 1 MI. von der Stadt entfernt, und der Citadelle W ei c hsel münde, auf der entgegengesetzten Seite der Klussmündung, die beide nach der See- seite zu die starken Aussenwerke Danzigs bilden. Andere wichtige Han- dels- und" Gewerbsplätze des Bezirks mit mehr als 3,000 E. sind: Star- gardt an der Ferse, mit 4,874 E.; — Hirschau am linken Weichsel- ufer, mit 5,.S00 E., Gerbereien, Holzhandel; — Marienburg an der No- gat, mit 7,670 F., lebhaftem Handel; — Elbing am gleichnam. Fluss, mit 24,202 E., Fabriken in Segeltuch, Leder, Tabak etc., ansehnlichem Handel; —Tolkemit am Frischen Hafl', mit nur 2,441 E., aber bedeuten- der Fischerei, Kaviarbereitung, Drosselfang (über 1 .Million jährlich), Holz- handel. —
Der Regierungsbezirk Marienwerder, der südliche und westliche Theil Westpreussens, ein langhin gestreckter Bezirk, besteht aus dem südlichen Theil der Wojwodschaft Pommerellen und dem ange- schlossenen Streifen des Netzdistriktes, aus dem Kulmer Lande und Ge- bietstheilen an der oberen Weichsel, und der altostpreussischen Land- schaft an der unteren Weichsel, umfasst 319,;,i Qu.-.M. mit 658,436 Ein- wohnern, und zerfällt in 13 Kreise, von denen auf das Kulmer Land die Kreise: Thorn, Strassburg, Lübau, Kulm, Graudenz; auf das AI to s t p re ussi sehe: .M ari e n w erd er, Rosenberg, Stuhm, und auf Süd-Pommerellen: Könitz, Schwetz, Schlachau, Deutsch- Krone, und Fladow kommen. — Der nördliche Theil des Bezirks hat sandigen, der mittlere lehmigen, der südliche fruchtbaren Boden: in den Weichselniederungen ist der Boden überall sehr fruchtbar. Die Bewohner gehören zur Hälfte der evangelischen, zur Hälfte der katliolischen Kirche an; Menoniten sind etwa 3,500, Juden gegen 18,000 im Bezirk. Für Schulen ist hinlänglich gesorgt; Gymnasien bestehen 4, evangelische zu iVlarienwerder und Thorn, katholische zu Kulm und Könitz; eine Univer- sität besteht nicht; — Hauptstadt des Bezirks ist .M arien w er d er, an der Liebe und der kleinen Nogat, mit 6,695 E., einiger Industrie, star- kem Obstbau und Getreidehandel. Andere wichtige Handels- und Gewerbs- plätze mit mtiir als 3,000 E. sind: Riesen bürg an der Liebe, mit 3,450 E., Tuchwebereien, Obstbau; — Lübau an der Jasienka und San- dulla, mit 3,301 E., Leinweberei, Flachs- und Leinwandhandel; — Strass- burg an der Drewenz, mit 3,959 E., Tuchweberei, Gerberei, Tabaksbau;
— Thorn am rechten Ufer der Weichsel, Festung zweiten Ranges, mit 13,113 F.; Seifensiedereien, Gerbereien, Pfefferkuchen-Bäckereien, Ge- treide- und Holzhandel (Geburtsort Kopernikus 1473); — Kulm, unweit dem rechten Ufer der Weichsel, mit 7,438 E., Tuchw-eberei und Strumpf- wirkerei; — Graudenz, am rechten Ufer der Weichsel, mit 10,885 E., Getreide- und Holzhandel; eine halbe Stunde nördlich von der Stadt, an der Weichsel und auf einem Berge liegt die starke Festung Graudenz;
— Schwetz, am linken Weichselufer, mit 3,669 E., Töpfereien, Woll- und Getreidehandel; — Neuenburg, am linken Ufer der Weichsel, mit 3,419 E., starkem Obstbau; — Könitz, mit 5,709 E., Lein- und Tuch- weberei, Färbereien; — Deutsch-Krone, zwischen 2 fischreichen Seen, mit 4,620 E., \\ oll Weberei; — Jastrow', an der pommer'schen Grenze, mit 3,844 F., wichtiger Tuchweberei, Vieh- und Pferdemärkten' — Zempelburg, an der Zempolna, mit 3,187 E., Wollweberei. — ' |
9. Uie ProTiiiz Posen.
leschiclite. — Die von der Warthe und Netze durchströmte, im NO. von der Weichsel berührte preussische Provinz Posen besteht aus dem Theile des ehemaligen grossen Polenreiches, den man Gross- Polen nannte, und der die Wojwodschafien Gnesen, Posen und Kujawien (früher auch noch .Masovien oder das jetzige Westpreussen, Kalisch etc.) umfasste. Die ältesten Bewohner des Landes waren, ausser einem Zweige der Lygier, die Polanen oder Slaven der Ebene, deren Anführer Lech schon im J. 550 die Stadt Gnesen (Gnlezno) gründete, die im J. 990 zu einem Erzbisthum erhoben wurde und bis 1320 Haupt- und Krönungs- stadt der polnischen Konige, namentlich der Piasten war. Unter allen Lechischen Stämmen erhielten die Polanen (Polen), Bewohner der grossen, zwischen Weichsel, Netze und Warthe gelegenen Fbene, bereits im 7. und 8. Jahrhundert das Uebergewicht und der Name ,,Polen" ward bald all- gemein. Die eigentliche Macht des Polenreiches begann aber erst unter Boleslaw Chrobry, dem Grossen (992—l02:"i), der vom Kaiser Otto III. die Königskrone erhielt, die Grenzen des Reiches erweiterte, und mächiig zur Verbreitung des Christenthums wirkte. Unter seinen Nachfolgern jedoch entstanden Kämpfe und Theilungen, besonders unter Buleslaw HL, der um 1138 die polnischen Lande unter den Namen Schlesien mit Krakau, Gross-Polen und .Masuvlen an seine .Söhne vertheilie. Herzog Konrad von Masovien rief 1230 den Deutschen Ritterorden in's Land, wodurch mehrere Geliietstheile Masoviens an den Ordensstaat kamen; bis \Madislaw 1., König von Polen (v. 1303—1333), die Landestheile an der Warthe (Gross- Polen), mit denen an der oberen Weichsel (Klein-Polen) wieder vereinigte. Nach dem Aussterben der Piasten kamen die polnischen Lande an den litthauischen Grossfürsten Jajiel, der 1386 sich mit der Königin Hedwig von Polen vermählte, unter dem Namen Wladislaw IL (Wladislaw-Jagello) den polnischen Thron bestieg und Stammvater der Jagellonen wurde, deren Dynastie bis 1572 regierte. In dem Kriege, welchen der grosse Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg gegen König Johann Casimir von Polen führte (Schlacht bei Warschau 1656), wurde-Gross-Polen viel- fach heimgesucht, blieb aber im Besitze der polnischen Könige. Erst unter Friedrich IL fielen 1773, bei Polens erster Theilung, Gross- Polen bis an die Netze (der Netzedistrikt), und 1793, bei der zweiten Theilung Polens, die Wojwodschaften Posen, Gnesen, Kalisch etc. (unter den Namen Südpreussen oder der Warthe-Distriki) an Preussen, welches bei der dritten Theilung Polens, 1795, auch das ganze Weichselland (m]t Warschau) erhielt. Diese polnischen Erwerbungen Preussens w urden 1807, im Frieden zu Tilsit, von Napoleon zu dem neu gebildeten Herzogthuui Warschau geschlagen, und von dieser polnischen Ländermasse 1815 durch den Wiener Kongress die alten polnischen Wojwodschaften Posen, Gnesen und Kujawien, und der im W. der Prosna gelegene Theil der Wojwod- schaft Kalisch an Preussen wieder abgetreten und aus diesen die Provinz Posen in ihrer gegenwärtigen Begrenzung gebildet. |
Bas liaiid. — Die Provinz Posen, zwischen 510 10—53027'NBr. und zw ischen 3^o 53' — 36® 18' OL. gelegen, wird im N. von Preussen (Westpreussen), im 0. von Polen, im S. von Schlesien, und im W. von Brandenburg begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 536:2i Qu-M., mit einer Bevölkerung (t855) von 1,392,636 Seelen, hat mithin 2,ii00 Ein- wohner auf 1 Ou.-M. - Sie besteht aus polnischen Landestheilen, welche bis 1773 (resp, 179.i) theils den kujawlschen Wojwodschaften Inowraclaw und Brzesc, theils den hochpolnischen Wojwodschaften Posen., Kalisch und Gnespn angehört hatten, aus denen Friedrich IL den Netzdistrikt und sein Nachfolger die Provinz Südpreussen bildete. Als nach Auflösung des Grossherzogthums Warschau, 1814, das Land an Preussen zurückfiel, er- hielt es den Titel eines G ro s s h er zog t h u m s Posen und wurde in 2 Regierungsbezirke geschieden, die zusammen 20 Kreise mit 145 Städten, 6 Flecken, 3 329 Dörfern, 1.472 Vorwerken und Höfen, 820 Kolonien und Weilern und 1,126 einzelnen Etablissements, im Ganzen 6,898 Wohnplätzen enthalten, und zwar:
Regierungsbezirk. |
Areal in Qu.-M. |
Bevölk. 1835. |
Bewohn. 1 ^ . a. 1 Qu.M.| ■'■''"se. |
Städte. |
Hauptort. |
Einwohner. |
1'osen ...........
Bremberg........ |
321,rs 214,83 |
909,551; 2,830 483,085 2,230 |
17 9 |
91 54 |
Posen ........
Bremberg ... |
44,039 14,422 |
2 Bezirke .•• |
536,5, |
1,392,636 |
2,600 |
26 |
145 |
1'üsen........ |
44,039 |
Die Erhebung des Bodens ist bis auf wenige Hügelketten nirgends bedeutend, am bemerkbarsten macht sich die Wasserscheide zwischen der Netze und Warthe; eine noch unbedeutendere trennt an der Ostgrenze das Gebiet der Weichsel von der Oder, so dass beide Ströme, mit Be- nutzung der Seitenflusse, leicht durch einen Kanal (den Bromberger) ver- bunden werden konnten. Alle Gewässer des Landes gehören theils dem Gebiet der Weichsel, theils dem der Oder an. Der Weichsel, die nur auf einer kurzen Strecke die Ostgrenze der Provinz berührt, fliessen die Brahe und Grüne, der Oder dagegen die Warthe mitderPros- na, die Obra, Netze etc. zu. An Seen ist das Land reich; die wich- tigsten smd: derGoplo-, Lonsker-, Pturken- und Biala-See etc, — |
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37. — Preussen und Posen.
Wo der Boden nicht aus dürrem Sand oder Morast besteht, ist er unter dem Einfluss eines gemässigten Klimas ungemein fruchtbar, besonders in den Flussmarschen, wo sehr viel Getraide wächst, und fette Triften die Viehzucht ausserordentlich begünstigen.
»as 'Tolk. — Die Bevölkerung der Provinz Posen belief sich 1852 auf 1,381,745 (688,773 männl. und 692,972 weibl.) Seelen; 1855 war dieselbe auf 1,392,636 gestiegen, und 1858 zählte die Provinz 1,417,155 Einwohner. Die Zahl der Familien belrug im erstgenannten Jahre 266,526, die der bestehenden Ehen 229,787. Die Summe aller Ge- burten belief sich auf 63,589 (32,526 Knaben, 31,063 Mädchen), die der Todesfälle auf 73,373 (38,162 männl., 35,21! weibl.), worunter 1,978 Todtgeborene. Von den Bewohnern der Provinz lebten 364,464 in den Städten, 1,017,281 auf dem platten Lande. Hauptstadt des Landes ist Posen, mit 44,039 Einwohnern. Der Sprache und Abstammung nach sind die Bewohner der Provinz grösstentheils Polen (circa 930,000); doch ist deutsche Bildung in fortwährender Entwickelung. Die polnische Bevölkerung ist munter und froh, gesellig und gelehrig, gastfrei, gut- müthig, dabei aber auch etwas träge, listig und trunkliebend. Dem kirch- lichen Bekenntnisse nach gehören (1858) von den Bewohnern 464,593 der evangelischen, 880,072 der katholischen Kirche an, zu andern christlichen Gemeinden gehören 292, und Juden sind 72,198 im Lande, die den Verkehr auf dem Lande fast ganz in den Händen haben. Die evangelische Landeskirche ist unirt und steht unter dem Konsisto- rium zu Posen, dem 19 Superintendenten untergeordnet sind, und um- fasst 131 Mutterkirchen, 40 Tochterkirchen und 86 gotlesdienstliche Ver- sammlungsorte ohne Parochialrechte, zusatnmen 257 Kirchen und Beihäuser, und 155 ordinirte und 6 nichtordinirte Prediger. Die katholische Kirche steht unter dem Erzbisthum Gnesen und Posen, das in Posen 22 Dekanate oder Erzpriestereien und 736 Kirchen und Kapellen und 549 Pfarrer und Kapläne hat. Die griechischen Katholiken haben in Posen, die Menoniten in Bromberg 1 Versammlungshaus; die Juden 138 Synagogen in der Provinz. — In der geistigen Bildung ist die Provinz, andern Provinzen der Monarchie gegenüber, noch zurück, doch wird von Seiten der Oberbehörden grosse Sorge getragen, die Volksbildung zu heben. Die Zahl der Volksschulen, die 1828 nur 470 betrug, war bis 1852 auf 1,984, mit 2,846 Lehrern und Lehrerinnen gestiegen, in welchen 212,152 Kinder (15.35% der Bevölkerung) Unterricht erhielten. Mittel- schulen für Söhne bestehen 16, mit 29 Lehrern, Töchterschulen 20, mit 64 Lehrern und Lehrerinnen; Schullehrerseminare 3, mit 175 Zög'iugen; Progymnasien 1, mit 9, und Gymnasien 6, mit 113 Lehrern. An höheren Bürgerschulen sind 6 im Lande. Eine Universität besteht nicht. Zeitungen und Zeitschriften erscheinen 31, darunter 2ö Anzeige-, Kreis- und Wochen- blätter; Buch- und Notendruckereien bestehen 65, Buch-, Kunst- und Musikhandlungen 49, und Leihbibliotheken 81. — Die physische Kul- tur hebt sich mit jedem Jahre mehr. Von der Bevölkerung betreiben 696,756 Personen den Landbau als Hauptgewerbe. Die Zahl aller Land- besitzungen beträgt 98,772, worunter 2,543 Güter mit mehr als 600 Morgen, 1,033 Besitzungen mit 300-000 Morgen, 45,774 mit 30-300 Morgen, 29,100 mit 5-30, und 20,322 Besitzungen mit unter 5 Morgen Landes. Von der 1 1,529,800 Morgen umfassenden Oberfläche des Landes lallen 5,784,666 Morgen auf Ackerland, 171,656 auf Gärten und Obstanlagen, 817,056 auf Wiesen, 804,661 auf beständige Weide, 2,137,126 Morgen auf Waldungen, und 1,814,635 Morgen sind unkultivirtes Land. — Die wichtigsten Produkte des Ackerbaus sind Getreide (Weizen und Roggen), Hülsenfrüchte, Rübsamen, Tabak, Hopfen, Hanf, Flachs, Gemüse (vorzugs- weise der Kreis Bomst und die Stadt Schneidenuihl). Obstbau wird wenig betrieben; Weinbau nur bis Bomst (bei Baust und Karge, wo gegen 800 Morgen Weingärten sind); die Viehzucht ist bedeutend; der Viehstapel belief sich 1855 auf 15:i,442 Pferde, 868 Esel, 39 Maulthiere, 481,418 Rinder (einschl. des Jungviehs), 2,199,977 Schafe, 13,749 Ziegen, und 163,258 Schw-eine. Die Bienenzucht wird allerwärts betrieben. Die Forst- kultur ist von grosser Wichtigkeit, und Jagd und Fischerei immer noch von Bedeutung, vorzugsweise die letztere, die überall im Lande betrieben und durch zahlreiche Teiche und Seen unterstützt wird. Bergbau wird nicht betrieben, und die ge we rbliehe 1 nd us tri e ist noch in der Kindheit, ist nur in den Städten zu Hause, und beschränkt sich auf Tuch- und Leinweberei, Gerberei, Strumpfwirkerei, Bierbrauerei, Branntwein- brennerei, Pottaschsiederei, Oehl- und Schneidemühlen. In mechanischen Künsten und Handwerken sind nur 51,709, in Fabrikationsanstalten uud Fabrikunternehmungen im Ganzen 20,315 Personen beschäftigt. — Der Handel wird zum grössten Theil, besonders auf dem Lande, von den Juden betrieben. Der Hauptplatz für den inneren Handel und für Spedition ist Posen. Der Binnenhandel ist sehr lebhaft, und hat seine Hauptbetriebsstätten in den Märkten, die zu Posen, Bromberg, frau- stadt, Rawicz, Kempen, Schildberg, Krotoschyn elc. abgehalten werden. Für die Binnens ch i ff fa h r t besitzt Posen 64 Meilen schiffbare, und für den Holzhandel 36 Meilen flössbare Wasserstrassen. Die Flusschiff- fahrt zählt 395 Schiffe, mit einer Tragfähigkeit von 9,977 Lasten (ä 4000 Pf.), Und beschäftigt 640 Personen. Die Länge sämmtlicher, das Land durch- schneidenden Chausseen, Provinzial- und Privatstrassen beträgt 120 Meilen. Von Eisenbahnen verbindet die Kreuz-Broinberger Bahn die Provinz mit Königsberg, Danzig, Frankfurt und Berlin, die Kreuz-Posen- Lissa-Glogau-Eisenbahn PoSen mit Stettin, Dresden, Präs, Wien, Breslau, Krakau etc. — Zur Unterstützung des Handels be.stehen''ein Bankkomtoir der preuss. Bank zu Posen, und eine Bankkommandite zu Bromberg, ferner eine Provinzial-Aktienbank des Grossherzogtbums zu Posen, und verschie- dene Handelsversicherungs-Gesellschaften und Handelskammern. — Münzen, Maasse und Gewicht, siehe lext zu „Preussen", Taf. 28- |
»er Staat. — Seit 1815 durchaus preussische Provinz geniessen die Bewohner des Grossherzogthums alle Rechte preussischer Unterthanen Und sind preussische Staatsbürger. Die Innere Verwaltung der Provinz leitet das dem Ministerium des Innern unterstehende 0berprä s i d 1 u m zu Posen. An der Spitze der beiden Regierungsbezirke stehen die Re- gierungen zu Posen und Bromberg, und an der Spitze der 26 Kreise die Landrathsämter. Die Justizverwaltung wird durch unab- hängige Gerichte im Namen des Königs ausgeübt. Höchste Gerichtsinstanz ist das Obertribunal zu Berlin; Gerichte zweiter Instanz sind die Appellationsgerichte zu Posen und Bromberg, von denen dem ersteren Kreisgerichte, 2 Gerichtskommissionen, 2 Gerichlsdeputationen und 4 Schwurgerichte, dem letzteren 9 Kreisgerichte, 6 Gerichtskommissionen und 3 Schwurgerichte, als Gerichte erster Instanz, untergeordnet sind. — Zum preussischen Landtag sendet die Provinz für das Herrenhaus 7, für das Haus der Abgeordneten 30 (Posen 20, Bromberg 10) Mitglieder zur Repräsentation; von den Städten sind im Herrenhaus 2 (Posen und Bromberg) vertreten. Zur Wahrung der Provinzialinteressen besteht eine Provinzialversammlung, zu welcher die Provinz 50 Mitglieder sen- det, und zwar: 4 mit Virilstimmen versehene Fürsten und Herren, 22 ge- wählte Abgeordnete der Ritterschaft, 16 gewählte Abgeordnete der Städte (worunter 7 Städte mit 8 Virilstimmen, und 139 Städte mit 8 Kollektiv- stimmen), und 8 gewählte Abgeordnete der Landgemeinden. — Für die Bezirke bestehen Bezirkskommissionen; in den Kreisen Kreisver- sammlungen. Die Gerneindeverfasssung beruht auf der Städte- verfassung vom 30. Mai 1853 und auf dem Gesetze über die Landgemeinde- verfassung vom 14. April 1856. Die Fina n z ver waltu ng der Provinz leiten die Bezirksregierungen und die Provinzial-Steuerdirektion zu Posen. Die Regierung von Posen hat 17 Kreiskassen, 22 Domänen-Pacht- ämter, 3 Domänen-Rentämter, 1 Oberforstmeister, 1 Forstinspektion, 11 Oberförstereien und 10 Forstkassen; dieReglerung von Bromberg 9 Kreiskassen, 12 Domänen-Pachtämter, 6 Domänen-Rentämter, 1 Ober- forstmeister, 2 Forstinspektionen, 11 Oherförstereien und 8 Forstkassen, und die Provinzial-Steuerdirektion 4 Hauptzolläinter und 5 Hauptsteuer- ämter unter sich. — Für rein militärische Angelegenheiten der Pro- vinz ist das Generalkommando des V. Armeekorps zu Posen, das 2 Divisionskommando's (zu Glogau und Posen) unter sich hat, die Provin- zialbehörde. Die Organisation der Provinz zeichnet sich durch die sehr zahlreichen, aus den polnischen Zeiten herrührenden Städte und Städt- chen aus: schon seit dem 14. Jahrhundert suchten die polnischen Regie- rungen und Grundherren gewerbfleissige Deutsche in das Land zu ziehen, begünstigten auch die Juden, gründeten zu diesem Zwecke Städte und statteten sie mit Privilegien aus; die grosse Zahl derselben und der ge- ringe Wohlstand des Landes mögen mitgewirkt haben, dass nur wenige derselben zu hervorragender Bedeutung gelangten. Die Provinz Posen zählt die meisten Städte (145) der Monarchie; die doppelt so grosse und doppelt so volkreiche Provinz Preussen zählt nur 121, und Schlesien, mit mehr als noch einmal so viel Einwohnern, nur 143.
Topog-rapliie. — Der Regierungsbezirk Posen, der süd- westliche TUeil der Provinz und aus 4 Landschaften: der Warta-Landschaft, der Südlichen Höhe, der Obra- und Fraustädter-Landschaft, bestehend' umfasst 321,33 Ou.-.VL mit 909,551 Einwohnern, und zerfällt in 17 Kreise] von denen ule Warta-Landschaft die Kreise: Posen, Obornik', Samter, Schrota, Wreschen; die Südliche Höhe: Pieschen'
Krotoschyn, Ad ein au, Schildberg; die Obra-Land schaff: Mese-
ritz, Birnbaum, Bomst, Buk; die Fra u s t äd t er-L a n ds ch a f t: Fraustadt, Kröben, Kosten und Schriuim, begreift. Der Boden der Provinz ist im Allgemeinen fruchtbar, in dem 6 Meilen langen Obra- Bruche sogar sehr fruchtbar; aber der nordwestliche Theil ist sandig und arm. — Die Mehrheit der Bevölkerung (»/i/,) gehört der Katholischen, Vu der Evangelischen Kirche an, Vt'i (uiithin gegen 50,000) sind Juden. Für geistige Bildung ist noch manches zu thun; eine Universität ist nicht vorhanden; Gymnasien bestehen 4 (zwei zu Posen, wovon 1 katholisch, 1 zu Lissa, und 1 kathol. zu Ostrovvo). In der Centrai-Landschaft an der Warta herrscht in Posen, Obornik und Samter die deutsche, in Schroda und Wreschen die polnische Nationalität vor; in der Obra-Landschaft-die vorzugsweise mildes Klima und Weinbau hat, ist die Bevölkerung vor- herrschend deutsch; in der Südlichen Höhe vorherrschend polnisch; in der gewerbrelchen Fraustädter-Landschaft, die durch die Breslau-Posener und Glogau-Lissaer Eisenbahn in das grosse Verkehrsnetz hineingezogen ist, sind beide Nationalitäten ziemlich gleich vertreten. Hauptstadt der Pro- vinz und des Regierungsbezirks ist Posen, Stadt und Festung am linken Ufer der Warthe, Sitz des Oberpräsidiums, der Regierung, des Erz- bischofs etc. mit 44,039 Einw., zahlreichen Fabriken in Leinwand, Wachs Tabak, Leder, Tuch, Wagen etc., lebhaftem Handel, 2 Wollmärkten und 3 besuchten .Messen. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze mit mehr als 3000 F. sind: Os tro wo (dem Fürsten Radziwill gehörend), mit 5,839 E. siarker Tuchfabrikation; — Birnbaum an der Warthe, mit 3,184 E.' Tuchfabriken: — Schwerin an der Mündung der Obra in die Warthe'
mit 5,636 E., bedeutenden Tuchwebereien; G r a z (G r o d z i s Ii o) mit 3,498 Einw., bedeutenden Bieidirauereien; - Fraustadt (Wschowa), uaweit der schlesischen Grenze, mil 6,291 Einw., Tuch-, Leinwand-, Cichonenl'abriken, vielen (an 100) Windmühlen, wichtigen Getreidemärkten- - Lissa (i'olnisch-Lissa, dem Fürsten Sulkowsky gehörend), mit 9,874 Einw., Tabaks- Tuch- und Liquörfabriken, lebhaftem Handel; - Schmiegel, mit 3,150 E., Tucii- und Leinweberei-
- Rawicz (Rawitsch), mit 9,532 E, Tuch-, Leinwand-, Leder-. Tabaksfabriicen Töpfereien' Handel; h r o U s c h i n (K ro t o s z y n, den. Füi-sten von Thum und Taxis gehörend), mit 7,787 E.i Tuch- und Lemewebereien, Färbereien, Gerbereien, Rauchwaaren- und Wollhandel - - Zduni mit 3,492 E., Tuchfabriken, Gerbereien; - Koschmin (Kozmin) an der ürla, mit 3,537 E. Handel; - Meseritz an der Obra, mit 4,865 E,, Tuchfabriken, Gerbereien- - Rogasen an der Weina nnd einem See, mit 4,402 E., Tuchfabriken; — Pieschen (Ple'szew) unweit'der polnischen Grenze, mit 4,955 E., Tuch- und Tabaksfabriken, starker Schuhmacherei, Pottasch- siedereien, \iehhandel; - Schrimm iSzremJ, auf einer Insel der Warthe, mit 4,070 E., Getreidemärkten; — Wreschen (Wresznia), mit 3,165 E., Handel -
Der Regierungsbezirk ISromberg, der' nordöstliche Theil der Provinz und aus dem Obern und untern Netzedistrikt und Gnesen oder dem .\ltsüdpreussischen Distrikt bestehend, umfasst 2)4,8;, Qu.-.VI. mit 483,085 Einwohnern, und zerfällt in 9 Kreise, von denen die Kreise: Bromberg, Schubin und luowraclaw den oberen iN e t z e dis t ri k t, Wirsitz, C h o d- ziesen und Tscharnikow den unteren .\etzedistrikt, uud Gnesen, .Mogilnound Wongrowiez den .-V It s ii d p r eu s s i s c h e n Distrikt bilden. — Der Boden ist im W. u. NO. sandig und unfruchtbar, aber ein grosser Theil des Regierungsbezirks (namenilich das ehemalige Kujawien) enthalt humusreichen, 3 Fuss tiefen Thonboden. Die in Polen entspringende Netze tritt hier aus dem Goplo-Sie und wird von Brucbgegenden begleitet, die jetzt durch den Fleiss der Ansiedler grösstentheils in fruchtbares Land verwandelt sind. Mehr als die Hälfte der Be- völkerung gehört der Katholischen, die kleinere Häirte der Evangelischen Kirche an; Juden sind circa 23,000 im Lande. Schulen sind noch nicht hinreichend vorhanden ; Gymnasien bestehen 2, zu Broinberg und Trzemesno ; eine l'niversität ist nicht vorhanden. Hauptstadt des Bezirks ist Bremberg, an der Brahe und dem Bromberger Kanaie, Sitz der Regierung, mit 14,422 E., Zuckersiedereien, Tuch- und Tabakfabriken, Speditions- und Getreidehandel, Flussschilffahrt etc
— Andere wichtige Handels- und Gewerbeplätze mit mehr als 3,000 Einw. sind: Chodziesen (Chodziesz) an einem See, mit 3,338 E., Tuchweberei, Spilzenklöppeiei; — Schneide- mühl (Pila), an der KiUldow, mit 5,477 E., Tuch-, Leder-, Hutfabriken, starkem Garten- und Gemüsebau; — Czarnikow (Tscharnikow) an der Netze, mit 3,795 E., Tuchweberei Spitzenklöppelei; — Schönlanke, mit 3,728 E., Tuchweberei; — Fit ebne, auf einer In- sel der Netze, mit 3,420 E, starker Tuchweberei, Gartenbau; — Gne.sen, alte Hauptstadt von Gross-Polen, zwischen Seen, mit 7,529 E., Tuch- und Leinweberei, berühmtem Vieh- und Pferde- markt; -- luowraclaw (Jun g-Breslau), mit 6,003 E., Mittelpunkt des Getreide- »nd Spiritushandels, und von mehr als 20Ü Rittergütern umgeben; - S c h ub i n, an der Gorzawka mit 3,096 E ; — Nackel an der Nct/.e und am Bromberger Kanal, mit 3,655 E., Getreidehandel' _ Geschichtlich merkwürdig ist K r u s c h w i t z (Kruszwica), das kleinste Städtchen Enropa's' mit 30 Häusern und 500 E , einst Sitz der Bischöfe von Kujawien, und berühmt in der Ge- schichte Posens als Geburtsort Piasts, eines schlichten Bauersmanns, der, zum Throne berufen, der Stammvater einer Reihe ruhmvoller Könige wurde. — |
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Proornj 8ttc§|en unb bie £prmgi|c5m
Staaten.
(Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Son-
dershausen und Rudolstadt, Reuss-Greiz und Schleiz, Anhalt-Dessau-Cöthen und Anhalt-Bernburg.)
Hand-Atlas. Taf. 38.
!• JPreumi^eUe Fi-oviiia ^aeli^eii.
rescliiclite. — Die von der Elbe durchströmte, und die frucht- baren Ebenen von der Schwarzen Elster bis zur Werra, und im Norden die der Havel nnd .\ller umfassende preussische Provinz Sachsen ist nur ein Theil des Landes, welches von jenen alten Sachsen, Angeln und Jüten bewohnt war, von denen ein Theil im Jahr 449 unter Hengist und Horsa nach Britannien (Angelland, England) auszog und dort die 7 angel- sächsischen Königreiche gründete, ein anderer Theil hier in Sachsen zurück- bleibend, von Karl dem Grossen, 785, sammt seinem Anführer Wittekind, zum Cbristenthume bekehrt wurde. Nach dem Vertrage von Yerdün, 843, in welchem die Enkel Karls des Grossen sich in die fränkische Monarchie theilten, und unter ihnen Ludwig der Deutsche das eigentliche Deutsch- land empfing, waren die Sassen (Sachsen) eine der mächtigsten germani- schen Völkerschaften. Kaiser Heinrich L, der Städte-Erbauer, stiftete um das Jahr 928 im Sachsenlande zur Bändigung der umwohnenden Slaven die Markgrafschaft Meissen, und sein Sohn, Kaiser Otto (936—949), be- lehnte den Herrmann von Billung mit dem „Herzogthum Sachsen"; des- sen Haus erlosch im Jahr 1106, und Kaiser Heinrich V. gab Sachsen dem Grafen Lotbar. Als dieser selbst Kaiser geworden war, 1125, gab er das Herzogthum Sachsen seinem Schwiegersohn, Herzog Heinrich dem Stolzen von Bayern. Dessen Sohne und Nachfolger, Heinrich dem Löwen, wurde Sachsen von Kaiser Friedrich L, Barbarossa, genommen und, 1180, zum Theil dem Grafen Bernhard von Askanien, jüngstem Sohne Albrecht des Bären, verliehen. Seit dieser Zerstückelung sank die Macht des Her- zogthums Sachsen, dessen Name nur noch auf die mittleren Elbgegenden überging, deren Mittelpunkt Wittenberg war. Bernhards Linie erlosch 1422, worauf Friedrich der Streitbare, Markgraf von Meissen und Thürin- gen, zur sächsischen Kurwürde gelangte. Im Jahr 1485 theilten seine Enkel das Land; Ernst (die Ernestiniscbe Linie) erhielt Thüringen und Kursachsen, und Albert (die Albertinische Linie) das Markgrafenlhum Meissen und andere Theile des ehemaligen Sachsenlandes (Herzogthum Sachsen). Nach der Schlacht bei .Mühlberg, 1547, in welcher Jobann Fried- rich (aus der Ernestinischen Linie) von Kaiser Karl V. geschlagen und gefangen genommen wurde, ging die Kurwürde von der Ernestinischen Linie auf die Albertinische Linie, auf den Herzog Moritz von Sachsen, über. Dessen Sohn August trat indessen an die Ernestinische Linie (näm- lich an die Kinder des bei Mühlberg geschlagenen Jobann Friedrich) die Grafschaften Weimar, Altenburg, Eisenach und Gotha ab, und diess ist der Ursprung der gegenwärtig selbstständigen thüringischen oder sächsi- schen Herzogthümer. — Kurfürst Johann Georg 1. von Sachsen (1611 — 1655) erhielt im Jahr 1635 vom Kaiser Ferdinand die beiden Lausitzen, so wie die magdeburgischen Aemter Querfurt, Jüterbogk, Dahme und Burg. Im Jahr 1806 erhob Kaiser Napoleon das Kurfürstenthum Sachsen zum Königreiche. — Von diesen verschiedenen Bestandtheilen des alten Sach- senlandes, des daraus entstandenen alten Herzogthums Sachsen, des Kur- fürstenthums Sachsen, der thüringischen Herzogthümer und des spätem Königreichs Sachsen gingen vom Westphälischen Frieden, 1648, bis 1815 mehrere Antheile an den brandenbarg-preussischen Staat, und wurden unter dem Namen „Provinz Sachsen" zu einer eigenen Provinz erhoben. Von den übrigen, 1815 vom Königreich Sachsen an Preussen abgetretenen Gebietstheilen, wurden: die Oberlausitz zur Provinz .Schlesien, die Nieder- lausitz, Hoyerswerda, Dahme, Jüterbogk, Beizig, 1 insterwalde, Senften- berg und Baruth aber zur Provinz Brandenburg geschlagen. ~
»as Eiand. — Die Provinz Sachsen, zwischen 5ü0 37'-530 5' NBr. und zwischen 27o40'—31o20' OL. gelegen, wird im N. und 0. von Brandenburg, im S. von Weimar, Kurhessen, Altenburg, Gotha, Meiningen, den Reussischen Ländern, im W. von Hannover, Hessen und Braunschweig begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 460 Qu.-M., mit (1855) 1,861,535 Einwohnern, hat mithin 4,042 Seelen a^f 1 Qu.-M. — Unter allen Provinzen des Königreichs ist Sachsen die am wenigsten arrondirte und wegen der vielen fremden Gebietstheile oder Enklaven, welche von ihr umschlossen werden, so wie wegen der Enklaven, die von ihr im Ausland liegen, ist die Begrenzung sehr bunt und mannigfaltig. Von fremden Staatsgebieten sind enklavirt: die Kreise Ziegenrück, Erfurt und Schleusingen etc. — Die Bestandiheile der gegenwärtigen Provinz Sach- sen sind: das Herzogthum Magdeburg, der Saalkreis und das Fürsten- thum Halberstadt (seit 1648); ein kleiner Theil der Grafschaft Mannsfeld (1780); das Eichsfeld, die Abtei Quedlinburg, das Gebiet von Erfurt und die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen (seit 1802); dann einige Gebietstheile der durch den Wiener Kongress, 1815, dem Königreich Sachsen genommenen Länder, als: der Wittenberger Kreis mit Barby und Gommern; Theile des Meissner und Leipziger Kreises; die Stifter Merse- burg, Naumburg und Zeitz; der andere, grössere Theil der Grafschaft Mannsfeld; der Thüring'sche Kreis; das Fürstenthum Querfurt, und ein Theil des sächsischen Voigtlandes. ARe diese seit 1815 erworbenen königlich sächsischen Ländertheile bilden gegenwärtig meist den Regie- rungsbezirk Merseburg und zum Theil den Regierungsbezirk Erfurt. Durch König Friedrich Wilhelm III. wurde noch die ehemalige Altmark, eine Erwerbung der Hohenzollern (vom Jahr 1415), mit den Städten Salzwedel, Stendal, Seehausen, Gardelegen etc. zur Provinz Sachsen geschlagen. In administrativer Beziehung zerfällt die Provinz in 3 Regierungsbezirke, die in 41 Kreise mit 5,970 Wohnplätzen, und zwar in: 142 Städte, 28 Flecken, 3,081 Dörfer, 349 Vorwerke und Höfe, 103 Kolonien und WeRer, und 2,268 einzel.ie Etablissements geschieden werden: |
llegiernngsbezirk. |
Areal in du.-.«. |
Bevölk. 1855. |
Bewohn, a. 1 Q.-M. |
Kreise. |
Städte. |
Hauptort. |
Einwohner. |
Magdeburg ........ |
210„s |
727,052 |
3,462 |
t
15 |
50 |
[Magdeburg ••• |
.76,146 |
Merseburg ........ |
188,,c |
781,947 |
4,144 |
17 |
70 |
Merseburg ••■ |
11,559 |
|
61,74 |
352,536 |
5,713 |
9 |
22 |
Erfurt........ |
32,940 |
3 Bezirke ..... |
460,63 |
1,861,535 |
4,042 |
41 |
142 |
[Magdeburg •••
1 |
76,146 |
Mehr als die Hälfte der Provinz im Norden und Osten gehört der niederdeutschen Ebene an und besteht hier zum Theil aus Sand- und He id e-E b en en, die von Hügelketten durchzogen werden, von denen der Stakenberg 400, die Hellberge 450' aulsteigen. An den Ufern der Flüsse und im Süden, mit Ausnahme des Eichsfeldes, ist der Boden sehr fruchtbar, namentlich im Fürstenthum Magdeburg und Halberstadt: der fette Magdeburger Boden, die Börde an der Elbe, die goldene Aue in Thüringen, die Wische an der Saale und Elbe, und der Dröm- ling, ein verbesserter, 6 Meilen langer Moorbruch im NW. an der braun- schweiger Grenze, sind durch ihre Ergiebigkeit berühmt. Im Süden geht das Land in höhere, schön bewaldete Hügelketten, die Hainleite (1,400'), den Haineich, zwischen der Wipper und Helbe (hier derHei- delberg 1,300' hoch), die Pinne, zwischen der Unstrut und Ilm, den Dün u. a. über, die auf der 600—800' hohen Hochebene, zwischen dem Thüringer Walde und dem Harze sich ausbreiten, von welch'letzterem ein Theil des Niederharzes mit dem 3,500' hohen Brocken und der Heinrichsböhe hierher gehören. Der Thüringer Wald gehört Preus- sen nur zum kleinsten Theile an, und erhebt sich in dem isolirt Regen- den Theile der Grafschaft Henneberg im Dolmar 2,200'. — Fast alle Gewässer der Provinz gehören dem Stromgebiete der Elbe an, die, ob- gleich sie sich der östlichen Grenze näher hält, dennoch die bedeuten- deren Flüsse des Harzes und Thüringer Waldes aufnimmt, und von rechts die Schwarze Elster (mit der Pulsnitz und Röder) und die Havel, von links die Mulde, die Saale (mit Ilm, Unstrut, Wipper und Bode, Weissen Elster und Pleisse), die Ohre und Tanger empfängt. Nur die Gewässer an der äussersten Süd- und Westseite gehören der W'eser an, so die Werra, die nur einen Theil des Landes fluchtig be- rührt, die Leine, Aller, Ilse und der Golizbach. Wichtige Kanal- und Flussverbindungen sind: der Plauen'sche Kanal zur Verbindung der bei
nordöstlichen — ----------, ,
der Arendsee in der Altmark, der salzige und süsse See im Manns- feld'scben. der Pechlauer See, der Plauener See Inder Altmark, und der Scholiener See bei der Havel, die bedeutendsten, der Schwa- nen see bei Torgau ist nur ein grosser Teich. —
»as Wölk. — Die Bevölkerung der Provinz Sachsen belief sich 1852 auf 1,828,732, 1855 auf 1,861,535, und 1858 auf 1,910,062 Seelen, und zwar im erstgenannten Jahre auf 910,298 männlichen und 918,434 weiblichen Geschlechts. Die Zahl der Familien betrug 379,582, die der bestehenden Ehen 317,075. Die Summe aller Geburten belief sich auf 70,948 (36,754 Knaben, 34,194 Mädchen), die der Todesfälle auf 52,681 (26,869 männliche, 25,812 weibliche), worunter 3,079 Todtgeborene. Von den Bewohnern der Provinz lebten 668,836 in den Städten, 1.159,896 anf dem flachen Lande. Der Abstammung nach sind die Bewohner, bis anf einige Zigeuner (c. 300) bei Nordbausen im Reg -Bez. Erfurt, Deutsche obei-sächsischen Stammes; Niedersacbsen sind nur im südlichen Theile der Irovinz; Juden etwas über 5,500 im Lande zerstreut. Un- ter den biedern, bedachtsamen, gastfreien und dienstfertigen Sachsen thun sich die anstelligen Thüringer durch besondere Frischheit und Heiterkeit, so wie Heimathsliebe hervor; die Mark er sind ehrlich und strebsam, bedachtig im Handeln, frischen Sinnes und voll Witz und Ver- . Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern (1858) 1,784,319 der Evangelischen, 117,465 der Katholischen Kirche an, 2,762 sind Mitglieder der freien Gemeinde und Deutscbkatholiken, und 5,514 Juden. Die Evangelische Landeskirche ist unirt, und das gemeine
nd Flussverbindungen sind: der i'tauensciie i\dndi zur Verbindung er Elbe mit der Havel, der Elsterwerder Flossgraben, der Flossgraben ei Lützen, und die Wernigeroder Wasserreise. — Seen sind nur im ordöstlichen und ebenen TheRe des Landes vorhanden, und von diesen |
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38. — Provinz Saolisen und die Thüringischen Staaten. 339
Recht derselben beruht auf der Kirchenordnung von 1580 nebst mehreren Kirchenordnungen für einzelne Theile. Die Kirche selbst steht unter dem Konsistorium zu Magdeburg, dem 94 Superintendenten (darunter 1 Reformirter) untergeordnet sind. Selbstständig sind das Domministerium zu Magdeburg und die evangelisch-reformirte Gemeinde daselbst. Die Kirche selbst umfasst 1,488 Mutterkirchen, 914 Tochterkirchen, 162 got- tesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte, zusammen 2,564 Kirchen und Bethäuser, und 1,647 ordinirte und 8 nicht ordinirte Geist- liche. — Die Katholische Kirche steht unter dem Bisthum Pader- born, das die Reg.-Bez. Minden und Arnsberg und die Provinz Sachsen umfasst und 36 Dekanate oder Erzpriestereien und zu .Magdeburg und Heiligenstadt bischöfliche Kommissariate hat, und in der Provinz Sachsen 191 Kirchen und Kapellen und 127 Pfarrer und Kapläne zählt; die Juden besitzen 34 gottesdienstliche Versammlungshäuser. — Eür geistige Bildung ist sehr gesorgt. Kleinkinderbewahranstalten zur Aufnahme noch nicht schulpflichtiger Kinder bestehen 40; Taubstummen- Anstalten 4, Blindenanstalten 1, Waisenhäuser in allen grössern Städten, die bedeutendsten in Magdeburg, Halberstadt, Erfurt, Naumburg, Halle; das grossartige Martinsstift zu Erfurt, und die Armenkinder-Erziehungs- anstalt zu Burg; Elementarschulen bestehen 2,872 mit 3,497 Lehrern und Lehrerinnen, und 304,318 Schülern und Schülerinnen; Mittelschulen für Söhne 66, mit 249 Lehrern und 11,480 Schülern; Mittelschulen für Mäd- chen 49, mit 304 Lehrern und 11,036 Schülerinnen; Schullehrerseminare 11, mit 446 Zöglingen. Für den gelehrten Unterricht bestehen: 4 Pro- gytnnasien, mit 23 Lehrern und 306 Schülern; 21 Gymnasien mit 289 Lehrern und 4,239 Schülern, und 1 Universität zu Halle (gestiftet 1694 und 1817 mit der Universität Wittenberg vereinigt), mit 74 Professoren und Dozenten und durchschnittlich 630 Studenten. An Lehranstalten für Erwerb und Verkehr bestehen 10 höhere Bürgerschulen mit 105 Lehrern, Gewerbschulen zu Halberstadt und Halle, 1 Gewerbs- und Handlungschule zu Magdeburg, 1 Baugewerkschule zu Halle, 1 Gärtnerlehranstalt zu Er- furt, und verschiedene landwirthschaftliche und Handlungs-Lehranstal- ten etc. — Der physischen Kultur wird grosse Aufmerksamkeit ge- schenkt, fast die Hälfte der Bevölkerung ist im Land bau beschäftigt, und 1852 betrieben 553,223 den Landbau als Haupt-, 293,997 denselben als Nebengewerbe.. Die Bauern sind überall freie Grundbesitzer. Die Zahl aller Landbesitzungen betrug 195,156, worunter 1,109 Güter mit mehr als 600 Morgen; 1,396 Besitzungen mit 300—600 Morgen; 38,625 mit 30—300, 62,473 mit 5—30, und 91,553 Besitzungen mit weniger als 5 Morgen. Unter den Feldbewirthschaftungsmethoden wird die Dreifel- derwirthschaft am allgemeinsten verfolgt. Von der 9,899,100 Morgen grossen Oberfläche des Landes werden 5,015,603 als Ackerland, 105,731 als Gärten, Weinberge und Obstanlangen, 637,051 als Wiesen, 591,896 als beständige Weide, und 1,433,266 Morgen als Waldungen benutzt; 2,105,553 Morgen sind noch unkultivirtes Land. Der Ackerbau wird sorgfältig betrieben und erzeugt einen Ueberfluss von Getreide aller Art. Das meiste Getreide (besonders Weizen) liefern die Umgegenden von Magdeburg, Halbersladt, Erfurt, die goldene Aue, die Börde an der Elbe etc. Von hoher Bedeutung ist der Anbau der Runkelrübe, vorzugsweise für die Zuckerfabrikation, und der Kartoffel- und Gemüsebau (letzterer besonders um Erfurt, Halle, Nordhausen, Torgau); von Handelspflanzen werden Flachs, Hanf, Raps, Mohn, Waid, Wau, Safflor, Tabak, Hopfen, Schwarz- kümmel, Anis, Weberkarden und Cichorie in Menge gebaut. Der Obslbau hebt sich mit jedem Jahre mehr und ist von grosser WichtigkeiL Der Weinbau wird vorzugsweise bei Naimiburg gepflegt, wo gegen 3,600 Mor- gen Weingärten und Berge angelegt sind. Die Forstwirthschaft ist im östlichen Theile der Provinz von grosser Bedeutung. Die Viehzucht steht mit dem Feldbau in gleichem Verhältniss. Das königl. Gestüt in Graditz bei Torgau sorgt für edles Vollblut, und durch die nachbarlichen Elektoral-Stammschäfereien ist in der Provinz Sachsen die Schafzucht schon längst auf eine hohe Stufe gehoben. Der Viehslapel zählte 1855: 152,485 Pferde, 133 Maulthiere, 369 Esel. 522,380 Rinder (einschliesslich Jungvieh), 1,838,946 Schafe, 114,255 Ziegen, und 332,490 Schweine. Federvieh ist überall zum Bedarf vorhanden, und die Bienenzucht ein aller eingebürgerter Nebenzweig der kleinen ländlichen Haushaltungen. Wild ist noch in Menge zu finden, besonders Federwild, Hasen und Rehe, und die Jagd in manchen Gegenden noch lohnend. Die Flussfischerei in der Elbe und Saale ist noch immer bedeutend, und der Forellenfang in den Bächen des Harzes und Thüringens sehr ergiebig. — Der Berg- bau ist von wesentlicher Bedeutung und wird im sächsisch-thüring'schen Hauptbergdistrikt auf Silber, Eisen, Kupfer, Kobalt, Spiessglanz etc. be- trieben. Ein Silberwerk besteht im Reg.-Bez. Merseburg; Eisenwerke be- stehen 29. die (1855) 76,731 Tonnen an Eisenerz produzirten; der Hüt- tenbetrieb erzeugte in demselben Jahre auf 38 Hütten an 231,002 Centner an Roh- und Stabeisen, Schwarz- und Weissblech, Draht und rohem und rafflnirtem Stahl. Für die Ausbeutung von Kupfererzen bestehen 15 Werke, die 1,007,445 Ctnr. Erze produzirten, und der Hüttenbetrieb lieferte auf 11 Werken 25,570 Ctnr. Garkupfer und 7,165 Ctnr. grobe Kupferwaare. Von Blei wurden auf 2 Werken 280 Ctnr. Erze und 323 Ctnr. bleiische Produkte, von Antimon auf 1 Werk 100 Ctnr., von Nickelerzen 779 Ctnr. gewonnen. Stein- und Braunkohlen, Torf, Marmor, Alabaster, Mühlsteine, Porzellan und Pfeifenthon finden sich in Menge, und von Steinkohlen wurden (1855) auf 5 Werken 207,923, von Braunkohlen auf 227 Werken 10,493,240 Tonnen produzirt. An Salz ist die Provinz reich; Salzquellen sind in Schönebeck, Halle, Dürrenberg, Kösen, Stassfurt, Artern, in denen auf 9 Salinen 44,983 Lasten weisses Kochsalz, ausser circa 50,000 Schef- fel Düngsalz, erzeugt wurden. Alaim werden jährlich auf 2 Werken gegen 8,000, Vitriol auf 2 Werken an 3,000 Ctnr. gewonnen. — Die ge- werbliche Industrie hat hier einen hohen Aufschwung genommen; die Provinz Sachsen ist eine der gewerbthätigsten der preussischen Mo- narchie und steht in der östlichen Gebietsmasse nur den industriereich- sten Theilen Schlesiens nach. Die Hauptsitze der Gewerbthätigkeit sind: Magdeburg, Erfurt, Halberstadt, Nordhausen, Burg, Quedlinburg, Merse- burg, Naumburg, .Mühlhausen, Salzwedel, Zeitz, Torgau, Weissenfeis, Wit- tenberg und Stendal. Die vornehmsten Manufakturwaaren und Fabrikate sind : Tuch, Baumwollewaaren, Leder, Papier, Cichorie, Runkelrübenzucker,, Ri'anntwein, Oel, Tabak, Stahlwaaren und Gewehre (Suhl), Blaufarbe, ßleiweiss, Grünspan etc. In mechanischen Künsten und Handwerken sind 134,580, in Fabrikationsanstalten und Fabrikunternehmungen 88,694 Per- sonen beschäftigt. Die Leinenmanufaktur ist im Reg.-Bez. Magdeburg: in den Kreisen Gardelegen, Halberstadt, Wanzleben, Jerichow, Kalbe, Oschers- leben; im Reg.-Bez. Erfurt: im Kreise Worbis, am bedeutendsten, und beschäftigte 7,707 Webstühle gewerbsweise und 10,677 als Nebenbeschäf- tigung. Stückbleichereien bestehen 48, Garnbleichereien 40. Die bedeu- tendste Baumwollenweberei ist im Reg.-Bez. Erfurt, in den Kreisen Nord- hausen, Worbis, Heiligenstadt, Mühlhausen, und im alten Eichsfeld, und beschäftigt 8,700 gewerbsweise gehende Webstühle. Maschinenspinnereien für Baumwolle bestehen 2, Fabriken für Baumwollene Zeuge 63. Die Schaf- wollindustrie ist von grosser Bedeutung; das Maschinengespinnst hat das Handgespinnst fast ganz verdrängt; für Streichgarn bestehen 308, für Kammgarn 5 Anstalten, demungeachtet zählt der Reg.-Bez. Erfurt, in wel- chem die meisten gewerblichen Wollspinner sind (einschliesslich der Woll- kämmer und Strumpfstricker) immer noch 1,438 Meister. Webstühle in Wolle sind 2,624 gewerbsweise, 254 als Nebenbeschäftigung im Gange; Tuchfabriken bestehen 96, sonstige Fabriken für wollene Zeuge 64, Walk- mühlen 86, Walkereien durch Dampfmaschinen 7, Appretur-.\nstalten 62. In der Strumpfwirkerei sind 212 Webe- und Strickstühle, in der Band- weberei 168 Webstühle im Gange; die Industrie in Seide beschäftigt 39 Webstühle. Zwirn-, Näh- und Strickgarnfabriken bestehen 13, Färbereien 164, Zeugdruckereien 91, Papiermühlen und Papierfabriken 62. Loh- und Rothgerberei wird am lebhaftesten zu Mühlhausen, Nordhausen, Erfurt, Magdeburg, Aschersleben, Halberstadt, Quedlinburg etc., Weissgerberei in Halberstadt und Magdeburg, Korduan- und Saffianbereitung in HaRe be- trieben. Lohmühlen bestehen 80. In Lederarbeiten, namentlich Hand- schuhen, zeichnen sich Magdeburg, Burg, Halle, Halberstadt, Mühlhausen und Nordhausen aus. Grosse Schuhfabriken sind in Erfurt, Sangerhausen, Naumburg und Weissenfeis. Die Industrie in Hoizwaaren ist im Thürin- ger Wald und in der Dübener Heide von Wichtigkeit. Wagenfabriken bestehen 6; Flussschiirswerften sind zu Torgau, Magdeburg und Halle; Tabaksfabriken bestehen 76, Runkelrübenzuckerfabriken Iii, Stärkefabri- ken 43, Seife-, Licht- und Oelfabriken 21, Essigfabriken 86, Bier- brauereien 1,062, und Branntweinbrennereien 485 etc. Fast von gleicher Wichtigkeit ist die Industrie in Mineralstofl'en. Eisenwerke bestehen 32, Drahtwerke 4, Kratzen- und Stecknadelfabriken 5, Eisen- und Blechwaa- renfabriken und Walzwerke 55, Stahlfabriken 6, Kupferhämmer 7, Ma- schinenfabriken 23, Glashütten 2, Porzellanfabriken 6, Steingutfabriken 45, und chemische Fabriken 56 etc. — Der Handel der Provinz ist von grosser Wichtigkeit und wird durch die Elbe und Saale, durch gute Strassen und Eisenbahnen kräftig unterstützt. Hauptplätze für den- selben sind: Magdeburg, Stendal, Naumburg, Halberstadt, Halle, Erfurt und Torgau; 1 Messe (die Petri-Paul-Messe) wird zu Naumburg abgehal- ten. Der Transport der Güter zu Wasser wird durch 75 Meilen schiffbare und 52 Meifen flössbare Wasserstrassen begünstigt. Die Flussschiff- fahrt der Provinz zählt 958 Schifl'e mit einer Tragfähigkeit von 38,754 Lasten (ä 4,000 Pfd.), und beschäftigt 3,770 Schiff'er. Staa ts - Chaus- seen bestehen 235, Privatstrassen 39 Meilen, und von Eisenbahnen durchziehen die Bahnen: Magdeburg-Wittenberge-Hamburg, Magdeburg-Ber- lin, Magdeburg - Röthen-Halle-Leipzig, Magdeburg - Oschersleben - Braun- schweig, Oschersleben-Halberstadt, Schönebeck-Stassfurt, Halle-Naumburg- Erfurt, Corbetlia-Leipzig, Eisenach-Meiningen-Coburg, das Land in allen Richtungen. Eine Handelsbörse besteht zu Magdeburg; ein Bank- komptoirder Hauptbank zu Berlin in Magdeburg, Bankkommanditen in Halle und Nordhausen, und Privatbanken in Magdeburg und Erfurt. Han- delsversicherungsgesellschaften bestehen mehrere, darunter die „Thuringia" zu Erfurt und die „Handelskompagnie" zu Magdeburg. Handelskam- mern bestehen zu Erfurt; für die Kreise Mühlhausen, Heiligenstadt und Worbis; zu Magdeburg und zu Halle. Münzen, Maasse und Gewicht; siehe Text zu „Preussen", Taf. 28. |
l»er Staat. — Sachsen in seiner jetzigen Zusammensetzung ist seit 1815 durchaus preussische Provinz, und dessen Bewohner preus- sische Staatsbürger, mit allen Rechten preussischer Unterthanen. Die innere Verwaltung der Provinz wird durch ein, dem Ministerium des Innern unterstehendes Oberpräsidium zu Magdeburg geleitet. An der Spitze der 3 Bezirke, in welche die Provinz geschieden wird, stehen die Regierungen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt, und an der Spilze der 41 Kreise, wie die der andern Provinzen des Staats, die La ndra ths- ämter und 2 Polizeidirektionen (zu Magdeburg und Merseburg). Die örtliche Polizei Verwaltung wird von besonders dazu bestimmten Beamten, von Bürgermeistern, Schulzen etc. geführt. Die Justiz wird durch unabhängige, nur dem Gesetze unterworfene Gerichte ausgeübt. In allen Landestheilen gilt das preussische Recht. Höchste Gerichts- Instanz ist das Obertribunal zu Berlin; Gerichte zweiter Instanz sind die Appellationsgerichte zu Magdeburg, Halberstadt und Naumburg, und Gerichte erster Instanz: 30 Kreisgerichte (9 unter Magdeburg, 6 un- ter Halberstadt und 15 unter Naumburg), 1 Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg, 78 Gerichtskommissionen, 4 Gerichtsdeputationen und 8 Schwurgerichte. Zum preussischen Landtag sendet die Provinz für das Herrenhaus lO, für das Haus der Abgeordneten 38 (Magdeburg 15, Merse- burg 16, Erfurt 7) Mitglieder zur Präsentation; von den Ständen sind im Herrenhaus 5 (Magdeburg, Halle, Erfurt, Nordhausen und Mühlhausen) ver- treten. Zur Provinzial versamm In ng, die aus 4 Ständen: dem Her- renstand, der Ritterschaft, den Städten und dem bäuerlichen Stande be- steht, sendet die Provinz (mit Ausschluss der Altmark, die in der Pro- vinzialversammlung von Brandenburg vertreten ist) 73 Mitglieder: 6 mit Virilstimmen versehene Prälaten und Standesherren, 1 Kollektivstimme für Fideikommissbesitzer, 29 gewählte Abgeordnete der Ritlerschaft, 24 ge- wählte Abgeordnete der Städte (darunter 11 Städte mit 12 Virilstimmen und 115 Städte mit 12 Kolleküvstimmen), und 13 gewählte Abgeordnete der Landgemeinden. — Für die Bezirke bestehen, wie in allen andern Provinzen des Staats, Bezirkskommissionen, und für die landräth- lichen Kreise der einzelnen Regierungsbezirke Kreisstände. Die Ge- meindeverfassung beruht auf der Slädteordnung vom 30. Mai 1853, und dem Gesetze über die Landgemeindeverfassungen vom 14. April 1856. Die Finanzver walt ung der Provinz leiten die verschiedenen Regie- rungen und die Provihzial-Steuerdirektion zu Magdeburg, von denen den 3 ersteren: 5 Distriktskontroleure, 32 Kreiskassen, 104 Domänen-Pacht- ämter, 41 Domänen-Rentämter, 3 Oberforstmeister, 10 Forstinspektionen, 57 Oberförstereien und 37 Forstkassen unterstehen, die letztere 12 Haupt- Steuerämler unter sich hat. — Für rein militärische Angelegenheiten der Provinz ist das Generalkommando des IV. Armeekorps zu |
Bromrae's Hand-Atlas. — Provinz Sachsen etc. b.
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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 340
Magdeburg, welches 2 Divisionskommando's zu Magdeburg und Erfurt un- ter sich hat, die Provinzialbehörde. Festungen der Provinz sind: Mag- deburg, Wittenberg, Torgau und Erfurt.
Voitog-rapliie. — Der Regierungsbezirk Magdeburg, der nördliche Iheil der Provinz, und aus der .41tmark mit den zugeleg- ten Enklaven, dem Herzogtbum Magdeburg mit Barby und Gommern, und dem Fürstenthum Halber Stadt mit Quedlinburg, Wernigerode und der Herrschaft Schauen bestehend, umfasst 210,13 Qu.M., mit (1855) 727,052 Einwohnern, und zerfällt in die 15 Kreise: Magdeburg, Wolmir- stedt, Neuhaidensleben, Wanzleben, Kalbe, Jerichow I. (Burg), und Jericho II. (Genthin); Stendal, Gardelegen, Salz- wedel, Osterburg; Halberstadt, Aschersleben, Oschersle- ben und Wernigerode. — Der Boden im Norden ist sandig und sumpfig, im Süden dagegen sehr fruchtbar, besonders an der Elbe (die Magdeburger Börde, die güldene Aue); der Südwesten ist gebirgig und daher weniger fruchtbar. — Die Mehrheit der Bevölkerung gehört der Evangelischen Kirche an; Katholiken sind gegen 12,500, Juden 3,300 im Bezirke. Volksschulen sind hinlänglich vorhanden; eine Universität be- steht nicht, dagegen 6 Gymnasien: zu Magdeburg (2), Halberstadt, Qued- linburg, Salzwedel und Stendal. Hauptstadt der Provinz und des Regie- rungsbezirks ist Magdeburg, an der Elbe, mit den beiden Vorstädten Sudenburg und Neustadt; bedeutende Handels- und Fabrikstadt und Festung ersten Ranges, mit 76,146 Einwohnern. — Andere wichtige Han- dels- und Gewerbsplätze mit mehr als 3,000 E. sind: Kalbe (Calbe) an der Saale, mit 6,787 E., berühmten Fabriken; — Schönebeck an der Elbe, mit 8,526 E., grosser Saline, bedeutender chemischer Fabrik; — Aken an der Elbe, mit 4.804 E., Handel, Flussschilffahrt; — Wolmir- stedt an der Ohre, mit 3,780 F., Ziegeleien, Kalkbrüchen; — Neu hai- densieben an der Ohre, mit 5,095 E-, bedeutender Industrie; in der Nähe die Dörfer A Ithaltens 1 eben und Hundisburg, mit grossen Fabrikanlagen; — Burg an der Elbe, mit 14,782 E., Tuchfabriken, Woll- handel; — B arby an der Elbe, mit 3,856 E., labi'iken in \Aoile und Leder; —- Stendal, in der Altmark, mit 8,079 E., Tuch- und Wollzeug- webereien (Geburtsort Winkelmanns),- — Ta ng e rniünd e, an der Münd. d. Tanger in die Elbe, mit 4,580 E., Oelfabriken, Flussschifffahrt; — Safz Wedel, an der Dumme und Jertze, mit 7,748 E., Tuchfabr., Han- del; — Seehausen, am Alandüuss, mit 3,824 E., Tuchweberei; — Gardelegen an der Milde, mit 5,850 E., Tuchfabriken, Bierbrauereien;
— Halberstadt, an der Holzemme, mit 20,395 F.; Wachslicht-, Tape- ten-, Handschuh- etc.-Fabriken; — Osterwiek an der Ilse, mit 3,387 E., Woll- und Leinw-eberei; — Osch ersi eben an der Bode, mit 5,642 E.;
— Aschersleben, an der Eine, mitl3,164E., Wollfabriken; — Qued- linburg an der Bode, mit 14,258 E., Wollzeug- und Zuckerfabriken, Schweinzucht, Getreidehandel; — Wernigerode, an der Holzemme, mit 5,698 E., ansehnlicher Industrie. — |
Der Regierungsbezirk Merseburg, der südöstlichste Theil der Provinz, besteht aus dem Herzogthum Sachsen mit Ostthüringen, der Grafschaft Mannsfeld, der Grafschaft Stollberg und dem althalberstädtischen Kreise Ermsleben, und umfasst 188,76 Qu.M. (1855) mit 781,947 Einwoh- nern. Die.Mitte desselben bildet die niedersäcfisische Bergbauland- schaft; den Süden das alte Stiftsgebi et Naumburg-Zeitz mit den an- stossenden thüringischen Aemtern (im Weinland), imd den Osten der alte Kurkreis oder das Herzogthum Sachsen und das Stift Merseburg. Der ganze Bezirk wird in 17 Kreise geschieden, von denen das Herzog- thum Sachsen die Kreise: Torgau, Liebenwerda, Schweinitz, Wittenberg, Bitterfeld, Delitzsch, Merseburg; - das Altpreus- sische: Halle, Saalkreis, .Mannsfeld Seekreis, Mannsfeld Gebirgskreis; und Ostthüringen: Weissenfeis, Querfurt, Sangerhausen, Eckerts berga, Naumburg, und Zeitz enthält. — Der Boden zwischen der Mulde und Elbe und im Nordosten ist schlecht und arm, im übrigen Theile sehr ergiebig; der Nordwesten ist gebirgig, und umfasst die Südabdachungen des Harzes, mit dem Mannsfelder Ge- birge. — Die Bewohner des Bezirks gehören fast durchaus der Evange- lischen Kirche an; Katholiken sind nur gegen 3,000, Juden 6 — 800 im Lande. Für geistige Bildung ist hinreichend gesorgt; Volksschulen sind in Menge vorhanden, in Halle ist eine berühmte Universität, und 10 Gym- nasien sind zu .Merseburg, Halle (2), Eisleben, Naumburg, Schulpforta, Rossleben, Zeitz, Torgau und Wittenberg. — Hauptstadt des Regierungs- bezirks ist Merseburg, an der Saale, mit 11,559 Einwohnern, verschie- denen Fabriken, berühmten Bierbrauereien. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze mit mehr als 3,000 E. sind: Naumburg, an der Saale, mit 13,979 E., Fabriken, Handel, Handelsmessen, Weinbau; — Zeitz, an der Elster, mit 12,346 E., Leder- und Wollfabriken, Obst- und Gemüse- bau; — Querfurt, am Ouernabach, mit 4,032 E., Kattundruckerei, Sal- peterhütte; — Hettstädt (Heckstädt), an der Wipper, mit der Vor- stadt Kucherberg, 4,203 E., Kupfer- und Vitriolwerken, Kirschsaftbe- reitung; — Eisleben, in der Nähe von 2 Seen, mit 9,818 E., Kupfer- bergbau, Salpeter- und Pottaschsiedereien (Luthers Geburtsort); — Ar- tern, an der Unstrut, mit 3,917 E., Salzwerken; — Halle, an der Saale, mit den Stadttheilen Glauchau und Neumarkt, 35,820 E., grossem Salzwerk, vielen Fabriken, Flussschifffahrt, Handel; — Könnern, unweit der Saale, mit 3,362 E., Bergbau, Mühlsteinbrüchen; — Wettin, an der Saale, mit 3,458 E., Steinkohlenbergwerk, Cichorien- und Tabaksfabriken; — Wittenberg, Festung an der Elbe, 11,042 F., Tuchmacherei; — Schmiedeberg, zwischen Elbe und Mulde, mit 3,049 E., in der Nähe Vitriolwerk; — Kemberg, mit 3,085 E., Hopfen- und Tabaksbau; — Bitterfeld, unweit der .Mulde, mit 3,861 E., Tuchfabrikation; — Herz- berg, an der Schwarzen Elster, mit 3,837 E., Tuchwebereien; — De- litzsch, mit 5,685 E., Strumpfwebereien, Bierbrauereien; — Eilenburg, auf einer Mulde-Insel, mit 10,268 E., Kattunfabriken, Hopfenbau; — Düben, anderMulde, mit 4,500 E., Holzhandel; — Zörbig, an der Fuhne, mit 3,312 E., starkem Gartenbau, Tabakfabrikation; — Torgau, Festung an der Elbe, mit 9,450 E., Schifffahrt, Handel; Belgern, an der Elbe, mit 3,169 E., Steingut- und Tuchfabriken, Braunkohlengräberei; — Mühl- berg, an der Elbe, mit 3,377 E., Flussschifffahrt; — Weissenfeis, an der Saale, mit 10,291 E., Porzellan-, Gold- und Silberwaarenfab., Holzhan- del, Sandsteinbrüche; — Kölleda (Cölieda), an der Loose, mit 3,346 E., starker Viehzucht; — Sangerhausen, an der Gonna, mit 6,990 E., Leinweberei, Schuhmacherei, Salpetersiedereien, Kupferhütte etc. —
Der Regierungsbezirk Erfurt, der westliche Theil der Provinz Sachsen, besteht aus dem Eichsleid mit der Grafschaft Hohnstein, den Städten Mühlhausen und Kordhausen und den zuerworbenen altschwarz- burgischen und hannoverschen Enklaven, und Westthüringen (dem Fürsten- thum Erfurt mu den hennebergischen und voigtländischen Exklaven, und den altthüringischen Aemtern Langensalza und Weissensee), und umfasst 01,7/4 Qu.M., mit 352,536 Einwohnern. Der Bezirk ist in 9 Kreise geschie- den, von denen das Fürstenthum Eichsfeld die Kreise: Heiligen- stadt, Worbis, Nordhausen und Mühlhausen; W es 11 h üri ng en die Kreise: Erfurt, Weissensee, Langensalza, Schleusingen und Ziegenrück, enthält. — Der Boden des Bezirks ist, mit Ausnahme der stark bewaldeten hohen Gebirgstheile (Thüringer Wald), grössten- theils sehr fruchtbar; Garten- und Gemüsebau werden schwunghaft be- trieben. Zwei Drittel der Bevölkerung gehören der Evangelischen, ein Drittel der Katholischen Kirche an; Juden sind etwa 1,500 im Bezirk. Für Volksschulen und Unterrichtsanstalten ist genügend gesorgt; eine Uni- versität besteht nicht, dagegen 5 Gymnasien zu Erfurt, Heiligenstadt, .Mühlhausen, Nordhausen und Schleusingen. — Hauptstadt des Regierungs- bezirks ist Erfurt, Festung an der Gera, mit 32,9.=,0 Einwohnern, Baum- woll- und Lederfabriken, wichtigem Garten- und Gemüsebau. — Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze mit mehr als 3,000 E. sind: Söm- merda (Gr oss-Sö mmern), an der Unstrut, mit 4,573 E., Eisenwaaren- und Gewehrfabrik; — Heiligenstadt, an der Leine, mit 5,250 E., Zeug-, Band- und Wanduhrenfabriken; — Langensalza, an der Salza, mit 8,275 E., Wollmaschiuenspinnereien, Seidenfabriken, Färbereien, Schwefel- bad; — Tennstädt, an-der Schambaeh, mit 3,125 E., Leinweberei, Sa- linenschwefelbad; — Benneckenstein, auf dem Harze, mit 3,949 E., Metall- und Holzwaarenfabrikation; — Mühlhausen, an der Unstrut, mit 14,501 E., Woll-, Baumwoll- und Kattunfabriken, Gerbereien, Leim- siedereien, Wollmärkten, Getreidehandel; — Nordhausen, an der Zorge und dem Beginn der güldenen Aue, mit 15,083 E., verschiedenen Fabriken, starken Branntweinbrennereien, Getreide-, Oel- und Schweinehandel; — Schleusingen, auf der Südseite des Thüringer Waldes, in einem vom Bezirk völlig getrennten Kreise, mit 3,258 E., Hammerwerken, Papier- Oel-, Pulver- u. a. Mühlen etc. — Suhl, an der Aue oder Lauter, mit 8,985 E,, wichtigen Barchentfabriken, Hauptsitz der Gewehrfabrikation und Anfertigung aller Sorten von Elsen-, Stahl- und Blechwaaren; in der nächsten Umgebung zahlreiche Hammerwerke, Bohr- und Schleifmühlen. — |
Cirossherxog-tlium Sachsen-Weiniar-Kisenacli.
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rescliicltie. — Nach dem Tode des Kurfürsten Friedrich IL des Sanfmüthigen, 14o4, regierten dessen Söhne, Ernst und Albrecht, gemeinschaftlich. Erst nach dem Tode ihres Oheims, des Herzogs Wil- helm zu Weimar, 1482, entschlossen sie sich zu einer Theilung, in welcher, 1485, Ernst die Kurwürde, den Kurkreis und den grössten Theil von Thüringen, Albrecht aber den grössten Theil von Meissen, Sagan und eine grosse Summe Geldes bekam. Auf Ernst folgte, 1486, sein ältester Sohn, Friedrich der Weise. Friedrich erweiterte sein Land durch den Heimfall der Herrschaft Querfurt. Von grossem Einflüsse auf die Geschichte seines Hauses ist es geworden, dass er die Kaiser- krone nach Maximilian's Tode ausschlug und Karl von Spanien em- pfahl, von Weltbedeutung auf Religions- und wissenschaftliche Bildung, dass er die Reformation Luther's begünstigte. Den gegen Fürsten, Herren und jede bürgerliche Unterordnung von den Bauern erhobenen Aufruhr dämpfte sein Bruder und Nachfolger, Johann der Beständige, ein muth- voller und begeisterter Vertheidiger des Protestantismus. Er erklärte sich gegen jede harte Maassregel gegen die Evangelischen, überreichte die Augsburger Konfession und legte durch die Versammlungen zu Torgau, Schwabach und an andern Orten den Grund zu dem Schmalkaldischen Bunde, Sein Sohn, Johann Friedrich der Grossmüthige, trat mit Philipp dem Grossmüthigen von Hessen und andern protestantisch ge- sinnten Fürsten und Städten zu dem Schmalkaldischen Bunde zusammen: als aber dieser gegen den Kaiser zur Abwehr katholischen Religions- zwanges auftrat, wurde er von diesem, mit Beihülfe des Herzogs Moritz von Sachsen, dem der Kurfürst selbst die Administration seiner Länder übertragen, besiegt und zu Gunsten des Herzogs Moritz seiner Länder und der Kurwürde beraubt. Doch wurde, durch die Wittenberger Kapitu- lation, den Kindern Johann Friedrich's ein Theil der Thüringischen Länder erblich überlassen, zu denen, loo4, durch den Naumburger Vertrag meh- rere Aemter, als: Altenburg, Sachsenburg, Eisenberg, Ronneburg etc. und die Einlösungsgerechtigkeit von Allstädt kam. Diese Länder bilden die Besitzungen des Sächsisch-Ernestinischen Hauses. Johann Friedrich's Söhne errichteten mit den Grafen von Henneberg eine Erbverbrüderung; aber schon der altere derselben, Johann Friedrich der Mittlere, der zu Gotha residirte, liess sich durch chimärische Hoffnungen in die Grum- bachischen Händef verwickeln, fiel in die Reichsacht, 1566, wurde ge- fangen und zu ewigem Gewahrsam nach Steyer abgeführt. Zur Bestreitung der Unkosten wurden die Aemter Sachsenburg, Arnshaugk, W^eyda und Ziegenruck von Kursachsen assecurirt; die übrigen Länder bekam der jüngere Bruder, Jo h ann W ilh el m. Im J, 1570 wurden durch den Kaiser Johann Friedrich's des Mittleren Söhne restituirt, und nach der Länder- theilung mit ihrem Oheim, 1572, bildeten sie die beiden Linien zu Coburg und Eisenach, während Johann Wilhelm in Weimar residirte, 1638 fielen Coburg und Eisenach an die W^eimarische Linie zurück, |
Herzog Johann von Weimar theilte das Land im Jahre 1603 neuer- dings mit seines älteren Bruders Söhnen (Altenburger und Weimarischer Ast), nachdem vorher durch Aussterben der Grafen von Henneberg, 1583, das Land derselben, welches jedoch erst 1660 getheilt wurde, ihnen zu- |
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38. — Provinz Saolisen und die Thüringischen Staaten. 4
gefallen und Tonndorf und Mülilberg von Erfurt eingelöst worden war. Iö72 starb der Altenburgische Ast aus. Der Stifter der Weiniarischen Linie ist Johann, geb. 1570. Seine Söhne nahmen mehr als andere deutsche Fürsten an dem dreissigjährigen Kriege Theil, und Bernhard's Name glänzt vor allen in der Geschichte desselben. Anfangs regierten die Brüder gemeinschaftlich unter Leitung ihres älteren Bruders, Johann Ernst's. Bemerkenswerth in dieser Zeit ist die Stiftung der frucht- bringenden Gesellschaft, 1617, die Erwerbung der Herrschaft Remda und, 1639, der HeimfaR der Koburg-Eisenach'schen Lande an Weimar und Altenburg. Die 3 noch übrigen Söhne Herzog Johann's, Wilhelm, Al- brecht und Ernst, theilten 1610 abermals ihr Land, und es entstanden die Linien zu Weimar, Eisenach und Gotha. Doch starb Albrecht zu Eisenach schon 1644 ohne Erben und sein Landestheil wurde nun unter seinen Brüdern Wilhelm und Ernst getheilt, den Stiftern der beiden noch jetzt blühenden Linien: Weimar, und Gotha in seinen 3 .besten. Im Jahre 1660 theilten sich beide Brüder in die ihnen zugefallenen Hennebergischen Aemter. Der Herzog Wilhelm hinterliess 4 Söhne, die vier Aeste be- gründeten: Johann Ernst zu W^eimar, Adolph Wilhelm zu Eisenach, Johann Georg zu Marksuhl und Leonhard zu Jena. Adolph Wil- helm's Stamm starb jedoch schon 1671 mit seinem Sohne ab, worauf ihm Johann Georg in Eisenach folgte; 1690 erlosch auch der Jenaische Ast, und so blieben vorläufig nur noch Weimar und Eisenach. 1672 verglich sich das Haus Weimar mit Gotha, mit welchem es sich früher über das Senoriatsamt Oldisleben vertragen hatte, nach Aussterben des Altenburgi- schen Hauses über die Theilung der hinterlassenen Länder, wobei Ernst der Fromme, nähere Verwandtschaften geltend machend, der Hinter- lassenschaft sich aneignete. Johann Ernst's L Söhne regierten seit 1683 gemeinschaftlich. Bei dem Erlöschen des Herzoglichen Hauses Sach- sen-Lauenburg, 1689, trat das Haus Sachsen mit seinen Ansprüchen auf Erbnehmung hervor, aber ebenso vergeblich, wie früher bei Jülich. Wil- helm Ernst erwarb sich durch Begründung wissenschaftlicher und ge- meinnütziger Anstalten vielfache Verdienste. Nach seines Bruders Tode folgte, als Mitregent, dessen Sohn Ernst August, 1707. Streitigkeiten mit Arnstadt wegen Gebrauchs der reichsfürstlichen Würde führten zu militärischen Demonstrationen, die erst nach Wilhelm Ernst's Tode bei- gelegt wurden, 1731. Ernst August erbte 1741 die Eisenach'schen Lande und stiftete den Orden vom weissen Falken. Sein Sohn und Nachfolger, Ernst August Konstantin hinterliess als Vormünderin seines noch in[nderjährigen Erben, Karl August, desen Mutter, Anna Amalie, die sich als Regentin um das Land hohe Verdienste erwarb, und als geist- volle Frau den Grund zu dem weitverbreiteten Rufe Weimar's in der deutschen Literatur legte. Karl August versammelte in Weimar und Jena die ausgezeichnetsten Männer der Wissenschaft und unter diesen die Koryphäen der Dichtkunst, An den Kriegen Preussens gegen Frankreich nahm er thätigen Antheil, sah sich aber nach dem unglücklichen Tage bei Jena genöthigt, denl Rheinbunde, 1806, beizutreten. Nach der Schlacht bei Leipzig trat er zu den Verbündeten und übernahm die Anführung eines Heeres in den Niederlanden. Durch den Wiener Kongress wurde »hm ein Länderzuwachs von 77,000 Unterthanen und die Grossherzogliche Würde zugesprochen. 1816 gab er seinem Lande eine konstitutionelle Verfassung und erwarb sich durch Verbesserung in der Gesetzgebung, in der Rechtspflege, in der Verwaltung und Pflege der Wissenschaft dauern- den Nachruhm unter seinen Unterthanen. 1828 folgte ihm Karl Fried- >'ich, im Geiste seines Vaters fortregierend, und diesem am S.Juli 1853 Sein Sohn Karl AI exander, der jetzt regierende Grossherzog. |
l»as Liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Grossherzog- thum Sachsen-Weimar-Eisenach besteht aus 3, durch fremdes Gebiet ge- trennte Ländermassen (dem Fürstenthume Weimar [mit den Kreisen Wei- mar und Neustadt] und dem Fürstenthum Eisenach), und liegt in der Mitte üeutschland's zwischen 27« 33'—29" 58' OL. und 50o 25'—5lo 27' NBr. — Der wesüiche TheU (das Fürstenthum Eisenach) ist von der preus- sischen Provinz Sachsen, von Kurhessen, Bayern, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Koburg-Gotha umgeben. Der östliche Landestheil (Fürstenthum- Weimar) ist von Preussen (Provinz Sachsen), Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg, dem Königreich Sachsen und den Reussiscben und Schwarzburg'- schen Fürstenthümern begrenzt. — Das ganze Land umfasst einen Flächen- raum von 65,958 Qu.-M. (n. A. 66 Ou.-M.) mit einer Bevölkerung (1858) von 267,112 Einwohnern, hat mithin auf 1 Qu.-M. 4,047 Seelen.
Politische Eintheilung. — Das Land zerfällt in folgende 3 Kreise, welche wiederum in Aemter geschieden werden:
Kreise und Aemter. |
Qu.-M. |
Städte. |
Marktll. |
Landgein. |
Pfarrdfr. |
Eiuwohn. 1852. |
I. Kreis AVcimar.
1 W'<»THiflr ..... ...................... |
|
2 |
1 |
46 |
31 16 18 13 10 |
27,177 7,211 12,480 10,415 6,104 5,746 14,232 6,023 5,947 14,712 13,743 7,171 1,463 |
|
|
|
|
|
|
|
|
A T^ 1.9 n k'otl 1) n ................... . |
•'llOT |
4
9 |
|
35 18- 11 33 24 23
23
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|
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|
|
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|
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|
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|
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|
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|
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11 Büttstedt ........................ |
|
3 |
|
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«>»076 |
1 |
|
24 11 |
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|
1 |
|
|
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1 |
|
32,680 |
19 |
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1/9 |
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|
0 |
H. Kreis EisenacU. 1 Eisenach .................... |
i. , |
j |
2 |
26 13 |
13 |
22,113 7,337 10,192 4,992 6,204 7 661 |
|
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|
|
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|
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4. Tiefeiiorfc ......................... |
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|
|
7 |
8'095 5,566 4,023 6,138 |
|
|
— |
3 |
8 |
|
ao
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1 |
|
4 |
4 4 |
|
4 |
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1 |
3 |
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|
|
— |
9 |
|
|
22,8..,3 |
|
|
90 |
68 |
82,321 |
|
6 |
6 |
|
IU. Kreis Neustadt. |
q |
1 |
|
44 46 48 22 |
21 1 5 |
14,154 12,224 13,668 7,733 |
|
3,470
n |
|
|
2 |
|
13 |
|
'i>8JS |
1
1 |
|
7 |
|
|
|
|
|
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|
160 |
|
47,779 |
|
0 |
|
|
|
j CD,..158 |
|
9 |
~3"30 |
303 " |
262,524" |
Gestaltung des Landes. — Der Boden ist theils gebirgig, theils hügelig, und nur in den Flusstbiilern eben. Die Gebirge sind: das Thüringer Hügelland (Grosser Ettersberg 1,440'), der Thüringer Wald (Kikelhahn 2.693', Wartburg 1,315'), das Rhöngebirge (El'len- bogenberg 2,534', Diesburg 2,278', Beyer 2,264', Hohe Rain 2,240' etc.). — Flüsse des Landes sind: die Saale (ihre Zuflüsse sind die Hm, Elster, Orla, Unstrut [mit Gera und Helme]), die Werra (mit Fulda, Ulster, Suhl und Hörsei) und die Streu, ein kleiner Zufluss der fränk. Saale.— Bei Stadtsulza, Vippach-Edelhausen und Berka sind Mineralquellen.— |
Bromrae's Hand-Atlas. — Provinz Sachsen etc. b.
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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 342
Das Klima ist gemässigt und gesund; im Saaltliale am angenehmsten, in den Gebirgsgegenden, besonders im Amte Ilmenau, rauh und mehr kalt.
l»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke- rung zählte 1834: 238,672; 1843: 252,833; 1849: 261,087; 1852: 262,524; 1855: 263,755; 1858; 267,112 (130,955 männliche und 136,157 weibliche) Bewohner (auf 1 Qu.-M. 4,047 Seelen). — Der Abstammung nach sind die Einwohner, mit Ausnahme von 1,430 Juden, Deutsche, obersächsi- schen (thüringischen) und fränkischen Stammes. — An Wohnplätzen zählt man: 30 Städte, 9 .Marktflecken, 330 Landgemeinden, 303 Pfarr- dörfer, 96 Höfe und (1855) 45,028 Wohngebäude. — Bezüglich der Reli- gionsverschiedenheit sind die Bewohner grösstentheils Lutheraner und Reformirte (1855): 251,725; Katholiken zählte man nur 10,600, Israe- Rten 1,430. -— Das Grossherzogthum besitzt an Lehrans talten 1 Uni- versität (Jena), 3 Gymnasien, 2 Schullehrerseminarien, 3 freie Gewerke- schulen, 1 Forstlehranstalt (Eisenach), eine photographisch-chemische Lehranstalt (Jena), und 460 Bürger- und Volksschulen: 439 evangelische, 17 katholische und 4 israelitische.
Industrie und Handel. — Die gewerbliche Industrie wird im Fürstenthum Eisenach am lebhaftesten betrieben und Wolle- Baum- wolle- und Leinweberei, Färberei und Metallarbeiten beschäftigen viele Menschen. Im Neustädter Kreise ist die WoRmanufaktur von Wichtigkeit; im Weimar'schen Kreise sind aber nur wenig Fabriken. Der Handel ist lebhaft; grössere Handelsplätze sind Weimar und Eisenach; in ersterer Stadt werden bedeutende Wollmärkte abgehalten. Die vorzüglichsten Ausfuhrartikel bestehen in: Wolle, getrocknetem Obst, Wachholder- beeren etc., Wildpret, Getreide, Woll- und BaumwoUewaaren, Strümpfe, etc., Leinenwaaren, Ruhlaer Kurzwaaren, Töpferwaaren, Pottasche etc. Von Wichtigkeit ist auch der Transitohandel. |
l*er «itaat. — Staatsverfassung. — Sachsen-Weimar-Eisenach hat eine beschränkt-monarchische Regierungsform; dem Grossherzog steht die voRziehende Gewalt allein zu, bei der Gesetzgebung und Besteuerung ist er aber durch Mitwirkung des Landtages beschränkL Die Verfassung beruht auf dem „revidirten Grundgesetz vom 15. Okt. 1850 über die Ver- fassung des Grossherzogthums vom 5. Mai 1816." Im engern Rathe der Deutschen Bundesversammlung nimmt das Grossherzogthum mit den übri- gen sächsisch-ernestinischen Staaten die zwölfte SteRe ein und hat im Plenum 1 besondere Stimme.
Staatsoberhaupt. — Grossherzog ist Karl Alexander, ge- boren 24. Juni 1818; succedirte seinem Vater, Grossherzog Karl Friedrich, den 8. Juli 1853. Der Grossherzog mit seiner Familie bekennt sich zur lutherischen Religion. Sein Titel ist: „Von Gottes Gnaden Grossherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg etc." mit dem Prädikate ,,königliche Hoheit," welches auch dem Erbgrossherzoge zukömmt. — Die Residenz ist zu Weimar; Lustschlösser sind: Belvedere, Ettersburg, Dornburg, Wilhelmsthal, ferne^ sind grossherzogliche Schlösser zu Jena, Eisenach und Allstedt.
Staatsverwaltung. — Die oberste Verwaltungsbehörde ist das Staatsministerium, welches in vier Departements getheilt ist, nämlich: für das grossherzogliche Haus und die auswärtigen Angelegen- heiten, für das Innere (mil Einschluss der Militärsachen), für die Finanzen, und für die Justiz und den Kultus. — Die obere Landes-Justiz-Be- hörde ist das 0 be r-App ella t io nsger ich t zu Jena, welches zugleich die höchste Instanz für die Sächsischen Herzogthümer, die Fürstenthümer Reuss und Schwarzburg, und die Herzogthümer .Anhalt - Dessau und Köthen bildet.
Finanzen. — Die Jahreseinnahme belrug in der Finanz- Periode 1860—62: 1,625,190 Ihaler; die Jahresausgaben: 1,624,851 Thaler, und der jährliche Ueberschuss 338 Thaler. — Die Staatsschuld belief sich am 15. März 1859 auf 5,105,798 Thaler.
Heerwesen. — Das grossherzogliche Bundeskontingent besteht aus 3,350 Mann, w'ovon 2,234 Mann, in 3 Linieninfanteriebataillone zu je 4 Kompagnien formirt, den Aktivbestand, und 1,116 Mann die Reserve und Ersatzmannschaft bilden. |
3. lIerzog;tliuiii Nachiseii-Altenburg'.
e.
Fe^ücliiciite. — Altenburg gehörte, wie alles Land zwischen der Saale und Mulde, zu_dem alten Osterlande oder der Südthüringischen Mark, und scheint schon in den frühesten Zeiten von den Meissnischen Markgrafen verwaltet worden zu sein. In der Ländertheilung der Söhne Friedrich's des Strengen mit ihrem Oheim Balthasar, 1382, zu Chemnitz, erhielten jene das Osterland mit Landsberg. Friedrich der Streitbare erwarb 1422 die sächsische Kur, und 1440 kam durch den Tod Friedrich's des Einfältigen alles Erbland wieder in eine Hand zurück. Als Ernst und Albrecht theilten, kam Altenburg an das Kurhaus, ging aber mit Johann Friedrich's Aechtung an die Albertinische Linie über. Erst nach, des Kurfürsten Moritz Tode, 1553, als Johann Fried- rich der Grossmüthige sich vergeblich bemühte, die Kurwürde wieder zu erlangen, trat ihm August L Altenburg, Eisenberg u. A. ab. Als die Söhne Johann Wilhelm's, von der älteren Weimar'schen Linie, ihrem Vater folgten, bildete Friedrich Wilhelm die AUenburger Linie. Bei Thei- lung der Henneberg'schen Erbschaft fielen an ARenburg die Aemter und Städte Meiningen und Themar, das Amt Massfeld, das Kammergut Henneberg und der Hof Milz. Schon im Jabre 1672 starb die ältere Linie Altenburg aus. Drei Viertel des Landes erbte die Gothaische Linie unter Ernst dem Frommen. Bei der Ländertheilung unter dessen sieben Söhnen wurden verschiedene Theiie der AUenburger Erbschaft an die einzelnen sich bildenden Aeste abgegeben; Altenburg aber, Roda, Kahla und Orla- münde blieben bei Gotha, und als, 1707, die Eisenberger Linie erlosch, fiel der ganze Distrikt wieder an Gotha. Seitdem bildete AUeuburg eine Provinz des Herzogthums Gotha und hatte gleiches Schicksal mit diesem. Das Haus Gotha-Altenburg starb 1825 aus, und nach vermittelter Theilung der Erbschaft unter die 3 jüngern Gothaischen Aeste Meiningen, Hildburg- hausen und Koburg, trat Hildburghausen sein Land an Meiningen ab, 1826, und erhielt, mit Ausnahme der Aemter Kamburg und einiger Eisen- berger Ortschaften, das Herzogthum Altenburg. Der Herzog Friedrich nahm sofort seine Residenz in Altenburg, traf seit 1830 mehrere wesent- liche Veränderungen und Verbesserungen zum Besten seiner Unterthanen und gab, 1831, seinem Volke eine Konstitution. 1834 folgte dessen Sohn Joseph in der Regierung, der jedoch zu Gunsten seines Bruders und nächsten Stammfolgers, des Herzogs Georg, durch Patent votn 30. No- vember 1848 entsagte, und sich laut demselben „Herzog Joseph zu Sach- sen" nennt. Nach Ableben seines Vaters des Herzogs Georg, übernahm am 3. August 1853 Herzog Ernst die Regierung.
Uas Ijaiicl. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum Sachsen-Altenburg besteht aus zwei, durch Reussisches und Weimarisches Gebiet von einander getrennten llaupttheilen, und Regt zwischen 500 53' bis 51« 6' 10" NBr. und 29» 2'—30" 2' OL. — Die östliche Hälfte des Landes ist von Sachsen, Reuss-Greiz und Preussisch-Sachsen, die westliche von Preussisch-Sachsen, Weimar, Meiningen und Schwarzburg begrenzt. — Das Land umfasst einen Flächenraum von 23,2o Qu.-M. (n. A. 24.i7 oder auch 24 Ou.-M.) mit (1859) 135,574 Einwohnern, mithin leben auf 1 Q.-M. 5,650 Menschen.
Politische Eintheilung. — Das Herzogthum besteht aus folgen- den 2 Kreisen, die wiederum in Amtsbezirke getheilt werden:
(stelle nebenstehende Tabelle)
Physische Beschaffenheit, — Der östliche Theil ist sanft ge- welltes, fruchtbares Land, welches in den äussersten Nordabfällen des Sächsischen Berglandes 800 — 1,200' hoch ist. Der westliche Theil ist bergig und waldig und Regt theils im Sächsischen, theils im Thüringi- schen Berglande. Das Bergland zwischen Elster und Saale heisst Oster- land. Höchster Punkt des Landes ist der Dollenstein bei Kahla. — Flüsse des Landes sind:' im westlichen Theiie die Saale (durch Orla und Rode verstärkt) und im östlichen die Pleisse, eigentlicher Hauptfluss, der die Sprotta und den Gerstenbach aufnimmt. Teiche sind mehrere, nament- lich bei der Stadt Altenburg, vorhanden. — Als Mineralquelle zeichnet |
Amtshezlrke. |
Qu.-M. |
Pfarrhez. |
Kirchen, |
Städte. |
Landorte. |
Einwohn. 1853. |
I. Kreis Altenburg. |
|
|
|
|
|
|
Altenburg............................ |
5,J5 |
32' |
51 |
2 |
180 |
48,216 |
Lucka .............................. |
1,06 |
4 |
4 |
1 |
12 |
6,779 |
Schmölln ............................ |
|
12 |
25 |
1 |
62 |
15,728 |
Ronneburg .......................... |
|
15 |
23 |
1 |
38 |
15,287 |
Zusammen - .................. |
11,54 |
63 |
103 |
5 |
292 |
86,010 |
II. Saal-Eiseiibergischer Kreis. |
|
|
|
|
|
|
Elsenberg .......................... |
3,08 |
16 |
28 |
1 |
45 |
16,741 |
Kahla .............................. |
5,,9 |
27 |
56 |
2 |
73 |
16,497 |
Roda ................................ |
|
15 |
33 |
1 |
48 |
13,490 |
Zusammen .................... |
11,«6 |
5S |
117 |
4 |
166 |
46,728 |
Total .......................... |
23,50 |
121 |
220 |
9 |
458 |
132,668 |
sich der Gesundbrunnen von Ronneburg aus. — Das Klima ist gemässigt, gesund und angenehm. — Das Land besitzt Naturprodukte aller Art, mit Ausnahme von .Metallen.
Uas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Volks zahl betrug im .Jahre 1834: 117,921; 1843:125,342; 1849:131,629; 1852: 132,849; 1858: 134,659 und 1859: 135,574 Individuen. Im ARenburgi- schen Kreise leben auf 1 Ou.-M. 7,676, im Saal-Eisenbergischen-Kreis auf 1 Ou.-M. 3,784 Seelen. — Bezüglich der Abstammung sind die Be- wohner Deutsche, obersächsischen Stammes. Gegen 20,000 germani- sirte Wenden leben im Altenburgischen Kreise. — Wohnplätze zählt man: 9 Städte, 458 Landorte und c. 14,,500 Wohngebäude. — Mil Aus- nahme von c. 80 Katholiken bekennen sich die Einwohner zur lutheri- schen Religion. Unterthans- oder heimathsberechtigte Israeliten giebt es nicht im Lande, — An Unterrich tsanstalten bestehen ausser der gemeinschaftlichen sächsisch-ernestinischen Universität zu Jena, 1 Gymna- sium, 1 Lyceum, 1 SchuRehrerseminar (mit 1 Taubstummeninstitut), mehrere Handwerksschulen, 6 Bürger- und 192 Volksschulen etc.
Industrie und Handel. — Die gewerbliche Industrie ist von untergeordneter Art; zu erwähnen sind nur Wollen- und Leinweberei, Baumwoll Weberei, Wollenspinnerei, larDerei, Gerberei, Tabaks-, Siegel- lack-, Kutschen- und Musikinstrumentenfabrikation, Töpferei, Porzellan- und Steingutfabrikation, Holzwaarenverfertigung, Bierbrauerei, Brannt- weinbrennerei, Essigsiederei. -- Pech, Russ und Theer sind die Erzeugnisse der Waldbenutzung. — Der Handel ist ziemlich bedeutend, die Aus- fuhr überwiegt bei weitem die Einfuhr und besteht im Ostkreise vorzüg- lich in Getreide, Vieh, Butter, Kase, Wolle und Wollgarn, im Westkreis in Brenn- und Nutzholz etc Durchfuhr- und Speditionshandel ist auch ziemlich ausgedehnt und Altenburg, der bedeutendste Handelsplatz, macht grosse Wechseigeschafte.
l*er Staat. — Staatsverfassung. — Sachsen-Altenburg ist eine beschränkte Monarchie. Die Verfassung beruht auf dem Grundgesetz vom 29. April 1831, welches durch die höchste Verordnung betreff's der landschaftlichen Wahlen vom 12. März 1855 modifizirt wurde. In der Deutschen Bundesversammlung nimmt das Herzogthum mit den sächsisch- ernestinischen Landern die 12. SteRe ein und führt im Plenum eine be- sondere Stimme.
Staatsoberhaupt. — Herzog Ernst, geboren 16. September 1826, succ. seinem Vater, dem Herzog Georg, am 3. August 1853. Sein Titel lautet: „Von Goltes Gnaden Herzog zu Sachsen-Altenburg, Jülich, Kleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Mark- gral in Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und und Ravensberg, Herr zu Ravenstein," mit dem Prädikate „Hoheit." Die Religion des herzoglichen Hauses ist die evangelisch-lutherische. |
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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 6
Residenz ist Altenburg; herzogliche Schlösser sind zu Eisenberg und Kahla; Lustschloss zu Hainmelsbain,
Staatsverwaltung. — Die oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Ministerium, welches in 3 Departements (Angelegenheiten des herzoglichen Hauses und Hofes, Auswärtiges, Militär, Kirchen und Schulen; — Justiz, Inneres; — Finanzen, Ablösungs-Sachen) getheilt ist und unter dem Vorsitz des Landesherrn in den Sitzungen des Geheimen Rathes stehL Die obere Landes-Justiz-Behörde ist das Ober-Appellations-Gericht zu Jena.
Finanzen. — Nach dem Haupt-Finanz-Etat für 1859—1861 be- trägt die Gesammt-Einnahme 803,810 Thaler, und zwar: aus dem Domanial- |
Vermögen einschliesslich den Regalen 370,183 Thlr., aus Steuern (direlite 198,200, indirekte 229,050) 427,250 Thlr. und Neben-Einnahmen 6,377 Thlr.; die Gesammt-Ausgabe 801,910 Thaler, mitbin ergiebt sich ein Üeberschuss von 1,900 Thalern. Ende 1858 betrugen bei dem Staats- und Domanial- Vermögen zusammengerechnet: 1) die ^ Aktivkapitalien 986,950 Thlr., 2) die Passivkapitalien 1,345,875 Thlr. einschliesslich 280,000 Thlr. im Umlauf befindlicher Kassenanweisungen.
Heerwesen. — Das herzogliche Militär zählt 1,638 Mann in 1 Linieninfanterieregiment zu 2 Bataillonen (zu je 4 Kompagnien) ä 737 Mann einschliesslich der Reserve, und mit 1 Ersatzkompagnie von 164 Mann. |
4. Hei'Kosthuni f$acliseii-9Ieiiiingeii.
Ci.
fescliiclite. — Ernst der Fromme, der dritte noch lebende Sohn des Herzogs Johann von Weimar, erhielt in der Theilung mit seinen Brüdern, Wilhelm und Albrecht, 1640, denjenigen Theil, von welchem Gotha der Hauptort war. Nach dem baldigen Absterben der Eisenachischen Linie, 1645 , erweiterte er sein Gebiet, zu welchem im Jahr 1660 aus der Hennebergischen Erbschaft noch die Aemter Wasungen und Frauenbreitungen hinzukamen. Durch den Aijgang des Hauses Sachsen-Altenburg, 1672, erfreute sich Gotha seiner ansehnlichsten Ver- grösserungen, da drei Viertel des Erbes, durch Geltendmachung näherer Verwandtschaft an das Land fiel. Nach väterlichem Testamente regierten die sieben Söhne Ernst's anfänglich gemeinschaftlich; 1680 theilten sie jedoch und es entstanden dadurch die sieben Aeste zu Gotha, Koburg, Meiningen, Römhild, Eisenberg, Hildburghausen und Saalfeld. Bernhard, der dritte Sohn, bekam die 6 Hennebergischen Aemter Meiningen, Wa- sungen, .Massfeld, Sand, Frauenbreitungen und Salzungen und partizipirte an dem Koburgischen Reichsvotum. Als 1697 Koburg ausstarb, entstanden wegen der Erbschaft zwischen den verschiedenen Linien, namentlich zwischen Meiningen und Saalfeld Streitigkeiten, die erst 1735 gesehlichtet wurden, indem Meiningen Sonneberg und Neuhaus und den Mitbesitz von Neustadt erhielt. Im Jahre 1710 erlosch die Linie Römhild, und .Meiningen erlangte dadurch neue Vergrösserungen, über welche es aber mit Koburg und Saalfeld in Zwistigkeiten verwickelt wurde, die erst 1826 zugleich mit jenen über Koburg ihre völlige Beilegung fanden. Herzog Bern- hard's drei Söhne regierten gemeinschaftlich, aber nur der jüngste, Anton Ulrich, hinterliess männliche Nachkommen. Diesem folgten, 1763, seine beiden Söhne, Karl und Georg; bis nach Ableben seines Bruders, 1782, Herzog Georg alleiniger Fürst wurde. Er führte 1800 das Recht der Erstgeburt ein, welches vom Kaiser im Jahre 1802 bestätigt wurde. Nach Georg's Tode, 1803, führte die Herzogin Mutter über den dreijährigen Sohn die Vormundschaft; sie trat 1806 dem Rheinbunde bei und schloss, 1808, mit Würzburg einen Vertrag, nach welchem die Grenze beider Länder geordnet wurde. Im Oktober 1813 trat Meiningen mit den übrigen Sächsischen Herzogthümern zu den Verbündeten über und wurde, 1815, in den Deutschen Bund aufgenommen. Am 17. Dezember 1821 übernahm der Herzog Bernhard, Erich Freund, die Regierung. Sein Bestreben ging dahin, durch nothwendig gewordene Reformen des Landes Wohl zu befördern, nachdem 1826 eine Theilung der, durch den, 1825, erfolgten Tod des letzten Herzogs von Sachsen-Gotha-Altenburg, ererbten Länder erfolgt war. In dieser Theilung erhielt Meiningen, nach Abtretung der Kammergüter Kahlenberg und Gauerstadt, das Fürstenthum Hildburg- hausen, mit Ausnahme-der Aemter Königsberg und Sonnenfeld, das Für- stenthum Saalfeld, 7 Dörfer des Amtes Neustadt a./H., das Amt Themar, den Gothaischen Antheil an Römhild, das Amt Kamburg mit Vierzehn- heiligen, den angrenzenden Theil des Amtes Eisenberg und das Amt Kra- nichfeld. Im Jahre 1829 gab der Herzog ein Grundgesetz für alle Landestheile.
Das liand» — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Hauptmasse vom Herzogthum Sachsen-Meiningen liegt zwischen 50o 13'—500 58' NBr. und zwischen 27o 37'—290 34' OL. — Im N. wird das Herzogthum von Kurhessen, Preussen, Weimar und AUenburg; im 0. von Schwarzburg und Reuss; im S. von Bayern und Koburg, und im W. von Weimar begrenzt. Der ganze Staat umfasst einen Flächenraum von 43 Qu.-M. (n. A. 46,50 Qu.M.) mit (1858) 168,816 Einwohnern; auf einer Qu.-M. leben durchschnitt- lich 3,926 Menschen.
Politische Eintheilung. — Das Land wird der Lage nach in das Ober- und Unterland, in das Fürstenthum Saalfeld und folgende 11 Verwaltungs-Aemter eingetheilt: (siehe nebenstehende Tabelle)
Physische Beschaffenheit. — Die Grst;iltiiiij; (k-s Landes ist durchaus gebirgig. Die Gebirge sind: ein grosser Theil des südösHichen Abhanges und des Ostendes vom Thüringerwalde (Kieferle 2,717', Blessberg 2,690'); die östliche Rhön (Gebaberg 2,320'). Die Aemter Kra- nichfeld und Kamburg liegen im Thüringis^chen Hügellande. Aus den Gebirgen entwickeln sich sehr fruchtbare Thäler, die dem ansehn- lichen Viehbestand sehr zuträglich sind. — Der Hauptfluss des Herzog- thums ist die Werra (mit Schleuse, Hasel und Schmalkalde), deren Lauf 22 Stunden im Lande beträgt; weitere Flüsse sind: die Saale (mit Serbitz), die Milz (ein Nebenfluss der fränkischen Saale), die Steinach, die Itz und die Ilm. Mineralquellen sind die Soolquellen zu Sal- zungen und die salinischen Eisenwasser zu Liebenstein. Auch giebt es mehrere Teiche. — Im Unterlande ist das Klima bei weitem milder als im Oberlande und in Saalfeld, wo im September zuweilen schon Frost Und Schnee eintreten. |
Verwaltungsämter. |
Qu.-M. |
Städte. |
Flecken. |
Pfarr- gemeinden. |
Einwohner. 1858. |
|
I. Unterland. |
|
|
|
|
|
1. |
Meiningen, Stadt ................ |
' r. |
1 |
|
^ 2 |
6,686 |
|
M Land ................ |
|
|
|
( 34 |
15,174 |
2. |
Wasungen ......................... |
3 |
1 |
— |
19 |
11,200 |
3. |
Satzungen ........................ |
4/, |
1 |
3 |
14 |
16,048 |
4. |
Römhild........................... |
4^4 |
2 |
1 |
28 |
14,466 |
|
IT. Oberhind. |
|
|
|
|
|
5. |
Ilildbnrghausen .................. |
5'/, |
3 |
_ |
35 |
19,553 |
G. |
Eisfeld ............................ |
3/2 |
1 |
_ |
1» |
13,694 |
7. |
Sonneberg ........................ |
6 |
2 |
2 |
16 |
30,578 |
|
III. Fiirstentlium Saalfeld. |
|
|
|
|
|
8. |
Saalfeld .......................... |
4 |
2 |
__ |
32 |
16,678 |
9. |
|
4 |
2 |
_ |
16 |
12,487 |
10. |
|
1 |
1 |
_ |
11 |
3,078 |
11. |
Kamburg .......,.................. |
2 |
1 |
— |
29 |
9,174 |
tïanzes Herzogthum .............. |
43 |
17 |
G |
249 |
168,816 |
I>a8 Volk« — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke- rung zählte im Jahr 1834: 146,324; 1843: 156,930; 1849: 163,100; 1852: 166,364; 1855: 165,530 und 1858: 168,816 (davon 82,780 männl., 86,036 weibl.) Individuen, wovon 45,135 in Städten und 123,681 auf dem Lande wohnen. Die Bewohner sind Deutsche, obersächsischen (thürin- gischen) und fränkischen Stammes. Nach den Konfessionen getrennt, bestehen die Einwohner in: 168,338 Protestanten, 876 Katholiken, 72 Men- noniten, 1,530 Israeliten. — Die geistige Kultur steht auf einer ziemlich hohen Stufe. Das Schahvesen ist gut eingerichtet. 1853 be- standen 286 christliche Bürger- und Volksschulen und 8 israelitische Ele- mentarschulen; an höheren Lehranstalten zählt man: 2 Gymnasien, 2 Realschulen, 1 Progymnasium, 1 Schullehrerseminar mit 1 Taubstummen- institut, 4 Ackerbau- und 1 Forstschule. (Jena ist die mit den sächsi- schen Herzogthümern gemeinschaftliche Landesuniversität).
Industrie und Handel- — Die gewerbliche Industrie ist sehr lebhaft; wichtigere Zweige derselben sind: Eisenfabrikation, Woll-, Baumwoll- und Leinweberei und Spinnerei, Gerberei, Glas- und Porzellan- fabrikation, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Farbenwaaren- und Papier- fabrikation, Schiefertafeln-, Schiefergritfeln- und Holzwaarenverfertigung, Vitriol-, Pech-, Kienruss- und Pottaschebereitung, Blech- undMesserschmied- waarenfabrikation, Töpfereien, Tabakfabriken, Getreide-, Pulver-, Schneide- und 23 Murmelmüblen etc, — Der Handel ist beträchtlich; alle oben er- wähnten Industrieprodukte, sowie Mastvieh, Butter etc, werden ausgeführt.
l»er Staat. — Staatsverfassung. — Sachsen-.Meiningen hat eine beschränkt-monarchische Verfassung, welche auf dem Grundgesetz vom 23. August 1829 und dem Gesetz vom 25. Juni 1853 über die Wahl der Landtagsabgeordneten beruht. Im engern Rathe der Bundesversamm- lung nimmt das Herzogthum mit den übrigen sächsisch-ernestinischen Ländern die 12. Stelle ein und hat im Plenum eine besondere Stimme.
Staatsoberhaupt. — Herzog Bernhard, geboren 17. Dez. 1800, succ. seinem Vater, Herzog Georg, den 24. Dezember 1803 unter mütter- licher Vormundschaft und übernahm am 17. Dezember 1821 die Regierung selbstständig. Er bekennt sich mit seinem Hause zur lutherischen Kirche. Sein Titel ist: „Von Gottes Gnaden Herzog zu Sacbsen-Meiningen und Hildburghausen, Jülich, Kleve und Berg, auch Engern und West- phalen, souveräner Fürst zu Saalfeld, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu Kamburg, zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Kranichfeld, zu Ravensstein etc." mit dem Prädikate „Hoheit." — Residenz ist Meiningen; Schlösser sind ferner zu Hildburghausen und Saalfeld, Lustschlösser zu Altenstein, Burg Lands- berg, Amalienruh, Fasanerieschlösschen und Sinnershausen.
Staatsverwaltung. — Die oberste Verwaltungsbehörde ist das Staatsministerium, das aus 5 Departements (herzogl- Haus und auswärtige .Angelegenheiten, Inneres, Justiz, Kirchen- und Schulsachen, und Finanzen) besteht. Die höchste Gerichtsinstanz bildet das OberappeRationsgericht zu Jena.
Finanzen. — Nach dem Hauptetat von 1859—1862 betrug die Einnahme 1,729,632, die Ausgabe 1,703,888 fl.; mithin ergiebt sich ein Üeberschuss von 25,744 fl. — Am 31. März 1859 belief sich der Netto- Schuldenbestand auf 3,273,801 fl.; die Verminderung der Schuld im Jahr 1858—1859 betrug 163,678 fl.
Heerwesen. — Das Bundeskontingent besteht aus 1,726 Mann incl. der Reserve, und bildet ein Infanterie-Regiment zu 2 Bataillonen. |
3. Hei'Kogtbum ^a«hj^en-Ho1»nr^-Ciotlia,
a.
_ Tesclitcltte. — Die Besitzungeil der Koburg-GothaischeUj früher Koburg-Saalfeid'schen Linie bestehen aus Landestheilen, die zu verschie- denen Zeiten an das regierende Haus gekommen sind. Die Pflege Koburg, in früherer Zeit unmittelbares deutsches Reichsland Und l)ömane deS Kaisers, dann mit Schmalkalden, als sogenannte neue Grafschaft, den reichbegüterten Grafen Von Henneberg zugehörig, kam 1355 durch die |
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38. — Provinz Öaohsen und die Thüringisehen Ötaateü,
Vermählung Friedrich's des Strengen, Marl(grafen von Meissen und Thüringen, mit der hennebergischen Gräfin Katharina an das Haus Meissen und Sachsen. Die damals erworbenen Theile waren: Koburg, Neustadt, Sonneberg, Neuhaus, Schalkau, Straut und Rodach. Saalfeld wurde erst 1389 von Friedrich dem Streitbaren durch Kauf von den Grafen von Scbwarzburg-Saalfeld erworben. Alle diese Länder kamen, 1485, in der Theilung zwischen Ernst und Albrecht an die Kurlinie. Als Johann Friedrich der Grossmüthige, 1532, seinem Vater in der Kurwürde folgte, trat er, 1542, seinem jüngern Bruder, Johann Ernst, die Kursächsiscben Besitzungen in Franken, also Koburg, ab und versprach noch eine jähr- liche Apanage von 14,000 fl. zu zahlen; 1553 fiel es an den älteren Bruder zurück. Nachdem die Söhne des unglücklichen Johann Friedrich des Mittleren auf dem Reichstage zu Speyer restituirt worden waren, 1570, kamen in der Theilung mit ihrem Oheim Johann Wifhelm zu Weimar, ausser Gotha und Eisenach, auch die fränkischen Besitzungen an dieselben. Der ältere Ast der ernestinischen Linie erlosch mit Johann Ernst zu Eisenach, 1638, und die sämmtlichen Besitzungen fielen an das Haus Weimar, das damals in zwei Zweigen, Altenburg und Weimar, blühte, von denen der erstere den grössten Theil erhielt. 1640 theilte sich Wei- mar, das dauernd in den Linien Weimar und Gotha fortbestand. Gotha erhielt nach dem Aussterben des Hauses Altenburg, 1672, sämmtliche fränkischen Länder, und bei der Theilung der Söhne Ernst's des From- men, 1680, entstanden sieben neue Linien. Ernst's zweiter Sohn, Al- brecht, der Koburg und den grössten Theil der sogenannten neuen Hennebergischen Grafschaft erhalten hatte, gründete die Koburger Linie. Albrecht starb 1699 unbeerbt, und sein Tod rief zwischen sämmtlichen Herzögen des Hauses Ernst's des Frommen, wegen der Erbnahme lang- wierige Streitigkeiten hervor, bis es endlich dem herzoglichen Hause von Sachsen-Saalfeld, dem jüngsten Zweige der Gothaischen Linie, durch kaiser- liche Entscheidung gelang, Meiningen gegenüber, den grössten Theil von dem Fürstenthume Koburg in Besitz zu nehmen, 1735, worauf die Linie Saalfeld den Titel „Koburg-Saalfeld" annahm. Auch die Linie Eisenberg erlosch bald (1707) und ihr Land kam an Gotha, das überdem noch nach dem Tode des kinderlosen Heinrich's von Römhild (1710) den grössten Theil des Amtes Themar erhielt. 1747 führte Franz Josias das Recht der Erstgeburt ein. Nach Aufhebung des ,,nexus Gothanus", 1805, glich sich Koburg mit Gotha durch gegenseitige Abtretung aus. Den 27, Ja- nuar 1807 liess Napoleon die Koburgischen Länder, nach dem Tode des Herzogs Franz, in Besitz nehmen, doch wurden diese dem Nachfolger Herzog Ernst durch russische Vermittelung restituirt. Der Herzog trat hierauf dem Rheinbunde bei und beendete durch Unterhandlung und gegen- seitige Cedirung einiger Grenzdörfer, die Grenzdilferenzen mit Bayern 1811. An dem Kriege gegen Napoleon, 1813, nahm der Herzog thätigen Antheil und bei dem Wiener Kongress erhielt Koburg eine bedeutende Vergrösse- rung seines Landes durch das Fürstenthum Lichtenberg mit 20,000 Ein- wohnern, welches das ehemals triersche Amt St, W^endel, den Bezirk Ottweiler, und die ehemals zweibrückischen Aemter Lichtenberg, Meissen- heim und Schaumburg umfasste. 1834 wurde jedoch das Fürstenthum Lichtenberg gegen eine jährliche Rente von 80,000 Thalern an Preussen abgetreten. Mit Friedrich IV. erlosch die Hauptlinie Gotha (11. Febr. 1825) und die hinsichtlich der Erbfolge entstandene Streitfrage wurde durch den Erbtheilungsvertrag zu Hildburghausen vom 12. Nov, 1826 gelöst. Bei der Erbtheilung der Gotba-Altenburgischen Länder, trat Koburg: Saal- feld, Themar und die an der linken Seite der Steinach gelegenen Kobur- gischen Besitzungen ab, und erhielt dagegen das Fürstenthum Gotha (mit Ausnahme des Amtes Kranichfeld und des Gothaischen Antheiis von Röm- hild), die Hildburghausischen Aemter Königsberg und Sonneberg und die Meiningischen Kammergüter Kahlenberg und Gauerstadt. Das Herzogthum nahm nun den Namen „Sachsen-Koburg-Gotha" an, — 1821 gab der Herzog dem Koburgischen Lande eine Verfassung, Am 29. Januar 1844 folgte Ernst IL seinem Vater in der Regierung.
I»as I^and. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha besteht aus zwei von einander getrennten Theilen, dem Herzogthum Koburg und dem Herzogthum Gotha und einigen kleinen |
Parzellen und liegt zwischen 50» 8'—510 20' NBr. und zwischen 270 55'— 28054' OL. Koburg grenzt im Westen, Norden und Osten an Meiningen, im Süden an Bayern;. Gotha wird im W. von Eisenach und Kurhessen, im S. von Preussen (Regierbez. Erfurt), im 0. von Weimar, Rudolstadt und Preussen (Regierbez. Erfurt) und im N. ebenfalls vom Regierungsbezirk Erfurt umschlossen. Der Flächeninhalt des Staates beträgt 36,49 Qu.-M. mit (1858) 153,879 Einwohnern.
Politische Eintheilung, — Die beiden Herzogthümer zerfallen in die nachstehend aufgeführten Regierungsbezirke und Aemter:
10,013 11,358 2.556 4.651 1,752 6,127 5,617 982 1.411
3,r,o
1,75
3,00 1,50 0,oo
""io,cr
Namen der Städte nnd Aemter.
Ï. Horzogthum Koburg.
1. Koburg, Stadt ...
,, Amt .....
2. Neustadt, Stadt ■■
Amt ••■.
3. Rodach, Stadt •.•■
„ Amt .....
4. Sonnefeld .........
5. Königsberg, Stadt __ „ Amt
Zusammen -----
15,304 11,380 7,806 7,755 2,972 6,991 10,887 8,391 6,146 6,513
12,763
4,381 2,313 2,809
II. Hci'zogtliiim Gotha.
. Gotha, Stadt .................
Amt .................
Wangenheini, Oerichtsarat •■
Tonna, Amt ...................
llerbsleben, Gerichtsamt ----
Ichtershausen, Amt .........
Ohrdruf, Stadt ...............
,, Amt .................
Georgenthal, Amt ...........
Thal, Gerlchtsamt ...........
Liebeiistein, Amt ............
Waltersliausen, Stadt.........
Tenneberg, Amt .............
Friedrichroda, Stadt .........
Zella, Stadt ..................
,, Amt ................
Nazza, Gerlchtsamt ...........
Volkenroda, Amt .............
Zusammen
150,878
Physische BescHafFenheit. — fm Allgemeinen ist die Oberfläche des Landes bergig; die ebensten Gepnden sind im südlichsten Theile des Herzogthums Gotha, zwischen der Nesse und Unstrut. Koburg gehört dem fränkischen Hügelland e an (Judenberg 1,210', Festungsberg bei Ko- burg 1,430'); Gotha gehört gleichfalls zu diesem (Seeberg 1,792', Wachsen- burg 1,400'), doch wird es überdies noch von dem nordöstlichen Abhänge des Thüringer Waldes bedeckt (Schneekopf 3,043', grosser Beerberg 3,064', Inselberg 2,8oo ). ~ Die Flüsse des Herzogthums sind: in Ko- burg die Itz, aus Hildburghausen kommend, welche die Steinach, Rodach und Noslach aufnimmt; in Gotha die Werra, welche die Hörsei (mit Nesse) empfängt, und die Unstrut (mit der Gera). Viele Teiche finden sich im Gothaischen. Mineralquellen sind bei Niederwiera und bei Fechheim. - Das Klima ist in Koburg mild, in Gotha theilweise rauh, aber doch uberall gesund. Im Niederlande ist der Boden sehr fruchtbar; mit Produkten aller drei Naturreiche ist das Land gesegnet.
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke- '"c-"/ 1^34: 134,665 ; 1843: 144,045, 1849: 149,753;
18d2: 150 412; 1855: 150,878; 1858: 153,879 Individuen. Auf 1 Qu.-M.
l.K.on . _ .. . .
Pfarrbezirke,
.... - ............nacn sind die Bewohner,
mit Ausnahme der Juden, Deutsche und zwar thüringischen, süd- lich vom fhuringerwalde auch fränkischen Stammes. — Herrschende |
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38. — Provinz Saolisen und die Thüringischen Staaten. 8
Religion ist die lutherische; Reformirte sind 3,000, Katholiken 1,000, Herrnhuter 500, Juden 1,600 im Lande. — Die Volksbildung steht auf hoher Stufe. Die Landesuniversität ist zu Jena; sonstige Lehran- stalten sind: 3 Gymnasien, 1 Progymnasium, 2 Schullehrerseminarien, 1 Realschule, 8 Gewerbschulen, 1 höhere Töchterschule, 1 Taubstummen- anstalt, 1 Turnanstalt, 227 Volksschulen (63 in Koburg und 164 in Gotha) etc.
Industrie und HandeL — Die gewerbliche Industrie ist in Gotha sehr lebhaft, im Koburgischen dagegen von minderem Belang. Wichtig sind Garnspinnerei, Leinen-, Wollen- und BaumwoRenweberei, Gerberei, Stahl- und Eisenfabriken, Kupfer- und Eisenhämmer, Glasbütten, PorzeRan- und Steingutfabriken, Papier-, Marmor- und Sagemühlen, Stein- schleifereien, chemische Fabri'ken, Branntweinbrennereien, Bierbrauereien, Essigsiedereien, Tabaks- und Seifenfabriken etc.; auch werden in den Waldgegenden vielerlei Holzwaaren verfertigt, und Pottasche, Theer, Pech, und Kienruss bereitet. — Der Handel ist lebhaft und gewinnt bedeutend durch Transite. Haupthandelsplätze sind: Gotha, Koburg, Neustadt und Ruhla. Die Ausfuhr ist zu Gunsten des Staates, und die hauptsächlichsten Ausfuhrartikel sind: Färbe- und Arzneikräuter, Leinwand- und Garn, Ruhlaer- Metall- und Holzwaaren, Theer, Kienruss, Porzellan, Marmor- kugeln, Korn, WoRe, Salz, Mastvieh, Butter, Holz, Wachholderbeeren und Wachholderöl, Eisen und Eisenwaaren etc.
»er ütaat. — Staatsverfassung. — Sachsen-Koburg-Gotha hat eine durch Landstände beschränkte Regierungsform. Staatsgrundgesetz ist jenes vom 3. Mai 1852, welches die früher bestandenen Verfassungen der Herzogthümer Koburg und Gotha aufhob. In der engern Deutschen Bundesversammlung nimmt das vereinigte Herzogthum mit den übrigen sächsisch-ernestinischen Ländern die 12. Stelle und Stimme ein, und hat im Plenum seine besondere Stimme. |
Staatsoberhaupt. — Herzog Ernst IL, geboren 21. Juni 1818, succedirte seinem Vater, Herzog Ernst L, am 29. Januar 1814. Sein Titel ist: ,,Herzog zu Sachsen-Koburg-Gotha, Jülich, Kleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna etc." mit dem Prädikate „Hoheit". — Das her- zogliche Haus bekennt sich zur lutherischen Kirche. — Residenzen sind Koburg und Gotha; Lustschlösser: Kallenberg, Rosenau, Ketschen- dorf, Reichardsbrunn und Molsdorf; Jagdschlösser: Rodach, Oberhof und Jägersruh.
Staatsverwaltung. — Das S taa tsmi n is te rium ist die oberste vollziehende und berathende Behörde und zerfäRt in zwei Abtheilungen, nämlich Abtheilung L Koburg und Abthoilung IL Gotha. Die obere Be- hörde für die innere Verwaltung ist im Herzogthum Koburg die Landes- regierung zu Koburg, im Herzogthum Gotha die Landesregie- rung zu Gotha, welche beide direkt unter dem Staatsministerium stehen.
Finanzen. — Koburg. Staats-Kassen-Etat für die Finanz- periode 1858— 1861: Jabres-Einnabme 416,700 11., Jahresausgabe (incl. 66,972 fl. Scbuldenverzinsung und Tilgung) 412,100 fl.; mithin ergiebt sich ein Ueberschuss von 4,600 fl. Domanial-Revenüen-Verwal- tung pro 1858—61 : Einnahmen 181,420 fl., Ausgaben 125,834 fl., Ueber- schuss: 55,586 fl. — Gotha. Staats-Kassen-Etat für die Finanz- periode 1858 — 1861: Jahres-Einnnahme 579,000 Thlr., Jahres-Ausgaben 579,000 Thlr. D o m ä n e n - K a s s e für die Finanzperiode vom 1. Juli 1858 bis Ende Juni 1861: Jabres-Einnabme (incl. des Ernst-Albert-Fideikommisses) 557,0C0 Thlr., Jahres-Ausgabe 385,030 Thlr., Ueberschuss: 171.970 Thlr. (wovon 118,945 Thlr. 15 Gr. der Herzog, und 53,024 Thlr. 15 Gr. die Staatskasse erhalten soll). — Der Netto-Sc h u 1 d en b e tr a g der Staats- kasse beträgt: 1,085,687 Tbir. incl. 400,000 Thlr. Papiergeld und excl. circa 150,000 Thlr. Kapital für Lehns- und Zinsgefälle, welches durch die eingehenden Ablösungs-Kapitalien gedeckt wird.
Heerwesen. — Das Bundes-Kontingent beider Herzogthümer betragt 1,860 Mann, und zwar: Haupt-Kontingent 1,302 Mann, Reserve 372 Mann, Ersatzmannschaft 186 Mann. Die Mannschaft ist Iii ein Regi- ment zu 2 Bataillonen mit 8 Kompagnien, das Bataillon ä 837 Mann, und eine Ersatz-Kompagnie zu 186 Mann formirt. |
O. Fürstenthum Scliwar%%iiir^.l§oiicleriiIiaiiseii.
^Tescliiclite. — Eines der ältesten und vornehmsten Dynasten- geschlechter Thüringens ist das gräfliche Haus Sch warzburg, dessen Stammlande Schwarzburg, Blankenburg und Königssee waren, mit welchen im 14. Jahrhundert Arnstadt, Wachsenburg und Schwarzwald, Franken- hausen, die Aemter der goldenen Aue, Rudolstadt, Sondershausen und Straussberg, im 15. Jahrhunderte Heeringen, Kelbra und Käfernburg ver- einigt wurden. Bei der sächsischen Theilung von 1485 wurde die Ober- hoheit über Schwarzburg getheilt und die obere Grafschaft kam an die kurfürstliche, die untere an die herzogliche Linie von Sachsen. Der Stammvater der beiden noch blühenden Linien des Hauses Schwarzburg war Günther XL. (gest. 1552). Von seinen Söhnen gründete Johann Günther die Linie Arnstadt, und Albert Anton die Linie Rudolstadt (1584). Ersterer bekam 2/5 der unteren Grafschaft mit Sondershausen, Greussen, Vogtei Hassleben und den Aemtern Klingen, Ebeleben, Erich, Rodungen, Keula und Scherenberg und V.5 der oberen Grafschaft mit Arnstadt und den Aemtern Käfernburg und Uehren. Nach langen Streitig- keiten mit den Grafen von Stollberg gelangte hiezu Bedungen von der Grafschaft Hohestein (1609) und 1639 durch Kauf ein Theil der Graf- schaft Untergleichen. Unter den nächsten Nachkommen Johann Gün- ther's L, des Stifters des älteren Arnstadt'schen Linie, theilte sich das Haus noch'zwei Mal, so dass von Neuem 1681 die Zweige zu Arnstadt und Sondershausen entstanden, bis Christian Wilhelm 1716, nach Aussterben des neueren Zweiges Arnstadt, die sämmtlichen Besitzungen der älteren Linie wieder vereinigte. 1754 traten die Grafen von Schwarz- burg in den Reichsfürstenrath. 1771 wurde ein Erbvertrag zwischen beiden Linien gegründet, iu welchem die Unzertrennlichkeit des Landes, die Erbfolge, das Recht der Erstgeburt u. a. regulirt und festgesetzt wurde. Nach Auflösung des Deutschen Reichs trat der Fürst Günther dem Rheinbunde bei (1807) und erhielt die vöRige Souveränetät seines Landes; 1815 wurde er in den Deutschen Bund aufgenommen. 1835 sah Sich der greise Fürst genöthigt, die Regierung seinem Sohne Gunther (Friedrich Karl) abzutreten, der mit Umsicht und Gerechtigkeit viele ein- geschlichene Missbräuche entfernte, eine bessere Ordnung im Justiz- und Administrativwesen einführte, und 1841 dem Lande eine zeitgemasse Ver- fassung gab.
»as I^and. - Lage, Grenzen, Grösse. — Das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen besteht aus 3 Raupttheilen und mehreren ParzeRen. Die Länder der beiden iFürsten von Schwarzburg bestehen aus der oberen und unteren Grafschaft oder Herrschaft. Jene liegt am Thüringerwalde zwischen 2804t'—29" 13' OL. und zwischen 50" 34'-50« 55' NBr., begrenzt von Preussisch-Sachsen, Weimar, Koburg-Gotha und Mei- ningen ; di es e ist zwischen 28« 5'—29" 53' OL. und zwischen 51o 13'-510 25' NBr. gelegen, und wird von Preussisch-Sachsen umschlossen. Schwarzburg- Sondershausen besitzt den grösseren Theil der unteren Grafschaft, Schvvarz- l>urg-Rudolstadt den grösseren Theil der oberen Grafschaft. Die Grösse des Landes beträgt 15,44 Qu.-M. mit (1858) 62,974 Einwohnern. Davon kommen auf die Unterherrscbaft (Sondershausen) 8,91 Ou.-M. mit 36,069 Bewohnern, auf die Oberherrschaft (Arnstadt) 6,55 Qu.-.\L und 26,905 Ein- wohner.
Politische Eintheilung. — Das Land ist in die Unterherrschaft "nd Oberherrschaft getheilt, die wiederum in folgende 5 Verwaltungs- '^ezirke zerfallen* (siehe nebenstehende Tabelle)
Physische Beschaffenheit. — Die Oberlläcbe des Fürstenthums 'St Berg- und Hügelland. In der obern Grafschaft ist der Thüringer- Wald mit dem „langen Berg" 2,500' hoch; in der untern Grafschaft das Thüringer Hügelland (Hainleite mit dem 1,419' hohen Possen). ^,lüsse der Oberherrschaft sind die Gera und die Ilm (Nebenflüsse der ^aale), und in der Unterherrschaft die Helbe und die Wipper (Nebenflüsse der Unstrut). Mehrere fischreiche Teiche; eine SchwefelqueRe istGünlhers- ^ad bei Sondershausen. Das Klima ist in der untern Herrschaft gelin- der als in der obern, weshalb der Boden in ersterer auch fruchtbarer ist. |
Verwaltungsbezirke. |
Städte. |
Stadt- u. Marktll. |
Landgem |
Pfarrhez. |
Einw. 1852. |
1.
2. 3. |
a. UiiterheiT-scliaft.
Sondershausen ..............................
Ebeleben ....................................
Greussen .................................... |
1 2 |
3 1 |
12
15
16 |
9 16 15 |
13,212 10,760 10,404 |
|
Zusammen Unterherrscbaft ........... |
3 |
4 |
43 |
40 |
34,376 |
4.
5. |
b. Oberherrschaft.
Arnstadt ....................................
Gehren ....................................... |
2 |
3 |
24 14 |
16 10 |
13,099 13,286 |
Zusammen Oberherrschaft ............. |
2 |
3 |
38 |
26 |
26,385 |
Ganzes Fürstenthum ................... |
5 |
7 |
81 |
66 |
60,761 |
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Volkszahl betrug 1834: 54,080; 1843: 57,909; 1849: 60,002; 1852: 60,767; 1855: 61,452 und 1858: 62,974 Individuen, mithin leben auf 1 Qu.-M. 4,079 Seelen (in der Unterherrscbaft auf 1 Qu.-M, 4,048, in der Oberherrschaft 4,120). Der Abstammung nach sind die Bewohner, mit Ausnahme weniger Israeliten, Deutsche, obersächsischen (thüringischen) Stammes, und bekennen sich fast ausschliesslich zur lutherischen Kirche; KathoRken zählt man nur 60, Juden 200. An Lehranstalten bestehen: 2 Gymnasien, 2 Realschulen, 1 Schullehrerseminar, 1 höhere Töchter- schule, 1 Bildungsschule für junge Mädchen, 1 Gewerbschule etc. Volks- schulen sind in genügender Zahl vorhanden.
Industrie und Handel. ~ Die gewerbliche Idustrie ist untergeordneter Art; doch sind Garnspinnerei, Lein- und Wollenweberei, der Hüttenbetrieb und die Metallfabrikation, Verfertigung von Holzwaaren und Körben, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei und Gerberei etc. zu er- wähnen. Der Handel ist von geringer Bedeutung. Ausgeführt werden: Getreide, Wolle, Holz und Holzwaaren, Eisenwaaren, Alaun, Scheide- wasser, Vitriol, Harz, Pech, Kienruss und Schlachtvieh. Für den Getreide- und Holzhandel ist Arnstadt ein Hauptmarkt.
»er Staat. — Staatsverfassung. — Schwarzburg-Sonders- hausen bildet einen untheilbaren unter einer Verfassung vereinigten Staat. Die Regi erungsform ist die erblich-monarchische mit Landesvertretung. Grundgesetze sind das Verfassungsgesetz vom 12. Dez. 1849 mit dem dieses abändernden Gesetze vom 2. August 1852, und dem beide modifl- zirenden Gesetze vom 28. März 1854 und das Wahlgesetz vom 14. Janu- ar 1856. In der engern Bundesversammlung nimmt das Fürstenthum mit Rudolstadt, Oldenburg und den beiden Anhalt die 15. Stelle ein, hat aber im Plenum seine besondere Stimme.
Staatsoberhaupt. — Fürst Günther (Friedrich Karl), geboren 24. September 1801, succej,lirte seinem Vater, dem Fürsten Günther, am 19. August 1835. Sein Titel ist: „Von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarz- burg, Graf zu Hobnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leutenberg und Blankenburg," mit dem Prädikate „Durchlaucht." Der Fürst bekennt sich mit seinem Hause zur lutherischen Konfession. Residenz ist Sondershausen; fürstliche Schlösser sind zu Arnstadt und Ebe- leben; Jagdscbloss ist der Possen.
Staatsverwaltung. — Die oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Ministerium.
Finanzen. — Nach dem Budget für die Finanzperiode 1860 bis 1863 beträgt die jährliche Einnahme: 599,938 Thlr.; die jährliche Aus- gabe: 593,801 Thaler, — Die Lan des schuld am 1. Januar 1860 incl. der Pacht- und. Dienst-Kautionen: 682,333 Thaler; die Kammerschuld am 1. Januar 1860: 839,418 Thaler.
Heerwesen. — Das Bundeskontingent zählt 744 Mann, welches in ein Bataillon leichte Infanterie formirt ist, und wovon 226 Mann Reserve und Ersatz sind. |
Bromrae's Hand-Atlas. — Provinz Sachsen etc. b.
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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 346
fescIiicUte. — Anton Albert I., der Stifter der Linie Schwarzburg-Kudolstadt, erhielt in der Theilung, 1584, ein Drittel der unteren Grafschaft mit den Aemtern Frankenhausen, Arnsburg, Strauss- berg, Heeringen, Kelbra und Schlottheim, und zwei Drittel der oberen Grafschaft mit den Aemtern Rudolstadt, Blankenburg, Schwarzburg, Pau- linzelle, Könitz, Leutenberg, Hm und der Vogtei Seeberg. 171U erhielt der Graf Ludwig Friedrich die Reichsfürstenwürde. Die Lehnsstreitig- keit mit Sachsen wegen der Gelangung zur Reichsunmittelbarkeit konnte aber erst 1719 geschlichtet werden und die Einführung in das Reichs- fürstenkollegium erfolgte erst im Jahr 1754. Als Johann Friedrich ohne männliche Descendenz starb, 1744, kam die Regierung an seinen Oheim Ludwig Günther, dessen Nachkommen noch jetzt regieren. Mit Sondershausen trat auch Rudolstadt zum Rheinbunde, und 1815 wurde es in den Deutschen Bund aufgenommen. Nachdem, 1814, der jetzige Fürst, Friedrich Günther, majorenn geworden, gab er, 1816, eine landständische Verfassung, glich durch Uebereinkunft die lästigen Lehns- verhältnisse zum Königreiche Sachsen, zu Sachsen-Koburg und Sachsen- Gotha aus, bewilligte eine neue Gemeindeordnung und half nach Kräften dem Gewerb- und Volksschulwesen auL Die Aemter Heeringen und Kelbra wurden 1819 an Preussen verkauft, wobei zugleich die mit dem neuen Herzogthum Sachsen an dasselbe übergegangenen älteren kursächsischen Ansprüche ausgeglichen wurden.
Uas I^aud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt besteht aus 3 grösseren Theilen und mehreren Parzellen und liegt grössten Theils in der oberen Herrschaft; begrenzt wird es von Sondershausen, Preussisch-Sachsen, Weimar, Meiningen ,Gotha und Reuss-Schleiz und nimmt einen Flächenraum von 17,1,7 Qu.-M. ein, mit einer Einwohnerzahl (Ende 1858) von 70,030 Seelen. Auf die Oberherr- schaft kommen 13,4.5 Ou.-M. und 54,529, auf die Unterherrschaft 4,02 Qu.M. und 15,501 Menschen.
Politische Eintheilung. — Das Land zerfällt in die Oberherr- schaft (Rudolstadt) und die Unterherrschaft (Frankenhausen), die wiede- rum in folgende 9 Aemter getheilt sind:
9,952 4,308 6,687 8,735 12,348 11,837 361
Einw.
Städte. Markta. Landgem. Pfarrhez.
a. Oberherrschaft.
1. Rudolstadt .....................
2. Blankenburg: ...................
3. Leutenberg ....................
4. Stadtilm .......................
5. Konigsee .......................
6. Oberweissbach .................
7. Angelrode — ...................
Zusammen Oberherrschaft
b. Unterhcrrschaft.
8. Frankenhausen ................
9. Schlotheini ..................
Zusammen Unterherrschaft Total ...................
69,038
Physische Beschaffenheit. — Die Oberherrschaft liegt um das Thüringer Waldgebirge (Wurzelberg 2,600'), hat meistens steinigen |
Boden und ein rauhes Klima. In seinem Nordabhange gehört auch der Frankenwald dem Lande an. Die Unterherrschaft hat ein mildes Klima, sehr ergiebigen Roden und liegt im Thüringer Hügellande; nord- westlich an der preussischen Grenze erhebt sich das Kyffhäusergebirge (Kyffhäuserberg 1.458')- Hauptfluss der obern Grafschaft ist die Saale (mit Serbitz und Schwarze etc.). Durch die untere Grafschaft fliessen die grosse und kleine Wipp er und Rott er (Nebenflüsse der Unstrut). Bei Frankenhausen ist eine Mineral- (Soolen-) Quelle. An Fischteichen ist das Land sehr reich.
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke- rung des Fürstenthums betrug 1834: 64,229; 1843: 68,891- 1849- 69,648; 1852: 69,038 (33,649 männl., 35,389 weibl.), 18.35: 68 974 und 1858: 70,030 Individuen. Auf 1 Qu.-M. leben 4,009 Menschen (in der Oberherrschaft auf 1 Qu.-M. 4,054, in der Unterherrschaft 3,856). Der Abstammung nach sind die Bewohner, mit Ausnahme von 170 Juden, Deutsche obersächsischen (thüringischen) Stammes, und bekennen sich fast ausschliesslich zur lutherischen Kirche; Katholiken zählt man nur 54. — Das FLirstenthum hat gute Volksschulen, 1 Gymnasium, 1 Real- schule, 1 SchuRehrerseminar, 1 lateinische Schule und 1 Erziehungsanstalt für Töchter.
Industrie und HandeL — Die gewerbliche Thätigkeit ist lebhafter als in Sondershausen; das Land hat einen ihm eigenthümlichen Fabrikszweig, den der Olitäten und Medizinalwaaren, der zwar einge- schränkt doch immer noch bedeutend ist. Ferner sind zu erwähnen: WoRenzeug- und Leinweberei, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Gerberei, Pottasche-, Kienruss- und Theerfabrikation etc. — Der Handel beruht auf Salz, Holz, Getreide, Wild und Fischen, Olitäten, Porzellan, WoRen- zeugen, Eisenwaaren etc.
I»er Staat. — Staatsverfassung. — Das Fürstenthum hat eine beschränkt-monarchische Verfassung, nimmt im engern Rathe der Bundes- versammlung mit Oldenburg, beiden Anhalt und Schwarzburg-Sonders- hausen die '15. SteRe ein und führt im Plenum seine besondere Stimme. Das Grundgesetz und das Wahlgesetz für den Landtag datirt sich vom 21. März 1854.
Staatsoberhaupt. — Fürst Friedrich Günther, geboren den 6, November 1793, succedirte seinem Vater, dem Fürsten Ludwig Friedrich, am 28, April 1807 (seit 3, September 1835 Senior des fürstl. Hauses Schwarzburg). Der Fürst bekennt sich mit seinem Hause zur lutherischen Kirche. Seit Titel ist: „Fürst zu Schwarzburg, Herr zu Frankenhausen, Rudolstadt, Leutenberg, Lohra und Klettenberg" mit dem Prädikate „Durchlaucht". Residenz ist Rndolstad t; fürsll. Schlösser sind zu Frankenhausen, Ilm, Leutenberg und Kumbach; ein fürstl. Jagdschloss ist zu Rathsfeld.
Staatsverwaltung. —■ Die oberste Behörde ist das Ministerium, welches in fünf Hauptabtheilungen zerfälR.
Finanzen. — Im Budget für das Jahr 1860 beträgt die Einnahme: 787,310 fl. rh.; die Ausgabe: 779,970 fl. rh. - Die S taa tsschuld wurde im Januar l8o4 auf 1,250,000 Thlr. (worunter 200,000 Thlr. Papiergeld) berechnet.
Heerwesen. — Das Bundeskontingent beträgt, mit Einschluss der Reserve und Lrsatzmannschaft 899 .Mann, und ist in 1 Bataillon In- fanterie formirt.
9'. Fürstentlinm Sc]iwarxburg'-Bu«lolstadt. |
8. Für^iteiitliuiii Keiiü^.
,€WescIiIchte. — Das ßesitzthum der alten Vögte des Reichs, von welchen das Reuss-Plauensche Haus seinen Ursprung herleitet, um- fasste, ausser den jetzigen Herrschaften, den Voigtländischen Kreis, die |
Aemter Weyda und Ronneburg und die alte Landhauptmannschaft ttof. Stammvater des Gesammthauses ist Heinrich IL, der Beherrscher des ganzen Voigtlandes, welcher 1127 in Urkunden genannt wird. Dessen |
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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 10
Sohn, Heinrich der Reiche, Edler Voigt von Weyda, aus dem Geschlecht der Herren von Gleisberg stammend, theilte das Land unter seine vier Söhne; daher entstanden, ausser der schon 1236 erloschenen Greitzer Linie, die drei Linien der Voigte und Herren zu Weyda, zu Plauen und zu Gera. Die Linie Weyda erlosch 1532, nachdem deren Besitzungen schon früher an Sachsen gekommen waren, und als 1550 die Geraische Linie ausstarb, kam deren Besitzthum an die Plauensche oder hurggräfliche Linie. Diese hatte sich 1307 in mehrere Aeste getheilt. Heinrich der Aeltere, mit einer Böhmischen Fürstentochter vermählt, deren Multer eine Reussische Fürstin war, nannte seinen älteren Sohn, den Stifter der Burggrafen von Plauen, den Böhmen, den jüngeren nach seinen mütterlichen Vorfahren, den Reussen. Letzterer führte das Geschlecht fort, das sich nach Aussterben des burggräflichen Stam- mes, 1572, Reu SS-Plauen nannte, erbte von diesem aber nur Schleiz und Burgk, da die andern Besitzungen an Sachsen verkauft worden waren. Nach dem Tode Heinrich des Friedsamen, dessen Vater die obere Herrschaft Kranichfeld erworben hatte, entstanden durch Theilung 1564 drei Linien, die ältere, mitüere und jüngere. 1616 erlosch die mitt- lere und so bestehen denn nur noch die ältere zu Greiz, und die jüngere in den Zweigen Reuss-Schleiz und Reuss-Ebersdorf, üie ältere Linie theilte sich in Ober- und Unter-Greiz, wurde aber 1768 in der Linie Ober-Greiz als Reuss-Greiz wieder vereinigt und blüht noch fort. Die jüngere Linie theilte sich in die Aeste Gera, .Schleiz, Saalburg und Loben- stein. Bereits 1616 erlosch Schleiz, der Ast Saalburg führte aber den Natnen Reuss-Schleiz fort, aus welchem, nach Einführung der Primogeni- tur, die noch fortlebende jüngere Nebenlinie Köstritz 1683 abging, welche an dem Länderbesitz keinen Antheil nimmt. Der Ast Lobenstein ver- zweigte sich 1671 in Lobenstein, Hirschberg und Ebersdorf. Davon er- losch 1711 Hirschberg. Die beiden andern Zweige beerbten 1802 gemein- sam mit Schleiz den Geraer Ast; 1824 starb auch der Ast Lobenstein aus, so dass Ebersdorf das alte Haus Lobenstein allein fortführte, bis es 1848 zu Gunsten von Schleiz entsagte. Auf Grund einer kaiserlichen Verleihung vom Jahre 1426 erhielt Greiz 1778 die Reichsfürstenwürde. Lobenstein wurde 1790, und Schleiz, Köstritz und Ebersdorf 1806 zur reichsfürstlichen Würde erhoben. Die Häupter der beiden Linien traten 1807 zum Rheinbunde, wodurch der Lehnnexus, in welchem das Land zu Böhmen stand, aufgelöst wurde, und 1813 traten sie dem Deutschen Bunde bei,
l»as £iaud. — Lage, Grenzen, Grösse, — Die Länder der Fürsten von Reuss breiten sich im Voigtlande in zwei grossen Stücken, zwischen 29" 11'—30o 2' OL, und zwischen 50» 20'—")lo NBr. aus, und sind von Preussen (Provinz Sachsen), Altenburg, Weimar, .Meiningen, Königreich Sachsen, Bayern, Koburg und Schwarzburg-Rudolstadt um- geben, Reuss-Greiz (ältere Linie) besteht aus drei durch Schleiz getrenn- ten Theilen, Reuss-Schleiz aus drei grösseren und einigen kleineren Theilen. Das Gesammtfürstenthum hat einen Flächenraum von 21,1,5 Qu.-.\I. mit 121,203 Einw,, auf 1 Ou.-M. leben mithin 5,560 Menschen. Davon kommen auf Reuss-Greiz 6,28 Qu,-M, mit 39,397, auf 1 Ou,-M. 5,794 Ein- wohner; auf Reuss-Schleiz 15,15 Qu.-M. mit 81,806*, auf 1 .Qu.-M, 5,454 Einwohner. *
Politische Eintheilung. — Reuss-Greiz zerfällt in 6, und Reuss-Schleiz in 8 nachstehende Städte und Aemter:
(siehe nebenstehende Tabetie)
Physische BesehalFenheit. — Das Land ist gebirgig und stark bewaldet, gehört der Vo ig tl än d ische n Terrasse, dem Franken- walde (Kulmberg 2,400', Sieglitzberg 2,300', Lerchenhügel 2,150') und dem Sächsischen Berglande an (bis 1,200'). Flüsse sind: die Saale (mit Wiesenthal, Lemnitz, Sieglitz und Sarmitz) und die weisse Elster (mit Weida und Göltzsch). Bei Gera ist eine Mineralquelle und zu Köstritz eine Soolbadanstalt. Das Klima ist im Ganzen gemässigt und angenehm.
M»us Volle. — Bevölkerungsverhältnisse. — In Reuss-Greiz betrug die Bevölkerung 1834: 30,041; 1843: 33,803; 1849: 36,274; 1852: 37.896 (18,996 männl., 18,900 weibl.), und nach der neuesten Zählung 39,397 Individuen; in Reuss-Schleiz belrug die Einwohnei'zahl 1834: 72,0>1; 1843: 74,883; 1849: 77,963; 1852: 79,824 (39,186 männl., 40,638 weibl.), und nach der neuesten Zählung: 81,806 Menschen. Mit Ausnahme der Juden sind die Bewohner der Abstammung nach Deutsche und zwar Obersachsen (Thüringer) und Franken. Die herrschende Religion ist die lutherische; in Ebersdorf sind 500 Herrnhuter und im Gesammtfürstenthum etwa 400 Juden, Die geistige Kultur steht auf hoher |
Städle und Aemter, |
Qtt.-M. |
Städte. |
Einw. 1852. |
Reuss-Greiz.
1. Stadt Greiz ..........................................
2. Amt Cntergreiz ......................................
3. Amt Obergreiz .......................................
4. Amt Dölau ...........................................
5. Stadt Zeulenroda ....................................
6. Amt Burgk ........................................... |
} 1,50
0,36 2,80 |
1 1 |
8,475 7,870 6,687 3,277 5,901 5,686 |
Zusammen ......................................
Reuss-Sclilel/,.
1. Stadt Gera ...........................................
2. Landbezirk Gera ....................................
3. Pflege Saalburg .....................................
4. Stadt Schleiz ........................................
ä. Landbezirk Schleiz .................................
6. Stadt Lobenstein ....................................
7. Landbezirk Lobenstein .............................
8. Ebersdorf ............................................ |
6,28 5 4,.,e
l ,
^ 4,83 |
2
1
1 1 1 1
1 |
37,896
1 32,378 3,148 1 21,574
1 22,372 |
Zusammen ...................................... |
15,15 |
6 |
79,472 |
Stufe; im Fürstenthum älterer Linie bestehen: 1 Gymnasium, 1 Schul- lehrerseminar und 1 Handwerkerlehranstalt, und Volksschulen in genügen- der Zahl; im Fürstenthum jüngerer Linie sind: 2 Gymnasien, 1 Realschule, I Gewerbschule und 1 Handelsschule, 2 Schullehrei-seminare und 101 Volksschulen. Als Landesuniversität gilt Jena. — Wohnplätze zählt man in Reuss-Gi'eiz: 2 Städte, 2 Marktflecken, 82 Dörfer und Weiler, mit 4,450 Wohngebäuden, und in Reuss-Schleiz: 6 Slädte, 3 Marktflecken und 169 Döi-fer und Weiler, mit 8,600 Wohngebäuden.
Industrie und Handel. — Die gewerbliche Thätigkeit ist leb- haft; zu erwähnen sind die Industrie in Wolle und Baumwolle, Gerberei, Färberei, Leinweberei, Garnspinnerei, Tabak-, Poi'zellan- und Steingut- fabrikation, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Holzarbeiten, Pottasch- und Vitriolsiederei, Theerschwelerei etc. Der Handel wird ziemlich leb- haft betrieben. Die Ausfuhr besteht in Fabrikaten, Holz, Schlachtvieh, Butter und Käse.
»er iStaat. — Staatsverfassung. — Das Fürstenthum hat eine durch Landstände beschränkte Verfassung und nimmt in der Bundesver- sammlung an der 16. Curiatstimme Theil, hat aber im Plenum je eine be- sondere Stimme. Grundgesetz in Reuss-Schleiz ist das Staatsgrundgesetz vom 14. April 1852, modiflzirt durch Gesetz vom 20. Juni 1856, und als Wahlgesetz für die Landesvertretung gilt jenes vom 16. Mai 1856,
Staatsoberhaupt. — In Reuss-Greiz regiert Fürst Hein- rich XXII., geboren den 28. März 1846, der seinem Vater, dem Fürsten Heinrich XX, am 8. November 1859 unter mütterlicher Vormundschaft suc- cedirte. Sein Titel ist: ,,Von Gottes Gnaden älterer Linie regierender Fürst Reuss, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein etc." mit dem Prädikate „Durchlaucht." Seine Residenz ist Greiz und zu Burgk ist ein fürstl. Schloss. — In Reuss- Schleiz regiert Fürst Heinrich LXVIL, geboren den 20. Oktober 1789, er succ. seinem Bruder, dem Fürsten Heinrich LXIL am 19. Juni 1854. Sein Titel ist: „Von Gottes Gnaden jüngerer Linie regierender Fürst Reuss etc." Residenzen sind Gera und Schleiz; fürstL Schlösser zu Ebersdorf und Lobenstein; Lustschlösser: Louisenthal, Heinrichsruh und Bellevue. Das fürstl. Gesammthaus bekennt sich zur lutherischen Religion.
Staatsverwaltung. — In Reuss-Greiz ist die-oberste Behörde die fürstl, Landesregierung zu Greiz, welche die oberste Verwaltung der Justiz, des Innern und der Finanzen führt. Die oberste Behörde in Reuss-Schleiz ist das Ministerium zu Gera, welches alle Zweige der Staatsverwaltung leitet und aus zwei Abtheilungen (Minislerial- und Re- gierungsabtheilung) besteht.
Finanzen, — Die Einkünfte in Reuss-Greiz betragen jährlich circa 58,000 Thaler. — Nach dem Voranschlag für das Jahr 1860 beträgt in Reuss-Schleiz die Einnahme: 281,424 Thaler, die Ausgabe beläuft sich auf die gleiche Summe, Die Staatsschuld betrug Ende 1859: 427,632 Thlr, (und zwar: 121,805 Thaler Staatsschuldsrheine und 305,782 Thaler künd- bare Schulden).
Heerwesen- — Efl"ektiv-Bestand des Kontingents 869 Mann, ohne Reserve (wovon t09 Mann auf Reuss jüngere Linie und 260 auf Reuss ältere Linie kommen); ein Drittel jener Zahl ist Reserve. |
O. IIcrKOsthiiiu Aiihalt-Deüsau-Kötlieii.
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resclticiit«. — Die Herzoge von Anhalt stammen von dem Grafen Elisko von Ballenstedt aus dem Geschlechte der Beringer ab, der in der Mitte des 11. Jahrhunderts viele Güter an der Elbe und Saale be- sass. Sein Sohn Otto der Reiche nannte sich zuerst „Herzog von Aska- nien und Aschersleben." Dessen Sohn und Nachfolger Albrecht der Bär (t 1168) hob die Macht und das Ansehen des Hauses durch Erwerbung der Altmark, Orlamünde, Plötzkau's und der Thüringischen Güter seiner Mutter, und hinterliess seinem jüngern Sohne Bernhard die Anhaltischen Allodien nebst Plötzkau und den Thüringischen Besitzungen, wozu dieser noch beim Sturze Heinrichs des Löwen, 1180, einen Theil von Sachsen (den Kurkreis und Lauenburg) erwarb, Bernhard's jüngerer Sohn, Hein- rich der Fette, der eigentliche Stifter des Hauses Anhalt, erhielt 1196 die Grafschaft Anhalt, und wurde vom Kaiser Friedrich IL mit der fürstlichen Würde geschmückt. Nach seinem Tode, 1251, theilten seine drei Söhne: Heinrich IL bekam die Grafschaft Aschersleben, die nach Aussterben dieser Linie, 1319, an den verwandten Bischof von Halbersladt «am, die Voigtei Gernrode und einen Theil der Thüringischen Besitzungen; Bernhard L, Stifter der alten Bernburgischen Linie, erhielt Ballenstedt, Wernburg und den andern Theil der Thüringischen Güter (der letzte Be- sitzer, Bernhard IV„ setzte 1468 Georg von Zerbst zum Erben seines Be- S'tzthums ein), und Siegfried bekam Dessau, Köthen, Koswig und Bosiaii. Die Nachkommen des letztern erwarben Zerbst und die Graf- schaft Lindau, 1307 und 1370, und theilten sich in zwei Linien, die Kö- then'sche imd Dessauer, von welcher die erstere, 1382, in die Köthen'sche und Zerbst'sche zerfiel, zu denen 1516 noch die von Plötzkau kam. Jo- achim Ernst zu Zerbst vereinigte alle Anhaltischen Länder zu einem Fürstenthume wieder, 1570, doch nur auf kurze Zeit, denn schon 1603 wurde das Land von seinen Söhnen getheilt, und es entstanden vier An- haltische Fürstenhäuser: Johann Georg L stiftete die Dessauer, Chri- stian die Bernburger, Rudolph die Zerbster und Ludwig dieKöthener Linie. Der fünfte Sohn Joachim Ernst's, August zu Plötzkau, liess sich mit Geld abfinden, doch mit Vorbehalt der Succession, wenn eine der vier Linien aussterben sollte; 1565 nach Verlöschen des Köthen'schen Hauses, folgte auch sein Sohn Leberecht in Köthen, Die Zerbster Linie erbte von Oldenburg die Herrschaft Jever in Ostfriesland und erwarb Mühlingen und Dornburg; 1793 erlosch sie und ihr Land fiel an die drei andern Linien, die es 1797 theilten, Jever hingegen fiel an Russland, In der Dessauer Linie führte Leopold (der alte Dessauer, reg. 1693 f 1747) das Erst- geburtsrecht ein. Unter den drei Fürstenhäusern erhielt, 1806, Anhalt- Bernburg vom Römischen Kaiser die Herzogswürde; die beiden andern Linien nahmen den Herzogstitel an, als sie als souveräne Fürsten, 1807, de.m Rheinbunde beitraten. 1814 wurden die Anhaltischen Herzöge Glieder des Deutschen Bundes. 1812 vergrösserte sich Bernburg, nach Aussterben der von Leberecht, 1728, gestifteten paragirten Linie Anhalt-Bernburg- |
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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 11
Schauraburg-, durch die Grafschaf Hoym. hi Röthen hat, nach Aussterben der geraden Linie, seit 1818, der jüngere Ast Anhalt-Pless den Thron bestie- gen. Als mit dem Tode Herzogs Heinrich von Röthen diese Linie im Mannsstamme erlosch (23. November 1847) fiel das Herzogthum Röthen an die Häuser Dessau und Bernburg, und als Senior des Anhaltischen Gesammthauses übernahm der Herzog von Dessau die Regierung in dem- selben. Der Vertrag vom 4. Februar 1853 zwischen den Herzogen von Dessau und Bernburg stellt das Herzogthum Kothen der ausschliesslichen Souveränetät des Herzogs von Dessau anheim.
llas liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum Anhalt-Dessau-Köthen liegt zwichen 29» 10'—30« 14' OL. und zwischen 500 39'—52« 7' NBr. und besteht aus einer Hauptmasse, einem westlich von dieser gelegenen durch Bernburg getrennten Gebiete, nebst fünf im Regierungsbezirk Magdeburg gelegenen Parzellen. Die Grenzen sind im N. und S. Preussisch-Sachsen, im W. Preussisch-Sachsen und Anhalt- Bernburg, im 0, die Mark Brandenburg und Anhalt-Bernburg. Das Land hat einen Flächeninhalt von 28,25 Qu.M. und eine Bevölkerung (Ende 1858) von 119,515 Seelen,
Politische Eintheilung. — Das Herzogthum Anhalt-Dessau-Köthen zerfällt in drei Kreise, die wieder in folgende Aemter getheilt werden:
20,111 7,100 8,370 7,005 1,018
4,148 0,043 25,097 7,322 5,789
Kreise und Aemter.
a. Kreis Dessau.
Dessau ...........
.Jessnitz ..........
Oranienbaum -----
Ouellendorf .....
Gross-Alsleben Zusammen •■
1). Kreis Kothen
Grobzig ..........
Sandersleben —
Kötlien ...........
Nienburg ........
Güsten ...........
Zusammen ••
c. Kreis Zerbst.
Roslau ...........
Lindau ..........
Zerbst ...........
Zusammen ■•• Total .......
22,247
114,850
Physische Beschaffenheit. — Der Boden ist durchaus eben und auf dem linken Elbeufer von grosser Fruchtbarkeit. Der Haupt- fluss des Landes ist die Elbe, welche die Mulde unterhalb Dessau, die Saale, die Nuthe und die Roslau aufnimmt. Das Land hat mehrere kleine Seen und viele Teiche. Zu Zerbst ist eine salinische Mineralquelle. Im Ganzen ist das Klima gemässigt und gesund.
Üas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke- rung betrug: 1834: 97,900; 1843: 104,797; 1849: 104,088; 1852: 111,776; |
1855: 114,850 und 1858: 119,515 Individuen. Auf 1 Qu.-M. leben circa 4,250 Menschen. Mit Ausnahme der Juden sind die Bewohner Deutsche, obersächsischen Stammes. Nach der Religionsverschiedenheit sind die Bewohner im Herzogthume Dessau: Evangelisch-Unirte; c. 1,300 sind Ka- tholiken und c. 1,700 Juden; im Herzogthum Röthen (1852); 5,563 unirte Evangelische, 19,198 Reformirte, 17,861 Lutheraner, 555 Katholiken, 39 Sektirer und 461 Juden. — An Unterrichtsanstalten besteben: 3 Gymna- sien, 2 Schullehrerseminare, die Franz- (Handels-) Schule, 1 Realschule, 1 niedere Gewerbschule, 1 Landwirthschafts- und Wiesenbau-Lehranstalt, 3 Töchterschulen, 1 israelitisches Gymnasium, 159 evangelische, 2 katho- lische, 9 israelitische Volksschulen etc.
Industrie und Handel. — Die Hauptzweige der gewerblichen Industrie sind: Woll- und Flachsspinnerei, Leinweberei, Tuchweberei, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Gerberei, Rübenzucker-, Stärke-, Papier- und Tabakfabrikation, Getreide-, Oel- und Sägemühlen, Ziegeleien, Theer- öfen etc. — Der Handel ist nicht unbedeutend. Dessau ist der Haupt- handelsplatz. Die Ausfuhr besteht in: Getreide, Raps, Rübenzucker, Butter, Käse, Wolle, Wildpret, Fischen, Obst, Schweinen, Krapp, Tabak, Holz, Bier, Gartengewächsen, Garn und Tuch.
I*er Staat. — Staatsverfassung. — Anhalt-Dessau-Köthen hat eine erbmonarchische Staatsform. Grundgesetze sind: 1. Senioratsrezess von 1635; 2. der vom Kaiser und Reich bestätigte Landtagsabschied vom 29. November 1652; 3. die herzogliche Verordnung vom 4. November 1851, die Aufhebung der Verfassung von 1848 betreffend; 4. das herzogliche Patent vom .22. Mai 1853, welches die Vereinigung der Herzogthümer Anhalt-Dessau uud Anhalt-Kothen zu einem staatsrechtlichen Ganzen, dem Herzogthum .\nhalt-Dessau-Köthen, verfügt. Mit Oldenburg, Anhalt-Bern- burg und den beiden Schwarzburg nimmt das Herzogthum im engern Rathe der Bundesversammlung die 15. Stelle ein, im Plenum derselben hat es 1 Stimme.
Staatsoberhaupt. — Herzog Leopold, geboren am 1. Okt. 1794, succ. seinem Grossvater, Herzog Leopold, den 9. August 1817. Sein Titel ist: ,,Von Gottes Gnaden ältstregierender Herzog zu Anhalt, Herzog zu Sachsen, Engerii und Westphalen, Graf zu .Iskanien, Herr zu Zerbst, Bern- burg und Gröbzig etc." mit dem Prädikate ,,Hoheit." Die Hofreligion ist die evangelische. — Residenz ist Dessau; herzogl. Schlösser sind zu Röthen, Zerbst, Wörlitz, Oranienbaum, Luisium, Georgium, Gross- Rühnau, auf Sieglitzer-Berg, zu Biendorf, Nienburg, Ilberstedt, Dornburg, Spitzberg, Rosslau, Genz und Diebzig.
Staatsverwaltung. — Die oberste Staatsbehörde ist das Herzogl. Anhaltische Staatsministerium zu Dessau, welches alle Zweige der Staatsverwaltung, sowohl die inneren als auswärtigen leitet, und dem alle andern Behörden untergeordnet sind.
Finanzen. — Die Einkünfte für das Jahr I860 betrugen: 1,833,110 Thaler, wovon aus der Domanialverwaltung 729,930, aus der Steuerverwaltung 975,590, Verschiedenes 127,570 Thaler. Die Ausgaben belaufen sich auf dieselbe Summe. — Staatsschuld am 1. Jan. 1859: 2,318,766 Thafer.
Heerwesen. — Das Bundeskontingent beträgt 1,422 Mann und zwar: 996 .Mann im Haupt-, 284 Mann im Reserve- und 142 Mann im Er- satz-Kontingent, und ist in 2 Bataillone Füsiliere (das erste in der Stärke von 4, das zweite in der Stärke von 2. Kompagnien) formirL |
10. IIerzos,-tbuin Aulialt-Beruburg.
n ie Geschichte des Herzogthums ist in dem geschichtlichen Ueberblick von Anhalt-Dessau-Köthen mit vermerkt
l>as liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Anhalt-Bernburg bildet ein zerstreutes Staatsgebiet, zwischen dem Harze, der Saale und Elbe, und liegt zwischen 28029'—300 16' OL. und zwischen 51»40'—51059' NBr. Das Unterherzogthum (die zerstreuten Lande an der Elbe und Saale) grenzt an Preussisch-Sachsen und an Anhalt-Dessau-Köthen, das Oberher- zogthum (ein zusammenhängendes Gebiet am Unterharze) an Sachsen und Braunschweig. Das Land umfasst einen Flächeninhalt von 15,o3 Qu.-M, und hat eine Einwohnerzahl (1858) von 56,031 Seelen,
Politische Eintheilung. — Das Herzogthum Anhalt-Bernburg wird in das Unter- und Oberherzogthum geschieden, die in drei Kreise und neun Aemter zerfallen:
Kreise. |
Qu.-M. |
Städte. |
Landgem. |
Pfarrbezirke, |
Einw. 1858. |
Bernbnrg ..........................
