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1. FraitK - Josej)l>s (h-tlwt, zu Oi-stei-TeiclL _ 2.K<miol. Eausovtlpai voil IloktnvzolleriL, ztl Pr«vss(?iL._ 3 Wappen voxv Bauern.
4 -G.i. Ordeit der Vül'll envl). Ea-oixe ti. Stern _ SVappeTL xotl SaciLse3L._

H. lO.lIaTisoriloii clw RaiitwikroiLe tul<1 Sloriv _ ll."Vrappeii -ron. HamioT^er. _ 12. GTielplLf>iL - Oi-leil _

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OffuHrirlcr

iStuttgart«

Verlag von Krais ^ HofFmaiin-

Geog-raphie iiiid Statistik

in 48 colorirten Karten

mit 112 Bogen erläuterndem Texte, 218 Holzschnitten, 6 Blättern in Farbendruck:
Wappen und Orden der fünf europäischen Grossmächte und der vier deutschen
Königreiche, und einem colorirten Flaggen-Atlas in 7 Blättern, die
Flaggen aller Nationen der Erde darstellend.

Herausgegeben

von

^raitgoü ^Sromme

1862.

-ocr page 4-

Inhalt und Reihenfolge der Karten und Texte.

Karlen-Nuramey Text-Nummer. Seiten.

1. KrdaHsicIiteii. — Oestliche u. Westliche Halbkiig-el 1. I— 4

2. KriiJiarte in Mercator's Projection....................................................3. 1 — 6

3. Ki.r«i»a ..............................................................................................................................1— 8

4. Asi«n ..........................................................................................................................................4. 1— 8

5. Afräks».............................................................................................S* 1— 6

6. ]*ord-A"«eriIia ................................................ } ^^ 1—92

7. Sild-Ainerilia ................................................

8. Australien ......................................................................................................................1—16

9. Skandinavische Halbinsel (Schweden und Nor-

wegen)....................................................................................................................................9. 1— 6

10. Eiiropäisclies Russland mit Polen und dem

HaiiltasH.s ................................................................................................................1®. 1^10

11. KH*opäisclie Türkei ..............................................................................11. 1— 8

12. «rieclienland und die ionischen In.seln ..........13. 1— 6

13. Italienische Slalbinsel ......................................................................IS. 1—16

14. Spanien und Portsig-al ............................................................................141. I —12

15. Orossbritannien und Irland ..............................................15. 1 —14

16. I^rankreicli ..................................................................................................................1®. 1-12

17. ]*iederlande und BSeJg-ien ............................................................IS. 1 — 12

18. «äneinarU ....................................................................................................................18. 1— 8

19. IBcHtscIiland ..............................................................................................................J». 1_ 8

20. Oesterreie!«i.«cIie Monarcliie .....................................2«. 1 — 16

21. «ber- und ]%iedei-<6e.sterreicl» und Salzbnrg- 31. l— 6

22. Böiiinen ............................................ ...................«jg», 4

23. Mähren und Oesterreichisch-ISchlesien ..........33. 1— 4

24. Steyeranark, Märutlien, Mrain, Miisten-

......................................................................................................................................31. 1— 6

Karten-Nummer. Text-Nummer. Seiten.

25. Tyrol und Vorarlberg- ..................................... 35. 1— 4

26. Ciallzien, Ungarn, Siebenbürgen etc. .......... 3G. 1 — 14

27. fv(»i»bardisch-Venetianisches Hüiiigreicli 32. 1— 4

28. Prenssischer Staat und Mecklenbnrg- ........ 38. 1 —]6

29. Bayern und die rfalz ........................................ 3». 1— 8

30. Württemberg und Baden .............................. 30. 1 — 12

31. Sachsen, liünigreich .............................................. 31. 1— 8

32. Hannover, Branuschweig, Oldenburg und

die Hansestädte ............................................................................................33. 1—22

33. Schweiz und I^iechtenstein ..........................................................33. 1— 6

34. Brandenburg ............................................................................................................31. 1— 4

35. Pommern ..........................................................................................................................35. 1—4

36. Schlesien ............................................................... 3G. 1— 4

37. Prenssen und Posen ....................................................................................Sff. 1— 5

38. Provinz Saclisen und die Thüringisciten Staa-

ten........................................................................ 38. I-ll

39. niielnland, l^V^estphalen, Hessische liän-

der, Kassau etc. ............................................... 3». 1—20

40. Asiatische Türkei etc. ....................................... 1 — 12

41. Vorder- und Hinter-Indien etc. ................... H« 1 — 12

42. China und Japan ................................................ 13. 1 — 14

43. 44. Vereinigte Staaten von UTord - Amerika,

2 Blätter ......................................................... 43.11. 1—14

45. ]?*exiko und Centrai-Amerika ....................... 15. 1—4

46. Weslindien......................................................... 16. 1— 6

47. Marocco, Algerien und Tunis ........................ 1». 1— 6

48. Aegypten und Palästina .........................................1— 6


Wappen- und Ordens-Tafeln.

Text-Nummer. Seite.

Hussland .......................................................................... lO. 2

Orossbritannien .......................................-..................... 15. 4

Frankreich ....... ............................................................ 16. 4

Oesterreicli ................................................................... SO. 4

Text-Nuramer. Seite,

Preussen .......................................................................... 38. 4

Bayern — Württemberg- — Sachsen — Han-
nover
— und Nachtrag zu Oesterreich und
Prenssen, dem Titel gegenüber.


Flaggen-Atlas.

Text-Nummer, Seite.

]. Kuropa. — Belgien bis Deutschland (Oesterreich") —
Nr. 1 — 40 ................................................

2. Europa. - Deutschland (Oesterreichy'bir'Griechen-

land. _ iSr. 41-80 ............................................

3. Europa. - Grieclienland bis Holland. — Nr 81-120

Tafel-Nummer.

3.

4

3.

8

1.

4

Tafel-Nummer. Text-Nummer. Seite,

4. Europa. — Holland bis Portugal. — Nr. 121-160 - 6. Î. 20

5. Europa. - Russland bis Türkei. — Nr. 161—200 - 1». 8
C.
Europa (Türkei) — Asien — Afrika. — Nr. 201—240 l». 4
7.
Afrika (Schluss) — Amerika — Australien. —

Nr. 241-280 ......................................................... 38. 6


Register der im Text behandelten Länder und Staaten.

Aegypten ...........................................................Seite.

Afghanistan .........................................n

Afrika ..........................................-

Algier.......................■.z.;;;::;..................47 i

Amerika .................... ..............„ i _

Andorra ........................................................' ^

Anhalt-Dessau-Köthen ..........■„■.■.■.".■,■,■." og ,o

Anhalt-Bernburg ..............................f. "

An-nam ................ ......................................"

Arabien.................. .......................

Argentinische Konföderation « ,8

Asien..................................................................^

Auschwitz .................................................l '

Australien ............................. ................J

.............................................30 8

Bayep..........................................................................................29 ,

Belgien ......................................................................................8

...................................................................................40 , i

Birma .....................................-..............41 11

Böhmen ......................................................................................22 1

Bolivia ..............................................6 16

Brandenburg, Pr. ........................................................34 i

Brasilien ...........................................................6 20

Braunschweig ....................................................................32 6

Bremen........................................................................................32 i6

..................................................6 17

Bukowina ...............................................................................26 s

Centl-al-Amerika .............................® ®

Text-Nummer. Seite.

Chile ............................................... G lö

Chinesisches Reich ....................................................42 1

Corsika ......................................................................................16 11

Costa Rica ...................................... 6 12

Czernagora ..........................................................................11 8

Dalmatien ...........................................................26 i3

Dänemark ............................-....................18 1

Deutsche Bundesstaaten .............................19 1

Domingo ......................................... 6 21

Ecuador ........................................... 6 i4

Erdball ............................................ 1 i

Erde ................................................ 2 1

Europa ........................................... 3 i

Finland ..............................................................................10 3

Frankfurt a/.\l. ................................................................39 19

Frankreich..............................................................................16 1

Galizien ......................................................................................26 5

Griechenland........................................................................12 >

Grossbritannien................................................................15 i

Guatemala ....................................... 6 9

Haity ............................................. 6 21

Hamburg ..................................................................................32 18

Hannover ..................................................................................32 1

Herzegowina ......................................................................H 8

Hessen-Darmstadt ........................................................39 12

Hessen-Homburg ............................................................39 15

Hessen-Kassel ..................................................................39 7

Hinter-Indien .......................................41 9

Text-Nummer. Seite,

Hinterindische Inseln ............................................41 12

Hohenzollern........................................................................28 4

Holstein ......................................................................................18 7

Honduras-....................................................................................6 n

Japan..............................................................................................42 10

Illyrisches Küstenland ..........................................24 5

Indien, Vorder- und Hinter-, .............41 10

Jonische Inseln ................................................................12 5

Iran ............................................................................................40 8

Irland............................................................................................15 5

Italienische Halbinsel ..........................................13 1

Kärnthen ................................................................................24 3

Kirchenstaat ......................................................................13 9

Korsika ..........................................................................16 11

Krain ............................................................................................24 4

Krakau ......................................................................................26 5

Kroatien ........................................................26 u

La-Piata-Staaten •••■....................................6 18

Lauenburg ................................................18 7

Liechtenstein ......................................................................33 6

Limburg ....................................................................................17 6

Lippe-Detmold ..................................................................3Ä 14

Lippe-Schaumburg ....................................................32 15

Lodomerien ........................................................................26 5

Lombardisch-Venetian. Königreich ••• 27 i

Lübeck ........................................................................................32 20

Luxemburg ...........................................17 6

Mähren......................................................................................23 i


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Inhalt und Reihenfolge der Karten und Texte.

Karten-Nummes^ Text-Nummer.

1. Krdaiisicliten. — OestlicLe u. Westliche Halbkugel 1.

2. jKrdliarte in Mercator's Projection.......................... 3.

3. Europa ............................................................... 3.

4. Asie«» .....................................................................

5. Äfrälsa....................................................................

6. Ilfordl-AsHerilia................................................ } ^

7. Siid-Aiiierika. ................................................ ^

8. Australien ........................................................... S.

9. !Ska.mliiBavisc!>e Halbijisel (Schweden und Nor-

wegen) ..................................................................

10. Eiiropäiselies Hiisslaiafl mit Polen und dem

Iia.ulia!$ai.s ........................................................ lO«

11. jlEii*opäiscUe Ttti-Iieä ....................................... 11.

12. «riectienland und die .foniscliew In.selM ..... 13.

13. Italienische Slalbinsfel ................................... 13.

14. Spanien und I^wt-tug-al ...................................... 141.

15. fÄrossforitannien und Irland .......... ................. IS.

16. I^^ranbreicli ......................................................... 1©.

17. ]*ic!derlande und Slelg-äen .............................. l«.

18. IPäneinarU .......................................................... 18.

19. lecBitscIiland ....................................................... 1».

20. Oesterreiclji.sclie Monarchie ............ ............ 3«.

21. «Sser- und IVieder-f^e.stei-reicU und Salasfenrg- 31.

22. HSöliinen ..............................................................

23. Mähren und Oes(erreicUisicli-§chIesIen ..... 33.

24. Steyermarlt, Märnthen, lirain, Müsten-

land ................................................................... 31.

Seiten.

I— 4

1- 6

1— 8

1— 8

1— 6

1—22

1 — 16

1— 6

1-^10
1— 8
1— 6
1—16
1 — 12
1-14
1-12
1 — 12
1— 8
1- 8
1 — 16
1— 6
1— 4
1- 4

1— 6

Kavten-Nnmmer. Text-Nummer. Seiten.

25. Tyrol und Vorarlberg ................. .................... 35. 1— 4

26. CSaliaiien, Ungarn, Sfiebenlitirgeci etc. .......... 36. 1 —14

27. Ijoinbartliscli-Venetianisclies Höiiigreicli 37. 1— 4

28. «"reMSsischer .Staat und MecUlenbnrg ........ 38. 1 — 16

29. Bayern und die I*falz ........................................ 39. 1— 8

30. Württemberg' und Kaden .............................. 30. 1 — 12

31. Sachsen, Küniijreich .............................................. 31. 1— 8

32. Hannover, Rrauuscliweig, Oldenburg und

die Hansestädte .............................................. 33. 1—22

33. Schweiz und liiechtenstein ............................. 3.3. 1— 6

34. Brandenhuirg ...................................................... 31. 1— 4

35. Pommern ............................................................. 3S. 1—4

36. Schlesien ............................................................... 36. 1— 4

37. Preussen und Posen .......................................... 3S. 1— 5

38. Provinz Saclisen und die Thüringischen Staa-

ten ........................................................................ 38. 1-11

39. Rheinland, Westphalen, Hessische I^än-

der, ]«assaw etc. ............................................... 3». 1—20

40. Asiatische Tiirfeei etc. ....................................... !«• 1 — 12

41. Vorder- und Hinter-Indien etc. .................... 1 — 12

42. Ciiina und Japan ................................................ 43. 1—14

43. 44. Vereinigte Staaten von üford - Amerilta,

2 Blätter ......................................................... 43.11. 1 — 14

45. jflexiUo und Central-AmeriUa ....................... IS. 1— 4

46. VTestindien......................................................... 16. 1— 6

47. Marocco, Algerien und Tunis ........................ IS. 1— 6

48. Aegypten und Palästina .............................••••• 1— 6


Wappen- und Ordens-Tafeln.

Text-Niimmer. Seite.

Hussland .......................................................................... lO. 2

Cwrossbritannien ............................................................. 15. 4

Kranlireicii ....... ............................................................ 16. 4

Oesterreich .................................................................... 30. 4

Text-Nnmmer. Seite.

Preussen ....................... .................................................. 38. 4

Bayern — ^Viirttemberg — Sacltsen — Han>
nover
— und Nachtrag zu Oesterreicli und
Preussen, dem Titel gegenüber.


Flaggen-Atlas.

Tafel-Nummer. Text-Nummer. Seite.

1. Kuropa. — Belgien bis Deutschland (Oesterreich). —

Nr. 1-40 ........................................................... 3. 4

2. Europa. — Deutschland (Oesterreich) bis Griechen-

land. — Nr. 41-80 ............................................ 3. 8

3. Europa. _ Griechenland bis Holland. — Nr. 81 — 120 1. 4

Tafel-Nummer. Text-Nummer. Seite.

4. Europa. — Holland bis Portugal. — Nr. 121-160 - 6. Ï. 20

5. Europa. — Russland bis Türkei. — Nr. 161—200 ••• 13. 8

6. Europa (Türkei) — Asien — Afrika. — Nr. 201—240 1». 4

7. Afrika (Schluss) — Amerika — Australien. —

Nr. 241-280 ......................................................... 38. 6


Register der im Text behandelten Länder und Staaten.

, / Text-Niimmer.

Aegypten....................................................................................48

Afghanistan ........................................................................40

Afrika ..........................................................................................5

Algier ..........................................................................................47

Amerika ....................................................................................6. 7

Andorra ......................................................................................j 4

Anhalt-Dessau-Köthen ..........................................38

Anhalt-Bernburg ........................................33

An-nam ...............................................a

Arabien..............................'.'... "".'" ' 40

Argentinische Konföderation 6

Asien ................................................................................................"

Auschwitz ..............................................................................2g

Australien ..............................................................................g

Baden ..........................................................................................30

Bayern..........................................................................................2 g

Belgien ......................................................................................17

Beludscüistan......................................................................40

Birma ..........................................................................................41

Böhmen ......................................................................................22

Bolivia ........................................................................................6

Brandenburg, Pr. ........................................................34

Brasilien .................................................6

Braunschweig ....................................................................32

Bremen...............................................................................32

.......................................................6

Bukowina .........................................

Central-Araerika ..........................................®

Seite.
1

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1

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1 1
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16
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20
6
16
17
8
9

Text-Nummer. Seite.

Chile ................................................................6 10

Chinesisches Reich ....................................................42 1

Corsika ......................................................................................16 11

Costa Rica ............................................................................6 12

Czernagora ..........................................................................11 8

Dalmatien ...........................................................26 i3

Dänemark ..............................................................................18 1

Deutsche Bundesstaaten .............................19 i

Domingo ..................................................................................6 21

Ecuador ......................................................................................G

Erdball ........................................................................................1 1

Erde ................................................................................................2 i

Europa ......................................................................................3 1

Finland ........................................................................................10 3

Frankfurt a/M. ................................................................39 i9

Frankreich..............................................................................16 i

Galizien ......................................................................................26 5

Griechenland........................................................................12 1

Grossbritannien................................................................15 i

Guatemala .............................................................6 ^

Haïty ............................................................................................6

Hamburg ..................................................................................32 is

Hannover ..................................................................................32 1

Herzegowina ......................................................................H ®

Hessen-Darmstadt ........................................................39 12

Hessen-Homburg ............................................................39 i5

Hessen-Kassel ..................................................................39 7

Hinter-Indien ......................................................................41 9

Text-Nummer. Seite.

Hinterindische Inseln ............................................41 12

Hohenzollern........................................................28 4

Holstein ......................................................................................18 7

Honduras-....................................................................................6 n

Japan..............................................................................................42 10

Illyrisches Küstenland ..........................................24 5

Indien, Vorder- und Hinter-, .............41 10

Jonische Inseln ................................................................12 5

Iran ............................................................................................40 8

Irland............................................................................................15 5

Italienische Halbinsel ..........................................13 i

Kärnthen ................................................................................24 3

Kirchenstaat ......................................................................13 9

Korsika .......-................................................................16 11

Krain ............................................................................................24 4

Krakau ......................................................................................26 5

Kroatien ........................................................26 11

La-Plata-Staaten ............................................................6 is

Lauenburg ................................................18 7

Liechtenstein ......................................................................33 6

Limburg ............................................................17 6

Lippe-Detmold ..................................................................3® 14

Lippe-Schaumhurg ....................................................32 15

Lodomerien ........................................................................26 5

Lombardisch-Venetian. Königreich ••• 27 l

Lübeck ...............................................................32 20

Luxemburg ..........................................................................17 e

Mähren........................................................................23 i


-ocr page 6-

IV Inhalts-Verzei chnia s.

Text-Nummer. SeitB;

Malacca ......................................................................................41 u

Malaisien ..................................................................................8 t

Malta ........................................—. 15 4

Marino, San........................................................................13 12

Mecklenburg-Schwerin ........................................28 12

Mecklenburg-Strelitz ..............................................28 16

Mexikanische Republik ........................................45 •

Militärgrenze ......................................................................26 12

Modena ........................................................................................13 6

Moldau ......................................................................................11 7

Monaco ......................................................................................13 s

Montenegro ........................................................................11 8

Nassau ........................................................................................39 i7

Neapel..........................................................................................13 is

Neu-Granada......................................................................6 12

Nicaragua ............................................................................6 11

Niederlande ..........................................................................17 1

Nord-Amerika ..................................................................6 '

Norwegen .........................................................................9 5

Oesterreichische Monarchie ............................20 1

Oesterreich, Ober- und Nieder..................21 1

Oldenburg ..............................................................................32 9

Osmanisches Reich ....................................................11 1

Ostindien ................................................................................41 2

Ostindischer Archipel ..............................................8 7

Palästina ..................................................................................48 3

Päpstliche Staaten........................................................13 9

Paraguay................................................................................6 i9

Parma............................................................................................13 5

Persisches Reich ............................................................40 8

Text-Nummer. Seite.

Peru ..............................................................................................6 15

Polen ............................................................................................10 3

Pommern, Provinz ....................................................35 i

Portugal....................................................................................14 8

Posen, Provinz ................................................................37 4

Preussen, Provinz ......................................................37 i

Preussischer Staat ......................................................28 1

Reuss, ältere und jüngere Linie ............38 9

Rheinprovinz......................................................................39 i

Russisches Reich ..........................................................10 1

Sachsen, Königreich ................................................31 i

Sachsen, Provinz ..........................................................38 1

Sachsen-Altenburg........................................................38 5

Sachsen-Koburg-Gotha ...................................38 6

Sachsen-VIeiningen .................................................38 6

Sachsen-Weimar-Eisenach ................................38 3

Salzburg .................................................................................21 5

Sandwichs-Inseln ..........................................................8 i4

San-Marino ............................................................................13 12

San-Salvador ......................................................................6 10

Sardinien .............................................................13 2

Schaumburg-Lippe ......................................................32 i5

Schlesien, Oesterreichisch................................23 3

Schlesien, Provinz........................................................36 1

Schleswig ............................................................................18 3

Schottland ..............................................................................15 &

Schwarzburg-Rudolstadt ....................................38 9

Schwarzburg-Sondershausen..........................38 8

Schweden ......................................................................9 1

Schweiz........................................................................................33 1

Text-Nummer. Seite.

Serbien, Oesterreichisch ......................................26 8

Serbien, Türkisch ........................................................11 8

Slam ..............................................................................................41 10

Sicilien, Beide ..................................................................13 i3

Siebenbürgen ...................................26 9

Skandinavische Halbinsel ......................9 i

Slavonien ..............................................................................26 11

Spanien ......................................................................................14 i

Steyermark ..............................................................................24 1

Süd-Amerika ...................................6.7 12

Sunda-Inseln ..................................................................8 8

Toscan a ......................................................13 7

Tripolis ........................................................................................47 6

Tunis ..............-....................................47 6

Turan ...................................................................40 12

Türkisches Reich ........................................................11 1

Türkei, Asiatische ....................................................40 1

Tyrol ..........................................................................................25 1

Ungarn ........................................................................................26 i

Uruguay ....................................................................................6 i9

Venetian.-Lombard. Königreich ................27 1

Venezuela ..............................................................................6 i4

Vereinigte Staaten v. Nord-Amerika 43. 44 i

Vorder-Indien ....................................................................41 2

Walachei ..................................................................................11 7

Waldeck .....................................................................32 12

Westindien ..............................................................................46 i

Westphalen, Provinz ..............................................39 5

Württemberg ..............................30 1

Zator ..............................................................................................26 5


Verzeichniss der Holzschnitte.

Aachen. — Rheinland etc. 39. 4.
Aachen, Schauspielhaus. — Rheinland etc.
39.
5. "

Abo, in Finland. — Russland 10. 4.
Adalia. — Asiatische Türkei 40. 1.
Adamspik auf Ceylon.— Vorderindien 4t. 6.
Aden (.Arabien). — Asien 4. 5.
Aiacclo, auf Corsika. — Frankreich 16. 12.
Altropolls. — Griechenland 12. 5.
Alexandria.
— Aegypten 48. 1.
Algier, Marktplatz. — Algier 47. 1.
Alhambra.
— Spanien 14. 7.
Amsterdam. — Niederlande 17. 3.
Antwerpen. — Belgien 17. 9.
Athen.
— Griechenland 12. 1.
Baden,
Burgruine. — Baden 30. 8.
Baden
bei Wien. — Oesterr. Monarchie 20.14.
Balalclaya. — Russland 10. 9.
Basel.
— Schweiz 33. 3.
Beirut, am Libanon. — Asien 4. 3.
Belllnzona. — Schweiz 33. 6.
Benares.
— Vorderindien 41. 2.
Bergen. — Norwegen 9. 6.
Berlin,
Denkmal Friedrichs des Grossen. —

Preussischer Staat 28. 5.
Berlin, Markuskirche. — Prenss. Staat 28. 3.
Berlin, kgl. Schloss. — Preuss. Staat 28.1.
Bern.
— Schweiz 33. 2.
Bewegung
der Erde um die Sonne. — Erd-
ball
1. 1.

Bieberich, Schloss. — Nassau 39. 17.
Bombay, Hafen von. — Vorderindien 41. 8.
Boriin-Inseln. — Japan 42. 13.
Borneo (Ind. Archipel). — Australien 8. 16.
Boston. — Vereinigte Staaten 43. 5.
Braunschweig.
— Braunschweig 33. 6.
Bremen, Marktplatz. — Bremen 32. 16.
Bremerhafen. — Bremen 32. 18.
Brünn. — Mähren 23. 1.
Brüssel. — Belgien 17. 8.
Calcutta.
— Vorderindien 41. 1.
Candia. — Europäische Türkei 10. 2.
Cantonflnss,
Zollhaus an der Mündung. —

China 42. 9.
Capri,
Barbarossa's Fels. — Italien 13. 14.
Chinesische Mauer. — China 42. 5.
Chin-Kiang, Mündung des. — China 42. 7.
Christiania. — Norwegen 9. 5.
Cleve. — Rheinland etc. 39. 3.
Coblenz, königl. Schloss. — Rheinland 39. 2.
Cogoleto, Columbus Geburtsort. — Italien
13. 3.

Cöln, Dom. — Rheinland etc. 39. 3.
Damasiius. — Palästina 48. 6.
Darmstadt.
— Hessen etc. 39. 13.
Delhi, Cutab-Minar zu.— Vorderindien4}. 5,
DJaggernat, Tempel von, Vorderindien
41. 7.

Donaustauf. ~ Bayern 29. 8.
Dover,
Küste von (England). — Europa 3.6.
Dresden.
— Sachsen 31. 1.
Dresden,
Brühl'sche Terrasse.- Sachsen31,2.
Dublin.
— Grossbritannien etc, 15. 7.

Bdinburg. — Grossbritannien etc. 15. 4.
Egmont Berg (Neu-Seeland), — Australien
8. 13.

Ems, Bad. — Nassau etc. 39. 19.
Escurial. — Spanien 14. 5.
Finstermtinz.
— Tyrol 25. 4.
Florenz. — Italien 13. 7.
Franitfurt
a/M. — Deutsche Bundesstaaten
19. 1.

Freiberg, Berg-Akademie. — Sachsen 31. 5.
Freiburger Münster. - Baden 30. 9.
Fulda. — Hessen etc. 39. 10.
Funchal, Kathedrale (Madeira). — Afrikas. 5.
Gangesquellen. — Vorderindien 41. 12.
Genf. — Schweiz 33. 3.
Genua, das Palais Dorla. — Italien 13. 4.
Gibraltar. — Spanien 14. 12.
Gibraltar. — Grossbritannien 15. 9.
Golconda, Königsgräber von, — Vorderindien
41. 9.

Graz. — Steyermark etc. 24. 3.
Greifswalde. — Pommern .35. 3.
Haag, königl. Schloss. — Niederlande 17. 1.
Hakodadi. — Japan 42. 14.
Hamburg (Jnngfernstieg). — Hamburg 32.19.
Hannover, Theater. — Hannover 32. 1.
Heidelberg.
— Baden 30. 11.
Heilbronn. — Württemberg 30. 7.
Helgoland. — Grossbritannien 15. 13.
Hermannstadt (Siebenbürgen). — Ungarn
26. 10.

Hohenschwangau. — Bayern 29. 8.
Hohcnzollern. — Preuss. Staat 28. 7.
Höllenthal im Schwarzwald. — Baden 30.12.
Homburg v. d. Höhe. — Hessen etc. 39.16.
Honolulu (Sandwichs-Inaeln). — Australien
8. 8.

Ischia, Insel. - Italien 13. 16.
Jamestown (St. Helena). — Afrika 5. 4.
Jerusalem. — Palästina 48. 4.
Kapstadt. — Afrika 5. 1.
Karlsbad.
— Böhmen 22. 3.
Karmel, Berg. — Palästina 48. 5.
Kassel (Katlenburg etc ). — Hessen 39. 9.
Kehlhelm a. d. Donau. — Bavern 39, 7.
Kiel, Holstein. — Dänemark 18. 7.
Koburg.
— Sachsen-Koburg 38. 7.
Koniyeh, Thor von. — Asiat. Türkei 40. 3.
Konstantinopel (goldenes Horn). — Europ.

Türkei 11. 1.
Kopenhagen. — Dänemark 18. J.
Kopenhagen,
Thorwaldsens Museum. — Dä-
nemark 18.
2.
Kronstadt. — Rossland 10. 1.
Landau. — Deutsche Bundesstaaten 19. 5.
Lausanne. — Schweiz 33. 4.
Laxenburg. — oesterr. Monarchie 20. 11.
Leipzig. - Sachsen 31. 3.
Lissabon. — Portugal 14. 8.
Liu-Kiu-Inseln. — China 42. 10.
London. — Grossbritannien etc. 15. 1.
London, Parlamentsgebäude. — Grossbritan-
nien etc.
15. 14.

Löwen, Rathhaus. — Belgien 17. 11.
Lübeck. - Lübeck etc, 32. 21.
Lübeck( Holsteinthor). — Lübeck etc. 32. 22.
Lusano. — Schweiz 33. 5.
Lüttich. — Belgien 17. 10.
Luxemburg. — Deutsche Bundesstaaten 19. 6,
Madrid, königl. Palast. — Spanien 14. 4.
Madrid, Sonnenthor. — Spanien 14. 1.
Mainz. — Deutsche Bundesstaaten 19. 3.
Malta (Hafen von Valetta). — Grossbritan-
nien
15. 11.
Marienburg, — Preussen 37. 1.
Medina CArabien). — Asiat. Türkei 40. 7.
Meissen.
— Sachsen 31. 4.
Mekka (Arabien). — Asien 4. 8.
Melbourne. — Australien 8. 3.
Meran. — Tyrol 25. 1.
Mexiko. — Mexiko 45. 1.
Mont-Blane. — Europa 3. 1.
Monte Rosa. — Schweiz 33. 1.
Montevideo. — Süd-Amerika etc. 7. 5.
Moritzburg. — Sachsen 31. 7.
Moskau, Kreml in. — Russland 10. 2.
München. — Bayern 29. 1.
München, W'ittelsbacher Palast. — Bayern
29. 6.

Münster. — Westphalen etc. 39. 6.
Naniiing, Brücke in. — China 42. 3.
Nauheim, Sprudel. — Hessen etc. 39. 12.
Neapel. - Italien 13. 13.
New-Orleans. — Vereinigte Staaten 43. 13.
New-York. — Vereinigte Staaten 43. 1.
Niagara-Fall. — Vereinigte Staaten 43. 9.
Nukahiwa. — Australien 8. 1.
Nürnberg, der schöne Brunnen. — Bayern
29. 5.

Odessa. — Russland 10. 10.
Oldenburg, Residenzschloss. — Oldenburg
32. 9.

Olmütz. — Mähren 2.3. 2.

Olymp u. Larissa fGriechenl.). — Europa 3. 8,

Ostende. — Belgien 17. 12,

l'aleruio. — Italien 13. 15.

Papetee (Ges. Ins.)). — Australien 8. 5.

Paris, Hotel de Ville. — Frankreich 16. 1.

Peking, West-Thor von. — China 42. 1.

Pest-Ofen. - Ungarn 26. 1.

St. Petersburg, Akademie der Künste. —

Russland 10. 5.
St. Petersburg, Monument Peters d. Gr. —

Russland 10. 7.
Philadelphia. — Vereinigte Staaten 43. 3.
Pillnitz. — Sachsen 31. 8.
Pola (Küstenland). — Steyermark etc. 34. 6.
Port Cooper. — Australien 8. 9.
Port Louis auf Mauritius. — Afrika. 5. 3.
Potsdam. — Brandenburg 34. 1.
Potsdam, Nikolaikirche. — Preussisch. Staat
28. 9.

Prag. — Böhmen 22. 1.
Prag, königl. Burg. — Böhmen 22. 2.
Prag, der Hradschin. — Böhmen S2. 2.
Prag, der grosse Ring, — Böhmen 22. 2,

Prag, der Wyssehrad. — Böhmen 22. 2.
Pressburg. — Ungarn
26. 3.
Pyrmont. — Waldeck etc.
32. 13
Quebec. — Nord-Amerika
6. 1,
Rastatt. — Deutsche Bundesstaaten
19. 8.
Rheims, Kathedrale zu. — Frankreich
16.10.
Rhodas. — Europäische Türkei
10. 8.
Rio Janeiro, Kloster Santa Teresa. — Süd-

Amerika 6. 7. 9.
Rom, Peterskirche. — Italien
13. 1.
Rotterdam. — Niederlande
17. 4.
Rouen. — Frankreich
16. 9.
Rudolstadt. — Schwarzb.-Rudolstadt
38. 9.
San Leo. — Ualien
13. 9.
Schaumburg, die. — Schaumburg-Lippe
32. 15.

Sclileswig. — Dänemark 18. 5.
Schönbruiin. — Oesterr. Monarchie
20. 7.
Schwerin, grossherz. Schloss. — Mecklen-
burg
28. 13.
Sidoii (Syrien). — Asiat. Türkei
40. 5.
Sion (Sitten). - Schweiz
33. 5.
Smyrna. — Asien
4. 1.
Sorrent, Tasso's Haus. — Italien
13. 14.
Spalato (Dalmatien). — Ungarn etc.
26. 14.
Steppe in der Walachei. — Europa
3. 3.
Stettin. — Pommern
35. 1.
Stockholm. — Schweden
9. 1.
Stolzenfels. — Rheinland
39. 1.
Stralsund. — Pommern
35. 4.
Strassburger Münster, — Frankreich
16. 8
Stuttgart. — Württemberg
30. 1.
Stuttgart, Kapelle auf dem Rothenberg. —

Württemberg 30. 4.
Stuttgart, Schiller-Platz. — Württemberg
30. 2.

Stuttgart, Villa des Kronprinzen — Würt-
temberg
30. 2.
Syra, Insel. — Griechenland
12. 3.
Tebris (Persien). — Asien
4. 7.
Tempel bei Schehol in der Tartarei. — China

42. 10.
Teplitz. — Böhmen 22. 4.
Traiansbrücke (untere Donau). — Europa
3. 4.

Tricst, Hafen von. - Küstenland etc. 24. 1,
Tsian-Scha», kaiserl. Palast zu, — China
42. 8,

Tübingen. — Württemberg 30. 6.
Ulm. — Württemberg
30. 5.
Upsaia. — Schweden
9. 2.
Urwald. — Westindien
46. 1.
Venedig. — Lombardisch-Venetianisches Kö-
nigreich
27. 1.
Versailles. — Frankreich
16. 5,
Weilburg bei Baden, — Oesterr, Monarchie
20. 16.

Weimar. — Sachsen-Weimar 38. 4.
Wien. — Oesterr. Monarchie
20. 1.
Wien, Stephanskirche, — Oesterr, Monarchie
20. 4,

Yedo, Bucht von, — Japan 43. 12,


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Der CrÖfiaff.

î»laiiii;lolieii — (MnlmmieMen),

Hand - Atlas. Taf. 1.

Die jährHche Bewegung der Erde um die Sonne,

von einem Punkte betrachtet, der nahe an der Ebene der Erdbahn liec^t.

ö *

JLFas Weltall. — In dem unermesslichen Welträume der
sich über
ans rundet, zeigt sich die Natur im Reichthum ihrer Schöpfuno-s-
kraft, und dieselbe Abwecbslang von Formen, die wir um uns herum auf
der Erde
zu beobacliten Gelegenheit bähen, ist in einejn viel höheren Grade
in jenem
endlosen Räume entwickelt, den nur annähernd zu schätzen wir
weder Worte noch Zahlen haben. Vielgestaltete Nebelflecke,
nlanetarische
Nebel und Nebelsterne, Sternhaufen und Doppelsterne, die um einen ge-
meinschaftlichen Schwerpunkt kreisen, bedecken in ungleichförmiger Ver-
theilung das Firmament; was aber die fernsten Himmelsräume zwischen
ihnen ausfüllt, nennen wir es „kosmische Materie" oder „Weltäther", wird
unsren Organen ewig
unerreichbar bleiben. Dass ein Fluidum im Räume
vorhanden'ist, beweist nicht nur die Fortpflanzung des Lichts, sondern
auch eine besondere Art seiner Schwächung, das auf die ümlaufszeit des
Enke'schen Kometen wirkende „widerstehende (hemmende) Mittel", und
die Verdunstung zahlreicher und mächtiger Kometenschweife. Ob aber die
Kräfte des Kosmos dem mit Aether gefüllten Welträume eigenthümlich
sind, oder
ob die zahllosen in ihm geordneten Weltkörper als Erzeuger
jener wunderbaren Erscheinur:gen betrachtet w-erden können, welche wir
als Licht und Wärme,
Elektrizität und Alagnetismus bezeichnen, und ob
alle Körper, an welchen diese sich sonst noch
offenbaren, entweder nur
Träger von den Weltkörpern in sie übergegangener Theiie jener Kräfte
sind, oder doch nur in sehr geringem Masse sie selbstständig zu erzeugen
vermögen, lässt sich noch nicht mit Gewissheit behaupten; doch wird es,
bei dem jetzt so vielfach erforschten innigen Verkehr zwischen Licht,
Wärme, Elektrizität und Magnetismus, für wahrscheinlich gehalten, dass,
wie dje Jransversalschwingungen
des den Weltraum erfüllenden Aethers
die Erscheinungen des Lichts erzeugen, die thermischen und elektro-mag-
ruhM " auf analogen Bewegungsarten
(Strömungen) be-

Bie SlterneaweK. _ Betrachten wir den sich über uns wölben-
den
Sternenhimmel, so bemerken wir bei nur geringer Aufmerksamkeit,
dass nur wenige der mit freiem Auge sichtbaren Sterne ihren schein-
baren Ort unter den andern verändern, die allermeisten dagegen zu
allen Jahreszeiten, und von den verschiedensten Standpunkten aus, ihre
Lage und Entfernung gegen einander beibehalten. Die ersteren (ausser
der Sonne) bezeichnet man als Plmeten und Kometen die letz-
teren aber, ihrer scheinbar unveränderlichen Stellung wegen nennt man
Fixsterne. Nach allen Seiten erfüllen die leuchtenden Sternenheere den

Brottime's Hand-Atlas. — Planigloben.

Raum, liier zerstreuter, dort dichter stehend, und in einer gewissen Rich-
tung in einen grössten Kreis, in eine leuchtende Zone zusammengedrängt,
derinan den Namen Müchstrasse beigelegt hat. Das freie Auge glaubt
in dieser Welt des Lichts die grösste Einförmigkeit zu erkennen, in welche
nur die verschiedene scheinbare Grösse und Stellung einigen Wechsel
bringt: das Fernrohr dagegen schliesst in ihr einen überraschenden Theil
von Bildungen auf, und zeigt ausser den einfachen, dem freien Auge sicht-
baren Sonnen, zahlreiche Systeme, aus 2, 3, 4 oder vielen Sternen be-
stehend, oft in den herrlichsten Elementarfarben prangend, dichtgedrängte
Gruppen vieler Tausend zusammengehörender Sterne, und wunderbar ge-
staltete Nebelflecke, in welchen sich nur noch der vereinigte Schimmer der
fernsten Sternsysteme spiegelt, oder wo des Wellraums leuchtender Bildungs-
stoff erst der Formen harrt, welche er annehmen soll. Schon aus dem, was
die äussere Erscheinung lehrt, geht die ausserordentliche Verschiedenheit
der kosmischen Bildungen hervor, und je mächtiger und lichtstärker die
' Fernröhre sind, je tiefer sie in den Raum eindringen, um so mehr erwei-
tern sich die Grenzen der sichtbaren Weltschöpfung. — Im Alterthum be-
reits vertheilte man die Fixsterne (mit eigenem Lichte funkelnd leuch-
tende Sonnen), um sie leichter unterscheiden und auffinden zu können,
ganz willkürlich in eine gewisse Anzahl von Sternbildern, die man theils
nach ihrer Aehnlichkeit mit Thieren oder Instrumenten, theils nach tapfern
Männern, Heroen der Vorzeit oder Gottheiten benannte; 21 derselben ge-
hören der nördlichen, 15 der südlichen Halbkugel an, und 12, welche den
sogenannten Thierkreis bilden, befanden sich in den, beiden Halbkugeln
gemeinschaftlichen Aequatorgegenden. Diesen 48 Sternbildern der Alten
fügten Bayer und Hevelius jeder 12, Halley 8, Lacaille 16, und
andere neuere Astronomen 13 hinzu, so dass die Zahl der jetzt bekannten
Sternbilder sich auf 109 beläuft. Dieselben haben zwar gegenwärtig viel
von ihrer Wichtigkeit verloren, da man den Ort der einzelnen Sterne jetzt
sehr genau nach gerader Aufsteigung und Poldistanz bestimmt, und sie
nach ihren Beziehungen auf die grossen Kreise des Aequators oder der
Ekliptik in Verzeichnisse eingetragen hat; ihrer
kultur-historischen und
astrognostiscuen Bedeutung wegen müssen wir jedoch wenigstens die den
Alten bekannten hier erwähnen, und zugleich hiebei die in ihnen liegen-
den Fixsterne erster Grösse und einige andere angeben, die für praktische
Geographie und SchißTahrt wichtig sind.

Die 21 nördlichen Sternbilder: 1. der grosse Bär oder Wagen;
2. der kleine Bär, kleine Wagen (Polarstern); 3. der Drache oder die


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1. — Der Erdball.

nördliche Schlange; 4. Cepheus; 5. Bootes, der Bärenhüter (Arktur);
6. die nördliche Krone; 7. der Knieende oder Herkules; 8. die Leyer
(Wega); 9. der Schwan (Deneh); 10. Cassiopeia; ll.Perseus; 12. Fuhr-
mann (Capella oder Alhajoth); 13. Ophiuchus, der Schlangenhalter,
mit der Schlange; 14. der Pfeil; 15. der Adler (Atair); 16. der Delphin;
17. das Füllen; 18. Pegasus; 19. Andromeda; 20. das Dreieck; 21. die
Locke, das Haupthaar der Berenice. — Die 15 südlichen Sternbilder:
22. der Walfisch; 23. Orion (Beteigeuze, Riegel);
24. Eridanus
(Ächarnar); 25. Hase; 26. Grosse Hund (Sirius); 27. kleine Hund oder
Procyon (Procyon); 28, Schiff (Canopus); 29. Wasserschlange (Al-
phard); 30. Becher; 31. Rabe; 32. Centaurus; 33. Wolf; 34. Altar;
35- südliche Krone; 36. südliche Fisch (Fomahaud). — Die
12 Stern-
bilder des Thierkreises: 37. Widder V; 38- Stier a (Aldebaran,
Hyaden und Plejaden oder Siebengestirn); 39, Zwillinge n (Castör und
Pollux); 40. Krebs s (Krippe); 41. Löwe ft (Denebola, Regulus);
42. Jungfrau
np (Spica); 43. Waage 44. Skorpion m (Antares);
45. Schütze /; 46. Steinbock 2; 47. Wassermann ^, und 48. Fische X.
Die 6 ersten der Sternbilder des Thierkreises liegen in der nördlichen, die
6 letzten in der südlichen Hälfte der Himmelshohlkugel, und ihre Zei-
chen, die von den Sternbildern selbst aber genau unterschieden wer-
den müssen, geben die zwölf gleichen Theile an, in welche die Astronomen
die Ekliptik eintheilen, und sind demnach nur eine Bezeichnung des
Raumes von 30 zu 30 Graden, in welchem die Sonne, wie wir weiter
unten sehen werden, scheinbar verweilt.

Die scheinbare Grösse der Fixsterne (über ihre wahre wissen
wir nichts, da auch die Fixsterne erster Grösse in den stärksten Teles-
kopen nur als untheilbare Punkte erscheinen) hat schon lange Veranlas-
sung gegeben, sie in mehrere Grössenklassen einzutheilen. Die fünf oder
sechs, welche man, von der ersten abwärts, noch mit unbewaffnetem Auge
gewahrt, sind nur nach ungefähren Annahmen gebildet. Herschel nahm
für die der ersten Klasse nur eine lOOmal grössere Lichtstärke an, als
für die der sechsten, und bestimmte ziemlich willkürlich für die zweite
Klasse eine 25mal, für die dritte eine 12mal, für die vierte eine 6mal,
und für die fünfte eine 2mal grössere Lichtstärke. Ausser den sechs mit
freiem Auge sichtbaren Sternklassen nimmt man auch noch zehn teles-
kopische an. Sterne der ersten Grösse zählt man, nach Argelan-
der, 20, der zweiten 65, der dritten 190, der vierten 425, der fünften
1,100, der sechsten 3,200, der siebten 13,000, der achten 40,000, und der
neunten Grösse 142,000; mithin sind 5,000--5,800 Sterne dem unbewaff-
neten Auge am ganzen Himmel sichtbar. Die reichsten Sternverzeichnisse
und Sternallanten enthalten bis jetzt immer nur einen ganz kleinen Theil
der Fixsternej Bode's Uranographie 17,240, Laland's Katalog 47,390, Har-
ding's Atlas 50,000 Sterne, und Bessel's Zonenbeobachtungen 75,000.
Setzt man voraus, dass im Mittel alle Sterne eine Stermveite (5 Billionen
Meilen, das 250,000fache der Entfernung der Erde von der Sonne) von
einander entfernt und alle nahe von gleicher Grösse wären, so müssten
die Sterne der zweiten, dritten, vierten Grösse 2, 3, 4 Sternweiten von
uns abstehen; welche Unendlichkeit des Raumes, da die raumdurchdrin-
gende Kraft eines 20füssigen Teleskops bis zu Sternen der 840sten bis
960sten Grösse reicht, und die Kraft des 40füssigen Teleskops gar noch
Sterne der 2,290sten Grösse aufschliesst! Struve nimmt für das Herschel-
sche 20füssige Spiegelteleskop mit 180maliger Vergrösserung, für die Zo-
nen, welche zu beiden Seiten des Aequators SO» nördlich und südlich
liegen, 5,800,000 für den ganzen Himmel 20,374,000 Sterne an, und in
einem noch mächtigeren Instrumente, in dem 40füssigen Spiegelteleskop,
hielt Sir W. Herschel in der Milchstrasse allein 18 Millionen für sichtbar.
Schon die alten Astronomen vermutheten in der sogenannten Milch-
strasse, dieser prachtvollen Lichtzone, welche als ein grösster Kreis,
von ungleicher Breite, den Himmel umgibt, Massen zahUoser, dichtge-
drängter Sonnen; aber erst unserem Herschel gelang es, sie durch seine
starken Instrumente an den meisten Stellen in Sterne aufzulösen. Aller
Wahrscheinlichkeit nach hat dieses ungeheure Sternensystem die Gestalt
einer Linse, und erscheint uns nur, wenn wir nach den Breitedurchmes-
sern hinsehen, wo die Sonnen in dichteren Reihen hinter einander stehen,
als Sterngürtel, während wir nach dem viel kleineren Durchmesser der
Dicke die Sterne einzeln und zerstreut zu beiden Seiten der Milchstrasse
stehen sehen- Die Pole dieser Linse in letzterer Richtung sind in den
Sternenleeren Gegenden beim Haupthaar der Berenice und bei der Bild-
hauerwerkstatt. Unser Sonnensystem scheint sich nicht weit vom Mittel-
punkt dieser ungeheuren Linse zu befinden, weil wir die Milchstrasse
fast als grössten Kreis am Himmel sehen; denn wären wir nur um
einen Durchmesser der Milchstrasse von ihr entfernt, so müsste sie uns
als eine Scheibe von 60o im Durchmesser erscheinen, und in der Entfer-
nung von 100 ihrer Durchmesser nur noch 36' gross; mithin kleiner als
der ebenfalls linsenförmige Nebelfleck in der Andromeda. Beinahe recht-
winklig steht der Milchstrasse der Sterne eine Milchstrasse von Ne-
belflecken entgegen, die unserer Sternschicht nicht angehört, dieselbe,
ohne physischen Zusammenhang mit ihr, in grosser Entfernung umgibt,
und sich fast in der Gestalt eines grössten Kreises, durch die dichten
Nebel der Jungfrau, durch das Haupthaar der Berenice, den grossen Bä-
ren, den Gürtel der Andromeda und den nördlichen Fisch zieht. In der
Cassiopeia scheint sie die Milchstrasse der Sterne zu durchschneiden, und
ihre sternarmen, durch haufenbildende Kraft verödeten Pole da zu ver-
binden, wo die Sternschicht räumlich die mindere Dicke hat. Fast in
allen Gegenden des unermesslichen Raumes hat man Nebel beobachtet,
von denen Herschel nur einige noch in Sterne aufzulösen vermochte,
während andere den bis jetzt stärksten Teleskopen widerstanden. Herschel
ist geneigt, sie für Sonnensysteme, unserer Milchstrasse ähnlich, zu halten,
und setzt die Entfernung der unauflösbaren auf mindestens 10,000 Stern-
weiten, woselbst unsere eigene Milchstrasse nur noch eine Raumsekunde
einnehmen würde.

Der Glaube, dass die Fixsterne unveränderlich ihre Stelle am Fir-
mamente behaupten, ist durch Jahrhunderte lang fortgesetzte Forschungen
und Vergleichungen der neuern Astronomen in sich zerfallen. Nichts in
der Natur steht still, Alles folgt dem ewigen, wenn auch noch nicht
überall erkannten Gesetze der Bew'egung. Ohne dass dadurch im Allge-
meinen das Gleichgewicht der Sternsysteme gestört wird, befindet sich
kein fester Punkt am Himmel, und von den hellen Sternen, welche die
ältesten der griechischen Astronomen als feststehende Körper feuriger
Natur beobachtet haben, hat keiner seinen Platz im Weltraum unverändert
behauptet. Kann auch unsere Sonne, in Beziehung auf alle wiederkeh-
renden, zu ihr gehörigen, grossen und kleinen, dichten und fast nebel-
artigen Weltkörper als ruhend betrachtet werden, um den gemeinschaft-
lichen Schwerpunkt des ganzen Systems kreisend, welcher bisweilen in
sie selbst fällt, d. h. trotz der veränderlichen Stellung der Planeten bis-
weilen in ihrem körperlichen Umfange beharrt; so ist doch von dieser
Erscheinung die translatorische Bewegung der Sonne verschieden, die
fortschreitende Bewegung des ganzen Sonnensystems im Welträume, die,
nach Bessel, vielleicht 1 Million Meilen täglich, auf das Mindeste in re-
lativer Geschwindigkeit 834,000 Meilen, also mehr als die doppelte
Umlaufsgeschwindigkeit der Erde in ihrer Bahn um die Sonne beträgt.

Unser Sonnensystem. — Die Myriaden von Fixsternen oder
Sonnen, die, durch unermessliche Räume von einander geschieden, den
Weltraum durchkreisen, bilden eigene Sonnensysteme, deren Bewe-
gungen im Räume, und die Gesetze, nach welchen dieselben vor sich
gehen, aus Beobachtungen noch nicht nachgewiesen werden konnten, wohl
aber annehmen lassen, dass, sowie die Planeten um unsere Sonne krei-
sen, auch die von uns als eigene Sonnen erkannten Fixsterne, unter
analogen Bedingungen um eine Centraisonne sich bewegen werden, als
welche Mädler den Hauptstern der Plejadengruppe Alcyone bezeichnet.
— Unter allen Sonnensystemen ist uns nur erst eines, das System
unserer Sonne, mit Gewissheit bekannt. Nur einen unbedeutenden
Raum im Universum einnehmend, ist unsere Sonne von einem Gefolge von
Weltkörpern verschiedener Art umgeben, für welche sie belebender Mittel-
punkt und Beherrscherin ihrer Bewegungen wird. Alle uns bis jetzt be-
kannt gewordenen Planeten und deren Trabanten stehen zu ihr in mehr
oder minder naher Beziehung, empfangen von ihr Licht und Wärme in
verschiedenen Graden, je nach ihren Abständen und ihrer eigenen Be-
schaffenheit. Alle gravitiren gegen die Sonne in Folge des mächtigen Zu-
ges, welchen jene auf sie ausübt, besitzen aber ausserdem eine ihnen
eigenthümliche selbstständige Kraft, vermöge welcher sie in jedem Augen-
blicke jenem mächtigen Zuge entgegenwirken, eine weitere Annäherung
gegen den Centraikörper vermeiden und dadurch ihre Selbstständigkeit
erhalten und ihrem Uni^rgange entgehen. Die Sonne, und die Planeten
und Monde, welche ihr System bilden, sind offenbar für einander, mit
einander und in Uebereinstimmung geschaffen und stellen ein organisches,
in sich geschlossenes Ganze vor; während die Kometen, Meteore und
Sternschnuppen eigene, zwar durch die Gravitation mit der Sonne in Be-
ziehung, aber sonst ausser jenem organischen Verbände stehende Wesen
sind.

Unser Sonnensystem umfasst gegenwärtig, ausser der Sonne
als Centraikörper in der Mitte, 61 Planeten, 21 Monde oder Neben-
planeten und Myriaden von Kometen, deren drei (planetarische) das enge
Gebiet der Hauptplaneten nicht verlassen.

Die Sonne, diese wunderbare Quelle von Licht und Leben, diese
Gebieterin der organischen Schöpfung der Erde und Ursache ihrer Schön-
heit, die von so vielen Völkern als Gottheit angebetet, die von der Natur
selbst zur Beherrscherin eines Welten-Cyclus bestimmt wurde, in welchem
nur ein Gesetz, die Grösse und die daraus hervorgehende Anziehungs-
kraft Geltung hat, erscheint uns am Himmel als eine Scheibe von 32' 2,9"
Durchmesser, von so strahlendem Glanz, dass ihn das Auge kaum erträgt,
und nur beim Auf- und Niedergang am Rande des Horizonts mit Wonne
zu gemessen vermag. Mehr als 20 Millionen Meilen von der Erde ent-
fernt, übertrifft sie diese an Masse 355,000, und alle Planeten und Monde
zusammengenommen über 700mal. Ihr wahrer Durchmesser beträgt 188,000
(nach Anderen 192,650, nach Lamont nur 96,258) d. Meilen, ihre Ober-
fläche 111,000 Millionen (n. A. 118,093 Mill.) Qu.-Meilen, und ihr Volum
3,500 Billionen (n. A. 3,825 Bill.) Kubikmeilen, eine Zahlengrösse, die
ohne Vergleichung mit anderen uns bereits bekannten Körpern, uns ohne
Versinnllchung unfasslich ist, und keinen deutlichen Begriff von der Grösse
der Sonne zu geben vermag. Kugeln, gleich unserer Erde, die einen
Durchmesser von circa 1,719 Meilen hat, müssten 1,300,000 um einander
gelegt werden, um einen Körper zu bilden, welcher der Sonne an Umfang
gleich wäre, und alle Planetenkugeln und Monde in eine Kugel zusam-
mengefügt, würden noch nicht den 650sten Theil der Sonnenkugel an
Raum einnehmen. Ein Wanderer, welcher, um den Erdball zu umgehen,
täglich 10 deutsche Meilen zurücklegt, würde hiezu 540 Tage bedürfen, zu
einer Reise um die Sonne aber 59,160 Tage oder mehr als 160 Jahre.
Der Sonnendurchmesser ist 112,o6 mal so gross als der Erddurchmesser,
die Dichtigkeit der Sonne dagegen viermal geringer, als die der Erde;
etwa wie Weihrauch oder Eichenholz; mithin steht sie allen inneren Pla-
neten , obwohl sie an Grösse und Masse die gesammte Planetenwelt weit
überwiegt, hinsichtlich der Dichtheit ihrer Masse nach. So weit Beobach-
tungen die Sonne uns haben kennen gelehrt, besteht dieselbe übrigens
aus zwei wesentlich verschiedenen Theilen; einem festen Kern, von dem
wir keine nähere Kenntniss erlangen können, und einer leuchtenden Hülle,
die aus einzelnen Massen, wie unsere Wolken, zu bestehen scheint und
den Kern der Sonne, der etwa 400 Meilen tiefer liegt als das äussere
Luftgewölbe, wie die Atmosphäre unsere Erde frei umgibt. Die Schwer-
kraft, mithin auch die Geschwindigkeit des Falles der Körper auf der
Oberfläche der Sonne in der ersten Sekunde, ist nahe an 29mal grösser
als auf der Erde, wo sie nahe an 15 par. Fuss, mithin hier 427 Fuss be-
trägt. Ein Körper, welcher auf der Erde 1 Centner wiegt, würde auf der
Sonne 29 Centner wiegen, d. h. mit der Kraft von 29 Centner auf seine
Unterlage drücken; die Muskelkraft der Organismen der Erde, mithin auch
unsere eigene, würde nicht gross genug sein, sich dort aufrecht erhalten
zu können, und auf der Sonne würden wir, wie Littrow so anschaulich
bemerkt, da ein Mensch von 150 Pfund Gewicht dort 4,350 Pfund zu tra-
gen haben würde, von unserer eigenen Masse erdrückt werden. Die Ho-
rizontalparalaxe der Sonne (der Winkelunterschied zwischen dem wahren
und scheinbaren Ort des Erscheinens derselben) wurde durch vielfältig
angestellte Beobachtungen und Berechnungen der Vorübergänge der Venus
von 1761 und 1769, von Delalande auf 8,5,8 bestimmt, und daraus der
mittlere Abstand der Erde von der Sonne auf 20,657,700 (nach Andern auf
20,665,800 und 20,682,000) geogr. Meilen berechnet. Ein Dampfwagen,
der mit der Schnelligkeit von 8 Meilen die Stunde fährt, würde 299 Jahre
240 Tage bedürfen, um diese Entfernung zurückzulegen, und eine Kano-
nenkugel, die 600' in einer Sekunde zurücklegt, vorausgesetzt, dass sie
mit gleicher Geschwindigkeit Tag und Nacht fortgehen könnte, gelangte erst
in 26 Jahren 232 Tagen 5 Stunden und 20 Minuten Ton der Erde zur


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1. — Der Erdball.

Sonne. Der Abstand der Sonne von ihren Planeten (siehe nebenstehende
Tabelle) ist unserem Verslande so unfasslich, dass wir uns solcher sinn-
lichen Darstellungen bedienen müssen, um die Vorstellung der Grösse
dieser Entfernungen uns näher zu bringen. Behalten wir das Beispiel mit
der Kanonenkugel bei, die, auf der Sonne abgeschossen, in jeder Sekunde
gleichförmig COO Fuss zurücklegen müsste, so würde dieselbe erst in 9
Jahren zum Merkur, in 18 Jahren zur Venus, in 38 Jahren zum Mars, in
130 Jahren zum Jupiter, in 238 Jahren zum Saturn, in 497 Jahren zum
Uranus, in 885 Jahren zum Neptun gelangen, und brauchte zum nächsten
Fixstern, dem Sirius, einen Zeitraum von 700,000 Jaliren. Durch das
Fernrohr betrachtet, gleicht die Sonne einem ungeheuren, stets bewegten
Lichtmeere, in welchem man häufig hellere oder dunklere Steilen von
grösserer oder geringerer Ausdehnung, Sonnenfackeln oder Sonnen-
flecken, bemerkt, die nicht ohne Einfluss auf die Witterung unserer
Erde zu sein scheinen, und dere,n Beobachtung (von Gruithuisen) dar-
gethan haben, dass sich die Sonne in 25 Tagen 3 Stunden (nach Lamont
in 25 T. 12 St.)'von West gegen Ost um ihre Axe bewegt. Aus der Nei-
gung der Bahnen der Sonnenllecken berechnete man die Länge des auf-
steigenden Knotens des Sonnenäquators mit der Ekliptik zu 2580, und die
Neigung ihrer beiden Ebenen etwas über 8o. Ob das Licht der Sonne
selbst, das über 200,000mal stärker als das des Vollmondes, und 800 Mill.
mal stärker als das des Sirius ist, und in 8 Minuten 13 Sek. von der
Sonne zur Erde gelangt, mithin in einer Sekunde 42,000 Meilen zurück-
legt, in Strahlen von der Sonne ausströmt, oder ob es in Schwingungen
besteht, welche durch leuchtende Körper hervorgerufen werden, wie Luft-
schwingungen durch Töne, ob es an sich heiss ist, oder nur die Wärme
in der Materie erregt, welche sie in eigenthümliche Schwingungen ver-
setzt, und somit Reibung der Atome bewirkt, wissen wir nicht mit Sicher-
heit; so viel aber, dass das ungebrochen weiss erscheinende Sonnenlicht
aus verschiedenfarbigen Strahlen zusammengesetzt ist, die in die sieben
Farben des Regenbogens zerlegt werden können, und dass wir dieser
Eigenschaft allein die Farben verdanken, in welchen alle Körper strahlen.

Die 61 bis jetzt bekannten Hauptplaneten unseres Sonnensy-
stems, deren jeder eine Welt für sich bildet, zerfallen nach ihrer grösseren
oder geringeren Entfernung von der Sonne in drei Hauptgruppen: in un-
tere, innere, sonnennäh er e oder dichte Plan et en, in As teroiden
oder intermediäre, und in obere, äussere, sonnenfernere,
wenig dichte Planeten. Manche von ilinen haben Monde um sich,
und erscheinen sonach wieder als Mittelpunkte kleiner Systeme. Die
sonnennäheren, dichten Planeten: Merkur, Venus, Erde und
Mars, nehmen das erste Vierundzwanzigstel des Durchmessers des Pla-
netensystems ein, bewegen sich sämmtlich in etwa 24 Erdenstunden um
ihre Aïe, sind nur wenig abgeplattet, erreichen höchstens Vs55)»oo der
Sonnenmasse, übertreffen aber die Sonne an Dichtigkeit bis mehr als
14mal; sie haben eine Geschwindigkeit ihrer Bahnbewegung von 3,n bis
bis 6,7 Meilen in der Sekunde, und bedürfen zu einem ganzen Umlaufe
höchstens 687V4 Erdentage. Der metallische Charakter ist in ihnen
vorherrschend (auf den sonnennächsten dürften die schwersten, dichtesten
Metalle vorwalten), und vorzugsweise sind sie als magnetische Planeten
zu betrachten. — Die Asteroiden «der intermediären Planeten
(siehe Tabelle) sind sämmtlich Entdeckungen unseres Jahrhunderts , und
kometenartig durch die grossen Excentrizitäten, Neigungen ihrer langge-
streckten elliptischen Bahnen, die nur wenig über das zweite Vierund-
zwanzigstel des Durchmessers des Planetensystems hinaus reichen, und
durch die gewaltigen, ihnen eigenthümlichen Atmosphären. Schon die
älteren Astronomen vermutheten in dem grossen Zwischenräume, welcher
die Bahnen des Mars und Jupiter von einander trennt, einen bisher noch
unbekannten Planeten; erst mit dem Anfange des gegenwärtigen Jahrhun-
derts bestätigte sich endlich die so lange schon gehegte wissenschaftliche
Vermuthung, und nicht nur einer, sondern bis zum Beginn des zweiten
Viertels des Jahres 1858 wurden nach einander 53 neue Planeten aufge-
funden. Alle Asteroiden sind (bis auf Juno, Ceres und Pallas) von
zwergartiger Grösse; ihre Bahnen sind merkwürdig verschlungen und zum
Theil ungemein stark gegen die Ebene des Sonnenäquators geneigt. Von
der Oberfläche und Beschaffenheit derselben, die nach Oiber's Hypothese
nur Trümmer eines grossen Weltkörpers sein sollen, ist bis jetzt noch
nichts ermittelt worden; auffallend aber ist es, dass sie ganz denselben
Glanz wie die Fixsterne haben und weit mehr Licht geben, aïs sie ver-
möge ihrer Grösse geben sollten. — Die Sonnenfernen, weniger
dichten Planei.en: Jupiter, S atu rn, Uranus und Ne ptun, nehmen
mit ihren Bahnen den Rest vom Durchmesser des Planetensystems ein,
und sind durch sehi" bedeutende Grösse (welche die der Erde von 76 bis
l,333mal übertrifft), durch geringere Dichtigkeit ('A-Vs von jener der
Erde), sehr dichte Atmosphäre, welche streifenartige Anordnung und ge-
waltige Veränderungen zeigen, charakterisirt; langsame Bahn- und sehr
schnelle Rotationsbewegung, also kurze Rotationszeit (Vio—Vio jener der
Erde), und sehr starke Abplattung an den Polen ist allen eigen; auch
zeigen sie auffallende Lichtstärke und zahlreiche Monde (2-8), wodurch
sie selbst als Mittelpunkte kleinerer Systeme erscheinen, und der Saturn
ausser diesen Monden noch einen doppelten (nach Bond und Dawes
einen dreifachen) Ring. Im Gegensatze von den sonnennäheren Planeten
dürften auf ihnen die leichten Metalle der Erden und Alkalien vorwalten,
und ihren überwiegenden Atmosphären nach darf man sie als elektrische
Planeten betrachten.

Hie Erde als Planet. - Die Erde, der dritte Planet von der
Sonne an gezälüt, der für uns wichtigste Weltkörper, mit dessen näherer
Kenntniss wir es im Folgenden allein zu thun haben, ist ein an den Po-
len nur wenig abgeplattetes Sphäroid, dessen Aequatorialdurchmesser
1,718,8 dessen Polardurchmesser 1,713,2, und dessen Umfang am Aequator
5,400 deutsche Meilen beträgt. Die Abplattung desselben, durch Grad-
messungen und Beobachtungen gefunden, wird zu V289 bis Vsos angegeben,
wonach die Polaraxe um 5—6 Meilen kleiner ist, als der Aequatorial-
durchmesser, dessen Hälfte 3,271,952, die halbe Polaraxe dagegen 3,260,634
Toisen (ä 6 Fuss) lang isi^ Die Länge eines Meridians beträgt 5,390
,668,
die eines Quadranten 1,347,66? Meilen, und der Inhalt des Erdsphäroids
selbst 2,650,686,000 Kubikmeilen. Die Oberfläche der Erde umfasst
9,260,500 Quadratmeilen, von welchen die heisse Zone (zu beiden Seiten
des Aequators bis 23« 28' gerechnet) 3,678,246, jede der beiden ge-
mässigten 2,403,988, und jede kalte Zone 387,139 Ou.-M. einnimmt. Die
Dichtigkeit der Erde, ihr speciflsc^^es Gewicht, wird = 4,72 angesetzt,

Uetaersiclit der bis jetizt bekannten Planeten,

MitHere Ent-

Sldcrisehe

Um-

Nr.

Kamen.

fern. von der
Sonne in geo-

laufs
ren.

zeit in Jah-
Tiigen und

Zeit der Ent-
1 deckung.

Entdecker.

Nr.

gr. Meilen.

Stunden.

J.

T.

St.

Innere Pla-
neten:

1

Merkur............

8,006,000

87

23'A

_

1

2

Venus .............

14,960,000

224

16%

__

2

3

Er(le(l Satellit,der

20,682,000

iod.

365

.—

3

Mond)......

(v.d.E.51,800)

27

-

4

Mars...............

31,513,000

1

321

17/,

4

Asteroiden:

5

1. Ceres ........

57,272,000

4

222

3

1. Januar 1801-.•

Piazzi ..........

5

«

2. Pallas........

57,373,000

4

226

13

28. Marz 1802 ...

0Ibers ..........

6

7

3. Juno.........

55,197,000

4

131

12

1, September 1804

Harding ........

7

8

4. Vesta ........

48,838,000

3

229

15

29. März 1807 ■•,

Olbeis ..........

8

9

5. Astraea ......

53,307,000

4

50

8

8. December 1845

Hencke .........

9

10

6 Hebe..........

50,158,000

3

283

17

1. Juli 1847 .....

Hencke .........

10

11

7. Iris ...........

49,363,000

3

251

1

13. August 1847-.-

Uind ...........

11

12

8. Flora ........

45,537,000

S

97

12

18. Oktober 1847

Hind ...........

12

13

9. Metis ........

49,336,000

3

249

12

25. April 1848 ■••

Graham ........

13

11

iO- Hygiea........

65,178,000

5

217

3

12. April 1849 ■••

de Casparis.....

14

15

11. Parlhenope •••

50,709,000

3

306

12

11. Mai 1850 .....

de Gasparis.....

15

16

12. Victoria ......

48,288,000

3

207

6

13. Septemb. 1850

Uind ...........

16

17

13. Egeria........

53,295,000

4

49

21

2. November 1850

de Gasparis.....

17

18

14. Irene ........

53,449,000

4

56

10

19. Mai 1851.....

Hind ...........

18

19

15. Eunomia .....

54,678,000

4

109

1

29. Juli 1851.....

de Gasparis.....

19

20

16. Fsyclie ......

60,452,000

4

364

5

17. März 1852 ••■

de Gasparis.....

20

21

17. Thetis........

51,277,000

3

330

9

17. April 1852 ■••

Luther..........

21

22

18. Melpomene

47,477,000

3

174

14

24. Juni 1852.....

llind ...........

22

23

19. Torturia ......

50,528,000

3

298

23

22. August 1852 —

Ilind ...........

23

21

20. Massaua .....

49,825,000

3

270

2

20. Septemb. 1852

Chacornac ......

24

25

21. Lutetia ......

50,306,000

S

292

7

15. Noveml). 1852

Goliischmiilt ■••

25

26

22. Calliope .....

60,173,000

4

351

18

16. Noveiiib. 1852

Hind ...........

26

27

23. Thalia........

54,309,000

4

93

5

15. December 1852

Uind ...........

27

28

24. Themis •••••■

64,961,000

5

206

22

5, April 1853 .....

de Gasparis.....

28

29

25. Phoacea ......

49,651,000

3

263

21

C. April 1853.....

Cliacornac......

29

30

26. Proserpina •.•

54,905,000

4

118

21

5. Mai 1853 .....

Luther..........

30

31

27. Euterpe ......

48,529,000

3

217

2

8. November 1853

Uind ...........

31

32

28. Bellona ......

57,395,000

4

227

13

2. Marz 18S4.....

Marth ..........

32

33

29. Amphitrite -•■

53,024,000

4

38

9

2. Marz 1854.....

Luther..........

33

34

30. Urania........

48,926,000

3

233

5

22. Juli 1854.....

llind ...........

34

35

36

31. Euphroayne-"

65,276,000

ä

221

19

22. August 1854...

Hind ...........

35

32. Pomona ......

53,422,000

4

55

7

26. Oktober 1854

Goldschmidt ■••

36

37

33. Polyhymnia-"

59,265,000

4

310

18

27. Oktober 1854

Chacornac ......

37

38

34. CIrce..........

55,171,000

4

130

8

8, April 1855.....

Chacornac......

38

39

35. Leukothea •■•

59,903,000

4

339

10

19. April 1855.....

Luther..........

39

40

36. Atalante .....

57,309,000

4

223

18

5. Oktober 1855-..

Goldschmidt

40

41

37. Fides..........

54,640,800

4

107

11

5. Oktolier 1855."

Luther..........

41

42

38. leda..........

56,688,000

4

195

17

12. Januar 1856.,.

Clvicornac......

42

43

39. Lätitia........

57,185,400

4

205

19

8. Februar 1856.•■

Chacornac ......

43

44

40. Harmonia.....

46,889,100

3

149

9

31. März 1850 .••

CoUlscbmiiit •••

44

45

4l. Daphne ......

43,203,100

3

244

13

32. Mai 1856 .....

Goldächmidt —

45

46

42 Isis ...........

49,896,100

3

272

22

23. Mai 1856,.....

l'ogson..........

46

47

43. Ariadne ......

45,481,400

3

95

8

15. April 1857 ...

Pogson ..........

47

48

44. Nysa..........

55,363,800

4

138

16

27. Mai 1857 .....

Goldschmidt •■•

48

49

45. Eugenia......

55,777,000

4

156

6

27. Juni 1857.....

Goldsdimidt •••

49

50

46. ...............

50,814,300

3

310

2t

16. August 1857-.-

Pogson ..........

50

51

47. ...............

59,760,400

4

332

23

15. Septemb. 1857

Luther..........

51

52

48. ...............

68,189,000

5

360

8

19. Septemb. 1857

Goldschiuidt •••

52

53

49. Pale«..........

57,136,400

4

216

3

19. Septemb. 1857

Goldschinidt ■••

53

54

50. Virginia......

55,281,700

4

135

3

4. Oktober 1857-..

Ferguson........

54

55

51. Nemausa .....

22. Januar 185S.--

Laureut ........

55

5S

52. ...............

4. Februar ISöS---

Goldschmidt •••

56

57

53. ...............

Aenssere
Planeten:

4. April 1858.....

Luther..........

57

58

Jnpiter (4 Monde)

107,606,000

11

314

20

58

59

Saturn (8 Monde

231/

und Rlnff) •••

197,286,000

29

166

59

60

Uranus (;6 Monde)

396,711,000

84

13. März 1781 •••

Hersciiel-, .....

60

61

Neptun (2 Monde)

621,234,000

164

225

17

23. Septemb. 1796

Leverr, u. Galle

61

das Wasser = 1 angenommen, und die Masse der Erde gibt man in run-
der Zahl =
1/555,000 (genauer — Vssiisse) der Sonnenmasse an. Die Son-
nenparallaxe für die mittlere Entfernung der Sonne von der Erde, für
einen Beobachter unter dem Aequator, wurde aus den Beobachtungen der
beiden Venusdurchgänge von 1761 und 1769 zu 8",573 bestimmt, aus wel-
cher eine mittlere Entfernung von 20,657,700 (nach Andern 20,682,000)
Meilen folgt, während die wahre Entfernung der Erde von der Sonne von
20,577,649 bis 20,857,943 Meilen wechselt.

Die Erde hat, wie alle übrigen Weltkörper unseres Sonnensystems,
eine doppelte Bewegung; einmal um ihre eigene Axe, von West
nach Ost, durch welche Bewegung die Tageszeiten bedingt werden,
dann eine zweite um die Sonne, durch welch' letztere die Jahres-
zeiten entstehen, und die verschiedene Dauer der Tage und Nächte be-
dingt wird. Während der Bewegung der Erde um ihre Axe sind nur die
beiden Pole in Ruhe; alle übrigen Punkte der Erdoberfläche legen in einer
Stunde 15 Grad, in 4 Minuten 1 Grad zurück. Die Rotationszeit der Erde,
oder ein Sterntag derselben, währt immer 23 Stunden 56 Minuten 4,091
Sekunden mittlere Zeit; der Sonnentag, welcher vom Augenblicke an
beginnt, wo die Sonne durch den Meridian geht, wird zwar auch in 24
Stunden getheilt, ist aber, wegen der ungleichförmigen Bewegung der
Erde in ihren verschiedenen Entfernungen von der Sonne, ungleich lang,
und währt im Maximum, zu Ende December, 24 Stunden 0 M, 30 S,; im
Minimum, Mitte September, 23 St. 59 M, 39 S- mittlere Zeit. Ein Punkt
des Aequators bewegt sich bei der Axendrehung in einer Stunde 225,6i
deutsche Meilen. Die Rotation der Erde erzeugt eine Centrifugalkraft,
welche unter dem Aequator am grössten, und dort V289 der Schwerkraft
ist. Wäre die Axendrehung siebenzehnmal schneller, als sie wirklich ist,
so wären Schwungkraft und Schwerkraft unter dem Aequator einander
gleich, und die Körper würden daselbst gar kein Gewicht haben, während
jetzt ein Körper, dessen Gewicht an den Polen = I,oo5n6 ist, am Aequa-
tor = 1 wiegt. — Die Fallkraft der Körper ist verschieden: ein Körper
fällt im luftleeren Raum unter dem Aequator in der ersten Sekunde 15,054,
an den Polen 15,132 par. Fuss; das einfache Sekundenpendel muss unter
dem Aequator 3,0504, an den Polen 3,o664 pariser Fuss lang sein; eine unter
dem Aequator regulirte Sekundenpendeluhr wird daher an den Polen täg-
lich um 3 Min, 47 Sek. zu früh gehen.

Die Erdbahn, uneigentUch Ekliptik oder Sonnenbahn ge-
nannt, der Weg, den die Sonne jährlich am Himmel zu beschreiben


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1. — Der Erdball.

scheint, den in der Wirklichkeit aber die Erde beschreibt, ist elliptisch;
die Polaraxe der Erde steht nicht senkrecht auf ihr, und die Ebene der-
selben ist gegen die Ebene des Aequators in einem veränderlichen Winkel
geneigt, welcher die Schiefe der Ekliptik genannt wird, zwischen
den Extremen von 210 und 28o schwankt, gegenwärtig nahe 23o 27' be-
trägt, sich in jedem Jahre um 0",«58 vermindert, fortwährend seit dem
Jahre 2000 v. Chr. bis zum Jahre 6600 n. Chr. sich ihrem Minimum nä-
hert, und von da an wieder zunehmen wird, bis sie im Jahre 19,300 wie-
derum ihr Maximum erreicht. — Durch diese Neigung der Erdaxe, welche
dabei in ihrer Richtung stets gleich bleibt, entstehen, durch den Lauf
der Erde um die Sonne, die Jahreszeiten; durch sie ist eine Zeit
hindurch die südliche Halbkugel der Sonne melir zugekehrt, die nörd-
liche von ihr abgewendet, und erstere hat Sommer, letztere Winter, wäh-
rend zu einer andern Zeit das umgekehrte Verhältniss eiiitrilt. Im Ueber-
gange von einer Zeit zur andern passirt die Sonne scheinbar den Aequator,
und Tag und Nacht sind gleich lang. Die Punkte des Aequators, in wel-
chen die Erdbahn denselben sclineidet, werden Aequinoktialpunkte
oder die Punkte der Tag- und Nachtgleiche genannt. Das Früh-
lings-Aequinoktium fällt auf den 21. März, das Herbst-Aequi-
noktium auf den 23. September. Die Punkte der Ekliptik, in welche
sich die Erde während ihrer Sonnennähe (Perihelium) oder Sonnenferne
(Aphelium) befinden, wo die Sonne am weitesten vom Aequator entfernt,
und sich zu wenden scheint, was im Mittel um den 21. Juni und 21. De-
cember stattfindet, heissen Solstitial-, Sonnenstillstands- oder
Wendepunkte. Im Sommersolstitium ist der Tag am längsten, die
Nacht am kürzesten; im Wintersolstitium tritt das umgekehrte Verhältniss
ein. Die Zeiten zwischen den Aequinoktien und Solstitien sind ungleich.
Zwischen dem Frühlingsäquinoktium und Sommersolstitium verstreichen im
Mittel 92 Tage 22 Stunden; von hier bis zum Herbstäquinoktium 93 Tage
14 Stunden; von diesem bis zum Wintersolstitium 89 Tage 17 Stunden,
und von diesem bis zum Frühlingsäquinoktium 89 Tage 1 Stunde. Das
siderische Jahr der Erde beträgt volle 365 Tage, 6 Stunden, 9 Minuten
10,7496 Sekunden; das tropische oder Sonnenjahr, welches sich auf
den Frühlingspunkt der Erdbahn bezieht, der wegen der Aequinoktien
(dem Vorrücken der Nachtgleichen) von Ost nach West, eine kleine Ver-
änderung erleidet, ist etwa 20 Min. 20 Sek. kürzer und zugleich unser
bürgerliches oder Kalenderjahr von 365 T. 5 St. 48 M. 47,809i Sek. — Die
Excentrizität der Erdbahn (die Entfernung des Schwerpunkts der Ellipse
von einem ihrer beiden Brennpunkte, bei welcher gewöhnlich die halbe
grosse Axe der Ellipse als Einheit angenommen wird) beträgt 0,oi68 der
halben grossen Axe oder 351,186 Meilen (die halbe grosse Axe der Erd-
bahn zu 20,657,700 Meilen gerechnet); sie nimmt mit jedem Jahrhunderte
um 0,000042 Theile der halben grossen Axe ab, aber nur bis zu einer be-
stimmten Grenze 0,0039, welche sie erst in 24,000 Jahren erreichen, und
dann wieder viele Jahrtausende zunehmen wird. Diese Abnahme beträgt
in einem Jahre fast 9 deutsche Meilen, in einem Tage 540 Fuss, und hat
einen merkwürdigen Einfluss auf die Bewegung des Mondes, die eine ste-
tige Annäherung zur Erde zu sein scheint.

Bild der Krde. — Um sich auf der Oberfläche der Erdkugel
besser orientiren zu können, Anhaltspunkte zur Betrachtung derselben zu
gewinnen , hat man auf sie alle jene Punkte und Kreise übertragen, mit
welcher die Wissenschaft die Zurechtfindung in der hohlen Himmelskugel
zu erleichtern suchte, in deren Mittelpunkte unsere Erde zu ruhen scheint.
— Die wichtigsten derselben sind: die beiden P 01 e der Erdaxe, der
Aequator, die Parallelkreise und die Meridiane, welche, um uns
ein möglichst richtiges Bild der Erde zu geben, auch auf unsern künst-
lichen Hilfsmitteln der Erdkunde, den Globen (künstlichen Erdkugeln)
und Karten, angegeben werden müssen. — Von den Polen, den bei-
den Endpunkten der Erdaxe, wird der obere der Nordpol, der untere
der Südpol genannt. Gerade in der Mitte zwischen beiden Polen be-
schreibt eine Querlinie, der Aequator oder Gleicher, welcher in 360
von Westen naieh Osten fortzählende Grade getheilt ist (deren jeder wie-
derum in 60 Minuten, die Minute in 60 Sek. geschieden wird), einen
grössten Kreis um die Erde, und scheidet diese in eine nördliche und
sudliche Hemisphäre. Nördlich und südlich von ihm, nach den Polen zu
an Umfang aber abnehmend, ziehen sich 89, gleich weit von einander
entfernte kleinere Parallel- oder Tageskreise. Die beiden Wende-
kreise oder Tropici, ebenfalls ParalleJkreise, von denen der nördliche,
der Wendekreis des Krebses, 231/2 (genauer 23« 28') nördlich, der
südliche, oder Wendekreis des Steinbocks, eben so viel Grad süd-
lich vom Aequator entfernt ist, bezeichnen diejenigen Punkte der Erdober-
fläche, über welchen die Sonne bei den sogenannten Solstitien senkrecht
steht und von wo aus sie sich scheinbar zurück wendet. Sie schliessen
die heisse oder Tropenzone ein und begrenzen einen Erdgürtel von
circa 47 Breitegraden. Die beiden Polarkreise, der nördliche oder
arktische 23>/2° (23" 28') südlich vom Nordpol, der südliche oder
antarktische 2372® (23« 28') nördlich vom Südpol, begrenzen die
kalten Zonen, die Regionen um den Nordpol und Südpol, in welchen
der längste Tag und die längste Nacht von 24 Stunden bis zu 6 Monaten
dauert. — Zwischen ihnen und den Wendekreisen (mithin zwischen 230
28'—660 32') liegen die beiden gemässigten Zonen, die nach den
Halbkugeln, in denen sie sich befinden, als nördliche oder südliche
gemässigte Zone bezeichnet werden. Zieht man von irgend einem
Punkte der Erdkugel einen grössten Kreis, welcher den Aequator und die
Parallelkreise senkrecht durchschneidet, durch beide Pole, so erhält man
einen Mittagskreis oder .Meridian, welcher die Erde in eine östliche
und westliche Halbkugel theilt, und mit einer ähnlichen erdachten Linie
der Himmelshohlkupl korrespondirt, die man darum Meridian nennt,
weil die Sonne in ihrer scheinbaren Bahn in denselben tritt, w enn sie für
den bestimmten Ort gerade in der Mitte ihres täglichen Laufes ist, und
dabei zugleich am höchsten über dem Horizonte steht. Man unterscheidet
ganze und halbe Meridiane, und versteht unter jenen stets den ganzen
Umfang der Erde, unter diesen aber den halben. Solche von Pol zu Pol
ziehende ideale Linien durchschneiden den Aequator von Grad zu Grad.
Jeder Meridian, als grösster Kreis, hat 360, jeder Halbmeridian also•180",
die vom Aequator an, nach beiden Polen zu, Nord und Süd gezählt, und
von 0" bis 90® gerechnet W'erden. Mit diesen Gradbezeichnungen, die auch
mit den Parallelkreisen übereinstimmen, bestimmt man zugleich den Ab-
stand eines Ortes vom Aequator nach den Polen hin, und nennt ihn
auf der Erde die geographische Breite (Latitudo); rechnet man aber
den Abstand eines Ortes von den Polen, so nennt man diesen die Pol-
höhe, welche demnach nur die Ergänzung der Breite ist. Je nachdem
ein Ort auf der nördlichen oder südlichen Halbkugel liegt, unterscheidet
man nördliche und südliche Breite, und bestimmt die geographische
Länge (Longitudo) dadurch, dass man auf dem Aequator, von einem be-
stimmten Meridian, der = 0" ist, die Grade von Westen nach Osten
(wie auf den Karten des vorliegenden Atlas) bis 360» um die ganze Erde
herum, oder östlich und w^estlich bis 180« zählt, und dann darnach die
östliche oder westliche Länge eines Ortes bezeichnet. Die deutschen Geo-
graphen nehmen gewöhnlich den Meridian, welcher die Punta de la Dehesa
der Insel Ferro, im Canarischen Archipelagus, durchschneidet, als den
ersten, die Engländer den ihrer Hauptsternwarte zu G r e e n w i c h
(17039'36" 0.
V. F.), die Franzosen den von Paris (20» 0. v. F.), die
Spanier den von Cadix (alte Sternwarte 11»22'10", neue in San Fernando
lio27'33" 0. v. F.), die Portugiesen den von Lissabon (803I' 0. v. F.),
die Nord-Amerikaner den von W ashing ton (58057'20" W., od. 30102'40"
0.
V. F.), als ersten Meridian an, wesshalb auch bei allen Längen-
bestimmungen die Ortsanzeige des ersten Meridians mit angegeben werden
muss. —

Als Hilfsmittel zum Studium der Erdkunde, hauptsächlich aber
zur Versinnlichung dessen, was die mathematische Geographie lehrt, bedient
man sich der künstlichen Erdkugeln (Globen), die uns indessen immer
nur eine Seite des Erdballs zeigen; da es aber beim Unterricht oft von
der grössten Wichtigkeit ist, die ganze Erde anf einmal übersehen zu
können, entwirft man ein Bild derselben, indem man die Erde entweder in
der Gestalt von zwei flachen Halbkugeln (Planigloben) darstellt (stereo-
grapMsche Projektion), wie auf Taf. 1, oder ihre ganze Oberfläche als ein
längliches Viereck zeichnet (Mercators Projektion), wie auf Taf. 2. — Der
orthographischen Projektiou, die ein richtiges, perspektivisches,
folglich rein sinnliches Bild der Erde bietet, bedient man sich beim Ent-
werfen von Planigloben nur selten, da bei derselben nur die Mitte der
Zeichnung deutlich erscheint, nach den Rändern zu aber Alles zusammen-
geschoben und undeutlich wird. Die stereographische Projektion, hei
welcher die Parallelen von den Meridianen rechtwinklicht durchschnitten
werden, gewährt zwar auch kein ganz klares Bild der Erdkugelgestalt und
gegenseitigen Ländergrösse, dient aber sehr gut als Totalübersicht sämmt-
licher Land- und Wassertheile. — Mercator (t 1594) war der Erste,
welcher Karten mit wachsenden Breitegraden entwarf, und die Oberfläche
der Erde als ein längliches Viereck darstellte j obgleich die von ihm auf-
gestellte Projektion nichts weniger als naturgetreu ist, wird sie doch beim
Entwerfen von Erdkarten häufig angewendet, da sie uns die Erde als zu-
sammenhängendes Ganzes zeigt, und bei Seekarten ist sie allgemein adop-
tirt. — Tafel 1 zeigt uns den Erdball von verschiedenen Gesichtspunkten
aus halbirt: Die Mitte stellt die östliche und westliche Hemisphär;e
in gewöhnlicher oder stereographischer Projektion vor. Die östliche
Halbkugel umfasst die sogenannte alte Welt: Europa, Asien und Afrika,
so wie einen grossen Theil von Australien, die w^e st Ii che die neue Welt:
Nord- und Süd-Amerika und die kleineren australischen Inselgruppen (Poly-
nesien). — Der Meridi an b ogen, der beide Halbkugeln umzieht, und die
Erde so zweckmässig halbirt, dass kein bedeutendes Land durchschnitten
wird, geht durch die Insel Ferro, und wurde schon von den Griechen
und Kömern, welche nur die alte Welt unvollkommen kannten, und die
Erde für eine Scheibe hielten, um dieselbe gezogen. Beide Hemisphären
sind, wie alle Karten, aus der Vogelperspektive gezeichnet. Der Stand-
punkt, auf welcher der Zeichner bei Aufnahme der östlichen Halbkugel
sich im Geiste versetzte, befindet sich 25 Meilen über der Erde, und zwar
im Indischen Ozean über einer der Malediven. Die westliche Halbkugel
ist von einem Punkte über dem Grossen Ozean aufgenommen, der gegen
20" westlich von den Gallopagos-Inseln liegt. Oben links ist die nörd-
liche Halbkugel, vom Nordpol bis zum Wendekreise des Krebses; rechts
die südliche Halbkugel, vom Südpol bis zum Wendekreise des Steinbocks,
in stereographischer Polarprojektion. In der Mitte oben ist die Erde ge-
theilt in eine Halbkugel der grössten Wassermasse und in eine der
grössten Landmasse, und die untere Figur zeigt den Planiglob der
Antipoden oder Gegenfüss 1 er, oder die grössten Entfernungen auf
der Erde (2,700 Meilen); die östliche Halbkugel (punktirt) ist der west-
lichen oder amerikanischen verkehrt (als Spiegelbild) untergelegt. —
Ausserdem ist unten links die Höhe der bedeutendsten Kulminationspunkte
der Erde, rechts die Höhe der Schneegränze in verschiedenen Breiten
des Erdballs, angegeben. —-


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Der ÊrÖOaff.

Erdkarte in Mercators Projection.

Hand-Atlas. Taf. 2.

Äftie Erde in physikalischer Beaiehung. — Die Oberfläche
des Erdkörpers, mit welcher allein die Geographie es zu thun hat, wäh-
rend die Erforschung des Erd-Innern Sache der Geognosie ist, besteht
aus einem tropfbarflüssigen und einem festen, starren Theiie,
fiie beide von einem elastisch-flüssigen, dem Luftkreise (der
Lufthülle, Atmosphäre) umgeben und durchdrungen werden. Diese drei
Elemente, die als die Organe des Erdganzen angesehen werden können,
stehen in ununterbrochener Wechselwirkung zu einander, und enthalten
in sich die nothwendigen Lebensbedingungen aller auf dem Erdijall befind-
lichen organischen Wesen. Der tropfbar-llüssige Theil des Erdganzen,
das Wasser, umgibt den grössten Theil des Erdballs ("/loo), der starre
feste Theil, die Erde oder Landmasse, nimmt nur den kleinsten Theil
(27/.„,,) desselben ein. Nehmen wir, wie eine Berechnung des Erdsphäroids
ergiüt, die Überfläche zu 9,260,.=500 (n- A. zu 9,280,OÜÜ) Qu.-M. an, so
kommen 6,760,165 (n. A. 6,856,000) (Ju.-M. auf den Spiegel der grossen
zusammenhängenden, das Land umsehliessenden Wassermasse, auf das
Land selbst aber nur 2,500,335 (n. A. 2,424,000) Qu.-.M. -

Das Weltmeer, die grosse Wassermasse, welche die festen Theiie
der Erde umschliesst, die tiefsten Räume der Erdoberfläche erfüllt und die
Mehrzahl der vom Lande abfliessenden Gewässer aufnimmt, wird, obschon
es ein zusammenhängendes Ganzes bildet, in 5 Hauptmeere oder Ozeane
geschieden, von denen 2 und 2 einander entsprechen, das fünfte aber
vereinzelt steht. Die entsprechenden sind: das nördliche und süd-
liche Eismeer, die Meere der beiden kalten Zonen; das Atlantische
Meer und der Grosse Ozean, welche die beiden gemässigten, so wie
die heisse Zone durchfluthen, und das fünfte: der Indische Ozean,
welcher beide letzte Meere mit einander verbindet. Ihre Ausdehnungen
sind ungeheuer, und der Flächenraum, welchen das kleinste dieser Was-
serbecken unifasst, übertrilft den Flächeninhalt Europa's um fast.20 Pro-
zent. In runden Zahlen umfassen:

..... 200,000 d. Qii.-M.