Ballenstedt ........................ |
3,64 5,6» 5,70 |
|
67 |
14
15 9 |
1 56,031 |
|
15,03 |
6 |
67 |
38 |
56,031 |
Physische Beschaffenheit. — Das Oberherzogthum ist gebirgig und waldig, das Unterherzogthum hingegen eben, fruchtbar, zum Theil auch sandig. Das Gebirge im Oberherzogthum ist der Unterharz (Ram- berg 2,180'). Flüsse des Landes sind (im Unterherzogthuin): die Elbe und die Saale (mit Fuhne und Wipper); (im Oberherzogthum): die Bode. Seen sind mehrere, jedoch nur kleine vorhanden (der Blässer- see, die Röse und Strenge etc.). Mineralquellen sind einige im Lande (Eisenquelle: Alexisbad im Selkethal; Kochsalzwasserquelle: Beringerbad). Im untern Herzogthum ist das Klima milder als im obern, im Ganzen aber gemässigt.
l»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, — Die Bevölke- rung zählte 1834: 45,292; 1843: 46,929; 1849: 50,411; 1852: 52,641; 1855: 53,472 (22,311 im Kreisamtsbezirk Bernburg, 21,776 im Kreisaints- bezirk Ballenstedt, und 9,385 im Rreisamtsbezirk Coswig) und 18d8: 56,031 Individuen; mithin leben auf 1 Qu.-M. 3,735 Menschen. Der Na- tionalität nach sind die Bewohner, mit Ausnahme einiger htindert Juden, Deutsche und zwar obersächsischen Stammes, die sich zur Evan- gelisch-unirten Rirche bekennen. — Lehranstalten sind: das Rarls- gymnasiuin, 2 höhere Töchterschulen, die Prinzenschule, 1 höhere Bürger- schule, 1 Landesseminar, 5 Rektorschulen und 142 Rommunalschulen. |
Industrie und HandeL — Die gewerbliche Industrie ist, mit Ausnahme des Hüttenbetriebs, nicht bedeutend. Sie besteht in etwas Tuchmacherei, Garnspinnerei, Lein- und Flanellweberei, Leder-, Papier-, Steingut- und Stärkefabrikation, Holzwaarenverfertigung, einigen Bierbraue- reien, Essigsiedereien, Töpfereien, Rübenzuckerfabriken, in Erzeugung von Braunschweiger-Grün etc. — Der Handel ist von geringer Bedeutung. Handelsplätze sind Bernburg und Coswig. Holz und Holzwaaren, WoRe, Korn, Butter, Eisen- und Eisenwaaren sind die wichtigsten Ausfuhr- artikel.
ller ütaat. — Staatsverfassung. — Anhalt-Bernburg hat eine beschränkt - monarchische Regierungsform. Das Landes Verfassungsgesetz ist vom 28. Februar 1850, welches durch das Gesetz vom 9, April 1855 einige Abänderungen erlitt. Im engern Rathe der Bundesversammlung nimmt es mit Oldenburg, Anhalt-Dessau-Köthen und den beiden Schwarzburg die 15. Stelle ein und hat im Plenum 1 Stimme für sich.
Staatsoberhaupt. — Herzog Alexander Karl, geboren den 2. März 1805, succedirte seinem Vater, dem Herzog Alexius, am 24. März 1834; durch herzogl. Patent v. 8. Oktober 18o5 wurde dessen Gemahlin: Herzo- gin Friederike (von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, ge- boren 9. Oktober 1811) zur H e r z 0 g i n - M i t r e g e n t i n ernannt. Das herzogliche Haus bekennt sich zur evangelischen Religion. Titel des Herzogs ist: „Herzog zu Anhalt, zu Sachsen, Engern und Westphalen, Graf zu Askanien, Herr zu Zerbst, Bernburg und Gröbzig etc." mit dem Prädikate „Hoheit." Residenzen sind Ballenstedt und Bernburg; herzogl. Schloss ist zu Hoym; Lustschloss: Hubertusberg.
Staatsverwaltung. — Die obersten Landesbehörden sind ein Ministerium (in 2 Abtheilungen), eine Regierung, ein Appellationsge- richt und ein herzogl. Konsistorium.
Finanzen. — Etat vom I.Januar 1860 bis 1861: Staatseinnahme: 1,201,000 Thäler, die Ausgaben erfordern die gleiche Summe. — Staats- schuldentilgungskasse 1. Januar 1860: Aktiva: 776,431 Thaler; Passiva: 1,211,320 Thaler, ausserdem noch 500,000 Thaler Papiergeld.
Heerwesen. — Das Bundeskontingent beläuft sich auf 617 Mann (432 Mann im Haupt-, 185 Mann im Reserve- und Ersatzkontingente). Mit Preussen wurde im Jahr 1849 eine Militärkonvention geschlossen, welche am 17. Februar 1857 erneuert wurde. |
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JlpeinfttnÖ, IUe|lppttfm, £ftnÖer,
Maffm unö dranftfurt.
Hand-Altlas. Taf. 39.
1. Hie Freiiüslsetae RlieinproTliiz«
Cüescliicltte. — Das Land zwischen der Mosel, der Maass- und dem Rliein, die heutige vom Rheine und der Mosel d-urchströmte Rheinprovinz, wurde durch die gallischen Kriege unter Julius Caesar (58—49 V. Chr.) den Römern bekannt, und Kaiser Augustus (f 14 v. Chr.) liess dort bereits Grenzfesten und Kastelle gegen die gallischen und germanischen Völkerschaften errichten. Seine und der nachfolgenden rö- mischen Kaiser Versuche, das Land zu unterjochen, misslangen. Lollius erlitt im Klevischen eine grosse Niederlage, und Drusus unternahm, ohne Glück, drei Feldzüge gegen die das Land inne habenden Völker, von de- nen namentRch die Trevirer (an der Mosel) sich wiederholt mit den Gal- liern gegen die römischen Legionen verbanden. Von da an herrschte ein langer Frieden am Rhein, bis vom 3. zum 5, Jahrhundert die Franken und Sachsen verheerend über den Rhein nach Gallien und an die Pyre- näen vordrangen, und der Merovinger Chlodwig, der König der Franken, 481-511, sich die Rheinlande völlig unterwarf. Seine Söhne theilten das Reich in Neustrien (das westliche) und Ostrien (das östliche Reich, die Länder zwischen Maass, Mosel und Rhein), welches letztere Theodorich erhielt. Im 8. Jahrhundert bemächtigte sich der Majordomus Pipin von Heristal Austriens, und dessen Sohn, Karl Martell, vereinigte Austrien, Neustrien und Burgund unter seine Herrschaft. Karlmann, des vorigen Sohn, herrschte von 741—747, und dessen Bruder, Pipin der Kleine, wel- cher den letzten Merovingischen König, Childerich IIL, absetzte und sich selbst zum König der Franken machte, hinterliess auch Austrien seinem Sohn Karl dem Grossen (768—814), dem eigentlichen Gründer der grossen fränkischen Monarchie. Als die Enkel Karls des Grossen im Vertrage zu Verdün, 843, die fränkische Monarchie unter sich theüten, kam die Graf- schaft Kleve, rechts des Rheins, an Ludwig den Deutschen, mithin an Deutschland, links vom Rhein an Lothar (Lothringen). Kaiser Olto III. erhob 996 den Grafen Konrad zum erblichen Reichsgrafen; als dessen Ge- schlecht aber 1368 ausstarb, erwarb der Erzbischof von Köln, Adolph IL, Graf von der -Mark, der seine geistliche Würde niederlegte, die Grafschaft Kleve durch Heirath. Im J. 1524 wurde unter Johann III. Jülich, Berg Und Ravensberg durch Erbschaft mit Kleve und Mark vereinigt, und 1609 «^fbte Herzog Albrecht Friedrich von Preussen, aus dem Hause Branden- bürg, Kleve, Mark und Ravensberg, W'ährend Jülich und Berg an das Haus Pfalz-Neuburg kam. Nach dem Tode Albert Friedrichs fielen dessen Län- der (mithin auch Kleve etc.) an dessen Schwiegersohn Johann Sigismund, KurlTirsten von Brandenburg. Durch den Frieden von LüneviRe, 1801, gingen sie an Frankreich über, wurden aber 1815 durch den Wiener Kon- gress an Preussen, den rechtmässigen Eigenthümer, zurückgegeben, und durch die Wiener Kongressakte das alte Erzbisthum und Kurfürstenthum Köln, das durch Kauf, Schenkung und Eroberung eine nicht geringe Grösse und Macht erlangt hatte, so wie der südliche Theil der gegenwärti- gen Rheinprovinz (früher Niederrhein genannt und die Bezirke Koblenz, Trier und Aachen umfassend), mit der Preussischen Monarchie ver- einigt. — Köln, von den Ubiern als „Colonia Ubiorum" gegründet, und im J. 50 n. Chr. durch eine römische Kolonie erweitert und „Colonia Agrip- pina" genannt, ward im J. 406 durch die Franken erobert und vom König Childerich zur Residenz erwählt. Schon früh fand das Christentbum hier eine Stätte, und der Frankenherzog Karlmann erhob im J. 745 den heil. Bonifazius, den Apostel der Deutschen, zum Erzbischof, Kaiser Karl IV., im J. 1338, den Erzbischof von Köln zum Kurfürsten. Trier, das alte „Augusta Trevirorum" der Römer, als Bisthum das älteste in Deutschland, da es bereits im J. 327 zu einem solchen erhoben wurde, erhielt vom Kaiser Heinrich IL, 1118, die Burg Koblenz, die aus einer Anlage der Römer (Confluentes) hervorgegangen und Jahrhunderte lang die Residenz der Bischöfe von Trier war. Aachen, in dessen Umgegend schon JuRus Caesar die belgischen Gallier siegreich bekämpfte, ward schon im 2. Jahr- hundert von den Römern gegründet, 541 Residenz des Frankenkönigs Theodorich, und von 768-814 Lieblingsaufenthalt Karls des Grossen. Vom Jahr 953 — 1380 wurden daselbst 17 Reichstage abgehalten; 1356 die Stadt durch die goldene BuRe Kaiser Karls IV. zur Krönungsstadt der deutschen Kaiser gesetzlich bestimmt, und in ihr im Laufe der Zeit 55 Kaiser gekrönt. Durch zwei Friedensschlüsse (1668 und 1784) berühmt, kam Aachen im J. 1758 zum Kölnischen Sprengel, und mit diesem 1815 an Preussen. — |
»as E.and. — Die Preussische Rheinprovinz, auf beiden Sei- ten des Rheins (hauptsächlich aber auf der linken), und zwischen 4908' |
Eromme's Haiul-At! as. — RliefiilaBü, Wpstplialcn etc, a.
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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 350
-51053' NBr. und 23025'—250 40' OL. gelegen, wird im N. von Holland und Westphalen, im 0. von Westphalen, Nassau, Hessen - Darmstadt und der Rheinpfalz, im S. von Frankreich, und im W. von Luxemburg, Bel- gien und den Niederlanden begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 487,14 Qu.-M. mit einer Bevölkerung (1855) von 2,983,408 Seelen, mithin von 6,124 Seelen auf 1 Ou.-M. — Bei .\bschluss des Lüneviller Frieden (am 9. Febr. 1801) zählte die jetzige Rheinprovinz an 100 Reichsstände, ohne die Besitzungen der rheinischen Ritterschaft zu rechnen; Preussen besass davon nur das Herzogthum Kleve (seit 1618), das Fürstenthum Meurs (Mörs, seit 1707), und das Herzogthum Geldern (seit 1713); hierzu kamen, 1802, die Abteien Essen und Werden, und das Stift Elten, und 1815, durch den Wiener Kongress, die Herzogthümer Jülich und Berg, das Fürstenthum Saarbrück, der grösste Theil der ehema- ligen Kurfürstenthümer Trier und Köln, ein Theil des ehemaligen Kur- fürstenthums Pfalz, Theiie von Luxemburg, Limburg und Lothringen, und ausserdem die Grafschaften und Stifter, so wie die Gebiete der Reichs- städte Aachen und Wetzlar. _ Die älteren Besitzungen und die neuen Er- werbungen wurden in eine Masse verschmolzen und daraus Anfangs zwei Provinzen: Jidich-Kleve-Berg (mit den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf) und Niederrh'ein (mit den Regierungsbezirken Koblenz, Trier und Aachen) gebildet, später aber beide in Eine, die jetzige |
Rheinprovinz, zusammengefügt; diese selbst zerfällt in 5 Regierungs- bezirke (mit 60 Kreisen, 124 Städten, 118 Flecken, 4,274 Dörfern etc.), und zwar:
Reg-ierungsliezirke. |
Flächeninhalt in Qu.-M. |
Bevölkerung. |
Kreise. |
Hauptort. |
Einwohner. |
Zusammen .......... |
1
' 109,8,
72,40 1 #8,32 7 5,65 131,„ |
! 528,822 12 545,318 i 11 969,960 i 13 423,629 1 11 515,679 13 |
Kohlen/. Köln
Düsseldorf
Aachen
Trier |
25,982 103,270 29,863 53,816 20,500 |
487„4 |
2,983,408 60 |
Köln |
103,270 |
Obgleich die Rheinprovinz im Ganzen ein fruchtbares Land zu nennen i.st, ist sie es doch mehr an Wein und Obst, als an Getreide. Die fruchtbar- sten Gegenden sind an der Sieg, an der Wupper und um Jülich; eben so fruchtbar sind die Thäler an der Mosel, Saar und Nahe; die unfruchtbar- sten Theiie des Landes sind auf der Eifel und dem Hundsrück. — |
Uas Volk. — Die Bewohner der Rheinprovinz, deren Zahl sich Ende 1855 auf 2,983,408, im J. 1852 auf 2,918,195 belief, bestand im letztgenannten Jahre aus 1,485,308 Individuen männRchen, und 1,432,887 Individuen weiblichen Geschlechts; die Zahl der Familien belief sich auf 585,983, die der Geburten auf 103,770, die der Todesfälle auf 69,259. Von den Einwohnern der Provinz lebten 842,635 in den Städten, 2,075,560 auf dem platten Lande. Die Mehrzahl der Bewohner gehört dem deutschen Volksstamme an und sind Franken im Süden, Nie- derrheinländer, Westphalen und Holländer im Norden; Roma- nen sind die Wallonen, im Südwesten des Reg.-Bez. Aachen, und die Franzosen, im westRchen Theiie von Trier. Juden sind überall in der Provinz zerstreut, und Zigeuner, hier „Waldlepper" genannt, finden sich im Rpg.-Bez. Köln. Im ARgemeinen von kräftiger guter Konstitution, zeichnet den lebensfrohen und feurigen Rheinländer Ofi'enheit in hohem Grade, verbunden mit unüberwindlicher Abneigung gegen erkünstelte For- men, Gastfreiheit und GeseRigkeit, gesunder Verstand und praktischer Sinn aus. Einfach in seiner Lebensweise, zeigt er vergleichsweise grös- sere Lebenslust, als die Bewohner anderer Provinzen der Monarchie. —• |
Nach den Religionsbekenntnissen wies die Zählung von 1855: 714,450 Evangelische, 2,23o,634 Katholiken, 1,216 Mennoniten und 31,998 Juden nach, Für die evangelische Kirche hat die evangelische Kir- chenordnung vom 0. März 1835 allgemeine Geltung. Oberste Kirchenbe- hörde für die Provinz ist das Konsistorium zu Koblenz, unter wel- chem 25 Superintendenten stehen. Die Zahl der evangelischen Kirchen und Bethäuser belauft sich auf 573, die der ordinirten Prediger und Ka- techeten auf 502. Die katholische Kirche steht unter dem Erzbis- thum Köln, dessen Sprengel sich über Köln, Aachen und Düsseldorf (mit Ausschluss Kleves) und das Dekanat Erpel (Reg.-Bez. Koblenz) erstreckt, und 44 Dekanate zählt, und dem Bisthum Trier, welches Trier und Koblenz (mit Ausschluss von Erpel) umfasst, 24 Dekanate zählt, und für sämmtliche Kirchen auf dem rechten Rheinufer einen bischöflichen Dele- gaten zu Ehrenbreitstein hat. Ein Theil des Regierungsbezirks Düssel- dorf (Kleve) steht unter dem Bisthum Münster. KathoRsche Kirchen und Bethäuser sind 3,045 in der Provinz, Pfarrer und Kapläne 2,322, - Die geistige Bildung steht auf einer hohen Stufe. Erziehungsanstalten aRer Art gibt es in Menge; Taubstummenanstalten bestehen 3, Blinden- |
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anstalten 2 ; Elementarschulen
zählt man 4,013, mit 5,262 Leh-
rern-und Lehrerinnen und 481,081
Schülern beiderlei Geschlechts;
Mittelschulen für Knaben 29, mit
88 Lehrern; Töchterschulen 58,
mit 257 Lehrern und Lehrerin-
nen; Schullehrerseminare beste-
hen 5, mit 300 Zöglingen. Für
den gelehrten Unterricht sind in
der Provinz 12 Progymnasien,
mit 58 Lehrern, 20 Gymnasien
mit 284 Lehrern, und zu Bonn
eine Universität mit 5 Fakultä-
ten, 68 Professoren und (1856)
856 Studirenden. An Lehr-An-
stalten für Erwerb und Verkehr
bestehen 42 höhere Bürgerschu-
len; Gewerbeschulen zu Kreuz-
nach, Neuwied, Düsseldorf, Trier;
1 Webe- und Musterzeichnungs-
schule zu Elberfeld, 1 Bauge-
werkschule zu Aachen, und 1 Berg-
männische Schule zu Bonn. Heb-
ammen-Lehranstalten sind 2 in
der Provinz, und an Hülfsanstal-
ten für AVissenschaften: 1 Stern-
warte zu Düsseldorf und zu Bonn,
1 Universitäts-Bibliothek (von
120,000 Bänden) und 1 Gymna-
sialbibliothek (V. 70,000 Bänden)
zu Bonn; Gymnasialbibliotheken
zu Köln und Trier, Stadt- und
Rathsbibliotheken in allen grös-
seren Städten, und 1 Landes-
bibliothek zu Düsseldorf. Ge-
lehrte Gesellschaften und Vereine
sind in verschiedenen Orten der
Provinz; Zeitungen und Zeit-
schriften (einschliesslich von An-
zeige-, Kreis- und Wochenblät-
tern) erscheinen 157, und von
Anstalten für den literarischen
Verkehr bestehen 45 Buch- und
Notendruckereien, 166 Buch-,
Kunst- und Musikalienhandlungen
und 87 Leihbibliotheken. Unter
den Künsten wird am meisten
die Malerei gepflegt. Die Düs-
seldorfer Schule hat einen Welt-
ruf! Musikschulen sind zu Düs-
seldorf, Trier etc., und die be-
rühmteste Sängerstadt Preussens
ist Köln, dessen Sängervereine
selbst im Auslande rühmlichst
bekannt sind. — Die physisch-
technischeKultur wird un-
gemein gepflegt. Die Land-
wirthschaft ist eine Haupt-
quelle des Erwerbs; von den Be-
wohnern der Provinz betreiben
1,099,415 Personen den Land-
bau als Haupt-, 425,446 Perso-
nen denselben als Nebengewerbe.
Die Bauern sind tiberall freie
Grundbesitzer, und die Zahl al-
ler ländlichen Besitzungen (ein-
schliesslich von 520,303 Besitzun-
gen unter 5 Morgen) beträgt
766,884. Von der Gesammtober-
fläche der Provinz, 10,468,800
magdeburg. Morgen, wurden 1852:
4,332,480 Morgen als Ackerland,
245,530 M. als Gärten, Wein-
berge und Obstplantagen, 787,810
M. als Wiesen, 1,095,443 M. als
beständige Weide, und 3,047,659
M. als Waldung benutzt; 957,878
AI. waren unkultivirtes Land. Die
Viehzucht ist von grosser Be-
deutung. Der Viehstapel 1855 be-
lief sich: auf 122,511 Pferde,
1,221 Esel und Maulthiere, 889,789
Rinder, 492,364 Schafe, 127,031
Ziegen und 242,283 Schweine.
Bienenzucht wird vorzugsweise
im Regierungsbezirk Düsseldorf
betrieben. Jagd und Fi sch e-
r e i sind ohne Bedeutung. Von
grosser Wichtigkeit ist der Berg-
b a u. Gold wird in der Rhein-
provinz aus den Bächen Gras-
bach und Goldbach bei Bern-
castel im Mosel-Gebiete gewa-
schen ; für Silber bestehen 3
Werke im rheinischen Hauptberg-
distrikte. Das meiste Eisen lie-
fern die Bergämter Siegen, Saar-
brücken und Düren; der Gesammt-
ertrag an Eisenerzen belief sich
1855 im rhein. Hauptbergdistrikt
(einschliesslich Hohenzollern) in
1,200 W^erken auf 1,015,366 Ton-
nen. Von Kupfer produzirten 55
Werke 264,627 Centner; Blei lie-
ferten 168 Werke 458,393, und
Zink 54 Werke 509,064 Centner.
Koballerze werden nur im Berg-
amt Siegen gewonnen, wo 4
Werke 196 Centner erzeugten.
Manganerze wurden auf 5 Wer-
ken 9,298, Nickel nur 96 Cent-
ner produzirt. Steinkohlen liefer-
ten 46 Werke 11,091,006, Braun-
kohlen 61 Werke 1,148,299 Ton-
nen. Salz erzeugten 6 Salinen
5,699 Lasten; Alaun produzir-
ten 5 Werke 29,856, und Vitriol-
erze 5 Werke 70,835 Centner. —
Die t e c h n i s c h e K u 11 u r wird
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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 352
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durch Gewerberäthe und Gewerbevereine unterstützt und gehoben. In mechanischen Künsten und Handwerken sind 187,603, in Fabrikations- Anstalten und Fabrik-Unternehmungen 204,379 Persöüen beschäftigt. Die Industrie in Hanf und Flachs ist um Ravensburg und Elberfeld, die Leinenmanufaktur in den Kreisen Kempen und Geldern, die Blei- cherei im Wupperthale, die Baumwollenindustrie in den Regierungsbe- zirken Düsseldorf und Aachen, die SchafwoRindustrie in Trier, Aachen und Düsseldorf, die Seidenindustrie und Seidenfärberei in Düsseldorf (Krefeld, und Elberfeld), die Fabrikation von Zwirn, Strick-, Stick- und Kähgarn, und die Türkischrothfärberei in den Kreisen Gladbach, Kempen, Kreleld und Elberfeld, von besonderer Wichtigkeit. Papierfabriken und Papier- mühlen sind 66 in der Provinz. Die Leder- und Lederwaarenfabrikation, Leimsiederei, Industrie in Holz, Wagenfabrikation, der Schiffbau (Köln und Ruhrort), die Tabaks- und Zuckerfabrikation, Seife-, Licht- und Oel- fabrikation, Essigbereitung, Bierbrauerei, Branntweinbrennereien etc. sind von grosser Bedeutung, und eben so die Industrie in Mineralstoffen (in Eisen- und Stahlarbeiten, Giessereien, PorzeRan, Glas und chemischen Pro- dukten). — Der Handel ist ungemein lebhaft, und besonders der Tran- site- und Speditionshandel für die Provinz von grosser Wichtigkeit. Die trefflichen Wasserstrassen (134 Meilen) unterstützen die Flussschiff- fahrt ausserordenUich, und 1852 zählte die Provinz 1,872 zur Frachtfahrt bestimmte Stromfahrzeuge, mit einer Tragfähigkeit von 92,014 Lasten (ä 4,000 Pfd.) und einer .Mannschaft von 4,149 Personen. Für die Perso- nenbeförderung auf dem Rhein bestehen 2, für den Schleppdienst 5 Dampf- schifTfahrtsgesellschaften, und die gesammte Güterbewegung auf dem Rhein durch Dampf wird auf 13V2 Mill. ZoHcentner geschätzt. Die Länge sämmt- licher Strassen in der Provinz beträgt 544,8 Meilen. Von Eisenbah- nen sind in der Provinz: die Kön. saarbrücker Bahn 5,68 Meilen; die bergisch-märkische Bahn, von Elberfeld nach Dortmund, 7,73 M.; die Prinz Wilhelmsbahn, von Steele nach Vohwinkel, 4,39 M.; die .Aachen - Düssel- dorfer Bahn, 11,53 M.; die Ruhrort-Krefeld-Kreis Gladbach-Bahn, 8.50 M.; die Köln-Minden-Bahn, 46,83 M., mit ihren Zweigbahnen, 70,87 M.; die Düsseldorf-Elberfelder-Bahn, 3,51 M.; die Köln-Koblenzer-, Köln-Krefelder- j und Köln-Düren-Aachener-Eisenbahn. — Durch Börsen (in Köln, Elberfeld, ; Barmen) und Banken (Bankverein, und Privatbank in Köln), Handelsver- sicherungsanstalten und Handelskammern wird der Handel lebhaft unter- ; stützt und gefördert. Ueber .M ü n z e n , M a a s s und Gewicht siehe Text zu ,,Preussen" (TaL 28). — In staatlicher Beziehung geniessen die Bewohner der Provinz alle Rechte preussischer Staatsbürger, und haben I zum preussischen L a n d t a g für das Herrenhaus 5 Personen zur ; Präsental ion, für das Haus der Abgeordneten 61 Mitglieder (und ^ zwar die Regierungsbezirke Köln 11, Düsseldorf 19, Koblenz 11, Trier 11, I und Aachen 9) zu wählen. Von Städten sind im Herrenhause 7 (Köln, I Aachen, Klberfeld-Barmen, Krefeld, Düsseldorf, Koblenz und Trier) vertre- ! ten. Zur Wahrung der Provinzialinteressen bestehen Provinzialstände, die durch die Ver-ordnung vom 27. März 1824 in Wirksamkeit gesetzt wurden. Die Provinzialversammlung der Rheinprovinz besteht aus 4 Stän- den (Herrenstand, Ritterschaft, Städte und bäuerlicher Stand) und zählt 80 Mitglieder: 5 mit Virilstimmen versehene Fürsten, 25 gewählte Abge- ordnete der Ritterschaft, 25 gewählte Abgeordnete der Städte (worunter 8 Städte mit 9 Virilstimmen und 114 Städte mit 16 Kollektivstimmen) und 25 gewählte Abgeordnete der Landgemeinden. Für die einzelnen Kreise in den Regierungsbezirken bestehen Kreisstände. Die G e- m ein d e V e rf a s s u n g beruht auf der Gemeindeordnung für die Rhein- provinz vom 25. Juli 1845, und dem Gesetze, belrelTond die Gemeinde- verfassung, vom 15. Mai 1856, und auf der Städteordnung vom 15. Mai 1856. — Die obt-re adininisirative VerwaltuiTgsbehörde der Provinz ist das 0 b e r p r ä s i d i tl m zu Koblenz, unter welchem die R egi er u n ge n der Bezirke Köln, Düsseldorf, Koblenz, Aachen und Trier, und unter diesen die L a n d ra t h s äm t e r der Kreise stehen. Die r i ch t e r 1 i ch e G e- walt wird durch unabhängige Gerichte im Namen des Königs ausgeübt, die Provinz selbst in zwei Rechtsbezirke unterschieden: in den Bezirk des Appellationsgerichtshofs zu Köln, in welchem das französisch eRecht gilt, und in den Bezirk des Justizsenats zu Ehrenbreitstein (für den ost- rheinischen Theil des Regierungsbezirks Koblenz), wo das gemeine deutsche Recht gilt. Die höchste Gericbtsinstanz ist das Obertri- |
hunal zu Berlin, mit welchem 1852 der ,,rheinische Revisions- und Kas- sationshof" vereinigt wurde. Gerichte zweiter Instanz (für das deutsche Recht) sind die Ap pel 1 a ti0nsgeri ch t e (zu Hamm, für die Kreise Rees und Duisburg, und der Justizsenat zu Ehrenbreitstein), Gerichte erster Instanz die Kreis- und Stadtgerichte. Gerichte zweiter In- stanz für den Theil des Landes, in welchem der „Code Napoleon" gilt, ist der Appellationsgerichtshof zu Köln, welchem 9 Landge- richte und diesen wieder 125 Friedensgerichte unterstehen.
Topog-raplile. — Der Regierungsbezirk Koblenz, aus Theilen des Kurfürstenthums Trier, Kur-Kölns, der niedern Grafschaft Katzenellenbogen, des Herzogthums Jülich, der Kurpfalz, d'er vordem und hintern Grafschaft Spanheim, aus dem Fürstenthum Simmern, der Herr- schaft Bretzenheim, dem Fürstenthum Aremberg, der Grafschaft Virneburg, der Burggrafschaft Rheineck, der Grafschaft Sayn-Altenkirchen, der ehe- maligen freien Reichsstadt Wetzlar (durch das Herzogthum Nassau vom Koblenzer Hauptgebiet getrennt), der Grafschaft Wied-Neuwied, der Herr- schaft Wildenburg, und aus standesherrlichen Besitzungen der Fürsten von Solms-Braunfels, Solms-Lieh und Hohensolms bestehend, zerfäRt in die 12 Kreise: Koblenz, St. Goar, Kreuznach, Simmern, Zell, K 0 c h e i m, Mayen, Adenau, Ahrweiler, Neuwied, Alten- kirchen und Wetzlar. — Der Boden des Regierungsbezirkes ist im Allgemeinen gut und ergiebig, namentlich an Wein; einige Theile sind sehr bergig (Eifel und Hundsrück). Universitäten besitzt der Regierungs- bezirk keine, dagegen 3 Gymnasien, zu Koblenz (katholisch), Kreuznach und Wetzlar. Zw^ei Drittel der Bevölkerung sind katholisch, fast ein Drit- tel evangelisch; 8,100 sind Juden und 250 .Mennoniten. Die Hauptstadt ist Koblenz am Einfluss der Mosel in den Rhein, mit 25,982 Einw.; an- dere bedeutende Handels- und Gewerbsplätze sind: Andernach mit 3,942, Kreuznach mit 9,944, Mayen mit 5,669, Neuwied mit 7,125 Einw., und Sayn mit grosser Eisengiesserei und Maschinenfabrik. Fe- stungen besitzt der Bezirk eine, Koblenz (mit Ehrenbreitstein). — |
Der Regierungsbezirk Köln, aus dem ehemaHgen Erzstift und Kurfürstenthum Köln, Theilen der Herzogthümer Jülich und Berg, der ehemals reichsimmittelbaren Herrschaft Gimborn-Neustadt, der Mediatherr- schaft Alfter (dem Fürsten von Solm - Reifferscheidt - Dyk gehörend), und der Grafschaft Kerpen bestehend, zerfällt in die 11 Kreise: Stadtkreis Köln, Landkreis Köln, Bergheim, Euskirchen, Rhein- bach, Bonn, Siegburg, Waldbröl, Gummersbach, Wipper- furt und Mühl heim. Ueber die Hälfte des Bezirks ist .Ackerland, ein Viertel ist Wald; nur der Nordosten des Landes hat armen, wenig frucht- baren Boden. Von den Bewohnern des Bezirks sind sechs Siebentel ka- tholisch, nur ein Siebentel evangelisch; Juden zählt man 5,600. Univer- sitäten besitzt Köln Eine: die „Rheinische Inednch-Wilhelms-Universität" zu Bonn (gest. 1818, mit 68 Professoren und Docenten und durchschnitt- lich 760 Studenten); Gymnasien bestehen a, und zwar 2 zu Köln (wovon 1 katholisch), 1 Bonn, 1 Münstereifel und 1 Bedburg (sämmtlich katho- lisch). Hauptstadt ist Köln, am Rhein, mit 103,270 E.; die wichtigsten Handels- und Gewerbsplatze, ausser Köln, das der Centraipunkt des Rhein- handels und der Dampfschiff"lahrt ist, sind: Bonn, mit 18,439, Mühl- heim am Rhein, mit 6,40o F., und Poppelsdorf, mit bedeutender Fayence- und Steingutfabrikation. - Festung des Bezirks ist Köln (mit Deutz). —
Der Regierungsbezirk Düsseldorf, der bevölkertste im ganzen preussischen Staate, und sogar noch volksdichter als Belgien, da in ihm 9,886 Einw. aul die Ou.-M. kommen, besteht aus dem Herzogthum Berg, aus Iheilen der Kurpfalz, dem ehemaligen kaiserL freiweltlichen Stift Essen der reichsfreien Benediktiner-Manns-Abtei Werden, dem Her- zogthum Kleve, dem Herzogthum Geldern, dem Fürstenthum Mörs (Meurs), aus 1 heilen von Jülich und Kurköln, und der Herrschaft Wickerad (des Reichsgraten V. Quadt), und zerfällt gegenwärtig in die 13 Kreise: Düs- se'dorf Neuss, Gladbach, Grevenbroich, Solingen, Len- nep, tiberleld, Duisburg, Rees, Kleve, Geldern, Kempen una Kreteld. Der Boden des Bezirks ist sehr fruchtbar, vorzüglich reiM im Kheinthale; nur an wenigen Stellen sandig. Die Bevölkerung ist ^"onn"»?"""^'" l^atholisch, zwei Fünftel sind evangelisch; Juden zählt man 7,200, Mennoniten gegen 1,000. Eine Universität besteht im Bezirke nicht, |
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39, — Rheinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 353
Gymnasien dagegen 8, und zwar: katholische zu Düsseldorf, Essen, Em- merich und Neuss; evangelische zu Duisburg, Wesel, Elberfeld und Kleve. Hauptstadt ist Düsseldorf, am Rhein, mit 29,863 Einw.: die wichtig- sten Handels- und Gewerbsplätze, ausser Düsseldorf, sind: Barmen mit 41,442, Krefeld mit 45,197, Elberfeld mit 41,080, Essen mit 10,618, .Mühlheim, a. d. Ruhr, mit 11,218, Remscheid mit 13,348, Solin- gen mit 8,083, und We'sel (Rhein-Freihafen) mit 15,824 Einwohnern.— Festung des Bezirks ist Wesel. —-
Der Regierungsbezirk Aachen, nach Köln der kleinste der Provinz, besteht aus den ehemaligen freien Reichsstädten Aachen, dem westlichen Theil des Herzogthums Jülich, kleinen Theilen des Herzogthums Limburg (Eupen, Kettenis, Moresnet, das zwischen Preussen und den Nie- derlanden gemeinschaftliche Galmeibergwerk Altenberg und Herzogenrath), Theilen des Herzogthums Luxemburg, den ehemaligen Grafschaften Blanken- heim lind Gerolstein (die den Grafen v. Manderscheid gehörten), der Herrschaft Reifferscheid, der ehemaligen gefürsteten Benediktiner-Abtei Malmedy und der ehemaRgen gefürsteten Benediktiner-Manns-Abtei Cornelismünster, und wird gegeiiwärtig in folgende 11 Kreise geschieden: Stadtkreis Aachen, Landkreis Aachen, Eupen, Montjoie, Malmedy, Schleiden, Düren, Jülich, Erkelens, Heinsberg und Gei- lenkirchen. Fast der dritte, und zwar der südliche Theil des Regie- rungsbezirks hat armen, felsigen Boden, der übrige Theil aber ist sehr fruchtbar und gewährt meist reichliche Ernten. Zwischen Jülich und Er- kelens tritt durchschnittlich ein 40-facher Ertrag hervor. Die Bevölkerung ist fast durchweg katholisch; evangelische Christen sind nur 15,000, Ju- den 2,800 im Bezirke. Schulen sind in hinreichender Zahl vorhanden; |
Gymnasien bestehen 2 katholische zu Aachen und Düren; Universitäten keine. Hauptstadt ist Aachen, am Wurmbach, mit 53,816 Einwohnern; andere bedeutende Handels- und Gewerbsplätze sind: Burtscheid mit 6,108, Erkelens mit 2,972, Eupen mit 13,243, Malmedy mit 4,180, Montjoie mit 3,330, und S t o 1 b e r g mit 4,902 E.; Festung des Bezirks ist Jülich, mit 4,012 Einwohnern. —
Der Regierungsbezirk Trier, der grösste, aber auch der volksärmste der Provinz, da in ihm nur 3,940 Seelen auf die Quadrat-M. kommen, besteht aus Theilen des früheren Ober-Erzstifts Trier, kleinen Theilen von Kur-Köln, Luxemburg, des Fürstenthums Veldenz und Zwei- brücken, aus der ehemaligen gefürsteten Benediktiner-Abtei Prüm, der Herrschaft Grumbach (des Fürsten Salm-Horstmar), der Grafschaft Saar- brück, und einigen 1815 von Frankreich abgetretenen lothringen'schen Orten (Saarlouis etc.). Gegenwärtig ist der Bezirk in 13 Kreise geschie- den, und zwar: in den Stadtkreis Trier, den Landkreis Trier, S a a r b u r g, M e r z i g, S a a r 1 o u i s , S a a r b r ü c k, 0 11 w e i - 1er, Bernkastel, St. Wendel, Wittlich, Daun, Prüm und Bittburg. Der Boden des Bezirks ist ungemein verschieden; die Thal- gegenden sind sehr reich und fruchtbar, der Norden und Süden arm, theilweise felsig. Sechs Siebentel der Bevölkerung bekennen sich zur ka- tholischen, ein Siebentel zur evangelischen Kirche; Juden zählt man 4,983. — Eine Universität besteht nicht, dagegen 2 katholische Gymnasien zu Trier und Saarbrück. Hauptstadt ist Trier, an der Mosel, mit 20,500 Einw.; andere bedeutende Handels- und Gewerbsplätze sind: Bernka- stel mit 2,389, Prüm mit 2,375, Saarbrück mit 9,568, und Saar- Ion is (Festung des Bezirks) mit 6,378 Einwohnern. — |
IDAS SCISÄÜSFKflLSEATIFS ES AÄCStSPL
nie Wretm^imeMe Froviiiis Westplialeii.
^^escliiclite. — Die Provinz Westphalen, das Land zwischen der Weser und dem Rhein, welches vom Teutoburger Wald durchzogen Wird, in welchem der Cheruskerfürst Hermann (.\rminius) die unter Varus gegen die Germanen vorgerückten Römischen Legionen im Jahre 9 (in der Nähe des heutigen Detmold) vernichtete, war ursprünglich von den Che- '"uskern bewohnt, die vom 8. Jahrhundert an den Sachsen wichen, die sich von da an hier festsetzten, und trägt noch heute in den Wohnungen, •Gebräuchen und der Lebensart seiner Bewohner die meisten Spuren der ältesten deutschen Sitten. Karl der Grosse machte den zum Christen- tliunie bekehrten Sachsenfürsten Wittekind zum Herzog von Westphalen. ^om Jahr 916 bis 966 besassen die Kaiser Heinrich 1. und Otto L dieses Land. Im 12.-Jahrhundert erhielt es der Graf Lothar, der, als er 1125 selbst Kaiser wurde, das Herzogthum W^estphalen seiner Tochter Sohn, Heinrich dem Löwen, verlieh. Nachdem dieser von Kaiser Friedrich I. Barbarossa in die Acht erklärt worden war, brachte um's Jahr 1180 der Erzbischof Philipp von Köln das Herzogthum Westphalen an das Erzstift, Während die übrigen Bestandtheile des alten Westphalens theils schon in ändere Hände übergegangen waren, theils später von weltlichen und geist- lichen Fürsten in Besitz genommen wurden. Die bis zum Jahre 1371 Selbstständige Grafschaft Arnsberg fiel, als die regierenden Grafen zu jener Zeit erloschen, ebenfaRs an Köln. Das Herzogthum Westphalen aber wurde oei der Auflösung des Erzbisthums und Kurfürstenthums Köln durch den «eichsdeputations-Rezess, 1802, als Entschädigung an Hessen-Darmstadt gegeben, von wo es durch den zweiten Pariser Frieden (Wiener Kongress 1815) mit 72 Quadratmeilen an Preussen kam, das schon durch Erbschaf- ten und Verträge etc. anderweitige zum alten Westphalen gehörende Ge- bietstheile erworben hatte, so 1609 die Grafschaften Ravensberg und Mark, 1648 das Fürstenthum Minden, 1707 die Grafschaft Tecklenburg, 1802 das Bisthum Paderborn und das östliche Münsterland, und im Jahre 1815 noch das westRche Münsterland, die Fürstenthümer Corvey und Siegen, das Gebiet von Dortmund, und mehrere kleine Fürstenthümer und Herr- schaften erhielt, deren Besitzer jetzt sämmtlich unter preussischer Hoheit stehen. |
l»as liaucl. — Die Provinz Westphalen, zwischen dem Rhein und der Weser von 50® 40' —52» 33' NBr. und von 24» 5' —27° 9' OL. ge- legen, wird im N. von den Niederlanden und Hannover, im 0. Hannover, Lippe, Braunschweig, Waldeck und Hessen, im S. von Nassau, und im W, von der Rheinprovinz und den Niederlanden begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 367,96 Qu.-M. mit einer Bevölkerung (1855) von 1,527,252 Seelen, zählt mithin 4,150 Bewohner auf 1 Qu.-.Meile. Sie besteht aus dem alten Herzogthum Westphalen, den ehemaligen Hochstiftern Mün- ster und Paderborn, dem Fürstenthum Minden , der ehemaligen Abtei Corvey, den Grafschaften Mark, Ravensberg und Tecklenburg, dem Fürstenthum Siegen, der obern Grafschaft Lingen, der vormali- gen freien Reichsstadt Dortmund und mehreren Standesherrschaften, die weiter unten aufgeführt sind, und zerfällt gegenwärtig in 3 Regie- rungsbezirke, die zusammen 35 Kreise, 98 Städte, 70 Flecken, 1,889 Dör- fer, 179 Vorwerke und Höfe, 1,455 Kolonien und Weiler, 6,812 einzelne |
Bromme's Hand-Atlas. — lUieinland, Wesiplialen etc. b.
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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 354
Etablissements, zusammen 10,503 Wobnplätze mit 338,414 Gebäuden, um- fassen. Hauptstadt der Provinz ist Münster, an der Aa, mit 25,893 Ein- wohnern; die Regierungsbezirke selbst sind:
RegieruDgsbeïirke. |
1 |
Kreise. |
Hauptort. |
Einwohner. |
Münster ................
Minden ..................
Arnsberg ................ |
132,IT
95,68 140,1, |
438,347 475,553 613,552 |
11
10 14 |
Münster Minden Arnsberg |
25,893 14,118 5,186 |
Zusammen .......... |
367,08 |
1,527,272 |
35 |
Munster |
25,893 |
Hinsichtlich der Gestaltung des Bodens gehört Westphalen zwei verschie- denen Gebirgssystemen an, und zwar der nordöstliche Theil dem letzten Gliede des hercynischen Systems, der Weser-Terrasse, und dem Teu- toburger Walde, die hier ein Gemenge kleiner Plateaus und Höhen- züge bilden, die zu geringer Höhe herabsinken, und im Hünen-Berg, bei Bielefeld, mit 1,029' ihren höchsten Punkt erreichen; der südRche Theil des Landes wird von dem Ni e d er rh e i n i s ch en Schieferge- birge erfüRt, dessen einzelne Züge verschiedene Namen (Sauerland, Ebbe, Rothhaar, Hardstrang, Arnsberger Wald) führen, nirgends aber zu bedeu- tenden Höhen aufsteigen. Zwischen beiden zusammenstossenden Gebirgs- systemen öifnet sich nach N, und NW. ein ausgedehntes Flachland (der Regierungsbezirk Münster), dessen schwach w'eRenförmiger Boden in sei- nem höchsten Punkte, dem Schöppinger Berge, bis 490' aufsteigt. Die grösste Verbreitung zeigt die Kreideformation, und der ganze westliche Bergzug des Teutoburger Waldes, so wie der ganze nördRche Fuss des Sauerländischen Gebirgs besteht aus Steinarten dieses Flötzgebirges. Die Kohlengruppe tritt im Kreise Tecklenburg (bei Ibbenbühren), am nord- westlichen Fuss des Sauerländischen Gebirges, und an der untern Ruhr auf. Der Boden wird in 3 Klassen: Weizenboden, Mittelboden und steri- len Sand- oder Felsboden geschieden. Weizenboden von ausserordent- licher Ergiebigkeit bietet die Warburger Börde, die Soester Börde und der Hellweg; Mittelboden herrscht im östlichen Theiie von Minden und im ganzen Bezirk Münster vor; steriler Boden nimmt einen bedeutenden Raum ein, und ausser einigen kleinen Strichen im Bezirk Minden und einem grössern in der westRchen Hälfte von .Münster, besteht die grosse Masse des Bezirks Arnsberg, die auf dem Sauerländischen Gebirge ausgebreitet Regt, aus dem unfruchtbarsten Boden, dem nur die emsigste Kultur Hafer abzwingen kann.
l»as Volk. — Die Bevölkerung der Provinz Westphalen belief sich 1855 auf 1,527,252, im J, 1852 auf 1,504,251 Seelen, und zwar im letzten Jahre auf 761,060 männlichen und 743,191 weiblichen Geschlechts, Die Zahl der Famüien betrug 280,242, die der bestehenden Ehen 240,866, Die Summe aller Geburten belief sich 1852 auf 51,555 (26,529 Knaben, 25,056 Mädchen), die der Todesfälle auf 36,099 (17,993 männliche, 18,106 weibRche), worunter 1,752 Todtgeborene. Die Zahl der in die Provinz Eingewanderten betrug im Jahre 1852/53 267, die der Ausgewanderten 4,'434. Von den Einwohnern der Provinz leben 355,269 in den Städten, 1,148,982 auf dem platten Lande. Die Mehrzahl der Bewohner gehört dem deutschen Volksstamme an, sie sind grösstentheils Westphalen, nur im nordwestlichen Theiie Holländer; der jüdische Stamm zählt im Ganzen gegen 16,000 Seelen und ist in allen Theilen der Provinz zer- streut. — Bei den Westphalen, die mit Liebe an ihrem Stammlande und auch am Alten und Althergebrachten hängen, findet man vorzugsweise die altgermanische Geradheit und Treue: derb und ungezwungen sind sie ein redliches und standhaftes Volk, das edelstolz auf Abkunft und Freiheit ist. Nach dem Glaubensbekenntnisse zählte man Ende 1855: 664,053 Evangelische Christen, 847,263 Römische Katholiken, 139 |
Mennoniten und 15,796 Juden. Die evangelische Kirche hat eine theils auf der Konsistorial-, theils auf der Presbyterialverfassung beruhende Organisation, und steht unter dem Konsistorium zu Münster, dem 19 Superintendenten untergeordnet sind; sie hat 289 Mutterkirchen, 15 Töch- terkirchen, 98 Gottesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte, zusammen 402 Kirchen und Bethäuser, und 363 ordinirte und 3 nicht- ordinirte Prediger. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Bisthum Münster, das sich über den Bezirk Münster und einen Theil des Bezirks Düsseldorf (Kleve) erstreckt und 17 Dekanate oder Erzpriestereien zählt, und unter dem Bisthum Paderborn, das die Regierungsbezirke Min- den und Arnsberg und die Provinz Sachsen umfasst, und 36 Dekanate hat. Die Dekanate Westphalens zerfallen in 477 Pfarreien. Katholische Kirchen und Bethäuser gibt es im Ganzen 1,103, zusammen mit 1 101 Pfarrern, Vikaren und Kaplänen. Die Mennoniten haben 1 Versamm- lungshaus im Regierungsbezirk Minden; die Juden, deren Kultusange- legenheiten durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 geordnet sind, 155 got- tesdienstliche Versammlungshäuser und Synagogen. — Die geistige Bildung wird sehr gepflegt. Für Volks- oder Elementarschulen ist hin- reichend gesorgt, doch wurden 1852 immer noch 3,28 Prozent mehr Kin- der im schulpflichtigen Alter gezählt, als wirklich die Schulen besuchten. Die Zahl der öffentlichen Elementarschulen belief sich in diesem Jahre auf 1,965, die der Lehrer und Lehrerinnen auf 2,352, die der Schüler und Schülerinnen auf 352,198. Mittelschulen für Knaben bestanden 36, mit 54 Lehrern und 1,242 Schülern, Töchterschulen 15, mit 45 Lehrern und 702 Schülerinnen; Schullehrerseminare 4, mit 225 Zöglingen, und 5 Taub- stummen- und 1 Blindenanstalt mit 2 AbtheRungen an verschiedenen Orten. An Lehranstalten für den gelehrten Unterricht bestehen: 7 Pro- gymnasien, mit 34 Lehrern, und 11 Gymnasien mit 157 Lehrern; die theologische und philosophische Akademie zu Münster (welche durch ihre Statuten vom 12. Nov. 1832 in die Reihe der Universitäten aufgenommen wurde), und die philosophisch-theologische Lehranstalt (Seminarium Theo- dorianum) zu Paderborn. An höheren Lehranstalten, Avelche die geistige Ausbildung für die höheren Klassen des Nährstandes und für die unteren Staats- und Gemeindebeamten bewirken, bestehen 16 höhere Bürgerschulen mit 48 Lehrern, und ausser diesen mehrere Gewerbe- und Industrieschulen, Musterzeichnungsschulen, 1 Baugewerkschule zu Minden, und verschiedene land- und forstwissenschaftliche und Handelslehranstalten. - Der Phy- sisch - techni s ch en Kultur wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet Die Landwirthschaft beschäftigt die Hälfte der Bevölkerung: 539,637 Per- sonen betreiben den Landbau als Ilaunt-, 301,727 Personen denselben als Nebengewerbe. Von der Gesammtobcrflache der Provinz, welche 7,907,600 Morgen beträgt, wurden 3,070,351 Morgen als Ackerland, 127,223
.Morgen als Gärten und Obstp antagen, 544,873 M. als Wiesen, 902,187 als beständige Weide benutzt; 1,908,289 M. sind Waldungen, und 1,354,677 M. unkultivirtes Land Die Bauern sind ÜberaR freie Grundbesitzer; die Summe aller Landbesitzungen beträgt 227,770, worunter 1,406 Besitzungen von 300-600 Morgen und nur 662 Güter von 600 und mehr Morgen. Der Ackerbau wird sehr sorgfältig betrieben und liefert Roggen, Gerste, Weizen, Hafer, Buc^hweizen etc. - Das meiste Getreide liefert die War- burger und Soester Borde und der Helhveg, doch selbst in guten Jahren im Ganzen nicht den Bedarf. Von Hülsenfrüchten werden vorzugsweise Bohnen gebaut; der Kartoffelbau ersetzt in vielen Gegenden den Mangel an Halmfrüchten. Unter den Handelspflanzen nimmt der Flachs den ersten Rang ein; Hanl wird meistens in den Kreisen Paderborn und Tecklenburg, Wau in versc^hiedenen Ortschaften, Tabak nur wenig gebaut. Gemüse und Kuchengewachse werden vorzugsweise auf Ackerland gezogen. Der Obst- bau breitet sich immer mehr und mehr aus. Die Forstkultur ist im Regierungsbezirk Arnsberg am bedeutendsten und wird dort mit grosser ümsicht betrieben. Die Viehzucht ist von grosser Wichtigkeit; die Plerdezucht wird durch das Landgestüt (zu Warendorf) und durch Pri- |
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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 355
vatvereine unterstützt; trelfüdie itinder iielen tier Hell weg. Der Vieli- stapel belief sieb Ende 1855 auf 121,259 Pferde, 548,908 Rinder, 461,046 Schafe, 106,195 Ziegen, und 242,647 Schweine. Jagd und Fischfang sind von keinem Belang. — Von wesentlicher Bedeutung ist der Berg- bau und das Hüttenwesen für das südliche Westphalen. Von Eisenerz wurden 1855 406,655 Tonnen auf 80 Werken gewonnen. Der Hüttenbelrieb erzeugte in demselben Jahre auf 13 Hütten 1,513,039 Centner Roheisen in Gänzen, auf 4 Hütten 156,516 Centner Roheisen in Gussstücken, auf 28 Hütten 497,582 Centner Eisengusswaaren, auf 92 Hütten 1,190,081 Centner Stabeisen, auf 3 Hütten 131,667 Centner Schwarzblech, auf 39 Hütten 238,007 Centner Eisendraht, auf 48 Hütten 192,097 Centner Roh- und Gussstahl, und auf 96 Hütten 62,298 Centner raffinirten Stahl. Kupfer- erze wurden auf 2 Werken nur 21 Centner, Blei auf 1 Werke 80 Centner gewonnen; an Zinkerzen lieferten 4 Werke 111,129 Centner; 10 Messing- hütten 9,906 Centner; an Nickelerzen wurden 300 Centner gewonnen. Steinkohlen werden in reichlicher Menge gefunden, und 240 in der Pro- vinz bestehende Werke lieferten (1855) 16,582,614 Tonnen; Braunkohlen finden sich nicht; den vorzüglichsten Torf (Baggertorf) findet man im Regierungsbezirk Münster. Salinen bestehen 5, welche 8,y33 Lasten weisses Kochsalz lieferten. Marmor wird bei AHendorn gebrochen, Alabaster zu Eppenhausen, Höhen-Limburg und Halthausen gefunden. — Die Fabrik- thätigkeit ist ungemein entwickelt: in mechanischen Künsten und Hand- werken sind 103,094 Personen, in Fabrikationsanstaiten und Fabrik-Unter- nehmungen 85,114 Personen beschäftigt. Die Leinengarnspinnerei wird in aRen Landestheilen als Nebenbeschäftigung betrieben, Maschinenspin- nereien bestehen 2, und die Zahl der gewerblichen Leinengarnspinner be- läuft sich aRein im Bezirk Minden, wo auch viel Zwirn verfertigt wird, auf 9,120 Meister. Die Leinweberei wird im Fürstenthum Minden und in der Grafschaft Ravensberg, so wie im Tecklenburgischen und im Kreise Steinfurt (in Münster) am s.chwunghaftesten betrieben; Fabriken für lei- nene Zeuge bestehen 23; die Zahl der gewerbsmässig betriebenen Web- stühle belief sich (1852) auf 9,861, die der als Nebenbeschäftigung betriebenen auf 21,003. Bleichereien sind vorzugsweise um Bielefeld und WarendorL Die BaumwoRenindustrie ist am bedeutendsten in den Kreisen Ahaus, Steinfurt, Borken, Krefeld, Siegen, Warendorf und Tecklenburg. Die SchafwolUndustrie ist weniger bedeutend, doch bestehen 51 Maschinen- spinnereien zu Streichgarn und 3 zu Kammgarn, und 572 Webstühle wer- den gewerbsweise, 157 als Nebenbeschäftigung betrieben. Die Bandweberei beschäftigt 1,084, die Strumpfweberei 249, die Seiden- und Halbseiden- weberei 479 Stühle. Färbereien bestehen 110, Zeugdruckereien 106, Pa- pierfabriken und Papiermühlen 69. Die Lederindustrie ist zu Siegen, Minden, Arnsberg und Soest am lebhaftesten. Die Tabaksfabrikation wird in 151 Fabriken betrieben; Bierbrauereien bestehen 1,213, und Brannt- weinbrennereien 623. — Die Industrie in Mineralstoffen ist von grosser Wichtigkeit. Die Zahl der Eisenwerke beläuft sich auf 201 (davon in Arnsberg allein 191), die 46 Hochöfen, 116 Frischfeuer, 140 Puddlings- öfen, 145 Schweissöfen, 66 Kupolöfen und 24 Flammöfen haben; Stahl- fabriken bestehen 200 (mit 112 Frischfeuern für Schmelz-, und 202 Raf- finirfeuern für Grobstahl); Stahlwaarenfabriken beschränken sich auf den Bezirk Arnsberg, wo 64 sind. Die meisten Grobschmiede sind iin Bezirk Arnsberg, wo die Zahl der Meister sich auf 2,300 beläuft. Maschinen- fabriken bestehen 20, Kupferhämmer 6, Messingwerke 19, Bronzewaaren- fabriken 14 (sämmtlich in Arnsberg); Glasfabriken 14, Fabriken für Er- zeugung chemischer Produkte 18 etc. — Der Handel ist, wie schon die gesteigerte Industrie vermuthen lässt, von grosser Wichtigkeit, und wird durch Wochenmärkte (die bedeutendsten in Münster, Minden, Paderborn und Dortmund) jebhaft unterstützt (ein eigener Kleesamenmarkt wird in Hiersewinkel abgehalten). Als Hauptplatz für den innern Handel gilt Iser- lohn, Hauptspeditionsplatz ist Minden. Die Flussschifffahrt (auf der Weser, Ruhr etc.) beschäftigt 89 Schiffe von 1,731 Lasten (ä 4000 Pfund) Trag- fähigkeit. Handel und Verkehr werden durch treffliche Staats-Chausseen Und Provinzialstrassen, deren Gesammtlänge 377,5 Meilen beträgt, und durch Eisenbahnen gefördert, die das Land (mit Ausnahme des südlichen Theils von Arnsberg) nach aRen Richtungen durchziehen, und durch Banken (Dortmund), Handelskammern (für die Kreise Minden, Lübbecke und Stadt Vlotho; Bielefeld, Wiedenbrück und Herford; Siegen; Altena; Iserlohn; Arnsberg, Meschede, Brilon und Olpe; Münster; Kreis Bochum) etc. un- terstützt. — Ueber Münzen, Maass und Gewicht, siehe Text zu „Preussen" (Taf. 28). -
AlspreussischeStaatsbürger geniessen die Bewohner Westphälens aRe Rechte preussischer Unterthanen. Die innere Verwaltung der Provinz leitet ein dem Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnetes Ober- Präsidium zu Münster; in militärischer Beziehung steht die Provinz Unter dem Militärgouvernement zu Koblenz. An der Spitze der 3 Re- gierungsbezirke stehen die Regierungen zu Münster, Minden und Arns- berg, an der Spitze der Kreise die Landrathsämter. Die Ortspolizei Wird von den Gemeindevorstehern, Amtmännern und Bürgermeistern ver- waltet. Die richterliche Gewalt ist unabhängig und wird durch die Appellationsgerichte in Münster, Paderborn, Hamm und Arnsberg, durch 33 Kreisgerichte, 60 Gerichtskommissionen, 8 Gerichtsdeputationen und 9 Schwurgerichte ausgeübt. Höchste Gerichtsinstanz ist das Ober tribu- nal zu BerRn. — Zum Preussischen Landtag sendet die Provinz für das Herrenhaus 4, für das Haus der Abgeordneten 31 MitgReder (Münster 9, Minden 10, .Arnsberg 12) zur Präsentation; von den Städten sind im Her- fenhause 2 (Münster und Dortmund) vertreten. Die Provinzialver- sammlung, welche die Provinzialinteressen zu wahren hat, besteht aus 72 Mitgliedern, nämlich aus 12 mit Virilstimmen versehenen Fürsten und Herren, 20 gewählten Abgeordneten der Ritterschaft, 20 gewählten Ab- geordneten der Städte (6 Städte mit 7 Virilstimmen, 18 Städte mit 7 al- ternirenden Stimmen und 73 Städte.mit 6 Kollektivstimmen), und 20 ge- wählten Abgeordneten der Landgemeinden. Für die Bezirke bestehen Be- zirkskommissionen, für die Kreise (nach der Kreisordnung v. 17. Mai 1857) Kreisstände. Die Gemeinde Verfassung beruht auf der Städteordnung vom 19. März 1856. — |
Topograpliie. — Der Regierungsbezirk Münster, der nordwestlicue ihcil der Provinz, besteht aus dem ehemaligen Hochstift Münster, der Grafschaft Horstmar (des Fürsten von Salm-Horstmar), den fürstenthümern Salm-Kyrburg und Salm-Salm (beide den Fürsten von Salm-Salm gehörend), der Grafschaft Dülmen (des Herzogs von Croy-Dül- inen), der Standesherrschaft Gronau (des Fürsten von Bentheim-Tecklen- burg), dem Fürstenthume Rheine - Wolbeck (des Fürsten Laimoy de Cler- veaux-Liederke), der Grafschaft Recklinghausen (Mediatherrschaft des Her- zogs von Aremberg), der Herrschaft Bocholt, Anbaus und Anholt (des Fürsten von Salm-Salm), der Herrschaft Gehmen (des Frhrn. von Lands- berg-Velen), der Grafschaft Steinfurt (des Fürsten von Bentheim), der Grafschaft Tecklenburg, und der oberen Grafschaft Lingen, und zerfällt gegenwärtig in 11 Kreise: Stadtkreis Münster, Landkreis Münster, Koesfeld, Borken, Recklinghausen, Lüdinghausen, Bec- kum, Wqrendorf, Tecklenburg, Steinfurt und Ahaus. Das Land gehört im Ganzen schon der norddeutschen Ebene an; den Norden bedecken weite Sand- und Heidestrecken, die von Hügelreihen (Kreide- kalksteinlagern) unterbrochen werden. Die Mehrheit der Bevölkerung ('"/ii) ist katholisch; der evangelischen Kirche gehört nur Vii an; Juden sind gegen 3,900 im Bezirk. Für Unterrichtsanstalten ist gut gesorgt; Universitätsrechte geniesst die katholisch-theologische und philosophische Akademie zu Münster (gest. 1631, mit 17 Professoren und 200 Studenten); Gymnasien bestehen 4, zu Münster, Recklinghausen, Koesfeld und Burg- steinfurt (letzteres evangelisch). Hauptstadt des Landes ist Münster, an der Aa, mit 28,893 Einwohnern; andere wichtige Handels- und Ge- werbsplätze sind: Beckum, an der Werse, mit 2,305, Bocholt, an der Aa, mit 5,080, Borken mit 3,120, Dorsten, an der Lippe, mit 3,190, Dülmen mit 3,610, Haltern mit 2,213, Koesfeld, an der Berkel, mit 3,700, Recklinghausen mit 4,000, Rheine, an der Ems, mit 2,530, Stadtlohn mit 2,400, Telgte mit 2,260, und War e n d o rf, an der Ems (Hauptplatz für den Leinwands-, Vieh- und Getreidehandel), mit 4,702 Einwohnern.
Der R e g i e r u n g s b e z i r k Minden, der kleinste, im Verhältniss aber bevölkertste, nordöstliche Theil der Provinz (da in ihm 4,952 Seelen auf 1 Ou.-M. wohnen), besteht aus dem Fürstenthum Minden, dem ehe- maligen reichsunmittelbaren Hochstift Paderborn, der ehemaligen gefürste- ten Abtei Corvey (jetzt Mediatfürstenthum des Fürsten von Hohenlohe- SchiRingsfürst), der Grafschaft Ravensberg, der ehemaligen freiweltlichen Abtei Herford, einem Amte des früheren Bisthums Osnabrück, der Herr- schaft Rheda (des Fürsten von Bentheim-Tecklenburg), und der Grafschaft Rietberg (des Fürsten von Kaunitz-Rietberg), und zerfällt gegenwärtig in die 10 Kreise: Minden, Lübbecke, Herford, Halle, Bielefeld, Wiedenbrück, Paderborn, Büren, Warburg und Höxter. Der Boden ist im Allgemeinen gut; in den Kreisen Minden und Paderborn und in der Grafschaft Ravensberg besonders fruchtbar. Drei Fünftel der Einwohnerschaft des Bezirks ist evangelisch, zwei Fünftel katholisch; Juden zählt man 6,200. Universitäten bestehen keine, dagegen eine phi- losophisch-theologische Lehranstalt zu Paderborn, die schon 1593 gestiftet wurde, und 5 Gymnasien, und zwar: zu Minden, Bielefeld, Herford und Gütersloh evangelische, zu Paderborn 1 katholisches. Hauptstadt ist Min- den, an der Weser, mit 14,118 Einw.; andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze sind; Bielefeld mit 11,800, Brackel mit 2,780, Gü- ters lohe mit 3,500, Herford mit 10,200, Höxter mit 3,900, Lüb- becke mit 2,910, Paderborn mit 11,150, Rheda mit 2,700, War- burg mit 3,920, Wiedenbrück mit 2,750 Einwohnern, und das Stein- kohlenbergwerk B ö h 1 h 0 r s t. Festung. des Bezirks ist Minden.
Der R e g i e r u n g s b e z i r k A r n s b e r g, der grösste, und das süd- liche Drittel der Provinz umfassend, besteht aus dem alten Herzogthum Westphalen, der Grafschaft Mark, der ehemaligen Freigrafschaft und freien Reichsstadt Dortmund, dem Fürstenthum Siegen, der Grafschaft Wittgen- stein (Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein und Wittgenstein-Berleburg) und der Grafschaft Limburg (des Fürsten von Bentheim-Tecklenhurg-Rheda), und wird jetzt in 14 Kreise geschieden, und zwar: Arnsberg, Iserlohn, Hagen, Altena, Olpe, Siegen, Wittgenstein, Meschede, Brilon, Lippstadt, Soest, Hamm, Dortmund und Bochum. Grösstentheils gebirgig und reich an mineralischen Produkten, ist der Boden im Süden der Ruhr schlecht, bergig und felsig; der Norden hat mei- stens Mittelboden; der Nordwesten, der sogenannte Hellweg, ist ungemein fruchtbar. Die Mehrheit der Bewohner (%) gehören der evangelischen, nur zwei Fünftel der katholischen Kirche an; Juden zählt man 5,900. Universitäten bestehen keine; Gymnasien 4, zu Arnsberg (kathoRsch); Soest, Hamm und Dortmund. Hauptstadt ist Arnsberg, an der Ruhr, mit 5,186 Einw.; andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze sind: Al- tena mit 5,280, Bochum mit 6,100, Dortmund mit 13,600, Hagen mit 6,150, Hamm, an der Lippe, mit 6,600, Hattingen mit 4,300, Iserlohn mit 12,800, Lippstadt mit 5,500, Lüdenscheid mit 4,600, Schwelm mit 4,600, Siegen mit 7,150, Soest mit 9,700, Unna mit 5,850 Einwohnern. |
Hurfiirüteiitliiiin HejSüeii.
Crescliiclite. — Die ältesten Bewohner Hessens waren die Chat- ten, deren Gebiet sich indess weiter als die jetzigen gesammten Hessi- schen Lande erstreckte. Vereint mit den Sigambern, nahmen sie an den ^ämpfen gegen Rom Theil und waren in wechselndem Kriegsglücke bald öesieger der Römer, bald Besiegte. Als sich die deutschen Völker in *5unde vereinigten, gehörten die Chatten zum Bunde der Franken; |
späterhin erscheinen sie theils in Verbindung mit den Thüringern, theils als Unterthanen der Franken. Im 8. Jahrhundert wurde hier das Christenthum durch Bonifa eins fest begründet, und in dieser Zeit scheint der Name Hessen aufgekommen zu sein. Unter den Karolingern hatte Hessen seine eigenen Grafen; nach Aussterben derselben wurde Konrad, Soiin Konrads des Aeltern von Hessen, zum deutschen Kai- |
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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 8
sei- gewählt, 912. Von der Mitte des 11. Jahrhunderts an wurde Lud- wig der Bärtige, aus dem Lothringischen Förstenhause, Graf von Thü- ringen; seine späteren NachI<ommen, die Landgrafen von Thüringen, erwarben sich durch Heirath etc. bedeutende Güter in Hessen. Mit Heinrich Raspe starb 1247 das alte Geschlecht der Landgrafen von Thüringen aus, und um die Herrschaft von Thüringen und den Ländern an den Hessischen Strömen entspann sich ein heftiger Streit zwischen dem vom Kaiser mit der Landgrafschaft Thüringen beanwarteten iMarkgrafen von Meissen, Heinrich dem Erlauchten, und der Sophie von Bra- bant, Heinrich Raspe's Tochter, 1247. Endlich, 1265, wurde durch einen Vergleich der Kampf dadurch beigelegt, dass an Heinrich das Kind, Sohn Sophiens von Brabant, Hessen und die Grafschaft Werra abgetreten wurden. Dadurch, dass dieser, 1292, seine Erbgüter, Eschwege und .Amöneburg, dem Kaiser zu Lehen auftrug, wurde er in den Reichsfürstenstand erhoben. Durch Theilungen der Länder unter die Söhne wurde die Macht des Hauses geschwächt; doch traten selten mehr als zwei Linien hervor. .41s kräftige Fürsten dieser Zeit erscheinen Heinrich der Eiserne und Hermann der Gelehrte, sowohl in den Händeln mit dem ländergierigen Erzbischof von .Mainz, als auch in den Kämpfen gegen Braunschweig, die Ritterbünde und eigene Vasallen. Unter Hermanns Sohne, Ludwig L, 1413, starb die ältere Linie Brabant aus, ohne dass es jedoch der Hessischen Linie gelang, in Brabant, das Herzog Philipp der Gute von Burgund an sich zog, zu succediren. Schon Ludwigs Vater hatte die .Advokatie über Hersfeld erworben: unter Ludwig 1. wurden Ziegenhayn und Nidda als heimgefallene Lehensgüter eingezogen und 1457 Brandenburg in die, 1373, zwischen Hessen und Thüringen geschlossene Erbverbrüderung aufgenommen. Durch Heirath erwarb Heinrich IV., 1479, Katzenellenbogen und, 1504, Wilhelm IL im Pfälzischen Kriege Homburg, Bickenbach und die Hälfte von Umstadt. Unter ihm wurden aRe Hessischen Länder vereinigt und als Ganzes dann an seinen Sohn, Philipp den Grossmüthigen, vererbt, 1509. Dieser, zu seiner Zeit einer der berühmtesten Fürsten Deutschlands, unterdrückte kräftig das letzte Aufwallen des mittelalterlichen Rittergeistes, unterstützte und begünstigte Luthers Kirchenreformation, trat an die Spitze der Bewegung zum Besten derselben in der Fehde gegen Heinrich von Braunschweig und in dem Kriege zur Wiedereinsetzung Herzog Ulrichs von Württemberg, und stiftete, 1527, die Universität Marburg. Nach sei- nem Tode, 1567, wurde das Land unter seine vier Söhne getheilt: der älteste, Wilhelm IV., erbte die Hälfte der Verlassenschaft, das Nieder- fürstenthum an der Werra mit der Grafschaft Ziegenhayn etc., und ward Stifter der K a s s el er L i n i e; der zweite, Ludwig, das Oberfürsten- thum an der Lahn mit der Grafschaft Nidda etc. (Marburger Linie, erloschen 1604); der dritte, Philipp, die niedere Grafschaft Katzenellen- bogen am Rhein (Linie Rheinfels, erloschen 1583); der vierte, Georg, die obere Grafschaft Katzenellenbogen mit Darmstadt etc. (jetzt Grossherzogliches Haus). Wilhelm IV. vergrösserte seinen Erb- theil durch den HeimfaU der Herrschaft Plesse an der Leine, und nach dem Aussterben der Grafen von Diepholz durch mehrere Hoya'sche Aem- ter, durch die Hälfte der Hennebergischen Grafschaft Schmalkalden, durch ein Drittheil der Hinterlassenschaft seines Bruders Philipp zu Rheinfels bei dessen Tode, 1583, und nahm an den kriegerischen Bewegungen sei- ner Zeit lebhaften Antheil. Sein Sohn Moritz trat zur reformirten Konfession über und führte diese, 1605, unduldsam in seinem Reiche ein. Dieser Konfessionswechsel führte zu Streitigkeiten mit Darmstadt über die Beerbung der ausgestorbenen Linie Hessen-Marburg, die erst 1648 völlig ausgeglichen wurden. Die Ungunst des Kaiserlichen Hofes und die dadurch herbeigeführte Bedrückung seines Landes und Verletzung seiner Person, endlich das AuHehnen seines eigenen Sohnes gegen den Vater, bestimmten ihn, 1627, die Regierung niederzulegen. Wilhelm V. sah sein Erbe verringert, theils durch die abgenöthigte Abtretung der .Marbur- ger Erbschaft, theils durch die noch Aor seiner Entsagung von Moritz 1. festgestellte Dotirung der jüngeren Stiefbrüder mit Ländertheilen, unter denen Ernst die Linie Rheinfels, später Rheinfels-Rothenburg, stiftete. Doch wurde damals, 1628 , das Recht der Erstgeburt eingeführt, und es wurden die paragirten Linien der Oberhoheit der Primogeniallinie unter- worfen. ' Die durch das Restitutions - Edikt geforderte Herausgabe von Hersfeld machte, dass Wilhelm V. sich dem Schwedenkönige Gustav Adolph anschloss. Auch nach seinem Tode blieb Hessen unter der Vor- münderin, der Landgräfin Amalie,'seit 1637 dem Schwedischen Bunde treu, benutzte die Gelegenheit, einen Theil der Marburger Erbschaft mit Waffengewalt an sich zu bringen und durch Unterstützung des Grafen von Hanau-Lichtenberg zur Erwerbung der Hanau-Münzenbergischen Erb- schaft, einen für die Zukunft evspriessllchen Erbverein, 1643, mit diesem abzuschliessen. Durch den Westphälischen Frieden bekam Hessen-Kassel 600,000 IL Kriegskosten, die Abtei Hersfeld als erbliches Fürstenthum, 4 Schaumburg'sche Aemter, Bestätigung des Erstgeburtsrechts und ein Vier- tel der Marburger Hinterlassenschaft.
Wilhelms VL jüngerer Sohn stiftete die Hessen-Philippsthaler Ne- benlinie; sein mittlerer Sohn, der Landgraf Karl, half dem Lande durch Aufnahme der Hugenotten und Anlegung neuer Dörfer in wüsten Gegen- den auL Dessen ältester Sohn Friedrich wurde 1720 König von Schwe- den; sein Bruder, Wilhelm VIIL regierte anfangs als Statthalter in Hes- sen, nahm, nach Aussterben der Grafen von Hanau, Hanau und Münzberg in Besitz und übertrug, da sein Sohn, Friedrich IL, katholisch wurde, durch Testament die Verwaltung dieser ParzeUe seinem Enkel, Wilhelm IX. Seit 1751 regierender Fürst, erhielt dieser in der Beilegung des Streits mit Rotenburg, 1754, die Festung Rheinfels, musste aber im 7-jährigen Kriege vor den Franzosen sein eigenes Land verlassen. Der katholische Friedrich IL war der prachtliebendste Fürst Hessens; er gewann Mittel, seinen ungemessenen Aufwand zu bestreiten, durch Verdingung seines Mi- litärs an England, das damals Krieg mit seinen Kolonien führte, und hin- terliess sogar noch einen gefüllten Schatz. Unter Wilhelm IX. wurde Hessen, 1802, ein Kurfürstent hum , gewann, für Abtretung von St. Goar und Rheinfels, .Amöneburg, Fritzlar und Holzhausen, wurde aber, 1806, als zwischen Preussen und Frankreich der Krieg ausbrach, wegen angeschuldigter Parteilichkeiten mit Preussen, von den Franzosen besetzt und dann ein Theil des Königreichs Westphalen. Durch einen Vertrag, 2. Dezember 1813 zu Frankfurt am Main, mit den verbündeten Mächten gelangte der Kurfürst Wilhelm L wieder zu seinen angeerbten Besitzuti- gen, und war bemüht, den früheren Zustand des Landes wieder herbei- zuführen. Gegen Abtretung einiger einzelnen Distrikte an der Grenze und der Grafschaft Niederkatzenellenbogen an Nassau, erhielt er das Gross- herzogthum Fulda. 1821 folgte ihm sein Sohn Wilhelm IL, der so- gleich die Staatsverwaltung organisirte, durch die steigenden Lasten aber das Missbehagen im Lande erhöhte. Die Unruhen des Jahres 1830 ver- anlassten den Kurfürsten, dem Lande eine neue Verfassung zu geben, zugleich aber auch seine Residenz nach Hanau zu verlegen und die Re- gierung (30. September 1831) dem Kurprinzen Friedrich Wilhelm zu über- tragen, statt nach Kassel zurückzukehren. Der erste Landtag unter der Regentschaft entwickelte eine grosse Thätigkeit, sicherte die Rechtspflege, ordnete die Ablösung der Grundlasten an, minderte das stehende Heer, und bereitete den Zollanschluss an Preussen vor, der 1832 erfolgte, ge- rieth aber auch in mannigfache Misshelligkeiten mit der Regierung. Der Tod des Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rothenburg am 12. Nov. 1834, und der dadurch veranlasste Heimfall von dessen Besitzung (der Rothen- burger Quart), welche die Regierung als kurfürstliches Hausvermögen, die Stände für den Staat beanspruchten, führte zu neuen Streitigkeiten. Kurfürst Wilhelm IL, der von den Regierungsgeschäften faktisch fast gänzlich sich zurückgezogen hatte, starb am 20. Nov. 1847, und ihm folgte Friedrich Wilhelm L, der jetzt regierende Kurfürst. — |
Genealogie der Regenten von Hessen-Kassel.
Haus He.^isen-Hassi^l.
Heinrich I. das Kind, Landgraf von Hessen, 1292 | 1308 Solln Heinriclis V., Herzogs von Brabant, und Sopliiens von Tiiüringen und Hessen.
Heinrich II. der Eiserne i 1376
I
I
Otto
mit dem Pfeil i 1366
Otto f 1328
Ludwig I. zu Grebenstein t 1343
Hermann der Gelehrte 1376 t 1413
I
Ludwig II. der Friedfertige 1413 f 1458
Heinrich III. f 1483 jTlarlturg-
I
Wilhelm III. t 1500
Ludwig III. der Freimuthige zu Kassel
_ i
Willlelm ir
vereinigt ganz Hessen 1493 ■{• 1509 I
Philipp der Grossmüthige 1509 i 1567
Willielin I.
1471, entsagt 1493 i 1515
Wilhelm IV. 1567 z(i Hassel
i 1592
I
Moritz
1592, entsagt 1627 •]- 1632
Ludwig IV. 7.11 Xlarliurg-
i 1604
Georg I. 16G7 zu Itarin- stadt
i 1596
PhUipp II. 1 ICiieiii- fels
i 1583
Ludwig V. Friedrich
(zu Darmstadt) (zn Homburg)
(s. Hessen-Darmstadt)
VA iihclm V.
1627 •{• 1637
Wilhelm VI. Wilhelm
1637 t 1663 Haus Kutlieilblirg' I erloschen 1834
Ernst 1 1093 Hans llEieinl'els
Karl
[i Waiifrietl
erloschen 1755
Wilhelm Vll. Karl Philipp
1663 t 1670 Linie l»llililips<liai
VVilhelm VHI. 1663 f 1721
Slatthalter 1730,.—
Friedrich I.
Kg. V. Schweden 1720, Landgrafv. Hess.1730 f 1751
Wilhelm Linie Pilili|>|tstlial- BarclifeUl
t 1761
reg. 1751 f 1760
I
Friedrich II.
1760 i 1785
Wilhelm IX.
Landgraf 1785, Kurfürst als Wihelu) 1. 1803 f 1821 (von 1807—1814 wurde Hessen zu Westphalen gerechnet)
I
Wilhelm II.
Kurfürst seit 1821
Friedrich Wilhelm 1.
Kurprinz und Mitregent 1831, Kurfürst 1847
l»as Eianfl. — Lage, Grenzen, Grösse. _ Das zwischen 49" 56'-520 2b' Nßr. und 26" ll'-28« 13' OL. gelegene Kurfürstenthum Hessen, auch Hessen-Kassel und Kurhessen genannt, besteht aus einem unregelmässig gestalteten, zusammenhängenden Hauptlande und zwei grösseren und drei kleineren, davon abgesonderten Provinzen. Das Hauptland wird im N. von der preuss. Provinz Westphalen und von Han- nover, im 0. von Preussisch-Sachsen, dem sachsen-weimarischen Herzog- thum Eisenach und von Bayern, im S. von Bayern, dem Grossherzogthum Hessen und dem Gebiet von Frankfurt, und im W. von Nassau, der preuss. Rheinproyinz dem Grossherzogthum Hessen, Westphalen und Waldeck be- grenzt. A onden beiden grösseren Parzellen liegt die Grafschaft Schaumburg
" j „ „„„.„„1, r, V. ° '»niuc liegt, vun guuiaisüueui, meiningscnem und preussischem Gebiet umschlossen. Von den kleineren Parzellen lie- gen Ruhlkirchen und Nauheim im Grossherzogthum Hessen, Barchfeld, auf nf^i/ dl. f erraufer, in meining'schem Gebiet. Sämmtliche Landes- h '-Inn 208.9 Qu.-M. angenommen wurde, umfassen
nf, vioiian ^^f^OMnienen Vermessungen einen Flächenraum von 173,7, 736'S) SeS Bevölkerung (Ende 1854) von 755,350 (1855 von
1 H Beschaffenheit. - Kurhessen ist vorherrschend Berg-
lana und gehört verschiedenen Gebirgssystemen an. Im Hauptlande |
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39, — Rheinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 357
durchzieht der nordwestliche Abfall des Rhöngebirges (hier der Biber- stein 1,488') den Südosten von Fulda, Zweige des Vogelgebirges den Westen dieser Provinz und den Nordwesten von Hanau, und Ausläufer des Spessart den Süden dieser Provinz. Das eigentliche hessische Hü- gelland bilden verschiedene Bergreihen, die sich auf Ebenen von 800 bis 1,000' Höhe erheben und mit ihren isolirten Kuppen und kegelförmi- gen ßasaltbergen 1,200—2,000' aufsteigen; wie die w'aldigen Fuldage- birge (Reinhardswald, mit dem 1,435'hohen Staufenberg; Dörnberg; Ha- bichtswald), das Knüllgebirge, der Quiller- und Sillingswald, das Richelsdorfer-, Ringgau- und Stolzinger-Gebirge, der Riedforst und Söhrwald. Die Werragebirge, mit dem 2,356' hohen Meissner, dem Heiser- und Kaufungerwald. Oberhessen wird durch Ausläufer des Wes ter Wäldes durchzogen; Schmalkalden wird vom Thüringer wald erfüllt (hier der 2,855' hohe Inselsberg), und Schaumburg enthält GReder des ösHichen Süntelgebirges, des Deister und der Bückeberge. — Die Flüsse Kurhessens gehören theils dem Rheine, theils der Weser an. Zu den ersteren gehört der Main, welcher im Süden die Grenze gegen Hessen-Darmstadt bildet und aus Kurhessen die Kinzig und Nidda empfängt; die Lahn, die aus Westphalen kommt, sich hier durch die Ohm verstärkt, und in das Gross- herzogthum übergeht. Die Weser, die von Münden an bis Karlshafen die hessisch-hannoversche Grenze beschreibt, wird durch den Zusammen- fluss der Fulda und Werra gebildet, und nimmt bei Karlshafen die Diemel, in Schaumburg die Exter auf. Die Fulda, die bei Hersfeld schiffbar wird, ist der eigentliche Hauptfluss des Landes, dessen Mitte er durchströmt, und in ihm die Edder, Haune, Lüder und Geiss em- pfängt. Die Werra, die auf dem Thüringerwald entspringt, wird bei Witzenhausen für grössere Schiffe fahrbar. Seen besitzt Kurhessen nicht, dagegen viele fischreiche Teiche, und an Mineralquellen die Eisen- quellen bei Hofgeismar und Wilhelmsbad, die Sauerbrunnen zu Schwal- heim und Dorfgeismar, und die SchwefelqueRen bei Nenndorf. Der Bo- den ist im Allgemeinen fruchtbar und reich an den verschiedensten Na- turprodukten; besonders fruchtbar ist die Mainebene, am ärmsten die Herrschaft Schmalkalden. Das Klima ist gemässigt und gesund; am mildesten am .Maiji, an der Nidda und der untern Kinzig; am rauhesten in Fulda, am Rhöngebirge und in Schmalkalden; in Hanau beträgt die mittlere Jahrestemperatur -{- 9.8, in Fulda -f- 8,3.
Politische Eintheilung. — Das Kurfürstenthum Hessen, nach seinem gegenwärtigen Umfange, besteht aus den Fürstenthümern Ober- und Niederhessen, der ehemaRgen sogenannten Rothenburg'schen Quart, der Grafschaft Ziegenhayn, den Fürstenthümern Hersfeld, Fritzlar und Ha- nau-Münzenberg, dem Grossherzogthum (Hochstift) Fulda, der Grafschaft Schaumburg und der Herrschaft Schmalkalden, so wie aus den standes- herrlichen Besitzungen des Fürsten von Isenburg-Birstein, der Grafen Isenburg-Wächtersbach, Isenburg-Meerholz und von Solms-Rödelheim, und ist mithin aus Ländern des vormaligen oberrheinischen, kurrheinischen, fränkischen und westphälischen Kreises des deutschen Reichs gebRdet. Gegenwärtig ist der Staat in 4 Provinzen und 2 Bezirke geschieden, die Wiederum in 22 Kreise zerfaRen und sich nach Areal und Bevölkerung folgendermassen vertheRen:
Landestheil. |
Flächenraum in Qu -M. |
Bevölkerung;. |
a. IQM.I |
i
Kreise. |
Städte. |
Marktll. |
Dörfer u. Weiler |
1. Provinz Nieder- |
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|
hessen .......... |
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330,741 |
4,640 |
J 10 |
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Bezirk Rinteln |
|
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4,450 |
35 |
5 |
647 . |
(Schaumburtf)..* |
8,25 |
36,834 |
|
|
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|
2. Provinz Ober- |
|
|
3,425 |
|
|
|
|
hessen .......... |
36,42 |
124,762 |
4 |
13 |
4 |
227 |
3. Provinz Fulda |
28,05 |
110,658 |
3,914 |
|
|
|
|
Bezirk Schmalkal- |
|
|
l * |
5 |
7 |
285 |
den ............. |
5,21 |
28,027 |
5,340. |
) |
|
|
|
4. Provinz Hanau |
23,60 |
124,328 |
5,268 |
~4 |
9 |
13 |
124 |
Kurfurstenthum |
173,„ |
755,350 |
4,350 |
"22 |
62 |
29 |
1,283 |
|
Hauptstadt des Landes (und zugleich Hauptstadt der Provinz Niederhessen) ist Kassel, an der Fulda, mit 38,340 Einwohnern; andere bedeutende Städte des Landes mit mehr als 5,000 Bewohnern, sind: Hanau, an der Mündung der Kinzig in den Main, mit 18,220, Fulda mit 10,208, Mar- burg, an der Lahn, Hauptort der Provinz Oberhessen, mit 8,935, Hers- feld, an^^der Fulda, mit 6,630, Eschwege, an der Werra, mit 6,215, Schmalkalden, Hauptort des gleichnam. Bezirks, mit 5,650, Bocken- heim (bei Frankfurt) mit 5,100 Einw. — Hauptort von Schaumburg ist Rinteln, an der Weser, mit 3,480 Einwohnern. —
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung Kurhessens belief sich, nach der Zählung von 1854, auf 755,350, Decbr. 1855 auf nur 736,392 Seelen. Im Jahre 1834 hatte der Staat 700,583, im J. 1849: 759,751, Ende 1852 nur 755,228 Seelen, in 150,783 FamiHen. Die Zunahme der Bevölkerung von 1834—1852 betrug nach dem Jahres- durchschnitt 0,z,g Prozent. Nach dem Geschlecht geschieden, belief sich die männliche Bevölkerung 1852 auf 372,982, die weibliche auf 382,246 Seelen. Die Zahl der Geburten beträgt, nach einem 20-jährigen Jahres- durchschnitt, 23,873 (12,578 Mädchen, 11,295 Knaben), die Zahl der To- desfälle durchschnittlich 23,490 (12,183 männlichen, 11,307 weiblichen .Geschlechts). Die mittlere Lebensdauer beträgt (nach dem Durchschnitt der Jahre 1827,--1847) 37,69 Jahre, und zwar beim männlichen Geschlechte 37,07, beim weiblichen 88,51.
Stammverschiedenheit, Volkseharakter, Ständeversehieden- heit. — Die Bewohner des Landes sind, bis auf etwa 11,000 Juden und circa 3,000 Franzosen, die, durch das Edikt von Nantes vertrieben, in Hessen sich niederliessen, ihre Muttersprache aber längst vergessen und sich völlig germanisirt haben, sämmüich Deutsche, und zwar in den 4 Provinzen und in Schmalkalden Oberdeutsche, fränkischen Stammes, in der Grafschaft Schaumburg Niederdeutsche (Westphalen). Die Hessen sind ein kräftiger, fleissiger, biederer, ausdauernder Menschenschlag. Der rührige Niederhesse neigt sich mehr dem regen, gewerbRchen Leben, der derbe Oberhesse, dem einfache Lebensweise und Liebe zum Hergebrachten besonders eigen sind, dem Landbau zu. Der Fuldaer ist rauh von Aussen, streitlustig, doch voll deutscher Redlichkeit und streng katholisch; der Hanauer schon ein halber Rheinländer, leicht empfänglich für neue Ideen, aufgeklärt, thätig und gewandt, fröhlich und lebenslustig; der Schaum- burger schlicht und einfach in Sprache, Gestalt und Lebensweise, und reich an ächter alter Volksthümlichkeit, und der betriebsame, musiklie- bende Schmalkalder ganz Thüringer, redlich, treu und ofl'en. .— .Man un- terscheidet 3 Stände im Lande. Adel, Bürger und Bauern. Dem kurhessischen Adel gehören 18 fürstliche, 7 gräfliche und 30 adelige Va- sallen (unter denen Kurhessen auch den Fürsten zu Liechtenstein, die beiden Lippischen und die beiden Schwarzburgischen Fürsten, so wie den Fürsten von Waldeck nennt), nebst 5 nicht-adeligen VasaRen an; ferner die althessische Ritterschaft des Fulda-, Werra-, Diemel-, Schwalm- und Lahnstroms mit 52 Familien, die Schaumburgische Ritterschaft mit 14 Fa- miRen, und die in den Provinzen Ftüda und Hanau angesessenen, zur ehemaligen Reichsritterschaft gehörigen 7 Familien.
Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Die Mehrzahl der Bewohner (458,000) bekennt sich zur evangelisch-reformir- ten, 170,000 zur lutherischen Kirche (in Hanau sind seit 1818 beide Re- ligionsparteien vereinigt); 116,000 sind Katholiken (davon aRein die Hälfte in der Provinz Fulda); 300 sind Mennoniten und circa 11,000 Juden. Alle im Staat anerkannten Kirchen geniessen gleichen Schutz, haben gleiche Rechte, und seit 1833 sind auch die Juden ihren christlichen Mitbürgern in bürgerlicher Beziehung, mit wenigen Ausnahmen, gleichgestellt. Die Evangelischen Oberkirchenbehörden sind die Konsistorien zu Kas- sel, Marburg und Hanau, denen Superintendenturen und Inspek- turen unterstehen. Der Bezirk des kasseler Konsistoriums umfasst die Superintendenturen Kassel, Allendorf und Rinteln, und die Inspekturen Hersfeld und Schmalkalden; der Bezirk des Konsistoriums Marburg die Provinz Oberhessen (luther. Superintendentur Marburg und reform. In- spektur Marburg), und der Bezirk des Hanauer Konsistoriums die Supe- |
Bromme's Hand-Atlas. — lUieinland, Wesiplialen etc. b.
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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 10
riiitendentur Hanau und die Inspektur Fulda. Die Bezirke sämmtlicher Superintendenturen sind in 39 Klassen getheilt, welche Metropoliten an der Spitze haben, und diese wiederum in 460 Pfarreien oder Gemeinden mit 532 Predigern. Die Katholiken Kurhessens gehören zur oberrhei- nischen Kirchenprovinz. Die obersten kirchlichen Behörden sind das Bis- thum und das Domkapitel zu Fulda. Die Diöcese zerfällt in 9 Land- kapitel (mit Landdechanten) mit 61 Pfarreien und 87 Weltpriestern, wozu noch 4 Pfarreien mit 9 Priestern in der Stadt Fulda kommen. Unter dem Bisthum stehen die Klöster des Landes: 2 Franziskanerklöster mit 14 Priestern und 12 Laienbrüdern, und 4 Frauenklöster mit 36 Chor- frauen, 34 Laienschwestern und 3 Novizen. .Alle vom Bischof und den übrigen katholischen Kirchenbehörden ausgehenden Anordnungen, welche nicht reine Glaubens- und kirchliche Lehrsachen betreffen, bedürfen zu ihrer Ausführung der Genehmigung des Staats. Gegen Missbrauch der geistlichen Gewalt steht der Rekurs an die Landesbehörden Olfen. — Die jüdisch-kirchlichen Angelegenheiten stehen unter dem Landesrab- binate, das 18 Synagogen unter sich hat. |
Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. -- Der geistigen Kultur ist in Hessen von jeher viele Aufmerksamkeit gewidmet worden, die eigent- liche VolksbRdung durch zweckmässig eingerichtete Lehranstalten aber ist erst eine Schöpfung des laufenden Jahrhunderts. Man zählt bereits über 1,300 Volksschulen (worunter 102 Bürger- und Stadtschulen) mit 1,400 Lehrern und 112,000 Schülern, Garnisonsschulen zu Kassel und Fulda, 6 Industrieschulen für Mädchen, 36 Handwerksschulen, 1 höhere Stadtschule zu Kassel, 1 höhere Mädchenschule zu Hanau, 2 lateinische Schulen zu Fritzlar und Homberg, 2 Progymnasien zu Eschwege und Schlüchtern, 6 Realschulen zu Kassel, Eschwege, Marburg, Fulda, Hanau und Schmalkal- den, 6 Gymnasien zu Kassel, Rinteln, Marburg, Fulda, Hersfeld und Hanau, 2 evangel. Schullehrerseminare zu Homberg und Schlüchtern, 1 katholi- sches zu Fulda, und 1 jüdisches mit 1 jüdischen Realschule zu Kassel; ferner bestehen 1 höhere Gewerbschule zu Kassel, 1 Forstlehranstalt zu Melsungen, 1 Hebammeninstitut und 1 Thierarzneischule zu Marburg, 1 landwirthschaftRche Lehranstalt zu Beberbeck bei Hofgeismar, und 1 Kadettenanstalt zu Kassel. Das höchste Institut für wissenschaftliche Bil- dung ist die, bereits 1527 gestiftete Universität zu Marburg mit 63 Pro- fessoren und Docenten und durchschnittRch 300 Studenten, mit welcher zahlreiche Hülfsanstalten und 1 Bibliothek (von 100,000 Bänden) verbun- den sind. An wissenschaftRchen Hülfsanstalten bestehen ferner: das kur- fürstliche Museum, die Landesbibliothek und 1 botanischer Garten zu Kas- sel, die Landesbibliothek zu Fulda, und 2 Sternwarten zu Kassel und Marburg. Gelehrte Vereine bestehen mehrere zu Kassel, Marburg und Hanau, und für Ktinstpflege in der Residenz eine Akademie der bildenden Künste, 2 Kunstvereine, eine kurfürstliche Bildergallerie und 3 Theater. Buchhandlungen bestehen 24 im Kurfürstenthum, und ausser mehreren periodischen Fachschriften erscheinen 8 politische Zeitungen, davon 2 in der Hauptstadt.
Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthschaft bil- det die Hauptbeschäftigung der Bewohner Kurhessens. Von der auf |
3,936,228 kasseler Acker geschätzten Bodenfläche beträgt das Ackerland 1,457,108. Gärten und Baumgärten 75,000, Weinland 450, Wiesen 427,370, der Waldboden 1,577,292, Oedungen, Hüten und Treische 235.746, Stras- sen und Gewässer 8,295, Gebäude und Hofräume 16,719, und Unland (zum TheU zu Oedungen gehörig) 138,248 Acker. Der kullivirteste Theil des Landes ist der Südwesten der Provinz Hanau. Weizen wird in den offenen und milderen Strichen des Landes, Roggen und Gerste aRenthal- hen, Hafer besonders in den rauhen Berggegenden gebaut. Von Hülsen- früchten werden meistens Bohnen und Erbsen gewonnen. Der Gemüsebau ist in der Provinz Hanau und in der Nähe von Kassel am bedeutendsten; Kartoffeln werden in Menge, zumal im Norden gebaut; Flachs wird be- sonders in Schaumburg und Niederhessen, Tabak im Werrathale gewon- nen; Obst besonders in Hanau, Oberhessen, Hersfeld und Ziegenhayn, Wein nur in Hanau und zu Witzenhausen. Die Viehzucht ist bedeu- tend und deckt den Bedarf des Landes hinlänglich. Die Rinderzucht wird am vorzüglichsten in den Niederungen der Werra betrieben; in Hersfeld viel Butter und limburger Käse erzeugt; die Pferdezucht wird durch das Leibgestüt in Beberbeck wesentlich gefördert; die Schafzucht ist in Nie- derhessen, Hanau und Fulda von grossem Belange, und die der Schweine in Ober- und Niederhessen, Fritzlar, Hersfeld, Fulda und Schaumburg von Bedeutung. Der Bergbau auf Steinkohlen, Eisen und Salz ist ausschliess- lich dem Staate vorbehalten; der auf Braunkohlen, Kupfer, Kobalt und |
Bausteinen ist Privaten und Gewerkschaften gestattet, die vom Staate Schürf- und Mutscheine zu lösen und einen bestimmten Theil des Roher- trags an den Staat abzugeben haben. In Schmalkalden sind auch die Eisenwerke gewerkschaftlich, stehen aber mit den Hütten und Hammer- werken unter Aufsicht des Staats. Von den bestehenden Eisenhüttenwerken gehören 4 dem Staate und 4 Privaten. Die jährRche Erzeugung an Guss- waaren, Roheisen und Wascheisen auf den Staatswerken beträgt durchschnitt- lich 7,325,000, auf den Privatwerken 4,450,000 Pf., an Stabeisen verschiede- ner Gattung und an Stahl auf den Staatswerken 2,250,000 und auf den Pri- vatwerken 2,900,000 Pf. Das vorzüglichste Eisen wird bei Mardorf gewonnen. Salz kommt in reichRcher Fülle vor, und die 3 vom Staate betriebenen SaRnen (Allendorf, Nauheim und Rodenberg) erzeugen im Jahresdurchschnitt 182,000 ZoRcentner. Steinkohlen werden nur in der Grafschaft Schaumburg, auf dp mit Schaumburg-Lippe gemeinschaftlichen Staatswerken bei Obern- kirchen, und zwar jährlich im Durchschnitt 2V4 Mill. Kubikfuss, gewon- nen. Die gewerbliche Industrie ist vergleichsweise von geringerer Bedeutung als in andern deutschen Staaten. Fabriken finden sich nur in den grossem Städten; im Gewerbebetriebe herrscht Zunftzwang, von wel- cnem nur einzelne Gewerbszweige ausgeschlossen sind. Die bedeutend- sten, Uber das ganze Land verbreiteten Industriezweige sind die Lein- weberei und Garnspinnerei; auch die WoRenweberei ist sehr ansehnlich, besonders in Eschwege, Hersfeld und Melsungen. Die BaumwoRenweberei |
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39. Eheinland, Westphalen, Hesaisehe Länder, Hassan und FrankJEHxrt. 11
Wird mit jedem Jalire bedeutender und zeichnen sich Hersfeld, Fulda, Kassel, Hanau und Eschwege in diesem Industriezweige aus. Die Strumpf- Wirkerei wird in Hanau und Lieblos im Grossen betrieben; die Seiden- weberei beschränkt sich auf Hanau. Ansehnliche Färbereien sind zu Kas- sel, Hanau, Fulda und Hersfeld; bedeutende Hutfabriken zu Hanau und Kassel; Lederfabriken zu Eschwege, Hanau, Frankenberg und Hersfeld etc. Eisen- und Stahlfabriken sind in Schmalkalden und zu Steinbach; Gold-, Silber- und Bijouteriewaaren werden am schönsten in Hanau gefertigt; Gelb- und Rothgiessereien sind in Kassel und Brotterode. Musikalische, mathematische und physikalische Instrumente liefern Kassel, Marburg und Hanau; berühmte Töpferwaaren, die in bedeutender Menge in's Ausland (nach Russland, Spanien, Amerika etc.) gehen, sind zu Grossalmerode und Marburg. Die Bierbrauerei wird am stärksten zu Kassel, Marburg, Hanau, Fulda etc., die Branntweinbrennerei in Niederhessen, die Tabaksfabrika- tion in Kassel, Hanau, Witzenhansen und Karlshafen betrieben. Die be- deutendsten Industriestädte sind Hanau und Kassel, .Melsungen, Esch Wege und Bockenheim.
Handel. — Der Handel des Kurfürstenthums ist ungemein leb- haft und wird durch gute Landstrassen, Eisenbahnen und die schiffbaren Flusse des Landes (den Main, die Weser, Werra und Fulda) ausserordent- lich gefördert. Für den Binnenhandel ist Kassel der Hauptplatz (mit 2 Messen), für den auswärtigen Handel sind Hanau, Karlshafen und Eschwege die vorzüglichsten Orte. Für die almeroder Waaren ist Witzen- hausen an der Werra der Stapelplatz. Leinwand und Garn sind die be- deutendsten Ausfuhrartikel, dann Eisen, schmalkaldner Eisen- und Stahlwaaren; Holz, Hoizwaaren und Getreide (auf der Weser und Werra nach Bremen), Bergprodukte, Thon und Thonwaaren, Wollwaaren, Salz, Vieh, Leder, Butter, Käse, getrocknetes Obst, Tabak, Wachholderbeeren etc. Eingeführt werden Kolonialwaaren, Wein, Südfrüchte, Wolle, Baum- woRe , Seide und Seidewaaren, Glaswaaren, Luxusartikel etc. Handels- kammern gibt es keine; wohl aber zu Kassel die kurhessische Leih- und Kommerzbank, eine Staatsanslalt. Die Kunststrassen, welche das Land durchziehen, circa 200 Meilen, sind in gutem Zustande. Eisen- bahnen durchschneiden das Land nach allen Richtungen: dieKurfürst- Friedrich-Wilhelms-Nordbahn, eine Privatbahn, schliesst sich bei Gerstungen an die thüringische Eisenbahn, führt nach Kassel und von da nach Hofgeismar, Hümme und Haueda, wo sie sich mit der preussis ch- westphälischen Staatsbahn verbindet; bei Guntershausen läuft mit ihr die von Frankfurt kommende Main - Wes erbahn zusammen, und von Hümme setzt sie sich als Karls bahn nach Karlshafen fort. Die Frankfurt-Hanau er-Bahn, eine Privatbahn, die sich in Hanau an die Hanau-Aschaffenburger- (Bayerische Ludwigs-) Bahn an- schResst; der kurhessische Antheil an der Kasseler-Münden-Bahn, und der Antheil an der Staatsbahn zwischen Hannover-Minden (in der Grafschaft Schaumburg). Die Schifffahrt auf der Weser wird von 16 Schiffen besorgt, welche der Reihe nach zwischen Karlshafen und Bre- men zu fahren verpflichtet sind. Die Werra wird erst bei Wanfried schiffbar und von da an durch 12 hessische Schiffer befahren. An der Mainschifffahrt nimmt nur Hannau Antheil, und die Fuldaschiff- fahrt, die nur für den innern Verkehr ist, befindet sich fast ganz in den Händen der melsunger Schiffer. Das Kurfürstenthum gehört dem deutschen ZoHvereine, Schmalkalden zunächst dem Thüringischen Vereine an.
Münzen, Maass und Gewicht. — In Kurhessen rechnet man nach Thalern zu 30 Silbergroschen ä 12 HeRern im Zahlwerthe des 14-Tha- lerfusses. Landesmünzen sind, in Gold: der Wilhelmsd'or zu 5 Thlr. (39,03 Stück auf die könische Mark fein); in Silber: Vereinsmünzen zu 2 Thlr., 1-Thalerstücke und Vs-Thaler; Scheidemünzen zu 2, 1 und V2 SRbergroschen; in Kupfer: Stücke zu 1, 2 und 3 HeHer; Papiergeld: Kas- senscheine zu 1, 5 und 20 Thlr., und Kassenscheine der Leih- und Kom- merzbank zu 1 und 10 Thaler. Allgemeine Landesmaasse und Gewichte sind: der Kasseler Normalfuss zu 12 Zoll ä 12 Linien (108 = 91,667 preuss. Fuss); der Katasterfuss (alte kasseler Fuss) =: ®9/iooNormalfuss; die Ruthe (Katasterruthe) = 14 alte kasseler Fuss, getheilt in 10 Deci- malfuss ä 10 ZoR ä 10 Linien. 1 kasseler Acker — 150 kasseler Qua- dratruthen (100 kass. Acker = 0,934,711 preuss. Morgen), Die Klafter zu 150 und 144 hurhess. Kubikfuss. Das kasseler Viertel hat 2 Scheffel oder 16 Metzen ä 4 Viertelsmetzen oder 100 Mässchen (100 kasseler Scheffel = 146,228 preuss. Scheffel). Das Malter hat 4 Viertel, der Himpten 4 Metzen. Das kasseler Fuder — 6 Ohm; die Ohm = 20 Viertel oder 80 Maass ä 4 Schoppen. Der Centner hat 108 Pfund zu 32 Loth ä 4 Quent- chen; 100 kasseler schwere Pfund = 103,ggw, 100 kasseler leichte Pfund = 100,0216 preuss, Pfund, —
»er Staat. — Staatsverfassung. — Kurhessen hat eine be- schränkt-monarchische Verfassung; die Verfassungsurkunde selbst datirt sich vom 13. April 1852. In ihr vereinigen sich sämmtliche kurhessischen Lande zu einem untheilbaren, unveräusserlichen Ganzen, und zu einem Be- standtheil des deutschen Bundes, in dessen engerem Rathe es die achte Stelle, im Plenum 3 Stimmen hat. Kurhessen hat die Anwartschaft auf Schaumburg-Lippe, wenn dieses Haus im Mannesstamme erlöschen sollte, und mit dem Grossherzogthum Hessen gemeinschaftlich die Belehnung und Erbfolge in Waldeck. Auch hat es, seit 1614, gemeinschaftlich mit Hessen- Darmstadt die Erbverbrüderung mit Sachsen und Altenburg. — Die Stände- versammlung, welche berufen ist bei der Ausübung der Gesetzgebung, der Steuergewalt und bei bestimmten inneren Staatsangelegenheiten mit- zuwirken, ohne deren EinwiHigung weder das Staatsgebiet, noch ein ein- zelner Theil desselben mit Schulden oder auf sonstige Art belastet, noch das staats- und landesherrliche Hausfldeikommisvermögen durch Veräusse- rungen vermindert oder auf bleibende Lasten beschwert werden kann. Und welcher die Verwendung des Staatseinkommens nachgewiesen werden muss, besteht aus 2 Kammern. Die Mitglieder der ersten Kammer be- stehen aus den volljährigen nachgeborenen Prinzen des regierenden Kur- hauses; aus einem Prinzen des kurfürsUichen Hauses für eine jede apa- nagirte Linie desselben; dem Haupte jeder fürstlichen oder gräflichen Fa- milie, welche eine Standesherrschaft in Kurhessen besitzt; den von dem Landesherrn erblich ernannten Mitgliedern, deren jährliches schuldenfreies Einkommen aus im Inlande belegenen Besitzungen mindestens 6000 Thlr. beträgt; dem Senior oder dem mit dem Erbmarschallamte beliehenen Mit- gliede der Famile der Freiherren von Riedesel; einem ritterschaftlichen Obervorsteher der Stifter Kaufungen und Wetter; dem Kanzler der üni- ^'ersität Marburg, dem katholischen Bischof, den protestantischen Superin- tendenten zu Kassel, Marburg und Hanau, 6 Abgeordneten der althess. Ritterschaft der fünf Ströme und Sehaumburgs, und 2 adeligen Abgeord- neten der Kreise Fulda und Hünfeld, und der Provinz Hanau. Die zweite Kammer wird gebildet aus 16, nicht zu den in der ersten Kammer ver- tretenen ritterschaftlichen Verbänden gehörigen Besitzern von Güterkom- plexen, welche mindestens 200 Acker umfassen (gewählt aus der Mitte dieser Gutsbesitzer), aus 16 Abgeordneten der Städte, die in 16 städti- schen, und aus 16 Abgeordneten der Landgemeinden, die in 16 ländlichen Wahlbezirken gewählt werden. |
Staatsoberhau.pt.— Staatsoberhaupt ist der Kurfürst (ge- genwärtig Friedrich Wilhelm L, geb, den 20. Aug, 1802, Mitregent 30. Sept. 1831, aReiniger Regent 20. Nov. 1847), in welchem sich alle Rechte der Staatsgewalt vereinigen. Die Nachfolge in der Regierung des Kurstaats ist erblich in männlicher Linie, nach dem Rechte der Erstge- burt aus ebenbürtiger Ehe. Der Landesfürst wird nach zurückgelegtem 18. Lebensjahre volljährig, und bekennt sich mit seinem Hause zur refor- mirten Kirche. Zur Thronfolge sind nach dem regierenden Kurhause zu- erst Hessen-Philippsthal, ältere Linie, dann Hessen-Philippsthal-Barchfeld, dann Hessen-Darmstadt, endlich Hessen-Homburg berufen. Der Kurfürst ist Oberhaupt seines Hauses, und bezieht eine jährliche CiviRiste von 332,250 Thlr. (ausserdem befindet sich der Kurfürst im Genuss der Hälfte des gemeinsamen Kapitalvermögens, wonach seine Einkünfte auf 660,000 bis 700,000 Thlr. steigen). Die Apanagen der Prinzen und Prinzessinnen, so wie die Witthümer und Aussteuern werden mit Zustimmung der Land- stände festgesetzt. Der Titel des Kurfürsten ist: „Kurfürst von Hessen, Grossherzog von Fulda, Fürst von Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Isenburg, Graf zu Katzenellnbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda und Schaumburg etc.", mit dem Prädikate „Königliche Hoheit". Der Thronfolger heisst „Kur- prinz und königl. Hoheit", alle nachgeborenen Prinzen und Prinzessinnen, sowie die Glieder der Nebenlinien des kurfürstlichen Hauses werden „Land- grafen und Landgräfinnen von Hessen" und „kurfürstl. Hoheit" titulirt. Die Kinder des jetzt regierenden Kurfürsten und dessen Gemahlin Ger- trude, Fürstin von Hanau und Gräfin von Schaumburg, führen den Titel: „Fürsten und Fürstinnen von Hanau und Grafen und Gräfinnen von Schaum- burg". — Kurfürstliche Residenz ist Kassel; Lustschlösser sind zu Wilhelmshöhe, BeRevue, das Orangerieschloss, die Löwenburg, Wilhelmsthal, Schloss Fasanerie, Schloss Naumburg, Beberbeck, Philipps- ruhe; Schlösser sind ferner noch zu Hofgeismar, Webern, Rotenburg, Nenndorf, Fulda, Hanau und Frankfurt a. M. — Das Wappen ist ein grosser Hauptschild, umgeben von der Kette des Ordens vom goldenen Löwen, gehalten von 2 gekrönten, vorwärts sehenden Löw^en und bedeckt mit der Königskrone. Der Schild ist der Länge nach zweifach und eben so oft quergetheilt und hat als Mittelschild das Hessische Wappen: in Blau einen zehnmal von Silber und Roth quergestreiften goldenen gekrön- ten Löwen, Die übrigen Felder (Randschilder) enthalten die Wappen von Fulda, Hanau mit Münzenberg und Rieneck, Hersfeld, Ziegenhayn, Katzen- ellnbogen, Nidda, Fritzlar, Dietz,'Schaumburg und Isenburg, — Landes- farben sind: Weiss und Roth, — Orden. — Ritterorden bestehen 4: der Orden vom goldenen Löwen, gestiftet von Landgraf Friedrich IL am 6. Juli 1770, und erneuert vom Kurfürst Friedrich Wilhelm 1. am 20. Aug, 1851; er besteht nur aus 1 Klasse (früher, als Hausorden, aus 4 Klassen), den Rittern, und wird für bürgerliche und militärische Ver- dienste verliehen; — der Wilhelm so rden, aus Grosskreuzen, Kom- mandeurs L und IL Klasse, Rittern und Inhabern der vierten Klasse be- stehend, von Kurfürst Friedrich Wilhelm L am 20. Aug. 1851 gestiftet;
— der Militärverdienstorden in 1 Klasse, gestiftet von Landgraf Friedrich IL 1769, — und der Orden vom eisernen Helm, in 3 Klas- sen, von Kurfürst Wilhelm 1. 1814 zum Andenken des Befreiungskriegs gestiftet. Ausser diesen Orden bestehen noch Ehrenzeichen: das gol- dene und silberne Verdienstkreuz, gestiftet 1820, erneuert 1831, zur Belohnung langer und treuer Dienste für Staats- und Gemeindediener, und Dienstauszeichnungskreuze für Militärverdienste. —
Hofstaat. — Der Hofstaat des Kurfürsten besteht aus den Erb- ämtern von Hessen und dem eigentlichen Hofstaate. Erstere sind: der Erblandpostmeister, der Erbmarschall, der Erbschenk, der Erbkäm- merer und der Erbküchenmeister, Oberhof- und Hofchargen sind: der Oberkammerherr, Oberhofmarschall, HofmarschaR, Oberjägermeister, OberstaHmeister, Vice-Oberjägermeister, Vice-Oberstallmeister, Ceremonien- meister und die Kammerherren. Oberste Hofbehörde ist das Oberhof- marschallamt, welchem die Kastellane, das Obermarstallamt, das Hof- jagddepartement, das Museum, die Bildergallerie, die Hofbaudirektion, die Direktion des Haupthofhospitals und die Generalintendanz des Hoftheaters unterstehen. Ausser diesem besteht noch eine Direktion des kurfürst- lichen Hausschatzes und ein geheimes Kabinet des Kurfürsten. —
Staatsverwaltung, Justizpflege. ~ Als höchste Behörde für die Leitung der Staatsangelegenheiten besteht das Gesammt-Staatsmini- sterium, das aus den Vorständen der Ministerial-Departements und an- dern besonders berufenen Staatsdienern gebildet wird, und den Landes- herrn in der unmittelbaren Ausübung seiner Regierungsrechte unterstützt. Die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung: die Justiz, das Innere, (wor- unter auch die Polizeiverwaltung in ihrem ganzen Umfange begriffen ist), das Finanzwesen, das Kriegswesen (soweit solches nicht für den Landes- herrn als obersten Militärchef gehört), und die auswärtigen Angelegen- heiten sind hinsichtUch der Kompetenz sorgfältig von einander geschieden. Ueber die Beschwerden gegen Ministerialbeschlüsse hat das Gesammt- Staatsministerium zu entscheiden. Das Ministerium des Innern ist die oberste Behörde für die innere Verwaltung, und in dessen Wirkungs- kreis gehören die gesammte Regierungsverwaltung und die Polizei, die Aufsicht über die Gemeinden und Korporationen, der Strassen-, Wasser- und Brückenbau, das Rekrutirungswesen, die Kultus- und Unterrichtsange- legenheiten, die Aufsicht über die Presse, über das Medizinal- und Armen- wesen, die Landeskultur und das gesammte Industrie- und Handelswesen.
- Für die Provinzialverwaltung zerfäRt der Kurstaat in 4 Pro- vinzen und 2 Regierungskommissionsbezirke, die wiederum m 22 Kreise geschieden werden. An der Spitze jeder Provinz steht als administrative Oherbehörde die Regierung, welcher der Regierungsdirektor vorsteht; an der Spitze der Kreise stehen die Landrathsämter. Für die Kreise Kassel, Marburg, Fulda und Hanau sind seit 1853 Polizeidirektionen errichtet worden, welchen zugleich die Funktionen der Landrathsämter in diesen Kreisen überwiesen sind. In der Grafschaft Schaumburg, so wie |
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in der Herrschaft Schinallsalden sind alle in andern Landestheilen den Regierungen und den Landrathsänitern zugewiesenen Verwaltungsgeschäfte je einer Regierungskommission übertragen. Für jeden der Land- rathsbezirke (Kreise) und Regierungskommissionsbezirke besteht ein Be- zirksrath, welcher über wichtigere Massregeln zu berathen und Gut- achten zu erstatten hat. — Die Rechtspflege ist von der eigentlichen Verwaltung streng getrennt. Die Gerichte sind innerhalb der Grenzen ihres Berufs in allen Instanzen unabhängig, und entscheiden, ohne irgend eine fremde Einwirkung, nach den bestehenden Rechten und Gesetzen. — Die Grundlage für das Privatrecht ist das gemeine deutsche Recht, mit einzelnen Abänderimgen durch Landesgesetze. Im Schaumburgischen gilt die Polizeiordnung von 1615, im Hanau'schen das solm'sche Landrecht von 1571. Die Grundlage des Lehnrechts ist das Longobardische. Für das Strafrecht gilt das Gesetz vom 22. OkL 1830 und die hessische Hals- gerichtsordnung von 1535; Fulda hat ein eigenes Kriminalrecht. An der Spitze der Justizverw^altung steht das Justizministerium, welchem die juristische Examinationskommission, der Disciplinargerichtshof, der Kom- petenzgerichtshof und das Oberappellationsgericht unmittelbar unterge- ordnet sind. Die höchste und letzte Instanz in allen bürgerlichen und strafrechtlichen Gegenständen und zugleich Staatsgerichtshof bei Minister- Anklagen ist das Oberappellationsgericht zu Kassel. Gerichte zwei- ter Instanz in allen Civil- und Kriminalsachen, und dem Oberappellations- gericht untergeordnet sind die beiden Obergerichte zu Kassel und Fulda. Unter diesen stehen Untergerichte, und zwar unter dem Ober- gericht zu Kassel: die Krimin algerichte zu Kassel, Eschwege, Roten- burg, Fritzlar, Rinteln und Marburg, das Stadtgericht zu Kassel und 54 Justizämter; unter dem Obergericht zu Fulda: die Kr im in al- gerichte zu Fulda, Schmalkalden und Hanau, und 33 Justizämter. Schwurgerichte, welche über schwerere Verbrechen zu entscheiden haben, werden alle Vierteljahre in jedem Kriminalgerichtsbezirke ab- gehalten. —
Finanzwesen, — Die oberste Leitung der Finanzverwaltung, des Berg-, Forst7 und Kassenwesens, des Post- und Eisenbahnwesens, der Staatsschuld und des Staatsrechnungswesens ist dem Finanzministe- rium übertragen, dem die Oberfinanzkammer, das Obersteuerkollegium, die Oberzolldirektion, das Oberforstkollegium, die Ober-Berg- und Salz- werksdirektion, die Direktion des Staatsschatzes und der Hauptstaatskasse, die Generalpostinspektion, die Eisenbahndirektion und die Kommission für die Ablösungen, unmittelbar untergeordnet sind. — Der Staatshaus- haltplan wird in der Regel von 3 zu 3 Jahrn festgestelt. Nach der Ver- ordnung vom 9. Februar 1854 wurde der Bedarf für die Ausgaben der Staatsverwaltung für 1852 auf 4,653,930, für 1853 auf 4,643,930, und für 1854 auf 4,634,930 Thaler, mithin zusammen für die Finanzperiode von 1852-1854 auf 13,932,790 Thlr, festgestellt. Zur Verwendung für diesen Staatsbedarf wurden zusammen 12,475,440, und jährlich 4,158,480 Thaler bestimmt. Zur Deckung des Defizits von jährlich 485,783 Thalern wurde Vorsehung getroffen durch theilweise Verwendung des 1852 auf- genommenen Anlehens von 1,500,000, und des Anlehens von 1854 von 1,200,000 Thlr-, und durch Mehreinnahme aus den Forsten, Wirthschaften inid Steuern. Für die Finanzperiode 1855—1857 wurde die jährliche Ein- nahme auf 4,851,510 Thlr., für die ganze Periode auf 14,454,530 Thlr., die Ausgabe für die 3 Jahre auf 15,244,490 Thaler festgestellt. Der wirkliche Betrag der Einnahrae des Jahres 1855 belief sich auf 4,724,327, und 1856 auf 4,851,513 Thaler. — Die G es a m m t s t a a ts s ch u 1 d ward 1854 auf 13,400,000 Thlr. geschätzt (und zwar: 8,500,000 Thlr. Eisen- bahnschulden, 2,400,000 Thlr. eigentliche verzinsliche Staatsschuld, und 2,500,000 Thlr. unverzinsliches Papiergeld), wozu Ende 1854 noch ein neues Anlehen von 1,200,000 Thlr. kam. Dagegen besitzt der Staat ein Kapitalvermögen von 12—13 Mill. Thlr., da 30,5 Prozent der Bodenfläche (1,189,314 kasseler Acker) unmittelbares Staatseigenthum sind. |
Heerwesen. — Oberster Chef der Armee ist der Kurfürst, oberste Militärbehörde das Kr i egsmini s t er i um, dem alle Militärbe- hörden untergeordnet sind. Die Totalstärke der Armee beträgt circa 10,000 Mann. Die Armee selbst besteht: aus der Generalität (1 Gene- rallieutenant und 5 Generalmajore); der A dj u t an t ur (5 Offiziere) des Kurfürsten; dem G en era 1 s ta be (10 Offizieren); der Gar de-G ens- d'arnierie und der Schweizer-Leibgarde; der Infanterie- division mit 2 Infanterie-Brigaden (ä 2 Infanterie-Regimenter und 1 leichtes Bataillon) zusammen mit 1 Leibgarderegiment, 3 Infanterieregi- mentern, 1 Jägerbataillon und 1 Schützenbataillon (das Regiment zu 2 Ba- taillons ä 4 Kompagnien zählt im Kriegsstande 1,545; das Jägerbataillon, zu 4 Kompagnien, 910, das Schützenbataillon, zu 4 Kompagnien, 771 Kombattanten), zusammen 7,400 Mann Infanterie; 1 Kavalleriebri- gade, bestehend aus 1 Division (2 Schwadronen) Garde du Corps (304 Mann), und 2 Husarenregimentern (ä 4 Schwadronen, 1,200 M.), zusam- men 1,500 Mann; 1 Artilleriebrigade, bestehend aus 1 ArtiUerie- reglmente (1 reitende Batterie, 2 sechspfündige und 1 zwölfpfündige Fuss- batterie, 1 Handwerkerkompagnie), 700 Mann, und 1 Pionnierkorapagnie, 100 Mann; 2 Garnisonskompagnien; den Invaliden im Invaliden- hause zu Karlshafen; der Landgens'darmerie (1 Kommando mit 4 Pro- vinzialkommanden) 200 Mann; 1 Train abtheilung, und dem Ka- dettenkorps. Im Kriege kann die Armee bis auf 15,000 Mann erhöht werden. — Das Bundeskontingent besteht im Ganzen aus 8,519 Mann, und zwa.' aus 6,626 Mann Haupt- und 1,893 Reservekontingent, welche mit dem Kontingent von Nassau die 2. Division des IX. Armee- korps bilden. — Jeder Waffenfähige, mit Ausnahme der Prinzen des kur- fürstlichen Hauses und der standesherrlichen Familien, ist vom 20. bis zum vollendeten 30. Lebensjahre zum Kriegsdienste verpflichtet. Die Lei- stung des Dienstes geschieht in 2 Aufgeboten. Die Aushebung geschieht durch's Loos; Stellvertretung ist gestatteL Neben der Armee besteht noch, in den Städten sowohl, als in den Landgemeinden, eine bewaff- nete Bürgergarde (unter dem Ministerium des Innern) mit allgemeiner Dienstpilichtigkeit bis zum 50. Jahre, welche für die .Mitwirkung zur Er- haltung der inneren Ruhe und Ordnung, und nur im NothfaHe auch zur Landesvertheidigung innerhalb der kurhessischen Grenzen bestimmt ist. — Festungen bestehen keine im Lande. Spangenberg und das Ka- stell zu Kassel sind nur als Staatsgefängnisse zu betrachten. — |
IÖ)1IE SlP^lia SW BÄüIECSIim.
4. C^roigjiherKo^tbiiin He^^ein und bei Rlielii.
lescliicliie. — Die ältere Geschichte des Grossherzogthums Hessen. fäRt mit der von Hessen-Kassel zusammen. In der Theilung der Länder Philipp's des Grossmüthigen nach dessen Tode, 1567, unter sei- nen vier Söhnen, erhielt dessen jüngster Sohn, Georg, einen Achttheil der Verlassenschaft mit der Residenz Darmstadt; aber schon nach dem Tode Philipps zu Rheinfels, 1583, fiel ihm ein Drittheil von dessen Län- dern zu. Von seinen Söhnen stiftete Ludwig V., 1595, die Hes sen- Darmstadter, Friedrich die Hessen-Homburger Linie. Strei- tigkeiten zwischen Kassel und Darmstadt entstanden, als die Marburger Linie, 1604, mit Ludwig IV, ausstarb; zwar wurde Darmstadt durch kaiserliche Vergünstigung in die ganze Erbschaft eingewiesen, aber Kassel erhielt endlich als Entschädigung, 1647, die Niederhessischen Aemter und |
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Vi der Marburger Erbschaft. 1736 erwarb Ludwig VIIL durch Erbschaft die Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Sein Sohn, Ludwig IX., zeichnete sich durch Liebe zur Kunst und Wissenschaft aus. In den Kriegen, die mit dem .Ausbruche der französischen Revolution zwischen Deutschland und Frankreich geführt wurden, verlor Hessen-Darmstadt durch den LünevRler Frieden alle seine Besitzungen jenseits und mehrere diesseits des Rheins, erhielt aber das Herzogthum Westphalen, mehrere Kurmainzische und Pfälzische Aemter etc., und somit einen Gewinn von 65 Qu.-Meüen mit 120,000 Einwohner. 1800 trat Darmstadt dem Rheinbunde bei und der Landgraf nahm den grossherzoglichen Titel an. Die Rheinisthe Bundes- akte fügte dem Lande Besitzungen mediatisirter Reichsstände (= 44 Qua- dratmeilen), der Wiener Frieden 1809 Theile der Grafschaft Hanau, des Fürstenthums Fulda und des Grossherzogthums Baden (= 10 Q.-M.) bei, so dass der ganze Staat, welcher 1806 als Grossherzogthum zum Rhein- bunde trat, im Jahre 1813 auf 214 Ou.-M. angewachsen war, während er 1800 nur 90 Qu.-.VL umfasst hatte. — Im Nov. 1813 schloss sich das Gross- herzogthum Hessen den Verbündeten an und erwarb zufolge der Pariser Konvention von 1815 und den Verträgen von 1816 einen Theil des Für- stenthums Isenburg und beträchtliche Besitzungen jenseits des Rheins, die früher zur Kurpfalz, zu Kurmainz, Worms, den Fürsten von Solm, |
Grafen von Leiningen etc. gehörten, während es das Grossherzogthum Westphalen, die Grafschaft Witgenstein an Preussen, mehrere Aemter an Bayern, einige Distrikte an Kurhessen, und das bisher mediatisirte Ge- biet Hessen-Homburg abtreten musste. Seitdem nahm der Fürst den Titel eines Grossherzogs vonHessen und bei Rhein an, und gewährte im Jahre 1820, dem Versprechen der Deutschen Bundesakte gemäss, an der Stelle der bereits 1806 aufgehobenen, längst nicht mehr beachteten landständischen Verfassung, seinem Lande eine neue Verfassung. Im Jahre 1830 starb der Grossherzog Ludwig L (als Landgraf Ludwig X.), ein um das Land, Kunst und Wissenschaft verdienter Kurfürst, und ihm folgte sein Sohn Ludwig IL, unter dessen Regierung strenge Massregeln gegen die Presse genommen, und die nach der Julirevolution sichtbaren Erscheinungen kräftig niedergehalten wurden. Eine lebhafte Opposition erhob sich zwischen den Ständen und der Staatsregierung, die mehrmalige Auflösung und Vertagung des Landtags zur Folge hatte. Die Bewegungen des Jahres 1848 veranlassten den Grossherzog, seinen Sohn Ludwig III. (geb. 9. Juni 1806) am 5. März 1848 zum Mitregenten zu ernennen, und bereits am 16. Juni desselben Jahres succedirte dieser seinem Vater in der Regierung. — |
Genealogie der Regenten von Hessen-Darmstadt.
Haus: Hessen-narinstadt«
Philipp der Grossmüthige (siehe ,,Genealogie von Hessen-Kassel") 1509 f 1567 ^^^^^^^
Wilhelm IV. Ludwig. IV. Phüipp II. Georg L
Haus Hassel Ifarbure" »lieinfels HausMarinstadt
(s. Hessen-Kassel) iJCOl_f 1583 1567 f 1596^^
Friedrich 1596 t 1638
1
Georg II.
1626 f 1660
I
Ludwig VI.
1660 f1678
Ludwig V. 1596 i 1636
Haus Ifoiiiblirg:
I
Friedrich 1638 i 1708 (siehe „Hessen-Homburg")
Ludwig VII. Ernst Ludwig
1 1678 1678 f 1738
I
Ludwig VIII. 1738 f 1768 Ludwig IX. 1768 i 1790
Ludwig X. 1790, als Grossherzog Ludwig I, 1806 i 1830
Ludwig II. 1830 i
Ludwig III. geh. 1806,
Grossherzog 1848 |
»as l<aud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Grossher- zogthum Hessen und bei Rhein, auch Hessen-Darmstadt genannt, seiner Hauptmasse nach aus zwei fast gleich grossen Hälften und aus 18 kleineren ParzeRen bestehend, von denen die ersteren durch die kurhessische Provinz Hanau und das Gebiet der freien Stadt Frank- furt von einander getrennt werden, die letzteren in benachbarten fremden Ländern liegen, erstreckt sich vom 25» 33' -- 27" 20' OL,, und vom 49» 13' bis 510 20' NBr., und umfasst einen Flächenraum von 152,86 geogr. Qua- dratmeilen mit einer Bevölkerung (1852) von 854,314 (1855 von 836,424) Seelen. Der südliche Haupttheil des Staats (Starkenburg und Rhein- hessen) an beiden Ufern des Rheins und dem linken Ufer des Mains ge- legen, und 79,92 Qu.-M. umfassend, wird im N. von Frankfurt, Nassau Wnd Kurhessen, im 0. von Bayern, im S. von Baden, im W. von der baye- i"ischen Rheinpfalz und der preuss. Rheinprovinz, der nördliche Haupt- theil (Öberhessen) im N. von Westphalen und Kurhessen, im 0. von Kurhessen, im S. eben von diesem und Frankfurter Gebiet, und im W. von Hessen-Homburg, Nassau, dem rheinpreuss. Kreise Wetzlar und von Westphalen begrenzt, und läuft nach N. hin in einem schmalen Streifen aus, welcher „das Hinterland" genannt wird. Von den Enklaven, die zum südlichen LandestheR gehören, wird die Gemarkung Wimpfen von Württemberg und Baden begrenzt, 3 kleine Distrikte liegen in Baden, der grossherzogl. Antheil an der Gemarkung Kürnbach in badischem Gebiet an der württembergischen Grenze; von den Enklaven, die zum nördli- chen Landestheil gehören, wird Rödelheim und Nieder-Ursel von Kur- hessen, Frankfurt und Nassau, Steinbach von Nassau und Frankfurt, Vil- bel von Frankfurt und Kurhessen, 2 Walddistrikte von Nassau, Homburg und Kurhessen, Vöhl von Kurhessen und Waldeck begrenzt, und 1 AVald- distrikt Regt in Nassau, 1 solcher im Homburgischen, und Höringhausen und Eimelrod auf waldeck'schem Gebiet. Dagegen von fremden Staaten auf grossherzogL hessischem Gebiet 1 badische, 1 hessen-homburgische, 1 nassauische und 2 kurhessische ParzeRen.
Politische Eintheilung. — Hessen-Darmstadt, aus Län- dern des vormaligen kur- und oberrheinischen, des fränkischen und des schwäbischen Kreises des deutschen Reiches, nämlich: aus einem Theil von Oberhessen nebst der Herrschaft Itter und Grafschaft Nidda, der alten Landgrafschaft Hessen, aus der obern Grafschaft Katzenellnbogen, der Grafschaft Bretzenheim, TheRen der Grafschaften Sponheim und Hanau- Münzenberg, der Solm'schen Lande, der Grafschaften Königstein und Ober- Isenburg, den wild- und rheingräflichen Ländern, der Grafschaft Warten- berg und der Bisthümer Worms und Fulda, und den Reichsstädten Würms und Friedberg, im vormaligen oberrheinischen Kreise; aus Theilen der Kurfürstenthümer Mainz und Pfalz im kurrheinischen Kreise; der Herrschaft Breuberg und Grafschaft Erbach im fränkischen Kreise, und der Reichsstadt Wimpfen und einem Theile des Dorfes Kürnbach im schwäbischen Kreise, und vielen unmittelbaren ritterschaftliehen Be- sitzungen bestehend, wird gegenwärtig in 3 Provinzen und diese wieder- um in 26 Kreise geschieden:
Provinz. |
Flächeninhalt in Qu.-M. |
Bevölkerung 1855. |
Auf d. Qu.-M. |
Kreise. |
Hauptstadt. |
Elnwohn. |
Rheinhessen.......... |
72,94 54„3 24,„ |
298,939 312,630 224,855 |
4,101 5,705 8,994 |
11
10
5 |
Glessen
Darmstadt
Mainz |
9,182 30,635 38,250 |
Zusammen ......... |
162,86 |
836,424 |
5,477 |
26 |
Darmstadt |
— |
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Bromme's Hand-Atlas. — lUieinland, Wesiplialen etc. b.
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Physische Beschaffenheit. — Der Boden des Grosslierzog-. thums ist theils eben, theils gebirgig. Die Provinz Oberhessen ist gröss- tentheils gebirgig: im Osten lagert das Vogelsgebirge, das in sei- ner grössten Ausdehnung eine Länge von le und eine Breite von 10 Stun- den hat, und im hohen Vogelsberg 2,280, im Taufstein 2,141 Fuss auf- steigt. Südwestlich von ihm liegt die Wetterau, eine wellenförmige, reiche, fruchtbare Ebene, welche bei einer Länge von 6, und einer Breite von 3 Meilen, längs der Wetter, Nidder und Nidda, sich in die kurhessi- sche Provinz Hanau erstreckt. Nach Westen schliesst sich an das Vogels- gebirge das hessische Hügelland bei Glessen an, das im Gleiberg bis 850' sich hebt. Im Südwesten Oberhessens läuft der Taunus aus, der in der haselkecker Höhe 1,596' erreicht, und den Norden und Nord- westen der Provinz durchziehen Zweige des W e s t e r w a 1 d e s und R o t h - lagergebirges und machen das Hinterland, so wie die isolirt ge- legene Herrschaft Itter zu einem rauhen Gebirgslande. Die Provinz Star- kenburg gehört im Westen der Rheinebene, im Norden der Mainebene an; im ÖstRchen Theiie erhebt sich der Odenwald, der aus 4 engverbun- denen Gebirgszügen besteht, die parallel mit einander von Süden nach Norden streichen, und sich im Melibokus 1,530, im Felsberg 1,736, im Hardberg 1,330, und in der Neunkircher-Höhe 1,320' erheben. Der Oden- wald ist mit reizenden Thälern erfüRt, und wird durch die Bergstrasse, eine der schönsten und obstreichsten Gegenden Deutschlands, von der Rheinebene geschieden. Rheinhessen ist im Ganzen ein HügeRand, wird zum TheR von Zweigen des pfälzisch- saar brü ck'schen Gebirges durchzogen (hier Eichelberg 800'), und bietet eine Abwechslung der rei- zendsten Landschaften. Die meisten fliessenden Gewässer des Gross- herzogthums gehören dem Rhein an, der oberhalb Worms in den süd- lichen Theil des Staats tritt, bis Mainz die Grenze zwischen Starkenburg und Rheinhessen, und von Mainz bis Bingen die Grenze gegen Nassau bildet, und aus Hessen-Darmstadt von Rechts die Weschnitz, Modau, den Main (mit der Mümling, Gersprenz und Nidda) und die Lahn, von Links die Pfrim, Selze und Nahe empfängt. Die Fulda, welche dem Wesergebiete angehört, durchfliesst Oberhessen und nimmt aus dem Grossherzogthum die Schlitz und Edder auf. Seen sind nicht vor- handen, wohl aber viele Teiche und Weiher, und eine Menge von Mineral- queRen, doch keine von bedeutendem Rufe. — Das Klima ist im Allge- meinen gemässigt; sehr milde in der Bergstrasse, den Rhein- und Main- gegenden, und in der Wetterau; unfreundlich und rauh dagegen im Oden- walde, und noch mehr im Hinterlande und auf dem Vogelsberge, wo Obstbäume ganz verschwunden sind, und fast nur Gerste, Hafer und Kar- toflCeln gebaut werden können. Die Mittelwärme in der Rheinebene beträgt + 10, in Starkenburg -j- 9,5, in Oberhessen -4-8,5, im Hinterlande zwi- schen 6 und 7« R.
Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Hessen-Darm- stadt ist einer der am dichtesten bevölkerten deutschen Staaten, und Rhein- hessen übertrifl't in der Volksdichtigkeit sogar Sachsen. Im Jahre 1834 zählte die Bevölkerung 760,094, 1843: 834,711, 1852: 854,314 Seelen, hatte mithin eine jährliche Bevölkerungszunahme von 0. ,68 Prozent. Durch überhandnehmende Auswanderung ging die Seelenzahl zurück, und die Volkszählung vom Dec. 1855 wies nur noch 836,424 Seelen nach. Nach dem Geschlechte geschieden, beRef sich (1852) die Zahl der männR- chen Bewohner auf 422,310, die der weibRchen auf 432,004. Familien zählte man 168,498. Dem CivRstande gehörten 842,654, dem MRitärstande 11,660 Personen an. Von der Gesammtbevölkerung leben 230,482 in den Städten, 623,832 Seelen auf dem platten Lande. Die Zahl der Städte im Lande beläuft sich auf 66 (38 in Oberhessen, 21 in Starkenburg, 7 in Rheinhessen), die Zahl der Ortschaften auf dem platten Lande (Markt- flecken, Dörfer, Weiler etc.) beträgt 1,109 (davon auf Oberhessen 519, auf Starkenburg 407, auf Rheinhessen 183). Grössere Städte mit min- destens 4,000 Einwohnern sind: Darmstadt, Haupt- und Residenzstadt des Landes, mit 30,635, Mainz mit 38,250, Offenbach mit 13,135, Worms mit 9,720, Glessen mit 9,182, Bingen mit 5,400, Alzey mit 5,382, Friedberg mit 5,245, Bensheim mit 5,110, Heppenheim mit 4,350, und Alsfeld mit 4,235 E.; der bedeutendste Marktflecken ist Lam- pertheim (In Starkenburg) mit 4,385 Einwohnern. —
Stanunversehiedenheit, Volkscharakter, Ständeverschieden- heit. — Der Abstammung nach sind die Bewohner des Grossherzog- thums, mit Ausnahme der Wallonengemeinden in Starkenburg (circa 3,000 Seelen, die deutsche Sitten und Sprache angenommen, dabei aber auch ihre Sprache, die französische, bisher bewahrt haben) und etwa 28,500 Juden, welche über die drei Provinzen ziemRch gleichmässig vertheUt sind, sännntRch Oberdeutsche, westfränkischen Stammes. Die aRge- meinen Grundzüge des deutschen Volkscharakters finden sich auch bei den Hessen vor. Die durch kRmatische und moralische Einflüsse bewirkten Verschiedenheiten und Eigenthümlichkeiten verschwinden bei der zuneh- menden Civilisation immer mehr; was besonders von den Bewohnern der Main- und Rheinebene gilt. Der Odenwälder ist derb und kräftig, etwas verschlossen, und es braucht viel, um sein Vertrauen zu gewinnen; den Rheinhessen zeichnet Gewandtheit, Fleiss, Ausdauer und Gastfreundschaft, den Wetteraaer Biederkeit und Ehrlichkeit aus, und der Hinterländler über- trifl't ARe an Friedfertigkeit, Fleiss, Ausdauer und Genügsamkeit. ARe Hessen sind vor dem Gesetze gleich, geniessen gleiche staatsbürgerliche Rechte und übernehmen gleiche staatsbürgerliche Verbindlichkeiten, sind im Genuss vollkommener Gewissensfreiheit, besitzen das Recht der freien Auswanderung, die Freiheit der Person und des Eigenthums, und die Ge- burt gewährt Keinem eine vorzügliche Berechtigung zu irgend einem Staatsamte, Adel, Bürger und Bauern bilden die erblichen Stände des Grossherzogthums. Der Adel ist theils hoher, theils niederer, und gehören zu ersterem, ausser den Gliedern des grossherzogl. Hauses, die Standesherren (6 fürstliche und 13 gräfliche FamiRen), zu letzterem die übrigen Grafen, Freiherren und „Herren von". —
Religionsversehiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Dem Bekenntnisse nach bilden die Protestanten, und unter diesen die Lutheraner die Mehrheit der Bevölkerung. In Oberhessen und Starken- hurg hat sich ein Theil der Reformirten mit den Lutheranern vereinigt, in Rheinhessen gehören alle der Unirten evangelischen Kirche an. Ende 1855 vertheRte sich die Bevölkerung nach dem Glaubensbekenntnisse fol- gendermassen: Lutheraner waren 405,146, Reformirte 29,041, Unirte Evan- geRsche 154,404, KathoRken 216,115, übrige Konfessionsverwandte (Herrn- huter, Mennoniten und Deutschkatholiken) 3,469, Juden 28,249 im Lande. In |
Rheinhessen bilden die Katholiken die grösste Hälfte der Bevölkerung. — Die evangelische Landeskirche basirt auf der Kirchenordnuug von 1832, und sämmtliche protestantische Gemeinden stehen unter einem Kirchenregimente, dem Oberkonsistorium zu Darmstadt, welchem für jede Provinz ein Superintendent (zu Darmstadt, .Glessen und Mainz) untersteht. Das Land ist in 38 evangelische Dekanate getheRt, in deren jedem ein Dekan, dem die Pfarrer untergeordnet sind, die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten übt. Evangelische Pfarreien (Kirchengemein- den) bestehen 428, mit 494 Geistlichen. Die katholische Landeskirche steht unter dem Bisthum zu Mainz, dessen Bischof aus der kathoRschen Geistlichkeit der rheinischen Kirchenprovinz gewählt, und von einem Dom- kapitel, dem bischöfRchen Ordinariate und dem bischöflichen Konsistorium in Ausübung seiner Gewalt unterstützt wird. Katholische Dekanate be- stehen 17 im Grossherzogthum, Pfarreien 154, und katholische Geistliche 185. — Die Geistlichen der Mennoniten und der Deutschkatholiken werden von den Gemeinden gewählt, bedürfen aber der Anerkennung der Regierung. — Die geistlichen Angelegenheiten der Israeliten werden durch 7 Rabbinate besorgt. —;
Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Die geistige Kultur steht auf einer hohen Stufe. Für Volksbildung ist viel gethan, und Unter- riehtsanstalten, höhere sowohl, wie niedere, sind in hinreichender Zahl vorhanden und sehr gut eingerichtet. Das Volksschulwesen wurde 1832 regulirt, und aRe Kinder vom 6. bis zurückgelegtem 14. Lebensjahre zum Schulbesuch verpflichtet. Man zählt 1756 Schulen im Lande, die von 155,570 Kindern besucht werden. Schullehrerseminare bestehen 2 (1 pro- testantisches zu Friedberg, 1 katholisches zu Bensheim), die beide mit Taubstummenanstalten verbunden sind. In allen grösseren Orten bestehen Industrie-, Sonntags- oder Handwerksschulen, und in vielen Städten Klein- kinderschulen. Realschulen bestehen 9 (zu Darmstadt, Michelstadt, Ofl'en- bach, Glessen, Biedenkopf, Friedberg, Mainz, Alzey und Bingen), 1 höhere Bürgerschule zu Oppenheim und 1 höhere Gewerbschule zu Darmstadt. Für den gelehrten Unterricht wirken 6 Gymnasien (zu Darmstadt, Bens- heim, Glessen, Büdingen, Mainz und Worms), und die Landesuniversität zu Glessen, die, bereits 1607 gestiftet, 54 Professoren und Lehrer, und . durchschnittRch 380 — 400 Studenten zählt. Ein evangelisches Prediger- seminar besteht zu Friedberg, und ein bischöfliches Priesterseminar zu Mainz. — Hülfsanstalten für Wissenschaften sind: das Museum zu Darm- stadt (bestehend aus der Hofbibliothek mit 300,000 Bänden, der Gemälde- gallerie, Kupferstichsammlung, naturhistorischen Sammlung, dem physi- kalischen Kabinet etc.), die Kabinetsbibliothek und das Kabinetsmuseum zu Darmstadt, die Universitätsbibliothek zu Glessen mit 120,000 Bänden, die Stadtbibliothek zu Mainz mit 100,000 Bänden, die gräflich solin'sche BibRothek in Laubach mit 60,000 Bänden etc. — Gelehrtenvereine sind zu Mainz, Darmstadt und Glessen; eine Zeichenschule zu Darmstadt; eine städtische GemäldegaRerie zu Mainz, und für die Kunst ungemein be- geisternd sind die Anregungen des rheinischen Kunstvereins. —
Physisch-technische Kultur. — Hessen-Darmstadt ist vorzugs- weise ein Landwirthschaft treibendes Land, und von dem Gesammtflächen- inhalt des Staats von 3,365,671 hess. Morgen, entfallen 1,656,386 Mor- gen auf Ackerland, 446,525 auf Wiesen, Grasgärten und Weiden, 38 693 auf Weingärten, 1,059,628 auf Waldungen, 9,766 auf Oedungen, und 154,672 Morgen auf Hofraiten, Strassen, Flüsse und Bäche. Der Acker- bau wird mit Einsicht und Vortheü betrieben. — Am besten angebaut und zugleich am ergiebigsten ist der Boden in Rheinhessen, und liefert Getreide aRer Art, selbst zur Ausfuhr. Obst gedeiht besonders in den Rheingegenden, der Wetterau, und an der Bergstrasse, wo auch Kastanien und Mandeln gezogen werden. Der Weinbau, besonders am Rhein und der Bergstrasse, ist sehr bedeutend und liefert jährlich 225—250,000 preuss. Eimer (berühmt sind: die Liebfrauenmilch von Worms, der Lau- benheimer und Nierensteiner). Die Viehzucht ist ansehnlich und wird am stärksten in Oberhessen und im südöstlichen Theiie von Starkenburg betrieben. Der Viehstapel zählte 1850: 11,253 Pferde, 921 Esel, 290,010 Rinder, 218,649 Schafe, 68,130 Ziegen und 200,598 Schweine. Fischerei und Jagd gewähren in einzelnen Gegenden immer noch gute Erwerbs- zweige; der Rhein Refert Lachse, die Bäche des Odenwaides bergen Fisch- ottern; Wild ist noch viel vorhanden. Die Forstkultur ist in den Pro- vinzen Oberhessen und Starkenburg, wo grosse Waldungen sich ausdeh- nen, sehr ansehnlich, und Holz hier Stapelwaare, während in Rheinhessen Holzmangel ist. Der jährRche Holzertrag wird auf 352,880 preuss. Klaf- ter geschätzt — Der Bergbau wird theils vom Staate, theils von Pri- vaten (gegen eine RegaRtätsabgabe) betrieben, und ist in Oberhessen am bedeutendsten. Eisen wird besonders in Oberhessen (an 139,400 Centner Roheisen), Kupfer in der Herrschaft Itter und am Hohenstein in Starken- burg (600 Centner), an Kobalt eben so viel gewonnen. Auf SRber wird gegenwärtig nicht mehr, auf Nickel in 1 Grube gebaut. Salz liefern die Salinen zu Wimpfen und die Salinen Munster, Karlshalle und Theodors- haRe bei Kreuznach (jährRch circa 212,000 ZoRcentner); Braunkohlen und Torf die Flächen der Wetterau und mehrere Orte der Rheinebene. Die gewerbliche Thätigkeit ist im steten Fortschreiten begrifl'en, na- mentRch die Leinweberei, Strumpfstrickerei und Wollweberei. Die Tuch- fabrikation ist von grossem Belange; die Baumwollen- und Seiden-Industrie von minderer Bedeutung. Die Papierfabrikation ist von grosser Wichtig- keit; es bestehen an 40 Papiermühlen im Lande, und die Papiermache- waaren, Buntpapiere und Tapeten von Darmstadt und Ofl-enbach sind be- rühmt Von grossem Belange sind die Gerbereien und Lederarbeiten, die Stärke- und Lichterfabriken, die Seifensiedereien, die Tabak- und Schnupf- tabakfabriken. Der Schiffbau ist in Mainz beträchtlich, und die Drechs- ler-, Tischler- und Ebenistenwaaren von Mainz, so wie die Kutschen von Mainz und Offenbach haben einen bedeutenden Ruf. Die Metallindustrie hat zahlreiche Eisen-, Schmelz- und Hammerwerke im Odenwalde und Oberhessen; Glashütten, Steingutfabriken, Töpfereien und chemische Fabri- ken bestehen daselbst in Menge, und vor ARem zeichnet sich Olfenbach durch seine Lakirwaaren, Bijouterie-, Luxus-, Hut- und Seidenfabriken, Mainz und Darmstadt durch musikalische Instrumente aus.
HandeL — Der Handel des Grossherzogthums ist ansehnlich und lebhaft, besonders der Transito- und Speditionshandel nach den untern Rheinlanden, Baden, Frankreich und der Schweiz. Haupthandelsplatz des Landes ist Mainz; andere wichtige Punkte für den Handel sind: Bingen, Worms, Offenbach, Seligenstadt, Darmstadt und Glessen. Die Aus- und Einfuhren sind denen der benachbarten Länder gleich. Unterstützt wird |
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der Handel durch treffliche Strassen (254 Meilen), die Main-Neckar-Eisen- bahn, die Sachsenhausen-Offenbacher Bahn, die hessische Ludwigsbahn, die Main-Weser-, und die Aschaffenburg-Mainzer Bahn, die bis Bingen fortgeführt werden soll, und durch eine ungemein lebhafte Dampfschiff- fahrt auf dem Rhein, Main und Neckar; Handelskammern bestehen zu Mainz, Offenbach und Worms; eine Bank für Handel und Industrie in Darmstadt, und ebendaselbst ein Kreditinstitut unter der Firma „Bank für Süddeutschland", mit einem Grundkapital von 20 MiU. Gulden. — Münzen, Maass, Gewicht. — Man rechnet nach Gulden zu 60 Kreu- zern il 4 Pfennige oder Heller, seit 1838 im Zahlwerth des 241/2 Gulden- fusses. Der Gulden hat 15 Batzen, der Batzen IV3 Groschen, der Gro- schen IV2 Albus, der Albus 2 Kreuzer. Landesmünzen in Gold sind 10- und 5-Guldenstücken; in Silber: halbe und ganze Gulden, 2- und 31/2 Guldenstücke; in Scheidemünze: 6- und 3-Kreuzerstücke im 27-Gulden- fusse, und 1-Kreuzerstücke im 30-Guldenfusse. Papiergeld: Grundrenten- scheine zu 1, 5, 10 und 35 Gulden, und die Noten der Bank. — Bei den Maassen bildet das französische System die Grundlage. 1 Fuss 10 Zoll = 25 Centimeter; 100 hess. Fuss = 79,65 preuss. Fuss = 25 Meter. Der Morgen = 25 Aren — 0,9715 preuss. oder rhein. Morgen. Das Mal- ter zu 4 Simmern; 1 Simmer = 4 Kumpf ä 4 Gescheid, zu 4 Mässchen; l Gescheid = 2 Liter; 100 Malter = 128 Hektoliter oder 232,89 preuss. Scheffel. Der Ohm hat 20 Viertel ä 4 Maass; die Maass ist gleich dem Gescheid, der Schoppen = V2 Liter. 100 Maass = 2 Hektoliter oder 174,6? preuss. Quart; die Ohm ist 1,5 Hektoliter oder 0,5;, preuss. Eimer. Ge- wicht ist das ZoHpfund. —
»er Staat. — Staatsverfassung. — Die Staatsverfassung ist nach dem Staatsgrundvertrag vom 17. Dec. 1820 erbmonarchisch-kon- stitutionell. Nach diesem ist der Staat in allen seinen Theilen ein Ganzes. Der Grossherzog ist Oberhaupt des Staates und übt alle Rechte der Staats- gewalt nach der Bestimmung der Verfassung aus. Die Regierung ist erb- lich nach dem Rechte der Erstgeburt und in Linealfolge. Die Repräsen- tation des Staats geschieht in 2 Kammern, die alle 3 Jahre zusammen- treten. Zu den berechtigten Mitgliedern der ersten Kammer gehören, ausser den Prinzen des grossherzoglichen Hauses, die Häupter der fürst- lichen Häuser von Isenburg, Löwenstein-Wertheim, Solms-Braunfels und Solms-Lich; sodann der gräfl. Häuser von Solms-Laubach, Solms-Rödel- heim, Solms-Wildenfels, Erbach-Erbach, Erbach-Schönberg, Erbach-Für- stenau, Leiningen-Westerburg, Stolberg-Gedern (Wernigerode), Stolberg- Ortenberg (Rossla), Isenburg-Büdingen, Isenburg-Wächtersbach, Isenburg- Meerholz, und von Schlitz, gen. Görtz. Ferner der Senior der Freiherren von Riedesel, der kathol. Landesbischof zu Mainz, ein protestantischer (vom Grossherzog) gewählter Prälat, der Kanzler der Universität Giessen und 10 vom Grossherzog erwählte Staatsbürger. In der zweiten Kammer sitzen: 6 Abgeordnete des landsässigen Adels, 10 Abgeordnete der Städte Darmstadt (2), Mainz (2), Giessen, Offenbach, Friedberg, Alsfeld, AVorms und Bingen, und 34 Distriktsabgeordnete der kleinern Städte und der Landgemeinden. —
Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt ist der Grossherzog Lud- wig IIL (geb. am 9. Juni 1806, Mitregent durch väterliches Edikt vom 5. März 1848, succ. seinem Vater, dem Grossherzog Ludwig IL 16. Juni 1848), der in sich alle Rechte der Staatsgewalt vereinigt und sie unter den durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen ausübt. Er ist Oberhaupt des grossherzoglichen Hauses, bekennt sich zur lutherischen Religion, ist zugleich Oberhaupt der evangelischen Landeskirche, und hat als solches die landesherrlichen Episkopalrechte und damit die Ausübung der evangelischen Kirchengewalt. Er geniesst eine Civilliste von jährlich 576,000 Gulden, auch sind zwei Drittel der Domänen das Familieneigenthum des grossherzoglichen Hauses, deren Einkünfte jedoch in dem Budget aufge- führt und zu den Staatsausgaben verwendet werden müssen. Sein Titel \st\ „Grossherzog von Hessen und bei Rhein etc." mit dem Prädikate „König- liche Hoheit", welches auch dem Erbgrossherzoge gebührt; die nachge- bornen Prinzen und Prinzessinnen erhalten das Prädikat „Grossherzog- liche Hoheit." Residenz ist Darmstadt; Lustschlösser sind: Seeheim, Auerbach, Mathildenhöhe, das Jagdschloss Kranichstein etc.; grossherzog- liche Schlösser sind ferner noch zu Mainz und Wolfsgarten. Das Wap- pen des Staats ist ein blauer Schild mit einem gekrönten, von Silber und Roth zehnmal quergestreiften Löwen mit doppeltem Schweif, der ein blankes Schwert mit goldenem Griffe hält. Der Schild ist von einem offe- nen königlichen Helm gedeckt und vom Bande des Ludwigsordens um- geben. Das Ganze umgibt als AVappenzelt ein Hermelinmantel, den eine Königskrone ziert. Landesfarben sind: Weiss und Roth. — Der Hofstaat zerfällt in 6 Hofstäbe, in Kabinetsämter und Hofämter. Die Oberhofchargen sind: der Oberstceremonienmeister, OberststaUmei- ster, Oberstkammerherr, Obersthofmeister, Obersthofmarschall und Oberst- jägermeister, mit ihren Stäben. — Ritterorden, deren Grossmeister der Grossherzog ist, bestehen zwei: der Ludwigsorden, zur Belohnung für Verdienste und ausgezeichnete Handlungen, sowohl im Civil, als im Militär bestimmt, wurde vom Grossherzog Ludwig 1. am 25. Aug. 1807 gestiftet und 1831 mit neuen Statuten versehen; er besteht aus 5 Klassen: Grosskreuzen, Kommandeuren L und IL Klasse, und Rittern L und IL Klasse, wozu noch eine goldene Verdienstmedaille dieses Ordens kommt; dann: der Verdienstorden Philipps des Grossmüthigen, in 4 Klassen; Grosskreuze, Komthure L und IL Klasse, und Ritter, nebst einem silbernen Kreuze dieses Ordens. Ausser diesen bestehen noch mili- tärische Dienstehrenzeichen u. Felddienstzeichen, Ver- dienstmedaillen (in Gold und Silber) für Kunst, Wissenschaft, Indu- strie und Landwirthschaft etc. — |
Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die obersten Staatsbehörden sind der Staatsrath und die Ministerien. Der Staats rath besteht aus den Prinzen des grossherzoglichen Hauses, den Ministern, den Geheimen Staatsräthen in den Ministerien, und aus Staatsdienern, welche der Gross- herzog zu Mitgliedern ernennL Bei allen Gesetzentwürfen und neuen Or- ganisationen ist er berathendes Kollegium, und bei Kompetenzkonflikten wirkt er entscheidend. .Ministerien, welche die obersten Behörden in den einzelnen Zweigen der Staatsverwaltung bilden, bestehen fünf: das Ministerium des Hauses und das Aeussere, das Ministerium des Innern, das Justizministerium, das Finanzministerium und das Kriegsininisterium. Jeder Minister (so wie überhaupt jeder Staatsdiener) ist für alle Ange- legenheiten seines Departements verantwortlich. — Die Rechtspflege wird im Namen des Grossherzogs durch die verschiedenen Gerichte (in 3 Instanzen) ausgeübt. Oberste Gerichtsstelle ist das 0 berapp ella- tions- und Kassationsgericht zu Darmstadt. Provinzialgerichts- höfe sind: das Hofgericht zu Darmstadt, das zu Giessen, und das Obergericht zu Mainz. Untergerichte sind: in Starkenburg und Ober- hessen die Stadt- und L a n d g er i ch t e (in Starkenburg: 1 Stadtge- richt zu Darmstadt und 17-Landgerichte; in Oberhessen: 1 Stadtgericht zu Giessen und 23 Landgerichte); in Rheinhessen: 2Bezirksgerichte (zu Mainz und Alzey), das Handelsgericht zu Mainz, und 12 Frie- densgerichte. — Assisengerichte versammeln sich alle Viertel- jahre. — Patrimonialgerichtsbarkeit besteht nirgends. — Im C i v i 1 r e c h t gilt eine sehr bunte Legislation, da die einzelnen Gegenstände theils nach dem römischen und kanonischen Rechte, theils nach der Reichsgesetzgebung, dem longobardischen Lehenrechte, dem katzenellnbogischen und dem solm- schen Landrechte, den verschiedenen Stadtrechten, in Rheinhessen nach dem Code civil und dem Code de commerce, und endlich nach den vielen, seit 1820 mit den Ständen verabschiedeten Einzelgesetzen entschieden werden. Im Civilprozess gilt in Starkenburg und Oberhessen die 1724 publizirte Civilprocessordnung, und als subsidiäres Recht der all- gemeine deutsche Civilprozess; in Rheinhessen hat die französische CivH- prozessordnung Geltung; in Strafsachen wird im ganzen Lande nach dem Strafgesetzbuch von 1841 geurtheilt.
Finanzwesen. — Die Leitung der gesammten Finanzen, die oberste Verwaltung sämmtlicher Domänen und Regalien, das Steuerwesen, das Münz-, Staatskassen- und Kautionswesen, die Staatsschuld, das Staats- rechnungswesen, die Aufstellung des Staatsbudgets etc. ist Sache des Finanzministeriums, dem alle darauf bezügliche Behörden untergeordnet sind. Der Staatshaushaltplan wird auf 3 Jahre bewilligt. Für die Finanz- periode 1854—1856 wurde die jährliche Einnahme zu 7,650,089, diejährlicheAusgabezu 7,782,460 Gulden bestimmt. Für die Finanz- periode 1857—1859 wurde die j"ährliche Einnahme zu 8,565,765, die jährliche Ausgabe zu 8,487,493 Gulden veranschlagt, wonach ein Ueberschuss von 76,272 Gulden sich herausstellen würde. _— Die eigentliche Staatsschuld belief sich zu Ende des Rechnungsjahres 1853 auf 17,202,513 Gulden, wozu 11,500,000 Gulden Eisenbahnanlehen und 2 Mill. Gulden unverzinsliches Papiergeld kamen. Dagegen betrugen die Staatsaktiva Ende 1853: 13,473,569 Gulden. Ende 1857 betrugen die zum Bau der Staatseisenbahn aufgenommenen verzinslichen Kapitalien circa 12,134,700 Gulden. Hiezu noch ausstehender Rest aus 2 Millionen Grundrentenscheinen 1,440,000 Gulden. Gesammtbetrag: 13,574,700 Gul- den. — Ausschliesslich dieser Eisenbahnschulden betrug die eigentliche Staatsschuld Ende 1857 (nach Abzug der Aktive) 4,837,000 Gulden. —
Heerwesen. — Die Truppen des Grossherzogthums bilden die dritte Division des VIIL Armeekorps des deutschen Bundesheeres, zu wel- chem Hessen-Darmstadt 7,228 Mann zum Haupt-, 2,065 zum Reservekon- tingent, im Ganzen 9,293 Mann zu stellen hat. Der Bestand der Feld- truppen nach den Bestimmungen der neuen Kriegsformation ist folgender:
Höhere Stäbe und ArmeezVYeige (Generalität, General- nnd Flügeladjutanten) ............23 Mann
Garde, llnterofllzierskompagnie ....................................................................................................................4g' '
Pionnierfconipagnie und ßrückenzeug ............................................................................................1Q3 "
Kavallerie: 1 Garderegiment Chevauxlegers (zu 3 Divisionen, 6 Feld- und 1 De- "
................................................................................................................................................................) 291
Artillerie (1 reitende, 1 leichte, 2 schwere Fussbatterien, 1 Belagerungs-, 1 De-
pot-Kompagnie und 3 Munitions-Kolonnen) ................................................................................i^oS8
Infanterie, formirt in 2 Brigaden a 2 Regimenter (S Bataillone, 40 Feld- und
4 Depot-Kompagnien)....................................................................................................................................g Qgg
Im Ganzen Streitende ............................................................ 10,621 Mann.
Hierzu kommen noch 250 Mann Gensd'armerie, in 3 Divisionen, je Eine für jede Provinz. — In den grösseren Orten besteht eine Bürg er wehr. — Mainz, die einzige Festung des Landes, ist deutsche Bundesfestung, mit österreichisch-preussischer Besatzung, im Kriege verstärkt durch Truppen der Reservedivision; bloss 1 Bataillon Hessen garnisonirt in Mainz. — Die Militärpflicht im Grossherzogthume ist eine allgemeine. Die Ergänzung erfolgt durch's Loos. Stellvertretung ist gestattet. Die Dienst- zeit beträgt 6 Jahre, wovon 2 in der Reserve. Der Eintritt in den Dienst beginnt mit dem 21. Lebensjahre. Bei der Infanterie bleibt der Mann l'/a, bei der Kavallerie 2, bei der Artillerie bis 2V2 Jahre unter der Fahne. |
5« Tiaiicl^rafücliaft Hefiiseii-Hoiuluirg»*«
^Xeschiclite. — Friedrich, der jüngste Sohn des 1596 ge- storbenen Landgrafen Georgs 1. von Hessen-Darmstadt, bekam, 1622, von Seinem ältern Bruder, nach einem Rezesse, als Abschlag für die ihm jähr- lich zu leistende Summe von 20,000 fl., das Amt und die Herrschaft Hom- burg. Häufige Streitigkeiten mit Darmstadt wegen unvollständiger Zuh- '«ng der Apanagegelder konnten nicht fehlen, und so kam es, dass Darin- stadt, auf kaiserlichen Befehl, 1765 an Hessen-Homburg bis zur endlichen ^ffüllten Verbindlichkeit 3 Aemter abtreten musste. 1803 wurde durch •l^n Reichsdeputationsrezess die Paragialrente auf 20,000 fl. bestimmt: |
j jetzt beträgt sie 25,000 fl. im 24-Guldenfuss. Durch den Rheinbund kam ; Hessen-Homburg 1806 unter die Souveränität Hessen-Darmstadts, durch ! den Wiener Kongress aber wurde es wieder selbstständig, der Landgraf : gelangte wiederum zu dem Hoheitsbesitze seiner Lande und erhielt, 1816, ' durch den Kanton Meisenheim und 4 ehemalige Grumbachische Ortschaf- ten eine Gebietsvergrösserung von 10,000 Seelen. Seit 1817 ist Hessen- Homburg dem deutschen Bunde beigetreten, hat im Plenum eine Stimme und ist in die sechzehnte Kurie aufgenommen. |
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Genealogie der Regenten von Hessen-Homburg.
(Vorfalirea siehe „Hessen-Kassel") PUHlpp der Grossmüthige
1609 t 1567
Wilhelm IV. Ludwig IV. Philipp 11. Georg l.
Haus Hassel ÜMitrburg- Rlieiufels Haus Uiirinstadt
(s. Hessen-Kassel) f 1604 15S3 1567 | 1596
Ludwig V. f riedrich
ttarinstadt Haus Homburg' (s. Hessen-Darmstadl) 1596 f 1638
I
Friedrich
1638 -j- 1708
Friedrich Jakob Kasimir Wilhelm 1708 f 1748 i 1726
I
Friedrich Karl
1746 t 1751
I
f riedrich Ludwig
Friedrich Ludwig Philipp Gustav Ferdiuand
Joseph Wilhelm Landgraf Adolph geb. 1783 1820 f 1829 1829 f 1839 1839 11846 1846 ^1848 Landgr. 1848
l»as liand. — Der lileine Staat Hessen-Homburg besteht aus zwei von einander getrennten (11—12 Meilen von einander entfernten) Theilen: der in der Wetterau, zwischen 50"5' — 50" 10' NBr. und zwischen 26" 14'~ 26"20' OL. gelegenen, 1,52 Quadratmeüen grossen Herrschaft Homburg, die von Nassau und Hessen-Darmstadt begrenzt wird, und der südlich vom Rhein, an der Nahe, zwischen 49"45'— 49" 51'NBr. und zwischen 25"8' —25"25' OL. gelegenen, 3,^8 Quadratmeilen grossen Herrschaft Meisenheim, welche im N. und S. Rheinpreussen, im 0. die bayerische Rheinpfalz und im W. das Fürstenthum Birkenfeld zu Grenz- ländern hat. Die ganze Landgrafschaft umfasst mithin 5 QuadratmeRen, (1855) mit 24,937 Einwohnern, von denen 11,483 auf Homburg und 13,454 auf Meisenheim kommen. Das Land ist meist gebirgig, hat aber im Ganzen einen fruchtbaren, ergiebigen, gut angebauten Boden. In der Herrschaft Homburg ist das Taunusgebirge oder die Höhe (grosser Feldberg 2,605') in Meisenheim Zweige des Hunsrück. Bewässert wird Homburg von 2 Nebenflüsschen der Nidda, dem Eschbach und Erle- bach, .Geisenheim von der Nahe und deren Zufluss, der Glan, so wie von mehreren Bächen. MineralqueRen besitzt die Stadt Homburg 5, und ist dadurch einer der ersten Kur- und Badeorte. Das KRma ist gemässigt und angenehm.