3.50,000 „ ,,
-••• 1,020,000 „ „
-■•■ 3,260,000 „ „
•■■• 1,360,000 „ ,,

Das nöriUiclie Eismeer oder der arktisclie Ozean —
Das sürllktie Eismeer oder der antarklisolie Ozean ■

Der Atlantisch.! Ozean ................................

Der grosse Ozean, auch Südsee oder Stilles Meer --■
Der Indische Ozean .....................................

Sämmtliche Hauptwasserhecken des Erdballs .......... 6,780,000 d. Qu.-M.

Jedes dieser Meere hat wiederum kleinere oder grössere Glieder, die mit
verschiedenen Namen bezeichnet werden. Binnenmeere oder Seen
nennt mau sie, wenn sie als kleiner Theil eines Ozeans im Zusammen-
hange mit seinem Ganzen stehen, wie das Mittelländische Meer, das
Schwarze Meer, die Ostsee, die Nordsee etc. Grosse Einbiegungen des
Meeres in das Land heissen Meerbusen oder Golfe, wie der Benga-
lische Meerbusen, der Golf von Mexiko etc.; etwas kleinere werden Bayen
genannt, wie die Bay von Biscaya, die Chesapeake-Bay, Delaware-Bay etc.;
doch werden auch einige grosse Meerbusen so bezeichnet, wie die Hud-
s«ns-Bay und Baffins-Bay; noch kleinere Einbiegungen des Meeres nennt
man Buchten, Fjorten und Wyk. Bietet ;eine'flach einschneidende
Bucht guten Ankergrund und erträglichen Schutz vor dem Winde, so
heisst sie Rhede; geht die Bucht tiefer in's Land hinein, so dass sie
fast ganz von Land umschlossen, ruhiges Wasser und Sicherheit vor
allen Winden bietet, so nennt man sie Hafen (Harbour), mit welchem
Namen man auch die in den Mündungen schiffbarer Ströme durch Was-
serbauten geschaffenen Anker- und Landeplätze bezeichnet. Meeresarme,
die
auf zwei entgegengesetzten Seiten vom Lande eingeschlossen sind,
aber zwei grössere Meerestheile so mit einander verbinden, dass Schifle
eine Durchfahrt darin haben können, nennt man Meerengen, Stras-
sen, Sunde und Kanäle, wie die Strasse von Gibraltar, die Sunda-
Strasse, der Sund bei Helsingör, der Kanal, zwischen England und 1 rank-
reich etc. Wassermassen, welche ganz vom Lande eingeschlossen oder
nur durch einen Fluss mit dem Meere verbunden sind, heissen Land-
seen, kleinere Teiche. — „ ^ ..,,. ,

Die grösste Masse Wassers befindet sich auf der sudlichen
und westlichen Hemisphäre (siehe Taf. 1), wesshalb auch diese als
ozeanische, die nördliche und östliche dagegen als kontinentale
bezeichnet werden. Der Flächenraum, den das Wasser auf der südlichen
Hemisphäre einnimmt, beträgt in runden Zahlen 3,964,000, auf der nörd-
lichen 2,816,000 Qu.-M.; auf der westlichen 3,885,000, auf der östlichen
2,895,000 Qu.-M; das V/asser verhält sich mithin auf der südlichen Halb-
kugel zum Lande etwa wie 8:1, auf der nördlichen wie 8:3.—
Das Meer
Wasser unterscheidet sich vom Süsswasser durch seine Schw'ere,
mithin grössere Tragfähigkeit, und durch den salzig-bittern Geschmack
seiner Bestandtheile, die in Kochsalz (Chlornatrium), Schwefelsäure, Bit-
tererde (Magnesia), Kalk, Brom und Jod bestehen, welche Stoffe sämmt-
lich durch kohlensaures Gas fortwährend im Zustande der Auflösung ge-
halten werden. Der Salzgehalt des Meerwassers ist übrigens nicht über-
all gleich: das Schwarze Meer und Marmara-iMeer haben den geringsten

Bromme's Hand-Atlas. — Der ErdbaU. a.

Salzgehalt, das Wasser der Ostsee kaum IVc Prozent Salz, während in
dem Atlantischen und Grossen Ozean zwischen 3 und 41/2 Prozent gefun-
den werden. Die Farbe des .Meerwassers ist gewöhnlich blaugrün (meer-
grün), wird aber durch verschiedene Einwirkungen, wie durch die Farbe
des Meeresgrundes, durch Beimischung erdiger Bestandtheile, durch den
Reflex des Himmels etc. häufig verändert, daher auch zum Theil die Be-
nennungen: Weisses, Schwarzes, Rothes, Grünes, Gelbes, Blaues und Pur-
pur-Meer. Die Durchsichtigkeit ist weit grösser, als die des Fluss-
wassers, wächst mit der Entfernung von den Küsten, und ist in höheren
Breiten im Allgemeinen bedeutender, als in niederen, obgleich auch dort
manche Tropenineere, wie das Westindische und das .Meer zwischen den
ßahama's, sich durch überraschende Durchsichtigkeit auszeichnen. Das
Leuchten des Meeres während der Nach! bemerkt man in allen Mee-
ren, vorzugsweise aber zwischen den Tropen. Die prächtige Erscheinung
rührt theils von lebendigen Lichtträgern, theils von organischen Ueber-
resten solcher her, und ist keineswegs, wie man früher allgemein an-
nahm, elektrischer Natur. Die Temperatur des Meeres hängt, wie die
des Landes, von der geographischen Breite und den Jahreszeiten ab, ist
aber iui Allgemeinen viel gleichmässiger, und der Wechsel der Tages-
und Jahreszeilen bringt auf offenem Meere einen nur halb, oft nur ein
Fünftel so grossen Temperaturwechsel hervor, als auf dem festen Lande.
Die Tiefe des Meeres ist eben so wenig gleich, als die Höhe des Lan-
des, und der Meeresgrund nichts als eine tiefer liegende Fortsetzung des-
selben, die bis jetzt nur erst unvollkommen bekannt ist. Die grösste bis
jetzt erforschte Tiefe fand Kapitän Denham (uach A. von Humboldts Mit-
theilung) im Südatlantischen Ozean unter 360 49' SBr. und 370 6' W. v.
Gr. bei 43,380'. — Seltene Fälle ausgenommen ist das iMeer in fortwäh-
render, wenn auch oft kaum bemerkbarer Bewegung. Die Bewegun-
gen selbst sind dreifacher Art: Wellenschlag, hervorgebracht durch
Wind und Sturm; Ebbe und Fluth, verursacht durch Mond und Sonne,
und Strömungen des Ozeans, hervorgebracht durch die Axendrehung
der Erde, und dann mannigfaltig durch die Hindernisse am Boden, an
Felsenufern, Sandbänken etc. abgeändert. Die Strömungen sind theils all-
gemeine, tbeils besondere. Der ersteren sind zwei: die Pol ar-
und Aequatorialströmungen; der letzteren, die sich namentlich in
den Strassen finden, durch welche Meerestheile mit grösseren Meeren in
Verbindung stehen, erscheinen in allen Meeren in grosser Menge. Für
Seefahrer ist die Kenntniss der Meeresströmungen von der grössten Wich-
tigkeit, indem sie dem Laufe der Schiffe eben so günstig als hinderlich
sein können; sie sind die von der Natur vorgezeichneten Strassen der
Ozeane, und ihre Wichtigkeit nimmt mit der Erweiterung der ozeanischen
Schifffahrt fortwährend zu. Die allgemeinen Strömungen, oder die
Strömungen des Meeres nach bestimmten Richtungen, entstehen entweder
in Folge der Temperaturdifferenzen, wie die Polarströmungen, welche
das kältere Wasser von den Polen nach den Aequatorialgegenden führen
und dort in Folge der stärkeren Verdunstung die abnehmende Wasser-
masse ersetzen, zugleich aber auch den klimatischen Gegensatz der Tem-
peratur der Gewässer ausgleichen; oder in Folge der fortschreitenden
Fluthzeiten und der Passatwinde, wie die Aequatorialströmungen
zwischen den Wendekreisen, die im Allgemeinen in der Richtung von 0.
nach W. strömen, durch entgegenstehende Kontinente aber auch nach N.
und S. abgelenkt und zugleich beschleunigt werden. Durch ein solches
Anprallen des Oststroms an das Gestade von .Mexiko entsteht der durch
seine hohe Temperatur (22o) und durch seine Geschwindigkeit (3 Meilen
in einer Stunde) ausgezeichnete Golfstrom, welcher gegen N. eben so
an Breite (bis 160 Seemeilen) zu-, als an Geschwindigkeit abnimmt. Im
Atlantischen Ozean theilt sich die Aequatorialströmung an der Küste Bra-
siliens in 2 Arme. Der eine derselben dringt in das Antillenmeer und
den Golf von Mexiko ein, verlässt denselben im S. von Florida und strömt,
als obiger Golfstrom, längs der Ostküste von Nord-Amerika bis gegen
Neufoundland, von wo er nach 0. geht, um sich in der Nähe der alten
W^elt in mehrere Strömungen aufzulösen. Der andere Arm geht als Bra-
silianische Strömung längs der Ostküste von Süd-Amerika nach S. in die
.Magelhaensstrasse, Die Antarktische Polarströmung ist nach den mitt-
leren Breiten gerichtet, und zieht sich als Kap Hoorner Strori um die
Südspitze Amerikas, als Peruanische Strömung längs der Westküste Süd-
Amerikas nach N., um sich endlich in den Tropengegenden mit der Aequa-
torialströmung zu vereinigen, die in den südasiatischen Gewässern durch
die vorliegenden Landmassen von ihrer Hauptrichtung vielfach abgelenkt
wird, Ueber die einzelnen Meeresströmungen und deren Richtung gibt
Taf. 2 spezielle Auskunft. ~

Die Gewässer des Festlandes, meistens süsse Gewässer, sind
theils fliessende., theils stehende, haben aber alle ihren ersten Ur-
sprung in den Niederschlägen der Atmosphäre, durch welche die Quellen,
die ersten Anfänge der Landgewässer, gespeist werden; die Quellen bil-
den Riesel oder Bäche, aus deren Vereinigung entstehen Flüsse, und


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1. — Der Erdball.

von diesen wachsen viele zu Strümen an. Nicht alle Flüsse entstehen
aber aus Quellen; manche gehen auch aus geschmolzenen Schnee- und
Eismassen oder aus stehenden Landgewässern (Seen) hervor. Man un-
terscheidet Haupt- von Neben-, Zu- oder Seitenflüssen. Step-
penfUisse ergiessen sich in Binnenseen ohne Abfiuss, oder versickern
im Boden; Küstenflüsse fliessen nur durch's Küstenland in's Meer.
— Der Erdraum, welcher ein und demselben Flusse fliessendes Wasser
zusendet, wird Fluss- oder Stromgebiet (auch wohl Becken oder
Bassin), der Fluss selbst mit allen ihm zugehörigen Gewässern das
Fluss- orter Stromsysteni genannt. Benachbarte Stromgebiete wer-
den durch eine sogenannte Wasserscheide abgegrenzt, von der die
Gewässer nach verschiedenen Richtungen abfliessen, die aber nicht immer
eine bedeutendere Bodenerhebung zu sein braucht, wie früher allgemein
angenommen wurde. Ist eine Wasserscheide zwischen zwei nahe an ein-
ander fliessenden Strömen so niedrig, dass Boote und Güter sich leicht
von dem einen Fluss zum andern überführen lassen, so bezeichnet man sie als
Tragplatz (Portage). Tritt in Folge der Unzulänglichkeit einer Wasser-
scheide ein zweiseitiges Fliessen eines Stromes, oder eine Verbindung
zweier verschiedener Flussgebiete ein (wie in Süd-Amerika, zwischen dem
Orlnoco und Rio Negro, durch den Cassiquiare), so nennt mau solches
eine Gabelung oder Bifurkation. Alle Flussgebiete, deren Gewäs-
ser in ein und dasselbe Meer sich ergiessen, bilden zusammen ein Mee-
re s g e b i e t.

Die grössten und wichtigsten Ströme des Erdballs sind :

In Europa:

Stromgehiet.

Stromlänge.

Stvomge'jiet.

stromlänge.

Wolga ...........

-..• 26,500 Q.-H,

. 510 M.

Elbe (v. d. Moldautiuelie) 2,616 Q.-Jl,

••■ 171 M.

Donau ............

..... 14,630 ,,

• ■■ 374 „

Weichsel .....

.......... 3,540 ,,

■•• 144 ,,

Dnjeper .........

..... 10,600 ,,

• •• 270 „

Oder .........

.......... 2,450 „

••• 120 „

Don ..............

..... 10,526 „

... 240 ,,

Seine ........

.......... 1,414 „

— S5 „

Rhein ...........

..... 4,080 „

— 190 »

Weser ........

.......... .820 „

••• 70 „

In Asien:

Van-tse-kians ■•■

..... 54,000 Ü.-M.

. ... 740 M.

Iloang-ho .....

........ 33,600 O.-H

. ••• 570 M.

Jenisei .........

..... 49,000 ,,

••• 730 ,,

Indus (Sind) ••

........ 19,500 ,,

••• 400 „

Lena .............

..... 37,150 „

••• 600 „

Ganges .......

........ 27,500 ,,

••• 430 „

Amur .............

..... 36,400 „

• •• 595 ,,

Euphrat (juit;

Tigris) 12,500 ,,

••• 373 „

Obi ...............

..... 57,800 „

•■• 580 „

Brahmaputra ■

......... 16,000 ,,

■•• 350 ,,

In Afrika:

Nil ...............

..... 32,600 (J.-M,

. ..• 560 M.?

Senegal ......

....... — „

... 184 JI.

Niger ............

.... _ ^^

• •• 550 ,, ?

Gambia........

....... — „

••■ 130 ,,

Oranje............

— „

... 222 „

Congo (Zaire) ■

....... — „

••• 114 ,,

Columbia (Oregon)

Orinoco ............

Magdalena..........

Susquelianua......

12,150 Ü.-M.
17,TOO ,,
4,500 ,,

340 SI.

• 338 „
■ 207 ,,

• 138 „

lu Amerika:
Mississippi (v. d. Missouri-
quelle) .......... 61,400 O.-M. •■• 890 M.

Amazonenslroni...... 126,000 ,, ••• 770 ,,

La Plala ............. 55,400 „ ••• 480 ,,

St. Lorenz .......... 18,600 ,, 450 „

Die stehenden Landgewässer werden nach [ihrer Grösse in
Pfuhle, Teiche und Seen geschieden, und die Seen als Niederungs-,
Strand-, Thal-, G e b i r g s -, Alpen-, Plateau-, K r a t e r - S e e n
bezeichnet; die Strandseen, wenn sie durch Dünen (Nehrungen) vom
Meere geschieden werden, werden Haffs oder Lagunen genannt. Der
am höchsten liegende See ist der T i t i c a c a - S e e in Süd-Amerika (in
12,000' Höhe) ; am tiefsten liegt der K a s p i - S e e (78
,8'), und das T o d t e
Meer (1,231' unter dem Niveau der benachbart^ Meere).

Einige der bedeutendsten grössten, so wie einige der bekanntesten
Seen der Erde sind:

Flächeninhalt

FlächeninhaU

Auf der östlichen ErdhiUfte:

in Qu.-M.

in Ou.-M.

Kaspi-See .............................

..... 7,375

Imanova-See ..............

......... 32

Aral-See ..............................

..... 2,100

nuien-See .................

........ 28

Asow'sclies Meer .....................

..... 805

Todtes Meer ..............

........ 23,3

Tschad-See ...........................

..... ? 680

Bailatoii- oder riattensee

-MÖ"-"

........ 12

Baikal .................................

..... 625

Genfer-See (n. A. 15 (Ju.

........ 9,,

Ladoga-See ............................

..... 320

Boden-See ................

........ 8,5

Onega-See ...........................

..... 195

Neusiedler-See ............

........ 7,9

Wan-See...............................

..... 110

Garda-See .................

........ 6,5

Wener-See ............................

..... 110'

Lago maggiove ............

........ 4,s

Urmia-See (Schahi-See) .............

..... 106

Neiienburger-See .........

........ 4,î

Enara-See ............................

59

Comer-See.................

........

Dsaisang-See..........................

..... 56

Vierwaldstädter-See .....

........ 2,3

Palte-See (Jauibo)....................

..... 50

Chiem-See ................

........ 1,7

Wetter-See ............................

..... 45

Züricher-See .............

........ 1,0

Auf der westlichen Erdhülfte :

Ohere-See (Lake Superior) .........

..... 1,700

Maracaybo-See.............

........ 363

Hurou-See.............................

..... 1,150

Nicaragua-See ............

........ 290

Michigan-See .........................

..... 1,075

Titicaca-See ...............

........ 210

Grosser Bären-See ...................

..... 674

Athapascavv-See...........

woods)

........ 156

Grosser Winnipeg-See ...............

..... 567

Wälder-See (Lake of the

........ 83

Erie-See .............................

..... 553

Regen-See ................

........ 28

Grosser Skia\ensee ..................

..... 510

Champlain-See............

........ 21

Ontario-See ...........................

..... 473

St. Clair-See ..............

......... 19

I9as taiid, die starre, in grössern zusammenhängenden Mas-
sen oder in kleinern zerstreuten Abtheilungen über die Überfläche des
Meeres emporsteigende Erde, nimmt etwas mehr als ein Viertel der
Erdoberfläche ein und liegt vorzugsweise auf deren nördlicher Hälfte,
und dort wiederum auf der östlichen Seite, so dass die nordöstliche
Land halbkugel der südwestlichen Wasserhalb kugel gegen-
übersteht. Die grösseren Landinassen werden als Kontinente oder
Festlän der (Erdtheile), die kleineren rings von Wasser umschlossenen
als Inseln bezeichnet. Auf der Landhalbkugel zeigt sich die Massen-
Anhäufung gegen die Mitte, d. h. gegen den nördlichen Polarkreis,
welchen die beiden grossen Kontinente der alten und neuen W^elt fast in
ihrer ganzen Breite umlagern, die Zerspaltung in Halbinseln und Inseln
andrerseits zeigt sich sregen die Peripherie. Den Uebergang zur Wasser-
halbkugel bilden schmale Gestadeländer und sporadisch zerstreute Inseln,
als letzte Vertreter der Kontinentalform. Auf der Landhalbkugel (Taf. 1)
liegen die Meere innerhalb der Länder, auf der Wasserhalbkugel die Län-
der innerhalb der Meere: Europa, das kleinste Festland, ziemlich m der
Mitte der Land-, Australien, die grösste Insel, beinahe in der Mitte der
Wasserwelt. — Von den 27 Hunderttheilen der Erdoberfläche, welche
Land sind, befinden sich 22 in der nördlichen, und nur 5 in der südli-
chen Halbkugel, abgesehen von dem Lande, das sich um den Südpol
lagert; in der erstem verhält sich das Land zum Wasser wie 11 : 14, in
der letztern wie 1:9.- Nach den Erdtheilen ist die Landinasse fol-
gendermassen vertheilt:

181,976 Ou.-M.
799,572 ,,
536,077

Zusammen 2,474,177 yu.-M.

Nach den Zonen vertheilt kommen von den einzelnen Erdtheilen:
von Europa: 0,95 auf die nördliche gemässigte, O.^s auf die kalte Zone;
— von Asien: 0,12,5 auf die heisse, 0,,s auf die nördliche gemässigte,
und 0,12,5 auf die kalte Zone; — von Afrika: 0,77 auf die,heisse, 0,17
auf die nördliche und
0,ü6 auf die südliche gemässigte Zone; von Nord-
Amerika: 0,15 auf die heisse, 0,6o auf die nördliche gemässigte, 0,u5
auf die nördliche kalte Zone; — von Süd-Amerika: O.su auf die heisse,
0,20 auf die südliche gemässigte, und von Australien; 0,40 auf die
heisse, 0,go auf die südliche gemässigte Zone.

Bei Betrachtung des Landes berücksichtigt man die Gliederung
des Bodens, die in wagrechte (horizontale) und senkrechte (vertikale)
geschieden wird, und v on ausserordentlichem Einfluss auf das Natur- und
Völkeiieben ist. Die wagrechte Gliederung zeigt sich Iheils in dem
Verhältnisse der Ausdehnung eines Landes in der Länge zur Breite, (heils
in dem des Stammes zu den durch Meerestheile eingeschnittenen, theil-
weise oder ganz getrennten Gliedern, und lehrt zugleich die äussere Ge-
staltung, mithin da Land und Meer sich gegenseitig begrenzen, die Konturen
der einzelnen Erdtheile, Länder etc. kennen. Den ganzen Landstrich in
der Nähe des Meeres nennt man die Küste: eigentliche Küste den
höheren Theil, der gar nicht vom Wasser erreicht wird; Ufer, den Theil
unter dieser, bis zum Wasserrande; Strand, den Theil des letzteren,
welcher bei der FUUh theilweise vom Wasser bedeckt wird. Steil-
küsten nennt man hohe, steil zum Ufer abfallende Gebirgswände; Klip-
penküsten, kleine Felsenmassen (Klippen), die den Steilküsten meist
vorgelagert sind, und sich theils über das Wasser erheben (gesunde
Klippen), theils vom Wasserspiegel überfluthet sind (blinde Klippen);
K
0 r a 11 e n k ü s t e n, das Erzeugniss der unter der Meeresfläche lebenden
Zoophyten, welche die Koralleninseln bauen und oft langgestreckte, zu-
sammenhängende, der Schifi'fahrt gefährliche Reihen oder Riffe bil-
den; Flachküsten nennt man alle sich allmählig im Meere verlau-
fenden Ufer, die meist von Dünen (Sandanspülungen des Meeres) be-
grenzt oder gebildet werden, hinter denen das Land (Marschland) oft tie-
fer als der Meeresspiegel liegt. — Erstreckt sich ein Theil des Landes
so weit in das Meer hinaus, dass er beinahe ganz vom Wasser umgeben
wird, so heisst er Halbinsel; ist er schmal und langgestreckt Land-
zunge oder Vorland. — Landengen sind die schmalen Landstrecken,
welche eine Halbinsel mit dem Festlande verbinden; eine grössere wird
auch Isthmus, kleinere werden Neck genannt. Ein Vorgebirge
ist der gebirgige Theil der Küste, der, vortretend, sich in's .Meer hinaus
erstreckt; ist es von bedeutender Höhe, so heisst es Kap; ist es unbe-
deutender, oder läuft es flächer aus, nennt, man es Hoofd, Spitze
(Point), Nase (Na es, N rs oder Nose) und Ecke (Hook). — Der
Grund des Meeres bildet eben so wenig eine Ebene, wie die über das
Wasser hervorragende Oberfläche des Landes, sondern wechselt mit Ver-
tiefungen und Erhöhungen, Thälern, Bergen, Felsen etc. Ragen ganze
Berge oder Bergketten über die Wasserfläche empor, so bilden sie In-
seln, Eilande; einzelne Felsenspitzen Klippen, und an einander ge-
reihte Klippen Stein- oder Felsenriffe. Untiefen sind seichte
Stellen, wo der Meeresgrund sich bis nahe an die Oberfläche des Was-
sers erhebt; Bänke, lange, aber schmale Untiefen, und theils Sand-,
theils Schlainmbänke. RitTe, Bänke und kleine Inseln, gemischt in
der Nähe der Küsten, heissen Scheeren. — Watten sind sand- und
thonartige Bänke, welche sich vom Strande in die See hinaus erstrecken
und bei der Ebbe trocken liegen; Barren höhere Sandbänke, welche
sich vor den Mündungen vieler Flüsse bilden und dem Einlaufen der
Schiffe hinderlich sind. — Schmale und langgestreckte Inseln, die pa-
rallel oder als Ketten in der Nähe des Landes liegen und seine Natur
theilen, nennt man kontinentale Inseln, ozeanische (pelagische)
dagegen solche, die fern von einem Kontinente im Weltmeer zerstreut
liegen; die letztern sind meist rund, und bald hoch (vulkanischen Ur-
sprungs), bald niedrig (Erzeugniss der Korallenlhiere). Sind Inseln zu
zwei vereint (wie Neu-Seeland), so heissen sie Doppel-Insel; liegen
mehrere neben einander, so bilden sie eine Inselgruppe oder einen
Archipelagus, liegen sie aber alle in einer Richtung, .eine Insel-
reihe oder Inselkette (wie die Ale-uten). — Die K ü s t e n e n t w i c k-
lung, das Verhältniss der Küstenlänge zum Flächeninhalte eines Landes,
ist bei Betrachtung der wagrechten Gliederung ebenfalls von grosser
Wichtigkeit, da sie von bedeutendem Einfluss auf die Kultur eines Lan-
des ist. Vergleicht man in dieser Beziehung die 5 Erdtheile unter ein-
ander, so hat in der alten Welt Europa die relativ-grösste Küsten-
entwickelung (mit den Inseln 5,800 .Meilen oder 1 M. auf 31 Qu.-M.);
Asien die absolut-grösste (7,700 M. oder 1 M. auf 105 Qu.M.); Afrika
sowohl die absolut- als relativ-geringste (3,500 M. oder 1 M. auf 152
Ou.-M). Die beiden Erdtheile der neuen Welt bieten in Bezug auf a b -
s
Ol Ute Küstenentwickelung die äussersten Extreme (Amerika 9,400,
Australien 1,900 .Meli. Küstenlänge); in Bezug auf relative aber die
grösste Aehnlichkeit dar (Amerika 1 M. auf 70, Australien 1 M. auf 73
Oa.-M.) — Die grössten Halbinseln der Erde sind:

4,000 Qn.-M.

3,000 .,

2,900 „

2,600 „

2,200 „

1,100 ,,

590 „

400 „

360 „

50,000 Qn.-M.

48,000 „

33,000 „

24,000 „

16.000 ,,

10,000 „

10,000 „

7,000 ,,

. 6,300 ,,

Vorder-Indlen .........

Arabien ................

Uinter-Jndien ..........

Labrador ...............

Skandinavien ..........

Pyrenüisdie Halbinsel

Klein-Asien ...........

Korea ..................

Griechische Halbinsel ■

Kamtschatka.............

ïschuktschen-Halbinsel
Italienische Halbinsel ■•

Californien ..............

ïucatan .................

Florida ...................

Jütische Halbinsel......

Aljaska .................

Europa
Asien •
Afrika

Amerika ■■■
Australien

761,689 Qu.-.VI.
194,863 ,,

Krym ...................

Die vertikale oder senkrechte Gliederung der Erdoberfläche
ist noch weit einflussreicher auf das Natur- und Völkerleben, als die
wagrechte Gliederung, und wo die Erdrinde sich zu bedeutender Höhe er-
hebt, zeigt sich oft in der kleinsten horizontalen Dimension die grösste
Verschiedenheit in Temperatur, Klima, Vegetation etc. — Die Uneben-
heiten der
Oberfläche des festen Landes bezeichnet man nach der Er-
hebung ihrer einzelnen Theile als Ebenen oder Gebirge (als Tief-
land oder Hochland), und da der Meeresspiegel die regelmässigste
Entfernung vom Mittelpunkte der Erde zu haben scheint, so nimmt man
diesen zum allgemeinen Masse der absoluten Höhe irgend eines Punktes
der Erdoberfläche an, und bezeichnet als relative Höhe nur den Un-


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1. — Der Erdball.

terschied zweier beliebiger Punkte des Landes, die mit einander vergli-
chen werden. — Die Ebenen zerfallen in Tiefebenen und in Hoch-
ebenen oder Plateaus. — Die Tiefebenen oder Niederungen sind
flache, durch sanfte Hügel wellenförmig gebildete Landstrecken, die nir-
gends über 600' absolute Höhe haben; sind sie sehr ausgedehnt, so be-
zeichnet man sie als Tiefländer. Höher gelegene Ebenen werden
Hochebenen genannt; — ausgedehnte Hochebenen mit wellenförmiger
Abwechslung heissen Tafelländer, und Hochebenen von bedeutendem
Umfange, die auch Gebirge und Gebirgsketten in sich enthalten, bezeich-
net man als Hochländer. Hochebenen erster Klasse haben
4,000 bis
9,000', Hochebenen zweiter Klasse von 600-4,000' Höhe.

Nach dem Zustande des Bodens scheidet man die Ebenen in
Wüsten, Steppen und K u 11 ur - Eben e n. Einzelne, inselartig in
Wüsten liegende fruchtbare Stellen nennt man Oasen. In Nord-Amerika
bezeichnet man die Grassteppen als Savannen und Prairies; in Süd-
Amerika als Llanos und Pampas; in Afrika als Karro's; in Indien,
^vo sie mit Rohr und Buschwerk dicht bewachsen sind, als Dschunglen;
sind sie weniger ausgedehnt und sandig, in West-Europa als Landen
(Landes) und Gestrüppflächen (Bruyères), in Spanien als Aren-
dales, in Norddeutschland als Heiden etc. Die ausgedehnten, mit Ur-
wald und Gebüsch bedeckten Ebenen in Südamerika werden Sei vas, die
mit Moos und Eis bedeckten Ebenen Nord-Sibiriens Tundra genannt.

Den Uebergang vom Tietlande zum Hochlande machen die Stufen-
länder oder Te'rrassen, die oft bis zu Höhen von 1 000' aufsteigen,
und zuweilen an ihrem Rande von Gebirgen eingefasst sind. Zwei von
verschiedenen Seiten aufsteigende Höhen bilden oft einen erhaben fort-
laufenden, mehr oder weniger breiten Rand, welcher, mag er nun mit
Gebirgen besetzt oder flache Hochebene sein, Höhenzug genannt wird.
Diese Höhenzüge sind stets Wasserscheiden, richten sich aber nicht
nach den Windungen der Gebirge, wesshalb auch öfters die höchsten
Gipfel eines Gebirges ganz ausserhalb der Wasserscheide liegen. — Mas-
senhafte Erhebungen der Erdoberfläche, die eine mannigfaltige Abwechs-
lung von Höhen und Tiefen zeigen, bezeichnet man als Gebirge. Ge-
ringe Erhebungen eines Landestheils nennt man Hügel, eine beträcht-
lichere, isolirte dagegen Berg. Nehmen Hügel oder Berge durch Vereini-
gung die Form eines Haufens an, so bilden sie eine Hügel- oder Berg-
gruppe- mehrere zusammenhängende Bergketten bilden ein Gebirge.
Der zusammenhängende, wenig unterbrochene, der ganzen Länge nach
über das Gebirge laufende Rücken wird Gebirgskamm, die tiefern Ein-
senkungen dieses Gebirgsrückens dagegen, welche die Verbindungen durch
das Gebirge unterhalten, werden Pässe, Joche (Cols) und Furka's ge-
nannt. Wo verschiedene Bergketten zusammenstossen, entsteht ein Ge-
birgsstock oder Gebirgsknoten, An einander gereihte hohe Berg-
ketten nennt man Kettengebirge; xMassengebirge dagegen eine An-
häufung nirgends ganz von einander getrennter Gebirge. Den untern
Theil eines Berges nennt man Fuss, die Mitte Abhang, den obern Theil
Gipfel. Ist der Gipfel spitz, und besteht er aus Felsen, so heisst er
Horn, Zahn (Dent), oder Nadel (Aiguille); ist er kegelförmig, Pik; ist
er bei ziemlich steilen Seiten oben abgestutzt, Thurm, Tafelberg; ist
er abgerundet: Kopf, Kuppe, Ballon und Puy. — Langgestreckte
Vertiefungen, sowohl zwischen einzelnen Bergen, als zwischen Bergketten
und ganzen Gebirgen, nennt man Thäler. Hauptthäler laufen von
hohen Gebirgsrücken bis zum Fuss des Gebirges, und nehmen Seiten-
und Nebenthäler in sich auf. Laufen zwei Bergketten parallel, so ist
das dazwischenliegende Thal ein Längenthal; durchbricht aber ein Thal
eine Kette, so ist es ein Quer- oder Transversalthal. Ein auf allen
Seiten eingeschlossenes Thal heisst Becken oder Kessel; die untere
Fläche eines Thaies die Sohle; sehr enge Thäler heissen Schluchten,
und sehr tiefe und steile werden Kluften genannt. —• Nach der abso-
luten Höhe nennt man Landgebirge oder Hügel was bis zu 2,000'
aufsteigt; niedere Berge oder Vorberge, die von 2,000—4000'; Mit-
telgebirge, die von 4,000 — 8,000' Höhe haben, und Hoch- oder Al-
pengebirge, die von 8,000—14,000' aufsteigen; Riesengebirge da-
gegen, die von 14,000—26,000' emporragen. Nicht alle Theile eines Ge-
birges steigen übrigens bis zu den angegebenen Höhen auf, sondern nur
die bedeutendsten Gipfel oder Kulminationspunkte; um die eigentliche
Höhe eines Gebirges richtig beurtheilen zu können, muss man daher stets
die mittlere Kammhöhe als Durchschnittsuerlh derselben zu ermit-
teln suchen. — Die mittleren Höhen der Kontinente über dem jetzi-
gen Niveau des Meeres bestimmte A. v. Humboldt, und seine Untersuchun-
gen ergeben folgende numerische Elemente: für Europa 105 Toisen (a 6'),
für Nord-Amerika 117, für Süd-Amerika 177, für ganz
Amerika 14b, fur
Asien 180 Toisen. — Die Vertheilung von Hoch- und Tiefland in
den einzelnen Erdtbeilen ist am gleichmässigsten in Afrika (l : I), und
in Nord-Amerika (1 05 : 1); am ungleichmässigsten in Süd-Amerika (l : 4);
in der Mitte stehen Asien, wo das Hochland beinahe doppelt so viel Raum
einnimmt, als das Tiefland (l.g : 1), und Europa, wo umgekehrt.das
Hochland noch nicht der Hälfte des Tieflands gleichkommt (1 : 2,5). —
Einzelne Erhebungen des Erdballs erstrecken sich an vielen Orten "eit-in
die Wolkenschichten, und ragen als grosse, oft unübersteigliche Gebirge
mit ihren eisbedeckten Gipfeln weit über die Linie des ewigen Schnees
empor; auf die äussere Gestalt der Erde aber, als einer planetarischen
W^eltkugel, üben sie nicht den geringsten Einlluss aus, denn obgleich die
höchsten bis jetzt bekannten Berge (in Europa der Montblanc 14,584, m
Asien der Kuncbinjinga 26,438', in Afrika der Kilimandjaro 18,^63, m
Nord-Amerika der St. Eliasberg 16,758', in Süd-Amerika der Aconcagua
21,770', und in Australien der Mowna Kea 13,092') von Jus 26,«8
aufsteigen, macht diese ungeheure Höhe doch kaum den
5,000sten Iheii
des grössten Umfangs der Erde, oder den l,500sten Theil ihres Durch-
messers aus, und verhalten sich demnach diese höchsten Berge der troe
Wie ein Sandkorn von der Dicke einer halben Linie zu einer Kugel \on
21' im Umfange oder 6%' im Durchmesser. .

Die festen Theile der Erdrinde, bei deren Bildung zwei Kraite,
das Wasser und Feuer, vorzugsweise thätig waren und noch sind, schei-
det man nach ihrer Entstehungsart in Urgebirge, Uebergangsgebirge,
Flötzgebirge, Tertiäres Gebirge, Diluvium und Alluvium. Die Urgebirgs-
arten (plutonische Massen, Eruptionsgesteine): Granit, Gneis, Porphyr,
Basalt, Glimmerschiefer etc., welche glühend und flüssig aus dem Erd-
Innern hervordrangen, haben die geschichteten Gesteine durchbrochen und
aus ihrer ursprünglich horizontalen in eine geneigte oder senkrechte

Lage gehoben, und sich selbst; an der Oberfläche aufgehäuft und in allen
Theilen der Erde verbreitet; sie enthalten keine Versteinerungen organi-
scher Körper und keine Metalle, üeber ihnen lagern die Uebergangs-
gebirgsarten (Grauwacke, Thonscbiefer, Kalk etc.), die reich an Erzen
sind und bereits Versteinerungen meist au.sgestorbener Seethiere und See-
gewächse enthalten. Auf diese folgen ihrer Entstehung nach die Flötz-
gebirgsarten (Kalk- und Sandstein oder kohlenartige Gesteine), die
entweder auf Uebergangsgebirgen oder auf Urgebirgsarten lagern, keine
Metalle führen, aber zahllose Versteinerungen von Pflanzen, Schaltbieren
Fischen und Amphibien umschliessen. Die Tertiären Gebirge die
jüngsten Ablagerungen, deren Entstehung bis zur Schwelle der Gegen-
wart reicht, dehnen sich weder über so bedeutende Strecken aus, wie
die älteren Formationen, noch konstituiren sie zusammenhängende Ge-
birgsmassen. Man unterscheidet sie in drei Formationen (die Braunkoh-
kohlen-, Tegel- und Molassenformaüon), mit denen das Diluvium als
vierte vereinigt werden muss. Mit dem Namen Diluvial- oder Fluth-
land bezeichnet man diejenigen Bildungen der Erde, die sich seit der
grossen allgemeinen Fluth abgesetzt haben; Alluvial- oder Schwemm-
land nennt man die Bildungen, welche sich noch gegenwärtig durch Ab-
setzen erzeugen. — Durch Austrocknen, durch Hebung und Senkung haben
die verschiedenen Formationen, welche den Erdball bilden, mannigfäche
Zerklüftungen ihrer Massen erlitten, die oft grosse unterirdische Räume
bilden, und die man als Höhlen und Grotten bezeichnet. Neptuni-
sche und vulkanische Gewalten sind noch fortwährend thätig, die
Oberfläche der Erde zu verändern, und namentlich zeigt die gewaltige
Wirkung der letzteren in den Erdbeben, Erschütterungen einzelner
Theile des Erdbodens, die mit Bodenzerspaltungen und andern Natur-
Erscheinungen verbunden sind, und in den Vulkanen, in welchen die
Reaktion des Innern gegen die Oberfläche oft lange fortdauert, die aus-
serordentliche Kraft der Natur, die Erde fortwährend zu bilden und um-
zugestalten.

Der elastisch-flüssige Bestandtheil unserer Erdkugel, die Luft
oder das Luftmeer (Dunstkreis, Atmosphäre) umgiebt den festen
und tropfbar-flüssigen Erdkern wie eine 8—10 Meilen dicke Ilohlkugel,
begleitet die Erde bei allen ihren Bewegungen, durchdringt dieselbe' in
allen ihren Theilen, und ist der Schauplatz einer Reihe von Erscheinungen,
die man als .Meteore bezeichnet und in Avässerige (Thau und Reif,
Nebel und Wolken, Regen, Schnee und Hagel), in elektrische (Gewitter,
Wetterleuchten etc.), und in optische (Regenbogen, Höfe, Nebensonnen,
Nebenmonde, Nordlicht, Luftspiegelung, Morgen- und Abendröthe etc.)
unterscheidet. Alle Erscheinungen und Veränderungen in der luftformigen
Hülle der Erde, von denen unsere Organe berührt werden, bezeichnet
man mit dem Namen physisches Klima. In den heissen und dem
grössten Theile der gemässigten Zonen bestimmt die mittlere
Temperatur des Jahres, in den höheren Breiten der gemässig-
ten aber, und noch mehr in den kalten Zonen, die mittlere Tempe-
ratur der Sommermonate das physische Klima, und mit ihm das
Maass, die Mannigfaltigkeit und die Lebensfülle innerhalb der Luft und
des Wassers. — Die mittlere Temperatur des Bodens entspricht der des
Ortes, und mit deren Milde hält die Lebensfrische sämmtlicher, einem
Orte angehörigen Organismen und insbesondere die Gesundheit seiner
Bewohner gleichen Schritt. Die Luft, die früher für ein Element ge-
halten wurde, besteht dem Ge Wichte nach aus 76.25 Azot oder Stick-
stofr, 23.60 Oxygen oder Sauerstoff, und OO.1.5 Kohlenstolf, dem Volumen
nach aber aus 78.g Stickstoff, 20,0 Sauersiolf und 0,i Koblenstolf, wo-
zu noch geringe Mengen von Hydrogen oder Wasserstolfgas, Salzsäure
und Salpetersäure, in manchen Gegenden auch Miasmen (Verunreinigungen)
kommen, die nur in ihren schädlichen Wirkungen wahrgenommen werden
können. Die Bestaudtheile der Luft sind nicht ohne wesentlichen Einlluss
auf das Klima, bleiben sich aber in ihren Mischungsverhältnissen, so weil
solche den Stickstoff und Sauerstoff betreffen, dem Gewicht, wie dem
Volumen nach, überall gleich, trotzdem dass durch das AIhmen der
■Menschen undThiere, durch Vulkane, durch alle Gährungs-, Fäulniss-
und Verbrennungsprozesse in jedem Augenblick eine grosse Menge Sauer-
stoff verbraucht und der atmosphärischen Luft entzogen wird. Die Dich-
tigkeit der Luft ist nach Umständen verschieden: die unteren Luftschichten
sind vermöge des Druckes der obern Schichten dichter, und das Luftmeer,
welches an der Meeresfläche seinen tiefsten Boden hat, drückt auf diese
mit der grössten Mächtigkeit. Durch Hülfe des Barometers (Scbwere-
messers der Luft) bat man ermittelt, dass der Druck der Luftsäule an
der Meeresfläche hinlänglich ist, die Quecksilbersäule 28" hoch zu heben,
und dass der Druck, welchen die Atmosphäre auf eine Fläche von einem
Quadratfuss ausübt, 2,21 (>2/3 Pfd. (ein Atmospbärendruck auf 1 Quadrat-
zoll = 15.388 Rfd.) beträgt. Bei gleicher Temperatur ist die Luft etwa
770—800 mal leichter als das Wasser, das Quecksilber dagegen 13,/,gi
mal schwerer als letzteres. Um so viel Mal aber das Wasser leichter
ist, als das Quecksilber, um so viel mal muss auch die Wassersäule
höher sein, als die Quecksilbersäule, um einen gleichen Druck auf die
Fläche eines Quadralzolls auszuüben und dem Luftdrucke das Gleich-
gewicht zu halten- In dem Maasse als man sich über die MeeresIIäche
erhebt, nimmt die Höhe der oberen drückenden Luftschichten, mithin auch
die Verdichtung der Luft ab: das Barometer fällt, wenn man vom Meere
an 74,^ (nach Andern 77,0 par. Fuss steigt um 1"', d. h. um Vs.-6 der
28" = 336"' hohen Säule; steigt man wieder 74,4 so nimmt die 335"'
hohe Säule wieder um V006 ab, und sofort in abnehmender Progression. Durch
die Erforschung dieses Gesetzes (des .Mariotte'schen), nach welchem die
Expansibilität und Dichtigkeit einer Luftschicht sich stets wie der
Druck verhält, den sie erleidet, erhielt man im Barometer zugleich ein
Hypsometer (Höhenmesser), und war von da an im Stande, da mit
der wachsenden Höhe der Luftdruck abnimmt, durch Berechnung der be-
obachteten Barometerstände, die Höhe jedes Punktes der Erdoberfläche
über dem Spiegel des Meeres zu bestimmen. — Die Temperatur der
Atmosphäre ist das Resultat erwärmender und erkältender Einwirkungen,
welche unausgesetzt neben einander thätig sind, und ohne deren Vor-
handensein die Atmosphäre keine andere Temperatur haben würde, als
der luftleere We/traum besitzt, dessen Temperatur man auf —• 40" bis —
50" C. schätzt. Die erwärmenden Ursachen sind die Sonne unmittel-
bar, und die Erde mittelbar wirkend. Mit dem Liebte sendet die Sonne
die Wärme in strahlender Form herab. Sieben Zehntel dieser Wärme-
strahlen gehen durch die Atmosphäre, ohne sie zu erwärmen, drei Zehntel


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6 2. — Der Erdball.

Die Repräsentanten der elf ersten Menschenarten haben sämmtlich
schlichtes Haar und eine weisse, gelbe oder braune Hautfarbe; die der
zwölften bis fünfzehnten Art haben krauses Haar und schwarze Haut-
farbe. — Die fünf ersten Menschenarten leben in der Alten Welt, mit
Ausschluss der ersten, welche mit der sechsten, siebenten und achten der
Alten und Neuen Welt gemeinschaftlich angehört; die neunte, zehnte und
elfte gehören ausschliesslich der Neuen Welt an, und die vier letzten
Menschenarten leben in Afrika und in verschiedeuen Gegenden des Asia-
tischen Archipelagus und Australiens. — .

Ein neuerer Forscher, Pickering, der die amerikanische Ent-
deckungs-Expedition unter Wilkes begleitete, um die Menschenrassen zu
Studiren, nimmt, abgesehen von allen früheren, elf Rassen an, und be-
trachtet die Tropen als das Urland des Menschengeschlechts, von dem aus
es erst in die entfernteren Zonen sich verbreitete. — Er scheidet die
Rassen folgendermassen: a. Weiss: 1. Araber; — 2. Abyssinier; —
b. Braun: 3. Mongolen; — 4. Hottentoten; — 5- Malayen; — e- Schwarz-
braun: 6. Papua; — 7. Negrillos; — 8. Telinga, in Indien; — 9, Aethio-
pier; d. Schwarz: 10. Australier, und 11. Neger. — Die Ausdrücke
„Weiss" und „Schwarz", bemerkt er, sind auf keine Schattirung mensch-
licher Farbe im absoluten Sinne anzuwenden, sie sind aber im allgemeinen
Gebrauch, und darum ist es nicht unpassend, die obigen vier allgemeinen
Eintheilungen beizubehalten. Fünf dieser Rassen: Araber, Mongolen,
Malayen, Telinga und Australier, haben straffes oder fliessendes
Haar, während es bei den übrigen mehr oder minder gekräuselt ist, und
bei zweien, nämlich bei Hottentoten und Negern, geradezu Wolle
genannt werden kann. — Andere Arten, die genannten Pickering'schen
Rassen zusammenzustellen sind folgende: man kann Malayen, Negrillos
und Papuas als Insel-, die acht andern als Kontinentalrassen be-
zeichnen; hinsichtlich der Vertheilung über den Erdkreis sind sechs Rassen
Asiatisch oder Ostindisch, vier Afrikanisch, und die elfte. Weisse, nimmt
eine Mittelstellung ein. — Die Existenz der Rassen ist übrigens ein vom
Klima unabhängiges Phänomen, und alle physischen Rassen, die in kalten
Strichen vorkommen, lassen sich nach Pickering, auch bis zu den Tropen
verfolgen. —

Obwohl bis jetzt noch keine der aufgestellten Eintheilungen des
Menschengeschlechts allen Anforderungen entspricht, werden dem ober-
flächlichen Beobachter die einfachen Verschiedenheiten der Farbe als
Eintheilungsgrund stets hinreichend sein; der Denker aber wird es nie
vergessen, dass die Eigenthümlichkeit der Menschen und Völker aus
einem göttlichen, unantastbaren Elemente besteht, ohne wel-
ches man sie nicht in ihrer ganzen Tiefe, und in allem, was sie Unver-
tilgbares und Lebendiges hat, erklären kann, und in einem n a tü rli-
eben Elemente, welches dem erstem entspricht und aus den Ver-
schiedenheiten der Arten und dem Einfluss der Erde auf den Menschen
zusammengesetzt ist.

Die Eintheil ung der Menschen nach der Vers chi ed en h ei t des
gesellschaftlichen Zustandes wäre für die Erdkunde zwar von gros-
ser Wichtigkeit, ist aber grossen Schwierigkeiten unterworfen. Die gewöhn-
liche Eintheilung in gesittete, barbarische und wilde Völker
ist zu ungenau; die nach der Nahrung in: Frucht-, Fisch-, Fleisch-,
Erd- und Mens chenf 1 e i s ch - E s s er; die nach der topographi-
schen Lage in Berg- und Eben en-Be wohner, und die nach den
Beschäftigungen in Fischer, Jäger, Hirten (Nomaden), Acker-
bauer, Handel- und G e wer b trei bende, Schiffer etc. hat in so-
fern keinen Werth, als man die meisten dieser angeblichen Hauptabthei-
lungen in allen grossen Staaten, selbst in vielen von mittlerer Grösse,
antrifft. Die Eintheilung der Erdbewohner nach Völkern und Spra-
chen, von welcher wir dann von selbst auf die Vertheilung der Men-
schen in politische Vereine oder S t a a ten hingewiesen werden, ver-
dient unter allen Eintheilungen bei Betrachtung der einzelnen Theiie des
Erdballs die meiste Berücksichtigung, da sie in der Entwickelung des
Menschengeschlechts schon verborgen liegt und sich von selbst ohne alles
äussere Zuthun dokumentirt.

Nur in der Linguistik oder Sprachenkunde finden wir die Grund-
lage der Ethnographie, denn nur in den Sprachen, in denen die
Völker alle ihre Gedanken niederlegen, finden wir den vollkommensten
Ausdruck ihrer Nationalität. Die Sprache allein ist das Wesentliche, bis-
weilen sogar das einzige Unterscheidungszeichen der Völker, weil alle
andern Unterschiede durch Rasse, Regierung, Gebräuche, Sitten, Religion
und Bildung oft gar nicht da sind, oder so unmerkliche Abschattungen
geben, dass man sie oft kaum zu erkennen vermag. Leider liegt die Ge-
schichte der Sprachen noch in ihrer Kindheit, die Grenze zwischen Spra-
che und Mundart ist noch zu unbestimmt, und die ünvollkonunenheit der
Völkerkunde gestattete bis jetzt nur gegen 900 Sprachen mit circa 5,000
Mundarten aufzufassen, von denen 157 Asien, 53 Europa, 125 Afrika,
120 Ozeanien und 445 Amerika angehören; der westliche Kontinent be-
greift mithin fast die Hälfte aller Sprachen, während er nur ein Zwan-
zigstel der ganzen Erdbevölkerung umfasst. Die Sprachen sämmtlicher
Völker der Erde hat Balbi, der nach seinen Untersuchungen
w'enigstens
2,000 Sprachen annehmen zu können glaubt, in 31 Gruppen oder Fami-
lien geschieden, von denen 7 auf Asien (die Semitische, Kaukasische,
Persische, Indische, Sinische, Tatarische und Sibirische); 6 auf Europa
(die Baskische oder Iberische, die Keltische, Thrako-pelasgische, Germani-
sche, Slavische und Tschudische Sprachenfamilie); 5 auf Afrika (die Nil-,
Atlas-, See-Nigritischen, Südafrikanischen und Sudan- oder Inner-Nigriti-
schen Sprachen); 2 auf Ozeanien (die Malayische und die Sprachenfamilie
der ozeanischen Neger), und 11 auf die Urvölker Amerika's kommen.
Von dieser grossen Anzahl Sprachen, die wir nicht alle einzeln anzufüh-
ren vermögen, erstrecken sich namentlich 15 über grosse Länderstriche,
und werden von Millionen gesprochen. Von diesen gehören G Asien an:
das Chinesische, Arabische, Türkische, Persische, Russische, Hebräische
und Sanskrit oder Indische: 8 herrschen in Europa: das Deutsche, Eng-
lische, Französische, Spanische, Portugisische, Russische, Griechische und
Lateinische; eine, die Malayische, ist über Ozeanien oder Australien ver-
breitet. In Afrika dominirt das Arabische, und ist dort, was in Europa
das Französische; und in Amerika herrschen von Europäischen Sprachen :
Englisch, Spanisch, Portugisisch, Deutscli, Französisch und Russisch. —
Der Unterschied in den Entwick'elungsstufen der Nationen
gibt ebenfalls einen wesentlich zu berücksichtigenden Punkt in der Ein-
theilung der Erdbewohner. Die Entwickelung der Menschheit selbst zu
ihrem Ziele, die allein den Menschen aus dem Zustande des thierischen
Sklaventhums herauszuführen und ihn zur wahren Freiheit zu erheben
vermag, ist doppelter Natur, und umfasst einestheils die Verhältnisse des
Menschen zu Gott, oder die Religion, anderntheils die irdischen
Verhältnisse des Menschen, die ihn allein befähigen, die Gottheit zu er-
kennen und sich mit ihr zu verbinden, die Gesittung. Ganz ohne Re-
ligion ist kein Volk der Erde; selbst die rohesten und unentwickeltsten
Völker haben ein dunkles Gefühl vom Dasein eines Wesens, das über
ihnen stehend, nicht ohne Einlluss auf ihr Schicksal ist, und suchen auf
verschiedene Weise ihre Gefühle der Gottheit darzuthun und durch
äussere
Handlungen dieselben zu dokumentiren. So gross auch die Zahl der Re-
ligionen ist, zu denen sich die Menschen bekennen, lassen sich doch alle
Völker, je nachdem sie einen einigen Gott oder viele Götter oder gött-
liche Kräfte in ihre Vorstellung aufnehmen, in zwei Hauptabtheilungen,
in Monotheisten und Polytheisten scheiden. Die Bevölkerung der
Erde zu 1,200 Millionen angenommen, gehören zu den Monotheisten:
die Juden, circa 10 Mill., die Christen 360 Mill.
(abendländische
180 Mill., morgenländische 88 M., protestantische Kirche 92 M.); die Mu-
hamedaner, 170 Mill.; die Anhänger des Kon-fu-tse, 6 Mill.; und
die Sihks oder- Junger des Nanek, 9 Millionen; — zu den Polythei-
sten: die Buddhaisten, 380 Mill.; die Bramahnen, 120 Mill.; und
die Bekenner des Sinto, die Lehrer der Vernunft (Tao-sse), die
Schamanen, F
e tisch di ener, Magier, Sabäer u. a. 145 Millionen. —
Die Gesittung, aus den irdischen Verhältnissen des Menschen hervor-
gegangen, sammelte im Laufe der Zeit die Menschen zu Familien,
Horden, Stämmen und Völkerschaften, und schuf, vereint mit
der Religion, die in den frühesten Zeiten der Völker einen viel höhe-
ren Grad von
politischer Wichtigkeit hatte, als jetzt, wo Millionen zu
vergessen scheinen, dass nur ein religiöser Staat (nicht Priesterstaat)
allein die Bedingungen seiner ewigen Existenz in sich trägt, die Völker
in Staaten um. Nimmt man die Religionen als den wesentlichen
Grund der heutigen Staatensysteme, wie wir sie in unserem Atlas vor-
gelegt haben, so umfasst das christliche Staatensystem, obschon
die Christen noch nicht den dritten Theil der Erdbevölkerung bilden, doch
den grössten Theil des Erdballs, und erstreckt sich von Kamtschatka
durch ganz Sibirien, von den Philippinen und Neu-Seeland westwärts über
die Inseln des Indischen und Grossen Ozeans, über Malakka und Vorder-
indien, die Küsten Afrika's, fast ganz Europa, die Inseln des Atlantischen
Ozeans, und über ganz Amerika, mit Ausnahme des tiefsten Südens und
des höchsten Nordens. Das m u ha m ed anis che S taa ten sy s tem be-
greift: das Osmanische Reich in Europa und Asien, das Persische Reich,
Arabien, Herad, Kabul, Beludschistan, Buchara, Khokand, Khiwa, Klein-
Tübet, und in Afrika: Aegypten, die Berberei, Marokko, die Fulah- und
Mandingo-Staaten, Timbuctu, Bornu, Borgu , Darfur etc., und das bud-
dhaistische Sta aten system: das Chinesische Reich, mit den tribut-
pflichtigen Lehnsstaaten, Japan, Birma oder Ava, und die Malayen-Staa-
ten Süd-Asiens. Alle anderen Theiie des Erdballs gehören keinem beson-
deren Staatensysteme an, sondern deren Bewohner sind unabhängige,
meist halbwilde Völkerschaften, die früher oder später durch Missionäre
dem Christenthume gewonnen, oder durch Handelsverbindungen dem
christlichen Staatensysteme einverleibt werden dürften. —


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Europa.

Hand - Atlas. Taf. 3,

Mjag-e, Frenzen, Ausdelmiing'. — P^uropa, nach

Australien der kleinste der fünf Erdtheile, liegt zwischen 30" und 71" 11'
N. Br. und zwischen 70 20' und 82o40' 0. L., bildet die nordwestliche Halb-
insel des grossen östlichen Kontinents, und umfasst, ohne die Inseln, einen
Flächenraum von circa 160,000 Qu.-M. (mit denselben aber, nach der am
Schlüsse gegebenen Uebersicht der einzelnen Staaten, einen Flächenraum
von mehr als 180,000 Qu.-M. mit
272 Millionen Einwohnern). Auf drei
Seiten vom Meere umflossen, und nur im 0. mit dem asiatischen Fest-
lande zusammenhängend, wird der Erdtheil im N., vom Karischen Meer-
busen an bis Radon am Polarkreis, durch das nördliche Eismeer,
im W., von dieser Insel an bis Gibraltar, durch das Atlantische Meer
und dessen Glieder (Skandinavische See, Nordsee, Ostsee, Kanal oder la
Manche, Golf von Biscaya oder Gascogne), i.m S., von Gibraltar bis zu den
Dardanellen, durch das Mittelländische Meer und dessen nördlich
einschneidende Buchten (Golf von Lyon, Golf von Genua oder Ligurisches
Meer, Tyrrbenisches-, Adriatisches- und Jonisches Meer, Meer von Kandia
und Aegäisclies Meer), das Marmara-Meer (Propontis), die Strasse von
Constantinopel (thrakischer Bosporus), bis zur Mündung des Kuban
durch das Schwarze Meer (Pontus Euxinus) und das Asow'sehe
Meer (Palus Mfiotis, mit dem Kimmerlschen Bosporus oder der Strasse
von Kertsch), weiter östlich vom Kaukasus und dem Kaspischen
Meere, und im 0. im Allgemeinen vom Uralfluss und dem Uralge-
birge begrenzt. ~ Der nördlichste Punkt des Erdtheils ist das Nord-
Kap auf Mageröe (71o 10'15"N.), der des Festlandes Nord Kyn; der süd-
lichste Kap Tarifa im SW. von Gibraltar (35«59'57"N.); der west-
lichste des Festlandes Kap Finisterre in Spanien (8« 19'54"0.). Die
grösste Ausdehnung von SW. gegen NO., vom Kap Vincent in Portugal
(80 39'0.), bis zum Karischen Meere unter 810 30'O.L. beträgt in gerader
Linie 750, von N. gegen S. vom Nord Kap in Norwegen bis zum Kap
Matapan auf Morea (36022'N.), gegen 550, und von W. nach 0., vom Bis-
cayischea Meere bis zum Kaspi-See 520 Meilen. — Die eigentliche kon-
tinentale Masse Europa's bildet ein fast rechtwinkliges Dreieck,
dessen Grundlinie sich vom innersten Winkel des Golfs von Biscaya nach
dem Nordende des Kaspi-See's (525 M.), die Senkrechte aber vom Südende
des Kariscben Meeres bis zum Kaspi (345 M.) zieht; die
nordwestliche
Linie hat eine Länge von 600 M. Ausserhalb der Nordwest- und Südseite
dieses Dreiecks liegen die peninsularen Glieder Europa's (Kanin, Kola
oder Lappische Halbinsel, Skandinavien, Jütland, Nord-Holland, Cotantin
oder die Normannische Halbinsel. Hesperien, Italien, Griechenland mit
Morea, und die Krym oder Taurien), die zusammen ein Areal von 39,495
Ou.-M. umfassen, und sich zum Ganzen wie 1.' 3,2 verhalten. Die Küsten-
Bromme's Hand-Atlas, — Eaiopa, a,
entwickhing des ganzen Erdtheils beträgt 4,300 d. M., von denen auf das
nördliche Eismeer 780, auf den Atlantischen Ozean und seine Theiie 1,820,
und auf das Mittelländische und Schwarze Meer 1,700 Meilen kommen.
Das Verhältniss der Küstenlänge zum Areal des Ganzen ist — 1 :37. Der
Küstenumfang der Glieder und Halbinseln beträgt 2,637 d. M. — Vom
Areal dieser grösseren und kleineren Glieder und Halbinseln, und von
deren Küstenlänge, kommen auf:

Halbinsel:

Klächenramn In
Qu.-M,

Küntcnlänge In d.
Mellen.

160

00

1,800

150

16,000
590

G30

120

350

OO

10,600
2,930
0,600
360

420

350

600

140

105

57

Nordholland, Cotantin nnd Istrien zusammen ...........

Zusammen:

39,495

2,037

Zieht man diese Summe vom Gesammt-Arcal Europa's und dessen
Küstenlänge ab, so bleibt für die Kontinentalmasse des Dreiecks ein Areal
von 120,505 Qu.-M. und eine Küstenlänge von 1,703 d. M.; die Kiisten-
längen des kontinentalen Hauptstamms verhalten sich mithin zu seinem
Flächenraum wie 1:68, die Küstenlängen der Halbinseln zu ihrem Ge-

sammtflächeninhalt wie 1:15.

Alle Halbinseln, mit Ausnahme der Jütischen und Holländischen,
sind mit Gebirgen erfüllt. Die bedeutendsten dieser Halbinseln sind dem
Süden, nur eine dem Westen, und dem unwirthbaren Norden nur zwei
der kleinsten zugekehrt,

F'lach- und TIefißniIejp. — In Beziehung auf seine Ober-
flächengestalt zerfällt Europa in ein grosses zusammenhängendes
nordöstliches Tief- oder Flachland, und ein ebenso zusammenhängen-
des südwestliches Gebirgs- und Hochland, das vielfach von kleineren
Tiefländern unterbrochen, und dadurch in mehrere gesonderte Glieder ge-
schieden wird. Das Europäische Tiefland Ist an
100,000 Qu.-M.
gross, hat von Ost nach West eine Ausdehnung von nahe an 500, von S.
nach N. in der grössten Erstreckung 300, in der grössten Verengung


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8. — Europa.

von 15 Meilen, und unifasst beinahe zwei Drittel des ganzen Erdtheils;
beginnt im W. bei Calais und endigt im 0. am Ural und dem Kaukasus,
und erstreckt sich vom Schwarzen Meere und dem Kaspi-See im Süden
bis zum Arktischen Meere im Norden; die Ostsee mit ihren Buchten, das
Kattegat, Skager-Rak, die Nordsee und der Zuidersee bespülen seine Ge-
stade, und die jütische, holländische und taurische Halbinsel gehören ihm
an. Es besteht aus Diluvial- und Alluvialland, ist reich an Seen und
grossen Strömen, begreift die fruchtbarsten und zum Theil am stärksten
bevölkerten Gegenden des Erdtheils, und wird durch die Weichsel in zwei
ungleiche Abtheilungen geschieden, deren grössere östliche als osteuro-
päische oder sarmatische, die westliche kleinere als germanische
Tiefebene bezeichnet wird. Kein einziger Gebirgszug erhebt sich in die-
sem weiten Räume -- ein Steigen des Meeres von nur 1,000 Fuss würde
hinreichen, die ausgedehnte Landstrecke fast ganz unter Wasser zu setzen
und aus Skandinavien eine Insel zu bilden. Im 0. und SW. ist das grosse
Tiefland von hohen Gebirgszügen eingefasst, und gegen S. nach dem
Schwarzen Meere, und gegen NW. nach dem Baltischen zu von Lancles-
erhöhungen, die das allgemeine Niveau der Fläche, das im Durchschnitt
zu 500' angenommen wird, überragen, durchzogen. Die Seenzone,
w'elche das Baltische Meer auf der Ost- und Südseite umgibt, bildet den
nördlichen Damm des Tieflandes, der am Südende der jütischen Halbinsel
beginnt, nach Osten zu immer breiter und höher wird, und im Waldai-
Plateau theils nordwestlich zum finnischen Meerbusen sich senkt, theils
um die grossen russischen Seen herum in den Landraum sich verbreitet,
der zwischen dem Bothnischen Meerbusen und dem Weissen Meere sich
ausdehnt. Ein ähnlicher bergeloser Damm, der als Randerhöhung von der
Wolga über den Don, Donez, Dnjeper gegen den Bug, und am Dnjester auf-
wärts zieht, findet sich im S. des Tieflandes. Die Platte desselben, die
im Plateau von Ostgalizien, im Ouellbezirk des Bug, mit 960' ihren
höchsten Punkt erreicht, und dort sich an die Vorberge des südwestlichen
Hochlandes anschliesst, ist mit Steppen überdeckt, die aus Asien herüber-
reichen und reiche Grasflächen, Savannen und Weideländer bieten. Ausser-
halb dieses Dammes beginnen, am untern Dnjeper, die weiten Flächen des
taurischen Steppenlandes, die in die Krym hineinziehen, und dort im S.
plötzlich zu einem Randgebirge aufsteigen, dessen höchster Punkt, der
Zeltberg oder Tschadür-Dagh, 4,740' Höhe erreicht.

Im SW. des grossen Tieflandes steigt das eigentliche europäische
Gebirgs- und Hochland auf, welches zwischen der Rheinmündung und
Garonnequelle im W., und der Mündung der Donau und des Dnjester im
0., ein fast rechtwinkliges Dreieck bildet, dessen Ostspitze nicht geschlos-
sen ist. Ausserhalb desselben liegt im W. das fran zös i sch e Tl ef-
land, von 4,400 Qu.-M. Fläche, welches von der Garonne, Loire, Seine
und Scheide durchströmt wird, und durch die Thalebene der untern Aude
mit der Küste des Mittelländischen Meeres zusammenhängt; und im S.
das Tiefland der untern Donau, welches das Gebirgsland des süd-
westlichen Europa von den Küsten des Schwarzen Meeres und dem Hoch-
lande der griechisch-türkischen Halbinsel scheidet, und ein Areal von
800 Qu.-M. umfasst. Innerhalb des grossen europäischen Gebirgsdreiecks
zeigt das Tiefland fünf gesonderte Glieder: das gegen 900 Qu.-M.
grosse niederrheinische Tiefland, welches das grosse westeuro-
paische Tiefland mit der französischen Tiefebene verbindet, und von der
Scheide, der untern Maas, dem untern Rhein, der Lippe, Vechte und Ems
durchströmt wird; die oberrheinische Tiefebene, welche zu bei-
den Seiten des Rheins eine Thalsohle von 5—6 Meilen Breite hat und sich
von der Birs-Mündung bis zur Mündung des Mains gegen 36 M. weit aus-
dehnt; die provenfalische Ebene oder das Tiefland der untern
Rhone, das eine Ausdehnung von 20 M. Inder Länge bei gleicher Breite
hat, und die Alpen von den Sevennen scheidet; die lombardische
Ebene oder das Tiefland des Po, welches den Gebirgskern Europa's
vom Hochlande der italischen Halbinsel trennt und gegen 700 Qu.-M. um-
fasst, und die ganz innerhalb des Gebirgsdreiecks liegenden Ebenen der
mittlem Donau, welche durch kleine Gebirgsausläufer von einander
geschieden werden; die östlichste grösste derselben, die nieder-unga-
rische Ebene, liegt grösstentheils im 0. der Donau, erstreckt sich
über die Theiss bis zum Siebenbürgischen Erzgebirge und umfasst gegen
1,600 Qu.-M.; nordwestlich von ihr zieht sich die ober-ungarische
Ebene gegen 25 M. weit, längs der Donau, von der Gran-Mündung bis
Pressburg oder zur Mündung der March, und hier schliesst sich westlich
die österreichische Ebene oder das Marchfeld an, welches ander
Mündung der March beginnt und an der Donau aufwärts bis oberhalb
Wien reicht.

Crebirg-e. —• Das Gebirgsdreieck der Kontinentalmasse Eu-
ropa's umfasst, mit den zwischenliegenden Tiefebenen, einen Flächenraum
von nahe an 22,000 Qu.-M., und besteht aus dem Hochgebirgs kern
der Alpen, und einem, denselben umgebenden Gürtel von Mittelge-
birgen.

Das Alpengebiet liegt fast genau in der Mitte zwischen dem
Aequator und dem Nordpol, zwischen 44o und 460 n. Br., ist 150 M. lang,
im W. 20, im 0- gegen 40 M. breit, erstreckt sich von WSW. nach ONO.
und bedeckt einen Flächenraum von 4,500 Qu.-M. — Nach ihrer Grup-
pirung und Lage scheidet man die Alpen in Mittelalpen, Westalpen und
Ostalpen. Die Mittelalpen erstrecken sich von den Quellen der Arve
und Dora baltea bis zu den Quellen der Salzach und Drau, oder vom
Gipfel des Montblanc bis zum Gipfel des Dreiherrnspitz, und zerfallen: in
die Kette der Centraialpen, und die Kette im Norden und Süden dersel-
ben. Die Kette der Centraialpen führt vom Montblanc (14,766') bis
zum Simplon (M. Rosa 14,225') den Namen der penninischen Alpen;
vom Simplonpass über das Gotthardsgebirge (8—10,000'), den Vogelsberg
(10,200'), den Bernhardin zum Splügenpass (den eigentlichen Schwei-
zeralpen, welche sich nördlich zwischen der Aar, der Reuss und dem
Rheine auf das mannigfaltigste verzweigen), den Namen der leponti-
schen oder Adular-Alpen, und vom Splügen bis zum Dreiherrnspitz
(9497') den Namen rhätische Alpen. Die Kette im Norden der
Centralalpen zerfällt: in die Berner Alpen, welche sich ostwärts an das
Gotthardsgebirge anschliessen (hier: Jungfrau 12,856', Schreckhorn 12,613',
Finsteraarhorn 13,205'); die Vierwalds tat ter-Alpen, an der Nord-
seite des Gotthardsgebirges (mit Sürennen-Alp 10,300', Titlisberg 10,600'),
und in die Glarner- und Schwyzer-Alp en, die am linken Ufer des
Obern Rhein noch bedeutende Hochgipfel (Dödi 11,110', Kistenberg 10,600'
etc.) haben. Das Land zwischen dem Luzerner und Wallenstädter See
durchsetzt die nördliche Kette nur mit niedern Bergzügen (Rigi 5,554',
Mythenberg 5,800', Albis 2,930'); die Thür-Alpen, die nordwestlichen
Ausläufer der nördlichen Kette, bestehen aus Vorbergen, die bis auf 2 bis
3,000' herabsinken, und nur im SO. im hohen Säntis (7,700') die Schnee-
grenze erreichen; an diese schliessen sich die AI g au er Alpen, die
nördliche Fortsetzung der rhätischen Alpen, die in einzelnen Gliedern
(Hochvogel, Arlberg) die Schneegränze überragen, und sich nach N. an
das breite Plateau der obern Donau anschliessen. Die Kette im Süden
der Centralalpen umfasst die Gruppe der Oertier Alpen, zwischen den
Quellen der Etsch, Adda und des Ogüo (mit der Orteles-Spitze 12,020'),
und die tri enti nisch en Alpen, deren Gipfel von 6—7,000'aufsteigen.

— Die Westalpen breiten sich vom Montblanc bis zum ligurischen
Meere aus, und zerfallen: in die grajischen oder Grauen Alpen,
vom Montblanc über den kleinen St. Bernhard, den M. Iseran zum M.
Cenis; in die cottischen Alpen, vom M. Cenis bis zum M. Viso, und
in die Seealpen, vom M. Viso bis zum Meere. —Die Ostalpen begin-
nen mit dem Grossglockner im W., endigen im 0. bei Wien an der Ober-
ungarischen Ebene, und reichen im S. bis zum Golf von Fiume, wo das
Wellebit- und Kapellagebirge sie mit dem Griechischen Hochlande ver-
einigt. Sie sind im Ganzen niedriger, als die VVestalpen, ungemein ket-
tenreich, und werden in die norischen, karnischen und julischen
oder Krainer Alpen geschieden. Die bedeutendsten Pässe der Alpen
gehen: in den Seealpen über den Col di Tenda (5,524'); in den Cotti-
schen Alpen über den M. Genévre (5,741'); in den Grauen Alpen über den
M. Cenis (6,354'), und den kleinen St. Bernhard (6,700'); in den Penni-
nischen Alpen über den grossen St. Bernhard (7,668'), und den Simplon
(6,174'); in den Lepontischen Alpen über den St. Gotthard (6,390'), über
den Bernhardin (6,184', n. A. 5,740'), und über den Splügen (6,513'); in
den Rhätischen Alpen über das Stilfser Joch und den Brenner (4,350') etc.
Die Passhöhe in den Westalpen ist zwischen 3,000' und 7,000', in den
Mittelalpen zwischen 6,000' und 10,000' von W. nach 0. abnehmend, und
in den Ostalpen zwischen 3,000' und 5,000'. Die mittlere Kam m höhe
steigt in den Westalpen von S. nach N. von 5,000' bis 10,000'; in den
Mittelalpen, zwischen dem Montblanc und Bernina, ist sie nirgends unter
8,000', häufig aber bis 12,000', und in den Ostalpen sinkt sie von 6,000'
bis 3,000' herab. — Die Gipfelhöhe steigt in den Westalpen ebenfalls
von S. gegen N. von 7,000' bis 13,900'; in den Mittelalpen sinkt sie von
W. gegen 0. von 14,766' bis 8,000', und in den Ostalpen von 10,000' bis
5,000' absoluter Höhe herab.

Das Mittelgebirge der Kontinentalmasse zerfällt in drei Haupt-
gruppen: in die östliche oder Karpathische, die mittlere oder deutsche,
und die westliche oder französische Mittelgebirgslandschaft. Das Kar-
pathische Mittelgebirge, welches von allen Seiten von Tiefländern
umgeben ist, und im W, durch die Thäler der March und Beczwa vom
deutschen Mittelgebirge getrennt wird, besteht aus dem Hochlande von
Siebenbürgen (Plateau 1,500', Fogaragebirge 7,824'), dem Karpathi-
schen Waldgebirge, dem hohen Tatra oder den Central - Kar-
path en (Kammhöhe 6,500', Lomnitzer Spitze 8,314'), dem ungarischen
Erzgebirge (Kralova-Hela 5,100'), den Beskiden (Lissa-Hora 4,260'),
und den Kleinen Karpathen. Die wichtigsten Pässe in demselben
sind: der Teregovaer Schlüssel, der Pass von Vereske, der Dukla-Pass,
und der über die Beskiden führende Pass von Jabltinka. Die deutsche
Mittelgebirgslandschaft wird im W. durch das Rheinthal von der
französischen geschieden, stösst im S. an den Nordfuss der Alpen, und
zerfällt in den Bergzug der Sudeten, und in das nord- und süd-
deutsche Bergland. Die Sudeten bilden ein 50 .VI. langes Gebirge,
welches von SO. nach NW. Böhmen von Schlesien abgrenzt, und eine
Menge von Höhenzügen nach Mähren, Schlesien, in die Lausitz und das
innere Böhmen aussendet. In den eigentlichen Sudeten steigt es (im
Schneeberg und Altvater) 4,076' und 4,600', im Riesengebirge (in der
Schneekoppe) 4,985' (n. A. 5,061'), im Lausitzer Gebirge, welches sich bis
zu den Ufern der Elbe erstreckt (Sächsische Schweiz) nirgends über 3,000'.

— Das norddeutsche Bergland ist ein Plateau, welches in seiner
ganzen Breite durch die Thäler der Saale und Weser OVerra) von S. nach
N. durchschnitten wird, und in drei Hauptgruppen zerfällt: zwischen Elbe
und Saale in das Sächsische Berg land Onit dem Erzgebirge, dem
voigtländischen Bergland, Fichtelgebirge, böhmischen Mittelgebirge); zwi-
schen Saale und Weser in das Thüring'sche Bergland (mit dem
Harz, Thüringer Wald, Frankenwald, Eichsfeld, güldene Aue); zwischen
Weser und Rhein das ni e d er rhe ini s che und hessische Bergland
(mit dem Rhöngebirge, Spessart, Vogelsberg, Taunus, Westerwald, Sieben-
gebirge und dem Wesergebirge mit dem Solinger Walde, Teutoburger
Walde, dem Süntelgebirge, der Egge, dem Haarstrang und Rothlagerge-
birge). — Das süddeutsche Bergland bietet drei Bergzüge: das Böh-
merwaldgebirge (mit dem Bayer-Wald), den deutschen Jura oder die
Schwäbische Alp (mit der Rauhen- und Fränkischen Alp), und den Schwarz-
wald und Odenwald, und drei ausgedehnte Hochebenen: die Schwäbische,
Fränkische und Schweizer-bayerische, welch' letztere auch als Hochebene
der
Obern Donau bezeichnet wird. — Die frazösische Mittelge-
birgslandschaft, welche im 0. durch das Rhein- und Aarthal, den
Neuchateller- und Genfersee, und durch das Thal und Tiefland der Rhone
begrenzt wird, umfasst von N. an: die hohe Veen, dieEifel, die Arden-
nen, den Argonner Wald, den Hundsrück, die Vogesen oder das Wasgau-
gebirge (mit der Haardt), das Plateau von Lothringen und Langres, das
Juragebirge, das Gebirge von Charolais, Côte d'Or, das Marvan- und Fo-
rezgebirge, die Gebirge der Auvergne und von Lyonnais, die Sevennen, die
Schwarzen Höhen, und die Terassen von Rouergue, Limousin und Bour-
bonnais.

Die gebirgigen Halbinseln Europa's sind sämmtlich dem
Süden, die flachen (die Holländische und Jütische) dem Norden
zugekehrt. Die Skandinavische Halbinsel ist in der nordwestlichen
Hälfte ihrer ganzen Länge nach mit Gebirgen, den Skandinavischen Alpen
(Kjölen) bedeckt, die nach N. zu sanft verlaufen, nach W. zu aber, wo
sie durch Meeresarme mannigfach durchbrochen werden, jäh abfallen;
ihre einzelnen Theiie werden, von N. an: als Lappländisches Gebirge (Mit-
telhöhe 2,000-1,000'), Kjölen (Mittelhöhe 2,000—1,500'), Dovrefjeld (3,500'
bis 2,500'), und von da an als die südlichen Fjelde unter verschie-
denen Namen (Hardanger-, Lange- nnd Sognefjeld, mit 5,000—4,000'
Mittelhöhe) bezeichnet. — Die Hesperische oder Pyrenäische Halb-
insel, ein grosses, aus drei Hauptstufen bestehendes Plateau, das nahe


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3. — Europa.

an 10,000 Qu.-M. umfasst, und dessen einzelne Theile durch Gebirgszüge
(das Castilische und Andalusische Scheidegebirge) von einander geschie-
den werden, besitzt zwei Hochgebirge: die Pyrenäen im N., auf
dem Isthmus, der die Halbinsel mit dem Kontinent verbindet (mittlere
Kammhöhe 8,000'; höchster Punkt: Pic Nethou 10,722'), und die Sierra
Nevada, welche die Wasserscheide zwischen dem Atlantischen und Mit-
telländischen Meere bildet, ihre Schneelinie bei 10,680' Höhe erreicht, und
im Cumbre de Mulhacen 10,950', im Picacho de Yeleta 10,690' aufsteigt.

— Die Italienische Halbinsel, welche sich bei einer Breite von 80 bis
herab auf 30 M. von N. nach S. 150 Meilen lang in's Mittelländische Meer
erstreckt und dasselbe in zwei beinahe gleiche Hälften theilt, wird von
einem einzigen Kettengebirge, dem Apennin, durchzogen, das sich nur
an wenigen einzelnen Punkten über die Höhe des Mittelgebirgs erhebt;
es zerfällt in den Hoch -Apenni n (mit dem Hoch land der Abruzzen),
und die einzelnen Glieder des Sub-Apennin. Die mittlere Kammhöhe
des Hoch-Appennin wechselt zwischen 2,500' und 6,000' (Abruzzen), die
Berggipfel reichen von 5,000-8,000' (im Monte Corno oder Gran Sasso
8,935'); im Sub-Apennin erreicht das wellenförmige Bergland eine mitt-
lere Höhe von 1,000', steigt aber in seinen Gipfeln 4—5,000'. Der dop-
pelgipfliche Vesuv ist ein aus der campanischen Ebene kegelförmig
emporsteigender, nicht zu den Apenninen gehörender 3,636' hoher Vulkan.

— Die Griechisch-türkische Halbinsel ist ein einziges, ununter-
brochenes Gebirgsganze, das nur an wenigen Punkten .Mitielgebirgshöhe
übersteigt, und in das westliche (mit den dalmatischen Alpen, Capella-
und Wellebitgebirge, Tschardagh oder Bora-Dagh, Pindus etc.), östliche
(mit dem Balkan oder Hämus, Stara Planina und Heidiiczi-Gebirge, dem
Despoto-Dagh oder Khodopegebirge, dem Vojuzza- oder Volutza-, und dem
Delacha-Gebirge), und sü dliche Bergland (Morea oderPelopon-
nes, mit dem Calavrita-Gebirge, Pentadactylon oder Taygetus und Male-
vos) geschieden wird. — Die T^urische Halbinsel oder die Halbinsel
Krym, im Schwarzen Meere, ist zu zwei Dritteln mit Tiefland bedeckt,
und nur im südöstlichen Theil derselben erhebt sieh ein 30 M. langes, in
seiner Mitte 6 M. breites Mittelgebirgsland von 120 Qu.-M. Fläche, die
taurischen Alpen, die bei einer mittleren Höhe von 4,000', im Tscha-
dür-Dagh bis 4,740' aufsteigen.

zum Ural zieht, erhält die Richtung der erster en eine grosse nord-
westliche Abdachung zum Atlantischen Ozean und nördlichen
Eismeere, und eine südöstliche zum Mittelländischen und
Schwarzen Meere. Die kontinentalen Ströme laufen sämmtlich dem
Kaspi-See zu. — Zur nordwestlichen Abdachung strömen, und zwar
in's Eismeer: die
Petschora (mit Ilischa, Schugur, Ussa, Kolwa und
Zylma), Länge 143 M., Stromgebiet 3,050 Qu.-M.; der
3Iesen (mit Waschka
und Pesa), L. 114, Str.-G. 1,911; die
Diviiia (mit Wytschegda, Syssola,
Jula, Suchona, Waga und Pinega), L, 216, Str.-G. 6,650; die
Onega (Ab-
fluss des Wotsche- und Latscha-Sees), L. 95, Str.-G. 1,050 Qu.-M."— In's
Baltische Meer, von Osten: die Küsteullüsse Finnlands; die
Newa, der
Abfluss aller Gewässer des Ladoga-Sees, L. III? Str.-G. 4,200; die
Narva,
Abfluss des Peipus-See; die Düna (mit Obscha, Meza, Ulla, Di.sna, Ewest
und Aa), L. 140, Str.-G. 2,090; der
Niemen oder Memel (mit Wiliya),
L. 115, Str.-G. 2,011; der
Pregel; die Weic/i.sel (mit Doniijec, San und
Bug mit dem Narew), L. 130 (144), Str.-G. 3,540; die
Oder, L. 120,
Str.-G. 2,440; die
Trave; — von Westen: die Kü s ten fl ü s se der
Skandinavischen Halbinsel (Toruea, Kalix, Lulea, PItea, Skelleftea, Umea,
Ore, Gidea, Angermann, Indal, Dalelf, Abfluss des Mälarsee, und der Mo-
tala). — In die Nordsee oder das Deutsche Meer: der
€öta-Elf {Kh-
fluss des Wenersee's; der Glomnieni die Eider', die Ji'iie (mit der Mol-
dau, Eger, schwarzen Elster, Mulde, Saale, und llavel mit der Spree), L.
120 (171), Str.-G. 2,616; die
Weser (Zusammeiifluss von Werra und
Fulda), L. 70, Str.-G. 820; die
Ems; der Rfiein (mit Aar, Wuttach,
Treisam, Kinzig, III, .\lurg, Queich, Neckar, Main, Nahe, Lahn, Mosel, Ahr,
Sieg, Wupper, Erlt, Ruhi\ Lippe, Maas), L. 1. 0(11)0: 200), Str.-G. 4,080;
die
Scheide, — In den Kanal: Aw Somme; die Seh^e (mit Aube, Marne,
Oise, Yonne, Loing, Eure), L. 85 (97), .Str.-G. 1,414; die Orne; die
Aulne. — In's Biscayische Meer: die Loire (mit .Mayenne, Sarthe,
le Loir, Allier, Cher, Indre, Vienne), L. 130, Str.-G. 2,380; der
Charente;
die Garonne (Gironde und Dordogne), L. 80, Str.-G. 1,528; der Adour.
— Unmittelbar in's Atlantische Meer: der Minho, L. 48, Str.-G.
740 ; der
Duero (Douro), L. 110, Str.-G. 1,828; AéV M onde qo; der
Tajo (Tejo), L. 120, Str.-G. 1,360; der Catdas oder Sadao; die Gua-
diana,
L. 105, Str.-G. 1,210; der Guadalquivir, L. 65, Str.-G. 940; der


Inseln. — Europa's Inseln sind tbeils kontinentale, theils
ozeanische. Auf den kontinentalen Inseln ist theils die Form des
Tieflandes, theüs die des Gebirgslandes vorherrschend, theils treten beide
Formen gemischt auf. Die Normannischen, Sächsischen, Dänischen, Pom-
merischen, Russischen und Schwedischen Inseln gehören der Form des
Tieflandes an, doch zeigen einige von ihnen an den Küsten felsige
Formen, und steigen bis zu 600'. Die Thracischen Inseln, die Cykladen,
Candia, die Jonischen und Dalmatischen Inseln, die Maltheser-Gruppe, die
Aegaden, Liparen, Pithyusen und Balearen, die Hebriden, Orkaden, Shet-
länds-Inseln, die Norwegischen und Finnischen Gestade-Inseln gehören der
Form des Gebirgslandes an. Gemischter Form sind: Sicilien,
welches von einer Bergkette durchzogen wird, die den Namen des pelo-
rischen, nebrodischen und madonischen Gebirges führt, und bis 5,000'
aufsteigt; an diese Kette schliesst sich ein plateauartiges Hochland, das
die ganze Insel, bis auf die Ebene von Catania, füllt, aus welcher sich
der kolossale Aetna oder Monte Gibello 11,400'erhebt; Sardinien,
durch welche Insel mehrere Parallelketten streichen, die (im Genargentu)
»IS 5,630' aufsteigen, und durch Tiefebenen getrennt werden; die Ge-
birgsinsel Corsika, die nur an der Ostküste schmale Ebenen hat;
Grossbritannien, das im 0. Tiefland, im Gebirgsland zeigt, welch'
letzteres nirgends über Mittelgebirgshöhe steigt, eine vielfach durchbro-
chene Gebirgsmasse bildet und in seinen einzelnen Gliedern (Gebirge von
Wales, Cheviot- und
Grampian-Gebirge etc.) bis 4,300' aufstrebt; Irland,
das
im N. und S. einzelne Felsenhöhen hat, die nur nach SW. zu in eini-
gem Zusammenhang stehen, in der Mitte aber eine Tiefebene bildet, die
von Meer zu Meer geht, und nirgends über 300' aufsteigt. — Die ozea-
nischen Inseln Europa's gehören sämmtlich in die Klasse der Gebirgs-
Inseln, und deren bedeutendste sind: die Far-Öer, deren nackte, gröss-
lentheils vulkanische Felsenmassen oft in steilen W'änden von 1,200' bis
1,500' emporragen; Island, das als ein ungeheures Labyrinth von Felsen
"nd Schneefeldern, Gletschern und Feuerbergen, aus den stürmischen
^luthen des Polarozeans steigt; die vulkanische Jan Mayen-Insel, und
<iie Inselgruppe Spitzbergen, die sich zu riesigen Gebirgen emporhebt.

Oewässer, Ströme und Seen. — Die Gewässer Europa's
gehören theils zur Klasse der ozeanischen, theils zur Klasse der kon-
tinentalen Ströme, Durch eine Hauptwasserscheide, die sich vom Kap
^arifa nordöstlich über Hochgebirgs-, Mittelgebirgs - und Flachländer bis

Giiadalete. — Zur südöstlichen Abdachung strömen, und zwar in's
Mittelländische Meer, aus der H es p er i sc hen Halbinsel: der
Seffura; der Jugar (Xugar); àei-Guadaluviar ; der Ehro (mit dem Ara-
gon, Xalon, Gallego, Martin, Guadalope und Segre), L. 92, Str.-G. 1,569;
der
Llobreget; der Ter. — Aus Frankreich^ der Tel; die ylude] der
Hérault] die Rhone (mit der Saone, Isere, Drome, Durance), L. 140,
Str.-G. 1,760; der
Var. - Aus der Italischen Halbinsel, in's Li-
gurische und T y rrh en i s ch e Meer: der
Arno; (h-r Ombrone; à\e
Tiber,
L. 80, Str.-G. 415; der Garigliano; der Vottnrno; die Äe/e; —
in's Adriatische Meer, aus Italien und der Lombardei: der
Ofanto; die Pescara; der Tronin; der To (mit Tanaro, Trehia; Dora
ripera und baltea, Sesia, Ticino, Adda, Oglio und .Mincio), L. 95, Str.-G.
1,872; die
Etsch (Adige); Brenta-, Sile; Piave; Livenza; der Tnqlta-
mento)
der Isojizo; — aus Dalmatien: die Narenta; — aus der (.''rie-
chischen Halbinsel in's Jonische .Meer: die
Morncca; die jDr/wa;
der
Uschkomohin-, die Vojuzza-, der Arla; der Aspropotamos; der AI-
fäus; Enrôlas
(Vasiliko) ; — in's Aegäische Meer: der Inachns;
Asopo; Hellada
(Sperchius); Salamhria (Peneus); Slnpnon (Karasu);
der
Vardar; der Karasu Neslo; die Maritza. — Das Gebiet des
Schwarzen Meeres empfängt aus Europa:
iWe Dorian (Zuflüs-se rechts:
Iiier, Lech, Isar, Inn, Traun, Ens, Leytha, Raab, Sio, Drau, Sau, Morawa
und Isker; links: Wernitz, Altmübl, Regen, Naab, March, Waag, Neutra,
Gran, Theiss, Temesch, Aluta, Sereth und Pruth), L. 400 (520), Str.-G.
14,630; der
Dnjesler (mit dem Stry), L. 110 (170), Str.-G. 1,440; den
Bug', den Dnjepr (mit Beresina, Soz , Pripetz, Teterow, Desna, Siol,
Worskla), L. 270, Str,-G. 10,605 (8,350). — In's Asow'sche Meer
strömen: der
Don (mit den Zuflüssen Woronesch, Cboper, Medwieditza,
Donez, Manytsch), L. 240, Str.-C. 10,526. — Der Kaspi-See empfangt
die kontinentalen Srtöme Europa's: die
Wolga, den grössten Strom
unseres Erdtheils, dessen Länge 460 (510) M. beträgt, und dessen Strom-
gebiet über 2ö,0Ü0 (nach A. 30,000) Qu.-M. umfasst (entspringt auf den
Waldai-Höhen und empfängt an Zuflüssen: die Mologa, Scheksna, Unscha,
Oka, Sara, W'etluga, Kama, Samara, Irgis etc.); den
Ural (mit dem Or,
Sakmara, Ilek mit Hobda), L, 234, Str.-G. 5,200 Qu.-M. — Die Flüsse
Grossbritanniens fliessen theils in den Atlantischen Ozean, theils der
Nordsee zu, und sind unter denselben die Themse, Otise, Humber und Se-
vern, in
Irland der Shannon, die bedeutendsten,


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3. — Europa.