Das Volk. — Die Bewohner der Landgrafschaft Hessen-Homburg, deren Zahl sich 1834 auf 22,547, 1843 auf 24,373, 1852 auf 24,921, und Ende 1855 auf 24,937 Seelen belief, sind, mit Ausnahme von 1,200 Ab- kömmlingen von Franzosen, WaRonen und piemontesischen Refugie's, welche der ReRgion wegen ihr Vaterland verlassen mussten, sich voR- ständig germanisirt haben, aber immer noch ihre Muttersprache reden, und circa 1,100 Juden, sämmtRch Deutsche, westfränkischen Stammes. Die Bevölkerungszunahme beträgt im Jahresdurchschnitt (von 1834 bis 1855) 0,56 Prozent. Die Zahl der Familien betrug 1852: 5,484; nach dm Geschlechte geschieden zählte man 12,369 männRche, und 12,576 weib- Rche Individuen, die 4 Städte, 34 Dörfer und 24 Weiler bewohnten. Haupt- und Residenzstadt des Landes ist Homburg vor der Höhe, mit 5,000 Einwohnern; die andern Städte des Landes sind: Meisenheim, mit 2,950, Ottweiler, mit 1,650, und Merxheim, mit 1,400 Einwohnern, |
SämmtRch im Meisenheim'schen. — Dem Bekenntnisse nach gehört die Mehrheit der Bewohner der reformirten Kirche an; Lutheraner zählt man 6,500, Katholiken 3,500, und Israeliten 1,100- Die Be- kenner der drei christlichen Konfessionen haben gleiche Rechte; die Katho- liken gehören zum Bisthum Mainz. Die Juden sind tolerirt. BezügRch der geistigen Kultur ist für den Volksunterricht in Homburg (wo auch ein Forstinstitut und 1 Bürgerschule besteht) besser als in Meisen- heim gesorgt, wo ausser den Volksschulen nur in der Stadt Meisenheim 1 lateinische Schule sich befindeL Die physis ch - technische Kul- tur erfreut sich eines kräftigen Aufschwungs. Die Landwirthschaft ist die HauptnahrungsqueRe der Bewohner. Der Boden ist gut gepflegt und Refert reichlichen Gewinn. Homburg erzeugt vorzugsweise viel Ge- treide, Obst, Flachs und Gemüse, Meisenheim Wein; und in beiden Herr- schaften sind noch ansehnliche Waldungen. —- Die Rindvieh- und Schaf- zucht ist besonders blühend. Der Bergbau wird in Meisenheim auf Eisen und Steinkohlen betrieben. Die gewerbliche Industrie beschränkt sich grösstentheils auf Wollenzeug-, Lein- und Strumpfweberei, in Meisen- heim ausserdem auf Eisen- und Glasfabrikation. Der Handel ist von keiner grossen Bedeutung; die wenigen Natur- und Kunsterzeugnisse des Landes werden meistens nach Frankfurt zu Markt gebracht. Von dem homburger Mineralwasser werden jährRch über 300,000 Krüge versendet. Die Landgrafschaft gehört dem deutschen ZoRvereine an, und Homburg ist in dieser Beziehung mit Hessen-Darmstadt, Meisenheim mit Preussen vereinigt. Von Eisenbahnen besteht nur Eine im Lande, die von Hessen- Darmstadt; Maasse und Gewichte sind in Homburg die Frankfurter, in Meisenheim das Darmstädter, ausgenommen das der Fuss Vs Meter, und das Malter = 1 Hektoliter ist.
»er IStaat. — Die Landgrafschaft bildet eine Erbmonarchie, bis jetzt ohne Landstände. Die konstitutionelle Verfassung vom 3. Jan. 1850 wurde durch landgräflichen Erlass von 20. AprR 1852 aufgehoben. Als deutscher Bundesstaat hat Hessen-Homburg Antheil an der 16. Kurial- stimme, und eine besondere Stimme im Plenum. — Oberhaupt des Staats ist Landgraf Ferdinand (geb. 26. AprR 1783, reg. seit 8. Sept. 1848), der alle Rechte der Staatsgewalt in sich vereinigt, sich mit seinem Hause zur reformirten Kirche bekennt, und durch Erb- und Hausverträge mit Hessen-Darmstadt verbunden ist. Er führt den Titel-, „Souveräner"Land- graf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Katzenellnbogen, Dietz, Zie- genhayn, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen", und hat das Prädikat ,,Durchlaucht . Das Wappen besteht aus einem senkrecht gespaltenen, zweimal quergetheilten Hauptschild und einem Mittelschilde. Der MittelschRd enthalt den hessischen gebälkten, silbernen, gekrönten, links gehenden Löwen in Blau. Die 6 Felder des HauptschRds zeigen die Insignien von 1) Hersfeld, 2) Ziegenhayn, 3) getheRt: oben Katzenelln- bogen, unten Nidda, 4) getheilt: oben Dietz, unten Hanau, 5) Schaum- burg, und 6) Isenburg. Schildhalter sind 2 vorwärtssehende goldene Löwen. Das Wappen ist von einem Hermelinmantel umflogen, der mit einer geschlossenen goldenen Krone gedeckt ist. Der Hofstaat besteht aus dem Oberhofmarschall, dem Hofmarscball und dem Hofstallmeister. Residenz des Landgrafen ist Homburg. Der Landgraf bezieht von Darmstadt 25,000 fl. Rente, und besitzt mehrere Mediatgüter in der preuss. Provinz Sachsen, die einen Ertrag von 54,000 fl. abwerfen sollen: so im Regierungsbezirk Magdeburg die Herrschaft Oebisfeld (15 Ortschaften mit 3,681 Einwohner) im Kreise Gardelegen, una die Herrschaft Hötensleben (o Dorlschaften mit 3,256 Einw.) im Kreise Neu-Haldensleben (das Klo- stergut Winningen ist gegen eine Entschädigungssumme von 93,000 Tha- lern I80O an Braunschweig gekommen). Die Erträge des Landgrafen vom Lande selbst belaufen sich auf 70,000 fl.; vor 1848 soll die Hofhaltung des verewigten Landgrafen Gustav 150,000 fl. gekostet haben. — Die |
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39, — Rheinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 17
Verwaltung des Staats wird im Namen des Landgrafen von einem Geheimen Rathe, als oberster Landesbehörde, geleitet, dem die Lan- desregierung, die Schuldentilgungskommission und das Militärkommando unmittelbar untergeordnet sind. Die Landesregierung theilt sich in 3 Deputationen, für Justizverwaltung (Gericht 2ter Instanz), eigentliche Landesverwaltung (Polizei, Kirchen- und Schulwesen), und Verwaltung der Finanzen und landesherrlichen Domänen. Für die Verwaltung ist das Land in die Amtsbezirke Homburg (mit 9) und Meisenheim (mit 8 Ge- meinden oder Bürgermeistereien) geschieden; in ersterem ist das lustiz- amt, in letzterem das Oberamt die untere Administrativ- und Gerichts- behörde. — Bezüglich der Rechtspflege ist die höchste und letzte In- stanz in Civil- und Kriminalsachen das grossherzoglich hessische Ober- appel I a tio nsger i ch t zu Darmstadt. Mittelgerichte sind: die erste Deputation der Landesregierung zu Homburg und die Jus ti z- kanzlei zu Meisenheim; Untergerichte sind das Justizamt zu Hom- i bürg und das Ober am t zu Meisenheim, in welch letzterem das fran- ! |
zösische Recht gilt. — Nach dem Budget für das Jahr 1857 betrugen die Staatseinnahmen 367,000 £1. (hiervon 305,000 11. aus Domänen und Regalien), die S taasansgaben 404,849 fl. (hiervon 70,000 fl. für das regierende Haus, 38,500 fl. für das Militär, und 105,754 fl. für die Staats- schuld); das Defizit 37,848 fl. — Das Budget für 1858 gibt die Ein- nahmen zu 378,848, dieAusgaben zu 432,353, das Defizit zu 54,505 fl. an. Die Staatsschulden betrugen am 1. Februar 1858: 1,058,710 fl. (nämlich: Anleihen 806,253, und Depositen und Kautionen 252,457 fl.). Dagegen beliefen sich die Kapitalaktiva des Tilgungsfonds zu dersel- ben Zeit auf 273,602 fl. — Das von Hessen-Homburg zu stellende Bun- de sk o n ti n gent beträgt im Ganzen 300 Mann (233 Haupt- und 67 M. Reservekontingent), die landgräflichen Truppen selbst (mit der Re- serve 350 Mann) sind in 2 Jägerkoinpagnien (unter einem Major) formirt. Die Ergänzung erfolgt durch Konskription und freiwilligen Eintritt. Stell- vertretung ist gestatteL Dienstzeit 6 Jahre, wovon 2 bei der Reserve. — |
HerKo^tliimi Ma^iiaii.
Creschiclife. — Das Herzogthum hat seinen Namen von der Burg Nassau, welche Ruprecht und Arnold, Herren von Lauren- burg, um das Jahr 1100 von dem Stifte Worms eingetauscht hatten. Die Söhne dieser Beiden, Walram L und Ruprecht IL kommen schon 1159 als Grafen von Nassau vor und begleiteten den Kaiser Friedrich 1. auf seinem Kreuzzuge. Walrams L Sohn, Heinrich der Reiche, hinter- liess 2 Söhne, Wal ram IV. und Otto, welche, 1225, sich so theilten, dass Wal ram die südlichen Erbgüter (Nassau, Idstein und Weilburg), Otto die nördlichen (DiRenburg und Siegen) erhielt; von dem Erstem, dem Gründer der Walramer Linie, stammen die jetzigen Herzöge; die Otto'sche Linie herrscht in den Niederlanden. Walrams Sohn, Adolph, wurde 1292 Kaiser, verlor aber, 1298, gegen Albrecht von Oesterreich sein Leben. Nachdem im Laufe der Zeit das Nassau'sche Haus sich in mehrere Linien und Aeste getheilt, das Stammland durch die Herrschaf- ten Mehrenberg, Gleiberg und Hüttenberg, die Grafschaft Saarbrücken und die Aemter Kirchberg, Kirchheim, Stauf, Bolanden, Reichesheim, Saar- wenden und Lahr vergrössert und vom Kaiser Karl VIL den Titel „ge- fürstete Grafen" erhalten hatte, vereinte Ludwig H. von Weilburg, nach dem Aussterben der Saarbrück'schen Linie, 1574, und der Linie Idstein und Wiesbaden, 1605, alle Besitzungen des Nassau-Walramischen Hauses. Seine drei Söhne stifteten die drei Linien Saarbrücken (spater Usingen), Idstein und Weilburg. 1721 erlosch Nassau-Idstein; Saarbrücken theilte sich in die drei Aeste: Ottweiler, Saarbrücken und Usingen, die seit 1668, nebst den übrigen Linien, vom Kaiser Leopold L die reichsfürsthche Würde erneuert erhielten und sie führten. 1728 vereinigte der Usinger Ast die Länder der beiden andern. Die Linie Weilburg nahm erst 1737 die fürstliche Würde an und erwarb die Grafschaft Sayn-Hachenburg. Durch den LünevRIer Frieden verlor Usingen und Weilburg ihre über- rheinischen Besitzungen; jenes 201/2 Quadratmeilen mit 52,286 Einwohnern, dieses 8 Quadratmeilen mit 18,660 Einwohnern, wogegen aber erstes mit 36% Quadratmeilen und 93,000 Einwohnern, letzteres mit 16 Quadratmeilen und 37,000 Seelen entschädigt wurde, und beide Linien Sitz und Stimme in dem Reichsfürstenrath erhielten. 1806 traten beide Linien dem Rhein- bunde bei; zugleich vereinigten sie ihre Besitzungen in ein einziges ge- meinschaftliches Herzogthum, das von beiden Häusern, und zwar von Usingen als Senior mit dem Herzoglichen Titel, und von Weilburg mit dem Fürstlichen Titel regiert werden sollte. Durch die Rheinbundsakte wur- den zugleich verschiedene mediatisirte Besitzungen, gegen 31 Quadrat- meilen mit circa 85,000 Einwohnern, der Nassau'schen Souveränität unter- worfen. 1815 traten die beiden Nassau'schen Häuser zu dem Deutschen Bunde, und ertauschten gegen ansehnHche Gebietstheile, zusammen 3IV2 Quadratmeilen mit 89,700 Einwohnern, frühere Oranien-Nassau'sche Be- sitzungen, zusammen 34 Quadratmeilen mit 103,400 Einwohnern. 1814 wurde mit der Ottonischen Linie ein neuer Hausvertrag rucksichtlich der Deutschen Lande geschlossen. 1814 erhielt Nassau.ständische Verlassung; unter allen deutschen Fürsten kamen die Nassauer zuepi durch Verlei- hung einer Verfassung den Bundesbestimmungen nach, doch wurden die Stände vor 1818 nicht einberufen, und die Streitigkeiten derselben mit der Regierung führten mehrmals zu ungewöhnlichen Mitteln, den Mass- regeln des Ministeriums die Zustimmung zu verschafl-en. 1816 starb die Usinger Linie aus, und die Weilburger Linie ergrifl' aReimgen Besitz von dem ganzen Lande, und entsagte gegen ansehnliche Geldanzahlung seinen Ansprüchen auf Succession in den Niederländisch-Deutschen Besitzungen nach Aussterben des Königshauses. Seit 1839 regiert Herzog Adolph, geboren den 24. Juli 1817. — |
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Bromme's Hand-Atlas. — lUieinland, Wesiplialen etc. b.
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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 18
Walram, Graf zu Nassau, erhielt Idstein, Wiesbaden und Weilburg;, f 1289
'%1'^alraiKiisclie I^inie
I
Adolph, Graf zu Nassau 1289, Römischer Kaiser 1292 i 1298
I
Gerlach I. 1298 f 1361
Johann
zu Weilburg und Saarbrücken 1361 f 1371
I
Philipp T. 1371 i 1429
Philipp IL 1429 f 1492 erhielt Weiiburg
I
Johann f 1480
I
Ludwig 1. 1492 f 1523
I
PhülppIII. 1523 ^1559
1
Albert 1559, erbt 1574 Saarbrück, f 1582
I
Ludwig II. von Nassau-
Weilburg-Saarbrück, 1582, erbt Idstein und Wiesbaden 1605, i 1625
Johann Haus Idstein f 1668 1
Georg f 1721 (erloschen)
Johann erhielt SaarbrücU 1429 i 1472
I
Johann Ludwig 1472 f 1545
I
Johann 1545 f 1574 (erloschen)
Adolph zu Idstein u. Wies- baden 1361 i 1370
I
Gerlach II. ^ 1393
I
Adolph f 1426
I
Johann f 1480
I
Adolph f 1504
I
Philipp f 1520
Adolph i 1536
Balthasar 1536 f 1568 Joseph Ludwig 1568 f 1596
I
Johann Ludwig 1596 j 1605 (erloschen)
Ernst Kasimir Haus Weilbiirg-
1625 i 1655
I
Friedrich 1655 f 1675
I
Johann Ernst 1675 i 1719
I
Karl August
1719, Reichsfürst 1737 t 1753
i
Karl 1753 ^ 1788
I
Friedrich Wilh.
1788 i 1816
I
Wilhelm 1816, erbt Nassau-Usingen, 1826 Herzog, ^1839
1
Adolph seit 1839 !
Wilhelm, Erbprinz, geb. 1852
Wilhelm Haus Saarlirück
_ 1625 11640
1640 t1690
I
Friedrich Ludwig 1690, erbt 1721 Idstein, 1723 Saarbrilck f 1728 (erloschen)
gren
1640, Fürst .1688 f 1702
■ I
Wilhelm Heinrich 1702 +1718
Johann Ludwig Gustav Adolph u Ottweiler zu Saar-
brück
1640 t 1677
Ludwig Kart Krato Ludwig 1677 1713 ^■1713 |1723 (erloschen)
Wilhelm Heinrich
Fürst von 'Saarbr.-Saarbr. 1718 1 1768
I
Ludwig 1768 i 1794
I
Heinrich Ludwig Karl AJbr.
t 1797 (erloschen)
Karl 1718 erbt 1728 Idstein und Ottweiler, regiert 1734 als Fürst von Saarbrück- üsingen f 1775
Karl AVilh. Friedrich Aug. 1775, erbt 1797 1803, Herzog 1806 Saarbrückf1803 f 1816
(erloschen)
Das liand. — Das Herzogthum Nassau ist, mit Ausnahme zweier Enklaven in Kurhessen und Hessen-Darmstadt (Harheim und Reichelsheim) ein wohl arrondirtes, zusammenhängendes Land, zwischen 25" 12'—26" 25' OL. und zwischen 490 56'—50" 48' NBr., das im N. von der Rheinprovinz und Westphalen, im 0. vom Grossherzogthum Hessen und im W. von der Rheinprovinz begrenzt wird, und aus Ländern gebildet ist, die früher Theile des ehemaligen kur- und oberrheinischen und westphälischen Krei- ses waren. Dem kurrheinischen Kreise gehörten an: TheUe der Erz- stifte Mainz und Trier, eine Parzelle der Pfalz am Rhein, die Grafschaft Nieder-Isenburg und die Herrschaft Beilstein; zum oberrheinischen Kreise gehörten: die alten Nassau-Using'schen und Nassau-Weilburg'schen Fürstenthümer, der grösste Theil der Grafschaft Niederkatzenellnbogen, die Grafschaften Schauraburg und Eppstein, die Leining'schen Herrschaf- ten Westerburg und Schadeck, und ein Theil der Grafschaft Königstein, und zum westphälischen Kreise: die Fürstenthümer Dietz, Dillenburg und Hadamar, die Grafschaft Holzappel, und Theile der Grafschaften Wied und Sayn. Das ganze Herzogthum umfasst einen Gesammtflächen- raum von 86,55 Quadratmeilen oder 1,874,672 iMorgen, und eine Bevöl- kerung (1857) von 434,064 Seelen, hat mithin 5,018 Einwohner auf 1 Qu.-M. In administrativer Hinsicht wird das Land in folgende 28 Aem- ter getheilt, die wiederum in 825 Gemeinden zerfallen.
48,611 70,097 99,539 40,027 76,679 61,015 99,175 49,521 46,931 95,100 66,038 73,551 50,588 46,980 70,041
12,310 17,216 17,164 12,156 12,282 19,845 . 15,490 14,362 18,918 18,841 17,596 11,122 16,732 9,182 18,503
16. Nassau........
17. Nastätten.....
18. Reichelsheim
19. Rennerod.....
20. Rüdesheim •••
21. Runkel ......
22. st. Goarshaus.
23. Selters........
24. Usingen......
25. "Walmerod •.•
26. Wehen........
27. Weiiburg.....
28. Wiesbaden ••• z. Militär zählend
63,019 67,217 4,921 60,839 59,411 54,137 57,582 78,118 128,494 60,794 88,369 96,874 56,999
13,580 12,014 1,513 14,411 13,110 15,269 11,955 16,491 21,426 15,246 11,159 19,287 30,434 6,550
Zus. in 28 Aemtern 1,874,672
Die Oberfläche des Landes ist ungemein abwechselnd; sehr bergig, aber von vielen reizenden Thälern durchschnitten, sehr fruchtbar und trefflich angebaut; die Vegetation ist ausserordentlich üppig, und das Land reich an den mannigfaltigsten Naturprodukten. In der südlichen Hälfte des Herzogthums erhebt sich zwischen dem Main und der Lahn der Taunus, ein waldiges, nach S. steO abfallendes Gebirge, dessen höchste Kuppen: der grosse Feldberg 2,685, der kleine Feldberg 2,458, und der Altkönig 2,400', aufsteigen. Im N. der Lahn erhebt sich der
Aemter.
1. Braubach ••
2. Diez ......
3. Dillenburg
4. EltvUle ••■
5. Hachenburg
6. Hadamar ••
7. Herbdrn •■•
8. Hochheim
9. Höchst.....
10. Idstein
11. Königstein ■
12. L-Schwalbach
13. Limburg ...
14. Marienberg
15. Montabaur
Genealogie des Nassau'schen Hauses.
Heinrich, der Reiche, Graf zn Nassau, f 1254
Olto, Graf zu Nassau, erhielt Dillenburg, Beilstein
nnd Siegen, Ottonisciie Kiiiiie
(siehe Niederlande) |
Westerwald, der im Salzburgerkopf (mit 2,000') seine grösste Höhe hat- Südlich vom Taunus, gegen den Main und Rhein hin, breitet sich das liebliche Rheingau aus, eine der fruchtbarsten und romantischsten Land- schaften Süddeutschlands. Die Flüsse des Landes gehören sämmtlich dem Rhein an, der von Biebrich bis zur .Mündung der Lahn die Grenze gegen Hessen-Darmstadt und Rheinpreussen bildet, und auf dieser Strecke den Main (mit der Nidda), die Lahn (mit der Weil), Embs, Aar etc. empfängt, und weiter abwärts die Wied, den Sieg (mit der grossen und kleinen Nidder) aufnimmt. Seen besitzt das Land nicht, dagegen viele Weiher, und eine Menge (153) berühmter Mineralquellen (Eisenquelle: Schwalbach; Schwefelquelle: Weilbach; alkalische Wasser: Ems, Fachingen, Schlangenbad; Kochsalzquellen: Soden und Wiesbaden; Säuerlinge: Dink- hold, Geilnau, Kronthal, Selters etc.). — Das Klima ist pmässigt und gesund; am mildesten in den Maingegenden und im Rheingau, rauher auf dem Taunus und im Westerwald. —
lias Volk. — Die Bew ohner des Herzogthums, deren Zahl sich 1834 auf 370,374, 1843 auf 412,271, 1852 auf 429,060, und 1857 auf 434,064 belief, sind, bis auf eine kleine Anzahl Nachkommen eingewan- derter Hugenotten und 6,907 Juden, sämmtlich Den tsch e, fränkischen Stammes. Die Bevölkerungszunahme von 1834—57 beträgt im Jahres- durchschnitt 0,88 Prozent. Die Zahl der Familien belief sich 1857 auf 105,524, die der männlichen Individuen auf 218,332, die der weiblichen auf 215,732. — An Wohnplätzen waren 1857: 31 Städte, 36 Flecken, 817 Dörfer, 231 einzelne Höfe, 1,054 Mühlen, 54 Hütten- und Hammer- werke etc. Haupt- und Residenzstadt ist Wiesbaden mit 16,280 Einw., andere Orte mit mehr als 2,400 Einw. sind: Limburg mit 3,790, Bieb- rich mit 3,622, Montabaur mit 3,050, Oberursel mit 3,000, Diez mit 2,910, Höchst mit 2,885, Ems mit 2,725, Dillenburg mit 2,700, Rüdesheim mit 2,660, Weilburg mit 2,615, Niderlahnstein mit 2,600, Geisenheim mit 2,580, Hadamar mit 2,475, Flörsheim mit 2,460, und Herborn mit 2,410 Einwohnern. — Dem Bekenntnisse nach gehört die Mehrheit der Bewohner der unirten evangelischen Kirche an. Nach der Zählung von 1857 scheidet sich die Bevölkerung in 226,251 Evangelische, 200,416 Katholiken, 190 Mennoniten, 300 Deutschkatholiken und 6,907 Jude.i. Die evangelische Kirche steht unter dem Lan- desbischofe von Wiesbaden. Geistliche Oberbehörde ist der evan- gelische Kirchensenat, dem der Staatsminister vorsteht, und wel- chem 20 evangelische Dekanate und 194 Pfarreien und Kirchengemeinden unterstehen. Die katholischen Kirchenangelegenheiten werden von dem Bischöfe zu Limburg geleitet, der unter dem Erzbischöfe zu Freiburg steht, und von einem Domkapitel und Ordinariat unterstützt wird. Die Diözese zerfällt in 15 Dekanate und 144 Pfarreien. Für die Juden sind 4 Inspektionsbezirke gebildet, welche in Synagogenbezirke zerfallen. — Die geistige Kultur ist bedeutend und für den öffentlichen Unter- richt wird von Seiten der Regierung sehr viel gethan. Elementarschulen bestehen 709, mit 996 Lehrern; Realschulen bestehen 10, Töchterschulen sind mehrere vorhanden; 1 Realgymnasium ist in Wiesbaden; 2 Schul- lehrerseminare sind zu Usingen und Montabaur, und 1 Taubstummeninsti- tut zu Kamberg. Gelehrtenschulen des Landes sind: 1 Pädagogium zu Dillenburg und 3 Gymnasien zu Hadamar, Weilburg und Wiesbaden. Als Landesuniversität gilt, nach Vertrag mit Hannover, Göttingen; für die katholische Geistlichkeit besteht zu Marburg mit Hessen-Kassel eine ge- meinschaftliche katholisch-theologische Fakultät. Ausser diesen bestehen: 1 evangel.-theolog. Seminar zu Herborn und 1 katholisches zu Limburg; 1 Militärschule für angehende Offiziere zu Wiesbaden, 1 landwirthschaft- liches Institut auf dem Geisberge bei Wiesbaden etc. — Ferner beflndet sich zu Wiesbaden 1 öffentliche Bibliothek (60,000 Bände), 1 Museum rheinischer Alterthümer, und mehrere gelehrte Gesellschaften. — Die phy- sisch-technische Kultur steht auf ziemlich hoher Stufe. Land- wirthschaft und Bergbau, die Haupterwerbszweige der Bewohner, werden trefflich gepflegt Von der Gesammtfläche des Landes von 1,874,672 Morgen fallen 702,002 Morgen auf Ackerland, 7,471 auf Gärten, 15,543 auf Weinberge, 196,118 auf Wiesen, 798,550 auf Waldungen, 106,946 auf Trieschland und Weideplätze, 6,544 auf Hofraitplätze, 1,251 auf Weiher und 40,247 Morgen auf steriles Land, Wege etc. Der Ackerbau wird mit Umsicht betrieben; Dreifelderwirthschaft ist vorherrschend; auf dem Westerwalde die Triesch- und Weidewirthschaft allgemein. Im Nieder- lande wird Weizen, im höheren Roggen, in den Gebirgsgegenden Hafer und Buchweizen gebaut; Kartoffeln bilden im Westerwalde die Hauptnah- rung. Für Wiesenkultur ist viel gethan. Der Obstbau ist von grosser Bedeutung, und der Weinbau liefert die Stapelwaare des Landes; im Rheingau (Johannisberg, Rüdesheim, Markobrunn, Geisenheim etc.) und am Main (Hochheim) gedeihen die edelsten Sorten. Die Forstkultur ist sehr ansehnlich (liefert jährlich über 24 Millionen Kubikfuss Holz). Die Viehzucht ist von grossem Belange. Der Viehstand umfasste Ende 1855: 12,020 Pferde, 555 Esel und Maulesel, 195,541 Rinder, 136,487 Schafe, 44,780 Schweine, 26,794 Ziegen, und 15,097 Bienenstöcke. — Der Bergbau geht auf Silber (1,500 Mark), Eisen (280,000 Centner Roh- eisen und 75,000 Centner Gusswaaren aus Erzen), Kupfer (3,000 Centner), Blei (4,000 Centner), und Braunkohle« (880,000 Ctnr.). Salz wird in Soden ge- wonnen, Thon und Marmor im Westerwald. Im bergmännischen Betriebe waren (1855) 33 Blei- und Silbererzgruben, 19 Kupfergruben, 1 Nickelgrube, 579 Eisensteingruben, 73 Braunsteingruben, 117 Dachschiefergruben, 10 Schwer- spatgruben, 32 Braunkohlengruben etc. — Der Hüttenbetrieb ist unge- mein ansehnlich, ausser diesem, aber die gewerbliche Industrie im Allge- meinen von untergeordneter Bedeutung. Am wichtigsten sind noch die Lein- und Wollweberei, die Gerbereien, Töpfereien, Papierfabriken, Bier- brauereien, Branntweinbrennereien, Tabak- und Steingutfabriken. — Der Handel wird durch die Rhein-, Moin- und Lahnschifffahrt, durch gute Land- strassen (75 Meilen Staatsstrassen und 280 Meileii Gemeindestrassen) und Eisenbahnen (Taunus-Eisenbahn, Höchst-Soden- und Rheineisenbahn, von Wiesbaden nach Niederlahnstein) sehr begünstigt, doch ist der auswär- tige Handel weniger bedeutend als der innere. Die Ausfuhren bestehen in Mineralwassern, Wein, Obst, Cider, Getreide, Eisen, Braunstein, Vieh, WoHe, Holz etc.; die Einfuhren in Kolonialwaaren, Südfrüchten, Salz, Tuch, Baumwollenwaaren, Galanteriewaaren etc. Eine eigentliche Han- delsstadt hat Nassau nicht; den Hauptverkehr mit dem Auslande vermitteln Frankfurt, Mainz, Bingen und Koblenz; Biebrich, Eltville, Rüdesheim und einige andere Orte treiben bedeutenden W^einhandel; Diez hält ansehn- liche Wollmärkte. — Münzen, Maass und Gewicht: Man rech- |
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nel in Gulden ä 60 Kreuzer, im Zahhvertli des 24V2-Gul- denfusses. Landesmiinzen in Silber sind 31/2 2, 1, V2 Gul- denstücke, 6, 3 und 1 Kreu- zer; Papiergeld: die Noten der Landesbank zu 1, 5 und 25 Gulden. — Längenniaass für Fläcbenvermessungen, zu- gleich Normalmaass der Steuer ist der Fuss zu 10 Zoll = 1/2 Meter; die Ruthe hat 10 Fuss ; 100 Ouadratruthen = 1 Morgen (genau 25 Aren). Ein allgemeines .Maass ist noch nicht eingeführt: in Wiesbaden hat der Fuss (zu 12 ZoR) 28,75 Centimeter. Das Malter = lOQ.e Liter oder 1.98 preuss. Schelfel. Die grös- sere Ohm hat 140.86, die klei- nere 135,57 Liter. Jetzt gilt allgemein das deutsche ZoR- gewicht.
»er Staat.-Die Sta a ts- verfassung ist erbmo- narchisch-repräsenta- tiv nach der Verfassungs-Ur- kunde vom 1. und 2. Sept.
1814 und der Verordnung vom 25. Nov. 1851 (die Aufhebung der staats- rechtlichen ZusammensteRung vom 28. Dec. 1849 und die Zusammen- setzung der Ständeversammlung betreffend). Die Stände ver Samm- lung besteht aus 2 Kammern. Mitglieder der ersten Kammer sind die Prinzen des herzoglichen Hauses, der Erzherzog Stephan von Oesterreich, die gräflichen Familien von Leiningen-Westerburg, Waldbott-Bassenheim, Walderdorff, Schönborn-Wiesentheid, die freiherrliche Familie von Stein, diejenigen, welche der Herzog mit dem Rechte der Vererbung zu Mitglie- dern ernennt, der kathoRsche und evangelische Landesbischof und 6 von den höchstbesteuerten Grundbesitzern, und 3 von den höchstbesteuerten Gewerbtreibenden gewählte Abgeordnete. Die zweite Kammer besteht aus 24 Abgeordneten, welche nach dem Wahlgesetz in 24 Wahlbezirken gewählt werden. Die Ständeversammlung tritt jährlich ordentlich zusam- men, kann aber, wenn erforderlich, auch ausserordentlich vom Herzog zu- sammenberufen werden. Ohne Einwilligung derselben können weder be- stehende Gesetze abgeändert, noch neue eingeführt werden, und aRe zu erhebenden direkten und indirekten Abgaben bedürfen ihrer Zustimmung und Verwilligung. — Als deutscher Bundesstaat hat Nassau im Plenum der Bundesversammlung 2 Stimmen, im engern Rathe gemeinschaftlich mit Braunschweig die 13. Stelle. — Staatsoberhaupt ist der Herzog, gegenwärtig Adolph (geb. d. 24. JuR 1817, regiert seit 20. Aug. 1839), der in Bezug auf Gesetzgebung und Besteuerung an die beschliessende Mitwirkung der Ständeversaminlung gebunden ist. Der Thron ist erblich nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealfolge im Mannesstamme der Walramischen Linie. Erlöscht diese, so erbt die Ottonische Linie das ganze Land; stirbt diese Linie aus, so erbt die Walramische Linie das Grossherzogthum Luxemburg. Zwischen beiden Linien bestehen Hausge- setze. Der Herzog geniesst eine jährliche Civilliste; die Domänen sind in der jüngsten Zeit Staatseigenthum geworden. Die nachgebornen Prin- zen erhalten Apanagen, die Prinzessinen eine Aussteuer. Das herzogliche Haus bekennt sich zur evangelischen Kirche. — Der Titel des Herzogs ist: „Souveräner Herzog zu Nassau, Pfalzgraf bei Rhein, Graf zu Sayn, König- stein, Katzenellnbogen und Diez, Burggraf zu Hammerstein etc.", ge- wöhnlicher ist jetzt der einfache Titel: „Von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau etc." gebräuchlich. Prädikat: „Hoheit". Herzogliche Residen- zen sind Wiesbaden und Biebrich; Lustschlösser: WeRburg, Oranien- stein, Hochheim, Mosbach, und das Jagdschloss Platte. — Das Warfen ist ein in 16 Felder getheilter Schild mit einem Herzschllde; dieses enthält den Nassauischen goldenen Löwen in einem blauen, mit schräg- Rnks Regenden Schindeln bestreutem Felde. Die übrigen Felder zeigen die Embleme von Diez, WaRen und Mühlberg, Katzenellnbogen, Trier, Pfalz bei Rhein, Hammerstein, Königstein, Sayn, Köln, Mehrenberg, Limburg, Idstein etc. Landesfarben sind dunkelblau und orangegelb. - Ritterorden hat Nassau keine, dafür aber goldene und silberne Ver- dienstmedaOlen für CivR und Militär. — Der Hofstaat des Herzogs steht unter dem Hofmarschallamt, zu welchem der Hofmarschallstab, der Oberstallmeisterstab und das Jagddepartement gehören. Der Oberkam- merherr ist zugleich Präsident des Hofmarschallamts; andere Oberhof- und Hofchargen sind: der Oberstallmeister, Oberjägermeister, Hausmar- schall, Hofmarschall und Hofstallmeister, die Kammerherren, Kammer- und Jagdjunker. |
Staatsverwaltung. — Durch Gesetz vom 24. Juli 1854 ist die Centralverwaltung neu geregelt. — Der Herzog besiizt die voRziehende Gewalt und ernennt zu allen Staatsämtern. Oberste Verwaltungsbehörde ist das Staatsministerium, welchem ein Staatsminister vorsteht, dem ein Staatsrath beigeordnet ist, dessen Mitglieder vom Herzoge, welcher im Staatsrath das Präsidium führt, ernannt wer- den. Dem Staatsminister ist ferner eine Rekursinstanz beigegeben, die aus dem Mini- sterialdirektor, den Vorstän- den des Kriegsdepartements, der Landesregierung, des Fi- nanzkollegiums und einem Mi- nisterialrathe gebildet ist. Die innere Verwaltung leitet die Landesregierung; die un- tere Verwaltung der innern Angelegenheiten der 28 Aem- ter, das bezügliche, unter einem Amtmann stehende Amt, deren jedem ein aus 6 Mitgliedern bestehender B e - zirksrath beigeordnet ist. Die Ortspolizei ist den Bürgermeistern der einzelnen Gemeinden überlassen. Be- sondere Polizei komm issa- riate bestehen zu Wiesba- den und Biebrich. — Die Rechtspflege wird im Na- men des Herzogs in geord- neten Instanzen verwaltet.
Als Gesetz in Civilsachen gOt das römische Recht, welches nur in einzelnen TheRen durch neuere Verordnungen und Gesetze abgeändert wurde; sonst gelten in den betreffenden Landestheilen die Landrechte von Katzenellnbogen, Trier, Mainz und Epstein. Für die Verwaltung der Rechtspflege bestehen in oberster Instanz das Oberappellationsgericht zu Wies- baden, in mittlerer Instanz 2 Hof- und Appellationsgerichte mit 2 Krimi- nalgerichten zu Wiesbaden und Dillingen, und in der untern Instanz 28 .\emter. Zu Wiesbaden und Dillingen werden alle drei .Monate Assisen gehalten. Die Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist den herzog- lichen Landoberschultheissen übertragen, welche den Aemtern unterge- ordnet sind. — Die Finanz Verwaltung leitet das Finanzkollegium, welchem die Staatskassendirektion und die Zolldirektion unmit- telbar untergeordnet sind. Dem Staatsministerium unterstehen unmittel- bar die Landesbankdirektion und die Rechnungskammer. — Die Staatsausgaben beliefen sich 1852 auf 4,233,781 Gulden, w'ovon 352,195 11. für die regierende Familie, 509,721 fl. für das Militär, und 688,497 fl. für die Staatsschuld bestimmt waren. Gedeckt wurden die Ausgaben durch 1,802,296 fl. aus Domänen und Regalien, 1,805,957 fl. aus direkten Steuern und 843,900 fl. aus indirekten Abgaben. Tie Ein- künfte betragen (ohne den Centraistudien- und Stiftungsfond) jährlich über 4 Mill. Gulden. Nach dem der Ständeversaminlung vorgelegten Budget waren die Ausgaben für 1858 veranschlagt zu 4,637,042 fl., die Ein- nahme aus Domänen und indirekten Steuern zu ungefähr 3,262,401 fl. Die weitere Einnahme beruht auf direkten Steuern. Ein Slmplum Steuer beträgt: Grund- und Gebäudesteuer 200,546 fl. 38 kr., Gew'erbesteuer 79,745 fl. 5 kr. — Der Stand der Staatsschuld wurde (von Fr. W. V. Reden) für 1854 (wahrscheinlich zu hoch) auf 12,690,000 fl. berechnet, darunter 1 Million Gulden Papiergeld der Landesbank. Am Schlüsse des Jahres 1857 stellte sich der Kapitalbetrag der Landessteuer- und Domänen- kasseschulden auf 7,580,000 fl. — Bis 1837 gab es keine stehende Schuld der Landes kasse; die herzogliche Schuld der Domänenkasse dagegen (die bereits Ende 1815 auf 5,642,537, und 1818 auf 7,023,357 fl. berech- net war, worunter „Kapitalien von Mitgliedern des herzoglichen Hauses" mit 1,331,301 fl., dann Schulden bis zum Jahre 1731 zurück), war bis zum 1. Jan. 1836 bis auf 8,243,910 fl. gestiegen, und von da an über- nahm der Landtag 2,400,000 fl. als dem Hof zu leistende Entschädigung für die (28 Jahre früher erfolgte) Aufhebung von FeudaRasten (Leibeigen- schaft) auf den Domänengütern. — Heerwesen-, Oberste MiRtärbehörde ist das Oberkommando der Truppen, dem das Brigadekom- mando und das Kriegsdepartement unmittelbar untergeordnet sind. Das Haupt- und Reservekontingent, das zum Bundesheer zu steRen ist, beträgt 5,498 Mann, und zwar: Infanterie 4,941 M. in 2 Regimentern (jedes zu 2 Bataillonen ä 4 Linien- und 1 Schützenkompagnie) und einem Jägerbataillon (zu 5 Kompagnien); Artillerie (3 Kompagnien) 480 M. mit 16 Geschützen; Pionniere 64 Mann, 1 Sanitäts kompagnie und IS Gensd'armen. Ausserdem bestehen als Ersatzmannschaft 1 InfanteriebataRlon zu 549 Mann, ein Ersatzdetachement ArtiRerie und 1 dergleichen Pionniere, deren Mannschaft aus gedienten Leuten genom- men wird. Es gilt Konskription mit Stellvertretung; die Dienstzeit ist 6 Jahre, doch wird die Mannschaft bei der Infanterie nur 2, bei der Ar- tillerie 4 Jahre eingestellt, sonst aber, ausser den Herbstübungen, beur- laubt. — Seit 1855 besteht zwischen Nassau und Limburg ein „Bri-
gadeverband", nach welchem Nassau das Kontingent beider Länder an Infanterie und Artillerie für das Bundesheer, und zwar 5,498 Mann und 16 Geschütze, Limburg dagegen das Gesammtkontingent an KavaRerie, 870 Mann, zu steRen hat |
Ï. Freie Htadt Frankfurt am Main.
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^Teseliiclite. — Der Ursprung der Stadt Frankfurt lässt sich nicht mit Bestimmtheit ermitteln. Schon Karl der Grosse hieR in ihr die in der lat. Kirche berühmte Kirchenversammlung, und seit 843 galt sie als Hauptstadt des ostfränkischen Reichs, wurde Residenz Lud- wigs des Deutschen und gar bald Haupthandelsplatz von Austrasien. 1254 erhielt sie vom König Wilhelm die Versicherung, nie vom Reiche Verpfändet und veräussert zu werden, erlangte dadurch Reichsunmittel- barkeit, und trat als Wahlstadt der Deutschen Kaiser in die Reihe der freien Reichsstädte. 1329 bekam sie von Ludwig dem Bayern das Privilegium, aRe von den Kaisern versetzte oder verkaufte Reichsgüter und ZöRe in der Nähe einzulösen und an sich zu bringen, was die Stadt trefflich benutzte und ihre schon damals sehr besuchte Messe zu höherem Aufschwung brachte; 1330 wurde in ihr die zweite Messe eingerichtet und 1555 erhielt sie das Recht der Münze. Der Wohlstand der Stadt er- Rtt einige Störungen im siebenjährigen und im französischen Revolutions- kriege; 1803 rettete sie zwar ihre Reichsunmittelbarkeit und blieb freie |
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Reichsstadt, aber bei der Stiftung des Rheinbundes 1806 wurde sie von Napoleon zur Bundesstadt des Rheinbundes, und 1810 zur Hauptstadt des „Grossherzogthums Frankfurt" erklärt und Residenz des Fürsten Primas. Nach dem Sturze Napoleons erhielt sie ihre Unabhängigkeit wieder, modiflzirte die alte Staatsverfassung 1816 durch die sogenannte Konsti- tulions-Ergänzungsakte vom 17/18. Juni, und wurde von da an Sitz des Deutschen Bundestags. Am 3. April 1833 versuchte ein Haufen von 70 bis 80 Mann, fast sämmtlich den gebildeten Ständen angehörig, sich Frankfurts zu bemächtigen, und von hier aus die bestehenden Verhält- nisse Deutschlands umzugestalten (Frankfurter Attentat); für Frankfurt günstige Umstände vereitelten das Gelingen. Die Jahre 1848 und 1849, welche Frankfurt zum Sitz der Deutschen konstituirenden Reichsversamm- lung und der provisorischen Centralgewalt (unter dem Reichsverweser Erzherzog Johann) machten, brachten auch hier Veränderungen in der Verfassungsurkunde mit sich, in Folge deren die freie Bundesstadt in den organischen Gesetzen vom 18. Sept. 1853 und 16. Jan. 1855 neue Grund- gesetze erhielt. —
lias liand. — Das kleine Gebiet der freien Stadt Frank- furt, im Ganzen nur 1,333 Qu.-.Meilen mit einer Bevölkerung von 74,784 Seelen umfassend, einst eine freie Reichsstadt im oberrheinischen Kreise, liegt ihrem Haupttheile nach (zu dem noch 6 kleine ParzeRen gehören, von denen 2 in und an hessen-homburgischem Gebiet Regen) zu beiden Seiten des Mains, unter 50»7'40" NBr. und 26" 15'45" OL., und wird von Kurhessen, Hessen-Darmstadt und Nassau umgeben. Das Land ist eben und fruchtbar; der Boden Sand, mit Lava bedeckt, und vom Main, der Nidda und Ursel bewässert, erzengt Getreide, Kartoffeln, feine Gemüse, i Obst und Wein, nnd unterhält gute Rinder- und Schafzucht. Das Klima ist gemässigt und angenehm.
Das Volfe. — Die Bewohner des kleinen Freistaats, deren Zahl 1852 auf 77,971, 1855 auf 74,784 Seelen sich belief, sind, mit Ausnahme., der Israeliten, sämmtlich Deutsche fränkischen Stammes. Von ihnen kommen (1855) auf die Stadt 64,257, auf das Landgebiet 10,527. Von den Stadtbewohnern gehören 63,313 dem Civilstande, 944 dem einheimi- schen Militärstande an (4,821 Mann Bundestruppen sind in der Zahl der Bevölkerung nicht aufgenommen). Die Gesammtcivilbevölkerung zählt 11,512 Familien, 28,768 Männer und 29,685 Frauen über 14 Jahre, und 7,689 Knaben und 7,698 Mädchen unter 14 Jahre. Die Zahl der Geburten beläuft sich durchschnitüich auf 1,350 (worunter 230 uneheRche), die der Sterbefälle auf 1,150; die Bevölkerungszunahme nach dem Jahresdurch- schnitt von 1834—1854 auf 1,02 Prozent. Das Gebiet umfasst an Wohn- plätzen: 1 Stadt mit 1 Vorstadt (Sachsenhausen), mit 64,257 Einw., 8 Ort- schaften: Bornheim mit 3,390, Oberrad mit 2,116, Niederrad mit 2,016, Niedererlenbach mit 742, Hausen mit 624, Bonamös mit 612, DortelweR mit 530, und Niederursel mit 438, und Försterhäuser mit 59 Einwohnern. Nach dem Bekenntnisse geschieden zählt die Evangelische Kirche 57,284, die Katholische 11,500; Dissidenten sind 250, Juden 5,750 im Gebiete. Die Bekenner der christlichen Religion geniessen sämmtlich gleiche bürgerliche und politische Rechte; die der Israeliten wurden durch das organische Gesetz vom 12. Sept. 1853 erweitert. Jede kirchliche Gemeinde ist unter Oberaufsicht des Staats, leitet aber ibre Angelegen- heiten selbst. Die lutherische und reformirte Gemeinde stehen un- ter dem lutherischen und reformirten Konsistorium, die ka- tholische unter der katholischen Kirchen- und Schulkommis-■ sion, die unter die Jurisdiktion des Bischofs von Limburg gehört. Die lutherische Kirche zählt 14 Pfarreien (mit 44 Geistlichen), die reformirte 2 (mit 4), und die katholische 2 Pfarreien (mit 14 Geistlichen). Die deutsch-katholische Gemeinde hat 1 Prediger, die israelitische Gemeinde und israelitische Religionsgesellschaft 2 Rabbiner. — Für geistige Kul- tur ist durch gute Unterrichtsanstalten gesorgt; man zählt 1 Gymnasium, 1 Musterschule, 1 Polytechnische Schule, 1 Handelsinstitut, 1 BRnden- und 1 Taubstummenanstalt, 1 israelitische Realschule, 13 evangelische, 5 katholische und 1 israelitische Volksschule, 19 Privaterziehungsanstalten, 19 Unterrichtsanstalten für kleine Kinder etc., und 1 medizinisch-natur- wissenschaftliches Institut. Dann an wissenschaftlichen und Kunstanstal- ten: das Senkenbergische Institut mit treffRchen Sammlungen; das Mu- seum, mit Sammlungen; die StadtbibRothek (mit 100,000 Bänden etc.); das Städel'sche Kunstinstitut, Bethmanns Antikensaal, und eine grosse Anzahl wissenschaftlicher, Kunst- und äbuRcher Vereine. Zeitungen er- scheinen 17 (darunter die „Frankfurter Oberpostamtszeitung", die älteste politische Zeitung Deutschlands, seit 1615). — Die physisch-techni- sche Kultur steht auf hoher Stufe. Die Landwirthschaft, nament- Rch der Gartenbau ist sehr blühend. Von dem Flächengehalt des Ge- biets, das sich auf 53,481 Morgen beläuft, kommen 29,521 auf Aecker, Wiesen, Gärten, Weinberge und Weiden, 22,560 auf Waldungen, 1,400 Morgen auf Hofraitplätze, Strassen etc. Manufakturen und Fabriken in Baumwolle, Seiden-, Gold-, Silber-, Bronze- und Galanteriewaaren, Tabak, Wachstuch, Tapeten etc., bestehen in Menge, und alle Gewerbe sind in hinreichender Zahl vertreten; am wichtigsten aber ist Frankfurt als deutsche Handelsstadt. Durch ihre Lage am Main, durch treffliche Landstrassen, Eisenbahnen, 2 grosse .Messen und die Frankfurter Bank (mit 20 MIR. Grundkapital) unterstützt, ist Frankfurt, das Ober 1,000 Handelsfirmen zählt, der Hauptplatz für den Handel in Wein, WoRe, Seide, Leder, Tabak, Bauholz, vorzüglich aber für den Wechsel- und Geldhandel. Die Schifffahrt ist sehr lebhaft; Dampfschifffahrt wird nach Mainz und Würzburg unterhalten, und Frankfurter Personen- und Güterdampfboote fahren zwischen Mannheim und Mainz, Mainz und Bingen und Mainz und Frankfurt. Die Stadt selbst besitzt 8,43 MeRen Eisenbahnen, und ist bei der Main-Nekar-, Main-Weser-, Sachsenhausen-Offenbacher-, Taunus- und |
Frankfurt-Hanauer-Eisenbahn belheiligt. Die Ausübung des Postregals besitzt das fürstliche Haus Thürn und Taxis. — Rechnungs münze ist der Gulden im 24V2-Guldenfuss zu 60 Kreuzer ä 4 Pfennige oder Heller. Landesmünzen in Silber sind: V2, 1, 2 und 31/2 Guldenstücke, 6, 3 und 1 Kreuzer; Papiergeld: Rechneischeine zu 500 fl., und Bankscheine der frankfurter Bank. Maasse: Der Fuss ä 12 ZoR zu 12 Linien; 100 frank- furter Fuss = 90.68 preuss. Fuss oder 28,^ Meter oder 52 frankfurter Ellen. 100 franMurter Ellen = 82,oe berliner Ellen. Die Feldruthe hat 121/2, die Waldruthe I5V5 Fuss. Der Morgen hat 160 Qu.-Ruthen; 100 Feldmorgen = 79,gi, 100 Waldmorgen = 75.i6 preuss. Morgen. 1 Hufe Land hat 30 Morgen. Getreidemaass ist das Malter zu 4 Simmer zu 4 Sechter zu 4 Gescheid; 100 Malter = 208,744 preuss. Scheffel. Flüssig- keitsmaass ist die Ohm zu 20 Viertel oder 80 alte'Maass zu 4 alten Schop- pen; 100 alte Maass — 106,553 preuss. Quart; das Fuder — 6 Ohm; IV2 Ohm = 1 Oxhoft. Schenkmaass ist die junge .Maass zu 4 Schoppen; 100 junge Maas = 139,15 preuss- Quart. Der Centner hat 108 Pfund Leichtgewicht zu 32 Loth ä 4 Quentchen, oder 100 Pfund Schwergewicht (= 50.51 Kilogramme). Als Zollgewicht dient das Deutsche. —
Der Staaf. — Die freie Stadt bildet mit ihrem Gebiete eine demokratische Republik. Die alte Staatsverfassung, welche bereits 1816 modifizirt wurde, erhielt in Folge der Jahre 1848 und 1849 mancherlei Veränderungen, bis endlich Frankfurt in den organischen Gesetzen vom 12. Sept. 1853 und 16. Jan. 1855 neue Grundgesetze bekam, und diese beiden Gesetze, so wie die Konstitutionsakte von 1816, die Fundamente der jetzigen Verfassung wurden. Die Souveränität steht der Gesammtheit der Bürgerschaft zu, welche die Ausübung der Hoheitsrechte dreien aus iln'er Mitte gewählten Behörden: der gesetzgebenden Versamm- lung, dem Senate und dem ständigen Bürgerausschusse übertra- gen bat. Nach verfassimgsmässigem Beschluss der gesetzgebenden Ver- sammlung vom 22. Dec. 1854, und der Bürgerschaft vom 5. und 6- Febr. 1855, besteht der Senat, mit Einschluss von 4 Syndicis, aus 21 auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern; die beiden Bürgermeister werden jähr- Rch aus den 21 Senatoren durch Scrutinium gewählt, die Wahl eines Senats-.\Rtgliede? durch 6 von dem Senate und 6 von der gesetzgebenden Versammlung beauftragte Wahlmänner vorgenommen. Die gesetz- gebende Versammlung besteht aus 57 von der Bürgerschaft der Stadt, aus 20 von der ständigen Bürger-Repräsentation, und aus 11 von den Landgemeinden aus sich gewählten MitgRedern. Israelitische Bürger dür- fen nie mehr als 4 zu xMitgliedern der gesetzgebenden Versammlung ge- wählt werden; von der Wählbarkeit in den Senat sind israeRtische Bür- ger, Bürger der Landgemeinden und Nahverwandte von Senatsmitgliedern ausgeschlossen. Ausser dem Senate, als dem Reglerungs- und Ver- waltungskollegium, besteht noch ein ständiger Bürgeraus- schuss von 51 Mitgliedern (worunter wenigstens 6 Rechtsgelehrte), ge- wählt aus allen Ständen der christlichen Bürgerschaft, von welchem 9 Mitglieder das S t a d tr e chnung sr e vis i ons k 011 egi um bilden. Die öffentlichen Aemter sind für alle eingeborenen Staatsbürger, so wie für Alle, welche seit 10 Jahren im Frankfurter Staatsbürgerrecht stehen, gleich zugänglich. Zu Richterstellen sind nur christliche Bürger der Stadt und der Landgemeinden wählbar; bei Behörden, deren Wirkungskreis christ- liche Kirchen, Schulen und Stiftungen betrifft, dürfen keine Israeliten an- gesteRt werden. Als Bundesstaat hat Frankfurt im Plenum der Deutschen Bundesversammlung eine besondere Stimme, im engern Ralhe nimmt es mit den 3 Hansestädten die 17. Stelle ein. — Das Wappen Frankfurts ist ein einfacher gekrönter silberner Adler im rothen Felde. Landes- farbe ist Weiss und Roth. — In Bezug auf die Rechtspflege ist das (allen freien Städten gemeinschaftliche) Oberappellationsgericht zu Lübeck die oberste Instanz in allen vom Appellations- und Kri- minalgericht zu Frankfurt (in zweiter Instanz) entschiedenen Civil- und Kriminalsachen- Untergerichte sind: das Stadlgericht (für Sachen im Werthe von über 300 fl.), das Polizeigericht, das Peinlich- Verhöramt, das Stadt- (Justiz-) Amt (für Sachen unter 300 fl.), und das Land-Justiz am t. — Finanzioesen: Der Voranschlag der Ein- nahmen und Ausgaben für 1858 gestaltete sich folgendermassen:
Ausgaben. fl-
Dienst der Rechneikasse............. 1,401,540
Dienst der SchuldeutHgungskasse -•- 549,748 Dienst der Pfandamtskasse ...... 7,694
Einnahmen. fl.
Dienst der Rechneiliasse............. 1,327,300
Dienst der Schaldentiignngskasse-•- 729,000
Dienst der Pfandamtskasse .......... 8,000
Totalsumme 11. 2,060,300
Totalsumme fl, 1,958,982
Die Staatsschuld beRef sich 1858 auf 7,640,000, die Eisenbahn- schuld auf 6,420,500 Gulden. —
Die bewaffnete Macht besteht aus der Stadt- und Land- wehr und dem Linienmilitär. Die Stadtwehr, zu welcher jeder Stadtbewohner vom 21—60, Lebensjahre pflichtig ist, besteht aus der frei- willigen KavaRerie und Artillerie, den freiwilligen Scharfschützen, 2 Ba- taiRons freiwRRger Jäger, 2 Bataillons freiwilliger Infanterie, dem Ba- taRlon der Löschanstalt (18 Kompagnien) und 3 Bataillons Infanterie. Die Landwehr formirt 2 Bataillons, ist wie die Stadtwehr zur Erhal- tung der Ruhe und Sicherheit der Stadt und des Gebiets bestimmt, und steht mit dieser unter gemeinschafUichem Kommando. Das Linien- militär be.steht aus 1 Infanterie-Bataillon (zu 6 Kompagnien) von 783 Mann, aus 224 Mann Reserve nnd 112 Mann Ersatzmannschaft, im Gan- zen aus 1,119 Mann mit Einschluss von 100 Schützen. — Die Ergänzung ( des Linienmilitärs erfolgt durch Werbung auf 4—6 Jahre, und wenn diese f nicht hinreicht, werden durch's Loos die zur Stellung Bestimmten einbe- rufen. Als Sitz der Deutschen Bundesversammlung hat Frankfurt ausser dem eigenen MiRtär noch eine Bundesgarnison von 4,821 Mann. — |
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O'eschiclite. - Die Äsi atisch e Tür kei, ein integrirender Theil des Osmanischen oder Türkischen Reiches , umfasst Kleinasien, Sy- rien Armenien, Mesopotamien und einen Theil Arabiens, Länder, deren äl- tere'Geschichte in ihren Grundzügen uns bereits aus der Geschichte der Menschheit und der allgemeinen Geschichte Asiens bekannt sind. In Me- sopotamien der Landschaft zwischen den beiden Flüssen Euphrat und Ti- gris bildeten sich in der frühesten Zeit die Reiche Assyrien und Babylonien,. mit denen Syrien und ein Theil von Armenien vereinigt wurden, bis Cyrus, der Gründer der persischen Monarchie (558—529 v. Chr.) nicht nur diese Länder, sondern auch Kleinasien, welches bis dahin aus einzelnen Staaten bestand, sich unterwarf. Kleinasien war von jeher die Brücke der Wanderungen von 0. gegen W. und in umgekehrter Richtung, und darum finden wir hier seit dem frühesten Alterthume die verschiedensten Völker neben einander. Syrer (von den Griechen wegen ihrer weissen Hautfarbe Leukosyrer genannt, zum Unterschiede von den rothbraunen südlichen Sy- rern,) waren das Hauptvolk, bewohnten vom Pontus an Kappadocien, Ci- licien und Paphlagonien, und selbst noch in den historischen Zeiten fanden sich noch viele Ueberreste derselben in Lykaonien, Pisidien und Pamphi- lien. Seit den ältesten Zeiten waren die Küstengegenden mit phönizischen Einwanderern besetzt, und von W. her wanderten Thracier, Pelasger, Jo- ner, Dorer, Aeoler und andere griechische Kolonisten ein, mit welchen Hauptstämmen sich nach Alexander d. Gr. Zeit Gallier (Galater) vermisch- ten, nach denen später die Römer, Araber, Mongolen, und endlich die Türken in's Land kamen. — Erst um das Jahr 600 v. Chr. trat unter dem lydischen Könige Alyattes, mehr aber noch unter dessen Sohne Krösus (550 V. Chr.) ein grosser Theil Kleinasiens als selbstständiges Reich in der Weltgeschichte auf, wurde mit den entscheidenden Siegen des Königs Cyrus über Krösus bei Pteria m Kappadocien und bei Sardes (548) ein Theil der grossen persischen Monarchie, und bReb es gegen 214 Jahre lang, bis zu den Siegen Alexander d. Gr. über Darius HL Kodomannus. Nach Alexanders Tode (323) theilten sich die macedonischen Beherrscher Thraciens und Syriens in das Ganze von Kleinasien, während welcher Pe- riode in den innern Verhältnissen der Länder und Völker zu einander nur geringe Veränderungen vorgenommen wurden. Nach dem Verfall des thra- cisch-macedonischen Reiches (282) wurden die macedonischen Beherrscher von Syrien die einzigen, doch sehr beschränkten Besitzer des thrazischen AntheRs, und mit ihnen begannen grosse Veränderungen in den innern Verhältnissen der Provinzen. Es erhob sich das Reich der Bithynier, mit ihnen die Dynasten von Pergamos, und mehr noch bewirkte die verhee- rende Wanderung der Gallier (Galater), nnd die Besitznahme des nordöst- lichen Phrygiens durch sie, die Auflösung aller früheren Verhältnisse. Kö- nig Eumenes von Pergamos verwickelte die Römer in die Streitigkeiten des Landes und führte einen Krieg derselben mit Antiochus dem Grossen von Syrien herbei, nach dessen Ausgang Antiochus (190) von Kleinasien nichts weiter als Cilicien und einen Theil von Pamphilien behielt, Kappa- docien, Pontus, Kleinarmenien, Galatien und Bithynien eigene selbststän- dige Fürsten bekamen, das ganze übrige westliche Land aber, Mysien, Ly- dien und Phrygien dem Könige Eumenes von Pergamos, Karlen und Lycien den Rhodiern, als Bundesgenossen, von den Römern verliehen wurden. Den griechischen Städten allen ward die Unabhängigkeit von den neuen Be- sitzern zugesichert, und von dieser Zeit an bekam das neugegründete Reich der Könige von Pergamos den Namen des Reichs Asia, und das ■ganze, den Syrern abgenommene Kleinasien den Namen Asia intra Tau- rum. Im Jahre 133 (nach dem Tode Attalos III. von Pergamos) bemäch- tigten sich die Römer des Reichs Asia unter dem Vorwande einer testa- mentarischen Erbschaft, und machten es, wie auch später Kappadocien, Kleinarmenien und Pontus, als Asia propria, zu einer römischen Pro- vinz, Unter Diocletian und Konstantin d. Gr, erfolgte eine neue Umgestal- tung Kleinasiens; die Länder desselben bildeten vom 4. Jahrhundert n, Chr. an einen Bestandtheil des Oströmischen Reichs, geriethen aber seit dem 7. Jahrh. unter die Botmässigkeit der Araber, In den Jahrhunderten des Mittelalters besassen die griechisch-byzantinischen Kaiser Kleinasien, und nach deren Niederlage (1063—72) herrschten die Seldschucken von Kleinasien und Egypten an bis zur chinesischen Grenze, Mit dem Zerfall des grossen Seldschuckenreiches (1154) entstand in Kleinasien, durch Su- leimans Eroberung, das Reich Rum oder Ikonium mit der Hauptstadt Ni- cäa; und nach der Eroberung Konstantinopels durch die Abendländer und der gleichzeitigen Gründung des lateinischen Kaiserthums (1204—61), durch Theodor Laskaris das Kaiserthum Nicäa, und das Kaiserthum Trapezunt an den Küsten des Schwarzen Meeres, welches sich bis 1461 erhielt. Nach der Besiegung des seldschuckischen Sultans Masud eroberten 1283 die Mongolen Kleinasien und verwüsteten das Land, und ihnen folgten 1305 die Osmanen, die bei Osmans Tode (1326) die ganze westliche Küste Klein- asiens inne hatten, Brussa zur Hauptstadt ihres neuen Reiches erwählten, von hier aus ihre Eroberungen nach Europa hinüber ausdehnten, vom 15, Jahrh. an im voRständigen Besitz von ganz Kleinasien waren, und unter
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6 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.
Solim I. (1512—19), mit geringen Ausnahmen, Syrien, Armenien und Me- sopotamien eroberten und bis jetzt unter der Herrschaft des Halbmonds erhielten. —
Mas Ijand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Die Asiatische Türkei, von den Türken Anadolii genannt, umfasst den westlichsten Theil von Asien, erstreckt sich, mit Ausnahme der zu ihm gehörenden Theiie von Arabien, vom SO"—42° NBr. und vom 43o 40'—66" OL., wird im N, durch die Strasse der Dardanellen, das Mar- mora-Meer, die Strasse von Konstantinopel und das Schwarze .Meer, im 0. von Russland (Transkaukasien) und Persien, im SO. vom Persischen Meer- busen, im S. von Arabien, und im W. vom Mittelländischen Meere und dem Archipelagus begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 22,370, und mit dem zu ihm gehörenden TheRe von Arabien von 31,482 Ou.-M., mit ungefähr 16,050,000 Einwohnern, d. i. mit noch nicht ganz 510 See- len auf einer Ouadratmeile. Die grösste Ausdehnung des Landes von N. nach S., oder von Sinub (Sinope) am Schwarzen Meere bis Basrah (Bas- sora), oberhalb des Persischen Meerbusens, beträgt 228, die von W. nach 0., vom asiatischen DardaneRenschloss bis zur Grenze von Persien, 200 Meilen. —
Bestandtheile, physische Beschaffenheit. —• Das ausgedehnte Land besteht aus 4 natürlich und zugleich geschichtlich begründeten Ab- theilungen: dem eigentRchen Kleinasien, Syrien, Armenien und M e s 0 p 01 a m i e n; es ist zum grössten Theil gebirgig und vom Arm eni s c h e n Gebirge, dem Paryadres, dem Taurus und Antitaurus, dem Ama- nos, welcher sich mit den beiden letztern verbindet, dem Libanon und Antilibanon, und nach der persischen Grenze zu vom Zagros-Ge- birge durchschnitten, deren einzelne Ketten und Bergzüge mit besonde- ren, auf der Karte bemerkten Namen, bezeichnet werden, und bis gegen 4000' hoch aufsteigen. Nur Mesopotamien ist eine Ebene, wie die, den Süden füllende wasserarme Syris ch-arabische Wüste, die sich weit nach Arabien hineinzieht. — An ihren Küsten vom Schwarzen, Aegaei- schen (dem Ak-Deniz), Ikarischen und MitteRändischen Meere, im SO. vom persischen Meerbusen bespült, ist das Innere der Asiatischen Türkei von zahlreichen, zum Theil bedeutenden Flüssen bewässert und von einer Menge grösserer und kleinerer Seen durchschnitten. In das Schwarze Meer fallen: der Tschoruk-Su, der auf dem nördlichen AbfaR des Köp Dagh entspringt, ■ durch den Olti-Su, Schauschet-Su und Adschora verstärkt wird, einen Theil von Erzerum durchfliesst, und unterhalb Batum mündet; — der Charschut1 Tschai, der bei Tarabülüs (Tiraboli) mün- det; — der Jeschil-Irmak, der im Ejalet Siwas durch Zusammenfluss des Tschaterlek-Irmak, Tschekerik-Su und Tusanlü-Su (Tokat-Su) gebildet wird, bei Amasia vorbeiströmt, sich von SO. durch den grossen Germeili- Tschai verstärkt, und östRch von Samsun durch seine Mündungen ein Delta bRdet; — der Kisil-Irmak (Halys der Alten), welcher ebenfalls in Siwas entspringt, Bozok durchströmt, die nordöstliche Grenze von Ka- raman bildet, sich dann in grossen Bogen nördlich wendet, durch den Demidsche-Irmak, Dewerek-Tschai und Gök-Irmak verstärkt wird, und unterhalb Bafira (BaflTra), westlich von Indschir Burun mündet; — der Filij as-Tschai, der auf dem Ala Dagh entspringt, den Soganoli-Su auf- nimmt, und bei FRijas mündet; und der Sakarija, welcher in Khuda- vendiguiar entspringt, Bozok und Kastamuni durchströmt, sich durch den Eugüri-Su, Tschar-Su, Emir-Tschai, u. a. verstärkt, und unterhalb Dariköi in's Schwarze Meer mündet. — In das Marmora-Meer ergiessen sich, ausser der Nikabitza, nur kleinere Flüsse. — In das Aegäische Meer oder den Archipela gus: der G edi s-Tschai (K o dos oder S arabat), der bei Manisa vorbeiströmt und in den Golf von Ismir (Smyrna) mün- det; — der Bögük Mender (Mäander der Alten), dessen eigentlicher Quellfluss der Pursak ist, der in seinem Mittellauf den Namen Banas- Tschai führt, im Unterlaufe das Ejalet Aydin durchströmt, und unterhalb der Insel Susam Adassi (Samos) in's Ikarische Meer mündet. — In das Mittelländische Meer strömen: der Gök-Su, der durch denBasakt- sche-Tschai verstärkt wird, den Westen von Adana wässert und unterhalb Selefke mündet; — der Sachun (Sihon), dessen Oberlauf, der Suman- tia-Su, den südRchen Theil von Bozok durchströmt; im Unterlaufe durch- fliesst er das Ejalet Adana, geht bei der Stadt Adana vorbei und mündet durch mehrere Arme nördRch von Karatasch Burun; — der Dschihan, dessen Hauptquellfluss der Soghytli-Tschai oder Maraschfluss ist, Kharbrut und Adana durchströmt und in den Golf von Alexandrette mündet; — der Nahr-el-Asy (Orontes oder Axius der Alten), welcher auf dem Anti- libanon (Dschebel-esch-Scharki) entspringt, Scham und Haleb durchströmt, bei Homs, Hamah und Antakijeh (Antiochien) vorbeifliesst und sich in's MitteRändische Meer ergiesst. — In den Persischen Meerbus en mün- det: der Schat-el-Arab, der grösste Strom des Landes, der durch die Vereinigung des Euphrat und Tigris entsteht. Der Euphrat oder Fürat entspringt am Abhänge des Karatschlü-Dagh im Ejalet Erzerum, durchströmt dieses Ejalet im südwestl. Laufe, bRdet die Grenze zwischen Kurdistan und Siwas, vereinigt sich bei Parusche mit dem bedeutend grös- sern Murad-Tschai oder östlichen Euphrat, der vom Ala-Dagh herabkommt und Kurdistan durchströmt, und bewässert, durch diesen an- sehnlich verstärkt, die Mitte des Ejalets Haleb. Unterhalb Balis, der Sta- tion der Dampfboote, die bis dahin aufwärts den Euphrat befahren, bildet er bis Jaharijah die Grenze zwischen Haleb und Scham, durchströmt von da an bis zu seiner Vereinigung mit dem Tigris, den westl. Theil des Ejalets Baghdad, und berührt auf diesem Laufe Ersingan, Egin, Kjeban- Maden, Rum Kaleh, Biredschik, Balis, Rakka, Anah, Hit, Hillah, Diwanijeh, Lamlum und Kurnah. Der Tigris (Didschleh oder Didschel der Ara- ber), der Hauptarm des Schat-el-Arab, entspringt im Ejalet Kurdistan, strömt bei Argana-Maden und Diarbekir vorbei, verstärkt sich durch den Hatmans-Su und BitRs-Tschai, durchströmt die Ejalets Hekkiari und Mo- sul, nimmt auf der Südgrenze des Ersteren den Kabur, auf der Südgrenze des Letzteren den, durch die Berdizawi verstärkten Madschmur in sich auf, und geht nach dem Ejalet Baghdad über, dessen Mitte er durchschneidet und von 0. her, an bedeutenden Zuflüssen den Altun-Su oder Zab Asfal, den Edhem, die Diyala und viele kleinere Ströme, von W., bei der Stadt Baghdad, den Nahr Isah , und weiter abwärts noch einige andere Gabe- lungen des Euphrat empfängt. Unterhalb Kurnah vereinigt er sich mit dem Euphrat, nimmt den Namen Schat-el-Arab an, empfängt aus Persien den Suab Kerkha und Karun, und ergiesst sich mit letzterem durch einen Kanal in 5 Mündungen in den Persischen Meerbusen. Das vom Euphrat und Tigris bewässerte Land (Mesopotamien — El-Dschesirah) bietet den kürzesten Verbindungsw-eg nach Indien und hat eine grosse Zukunft, die durch Eröfl'nung der Dampfschifffahrt auf beiden Flüssen, durch die Bri- ten, bereits angebahnt ist. Die schon im Alterthum wichtigen, noch immer bedeutenden Städte, ausser den obengenannten noch: Dschesire-lbu Omer, Mosul, Senn, Tekrit, Samarah, Baghdad, Kut-el-Amarah, Basrah u. a. liegen am Tigris, welchen mehrere, aus dem Alterthum stammende Kanäle theils mit dem Euphrat, theils mit seinen Hauptzuflüssen verbinden. — Die be- merkenswerthesten Seen Kleinasiens sind: der Wanr G ö 1, (Dzow Wanoi) in Hekkiari, der Egerdir- und Hariwan-Göl, der Adschi-Tuz-, Gendschelü-, Kestel- und Ahyz-Göl in Aydin, der Tus Tschölli, Kerelü- und Soghla-Göl in Karainan, der Sabcha im Haleb, und der Bahr Tabarieh (See Tiberias) und Bahr Lut (Bahar-el-Loth, das Todte Meer) in Saida, in welch letztern der Scheiat-el-Kebir (Arden, oder der Jordan der Alten) mündet. — Das Klima Kleinasiens, durch die vielen Gebirge gemässigt, ist im Ganzen sehr mild und gesund, und nur die SüdRchen Küstenstriche von Aydin und Adana (Ciliciens und Pamphi- liens) haben, da die nahen Gebirge die heissen Sonnenstrahlen zurückwer- fen und dem kühlenden Nordwinde den Zugang versperren, in den Som- mermonaten ein sehr heisses, selbst der Gesundheit nachtheiliges Klima, während das höhere Gebirgsland, besonders Bozok und Siwas (Kappado- cien) eine rauhere und kühlere Luft durchweht. Doch auch in den rau- hesten Gebirgsgegraden, wie in Tarabuzun etc. (Pontus, Pisidien etc.) gibt es herrliche, fruchtbare Thäler, und Aydin und Adana gehören, trotz ihres heissen KRma's, bei ihrem Ueberflusse an Gewässern, zu den frucht- barsten und gesegnetsten Theilen Kleinasiens. Die Ejalets Erzerum und Kurdistan (Armenien) haben, ausser in dem kurzen Sommer, eine rauhe Luft, Haleb, Saida und Scham (Syrien und Phönizien) sind heiss, im We- sten fruchtbar, im Osten durch Vernachlässigung fast Wüste, Baghdad und Mosul dagegen (das alte Mesopotamien und Babylon), obw ohl gegen früher ungemein zurück gegangen, immer noch zum grossen Theil ein reiches, gesundes, unter fleissigen Händen ein vielversprechendes Land. Unterir- disches Feuer trägt im eigentRchen Kleinasien nicht wenig zur Fruchtbar- keit des Bodens bei und macht besonders die Ejalets Aydin und Khuda- vendiguiar zu den gesegnetsten des Landes, wird aber auch der Grund häufiger Erdbeben, die nicht selten beide Ejalets heimsuchen. Der Boden in aRen TheRen der asiatischen Türkei, besonders aber im eigentlichen Kleinasien und Mesopotamien, ist von Haus aus ungemein fruchtbar und reich, doch wird der Landbau, bei der Unsicherheit der Verhältnisse, äusserst nachlässig betrieben. Die schon den Alten bekannten Produkte des Landes sind immer noch die gleichen und von gleichem Werthe: treff- licher Wein, Obst, Oel, Südfrüchte, Getreide aRer Art, Flachs, Safran, BaumwoRe, Tabak, Mohn, Galläpfel, Feigen, Arznei- und Gewürzpflanzen; ausgedehnte Laub- und Nadelholzwaldungen, im S. Palmen, auf dem Liba- non Gedern. An Thieren, ausser den gewöhnlichen Hausthieren, von de- nen besonders Schafe und Pferde in Menge gezogen werden, Kameele, Angoraziegen, Seidenraupen, Bienen etc. Edle und unedle .Metalle finden sich in Menge, liefern aber bei dem höchst mangelhaft betriebenen Berg- bau nur geringe Ausbeute. |
Politische Eintheilung. — Die vier, geschichtlich begründeten Theiie der Asiatischen Türkei (Anadolü): Kleinasien (mit Cypern) Syrien, Armenien und .Mesopotamien und der Theil von Arabien, der unter der Herrschaft des Sultans steht, werden in administrativer Beziehung in 19 Ejalets oder General-Statthalterschaften, und diese in 83 Livas oder Provinzen und 858 Kazas oder Distrikte geschieden, zu denen wir hier noch das zu Europa gezählte Ejalet Dschezair-i-Bahr-i-Sefid (die türki- schen Inseln des Archipels) fügen, welche geographisch zu Asien gehören. Der Flächenraum und die Bevölkerung (annäherungsweise) ist folgender- massen in die Ejalets vertheUt und bei jedem der historische Name der alten BestandtheRe angegeben. Die Namen der Livas sehe man auf der Karte! —
Kastamuni, 42,500 E.
Brussa, 55,000 E. Ismir (Smyrna), 130,000
Einwohner. Konija, 37,000 E. Adana, 38,000 E. Angora, 26,500 E. Siwas, 38,000 E. Tarabuzun (Trapezunt)
22,000 E. Erzerum, 40,000 E. Diarbekir, 44,000 E. Wan, 34,000 E. Mosul, 75,000 E. Kharbrut (Charpnt)
12,000 E. Haleb U'eppo), 100,000
Einwohner. Beyrut, 15,000 E. Dimeschk - el - Scham (Damaskus), 135,000 Einwohner. Baghdad, 85,000 E.
Djidda, 45„000 E.;
Medina, 25,000 E. Nikosia (Lefkoscha), 16,000 E.
1. Kastamuni -.•
2. Khuda vendi-
guiar ........
3. Aydin.........
4. Karaman......
5. Adana ........
6. Bozok ........
7. Siwas..........
8. Tarahuzun.....
9. Erzerum......
10. Kurdistan.....
11. Hekkiari......
12. Mosul.........
13. Kharhrut .....
14. Haleb.........
15. Saida..........
16. Scham........
Paphtagonien..............
Bithynien..................
Lydien und Jonien ......
Phrygien u, Pamphylien-
Cllicien ...................
Kappadocien u. Galatien- Kappadocien u. Pontus.•• Pontus u. Kolchis.........
Armenien..................
"Kurdistan..................
Kurdistan..................
Assyrien...................
Sophene, Comagene......
Syrien u. Orshoene......
Phönizien u. Palästina... Syrien.....................
17. Baghdad......
18. Djidda u. Ha-
rem-I-Nabevi
19. Kybrys....•■••
Europäische u. historische Namen.
Babylonien, Mesopotamien Westarabien u. Aethiopien Cypern....................... |
B .
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|
|
5 s |
|
a a
II |
PI |
|
S |
M |
|
1,550 |
1,800,000 |
5 |
1,680 |
1,450,000 |
8 |
1,350 |
1,250,000 |
5 |
1,050 |
1,000,000 |
5 |
750 |
950,000 |
6 |
950 |
940,000 |
6 |
970 |
910,000 |
5 |
1,230 |
1,280,000 |
6 |
1,850 |
650,000 |
4 |
1,430 |
320,000 |
3 |
1,360 |
400,000 |
4 |
1,150 |
325^000 |
2 |
1,053 |
330,000 |
5 |
1,400 |
750,000 |
6 |
1,053 |
670,000 |
5 |
1,590 |
480,000 |
5 |
1,680 |
525,000 |
3 |
9,112 |
900,000 |
- |
244 |
120,000 |
— |
31,482 |
16,050,000 |
83 |
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Sitz des Vau oder Mutessarif. |
Das EjaletDschezair-i-Bahr-i-Sefid, der Archipel oder die Inseln des tVeissen Meeres (Ak-Deniz)!, welches von den Türken zu Europa gerechnet wird geographisch aber zu Kleinasien gehört, umfasst, ausser m^A Kreta, welche ein eigenes Ejalet (Kirid) bildet, von S. nach N. folgende Inseln: Rhodos (Rhodus), 20 Qu.-M. und 20,000 E. (meist Griechen),mit der gleichnamigen Hauptstadt, gewöhnlich Rodo ge- nannt, an deren Hafen einst der berühmte, 70'hohe Koloss stand, und den Hafenplatzen Lindos, Lakonia, Polaka und Kalämatta. Von Cypern vertrie- |
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6 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.
ben, wo sie nach Jerusalems Fall 18 Jahre verweilt hatten, nahmen die Johanniterritter im J. 1309 den Osmanen die Insel Rhodus ab, behaupte- ten sich hier über 2 Jahrhunderte, mussten aber 1522 nach verzweifelter Gegenwehr die Insel dem Sultan SoRman II. übergeben, worauf ihnen Kai- ser Karl V. die Insel Malta überRess. — Skarpanto oder Koje (Kar- pathos), im W. der vorigen, 4 Qu.-M. mit 6,500 E.; — Kaso (Caxo), kleine Insel in der Nähe von Kandia, deren Bewohner sich mit Weinbau, Bienenzucht und Schwammfischerei beschäftigen. — Charki (Chalcia), und Limniona, im W. von Rhodos. — Symi, am Eingang des gleich- nam. Meerbusens, klein, mit Schwammfischerei. — ïilo (Telos), auch Piskopi genannt, nur von w^enigen FamRien bewohnt. — Istanköi oder Stanchio (Kos), vor dem Golf von Dschowa, 41/2 Qu.-M. mit 10,000 E., mit trefflichem Wein- und Obstbau; bekannt als das Vaterland des Apelles und des Hippokrates; südlich von ihr liegen die kleinen Inseln Ja Ii und Nisari (Nisyros), letztere mit 2,000 E. — Kalymnos (Kat- mus) oder Kaiami ne, von Griechen bewohnt; reich an Honig und Wachs. — Lero, bergig, mit 1,500 E. — Telandos und Levitha, kleine In- seln, im S. und W. der vorigen. — Patino (Patmos), felsig, holzarm, wenig angebaut, von 2,000 Griechen bewohnt; bekannt als Verbannungs- ort des Apostels Johannes. — Lepsia, Arki, Gaidaronisi und Far- maco, im 0. der vorigen. — Nicaria (Ikaros), 3 Qu.-M. mit 4,000 E., sehr gebirgig, stark bewaldet mit schönen Weideplätzen und mehreren Dörfern; östl. von ihr Regen die kleinen Aegäischen oder Furni-Inseln, nach den Backofen ähnlichen Höhlen so genannt, die auf ihnen in Menge sind. — Sussam-Adassi (Samos), 8V2 Qu.-M. mit 50,000 E. (meist Griechen), vom Festland durch eine nur tausend Schritt breite Meerenge getrennt; reich an Oel, Wein, BaumwoRe, mit bedeutendem Seidenbau. Seit 1835 geniessen die Einwohner eine Art Unabhängigkeit, indem sie dem Sultan nur einen bestimmten jährRchen Tribut entrichten; ihre Ange- legenheiten aber unter einem griechischen Gouverneur selbst leiten, der den Titel eines Fürsten von Samos führt. Die Hauptstadt Samos, jetzt Megali-Chora genannt, hat einen gut befestigten Hafen. — Saki- Adassi (Skio oder Chios), I8V2 Qu.-M. mit 40,000 E., meist Türken; vor der Halbinsel die den Golf von Smyrna büdet; mit bedeutendem Wein- und Mastixbau; Hauptstadt ist Kastron, auf der Ostseite der Insel, mit Citadelle, — Früher belief sich die Zahl der Einwohner auf mehr als 100,000, die aber nach einem 1822 von den Türken unter ihnen angerich- teten Blutbade auf 15,000 Seelen zusammenschmolzen und von den Türken verdrängt wurden. — Psara (Ipsara), nordwestl. von der vorigen, 1 Qu.- M., früher sehr bevölkert, reich an Wein und Südfrüchten, nach dem Blut- bad von 1822 mit kaum 1,000 E., me'ist Fischern und Seeleuten. — Mi- dillü (Mitylene, sonst Lesbos), 12V2 Qu.-M. mit 50,000 E., meist Türken; reich an Oel, Wein, Seide, Feigen, BaumwoRe und Südfrüchten; hat schöne Marmorbrüche, warme QueRen etc. Hauptstadt ist Midillü (Castro) mit 2 Häfen und guter Citadelle. — Muskanisi, eine Insel- gruppe im Golf von Edremid; auf Musko, der grössten Insel, ist eine kleine Stadt. ~ Bogdscha (Tenedos), mit 7,000, und Tau schan Ada, mit 1,500 E., 2 kleine Inseln südlich vom Eingange des HeResponts; beide reich an Wein; an der Ostseite von Bogdscha ist die geräumige, in der neuesten Zeit häufig erwähnte Besikabay. —
Das Ejalet Kybrys, die Insel Cypern, liegt 10 M. von der syri- schen, eben so weit von der kleinasiatischen Küste, und 48 M. von den Nilmündungen entfernt, und ist eine reiche, fruchtbare, jetzt aber schlecht angebaute, von einer hohen Gebirgskette durchzogene Insel, die im Alter- thume über 1 MIR. E. zählte, jetzt aber nicht über 120,000 E. ernährt. Zur Zeit der Eroberung der Insel durch Alexander d. Gr. (333 v. Chr.) war sie in 9 unabhängige Staaten getheilt und der Hauptsitz der Vereh- rting der Venus. Nach Alexanders Tode kam sie unter die Herrschaft der egyptischen Ptoloinäer und wurde unter Augustus eine römische Provinz, in welcher Zeit der Apostel Paulus, mit Barnabas, das Evangelium pre- digte. Unter den griech. Kaisern öfters von den Arabern überfallen, wurde sie im J. 1191, während des vierten Kreuzzugs, von Richard Löwenherz erobert, der die Insel an den Titularkönig von Jerusalem, Guido von Lu- signan, verkaufte, der nach der Eroberung Jerusalems durch Saladin, sein Königreich nach Cypern verpflanzte, wo es sich fast 3 Jahrh. erhielt. Nach Aussterben der männlichen Nachkommen des Hauses Lusignan überRess die Königin Katharina die Insel 1480 an die Repulik Venedig, welche sie 1571 an die Türken verlor. Nach der Uebergabe von La RocheRe (1628) war es im Werke die Insel Cypern dem Grossherrn abzukaufen, aus dem- selben ein protestantisches Königreich (unter dem Fürsten Rohan) zu ma- chen und dasselbe zu einem Zufluchtsort für die in kathol. Ländern be- drängten Protestanten werden zu lassen. Verschiedene Umstände verhin- derten jedoch diesen Plan, und Cypern blieb bis zum heutigen Tage unter türkischer Herrschaft. Von den zahlreichen, stark bevölkerten und blü- henden Städten des Alterthums haben sich fast nur noch die Ruinen er- halten. Die einzige, einigermassen noch bedeutende Stadt ist Lefkoscha (Nikosia), der Sitz des türk. Statthalters und eines griech. Erzbischofs, mit 16,000 E. — Kleinere Küstenstädte sind: Larnaka (Citium), im S., wo die europäischen Konsuln residiren, mit bedeutendem Seehandel, Salz- schlemmerei und 5,000 E. _ Limasol, mit den Ruinen von Amathus (hier einst der Hauptsitz der Venus Amathusia), berühmtem Weinbau und 4,000 E, — Famagusta, im 0. mit vielen Trümmern und trefflichem Hafen; nördlich davon sind die Ruinen der alten Stadt Salamis. — Baffa (Paphos), an der Westküste, jetzt fast verödet.
Mittelbare Länder dés Türkischen Reichs in Asien sind: die Ländereien der unabhängigen, sich nur als VasaRen des Sultans betrach- tenden Turkmanenstämme in den westRchen Ejalets der kleinasiati- schen Halbinsel; - die der unabhängigen Kurdenstämme in Kharbrut, Kurdistan und Hekkiari; — in Tarabuzun die Länder der Lasen und ein TheR von Ghuria; — inMosulund Baghdad die Fürstenthümer Am ad iy ah, Dschulamerik, Suleimaniah oder Sindian, Koi und Kuran; die Fürstenthümer Karadscholan und Sehau, deren Bewohner den von Baghdad nach Mosul gehenden Karawanen gegen Vergütung Schutzgeleit geben, und das Land Sind schar, so wie das Land der Yeziden und der Bilbas. —Die Muntefik-Arab er in der Gegend von Kurnah (in Al-Dschesirah und Irak-Ar abi), so wie die Kas ail-Ar ab er längs dem Fürat und die Nedschedi-Araber sind ebenfalls fast ganz unab- hängig, ja die Muntefik erhalten sogar jährlich eine bedeutende Summe, um den südwestlichen Theil von Baghdad gegen die Wahhabiten zu ver- theidigen. In Scham und Haleb sind die Ländereien der Beduinea-Ara- ber, und die Ländereien der Turkmanen und Kurdenstämme fast ganz unabhängig, und in Saida das Gebiet der Mutualis (mit dem Haupt- ort Baalbek), und das Gebiet der Drusen (mit Dair-el-Kamar, dem Sitz des Gross -Emir) nur tributpflichtig; eben so das Gebiet der Nosairen, welches die Libanonthäler von Antakijeh bis zum Gebiet der Drusen be- greift (mit dem Dorfe Bohlulia, dem Sitz ihres Oberhauptes oder des mäch- tigsten Mukkadem); das Gebiet der Maroniten, das unter den Klein- und Gross-Emir getheilt ist, von denen der erstere zu DschebaR, der letz- tere zu Kannobin seinen Sitz hat; und das Gebiet der Ism aeli ten, mit dem Hauptorte Massiat. — |
Das VolU. — Bevölkerungsverhältnisse, Nationalversehie- denheit. Die Gesammtbevölkerung der Asiatischen Türkei wird auf 16,050,000 Seelen geschätzt. Das herrschende mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachende Volk sind die Türken oder Osmanen, fast 3 MiRionen Seelen zählen die Griechen und Armenier, beinahe eben so viel die in Syrien und Mesopotamien hausenden Araber, und den Rest bilden Kurden, Perser, Juden und zerstreute Völker, die in al- len Ejalets gefunden werden.
Ständeversehiedenheit, Eeligionsverhältnisse. — In Bezug auf die Ständeverschiedenheit und Rechtsverhältnisse verwei- sen wir auf den Text der „Europäischen Türkei" Taf. 11. S. 3, und berüh- ren hier nur kurz, mit Hinweisung auf jenen Text (S. 4), dass auch in der Asiatischen Türkei bezüglich der Religionsverhältnisse der Islam die herrschende und von der Mehrzahl der Bewohner, d. h. von den Osmanen, Turkmanen, Lasen, Arabern, Persern und Tadschiks und einem Theil der Kurden, angenommene und befolgte Religion ist. Fast alle genannten Völ- ker sind Sunniten (Rechtgläubige) mit Ausnahme derMutuaRs, der Ka- sail-Araber, der Perser und Bilbaskurden, w-elche sämmtRch Schiiten (Ketzer) sind, sich selbst aber Adel iah oder Theilhaber der Gerechtig- keit nennen. Die Nosairen, Ismaeliten, Drusen und Yeziden sind mohamedanische Sektirer. Sie glauben, dass Ali, Mohameds Vetter und Schwiegersohn, den er aber als seinen Nachfolger zu erklären verab- säumt hatte, mit einem göttlichen Charakter bepbt gewesen sei, und nehmen daher keinen Anstand ihn, wie die Nosairen thun, als einen Gott zu verehren. Die Ismaeliten erkennen nur die 6 ersten der, von den Schiiten anerkannten 12 Imams (der Nachfolger von Ali's Sohn Hossein) an, und behaupten, dass hinsichtRch des siebenten ein Irrthum stattge- funden, da man anstatt des Musa den einen seiner Brüder, Ismael hätte ernennen müssen. Daher nennen sie sich Ismaeliten und glauben nun, dass nach Ismael die W^ürde des Imam auf Personen übergegangen sei, die zwar unbekannt, sich doch zur bestimmten Zeit offenbaren würden. Sie bewohnen den Libanon, und ein Zweig ihrer Sekte lebt unweit Kas- bin in Persien. 'Im Mittelalter waren sie unter dem Namen der Assas- sinen berühmt. Die Drusen, eine ihnen verwandte Sekte, die im 11. Jahrh. unter die Regierung des fatimidischen Kalifen Hakum kamen, be- haupten zum Unterschiede von den übrigen Ismaeliten, dass in Hakum Gott zuletzt sich verkörpert habe, erwarten seine Wiederkunft, und vereh- ren ihn unter der Gestalt eines Kalbes. Die Yeziden, die das Bergland in der Nähe der Stadt Singar in Mesopotamien inne haben, sind eine Misch- lingssekte, deren wahrer Ursprung schwer zu ergründen ist; sie scheinen ein Ueberrest jener Sekte der Magier, Manichäer und Sabaer zu sein, die meist lange Zeit hindurch das Morgenland beunruhigten, haben aber eine Menge christRcher und mohamedanischer Gebräuche angenommen. Sie be- ten zu den Sternen, bei ihrem Aufgange, und nehmen ein gutes und ein böses Prinzip an, und letzteres, welches sie Alscheikh Almoassem (den grossen Scheikh) nennen, ist das einzige, welches sie scheuen und fürchten. Ueber 3 MiRionen der Bewohner gehören dem C h r i s t e n t h u m |
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an. Zur griechischen Kirche gehören die Griechen, zur armeni- schen die Armenier; die Glaubenslehren der katholischen Kirche ha- ben viele Griechen, Armenier, Kurden und zum Theil auch die Maroniten angenommen, und die katholische Kirche selbst hat Patriarchen zu Anta- kijeh und Jerusalem, und Erzbischöfe zu Ismyr (Smyrna), Haleb und Bagh- dad. ünirte Griechen oder Melchiten bewohnen grösstentheils das Ejalet Haleb, wo sie zu Antakijeh (Antiochien) einen Patriarchen, zu Haleb und Sur (Tyrus in Saida) Erzbischöfe haben. Die unirten Armenier haben einen Patriarchen zu Bezumma, im Libanongebirge, und 7 Erzbi- schöfe in den verschiedenen Theilen des Landes. Die si,risehen Christen und unirten Chaldäer haben Patriarchen zu Haleb und Mosul, und 15 Weihbischöfe, und die Maroniten einen Patriarchen zu Kannobin und 7 Weihbischöfe. Die protestantische Kirche hat nur wenige Anhänger; die Lutheraner eine Gemeinde mit Bischof in Jerusalem. Zur Ja4co- bitenkirche gehört eine beträchtliche Zahl Kurden und einige Tausend Griechen, und die weitverbreiteten Nestorianer umfassen meist nur Kurden und Armenier. Juden sind in allen grösseren Städten des Lan- des, und zerfaHen in verschiedene Sekten. - Dem Bekenntnisse nach schätzt man die Bevölkerung der Asiatischen Türkei auf 12,650,000 Mo- hamedaner, 2,650,000 Griechische und Armenische Christen, 360,000 Rö- misch-itatholische Christen, 40,000 ünirte Griechen, 80,000 ünirte Arme- nier, 40,000 Syrer und unirte Chaldäer, 150,000 Maroniten und 80,000 Ju- den. — In Betreff der geistigen Kultur verweisen wir auf den Text zur „Europ. Türkei" Taf. Ii.
Physiseh-technisehe Kultur. — Der Land bau in der Asiati- schen Türkei ist, trotz der Fruchtbarkeit des Bodens, in einem beklagens- werthen Zustand, und nur in wenigen Gegenden, so wie in den Umgebun- gen der grösseren Städte, von einigem Belang. Seit die Osmanen die Herrn Vorderasiens sind, sucht man in diesem durch Anbau und Handel einst so blühenden Lande vergebens jene Reichthümer, nach welchen die Gewalthaber des Alterthums so lüstern waren, und denen die Römer die Ueppigkeit und Entnervung Schuld gaben, die sich Roms und des ganzen Weltreiches bemächtigten. Das halbe Land, in der Hand träger Türken und herumschweifender Araber, Regt unbebaut. Die 14 einst so reichen Landschaften des eigentlichen Kleinasiens, die gegenwärtig die 8 ersten der oben genannten Ejalets bilden, im Westen: Mysien (mit Troas und Aeolis), Lydien (mit dem nördlichen Jonien), Karlen (mit dem südl. Jonien und Doris); im Süden: Lycien, Pamphylien, Cilicien; im Norden: Bithynien, Paphlagonien, Pontus und Colchis; im Innern des Landes: Kappadocien (mit Kleinarmenien), Lykaonien (mit Isaurien), Pisidien, Phry- gien und Galatien , muss man, wie auf der Flucht durcheilen, und statt Beobachtungen machen zu können, froh sein, ungeplündert von räuberi- schen Horden, und mit dem Leben davon zu kommen. Von den meisten der einst blühenden Städte findet man nur noch Ruinen, theils sind sie nur Schatten der früheren Grösse, und nur Smyrna (Ismir), zu dem Echel- les du Levante gehörig, wie die Handelsplätze der Küste genannt werden, hat durch seine glückRche Lage am Meere, den alten Glanz behauptet. Wie in Kleinasien ist's auch in den armenischen und Iturdischen Ejalets; fast noch schlimmer in Mesopotamien (den Ejalets Mosul und Baghdad), und in Syrien (in Haleb und Scham); und Palästina, das „gelobte Land" ist, bis auf die nächste Umgebung der wenigen Städte des Binnenlandes sowie der Küstenstriche und der Hafenorte, nicht viel mehr als eine grosse Wüste, Jerusalem (El-Kuds) nur noch ein Schatten der einstigen Herrlich- keit, und die Kirche des heiligen Grabes, die alle christliche Partheien in Liebe vereinigen sollte, ein Tummelplatz fanatischer, sich gegenseitig an- feindender Priester, deren unduldsamer Eifer nur durch die Stöcke türki- scher Wächter im Zaume gehalten werden kann. — So reich an herrlichen Produkten das Land ist, so unbedeutend ist der Ertrag derselben im Ver- hältniss zur Grösse des Reichs. Am wichtigsten ist noch der Oel- und Seidenbau, der Anbau von Baumwolle, Tabak, Mohn, Obst und Feigen. Die Industrie ist bedeutender als in der europäischen Türkei, und die Manufakturindustrie in den Hauptstädten des Landes liefert Waaren, die mit den vollkommensten europäischen dergleichen Art zu konkurriren ver- mögen, ja sie theilweise noch übertreffen. Die Hauptartikel der Manufak- tur- und Fabrikindustrie der Asiatischen Türkei sind: Seidenstofl'e von Haleb (Aleppo), Dimeschk (Damaskus), Mardin, Baghdad und Brussa; Baum- wollzeuge von Mosul, Dimeschk, Haleb, Gusel-Hissar, Diarbekir, Ismir (Smyrna) und Manisa; Linnenwaaren von Brussa, Tokat, Amasijah, Tara- buzun (Trebisond), Risa, Mardin, Baghdad und Diarbekir; ordinäre Tücher von Gusel-Hissar, Hilla und Khanak-Kalesi; Shawls und Kamelots von An- gora; Teppiche von Brussa, Schabb-Chana-Kara-Hissar, Berghama (Perga- mus), Haleb und Dimeschk; Saffiane und Maroquin von Konija (Koniyeh), Kaisarijeh, Kuskin, Diarbekir und Orfa; Leder von Konija und Diarbekir; Sättel und Zäume von Aintab und HiRa; Tabak von Ladhilujeh (Latakia, Laodicea); Opium von Kara-Hissar; Seife von Dimeschk und Baghdad; Glaswaaren von Mardin und Hebron; Fayence von Khanak-Kalesi undHiRa; Säbelklingen von Dimeschk, und Kupferwaaren von Tokat und Erzerum. — |
Handel. —- Der Handel ist von grosser Wichtigkeit, und wenig Länder des Erdballs sind für den Miteipunkt eines ausgedehnten Welt- Transitohandels günstiger gelegen als die Asiatische Türkei. Schon in den ältesten Zeiten und während des ganzen Mittelalters war Kleinasien, Sy- rien und Mesopotamien der Markt des grössten Welthandels. Gegenwärtig aber ist der Verkehr bei dem gänzlichen Mangel an Sicherheit, an beque- men Strassen und schifl'baren Kanälen, kaum noch ein Schatten seiner früheren Grösse, In Kleinasien sind nur noch einige Hafenplätze der Le- vante, unter denen Smyrna (Ismir) der bedeutendste, von Wichtigkeit; in Syrien sind Haleb (Aleppo) und Dimeschk (Damaskus) als Handelsplätze immer noch von Bedeutung, und die Landschaft von Damaskus den Orien- talen das erste der vier berühmtesten Paradiese, obwohl das Land zwi- schen Damask und Baalbek gegenwärtig nur mit den Trümmern grossartiger Ruinen bedeckt ist. Das Terrassengebirge der Maroniten und Drusen, das von allen Augenzeugen noch jetzt einem weitläuftigen zusammenhängenden Fruchtgarten verglichen wird und sich südlich bis Beirut (Berytos) erstreckt, umfasst bedeutende Handelsplätze, die, wie Tarabülüs (TripoHs), Baalbek, Zahleh, Beirut, Saida (Sidon), Sur (Tyrus), Akka (St, Jean d'Acre), Jaffa (Joppa), Chuzze (Ghazza) etc,, fast in gleichem Abstände von Stambul, Ispahan, Baghdad, Mekka und Alexandrien gelegen, seit dem Mittelalter zum Centrum der grössten Handelsthätigkeit in Vorderasien geworden sind, und sich auch trotz der Despotie der türkischen Oberherrschaft, im Besitz der damit verbundenen Vortheile zu behaupten gewusst haben. Gewiss ein Wunder in einem Lande, wo von Süden her die Beduinen, von Osten die Wahhabiten, von Norden Turkmanen und Kurden, und aus den Gebir- gen räuberische Horden der Ismaeliten, ihre regelmässigen Ueberfälle und Streifereien anstellen können, die ohnmächtige Türkenherrschaft jene Banden nicht im Zaume zu halten vermag, und die Pascha's selbst sich unter ein- ander befehden; wo die Unsicherheit des Besitzes den Anbau des Landes hindert, die herrlichsten Anlagen des Alterthums immer mehr in Verfall gerathen, Brunnen und Kanäle immer mehr versiegen und zusammenstür- zen, die reichsten Kulturländereien zur menschenleeren Wüste w'erden; wo Jedermann Rettung in den Städten sucht, die sich überfüllen, und de- ren Bewohner dann, gleichsam wie in Menschenfallen, um so bequemer von ihren Tyrannen unter religiösen Vorwänden abgezapft werden können, wie die Geschichte der beiden letzten Jahre es an vielen Orten der Asia- tischen Türkei klar bewiesen hat. Mesopotamien, jetzt Al-Dschesirah, das Land zwischen dem Euphrat und Tigris, jetzt die Ejalets Baghdad und Mo- sul und Theile von Haleb und Scham bildend, war schon in der ältesten Zeit die grosse Furth vom Orient zum Occident, und noch jetzt ruhen auf den paradiesischen Oasen zwischen beiden Strömen die ermüdeten Kara- wanen als auf so viel Mittelstationen zwischen Baghdad und Haleb oder Dimeschk aus. Auf ihnen ist ein durch Handelseinfluss abgefeimtes, ge- wandtes, höfliches Volk arabischen Ursprungs ansässig, das frei und un- abhängig an den Grenzen der Wüste die Kameele und Führer, sammt dem Proviant der Karawanen liefert und das Land bebaut. Die Wüste ward in alter Zeit durch die medische Mauer von dem Marschlande um Baghdad und von dem alten Babylonien getrennt, und hier begann die Fruchtbar- keit des babylonischen Landes, von der schon Herodot sagt, dass er nie ihres Gleichen gesehen habe. Gegenwärtig gleicht dieses fruchtbarste aller Ländergebiete dem grössten Theile nach mehr einer Wüstenei; die über- schwengliche Fülle unterlag der zerstörenden Trägheit und der Raubgier der Osmanenherrschaft. Von Mardin (in Hekkiari) aus bildeten Schemisat (Samosata), Rum-Kaleh (Zeugma), Urfa (Edessa), Nisibin (Zobal) und Mosul (Ninive) von einem Strom zum andern eine Reihe im Alterthum be- rühmter Oerter, die noch jetzt wegen ihrer Lage als Durchgangspunkte, Grenzfesten und Handelsplätze, obwohl sie meistens im Verfall sind, im- mer noch einen Theil ihrer Wichtigkeit behauptet haben. Baghdad, wäh- rend des Khalifats 500 Jahre hindurch (v. 762—1258) der erste Sitz des Handels, der Gelehrsamkeit und Hofsitte, im 8. und 9. Jahrhundert die glänzendste Stadt der Welt und damals mit mehr als iVaJIiR. Einwoh- nern, ist gegenwärtig mit seinen 85,000 E. nur noch ein'Schatten der frühern Grösse, immer aber noch der Hauptstapelplatz für indische Waa- ren, und nach Konstantinopel dem Range nach die erste Stadt des Osma- nischen Reichs; Seleucia einst der Sitz der Parthischen Könige, und mit 600,000 E., wurde schon von Trajan zerstört, und die jetzt auf ihrer Stelle stehende Stadt .Madain ist nur ein unbedeutender Ort mit 2,000 E.; Basrah dagegen (Bassora, im Alterthume Forsath) am Schat-el-Arab mit 80,000 E., noch immer eine Haupthandels- und Fabrikstadt, die lebhaften Verkehr mit Indien, Persien, Konstantinopel etc. unterhält.
Der Handel der Asiatischen Türkei wird in See- und Landhan- del unterschieden. Ersterer ist meist passiv und wird, mit Ausnahme des Seehandels von Basrah, fast gänzlich von Europäern betrieben. Man bezeichnet ihn als Levantehandel, undEngländer, Franzosen,Nord-Ameri- kaner, Niederländer, Russen, ItaRener und Oesterreicher (oder richtiger Venezianer und Triestiner) machen in ihm die Hauptgeschäfte. Die Haupt- stapelplätze desselben sind: Smyrna (Ismir); Iskenderun (Alexandrette) der Hauptstapelplatz für die von Haleb nach dem Abendlande versendeten Waaren; Ladhikijeh (Ladakia), der zweite Hafen für Haleb; Tarabülüs (Tri- polis); Beirut, der Haupthafen für Dimeschk (Damaskus); Saida (Sidon); Sur (Tyrus); Akka (St. Jean d'Acre), und Jafl^a (Joppa), der Haupthafen für Jerusalem (El-Kuds). Am Schwarzen Meere ist der Haupthafen Tara- buzun (Trebisond); Sinub (Sinope), Samsun, Unieh, Kiresun, Tarabülüs (Tireboli), Risa und Batum sind von geringer Bedeutung. Der Land ban- det ist meist in den Händen der Armenier, Griechen und Juden, und wird, wie in allen Theilen Innerasiens, durch Karawanen betrieben. Bajazed, Erzerum, Kara-Hissar, Tokat, Jüzgat, Angora und Brussa, oder Angora, Kiutahija und Ismir (Smyrna) im Norden (von Ost nach West); Basrah (Bassora), Baghdad, Kerkuk, Mosul, Nisibin, Mardin, Diarbekir, Argana-Ma- dan, Müsch und Wan; Haleb, Taijibeh, Anah, und von da Mosul und Bagh- dad; Hamah, Homs, Dimeschk und Tadmur, sind die Hauptplätze der Ka- rawanenzüge von Persien, Indien, Arabien und Europa. Die wichtigsten Gegenstände der Ausfuhr sind: Seide, Wolle, Kameel- und Ziegenhaare, Häute, Leder, Saffian, Baumwolle, Türkischrothgarn, Teppiche und andere Erzeugnisse inländischer Fabriken, so wie viele Manufakturerzeugnisse von Persien, Indien und Arabien; Tabak, Opium, Safl^ran, Galläpfel, Storax, Terpentin, Oel, Rosinen, Feigen und andere getrocknete Früchte, Cyper- und andere Wein^ Kupfer, Klingen und Meerschaum etc. Die Einfuhren bestehen grösstentheils in Seidenstoffen, Tuchen, Uhren, Nadeln, Bijoute- rien, Kleinwaaren, Spiegeln, Glaswaaren, Papier, Porzellan, Zinn, Nürnber- gerwaaren, Kolonialwaaren und einer Menge der mannigfaltigsten Artikel des Europäischen Gewerbfleisses. Aus Arabien, Persien und Indien kom- men die kostbaren Bodenerzeugnisse jener Länder, und aus beiden letzte- ren auch zahlreiche Manufakturwaaren, Der Werth der Handelsbewegung lässt sich nicht einmal annäherungsweise angeben, Münzen Maasse und Gewichte sind die gleichen der Europäischen TürkeL - Dampf- schifffahrt (von den Englandern) wird bereits auf dem Euphrat und Tigris betneben, di^s Seestädte der Levante werden von Europäischen Dampfschifl'en besucht, und mit Smyrna ist durch den Oesterreichischen Lloyd eine regelmassige DampfschifTverbindung eingeleitet. Eine Eisen- bahn, welche die Syrische Küste mit dem Persischen Meerhusen verbin- den soll, ^t projektirt, und wird auch sicher durch Englands Bemühungen zur Ausfuhrung kommen.
. Staat* — Bezüglich der Staatseinrichtungen etc. der Asiatischen Türkei verweisen wir auf den Text zu Taf. 11, da im Wesentlichen hier das Namiche gilt, was darüber bei der Europäischen Türkei bemerkt wurde, unu nur in sofern ein Unterschied obwaltet, als die Pforte S'nl-n^L ^ D direkten Einfluss hat, wie in den Europäischen
wM^t if c h t ^iele der Vali's und Mutessarifs beinahe ganz nach
wuiKur scnaiten, ohne sich viel um die aus Konstantinopel ihnen zugehen- den üetenie zu kümmern, und wiederum selbst viele Pascha's und Kaima- tams oaer Mohassis einzelner Liva's sich unabhängig von den Mutessarifs Ihrer bezüglichen Ejalets zu machen wussten. So sind mehrere Ejalets |
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und Liva's in Armenien und Syrien faktisch beinahe ganz unabhängig, und in Djidda und Harem -1 - Nabevi gilt der Sultan weniger als weltlicher Herrscher, denn als geistliches Oberhaupt, und verchafft seinen Befehlen dadurch mehr Gehorsam, dass er die Ausführung derselben den Vali's oder Mutessarifs benachbarter Ejalets oder einzelnen Pascha's überträgt, als wenn er direktes Einschreiten der betreffenden Vali's anordnete. Ueber die einzelnen, das Land durchziehenden Nomadenstämme, so wie über die oben genannten Vasallen- und Tributpflichtigen Völker, übt die Pforte eine nur nominelle Gewalt aus, und der Tribut, den sie zu entrichten haben, geht meist nur in die Taschen der einzelnen Mutessarifs und Pascha's, in deren Bezirken ihre Ländereien liegen. — |
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Arabien«
(Siehe auch: Hand-Atlas. Taf. 4.)
Cvescliiclite. — Arabien, die grosse Halbinsel im S. der Asiatischen Türkei, zwischen dem Rothen Meere und dem Persischen Meer- busen, bildete nie einen einzigen Staat, sondern bestand von jeher, wie noch jetzt, aus mehreren einzelnen Staaten und Landschaften mit ver- schiedenen Verfassungen. Die älteste Geschichte ihrer Bewohner ist dun- kel und erhebt sich kaum über die Mythe. Sie selbst leiten ihren Ursprung von Joktan, dem Sohn Huds, einen Abkömmling Sems im fünften Gliede ab. Mit ihnen vermischten sich die nomadisirenden Ismaeliten, während sie selbst feste Wohnsitze bauten und zuerst Reiche gründeten; so das him- jaridische Reich im Innern, wo zur Zeit Salomo's die bekannte Königin von Saba regierte; das Reich in Hedschas, wo sich die Kaaba, ihr National- heiligthum (mit einem schwarzen, vormals göttlich verehrten Stein), be- fand, und der Stamm der Koreischiten vorzüglich mächtig wurde, und die Reiche Hira, Ghassan und Khenda. Von den Babylonischen, Assyrischen, Aegyptischen und Persischen Königen fast ununterbrochen bekämpft, wur- den die Araber doch nie dauernd unterjocht, selbst Alexander dem Grossen gelang ihre Unterwerfung nicht vollständig, und eben so wenig waren die Syrischen Könige im Stande, festen Fuss in Arabien zu fassen. Zur Zeit des Pompejus geriethen die Araber auch mit den Römern in Krieg, welche zunächst das blühende, von dem Stamme der Nabatäer gegründete Reich Peträa zum Ziele ihrer Angriffe machten, indessen gelang es erst dem Kaiser Trajan, dasselbe zu erobern, worauf die Nabatäer sich in die Wüste zurückzogen, Im 7. Jahrhundert n. Chr. trat Mahomed, aus dem Stamm der Koreischiten, zu Mekka auf, als göttlicher Prophet und Stifter einer neuen Religion, welche er an die Stelle des bisher bei den Arabern üb- lichen Sternendienstes setzte, und mit ihm traten die Araber in die Welt- geschichte ein. Von den abgöttischen Priestern verfolgt, floh er im Jahre 622 nach Medinah, und mit diesem Jahre beginnen die Araber ihre Zeit- rechnung (Hedschra). Von hier aus zog Mahomed nach einigen Jahren mit gewaffneter Hand gegen Mekka, überwältigte die Koreischiten und verbreitete den neuen Glauben durch ganz Arabien. Unter seinen Nach- folgern, den Khalifen (Stellvertretern) Abubekr, Omar und Osman, wurde Syrien, Aegypten, Persien und die Nordküste von Afrika dem Islam unter- worfen. Der vierte Khalif Ali, Mahomeds Schwiegersohn, wurde von Moa- wijah gestürzt, mit welchem die Dynastie der Omajjaden begann. Ali's Anhänger, welche den drei ersten Khalifen ihre Anerkennung versagten und auch in der Lehre sich einige Abweichungen erlaubten, wurden von den Rechtgläubigen (Sunniten) als Abtrünnige (Schiiten) verdammt; zu den letzteren bekennen sich noch heutzutage die Perser und einzelne Horden in der Asiatischen Türkei, in Arabien und Indien. Die Omajjaden verleg- ten ihren Sitz von Medina nach Damaskus und verwalteten das Reich mit Festigkeit, bis sie im Jahre 752 von der Familie der Abbassiden vom Throne gestossen und sämmtlich vertilgt wurden; nur Abdorrahman ent- kam nach Spanien und gründete hier, wo bereits im Jahr 711 sich die Araber von Afrika aus festgesetzt hatten, das Königreich Cordova. Unter den Abbassiden, die ihre Residenz in Baghdad nahmen, ist am berühmtesten geworden Harum-AI-Raschid (786 — 809), der, den Künsten und Wissen- schaften hold, seinen Hof zum Sammelplatz von Dichtern und Gelehrten machte, das Regiment mit Umsicht und Milde führte, den Wohlstand des Reiches zu einer vorher nicht gekannten Höhe emporhob, und eine Pracht und einen Glanz entfaltete, wodurch er selbst die Blicke der westlichen europäischen Reiche auf sich zog, wesshalb er auch noch jetzt in Mähr- chen und Gesängen bei den Arabern der Gegenstand der höchsten Bewun- derung und Verherrlichung ist. Unter seinen Nachfolgern verfiel das Reich allmählig, obwohl es 5 Jahrhunderte bestand; einzelne Provinzen rissen sich los, die seldschuckischen Türken, aus denen die Khalifen sich eine Leihwache gebildet hatten, setzten nach Willkür Fürsten ab und ein, und zuletzt erlag das Khalifat in der Mitte des 13. Jahrhunderts den Angriffen der Mongolen unter Dschingis-Khan. Die Eroberungszüge unter den Kha- lifen hatten auf das politische Schicksal Arabiens selbst keinen Einfluss, denn die weltstürmenden Horden waren nur aus Nedsched und andern Theilen des Innern hervorgebrochen. Der südliche Theil Arabiens war bis zum 15. Jahrhundert von den Stürmen fremder Eroberungen verschont ge- blieben, und es dauerten hier die Stamm - Dynastien unter Emiren und Imams fort. Mit dem Aufkommen der Osmanischen Türken aber, die sich bald Aegyptens bemächtigten und dort 1515 der Herrschaft der Mamluken- Sultane ein Ende machten, wurde die Unabhängigkeit auch dieser Stämme gefährdet. Fast zw^ei Jahrhunderte hindurch bestanden sie den Kampf gegen eine ungleich überlegene Macht mit abwechselndem Glücke; Hed- schas (Hedjas) ging gänzlich verloren, Jemen (Yemen) trug das türkische Joch eine Zeitlang, immer aber waren auch die Bezwungenen zu neuen Empörungen bereit. Der gefährlichste Feind erwuchs den Türken in der Sekte der Wechabiten (Wahhabiten) in der Mitte des 18. Jahrhunderts; religiösen Fanatismus mit der Liebe zur Freiheit verbindend, fügten sie den Feinden und Herrschern ihres Landes durch kühne Raubzüge uner- messlichen Schaden zu, und vereitelten jeden Versuch, sie durch List und Gewalt zu unterdrücken. Von 1811 — 1818 unternahmen Mehmed Ali und Ibrahim Pascha mehrere Feldzüge gegen diese gefürchteten Stämme, brach- ten ihnen wiederholte Niederlagen bei und zerstörten ihre festen Städte. Während die Pforte nun sich dem Glauben überliess, von dieser Geissei |
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Bromme's Hand-Atlas. — Asiatische Türkei etc. b.
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völlig befreit zu sein, brachen sie 1822 plötzlich wieder aus der Wüste hervor, überfielen selbst Mekka, schlugen in den Jahren 1835 und 1837 die ägyptischen Heere gänzlich und stellten ihre frühere Macht wieder her. An einen neuen Versuch, sie zu unterwerfen, konnte Mehined Ali um so weniger denken, da er in Folge des Quadrupeltraktats vom 15, Juli 1840 alle Ansprüche auf das Land jenseits einer Linie vom Rothen Meere bis zum Golf von Akaba aufgeben musste. Während nun im Osten die Wah- habiten ihr Wesen treiben, der Süden grösstentheRs von unabhängigen linams eingenommen Avird, der Norden nebst der Insel Sinai der Raubsucht der Beduinen preisgegeben ist, beschränkt sich die Herrschaft der Türken auf Hedschas und einen schmalen Strich Landes längs dem Rothen Meere; von den 46,800 Qu.-M., welche die Halbinsel umfasst, gehören den Türken 9,112 Qu.-M., welche das Ejalet Djidda und Harem-l-Nabevi bilden, und von den 10 MiR. Einwohnern, welche (nach aRgemeiner Schätzung) die Halbinsel bewohnen sollen, erkennen nur 900,000 den Türkischen Padi- schah als höchsten Herrscher oder Khalifen an. —
XIas I^and» — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Arabien, die grosse, im Westen von Südasien, zwischen 12«—340 NBr. und zwischen 500—77« OL. gelegene Halbinsel wird im N. von der Syrisch- arabischen Wüste, im 0. vom Persischen Meerbusen und dem Meer von Oman, im S. vom Persisch-arabischen Meer und dem Golf von Aden, im W. vom Rothen Meere (dem Arabischen Meerbusen) begrenzt und durch die Landenge von Suez (Sueis) mit Aegypten (Afrika) verbunden. Die grösste Länge des Landes von N. nach S., von Suez bis Aden beträgt 320, die grösste Breite von W, nach 0,, von Djidda nach Maskat 250 M,, der Flächenraum der ganzen Halbinsel 46,800 Qu,-M, (mithin mehr als das Doppelte von Deutschland, mit ganz Preussen und Oesterreich), die Be- völkerung 10 MiR. Seelen , mithin noch nicht ganz 214 Einwohner auf 1 Qu.-Meile.
Physische Beschaffenheit. — Das Klima der Arabischen Halb- insel ist ungemein verschieden, an den Küsten tropisch, mit zeitweiligen Regen und dann sehr milde; auf den Hochebenen glühende Hitze, da, wo der Seewind nicht hindringen kann, oft unerträglich heiss, und beim Wehen des Samums selbst lebensgefährlich, während der Nächte aber oft empfind- lich kühl und reich an Thau; in den Gebirgen zur Regenzeit kalt und im Winter sogar öfters mit Schnee. Von den herrschenden Winden ist der über die Wüsten kommende Nordwest und Nordost trocken und heiss, da- gegen der vom Meere her gegen 8 Monate wehende Südost sehr feucht. Der Boden im Binnenlande ist grösstentheils mit Sand bedeckte Wüste, die nur sparsames Gestrüpp und Salzkräuter hervorzubringen vermag, hier und da unterbrochen durch üppige Oasen, Palmenwäldchen und frische QueRen; die Küstenstriche sind meist humusreich, zum TheR ungemein fruchtbar, besonders im Innern und dem südwestlichen TheU des Landes, und erzeugen Weizen, Hirse oder Durrah, Reis, Tabak, Sennes, Wein, Manna, Indigo, Obst und Südfrüchte, Datteln, Tamarinden, BaumwoRe, Oliven, Zuckerrohr, Opium, Gummi- und Balsambäume etc. in Menge. An fliessenden Gewässern ist das Land ungemein arm. Es hat keinen einzigen bedeutenden Fluss, und mit Ausnahme des Rachie, Meidan und Schabb, welche von der Hochebene von Jemen herabkommen und dem Persisch- arabischen Meere zufliessen, sind fast aRe andern Ströme nur Regenbäche oder Wady's, welche bald nach der Regenzeit vertrocknen, ohne in's Meer zu gelangen; selbst der ziemlich bedeutende Aftan ist nur ein Giessbach, der im Sommer fast ganz austrocknet. Trotz des vorherrschenden Wüsten- charakters des Binnenlandes und Nordens ist die Halbinsel keine Ebene, sondern erhebt sich bedeutend über den Meeresspiegel. Im 0. und W. steigt man überall aus dem schmalen, flachen Küstenlande zu Gebirgen empor, die im Innern, so weit man sie kennt, ausgedehnte Hochebenen bilden, welche wiederum von Bergreihen durchzogen werden, deren Strei- chung und Zusammenhang nur unvoRkommen bekannt ist. Die Mitte des Landes-nimmt das Hochland Nedsched ein (mit dem Djebel Ared oder Imarieh), dessen kahle Felsenberge bis 9,000' aufsteigen; den Nordwesten das Sinai-Gebirge, auf einer von zwei Armen des Rothen Meeres (dem Golf von Suez und dem Golf von Akabah) gebildeten Halbinsel, mit seinen 3 berühmten Bergspitzen: dem Musa von 5,956, dem Horeb von 7,097, und dem Katharinenberg von 8,168' Höhe; in dem östlich von ihm liegenden Om Schomar (Djebel Schammar) steigen einzelne Spitzen 8—9,000, der Djebel Hamari und Drora (in Hadramaut) 7—8,000, der Djebel Kamar (in Mahrah) bis 5,000, und der Djebel Aklar und Okdal (in Oman) bis über 7,000' auf. Die Gebirge bestehen meist aus plutonischen Formatio- nen, wie Granit, Syenit, Porphyr, Gneiss, Basalt, und bergen in Gängen Eisen, Kupfer, Blei und verschiedene Edelsteine; Salz, Schwefel, Asphalt und Naphta werden in verschiedenen Gegenden des Landes gewonnen. An nutzbaren Thieren ist das Land ungemein reich: Ziegen und Schafe die- nen zur Nahrung, Esel und Kameele, die hier ausgezeichneter als in an- dern Ländern Asiens sind, allgemein als Lastthiere, und es wird nur deren MRch genossen, die Hauptpflege aber dem Pferde gewidmet, das hier in den edelsten Rassen gefunden wird und den grössten Schatz des Beduinen bildet. In den Wildnissen hausen Löwen, Hyänen, Wölfe, Panther und Büfl^el; am Rande der Wüste Heerden von GazeRen, auf die des Fleisches wegen, und der Strauss, auf den um seiner kostbaren Federn willen häufig Jagd gemacht w^ird. Skorpione und Heuschrecken sind zu Zeiten wahre Landplagen. Fische und Korallen (letztere besonders im Rothen Meere) bietet die Küste, und an einigen Punkten des Persischen Meerbusens und des Meeres von Oman wird mit Erfolg Perlenfischerei getrieben. —
Politische Eintheilung. — Die alte, von unsern Geographen allgemein adoptirte EintheRung Arabiens in das Steinige (Peträische), Glückliche und Wüste Arabien ist im Lande.selbst unbekannt. Die Trennung von Asien und Afrika, wie solche unsere Karten darstellen, ist weder in der Natur, noch im Volksgefühl, noch in den Geschichten vor- handen. Herodot sagt schon, „dass Arabien und Asien bis zum Nil reiche, und im Westen jenes Stromes Libyen anfange", und den Pilgern nach dem gelobten Lande sind der Nil und Euphrat, Babylon und Kairo verwandte Dinge. Dem Araber selbst reicht seine Heimath vom Atlas bis zum Indus, und der Isthmus von Suez liegt in der geographischen Mitte seines Be- reichs, zwischen Kairo und Mekka, den beiden Brennpunkten seiner mer- kantilischen und politisch-religiösen Thätigkeit. Eine europäisch-politische Begrenzung seines Gebiets kennt der Araber nicht: so weit seine Heerden ziehen und die Horden ihr Gebiet behaupten können, so weit reicht seine Heimath. Die naturgemässeste Eintheilung des Landes ist (abgesehen vom Türkischen Arabien: dem Ejalet Djidda und Harem-I-Nabevi) die nach |
in welche auch die Eingebornen die Halbinsel
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Flächeninhalt |
Bevolkerucg |
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Landschaften, |
nach |
nach |
Hauptorte. |
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Schätzung. |
Schätzung. |
Hedschas (Hedjas)............. |
9,112 |
900,000 |
Dschidda (Djidda), 45,000 E.: |
Jemen (Yemen)............... |
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Medina, 25,000 E. |
4,548 |
2,500,000 |
Szanna (Senna), 40,000 E. |
Hadramaut .................... |
3,500 |
1,450,000 |
Makalla, 10,000 E. |
Mahrah......................... |
3,800 |
500,000 |
Morbat, 6,000 E. |
Ohara.......................... |
2,640 |
500,000 |
Hasek, 8,000 E. |
Oman.......................... |
4,000 |
1,800,000 |
Maskat, 60,000 E. |
Lahsa .......................... |
3,100 |
750,000 |
Ras-al-Kima, 20,000 E,; Fuf, |
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15,000 E. |
Nedsched (Nedjed) ........... |
8,000 |
1,100,000 |
El-Ryat (Derrejah), 16,000 E. |
Barr-Abad..................... |
8,100 |
500,000 |
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9 Landschaften, |
46,800 |
10,000,000 |
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Nach der alten, bei uns bisher gebräuchlichen Eintheilung entspricht Hedschas dem Peträischen oder Steinigen, Jemen dem GlückRchen, und Nedsched dem Wüsten Arabien. —
Die Landschaft Hedschas (El Hedjas), welche das ganze Nord- westliche Arabien und den Küstenstrich längs dem Rothen Meere bis nach Jemen hinab begr,eift, ist unter der Herrschaft des türkischen Sultans, die dort durch zwei Mutessarifs (Statthalter oder Pascha's) geübt wird, und bildet die Ejalets Djidda (Dschiddah) und Harem-I-Nabevi (Medina), welche die heiligen Städte des Islam umfassen, die als besondere Grossscherifate betrachtet werden. Natürlich wird Hedschas in zwei Abtheilungen ge- schieden, in Sikka-el-Hedjas (die Sinaitische oder Peträische Halbinsel, zwischen den beiden Nördlichen Armen des Rothen Meeres, dem Golf von Akabah im 0., und dem Golf von Suez im W.), mit dem berühmten S t. Katharinenkloster in einem Thale des Sinai, den beiden Hafenorten Tor und Akabah, und nördlich von letzteren der Hochebene des Tyh (der Wüste, in welcher die IsraeRten vor der Besitznahme des Landes Kanaan auf ihrer 40jährigen Wanderung verweRten), und in Beled-el- Haram oder das Heilige Land. Die Hochebene des Tyh (el Tih) wird von mehreren Wady's der Länge nach durchzogen, von denen der el Arisch und andere dem MitteRändischen, der ,Wady Flkreh (W. el Arab) dem Todten iMeere zufliessen, von W. nach 0, von der Aegyptischen Pilger- strasse (Derb-el-Hadsch-el-.Masri) durchschnitten, und in vier Landschaften (Terabin, Tijah, Azazimeh und Haiwat) geschieden; östRch begrenzt sie das Gebirge Seir, welches sich bis zum Todten Meere zieht, und in drei Berglandschaften (El-Hismeh, Esch-Scherah und Jebal) zerfäRt. — Beled- el-Haram (das Heiüge Land) umfasst, ausser der befestigten Hauptstadt Djidda (Dschiddah) am Rothen Meere, dem Hauptplatz für den Handel mit Aegypten und Indien (mit 45.000 E.), und den Hafenplätzen Yembo (Jamba-el-Bahar), El-Hauran und Djar, die beiden heUigen Städte Mekka und Medina. — Mekka, die eigentliche heilige Stadt der Mahome- daner, liegt in einem unfruchtbaren Thale, inmitten des Gebirges, 5 M. östl. von Djidda. Sie hat regelmässige Strassen, hohe, ansehnUche, voii Stein erbaute Häuser, ist offen, wird aber durch 3 Citadellen geschützt. In ihr befindet sich nur eine einzige Moschee: Beit-üllah oder Haus Gottes genannt, mit der in der Mitte stehenden Kaaba, deren Pforten sich nur dreimal des Jahres öffnen, und an deren Aussenseite der berühmte schwarze Stein eingefügt ist, den die Wallfahrer nach siebenmaliger Umgehung der Kaaba zu küssen haben, um Vergebung ihrer Sünden zu erlangen, und dem Brunnen Semsem, an welchem sich die Pilger reinigen, und der für be'- sonders heRig gehalten wird. Die Stadt hat 50,000 E., zur Zeit der Pilgerfahrten aber oft über 100,000, und zu dieser Zeit einen lebhaften HandeL — Medina (.Medinet-el-Nehy), die zweite heilige Stadt, liegt 50 Meilen nördl. von Mekka und 20 M. vom Rothen Meere entfernt. Durch eine hohe Mauer mit 40 Thürmen und ein starkes Kastell geschützt, gilt die Stadt mit ihren weitläufigen Vorstädten für die stärkste und unein- nehmbarste Festung in Hedschas; sie zählt gegen 25,000 E., von denen die in den Vorstädten meist Landbau treiben, die der eigentlichen Stadt aber grösstentheils von den Geschenken der Muselmänner anderer Länder leben, für welche sie Gebete verrichten. Ausser der Moschee, welche Ma- homed bei seiner ersten Ankunft in Medina erbaute, und der Hauptmoschee auf der Stelle des Hauses, wo der Prophet starb, und wo noch sein Grab und die Gräber der beiden ersten Khalifen Abu-Bekr und Omar von Wall- fahrern besucht werden, bietet Medina nichts Bemerkenswerthes. — Im Innern von Hedschas, und von den Türken unabhängig, leben als Nomaden die Rechabiten, ein kriegerischer judischer Stamm, der immer noch über 60,000 Seelen zählt, nie unterjocht wurde, unter Zelten lebt, die Be- schneidung und den reinen Mosaismus hat, und gleich andern Arabern von den Karawanen Tribut fordert.
Die Landschaft Jemen (Yemen), derKüstentrich, der sich von Hedschas südwärts bis Bab - el - Mandeb zieht, zerfällt in eine Menge unabhängiger Staaten: die Imamschaft Szanna (Senna), die früher das Uebergewicht in Jemen hatte, und deren Imam als höchster geistlicher und weltlicher Herr- scher sowohl die Ebene (l ehama), als auch das Bergland (Djebal) regierte, und nur den türkischen Sultan als Khalifen anerkannte. Jetzt ist seine Macht fast nur auf die Stadt Szanna (36 M. nördRch von Aden) beschränkt, die durch ein KasteR geschützt wird, schon vor dem Islam einen Tempel hatte, der mit der Kaaba wetteiferte, und gegenwärtig 40,000 E. zählt. — Das Land Machareb-el-Anes, mit der Hauptstadt Da mar, mit 25,000 E und einer berühmten Schule der Seiditen. - Beit-el-Fakah (Bet-el-faki) mit der gleichnamigen Hauptstadt, die nur klein ist, gegen 8,000 E- zahlt, aber der Hauptplatz für den Kaffeehandel des Innern von Jemen Landschaft mit der gleichnamigen befestigten Haupt- stadt, die (an der Strasse Bab-el-Mandeb), obwohl ihr Handel gegen früher gesunken ist, mimer noch als ein Haupthandelsplatz von Arabien betrachtet werden kann. — Abu-Arisch (Abearis) im Norden, unter einem Sche- 5 '■'"t! Steinsalzgruben. — Kabail oder Haschid-el-Bekil
(zwischen Mekka und Nedjed), von mehreren ansässigen und kriegerischen Stammen bewohnt, welche eine Art Eidgenossenschaft bilden und andern |
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375 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.
Staaten Miethtruppen liefern. Sie sind die Schweizer Arabiens. — Das Land Aden, mit Lahhadsch, dem Sitze des Sultans. Die Stadt Aden, mit gutem Hafen, wichtigem Handel und 25,000 E., gehört seit 1838 den Engländern, ebenso die Insel Perim. — Zora-Hais, Loheia, Hodeia, Djizan, und die 15 Qu.-M. grosse Insel Farsan (mii bedeutender Perlenflscherei und Schildkrötenfang), kleine, unabhängige Bezirke, unter eigenen Scherifs.
Hadramaut, im 0. von Jemen, an der Küste des Golfes von Aden, und von vielen kleinen Sultanen (oder besser unabhängigen Scherifs) beherrscht, von denen die von .Makalla, Terim (Tarim), Schiban, Doan, Kessine (Keschin), die bedeutendsten sind. Der Küstenstrich, der Landschaft ist öde und unfruchtbar, das gebirgige Innere aber reich an gutem Lande. Ein grosser Theil seiner Bewohner wandert nach den Seestädten Arabiens, Aegyptens und Indiens als Taglöhner, Handwerker oder Krieger, und kehrt nach wenigen Jahren mit den Früchten seines Erwerbs, von Heimweh getrieben, in die Heimath zurück.
Die Landschaft Mahr ah, ein grosses, nur w'enig bekanntes Tief- land, wird von zahlreichen herumziehenden Stämmen durchwandert; eben so die östlich von ihr liegende Landschaft Gahrah, die nur wenige Hafen- orte an der Küste, und vor derselben mehrere Inseln hat, von denen .Mo- seirah am wichtigsten und stark bevölkert ist.
Oman, der östlichste Theil der Halbinsel, am Meere von Oman und die Südgrenze des Persischen Meerbusens bildend, in welchen die Strasse von Ormuz führt. Der Boden ist reich und fruchtbar, und bringt |
Die Landschaft Nedsched (Nedjed), das bergige Hochland im Innern der Halbinsel, die Wiege der Wahhabiten, die durch ihre reissen- den Eroberungen den ganzen Islam bedrohten, und nicht nur fast aüe Nomadenstämme des Innern unterworfen, sondern auch Hedschas, Lahsa und einen Theil von Jemen erobert, und den Schrecken ihrer Waffen bis nach Damaskus und Baghdad verbreitet hatten. Hauptstadt ist El Ryat (Derrejeh), mit 16,000 E. — Dama (Temama), bekannt als Geburts- ort Mosellama's, des berühmtesten unter den arabischen Propheten vor -Mahomed. ' '
Barr-Abad, die grossen Wüsten des Innern, welche sich zwischen dem Euphrat, den türkischen Grenzen Syriens und dem Norden von Nedsched ausbreiten, und nach allen Richtungen von zahlreichen Be- duinenstämmen durchwandert werden. Die ansehnlichsten dieser Stämme sind: die unter mehreren Scheikhs stehenden, gegen 350,000 Seelen zäblen- lenden Aenesi (Anaseh), die bis Dimeschk, Haleb und Baghdad die Einöden durchirren; die Wuld-Ali, Samar, Dukhi und .Mehem, die von dem Mutasserif von Damask und den andern benachbarten türkischen Provinzen jährliche Zahlungen erhalten, dass sie die ruhigen Bewohner derselben nicht belästigen; die unter 40 Scheikhs stehenden, zahlreichen, aber armen Schararat; die Beni-Shaher, welche nebst einigen andern Beduinen- stämmen unter dem aRgemeinen Namen Ahil-el-Schemul bekannt sind, die Wüsten im 0. von Dimeschk durchwandern, 2 Hauptscheiks und 20 kleineren Schelks unterworfen sind, und vom Pascha von Dimeschk einen jährlichen Tribut erbeben; und die Mauali, welche ebenfaRs den Norden |
Getreide, Obst, Datteln und Trauben im Ueberfluss hervor. Unter den zahlreichen Staaten, welche die Landschaft umfasst, ist der des Imams von Maskat der mächtigste Arabiens, da er nicht nur fast die Hälfte von Oman, die persischen Inseln Kischim und Ormuz, die Städte Minab und Bender-Abassi in Laristan, einen Theil von Moghistan in Kerman, sondern auch die Insel Zanzibar in Afrika, und einige TheRe der dieser Insel gegenüber Regenden Küste jenes ErdtheRs (im Ganzen bereits über 3,000 Qu.-M.) besitzt, und seine Herrschaft dort immer weiter ausdehnt. Der Imam oder Sultan ist geisIRcher und weltlicher Herrscher, und zugleich erster Kaufmann, das Land ist ein Feudalreich, und die VasaRen entrichten jährRch bestimmte Abgaben. Er residirt abwechselnd zu Maskat, der Hauptstadt des Landes (m. 60,000 E.), oder auf Zanzibar; unterhält eine Garde von 2,500 Beludschen, und eine Flotte von 75 Kriegsfahrzeugen aller Grösse von 4 — 74 Kanonen. In Kriegsfällen haben seine VasaRen Truppenkontingente zu stellen; seine jährlichen Einkünfte werden auf 20 Mill. Francs geschätzt. — Nordwestlich von Maskat ist der gefürchtete Seeräuberstaat Belad-Ser, dessen Schelk in der kleinen Hafenstadt Ser am Persischen Meerbusen residirt. —
Lahsa, El-Hasa oder Hadjar, der Küstenstrich längs dem Per- sischen Meerbusen bis zur .Mündung des Schat-el-Arab. Er ist in mehrere kleine Staaten getheilt, deren Bevölkerung dem Stamme Beni-Khaled an- gehört, unter Fürsten oder Emirs steht und zum Theil von Seeraub lebt. Die wichtigsten, unter eigenen Schelks stehenden Städte der Küste sind: Ras-el-Kima, der Hauptsitz der räuberischen Algiwasen (Dschoasmis) und der Standort ihrer FIottRle. Fuf (El-Hof-hut), befestigte Hauptstadt von El-Hasa, mit 15,000 E. Die Insel Bahrein, mit der Hafenstadt Menaina (m. 5,000 E.); die Insel steht unter einem Scheik, i'iat die reichsten Perlenflschereien der Erde, und ist von britischen Truppen be- setzt, um der Seeräuberei zu steuern. El Koueit (Graine), Stadt mit 15,000 E., die bedeutenden Handel und Fischerei treiben; ihr gegenüber nach der persischen Küste zu, liegt die von den Briten besetzte kleine Insei Karak (Karedi), mit reicher Perlenflscherei. — der Wüste durchirren, bis zum Euphrat streifen und von den Grenzstädten Jahrgelder erheben. Dreissig Jahrhunderte hindurch haben die Kinder der Wüste, deren Gesetze und Gebräuche heutzutage noch dieselben sind, wie zu Anfang des Islam, inmitten mächtiger Monarchien, die entstanden und wieder vergingen, ihre Unabhängigkeit bewahrt. Die Stämme in den Wü- sten des südlichen Arabiens, zwischen Jemen und Oman, Nedsched und der Südküste der Halbinsel sind völlig unbekannt. |
öas Volk. — Stamm- und B-eligionsverschiedenheit. — Die Bevölkerung der Halbinsel, die nach aRgemeiner Schätzung auf 10 MiR. Seelen angegeben wird; besteht zum grössten Theil aus Arabern (Nach- kommen Ismaels, des Sohnes Abrahams von der Hagar), aus Türken (vorzugsweise oder aRein in Hedschas), aus Banianen (indischen Kauf- leuten, die sich meist zum Brahmaismus bekennen), Juden (unter denen die Sekte der Rechabiten besonders zahlreich ist), und Europäern, die sich des Handels wegen meist in den Seestädten der Küsten niedergelassen haben. Der Islam, welcher in Arabien entstand, ist der herrschende Glaube der Mehrzahl der Bewohner, die zum grossen Theil Sunniten sind, theil- weise aber auch verschiedene Sekten bilden, von denen die Zeiten (Sei- dije) vorzugsweise im Innern, die Abaditen in Oman, die Schiiten an der Küste des Persischen Meerbusens, die Messekfiliten in Hedschas gefunden werden. Die Wahhabiten, nach Abdul Wahhab genannt, der um das J. 1770 als Reformator des Islam auftrat, gegen die abgöttische Verehrung Mahomeds, die Weichlichkeit und den Prunk der Moslemin und die Pracht ihrer Moscheen eiferte, verbreiteten sich im Anfange dieses Jahrhunderts fast über die ganze Halbinsel, nahmen die heiligen Städte ein und wurden von Ibrahim Pascha von dort wieder vertrieben und nach Nedsched zurückgedrängt, von wo aus sie dann und wann periodisch wieder hervorbrechen. —
Kultur, Bildung und Handel. — Hinsichtlich der Beschäftigung und .Lebensweise scheidet man die Araber in Fellahs oder .Ansässige, welche Ackerbau und Viehzucht betreiben; in Beduinen oder Nomaden, die unter Anführung ihrer Scheikhs in den Wüsten leben, und sich von |
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8 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.
Viehzuclit und Räuberei nähren; in Mädi, welche im Sommer nomadisiren, im Winter feste Wohnsitze haben; in Hadhesi oder Gewerbsleute, die in Städten wohnen und Handel und Gewerbe treiben, und in Suchäer, die nur vom Raube leben. Die Araber, zumeist die Beduinen, zeichnen sich durch Tapferiieit, Kühnheit, Grossmuth, Gastfreundschaft und ungebändig- ten Freiheitssinn aus, wesshalb sie auch noch nie von Fremden dauernd bezwungen worden sind, und auch jetzt (selbst in Hedschas) nur dem Namen nach als Unterthanen der Pforte aufgeführt werden Icönnen, da sie theRweise, anstatt Tribut zu erlegen, von den türlvischen Statthaltern nur durch grosse Summen zur Schonung der Karawanen bewogen werden. Von Jugend auf lebt der Beduine fast nur auf seinem Pferde, zieht mit Flinte und Säbel bewaffnet auf Abenteuer aus, und erfreut sich, zurücli- gekehrt, an den poetischen Erzählungen kriegerischer Thaten. Mässig und einfach, liebt er vor ARem den Pillau, ein Gericht aus Reis und Hammel- fleisch. An Waffen und Kleidung, an Schmuck und Putz seiner Weiber verschwendet er nicht selten bedeutende Summen. In der Eiie ist er eifer- süchtig, streng und unerbittlich gegen ehliche Untreue, welche mit dem Tode bestraft wird. Alle Rechtshändel werden vor den Scheikh des Stammes gebracht, welcher theils nach Anleitung des Koran, theils nach herkömmücher Weise auf der SteRe entscheidet, und von dessen Ausspruch keine Berufung stattfindet. So gewandt der Araber in allen gymnastischen Künsten ist, so praktisch er in seinen Gefühlen und Ausdrücken sich zeigt, so viel Schlauheit und Scharfsinn in jeder Lage des Lebens ihm zu Ge- bote steht, so arm und unwissend ist er in dem, was wir Schulbildung nennen, obwohl mit allen Moscheen in den Städten Schulen verbunden sind. Auf den hohen Schulen in Mekka, Medina, Maskat, Szanna etc. werden Astronomie, Mathematik, Medizin und Theologie gelehrt, wird die Dichtkunst gepflegt, aber zu dem Volk der Wüste reichtvon aRem diesem nichts hinein. Die Sprache der Araber ist in hohem Grade gebildet, reich an Beziehungen, kräftig und malerisch im Ausdruck, unerschöpflich in neuen Bildungen und feinen Wendungen, und steht an Präzision und Klarheit keiner andern Sprache nach; nur machen starke gurgelnde KehRaute sie für das Europäische Ohr weniger wohlklingend. Das Vulgärarabische, die heutige Umgangs- und Schriftsprache, unterscheidet sich von dem Alt- arabischen kaum mehr als das jetzige Deutsch von dem des 17. Jahrhun- derts, wie denn Beständigkeit und Haften am Herkömmlichen überall in Leben und Sitten der Araber hervortritt. — Fabriken und Manufakturen hat Arabien fast gar nicht, und vor wenigen Jahrèn erst haben die Bania- nen (die in den Städten ansässigen Indier) einige Baumwollmanufakturen angelegt. Ein grobes Wollen- und Baumwollenzeug wird von den Fellahs verfertigt; fast alle übrigen KleidungsstoflTe kommen aus Indien und Eu- ropa, Wafi'en aus der Türkei und Persien, Luxusgegenstände aus Europa. Der Handel, vor Entdeckung des Vorgebirgs der guten Hofl"nung von ausserordentlichem Belang, da der Europäische Handel mit Indien fast aRein durch die Araber betrieben wurde, ist jetzt, soweit es den Seehandel be- trifl't, fast ganz in den Händen der Engländer, Franzosen, Amerikaner, Juden und Banianen, der Handel zu Lande durch Karawanen, in den Hän- den der Araber, Banianen und Juden, und immer noch von Bedeutung; die Pilgerkarawanen nach den heRigen Städten befördern .denselben ungemein, und bringen Leben und Thätigkeit in die Städte des Binnenlandes. Die Hauptplätze für den auswärtigen Handel sind die Häfen von Jambo, Djidda, Chanfuda (Kamfldia), Mochha, Aden, Maskat, El Katif und Graine (El Koueit). Die Ausfuhren bestehen grösstentheils in KaflTee (dem Haupt- erzeugniss des Landes), Datteln, Perlen, Häuten, Pferden, Indigo, Gummi, Sennesblättern, und einer Menge von Räucherwerk (Benzoe, Weihrauch und Myrrhen), das aus Afrika kommt, im Handel aber als Erzeugniss der Halbinsel gilt. Die Einfuhren bestehen, ausser den zuletzt genannten Gummiharzen, in Zucker und andern indischen Erzeugnissen, Eisen, Stahl, Kanonen, Blei, Zinn, CocheniRe, Leinwand, unächten Perlen, Hand - und Feuerwaffen, und einer Menge Europäischer Fabrik- und Manufaktur- Erzeugnissen. — |
Verfassung. — Seit dem FaRe des schnell vorübergegangenen, nur noch in Nedsched in kleinem Verhältnisse bestehenden Wahhabiten- reichs besteht der grösste Theil der Halbinsel aus einer Menge kleiner Staaten, die sich alle einer gemässigten Regierungsform zu erfreuen haben. Die Bewohner von Hedschas (die Ejalets Dschidda und Harem-I-Nabevi) erkennen als höchsten Herrscher den türkischen Padischa oder Sultan an, und stehen unter dem Grossscherif von Mekka, dem Mutasserif von Me- dina und dem Pascha von Djidda. Die Beherrscher von Maskat und Szanna führen der Titel Imam. Alle andern Länder- und Völkerabthellungen stehen unter Emirs, denen Scheikhs untergeordnet sind, von denen sich viele als Sultane bezeichnen lassen. Mehrere der zahlreichen Nomadenstämme ha- ben noch ganz die patriarchalische Regierungsform der biblischen Vor- welt; einige bilden wirkliche Freistaaten, demokratische sowohl als ari- stokratische, und keine Art von Despotismus lastet auf den Bewohnern der ausgedehnten Halbinsel. Selbst das unter einem strengen Herrscher stehende Wahhabitenreich zeigt in seiner Verfassung ein sonderbares Ge- misch von Theokratie, .Monarchie, .Aristokratie und Demokratie. — |
Persieii.
^Tescliicliie« — Die Iranischen Völker, unter denen die Bak- trier, Meder und Perser (im Berglande zwischen Kerman und Kurdistan) die historisch wichtigsten waren, wurden zuerst durch die Dynastie der Achaemeniden unter Cyrus zu einem Reiche von bedeutender Macht ver- einigt und dasselbe durch Eroberung ganz Vorderasiens (so wie Aegyp- tens durch Cambyses) vergrösserL Die Nachfolger des Darius schwäch- ten ihr Reich durch Kriege mit den Griechen, und die Ueppigkeit des Herrscherhauses brachte Schwäche in die ganze, nur lose zusammen ge- haltene Monarchie. Alexander dem Grossen wurde es leicht, das durch Aufruht und Familienzwist erschütterte Perserreich in 3 Schlachten um- zustürzen, und die Erben seiner Herrschaft theRten sich in die Provinzen und wurden (323 v. Chr.) die Gründer neuer Reiche. Im Laufe der Zeit erhob sich das Reich der Parther unter dem Königshause der Arsaciden. Dieses erlag der Dynastie der Sassaniden, deren Begründer, Arthahschehr (Artaxerxes) L, das Königreich Persien (226 n. Chr.) wiederhersteRte. Durch Kriege gegen das schwache Römische Kaiserreich erprobte es seine Macht, die schon bedeutend wieder gesunken war, als die entstehende Macht der Araber, unterstützt durch den religiösen Fanatismus des Islam, sich gegen den Osten wendete und (637) den leichten Sieg über die Per- sische Monarchie davon trug, welche nun Provinz des Khalifats wurde. Aber dieses wurde bald eine Schattenmacht; von 870 an suchten sich Herrscherfamilien auf den Thron Persiens zu erheben und machten das Land zum Tummelplatz ihrer verheerenden Kämpfe. Im Jahre 1219 ero- berten Dschingis-Chans Mongolenhorden Persien; seine Nachfolger stürzte, 1392, Timur von Bokhara. Die Dynastie Timur's rottete der Turkma- nen-Emir Usum Hassan, 1468, aus, dessen Nachfolger jedoch, 1568, von Ismael Sefi verdrängt wurde. Seitdem gewann das Reich seine Selbstständigkeit wieder, und unter Abbas dem Grossen, gegen Ende des 16. Jahrhunderts, umfasste es zwischen Euphrat und Indus, 24 Statthalter- schaften. Aber 1710 erhob sich unter Mirweis in Kandahar eine Em- pörung: der Schah Hussein musste fiiehen und verlor die Krone; zwar wurde sein Sohn Thamasp von Nadir Kuli Chan, 1730, auf den Thron gehoben, aber nur um diesem frühern Hordenführer Platz zu machen, der als Nadir Schah, 1736 , die Kriegsmacht Persiens hob, das Reich des Grossmoguls plünderte und die Türken schlug. Nach seiner Ermordung, 1747, riss sich Afghanistan (Ost-Persien) von Persien los: in dem heuti- gen Iran (West-Persien) schien sich die Familie Kerim Chans behaupten zu wollen, aber 1785 wurde sie von Ali Mehemmed Chan verdrängt. Ihm folgte, 1796, nach seiner Ermordung, sein Nefl'e Baba Chan, als |
König Feth Ali genannt. Schon früher hatte Russland, zuerst unter Peter dem Grossen und, als Anna 1. sich zur Rückgabe hatte bewegen lassen, von Neuem unter Katharina IL, die Landschaften Daghestan, Schirw'an, Ghilan, Masanderan und Asterabad den Persern abgenommen'. Paul 1. gab die Distrikte westlich vom Kaspischen .Meere, bis auf Derbend und Baku, 1797, zurück, so dass der Kur die Grenze bildete. Die Unter- werfung Georgiens unter die Russische, Oberherrschaft reizte Persien zu Kriegsrüstungen: doch schloss es, 1813, Frieden, nach Aufgebung seiner Ansprüche auf Georgien, Imeretien, Mingrelien und Guriel und nach Ueber- lassung der SchilTfahrt auf dem Kaspischen Meere an Russland. Unglück- lich war der Krieg 1827, denn Persien musste 1828 (im Frieden zu Turk- mantscha) ganz Eriwan und Nachitschewan abtreten und 20 MIR. Süber- rubel zahlen. Die Nachricht von diesem schimpflichen Frieden erregte in Teheran einen Tumult, worin der Russ. Gesandte das Leben verlor. Feth Ali starb 1834, und da früher der Thrönerbe Abbas Mirza ebenfaRs ge- storben war, so ging die Regierung auf dessen Sohn Mehemmed Mirza (Schah Mehemmed) über, dessen Rechte vorzüglich von England geschützt wurden. Demungeachtet ergab dieser sich dem Russ. Einfluss, und liess sich, 1837, zu einem dem englischen Interesse zuwiderlaufenden Zug ge- gen den Sultan von Herat verleiten. Noch ehe es zu emer Entscheidung kam, fand er sich bewogen, den ernstlichen Vorstellungen Englands Gehör zu geben und kurz darauf gewann das letztere seine frühere einflussreiche Stellung wieder. Grenzstreitigkeiten mit der Pforte, 1843, wurden fried- Rch geschlichtet, das Land selbst aber ist seit jener Zeit der wechselnd siegreiche Tummelplatz Russischer und Englischer diplomatischer Intriguen, und die Regierung selbst zu schwach, sich vou Beiden zu befreien. Das jetzt regierende Haus wird die Dynastie Kadschar, nach Ali Mehemmed Chan, einem Kadscharen, genannt. —
Bestandtheile. — Das grosse Persische Reich, welches die hohen Gegenden zwischen dem Tigris und Indus umfasst, wurde nach Nadir Schahs Ermordung, 1747, getheilt, und begreift gegenwärtig 3 selbsl)- ständige Reiche: Iran oder das eigentliche Persien, Afghanistan oder Ostpersien, und Beludschi stan. — Der Name Iran, mit welchem unter Darius und Sapor der gesammte Länderkomplex zwischen Mesopo- tamiejT und Indien, als Gegensatz von Tu ran, dem Lande der Skythen und den Gegenden im Norden des Oxus, bezeichnet wurde, ward von dem schwachen Herrscher des jetzigen Persiens aus lächerlichem Stolze dem ihm gebliebenen Theile des Landes beigelegt und ist gegenwärtig allge- mein für das eigentliche Persien angenommen. |
Iran oder West-Persien,
Fas Ijand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Das Königreich Persien, von den Persern selbst Iran genannt, Regt zwi- schen 260—390 NBr. und erstreckt sich vom 620-79" OL., wird im N. vom Russischen Reiche (Armenien und Georgien), dem Kaspi See und Turke- stan (Khiwa und Bokhara), im 0. von Afghanistan und Beludschistan, im |
S. vom Persischen Meerbusen und dem Meer von Oman, und im W. von der Asiatischen Türkei begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 22,740 (n. A. von 26,450) Ou.-M. mit einer Bevölkerung von 10 MiR. See- len, mithin noch nicht ganz 440 Einw. auf die Qu.-M. Die bedeutendste Ausdehnung des Landes von N. nach S., von Asterabad am Kaspi See bis |
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40. Asiatische Türkei, Arabien, Persien und Turkestan. 9
Diask, am Meer von Oman, beträgt 190, die grösste Breite von W. nach 0. 170 Meilen.
Physische Beschaffenheit. — Persien ist im S. Terrassenland, im N. Bergrand und Alpenland, im W. fällt es ab in das Flachland des Euphrat und Tigris, und im Innern ist es ein Wechsel von weiten Thä- lern, Bergmauern und unübersehbaren Salz- und Sandwüsten. Die wich- tigsten, meist Grenzgebirge sind: das 6—8000' hohe Zaghrosgebirge, Dinar, Darmawend,Abuschanim,Kafis, das Luristan-, Buktir-, Hesardere- und Aschudukgebirge, der heilige Elbors (Alburs) mit der 13,788' hohen Spitze Demawend, und das Alpenland Aserbeidschan, das spezieller mit dem Na- men Karadagh bezeichnet wird. Berühmte Pässe führen durch die Gebirge; in Taberistan die Kaspischen Pforten (Kharvar und Keramli), in Kurdistan der Sarpul, in Farsistan der Sukrab etc. — Grosse Flüsse fehlen; der Aras (Araxes), der bedeutendste, der aus Persien den Akh Tschai und Kara Jurt empfängt, bildet die Grenze gegen Russland; in den Tigris und Schat-el-Arab strömen: der Altun-Su oder Zab Asfal, der Diya la (Diale), Kerkhah (Kerend), Karun (Kerun), Madeli, Jeroth; in den Persischen Meerbusen: der Div Rud; in das Kaspische Meer: der Aras, Massala, Sefid-Rud (im Oberlaufe Kizil-Uzen), Gurkan, Atrek, Murzhab etc.; in den Urumia Göl (Schahi) münden: der Chari, Naziu, Gader, Tatan, Jagalty und Aigi Tschai; in den Bachatesar See: der Dand- Emir (Bend-Emir) und Kuren, und wahre Steppenflüsse sind: der Mabir, Schemir, Rud-Saivend, Fahor, Serarud, Marfan u. a. Bemerkenswerthe Seeen sind, ausser dem Kaspi: der 32 M. lange Urumia in Kurdistan, und in Kerman die Seen Descht Ersen und Derjadsche, die sämmtlich salzig sind. An Mineralquellen fehlt es nicht, doch werden nur wenige als Heilquellen benutzt, von denen die heisse Quelle Sam bei Abdullahabad die besuchteste ist. Die Eilande im Golfe sind ohne reiche Vegetation, wie überhaupt Persien im Ganzen ein steinigtes, auf den Höhen meist kahles, wasserarmes und daher kaum zur Hälfte kulturfähiges Land ist. Nur die grossen bewässerten Thäler sind herrlich. Thon, Sand, Granit und Kalk bilden den Boden, der salzhaltig und wasserarm meist nur durch künst- liche Bewässerung urbar gemacht werden kann. Das Klima ist im Gan- zen gesund; kalt auf den hohen Gebirgen, abwechselnd rauh und warm in der Hochebene, mild in den schönen Thälern, glühend im Flachland der Küsten. Erdbeben sind, ausser im N., selten. Die Regenzeit dauert fast durchgängig 3 Monate, meist vom Nov. bis Februar, und ist, besonders in den Nächten, so kalt, dass künstliche Wärme zum Bedürfniss wird. Vom Mai bis zum September ist der Himmel wolkenlos, .4n Naturerzeug- nissen ist das Land ungemein reich. Das Pflanzenreich liefert vorherr- schend W'aizen, Gerste, Mais, Bohnen und Reis, welche die Hauptnahrungs- mittel der Bewohner bilden, dann Wein, Maulbeerbäume, Baumwolle, In- digo, vorzügliche Obstarten, Granatäpfel, Datteln, Feigen, Citronen, Kasta- nien, Pistazien, Zuckerrohr, Tabak, Flachs, Saffran, Sesam, Henna, Myrthe, Süssholz, Opium, Hülsenfrüchte, Gartengewächse, herrliche Blumen, beson- ders Rosen, die zur Bereitung des Rosenöls und Rosenwassers benutzt werden. Im N. sind dichte Wälder von Akazien, Buchen, Ahorn, Plata- nen, Ulmen, Eichen; auf der Hochebene Cypressen etc. Ungeheure Stre- cken liegen aus Mangel an arbeitenden Händen als Weideland da. Aus dem Thierreich findet man, an Hausthieren: Dromedare, Esel, Maulesel, Pferde, Rinder, Schafe mit Fettschwänzen, seidenhaarige Ziegen, Katzen, grosse Hunde und Tonkinschweine; in der Wildniss: Löwen, Leoparden, Panther, Luchse, Schakals, Hyänen, Füchse, Bären, Stachelschweine, Wild- schweine, Hirsche, Antilopen, Onager, Bezoarböcke, Gemsen, .Murmelthiere, und Robben im Kaspi See; an Vögeln: Pfauen, Perlhühner, Truthühner, Adler, Falken, viele Singvögel, besonders Nachtigallen; Fische, giftige Schlangen, Perlenmuscheln am Persischen Golfe, und Seidenraupen. An Mineralien: Salz in ausserordentlicher Menge, Soda, Salpeter, Vitriol, Alaun, Salmiak, Naphtha, .\sphalt, Schwefel, Edel- und Halbedelsteine, Meerschainn, Schiefer, Marmor, Eisen, Blei, Kupfer, Antimon, wenig Gold und Silber.—
Politische Eintheilung. — Iran zerfällt gegenwärtig in 12 Pro- vinzen von sehr ungleicher Grösse, in denen oft mehr oder weniger, vom regierenden Schah für unabhängig vom Statthalter (Beylerbey) erklärte Be- zirke sich beflnden. An der Spitze jeder Provinz befindet sich ein Statt- halt er oder Beylerbey (Beglerb eg— Bey der Beyen), an der Spitze jedes Distrikts, in welche die Provinzen geschieden werden, ein Hakini oder Distriktsvorsteher, und an der Spitze jedes unabhängigen Bezirks ein Bey. Der Statthalter (Beylerbey) von Kurdistan, residirt in Kirman- schah, ein .Anderer, welcher den Titel Vali führt, beherrscht unmittelbar die im Persischen Kurdistan befindliche Provinz Ardelan, residirt in Sen- nah, und ist nur zinspflichtig; die Kurdenstämme Mekris, Bilbas und Schiaf (Giaf), so wie der Lurenstamm Feili, sämmHich in Kurdistan, sind gänzlich unabhängig, und viele Turkmanenhäuptlinge in Khorassan fast ganz selbstständig. Die Provinzen, denen wir die alten Namen der Länder beifügen, aus denen sie gebildet wurden, sind:
125,000 150,000 62,000 30,000 5,000 40,000 15,000
60,000 10,000 30,000 15,000 20,000 15,000
Teheran.....
Tebris (Taui
Rescht......
Sari.........
Demaveni?-- Kirmanschah Sennah (Sihi
Mesched.......
Scheheristan .. Kerman (Sirdja
Schuster.......
Schiras.........
Lar.............
Irak-Ads, Aserbeids( GhUan-... Masendera Taheristac Kurdistan (Ardelan Khorassan
Kohistan Kerman .. Schnsistan Farsistan laristan-.
Was VolU. — Bevölkerungsverhältnisse, Nationalverschie- denheit. — Die Bewohner Persiens, deren Zahl auf 10 MiU. Seelen ge- schätzt wird, sind theils sesshafte, theils nomadische Völker. Zu den ersteren gehö'ren die eigentlichen Perser oder Tadschiks, die sesshaften
Medien und Hyrkanien Medien und Parthien Theil von Assyrien ...
Hyrkanien, Ariana,
Parthien...........
Then von Parthien ...
Karamanien............
Susiana.................
Persis (das Stammland) Theil von Karamanien |
Flächen- |
5) .JS p |
raum in |
|
QU.-M. |
|
|
pa |
4,400 |
2,000,000 |
1,430 |
1,500,000 |
250 |
280,000 |
350 |
850,000 |
325 |
130,000 |
610 |
450,000 |
(250) |
(150,000) |
3,800 |
1,400,000 |
1,100 |
170,000 |
3,000 |
500,000 |
1,350 |
800,000 |
5,500 |
1,600,000 |
625 |
320,000 |
22,740 |
10,000,000 |
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Hauptstädte |
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.\raber, die Ghelakis, die Parsen oder Gebern, die Armenier, Juden und Syrer, zu letzteren, w'elche Ihliauten oder Iliyats genannt werden, die Turkmanen, Araber, Luren, Kurden, Afghanen und Beludschen. Ausser den genannten leben noch Bokharen, Zigeuner, Hindus (Banianen), Rus- sen und Engländer zerstreut im Lande. Der Nationalität nach schätzt man die Zahl der Tadschiks auf etwa 71/2 MiR., die der sesshaften Araber auf 600,000, die Gilanen oder Ghelakis auf 250,000, die Parsen oder Gebern auf 80,000, die Armenier auf 75,000, die Juden auf 35,000, und die Sy- rer auf 25,000 Seelen, die Zahl der Iliyats dagegen auf mehr als 11/2 Mil- lion; und zwar letztere, den Hauptsprachen nach, in Turkmanen, 41 Stämme mit 450,000; Araber, 9 Stämme mit 180,000; Luren, 8 Stämme mit 150,000; Kurden, 9 Stämme mit 230,000; Afghanen mit 100,000; Beludschen mit 85,000, und sonstige Stämme mit 340,000 Seelen. Die Tadschiks sind ein Mischlingsvolk der alten Ureinwohner mit Türken, Kurden, Afghanen, Arabern und Mongolen. Die Parsen, die von den iMohamedanern verächt- lich als Gebern (.Guebern — Ungläubige), Jezidis oder Ateschperes (Feuerverehrer) bezeichnet werden, haben den Urstamm am reinsten er- halten und auch die Religion des Zerduscht (Zoroaster), wie solche in ihrer heiligen Schrift, Zend Avesta, erhalten ist, treulich bewahrt. — Das Volk wird in 4 Klassen oder Stände geschieden: in Krieger, Mollas (Be- amte), Kauf- und Gewerbleute und Bauern. — Die eigentlichen Perser (Tadschiks) sind mittelgross, wohlgebaut, knochenstark, von guten Ver- hältnissen, regelmässigem Gesicht mit schöner Habichtsnase, schwarzem Haar, Bart und A^ige, die Frauen oft reizend. Zur Nahrung dient ihnen Brod, Pillau, Gemüse, Backwerk, Konfitüren, Obst, Scherbet, Kafl'ee, Thee, heimlich auch Wein; Tabak und Opium wird stark genossen. Die Klei- dung, meist grün und blau, besteht aus weiten Beinkleidern, Hemd, We- sten, langem Rock, und einem weiten Oberkleid; in dem Gürtel steckt Dolch und Säbel; an den Füssen trägt man rothe Socken und PantoflTeln, oder Safflanstiefeln, auf dem Kopfe die tatarische Mütze mit einem Shawl umwunden. Die Frauen erscheinen öfl"entUch nur dicht verschleiert, sie färben sich Nägel und Augenbrauen, und flechten lange vorn überhängende Zöpfe. Prächtige Waffen, Juwelen, und kostbare Stofl!'e werden sehr ge- schätzt. Die Wohnungen stehen meist in Gärten und umschliessen einen Hof mit Teich und Springbrunnen, sind einstöckig von Stein oder Lehm, zierlich, bei Wohlhabenden reich ausgeschmückt und von hohen Mauern umzogen. Städte und Dörfer sind gleichfalls hoch ummauert und haben enge krumme Gassen. Die Vielweiberei ist gebräuchlich; 4 Frauen sind gesetzlich erlaubt, die meisten Reichen aber unterhalten weltläuftige Ha- rems. Die Hochzeiten werden prachtvoll gefeiert. Ehebruch (von Seiten der Frau) wird mit dem Tode bestraft. Noch besteht die Sitte Frauen zu miethen. Die Vergnügungen bestehen in Gastmälern, Bädern, Schach, Karten, Musik, Tanz, Schauspielen, Kunststücken, Feuerwerken, Bogen- schiessen, Dschiridwerfen, Jagd, Reiten etc. Die Todten werden beerdigt und erhalten oft prachtvolle Grabmäler. Der Charakter der Perser erfreut sich keiner vortheilhaften Schilderung: das Volk gilt durch alle Stände für vöUig verderbt, entnervt, lasterhaft, wollüstig, habsüchtig, betrügerisch, bestechlich, falsch, hinterlistig und unreinüch; dagegen lässt sich ihnen Artigkeit, liebenswürdige Gewandtheit, Verstand, .Muth und Geschick nicht absprechen. Unter allen orientalischen Völkern sind sie am duldsamsten, bei weitem weniger fanatisch als die Türken, und am aufgeklärtesten und geistreichsten, wesshalb auch in Persien europäische Reisende allenthalben höflich und zuvorkommend aufgenommen werden und selten in die Lage kommen, den Schutz der Gesandten oder Konsuln in Anspruch nehmen zu müssen, dessen die im Lande etablirten jfränkischen Kauf- und Gewerbs- leute um so mehr bedürfen, als es ihnen sonst unmöglich wäre, gegen die Schlauheit, Habsucht und Perfidie ihrer persischen Kunden aufzukommen.
Religionsversehiedenheit, Geistige Kultur. — Der vorherr- schende Glaube in-Persien ist der Islam. Die Mehrzahl der Tadschiks oder Perser, die Ghelakis, Luren, Kasaren und die Beludschen der Land- schaft Nurinandschir sind Schiiten, die Afghanen, die andern im Lande lebenden Beludschen, die Turkmanen, Araber und der grösste TheU der Kurden Sunniten. Fanatische Sektirer sind die .Anhänger des Ali Allah um Kaschan und an der Grenze von Afghanistan. Unter dem Sadr oder Scheikh ul Islam steht die Hierarchie der Kadis, MoHas, Muftis, Imams und der Derwische, die übrigens auf die Politik nur wenig Einfluss haben. Die Parsen oder Gebern folgen der Lehre Zoroasters oder dem Mag Is- mus. Zum christlich en.Glauben bekennen sich die Armenier (welche sich in armenische und römisch-katholische Christen theilen, zum Theil Nestori an e r sind), die im Lande lebenden Russen (die der grie ch isch en), und die Engländer (die der evangelischen Kirche an- gehören). Juden sind in allen grössern Städten ansässig, und die Jo- hannesjünger bekennen sich zum Sabäismus, einer Mischung von Christenthum, Mahomedismus und Magismus. — Die Unterrichtsan- stalten haben in Persien eine ähnliche Grundlage wie in der Türkei, sind aber viel besser eingerichtet und allgemeiner verbreitet. Alle grosse Städte haben eine oder mehrere höhere Schulen, von denen die klehisten 10—50, die grössten bis zu 250 Schüler aufnehmen. Diese Anstalten be- ruhen auf Stiftungen von vornehmen und reichen Leuten und die Schü- ler haben in ihnen Unterricht, Kost und Wohnung frei. Die grösste Lehr- anstalt befindet sich zu Ispahan, eine andere zu Schiras und zu Mesch- hed. In Jspahan sind ausser der Hochschule noch an 30 blühende Schu- len mit 6—7,000 Schülern. Die Wissenschaften werden bei den Per- sern weit mehr geschätzt als bei andern Orientalen, und aus älterer Zeit besitzen sie eine reiche Literatur. Die Persische Sprache, das Neu- persische, ist klangvoll, einfach, leicht, gewandt, mit vielen arabischen Worten vermischt, und wird mit arabischen Zeichen geschrieben; die Mundarten der alten Perser waren das Altpersische, von dem in den Keil- schriften Reste vorhanden sind, und das Pehlwi, welches erst durch die Sassaniden zur offizieUen Sprache erhoben wurde. Die Literatur ist reich und mannichfaltig, doch reicht ihre Blüthezeit nicht über das 15. Jahrb. hinaus. In ihr wird der JüngUng, der sich den Studien widmet, bis zum 30. Jahre unterrichtet. Viele Werke sind in arabischer Sprache geschrieben. In den Midresses der Moscheen, so wie in den höhern Pri- vatschulen, wird in Sprachen, Rhetorik, Philosophie und Poetik unterrich- tet, und viel auf zierliche hyperbolische Rede und Styl gehalten; die Phi- losophie begreift Theologie, Rechtskunde, Sittenlehre, Metaphysik, Logik, Astronomie (Astrologie), Physik, Mathematik und Medizin. Man studirt encyklopädisch und oberflächlich. Jeder Gelehrte ist hochgeachtet. Am gefeiertsten sind die grossen Dichter Firdusi, Dschami, Sadi, Hafis, Ansari, |
Bromme's Hanfl-AtUs, — Asiatisclie Türkei etc. c.