Die Seen Europa's liegen in einer weiten Zone nord- und süd-
wärts von den Kalkalpenketten, vorzüglich zahlreich an ihrem nörd-
lichen Fusse, 1,200—2,300' hoch; so der Genfer See 1,153'(1,226');
der Neuenburg er-, Biel er-, Yierwaldstätter- (1,341'), Zürich er-
und Bodensee (1,218'); der Ammerse, Würm-, Chiem- und Traun-
see u. V. a. Die Seen des Südrandes sind weniger zahlreich, und ihr
Niveau nur 600—800' über dem Meeresspiegel erhaben; so der Lago
maggiore (636'), Lago di Lugano (880'), di Como (695'), d'lseo,
d'Idro, di Garda (212'). Eine Menge, doch nur kleiner Seen, liegen
auf der Gebirgskette selbst, zum Theil bis 7,000'hoch. Am Abfiuss der
Alpen liegt der Neusiedel- und Plattensee.
x\uf der Skandinavi-
schen Halbinsel der Mälar-, Hielmar-, Wener- und Wettersee,
u. a. auf der südöstlichen Senkung des Schwedischen Hochlandes. Im
Europäischen Tieflande liegen zahlreiche, meist kleine Seen,-um
die Süd- und Ostufer des Baltischen Meeres, meist höher als die benach-
barten Stromthäler; die grössten Europäischen Seen linden sich um den
Finnischen Meerbusen; so der Ladoga- (320 Qu.-M.), Onega- (195),
Saima-, Ilmen- und Peipus-See (70 Qu.-M.).

Mlfniatische Verhältnisse. — Der grösste Theil Europa's
liegt in der nördlichen gemässigten Zone, doch ist der östliche Theil des-
selben bedeutend kälter als der westliche. Die Isotherme -j- 4°, welche
im S. Islands den 63" N. Br. berührt, zwischen Island und Norwegen bis
670 steigt, unter 630 N. Br. die Westküste Norwegens trifft, sinkt an der
Ostsee zu CO« und in Russland zu 54o herab. Die Isothermen + 8o und
-4" 120 haben gleichmässigere Biegungen, doch sinken beide von Westen
nach Osten immer noch gegen 5o. Immerwährenden Schnee trifft man
auf den Isländischen und Skandinavischen Gebirgen, auf dem Balkan, den
Alpen, Pyrenäen und auf der Sierra Nevada; die Karpathen, Apenninen,
der Aetna und die Gebirgsspitzen Corsika's berühren nur die Schneelinie,
die im N. Europa's 2,200' über der Meeresfläche, im S., nach den Er-
scheinungen auf Aetna, 10,500' liegt. Gletscher zeigen sich in den Al-
pen, in Skandinavien und Island; in den Pyrenäen und Karpathen finden
sich nur Andeutungen derselben. Die Durchsichtigkeit der Atmosphäre
nimmt von Norden nach Süden zu, und ebenso von W^esten nach Osten,
da an den Küsten Nebel und Wolken häufiger sind, als in den Binnen-
ländern. Die M i 11 e 1 w ä r m e des nördlichen Europa's fällt zwischen — 2o
(Nordküste Russlands) und 4- 11° (Bourdeaux und mittleres Frank-
reich); die des südlichen Europa's zwischen + 10« (Lombardische Ebene)
und 4- 16" (Sicilien). Der Spielraum der mittleren Wärme ist, wenn
man nur auf die Niederungen Rücksicht nimmt, im Norden grösser; in
den Gebirgen des Südens dagegen trifft man alle Temperaturverhältnisse
des Nordens wieder an. Der klimatische Unterschied der Ost- und West-
länder ist im Norden, w'o so grosse und zum Theil vom Einflüsse des
Meeres weit entfernte Ebenen hervortreten, viel bedeutender als in Süd-
Europa, wo das Meer viel tiefer einschneidet: im nördlichen Europa haben
die Küsten und Inseln des Atlantischen Meeres das wärmste Klima; im
südlichen Europa dagegen sind die westlichen Küsten nicht so warm, als
die Küsten der östlicher liegenden Bucht zwischen Spanien und Italien.
Der Temperaturunterschied des nördlichen und südlichen Europa ist im
Winter viel bedeutender, als im Sommer; so beträgt z. B. der Unterschied
zwischen Palermo und Wien im Sommer nur 20,5, im Winter dagegen 90,
und der Sommer von Stockholm ist nur um 60 niedriger, als der von
Palermo, während der Temperaturunterschied des Winters gegen
12o be-
trägt. — Die hyetographischen Verhältnisse sind ungemein verschie-
den. Die jährliche Regenmenge weicht, nach Lage und Beschaffenheit
der einzelnen Gegenden, so bedeutend ab, dass man in dieser Hinsicht
keinen auffallenden Unterschied des Nordens und Südens wahrnimmt. W^o
grosse uad hohe Gebirgsmassen sich erheben, wird die Regenmenge be-
deutender, besonders an der West- und Südseite derselben, an welchen
die, aus wärmeren Gegenden und vom Meere kommenden Luftströme ihre
mit sich führenden Dünste ablagern. Unter gleichen Umständen erhalten
Küsten und Inseln mehr Regen, als die Binnenländer; im Ganzen genom-
men aber scheint doch die Regenmenge im südlichen Europa bedeutender,
als im nördlichen zu sein, besonders an der Südseite der Alpen und in
ItaUen, obwohl die Nähe des regenarmen Nordafrika und die Plateauform
Spaniens nicht wenig dazu beiträgt, dass in einzelnen höher gelegenen
Gegenden des Südens, die Regenmenge auffallend abnimmt. Die mitt-
lere Regenmenge in Europa zwischen 36® und 61« N. Br. beträgt 32
ZolL Die
grösste jährliclie Regenmenge zeigt: Coimbra, in Portugal,
im Mittel 211"; Tolmezzo, in den südöstlichen Alpen, im Mittel 90";
und Bergen, in Norwegen, im Mittel 77",e. Die kleinste Regenmenge
zeigt: Jekaterinburg, auf dem Ural, mit 13", und Madrid, auf dem
Tafellande von Neu-Kastilien, mit 9",5. Hinsichtlich der jährlichen Ver-
th eilung des Regens ist der Unterschied zwischen dem nördlichen und
südlichen Europa viel mehr hervortretend: während im Norden die Re-
genmenge der verschiedenen Jahreszeiten sich einigermassen gleich bleibt,
doch so, dass dem Sommer und dem Herbst die grössere .Masse ge-
hört, wird im Süden der Sommerregen gering, und der Herbst
und Winter bilden die eigentliche Regenperiode, die den tiefsten
Süden (das südliche Portugal, die süd-spanische Küste bis Malaga, den
Südrand von Italien und ganz Griechenland) zur vollständigen Provinz des
Winterregens macht. Die Provinz des Herbstregens umfasst: das
nördliche und westliche Skandinavien, die Britischen Inseln, das Rhein-
delta, das westliche Frankreich, so wie den grössten Theil von Spanien,
Italien, und die Alpen und Karpathen, über deren Kamm die Grenze der
Provinz geht. Die Provinz des Sommerregens umfasst den grössten
Theil von Frankreich, die Niederlande, mit Ausnahme des Rheindelta, die
nördliche Schweiz, ganz Deutschland diesseits der .\Ipen, Dänemark und
das südliche Skandinavien, so wie das gesammte centrale Europa bis zum
Ural. — Rücksichtlich der Zahl der Regentage findet ein bedeutender
Unterschied statt: dieselbe ist im Norden, bei gleicher Regenmenge, viel
grösser als im Süden, wo es seltener regnet, aber die einzelnen
Regenfälle um so bedeutender sind. Deutschland, England und Frank-
reich haben nach einem mittleren Durchschnitt gegen 150 Regentage im
Jahr; in Moskau zählt man 205, in Kasan 90. Schnee, der im nörd-
lichen Europa, besonders im Osten, eine so bedeutende Rolle spielt, ist
in den Niederungen des Südens eine seltene Erscheinung; dagegen ist
Hagel in der Regel im S. viel häufiger und richtet hier mehr Schaden
als im N. an. Die Zunahme der Schneetage von S. nach N. erfolgt in
Europa nach folgender Reihe: Palermo hat 2V2 Tage in jedem Winter, an
welchen es schneit; Rom IV2; Florenz IV5; Nizza nur V2 Tag; Venedig
5V2, Mailand 10, Paris 12', Karlsruhe 26, Kopenhagen 30 und St. Peters-
burg 171 Tage. Gewitter, die im nördlichen Europa im Sommer so
häufig, in den übrigen Jahreszeiten nur ausnahmsweise vorkommen, tref-
fen im südlichen Europa in allen Jahreszeiten, am häufigsten im Herbste
ein. Von hundert Gewittern kommen

in Kopenhagen im Winter 1, im rrühlinge 18, im Sommer 70, im Herbst H,

,, Palermo „ „ 15, „ „ 15, „ ,, 22, „ „ 48 Tor.

Der grösste Theil Europa's gehört dem Gebiete der südwestlichen und
der verändernchen Winde an. Die im Laufe des Tages abwech-
selnden See- und Landwinde, in den südeuropäischen Küstenlän-
dern so häufige Erscheinungen, zeigen im nördlichen Europa nur
schwache Spuren, und die heissen, erschlaffenden Winde des Südens
(Sirocco, Solan0), so wie jene ungesunde Luft, die im Süden oft
grosse Landstriche unwirthlich macht, sind im Norden ganz unbekannt.
Auf Regen und Schnee haben die Winde bedeutenden Einfluss: in ganz
Europa regnet es, Schweden ausgenommen, meist bei westlichen Win-
den, in Schw^eden bei östlichen, und bei hundert Regen- und Schnee-
Niederschlägen treten in Europa 76 bei westlichen, 12 bei östlichen,
und nur 7 bei reinem S ü d-, und 4 bei reinem Nord wind ein.

Katnrprodukte. — An Naturprodukten aller Art ist Europa
ungemein reich. Von Mineralien hat es unter ailen Erdtheilen die
reichsten Eisen-, Blei-, Kupfer-, Zinn-, Galmei- (Zink-), Steinkoh'.en-,
Steinsalz- und Quecksilbergruben. Gold liefern die Karpathen in Ungarn
und Siebenbürgen, England (Wales), Deutschland (der Rhein), Spanien,
Sardinien; Silber: Deutschland (Erzgebirge, Harz, baden'scher Schwarz-
wald), Schweden, Norwegen, Ungarn, Siebenbürgen und Galizien, Frank-
reich, Sardinien, England, Spanien und die Türkei. Die jährliche Ausbeute
an edlen Metallen schlägt A. v. Humboldt, nach einem Durchschnitt auf
2,700,000 Thaler oder 4,723,000 Gulden an. An Kupfer ist Schweden,
Russland, Ungarn und England am reichsten, Deutschland, Spanien und
Frankreich liefern ebenfalls nicht unbedeutende Ausbeute. Zinn liefern
England, Böhmen und Sachsen. Eisen: Schwedeh, Russland, Oesterreich,
Preussen, Frankreich, England, Belgien, Spanien, Italien und die Türkei.
Blei: Grossbritannien, Spanien, Sardinien, Deutschland (Kärnthen, Böh-
men, Schlesien, Sachsen, Hannover). Zink (Galmei): Belgien, Polen,
Deutschland (Schlesien, Baden). Braunstein: Deutschland und Frank-


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3. — Europa.

len Europa's zerstreut leben, sind Nachkommen der alten Israeliten, und
die Zigeuner, die in grosser Anzahl in Ungarn, Siebenbürgen, der Wal-
lachei, in Frankreich, Russland, Spanien, England und der Türkei gefun-
den werden, stammen wahrscheinlich aus Indien.

Spraclieu. — Die Sprachen der Europäischen Völker scheiden
sich in 8 Hauptgruppen: 1. die Baskische oder Iberische Sprach-
familie (nur mit dem Baskischen oder Escualdunac, in Spanien und
Frankreich); 2. die Keltische Sprachfamilie (das Gälische, mit dem
Ersischen, Kaledonischen und .Manskischen; das Kymbrische, mit dem Alt-
deutschen vermischt, ehemals in Belgien, jetzt noch in Wales und der
Niederbretagne); 3. die Thrako-p elasgische oder Griechisch-latei-
nische Sprachenfamilie (die thrakischen und illyrischen Sprachen,
von denen das Albanische abgeleitet ist; das Altgriechische, mit dem
Romaiky oder Neugriechischen; das Efrurische, mit dem Rhätischeii oder
Romanischen im engern Sinne und dem Ladinischen ; die Altitalischen
Sprachen; das Laleinische, mit der Romaua rustica, der Sprache der un-
leren Klassen Roms, welche auf verschiedene Weise gemischt, die roma-
nische (provenzalische) Sprache der Troubadours gebildet hat, die noch
im ösllichen Spanien, mittäglichen Frankreich, in Savoyen und im Wal-
lis lebt; aus der Vermischung der romanischen Sprache mit der Deut-
schen, Keltischen, Iberischen, Arabischen und Slavischen, haben sich das
Portugisische, Siianische, Französische, Italienische und das Wlachische
Uder die neueren romanischen Sprachen gebildei) ; 4. die Germanische
Sprachfa'milie; zwei Scbwestersprachen: das Germanische, welches
sich in übergermanisch (Hochdeutsch, mit den Mundarten: Schweize-
risch, Rheinisch, Bayrisch und Fränkisch oder Mitteldeutsch) und Nieder-
germanisch (mit a. Plattdeutsch: das eigentliche Sächsische, das
Ost- und Westsächsische oder Westphälische ; -- b. Niederländisch: Flä-
misch, Holländisch, Friesisch; — c. Angelsächisch: Englisch) theilt, und
das Skandinavische (\orwegisch. Isländisch, Schwedisch und Dänisch);
5. die Slavische Sprachfamilie: das Ostslavische (Slavonisch
oder Serbisch, Russisch, Kroatisch oder Ulyrisch, Südwendisch, Krainisch,
Steyrisch und Kärnthiscb); das Wes tslavische (Böhmisch oder Cze-
chisch. Polnisch mit Kassubisch, Nordwendisch oder Lausitzisch), und das
Lithauische (Lithauisch, Sainojidisch, Lettisch, Semgallisch, Kurisch
etc. und das erloschene Altpreussisch); 6. die Uralisch-finnische,
Skythische oder Tschudische Sprachfam ilie, mit vier Töchter-
sprachen: der Wolgaischen, Permischen, Finnischen nnd Mad-
jarischen (.Magyarischen). 7. Die Osmanische oder Türkische
Sprachfam ilie gehört, streng genommen, Asien an, und wird von
uns nur insofern als europäische Sprachgruppe aufgenommen, als die Os-
manüs, die unter dem Namen der Türken bekannter sind, schon seit
Jahrhunderten im südöstlichen Theile Europa's herrschen, ihnen verwandt
sind die Baschkiren, Tschuwaschen, Meschtscherjäken, Turkmenen, No-
gayen, Kumyken, Basianer, Tataren und Kalmyken im Russischen Reiche,
die Uruken in Macédonien, und wahrscheinlich auch die zahlreichen Kau-
kasischen Völker, deren Sprachen wir als 8te Hauptgvuppe den Euro-
päischen zuzählen müssen, da die politische Grenze Europa's gegen-
wärtig auch die von ihnen bewohnten Länder mit einschliesst.

Itelig-ionsverscliledeiiheit. — Das Christenthum in sei-
nen verschiedenen Formen verbreitet seinen wohlthätigen Einlluss über
ganz Europa, und dessen zahlreiche Bewohner bekennen sich zum gröss-
ten Theil zu
einer der drei christlichen Ha u p tkirch en, von denen die
römisch-katholische (mit nahe an 132 Mill. Bekennern) ihre Herr-
schaft
beinahe über ganz Frankreich, über ganz Italien, Spanien, Portugal,
über drei Viertel von Irland, über den grössten Theil der Oesterreichi-
schen Monarchie, die Hälfte Süddeutschlands, über Belgien, über ein
Drittel des Preussischen Staates, die Hälfte der Schweiz, fust über ganz
Polen und einige Theile des Russischen und Osmanischen Reichs ver-
breitet. Die protestantische (lutherische und reformirte) Kirche
(gegen 70 Mill. Bekenner) herrscht in dem Preussischen Staate, in den
Niederlanden, in Dänemark, Norwegen, Schweden, in den Königreichen
Hannover, Sachsen, Württemberg und anderen Staaten des deutschen Bun-
des, in England, Schottland, und einem Theil Irlands, Frankreichs und der
Schweiz vor; die Bewohner der Ostseeprovinzen Russlands, und eine ziem-
lich grosse Zahl Individuen in der üesterreichischen Monarchie, besonders
in Ungarn, Siebenbürgen etc. folgen den Dogmen dieser Kirche, und eine
Menge kleiner abgesonderter Sekten derselben, wie die .Mennoniten, Bap-
tisten, Methodisten, Herrnhuter, Quäker, Socianer, Waldenser etc. finden
in vielen der genannten Länder Duldung und bilden eigene Gemeinden.
Die griechische oder orientalische Kirche (mit mehr als 65
Mill,
Anhängern) herrscht im Russischen Reiche, auf den Jonischen Inseln, in
Griechenland, den Donau - Fürstenthümern und Serbien, und mehr als die
Hälfte der Bewohner der Türkei und eine Menge Unterthanen der Oester-
reichischen Monarchie bekennen sich zu derselben, M oh a me daner
zählt man gegen 7
Mill. im türkischen Reiche, und zum Islam bekennen
sich alle die verschiedenen türkischen Völkerschaften, die den Süden Russ-
lands bewohnen. Juden sind mehr als 3 .\lill. fast in allen Europäischen
Staaten zerstreut, und zum Lamaismus und Buddhaismus bekennen
sich fast aHe, im südlichen Theile Russlands nomadisirenden Kalmyken-
unp Kirgisenhorden. Eigentliche Götzendiener (Heiden) findet man
nur noch im Europäischen Theile des Kaukasus, am Ural und in den Wü-
steneien des Gouv. Archangel, unter den Mizdschegi, den Ossaten, Tschu-
waschen, Mordwinen und Samojeden. Die Lappen sind jetzt alle Christen,
wenigstens getauft.

Pliysisch-teclmische Kultur. — Hinsichtlich der Kultur
und Lebensweise gehören sämintliche Bewohner Europa's (mit Aus-
nahme der Lappen, Samojeden, der Kalmyken und Zigeuner) zu den ci-
vilisirten Völkern, welche Landwirthschaft, technische Gewerbe und
Handel betreiben, und Künste und Wissenschaften pflegen. Die Land-
wirthschaft steht in England, Deutschland, den Niederlanden, Frank-
reich und im nördlichen Italien auf der höchsten Stufe der Ausbildung;
die ergiebigsten Getreideländer jedoch sind Polen, Russland und Ungarn.
In technishen Gewerben behauptet Europa den Rang vor allen andern
Erdfcheilen, und die Manufaktur- und Fabrikindustrie ist nirgends lebhafter
und vollkommener, als in Grossbritannien, Deutschland, Frankreich und
Belgien, wozu der ausgebreitete Handel wesentlich beiträgt, den die
europäischen Staaten mit den Bewohnern fremder Erdtheile treiben. Der
innere Wasser- und Landhandel ist von gleicher Bedeutung, wie der See-
handel, und wie dieser durch die Küstenentwicklung des Erdtheils kräftig

reich. Quecksilber: Spanien (Alraäden), Krain (Idria), Italien (Toscana),
Rheinbayern. Kobalt: Schweden, Norwegen, Deutschland (Sachsen).
Spiessglänz:
Deutschland und Frankreich. Wissmuth: Deutschland.
Arsenik: Schweden, Norwegen, Frankreich, Deutschland. Edelsteine:
Deutschland, Ungarn, Siebenbürgen. Marmor: Deutschland, Italien und
die griechischen Inseln. Steinsalz und Salzquellen; Galizien, Un-
garn, Siebenbürgen, Deutschland. Steinkohlen: England, Schoti'land,
Deutschland, Belgien, Ungarn, l'rankreich. Braunkohlen: Deutschland
und Frankreich. Graphit: Deutschland, England. Porzellanerde
(Kaolin): Deutschland, Frankreich, Grossbritannien u. s. w.

Das Pflanzenreich bietet werthvolle Erzeugnisse; Getraide
und Obst aller iVrt, Wein, Tabak, Flachs, Hanf, Hopfen werden
in grosser Menge
gewonnen. In der Südregion Europa's, die durch
eine Linie
begrenzt wird , welche sich von den asturischen Bergen über
die Pyrenäen, Sevennen, Alpen, dalmatischen Gebirge und den Balkan an"s
Schwarze M«er zieht, gedeihen Südfrüchte (Citronen, Orangen, Pomme-
ranzen, Mandeln, Feigen etc.), feurige Weine, Oliven, Baumwolle,
der Kappernstrauch, immergrüne Eich en und Pinien, der Granat-
und Lorbeerb aum, die Cypressc, die Kermes- und Korkeiche,
die
Manna-Esche, der Mastix- und Terpentinbauni. Die Mittel-
region (bis 600 jv. B.) ist die wahre Obst- und Kornkammer, hat in
der südlichen Hälfte noch Wein, süsse Kastanien, Mais, Mandeln und
U'allnüsse, über 550 N.
Br. hinaus jedoch keine Birnen und Aepfel mehr.
Die kalte Region,
oberhalb jener, bis zum Polarkreis, hat nur noch
spärlich Roggen und Hafer; Weizen, Obst und Eichen kommen hier nicht
mehr fort; oberhalb des Polarkreises hören auch Tannen und Fichten auf,
und Lappland hat nur noch wilde Beeren, Flechten, Moos und Zwergbir-
ken aufzuweisen. Waldungen finden sich am meisten in Mittel-Europa
und im Norden, und die Grösse der Waldungen wird auf mehr als 700
Millionen Morgen geschätzt. Die Ulme und Buche gedeiht bis 6O0, die
Eiche bis Oio, Eschen bis 62«, Linden bis 63", Tannen und Fichten bis
670, Gerste und Hafer bis 70", die weisse und Zwergbirke und der Wach-

holdersCrauch noch höher hinauf.

Die Fauna Europas ist weniger reich, als die anderer Erdtheile.
Eigenthümliche Arten sind nur in geringer Zahl vorhanden; n. A. v. Hum-
boldt nur 80 Säugethiere, 400 Vögel und 30 Amphibien. Affen findet
man nur auf dem Felsen von Gibraltar; Handflügler (Fledermäuse) in
allen Ländern; Wölfe und Füchse in Polen, Russland, Preussen, Deutsch-
land, Galizien, Ungarn, Türkei, Frankreich und Spanien; Bären nur noch
in Polen, Russland, Schweden, Norwegen, in den Pyrenäen, Ungarn, Sie-
benbürgen; Eisbären nur im höchsten Norden; Elennthiere in Lit-
thauen und Preussen; Rennthiere in Ntirwegen, Schweden und Russ-
land; Auerochsen nur noch im ßialowiczer Walde Litthauens; Stein-
böcke und Gemsen auf den Alpen; Büffel in Siebenbürgen, Italien
und der Türkei; Kameele in der Türkei (auch Neapel); Stachel-
schweine in den Südländern; Murmelthiere in Savoyen und der
Schweiz; Hamster in Deutschland, Hirsche, Rehe und Wildschweine
in Deutschland. Hausthiere, mit Ausnahme der Pferde, sind nirgends
so veredelt, stattlich und (im Verhältniss) so zahlreich, als in Europa:
Rinder sind am schönsten und kräftigsten in der Schweiz, den Nieder-
landen, Deutschland, Ungarn, Polen, der Moldau, Wallachei und Grossbri-
tannien; Pferde in England, Spanien, Deutschland, Ungarn, Polen
Russland, Danemark; Maulthiere und Esel in Spanien, Frankreich
Italien; Schweine überall in Europa (nur wenige in Türkei und Grie-
chenland); Schafe besonders in Spanien, Deutschland, England, Frank-
reich, Russland, Ungarn, Walachei. — An Vögeln und Fischen ist
Europa ungemein reich, doch findet man nur wenige eigenthümliche
Arten; charakteristisch ist die Menge von Singvögeln. Unter den Vögeln
sind: Lämmergeier, Goldadler, Edelfalken, Fischadler, Schwäne, Pelikane
Reiher, Eidervögel, Auer-
und Birkhühner, Rebhühner, Tauben und alle
Arten Hausgeflügel; unter den Fischen: Häringe, Störe, Hausen, Lachse,
Karpfen, Aale, Schollen, Forellen, Hechte, Thunfische, Anschovis und Sar-
dellen vorzüglich zu bemerken. Amphiijien sind wenig zahlreich, und
ausser wenigen giftigen Schlangen, findet man nur Eidechsen, Frösche,
Kröten und einige kleine Schildkröten. Von den zahlreich vorkommenden
Insekten sind die Bienen und Seidenwürmer, erstere in Deutschland
Ungarn, Polen, Russland und Griechenland, letztere in Süd-Europa, au:
nützlichsten. Von
Würmern, Weichthieren und Polypen sind Blut-
egel (in Ungarn, Deutschland, Polen, Russland), Austern (an den Franzö-
sischen. Ensrlischen, Niederländischen, Dänischen und

Englischen, Niederländischen, uaniscaen uim süd-europäischen
Küsten), Perlenmuscheln (in einigen deutschen Flüssen), Badschwämme
(an den griechischen Küsten) und Korallen (bei Corsika) besonders er-
wähnenswerth.

BeVölkerung^sfverhältnisse, Stammverschiedenlieit.

— Die Bevölkerung Europa's beträgt nach den neuesten, in den meisten
Staaten vorgenommenen Zählungen über
272 xMilJ. Seelen, und gehört, mit
Ausnahme im höchsten Norden des Festlandes und in den Steppen des
südlichen Kusslands, sämmtlich der Kaukasischen
Rasse an, die in
drei scharf ausgeprägte Hauptstämme: in den slavischen, • im
Osten und Nordosten, den germanischen, im westlichen Mittel- und
Nord-Europa, und in den romanischen, in Süd- und Südwest-Europa,
zerfällt. Dem Slavenstamme gehören: die Russen, Polen oder Lechen,
Serben oder Raizen, Bosniaken, Bulgaren, Kroaten, Slavonier, Slovaken,
Böhmen oder Czechen, Wenden, Sorben u. a.; — dem Germanen-
stamm: die Deutschen, Schweizer, Elsässer, Niederländer, Dänen, Schwe-
den, Norweger, Isländer und zum Theil die Engländer; dem Romanen-
stamm: die Franzosen, Spanier, Portugiesen und Südschweizer an.
Ausser diesen Hauptstämmen leben in Europa noch Nachkommen der
alten Kelten (die Welschen oder Kymren in Wales, dieBretonen
oder Breyzards in der Bretagne, die Iren oder Ersen in Irland, die
Caledonier oder Scoten in Schottland, die Manks auf den Hebriden
und der Insel Man) der Iberler (die Basken in Nordspanien und Süd-
frankrejch), der rata ren (die Türken der europäischen Türkei), und
der von dp Skythen stammenden Finnen fzu welchen nicht nur die
Finnen in Finnland, sondern auch die Lieven und Esthen in den
Ostsee-Provinzen, die Magyaren in Ungarn und Siebenbürgen, die
Mordwinen, Tscheremissen, Lappen und Samojeden in Russland
gehören). Die Griechen (in Griechenland und der Türkei) sind keine
reinen Nachkommen der alten Hellenen, sondern eine Mischlings-
rasse hellenischen und slavischen Blutes. Die Juden, die in allen Thei-

Sromne'8 Haod-AUai, — Eaiopa. b.

-ocr page 20-

3. — Europa.

unterstützt wird, befördern jenen die Menge von schiffbaren Strömen,
Kunstflüssen oder Kanälen, Landstrassen und Eisenbahnen, welch' letztere
namentlich Deutschland, Frankreich, Belgien und Grossbritannien fast in
allen Richtungen durchziehen.

Staatliche Verhältnisse. Politische S^iatlieilimg'. —

E,uropa zerfällt gegenwärtig in 53 Staaten, von denen allein auf
Deutschland 31 (Oesterreich und Preussen als selbstständige Reiche
für sich betrachtet, und Luxemburg zu den Niederlanden, Holstein zu
Dänemark gerechnet), auf Italien 7, und auf die Niederlande, in der
allgemeinen Bedeutung dieses Namens, 2 kommen. Die Schweiz, ob-
gleich sie aus 22 (oder eigentlich 23) von einander unabhängigen Staaten
besteht, wird in ihrer Gesammtheit und dem Auslande gegenüber als ein
Staat betrachtet, und ebenso die unter britischem Schutze stehende Re-
publik der Ionischen Inseln. — Deutschland, die Niederlande, Preus-
sen, die Oesterreichische Monarchie, das Britische Reich, Frankreich und
die Schweiz, bezeichnet man als mitteleuropäische Länder; Däne-
mark, Schweden und Norwegen nnd das Russische Reich als nordeuro-
päische, und Portugal, Spanien, Italien, die Jonischen Inseln, Türkei
und Griechenland als südeuropäische Länder.

Von den 53 eigentlichen Staaten haben 7 eine republikanische,
die übrigen 46 eine monarchische Verfassung.

Die sieben europäischen Republiken sind: Frankfurt a. M.,
Lübek, Hamburg, Bremen, die Schweiz, die Jonischen Inseln und San
Marino.

Unter den 46 Staaten mit monarchischer Verfassung sind:

4 K a i s e r t h ü m e r: Frankreich — Oesterreich — Russland —

Türkei.

15 Königreiche: Bayern — Belgien — Dänemark — Griechenland

— Grossbritannien (mit Irland) — Hannover — Neapel (Königr. beider Si-
cilien) — Niederlande — Portugal — Preussen — Sachsen — Sardinien

— Schweden und Norwegen — Spanien — Württemberg.

7 Grossherz ogthümer: Baden — Hessen-Darmstadt — Meck-
lenburg-Schwerin — Mecklenburg-Strelitz ~ Oldenburg — Sachsen-Wei-
mar — Toskana.

9 Herzogthümer: Anhalt-Dessau-Cöthen - AnhaU-Bernburg —
Braunschweig — Modena — Nassau »- Parma — Sachsen-Altenburg —
Sachsen-Coburg-Gotha — Sachsen-Meiningen.

8 Fürs tenthümer: Lichtenstein — Lippe-Detmold ~ Lippe-
Schaumburg — Reiss-Greiz — Reuss-Schleiz — Schwarzburg-Rudolstadt

— Schwarzburg-Sondershausen — Waldeck.

1 Kurfürs t enthum: Kurhessen (Hessen-Kassel). — 1 Land-
grafschaft: Hessen - Homburg; — und 1 geistlicher Staat: der
Kirchenstaat.

Der grösste unter allen europäischen Staaten ist Russland mit
100,429 Qu.-M. und 60,122,669 E., die kleinsten (der Bevölkerung nach)
Lichtenstein (mit 7,150 E.), und (dem Flächeninhalt nach) San Ma-
rino (1,1,6 Qu.-M,). Von den gesammten Staaten werden Russland, Oester-
reich, Preussen, Grossbritannien und Frankreich, da sie nicht blos ver-
möge ihrer Bevölkerung, sondern auch vermöge ihrer Staats- und Streit-
kräfte den ersten Rang unter den europäischen Staaten einnehmen, als
die fünf Grossmächte bezeichnet, alle andern, wie die Niederlande,
Dänemark, Schweden, Neapel, Spanien etc., nach ihrer Grösse und Wich-
tigkeit, Staaten zweiten, und noch kleinere Staaten dritten Ranges
benannt. Unter den Kaiserthümern ist das Osmanische oder Tür-
kische das älteste in Europa, da es seinen Ursprung bis zus Eroberung
Konstantinopels, im J. 1453, zurückführt, während das Russische sich
nur vom Jahre 1721, das Oesterreichische erst von 1804, und das
Französische gar erst vom Jahre 1852 sich datirt. Unter den König-
reichen war bisher Frankreieh das älteste, indem es seinen Ursprung
bis auf 481 zurückführt. Sonst sind es Spanien, Dänemark und
Englan d, Unter den Grossherzogthümern ist es Toskana, unter
den Herzogthümern: Braunschweig, und unter den Republiken:
San Marino.

Statistische Ueberaielit sämmtlicher Staaten Europa's.

Staaten.

1. Russland (mit Polen u.

Finnland..........

2. Oesterreichische Monar-

chie ...............

3. Franlireich .............

4. Grossbritannienu.Itland

5. Preussischer Staat.....

Summe der 5 Grossmächte

6. liayern--................

7. Sachsen ................

S. Hannover...............

9. Wlirttemberg ..........

10. Baden ..................

11. Hesseu-Barmstadt .....

12. Hessen-Homburs ......

13. Hessen-Kassel..........

14. Mecklenburg-Schwerin

15. Mecklenburg - Strelitz

16. Nassau ..................

ir. Oldenburg (mit Birken-
feld)...............

18. Sachsen-Weimar —••

19. Sachsen - Meiningen-,.

20. Sachsen-Coburg-Gotha

21. Sachsen-Altenburg.....

22. Braunschweig..........

23. Hamburg ...............

24. Bremen ................

25. Frankfurt...............

26. Lübeck ................

27. Lippe-Detmold ........

28. Lippe-Schaumburg.....

29. Reiiss-Grei« ...........

30. Reuss-Schlelz..........

31 .Schwarzburg-Kudolstadt

32. Schwar/.burg-Sondersh.

33. Anhalt-Dessau-Cothen

34. Anhalt-Bernburg ......

35. Waldeck ...............

36. Lichtenstein ...........

Luxemburg, mit einem

Theil von Limburg (zu
Niederl. u. Belgien)---
Holstein und Lauenburg
(zu Dänemark)........

Summe der deutschen
Staaten (
ohne 2. u. ä.)

37. Neapel (beide Sicilien)

38. Sardinien...............

39. Kirchenstaat...........

40. Toskana................

41. Modena ................

42. Parma ..................

43. San Marino.............

Summe d. Italienischen
Staaten ................

44. Europ. Türkei (m. Mol-

dau, Walachei und
Montenegro) ........

45. Griechenland ..........

46. Jonische Republik.....

47. Spanien ................

48. Portugal ...............

49. Belgien ................

60. Niederlande (ohne Lu-
xemburg) ...........

51. Schweiz ...............

52. Schweden u. Norwegen

53. Dänemark m. Schleswig

(ohne Holstein und
Lauenburg)..........

Summe d. übrigen Staaten

Totalsumme v. ganz Europa.

Areal in
geosr. Qu.-M.

Volksmenge:

im Allgemein.

auf der
Qu.-M.

Hauptstadt.

Einwohner.
1858.

100,429

60,122,669

698

St. Petersburg

532,241

12,131

39,411,309

3,399

579.457

9,748

36,039,364

3,697

1,178,262

5,750

26,416,058

4,942

2,618,248

5,104

17,202,831

3,370

42«,602

133,152

181,192,231

-

1,387

4,641,556

3,273

132,112

271

2,039,075

7,420

108,732

698

1,819,777

2,606

29,389

354

1,788,720

4,892

46,507

27 8

1,356,943

4,928

Karlsruhe -••

25,160

153

854,300

5,595

Darmstadt -••

32,580

6

24,937

4,987

Hombu. j.....

5,318

174

755,350

4,291

31,820

244

539,231

2,210

Schwerin.....

21,148

49

99,628

2,766

Neu - Strelitz

7,322

85

434,064

5,110

Wiesbaden •••

16,823

115

287,103

2,517

Oldenburg •••

8,979

66

263,755

3,977

12,949

43

165,662

3,685

Meiningen ■--

6,648

36

150,878

4,184

9,973

24

133,593

5,566

Altenburg •••

16,943

67

272,000

4,039

Braunschweig

39,217

7

240,401

31,486

169,718

3.5

88,856

25,386

Bremen .....

60,087

1

78,000

39,000

Frankfurt -••

64,?57

6

53,423

9,237

30,717

20.6

106,600

5,212

5,132

8.5

30,200

3,552

Bückeburg --•

3,480

7

39,397

5,628

7,200

21

80,203

3,819

5,183

17

69,000

3,830

Rudolstadt-"

5,508

15.4

60,800

3,870

Sondershans.

5,441

28

114,850

4,102

13,646

16

53,475

3,342

Bernburg.....

6,356

21.T

60,000

2,780

2,216

2.9

7,150

2,980

1,299

87.5

394,262

4,620

Luxemburg-"

12,360

174

353,003

3,321

Kiel..........

16,274

4,487.«

17,358,262

_

_

_

2,033.]

9,051,747

4,452

417,824

1,372.5

4,916,084

3,583

136,849

748.4

3,006,771

4,019

178,789

402.5

1,817,466

4,566

115,701

110

800,676

5,460

30,200

113

508,784

4,502

43,283

1.)

7,750

7,016

San Marino-••

4,000

4,780.6

19,909,378

_

_ 1

8,571

15,500,000

1,619

Konstantinop.

900,000

895

1,043,153

1,165

Athen ........

50,000

51.6

176,861

1,717

15,921

8,598

16,928,000

1,969

263,000

1,659

3,490,121

2,109

Lissabon.....

257,340

S36

4,529,461

8,442

260,659

594

3,328,795

5,604

Amsterdam-"

260,037

718

2,892,740

3,332

26,340

13,803

4,916,029

Stockholm -••

93,070

2,734

1,968,964

_

Kopenhagen

443,591

39,179.C

54,283,124

-

181,599.a

272,742,865

1,502


-ocr page 21-

3. — Europa.

Cïesciticlite. —• Die Oescliicbte Europa's, oder vielmehr die der
Gesamratheit der Europäischen Staaten, beginnt mit dem Zeitpunlite, wo
einerseits die Europäischen Bestandtheiie des Römischen Reiches unab-
hängig von diesen wurden und sich zu mehr oder minder selbstständigen
Reichen und Staaten heranbildelen; andererseits die, bisher von der Herr-
schal'c der Römer freigebliebenen Länder eine gewisse Kultur zu ent-
wickeln begannen, und somit anfingen, in dem Bereich der Geschichte
einen Platz einzunehmen- Erst im Römischen Reiche dessen ur-
sprüngliche Gründung in das Jahr 754 v. Chr. fällt, entwickelten sich die
geschichtlichen Yerhältnisse, die sich nach und nach über ganz Europa
und später von da aus über alle Erdtheile ausdehnten. Wie kein anderes
Reich vor ihm, war keines geeigneter, zu den grossartigen Verhältnissi-n
der späteren und neueren Zeit den Weg anzubahnen, als das Römische
das, abgesehen von seiner inneren geistigen Triebkraft, zur Zeit seiner
grössten BUithe, ganz Sud- und einen grossen Theil von Mittel-Europa
ganz Vorderasien und, ausser Egypten, ganz iNordafrika bis zur Sahara
uinfasste. Anfangs von Königen beherrscht, die im Jahre ölü v. Chr.
von einer mächtig gewordenen Aristokratie beseitigt wurden, die sich da-
mr selbst an die Spitze einer Republik stellte, welcher Julius Cäsar im
J. 47
V. Chr. ein Ende machte, begann mit diesem, oder vielmehr mit
Octavian (der von 30 v. Chr. bis 14 n. Chr. regierte), die Reihe der Rö-
mischen Kaiser, deren letzter, Romulus Augustulus, im J. 4 76 n. Chr.,
durch Odoakar, dem Heerführer der Ileruler, entthront, und dadurch dem
Weströmischen Reiche ein Ende gemacht wurde. Schon ein volles
Jahrhundert vor Ende des Weströmischen Reiches (375 n. Chr.) hatte die,
für Europa in der Bildung neuer Staatenverhältnisse so folgenreiche
grosse Völkerwanderung ihren Anfang genommen. Die Gothen,
eine germanische Völkerschaft, die zu jener Zeit den ganzen Nordosten
Europa's inne, und daselbst in zwei Reichen, dem Westgo th i s h en (die
jetzige Moldau, Wallachei und einen Theil Podoliens umfassend) und Ost-
gothischen sich ausgebreitet hatten, deren letzteres vom Baltischen
bis zum Schwarzen Meere sich erstreckte, wurden von den Hunnen,
einer im östlichen Asien, nördlich von China, hausenden Völkerschaft,
deren kriegerische Stämme, von den Chinesen zurückgedrängt, nach We-
sten auswanderten, und sich durch die Alanen verstärkten, in ihren
Reichen angegriffen, fielen nun wieder ihrerseits mit Mai'ht über das
Römische Reich her, und setzten sich Iheils in Italien, theils im jetzigen
Frankreich und in Spanien fest. Andere germanische Völkerslämme
(Vandalen, Burgundionen und Sueven), die sich ebenfalls in Be-
wegung gesetzt halten, Hessen sich neben ihnen nieder, und wirkten we-
sentlich in der Umgestaltung der politischen Verhältnisse Europa's mit.
Die Vandalen, die ursprünglich zwischen der Elbe untl Weichsel um die
Oder herum ihren Sitz halten, und im 2. Jahrhundert als mächtiges Volk
in Siebenbürgen und im Banate erschienen, führten heftige Kriege mit
den Gothen, und flüchteten, um Schutz vor ihnen zu suchen, zu Kon-
stantin 1., der ihnen Wohnsitze in Pannonien (Bosnien) anwies, wofür
sie den Römern im Kriege ein Hülfsheer stellen müssten. Im Anfang
des 5. Jahrhunderts traten sie in Verbindting mit den Alanen und den
Sueven, den kühnen Eroherungszug nach Westen und Südwesten an,
setzten über den Rhein und fielen in Gallien ein. Die Burgundio-
nen, die dem Hauptstamme der Vandalen angehörten, und ihre ersten
bekannten Wohnsitze zwischen Oder utid Weichsel, in der heutigen Neu-
mark hatten, lebten in Dörfern vereint, und konnten daher viel länger als
die benachbarten Gothen und Vandalen den herandrängenden Feinden
widerstehen; endlich aber müssten auch sie nach
einer verlorenen Schlacht
den sich auf sie stürzenden Gepiden (einem gothischen Stamme) weichen,
und warfen sich auf Deutschland, wo sie bis in die Gegend des Ober-
rheins vordrangen, dort den Alemannen bedeutende Landstriche ab-
nahmen und sich zwischen dem Rhein, Neckar und Kocher niederliessen,
später aber, mit andern germanischen Völkerschaften vereint, in Gallien
einfielen. — Die Sueven (oder Herrn i on en), eine Anzahl unter einander
verbundener Völkerschaften (zu denen die Semnonen, Longobarden,
Rugier, Heruler u. A. gehörten), bewohnten vor der Vöfkerwanderung
das Land zwischen der Elbe und der Weichsel und weit nach Süden
hinab. Ein Theil von ihnen verbanden sich itn 5. Jahrhundert unter dem
Namen Schwaben mit den Alemannen; ein anderer Theil setzte im An-
fange des Jahres 406 mit den Vandalen, Alanen und Burgundionen über
den Rhein und veriiessen das Römische Gebiet nicht wieder. Die Bur-
gundionen Messen sich gleich in der Gegend des Oberrheins und um
die Rhone und Saone nieder, die Alanen, Sueven und Vandalen aber
durchzogen innerhalb zweier Jahre und unter schrecklichen Verheerungen
ganz Gallien bis an's Atlantische Meer, überstiegen die Pyrenäen, drangen
im J. 409 in das, damals noch von den Römern beherrschte Spanien, und
theilten sich in die pyrenäische Halbinsel: die Vandalen und Sueven er-
hielten den westlichen Theil (insbesondere das jetzige Galizien), die Ala-
nen Lusitanien (Portugal) und Carthagena (das jetzige Königreich Murcia),
und ein Theil der Vandalen das nach ihnen benannte Andalusien, so dass
den Römern dort nichts als die Tarraconensische Provinz (m Catalonien)
verblieb. ~ Alarich, König der Westgothen, der vom ostromischen
Kaiser Arcadius (395 — 408) die Statthalterschaft des oström. lllyncums
erhalten hatte, brach von da aus (403) mit seinen Westgothen in Italien
ein, verstand sich dort (von Stilico zweimal geschlagen) zu einem Bund-
niss gegen den oström.schen Kaiser, schloss aber, als von dem westrom.
Kaiser Honorius ihm die bewilligten Hilfsgelder nicht bezahlt wurden, zu
wiederholten Malen Rom ein und strafte nach der dritten Belagerung
(4t0) die eroberte Stadt durch eine sechstägige Plünderung. Sem Nach-
folger Athaiilf schloss Frieden mit Honorius
und führte die Westgothen
im J. 412 nach Gallien, und zwei Jahre darauf nach Spanien, wo
sein Nachfolger Wallia glücklich die kurz vorher eingewanderten Sueven,
Alanen und Vandalen bekriegte und deren neugegründeten Reichen ein
Ende machte. Die Sueven wurden auf ein kleines Gebiet beschränkt; die
Alanen so geschwächt, dass sie die Hoffnung auf
Selbstständigkeit ver-
loren, sich meistens mit den Vandalen vermischten, und mit diesen im
J. 429 nach der afrikanischen Nordküste zogen, wo der Vandalenkönig
Genserich ein Reich errichtete, das ein volles Jahrhundert bestand. —
Nachdem die Westgothen den grössten Theil der hesperischen Halbinsel
sich unterworfen hatten, kehrte Wallia mit einem grossen Theil der Sei-
nigen über die Pyrenäen zurück, nahm in Aquitanien die Ihm vom
Kaiser Honorius eingeräumten Wohnsitze ein, und erwählte
Toulouse
zur Hauptstadt seines auf beif^en Seiten der Pyrenäen ausgedehnten Reichs.

— Das Inselland Britannien war von dem Völkervvanderiingsslrom nur
mittelbar berührt worden. Im J. 426 von den röni. Legionen verlassen,
wurde das Land fortwährend von den Pikten und Skoten geplündert. Ver-
gebens suchten die Briten Roms Hülfe nach, und es blieb ihnen zuletzt
nichts .Anderes übrig, als die Angelsachsen (d. h. die Angeln, Sachsen
und Jüten) herbeizurufen, welche im Jahre 449 unter Hengist und Horsa
landeten, und die Pikten zwar vertrieben, aber dafür selbst im Lande
blieben,'und allmälig dort 7 angelsächsische Reiche, die sogenannte
Heptarchie gründeten, wodurch die Briten sich genöthigt sahen, sich theils
nach Wales zurückzuziehen, theils nach Armorica (der jetzigen Provinz
Bretagne) auszuwandern. Die Hunnen hausten während dieser Zeit im
Reiche der Ostgothen, und zeigten ihre Macht erst wieder, als die beiden
römischen Kaiser (der ost- und weströmische) sich vereinigten, um den
Vandalen Afrika wieder zu entreissen, und Genserich den Attila zu einem
Einfalle in das Oslröinische Reich bewog. Dieser demüthigte den Kaiser
Theodosius II., bedrohte Konslantinopel, fiel in Gallien ein, wo er von
den Wesfgothen in der Schlacht bei Chrilons (451) besiegt wurde, in welcher
sauimtliche deutsche Völker einander gegenüber (theils bei den Römern,
theils bei den Hunnen) standen, und zerstörte einen grossen Theil Italiens.
Nach Attila's Tode (453) löste sich sein Reich, welches sich vom Rheine
bis über die Wolga erstreckte, auf; die bisher den Hunnen unterworfenen
Volker drängten ""diese nach dem Schwarzen Meere zurück, und stifteten
eigene Reiche, so die Gepiden in Dacien (Moldau und Walachei), die
Ostgothen in Pannonien (Bosnien) und Thracien (Rumelieii). Odoakar,
der mit seinem aus Herulern, Rugiern etc. besti^henden Heere im J.
476 dem Weströmischen Reiche ein Ende gemacht hatte, wurde von den
deutschen Söldnern zum K önige von Itafien ausgerufen. Theodorich,
der König der Ostgothen, als Geissei in Konstantinopel erzogen und später
in Oslröinische Dienste getreten, bot dem Kaiser Zeno an, Italien mit sei-
nen Gothen wieder zu erobern, wanderte mit seinem ganzen Volke nach
Italien aus, besiegte den Odoakar in 3 Schlachten, wurde von Zeno's
Nachfolger (Anastasius) als König von Italien anerkannt, und regierte,
während er sein Reich auch ausserhalb Italien und Sicilien bis zur Donau,
über lllyricuin und die Provence ausdehnte, von 400 — 526. Seine ihm in
der Regierung folgende Tochter wurde von ihrem Vetter Theodat ermordet,
und um ihren Tod zu rächen, machte der Oströmische Kaiser Justinian
(527-565) seine Ansprü(;he auf Italien geltend. Nach ISjährigem Kriege
gelang es seinen Feldherren Relisar und Narses, unter Beihülfe der Heruler
und Longobarden, ganz Italien zu unterwerfen und zu einer Oströinischen
Provinz zu machen (.^l), die von einem in Ravenna residirenden Exarchen
verwaltet und daher das Exarchat genannt wurde. Von da an waren
die Ostgothen vom Schauplatz abgetreten, die ganze italische Halbinsel,
die jetzige Türkei und Griechenland standen unter Oströmischer
Herrschaft; fast ganz Südfrankreich und die pyrenäische Halbinsel
wurde von den Westgothen beherrscht, und während die Burgun-
dionen im südöstlichen Frankreich und in der jetzigen Schweiz ihre
Botmässigkeit ausübten, und in Britannien die Angelsachse n
7 Reiche gegründet hatten, entstand im nördlichen Frankreich das
Reich der F r a n k e n unter den M e,r o w^ i n g e r n. — Die Franken
(oder Freien) nannte sich ein im 3. Jahrhundert entstandener deut-
scher Völkerbund, der von den Chauzen, Sigambern, Attuariern,
Bruktern, Chamavern und Kalten gebildet wurde, die zwischen dem
Rhein und der Weser wohnten, zuweilen auch über die Weser bis zur Elbe
streiften und, nachdem ihnen die Besiegung der Longobarden gelungen
war, ihre Raubzüge durch Gallien bis zii den Pyrenäen ausdehnten. Die
Ripuarier oder ripuarischen Franken, liessen sich in der jetzigen
Rheinprovinz nieder und trugen später auf das jetzige Franken (in
Bayern) ihren Namen über; die Salier oder"salischen Franken dagegen,
die ursprünglichen Bewohner des Landes an der Saale, setzten sich zwi-
schen der Scheide und der Maas fest. Von hier aus machte Chlodwig,
der Enkel des Mcroväus oder Merwig, durch Besiegung des Statthalters
Syagryus bei Soissons (486) der römischen Herrschaft in Gallien ein Ende,
unterwarf (490) nach einem blutigen Siege bei Zülpich einen Theil der
Alemannen, nahm zufolge eines während der Schlacht gethanen Gelübdes
den christlichen Glauben an, und Hess sich von Bischof Remigius zu
Rheims als König der Franken salben und krönen. Nach Unterwer-
fung der Armoriker in der Bretagne, machte er sich (500) die Burgunder
zinspflichtig, und bekriegte, unter dem Vorwande, die arianischen Ketzer
aus Gallien vertreiben zu wollen, die Westgothen, denen er, nach einem
Siege bei Vougk-, im J. 507, nur den südlichsten Theil ihrer Besitzungen
in Gallien liess, seine Residenz nach Paris verlegte und zuletzt noch aUe
Frauken in Ein Reich vereinigte, indem er die übrigen, ihm verwandten
fränkischen Könige (Siegbert in Köln, Chararich in Belgien, und Ragna-
char in Cambrai) durch Verrath und Meuchelmord aus dem Wege räumte.
Nach seinem Tode (511) theilten seine 4 Söhne das Reich und wählten
Metz, Orleans, Parisund Soissons zu Residenzen. Der König zu
Metz eroberte das Thüringensche Reich, und im Verein mit den Kö-
nigen von Paris und Soissons das Burgundische Reich, welches sie
unter sich theilten (53-3). Chlodwigs jüngster Sohn, Chlotar I., über-
lebte seine Brüder und deren Nachkommen, und vereinigte die frän-
kische Monarchie von Neuem, aber nur auf 3 Jahre (558—561), denn da
auch er 4 Söhne hinterliess, zerfiel nach seinem Tode die Monarchie wie-
der in jene 4 Reiche, und nach dem Tode des Königs von Paris (569)
in die drei Reiche; Austrasien (mit der Hauptstadt Metz), Neustrien
(mit Soissons), und Burgund (mit Orleans). Allen drei Königrei-
chen gemeinschaftlich blieb Paris. — Fortwährende innere Zerrüttungen
und eine Reihe von Verbrechen füllen die Geschichte der Nachfolger
Chlotars L aus, bis zur zweiten Wiedervereinigung des fränkischen
Reiches durch Chlotar H. (613). Unter diesem Könige erschienen
zuerst 3 Majores domus (Anführer des Königl. Gefolges und oberste
Verwalter der Krongüter und Lehen); Einer in Austrasien, einer in Bur-
gund und einer in Neustrien. Der Major domus von Austrasien, Pipin
von Landen, bewog Chlotar II., seinem altern Sohn Austrasien (622) zu
übergeben, und dieser vereinigte nach seines Vaters und Bruders Tode
die ganze Fränkische .Monarchie zum drittenmale (631). Da von dessen
Nachfolgern nicht ein Einziger zu männlicher Kraft gelangte, regierten
die Majores domus im Namen dieser Scheinkönige, bis der Major domus
von Austrasien, Pipin von Her stall, Enkel Pipins von Landen, durch
den Sieg bei Testri (687) alleiniger Major domus aller Franken,
selbst für den Fall wurde dass das Reich unter verschiedene Könige ver-


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3. — Europa.

theilt wäre, und den Titel eines „Herzog und Fürst der Franken" erhielt.
In dieser Würde folgte ihm sein Sohn Karl Martell, der die aufrühre-
rischen Herzöge der Alemannen, Bayern, Thüringer etc. zum Gehorsam
zurück brachte, die durch Nordafrika und die pyrenäische Halbinsel bis
nach Frankreich vorgedrungenen Araber, zwischen Tours und Poitiers
(732) besiegte, und die Friesen, so wie einen Theil der Sachsen zinsbar
machte. Sein Sohn, Pipin der Kleine, erwarb sich durch seine Tap-
ferkeit die Achtung der Grossen und des Volkes, so wie durch seine
Unterstützung des Erzbischofs Bonifazius die Zuneigung der Geistlichkeit.
Faktisch übte er die höchste Gewalt aus, während der König selbst,
Childerich III., in gänzlicher Unlhätigkeit blieb, und so kam es, dass die-
ser letzte Merowinger auf einer Reichsversammlung in Soissons (752) ab-
gesetzt und in ein Kloster verwiesen, Pipin dagegen zum König der Fran-
ken erwählt und von Bonifazius gesalbt wurde, und mit ihm begann die
nach seinem Sohne, Karl dem Grossen (768—814), benannte Dynastie
der Karolinger. — Die Lo ngobar den, welche dem Feldherrn Narses
behülflich gewesen waren, Italien dem Oströmischen Reiche zu unter-
werfen, kehrten, nachdem Narses als Exarch abgesetzt worden war, unter
ihrem König Alboin, mit 20,000 Sachsen und einigen andern Horden
nach Italien, entrissen den Byzantinern Oberitalien, welches seitdem nach
ihnen die Lombardei benannt wurde, eroberten unter Alboin's Nach-
folgern die ganze West- und Ostküste, beschränkten das Exarchat auf
Calabrien und Neapel, und nahmen die Oberhoheit über Rom und dessen
Gebiet in Anspruch. Papst Stephan Iii! rief den, pwissermassen durch
seine Vermittlung gewählten König der Franken, Pipin den Kleinen,
zu Hülfe, und dieser nöthigte, durch einen zweimaligen Feldzug nach
Italien, die Longobarden zur Abtretung des zuletzt eroberten Küstenstrichs
am Adriatischen Meere an den Papst, und legte durch diese „Pipin'sche
Schenkung" den ersten Grund zur weltlichen Macht der Päpste, zum Kir-
chenstaate. Eine neue Einmischung der Franken, unter Karl dem
Grossen, in die Streitigkeiten zwischen dem Papste und den Longobar-
den, führte 774 die Einverleibung des Longobardi sehen Reiches
in das Fränkische herbei. — Die Westgothen, durch Chlodwig in
ihren gallischen Besitzungen sehr beschränkt, hatten indessen ihre Herr-
schaft in Spanien um so mehr erweitert, und durch Eroberung des Sueven-
reichs und der letzten Reste der römischen Besitzungen über die ganze
pyrenäische Halbinsel ausgedehnt. Thronstreitigkeiten unter den West-
gothen veranlassten langanhaltende Bürgerkriege, zu deren Schlichtung
eine Parthei, die in Nordafrika siegreich vordringenden Araber nach
Spanien rief. Diese besiegten im Jahre 711 bei Xeres de la Frontera den
letzten westgolhischen König Roderich in einem neuntägigen Kampfe und
brachten die ganze pyrenäische Halbinsel unter ibre Gewalt, bis auf den
gebirgigen Theil von Astur ien, wo sich der Rest der geschlagenen
Westgothen gegen die Mauren (Araber) nicht nur behauptete, son-
dern auch einen Kern bildete zu den nachmaligen christlichen Königrei-
chen Spanien und Portugal. — Die östlichen Nachbarn der Deut-
schen, die Slaven, hiessen bis zum Anfang des 5. Jahrhunderts "Wen-
den und Sarmaten. Unter Hermanrich mit dem Gothenreiche, unter
Attila mit dem Hunnenreiche vereinigt, besetzten sie nach dessen Auf-
lösung den, durch die Wanderungen der Germanen entvölkerten östlichen

Theil von Deutschland bis zur Elbe, und theillen sich in die Ostsee-
Wenden, welche am längsten ihre Unabhängigkeit behaupteten, in die
Serben (zwischen Elbe und Saale), welche den Franken zinsbar wurden,
und in die Slaven im engeren Sinne, südlich von der Donau bis Illyrien-
Die Letzteren, von den Avaven gedrückt, befreiten sich unter Anführung
eines heidnisch gewordenen Franken, Samo, von deren Herrschaft, und
alle Slavenstämme von Dalmatien bis zum Riesengebirge erkannten diesen
als König an. Nach Samo's Tode trennten sich die slavischen Stämme
und es entstanden neue Reiche, wie Kroatien und Slavonien. Die
Sarmaten blieben nach wie vor im Besitz des heutigen Russland und
Polen; und die südlichen Slaven blieben unter der Herrschaft der Longobarden.
Den Osten Europa's überzogen schon vom 5. Jahrhundert an Asiatische
Völker, die Avaren, Bulgaren, Chazaren und Magyaren, die aus
ihren W'Ohnsitzen im nördlichen Cirkassien, an der Wolga und auf der
Ostseite des südlichen Ural, durch die aus der freien Tatarei stammenden
Türks vertrieben, das Griechische oder Oströmische Reich in seinen Be-
sitzungen immer mehr beschnitten, Dacien einnahmen, das von den Lon-
gobarden verlassene Pannonien besetzten, und den Byzantinern Dalmatien
entrissen. — Der Norden Europa's, Skandinavien, von der Völker-
wanderung nicht berührt, machte seiner Uebervölkerung durch Seerauh-
züge Luft, die Anfangs nur auf die nächstgelegenen fremden Küsten der
Nord- und Ostsee sich beschränkten, seit dem 9. Jahrh. aber nach Eng-
land, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und zuletzt gar nach dem
Mittelländischen Meere sich ausdehnten, wo die Skandinavier oder Norman-
nen unter eigenen sogenannten Seekönigen, später in den west- und süd-
europäischen Ländern eine wichtige Rolle spielten. — Karl der Grosse,
der sich nach Einverleibung des Longobardischen Reiches in das Frän-
kische, als König von Italien, huldigen Hess, hatte schon 2 Jahre
früher (772) einen Feldzug gegen die heidnischen Sachsen begonnen, die
sich der fränkischen Herrschaft eben so hartnäckig, als der Annahme des
Christenthums widersetzten, aber erst nach einem mehr als 30jährigen
Zeiträume (804) durch deren '^.nterwerfung beendigt wurde.
Während
dieser Zeit führte er noch andere Kriege: so in Spanien gegen den Emir
Abderrahmann, dessen Land er eroberte und als spanische Mark (w^enn
auch nicht auf die Dauer) mit dem fränkischen Reiche vereinigte; gegen
den Bayernherzog Thassilo und dessen Verbündete, die Avaren, deren Land
er eroberte und die avarische Mark benannte, und gegen die Dänen,
die seine Bundesgenossen, die Obotriten, überfallen hatten. In dem mit
den Dänen im J. 810 geschlossenen Frieden wurde die Eider als
Grenze
zwischen den Dänen und Franken anerkannt. Als Schirmvogt der Kirche
erhielt Karl, der
grösste unter den Beherrschern des Fränkischen Reichs,
am W^eihnachtsfest des Jahres 800 vom Papst Leo III. den Titel und die
Krone des Römischen Kaisers. Seine Enkel theilten sich in die frän-
kische Monarchie, und die Kaiser würde blieb später den Nachfolgern
eines dieser Enkel oder den deutschen Königen. Das Kaiserthum selbst
bestand etwa über 1,000 Jahre, nämlich bis 1806, wo der letzte Römisch-
deutsche Kaiser, Franz IL, diese Würde niederlegte. —

Hinsichtlich der neueren Geschichte verweisen wir auf die geschicht-
liche Einleitung jedes einzelnen Europäischen Landes.


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JLiag^e, «renasen, «rösse, Austlelmang. — Asien, der
grösste Tlieil der östliclien Halbiiugel, dessen riesige Landmasse von der
Eiszone bis zum Aequator reicht, der mit seiner nordöstlichsten Halbinsel
beinahe Amerilca berührt, und im Westen mit Europa verschmilzt, bietet
unter allen Kontinenten des Erdballs den grossartigsten Charakter und
eine erstaunliche Mannigfaltigkeit in seiner Gliederung, seinen Völkern
und Produkten dar, und während sein Norden in Eis erstirbt, sein Inneres
zum Theil von grossen Wüsten durchzogen wird, überströmt sein Süden
in Pracht, Grösse und Reichthum. Mit Europa hängt der Erdlheil durch
die Wasserstrassen des Terek, Kaspi-Sees, und des Uralflusses und den
Felsengürtel des Ural, mit Afrika durch die Landenge von Suez zusammen,
ist sonst überall von Wasser umgeben, und wird durch die, zwischen 9
und 14 Meilen breite Behrings - oder Cooksstrasse von Amerika geschie-
den. Im N. hat Asien das nördliche Eismeer, im 0. den grossen Ozean
mit dem Behrings-, dem Okhotskischen oder Amutischen-, dem Japani-
schen- nnd Nordchinesischen Meere (Hoang-Hai und Toung-Hai), im S. den
Indischen Ozean und dessen Glieder: das Südehinesische Meer (Nan-Hai),
mit der Bay von Tonkin und dem Golf von Siam, den Meerbusen von
Bengalen, das Persisch-arabische Meer, mit dem Persischen Meerbusen,
dem Golf von Aden mit dem Rothen Meere, und im W. die Landenge von
Suez, das Mittelländische Meer, den Archipelagus, die Dardanellen, das
Marmora - Meer, die Strasse von Konstantinopel, das Schwarze Meer, den
Kaspi-See und den Ural zu Grenzen, dehnt sich von 0. nach W. 1,300,
von N. nach S. 1,150 Meilen weit aus, und bietet, als äusserste Punkte
seines Festlandes, im N. das Nordost-Kap (Sjewero Wostotschni) —

BroBtme't Hand-Atla«. — Asien, a.

Ä 8 i c n.

Hand-Altlas. Taf. 4.

78020' N., im 0. das Ost-Kap oder Tschuktische Vorgebirge = 208013'13" 0.,
im S. Kap Romania = l''22'30" N., und im 'W. das Kap Baba = 43o44'6" 0.
Die zu Asien g-ehörenden Inseln reichen im S. bis zum lio s.Br. herab,
im N. steigt keine über die Breite des Nordost-Kaps hinauf. — Die kon-
tinentale Masse Asiens, vier Fünftel des ganzen Erdtheils, bildet ein Tra-
pez, das von vier Linien eingeschlossen wird, deren nördliche vom Kari-
schen Meere bis zum Kap Schelagskoi 600, die östliche bis zur Strasse
von Hainau 990, die südliche bis zur Landenge von Suez 1,070, und die
westliche bis zum Karischen Meere 660 Meilen Länge hat. Das Areal des
ganzen Kontinents beträgt gegen 800,000, das Areal der Inseln 75,000
(nach A. 83,000),das Areal des ganzen Erdtheils mithin zwischen 875 bis
883,000 Qu.-M. — Von dem Kontinente kommen 0,12
,5 Prozent auf die
heisse, 0,75 auf die nördliche gemässigte, und 0,12
,5 auf die kalte Zone.
Das Trapez der Kontinentalmasse umfasst einen Flächenraum von ungefähr
645,000 Qu.-M.; die Glieder oder Halbinseln bilden ein Fünftel des Konti-
nents und umfösseu gegen 155,000 Qu.-M., und zwar: die Tschaktschen-
Halbinsel 3,000, Kamtschatka 4,000, Korea 7,000, Hinterindien 33,000,
Vorderindien 50,000, Arabien 48,000 und Kleinasien 10,000 Qu.-M. — Die
Küstenlänge des ganzen Erdtheils beträgt 7,700 M., von denen auf das
nördliche Eismeer 1,620, auf den Grossen Ozean 2,100, auf den Indischen
Ozean 3,400, und auf das Mittelländische und Schwarze Meer 580 Meilen
kommen. ~ Das Verhältniss der Küstenlänge zum Areal des Ganzen ist
= 1 : 105; der Küstenumfang der Glieder und Halbinseln beträgt 4,230
Meilen, mithin kommt auf Je 36 Quadrat-Meiieo derselben 1 Meile Ktlsten-
länge. —


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4. — Asien.

Hoch- und Viefläuder, Oebirg'e, Inseln. — Nach sei-
ner senkrechten Gliederung zerfällt der Kontinent in Bergland
und Tiefland, von welchem ersteres 525,500, letzteres 284,500 (n. A.
274,500) Qu.-M. bedeckt. Das Bergland bildet zwei grosse zusammen-
hängende Hochländer: das Hochland von Hinterasien (266,400 Qu,-M.),
mit dem ostsibirischen Höhenzug (37,000 Qu.-M.), und das Hoch-
land von Vorderasien (73,600 Qu.-.M.), sowie mehrere grössere ge-
trennte Geblrgsglieder: das Gebirgsland von Hinterindien (33,000),
das Plateau von Dekan (50,000), das Plateau von Ara bien (48,000),
Soristan oder das syrische Bergland (3,500), und den Ural
(mit 14,000 Qu.-M.). Die Tiefländer Asiens sind meistens durch die
Bergländer von einander getrennt und zerfallen in 5 Glieder: das Chine-
sische Tiefland (mit 10,000), das Tiefland Hindostan und die
Tiefebenen Hinterindiens (20,300), das syrisch-arabische
Tiefland, mit dem Tiefland des Euphrat und Tigris (13,700), das
Tiefland Turan (53,700), und das Tiefland Sibirien (mit 186,300,
n. A. 176,300 Qu.-M.).

Das grosse zusammenhängende Hochland mit seinen 4—5,000'
hohen Hochebenen, und am Südrande mit 12—14,000' hohen Hochthälern,
erhebt sich in der Mitte des Kontinents, ist an allen Seiten mit Stufen-
nnd Tiefländern umgeben, und dehnt sich nur im 0. bis zum Ozean
selbit aus. Es bildet nicht, wie das Hochland der Cordilleren in Amerika,
einen langen, schmalen Bergvvall, sondern weite, von Bergketten durch-
zogene Plateaus und breite Gebirgsländer, und bedeckt in seinen Haupt-
abtheilungen fast die Hälfte des ganzen Erdtheils.

Das Hochland von Hinterasien, die grosse Gesammterhebung
des Kontinents in zugerundeter Gestalt, kann als Gebirgskranz der
Wüste Gobi bezeichnet werden. Der Südrand desselben erstreckt sich
vom Indus bis zur Strasse Fukian, und enthält die höchsten Schneege-
birge der Erde : zwischen dem Indus und Brahmaputra, in einer Erstreckung
von 370 M., den Himalaya (Himmelsgebirge, Wohnung des Schnee's),
auf welchen weiter östlich der Sine-Schan, und endlich der Nan-Ling
folgt. Der Südfüss der von OSO. nach WNW. streichenden Himalayakette
ruht auf dem vorderindischen Tieflande, das hier kaum 1,000' Höhe er-
reicht; den Uebergang bildet ein waldbedecktes, von Sümpfen unterbroche-
nes HQgelland, Tarai genannt, von welchem aus das Alpenland in meh-
reren, dicht hinter einander liegenden Parallelketten, von S. nach N. in
einer Breite von 50 Meilen, terrassenartig aufsteigt, von denen die nörd-
lichste die höchste ist und den eigentlichen Himalaya bildet. Nach N.
lehnt sich diese höchste Kette, deren mittlere Kammhöhe 14,000' beträgt,
an die hohen Plateauflächen Tübets an, wesshalb auch der Nordabfall die-
ser Kette weniger bedeutend als der nach Süden ist. Die Schnee-
grenze Hegt an der Südseite des Gebirges 11,700', an der Nordseite der
Hauptkette, wegen der wärmestrahlenden Eigenschaft des Plateaus, 15,860'
über dem Meere, und soll nach einigen Angaben noch höher liegen (nach
Kapitän Gérard im S. 12,180', im N. 16,900— 17,800'), daher sind die
Gipfel dieser höchsten .41peakette, von denen nur wenige unter 20,000'
haben, beständig mit Eis- und Schneemassen bedeckt.

Die höchsten Punkte dieses riesenhaften Gebirgsgürtels, des
bedeutendsten unseres Erdballs, der von den Wassersystemen des Indus,
Ganges' und Brahmaputra durchbrochen wird, und von Westen nach Osten
die Alpenlandschaften Klein- oder West-Tübet, Kaschmir oder Sirinagur
(mit 3 Alpenthölern : Kemaun, Gherval und Sirmore), Nepal, Sikkim, Gross-
Tübet, Bhotan und Assam umschliesst, sind, in absteigender Höhenfolge:
der Khunching-junga, In Sikkim, dessen westlicher Gipfel 26^438, der öst-
liche dagegennur 26,108'aufsteigt; der Dhawalagiri, inNepal, 26,274'; Jawa-
hir, in Kemaun, 24,085'; Jumnautri, in Nepal, 23,926'; Junnoo, in Sikkim,
23,749'; Dhaibun, in Nepal, 23,212'; Kabru, in Sikkim, 22,523'; Chama-
lari, in Tübet, 22,452'; Momonangli oder Gurla, in Tübet, 22,050'; Pow-
hunry oder Donkiah Lah, in Sikkim, 21,744'; der Api-Gipfel, in Nepal,
21,391'; Kamchan-ghow, in Sikkim, 20,642'; Jownlee-Pik, in Kemaun,
20,585'; Kailasa-Pik, in Tübet, 19,700' etc. — Ueber die höchste Kette
führen 14 — 17,000' hohe Alpenpässe nach dem Norden, und zwar, in
Tübet: Schatul-Pass 14,540'; Paralaha-Pass 15,446'; Niti Ghate 15,776';
Lipu Lek-Pass 15,842'; Langpya-Dhura oder Dhura Ghate 16,654'; Kron-
hrung-Pass 17,182'j Parangla-Pass 17,360'; Karakhorum-Pass 17,450';
Marsi Niglak-Pass 17,830', und in Sikkim: der Lachum-Pass, von
16,890' Höhe.

Den Ostrahd des hinterasischeu Hochlandes bildet das Chine-
sische und Mandschurische Alpenland, welches sich vom Yan-tse-
kiang bis zum Amur erstreckt, und eine Längen-Ausdehnung von 450 M.
hat. Das erstere, auch Jün-Ling genannt, steht durch den Sine-Schan
mit dem Himalaya in Verbindung, endet am Hoangho, breitet sich in den
westlichen Theilen China's aus, und trennt mit seinen schneebedeckten
Riesenketten das Reich der Mitte von den Tafelländern Innerasiens. Nach
0. sendet es weitverzweigte Ketten aus, von denen der Pe-ling (die
Nordkette) da» Stromsystem des Hoangoh vom Yan-tse-kiang, der Nan-
ling (die Südkette) den Yan-tse-kiang vom Si-kiang scheidet. Den
tiefsten Süden China's bildet das Alpenland Jün-nan, der südlichste Aus-
läufer des Sine-Schan. Das Mandschurische Alpenland oder das
Amurgebirge zieht sich in mehreren Ketten vom Nordostende der Wüste
Gobi und der Nordkrümmung des Hoangho bis zum Grossen Ozean, und
führt im S. der Wüste den Namen In-Schan, im 0. derselben den Namen
des östlichen Khinggan oder Khan-kai; gegen den Amur zu erhebt
sich die letztere Kette im Yalo bis 8,000, im P etsch a-Berge bis auf
15,000'. Mannigfaltig verzweigt sich dieser Theil des Ostrandes nach 0.
zu, und fällt in mehreren terrassenförmigen Ketten zur Mandschurei ab.
Am bekanntesten ist die östliche Kette, der Schan-yan-alin (Königs-
berg) oder Tschan-pe-sclian (weisse Berg), der einen Gebirgszug nach
der Halbinsel (Korea, und einen zweiten, verzweigten, gegen NO. (den
Kanta-alin, Sibata-alin und Efitschin-alin), längs der Küste des
Japanesischen Meeres, nach der Mündung des Amur sendet.

Den Nordrand bildet das Bergsystem des Altai, das sich
als ein aasgedehnter Gürtel alpiner Bergketten von den Quellen des Aldan
im 0. bis zum Issi-kul und Tschui-See (Kaban-Kul) im W. zieht, die Mon-
golei und Dschungarei von Sibirien scheidet, und in drei natürliche Grup-
pen zerfällt, deren östlichste sich nach W. bis zur Selenga und dem Bai-
kal, die mittlere von da bis zum Dsaisang-See und Irtysch, und die west-
liche von hier bis zum Kaban-Kul und Issi-kul sich erstreckt. Die erste
Gruppe umfasst den grossen Küing-k h an (Khan-Ola) oder westlichen

Khinggan, mit dem Gebirgsknoten des hohen Kentei-khan, und das
Da-urische Alpenland, mit dem 7,670'hohen Tschokondo. Nord-
östlich von letzterem, und wahrscheinlich eine Fortsetzung der Hauptge-
birgskette des Da-urischen Alpenlandes, des Jablonoi-Chrebet
(Khinggan-Tugurik), erhebt sich ein hoher Gebirgszug, das Aldange-
birge, der mehrere Ausläufer aussendet, die unter den Namen Udskoi-
Gebirge und Stanowoi-Chrebet, von den Quellen des Aldan bis
zum Ostkap streichen. Die mittlere Gruppe umfasst die Ketten des
Tagnu-Oola, UI an- kum - 0 o Ia (ülangum oder Malakha- Cola),
Khanggai-Oola (Khara), mit ihren Verzweigungen (Schabrina-Oola,
die Saganskische Kette etc.), und den AIta-in-0ola (Goldberg) oder
grossen und kleinen Altai, und Sara-Tau. Die westliche
Gruppe wird durch das Dschungarische Bergland gebildet, und hat
im äussersten W^esten den Tschinghis-Tau, Ulutau, Ildigis und
Mingbulak-Tau der Kirgisen.

Den Westrand bildet das Turkestanische Alpenland, wel-
ches aus mehreren verzweigten Gebirgsketten, dem Muz-Tagh (Eisge-
birge), Ala- und Belur- oder Bolor-Tagh (W'olkengebirge), und dem
Hindukusch (Hindukuh) oder Indischen Kaukasus (Thungling) besteht,
welch letzterer sich an das Indisch-persische Grenzgebirge und den Süd-
rand anschliesst. Das innerhalb dieser ausgedehnten Randgebirge liegende
Tafelland von Hinterasien wird durch zwei Bergkettensysteme, den
Thian-Schan (Tengri-Tagh) oder das'Himmelsgebirge (im W. mit
dem Ak-Tagh, Terek-Uagh, und Gagschat-Tagh; im 0. mit dem schneebe-
deckten Bogdo-Oola oder heiligen Berge, und den Vulkanen Peschan und
Ho-tscheu), und den Küen-Lün oder Oneuta-Kulgun von 'W. nach 0.
durchzogen, welche mit den Gebirgsketten des Süd- und Nordrandes vier
grosse Plateaus einschliessen: zwischen dem Himalaya und dem Küen-Lün
das Plateau von Tübet; zwischen dem Küen-Lün und dem Thian-Schan
die hohe Tartarei oder Thian-Schan-Nanlu (die Provinzen im Süden
des Himmelsgebirges), mit der Höchtjrrasse von Tangut und Sifan, und
der grossen Wüste (Gobi, Schamo oder Kanhai; Sandmeer); und zwischen
dem Himmelsgebirge und den Altaiketten die Dschungarei oder Thian-
Schan-Pelu (die Provinzen im Norden des Himmelsgebirges). Den öst-
lichen Theil der Scheitelfläche bildet das Plateau der Mongolei, das
sich an den In-Schan und Ala-Schan anschliesst und den nordöstlichen
Theil der 400 M. langen Gobi in sich begreift, die ein Becken bildet, das
in seinem tiefsten Punkte kaum 2,400' über dem Meere liegt, und als
Grund eines früheren grossen Binnensee's betrachtet werden kann.

Das Hochland von Vorderasien, welches durch den Hindukusch
mit dem hinterasischen Hochlande verbunden ist, hat von 0. nach W. eine
Länge von 540, und im 0. eine Breite von 150, im W. von 50 M., bedeckt
einen Flächenraum von 73,600 Qu.-M., und zerfällt in das Plateau von
Iran (Persien), das Plateau von Armenien und Kurdistan mit dem Kauka-
sus, und das Hochland von Natoliën, welch letzteres nicht mehr der kon-
tinenl;alen Masse Asiens angehört. Das Plateau von Iran, welches
20,000 Qu.-M. umfasst, und dessen Scheitelflfiche eine mittlere Höhe von
3,500 — 4,000' erreicht, hat als Nordrand die Gebirgskette des Hinda-
kusch, die im Kohi Baba zu 16,900' aufsteigt, und nach W. zu im Paro-
panisus und im Plateau von Khorasan (Chorasan) in absoluter Höhe
bedeutend abnimmt und nur noch 3,800' erreicht. Weiter westlich um-
gürtet die Kette als Alberz oder Elbrus die Südküsten des Kaspi-See's,
steigt im Vulkan Demavend auf 13,788' empor, umzieht und durchsetzt
mit der kurdistanischen Bergkette Zagros die Alpenlanf^.schaft Aserbeid-
jan und schliesst sich an das Plateau von Armenien an. Den Ostrand
bildet das Indo-persische Grenzgebirge, das zur Indus-Ebene
steil abfällt, sich im Soliman (Salomo's Thron) bis 12,800' hebt, und nach
W. zu die Hochebene von Kabul (6,200'), das Plateau von Ghasna, und
das 8,000' hohe Plateau von Kelat hat. Der Süd - und Westrand .bietet
längs der Küste des Persisch-arabischen Meeres, bis Kurdistan, eine Reihe
von Gebirgsketten und Terrassenabfällen, und steigt dort zu einer Gruppe
hoher Kegelberge auf, die den Namen Arroman (Zagros) führen. — Das
Plateau von Armenien, im W. des vorigen, zieht sich bis zum Schwar-
zen Meere, bildet eine Berginsel, die nach allen Himmelsgegenden stufen-
weise abdacht, und ist im Innern mit Hochebenen von 2,600—6,000' Höhe
ausgefüUt, auf denen isolirte Kegelberge (wie der grosse und kleine Ara-
rat von 16,254' und 12,232') und Plateauketten sich erheben. Von 13,300'
(nach Parrot von 13,448') an bis zum Gipfel ist der grosse Ararat in
ewigen Schnee und Eis gehüHt. Durch das moschische Bergland,
welches sich zwischen der Ostküste des Schwarzen Meeres und Tiflis aus-
breitet, steht das Plateau von Armenien mit dem Kaukasus in Verbin-
dung, der auf dem Isthmus zwischen dem Kaspi- und Schwarzen Meere
die Scheidewand zwischen Asien und dem südöstlichen Europa bildet. Die
Mitte des Kaukasus trägt eigentlichen Alpencharakter, hat eine Kammhöhe
von 7,980', und erreicht im Elbrus 16,968' (nach Russ. Vermessungen
17,351'), im Kasbek 14,400' (nach Russ. Verm. 15,511'), im Sackeris-
Tzweri 9,430' Gipfelhöhe. Zu beiden Seiten der kaukasischen Alpen, die
mehrere verzweigte ParaUelketten bilden, liegen die kaukasischen Vorberge,
welche im N. und NO. bis zum Kuban und Terek reichen, im S. und SO.
zu den Ebenen des Rioni und Kur abfallen und ihren südöstlichsten End-
punkt in der vulkanischen Halbinsel Abscheron finden, auf welcher die
ewigen Feuer von Baku brennen. — Das Hochland von Natoliën oder
Kleinasien, das gegen S., W. und N. mit verschieden gestalteten Rand-
gebirgen zum Meere abfällt, ist streng genommen als Ausläufer oder Ab-
fall der armenischen Berginsel zu betrachten. Den Südrand desselben
bildet der Tau rus, der in mehreren verbundenen Ketten von OSO. nach
WNW. streicht, nach der 2,350' hohen Ebene von Diarbekir abfällt, im
Asi-Kur oder Niphates sich über die Schneegrenze erhebt, weiter nach
W. zieht, und im Massicitusgebirge endet, das im Takhtalu, der
Insel Rhodus gegenüber, bis 7,800' aufsteigt. Im S, des Taurus liegt die
grosse gebirgige Insel Cypern, die im Oros-Stav ero
s bis an die Schnee-
region reicht. — Der Nordrand des Hochlandes, der Anti-Taurus, ist
eine Fortsetzung des armenischen Nordrandes, bildet ebenfalls mehrere
Parallelketten, die im Tscham-Bol (Tannenberg) bis 5,800' aufsteigen,
und endet im W. mit dem Olympus und Ida. Der Westrand, die
gesegnete Küstenlandschaft Levante, wird durch drei von 0. nach W.
ziehende, gut bewaldete, durch breite Thäler getrennte Bergketten gebil-
det, die über die Hochebenen aufsteigen, und vor demselben erheben sich
im Aegäischen Meere die bergigen, theilweise vulkanischen Sporaden.
Das Innere des Landes besteht aus felsigen, steppengleichen, vegetations-


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4. — Asien.

und wasserarmen Ebenen von 2,000 - 4,000' Höbe, die durch fruchtbare
Flussthäler von einander getrennt werden; zahlreiche Höhenzüge und
einzelne Berge, meist vulkanischen Ursprungs, erheben sich auf jenen
Hochebenen, und steigen im Arghi Dagh 12,300', im Hassan Dagh
7,500' auf.

Von den getrennten Gebirgsländern Asiens ist das Gebirga-
land von Hinterindien fast noch völlig unbekannt. Es scheint aus
Kettengebirgen zu bestehen, die von NNO. nach SSW. streichend das
dreifach gegliederte Süd ende der Hinterindischen Halbinsel durchziehen
und ausgedehnte Längenthaler in sich schliessen, die von mächtigen
Strömen bewässert werden. — Das Plateau vom Dekan, das Gebirgs-
dreieck von Vorderindien, dessen Ebenen 2,000-2,500' Höhe haben wird
von drei Gebirgsketten umschlossen, deren nördliche den Nameii der
Vindhya- (oder Vanhaya-) Gebirge führt, und das durchschnittene bis
4000' hohe Platea,u von Malva als Vorberge hat. Die östliche'und
westliche Kette heissen die Ost- und West-Ghats. Die letztere welche
durch die Sautpuru-Kette mit dem Vindhya-Gebirge in Verbindun°-
steht, beginnt in Kandeisch (Khandesa), streicht längs der Küste Malabar
zum Kap Coinorin, wo das Südende des Tafellandes den Namen Ali-
Gherri führt, und wird auf dieser ganzen Strecke nur ein einziges Mal
durch das Gap (die grosse Kluft) unterbrochen. An der Nordseite des
Gap bilden die N i I-Gherris (blauen Berge) das Verbindungsglied mit den
Ost-Ghats, die von da an nordöstlich bis zum Mahanuddy streichen, und
das Tiefland |der Küste Koromandel, sowie die Küstenterrasse Karnatik
ständig mit Schnee bedeckt, mithin, da hier die Schneegrenze gegen 13,500'
liegt, wenigstens 14,000' hoch. Der westliche Theil des Gebirgslandes,
welcher parallel mit dem östlichen zieht, beginnt an der Südspitze der
sinaitischen Halbinsel, streift nördlich durch das peträische Arabien und
Palästina, erhebt sich zum Libanon und endet am Taurus. Im Djebel
Musa (Sinai) steigen die Granitgipfel bis 7,035', im Horeb 8,150', im
Djebel-Om-Schamar gegen 9,000'. Das Gebirgsland Palästina er-
hebt sich im Plateau von Hebron zu 2,700', im Plateau von Jerusalem zu
2,470'; die höchste Spitze des Oelbergs erreicht 2,550', der Berg Karmel
nur 1,500'. Der Libanon (weisses Gebirge), eine Gebirgsstrecke von
20 M. Länge, die jäh aus der Ebene emporsteigt und keine Zackengipfel
zeigt, erreicht in Djebel Sanin 7,770', im Djebel .Makmel 8,190' (n. A. 8,790
und 8,929') Höhe. Im N. desselben streicht ein niederer Bergzug (Djebel-
el-Nossarie) und verbindet, im Hintergrunde der Bucht von Skanderum,
das Syrische Gebirgsland mit den Vorbergen des Taurus. — Der Ural,
das letzte getrennte Gebirgsglied Asiens, bildet ein Meridiangebirge von
250 — 300 .M. Länge, welches das Sarmatische Tiefland vom Tieflande
Sibiriens scheidet, erstreckt sich vom Karischen Meere südwärts bis in
den Truchmenen-Isthmus, der den Aral-See vom Kaspi trennt, und
verläuft sich dort in niedere, nur 228' hohe Hügelketten (den mangis-
lawskischen Bergen). Der Ural wird durch mehrere Parallelketten ge-
bildet, die im S. eine Breite von 25, in der Mitte von 7, und im N. von
20 M. haben, und steigt im südlichen Theile nirgends über 4,000'; im
mittleren oder erzreichen Ural ist das Gebirge am höchsten, und hat bei

3


a m Tj i b a II o ii.

begrenzen. Die Ghats steigen im W. bis 6,000' (n. A. 13,000'), im 0. bis
4,700', und bilden zugleich die Wetterscheide zwischen Malabar und Koro-
mandel. In der Spitze des Dreiecks und von den Nil-Gherris überragt,
liegt das Plateau von Mysore (3,500'); zwischen dem Kistnah und
Godavery das Diamanten-Plateau von Golconda oder Hyderabad,
und durch die Palksstrasse vom Festlande getrennt, die reiche Insel Cey-
lon mit ihrem 3,500' hohen Bergplateau, das von dem 5,772' (n. A. 5,966
u. 6,400') hohen Adams Pik überragt wird. — Das Plateau von Arabien
ist im Innern eine grosse, meist sandige und wüste, wasser- und vege-
tationsarme Hochebene, die nur in Nedjed fruchtbare Oasen hat. Der
Ostrand (Oman; und der Südrand (Gharah, Mahrah und Hadramaut) da-
chen sich terrassenartig ab, und bilden meist eine steile und hohe Küste.
Der Westrand erhebt sieh unfern Bab-el-Mandeb zum Gebirge (Djebel)
Sabber, das längst dem Rothen Meere sich zum Hochlande Yemfen
(5,000') und Tehama hebt, weiter nördlich als Landschaft Hedjas bis 6,000'
steigt, und parallel mit der Küste bis zum Golf von Akaba sich erstreckt.
Der Nordrand (Djebel Schammar) fällt zur
syrisch-arabischen Wüste ab,
und schliesst sich nach W. an das Hochland von Syrien an. — Soristan
oder das syrische Bergland bildet das Verbindungsglied zwischen Ara-
bien und dem Hochlande von Natoliën (dem Bergsystem des Taurus).
Von s. nach N. wird es von einer Einsenkung durchzogen, deren absolute
Höhe sehr verschieden ist: die Wasserscheide zwischen dem Rothen und
fodten Meere liegt 945' über dem Meeresspiegel; das Todte .Meer 1,231',
und der See perias 308' unter dem Spiegel des Ozeans; Baalbeck
dagegen, auf dem Scheitel des nach zwei Seiten abfallenden Thaies, zwi-
schen dem Libanon und Anti-Libanon, in 3,572' abs. Höhe. Die so merk-
würdige Einsenkung theilt das Gebirgsland in einen östlichen und west-
lichen Theil. Der ostliche erstreckt sich in Plateauform, bei einer Höhe
von etwa 3,000', vom Golf von Akaba bis zum Anti-Libanon, hat seinen
Steilabfall gegen die Einsenkung gerichtet, und trägt auf seiner Hochfläche
den Attarus, den Nebo und das H a uran-Gebi rg e. Im Anti-
Libanon (Djebel-el-Wast der Araber) steigt das Gebirgsland zu bedeu-
tenden Höhen auf, und ist im grossen Hermon (Djebel-es-Schelk) be-

Bagoslowsk (zwischen 59" und 60» N.) Gipfel von 8,000 und 9,000' Höhe.
Der nördliche Ural oder das Jugrische Gebirge ist fast noch ganz unbe-
kannt.