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10 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.
Chakam, Nisari, Nizami etc., denen ihre Könige praciilvolle Denkmäler er- richtet haben. Noch immer gibt es Hofdichter. Viel ist geleistet worden in Geschichte, Geographie, Mathematik. Die Philosophie ist aristotelisch; die Medizin blosser, fast unbrauchbarer Empirismus; die Theologie und Rechtskunde liefern eine Menge Kommentare zum Koran. In den bilden- den Künsten sind die Perser noch weit zurück: die Musik wird metho- disch behandelt, ist weich und wollüstig, in Kriegsliedern leidenschaftlich; Malerei existirt kaum und behandelt dann meist schlüpfrige Gegenstände; ausser schönen Gewölben hat die neuere Baukunst nichts aufzuweisen, und die Bildnerei besteht in dürftigem Holzschnitzen. .
Physisch-technische Kultur. — Der Landbau wird in einzel- nen Gegenden des Reichs mit Sorgfalt betrieben und vorzüglicher Fleiss auf künstliche Bewässerung verwendet; in andern ist er sehr vernachläs- sigt, da Bürgerkriege zu viele Gegenden verwüstet und entvölkert haben. Der Landbesitz ist grösstentheils Erblehen. Khorasan und Kerman, so wie der grösste Theii von Forsistan bilden fast eine einzige zusammenhängende Sandwüste mit einzelnen reichen, gut angebauten Oasen. Fast eben so unfruchtbar ist der südliche Theil von Forsistan, längs dem Ufer des per- sischen Golft, wo fast nur Dattelpalmen gedeihen, und die einst durch ihren Produktenreichthum so berühmten Ländereien der Zuflüsse des Tig- ris sind seit Jahrhunderten fast verwildert. Erst von Schiras an beginnt das Land besser angebaut zu werden, und dieser Garten Persiens zieht sich von da bis zu den Nordgrenzen von Aserbeidschan, Ghilan und Ma- senderan und an die Ufer des''Kaspischen See's. Der »Viehzucht wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet und dieselbe nicht nur von den Hiyats (Nomaden), sondern auch von den sesshaften Bewohnern gepflegt. Die er- steren, welche besonders Pferde-, Kameel- und Schafzucht betreiben, füh- ren ein höchst einfaches, genügsames Leben, verfertigen sich ihre kunst- losen Zelte, Bekleidungsstücke etc. selbst, verschmähen allen Prunk, und halten am Alten und Hergebrachten fest. Für den Bergbau mangeln Kräfte und Kenntnisse, so reiche Ausbeute derselbe auch gewähren könnte, da der Karadagh reich an Eisen ist, und in diesem und Khorasan sich viele Knpfererzlagen befinden. Blei wird in den Minen von Yezd und in Kerman, Salz fast in allen Theilen des Landes, und Schwefel in den Gru- ben des Elbrus gewonnen. Die Fischerei im Persischen Meerbusen und im Kaspi ist nicht unbedeutend, und ansehnliche Perlenfischerei ist an den Küsten und Inseln des Persischen Golfes. Die Industrie des Lan- des ist durch die überhandnehmende Einfuhr europäischer Fabrikate gegen früher sehr zurückgegangen, und beschränkt sich grösstentheils auf Me- tall- und Thonarbeilen, Mosaik, Konfitüren, Essenzen, Leder (.Saffian), Sei- den- und Baunnvollenpapier und vortreffliche Gewebe von Seide, Wolle, Gold- und Silberstoff. Der Betrieb der einzelnen persischen Industriezweige liegt in den Händen kleiner Gewerbsleute, welche zunftmässig organisirt in allen Siädten reichlich vertreten sind und allein oder mit wenigen Ge- hülfen arbeiten. Die Werkzeuge, deren man sich bedient, sind ungemein einfach und meist im Lande selbst verfertigt; die Arbeiter in einzelnen Industriezweigen haben aber eine solche Kunst- und Fingerfertigkeit, dass sie die meisten ihrer europ. Berufsverwandten übertreffen. Einige der vor- züglichsten Fabrikate, wie Shawls, Teppiche, gestickte Stoffe etc. sind le- diglich Erzeugnisse des häuslichen Fleisses, und werden von Weibern und Kindern angefertigt, welche in Persien viel weniger als in der Asiatischen Türkei dem Müssiggange nachhängen. Da die mühsame Arbeit aber diese Erzeugnisse der Hausindustrie vertheuert, und der persische Fabrikant es zu wenig versteht, der im Lande eingerissenen Modesucht zu genügen, haben nach und nach die billigeren, der jedesmaligen Mode angepassten europ. Fabrikate in einem solchen Grade Eingang und Abnehmer hier ge- funden, dass \«iele, ehemals blühende Industriezweige fast ganz in Verfall gerathen sind.
HandeL — Der Handel liegt in Folge der Trägheit der Bewoh- ner sehr darnieder; die günstigen Handelsplätze am Kaspischen Meer und dem Persischen Golfe werden, da eine Kriegs- und Handelsmarine nicht vorhanden ist, von den Persern (Tadschiks) selbst nicht benutzt, und der geringe Seehandel des Landes liegt in den Händen der Küstenaraber, die zugleich Seeraub betreiben, und im S. in den Händen der Engländer, im N. in denen der Russen. — Der innere Handel ist ebenfalls nicht so lebhaft, als er sein könnte, wegen der schlechten und unsichern Strassen, der Handel zu Lande mit dem Auslande dagegen, der durch Karawanen mit Turkestan, der Asiatischen Türkei und (mittelst Turkestan und Afgha- nistan) mit Russland, Indien und China betrieben wird, von immer zuneh- mender Wichtigkeit; besonders hat auch neuerer Zeit der Handel über Tiflis nach Europa sich sehr gehoben. Die bedeutendsten Handelsplätze, zugleich auch die Knotenpunkte des über das ganze Land sich ausbreiten- den Karawanennetzes, sind: Tebris (Tauris), Kazwin, Teheran, Meschhed; Kaschan, Ispahan, Schiras, Yezd, Kerman; Samah, Hamadan (Ecbatana), Kirmanschah, Dizful etc. An allen diesen Orten liegt aber der Handel meist in den Händen der Juden, Armenier und Banianen. Handelshäfen am Kas- pischen Meere sind: Enzeli, Kazian, Beseht, Balfrusch und Asterabad. Die am Persischen Meerbusen liegenden Seestädte Buschir (Abuschehr), Kongan (Konkun) und Bender-Abbas treiben nicht unbeträchllichen Handel mit In- dien und Arabien, besonders mit Maskat. Der Russisch-persische Handel, der einzige Handel Persiens, durch welchen es sich die Fonds verschafft, welche, ihm für seine Retouren nach andern europäischen Ländern nöthig sind, wird theils zu Lande zwischen Tiflis, Eriwan und Tebris, theils zu Wasser von Astrachan und Derbent mit den persischen Häfen des Kaspi- Sees betrieben. Die Einfuhren aus Russland decken bei weitem nicht die persischen Ausfuhren, so dass der Ausfall stets durch baares Geld (In der letztern Zeit über 5 Mill. Silberrubel jährlich) von Russland ausgeglichen werden musste. — Die Hauptartikel der persischen Ausfuhr bestehen in Seide, Perlen, Pferden, Kameel- und Ziegenhaaren, Lämmerfellen, Wachs, Honig, Salmiak, Schwefel, Salpeter, Naphtha, Türkisen, Kupfer, Ambra, Reis, Krapp, Galläpfeln, Saffran, Rosinen, Datteln, Pistazien, Opium, Man- deln,''Salep, Traganth, Baumwolle, Tabak, Kreuzbeeren, Seiden- und Baum- wollwaaren, Shawls, Teppichen, Gold- und Silberbrokat, Filz, Saffian und anderm Leder, Rosenwasser und Rosenöl, Assafötida, Henneh, Tabakspfei- fen, Kupfer- und Stahlarbeiten etc. Die Einfuhren in Zucker, Kaffee, Indigo, Kochenille, Arzneikräutern, Rhabarber, Pelzwerk, Zinn, Blei, Eisen, Porzellan, Thee, Diamanten und andern Edelsteinen, feinen Tüchern und allen Arten europäischer Fabrikate. — Münze. Die im Lande allgemein übliche Rechnungsmünze ist der Tom an (jetzt im Werth SVa Th'r. = 6fl. 7V2 kr.), zu 50 Abassis, 100 Mamudis, 200 Schahis, 1,000 Dinarsbisti, 2,000 Kasbekis, 10,000 Dinars. Goldmünzen: Goldrupie oder .Mohur (9— 10 Thlr.). Silbermünzen: Silberrupie (16—20 Sgr.), Mamudi (6 Sgr.). Kupfermünze: der Kos, von denen 20 = 1 Mamudi, — |
Iler Staat. — Staatsverfassung. Die Verfassung Irans ist monarchischer Despolismus. Der Schah ist Herr des ganzen Landes, vor dem alle Perser gleich, d. h. Sklaven sind, und nur althergebrachte Ge- bräuche, die selbst der entschiedenste Despot nicht oft zu verletzen wagt, bilden gegen die Willkür des Herrschers eine Art Gegengewicht. Diese unumschränkte Herrschaft des Monarchen über Land und Bewohner bezieht sich indess nur auf die ansässige Bevölkerung, mithin auf acht Neuntel der Einwohner. Die Hiyats oder wandernden Stämme: Turkmanen, Kur- den, Luren, Araber, Afghanen und Beludschen, die durch zum Theil sehr eingeschränkte Khane beherrscht werden, sind von diesem Despotismus nicht betroffen, und da aus ihnen fast die Gesammtheit der Kriegsmacht des Reiches gebildet ist, sind sie seit lange schon die Hauptursache der häufigen Staatsumwälzungen.
Staatsoberhaupt. — Der gegenwärtige König, Mehemed (geb. 1806), welcher am 20. Okt., 1834 seinem Grossvater Feth Ali in der Re- gierung folgte, gehört zum Turkmanenstamme der Katschars (Chadschar), deren Dynastie Mehemed Ali Khan 1785 gründete. Er führt den Titel Schah, hält die gesetzgebende und vollziehende Gewalt in Händen und bildet die oberste geistliche und weltliche Macht, das Oberhaupt der Ge- setze. Sein Titel in persischen Ausfertigungen ist, nach orientalischem Geschmacke, bombastisch; in den Europäischen Staatsschriften wird er: „Sr. Maj. der Padischa, Beherrscher und Souvrain von Persien" genannt. Sein Wappen (oder vielmehr das Symbol des Reichs) ist eine aufgehende Sonne, die der Schah indessen in seinen Siegeln nicht führt, sondern sich bloss seiner Namenschiffer bedient. Die Prinzen von Geblüt setzen Mirza, so viel als „Königs- oder Fürstensohn", hinter ihren Vornamen z. B. Abbas .Mirza, Abdilah Mirza; die Minister und andere vornehme Staatsbeamten setzen dagegen diesen Titel vor ihren Namen, z. B. Mirza Ali etc. — Die Thronfolge ist erblich und zwar in männlicher Linie, aber der Schah be- stimmt den Erbfolger (Schah Zade) unter seinen Söhnen, die übrigen wer- den zu Statthaltern (Beylerbeys) der Provinzen ernannt. Der Thronfolger hat keinen bestimmten Titel. Die Residenz des Schah und Hauptstadt des ganzen Landes ist Teheran (früher bis 1794 war es Ispahan oder Isfahan), kgl. Lustschlösser in der Nähe sind Tacht-i-Katschar (im Elbursgebirge) und Nigaristan, beide mit schönen Gärten, die eigent- liche Sommerresidenz aber ist Suitanabad, 35 .M. nordwestl. von Tehe- ran. — Der Schah hat 4 Gemahlinnen, dann einige hundert Bewohnerinnen seines Harems und zahllose Sklavinnen. Der Harem steht unter Aufsicht einer Prinzessin. Die obersten Hofämter sind: der Hofmarschall, Cere- monienmeister, Fremdenführer, Stallmeister, Jägermeister, Leibarzt, Hof- astrolog, Dichterfürst, Kämmerer, Lanzenträger, Schwertträger, Kaliunträ- ger, Schildträger, Siegelhalter und Kaffeeschenk. Leibwachen umgeben den Schah unaufhörlich. Zur Belohnung der Verdienste, oder vielmehr als Hofehren bestehen 2 Orden: der von Feth Ali Schah gestiftete Sonnen- oder Löwenorden in 3 Klassen, und der Serferli. —
Staatsverwaltung, Rechtspflege. — In der Staatsverwaltung des Reiches sieht es traurig aus. Der unumschränkteste Despotismus und eine unglaubliche Gier, Schätze anzuhäufen, herrscht vom Regenten bis zum niedrigsten Beamten, und die Städte- und Landbewohner schmachten daher unter dem härtesten Drucke. Der dritte Theil des Landes gehört dem Schah, und sogar das Wasser der Quellen und Flüsse ist Regal. — Um den Schah, dessen Wille allein gilt, reihen sich die obersten Staatsbe- hörden: der Sadri Kasem (Grossvesir), der Ittimabat Dewiet oder die Stütze des Reichs (Minister der Auswärtigen), der Emired Dewiet (Finanzminister), der Nisamed Dewiet oder Ordner des Reichs (Minister des Innern), und der Emir Hizam (Kriegsminister). Die Präsidenten der Departements bilden mit diesen den Divan, in welchem auch der Schah erscheint. Der Sade oder Scheikh el Islam ist das Haupt der Geist- lichkeit. In den Provinzen befehligen die Statthalter oder Beylerbey, und unter ihnen Hakims oder Bezirksvorsteher, Stadt-, Markt- und Dorf- richter, Ste4iereinnehmer etc. Bei allen herrscht schamlose Habsucht, und das Recht ist stets feil. Die Justiz wird von dem Sadr und den Kadis ausgeübt nach den Bestimmungen des Scheriats (Korans), nebst Tradition und den Aussprüchen der Gelehrten; aber Richter und Zeugen sind käuf- lich. Die Strafen sind grausam, die .Anwendung der Folter gewöhnlich. Für Bewässerungsanstalten, das Unterrichtswesen, die Karawanserais und Postverbindungen ist von Seiten der Verwaltung sehr gesorgt; desto schlim- mer aber steht es um die öffentliche Sicherheit; Räuberbanden ziehen un- gestraft umher und theilen die Beute mit der Polizei. Glücklicher als die Landeskinder sind die in Persien lebenden Europäer daran, da in allen Streitigkeiten zwischen Europäern und Persern nicht der gewöhnliche Rich- ter (Kadi) entscheidet, dessen Aussprüche auf das Scberiat oder geschrie- bene islamitische Gesetz gegründet sind, sondern das Divan-Hane ein Gerichtshof, in welchem das weRliche Ortsoberhaupt den Vorsitz führt und, unter Beiziehung von Kaufieuten oder anderen angesehenen Persern nach dem Churf oder Gewohnheitsrecht entscheidet, wobei die Europäer selten Ursache haben, sich über die Entscheidungen des Divan-Hane zu beklagen. Ausserdem geniessen die Russen und Engländer die Begünsti- gung, dass, wenn Ihre Baarsendungen auf p Gebiete durch räu- berische Anfalle abhanden kommen, die Regierung sofort die voRständige Entschädigung leistet, sich selbst aber an den Distrikt hält, in welchem der Raubfall geschehen ist, dessen Bewohner ihr nun den vorgeschossenen Entschädigungsbetrag verpten müssen. Da bei diesem Haftungssystem der Schuldige selten der Entdeckung entgeht, kommen dergleichen Berau- bungen nicht häufig und gewöhnlich nur dann vor, wenn einzelne Stämme oder ganze Provinzen in Aufruhr begriffen sind. —
Finanzwesen. - Die ordentlichen E inkünfte des Reichs werden ™ n" ^ "»«^b Andern nur auf 3 Mill. Tomans
(17V2 Oder lO/z Mill. fhlr. preuss.) geschätzt, die ausserordentRchen Ein- ° "^"LÄf? ^ (31/2 Mill. Thlr.) angenommen; die
gesammten Staatseinnahmen mithin auf circa 21 MiU. Thlr. Die Einkünfte n ffoS? bekannten) Ausgaben stets, weil der Schah seine
Diener schlecht bezahlt und (nach Landessitte) auf Erpressungen anweist, uie ori^entliehen Einkünfte erwachsen aus der Grundsteuer, den Malieh (NaturaUielerungen der Landbauern), dem Pacht der Krongüter, den Zöllen und Erbschaftsabgaben; die a us s er o r d en tl i ch en Einkünfte aus Konfiska- tionen, Sadir (willkürlichen, unbestimmten Erhebungen) und Peischkisch oder |
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11 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.
Geschenken, die von den Beylerbeys dem Schah zum Neujahrsfeste gemacht, und selbstverständlich auch wieder von dem Volke bezahlt werden müssen. |
Heerwesen, Landmaeht. — Die Stärke des Persischen Heeres wird verschieden augegeben und von 180,000 bis 250,000 Mann geschätzt. Reguläre und auf europäische Art eingeübte Truppen soR der Schah 35,000 Mann besitzen, die berittene Leibgarde (Gholamdscha) zählt 4,000 Mann, die Nomadenreiterei soR 80,000 Mann, die Zahl der als Soldaten einge- schriebenen Tadschiks, Fussvolk sowohl, als Reiterei 150,000 Mann betra- gen. Die Reiterei ist wild und ungeordnet und, was ihre Unterhaltung anbelangt, auf sich selbst angewiesen. Die Artillerie soll in jeder Bezie- hung vortrelTRch sein. Ein besonderes Korps bildet die Kameelartillerie. Die Bewaffnung besteht in Muskete, Karabiner, Lanze, Dolch, Schild, Säbel, Bogen und Kolben. Am unerschrockendsten sind die irregulären Truppen, und die Hauptschutzwache des Reichs bilden die turkmanischen, arabischen, lurischen und kurdischen Stämme. Festungen sind zahlreich, aber meist schlecht unterhalten. Die Befehlshaber in Festungen heissen Chan, die Feldherrn in den Provinzen Sarder, die in kleineren Distrikten Kolum- beg oder Kolumbey. — Eine Seemacht besitzt Persien nicht. — |
Beludschistan) gehörte ursprünglich zum Altpersischen Reiche und be stand aus den Provinzen Paropamisus, Ariana, Arachosien, Drangiana und Gedrosien. Von Alexander d. Gr. unterworfen, bildeten sie nach seinem Tode einen Bestandtheil des Seleucidischen, dann des Baktrischen, Parthi- schen. Neupersischen und endlich des Khalifen Reiches. Zu Ende des 10. Jahrh. gründete Mahmud von Ghazna aus Ostpersien den Staat der Ghazna- viden, der von 997—1183 bestand, worauf die Mongolen das Land eroberten, deren Herrschaft aber erst durch Baber, den Stifter des Reichs der Grossmogule in Indien, 1506, auf längere Zeit begründet wurde. Später kam das Land unter persische Botmässigkeit, bis 1710 die Afghanen sich empörten und, obwohl von Nadir Schah wieder unterworfen, nach dessen Tode, 1747, sich gänzRch von Persien losrissen. Von da an bestieg eine neue Dynastie den Thron von A,fghanistan. Aus dem Geschlechte der Du- rani erhob sich das Haus der Sudazier durch Ahmed Abdalli auf den Thron; er starb 1773; ihm folgte Timur Schah, gestorben 1793. Der Sohn dieses Fürsten, Humajun oder Zeman, wurde von seinem Bruder Mahmud des Thrones beraubt, geblendet und starb als Pflegling der Ostindischen Kompagnie. Mahmud wurd hierauf von seinem jüngern Bruder Schudschah vertrieben; aber schon 1809 musste er Mahmud von Neuem den Thron räumen und zu den Engländern entfliehen. Durch die damaligen Unruhen gingen Kaschmir, Multan, Peschawar, Daman etc. an die Sikhs, Balkh an Bokhara verloren. Eben so machten sich mehrere Amirs (Chans) von Kabul unabhängig. Unter Mahmud, einem Schwäch- ling, gewann die Famüie Barukzier, deren Haupt, Fothi Chan, all- mächtiger Minister war, unumschränkten Einfluss. Als er wegen Verdacht, nach dem Throne zu streben, ermordet wurde, empörten sich seine Brü- der und zwangen Sultan Mahmud zur Flucht. 1834 versuchte Schah Schud- schah sein Reich wieder zu erobern, aber völlig geschlagen kehrte er nach Ostindien zurück. Hierauf nahm Dost Muhammed Chan den Titel Ghazi (der Eroberer) an und liess sich huldigen. In Kandahar herrschte sein Bruder Kohun dil Chan, in Peschawar, als Tributarfürst der Sikhs, Muhammed Chanmit2 Brüdern. Die Zerwürfnisse zwischen der Ostind. Kompagnie und den Afghanenfürsten führten die Anerkennung der Rechte Schah Schudschahs, und seine Wiedereinsetzung 1839 von Seiten ersterer herbei. Aber die Unzufriedenheit der Afghanen mit dem herrschenden Einflüsse der Briten, die Parthei des in britischer Gefangenschaft gehalte- nen Dost Muhammeds, die drückenden Massregeln Schah Schudschahs ne- ben seiner bekannten Regentenuntüchtigkeit, und das kriegerische Talent Achbar Chan's (Dost Muhammed's zweitem Sohne) erzeugten eine Re- volution der Afghanen gegen Schah Schudschah und seine Schützlinge, das dortige britische Heer. Achbar Chan siegte, die Briten mussten Af- ghanistan mit grossen Verlusten verlassen und stellten Dost Muhammed wieder auf freien Fuss, der 1843 auch den Thron von Kabul wieder ein- nahm. Seitdem herrschten in Kandahar Kohun-, Rehem- und Mehendil- Chan, Dost Muhammeds Halbbrüder, in Peschawar der bisherige Tributfürst der Sikhs, Sultan Muhammed Chan; Achbar Chan starb 1846; das Chanat Balkh machte sich faktisch wieder von Bokhara frei. — Die Geschichte von Beludschistan, das in früherer Zeit das poRtische Schicksal von Afghanistan theilte, beginnt mit dem Hordenführer Nasir Chan, der 1739 von Nadir Schah als Haupt des Landes und persischer Vasall, unter dem Titel eines Beylerbey eingesetzt wurde. Nach Nadir's Tode dem Afghanenreich unterworfen, machten sich die Beludschen 1756 wie- der frei, und stellten sich unter einen eingebornen Fürsten aus dem Hause der Kamburanis, der den Titel Chan führt, in Khelat residirt, jedoch, da er wenig Gewalt über die einzelnen Stammoberhäupter besitzt, blos als Anführer im Kriege zu betrachten ist. Merab Chan wurde als Ver- bündeter der Afghanen 1839 in den britischen Krieg verwickelt und fiel bei der Erstürmung von Khelat. An seiner SteRe wurde sein Vetter Ne- was Chan von den Briten auf den Thron erhoben, jedoch schon 1840' durch den Sohn seines Vorgängers, MirNesir Chan, vertrieben und letzterer von den Engländern 1841 anerkannt.
»as Iwand. — Lage, Grenzen, Grösse, Physische Beschaf- fenheit. — Ostpersien Regt zwischen 240—36" NBr. und zwischen 77"- 90» OL, wird im N. von Turkestan (Turan), im 0. von Vorderindien, im S. vom Persisch-arabischen Meere, und im W. von Persien (Iran) begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 18,800 Ou.-M., mit 10 MiR. Einwoh- nern, von denen 12,200 Qu.-M. mit 8 Mill. Einw. auf Afghanistan, 6,600 Qu.-M. mit 2 Mill. Einw. auf Beludschistan kommen. Im N. und 0. von hohen Gebirgen durchzogen und begrenzt, von denen der Hindukuh, das Soliman-Gebirge, die Gomulkette, das Hala- und Brahui-Gebirge etc. die bedeutendsten sind, ist das Land nur spärlich bewässert, und in Afghani- stan der Hilmend und Ferrahud, die in den Zerrah- (Zareh-) oder Hamun- See münden, und in Beludschistan der MuRani (Dusti), Suduk, Rumra und Purally, die ansehnlichsten Ströme. In Afghanistan ist der südwestliche TheR meist eine Wüste, dagegen sind die Gebirge stark bewaldet und die Thäler fruchtbar. In Beludschistan ist nur der Südosten fruchtbar; alles Uebrige besteht fast nur aus Sandwüsten. Das KRma in den Gebirgsland- schaften ist niRd und angenehm; das Tiefland oft drückend hei.ss und hat, besonders in Beludschistan, oft mehrere Jahre hinter einander Regenman- gel. Die Naturerzeugnisse sind die gleichen wie in Persien. — |
Politische Eintheilung, — Afghanistan, auch nach der Haupt- stadt Kabul Kabuli Stan genannt (12,200 Qu.-M. mit 8 Mill. E.) besteht gegenwärtig aus 4 Fürstenthümern: Kabul, Kandahar, Herat und Sedjestan, deren spezieRe Verhältnisse nur unvollkommen bekannt sind. Das früher hierher gehörende Khanat Peschawar bildet jetzt eine Pro- vinz des Verwaltungsbezirks von Pendschab (Pendjab) in Ostindien. — Das Khanat oder Königreich Kabul, das bedeutendste des Staats, umfasst den mittlem Theil von Afghanistan, zählt gegen 5 .Mill. Einw., hat Kabul (in. 60,000 E.), die Residenz des Schah, zur Hauptstadt, und begreift die Provinzen Kabul, Laghman, Ds chellalabad, Ghazna und Da- mian. Unabhängige, unter eigenen Khans stehende Vasallenstämme im Lande sind: die Keiber in Dschellalabad, die T urkolanis oder Bodh- lars und Jussufei in Laghman, die Ghildschi in Ghazna, und die Nomadenstämme der Eimaks und Hezarehs, die in der Landschaft Ghorat (zwischen Kabul und Herat) wohnen. — Das Khanat Kandahar im SO. des Landes, mit der befestigten Hauptstadt Kandahar (i00,000 E.). Es ist in 5 Provinzen: Kandahar, Furrah, Sibi (Sewi), Pischin und Urghessan, geschieden, zählt gegen 1 Mill. Einwohner, und hat an unabhängigen Stämmen unter eigenen Khans: die zahlreichen Popalsei's in Kandahar, die T o r t er i nis in Pischin, die Ghildschi und Nursei's in Furrah, die Kakers in Sibi, und Barukzi's (Bahriksei) in Urghes- san. — Das persische Vasallenfürstenthum Herat, im nordwestl. Theil des Landes, mit der reichen, gewerbfleissigen Hauptstadt Herat, am Step- penflusse Tedsen, (100,000 E.). Das reiche Fürstenthum zählt über 1 Mill. Einwohner. Nach einigen Angaben soll die Provinz Furrah, mit der gleichnam. Stadt (m. 50,000 E.) zu Herat gehören. — Das Khanat Sed- jestan oder Sis tan, im SW. des Landes, mit etwa 800,000 E., unter einem Khan, der zu Duschak, am Hilinend (mit 20,000 E.) residirt, aber nur wenig Macht über die vielen Stammhäuptlinge des Landes besitzt. —
Beludschistan (6,600 Qu.-M., mit 2 JVRIL E.), ein Bundesland zahlreicher Stämme, deren Stammhäupter (Serd ars genannt) in gewissen Beziehungen die Oberherrschaft des Khans von Kelat anerkennen. Das Land selbst wird in folgende 7 Landschaften geschieden: Kelat, die kleinste, im NO. des Landes, mit der gleichnam. Hauptstadt (20,000 E.), die als Sitz des Khans, als Hauptstadt von Beludschistan betrachtet wer- den kann; — Sarawan, imN., an der Grenze von Kandahar; — Kats ch- Gundawa, im 0-, nach dem Indus zu, mit der Stadt Gundawa (20,000 E.), der Winterresidenz d(;s Khans; — Dj hala wan, im S, von Kelat, mit der Hauptsladt Zuhri (12,000 E.); — Lus oder Leia, im SO. am Ara- bisch-persischen Meere, mit dem Hauptort B el a, am Purally (16,000 E.); — Mekran, die grösste, aber auch unfruchtbarste Landschaft und in der Mitte von einer Wüste durchzogen, die nur w-enige bewohnte Oasen ent- hält, mit dem Hauptort Kedsche (auch Kej, mit 18,000 E.); — Kohl- st an (nicht mit der pers. Provinz Kohistan zu verwechseln) im NW. des Landes und sehr gebirgig, mit dem Hauptort Puhra (6,000 E.). —
»as Volk. — Die Bewohner Ostpersiens, die im Ganzen auf 10 Mül. geschätzt werden, sind theils Afghanen, theils Beludschen und Bi'a- hus, theils Hindus, Kafirs, Tadschiks, Turkmanen, Usbeken, Armenier, Bokharen, Parsen und Juden. Die Afghanen (472 Mill.), die sich selbst Puschtanehs nennen und eine eigene Sprache, das Puschta, reden, von den Indiern aber Patanen genannt werden, behaupten die Nachkom- men der von den Assyrern aus ihrer Heiinath weggeführten Israeliten zu sein, die erst nach der Ausbreitung des Islam in diesen Gegenden das Ju- denthum mit dem mohamedanischen Glauben vertauscht hätten. Sie sind kräftig, kriegerisch, gastfrei, betreiben Ackerbau, Viehzucht, Seidenbau, beschäftigen sich mit der Verfertigung seidener, baumwollener und wolle- ner Stoffe, Filzdecken und W^aff'en, und stehen mit den umwohnenden Völkern in Handelsverbindungen. Die Beludschen (IV2 Mill.), welche in viele Stämme zerfallen, bilden, nebst den Brahus, die Hauptmasse der Bevölkerung von Beludschistan, sind grösstentheils Nomaden, reden eine verschiedene Sprache und sind auch anderen Ursprungs. Die Beludschen sind tapfer und unerschrocken und benutzen ihre no^madischen Streifereien oft zu verheerenden Raubzügen, die sie bis zum persischen Meerbusen ausdehnen. DieBrah us zerfaRen ebenfalls in zahllose Stämme, nähren sich vom Ertrag ihrer Heerden, betreiben Landwirthschaft und häusliche Indu- strie, und verabscheuen Raub und Plünderung. Die Hindus oder Ba- nianen (l'/2 Mill.), zu welchen auch die Kafirs (eine heidnische Nation im Hindukuh phören) betreiben Landwirthschaft, Handel und Gewerbe, und eben so die Tadschiks (Perser), deren man mit den übrigen oben- genannten Völkerschaften etwa 272 Mill, zählt. — In geistiger Beziehung stehen die Bewohner Afghanistans und Beludschistans hinter den Bewoh- nern Irans zurück, doch sind sie wie diese grösstentheils sunnitische Mahomedaner, die Hindus sind Brabmanen, die Armenier Christen, und die Parsen und Juden der ReRgion ihrer Väter treu. — An Volksschulen ist kein Mangel; in Herat und andern grossen Slädten sind Aledresses oder höhere Schulen errichtet und das Persische ist allgemeine Schriftsprache. Der Handel des Landes ist grösstentheils in den Händen der Banianen, Parsen, Armenier und Juden, die auch die Verbindung mit dem Auslande unterhalten.
»er Staat. — In Afghanistan ist die Regierungsform in den geschlossenen Staaten monarchisch-despotisch; indess wird die Gewalt des Herrschers durch eine ausgebreitete Aristokratie und durch die Orga- nisation der verschiedenen Stämme und Stammversammlungen gezügelt und beschränkt; unter den Nomadenstämmen bestehen patriarchalische Formen. Der Titel des Königs von Kabul, des bedeutendsten Khans des Landes, ist Schah-Derri-Durrän. Die Staatseinkünfte werden auf 5 MIR. Gulden (nach CampeR auf 18 Lack Rupien) geschätzt, die Kriegsmacht auf 9,000 Reiter, 20,000 M. Infanterie und 14 Kanonen, ohne die Hülfslrup- pen angegeben. Für ganz Afghanistan sollen die Staatseinnahmen 12 .Mill. Thlr., und die Stärke des gesammten Landheeres gegen 300,000 M. betra- gen. In Kabul besteht ein von Schudschah gestifteter Orden: der Dura- ni-Orden, in 2 Klassen, der in einem Maltheserkreuz auf zwei gekreuz- ten Schwertern besteht; auf dem der ersten Klasse befinden sichln einem Zirkel von Perlen mahomedanische Glaubenssätze und der Name des Herr- schers, — Die Khanate Kandahar und Sedjestan sind mehr oder weniger
Af^banistan und Beluascliistaii oder 0§t-Perj$ieii
Creschiclitc. — Ostpersien (das heutige Afghanistan und |
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12 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.
mit Kabul verbunden. Herat aber ein persisches Vasallenfiirstenthum, das an den Schah von Iran Tribut bezahlt. In Beludschistan stehen die einzelnen Stämme, von denen die Beludschen in 48, die Brahus in 74 ge- theilt sind, unter Stainmhäuptern oder Serdars, die in gewissen Bezie- hungen die Oberherrschaft des Khans von Khelat anerkennen. Nur Me- kran soll völlig unabhängig sein. Die Kriegsmacht der Beludschen soll sich auf 150,000 Mann (nach andern Angaben höchstens auf 12,000 M.) belaufen. — |
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Turkestan.
ven, und von den Turkmanen geraubt), Kirgisen und Karakalpaken
(einen Kalmykenstamm), Afghanen, Armenier, Juden und Zigeu-
ner, und in den Thälern des Hindukuh, dem sogenannlen Kafirisian,
die Kafirs (oder Ungläubige), die sich nicht zum Islam bekennen. Die
Mehrheit der Bewohner sind sunnitische Mohamedaner, die Kafirs
Bramanen, die Armenier und Russen Christen, die Kirgisen und Ka-
rakalpaken Lamaiten, die Bewohner der Landschaft Derwaseh Götzen-
diener. Juden leben einige Tausende in den grösseren Städten. Die
meiste Geistesbildung herrscht bei den Bokharen. Schon im Alter-
thume hatte Samarkand (einst die Hauptstadt von Tamerlans grossem
Reiche) eine der bedeutendsten Hochschulen Asiens, wohin sich mohame-
danische Jünglinge aus allen Gpgenden dieses Erdtheils begaben, um Un-
terricht zu empfangen, und noch jetzt werden die dortigen Lehranstalten,
so wie die 60 Medresses in der Hauptstadt Bokhara, in welchen haupt-
sächlich Theologie und Arzneikunde gelehrt wird, stark besucht. — Die
Beschäftigungen der Bewohner des Landes sind Ackerbau, Viehzucht,
Gewerbe, Handel und Raub. Die Nomadenvölker des Westens und Nor-
dens, die einen grossen Theil der Bevölkerung ausmachen, kennen fast
kein Handwerk, treiben hauptsächlich Viehzucht und Raub, stellenweise
auch Ackerbau, und ihre ganze Industrie beschränkt sich auf Weben gro-
ber Zeuge aus WoRe und Kameelhaaren, und Verfilzen von Ziegenhaaren.
Die Bewohner des Khanats Bokhara fertigen schöne Baumwoll- und Sei-
denstoffe, Mi tzen, Papier und andere Waaren, und in aRen grossen Städ-
ten Turkestans herrscht reger Gewerbfieiss, und ausser den genannten
Waaren, die sich durch schöne Farben und Stickereien auszeichnen, wird
die Lederbereitung, besonders die des Chagrins, grossartig betrieben. Dem
Ackerbau wird grosser Fleiss gewidmet, mehrere Bezirke sind so gut an-
gebaut, dass sie Gärten gleichen, und meilenweite Strecken in den Umge-
bungen der Städte werden durch zahllose Kanäle, die oft den Wasservor-
rath der Flüsse erschöpfen, in üppig fruchtbare Fluren umgewandelt;
auch die dürrste Steppe wird durch Bewässerung, wie sie hier betrieben
wird, zum herrlichsten Ackerfeld. — Von ungemeiner Wichtigkeit ist der
Handel, und wenige Völker sind ihm mehr ergeben, als die Bokharen,
die in ihren Handelsunternehmungen eben so viel Verstand und Thätig-
keit, als Sparsamkeit in ihrer Lebensweise zeigen. Grosse Karawanen
gehen von den Hauptstädten nach aRen benachbarten Staaten; bokharische
Handelsleute durchziehen ganz Asien, um Handel zu treiben, und haben
zahlreiche Handelsniederlassungen in China, Russland und an den Gren-
zen Turkestans gegründet. Ihre wichtigsten Handelsgeschäfte machen sie
mit Russland über Orenburg, mit China über Kaschgar, mit Kabul über
Balkh, und mit Indien über Kaschmir. Ihr Handel mit andern Ländern
ist weniger bedeutend. Die vorzüglichsten Handelsstädte sind: Bokhara
Khiwa, Khokand, Taschkend, Balkh, und Neu-Urghendsch. Die Ausfuh-
ren bestehen meist in roher und gesponnener BaumwoRe, Baumwollen-
und Seidenstoffen, Mützen, Fellen ungeborner Lämmer, Fuchsbälgen, Pfer-
den, getrockneten Früchten, Goldstaub, Türkisen und Lasursteinen; die
Hau'pteinfuhren sind aus China: Thee, Seidenwaaren, Rhabarber und
Porzellan; aus Kaschmir und Indien: Seiden- und Baumwollenstoffe, Shawls,
Indigo, und aus Russland, Persien und Kabul: Erzeugnisse des Bodens
und der dortigen Industrie, die wieder nach andern Ländern verführt wer-
den. Bei den Turkmanen und Kirgisen sind Sklaven, die von diesen No-
ma denhorden in Persien und an der Russischen Grenze geraubt werden,
eine Haupthandelswaare. —
»er Staat. — Die Regierungsform ist in allen Khanaten
Turkestans mehr oder weniger despotisch, aber die Strenge der WRlkür
wird durch den Einfluss der ReRgion, durch das Gewohnheitsrecht, und
durch die nomadischen Sitten eines grossen Theils der Bewohner gemil-
dert. Als Staaten im eigentlichen Sinne des Wortes, können nur Bokhara
und Chiwa betrachtet werden. —
Bokhara oder Usbekistan, der Hauptstaat des Landes (ein
Gross-Khanat), wird, nach der Angabe der Eingebornen selbst, in 12 Pro-
vinzen geschieden: Bokhara, mit 7 Tamuns oder Bezirken; Karakul;
Kermina; Miankal (Kutta - Karghan); Samarkand, mit 5 Tamuns;
Jussak; Karschi (Kurschee); Lubiak (Labiak); Balkh; das 1842
eroberte Khanat Khokand, und die beiden Distrikte im S. des Amu: die
beiden Khanate Ankoi und Meimameh. — Der jetzige Beherrscher ist
der Grosskhan Murad Beg, aus der Dynastie Dschingis-Khans;
nach andern Nachrichten soll sich dessen erster Minister Nasir-Allah
Bahadur-Khan (Nasr Ulla Bahadur) auf den Thron geschwungen
haben. Die Regierungsform ist voRig despotisch. Den Thron umgeben
6 hohe Thronbeamten, von denen der Kissu Begh (Kusch-Begi) oder Gross-
wesir das Ruder des Staats in Händen halt. Die Einkünfte werden auf 4
Mill. Thlr. geschätzt. Die Kriegsmacht soU nach einigen Angaben aus
höchstens 40,000 Mann bestehen, worunter etwa ein Dritttheil reguläre
MRiz (Scharbas), und angeblich nur 1,000 M. mit Feuerwaffen; nach an-
dern Berichten besteht das Heer aus einer Leibwache des Grosskhans und
etwa 100,000 Mann, seme Starke aber soll auf 350,000Mann KavaRerie beru-
hen, die, lauter Usbeken und Turkmanen, geborne Krieger, stets marsch-
fertig sind.
. Das Khanat Chiwa oder Khiwa hat gleiche Staatsform wie Bo-
khara. Der vorige Khan Ulla Kul (der sein Prädikat: „Sr. HochgesteRt-
heit" von Russland erhielt) wurde 1843 durch den Grosskhan von Bokhara
verlrieben, der seinen Wesir Abd-ul-Samm ud-Khan als Statthalter
zurückliess. Der jetzige, seit 1846 regierende Khan, der in Khiwa residirt,
heisst Bab ad Khan. Seine Einkünfte belaufen sich auf etwas über eine
Million fhaler; sein Heer das aus Usbeken, Karakalpaken und Turkmanen
besteht, wird von Einigen zu 24,000, von Andern zu 50,000 Mann ange-
geben. im fruchmenenland e ist jeder waffenfähige Mann Soldat; vom
Khanat Kund uz ist wenig mehr bekannt, als dass das Land aus den 4
Provinzen oder Landschaften: Kund uz (mit den Distrikten Kunduz, Khu-
Rnn, Heibuck, Gori, Inderab, Talikhan, und Husirut-Imam), Badakschan
(mit Rubingruben), Kulab (mit den Distrikten Schaghnan, Bulgeewan,
Wakhan und Derwazeh), und Tschitral (mit Kafiristan) besteht. —
Turaii ©cler
MPas Kiand. — Lage, Grenzen, Grösse, Physische Beschaf-
fenheit. — Das alte Dschagatai, von den Europäern auch wohl die
Bucharei oder freie Tatarei, von den Persern Mawaralnahr, von
den Eingebornen selbst aber Turkestan (als Stammland der Türken)
genannt, liegt zwischen dem Asiatischen Russland (dem Kirgisenlande)
und Ost- und Westpersien, zwischen dem Kaspi-See und dem Chinesischen
Reiche, erstreckt sich vom 350—450 NBr. und von 68o—93" 30' OL., um-
fasst einen Flächenraum von 34,100 (nach Engelhardt von 38,147) Ou.-M.
mit 41/2 Mill., nach Andern mit 6 MIR. Einwohnern. Die grösste Ausdeh-
nung des Landes von W. nach 0. beträgt 250, von N. nach S. gegen 200,
die mittlere Breite von N. nach S. indess nur 125 Meilen. — Das Land
im 0. ist gebirgig und vom Hindukuh, Bolor- und Mutagh durchzogen,
zwischen denen fruchtbare Thäler sich ausbreiten, und an den westlichen
Abhängen der genannten Gebirge die herrlichsten Südfrüchte gedeihen. Der
westliche Theil des Landes bildet eine einzige grosse Wüste Cdie .Mangi-
schlak Wüste, Turkmanien oder das Truchmenenland) unterstreut mit ein-
zelnen fruchtbaren Oasen. Die Mitte des Landes wird vom Amu-Darja
oder Djihun (dem Oxus der Alten) durchschnitten und befruchtet, der
Osten und Norden vom Sir-Darja oder Sihun (dem Jaxartes der Alten)
und mehreren kleinen Strömen bewässert, die in Binnenseen münden ;
und der Westen vom Kaspi, der Norden theilweise vom Aral begrenzt. —
Das Klima ist ungemein verschieden. Die Gebirgsländer haben strenge
Winterkälte und in den höhern Punkten zum Theil nie schmelzenden
Schnee; die mittlem Theiie des Landes und die Thäler im 0. eine gemäs-
sigte Temperatur; die tiefern Flachländer und Steppen dagegen, übermäs-
sig heisse Sommer und im Winter so strenge Kälte, dass selbst die gros-
sen Flüsse schon im November ganz zufrieren. Regen fällt nur im Früh-
ling und Herbst. Die eigentliche Wüste ist fast ohne QueRen, trägt nur
zur Regenzeit rauhe Grässer, wird aber von Heerden wilder Pferde, Esel,
Antilopen und unzähligen Vögeln belebt. Trolz der ausgedehnten Steppen
und Wüsten ist das Land reich an Naturprodukten. Die fruchtbaren Ge-
genden des Ostens und der Mitte, sowie die Delta's des Amu- und Sir-
Darja, Refern Getreide, Tabak, BaumwoRe, Mais, Hirse, Hanf, Obst, beson-
ders Pfirsiche, Aprikosen, Südfrüchte, Granatäpfel, Mandeln, Weintrauben,
Melonen, Gurken etc. An Hausthieren: Pferde, Rinder, Büffel, Zebus,
Esel, Kameele (besonders zweibuckelige), Schafe (darunter mit Fettschwän-
zen), Ziegen etc. Die Gebirge sind reich an edlen Metallen, Kupfer, Eisen,
Blei, Edelsteinen (besonders Rubinen, Türkisen und Lasursteinen), Bergkry-
staR, Steinkohlen (in den Ebenen) etc., und alle Steppengewässer enthal-
ten Salz. —
Politische Eintheilung. —Turan oder Turkestan ist in viele
Staaten von ungleicher Grösse und Bevölkerung getheRt, die den Namen
Khanate führen. Nur zwei derselben, das Grosskhanat Bokhara (Bu-
chara, auch Usbekistan genannt), mit welchem seit 1842 das durch
den Grosskhaneroberte (früher selbstständige) Khanat Kho k an d (Kho-
khan) verbunden ist, und das Khanat Chiwa (Khiwa) sind von Bedeu-
tung und können als wirkliche Staaten betrachtet werden, aRe andern,
obwohl Khanate genannt, sind mehr Landschaften, die nicht einmal be-
stimmte Grenzen, und keine geregelte Verwaltung haben, nur aus Step-
pen oder halbwüsten Landstrichen bestehen, und theils von unabhängigen
Nomaden bewohnt, theils von Stämmen bebaut werden, die in tributärem
Lehensverhältniss zu Bokhara oder Chiwa stehen. Das Khanat Balkh
(das alte berühmte Baktrien), obwohl zu Bokhara gerechnet, ist fak-
tisch noch im Besitz der Afghanen. — Die Khanate der freien Tartarei
selbst sind:
1. |
Bokhara •■■ |
2. |
Khokand" |
3. |
Chiwa..... |
4. |
Truchmene |
5. |
Kunduz---- |
6. |
Batkh..... |
7. |
Schersahes |
8. |
Hissar..... |
9. |
Ankoi..... |
10. |
Meimameh |
11. |
GUgit..... |
|
Uand |
10,800
8,400
3,600
6,900
2,900
1,600
500
500
300
400
200
1,350,000
400,000
1,250,000
400,000
780,000
150,000
100,000
90,000
60,000
40,000
30,000
4,550,000
Eokh
Khok,
Chiwa-•--
Schuruks■
Kunduz ■■
Balkh .•••
Schehrisel
Hissar •-••
Ankoi ■••■
Meiraameli
70,000
60,000
25,000
5,000
4,000
15,000
8,000
15,000
12,000
6,000
»as Volk. — Türk es ta n ist das Stammland der Türken und
zahlreicher Tatarenvölker. Die gegenwärtige Bevölkerung des Landes
scheidet sich in zwei Hauptklassen, in Tadschiks, die ältesten Bewoh-
ner des Landes, mit völlig Europäischer Körperbildung und Persischer
Sprache, die sich selbst Bucharen (Bokharen) nennen, und in Usbe-
ken. Die Bucharen (etwa 7—800,000 an der Zahl) sind die gebildet-
ste Klasse der Einwohner, fast durchgehends des Lesens und des Schrei-
bens kundig, äusserst thätig aber voll Sklavensinnes, habsüchtig, freund-
lich und falsch, sämmtRch Städtebewohner, und meist Handwerker und
Kaufleute. Die Usbeken (gegen 2 Mill.), die Eroberer des Landes, aus
den nordwestlichen Steppen des Ural stammend, und seit dem 15. Jahrh.
das herrschende Volk in Turkestan, sind Halbnomaden und Krieger, trei-
ben aber auch Handel, und zerfallen in 28 Stämme. Ausser diesen beiden
Hauptvölkern leben hier noch Turkmanen oder Truchmenen, Stamm-
verwandte der Türken mit stark mongolischen Zügen (etwa 125,000 Fa-
miRen), unter .eigenen Aeltesten. Sie sind Nomaden der südlichen und
westlichen Steppe, zerfaRen in 9 Hauptstämme, von denen die Salur bei
Schuruks, die Saruk bei Merwe, di-e Ersari am obern Amu, die Tuka
am Tedschend, die Sakar am Amu, die Jamud von Asterabad bis Chi-
wa, die Goklan am Gurgan, die Ata bei Baichan, und die Tschudur
bei Mangischlak leben. Ferner findet man noch Araber, Nachkommen
Arabischer Eroberer früherer Zeit, Perser und Russen (meist als Skla-
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esclticlite. — Indien, bei den Allen das j ens ei ts des IIus- ses Indus gelegene Land, wurde erst durch die Feldzüge Alexanders d. Gr. der geschichtlichen Dunkelheit entrissen, aber auch dann noch als die Heiniath des Wunderbaren durch Sagen und Mährchen in fabelhafter Weise ausgeschmückt. Obgleich schon vor ihm die seefahrenden Nationen der Phönizier, Aegypter und Karthager in regelmässigem Handelsverkehr mil Indien standen und wenigstens die Küsten des Landes betraten, blieb das Land selbst, das in verschiedene kleine Staaten zerfiel, völlig unbekannt, und erst im J. 327 v. Chr., als Alexander bis gegen 60 M. tief in Vorder- indien eindrang, und ein weiterer Marsch von 50 M., dem sich sein Heer widersetzte, ihn zum oberen Ganges geführt haben würde, mehrte sieb die Kenntniss des Landes, als dessen Grenzen die alten Geographen das erythräische Meer und die Flüsse Indos, Paropamisos, Emotos, Imaos be- zeichneten, während sich ihnen das Land in ungemessenen Entfernungen nach Osten hin erstreckte. Sie theilten Indien in zwei grosse Halbinseln: India intra Gangem und India extra Gangem, das diesseits und jen- seits des Ganges gelegene Indien, und waren von den Eigenthümlichkeiteu einzelner Landstriche, besonders von den Produkten derjenigen, die für den Handel wichtig waren, ziemlich genau unterrichtet; geringere Kenntniss dagegen hatten sie von den einzelnen Reichen, in welche das ungeheuere Land zerfiel, und von den Völkern, welche dicht gedrängt und im Genüsse ausgezeichneter Bildung dasselbe bewohnten. Erst als der Islam seine siegreichen Waffen auch in jene Gegenden trug, als Mahomed, der Stif- ter der Dynastie der Gasnaviden, im J. 997 einen Eroberungszug nach Vorderindien unternahm, welches damals in 12 Staaten getheilt war, und nun die uralte Bevölkerung fremden Herren, fremden Sitten und einem frem- den Gotte dienen musste, hörte der Verkehr, welchen die Europäer bis dahin mit Indien unterhalten hatten, in so weit völlig auf, als der Handel nur durch Vermittelung arabischer Kaufleute betrieben werden konnte. Mit dem Beginn des 13. Jahrhunderts fingen die Mohamedaner an, sich im Lande festzusetzen, und bald gehorchte ihnen das vorderindische Festland, das eigentliche Hindostan; im 14. begannen sie auch in Dekan einzudrin- gen, und die Geschichte der mohamedanischen Fürsten in Indien bietet bis zum Schlüsse des 16. Jahrhunderts nichts als ewige Kriege, Verheerungen, Entthronungen und Grausamkeiten aller Art. Von den wilden Mongolen auf ihren Streifzügen öfters heimgesucht, erlitt Indien im Jahre 1396 den wichtigsten Angriff durch Tamerlan. Die reiche Hauptstadt Delhi ward von ihm erobert, geplündert und verwüstet, wobei über 100,000 Ein- wohner umkamen und eben so viele in die Sklaverei geschleppt wurden. Tamerlan verfolgte jedoch seinen Sieg nicht, sondern kehrte, mit Schätzen beladen, nach seinem Hauptsitz Samarkand zurück, und Vorderindien ward noch bis 1519 von vieleu Sultanen aus früheren Dynastien beherrscht. Die Nachkommen Tamerlans aber gaben die Absicht, Vorderindien zu erobern, nicht auf, und Einer derselben, Baber, der einen Theil der freien Tarta- rei und Afghanistans beherrschte, drang 1525 siegreich in Vorderindien vor und eroberte Delhi, wo er seine Residenz aufschlug. Nach seinem Tode, 1530, musste sein Sohn Humajun eine Zeit lang den sich wieder erhebenden früheren Herrschern weichen und in das väterliche Stammreich fliehen, von wo aus er 1554 siegreich zurückkehrte und das Reich des Grosmoguls gründete, welches erst in neuerer Zeit gänzlich unterging. |
Sein Sohn, Akbar der Grosse (1555 — 1605), dehnte die Grenzen des Reichs über ganz Hindostan und Kaschmir aus. Weniger bedeutend war die Regierung seines Sohnes Je hanguir und seines Neffen Schah Jehan, bis 1659; doch behielt das Reich im Ganzen seine Ausdehnung und seine Macht. Der letzte Grosmogul von Energie war Aurengzeh (f 1707), ein Sohn Schah Jehans, einer der furchtbarsten Tyrannen: er drang in Dekan ein und eroberte einen grossen Theil der Halbinsel. Während sei- ner 48jährigen Regierung war er für die innere Verwaltung seines ausge- dehnten Reiches ungemein thätig, brachte die jährlichen Einkünfte des Staa- tes auf 224 MilL Thaler, und besass einen Schatz, in welchem unermess- liche Reichthümer an Edelsteinen und andern Kostbarkeiten aufgehäuft lagen. Nach seinem Tode ging das Reich durch innere Kriege, durch Un- fähigkeit seiner Nachfolger und Angriffe von Aussen mit raschem Schritte seinem Untergange entgegen. Mehrere Provinzen rissen sich los; in Dekan entstanden unabhängige Reiche, und Schah Nadir aus Persien drang ver- wüstend und plündernd in das Reich ein, raubte den Schatz des Grossmo- guls, und fügte dem Lande einen Verlust von mehr als 2,000 MilL Thaler zu. Unter den Nachfolgern des Grossmoguls Muhammed, der 1747 starb, sank das Reich immer tiefer; noch zweimal wurde die Hauptstadt Delhi erobert und geplündert; einmal von den Afghanen, dann von den Mahrat- ten; die Kaiser, ohne Macht, müssten sich endlich den Engländern in die Arme werfen und lebten bis in die letzte Zeit mit einem leeren Titel von einer Pension, welche England zu ihrem Unterhalt ausgesetzt hatte.
Die glückliche Entdeckung des Portugiesen Vasco de Gama, der im J. 1498 den Seeweg nach Indien auffand, gab dem europäischen Handel mit Indien, der bisher durch die Araber vermittelt wurde, einen gänzlichen Umschwung. Das Land öffnete sich den Fremden; Kaufleute und Glücks- ritter strömten in zahlloser Menge nach den vermeintlichen Goldquellen Indiens, europäische Niederlassungen befestigten sich allmählig und bilde- ten die schmale Grundlage, auf welcher im Verlaufe der Zeit der kolossale Bau europäischer Gewaltherrschaft sich aufgerichtet hat. Die Portugiesen, die zuerst 1498 in Calicut, auf der Küste iMalabar, landeten, setzten sich nach und nach nicht blos auf der vorderindischen Westküste, in Bengalen und auf Ceylon, sondern auch im Persischen Meerbusen, in Hinterindien, auf den Molukken und einigen Sunda-Inseln fest, erhielten in China die Insel Macao, und knüpften mit Japan wichtige Handelsverbindungen an. Lissabon wurde unter diesen Umständen die Haupthandelsstadt Europa's, in welcher die übrigen Nationen die reichen Produkte Indiens eintauschten. Unter Philipp IL von Spanien, der seit 1580 auch Beherrscher von Portu- gal geworden war, wurden die Holländer, zur Strafe für ihren Abfall, von allen spanischen und portugiesischen Häfen ausgeschlossen. Erbittert darüber fuhren sie nun selbst nach Indien, um sich mit dessen Erzeugnis- sen an der Quelle zu versorgen. Den portugiesischen Hauptniederlassungen ausweichend, setzten «ie sich auf Java und den Molukken fest, verdräng- ten hier die Portugiesen und gewannen endlich auch festen Fuss auf Cey- lon und der Küste CoromandeL Im Jahre 1600 gründeten die Engländer ihre nachmals so berühmte Ostindische Kompagnie, und versahen sich seit- dem ebenfalls mit indischen Produkten selbst. Durch die Holländer von den Molukken verdrängt, richteten sie ihr Augenmerk hauptsächlich auf Vorderindien, wo sie jedoch während der ersten Hälfte des vorigen Jahr- |
Bromme'i Hand-Atlas. — Vorder- nnd Hinter-Indien. a.
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382 41. — Vorder- und Hinter-Indien.
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Kunderts meist den Kürzern gegen die Franzosen zogen, die ilinen später den Vorrang einräumten, und sicli auf Pondichery etc. (sielie unten) be- schränliten. Die Dänen machten die erste Fahrt nach Indien im J. 1612, und gründeten daselbst ebenfalls Besitzungen, die indessen nie eine grös- sere Ausdehnung erlangten, und soweit es die Festländischen betraf, 1845 durch Kauf an die Britisch-Ostindische Kompagnie übergingen. Im Laufe von anderthalb Jahrhunderten haben sich die civilisirenden und christiani- sirenden Engländer zu Herrschern Indiens gemacht. Sie vernichteten das Reich des von den Mahratten und Afghanen bedrängten Grossmoguls, setz- ten 1802 den letzten derselben ab, wie sie seitdem manche Dutzende von indischen Königen und Fürsten absetzten, ohne den meist harmlosen Be- wohnern des Landes bessere Herren zu werden, als es die mohamedani- schen Eroberer gewesen, und ohne bisher daran zu denken, was ihre Aus- beutung des Landes, ihre Auspressung des Volkes mit Tortur für Folge haben könne. Der im Jahre 1857 gegen die Unterdrücker des Landes aus- gebrochene Kampf, der Militäraufstand in Indien, der gemeinhin als eine Erhebung der Muhamedaner gegen die Engländer betrachtet wird, als de- ren Beweggrund und Ausgangspunkt man die WiederhersteRnng des Mo- gulreichs in Delhi annimmt, liegt tiefer als man glaubt, und ist von Sei- ten der Bramanen durchaus religiöser, von Seiten der in's Schlepptau ge- nommenen ftnatischen Muhamedaner hingegen, die mit dem BRde eines neuen Mogulreichs geködert wurden, um sie für die Zwecke der Bramanen und Kschetrias zu gewinnen, rein politischer Natur. „Die Patronen sind mit Schweinefett behandelt!" so lautet die religiöse Parole, w^elche ganz Nordwest-Indien elektrisch durchzuckte und Hindu und Moslem zum Ver- tilgungskampfe gegen die christlichen Europäer einigte. Wie aber müssen die Engländer in Indien seit diesen anderthalbhundert Jahren civilisirt und christianisirt haben, um eine seit einem Jahrtausend durch Despotismus und Religion geistig und körperlich zu einem schwachen, marklosen Sumpf- pllanzenleben herabgedrückte Bevölkerung zu einer so bestialischen Tiger- wuth und Elephantenraserei zu bringen, wie uns die Berichte aus Indien verkünden? Im praktischen Leben ist den Indern nichts als der langgeübte Heldenmuth des Duldens geblieben, und wie das alte System des Glaubens und der Lehre in Indien standhaft den Jahrtausenden Trotz geboten, so hat sich auch in den Indern jene Zähigkeit entwickelt, welche langer und schwerer Druck in ursprünglich kräftigen Naturen zu erzeugen pflegt; jene Kraft des Widerstandes, welche sich beugt, aber nicht bricht, jene Schlau- heit und Intrignenlust, durch welche sich der Unterdrückte an dem Unter- drücker schadlos hält, dem er mit Gewalt nichts anzuhaben vermag, und, wenn er es endlich in höchster Verzweiflung oder im Fanatismus mit Ge- walt versucht, zur blutdürstigen. Bestie wird, wie es die Meuterer in In- dien geworden, die alles europäische Leben, das sie fanden, mit Weib und Kind schonungs- und erbarmungslos mordeten und alle europäischen Bau- ten und Häuser, die sie erreichen konnten, in Flammen aufgehen Hessen. Ueber die neuen Unterdrücker Indiens sagt die „Times" selbst: d'ass sie noch nicht einmal gethan hätten, als woRten sie auch etwas für Indien thun; und der Präsident der jetzigen Ostindischen Kompagnie, Mr. -M angles, öffentlich examinirt, erklärte: dass sie während der letzten vierzehn Jahre 300 Mill. Pfund (2,000 .MIR. Thaler) aus Indien gezogen, und blos 1,400,000 Pfd. für dasselbe wieder ausgegeben. — |
Vorder-Indien.
Fas Ijand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Die vorder indische Halbinsel, zwichen 7o 56' und 35° NBr. und zwischen 85° und 110» 12' OL. gelegen, im NW. vom Indus, von Kohistan und Kaschmir, im N. von Tübet, im NO. von Hinterin- dien begrenzt, im übrigen vom Indischen Ozean (dem Arabisch-persischen Meer und dem BengaRschen Meerbusen) umgeben, und durch die Palks- slrasse von Ceylon getrennt, bildet eine geschlossene Welt für sich. Nach Süden hin mit weitausgedehnten Küstenlinien in's .Meer hinausragend, wird die Halbinsel im NO. durch den Himalaya, die bedeutendste Erhebung un- seres Erdballs, im W. durch die steilen Felsenwände des Solimangebirgs von dem übrigen Asien geschieden. Nur im äussersten Nordwesten bRdet das Thal des Kabul die einzige Durchzugspforte, durch welche Völker und Heere aus der iranischen und turanischen Welt zu dem geweihten Lande Brahmas gelangen konnten, und nur von dort aus drohte Indien die ein- zige Gefahr, bis zu der Zeit, wo geharnischte Männer aus dem Meere stie- gen, um von Europa aus das Land zu uwterjochen und dienstbar zu ma- chen. Es zieht sich durch nicht weniger als 27 Breitegrade von Norden nach Süden; das wiR sagen, dass Hasara, der nördlichste Distrikt, vom Kap Comorin über 800 Stunden entfernt ist, etwa so weit wie Archangel von Neapel; und die Breite des Landes, von der Westgrenze von Sindh (Scinde) bis Assam, ist um nichts geringer. Lassen wir Assam, Pegu und |
andere von den Birmanen eroberte Provinzen ausser Acht, so beträgt das Areal der Vorderindischen Halbinsel über 67,000 deutsche, oder genauer (nach engRschen Angaben) 1,297,935 engl. Quadratmeilen, das ist em Baum, in den man Frankreich fast siebenmal, Grossbritanien bequem elfmal, das Königreich Preussen dreizehnmal, und Württemberg ein hundert sechs und achtzigmal hineinsteRen könnte. — Fast die Hälfte dieser Lan- dermasse gehört zu den unmittelbaren Besitzungen der britischen Krone, mit Einschluss von Oude (Aude) über 30,000 deutsche Qu.-M., ein Länder- gebiet, welches fast so gross ist, wie die pyrenäische Halbinsel, Frank- reich und Deutschland zusammengenommen. Aber auch der Rest kann füglich als britisches Eigenthum angesehen werden, mit Ausnahme der an Flächeninhalt ganz unbedeutenden portugiesischen und französischen Be- sitzungen und des in den ParaHelketten des Himalaya gelegenen Nepal. Sonst existiren auf diesem gewaltigen Gebiet nur einige ganz kleine Herr- schaften, denen die ostiudische Kompagnie, weil sie zu klein und schwach sind, eine vertragsmässige Verzichtleistung auf ihre nominelle Souveräni- tät noch nicht angesonnen hat, oder die man, weil sie den Briten im Kampfe gegen die Mahratten von Gwalior, ihre eigenen Feinde, beistanden, durch einige Ländereien und die Fortexistenz einer Scheinsouveränität be- lohnte. Alle andern Staaten, deren Militärmacht als ein beachtenswerthes Kontingent betrachtet werden konnte, sind in politischer und mRitärischer Hinsicht ihrer Souveränität vertragsmässig entkleidet und haben nur in Bezug auf die innere Verwaltung eine gewisse Selbstständigkeit behalten, die bei einigen indessen auch noch, namentlich hinsichtRch der Gerechtig- keitspflege und des Steuerwesens, manchen Einschränkungen unterworfen ist; so dass man mit vollem Rechte sagen kann, dass Grossbritannien die vorderindische Halbinsel in vollem Umfange beherrscht.
Ein Parlamentsausweis gibt folgende statistische Einzelnheiten über das gesammte britische Reich in Ostindien: der Gesammt- flächeninhalt von Indien be- trägt 1,466,576 englische Qua- drat-Meüen, von welchen die britischen Staaten 837,412, die einheimischen Staaten 627,910 und die französischen und por- tugiesischen Besitzungen 1,254 einnehmen. Die Gesammtbe- völkerung beläuft sich auf 180,884,297 Seelen, nämlich 131,990,901 in den britischen Staaten, 48,376,247 in den ein- heimischen Staaten und 517,149 in den französischen und por- tugiesischen Besitzungen. Die britischen Staaten unter dem Ge- neralgouverneur von Indien ha- ben eine Ausdehnung v. 246,050 engl. Qu.-M. und eine Bevöl- kerung von 23,255,972 Seelen, die Staaten unter dem Vicegou- verneur von Bengalen 221,969 Qu.-M. mit 40,852,397 E., die nordwestl. Provinzen 105,759 Qu.-M. mit 33,655,193 E., die Staaten unter der Regierung von Madras 132,090 Qu.-M. mit 22,437,297 E., und die unier der Regierung von Bombiiy 131,545 Ou.-M. mit 11,790,042 E. — Die einheimischen Staaten in Bengalen begreifen 515,533 Qu.-M. mit 38,702,206 E., die von Madras 51,802 Ou.-M. mit 5,213,671 E., und die von Bom- bay 60,575 Qu.-M. mit 6,440,370 E. — Das französische Gebiet in Indien bedeckt einen Flächen- raum von 188 Qu.-M. mit 203,887 E.; die Portugiesen be- sitzen 1,066 Qu.-M. mit 213,262 Einwohnern. — (Genauere Angaben siehe „PoRtische Eintheilung".)
Natürliche Beschaffenheit. — Vor dem ungeheuern Gebirgswall, dem Himalaya, der im Jumnautri 23,926, im Junnoo 23,749, im Jawahir 24,085, im Dhawalagiri 26,274, und im Kunchin-junga 26,438' aufsteigt, lagert sich südRch die grosse Ebene Hindostans, welche der Ganges und Indus durchströmen. Im S. fasst diese das von 0. nach W. streichende Vindhyagebirge ein, von welchem sich die westRchen und die östlichen |
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383 41. — Vorder- und Hinter-Indien.
Ghats trennen, um eine fortwälirend südliclie Riciitung verfolgend, auf der südlichsten Spitze Ostindiens, in den Nilgherries sich wieder zu vereini- gen. Die westl. Ghats ziehen sich in unmittelbarer Nähe der Küste hin, fallen oft steil ins Meer hinaus und erheben sich, von vielen Querthälern Und gangbaren Pässen durchschnitten, bis zu 8,000' Höhe. Zwischen ihnen und den östl. Ghats breitet sich ein Hochland aus, welches theils Ebene, theils von Bergzügen, Hügelketten und tiefen Flussthälern durchzogen, bei immer merklichem! Falle bis nahe dem Bengalischen Meerbusen sich ausdehnt; die höchsten, bis 5000' aufsteigenden östlichen Ghats, welche sich in ein flaches Tiefland verlaufen, bilden den östlichsten Rand des Hochlandes. Das ganze von den beiden Ghats und dem Vindhyagebirge eingefasste Dreieck führt den Namen Dekan. Die Gewässer Dekans verfolgen vor- herrschend die Richtung von W. nach 0., so der Mahanuddi, Godavery mit dem Murda, der Kistnah oder Krisnah mit dem Tumbuddra und Llima, der Pennair, Palar, Punnair, Cavery etc.; eine Ausnahme machen die beiden nördlichsten, der Nerbudda und Tapty. Nur im Tieflande sind diese Flüsse schiffbar, im Hochlande hemmen Felsen ihren Lauf und bilden zahlreiche Wasserfälle und Stromschnellen. Ihre plötzlich eintretenden Ueberschwem- mungen verbreiten längs der üferflächen üppige Fruchtbarkeit. Das Tief- land, nördlich von Dekan, theilt sich in das Gebiet des Ganges und des Sind oder Indus. Die (iangesebene, in ihrer grössten Ausdehnung kaum 1000' über dem Meere gelegen, ist zumeist äusserst fruchtbarer Marschbo- den , dessen Ergiebigkeit noch der Austritt der Gewässer im Sommer er- höht; sie endet im grossen Gangesdelta (den S underbund s), welches in seinen dichten Waldungen den Königstiger, den Elephanten, zahllose Schlan- gen und Affen birgt. Gleiche Fruchtbarkeit zeigt das Sindthal nur im Pendschab (Pendjab); nach dem Sinddelta zu dehnt sich dagegen eine grosse Wüste aus, die 3,000 Qu.-M. umfasst, und am Busen von Cutsch, ein wei- tes Steppenland, an welches und an den Busen von Cambay sich die berg- reiche und fruchtbare Halbinsel Gutscherat (Guzerat) anschliesst. Am Fusse des Himalaya zieht sich eine sumpfige Waldregion hin, eine mit Schilf-, Gras- und Binsenwuchs (Dschungeln) bedeckte Grenzwüste, der Aufenthalt zahlloser Thiere, ganzer Heerden von Elephanten, Nashörnern, Tigern, Löwen und Antilopen, wohin sich selbst die Eingebornen wegen der ungesunden Luft nur vom November bis März wagen. Ueber diese Wildniss steigt der Himalaya in mehreren Terrassen zu den Hochländern Tübets und der Tartarei auf. Hier befindet sich das höchste Dorf der Welt, im Sutledge-Thale, 14,000' hoch. — Das Klima Vorderindiens ist höchst verschieden. Während in den südlichen Ebenen und Thälern eine tropische Hitze herrscht, geniesen die höheren Berggegenden, die Tafel- länder von .Mysore und Dekan, eine milde Luft. Hindostan leidet nur im Sommer während der Regenzeit (Juni bis Oktober) von übermässiger Wärme; die Winter sind zum Theil schon rauh, doch sind Schnee und Eis unbe- kannt. Dagegen beginnt auf dem Himalaya die Schneelinie mit 11,700'. Während der einen Hälfte des Jahres weht auf der Nordseite des Aequa- tors ein beständiger Nordostwind, vom Oktober bis April, während der an- dern Hälfte des Jahres weht ein beständiger Südwestwind. Der letztere bringt allen westlichen Küsten Regenzeit, der erstere allen östlichen Küs- ten. Im Binnenlande, wo beide W'inde (die Monsoons oder Monsuhns) sich begegnen und gleichsam mit einander kämpfen, erheben sich oft furcht- barme Stürme und Gewitter, bis endlich der Nordostwind allein herrscht und die Ostküste reichlich tränkt, während das Innere der Halbinsel sich des reinsten Himmels erfreut. Ueberhaupt ist die Regenmenge, die im 0. fällt, ungeheuer, und es gleichen die Deltaländer des Ganges und Indus zur Regenzeit eher grossen Süsswassermeeren. Ungesund sind nur einige Sumpfgegenden, und auch hier sichert einige Vorsicht gegen Krankheiten; weniger das Klima, als die zügellose Lebensart der hier hausenden Euro- päer, hat Indien in den Ruf der Ungesundheit gebracht. Bei übermässiger Hitze flüchtet der Europäer in die Hochländer Dekans. — Erdbeben sind nicht häutig und von Vulkanen ist keine Spur gefunden worden. Der Reichthum der Produkte ist fast unendlich, da sich die Erzeugnisse der Tropen und der gemässigten Klimate begegnen. Das Hauptnahrungsmit- tel ist der Reis (in Bengalen), in den westlichen und nördlichen Provinzen wird Waizen und Gerste, seit Kurzem auch die Kartoffel gebaut. In den südlichen und östlichen Provinzen gedeihen europäische Südfrüchte, in den nordwestlichen unsere gewöhnlichen Obstarten, und berühmter Wein (in Malwa) auf den nördlichen Stufen des Vindhya. Das Zuckerrohr gedeiht üppig, besonders im Gangesthal; der Maulbeerbaum, der Beförderer des Seidenbaues, besonders in Cutsch; treiflicher Kaffee im Süden; Mohn in Bengalen, bei Patna und in Malwa; Indigo in Bengalen und im Nordwe- sten; Baumwolle besonders in Bengalen und Dacca; und Rosenwasser (in Ghazipur etc.), sowie Tabak bilden wichtige Ausfuhrartikel. Die Küsten werden von Kokos-, Dattel-, Sago- und Arekapalmen einge- fasst; der Pisang, der Mango- und Banianenbaum, Eben- und Sandelholz, der Bambus, der Brodbaum, Ingwer, Pfeffer, Saffran und eine reiche Menge Gemüse sind einige der zahllosen nutzbaren Gewächse des Lan- des. Prachtvolle Waldungen decken die Gebirge und liefern dem Schiffbau treffliches Material, theils europäisches Forst- und selbst Nadelholz, theils das herrRche Teakholz. Hausthiere des Landes sind: das Rind, der Buk- kelochse, Büffel, der wilde Arni, das Pferd (in den nördlichen Gegenden), schönwollige Schafe, Ziegen, Esel, wenig Schweine, im Westen das Kamel, sowie der gezähmte Elephant. Dem Jäger bietet sich eine grosse Mannigfaltig- keit von Wild dar: der Tiger, Löwe, Leopard, Luchs, Bär, Wolf, die Hyäne, das einhörnige Nashorn, der Schakal, wilde Hund , wilde Büffel, die Anti- lope, Gemse, Steinbock, das wilde Schwein, der Hirsch etc. fordern seinen Muth und seine Geschicklichkeit heraus. Die grossen Ströme, der Ganges, Indus etc., bergen Krokodille (den Gavial) und zahlreiche Fische. In den Dickichten und Dschungeln hausen Riesen- und Brillenschlangen, der Skor- pion, das Chamäleon. Moskitos, Schaben, Wanzen, Ameisen und Termiten werden oft zur Plage, und der Fadenwurm, der Skolopender und die Busch- spinne sind gefährlich. Viele Vögel sind durch Schönheit ausgezeichnet: neben dem Papagei, Flamingo, Bulbul, Pfau trifft man die Kropfgans, viele Geierarten etc. Sämmtliche edle und unedle Metalle werden hier gefunden, doch wird der Bergbau, bis auf die Gewinnung der Steinkohlen, nur wenig betrieben. Waschgold Hefert namentlich der Sind und aHe Gewässer, welche von den Nilgherries kommen und gegen W. strömen. Der Diamant und Rubin hat in Dekan seine Heimath und wird daselbst in Menge gefunden. —
Politische Eintheilung. — Geographisch zerfällt Vorderin- dien in 5 Abtheilungen; in Nord-Hin dos tan, vom Setledge bis zur |
Grenze des Bhotan (mit Kaschmir, Gherwal [Gurwal], Nepal und Sikkim); Süd-Hin dos tan, das eigentliche Hindostan, die Hauptprovinzen des ehe- maligen gr ossmo gulis ch en Reichs (von W. nach 0. die Provinzen Lahore, Multan, Sindh, Katsch, Guzerate, Malwa, Adschmir, Delhi, .Agra, Aude, ARahabad, Behar und Bengalen); Nord-Dekan, die Halbinsel zwischen der Nerbudda und dem Kistna (Kandeisch, Aurungabad, Bedscha- pur, Heiderabad, Bider, Berar, Grandwana [Gundwana], Orissa und die nördlichen Circars); Süd-Dekan, die Halbinsel im Süden des Kistna, bis zum Kap Comorin (Canara, Malabar, Cotschin, Travankore, Coimbatore, Karnatik, Salem oder Barramahal, Mysore und Balaghai), und die Inseln, welche zu Hindostan gehören (ausser denen, die von den Mündungsarmen des Indus, Ganges etc. gebildet werden: die Gruppe von Salsette oder Bom- bay, die Insel Ceylon und die beiden Archipele der Lakediven und Maledi- ven). Zu bemerken ist noch, dass die Ostküste der vorderindischen Halb- insel als Küste Coromandel, die Westküste dagegen als Küste Mala- bar bezeichnet wird.
In politischer Beziehung besteht Vorderindien aus dem In- do-britischen Reiche, den Besitzungen der Portugiesen und Franzosen (die Dänen haben die ihrigen seit 1845 an England abgetreten), und den Staaten der einheimischen Fürsten.
Das Indo-britische Reich zerfällt in die Besitzungen der eng- lischen Krone, und in die unmittelbaren und mittelbaren Be- sitzungen der Kompagnie, die zusammen einen Flächenraum von 69,340,52 Qu.-M. mit 172,600,000 Bewohnern umfassen. Die unmittelbaren Be- sitzungen werden in 4 Präsidentschaften (Calcutta, Agra, Madras und Bombay), und in den Verw^altungsbezirk von Pend schab geschieden. Die Portugiesischen Besitzungen begreifen 131,85 Qu.-M. mit 412,300; die Französischen 22,g Qu.-M. mit 201,500, und die un a bh ä ngi g en Staaten 2,662 Qu.-M. mit 2,875,000 Einwohnern.
Politische Eintheiluns.
A. Das Indo-britisclie Reich. I. Besitzungen der toritisohen Krone: Insel Ceylon (auch Singhala, L anka, Serendih oder TaprotaneJ..........................................
Gesainmt-.Areal der Besitzungen der Krone
II. Unmittelbare Besitzungen der Kom- pagnie :
1. Präsidentschaft Cal9utta, Benga- len, oder Fort William, 7 Provinzen .....
in Vorderindien;
a. Provinz; Bengalen, 18 Distrikte oder Zillahs; Calcutta — Hughli (floogly) — Nuddia (Nud- dea) — Dschissore (Jessore) —■ Backergandsch (Bakergung) — Dacca-Dschelalpur (Dacca- Gelalpore) — Tipperahe — Bulluah — Tschit- tagong (Djittagong) — Sylhet — Mymensingh — Kadschahl (Rajeshahys)— Murschidabad (Moor- shedabad)—Dschungle-Mehals(Jiingle-Mehauls) — Birbuin CBeerbhoom) — Dinadschepur (Di- nagepore)—Rangpur (Rungpoor)— Burdwan.—
b. Provinz Behar (Bahar), 9 Distrikte:-.. Ramghur — Boglipure (Baughulpore) — Ba- har — Patna — Shahabad — Purneah — Tlr- hut (Tirhoöt) — Sarun — Sumhulpur. —
c. Provinz Orissa, 8 Distrikte: ...............
Midnapore — Hidschelli (Hidgellee') — Sinffbum —Kuudscheur — Mohurbundsche (Mohurbuiig)— Balasore — Cuttack — Khurdahgur. —
d. Provinz Assam (K amrup), 2 Distrikte: Uuter-.^ssam oder Gowahatti — Ober-Assaui.—
in Hinterindien:
e. Provinz A r a c a n,
der Distrikt Aracan, und die Inseln Ramri, Tscheduba (Chedubal und Sundib. —
f. Das Land Pegu (T a 1 on g), im [rawaddi-Deita, nebst der Provinz 11 a r t a b a n - ...............
g. Provinz Tenasserim, mit Singapore, -1 Distrikte: ......................................
Tavoy — "feh — Tenasserim, mit dem Mergui- Archipet — die Inseln Kings, Dornet, Prinz- Wales oder Pulo-Pinang — der Distrikt von Malacca, und die Insel Singapore. —
2. Präsidentschaft Agra, 7 Provinzen.....
a. Inder Provinz Allahabad, 8 Distrikte:-.. Allahabad —■ Dschuanpur (Juanpore) — Be- nares .— Mirzapore —■ Ghazipur (Ghazeepore)
— Azimghur — Bandah (Bundelcund) — Ha- mirpore. —
b. Inder Provinz An de (Onde, Aondh),.....
das ehemalige Königreich Aude (1,172 Qu.-ll.)
— und die Distrikte: Gurrukpore nnd Schah- dschehanpur (Schah-Jehan-pore). —
c. In der Provinz Agra, 10 Distrikte:..........
Kolpy — Futtipur (Fettehpore) — Kaunpur (Cownpore) — Beiah — Etawah — Furrucka- bad — Sirpnr (SaharunporeJ — Saidabad — Allyghur — Agra. —
d. In der Provinz Delhi, 9 Distrikte: ........
Saiswan — Bareilly — Pilibhit — lloradabad
— Bulindscheher (Bolundschuhur) — Mirut (Meerut) — Serahunpur (Saharunpore) — Del- hi — Schekarawat (Shekarwut), —
e. In der Provinz Adschmir (Ajmeer), 2 Distrikte: ......................................
Adschmir (.\jmeer) — Dscheipnr (Jypur). —
f. In der Provinz Gherwal (Gurwai), 4 Di- strikte : ........................................
der Distrikt Kemaun (Kumaon) — die Bezirke Gherwai (Gurwal) und Bissahir — und der Selkhs-Distrikt Doab-Dschallandhar, zwischen dem Setledge und Bedscha. —
g. Die Provinz Gundwana (die 1826 vom Ra- jah von Berar abgetretenen Distrikte zu bei- den Seiten der Nerbudda) ....................
i. Verwaltungsbezirk von Pendschab (Pe ndjab), 5 Provinzen: ..................
a. Provinz Lahore, 5 Distrikte : ...............
Gardaspur (Gardaspore) — Amritsar — Lial- kot —■ Gutscheranwalla — Lahore. -
b. Provinz Multan, 3 Distrikte ...............
Dschang — Gagaira — Multan, —
c. Provinz Laja, 4 Distrikte: .................. |
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384 41. — Vorder- und Hinter-Indien.
Areal in
deutsch.
QU.-M.
Kanghar ■— Dera-Kasi-Khan — Dera-Isniael- Khan — Laja (Leia). —
d. Provinz Dschelam Clelam), 4 Distrikte: Dschapur (Japore) — Gudscherat — Dschelam (Jelam) — Rawalpindi. —
e. Provinz Pischawar (Peschawer), 3 Distrikte: ......................................
Hasawar — Peschawer — Kohat. —
Flächeninhalt und Bevölkerung der unmittelbar vom General-Gouverneur abhängenden Provinzen 4. Präsidentschaft Madras, oder F o r t St. Georg, 8 Provinzen:....................
a. In der Provinz Karnata (Carnatic), 8 Distrikte: .....................................
Nellore und Ongole — Nord-.ircot — Süd-Ar- cot — Dschaghir — Tandschore (Tandjore) — Tritschinapoli (Tritschlno) — Madura und Sche- waganga — Tinewelll. —
b. In der Provinz Coimbatore, 1 Distrikt: Coimbatore. —
c. Provinz Seringapatam ....................
d. In der Provinz Salem, 2 Distrikte:.......
Salem — Baramal. —
e. In der Provinz Malabar, 2 Distrikte: .....
Malabar — Kurk (Koorg). —
f. In der Provinz Canara, der gleichnamige Distrikt .......................................
g. In der Provinz Balaghat (unter den Päs- sen), 2 Distrikte ..............................
Cnddabah — Bellary. —
h. In (fer Provinz der Nördlichen Circars, 5 Distrikte: ....................................
Gandschani (Ganjam) — Vizagapatam — Rad- schamandri ( Rajamundry) — Masullpatam — Guntur. —
5. Präsidentschaft Bombay, 2 Inseln, 1 Gebiet und 6 Provinzen:.......................
a. Insel Bombay.................................
b. Insel Salsette.................................
c. Gebiet von Victoria (Bankote)............
d. In der Provinz Bedschapur (Bejapoor), 3 Distrikte.........................................
Dharwar — Süd-Concan — Nord-Concan. —
e. In der Provinz Aurungabad, 3 Distrikte: Saludar — Puna — Ahmednagar. —
f. In der Provinz Kaudesh, 4 Distrikte: Kandesh — Udipur — Surate — Baroche —
g. In der Provinz Guzerate, 3 Distrikte: Kairah — Ahmedabad —• Kottiwar. —
h. In der Provinz Kutsch (Cutsch), der Di- strikt Angar ...................................
1. Die Provinz Sindh (Sinde) ..................
Flächeninhalt nnd Bevölkerung der unmittel- baren Besitzungen der Kompagnie .............
III. Mittelbare BesitzunRen der Kom- pagnie.
1. Unter der Pr ä s id e nt sc ha ft Calcutta:
a. In H i nter 1 ndi en, an der Birmagrenze, 3 Fürstenthümer: .................................
Manipur — Dschutiah (Gentiah, Jynteah) — Katschar (Cachar, Calhar oder Hairumbo) — dann Theile des Landes der Garrows, der Koo- kies (Lunctas), und der Moitai (Ka-thee, Cus- say). —
b. Im Osten von Hindostan: ...............
der Distrikt von Ober-Assam, und das Fürsten- thum Sikkim. — _
2. inter der Präsidentschaft Agra; .....
Im mittleren Hindostan:
a. Die TBundelkund-Staaten:.............
Chatterpore — Dschansi tJansi) — Bediavv — Sumpter — Dschalun (Jalun) ~ Pehri — Dittlah. —
b. Die 8 Staaten in Malwa:..................
das Königreich Udschein (Oojein) des Scindhia (1,572 Qa.-M.) — das Königreich Indore des Holkar (797 Qu.-M.) — und die Fürstentiiü- mer: Bhobal— Dhar-Dewas — Rutlam — Das- sym — Amdscherra. —
c. Die 4 Ds cha t - St a aten : ..................
Hernauli — Dholpur — Bhardpur — Mat- scheri. —
d. die IBRadschaputen-Staaten (Rajpu-
Kotha — Bundi — Serondsche (Seronge) ■— Tschupra (Choopra) — Radigar — Kischengar— Manassar — Pertabgar (Pertaubgur) — Dun- gharpur — Serowey — Mewar — Marwar (1,487 Qu,-M.) — Dschesalmlr (Djeysulmair, Jessul- meer) — Bikanir (Bikaner) — Daodpulra •— Rhagagar. —
e. Die 6 S ei k h s - S t a a t e n:....................
Patialah — Sirhind — Samanah — Ambalah Thunesar — Ludiana. — -
3. Unter der Verwaltung des Pendschab: das Fürstenthum Kaschmir nebst Kohistan
des Seikhs-Fürsten Ghulab Singh. —
4. Unter der Präsidentschaft Madras:--.
a. In Dekan 4 Staaten..........................
Dekan oder Heiderabad (Iliderabad, dessen Fürst den Titel Nizam führt) — Maissur (Mysore) — Travancore — Cotschin. —
b. DerMahrattenstaat Nadschpur (Nag- pur). ..............................................
c. Der Archipel der Lake dive n, 15 Inselgrup- pen ; Haupthafen auf Kalpeni. —.............
5. Unter der Pr ä si dent sch af t B o mb a y:
a. die 4 M a h r a 11 e n - S t a a t e n: .............
Sattarah (443 Ou.-M.) — Kalapur — Sawunt- Wari — Kolabba. —
b. Das Königreich Baroda der Familie des Guikowar .......................................
bestehend aus: Edur — Baroda — Cambay und Kottywar. —
c. Das Radschaputen - Fürstenthum K a t s c h
(Cutsch) ....................................
d. Die kleinen, im G n z e r a t zerstreuten Staaten: Balhanpur — Wow — Lunawarra. —
Flächeninhalt und Bevölkerung der mittelba- ren Besitzungen der Kompagnie..................
2,748„
232,30
8,50 610,70
783,10
1,9T
10,os 6,00
1,425,50
777
861
271
22,0, 2,752,00
579,0
3,072,0
401,,
5,300„
882,0 |
Flächeninhalt und Bevölkerung des gesammten Indo-britischen Reiches ...............
B. Die Besitzungen der Portugiesen in Vor- derindien: ........................................
Gouvernement Goa, mit Alt-Goa, Neu-Goa
(Pandschim), San Pedro, und den kleinen Pro- vinzen Bardes und Salsete, (in Bedjapur), und Damaun (Damao) und Diu, (in Guzerate). —
C. Die Besitzungen der Dänen in Vorder- indien : .............................................
Tranqnebar, ander Küste von Coromandel, und
Serampore, in Bengalen, seit 1845 an England abgetreten. —
D. Die Besitzungen der Franzosen:..........
Statthalterschaft Pondichery, 5 Bezirke:
Pondichery , in Carnatic, — Carrical, in Tan- jore, — Mahe, In Malabar, — Tannaon (Va- moon), in den nördlichen Circars, — Chander- nagor, in Bengalen; — dann Handelscomp- toire zu Patna, Cassimbazar, Balasore, Dacca, Surate, und Siuthya (in Slam). B. Unabhängige Staaten: .........................
a. Königreich Nepal (Nepaul), 9 Distrikte:--• Das eigentliche Nepal, mit der Haupt- stadt Katmandu,—Gebiete der 24 Raj ahs, mit Ghorkha, — Gebiete der 22 Rajahs, mit Chüli, — Mackwanpur (Muckwanpoor),— Gebiete der Klrats,— Khatang, mit Hideng, — Tschaienpur (Chayenpoor), — Saptay (Ta- nackpoor), mit Naragary, — Morung, mit Vy- dyayapur. —
b. Tili et und Bhotan (Butan, oder Tangus- tan), - siehe: China, Taf. 42.
c. Das Königreich der Malediven:.............
ein durch 17 Inselgruppen gebildeter Archi- pel; Hauptinsel Male.
Gesammt - Areal und Bevölkerung von Vorder- indien .............................................
I*as l'^olh« — Bevölkerimgsverhältnisse. — Indien ist kein zur Zeit todtes Kapital für Grossbritannien, wie ein grosser ïüeil des bri- tischen Nord-Amerika oder Australiens; es ist dasjenige Land, das unter den Händen einer zahlreichen Bevölkerung zu einem der frühesten Sitze menschlicher Kultur umgeschatfen war, und sich zu allen Zeiten, so weit die historische Erinnerung zurückreicht, als die Heimath eines unerschöpf- lichen Reichthuins, als eine nie versiegende Quelle des Wohlstandes für die handeltreibenden Völker bewährt hat, und die Bevölkerungsverhältnisse sind, besonders in der gegenwärtigen Krisis, von besonderer Bedeutung. Schon Herodot spricht mit einem Ausdruck des Erstaunens von der zahl- losen .Menge der Indier und von dem indischen Völkergewimmel; und so ist es noch heute. — Welcher Kontrast zwischen Indien und dem ausge- dehnten Russischen Asien! Ein einziger bengalischer Distrikt (Rungpoor, am rechten Ufer des Brahmaputra), nicht viel grösser als das Churfürsten- thum Hessen, hat fast eben so viel Einwohner, als das ganze über 252,000 Qu.-M. grosse Sibirien. Die Bevölkerung Vorderindiens, mit Einschluss von Assam, Pegu und Tenasserim (176 Mill. Seelen) beträgt fast zwei Drittel der Gesammtbevölkerung Europas (Europa 226 MilL). Aus einem Vergleich dieser Summe mit dem Areal ergibt sich, dass sich die durchschnittliche Bevölkerung Europas zu der von Indien wie zwei zu drei verhält. Indien überragt in dieser Beziehung nicht nur Russland, Skandinavien, die Türkei, Griechenland und die pyrenäische Halbinsel, sondern auch das Königreich Polen und mehrere deutsche Länder (Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg); seine durchschnittliche Bevölkerung, 2,426 auf der Qu.-M., ist dichter als die des bevölkertsten russischen Gouvernements (Moskau), das nur 2,323 Bewohner auf der Quadratmeile zählt. Was dieses bedeuten will, wo es sich um ein so grosses Areal handelt, kann man sich nur schwer verge- genwärtigen; einige Vergleiche werden es aber klarer machen. Es gibt in Europa kein Land, dem Indien nicht einen zusammenhängenden Land- strich von gleicher Grösse und noch dichterer Bevölkerung gegenüber stel- len könnte. Das starkbevölkerte Grossbritannien hat auf jeder der 5,731 Qu.-M. seines europäischen Gebiets eine Bevölkerung von 4,819 Seelen; aber die beiden Provinzen Bengalen und Bahar, bei einem stattlicheren Areal, eine durchschnittliche Bevölkerung von 4,880 Einwohnern; die ganze Prä- sidentschaft Calcutta, bei einem .Areal von 14,095 Qu.-M., immernoch 3,642 Seelen auf die Quadratmeile, was die durchschnittliche Bevölkerung der Oesterreichischen Monarchie um 646, die Preussens um 323, die von Bayern um 356, und die von Hannover um 1,036 übertrifft. In Europa hat, abge- sehen von dem kleinen Gebiet der freien Städte Frankfurt, Hamburg, Bre- men und Lübeck, das Königreich Belgien die dichteste Bevölkerung (1856) 8,462 auf jeder seiner 536 Qu.-M.; in Indien nehmen die fünf zusammen- hängenden Distrikte Balasore, Midnapore, Bancurah, Burdwan und Hugly einen noch etwas grösseren Raum (556 Qu.-M.) ein, und haben eine durch- schnittliche Bevölkerung von 8,890 Einwohnern auf der Geviertmeile. Nächst Belgien nimmt in Europa hinsichtlich der Volksdichtigkeit das Königreich Sachsen den ersten Rang ein, denn es zählt (1855) 7,420 Einwohner auf die Quadratmeile; genau eben so gross ist in Indien der Distrikt Bahar, in der gleichnamigen Provinz; und hat eine durchschnittliche Bevölkerung von 9,220 Seelen auf der Quadratmeile, und doch ist dieser Distrikt immer noch nicht der bevolkertste des ausgedehnten Landes.
Nationalversehiedenheit. — Die Volksmenge Indiens schliesst die heterogensten Elemente in sich, und der Ethnograph hat hier noch manches Rathsei zu lösen. Hier leben in den Gebirgen des Binnenlandes die Reste der Bevölkerung, welche vor der Einwanderung der arischen Hindus vielleicht die ganze Halbinsel bewohnten; merkwürdige Stämme, wie die Bhils^im nordwestlichen Dekan; die nackten schwarzen Ghonds, die scheu vor dem Europäer in die Wälder flüchten, von Wurzeln und wilden Baumfrüchten leben, — Herodots äthiopische Indier, von denen einige Stamme noch jetzt, wie schon der griechische Historiker berichtet, ihre alten oder kranken Angehörigen schlachten und verzehren; —die athle- tischen T u d a s in den Nilgherries, ein patriarchalisches Hirtenvolk von reinen Sitten, grundverschieden sowohl von Hindus wie von Ghonds, |
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41. — Vorder- und Hinter-Indien. 5
umgeben von einigen andern sehr sonderbaren Stäm- men , die in der äussersten Wildheit, physisch und geistig verkümmert, von den Nachbarn als Zauberer gefürchtet und gehasst, in dem fieberreichen ïieflande ein zigeunerartiges Leben führen. Aber noch in vor- historischer Zeit überflutheten die einwandernden Hin- dus die ganze Halbinsel, so dass die Reste der Urbe- völkerung, in die Berge gedrängt, nur noch insel- gleich und zusammenhangslos aus dem arischen Völ- kermeer emporragten. Diese Hauptmasse der Bewohner Indiens empfing, durch die abgeschlossene Lage des Landes geschützt, in zwei Jahrtausenden kein fremd- artiges Völkerelement; nur an die Küsten führte der Handel einige Araber und seekundige Malayen, und ~ von Diu Zokotora (Dioscorides), am Eingange des arabischen Meerbusens, — eine Kolonie syrischer Chri- sten, die sich im Süden der indischen Halbinsel nie- derliessen , und hier ihren Glauben ausbreiteten. — Eine wesentRche Aenderung der politischen und ethno- graphischen Verhältnisse Indiens wurde erst durch den Aufschwung des Islam bewirkt. Als Vorboten der grossen reRgiösen Bewegung, welche das westliche und mittlere Asien ergriffen hatte, erschienen zuerst Parsi's und brachten das heRige Feuer nach Indien. Und kaum hatte der furchtbare Mahmud an den Gren- zen Indiens das Reich gestiftet, dessen Hauptstadt Ghazna für ein Jahrhundert allen Glanz des Orients überstrahlte, so begann er, treu seinem Gelübde, zur Ehre des Propheten die Idole Indiens zu zertrümmern, noch vor Ende des 10. Jahrhunderts seine indischen Feldzüge, durch die er mehr als ïimur, SiRtan Baber oder Nadir-Schah die Geissei Indiens wurde. Er unter- warf das Fünfstromland (Pendschab), Guzerat, das jetzige Gebiet der Radschputen, das Reich von Delhi und Mirut; und seit jener Zeit hat Nordindien, wie sehr auch die Dynastien wechselten, keinen einhei- mischen Herrscher von Bedeutung aufweisen können. — Die Bewohner Indiens, obwohl mit dem gemein- schaftlichen Namen „Indier" bezeichnet, sind wesent- lich von einander unterschieden, keineswegs eines Stammes, wie man früher irrthümlich glaubte, und die Bevölkerung von Bengalen, Guzerat, der oberen Pro- vinzen am Ganges und der von Dekan zeigt in Sprache, Sitten und Gesichtsbildung die gleichen Verschieden- heiten wie die Nationen Europa's, und die Bewohner der Präsidentschaften Madras und Bombay sind von jenen Völkern Hindostans und unter sich eben so ver- schieden, w^ie der Französ und Portugiese vom Griechen, Deutschen und Polen. Man zählt, ausser vielen kleinen verkommenen Stämmen, gegen dreissig Nationen, mit eben so vielen Sprachen, die einander fast gar nicht kennen. Die Mab rat ten sind dem Volke von Ben- galen oder dem der Coromandel-Küste eben so fremd, als wir es sind; die Seikhs stehen den Mahratten ganz fern, und die 20 MilRonen Mohamedaner, die unter den Hindus leben, unterscheiden sich gegen- seitig der Nation, der Sekte und oft der Sprache nach. Eingewanderte Völker Indiens sind die Mongolen, Afgha- nen, RohRlas, Parsen, Araber, Armenier, Chinesen, Juden, Malayen, Europäer und Neger. In Vorderindien trilTt man das manichfaltigste Völkergemisch in allen Schattirungen vom reinsten Weiss bis zum glänzenden Scbwai'z bunt durch einander gewürfelt an. —
Ständeverschiedenheit. ~ Die Hindus, das Gros der Bevölkerung, theilen sich in 4 Hauptkasten: Bram inen (Brahmanen, Priester, Gelehrte, Gesetz- verständige, häufig auch Staatsbeamte), Tschetris (Kschatriyas, Krieger), Waischis (Waisyas, Landwirthe, Grosshändler und Fabrikanten), und Sud ras oder Schuders (Handwerker, Krämer und Bauern), mit zahlreichen Rangordnungen, wozu noch 3 geringe oder un- edle Kasten, die Dschandalas, Parias und Pulias kommen. Unter- abtheilungen der Kriegerkaste bilden die Mahratten, die jetzt ein eige- nes Volk ausmachen, und die R a ds chpu t en, von denen die noch vor- handenen Hindufürsten abstammen, und zu diesen gehören auch die Nhairs auf Malabar, bei denen Vielmännerei herrscht. Die Banjanen sind kein eigenes Volk, sondern Waischis und gehören somit der dritten Hauptkaste an. Die Parias werden von den 4 Hauptkasten der Hindu aufs Tiefste verabscheut; nur die Briten und die mohamedanischen Fürsten nehmen auf diesen Abscheu keine Rücksicht, sondern steRen die Parias in ihren Heeren und im Civildienst an, wenn sie nur die erforderliche Tüchtigkeit dazu ha- ben. — Das weibliche Geschlecht erfreut sich im ARgemeinen kei- ner würdigen Behandlung; die Frau muss barfuss gehen, sie darf mit dem Manne nicht an gleichem Tische essen, und nie an seiner Seite, sondern stets hinter ihm gehen. Die Kleidung ist je nach der Kaste und dem Range in derselben sehr verschieden; alle tragen Armspangen aus unter- schiedUchen Stofi'en, die Ehefrau überdiess goldene Ringe in den Nasen- flügeln, welche jedoch von den Wittfrauen wieder abgelegt werden müssen.— Der starre Kastengeist der Hindus hat übrigens unter der britischen Herr- schaft eine grosse Veränderung erlitten; die Behörden suchten aRen, mit einzelnen Religionsgebräuchen der Hmdus in Verbindung stehenden Grau- samkeiten nach Kräften zu steuern, wie z. B. dem Ersäufen der Kinder im Ganges, dem Hinopfern lebender Kinder an KrokodiRe, der Ermordung Von Kindern weiblichen Geschlechts, die bei den vornehmen Klassen in Guzerate üblich war und zum Theil noch ist, um möglichen Missheirathen vorzubeugen etc. Die Selbstverbrennung von Wittwen ist durch ein Gesetz förmlich untersagt. — |
Religionsversehiedenheit. — In Beziehung auf den religiösen Glauben sind die Bewohner Indiens sehr ungleich getheilt. Zu demBrah- m ais mus bekennen sich drei Viertel der Bevölkerung, und eben so die Mahrattenfürsten, die Könige von Mysore und Travancore, die Radjaputen- fürsten u. a. Zum Buddhismus bekennen sich die Mehrzahl der Bewoh- ner von Ceylon, die Tübetaner, (Bhotias) in Kemaun, Nepal und Sikkim. Die Lehre der Djainas, eine Abweichung des Buddhismus, hat ihre Verehrer in Dekan. Zur Nanekle hre, die zwischen dem Brahmaismus und Buddhismus die Mitte zu halten scheint und von Guru-Gowind verbes- sert wurde, bekennen sich die Seikhs, die Bewohner von Labore und dem westRchen TheR von Delhi. Zum Islam, der nach dem Brahmaismus am verbreitetsten in Vorderindien ist, bekennen sich die angeblichen, über- aR im Lande verbreiteten iMongolen, die Könige von Hyderabad und Aude, die Fürsten von Ajmir, Bhopal, Sindh etc. Zur Lehre Zoro asters be- kennen sich die Parsen oder Guebern, deren Mehrzahl in Bombay, in Su- rate und andern Städten von Guzerate lebt. Das Christ enthum zählt über eine MiRion Gläubige, vorzugsweise auf Ceylon, in Malabar und Ca- nara. Am zahlreichsten vertreten sind die Kath o 1 ik en, darauf folgen die Jakobiten, die Armenier und Thomaschristen, zuletzt die Protestanten, deren Zahl indessen neuerer Zeit durch die Bemühungen evangelischer Missionäre zunimmt. Juden sind über das ganze Land ver- breitet, zählen aber w-enig über 100,000 Seelen; die Mehrzahl derselben findet sich in Malabar. Die im Lande lebenden Chinesen sind theils An- hänger des Confutse, theils Lamaiten.
Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Die Hindu haben Sinn für Bildung und Wissenschaften, und für einzelne Fächer (so für Arithmetik und Astronomie) zeigen sie viele Begabung, während andere (wie Geographie und Geschichte) ihnen aufl°allenderweise fast völlig fremd bleiben. Unterriehtsanstalten für Lesen, Schreiben und Rechnen sind fast ÜberaR zu treffen. Die Schulen sind theils von der Regierung, theils von den Eingebornen gegründet worden und deren Besuch ganz dem freien Er- messen der Einzelnen anheim gegeben. In den von der Regierung gegrün- deten Distriktsschulen sind die Kastenvorrechte sammt und sonders gefal- len, obwohl allerdings ganz entgegen den Kastengesetzen; und während z. B. noch vor fünf Jahren die Brahinanenknaben eigene Schulsitze hatten, um vor der Berührung von Nichtbrahmanen gesichert zu bleiben, findet man nunmehr Knaben aller Kasten friedUch unter einander sitzen. Mäd- |
Bromme's Hand-Atlas, — Vorder- u.nd Hiater-Indien, c.
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chen besuchen keine Schule; Pariakinder bleiben von allem Unterricht aus- geschlossen. Die Kosten für die Unterhaltung der Distriktsschulen, virelche allen Religionsgenossen gleich geöffnet sind, wird hälftig von der Kompag- nie und hälftig von den Eingebornen aufgebracht. Die Lehrer müssen ihre Befähigung durch eine zuvor erstandene Prüfung nachgewiesen haben; die Schulinspektoren werden von einer der Präsidentschaften ernannt. Es gibt drei Universitäten, mit welchen Gymnasien und Lyceen in Verbindung gebracht sind, zu Benares, Nuddea und Tirhut, wohin von aRen Seiten Hindus strömen, um hier dem Studium der indischen Weisheit obzuliegen. Die vorzüglich betriebenen wissenschaftlichen Zweige sind: Religionslehre, PhRosophie, Mathematik, Astronomie, Chemie, Botanik, Arzneimittellehre, Geschichte, Rechtswissenschaft. Die Geographie der Hindu besteht gröss- tentheRs in Idealen Angaben. Dichtkunst ist sehr beliebt; Religion, Moral und Geschichte sind in Mythen gehüllt; auch werden Malerei, Tonkunst, Baukunst, Bildhauerei, Schauspiel- und Tanzkunst betrieben, doch in einem widerlichen Geschmacke. Die einzelnen Kasten unterhalten eine grosse An- zahl eigener Schulen; reiche Hindus hingegen lassen ihre Kinder durch Privatlehrer (Brabmanen) erziehen und unterrichten. Die Briten haben zur Beförderung des Unterrichts viele Anstalten gegründet: Hindusanskrit- Kollegien zu Benares und Calcutta, KoRegien zu Delhi und Agra, für Hin- dus sowohl als für Mahomedaner; das englisch-indische Kollegium zum Un- terricht der Hindus in den europäischen und asiatischen Sprachen und Wissenschaften; das englische Kollegium, w'orin die weiter fortgeschritte- nen Schüler aus den Hindu- und mahomedanischen KoRegien aufgenommen und in der Literatur und in Wissenschaften vermittelst der englischen Sprache unterrichtet werden; das bischöfliche KoRegium bei Calcutta; die Hindu- Kollegien zu Poree, Moulmein und Gowahattee, zu Dacca, Hoogly, Bhaha- walpur, Patna, Ghazipur, Sangur, Allahabad, Agra und .Myrut. Ein neues Central-Kollegium zu Kischnagur und ein Hindu-Kollegium zu Punah, voll- enden die höheren Hindu-Lehranstalten. Für höhere Bildung der Briten besteht eine Universität zu Calcutta, nach dem Muster zu Oxford, und eben daselbst eine Handelsschule; eine vorzügliche Ingenieurschule zu Bombay; Sternwarten zu Calcutta, Benares und Bombay; botanische Gärten zu Cal- cutta und Madras; asiatische Gesellschaften zu Calcutta, Bombay und Ma- dras; eine medizinische GeseRschaft zu Calcutta, und eine literarische, geographische und AgrikuRurgeseRschaft, sowie ein zoologischer Verein zu Bombay. In allen Hauptstädten sind Buchdruckereien und erscheinen daselbst Zeitungen und andere Zeitschriften, in Calcutta aRein 36 der englischen sowohl als einheimischen Presse.
Physisch-teelmisehe Kultur. — Seit den frühesten Zeiten schon ist Indien durch seinen Gewerbfleiss und die Kunsfertigkeit seiner Bewoh- ner ausgezeichnet. BaumwoRzeuge, die seit Jahrhunderten schon einen Hauptausfuhrartikel Indiens bildeten, Seidenstoffe, Tücher, woRene Schawle, Teppiche und Matten sind die Haupterzeugnisse der Manufakturthätigkeit. Durch Zusammensetzung verschiedener Baumwollarten, die als Geheimniss vom Vater auf den Sohn überging, wurde die Weherkunst trotz der ein- fachen Werkzeuge, deren man sich bediente, hier auf eine Stufe gebracht, die erst im Laufe dieses Jahrhunderts von den kunstsinnigsten Völkern Europa's erreicht werden konnte; in Vizagapatam, in den Umgebungen von Mazulipatam, Paliakate, Madras etc. und in vielen Städten von Orissa und Bengalen wird die meiste und vorzüglichste Waare verfertigt. Die Gold- und Silberbrokate von Surate, die Seidenstofl'e von Moorshedabad, Kazim- Bazar und andern Städten Bengalens, die Schawle von Kaschmir, die Tep- piche von Patna, sind unübertroffen. Die Fabrikation von Waffen, und vielen Waaren von Gold, SRber, Edelsteinen, Perlmutter, SchUdpatt und KrystaR, wird lebhaft betrieben, und die Zucker- und Indigobereitung, Gerberei, Oelfabrikation etc. hat einen bedeutenden Aufschwung gewonnen. Der Bergbau wird nur mangelhaft betrieben, so viele Reichthümer auch der Schooss der Erde birgt; nur die Salz- und Salpeterbereitung ist von besonderer Wichtigkeit. Der Landbau ist höchst gesegnet und liefert reiche Erndten von Reis, Baumwolle, Zucker, Indigo, Opium etc.; die Viehzucht ist ungemein ausgedehnt; die Fischerei ausnehmend lohnend, und die Perlen- flscherei an Ceylons Küste von grossem Belange.
Handel. — Der Handel Indiens ist von grosser Wichtigkeit und wird in sehr grossem Umfange betrieben, theils zu Land durch Karawanen mit Persien, Afghanistan und der Bucharei, theRs zur See, und häufig mit eigenen Schiffen nach Persien, Arabien, Hinterindien und den benachbarten Inseln. Den Binnenhandel betreiben grösstentheils die Hindus, unter dem
Namen der Banjanen, die Armenier und Parsen, und die beiden letztern nehmen selbst Antheil an dem ausgedehnten Seehandel, der gegenwärtig beinahe ganz in den Händen der Engländer ist, auf welche die Amerikaner, |
Portugiesen, Franzosen, Holländer und Dänen folgen. Die Geschäfte ande- rer europäischer Nationen sind von geringer Bedeutung. Der Binnenhan- del sowohl als der Seehandel hat in der neuesten Zeit durch Einführung der DampfschilTe einen noch grössern Umfang gewonnen, indem nicht nur die drei Hauptströme des Landes, der Ganges, Brahmaputra und Indus, mit Dampfschilfen befahren werden, sondern auch die Hauptküstenstädte gegenseitig Dampfschiffverbindungen unterhalten, und eine seit mehreren Jahren bestehende Dampfschifffahrtslinie zwischen Bombay und Suez, nach Ceylon, Madras und Calcutta ausgedehnt wurde, und so die Verbindung mit Europa erleichterte, und den Seeweg um mehr als die Hälfte der Zeit kürzte. Neuere Versuche den Orontes und Euphrat mit Dampfschiffen zu befahren, und die in Aussicht stehende Euphrat-Eisenbahn, verheissen dem schon so wichtigen Handel für die Zukunft eine ungeheuere Entwickelung. Die im Lande bereits angelegten Eisenbahnen, von Calcutta, Madras und Bombay aus, sind bis jetzt, so wie die das ganze Land durchziehenden Te- legraphenlinien, mehr von militärischer Wichtigkeit, erstere aber bei der gegenwärtigen Krisis von nur geringem Belange. — Zur Unterstützung des Handels bestehen Banken zu Calcutta, .4gra, Madras und Bombay. Ueber die gesammte Handelsbewegung des Landes herrscht ein undurchdringliches Dunkel, und während nach einer Angabe die Ausfuhr von der Einfuhr um ein namhaftes übertroffen wird, und nach einem fünfzigjährigen Durchschnitt die erstere (ungerechnet den chinesischen Verkehr) 17,600,000, die letztere 22,900,000 Pf. Sterling betragen haben soR, ist es bestimmt, dass Indien, welches 1834 nur für 9V2 MiR- PH St. Produkte nach England ausführte, und dafür an englischen Waaren 7V2 MIR. Pf. St. erhielt, von 1849—1853 im Durchschnitt für 20 MRl. Pf. St. dorthin übermachte, und während dieser fünfjährigen Periode durchschnitüich nur für 11 Mill. Pf. St. an englischen Waaren empfing. — Die Haup taus fuh rartikel des Landes sind: Baumwolle, Baumwollengarn, Baumwollenzeuge, Schawle, Tep- piche, Seide, Seiden waaren, Korduan, Tigerfelle, Reis, Opium, Zucker, Sa- go, Pfeffer, Ingwer, Ziuimt, Tabak, Indigo, Kampfer, GummRack, Apothe- kerwaaren, Diamanten und andere Edelsteine, Salpeter, Perlen, Fische, Sa- pan- und Sandelholz, CocheniRe etc. — Die Einfuhr besteht: in Gold, Silber und andern Metallen, Feuerwafl'en und allerhand europäischen Fabri- katen, Goldgespinnsten, Tressen, Uhren, Spiegeln, Papier, Wein, Branntwein, getrockneten Früchten, Konfitüren, kurzen Waaren etc. von Europa; Ara- bien liefert: Kafl'ee, W'eihrauch, Datteln, Korallen und Pferde; China Thee und chinesische Waaren mittelst europäischer Schifl'e; Birma Tekholz; die Molukken Gewürze, und die afrikanische Küste Muscheln, die von den Hindus als Schmuck verwendet werden. — Die bedeutendsten Handels- städte des Binnenlandes sind: Agra (160,000 E.), Delhi (320,000), Dacca (200,000), Moorshedabad (165,000), Allahabad (60,000), Benares (630,000), Patna (312,000), Odeipur (45,000), Nagpur (115,000), Farrakbabad (69,000), Mlrzapur (200,000), Indore (95,000), Sumbulpur (50,000), Hyderabad (30,000), Seringapatam (48,000), Hardware (40,000), Schikarpur (38,000), Labore (130,000), .Mysore (60,000 E.) u. s. w. Zu den vornehmsten Küs- tenhandelsstädten gehören: Calcutta (600,000 E.), Bombay (165,000), Madras (460,000), und Surate (160,000 E.), dann Broatsch, Mangalore, Calicut, Goa, Cotschin, Pondichery, Vizagapatam, Negapatnam, Coringa, Mazulipatam, Colombo, Karatschi u. s. w. —
Münzen, Maasse und Gewicht. — Buch und Rechnung wird in Laks und Cr ores gehalten; 1 Lak hat 100,000 Rupien, 1 Crore 100 Laks. Früher bediente man sich der Kauris (kleiner .Muscheln) als Münze, die aber neurer Zeit immer mehr aus dem Verkehr in Ostindien verschwin- den; 4 derselben machen in Calcutta 1 Gunda, 20 Gtmdas 1 Punn (Poni), 4 Ptmns 1 Anna, 16 Annas eine Sicca-Rupie (58V2 Kr.) und 16 Sicca-Ru- pien 1 Goldmohur (15—16 fl. C.M.). In Madras machen 80 Cash 1 Fa- nam, 12 Fanam eine Rupie, und 42 Fanams 1 Pagodastar = 3V2 fl- Auch cirkuliren daselbst Kupfermünzen von 20 Cash, Pice genannt, und von 10 und 5 Cash, Dodis und halbe Dodis. In Bombay zerfäRt die Rupie in 4 Quarts, jede Quart in 100 Reas: es gehen 2 Reas auf 1 Urdee, 4 auf 1 Dugani oder Pice, 6 auf 1 Doreea, und 8 auf 1 Fuddra oder doppelte Pice; 50 Pice oder 16 Annas auf 1 Rupie, 5 Rupien auf 1 Panuchea und 15 Rupien auf 1 Goldmohur. Die Annas und Reas sind eingebildete Mün- zen; die doppelte und einfache Pice, die Urdeea und Doreea Kupfermün- zen. — Maasse: Meilenmaass ist die Koss, 2V2 Koss auf die geogra- phische Meile; Flächenmaass: der Chittuk (4.5 engl. Quadratfuss); 16 ^^^ 1 Cottah, 20 = I Biggah, 3V2 Biggah = 1 englischen Acre. — Getreide- maass in Calcutta: 4 Khaouks = 1 Raik (9 Pfd.), 4 = 1 Paille, 20 = l Soallie, 16 = 1 Kahoon, In Bombay: 2 Tipprees = 1 Seer, 4=1 Pail- lie, 7 = 1 Parah, 8 = 1 Candy (156 Pfd.).
»er Staat. — Staatsverfassung. — Mit Ausnahme der unmit- telbar unter der britischen Krone stehenden Insel Ceylon, gehört, wie wir in der „politischen Eintheilung" gesehen haben, fast ganz Vorderindien (und der nordwestRchste TheR von Hinterindien) der Englisch-ostin- dischen Kompagnie, die im Jahre 1600 errichtet, sich in ihren Privi- legien auf den 1698 von Wilhelm IIL ertheRten Freibrief gründete, nach welchem sie nicht nur Gebiet in Indien erwerben und die Souveränität ausüben konnte, sondern auch das Vorrecht genoss, östlich vom Vorgebirge der guten Hoffnung bis zur Magelhansstrasse ausschliessRch zu handeln. Die ostindische Kompagnie, die dem Namen nach Indien noch re- giert, war ursprünglich eine HandelsgeseUschaft. Die Bereicherung durch den Handel war ihr Hauptsache, der Landbesitz nur Nebensache, und das Beste des indischen Volkes kam bei ihr gar nicht in Betracht. In den Jahren 1795 bis 1812 a Rem gewann sie durch den Handel 185 MRL Pf, St., und erregte dadurch, und dass sie den Handel mit Indien und auch mit China ausschhesslich hatte (nicht durch die Monstrosität, dass eine kleine Anzahl Kaufleute über 100 Mill. Menschen regieren, oder vielmehr sie aus- beuten durften), die Eifersucht des engRschen Volkes in solchem Grade, dass, als im Jahre 1834 ihr Privilegium abRef, eine neue, ebenso sonder- bare Einrichtung von Seiten des Parlaments zuwege gebracht wurde. Ver- möge dieser Einrichtung hörte die Kompagnie auf eine Handelsgesellschaft zu sein, und der Handel wurde frei; die Kompagnie regierte aber noch 20 Jahre bis April 1854 Indien fort, unter Aufsicht des „Board of Control". Man scneute sich der Krone eine so grosse Besitzung zuzuweisen, aus Furcht die Minister würden dadurch eine zu grosse Macht bekommen. Un- tei\ gewissen Beschränkungen konnten von jetzt an britische Unterthanen sich in Ostindien niederlassen und Landbesitz erwerben, was erst strenge verboten, und wozu später eine Licenz erforderlich war, wesshalb auch die Zahl britischer Ansiedler in Ostindien noch jetzt wenig über 10,000 be- |
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trägt. Die Alitien-Inliaber erhielten von ihrem Grundkapital von 6 Millio- nen Pf. St., seit 1793 jährlich IOV2 Prozent Interessen, mithin 630,000 Pf. St. Renten, als Aequivaient der damaRgen Dividende, auf die Einkünfte Indiens versichert. Ein Tilgungsfonds von 2 MiU. Pf. St. wurde angelegt, das Grundkapital der Aktien-Inhaber mit 12 Mill. Pf. St. einzulösen, bis zu welcher Höhe durch die 31/2 Procent Zinsen bis 1874 das Kapital ge- wachsen sein würde; und von den magazinirten Vorräthen der Kompagnie (Thee, Zucker, Indigo), den 1. Mai 1829: 21,103,000 Pf. St. im Werthe, wurden die obigen 2 Mill, zum Tilgungsfond abgesetzt, 8,423,000 Pf. St. zur Amortisation der Schulden der Kompagnie bestimmt, und der Rest sollte zu Verbesserun- gen innerhalb Ostindiens ver- wendet werden. — Als 1854 das Privilegium der Ostindischen Kompagnie wieder ablief, wurde durch Parlamentsbeschluss die Regierung Indiens der Kompag- nie, mit aller bisherigen Gewalt und aUen Beschränkungen wie Privilegien, erneuert, aber nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl Jahre, sondern bis das Parla- ment anders verfüge, so dass dieses jeden Augenblick eine Veränderung darin vornehmen und die Kompagnie noch ihrer übrigen unbedeutenden Gewalt berauben konnte. Die übrigen Bestimmungen dieser sehr über- eilt abgefassten neuen Charte, betretTen nur Einzelbestimmun- gen über die Zusammensetzung des Hofes der Direktoren, den Eintritt in die Studienanstalten und den Dienst der Kompagnie, die der allgemeinen Mitbewer- bung eröffnet wurden, die Stif- tung einer neuen Statthalter- schaft in Bengalen, eines ge- setzgebenden Rathes in Calcutta und einer temporären Kommis- sion in England, die Verbesse- rung des Gerichtswesens etc. —
Was die OstindischeKom- pagnie betrifft, so war das Grundkapital derselben von
6 Millionen Pf. St. im Jahre 1835 unter 3,579 Personen vertheilt; dies wechselt aber natürlich, da die Aktien verkauft werden. Der Besitz einer Aktie von 50 Pf. St. gewährt nicht das Recht mitzustimmen, der von 1000 Pf. St. (damals 2,540 Pf. St. werth) gewährt eine Stimme, der von 3,000 Pf. St. zwei, der von 6,000 Pf. St. drei, und der von 10,000 Pf. St. und darüber nicht mehr ais 4 Stimmen. Im .lahre 1852 waren 2,583 Vo- tanten aus allen Ständen und Geschlechtern. Die Stockinhaber versammeln sich regelmässig alle Vierteljahr, und ausserdem wenn sie berufen werden, um besondere Sachen zu diskutiren. Sie wählen die Direktoren, geben Neben- Verordnungen (By-Iaws) für die Kompagnie, die aber nicht gegen Parla- mentsakte Verstössen dürfen; Pensionen und Besoldungen über 200 Pf. St. das Jahr, und Gratifikationen über 600 Pf. St., welche die Direktoren machen, bedürfen ihrer Bestätigung; sie können Geldbelohnungen an indische Staats- männer bewilligen, die aber der Genehmigung des Board of Control bedür- fen, können die Vorlage öfTentficher Dokumente, die den Hof, nicht aber solche, welche die geheime Komitee betreffen, verfangen und darüber dis- kutiren, aber gegen keinen Befehl des Court of Directors einschreiten, der vom Board of Control genehmigt ist.
Die Geschäfte leitet der Hof der Direktoren (Court of Direc- tors), ursprünglich 24 Männer, geborene oder naturalisirte englische Un- terthanen, die 2,000 Pf. St. in Aktien besitzen, und in London residiren müssen. — Die Direktoren haben die Initiative in allen Indien betreffenden Fragen, und 9 (früher 13) anwesende Mitglieder genügen zu einem Be- schlüsse. Sie leiten die ganze Angelegenheit gemäss der Parlamentsakten und unter Aufsicht des Board of Control, und in gewissen Sachen unter BiUigung des Court of Proprietors.
Die AnsteRungen der Beamten haben die Direktoren nach einer Reihenfolge. Vom Präsidenten anfangend besetzt einer eine Stelle wie sie frei kommt, und der nächste die folgende; Söhne und Verwandte werden natürlich zuerst bedacht. Die Beförderung geht nach dem Alter, die Be- zahlung ist liberal; alte Beamte werden pensionirt, alle können aber be- liebig entlassen werden. Jeder Direktor hatte früher selbst nur 300, die beiden Präsidenten 500 Pf. St. Gehalt; 1853 ist dieser GehaR resp. auf 500 und 1000 Pf. St. erhöht worden. Ihre Hauptbelohnung fanden sie daher bis jetzt in dem Patronat, d. i. der Vergebung nicht nur obiger Stellen und der Ertheilung des Zutritts zu den Schulen in Haileybury und Addiscombe, sondern auch aller unteren Stellen im Civil- und Militärdienst in Indien, die den ersten nothwendigen Schritt zu aUen Aemtern und Ehren bilden.
Wichtig sind die geheime Komitee (Secret Comitee) und der Board of Control. Jenes besteht aus dem Chairman, dem Deputy-Chairman und dem ältesten Mitglied des Hofes der Direktoren. Vor 1834 wurden eine Menge Angelegenheiten ohne Kontrole des Board vom Hofe der Direktoren verwaltet und die Wirksamkeit der geheimen Komitee beschränkte sich auf Krieg und Frieden, und die Verhandlungen mit den einheimischen Staaten und Fürsten. Jetzt ist die geheime Komitee ein blosses Werkzeug des Board, dem sie die Depeschen aus Indien gleich unmittelbar zusendet, so wie sie die seinigen nach Indien expedirt, und von beiden nur Abschriften zurückbehält. ARe Fragen, die auf Kriegserklärung, Friedensschlüsse und sonstige politische Verhandlungen und Verträge sich beziehen, sind den Beschlüssen des Hofes jetzt gänzlich entzogen. Die geheime Komitee kann nicht einmal Vorstellungen gegen den Präsidenten des Board machen. Das Einzige ist, dass diese drei Mitglieder des Hofes wenigstens erfahren, was die Minister in Indien vorhaben; sie müssen es aber bei sich behalten und dürfen ihren andern KoRegen nicht einmal Mittheilungen darüber machen. Der Präsident des Board nimmt von den Mitgliedern der geheimen Komitee gar keine Remonstration an, kommt oft gar nicht mit ihr vor der Beantwortung zusammen; und wenn diese ihren Dissens zu ProtokoU gäbe, so hätte das gar keine offizielle Bedeutung. Die ganze geheime Komitee dient also nur dazu, die Fiktion aufrecht zu erhalten: als ob die Ostindische Kompagnie Indien noch regiere! |
Der Präsident leitet allein das Ganze, wie jeder Staatssekretär sein Departement, nur besteht die lästige Vorschrift, dass noch ein Mit-
glied des Kabinets jedes offizielle Dokument unterzeichnen muss; dieses bleibt aber beim Board; die Aktenstücke, die an den Hof der Direktoren gehen, unterzeichnet nur ein Sekretär. Er und die Sekretäre, die er — oder eigentlich zwei Staatssekretäre, als ex officio Mitglieder des Board — er- nennen, wechseln natürlich mit der Administration.- Die gewöhnlichen Er- nennungen zu Aemtern in Indien kann der Board nicht vornehmen, nur zu den SteUen der Bischöfe und der Richter des höchsten Gerichts macht er der Kammer den Vorschlag; zu den SteRen des General-Gouverneurs und der beiden Gouverneure von Madras und Bombay, des Oberbefehlsha- bers, des vierten oder gesetzgebenden Raths, bedurfte der Hof der Direk- toren schon früher der EinwiRigung der Krone, und daher seine Kontra- signatur, seit 1853, auch zur Ernennung aRer Mitglieder des Raths und der des Advocat-General jeder Präsidentschaft. Aus Artigkeit gewährte man den Präsidenten des Board schon früher, wie den Vorsitzern des Ho- fes der Direktoren, einen doppelten Antheil am Patronat.. In der Hand des Präsidenten liegt die Entscheidung aller indischen Angelegenheiten, da die Bestimmung, bei Uneinigkeit mit dem Hofe der Direktoren das Ge- richt entscheiden zu lassen, nicht ins Leben getreten ist. Er ist natürlich nicht unabhängig vom Kabinet, und wie jeder Minister dem Parlamente verantwortlich; sein Einfiuss aber ist um so bedeutender, als er beständig mit dem General-Gouverneur von Indien korrespondirt, diese Korrespondenz aber, die blos privater Art ist, nicht zu den Akten kommt.
Die Zahl der Beamten der Ostindischen Kompagnie in England be- trug 1856 im Ganzen 526, ihr Gehalt 128,713 Pf. St., 2,144 Pf. St. mehr als das vorige Jahr; die Pensionen 4,100 Pf. St. mehr. Die Zahl der Be- amten in Indien, bis zur niedersten SteUe herab, beläuft sich auf 177,505 Personen, deren Besoldung über 3,440,000 PL St. kostet. Der Generalgou- verneur aUein hat 24,418 Pf. St. Besoldung. —
Die inner e Einrichtung der obersten Behörden des grossen Englisch- ostindischen Reiches war bisher in Deutschland wenig bekannt, und das Verhältniss der ostindischen Kompagnie zu Indien selbst wurde stets falsch betrachtet; die Gewalt der Kompagnie, der eigenüichen früheren HandelsgeseRschaft, wurde überschätzt. Die vorstehend gegebene Darstel- lung wird hinreichend darthun, dass die Zwitterregierung, die bisher das Land beherrschte und — ausbeutete, es nicht vermag das ausge- dehnte Riesenreich zu heben! Trägt man der geschichtlichen Entwicke- lung des Landes vollständig Rechnung, so wird man gern anerkennen, dass die Männer an der Spitze mehr geleistet haben, als von der so unvollkommenen Regierungs-Maschine zu erwarten war; um so mehr springt aber auch dadurch die Unbehülflichkeit und Unzweckmässigkeit der bisherigen Regierungsform in die Augen: Eine Kompagnie von Stock- inhabern an der Spitze, die so gut als nichts zu sagen hat, sondern von Indien nur ihre Renten bezieht; ein Hof der Direktoren, den sie anschei- nend noch zu zwei Dritteln ernennt, der sich eigentlich aber selber er- gänzt und dann sich im Amte erhält; dieser in seinen wichtigsten Praero- gativen seiner Macht durch die geheime Komitee so weit beraubt, dass er die wichtigsten Verhandlungen erst nach Jahren erfährt; diese geheime Komitee selbst ohne Macht und nur der oft wiederwiRige Bediente des Board, der selber als Kollegium nicht mehr existirt, sondern seine Macht in die Hände seines Präsidenten hat übergehen lassen, der seinerseits wiede- rum keinen Befehl direkt nach Indien ergehen lassen, sondern nur durch die nominelle Regierung des Hofes der Direktoren, und eben so wenig einen Beamten dort ansteUen kann, da die Beförderung zu den untersten |
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Stellen vom Patronat der einzelnen Herrn des Hofes der Direktoren ab- häng-t — eine solche Regierung ist zu absurd, um länger bestehen zu kön- nen, und in kurzer Zeit wird sich dem britischen Parlament die Nothwen- digkeit aufdrängen, dem indischen Reiche eine neue, zeit- und landesge- mässe Regierung und Verfassung zu gewähren, das Privilegium der Kom- pagnie gänzlich aufzuheben und Indien unmittelbar unter die Krone zu stellen, wenn nicht zum Besten Grossbritaniens aufzugeben. —
Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die Regierungsgeschäfte wer- den, wie wir gesehen haben, von London aus in höchster Instanz geleitet. Die Regierung in Indien selbst (the Local Government), besteht aus 4 Präsidentschaften: Calcutta, Agra, Madras und Bombay, und der Verwal- tung von Pendschab. Jeder ist ein Gouverneur zur Leitung der Civil- und MOitärgeschäfte vorgesetzt. Der Gouverneur von Calcutta ist zugleich Ge- neralgouverneur der Kompagnie mit königlicher Macht und hat unter sei- ner unmittelbaren Verwaltung zugleich Agra und das Pendschab. — Jeder Gouverneur hat 3 Räthe zur Seite und einen Gouvernementsekretär unter sich; überdiess in jeder Präsidentschaft noch 2 andere Räthe, einen Handels- und Finanzrath, Civilpersonen, die 10 Jahre in Indien im Dienste der Kompagnie gestanden haben müssen. Die Form der Verwaltung über- haupt ist vom Mutterlande entlehnt. Unter dem Generalgouverneur stehen die Gouverneure, die er unter gewissen Umständen suspendiren und in diesen untergeordneten Präsidentschaften die Gew'alt selbst übernehmen kann. — Auf dem genannten Rathe in jeder der Präsidentschaften beruht die Gesetzgebungs- und Gesetzausführungs-Gewalt, der aber in gewissen FäRen für die Einregistrirung seiner Dekrete die Bestätigung des obersten Gerichtshofes, so wie der vorgenannten Gesammtregierung in England, nö- thig hat. — Die VerwaUer der einzelnen Provinzen der Gouvernement heissen Fuzdar, sind ohne Militärgewalt und beinahe nur auf die Aufsicht über die Gemeinden und Polizei beschränkt. Die Provinzen sind in Di- strikte, und diese in Kreise oder Pergunnahs getheRt» In den letzteren bestehen Zemindare zur Einhebung der Finanzen. Jedem Di- strikte steht ein Richter, ein Generaleinnehmer und andere Beamten vor, und in jedem, so wie in aRen bedeutendem Orten hat ein Mutahsib die Aufsicht über Maass und Gewicht. Manche Distrikte enthalten keine un- mittelbaren Länder und bestehen fast ganz aus kleinen mittelbaren Für- stenthümern, welche Fürsten oder Radjahs mit so beschränkter .Macht un- terworfen sind, dass sie mehr als grosse Gutsbesitzer, denn als souveräne Vasallen oder Tributpflichtige betrachtet werden müssen. Selbst die grös- sern mittelbaren Besitzungen der Kompagnie, die von ihren ursprüngli- chen einheimischen Fürsten verwaltet werden, von denen sich die Meisten Verbündete der Briten nennen, und theilweise eben so grosse und stark bevölkerte Länder besitzen, wie manche europäischen Mächte zwei- ten Ranges, sind nur VasaRen der Kompagnie, müssen für den Schutz, den ihnen die Regierung des Generalgouverneurs gewährt, Tribut entrich- ten, und britische Truppen bRden grösstentheils die Besatzungen ihrer Festungen. — Als Justizbehörden bestehen: 1) Distrikt- oder Zil- lahgerichte und Stadtgerichte, besetzt mit einem Aktuar und eini- gen von der Kompagnie ernannten Gehülfen, zu denen noch Eingeborne gezogen werden, ura in bezüglichen Fällen die Mahomedanische und Hin- dugesetze zu interpretiren. 2) Provinzialgerichte (Nizamut-Adawlul); deren jedes aus 3 Richtern, 1 Aktuar und einigen jüngern Gehülfen, mit Hinzuziehung gelehrter Ausleger für die Mahomedanischen und Hinduge- setze, besteht. An diese Gerichte wird von den Zillahgerichten appelRrt, und vor dieselben gehören aRe Prozesse, deren Objekt 5,000 Rupien und darunter beträgt. 3) Das höchste Gericht (Sudder Dewanee Adawlul) zu Calcutta, das gegenwärtig aus 5 Beisitzern besteht, und über Prozesse entscheidet, die mehr als 5,000 Rupien betragen. Von ihm kann man noch an den Königl. Geheimen - Rath in England appelliren. — Aehnliche Ein-
rlcbtungen finden sich auch in den Präsidentschaften Agra, Madras und Bombay, und ausserdem für CivilfäRe eine Art Schiedsgericht, Punchagat genannt, was noch bei den Eingebornen besteht, aber in Vergleich zu den |
Zillahgerichten sehr an Vertrauen verloren hat. — Wegen der hohen Be- soldungen waren bis 1834 sehr wenige europäischen Richter angesteRt, so dass auf 1 MiR. Seelen oft nur ein europäischer Richter kam. Seit jener Zeit sitzen in den obersten Gerichtshöfen britische Präsidenten, Räthe und Protokollisten, mit hinduischen Puntits und mohamedanischen Mollahs als Beisitzern, und es herrscht ganz das britische Formelwerk. Nur als erste Instanz sind eingeborne Richter (Sudder Amims) angesteRt und Assessoren der Steuerbeamten mit anständiger Besoldung, nämlich seit 1837 die erste Klasse der eingebornen Richter mit 7,200 Rupien, die zweite mit 4,800 Rupien Besoldung: eben so Friedensrichter mit 1,800 und 1,200 Rupien. — Seit dem Jahre 1793 besteht ein voRständiges hinduisches Ge- setzbuch. Das Persische ist als bisherige Administrativsprache abgeschaflTt und die Sprache der Eingebornen statt derselben eingeführt. —
Finanzwesen. — Das Indo-britische Reich besitzt ungeheuere Hülfs- quellen für die ölfentlicben Einkünfte, bedarf aber auch zur Aufrechthal- tung der gewaltigen Staatsmaschine grosser Anstrengungen der Finanz- kraft. Einnahmen und Ausgaben sind fortwährend im Steigen begrilfen, und wenn auch die ersteren bis 1813 die letzteren überstiegen, ist seit jener Zeit doch eine merkliche Aenderung der Verhältnisse eingetreten. Während der drei Jahre 1850—53 betrugen die Einnahmen und Ausgaben in PL St. (das Rechnungsjahr vom 1. Mai bis 30 April laufend):
Brutto-Einuahme.
in Ostindien in England Zusammen.
1850—51 .................. 20,249,932 ............... 17,117,186 ..... 2,717,186 ..... 19,834,489
1851—52 .................. 20,404,230 ............... 17,366,588 ..... 2,506,377 ..... 19,872,965
1852—53 .................. 21,196,745 ............... 17,859,792 ..... 2,697,488 ..... 20,557,280.
Amtliche Nachweise über die Einkünfte und Ausgaben der ostindischen Kompagnie iu den Jahren 1853—1856 geben folgende Resultate in Bezug auf die einzelnen Präsiden!Schäften:
Bengalen mit Burmese, Pegu und Nagpore-
Nordwestl. Provinzeu .......................
Pendschab etc. ...............................
Madras.........................................
Bombay, mit Sindh und Satarra ...........
Brutto-Einnaiimen............................
Präsidentsch. Bengalen .....................
Nordwestl. Provinzen .......................
Pendschab etc. ...............................
Madras.........................................
Bombay etc. .................................
Brutto-Ausgabe ...............................
Ausgabe in England..........................
Total-Summe: ...............................
Dellzit .........................................
1853-54 in Pf. St. |
1854—55 in Pf. St. |
1855—56 in Pf. St. |
10,519,774 5,768,613 1,215,571 4,674,970 4,313,257 |
Einkünfte: 10,960,635 5,863,376 1,226,011 4,621,262 4,640,951 |
11,684,490 5,860,125 1,214,391 4,654,032 4,279,786 |
26,510,185
12,031,313 2,083,799 1,023,951 4,898,791 4,654,159 |
27,312,235 Ausgabe: 12,861,076 2,111,512 1,345,359 5,081,549 4,608,287 |
27,692,924
13,184,121 2,099,297 1,202,250 5,143,019 4,858,232 |
25,292,013 3,262,289 |
26,007,864 3,011,735 |
26,486,919 3,267,571 |
28,554,302 |
29,019,599 |
29,754,490 |
2,044,117 |
1,707,364 |
2,061,566 |
Die Einnahmen dieser 3 letzten Jahre erwuchsen aus folgenden Rubriken:
1853—54. 1854—55. 1855—56.
15,066,475 Pf. St.
507,437 „ „
1,436,867 „ „
2,707,175 „ „
4,415,955 „ „
508,495 „ „
2,669,831 „ „
15,935,016 Pf. St.
498,904 „
1,974,999 „ „
2,485,736 „ „
4,871,227 „ „
518,203 „ „
1,408,839 „ „
Grund- und Einkommen-Steuer..- 14,848,733 Pf.
Tribut d. einheim. Staaten ..........622,701 ,,
Zölle ..........................................................1,283,455 „
Salz..................................................................2,574,740 „
Opium ............................................................4,478,653 „
Stempel ........................................................497,218 ,,
Diverses ........................................................2,204,685 ,,
26,510,185 Pf. St. — 27,312,235 Pf.
Die gesammten Kassenbestände der Regierung in Indien waren: am 30. April 1855: 9,534,235 Pf. SL, am 30. April 1856: 12,043,334 Pf. St. Die Summe der Pensionen, welche die Ost- indische Kompagnie an die Nachkommen und die Fami- lien der früheren einheimischen Herrscher zu zahlen hat, betrug im Jahre 1855—56 im Ganzen 1,244,498 Pf. St. und begreift hundert verschiedene Rubriken. Einige der beträchtlichsten Po- sten sind: in Bengalen: dem Nabob Nazim 66,677 PL St; in den nordwestl. Provinzen: dem König von Delhi 95,776 Pf. St dem Ally Bahadoor 37,500 Pf. St. etc.; in Madras: dem Nabob von Carnatic und dessen Fa- miRe 113,387 Pf. St, dem Ra- jah von Tanjore 80,412; der FamiRe von Hyder Aly 18,756 Pf, St; in Bombay: dem frühern Ameer von Sindh 41,584 Pf, St. u. a. m. — Wie der gegenwär- tige Aufstand der Sepoytruppen in Bengalen und den Nordwest- provinzen wesentRche Umge- staltungen in den ostindischen Finanzwesen zur Folge haben wird, so dürfte auch die Liste der Pensionen eine bedeutende Umgestaltung erfahren, da ein grosser Theil der einheimischen Fürstenfamilien mehr oder we- niger durch den Aufstand kom- ... , , promittirt ist, und ihre An-
sprüche dadurch verwirkt werden.
.o-,. Staatsschuld. — Die Indische Staatsschuld belrug am 30. April 18o5: 48,389,932 PL St Kapital, und 2,038,852 PL St Interessen, und |
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41. — Vorder- und Hinter-Indien. 9
zwar: die Schuld von Bengalen 45,278,587 Pf. St. Kapital, 1,877,586 Pf. Interessen; die Schuld der nordwestlichen Provinzen 266,531 und 13,139 Pf. St.; die Schuld von Madras 1,308,298 und 66,417 Pf. St., und die von Bombay 1,536,516 Pf. St. Kapital und 81,710 Pf. St. Interessen. — Am 30. April 1856 belief sich die Gesammtsumme auf 50,483,369 Pf. St., wo- von über 40 Mill. Pf. St. zu nur 4 Procent angeliehen sind. — Eine Ver- mehrung der ölfenllichen Schuld Indiens wird jedenfalls die nächste Folge der gegenwärtigen Ereignisse in Indien sein. — |
Heerwesen, Landmacht. — Um der physischen Kraft, die in der überwältigten Völkermenge ruht, ein physisches Gegengewicht gegen- über zu stellen, war die Kompagnie schon früh darauf hingewiesen, aus eigner Kraft eine Armee zu schalfen. Ihre eigenthümliche Stellung erlaubte es nicht, ausschliesslich die Machtmittel des Mutterlandes für diesen Zweck in Anspruch zu nehmen, und so sah sie sich genöthigt, im Vertrauen auf die Thatsache, dass den Unterworfenen ein energisches Nationalgefübl ab- gehe, Eingeborne in ihre Dienste zu ziehen, das Land mit seinen eigenen Mitteln in Botmässigkeit zu halten. Obgleich die Kompagnie durch meh- rere Akte der Gesetzgebung ihres ursprünglichen Charakters fast ganz ent- kleidet ist, wird doch das unmittelbare Interesse der britischen Krone an der .Aufrechthaltung der Herrschaft über Indien nur durch eineverhält- nissmässige ganz geringe königliche Truppenmacht vertreten. Dieselbe be- steht aus 5 Kavallerie- und 22 Infanterie-Regimentern, die in bestimmter Reihenfolge nach zwanzigjähriger Dienstzeit in Indien abgelöst und durch andere Regimenter ersetzt werden. Von dieser Armee, die gar keine Ar- |
tillerie besitzt, steht ein Theil auf Ceylon, ein anderer Theil zur Zeit noch in Persien, und nur 1 K. Reiterregiment von 1,400, und 14 K. Infanterie- regimenter von 24,200 Mann, die von der Kompagnie besoldet werden, in den Besitzungen der Kompagnie. Das Fimdament der britischen Herrschaft bilden mithin die eigenen Truppen der Kompagnie, die sich in ihrer Ge- sammtheit (einschliesslich der K. Truppen) auf 300,604 Mann belaufen. Auch unter ihnen ist die Zahl der in England angew^orbenen Soldaten eine ausserordentlich geringe. Sie bilden nur 9 Infanterieregimenter, von 9,000 Mann, und 19 Batterien reitender und 12 Batterien Fussartillerie zusam- men 6,704 Mann. Rechnet man dazu noch einige Tausend Mann, die als Offlziere der Sepoyregimenter, als Auditoren, Aerzte und Thierärzte durch die ganze Armee zerstreut sind, so erhält man die Gesammtzahl der im militärischen Dienste der Kompagnie verwendeten Europäer. Die aus Ein- gebornen bestehende .\rmee ist also reichlich sechsmal stärker, als die europäischen Truppen der Kompagnie und die Königlichen Regimenter in Indien zusammengenommen. Kein einziges Kavallerieregiment der Kompag- nie ist aus Europäern gebildet. Die eingebornen Truppen sind ohne Un- terschied aus Hindus, Mohamedanern, Parsis u. so ferner gebildet, ange- worben, nicht ausgehoben, und der Zudrang der Einheimischen besonders der Moliamedaner zum Walfendienst ist ziemlich stark. Die eingebornen Truppen zerfallen in reguläre und irreguläre. Die ersteren bestehen aus 155 Infanterieregimentern (170,000 .Mann), und 21 Kavallerieregimentern (9,450 M.) und haben auch eine besondere Artillerie (4 Batterien reitende [440 M.] und 7 Bataillone Fussartillerie von 4,480 Mann), so wie ein Korps Sapeurs und Mineurs. Die irregulären Truppen bestehen aus 55 Infanterie- regimentern (51,150 M.), nnd 41 ausgezeichneten Kavallerieregimentern (23,780 M.), die die Europäischen bei weitem übertreffen. Von den Ge- saramttruppen der Kompagnie, die 6,215 Offlziere zählen, sind in Benga- len, Agra und dem Pendschab 174 Regimenter, 22 Bataillone Artillerie und 2,907 Offiziere, in Madras 77 Regimenter, 12 Bataillone und 2,019 Offiziere, und in Bombay 54 Regimenter, 8 Bataillone und 1,289 Offiziere. Mit den Lascars etc. kann man die englischen Truppen in Indien auf 323,823 Mann mit 516 Kanonen schätzen. |
Seemacht. — Die Marine der Ostindischen Kompagnie bestand im Jahre 1855 aus 23 Dampfschifren, zusammen von 4,480 Pferdekraft, 16,574 Tonnenlast, mit 60 Kanonen, 12 grossen Segelschilfen von 3,078 Tonnen, mit 81 Kanonen, und 8 anderen kleinen Segelschifl'en von 1,926 Tonnen, zusammen aus 43 Schifl'en, mit 21,578 Tonnen Last und III Kanonen.—- |
Hinter-Indien.
JJie Hinterindische Halbinsel oder Indien j ens ei ts d es Ganges, dessen nordwestlichen, den Briten angehörigen TheiL wir schon bei den unmittelbaren und mittelbaren Besitzungen Bengalens, genannt haben, ist ein grosses, zwischen 108«—127«» OL. und P—27« NB- gelege- nes, zum grössten Theil vom Meere bespültes Land, dessen Inneres bis jetzt nur dürftig bekannt, und in seinen hydro- und orographischen Verhältnis- sen nur unvollständig, zum Theil auch ungenau auf unsern Karten darge- stellt ist, da noch kein Europäer den Lauf seiner Flüsse und das Streichen seiner Höhen- und Gebirgszüge erforscht hat, und nur die Küstenrichtung, die Flussmündungen und der Unterlauf der Ströme in den letzten Jahren bekannter geworden sind. — Das ausgedehnte Land, das in Bezug auf Klima, Bodenbeschafl'enheit und Produkte fast ganz die Natur Vorderin- diens theilt, nur einen grössern Reichthum an edlen Metallen in sich birgt, der aber bei der völligen Unkenntniss der Eingebornen im Bergbau, nur wenig benutzt wird, umfasst einen Flächenraum von 46—50,000 Qu.-Mei- len und einer Bevölkerung von circa 28—30 Mill. Seelen. —■ |
Die Haupt flösse des Landes, deren Oberlauf fast gänzlich unbekannt ist, strömen theils dem Bengalischen Meerbusen, theils dem Chinesischen Meere zu, und zwar dem ersteren: der Brahmaputra, welcher in sei- nem Unterlauf den Namen Megna führt und sich mit dem Ganges kurz vor dessen Mündung vereinigt; der Arakan, der sich durch den Kela- ding verstärkt; der Irawaddy, dessen OueRenfluss in Tübet unter dem Namen Dzang-bo-tsiu entspringt, als Pin-liang-tiang den west- lichen Theil von Yünnan durchströmt, nach der Aufnahme des Kyendwen und Paiaendwen den Namen Irawaddy annimmt, und durch 14 Mün- dungen in den Golf von Martaban strömt; der Zittaun oder Zittang, der Pegu bewässert, und dessen Mündung einem Meeresarme gleicht; der Saluen oder Thaluan (Thsanluen), im Mittellaufe Mekhong, im Ober- laufe Oirtschu und Nukiang (Lukiang); der Tavoy und Tenasse- rim. Dem Chinesischen Meere strömen zu: der Menam oder Fluss von Siam, der in Yünnan entspringt und Luatschan, Yüntschan (Jango-ma) und Slam durchströmt, Im eigentlichen Siam theilt er sich in viele Arme |
Bromme's Hand-Atlas, — Vorder- u.nd Hiater-Indien, c.
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10 41. — Vorder- und Hinter-Indien.
und bewässert das fruchtbare, durch ihn in viele Inseln getheilte Land. Irn Lande Laos verbindet ihn der Anan-myit mit dem Menam-Kong oder Kambodja (Mekhong, Maikaung, Lantsen oder Kulang-kiang); der Saigon (Saung oder Donnai); der Songka (Sangkoi), der durch Zusam- menfluss des Holi-kiang und Papien-kiang gebildet wird, den Lising-kiang in sich aufnimmt und unterhalb Ketscho mündet, und der Tschesai-ho, der das östliche Tonkin durchströmt.
Die Bewohner des ausgedehnten Landes sind theils Indo-Chine- sen, theils Malayen, von denen die Ersteren, die in Birmanen, Mughs oder Arakanen, Siamesen, Schans oder Laosier, Khomen oder Kambodjer, Tonkiner oder Cochinchinesen und viele halbbarbarische Völkerschaften, wie die Plau, Singfo etc. zerfallen, grösstentheils Bhuddisten, die Be- wohner des Nordwestens, die unter britischer Herrschaft stehen, Verehrer des Brahma, und die Malayen, welche die Küste der Halbinsel Malacca und die zu Hinterindien gehörenden Küsteninseln bewohnen, grösstentheils Mohamedaner sind. Ein Theil der höheren Klassen der Tonkiner oder Cochinchinesen bekennen sich zu der Lehre des Taos-se und Con- fut-se. Viele Bewohner von Tonkin, Siam, Ava und Pegu sind Katho- liken, einige Tausende im britischen Hinterindien Protestanten, und die, kaum den Namen nach bekannten barbarischen Völkerschaften und Stämme des Binnenlandes zum grössten Theil Heiden und dem crasse- sten Aberglauben ergeben. — Die theilweise civilisirten Staaten der Halb- insel sind die wahre Heimath des Despotismus. In Birma und Siam darf der Name der Könige, während deren Leben, von keinem Unterthan bei Todesstrafe ausgesprochen werden, und der furchtbare Name selbst wird nur wenigen begünstigten Hofleuten mitgetheilt. In diesen beiden Staaten, so wie in Annam, ist jeder über 20 Jahr alle Mann, Priester und Staats- diener ausgenommen, verpflichlet, wenigstens jedes dritte Jahr seines Le- bens dem Staate als Soldat oder Ackersmann zu widmen, und desshalb wird dort Auswanderung als Hochverrath und als Diebstahl an dem Eigen- thum des Fürsten betrachtet. |
Die Rechtspflege wird im Ganzen mit mehr Festigkeit und we- niger Uebereilung betrieben, als bei mehreren andern asiatischen Völiiern- — Der Handel ist grösstentheils in den Händen der Chinesen, die jähr- lich mit 140—150 Jonken von circa 35—40,000 Tonnen Gehalt nach Siam, und mit 40—50 Jonken nach Singapore gehen; wohin auch jährlich von Annam aus, dessen Häfen den Europäern verschlossen sind, eine bestimmte Anzahl kaiserlicher Schilfe segeln. Der Handel Birma's wird durch euro- päische und birmanische Schilfe vermittelt, von denen die letzteren längs den Küsten von Aracan hin und von da zwischen den unzähligen Inseln der Gangesmündungen nach Cacutta fahren. Zwischen Birma und Siam ist keine Handelsverbindung, da immerwährender Krieg zwischen beiden Staaten herrscht, und ihre gegenseitigen Grenzen den Anblick einer Wüste gewähren. Die Ausfuhrwaaren der hinterindischen Staaten bestehen in Getreide, BaumwoRe, Oel, Zucker, Adler- und Sandelholz, Gummilack, Katechu, Seide, Pfeifer, Firnisarbeiten, Vogelnester, Elfenbein, Zinn, Salz, Edelsteine, Eisen etc. — Die Einfuhren in Kattun, Tuch, Seidestoffen, Sammt, Opium, Thee, Hanf, Flachs, Papier, PorzeRan und verschiedenen Fabrikwaren aus Europa und China.
In so weit das Land aus civilisirten Staaten besteht, kann man Hinterindien in folgende 6 Reiche und Länder scheiden: 1. Britisches Hin- terindien; 2. Birma; 3. Siam; 4. An-nam; 5. .Malacca, und 6. die Hinterin- dischen Inseln. |
1. Britisches Hinter-Indien.
Den der engRsch - ostindischen Kompagnie gehörigen Theil Hinterin- diens (4,725 Qu.-M.) haben wir schon unter den unmittelbaren und mittel- baren Besitzungen der Präsidentschaft Calcutta aufgeführt; er bildet kein zusammenhängendes Ganzes , sondern besteht theilweise aus einigen, 1825 und 26 von Birma abgerissenen Provinzen, theils aus den von der Kompagnie den Sultanen von Queda Johore abgekauften Inseln Pulo-Pinang und Singapore, und dem von den Niederländern 1824 abgetretenen Gebiet von Malacca. Zu den ersteren gehört: das frühere Königreich Assam, 1,350 Qu.-M. (mit 1 MRL Einwohnern) welches 1822 die Birmanen erober- ten, denen es 1825 die Engländer entrissen und Unter-Assam (1839 auch Ober-Assam) zu ihrem unmittelbaren Gebiet machten. Nebenlän- der Assams, über welche die Kompagnie die Oberhoheit sich zueignete, sind: das Land der Garrows und Singphas, die Länder der Kut- schung, Kukis, Nagas, Khamti, Moitai (Ka-thee, Cussay), der Dschintiah etc., welche faktisch noch ganz unabhängig sind; das Land Sodipa, und die Fürstenthümer Cachar (Hairumbo) und Muni- pur. — Das frühere Königreich Aracan, 765 Qu.-M. (mit 250,000, früher 2V2 Mill. Einw.), welches 1783 von den Birmanen erobert und 1826 an die Engländer abgetreten wurde. — Die ebenfalls 1826 abgetretene birmanische Provinz Pegu (im Irawaddy-Delta) mit den Provinzen Mar- taban, Yeh, Tavoy und Tenasserim (zusammen 2,538 Qu.-M.) und der M erguy-Archipel, der von den Tscholome und Päse bewohnt ist; die Hauptinseln desselben sind: Domel, die grösste der Gruppe, aber unbewohnt, St. Matthäus, mit einem schönen Hafen, und King, welche Insel einst vom König von Siam den Franzosen abgetreten, aber nie in Besitz genommen wurde. — Pulo-Pinang oder Prinz Wales Insel, am nördlichen Eingang der Malaccastrasse, 8 Qu.-M. mit 100,000 Einw., mit dem auf dem Festland liegenden kleinen Bezirk Well es ley. — Der Distrikt von Malacca, an der schmälsten Stelle der Malaccastrasse, mit der gleichnamigen Hauptstadt, 48 Qu.-.M. mit 50,000 Einwohnern. — Die Insel Singapore, an der Südspitze der Halbinsel Malacca, 14V2 Qu.- M. mit 75,000 Einwohnern. |
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Das Haisertlium Birma.
Das Reich Birma (Mrammaphalong)besteht aus zwei Hauptlheilen: Ava (dem eigentRchen Lande der Birmanen) und dem Birmanischen Laos, umfasst 8,900 Qu.-M. mit mehr als 3 MiR. Einwohner, und wird im N. von Assam und den Ländern der Gebirgsvölker, im 0. von der Chinesischen Provinz Yün-nan, im S. von Siam und der britischen Provinz Pegu, und im W. von Aracan und Dschittagong (Chittagong) begrenzt. Hauptströme des Landes sind der Irawaddy, der Zittang oder Setang und der Saluen. Die Bewohner des Landes, die Birmanen, die sich selbst in ihrer eigenen Sprache Biamma nennen, scheinen, wie die Peguaner, die den Süden des Reichs bewohnen. Tatarischen Ursprungs zu sein, und folgen den Lehren Buddha's. Sie haben einen gewissen Grad von GeistesbRdung, besitzen geschriebene Bücher, epische und geistliche Gedichte etc., und beschäftigen sich mit Landbau, Viehzucht, Bergbau, Jagd und Fischerei, Seidenzucht, BaumwoR- und Seidenweberei, Papier-, Lackwaaren-, Gold- und SRberwaa- ren-, Waffen- etc. Fabrikation, Schifffahrt und ziemRch lebhaften Handel mit dem britischen Indien, China und Pegu.
Die Regierungsform ist vöRig despotisch. Der Monarch, gegen- wärtig Pa-Khan-meng-tha (Pagam), von den Europäern Kaiser ge- nannt, führt den Titel Boa, und herrscht mit völliger Willkühr über Gut und Blut seiner Unterthanen; er vererbt den Thron auf seine Söhne, doch wird fast jede Thronbesteigung durch Blut befleckt. In früheren Zeiten von Pegu abhängig, riss sich Ava in der ersten Hälfte des vorigen Jahr- hunderts, mit Beistand der Portugiesen, von dem Nachbarreiche Pegu los, aber 1752 eroberte Bringadella, König von Pegu, Ava wieder. Alom- pra oder Alomandra-Prau eroberte von Neuem im Herbste 1753 die Stadt, und starb 1760, 50 Jahr alt. Seitdem regieren Fürsten seines Hau- ses in Birma. Ein Sohn Alompra's schloss Handelsverträge mit der Ostin- dischen Kompagnie; und ein Enkel von diesem, welcher 1819 zur Herr- schaft kam, erregte, als die Britische Regierung eine Anzahl Empörer, die auf britisches Gebiet geflohen waren, nicht auslieferte, unter den Mah- ratten und anderen Indischen Völkern, den sogenannten Birmanenkrieg gegen die Briten, welcher von 1824—1826 dauerte, und für den Boa den Verlust von Assam, Aracan und dem grössten TheR von Pegu zur Folge hatte. — Die unumschränkte Gewalt des Kaisers wird durch verschiedene untergeordnete Tribunale und Beamte ausgeübt, die blinde Vollzieher der kaiserlichen Befehle sind. Das höchste Tribunal heisst Lutto und besteht aus 4 Präsidenten (Vunghi), 4 Gehülfen und einer grossen Kanzlei, in welcher aRe Befehle und Gnaden registrirt werden müssen. Dem Range nach folgen diesem Tribunale ,die 4 Attovun oder Grossen des Innern oder Geheime Räthe des Kaisers, denen die Oberaufsicht über den Palast zusteht; auf diese folgen die 4 Generalpräfekten des nördlichen, südRchen, östlichen und westlichen Theiles des Reichs. Die Präfekturen oder Provin- zen zerfaRen in Bezirke oder Myos. Jede grosse Stadt des Reichs hat ein Tribunal, welches Jon genannt wird, und aus dem Gouverneur, dem Kommissär der ZöRe, 1 oder 2 Beisitzern und einigen Sekretären zusam- mengesetzt isL Die Staatseinkünfte belaufen sich auf 12 Mill. Thaler; die Kriegsmacht wird auf 35,000 Mann berechnet. Die Truppen sind zum Theil auf europäische Art geübt und bewaffnet, und können, da Jederman dienstpflichtig ist, und ohne Sold dienen muss, auf 70,000 streitfertige Mannschaft gebracht werden. Gewöhnlich nimmt man von jedem dritten Hause einen Mann. Die ganze Bevölkerung ist überdiess in viele kleine Korps eingetheilt, deren jedes seinen besonderen Befehlshaber (Sesaucchi) hat. Die Hauptstärke der Birmanischen Macht beruht dabei auf zahlreichen Kriegsbooten, die den Irawaddy bedecken.— |
Das Kaiserthum Birma ist in Provinzen getheilt, deren Zahl eben so veränderlich ist, als die Macht ihrer Statthalter. Geographisch zerfäRt es in das eigentRche Birma, das birmanische Laos (Mre-lap-schan, Lo- washan und das zinspflichtige Königreich Bhorkhampti), und die Ländereien verschiedener zinspflichtigen Völker: der Karayen, Zabainen, Kyenen, Taung-su, Yau, Palaon, Lenzen, Lawa, Dhanao und Zalang. —
Die bedeutendsten Städte des Reichs sind, im eigentlichen Birma: Ava oder Augwa (Ratna-pura), am linken Ufer des Irawaddy, Haupt- stadt des Landes, mit dem kaiserRchen Palast, 2 Buddhatempeln, und, mit dem Bezirk, 120,000 Einw.; — Amerapura, bis 1824 Residenz des Kai- sers, schöne Stadt am gleichen Flussufer, 31/2 M. oberhalb Ava, 1840 durch ein Erdbeben fast ganz zerstört, mit 90,000 E,; — Sagaing, (Zeekain), Ava gegenüber, am rechteii Ufer des Irawaddy, mit vielen Tempeln, und, mit dem Bezirk, 300,000 Einw., u. s. w.; im Birmanischen Laos, und zwar in Mre-lap-schan (Koschampri, zwischen Birma und dem Saluen): Seinne (Seinni), nordöstlich von Ava, und in Lowaschan: Leng (Moung Lem), am Menamlai (einem Nebenflusse des Maykoung) früher Hauptstadt von Laos. — |
3. Koni^reicli Siam.
Das Königreich Siam (Schan oder T'hai) ist das mittelste der drei grossen Reiche Hinterindiens, und wird im N. von Birma und Yün-nan, im 0. von Annam, im S. vom Golf von Siam, und im W. vom Bengalischen Meerbusen, Tenasserim und Pegu begrenzt. Der Saluen bildet die Westgrenze des Reichs; der Menam, welcher aus Yünnan kommt, durchströmt das Land von N. nach S., und der Menam-Kong, der sich In 3 Hauptarme theilt, deren östlichster den Hafen von Bangkok bRdet, bewässert das siamesische Laos. Das Land umfasst über 14,000, nach Crawfurd nur 11,875 Qu.-M., und eine Einwohnerzahl von 31/2 MRl-, nach Crawfurd von 2,805,500 Seelen, die derselbe nach den Stammen lolgendermassen berechnet: Siamesen 1,265,000; Laoesen 840,000; Peguaner 25,000; Kambodjaer 25,000; Malayen 205,000; Chi- nesen 440j000j Eingeborne des westRchen Indiens 3,500, und Portu- giesen 2,000. |
Die Siamesen selbst nennen sich T'hai, d. h. Freie. Ihre Reli- gion ist der Buddhismus. Die Priester heissen Talapoinen; man rech- net die Zahl derselben auf 100,000, die in Klöstern in der Nähe der Tem- pel leben und manches Aehnliche mit den römisch-kathoRschen Mönchen |
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11 41. — Vorder- und Hinter-Indien.
haben. Die Kirchensprache ist die Bali-Sprache. Wie die Birmanen sind die Siamesen nicht ganz ohne wissenschaftliche Bildung, haben Buchsta- benschrift, und treiben Landbau und Viehzucht; verfertigen baumwollene Gewebe, Töpfergeschirr, Metallwaaren etc., bauen Schilfe und treiben Han- del mit Landesprodukten nach Vorderindien und dem indischen Archipel, von woher sie Europäische Baumwoll-, Woll- und Seidenzeuge, Gewehre, Glaswaaren etc. beziehen. — Die Regierungsforin ist völlig despotisch. Der Titel des Monarchen, der von den Europäern König genannt wird, ist Konluang, d. i. „Herr über Alles"; und Alles ist (bei .Anreden) „gol- den" an ihm, z. B. seine Füsse, seine Ohren etc. — Kein Siamese darf des Königs Namen nennen oder schreiben, so heilig wird er gehalten. Die Thronfolge ist nicht geregelt. — Vom 21. Jahr an muss jeder Unterthan ein Drittel des Jahres dem Könige entweder als Soldat, Ackerbauer, Die- ner etc. Frohne leisten. Diese Frohndienste werden im jährlichen Werthe auf 16 .MilL, die haaren Einkünfte auf etwa 4 MilL Thaler geschätzt. Die Kriegsmacht wird auf 30,000 Mann angegeben, soll aber auf mehr als das doppelte gebracht werden können. Die Bewaffnung ist schlecht und es sind die Birmanen den Siamesen weit überlegen.
Die Geschichte Siams reicht wenig über die Zeit der ersten Be- kanntschaft mit Europäern hinauf. Seit 1511 traten die Portugiesen in Ver- bindung mit diesem Reiche; seit 1624 wurden sie von den Holländern ver- drängt^ uud diese erhielten sich, trotz der Revolutionen uud Dynastien- wechsel. ' 1627 erhob eine Empörung ein neues Herrscherhaus auf den Thron. Der zweite König desselben trat durch seinen Premierminister, den Griechen Konstantin Phaulkon, 1684, mit dem französischen Hofe in Verbindung. Aber die Machination Phaulkons, durch die franzö- sische Parthei und die Jesuiten den Thron selbst zu besteigen, misslang; der König starb, und durch Revolution bestieg, 1689, der Oberfeldherr Petcharatcha den Thron. Die neue Dynastie erhielt sich bis 1757, wo der Birmanenkrieg ausbrach. Die Birmanen eroberten 1767, unter Alom- pra, die Hauptstadt Yuthia und vertilgten die königliche Familie, aber 1769 vertrieb sie Pia-tak, der Sohn eines reichen Chinesen, welcher den Thron bestieg, Yangoma und andere Theile von Laos, welche meist von Siam abhingen, sowie fast aUe kleineren Könige der Halbinsel Malacca seiner Herrschaft unterwarf, und dem König von Kambodja die schöne Provinz Schantibon und die ganze Küste bis in die Nähe von Cancao, so wie die Inselgruppe vor derselben, entriss. Pia-tak ward 1782 getödtet. Der erste Monarch aus der gegenwärtigen Dynastie folgte ihm und regierte bis 1809. Sein Nachfolger starb am 20. Juli 1824; nach ihm bestieg des- sen natürlicher Sohn, Kram Tschiat, den Thron, und der legitime Sohn, Tschaofa, musste sich in ein buddhistisches Kloster zurückziehen. Ihm folgte der jetzige König Momfan;oi (Tscha ufonoi). — |
Eintheilung des Landes. — Siam zerfällt in das eigentliche Siam (das Land der T'hai), zu beiden Seiten des Menam, mit der Provinz Schantibon und der Inselgruppe Ko-si ts chang, am Eingange des Golfs von Bankok; in das siamesische Kambodja, mit den Inseln Koh-tschang, Koh-ho ud und Koh-kong; in das siamesische Laos (Länder der Sch an), das aus dem frühern Königreich Zemee (Zime) oder Yangoma und dem nördlichen Theil von Layn-Zain besteht; und in die kleinen, theils ganz unterworfenen, theils tributpflichtigen Königreiche der Halbinsel .Malacca, Tsch um, Tschaiya, Alang, Ligor, Bon de Ion oder Tal ung (mit der Insel Tan tal em), S ungora, Pata ni, Kalantan (Calantan): Tringanu, Kedah (Queda, dessen Sultan den Briten Pulo-Pinang und den Landstrich We llesley abtrat), und in die Insel Salanga (Junk- seylon), mit ihren reichen Zinnbergwerken. — Die bedeutenderen Städte des Landes sind: Bankok (Bangkok, Bancasey oder Fon), an der Mündung des .Menam, Haupt- u. Residenzstadt, mit Palast des Königs, vie- len Tempeln und 500,000 Einw.; — Yuthia (auch Siam), alte Hauptstadt das Landes, auf einer Insel im Menam, mit 100,000 Einw.; — Schanti- bon, am Meerbusen von Siam, mit 60,000 E., die ansehnlichen Handel und Pfefferbau treiben; — Zimme (Tschangmai), am oberen .Menam, Hauptort von Ober-Laos, mit 30,000 Einwohnern etc. — |
4. Kaiserthum An-nam.
Das Kaiserthum An-nam, Ngannam oder Viet-nam, auch Co- chin-China genannt, begreift den ganzen östlichen und südlichen Theil Hinterindiens, längs dem Chinesischen .Meere, wird im N. vom eigentlichen China, im W. von Siam begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 10,500, (nach Crawfurd von 9,800) Ou.-M., mit 12 Mill. (nach Crawfurd 5,194,000) Einwohnern. — Die Hauptströme des Landes sind: der Me- khong (Mai-kaung), der Sang-koi oder Songka, der Tschelai- ho, der Hué, und der Saung (Saigon oder Dong-tranj), — Die Einwohner des Landes gehören fast alle zur Mongolischen Rasse, werden in Annamesen, Kambodjer, Ciampa's oder Loye, Mol", und Chinesen und Ma- layen geschieden, theilen sich selbst aber politisch in zwei Hauptvölker: Tonkinesen und Co Chi nchinesen. lu geistiger Hinsicht stehen die Eingebornen höher als die Birmanen, Siamesen und Malayen; sie bauen Reis, Tabak, Indigo, Zucker, Baumwolle etc., treiben Seidenzucht, verferti- gen Baumwoll- und Seidenzeuge, und sind besonders in der Fabrikation lackirter Waaren, Feuergewehre und Kanonen, in der Verarbeitung der Metalle, so wie in der Schiffbaukunst sehr erfahren und geschickt. Ihre Sprache ist einsylbig und mit der chinesischen verwandt, wie sich denn auch die Annamesen der chinesischen Schrift bedienen. Die herrschende Religion ist der Buddhaismus; die im Lande lebenden Chinesen bekennen sich zur Lehre des Confu-tse; katholische Christen sind über eine halbe MiUion im Lande, die aber zur ärmsten und verachtetsten Volksklasse ge- hören und fortwährenden Verfolgungen ausgesetzt sind. Der Handel des Landes ist unbedeutender, als der von Siam; der ausländische erstreckt sich zunächst auf China, Siam und die britischen Häfen an der Strasse von Malacca; der inländische wird meistens zu Wasser, auf den Flüssen und längs der Küste betrieben. Der direkte Verkehr mit Europäern hat keine Bedeutung, da die Regierung sehr misstrauisch ist. |
An-nam oder C o ch in ch i n a, früher Tributär-Königreich von Tong- kin (Tonking), verdankt seine jetzige Steüung einer Revolution im Jahre 1774 gegen den schwachen Titularkönig Vous-tsa. Durch den Franzis- kanermönch, Bischof Adrian, wurde der Gialong oder Kaiser Nguy- en-chung gerettet, aber erst nach unsäglichen Anstrengungen und mit Hülfe ausländischer Offiziere gelang es diesem, nach 28jährigem Kampfe, 1802, die Restauration des Staates zu bewirken und Tongkin und die jetzt dem Reiche An-nam einverleibten Provinzen zu unterwerfen. Ihm folgte 1816 sein Enkel, der Gialong Ming-ming, welcher das Lehnsverhaltmss zum Kaiser von China faktisch aufgehoben hat, und diesem, seit 20. Jan. 1841 der jetzige Gialong oder Kaiser Thiron-try. — Der Thron ist erb- lich in männlicher Linie : der Kaiser wählt aus den Söhnen seiner recht- mässigen Gemahlinnen den Thronfolger. Die Regierung ist despotisch. Verschiedene Stände des Volkes gibt es nicht; der Adel ist Beamtenadel, der unter dem allgemeinen Namen Mandarine in 10 Graden sich abstuft.— Eintheilung. — Geographisch wird An-nam in 6 Theile, in: Tonkin (Drang-ngay oder Nord-An-nam, mit den Provinzen Te- nan, Kedon, Kescho, Tin-hoa etc.), Cochinchina (Drang-trong, oder Süd-An-nam), Ciamba (Tsiampa oder Binh-Tuam), Kambodja (mit dem kleinen seit 1824 unterworfenen Staat Cancao oder Athien, der Pulo-Condor- Gruppe, und dem Kambodj a- Archipel mit der grossen Insel Koh-dud), das Annamische Laos (Klein-Laos, Tiem und Lans chang) und das Land Moi geschieden, politisch aber in 22 Provinzen eingeiheilt. Jede Provinz hat ihren Militär-Mandarin zum Gou- verneur und 2 Civilgouverneure. Jede Provinz ist in 3 Departement (Hu- yen) getheilt, jedes dieser Huyen in 4 Distrikte (Fu); jedes Fu hat seine Dörfer, deren Vorstand von den Bauern gewählt wird, und der die Abga- ben eintreibL An der Spitze der Verwaltung steht unter dem Gialong ein Staatsrath aus 6 Ministern. —
Die Einkünfte bestehen in Kopfsteuer, Landtaxe, Frohndiensten, Kontributionen uud Zoll. Die Staatseinnahmen sollen sich jährlich auf 20—24 Mill. Thaler belaufen, und der kaiserliche Schatz an 10 Mill. Thaler in Goldbarren besitzen. Die Kriegsmacht wird auf 80—90,000 Mann geschätzt; und zwar: 30,000 Mann Garden, 40 Regimenter zu Fuss ä 600 Mann, und 800 Kriegs-Elephanten; ausserdem 5 Legionen von je 8 Re- gimentern. Hierzu kommen noch die Provinzialtruppen, die an Zahl sehr variiren. Die Se emacht besteht aus einem Kriegsdampfboot, 200 Kanonen- booten von 16—22 Kanonen, 100 grösseren Galeeren oder Kriegsfahrzeu- gen mit 50-70, und 500 kleineren Galeeren mit 40—44 Ruderern. —
Die bedeutenderen Städte des Landes sind: Hue (bei den Einge- bornen Putschuan), Hauptstadt des ganzen Reiches und Residenz des Gialong, am gleichnamigen Flusse, unweit des .Meeres, mit bedeutender Festung (in welcher der kaiserliche Palast), 400 Pagoden, ansehnlichen Schiffswerften und 100,000 Einwohnern. — Kescho, (Ketscho, Letscho), am Sangka (Sankoi), früher Hauptstadt von Tonkin, mit der alten Königs- burg, 40,000 Einw.; — Saigon (mit der Neustadt Bingeh) auf einer Halbinsel des Donnai oder Dong-tranj, Haupthandelsstadt des Landes, mit kaiserlichem Palast, bedeutenden Schiffswerften, Seezeughaus und 180,000 E.; in der Nähe ist das Denkmal, welches der dankbare Gialong Nguy-en- chung seinem tugendhaften Minister, dem Bischof Adrian, errichten liess, und dessen Erhaltung einer Abtheilung der kaiserlichen Garde anvertraut ist. — |
5. I>as unabhängige malacca oder die Malayen-(Staaten.
Die Halbinsel Malacca, die durch die Landenge Krah mit dem hinterindischen Festlande zusammenhängt und durch die Strasse von Ma- lacca von der Insel Sumatra getrennt wird, umfasst einen Flächenraum von mehr als 2,700 Qu.-M. mit 6—800,000 Einwohnern, grösstentheils Ma- layen, die der Religion nach Mohamedaner sind; im Innern des Landes hausen wilde Stämme: die Samang, Diagong undBenue, zum Theil der Negerrasse angehörig, die nur wenig bekannt sind. Das Land ist un- gemein reich an Gold und Zinn, und alle Produkte Indiens gedeihen im Ueberfluss. Die Halbinsel zerfällt in eine iVlInge kleiner Königreiche, von denen die der nördlichen Hälfte dem Königreich Siam (siehe dieses) theils unterworfen, theils tributpflichtig sind, die im Süden dagegen (mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Malacca und der Insel Singapore) un- abhängig sind, und unter eigenen Sultanen und Rajah's stehen, deren Macht äusserst beschränkt ist und sich oft nicht viel über den Umkreis ihrer Residenzen erstreckt. Fast jedes Dorf hat seinen Fürsten, und da diese kleinen Potentaten selten über einen vernünftigen Grund mit einan- der übereinstimmen, hören die Kriege und Kämpfe unter ihnen nicht auf. Gerechtigkeit wird nach der WiRkühr der einzelnen Fürsten gehandhabt, die Fürsten selbst aber mit den hochtönendsten Titeln von ihren Unter- thanen geehrt |
Die bedeutendsten der unabhängigen Königreiche sind: das zinn- reiche Perak, an der Strasse von Malacca mit der gleichnamigen Hauptstadt, und 60,000 E. — Salangore, mit der gleichnamigen Hauptstadt und der fürstL Residenz Kalong, mit 80,000 E., die sehr gefürchtete Seeräu- ber sind. Das Königreich wurde durch eine Kolonie Bugier von Celebes gegründet. Der Sultan desselben, Ibrahim, welcher 1822 dem Sultan von Perak das Joch der Siamer abschütteln half, hat mit dem britischen Gouvernement von Pulo-Pinang einen Handelsvertrag abgeschlossen. — Djohor, die Südspitze der Halbinsel, einst ein mächtiges König- reich, dessen Beherrscher unter dem Schutz der Engländer steht, die von ihm die Insel Singapore erwarben. Die Residenz des Sultans ist jetzt ein elendes Fischerdorf; Sempang, der Haupthafen und Handels- platz des Landes, das gegen 75,000 Einwohner zählt. — Pahang, ein fruchtbares und bevölkertes Reich an der Ostküste, dessen Herrscher den Titel eines Schatzmeisters des Sultans von Djohor führt, aber völlig un- abhängig ist. Die gleichnamige Hauptstadt treibt lebhaften Handel mit Singapore, besonders mit Goldstaub. Zu dem Reiche, das über 200,000 E. zählen soll, gehört Pulo-Tioman und die Inselgruppe Anambas. ~ Rumbo, ein kleines jetzt unabhängiges Reich im Innern der Halbinsel dessen Herrscher früher VasaR des Reiches Menan-Kabu auf der Insel Su- matra war, und dessen Bewohner alle vom Ackerbau und von dem Ertrag der Goldwäschereien leben. — |
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12 41. — Vorder- und Hinter-Indien.
Geographisch zu Hinterindien gehören zwei, über 70 Meilen von der Westküste entfernte Inselgruppen, die zwischen Kap Negrais im N. und dem nordwestlichen Vorgebirge von Sumatra im S. eine lange Inselkette bilden, die Andamanen und Nikobaren.
Der Archipelagus von Andaman, zwischen 10® und 15" NBr. und 1100—111« OL., enthält 4 Hauptinseln, 9 kleinere Inseln und eine grosse Anzahl kleine Eilande und Klippen, die zusammen einen Flächen- raum von etwa 140 Qu.-M. und eine Bevölkerung von 6-8,000 E. umfas- sen, die sämmtlich der Papuarasse oder den Austrainegern angehören und auf der niedrigsten Stufe der Bildung stehen. Die Inseln sind ziemlich hoch gelegen, gut bewaldet, haben Ueberfluss an Süsswasserquellen, treff- lichen, für den Baumwollenbau geeigneten Boden, und an den Küsten einen Reichthum von Fischen und SchaRhieren, aber ein höchst ungesundes Kli- ma. Die drei grössten Inseln bilden die, früher für Eine gehaltene Insel Gross-Andaman. Auf der nördlichsten derselben gründeten die Eng- länder 1791 die Niederlassung Port Cornwalles, mit trefflichem Hafen, die sie aber 1793, der ungesunden Luft wegen, wieder aufgeben mussten. Auf der südRchsten Insel von Gross-Andaman befindet sich auf der Ost- seite Port Chatham, ein sehr guter Hafen. Die vierte Hauptinsel ist Klein-Andaman, die zwar wie die 3 andern bewohnt ist, aber keine Häfen hat. Die kleineren mehr oder weniger bewohnten Inseln sind Pre- paris, Gross und Klein Coco, Narcondam, Barren, mit einem noch thätigen Vulkan, Rutland, Interview und Gross und Klein Centinel; von den kleineren unbewohnten Eilanden erwähnen wir nur, da sie zeitweise von den Eingebornen besucht werden, Slipper, Table und Lan dfal 1. |
Die Nikobaren (Frederiks-Oerne oder Friedrichsinseln der Dänen), im Süden der vorigen, zwischen 5" und 10» NBr., bestehen aus 8 grösseren und 12 kleineren Inseln und Klippen. Die Inseln , welche 30 Qu.-.M. umfassen, sind sämmtlich gebirgig, zum Theil mit undurchdringli- chen Wäldern bedeckt, aber ungemein fruchtbar, und bieten Zuckerrohr, Kassia, Rinder, Hirscheber, Alfen, grosse Fledermäuse und einen Ueberfluss essbarer Fische. Die Bewohner, gegen 10,000, welche als ungemein sanft und gutmüthig geschildert werden, gehören der Malayischen Rasse an, und stehen mit Pulo-Pinang in Handelsverkehr. Sie sind klein, stark, kupferfarbig und von den Papuas der Andamanen, von denen sie ange- feindet werden, ganz verschieden. Die Weiber gehen kahl geschoren, mit einer grasenen Schärpe, die Männer fast ganz nackt, mit einer leich- ten Binde um die Hüften, deren in Faden hinten ausgehende Zipfel den Schweden Köping, einen flüchtig beobachtenden Seemann, der die Insel zuerst besuchte, zu den Glauben brachte, dass die Bewohner ge- schwänztwären, eine thörichte Sage, welche selbst von Linné und Büfl'on geglaubt und nacherzählt w-urde. Die Hauptinseln der Gruppe sind : Gr 0 s s - Nik obar, die südlichste und grösste des Archipels (17 Qu.-M.); Klein-Nikobar oder Sambelong; Kutschall; Kainorta mit dem Hafen Nangkury (Nankovery); Tillanjong; Teressa und Kar-Ni- kobar, die nördlichste der Gruppe; von den kleineren sind zu erwähnen: Batty Malve, Schowry, Trinket, Muntsial, Kabra und Kon- du 1. — Nach einem verunglückten Kolonisationsversuche der Franzosen im Jahre 1711 siedelten sich seit 1760 die Dänen, und 1788 auch die Oester- reicher auf den Nikobaren an; doch wurden sämmtliche Niederlassungen später wieder aufgegeben. Nur die Dänen versuchten 1832 von Neuem von Tranquebar aus Kainorta in Besitz zu nehmen und durch eine kleine Abtheilung Cipaien eine Niederlassung im Hafen von Nangkury zu gründen, fanden sich aber bewogen 1848, des ungesunden Klimas wegen, von allen ferneren Ansiedelungsversuchen abzusehen,
6. l^ie Iliiiteriiîtlisclîeii Inseln.
»er Ostliidi^elie Areliîpela^'iiîs oder die ^iiii da-Ingeln etc.
siehe Australien. — Tafel S. |
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Oreschiclite von Cliina. — China, oder das Reich Tschon- kue, eine der ältesten Monarchien, aber dem Alterthume unbekannt, hat sich, abgeschlossen von der übrigen Welt, eine eigenthümliche Bildung geschatren, die aus Unbekanntschaft mit dem, was in andern Staaten sich frei und geistig entwickelte, und aus Mangel an Nacheiferung und Austausch der Ideen, sich zu einem solchen sonderbaren, aber folgerechten Konglo- merate der Verfassung, Religion, Sitten und Gelehrsamkeit fügte, dass es das geordnetste Staatssystem, welches auf politisch fest gehaltenen Despotismus gegründet ist, genannt werden kann. Aehnlich den Aegyp- tern, vegetirten die Chinesen bis in das 9. Jahrhundert n. Chr. in Abge- schlossenheit von andern Völkern. Was ihre Geschichtschreiber erzählen, sind theils Mythen, theils Chronologien ihrer Herrscher von sehr zweifel- hafter Glaubwürdigkeit. Die frühesten Bewohner des grossen Reiches mögen die Miaotse gewesen sein. Vom J. 2207 v. Chr. (also nur wenige Jahre vor Abraham, der 1996 v. Chr. geboren wurde), beginnen histori- sche Urkunden, und soRen von da an bis zum J. 256 v. Chr. nach ein- ander die Dynastien Hia (von 2207—1764), Schang (Kang, bis 1122) und Tscheu (von 1122-256) regiert haben. Wuw^ang, der Gründer der Dynastie Tscheu, der 1122 zur Herrschaft gelangte, errichtete in seiner Residenz Hao (in der Nähe von Si-ngan-fu, der Hauptstadt der Pro- vinz Schen-ssi) die ersten Schulen, theilte das Reich in 71 Vasallenfür- stenthümer, behielt sich ausser der Lehnshoheit noch bedeutende Gewalt vor, und legte sich den Titel eines Kaisers bei. Sein Sohn und Nachfol- ger Tschingwang, um mehr in der Mitte des Reichs zu sein, verlegte seine Residenz nach Loyan (dem heutigen Ho-nan, in der gleichnamigen Provinz), und benannte, da die von seinem Vater eingesetzten Fürsten den Königstitel angenommen hatten, das Land von Lovan das Reich der Mitte, welcher Name im Laufe der Zeit, als die Vasallenfürstenthümer allmählich mit dem Hauptreiche wieder vereinigt wurden, auf ganz China überging. Im L 256 v. Chr. stürzte der Lehnskönig Thsi nschi-huanki den Kaiser, schwang sich selbst auf den Thron, und gründete die Dyna- stie Thsin. Er unterwarf die empörten Theile des Reichs, begann den Bau der grossen Mauer und entwickelte auch in der Verwaltung des Staats eine ausserordentliche Thätigkeit und Klugheit. Im J. 202 folgte unter dem vortretflichen Kaiser Liau-pang die Dynastie Han, die bis 263 n. Chr. bestand, und unter dem Kaiser Wuti glückliche Kriege gegen die gefährlichen Hiongun (einen türkischen Stamm) führte, die Herrschaft bis an das Kaspische Meer ausdehnte und auch nach Süden zu die Gren- zen des Reichs erweiterte. Im 3, Jahrh. n. Chr. stritten sich 3 Dynastien zugleich um das Reich; die der Thsin siegte zwar, sah sich aber bald einem neuen Feinde, dem Geschlechte der Han gegenüber. Diese inneren |
Zerrüttungen, begleitet von grässlichen Verbrechen, dauerten bis zum 6, Jahrhundert fort, bis das Geschlecht der Sui (589—618 n, Chr.) die aus- einandergefaRenen Theile des Staats wieder vereinigte. In dieser Zeit wurden die Chinesen den Arabern bekannt. Im folgenden Jahrhundert gelangte das Haus Thang auf den Thron, wurde aber nach einem Besitz von 200 Jahren wieder zersprengt und China zerfiel nun (904 n, Chr.) in 12 Königreiche, Im Anfang des 10. Jahrhunderts setzten sich die Kitaner in Nord-China fest und nöthigten die Kaiser des südlichen China zum Tri- but, bis endlich der Tatarenstamm der Niutsche im 11. Jahrh. die Kita- ner vernichtete und in China herrschend wurde. Gegen sie rief das im südlichen China regierende, aber tributäre Fürstenhaus der Tsong die Mongolen unter Dschingis-Chan's Sohne Oktai, 1210, zu Hülfe. Das Reich der Niutsche wurde zertrümmert, und Chan Kublai vollen- dete, 1279, nach Einnahme von Tübet und Vernichtung der Dynastie Tsong in Süd-China, die Eroberung von ganz China, Kublai-Chan liess dem be- siegten Lande die alte Verfassung, die Gesetze und Gewohnheiten; bildete sich selbst nach den chinesischen Sitten, trieb auch seine Mongolen dazu an, beförderte Handel und Gewerbe, die unter ihm zur höchsten Blüthe kamen, unterstützte Künste und Wissenschaften, indem er Künstler und Gelehrte aus aRen Nationen, ohne Unterschied der Religion, an seinen Hof zog, und gründete die Dynastie Yuen, die dem Reiche in seinen 5 ersten Nachfolgern tüchtige Herrscher gab. Die Späteren verweichlichten und erreg- ten die Unzufriedenheit des Volkes in so hohem Grade, dass Empörungen aus- brachen, und der letzte Kaiser der Dynastie Yuen (S c h u n t i, auch T o k a- mur-Chan) 1368 in sein Stammland, die Mongolei, zurückflüchten mtisste, wo sein Sohn Bidusar, der nach ihm (1379) in der alten Mongolenhauptstadt Karakorum seinen Sitz nahm, das Reich der Kalkhas-Mongolen gründete. Unter der Dynastie Yuen, die dem Lamaismus huldigte und die Ausländer begünstigte, fand das Christenthum Eingang in China. Der Chinese Tschu, em fana- tischer Bonzenknecht, der Leiter der Empörung, durch welche das Haus Yuen gestürzt wurde, bestieg den Thron des Reichs der Mitte und gründete die Dynastie Ming, welche mit 16 meist guten Regenten bis 1644 in der Regierung sich behauptete, — Gegen das Ende des 16. Jahrh. wurde China wieder den Europäern zugänglich, und Jesuiten begründeten von Neuem daselbst den christlichen Glauben, Aber eben von dieser Zeit an erhoben sich wiederum Unruhen und Meutereien. Die Mongolen des Amur- landes und der Mandschurei (die Mandschu, ursprünglich am Weissen Berge heimisch), die häufig die chinesische Grenze beunruhigten, und de- nen die Chinesen, um sich ihrer verwüstenden Streifereien zu erwehren, 1586 gestatteten, ihre Wohnsitze bis an die Provinz Liao-tong auszu- dehnen, wurden von den Statthaltern jener Provinz bei jeder Gelegenheit
^im uni) 3ttpan.
Hand - Atlas. Taf. 42. |
Bromme's Hand-Atlas, — China und Jajian. a.
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LO 42. — China und Japan.
misshandelt, und sahen sich veranlasst, um in ihre Vertheidigungsmass- regeln Einheit zu bringen, aus ihrer Mitte einen König zu wählen. Die Wahl traf einen ihrer sieben Hordenführer Tien-min, der nunmehr den Namen faitsu annahm, sich um 1625 den Kaisertitel beilegte, der Chlod- wig des Mandschurischen Volksstammes wurde, und den Grenzkrieg ge- gen China mit Nachdruck unterhielt. In China selbst brach gegen Hoait- song, den letzten Kaiser aus der Dynastie Ming, der 1627 den Thron be- stiegen hatte, eine Empörung aus; Li tsching, der Anführer der Rebellen, stürzte das Kaiserhaus, bemächtigte sich der Hauptstadt Peking, vermochte es aber nicht Usankue, den Anführer der kaiserl. Reichsarmee, der an der Grenze gegen die Mandschu kämpfte, auf seine Seite zu bringen und sich selbst zum Kaiser aufzuwerfen. Usankue forderte Taitsong (Täisu's Nachfolger), den Beherrscher der Mandschu, zum gemeinschaftRchen Kampfe gegen Litsching auf, und dieser drang mit seinem Heere in China ein, vernichtete die Rebellen, besetzte das ganze Reich, und mit seinem Tode, 1644, gelangte sein Sohn Schün-tschi (1644—1661) auf den Kaiserthron China's und gründete die Dynastie der Mandschu, die sich den Namen Sing oder Taitsing gab, und noch regiert. — Auch die .Mandschu nah- men, wie einst die Mongolen, die Sitten und Gesetze der Chinesen an, und wahrten den Stammunterschied. Der zweite Kaiser in dieser neuen Reihenfolge war der vortreffliche Kanghi (Schün-tschi's Sohn, 1662—1723), unter welchen auch den Christen freie Religionsübung gestattet wurde. .\uf ihn folgte der friedliche Yung-tsching (1723—1735), und auf die- sen Kien-Lang (1735—1796), unter dessen langer und glücklicher Re- gierung die kleine Bucharei (Thian-schan-nan-Iu) und die Dsungarei (Thian- schan-pe-lu) unterworfen und Tübet (Si-Tsang) zinspflichtig gemacht, aber auch schwere Verfolgungen über die Christen verhängt wurden. Auf ihn folgte sein Sohn Kia-King (1796—1820), ein schwacher, ausschwei- fender Fürst, unter dem Staatsverschwörungen aufeinander folgten, der Aufruhr der politischen GeseRschaft der „Himmelsverbindung", 1814, bis an die Thore des Kaiserl. Palastes drang, und die Seeräuber der Küste zu einer gefährlichen .Macht erwuchsen. Unter seinem Nachfolger T a o - Kuang (1820—1850), einem friedRchen und schwachen Mann, wurde das Reich durch unaufhörliche Empörungen, Ueberschwenimungen, Erdbeben und Hungersnoth, vorzügReh aber durch unglücklichen Krieg mit England hart heimgesucht. Die Veranlassung zu letzterem gab der Opiumhandel, der vorzüglich von den Engländern betrieben wurde. Den Nachtheil des Opiums für das Land erkennend, liess der. Gouverneur Lin in Canton plötzlich aRe Vorräthe von Opium wegnehmen und vernichten, brach aRen Verkehr mit den Europäern ab, und übte selbst Feindseligkeiten gegen die Engländer, besonders gegen den Bevollmächtigten der engL Regierung, den Kapitain ERiot, aus; in Folge deren England, 1840, an China den Krieg erklärte, Canton erstürmte, auf den Pekingfluss vordrang und die Insel Tschusan eroberte. Durch den Frieden zu Nanking, den 29. Aug. 1842, welche Sladt die Engländer genommen und die Verbindung Pekings mil diesem TheRe des Reichs gänzRch abgeschnitten hatten, musste sich der Kaiser zur Abtretung der Inseln Tschusan und Hongkong, zum Ersatz des vernichteten Opiums und zur Zahlung von 6 .Mill. Dollars verstehen, und allen europäischen Flaggen den freien Handelsverkehr mit den 5 chinesischen Hauptseehäfen: Canton, Amoy, Futschu-fu, Ningpo und Schang-hai, gestatten. Dagegen verpflichteten sich die Engländer den Opiumhandel zu unterdrücken, der aber von da an als Schmuggelhan- del noch bedeutender wurde, so dass der schwache Kaiser der engl, ost- indischen Handelskompagnie den Antrag machte, gegen eine Entschädigung von 1,300,000 Pf. St. auf den Anbau des Opiums in ihren sämmtlichen Besitzungen zu verzichten. Tao-Kuang starb am 25. Febr. 1850, und ihm folgte sein Sohn Yih-Tschu, der noch regierende Kaiser, der von seiner Thronbesteigung an den Ehrentitel Szi-hing führt. Unter ihm brach der, schon seit Ende des 17. Jahrh. durch geheime Gesellschaften (die ihren Hauptsitz in den südlichen Binnenprovinzen hatten) genährte Hass gegen die Mandschu-Dynastie in volle Insurrektion aus. Zahlreiche Banden, die, während der Hungerjahre 1847 und 48, in den Provinzen Kuang-tung und Kuang-ssi sich gebildet hatten, zogen, aus dem Flachlande verdrängt, in die Gebirge und vereinigten sich dort mit den faktisch un- abhängigen Gebirgsstämmen, unter denen sich noch vielfache Erinnerungen an die einheimische Dynastie der Ming erhalten hatten. Hong-Siu- Tsiuen, der Führer der Aufständischen, ein Mann von grosser Schlauheit und unverkennbarem Feldherrntalent, fasste zuerst den Entschluss die MandsChu-Regierung zu stürzen, deren hülflose Schwäche die Aufrührer wenige Jahre vorher in dem Kriege gegen die Engländer kennen gelernt hatten, und um der Bewegung einen nationalchinesischen Charakter zu verleihen, suchte er die äusseren Sitten wieder einzuführen, welche der Zeit der einheimischen Dynastie der Ming (von 1368—1644) angehörten: „der Kopf durfte nicht mehr rasirt, der Zopf musste abgeschnitten wer- den!" durch diese Aeusserlichkeit machte er es den Theilnehmern des Aufstandes unmöglich, sich im FaR einer Niederlage der Verfolgung zu entziehen, denn alle Anhänger des neuen Regiments waren dadurch als „langhaarige Rebellen" gekennzeichnet, ihr Leben verwirkt, so wie sie den kaiserRchen Mandarinen in die Hände fielen, und daher gezwungen, auf's Tapferste für ihr Leben zu kämpfen. Im August 1850 belief sich Hong-Siu-Tsiuens Aufrührerhaufen auf 15,000, vier Monate später schon auf 50,000 Mann, und lawinenartig wuchs der Aufstand, besonders nach- dem dessen Leiter dem jungen Kaiser Yih-tschu, in der Person eines an- geblichen NachkömmRngs der Ming, einen Gegenkaiser entgegenstellte, der als Ehrentitel den Namen Tient-te (himniRsche Tugend) führt, und durch diese Massregel mehr Einheit in die Operationen der Insurgenten brachte. Die gegen sie ausgesandten kaiserRchen Heerführer zogen fast immer den Kürzeren. Immer weiter breiteten sich die Insurgenten im Süden aus, nahmen im Sommer 1853 sogar Nanking, die zweite Stadt des Reiches, welche nun zum Hauptquartier ihres Anführers wurde, und brachten die Mandschu-Regierung durch Behauptung ihrer Stellung an den Rand des Verderbens, da gerade durch die in den Händen der Insurgenten befind- lichen Provinzen (Ho-nan,.Ngan-hoei, Hu-pe, Kiang-ssi etc.) der ganze Norden des Reichs genährt, und namentlich mit Reis versehen wird. — Mittlerweile brachen neue Streitigkeiten mit England aus, an denen auch Frankreich TheR nahm, in deren Folge die vereinigten Flotten und Truppen dieser beiden Staaten Canton blockirten und stürmten (8. Jan. 1858), den kaiserRchen Kommissär Yeh gefangen nahmen, den Gouverneur der Pro- vinz Kuang-tung als Vicekönig unter Oberaufsicht eines englisch-franzö- sischen Raths einsetzten, ganze chinesische Geschwader vernichteten, die |
Insel Honan besetzten, die Forts an der Mündung des Peiho nahmen, stromaufwärts segelten, worauf der Kaiser sich zu Friedensunterhandlun- gen bereit erklärte, und am 13. Juni 1858 einen Friedens- und Freund- schaftsvertrag mit Russland, einige Tage später mit den Vereinigten Staa- ten, und am 26. desselben Monats mit Grossbriiannien und Frankreich schloss, und am 3. Juli ratifizirte. Nach diesen Verträgen ist: „das Chri- stenthum im ganzen Reiche geduldet; seine Verkündiger haben ein Recht auf den Schutz der chinesischen Behörden; diplomatische Agenten können dauernd in Peking residiren; der Tarif wird einer Revision unterworfen; neun neue Häfen dem Handel eröffnet; die Yang-tse-Kiang-Schifffahrt frei erklärt; Ausländern steht das Recht zu, mit einem Passe ihrer Regierung versehen, in China zu reisen, und Entschädigungen werden jenen gewährt, die in Canton Verluste erRtten haben." Durch diese Verträge ist die Schranke gefallen, die China bisher der Europäischen Welt verschloss. Den Vereinigten Staaten w'urden alle, andern Europäischen Staaten einge- räumten Rechte zugestanden, und an Russland vom Pekinger-Hofe das herr- liche Amurgebiet abgetreten, das die Russen schon früher besetzt, und mit Ansiedelungen und Festungswerken zu versehen begonnen hatten. Die Gegenleistungen Russlands sind zur Zeit noch in tiefes Dunkel gehüllt. Die Theilung der Chinesischen Erbschaft hat begonnen: Die Abtretung des reichen Amurlandes ist ein Ereigniss von unberechenbarer Tragweite, und wird in wenigen Jahren für den Russischen Handel und das Koloni- sationswesen einen ähnlichen Aufschwung herbeiführen, wie Nord-Amerika im fernen W^esten erlangt hat. — Der Name China oder richtiger Ts Chi- na, ist nicht chinesischen Ursprungs, sondern bei den Malayen entstan- den, welche damit die Dynastie Thsin bezeichneten. Die Araber ver- wandelten das Wort in Sina, die Griechen in Tsinitsa. Die Chinesen selbst nennen ihr Land Tschonkue (Tschunkoe), d. h. Reich der .Mitte, oder Tschunghoa (Blume der Mitte), auch Thian-ts cha u (Reich des Himmels), gewöhnlich aber nach den Namen des regierenden Herr- scherhauses, gegenwärtig also Sing oder Tb sing. —
l*as liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Das Chinesische Reich, nach-Russland das grösste Reich, bezügRch seiner Volksmenge aber das bevölkertste der Erde, Regt zwischen 180—520 NBr. und erstreckt sich von 89" bis 159o OL., wird im N. vom Russischen Asien (Sibirien), im 0. vom Japanischen Meere, dem Gelben-, Oestlichen- und Süd-Chinesischen Meere (Hoang-, Tong- und Nan-Hai, Theilen des Grossen Ozeans), im S. von An-nam, Siam, Birma, dem Indo-britischen Reiche und Nepal, und im W. von Turkestan (Turan) begrenzt. Der Flä- cheninhalt des Landes wird verschieden angegeben, und schwanken die Angaben zwischen 210,752 und 337,000 Qu.-.M.; eine Mittelangabe von 273,876 (oder 285,930 Qu.-M. wie wir sie weiter unten spezifizirt ange- ben) dürfte der Wahrheit wohl am Nächsten kommen.. In seiner grössten Ausdehnung, von der Grenze Turkestans bis zu der Mündung des Amur, hat das Reich eine Länge von mehr als 700, von eben diesem Punkte bis zur Mündung des Yang-tse-Kiang (Jan-tseu-kiang) 600 Meilen. Die Durch- schnittsbreite von N. nach S. kann-zu 450 M. angenommen werden. Eben so verschieden wie die Angaben des Flächeninhalts sind die Angaben der Einwohnerzahl, die zwischen 170 und 400 .MIR. Seelen schwanken. Klap- roth gibt, nach Chinesischen Orginal-Dokumenten, die Zahl der Einwoh- ner für das eigentliche China und Schlug-king für 1790 auf 142,326,734, für das ganze Reich auf 155,249,897 Seelen an, was indessen wohl zu gering sein dürfte. Nach den im eigentlichen China vorge- nommenen Volkszählungen von 1792, 1812 und 1843, die sicher eben so vielen Glauben verdienen, wie die Zählungen einiger unserer Europäischen Länder, belief sich die Volksmenge 1792 auf 307,467,200; 1812 auf 360,279,897, und 1843 auf 380 MRl. Seelen; die der Nebenländer wird auf 20—25 .VlilL geschätzt, was keinesfalls zu hoch angenommen ist. Eine Bevölkerungsannahme von 312,750,000, wie wir solche in der Ueber- sicht von „Asien" (Taf. 4, S. 8) angenommen haben, dürfte wohl nicht zu hoch gegriffen sein. Der jährRche Zuwachs der Bevölkerung, die Ein- wohnerzahl von 1792 und 1812 als richtig angenommen, beträgt etwas über s/e Prozent, was ein sehr geringes Verhältniss wäre; das eigentliche China, dessen landwirthschaftRche Kultur und gewerbliche Industrie auf einer so hohen Stufe der AusbRdung steht, ist wohl im Stande eine so grosse Bevölkerung, wie sie oben angegeben ist, hinreichend zu ernähren; denn, den Flächeninhalt des eigentlichen China zu 81,000 Qu.-.M. ange- nommen, kamen 1792: 3,796, 1812: 4,448, und 1843: 4,691 Einwohner auf die Quadratmeile. —
Physische Beschaffenheit. — Das Chinesische Reich, von hohen Grenzgebirgen, dem Himalaya, Bolortagh (Belurtagh, — Nebelgebirge), Mustagh (Eisgebirge), Sch ab in a-Oola, der Sagans- kischen Kette, dem In-Schan und Jablonoi-Chrebet (Aepfelge- birge) umgeben, deren Riesenmauern die Schutz- und Tributländer des Kaiserthums einschliessen, trägt in seiner Mitte an riesigen Gebirgsketten, zwischen denen sich ausgedehnte Steppen und Wüsten ausbreiten, den Küenlün oder Kulkun, der die Grenze zwischen Tübet und Thian- schan-nan-lu bRdet, im Karakorum bis 18,000' aufsteigt, und in seinen AbtheRungen verschieden bezeichnet wird; der Thian-Schan (das Him- melsgebirge), der die südlichen Provinzen von den nördRchen (die kleine Bucharei von der Dsungarei) scheidet, und den Grossen Altai, der mit dem Kleinen Altai des russ. Gouvernements Tomsk zusammenhängt, aber ausschliesslich dem westlichen Theil der Mongolei angehört, und im Bie- luka 11,063' Höhe erreichL - Das eigentliche China ist Hochland im Westen, Tiefland im Osten. Wahrend es hier bis zum Niveau des Meeres hinabsinkt, steigt es gegen Norden terrassenförmig an und erhebt sich im Westen und Süden durch die Riesenketten von Tübet als Alpenland. Das Flachland umfasst nur 10,000 Qu.-M. — Im N. senkt sich das In-Schan- Gebirge herein und büdet ein von Schluchten durchbrochenes Bergland. Tiefer ziehen sich die Gebirge von Pe-tschy-li, auf welchen die grosse Mauer lauf]; die sudlichen Abhänge dieses Gebirgs gehen in die prächtigen Frucht- und Weingelände des Flachlandes über. Im Nordosten wird das Land geschlossen durch das schluchtige und schauerliche Petscha-Gebirge, den Auf- enthalt von ligern und Leoparden, und das kaiserRche Jagdrevier. Zwischen durch fuhrt über Berge hin die den Westen mit dem Osten verbindende riesenartige Kunststrasse. Im Westen bedecken theils kultivirte, theils in ewigen Schnee gehüllte Gebirgsmassen, die unter verschiedenen Namen auftretp, das Land und umschliessen reich angebaute und dicht bevöl- kerte Thäler. Von Nordwesten herein dringt die hohe Schneekette des Sme-Schan (Ta-sine-Schan), w^elche mit den Riesengebirgen Tübets zuganj- |
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LO 42. — China und Japan.
samenstösst. Nordöstlich von ihm verzweigt sich das Yün-ling, eine Masse von Gebirgsketten, nach allen Richtungen, und hängt durch Quer- ketten mit Yün-nan (Jün-nan), dem Alpenlande im Süden zusammen, wel- ches letztere allein eine Fläche von 34,000 Qu.-M. bedeckt und von kei- nem der Erde übertroffen wird. Das Tiefland, am Gelben-Meere (Hoang- Hai) hin ausgebreitet, besteht aus einer grossen, von vielen Gewässern durchschnittenen Ebene. Ebbe und Fluth dringt weit in's Land hinein, und überdeckt dasselbe mit Schlamm, Sand und Kies; im Süden breitet sich an der Küste ein romantisches Waldrevier mit herrlichen Thälern aus. Das Meer lässt den Einfluss seiner Strömungen noch 70 Meilen landein- wärts bemerken und trägt grosse Schiffe auf den Flüssen bis zum Fusse des Hochlandes hinauL In den nördlichen Gebirgen sind vulkanische Er- scheinungen nicht selten; und furchtbare Erdbeben haben hier nicht selten grosse Städte verschlungen und Hunderttausende von Menschen unter ihren Ruinen begraben. Der Reichthum an Mineralien jeder Art in den Gebir- gen ist ungemein gross; bemerkt zu werden verdienen die Klangsteine (Yü). An Flüssen ist im eigentlichen China kein Mangel, dagegen sind grosse Theile des Binnenlandes (die Mongolei etc.) ungemein wasserarm. Riesen- genannt, in den Busen von Canton; und der Holi-kiang, der Quellen- fluss des Song-ka, der Lan-tsang, der Quellenfluss des Mekhong, und die Quellenflüsse des Saluen, Irawaddi und Brahmaputra (der Yaro-ds ang-bo-tsiu u. a.) — Bedeutende Binnenströme des Lan- des sind: der Iii (lija), der in den Balkasch-See mündet, und der Yar- kiang-Darja, Tarim oder Erghu-Kul (Erghrä-gol), der Thian-schan- nan-Iu von W. nach 0. durchströmt, sich in dem Lob-noor verliert, und durch den Chotan, Kaschgar, Aksu, Mussur und K aidu verstärkt wird. — Seen werden in grosser .Anzahl und von bedeutendem Umfange in den beckenartigen Vertiefungen des Landes durch die grossen Ströme gebildet, und im Binnenlande fehlt es nicht an bedeutenden Salzseen. Die ansehnlichsten derselben sind: der Tung-ting-hu (48, n. A. 121 Qu.-M ), in der Provinz Hu-nan; der Pojang-hu, in Kiang-ssi; der Kuku-noor oder Blaue See, in Tangut; der Dalai oder Külün-noor, der Kus- su-G0 1, und Ubsa-noor, im Gebiet der Mongolen; der Kis iIbasch-, D saisang-noor und Issi-kul, in Thian-schan-pelu; der Lob- und Boshe-noor, in fhian-schan-nan-lu, und in Tübet: der grosse Ten- gri-noor oder Dja-nam-mtso, und der 15.900'hoch liegende Ma- |
|
ströme, die das Tiefland majestätisch durchziehen und zu Hauptpulsadern des Verkehrs werden, sind: im N. der Amur, der gegenwärtig die Rus- sisch-chinesische Grenze bildet; der Huang-ho (Hoang-ho, Gelbe Fluss), welcher nach einem Laufe von 570 M. in einer 4—5,000' breiten Mündung in's Gelbe Meer fäRt, und der J ang-ts eu-Ki ang (Yang-tse-kiang, Oze- anssohn) oder Blaue Fluss, der grösste Strom China's, in der Ebene von unübersehbarer Breite, still und unergründlich tief, ein blauer Spiegel, auf dem Ebbe und Fluth sich zeigen, und der seinen 659 M. langen Lauf durch eine golfartige Mündung vollendet. Das übrige Geäste von Flüssen und Gewässern, welche das Land durchschneiden, lässt sich kaum verfolgen, wird aber durch die ungeheuren Gebirgsketten die das Land durchziehen, nach den Meeren, welchen sie zueilen, in fünf verschiedene Gebiete ge- schieden. Dem nördlichen Eismeere strömen aus dem Chinesischen Reiche zu: der Irtysch,' der Hauptnebenfluss des Ob, der in den Pro- vinzen Tarbagataï (in Thian-schan-pelu, der Dsungarei), am Fusse des Grossen Altaï entspringt und den Dzaisang-noor durchströmt; der Jeni- sei, der durch die Vereinigung des Ulu-Kem und Bei-Kern, im Lande Ulias-sutaï gebildet wird, und die Saganskische Kette durchbricht; und die Selengka, die durch die Iga (Ekhe-Gol) u. a. verstärkt, in den Baikal fliesst, und aus diesem als Angara hervortritt und den Jenisei verstärkt. In das Ochotzkische Meer mündet der Amur (Chana-Mu- ren; Sachan-jan-Ula), der nördliche Grenzfluss nach Russland zu, dessen Hauptzufluss der Songari-Ula, die Mandschurei durchströmt. In das Japanische Meer ergiesst sich der Tum en - Ula, der die Nordgrenze von Korea bildet In das Gelbe Meer und seine Buchten: der Ja-juan- kiang (Ya-lu), der grösste Fluss Korea's; der Li ao-ho, der Sching- king durchströmt und in seinem Oberlauf (in der Mongolei) den Namen Kara-Muren (Sira-Muren) führt; der Pe-ho (Payho) in der Provinz Tschy-H (mit den Nebenflüssen Tschao-ho, Sang-kan-ho und Hu-tho-ho); der Huang-ho oder Gelbe Fluss, der in der Provinz Kiang-ssü mün- det, und dessen Quellengebiet im N. das Kuku-noor (Tsing-hai) liegt (seine Hauptzuflüsse sind: der Fuen-ho, in Schan-ssi; der Wei-ho, in Schan- ssi, und der Hai-ho, in Ngan-hoei); durch den Kaiserkanal wird er mit dem Pe-ho und Ta-tsing-ho verbunden; der Jang-tseu-Ki ang oder Blaue Fluss, der aus der Vereinigung der 3 Arme Kin-cha-kiang, Yalu-kiang und Min-kiang entsteht, von denen der erstere (der Goldsandfluss) der Hauptarm ist und im nördl. Tübet den Namen Murui- ussu führt; durch den Kaiser-Kanal wird er nach N. mit dem Huang- ho, nach S. mit dem Tsian-tschang verbunden. In das südL Chinesi- sche Meer münden; der Si-kiang (Ta-kiang), an der Mündung Tigris nasarowa (Janbrok-yu-mtso), der höchste bekannte See des Erdballs, zu dem die Hindus Wallfahrten anstellen. — Ein eigenthümliches Wasserreich bil- den die Niederlande, wo tausend Flussarme und Kanäle, unzählbare künst- liche und natürliche Wasserflächen dem Handel und Ackerbau dienen. Das wichtigste Werk des Wasserbaues ist der Kaiser-Kanal (Yin-ho), wel- cher die zwei grössten Ströme des Landes und eine Menge Seen und Flüsse durchschneidend, durch eine Strecke von mehr als 300 M. fortläuft, stets mit Schiffen und Wasserwohnungen bedeckt ist, 200—1000 Fuss breit, die Stadt Hang-tscheu-fu (in Tsche-kiang) mit Peking verbindet; eine Menge von Kanälen mündet in ihn und breitet ein zusammenhängen- des Netz von Wasserstrassen über das ganze Tiefland, das dadurch zum fruchtbarsten und am besten kultivirten Garten der Erde wird. — |
Klima. - Im Klimatischen finden, da das Land sich über 38 Breitengrade erstreckt, alle Uebergänge von der heissen Zone durch die ge- mässigte hindurch statt, doch ist die klimatische Verschiedenheit weniger durch die geographische Lage, als durch die physischen Eigenthümlich- keiten der einzelnen Landstriche bedingt; im Ganzen aber rauher als un- ter gleichen Breitengraden in Europa. Im .Allgemeinen ist das Hochland sehr kalt; die Mitte des Reiches hat das schönste Klima, mild genug, um Kampher, Thee und Reis in Menge hervorzubringen, und hier liegen auch die reichsten Provinzen des eigentlichen China. Die Thäler und Küsten des Südens sind sehr heiss und erzeugen fast alle Produkte der Tropen- zone. — Die eigenthümliche Pflanzenwelt ist von erstaunenswerthem Reichthum. Reis ist das vorherrschende Getreide; unter den Baumgewäch- sen ist der Theestrauch und Kampherbaum charakteristisch. Im Süden gedeihen Gedern, Fichten, Ahorn, Eschen und Talghäume, der Wachsbaum, der Papier-, .Maulbeer-, Jujuben-, Eisen-, Seifen-, Bohnen-, Cassia-, Aloe- holz-, Adler-, Mehl- und Erbsenbaum etc. Cypressen, Palmen, Citronen, Pomeranzen, Limonen, Pumpelmussen, Apfelsinen, Zimmet, Kastanien, Pflaumen, Kirschen, Aprikosen, Pflrsiche, Oliven, Maulbeeren, Kokosnüsse, Mangos, Feigen, Bananen, Ananas, Nüsse, Quitten, Aepfel, Birnen, und eine Menge anderer köstlicher Früchte werden in Ueberflusse erzeugt. Blumengewächse, welche bis zur Baumhöhe aufschiessen, wie Magnolien, Camellien, Hortensien, Päonien, Rosen, Lyularen, Althee etc, füllen die Gärten. Die wichtigsten Handelsgewächse nächst dem Thee, sind der Pfef- fer, Betel, die Arekanuss und Capsicum; als Holz, besonders zum Bauen, benutzt man das Bambusrohr, von dem es mehr als 50 Arten gibt. Die südlichen Provinzen liefern Zuckerrohr, BaumwoUe, Tabak, Oelpflanzen; ganz China aber trefl'liche Melonen, Arbusen, Rettige, Zwiebeln etc. Reich ist das Land an Färb- und Heilpflanzen, und von ergterem der Indigo, von |
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LO 42. — China und Japan.
letztem der Rhabarber und Ginseng von grossem Werthe. — Wenig be- l(.annt noch sind die dem Lande eigenthümlichen Thierarten; von Haus- thieren findet man kleine Pferde und Kameele, grosse und schönfarbige Esel, treffliche Maulthiere, Büffel, Schafe mit Fettschwänzen, kleine, runde, gefleckte Schweine, seidenhaarige Katzen. In den Wäldern hausen Bären, Tiger, Panther, Leoparden, Wölfe, Luchse, Eber, Gemsen, Gazellen, Mo- schusthiere, fliegende" Eichhörnchen, Zobel, Ziebethkatzen, Stachelschweine, gelbe Ratten etc.; Wallfische kommen häufig an der Küste vor; von China eigenthümlichen Vögel nennen wir: Gold- und Silberfasanen, Papageyen, Flamingo's, Albatrosse, Pelekane, Kormorane, Salanganen, Paradiesvögel, Reisvögel etc. Unter den Amphibien sind bemerkenswerth: fliegende Ei- dechsen und sehr grosse giftige Schlangen. Die Ströme sind ungemein fischreich; eigenthümlicb und bei den Chinesen sehr beliebt ist der Gold- karpfen. Noch sehr wenig bekannt sind die niedern Thierklassen; aus der Klasse der Insekten, die theils durch Schönheit ihrer Farben, theils durch ihre Nützhchkeit sich auszeichnen, sind vorzugsweise die Seiden- raupe und der Wachs erzeugende Tsangpela zu bemerken.
Politische Eintheilung. — Das grosse Chinesische Reich, das sich in der frühesten Zeit lediglich auf das eigentliche China beschränkte, besteht gegenwärtig aus acht, grösstentheils erst in den letzten Jahrhun- derten, meist auf dem Wege der Eroberung vereinigten Gebieten, die in unmittelbare, mittelbare oder unterworfene, zinspflich- tige, und in Vasallen- oder Schutz-Länder zerfallen. Zu den er-, steren gehören: das eigentliche China, der Kern des Reiches, mit 18 Provinzen, die Mandschurei, das Stammland der herrschenden Dyna- stie, mit 3 Provinzen, und ein kleiner Theil der Dsungarei und klei- nen Bucharei, welcher der Provinz Kan-ssü beigefügt ist; zu den mittelbaren oder unterworfenen zinspflichtigen Ländern gehören: das Ge- biet der .Mongolen, T hi an-schan-pe-In oder die Dsungarei (3 Provinzen) und Thian-schan-nan-lu oder die kleine Bucharei (10 Fürstenthümer); und zu den Vasallen- oder Schutzländern: Tübet oder S.i-t sang (5 Provinzen), die Halbinsel Korea (Kao-Ii) oder Tsjo-sjön, und die Liu-kiu Inseln (Lieu-khieu) mit Madjicosima, — Thian- schan-pe-lu oder die Provinz im Norden des Himmelsgebirges, und Thian-schan-nan-lu, die Provinz im Süden des Himmelsgebirges, bilden zusammen das von den Chinesen so genannte Sing-kiang oder das neue Gebiet (die neue Grenze), und stehen unter einem militä- rischen Generalgouverneur, der zu Iii seinen Sitz hat. — Als Vasallen- staat ist noch zu betrachten: das Land des Deb-Radscha (Bhotan oder Butan). Völlig unabhängig sind in China die Länder der Mien- ting und Miaotse, und theilweise auch die der Lolos, — Das eigent- liche China zerfällt in 18 Provinzen, die von Oberstatthaltern (Viceköni- gen) regiert werden. Die Provinzen selbst sind in Oberbezirke (Fu), und Unterbezirke (Tscheu), und diese wiederum in Kreise <Hian) geschieden. Unterbezirke und Kreise, die zu keinem Oberbezirke gehören, sondern un- mittelbar vom Oberstatthalter der Provinz abhängen, heissen Tschy-li (un- mittelbare Lehen). Als Eigenthümlichkeit ist zu bemerken, dass die chi- nesischen Städte keine eigenen Namen haben, sondern nach dem Oberbe- zirk, Unterbezirk oder Kreis-benannt werden, in dem sie die Hauptorte sind, und deren Namen man 'dieSylbe Fu anhängt; so sagt man: Kuang- tscheu-fu (Canton unsrer Karten), die Stadt des Bezirks Kuang; Kiang-ning- fu (Nanking unsrer Karten), die Stadt des Oberbezirks Kiang-ning etc, — Die Stadt des Oberbezirks Schün-thian (Peking, in der Provinz Tschy-li) in welcher gegenwärtig der Hof seinen Sitz hat, wird im Lande selbst nur King-su (Hauptstadt) genannt, und da in China oft mehrere Herrscher zugleich waren und der Hof oft seinen Sitz wechselte, wurden diese Hof- sitze nach ihrer örtlichen Lage benannt, wie Pe-king (nördlicher Hof), Nan-king (südlicher Hof), Tong-king (östlicher Hof) etc, —
Statistische Uebersicht
des
C Ii i II « s i s c Ii e II R e i c Ii e s.
(Die iSamen werden nlle nach deutscher Aassprache ijeleseu.) |
Politische Eintheilung. |
■ « . ^ 'T
c =s ^ o»
üt |
Bevöll 1812. |
verung
1843. |
B |
Hauptstadt der Provinz. |
A. China, 18 |
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Provinzen: |
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Im Norden: |
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1. Tschy-li (Pe- |
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tsche-li)...... |
2,786 |
27,990,871 |
29,000,000 |
17 |
Schün-thian-fu (Pe-king), 2 Mill |
|
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|
|
Einwohner. |
2. Schan-ssi..... |
2,612 |
14,004,210 |
15,000,000 |
19 |
Thai-jüan-fu, 450,000 E. |
3. Schen-ssi..... |
3,185 |
10,207,256 |
10,500,000 |
12 |
Ssi-ngan-fu, 300,000 E. |
4. Kan-ssü...... |
16,693 ') |
15,193,125 |
16,000,000 |
15 |
Lan-tscheu-fu, 200,000 E. |
im Westen : |
|
|
|
|
|
5. Szü-tsch'uan |
11,882 ') |
21,435,678 |
22,000,000 |
20 |
Tsching-tu-fu, 600,000 E. |
6. Jün-nan ...... |
5,262 |
5,561,320 |
5,500,000 |
21 |
Jttn-nan-fu, 200,000 E. |
im Süden: |
|
|
|
|
7. Knang-ssi..... |
3,698 |
" 7,313,895 |
7,500,000 |
13 |
Kuei-lin-fu, 350,000 E, |
8. Knang-tung... |
3,755 |
19,174,030 |
20,000,000 |
13 |
Kuang-tscheu-fu (Canton), 1 Mill. |
|
|
|
|
|
Einwohner. |
im Osten: |
|
|
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|
|
9. Fu-kian , mit |
|
|
|
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|
Formosa...... |
|
14,777,410 |
16,000,000 |
12 |
Fu-tschen-fu, 900.000 E. |
10. Tsche-kiang |
2,850 |
26,256,784 |
27,000,000 |
12 |
Hang-tscheu-fu, 1 Mill. Einw. |
11. Kiang-ssü..... |
2,503 |
37,843,501 |
39,000,000 |
11 |
Kiang-ning-fu (Nanking), 1 Mill. |
|
|
|
|
Einwohner. |
12. Schan-tung .•■ |
3,477 |
'28,958,764 |
30,000,000 |
12 |
Tsi-nan-fu, 950,000 E. |
im Innern : |
|
|
|
|
13. Ho-nan........ |
3,077 |
23,037,171 |
24,000,000 |
13 |
Khai-füng-fu, 240,000 E. |
14. Ngan-hoei ••• |
2,890 |
34,168,059 |
35,000,000 |
13 |
Ngan-khing-fu, 1 Mill. Einw. |
15. Hu-pe ........ |
3,329 |
27,370,098 |
28,000,000 |
11 |
Wu-tsch'ang-fu, 650,000 E. |
16, Kiang-ssi..... |
3,411 |
23,046,999 |
31,000,000 |
14 |
Nan-tsch'ang-fa, 380,000 E. |
17. Hu-nan........ |
3,512 |
18,652,507 |
19,000,000 |
13 |
Tsch'ang-scha-fu, 500,000 E. |
18. Kuei-tscheu |
3,551 |
5,288,219 |
5,500,000 |
14 |
Kuei-jang-fu 260,000 E. |
18 Provinzen. |
81,000 |
360,279,897 |
380,000,000 |
255 |
Peking. |
|
') Mit Theilen der Mongolei und Dsungarei zusammen von 1-2,600 (Ju,-M, Mit Kin-tschuan nnd Li-thang, 4,00 0 Qu,-M, |
|
Bevölkerung
Politische Eintheilung.
1812.
B, Mandschu- |
|
|
rei (Sching- |
|
|
king), |
|
|
3 Provinzen: |
|
|
1. Liao-tong |
|
|
(Sching-king) |
2,800 |
1,257,286 |
2. Ghirin-ula •.• |
10,200 |
310,000 |
3. Sachaljan-ula |
|
(Tschi - tschi- |
|
|
gar), mit der |
|
|
Insel Tarakai |
21,000 |
600,000 |
3 Provinzen |
34,000 |
2,167,286 |
C. Gebiet der |
|
|
Mongolen: |
— |
— |
|
28,000 |
— |
Land der Khal- |
|
|
|
26,000 |
— |
Land der Schar- |
|
|
ras: .......... |
— |
— |
Tschakhar ■•. |
8.000 |
— |
Kartschin ... |
3,000 |
— |
|
6,000 |
— |
Unhiot ...... |
1,500 |
— |
Tsching-te ... |
1,500 |
— |
Ho-tao........ |
2,000 |
— |
Land der O.'tö- |
|
|
|
8,000 |
— |
Tangut (Sifan) |
16,000 |
— |
Zusammen |
100,000 |
— |
|
1,500,000 350,000
2,500,000
3,000,000 j 33 |
D, Thiaii- scliaii - pe- lii (Dsun- garei);
3 Provinzen:
1. Iii (Kuldscha, Hoei - jnan- tsch'ing), mit dem Land der Torgot........
2. Kur-Khara-us- SH{Sui-tsching}
3. Tarbagatal (Sun-tslng- tsch'ing) .....
E, Thlaii- seliaii-naii-
lu (kleine Bucharei), (mit der vor. S in - K lang oder d. Neue Grenze bil- dend) : 10 Khanate, mit d Wüste Makhai-
Gobi: . 1. Khamil ......
120,000
110,000 125,000
80,000 60,000 150,000 110,000 150,000
200,000
2. Pidschan ■■■■
3. Khara-schar
Iii (Kuldscha).
Khamil (Hami, Komun), 18,000
Einwohner. Pidschan (Pidjan), 10,000 E. Khara-schar (Halaschar), 20,000
Einwohner, Kutsche (Gaisa), 12,000 Einw. Sairim (Sairam), 8,000 Einw, Aksu (Oksu), 30,000 Einw. Uschi (Uschel), 12,000 Einw. Kaschgar, 80,000 Einw.
Yarkand (Yarkiang), 90,000 E.
2,400,000 2,750,000 2,800,000 1,050,000
1,000,000
1,000,000
6,500 5,200 3,400 3,600
4,800
3,000
Digertschi (Djikadse), 30,000 E Lassa (HlassaJ, 80,000 E.
Tsiamdo.
Tassisudon, 45,000 E,
Han-jang (Kjen-kei-to), 200,000
Einwohner. Kian-ling Huang-tsan. Tschung-tscheu. Thsiuan-tsan. King-tscheu. Hian-hing. Phing-jang.
King-tsching (Tschui), 40,0000. Einwohner.
Khotan (Chotan, llitsi), 36,000 Einwohner.
10 Khanate
F. Tübet (Sl- Tsang ), 5 Provinzen:
1. Ngati ........
2. Tsang (Zzang)
3. Uei (Wui).....
4. Khatschi .....
5. Kham (Ka- hang) ........
Bhotan (Tan-
gustan) ........
Zusammen ...
G. Korea oder Tsjo - sjön,
8 Provinzen :.-•
1. Han jang-tschin
2. Kian-ling......
3. Huang-tscheu
4. Tschuug-lscheu
5. Thsluan-tscheu
6. King-tscheu ...
7. Hian-hing .....
8. Phing-jang^"
8 Provinzen
H. Liu-kiu-In- aeln, 2 Gruppen -.
1. Liu-kiu (Tchu-
san) ..........(
2. Madjicosima(Sa-(
nan)..........
Schin-jang (Mukdea), Chlrin-ula.
Ulias-sutai-Khoto, 12,000 E. Urga (Kuren), 10,000 E,
Kuku-khoto, 5,000 E. Shehol, 8,000 E. Ki-ischetain; Karamuren Khara-khotun.
Iii (Kuldscha), 73,000 Einw.
Kur-Khara-ussu(Sui-tsching-(n) 10,000 Einw.
Tarbagatai - Khoto (Tschugut- schak), 40,000 Einw.
Das ganze Cliiiie- sisclie Reich,
386,227,185
Bas Volk. — stamm- und Nationalverschiedenheit, Volks- eharakter. — Die Bevölkerung des Chinesischen Reiches gehört, mit .Ausnahme der Bewohner der westlichen und südwestHchen Grenzländer, |
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42. — China und Japan.
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die zur iia uk asi s chen, und der Inseln Hainau und Formosa elc., die zur malayischen Rasse gehören, so wie der im Lande zerstreut woh- nenden Juden (deren Zahl auf 80—100,000 geschätzt wird), sämmtlich der mongolischen Rasse an. Nach den Nationalitäten geordnet sind von den 400 MRl. des Reiches: 350 Mill. Chinesen, 12V2 MiU. Tübe- taner, 10 Mill. Mongolen, 8V2 Mill. Mandschu, 8 MRl. Koreaner, 3 Mill. ßucharen, 2V2 MiR. Malayen, 2 Mill. Osungaren (Tataren), 1,400,000 Mia- otse, 500,000 Likeier, 500,000 Haraforen, 500,000 Lolos, 500,000 Mienting, und 100,000 Juden. Der Rest besteht aus zerstreuten Völkern und Ein- wanderern aus Europa und den verschiedenen asiatischen Ländern. Die Chinesen, das Gros der Bevölkerung, zeigen in ihrer Kopf-, Gesichts- und Körperbildung auffallende Aehnlichkeit mit den Mongolen, zu deren Rasse sie gehören, und wie bei diesen bilden hervorragende Backenkno- chen, platte kleine Nasen, kleine, schiefgeschlitzte, schwarze Augen, gelb- liche Hautfarbe und eia stumpfer, schwerfälliger Ausdruck der Gesichts- züge, charakteristische Merkmale. Die Gesichtsform Ist bei allen gleich, mögen sie dem Norden oder Süden angehören, und nur die Hautfarbe ist bei den Bewohnern des Nordens lichter, als bei denen des Südens, ja bei Personen der höheren Stände, besonders des weibRchen Geschlechts, oft sogar weiss. Meist mittlerer Grösse und zur Fettheit geneigt, ist Korpu- lenz ein Zeichen von Vornehmheit bei den Männern, bei den Frauen dage- gen wird die Schönheit durch kleine, künstlich verkrüppelte Füsse, Wohl- beleibtheit, lange Nägel, zusammengeschwollene Augenlieder, pechschwar- zes Haar und blendende Haut bedingt. Das schlichte, schwarze Haar, das vor der Eroberung des Landes durch die Mongolen, von den Chinesen in ähnlicher Art wie jetzt von den Europäern getragen wurde, wird von der Zeil an bis auf einen Büschel auf dem Scheitel abgeschoren, und dieser selbst in gellochtenen, sorgfältig gepflegten Zöpfen getragen, die bei Vor- nehmen manchmal bis auf den Boden hinabreichen. Die Kleidung besteht aus einem Hemd von Seide oder Nanking, einer ärmellosen Unterweste einem langen, engen Rock und einem weiten Oberkleide von verschiede- nen Stoifen und schwarzer oder blauer Farbe; die Beinkleider sind von Leinw'and oder weisser Seide, die Strümpfe ebenso, die Stiefeln von Kat- tun, Atlas, Pelz oder Leder mit papiernrä Sohlen; als Kopfbedeckung dient ein trichterförmiger Hut von Bambus und Stroh, oder eine Sammt- mütze. Der gemeine Chinese trägt gewöhnlich nur weite Pantalons, die im Winter stark wattirt sind, und ein Hemd von Nanking. Die vornehmen Klassen kleiden sich in Seide und mehr oder minder kostbares Pelzwerk. Früher war der Gebrauch wollener Kleider allgemein, da aber Rus.sland sich nach und nach der Einfuhr derselben ganz bemächtigte und der Land- transport dieselben ungemein vertheuerte, gewöhnte sich der gemeine Mann in China immer mehr an wattirte baumwollene Winterkleider; doch steht zu erwarten, dass durch Eröffnung China's für den Handel zur See, deut- sche Tuche hier einen grossen Markt linden und die Kauflust bald erwe- cken werden. Die Frauen kleiden sich in grüne und rothe Farben, schmin- ken das Gesicht weiss und roth und färben die Augenbrauen schwarz. Im eigentlichen China lebt die Masse der Bevölkerung in Städten, die nach ihrer Grösse in 3 Klassen zerfallen, und dem entsprechend mit den Wör- tern Fu, Tscheu und Hian bezeichnet werden, und mit Mauern umgeben sind, und in Dörfern, von denen viele den Städten an Grösse gleich kom- men. Unter den eigentlichen Städten, deren man in den 18 Provinzen China's 1,572 zählt, sind 183 Fu, und 225 Tscheu; ausserdem aber 1,193 Festungen, 2,795 städteähnliche Tempel, 2,606 Klöster, und 32 städtegleiche kaiserliche Paläste im Lande, und nach den neuern Nachrichten gibt es über 145 Städte, von denen keine unter 200,000 Seelen zählt. Die Woh- nungen im eigentlichen China bieten weniger Mannigfaltigkeit dar als man bei den Fortschritten der Chinesen erwarten sollte. Die Wohnuiigen sind meist einstöckig, aus mehreren Höfen und einzelnen Häusern bestehend von Backsteinen, mit hohen Mauern umzogen und mit bizarren Schnörkel- Verzierungen überladen. In den meisten Häusern, nicht nur der armen sondern auch der bemittelten Leute muss das einzige vorhandene Zimmer als Küche, Schlafstube, Wohnstube und Stall dienen, und hat oft nicht einmal einen gedielten Boden. In den besser gebauten Häusern der Rei- chen, die aber auch meist einstöckig sind, ist alles bequemer eingerich- tet, und sind sie zweistöckig, so ist der obere Stock von den Frauen be- wohnt, die in der Regeiden verborgensten TheR des Hauses inne haben. Die Fenster sind sehr klein und lassen nur wenig Licht zu. Nur die der Reichen sind mit Glasscheiben geziert, gewöhnlich werden diese durch Glassurrogate (meistens Papier), oder Jalousien ersetzt. Im Innern sind die Wohnungen mit zierlichen Meubeln ausgerüstet; Glasspiegel sind sel- ten, obwohl sehr gesucht, und Metallspiegel fast noch überall im Gebrauch. In den waldigen Landstrichen werden die Häuser meist aus Bretern, in den südlichen und mittleren Provinzen elegant aus Bambus erbaut, und die ärmeren Klassen des Südens wohnen in Hütten aus Kajanblättern, im Norden und Westen in Hütten von Erde oder Lehm. Der zehnte Theil der Bevölkerung des eigentlichen China lebt in Kähnen auf den Flüssen. Tau- sende irren obdachlos umher, und Tausende sterben jährlich vor Hunger und Kälte. — Das Ilauptnahrungsmittel der Chinesen ist Reis in mannig- faltigen Formen; das wichtigste Getränk der Thee. Alles Geniessbare lin- det hier seinen Verzehrer. Der gemeine Chinese isst Katzen, Ratlen, .Mäuse, faule Eier und verfaulte Fische; gemästete gebratene Hunde zie- ren die Tafeln der Wohlhabenden und Reichen, die an solchen Leckereien, an Haiflschflossen, indianischen Vogelnestern, gebackenem Eis etc. starke und üppige Mahlzeiten halten, und sich beim Essen, statt der Messer und Ga- beln, zweier Stäbchen bedienen. Das Kauen von Betel und Arekanuss (w ie in Indien) ist allgemein, auch unter den Frauen; Tabak ist sehr beliebt, und die Pfeife die beständige Begleiterin der Chinesen; und trotz der Strenge .des Gesetzes hat der Genuss des Opium unglaublich überhand ge- nommen,' und schreckliche Verwüstungen angerichtet. — Der Charakter der Chinesen bildet eine sonderbare Mischung von hohen Vorzügen und den ausschweifendsten Lastern; auf der einen Seite Fleiss, Höflichkeit, Milde, Ehrfurcht vor dem Alter, Familienliebe, feiner Anstand, auf der an- dern Unmässigkeit, Feigheit, Falschheit, betrügerische List, Rachsucht, Be- stechlichkeit, "spielsucht, viehische Sinnlichkeit, und unerträgliche Steifheit in Ceremonien. — Die Mandschu, die sich seit dem 17. Jahrhundert zu Herrn des Chines. Reichs gemacht, und ihre ursprünglichen Wohnsitze zum grössten Thell mit dem neuen Vaterlande vertauscht haben, gehören zur grossen Familie der Tungusen, mithin ebenfalls zur mongolischen Rasse. Die in China wohnenden haben allgemein chinesische Sitten und Sprache angenommen; die im alten Stammlande sind zum grössten Theil Nomaden, nähren sich halb wild, von Jagd, Viehzucht und Fischerei, und haben eine eigene Sprache, in verschiedenen Mundarten, nach denen man mehrere untergeordnete Stämme, wie die Humaren, Ghilaken, Yupis etc., unterscheidet. Die Mandschu des alten Stammlandes (der Mandschurei) unterscheiden sich wesentlich von den Chinesen. Sie sind schlank, hoch- gewachsen, von edlerem Augesicht, haben kleine blaue Augen, eine regel- mässige Nase, braunes oder schwarzes Haar und starken Bart. In ihrem Charakter treten Gewandtheit, Stolz, Kriegsmuth, Redlichkeit und niRde Gesinnung hervor. Ihre Kleidung ist im Allgemeinen ein langer, engan- schliessender Rock. Sie bewohnen Jurden oder Häuser von Lehm und Holz; ziehen theils als Nomaden umher, theRs bewohnen sie Dörfer, wo sie Landbau und Viehzucht treiben, und nur wenige sind in Städten an- gesiedelt. — Die Mongolen, Dsungaren und Bucharen, die Bewoh- ner der Mongolei, Tanguts und der Provinzen im N. und S. des Himmels- gebirges (Thian-schan-pe-lu und nan-lu), haben ebenfalls die Grundzüge der Rasse, eine gelbbraune Farbe, schwarze, steife, gerade, sparsame Haare, eckigen Kopf, breites, zusammengedrücktes Gesicht, undeutliche Züge, kleine Stumpfnasen, vorspringende Wangen, enge, gerade Mundöff- nung und spitziges Kinn. Sie sind offen, gutmüthig, gastfrei, stolz, streit- süchtig; leben grösstentheRs von Viehzucht und ziehen raeist nomadisirend |
Bromme's Hand-Atlas. — China nnd Ja{!an. b.
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6 42. China nnd Japan.
im Lande iimlier, treiben ansehnlichen Handel, und die in Städten angesie- delten Landbau und Industrie. Ihre Nahrung besteht aus Schaffleisch, Milch, Butter, Thee, Reis; Branntwein und Tabak sind, beliebte Genüsse. -Die Wohnungen, abgesehen von den Städten, sind Jurten aus Gitterwerk, mit Filz bedeckt, im Innern schmucklos, höchstens mit Teppichen und Götzenbildern verziert. Polygamie ist erlaubt, ohne sehr gebräuchlich zu sein; das Familienverhältniss ist innig. Die Sprache ist eigenthtimlich und zerfäRt in mehrere Dialekte; die Schrift ist der uigurischen nachgebildet nnd läuft in perpendikulären Zeilen von der Linken zur Rechten. Die Tü- betaner bilden den Uebergang von der kaukasischen zur mongolischen Rasse. Die eigentlichen Tübetaner sind von schlankem Körperbau, kräf- tig und durch die rauhe Bergluft abgehärtet, dabei muthig, entschlossen, sanft, bieder, und gastfrei. In ihrer Nahrung sind sie iingemein einfach und genügsam, und die Natur des Bodens und die Religion sind gleich- mässig Ursache, dass dieselbe meist nur aus Milcb und Getreide besteht und der Tsanpa, Gerstenmehl mit Thee, zu einem Brei vermengt, die Haupt- speise bildet Thee ist ARen unentbehrlich und wird mit Butter und Salz genossen. Die Kleidung besteht in einer Weste, Hosen, langen, gegürte- ten Oberkleidern, Stiefeln von Seide, Tuch und Leder, und einer rothen, gelben oder schwarzen kegelförmigen Mütze. Der Bart wird geschoren, die Haare gellochten. Die beiden Geschlechter sind mehr durch Sitten als Zwang getrennt; die Frauen erscheinen aber auch ölfentlich und verrich- ten die schwersten Arbeiten. Hin und wieder herrscht unter den Tübeta- nern, obwohl gegen das Gesetz, die Polyandrie oder Vielmännerei, und aus ihr, wie aus dem für nichts geachteten Ehebruch, ist empörende Sittenlosigkeit entstanden. Viele weihen sich dem ehelosen Klosterleben, das der Lamaismus, die herrschende Religion der Tübetaner, ungemein begünstigt. Die Beschäftigungen des Volkes bestehen in Landbau, Vieh- zucht und verschiedenen Gewerben, namentlich Weberei und Waffenverfer- tigung. — Die Koreaner scheinen ein Gemisch chinesisch-mandschuri- scher und japanischer .\bstammung; sie sind stark, kupferbraun, keck, schlicht und ehrlich; treiben Ackerbau, Viehzucht und Fischfang; haben eine eigene Sprache, mit Schriftzeichen, die dem Chinesischen ähnlich sind, und scheinen an Geistesbildung den Chinesen nicht nachszutehen. — Die Likeier, die Bewohner der Liu-kiu-Inseln, sind koreanischen oder japa- nischen Ursprungs, und haben mit den Chinesen keine Aehnlichkeit, obwohl sie, gleich diesen, zur Religion des Fo sich bekennen. Sie sind ein gut- müthiger, thätiger Menschenschlag, treiben Ackerbau, Viehzucht, Fischerei, Weberei und Schiffbau, und stehen mit Japan und China in Handelsverbin- dung. Die Miaotse und Mienting, zwei unabhängige, halbwilde Völ- kerschaften, in den Gebirgsgegenden des Südens, besonders der Provinz Kuei-tscheu, die unter eigenen Häuptlingen stehen, und die eben so wilden Lolos oder Lowas, im südlichen Theile von Jün-nan, deren Erbfürslen die Oberherrschaft China's anerkennen und Tribut zahlen.
Religionsverschiedenheit. — Es herrschen in China 3 vom Staate anerkannte Religionen: der Buddhaismus, die Religion des Kon-fu- tse, und die des Tao-sse. Geduldet werden der Islam und der Juda- ismus, und, durch die Verträge mit den Europäischen Mächten, seit vo- rigem Jahre auch das Christenthum. — Der Buddhaismus, dessen Bekenner imeigentlichen China Anhänger des Fo, in Tübet La mal- ten, und in der Mongolei und Mandschurei Schamanen genannt wer- den, umfasst drei Viertel der Bevölkerung China's, und die Tübetaner, Koreaner, zahlreiche Mongolen- und Kalmückenhorden, die Mandschu, Li- keier, die Mienting, Miaotse und Lolos, bekennnen sich zur Lehre Bud- dhas. Der Buddhaismus stimmt in seinen Lehren über die Entstehung der Welt mit der Religion des Brahma überein, erkennt aber die Vorschriften der Vedas nicht an. Die Buddhaisten glauben an ein unsichtbares höch- stes Wesen, von welchem die ganze Welt regiert wird, und welches von den Menschen durch inniges Versenken in die Anschauung seines Wesens verehrt werden muss. Die einzelnen Stufen, auf welchen der Mensch sich der höchsten Vollendung in der Heiligkeit nähern kann, sind: der geist- liche Stand, harte Entbehrungen, strenge Ehelosigkeit, Verzichtung auf jeden Besitz, und gänzliche Abtödtung der Sinnlichkeit. Diejenigen, welche diesen Vorschriften in strenger Weise nachkommen, erhalten den Namen und die Würde eines Buddha und werden nach dem Tode durch eine voll- kommene persönRche Vereinigung mit dem höchsten Wesen belohnt. Das Moralgesetz besteht in folgenden 5 Geboten: Nicht zu stehlen, nichts Le- bendes zu tödten, nicht zu lügen, weder Wein noch starke Getränke zu geniessen, und keines anderen Frau mit Gewalt zu nehmen. Die Priester (deren Zahl in Tübet aRein auf 84,000 sich beläuft) leben ehelos und woh- nen meist in Klöstern zusammen. Die geistRchen Oberhäupter (zugleich die weltRchen Regenten in Tübet) sind die beiden Gross-Lama's, der Da- lai-Lama (die Verkörperung des Schakiamuni oder Buddha, von dem man annimmt, dass dessen Seele in den ersten Lama, und von diesem auf alle seine Nachfolger übergegangen sei), und der Bogdo-Lama (die Verkörperung einer andern mächtigen Gottheit). Die vornehmsten Priester oder Lama's heissen Kutuchtus, die in den Klöstern lebenden Ordens- geistlichen Gylongs. — Die alte Volksreligion der Chinesen war eine Verehrung der Geister und Vorfahren, verbunden init Naturvergötterung, die in's Unendliche ging, denn man schätzte die Zahl der Götter gleich dem Sande des Hoang-ho. Sie wurde von Kon-fu-tse, einem aus kö- nigl. Geblüt entsprossenen Phüosophen, der 522 v. Chr. im Reiche umher- zog und seine Lehren verbreitete, geläutert, auf das engste mit dem Sit- tengesetz verbunden und in das Leben praktisch eingeführt. Als Lehre der Gelehrten, wie sie in China bezeichnet wird, und in den von Kon- fu-tse und seinen Jüngern verfassten, für heilig geachteten 5 Kings und den Sse-schu (den 4 Büchern) niedergelegt ist, ist die Religion des Kon-fu-tse die eigenüiche Staatsreligion, und zu ihr bekennen sich die höchsten und gebildetsten Stände der Bevölkerung China's und Korea's. Jeder Staatsbeamte beachtet sie in seinen Dienstgeschäften, ohne indessen dadurch den Gebräuchen eines andern Kultus ganz zu entsagen, und der Kaiser selbst ist ihr patriarchalisches Oberhaupt. Sie lehrt den Glauben an Einen Gott, der nur durch Rechtschaffenheit und Tugend würdig ver- ehrt werden kann, und Unsterblichkeit; nimmt Weissagung und schützende Geister an, und empfiehlt in ihrer Moral besonders Achtung gegen die bestehende Ordnung, Gerechtigkeit, Billigkeit, VersöhnRchkeit und Rei- nigkeit des Herzens. — Die Religion des Tao oder die Vernunft- rejigion, deren Anhänger sich Tao-tse nennen, zählt in China über 10 Mill. Anhänger. Ihr Gründer L ao-tsee oder Lao-kiun, der zwischen 600—500 v, Chr. lebte, nahm als Glaubensgrundsatz das Dasein einer Ur- vernunft an, und lehrte die Leidenschaften mässigen und doch das Leben geniessen. Seine Anhänger und Priester behaupten das Geheimniss der Bereitung eines Unsterblichkeitstrankes zu besitzen und täuschen unter die- sem Vorwande das Volk durch angeblich magische Künste. — Zum Islam bekennen sich die meisten Bewohner fhian-schan-nan-lu's und anderer Pro- vinzen der westlichen Grenze, ein Theil der Oeloeten und viele Bewohner der Provinzen Ngari (in Tübet), und Schen-ssi und Kan-ssu (in China). — Juden sind 80—100,000 im Lande verbreitet. Dem eigentRchen Götzen- dienste hängen die alten Mandschu, einige Tungusen- und Sayotenstämme, und die wilden Völkerschaften im Innern der Inseln Hai-nan und Thai- wan (Formosa) an. — Das Christentbum, das schon im 14. Jahrh. Eingang in China fand und verbreitet, später (im 16. Jahrh.) durch den Eifer der Jesuiten befestigt, aber aus Schuld der Christen selbst durch heftige Verfolgungen mehrmals dem gänzlichen Untergange nahe gebracht wurde, hat sich neuerer Zeit durch katholische Missionen wieder ge- hoben, und bereits sind 80 katholische Sendboten thätig, die unter dem Rischofe v on Macao und 5 apostol. Vikaren in den Provinzen stehen ; — auch protestantische Missionäre (wie Gützlaff u. haben versucht die Lehre des Heils durch die Bibelübersetzung in China zu verbreiten, und es steht zu hoffen, dass die christliche Religion in Folge der letzten politischen Ereignisse nun auch in das Innere des Landes Eingang gewin- nen werde. |
Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten, Literatur, Sprache. — Die W issenschaften werden in China ungemein hoch geachtet und Unterricht und Bildung sind (wenn auch nicht nach Europäischen Be- griffen) allgemein verbreitet, und ohne öffentliche Prüfungen, die mit der grössten Strenge abgehalten werden, kann Niemand zu Staatsämtern ge- langen. Ueberau im Lande (im eigentlichen China) gibt es Volks-, Gou- vernements- und Distriktschulen. Volksschulen in allen Städten und Ort- schaften unter Aufsicht der Ortsbehörden, welche Kinder aufnehmen und Lehrer anstellen; Gouvernementsschulen in jedem Gouvernement, und zwar, ausser einer von der Regierung unterhaltenen, noch mehrere von Privaten gestiftete; und Distriktsschulen, welche in grössere, mittlere und kleinere, oder in Provinzial-, Bezirks- und Kreisschulen getheilt werdfen. Diejenigen, welche eine hinlängliche Bildung in den Volksschulen oder zu Hause er- halten haben, unterwerfen sich in einer Provinzialstadt einer Prüfung, nach welcher diejenigen, welche den Rang eines Studenten erlangt haben, in die Distriktsschulen übergehen, wo sie als Zöglinge der Krone das Recht verlieren, sich einen Stand oder ein Amt zu wählen, und nur Kandidaten zu Staatsdiensten bleiben, und nach dem Maasse ihrer Kenntnisse zu den höchsten Stellen berufen werden. — Lesen, Schreiben, vaterländische Ge- schichte, Geographie (die nur das Vaterland, das Reich der Mitte kennt, und vom Auslande die wunderlichsten Begriffe aufstellt), Rechtswissenschaft, Philosophie nach chines. Zuschnitt, Astrologie u. dgl. m, sind die Haupt- gegenstände des Unterrichts in den niedern und höhern Schulen. Die Arz- neikunde ist noch in der Kindheit, und die .Mathematik, ja selbst die Arith- metik, in so fern sie über die 4 Spezies hinausgeht, nach Europäischen Begriffen, den Chinesen völlig fremd. Der Europäische Maassstab darf überhaupt bei Betrachtung der geistigen Kultur China's nicht angelegt werden. .Alles, was den Chinesen aus dem Gebiete der Wissenschaften bekannt ist, wussten sie schon vor länger als einem Jahrtausend; ja man- che wichtige Erfindung, wie die des Schiesspulvers, der Feuerwaffen der Buchdruckerei, des Kompasses, des Porzellans etc., kannten sie früher als die Europäer; allein bei ihrer Abgeschlossenheit, bei ihrem Festhalten am Althergebrachten, haben sie jene Erfindungen eben so wenig zu ver- bessern gewusst, als in den Wissenschaften Fortschritte zu machen: ihre Feuerwaff'en haben immer noch wie früher Luntenschlösser, ihre Druck- lettern sind von Holz, ihr Kompas ist auf längeren Seereisen nicht zu ge- brauchen, ihre Porzellangefässe haben noch die gleichen Formen, wie vor Jahrhunderten, und ihre kunstvollsten Tempelbauten werden, wie vor tau- send Jahren nach rein empirischen Regeln und nach dem Augenmasse aus- geführt. Dass die Wissenschaft übrigens in China von den frühesten Zeiten her eine wichtige SteRe behauptet hat, beweist die nach allen Sei- ten hin reichlich angebaute chinesische Literatur. Für die ältesten und heüigsten Bücher, zum Theil von Kon-fu-tse verfasst oder gesam- melt, werden die 5 Kings gehalten: das 1-king; Schu-king, ein Geschichts- werk; Schi-king, eine Liedersammlung; Li-king, eine Ritualschrift, und das Tschün-tsieu, eine Chronik. Die zweite SteRe unter den klassischen Büchern nehmen die Sse-schu ein, welche von Kon-fu-tse und seinen Schü- lern verfasst sind: Tai-hio, ein Regentenspiegel; Tschung-yung, eine phi- losophische.Vloralschrift; Lün-yü, Denkwürdigkeiten des Kon-fu-tse, undMeng- tse, Unterredungen über die Kunst zu regieren. Die Zahl der in das Gebiet der Philosophie, Religion und Moral einschlagenden Schriften ist sehr gross, sie enthalten aber nur Erläuterungen der klassischen Bücher. Für die Ausbildung der Sprache durch Grammatiken und Wörterbücher ist viel geleistet worden, und unter den letzteren ist das auf Befehl des Kaisers Kanghi abgefasste grosse Wörterbuch Norm für die Schriftsprache, Die Poesie, eine Lieblingsbeschäftigung der Chinesen, hat eine reiche Literatur aufzuweisen. Die Geographie, Geschichte, Chronologie, Naturgeschichte, Astronomie und Gesetzgebung sind nach allen Richtungen hin fleissig, und für die chines. Verhältnisse erschöpfend, angebaut worden. Für die Ro- manliteratur besitzt der Chinese vorherrschende Neigung und Geschicklich- keit. Encyklopädien. worunter die unter dem Kaiser Kanghi, Kuking-tu- schu 6,109 Bände füllt, bezeigen die Nothwendigkeit und Unentbehrlich- keit solcher Werke für das Volk, und von Jugendschriften haben einzelne, wie das Tsian-tse-king und San-tse-king, durch das ganze Land ein fast klassisches Ansehen gewonnen. — Die Chinesische Sprache gehört zu den sogenannten einsylbigen Sprachen, war lange Zeit ein Räthsel für die Sprachwissenschaft, und wurde fast für unmöglich zu lernen gehal- ten. Sie besteht aus lauter einfachen Wörtern und besitzt im Ganzen nur gegen oOU solcher Sylben, welche aber theils durch Zusammenstellung," theils durch verschiedenen Accent bedeutend vermehrt werden. Formen sind gar nicht vorhanden, und diesem Mangel hilft man theils durch ge- wisse eingeschobene Wörter, theils durch die SteRung ab. Die Bücher- oder Mandarinensprache (Kuan-hoa) unterscheidet sich auch im Klang be- trächtlich von den Volksdialekten, über deren Verschiedenheit in den ein- zelnen Theilen des Reiches noch ein tiefes Dunkel herrscht. Eigenthüm- lich ist die Chinesische Schrift, welche, ursprunglich Bilderschrift, jetzt mit eineni jeden Zeichen einen ganzen Begriff ausdrückt, ohne die Aussprache zugleich anzudeuten. Aus einer verhältnissmässig geringen Zahl von Ele- |
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LO 42. — China und Japan.
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mentarzeichen hat sich durch Zusammensetzung und Abänderung eine ausserordentliche Menge von Charakteren gebildet, von denen die vollstän- digsten Wörterbücher gegen 100,000 enthalten. Geschrieben werden sie mit Pinsel und Tusche in vertikalen Zeilen von der Rechten zur Linken. — Physische und technische Kultur. — Der Ackerbau ist das Fundament der Existenz in China. Mit ungemeinem Fleiss kultivirt der Chinese das Land, bewässert den Boden auf's sorgfältigste, nnd hilft, wo er es vermag, durch Düngung und Spatenkultur nach. Kein Feld liegt brach, selbst Felsen und Berge werden angebaut und in Kulturland um- gewandelt, und sogar auf dem Wasser baut man die Hauptnahrungspflanze des Landes, den Reis, nämlich auf Flössen, die mit tragbarer Erde bedeckt worden sind. Mechanische Hülfsmittel aller Art werden zur Förderung des Landbaues angewandt, und um ihn zu heben und seine Wichtigkeit zu zeigen, zieht der Kaiser jedes Jahr im Frühling unter grossen Feierlich- keiten ein paar Furchen mit dem Pfluge, und besäet auch einige Tage dar- auf das Land. Und trotz dieser Sorgfalt reicht, wegen Uebervölkerung einzelner Landestheile, oft der jährliche Ertrag der Erndten nicht aus, die Einwohner zu ernähren, und einbrechende Hungersnoth rafft nicht selten Hunderttausende hinweg. Die, Saat wird nicht ausgeworfen, sondern in Reihen gesteckt, und der sehr weiche und leichte Boden mit hölzernen Pflügen und Spaten umgeworfen. Grund und Boden ist tmgemein zerstü- ckelt, so dass ein chines. Bauer selten mehr als 10 Morgen Land zu be- arbeiten hat. Das Land besitzen die Bauern zwar erblich, aber nur pacht- weise. Reis ist der Hauptgegenstand des Ackerbaus; ausserdem baut man war den Chinesen schon seit 2,000 Jahren bekannt; die Buchdruckerei und Stereotypie bei ihnen schon eine Erflndung des 10. Jahrhunderts. Die Porzellanbereituug bildet einen blühenden Zweig der GewerbthätigkeiL Das Schiesspulver, schon frühzeitig von den Chinesen erfunden, wird mehr zu Feuerwerken, als zum Kriege benutzt Die Kunst Metalle zu bearbeiten, Musikinstrumente zu verfertigen und harte Steine zu schneiden und zu poliren, ist ihnen schon seit undenklichen Zeiten bekannt. Ihre Malereien, ausgezeichnet durch lebendige Farben und naturgetreue Nachahmung, ihre Firniss- und Elfenbeinarbeiten, ihre Fächer sind ausgezeichnet und werden überall bewundert; ihre Drahtgeflechte sind ungemein schön; ihre künst- lichen Blumen noch unübertrofl'en, und den Gebrauch der Papiertapeten haben w ir erst ihnen zu danken. Viele ihrer Kunsterzeugnisse, ihre le- bendigen und unauslöschlichen Farben, ihr feines und dabei doch sehr festes Papier, ihre Tusche und unzählige kleine Gegenstände, deren Aus- führung Geduld, Sorgfalt und Gewandtheit, erfordern werden nur unvoll- kommen in Europa nachgeahmt. — Bezüglich der Gewerbthätigkeit sind die Koreaner den Chinesen gleich, und zeichnen sich besonders durch die Verfertigung des als Nanking bekannten Baumwollenzeuges und durch ihr Schreibpapier aus. Die Tübetaner sind weniger gewerbthätig, doch finden ihre Wollengewebe in China, Indien und der Mongolei bedeutenden Absatz. Gewerbthätiger sind die Bucharen in Thian-schau-nan-lu, deren Seiden- und Leinenstoffe, Gold- und Silberbrokate und polirte Steinarbeiten vor- zugsweise gesucht werden. Die durch Gewerbfleiss am meisten ausgezeich- nete Städte des Reichs sind: Schün-thian (Pe-king), Thian-tsin und Pao- |
Weizen, Gerste, Roggen, Buchweizen, Gemüse, Tabak und Obst, besonders Südfrüchte. Wein wVd nicht, oder nur wenig, als Obst zum essen gebaut; um so wichtiger sind die T h eepfl anzu ngen, welche dem auswärtigen Handel jährlich über 90 Mill. Pfund, zum Werthe von 6,5 Mill. Thlr., und den dreifachen Betrag für den innern Verbrauch liefern. Nicht minder wichtig ist die Kultur der Ba um wolle, von der es hier weisse und gelbe gibt, aus welch letzterer der gelbe Nanking verfertigt wird. Die Südlan- der sind reich an Zu cker p f 1 a nzungen, und Mau l b e era nlagen sind fast in allen Theilen des Landes, und die Zucht der Seidenraupe, die hier ihr Vaterland hat, von der grössten Wichtigkeit, da der Verbrauch der Seide ungemein gross ist. Weniger Fleiss wird in China auf die Vieh- zucht verwendet Weiden und Futterkräuter sind selten; und die Boden- zerstückelung und die Nothwendigkeit, auch den kleinsten Raum zur Gewinnung von Nahrung zu benutzen, gestattet den Chinesen nicht, grosse Viehweiden zu halten. In der Mandschurei dagegen, in der Mongolei, in Tübet und den Provinzen der neuen Grenze (Sin-kiang) bildet die Vieh- zucht die Haupterwerbsquelle der Bewohner. Die Geflügelzucht, be- sonders die der Enten, deren Eier künstlich ausgebrütet werden, wird sehr gepflegt Die Fischerei ist von ungemeiner Wichtigkeit, sowohl die See- als Flussfischerei und die Fische selbst, deren Zucht der Chinese grosse .Aufmerksamkeit widmet, sind ein Hauptnahrungsmittel des Volkes. Oer Bergbau ist, obwohl China einen Ueberfluss von Gold und Silber, Kupfer, Quecksilber, Eisen, Blei, Zinn und Zink besitzt, noch auf einer sehr niedern Stufe, und wird, weil die Regierung ihn als den Ackerbau benachtheiligend betrachtet nicht selten von ihr zu hintertreiben gesucht.
Die Industrie steht auf einer sehr hohen Stufe der Ausbildung und erhebt sich nicht selten zu wahrer Kunstfertigkeit Die Holzschneide- kunst wird mit grosser Vollendung ausgeübt In der Baukunst befleissigt man sich mühsamer und schwieriger Verzierungen. In den Seiden- und Wollenwebereien sind die Chinesen, ohne sich der Maschinen zu bedienen, Meister. Die Stickerei und Färberei sind bei ihnen uralte Künste. Die Lackwaaren China's sind wegen ihres dauerhaften und schönen Glanzes berühmt Die Bereitung des Papiers aus Baumwolle, Seide und Reisstroh ting-fu in der Provinz Tschy-li; Kuang-tscheu-fu (Canton), Schan-tscheu- fu und Tschoa-tscheu-fu in Kuang-tung; Fu-tscheu-fu und Tschang-tscheu- fu in Fu-kian; Hang-tscheu-fu und Ning-pho in Tsche-kiang; Kiang-ning (Nankin), Su-tscheu, Jaiig-tscheu-fu, Schang-hai und Hoai-ngan-fu in Ki- ang-ssü; Nan-tschang-fu, Kian-tschang-fu, und Kan-tscheu-fu in Kiang- ssi; Kaschgar und Varkiang in Thian-schan-uan-lu, und Hlassa in Tübet. |
HandeL — Der Handel China's, obwohl bisher durch die Abschlies- sung gegen aussen etwas gehemmt, ist von ungemeiner Wichtigkeit und zerfällt in den Binnenhandel und- den Handel mit dem Auslande, welch letzterer zum grössten Theil in den Händen von Ausländern ist Der Binnenhandel, der durch die vielen schilfbaren Flüsse und Kanäle, die trefflichsten Landstrassen, eine ausgedehnte Seeküste und gänzliche Zollfreiheit erleichtert und unterstützt wird, ist vorzugsweise Tauschhandel der Gewerbs- und Naturerzeugnisse der verschiedenen Provinzen, und bei der Grösse des Landes und der Mannigfaltigkeit seiner Erzeugnisse hin- reichend, einen grossen Theil des Volkes zu unterhalten, und auch die Ursache, dass die Chinesen dem Seehandel, den sie vor Zeiten bis zum Rothen Meere ausdehnten, nicht mehr die Aufmerksamkeit widmen, wie früher, und die Schifl'e ihrer Kaufleute nur noch die Haupthäfen des Ma- layenlandes (des indischen Archipelagus), Hinterindiens, Japans, Neu- Guineas, der Sandwichs-Inseln und Kaliforniens besuchen. Die Haupt- handelsstädte für den Binnenhandel sind ausser den durch ihren Gewerb- fleiss ausgezeichneten, oben genannten Städten: Tschang-kia-kheu oder Khalgan (der .Mongolen); Tsin-nan-fu, Y - tscheu-fu, Hai-tscheu und Lin-tschin-scheu in Schan-tung; Wu-tschang-fu und Hoang-tscheu - fu in Hu-pe; Tschang-tscha-fu und Heng-tscheu in Hu-nan; Nan-kang und Kin-ngan in Kiang-ssi; Tsching-tu-fu, Schün-king, Lung-ngan-fu, Men-tscheu und Li-thang in Szü-tschuan; Khai-fung-fu in Ho-nan; Si-ngan-fu, Han-tschung-fu und Fu-tscheu in Schen-ssi; Lan-tscheu, Kung - tschang - fu und Kan-tscheu-fu in Kan-ssü; Iii (Kuldscha) in Thian- schan-pe-lu, und Urga (Kuren) in der Mongolei. Der Handel mit dem Auslande ist auf 5 Grenzpunkte beschränkt: an der Sibirischen Grenze ist der Hauptgrenzort Malmatschin, der russischen Grenzstadt |
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LO 42. — China und Japan.
Kjächta gegenüber, wo das gesammte bier jährlich in Kauf kommende Handelsgut oft 8 Mill. Franken beträgt; an der Grenze von Turkestan ist Yarkiang (Yarkand) der Haupthandelsort, doch haben auch Kas chgar, weiter der Grenze zu, und Aksu weiter im Inuern, bedeutenden Ver- kehr mit dem Auslande. An der Grenze gegen ludien ist Li (Leb) in Klein-Tühet der Hauptort; und im Inuern von Tühet Taka-kote und H'lassa. Gegen die Grenze des Birm an enr eichs ist Yong-tschang-fu in Jün-nan, und gegen An-nam die Stadt Kuni-lin-fu der Haupt- handelsplatz.— in Betreff des auswärtigen Handels zur See war bis zum lahre 1842 (mit Ausnahuie der Stadt und Insel Macao, die den Por- tugiesen gehört) der Hafen von Ca nton (Kuang-tscheu-fu) der einzige, der von den Seehandel treibenden Völkern Europas und den Nord-Ameri- kanern besucht werden durfte. Diese letzteren und die Engländer (deren erste Schiffe 1634 hier ankamen) vermittelten allein hier fast drei Viertel sämmtlicher Geschäfte. Die Chines. Regierung hatte die Theiie der Stadl und des Hafens genau bestimmt und abgegrenzt, welche die europ. Kauf- leute besuchen und bewohnen durften, die Zeit ihres jedesmaligen Aufent- halts beschränkt, und einer bestimmten Zahl einheimischer Kaufleute das Privilegium überlassen, die Geschäftsverbindung mit den Ausländern zu unterhalten. Diese Kaufleute, deren Zahl von 12 später auf 18 erhöht wurde, werden von den Franzosen Hanls tes, von den Engländern Ho ng genannt, sind iu allen Geschäftsangelegenheiten die nothwendigen Unter- händler, müssen Schutz und Bürgschaft leisten, sind verantwortlich, und ihre Geschäfte, bei vorkommenden Schwierigkeiten zwischen den Fremden und der Landesbehörde, eine Art politische Vermittlung. Seit dem 1842 mit den Briten zu Nanking abgeschlossenen Frieden, traten für den See- h an del wichtige Veränderungen ein, denn nicht nur erhielten die Eng- länder, ausser einer Kriegsentschädigung, die Insel Hong-kong für sich abgetreten, sondern auch für alle europ. Nationen freien Handelsverkehr mit China und zu diesem Ende die Eröffnung der 5 Häfen von Can ton (Kuang- tscheu-fu), Amoy (Hia-men), Fu-tscheu-fu (Fu-tschu-fu), Ningpo (Ning-pho), und Schang-hai, an der Mündung des Jang-tseu-kiang.— Durch die Friedensverträge von 1858 wurden 9 neue Häfen dem auswär- tigen Verkehr geöffnet, die freie Schifffahrt auf dem Jang-tseu-kiang ge- stattet, und der Zutritt politischer und kommerzieller Agenten verwiRigt. Ein neuer Markt hat sich den europäischen Erzeugnissen geöffnet, und bereits sind von den meisten europäischen Nationen (namentlich auch von Deutschland aus) Handelsagenten nach China abgegangen, um Handels- verbindungen mit diesem Lande anzuknüpfen. Die Hauptausfuhrar- tikel China's bestehen vornehmlich in Thee (jährRch 90 —lOÜ MiR. Pfd., davon die Hälfte aRein nach England), Seide (15 —20,000 Ballen, meist nach Europa), Seidenwaaren (nach Indien und Amerika, wenig nach Europa), Zucker (meist nach Vorderindien) ,.Droguerie-, Apotheker- und Farbewaaren (Cassia, Rhabarber, Chinawurzel, Sternanis, Anisöl, Moschus, Kampfer, Alaun, Zinnober etc.), Papier (nach Indien), Por- zellan, Nanking, lacktrte Waaren, Kupfer-, Zinn- und Messing- waai'en , und Kunstsachen in Metall, Holz, Stein, Elfenbein, Federn etc. Der Werth der .Ausfuhren kann nicht einmal annähernd angegeben werden. Die Einfuhren bestehen ihrer grösseren Bedeutung nach meist aus Natur- produkten, darunter besonders Reis und Opium, in Baumwolle und Baum- woRwaaren, in Wollenwaaren, Stangen-, Stab- und Bandeisen, Eisen-, Stahl- und MetaRwaaren, Gold- und Silberdrath, Glas, Spiegel, Bernstein, Schwarzwälder Uhren, Spieldosen, Farben etc. Obwohl die Einfuhr des Opiums streng verboten ist, bildet er doch den Gegenstand des ausge- dehntesten Handels, wird von Schmugglern mittelst Schnell segelnder, gut bewaffneter Schiffe so gut wie öffentlich importirt, und gab Veranlassung zum Beginn der letzten Feindseligkeiten mit Grossbritannien. In neuester Zeit ist die Einfuhr desselben aus Vorderindien und der Türkei auf mehr als 140,000 Kisten gestiegen, und da der Durchschnittspreis einer Kiste auf 600 span. Dollars geschätzt wird, ist leicht zu ermessen, wie nach- theRig der Opiumhandel auf China wirken muss. Das Geld-, Maass- und Gewichts Wesen ist folgendes: ARes Geld ist nur Rechnungsmünze, nämlich Li ang (Unzen) oder Tael (= 7 Frank 41 — 81 Cent. = 1 Thlr. 271/2 Sgr.) = 10 Tsian oder Mas = 100 Fen oder Kondorin = 1000 Li oder Casch (ein rundes Kupferstück mit einem viereckigen Loch in der .Mitte, um angereiht werden zu können). Alle Summen werden in Silber nach dem Gewicht bezahlt Der Werth des Goldes ist veränderlich. Gewichte sind: der Tan oder Pik (Zentner) = 100 Kin (Pfund); 1 Kin oder Cati = 16 Liang (Unzen); 1 Liang— 10 Tsian oderMas = 100 Fen = 1000 Li oder Hao, nach dem Decimalsystem. Eben so die Maasse, und zwar das Längenmaass in Yin (30,600 Metres) = 10 Tschang = 100 Tschi oder Cow =:=: 1,000 Tsün = 10,000 Fen- Der Tschi entspricht unserm Fuss, der Tsün dem ZoR, der Fen der Linie. Die chinesische .Meile oder Li besteht aus 360 Pu (Schritten) oder 296 französ. Toisen. FIä ch enm a as se sind Ching (Fu) — 100 Mu (1 Mu ist 240 Schritt lang und 1 Schritt breit); die Ländereien sind in Chings abgetheilt und 1 Ching der gewöhnlichste Besitz einer Familie. Hohlmaasse sind: der Schi (Tang) = 10 Ten (Scheffel ä 120 Pfund) = 100 Sching — 1,000 Ho — 10,000 Scho etc. —
l»er Staat» — Staatsverfassiing. — China ist eine völlige Au- tokratie, aber keineswegs im Sinne absoluter" WiRkürherrschaft, sondern auf die Grundidee des patriarchalischen Regiments gebaut. Der oberste Herrscher im Staate wird als Vater der Nation verehrt, mit dem heiligen Namen des „grossen" Vaters angerufen, und die Achtung, die den Chinesen von Kindheit an für die Wesen, denen er sein Dasein zu danken hat, ein- geprägt ist, wird auf ihn übertragen. Durch ein repräsentatives von be- stimmten Klassen der Staatsdiener ausgehendes Gesetz, noch mehr aber durch die Verpflichtung, seine Beamten nach bestimmten Regeln nur aus einem Vereine streng geprüfter Personen zu wählen, ist der Kaiser in seiner Willkür beschränkt, und ausserdem- bei fast allen seinen Hand- lungen zur Beobachtung der äusserst strengen und kleinlichen Ceremonial- gesetze gezwungen. Der Verein, aus welchem alle Beamten des Reiches erwählt werden, und der nach überstandener Prüfung und Bewerbung sich stets ergänzt, bildet eine wahrhafte Gelehrten-Aristokratie. Jeder Jüng- ling ohne Ausnahme kann sich um die dritte Bildungsstufe bewerben und, wenn er dieselbe erreicht hat, um die zweite, welche nothwendig ist, um öffentliche Dienste verwalten zu dürfen. Die MitgReder des zweiten Grades können durch neue Prüfung und Bewerbung zur ersten Stufe ge- langen, die dann zu den höchsten SteRen führt. Diese Einrichtung, die bis in das siebente Jahrhundert hinaufreicht, hat zur langen Dauer des |
Reiches und zur Aufrechthaltung der Zucht und Ordnung viel beigetragen, und vertritt in China gewissermassen die SteRe des Adels, der hier vöRig unbekannt ist Nur die Prinzen des kaiserl. Hauses, die Nachkommen des Kon-fu-tse und die des .Mencius undLao-kiun haben Erbtitel; rückwärts wirkende Titel dagegen, die der Kaiser verleiht, und welche die Vorfahren dessen, der eben belohnt werden soll, adeln, sind häuflg, und das chine- sische Volk legt einer solchen Ehrenauszeichnung einen grossen Werth bei.
Staatsoberhaupt. — Der jetzt regierende Kaiser, geboren 1831, Yih-Tschu, folgte am 25. Febr. 1850 seinem Vater Tao-Kuang, und führt seitdem den Ehrennamen Szi-hing. Er stammt aus der Dynastie Tai-tsching (der sehr reinen), aus dem Stamme der Mandschu, deren Gründer Schün-tschi 1644 China eroberte. Der Monarch, der in der Sprache der Chinesen Chuan-di (höchst weiser Herrscher), in der der Mongolen Bogdo-Khan (Grosskhan oder geheiligter König), in der Sprache der Europäer Ka i s er genannt wird, führt den Titel: „Sohn des Himmels und alleiniger Beherrscher der Welt". Nach seinem Tode erhält er noch einen Namen für die Geschichte. Sein Wappen ist ein fünf- klauiger goldener Drache. — Die Thronfolge geht vom Vater auf den Sohn über, welchen er bestimmt; aber die Söhne aus der Ehe mit einer recht- mässigen Gemahlin, die den Titel einer Kaiserin geführt hat, haben den Vorzug vor denjenigen, die von Fu-schin, Pi-nen, Schi-fu, Yu-tse und an- dern Freundinnen entsprossen sind. Der Kaiser hat, wie alle Chinesen, nur eine einzige rechtmässige Gemahlin; aber nach dem Li - ki oder Haus- gesetze nimmt er neben der Kaiserin (Tschuan-tschu) in der Regel noch 3 Fuschinen oder Königinnen, die als wahre Weiber belrachiet werden
und ihren eigenen Palast und Hofstaat haben, dann 9 Pinen (Frauen mitt- leren Ranges), 37 Schi-fu und 80 Yu-tse und andere Freundinnen, die das Hausgesetz zulässt, Töchter höherer Staatsbeamten, welche nach dem Tode des Kaisers im Palaste der Keuschheit zusammenwohnen. Nur die Kaiserin Mutter bleibt eine mächtige Person. Der Kaiser, dessen Residenz zuPe-king, der Sommeraufenthalt zu Schehol (Scheche) ist, wird durch Gesetz und Herkommen an ein strenges Ceremoniell gebunden: seine Haltung, wenn er öffentRch gesehen wird, muss majestätisch, sein Auf- zug pomphaft sein; er wird wie ein Gott mit dem Angesicht auf dem Boden verehrt. Die einfache Kleidung des Kaisers ist, wie die seiner Familie, hochgelb. Auf dem Gewand trägt er, nebst den Fürsten der zwei ersten Klassen und den kaiserl. Prinzen, den fünfklauigen Drachen, auf Schultern, Brust und Rücken gestickt; die Fürsten des dritten und vierten Grades haben den vierklauigen Drachen, die des fünften Grades und die Mandarinen eine vierklauige Schlange. Drei goldene Drachen mit Perlen besetzt, jeder mit einer grossen Perle auf dem Haupte, sind auf der Mütze des Kaisers dessen Auszeichnung. Eben so, doch etwas geringer, kleiden sich die Prinzen von Geblüt. Diese sind Söhne, sowohl der Kai- serin, als auch der Fuschinen, Pinen, Schi-fu, Yu-tse u. a. Die Söhne sind im gelben Buche geschrieben, haben erblichen Adel, doch so dass ihre Kinder nur in^s rothe Buch kommen und der Rang bis zum achten Gliede abnimmt, wo der Adel wieder endet Die Töchter, Schwestern und Nichten des Kaisers werden meist an Mongolen- und Mandschu - Khane ver- heirathet, um diese dadurch an seine Dynastie zu fesseln.
Die Regierungsform von Tübet ist eine wahrhafte Theokratie; die Verfassung der Mongolen ist der der Europäischen Reiche im Mittel- alter ähnlich; m Korea und auf den Liu-kiu-Inseln ist sie despotisch. Der Dalai-Lama schickt jahrlich eine Gesandtschaft mit Geschenken nach Peking, deren Gesammtwerth sich auf 60,000 Silberrubel belaufen soll Die Lehenskonige von Korea schicken jährlich Geschenke als Unterpfand ihrer Treue, und zahlen auch an Japan einen Tribut an Gold. Eben so zahlen die Liu-kiu-Inseln jährRchen Tribut an China und Japan, und nur die Mongolenkhane zahlen keinen Tribut, sondern empfangen vielmehr hohe Gehalte, als Generale im Dienste des Kaisers, und nicht unbedeutende Geschenke.
Staatsverwaltung. — Die oberste Behörde des Landes, dem Range nach, ist das Fürstengericht (Tschung-schin-fu), aus den Prinzen bestehend, mit einem kaiserl. Verwandten als Vorsitzer. Ihm zu- nächst folgt das innere Kollegium (Nuiko), das aus 4 Geheimräthen des ersten Ranges (2 .Mandschu und 2 Chinesen) besteht, welche Ta- hio-sse (Kundige der grossen Wissenschaft) genannt werden. Dasselbe |
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hat die Gescliidite der Regierung zu schreiben, Dekrete auszufertigen, die Befehle des Kaisers zu empfangen, mit fremden Höfen zu verkehren, Ge- setze zu revidiren und abzufassen, und denselben durch das Reichssiegel Kraft zu geben. Ein Staatsrath (Kiua - ti-tschu), dessen Sitzungen der Kaiser in einem Nebensaale beiwohnt, berathet im Namen des Kaisers die Massregeln, ehe sie an's innere Kollegium gehen. Nach ihm folgt die .\kademie (Han-lin), von mehr als 200 Mitgliedern, deren vornehmste die Vorleser des Kaisers sind, und die Kommission zu Erziehung des Thronfolgers. — Unter dem Nuiko stehen die, aus 6 Kollegien bestehenden .Ministerien (Lu-pu), deren Präsidenten ebenfalls Ta-hio-sse heissen: das Ly-pu (die Reichskanzlei, Inneres), Hu-pu (Finanzkollegium), Li- pu (Ritualkollegium, unter welchem die Feste, der Kultus, die .Annahme von Gesandten etc. sieben), Ping-pu (Kriegsrath), Hing-pu (Rath der Strafen, Justizkollegium) und Kung-pu (Rath der ölfentlicben .Arbeiten und Bauten). Der Präsident jedes Pu ist ein Mandschu, der Vicepräsident ein Chinese; die Rathsstellen sind mit Mandschu und Chinesen zu gleichen Theilen besetzt. Jedes Pu hat auch ein Kho (eine Fiskalkanzlei). Alle Kollegien sitzen zu Peking, und ausserdem gibt es dort: ein Tribunal fiir die unterworfenen Länder; das Li-fan-juan, das die auswärtigen Ver- hältnisse leitet; ein Censur- und Anklagekollegium, Tu-1s ch a-j uan , welches den Kaiser und alle Behörden kontrollirt; 6 oberste Tribunale, Liu-pu, für die 6 Ministerien, ein Kriminalgericht, ein Kollegium der Bittschriften, und Aufeichtskollegien über die öffentlichen Opfer, die kai- serlichen Fest- und Gastmäler, über Gestüte, Marställe, Heerden, über das Hofceremoniell, über Astronomie und Kalender, über das Medizinalwesen, über kaiserL Waffen, Wagen, Elephanten etc., über die Polizei von Peking und übel- die Reichsuniversität, in welcher die Beamtensöhne theils aus Vergünstigung, theils als Geisel erzogen werden. — Eben so streng, wie die Staatsverwaltung, ist die Provinzverwaltung geregelt. An der Spitze der meisten Provinzen steht ein Ob e r stat thal ter , Ts ung-tu (Vice-König); nur die Provinzen Kiang-ssü und Tsche-kiang, Hu-pe und Hu-nan, Jün-nan und Kuei-tscheu, sind zu zweien je unter einen Tsung-
tu, und haben jede einen Unterstatthalter, Si-ün-fu oder Fu-juan. Neben ihnen stehen in jeder Provinz, unabhängig vom Oberstatthalter: ein Pu-tsching-ssü (Finanzdirektor oder Schatzmeister), ein Thi-tu (Generalkapitän für die Truppen), ein Ngan-tscha,-juan (Kriminal- richter), und ein Oberaufseher für die Wissenschaften; in einigen Provinzen befinden sich auch Yan-j u-j ü n-s s ü (Salzinspektoren) und Liang-tao (Getreideinspectoren). Die Provinzen werden in Oberbezirke (Fu), Unter- bezirke (Tscheu), und Kreise (Hians) geschieden, die ihre eigenen Beamten haben, die unter dem Fu stehen. Die Fu selber, so wie die Tschy-li oder direkten Lehen, stehen unter den Tsung-tu, oder in den vereinigten Provinzen unter den Si-ün-fu. — Der Kaiser ernennt zu allen Aemtern nach einem dreimaligen Vorschlag seines Rathes. Alle Verord- nungen und Beschlüsse geschehen durch die in Peking erscheinende Staals- zeitung und aus dieser durch die Provinzialzeitungen, die in der Haupt- stadt jeder Provinz erscheinen. Erlässt der Kaiser eine Verfügung oder ein Gesetz, von dem er keine besonders günstige Aufnahme voraussieht, setzt er stets in der Staatszeitung die Gründe auseinander, die ihn dazu bewogen haben; und da er selbst seinen Unterthanen für alle erlittenen Unglücksfälle, wie Hungersnoth, Pest, Erdbeben, Ueberschwemmungen etc, verantwortlich ist, klagt er sich selber in solchen Fällen öffentlich an, den Zorn des Himmels durch Vernachlässigung seiner Pflichten gereizt zu haben, und verhängt über sich sühnende Strafen, namentlich mehr oder minder lange Zurückgezogenheit, Fasten, aussergewöhnliche Betübungen etc. — Sämmtliche Beamte im Dienste werden in 9 Klassen geschieden, deren jede ihre besonderen Abzeichen haL Die vornehmsten Reichsbeamten (Ku-ang), in Europa unter dem Namen Mandarinen bekannt, bilden zwei Abtheilungen. Die erste und zweite Klasse erhalten rückwirkende Titel, tragen auf der Mütze einen Knopf von rothen Korallen, im Gürtel 4 Plättchen von Yustein mit Gold eingefasst und in der Mitte mit einem Rubin, und das Pu-fu (das reichgestickte Brust- und Rückenblatt von Seide) hat einen Storch. Bei der dritten und vierten Klasse ist der Knopf hell- oder dunkelblau, bei der fünften grün, bei der sechsten von Kry- stall, und bei den drei letzten Rangstufen von Gold oder vergoldetem Metall, nnd das Pu-fu trägt Löwen, Pfauen etc. Als 0 rd ens z eichen gelten Pfauenfedern auf der Mütze. — .Man unterscheidet Civil- und Kriegs-Mandarinen. Der fitel kann auch gekauft werden. Die Hong- Kaufleute sind Titular - Mandarinen. Die Zahl der Civil-Mandarinen soll sich auf 15,000, die der minder angesehenen Kriegs-Mandarinen auf 20,000 belaufen. Ein Mandarine hat grosses Ansehen und in seinem Amts- bezirke fast unbeschränkte Macht; seine Büttel treten ihm voran, wenn er in hohem Amte ausgeht, und wehe dem ihm Begegnenden, der sich nicht demüthig an die Seite stellt, — In den dem Kaiser unterworfenen Ländern gebieten chinesische Wan's (Fürsten) nach einheimischen Gesetzen. |
Kechtspfiege. — Die Rechtspflege geschieht nach alten, den Umständen gemäss mit neuen vermehrten Gesetzen, welche klar und grösstentheils menschlich abgefasst sind, bei der ungeheuren Ausdehnung des Reiches aber nicht überaR so gehandhabt werden. Die sehr pünkt- liclien Gesetzbücher beruhen auf dem Hauptbegriff der Pietät, nach wel- chem die Strafen nur als väterliche Züchtigunpn'hngesehen werden. Die- selben bestehen aufsteigend in 10 bis 100 Prügeln mit dem kleinen oder grossen Bambus, diesem trefflichen Regierungsinstrument, dessen Länge und Gewicht genau abgemessen sind, in Verbannung von 150 — 900 Meilen von Peking, auf verschiedene Zeit, und in Erdrosslung oder Enthauptung. Die höchsten Verbrechen (die 10 Abscheulichkeiten) ist: Aufruhr, Ver- letzung der Ehrerbietung gegen den Kaiser, Abtrünnigkeit, Verwandten- mord, Blutbad, Sacrilegium (worunter auch die Beleidigung des Kaisers gehört), Impietät, Familienzwist, Ungehorsam und Blutschande. — Be- freiten Gerichlsstand haben nur die Prinzen. Prügel lassen sich bei Be- amten auch in Geldstrafe verwandeln. Für gemeinschaftliche Verbrechen haftet der Familienälteste. Das häufigste Verbrechen ist der Kindermord, dem sogar die zahlreichen Findelhäuser nicht abhelfen. Die höchste In- slanz der Appellation ist das Hing-pu, mit einem Kriminal- und Civil- senat. Der Kaiser bestätigt oder ändert die Urtheile, und sein Wille gilt stau aUer Gesetze. Bei Untersuchungen, die zum Theil ölfentlich und (wo keine Bestechungen obwalten) sehr genau geführt werden, wird noch häuüg die Folter angewendet. Die Gefängnisse sind zum Theil nur Käfige aus Bambus. Die Polizei wird durch Kriegs- und Civil - Mandarinen ver- waltet. Die Polizeieinrichtungen sind in Hinsicht auf Ackerbau, Gewerbe und Handel, Magazine, Kanäle, Feuersgefahr etc. grösstentheils lobens- werth. Die Kirche bleibt ohne Berührung mit dem Staate unter ihren Oberpriestern, Bonzen etc., besitzt zum Theil grosse Reichthümer, ist aber in allen ihren Dienern der kaiserlichen Justiz und dem Bambus unter- worfen.
Finanzwesen. — Das Finanzsystem China's ist ungemein ein- fach. Steuern und Tribut werden in Geld und Getreide bezahlt. Die Steuern bestehen in der Grundsteuer (für den.Mu werden ^/g Liang oder Tael bezahlt) und in der Verbrauchsteuer. Den wichtigsten Theil der Ein- künfte bilden die Abgaben von Salz, Kohlen, Seide, Baumwolle etc., der Zoll vom auswärtigen Handel, das Monopol der Schin-seng, der Ertrag der Domänen, die häuUgen, oft ungerechten Konfiskationen (so wird z. B. das Vermögen eines .\landarinen eingezogen, in dessen Distrikt eine Hungers- noth ausbricht, und ein .Minister verlor sein Vermögen und wurde ver- bannt wegen des Verbrechens, viele Edelsteine und eine grössere Perle zu besitzen als der Kaiser), die Geschenke der Mandarinen, die Erträge der Bergwerke, Gestüte, Perlenfischerei etc. — Der Hauptschatz befindet sich in Peking; Getreide- und Reismagazine für die Truppen und für Miss- jahre sind in allen Provinzen. — Die Staatseinkünfte des gesammten Kelchs belaufen sich auf 250 — 300 MilL Thlr. — Rienzi giebt die Staats- einkünfte des eigenll. China an Gelde zu 33,288,276 Taels (266,306,208 Fr.), an Getreide zu 4,230,958 Sei's (Schy) an. Reclinet man zu letzteren noch für die öffentlichen Magazine an Korn 25,481,164, und an Reis 5,155,625 Seis, so beträgt die gesammte Naturallieferung des Landes an Getreide 34,867,747 Sei's (an Gewicht 6,441,512,060 Pfd.), die einem Geldwerth von .195,204,856 Fr. entsprechen. Das Total der Staatseinnahme wäre mithin 861,511,064 Fr. — Nach andern Angaben soll die Summe der Staaisein- künfte 80 Mill. Liaiigs (Unzen), die der Ausgaben gegen 30 MiU. betragen; unsre Annahme des Ertrags von 250 — 300 .Mill. Thlr. wird der Wahrheit wohl am nächsten kommen, da nach der amtlichen Zeitung von Peking im Jahre 1851 die Grundsteuer in den 18 Provinzen des eigentlichen China allein 87,507,618 Taels einbrachte. — Alle Beamte beziehen ihre Gehalte zur Hälfte in Naturalien. 23 Prozent der Einnahmen reichen hin, sämmt- liche Ausgaben für den Civif-Etat zu decken; 77 Prozent kommen auf den Hof, das Militär und die Marine. Steuerreste kommen nur selten vor, da sie unnachsichtlicb mittelst des Bambus eingetrieben werden__Die Be- soldungen der Beamten sind im Ganzen gering, werden aber durch Tafel- und Reisegelder wesentlich verbessert, und die Beamten selbst wissen sich, da sie meist alle bestechlich, und auch fast sämmtliche Aemter käuflich sind, schon zu helfen. Alle Beamten werden reich, ungeachtet sie ihre SteUen nur wenige Jahre behalten. Die obersten Behörden übersehen das .Meiste dieser Art, oder haben ebenfalls ihren Nutzen davon. Tim ko wsky, ein guter Kenner chinesischer Zustände, bemerkt, dass so oft einem Be- amten Gelder zu öffentlichen Ausgaben anvertraut werden, er es nie ver- säume, einen Theil für sich zu verwenden, und erzählt als Thatsache, dass, als Kicn-lung 200,000 Taels für die Einwohner eines we;;geschwemm- ten Dorfes angewiesen habe, der Schatzmeister 40,000, sein Gehülfe 20,000, und so die niederen Beamten im Verhältniss abgezogen hätten, so dass nur 40,000 Taels an die armen Landleute gelangten. Auf gleiche Art bringen die meisten Bezirksvorsteher ihre Einkünfte auf 60,000 Taels jähr- lich, kein Wunder, dass durch gelegenUiche Koniiskationen des Vermögens unredlicher Mandarinen (dazu eine Anzahl vom Kaiser zuerkannter Bani- bushiebe auf die Fusssohlen, die übrigens nicht entehren), der Staatsschatz wieder zu seinem Verlust zu kommen trachtel, —
Heerwesen, Seemacht. — l)ie Militärmacht China's, mit der es gegenwärtig eben so schlecht bestellt ist, wie mit den Finanzen, wird ihrer Stärke nacb verschieden angegeben. Nach Berichten der russischen Mission zerfäRt das Heer in 4 Klassen, welche Eintheilung auf nationalem Grunde beruht: 1) Mandschu in 678 Kompagnien ä 100 Mann = 67,800 Mann; 2) Mongolen 210 Kompagnien = 21,000 .Mann; 3) Utsch-schen- Tschocha, Chinesen die mit den Mandschu nach China gekommen und sich diesen freiwillig gegen die Dynastie .Meng angeschlossen, 270 Kompag- nien = 27,000 Mann, mit der Feldartillerie von 400 Kanonen; 4) unter- worfene Chinesen zum Garnisonsdienste, Weiden der Viehheerden, Jag- den u. dgl, verwendet, auf 500,000 Mann geschätzt und „Heer der grünen Fahne" genannt. Ausser diesen soll es noch ein irreguläres Militär zu 125,000 .Mann geben, so dass die Gesammtsumme 740,000 Mann ausmacht, von welchen 175,000 M. beritten sein sollen. Neuerer Zeit wird das gesammte Heer auf 900,000 M. geschätzt und zu demselben noch ein berittenes ir- reguläres .Mongolenkorps, gleich den Kosaken, von 500,000 M. gezählt, das aber wohl nicht zu rechnen ist. Das nur regelmässige Truppen begreifende Hauptkorps ist in 7 Divisionen oder Fahnen (die gelb ein- gefasste, gelbe, weisse, rothe, weiss eingefasste, roth eingefasste, blaue) getheilt, zählt gegen 200,000 M. und besteht aus den oben genannten ersten 3 Klassen, Sie bilden eine Kaste, und ihre Söhne werden gleich- faUs Soldaten; sie heissen Pa-tsi, erhalten vom Staate Waffen, monat- üch 4 Taels Löhnung und einen Sack Reis. Das Heer der grünen Fahne |
B r 0 m m o's II o u d - A 11 a s. — China nnd Japan, c.
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LO 42. — China und Japan.
(die oben genannte 4. Klasse), zwischen 5 — 700,000 M. hat ihre bleiben- den Kantonirungen, den Garnisonsdienst in 450 Städten, und wird nicht im Felde gebraucht; die Truppen dieser Abtheilung hassen die Mandschu und wer- den von diesen verachtet, und bilden den Theil des Heeres, der sich bei allen Empörungen gegen die herrschende Dynastie, gern mit betheiligt. Die Soldaten derselben werden Ljui-ts i genannt, rekrutiren sich, uud erhallen monat- |
sehen. In gewissen Entfernungen sind nach beiden Seiten vorspringende, kegelförmige Thürme angebracht, welche 12 — 23' über die Mauer empor- ragen, und noch jetzt als Wachtthürme benutzt werden. — Die Truppen be- kommen Reis und Sold, oder Pachtgüter zur Bearbeitung, müssen dagegen für ihre Bekleidung selbst sorgen, daher auch der buntscheckige Schmutz derselben. Waffen der Reiterei sind Säbel, Bogen, Pfeile, Panzer, Schild und Helm; für das Fussvolk Flinte, Bogen, Säbel, Lanze. — Rekruten (reibt der Hunger herbei. Das Kur-ma (der Spenzer) ist Uniform , und stets gleichfarbig mit der Fahne. Die Offiziere sind in 7 Klassen, je von 2 Abtheilungen, getheilt, und rücken immer durch ein Examen vor, welches der Tsung-tu (als oberster Befehlshaber der Provinz) anstellt. — Bis jetzt hat die Natur mehr für die Sicherheit China's gegen Aussen gethan, als seine Truppen, die zwar schnellfüssig, aber häufig ohne Walfen, kraftlos, ungeübt, nur durch ihre Menge furchtbar, sonst aber eine n\uthlose, ent- sittlichte Masse sind. Einzelne chinesische Truppenkorps haben indess 1842, und mehr noch im letzten Kriege gegen die vereinigten Engländer und Franzosen bewiesen, dass ihr Hass gegen die Fremden grösser ist, als ihre Gleichgültigkeit gegen das regierende Kaiserhaus, und haben mit mehr .Muth gekämpft, als man ihnen zugetraut hätte. — Die Seemacht China's besteht aus 2,183 Kriegsdschonken von 6, 8 bis höchstens 20 Ka- nonen, theils auf dem Meere, tbeils auf den grossen Flüssen des Landes, mit etwa 75,000 Seesoldaten und Matrosen. Europäischen Flotten gegen- über verdient sie kaum Beachtung, wenigstens hat sie im letzten Kriege gegen England und Frankreich nicht das .Mindeste geleistet, wohl aber sind hunderte von Dschonken, die den Kampf wagten, von dem wohlge- richteten Feuer der Briten, Franzosen und Amerikaner in den Grund ge- bohrt worden. — Flaggen, siehe Flaggen-Atlas, Taf. 6, wo Fig. 214 die KaiserRche Flagge, Fig. 215 — 218 die verschiedenen Kauffahrer- Flaggen, und Fig. 219 und 220 die Flaggen von Cochin-China (Tonkin) darstellen. — |
lich nur 2 Taels Sold. — Eine dritte Heeresabtheilung von etwa 100,000
.Mann in 207 Fahnen, befindet sich in den unterworfenen Ländern, und
steht unter Anführung eiuheimischer Khane; davon sind 175 Fahnen Mon-
golen, 1 Fahne Oelöt von Alascban, 11 Fahnen Ulia-sutai (Uriang-khai),
1 Fahne Mongolen von Kbor, 16 Fahnen Dsungar, Oelöt, Tungut (in Thian-
schan-Pelu und Nanlu), und 2 Fahnen Mahomedaner in Khamil und Tur-
fan. — Die Armee erzeugt sich selbst. Als Ackerbauer, Beamter, Polizei-
soldat etc. lebt der verheirathete Soldat in Dörfern, den befestigten 1,193
Städten, in den Wachtthürmen an der Strasse oder der grossen, jetzt
immer mehr in Verfall kommenden berühmten Mau er, die um 240 v. Chr.
zum Schulze wieder Einfälle der nördlichen Nomadenvölker gebaut wurde,
und östlich von der Stadt Su-tscheu beginnend, auf einer Strecke von
mehr als 300 M. über Berge, Thäler, Abgründe, Flüsse etc. bis zum Meer-
busen von Pe-tschy-li fortläuft. An besonders wichtigen Pässen ist sie
doppelt, ja dreifach; überall 26 Fuss hoch, an ihrer Grundfläche eben so
stark, und oben mit einer 5' hohen Brustwehr mit Schiessscharten ver-
«I a a ■!•
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Cvescliicliie» — Die Geschichte des Japanischen Reiches, sogenannt nach der Insel Nipon, chinesich Jepon (Land des Lichts; das Land, welches gegen Morgen Regt), reicht, so weit sie beglaubigt ist, bis zum J. 660 v. Chr. hinauf, wo die noch herrschende Dynastie durch Dsinbu Singmu (d. h. göttlicher Eroberer), der Nipon eroberte, sich hier einen Dairi (Tempelpalast) baute und ihn der Sonnengöttin weihte, ge- stiftet, und von diesem zugleich Gesittung, Gesetze, Zeitrechnung und Religion eingeführt, und die Oberherrschaft der Mikado's (Dairi Sama) gegründet wurde. Der Mikado war der höchste geistliche und weltliche Herrscher und unter ihm regierten, als seine Lehnsträger, eine Anzahl Fürsten, deren Zahl sich noch 1542, als die Portugiesen hier landeten, auf 68 behef. Die Nachfolger des ersten Mikado verfielen bald in Schwel- gerei und die Regierung wurde von dem Palast der Frauen aus geführt. Jahrhunderte hindurch zählen die Reichsannalen meist nur kaiserl. Namen auf, und berichten von furchtbaren gewaltigen Ausbrüchen der Vulkane, welche weite Strecken verwüsteten. Im 12. Jahrhundert empörten sich einzelne VasaRen, und einem dieser Lehensträger, Yoritomo, gelang es, sich zum ständigen Oberfeldherrn zu erheben, und diese Würde erb- lich in seiner Familie zu begründen. .\ls erster Siogun (Dschogun, Stellvertreter des .Mikado) oder eigentliche Sio-j-dai-ziogun (Ober- feldherr gegen die Fremden), war er Besitzer der wirklichen Herrschaft über das Reich, während er den Mikado dem Namen nach für das Reichs- oberhaupt gelten und ihn mit aller Pracht und Herrlichkeit in Miako re- sidiren liess. Von da an blieb dem Dairi-Sama nur die geisHiche Ober- gewalt, Titel, und Pracht, ohne wirklichen Einfluss und ohne Ausübung, und nur formell stand ihm die Sanktion der politischen Massregeln des Siogun zu. Ein Versuch der Mongolen unter Kublai-Khan, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrb., Japan zu erobern, misslang in Folge furchtbarer Stürme, durch welche die mongolische Flotte vernichtet wurde. In der Mitte des 16. Jahrhunderts starb die Famüie Yoritomos aus. Unter den Vasallenfürsten entspann sich ein Kampf um die erledigte Siogunwürde, in welchem endlich Nobunaga, Fürst von Owari, 1586, den weltRchen Herrscherthron bestieg und die Abhängigkeit des Dairi Sama noch voll- kommener machte. In dieser Zeit ward Japan den Fremden zugängig und stand in vielfachem Handelsverkehr mit den Europäischen Staaten. Japaner fochten in fremden Heeren und dienten auf ausländischen Schilfen, Euro- päer verheiratheten sich mit Japaneserinnen, und portugiesische Jesuiten breiteten fort und fort mit der christRchen Lehre ihren Einfluss in Japan aus. .\uf Nobunaga folgte Hidejosi, ein Mann von geringer Herkunft, der den Plan der bereits zahlreich ansässigen Portugiesen, sich des Landes zu bemächtigen, entdeckte und sich zum Siogun aufwarf. In schrecklichen Verfolgungen, wobei von 158?' —90 über 200,000 Christen das Leben ver- loren, zog er gegen das Christentbum zu Felde, vernichtete den Handel der Portugiesen und untersagte ihnen alle Verbindung mit Japan, ein Nach- theil, den auch alle andern ausländischen Nationen mitzuleiden hatten. .Als Hidejosi 1598, mit Hinterlassung eines sechsjährigen Sohnes starb, usurpirte dessen Vormund Jje-jas, Fiu-st zu Mikawa, 1615, den Thron, setzte, da die japanischen Christen es mit dem. rechtmässigen Thronerben hielten, die Christenverfolgung fort, verjagte alle Christen, schloss das Land den Fremden, vernichtete alle und jede politische Bedeutung des Mikado, und führte zugleich das politische Absperrungssytem ein, welches bis in die neueste Zeit mit der hartnäckigsten Konsequenz durchgeführt wurde. Nur den Chinesen und spater den Holländern, wurde mit gewissen Beschränkungen, als besondere Vergünstigung, der Besuch des Japanischen Reichs erlaubt; doch wurden auch die letzteren später (1672 und abermals 1743) in ihren Handelsfreiheiten geschmälert, auf die Insel Desima (Da- cima) beschränkt, und dort unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt. Engländer und Portugiesen, die zu wiederholten Malen sich einzuschleichen versuchten, wurden aufgespürt und vertrieben; keinem Volke gelang es, die Gesinnung der Japanesen sich geneigt zu machen, und alle derartige Unternehmungen, selbst die friedlichsten, scheiterten an der Hartnäckigkeit der Bewohner, und brachten nicht selten den dazu gebrauchten Personen langwierige Geiangenschaft und schwere Leiden. — Die Nachkommen Jje-jas haben sich bis auf den heutigen Tag im ungestörten Besitze der Siogunwurde behauptet, sind aber in Ueppigkeit und Ruhe politisch untergegangen und stehen unter der eifersüchtigen Aufsicht des Staats- raths und der ihm Verwandten. Die Japaner selbst scheinen durch die Staatseinrichtung und lange Ruhe in geistige Lethargie versunken, mithin empfänglicher für Neues und Pikantes zu sein. England, Russland, Nord-Amerika und HoRand streben seit Jahren schon beharrlich nach |
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42. — China und Japan. 11
Haiidelsverbindungen mit Japan. Die Nord-Amerikaner sendeten zu diesem Zwecke 1853 eine Expedition mit friedlichen Vorschlägen nach Japan, die diesmal nicht mit der Hartnäckigkeit, wie bei früheren Versuchen ähn- licher Art, von den Japanern zurückgewiesen wurden; die Engländer folg- ten, und am 16. Okt. 1857 erfolgte die Unterzeichnung und Auswechslung des am 30. Jan. 1856 zwischen Holland und Japan neu abgeschlossenen Handelsverlrags, nach dessen Zusatz-Artikeln die Häfen von Nangasaki und Hakodadi den Holländern geöffnet sind, freie Ausübung des Gottesdienstes gestattet ist, und Japanische Kaufleute in Desima zugelassen werden. — ]9as liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Reihenfolge der Inseln. — Das Inselreicb Japan, nach der Hauptinsel Nipon (Nip- pon oder Niphon) von den Einwohnern selbst Ten kan (Reich unter dem Himmel), Fino Motto (Wurzel) und Awatsissa (Erdschaum-Insel) ge- nannt, liegt in geringer Entfernung von der östl. Küste Asiens, zwischen 290—490 NBr. und 146o—itjgo OL., zieht sich von den Liu-kiu Inseln, nordöstl. bis zu den Kurilen, deren südliche Inseln es noch umfasst, und wird im N. vom Ochhotskischen Meere (Meer von Tarakai), im 0. vom Grossen Ozean, im S. von diesem und dem Chines, Ostmeer (Tong-hai), und im W. von der Strasse von Korea, dem Japanischen Meere und der Tatarischen Meerenge (der Strasse von Tarakai) begrenzt. Sämmtliche das Reich bildende Inseln umfassen einen Flächenraum von 12,568 (n. A. von 11,200, oder gar nur 7,496) Ou.-M. und eine Bevölkerung von 30 MiR. Seelen, haben mithin gegen 2,400 Menschen auf der Qu.-Meile. In der Hauptrichtung von SW. nach NO. folgen sich die Hauptinseln in nach- stehender Ordnung: Jakuno Sima (Linschoten Inseln), Tanega Sina, Kiusiu, Sikokf, Nipon, Jesso, Kunaschir (Junaschir), Iturup, Utrup, Tarakai. Der Bonin-Sima Archipel, erst seit 1817 bekannt, Regt im SO. der Insel Nipon, und besteht aus 89 kleinen Eilanden von geringer Bedeutung.
Physische Beschaffenheit. — Die Inseln, welche das Japanische Reich bilden, sind im Allgemeinen hoch, gebirgig, vulkanischen Ursprungs, ungemein wasserreich, die grösseren von ziemlich ansehnlichen Flüssen durchschnitten und von Bewässerungs- und Schifffahrtskanälen durchzogen. Das Itmere der grössern Inseln, namentlich Nipons, wird von wilden, in den ewigen Schnee aufragenden Gebirgsketten durchstrichen und bietet noch 6 thätige Vulkane, die öfters furchtbare Verwüstungen anrichten. Als die höchsten Berge bezeichnet man die Vulkane Fusino-Yama und Sira-Yama, beide von 11,000' Höhe. — Das Klima ist weniger mild, als man nach der geogr. Breite des Landes vermuthen soRte. Kiusiu, Sikokf und Nipon, unter gleicher Breite mit Algier, haben ein KRma, das dem von Ober- italien entspricht; Jeddo, unter 36o 39' NBr., hat im Winter Schnee, der oft wochenlang liegen bleibt, und Matsumaje (Matsmai), unter gleicher Breite von Livorno, hat oft eine Winterkälte von — 15« R. — Das KRma der südlichen Inseln ist durchgängig feucht, im Winter fällt Schnee, welcher nach N. zu immer reichlicher wird, und dort bis zum .April Regen bleibt, und die Gewässer frieren zu. Im Juni und Juli stürzen gewaltige Regen- güsse herab. Wasserhosen ziehen über Meer und Land, Nebel füllen die Luft, furchtbare Gewitter entladen sich, nicht selten bebt die Erde, und Orkane und Teifime wüthen mit zerstörender Gewalt. Im S. ist die Tem- peratur im Sommer + 20 bis 25« R., im Winter — 2 bis IG« R. Dennoch hat die Vegetation einen tropischen Charakter, und es gedeihen die Palme, der MaiRbeer-, Papiermaulbeer- und Firnissbaum, der gewürzreiche San- tsio, der Lorbeer-, Kampher- und Nussbaum, der Theestrauch, Citronen, Pommeranzen, Kastanien, Pfirsiche, Mandeln , Feigen, essbare Eicheln und geringere Obstsorten. BaumwoRe, Hanf, Tabak, Pfeffer, Sesam imd an- dere Oelpflanzen, Bataten, Kartoffeln etc. bietet das Land in Menge; die vorherrschende Getreideart ist der Reis, und ausserdem baut man Gerste, Weizen, Taitsu (eine Art Bohnen), Sotsu (eine Linsenart) und Hirse. Wein reift selten. Von Zierpllanzen gedeihen Rosen, in unzähligen Varietäten, Camellien, Lilien, Iris, Jasmin, Narzissen etc., meist aber mehr schöne als duftende Blumen. Die Wälder bestehen hauptsächlich aus Nadelhöl- zern, Eichen, Lorbeer, Bambus etc. An Thieren ist das Land verhältniss- mässig arm. Man zieht kleine, schnelle Pferde, grosse Bülfel mit Höckern, Schweine, Hunde und Katzen; Rinder, Ziegen und Schafe sind von den Holländern eingeführt worden. In den Wäldern findet man Wildschweine, wilde Katzen, Füchse, Hirsche, seltener Bären, Panther, Wölfe, Schakals und Schlangen. Unter den Insekten sind bemerkenswerth Seidenwürmer, auf deren Zucht die Japaner vielen Fleiss verwenden, weisse Ameisen, giftige Tausendfüsse und viele .Arten prachtvoller Schmetterlinge. Perl- muscheln, Austern, Korallen sind an den Küsten sehr häuflg. Die Gewässer werden von zahlreichen Bew'ohnern, von Fischen, Wassersäugethieren und Wasservögeln belebt, und Wallfische, Robben verschiedener Art, Haie, Stock- fische, Häringe nähern sich scharenweise den Küsten. Die mineralischen Schätze des Landes sind von grosser Wichtigkeit: Gold wird Iheils gewa- schen, theils aus Kupfererzen gewonnen; häufiger und ergiebiger sind die Silberminen, am gewinnreichsten aber die Kupfergruben, deren Ausbeute meist im Lande selbst verbraucht und zu Geräthen verarbeitet wird, die bei uns von Eisen zu sein pflegen. Auch an Zinn und Eisen ist kein Man- gel, und ausserdem von nutzbaren Mineralien noch Schwefel, Steinkohlen, Salz, Marmor und feine Porzellanerde zu nennen. —
Politische Eintheilung. — Das Japanische Reich zerfäRt in das Hauptland (die drei grössern südl. Inseln Nipon, Kiusiu und Sikokf, mit den zu ihnen gehörenden Eilanden), und in die Neben länder (die Insel Jesso, die südl. Kurilen, Tschoka oder der südl. Theil von Tarakai, und die Bonin-lnseln). Das Hauptland, das eigentliche Kaiserthum Ja- pan, wird in 10 an Grösse und Bevölkerung ungleiche Landschaften oder Do eingetheilt, von denen die beiden letzten, die kleinen Inseln Iki und Tsu-tsima, je nur eine Provinz bilden, die 8 ersten Do aber 66 Pro- vinzen (Kokfs) umfassen, die zusammen 622 Bezirke (Koris) begreifen. Die Insel Nipon (nebst Zubehör 5,152 Qu.-M.) enthält die Landschaften Gokinai", Tokaido, Tosando, Fokurokudo, Sanindo, Sanyo- do, und fast die Hälfte von Nankaido; die Insel Siko k f (Sic o co, nebst den zugeh. Inseln 808 Qu.-M.) die grössere Hälfte von Nankaido; und die Insel Kiusiu (Saikokf, mit den zugeh. Inseln 1,328 Qu.M.) die Landschaft Saikaido. ^Dle Neben 1 änder umfassen die Statthal- terschaft Matsmai (bestehend aus der Insel Jesso, 2,800 Qu.-M.; den SüdRchen Kurilen: Kunaschir, Tschikotan, Iturup, Utrup, zusammen 151 Qu.-M., und Tschoka, den südl. Theil der InselTaraka'i oder Sachalien, 2,244 Qu.-M.), und die Bonin-Sima-lnseln (85 Qu.-M.). Die 10 Do und 68 Provinzen des eigentlichen Japan (die eingeklam- merten Provinzennamen sind die gewöhnlichen synonymen Bezeichnungen landschaflen oder Do.
der japanischen Schriften), mit ihren Hauptstädten, und die Nebenlän- der sind:
1,018
1,200
18 110
2,800
151 2,244
85
12,508
Die Landschaft Gokinai bildet mit ihren 5 Provinzen die beson- dere Domäne des Mikado oder Da'iri Sama. Die Städte Jeddo (Residenz des Siogun, 280,000 Häuser mit IV2 Mill. Einw.), Miyako (Residenz des Mikado, mit 60,000 F.), Osaka (der Seehafen Miyakos, mit 250,000 E.), Sakai (Hafenstadt, mit 200,000 F.), und Nangasaki (Nagasaki, mit 75,000 E.) werden die 5 Reichsstädte genannt. — Die kleine Insel Desi- ma, auf welcher die Holländer ihre Faktorie haben, ist mit Nangasaki durch eine Brücke verbunden. — Zu bemerken ist noch die kleine, 40 M. südl. von Jeddo gelegene Insel Fatsisio, der Verbannungsort der in Un- gnade gefallenen Grossen Japans, deren Küsten so steil sind, dass man nur mittelst eines Krahnes hinauf gelangen kann. Die vornehmen Verur- theilten sind gezwungen sich mit Verfertigung schöner und kostbarer Sei- denstoffe zu beschäftigen, deren Gebrauch sich der Siogun allein vorbe- halten hat, und müssen ihre Lebensbedürfnisse mit ihrer Hände Arbeit bezahlen. —
Das Tolk. — Stamm- und Wationalverschiedenheit, Volks- charakter. — Die Bewohner des Japanischen Reichs, die auf 30 MiR. Seelen geschätzt werden, scheinen, so weit es die südlichen Inseln, das eigentliche Japan betrifft, ein Mischlingsvolk mongolischen und malay- ischen Stammes zu sein, wenigstens sind sie vergleichungsweise die schön- sten Menschen der mongolischen Rasse, obwohl sie alle Rassenzeichen derselben, mit Einschluss der schiefen SteRung der Augen, eben so wie die Chinesen haben. Die Bewohner der nördlichen Inseln sind Kurilen (Ainas), ein verschiedener Stamm. Die Japanesen sind von mittlerem, kräftigem Wüchse, beweglich und gewandt, von gesundem Ansehen, gel- ber Farbe, mit glattem Gesicht, kleinen, tiefen, schwarzen, schief liegen- den Augen, dicker und kurzer Nase, grossem Kopfe, schwarzem und dich- |
A. Kaiseitli. Japan, 1. G okinai, 5 Prov.:
2. Toka ido, ISProv.
3. Tosando, 8 Prov.
4, Fo kurokndo (Fo- krokdo), 7 Prov.
5. San Infi 0 , 8 Prov.
6. S a n y odo, 8.Prov.
7. Nankaido, 6 Prov.
8. Saikaido, 9 Prov. (Insel Kiu-siii)
9. Ins el I k i (Isiii) 10. Tsu-sima, Insel B. Nebeilländer, Stallhalterschaft Mats- mai:
Bonin-Simalnseln
Im Ganz.en...... |
Provinzen oder Lehensfürsten- thümer.
1. Yamasiro (San-sinJ .........
2. Yamato (Wa-sin) ............
3. Kawatsi (Ka-sixi) ..........
4. Idz.nmi (Sen-siu) ...........
5. Sets (Se-siu) ...............
1. Iga (I-siu) ...................
2. Ize (Se-siu). ...............
3. Sima (Si-siii) ...............
4. Ovvari (Bi-siu) ......■.......
5. Slikawa (Mi-siu)..............
6. Tootomi (Ghen-siu) .........
7. Suruga (Su-siu)..............
8. Idzu (D'/,u-siu).............
9. Kai (Ka-siu) ................
10. Sagami (Sa-siu) ...........
11. Musasi (Mu-siu)..............
12. Awa (Fo-siu) ...............
13. Kadzuia (Koo-siu)..........
14. Siinoosa (Seo-siu)...........
15. Fitats (Siu-siu) .............
1. Oomi (Kio-siu) ..............
2. Mino (Mi-siu)................
3. Fida (Fi-siu) ................
4. Sinano (Siu-siu).............
5. Kootské (Dzio-siu).........
6. Simotské (Ga-siu) ..........
7. Muls (O-siu).................
8. Dewa (U-siu)................
1. Wakasa (Siak-siu) ..........
2. Yetsisen i ..................
3. Yetsiu lYet-siu...........
4. Yetsingo ) ..................
5. Kaga (Ka-siu) ..............
6. Noto (Neo-siu) .............
7. Insel Sado (Sa-siu).........
1. Tango 1 .................
2. Tanha 5 Tan-siu ........
3. Tasima ) ..................
4. Inaha (tn-siu) ...............
5. Foki (Fo-siu) ...............
6. Idzumo (Un-siu) ............
7. Iwani (Sek-siu)..............
8. Insel Oki (.Vn-siu)..........
1. Farima (Ban-siu) .........
2. Mimasaka (Saka-siu)........
3. Bizen ^ ...................
4. Bitsiu / Fi-siu ..........
5. Bingo J ..................
6. Aki (Ghe-sin) ..............
7. Suwo (Seu-sin) .............
8. Nagata (Tsio-siu) ..........
1. Kii (Ki-siu), auf Nipon.....
2. Insel Awasi (Tan-siu)......
3. Awa (A-siu) \........
4. Sanuki (San-siu) f auf -••
5. lyo (Yo-siu) f Sikohf
6. Tosa (To-siu) ) .......
1. Tsikuzen } Tsiku- ......
2. Tsikungo $ sin ..........
3. Buzen ) Foo..............
4. Bungo Ï siu ..............
5. Fizen ........................
6. Figo.....■■..........) Fi- --■
7. Fiugo (Asi-siu) ) siu ..■
8. Oosumi (Gu-siu) ............
9. Satsuma (Sats-siu)..........
I-äiu............................
Jaï-siu.........................
Insel Jesso (Jeso u. Ainu-kuni)
Südliche Kurilen..............
Tschoka (südl. Theil v. Tarakai) Gruppe von 89 Inseln (darunter Peel)........................ |
Hauptstadt.
K i 0 oder M i y a k o
(M i a k o). Kori-yama. Sa-yania. Kisi-no-vvata. Osaka. Wuye-no. Kuwana. Toha. Nakoya. Yosi-da.
Kake-gawa, u. Famama-
Futsiu. [tsu
Simota.
Fu-tsiu.
Odavvara.
Jeddo (Yedo)
Yakata-yama,
Odaki
Seki-yado.
Mito.
Fikone (Sawa-yama). Oogaki. Tata-yama. Uyeda.
Tats-fayasi u.Taka-saki
Utsu-miya.
Sendai.
Yone-sawa.
Kobama.
Fukyi.
To-yama.
Takata.
Kana-zawa.
Sus-uo-misaki.
Koki (Siro).
Miyazu.
Kame-yama.
Idzusi oder Deisi.
Tots-tori.
Yonego.
M a t s u y e.
Tsuwa-uo.
(Hier nur Dörfer).
Fimedzi.
Tsu-yama.
Oka-yama.
Matsu-yama.
Fuku-yama.
Firo-sama.
Tok-yama.
Faid.
Waka-yama.
Sumoto (Smoto).
Tok-sima.
Taka-mats.
Matsu-yama.
Kotsi.
Fuk-oka.
Kiirume.
Kokura,
Usuki.
Saga u. Nangasaki.
Kuma-moto.
Jyifi.
Koku-hu.
Kago-sima.
Katu-moto.
Fu-tsiu. —
Matsmai (Matsumaje) und Hakodadi (Cha- kodade. Urbitsch. Hafen Aniwa
Hafen Lloyd.
Yedo (Jeddo). |
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LO 42. — China und Japan.
(die oben genannte 4. Klasse), zwischen 5 — 700,000 M. hat ihre bleiben- den Kantonirungen, den Garnisonsdienst in 450 Städten, und wird nicht im Felde gebraucht; die Truppen dieser Abtheilung hassen die Mandschu und w er- den von diesen verachtet, und bilden den Theil des Heeres, der sich bei allen Empörungen gegen die herrschende Dynastie, gern mit betheiligt. Die Soldaten derselben werden Ljui-ts i genannt, rekrutiren sich, und erhalten monat- |
sehen. In gewissen Entfernungen sind nach beiden Seiten vorspringende, kegelförmige Thürme angebracht, welche 12 — 23' über die Mauer empor- ragen, und noch jetzt als Wachtthürme benutzt werden. — Die Truppen be- kommen Reis und Sold, oder Pachtgüter zur Bearbeitung, müssen dagegen für ihre Bekleidung selbst sorgen, daher auch der buntscheckige Schmutz derselben. Waffen der Reiterei sind Säbel, Bogen, Pfeile, Panzer, Schild und Helm; für das Fussvolk Flinte, Bogen, Säbel, Lanze. — Rekruten treibt der Hunger herbei. Das Kur-ma (der Spenzer) ist Uniform , und stets gleichfarbig mit der Fahne, Die Offlziere sind in 7 Klassen, je von 2 Abtheilungen, getheilt, und rücken immer durch ein Examen vor, welches der Tsung-tu (als oberster Befehlshaber der Provinz) anstellt. — Bis jetzt hat die Natur mehr für die Sicherheit China's gegen Aussen gethan, als seine Truppen, die zwar schneUfüssig, aber häufig ohne Wafl'en, kraftlos, ungeübt, nur durch ihre Menge furchtbar, sonst aber eine nmthlose, ent- sittlichte Masse sind. Einzelne chinesische Truppenkorps haben indess 1842, und mehr noch im letzten Kriege gegen die vereinigten Engländer und Franzosen bewiesen, dass ihr Hass gegen die Fremden grösser ist, als ihre Gleichgültigkeit gegen das regierende Kaiserhaus, und haben mit mehr .Muth gekämpft, als man ihnen zugetraut hätte. — Die Seemacht China's besteht aus 2,183 Kriegsdschonken von 6, 8 bis höchstens 20 Ka- nonen, theils auf dem Meere, theils auf den grossen Flüssen des Landes, mit etwa 75,000 Seesoldaten und Matrosen. Europäischen Flotten gegen- über verdient sie kaum Beachtung, wenigstens hat sie im letzten Kriege gegen England und Frankreich nicht das Mindeste geleistet, wohl aber sind hunderte von Dschonken, die den Kampf wagten, von dem wohlge- richteten Feuer der Briten, Franzosen und Amerikaner in den Grund ge- bohrt worden. — Flaggen, siehe Flaggen-Atlas, Taf. 6, wo Fig. 214 die Kaiserliche Flagge, Fig. 215 — 218 die verschiedenen Kauffahrer- Flaggen, und Fig. 219 und 220 die Flaggen von Cochin-China (Tonkin) darstellen. — |
lich nur 2 Taels Sold. — Eine dritte Heeresabtheilung von etwa 100,000
Mann in 207 Fahnen, beflndet sich in den unterworfenen Ländern, und
steht unter Anführung einheimischer Khane; davon sind 175 Fahnen Mon-
golen, 1 Fahne Oelöt von Alaschan, 11 Fahnen Ulia-sutai (üriang-khai),
1 Fahne .Mongolen von Khor, 16 Fahnen Dsungar, Oelöt, Tungut (in Thian-
schan-Pelu undNanlu), und 2 Fahnen Mahornedaner in Khamil und Tur-
fan. — Die Armee erzeugt sich selbst. Als Ackerbauer, Beamter, Pollzei-
soldat etc. lebt der verheirathete Soldat in Dörfern, den befestigten 1,193
Städten, in den Wachtthürmen an der Strasse oder der grossen, jetzt
immer mehr in Verfall kommenden berühmten .Maii er, die um 240 v. Chr.
zum Schutze wieder Einfälle der nördlichen Nomadenvölker gebaut wurde,
und östlich von der Stadt Su-tscheu beginnend, auf einer Strecke von
mehr als 300 M. über Berge, Thäler, Abgründe, Flüsse etc. bis zum Meer-
busen von Pe-tschy-li fortlauft- An besonders wichtigen Pässen ist sie
doppelt, ja dreifach; ÜberaU 26 Fuss hoch, an ihrer Grundfläche eben so
stark, und oben mit einer 5' hohen Brustwehr mit Schiessscharten ver-
«i a |i a ii<
|
ClVeschichte« — Die Geschichte des Japanischen Reiches, sogenannt nach der Insel Nipon, chinesich Jepon (Land des Lichts; das Land, welches gegen Morgen liegt), reicht, so weit sie beglaubigt ist, bis zum J. 660 v. Chr. hinauf, wo die noch herrschende Dynastie durch Dsinhu Singmu (d. h. göttlicher Eroberer), der Nipon eroberte, sich hier einen Dalri (Tempelpalast) baute und ihn der Sonnengöttin weihte, ge- stiftet, und von diesem zugleich Gesittung, Gesetze, Zeitrechnung und Religion eingeführt, und die Oberherrschaft der Mikado's (Dairi Sama) gegründet wurde. Der Mikado war der höchste geistliche und weltliche Herrscher und unter ihm regierten, als seine Lehnsträger, eine Anzahl Fürsten, deren Zahl sich noch 1542, als die Portugiesen hier landeten, auf 68 behef. Die Nachfolger des ersten Mikado verfielen bald in Schwel- gerei und die Regierung wurde von dem Palast der Frauen aus geführt. Jahrhunderte hindurch zählen die Reichsannalen meist nur kaiserl. Namen auf, und berichten von furchtbaren gewaltigen Ausbrüchen der Vulkane, welche weite Strecken verwüsteten. Im 12. Jahrhundert empörten sich einzelne Vasallen, und einem dieser Lehensträger, Yoritomo, gelang es, sich zum ständigen Oberfeldherrn zu erheben, und diese Würde erb- lich in seiner Familie zu begründen. .Als erster Siogun (Oschogun, SteUvertreter des Mikado) oder eigentliche Sio-j-dai-ziogun (Ober- feldherr gegen die Fremden), war er Besitzer der wirklichen Herrschaft über das Reich, während er den Mikado dem Namen nach für das Reichs- oberhaupt gelten und ihn mit aller Pracht und Herrlichkeit in Miako re- sidiren Hess. Von da an blieb dem Dairi-Sama nur die geistliche Ober- gewalt, Titel.und Pracht, ohne wirklichen Einfluss und ohne Ausübung, und nur formell stand ihm die Sanktion der politischen Massregeln des Siogun zu. Ein Versuch der Mongolen unter Kublai-Khan, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrb., Japan zu erobern, misslang in Folge furchtbarer Stürme, durch welche die mongolische Flotte vernichtet wurde. In der Mitte des 16. Jahrhunderts starb die Familie Yoritomos aus. Unter den Vasallenfürsten entspann sich ein Kampf um die erledigte Siogunwiirde, in welchem endlich Nobunaga, Fürst von Owari, 1586, den weltUchen Herrscherthron bestieg und die Abhängigkeit des Dairi Sama noch voll- kommener machte. In dieser Zeit ward Japan den Fremden zugängig und stand in vielfachem Handelsverkehr mit den Europäischen Staaten, Japaner fochten in fremden Heeren und dienten auf ausländischen Schiffen, Euro- päer verheiratheten sich mit Japaneserinnen, und portugiesische Jesuiten breiteten fort und fort mit der christlichen Lehre ihren Einfluss in Japan aus. Auf Nobunaga folgte Hidejosi, ein Mann von geringer Herkunft, der den Plan der bereits zahlreich ansässigen Portugiesen, sich des Landes zu bemächtigen, entdeckte und sich zum Siogun aufwarf. In schrecklichen Verfolgungen, wobei von 1587 — 90 über 200,000 Christen das Leben ver- loren, zog er gegen das Christenthum zu Felde, vernichtete den Handel der Portugiesen und untersagte ihnen alle Verbindung mit Japan, ein Nach- theil, den auch alle andern ausländischen Nationen mitzuleiden hatten. Ms Hidejosi 1598, mit Hinterlassung eines sechsjährigen Sohnes starb, usurpirte dessen Vormund Jje-jas, Fürst zu Mikawa, 1615, den Thron, setzte, da die japanischen Christen es mit dem rechtmässigen Thronerben hielten, die Christenverfolgung fort, verjagte alle Christen, schloss das Land den Fremden, vernichtete alle und jede politische Bedeutung des Mikado, und führte zugleich das politische Absperrungssytem ein, welches bis in die neueste Zeit mit der hartnäckigsten Konsequenz durchgeführt wurde. Nur den Chinesen und spater den Holländern, wurde mit gewissen Beschränkungen, als besondere Vergünstigung, der Besuch des Japanischen Reichs erlaubt; doch wurden auch die letzteren später (1672 und abermals 1743) in ihren Handelsfreiheiten geschmälert, auf die Insel Desima (Da- cima) beschränkt, und dort unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt. Engländer und lortugiesen, die zu wiederholten Malen sich einzuschleichen versuchten, wurden aufgespürt und vertrieben; keinem Volke gelang es, die Gesinnung der Japanesen sieh geneigt zu machen, und aUe derartige Unternehmungen, selbst die friedlichsten, scheiterten an der Hartnäckigkeit der Bewohner und brachten nicht selten den dazu gebrauchten Personen langwierige Geiangenschaft und schwere Leiden. — Die Nachkommen Jje-jas haben sich bis auf den heutigen Tag im ungestörten Besitze der Siogunwurde behauptet, sind aber in Ueppigkeit und Ruhe politisch untergegangen und stehen unter der eifersüchtigen Aufsicht des Staats- raths und der ihm Verwandten. Die Japaner selbst scheinen durch die Staatseinrichtung und lange Ruhe in geistige Lethargie versunken, mithin empfänglicher für Neues und Pikantes zu sein, England, Russland, Nord-Amerika und Holland streben seit Jahren schon beharrlich nach |
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42. — China und Japan. 11
Handelsverbindungen mit Japan. Die Nord-Amerikaner sendeten zu diesem Zwecke 1853 eine Expedition mit friedlichen Vorschlägen nach Japan, die diesmal nicht mit der Hartnäckigkeit, wie bei früheren Versuchen ähn- licher Art, von den Japanern zurückgewiesen wurden; die Engländer folg- ten, und am IC. Okt. 1857 erfolgte die Unterzeichnung und Auswechslung des am 30. Jan. 1856 zwischen Holland und Japan neu abgeschlossenen Handelsvertrags, nach dessen Zusatz-Artikeln die Häfen von Nangasaki und Hakodadi den Holländern geöffnet sind, freie Ausübung des Gottesdienstes gestattet ist, und Japanische Kaufleute in Desima zugelassen werden. — Ifas Eiand« — Lage, Grenzen, Grösse, Reihenfolge der Inseln. — Das Inselreicb Japan, nach der Hauptin.sel Nipon (Nip- pon oder Niphon) von den Einwohnern selbst Tenkan (Reich unter dem Himmel), Fino Motto (Wurzel) und Awatsissa (Erdschaum-lnsel) ge- nannt, liegt in geringer Entfernung von der östl. Küste Asiens, zwischen 29o_49o NBr. und 146o—lt)8o OL., zieht sich von den Liu-kiu Inseln, nordöstl. bis zu den Kurilen, deren südliche Inseln es noch umfasst, und wird im N. vom Ochhotskischen Meere (Meer von Tarakai), im 0. vom Grossen Ozean, im S. von diesem und dem Chines. Ostmeer (Tong-hai), und im W. von der Strasse von Korea, dem Japanischen Meere und der Tatarischen Meerenge (der Strasse von Tarakai) begrenzt. SämmUiche das Reich bildende Inseln umfassen einen Flächenraum von 12,568 (n. A. von 11,200, oder gar nur 7,496) Qu.-M. und eine Bevölkerung von 30 MiR, Seelen, haben mithin gegen 2,400 Menschen auf der Qu.-Meile. In der Hauptricbtung von SW. nach NO. folgen sich die Hauptinseln in nach- stehender Ordnung: Jakuno Sima (Linschoten Inseln), Tanega Sina, Kiusiu, Sikokf, Nipon, Jesso, Kunaschir (Junaschir), Iturup, Utrup, Tarakai. Der Bonin-Sima Archipel, erst seit 1817 bekannt, Regt im SO. der Insel Nipon, und besteht aus 89 kleinen Eilanden von geringer Bedeutung.