Die schon oben erwähnten Tiefländer Asiens bieten zur Hälfte
einförmigen Steppenboden und wahres Wüstenland, zur Hälfte die treff-
lichsten und reichsten Kulturebenen. — Das Chinesische Tiefland,
welches den Unterlauf und das Mündungsland des Hoangho und Yang-tse-
kiang in sich begreift, ist die angebautetste und fruchtbarste Ebene der
Erde, und der Mittelpunkt der chinesischen Bildung; in ilmi erhebt sich
die isolirte Gebirgsinsel Schan-tung. — Das Tiefland Hindostan
und die Tiefebene Hinter Indiens zerfallen in drei verschiedene Glie-
der. Die Hinterindischen Tiefebenen bestehen, bis auf die ausgedehnte
reiche Ebene im W. des Meerbusens von Tonkin, aus den ausgedehnten
Flussthälern des Mekhong (Maykoung), Menain, Saluen und Irawaddi; Hin-
dostan zerfällt in das Tiefland des Ganges und Indus. Das erstere, wel-
ches durch keine bemerkbare Wasserscheide von letzterem getrennt wird,
liegt bei Seheranpur 950', bei Delhi 800', bei Benares nur 230' hoch, und
bildet flachhügelige, weite, mit einem schlammigen AlUivialboden bedeckte
Ebenen, die weiter abwärts, in Bengalen, von zahllosen Flussarmen durch-
schnitten werden, und an den Mündungen des Ganges einen sumpfigen,
bewaldeten Küstensaum von 50 M. Länge und 10 — 15 M. Breite, die
Sonderbunds (Tausend Mündungen) bilden. Das Tiefland des Indus er-
reicht gegen 800' Höhe, und ist im Pendschab (Fünfstromland) mit reichem,
meist wohl angebautem Boden versehen; im Staate Sindh ist der Boden
mager, und seine Fruchtbarkeit hängt ganz von den Ueberschwemmungen
des Indus ab, und im tiefen Rajasthan enthält nur der Osten Kulturland,
der Westen dagegen ist eine salzige Sandwüste, das Thurr genannt;
reiche Ebenen, die den östlichen AbfaU der Ost-Ghats begrenzen, ziehen
sich längs der Küste von Koromandel nach N., und verbinden sich dort
mit'den Niederungen
des Ganges. ~ Das Syrisch-arabische Tief-
land und das Tiefland des Euphrat und Tigris ist zum grössten
Theil steinigte Wüste und Steppe; nur wo Wasser sich findet, sind frucht-
bare Stellen; das Deltaland des Euphrat und Tigris allein ist reiches


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fruchtbares Marschland. — Das Tiefland Turan, eine grosse Ebene im
N. von Iran, zieht sich vom Kaspi-See im W., bis zum Bolor-Tagh im 0.,
wird durch den 600—1,200' hohen Alghinskoi-Chrebet, einer nachW.
streichenden Verlängerung des Altai, von dem Steppenlande Sibiriens ge-
schieden, und bildet ein grosses, zusammenhängendes Becken, das einst
vom Meere angefüllt gewesen zu sein scheint. Der westliche Theil be-
steht aus einer wasserarmen Wüste harten Erdreichs, deren Oberfläche mit
beweglichen Sanddünen überzögen ist; im S. (im Chanat Khiwa) ist das
Land weniger wüste, und längs dem Amu Darja ziehen sich blühende
Oasen. Im W. des Tieflands, auf dem Truchmenen-Isthmus, wird der
vorherrschende Wüsten-Charakter durch einige Zweige des Ural gemässigt,
die in die Kirgisische Steppe auslaufen, und im Ust-urt (der Hochebene),
zwischen dem Kaspi- und Aralsee, eine Höhe von 500' erreichen. — Das
Tiefland Sibirien ist im S. ein reiches, fruchtbares Land; der west-
liche Theil eine tiefgelegene, ungeheure Steppe, auf der sich kaum ein
Hügel erhebt (Barnaul liegt nur 360', Tobolsk nur 110' über dem Meeres-
spiegel). In dieser Steppe, die nur Ileissiger Hände bedarf, um in die
reichste Kulturebene umgewandelt zu werden, trifft man bereits jetzt schon
die üppigste Vegetation und eine verhältnissmässig weit vorgeschrittene
Kultur. Einöden und Wüsten, oft in einer schauerlichen Physiognomie,
treten erst im Norden Sibiriens auf. Vom 70» NBr., oft schon vom Polar-
kreise an, bis zum nördlichen Eismeer, ist das ganze Land eine unab-
sehbare, bäum- und strauchlose, mit kleinen Wasserlachen und Seen über-
deckte, morastige Fläche, Tundra genannt, die hier und da mit Massen
ewigen Schnees und Eises abwechselt, in welchen unglaubliche Mengen
von Ueberresten urweltlicher Thiere südlicher Zonen eingeschlossen sind. —

Inseln lagern sich in grösster Masse um die Ost- und Südost-
küsten des Erdtheils, sind fast sämmtlich kontinentale, langge-
streckte, und meist von hohen Gebirgszügen und Reihenvulkanen durch-
zogen, welch letztere dort, wo sie sich mit der westaustralischen Vulkan-
reihe vereinigen, einen Knoten bilden, von welchem aus die ost-asia-
tische Vulkan reihe über die Mollukken, Philippinen, die chinesischen
und japanischen Inseln bis zu den Kurilen fortsetzt und in Kamtschatka
endet, die südost-asiatische Vulkanreihe die kleinen und grossen
Sunda-Inseln durchzieht und auf der Ostseite der Andamanen nach der
Westküste von Hinterindien tibergeht. Die rundgeformten, in der
Nähe des Festlandes liegenden Inseln, wie die Malediven, Laccediven u- a.
sind ozeanische und meistens niedrige Koralleninseln (siehe Text zu Taf. 8.)

Ci-ewässer, iStrcfme iind üeen. — Die Gewässer Asiens
gehören theils zur Klasse der ozeanischen, theils zur Klasse der kontinen-
talen Ströme. Die Stromgebiete sind meistens sehr regelmässig gebildet,
und Hochasien das allgemeine OueHland der Hauptgewässer, die sich
durch die Randgebirge desselben nach allen Weltgegenden hin in's Tief-
land stürzen.

Zur nördlichen Abdachung gegen das Eismeer strömen: der
Obi, der ein Stromgebiet von 53,800 Qu.-M. umfasst, mit den Zuflüssen:
Tom, Tschulym, Ket, Wach, Irtisch (mit der Buchtarma, Burla, dem Om,
Ischim und Tobol), Konda, Sosswa und Suinja; — der Naduin, Strom-
gebiet 900 Qu.-M.; — Pur, Str.-Geb. 1,650; — Tas, Str.-Geb. 1,800; —
Jenisei, Str.-Geb. 49,000 Qu.-M., mit den Zuflüssen: Khug^-Keni, Bei-
Kem, Kan, Obere Tunguska (Angara, Abfluss des Baikal mit Selenga),
Sym, Podkamenische Tunguska, Bachta, Jelagui, Untere Tunguska (Turyga,
Gedenikha, Ljutnaja), Kursika; — Piasina, Str.-Geb. 2,500; — Cha-
tanga (mit Cheta und Bolachna), Str.-Geb. 3,800; — Anabara (mit
Olem), Str.-Geb. 3,200; — Olenek, Str.-Geb, 4,800; — Lena, Str.-Geb.
37,000 (mit den Zuflüssen: Witim, Olekma, Talpatschin, Äldan, Wiljui); —
Jana, Str.-Geb. 3,200 (mit Tostach und Butaktai); — Chondan, Str.-
Geb. 1,750; Chroma, Str.-Geb. 1,500; — Indigirka (mit Ujandina),
Str.-Geb. 5,400; — Alaseja, Str.-Geb. 2,000; — Kolyma (mit Omolon),
Str.-Geb. 6,700;—Anjui, Str.-Geb. 1,950; — Tchaun, Str.-Geb.2,500Qu.-M.

In das Gebiet des Grossen Ozeans strömen, und zwar in's
Behrings-Meer: der Anadyr, Str.-Geb. 3,960j — Kamtschatka,
Str.-Geb. 1,250. — In's Okhotskische Meer: der Tigil, Str.-Geb.
950; — Penschina, Str.-Geb. 1,200; — Jama, Str.-Geb- 750; — Taui,
xStr.-Geb. 600; — Ochota, Str.-Geb. 780; — Amur, Str.-Geb. 36,430
(n. A. 40,000) Qu.-M., mit den Zuflüssen: Schilka (Onon), Arguin (Kherulun),
Nonni Ula (Isken, Toro, Sungari, Ussun, Kerin, Kheng etc.) — In's Gelbe
Meer (Hoang-Hai): der Sira-Muren oder Lia-ho, Str.-Geb. 2,600; —
Pei-ho (mit dem Wei-ho u. Schan-lu), Str.-Geb. 2,800; — Hoango-ho
(Gelber Strom), Str.-Geb. 33,600, mit dem Huang-schui, Wei-le, Hay (Juho).
— In das Ost-Meer (Huang-Hai) oder Nordchinesische Meer: der
Yang-tse-kiang (blaue Strom), Str.-Geb. 34,200 (Zuflüsse: Kinscha-
kiang, Yalong-kiang, Sancha-ho, Kialing-ho etc.).

In das Gebiet des Indischen Ozeans strömen, und zwar in das
Chinesische oder Süd-Meer (Nan-Hai): der Tche-kiang oder Si-
kiang, Str.-Geb. 6,200 (mit dem Kong und Po-kiang; — der Songkoi,
Str.-Geb. 2,600 (mit dem Lisien-kiang; — Long-kong (Kiu-lung-kiang
oder Makong), Str.-Geb. 8,500; — Menam, Str.-Geb. 5,000. — In den
Bengalischen Meerbusen: der Saluen (Tahaleain, Thaleain oder
Hulu), Str.-Geb. 2,400; — Paun-laun; Iraw'addy (mit dem Khuend-
wen), Str.-Geb. 20,700; — Brahmaputra (Oberlauf: Yaru-dsangbo-tsiu),
Str-Geb. 16,000; Ganges, Str.-Geb. 27,000; mit den Zuflüssen: Djumna
(Tschumbul und Betwah), Tonse, Sone, Gurty, Gogra, Gunduk (Ghandaki
Ganga), Cosah (Sankosi); — Mahanuddy, Str.-Geb. 4,000; — Goda-
very, Str.-Geb. 5,800; — Kistnah, Str.-Geb. 5,100 (mitTumbudra und
Bimah); — Colerun (Cavery), Str.-Geb. 2,000. — In's ^Persisch-
arabische Meer: derNerbudda, Str.-Geb. 1,850; — Djahu(mitdem
Loony), Str.-Geb. 8,500 (?); — Indus oder Sind, Str.-Geb. 18,850
(19,500), mit den Zuflüssen: Singu-tsiu, Kabul, Sutledge (Ssatadru, mit
dem Jolum oder Djhilam, Tschinab, Rawi) etc. ~ Dustnudy, Str.-Geb.
1,800; — Euphrat, Str.-Geb. 8,700; — Tigris, Str-Geb- 3,800; ver-
einigt sich bei Koma mit dem vorigen, führt von da an bis zur Mündung
den Namen Schat el Arab, und bildet ein mehrarmiges Delta. — In
das Mittelländische Meer münden: der Ahsy oder Ahasy, — der
Minder und Sarabat, die nur unbedeutende Stromgebiete haben, und
ins Schwarze Meer: der Sakarya, mit einem Str.-Geb. von 1,300;
der Kizil-Irmak, von 2,000 Qu.-M., der Rioni, am Südfusse, und
der Kuban, am Nordfusse des Kaukasus.

Das Innere Asiens ist vom Ozean ganz getrennt, und östlich vom
Schwarzen Meere breitet sich durch das ganze Binnenland ein Gebiet
kontinentaler Ströme aus, das ausser dem grössten See der Erde,
dem Kaspi-See, zahllose grössere und kleinere Steppenseen umfasst.
Obwohl dieses Gebiet zum Theil Wüstencharakter zeigt, bietet es zwischen
seinen ausgedehnten Salzsteppen doch auch ausgebreitete, der Kultur
fähige Landstriche. Die bedeutendsten Ströme desselben sind: die Wolga,
Europa's Hauptstrom, die ein Gebiet von 24,840 (n. A. v. 30,000) Qu.-M.
umfasst, das ganz zu Europa gehört; der Ural, mit einem Stromgebiet
von 5,200 Qu.-M., das zur Hälfte asiatisch ist; — die Jemba, mit 960
Qu.-M. Str.-Geb.; — Kuma, 940; _ Terek, 1,060; - Kur, 4,040; —
Kizil-usan, 3,000; — Atrek, 960; — Amu-Darja, 12,000; — Sir-
Darja, 8,000; und die Zuflüsse der zahllosen Binnenseen, von denen
einzelne Stromgebiete von 750 bis 4,000 Qu--M. umfassen. Die grössten
Binnenseen Asiens, ausser dem Kaspi, der einen Flächenraum von
7,375 Qu.-M. bedeckt, sind: der Aral, mit 2,100 (n. A. 1,124) Qu.-M.
Fläche; — der Baikal, mit 625; — Balkasch oder Tenghiz, 300; —
Urmia oder Schahi, 106; — Wan, 110 (n. A. nur 50); — Khukhu-
noor, 96; — Dsaisang, 56; — Lob, Tenggri und Termulu-noor,
mit 50 bis herab auf 23 Ou.-VL Spiegelfläche.

4

Mliinatische Terliältnisse. — In klimatischer Bezie-
hung ist Asien ungemein von Europa unterschieden, und, so weit es mit
Europa gleiche Breitengrade besitzt, im Allgemeinen viel rauher. Von N.
nach S. erstreckt es sich durch drei klimatische Zonen, und die gross-
artige Massenerhebung des ausgedehnten Kontinents bewirkt, dass man
dort selbst in der tropischen und in der subtropischen Zone nach senk-
rechter Ausdehnung alle drei Klimaregionen antrifl't. Der ganze Kontinent
sammt dem grössten Theil der Inseln liegt zwischen dem Wärmeäquator
(der den Erdäquator im S. des südlichsten Kaps, bei Singapore, schneidet)
und der Isotherme ~ 15» C. (-
12« R.), und ein grosser Theil der Nord-
küste ragt noch über diese Linie hinaus. Die mittlere Temperatur des
Wärmeäquators beträgt in Asien + 28",3 C. (im Bengalischen Meerbusen
-4" 290,6, in der Sunda-See + 30o,2); der Unterschied zwischen der höch-
sten und niedrigsten Jahrestemperatur mithin in wagerechter Ausdehung
über 43°. Öie Isotherme 0" fällt im Allgemeinen mit dem 55® N.Br. zu-
sammen. Nach W. gehen alle Isothermen, welche die gemässigte und kalte
Zone durchschneiden, hoch nach N. hinauf, senken sich, je mehr sie gegen
das Innere des Landes fortschreiten, nach S. zu in einen konkaven Bogen,
und heben sich nach den Ostküsten des Kontinents nur unbedeutend, wess-
halb auch die östlichen Küstenländer Asiens kälter sind, als die west-
lichen. Auffallend ist das Zusammendrängen der Isothermkurven von
220,5 bis 100 c. (18» bis 8« R-) innerhalb des Kaspi-See-Gebietes. Im
tropischen Asien ist der Gang der jährlichen Temperatur im Allge-
meinen sehr gleichförmig, und weder die Küstenstriche und Tiefebenen
der südöstlichen Inseln, der beiden indischen Halbinseln und Arabiens,
noch die höheren Berglandschaften dieser Länder bieten bedeutendere
Gegensätze dar; nur die Bergländer Arabiens machen hievon, trotz ihrer
ozeanischen Lage,, eine Ausnahme, und bieten, da die Randgebirge der
Halbinsel die ozeanischen Einflüsse abhalten, ein verhältnissmässig sehr
heisses, kontinentales Klima, Innerhalb der subtropischen Zone, in
den niedern Bergländern des Himalaya, auf den Plateaus von Iran und
Armenien, im syrischen Berglande und in der Tiefebene des Euphrat und
des Indus ist der kontinentale Charakter des Klima's sehr ausgeprägt, und
sogar die südchinesischen Küstenländer nehmen an diesem kontinentalen
Klima Antheil. Nur die Küsten Syriens und Kleinasiens sind mehr ozeani-
schen Einflüssen ausgesetzt, und an den Nordabfällen der Elbursketten in
Iran wird, mitten im trockenen Kontinentalklima Centrai-Asiens, ein Land-
strich mit ozeanischem Klima angetroffen, der mit Hitze und Feuchte über-
füllt ist, und dicht an die kalten Schneehöhen des Elbars, sowie an die
trockene, hohe Tafellandschaft Irans grenzt. In den Berggegenden der
subtropischen Zone ist der Schnee nicht unbekannt, doch bleibt er
daselbst in den niederen Bergländern Kleinasiens und Syriens, auf den
4,000' hohen Plateauflächen Irans, in der subtropischen Klimaregion des
Himalaya (zwischen 1,000' und 4,600' Höhe), und in den niedern Bergland-
schaften des südlichen und mittlem China's, nie lange liegen. Das Klima
dieser Berggegenden erinnert an die schönsten Klimate von
Süd-Europa;
über 4,000' entspricht die Temperatur in denselben den Wärmeverhältnissen
der gemässigten und kalten Erdgegenden, denn in den höchsten Regionen
vermag die Sonnenwärme den Schnee nicht mehr zu schmelzen. Die Län-
der der gemässigten und kalten Zone haben ebenfalls durchaus
kontinentales Klima; selbst in den nördlichen Tiefebenen China's spricht
sich kontinentaler Charakter aus, und im Stromthale des Amur, dem nie-
drigsten Theiie der Manschurei, erhebt sich die mittlere Temperatur nur
sehr wenige'Grade über den Gefrierpunkt. Peking, unter gleicher Breite
mit Calabrien, hat eine mittlere Temperatur von 12o,5, während dieselbe
dort 170 beträgt; die durchschnittliche Winterkälte ist hier - 30,1, mit-
hin 20 niedriger, als der Winter in Deutschland, ungefähr der Temperatur
von Königsberg gleich, obwohl dieses um 14» dem Pole näher liegt; die
Sommerwärme dagegen übersteigt in den Ebenen des nördliche China die-
jenige von Calabrien um 6«, die von
Deutschland um lio, und ist der
Temperatur der wärmsten Tropenländer gleich. — Auch auf die Japani-
schen Inseln übt der Kontinent von Asien seinen Einfluss aus: Nanga-
saki auf Kjusju
(32045' N.), unter der Isothermlinie von 16o C., ist nicht
weiter vom Aequator entfernt, als Funchal auf Madeira, und dennoch be-
trägt der mittlere
Temperatur-Unterschied beider Orte mehr als 3o,7, um
welche es auf der Ostseite der alten Welt, am Grossen Ozean, kälter ist,
als auf der Westseite am
Atlantischen Meere. Noch entschiedener zeigt
sich der Kontinental-Einfluss in den Jahreszeiten, in seiner grössten
Schärfe tritt aber das
Kontinentalklima in dem Tieflande Turan una in
dem gemässigten Striche von Sibirien auf, wo grimmige Winterkälte mit
glühender Sommerhitze wechselt, und — 25" und 30" ganz gewöhnliche
Extreme sind. Der gemässigte Theil Sibiriens ist um mehrere Gr^de käl-
ter, als die zwischen denselben Parallelen liegende Zone Europa's; den
Norden aber durchziehen, vom 60» N.Br. an, die Isothermen von — 5»
bis — 150
c.; hier wechseln nur zwei Jahreszeiten mit einander ab, und
auf einen kurzen Polarsommer, wo die mittlere Temperatur des Juli (zu
Nischnei-Kolymsk) + 14o beträgt, folgt ein 9 Monate langer Winter, in
welchem die Kälte die mittlere Temperatur auf — 35o,6 herabdrückt. —
Die Wärraeabnahme nach senkrechter Richtung ist noch nicht
ermittelt, und nur über die untere Grenze der Schneeregion hat man
einige genauere Messungen. Im Allgemeinen nimmt die Höhe der Schnee-
grenze von S. nach N. ab: im Himalaya beginnt die untere Grenze an der

Asien.


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Südseite bei 11,700'; am nördlichen Abhänge bei 15,860'; im Nanling und
auf Forraosa bei 11,500'; im Hinduh
-lvUh bei 12,200'; im Anti-Libanon bei
13 500'; am Argäus in Kleinasien 9,660'; am Ararat 13,300'; am Kaukasus
9 900'- in Sibirien schneiriet die Schneelinie mit der Isotherm 0« in den
Boden'ein, und die Schicht, in welcher der ewige Frost herrscht, wird
nach N. zu immer mächtiger.

In Beziehung auf die Vertheilung des meteorischen Was-
sers zerfällt Asien: in ein regenloses Gebiet, welches die Plateau-
flächen des hinterasiatischen Hochlandes, die Scheitelflächen Irans, und die
Tafelflächen Arabiens umfasst; in eine Zone der periodischen Regen,
im S. des vorigen, die von den Monsunen abhängt, und eine Zone der
beständigen Niederschläge, im N., 0. und W. des regenlosen Ge-
biets welche den grössten Theil Asiens umfasst. In dieser letzteren regnet
es fast in jeder Jahreszeit, doch lassen sich nach der Menge der atmo-
sphärischen Niederschläge in den einzelnen Jahreszeiten drei Hauptregen-
provinzen in derselben unterscheiden;: die Provinz des Winterregens,
welche das syrische Bergland, das Tiefland des Euphrat und Tigris, das
Plateau von Kleinasien (mit Ausnahme des Nordrandes) Armenien und
den Nordrand von Iran begreift; die Provinz des Herbstregens,
wekl^e auf den Nordrand von Kleinasien, den Kaukasus und den nurd-
Ichen ThS
Turans (Turkestans) beschränkt ist, und die des Sommer-
regens weS den Ural, das Bergsystem des Altai, das Tiefland Sibi-

5

4, — Asien.

Niphon etc.; im Chinesischen Reiche: Tübet, Jun-nan, Hainan etc.; Im
russischen Reiche: Omsk, Tomsk, Jenisseisk; in Birma: Ava, Annam; in
Siam: die Halbinsel .Malakka; in Britisch Indien: Ceylon, Assam etc. —
Silber: China; im russischen Reiche: Tomsk, Irkutsk; in Japan: :die
Provinz Bungo; Kleinasien und Armenien. — Zinn: Birma, Siam; auf
Malakka: Ligor und Queda, die Insel Salanga etc.; China: Annain. —
Quecksilber: China, Japan, Tübet; im britischen Indien: Ceylon, Banca.
— Kupfer: in .lapan: die Provinzen Surunga, Atsingo, Küno-Kuani etc.;
im russischen Reiche: Tomsk, Georgien etc.; Kleinasien, .Armenien; in
China: Yun-nan, Kuei-tscheu, Tübet etc.; Annam; in Indien: Nepal, Agra,
Adjiner, Nellore; in Persien: .Aserbeidjan. — Eisen: im russischen Reiche:
Tomsk, Irkutsk; in Indien: Kaschmir, Nepal, Bengalen, Bahar, Aude, Be-
rar, Agra, Nellore, Bothan etc.; in China: Tschen-si, Tübet etc.; Siam;
Annam; Tonkin etc.; in Kleinasien: Diarbekir etc.; in Persien: Faristan;
Kabul; Peschaur und Japan. ~ Blei: China; im russischen Reiche: Ir-
kutsk, Tomsk, Georgien; die Insel Jesso; Faristan; in Arabien: Maskat;
Kleinasien; Armenien. — Steinkohlen: die nördlichen Provinzen Chi-
na's, nnd viele andere Punkte, ohne dass sie bis jetzt benutzt werden. —
Salz: China; in Indien: Guzerat, Adjmer, Bengalen, Labore, Allahabad,
Agra, Orissa, Koromandel, Arakan, Ceylon etc.; im russischen Reiche: die
Steppen von Ischim und Baraba; der See Koriakow etc.; Armenien; Per-
sien; Arabien; Kleinasien; Cypern.


riens, das nördliche China, die Mandschurei, den grössten Theil Japans
und Kamtschatka umfasst. Die Regenmenge selbst ist nur unbedeutend,
denn die Westwinde, welche die atmosphärischen Wasser des Atlantischen
Ozeans mitbringen, haben sich meist schon entladen, ehe sie die Turani-
schen Flächen berühren, und die vom Grossen Ozean herdringenden Ost-
winde verlieren gegen W. immer mehr von ihrem Einflüsse. Die jährliche
Regenmenge, die an den westlichen Küsten Europa's 30 — 35" beträgt,
sinkt im Innern Sibiriens auf 15" herab.

Die Luftströmungen des grossen Kontinents und seiner Inseln
gehören theils der Klasse der beständigen, theils der veränderlichen
Wl n d e an. Zu den ersteren gehören die L a n d - und S e e w i n d e, welche
regelmässig an den Küsten des Asiatischen Archipelagus, und an den Gesta-
den der tropischen und subtropischen Länder wechseln, und die Monsune,
welche von den Marianen im 0. bis zur Afrikanischen Küste im W. wehen.
Nördlich vom Aequator herrscht der SW.-Monsun vom April bis Oktober,
der NO.-Monsun vom Oktober bis April. Innerhalb dieses Gebietes neh-
men die Winde öfters den Charakter der Orkane an, und bestimmen den
Wechsel der Jahreszeiten, und als grässliche Stürme, die den Namen Teifun'e
führen, toben sie von Zeit zu Zeit im Japanischen und Chinesischen
Meere. Die veränderlichen Winde wehen in der gemässigten und
kalten Zone des Erdtheils, und in der ersteren ist ihre Richtung vorherr-
schend eine sudwestliche, im Innern modifizirt und abgelenkt durch
die mannigfaltige Streichung der Gebirgszüge, durch die stattfindenden
grossen lemperaturunterschiede und mancherlei lokale Ursachen. Glut-
winde erscheinen öfters auf den Hochebenen des hinterasiatischen Hoch-
landes, im Heilande Hindostans, und auf den Hochebenen von Iran, Ara-
bien und Syrien, wo sie als Samum bekannt sind.

ITafarprodukte. — An Naturprodukten ist Asien unge-
mein reich. ES gibt kein kostbares oder nützliches Mineral, das man
nicht in diesem grossen Theile der alten Welt fände; und wenn Asien in
dieser Hinsicht eine weniger glänzende Rolle als Amerika zu spielen
scheint, liegt es mehr daran, dass man seine mineralischen Schätze bis
jetzt noch nicht gehörig auszubeuten versuchte.

Diamanten liefern in Indien: das Reich des Nizam, Balaghat,
Sumbulpur, Gundur, Ceylon; im russischen Asien: die östlichen Abhänge
des Ural, und die ö^tzt zu Europa gerechneten) Statthalterschaften Perm
und Orenburg. Andere werthvolle Edelsteine liefern: Birma und Siam
in Indien; im russischen Asien: Tomsk, Irkutsk; China; in Persien: Cho-
rasan; in Turkestan: Badagschan. ~ Gold, in Japan: die Inseln Sado,
Btomme's Hand-Ada». — Asien. I),

Die Flora des Festlandes und der Inseln ist sehr mannigfaltig.
Alle natürlichen Geschlechter finden ihre Vertreter, da die ungemeine
Ausdehnung des Festlandes die verschiedensten Klimate vereinigt. Von
den niedrigsten Gewächsen der Polarzone bis zu den riesigen Bäumen
und Pflanzen Indiens, findet man in.Asien alle Zwischenstufen, und oft
in einzelnen Gegenden, wegen Erhöhung des Landes, alle Extreme ver-
einigt.

Getreide gedeiht, mit Ausnahme der nördlichsten und südlichsten
Länder, allenthalben, und hat hier seine eigentliche Heimath. Reis, vor-
züglich in Indien und China, wo er das gewöhnliche Nahrungsmittel bil-
det. Obst, besonders in Kleinasien und Armenien, dem Stammland un-
serer europäischen Obstarten. Südfrüchte findet man in Indien und
China. Oelgewächse, darunter Oliven und Sesam, in Kleinasien, Tur-
kestan, Persien, Afghanistan etc. Handelsgewächse, als Tabak,
Flachs, Hanf, Baumwolle, Krapp (in Kleinasien, Persien, Kabul); Saflor,
Safran, Opium (ebendaselbst, so wie in Indien und Turkestan); Mastix
(auf Chios und in Persien); Indigo (in Indien und auf den ostindischen
Inseln). Wein, in Kleinasien, auf den Inseln des Archipels und in den
kaukasischen Ländern. Von Arznei gewachsen findet man Manna in
Kleinasien, Turkestan, Arabien und Persien; Rhabarber in China, Tübet
und Turkestan; Senesblätter in Syrien, Arabien und Indien; Zittwersamen,
Assa fötida und Salepp in Persien; Kassia in Indien; Kampher in Indien,
China, Japan und auf Borneo; Ginseng in China, Korea und dem südlichen
Sibirien. Die feurigsten Gewürze bieten Südasien und die Inseln der
heissen Zone; Zimmt, vorzüglich Ceylon; Muskatnüsse die Bandainseln,
Amboina und die Molukken; Pfeifer: Malabar, Sumatra, Java etc.; Gewürz-
nelken die malabarische Küste, Ceylon, die Molukken; Ingwer die Inseln,
China und Indien; Kardomomen, Indien und die Sundainseln; Betelnüsse
und die Arekapalme Indien und China. Sagopalmen, die Kokospalme,
Ignamen, Bataten, Yams, Bananen und den Brodfruchtbaum findet man
auf allen indischen Inseln und dem Festlande. An andern Handelsge-
wächsen: Kaffee in Arabien, und auf Java und Sumatra; Thea in
China, Japan und Assam; Datteln in Arabien, Persien, Afghanistan, In-
dien , Java, auf den Philippinen etc.; Bambusrohr in Indien und China;
Firniss-, Seifen-, Talg- und Wachsbäume in China und Japan; Weihrauch,
Aloe, Benzoe, Gummilack und Balsame! in Arabien, Indien und auf den
Inseln. Reiche Waldungen vorzüglich in Sibirien, vielen Gegenden
Kleinasiens, den Kaukasusländern und Indien; Cedern auf dem Libanon;
Teakholz, das vorzüglich zum Schiffbau gesucht wird, in Hinterindien, und
Sandelholz auf der Küste Koromandel und auf Timor,


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4. — Asien.

Gleichen Reichthum, wie die Flora, bietet die Fauna Asiens, von
der hier ebenfalls nur ein kurzer Abriss gegeben werden kann:

Rennthiere, Pelzthiere jeder Art, darunter der kostbare Zobel, Eis-
bären und Landbären, Wallfische, Robben und Wallrosse, bewohnen die
kalte Zone. Alle Hausthiere, die von hier aus erst nach Europa kamen,
finden sich in Menge; schöne Pferde, besonders in Kleinasien, Arabien
und Persien; wilde Pferde und Esel in Mittelasien; Schafe mit Fett-
schwänzen in Kleinasien, Turkestan, Afghanistan und den Steppenländern
Sibiriens; Schafe mit der trefflichsten Wolle in Tübet; Angorische Ziegen
in Kleinasien; Bezoarziegen in Indien; die Kaschmirziege in Tübet; dort
auch den Grunzochsen (Yak) mit dem Pferdeschweif; Buckelochsen in In-
dien; Bülfel in Indien, Kleinasien, Arabien etc.; Esel und Maulthiere von
guter Rasse in Kleinasien und Persien; wilde Ziegen, Gazellen und Anti-
lopen verschiedener Art in den Steppen des russischen Reiches: Kameele
in Kleinasien, Turkestan, Afghanistan und Indien, in der .Vlongolei und
Persien. Elephanten, Nashörner, und von Raubthieren: Tiger, Hyänen,
Löwen, Leoparden, Panther, Schakals etc., nicht nur in allen Ländern der
Tropenzone, sondern Tiger selbst bis Persien, Kleinasien und das Altaige-
birge hinauf. Affen der verschiedensten Art finden sich in Indien und auf
den indischen Inseln; das Moschusthier in Indien, Tübet und der Mand-
schurei; das indische Krokodill (der Gavial) in allen Gewässern der heis-
sen Länder, besonders der Inseln, und an den Ufern der letzteren zahl-
lose Mydas und Karettschildkröten. Tausende von Schlangen, darunter
ungeheure Pythone, die Brillenschlange, die tödtliche Ularlimpe und viele
Hydrophisarten bewohnen den Süden Asiens; die Ornis ist ungemein
reich, und vom riesenhaften Geyer (dem Schogur und Oriku), der als
Tyrann an den Ufern des Indus herrscht, bis zu den kleinsten Sperlings-
arten sind hier alle Geschlechter und Gattungen vertreten. Die Flüsse,
Seen und die Meere, welche die Gestade des grossen Kontinents bespülen,
bieten zahllose Fische. Die niederen Thierklassen enthalten wahre Schätze,
und viele Gattungen derselben dienen einzelnen asiatischen Völkerschaften
als Nahrung, oder bilden, wie der Trepang (eine Holothurienart), als
Leckerbissen, einen bedeutenden Handelsartikel, nicht zu vergessen die
unscheinbare Perlenmuschel, welche indische Taucher mit Lebensgefahr
aus der Tiefe heraufholen.

BevSIlterunssverltftlinisse, Stammverscliledenlieit.
— Asien hat die grösste absolute Bevölkerung, aber seine relative
Bevökerung steht tief unter der Europa's, denn während diese 1,500
Bewohner auf die Quadratmeile zählt, hat Asien (bei 606,500,000 Seelen)
nur etwa 700. Der Abstammung nach unterscheidet man vier Hauptrassen:
Kaukasier, Mongolen, Malayen und Aethiopier.

Der kaukasische Stamm umfasst: die eigentlichen Kaukasier
zwischen dem Schwarzen und dem Kaspischen Meere; Grusier am Kauka-
sus; Armenier (Haïkdus), in Armenien sesshaft und in ganz Westasien
zerstreut; Semiten, zu welchen die Juden, Araber und Syrier zu rechnen
sind; Turken oder Tataren, und zwar eigentliche Tataren, Türken (Os-
manlis) und Truchmenen oder Turkomanen; Kirgisen, die sich in Buruts
(Morgenländer) und Kasaks (Abendländer) theilen; Nogayer, Aralger,
Karakalpaken, Khiwaer, Bokharen, Usbeken, Taschkenten, Meschtscherjäken,
Baschkiren, Tele-uten und Jakuten (Sokhas); Perser; Afghanen; Hindu und
Dschaten. Der Mongolische Stamm umfasst: die eigentlichen Mongo-
len, in Hochasien sowohl, als der chinesischen Mongolei und Sibirien; die
Mandschu (Niutschen) in China und Sibirien; Koreaner (Sianpi); Tübeta-
ner (Karaïgols und Khalkas); Kalmuks oder Oleten, in der Dschungarei;
Annamesen; Birmanen (Mianmais und Moans); Siamesen (Taïnees); Japa-
nesen; Samojeden an den Küsten des Polarozeans; Korjäken in Sibirien;
Juralen, Arinzen, Assanen; Ostjäken, Kamtschadalen und Stammverwandte
der Finnen (Permier, Syrjänen, Wogulen, Tschuwaschen, Tscheremissen,
Wotjäken, Mordwinen und Tepljären) im russischen Asien. — Der Ma-
layische Stamm begreift: die eigentlichen Malayen auf Malakka; die
Sumatraer, mit ihren Zweigen, den Battas, Reangs, Lampuns und Poggy-
insulanern; Javanesen, Borneonesen (Dayaks), Makassaren, und die Be-
wohner der Molukken (A^furis auf Ceram), und der Philippinen : Tagulen,
Pagananer, Bissaier, Haraforas, Magindanaer, Hianas und Suluher, so wie
die Eingebornen von Formosa oder Taiwan. — Zum Aethiopischen
Stamm gehören: die Wedahs auf Ceylon und den Adamanen; die Neger
auf Sumatra, Borneo und Celebes; die Papuas auf den Molukken; die
Neger auf den Inseln des östlichen Archipels, und die Aëtas auf den
Philippinen.

Der Kaukasische Stamm (die Bevölkerung Asiens nach den
wahrscheinlichsten Angaben zu 606,500,000 angenommen) enthält etwa
180, der .Mongolische 400, der Malayische 24 MiUionen, der Aethio-
pische gegen 2,500,000 Seelen. Die Sprachen dieser bunten Menschen-
masse zerfallen in 7 Hauptgruppen, mit mehr als 180 Mundarten, in die:
Semitische, Kaukasische, Persische, Indische, Sinische,
Skytische und Sibirische Sprachenfamilie.

Der äusseren Erscheinung nach sind die Völker des Kauka-
sischen Stammes weiss von Farbe, mit rothen Wangen, und langem,
weichem, nussbraunem, bald in das Blonde, bald in das Hochbraune über-
gehendem Haar. Die Mongolischen Völkerschaften sind meistens
schmutzig gelb, mit wenigem schwarzen und straffen Haar, eingeschlitzten
Augenliedern, plattem Gesichte und seitwärts vorragenden Backenknochen.
Die Malayen sind von brauner Farbe, vom HeHbraunen bis an das Dunkel-
elivenbraune spielend; sie haben einen dicken, schwarzen und lockigten
Haarwuchs, eine breite Nase und einen grossen Mund. Die Aethiopi-
schen Stämme Asiens gleichen fast ganz den Stämmen Afrika's, sind nuss-
und grauschwarz von Farbe, haben schwarzes, krauses Haar, eine Stumpf-
nase und vortretende Kiefern mit wulstigen Lippen. Die Kaukasischen
Völker bieten die schönsten Formen; die Araber verbinden mit einem
magern, häufig nicht grossen Körper schwarze, lebhafte, meistens funkelnde
Augen und eine weniger liebliche als geistvoUe Gesichtsbildung. Die Mon-
golen haben entweder gar keinen, oder nur einen sehr dünnen, spät sich
zeigenden Bart, und die Chinesen zeichnen sich durch länglichrunde und
zugespitzte Köpfe, breite, runde Gesichter, wenig gespaltene Augen, grosse
Ohren und eine kleine stumpfe Nase, und die Weiber der Vornehmeren
durch zusammengepresste Füsse aus. Die Indier sind sehr regelmässig
gebaut, haben edle, einnehmende Züge, und ihnen, wie allen asiatischen
Völkern der mittlem und heissen Zone, ist ein lebhafter, feuriger Gesichts-
ausdruck eigen. Hinsichtlich der Lebensweise beschäftipn sich
die Bewohner des grösseren Theiles von Asien, besonders in Sibirien, Tur-
kestan, der Tartarei und Mongolei, so wie in Arabien, nur mit Viehzucht.
Sie wohnen, vorzüglich in den nördlichen Ländern, meistens in beweg-
lichen Hütten, in Zelten von Rennthierhäuten, Filzdecken oder Kameelhaar-
tuch, in Jurden, und ziehen von einem Weideplatz zum andern. Festere
und vollkommen gebaute Wohnungen findet man bei vielen Einwohnern
Arabiens, Persiens, Hindustans und in China und Japan, und dort oft
die herrlichsten und grossartigsten Bauwerke. Hinsichtlich der Kleidung
und des Putzes herrscht grosse Verschiedenheit: Manche Völkerstämme
gehen ganz nackt (auf Formosa); andere verhüllen nur die Mitte des Lei-
bes (auf den meisten Inseln). Die meisten nomadisirenden Stämme der
nördlichen Länder kleiden sich in Rennthierfelle, südlichere in grobes Tuch.
Die Perser tragen hohe Mützen, weite Unterkleider und lange, herabhän-
gende Röcke, am liebsten von grüner Farbe. Die Chinesen und Japaner
tragen lange Rocke von Seide und Baumwolle, und die Kleider der Indier
sind von den feinsten baumwollenen und leinenen Zeugen. Die südlichen
Völker haben den Kopf meistens bedeckt, und wie in Europa ist die weib-
liche Tracht wesentlich von der der Männer verschieden. Einige mongo-
lische Volker durchbohren sich Nase und Ohren, andere zerstechen sich
Wangen und Lippen (auf den Ale-uten etc.). Die Hindu bemalen den
ganzen Körper, und in Hinterindien und auf vielen der südlichen Inseln
reiben sich die Bewohner mit fetten Oelen ein. — Auch in Ansehung der
Speisen herrscht in den einzelnen Theilen des grossen Kontinents ein
auffallender Unterschied. Manche Völker, vorzüglich im Norden, verzeh-
ren fast nichts als Fleisch, Einige auch Fische, und zwar fast ohne alle,
oder doch ohne gehörige Zubereitung. In China scheut man sich nicht
vor dem Fleische der Hunde, Katzen und Ratten. Die nomadisirenden
Völker finden das Fleisch von Pferden, Maulthieren, Eseln und Kameelen,
Andere Heuschrecken nicht unschmackhaft. In Slam sind faule und aus-
gebrütete Eier und Ratten eine Lieblingsspeise, und in Pegu bedient man
sich fauler Fische, um das Gemüse zu würzen. Die Südvölker ziehen ge-
räuchertes und gesalzenes, die Nordvölker frisches Fleisch allen andern
Speisen vor, und in den heissen Gegenden werden die Fische fast nicht
anders als stinkend oder angegangen genossen. Viele Völker, wie die
Indier, nähren sich fast ganz von Pflanzenspeisen. Die Türken, Perser, Araber,
Indier und Chinesen leben fast gänzlich von Reis, Mais oder Dhurra; im
südlichen Indien und auf den indischen Inseln liefern die Früchte ver-
schiedener Palmenarten und die Brodfrucht, das Hauptnahrungsmittel; und
in Nordsibirien begnügen sich die Bewohner, ausser Fleisch, mit Wurzeln,
Beeren und sogenannten isländischem Moos. Der Getränke, besonders
der berauschenden, gibt es mancherlei. Die westlichen Völker (Mohame-
daner) nehmen zn Kaffee und Opium ihre Zuflucht. In Sibirien trinkt man
Branntwein; in Kleinasien, Persien, am Kaukasus und in Indien Zucker-
und Reisbranntwein. Palmenwein wird auf den ostindischen Inseln und
in Slam, Honigwein in Circassien und Kumis, aus Pferdemilch bereitet,
von allen mongolischen Völkerschaften und den Nomaden des Steppen-
landes genossen.

Physlsch-technisclie Kaltur. — Der Gewerbfleiss steht,
im Verhältniss zu den Europäischen, im Allgemeinen noch auf einer sehr
niedern Stufe, in einigen Manufaktur- und Fabrikzweigen dagegen zeichnen
sich einige Länder ungemein vortheilhaft aus. Treffliche Stahlarbeiten
werden in China, Japan, der asiatischen Türkei und dem russischen Reiche
gefertigt; gute Säbelklingen in Persien, Syrien (Damaskus) und Japan;
kupfernes Geschirr in Armenien; Porzellan in China und Japan; Glas in
Persien, Japan und dem asiatischen Russland; Farben in China; baum-
wollene Zeuge in Indien, China, Japan, Bokhara und der asiatischen Tür-
kei; prachtvoUe Shawle in Kaschmir; seidene Stoffe in Persien, China,
Japan, Bokhara und Kleinasien; Papier in China und Japan; Teppiche in
Kleinasien und Persien; Saffian in Persien und Syrien; lackirte Waaren
in China, Japan und Indien, und Arbeiten von Schildkrot, Perlenmutter,
Krystall, Gold und Edelsteinen vorzüglich in Indien. — Der Handel ist
in stetem Zunehmen. An dem Innern Handel, der in Vorder- und Mittel-
asien durch Karawanen betrieben wird, nehmen Russen, Armenier, Bokharen,
Malabaren, Chinesen und MalayenAntheil. Die Armenier setzen ihre Geschäfte
bis nach Europa fort; die Chinesen schränken sich nur auf Slam und die
ostindischen Inseln ein; die Malabaren und Malayen treiben meist Küsten-
handel. Der auswärtige Handel befindet sich ausschliesslich in den Hän-
den der Europäer, vorzüglich der Engländer, Franzosen, Holländer, Portu-
giesen, Dänen, Russen und der Nord-Amerikaner. — Die Ausfuhr be-
steht: in Thee, Baumwolle, Kaffee, Zucker, Gewürze, Kampher, Sago, Reis,
Arrak, Rhabarber, Ingwer, Indigo, Gummilack, Krapp, Safran, Saflor, Ro-
sinen, Datteln und Südfrüchten, in Galläpfeln, Kappern, Balsam- und
Gummiarten, Weihrauch, Manna und verschiedenen Drogueriewaaren, Essen-
zen und Rosenöl; in Kupfer, Zinn, Salpeter, Edelsteinen, besonders Dia-
manten, Rubinen, Saphiren und Smaragden; in Gold, Silber, Piatina, Per-
len, Borax, Meerschaum, Elfenbein, Badeschwämmen und Opium; in Pelz-
waaren, Pferden, Ziegenhaaren, Seide und seidenen Stoffen, in Baumwoll-
zeugen, Shawles, Nankin, lackirten Waaren, Porcellan, Tusche etc. — Die
Einfuhr in allerlei Europäischen Manufaktur- und Fabrikwaaren, Uhren,
Brillen, Glas, Spiegeln, mathematischen
Instrumenten u. s. w.

Oeistigre Hnltnr. In Wissenschaften und Künsten er-
reichen die Asiatischen Völker die Europäischen bei weitem nicht, ja bei
vielen scheint die wissenschaftliche Kultur in früherer Zeit auf einer höhe-
ren Stufe gestanden zu haben, als es jetzt der Fall ist. Am weitesten
voraus unter den asiatischen Völkerschaften sind die Chinesen, Japanesen,
Tübetaner, Araber, Perser und Indier. Die meisten Kenntnisse besitzen
die Chinesen und Japanesen, welche geschriebene, gemalte und gedruckte
Bücher haben. Der Hauptsitz der mongolischen Wissenschaften ist Tül<et.
Die Araber, einst Träger der Wissenschaften, lernen ausser dem Lesen
des Korans jetzt nur Schreiben und Astronomie. In Persien werden noch
heutzutage Dichtkunst und Astronomie gepflegt, und in Indien ausser der
Sanskritsprache (der Sprache der heiligen Bücher) etwas Philosophie,
Mathematik und Medizin studirt. Bei den Mohamedanern können die
Künste, ohne Zeichnen, keine besondere Fortschritte machen. Chinesen
und Japanesen haben zwar Malerei, aber keine richtige Zeichnung, Die
Baukunst hat nur in China, Japan und Indien grossartige Meisterwerke
aufzuweisen; in diesen Ländern wird auch die Schauspielkunst gepflegt,
und von öffentlichen Tänzerinnen (den Bajaderen) werden in Indien Ballete
aufgeführt.

Relig-ionüverhttKnisae. — Obwohl Judenthum und Christen-
thum in Asien entstanden, gehört beiden Glaubenslehren nur der geringste


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4. — Asien.

Theil der Bevölkerung an. Von Monotheisten sind die Bekenner des
Islams am überwiegendsten, von Polytheisten: die Verehrer Brahma's
nnd Budda's.