Physische Beschaffenheit. — Die Inseln, welche das Japanische Reich bilden, sind im Allgemeinen hoch, gebirgig, vulkanischen Ursprungs, ungemein wasserreich, die grösseren von ziemlich ansehnlichen Flüssen durchschnitten und von Bevvässerungs- und Schifffabrtskanälen durchzogen. Das Innere der grössern Inseln, namentlich Nipons, wird von wilden, in den ewigen Schnee aufragenden Gebirgsketten durchstrichen und bietet noch 6 thätige Vulkane, die öfters furchtbare Verwüstungen anrichten. Als die höchsten Berge bezeichnet man die Vulkane Fusino-Yama und Sira-Yama, beide von 11,000' Höhe. — Das Klima ist weniger mild, als man nach der geogr. Breite des Landes vermuthen soRte. Kiusiu, Sikokf und Nipon, unter gleicher Breite mit Algier, haben ein KRma, das dem von Ober- italien entspricht; Jeddo, unter 36« 39' NBr., hat im Winter Schnee, der oft wochenlang liegen bleibt, und Matsumaje (Matsmai), unter gleicher Breite von Livorno, hat oft eine Winterkälte von — 15» R. — Das Klima der südlichen Inseln ist durchgängig feucht, im Winter fällt Schnee, welcher nach N. zu immer reichlicher wird, und dort bis zum April liegen bleibt, und die Gewässer frieren zu. Im Juni und Juli stürzen gewaltige Regen- güsse herab. Wasserhosen ziehen über Meer und Land, Nebel füllen die Luft, furchtbare Gewitter entladen sich, nicht selten bebt die Erde, und Orkane und Teifune wüthen mit zerstörender Gewalt. Im S. ist die Tem- peratur im Sommer + 20 bis 25« R., Im Winter — 2 bis I6o R. Dennoch hat die Vegetation einen tropischen Charakter, und es gedeihen die Palme, der MaiRbeer-, Papiermaulbeer- und Firnissbaum, der gevvürzreiche San- tsio, der Lorbeer-, Kampher- und Nussbaum, der Theestrauch, Citronen, Pommeranzen, Kastanien, Pfirsiche, Mandeln, Feigen, essbare Eicheln und geringere Obstsorten. BaumwoRe, Hanf, Tabak, Pfeffer, Sesam und an- dere Oelpflanzen, Bataten, Kartoffeln etc. bietet das Land in Menge; die vorherrschende Getreideart ist der Reis, und ausserdem baut man Gerste, Weizen, Taitsu (eine Art Bohnen), Sotsu (eine Linsenart) und Hirse. Wein reift selten. Von Zierpflanzen gedeihen Rosen, in unzähligen Varietäten, CameRien, Lilien, Iris, Jasmin, Narzissen etc., meist aber mehr schöne als duftende Blumen. Die Wälder bestehen hauptsächlich aus Nadelhöl- zern, Eichen, Lorbeer, Bambus etc. An Thieren ist das Land verhältniss- mässig arm. Man zieht kleine, schnelle Pferde, grosse Büffel mit Höckern, Schweine, Hunde und Katzen; Rinder, Ziegen und Schafe sind von den Holländern eingeführt worden. In den Wäldern findet man Wildschweine, wilde Katzen, Füchse, Hirsche, seltener Bären, Panther, Wölfe, Schakals und Schlangen. Unter den Insekten sind bemerkenswerth Seidenwürmer, auf deren Zucht die Japaner vielen Fleiss verwenden, weisse Ameisen, giftige Tausendfüsse und viele Arten prachtvoller Schmetterlinge. Perl- muscheln, Austern, Korallen sind an den Küsten sehr häufig. Die Gewässer werden von zahlreichen Bewohnern, von Fischen, Wassersäugethieren und Wasservögeln belebt, und Wallfische, Robben verschiedener Art, Haie, Stock- fische, Häringe nähern sich scharenweise den Küsten. Die mineralischen Schätze des Landes sind von grosser Wichtigkeit: Gold wird theils gewa- schen, theils aus Kupfererzen gewonnen; häufiger und ergiebiger sind die Silberminen, am gewinnreichsten aber die Kupfergruben, deren Ausbeute meist im Lande selbst verbraucht und zu Geräthen verarbeitet wird, die bei uns von Eisen zu sein pflegen. Auch an Zinn und Eisen ist kein Man- gel, und ausserdem von nutzbaren Mineralien noch Schwefel, Steinkohlen, Salz, Marmor und feine PorzeRanerde zu nennen. —
Politische Eintheilung. ~ Das Japanische Reich zerfällt in das Hauptland (die drei grössern südl. Inseln Nipon, Kiusiu und Sikokf, mit den zu ihnen gehörenden Eilanden), und in die Nebenländer (die Insel Jesso, die südl. Kurilen, Tschoka oder der südl. Theil von Tarakai, und die Bonin-Inseln). Das Hauptland, das eigentliche Kaiserthum Ja- pan, wird in 10 an Grösse und Bevölkerung ungleiche Landschaften oder Do eingetheilt, von denen die beiden letzten, die kleinen Inseln Iki und Tsu-tsima, je nur eine Provinz bRden, die 8 ersten Do aber 66 Pro- vinzen (Kokfs) umfassen, die zusammen 622 Bezirke (Koris) begreifen. Die Insel Nipon (nebst Zubehör 5,152 Ou.-M.) enthält die Landschaften Gokinal", Tokaido, Tosando, Fokurokudo, Sanindo, Sanyo- do, und fast die Hälfte von Nankaido; die Insel Sikokf (Sicoco, nebst den zugeh. Inseln 808 Qu.-M.) die grössere Hälfte von Nankaido; und die Insel Kiusiu (Saikokf, mit den zugeh. Inseln 1,328 Qu.M.) die Landschaft Saikaido. ^Die Neben 1 änder umfassen die Statthal- terschaft Matsmai (bestehend aus der Insel Jesso, 2,800 Qu,-M.; den südlichen Kurilen: Kunaschir, Tschikotan, Iturup, Utrup, zusammen 151 Qu.-M., und Tschoka, den südl. Theil der Insel Tarakai oder Sachalien, 2,244 Qu.-.M.), und die Bonin-Sima-Inseln (85 Qu.-M.). Die 10 Do und 68 Provinzen des eigentlichen Japan (die eingeklam- merten Provinzennamen sind die gewöhnlichen synonymen Bezeichnungen der japanischen Schriften), mit ihren Hauptstädten, und die Nebenlän- der sind: |
Landschaften oder Do. |
a . S s
B s
SB b |
Provinzen oder Lehensfürsten- thümer. |
Hauptstadt. |
A. Kaisertli. Japan, |
|
|
|
|
1. G 0 k Ina i, 5 Prov.: |
380 |
1. |
ïamasiro (San-siu) ............. |
K i 0 oder Miyako |
|
|
|
(Miako). |
|
|
2. |
Vamato (Wa-siu)................ |
Kori-yama. |
|
|
3. |
Kawatsi (Ka-siu) ............... |
Sa-yama. |
|
|
4. |
Idzumi (Sen-siu) ................ |
Kisi-no-wata. |
|
|
5. |
Sets (Se-siu) .................... |
Osaka. |
2. Tokaido,15ProT. |
925 |
1. |
Iga (I-siu) ....................... |
Wuye-no. |
|
|
2. |
Ize (Se-siu). .................... |
Kuwana. |
|
|
3. |
Sima (Si-siu) .................... |
Toba. |
|
|
4. |
Owari (Bi-siu) .................. |
Nakoya. |
|
|
5. |
Mikawa (M i-siu).................. |
ïosi-da. |
|
|
6. |
Tootomi (Ghen-siu) ............. |
Kake-gawa, u. Famama- |
|
|
7. |
Surusa (Su-siu).................. |
Futsiu. [tsu. |
|
|
8. |
|
Simota. |
|
|
9. |
Kai (Ka-siu) ..................... |
Fu-tsiu. |
|
|
10. |
Sagami (Sa-siu) ................ |
Odawara. |
|
|
II. |
Musasi (Mu-siu) .................. |
Jeddo (Yedo) |
|
|
12. |
.\wa (Fo-siu) .................... |
Yakata-yama. |
|
|
13. |
Kadzuza (Koo-siu)............... |
Odaki |
|
|
14, |
, Simoosa (Seo-siu)................ |
Seki-yado. |
|
|
15. |
Fitats (Siu-siu) .................. |
Mlto. |
3. T osando , 8 Prov.: |
2,050 |
1. |
Oomi (Kio-siu)................... |
Fikone (Sawa-yama). |
|
|
2, |
Mino (Mi-siu)..................... |
OogaUi. |
|
|
3. |
Fida (Fi-siu) ..................... |
Tata-yama. |
|
|
4. |
Sinano (Sin-siu).................. |
L'yeda. |
|
|
5. |
Kootské (Dzio-siu).............. |
Tats-fayasi u,Taka-saki |
|
|
6. |
Slmotské (Ga-siu) ............... |
L'tsu-miya. |
|
|
7. |
Muls (0-siu)...................... |
S eu d aï. |
4. Fokurokudo (Fo- |
|
8- |
Dewa (U-siu)..................... |
Yone-sawa. |
krokdo), 7 Prov,: |
540 |
1. |
Wakasa (Siak-siu)............... |
Kohama. |
|
|
2. |
|
Fukyi. |
|
|
3. |
Yetsiu ; ïet-siu................ |
To-yama. |
|
|
4. |
Yetsingo ) ....................... |
Takata. |
|
|
5. |
Kaga (Ka-siu) ................... |
K a n a - z a w a. |
|
|
6. |
Noto (Neo-siu) .................. |
Sus-no-misaki. |
5. San inS o , 8 Prov.: |
|
7. |
Insel Sado (Sa-siu).............. |
Koki (Siro). |
412 |
1. |
Tango 1 ...................... |
Miyazn. |
|
|
2, |
Tanha ! Tan-siu ............. |
Kame-yama. |
|
|
3. |
Tasima ) ...................... |
Idzusi oder Deisi. |
|
|
4. |
|
Tots-tori. |
|
|
5. |
Foki (Fo-siu) .................... |
Yonego. |
|
|
6. |
Idzumo (Un-siu) ................ |
M a t s u y é. |
|
|
7. |
Iwani (Sek-siu).................. |
Tsuwa-no. |
|
|
8. |
Insel Oki (An-siu)............... |
(Hier nur Dörfer). |
6. S a n y odo, 8.Prov.: |
635 |
1. |
Farima (Ban-siu) .........;...... |
Fimedzi. |
|
|
2. |
Mimasaka (Saka-siu).....■"•...... |
Tsu-yama. |
|
|
3. |
Bizen ^ ....................... |
Oka-yama. |
|
|
4. |
Bitsiu 5 Fi-siu ............... |
Matsu-yama. |
|
|
5. |
Bingo ' ....................... |
Fuku-yama, |
|
|
6. |
Aki (Ghe-siu) ................... |
Firo-sama. |
|
|
7. |
Suwo (Sen-siu) .................. |
Tok-yama. |
|
|
8. |
Nagata (Tsio-siu) ............... |
Faki. |
7. Nankaid o, 6 Prov.: |
1,018 |
1. |
KU (Ki-siu), auf Nipon.......... |
Waka-yama. |
|
|
2. |
Insel Awasi (Tan-siu)........... |
Sumoto (Smoto). |
|
|
3. |
Awa (A-siu) \............. |
Tok-sima. |
|
|
4. |
Sanuki (San-siu) f auf........ |
Taka-mats. |
|
|
5. |
lyo (Yo-siu) f Sikohf ... |
Matsu-yama. |
|
|
6. |
Tosa (To-siu) ) ............ |
Kotsj. |
8. Saikaido, 9 Prov.: |
1,200 |
1. |
Tsiknzen ) Tsiku............ |
Fuk-oka. |
(Insel Kiu-siu) |
|
2. |
Tsikungo j sin ............... |
Kurume. |
|
|
3. |
Buzen ) Foo- .................. |
Kokura. |
|
|
4. |
|
Usuki. |
|
|
ä. |
Fizen ............................. |
Saga u. Nangasaki. |
|
|
6. |
Figo.....-•..........) Fi......... |
Kuma-moto, |
|
|
7. |
Fingo (Asi-siu) 5 siu ........ |
Jyifl. |
|
|
8. |
Oosumi (Gn-siu) ................. |
Koku-hu. |
|
|
9, |
Satsnma (Sats-siu)............... |
Kago-sima. |
9. Ins el I k i (Isla) |
18 |
|
|
Katu-moto. |
10. Tsu-slina, Insel |
110 |
|
Jai-siu.............................. |
Fu-tsiu. — |
B. Nebeilländer, |
|
|
|
|
Statthalterschaft Mats- |
|
|
|
|
mai: |
2,800 |
|
Insel Jesso (Jeso n. Ainu-kuni) |
Matsmai (Matsumaje), |
|
|
|
|
und Hakodadi (Cha- |
|
|
|
|
kodade. |
|
151 |
|
Südliche Kurilen.................. |
ürbitsch. |
|
2,244 |
|
Tschoka (südl. Theil v. Tarakai) |
Hafen Aniwa |
B 0 n i n - S ima I n.s e 1 n |
85 |
|
Gruppe von 89 Inseln (darunter |
|
|
|
|
Peel)............................ |
Hafen Lloyd. |
Im Garnen.......... |
12,568 |
— — — |
Yedo (Jeddo). |
Die Landschaft Gokinai bildet mit ihren 5 Provinzen die beson- dere Domäne des Mikado oder Dairi Sama. Die Städte Jeddo (Residenz des Siogun, 280,000 Häuser mit IV2 MIR- Einw.), Miyako (Residenz des Mikado, mit 60,000 E.), Osaka (der Seehafen Miyakos, mit 250,000 E.), Sakaï (Hafenstadt, mit 20o,000 E.), und Nangasaki (Nagasaki, mit 75,000 E.) werden die 5 Reichsstädte genannt. — Die kleine Insel Desi- ma, auf welcher die Holländer ihre Faktorie haben, ist mit Nangasaki durch eine Brücke verbunden. — Zu bemerken ist noch die kleine, 40 M. südl. von Jeddo gelegene Insel Fatsisio, der Verbannungsort der in Un- gnade gefallenen Grossen Japans, deren Küsten so steil sind, dass man nur mittelst eines Krahnes hinauf gelangen kann. Die vornehmen Verur- theilten sind gezwungen sich mit Verfertigung schöner und kostbarer Sei- denstoffe zu beschäftigen, deren Gebrauch sich der Siogun allein vorbe- halten hat, uud müssen ihre Lebensbedürfnisse mit ihrer Hände Arbeit bezahlen. —
»as Volk. — Stamm- und ITationalverschiedenheit, Volks- charakter. — Die Bewohner des Japanischen Reichs, die auf 30 Mill. Seelen geschätzt werden, scheinen, so weit es die südlichen Inseln, das eigentliche Japan betrifft, ein Mischlingsvolk mongolischen und malay- ischen Stammes zu sein, wenigstens sind sie vergleichungsweise die schön- sten Menschen der mongolischen Rasse, obwohl sie alle Rassenzeichen derselben, mit Einschluss der schiefen SteRung der Augen, eben so wie die Chinesen haben. Die Bewohner der nördlichen Inseln sind Kurilen (Ainas), ein verschiedener Stamm. Die J apa n es en sind von mittlerem, kräftigem Wüchse, beweglich und pwandt, von gesundem Ansehen, gel- ber Farbe, mit glattem Gesicht, kleinen, tiefen, schwarzen, schief liegen- den Augen, dicker und kurzer Nase, grossem Kopfe, schwarzem und dich- |
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LO 42. — China und Japan.
tein Haar. Unter dem weiblicJien Geschlechle, das sich durcli weisse Haut- farbe auszeichnet, gibt es wirkliche Schönheiten. Die Kleidung ist nach Stand und Geschlecht verschieden, seit den ältesten Zeiten aber immer die gleiche geblieben. Haare und Bart reissen die Männer aus; nur an der Seite und am Hinterkopf bleibt ersteres stehen und wird in einen Büschel auf dem Scheitel zusammen gebunden; Frauen streichen das lange üppige Haar glatt in die Höhe, binden es auf dem Kopfe zusammen, und schmücken es mit Nadeln, Schildpatt etc. Männer und Frauen tragen sei- dene, baumwollene, oder leinene lange Röcke mit kurzen weiten Aermeln, die Männer einfarbige, die Frauen bunte, und von letzteren die Reichen oft 20—30 von feinem durchsichtigem StolT über einander, ohne ihre Kör- perschönheit dadurch zu verunstalten. AHes wird von einem breiten Gür- tel gehalten. Sehr weite Beinkleider gehören zum Festschmuck, zum Kriegs- und Reisekostüm. Strümpfe tragen nur Vornehme. Als Schuhe dienen Strohsandalen. Breitkrempige Spitzhüte von Stroh, Leder und Holz, bunt- lakirt oder vergoldet, braucht man bei Hitze und Regen; sonst dient dazu der Schirm, welchen nebst Säbel, Fächer, Schreibzeug, Brieftasche, Beutel, Tabakspfeife, Arzneibüchse und feinem Schreibpapier als Schnupftuch, je- der Japanese bei sich führt. Die Farbe der Kleidung ist meist schwarz, bei Frauen auch bunt; weiss deutet Trauer an. Die Wohnungen in dicht gedrängten Dörfern und Städten, die sich oft Stundenweit erstrecken, durch Wälle, Gräben und Festungen geschützt, und reich an weitläuftigen Tempeln und grossen Brücken sind, werden meist von Holz, und der häu- ligen Erdbeben wegen nur einstöckig erbaut und mit Ziegeln gedeckt. Das Innere ist durch bewegliche Wände oder Schirme in mehrere Zimmer ge- theilt; die Wände sind meist mit farbigem Capier, eingelegter Arbeit oder Gold überzogen, der Boden mit feinen Matten bedeckt, und im Winter die Zimmer durch Gluthbecken erwärmt. Alles ist sehr reinlich. Die Fenster haben statt des Glases geöltes Papier, mit hölzernen Läden oder Jalousien an der Strassensoite, und alle Häuser haben bedeckte Gallerten. Von Haus- geräthen findet sich nur das Nothwendigste; Luxusartikel sind: prächtig gefirnisste Bettschirme, Metallspiegel, Porzellangefässe, prächtige Slahlwa^ fen etc. — Die Nahrung des Volkes besteht hauptsächlich aus Reis und
Fischen, nebst Kräutern, Hülsenfrüchten, Obst, .Muscheln, Brod, Thee, Reis- branntwein (Sotschio), Bier (Sagi);'Fleisch wird im Ganzen wenig genos- sen. Ueberhaupt äussert sich der Luxus der Japaner weniger im Essen, Trinken und in Prachtbauten, als in Kleiderzierrathen und Waffen, und manche Reiche verwenden viel Geld auf kostbare Wagen, die noch Immer die Form derjenigen haben, die vor zwei hundert Jahren von den Hollän- dern in's Land gebracht wurden, und die in der Regel nicht von Pferden, sondern von Ochsen gezogen werden; eigenthümlicb eingerichtete Sänften sind ausserdem eine Bequemlichkeit des Reichthums. Die Paläste der Grossen des Reichs und der Reichen zeichnen sich in der Regel nur durch ihren grössern Umfang vor den Privatgebäuden aus, und an keinem feh- len parkartig angelegte Gärten mit Felsen, Bergen, Seeen, Wasserfällen, Bäumen und kleinen Kapellen. Der Charakter des Volkes wird meist günstig geschUdert. Bei guter Fassungskraft und viel Gelehrigkeit sind sie schlau, gewandt, witzig, äusserst thätig und muthvoll, wissbegierig, mässig im Essen und Trinken. Höflichkeit, Gehorsam, Sparsamkeit, fast pedantische Reinlichkeit, grosse Liebe zum Wissen, öffenUiche Gerechtig- keit sind die Lichtseiten; Stolz, Rachsucht, Grausamkeit aus Politik, Ver- stecktheit, Aberglaube, viehische Wollust, Misstrauen gegen alles Fremde, die Schattenseiten ihres Bildes. Um sich von einer schimpflichen Todes- strafe zu befreien, schlitzt sich der Japanese den Bauch auf, und diese Selbstbusse rettet sein, Andenken und den Namen seiner Familie vor öffent- licher Schande. Eine höchst eigenthümliche Sitte ist das unter den vor- nehmen gebräuchliche DueR, wobei derjenige, welcher sich für tödtlich beleidigt hält, sich selbst den Bauch aufschlitzt; worauf sein Geper ver- bunden ist, auf eben dieselbe Weise sich umzubringen. Die SitUichkeit der Japaner ist im Allgemeinen nicht besonders zu rühmen: zwar heira- thet der Mann in der Regel nur eine Frau, doch sind ihm Konkubinen zu halten gestattet, und diese selbst sind durchaus nicht verachtet; die Rei- chen halten deren oft eine grosse Menge; und öffenHiche Häuser in unge- meiner Zahl, die oft wie fürstliche Paläste eingerichtet sind und ihre be- stimmten Einrichtungen, Regeln und Privilegien haben, stehen in den Städ- ten unter dem Schutz der Regierung. Die Kinder werden streng erzogen, und erhalten bei ihrer Geburt einen Namen, der, wie bei den Chinesen, bei jeder wichtigen Veränderung im Leben gewechselt wird; der eigent- liche Familienname erscheint nur in öfl'entlichen Schriften. Vornehme Per- sonen werden nach ihrem Tode verbrannt, gemeine beerdigt, und zwei Jahre betrauert, — |
Keligionsversehiedenheit. — Haupt- und Staatsreligion im Lande ist die Sinto- (Xinto-) oder Sinsiur eligion (die Religion der Gei- ster), eine Art Pantheismus, welcher auf die Verehrung der Schutzgeister (Sin oder Kami) aller sichtbaren und unsichtbaren Gegenstände gegründet ist. Der Dairi-Sama (in der Sprache der Europäer gewöhnlich Kaiser genannt), dessen Familie, als vou den allen GoUheiien des Landes ent- sprossen, betrachtet wird, war ursprünglich das Haupt dieser Glaubens- partei, welche vor allen Wesen die T en-s io - d ai-sin , eine Göttin ver- ehrte, deren Haupttempel in der Provinz Ize liegt. Der Bruder dieser Göttin ist der Kriegsgott Fatsman (nach seinem Haupttempel zu Usa in der Prov. Buzen Usa-Fatsman genannt), der den meisten Antheil an dem Schicksal des Reiches nimmt, weshalb auch der Kaiser häufig Ge- sandtschaften an ihn schickt, um ihn über wichtige Angelegenheiten zu befragen. Nur diese beiden höchsten Geister oder Gottheiten , deren Nach- folger die Ten-si (Himmelssöhne), d, h. die Erbkaiser (Dairi Sania oder Mikado) sind, die im Himmel die Verstorbenen richten und regieren, wer- den verehrt. Unter ihnen stehen die Kami oder Geister, verstorbene Helden und Fromme, welche der Erbkaiser ernennt, und diesen, welche die Stelle von Untergöttern vertreten, sind Tempel gebaut, während der un- sierbliche höchs te Geist nur im Symbol der höchsten Reinheit, im Spiegel, angebetet, nicht aber in einem besondern Tempel verehrt wird. Durch diese Kami, als Schutzgeister (Sjugosin) oder Fürbitter, wird der höchste Geist an- gerufen, Die Tempel der Kami, bald weit ausgedehnte Gebäude mit schönen Anlagen und eigener Säulenordnung, bald kleine Kapellen, die in keinem Hause, keinem Garten fehlen, heissen .Mija; ausser den Bildern der Kami enthalten sie den Spiegel, auf welchem, an Finokistöcken, ein Papier- streifen als Sinnbild der Gottheit weht. Täglich dreimal ruft die Glocke zum Gebet in die Tempel, vor denen man sich, ehe man sie betritt, die Hände in den daselbst befindlichen Was.serbehältern wäscht. Die grösseren Tempel sind reich an metallenen Kamibildern, vor denen Thranlichter brennen; der Tempel des Kwanwan im Miyako (wo allein 500 Tempel sich befinden), soll ausser dem Standbild des Götzen mit seinen 3ü Hän- den, nach den Angaben der Japaner 333,-333 Standbilder von Göüern und Geistern von verschiedener Grösse haben, die man dem Kwanwan unter- geordnet glaubt. Die Opfer, die man den Kami, vorzüglich zu Anfang und zu Ende jedes Monats, an Jahres- und Geburtstagen etc. bringt, be- stehen in Reis, Kuchen, Fischen, Eiern, Blumen etc. Das Tödten lebender Thiere ist den Sintos nicht verboten, und ihre Priester lassen sich das Haar wachsen wie die Laien und dürfen heirathen. Die vorge- schriebenen Opfertage sind wahre Volksfeste, und mit den zahl- reichen Tempeln sind meistens auch Schenken und öffenlliche Häuser verbunden. Der sichtbare Gott der Sintos ist der Dairi Sama oder Kin Rey (Mikado), dessen ununterbrochene Ge- schlechtsfolge bis zutn Stifter hinauf die japanischen Geschichts- bücher füllt. — Die zweite Religion des Landes, die jetzt am meisten verbreitet ist, ist der Buddhaismus (Butsdo), wel- cher 543 n. Chr. von Korea aus hier eingeführt wurde; er theilt sich in 8 Hauptsekten und ist zum Theil so mit der Sintolehre vermischt, dass viele Tempel zugleich beiden Anhängern dienen, und die Götzenbilder derselben neben einander verehrt werden. Wie die Sinto, glauben auch die Buddhisten Japans an den Dairi Sama. Eine rationale Sekte buddhaistischer Priester, die Yama- bos (Bergpriester), die in den Bergen zurückgezogen leben, sich verheirathen und Fleisch essen, beschäftigen sich viel mit aber- gläubischen Zauberkünsten. — Ausserdem zählt eine dritte Reli- gion, Siutu oder der „Weg der Philosophen" genannt, welche im J. 59 V. Chr. eingeführt wurde und die Lehre Kon-fu-tse's . verbreitet, viele Anhänger. Das Christ en th um , das im 16. Jahrh. bedeutende Fortschritte in Japan gemacht hatte, im 17. aber gänzlich ausgerottet wurde, scheint wieder neuen Boden zu fassen, und so dürfte sich hier der Mission ein segensreiches Feld eröfl'nen.
Geistige Kultur. — Für Schulen und Unterrichtsanstalten aller Art ist in Japan gut gesorgt- In Miyako ist eine berühmte Universität und zahlreiche andere Schulen, eine Akademie der Künste und Wissen- schaften, eine kaiserliche Bibliothek von 150,000 Bänden, und viele Buch- druckereien, und in 5 andern Städten des Reichs sind vielbesuchte Hoch- schulen. Knaben und .Mädchen jedes Standes müssen die öff'enilichen Schu- len besuchen, wo sie lesen, schreiben und rechnen und etwas vaterlän- dische Geschichte lernen. Für die niederen Stände hält man dies für hin- reichend, aber auch für so unerlässlich, dass der gemeinste Tagarbeiter, der geringste Leibeigene diese Kenntnisse besitzt. Die Kinder der bessern Stände gehen aus diesen Volksschulen in höhere Schulen über, die unsern Gymnasien oder Lyceen entsprechen , um hier in den Gegenständen, die als zu einer guten Erziehung gehörig gelten, unterrichtet zu werden; und die älteren Knaben werden hier namentlich auch in dem „Harakiri" (dem Selbstmord durch Aufschlitzen des Unterleibes) unterwiesen, zu welchem ein Mann von Stande, ein hoher Staatsbeamter, überhaupt ein Ehrenmann, oft gezwungen ist, um einen ihm widerfahrenen Schimpf zu rächen, oder einer entehrenden Leibes- oder Lebensstrafe zu entgehen; sie werden nicht nur über die Handgriff'e und die verschiedenen Feierlichkeiten dabei, son- dern auch über die Fälle belehrt, in denen diese Art von Selbstmord un- umgänglich nothwendig wird. Die Mädchen erhalten, in den für sie be- stimmten höheren Schulen oder Instituten, Unterricht im Nähen und Sti- cken , in der Haushaltungskunst und Allem, was überhaupt einer Gattin und Mutter zu wissen für nothig erachtet wird. Die Japan ische Sprache ist eine mehrsylbige, durchaus eigenthümliche, mit der Liu-kiusprache und dem Ainos verwandte und mit der Chinesischen so stark gemischte Stammsprache, dass sie für sehr viele Dinge zwei Ausdrücke, einen ein- heimischen und einen chinesischen hat, was aber keineswegs eine dop- pelte Sprache begründet, obwohl man eine Hof-, eine Bücher- und eine Volkssprache unterscheidet. Ihre Schrift ist einheimisch, hat 48 besondere Zeichen, die vom gemeinen Volke jeder liest und schreibt; ausser ihr brau- chen sie die Tsinzi (die ideographische Schrift der Chinesen), welche sie aber nach ihrer Sprachweise lesen. Letztere ist bei Vornehmen und im Geschäftsstyl gebräuchlich, und ihre Aussprache schwer zu erlernen. Ihre Bildung und ihre Schriftsprache empfingen die Japaner aus China über Ko- rea, denn die Koreaner, von denen sie auch den Buddhaismus erhielten (d43 n. Chr.), waren ihre ersten Lehrer in Künsten und Wissenschaften. Sie haben nicht den Hochmuth der Chinesen, alle Kenntnisse, die nicht von ihnen herstammen, zu verachten, denn sie nehmen mit grosser Be- gierde Künste und Wissenschaften von Europa an, und würden es noch mehr, wenn die Regierung dem Volke grössere Freiheit und den Umgang mit Ausländern gestattete, denn unter den gebildeten Klassen gibt ^es Viele, die das Holländische geläufig sprechen, lesen und schreiben;.aus |
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holländ. Zeitungen sich mit Begebenheiten des Abendlandes bekannt machen, und durch Uebersetzungen holländischer Werke die eigene Literatur ihres Vaterlandes bereichern. Der Gebrauch des Papiers, das hier aus derRiode des Papierraaulbeerbaums bereitet wird, geht bis zum Anfang des 7. Jahr- hunderts zurück. Die Buchdruckerkunst wurde im J. 1206 eingeführt, wo man anfing buddhistische Bücher zu drucken. Sie gleicht im Wesent- lichen der Chinesischen, und hier w^ie dort werden statt der beweglichen Typen die Schriftzeichen auf Holztafeln eingeschnitten. In .Miyako, Jeddo, Osaka und Owari sind die bedeutendsten Buchdruckereien und besten Holz- schneider, und Siebold (der beste Kenner Japans) schätzt die Zahl der Druckschriften, Bilder und Landkarten, die jährlich gedruckt werden, auf 5—8,000. Die Literatur trägt chinesisches Gepräge und umfasst wissen- schaftliche Werke verschiedener Art. Am zahlreichsten und wichtigsten sind die Schriften über Geographie, Geschichte und Pflanzenkunde. Dem Umfange nach folgen die philosophischen und Religionsschriften, worunter besonders Kommentare der Werke des Kon-fu-tse. An grammatischen und iexikographischen Werken ist kein Mangel, und eine umfassende Encyklo- pädie ist der Chinesischen nachgebildeL Arzneiwissenschaftliche und astro- nomische Werke sind in Menge vorhanden, und die poetische Literatur ist namentlich reich an lyrischen und dramatischen Gedichten, welche letztere von maskirten Schauspielern aufgeführt werden. — In den schönen Kün- sten sind die Japaner noch weit zurück; die Architektur und Baukunst steht auf einer niedern Stufe, obwohl sie im Brücken-, Strassen- und Wasserbau hin und wieder Tüchtiges geleistet haL Die Bildhauerei, im Dienst der Religion, bietet nur Zerrbilder. Eben so gering und unbedeu- tend sind die Werke der Maler, Kupferstecher und Musiker. Kriegskunst und Schifffahrt sind bei der bisherigen friedfertigen Abgeschlossenheit des Reichs nicht weit gediehen, desto ausgezeichneter aber sind die Leistun- gen der Japaner in den mechanischen Künsten. — Die Zeitrechnung wird nach Mondjahren geführt; in 19 Jahren hat man 7 Schaltjahre. Die Monate werden nach der Zahl benannt, und in Abschnitte von 14 Tagen getheilt, deren erster ein allgemeiner Ruhetag ist. Die Tage scheidet man in 2mal 12 Stunden. —
Physisch-technische Kultur. — In Allem, was zur Landwirth- schaft und zur Industrie gehört, haben die Japaner ungemeine Fortschritte gemacht und entwickeln grossen Fleiss, Umsicht und Thätigkeit. Was der Ackerbau auf Felsengrund, auf den vom Fusse bis zum Gipfel terrassen- förmig überbauten Bergen und an Abhängen hervorbringt, erregt Staunen; kaum in China wird das Land sorgfäftiger bewirthschaftet, und trotz der grossen Bevölkerung ist der Ertrag des Feldbaues so bedeutend, dass noch jährlich Getreide, besonders Reis und Hülsenfrüchte, nach China etc. ausgeführt werden können. Der Feldbau geht mit dem Gemüse-Gartenbau Hand in Hand, und jeder Landbauer, der den Anbau seines Besitzthums vernachlässigt, wird durch Entziehung desselben bestraft, und das Recht der Bearbeitung einem' Andern überwiesen. Von geringerem Belange ist die Viehzucht; von Wichtigkhit dagegen der Seidenbau. Mit regem Eifer wird der Fischfang an den Küsten betrieben, der hunderttausende von Fi- scherbooten beschäftigt und eine Hauptnahrungsquelle des Volkes ist. Der Bergbau wird schwunghaft betrieben und beschäftigt viele Hände. Im blühendsten Zustande aber befindet sich die gewerbliche Industrie, die mit der der Chinesen und Hindu zu wetteifern vermag. Ausser Schmelzhüt- ten, Hammerwerken, Schmieden, Kanonen- und Glockengiessereien findet man Eisen-, Kupfer-, Stahl- und Waffenfabriken. In der Kunst der Stahl- bereitung übertreffen die Japaner alle andere Nationen, und ihre Waffen- fabriken (die meist in Stahllegirungen — Wootz — arbeiten) liefern De- gen und Säbel von solcher Schärfe, dass man mit ihnen Nägel und europ. Klingen durchzuhauen vermag, ohne dass die Schneide sich umbiegt und schartig wird. Die japanischen Metallarbeiten, die Werke der Gold- und Silberschmiede sind berühmt, und die Webereien in feiner und grober Seide und in Baumwolle vorzüglich. Das Japanische Porzellan wird dem Chinesischen vorgezogen. Die Tischler- und Drechslerarbeiten sind zu hoher VoRkommenheit gelangt, und vor Allem gewinnen die Lackwaaren den Preis, und sind bis jetzt unübertrolTen. Fabriken in Menge bedecken die Inseln; die gewöhnlichen Handwerke werden mit Geschicklichkeit ge- übt und von Manufakturgegenständen wird Alles, was zum eigenen Ge- brauche und täglichen Leben gehört, im Lande selbst gearbeitet. Nur im Schiffbau sind die Japaner, in Folge ihrer bisherigen Abgeschlossenheit, eben so wie die Chinesen zurück. — |
HandeL — Japan ist das einzige Land der Erde, welches alle Bedürf- nisse seiner Bevölkerung, auch die eines verfeinerten Luxus, selbst zu befriedigen vermochte, ohne dabei irgend ein Natur- oder Kunsterzeugniss des Auslandes zu Hülfe nehmen zu müssen (wessen sich, beiläufig gesagt, kein Europäischer Staat rühmen kann); neuerer Zeit aber scheint es den Bemühungen der Briten, Franzosen, Holländer und Russen gelingen zu wollen, das Land dem fremden Verkehr zu öffnen, in früheren Jahrhun- derten im Besitz einer bedeutenden Kriegs- und Handelsflotte, deren Schifl'e die benachbarten Meere, bis Bengalen hin, durchfurchten, hat der Staat seit der Umwälzung vom J. 1585 keine Kriegsschiffe mehr, sogar die Erbau- ung der HandelsschiflTe ist zurückgeblieben, das Land sperrte sich selbst gegen die Aussenwelt ab; durch eine Verordnung (1637) wurde den Japa- nern verboten, in's Ausland zu gehen, und nur noch Küstenfahrten und Reisen nach den zum Reiche gehörenden Inseln gestattet, und von dieser Zeit an bis jetzt wurden Japaner, die von Stürmen in fremde Gegenden verschlagen wurden, nach ihrer Rückkehr einer strengen Aufsicht, ja oft gar lebenslänglicher Gefangenschaft unterworfen. Der auswärtige Han- dei, der übrigens ohne Einfluss auf die Verhältnisse und Zustände des Landes Wieb, ist nur den Holländern, Chinesen und Koreanern gestattet, und alle Anknüpfungsversuche anderer Nationen waren bis 1858 sämmt- lich missglückt. Der Hafen von Nangasaki ist der einzige, der den drei genannten Völkern, obwohl mit grossen Einschränkungen, zum Handel of- fen steht, und dürfen die Holländer jährlich nur 6 Schifl'e, die Chinesen 10 Dschonken mit Waaren einführen. Durch den Vertrag vom 22. Juni 1856 haben die Engländer und Nordamerikaner das (auf aRe seefahrenden Nationen ausgedehnte) Recht erworben, in den Häfen von Nangasaki und Hakodadi Proviant einzunehmen, Ausbesserungen zu machen, und Kohlen- inagazine für die Dampfschifffahrt anzulegen; bei wirklicher Seegefahr sollen sie auch berechtigt sein, in allen !andern Häfen des Landes einen Zufluchtsort suchen zu dürfen, sich daselbst aber nicht länger aufhalten, als durchaus nothwendig ist; nicht ohne ausdrückliche Erlaubniss des Kaisers in's Innere des Landes vordringen, und keinen Handel treiben, der ausschliesslich den drei obengenannten Völkern vorbehalten ist.— Seit 1855 ist die kleine Insel Desima, in welcher die Holländer früher wie Gefangene unter polizeilicher Aufsicht standen, Eigenthum der Holländer geworden , und durch den Vertrag von 1857 ihnen Nangasaki und Hako- dadi geöfl'net. Die Einfuhren der HoRänder bestehen in Zucker, Kaffee, Goldstaub, Tuch, Sammt uud BaumwoHwaaren, Flinten, Krystall- und Glaswaaren, Luxusgegenständen etc., die Ausfuhren in Kupfer, Kam- pher, Seiden- und Lackwaaren, Wachs, Droguen etc. Das holländ. Gou- vernement hat sich die Einfuhr von Zucker und Goldstaub, so wie die Ausfuhr von Kupfer und Kampfer von dort aus vorbehalten. Die Chine- sen bringen meist Naturprodukte ihres Landes und tauschen solche gegen japanische Erzeugnisse ein. So unbedeutend der äussere Handel Japans ist., so lebhaft und blühend ist der Binnenhandel, der durch keinen Zoü gehindei't, vorzugsweise durch die Küsten- und Flussschifl'fahrt geför- dert wird. Strassen in grosser Menge durchkreuzen das Land; treö'iiche und schöne Brücken führen über die Ströme; öffentliche Herbergen an den grossen Strassen erleichtern das Reisen, und Postanstalten werden zweck- mässig unterhalten. Alle Häfen Japans sind mit grossen und kleinen Schiffen gefüllt, die den Küstenverkehr vermitteln, und jeder Hafenort hat ein Beaufsichtigungsamt der Schifl'e. Läden und Märkte strotzen von Le- bensmitteln und in den Städten ziehen grosse .Messen zahlreiche Besucher herbei. Die vorzüglichem Handelsplätze des Reiches sind: Jeddo, Miyako, Yosida, Kuru, Kasi-no-mats, Kabigi, Osaka, Miya, Muro und Simonoseki auf Nipon; Kokura, Nangasaki und Saga auf Kiu-siu; Matsujama, Tosa und Kotsi auf Sikokf, und iMatsmai und Hakodadi auf Jesso, —
Münzen: Ausser Gold-und Silbermünzen gibt es Kupfer- und Eisen- Keld. Früher rechnete man nach T a e I = 2 Thlr., gegenwärtig nach M o n m e = 10 Rin = 100 Mu. 10 iMonine = 1 Tael, dieser aber nur = 28 Sgr. Geprägte Münzen in Gold sind: der alte Kobang (länglichtrund) = 13 Thlr. 25 Sgr,, der neue Kobang — 7 Thlr. 21 Sgr.; in Silber gibt es kleine runde Silberklumpen, Kodama, und ovale gestempelte Stücke, Hakane, zu 4 Thlr,; in Kupfer oder Eisen runde gegossene Stücke, Sen oder Seni, mit einem viereckigen Loche in der Mitte, um sie anzu- reihen, von denen 100 auf 1 Monme gehen. Das Gewicht besteht in Pikel a 125 hoil. Pfund. Das Katje oder Pfund = 16 Taels; 1 Tael 10 Mas; 1 Mas == 10 Kanderln. Die Meile (Ri) enthält 36 Matsi (auf Jesso 49 Matsi); I8V2 Bi = 1 -Aequatorgrad. —
»er Staat* — Staatsverfassung. — Die Staatsverfassung Ja- pans ist ursprünglich eine erbliche Theokratie, an deren Spitze gegenwär- tig zwei Oberhäupter (von den Europäern Kaiser genannt), ein nominel- les (geistliches) und ein wirkliches (weltliches) stehen. Das geistliche Oberhaupt, iMikado, Dairi Sama oder Kinrey genannt, war ursprüng- lich der gesetzmässige Kaiser von Japan, bis seine Macht im Jahre 1158 durch Yoritomo, der die weltliche Herrschaft in seine Hände nahm, ge- schwächt wurde, dieser, als Oberbefehlshaber des Heeres, der wirkli- chen Herrschaft des Reichs sich bemächtigte, und seine Würde, unter dem Titel Siogun (Kubo) oder Stellvertreter das Mikado erblich machte, diesen aber dem Namen nach für das Reichsoberhaupt gelten und ihn mit aller Pracht und Herrlichkeit in Miyako residiren liess. Der .Mikado oder Dairi Sama, der geistliche Kaiser, dessen ununterbrochene Geschlechts- folge, bis zum Stifter hinauf, die japan. Geschichtsbücher füRt, ist der Steilvertreter Gottes. Als solcher lebt er dem Volke unsichtbar, in voll- ständigster Abhängigkeit von einem lästigen Cereinoniell: sein Fuss betritt den Boden nicht, die freie Luft, die Sonnenstrahlen dürfen ihn nicht be- rühren, er darf den Umkreis seines Tempelpalastes (des Dairi in Miyako), welcher an sich eine kleine Stadt bildet, 13 Strassen hat und von Mauern und Gräben umschlossen ist, wo er mit 12 Frauen und einem prächtigen Hofstaat wohnt, nicht überschreiten, steht unter Aufsicht und Schutz des Grossrichters, empfängt aus den kaiserlichen Einkünften einen Jahrgehalt, und hat als besondere Domäne die Landschaft Gokinai mit ihren 5 Provin- zen. Er geht mit den Geistern (Kami) um, kanonisirt verdiente Männer nach ihrem Tode, bestätigt die Verfügungen des Siogun, bestimmt mit Genehmigung desselben die beweglichen Feste und vertheilt Ehrentitel. Im Wahne des Volkes ist die Familie der Mikado unvergänglich; der Himmel selbst verschafft ihm, wenn er keine Kinder hat, ein Kind als Nachfolger, unter einem Baume seines Palastes, während dieses von ihm selbst aus einer angesehenen Familie des Landes adoptirt und heimlich unter dem Baume niedergelegt wird. Der jetzige Mikado herrscht seit 1817, als 121ster der Zahl nach. — Die eigentliche Regierung über das Reich wird von dem weltlichen Kaiser oder Siogun (Kubo) geführt, der in Jeddo residirt, dem geistlichen im Range nachsteht, an Macht aber überlegen ist. Aus Formalität bekennt er sich als ersten Unterthan des Mikado, lei- stet ihm Gehorsam und Ehrfurcht, und empfängt von ihm, wie alle Grosse des Reichs, die Ehrentitel; er schickt ihm aUe Jahre eine Gesandschaft mit reichen Geschenken, und unterhält bei ihm eine Wache, und den Grossrichter als Statthalter der Residenz zu Miyako. Die Regierung des Siogun kann als eine unbeschränkte Erbmonarchie betrachtet werden, welche durch eine Menge von Lehnsfürsten (Damjo's und Samjo's) (deren gegenseitige Eifersucht und die Geissein, welche sie stellen müssen, ihre Unterwairfigkeit sichern), gestützt, durch das Gewohnheitsrecht, das Cere- moniell, welchem auch der Siogun unterworfen ist, und den Staatsrath gemildert^^vvird. Die Lehnsfürsten (Damjo's und Samjo's), deren Zahl einig'e hundert beträgt, und von denen manche so mächtig sind, dass ihr Gefolge aus mehrern tausend Personen besteht, bringen die Hälfte des Jahres in der Residenz des Siogun, die übrige Zeit in ihren FürstenthÜ- |
Biomme's Hand-Atlas. — China und Japan, d.
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14 42. — China und Japan.
mern zu, müssen aber ihre Familien in Jeddo lassen. In ihrem eigenen Lande sind sie unbeschränkt, ihnen bleiben die Einkünfte, das Recht der Gesetzgebung, die Rechtspflege, sogar die Freiheit, mit ihren Nachbarn Krieg zu führen. Ausser den Lehensabgaben an den Siogun und der Ver- pflichtung die Strassen ihrer Distrikte zu bauen und das Militär des Lan- des zu SteRen und zu erhalten, wodurch ihr Einfluss und ihre Macht ge- schwächt wird, sind sie scheinbar unabhängig. Nicht ARe aber geniessen die gleichen Vorrechte, sondern sind mehr oder weniger den Beschlüssen des Siogun und Staatsraths unterworfen. Der Mikado sowohl als der Sio- gun haben das Recht zu Gunsten ihres Nachfolgers zu abdiciren; letzterer muss sogar zurücktreten, wenn durch Entscheidung dreier Prinzen seines Hauses der von ihm verworfene Beschluss des Staatsraths Sanktion er- hält. —
Staatsverwaltung. — An der Spitze der Staatsverfassung steht ein Reichsgouverneur, der zugleich Vorsitzender des Höchsten Raths (GorodsChi) ist,' den der Siogun nach BeReben aus den Damjo erwählt. Der Gorodschi oder höchster Staatsrath besteht aus 5 Personen, die ohne Theilnahme des Herrschers die ordentlichen Geschäfte des Staats leiten, sonst aber ihm Vorschläge machen. Der Reichsgouverneur legt die Beschlüsse des Gorodschi dem Siogun vor und vertritt sie, muss sich aber auch im FaR völliger Verwerfung, so wie sämmtliche Slaatsräthe den Bauch aufschlitzen. Die Rechtspflege verwaltet das ob erste G er i ch t, das aus 15 MitgRedern, Fürsten und Adel, besteht, und auch über Regierungs- sachen zu berathen hat. Ausserdem gibt es für die verschiedenen Ver- waltungszweige 7 Minister (Bunjos, Obunjos) für: Finanzen, nebst In- dustrie und Ackerbau; Handel und Schifffahrt; Bauwesen (wozu auch re- ligiöse und Kriegsbauten gehören); Polizei (am wichtigsten, da der Siogun eine sehr wachsame geheime Polizei hält); Justiz (zugleich AppeRations- behörde); Kriegswesen und Religionsangelegenheiten. — ARe diese Ober- behörden beflnden sich zu Jeddo. In den Provinzen sind höhere und niedere Gerichtshöfe, und in jeder (auch in den fürstlichen) ein kaiserlicher Bunjo oder Gouverneur, der vorzügRch die geheime Poli- zei handhabt, denn über ganz Japan ist ein Netz von Auflaurern und An- gebern ausgebreitet, das auch die Vornehmsten fürchten müssen. Der Verwaltung jeder Provinz ohne Ausnahme stehen 2 Gokarus oder Geschäfts- führer vor, die in Jeddo ernannt werden, von denen einer in Jeddo und der andere in der Provinz fungirt, die aber jährRch wechseln. Die offene Polizei ist vortrefflich; Wachen, Löschanstalten und polizeiliche Unterbe- amten finden sich überaR. In den kaiserlichen oder Reiclisstädten stehen 2 Gouverneur (Bunjo), mit ihren Jorikis (Adjutanten in Civil- und Militär- dienst). Die oberste Leitung eines oder mehrerer Dörfer führt der adeRge Ortsherr (Tono), und der Richter, Viele Provinzen sind so gedrängt voll von Dörfern, dass man meilenweit zwischen Häusern reisen kann, und oft kaum ein Bach die Dörfer von einander scheidet. Die Verwaltung der ab- hängigen Länder geschieht durch einen Statthalter, der zu Matsmai auf Jesso residirt, und dessen Regierung die japanischen Kolonien im Sü- den von Jesso, seine Aufsicht aber die ganze Insel, die KurRen und Tschoka (Tarakai) umfasst. Die Insel Jesso selbst ist in 5 Kreise geschieden, die von Ojagoda's (Kreishauptleuten) verwaltet werden. Die Aijnos auf Jesso und Tschoka werden durch Häuptlinge, die von den Japanern er- nannt werden, nach ihren Gesetzen regiert, und ein Japaner führt nur die hohe Polizei in jedem Orte und die Aufsicht des Handels. — Die Stände sind in Japan streng geschieden, zerfaRen in 8 Klassen, und werden ge- theilt in: 1) Fürsten (Kok-siu), sowohl Damjo's (Lehensträger des Mikado), als Samjo's (Lehensträger des Siogun); sie müssen regelmässig ein halbes Jahr in Jeddo zubringen, haben erbliche Macht, in der Haupt- sache gleiche Rechte, in Nebensachen verschiedene Privilegien; 2) Adel (Chadamodo) und Land eigen thümer (Kie-nien), aus denen alle höhere CivR- und Militärämter besetzt werden, und die ebenfalls jährlich eine Zeitlang in Jeddo wohnen müssen; 3) Bangen oder Priester (Geist- |
Rche) der Sintoreligion sowohl, als des Buddhaismus, mit vielen PrivRe- gien; 4) Soldaten (Samlai); die niedern Kriegsführer derselben bilden eine eigene Abtheilung mit erbRchem Amte, imd sind hoch geachtet, be- sonders die KaiserRchen. Vorstehende 4 Klassen haben das Recht 2 Säbel auf ein und derselben Seite und Unterrockbeinkleider zu tragen. — 5) Niedere Beamte; die das Recht haben einen Säbel und Beinkleider zu tragen; 6) Kaufleute, die zwar reich und von Einfluss aber nicht ge- achtet sind, und sich desshalb gern Rang und Titel kaufen; 7) Hand- werker, Krämer, Künstler etc., ohne Auszeichnung und Einfluss; — 8) Arbeiisleute (Bauern nach unserm Begriffe gibt es nichi), Tage- löhner, Leibeigne. — Gelehrte, Aerzte etc. stehen in hohem An- sehen, bilden aber keinen eigenen Stand. —
Finanzwesen. — Die Einkünfte des Staats werden verschieden angegeben. Einige bezeichnen die Einkünfte des Siogun zu 280 MIR.; Schneegans, wahrscheinlich zu übertrieben, die gesammten Staatsein- künfte zu 4241/2 MiR. Gulden. Neuere holländische Angaben führen 140 bis 150 MiU. hoU. Gulden an, was wohl der Wahrheit am nächsten kom- men wird. Die Einkünfte des Reichs lassen sich, da sie meistens in Lan- deserzeugnissen bestehen, in denen auch zum grossen Theil die Lehens- abgaben der Damjos und Samjos bestehen, nicht mit Sicherheit angeben. Die Landarbeiter, die meistens nur Pächter des Bodens sind, den sie be- I bauen, geben den Grundherrn die Hälfte bis zwei Drittel des Ertrags, und in den Provinzen des Mikado und Siogun erheben diese eine gleiche .Ab- gabe. Häuser und liegende Gründe der Stadtbewohner bezahlen Grundzins, ■ Kaufleute, die Handel mit den Ausländern treiben, für die eingeführten Waaren einen ZoR. Dies sind aber auch aRe Auflagen, welche das Volk i zu entrichten hat. Die 5 Provinzen des .Mikado sollen diesem allein eine ! jährRche Einnahme von nahe an 35 .MiR. Gulden gewähren. Tribut zahlen ^ an Japan: das Königreich Korea, das früher zu Japan gehörte und wo- ; selbst die Japaner noch eineFesfung halten; die Liu-kiu-Inseln, die i ebenfaUs Thina und Japan zugleich tributpflichtig sind, und jährlich Säbel, ^ Ambra, prächtige Seidenstoffe, Gewebe aus Baumrinde, geflochtene Haare I etc. zu liefern haben; und die Kurilen, deren japanische Bew^ohner, so ' wie die japanischen Ansiedler auf Jesso, Tschoka etc., dem Statthalter von Matsmai, Fische und Wildpret zu liefern, Frohnen in Fischfang und Holz- fällen zu leisten haben, dagegen das Land, welches sie bauen, steuerfrei besitzen.
Heerwesen. — Das unter einem eigenen Gouverneur (Bunjo) ste- hende Kriegswesen besteht aus der Heer- und Materialverwaltung. Letztere umfasst Festungen, Magazine, Arsenale, Stückglessereien etc. Das Heer besteht aus 3 Waffen: Reiterei, Fussvolk und ArtiRerie. Die Reiterei, welche 50,000 (n. A. nur 20,000) M. zählen soll, ist trefl"lich beritten, mit Säbel, Lanze, Pistolen bewaffnet, und kostbar gekleidet; das Fussvolk 300,000 (n. A. nur 100,000) M., führt Feuergewehre mit Lunten, Picken, Pfeile, Säbel und Dolch, ist aber nur mit Pfeil und Bogen gewandt; die ArtiRerie ist ziemlich unbeholfen, die kupfernen Kanonen sind dick, aber von geringem Kaliber. Die Uniform besteht aus einem kurzen Kriegsrock i (Chaiiri) nebst Hosen, Brust- und Beinharnisch, Helm mit Visir. Jeder Lehens- j fürst muss eine bestimmte Truppenzahl zur Verfügung des Siogun stellen, 1 darf auch die Führer ernennen; den Oberfeldherrn wählt der Siogun. Die Ausrüstung des MRitärs ruht auf den Lehensträgern, und dient als Mittel ihre Macht und ihren Einfluss zu schwächen. Die höheren Offiziere, zu j denen Fürsten und AdeRge gewählt werden, führen den Titel Tai scho. Der Soldat wird mit Reis besoldet; die fürstlichen besser als die des Sio- gun, obwohl letztere höher im Range stehen. Von Festungen ist die Küste und das innere Land durchzogen, doch soRen alle (nach Golownin) schlecht gebaut sein, und unsern Begrilfen von Festungen nicht entsprechen, — Eine j Kriegsflotte besitzt Japan nicht und hat ausser seinen Küstenfahrzeu- ' gen für den Handel, nur einige bewaflfnete Jachten des Siogun. — Die Flaggen Japans siehe Flaggen-Atlas, TaL 6, Fig. 221 und 222. — |
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^escliicliie. — Die erste feste Bevöllcerung der Vereinigten Staaten durch Europäische Kolonisten fällt in den Anfang des 17. Jahr- hunderts, nachdem in der Mitte des vorhergehenden Sekulums kühne Bri- tannische Abenteurer, namentlich Walter Raleigh und Jones, diese Distrikte im Namen Englands in Besitz genommen und sie gewissermas- sen, durch ihre Versuche für Kolonisation, als wichtige Punkte zur Erwei- terung Grossbritannischer Macht im Voraus bezeichnet hatten. Die erste Niederlassung geschah, 1607, in Virginien durch Erbauung von James- town; bald darauf entstanden Anpflanzungen am Oronoko; aber nur müh- sam gediehen alle diese und schienen mit ihren Begründern bald unter- gehen zu wollen. Vortheilhaft wirkte für das Gedeihen der Kolonien und ihre Erweiterung längs der Küste der politische und religiöse Druck, un- ter welchem Britannien während der Herrschaft der Stuarts seufzte. 1620 landeten unzufriedene Puritaner, legten New-Plymouth an und gründeten den Staat Massachusetts. 1632 bevölkerte ein anderer Zug Maryland. Hierzu kam, dass einzelne um den Staat verdiente iMänner, oder solche, die Forderungen an die Regierung hatten, durch grosse Länderdistrikte entschädigt oder belohnt wurden und diese durch Kolonisten zu heben suchten. Um dieselbe Zeit erhielten Maine und Rhode Island, Connecticut und später New-Hampshire ihre ersten Anbauer. ARe diese Kolonisten em- pfingen die Versicherung, gleiche Vorrechte zu geniessen, als ob sie in England geblieben wären. Wichtig ist für Nord-Amerika's Geschichte die Kolonisation durch die Religionssekte der Quäker, die, in England ver- folgt, bald hier zu bedeutendem Einflüsse durch Zahl und Fleiss sich er- hoben; sie gründeten New-Jersey und, 1680, unter ihrem Führer und Protektor Penn, Pennsylvanien. Je mehr das Haus Stuart durch Despotis- mus sich seinem Untergange zuneigte, desto mehr bevölkerte sich Nord- Amerika; so entstanden Delaware, New-York und Ansiedelungen in den spätem Carolina-Staaten etc. Nicht ohne Einfluss auf diese Kolonien blieb die Vertreibung der Stuarts in dem Mutterstaate. Aber nicht bloss Eng- länder, auch Holländer, Belgier, Deutsche und Franzosen suchten hier aus politischen, religiösen oder industriellen Gründen eine neue Heimath. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts gehörte der Küstenstrich vom Lorenzoflusse bis Florida, als Kolonien, England; doch war das Binnenland noch unbe- kannt und Jagdgebiet der streifenden Indianerstämme. .«Iber der freie Handel und die Begünstigungen des Hauses Hannover hoben die Ansiede- lungen, und die Einwanderungen; die von Jahr zu Jahr stiegen, brachten bald Kultur in das Innere und drängten die wilden Stämme bis hinter die Apalachen und den Mississippi. Durch die Abgabenfreiheit, ungestörte Religionsduldung, den wachsenden Reichthum und die Bewohnerzahl ent- wickelte sich ein stolzes Selbstbewusstsein und ein Unabhängigkeitssinn, der endlich die einzige Beengung durch den Englischen Alleinhandel übel em- pfand und sie entfernt wissen wollte. Noch mehr gewann dieser wider- strebende Sinn, als in dem Kriege zwischen England und Frankreich, wegen der Britischen Niederlassung am Ohio, die Amerikaner ihre Kräfte kennen lernten, und durch eigene Anstrengung Frankreichs Truppen oft zurück- wiesen. England glaubte, die Kolonien wären verbunden, zu den Kosten, welche der Französisch-Amerikanische Krieg veranlasst, beizutragen. Zu diesem Zweck sollte der Druck des Handelsmonopols noch mehr verstärkt und die Kolonien, rücksichtlich des Handels und der Gewerbe, in noch grössere Abhängigkeit vom Mutterlande gebracht werden. Aber in jenen war der Handels- und Gewerbsgeist gestiegen und so das "Verlangen nach
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Bromme's Hand-Atlas. — Vereinigte Staaten, a.
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grösserer Freiheit. Eine Rechtsfrage: ob England es zustehe, die Kolo- nien zu besteuern, und eine unbedeutende Auflage auf Thee, gaben Ver- anlassung zu Aeusserungen von Unzufriedenheit, 1773. Der langgenährte Unwillen des Volks kam zum Ausbruch, als das Parlament (nachdem eine Ladung von Thee, welche nach der Theeakte verzollt werden sollte, 1773 zu Boston in's Meer geworfen worden war) den Hafen zu Boston sperrte und die Rechte der Kolonie für aufgehoben erklärte, 1774. Der National- Kongress zu Philadelphia reichte kräftige Gegenvorstellungen ein; als diese aber verächtlich zurückgewiesen wurden, brach den 19. April 1775 der Freiheitskrieg aus. 13 Provinzen erklärten sich im ftlgenden Jahr für unabhängig. 7 Jahre hindurch wurde der Krieg unter der Leitung des unsterblichen Washington mit abwechselndem Glücke geführt; Spanien, Frankreich und die Niederlande brachten den Kolonien Hülfe, und nach mehreren entscheidenden Niederlagen, vorzüglich aber durch die Kapitu- lation von Charlestown, sah England sich genöthigt, in dem Frieden zu Versaüles die Unabhängigkeit der Freistaaten anzuerkennen, 1783. Da- mals zählte die Union nur 3 Millionen Einwohner; Washington, als erster Präsident, steuerte aus Kräften den eingerissenen Unordnungen, be- schwichtigte die verschiedenen, sich entgegenstehenden Parteien, hob den Kredit, ordnete die finanziellen Angelegenheiten und setzte sich mit den auswärtigen Staaten in ein freundliches, vortheilhaftes Verhältniss. Unter ihm wurde die Union durch 3 Staaten vergrössert. Nach ihm erhielt 1797 Adams die Präsidentschaft. Der folgende Präsident Jefferson, 1801 — 1808, erwarb durch Kauf von Frankreich Louisiana, nahm Ohio in den Bund auf, gerieth aber mit England in Differenzen, die unter dem folgenden Präsidenten, Madison, zum Krieg führten, 1812. Nach wech- selndem Glücke wurde ohne erhebliche Resultate, 1814, der Friede zu Gent abgeschlossen, und im folgenden Jahre kam ein Handelsvertrag mit England zu Stande. Während der Präsidentschaft von James Monroe, 1817—1824, wurden Florida, Mississippi, Illinois, Maine und Missouri der Union einverleibt, die .Marquesasinseln, das nordwesHiche Missouri-Gebiet und das Land am Rothen Flusse besetzt und Handelsverträge mit Frank- reich und Russland abgeschlossen. Von 1825—1828 war .Adams Präsi- dent. Auf ihn folgte 1829 bis 1836 der General Jackson, das Haupt der demokratischen Partei. Dadurch, dass er die grosse, 1816 errichtete Nationalbank, welche höchst wohlthätig auf die Finanzlage eingewirkt hatte, im Interesse der Südprovinzen aufhob, stürzte er den Handel in eine gefährliche Krisis, welche den Ruin vieler Privatbanken und Han- delshäuser zur Folge hatte, und den Kredit der Union dem Auslande gegenüber vernichtete. Als neue Staaten traten Arkansas und Michigan hinzu. Sein Nachfolger Martin van Buren, 1837—1840, leitete den Staat nach denselben Grundsätzen. Die entgegengesetzten Ansichten des neuen Präsidenten Harrison konnten wegen seines frühzeitigen Todes (4. April 1841) nicht zur Ausführung kommen. Ihn ersetzte verfassungs- mässig der damalige Vicepräsident John Tyler, welcher der demokrati- schen Partei angehörte, und diesem folgte 1845 James Knox Polk. 1849 wurde Zacharias Taylor zum Präsidenten gewählt; da dieser aber be- reits am 9. Juli 1850 mit Tode abging, folgte ihm, bis zum Schluss sei- ner Amtsperiode, der bisherige Vicepräsident Miliard Fillmore, auf wel- chen 1853 Franklin Pierce, und 1857 der jetzige Präsident James Bu- chanan folgte. Durch Kauf erwarben unterm 30. April 1803 die Ver- einigten Staaten von Napoleon Louisiana (für 60 Mill. Francs); ebenso unterm 22. Febr. 1819 Florida von Spanien (für 5 MiR. Dollars). Texas wurde 1846 förmlich der Union einverleibt; am 2 Febr. 1848 Ober- Californien und Neu-Mexiko gegen die Summe von 15 Mill. Doll, von Mexiko abgetreten, und nahe scheint die Zeit, wo alle mexikanischen Staaten der Union sich anschliessen werden. — Die Vereinigten Staaten haben den thatsächlichen Beweis geliefert, dass eine Republik auch selbst beim aus- gedehntesten, einen halben Erdtheil umfassenden Umfange, eben so gut bestehen kann, wie im kleinsten Gebiete, und beurkundeten, in Folge ihrer freien Verfassung, ein so gewaltiges Aufblühen, wie die Welt noch nie ein gleiches sah. Dass bei einer so kolossalen Entwickelung, wie wir sie in der Union erblicken, nicht Alles in der gewöhnlichen Weise vorangehen konnte, dass auch die hässlichsten, abscheulichsten Auswüchse missverstandener Freiheit hier vorkommen mussten, kann wahrlich nicht Wunder nehmen. Ueber unendlich Vieles hat man auch hier zu klagen, über Vieles ist man mit allem Grunde entrüstet; aber neben den empörend- sten Barbareien und Rohheiten, neben den schamlosesten Betrügereien und dem ehrlosesten Missbrauche jedes Vertrauens, das sich oft selbst in den Schichten der Regierenden (die hier vorübergehend sind) zeigt, sieht man dennoch die Nation in ihrer Totalität emporkommen und blühen, und an Macht und Wohlstand wachsen in wunderbarster Ausdeh- nung. UeberaR, wo Menschen wirken, zeigen sich menschliche Schwächen, oft in der schrecklichsten Gestalt, doch sollte Niemand ein Verdammungs- urtheil über Amerika aussprechen, wenigstens in einer Zeit, in welcher die Wort- und Eidbrüche, die Justizmorde und Gewaltthaten in Europa nicht zu den Seltenheiten gehören, wenn sie auch hier mit den Namen „PoHtik und Diplomatie" beschönigt werden. —
Das liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika liegen zwischen 24" 30' NBr. und zwischen 250"30'—312»OL. Der nördlichste Theil wird durch eine Linie begrenzt, welche von der nordwestlichen Spitze des Waldsees (Lake of the Woods), 490 NBr., sich gerade nach Westen bis zum Stillen Ozean zieht; der süd- lichste Punkt ist die Mündung des Rio Grande del Norte, und Key West die Spitze Ost-Florida's; die östliche Grenze bildet die Insel Manan, und die westliche Kap Flattery, nordwärts von der Mündung des Co- lumbia. Die grösste Ausdehnung des Landes von Norden nach Süden be- trägt 360 deutsche (1,800 englische), von Osten nach Westen hingegen 915 deutsche (4,525 engl.) Meilen. Der Flächeninhalt beträgt 129,037 deutsche (2,743,337 engl.) Qu.-Meilen, oder 1,755,735,680 Acres Landes.
Die Grenzen dieses Staaten-Kolosses sind im Osten: der Atlantische Ozean und die Provinz Neu-Braunschweig, im Norden Unter- und Ober- Canada, und der weite, noch unangebaute Landstrich westwärts dieser Provinzen; im Westen: der StiUe Ozean; im Südwesten: die innern Provin- zen Mexiko's, und im Süden: der mexikanische Meerbusen. Genauer be- stimmt, haben die Vereinigten Staaten im N. den St. Lorenzstrom und die grossen Canadischen Seen, durch deren Mitte sich die Scheidelinie zwischen der Union und den Britischen Besitzungen zieht, im SW. den Rio Grande del Norte bis zum Paso del Norte zur natürlichen Grenze. Nur zwei Reiche der Welt, das mächtige Russische und das grosse Chine- sische Reich, stehen dem Gebiete der Vereinigten Staaten an Ausdehnung voran, und es würde beide Reiche an Macht übertreffen, wenn eine ganz allgemeine Bebauung und eine mit jenen verhältnissmässige gleiche Be- völkerung stattfände. Auf jede deutsche Quadratmeile nur 2,000 Men- schen gerechnet, könnten die Vereinigten Staaten beinahe 260 Millionen Menschen enthalten; und dann würde die Bevölkerung nicht gedrängter sein, als sie in mehreren Gegenden an der Atlantischen Küste schon jetzt ist. |
Physiselie Beschaffenheit. — Die Oberfläche des Bodens ist äusserst mannigfaltig. Der nordöstliche Theil der Küste ist durchbrochen und hügelig und hat eine Anzahl von Bayen und kleinen Buchten. Gegen Süden und längs dem Meerbusen von Mexiko ist das Land flach und san- dig und untermischt mit vielen Marschen und Sümpfen. An einem gros- sen Theile der Flussmündungen findet man lange Strecken angeschwemm- ten Landes, und vorzüglich an den Strömen des Westens, namentlich an beiden Ufern des .Mississippi, ziehen sich angeschwemmte fruchtbare Nie- derungen, ,,Bottora-Lands" genannt, von der Mündung bis beinahe zu sei- nen Quellen hinauf. Jenseits des Bereichs der Flulh der östlichen Ströme beginnt eine ziemlich fruchtbare und angenehme, mit reichen Thälern un- termischte hügehgte Gegend, welche sich bis an die Gebirge erstreckt, die von NO. kommend, in grossen Bergketten sich bei einer Breite von 30 MeRen gegen 250 .Meilen nach SW. ausdehnen. Diese Bergketten, von denen die „Blauen Berge" (the Blue Mountains) die östlichste bilden, werden mit der Gesammtbenennung der „Alleghany-Gebirge" be- zeichnet, und sind von verschiedener Höhe, von 2,000 bis zu 4,000'. Den höchsten Punkt scheinen die ,,Weissen Berge" (White Hills) in Neu- Hampshire zu bilden, die sich bis zu einer Höhe von etwa 6,000' erheben. Jenseits der Gebirge öffnet sich das grosse Thal des .Mississippi und sei- ner tributären Ströme, einer der schönsten und in aUer Hinsicht nutz- barsten Landstriche der Welt, Im Westen dieses Thaies erheben sich die „Rocky-Mountains" oder „Feisengebirge", mit ihren kühnen und grossen Umrissen und majestätischen Piks, welche sich in vielen Verzwei- gungen herab bis in die .Mexikanischen Staaten ziehen, und von welchen eine unermessliche Mannigfaltigkeit von Wassermassen herabströmt, aus deren Zusammenfiiessen sich im 0. der Missouri und im W, der Columbia bilden; und westlich dieser Gebirge voRenden die kühnen Umrisse der Küste des Stillen Ozeans und das Zusammenströmen grosser Gewässer am Ausflusse des Columbia das Anziehende dieser merkwürdigen, mit kei- nem Lande der Welt zu vergleichenden Region,
Zu den Hauptflüssen, die zum Theü zugleich die Grenzen des Landes bilden, gehört im Norden der St. Lorenzfluss (River St. Law- rence), dessen eigentliche Quellen im W. des Obern Sees (Lake Superior) zu suchen sind. Unter verschiedenen Namen, die theils als Strassen und Durchfahrten bezeichnet werden, verbindet er die grossen, weiter un- ten berührten sogenannten Canadischen Seen, nimmt bei seinem Austritt aus dem Ontario-See, zwischen Kingston und Sacketts-Harbour, den Namen des St. Lorenz an, wird aber auch vom See an bis .Montreal häufig als Cadaraqui bezeichnet. In seinem Laufe erweitert er sich in den St. Fran- cissee und erreicht die wichtige Britische Niederlassung Montreal, wo er den Ottowa oder Grossen Fluss, die Grenze zwischen den beiden Canadas, in sich aufnimmt. Unterhalb Montreal nimmt er den Richelieu oder Sorelfluss, aus dem See Champlain, und nach einander den St. Francis, St. Maurice und la Chaudiere in sich auf. Unfern des Zusammenflusses mit dem letzterwähnten Strome liegt Quebec, die Hauptstadt Nieder-Canada's, Unterhalb derselben wird der Fluss durch die Insel Orleans in zwei Arme getheilt und ergiesst sich dann in den grossen Golf St. Lorenz, der mittelst der Durchfahrt von BeHeisle und der sogenannten südlichen Einfahrt (South Entrance) mit dem Atlantischen Ozean in Verbindung steht. Unmittelbar in das Atlantische .Meer mün- den, vom Norden an gerechnet: der St. Johns, welcher in .Maine ent- springt, und durch Neu-Braunschweig der Fundy-Bay zuströmt; der Schoo- diac, welcher die Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Neu- Braunschw^eig bildet; der Pen0 bscot, der in die nach ihm benannte Bay mündet; der Kennebeck; der Connecticut, welcher verschiedene Fälle bildet, bis Hartfort hinauf mit Seeschiffen befahren werden kann, und dem Long-Island-Sund zueilt; der Merri mack, welcher bis Haverhill schiffbar ist, und durch Massachusetts strömt; der Amariscoggin oder Sagadahoc, welcher aus dem Umbagog-See abfliesst; der Patuket, wel- cher in die Providence-Bay mündet; die Thames, welche nur 3 .Meilen weit schifl'bar ist; der Hudson, der bedeutendste Strom New-Yorks, wel- cher für Seeschifl'e von 80 Tonnen bis Albany hinauf schifl'bar ist, und in die New-York-Bay mündet; der Delaware, welcher durch die Ver- einigung des Mohawk und Popachton gebildet wird, mehrere Schnel- len nnd Katarakte macht, Pennsylvanien und New-Jersey durchströmt und theilweise begrenzt, und durch die Delaware-Bay in den Ozean mün- det; bis oberhalb Philadelphia gelangen in ihn grosse Seeschifl'e, flache Boote aber, bis zu 10 Tonnen, bis Tren ton hinauf; die Susquehannah, einer der grössten Ströme des Ostens, fur Seeschiffe von 200 Tonnen, aber nur IV2 Meilen aufwärts schiffbar, durchströmt New-York und Penn- sylvanien, und mündet bei Havre de Grace, in Maryland, in die Chesa- peak-Bay; derPatapsko, welcher unterhalb Baltimore mündet; der Potowmak, welcher Virginien und Maryland scheidet und den Distrikt Columbia durchströmt; bis Georgetown, bis wohin die Fluth steigt, ist er für Sloops und Schooners bis Alexandria und Washington aber für grössere Seeschiffe fahrbar; der Rappahannok, in Virginien; der James in Virgimen, an dessen Ufern die ersten Niederlassungen in Nord- Amerika gegründet wurden, und welcher für grosse Schiffe bis zur City- Point, für kleinere bis Richmond schiffbar ist; der Roanoko, wel- cher Nord-Carolina durchströmt, in den Albemarle-Sund mündet, und bis Halifax Fahrzeuge von 45 Tonnen trägt; der Tar oder Pamlico, in Nord-Carolina, welcher für Schiffe von 9 Fuss Tiefe bis Washington Wasser hat, mit Booten aber bis Tarborough befahren werden kann; die Neuse, welche bisNewbern Schiffe trägt; der Cape-Fear, eben- ■ffh" ^^''"■^«'■olina, welcher bis Wilmington, 4 Meilen aufwärts, schiffbar ist; der Yadkin, der nach seinem .Ausflusse zu dem Namen Pr^®,® J,^ Winyah-Bay mündet, und bis Cheraw-
Hill schiffbar gemacht ist; der Santee, der Hauptfluss Süd-Carolina's, welcher durch die beiden, immer noch schiffbaren Flüsse Congaree- und Wateree gebildet wird; der Ashley und Cooper, in deren Gabel Charleston liegt; die Savannah, welche Süd-CaroRna von Georgien |
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trennt, und in den Tybee-Sund mündet; an ibrem südlichen Ufer liegt Savannah, die bedeutendste Stadt Georgiens, bis wohin grosse See- schiffe gelangen Icönnen; die Alatamaha, in Georgien; der St. .Mary, ein kleiner Strom, der die Grenze zwischen Georgien und Florida bildet, und der St. Johns, welcher Ost-Florida von S. nach N. durchströmt, und unter dem 30« 36' NBr. in den Ozean mündet. |
In den Mexikanischen Meerbusen strömen: die Charlotte, in Ost-Florida; der Apalochicola; der Alabama, welcher sich in die .Mobile-Bay ergiesst; der Pearl, im Staate Mississippi, welcher in den Borgne-See mündet; der Mississippi, der Vermilion; der Curcu- siu, welcher den gleichnamigen See durchströmt, und der Sabine, wel- cher die Grenze zwischen der Union und Texas macht; und aus Texas münden: der Neches, in die Sabine-Bay; der Trinity und Ja ein do, in die Bay von Galveston; der grosse Brazos; der Colorado, welcher der Matagorda-Bay zuströmt; der Labacca; die Guadeloupe, mit dem St. Antonio; der Nueces, welcher in die Corpus Christi-Bay raündet, und der Rio Bravo oder Rio Grande del Norte, welcher die Grenze nach den Mexikanischen Staaten bildet. Der Mississippi, der Vater der Flüsse, entspringt im Itasca-See, bildet unter dem 44« NBr. einen Wasserfall von 58 Fuss, und nach Aufnahme des St. Peters- und St. Cr oix flu SS es den schönen See Pepin, an dessen unterem Ende er die Gewässer des Chippewayflusses in sich aufnimmt. 20 Meilen weiter abwärts fällt der Wisconsin aus Osten in den Mississippi. Nach Auf- nahme der Flüsse Stony, Des Moines und Illinois vereinigt er sich mit dem Missouri, einem Fluss, der in Hinsicht seiner Wichtigkeit bis- her mit Unrecht dem Mississippi nachgesetzt wurde, indem man ihn als einen tributären Arm desselben betrachtete, während er doch seiner Länge nach als Hauptstrom angesehen werden müsste, da er doppelt so lang als der Mississippi ist. Unterhalb SL Louis fällt der Ka ska skia, wei- terhin der Ohio, 75 Meilen tiefer der Weisse Fluss, 3 Meilen tiefer der Arkansas in den Mississippi, und nachdem er den Red-River, SL Francis und Yazoo, den Big-ßlack-River und andere minder bedeutende Ströme aufgenommen, und mehrere Nebenarme (Bayous), von denen der Atchafalaya, der Bayou la Fourche und Sarah die ansehnlich- sten sind, ausgestossen hat, ergiesst er sich unterhalb New-Orleans, durch mehrere Mündungen in den Mexikanischen .Meerbusen. Seine Tiefe wird im Durchschnitt auf 120 Fuss, seine Breite auf 800 Yards (2,400'), und die Schnelligkeit seines Laufes auf eine Meile in der Stunde ange- geben. Seine Länge berechnet man auf 450 deutsche (2,250 engl.) Mei- len, Seine verschiedenen Zuflüsse übertreffen ihn theilweise in der Länge ihres Laufs, und sein Stromgebiet erstreckt sich über zwei Drittel der gesammten Vereinigten Staaten. Von seinen QueHen bis zu den Anthony- Falls fliesst er abwechselnd durch Sümpfe und Seen voll wiJden Reis, zwischen hohen Ufern von Kalkstein und felsigen Hügeln, dunkeln Tan- nenwäldern und Prairiën hin, die von Bären , Wölfen, Rehen, Elen's und Büffeln belebt werden. Unterhalb der Fälle werden letztere nur selten ge- sehen; hier fangen die .Alluvialgründe an sich weiter auszudehnen, und dichter Wald wird vorherrschend. Erst in der Nähe der Mündung des Wisconsin zeigen sich an seinen Ufern Spuren der Kultur. Von hier ab- wärts zum .Missouri sind im Westen herrliche Prairiën, im Osten dichte Waldungen; die Flussthäler oder Bottom-Ländereien erweitern sich im- mer mehr und sind zwischen dem Des .Moines und Missouri im Durch- schnitt von 6, weiterhin bis zum Ohio von 8 englischen .Meilen. Von unterhalb St. Louis bis Cap Girardeau begleiten ihn zur Rechten hohe Felsenufer von oft sonderbarer Gestalt, nahen sich bald in Vor- sprüngen, vom Strome bespült, bald treten sie bis zu 2 Meilen zurück, erheben sich aber nirgends über 300 Fuss. Von der Mündung des Ohio abwärts ziehen sich die Uferketten, hier Bluffs genannt, an beiden Sei- ten weiter zurück; der zwischen ihnen und dem Fluss liegende Alluvial- boden erweitert sich auf 30, bald auf 50 englische .Meilen, und nimmt nach Süden immer mehr zu, bis er in Louisiana selbst eine Ausdehnung von 140 englischen Meilen erreicht Drei Fünftel dieses angeschwemmten Bodens, südwärts vom Ohio, bestehen aus Cypressensümpfen, stehenden Wassern oder undurchdringlichen Rohrbrüchen, und bilden zur Zeit des hohen Frühjahrwassers einen zusammenhängenden unübersehbaren See. Nur selten treten die Bluffs auf dieser Strecke als Vorsprünge zum Fluss heran, auf der Westseite nur ein einziges Mal, unweit des St. Francis, im Osten aber häufiger, und hier wurden sie auch stets zu Stadtanlagen benutzt, wie die Chikkasaw-Bluffs, auf denen Memphis, die Wallnut-Hills, auf denen Vicksburg, und die Natchez-Bluffs, auf denen Natchetz ge- gründet ist Die jährliche Fluth des obern Mississippi beginnt gewöhnlich im März und währt bis zum Mai, unterhalb dem Missouri aber bis Ende Juni. Der Fluss steigt dort im Durchschnitt 15 Fuss, weiterhin bis zuiï' Ohio bis 25, unterhalb desselben zur mittleren Höhe von 50, zur höch- sten von 60 Fuss. Bei Natchez nimmt die Fluth wieder ab, bei Baton- Rouge steigt sie selten über 30, und bei New-Orleans nur 12 Fuss. Ver- folgt man den Missouri, den Hauptarm des Mississippi, bis zu seiner höchsten Quelle, so findet man diese im Jeffersonfl uss e, etwas ober- halb des 44. Breitengrades, und nahe am 35° WL. Folgt man dem Flusse abwärts von diesem Punkte, so stösst man nach einander auf die Flüsse Philantropy, Wisdom, Philosophy, .Madison, Gallatin, Dear- born und Smith. Hier fällt der Fluss wenigstens um 365' im Laufe von 18 engl. Meilen, theils in senkrechten Wasserfällen, theils in reissen- den, wenn auch minder steilen Abströmungen. Die drei höchsten Was- serfälle sind 87, 47 und 26 Fuss hoch. Unterhalb der Fälle stösst er auf die Flüsse Portage, Snow, Maria, Stone-Wal, Slaugther, Big-Horn, Judith, Turtle, Windsor, North-Mountain, Bral- ton, und andere von geringerer Bedeutung, worauf er im SW, den Yellowstone in sich aufnimmt. Der Yellowstone ist ein sehr gros- ser Fluss, dessen Hauptarm im See Eustus, unterm 48" NBr. und dem 27" WL., entspringt Unfern dessen Zusammenflusses nimmt der Missouri den White-Earth und weiterhin den Kleinen Missouri in sich auL Zwischen dem 43" und 44» bildet er eine sehr starke seltsame Krümmung, nimmt etwas oberhalb des 41" NBr. den la Platte, einen bedeutenden |
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Strom, etwas oberhalb des 39® NBr. den Kansas von W. her, und den Osage aus SW. auf. Ungefähr 120 englische Meilen unterhalb dieses Zusammenflusses vereinigen sich bei Belle Fontaine, oberhalb St. Louis, der Missouri und Mississippi, und strömen im reissenden Laufe dem Mexikanischen Meerbusen zu.
In den Stillen Ozean münden: der Columbia oder Oregon, Clatsop und Killa m ouk ; in Kalifornien: der Klamath; der goldreiche Rio del Sacramento, welcher in die S. Francisco-Bay strömt, und der S. Buenaventura, welcher der Bay von Monterey zufliesst; und in den Golf von Californien: ausser mehreren kleinen Strömen, die noch fast unbekannten grossen Flüsse Colorado und Gila.
Von den zahlreichen Seen der Vereinigten Staaten erwähnen wir nur die grossen Canadischen, die, bis auf den Michigan-See, wel- cher ganz in deren Gebiete liegt, zur Hälfte der Union angehören, und durch ihre Verbindung mittelst mehrerer Kanäle mit dem Atlantischen Ozean und dem Golfe von Mexiko, und ihrem natürlichen Abfluss, dem St. Lorenz, eine besondere Wichtigkeit für Ansiedler erhalten haben. Den nördlichsten dieser Seen bildet der Obere See (Lake Superior), ein Landsee, welcher eine Länge von 70 Meilen und eine Breite von 26 Meilen hat, und wahrscheinlich die grösste Masse süssen Wassers auf dem Erd- boden ist Mittelst der Durchfahrt von St. Mary steht er mit dem Huron-See in Verbindung; nächst dem Oberen ist dieser der grösste Landsee auf dem westlichen Kontinent, 44 .Meilen lang und etwa 36 breit, jedoch in der Gestaltung seiner Umrisse höchst unregelmässig. Gleich dem Oberen See hat er klares Wasser, eine gute Schifl'fahrt und ist mit vielen Inseln bedeckt, v on denen sich die Ma n i t o u 1 i n - Ins ein in einer 32 Meilen langen Reihe nach Norden ziehen. Westlich vom Huron-See befindet sich der See Michigan, welcher bloss als ein Nebenarm von jenem zu betrachten ist, und durch die Strasse von Michillimakinak, unterm 45®40' NBr., seine Verbindung mit dem Huron-See behauptet; er ist 53 Meilen lang und 13 breit, und hat eine schöne, bereits sehr lebhaft gewordene Schilffahrt. Durch den Sinclairfluss drängt sich die Wassermasse des Huron-Sees und seiner Zuflüsse nach dem 10 Meilen im Umfang haltenden See St. Ciaire, und aus diesem von Neuem, in Gestalt eines Flusses oder einer Strasse von 8 Meilen, unter dem Namen Detroit, in d^n Erie-See (Lake Erie). Diese Wasserfläche, welche 46 Meilen lang und 13 Meilen breit ist, klare, liefe Gewässer hat und für grosse SchiflTe fahrbar ist, auch bereits eine bedeutende Handelsflotte zählt, empfängt eine ausserordentliche Menge grösserer und kleinerer Zuflüsse, unter denen der Miamis der Seen (Miami of the Lake) der bedeutendste ist. Nahe an seinem Abfluss liegt eine grosse Anzahl zum Theil bedeu- tender Inseln. An der Südseite des Sees öffnet sich der nach dem Ohio führende Kanal, und am östlichen Ende, wo sich bei Lock port der be- deutende Erie-Kanal öfl'net, der den See mit New-York verbindet, liegt an der einen Seite in einer reizenden Lage Buffalo, und Fort Erie an der andern. Zwischen beiden Orten strömen die Gewässer aus dem See krystallhell im reissenden Lauf durch den Niagarafluss dem See On- tario zu. Etwa 5 englische Mellen unterhalb des Erle-Sees wird der Strom durch eine reizende Insel, Grand-Island genannt, in zwei Arme getheilt; weiter unterhalb liegt Navy-lsland, wo sich der Fluss oberhalb der FäRe des Niagara zu einer bedeutenden Breite ausdehnt. Der Kata- rakt ist wahrscheinlich der grösste der Welt, und äusserst sehenswerth; die FäRe und Schnellen des nur 7 Meilen langen Niagara betragen, vom Erie bis zum Ontario, 334 Fuss, von denen allein 162 Fuss auf den Gros- sen Fall zu rechnen sind. Der Ontario-See ist 35 Meilen lang und nimmt eine bedeutende Menge Ströme in sich auf, unter denen an der Seite der Vereinigten Staaten der Genessee, Seneca und der Schwarze Fluss, und von Canada her der Trent, die vorzüglichsten sind.
Klima. — Im Allgemeinen gehören die Vereinigten Staaten zu den Ländern der gemässigten Zone: der Norden hat ein rauhes, cana- disches Klima; der Süden, namenilich aber Florida und Louisiana, so wie ein grosser Theil des Staates Texas, zeigt den Uebergang zu dem Tropen- Klima Westindiens. Im nordöstlichen Theil ist der Wintersehr kalt und der Sommer heiss. Im Südosten, bis Georgien und längs dem Meerbusen von Mexiko, ist der Sommer sehr heiss und der Winter mild und angenehm. In den Gebirgen ist es kalt gegen Norden und gemässigt im Süden. Jen- seits der Alleghany-Gebirge, in den Thälern des Ohio, Mississippi und Missouri, ist das Klima durchgehends mild und lieblich, bis man sich den sogenannten Felsengebirgen (Rocky Mountains) nähert, wo der Winter sehr kalt, und ein Theil der Gebirge mit ewigem Schnee bedeckt ist. West- wärts dieser Gebirge ist das Klima sehr wechselnd, bis man die Küsten des Stillen Ozeans erreicht, wo es dem in den westlichen Theilen Europa's fast ganz gleich ist, und in Californien korrespondirt es fast mit dem KRma der südlichen Staaten des Ostens. Im Ganzen genommen haben alle Staaten der Union ein rauheres Klima, als die Länder Europa's unter gleicher Breite, was aber wohl meist der .Mangel an Kultur verschuldet, da der ganze Norden und Westen fast noch durchgehends mit dichten Wäldern kedeckt sind: denn was die Kultur des Bodens über das Klima eines Landes vermag, sehen wir in Amerika am deutlichsten an den an- gebauten Gegenden der Ostküste, die jetzt bedeutend inRder sind, als zu der Zeit, wo die ersten Ansiedler sich niederliessen. Eine Eigenthümlich- keit des Amerikanischen KRma's ist übrigens der auffallende tägliche Wechsel der Temperatur, womit nichts in der alten Welt in Vergleich kommen kann. Die bedeutendsten Veränderungen ereignen sich in den Frühlingsmonaten: März, April und Mai, wo der Stand des Thermometers oft von 10® unter 0 bis 20® über 0 wechselt, und das oft in dem kurzen Zeitraum eines Tages; eine Erscheinung, die höchst nachtheilig auf die Gesundheit wirkt. Die vorherrschenden Ha up twin de sind der Nordost, Südwest und Nordwest. Der Nordost ist feucht und kalt, und bei sei- nem Streichen über die Küstenstaaten am Atlantischen Ozean und über die Apalachischen Gebirge setzt er die Dünste ab, welche er auf seinen Zügen über den Ozean mitgebracht hat." Der Südwest weht häufiger im Sommer als im Winter, und mehr im Westen der Alleghanys, als an der Atlantischen Küste; am häufigsten zeigt er sich im Frühjahre, und bringt Schnee, Regengüsse und Hagel. Im Monat Juli und August erzeugt er heftige Gewitter, und macht die Luft schwül und zum Athmen be- schwerlich. Neun Monate behalten die südwestRchen und westlichen Winde, von Louisiana bis an die See, die Oberhand. Während des Win- ters sind die nordwestlichen und nordöstlichen Winde vorherrschend. Der Nordwest ist kalt, heftig und stürmisch, weht häufiger im Winter als im Sommer, aber keineswegs mehr an der Atlantischen Küste, als jenseits der Alleghanys. Bei reinem Himmel ist er schneidend und mit EistheRchen geschwängert, und folgt er auf östliche Winde, so bringt er einen schnellen. Alles erstarrenden Frost. Die Ost- und Südostwinde w ehen gewöhnlich zu Anfang des Frühlings, den ganzen Sommer und einen Theil des Herbstes, als Passatwinde in den südlichen Staaten bis zum 33. Breitengrad. Sie sind meistens kühl und feucht, wechseln aber zuweilen mit deii Süd- und Südwest-Winden ab. Treffen heftige Süd- oder Südwest- Winde auf ihrem Zug nach Norden im Winter auf kalte Nordost-Winde, so entstehen entweder entsetzliche Schneestürme, oder die Kälte nimmt in einem hohen Grade zu, indem der Südwest die kalten Schichten des Nordosts gleichsam verdichtet; dieser Umstand erklärt zum Theil die merkwürdige Erscheinung kälterer Tage in den südlichen Staaten, wäh- rend die Temperatur zu derselben Zeit in den nördlichen Provinzen milder ist. Der Nordwind weht selten in den nördlichen Staaten, manchmal nur einige Tage im ganzen Winter. Dagegen erscheint er häufiger in den südlichen Siaaten, besonders in Louisiana etc., wo er zuweilen feinen Hagel und Schnee mitbringt. Der jährliche Niederschlag ist in allen Staaten der Union bei Weitem stärker als in Europa. Im Frühjahr und Herbst äussert sich bisweilen eine solche Feuchtigkeit der Atmosphäre, dass das Wasser in den Häusern an den Wänden herabläuft, und wäh- rend der grossen Sommerhitze stürzen ^n den südlichen Staaten starke Regengüsse herab, welche mit den Erscheinungen der Tropenländer einige Aehnlichkeit haben. Gegen Norden nimmt die Regenmenge ab, obgleich sie immer noch stärker als in Deutschland 1st, und beträgt oft in einem ganzen Jahre nicht mehr, als im Süden in den Monaten Juni, JuR und August. Zu Savanah beträgt der jährliche Niederschlag, einschliessRch des Schnees, von 60 bis 65 ZoR; zu Charleston zwischen 42 und 72, zu Philadelphia 60, zu Williamsburg 47, zu Cambridge 47V2, zu Andover 51. zu Salem 35, zu New-York 45, zu Boston 39, zu Pittsburg 32, zu Cin- cinnati 40, zu Natchez 39V2 und zu New-Orleans 59 Zoll. |
Naturprodukte. — Der grösste Reichthum der Vereinigten Staa- ten besteht in einem überaus fruchtbaren, wohlbewässerten, mannigfalti- gen Boden, der die verschiedensten Naturerzeugnisse in der grössten Fülle bietet. Von Mineralien findet man Eisen, Kalksteine und Quadern im Ueberfluss im ganzen Lande. In den westlichen, so wie in mehreren der Atlantischen Staaten, in New-York, Pennsylvanien und Virginien, findet man die reichsten und ausgedehntesten Steinkohlenlager; Blei ist in Mis- souri und Wisconsin im Ueberfluss vorhanden; Kupferminen sind in der Nähe der QueRen des Mississippi, und gediegenes Kupfer in grossen Blöcken am südlichen Ufer des Oberen Sees; Silber in Louisiana und Arkansas, und Gold in Nord- und Süd-Carolina, Virginien, Alabama und Tennessee; die Umgegend von Sacramento in Californien, der Norden des Staates Washington,'viele Gegenden in Oregon, Neu-Mexiko und am Colorado und Gila, sollen alle Länder hinsichtlich ihres Goldreichthums übertreffen. An Zink und Galmey sind die Staaten New-York, New-Jersey, Pennsylvanien und .Missouri vorzüglich reich; Spiessglanz liefert Virginien, Rllnois und Missouri, und Braunstein Kentucky und New-York in grosser Menge. Quecksilber, Zink und Magneteisen sind in den westlichen Staaten in be- deutender .Menge; ersteres vorzüglich in Californien. An brennbaren Mineralien findet man, ausser Steinkohlen, natürlichen Schwefel in Vir- ginien; Asphalt in unerschöpflichen Lagern in Ohio und Indiana; Reiss- blei in Massachusetts ; Bergöl und Naphta in New-York und New-Jersey. Herrliche Bau- und Mühlsteine, Granit, Gneiss, Porphyr findet man in allen Staaten, Sandsteine und schöne Quadern aber vorzüglich in Maryland; Kalkarten von allen Farben, so wie Gyps in Pennsylvanien, Virginien, Ohio, Michigan und allen westlichen Staaten; an Marmor ist grosser Ueber- fluss vorhanden, vorzüglich im Westen des Mississippi, wo weisser Mar- mor in einer Länge von 60 Meilen das Bett des Weissen Flusses (White River) bildet; blauer und schwarzer Marmor in Virginien und Maryland, und Verde antico in Ohio; Kalksinter, Kreide, Mergel und Flussspath von purpurrother und veilchenblauer Farbe in Illinois und Wisconsin; Serpen- tin, Lavezsteine und Asbest in Massachusetts und ganz Neu-England; Thon- und Ziegelerde, Glimmer und Feldspathe, so wie Porzellanerde in Pennsylvanien, Maryland und Virginien; Bolus in Virginien; Walkererde in beiden Carolina's; Thonschiefer, Alaunerde und Wetzsteine in Pennsyl- vanien; Specksteine in New-Hampshire; Röthel in Massachusetts. Gute Kiesel findet man in allen Staaten; Quarze und Bergkrystalle in Virginien; Karneole in Süd-Carolina; Amethyste in Virginien; Achate in Arkansas; Opale in Illinois; Polirschlefer in Pennsylvanien, und Bimssteine am lel- sengebirge. An Salzquellen haben alle westlichen Staaten so wie New- York Ueberfluss; natürliches Glauber- und Bittersalz und Magnesia findet man in Virginien; natürlichen Alaun und Vitriol in beiden Carolina s und
Reicher und dem Auge erfreuRcher ist zum Theil der Anblick der Pflanzenwelt. Unter einem Himmelsstriche gelegen, welcher die Polar- mit der Tropenwelt vereinigt, kommt eine Mannigfaltigkeit von Gewächsen zum Vorschein. Die ausserordentliche Hitze des Sommers erzeugt noch im hohen Norden der Union die Gewächse der südlichen Zone, und der Tulpenbaum der Sassafras und die Magnolie kommen noch an den Ufern der nördlichen Seen als verkrüppelte Stämme vor. Ein grosser Reichthum an Hölzern der verschiedensten Art ist über den grössten Theil der öst- lichen und einen Theil der westlichen Staaten verbreitet; gegen dreissig Eichengattungen zieren die Nordamerikanischen Wälder. Verschiedene Ar- ten Nadelhölzer sind die vorwaltenden Gewächse an den Küsten und im Innern der südlichen Staaten. Fichten der schönsten Art werden in Florida, Georgien und den Carolina's in possen Wäldern angetroffen. Tannen er- strecken sich von Carolina an bis zur Hudsonsbay, und die weisse Tanne ist in Neu-England heimisch. Auf gutem Boden gedeihen die schönsten Laubhölzer; Nussbäume in sechs verschiedenen Arten, Lorbeer- und Pap- pelbäume, mehrere Gattungen Ahorn, unter denen der nützliche Zucker- ahorn, riesenmässige Platanen, schöne Magnolien, herrliche Trauerweiden, Eschen, Ulmen, Gleditschien und Maulbeerbäume; ausserdem Cypressen, Lebensbäume und mehrere Palmenarten. Die ausgedehnten Savannen der östlichen Staaten und die unabsehbaren Prairiën des Westens sind mit den herrlichsten Gräsern und Blumen bedeckt; Wachsmyrthen, Kalmien und mehrere Gattungen Rhododendron füllen die feuchten SteRen der Grasfluren und wechseln mit Lilien, Sonnenblumen und Mariengold; Busch- rosen und die reizbare Fliegenfalle bedecken die trockenen Plätze, und im Süden füRen Hydrangen und Blumenrohr das von Waldungen entblösste |
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Land. Das Riesenrohr, ein 30—40 Fuss hohes Schilf, bildet, besonders zwischen dem'30. und 32o NB., ein dichtes, kaum zu durchdringendes Gebüsch, und Syntherismen und der karolinische Wasserhafer wachsen in Sümpfen und auf SteRen, die den Ueberschwemmungen der Flüsse ausgesetzt sind. Auf neu abgetriebenen Ländereien keimt von selbst der weisse Klee in grosser Ueppigkeit hervor, und die verschiedensten Münz- arten wachsen in grösster FüRe an allen Feldrändern. Heilsame Kräuter füRen die Waldungen, und der werthvolle Ginseng, der fast in allen Staaten gefunden wird, bietet einen nicht unbedeutenden Ausfuhrartikel.
Die Fa un a ist ungemein reich. Wilde Thiere aller Art sind in Menge vor- handen. Das Geschlecht des Mammouths, das grösste aRer vierfüsslgen Thiere, einst ein Bewohner dieses Landes, ist jetzt erloschen, doch findet man in den Vereinigten Staaten noch viele Ueberreste desselben. Zu den vorhandenen Thieren, die namentlich im Westen am häufigsten gefunden werden, gehören Bisons (hier Buffalo's genannt), Rothwild, Bären, Wölfe, Füchse, Luchse, Pantherthiere, Jaguare, Cuguare, wilde Katzen, Waschbären, Beutelthiere, Wiesel, Hermeline, Ottern, Hasen, Eichhörnchen, Biber, verschiedene Pho- kenarten und WaRfische. Unter dem im Lande einheimischen Milden Ge- flügel sind: Truthühner, Fasane, Rebhühner, Waldhühner, Schnepfen, wilde Schwäne, wilde Gänse und Enten, Tauben, besonders die Wandertaube in wolkenähnlichen Zügen, Kriechenten, Wasserhühner, RoRer, Rothhälse (eine Entengattung), Adler, Busarts oder Aasgeier, Habichte, Sperber, Staare, Spechte, eine Menge von Singvögeln, Kolibri's und viele andere. Unter den Fischen und andern Wasserthieren sind zu bemerken: Delphine, Meerschweine oder Porpoisen, Haien, Rochen, Stockfische, Störe, Barsche, Lachse, ForeRen, Häringe, Aale, Meerbrassen und eine grosse Menge an- derer mannigfacher Gattungen, womit die Meere, Landseen und Flüsse be- sonders reich gesegnet sind. Mit Amphibien sind die Vereinigten Staaten ebenfalls reichRch versehen, und neben 40, zum Theil sehr gefährlichen Schlangenarten, und einer grossen Menge von Eidechsen und Fröschen, unter denen der durch seine brüllende Stimme bekannte Ochsenfrosch, der fast die Grösse eines Kanmchens erreicht, der merkwürdigste ist, findet man viele Arten von Land-, Fluss- und Seeschildkröten, besonders in den südlichen Küstenländern, wo selbst auch der Kaiman oder Alliga- tor häufig vorkommt, der im St. John, der Alatamaha und dem Mississippi öfters bis zu einer Länge von 16 Fuss angetroff'en wird. Bedeutende Austerbänke, mit verschiedenen Gattungen dieses Geschlechts belebt, sind an den Küsten der Vereinigten Staaten verbreitet, und essbare Muscheln findet man eben daselbst in ausserordentlichem Ueberflusse. Unermess- liche Schwärme von Schnacken und Mosquiten verbittern in den Niederun- gen den Aufenthalt, und die sogenannte Hessische Fliege ist in manchen Jahren eine der gefährlichsten Plagen für den Landmann. |
Das Volk. — Allgemeine Bevölkerungsverhältnisse, — Die Bewohner der Vereinigten Staaten sind ein Konglomerat der verschieden- sten Nationen, eine .Mischung der heterogensten Elemente: Engländer, Schotten, Iren, Holländer, Deutsche, Schweden, Franzosen, Spanier, Einge- borene oder Indianer, Neger, Mulatten, Mestizen, ARes unter einander in bunter Mischung, wie kein Land der Erde sie w'eiter bietet. Die ersten Ansiedler waren .Menschen, die um der ReRgion willen ihr Vaterland ver- Ressen, um eine neue Heimath zu gründen; Verfolgte, die im Westen des Atlantischen Ozeans ein Asyl suchten und fanden; Abenteurer, die von Gold- und Thatendurst getrieben, in Nord-Amerika Indiens Schätze zu fln- den wähnten, und Gedrückte, die den Plagen Europa's den Rücken kehr- ten, um hier frei aufathmen zu lernen. Die 13 alten Staaten wurden durch Menschen gegründet, die in der hohen Schule der Leiden erzogen, und durch Funken aufgeklärt waren, welche der Stoff' der Faktionen und Empörungen hervorgebracht hatte. Mit Freuden gaben sie hier den Namen : Engländer, Schotten, Iren, Deutsche, Schweden, Franzosen, ihren Abschied, und nannten sich nach dem Lande, das sie gastlich aufgenommen, Ame- rikaner! Ihr beschützter und ungehemmter Fleiss half ihnen bald zu Reichthümern; diese erwarben ihnen ein neues Gewicht und Ansehen, so wie ihnen der Boden, den sie bearbeiteten, schon einen neuen Rang ver- schaffte. Herumirrende Wesen, ohne Aufenthalt und Freistatt, schwärmeri- sche Soldaten, Verfolger und Verfolgte wurden hier gute Bürger! Durch die Nothwendigkeit der Arbeit wurden ihre Leidenschaften und Begierden glücklich im Zaume gehalten; die Bekenner aller Sekten, die sich in Europa früher blutig bekämpften, und keinen anders Denkenden neben sich dulden wollten, vereinigten sich hier, ohne ihren Ansichten zu ent- sagen, als Brüder; denn die ReRgion, so einfach als die Menschen, die sie lehrten, forderte nichts von ihnen, als den Dienst der Dankbarkeit. Die weisen Gesetze, die Wohlthaten des Friedens, ein blühender Han- del, eine ungehemmte Kultur, die bewunderungswürdige Leichtigkeit, sich dort zu nalionalisiren, die niedrigen Preise neuer Ländereien, und die hohen, welche bis jetzt die amerikanischen Produkte auf den Märkten brachten, haben die Bevölkerung der Union mit einer Geschwindigkeit ohne Beispiel befördert, und findet sich auch, vermöge verschiedenen Klima's, gewisser Meinungen und Gewohnheiten, ein Unterschied unter den Bewoh- nern der Vereinigten Staaten, so gleichen sich doch ARe, mögen sie irgend eines Volksstammes sein, in den grossen Grundzügen und in der Liebe zur Arbeit, zur Mässigkeit und zur Freiheit: Grundmeinungen, die schon zum Vorurtheil der Kindheit geworden sind. Ausserordentlich haben diese drei Grundprinzipien das Gedeihen der Bevölkerung befördert: die Vereinigten Staaten, welche 1790, bei Aufnahme des ersten Census, nur eine Bevölkerung von 3,929,328 Seelen zählten, verachtfachten beinahe ihre Volkszahl bis 1850, erweiterten fast ohne Krieg, bloss durch Anbau, ihre Grenzen um das Sechsfache, und verhundertfachten den W^erth ihres Grundbesitzes. So mannigfaltig die Abstammung des Volkes ist, so ver- einigten sich doch alle in Einer Sprache, in der Englischen, und ob- gleich fast die Hälfte der ursprünglichen Ansiedler die Deutsche und Fran- zösische mitbrachten, so haben sie solche doch schon meistens vergessen; die Sitzungen der Gerichte werden bloss in englischer Sprache, selbst in den Deutschen und Französischen Niederlassungen, gehalten, und nur |
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in Pennsylvanien und Ohio alle neuen Gesetze jetzt auch in Deutscher Sprache verölTentlicht; dasselbe ist auch grösstentheils in den Schulen der Fall, und sogar in den Kirchen Deutscher und Französischer Ansied- ler wird abwechselnd in dieser Sprache gepredigt.
Die Bewohner der Vereinigten Staaten sind im Allgemeinen ein starker, kräftiger Menschenschlag, denn aus allen Völkern sind es ur- sprünglich an sich nur die gesundesten und kühnsten Individuen gewesen, die sich zur Auswanderung entschlossen hatten; das Küstenleben sowohl, als die Ausrodung des Landes im Innern, hat sie stark und gesund er- halten und ihre Kräfte geübt. Man lebt gut und kräftig, und kann es auch, weil die Staatsauflagen gering sind, und dem Bürger nicht schon vornhinein seinen Lebensbedarf kürzen. Die Bevölkerung wächst mit jedem Jahre: der Census von 1830 gab 12,854,890 Seelen, der von 1840: 17,889,211, der von 1850: 23,191,876 Seelen an, gegenwärtig kann aber die Zahl auf nahe an 29 Millionen Köpfe sich belaufen. Bei der offiziellen Zählung von 1850 ergab sich folgendes Verhältniss in Hinsicht auf Ge- schlechter und Farbe:
I. Weisse: ..... (9,852,358 männl,, 9,700,710 weibl.) 19,553,068,
II. Freie Farbige: (211,141 männl., 223,354 weibl.) 434,495,
III. Sklaven: (1,610,112 männl., 1,594,201 weibl.) 3,204,313.
Die Zahl der Indianer, welche meistens die westlichen Theile der Union jenseits des Mississippi bewohnen, beläuft sich auf circa 4—500,000 Seelen. Kein Wunder, dass in der Union die Bevölkerung so ausser- ordentlich steigt: Jeder kann sich dort leicht ernähren, weil Jeder für sich selbst, ohne lastbare Zinsen und ohne beschwerliche Abgaben, arbeitet. Die Taxen der Ansiedler sind leicht und billig: ein Ansiedler, der eine PHanzung von 320 Acres erworben hat, zahlt davon nach fünf Freijahren an Taxen Alles in Allem :
Von 320 Acres, die Landtaxe von l'/s Cents vom Acre, jährlich ...' 4 Dollars 80 Cents,
Cantonstaxe %Prozent vom Mobiiiar, dessen Werth 200 Doli, sein mag — „ 50 ,,
Bezahlung für 2 Tage Wegarbeit i DoUars ....................... 1 — „
6 Dollars 30 Cents.
In den Städten sind, wie überaH, die Abgaben der Bürger höher, da der Grundbesitzer für Beleuchtung,, Strassenpflasterung u. s. av. mitsteuern muss; Kauf- und Handelsleute müssen zur Betreibung ihrer Geschäfte Licenzen lösen, und am höchsten sind die Licenzen der Gastwirthe und Branntweinschenken besteuert. Der Gewerbsmann zahlt für die Erlauh- niss, sein Geschäft betreiben zu dürfen, nicht die geringste Abgabe, be- darf auch keiner Konzession, und kann, wenn das Geschäft nicht lohnt, und er Geld und Geschick hat, ein anderes ergreifen zu können, nach Wiilkühr wechseln, ohne genöthigt zu sein, bei dem einmal zünftig er- lernten, sollte es auch weder seiner Zeit noch seiner Umgebung angemes- sen sein, verhungern oder verkümmern zu müssen. Der grösste Theil fleissiger Menschen kann und wird dort etwas Eigenes haben. In einem für den Ackerbau eingerichteten Lande, wo das Erdreich gemeiner ist als die Menschen, sind die Lebensmittel wohlfeiler und doch deren Anbau und Gewinnung lohnender, als in Europa. Drei Fünftel der Bewohner der Union besitzen ihr eigenes Land. Ein freier ausgedehnter Handel, wohlgebaute Felder verschaffen allemal die nöthigsten Bedürfnisse. Die Bewohner leben bequem und glückHch, weil sie (mit Ausnahme der Bewohner New- Yorks und einiger Städte der Atlantischen Küste) das Gift des Luxus, den müssigen Reichthum, den Unterschied des Adels, die Rechte der Erstgeburt und andereSc heingüter noch nicht kenne». Die Sklaverei, welche noch in vielen Staaten der Union besteht, in zwölf Staaten aber bereits ganz abgeschafft ist, und wo die wenigen, im letzten Census mit aufgeführten Repräsentanten der Sklaverei ihre Freiheit nicht annahmen, und grösstentheils wegen vorgerückten Alters in den Familien ihrer Herren ihre Tage in Ruhe beschliessen wollen, ist ein üebel, dessen Entstehen die Amerikaner nicht verschuldet haben. Es ist ein Erbstück der Europäer, ihrer Politik und Industrie! und dieselbe durch einseitige Gesetze auf- heben wollen, wäre ein Eingriff in die Eigenthumsrechte jedes einzelnen Sklavenbesitzers, dessen Eigenthum die Gesetze und Behörden eben so wie jedes andere schützen sollen und müssen. Die Regierung der Union selbst hat gethan, was nur irgend eine Regierung rechtlicher Weise thun konnte: die Einführung neuer Sklaven wurde verboten, der Sklave konnte sich freikaufen, und jedem ist Zeit und Gelegenheit gegeben, sich die Mittel dazu zu verdienen. |
Nationalcharakter, Ständeverschiedenheit. — Der National- charakter der Amerikaner ist vielfach verkannt worden, und doch ist derselbe eben so gediegen, so hoch und edel in allen Theilen der Bevöl- kerung begründet, und so mit allen menschlichen Schwächen gemischt, wie der Charakter der civüisirtesten Völker Europa's. Ursprünglich aus Grossbritannien stammend, haben die Amerikaner von dort den Stolz, das Selbstgefühl der Briten mitgebracht; aller Ruhm des Britischen Namens ist der ihrer Voreltern, und sie selbst theilen sich in die Ehre seiner Er- werbung. Ihre Vorfahren waren die kühnen Ansiedler, welche zuerst Bri- tische Gesetze (oder vielmehr die alten Germanischen) und Britischen Genius an die Ufer der neuen Welt verpflanzten, um sie dort zu verewi- gen. Auf diesen Grund weiter bauend, öffneten sie die Tempel des Herrn allen seinen Anbetern, nahmen in ihrem neuen Lande aRe sich unglück- lich oder gedrückt fühlenden Bewohner Europa's mit offenen Armen auf, und entfalteten vielleicht zum Erstenmale die Fahne der Freiheit und Ge- rechtigkeit; kämpften unter diesen den ungleichen Kampf gegen das mächtigste Volk der Erde, und wurden nicht überwunden; rüsteten sich zum Zweitenmaie zum Streite mit England, und traten zum Zweiten- male unbesiegt aus dem ungleichen Kampfe hervor; — Gründe genug für den Nationalstolz der Amerikaner; denn sicher erzeugt es eine gewisse Selbstzufriedenheit, einer Nation anzugehören, deren glänzende Thaten, auf dem Kriegsschauplatze wie in der Politik, im Handel wie in Künsten und Gewerben, die Welt in Erstaunen setzen. Ein zweiter, nicht weniger merkwürdiger Charakterzug der Amerikaner besteht in einem Grade von Ernst, der zuerst als Mangel an GeseRigkeit erscheint, und doch ist viel- leicht in keinem Lande die wahre, edle Geselligkeit, welche durch das Familienleben bedingt wird, so zu Hause, wie in Amerika. Von Kind- heit an gewohnt, über sich und seine Verhältnisse nachzudenken, ist der Amerikaner von der Zeit an, wo er handelnd auftritt, stets auf die Mittel bedacht, sie zu verbessern. Ist er reich und desshalb mehr betheRigt im Gesammtwohl des Staates, dann fordert jedes neue Ge- setz, jeder Wechsel in den Personen der Volksvertreter seine Sorgfalt für die Zukunft; und ist er arm, dann kann jede Veränderung im Staate ihm die Mittel bieten, seine Glücksumstände zu verbessern. Er ist dess- halb immer wachsam, stets bedacht auf die Zukunft, nicht als blosser Zuschauer, sondern selbst eine Rolle spielend, und beschäftigt, den gegen- wärtigen Zustand aufrecht zu erhalten oder ihn zu verbessern. Die ganze Masse der Bevölkerung ist beständig bewegt, und auf sie bauend oder sie fürchtend, dringt man unaufhörlich von allen Seiten auf einen Aus- spruch der öffentlichen Meinung. Kein Mann ist so reich oder mächtig, den ihr Einfluss nicht zittern machen, keiner so arm und niedrig, in dem sie nicht die Hoffnung auf Erfolg und Beförderung erwecken könnte. Sie ist in Amerika das mächligste Organ öffenUicher Gerechtigkeit, Niemand schonend, vom Präsidenten herab bis auf,den schlichtesten Bürger, er- hebend, erniedrigend oder zermalmend, was sich ihr entgegenstellt und ihren Richterspruch verdient. Dieser Zustand beständiger Aufregung gibt den Amerikanern das Ansehen geschäftiger Unruhe, ist aber dessen unge- achtet der eigentliche Grund ihrer Zufriedenheit. Ruhe findet der Ameri- kaner nur in seinem Hause, im Kreise seiner FamiHe, seiner Kinder; Alles ausser demselben ist fortwährendes Wirken und Treiben, in der Politik wie im Handel, auf den Strassen und Kanälen wie in den Wäldern des Westens. So verschieden auch die Elemente sind, aus denen die Be- wohner der Vereinigten Staaten zusammengesetzt sind, und unter wie verschiedenen -Verhältnissen sie auch leben, dennoch herrscht eine ge- wisse Einheit der Gesinnungen unter ihnen, eine Ruhe des Charakters, die man nicht leicht wieder so trifft, vielleicht eben der Mischung und Heterogenität der Theile wegen, indem kein Element das andere herrschend werden lässt. Alle haben etwas Gemeinschaftliches in ihrem Wesen, das sie zu Verwandten macht; in ihrem Umgang zeigt sich etwas, wodurch sie nicht mehr Engländer, Deutsche, Franzosen, sondern etwas Anderes sind. Selbst die Einwanderer schleifen in Amerika bald ihre rohen Kasten- VorurtheRe ab. Der Mensch gilt dort nur als Mensch etwas; nur Thä- tigkeit macht Ehre; man fragt nicht, was der Mensch ist, wer seine Eltern waun, sondern was er kann, was er zu leisten, zu schaf- fen vermag! Es findet in Amerika kein Vorrang, kein Ständeunter- schied statt. Jeder fühlt sich frei und unabhängig, und äussert sich nach diesem Gefühl. Selbst der Dienende ist ein freier Mann, der wohl seine Dienste, aber nicht sein ganzes Wesen vermiethet hat. In der Amerikanischen Gesellschaft findet wenig Zwang statt; doch herrscht allenthalben, vorzüglich im Umgang mit dem weiblichen Geschlechte, der grösste Anstand, und in keinem Lande der Welt, selbst England nicht ausgenommen, erfreuen sich die Frauen einer solchen Achtung, als in den Vereinigten Staaten. Immer auf sich selbst gestützt, ist der Ameri- kaner offen, freimüthig und ohne Rückhalt in seinem Umgange. Die grosse Masse hat Kenntniss und Geist, obgleich weniger wissenschaft- liche Bildung, als in Europa, und ein hoher Grad von Intelligenz durch- dringt selbst die niedrigsten Klassen. Nicht die höheren Zweige der Wissenschaften, welche man von Gelehrten fordert, sondern die grosse Masse nützlicher Kenntnisse, welche auf den Glückszustand der Menschen einen unmittelbaren Einfluss ausübt, ist es, durch welche sich die Ameri- kaner von andern Völkern vortheilhaft auszeichnen, und für deren Erwer- bung sie bessere Vorkehrungen getroffen haben, als vielleicht irgend ein anderes Volk. Ein Hinblick auf die Summen, welche jährlich auf die Einrichtung und Unterhaltung von Schulen und Universitäten verwendet werden," wird hinreichen, sich von der Liberalität zu überzeugen, mit der man in den Vereinigten Staaten für die sittliche Erziehung des Volkes sorgt. Man schätzt das Wissen, aber nur nach seiner Nützlichkeit und Anwendbarkeit im Leben, und beurtheilt es auch darnach! Die äussere Lage ist es, die das Gedeihen der Nord-Amerikaner'bedingt, und wäre es möglich, die Bewohner .Mittel-Europa's in dieselbe äussere Lage zu versetzen, würden sie sicher ebenso gedeihen, als diese.
Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Nord- Amerika kennt keine Staatskirche; die Verfassung genährt Jedem voll- kommene Gewissensfreiheit und durch GleichsteUung aller Religionen, und dadurch, dass keine herrschende Religion anerkannt ist, und aRe öffent- lichen Staatsbesoldungen für ihre Diener aufgehoben wurden, ward die Religion aus einem Erwerbszweig der Prediger-Kaste ein Eigenthum des Volks, und scheinbar verlassen und aufgegeben, wurde ihr absolutes Be- dürfniss um so dringender, ihre Herrschaft um so dauerhafter! Jeder im Lande kann sich eine Kirche nach einer selbstgeschaffenen Idee auf- bauen, ohne desshalb angefeindet zu werden, und die zahllosen Kirchen, welche man überall erbaut sieht, ihr starkes Besuchtwerden und die ernste Andacht ihrer Besucher bezeugen es deulich, dass der Amerikaner wirklich rehgiös ist. Die Bekenner aller Sekten leben friedlich neben einander, und oft zählt eine Familie so viel Bekenner einzelner Glaubens- meinungen, als dieselbe Glieder hat. Für den Staat sind diese Ansichten vom Kirchenthum vortheilhaft und erspriessRch: denn in Folge derselben kennt er die Last der Kosten und der Aufsicht des Kultus nicht, er gibt kein Geld zu Kirchenbauten, besoldet keine Geistlichkeit, und dennoch gibt es kein Land, wo mehr Kirchen gefunden werden, als in der Union. Philadelphia aUein hat über 100 Kirchen, New-York 172, Baltimore 44 etc., welche Sonntags so voll Menschen sind, wie man in Europa schwerlich eine findet. Die Gemeinden mussen ihre Kirchen selbst erbauen, selbst ausstatten, und die Prediger aus eigenen Mitteln, durch freiwiRige Sub- skriptionen, unterhalten; bedenkt man nun, dass diese Ausgabe mehr be- trägt, als die gesammten Abgaben, welche ein Bürger zu leisten hat, so wird man zugeben, dass die Amerikanische ReRgiosität in einem achtungs- werthen ^Lichte erscheint, da man den Amerikaner in diesem Falle der Kargheit nicht beschuldigen kann. Die zahlreichsten religiösen Sekten in den Vereinigten Staaten sind die Methodisten, die Episkopalen, die Pres- byterianer und di^e Wiedertäufer oder Baptisten; ihnen folgen: die Kon- gregationahsten, die Reformirten, Lutheraner, Katholiken, die Mährischen Brüder, Unitariër, Uniyersalisten, Schwedenborger, Freunde oder Quäker, die Zitterer oder Anhänger der Milennium-Kirche, die Tunker, Mennoniten, die strengen Calpmsten und Remoniten, Offizielle Listen geben die Zahl der Geist- lichen aRer Rehgionsparteien 1855 auf 42,250, die der Kirchen auf 36,211, und die der Kommunikanten auf 5,220,580 Seelen an; eine Aufzählung, welche in solern ein äusserst günstiges Resultat gewährt, als aus der ganzen Bevölkerung der Union, Sklaven und Kinder mit eingerechnet, 2 Kommunikanten auf 11 Seelen kommen, ein Prediger auf 700 Seelen, und eine Kirche auf ungefähr 800 der ganzen Bevölkerung. Die Haupt- kirchen haben geprüfte und von den verschiedenen Synoden bestätigte Prediger, die übrigen Sekten haben keine wissenschaftlich gebildeten Geist- |
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liehen, und nur die bischöflichen Methodisten müssen sich einer vorläu- figen Prüfung unterwerfen, ehe sie die Kanzel besteigen dürfen. Die Prediger der übrigen Sekten treten auf, wenn ihre innere Stimme oder der Geist sie ruft. Die aufgeklärtere und höhere Klasse findet man unter den Episkopalen; die Mittelklasse, mit zahlreichen Ausnahmen, unter den Presbyterianern; die Schwärmer und Eiferer aller Klassen unter den Me- thodisten, und den einfachen, in den Wäldern Pennsylvaniens oder Ohio's aufgezogenen Ansiedler, wenn er ein Deutscher ist, unter den Tunkern, wenn ein Anglo-Amerikaner, unter den Christen (Christians), Schweden- borgern oder Neuen-Menschen (New-men); die Prediger dieser letzten Klassen sind ehrliche Bauern, die die Bibel erklären, so gut es gehen will, und vier bis fünf Stunden in einem Athem sprechen, ohne dabei lesen oder schreiben zu können. Die Katholiken haben sich in den letz- ten 25 Jahren ebenfalls sehr vermehrt und mehrere neue Bisthümer ge- gründet, doch wächst ihre Zahl mehr durch Einwanderer, als durch ge- borene Amerikaner. Trotz aller dieser verschiedenen Glaubensansichten leben alle Sekten friedlich neben und unter einander, und die Toleranz, nicht aber religiöse Gleichgültigkeit, feiert in Nordamerika ihren schön- sten Triumph. Der Sonntag ist ganz dem Gottesdienst gewidmet; man geht zwei-, drei- und viermal, selbst noch in der Nacht, in die Kirche, wenn Gelegenheit dazu da ist, und widmet sich am Sonntage ganz der Zu- rückgezogenheit in sich selbst und der Selbstbetrachtung, man mag irgend einer Sekte angehören. Der Sonntag ist wörtlich eine Feier der stillen Wehmuth, der Selbstbeschauung, und nebenbei der ärgsten Langw'eile. .\lle Geschäfte ruhen, alle Läden und Wirthshäuser sind geschlossen, und Musik, Tanz und die unschuldigsten Spiele sind besonders an diesem Tage ehrenrührig, ja es wurde sogar im Kongress der .\ntrag gestellt, dass an diesem Tage die Posten liegen bleiben sollten, ein Vorschlag, der aber zum Glück für Amerika am besseren Sinne der Mehrheit scheiterte. Gleich- gültigkeit in Religionssachen ist dem Amerikaner ein Greuel, und von Jedem, mit dem er zu thun hat, dem er trauen soR, verlangt er einen reRgiösen Sinn; welcher Religion er angehört, ist ihm ganz gleichgültig, da Duldsamkeit durch die Konstitution zur Volkserziehung, und durch ihre milden Folgen zur aRgemeinen Volkssitte geworden ist. Unduldsam- keit trifft nur Kirchen- und Rellgionsverächter und Spötter, und diese dürfen auf eine Unterstützung in ihrem Berufe nie rechnen.
Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Die geistige Kultur hat sich ungemein entwickelt: in klassischer Bildung steht Amerika mit Europa auf gleicher Stufe, und hinsichtlich des Volksschulunterrichts wird es von keinem Lande Europa's übertroffen. Die Zahl der Studirenden (1857: 17,500) verhält sich zur ganzen Bevölkerung wie 1 : 1,607, wäh- rend sie zu derselben Zeit im westlichen Europa (wo sie auf 69,634 sich belief) sich wie: 1 : 2,285 verhielt. Hinsichtlich des Volksschulunter- richts haben die Vereinigten Staaten den Vorzug vor Europa, man mag Vergleichungen im Ganzen, oder zwischen den einzelnen Staaten beider Kontinente anstellen. Die Mehrzahl der Amerikaner ist besser unterrich- tet, als die Masse in irgend einem Europäischen Lande; im Staate New- York ist das Verhältniss der Schulunterricht erhaltenden Kinder zur Be- völkerung wie 1 zu 3,9; in Massachusetts wie 1 zu 4; in Maine und Con- necticut ebenfalls wie 1 zu 4; in den gesammten Neu-England-Staaten wie 1 zu 5; in Pennsylvanien wie 1 zu 7; in New-Jersey wie 1 zu 8; in Illinois wie 1 zu 13; in Kentucky wie 1 zu 21; in den Europäischen Staaten hingegen: in Württemberg und der Schweiz wie l zu 5; in Bayern und Preussen wie 1 zu 7; in den Niederlanden wie 1 zu 9,7; in Schott- land wie 1 zu 10; in Oesterreich wie 1 zu 13; in England wie 1 zu 15,3, in Frankreich wie 1 zu 17,6; in Irland wie 1 zu 18; in Portugal wie 1 zu 88, und in Russland wie 1 zu 367. In aRen östlichen Staaten der Union ist der Volksunterricht den resp. Staaten überlassen, und die Auf- bringung eines Schulfonds ruht theils in den Händen der verschiedenen Regierungsbehörden, theils ist er nach Vorschrift den verschiedenen Schul- distrikten übergeben, und diese sind ermächtigt, in ihren Bezirken eine Schultaxe zur Erhaltung und Einrichtung der nöthigen Volksschulen aus- zuschreiben. In den westlichen Staaten hingegen hat der Kongress die 36. Sektion jeder Ortschaft (Township) für Volksschulen reservirt, und ausserdem in jedem Staate ein, zwei und mehr Ortschaften zur Er- richtung und Erhaltung von Akademien, Colleges und Universitäten ange- wiesen. In den älteren Staaten, wo fast aRes Land schon in Privat- Eigenthum übergegangen ist, muss der Bürger zum Behuf des öffentlichen Unterrichts nach seinem Vermögen beisteuern, ohne Rücksicht, ob er Kinder hat oder nicht, weil die öffentliche Bildung Allen zu Gute kommt. Der kleine Staat Connecticut hat bereits ein Vermögen von 2,046,000 Dollars zur Unterhaltung öffentlicher Schulen zurückgelegt. Der Sthul- fond des Staats New-York allein übersteigt bereits 6 Millionen Dollars, und die Fonds anderer Staaten haben sich in ähnlichen Verhältnissen ver- mehrt (siehe unten: Tabelle über die Finanzverhältnisse der einzelnen Staaten). Die Verwendung dieser Mittel ist übrigens von der in Europa, wo man die Hauptsummen der ohnehin so geringen Erziehungsmittel auf die höheren und gelehrten Unterriehtsanstalten verwendet, himmelweit verschieden; die Hauptkraft dieser Summe hebt den Volks- und Ele- mentar-Unterricht, und wirkt zumeist auf die MittheRung und Verbrei- tung der dem bürgerlichen Leben nützlichen Kenntnisse, als der Basis des Staats, damit diese recht breit und kraftvoll werde. Freischulen, Volksschulen im eigentRchen Sinne des Wortes, sind in Neu-England, New-York, New-Jersey etc. durchgängig eingeführt. Das Kind des Armen so wie des Reichen erhält unentgeltlich Unterricht im Lesen, Schreiben und Rechnen, in der Geographie, Geschichte der Vereinigten Staaten und Weltgeschichte. Dieser Unterricht ist gründlich, da die Schullehrer vor ihrer Anstellung einer Prüfung sich unterwerfen müssen. Ein Versuch, diese Freischulen in Pennsylvanien einzuführen, um so mit der Bildung der Schwesterstaaten gleichen Schritt halten zu können, schlug theilweise fehl, da zwar die Englischen Kantons den Plan annahmen und aus- führten, die Deutschen aber denselben verwarfen, aus Furcht, es möchte ihnen eine neue Taxe dadurch erwachsen, und das Deutsche dann ganz zu nichte gehen. Für Unterriehtsanstalten thun die Deutschen in Penn- sylvanien und Ohio wenig oder gar nichts; sie aRein sind schuld daran, dass Pennsylvanien in wissenschaftlicher und Volksbildung zurück ge- blieben ist. Der Anglo-Amerikaner, selbst in den westlichen Staaten be- soldet seine Schullehrer viel besser, als der Deutsche, der das für den Unterricht seiner Kinder verwendete Geld als halb zum Fenster hinausge- worfen, und den SchuRehrer als einen Müssiggänger ansieht. Den neu eingewanderten Deutschen in Missouri und Illinois liegt das geistige Wohl ihrer Kinder mehr am Herzen, und senden diese ihre Kinder meistens in Englische Schulen. Die Privatschulen in Pennsylvanien, Ohio, Indiana und den westlichen und südRchen Staaten, in denen keine Freischulen eingeführt sind, sind gut oder schlecht, je nachdem der Grad der Bildung des Lehrers ist, und sind in den letztern Staaten fast die einzige QueRe, aus welcher die Jugend ihren Unterricht schöpft. Die Erziehung der Kna- ben ist im hohen Grade praktisch: ein amerikanischer Knabe von 10 bis 12 Jahren ist eben so sehr ein junger Mann, als ein Europäer von sech- zehn, und wenn er dieses AUer erreicht hat, ,ist er eben so gut zu Ge- schäften zu gebrauchen, als ein Deutscher von 24, oder ein Franzose von 50. Von der frühesten Kindheit an ist der Amerikaner gew^öhnt, sich selbst als das Hauptwerkzeug seines künftigen Fortkommens zu betrachten; was er lernt oder studirt, ist in der Absicht auf künftige Anwendung, und von dem Augenblick, wo er die Schule verlässt, tritt er auch schon thätig in's bürgerliche Leben ein. Von der Zeit an, da er zu denken anfängt, Regt ihm sein Ruf am Herzen, denn er muss seinen Platz in der Ge- seRschaft bestimmen und die Sphäre seines Wirkens verengern oder er- weitern. Eine Frühreife ist ihm eigen; als Schulknabe hat er seine poli- tischen und religiösen Meinungen, und so wie er einmal lesen und schrei- ben kann, macht er Plane für seine künftige Unabhängigkeit. In ihren Studien sind die Amerikaner auf eine kürzere Zeit beschränkt, als die Europäer, aber die Masse praktischer Kenntnisse, die sie sich in dieser Zeit erwerben, ist w^ahrhaft erstaunlich. |
Für die Bildung des weiblichen Geschlechts wird in keinem Lande so viel Sorge getragen, als in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Eine ganz ungebildete Amerikanerin ist eine Seltenheit. Die reichen Fa- milien senden ihre Töchter gewöhnlich nach Boston, New-York, Philadel- phia und Baltimore', in die sogenannten Boarding-Schools (Damenschulen), deren es in mancherlei Abstufungen gibt, und in denen die Unterrichts- gegenstände: grammatikalisch richtig Lesen und Schreiben, Mathematik, Zeichnen, Landkarten-Entwürfe, Geographie und Astronomie, Oel- und Sammtmalerei, Welt- und vaterländische Geschichte, Französische und Italienische Sprache, Singen, Pianoforte, Harfenspiel und feine weibRche Arbeiten sind. Der Unterricht dauert ein bis zwei Jahre; auf Sittlichkeit wird streng gesehen. Recht gute weibliche Erziehungsanstalten zweiter Klasse, in denen, mit Ausnahme der Italienischen Sprache und des Malens, so ziemlich dasselbe gelehrt wird, befinden sich in Pittsburg, Cincinnati, Lexington, Washington etc. — Vorbereitungsschulen für die, welche höhere Anstalten besuchen und sich Künsten, Gewerben oder dem höheren Wissen widmen wollen, sind in allen grösseren Städten, und ausser diesen 127 höhere Lehranstalten, sogenannte Colleges und Universitäten, die aber anders organisirt sind, als die der alten Welt, und von denen die Harvard-Universität za Cambridge, das Dartmouth-CoRege zu Han- nover, Yale-CoRege zu New-Haven, Union-College zu Shenectady, das College von New-Jersey zu Princeton, Jefferson-College zu Canonsburg, St. Mary's-CoRege zu Baltimore, die Universität von Virginien zu Char- lottesville, das College von Süd-Carolina zu Columbia, und Granville- College zu Granville in Ohio, die bedeutendsten sind, und nach dem Mo- delle der EngRschen Universitäten, einer strengeren DlscipRn unterworfen sind, als die Deutschen. An theologischen Seminarien existiren 47, wor- unter zwei Deutsche zu Gettysburg und York, auf welchen Predigtamts- Kandidaten gebUdet werden. Medizinische Schulen gibt es 40, mit 3 bis 9 Professoren, und mit 30 bis 400 Studenten. Rechtsschulen gibt es 15, davon die bedeutendsten in Cambridge, CharlottesvRIe, Albany und Le- banon. Von Militär-Akademien existirt nur eine, zu Westpoint, In wel- cher aRe Zweige der Militär-Wissenschaften für See- und Land-Offiziere in einem Grade von Vollkommenheit gelehrt werden, der selten ihres- gleichen hat. So bietet die Union ein öffentliches Unterrichtssystem, das bereits die herrlichsten Früchte getragen hat, und noch fortwährend jenes Streben nach Wissen und Kenntnissen erzeugt, durch w'elches sich der Nordamerikanische Bürger so sehr vor allen übrigen Völkern der Erde auszeichnet.
Ein wesentlicher Hebel der geistigen BRdung ist die Pressfrei- heit, die seit Begründung der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten allgemein anerkannt und gesichert ist. Eine mehr als achtzigjährige Er- fahrung hat in Amerika dargethan, dass Pressfreiheit keinen Schaden bringt, und OeffentRchkeit das Palladium, die Aegide aUer Regierungen isL Am deutlichsten zeigt sich die freie Presse in den Zeitungen, die eine Hauptstütze der Verfassung und der Vaterlandsliebe, und hier mehr als anderwärts als integrirendes Element des socialen Zustandes zu be- trachten sind. Bis in die fernsten Staaten des Westens ist die Zeitungs- lektüre vorgedrungen. Die Vereinigten Staaten, in denen 1775 erst 37 Zeitungen erschienen, publizirten 1850 bereits 2,105, und gegenwärtig ist die Zahl derselben auf mehr als 2,500 gestiegen. Die kleinste Stadt hat eine Druckerei, und fast aus jeder geht wöchentlich irgend eine Zeitung hervor. Der Staat Pennsylvanien hatte 1850 bereits 284 Zeitungen, New- York 329, Massachusetts 138, und Ohio 169; alle Staaten haben ihre Zei- tungen, und selbst die neuen Staaten Wisconsin, Jowa, Californien, Oregon, Texas etc. haben ihre Zeitungen aufzuweisen. ARes Rest Zeitungen, und das allgemein verbreitete Lesen derselben trägt zur Verbreitung von Kenntnissen und zur Vaterlandsliebe nicht wenig bei. Die Amerikanischen Zeitungen umfassen die ganze Kultur des Volkes; sie sind die grossen Leiter des Gemeingeistes, die Archive des menschlichen Wissens und die MittheUer alles dessen, w^as Jemand interessiren kann. ARe Wissenschaf- ten, selbst die abstraktesten, haben in den periodischen Blättern bereits ihre Repräsentanten. Durch die Errichtung von Posten kommen die Hülfs- mittel der Intelligenz von einem Ende des festen Landes bis zum andern in Umlauf, und das billige Porto der Zeitungen vermehrt deren Verbrei- tung. Für jede Zeitung, die nicht ausserhalb des Staates, in welchem sie herauskommt, oder, wenn ausserhalb, nicht über 100 Meilen weit ver- sandt wird, zahlt man einen Cent (IV2 Kreuzer), über 100 MeRen aber, und sollte es bis an die äusserste Grenze der Union sein, nicht mehr als IV2 Cents Porto für jede Nummer. Journale, Magazine und Pamphlets, welche periodisch erscheinen, zahlen bis auf 100 Meilen IV2 Cents für jeden Bogen, über 100 MeRen aber 2V2 Cents; nicht periodische aber in- nerhalb 100 Meilen 4, und jede Entfernung über 100 Meilen 6 Cents für jeden Bogen.
Physisch-technische Kultur. — Die Vereinigten Staaten sind das Paradies der Landwirthe, und der Stand eines Landmanns der ehren- |
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härteste in der ganzen Union. Die Ergiebigiceit des Bodens zieht den grössten Theil der Bevöllterung dem Ackerbau zu. In den älteren öst- lichen, schon länger kultivirten Staaten wird der Ackerbau völlig wie in Europa betrieben, doch ohne bis jetzt die Vollkommenheit des Europäi- schen erreicht zu haben. Die ausserordentliche .Menge unangebauter Län- dereien, und die Leichtigkeit, sich neue anzuschaffen, haben in der Be- wirthschaftung des Bodens eine ausserordentliche Nachlässigkeit und Ver- schwendung erzeugt Ohne Dünger und ohne schwere Arbeit bringt der neue Boden reichliche Ernten hervor, wird Jahre lang benutzt, und, wenn er nichts mehr trägt, als Brache liegen gelassen, um neuen Boden auf gleiche Weise zu entkräften. Der solideste Ackerbau wird in Pennsyl- vanien, dem westlichen Maryland, New-York, Connecticut und Massachu- setts betrieben; Ohio, Indiana, Illinois und Missouri scheinen aber jetzt schon bereits diesen alten Staaten den Rang streitig machen zu wollen. Virginien und Ost-Maryland, früher die einzig bedeutenden Tabakslän- dereien der Union, kommen als solche in Abnahme; der Boden erschöpft sich allmählig, und der Tabaksbau zieht sich mit seinen Sklaven den südwestlichen und westlichen Staaten zu, um dort ein neues Leben zu be- ginnen. Der Weizen ist die vorzüglichste Kornfrucht des Landes, und nebst Mais und Hafer das einzige Getreide, was zur Ausfuhr gebracht wird. Am besten gedeiht er in den mittleren Provinzen, und von Vir- ginien hinauf bis New-Y'ork macht er den Hauptreichthum des Landes aus. Der Ertrag des Weizens ist sehr verschieden. Nach Blodget (Sta- tistical Manual) sollen in den Atlantischen Staaten auf reichem Boden im Durchschnitt 32, auf schlechtem nur 9 Busheis (ä 62V2—80 Pfd.), jenseits der Alleghanys aber, in Ohio, Indiana, Illinois und Missouri, in Kentucky und Tennessee, auf gutem 40, auf schlechtem 25 Busheis gewonnen wer- den. Aller Weizen, welcher in den Vereinigten Staaten in den Handel kommt, wird zuerst gedörrt, ehe er gemahlen wird, w^odurch er sich länger hält, und dann in Fässer (Barrels) zu 196 Pfund netto verpackt. In den Seestädten sind eigene Mehlaufseher angestellt, um die Güte des zur Ausfuhr oder zum Verkauf bestimmten Mehles zu prüfen, und die Fässer demnach abzustempeln. Die zweite Hauptkornart der Vereinigten Staaten bildet der Mais oder das Indische Korn, dessen Anbau eben so ausgebreitet wie der des Weizens, aber hauptsächlich auf das innere Konsunio berechnet ist. Er wird überall im ganzen Lande gebaut, ist auf Neubruch stets die erste Getreideart, gehört aber trotzdem mehr dem Süden als dem Norden an. Roggen wird grösstentheils in den nördlichen Staaten, so wie in Pennsylvanien und Ohio gebaut, wo man ihn meistens zum Brannt- weinbrennen benutzt. Gerste wird jetzt in allen mittleren, westlichen und nördlichen Staaten gebaut, und theils als Viehfutter, theils zum Mal- zen verbraucht Hafer wird gegenwärtig fast nur im Norden gebaut; Buchweizen von Pennsylvanien an in aHen nördlichen Staaten. Hirse im Norden sowohl als im Süden, doch meistens nur zum Viehfutter. Der Reis, die wichtigste Getreideart des Südens, wird bis Virginien hinauf in allen südlichen Staaten gezogen, und zwar theils in Flussniederungen, theils in Landsümpfen. Der Ertrag dieser Pflsnze ist nach dem Boden verschieden; in den Flussniederungen in den Carolina's gibt sie 12 bis 1500 Pfund reinen Reis auf den Acre, und in den sogenannten Land- sümpfen 600—1,000 Pfund. In Virginien rechnet man 20—25, in Loui- siana 40—50 Busheis auf den Acre. Ist er gereinigt, so wird er in Fässer von 560 bis 600 Pfd. verpackt und so versendet — -An Vegeta- bilien mit nahrhaften W'urzeln und an anderen Gartengewächsen sind die Vereinigten Staaten ungemein reich: Kartoffeln und Balaten (Sweet Pa- tatoes, süsse Kartoffeln) werden in Amerika in Menge gebaut Erbsen, Bohnen, Rüben, Kohl, Salat, Spargel, Zucker- und Wassermelonen, Kür- bisse aller Art, Gurken etc. sind im Ueberfluss in allen Staaten vorhanden. Der Obstbau ist noch in seiner Kindheit; zwar hat in Pennsylvanien, Maryland, Virginien, Ohio, New-York und den nördlichen Staaten, in Mis- souri, Hlinois etc, jeder Landbesitzer seinen Obstgarten, und manche derer von 10 und mehr Acres Grösse, doch findet man in denselben fast nichts als Aepfel und Pflrsiche. Obst existirt im Ueberfluss; von einem wissen- schaftlichen Obstbau scheint man aber noch nicht die geringste Idee zu haben. Aepfel werden in Menge gebaut, und theils ausgeführt, theils wird aus denselben ein vorzüglicher Aepfelwein, das Lieblingsgetränke des Nord- Amerikaners, bereitet Aus den Pfirsichen, welche in Pennsylvanien, Mary- land und Ohio in Menge gebaut, abgebacken oder in Muss eingekocht werden, destillirt man in Kentucky und Tennesse einen vortrefflichen Branntwein. Birnen, Kirschen, Pflaumen und Quitten zieht man in den mittleren und östlichen Staaten. Nüsse aller Art und süsse Kastanien findet man in allen Waldungen einheimisch, und liefern dieselben ein herrliches Futter für die Schweine; die südlichen Staaten haben essbare Eicheln in Menge. In Süd-Carolina, Georgien, Florida, Alabama und Loui- siana findet man Mandel- und Blivenbäume, Feigen, Granaten, Limonen und Apfelsinen, doch leiden sie häufig durch den Frost Essbare Beeren findet man in allen Staaten in Menge, und Johannis-, Stachel-, Mosel- und Him- beeren, die man in Gärten verpflanzt hat, haben durch diese Versetzung sehr gewonnen; Weintrauben wachsen wild in allen Waldungen, auf allen Prairiën; in Arkansas findet man ganze Hügelketten mit süssen essbaren Trauben bedeckt, und in den Gärten gedeiht die Rebe vorzüglich und lie- fert schöne Trauben; die VVeinbereitung aus denselben hat bis jetzt noch keine besonders günstigen Resultate geliefert, was aber mehr an der Behandlung zu liegen scheint; der Weinbau wird vorzüglich in Pennsyl- vanien, Ohio und Indiana gepflegt, und ist besonders im letzteren Staate durch Schweizerische Ansiedler verbessert worden. Handels- und Fabrik- pflanzen werden in Menge gebaut An der Spitze derselben steht der Tabak, das älteste und noch jetzt eines der wichtigsten Handelsprodukte der Vereinigten Staaten. Man baut ihn gegenwärtig aber bei Weitem nicht mehr in solcher Menge als früher. Baumwolle bildet in den südUchen Staaten den HauptstapelartikeL Schon in Virginien fängt man an, etwas Baumwolle zu pflanzen; aUein der Ertrag ist daselbst unbedeutend. Wei- ter gegen Süden vermehrt sich die Kultur derselben, und in Süd-Carolina, Georgien, Alabama, Mississippi, Louisiana und Texas ist sie am weitesten gediehen. Zucker wird nur in den südlichen Theilen der Vereinigten Staaten gewonnen, und seitdem die Verhältnisse auf St. Domingo viele der dortigen Pflanzer verdrängten und Louisiana an die Vereinigten Staa- ten abgetreten wurde, hat der Anbau desselben in Louisiana bedeutend zugenommen. Der Bau des Indigo, welcher in früheren Zeiten allge- mein in den südlichen Theilen der .Vereinigten Staaten verbreitet war, hat gegenwärtig beinahe gänzlich aufgehört Die Baumwolle und der |
Zucker haben diese Pflanze fast ganz verdrängt, und die vermehrte Ein- fuhr aus Ostindien, wo er wohlfeiler und besser erzeugt wird, hat ihn voRends unnütz gemacht Mehr Fleiss wurde in neuerer Zeit auf den An- bau von Flachs und Hanf verwendet Lein- und Hanfsamen sind jetzt bereits bedeutende Ausfuhrartikel der Staaten Massachusetts und New- York. Der Anbau des Hopfens erweitert sich in den westlichen und nörd- lichen Staaten mit jedem Jahre, und, ausser dem häufigen Verbrauche desselben im Lande selbst, werden jährlich bereits bedeutende Quanti- täten nach Europa ausgeführt. Ausser diesen Haupt-Handelspflanzen, die in der Union im Grossen angebaut werden, gibt es in den Florida's und Alabama kleine, bis jetzt noch unbedeutende Anpflanzungen von Cacao und VaniUe; in Ost-Florida gedeiht der Europäische Oelbaum und der Nopal, auf welchem die Kochenille sich erzeugt; der Talgbaum kommt in Süd-Carolina, Georgien und den Florida's fort, wird aber noch nicht öko- nomisch benutzt. Mit der Theestaude, welche von Samuel Bowen 1770 nach Georgien gebracht wurde, sind Versuche um Savanah herum ge- macht worden; ob ihr Anbau sich aber weiter verbreitet hat, ist nicht bekannt
Dass die Viehzucht in einem Lande, welches überall die herrlich- sten Grasländereien, unabsehbare Prairies und immergrüne Savannen bie- tet, nicht vernachlässigt wird, lässt sich leicht denken; alle Europäischen Hausthiere gedeihen, wie im alten Vaterlande; namentlich in den nörd- lichen und westlichen Staaten, wo die meiste Sorgfalt auf die Viehzucht verwendet wird. In Pennsylvanien, New-Jersey und Massachusetts be- merkt mau einen regen Eifer, Verbesserungen in derselben zu treffen; in den mittleren und westlichen Staaten wird zwar viel Vieh gehalten, und in Ohio, West-Virginien, Kentucky, Tennessee und Nord-Carolina findet man ungeheure Heerden von Rindern und Schweinen, doch verwendet man wenig Sorgfalt auf dieselben, und ist zufrieden, so lange das Vieh vor äusserem Mangel geschützt ist; man lässt es den Winter über der Kälte und Nässe ausgesetzt, kümmert sich wenig um Stallfütterung und freut sich, wenn es bei reichlicher Ernte ein wenig zunimmt und ein bes- seres Ansehen bekommt Pferde gedeihen in den mittleren, westlichen und nördlichen Staaten vortrefflich, und in Virginien, Pennsylvanien und New-York wird viel auf deren Zucht verwendet; man lässt daselbst häuflg Beschäler und .Mutterpferde aus England kommen, um die Rassen, welche theils Britischer, theils .Arabischer und Spanischer Abkunft sind, kreuzen zu lassen. Im Südwesten der Union, in den Ebenen des .Missouri, am Arkansas und Red-River, so wie an der Grenze von Texas, findet man grosse Heerden verwilderter Pferde (Mustanges), Spanischer Abkunft, die Nachkommen der von den ersten Spanischen Ansiedlern nach Amerika gebrachten Pferde. Esel und Maulthiere findet man am häufigsten in Virginien, und seit mehreren Jahren wird auch im Norden deren Zucht einige Aufmerksamkeit geschenkt, so dass sie bereits einen Handelsartikel ausmachen und ausgeführt werden. Das Rindvieh ist gemischter Art und stammt zum Theil aus den Niederlanden und Frankreich; die Irländi- schen Kühe werden sehr geschätzt, sie sind von unansehnlichem Aeussern, geben aber verhältnissmässig viel Milch. In New-Hampshire und Vermont, wo ausgezeichnete Rindviehzucht betrieben wird, findet man einen Stapel, der dem Friesischen nichts nachgibt Die meiste Aufmerksamkeit widmet man der Rinderzucht in Pennsylvanien, Maryland, Ohio, Kentucky, Ten- nessee, New-York, Vermont und New'-Hampshire, und werden von diesen Ländern aus ungeheure Massen Butter und Salzfleisch, so wie lebendes Vieh zu .Markte gebracht Schafe werden auf allen Pflanzungen gefun- den, doch Heerden wie in Deutschland sieht man nirgends. Das Deutsche Schaf findet man am häufigsten, und in den letzten Jahren sind grosse Summen verwendet worden, um die Nordamerikanische Schafzucht durch Merinos zu veredeln. Die beste Wolle fäRt in Connecticut. New-York, Michigan «nd Hlinois bieten herrliche Schaftriften, werden aber bis jetzt wenig benutzt; die schlechteste Wolle findet man im Süden, wo sie schon haarig wird, Schweine aller Art, von der kleinen Guineischen bis zur Holländischen und Englischen Zucht, findet man in aRen Staaten in gros- sen Heerden; sie vermehren sich ausserordentlich, treiben sich das ganze Jahr in den Waldungen herum, wo sie von mancherlei Eicheln, Hickories, Kastanien und allerlei Wurzeln fett, und später zu Hause, einige Wochen vor dem Schlachten, mit Mais und Obst gemästet werden. Hausgeflü- gel ist in Amerika eben so häufig als in Deutschland:. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Gänse, Enten und Tauben zieren den Hühnerhof jedes Land- wirths, und namentlich findet man Trulben und Perlhühner in den mitt- leren und südlichen Staaten in ganzen Heerden. Bienen findet man am häufigsten in New-York, Pennsylvanien, Maryland, Virginien, den beiden Carolina's u. in Ohio, Michigan, Hlinois u. Missouri; sie sind im W^esten die Vorläufer der Kultur, erscheinen daselbst verwildert, und beleben schon jenseits des Mississippi die ausgedehnten Waldungen und Prairies, Der Seidenbau wird in Georgien, den Carolina's und in Ost-Florida, doch noch nicht bedeutend genug betrieben; das Klima ist für denselben sehr geeignet, und da der weisse Maulbeerbaum in Nord-Amerika eben so gut gedeiht, als der rothe oder schwarze, so steht zu erwarten, dass die Seidenzucht daselbst gewiss in hohe Aufnahme kommen wird.
Die technische Kultur ist im steten Aufschwung begriffen. Die Staaten Massachusetts, Pennsylvanien, New-York und New-Jersey machten den Anfang, Fabriken und Manufakturen zu gründen; das Gedeihen der- selben ermunterte den Unternehmungsgeist der übrigen Staaten, und gegenwärtig haben alle Theile der Union ihre selbstständigen Fabriken und Manufakturen. Der Eründungsgeist der Nation unterstützt das Empor- kommen der Industrie ausserordentlich. Der Amerikaner, beständig mit Plänen und neuen Unternehmungen beschäitigt, entdeckt mit jedem Tage neue Mittel, um neues Kapital zu schaffen oder das vorhandene zu ver- grössern, sein Gewerbe zu verbessern oder Maschinen zu erfinden, durch welche er in den Stand gesetzt wird, den theuren Taglohn der Hand- arbeiter zu ersparen; und die grosse Zahl blühender Fabriken, die überall besteht, mehr aber noch der Gewinn, den sie ihren Unternehmern ab- werfen, die zahllose Menge von Arbeitern, die durch sie beschäftigt wer- den, und der allgemeine Wohlstand, der durch sie hervorgerufen wurde, beweisen es deutlich, dass er sich nicht verspekulirt hat Die Ameri- kanischen Manufakturen sind nicht mehr allein auf ihren eigenen Markt angewiesen und beschränkt, sondern ihre Erzeugnisse werden nach Süd- Amerika, nach Ost- und Westindien und selbst nach China ausgeführt, und ihr Fortkommen ist gesichert durch die zunehmende Schifffahrt der Vereinigten Staaten, und durch die Thätigkeit und den Unternehmungs- |
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geist der Kaufleute. Die eigentlichen Manufaktufefi befinden sich vötzü^- iich in den Staaten Massachusetts, New-Hainpshire, Connecticut, Èhode^ Island, New-York, Pennsylvanien und Maryland. Die in Baumwolle stehen oben an. Der Werth der jährlichen Baumwollen- und Wollen-Manufakte und aller Fabrikate, welcher sich 1815 schon auf 67 Millionen Dollars belief, war bis 1850 schon auf 124 Millionen angewachsen. Das auf Manu- fakturen und Fabriken verwendete Kapital betrug im Jahre 1815 nur 40 Millionen Dollars; im Jahr 1840 hatte es sich schon um 300 Prozent vermehrt und belief sich auf 126 Millionen, und nach offiziellen Angaben von 1850, trotz den Bankwirren, auf 134 Millionen Dollars. In den sechs Neu-England-Staaten, in New-York, New-Jersey, Pennsylvanien, Delaware, Maryland und Virginien, bestehen 994 Baumwollenfaktoreien, mit 2 127 224 Spindeln, 20,312 männlichen Arbeitern, 45,281 Arbeiterinnen und 6'526 beschäftigten Kindern. Der Staat New-York allein besitzt 117 Faktoreien in Baumwolle mit 211,659 Spindeln, und beschäftigt in denselben 13 105 Personen. In Massachusetts, dessen ganze Bevölkerung 1,140,000 Seelen beträgt, ist jeder 40ste Mensch im Staate mit Manufakturen beschäftigt, und das auf Manufakturen und Fabriken verwendete Kapital beträgt da- |
Selbst nahe ah 50 Mllliöneil DollafS; Die Wollmaiiufakturen sind eben- falls im Steigen, und Massachusetts^ New-York, New-Jersey, Pennsylvanien und Delaware zählen deren eine Menge. Die Leinwandmanufakturen decken den Bedarf des Landes bei weitem nicht; zwar bauen alle Landwirthe des Nordens und der mittleren Staaten Hanf und Flachs zum Hausge- brauch, aber noch immer ist Leinwand die Haupteinfuhr aus Holland und Deutschland, und wird es noch fiir lange Jahre bleiben. In Leder wird Ausserordentliches geleistet, und die Amerikanischen Gerbereien liefern bereits zur Ausfuhr; die Hutmanufakturen übertreffen die aller Länder, und ihre Produkte werden schiffsladungswej^e ausgeführt. Die Papier- fabriken haben sich in den letzten 12 bis 15 Jahren verdoppelt, liefern gutes Papier, Pappe, Papiertapeten, Spielkarten u. s. w. 1850 zählte man 547 Papiermühlen im Lande. Oelmühlen bestehen gegenwärtig 683; Ta- baksmühlen und Spinnereien 349. Zuckersiedereien und Zuckerbäckereien werden jährlich mehr, und gegenwärtig sind über 1,200 in voller Thätig- keit; Ahornzucker wird in den nördlichen und einem Theil der mitUeren Staaten von allen Landwirthen bereitet. Rum- und Branntweinbrennereien bestehen in ausserordentlicher Menge in allen Staaten; doch haben die |
Bromme's Hand-.\tl»8. — Vereinigte Staaten, c.
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überall verbreiteten Mässigkeitsgesellschaften ihre Zahl bedeutend ver- ringert und bis auf 10,306 herabgebracht. Bier, namentlich Porter und Ale, wird in allen östlichen Staaten reichlich gebraut und stark konsu- mirt; die Zahl der Brauereien beläuft sich auf 483, die alle von bedeu- tendem Umfange sind, sich aber nicht über St. Louis hinaus erstrecken. Die Zahl der Sägemühlen ist Legion (1850 bereits 34,958), und deren Produkte bilden einen nicht unbedeutenden Ausfuhrartikel. Der Schiffbau wird lebhaft betrieben. Eisenwerke sind in Menge vorhanden. Fabriken von Schneidewerkzeugen und gröberen Eisenwaaren, Waffen- und Gewehr- fabriken, Kanonen-, Kugel- und Schrotgiessereien sind in allen Staaten, den tiefsten Süden und Südwesten ausgenommen. Kupferhämmer und Messinghütten gibt es mehrere, doch wird das Material meistens aus dem Auslande bezogen; Kupfer- und Messingwaaren, so wie plattirte Waaren, werden zu Boston, New-York, Philadelphia und Baltimore verfertigt, doch befriedigt diess bei Weitem den Bedarf nicht. Pulvermühlen sind 152 im Lande, und die unerschöpflichen Salpetergruben am Potowmack, in Ken- tucky, Tennessee, Missouri u. a. 0. liefern hinreichendes Material. Glas- hütten sind jetzt 94 im Lande; sie liefern meistens Fenster- und Bou- teillenglas, und nur die Pittsburger, Bostoner und Baltimorer schöne Kry- stallgläser und gepressste Gegenstände. Potterien, Fayence-, Porzellan- und Steingutfabriken sind zwar 692 in den Vereinigten Staaten, doch kommt das bessere Porzellan, Wedgewood uud Steingut aus Europa.. .\usser den hier genannten Manufakturen und Fabriken findet man noch: Seidenwebereien, Farben- und chemische Fabriken, Vitriol- und Salpeter- siedereien, Alaunwerke, Pott- und Perlaschsiedereien, Terpentinschwelereien, Theerbrennereien, Ziegelhütten und .^nkerfabriken; man arbeitet in Gold und Silber, fasst Juwelen, macht Zinn- und Bleiwaaren, Bijouterien, Wachstuch, Chocolade, Senf, musikalische und chirurgische Instrumente, Metallknöpfe, Kartätschen, Matten, Tapeten, Saffian, Wand- und Taschen- uhren etc.
Nur ein Hinderniss haben die Amerikaner zu überwinden, um in Bezug auf Manufakturen bald mit Europa wetteifern zu können : den hohen Arbeitslohn! Zwar geht derselbe durch vermehrte Konkurrenz, namentlich im Osten, mit jedem Jahre herab, wo aber ein Knecht auf dem Lande nicht unter 100—125, und ein Handwerker nicht unter 150—300 Dollars jährlich zu haben ist, kann nur in den Geschäften etwas Vorzügliches ge- leistet werden, in welchen Maschinen die menschliche Hand ersetzen. Uebrigens scheint es der eigentliche Beruf der Amerikaner zu sein, im Handel und Gewerbe zu excelliren; denn kaum gibt es einen Gegenstand, der ihr industrielles Genie und ihren Handelsgeist nicht in Anspruch nähme. So treiben die Neu-Engländer einen ansehnlichen Handel mit lakirten hölzernen Sesseln, die sie zu Tausenden nicht nur nach allen Theilen der Union, sondern auch nach Süd-Amerika, den Sandwichs-Inseln und nach Westindien verführen. Der Schuhhandel einiger kleiner Städte in der Nähe Bostons, besonders des Städtchens Lynn, ist eben so merkwürdig, da von dort aus für 2 .Millionen Dollars Schuhe jährlich ganz allein nach den wesHichen Staaten gehen. Kämme werden mittelst Dampfmaschinen verfertigt und nach Süd-Amerika ausgeführt. Der Staat Connecticut be- sitzt die grössten Wanduhrenfabriken von der Welt und liefert Uhren, welche um die Hälfte wohlfeiler zu stehen kommen, als die deutschen aus dem Schwarzvvalde. Die Glasmanufakturen von Neu-England, Pennsyl- vanien und Maryland liefern nicht nur bereits sehr schöne gepresste und geschliffene Gläser, sondern treiben auch damit einen ansehnlichen Handel nach Süd-.\merika und Westindien. Die Gewehrfabriken von Lancaster und Harpers-Ferry, und die Stahlfabriken von Paterson werden ganz nach dem Englischen Maassstab betrieben, und die Erzeugnisse der Amerikani- schen Papier- und Eisenfabriken haben längst die Englischen verdrängt. Es gibt keinen Zweig der Betriebsamkeit, mit welchem sich die Ameri- kaner nicht beschäftigen, sobald dieser nur den geringsten Gewinn ab- wirft, und es ist in den meisten Fällen nur der Mangel eines guten Marktes, oder die Anlockung eines andern einträglichen Geschäfts, was sie in der Fabrikation irgend eines Artikels hinter andern Ländern zu- rückstehen lässt. — Auch der Bergbau kommt immer mehr in Auf- nahme.
Handel. — Von der ersten seefahrenden Nation abstammend, und durch eine mehr als 1,600 Englische Meilen lange Seeküste im Osten, und, durch die Erwerbung von Californien und Oregon, eine ebenso ausge- dehnte im Westen, am stillen Meere, durch grosse Binnenseen und tau- sendmeilige Flüsse begünstigt, sind die Amerikaner nach den Engländern sicher die zweite seehandelnde Nation. In keinem Lande der Welt be- schäftigt sich eine so grosse Anzahl von Menschen, im Verhältniss zur Bevölkerung, mit der Schifffahrt (62,311 bei der Seeschifl'fahrt, 35,972 bei der Binnenschifffahrt), und in keinem andern wird das Wasser mit eben der Vertraulichkeit behandelt als das Land. Die Amerikanische Han- delsflotte bedeckt alle Theile des Meeres, in allen Häfen der alten und neuen Welt findet man Amerikanische Schiffe, und der Handel der Ver- einigten Staaten verschafl't ihren Einwohnern nicht nur einen Markt für die stets zunehmenden Manufakturen und Natur-Erzeugnisse, sondern bildet auch den rechten Arm der National-Vertheidigung. Der Handel der Ameri- kaner scheidet sich in drei Klassen; Seehandel, Küstenhandel und Binnen- handel, und in allen dreien stehen die Bewohner der Vereinigten Staaten als ebenbürtige Nebenbuhler den Briten zur Seite. Der Handel ist eben so frei von direkten Steuern als von .Monopolen; und diess sind die vor- züglichsten Ursachen seines ununterbrochenen schnellen Aufblühens, un- geachtet der gesteigerten Mitbewerbung Europa's. Die innern Hülfsquellen haben zur Ausbreitung des Handels mächtig beigetragen, und namentlich sind in den Westindischen Kolonien die Amerikaner die willkommensten Kaufleute, weil sie bereit sind, Zucker, Kaffee, Tabak, Indigo etc. für Mehl, Fleisch, Butter imd andere nothwendige Bedürfnisse der Westindier einzuhandeln. Für das eigentliche Krämerhandwerk haben die Amerikaner weniger Talent als irgend ein Europäisches Volk; es fehlt ihnen die für den Kleinhandel so nöthige Geduld, und sie verstehen sich schlecht auf die Kunst, ihre Waaren geschmackvoll zur Schau zu stellen. Eine Aus- nahme hievon machen nur die das ganze Land durchziehenden Krämer Neu-Englands, welche mit mündlicher Anpreisung ihrer Waaren die Scha- cherjuden, und an Dreistigkeit und Zudringlichkeit die Deutschen Lotterie- Collekteure übertreffen. Der vornehmste Handel der Amerikaner findet mit den Britischen Inseln statt, indess war der gesammte Handel Amerika s von 1821 bis 1839 fast ganz zum Vortheile der Ausländer; 1840 aber ge- staltete sich derselbe zu Gunsten Amerika's, da die Einfuhren in diesem |
Jahre 104,805,891, die Ausfuhren hingegen 131,571,950 Dollars betrugen, und im Jahre 1846 überstieg, in Folge der in ganz Europa herrschenden Noth, die Ausfuhr die Einfuhr um mehr als 39 Millionen! Während Jack- son's erster Administration überstiegen die Einfuhren die Ausfuhren um 35 Millionen, während der zweiten aber um 129,681,397 Dollars, und selbst unter Van Buren war die Bilanz noch immer gegen die Union gerichtet. Diesen Ueberschuss mussten die Vereinigten Staaten in Wech- seln und Baarzahlungen decken, und daher schreibt sich die Amerikanische Schreckens- oder Banknoth (the Bankterror), welche zum Theil aus politi- schen Rücksichten durch die Bank der Vereinigten Staaten selbst herbeige- führt wurde. Der überseeische Handel der Vereinigten Staaten beschäftigt jährlich im Durchschnitt gegen 5 Millionen Tonnen, und der ganze Ton- nengehalt der Union beträgt in runder Summe über 5 MiRionen. Die Hauptgegenstände des auswärtigen Handels sind vorzüglich, und zwar zur Ausfuhr: 1) BaumwoRe, meistens nach England, etwas nach Frankreich, wenig nach Deutschland, mehr nach Triest, gegen 50,000 Centner nach HoRand uud Belgien, und gegen 25,000 Centner durchschnittlich nach den Hansestädten; 2) Tabak, hiervon das Meiste nach Deutschland, das Uebrige nach England und Holland; 3) Getreide und Früchte, und zwar ersteres grösstentheRs als Mehl, um zugleich den Arbeitslohn zu verdie- nen, meist nach Südamerikanischen Häfen, nach Westindien und Süd- Europa, in den letzten Jahren auch nach England, Holland, Frankreich, Belgien und Deutschland; 4) Waldprodukte, Holz, besonders SchiflTsbau- holz, zu Schiffen verarbeitet, und Landbauholz, zu Häusern gezimmert, meistens nach Westindien; roh auch nach Europa; 5) Produkte des Meeres, welche sich im Jahre 1841 auf 2,846,851 Dollars im Werthe beliefen, stiegen 1855 auf 3,516,000 Dollars. Ausserdem Reis, Butter, Speck, ge- salzenes Fleisch, Pelzwerk, Hirsch- und Wildhäute, Hanf, Leinsamen, Hopfen, Wachs, Theer, Terpentin, Pottasche, Sassafras, Sassaparille, Gin- seng, Indigo, Färbeholz und Mahagoni aus den Florida's, und einige Süd- früchte aus Louisiana. Die Einfuhr besteht vorzüglich in Kolonialwaaren, namentlich Zucker, Thee, Kaffee, Gewürze etc., und in Europäischen, vor- züglich Englischen Industriewaaren, besonders Seidenwaaren. Die AVein- einfuhr nimmt ab, und ebenso die der Spirituosen Getränke. Der Handel mit auswärtigen Ländern belief sich vom 1. Juli 1856 bis 30. Juni 1857 (Werth in Dollars):
Länder |
Werth der |
des Ursprungs oder der Bestimmung. |
Einfuhr. |
Ausfuhr. |
Russland ....................................................... j |
1,319,420 |
4,729,881 |
Preussen........................................................ ! |
66,127 |
45,099 |
Schweden und Norwegen und Kolonien.......*............. | |
756,894 |
1,480,359 |
Dänemark und Kolonien ...................................... 1 |
285,368 |
1,751,224 |
Hamburg........................................................ | |
4,647,413 |
3,854,215 |
Bremen ........................................................ |
10,723,523 |
11,443,995 |
Niederlande und dessen Kolonien............................ |
4,649,876 |
5,077,520 |
Belgien ........................................................ |
5,060,311 |
5,644,326 |
Grossbritannien und dessen Kolonien ....................... |
168,023,006 |
222,706,352 |
Frankreich und dessen Kolonien ............................ |
48,000,858 |
39,226.350 |
Spanien und Kolonien (Cuha) ............................... |
57,432,545 |
27,889,568 |
Portugal und dessen Kolonien .............................. |
533,714 |
1,833,559 |
Kirchenstaat ................................................... |
54,672 |
— |
Beide Sicilien ................................................. |
1,575,953 |
1,152,920 |
Sardinien ....................................................... |
I 217,287 |
3,135,468 |
Toscana ........................................................ |
1,755,022 |
337,400 |
Triest und die übrigen österreichischen Häfen............. |
422,365 |
2,455,681 |
Griechenland und Jouische Inseln............................ |
47,712 |
— |
Türkei und Aegypten ......................................... |
838,008 |
633,809 |
Afrikanische Häfen............................................ |
1,521,665 |
2,484,746 |
Haïti nnd St. Domingo ....................................... |
2,400,116 |
2,580,013 |
Mexiko .......................................................... |
1 5,985,857 |
3,615,206 |
Republiken von Centrai-Amerika............................. |
i 288,060 |
137,021 |
Neu-Granada .................................................... |
2,468,169 |
2,037,689 |
Venezuela....................................................... |
3,860,518 |
1,427,578 |
Brasilien ...................................................... |
21,460,733 |
5,545,207 |
Uruguay ........................................................ |
368,297 |
1,006,172 |
Argentin. Republik und Buenos-Ayres ...................... |
2,784,473 |
1,313,807 |
Chile ........................................................... |
3,742,439 |
2,907,185 |
Peru ............................................................ |
208,747 |
507,932 |
Ecuador ........................................................ |
15,803 |
37,176 |
China............................................................ |
8,356,932 |
4,395,130 |
Inseln im Stillen Weltmeer .................................. |
748 |
72,987 |
Sandwichs-Inseln ............................................. |
204,416 |
947,433 |
............................................................... |
107,186 |
517,268 |
Nicht speciflcirt ............................................... |
5,908 |
30,406 |
Gesammt-Summe im Jahr -•• Gesammt-Summe im Jahr IS^'/Ja |
360,890,141 |
362,960,682 |
282,613,150 |
324,644,421 |
|
Schifl-sbewegung vom 1. Juli 1856 bis 30. Juni 1857; |
Von und nach fremden Häfen. |
Eingel Schilfe. |
aufen. Tonnen. |
Ausgel Schiffe. |
aufen. Tonnen. |
Amerikanische .........................
Ausländische ............................ |
11,304 11,024 |
4,721,370 2,464,946 |
11,135 10,969 |
2,464,946 2,490,170 |
Im Ganzen ........... |
22,328 |
7,186,316 |
22,104 |
4,955,116 |
|
Tonnengehalt der Handelsmarine in den Jahren 1857 und 1858:
Elnresistrirte and angeworbene Schiffe .......... 2,463,967 2,419,741
KustenschilTfahrt .................................... 2,300,399 2,361,595
Zum Fischfang bestiramte Schilfe ................. 224,098 339,082
DampfschilTe ......................................... 705,784 729,390
Gesammt-Tonnengehalt..... 5,694,248 5,849,808 |
Der Küstenhandel der Vereinigten Staaten ist ebenfaRs äusserst lebhaft, vorzüglich an den Küsten des Atlantischen Meeres, an welchen die betriebsamsten Staaten und die wichtigsten Handelsplätze gelegen sind. Die Fischerei wird grösstentheils durch Küstenfahrzeuge betrieben, und in dieser zeichnen sich die sechs Neu-England-Staaten vor allen an- dern aus. Der Binnenhandel ist fast von noch grösserer Wichtigkeit, als der auswärtige Handel, und bei der wachsenden Civilisation des Landes in noch steigender Entwickelung begrifi'en. Die mächtigen Ströme des Landes, die ausgedehnten, alle Staaten wie mit einem Netz überziehenden Kanäle und Eisenbahnen erleichtern die Kommunikation, und keine Fessel, von welcher Art sie auch sei, kein Zoll, keine Mauth, kein Ausfuhrverbot drückt auf den Binnenhandel. Die östlichen Staaten haben an Boston, |
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11 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
New-York, Philadelphia, Baltimore, Norfolk, Charleston und Savannah treff- liche Marktplätze; für die mittleren westlichen Staaten sind Pittsburg, Cincinnati und St. Louis die geeignetsten Plätze, und für den fernen Westen und die südwestlichen Staaten ist New-Orleans der beste Markt. Auch auf den Canadischen Seen findet ein lebhafter Verkehr, theils mit den nördlichen und westlichen Staaten, theils mit den Britischen Kolonien und den Indianern statt, und der Verkehr an der Westküste und zwi- schen dieser und China mehrt sich mit jedem Jahre.
Strassen, Kanäle und Eisenbahnen wetteifern mit denen Eng- lands. Alle Staaten werden von guten Landstrassen durchschnitten, die unter einander in Verbindung stehen und nach der Küste führen. Sie sind sämmtlich in einem Normalmaass und zu 25 Fuss Breite angelegt, und von einer Meile zur andern ist ein Meilenstein, der die Entfernung von beiden Endpunkten der Strasse anzeigt Die Summe aller Post- strassen im ganzen Gebiet der Union, welche sich 1790 auf 1857 engl. Meilen belief, war 1800 schon auf 20,817; 1810 auf 36,407; 1820 auf 72,492; 1830 auf 115,176; 1840 auf 155,739; 1850 auf 197,463 Meilen gestiegen, und betrug 1856: 227,908 engl. (45,582 deutsche) Meilen. In gleichem Verhältniss nahm die Zahl der Postämter zu, und die 75, welche im Jahr 1790 bestanden, hatten sich bis 1856 auf 24,410 vermehrt. Kanäle sind mehr oder weniger in allen Staaten; die meisten und be- deutendsten in New-York, Pennsylvanien, Maryland, Virginien und Ohio. Die Meilenzahl der bis 1856 vollendeten Kanäle schätzt man auf 3,874 (circa 775 deutsche Meilen), und ihre Herstellungskosten auf mehr als 80 Millionen Dollars. Eisenbahnen durchziehen, mit Ausnahme des fernen Westens, alle Staaten, und deren Länge beläuft sich bereits auf 22,259,61 engl. Meilen (die Länge der Eisenbahnen der einzelnen Staaten siehe die weiter unten stehende Tabelle).
Münzen, Maasse, Gewicht- — Die Vereinigten Staaten rechnen nach Dollars zu 100 Cents ä 10 Mills. Der Zahlwerth des Silber- dollars ist sich bisher ziemlich gleich geblieben, und es gehen nach der gesetzlichen .Ausbringung im Durchschnitt gegen 9®/» Stück Dollars auf eine köln. Mark fein Silber, wonach der Werth eines Dollars zu 1 Thlr. 13 Sgr. 0,923 PL preuss. Courant, oder etwa 2 fl. 30 kr. rhein. gerechnet werden kann. Die Münzen, die in den Vereinigten Staaten geschlagen werden, sind in Gold: Adler (Eagles) = 10 Dollars; halbe Adler = 5 Dollars; viertel Adler = 2V2 Dollars und Golddollars; in Silber: Dollars, halbe Dollars, viertel Dollars und Dimes oder zehntel Dollars; in Kupfer: Cents und halbe Cents, zu 10 und 5 Mills. Spanisches Silbergeld findet man fast häufiger als Landesmünze, und alles Europäische Geld, nament- lich grössere Silberstücke vom Werth eines Speziesthalers, werden jetzt allgemein in Nord-Amerika angenommen, und ist deren Annahme durch eine besondere Valvationstabelle gesetzlich bestimmt. Die Maasse sind ganz die Britischen, und zwar a) das Längenmaass: 3 Gerstenkörner = 1 Inch (Zoll), 12 Inches = 1 Foot (Fuss); — 3 Fuss = 1 Yard; 51/2 Yards = 1 Pole (Ruthe); 40 Ruthen = 1 Fourlong; 8 Fourlongs =
1 Mile (engl. Meile); 1 Fathom — 6 Fuss und 3 Yards = 5 Frankfurter ERen. b) das Flächenmaass: 144 ZoR (Inches) = 1 Quadratfuss; 9 Qu.-Fuss = 1 Qu.-Yard; 30V4 Qu.-Yards = 1 Qu.-Pole; 40 Qu.-Pole = 1 Rood; 4 Roods = 1 Acre, und 640 Acres == 1 QuadratmeRe. c) Trockenes Maass: 34Vi2 KubikzoR = 1 Pinte; 8 Pinten = 1 Gal- lone; 2 Gallonen = 1 Peck; 4 Pecks = 1 Bushel; 4 Bushels = 1 Coom; und 20 Cooms = 1 Last, d) Weinmaass: 28,375 KubikzoR == 1 Pinte;
2 Pinten = 1 Quart; 4 Quarts = 1 Gallone; 31V2 GaRone = 1 Barrel; l^/j Barrel = 1 Tierce; IV2 Tierce = 1 Hogshead, und IV2 Hogshead = 1 Pune. e) Biermaass: 35,25 KubikzoR = 1 Pinte; 2 Pinten = 1 Quart; 4 Quarts = 1 GaRone; 9 Gallonen = 1 Firkin; 4 Firkins = 1 Barrel; IV2 Barrel = 1 Hogshead, und 2 Hogshead = 1 Butt. Auch die Gewichte sind den Britischen ganz gleich, und zwar: a) Troy- gewicht: 24 Gran = 1 Drachme oder Penny; 20 Drachmen = 1 Ounce (Unze); 12 Ounces = 1 Pound (Pfund). — b) Handelsgewicht: 16 Drachmen = 1 Unze; 16 Unzen = 1 Pfund; 28 Pfund = 1 Quartrel;
Staaten nnd Gebiete. |
Areal in engl. Qu.-M. |
Areal in deutschen Qu.M, |
Freie Bevölkerung 1850, |
Sklaven 1850. |
1 Volkszahl 1860 nach Schätzung. |
Hanptstadt. |
Einwohner. |
Eisenb.-Länge in engl. Moil. |
Maine .................................... |
35,000 |
1,646 |
583,169 |
|
660,000 |
.\ugusta ................................. |
5,314 |
472,TO |
New-Hampshire.......................... |
9,280 |
436 |
317,976 |
— |
340,000 |
Concord ................................. |
8,584 |
479,s6 |
Vermont .................................. |
8,000 |
376 |
314,120 |
— |
335,000 |
Montpelier .............................. |
4,112 |
493,04 |
Massachusetts ............................ |
7,800 |
367 |
994,514 |
— |
1,140,000 |
Boston .................................. |
138,788 |
1,451,so |
Rhode-Island ............................ |
1,200 |
56 |
147,545 |
- |
170,000 |
(Providence ..............................
(Newport ................................. |
41,513 9,563 |
j 65,50 |
Connecticut .............................. |
4,750 |
223 |
370,792 |
— |
390,000 |
(Hartford .................................
(Newhaven ............................... |
17,966 22,539 |
1 618,55 |
New-Yorli ................................ |
46,000 |
2,164 |
3,097,394 |
_ |
3,480,000 |
Albany .................................. |
50,771 |
2,749,85 |
New-Jersey............................... |
6,851 |
322 |
489,319 |
236 |
580,000 |
Trenton .................................. |
6,766 |
479,41 |
Pennsylvania ............................ |
47,000 |
2,212 |
2,311,786 |
— |
2,560,000 |
Harrisburg .............................. |
8,173 |
1,777,00 |
Delaware ................................. |
2,120 |
100 |
89,242 |
2,290 |
100,000 |
Dover .................................... |
4,000 |
94,00 |
Maryland ................................. |
11,000 |
517 |
492,666 |
90,380 |
680,000 |
Annapolis ............................... |
4,198 |
545,00 |
Virginia .................................. |
61,352 |
2,886 |
949,133 |
472,528 |
1,550,000 |
Richmond ............................... |
27,483 |
l,ip,00 |
North-Carolina .......................... |
45,500 |
2,140 |
580,491 |
288,548 |
950,000 |
Raleigh ................................. |
3,091 |
653,00 |
South-Carolina .......................... |
34,000 |
1,599 |
283,523 |
384,984 |
718,000 |
Columbia ................................ |
6,060 |
677,00 |
Georgia.................................. |
58,000 |
2,728 |
524,503 |
381,682 |
950,000 |
MUledgeviUe ............................ |
2,500 |
1,142,00 |
Florida.................................... |
59,268 |
2,788 |
48,135 |
39,310 |
120,000 |
Tallahassee ............................. |
1,500 |
— |
Alabama .................................. |
50,722 |
2,386 |
428,779 |
342,844 |
860,000 |
Montgomery ............................. |
2,500 |
397,00 |
Mississippi ............................... |
47,151 |
2,218 |
296,648 |
309,878 |
750,000 |
Jackson ................................. |
2,000 |
92,00 |
Louisiana ................................. |
41,346 |
1,945 |
272,953 |
244,809 |
950,000 |
Baton Rouge ........................... |
4,200 |
296,00 |
Texas ..................................... |
274,356 |
12,905 |
154,431 |
58,161 |
480,000 |
Austin .................................. |
2,000 |
57,00 |
Arkansas ................................. |
52,198 |
2,455 |
162,797 |
47,100 |
350,000 |
Little Rock ............................ |
4,138 |
— |
Tennessee ................................ |
44,000 |
2,070 |
763,258 |
239,459 |
1,125,000 |
NashviUe................................ |
17,502 |
592,00 |
Kentucky ................................ |
37,680 |
1,772 |
771,424 |
210,981 |
f, 140,000 |
Frankfort...........................••••• |
4,372 |
195,00 |
Missouri .................................. |
65,037 |
3,059 |
594,622 |
87,422 |
830,000 |
Jefferson City .......................... |
3,721 |
145,00 |
Ohio....................................... |
39,964 |
1,880 |
1,980,329 |
— |
2,400,000 |
Columbus ............................... |
17,367 |
2,695,00 |
Michigan ................................. |
56,243 |
2,645 |
397,654 |
— |
525,000 |
Lansing ................................. |
— |
678,00 |
Indiana ................................... |
33,809 |
1,590 |
988,416 |
— |
1,220,000 |
Indianapolis ............................. |
8,034 |
1,533,00 |
Illinois ................................... |
55,409 |
2,606 |
851,470 |
— |
1,340,000 |
Springfield .............................. |
2,600 |
2,285,00 348,00 |
Wisconsin ................................ |
53,924 |
2,536 |
305,391 |
— |
568,000 |
Madison.................................. |
1,871 |
Jowa ..................................... |
50,914 |
2,395 |
192,214 |
— |
530,000 |
Jowa City............................... |
2,308 |
94,00 |
Minnesota................................. |
86,000 |
4,045 |
6,077 |
— |
165,000 |
St. Paul ................................. |
1,135 |
— |
California................................. |
160,000 |
7,526 |
92,597 |
— |
580,000 |
Sacramento ............................. |
8,000 |
22,00 |
Oregon .........................*......... |
185,030 |
8,703 |
13,294 |
— |
60,000 |
Salem.................................... |
|
— |
„ -Utah ................................ |
187,923 |
8,839 |
11,354 |
26 |
50,000 |
FUlmore City .......................... |
|
— |
® iNeu-Mexiko ......................... |
210,774 |
9,914 |
61,547 |
— |
83,000 |
Santa Fe ............................... |
|
— |
g^ -^Washington ......................... |
123,022 |
5,787 |
|
— |
20,000 |
Olympia ................................. |
|
_ |
ff ^Kansas............................... |
114,798 |
5,400 |
__ |
— |
85,000 |
Lecompton............................... |
|
_ |
^Nebraska ............................ |
335,866 |
15,798 |
_ |
— |
18,000 |
Omaha City ............................ |
|
|
Distr. Columbia ......................... |
50 |
2 |
48,000 |
3,687 |
60,500 |
Washington ............................. |
50,500 |
|
Im Ganzen ............ |
2,743,337 |
129,037 |
19,987,563 |
3,204,313 |
28,912,500 |
Washington ............................. |
50,500 |
22,259,61 |
|
100 Pfund = 1 Centner oder Hundred Weight == 96,96 Pfund Kölnisch. — c) Apothekergewicht: 20 Grains = 1 Scruple; 3 Scruples = 1 Dram oder Drachme; 8 Drams = 1 Ounce, und 12 Ounces = 1 Pfund (Pound).
»er .«taat. — Staatsverfassung und Staatsverwaltung. - Die Union ist kein Staat im gewöhnRchen Sinne des Worts, kein Einzel- Staat, sondern ein Verein unabhängiger Staaten, eine Konföderation, ein KoRektiv-Staat, der aus 39 einzelnen, in ihren inneren und häuslichen Angelegenheiten völlig getrennten Staaten und Territorien besteht, welche sich in Absicht auf ihre äusseren und aRgemeinen Angelegenheiten mit einander verbunden, eine aus allen Staaten gebildete Centraigew alt ge- gründet, und dieser einen TheR ihrer Macht übertragen haben," um da- durch kräftiger und grösser als ein Volk dastehen zu können. Die 39 einzelnen Staaten und Gebiete der Union, deren Grösse, Einwohnerzahl, Hauptstädte und Länge der Eisenbahnlinien sind folgende: (siehe nntenstehende TaheUe.)
Dem Kongresse vorgeschlagen ist die Bildung der Territorien:
1) Arizona (fheil von New-Mexiko, mit einem Flächengehalt von unge- fähr 100,000 engl. Qu.-Meilen und 10 bis 12,000 Einwohnern; es grenzt ÖstRch an Texas, nördlich an die Mexikanischen'Staaten Sonora und Chi- huahua, und westRch an den Rio Colorado, der es von Californien trennt);
2) Dacotah (fheil des ehemaRgen Territoriums Minnesota, mit beiläufig 65,000 engl, Qu.-Meilen und 6 bis 8,000 Einwohnern; es grenzt ÖstRch an die Staaten Minnesota und Jowa, südlich und westRch an den Missouri- River und an Nebraska, nördRch an die Britischen Besitzungen). Ueber- diess ist die Bildung von noch drei neuen Territorien beim Bunde bean- tragt: Sierra-Nevada, der östRch vom gleichnamigen Gebirge gelegene Theil des Territoriums Utah, Colo na (Westkansas) und Colorado, aus den sechs untern Grafschaften Californiens bestehend.
Die Absicht, einen Kollektivkörper zu bRden, scheint ursprünglich nicht im Plane des Abfalls von Grossbritannien gelegen zu haben, indess fühlte man schon bei der ersten Generalversammlung die Nothwendigkeit eines gemeinschaftlichen Wirkens; die öffentUche Noth, der Schulden- zustand, vereinigte schon im Jahre 1781 dreizehn Provinzen dahin, dass sie mit Beibehaltung ihrer voRen Souveränetät und aRer, der Centraige- walt nicht ausdrücklich übertragenen Rechte, auf alle andere Gewalt ver- zichteten, und kein einseitiges Bündniss, keinen einseitigen Krieg und Frie- den zu schliessen, keine stehenden Truppen als in den Festungen zu halten, keine besonderen Münzen zu schlagen etc. sich zusagten. Nach dem Kriege riss Misstrauen, besonders der Schulden wegen, ein, und mehrere Jahre schwebte der Staat in haltungsloser Anarchie hin, bis 1787, auf Madisons Vorschlag, 12 Provinzen unter Washingtons Vorsitz in einen Bund zusammentraten, und den Föderativstaat bleibend beschlossen, dem allmäh- lig aRe übrigen Staaten beitraten. Durch diesen Schritt haben sich die ein- zelnen Staaten nichts vergeben, sie haben dem aus ihrer Mitte selbst ge- bildeten Kongress nur -einen TheR ihrer Gewalt übertragen, um diese vereint für die wichtigsten Angelegenheiten des Landes desto kräftiger ausüben zu können. Eine solche Centralgewalt muss aber stark und kräftig, eines in sich sein, und das konnte sie nur dadurch werden. Die Einrichtung und VerwaUung der einzelnen Provinzen, des Haushaltes, die Erhebung der zu diesem Zweck erforderlichen Auflagen, die Einrich- tung des Schulwesens, blieb jedem Staate vorbehalten, der für diese Zwecke sein Ober- und Unterhaus (Senat und Assemblee) und einen Gouverneur besitzt, die zusammen die gemeinschaftliche Landesregierung ausüben. Nur die das gemeinsame Wohl des ganzen Landes betreffenden Ange- legenheiten haben nicht mehr die einzelnen Staaten zu entscheiden, sondern diess ist Sache der Centraigewalt, des Kongresses, und da dieser aus Deputirten sämmtlicher Staaten gebUdet wird, die noch überdiess verantwortlich bleiben, so ist weder eine gegründete Eifer- sucht, noch ein Missbrauch der GewaU denkbar. Die in der Centraige- walt enthaltenen einzelnen Staatsgewalten: die gesetzgebende, die exekutive und richterliche, sind scharf getrennt, mehr als irgend- |
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12 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
wo, und darin besteht eigentlich das Glück des Landes. Die gesetz- gebende Macht der Union beruht in einem Kongress, bestehend aus einem Senat und einem Hause der Repräsentanten. Die Mitglieder des Hauses der Repräsentanten werden alle zwei Jahre durch das Volk der verschiedenen Staaten gewählt; der Wählbare muss wenigstens 25 Jahre alt, 7 Jahre lang Bürger der Vereinigten Staaten und in dem Staate wohnhaft sein, der ihn zum Abgeordneten wählte. Auf je 93,423 Personen eines Staates wird ein Deputirter erwählt. Durch eine Akte des Kongresses vom 23. Mai 1850 wurde die Zahl der Repräsentanten auf 233 festgestellt, denen 1852 noch einer für Californien, und 1859 noch 2 für Oregon beigefügt, mithin deren Zahl auf 236 erhöht wurde. Ausser diesen nehmen an den Sitzungen noch 6 Delegaten (von Minnesota, Utah, Neu-Mexiko, Washington, Kansas und Nebraska) .Antheil, und haben das Recht mitzusprechen, aber nicht zu stimmen. Der Senat besteht aus 2 Mitgliedern von jedem Staate, die durch die verschiedenen Staatslegis- laturen auf 6 Jahre erwählt werden, und von denen alle zwei Jahre ein Drittel ausscheidet und durch neue ersetzt wird. Ein Senator muss wenig- stens 30 Jahre alt, 9 Jahre Bürger der Vereinigten Staaten gewesen, und zur Zeit der Wahl ein Bewohner des ihn wählenden Staates sein. Die Zahl der Senatoren heläuft sich gegenwärtig auf 66. Präsident des Senats ist der jedesmalige Vice-Präsident der Vereinigten Staaten, welcher jedoch nur dann eine Stimme hat, wenn die übrigen getheilt sind. Der Kongress versammelt sich wenigstens einmal im Jahre, und zwar regelmässig am ersten Montag des Dezembers, wofern nicht ein Gesetz ihn auf einen an- dern Tag zusammenberuft. Ohne die Zusammenwirkung beider Häuser kann kein Gesetz durchgehen; hat diese stattgefunden, so wird das Ge- setz dem Präsidenten vorgelegt, der es im Fall der Billigung unterzeich- net, wo nicht, es mit seinen Einwürfen begleitet, dem Kongress zur noch- maligen Erwägung zurückschickt, in welchem FaUe es nur durch Zustim- mung von zwei Drittheüen der Mitglieder Gesetzeskraft erhälL Schickt jedoch der Präsident das Gesetz nicht innerhalb zehn Tagen zurück, so erhält es auch ohne seine ausdrückliche Zustimmung Gesetzeskraft.
Der Kongress hat die gesetzliche Macht: 1) Direkte und indirekte Abgaben aufzuerlegen und heben zu lassen, um die Schulden der Union zu bezahlen, und für die allgemeine Vertheidigung und Wohlfahrt der Vereinigten Staaten zu sorgen: doch müssen alle von ihm auferlegten Abgaben in dem ganzen Umfange der Vereinigten Staaten gleichförmig sein; — 2) Anleihen auf den Kredit der Union zu machen; — 3) Handels- angelegenheiten mit fremden Nationen, mit den Indianischen Volksstäm- men und zwischen den verschiedenen Staaten unter einander zu regu- liren; 4) gleichförmige Naturalisations- und Fallit-Gesetze in der ganzen Union zu erlassen; — 5) Münzen zu prägen und ihren, [so wie fremder Münzen W^erth zu bestimmen; auch Maasse und Gewichte festzusetzen;
— 6) für die Bestrafung der Falschmünzer und Verfälscher von Staats- papieren Sorge zu tragen; — 7) Postämter und Poststrassen anzulegen;
— 8) die Fortschritte nützlicher Künste und Wissenschaften, durch das den Schriftstellern und Erfindern auf eine beschränkte Zeit zu be- willigende, ausschliessliche Recht auf ihre Schriften und Erfindungen, zu befördern; — 9) Gerichtshöfe zu errichten, welche dem obersten Gerichts- hofe untergeben sind; — 10) Seeräubereien und andere auf der offenen See begangene Rechtsverletzungen und sonstige Vergehungen gegen das Völkerrecht zu beurtheilen und zu bestrafen; —• 11) Krieg zu erklären, Kaperbriefe zu ertheilen, und über die den Feinden zu Wasser und zu Lande abgenommene Beute Vorschriften zu erlassen; — 12) Truppen aus- zuheben und zu erhalten; doch soll für diesen Zweck keine Geldbestim- mung länger als zwei Jahre gültig sein; — 13) eine Seemacht zu er- richten und zu unterhalten; — 14) Vorschriften zur Leitung und Regu- lirung der Land- und Seemacht zu erlassen; — 15) die Miliz zur Voll- streckung der Gesetze der Union aufzufordern, Aufstände zu unterdrücken und feindliche Einfälle zurückzutreiben; — 16) für die Organisation, Be- waffnung und Disziplinirung der Miliz zu sorgen, und demjenigen Theil derselben, der etwa zum allgemeinen Dienst der Union gebraucht wird, Vorschriften zu ertheilen, wobei jedem Staate die ;Ernennung der Offiziere vorbehalten bleibt; — 17) in allen Fällen über denjenigen Distrikt (inso- ferne er nicht über 10 Meilen im Quadrate an Flächeninhalt beträgt), der durch Abtretung eines einzelnen Staates und Annahme von Seiten des Kongresses der Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten wird, die aus- schliessliche Gesetzgebung zu haben; auch die nämliche Gewalt über alle zur Errichtung von Forts, Magazinen, Schiffswerften und andern noth- wendigen Werkstätten von einzelnen Staaten erkauften Plätze in Aus- übung zu bringen; — 18) alle nöthigen Gesetze zu erlassen, um die vor- erwähnte, so wie auch jede andere verfassungsmässige Gewalt der Regie- rung der Vereinigten Staaten zur Ausführung zu bringen; — die Einwan- derung soll nicht verboten werden, doch kann der Kongress auf Einwan- derungen eine Abgabe legen, welche jedoch 10 Dollars für jede Person nicht übersteigen darf; — die Habeas-Corpus-Akte soü nie aufgehoben werden; es wäre denn, dass die öffentliche Sicherheit solches in Fällen des Aufruhrs und auswärtiger Angriffe erforderte; — es soR keine Bann- BiU (Bill of attainder, welche die Einziehung der Güter und den bürger- lichen Tod des Verbrechers zur Folge hat), oder ein rückwirkendes Ge- setz erlassen werden; — keine Personensteuer oder andere direkte Ab- gabe soll anders als nach Verhältniss einer gehörigen Zählung und Ver- anschlagung aufgelegt werden; keine Taxen oder Abgaben sollen auf Waarenartikel gelegt werden, welche der Staat ausführt; — es sollen nur in Gemässheit gesetzlicher Bestimmungen Gelder aus dem öffentlichen Schatz gezogen werden, und von Zeit zu Zeit soll eine regelmässige Rech- nung über die Einnahme und Ausgabe aller öffentlichen Gelder bekannt gemacht werden; kein Adelsdiplom soll von den Vereinigten Staaten er- theilt werden, und Niemand, dem von ihnen ein besoldetes oder unbesol- detes Amt anvertraut ist, darf ohne Bewilligung des Kongresses Geschenke, Vortheile, Aemter oder Titel irgend einer Art von einem fremden Könige, Fürsten oder auswärtigen Staat annehmen. |
Keiner der einzelnen Staaten darf Traktate oder Bündnisse schlies- sen, Kaperbriefe ertheilen, Münze prägen, öffentliche Schuldpapiere aus- stehen, noch auch irgend etwas Anderes als Gold und Silber zur Bezah- lung seiner Schulden anbieten; auch darf er keine gesetzlichen Verfügun- gen, wodurch Jemand eines Vergehens für überführt erklärt wird (BiU of attainder), keine rückwirkenden oder eine eingegangene kontraktmässige Verbindlichkeit entkräftigendf Gesetze erlassen, und keine Adelstitel er- theilen. Kein einzelner Staat darf ohne des Kongresses BewiHigung Ein- oder Ausfuhr-Abgaben aufbringen, ausgenommen diejenigen, welche etwa unumgänglich nöthig sein möchten, seine Oberaufsichtsgesetze auszufüh- ren ; der reine Ertrag aller von dem Staate auferlegten Ein- und Ausfuhr- Abgaben soR dem Staatsschatz der Vereinigten Staaten zu gut kommen, auch sollen alle solche Gesetze der Revision und Kontrole des Kongresses unterworfen sein. Kein Staat soH ohne Zustimmung des Kongresses Ab- gaben auf den Tonnengehalt legen, in Friedenszeiten Truppen oder Kriegs- schiffe halten, mit einem andern Staate oder einer fremden Macht sich in Verbindung oder Kriege einlassen, insofern er nicht wirklich angegriffen oder in solcher augenscheinlichen Gefahr ist, dass kein Aufschub möglich wäre. — Neue Staaten können durch den Kongress, wenn sie die hinläng- liclie Volkszahl aufzuweisen vermögen, in die Union aufgenommen wer- den; derselbe'verfügt über das ganze Nationaleigenthum und garantirt jedem Bundesstaat seine republikanische Regierungsform. — AUe gesetz- gebenden, administrativen und richterlichen Staatsbeamten der Union und der einzelnen Staaten haben die .Aufrechthaltung der Konstitution zu be- schwören; doch darf nie ein religiöser Test-Eid als Bedingung zur Er- langung eines öffentlichen Amtes oder des öffentlichen Vertrauens in den Vereinigten Staaten gefordert werden.
Die Exekuti v-Gewalt beruht in einem Präsidenten, der stets auf vier Jahre folgendermassen erwählt wird: jeder Staat ernennt auf diejenige Weise, welche dessen gesetzgebende Behörde für angemessen hält, eine Anzahl von Wählern, die der ganzen Zahl von Senatoren und Repräsentanten dieses Staats auf dem Kongresse gleich isL AUein es kann weder ein Senator oder Repräsentant, noch irgend Jemand, der ein auf Vertrauen beruhendes oder besoldetes Amt von den Vereinigten Staa- ten erhalten hat, AVähler sein. Diese Wähler versammeln sich an einem und demselben Tage in ihren verschiedenen Staaten, und geben durch BaUottement ihre Stimmen über die zum Präsidenten und Vicepräsidenten zu ernennenden Personen ab, deren Eine zum wenigsten kein Bewohner des nämliciien Staats sein darf. Die Stimmenverzeichnisse werden an den Präsidenten des Senats geschickt, der sie in Gegenwart beider Häuser er- öffnet und zählt. Derjenige, welcher die grösste Anzahl von Stimmen zur Präsidentenstelle vereinigt, wird als gewählt anerkannt, vorausgesetzt, dass er zugleich die Stimmen der .Mehrheit sämmtlicher ernannten Wähler für sich hat. Ist letzteres bei keinem der Fall, so wählt das Haus der Repräsentanten aus denjenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen für sich vereinigen, insoweit ihre Zahl nicht grösser als drei ist, den Prä- sidenten durch BaUottement. Uebrigens ist nur derjenige wählbar, der ein geborner Bürger der Vereinigten Staaten ist; auch muss er 14 Jahre daselbst gewohnt haben und darf nicht unter 35 Jahre alt sein. — Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Land- und Seemacht der Union und der Miliz der einzelnen Staaten, sobald sie in den aktiven Dienst der Ver- einigten Staaten tritt Er kann von jedem Staatsdiener irgend eines exe- kutiven Departements schriftliche Berichte über Gegenstände seines Dienst- zweiges fordern; auch hat er die Macht, für Vergebungen gegen die Ver- einigten Staaten, insofern sie nicht eigentliche Staatsverbrechen sind, Verweise und Vergebung zu ertheilen. Er ist ermächtigt, nach Zuziehung und mit Bewilligung des Senats, Traktate zu schliessen, vorausgesetzt, dass zwei Drittel der anwesenden Senatoren ihm beistimmen. Ihm liegt es ob, mit Zuziehung und EinwiUigung des Senats, Gesandte, bevollmäch- tigte .Minister, Konsuln, Mitglieder des höchsten Gerichtshofs und alle solche Staatsdiener der Union zu ernennen, über deren Anstellung keine andere gesetzliche Bestimmung erlassen ist, oder noch erlassen werden möchte. Doch steht es dem Kongress frei, seinem Gutbeflnden nach, die -Anstellung der Unterbeamten dem Präsidenten allein, den Gerichtshöfen oder dem Departements-Chef gesetzlich anheim zu stellen. Der Präsident besetzt alle Stellen, welche, so lange der Senat nicht versammelt ist, er- ledigt werden, durch Ertheilung von Kommissionen, die am Ende der nächsten Senatssitzung erlöschen. Er muss dem Kongress von Zeit zu Zeit über den Zustand der Union Bericht erstatten und demselben die nöthigen Massregeln zur Ergänzung vorschlagen. In ausserordentlichen Fällen darf er beide Häuser oder irgend eines derselben zusammen be- rufen, und im Fall sie verschiedener Meinung wären, sie bis zur regel- mässigen Zusammenkunft vertagen. Er empfängt Gesandte, trägt Sorge, dass die Gesetze getreulich ausgeführt werden, und vollzieht die Bestal- lungen aUer Staatsdiener der Union. Die Regierung der Vereinigten Staa- ten wird durch den Präsidenten, den Vice-Präsidenten (der zugleich Prä- sident des Senats ist), den Staats-Sekretär, den Staats-Sekretär des Schatzes, den Staats-Sekretär des Kriegs, den Marine-Staats-Sekretär, den Staats-Sekretär für das Innere, den Generalpostmeister und den Staats- Anwalt, gebildet Der Präsident führt den Titel „Excellenz" und bezieht eine ährliche Besoldung von 25,000, der Vi ce - Pr äsi d ent von 5,000 Dollars. Vom 4. März 1757 bis dahin 1861 bekleidete James Bucha- nan aus Pennsylvanien die Stelle des Präsidenten der Union. Neu gewählt für den Zeitraum von 1861 bis 186d wurde Abraham Lincoln aus Illinois, der Kandidat der republikanischen Partei, mit dessen Wahl ein bedeutender Wendepunkt in die innere Politik der Vereinigten Staalen einzutreten scheint; denn zum Erstenmale seit langer Zeit ist es der Norden, der mit ihm das Ruder der Union ergreift, das der Süden so lange mit steigender Masslosigkeit auszuüben sich gewöhnt hatte. Die Sklavenfrage, welche seit Anfang des Jahrhunderts den Zankapfel zwi- schen dem Norden und Süden bildete, hatte bei dem raschen Aufschwung der BaumwoUenkultur, der schnellen Ausdehnung des Gebiets, und der energischen, rührigen Konsequenz der Politik, den südlichen Staaten, ob- wohl sie der Zahl nach weit gegen die nördlichen zurückstanden, bald einen gewaltigen Vorsprung vor diesen verschafft, die sich mehr intensiv, aber langsamer entwickelten, und führte zu einem Meinungskampfe des Südens mit dem Norden, der mit Erbitterung fortgeführt eine Sprengung der Union befürchten liess, mit welcher der durch die lange Herrschaft verwöhnte Süden schon oft dem Norden drohte, von einem Gegenpräsi- denten, von einem Kongress der südlichen Staaten sprach, und bereits die Blicke nach fremder Hülfe — nach Frankreich richtete. An die Even- tualität eines Bruches ist übrigens in der Union nicht zu denken, da der Schwerpunkt beider sich gegenüberstehenden Parteien nicht in den extre- men Fraktionen derselben, sondern auf den verhältnissmässig gemässig- teren Bestrebungen ruht, und die Interessen des Nordens und des Südens zu enge verknüpft sind. Die Vermittelung des Nordens als Absatzquelle hat sich bisher als unentbehrUch für den Süden gezeigt, und dieser selbst wäre einem etwaigen Kriege mit dem Norden um so weniger gewach- |
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sen, als er, auf sich selbst gestellt, an seiner unterdrückten schwarzen und weissen Bevölkerung sofort einen gefährlicheren inneren Feind zu bekämpfen hätte. Trotz aller politischen .Aufregungen wird ruhige Er- wägung die Oberhand behalten und dem Bestand der Union keine ernstliche Gefahr drohen. Die Erwählung Lincolns bedeutet nicht weniger, als den Sieg der freien Arbeit über Sklavenarbeit, des modernen Staatsprinzips über den Feudalstaat, der germanischen Freiheit über südländische Un- freiheit, der Humanität über Brutalität Lincoln ist eine energische, tüchtige Persönlichkeit. Er ist 1809 in Kentucky geboren und hatte eine ärmliche, rauhe Jugend. Erst war er Feldarbeiter, Holzhauer, Schiffs- mann im Süden von Indiana. 1830 ging er in den Staat Illinois, wo er ebenfalls erst Feldarbeiter, dann Ladendiener war. Später nahm er als Freiwilliger an dem Kriege in Florida gegen die Indianerstämme Theil, wo er es bis zum Kapitän brachte. Nach Illinois zurückgekehrt, wurde er im Jahre 1835 in die Gesetzgebung dieses Staates gewählt, studirte jetzt die Rechte, wurde Advokat und praktizirte als solcher mit grossem Erfolg in Springfield. Als Politiker gehörte er zur Whigpartei und war ein Anhänger von Henry Clay. 1846 wurde er in den Kongress gewählt, wo er bis 1849 blieb und sich als strenger Gegner der Sklaverei be- währte. In der Folge widmete er sich ganz seinem Beruf. 1858 sollte er an Douglas' Stelle zum Senator für den Staat Hlinois gewählt werden, unterlag aber seinem Gegner, mit welchem er bei der letzten Präsidenten- wahl (1860) mit besonderem Erfolg in die Schranken trat. —
Kechtspfiege- — Die ob ers t ri ch ter liehe Macht der Ver- einigten Staaten beruht in einem höchsten Gerichtshofe (Supreme Court) und in den niederen Tribunalen, w^elche der Kongress bestellt; sämmtliche Ober- und ünterrichter behalten ihre Aemter, so lange sie dieselben pflichtmässig versehen, und erhalten für ihre Dienste einen regelmässigen Gehalt, w^elcher während ihrer Amtsführung nicht verringert werden darf. Die oberstrichterliche Macht erstreckt sich auf alle nach der BiRigkeit zu entscheidende Fälle, welche aus der Konstitution, den Gesetzen und Traktaten der Union entstehen; ferner auf alle Entscheidun- gen, in Beziehung auf Gesandte, bevollmächtigte Minister und Konsuln, auf alle in die Seerechte einschlagenden Angelegenheiten, auf Streitfragen, worin die Vereinigten Staaten als Partei befangen sind, auf Streitigkeiten zwischen zwei und mehreren Bundesstaaten, zwischen einem Staat und den Bürgern eines andern Staats, zwischen Bürgern verschiedener Staa- ten, zwischen Bürgern eines und des nämlichen Staats in Streitigkeiten über Ländereien und Grundstücke, welche der oberen Gewalt verschie- dener Staaten unterworfen sind, und zwischen einem Staat und dessen Bürgern und auswärtigen Staaten, Bürgern oder Unterthanen. In allen Rechtsangelegenheiten, welche Gesandte oder Konsuln betreffen, oder worin ein Bundesstaat Partei ist, hat der höchste Gerichtshof die Gerichtsbar- keit in erster Instanz, in aUen übrigen Fäüen erkennt er jedoch in letz- ter Instanz, mit denjenigen Ausnahmen, welche der Kongress für gut findet — Der Ober-Gerichtshof besteht aus einem Oberrichter, 9 Rich- tern, dem Staats-Anwalt, einem Reporter und Clerk. Er hält jährlich eine Sitzung, und zwar vom 1. Montage im Monat Dezember an, zu Washing- ton. Unter ihm stehen 9 Umgangs- oder Wandernde Gerichte (Circult-courts), denen die verschiedenen Staaten (mit Ausnahme von Florida, Texas, Jowa, Wisconsin und Minnesota) zugetheitt sind. Unter Leitung eines Richters des Ober-Gerichtshofs und eines Bezirksrichters werden sie jährlich zweimal in jedem Staate gehalten. Sie haben gleichen Wirkungskreis wie der Ober-Gerichtshof, entscheiden ausschliesslich über Verbrechen, und nehmen Appellationen über 80 Dollars an. Ueber Ver- gehen und Frevel urtheilen gewöhnlich die Bezirksgerichte der einzelnen Staaten. Die Untersuchung aller Verbrechen, ausgenommen Staatsver- brechen, geschieht durch Geschworene, und zwar in demjenigen Staat, wo das Verbrechen begangen ist In jedem Staate wird den öffentlichen Akten jedes andern Staates voRkommener Glauben beigemessen, und dem Kongresse steht die Bestimmung der beweisenden Form frei. |
Eine Polizeiverwaltung, wie sie sich in Europa entwickelt hat, gibt es in Amerika nicht und bedarf es deren auch nicht; das Volk ist der Regierung ergeben, weil diese aus ihm herausgewachsen ist und mit ihm einen Leib bildet; es betrachtet sie als das Werk seiner Wahl und kann daher nie den Gedanken haben, gegen sie zu konspiriren. Auch die Privat-Sicherheits-Polizei drängt sich hier nicht in Alles ein, wie in der alten Welt, wo leider wenig Glauben an menschliche Tugend mehr ist, sondern Jeder sich mit Vorsicht wafl'nen zu müssen glaubt. Demunge- achtet heri-scht vollkommene öfl'entliche Ordnung und Sicherheit Die nächtliche Ruhe wird durch Bürgerhauptleute mit Adjutanten und Wäch- tern gehandhabt; gegen Feuersgefahr sind treffliche Anstalten getroffen, und in den Strassen herrscht allenthalben grosse Reinlichkeit (obgleich selbst in den grösseren Seestädten in aHen Strassen Schweine frei herum- laufend gefunden werden) und gesunde Luft In den grossen Städten werden im Sommer die Strassen und öffentlichen Plätze mit Wasser be- sprengt, um die Hitze zu mildern; alle Städte sind mit gutem Trink- wasser versehen, und die Gasbeleuchtung ist fast allgemein eingeführt So bemüht sich die Polizei Amerika's, den Staatsbürgern nur die wahren Wohlthaten des Staatsvereins zu verschaffen, ohne sie das Drückende der gewöhnlichen Polizei-Anstalten empfinden zu lassen.
rinanzverwaltung. — Die Einkünfte der Union erwachsen hauptsächlich aus den Zöllen, dem Verkauf unangebauter Staatsländereien, dem Ueberschüsse der Postverwaltung etc. Die Gesammte in nah men und Ausgaben für die Jahre 1850 — 1858 wiesen folgende Ziffern nach:
Gesammiaiisgabe.
48,005,878 Dollars
46,007,896 „
54,026,818 „
75,354,630 ,,
66,209,922 „
72,948,792 „
70,822,724 „
81,585,667 ,,
Gesammteinaahme.
1850/51 .......... 58,917,524 DoUars
1851/52 .......... 60,640,032 „
1852/53 .......... 75,969,710 „
1853/54 .......... 95,492,597 „
1854/55 .......... 85,341,898 „
1855/56 .......... 92,850,117 „
1856/37 ......... 88,532,839 „
1857/58 .......... 87,983,983 „
Der Finanz-Ausweis für das Finanzjahr vom 1. Juli 1857 bis 30. Juni 1858 spezifizirte sich folgendermassen: |
Bromme's Hand-.\tl»8. — Vereinigte Staaten, c.
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14 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
Einnahme. Dollars. Cent.
Zolleinkünfte im 1. Vierteljahr his 30. Sept. 1857 18,573,729 37
Zolleinkünfte im 2. Vierteljahr Ms 31. Dez. 1857 6,237,723 69
Zolleinkünfte im 3. Vierteljahr bis 31. März 1858 7,127,900 69
Zolleinkünfte im 4. Vierteljahr bis 30. Juni 1858 9,850,267 21
Gesammt-Ertras der Zölle 41,789,620 96
Aus dem Verkauf von Staats-Ländereien ....................3,513,715 87
Aus verschiedenen Ertragsquellen ..............................1,254,232 76
Schatzscheine (Acte vom 23. Dez. 1857) ....................23,716,300 —
Im Ganzen 70,273,869 59
Bilanz im Schatze am 1. Juli 1857 ................................17,710,114 27
Gesammt-Summe 87,983,983 86
Ausgabe 1857/58. Dollars. Cent.
Regierung und Legislatur .................................7,059,196 75
Departement des Auswärtigen ..............................................1,391,407 91
Verschiedenes ..................................................................................17,937,217 54
Departement des Innern ..........................................................6,051,923 38
Kriegs-Departement .....................................25,485,383 60
Marine-Departement ....................................................................13,976,000 54
Oeffentliche Schuld ..............................................9,684,537 99
Gesammt-Summe der Ausgabe ........................81,585,667 71
Gesammt-Summe der Einnahme 18508 87,983,983 86
Im Schatze sich ergeh. Bilanz am 1. Juli 1858 6,398,316 15
Die Staatsschuld der Union, die mit den Schulden der ein- zelnen Staaten durchaus nichts gemein hat, belief sich im Jahre 1816 auf 127>Ä Millionen Dollars. Bis zum Jahre 1836 wurde sie vollständig ge- tilgt, und der damals sich herausstellende Ueberschuss ward unter die einzelnen Staaten vertheilt. Die jetzige Schuld ist erst seit 1842 ent- standen, und stellte sich am 15. Nov. 1857 auf 25,165,154 Doli. 51 Cents, und zwar:
Dollars. Cent.
Am 15. Nov. 1857 : Kapital u. Zinsen der alten Schuld 114,118 54
Schatzscheine im Umlauf ............................ 107,961 64
Anleihe vom Jahr 1842 zu 6 Proz. ............... 2,883,364 11
Anleihe vom Jahr 1846 zu 6 Proz. ................................8,700 —
Anleihe vom Jahr 1847 zu 6 Proz.................. 9,412,700 —
Anleihe vom Jahr 1848 zu 6 Proz. ................ 8,908,341 80
Entschädigung für Texas ............................. 3,461,000 —
Dergleichen vom 28. Februar 1855 ................ 268,968 42
Total-Summe am 15. Nov. 1857 ..... 25,165,15^ 51
Am 6. Dez. 1858 betrug die Staatsschuld in Folge einer neuen An- leihe von 10 Mill., und Ausgabe neuer Schatzscheine von 19,754,800 Doli,, im Ganzen 54,910,777 Doli. 67 Cts.
Die Schulden der einzelnen Staaten, die von diesen selbst ver- zinst und getilgt werden müssen, beliefen sich im Jahr 1852 zusammen auf 202,557,762 Doli., am 1. Januar 1858 die Fundirten auf 194,528,345, die Besonderen auf 57,121,638 Dollars. Nur 6 Staaten (New-Hampshire, Vermont, Connecticut, Delaware, Texas und Wisconsin) waren 1858 ganz schuldenfrei. Die Schulden erwuchsen meist durch die grossartigen Eisen- bahn-, Kanal- und andere öffentliche Bauten, die gegenwärtig so viel ein- bringen, um die kontrahirten Schulden verzinsen und allmählig tilgen zu können, was im Anfang allerdings nicht der Fall gewesen war, wo ein- zelne Staaten sich vom Schwindelgeist künftiger Grösse so hatten fort- reissen lassen, aufs Gerathewohl hin Gelder für grossartige Unterneh- mungen im In- und Auslande anzuleihen, die (damals wenigstens) nicht die geringste Aussicht auf lohnenden Erfolg darboten. In vielen Staaten blieben die Zinsen im Rückstände, die Kapitalien ungetilgt, und einige Staaten erklärten, obwohl die Mittel zur Befriedigung der Gläubiger durch eine mässige Steuererböhung leicht herbeizuschafTen gewesen wären, im Jahr 1837 geradezu nicht zahlen zu wollen. Den Kredit, um den sie sich durch diese Erklärung damals brachten, haben sie erst in.neuerer Zeit durch Regelung ihrer Schuldverhältnisse und pünktliche Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder gewonnen, und von da an ist kein Staat mehr im Rückstand geblieben, ja mehrere haben bedeutend abgezahlt, so Illinois, das 1852 beinahe leVa MIR.; Maryland, welches IS'/i, und Alabama, das gegen 7 Mill. Dollars Schulden hatte. Die Fin anz verhäl tni ss e der einzelnen Staaten gestalteten sich am 1. Jan. 1858 folgendermassen:
(siehe nebenstehende Tabelle.)
Der Schulfond beruht auf der Verpflichtung der einzelnen Staaten, einen Theil ihres Grundeigenthums zu dessen Unterhalt zurückzubehalten. Der sechzehnte Theil des zum Verkauf angesetzten Landes ist für Zwecke des Unterrichts bestimmt. (Im Ganzen sind vom Jahre 1833 bis 1857 incl. 114,271,800,85 engl, Acres für 132,656,347 Dollars 22 Cents verkauft worden.)
Heerwesen, Landmacht- — Die .Militärmacht der Vereinigten Staaten besteht aus einem stehenden Heer angeworbener Truppen, |
Finanz-Verhältnisse der einzelnen Staaten vom 1. Januar 1858: |
|
Schulden. |
Jährliche |
Ausgaben. |
|
|
|
|
an Zins von |
gawöhnllche, |
|
Staaten. |
Fundirte. |
Besondere. |
der fundirten |
mit .Ausnahme |
Schnlfond. |
|
|
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Schuld. |
des Zinses und |
|
|
|
|
|
des Unterr. |
|
|
Doli. |
DoU. |
Doli. |
Doli. |
DoU. |
|
699,500 |
326,700 |
41,970 |
150,000 |
136,347 |
New-Hampshire ......... |
— |
,— |
_ |
80,000 |
_ |
|
- - |
— |
— |
100,000 |
— |
Massachusetts ........... |
1,314,000 |
4,949,555 |
70,000 |
800,000 |
1,653,083 |
Rhode-Island............ |
— |
386,311 |
—, |
60,000 |
73,894 |
Connecticut ............. |
.— |
— |
— |
130,000 |
2,046,397 |
|
31,671,944 |
770,000 |
1,900,000 |
750,000 |
6,775,889 |
|
95,000 |
— |
5,700 |
130,000 |
419,414 |
Pennsylvania ........... |
39,881,738 |
— |
1,985,840 |
435,000 |
— |
|
— |
— |
— |
25,000 |
440,506 |
|
10,754,204 |
4,100,000 |
600,000 |
170,000 |
181,167 |
|
28,812,967 |
3,898,500 |
1,703,944 |
600,000 |
1,677,652 |
North-Carolina .......... |
7,181,923 |
— |
430,000 |
85,000 |
1,538,995 |
South-Carolina........... |
3,192,743 |
3,000,000 |
184,620 |
115,000 |
— |
|
2,632,722 |
— |
157,963 |
131,000 |
23,086 |
|
158,000 |
— |
11,060 |
45,000 |
— |
|
5,888,134 |
— |
315,000 |
100,000 |
1,258,933 |
|
2,271,707 |
5,000,000 |
136,000 |
130,000 |
— |
|
4,380,591 |
6,322,551 |
300,000 |
515,000 |
544,602 |
|
— |
_ |
— |
100,000 |
2,192,000 |
Arkansas................. |
1,424,345 |
1,100,000 |
82,800 |
35,000 |
— |
Tennessee................ |
4,142,857 |
8,614,000 |
248,571 |
165,000 |
584,060 |
|
5,574,244 |
— |
335,000 |
250,000 |
1,455,332 |
|
17,100,269 |
— |
1,006,936 |
200,000 |
'5,000,000 |
|
2,269,467 |
— |
137,000 |
125,000 |
1,384,288 |
|
7,357,074 |
— |
316,726 |
80,000 |
4,912,012 |
|
12,834,000 |
— |
770,000 |
125,000 |
1,054,365 |
|
602,000 |
18,436,000 |
35,805 |
110,000 |
575,668 |
|
128,010 |
— |
10,000 |
25,000 |
1,000,000 |
|
— |
— |
— |
100,000 |
2,358,791 |
|
3,910,906 |
218,021 |
258,132 |
600,000 |
466,000 |
|
250,000 |
— |
20,000 |
— |
— |
Im Ganzen ...... |
194,528,345 |
57,121,638 |
11,063,067 |
6,466,000 |
37,752,481 |
|
Iheils und hauptsächlich aber aus der Miliz, zu deren Dienst jeder Nord- amerikanische Bürger (mit Ausnahme der Geistlichen, Lehrer, Richter, Advokaten und Matrosen) vom 18. bis 45. Lebensjahre verpflichtet ist. Die Armee zählt: 1 Ingenieur-Korps, 2 Dragoner-Regimenter (jedes zu 10 Komp. zu 60 Mann), 2 andere Kavallerie-Regimenter, 1 Regiment be- rittener Büchsenschützen, 4 Regimenter ArtiRerie (mit 12 Komp. zu 50 Mann), und 10 Regimenter Infanterie .(jedes von 10 Komp. zu 60 Mann), und bestand 1858 im Ganzen aus 12,923 Mann (nämlich aus 1,085 kom- niissionirten oder mit Patent versehenen Offizieren, und aus 1 1,838 nicht kommissionirten Offizieren, Spielleuten, Feuerwerkern und Gemeinen). — Die Miliz, zählte im Jahr 1858: 54,376 (1852: 76,920) Offiziere und 2,162,701 Gemeine, Spielleute etc., d. h. auf dem Papiere, denn bei der Abneigung der Amerikaner gegen alles und jedes Landmilitär, sind die Cadres seifen oder nie voRständig. — Eigentliche Festungen sind keine in der Union vorhanden, wohl aber sind die grossen Hafenplätze durch gute Forts gedeckt, so namentlich Boston, New-York, Philadelphia, Balti- more, Norfolk, Charleston, Savannah, New-Orleans etc. Auch gegen die Indianer sind im Binnenlande zahlreiche Forts errichtet.
Seewesen. — Ausgezeichnet durch innere Thätigkeit ist die See- macht der Vereinigten Staaten, welche Ende 1858 aus 80 Schilfen aller Gattungen, zusammen mit 2,371 Kanonen bestand. Die Flotte zählte in diesem Jahre an Segelschiff"en: 10 Linienschifl^e (I zu 120, 1 zn 80, 8 zu 84 Kanonen), 13 Fregatten (1 zu 56, 12 zu 50 Kanonen), 21 Schaluppen (Korvetten, 2 zu 24, 7 zu 22, 8 zu 20, 4 zu 16), 3 Briggs, zusammen mit 16, und 1 Schooner mit 3 Kanonen; an Schraubendanipfern: 7 Dampfer Ister Klasse mit 290 Kanonen, 6 Dampfer 2ter Klasse (1 mit 13 Kanonen), und 2 Dampfer 3ter Klasse mit 19 Kanonen; Räder- dampfer: 2 erster Klasse mit 34, 1 zweiter Klasse mit 6, 5 dritter Klasse mit 20 Kanonen, 3 Tender, und 5 Proviantschiff'e mit 16 Kanonen. — Das Flotten-Offizierskorps (in Aktivität) besteht aus 75 Kapitänen, 106 Kommandors, 317 Lieutenants, 69 Sergeants etc. — Das Marine- Korps, in einer Brigade formirt, zählt 13 Kapitäne, 19 Premiers- und 20 Seconde-Lieutenants, und gegen 1,100 nicht kommissionirte Offiziere, Spielleute und Gemeine. Flagge der Vereinigten Staaten, siebe „Flaggen- Atlas" Taf. 7, wo Fig. 273 die Nationalflagge, Fig. 274 die Vereinigte Staaten-Gösch, Fig. 275 die Kommandors-Flagge zeigt. |
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Jlîefi&o unö Cciilraf = Ämerifta
Hand-Atlas. Taf. 45.
1. Reiiublik Iflexiko.
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O'escliiclite. — Der älteste Name Mexiko's ist Anahuak. Von Norden her kamen die ersten Einwanderer dahin, vielleicht Völker, Mongolischen Stammes. Die Toltekas sollen im 7. Jahrhundert nach Chri- stus eingewandert sein, sie breiteten sich über das ganze Land aus, ihnen aber folgten neue Einwanderer, die Chechemeken um 1170, die Nahuaiteken 1178, die Olmeken, Zapoteken, Mizteken. Aus dem Lande Atzlan, nördlich von Californien, erschienen 1190 unter Anführung des Iluitziton Azteken, welche sich nach und nach zum herrschenden Volke aufschwangen. Sie bauten 1325 Tenochtitlan, und seit unter ihnen der Eroberer Akamapitzi.m auftrat, 1352, dehnten sie ihre Herrschaft vom Meerbusen von Mexiko bis zum grossen Ozean aus. Neben diesem Reich bestanden aber noch die Königreiche Mechoakan, Xalisco, Quiche und Kopan, die Freistaaten TIascala, und Cholula. Europäische Eroberungs- sucht und Goldgier haben diese Staaten mit der alten Bildung vernichtet; was sie gewesen sind, lassen ihre imposanten Ruinen ahnen. 1517 wurde Mexiko von dem Spanier Franzesko Hernandez entdeckt und Neuspanien genannt. Die Eroberinig des ungeheuren Reiches, ein abenteuerliches Unternehmen, versuchte der kühne Hernandez Cortez mit 600 Sol- daten und 14 Stück Geschütz, 1519; König war damals Montezuma IL; die Zeitumstände begünstigten seine ToRkühnheit: Er fand im Lande selbst Anhänger, welche Montezuma's Gewaltherrschaft zum Abfall reizte. Der König sah sich genöthigt, mit den Spaniern ein freundliches Verhält- niss einzugehen; nach seiner Ermordung aber, 1520, entbrannte der Krieg um so heftiger. 1521 wurde die Stadt Mexiko nach einer hartnäckigen Ver- theidigung von den Spaniern erstürmt, nach und nach das ganze Land unterjocht, 1530 auch Californien entdeckt, und nun Mexiko oder Neu- spanien zu einem eigenen Vizekönigreich erhoben, das sich fortwährend durch neue Eroberungen vergrösserte. Ein Krebsschaden des Landes war der Einfluss der Geistlichkeit; von eben so Übeln Folgen die Bevorzugung der Spanier vor den Creolen und Farbigen. .Als die Franzosen Spanien besetzten, brachen in den Spanisch-Amerikanischen Kolonien Unruhen aus. Der Pfarrer Hidalgo begann in Mexiko, 1810, den ersten Befreiungs- versuch, wurde jedoch nach einigen glücklichen Unternehmungen gefangen und hingerichtet. Nicht glücklicher endigte die von .Morelos Mata- mores und den Brüdern Bravo, 1812, organisirte Insurrektion. Einen abermaligen Versuch, Mexiko unabhängig zu machen, büsste Xavier .Mina mit dem Leben, 1817. Als in Spanien selbst, 1820, die Revolution ausbrach, gelang es dem Oberst Iturbide dem Lande die Freiheit zu verschaffen. Die Spanischen Truppen wurden genöthigt, Mexiko zu räumen, am 27, September 1821 wurde eine Junta und Regentschaft eingesetzt, Iturbide zum Präsidenten und Generalissimus ernannt. Gegen den Willen des Nationalkongresses proklamirte sich am 18. Mai 1822 Iturbide als Augu- st in L zum Kaiser von Mexiko, und der widerspenstige Kongress wurde auseinander gejagt. Dagegen protestirten heftig die Republikaner unter Garza, Santa Anna und Vittoria, Iturbide musste den Kongress herstellen, abdanken und sich nach Europa einschiffen, 11, Mai 1823, Als er im nächsten Jahre wieder erschien, wurde er gefangen genommen und er- schossen, Die Konstitution wurde am 4. Oktober 1824 proklamirt und Vittoria Präsident, Der Mexikanische Staatenbund wurde von den Eu- ropäischen Staaten anerkannt, allein den Kolonisationsversuchen trat der Fremdenhass und der unruhige Zustand hemmend entgegen. Es entstan- den 2 Parteien, die Eskosesos, die Anhänger der monarchischen Regie- rungsform oder des aristokratisch-kirchlichen Prinzips, und die Yorkinos oder Republikaner. Beide Parteien bekämpften sich mit den Waffen, an der Spitze der Letzteren stand Santa Anna, an der der Ersteren Busta- mente, welche in der Präsidentschaft wechselten, je nachdem ihre Fak- tion die Oberhand behielt. Bald verwandelten sich diese Benennungen, und es traten Centralisten und Föderalisten feindlich gegen einander, da |
Bromme's H an d-.'i. t las. — Mexiko etc.
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4 45. Mexiko -und Centrai-Amerika.
mehrere Staaten sich für Aufhebung der Föderativverfassung und Ein- setzung einer lionstitutionellen Centrairegierung erklärten. Texas sagte sich vom Bunde los, die gegen dasselbe geschickten Truppen wurden be- siegt und Santa Anna selbst gefangen genommen, 1830. In demselben' Jahre, unter der Präsidentschaft des B us tam en te, wurde die Unabhängigkeit Mexiko's von Spanien anerkannt. Dagegen gerieth der Senat 1838 mit Frankreich in Krieg, da er die Genugthuung für Beleidigungen und Be- drückungen Französischer Unterthanen verweigert hatte. Der Admiral Bauding schoss das Fort San Juan de Ulloa in Trümmer und erzwang befriedigende Bedingungen durch den Vertrag von Veracruz, 1839, Unter- dessen dauerten die inneren Unruhen fort. Die Föderalisten, den Gene- ral Urrea an der Spitze, stifteten eine Verschwörung und nahmen den Präsidenten Bustamente gefangen, 1840, Dieser wurde bald wieder be- freit und die Centralisten herrschten wie zuvor, 1841 erregte Santa Anna einen neuen Aufstand, die Centralisten wurden geschlagen, Bustamente flüchtete sich nach England und seine Stelle wurde von seinem Gegner eingenommen, welcher nun ungeheure Summen erpresste, um den Kriear gegen Texas fortzuführen und sich das Heer geneigt zu erhalten. 1842 löste er mit Gewalt den Kongress auf und machte willkührliche Aende- rungen in der Konstitution, bekriegte die abgefallenen Provinzen, vor- züglich Yukatan, erzwang unaufhörlich neue Anleihen, erhöhte die Zölle, begünstigte allein das Heer, und reizte durch Uebermulh und unbegrenzte Herrschsucht die Gemüther gegen sich, obschon er zu gleicher Zeit von dem Volke der Hauptstadt gefürchtet und wie ein Heiliger verehrt wurde, 1844 wurde Texas seinem Wunsche gemäss und nach heftigen Debatten in die Zahl der Nordamerikanischen Freistaaten aufgenommen. In Folge dieses Ereignisses hörttn die politischen Verbindungen zwischen den Letz- teren und Mexiko auL Endlich machte sich der langverhaltene Unwillen gegen den Präsidenten Luft, Während er auf einem Marsch gegen den aufgestandenen General Paredes begrilfen war, erliess am 2, Dez, 1844 der Kongress in Mexiko ein Dekret, worin Santa Anna der Veruntreuung öflrentlicher Gelder und der Auflehnung gegen die Staatsgewalt für schul- dig erklärt wurde. Zwar wendete sich der Präsident sogleich gegen die Hauptstadt und liess die heftigsten Drohungen vor sich hergehen. Allein seine Truppen liessen ihn im Stich, er wurde gefangen genommen, zur Deportation verurtheilt und sein Vermögen konüszirL Zum Präsidenten der Republik wurde Don José Joaq, de Herrera gewählt, der aber be- reits am 20. Dezember desselben Jahres einer neuen Revolution des Gene- ral Paredes unterlag. Von da an begann für Mexiko die noch nicht be- endigte Kette von Revolutionen und Kriegen, die wahrscheinlich erst mit völliger Einverleibung des Mexikanischen Staatenbundes in die Nord-Ame- rilianische Union ihren Schluss finden werden. Durch Akte des Kon- gresses der Vereinigten Staaten vom 1, März 1845 schloss sich Texas an die Union an, und der Rio del Norte wurde als Grenze angenommen. Im April 184(5 begannen neue Feindseligkeiten mit den Vereinigten Slaaten, in Folge deren die Mexikaner am 9. Mai 184G geschlagen, Neu-Californien am 6. Juli in Besitz genommen, St. Fé in Neu-Mexiko, Monterey in Neu- Leon, Tampico und Victoria, die Hauptstadt von Tamaulipas, von den Amerikanern besetzt wurden. Am 29. März 1847 nahmen die Amerikaner unter General Scott Veracruz. Santa Anna, der sich wiederum zum Prä- sidenten von .Mexiko aufgeschwungen hatte, wurde bei Cerro-Gordo gänz- lich geschlagen und auf Kunde dieser Niederlage Don Pedro Ananga vom Blexikanischen Kongress als Präsident unter der Bedingung eingesetzt, keinem Friedensvorschlage Gehör zu geben. Die Einnahme der Stadt Mexiko, am 15, September 1847, endigte den Krieg, und am 2. Febr. 1848 kam in der Stadt Guadelupe-Hidalgo ein Friedensvertrag zu Stande, in Folge dessen die Theiie von Tamaulipas, Cohahuila und Chihuahua diesseits des Rio Grande del Norte (ungefähr 2,000 Ou.--M.), Neu-Mexiko (gegen 8,000 Qu.-M.) und Neu-Californien (1,700 Qu.-M.), so wie das Indianerland von Neu-Californien den Vereinigten Staaten überlassen wurden. Nachdem die Amerikanischen Truppen die Hauptstadt Mexiko verlassen, erhob sich gegen die Friedenspartei eine andere, an deren Spitze General Paredes und der Guerillaführer Padre Jeranta standen, die sich derStadt Guana- xuato bemächtigt hatten. Von nun an brachte jedes Jahr neue Um- wälzungen, und um den ewigen Schwankungen ein Ende zu machen, rief der Kongress den wiederum exilirten Santa Anna zurück und übertrug demselben am 17. März 1853 von Neuem auf Lebenszeit die Leitung der Republik. Im Januar 1855 wurde Santa Anna durch ein beinahe einstim- miges Votum aller stimmfähigen Bürger in seinen Rechten bestätigt, und ihm die Befugniss zur Ernennung eines Nachfolgers mit denselben Rechten gestattet; bereits am 9, August aber verliess er flüchtend die Hauptstadt und unterzeichnete zu Perote seine Abdankung. Die Abgeordneten des Landes erwählten auf 6 Monate den General Carrera zum Präsidenten und nach dessen Abdankung den General Juan Alvarez, welch' letzterer sich am 10. Dezember 1855 von der Präsidentschaft zurückzog uud den General Comonfort zu seinem Nachfolger ernannte. Diesem folgte am 1. Januar 1858 General Zuloaga, der schon im Juli die Regierung niederlegte, uud nach ihm trat (2. Febr. 1859) General Miramon an die Spitze der unglücklichen, in sich im.mer mehr zerfallenden Republik.
Mas liantl. — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Republik Mexiko (Mechico, Mejico) besteht aus dem vormaligen Königreiche Neu-Spanien, den Stalthalterschaften, welche man früher die fnnern östlichen und west- lichen Provinzen nannte, aus Nieder-Californien, mit ihren Pertinentien, und den in beiden .Meeren längs der Küste liegenden Inseln, und öifnet sich zwischen 15" 53'—82« NBr. und zwischen 26 lo 8'—291«» 20' OL. — Die Grenzen Mexiko's sind im N. die Vereinigten-Staaten von Nord-Amerika; im NO. Texas; im 0. der mexikanische Meerbosen; im SO. Guatemala, und im S. und W. der Austral-Ozean oder das Stille .Meer. Das Areal beträgt 43,890 Qu.-Meilen (nach Humboldt 42,652,08 oder 118,478 Qu.-Léguas), nach offiziellen Angaben der Mexikanischen Behörden 40,314,go geographi- sche Qu'-.Meilen oder 106,066,97 Mex. Qu.-Léguas. Die grösste Länge des Landes von SSO. nach NNW. beträgt 366, die grösste Breite, unter 210 NBr,, 218 deutsche .Meilen. Am schmälsten ist das Festland auf der Landenge von Tehuantepec, wo der Austral-Ozean vom Golf nur 27 Meilen entfernt ist. |
Gestaltujttg des Landes, physische Beschaffenheit. — .Mexiko ist ein Höhenland, ein ungeheures Bergplateau, eine Fortsetzung der An- den. Das Bergpia teau bildet den Rücken des Hauptgebirges (auf wel- chem Gruppen kegelförmiger, auf ihren Gipfeln mit ewigem Schnee bedeckte Piks, der Orizaba und Popocatepetl, sich erheben), welches sich bis zu einer Höhe von 2,000 bis 2,700 Metres über die Meeresfläche erhebt; die Hoch- ebene selbst, besonders im südlichen Theiie des Landes, steigt von 6,000 bis 8,500 Fuss. In einer Strecke von mehreren hundert Léguas zieht sich die Hochebene nach der nördlichen Grenze hin, wo sie sich immer mehr verflacht und bei der kleinen Stadt Durango kaum noch 500' Höhe hat. Gegen Westen und Osten ist das Land schwer zugänglich und der Verkehr nach der Küste und mit andern Ländern schwierig; deim obgleich ein nie- derer Erdgürtel den Küstenstrich im Osten und Westen bildet, erhebt sich doch dicht hinter ihm das Land gleich hohen Mauern, Trotz der Menge kleiner Ströme, ist .Mexiko im Ganzen ein wasserarmes Land, und gleicht auf der Höhe einer dürren Sandebene, Der niedrige, gegen die Küsten hin liegende Boden ist feucht und ungemein fruchtbar, und nicht nur für jede Getreideart tauglich, sondern auch für Zucker, Kaffee, Indigo, Baumwolle, Cacao etc, ganz vorzüglich geeignet, dabei aber ungemein un- gesund. Die Hochebenen sind bis auf eine Höbe von 6,600 Fuss, wo die Tierras frias beginnen, für alle Arten Tropengewächse geeignet, höher hinauf aber nur für Erzeugnisse der gemässigten Zone.
Gewässer. — Nur ein einziger bedeutender Fluss ist im ganzen Lande, der Rio Grande del Norte, welcher nach Texas zu die Grenze bildet und nach dem Golfe zuströmt; alle andern Flüsse sind klein und münden: der Tigre, Las Palmas, Tampico oder Panuco, der Nautla, Atopan und Xamaca, der Rio Blanco, Huasacualco, der Gryalva oder Ta- basco, der Zeldales und Sumasinta in den Golf, der San Francesco, Felipe, Colorado, Ascension, der Tololotlan oder Rio Grande de San Jago, Za- catula, der Papagallo, die Naspa und die Chimalapa in den Austral-Ozean, Die OueRen der letzteren liegen denen des Huasacualco so nahe, dass hier eine Vereinigung beider Flüsse mittelst eines Kanals wohl auszuführen stände, — An Binnenseen hat Mexiko: den Chapala, in Guadalaxara, mit einem Spiegel von 58 geogr. Qu.-Meilen; die Seen des Thaies von Mexiko, unter denen der Tezcuco der bedeutendste ist; die Seen von Pascuaro und Cuisco, in ValladoRd; die von Parras und Cayman, in den Bolson von Mapimi, und den Timp a no go s, zwischen 41—42® NBr.; und an Lagunen und Baien an der Ostküste: Die Lagune Tamjagua mit dem Hafen Tuxpan, die Hafen von Tampico, Matamoros, Santa Anna, Vera-Cruz, und die Laguna de Terminas; und an der Westküste: den Golf von Tehuantepec, das Purpurmeer oder den Busen von California, und den Port San Francesco, Monterey, die San Pedrobai, die Bai Todos Santos, de las Virginas, Port de la Paz, die Mulgrebai, den Golf von Bayone und von Acapulco.
Klima. — Das Klima ist, wie es in einem Lande von so grosser Ausdehnung nicht anders zu erwarten ist, ausserordentlich verschieden. Im Allgemeinen heiss; da aber Mexiko grösstentheils Hochebene oder Gebirgsplateau ist, welches mehrere tausend Fuss über die Meeresfläche erhaben liegt, so wird die Hitze dadurch sehr gemildert. Die Gegenden, die über 7,000' hoch liegen, haben selten über 7»—8»; die Hochlande bis zu 7,000' ungefähr i7'>; die niedern Gegenden zwisehen 3,800 — 4,800' Höhe 200—210, und die unter 3,800' bis an die .Meeresküste 21«—26® R. mittlere Wärme. Die Stadt Mexiko hat im Sommer 240 Wärme, im Winter nur höchst selten Frost. Seiner hohen Lage wegen ist das Klima auch das gesundeste fast aller Staaten Amerika's mit spanischer Nationalität, die Hochländer Peru's ausgenommen, und die Menschen werden daselbst sehr alt Nur die zwischen der Küste und den Hochebenen liegenden Gegen- den sind, ihrer niedern, sumpfigen Lage wegen, höchst ungesund, obgleich sehr fruchtbar. Die Gegenden urn Jalappa, Chilpanzingo und Tasca, mit herrlicher Luft und berühmten Obstpflanzungen, sind der gesundeste Auf- enthalt. Auch San Blas und der grösste Theil der Westküste hat sehr reine Luft, in Folge der Wälder, die sie umgeben, und des regelmässig wechselnden Seewindes.
Naturprodtikte. — Der Naturreichthum Mexiko's ist unermess- lich, und Mexiko unstreitig das reichste Land an Gold und vorzi'igRch an Silber. Man zählt über tausend Minen, auf deren Betrieb die Revolution allerdings äusserst nachtheilig eingewirkt hat, so dass die Ausbeute der- selben sich gegenwärtig nur auf circa 4,000 köln. Mark an Gold, und 1,956,000 köln. Mark an Silber jährlich beläuft. Die hier gewonnenen Silbererze enthalten zwar nur selten mehr als 4—8 Unzen im Centner, während sie in Sachsen bis zu 10 Unzen geben, aber sie sind von einer Mächtigkeit, wie man sie in keinem Theiie der Erde mehr wieder findet. Die Wichtigsien Minen sind bei Temascaltepec, Catorce und Zacatecas, Oaxaca, Slnaloa, Sonora, Zalisco, Guadalaxara und San Luis de Potosi, und in den berühmten Minen von Guanaxuato enthalt ein und dasselbe Erzlager Gold und Silber. — An beiden Küsten des Landes wird die Perlenfischerei betrieben; Edelsteine, besonders Smaragde und Türkisse, findet man in vielen Gegenden; Quecksilber ist in Chilapan, und Marmor in mehreren Staaten vorhanden. — Die Vegetation ist ungemein üppig, die herrlichsten Blumen und Schlinggewachse entsprossen nach dem ge- ringsten Regen dem Boden, w^enn er nur etwas mit Erde bedeckt ist. Die Erzeugnisse aller Zonen gedeihen in Mexiko, und Getreide aller Art, vor- züglich -Mais und Reis, so wie Wein, Tabak, Flachs, Hanf, BaumwoRe, Zucker, Kaffee, Cacao, und die mannichfachsten Gewürze, Farben- und Apo- theker-Waaren vermag das Land in ungeheurer Menge hervorzubringen. — Einen eben so grossen Reichthum hat die animalische Welt. Die euro- päischen Hausthiere sind sämmtlich eingebürgert und gedeihen vortreff- lich. Wild ist noch in Menge vorhanden, und in den Schluchten der weniger bevölkerten Gebirgsdistrikte findet mau Jaguare und Caguare, Wölfe und wilde Katzen; Hirsche, Rehe, Hasen und Eichhörnchen erfüllen die Wälder, während Bisons und verwilderte Pferde herdenweise die noch unbebauten Prairiën des Nordens durchziehen. Vögel von allen Arten und allen Farben, besonders Papagaien und Kolibris, und prachtvolle Schmetter- linge und Käfer entzücken das Auge.
Politische Eintheilung. — Die Republik Mexiko zerfäRt gegen- wärtig in 22 Provinzen, 1 Distrikt und 6 Gebiete. Zur Zeit der spanischen Herrschaft dagegen war das Land in 15 Intendanzen und Provinzen ab- getheilt: 1. Mexiko; 2. Puebia; 3. Oaxaca; 4. Guadalaxara; 5. Quanaxu- ato; 6. Valladolid; 7. Zacatecas; 8. Merida; 9. Vera-Cruz; 10. San Luis Potosi; 11. Sonora und 12. Nueva Viscaya, welche den Titel von Intendanzen, und: 13. Nuevo Mexico; 14. ARa (Ober-) California, und 15. Vaja (Unter-) California, welche den Titel von Provinzen führten, und alle diese Inten- danzen und Provinzen enthielten 128 Alcaldias mayores, Gobernien und Corregimientos. |
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4 45. Mexiko -und Centrai-Amerika.
Ag li a scali eines gehörte bis zum .lahre 1853 zu Zacalecas, uiid es ist eine genaue Ermittelung des abgezweigten Terrains noch nicht erfolgt, weshalb der F Iä ch engeh a 11 bei Zacatecas mitbegrifl'en ist. .Sinaloa und Sonora sind durch Vertrag v. .1. 1853, und die Landenge von Tehuan- tepec (letzteres mit 67,."8S Einwohnern) durch Verkauf an die Vereinigten Staaten abptreten. Tehuantepec, Sierra Gor da und Isla dei Carmen sind erst neuerdings von den Staaten Oajaca, Queretaro und Vucatan abgetrennt, und ihr Flächengehalt ist ebenfalls noch in den An- gaben von jenen begritl'en.
l>as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung Mexiko's bistehi theils aus eingeborenen Indianern, theils aus eingewan- derten Europäern (grösstentheils Spaniern), theils aus nachgeborenen Weissen, hier Kreolen genannt, zum dritten Theil aber aus .Mischlingen, und nur wenige gehören der afrikanischen Rasse an. Uie Volkszahl belief sich 1840 auf 7,(i87,0ü0 Seelen, mithin betrug die Volksdichtig- keit 175 Seelen auf einer geogr, Üu.-M.; 1850 betrug die Bevölkerung 7,485,205; 18.)7: 8,287,513 Individuen. Nach den Rassen geschieden be- greifen die Indianer 563; die Weissen 12,5; die Schwarzen O.t, und die gemischte Rasse 31.2 l'rocent. — Im Ganzen genommen ist der Charakter der Mexikaner herabgewürdigt: die Indianer sind unthätig, gleichgültig, unterwürfig, händelsüchtig und zum Trunk geneigt; die Kreolen sind jetzt diejenigen, welche das meiste Ansehen geniessen, die Regierung in Händen haben, und im Besitz sowohl der besten Güter des Landes, als auch des Ertrages sind. Der Kreole ist listig und verschlagen, dabei feurig, ent- schlossen, thätig, für jede grosse Idee begeistert, im Unglück'aber ver- zagt, niedrig, kriechend und erbärmlich; heftig in allen Leidenschaften, habsüchtig, stolz, nachtragend und rachsüchtig. Mit .-Vusnabme einer An- zahl Grundeigenthümer, Kaufleute, Landwirthe, Künstler und .Minenbesitzer, die sich nicht um die politischen Wirren kümmern, sind sie das Verderben ihres Vaterlandes; zum Theil ganz ungebildete Menschen, theils ohne Soli- dilät der Kenntnisse, welche allein tüchtig machen, zur Behauptung der ersten Rolle in einem Freistaate, sind sie voll Dünkel, der mit der Dumm- heit und Unwissenheit stets gepaart ist, dem -Müssiggang, dem Spiel und der intrigue ergeben, und kennen nur eine Erwerbsquelle: ,,ö{rentliche Aemter." Die herrschenden Kreolen sind in sich zerfallen, in Faktionen getheilt, die mit den Waffen in der Hand um .Macht und Reichthum einander befehden, und das Land aus einem Bürgerkrieg in den andern stürzen. — Die gemischte Bevölkerung beginnt jetzt sich mehr zu heben; in vielen der westlichen Staaten, die jetzt zu Departamientos degradirt sind, um die Centralisation des Landes besser ausführen zu können, nimmt indess der Einfluss der Kreolen täglich ab, und nicht fern wird die Zeit mehr sein, wo das Land in die Hände derer zurückfällt, denen es ursprünglich gehörte, oder in die Hände der Amerikaner, die schon so bedeutende Theile des Landes annexirt haben. — Trofz seiner moralischen Gesunkenheit ist Mexiko doch immer noch voll Spuren ehemaliger Grösse; bedeutende Städte und eine hohe Kultur zeichneten es einst aus, und hat auch der erste Bischof von Mexiko, um dem Christenthume schneller Eingang zu verschalfen, in seiner fanatischen Wuth alle Denkmale der Geschichte, Literatur, Kunst und Wissenschaft aufthürmen und verbrennen las.sen, so zeugen doch in düstern Wäldern verwachsene Ruinen, dass die frühere fndianische Bevölkerung eben so hoch, wenn nicht höher gestanden, als die jetzige, mit sammt ihrem Anstrich von europäischer Kultur.
Kirchliche 'Verhältnisse, geistige Kultur. — Die allein herr- schende Religion ist die Römisch-katholische, auch von der Konstitution für die allein geduldete erklärt, doch ist durch die neue Ver- fassung auch Andersgläubigen Duldung und Schutz versprochen. Die katholische Kirche Mexiko's ist mächtig, reich und von gewaltigem Ein- flüsse. Der zahlreiche Klerus besteht aus einem Erzbischof (zu Mexiko), zehn Bischöfen (zu Michoacan, Durango, Chiapas, Guadalaxara; Monterey, Oajaca, San Luis Potosi, Sonora, Tlaxcala, und Yucatan), 3,677 Weltgeist- lichen in 1,190 Kirchspielen, 150 Klöstern mit 2,009 Mönchen, und 51 Nonnenklöstern mit 1,972 Schwestern. Das Einkommen des Klerus wird aus Güterbesitz, Ländereien, Kapitalien und freiwilligen Gaben nebst Stolge- bühren gewonnen. Das Unterrichts- und Erziehungswesen wurde durch den Kongressbeschluss von 1826 geordnet, steht aber im Ganzen immer noch auf einer ziemlich niedrigen Stufe, und ausser einigen Schulen in den grösseren Städten bestehen nur 3 blühende Gymnasien zu Mexiko, Guanaxuato und San Luis Potosi, und die Kollegien zu Mexiko, |
Industrie und Handel, — Der Bergbau ist die Hauptquelle des Mexikanischen Nationalreichthums, durch die Revolution ist er aber sehr gestört worden. Durch auswärtige Bergbaugesellschaffen von Eng- ländern und Deutschen, die mit grossen Kapitalien arbeiteten, belebte er sich wieder von Neuem, und veranlasste eine bedeutende Circulation fremden Geldes, Der Ackerbau ist keineswegs blühend, und kennt, trotz dem Reichthuin der Natur, fast gar nichts weiter als .Maiskultur nnd etwas Zuckerpflanzungen. Die Viehzucht ist von grösserer Bedeutung und wird durch ansehnliche Weiden unterstützt. — Die gewerbliche Industrie, obgleich sie früher höher stand, steht eben so tief wie die Landwirth- schaft, und macht in Folge der immerwährenden Kriege und Revolutionen nur langsame Fortschritte. Schöne Gold- und Silberarbeiten finden sich in der Stadt Mexiko; der Hauptsitz des Kunslfleisses aber ist Puebla de los Angelos, wo die einzige Glashütte des ganzen spanischen Amerika's ist, und Fayence, Gewehre, Tücher, baum\vollene Zeuge, gute Tressen und Stickereien gemacht werden, Rum- und Tafia-Brennereien findet man bei allen Zuckerpflanzungen; Pulque wird in verschiedenen Theilen des Landes aus der Agave gewonnen, i'ind Papiermühlen sind zu Guadalaxara, Quere- taro und San Angelo. Die Arbeit wird mit Indianern betrieben und die Arbeiter mit gro.sser Strenge behandelt; die Fabriken gleichen daher Ge- fängnissen und sind, trotz der proklamirten Freiheit, Sitze der Sklaverei, weshalb auch der Gewerbfleiss von der Masse des Volkes verachtet w ird. Der Handel hat sich seit der Freiwerdung des Landes etwas gehoben, besonders zu Vera-Cruz und Tampico, doch noch nicht zu der Höhe, wie man von einem Lande von solcher Ausdehnung und Bevölkerung erwarten sollte. Die bedeutendsten Einfuhrartikel sind: Leinenwaaren aller Art, Baumwollen-, Seiden- und Wollenwaaren (besonders feine Tücher, Casi- mirs, fCamelots und Sergen), Putz und Modewaaren, Papier, Glas, Guss- und Schmiede-Eisen, Eisen- und Stahlwaaren, Wein, Branntwein, Cacao (aus dem Hafen Guayaquil), Oel, Wachs und gesalzene Fische. Die Haupt- ausfuhren bestehen in edlen Metallen und Cochenille, alle übrigen Aus- fuhrartikel sind nur von geringem Belang, 1851 belrug der Totälwerlh der Einfuhr 20,157,000, der der Ausfuhr 20.000,000 Pesos, wovon die edlen Metalle 14,500,000, der Rohertrag der Zölle 3.907,718 Pesos aus- machen. Im Hafen von Vera-Cruz belief sich 1856 die Einfuhr auf 17,720,582, die Ausfuhr auf 8,942,988 Pesos. Im Jahre 1851 besass Mexiko nur 50 Handelsschiffe.
Iter iStaat. — Staatsverfassung und Verwalttxng. — Die Grundziige der neuen Verfassung der mexikanischen Republik von 1857 sind folgende: die mexikanische Nation ist für immer frei und unabhängig von Spanien und jeder andern Macht; die katholische Religion ist und bleibt die Religion des mexikanischen Volkes, doch schützen die Gesetze auch die Ausübung anderer Religionen; die Regierungsform ist die einer repräsentativen und volksthümlichen Republik; die Ausübung der höchsten Macht zerfällt in die gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt. Die ges etzgeben de Macht beruht auf dem allgemeinen Kongress, der aus zwei Kammern besteht: der der Abgeordneten, zu welcher von 40,000 Ein- wohnern ein Deputirter kommt, und der des Senats, zu welcher jeder Staat zwei Mitglieder stellt; der Kongress schützt die Freiheit der Presse, setzt die Grenzen der einzelnen Provinzen fest, hat die Steuern und öffent- lichen Abgaben zu bestimmen, die öffentlichen Schulden anzuerkennen und die Mittel zu ihrer Konsolidirung und Amortisation zu treffen, über den Kredit des Staats zu wachen, den in- und ausländischen Handel zu leiten, das Concordat mit dem römischen Stuhl vorzubereiten, Bündnisse und Verträge zu prüfen, abzuschliessen und zu realisiren, die Stärke der Land- und Seemacht zu bestimmen und den Krieg auf Antragen des Prä- sidenten zu erklären; er entwirft alle Gesetze und trägt auf Zurück- weisung fremder Truppen an. Die Vorschläge zu den Gesetzen gehen von beiden Kammern aus, die Steuersachen aber werden zuerst von der Kammer der Abgeordneten berathen. Die vollziehende Gewalt steht dem Präsidenten zu, der, wie der Vicepräsident, auf vier Jahre gewählt wird; die Mehrheit der Stimmen entscheidet über die zwei von jedem Staate vorgeschlagenen Kandidaten; ein Rath aus der Hälfte des Senats sieht ihm während der Zeit der Versammlung des Kongresses zur Seite, er er- nennt und entlässt die Staatssekretäre, alle Civil- und Militärpersonen, macht Verbesserungsvorschläge für das öffentliche Wohl, publizirt die Ge- setze, wacht über deren Erfüllung, gebietet über die bewaffnete Macht, sorgt für die innere und äussere Sicherheit der Republik, schliesst alle Verträge unter Vorbehalt der Genehmigung des Kongresses ab, und kann auch den Kongress ausserordenUich versammeln. — Die ri ch t erl ich e Ge- walt ist in Mexiko frei und unabhängig, und es besteht ein höchster Gerichtshof, Staats- und Distriks-Tribunale, Militär- und geistliche Gerichte, aber nirgends sind die Richter so feil und bestechlich als hier, und die Justizverwaltung in so hohem Gradfr unvollkommen. Die Staatswirthschaft
ProvinzeTi. |
Geogr. Qu.-M. |
Sfexik. Qn.Léguas. |
Einwohner 1830. |
Einwohner 1857. |
Hauptstädte. |
Bevölkerung 1850. |
.A.guascalienles ........................................... |
|
|
|
86,329 |
|
: |
_ |
Coahiilla iinil Texas ..................................... |
020,.10 |
7,947 |
75,310 |
67,590 |
Saltillo.......... |
|
19,898 |
Chiapas ................................................... |
i»06,5o |
2,385 |
144,070 |
167,472 |
S. Christohal |
|
6,500 |
Chihuahua ................................................ |
4,887,no |
12,860 |
147,600 |
164,073 |
tlhihuahua ...... |
|
14,000 |
Durango .................................................. |
2,3ä0,5o |
6,184,r,o |
162,218 |
144,331 |
Durango ........ |
|
22,000 |
Guanajuato................................................ |
591,40 |
1,556 |
713,583 |
729,103 |
Guanajuato ..... |
|
48,954 |
Guerrero .................................................. |
1,386,80 |
3,650 |
270,000 |
270,000 |
Tixtia ........... |
|
4,500 |
Jalisco .................................................... |
2,390,10 |
0,2S8„5 |
774,461 |
804,058 |
Guadalaxara — |
|
63,000 |
Mexiko .................................................... |
753,50 |
1,987,50 |
973,697 |
1,029,629 |
Toluca........... |
|
12,000 |
.Vlichoacan ................................................ |
l,246„o |
3,279,S5 |
491,677 |
354,585 |
Morelia ......... |
|
25,000 |
Nuevo Leon .............................................. |
837,.,0 |
2,203,^5 |
133,361 |
143,779 |
Monterey ...... |
|
13,534 |
Oajaca .................................................... |
1,577,j„ |
4,150 |
525,101 |
525,938 |
Oajaca .......... |
|
25,000 |
Puebla ................................................... |
667,r.o |
1,756,15 |
580,000 |
058,609 |
Puebla .......... |
|
71,631 |
Queretaro ................................................. |
115,80 |
304.,0 |
184,161 |
165,155 |
Queretaro ....... |
|
29,702 |
San Luis Potosi ......................................... |
I,519,,„ |
3,997,40 |
368,120 |
397.189 |
San Luis ........ |
|
40,000 |
Sinaloa....................................................; |
l,621,j„ |
4,266 |
160,000 |
160^000 |
Culiacan ........ |
|
12,000 |
Sonora ..................................................... |
6,243„o |
16,427,.r,o |
139,374 |
139,37 1 |
Ures ............- |
|
7,000 |
Tabasco ................................................... |
802,50 |
2,) 11,3'. |
63,580 |
70,628 |
San Juan Bautis |
ta...................................: |
4,000 |
Tamaulipas ...............................................; |
1,446,1,0 |
3,806,85 |
100,064 |
109,673 |
Victoria ......... |
|
i 5,500 |
Vera-Cruz ................................................ |
1,246,00 |
3,199,50 |
264,725 |
349,125 |
Vera-Cruz ...... |
|
8,228 |
Yucatan ...................................................: |
2,482,00 |
5,740,,5 |
504,635 |
668,623 |
Merida .......... |
|
40,000 |
Zacatecas ................................................. |
1,519,80 |
3,998,r.5 |
356,024 |
296,789 |
Zacatecas ....... |
|
25,005 |
Lnter-Californien > .......................................
Colima........... < Gebiete ............................ |
2.780„o |
7,311 „5 |
12,000 |
12,000 |
La Paz ......... |
|
500 |
l57„o |
414,05 |
61,243 |
62,109 |
Colima .......... |
|
31,774 |
TIascala ......... ) ......................................; |
87„o |
228,r,o |
80,171 |
90,138 |
TIascala ......... |
|
3,463 |
Tehuantepec .............................................: |
— |
— |
— |
82,395 |
|
— |
— |
Sierra Gorda ............................................. |
— |
— |
— |
55,358 |
|
— |
— |
Isla del Carmen ......................................... |
|
|
— |
11,807 |
|
— |
— |
Federal-Distrikt ........................................... |
4,so |
12,5, |
200,000 |
269,534 |
Mexiko ......... |
|
170,000 |
Im Ganzen ..................................... |
40,314,80 |
IOC,066,,7 |
7,485,205 |
8,287,513 |
|
— |
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4 45. Mexiko -und Centrai-Amerika.
liegt noch ganz darnieder, man hat keine Strassen, keine Kanäle, kein Post- wesen, sondern nur Couriere nach Vera-Cruz etc., wegen Mangel an Strassen zum Fahren. Man findet überhaupt im ganzen Lande nur drei Strassen, oder vielmehr nur elende Wege, auf denen man, der häufigen Räubereien und Anfälle wegen, nur bewaffnet reisen kann: von Mexiko nach Vera-Cruz, von Mexiko nach Acapulco, und von Mexiko in's Innere des Landes.
Finanzen. — Das Finanzwesen ist durch die immerwährenden Kämpfe und inneren Unruhen in einem sehr zerrütteten Zustande. 1856 betrugen die Staatseinnahmen 8,500.000, die Staatsausgaben 1.3,126,239 Piaster; mithin ergab sich ein Defizit von 4.626,239 Piastern.— Die Staatsschuld belief sich im Jahr 1850 auf 133,524,242 Piaster (und zwar: innere Schuld 75,615,992, äussere Schuld 52,744,704, unregu- lirte Schuld 5,163,516 Piaster), welche Summe im Laufe der Jahi'e 1857 und 1858 auf 145 Millionen Piaster gestiegen ist, ungerechnet der schwe- benden Schuld. 1859 erhob der Präsident Miramon Zwangsanlehen und Präsident Juarez (bei der Regierung zu Vera-Cruz) befahl die Einziehung der Kirchengüter.
Heerwesen. — Nach der Verfassung soll das Heer aus 26,353 Mann permanenten (und zwar: 2 Kompagnien Kadetten 200; 1 Bataillon; Sappeurs 1,064; 3 Bataillone und 1 reitende Brigade-Artillerie, sowie mehrere Kompagnien Platz-Artillerie 5,325; Infanterie 15,816; KavaRerie 3.948 Mann) und aus 64,946 Mann aktiven (und zwar: ArtiRerie 692 Infanterie 51,968; KavaRerie 12,286 .Mann), mithin im Ganzen aus 91,299 Mann Truppen bestehen, wovon jedoch bis Mitte 1855 erst etwas mehr als die Hälfte organisirt war. — Die Marine bestand aus 9 kleinen Schiffen, mit zusammen circa 35 Kanonen und 300 Mann Besatzung. — Die Nationalflagge besteht aus drei lothrechten Streifen, grün, weiss und roth, in der Mitte mit dem schwebenden Adler (siehe Flaggena11 as, Taf. 7, Nr. 262). Das Wappen der Republik von Mexiko ist ein ge- krönter Adler der mit dem linken Fusse auf einer Nopalpflanze steht, die aus einem, mitten in einem See liegenden Felsen hervonvächst, mit der rechten Klaue eine Schlange fasst, und im Begriff ist., dieselbe mit dem Schnabel zu zerreissen. |
Mexiko, ein Land gesegnet von der Natur mit Schätzen, wie nur wenige Länder der Welt, geht durch die Versnnkenheit seiner Be- wohner europäischer und gemischter Abstammung, seinem Verfall als Staat immer mehr entgegen, und die Schilderung des geselligen und bürgerlichen Zustandes der Republik, welche die „Revue de deux Mondes" bereits vor Jahren brachte, ist leider noch heute in Mexiko eine Wahrheit. Zwei Parteien stehen einander entgegen, die einen sind die Beamten, welche das, was sie besitzen, erhalten wollen, die andere die, welche Nichts haben und gern etwas erhalten möchten. Denn auf die Aemter wenden sich alle Blicke, da Gewerbe und Landbau darnieder liegen, und um sie ist ein beständiger Streit. Die Missvergnügten, d. h. die, welche keine Aemter erhalten haben, vereinigen sich und ergreifen die Waffen, oder wie man hier sagt, sie sprechen sich aus, die Einen im Namen der Religion, die Andern zur Vertheidigung der Freiheit; alle er- klären einstimmig ibre Gegner für Unehrliche, für Diebe, Schurken und Verräther am Vaterlande, belegen sich selbst aber mit dem Namen der Nation, und rücken plötzlich mit einer Revolution in's Feld. Nichts ist gewöhnlicher, einfacher und leichter, als eine Mililärrevolution in Mexiko; selten vergeht ein halbes Jahr, wo man nicht irgendwo im Lande die Fahne der Empörung aufpflanzen sieht, und da die meisten dieser Revo- lutionen zum Vortheile derer ausfallen, welche sie unternehmen, so will ein Jeder, vom General bis zum Korporal herab, sein Glück probireii. Eine solche Revolution macht sich auf folgende Weise: Ein Sergeant z. B. liegt in einem Dorfe mit 25 Mann, übrig genug, um sein Vorhaben aus- zuführen. An einem schönen .Morgen ergreift ihn ein Anfall von Patrio- tismus, er möchte gern seinem angebeteten Vaterlande {idolatrada fatria) als Oberst oder General dienen. Sonntags nach der Messe versammelt er seine Kriegsleute im Wirthshause, hier nimmt er nach etlichen Libalionen einen feierlichen Ton an, tritt als Held auf und erklärt ihnen, die Re- gierung habe diesen oder jenen Artikel der Verfassung verletzt, die Frei- heit oder die Religion sei bedroht, ihnen, dieser kleinen Schaar Tapferer sei die Ehre aufbehalten, die ruhmwürdigen Vorrechte der Nation zu ver- theidigen und er werde sie bei diesem edeln Unternehmen anführen. Die Soldaten klatschen dem Redner Beifall zu, schwören ihm mit dem Glase in der Hand Treue und proklamiren ihn als Oberst oder General. Man ruft hierauf „el mny ilustre m/untamienio'' (die sehr erlauchte Muni- zipalität) zusammen, welche gewöhnlich aus 3 oder 4 Rancheros (Land- leuten) oder Vagueros (Kuhhirten) besteht, und sich ohne Schwierigkeit ins Komplott ziehen lässt. Fast immer hat man einen Licentiaten, einen Mann von der Feder, bei der Hand, welcher in einem unverständlichen Style den Plan, d. h. die Auseinandersetzung der Gründe der Rebellion und ihren Zweck aufsetzen muss. Nach gehaltener Sitzung wird dann eine Proklamation an das Volk erlassen, welche ungefähr mit folgenden Worten anhebt: ,,Völker des civilisirten Universums, seid Zeugen der Ge- rechtigkeit unserer Sache! Unsere Klagen haben Widerhall gefunden bis zu Euch; die Rechte des souveränen Volks sind mit Füssen getreten, unsere heilige Freiheit angegriffen, doch ihr werdet sehen wie die tapfern Kinder Montezuma's sich der Sklaverei zu entziehen wissen etc." Und das souveräne Volk, das diese schönen Dinge liest, ruft: ,,Carajo, es verdad; Vames, carajo!" (Es ist wahr, lasst uns marschiren!) — Nun waffnen sich Alle und ziehen aus; ist gerade ein Räuberhauptmann in der Nähe, so verfehlt er nicht, sich mit seinen Leuten einzufinden und seine Dienste anzubieten, die stets angenommen werden. Man macht ihn zum Kapitän, was ihm den Vortheil gewährt, im Namen des Vater- landes ungestraft stehlen und plündern zu können. Nun marschirt man nach den nächsten Ortschaften und insurgirt sie, lässt Räuber und Mörder aus den Gefängnissen los, um für's heilige Recht zu kämpfen. Missvergnügte strömen von allen Seiten herbei und wenn die Schaar 5 — 600 Mann stark ist, nimmt sie den Namen Befreiungs-, Wiederberstellungs- oder Glaubens- heer an, und wenn sie Glück hat, erreicht der Sergeant seinen Zweck, wird Oberst oder General, und wird noch überdiess als Retter der Frei- heiX, unsterblicher Held und Bürger ,,bene merito de la patria en grado heroico" gepriesen. So gelangte ein Seiltänzer, so zahllose in der mexi- kanischen Geschichte gefeierte Männer zu hohen Aemtern, so die Räuber- hauptleute Tolsa und Angon zur Generalswürde. Wer hier seinen Vor- theil zu erringen versteht, heisst ein .Mann von Talent und, wäre er auch der Galeerr würdig, so gehört er nun zu den „excelentissimos Senores Generales;" der Erfolg rechtfertigt Alles! Dass ein solcher Zustand der Dinge eine aRgemeine Verdorbenheit im Lande herbeiführen musste, ist nicht zu verwundern, und so ist denn auch Mexiko von den furchtbarsten Lastern überschwemmt, und nicht nur der Pöbel, sondern auch die ,,gente decente" begehen ungestraft Raub und Meuchelmord. Ueberau herrscht Betrug; gibt man Jemand, den man für solid hält, Etwas aufzubewahren, leiht man einem sogenannten Freunde Etwas, so bat man es verloren, und solche Dinge gelten hier für scherzhafte Streiche. Kaufleute, die auf Messen ihre Waaren ausstellen, müssen ihre Buden von Soldaten bewachen lassen, wenn sie nicht ausgeplündert werden wollen. W^er einen Prozess führen will, muss Geld genug haben, um den Richter bestechen zu können, sonst verliert er; und auf den kleinsten Reisen muss man bewaffnet sein und auf seinen Bedienten wohl Acht haben, dass er nicht die Gelegenheit benutzt, den eigenen Herrn zu berauben oder zu ermorden. Mord ist an der Tagesordnung; fällt einer vor, so versammeln sich die Liebhaber um den Leichnam und disputiren darüber, ob der Stoss wohl ausgeführt sei. Fragt man im Vorübergehen nach den Ursachen eines Auflaufs, so heisst es: „Es ist nichts, Herr, nur ein kleiner Mord!" — oft sucht der Mörder gar nicht zu entfliefien und lässt sich ruhig verhaften, denn er weiss, dass er mit etlichen Tagen Gefängniss davon kommt. Ein Ver- brecher muss schon vieler Greuel und mehrerer Mordthaten schuldig sein bis die mexikanische Justiz sich entschliesst, ihn zu verurtheilen. — Die Soldaten sind hier, was die Janitscharen einst in Konstantinopel waren; das Heer beherrscht Alles. Jeder will Soldat und Offizier werden, und kann es auch leicht, denn er braucht zu letzterem keine Kenntnisse! Ein europäischer Unteroffizier weiss von der Kriegswissenschaft mehr, als ein mexikanischer General. Die Haltung der Soldaten ist ganz schlecht; ihre Kleidung höchst nachlässig, eine mit Gold geschmacklos überladene Uniform der Stolz der Offiziere. Da ihnen der Sold sehr unregelmässig bezahlt wird, so betrügen und rauben sie und sind stets verkäuflich. Tapferkeit ist auch nicht ihre Tugend, und da jeder gern Offizier, nicht aber gemeiner Soldat sein will, so muss man für jeden Feldzug das Heer mit allerlei Gesindel rekrutiren, von dem die Hälfte gleich wieder aus- reissL Kommt es zu einem Gefecht, was bei dem fortwährenden Kampf um die Herrschaft zur Tagesordnung gehört, so thut es eine Partei der anderen an Feigheit zuvor, und wenn die eine etwa 30 Mann verloren hat, räumt sie das Schlachtfeld. Damit ist die Sache entschieden, und nun werden nur noch die wehrlosen Gefangenen niedergemetzelt und ge- plündert. Diess ist das treue Bild des mexikanischen Heeres, wie es noch bis zu dem heutigen Tage ist, und nur einige der älteren Offiziere machen eine ehren- und anerkennenswerthe Ausnahme hiervon.
Ceiitral-Aiiierika.
Siehe Text zu: Nord- und Süd-Amerika, Taf. 6 u. 7, S. 9 u. ff. |
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JLiage, Grosse, Grenzen, Ausdehnung. — Zwischen Nord- und Süd-Amerika, die Ijeide durch eine nur schmale Landenge verbunden werden, eröffnet sich ein grosses Binnenmeer (der .VI ex i kani s ch e .\I eer- husen) der im 0. von einer Inselkette, die sich von der Ostseite von Florida in einem Bogen bis herab zur Mündung des Orinoco zieht, vom Allantischen Ozean getrennt wird, und durch vier Hauptausgänge: die Strasse zwischen Trinidad und Tabago, die .Mona-Passage, zwischen Puerto Rico und Haïty, die Windward-Passage, zwischen Haïty und Cuba, und den Florida-Kanal [kleinerer .Meeresstrassen zwischen den zahlreichen Inseln nicht zu gedenken] mit jenem Ozeane in Verbindung steht. Ob die, mit dem Namen Westindien, Karaibische Inseln oder Antillen bezeichnete Inselkette die Trümmer eines Festlandes sind, dessen Ostküste von Meeresströmungen, Erdbeben und Orkanen durchbrochen, und das niedrige, hinter den Küstengebirgen gelegene Land ein Raub der Meeres- fluthen wurde, oder ob, wie Humboldt annimmt, der Mexikanische Meer- busen einst ein Binnensee gewesen, der die ihn vom Ozean trennende Felsenkette gewaltsam gesprengt, lässt sich nicht genau nachweisen, ob- gleich Spuren gewaltsamen Durchbruchs der Gewässer sich noch an den Gestaden vieler Inseln finden. Das grosse, sich zwischen beide Haupt- theile Amerika's drängende, zwischen 80—90,000 Qu-M. bedeckende Meer, zerfällt in 3 natürliche Abtheilungen: das Mexikanische Meer, im Westen von Florida, Cuba und Yucatan; das Meer von Honduras, in der Mitte, zwischen Honduras, Yucatan, Cuba und Jamaika, und das Antillenmeer oder die Karaibische See im Osten, zwischen Jamaica, Haïty, den kleinen Antillen und der Nordküste von Süd-Amerika. Von den mächtigsten Staaten Amerika's umgeben, die durch ihre Lage grosse kom- merzielle und politische Wichtigkeit erlangt haben oder noch erlangen werden, erhielt die Inselkette, welche das grosse Binnenmeer vom .Atlan- tischen Ozean trennt, um so grössere Bedeutung, als sie durch Jahrhun- derte hindurch das Verbindungsglied jener kontinentalen Staaten mit Europa war.
Durch Columbus zuerst in den Jahren 1492—1498 entdeckt, erhielten die Inseln, die man für einen Theil Indiens hielt, den Namen West- indien; den Namen Antillen bekamen sie entweder nach der , schon von den Alten vermutheten Insel A util lia, oder von ihrer Lage .,insulse anteillam sc. terrain continentem", die vor dem Festlande liegenden Inseln.
TU e ft i n î) i e n.
Hand-Atlas. Taf. 46. |
Die Inseln selbst, welche sich zwischen lG0 3'-2?0 40' NBr. und zwischen 292» 30'—318''15' OL. ausbreiten, werden in die eigentlichen Antillen und in die nördlich von diesen gelegenen Lukayos oder Bahama- Inseln geschieden; die Antillen wiederum in 3 natürliche Abtheilungen, die nördlichen oder grosse Antillen, von Cuba bis Puerto Rico; die östlichen oder kleinen Antillen, alle östlich und südlich von Puerto Rico bis Trinidad gelegenen Inseln, und die südlichen, längs der Nordküste von Süd-Amerika liegenden Ant il len , getrennt Diese Ein- theilung ist nicht nur wegen der verschiedenen Längenausdehnung natür- lich, da die erste und letzte Abtheilung sich von Westen nach Osten, die zweite fast von Norden nach Süden sich ausdehnt, sondern auch in der verschiedenen Gebirgsstruktur der einzelnen Theile derselben begründet, denn die nördlichen Antillen gehören fast ganz der Uebergangs- und Flötzformation an, die östlichen sind fast ganz vulkanisch, und die süd- lichen bestehen zum Theil aus einer jüngeren Kalkformation. Die nörd- lichste Gruppe der kleinen Antillen führt auch den Namen Junglern- Inseln, die andern, bis Tabago einschliesslich, werden nach ihren Lr- bewohnern die Karaibischen Inseln benannt. Eine andere Eintheilung derselben ist von dem, in diesen Meeren herrschenden, östlichen Passat- wind hergenommen: die ihm gerade entgegen liegenden Inseln (von Puerto Rico bis Tabago) heissen Inseln im oder über dem Winde (Isias barlo vento), die dem Passat mehr abgewendeten Inseln, längs der nörd- lichen Küste Süd-Amerika's Inseln unter dem Winde (Isias sotto vento). Die Engländer bezeichnen als „Leeward Islands" (Inseln unter dem Winde) sämmtliche von Puerto Rico bis Dominica, als ,,Wind ward Islands, (Inseln im Winde) alle südlich von diesen gelegenen Eilande. — Physische Beschaffenheit. — Vom Atlantischen Ozean, dem Karaibischen und Honduras-.Meere und dem Mexikanischen Meerbusen um- fluthet, die durch eine Menge theils schmaler, theils breiter Kanäle die einzelnen Inseln von einander und vom Festlande scheiden, drängt von ostwärts eine Strömung zwischen den kleinen Antillen hindurch in's Ka- raibische Meer und von da im Kreislauf in den Mexikanischen Meerbusen, dessen Küsten sie in nördlicher, nordöstlicher und südlicher Richtung folgt, sich im N. von Cuba um Florida schwingt und als Golfstrom zwischen den Bahamas uud der Küste des Festlandes von Nord-Amerika nach Norden strömt, üeberraschend ist die ausserordentliche Klarheit des West- |
Bromme's Hand-Atlas, — Westindien. a.
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6 46. — Westindien.
indischen Meeres, besonders in der Nähe der Inseln, wo man oft bis 10 Faden tief den Grund vollkommen klar erkennt, im Boot hinsegelnd wie auf einer krystallenen Flüssigkeit, hier über Waldungen von herrlichen Seepflanzen, von Gorgonien, Korallen, Alcyonien, Flabellen und andern Seegewächsen hinschwimmt, die von den Wellen so sanft hin- und her- bewegt werden, wie die Blumen des schönsten Gefildes der Erde vom Winde, dort auf dem reinsten Sande unter sich tausenderlei GewUrme, Seeigel, Seesterne, Schnecken und Muscheln und mancherlei Fische von den schönsten Farben und den abenteuerlichsten Gestalten, unter einander spielen sieht. Man glaubt die Gegenstände mit der Hand erreichen, die Pflanzen pflücken zu können, und gewahrt erst bei genauerer Untersuchung, dass sie mit dem längsten Ruder nicht zu berühren und oft in einer Tiefe von 50 — 60 Fuss sind. So ist das Westindische Meer zwischen den Bahama-Inseln, so bei Grenada, und eben so schwimmt das Schiff zwischen den Jungfern-Inseln und den kleinen Inseln bei Cuba, die man die Gärten des Königs und der Königin nennt, wie über blumigen Wiesen hin. — An manchen Stellen des Meeres, so im Süden von Haïty, an der Südküste von Cuba, zwischen den Caymans und Jamaica, und im S. dieser Insel, bei der Serenilla-Bank, brechen mitten im Meere Süsswasserquellen hervor. Gefährlich für die Schifl'fahrt ist an einigen Inseln das Aufwogen des Meeres, „the groiind" genannt, bei w'elchem das Meer bei völlig ruhiger Luft steigt und fällt, die anfangs leicht gekräuselten Wellen, plötzlich und unerwartet zu ungewöhnlicher Höhe aufsteigen, sich mit reissender Schnelle folgen und mit grösstem Ungestüm und donnerähnlichem Gebrüll schäumend am Ufer brechen und gegen die Klippen anschlagen. Die Er- scheinung zeigt sich meistens vom Oktober an bis zum Mai, bildet an manchen Küsten Dännne und ist am häufigsten an den östlichen Bahamas, an der nördlichen Küste Jamaica's, Haïtys und Puerto Rico's, an den Jungfern-Inseln und den nördlichen Karaiben. — Die Oberfläche der zahlreichen Inseln, welche Westindien bilden, ist im Allgemeinen gebirgig; manche bestehen nur aus einem Gebirge, das sich gegen die Ufer hin allmählig verflacht und häufig in niedrige Korallenriffe übergehL Klüfte und enge Schluchten, schmale, einst reichlich bewässerte Thäler schneiden lief in's Gebirge ein, das sich bald mehr bald minder steil erhebt, auch öfters schrofl^e Felsen und senkrechte Klippen mit jähen Abgründen zeigt. Ausgedehnte Ebenen und Savannen Rndet man nur auf den grossen An- tillen, auf Tabago und Trinidad. Die Küsten sind theils flach, theils steil, ausgewaschen und zerrissen. Bei vielen der kleinern AntiRen ist die Ostküste eben und flach, die Westküste steil und mit nackten Felsen eingefasst. Die Gebirge sind theils Urgebirge mit Granit- und Glim- merschiefer, auf denen Kalk aufliegt, Iheils bestehen sie, wie auf Tabago und Trinidad aus Thonschiefer, mit einer Schicht von quarzigem und eisenhaltigem Sandstein, auf welcher wiederum ein weicherer und gröberer Sandstein und Thon lagerL Spuren vulkanischer Bildung tragen viele der Gebirge, auch giebt es mehrere zeitweise noch thätige Vulkane. Die Bestand- theile des Bodens sind Sand, Kalk, Thon, Lehm, Mergel, Kreide, auch Bimsstein und andere vulkanische Produkte; er ist mehr oder weniger hoch mit Dammerde bedeckt und, wo es an Bewässerung nicht fehlt, aus- nehmend fruchtbar. Flüsse sind auf den grösseren, Bäche auf den kleinern Inseln in Menge vorhanden, viele aber trocknen wahrend der trockenen Jahreszeit ganz aus. Seen tragen viele der Inseln, und unter diesen sind die, mit dem Meere in Verbindung stehenden Salzseen (Etangs), die grösstentheils zur Salzgewinnung benutzt werden, die zahlreichsten. - Von Natur nus ungemein reich und gesegnet, sind die Produkte der verschiedenen Naturreiche sehr ungleich vertheilt. Auffallend ist die grosse Armuth an einheimischen Ouadrupeden. Aus,«er einigen Fleder- inausarten kennt man nur 8—10 Arten von Säugethieren, die dazu jetzt schon meist vertilgt sind; es sind dies das Pekkary und Agouti, das Opossum, das Armadill, der Fuchs, die Muskusratte, mehrere Affenarten, das Coendu, der AIco oder einheimische, nichtbellende Hund, und der Manati, der an den Küsten aller grösseren Inseln in den Flussmündungen gefunden wird. Reicher sind die Inseln an Vögeln, fischen, Reptilien, Insekten, Arachniden, Crustaceen etc. Von Vögeln fmdet man Papageien und Kolibri's mit dem prachtvollsten Gefieder, Spott- und Schmuckvögel, Bucco's und Curucui's, Eisvögel, Fliegenfänger, Kukuke, Loxien, Tauben, Hühner, Trut- und Wasserhühner, Falken, Aasgeier, Enten, Gänse, Flamin- gos, Taucher, Fregatten, Tropikvögel, Pelikane, Albatrosse, Meerschwalben, Möven etc.; von Fischen, deren Zahl sehr ansehnlich ist und die meist mit schönen Farben prangen: Rochen, Haien, Frosch-, Horn-, Panzer- und Stachelfische, Stachelbäuche, Nadelfische, Muränen. Klippfische, Seebrachsen, Barsche, Doraden, Makrelen, Barben, Seehähne, .Meeräschen etc.; von Am- phibien: Kaimane und Alligators, Leguane, Gecko's, Warner und andere Eidechsarten, Frösche, und zahlreiche Schildkröten- und Schlangenarten; von niederen Thieren: prachtvolle Käfer und Schmetterlinge, Wespen, Bienen, Ameisen, Termiten, Muskito's. Sandflöhe, Skolopender, Milben, Buschspinnen, Skorpione, Land- und Seekrabben, prachtvolle Muscheln und Schnecken, Quallen, Medusen, Seeigel, Austern, Korallen etc. — An Mineralien sind die Inseln verhältnissmässig arm; doch findet man auf den grossen AntiRen : Gold, Silber, Quecksilber, Kupfer, Eisen, Zinn, Blei, Arsenik, Antimon; und auf den kleinen AntiRen: Kupfer, Zink, Eisen und Wasserblei; ferner: Granit, Glimmer- und Thonschiefer, Porphyr, Jaspis etc. Kalk, Marmor, Gyps, vulkanische Produkte, Schwefel, Erdpech, Stein- öl etc. — Unter den MineralqueRen sind Schwefelquellen am häufigsten. — Das Pflanzenreich bietet eine Menge der kostbarsten Produkte dar, und auf ihm beruht die grosse historische Wichtigkeit, welche die Antillen erreichten, da sie den passendsten Boden für die Kultur aller Tropen- gewächse gewähren. Die unermesslichen Wälder, welche die ersten Ent- decker hier fanden, haben zwar in vielen Gegenden den Pflanzungen Platz gemacht, aber noch immer giebt es, besonders auf den grössern Inseln prachtvolle AValdungen, auf allen aber kleinere und grössere Haine und Anlagen von Palmen verschiedener Art, von Baumwollbäumen, Mahagoni, Sapodillen, Mango's, Guave's, Avogadobirnen, Melonen-, Campeche- und Rrasilienholzbäumen, Akajou's, Mammeys, Tamarinden, Brodfruchtbäumen, Jambusen und Balsamäpfeln, Pompelmusen, Cilronen, Limonen, Orangen, Granatäpfeln, Gedern, Kiefern, Lebensbäumen, Sassefras, Quassia u. s. w. Zucker, Kaffee, BaumwoRe, Tabak, Ingwer, Pfeffer, Kakao etc. bilden die Stapelartikel aller Inseln, und ausser diesen werden Malaguetta- und Spanischer Pfeffer, Piment und andere Gewürze, Pisang, Batalten, Vams, Ananas, Cassia, Indigo, Vanille, Mais, Maniok, Kürbisse, Melonen, Gurken, Reis, Moorhirse und Guineaweizen, und Guineagras in Ueberfluss gebaut. |
In allen Niederungen wächst Bambusrohr in dichten Brüchen, und die niedern Meerufern sind überall mit Manglebäumen bedeckt, deren zur Erde oder zum Wasser sich senkende Aeste neue Wurzeln treiben.
Das Klima ist auf allen Antillen das gleiche, nur die besondere Lage und Beschalfenheit einzelner Gegenden und Inseln bringt kleine Ver- änderungen hervor: die Tropenwärme wird durch das die Inseln um- gebende .Meer und durch die Seewinde gemässigt. Die mittlere Tempera- tur ist ungefähr 21" R. und wechselt das ganze Jahr hindurch nur wenig, nur auf Haïty steigt die Wärme zuweilen auf 30» R., sonst nur auf 25—260, und selten fällt sie unter 18, die Gebirge ausgenommen, wo der Thermometer zuweilen auf 8o heruntergeht. In Jamaica fällt bei einer Höhe von 4,200' der Thermometer auf 15, 10, ja auf 5«, und steigt auf 270; auf St. Thomas ist das Maximum des Thermometerstandes 27.^, das Minimum 16; auf St. Croix das Maximum 27.9, das Minimum IS.g; auf Tortola das Maximum 27,das Minimum 18o. Am drückendsten ist die Hitze von 9 Uhr .Morgens bis eine Stunde vor Sonnenuntergang ; von Sonnenaufgang bis 8 Uhr Morgens und von 6 Uhr Abends an ist die an- genehmste Tageszeit: dann ist die Luft erquickend und kühl; mit 8 oder 9 Uhr Morgens beginnt der Passat wind, 9 Monate das Jahr hindurch, zu wehen, verstärkt sich, sowie die Sonne höher steigt und vermindert sich, sobald sie wieder sinkt. Er reinigt die Luft und macht sie gesund; so lange er aber den West- und Südwestwinden weichen muss, ist diese, bei Ungewittern, heftigen Regen und unerträglicher Hitze sehr ungesund. An den Küsten der grösseren Inseln erhebt sich Nachts ein Landwind, der nach allen Richtungen hin dem Meere zuweht; auf den kleinern herrscht gewöhnlich Windstille. — Es giebt nur zw^ei Jahreszeiten, eine nasse nnd eine trockene, die aber nach der Lage und Grösse der Inseln oft in verschiedene Perioden zerfallen. Tritt die Sonne über den Westindischen Inseln in den Scheitelpunkt, so ziehen ihre senkrecht fal- lenden , bre inenden Strahlen eine erstaunliche Wassermasse in Dunst- gestalt aus dem .Meere in die Höhe, die später in ununterbrochenen Regen herabströmt, die Luft erkältet und vielartige Krankheiten erzeugt. Diese Jahreszeit, der westindische Winter genannt, beginnt gewöhnlich im Mai, in dessen erster Hälfte beständige, aber meist sanfte Regen fallen, die mit der Hitze vereint, eine schnelle und üppige Vegetation hervorbringen. In der zweiten Hälfte des Mai kommt, bei einer Temperatur von 18 bis 190 R. wieder ziemlich trockenes Wetter und dann zeigt sich die ganze Herrlichkeit eines tropischen Sommers: der Himmel ist hell und klar, die Luft heiter und ruhig; der Mond leuchtet weit stärker als bei uns, und im Neumonde ersetzt der Glanz der Milchstrasse seinen Lichtmangel; die Venus strahlt wie ein zweiter .Mond, und die Kühle der Nacht ist auf- fallend. Unter geringen Abwechslungen dauert diese Periode bis in die Mitte des August. Nun hören die erquickenden Seewinde auf zu wehen, die Hitze steigt bis auf 26o, schwache Winde und Windstillen wechseln mit einander ab. Diess sind die Vorzeichen der zweiten längeren Regen- zeit: Wolken steigen empor, ziehen sich zusammen und thürmen sich zu ungeheuren Massen auf, kündigen ihr Herannahen durch dumpfroRende Donner an, sind von tausendfach sich durchkreuzenden Wetterstrahlen begleitet, und entladen sich endlich wie wahre Sündfluthen. Zu Anfansr des Oktober sind die Regengüsse am stärksten , und in diesem Monate" so wie im September, fällt der meiste Regen. Die mittlere Regenmenge beträgt 60—65 ZoR, in einigen Gegenden auch noch mehr (auf Barba- does 87, in Leogane auf Haïty 15Ô, in Kap Haïiienne 132 ZoR). Die Feuchtigkeit der Luft ist nun so gross, dass die Einwohner beständig wie in einem Dunstbade leben, was nicht wenig dazu beiträgt, den Aufenthalt auf den Inseln, namentlich in niedern Gegenden, für Europäer so unge- sund zu machen. Mit dem Ende des Novembers oder um die .Mitte des Dezembers geht mit der Witterung eine auffallende Veränderung vor: die Winde, welche bisher nach allen Richtungen des Kompas wehten, nehmen nun wieder die Richtung von Osten und Nordosten, behalten diese nun konstant bei, und verbreiten Kühlung und Keime des Lebens und der Gesundheit. Der Himmel wird wieder hell und klar, die Luft rein, und nun beginnt die trockene Jahreszeit, die bis zum April oder Mai anhält, und nur höchst selten Regen bietet. Die schlimmsten Begleiter der Regenzeit sind die Orkane (Hurrikane), die aber auch die wohlthätige Wirkung haben, das Gleichgewicht in der Luft herzustellen, die Stockungen der ungeheuren Dunstmasse zu heben, und die Luft zu reinigen und ge- sund zu machen. Vorzeichen derselben sind Windstille mit heftiger Hitze und starkes zunehmendes Anschwellen der See. Gewöhnlich erscheint dann an einem Berggipfel eine kleine Wolke, die sich unglaublich schnell ausbreitet, den Berg umlagert und dann plötzlich herabrollt; die Atmo- sphäre erhält eine Feuerfarbe, welche bisweilen in's Kupferrothe übergeht, und nun bricht der Sturm plötzlich los, von allen Richtungen herwehend. Er reisst die stärksten Bäume aus, zertrümmert die festesten Gebäude, vernichtet, wie auf der Erde hinwalzend, auf weiten Strtcken die Pflan- zungen; treibt die Wogen der See weit über das Gestade, und schleudert grössere wie kleinere Fahrzeuge auf's Land. Der Regen strömt dabei in den stärksten Güssen herab, und häufig sind auch Erdbeben mit diesen Orkanen verbunden. Das Klima Wesfindiens ist für Europäer, wenn sie sich nicht vor allen Ausschweifungen hüten, gefährlich; leichter gewöhnen sich die Farbigen daran. Am ungesundesten sind die Regenmonate und die niedern Gegenden. In einer Höhe von 1,200' beginnt auf allen Inseln die gesündere, gemässigte Zone; nach 2,400' höher beginnt die sogenannte kalte Zone der Antillen, und hier steigt der Thermometer selten über 14—160 R.
Uebersicht der einzelnen Inseln. — Die nördlichsten der Westindischen Inseln sind die Bahama's, auf welche die grossen Antillen, dann die östlichen oder kleinen Antillen, und zuletzt die südlichen oder die Inseln unter dem Winde folgen.
Die Ilaliaina'ii oder Lukayischen Inseln liegen zwischen 200 15' und 2/« 40' NBr., umfassen einen Flächenraum von 260 Qu.-M., und bestehen aus 2 grossen und mehreren kleinen Bänken von Sand und Muscheln, die gegen den Ozean in eine unergründliche Tiefe abfallen und sich von der Küste Florida's aus in südöstlicher Richtun? bis fast der Nordwest,spitze von Puerto Rico gegenüber erslrecken. Auf diesen Bänken erheben sich eine Menge kleiner flachen Inseln (an 500), von denen jedoch die meisten blosse Felsen oder Klippen sind. ARe bestehen aus Kalk- felsen (den Resten organischer Geschöpfe, Korallengebilden), mit einer dünnen und nur wenig fruchtbaren Erddecke, daher auch nur wenige Pflanzungen auf ihnen, die etwas Zucker und Baumwolle erzeugen, und |
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6 46. — Westindien.
meist auf den sctimalen, mit Erde gefüllten Spalten zwischen den Kalk- felsen liegen. Durch die neue B aha m as t ras s e, die Hauptausfahrt in den Ozean, wird die Inselgruppe von dem nordamerikanischen Kontinent geschieden; der alte Bahama-Kanal trennt Cuba von derselben, und beide Strassen werden bei der kleinen Bank (los Roques oder Cayo de Sal-Bank), durch den San ta rem k a na I vereinigt. Beide Bänke werden durch mehrere Kanäle und'Passagen durchschnitten, die für die Schilf- fahrt von Wichtigkeit sind; die bedeutendsten derselben sind: der Pro- vide n c e-Ka n al, dessen Nordosfarm in den Ozean, der Nordwestarm in die neue Bahamastrasse führt, der Ex u ma-So un d, und weiter süd- östlich die, in den Ozean führenden Passagen oder Durchfahrtskanäle: Crooked- (oder Windward-), Mogane-, Caycos (Caicos), Turk s- Island-, Muchoir-Carré- und Silber-Passage. -- Die Lage der Babama-Inseln an den Haupteingängen des Mexikanischen Meerbusens ist von grosser Wichtigkeit, für den Handel sowohl als in Kriegszeiten, und Rir Besitz für England von um so grösserer Bedeutung; auch waren sie zu allen Zeiten und oft noch jetzt der Lieblingsaufenthalt räuberischer Piraten. Die ärmlichen englischen Bewohner der Inseln (1855: 27,519) leben meist von Fischerei und Schildkrötenfang, und ihre einträg- lichste Beschäftigung besteht im Aufsuchen gestrandeter Güter. Die süd- östlich von der Crooked-Passage gelegenen kleinen Inselgruppen, beson- ders die Caicos und Turks, die auf besondern Bänken liegen, sind ihres Salzreichthums halber berühmt, und werden alljährlich von bermu- dischen Salzschlemmern besucht. Die bedeutendsten der Inseln sind: Gross-Bahama, Gross-.4baco, Andros, Hetera (Eleuthera), Neu - Prov i den ce mit der Hauptstadt Nassau, Cat, Wallings (Gu- ana h ani, wo Columbus zuerst landete). Long, Exuma, Acklins, .Mar iguana und Gross-Ina gua.
Die g-rossen Antillen umfassen 4 Inseln: Cuba, Jamaica, Haï ty und Pu er to Rico.
€Juba, die grösste der Antillen, im S. der Bahamas, zwischen 19" 44'—230 15' NBr. und 292» 39'—303" 12' OL. umfasst einen Flächen- raum von 2,309 (n. .A. von 2,043) Ou.-M., mit einer Bevölkerung (1856) von 1,449,462 Seelen (worunter fasF zwei Fünftel Weisse) und bietet von allen Inseln Westindiens, durch das grosse Missverhältniss der Länge (168 M.) zur Breite (15—16 M.), jdie grösste Küstenentwicklung. Der Gebirgsbeschalfenheit zufolge zerfäRt die Insel in 2 grosse Theile, den östlichen, das eigentliche gebirgige Land, und in die bei weitem grössere Westhälfte, die sich halbinselartig von jener Gebirgsstrecke ausdehnt. Dieser westRche Theil bildet eine hügelige Ebene von circa 250—300' Höbe, die bei Kap S. Antonio beginnt, nach 0. immer höher wird, nach N. zu in einzelnen Bergen aufsteigt, die als Landmarken für nach der Havana segelnde Schilfe dienen und im Pan de Matanzas 1,182', im Tetas de .Managua, Mesa de Mariel 1,200—1,500', und im Pan de Guaixabon 2,340' Höhe erreichen, und geht im W. und S. in kleine Bergketten über, die von W. nach 0. als Sierra de los Organos, Sierra del Rosario, Sierra de Rio Puerco, Sierra Camarioca, Molias und Lomas de San Juan bis über Trinidad auftreten, nicht über 2,000' Höhe überschreiten, und mit dürren nackten Gipfeln ge- krönt sind. Das Ganze besteht aus einem dem Jurakalk ähnlichen Kalk- stein mit vielen Höhlen und ist mit jüngern Kalksteinbildungeu bedeckt, aus denen auch die den Bahamas ähnlichen Inselgruppen an den Nord- und Südküsten der Insel (die sogenannten Gärten des Königs und der Königin, und die Fichteninsel) besteben. Der ganze Westtheil ist von grosser Fruchtbarkelt, doch eigentlich nur von Bahia honda bis .\latanzas ordentlich angebaut, sonst hauptsächlich mit Viehhöfen (Xattos und Co- rales) bedeckt. Die Gegend um Villa Clara (unter 22o 20' N.) ist des Weizens wegen, den sie liefert, berühmt. — Weiter im Osten, um Puerto Principe herum ist vollkommen Ebene, östlich von welcher das Land sich bedeutend hebt und als Sierra de Carcauiessas sich an die Haiiptgebirgs- kette des Ostens anschliesst, mit welcher sie das vom Rio Cauto be- wässerte Thal von Bayamo bildet. Die Hauptgebirgskette zieht in fast genau östlicher Richtung von Kap de Cruz bis Kap Maysy, und heisst im 0. los Cuchillos (auch Sierra Imias), in der Mitte über Santiago: Sierra del Cobre, und im W. Sierra de Tarquino (oder Maestra). Die Erhebung dieses Gebirges, das der Grauwackeformation angehört, beträgt zwischen 6—7,000'; das Gebirge selbst war in früheren Zeiten wegen des Goldes berühmt, das sich im Alluviallande desselben fand. — Durch ihre Lage ist die, den Spaniern gehörende Insel, eine der wichtigsten des westindi- schen Archipels, und Havana einer der schönsten Häfen .\merika's und (obgleich bis jetzt fast allein auf den natürlichen Reichtbum der Insel beschränkt) einer der ersten Handelsplätze der Welt. — .Militärisch-poli- tisch wird Cuba in 3 Departements: das des Westens, der .Mitte, und des Ostens geschieden, die wiederum in 21 Sektionen, und 231 Partitos zerfallen, die zusammen 20 Städte, 86 Flecken und 152 Dörfer enthalten. Hauptstadt des Westens ist Havana, der Mitte Puerto Principe, und des Ostens Sa nti ago de Cu ba. In Rücksicht auf die Marineverwaltung ist die Insel in 5 Provinzen: Havana, Trinidad, San Juan de los Remedios, Nuevitas und Santiago; in Rücksicht der Justizverwaltung in 2 Provinzen: Havana und Santiago, geschieden, die beide unter der Real-Audiencia in Puerto Principe stehen.
JTaniaica, im S. von Cuba, zwischen 17" 44'—18» 50' NBr. und zwischen 299" 12'-301" 48' OL., Besitzthum der Engländer, ist bedeutend kleiner als die vorige Insel, und umfasst nur 268.8 (n. .A. 300, nach Engli- schen .Angaben 6,400 engl.) Qu.-M. (1853) mit 377,433 Einwohnern. Die Insel ist 30 M, lang, im Durchschnitt 10 M. breit und hat einen Umfang von circa 140 M. Das Haupigebirge der Insel, die Blauen Berge, füllen den Nordosttheil der Insel, wo sie am Ostkap beginnen und an der Aliindung des Agua alta enden; sie bestehen aus mehreren allmählig höher aufsteigenden Ketten, die in der höchsten, der Cold- oder Mainridge, zwischen 5 — 6000' Höhe haben, in der nördlichsten aber ihre höchsten Gipfel, die drei Peaks der Blauen Berge (von 6,828-7,600') erreichen. Das Gebirge besteht ganz aus Grauwacke, deren Südwestabhang mit der Rothsandsteinforma- tion bedeckt ist, die wiederum nach der Meeresküste zu von jüngerem Kalkstein überlagert wird. Am südlichen Abhang liegen die heissen Quellen von Bath. — Alle anderen Gebirge der Insel stehen den Blauen Bergen an Höhe nach. Sie durchstreichen, paraRel mit diesen, und durch das Thal von .Agua alta und Bullbay getrennt, die ganze Insel von SO. nach NW., und führen die Namen Portroyal-Mountains, Liguanea-Moun- tains und Redhills. Im Pik St. Catharina steigen sie noch gegen 5,000' auf, und bestehen aus einem porphyritischen Konglomerate, das nach 0. |
zu mit der Rothsandsteinformation überlagert ist. Von hier aus beginnt im Allgemeinen die dem Jurakalk ähnliche Kalksteinformation der Insel, die den ganzen Westen derselben einnimmt, und alle Eigenschaften der Kalksteingebirge, Höhlen, verschwindende Gewässer etc. zeigt. Längs der nördlichen Küste zieht sich das Kalksteingebirge ohne Abwechslung nahe am .Meere hin; im S. wird es von grossen Alluvialebenen unter- brochen, von denen die Ebene von Liguanea, die von Clarendon und die Pedro-Plains die schönsten und kultivirtesten Theile der Insel bilden. Die Bergketten des Innern werden durch mehrere fruchtbare, aber wasser- arme Hochebenen verbunden, und zwischen denselben zieht sich eine Reihe tiefer Thäler, die früher Seen gewesen zu sein scheinen und nach W. zu an Grösse abnehmen, während die umherliegenden Gebirge immer höber aufsteigen. Die Lage der Insel ist von Bedeutung, denn wie Cuba den Eingang zu Mexiko nnd den südlichen Vereinigten Staaten beherrscht, so Jamaica das ganze Karaibiscbe Meer, die Küsten Mittelamerika's und der Columbischen Staaten, und den Eingang aus den südlichen Meerbusen in den nördlichen. — In politischer Beziehung zerfällt die Insel in 3 Coun- ties: Middlessex, mit 8 Kirchspielen und dem Hauptort Spanishtown (San Jago de la Vega); Surry, mit 7 Kirchspielen, Hauptort Ki ngs ton; Cornwallis, mit 5 Kirchspielen, und dem Hauptort xM o n tefjobay. Zu Jamaica rechnet man noch die 3 Kayman'schen Inseln im NW., mit etwa 300 Einwohnern: Gross-Kayman, Klein-Kayman und Kay- m a n - B r a c. —
Hal'ty (Hispaniola, St. Domingo), nach Cuba die grösste der Antillen und durch die Windward-Passage von ihr geschieden, liegt östlich von Cuba nnd Jamaica, zwischen 17o 54'—19" 58' NBr., ist 85 M. lang, 32 .M. breit, hat mit allen Einbuchtungen eine Küstenentwickelung von 450 M., und umfasst einen Flächeraum von 1,385 Qu.-Meilen, mit 700—860,000 E.; von denen auf die Negerrepublik Haït y (den west- lichen Theil der Insel) 575 Qu.-.M., mit 560—610,000 E., auf die Weisse- und Mulattenrepublik Domingo (im Osten) 810 Qu.-M, mit circa 240,000 E. kommen (Spezielleres siehe: Text zu Nord- und Süd-Amerika Taf. 5, 6, pag. 21 etc.).
Oestlich von Haïty und durch die .Mona-Passage von ihr getrennt, liegt zwischen 17" 39'-18" 34' NBr. und zwischen 3I00 26'-312014' OL. die letzte und kleinste der grossen AntRIen: riierto Rico, eine spanische Besitzung die hinsichtlich ihrer Fruchtbarkeit keiner der vorigen nachsteht, bis jetzt aber eine wahre terra incognita ist. Sie ist 25 M, lang, 12 M. breit, bat die Gestalt eines Parallelogramms, und umfasst einen Fläcbenraum von 188,75 Qu.-M., mit einer Bevölkerung (1856) von 380,000 Seelen (meist freie Farbige). Das Innere ist gebirgig und bat im 0. die Berg- kette Baqiiillo (Laquillo), im S. die über 3,000' aufsteigende Bergkette von Layvonito, beide mit schönen Waldungen bedeckt und mit reizenden Wasserfällen versehen, zwischen denen sich gut bewässerte fruchtbare Ebenen, und längs der Nordküste grosse Savannen ausbreiten. Der Bo- den ist gut und fruchtbar, etwas sandig an der Küste, im Innern tho- nig; das Klima ist nur in den Niederungen während der Regenzeit unge- sund. Die Insel wird in 2 Bezirke: San Juan, mit 18 Kirchspielen und der Hauptsladt San Juan de Puerto Rico, und San German, mit 14 Kirchspielen und dem gleichnamigen Hauptort geschieden.
Die »stliclien oder Itleinen .Antillen, auch Karaibiscbe und Wind ward-Ins ein genannt, charakterisiren sich durch ihre Vul- kanizität, doch sind nicht alle Inseln der Gruppe vulkanisch, und die beiden Endpunkte der Kette, die gewissermassen den Uebergang zu den verschiedenen Gebirgsgliedern der nördlichen Antillen und des südlichen Kontinentes bilden, ganz davon ausgenommen. Die in der .Mitte liegenden Inseln beschreiben eine doppelte Kette, deren innere westliche eine fort- laufende Reihe von Vulkanen bildet, die jetzt zwar meist im Zustand der Ruhe sind, in ihrer Bildung aber die gewaltige Thätigkeit ihrer vulkani- schen Kraft beurkunden. Oestlich von dieser, nach dem Ozeane zu, zieht sich eine zweite Kette von Kalkinseln hin. Anfangs sind beide Ketten ganz geschieden, bis sie in Guadeloupe nahe an einander treten und sich dann so verbinden, dass unterhalb Guadeloupe die östliche und westliche Seite der Antillen die beiden Gebirgskonstruktionen zeigen, bis ganz im Süden wieder Barbadoes als eine reine Kalkinsel geschieden erscheint. Der Kalk bedeckt auch in den oberen Theilen der Kette, wo beide For- mationen noch geschieden sind, die Ostseiten aller vulkanischen Inseln und gehört zweien Formationen an, der älteren dem Jurakalk ähnlichen der nördlichen AntiRen, und der jüngeren, einer tertiären Bildung. Dies giebt den Inseln einen ganz verschiedenen Charakter: die vulkanischen sind hoch und steil, mit kahlen schwarzen Felsen, und sehr bewässert; die Kalkinseln dagegen flach, baumlos, trocken, und in der Regel ganz ohne Flüsse und Bäche. Auch ist auf den vulkanischen Inseln die Ost- seite stets von der Westseite sehr verschieden, da die vulkanischen Berge stets nahe an der Westküste liegen. Daher sind diese (Basseterre) stets hoch, steil aufsteigend, allein mit sichern Häfen und tiefem guten Anker- grund, die Ostküsten (Cabesterre) dagegen flach, und mit schlechten, von Korallenbänken umschlossenen Buchten versehen. Die Gleichförmigkeit der Bildung in den vulkanischen Inseln zeigt sich auch in den Salzseen, die fast immer an den Südspitzen derselben liegen, die desshalb auch fast allenthalben Pointes de Saline genannt werden. — Die ganze Inselgruppe der lileinen Antillen zerfällt nach dem Bemerkten in 4 Abtheilungen: die nördliche nicht vulkanische Gruppe, oder die Jungfern-Inseln, die nördlichen Karaiben, die südlichen Kara Iben, und die süd- lichen nicht vulkanischen Inseln (Tabago und Trinidad), —
Die Jung-fern-Inseln (les Vi erges, Vi rgi n-Islands) im 0. von Puerto Rico, zeigen schon dadurch, dass sie der Längendirektion der nördlichen Antillen folgen, ihre Trennung von den vulkanischen Inseln. Sie erstrecken sich zwfscben 17"30'—18"45' NBr. und 312" I4'-3140 OL., haben noch einige hohe Berge und scheinen sämmtlich der Kalkstein- formation anzugehören. Sie bestehen aus einer grossen .Menge kleiner Eilande und Felsen, die zusammen einen Flächenraum von 17 bis 18 Qu.-M. bedecken, und gehören ihrer westlichen Abtheilung nach zu Spanien, in der Mitte und im Süden zu Dänemark, und im nordöstlichen Tbeile zu England. Die Spanischen Jungferninseln, zusammen 6,75 0.-.\l. mit 2,600 E., umfassen die Grosse- und K le in e-Pa s s a ge-In s el, Culebra (Schlangeninsel), Bieque (Boriquen oder Crab-Island) und die Tropik-Keys. Die Briten versuchten auf Culebra und Crab- Island sich anzusiedeln, wurden aber von den Spaniern vertrieben, doch ist ihnen, eben so wie den Dänen gestattet, hier zu jagen, zu Aschen |
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6 46. — Westindien.
und Holz zu fällen. — Die Dänischen Jungferninseln, die wichtigsten der Gruppe, umfassen: St. Croix (S. Cruz), 3,5 Qu.-M. mit 22,862 E. und der Hauptstadt C h r is t i a n s ta d t, mit guten Hafen und der Insel Protestant-Key; — St. Tlioiims, l,i Qii.-M. mit 12,560 E. und der Stadt St. Thomas, herütimten Freihalen; in der iS'älie liegen die unbedeuten- den, meist nur von Fischern besuchten Eilande: Lavango, Cross, Green- Key, Haasnetic, Brass, Gorro-Flamengo, Klein- St. Thomas, Cabrito, Ber- gantin. Buck, Montalvan, St. James, Water etc.; — St. JFean (St. John), 1 Qu.-M. mit 1,715 E., östlich von der vorigen; im 0. mit den Inselchen Flanigin und Duck. — Die Britischen Jungferninseln (Virgin-Islands) im Nordosten von St. Jean, sind eine Gruppe von etlichen und 50 kleinern und grössern Inseln, die sich von SW. nach NO. ziehen, welcher Rich- tung auch die Bergzüge folgen, die 3 parallel laufende Rücken bilden, deren höchster Punkt: Sage-Mountain auf ToiHola, 1,580' hoch aufsteigt. Die Inseln umfassen zwischen 4—5 Qu.-.VL mit 7,670 E., und sind wenig fruchtbar und wasserarm, produziren aber Zucker, Baumwolle etc.; die wichtigsten derselben sind: Tortola, mit Road Harbour, unter 18o27'N.; östlich davon liegt ein Haufen meist kleiner unbebauter Felseninseln und Korallenklippen, im W. die kleine Insel Thatch, im NW. Jost Vandykes, im NO. Guana, Great Camanon und Scrub, und im 0. Renf; — Virgin Gorda oder Spanish town (eigentlich Penniston), östlich von der vorigen, unter 180 30' N., durch ihre pittoresken Felsgestaltungen ausge- zeichnet, und von Riffen und Klippen umgeben, ist im Osten flach, in der Mitte mit einem I,80Ü' hohen Berg; im N. bilden die kleinen Muskito-In- seln und Prickly Pear den sichern und geräumigen Northsound; weiter nördlich liegen die kleinen Eilande: Necker, Little-, Great- und Salt-Dog, und im SW. in einer Reihe: Broken-Jerusalem, nach der trümmerartigen Ge- stalt seiner Felsmassen so benannt; — .\negada, die nordöstlichste der Gruppe, unter 18" 46' N., 2 .VL lang, Va M. breit, von einem Riff mit meh- reren Eingängen umgeben, niedrig und aus Korallenfelsen bestehend, mit einigen Süss- und Salzwasserteichen; früher ein Schlupfwinkel für Flibus- tier, betreiben die jetzigen Bewohner der Insel Baumwoll- und Gemüsebau und Salzschlemmerei. —
Die iittrdiiciteu Uamibea schliessen sich im NW. durch das Eiland Sambrero unmittelbar an die Jungferninseln an, und bilden eine gedoppelte, eine vulkanische und eine Kalksteinreihe. — Die nördlichste Insel derselben ist J&iiguilla oder Snake-Island, nach ihrer aal- oder schlangenförmigen Gestalt so genannt, eine niedere flache, 3 Qu.-M. grosse Insel, unter IS" 14' N., mit furchtbarem Boden und einem grossen Salzsee; ihre Bewohner betreiben Viehzucht, Zucker-, Tabak- und Baum- wollenbau; nordwestlich von ihr liegt Anguillita, im NO. Sirup. — Nach Süden zu folgen: St. Martin, Niederländische Insel, unter 18"4' N., 4 Qu.-M. gross, mit circa 6,000 F.; buchtenreich, mit hohen bewaldeten Bergen, mittelmässig fruchtbarem Boden und grossen Salzseen; Hauptort Philipps- burg.— St. llartlieleiiiy, südöstlich von der vorigen, unter 17''52'N., nicht ganz 3 Qu.-M. mit 18,000 E.; Schwedische Insel, von Felsenriffen umgeben, mit steinigem Boden, Wassermangel, und bedeutenden Salzsümpfen; Haupt- ort ist Gustavia, mit Freihafen und bedeutendem Handel; in der Nahe die kleinen Eilande: La Fourchon, l'lsle de la Pointe, le Bo- mb etc. — Südöstlich von ihr liegt unter 170 36' N. die 3 Qu.-M. grosse Britische Insel Barljuda, ein flaches, aus Muschelkalk bestehendes, dürftig mit Erde bedecktes, wasserarmes Eiland, dessen höchster Punkt nur 117' aufsteigt; die Bewohner desselben betreiben vorzugsweise Vieh- zucht; Hauptort ist Codrington. — Weiter südlich liegt Autig-ua, eine Englische Besitzung von circa 5 Qu.-M. Flächenraum, mit 35,408 E., unter 17" NB, und 315" 50' OL.; sie ist von Klippen und Korallenbänken umgeben, im Allgemeinen eben, und hat nur imS. und W. waldbewachsene Hügel und Berge (die Shekerly - Mountains), die im Monkshill gegen 500' aufsteigen; die Küste bietet viele Baien und Buchten; wie die vorigen Inseln ist sie ungemein wasserarm, übertrifft aber alle bei weitem an Fruchtbarkeit, und ist eine der bestangebautesten der Kette. Hauptort ist St. Johns. Um die Insel liegen die kleinen Eilande: Pelikan, Greem, Sandy etc. Mit ihr schliesst die äussere Reihe der Kalkstein- inseln, und die in den Shekerly-Mountains vortretenden doleritartigen Basalte, zeigen in ihr bereits die Verschmelzung mit der innern vulkani- schen Inselreihe der nördlichen Karaiben, die unterhalb St. Martin mit der kleinen den Niederländern gehörenden Insel Saba, unter 17" 29' N., beginnt. Die s/z, Qu.-M. grosse Insel, die 1,823 E. zählt, ist ein steiler quellenarmer Felsen, der sich nur von einem Landungsplatze an der Süd- seite besteigen lässt, und dessen Gipfel eine schöne, fruchtbare und ge- sunde Ebene ist, die Zucker, Tabak, Baumwolle und Indigo hervorbringt. — Auf sie folgt nach SO. die Niederländische Insel St. Kustacli, unter 17" 27', NB., etwas über 1 Qu.-M. gross, mit 1,936 E.; sie besteht aus 2 vul- kanischen Bergen, zwischen denen sich ein enges, kaum 60' hohes Thal beflndet; der im NW. gelegene Berg hat 2—3 Spitzen, der südöstliche ist hutförmig abgeschnitten und enthält einen gegen 1,000 tiefen, ausge- brannten, mit Gebüsch bewachsenen Krater, in welchem sich das Regen- wasser sammelt, das durch ein tiefes Thal nach West herab (wahrschein- lich einen alten Lavastrom) nach der Stadt zufliesst, wo es in Cisternen gesammelt wird, und das einzige frische Wasser der Insel bildet. — Weiter südöstlich folgt St. Cliristoplt oder St. Kitts, eine Britische Insel, unter 17« 25' N., 3 Qu.-M. gross, mit 20,741 E.; die etwas längliche Insel endet südöstlich in einer schmalen niedern Landzunge, auf der Salz- seen liegen, und dieser Theil, so wie der ganze Süden und ein Theil der Ostküste gehören der Kalksteinformation an. Der Norden der Insel ist rauh und gebirgig, und ganz vulkanischen Ursprungs; der höchste Berg ist der 3,711' hohe Mount Misery, mit einem Krater am westlichen Abhänge; der B r i m s ton eh il l hat auf seinem Gipfel eine Höhle, in der man viel Schwefel findet und aus der beständig Rauch aufsteigt; auch giebt es hier viele warme Schwefelquellen. Die Insel ist in 6 Kirchspiele geschieden; Hauptstadt ist Basseterre, an der Südwestküste, mit offe- ner Rhede. — Südöstlich von St. Kitts, und nur durch einen schmalen Schifffahrtskanal getrennt, liegt unter 17» 8' N., die 1 Qu.-M. grosse Bri- tische Insel lievis, mit 9,571 E. und der Hauptstadt Char lest own; sie ist ein hoher steiler, sich kegelförmig erhebender Berg, der reich bewässert, und bis auf den obern mit Felsen bedeckten Theil sehr frucht- bar ist, und Zucker, Kaffee etc. in Menge produzirt; der Berg ist ein Vulkan, mit einem Krater, der Schwefeldämpfe ausstösst und heisse Quellen hat. — Weiter südlich, unter 160 55' NB. liegt die unbewohnte, thurm- ähnliche, steil aus dem Meere sich erhebende, oben flache, vulkanische |
Felseninsel Redondo, und südlich von dieser, unter 16" 42' N., die 2 Ou.-M. grosse, von Sandbänken und Felsen umgebene Britische Insel IVIontserrat, mit 7,053 E. und dem Hauptort Plymouth. Auch sie ist mit steilen und öden Bergen bedeckt, deren trachytisches Gestein vul- kanischen Ursprung zeigt. Nur die schmalen, zur Küste hinablaufenden Thäler, alte Lavaströme, sind angebaut, fruchtbar, und gut bewässert. Einen Vulkan trägt die Insel nicht, wohl aber 2 von hohen Felsen um- schlossene Solfataren, denen heisse Schwefeldämpfe entquellen, und ein schwefelhaltiger warmer Bach entströmL — Zwischen 15"40'-I603O'NBr. und 315" 44'—316" 29' OL. liegt twiiadeloupe, die grösste und be- deutendste der Französischen Antillen, die durch einen schmalen, fluss- ähnlichen Meerarm, der ,,Salzfluss" genannt, in 2 Theile geschieden wird, deren östlicher Grande Terre heisst, der westliche das eigentliche Guadeloupe bildet und im 0. den Namen Cabesterre, im W. den Namen Basseterre führt. Beide Inseln, in denen die vorher getrennten Formationen der nördlicher gelegenen Doppelreihe zusammenstossen, sind gebirgig und umfassen einen Flächenraum von 42V2 (n. A. von 62) Qu.-M. mit 131,567 E.; die Berge sind zum Theil ziemlich hoch, am höchsten im Südwesten, wo sich der 5,000' hohe Schwefelberg (la Soufrière) erhebt, dessen Gipfel eine unfruchtbare mit verbrannten Steinen und Asche bedeckte Fläche bietet, aus deren zahlreichen halbverschütteten Schluchten dichter schwarzer, mit Funken vermischter Rauch und Schwefeldampf emporsteigt. Auf der Spitze erhebt sich der Piton, ein 75' hoher Stein- haufen, neben den im Osten ein tiefer dampfender Krater sich öffnet, und mehrere heisse schwefelhaltige Quellen sich finden, deren auch am Meeres- ufer vorkommen. Die Hauptinsel ist trefflich bewässert und hat reichen Boden, der alle Produkte Westindiens in Menge erzeugt; noch fruchtbarer, aber w-asserarm ist Grande Terre, deren Kalksteinhügel nur an weni- gen Punkten 300' übersteigen; am Salzfluss sind undurchdringliche Sümpfe und mehre -e Salzteiche. Die Doppelinsel ist in 21 Kantone und 22 Kirch- spiele getheilt; auf Guadeloupe ist Basseterre Sitz des Gouverneurs, auf Grande Terre Point à Pitre, am Salzfluss, mit gutem Hafen, der Hauptort. In der Nähe sind viele kleine Inseln: Petite Terre, SL Chri- stoph, Fayau, Couanne, Blanche, Cochon. Goyave etc. — Weiter östlich, imter 16" 23'NB. und 316"38'0L. liegt »esirade (Deseada), eine kleine, Französische, 1 Qu.-i\L umfassende Insel, mit 1,350 E. und dürrem, wenig fruchtbarem Kalkboden. — Südlich von Guadeloupe liegen die Saintes (les Saintes), eine Gruppe von 2 grösseren und 4 kleineren Inseln, unter 15" 57' NB. und 3150 59' OL-, die einen schönen Hafen um- schliessen, der für Guadeloupe von Wichtigkeit ist. Sie umfassen zusam- men 1 Qu.-M. mit 1,800 E.; die beiden grössern Inseln: Terre d'en Haut im 0., und Terre d'en Bas im W. sind bergig, die Berge nur mässig hoch, der höchste Punkt auf T. d'en Haut nur 966', auf beiden beweisen aber die Basaltsäulen, welche die Abhänge der steilen Berge znm Meere hinaus machen, ihren vulkanischen Urspuing. — Oestlich von den Saintes und im S. von Grande Terre liegt, unter 15"56' NB. und 316" OL., die Französische Insel Marie Citalante, von 4V2 Qu.-M., mit 12,000 E. ; sie ist in jeder Hinsicht den andern Kalksteininseln ähn- lich, mit Korallenriffen umgeben, fruchtbar, aber wasserarm, und wird
von einer HOseikette durchzogen, die nirgends über 300' aufsteigt. _
Die sttdlicl»en liaraiben. — Die erste Insel dieser von jetzt an einfachen Kette der kleinen Antillen, deren Ostseite (Cabes terre) beständig eben ist, und die Kalkformation repräsentirt, während die Westseite (Basse terre) hoch und sleil, und voll vulkanischer Berge ist, ist Uouiiuica (Dominique), ein Britische, 13,; Q.-M. grosse Insel, mit 22,220 Einw., zwischen 15" 10'—15"36' NBr. und 316" 9'—3ie" 24' OL. Die durch ihre glückliche Lage zwischen den beiden französischen Hauptkolonien, so wie durch Fruchtbarkeit und Wasserreichthum ausge- zeichnete Insel, hat im Innern eine Gruppe hoher, der Form nach sehr verworrener, dicht bewaldeter Trachytberge, darunter einige, die noch Rauch ausstossen, Soulfrieren und heisse Quellen haben. Der tiefe, fisch- reiche See auf dem Gipfel eines hohen Berges im .Mittelpunkt der Insel scheint der Krater eines ausgebrannten Vulkans zu sein. Die Insel ist in 10 Kirchspiele getheilt. Hauptort ist Roseau; Ports m ou th der bedeutendste Hafen. — Südlich von ihr liegt Martinique, die volk- reichste der Französischen Inseln Westindiens, zwischen 14" 20'—I4o 54' NBr. und 310o 24'—316" 55' OL.; sie umfasst 16,9 (n. .A. 18-23) Qu.-M. und eine BevölkeTung von 136,460 Seelen. Ihre Gestalt ist sehr unregel- mässig, die Küsten tief eingeschnitten, sie selbst mit steilen, felsigen, sehr hohen Bergen angefüllt, die 6 geschiedene Vulkansysteme in sich enthalten. Das nördlichste derselben ist der Mont-Pelée, ein kegel- artiger, an seinen Abhängen mit Bimssteinlagern bedeckter Trachytberg mit flachem Gipfel, auf dem als Rest des Kraters in 5,400' Höhe ein See liegt, und mehrere kleinere Krater sich in 3,000' Höhe zeigen, die noch häufig Rauch ausstossen. Von ihm durch emen Pass getrennt liegen die Pitons du Car b et, deren noch unerforschter Krater einen unge- heuren Umfang hat, und von 4 hohen konischen Spitzen (Pitons) um- schlossen wird, die durch Seitenwande in Verbindung stehen und zusam- men den höchsten Berg der östlichen Antillen bilden, und in ihren höchsten Punkten 3,960 und 5,880' aufsteigen. Der Umfang der durch seine Lava- ströme gebildeten Bergrücken umfasst 191/3 Meilen. Südöstlich von ihm erhebt sich der 1,400' hohe Vulkan Roches carrées, der sich durch seine Basaltsäulen auszeichnet, und südöstlich von diesem der Vau clin, der nur wenig niedriger als der Mt. Pelée ist. Die 2 Hafbinseln der Süd- westseite tragen zwei gesonderte Vulkansysteme; die nördlichere zeigt 5 hohe Piks (die Berge Diamant, la Plaine, Beausejour, Constant und Goamab), die abwechselnd der Sitz der vulkanischen Thätigkeit gewesen zu sein scheinen; in der südlichem scheint der von den hohen Bergen Sulpice, Malheureux, Marin und Courbaril umgebene Raum der ursprüng- liche Krater gewesen zu sein. Der fruchtbare Boden der reichen Insel, dessen Grundlage Sand, Thon und Kalk bilden, erzeugt alle Produkte Westindiens in Menge, und ist gut bewässert Die Insel selbst wird in Cabes- und Basseterre und in 28 Kirchspiele getheilt. Hauptstadt und Sitz des Gouverneurs ist Fort Royale; die bedeutendste Handelsstadt St. Pierre. ~ Südlich von Martinique, zwischen 13" 24'-14o 10' N. liegt die 10 6 Qu.-VL grosse, fruchtbare aber ungesunde, gut bewässerte Briti- sche Insel St. liiicia, die von einer steilen und unwegsamen vulkani- schen Bergkette durchzogen wird, die bis 1,800' aufsteigt und einen Kra- ter (la Soulfrière), dem Schwefeldämpfe entqueRen, mit 22 kleinen Seen heissen, schwefelhaltigen Wassers, enthält Einwohner zählt die InseL |
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welche ebenfalls in Cabes- und Basseterre geschieden und in 9 Kirch- spiele getheilt wird, 25,307. Hauptort ist Port Castries, — Auf St. Lucia folgt, Südwest in Süd, St. Viucent, unter 13° 5' NBr,, eine gegen 6 Qu,-M, grosse, ebenfalls sehr fruchtbare Britische Insel, mit 30,128 Einw.; von Gebirgen durchzogen, die nach 0, in eine waldbedeckte Ebene sich verllachen, im NW. in einen 4,000' hohen, noch thätigen Vul- kan, den Mont Garou, aufsleigen, der in 2,100' Hohe einen grossen Krater von 1 engl. Meile Durchmesser und 900' Tiefe zeigt Der Boden ist gut bewässert und liefert vorzugsweise Zucker etc.. Die Insel wird in 4 Kirchspiele geschieden; Hauplstadt ist Kingston; Haupthandelsplatz Calla qua. —- Südlich von Vincent beginnt eine Kette kleiner, lieblicher Inseln, 12 grössere und viele Kelsen, welche die Verbindung von Vincent und Grenada bilden; sie heissen die ftireuailmen (G r e n a d i n o s); die beiden grössten derselben sind Bequia im N., 0,^ Qu.-.M., und Caria- cou, 0.5 Qu.-M., im S.; die andern nennenswerthen Inseln, die vorzugs- weise Baumwolle erzeugen, sind: Canouan, Maillerot, Bird Island, fünion, Grizon, isle road und die M ou s ti ken-Eila n d e. — Oreuada, die letzte der vulkanischen Inseln, unter 12" 5' NBr., ist eine der fruchtbarsten der ganzen Kette, und umfasst 8,4 Ou.-M. mit 32,705 Einw.; im Innern ziehen sich hohe Berge, die nach N. zu steil abfallen; einer der höchsten Berge, der in 2 Spitzen ausläuft, enthält zwischen beiden einen grossen Krater, in welchem sich ein See befindet, aus welchem viele Bäche ihr Wasser empfangen; auch die 3 kegelarti- gen Piks des .Morne rouge scheinen vulkanische Ausbruchskegel. Haupt- stadt ist Georgetown, mit gutem Hafen. — Obwohl mit Grenada die vulkanische Kette der südlichen Antillen endet, schliesst sich ihr doch noch eine ganz isolirt im Osten von St. Vincent liegende Insel, ISar- badoes, die östlichste des ganzen Archipels, an. Sie liegt unter 13" 5' NBr. unU 318» OL., und umfasst 7-6 Qu.-M. mit 135,939 Einw. — Die Insel gehört ganz der Kalkbildung an, und das Gestein zeigt Massen or- ganischer Reste; sie steigt allenthalben in einigen grossen, Vi—V2 engl. Meile breiten Terrassen aus dem .Meere auf, die genau mit der Küste pa- rallel laufen, und durch 10—20' hohe Korallenbanke von einander ge- trennt sind. Nur einzelne tiefe, aber enge Schluchten (gallies), in denen jetzt das einzige Holz der Insel wächst, und die in der Regenzeit reissende Bäche bilden, unterbrechen die Regelmässigkeit dieser Terrassen. Eigent- liche Gebirge hat die Insel keine, doch erhebt sich im üsttheile das Land und bildet eine Hügelkette, die den Natnen Scotland führt, und in ihren höchsten Punkten Mount Helibe und VVilloughby 915' auf- steigt. Dieser Theü des Landes ist ausgezeichnet durch das Bitumen- lager, das es überall zu bedecken scheint, und durch die zahlreichen Erd- Oel- und Erdpechquellen, die aus allen Felsenritzen hervorbrechen. Die Insel, die einst ungemein fruchtbar war und vorzugsweise Zucker und Kalfee produzirte, ist sehr ausgesogen, und liefert trotz der sorgfältigen Düngung nicht mehr den frühern Ertrag. Geschieden wird sie in 5 Be- zirke und 11 Kirchspiele; Hauptstadt ist Bridgetown, mit gutem, stark beschütztem Hafen; zweite Stadt ist Sp ei ghts town, im N., auch Klein- Bristol genannt.
Die sU.dliclieu, uicitt vulkanischen Inseln, die letzten Glie- der der östlichen Kette, Tabago und Trinidad, bilden den Ueber- gang zu den Gebirgen des Kontinents. Tabago, die nördlichere Insel, ist 6,5 Ou.-M. gross, liegt zwischen 11" 2'—II» 26'NBr. und unter 3160 54' OL,, und zählt eine Bevölkerung von 16,053 Seelen. Das Innere der In- sel ist noch bergig, allein es sind nicht mehr diesteilen, schroffen, überall zerrissenen Piks der nördlichen Vulkanenreihe; die Berge sind sanfter, abhängiger, Lberall mit Erde bedeckt, und bis auf die höchsten Gipfel anzubauen. Die Ebenen im südlichen und westlichen Theiie haben einen leichten, sandigen, jedoch nicht unfruchtbaren Boden, und werden von zahlreichen Flüssen und Bächen durchströmt, die fast sämmtlich Mühlplätze bieten. Die Insel ist in 7 Quartiere geschieden und produzirt hauptsächlich Zucker, Kaffee, Indigo, Baumwolle und Gewürze; die Vieh- zucht ist bedeutend. Hauptstadt ist Scarborough. Im NO. liegt das Eiland Klei n-Ta bago. — Südwestlich von der Hauptinsel liegt Trini- dad, die grösste und südlichste der östlichen Inselreihe. Sie liegt zwi- schen I0n'--100 50' NBr. und 315o40'- 310o35' OL., umfasst einen Flächenraum von 104,5 Qu.-.M. mit 47,140 Einw., ist fast viereckig, mit einer grossen Einbiegung auf der Westküste, mit welcher sie und dem Festlande von Süd-Amerika den Golf von Paria, ein grosses, seeähnliches Becken bildet, das einen einzigen grossen und sichern Hafen ausmacht, und durch die Drachenmündung im N. mit dem Karaibischen .Meere, durch die Schlangenmündung im SO. mit dem Ozean in Verbindung steht. Die Insel selbst ist gebirgig, und die Gebirge bilden ein eigenes Plateau mit hügeliger Oberfläche, das von 4 Bergketten umschlossen wird. Von die- sen ist die nördlichste die höchste und steigt in den beiden Bergspitzen las Cuevas bis 2,500' auf. Das Innere ist dicht bewaldet und noch wenig bekannt, voll schöner fruchtbarer, gut bewässerter Thäler, und wird von mehreren schiffbaren Flüssen, dem Caroni, Oropuche etc. durchströmt. Die Küstengegenden im Süden und Westen sind grösstentheils eben und voller Lagunen, die w_ährend der trockenen Jahreszeit in Savannen sich verwandeln und zu Viehweiden benutzt werden; der Osten enthält un- durchdringliche Sümpfe, aus denen sich der Berg Tamanaa steil erhebt; beim Kap la Braje, an der Südwestküste, in einer von vulkanischer Asche und Schlacken bedeckten Gegend, liegt der berühmte Erdpechsee, eine Fläche von solidem Bitumen, der gegen 3 engl. Meilen im Umfange hat, von Wasserstreifen und kleinen Inseln durchschnitten wird, die Lage und Richtung oft verändern, verschwinden und neue Kanäle, wie neue Inseln bilden. Neben ihm liegen auf Point Icaco Schlammvulkane, einige kleine Krater auf einer Anhöhe, im Alluviallande, die mit Getöse Salzwasser und Thonerde auswerfen. Die Insel ist ungemein fruchtbar, verhältniss- mässig aber noch wenig angebaut. Hauptstadt ist Port of Spain (Puerto espafia) auf der Westküste; frühere Hauptstadt war St. Joseph d'Oruna, mit 2,500 Einw. —
Die sildliclieu Jiutilleii, die Inseln unter dem Winde (Isias sotto vento) der Spanier, die vierte Hauptgruppe des Westindischen Archipels, ist die unbedeutendste, da sie nur eine einzige grössere Insel enthält Sie zieht sich längs der Küste von Venezuela von West nach Ost, besteht aus älteren Formationen, die mit neueren Kalksteinbildungen überdeckt sind. Die wichtigste und grösste Insel der Gruppe ist Cura- 9»©, unter 120 14' NBr. und 3080 20' OL.; sie umfasst gegen 8 Qu.-M., mit etwa 20,000 Einw\, ist flach und eben, kaum mit einigen Hügeln;
Bromme'e Hand-Atlas. — Westindien. b. |
der Boden felsig und dürr, wenig fruchtbar, kaum etwas BaumwoRe er- zeugend, wasserarm; es gibt nur eine QueRe und einen kleinen Bach, auch das Cisternenwasser fehlt oft, da der Regen oft viele .Monate lang ausbleibt. Die Wichtigkeit der an sich armen Insel besteht in den treff- lichen Hafen und ihrer zum Verkehr mit Süd-Amerika so günstigen Lage. Hauptort ist Willemstadt, mit dem Fort Amsterdam. — Ost und West von Curaçao liegen noch mehrere Eilande, zum Theil bloss Kalkfelsen, meist unbewohnt und ohne Wasser; im Westen: Oruba, wo 1826 Gold in grösseren und kleineren Stücken entdeckt wurde; im Osten: Klein- Curaçao; Bonayre, mit gutem Hafen, einer kleinen Niederlassung, und reich an Salz und wilden Ziegen; Aves, nach der Menge von Vögeln be- nannt, und nur von einigen Fischern bewohnt; Cayo-Grande; die Ro- quez-Inseln, kleine Felseneilande und Klippen; Orchilla und Bianca oder Blanquilla. — Die grosse Insel Margarita, und die westlich von ihr liegende Insel Tortuga gehören schon dem Festlande von Süd-Ame- rika an.
IXewolmer. — Bei der Entdeckung der Westindischen Inseln fanden die Spanier auf denselben zwei ganz verschiedene Völkerschaften. Auf den nördlichen (grossen) Antillen wohnten zahlreiche, an Sitten und Sprache unter einander abweichende, dennoch eine gemeinsame Abkunft beurkundende Stämme (die Aruakas), die denen auf den östlichen (klei- neren) Inseln (den Stämmen der Karaiben) feindlich gegenüberstanden. Beide Völker, besonders aber das erste, standen nicht mehr auf der nie- drigsten Stufe der Kultur. Die Bewohner der nördlichen Inseln waren schwach und unkriegerisch, von sanftem Charakter, und bei dem natür- lichen Reichthum der Länder, die sie bewohnten, sehr indolent; die Ka- raiben dagegen kräftig und kriegerisch, wohl nicht mit Unrecht als An- thropophagen verschrieen, der Schrecken ihrer weichlichen Nachbarn. Die letzten lebten in kleinen Republiken von sehr einfacher Form vereint, während die ersten der absolutesten Gewalt erbUcher Kaziken und Könige gehorchten. Trotz diesen Verschiedenheiten war das Schicksal gleich. Die Bewohner der nördlichen Inseln, die auf 3—4 Millionen Seelen ge- schätzt wurden, gingen unter dem Spanischen Drucke rasch unter, und was von ihnen übrig blieb, opferte seine Eigenthümlichkeit und ver- mischte sich mit den Europäern und Negern. Länger erhielten sich die Karaiben, die sich den Spaniern als die entschlossensten Gegner zeigten, so dass sie schon im Jahr 1504 durch königliches Dekret für vogelfrei erklärt wurden, und jeder Spanier die Erlaubniss erhielt, sie zu tödten oder zu Sklaven zu machen. Nach langem blutigen Kampfe erlagen sie der europäischen Kriegskunst und Bewaffnung, wurden von einer Insel auf die andere gedrängt, und gegen Ende des 18. Jahrhunderts ganz aus dem Archipel entfernt Nur hier und da leben noch Einzelne, zerstreut unter den Weissen, die traurigen Reste eines früher so zahlreichen ge- fürchteten Volks. Auf dem Festlande Süd-Amerika's, in Guatemala und auf der .Musquitoküste, so wie an den Quellen des Rio Branco und Esse- queho, leben und hausen noch jetzt gegen 40-50,000 dieser t/ipfern, jetzt fast verkommenen Indianerrasse.
Die jetzt in Westindien heimischen Bewohner gehören der Kau- kasischen und Aethiopischen Rasse an. Die Weissen sind Abkömmlinge von fast allen Europäischen Volksstäinmen. Die in Europa selbst Gebore- nen aber bilden bei Weitem die Minderzahl; viele von ihnen, ja die mei- sten, halten sich nur eine gewisse Zeit in Westindien auf und kehren, so- bald sie sich etwas erworben haben, nach Europa zurück. Zahlreicher sind die in Westindien Geborenen von europäischer Abkunft, die Kreo- len, und noch zahlreicher die verschiedenen Klassen und Abstufungen Farbiger, die aus der Vermischung der Kaukasischen und Aethiopi- schen Rasse hervorgegangen. Die .Mehrheit der Bevölkerung bilden die unfreiwillig eingewanderten Neger, die vom Jahre 1503 an als Sklaven eingeführt wurden, und, da sie sich zu den schwersten Arbeiten viel tauglicher erwiesen, als die Indianer, seit 1517 zu einem von allen euro- päischen Nationen gepflegten und benutzten Handelsgegenstand erhoben wurden. Hat auch die neuere Zeit die Schändlichkeit des Sklavenhandels erkannt, bemühen sich jetzt auch Nationen, die denselben früher beson- ders pflegten und ausbeuteten, der Humanität Rechnung zu tragen und den Sklavenhandel ganz aufzuheben: immer noch besteht die Sklaverei fort, und die EinfiRirung neuer Sklaven aus Afrika wird nur heimlicher, und nicht mehr so grossartig wie früher, betrieben. — Die gegenwärtige Zahl der Bewohner Westindiens wird auf 3,270,000 Seelen geschätzt, worunter 765,196 Weisse, der Rest besteht aus freien Farbigen und Negern, von denen fast die Hälfte Sklaven sind. — Obgleich 6 europäi- sche Staaten Kolonien in Westindien besitzen, haben sich eigentlich doch nur 4 europäische Völker, die Spanier, Engländer, Franzosen und Nieder- länder, hier niedergelassen, und die Dänischen und Schwedischen Be- sitzungen sind eigentlich nur französische, holländische und englische Kolonien, die den Königen von Dänemark und Schweden unterworfen sind. Die Europäischen Bewohner Westindiens sind übrigens ungemein ungleich vertreten. Britischen Stammes sind im Ganzen nur 69,286 See- len, Spanier zählt man 643,972, Franzosen 37,211, Holländer 9,748, Dänen 4,476 und Schweden 503. Die grosse Ungleichheit in diesem Ver- hältnisse beruht zum Theil darauf, dass die einzelnen Völker ihre Kolo- nien verschieden ansahen. Die Engländer, die ihre Westindischen Be- sitzungen mehr als politische Positionen betrachteten, sind in Westindien nur wenig heimisch geworden, und mit Ausnahme der weissen Bewohner auf Barbadoes und Jamaica, ziehen die Grundbesitzer es meist vor, in England zu wohnen, und ihr Eigenthum durch Andere verwalten zu las- sen. Manche der Inseln (wie z. B. St Christoph) haben fast keinen ihrer Grundbesitzer im Lande, und daher ist auch die Zahl der Engländer im Verhältniss zu ihren Besitzungen so gering. Auch das grosse Missver- hältniss der weiblichen zur männlichen weissen Bevölkerung hängt da- mit zusammen, und dieses wird durch die Leichtigkeit, womit sich sinn- liche Neigungen befriedigen lassen, vermehrt und unterstützt Ganz der- selbe Fall ist es mit den Holländern. Heimischer sind die Französischen Pflanzer vermöge des Nationalcharakters des Volkes, das sich leicht aUen Verhältnissen des gesellschaftlichen Lebens anschmiegt, daher auch in den Französischen Kolonien die Zunahme der freien Farbigen nicht so schnell ist, als in den englischen. Das grosse numerische Uebergewicht der Spanier liegt in der historischen Ausbildung der Kolonie Cuba, welche Insel eben dadurch eine der bedeutendsten des Archipels geworden ist Während die Vernachlässigung der kleineren Spanischen AntiRen während des 16, und 17. Jahrhunderts von Seilen des Mutterlandes ihnen fast aRe |
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6 46. — Westindien.
weissen Bewoliner entzog, bildete sich auf ihnen aus den zurückgeblie- benen ärmern Europäern, den bei der Gelindigkeit der Spanischen Skla- vengesetze leicht frei werdenden Negern, und den schwachen Resten der Ureinwohner, durch Verschmelzung mit der Zeit eine eigene, meist freie Bevölkerung, daher auch das grosse Uebergewicht der freien Farbigen auf Puerto Rico, die sich dort zu den Weissen wie 8 : 1 verhalten. In (Juba dagegen führte der beständige Verkehr mit Spanien, Mexiko und Süd-Amerika, und die daraus entsprungene grössere Pilanzungskuliur, selbst zur Zeit, als aller Handel ein Monopol der Regierung war, bald ausser einer grössern Menge Neger noch eine bedeutende Menge Weisser herbei, da die Pflanzungen bei dem stets sichern Absätze mehr einbrach- ten, als in jedem andern Theile des Spanischen .Amerika's. üiess, so wie auch die allmäligen und starken Einwanderungen (aus S. Domingo, Nord- und Süd-.Amerika), und die gänzliche Freiwerdung des Handels trugen wesentlich dazu bei, die weisse Bevölkerung Ciiba's auf die Höhe zu bringen, auf welcher sie gegenwärtig steht. Die Weissen sind aber auch im ganzen Archipel nirgends heimischer geworden, als in Cuba, und in keiner Westindischen Kolonie herrscht ein solches Gefühl der Volkstliüm- lichkeit, als sich hier in dem Worte Cubaneser ausspricht. — Der Weisse ist in den Kolonien der unumschränkte Herr und zum grossen Theile auch der einzige Grundbesitzer. Die Hauptbeschäftigung der weissen Bewohner beruht auf Plantagenbau; sie leben daher fast allenthalben auf den Inseln zerstreut auf dem Lande. Nur wenige sind Kaufleute, und diese nur Grossisten und Importeure j alle kleineren Geschälte liegen in den Händen der freien Farbigen. Diess auch theilweise der Grund, dass grosse Städle in Weslindien (wie in den südlichen Theilen der Vereinig- ten Staaten) selten sind, und bis jetzt nur Havana (mit 173,000 E.) zu einer Stadt ersten Ranges aufgeblüht ist. Dagegen ist das ebenere und zum Anbau geschickte Land dicht angebaut, und die Pflanzungen nehmen überall mit den Negerwohnungen das Ansehen kleiner reizender Dörfer an. Den Weissen gegenüber stehen die N egers kla ven, die an Zahl die Weissen weit übertreffen. So lange der Sklavenhandel bestand, erhielt sich die Sklavenbevölkerung nur durch die starke Zufuhr aus Afrika; jetzt hat sich diess zum Glück geändert, da die Einfuhr der Sklaven, welche sonst alle Verluste ersetzen musste, verboten ist (obwohl dieselbe unter der Hand immer noch fortdauert, und wohl noch, so lange die Sklaverei be- steht, fortdauern wird). Die Zunahme der Sklaven ist auf den verschie- denen Inseln verschieden, überall aber eine sehr spärliche, und theils Folge der schweren Arbeit und schlechten Behandlung, theils Folge des Missverhältnisses zwischen der Zahl der männlichen und weiblichen Skla- ven, da die ersteren natürlich, als zur Arbeit tauglicher, mehr gesucht werden. Die Sklaven und freien Neger sind übrigens die einzigen Land- bauer in Weslindien; auf ihnen ruhen alle Lasten der Feldarbeit, und sie sind die Quelle alles Ertrages der Pflanzungen. — Neben diesen beiden verschiedenartigen Elementen der Bevölkerung hat sich im Laufe der Zeit ein drittes aus beiden gebildet, eine Klasse, die zwar nicht mehr zu den Sklaven gehört, aber auch bei Weitem nicht alle Rechte der Weissen ge- niesst. Man bezeichnet sie im Allgemeinen mit dem Namen der freien Farbigen, auch wohl Mulatten etc., und rechnet auch die freien Neger zu ihnen. Vor den beiden andern Klassen der Bevölkerung haben sie den Vorzug, dass bei ihnen meist auf allen Inseln das naturgemässe Verhältniss der beiden Geschlechter ist, und dass sie auch eigentlich allein ein wahres Interesse an das Land fesselt, das sie bewohnen. Aber ihr Verhältniss zu den beiden andern Klassen ist misslich und drückend. .Mit den Sklaven stehen sie in beständiger Feindschaft, weil diese sie wegen ihrer grössern Vorrechte bitter hassen, und nicht weniger sie die Sklaven, in denen sie stets die Quelle ihrer, in den Augen der Weissen, unreinen Abstammung sehen, und diess, mit Recht, für die Veranlassung halten, warum sie nicht aller Rechte der Weissen Iheilhaftig werden. Auf der andern Seite werden sie von den Weissen, die sie wegen viel- facher Vorzüge beneiden müssen, aber hauptsächlich die Ansprüche fürch- ten, die sie auf gleiche bürgerliche Rechte machen können, stets ange- feindet.
Nach den Besitzern der Kolonien geschieden, umfassen von den drei Elementen der Bevölkerung: |
Besitzungen. |
Einwohner. |
Weisse. |
Freie Farbige. |
Sklaven. |
Die Spanischen Besitzungen .......... |
1,832,062 i |
643,972 |
498,717 |
689,373 |
Die Britischen Besitzungen ........... |
794,896 |
59,286 |
471,697 |
263,913 |
Die Französischen Besitzungen |
287,084 |
34,752 |
39,030 |
213,302 |
Die Riederlündischen Besitzungen ... |
31,741 |
6,516 |
9,191 |
16,034 |
Die Dänischen insein................. |
37,137 |
5,159 |
9,772 |
22,206 |
Die Schwedische Insei Barthélémy ••■ |
18,000 |
2,800 |
6,350 |
8,850 |
Die Insei Haity ........................ |
860,000 |
50,500 |
809,500 |
— |
Ganz Westindien ............. |
3,860,920 |
802,985 |
1,844,257 |
1,213,678 |
|
Auf die einzelnen Inseln vertheilt lebten (nach Kolonialberichten) |
1856: |
Inseln. |
Einwohner. |
i
Weisse. |
Freie Farbige. |
Sklaven. |
Spanisch-VVestiiidieii : |
|
|
|
|
|
1,449,462 |
570,699 |
216,176 |
662,597 |
„ Puerto Rico ....................... |
380,000 |
72,073 |
281,659 |
26,258 |
,, den Spanischen Jungfern-Inseln... |
2,600 |
1,200 |
882 |
518 |
Zusammen .................... |
1,832,062 |
643,972 |
498,717 |
689,373 |
Britisch-Westindicn : |
|
|
|
|
Auf Jamaica ............................ |
377,433 |
24,640 |
239,360 |
113,433 |
,, den Bahamas ...................... |
27,519 |
3,658 |
12,712 |
11,149 |
,, den Jungfern-Inseln .............. |
7,679 |
430 |
4,885 |
2,361 |
,, st. Christoph ..................... |
20,741 i |
1,527 |
11,462 |
7,752 |
|
9,571 i |
518 |
6,119 |
2,934 |
|
7,053 |
480 |
4,678 |
1,895 |
|
35,408 |
2,115 |
18,309 |
14,984 |
|
22,220 |
1,227 |
13,017 |
7,976 |
|
25,307 |
1,146 |
14,980 |
9,181 |
|
30,128 : |
1,099 |
17,492 |
11,547 |
,, Grenada ........................... |
32,705 |
923 |
18,276 |
13,506 |
|
135,939 |
16,880 |
72,702 |
46,357 |
„ Tabago ............................ |
16,053 |
670 |
11,189 |
4,194 |
|
47,140 |
3,973 |
26,526 |
16,641 |
Zusammen .................... |
784,896 |
59,286 |
471,697 |
263,913 |
Fraiizösiscli-Westindien : |
|
|
|
|
Auf Martinique ......................... |
136,460 |
15,922 |
20,875 |
99,663 |
„ Guadeloupe ........................ |
131,567 |
16,245 |
16,348 |
98,974 |
,, Marie Galante ...................... |
1 12.850 |
1,583 |
1,340 |
9,927 |
,, Desirade ........................... |
1,350 |
312 |
109 |
929 |
,, den Saintes ........................ |
1,288 |
371 |
126 |
791 |
,, St. Martin, franz. Antheil........ |
3,569 |
319 |
232 |
3,018 |
|
287,084 |
, 34,752 |
39,030 |
213,302 |
Niederländisch-Westlndlen : |
|
|
|
|
Auf Curaçao ............................ |
19,207 |
3,680 |
6,594 |
9,023 |
|
2,915 |
603 |
724 |
1,588 |
|
2,784 |
581 |
66S |
1,535 |
,, St. Eustach ........................ |
1,936 |
450 |
483 |
1,003 898 |
|
1,823 |
419 |
506 |
„ St. Martin, holländ. Antheil ..... |
2,986 |
783 |
216 |
1,987 |
Zusammen .................... |
31,741 |
6,516 |
9,191 |
16,034 |
Uäniscli-Westiudlen s |
|
|
|
|
Auf st. Croix ........................ |
22,862 |
2,107 |
6,583 |
14,172 |
„ St. Thomas ........................ |
12,560 |
! 2,889 |
3,100 |
6,571 |
„ St. Jean ........................... |
1,715 |
163 |
89 |
1,463 |
Zusammen .................... |
37,137 |
5,159 |
9,772 |
22,206 |
Schwedisch-Westiiidien ; |
|
|
|
|
Auf S. Barthélémy .................... |
18,000 |
2,800 |
6,350 |
8,850 |
Insel Haity: |
|
|
|
|
Republik Haity, Westtheil ........... |
600,000 |
8,500 |
591,500 |
_ |
Republik Domingo, Osttheil........... |
260,000 |
! 42,000 |
218,000 |
— |
|
860,000 |
50,500 |
809,500 |
— |
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Jïïttrocco,
(Wu Mtthtttu
Hand-Atlas. Taf. 47.
Die Berberei, bei vielen neueren Geographen Maghrib oder das Atlasland, von den alten arabischen Schriftstellern als Ardh-el- Maghreb, d. i. „Länder des Westens" bezeichnet, umfasst den ganzen nordafrikanischen Küstenstrich zwischen Aegypten und dem Atlantischen Meere, der im Süden von der Sahara begrenzt, vom W. nach 0. eine Aus- dehnung von 450 deutschen Meilen, bei einer von 30 — 50 Meilen wech- selnden Breite, hat, und in das Maro cc a n i s c h e Reich, das französi- sche Generalgouvernement von Algier, und in die Osmanischen Ejalets Tunis (Tonus) und Tri p o 1 i s (T ha r a b n 1 us i-G a r b) geschieden wird. |
|
1.
Cir es Chi eilte. — Das jetzige Kaiserthum oder Sultanat Marocco (\1 ag br i b - e 1 - A k s a), aiKh oft mit dem Doppelnamen Fez undMarocco bezeichnet, war unter dem Namen .Mauritania, gleich der übrigen Nordküste von Afrika, römische Provinz, wurde in der Folge dem mächtigen Vandalenreiche unterworfen, kam 534 unter die Botmäs- sigkeit des griechischen Kaiserthums und fiel 644 in die Hände der Araber und Mauren. Seine Herren, die Morawiden, beherrschten im 13. Jahrhundert die ganze Küste der Berbereskenstaaten. Als diese im 15. Jahrhundert von den Türken abhängig wurden, blieb Marocco, ob- wohl in seine früheren Grenzen zurückgedrängt, unabhängig. 1557 wurde Mehemed, ein Scherif oder angeblicher Abkömmling des Propheten, Be- sitzer von Fez und Marocco, und seine Familie behauptet sich noch auf dem Thron. Unter der Regierung derselben wurde das Land mit der Geissei der Barbarei gestraft, der Thron mit Blut besudelt. Die meisten Regenten waren grausame Despoten, der wahnsinnigste von allen Muley Arschid, gestorben 1727, welcher 5,000 Menschen eigenhändig umgebracht, meist zersägte, 900 Söhne und 300 Töchter hinterlassen hat und seinem eigenen Sohne Hand und Fuss abhauen liess. Auf die Dynastie der Mo- rawiden waren die der Mohaden, Merimiten, Saaditen gefolgt; die noch jetzt bestehende Dynastie der Aliden erhob sich 1669. Der bis 1859 re- gierende Sultan, Muley Abderrhaman, der 7. Fürst von der Dynastie der |
Aliden, regierte seit 1822 mild nnd schwach. Die neuesten Ereignisse haben den Blick auf dieses früher eben so gefürchtete, als unbekannte Reich gelenkt. Im Anfang des Jahres 1844 wurde der spanische Kon- sularagent Victor Darmont auf Befehl des Gouverneurs von Masagan wegen eines unverschuldeten Todtschlages hingerichtet. Genugthunng wurde verweigert. Die Bevölkerung war durch Abd-el-Kader im höchsten Grade aufgereizt, die Erbitterung gegen die Christen stieg bis zu blut- dürstiger Wuth. Maroccanische Truppen hatten sich an der Grenze von Algier zusammengezogen; der Sultan, wider seinen Willen von dem Geiste der Bevölkerung gedrängt, verlangte eine Erweiterung seiner Grenzen zum Nachtheil der Franzosen. Ein verrätherischer Angriff der maroccanischen Truppen auf die Franzosen missglückte und hatte den völligen Ausbruch des Krieges zur Folge. Während eine bedeutende französische Flotte die nordwestliche Küste einschloss, rückte der Marschall Bugeaud in das ma- roccanische Gebiet bis an den Fluss Isly vor; der Sultan aber versuchte durch Unterhandlungen Zeit zu gewinnen, um seine Macht zu verstärken. Endlich der Zögerungen müde, griff die Flotte unter dem Befehl des Prinzen Joinville zu Tanger an und zerstörte die Befestigungswerke der Stadt. Am 15. und 16. August wurde die Stadt Mogador beschossen und zerstört. Zwei Tage vorher, den 14. August, war bereits das Landbeer der Feinde, befehligt von dem eigenen Sohne des Kaisers, in der bluti- |
Bromme's Hand-Atlas, — Marocco, Algerien etc. a.
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47. — Maroeco, Algerien und Tunis, mit Tripolis.
gen Schlacht am Isly vernichtet virorden. Die Bevölkerung zeigte sich nach diesen Schlägen nur um so aufgeregter und der Kaiser würde wahr- scheinlich genöthigt worden sein, den Krieg fortzusetzen, wenn nicht England zur Au.sgleichung eingeschritten wäre. Am 10. September wurde ein Vertrag abgeschlossen, worin sich Marocco verbindlich machte, die feindlich gesinnten Parteimänner abzusetzen und Abd-el-Kader unschäd- lich zu machen; dagegen wurden die Kriegskosten ihnen erlassen. Wie wenig aufrichtig Marocco die ganze Sache behandelte, zeigte sich nur zu bald, denn Abd-el-Kader trieb von .Marocco aus sein Wesen wie zuvor, und die Ratifikation des Vertrags, von französischer Seite pünktlich be- werkstelligt, erfolgte durch den Sultan erst, nachdem ihm Gewalt ange- than worden, im Juni 1845. Das Ansehen und die Macht des Sultans wurde durch den Frieden mit Frankreich übrigens sehr erschüttert, die einzelnen Stämme hingen von jetzt an nur lose an dem Reich, und die fanatische Bevölkerung von Fez liess jeden Augenblick Empörung und Abfall befürchten. Auch mit Spanien wurde durch englische Vermitt- lung der Zwist ausgeglichen und Genugthuung geleistet, und bei dieser Gelegenheit entledigten sich Schweden und Dänemark des drückenden Tributs, den sie bisher zum Schutz vor Seeräuberei an Marocco zu zah- len hatten.
Muley Abderrhaman (geb. 1778, der seinem Oheim .Muley-Soliman am 28. Nov. 1822 in der Regierung gefolgt war) starb am 6. September 1859, und hinterliess vier Söhne, die sich gegenseitig den Thron streitig machten, von denen aber Sidi-Mohammed den Sieg errang und zu Fez und Mequinez als Kaiser proklamirt wurde. Von den RilTpiraten unter- stützt, die am 9. September einen Angriff auf Ceuta gemacht hatten, von den Spaniern aber zurückgeschlagen worden waren, rückte der neue Kaiser an der Spitze einer beträchtlichen Truppenmacht in Fez ein, und empfing aus den Händen des Imams den grünen Turban, und lieferte sei- nem Vetter und Thronmitbewerber, dem vierten Sohne Muley-Solimans, am 12. September bereits ein glückliches Gefecht. Die spanische Regie- rung, empört über die wiederholten Angriffe auf Ceuta und die ihrem Wappen daselbst zugefügte Beleidigung, forderte Genugthuung und Ga- rantien gegen die Erneuerungen derselben, und verlangte, dass der Be- fehlshaber der maroccanischen Truppen eigenhändig das spanische Wap- pen, so wie es früher gestanden, wieder aufrichte, dass die eigentlichen Urheber des Angriffs mit dem Tode bestraft, und dass die Grenzlinie mit Zugrundelegung der Sierra-Bullones (3 Stunden von Ceuta) durch maroc- canische und spanische Ingenieurs geregelt werde. Da eine sofortige Erfüllung des Ultimatums vom 16. nicht erfolgte, verliess der spanische Geschäftsträger Tanger, und die Kammern sprachen bereits am 24. Sept. die Kriegserklärung gegen Marocco aus, worauf der Sultan bei den frem- den Mächten gegen das Verhalten Spaniens protestirte. Die Spanier er- klärten die Häfen und Ankerplätze von Tanger, Tetuan und Larasch (El Araisch) in Blokadezustand, und erliessen Rundschreiben an ihre Ver- treter im Auslande, in welchen Spanien versprach, die bestehenden Rechte und Interessen aller Völker achten und keinen Punkt auf der afrikani- schen Küste dauernd besetzen-zu wollen, dessen Besitz Spanien eine ge- fährliche Ueberlegenheit für die freie Beschiffung des .Mittelmeeres geben würde. Der Marschall O'Donnel wurde zum Oberkommandanten des Ex- peditionsheeres in Afrika ernannt, dieses selbst auf 50,000 Mann ge- bracht. Am 18. November 1859 landete der Vortrab der Expeditions- Armee in Ceuta. Am 22, grifl"en die Mauren Serallo, das Vorwerk von Ceuta, an, wurden aber mit Verlust von den Spaniern zurückgeschlagen; eben so bei den an den folgenden Tagen erneuerten Angrilfen. Der hart- näckige Kampf am 25. endigte mit der Flucht der Mauren, die von den siegreichen Spaniern verfolgt wurden. Am 9. Dezember griffen 10,000 Mauren die vorgeschobene Position des spanischen Lagers dei Otero, am 15. ein Korps von 15,000 Mann das Hauptlager der Spanier an, wurden aber beidemale mit bedeutenden Verlusten zurückgeworfen. Das spani- sche Geschwader bombardirte die Forts, welche die Mündung des Flusses von Tetuan vertheidigten, und sprengte sie in die Luft; die Landarmee unter General Prim schlug am 1. Januar 1860 die maroccanischen Trup- pen unter .Muley-Abbas und rückte gegen Tetuan vor, schlug am 3. einen Angriff der Mauren bei Negro ab, bemächtigte sich am 14. nach hartnäckigem Kampfe der Höhen von Kap Negro und aller Positionen, welche das Thal von Tetuan beherrschen. Am 4. errangen die Spanier in der Schlacht von Tetuan einen vollständigen Sieg, in Folge dessen O'Donnel zum Herzog von Tetuan und zum Granden erster Klasse von Spanien erhoben wurde. Die Mauren baten um Waffenstillstand; eine Zusammenkunft O'Donnels mit dem Bruder des Kaisers, Muley-Abbas, blieb ohne Erfolg, und der Kampf begann aufs Neue. Ein für die Spa- nier siegreiches Gefecht fand am II. März am Flusse Sam.sa statt, und die Schlacht bei Gualdras, am 23. März, führte das Ende des Feldzugs herbei, während dessen die Spanier in 2 Hauptschlachten und 23 Treffen stets siegreich gewesen waren. Die Abgesandten von Muley-Abbas baten um Frieden, und die Friedenspräliminarien, die am 25. mit O'Donnel ab- geschlossen wurden, erhielten am 29. März die Sanktion der Königin von Spanien. Dieselben enthielten 9 Artikel: Marocco musste das Gebiet zwischen dem Meere und der Strasse von Anghera an Spanien abtreten, und 20 Millionen Piaster (400 MilL Reis) Kriegs-Entschädigung zahlen, und bis zur Abtragung dieser Summe blieb Tetuan in spanischem Besitz; ferner wurde ein günstiger Handelsvertrag zugesagt und den Spaniern ge- stattet, eine Gesandtschaft zu Fez und .Marocco zu halten und ein Mis- sionshaus zu Fez zu errichten. Der Frieden zwischen beiden Staaten wurde am 26. April 1860 zu Tetuan unterzeichnet, die spanischen Trup- pen, bis auf die Besatzung von Tetuan, wieder zurückgezogen, und am 11. Mai hielt die aus Marocco zurückkehrende siegreiche Armee ihren feierlichen Einzug in Madrid. —- Neueren Nachrichten nach hat Spanien, da Marocco die Abzahlungen der Kriegsentschädigung nicht inne hielt, den Bezirk von Tetuan ganz übernommen, und beabsichtigt denselben zu kolonisiren.
»as liand. — Lage, Gi'enzen, Grösse. — Marocco oder Maghrib-el-Aksa bildet den westlichsten Theil der Berberei, reicht vom 60—16° OL. und vom 28» 12'—350 55' NBr., wird im N. durch die schmale Gibraltar-Strasse von Spanien getrennt, und im 0. von Algerien, im W. vom Atlantischen Meere begrenzt; die südliche und südöstliche Grenze des Reichs mit Bestimmtheit anzugeben ist nicht möglich, und da- her kommt es auch, dass die Grösse des Flächenraums zwischen ver- schiedenen Angaben schwankend, bald 8,125, 10,225, 10,500 und 13,710 |
Qu.-Meilen betragen soll. Mit der Volkszahl, welche auf Schätzungen be- ruht, die fast jeder sicheren Grundlage entbehren, geht es beinahe eben so, und die Bevölkerung wird zu 5 Millionen bis zu 8V2 Millionen ange- geben.
Physische BeschafiFenheit. — Das Land ist sehr gebirgig, und das Atlasgebirge (Dschebei ut Teldsch, d. h. Schneegebirge), welches hier seine höchsten Berggipfel hat, durchzieht das ganze Kaiserreich von NO. nach SW.; an der Grenze von Algier bei der Steppe von Angab be- ginnend, reicht es bis zu den Vorgebirgen Nun und Ger (Ras Ferni). Die höchsten Berge sind der Hentet (nordöstlich von Marocco). welcher sich bis zu 15,000' erheben soll, und der Miltsin (südlich von .Vfarocco), welcher eine Höhe von 11,400 Fuss erreicht; beide, so wie noch viele andere Gipfel, sind mit ewigem Schnee bedeckt, obgleich sie unter 33« NBr. liegen, und die Schneegrenze dieser Breite nicht erreichen. Im W. steigt die Hauptkette des Atlas steil an, hat aber mehr abgerundete Kuppen, als schroffe Zacken und Gipfel. Verzweigungen des Gebirges ziehen sich bis zum Mittelmeere hin, wo sie die Vorgebirge de très Forças (Ras ed Deir), Quilates, Negro und Ceuta bilden (diese nördliche Grenzmauer des Atlas-Hochlandes heisst der Kleine Atlas oder Errlf), und an der Westküste in den Vorgebirgen Spartet (Ras Ischberdil), Bianco (Ras ud Dura), Cantin (Ras-el-Hudik), Ger (Ras Ferni), Tafelane, Agulon und Nun endigen. Weite Thäler und frucht- bare Ebenen dehnen sich zwischen d lesen Gebirgszweigen aus, deren Bo- den aber zum grössten Theil unbebaut daliegt, wie es das Land, wei- ches sich vom Fusse des Kleinen Atlas bis zum Flusse Sebu ausbreitet, am deutlichsten beweist. Das Innere des Atlas-Plateau's ist ein aus vie- len Parallelketten, Querjochen und einzelnen Massen bestehendes Hoch- land, im Westen hochhinangethürmt, im Osten sanfteres Hügelland, in welches spaltenartige, enge Schluchten zwischen senkrechten Felswänden hinaufführen Prächtige Waldungen bedecken dasselbe streckenweise, und grasreicne Hochweiden und fruchtreiche Gehänge ziehen sich an den Bergabdachungen hin. fn seinen höchsten Theilen besteht der Atlas aus Granit- und Gneisfels, weiter unten aus metallreichem Kalkstein mit Thon- erde, Steinsalz, Mergel etc. Der wahrscheinlich alluviale Grund der West- küste besteht aus Sand, Thon und kalkhaltigem Tuffstein. Den tiefen Grund bildet secundärer feinkörniger und dichter Granit, zwischen welchem schieferartiger Thon als Füllung erscheint, und auf geschichtetem Kalk- stein ruhen tiefe Lagen vegetabilischer Erde, mit welcher sogar ziemlich hohe Berge überzogen sind- Am Meeresgestade, wie im AHasgebiete fin- den sich nur seltene Spuren vulkanischer Wirkungen. — An Flüssen, Seen und Bächen ist das Bergland gesegnet. Drei Hauptflüsse durch- strömen vom Daran (Westrande) nach dem Atlantischen Ozean das Land und theilen es in drei Gebiete, nämlich das nördliche, von Fez (Fes, Fes) bis zur Strasse von Gibraltar, worin die schöne, 40 Meilen umfas- sende, nur durch einige Sümpfe vom Gestade getrennte Ebene M'sciara'ru- Rumla, das heisst „Tränke des Sandes" liegt, das mittlere flachste, von Fez bis Marocco (Marrakesch), und das südliche, von Marocco bis in das Aliasgebirge im Süden. Die drei Flüsse sind: im N. der Sebu (Subu, Seibus); aus den düstern Waldgebirgen von Selilgo kommend, strömt er wasserreich und rasch 53 Meilen fort, nimmt rechts (vom Klei- nen Atlas) den Jenahun, W'argha (Werga), Ardat, Et-Tannine, links den Einkez und Ordom auf, mündet bei .Vla'amura (Mehedia), wo er von den Sandmassen, welche das Meer auswirft, fast ganz gesperrt wird, wes- halb auch seine Ueberschweinnmngen grosse Sümpfe längs dem Meeres- strande bilden. Etwas südlich von seiner .Mündung entsteht durch die Erhöhung der Sandmassen aus einigen kleineren Flüssen der grosse See BehL Nördlich mündet bei el Arisch (El Araisch oder Larasch) das Bergwasser Elcass (Aulkus, Luccos), welches 23 Meilen weit durch eine fruchtreiche Gegend strömt; weiter südlich mündet bei Rebat (Rabbat) der Bu Regräg (Buregreb), welcher gleichfalls über 20 Meilen lang ist. Der mittlere Hauptfluss heisst Om er Rebia (Ommurrebeh, Morbeja), d. i. Mutter des Laubes, bildet aus Ajaua herabkommend einen Gebirgs- see, fliesst dann durch schöne Thäler, bis er durch die Ebene, mehrere Seitenflüsse aufnehmend, nach einem fast 50 Meilen fangen Laufe sich bei Azemmur in's Meer ergiesst. Der dritte Hauptfluss ist der Tensif (Tensift), welcher, aus dem höchsten Theile des Daran kommend, an Ma- rocco vorüber, am Fusse des südlichen Hochlandes hingeht, von diesem mehrere Flüsse und viele Bäche erhält, und nach einem Lauf von 45 Meilen das Meer aufsucht. Im Süden erscheint noch der Sus, welcher in engen Bergschluchten niederrauscht, das Küstenland belebt, und die eigentliche Grenze des wirklichen Staatsgebiets bildet, dessen Bette aber 4 Meilen von der Mündung ganz trocken ist: sein Lauf beträgt etwa 35 Meilen. Jenseit dieses Flusses, in dem sogenannten Tesset oder Sus-ul-Aksa (d h. äusserste Grenze) sind noch mehrere Flüsse, von denen der Assaker (Wad-Nun) der bedeutendste ist. Von der Südseite des Atlas strömen in die grosse Wüste der Drà'a, Ziz, Gir und Saura. Auf der Nordküste erscheint im 0. des Daran der aus den innersten Berghöhen und Flächen herströmende, gegen 90 Meilen lange Muluja (Mulvia, in seinem Oberlaufe: el Hadj), der eine Menge von Bergwassern in's Mittelmeer hinabfüfirt, und von 0. den Nesa, von W. denTheza aufnimmt. Ausserdem hat die Nordküste nur kurze, raschfiiessende Küstenflüsse, welche tiefe Thalschluchten bilden, im Sommer aber fast ganz versiegen. — Von den bedeutenderen, bis jetzt bekannten Seen sind zu bemerken: der 7 Meilen lange, nördlich vom Sebu gelegene, sehr schmale See Murja Ras el Daura, welcher ungemein reich an Geflügel sein soll; der Bebt, Biled, Hummar, Ras ul Wad, Tigri, und der an der Grenze von Algerien gelegene, theilweise zu diesem Land ge- hörende Schatt el Gharbi. — "MineralqueHen hat das Land mehrere aufzuweisen, doch ist unter denselben bis jetzt keine von besonderer WichtigkeiL
Das Klima wird durch die Nähe der Schneegebirge und den Ein- fluss des Meeres gemildert, und vor den Gluthwinden der Sahara durch den Atlas geschützt, so dass dasselbe sehr gesund und stärkend ist. In den Seeplätzen des maroccanischen Reichs soll der tiefste Stand des Thermometers etwas unter + 4« R., der höchste nicht viel über -f- 28" R. sein; weiter im Süden sind dagegen die Grenzen der Kälte und Wärme mehr ausgedehnt: von — 70 R. bis -{- 34o. Die jährliche Regenmenge beträgt 29". Während der trockenen Zeit, die vom März bis Oktober währt, bleibt der Himmel rein und ungetrübt, und selbst in der Regen- zeit (Oktober bis März) ist selten ein Tag ohne Sonnenschein; am käl- |
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testen wird es im Monat November. Von Winden sind im Sommer Nordost-, im Winter West- und Südwest-Winde vorherrschend. — Das Land hat einen grossen Reichthum an Natur-Erzeugnissen aller Art, die mei- sten derselben werden jedoch schlecht benutzt, so wie denn überhaupt auf die Kultur des Bodens, welcher in den gut bewässerten Thälern des Atlas und vielen andern Gegenden ungemein fruchtbar und ergiebig ist, nur sehr geringe Sorgfalt verwendet wird. Ausser den gewöhnlichen Getreide-, Gemüse- und Obstarten liefert das Land Oel, Wein, Südfrüchte, besonders Mandeln, Zuckerrohr. Baumwolle, Hanf, Tabak, Safran, Sesam, Henna (ein Strauch, dessen Blätter eine beliebte gelbe Farbe liefern), Gummiarten, Koloquinten, Weihrauch, Kork, Datteln (besonders itn Süden jenseit des Atlas), .Vlais, Durrah, Bohnen, Erbsen und zahllose wild wach- sende nutzbare Pflanzen. Reich an Thieren ist das Land besonders durch seine Hausthiere, von denen die Schafe eine ganz vorzüglich weiche Wolle und die Ziegen sehr brauchbare Haare liefern; auch Dromedare und herrliche Pferde werden gezogen. An Wild fehlt es nicht, und Löwen, Panther, Hyänen, Luchse, Unzen, Schakals, Bären, Wölfe, Füchse, wilde Schweine, ungemein viele Aff'en, Büfl^el, Gazellen, und Vögel aller Gattungen und Arten bevölkern Gebirge und Ebenen. Der Atlas hat Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Blei und Spiessglanz, Steinsalz und Salpeter, doch werden nur wenige Gruben bearbeitet, weil die Regierung befürchtet, dass die europäischen Mächte Gelüste nach ihrem Besitze bekommen könnten, wenn die Schätze ihres Landes bekannt würden, theils geschieht es auch, um das Reichwerden der eigenen Unterthanen zu verhindern. Der Errif bietet Bergkrystall, Amethyst und andere edle Steine, das Hoch- land zeigt eine Menge Petrefakten.
Mas Volk. — Die Bevölkerung ist nicht bestimmt anzugeben, jedoch beläuft sich die Zahl der Einwohner neueren Schätzungen zufolge auf circa 8 bis 9 Millionen. Der grösste Theii der Einwohnerschaft be- steht aus Arabern, die etwa 4,090,000 Seelen betragen, und wovon 3,350,000 auf die .Mauren (Ludejas) und 740,000 auf die Beduinen- Araber (Himiariten) kommen. Auf sie folgen die Berebern (Berbern), 3,750,000 an der Zahl, von welchen 2,300,000 auf die nördlichen Berbern oder Amazirghen und Tuariks, auch Riffiner genannt, und 1,450,000 auf die südlichen Berbern oder Schilluks (Schellus, Schellöchen) ge- rechnet werden. Die Juden, sowohl Rabbiniten wMe Karaiten, grössten- theils Nachkommen der seit dem Ende des 15. Jahrhunderts aus Spanien und Portugal vertriebenen Juden, deren auch früher schon viele aus Phö- nizien eingewandert waren, sind im maroccanischen Reiche sehr zahl- reich (539,000), leben aber in einem Zustand grosser Verachtung und Bedrückung und müssen sich sogar zu Zeiten darauf gefasst machen, dass. die Regierung, um ihre aufrührerischen Truppen zu bezahlen, sie der Plünderung derselben preisgibt. Neger zählt man 120,500 im Lande, sie leben theils als Sklaven, theils als freie Leute und bilden einen Theil der Leibw^ache (Bukhari) des Kaisers. Europäer gibt es 500, unter welchen sich etwa 200 Renegaten befinden, im Lande; ehemals gelang- ten sie zu hohen Würden, jetzt stehen sie aber tief unter den Mauren, und sie dürfen sich nur mit Negerinnen verheirathen. Christensklaven macht man in Marocco nicht mehr, vielmehr sind alle das maroccanische Gebiet betretenden Christen frei. — Die geistige Kultur, welche früher auf einer ziemlich hohen Stufe stand, ist sehr herabgesunken, ob- gleich Volksschulen, worin Lesen, Schreiben und die Grundbegrifl"e des Korans gelehrt werden, in Marocco eben so zahlreich sind, wie in den meisten anderen mohamedanischen Staaten. Von den ehemals berühtn- ten Schulen und Bibliotheken des Landes, durch welche sich die Stadt Fez besonders auszeichnete, ist keine Spur mehr vorhanden, und selbst die Heilkunde der Mauren, welche itn Mittelalter die ausgezeichnetsten Vertreter hatte, und bei Weitem höher stand, ab zu jener Zeit die der Europäer, ist fast nicht mehr zu erwähnen. Die einzigen noch kulti- virten höheren Lehrgegenstände beschränken sich auf das-lediglich aus dem Koran abgeleitete Recht und die mohamedanische Theologie, denn von den sogenannten spekulativen Wissenschaften haben die Maroccaner keinen Begrilf. — Die Hauptbeschäftigungen der Bevölkerung sind Viehzucht, Ackerbau, Jagd, Fischfang, Handel und der Betrieb einiger Gew^erbe. In den nördlichen ebeneren Gegenden und bei den Amazirghen im Atlas beschäftigt sich die Viehzucht hauptsächlich mit Rindvieh und Eseln, Maulthieren, Schafen, Ziegen, Dromedaren und Kameelen. Auch die Bienenzucht, welche ungemein verbreitet ist, liefert ungeheure Quan- titäten an Wachs und Honig. Der Ackerbau wird mit geringem Fleiss betrieben, da der Boden sehr fruchtbar ist und Getreide und Lebens- mittel für den Bedarf des Landes und die nach Gibraltar ausnahmsw-eise gestattete Getreideausfuhr, ohne grosses Bemühen im Ueberfluss hervor- bringt, und das Verbot des Korans, nicht-mohamedanische Länder mit Lebensmitteln von mohamedanischen Staaten aus zu versehen, bis jetzt noch mit aller Strenge gehandhabt wird. — Die Gewerbe stehen eben so wie der .Ackerbau auf einer sehr niedrigen Stufe; dennoch gibt es einige Industriezweige, die sich aus älterer Zeit in hohem Schwung er- halten haben, von denen die Fabrikation der mit Kermes prächtig roth gefärbten orientalischen Mützen oder Fesse, die Anfertigung kostbarer, mit Gold durchwirkter und mit Juwelen geschmückter seidener Leibgürtel, und die Bereitung der in Europa bis jetzt unübertrofl'enen Lederwaaren, die vorzüglichsten sind. Von diesen allen ist Fez der Hauptsitz, obw'ohl es fast keine Stadt im Reiche gibt, welche nicht die vortretflichsten Ger- bereien aufzuweisen hätte. Fez liefert das beste rothe, Marocco das gelbe, und Tafilelt das berühmte grüne Leder, auch in der Provinz Escara wird ein beträchtlicher Theil des schönen maroccanischen Leders bereitet. Aus den Ziegenhaaren fertigen die Bergbewohner Decken, Zelte, Taue, Säcke und mancherlei andere Gegenstände; in der Provinz von Ducalla arbeitet man die in Europa unter dem Namen der „türkischen" bekann- ten und berühmten Teppiche aus Wolle, in andern Provinzen Teppiche, Matten, Körbe und Kotfer aus Palmfasern, Binsen, Schilf und Rohr, und in der Provinz Sus sehr feine schvvarzwollene Burnus. Vorzügliche Seife bezieht man aus Rebat (Rabbat) und Slä (Saleh), und ausgezeichnete Töpferwaaren aus Fez, Rebat und Alcastar. Im Verfertigen eiserner und kupferner Gefässe und Werkzeuge sind die Berbern sehr geschickt; auch die Gewehrfabrikation wird in hoher Vollkommenheit ausgeübt. Im Berg- bau und im Schmelzen der Erze sind die Berbern ebenfalls wohl erfah- ren, und der bis jetzt betriebene Grubenbau wird fast ausschliesslich von ihnen geleitet. |
HandeL — Marocco's Handel, obgleich er unter der Ungunst in- nerer Vtrbältnisse, wie alle übrigen Zweige der produzirenden Thätigkeit, leidet, ist doch als Land-, wie als Seehandel von nicht geringer Wich- tigkeit. Der Land- oder Karawanenhand el wird theils mit Sudan, wohin jährlich 6 Karawanen jedesmal für etwa I Million spanische Piaster Waaren (Tabak, türkische Dolche, seidene Gürtel, farbige Tücher, Mäntel, Spiegel etc.) bringen, und dagegen für beinahe 10 Millionen spanische Piaster an Landesprodukten (Elfenbein, Rhinozeroshörner, Weihrauch, Goldstaub, Goldslangen, Straussfedern, Gummikopal, Baumwolle, Car- damom, Assafötida, Indigo und Negersklaven) eintauschen, theils mit der Levante betrieben. Nach der Levanle werden namentlich Straussfedern, Cochenille und Indigo geschickt, und dafür indische und persische Stoffe und Waaren zurückgebracht, für welche in Marocco ein eigener .Markt stattfindet. Der Seehandel wird fast nur nach Europa betrieben, je- doch wird seit neuerer Zeit der Handel mit der Levante auch vielfach zur See vermittelt, woraus dem Lande namhafte Vortheile erwachsen. Hauptausfuhrartikel des Seehandels sind: Goldstaub (vorzüglich aus Mo- gador), Elfenbein, Straussfedern, Wolle (etwa 4,000 Ctnr. jährlich). Wachs (2,500 Ctnr.), Rindshäute, gegen 15,000 Dutzend Ziegenhäute, 1,500 Ctnr. Kameelhäute, 4,300 Ctnr. Gummi arabicum, bittere Mandeln, Datteln, und noch verschiedene andere werthvolle Landesprodukte. Die gesammte Ausfuhr an rein maroccanischen und Sudanprodukten wird jährlich auf 2 Millionen span. Piasler geschätzt, von denen die grössere Werthhälfte auf die Sudanprodukte fällt. Europäische Haupteinfuhrartikel sind: weisse Baumwollstoffe, Leinwand, Tuch, Seidenstoffe, Zucker, Kaffee, Thee, Spe- zereien, .4rzneimittel, Eisen in Stangen und verarbeitet, kupferne Ge- schirre, Zinn, Korallen, Spiegel, Porzellan und Glaswaaren etc., mit einem jährlichen Gesammtwerfhe von circa 3 Millionen span. Piaster. — Die be- deutendsten Handelsstädte und Häfen sind: ilarocco oder .Marra- kesch (Residenz) mit circa 60—70,000 Einwohnern; Fes oder Fez (Residenz), grösste und wichtigste Stadt des Landes, mit 90,000 Seelen; Mekines (Mequinez), mit 56,000 E.; Rebat, 28,000 E.; Slä (Saleh) 23,000 Einw.; Tarudant, mit 22,000 Einw.; Tetuan (Tilawan), mit 36,000 E.; Tedsi, mit 15,000 Einw.; Safi (Asaffi), mit circa 12,000 E., worunter 3,000 Juden; Theza (Taza), mit 10—12,000 Einw.; Tefza und Efza (Fixtela), 11,000 Einw.; Suera oder Megador (Mogador), 14,000 Einw.; Tafilelt, mit circa 11.000 Einw.; El Madina (Kahla at Mohdi), 10.000 Einw., und Tanger (Tantija), mit 9,500 Einw., unter denen 2,500 han- deltreibende Juden.
lier Staaf. — M a gh r ib - el - Ak s a hat eine despotische Regie- rungsform, und es gebietet der Emir al Mumemin (Fürst der Recht- gläubigen) oder Scherif-Sultan (der heilige König) als Nachkomme des Propheten und Statthalter desselben, unbeschränkt über Leben und Eigentbum, soweit nicht religiöse und nationale Ueberlieferung ihn daran bindert. Von den Söhnen des Sultans hat der von einer Scherif-Frau ge- borene, und unter diesen der Erstgeborene den Vorzug in der Erbfolge. Doch gibt es dessenungeachtet meist Erbfolgekriege, und auch der gegen- wärtige Sultan, Sidi-Muley-Mohammed, empfing erst nach einem harten Sirauss mit seinen drei andern Brüdern am 10. September 1859 in Fez aus den Händen des Imams den grünen Turban. Der Sultan hat keinen Diwan, keine Minister (Ulema's), keine Mufti. Er selbst ist Alles imd der aus seinen königlichen V erwandten und Befehlshabern bestehende Rath (Emdschelle) gibt nur seinen Befehlen Beifall. Seine nur auf kurze Zeit ernannten Staatsbeamten sind ein Wessyr, ein Kotab, ein Siegelbe- wahrer und ein Mundschenk; Schatzmeister ist der Sultan selbst und hat nur einen, zuweilen jüdischen Zahlmeister. Von Besoldung der zahl- reichen, häufig abgesetzten Beamten ist nicht die Rede, und desshalb drücken sie Unterthanen und Fremde, um sich dafür schadlos zu halten. Der Sultan gibt viermal wöchentlich den Beamten, fremden Konsuln etc' öffentliche Audienz zu Pferde, und spricht selbst nach Willkühr und je nach dem Werth der ihm dargebrachten Geschenke Recht. — Staats- gesetze sind der Koran und dessen Erläuterungen, das Herkommen und die Willkühr der Beamten. Nach den ersteren sind die Civil- prozesse den Kadis der Provinzen und Städte überlassen, denen die Adullen, Katibs uud andere Rechtsgelehrte beigegeben sind; Krimi- nalfälle behandeln die Gouverneure, und Appellationen gehen an den Sultan. Prügel aller Arten, Geldstrafen, grausame Marlern in einer schauder- erregenden Mannigfaltigkeit und alle nur erdenklichen Todesstrafen wer- den theils nach der Ueberlieferung, theils aber auch ganz nach der Will- kühr des Sultans auf die verschiedenen Verbrechen angewandt. Bei den Behörden kann jedoch fast Alles mit Geld abgemacht werden, wie denn überhaupt Treulosigkeit und Bestechlichkeit die herrschenden Charakter- züge der Regierung sind. — Das Reich ist in 20 Provinzen von sehr un- gleicher Grösse getheilt, wozu noch die 6 Landschaften: Tafilelt, Sedschel- messa, Guzzula, Daraa, El Harib und Sul-ul-Aksa kommen. Die vornehmsten, fast unbeschränkten S tatthalter oder Gouverneure, welche zugleich auch die Armee befehligen, sind meist Verwandte des Sultans, heissen Kaid en und führen an einigen Orten auch den Titel Bassa; der Gouverneur des kai- serlichen Slammlandes Tafilelt heisst Mul a-e-Bil ed ; Scheikh Kebir heisst der selbstgewählte, beinahe vollkommen souveräne Fürst der Ama- zirghen; bei den Berbern gebieten die Amrgaren, bei den Schel- löchen die Atnukran, beide letztere werden von ihren Volksgenossen erwählt und sind von den maurischen Statthaltern meistens nur wenig abhängig, auch die Juden dürfen sich ihre Kaiden selbst wählen, dagegen ernennt der Sultan die Scheikhs der Araber und Beduinen. Polizei, Kriminaljustiz und Kriegswesen sind die Geschäfte der Statthal- ter; unter diesen stehen als Vicegouverneure die Khalifen, denen ein Theil der Civiljustiz nebst Polizeigewalt anvertraut ist; die Amin, für Finanz- und Zollverwaltung; die Hakem, für Polizeiverwaltung; und die .Vlohtasib, zur Aufsicht über Handel und Verkehr. Die Gouver- neure haben eine Leibwache. — Jedes Dorf hat seinen Imam (Geistli- chen), Kadi (Richter), und Kaide (Militärbeamten), und jedes La-^er der Amazirghen und Beduinen seinen Scheikh Biled (obersten Scheildi) — Die Staatseinkünfte (die auf direkten und indirekten Steuern, der Judensteuer, Zehnten, Zöllen, Geschenken etc. beruhen) werden auf 8 bis 10 Millionen Gulden geschätzt; die Ausgaben sind weit geringer, und der Üeberschuss kommt in die kaiserliche Schatzkammer zu Mequinez deren Inhalt an Gold, Silber und Juwelen angeblich einen Werth von über 150 Millionen Gulden haben soll. — Die Landmacht ist im Frieden 36 000 Mann stark, wovon 10,000 Mann die Leibwache oder Bukhari des Sultans ausmachen, in Kriegszeiten kann dieselbe aber leicht auf 100 000 Mann |
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4 Maröceo, Algerien und Tunis, tuit Tripolis.
gebracht werden, Festungen zählt man 24 im Reiche, jedoch sind fast alle nur schlecht bewaffnet. Die Seemacht besteht aus 1 Korvette, 2 Kutterbriggs, 2 Kriegsschoonern, und 5 Kanonenbooten, verfällt aber immer mehr, seitdem der Barbaresken-Seeraub eingestellt werden musste, und vermag ohne europäische Seeleute nichts. — Die europäischen Staa- ten und Amerika halten in Tanger, Tetuan, El Arisch, Fez und Megador Konsule und Agenten,
Politische Eintheilung. — Das Sultanat Maghrib-el-Aksa zerfällt in die Reiche Marocco und Fez und in die Landschaften jen- seits des Atlas, die behufs der Civil- und Militärverwaltung in nach- stehende 20 Provinzen und 6 Landschaften eingetheilt sind :
1. Das Reich Marocc» mit 10 Provinzen: 1. Erhammena mit der Hauptstadt Marocco oder Marrakesch (die Geschmückte); — 2. Sus-ul-Adna mit Tarudant und dessen sehr gut befestigtem Hafen Agadir (Sta. Cruz); — 3. Haha mit Megador; — 4. Scheragna (Saragana), ohne bedeutendere Stadt; — 5. Escura (Hascura) mit El Madina; — 6. Tedla mit den Städten Tefza und Efza; — 7. Schedma, ohne bedeutende Stadt; — 8. Abda mit Safi und der im Innern ge- legenen gothischen Stadt Merämer; — 9. Ducalla mit Azemmur oder Azamar (Olivenstadt); — 10. Zerara (Biled-Meskin) ohne namhafte Städte. |
IL Das Reich F'ez mit 10 Provinzen: 1 Fez mit der Hauptstadt Fez (Fes); — 2. Benl-Hassan mit Slä (Saleh); — 3. Schewoia, ohne bedeutende Stadt; — 4. Ternsna mit Rebat; — 5. Hiaina mit Theza; — 6. Schaus, ohne grössere Stadt; — 7. Angad (Anschecl) mit der Grenzstadt Wusgeda; — 8. Errif mit Seisuan; — 9. Gart mit Melilla, — und 10. El-Gharb, welche in das Weideland (Hasbai) mit den Städten Tanger und Tetuan, und in das Tiefland (Azgar) mit El-Arisch, geschieden ist.
IIL Die 6 Landschaften jenseits des Atlas: 1. Tafilelt oder Beled-el-Scherifa, mit der Hauptstadt Tafilelt; — 2. Sedschel- messa, mit der gleichnamigen Stadt, auch Sigilmessa genannt; — 3. Guzzula, ohne grössere Stadt; — 4. Daraa oder Beni Sabih, mit Mim sina; — 5. El Harib, mit der gleichnamigen Stadt, — und 6. Sus-ul-Aksa, mit Tal ah int oder Sidi-Hedscham. |
Alg,-erieii.
re.«cliiclite. — Im 13. Jahrhundert fanden auf der Nordküste Afrika's die aus Spanien vertriebenen Mauren eine Zufluchtsstätte, grün- deten den Staat Algerien und trieben im .Mittelmeere Seeräuberei. Zwar nahmen die Spanier 1510 Algier und Oran, mussten aber 1516 den herbeigerufenen Seeräubern Horuck und Haireddin Barbarossa weichen, worauf Haireddin sich in Besitz des Landes setzte und die türkische Oberherrschaft anerkannte. Seit dieser Zeit ward die Macht der Seeräuber immer furchtbarer, so dass Karl V. 1541 einen grossen Zug zu ihrer Ausrottung unternahm, aber in Folge eines Erdbebens und Sturms den Plan aufgeben musste. Als die Algerier selbst Einfälle in das südliche Frankreich machten, wurde die Stadt vom Admiral Duquesfte (1682 und 1683), und 1687 vom Admiral Tourville bombardirL Ferner wurde Alge- rien durch die Engländer 1655, und 1775 durch die Spanier gezüchtigt, ohne dass jedoch der Seeräuberei Einhalt gethan werden konnte. Im Jahr 1815 erzwangen die Vereinigten Staaten Nordainerika's die Lnver- letzlichkeit ihrer Flagge, und 1816 die Engländer durch Lord Exmouth die Abschaffung der Sklaverei. Indess dauerten die Seeräubereien bis zum Jahre 1826 fort, und eine Beleidigung, die der letzte Dey Hussein dem französischen Konsul zufügte, so wie andere Gründe bewogen Frank- reich nach einer nutzlosen Blokade vom 12. Juni 1827, der Regentschaft den Krieg zu erklären. Das Heer unter dem Befehl des General Bourmont zählte 37,689 Mann, 3,853 Pferde und 70 Kanonen von grossem Kaliber; die Flotte unter dem Viceadmiral Duperre bestand aus 644 Fahrzeugen. Die Anker wurden am 25. Mai 1830 gelichtet und am 14. Juni erfolgte die Landung. Nach verschiedenen Kämpfen, worin die Algerier wieder- holt Verluste erlitten, ergab sich die Stadt am 5. Juli den Franzosen, welche 1,500 Kanonen und in der Kasbah einen Schatz von 48 Mill. Franken vorfanden. Aber mit der Eroberung der Hauptstadt war keineswegs das Land unterworfen oder in eine geordnete Provinz verwandelt. Beides schien anfänglich rasch zu gelingen, allein die Einführung französischer Einrichtungen, welche die Nationalität der Eingebornen eben so sehr wie ihren Glauben verletzten, rief die tapferen und kriegerischen Kabylen und Beduinen zu denWalfen, und die Ungerechtigkeit, Grausamkeit und Aus- schweifungen der neuen Herrscher steigerten den Hass zum Fanatismus. Der Krieg ward zu einem heiligen, den die .Marabuts überaR anfachten und den der Emir Abd-el-Kader von Maskara aus kräftig und umsichtig leitete. Indess fasste die französische Uebermacht unter .erfahrenen und erprobten Generalen, je mehr man die Natur des Krieges verstehen lernte, festeren Fuss. Bona fiel schon 1832 in die Hände der Franzosen, Con- sta ntine, welches schon Clauzel 1836 mit unzureichenden Kräften be- droht hatte, wurde am 13. Oktober 1837 durch den General Damremont, der dabei das Leben verlor, erstürmt. Die wilden Stämme, wie die Had- schuten, waren unterworfen, Abd-el-Kader zum Frieden an der Taf na (30. Mai 1837) gezwungen worden, und Koleah und Blidah 1838 gefallen. Schon glaubte man das Innere der neuen Provinz dauernd ordnen zu können, als Abd-el-Kader Ende Oktober 1839 wieder feindselig auftrat, die Ebene Metidscha beherrschte, die Franzosen auf die festen Punkte be- schränkte, und den Schrecken seines Namens bis nach Algier trug. Das auf 60,000 Mann verstärkte französische Heer konnte bei aller Tapferkeit keine wichtigen Resultate erringen, und erst dem neuen Gouverneur Bu- geaud gelang es mit neuen Streitkräften durch unaufhörliche Razzias (Beute- und Brennzüge), und energisch geleitete grössere Züge, so wie durch kluge Benutzung der bekannten Habsucht der Araber, die gefürchtete Macht Abd-el-Kaders zu schwächen und fast ganz zu vernichten. In schneller Folge nahm er das feste Tekedempt (18. Mai 1841), Maskara (am 30. Mai), und im Herbstfeldzuge die letzte Festung Abd-el-Kaders, Saida, und zerstörte diesen Waffenplatz. Noch hielt sich der Feind an der Grenze Maroccos, doch auch hier erreichte ihn Bugeaud, nahm und zerstörte am 30. Januar 1842 Tlemezen, sowie am 9. Februar das Schloss Tafrua. Abd-el-Kaders regelmässige Truppen waren aufgerieben, sein Einfluss auf die ihm unterworfenen Stämme schien vernichtet, dennoch machte er noch eine letzte Anstrengung, und so gross war die Macht seiner Persönlichkeit und die Stimme des geheiligten Emir, des Vertheidigers des Vaterlandes, dass er ein starkes Heer das ganze Jahr hindurch in voller Beschäftigung erhielt. Eben so fruchtlos blieben seine hartnäckigen Versuche im Jahre 1843, und erst von da an konnte Frankreich sich des sichern Besitzes einer Provinz erfreuen, für deren Eroberung es ungeheure Opfer an Geld und Menschen gebracht hatte. Der hergestellten Sicher- heit folgte schnell ein blühender Zustand, die Zölle, welche am 16. De- zember 1843 neu geordnet wurden, stiegen von einer Million bis fast auf neun .Millionen Franken, und Algerien, wenn auch noch immer im Kampfe mit den fanatischen Stämmen des Binnenlandes, ist gegenwärtig ein blühen- des Generalgouvernement des französischen Kaiserreichs. ' |
Mas I^and. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Generalgou- vernement Algerien liegt zwischen 15" 30'—26» 18' OL. und zwischen 320—370 8' NBr., wird im N. vom Mittelländischen Meere, im 0. von Tunis, im SO. von Bilad-el-l)jerid oder Biledulgerid (Paltnenland), im S. von den Oasen Wady Suf, Wady Rir, Wady Temäsin, Wady Righ, Beni Mezäb, Aghazlia, Eb Meschefer, und Uled Sidi Scheich, und im W. vom Marocca- nischen Reic' e begrenzt; es hat einen Flächenraum von 7,107,70 Qu.-M. mit einer Gesammtbevölkerung von 2,677,973 Seelen, und eine Küsten- ausdehnung in gerader Linie, von der tunesischen bis zur maroccanischen Küste, von etwa 150 .Meilen.
Physische Beschaffenheit. — Das Land ist ungemein gebirgig, da der von 0. nach W. streichende Atlas, mit mehreren verschiedennamigen Nebenketten, Algerien durchzieht. Besonders jäh und hoch erscheint der Küstenrand, zwischen der Tana- (Tafna-) .Mündung und Oran, im Gama- ragebirge, sodann in dem östlich von Oran gelegenen Löwengebirge in dem östlich von Tenez sich erhebenden D arahgebirge, und in dem Massengebirge Massif, an dessen östlichem Fusse die Stadt Algier (Alger) gelegen ist. Der ost-algerische Küstenrand ist ebenfalls zum gröss- ten Theiie hoch und steil, und südlich von diesem erheben sich die rauhen und wilden Massen des J ur j ura - Geb 1 rges (Djebel Djurdjura), welche die höchsten Gipfel des Küstengürtels, die den grössten Theil des Jahres mit Schnee bedeckt sind, zu" enthalten scheinen. Der höchste Punkt des- selben, so wie überhaupt des ganzen Landes, wurde zu 5,700 Fuss be- stimmt, denn alle übrigen gemessenen Höhen Algeriens sind niedriger, und der Guerioun und der Sidi Rgheis, südlich und südöstlich von Constantine gelegen, sind nur 4,524 und 5,209 Fuss, und andere Berge in der Gegend von Budjadja (Bougie), Constantine und Blidah noch niedriger, indem diese bloss eine Höhe von 4.200 und 3,300 Fuss er- reichen. — Im Süden jener mittleren Bergketten erstreckt sich eine weit- gedehnte Hochebene, das Land der Schatts, von den maroccanischen bis zu den tunesischen Grenzen, welche ihren Namen von den zahlreichen dort befindlichen Schafts oder Salzseen erhalten hat, und deren höchste Erhebung über dem Meeresspiegel etwa 3,500 Fuss beträgt. Ganz im Süden breitet sich die algerische Sahara (ohne einen Theil der eigentlichen Sahara darunter zu verstehen) aus, die ausser in den Oasen Aghazlia und Beni Mezab die Höhe von 200 Fuss nur wenig übersteigt. Enge und ungeheuer tiefe Querthäler durchfurchen die algerischen Ge- birgsketten und gestatten so den reissenden Bergströmen einen Abzug; das berühmteste dieser Thäler ist die Biban, zwischen Constantine und Algier, gewöhnlich die Eisernen Thore oder Pforten genannt. — An fliessenden Gewässern ist Algerien ungemein reich; zwischen der Grenze von .Marocco und Tunis münden allein 25 Flüsse in's .Mittellän- dische Meer, jedoch meist nur seichte Bergwasser von kurzem Lauf, welche aber während der Regenzeit zu reissenden Strömen anschw-ellen und die Verbindungen der einzelnen Ortschaften und Städte sehr er- schweren. Der Schelif ist der Hauptfluss Algeriens, er entspringt am Fusse des Djebel Amur, durchfliesst den Tittery-See und ergiesst sich bei Mostaganem in's Meer; andere bedeutende flüsse sind: der Sah il (B,, Sellam) derWad el Kebir und der Sebus. Schiffbar ist keiner dieser l-lüsse 'selbst der Schelif könnte nur durch Kunst für kleinere Schiffe fahrbar gemacht werden. Südlich vom Gebirge sind viele Steppentlüsse, von denen der in den Meghir Sumpf mundende Djedi der bemerkens- werthesie ist — Seen giebt es mehrere im Lande; die grössten der- selben sind: der Schatt el Gharbi, Schatt e'Scharki, Gebeha, Zeghez, Schalt el Hadna (grosse Salzsee von Msila), und der Meghir Sumpf. Grössere Süsswasserseen hat Algerien nicht, die meisten dieser Gewässer sind Salzseen. Mineralquellen hat das Land nur wenige aufzuweisen. — Das Klima ist im Allgemeinen völlig gesund, sowohl für die Eingebornen, wie für Europäer, die bei etwas vorsichtiger Lebensweise sich sehr bald an dasselbe gewöhnen. In den nördlichen Theilen des Landes sind die mittlere klimatischen Verhältnisse, indem die mittlere Temperatur 141/40 R. selten übersteigt, denen des südlichen Spaniens ähnlich. In der Sahara ist die Temperatur höher und beträgt durchschnittiich I60, bisweilen steigt aber daselbst die Hitze einzelner Tage bis 41,7», was auch den Thermometer- stand in den nördlichen Theilen des Landes beeinflusst, der sich dann oft bis 290 R. erhebt. Der Winter währt vom November bis April und ist meist durch starke Regenfülle vertreten, doch fällt auch im Innern des Landes in der Nähe der Gebirge Schnee, der oft bis zum Frühling liegen bleibt, und in der Sahara fallen manchmal 1 bis 2 Fuss hohe Schneemassen, wodurch in manchen Jahren die jungen Palmpflanzungen vernichtet werden. Von Juli bis Oktober ist die Hitze, besonders wenn der Samum (Chamsin, Samiel) weht, welcher die Luft mit feinem Sand- staub erfüRt, äusserst drückend; der heisseste .Monat ist der August, je- doch ist die mittlere Sommerwärme nicht höher als die von Paris. — Die Naturprodukte sind im Allgemeinen die nämlichen, wie die der anderen nordafrikanischen Staaten: besonders gut gedeihen Weizen und Gerste, BaumwoRe, Zucker, Cactus, Indigo, Orangen-, Pommeranzen-, |
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47. — Marocco, Algerien und Tunis, mit Tripolis.
Granat- und Johannisbrotbäume, Zwerg- und Dattelpalmen (letztere haupt- sächlich auf den Oasen der algerischen Sahara); Aleppoflcbten, Terebin- then, Gedern, Steineichen, immergrüne-. Kork- und Bailoteichen, Ulmen, Eschen und selbst Olivenbäume bilden grosse Wälderstrecken, sowohl in der Nähe der Küste als im Innern, in einem Gesammtumfang von 838,510 Hektaren (c. 153 Qu.-M.), wovon der grösste Theil auf die Pro- vinz Constaniine, der geringste auf die von Algier fällt. Durch mancher- lei europäische Kulturgewächse, wie den Weinstock, Tabak, Olivenbaum, Flachs, Hanf, verschiedene Obst- und Gemüsearten etc., sind die Boden- erzeugnisse Algeriens um ein Beträchtliches vermehrt worden. Die Fauna bietet wenig Eigenthümliches, sondern ist der in den andern Berber- staaten sehr ähnlich; die vorzüglichsten Hausthiere sind auch hier: Pferde, Maulthiere, Schafe, Rinder, und (bei den Stämmen der algerischen Sahara), Kameele. An Wild aller Art, Gazellen, Antilopen, wilden Ziegen und Rindern, Stachelschweinen und zahlreichem wilden Geflügel besitzt das Land einen grossen Reicbthum. Löwen, Panther, Hyänen und Scha- kals, welche früher sehr häulig waren, sind durch die steten Verfolgungen bedeutend vermindert worden. In den südlich vom Alias gelegenen Ländertheilen linden sich Strausse in ungemein zahlreicher .Menge. Bis jetzt ist das Land in seinem ganzen Umfange noch zu wenig genau be- kannt, um über das Mineralreich mit Bestimmtheit urtheilen zu können. Von nützlichen Metallen sind besonders Eisenerze von ausge- zeichneter Bescbaifenheit, vornehmlich in der Umgegend von Budjadja (Bougie), Bona und Piiilippeville häuflg, und selbst ein 320 Fuss hoher Berg, der Mokka el Hadib (Eisenerz-Steinbruch) besteht durchaus aus Magneteisenstein. Silberhaltige Bleierze sind ebenfalls reichlich vorhanden. Salz ist im ganzen Lande verbreitet und kann ans den zahllosen Salz- seen mit geringer Mühe gewonnen werden.
»as Tolk. — Die Volksmenge Algeriens wurde 1856 auf 2,677,973 Seelen angegeben, wovon auf die Provinz Algier 902,834, auf die Provinz Constantine 593,678 und auf die Provinz Oran 1,181,461 Einwohner gerechnet werden. Am 1. Januar 1851 ward jedoch die einbeimische Bevölkerung allein auf beinahe 4 MiRionen Einwohner geschätzt, und die Zahl der in Algerien befindlichen Europäer belief sich nach der Zählung von 1852 auf 134,115, von denen 57,129 in der Pro- vinz Algier, 28,711 in der Provinz Constantine, und 48,275 in der Provinz Oran lebten, und worunter etwa 66,375 Franzosen (ohne das Heer), 41,758 Spanier, 7,328 Malleser, 7,574 Italiener, 8,73.3 Deutsche etc. sich befan- den. Im Anfang des Jahres 1860 betrug die europäische Bevölkerung 202,947; mithin 8,242 Seelen mehr als im vorhergehenden Jahre. Bei der älteren Bevölkerung herrscht das Araber- und Berber-Element vor, woran sich die christlichen Europäer, Türken, Kuluglis, Mauren, Juden und Neger schliessen. Die Araber, der zahlreichste Volksstamm Algeriens, be- wohnen die mittleren Gegenden des Landes und sind in den Provinzen Algler und Oran vorherrschend, leben aber auch zum Theil in den Oasen der algerischen Sahara. Die Berbern oder Kabylen (Kabailen), ein fleissiges, gewandtes und arbeitsames Volk, 80,000 waffenfähige Männer zählend, bewohnte die Gebirgsgegenden und vorzugsweise den Djebel Djurdjura und Djebel Aures, in welch letzterem ein von den nördlichen Kabylen in der Sprache etwas verschiedener Zweig der Berbern ansässig ist, der sich jetzt selbst bis in den mittleren Theil der Provinz Constan- tine in die Ebene hinab ausgedehnt hat, etwa 40,000 Köpfe stark ist und mit dem Namen Schania oder Schowia (Hirten) bezeichnet wird. Die Mauren und Juden (circa 80,000) sind meist handeltreibende Städte- bewohner, doch sind letztere auch auf den Oasen heimisch, beschäftigen sich hier wie überaR vornehmlich mit dem .Handel, zugleich aber auch mit Goldarbeit. Die wenigen aus vormaligen Zeiten übrig gebliebenen Türken verringern sich mehr und mehr, wie es auch mit den Kulug- lis (etwa 20,000 an der Zahl), den Nachkommen von Türken und Arabe- rinen oder Negerinen der Fall ist. Ausser den in den Oasen lebenden Negern, und der daselbst heimischen Mischlingsrasse von Arabern und Negerinen, zählt man circa 80,000 Neger im Lande, welche früher sämmtlich Sklaven waren, seit 1848 aber für frei erklärt worden sind. Die Mozabiten, eine friedliebende und ehrliche Volksklasse von heller Ge- sichtsfarbe, sind unter den afrikanischen Einwanderern in die Küsten- städte und der Hauptstadt von Wichtigkeit und grossem Nutzen, da fast ausschliesslich Mühlen, Schlachthäuser etc. und die damit verbundenen Gewerbe von ihnen betrieben werden. — Nach dem Religi onsbekennt- nisse geschieden besteht die Mehrzahl der Landesbevölkerung ans Mo- hotnedanern, deren Muftis und Imams vom Staate besoldet, die niederen Geistlichen und Moscheendiener aber von den Gemeinden unterhalten werden. Die k a thol i s ch en Chris ten Algeriens stehen seit 1838 unter einem, dem Erzbischof von Aix untergeordneten Bischof, der seinen Sitz in der Stadt Algier hat, wo eine Moschee in eine dem heil. Philipp ge- weihte Kathedrale umgewandelt worden ist, und wo 1839 auch eine pro- testantische Kirche errichtet wurde. — Die iTanzösische Regierung ist um die geistige Kultur des Landes sehr besorgt, die sich, obgleich bei der Besitznahme desselben Schulen bestanden, auf einer ziemlich nie- drigen Stufe befand, und das Unterrichtssystem im Allgemeinen ein sehr oberflächliches war. Gemäss der Verfügungen vom 14. Juli und 30. Sep- tember 1850 wurde in Algerien ein zweifaches Unterrichtssystem aufge- stellt, welches das mohamedanisch-arabische Element mit dem französischen verbindet, indem der eine Theil der Lehrer aus Eingeborenen, der andere aus Franzosen bestehen sollte. Elementarschulen waren im Jahr 1850 im Ganzen bereits 107 vorhanden, die von einheimischen und europäischen Kindern (zusammen 9,679) besucht wurden, und seitdem hat sich die Zahl der Schulen wie der Schüler um ein Bedeutendes vermehrt. Ein nach französischem Muster eingerichtetes Gymnasium in Algier dient für die Zwecke des höheren Unterrichts, und in dieser Stadt giebt es auch jüdisch- französische Knabenschulen, Mädchenschulen etc. — Viehzucht und Ackerbau sind die Hauptbeschäftigungen der Bevölkerung, und letztere wird seit der französischen Herrschaft, welche durch zweckmässige Mass- regeln die Landwirthschaft möglichst zu fördern bestrebt ist, sehr schwung- haft betrieben, was seinen Grund theils darin hat, dass einflussreichen arabischen Familienhäuptern, ebenso wie den europäischen Kolonisten von der Regierung Ländereien gcsch6nkt wurdcß, unter der Beding'ung sie an- zubauen und Wohnstätten und Wirthschaftsgebäude darauf zu errichten. Dieses bei den Eingeborenen eingeführte Kolonisationssystem hat bereits die erfreulichsten Resultate geliefert, indem während eines kaum drei- jährigen Zeitraums allein in der Provinz Algier für die Gründung perma- nenter Wohnsitze von den Arabern mehr als 2V2 Million Franken veraus- gabt und 1,030 Wohnhäuser nebst den erforderlichen Nebengebäuden davon erbaut wurden, und wird in der Zukunft gewiss auch noch segensreiche Früchte tragen. Die unter der Militärherrschaft gegründeten Kolonisten- dörfer sind mit Ausschluss von 6, welche den seit 1852 nach Algerlen deportirten politischen Verbrechern zum Aufenthaltsorte angewiesen sind, unter die Civilautorität übergegangen, und zwar in der Provinz Algier 11, in der Provinz Constantine 20, und in der Provinz Oran 10. Die Landwirthschaft beschäftigt sich, ausser dem Anbau der verschiedenen Getreidearten, hauptsächlich mit Tabaks-, Oliven-, Baumwolle- und Zucker- rohrbau, und die Gartenkultur wird sogar auf den Oasen von den Einge- borenen mit ziemlichem Fleiss und gutem Erfolg betrieben. — Korallen- fischerei wird an der östlichen Küste Algeriens von Franzosen und Italienern, welche aus Marseille, Genua, Livorno, Trapani und andern Städten hierher kommen, getrieben, liefert im Durchschnitt einen Ertrag von 700,000 Thalern und beschäftigt einige hundert Schiffe. — Die ge- werbliche Thätigkeit war früher in Algerien in einem argen Zu- stand, hat jedoch in neuerer Zeit an Aufschwung und Ausdehnung be- deutend gewonnen. Die Kabylen, welche sich hauptsächlich mit tech- nischer Industrie beschäftigen, sind unter den älteren Landesbewobnern die geschicktesten Handarbeiter, besonders tüchtige Maurer, und in Algier und den anderen Seestädten betreiben sie fast ausschliesslich die Maure- rei, sie weben Teppiche, Mäntel (Haiks) etc. und verfertigen Ackergeräth- schaften, Leder, Schiesspulver und schöne Yatagans.' — Der Handel ist tbeils Land-, theils Seehandel; ersterer war früher mit dem Innern Afrika's sehr lebhaft, hat jedoch wegen der feindlichen Stellung der süd- lichen Grenzstämme ura ein Bedeutendes abgenommen; seit neuerer Zeit ist der Bedarf au europäischen Waaren wieder gewachsen, da der Handel in den Oasen allmählig im Steigen begriffen ist. Sehr bedeutend ist der Getreidehandel in das Innere Algeriens, indem die Bewohner des algeri- schen Küstenlandes ihre Bodenerzengnisse nach den Oasen bringen, von wo aus die Noinadenstämme der Sahara damit versorgt werden. Von Tunis werden ebenfaRs, meist auf dem Landweg über die Oase Suf, orien- talische Luxusgegenstände, Seidenstoffe, Glaswaaren (grösstentheils aus Europa stammend) und Räuchervverk, von einem jährlichen Gesammtwerth von 2V2 Millionen Franken, eingeführt, wogegen von Algerien nichts nach diesem Staate ausgeführt wird. Der Seehandel ist in den des Kaiser- reichs mit eingeschlossen. Die S ch if f fa br t s b e w egu n g der algeri- schen Häfen beschäftigte im Jahr 1858: 3,483 Schiffe mit 260.418 Tonnen Gebalt; 678 Schiffe, mit 27,778 Tonnen, mehr als im Jahre 1857. |
der Staat. — An 'der Spitze der Verwaltung, weichein ihren Grundzügen der in Frankreich angenommenen nachgebildet ist, steht ein Generalgouverneur. Unter ihm leiten die rein militärischen Angelegenheiten: der Chef des Generalstabes, der Kommandant der Ar- tillerie, der des Ingenieurwesens und der Kommandant der eingeborenen Truppen; dem Dienst der Kriegsflotte steht ein Contreadmiral vor. Das Kriegsheer spaltet sich in drei Divisionen, an deren Spitze je ein Divisionsgeneral steht. Die Civilverwaltung wird von dem Gouverne- mentsrath ausgeübt, dessen Präsident der Generalgouverneur ist. Das Generalsekretariat des Gouvernementsraths bekleidet ein Civilbeamter, der zugleich Vicepräsident ist; diesem ist ein Direktor der Civilverwal- tung untergeordnet, die in den Provinzen durch Präfekten zu Algier, Con- stantine und Oran ausgeübt wird. Für die Rechtspflege besteht iu jeder Provinz ein Gerichtshof erster Instanz, und ausserdem in der Stadt Algier ein Handelsgericht und ein Appellbof, dessen Generalprokurator Oberhaupt der Rechtspflege (Justizminister) im Generalgouvernement Alge- rien ist. — Finanzwesen etc. siehe „Frankreich". Taf. 16, Text,
Eintheilung des Landes. — Die 7,107,70 Qu.-M. umfassende Bodenfläche wird von der Natur in zwei grosse Haupttheile geschieden, wovon der eine, der den Getreidebau gestattet und etwa ein Drittel der Gesainmtfläche einnimmt das Teil, und der andere, der nur als Weide- land benutzt werden kann, und wo ausserdem bloss die Dattelpalme ge- deiht, die a Igerische Sahara genannt wird. An dem Flächeninhalt des Teil ist die östliche Provinz oder Constantine mit 52.5, die mittlere oder Algier mit 21,4 und die westliche oder Oran mit 26,i Pro- zent betheiligt. — Politisch eingetheilt ist das Land in die Provinzen Al- gier (mit 2,059,41 Ou.-M. und 902,834 Einw.), Constantine (mit 3,189,55 Qu.-M. und 5Ü3,678E.) und Oran (mit 1,858,mQu.-M. u. 1,181,416 E.), deren örtliche Verwaltung theils bürgerlich, theils militärisch ist, und die in folgende Distrikte und Ortschaften zerfallen:
I. Provinz Algier, mit der Hauptsladt Algier (108,000 E., darunter 70,000 Europäer). — Distrikte und Ortschaften unter Civil Verwaltung: Duera, Bufarik, Blidab, Koleab und Scherscbel; — unter militärischer Verwaltung: Medeah, Miliana, Orleansville, Teint (Teeteb)-el-Had, Bughar, Sidi-bel-Abbes, und Dellis, Aumale, Tenez, Ammi-.Musa. —
IL Provinz Constantine, mit der Hauptstadt Constantine oder Ksentina (30—35,000 Einw.) — Distrikte und Ortschaften unter Civil- verwaltung: Bona, Philippeville und la Calle; — unter militärischer Verwaltung: Budjadja, Setif (StiO, El-Arrusch, Gelma, Djudjelli, Batna, Bordj, Medjana, Drean, Tumiet, Swendu, Tebessa, Stura, Kollo, Biskrah und Tuggurt.
III. Provinz Oran, mit der Hauptstadt Oran (26,000 E., worunter über 18,000 Europäer). — Distrikte und Ortschaften unter Civilver- waltung: Misergin, Mers el Kebir, Mostaganem; — unter militärischer Verwaltung: Arzen, Maskarah, Telemsen, Tiäret, Saida, Lelia-Marina, "Ne- mours (Dschama-Schazawat), Daija, Sebdu, St. Denis, .Ai'o, Tmuschent, Sidi-bel-Abbes, und Sidi-bel-Hasset.
In militärischer Beziehung ist jede Provinz oder Division noch in Unterdivisionen eingetheilt; die Stabsquartiere derselben sind in der Provinz Algier: zu Algier, Dellis, Auraale, Medeah, Miliana, Orleansville; in der Provinz Constantine: zu Constantine, Bona, Batna, Setif; in der Provinz Oran: zu Oran, Mostaganem, Sidi-bel-Abbes, Maskarah, Te- lemsen. — ARe diese Distrikte, Ortschaften und Militärposten liegen, mit Ausnahme der in der Sahara Regenden Posten Biskrah und Tuggurt, im Teil, entweder in unmittelbarer Nähe der Küste oder durchschnittlich 5—8 Meilen von ihr entfernt; der am weitesten landeinwärts gelegene Militärposten ist Batna, 18 Meilen von der Küste entlegen. |
Bromme's Hand-Atlas. — Marocco, Algerien etc. b.
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47. — Maroeco, Algerien und Tunis, mit Tripolis.
'as liand. — Das zum Osmanischen Reich gehörende Ejaltl Tunis (Tonus), das eigentliche Afril<.iah der arabischen Schriftsteller, erstreckt sich zwischen 33» 0'-370 21' NBr. und zwischen 25° 0'-'290 2G' OL., grenzt im N. und 0. an das Mittelländische Meer, im S. an die Sahara, und im W. an Algerien, und umfasst einen Flächenraum von 3,710 Q.-.MIn. mit einer Bevölkerung von 950,000 Seelen. Zweige des Atlas, vondenen der südliche Nefusa genannt wird und Tunis von Bilad-el-Djerid trennt, durchziehen das Innere des Landes in mehreren Richtungen. Haupt- flüsse des Landes sind der südlich von Ras Sidi Aly (Kap Farina) mün- dende .Medjerda, dessen wichtigste Zuflüsse der Ma'alegh undSilana sind, und der ebenfalls bedeutende Waddekka, welcher etwas nördlich von der Stadt Susa in das Syrten-Meer mündeL Unweit des Kap Bianco, am Busen von Bizerta, liegen zwei grosse Landseen von 14 und 12 Meilen Umfang, und westlich vom Golf von Gäbes, ganz im Süden des Gebirges, liegen der Sebchat el Gharnis und der Seh cha t el Hau- diah. Der Boden ist im Allgemeinen fruchtbar, vorzüglich längs dem Hauptflusse Medjerda, wo er auch am besten angebaut ist, jedoch war der Ackerbau in früheren Zeiten mehr im Schwünge als jetzL Wichtige Na- turprodukte sind, ausser den verschiedenen Getreidearten, Südfrüchte, besonders Datteln und Oliven, ferner Safran, Galläpfel, Sennesblätter etc., vortrefffiche Pferde, .Maulesel und Schafe. Das Klima ist heiss, aber für die Gesundheit durchaus nicht nachtheilig. — Die Einwohnerzahl be- läuft sich nach amtlichen Angaben auf 950,000 (n. A. auf 2—3,000,0t)0) Seelen. Grösstentheils besteht die Bevölkerung aus Mauren, Beduinen und Berbern, ausserdem sind mehr als 160,000 Israeliten, etwa 7,000 Türken und Kuluglis (Kolaris) im Lande, und in den Seeplätzen gegeij 10,000 christliche Europäer, besonders Mal teser, ansässig. Nach einem Edikt vom 26. November 1842 sind alle Sklaven frei, die das Land betre- ten. Hauptbeschäftigungen sind Landbau, Viehzucht, Fischerei, Woil-, Seiden- und Leinew-eberei, Leder-(Corduan), Mützen- und Töpfer- waaren-Verfertigung etc., und Handel, der sehr ansehnlich ist, und dessen Hauptausfuhrartikel: Oel, Getreide, Mützen, Häute, Manufak-turw^aaren, Thun- fische, Wolle, Seife, Früchte, Wachs, Blutegel, Schwämme, Orseille, Ele- phantenzähne und Straussfedern sind. Einige dieser Artikel sind Monopol der Regierung, welche dasselbe an Juden verpachten. Europäische Ein- fuhrartikel sind: verschiedene Fabrikate in Wolle, Baumwolle, Metall, Glas etc., Waffen und Schiessbedarf, Nutzholz, Eisen, Kolonialwaaren etc. Der Seehandel beflndet sich meist in den Händen der Europäer. — |
Der Staat. —- Tunis ist zwar ein Ejalet oder eine Generalstatt- halterschaft des Osmanischen Reiches, bildet aber eine Art militäri- scher Despotie, an deren Spitze ein erblicher Bey steht, der einen Divan zur Seite hat, dessen Einfluss indess wenig bedeutet, und der die Schutzherrlichkeit der hohen Pforte anerkennt, die in Wirklichkeit aber .weder in politischen noch sonstigen Angelegenheiten eine Auctorttät aus- übt und nicht einmal Tribut erhebt. Der gegenwärtige Bey von Tunis, Sidi-Sadock, folgte dem Sidi-Mohamed-Pascha, gest. den 22. Sept. 1859, ohne Ruhestörung und wurde am 24, SepL anerkannt und eingesetzt. Die Staatseinkünfte betragen nicht viel über 3 Millionen Gulden. Landmacht: In Garnison stehen 4,000 Mann osmanische Truppen, die das Land zu nähren und zu besolden hat Der Bey unterhält ausserdem auf eigene Kosten ein stehendes, nach europäischer Weise organisirtes Heer von 6—7,000 Mann, und kann ausserdem durch Zuziehen der Araber- stämme 40,000 Mann in's Feld stellen. Die Seemacht besteht aus 1 Fregatte, 2 Korvetten, 3 Briggs, 3 Schooner und 30 Kanonenbooten. — Das Ejalet Tunis zerfällt in zwi?i Livas. AVichtigste Städte des Landes sind; Tunes (Tunis), Hauptstadt des Landes und Residenz des Bey's, am Hintergrunde der durch den Goletta-Kanal mit dem Meer zu- saumienhängenden und 7V2 Meilen im Umfange haltenden Lagune Boghaz oder el Baheira (al-Bahira) gelegen, mit 12,000 Häusern und über 100,000 Einw., worunter etwa 30,000 Juden und mehr als 2,000 Christen. 2V2 M. nördlich von Tunes bei dem Dorfe Malge finden sich noch die spärlichen Rui- nen von Carthago, welches von den Römern unter dem Namen Neu- Carthago wieder hergestellt wurde und im 3. Jahrhundert der Hauptsitz des Vandalenreichs war. An der Mündung des Medjerda, 7 Meilen von Tunes entfernt, liegt Ghar el Malah, von den Europäern Porto Farina genannt, mit 9,000 Einwohnern (in der Nähe sind die Ruinen von Utica). Bizerta oder Benzart, an der Nordküste, mit etwa 8,000 Einwohnern. Nabel, in sehr fruchtbarer Gegend unweit des Meeres, mit 8,000 Einw.; Hammämet an der Ostküste, 10 Meilen von Tunes, mit 6,000 Einwohnern. Susa an der Ostküste, nächst Tunes der bedeutendste Seehandelsplatz, mit gegen 11,000 Einwohnern, worunter 2,500 Mann Besatzung. Mistir (.Monastir), Handel- und Seestadt mit starkem Gewerbfleiss, Oel- und Obst- bau und 12,000 Einwohnern. .Mehedia (Almahadia), Stadt mit bedeuten- dem Seehandel und 5,000 Einwohnern. Sfakes oder Sfax, ummauerte Stadt an der Ostküste, in schöner, fruchtbarer Gegend, Hauptplatz für die Karawanen aus Ghadamis, mit 12,000 Einwohnern. Gäbes, Stadt am gleich- namigen Meerbusen, 45 Mellen von Tunes, 36 von fripoli und 50 Meilen von Ghadamis entfernt, mit 30,000 Einwohnern. Im Innern des Landes, 16 Meilen von Tunes, liegt die von den Arabern oder Sarazenen gegrün- dete Stadt Kirwan (Kairwan oder K'eiruan), die mehrere Jahrhunderte hindurch Hauptstadt des ranselmännischen Afrika's war, und noch jetzt für heilig gilt, wichtiger Handelsplatz ist und gegen 25—30,000 Einwoh- ner hat. 15 Meilen westlich von Kirwan, an der nach Constantine führen- den Handelstrasse, liegt Kef oder Kaf. — Bedeutende Inseln sind Gerba, die wichtigste der K erkena-Insein, und Djerbi oder Herbi, im Meerbusen von Gäbes. |
4. Eijalet Tripoll^i^ mit Barka und Fe^zaii«
'as liand. — Das Ejalet Tripolis oder Tarablusi Gharb (arabisch: ,,Tarabulus-el-Gharbi") umfasst einen Flächenraum von 14,081 Qu.-M., wovon 5,950 Qu.-M. auf das eigentliche Tripoli s, 3,476 Qu.-M. auf Barka, und 4,655 Qu.-M. auf Fez z an kommen, mit einer Gesammt-Bevöl- kerung von 750,000 Seelen, und erstreckt sich, an manchen Stellen nur gegen 15 Meilen breit, in einem etwa 180 Meilen langen Küstenstriche zwischen Tunis und Aegypten hin. Oestliche Ausläufer des Atlas ziehen sich bis in die Wüste, wo sie sich als Schwarzer und Weisser Harudsch verlieren, und in der Nähe der Küste streicht das niedrige Gurian- Wahrian -Gebirge hin. Das Küstenland ist sandig und wenig frucht- bar; die inneren Gebirgsgegenden und das zwischen dem Syrten-Meer und der Aegyptischen Grenze sich erstreckende Hochland vonBarka ent- halten besseren Boden, und Südfrüchte, vorzüglich Datteln und Oli- ven, Safran etc. gedeihen hier vortrefflich. Mehr landeinwärts besteht das Land, mit nur wenig Unterbrechungen, aus unfruchtbarer Wüste. Klima und Naturprodukte sind dieselben wie in Tunis. Viele Seen und Sümpfe, welche längs der Küste liegen, liefern eine .Menge Salz. |
llas Tolk. — Die Volksmenge beläuft sich nach amtlichen Schätzungen auf 750,000 (n. A. auf V2—JV2 Millionen) Einwohner, die grösstentheils aus Mau ren undnomadisirenden Arab ern bestehen; ausser diesen gibt es Türken, viele Juden und verhältnissmässig wenig Ber- bern. Seit den frühesten Zeiten geniessen die Europäer hier mehr Frei- heit als in den andern Barbareskenstaaten, und von diesem Umstand mag es auch herrühren, dass die Bewohner von Tripolis in der Civilisation weiter voran sind, als die übrige Einwohnerschaft der Berberei. Sie be- schäftigen sich viel mit industriellen Arbeiten, hauptsächlich verfertigen sie Woll-, Baumwoll- und Seidenstoffe, Leder, Metallwaaren, besonders Waffen etc. Der Handel ist in den Händen der Juden, Mauren und Türken, und wird meist mit. dem Innern von Afrika, theils über Ghada- mis, theils über Murzuk betrieben. Der Seehandel wird durch fran- zösische und italienische Schifl'e vermittelt; die Tripolitaner betreiben nur Küstenschifffahrt nach Tunis und Aegypten. Die wichtigsten Ausfuhr- artikel bestehen in den eigenen Landeserzeugnissen: W^olle, Getreide, Safran, Lotusbohnen, Salz, Pferden, Häuten etc., die meisten Handelspro- dukte, wie Straussfedern, Elfenbein, Gold, Gummi, Sklaven werden aber aus dem Innern Afrika's gebracht.
»er Staat. - Das Ejalet Tripolis, mit Barka und Fezzan, welches in 7 Livas zerfällt, steht unter Botmässigkeit der hohen Pforte und hat eine militäri sch e Regierungsform. An der Spitze des Staats ist ein Pascha, gegenwärtig Mahmud Nedim, welchen ein Divan und eine osmanische Miliz umgibt, die den grössten Emfluss behauptet und den Pascha wählt, der hierauf von der Pforte Bestätigung erhälL Das Staatsein kommen, welches dem Schatze des Gross-Herrn zufliesst, besteht in einem bestimmten Tribut, und soll ohne die Naturalien und zufälligen Einkünfte 307,750 Gulden betragen. Die 4,000 Mann starke Militärmacht besteht aus zwei Regimentern, die an den verschiedenen Plätzen in Garnison liegen, kann aber in Kriegszeiten leicht auf 15,000 Mann gebracht werden. Der Pascha unterhält I Fregatte, 12 andere kleine Fahrzeuge und 16 Kanonenboote. — Die Hauptstadt des Landes ist Tara- bulus (Tripolis) mit 2.^,000 Einwohnern. — |
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Ci.
fescliiclile. -- Aegypten, Hebräisch Mizraim, Arabisch Missr, Koptisch Chamin (von Cham, Noahs Sohne), Türkisch Kebit d. h. ,,das aufgeschwemmte Land" genannt, erhielt seine erste Bevölke- rung aus Aethiopien, seine erste Bildung von Einwanderern aus Asien, die mehrere, bis zu ihrer Vereinigung durch Sesostris IL unabhängige Priesterstaaten mit Eintheilung in erbliche Stände oder Kasten gründeten. Solcher Kasten gab es sieben, wovon die obern, die der Priester und Krieger, jene Einwanderer, die fünf andern, die der Gewerbsleute, Schilfer, Dolmetscher, Rind- und Schweinehirten, und das übrige Volk umfassten. An Rang und Macht stand zuerst die Priesterkaste, ihr zunächst die Krieger- kaste, aus welcher die Könige (Puro, Pharaonen) gewonnen wurden, die dann zu den Priestern gehörten. Beide Klassen vereinigten in sich die ganze religiöse und bürgerliche Gewalt Umfassende Gesetze, welche die Priester handhabten, regelten alle Lebensverhältnisse des Volks, und eine strenge Erziehung gewöhnte dasselbe' zum Gehorsam. Die Geheimnisse der Religion, welche unter vielen Gestalten, hauptsächlich als Isis und Osiris, die Verehrung einer einzigen Naturkraft lehrte, waren im aus- schliesslichen Besitz der Priester, die zugleich auch die Träger der Wis- senschaft waren, die Grösse des Sonnenjahres auf 365V;i Tag, sowie die Wiederkehr der Sonnen- und Mondsfinsternisse berechneten, die Gestalt der Erde und die Planeten kannten und die Sternbilder benannten. Sie massen die Felder ab, deren Grenzen die Ueberschwemmung des Nils un- kenntRch gemacht hatte, und ihre grossen Bauten, die Pyramiden, Obe- lisken, Kanäle, das Labyrinth, die Sphinxe etc., beweisen noch ihre Kennt- nisse in der Mechanik und Architektur. Ihre Heilkunde erhob sich nicht über eine vorgeschriebene Diät; dagegen sprechen herrliche Metallarbeiten für Vertrautheit mit der Chemie und Metallurgie. Die Kunst der Aegypter bUeb indess steif und gedieh nie zu freier Schönheit; auch die Musik, die nur zu religiösen Zwecken diente, zeigte stets einen düstern und ernsten Charakter. Dagegen gelangten der Ackerbau, Bergbau, die Webe- reien und Gewerbe überhaupt zu hoher Ausbildung. Die allmälige Ent- wicklung dieser Zustände lässt sich nicht sicher verfolgen, doch wurde sie durch die Herrschaft der Hyksos, arabischer Hirtenkönige, zv/ischen 2000 und 1500 v. Chr., welcher der König Thotmosis ein Ende machte, w-esentlich gehemmt. Ungestört und rasch schritt sie von Sesostris IL an vorwärts, der um 1500 oder 1400 v. Chr. Aegypten zu einem einzigen Staate vereinigte. Mit ihm begann die glänzendste Periode Aegyptens, die 700 Jahre dauerte, in welcher er erobernd in Asien auftrat und die staunenswerthen Pyramiden, Tempel, Kanäle, das Labyrinth (unter Mendos) schuL Auf kurze Zeit gelangte der äthiopische König Sabako^durch Priestergunst auf den Thron von Aegypten, das später bei einem Zwiste
Bromme's Hand-AUas. — Aegypten und Palästina, a. |
zwischen der Priester- uud Kriegerkaste in zwölf Staaten (Dodekarchie) zerfiel. P sammet ich errang zw'ar 656 v. Chr. durch griechische Mieth- truppen die Alleinherrschaft wieder, hatte aber, da er das Reich Auslän- dern ölfnetJi und griechische Bildung begünstigte, mit Empörungen zu kämpfen und musste 240,000 Glieder der Kriegerkaste auswandeim sehen. Sein Sohn Necho focht glücklich gegen die Juden, unglückUch gegen die Habylonier, hob die Seemacht und liess Afrika umschilfen. Unter seinen Nachfolgern schwand die Macht Aegyptens, die selbst der weise Amasis IL, der Errichter der Sphinxe und eines prächtigen Isistempels , nicht wieder zu heben vermochte, bis unter dessen Sohn Psammenit Aegypten von dem Persischen König Kambyses durch den Sieg bei Pelusion zu einer Persischen Provinz gemacht wurde. Die Empörungen, welche die unter- drückte Priesterkaste anstiftete, konnten das Land nicht befreien. Mit dem Perserreiche fiel Aegypten 332 vor Chr. an Alexander den Gros- sen, der die alten Einrichtungen schonte und Alexandria gründete. Nach seinem Tode herrschte Ptolemäos Lagi in Aegypten, 332 bis 284, der Alexandria zur Residenz, zum Handelsplatz der Welt, zum Sitze der Gelehrsamkeit machte, einen wohlthätigen Frieden im Innern erhielt und siegreich in Kleinasien stritt. Sein Sohn Ptolemäos Phil ad elphos, von 284 bis 246, und dessen Nachfolger Ptolemäos Evergetes (der Wohlthuende), von 246 bis 221 v. Chr., pflegten gleich dem Stifter der Ptolemäer Kunst und Wissenschaft, hoben Handel und Seemacht, und waren für den Nutzen und die Verschönerung des Landes rastlos thätig. Ever- getes erntete auch Kriegsruhm in Syrien, Jonien und am Rothen Meere. Von dieser Höhe des Glücks und der Macht sank Aegypten schnell wieder unter den folgenden Ptolemäern, welche sich mit kaum einer einzigen Ausnahme, in den niedrigsten Lüsten, empörenden Grausamkeiten und dem härtesten Despotismus gefielen. Schon seit 273 vor Chr. mit den Römern in Verbindung, und später immer mehr unter ihrem Einflüsse, ward Aegyp- ten seit Oktavius' Siege beiAktium, 30 vor Chr., wohin die letzte Aegyp- tische Königin Kleopatra den Antonius begleitet hatte, zu einer Römischen Provinz. Als solche wurde sie von einem „Praefectus Aegypti" verwaltet und der Handel, namentlich Alexandria's, sowie der Ackerbau begünstigt. Jetzt fand auch das Christenthum Verbreitung in Aegypten und bildete sich unter dem Einfluss der Alexandrinischen Gelehrten zu einer eigen- thümlichen Theologie aus, während die Rückwirkung der alten Volks- religion zu Schwärmereien und dem Einsiedler- und Mönchsleben Anlass gab. Bei mehreren Empörungen streng gezüchtigt, musste Aegypten, na-, mentlich Alexandria, seinen AbfaR 290 n. Chr. hart büssen, und konnte sich bei den Streitigkeiten der Patriarchen und des Arianismus nicht wieder erholen. In diesem Zustande kam Aegypten geschwächt an das kraftlose |
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48. — Aegypten und Palästina. 3
morgenländische Kaiserreich (.395 n. Chr.) und 640 in die Gewalt der Araber, für die es Amru, der Feldherr des Khalifen Omar, eroberte. Die Araber führten den Muhammedanismus ein, herrschten meist weise und gerecht und beförderten den Handel und .Ackerbau. Im Jahr 868 sagte sich der Statthalter Achmed von der Herrschaft der Khalifen los und gründete die Dynastie der Tulumiden. Zwar kam Aegypten, 905, wieder unter das Khalifat, wurde indess 935 durch Abubekr .\luham- med (den lkschiden) wieder unabhängig. Die Dynastie der lkschiden stürzte 972 der fatimitische Khalif Moez Eddin Allah, welcher Kairo (.\1-Kahira d. h. die Siegreiche) anlegte und zur Hauptstadt des Landes machte. Durch Kämpfe mit den Kreuzfahrern und innere Spaltungen geschwächt, kam Aegypten durch Saladin, 1171,an dieEjubiten, unter welchen es sich bald wieder hob. Aber schon 1254 rissen die Mamluken, ursprünglich cirkassische Sklaven, die als Leibwache dienten und durch Ehrenstellen und Grundbesitz mächtig geworden waren, die Herrschaft an sich. Unter häufigen Stürmen im Innern, oft glücklichen Kriegen nach Aussen, regierten sie in zwei Dynastien (die Bahariden von 1254— 1383 und die Bordschiten 1383— 1517), seltener zum Glück, meist zum Unglück des Landes. Durch den Ottomanischen Sultan S e 1 i m ward Aegypten eine Türkische Provinz, die ein Pascha gemeinschaftlich mit 24 Mamlukenbeys verwaltete. Ihre tyrannische Herrschaft und blutige Uneinigkeit brachten Aegypten um den letzten Rest seines Glanzes und Wohlstandes, bis 1798 die Franzosen unter Buonaparte mit 40,000 Mann Alexandrien einnahmen, nach Kairo vordrangen, und sich nach der Schlacht bei den Pyramiden, am 21. Juli, das ganze Land unterwarfen. Schon war Aegypten durch entsprechende Staatseinrichtungen näher an Frankreieh geschlossen, schon sah es einer grossen Zukunft entgegen, als Buonaparte nach der Zerstörung seiner Flotte bei Abukir und der Scheiterung seines Zuges nach Syrien plötzlich 1799 nach Frankreich abreiste. Kleber, der nun den Oberbefehl übernahm, focht zwar glücklich gegen die Türken, musste aber schon 1800 bei El Arisch eine Uebereinkunft mit dem Grossvesir abschliessen, bis nach seiner Ermordung und der unglücklichen Schlacht gegen die Briten bei Ramanieh, der General Belliard mit 13,000 Mann zu Kairo, und Menou mit 8,000 .Mann, kapituliren und .Aegypten räumen mussten. Hatte Aegypten auch wenig Gewinn von dieser vorüber- gehenden Besetzung der Franzosen, so wurden doch die Zustände des Landes durch die Gesellschaft von Gelehrten, welche die Expedition be- gleiteten, in Europa wieder bekannter. Nach dem Abzüge der Franzosen stritten die Türken und Mamluken blutig um die Herrschaft, bis es Meh- med Ali durch List und Bestechung gelang, 1806 Pascha von Aegypten zu werden. Nachdem er die Engländer, die sieh 1807 unter Frazer in den Besitz von Aegypten, als dem Landwege nach Indien, setzen wollten, glücklich abg ewehrt hatte, lockte er l8ll die sämmtlichen Mamluken in sein Lager und liess sie niedermetzeln. Nach einem siegreichen Zuge gegen die Wechabiten im Jahre 1816, erfolgte die Umgestaltung des Heeres nach Europäischer Wejse und die Gründung einer Flotte. Im Jahr 1824 unterstützte er die Türken in Morea gegen die Griechen, eroberte auch die Insel, verlor aber einen Theil seiner Flotte bei Nava- rin, 1827, und musste, 1828, Morea räumen. Glücklicher war Meh- med Ali 1830, als er die Insel Kandia zu Aegypten schlug. Die Flucht einiger Tausend Fellabs zum Pascha von Acre bot ihm 1831 eine er- wünschte Gelegenheit zu einem Zuge nach. Syrien. Im Jahr 1832 be- meisterte er sich durch seinen Sohn Ibrahim Jean d'Acre's, der auch die Drusen in den Syrischen Gebirgen unterwarf, die Türken bei Kontaktsch schlug, die Pässe von Beylan nahm und Konstantinopel bedrohte. Eine gänzUche Niederlage, die er den Türken unter dem Grossvesir Reschid Pascha, am 2l. Dez. 1832, bei Konieh beibrachte, benutzte Ibrahim nicht, aus Furcht, die Russen möchten der Pforte zu Hülfe kommen. Ein Ver- trag vom 6. März 1833 endigte diesen Krieg höchst glücklich für Mehmed Ali, indem er nicht nur seine Syrischen Eroberungen nebst den Inseln Kandia und Cypern behielt, sondern auch den Sultan zur Verzichtung auf das Recht nöthigte, ihn absetzen zu dürfen. Hiermit begnügte sich jedoch der Ehrgeiz Mehmed Ali's nicht lange; vollständige Unabhängigkeit und ErbUchkeit seines Throns konnten ihn nur befriedigen. Die Pforte wies aber diese Ansprüche entschieden zurück, zumal seit sie die Gunst der Syrer, in Folge der Einführung des Monopolsystems und der Rekrutirung, sich den Aegypten! sich abwenden sah. Erst als die grausame Entwaffnung der Drusen auf Libanon im Jahr 1835 durch Ibrahim gezeigt hatte, Wie die Aegypter nur durch Waffengewalt in Syrien sich halten konnten, und ihre Macht 1838 durch die Wechabiten in Arabien geschwächt wurde, begann die Pforte 1839 einen neuen Feldzug gegen den ehrgeizigen .Meh- med Ali. Aber die Schlacht bei Nesbi am 24. Juli 1839 vernichtete das Türkische Heer, fast zu derselben Zeit, als der Sultan .Mahmud IV. starb. Die ganze Türkei schien nun eine leichte Beute Ibrahim's zu werden, zumal da der Kapudan Pascha die Türkische Flotte den Aegyptern aus- lieferte, als die Europäischen Grossmächte sich der Pforte annahmen und in den Londoner Konferenzen, 1840, bestimmten, dass Mehmed Ali zwar über Aegypten, Kandia, Cypern und den südlichen Theil von Syrien die Souveränetät und erbliche Regierung erhalten, dagegen Adana, Haleb und das übrige Syrien herausgeben und wie früher einen Tribut bezahlen solle. Als sich indess Mehmed Ali, auf Frankreich bauend, weigerte, diesen Bestimmungen Folge zu leisten, so gaben ihnen die Grossmächte, mit Ausnahme von F'rankreich, durch eine Flotte Nachdruck, zwangen Meh- med Ali zur Räumung Syriens, entrissen ihm Kandia und Cypern und beschränkten seine Macht auf den erblichen, souveränen Besitz von Aegyp- ten. Diese grossen Erfolge, wodurch Aegypten eine neue Stellung, nicht nur gegen die Pforte, sondern zu Europa gewann, konnten nur durch eine grosse Land- und Seemacht errungen werden. Diese zu schaffen, zu bilden und zu unterhalten, war daher Mehmed Ali's wesentliches Streben. Die Mittel fand er einmal darin, dass er Europäer, namentlich Franzosen ins Land rief und sie zur Einrichtung des Kriegs- und Flottenwesens und aller dazu gehörigen Anstalten brauchte, dann darin, dass er seine Ein- künfte auf's höchste zu steigern suchte. Zu dem Zwecke zog er gleich nach Vernichtung der Mamluken das Grundeigenthum sämmHicher Mo- scheen und frommer Stiftungen ein, verdrängte die Generalpächter (Mu- tazins), machte sich zum alleinigen Besitzer des Bodens und vertheilte ihn an die Fellahs oder Arabischen Bauern, welche ihm ausser einer Steuer den ganzen Ertrag der Ernte zu einem von ihm selbst festgesetzten Preise abzuHefern hatten. Auch die Ackergeräthe und sonstigen Lebens- bedürfnisse musste der Fellah von dem Vicekönig kaufen und mit seinen .Mitbauern des Dorfes oder Distriktes für die richtige Zahlung der Gesammt- steuern einstehen. Die Ertragfähigkeit und die Menge des urbaren Landes vermehrte Mehmed Ali durch Grabung von Kanälen und Verbesserung des Bewässerungssystems; auch führte er die Kultur der Baumwolle ein, und liess Pflanzungen von Oel- und Maulbeerbäumen anlegen, und eine andere QueHe des Reichthums öfl'nete er sich durch das Monopol des Handels und die Anlegung verschiedener Fabriken, die er meist durch Ausländer leiten liess. Ibrahim Pascha enthielt sich aller Einmischung in die Regie- rung, bis er 1848, als Mehmed Ali in einen sehr bedenklichen Körper- und Geisteszustand gerieth, einen Regentschaftsrath einsetzte, dem er präsidirte, und gegen 60,000 Soldaten aushob, um seine Succession der Pforte gegenüber zu sichern. Seine Besorgniss erwies sich als unbegrün- det , denn bereits am 1. September 1848 wurde er mit der Statthalter- schaft über Aegypten und dessen übrige politische Bestandtheile, von der Pforte feierlich belehnt. Ibrahim starb schon am 10. November 1848, mit Hinterlassung von 3 Söhnen, von denen ihm noch keiner in der Regierung folgen konnte, die nach der 1841 festgesetzten Erbfolgeordnung, am 13, Januar 1849 an Abbas Pascha, den Sohn seines Bruders Jussuf Bey überging, der durch sein Sparsamkeitssystem sich weder die Beamten noch die Europäer zu Freunden machte. Mehmed Ali starb geisteskrank, am 2. August 1849, im 80. Lebensjahre, Nach seinem Tode, der die Aegypter theilnahmlos liess, da er schon längst bei ihnen vergessen war, hob Abbas Pascha das Handels- und Gewerbsmonopol auf, suchte die Lage der Fellahs durch Befreiung von der drückenden Personalsteuer zu ver- bessern, und steuerte den .Missbräuchen, welche sich besonders die höhe- ren Staatsbeamten hatten zu Schulden kommen lassen. Unter ihm blühte der Handel Aegyptens immer mehr auf; in den jenseits der Nilkatarakte gelegenen Provinzen öffnete sich dem Volke ein weiterer Markt, und mit der Pforte, d ;r er bereitwillig Hülfstruppen gegen Russland stellte, kam er in's beste Vernehmen, Ihm folgte am 14. Juli 1854 sein Oheim (der dritte Sohn Mehmed Ali's) Sajid (Said), der jetzige Pascha, der obwohl lehenspfiichtiger Statthalter der Pforte, doch unumschränkte Macht über das ganze Land übt, |
JBas I>ancl. — Lage, Grenzen, Grösse. — Aegypten bildet die NO.-Ecke Afrika's, die unterste Stufe des Nillandes und liegt zwischen 240—310 35'NBr. und zwischen 42o 48'- 53o 28' OL, Die Grenzen sind im Norden das Mittelländische Meer, im Osten Djidda und das Rolhe Meer, im Süden Nubien, und im Westen die Libysche Wüste. Der Flächen- gehalt des eigentlichen Aegyptens beträgt ungefähr 8,795 geogr. Qu,-Min,, von denen aber nur ein Zehntel angebaut ist, mit einer Einwohnerzahl (1859) von 5,250,000 Seelen,
Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Aegyp- ten zerfällt von Natur in drei Theile: Unter-Aegypten oder das Delta (Bahhari), Mi t te l - Aegy p t en (Wastani) und 0 ber - Aegyp t en (Said), Das Land ist flach, meist öde und mit glühendem Sand bedeckt, und nur das Delta und das 3—10 .Meilen breite Hussthal des Nils ist auf einer etwa 750 Qu,-M. grossen Strecke mit einer fruchtbaren 30—36 Fuss dicken Erdschichte bekleidet, die durch die regelmässigen Ueberschwem- mungen des Nils noch mehr befruchtet wird. Unweit des östlichen Nil- ufers erhebt sich das steile Gebirge Mokattam, eine nackte Felsenkette, welche von Querthälern und Sandebenen unterbrochen, bis zum Arabischen Busen reicht, wo sie von einer flachen Sandküste umsäumt ist, und zu einer relativen Höhe von 300-2,500' aufsteigt. Der westliche Bergwall, das Libysche Gebirge, fällt in sanfteren Abhängen ins Nilthal hinab und verliert sich allmählig in den Ebenen des Delta, Ein Granitge- birge, dessen schönes Gestein schon in den frühesten Zeiten verarbeitet wurde, bildet die Südgrenze. Gegen Norden hin folgen hierauf Sand- steinberge, von S. nach N. streichend, die auf den Seiten steil auf- ragen. Jenseits des Passes von Dschebeleye erhebt sich das Kalkge- birge, welches sich im Norden in die Wüste verliert. Das Thal, welches durch das Gebirge Mokattam und das Libysche Gebirge gebildet wird, ist im Süden sehr eng, erweitert sich aber nach Norden zu und ist abwech- selnd bis vier Meilen breit. Unter dem 30" N,Br,, wo sich die beiden Gebirgszüge gegen W. und N.W trennen, beginnt der Nil sich in zahRose natürliche und künsHiche Arme zu theilen, deren Wasser durch Kanäle und Schleusen noch so weit wie möglich über das durchaus ebene Land verbreitet wird, um die, schon im Alterthum gerühmte Ergiebigkeit des Bodens zu bewirken; die bedeutendsten dieser Kanäle sind der, ursprüng- lich eine natürliche Vertiefung bildende, an der Westküste des Nils bis nach Unter-Aegypten hinlaufende Kanal, welcher In seinem nördlichen Laufe den Namen Bahar Jusef (Josephs-Kanal) führt und eine über 1 Meile breite höchst fruchtbare Insel umfliesst, und der grosse Mah- mud ieh-Kan al, welcher über den schmalen Damm zwischen dem See von Abukir und dem von Mariut geht, den die Engländer 1801 durchstachen, und dadurch den letzteren See bildeten. Breite und Tiefe des Nilstroms sind sehr verschieden; erstere beträgt 3,000 — 9,000 Fuss. Sein Lauf ist ungemein reissend und wird von vielen, zwar nur 5—6' hohen Katarakten unterbrochen, aber am meisten gefährlich sind die Wirbel und Strudel, in denen der Fluss, besonders auf dem rechten Ufer durch Felseilande zerschnitten, in seinem raschen Falle dahin schäumt. Von Philae bis zu den Pyramiden von Sakarah zieht der vielgebogene Strom, zahlreiche Eilande bRdend, 105 deutsche Meilen dahin, während die gerade Linie fast ein Viertel kürzer ist. Die Hauptmündungen des Flusses sind: die Bolbini- tische-, die Sebenytische-, die Phanitische- und die Mende- sische Mündung; die Kanobische Mündung ist in Folge eines gewaltsamen Durchbruchs, wodurch der See Abukir entstand, verschwun- den. Nur durch eine sandige Landzunge vom Meer getrennt liegt im W. der Mariut-See; östlich neben ihm der durch einen Kanal mit dem Nil verbundene Madieh-See; noch weiter gegen Osten ist der an der Küste gelegene See Edkos, der Burollos-See, und im 0. von diesem der 10 Min. lange Mensaleh-See. Alle diese Seen sind an verschiedenen Punkten mit dem Meere verbunden, aber dessen ungeachtet zum Theü nur Sümpfe, und wie andere Sumpfebenen dieser Gegend, nur bei der Ueber- fluthungszeit des Nils mit Wasser gefüllt. Der im Durchschnitt 3 Fuss tiefe Menzaleh hat salziges Wasser, ist reich an Fischen und Wasser- vögeln, und mit vielen kleinen Sumpfinseln bestreuL Südlich von Men- zaleh an der Ostgrenze des Delta's ist der Pilger-See (Birket el Hadsch), in dessen Nähe sich die nach Mekka ziehenden Pilger versammeln, und in der Wüste der See Scheib und der Salzsee al Mamleh, welcher ehemals durch einen Kanal, von dem man noch Spuren findet, mit dem |
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Arabischen Busen und dem Nil in Verbindung stand. Im W. des Nil, 8 Min. vom Fluss entfernt und am Ende eines fruchtbaren Thaies, ist der 6 Min. lange, salzige, mit dem Nil durch zwei grosse in Felsen gehauene Kanäle verbundene Möris-See (Birket el Karun), welcher eine Insel umspült. Viele kleine Kanäle, sowie die Hauptkanäle, von denen der eine Bahr belä Mä (Fluss ohne Wasser) genannt wird, sind zum Theil wasser- leer und verfallen. Einige Meilen westlich vom Nil entfernt, in einem Thale, welches die Wüste des heiligen Makarius heisst, sind die Natron- Seen (Wadi e Natrun), auf deren Grund das verdunstete Wasser eine 2 Fuss dicke Natronkruste zurücklässt. — Das Klima Aegyptens ist im Allgemeinen gesund und natürlich sehr warm; 28" R. sind im S. nichts Ungewöhnliches, jedoch ist die Wärme nicht immer gleich, sondern richtet sich grösstentheils nach den Winden, welche während eines Theils des Jah- res aus allen vier Himmelsrichtungen wehen, und nach dem Stande des Nils. Wie in allen heissen Gegenden flnden sich auch hier unverhältnissmässig kühle und starkthauige Nächte, die auf den Gesundheitszustand der Aus- länder einen besonders schädlichen Einfluss haben. Der kühlende Nord- wind, schwere Wolken den südlichen Gebirgsländern vom Meere her zuführend, beginnt Ende Mai, hindert den Abfluss des Nils und ist seinem Steigen sehr förderlich; im September fängt der Ostwind an zu herr- schen, an dessen SteRe Mitte December die stürmischen, veränderlichen Westwinde treten, die im Februar wieder vom Südwinde verdrängt werden. Im April und Mai weht im Süden oft der erstickende Chamsin, in welchen die Südwinde häufig ausarten. Während des Winters ist im Delta die Regenzeit; in den Sommermonaten regnet es dort nur selten, und in Oberägypten fällt das ganze Jahr über fast gar kein Regen. Die einzigen aber schrecklichen Plagen des Landes sind: die Pest, häufige Augenkrankheiten und Blindheit, und bisweRen verheeren auch Mäuse und Heuschrecken Saaten und Felder und richten dadurch beträchtlichen Scha- den an. Aegypten besitzt einengrossen Produktenreichthum. Unter den Thieren ragen hervor: Kameele, in der Wüste kleine Dromedare, Pferde, Esel und .Maulesel, Ochsen, Büfl'el, Schafe, Ziegen, Gazellen, Löwen, Panther, Unzen, wilde und zahme Katzen, Hyänen, wilde Hunde, Dscherboa's, Hasen, Stachelschweine, Aff'en, Igel, Ichneumon's, wilde Schweine, Kroko- dile, Delphine, Strausse, Geyer, Störche, Ibis, Reiher, Flamingo's, Pelikane, Wasserhühner, Möven, Taucher, Gänse, Enten, und noch viele andere kei- neswegs sehr wichtige Thiere. Von mehr Bedeutung als die eigentlichen Hausthiere und die Viehzucht ist der Ackerbau, und die Produkte des- selben, wie Reis, Weizen, Zucker und BaumwoRe sind die wichtigsten Handelsartikel; Wein, Indigo, Tabak und Oelbäume werden in grosser Menge gepflanzt, und die Anpflanzung des Maulbeerbaums zum Seidenbau ist von Erfolg. Eigentliche Waldungen gibt es nicht, wesshalb auch -Mangel an Brenn- und Nutzholz herrscht; nur Palmen, darunter die Dum- palme mit kleiner bitterer Nuss, Feigen-, Maulbeer- und Johannisbrodbäume, Tamarinden, Sykamoren, Akazien, Pappeln, Myrten, Nabeka, die Musa im Delta, der Back, Cassien u. a. stehen in kleineren Gruppen beisammen, oder sind längs der Ufer hingepflanzt. In den Gärten werden Aprikosen, Pfirschen, Aepfel, Birnen, Pflaumen, Citronen, Orangen, Feigen, Maulbeeren, Kachiman etc. gezogen, aber im Allgemeinen gerathen die europäischen Obstarten nicht besonders gut. Unter den Gesträuchen zeichnen sich Opuntien, Rhamnus Napeca, indische Feigen, Rosen (Rosenöl von Fayum), und viele andere aus. Ausser den schon oben angeführten Getreidearten und Handelspflanzen werden .Mais, Gerste, Durra, Dophun (Hirse), Sorgho (holcus saccharatus), Bohnen, Erbsen, Linsen, Lupinen, Wicken, Rüben aRer Art, Pastinacken, Kohl, Spinat, Gurken, Melonen, Kürbisse, Zwiebeln, BasiRkum, Malven und andere Küchengewächse in reichlicher Menge ge- baut; auch Flachs, Lein, Hanf, Sesam, Mohn (zu Opium), Senf, Pfeffer, Sennes, Saflor, Wau, CocheniRe-Cactus, Alhenna etc. pflanzt man viel, und Klee, Agul und andere Grasarten baut man als Viehfutter. Die Papyrus- staude und die schöne, den alten Aegyptern heRige Lotusblume wachsen noch jetzt. Moose und andere kryptogamische Pflanzen sind selten; das Delta ist besonders durch viele Nymphäen ausgezeichnet. Das frucht- barste Land ist Said (0her-Aegypten), wo um Schutt und Trümmer uralter Städte sich weitgedehnte Fruchtgelände hinziehen, und nicht das Delta, wie man irrthümlicher Weise vermuthen könnte. An Mineralien ist Aegypten ziemlich arm und Refert ausser dem berühmten Granit, Marmor, Alabaster, mehrere Quarzarten (Karneol, Jaspis, Heliotrop), Achat, Porphyr, Serpentin, Schiefer, Onyx, Salz, Natron, Salmiak, Salpeter, Schwefel, auch etwas Kupfer, Eisen und Blei, welches die einzigen Re- präsentanten der Metalle im Lande sind.
»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. - Die Bevölke- rung Aegyptens betrug im Jahr 1847; 4,250,000 Seelen, welche bis 1859 auf 5,125,000 Seelen angewachsen ist. Die Einwohner sind hauptsächRch Kopten und Araber. Die Kopten, Nachkommen der alten, mit Grie- chen und Römern vermischten Aegypter, sind die ältesten Bewohner des Landes und ihre Zahl beläuft sich ungefähr auf 160,000. Die Araber (FeRahs und Beduinen), die als Ackerbauer oder Nomaden leben, bilden den grössten Theil der Bevölkerung. Ferner sind noch die Barabras, Einwanderer aus Nubien, die in der Gesichtsbildung am meisten den alten Aegyptern gleichen; die Türken, welche als Beamte, Soldaten und Kaufleute im Lande sind, Armenier, Griechen, Jud en (4,000), Ne- gersklaven und Europäer ein TheR der Bewohner. — Die herrschende Religion ist der Islam, doch wird auch der christliche Glaube geduldet. Die Kopten sind Christen von besonderer Konfession und stehen unter dem Patriarchen von Alexandrien, welcher in Kairo, in Dschizeh oder auch im Kloster St. Georg abwechselnd wohnt; ihre eigenthümRche Sprache ist nur noch beim Gottesdienste gebräuchlich. Sie besitzen 127 Kirchen, 16 Klöster (worunter die 4 der Natronseen). Ausser diesen Kopten hat Aegypten noch gegen 5,000 Römisch-Katholische Christen, die im Ritus sich unterscheiden. In Said sind Missionäre der Propaganda. — Die geistige Bildung steht noch auf einer, sehr niedrigen Stufe, und auch die neuerdings nach europäischen .Mustern eingerichteten Schulen und Anstalten dienen weniger zur Beförderung der Bildung des Volks, als den Privatzwecken des Vicekönigs. |
Physisch-technische Kultur, HandeL — Die Hauptnahrungs- queRen des Volkes sind Ackerbau und Viehzucht; auch Hühner- und Bienenzucht sind von Bedeutung. Die Fischerei ist lebhaft und einträglich. — Der Kunstfleiss ist im ARgemeinen gering, jedoch wurde die Industrie durch die in letzter Zeit errichteten Fabriken um Vieles gehoben, obgleich dieselben nicht gerade mit grossartigem Erfolg betrieben werden, da Staub und Hitze Maschinen und Arbeit verderben, und schlechte Beamte das GeRngen voRends verhindern. Die gewerbRche Industrie verarbeitet Baumwolle, Seide, Flachs, Hanf, bereitet Leder, ge- schätztes Rosenöl, Teppiche, Salmiak, Salpeter, Glas- und Töpferwaaren etc. Zuckersiedereien, Salzsiederei, W'affenfabriken und Gerbereien sind im Gange. — Der Handel, grösstentheRs .Monopol des Vicekönigs, ist sehr wichtig, würde aber noch blühender sein, wenn dies nicht der FaR wäre. Getreide, Lein, Zucker, BaumwoRe, Alhenna, Natron etc. lässt die Regie- rung zu willkührlich festgesetzten Preisen zusammenkaufen und in den grossen Magazinen zu Bulak und Alexandrien aufbewahren, um sie mit Gewinne auszuführen; auch der innere Handel liegt unter dem Monopol. 1859 betrug die Einfuhr, bestehend in Manufakten, Bauholz, Quincaille- rien, Tuch, Tabak, Eisen- und anderen Metallwaaren etc. 240,875,000 Pi- aster; die Ausfuhr, in den schon oben erwähnten Produkten bestehend, 263,874,000 Piaster. Der Mittelpunkt des Handels ist Kairo; die be- deutendsten Häfen sind Alexandria, Daniiette und Suez. Die Schifl"fahrtsbewegung von Alexandrien belief sich im Jahre 1859 auf 2,040 angekommene und 1,993 abgegangene Schifl'e. Die türkischen, sy- rischen, südeuropäischen Gelder, hauptsächlich Gold sind im Kurs. Maass und Gewicht sind eigen.
»er li«aat. — An der Spitze der Regierung steht als lehens- pflichtiger Statthalter der Pforte ,,der Pascha von Aegypten", welcher den Titel „Hoheit" und „Vicekönig" führt. Die Statthalterschaft ist erblich in der FamRie Mehemed Ali's. Der Pascha übt unumschränkte Macht über das Land, und seine Herrschaft erstreckt sich ausser Aegypten: südlich über Nubien (im weitesten Sinn) bis Habesch (Massowa) und an die Grenzen von Darfur, westlich über die lybischen Oasen, und östlich über die Westküste Arabiens. Der Pascha residirt zu Kairo, er ist Herr alles Eigenthums und despotischer Gewalthaber. Der gegen- wärtige Pascha, Sajid (der IV. seit Mehemed Ali), ist der Oheim des am 14. Juli 1854 gestorbenen Abbas Pascha und Sohn Mehemed Ali's. Stellvertreter des Vicekönigs (Kiujah Pascha) ist der erste Minister und Präsident des obersten Staatsraths, welcher aus den Prinzen von Geblüt, 4 Generalen und 4 Grosswürdenträgern besteht, gegenwärtig Mahmud Pascha. Ausserdem obersten Staatsrath besteht ein Ministerium, bei welchem der ConseRs-Präsident, der Minister des Aeussern, der Finanz- minister, der,Minister des Innern, der Kriegsminister, der Chef des Marine- Departements, der Präsident des höchsten Gerichtshofes, der Oberkomman- dant der Truppen, der Chef des Ingenieurkorps, der Arsenaldirektor, der Präsident der Sanitäts-Intendanz, der Gouverneur von Alexandrien, der Gouverneur von Kairo, der General-Gouverneur von Sudan, der Sekretär des Vicekönigs und der Oberkammerherr, als Mitglieder betheiligt sind. — Aegypten ist zum Zweck der Verwal tu ng in 25 Departements sehr regel- mässig eingetheilt, und wird nach den Rangstufen der Beamten von Mun- dirs, Mamurs, Nazirs und Kaschefs beaufsichtigt.
Finanzen. — Nach annähernder Schätzung betrug 1847 die Ein- nahme 790,000, die Ausgabe 786,000 Beutel (1 Beutel je 50 fl. C. M. oder 126 Franks oder 5 Pfd. St.); 1855 betrug die Einnahme 765,000, die Ausgabe 760,000 Beutel. Der Tribut an die Pforte belief sich im Jahr 1833 auf 12,000, jetzt 60,000 Beutel. — Aegypten hat mehrere Arten Papiergeld, dessen Curs sehr schwankend ist. — Die Schwebende Schuld betrug im Jahre 1857: 6-7 MRlionen Talaris (30-35 Millionen Franks). Im August 1860 hat die Regierung, laut Zeitungsberichten, ein neues Anlehen von 28 MiRionen Franks in Paris abgeschlossen.
Heerwesen. — Das stehende, meist auf europäische Art eingeübte Heer zählte früher fO bis 60,000 Mann; jetzt ist es im Ganzen bis auf die Summe von 21,000 Mann herabgesunken, und zwar besteht es aus: 4 Infanterie-Regimentern ä 3,000 = 12,000 Mann, einem Schützen-Bataillon 1,000 Mann, Kavallerie 3,500 Mann, Artillerie 1,500 Mann, und 2 Batail- lonen Genie 3,000Mann; ausserdem ist noch ein Regiment Schwarzer aus Sudan zu 3,000 Mann. Für 1858 ist die Armee auf 15,000 Mann reducirt, nämlich 12,000 Mann aktive Truppen uud 3,000 Mann Garnisonstruppen. — Die Flotte zählt: 7 Linienschifl'e, 6 Fregatten, 4 Korvetten, 7 Briggs, 2 Dampf-Packetboote und 23 Transportschilfe. Flagge siehe „Flaggen- Atlas Taf. 6 Nro. 237 und 238."
Politische Eintheilung. — Das Land zerfäRt in 3 Theile, in Ober-Aegypten (Said), Mi ttel-Aegypten (Vostani, Wastani) und Unter-Aegypten (Ba hhari), die in folgende 25 Provinzen ge- schieden sind. Hauptstadt des Landes und Sitz des Vicekönigs ist Kairo (Masr el Kahira) mit 300,000 Einwohnern. Bedeutendste Seehandelstadt ist Alexandrien, mit (1859) circa 400,000 Seelen.
L Ober-Aegypten — Said — umfasst 4 Provinzen: 1. Esneh, 2. Kenneh, 3. Girgeh (Dschirdscheh), 4. Siüt.
IL Mitttel-Aegypten — Wastani — umfasst 7 Provinzen: 5. Monfalut, 6. Menieh, 7. Beni Sueh, 8. Fayum, 9. Atfih, 10. Gizeh (Dschizeh), 11. Kairo (Masr el Kahira).
IIL Unter-Aegypten - Bahhari- umfasst 14Provinzen: 12. Kel- jub, 13. Belbeis, 14. Schibeh, 15. Mitcamar, 16. Mehallet el Kebir, 17. Mansurah, 18. Damiat (Damiette), 19. Tanta, 20. Me- lig, 21. Menuf, 22. N egileh, 23. Damanhur oder Bahireh, 24. Füah, 25. Iskanderieh (Alexandrien). Unter ägyptischer Oberhoheit stehen ausserdem noch Nubien (Dongola), 11,990 Q.-M. mit 1,100,000 Einwohnern, und Sennaar mit .Meroe, 6,805 Qu.-M. mit 1,000,000 Einwohnern. |
Paläütiiia.
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F as I^and. — Palästina (jetzt Theil des türkischen Ejalets Saida), das Vaterland des hebräischen Volkes, von diesem selbst Kana- an, Land Israels, Land der Hebräer, das heilige Land, Land der Verheissung, Juda, Judäa genannt, erhielt den iNamen Palästina, der ursprünglich dem Philisterlande eigen war, erst später. Vor dem Einzüge der Israeliten in Palästina Avar dieses Land von den Philistern, |
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Kananitern, Jebusitern, Amoritern und mehreren andern kleinen Völker- schaften bewohnt. Die Hebräer eroberten es unter Josua, 1450 vor Christus, und theilten es nach den Stämmen ihres Volkes. Saul vereinigte diese in ein Köni.greich und David erweiterte es durch Eroberungen. Zu- erst nach den Volksstäinmen in 12 Bundesstaaten getheilt, wurde das Land nach dem Exil unter persischer Herrschaft in kleine Kreise zerstückt, und zur Zeit Christi zerfiel es in die Provinzen: Galiläa, Samaria, J udäa und Peräa.
Nach seiner geographischen Lage erstreckt sich das Land zwischen 300 30'_32o 48' NBr. und zwischen 51" 32'—540 5' OL. Natürlich w ird das Land durch das Mittelmeer, den Jordan und den Libanon begrenzt; seine politische Ausdehnung aber war zu verschiedenen Zeiten verschieden. Zu Davids Zeit betrug der Flächenraum 450 Qu.-M. mit 5 Mill. Einwohner, worunter 1,300,000 waffenfähige Männer, und zur Zeit Christi soll die Bevölkerung noch weit stärker gewesen sein. Nach seiner natürlichen Begrenzung hat Palästina 465 Qu.-M. Flächeninhalt
Hauptgebirge sind: im N. der Libanon (weisse Berg) und der Antilibanon, beide so benannt von dem Schnee, welchen man das ganze Jahr hindurch an den höhern Stellen derselben antrifft Von den Höhen dieser Gebirge stürzen viele kleine Flüsse und Bergwasser herab. Der Libanon, 25 Meilen lang, ist wegen seiner Gedern berühmt, deren es jetzt zwar nur noch wenige giebt, die zu Salomo's Zeiten aber in grossen Wal- dungen vorhanden gewesen sein sollen. Andere Gebirge des Landes sind: das Gebirge Basan, Hermo n, Gilead und Seir; das Gebirge Ephra- im, mit den einzelnen Bergen Ebal, Gorizim, Silo (den höchsten aller Berge Palästina's) und Quarantania oder der Versuchungsberg; der Berg Karmel (jetzt Kurmul) mit mehr denn 2,000 Höhlen, die gegen 30,000 Menschen fassen konnten, worunter die Höhle Adullam, in welcher die Propheten Elias und Elisa wohnten. Der Berg Tabor, ein isolirter Kegelberg, auf dem Jesus verklärt wurde; der Berg Christi, auf welchem Jesus die bekannte Bergpredigt gehalten; der Berg Juda mit dem Oelberg bei Jerusalem, auf dem sehr viele Oelbäume standen, und der Berg Abarim, mit dem Berge Nebo, von dessen Spitze (Pisga) Moses das gelobte Land aus der Ferne erblickte. Von bedeutenden Ebenen sind zu bemerken: die grosse 20 Meilen lange Ebene Saron, längs dem Mittelländischen Meere; jenseits des Tabor die reizende Hochebene Galiläa's (Jesreel oder Esdrälon) und in ihr der Kis chonflu s s, der nebst dem Belus nach dem Meere zu ausläuft und in die üferebene von Acre hinabfällt; die Ebene am Jordan, welche von Loth zum Weideplatz für seine Heerden erwählt wurde, und in welcher auch Johan- nes der Täufer auftrat-; das Gefilde Jericho's, und die Gefilde von Moab. — Wüsten, d. h. nur zu Viehweiden taugliche Gegenden, w'aren: die Wüste Bethsaida, Gibeon, Berseba, Juda, Engeddi, Siph und Maon, und die Wüste bei Jericho oder Quarantania; wahr- scheinlich war es hier, wo Jesus versucht wurde, und wo der barmherzige Samariter sein Liebeswerk verrichtete. Das Thal Josaphat, ThalHinon, wo dem Götzen Moloch Kinder geopfert wurden, und das Thal Kidron; das 12 Meilen lange und 3 .Meilen breite Thal des Jordans, das 'fhal Gibeon, Escol, Gerar, Ajalon und das Th erebinthenthal sind die berühmtesten Thäler. |
Die Gewässer Palästina's sind: das Mittelländische .Meer, welches die.Westküste des Landes bespült; der See Liberias, auch See Genezareth, oder das galiläische Meer genannt, 2V2 Meilen lang und I Meile breit, früher so fischreich, dass sich 1,500 Fischer auf ihm mit dem Fischfang beschäftigten; das Todte Meer oder das Salzmeer, welches 7 Meilen lang und 3 Meilen breit ist, und an der Stelle liegt, wo die untergegangenen Städte Sodom und Gomorrah sich befunden haben sollen; es enthält nichts Lebendiges, und nicht einmal Pflanzen kommen in dessen nächster Nähe fort Hauptfluss des Landes ist der Jordan, welcher am Fusse des Libanon entspringt, durch den'See Marmo und den See Genezareth strömt, und sich in das Todte .Meer ergiesst. Ausser dem Jordan hat das Land keinen bedeutenden Fluss, sondern nur Bäche, von denen der Bach Kidron, der Jabok, der Besord, der Krith (wo Elias von den Raben gespeist wurde), der Arnon, der Sarek oder Eskol, der Kana, der Kison oder Kischon, der am Tabor ent- springt, die nennenswerthesten sind. Brunnen mit süssem Ouellwasser waren nicht häuflg, daher viele Ci s t ern en, ausgemauerte Wassergruben in Form eines umgestürzten Trichters, unten weit und oben ganz enge, in welchen sich das Regenwasser sammelte. Berühmt war der Brunnen Siloa, unweit Jerusalem, die Quelle Bethesda zu Jerusalem, und der Jakobsbrunnen bei Sichern,
Das Klima Palästina's ist sehr verschieden: in den gebirgigen Strichen getnässigt und mild, in der weit tiefer liegenden Jordanebene tropisch. Erdbeben haben sich in Palästina häufig wiederholt. Der Sa- mum, ein glühender Südostwind, der aus der Arabischen Wüste kommt und durch seine Schwefeldünste alles animalische und vegetabile Leben tödtet, richtet oft grosse Verheerungen an. Ungeheure Schwärme von Wander- oder Zugheuschrecken vernichten manchmal die reichsten Ernten, verursachen dadurch allgemeine Hungersnoth und bringen das tiefste Elend über das Land. Die Pest und der .\ussatz sind immer noch häufig und rühren zum Theil vom Klima, hauptsächlich aber von der Lebensweise und der Unreinlichkeit und Nachlässigkeit der Einwohner her. Die Frucht- barkelt des Landes war vormals ausserordentlich; Weizen, Gerste, Reis, Linsen, Baumwolle wurden in Ueberfluss gebaut, Aepfel, Feigen, Mandeln, Oliven, der Balsamstrauch, die Narde, Myrrhe, Terebinthe, Eiche, Föhre, Cypresse, Granate, Wein, Johannisbrod, Palmen und Gedern wuchsen in grosser Ueppigkeit, und Hyacinthen, Jonquillen, Rosen, Tulpen, Lilien, Narzissen und Levkoien überzogen die Gefilde. Von Thieren giebt es Pur.^ purschnecken, Skorpione, Heuschrecken, Bienen, Fische, Schlangen, viele Eidechsen, zahlreiche Vogelarten, Löwen, Bären, Panther, Hirsche, Wölfe, wilde Schweine, Füchse, Schakals, Gazellen, Dammhirsche, Hunde, Esel, Kameele, Maulthiere, Pferde, Rinder, Ziegen, Schafe. Von Mineralien finden sich am häufigsten Kalk, Kreide, Basalt, Steinsalz, Schwefel, Asphalt, Magneteisenstein. Unter der trägen Herrschaft der Türken ist der Pro- duktenreichthum des Landes sehr zurückgegangen, weil für die Kultur des Landes fast gar nichts geschieht
»as VolU. — Die Bevölkerung Palästina's war früher unge- mein zahlreich und betrug unter Davids Regierung 5 Millionen, und zur Zelt Christi mochte sie sich auf eine noch höhere Zahl belaufen haben. Jetzt enthält das Ejalet Saida (Palästina und Phönizien), ein Flächen- raum von 1,053 Ou.-M., auf welchem viele Millionen glücklicher Menschen gedeihen könnten, nur eine Gesammt-Bevölkerung von 670,000 Seelen. Die Bewohner des Landes sind ihrer Abstammung nach ungemein ver- schieden. Juden leben noch in erheblichei* Anzahl in Palästina; in Jeru- salem wohnen viele, und seit Aegypten das Joch und die Freizügigkeit der- selben erleichtert, wandern seit neuerer Zeit Tausende dahin. Die brau- nen, hagern, mittelgrossen, wohlgebildeten, nicht selten schönen Gestalten, mit langem Gesicht, schwarzem Bart, dunklem Haar und blitzenden Augen, gehen auch dort auf dem ursprünglich heimischen Boden wie Fremdlinge umher, erinnern mit Trauern an eine grosse Vergangenheit und göttliches Recht, und deuten, hinaus in eine wichtige Zukunft: denn noch immer geht an ihnen in Erfüllung, was schon im 5. Mos. 4, 27; 28, 25 u. fl".; Jerem. 24, 9 u. ff.; 29, 18 u. A. ihnen gedroht und verheissen ward. Keine Spur zeigt sich mehr bei ihnen von dem Kriegsmuth der Nation, die mit stolzer Verachtung das Joch der Römer trug, von der edlen Thätigkeit im Wissen und in der Kunst; sie sind dort ein erniedrigtes Sklavenvolk, das um seines Geldes willen von den Osmanen gedrückt, und zu Zeiten geplündert und ausgesogen, beharrlich im Halten an seiner Religion, be- triebsam im Handel und Gewerbe, voller Intriguen, kriechend und doch voll Stolz und Hass gegen seine Unterdrücker ist, die jetzt die Herren in |
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dem von Gott ihnen einst geschenkten Lande sind. Im eigentlichen Liba- non, bis gegen Damaskus, leben Drusen, wahrscheinlich die Nachkom- men der einstigen syrischen Ureinwohner; muthig und tapfer, tüchtig im Gebirgskriege, steigen sie nur ungern in die Ebene der Küste hinab, son- dern beschäftigen sich in den heimischen Thälern mit dem Weiden ihres Viehes, dem Anbau von Baumwolle, Tabak, Wein, Getreide, und zeliweili- gen Raubanfällen auf ihre Nachbarn. Das Arabische hat, sich in Dialekte spaltend, ihre Landessprache verdrängt. Ihre Verfassung ist eigenthüm- lich: die Schelks bilden den Adel, der einen vielgeltenden Landtag aus- macht und die erbliche Macht des Emirs, der die ganze vollziehende Ge- walt und das Recht über Leben und Tod seiner Stammesgenossen in den Händen hat, im Zaume hält. Die Erbfolge des Emirs gibt immer zu Feh- den unter Brüdern und Verwandten Anlass; und innere blutige Kämpfe entstehen nur zu häufig unter ihnen, durch tollkühne Plünderungen, die Blutrache und das reizbare Ehrgefühl; übrigens sind sie gutmüthig, zart- fühlend, gastfrei, nur eifersüchtig im Punkte der Frauen, die bei ihnen, wie bei den Türken, dicht verschleiert gehen und sehr zurückgezogen leben. Ihr Wissen ist gering, Lesen und Schreiben lernt nur der Adel. Die Religion, der sie aiTiängen, ist eine Sekte des Islam, deren Stif- ter Mohammed Ihn Ismael war. Sie haben eine Lehre von 10 Incarna- tionen Gottes, die sie nach merkwürdigen Fürsten und Lehrern benennen. Die Seelenwanderung ist einer der Hauptpunkte in ihrer Glaubenslehre. Den eigentlichen Muhamedanern stehen sie ferner als den Christen, und doch haben sie sich in jüngst verflossener Zeit durch ihre grausamen Christenverfolgungen so furchtbar ausgezeichnet. — Die Nasairis oder Anziris (Nazareni) wohnen ebenfalls im Libanon, und sind, wie die Drusen, ein syrischer Urstamm; ihrem Thun und Glauben nach sind sie ein gutes Volk, das die Frauen achtet, redlich, gastfrei, mitleidig und fleissig ist; ihre Religion ähnelt der Drusischen: die Seelenwanderung ist in derselben gröber ausgeprägt, und eine Wanderung in Thiere und |
Sterne; sonst hat ihre Lehre wenig Eigenlhümliches oder ist noch zu un- bekannt. Auch sie geben sich selbst für Moslems aus: Ali halten sie für göttliche Incarnation und sind fanatische Schiiten. Ihnen ähnlich sind die Isinaeliten, deren Hauptsitz Mashyad im Gebiete von Hama ist; in bürgerlicher und religiöser Hinsicht sind sie den Nasairis ähnlich, dennoch herrscht zwischen beiden Stämmen eine durch heimliche Mordthaten stets aufrecht erhaltene Todtfeindschaft. — Ferner wohnen im Libanon Ma- roni ten, etwa 100,000 Seelen, die in Charakter, Lebensweise und poli- tischer Ordnung den Drusen verwandt, den Osmanen tribut- und den Drusen-Emirs kriegspflichtig sind. Sie leben unter vier Schelks: Blut- rache gilt ihnen als Pflicht, Vielweiberei ist verboten. Meist arm, sind sie doch gastfrei und redlich, sind Christen und seit 1215 mit der römi- schen Kirche unirt, erkennen sie den Papst und unter ihm den Patriar- chen zu Kanobin oder zu Antakia als Oberhaupt an; sie halten Gottes- dienst in altsyrischer Sprache, und die Priesterehe gilt bei ihnen einmal mit einer Jungfrau. Mönche und Nonnen, deren viele in 100 Klöstern auf dem Gebirge leben, und Weltgeistliche stehen bei ihnen in grossem Ansehen. Sie zählen 6 wirkliche und 6 Titularbischöfe. — Karat ten finden sich gegenwärtig nur wenige in Palästina; ein kleiner Rest von Samaritanern, jenem jüdisch-ägyptisch-assyrischen Mischlingsvolke, findet sich um Nabulus und Jäfa, mit eigenem Tempel und besondern Ceremonien. —Tschingenen (Zigeuner), ein Hindustamm, leben in Horden dürftig und elend, abgeschieden, verachtet, entwürdigt, besonders um Haleb und Damaskus. Wild aussehend, mit indischer Gesichtsbildung, schmutzig, halbnackt, stossen sie auch dort ab, wie in Europa; sie essen ARes, machen sich mit jedem Gewerbe zu thun; heftig, leicht erregbar und doch träge, bleiben sie arm, bekennen sich äusserlich zum Islam, sind aber eigentlich Heiden. — Griechen und Armenier leben auf den Handelsplätzen, ebenso Franken oder Europäer aller Nationen, welche dort die ,,lingua franca" sprechen, und mehr oder minder ihre euro- |
BSE© KAlElISiL.
päischen Sitten beibehalten haben. Der Religion nach sind sie römi- sche und griechische Katholiken (letztere haben mehrere Erz- bischöfe und Bischöfe); Protestanten (zu Haleb ist eine englische Kirche, zu Jerusalem ein englischer und ein deutscher Bischof); Jako- biten (Vlonophysiten), die von jeher in Syrien ihren Hauptsitz hatten, wo Jakob Baradäus ihnen den Namen gab, und wo sie die Patriar- chen zu Anlaki und zu Mossul, und den Bischof zu Rakka anerkennen. Auch sie haben sich jetzt dem Papste unterworfen. Die Nestorianer, welche die zwei Naturen in Christo strenger scheiden und Maria nur Christusgebärerin, nicht Deipara nennen, die Priesterweihe als drittes Sakrament annehmen und den Bilderdienst verwerfen, haben zu Mossul einen Patriarchen, und ausser diesem mehrere Bischöfe im Lande; Jo- hannes-Christen leben nur um Tripoli.
Topog-raiiliie. — Zu Christi Zeiten wurde Palästina, wie schon oben erwähnt, in die 4 Provinzen: Galiläa, Samaria, Judäa und Peräa geschieden.
Galiläa. — Diese schöne Provinz, welche gegenwärtig fast eine Ein- öde ist, hatte eine Länge von 18—20 und eine Breite von 16—18 Stun- den. Die Stämme Asser, Naphthali, S e b ulon , Isasch a r und ein Theil von Manasse und Dan hatten ihre Besitzungen in demselben- Die Galiläer zeichneten sich vor den Bewohnern der übrigen Provinzen durch Tapferkeit, Frömmigkeit und Aufgeklärtheit aus, aber ungeachtet ihrer Vorzüge wurden die Galiläer dennoch von den ächten Juden in Judäa verachtet. Die vorzüglichsten Städte dieser Provinz waren: Dan (Grenzstadt); Sephoris (Hauptstadt von Galiläa); Tiberias, Residenz des Königs Herodes, und berühmt durch seine Gesundbrunnen und war- men Bäder (an der SteRe dieser Stadt liegt jetzt der Flecken Tabari eh); Capernaum, wo Jesus viele Wunder that und den Matthäus zu seinem Apostel wählte; Chorazin; Betsaida, Fischerflecken, in dem die
Bromme'.s Ha nd-11 a s. — .\PKypten und Paliistina. Ii, |
Apostel Petrus, Andreas, Johannis, Jakobiis und Philippus geboren waren und Fischerei trieben; Nazareth (jetzt Nusra geiannl), auf der Ebene Esdrälon, noch immer ein bedeutender Flecken, nicht weit vom Eei'ge Tabor entfernt, der Wohnort von Jesus Eltern; Na in, am Bei'ge Taboi", wo Jesus den Sohn der Wittwe vom Tode erweckte (jetzt bat die Stadt 10,000 Einwohner, meistentheils Christen); Endor, Siädtchen am Tabni-, wo Saul von einer Todtenbeschwörerin betrogen wurde; Ca na (jetzt armseliges Dorf), in welcher Stadt der Apostel Simon geboren wurde und Jesus sein erstes Wunder verrichtete,
Samaria, — In der Mitte des Landes lag die Provinz Sa man«; sie umfasste den Stamm Ephraim und den halben Stamm Manasse, Die Samariter, eine Nation heidnischen Ursprungs, wurden von den Jndi-n gehasst, verachtet, nnd jede Gemeinschaft mit ihnen galt sogar für ein strafwürdiges Verbrechen, Sie ertrugen jedoch den llass der Juden mit so grosser Gelassenheit, dass Jesus sie oft als .Muster der Nachahmung aufstellte, Ihr Tempel stand auf dem Berge Garizim. Die hedeuiendsten Städte waren: Samaria (jetzt Nebulus), von Amri, einem Könige Israels, erbaut, Residenz vieler israelitischer Könige; Sichern, llHU[ii,^iiz des samaritischen Gottesdienstes und damalige Hanptstadt der Provinz; Jesreel oder Esdrälon, Residenz mehrerer israelitischer Könige; Silo, 4 Stunden von Sichem, wo 300 Jahre lang die Stiftshütte errichtet war; Enon, Stadt am Jordan, mit vorzüglichen reinen Wasserbrunnen, wo Johannes taufte; Bethsean (jetzt Scythopolis).—
Judäa. — Die Provinz Judäa hatte eine Länge von etwa 40 und eine Breite von 24 Stunden. Die Stämme Juda, Benjamin, Dan und Simeon hatten Theil an diesem Gebiet, und nach der babylonischen Ge- fangenschaft war hier der Sitz des reinen, ächten und unverrnischten Judenthums, dessen Bekenner sich durch Nationalstolz, Verachtung amle- rer Völker, ja selbst änderer Juden, durch Abscheu vor den unter ihnen br- |
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findlichen Heiden, sorgfältige und ängstlidie Abwartung der goltesdienst- lichen Gebräuche etc. auszeichneten. Jerusalem (Jeru s chal a i m , Hierosolyma, el Kuds [die Heilige] der Araber, Kudschi Scherif der Türken), die religiös wichtigste Stadt der Erde, der alte Sitz Melchi- sedeks, hernach der Jebusiter, Residenz Davids und Salomons, die Gottes- stadt, wo auf .Moria der herrliche Tempel prangte, liegt am Bache Kidron (310 47'47" NBr. und 53" OL.), der zwischen der Stadt und den zwei öst- lich gelegenen Bergen, Oelberg und Zion, durch das Thal Josaphat läuft. Auf dem Berge Moria steht jetzt die Moschee Omars, El Haram (die Heilige), in deren grossetn Tempelbezirk eine kleine Stadt von Mo- scheen liegt. Im Westen der Stadt befindet sich die Davidsburg, das heilige Grab, über welchem die Kaiserin Helene eine Kirche erbaute, mit dem Calvarienhügel (Golgatha), und das lateinische Kloster. Fast an allen heiligen Orten sind Kirchen und Kapellen der Griechen, Armenier, Abyssinier, Kopten, Nestorianer, Georgier und .Maroniten, reiche und aus- gedehnte Klöster, darunter das Franziskanerkloster zum heiligen Erlöser, wo Pilgrime gewöhnlich Kost und Aufenthalt haben. In der Nähe der Stadt befinden sich das Grab der Maria, des Absalon, des Josaphat, des Zacharias, des Nehemia, der Brunnen Siloa, die Grotte des Jeremias, die Königsgräber; am Oelberg mehrere geheiligte Plätze, wie Gethsemane, Bethania (Palmenort) mit Lazarus' Grab, das Thal des Gerichts (Josaphat), und das an die uralten Gräuel des .Vlolochdienstes erinnernde ThalHinnom. Die Stadt ist Sitz eines katholischen Bischofs, Chefs der Mission des heiligen Landes, eines protestantischen englischen und eines deutschen Bischofs, eines armenischen und griechischen Patriarchen, os- manischen Mufti und eines .Molia und Sandschakbegs (eines Pascha's). Die Zahl der Einwohner betrug früher 200,000, die zur Zeit des Oster- festes bis auf 1 Million stieg. Jetzt hat Jerusalem 30,000 Bewohner, meist aus Juden, Christen und Muhamedanern bestehend, die viele Kru- zifixe, Rosenkränze, Krippen aus Perlmutter und Olivenholz verfertigen, und sich mit Seide- und Baumwollen-Industrie beschäftigen, doch sind letztere, so wie der Handel mit Balsam, jetzt nur unbedeutend. Bethle- hem (Beth el Ham), nicht weit von Jerusalem entfernt, wird gegenwärlig von ungefähr 500 chrisllichen Familien bewohnt; es hat eine schöne Ma- rienkirche, ein grosses Kloster mit einer Kirche und der heiligen Grotte, wo Jesus geboren wurde. Hebron (Khalil), Stadt mit 2,000 Einw.; über der Grotte mit Abrahams und Sara's Gräbern ist eine grosse Moschee er- baut; in der Nähe ist das Thal Mamon, w^o einst Abraham wohnte. Jericho (Rayh, Riha), wurde von Josua zerstört; Prophetenschulen des Elias und Elisa waren hier, und einst w'ohnten allein 12,000 Priester in der Stadt; bei Jericho (Palmenstadt) befand sich ein 2V2 Meilen langer Palmenwald, aber jetzt ist nichts mehr zu sehen von den damaligen blü- henden Rosen- und Balsamgärten und den herrlichen Dattelhainen, und nur ein ärmliches Dörflein liegt noch jetzt an deren Stelle. Gaza (Ghuz- zeh, Razze), Askalon, Asdod, Gad, Eron (Akir) waren die fünf Hauptstädte der Philister. Bei der Stadt Adulam ist die grosse Höhle, in welcher David mit 400 Männern und deren Weibern und Kindern einige Zeit wohnte. Gath, Stadt, Geburts- und Wohnort des Philisterriesen Goliath. Joppe (jetzt Jaffa), feste Seestadt, ehemals die Strasse der Kreuzfahrer, jetzt der gewöhnliche Landungsplatz europäischer Pilgrime. Petrus erweckte hier die Tabea vom Tode. Lydda CDiospoIis), Stadt bei Joppe, wo Jesus den gichtbrüchigen Aeneas heilte. Cäsarea (Kaisarieh), von Herodes dem Grossen erbaute Stadt, 15 .Mellen von Jerusalem ent- fernt, am Mittelländischen Meere, und der Sitz des römischen Landpflegers. Hier bekehrte Paulus den römischen Hauptmann Cornelius und sass hier zwei Jahre gefangen. Rama (Ramla, Ramatba, Ariinatbia), Geburtsort Samuels und Josephs von Arimathia, hat 2,000 Einwohner, ein lateini- sches Kloster, viele Moscheen und Kirchen, und ist in einer reizenden Ebene gelegen. Andere erwähnenswerihe Orte sind: Emmaus (el Ku- beibeb), drei Stunden von Jerusalem; Bethel; Gibeon, durch Josua's Schlacht bekannt, und Bersaba, Abraham's und Isaak's Aufenthalt. |
Peräa. — In den ältesten Zeiten hiess die Provinz Peräa: Gilead, und gehörte den Stämmen Manasse, Gad und Huben. Fastin der ganzen Provinz wohnten in den meisten Orten Juden und Heiden (Grie- chen), daher auch hier mehr Duldsamkeit herrschte. Mitten hindurch zieht sich das Thal des Flusses Jabok. Die Thäler sind reich an Ge- treide, Oel, Südfrüchten, Weingärten und Waldungen. Die vorzüglichsten Städte in dieser Provinz waren: Damaskus (Scham), wichtige Handels- und Fabrikstadt mit 15,000 (n. A. jetzt mit 135,000) E., in einer .schönen Ebene, gleichsam in einem Feigen-, Kastanien- und Olivenwalde am Fusse des Anti- libanon, am Baradia, der in verschiedenen Armen die Stadt durchfliesst; Cäsarea Philippi (Banjas, Baal Gad), mit der Jordanquelle und dem See Phiala (Birket el Rani); Bethsaida (Julias), ein Fischerdorf am See Genezareth ; in dieser Gegend sättigte Jesus die 5,000 Menschen; Magdala, Städtchen mit einem festen Schlosse, Geburlsort der Maria Magdalena; Gadara (Um Keis) undGerasa (Dscherasch), zwei nahe bei einander liegende Städte; Mahanaim, am Bache Jabok. Nebo,. Stadt und Berg, von welchem aus Moses einen grossen Theil des Landes Ka- naan übersah; Jabes, eine Stadt in Gilead, durch Saul von der Belage- rung der Ammoniter befreit etc. —
Das heutige Syrien, welches die Ejalets Haleb, Saida und Scham umfasst und das alte Palästina in sich enthält, wird gegenwär- tig in die 4 Paschaliks Hai eb, T ara blüs, D a ma s und Akra gesihieden.
Haleb (AIeppo), der nördliche, meist gebirgige Theil des Lan- des, erstreckt sich vom Mittelländischen Meere bis weit über den Euphrat, und enthält gegenwärlig an bedeutenden Siädten: Haleb (Aleppo), am Kolk, in der fruchtbaren Ebene Dabik, mit 100,000 Einw.; — Isken- derum, (Skanderum, Alexandrette), kleine Seestadt, Hafen von Haleb; — Antakia (Antakijeh, Antiochien), am Aasi, mit 12,000 Einw., und dem Hafen Suedik, an der Mündung des Flusses; — Aintab, im nörd- lichen Gebirge, mit 20,000 Einw.; — Urfa, mit 8,000 Einw.; - Süwe- rek, unweit des Murad Tschai, mit 12,000 Einw.; — Rakka. am Euphrat, mit 4,000 Einw.; — Balis, am Euphrat, Ende der Dampfboot- Schifffahrt, mit 2,000 Einwohnern.
Tarablüs (Tripolis), der nördliche Theil des alten Palästina und des jetzigen Ejalets Saida, den Libanon umfassend, mit der Haupt- stadt Tarablüs (Tarabülüs, Tripolis), am Kadescha (Abu Ali), mit 16,000 Einw., und dem Ankerplatz Mariana, am Meere. Andere nennens- werthe Orte des Paschaliks sind: Ladikia (Ladhikijeh), mit gutem Hafen, wichtigem Handel und 6,000 Einw.; — Mark ab, am Meere, einst wich- tige Festung der Johanniterritter; — Kannobin, berühmtes Kloster der katholischen .Maroniten, auf dem Libanon, der ausserdem mehrere hundert armenische, syrische, katholische und maronitiscbe Klöster enthälL In Folge der Unruhen und Christenverfolgungen im Libanon wurde am 18. August 1861 ein Reglement bezüglich der Organisaiion des Libanon kundgemacht, nach welchem der Libanon in 6 Gouvernements oder Distrikte, jeder Distrikt wiederum in 6 Kantone eingetheilt, und jeder Kanton von einem Rath oder Medjlis, aus 6 .Mitgliedern bestehend, ver- waltet werden soll. Ausserdem besteht ein hoher Rath von 12 Mitglie- dern, von denen 6 Christen sind, die übri^^en aber verschiedenen Bekennt- nissen angehören. Jeder Kanton hat einen Chef oder Abgeordneten zu wählen.
Damas (Damask, Schani), im Osten des Antilibanon, mit der Hauptstadt D i m e s ch k - e s ch - S ch a m (Damaskus), am Baradi, mit 135,000 Einwohnern. Andere wichtige Städte des Past:haliks sind: Ha- mah, am Nahr-el-Asy (Orontes), mit 70,000 E.; — Homs (Hems), reiche Fabrikstadt mit 30,000 E.; — Tadmur, mit 6,000 F., und den herr- lichen Ruinen des einst so berühmten Palmyra; — Taijibeh, mit 5,000 E,; — Deir, unweit des Euphrat, mit 4,000 E., und Kerak, im Osten des Todten Meeres, mit 5,000 Einwohnern.
.Miva, der südliche Theil des alten Patästina's und des jetzigen Ejalets Saida, mit der Hauptstadt Akka (St. Jean d'Acre, das alte Ptolomais), am Fusse des Berges Karm e 1, mit 10,000 £.; — n örd 1 i ch von ihr liegen die ansehnlichen Städte: Beirut, mit schönem Hafen und 12,000 E,; — Baalhek (das alte Heliopolisi, am Kasimijeh, mit schönen Riünen und 6,000 E.; — Zahleh, am gleichen Fluss, mit 5,000 E.; — Saida (Sidoni, mit Hafen und 8,000 E.; Sur (Tpus), mit jetzt schlechtem Hafen und 3,000 E.; — und südlich von Akka: Taharieh (Tiherias), am Galiläischen Meere, mit warmen Quellen und 4,COO E.; — Jeru- salem (El-Kuds), jetzt mit 30,000 E., und die oben bei Judäa angegebenen heiligen Orte, sowie Jaffa (Joppe), mit 6,000, und Chuzze (Gazzah), mit 15,000 Einwohnern.— |
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1 2. S* An(iT-eas-ürd(;ri^3.4.0rden d.heil. Katharina..5.6.Alexaiidor_Newsky -Orden.. 7.8.SUjP()r^eni)r(len._9.10.S^Wladimir..Orden
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LBlauerEoseiiband.- Onà^. 2 Kelte . 3 Devise des Stems. Amlreas-o,br Distel- (h-den. S Deviise d^^s lleïîî"'^ '
QXetie 7. Pali-rk=Ordeïi.ft. Devise des Sterm . 9.ïette .lO.Bath-Orieu. 11.. Devise des Steims 12 Kelle.
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1 Ordeiv ^r ElireBle^ion-, Hitter. 2 Or-deu der Ekreulegion , Officier S Oi-dea der Elu-enle^ioTL, Kommaiid
4.0rdeivdeTEhxeivlßgioiv,Gi.osskreaz. 5. Ordea der EtTeiilegioiv,Grosskreuz Slerii, 6. Jiüi-Kreuz
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Stewis d.Ordens d.lieil. Sk'plian _6JjCop<)]ds^den._ 7.Devise d. Sterns d.LcopoId-()rd«Mis. ft.Rlisal>etk 1Vi"<'sirai Orden, 9.0rd<^n
d. eisernm Krone. lO.Deviso d. Sterns d.Ordens d. eisernen Krone. ll.Stern Krenz-0rden._12.I)er Deirt.sdie Orden. 18 Slern d.
denlsrhen Ordens_ 14-. Johanniter Orden. lö.Steni d.Jolianniter Ordens.-10.17. Civil Ehrenki-euz, in (Void und Silher.
MB: Franz-Josephs - Orden etc: siehe auf der Supplement-Tafel.