Die Juden, einst so zahlreich in Westasien, wo sie einen eigenen
Staat gegründet, sind jetzt nirgends mehr herrschend, dagegen durch ganz
Westasien, Arabien, Persien, Turkestan, Afghanistan, selbst in Vorderin-
dien und bis nach Malabar, Koromandel und China, und auf den ostindi-
schen Inseln verbreitet. Ihre Gesammtzahl, einschliesslich der unabhängi-
gen Rechablten in Arabien, wird eine Million nicht Obersteigen. Die Chri-
sten, deren Gesammtzahl auf 18 Millionen sich beläuft, zerfallen auch
hierin verschiedene Kirchen. Die morgenländishe oder rechtgläubig-
griechische Kirche ist im ganzen russischen Asien herrschend, und
auch in der asiatischen Türkei geduldet; von den Hauptsekten derselben,
welche die Rechtgläubigen als Ketzer betrachten, sind die Nestorianer
in Kleinasien, Turkestan, Persien und Kabul, die Thomaschristen eben
daselbst und in Indien, die Maroniten in Kleinasien und Syrien, die
Armenier in ganz Westasien und in allen grösseren Handelsstädten des
Landes verbreitet. Die abendländische oder lateinische Kirche
zählt viele Gläubige, von denen die zur katholischen Kirche ge-
hörende Mehrzahl in Indien, China, Annam, Persien, Kleinasien und Syrien
lebt, die Protestanten aber in den britischen und holländischen Be-
sitzungen vorherrschend sind. — Die Bekenner des Islams oder der
Glaubenslehre Mahomeds haben sich in Asien am weitesten ausgebreitet,
obschon ihre Zahl 70 Millionen nicht überschreiten wird. Sie trennen
sich in Suniten und Schiiten, die Kleinasien, Arabien, Persien, Afgha-
nistan, Beludschistan, Turkestan, das asiatische Russland und Indien be-
wohnen; Wechabiten sind in Arabien, Ismaeliten in Iran und Scham,
Ansarier in Scham, und Drusen in den Gebirgsstrichen des Libanon.—
Der Brahmaismus, welcher den Para-Brahma als Hauptgott anerkennt,
der seine Macht dem Brahma, Wischnu und Schiwa und einer Menge'
üntergötter überwiesen hat, ist fast über ganz Indien verbreitet, und zählt
gegen 110 Millionen Anhänger; der Buddhaismus aber, der unter den
Religionen Asiens die meisten Bekenner (340 Mill.) zählt, 1st mit einigen
Ausnahmen in ganz Hinterindien (Birma, Slam, Annam), Tübet, der Mon-
golei und Mandschurei, China, Korea und Japan herrschend, und hat auch
im russischen Asien viele Anhänger. Der Buddhaismus nimmt, wie der
Brahmaismus, eine ununterbrochene Reihe von Weltschöpfungen und
Zerstörungen an, erkennt aber kein höchstes Wesen, statt dessen einen
Lichtraum, in dessen Innerstem alle Keime der vernünftigen Wesen ruhen,
und über welchem noch eine dritte Region sich befindet, die ewig und
unzerstörbar ist. Alle Wesen, welche ursprünglich bei den einzelnen
Schöpfungen in die Materie gebannt wurden und diese vollkommen über-
winden, gelangen zu Buddah, dem unzerstörbaren W^eltgeist, in die Region
über dem Lichtraum, kehren von Zeit zu Zeit zur Erde nieder, und zeigen
sich in verschiedenen leiblichen Gestalten (Inkarnationen), um das Anden-
ken an die wahrhafte Lehre zu erhalten, und die Menschen fähig zu ma-
chen, derselben zu folgen.— Die Sinto-Religion in Japan, die auf der
Verehrung eines
höchsten Wesens beruht, aber auch Untergötter annimmt;
die Thao-tsee-Religion in China, Japan, Korea und Tonkin, und bei
den Tungusen, eine Art mythologischer Naturalismus, der unter verschie-
denen Formen auftritt; die Lehre der Gelehrten oder die Religion des
Kon-fu-tse, die auschliesslich auf das Prinzip der Liebe gegründet ist,
ein höchstes Wesen nicht ausschliesst, aber ohne Bilder und Priester ver-
ehrt, und isi China, Japan und Annam das Bekenntniss der Unternchte-
teren bildet; der Magismus oder die Religion Zoroasters, die sich
noch bei den Parsen in Kerman, Persien, Guzerat und Hindostan erhalt,
und das Dasein eines höchsten Wesens lehrt, von dem zwei, stets mit
einander kämpfende Prinzipien, das Gute (Ormuz) und das Böse (Ariman),
aasgegangen sind, und die Religion der Sikhs, der Nanekismus,
eine Mischung des Brahmaism.us und Islam, die den reinsten Deismus lehrt,
bilden die andern Bekenntnisse und Glaubenslehren der asiatischen Völker,
und mögen über 67 Mill. Bekenner umfassen.,

Staa«IioIie VerhältaiMe. — Die Regierungsform in den
organisirten Staaten Asiens kann im Allgemeinen als Despotismus
bezeichnet werden, doch darf man unter dem Namen eines Despoten
hier nicht einen absoluten Herrscher verstehen, der über Gut, Ehre und
Leben seiner Unterthanen willkürlich walten, oder eine unbegrenzte und
anverantwortliche Macht gebrauchen oder missbrauchen darf. Ueberau
legen hier Sitten und alte Gebräuche, die eingesogenen Begriffe und Irr-
thümer, der Macht von selbst Fesseln an, die viel hemmender sind, als
schriftliche Uebereinkunft, und nur mit Gefahr, durch ihre eigene Gewalt-
thätigkeit sich zu stürzen, könnte die Tyrannei sich von diesen Fesseln
befreien. Nur in einigen mahomedanischen Staaten, zumal in Persien,
findet man den hassenswerthen Despotismus und die niedrige Sklaverei,
die man allen Völkern Asiens beilegen möchte. Weil man alle Monarchen
Asiens fussfällig anredet, sich ihnen nur unter Hinwerfung nähert,
liessen die Europäer, die zuerst mit ihnen in Berührung kamen, sich, ohne
tiefer einzudringen, von dem Schein bestechen, sahen in ihnen nur Götter
auf Erden, und wurden die unüberwindlichen Schranken nicht gewahr,
welche Religion, Sitten, Gebräuche und Vorurtheile ihrem Willen entgegen-
setzten, wie es in Indien und China, selbst in Japan der Fall ist; nament-
lich aber würden in China den Kaiser, bei Unterlassungssünden, hundert-
tausende durch das Gesetz dazu berechtigte Flugschriften an seine Pflich-
ten und an die Beobachtung der alten Gebräuche erinnern.

Viele Völkerschaften Asiens: die Mahratten, Afghanen, Belutschen,
Mongolen, Kalmyken, Mandschu, sowie die meisten der kaukasischen und
turkestanischen Voiksstäinme haben eine Regierungsform, die mit der
unsrer Feudalstaaten des Mittelalters verglichen werden kann. Selbst das
Kaiserreich Japan ist nur eine Feudalmonarchie unter der Herrschaft eines
Fürsten. Die übrigen Völker (die arabischen Beduinen, die Bilbas-Kurden,
mehrere Stämme im Kaukasus und in Syrien, und die Seikhs) sind gänz-
lich frei, und namentlich die Seikhs das einzige im Staatsverband lebende
Volk Asiens, bei denen alle Bewohner vollkommen gleich sind. Die klei-
nen Nomadenvölker und mehrere Araberstämme werden durch eine patri-
archalische Regierung gebildet; andere werden durch einen Rath der
Alten regiert und bilden eine Art Republik. Tübet, Bothan, und ein
Theil von Arabien haben eine theokratische Regierungsform, und im All-
gemeinen kann man behaupten, dass Asien alle möglichen Abstufungen
der Regierungsweisen darbietet.

Die europäischen Völker, von denen die Griechen, Russen, Engländer,
Portugiesen, Spanier, Holländer, Franzosen und Dänen sich am zahlreich-
sten in Asien ansiedelten, haben auch in diesem Erdtheil ein bedeutendes
Uebergewicht erlangt, und sich bereits mehr als den dritten Theil des
Landes unterthänig gemacht.

Politische Kintheiluaff« — In politischer Beziehung
wird der Erdtheil in folgende zwölf grosse Gebiete geschieden:

Gebiete.

ÖH.-M.

Einwohner.

Qu.-M.

Einwohner,

I.Asiat. Ttlrliei

26,100

15,150,000

13,000
4,000

)0,TOO,000
1,400,000

3,200 500,000

3,000 0(0,000

2,300 1,600,000

2. Arabien '

46,800

10,000,000

3. Ptrsien oder
Iran.......

46,800
4,400
340
400
300
1,400
600
1,500
5,600
3,000
1,200
4,000
10,500
10,800
6,400
2,S00
1,600
2,800
5,roo
6,500

10,000,000
2,200,000
170,000
900,000
290,000
1,800,000
500,000
1,000,000
1,600,000
»00,000
290,000
1,560,000

22,740

11,000,000

4. TnrkestaU".
(Dschagatii,
Gr. Bueharef,
oder freie Ti-
tarei.)

5. Afghanl«t»n

6. Beludsohi-
it«n..........

34,100

12,200
6,800

64,850

4,000,000

8,000,000
2,000,000

ist,500,000

«,000,000
3,000,000

1. Indien oder
Hindustan ■•.

10?,000,000
50,000,000
2,900,08»

3S,800
19,200
2,«00

Beitandthaile.

Anadolft, mit Cypern
Armenien nnd Kurdistan
MeiopotamUn (AI Dsche-

sirah)................

Irak Arabl .............

Syrien (Soristan, Scham)
Nedsched (Nedjed), H«d-
«chas, Jemen, Tohama,
Hadramaut, Mahrah,
Ghara, Oman, Hadschar
(el Basa) uud die Wü-
sten des lnn«rn ........

Irak.........:..............

Taberistan ................

Masanderan ...............

Ghilan .....................

Aseilbelijan ...............

Kurdistan..................

Khasistan (SchttsistsD) —

Fars (Farsistan) ..........

Kerman....................

Kohistan ..................

Chorasan ..................

Xhiwa u. Truehmenenltnd

Bokhara....................

Khokand...................

Kunduï ....................

Balkh.......................

Land der Bnruts, Kirgisen

Kabul.......................

Herat.......................

6 Pro»Ini.: Sirawan, Gim-
dawa, Mekran, Lus, Ku-
hlstaa....................

Besiituiiftn der engliseh-
oitlndischen Kompagoi«

Scbntistaatea .............

Nepal ......................


-ocr page 30-

Asien.

Bestandtheile.

Bothan ....................

Ceylon.....................

Birma (Ava u. Pegu) mit
dem Land der Garrows

und Cossea.............

Slam (T'Hai), mit Theilen
von Laos und Kambodja

Annam (Ngannam) ........

Halbinsel Malakka........

Ostindische Inseln (west-
liche Inseln) ...........

Grosse Sunda-Inseln.....

Kleine Sunda - Inseln.....

Molukken..................

Suluh-Archipel, mit Pala-
wan .....................

Philippinen etc. ..........

(Spezielleres b. Australien)

a. Unmittelbare Länder:
das eigentliche China

(Tschonkue)..........

Thian -schan - Pelu und

Nanlu..................

b. Zinspflichtige Länder:

Mandschurei.............

Mongolei................

c. Vasallenländer:

Tiibet....................

Korea....................

Lieu-kieu Ins. (Llkeio-

Archipel).............

NIphon ....................

Kiusiu .....................

Sikokf.....................

Jesso .......................

Theil von Saghalln und d.
Kurilen, Sado etc. .....

West - Sibirien (Tobolks,

Tomsk)..................

Ost-Sibirien (Jenlseiks, Ir-
kutsk, Jakutsk, Ochotsk,
Kamtschatka und Tschu-

kotsk)...................

Inseln Im Eismeer und

Grossen Ozean..........

Kirgisensteppe ............

Kaukasusländer...........

Gebfete.

(2U..M.

Einwohner.

Hinterindien

40,400

23,000,000

9. Hinterindi-
sche Inseln.
(Indischer
Archipel.)

31,270.

25,600,000

10. China

312,750,000

282,430

H. Japan

12,000

30,000,000

12. Asiat. Rns8-
land mit dem
Kaukasus •••

6,500,000

255,600

Cresciticlite. — Asien, das Stammland der Menschheit, der älteste
Wohnsitz des Menschengeschlechts, von welchem aus Kultur und Aufklärung
sich über die ganze Erde verbreitete, steht jetzt bei weitem nicht mehr
auf der hohen Stufe, die es einst eingenommen. In ihm entstanden die
ersten politischen Staatseinrichtungen, von denen wir Kunde haben, in
ihm die ersten Weltmonarchien, welche, ohne vorhergegangenes Vorbild,
aus sich selbst die ringende Kraft geschöpft, und die den beiden späteren
Europäischen Weltmonarchien, der Macedonischen und Römischen, gewlsser-
massen als Beispiel vorleuchteten. Das in unbekannter Zeit daselbst ge-
gründete Assyrische Reich nahm bereits im J. 625 v. Chr. sein Ende;
das ihm folgende Babylonische währte nur von 625 bis 538, und die
Persische Monarchie, die im Jahre 537 unter Cyrus ihren Anfang
nahm, bestand nur bis 330, wo ihr durch Alexander den Grossen ein Ende
gemacht wurde, und begriff zur Zeit ihrer Auflösung die jetzige Asiatische
Türkei, das jetzige Persien, Afghanistan, Beludschistan und die freie Ta-
larei, ausserdem Egypten. Alle diese Länder kamen nunmehr unter die
Macedonische Herrschaft, die Alexander noch bis über den Indus
hinaus erweiterte, die aber nach seinem Tode (323 v. Chr.) in so weit sich
auflöste, als seine Feldherren in die eroberten Länder sich theilten. Aus

Qu.-M.

Einwohner.

3,000
1,150

1,500,000
1,500,000

13,000

6,000,000

14,900
9,800
2,700

7,000,000
8,000,000
2,000,000

1,380
22,820
1,900
150

1,700,000
16,000,000
2,500,000
200,000

500
4,520

200,000
5,000,000

81,000

_

37,000

-

34,000
100,000

_

23,000
7,000

_

430
5,000
1,300
1,000
2,900

-

1,800

-

54,800

1,900,000

165,200

1,100,000

1,600
27,000
7,000

500,000
3,000,000

Kleinasien wurde durch Antig onus ein einziger Staat gebildet, der aber
später in mehrere kleinere zerfiel. Von längerer Dauer dagegen (von
312—281) war das von Selaukus L Nikator gegründete Syrische Reich
oder das Reich der Seleuciden, welches Syrien und alle Länder
zwischen dem Euphrat und Tigris begriff. Aber schon 260 v. Chr. riss
der Statthalter von Baktrien diesen Theil des Landes (jetzt Balkh) von
der syrischen Herrschaft los und gründete dasBaktrische Reich, und
seinem Beispiele folgte wenige Jahre darauf (256 v. Chr.) der Statthalter
von Parthien (des östlichen Theils des jetzigen Persiens) und gründete
das Parthische Reich, welches sich bald über ganz Persien und später
auch über Mesopotamien ausbreitete, und bis 227 nach Chr. bestand, wo
es dem Neupersischen Reiche Platz machen musste, dem durch die
Chalifenherrschaft (639 n. Chr.) ein Ende gemacht wurde. Während die-
ser Vorgänge hatten die Römer schon seit 190 v. Chr. festen Fuss in
Asien gefasst, im Jahr 131 einen Theil von Vorderasien in Besitz genom-
men, im J. 64 Syrien unter ihre Botmässigkeit gebracht, und im 3. und
4. Jahrh. v. Chr. auch Mesopotamien, und einige Länder jenseits des Tigris.
Beim Beginn der Eroberungszüge der Araber (632 n. Chr.) gehörte das
westliche Asien theils zum Oströmischen, theils zum Neupersischen Reiche,
wurde aber noch vor Ablauf des 7. Jahrhunderts eine Beute der Araber.
Im J. 1258 wurde der Chalifenherrschaft in Bagdad durch die Mon-
golen ein gänzliches Ende gemacht, die ihren Einfluss übrigens mehr auf
China und Russland, als auf das westliche Asien ausübten. Auch der Ein-
fluss der Kreuzzüge war auf diesen Theil Asiens nur momentan; um
so folgenreicher aber der der Türken, die aus ihrem Stammlande (der
freien Tatarei) schon im 8. Jahrh. hervorgedrungen waren, den Islam an-
genommen hatten, und ihre Macht unter dem Sultan Osman I. (1325), dem
Gründer desOsmanischen Reichs, und seiner Nachfolger nicht nur
über ganz Kleinasien, Syrien, Palästina, Egypten, Mesopotamien, Babylo-
nien und einen Theil von Arabien, sondern selbst über einen Theil Eu-
ropa's ausdehnten, und alle diese länder, mit geringer Ausnahme, auch
noch jetzt im Besitze haben. Persien, seit dem 7. Jahrh. unter der Herr-
schaft der Araber, seit dem 11. unter der der Seldschuken, seit dem 12.
unter der der Chowaresmier (aus Chorasan), und seit dem 13. unter der
der Mongolen, gelangte im Anfang des 16. Jahrh. wieder zu seiner Selbst-
ständigkeit, und war bis zur Mitte des vorigen Jahrh. mit Afghanistan
und Beludschistan zu einem Reiche vereinigt. In Vorderindien, das
zu Alexanders Zeit in verschiedene kleine Staaten getheilt war, drangen
im 11. Jahrhundert die Gasnaviden erobernd ein und verbreiteten den
Islam; von dauernden politischen Folgen aber war erst der Einfall Bahras'
0525), der die mohammedanische Mongolenherrschaft in Vorder-
indien bis auf die neueste Zeit fest begründete. Hinterindien wurde
schon lange v. Chr. Geb. eine Beute fremder Eroberer, die aus dem jetzi-
gen Chinesischen Reiche hervorbrachen, die Ureinwohner verdrängten, an
deren Stelle traten und ihre Sitten hier heimisch machten. Nur zwei
Länder des grossen Erdtheils, China und Japan, deren älteste Geschichte
in einem völligen Dunkel ruht, blieben bis auf die neueste Zeit abge-
schlossen von anderen Völkern, sich selbst genügend, und erst dem lau-
fenden Jahrhundert und der Politik Europa's scheint es vorbehalten, die
beiden Reiche aufzuschliessen. Sibirien wurde 1562 entdeckt und seit-
dem von Russland nach und nach erobert, kolonisirt und dem eigenen
Reiche einverleibt. Nach der Umschiffung des Kaps der guten Hoffnung
gründeten die Portugiesen in Vorderindien und dem Indischen Archipel
verschiedene bedeutende Kolonien, die ihnen im 17. Jahrhundert von den
Holländern grösstentheils entrissen wurden, die von nun an im Indi-
schen Archipel den Sitz ihrer Macht aufschlugen und neuerer Z«it bedeu-
tend erweiterten. Spanien nahm die Philippinen in Besitz; die Fran-
zosen und Dänen einige Punkte der indischen Küste; die Engländer
aber erwarben seit dem vorigen Jahrh. nicht nur die nominelle, sondern
auch die wirkliche Herrschaft über ganz Vorderindien, und haben auch
neuerer Zeit den westlichen Theil Hinterindiens fast ganz an sich gezogen.


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Ä f r i ft tt.

Hand-Atlas. Taf. 5.

MJage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung.— Afrika, die süd-
westliche Halbinsel des grossen Kontinents der östlichen Hemisphäre,
hängt durch die 15 Meilen breite Landenge von Suez mit Asien zusam-
men, ist eine grosse, ovale (bohnenförmige) Landmasse, mit Ausnahme
des Meerbusens von Guinea, ohne tief eindringende Meeresbuchten, daher
fast ohne Gliederung, hat von W. nach 0., vom Kap Verde bis zum Kap
Gardafui, eine Ausdehnung von 1,020, von N. nach S., vom Kap Blanco
bis zum Nadelkap, von 1,070 Meilen, und wird im N. vom Mittelländischen
Meere und der Strasse von Gibraltar, im W. vom Atlantischen Ozean, im
S. und 0. vom Indischen Ozean und dessen Gliedern, dem Kanal von Mo-
zambique, dem Golf von Aden, der Strasse von Bab-ei-Mandeb und dem
Rothen Meere begrenzt; seine ganze Küstenlänge beträgt 3,520 Meilen,
von denen auf das Mittelländische Meer 000, auf den Atlantischen Ozean
1,470, auf den Indischen Ozeau 1,110, und auf das Rothe Meer 340 Meil.
kommen. Der Flächeninhalt Afrika's beträgt mit den Inseln 560,000, ohne
dieselben 550,000 (nach unserer speziflzirten Angabe der einzelnen Län-
der nur 536,077)) Ou.-M., mithin kommen auf I Meile Küstenumfang
156 Qu.-M. Fiächenraum. Auf der nördlichen Halbkugel liegen 387,000,
auf der südlichen 173,000 Ou.-M.; in der Tropenzone 426,000, ausser-
halb der Tropen 134,000 Ou.-.VL, und zwar in der nördlichen gemässigten
Zone 98,500, in der südlichen gemässigten 35,500 Qu.-M. Eine Linie von
der Bai von Biafra nach Kap Gardafui (Ras Jerdafjun) gezogen, theilt
den Erdtheil in ein südliches Dreieck und in ein nördliches Trapez.

Gestaltung des Landes- — Von allen Erdtheilen hat Afrika die
einfachste horizontale Gliederung, und eine gleiche Einförmigkeit zeigt
sich in der vertikalen Erhebung. Im S. des 15o Nßr. ist Afrika, so weit
es bis jetzt bekannt ist, ein einziges Hochland mit nur schmalen Stri-
chen Tieflands längs den Küsten und einzelnen Einbuchtungen zwischen
den nördlichen Ausläufern der Gebirge. Nördlich von da an, bis zum 30"
Nßr., ist von W. nach 0. ein Tiefland, das sich aber nicht durch den
ganzen Kontinent bis zum Nil in Aegypten und Nubien zieht, wie man
früher vermuthete, sondern nach 0. zu von zahlreichen Bergketten durch-
schnitten wird, die als Ti besty-Gebirge die Libysche Wüste von
NNW. nach SSO. durchziehen, und zwischen der Oase Audschilah und
Fezzan als Schwarze Harudsch sich an die Berge von Darfur und
Waday anschliessen; ausserdem finden sich im N. zwei abgesonderte Ge-
birgsglieder: das Hochland der Berberei, und das Plateau von
Barka, zwischen denen und dem Sudan sich durch den ganzen Norden
die Sahara oder Wüste erstreckt, die ihren Charakter auch dem Tibesty-
oder Tebau-Gebirge aufdrückt.

Gebirge. — Hoch-Afrika selbst besteht aus" drei Haupttheilen:
aus der Hauptmasse, die im S., 0. und W. durch die Küsten begrenzt
Wird; aus dem Alpenland von Habesch, dem Nordostvorsprunge, und
aus Hoch-Sud an, dem nordwestlichen Vorsprunge der Hauptmasse.
Nur die Ränder dieses ungeheuren Raumes sind uns bis jetzt, und auch ]

Bromme's Hand-Atlas. — Afrika.

diese nur sparsam, bekannt. Die Hanptmasse, welche sich von Habesch
bis zum Kaplande erstreckt, ist keine Gebirgskette, wie die Alpen in
Europa oder die Anden in Süd-Amerika, sondern ein massiger Erdbuckel,
eine Hochebene von gewaltiger Breite und bedeutender Höhe, der sich
nur mit dem Rücken der Anden von Mexiko einigermassen vergleichen
lässt. Der Scheitel dieses Tafellandes, das eine Längenausdehnung von
etwa 575 deutschen Meilen hat, liegt nicht in der Mitte der Längenachse,
sondern auf dem östlichen, dem Indischen Ozean zugewendeten Rande,
von dem aus das Tafelland sich allmälig nach W. und NW. zu den Thä-
lern senkt, die seinen Rand in dieser Richtung bis zu 1,000' relativer
Höhe tief durchfurchen. Am Südrande des Erdtheils erhebt sich das
Hochland aus den Finthen des Atlantischen und Indischen Ozeans in drei
über einander liegenden Terrassen, welche durch parallel ziehende Berg-
ketten getrennt sind. Die erste Terrasse vom Meere aus ist die 5 bis
7 Meilen breite, hügelige Küstenebene des Kaplandes, die im AV. meist
sandig und wasserlos durch die Bokkeveld-, im fruchtbaren Osten
durch die Zwarten-Berge (4—5,000' hoch) begrenzt, und von vielen
Längen- und Querthälern durchbrochen wird (auf der von der Tafel- und
Falschen-Bai eingeschlossenen Halbinsel des Kaps der guten HoiTnung er-
hebt sich der Tafelberg 3,582', der Teufelsberg und Löwenkopf). Die
zweite oder Karroo-Terrasse (2,400-3,200'hoch) ist eine Steppenfläche,
die zur Regenzeit (zwischen November und Februar) mit üppiger Vege-
tation bedeckt, im Sommer als eine ausgedörrte Wüste erscheint, und im
W. durch das Kaimies- oder Roggevelds-, im 0. durch das Nieuve-
velds-Gebirge (mit dem 5,500', n. A. 7,200' hohen Kompas-Berg) be-
grenzt wird. Eine Reihe ununterbrochener Gebirgsketten, zu welchen die
beiden zuletzt genannten, die Winterberge und Sneeuwberge (mit
den Rhinoster-Bergen) gehören, trennt die Karroo-Terrasse von der Hoch-
Ebene des Oranje-Stromes (3,000—4,000' hoch), der dritten Terrasse,
auf welcher die Kari- und Magaaga- (Eisen-) Berge sich erheben,
mit denen das eigentliche Tafelland des Innern von Süd-Aftika beginnt.
Bis zum Oranje ist das ganze Land meist eine Sandwüste; jenseits des
Stromes treten fruchtbare Strecken häufiger hervor, die nach NO. zu in
das reichste Kulturland übergehen, nach W. und NW. aber sich an die
endlose Sandwüste Bakalihari (Kalahari) anschliessen, die sich bis an die
Westküste ausdehnt. — Der Ostrand des Kontinents, bis zum Kfip Gardafui,
ist nur wenig bekannt, hängt mit dem vorigen durch die Küstenterrassen
Natal oder Kaffraria, bis
zur Delagoa-Bai, Sofala und Sena bis zur
Mündung d^s Zambeze, .Mozambique bis zum Kap Delgado, Quiloa
und Zanguebar (Suahili) bis zur Mündung des Giweyna, Magadoxo
und Ajan (Hawia) bis zum Nogal, und Adel und Zeila (Bor-e-So-
mali), zusammen, und hat ein parallel mit der Küste ziehendes Rand-
gebirge, das im S. als Quatblamba-Gebirge (mit der 4,680' hohen
Giants-Kuppe) sich an die Winterberge anschliesst, zu beiden Seiten des
Zambeze als Betii- oderLupata-Gebirge nachN. zieht, nach der Terrasse


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s. Afrika.

von Mozambique die Morembala-Gebirge als Vorberge hat, und weiter
nach N. in das Mondgebirge (Djebei-al-Konir) und das Tafel-
land Makadah übergeht, welche beide letztere den Scheitel der Hoch-
masse zu bilden scheinen, denn in ihnen hebt sich (unter 30 40' S.) im
Lande Jaaga, hinter dem sich im Innern des grossen Plateaurückens
Unya-mueze (das Mondland) ausdehnt, der mit Schnee bedeckte Kili-
mandjaro, d.er (nach Rebmann) eine Höhe von 18,765' erreichen soll.
Die Hochebene, auf welcher der zweiköpfige Schneeberg emporsteigt, ist
von tiefen Thälern durchschnitten, in denen beständig Ströme fliessen,
welche durch die Schneemassen gespeist werden. Vl^eiter südlich (unter
10" SBr.) bildet der N'Yassi-See die tiefste Furche in der ganzen Ausdeh-
nung des Tafellandes. — Der Westrand, von der Mündung des Oranje
unter 32o SBr. an bis 8» NBr., ist dem Südrand ähnlich gebildet; bis zum
Kap Negro ist die Küste nur wenig bekannt und selten besucht, und hier
nur die Unuma-Berge (mit dem 3,720' hohen Tansberg), die Awaz-
Berge (mit Mt. Alexander), und Mt. Colquhoun zu bemerken. Von
hier heben sich die Küstenterrassen von Benguela, Angola, Congo und
Loango (Nieder-Guinea), hinter denen sich nach N. und NO. streichende
Bergzüge erheben, die, noch wenig gekannt, unter den Namen der Ca-
berabera-Gebirge, der Cutato-Gebirge, der Sierra Complida,
der Weissen-Berge (Agatta) und des Hogiz-Gebirges zum Ta-
felland des Innern von Afrika emporsteigen. Ob diese Bergzüge dem
grossen Hebungssysteme angehören, lässt sich noch nicht mit Bestimmt-
heit nachweisen, obwohl die Streichungslinien derselben, alle mehr oder
minder, mit der Axe des grossen Tafellandes von Ost-Afrika gleichlaufend
zu sein scheinen. Das Caberabera-Gebirge steigt belBihe auf 6,240',
das Tafelland, auf welchem der Coango und Cuenza entspringt, bis 7,800';
der Vulkan Zambi, am linken Ufer des Cuenza, soll 10,680', und der
nördlicher liegende Pem ba (in Angola) eine gleiche Höhe erreichen. In den
Weissen-Bergen oder der Agattakette (in Molua) steigt ein anderer,
Zambi genannter Berg bis 14,742', und das Plateau, auf welchem sich
derselbe erhebt, hat eine absolute Höhe von 5,460'. Das Tafelland zwi-
schen dem CulTua-See (zwischen 4" und 5" SBr.) und dem Aequator hebt
sich bis 5,280', und steigt im Pik Calum bis 11,742'. Unmittelbar an
der Bai von Biafra thürint sich im S. von Adamova das Amboser
Hochland auf, das in dem Cameron eine Höhe von 12,432' erreicht,
und einerseits mit den Bergketten von Congo, andererseits mit den des
Nordrandes in Verbindung zu stehen scheint. Der Nordrand der
Hauptgebirgsmasse, von den Ebenen Senegambiens im W. bis Nubien im
0., ist in der Mitte fast völlig unbekannt. Den östlichen Theil des-
selben bildet das Alpenland Habesch, zu welchem man vom Rothen
Meere, von der Bai von Massowa aus, aufsteigend, über den Gebirgszug
Taranta zur Vorterrasse Baharnagasch, und von hier zur Ti gre-
Terrasse am obern Takkaziestrom gelangt, auf dessen Westufer sich
das von 9,000 bis 14,000' hohe Riesengebirge Semen oder Samen er-
hebt, über welches der Lamalmon-Pass in die Ebenen von Gondar und
Dembea und in das Wiegenland des Nils oder die Hochfläche von
Amhara führt, in deren Mitte der Alpensee Zana (Tsana 5,130' hoch)
liegt, und auf dem Gebirge Gojam in fast 9,000' Höhe der blaue Nil
(Bahr el Azrek) entspringt. Im Taranta-Gebirge und auf der Hochebene
vom Amhara steigen der Taranta auf 8,100', der Alequa auf 9,672',
und der Abba Jaret (Abba Jarrat) auf 14,081' Höhe. Auf der Südseite
des Alpenlandes Habesch liegen die Plateaus von Schoa und Efat,
welche in Terrassen zum Golf von Aden abfallen, und an das kleine,
wohlbewässerte Bergland von Harar (Hurrur) grenzen; auf ihnen erheben
sich diejVulkane Abida, Sabu, Winzegur und Fantali, zu noch un-
gemessener Höhe. Weiter östlich zieht sich das aus Gebirgen und Hoch-
ebenen bestehende Bor-e-Soraali oder Dares Sorna], von Zeyla bis zum
KapGardafui, und steigt im Djebel Eyransid 6,096', im Goraale 4,680'.
Nach S. zu stösst das Bergplateau von Schoa, durch die Bergkette Bara-
kat, an die Hochgebirgslandschaften Enerea und Kaffa, an welche
sich das Tafelland .Wakadah und das Mondgebirge anschliesst. Der west-
liche Abfall des Tafellandes wird, nach dem weissen Nil (Bahr el Abiad)
zu, von mehreren Bergketten überragt, deren östliche den Namen der
Lagwayakette, die westliche, weit niedere, jenseits des Bahr el Abiad,
den Namen Djebel Marrah führt; beide schliessen Dschesira oder die
Insel, das Land zwischen dem blauen und weissen Nil, ein, zu welchem
Sennaar, Darfungi und die Grasebene Kordofan gehört. Weiter westlich
und nordwestlich öffnet sich der flache Sudan, der die Binnenland-
schaften Afrika's, von DarkuUa bis Adamova und Haussa, umfasst und
durch das Thal des Niger oder Quorra mit Hoch-Sudan, dem nordwest-
lichen Vorsprung Hoch-Afrika's" verbunden wird. Der Südrand Hoch-
Sudans heisst Nord- oder Ob er-Guinea, und bildet eine sanft anstei-
gende, mit Niederungen eingefasste Küstenterrasse, die von der Biafra-
Bucht bis zum Kap Sierra Leona reicht; über derselben erhebt sich das
nur wenig bekannte Kong-Gebirge, und die nach NO. streichenden
Saraga-, Batako- und Dembora-Berge.

Die getrennten Gebirgsglieder Afrika's sind: das Hochland
der Berberei und das Plateau von Barka mit den Stufenländern
des Nils. — Das erstere, welches den ganzen nördlichen Theil Afrika's
im N. der Sahara einnimmt, wird durch die Sultin-Ebene vom letzteren
getrennt, und hat als Randgebirge den Atlas, von welchem der Hohe
Atlas (Dj ebel-ut-Teldsch) im W. sich vom Kap Nun bis zum Kap
Spartel zieht, verschiedene Parallelketten bildet, und im Djebel-Milt-
schin bis 10,698', im Hochgebirge Daran bis 12,500' aufsteigt; der Kleine
Atlas bildet vom Kap Spartel bis Kap Bon den Nordrand, besteht aus
einzelnen Bergreihen und Gruppen, die bald in grösserer, bald geringerer
Entfernung von der Küste Algier und Tunis durchziehen, und erreicht in
seinem höchsten Punkte, dem Djebel Jurjura, nur 6,600'; hinter der
höchsten Bergkette des kleinen Atlas, welche als Grosser Atlas be-
zeichnet wird, erhebt sich das von vielen Längenthälern durchfurchte Hoch-
plateau der Berberei, dessen Zusammenhang durch Ouerthäler öfters
auf grössere Strecken unterbrochen ist. Der südliche Abfall des Plateaus
scheint ohne allen Gebirgsrand allmählig zum Biled-ul-Jerrid und der
Sahara zu erfolgen, mithin der von Ptolemäus und den arabischen
Geographen zwischen dem Tafelland und dem Biled-ul-Jerrid angeführte
Grosse Atlas gar nicht zu existiren. Nach 0. zu geht der Atlas in
Kalksteinzüge über, die sich nirgends über 1,500' erheben und im W. den
Namen Djebel Fissat (Ghuriano-Berge), im 0. nach der grossen
Syrte zu den Namen Djebel Tarbunah führen. Gegen S. von diesen.

gegen Fezzan zu, ist Alles Wüste; abwechselnd Ebene und Bergzüge, von
denen der Jebel Subah mit den Basaltbergen des Harudsch el
Afuad zusammenzuhängen scheint. — Das Plateau von Barka, von
1,500' Höhe, das Plateau von Dem ah (1,800' hoch), und die niedern Berg-
fiächen von Marm arika steigen von der grossen Syrte zur Libyschen Berg-
kette Aepyptens und zum Stufenlande des Nils auf. Die Libysche Berg-
kette ist ein 1,000' hoher, wüster Bergwall, jenseits welchem sich eine
grosse hügelige, von einzelnen Berggruppen durchbrochene Ebene ausbreitet.
Das Stufenland des Nils, die Wüste Nubiens, dehnt sich im 0. und W.
des Nils aus, und ist eine von N. nach S. von 900' bis 2,000' anstei-
gende Hochebene, die von isolirten Berggruppen besetzt ist. —

Tiefländer. — Das Tiefland Afrika's wird durch die Sahara
oder Bahar-be-1 a-ma (das Meer ohne Wasser) gebildet; sie bedeckt
fast den fünften Theil des Erdtheils, ist ein vegetationsleeres Flachland
ohne Bewässerung, nicht aber überaU ein ununterbrochenes Sandmeer;
denn an vielen Steilen besteht die Oberfläche aus festem Gestein, das ent-
weder ganz nackt zu Tage geht, oder nur von einer ganz dünnen Sand-
schicht bedeckt, oder von Thonboden unterbrochen und von Hügeln durch-
setzt, oder von rinnenartigen Vertiefungen durchfurcht wird. Im W.
heisst die Wüste Sahel, und besteht hier aus beweglichem, ostwärts
vorrückendem Flugsande. Fruchtbare Oasen sind in der Wüste zerstreut,
und eine Oasenkette zieht sich längs dem nördlichen und östlichen Rande
derselben. — Die Anschwemmungen Unter-Aegyptens, die schmalen Küsten-
flächen des Ostens und Westens, und die Thalgründe und Flussebenen des
Innern (Flach-Sudan) sind zu unbedeutend, um als Tiefländer bezeichnet
werden zu können.

Inseln. — An Inseln ist Afrika arm. Zu den kontinentalen
Inseln gehört nur die im 0. liegende Insel Madagaskar, die 220 Meilen
lang und 50 M. breit ist, einen Küstenumfang von 550 M. hat; der Küsten-
saum derselben, der im 0. eine Breite von 2-8, im W. von 12—25 M.
hat, ist flach, niedrig und sumpfig, über demselben aber erhebt sich ein
Bergland, das von S. nach N. die Insel durchzieht und eine mannigfaltige
Abwechslung von Bergebenen und Bergketten bietet, von denen die erste-
ren bis 4,000', die letzteren im Durchschnitt 6,000' aufsteigen, und im
Abotismene, dem höchsten Punkte, 10,796' erreichen. — Die ozeani-
schen Inseln sind grösstentheils vulkanischen Ursprungs, und be-
stehen aus der Gruppe der Azoren (9 Inseln, deren höchste Punkte:
Pico auf Pico 7,143', — Pico de Vara auf S. Miguel 3,350', — Caldeira
de Sta. Barbara auf Terceira 3,284', - Pico de San Jorges 3,282', —
Morro Gordo auf Flores 2,896', und Caldeira de Corvo 2,308' sind), der
Madeira-Gruppe mit 5 Inseln (Pico Ruivo auf Madeira 5,682'), dén
Canarischen Inseln (20 grössere und kleinere Eilande; auf Teneriffa:
mit Pic de Teyde 11,420', Chahorra 9,275'; — auf Palma: Pico de Cruz
7,253'; — auf Gross-Canaria: Los Pexos 6,005'; — auf Gomera: Alto
Garaona 4,128'; — auf Ferro: San Anton 3,666'), den Capverdischen
Inseln (mit dem Pic von Fago 8,589', und Pico auf S. Antonio 6,653'),
den Bijugas oder Bissagos, den Guinea-Inseln (Fernao do Po, Prin-
cipe, St. Thomas, mit einem 6,486', und Annobon mit 2,346' hohem
Vulkan), aus Ascension, St.Helena, den Maskarenen (Bourbon 7,506',
Mauritius ?,628' Rodriguez), den Comoren, den Aethiopischen Ar-
chipelagus (die Amiranten, Seychellen oder Mahé-Inseln, Sieben Brü-
der, und viele kleine zerstreute Eilande), und der 16 M. langen Insel So-
cotra (Sokotora, mit dem 4,224' hohen Djebel Haggier). Die Inseln des Ro-
then Meeres sind theils vulkanischen Ursprungs, theils Korallengebilde.

Von den Inseln Afrika's sind für den Europäischen Handel und
als politische Stationen die Azoren, Madeira, die Canarischen
Inseln, St. Helena und die Maskarenen (Mascarhenas) von beson-
derer Wichtigkeit.

Die Azorischen Inseln, zwischen 36» 57'—39°41' NBr. und
zwischen 7« 14'—13028' OL. gelegen, werden von manchen Geographen,
weil Europa um einige Meilen näher gelegen, diesem Erdtheile zugetheilt,
gehören aber ihrer Natur nach mehr nach Afrika. Sie bilden 3 Gruppen
von 9 Inseln, von denen die südöstlichste Santa Maria und San
Miguel, die mittlere
Terceira, Graciosa, San Jorge, Pico und
Fayal, die nordwestliche
Flores und Corvo enthält, und umfassen
zusammen einen
Flächeninhalt von 53,99 Qu.-M., (1857) mit 241,646 Ein-
wohnern. Im Jahr 1431 von den Portugiesen entdeckt, wurde die Insel
Fayal von dem berühmten Nürnberger Kaufmann, Geographen und See-
fahrer Martin Behaim 1466 mit Fianderischen Ansiedlern zuerst besetzt
und in Kultur genommen. Alle Inseln sind gebirgig, mit steilen Küsten
und vulkanischen Ursprungs, voll fruchtbarer Thäler, mit sehr milder
Luft, und nur im Winter heftigen Stürmen ausgesetzt. Wein ist das
Haupterzeugniss der Inseln, Südfrüchte, Pisangs und Yams, Weizen und
Gerste werden in Menge gebaut; die Viehzucht ist bedeutend; Schildkrö-
ten und Fische sind im Ueberfluss an den Küsten. Die Einwohner sind
grösstentheils portugiesischen Stammes. Hauptstadt der Inseln ist Angra
mit 14,000 Einw., auf Terceira. Andere nennenswerthe Städte sind:
Punta Delgada, mit 20,000 Einw.,
und Ribeira Grande, mit 12,000
Einw., beide auf San Miguel; Praya auf Terceira, mit 4,500 Einw.;
Lages auf Pico, mit 3000 Einw.; Horta auf Fayal, mit 10,000 Einw.;
Porto auf Santa Maria, mit 2,000 Einw.; Velas auf San Jorge, mit


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5. — Afrika.

4,000 Einw.; Santa Cruz auf Graciosa, und Santa Cruz auf Flores,
jede mit 3,000 Einw., und Porto da Casa auf Corvo, mit 500 Einw.-

Die Madeira-Gruppe, südöstlicli von der vorigen, bestellt aus
den Inseln Madeira, Porto Santo und Desierta und den beiden un-
bev/phnten Sal vages-Eilanden. Madeira, unter 32" 37' NBr. und
0®45' OL., eine 15,75 Qu.-Meiien grosse, vulkanische, von steilen Gebir-
gen und fruchtbaren Thälern durchzogene Insel, mit 98,320 Einw., hat in
den Thälern ein Tropen-, auf den Höhen Europäisches Klima in allen Ab-
stufungen, und auf den höchsten Punkten im Winter Schnee. Die Luft
ist ungemein gesund, Madeira desshalb der Zufluchtsort von Hunderten
von Brustkranken. Wein, der berühmte Madeira, ist das Haupterzeugniss
der Insel, und dieser, Holz, Orseille, Mastix und Drachenblut sind die
Hauptausfuhrartikel des Handels, der, obwohl die Madeira-Gruppe portu-
giesisches Besitzthum ist u. grösstentheils von Portugiesen bewohnt wird,
ganz in den Händen der Engländer ist. Hauptstadt der Insel ist Punchal,
mit 25,000 Einw., die Erfrischungsstation aller nach Süd-Amerika und dem
Kaplande gehenden Schiffe. — Die Insel Porto Santo hat nur 3 Meilen
im Umfange und gegen 5,000 Einw., Desierta kaum COO
Einwohner.

Die Canarischen Inseln, eine zwischen 27» 39'—29o 26' NBr.
und zwischen 0° 30'-4" 30'OL. gelegene, den Spaniern gehörende Gruppe
von 20 grösseren und kleineren Inseln und Eilanden, die einen Flächen-
inhalt von 151
,6 Qu.-Meilen mit 234,046 Einw. umfassen, von denen aber
nur 7 von Wichtigkeit sind. Sie sind sämmtlich gebirg ig und vulkanisch;
der Boden ist theils kahler Fels, mit Lava und Schlacken bedeckt, theils
sehr fruchtbar, besonders in den Thälern und an den niederen Berg-
abhängen. Das Klima ist mehr trocken als feucht, nicht übermässig
warm und daher sehr gesund; die hohen Berge auf Teneriffa und Palma
(bisweilen auch auf Canaria) sind im Winter mit Schnee bedeckt, und zu
dieser Zeit die herrlichen Inseln oft schrecklichen Orkanen und Wolken-
brüchen ausgesetzt, im Sommer auch öfters von dem glühend heissen.
Alles ausdörrenden Harmattan überzogen, der von der Sahara herüber-
weht. Alle Pflanzen Afrika's gedeihen hier. Man baut Zucker, Baumwolle,
Südfrüchte aller Art, Datteln und Europäisches Getreide, das Haupterzeug-
niss der Inseln war aber bis vor wenig Jahren der Wein, an dessen Stelle
jetzt der Anbau des Nopal und die Gewinnung der Cochenille von ihm
getreten ist. Die Bewohner sind Spanier und Mulatten, Neger gibts nur
wenige; von den Urbewohnern der Inseln, den Guanchen,
finden sich nur
noch in Ziegenhäute genähte Mumien in den Berghöhlen. Der Handels-
verkehr der Canarien ist nicht unbedeutend und fast ganz in den Händen
der Engländer und Nord-Amerikaner. Die Inseln selbst werden hai.ihg als
Erfrischungsstation von vorübergehenden Schiffen besucht. Vom nächsten
Küstenpunkte Afrika's sind sie 15 deutsche Meilen entfernt; die grosseren
folgen sich in der Richtung von 0. nach W. in nachstehender Ordnung:
Lancerota, 14,sg Ou.-M., niedrige Vulkaninsel, mit dürrem Boden be-
deutender Sodagewinnung und dem Hauptort Teguisa, mit 1,000 Einw.
(in der Nähe im N. die Eilande Allegranza; Monte Claro, mit Zie-
gen und Kanarienvögeln; Graciosa; im S. Lobos); — Fuerteven-
tura, 35,75 Qu.-M., mit starker Viehzucht, Soda- und Orseillehandel, und
dem Hauptort S. Maria de Betaneuria mit 2,500 Einw.; — Gran-
Canaria, 33,8? Qu.-M., die fruchtbarste unter allen Inseln, mit steilen,
zerrissenen Gebirgen in der Mitte, zahlreichen Mineralquellen, ansehnlichem
Wein-, Oel- und Getreidebau, Viehzucht, starker Fischerei und Seesalz-
bereitung. Hauptort ist Palmas, mit dem Hafen de la Cruz und 8,500
Einw.; — Teneriffa, 41,37 Qu.-M., grösste der Inseln, mit dem Gebirge
Guajara (10,400') und dem Pico de Teyde; der Weinbau hat gegenwärtig
der Cochenillenzucht Platz gemacht. Hauptstadt der Insel und der ganzen
Gruppe ist Orotava, am Fuss des Pik, in 980' Höhe, mit dem Hafen
"e la Paz, und 12,600 Einw.; Laguna, die frühere Hauptstadt der In-
sel, hat 12,000 Einw. und 1 Universität; — Gomera, 8 Qu.-M., mit der
Stadt San Sebastian und 9,000 E.; — Palma, 45,so Ou.-M., mit an-
sehnlichen Waldungen, Zucker-, Mandel- und Seidenbau; ausser dem Pico
de Cruz ist im N. der Insel der 5,000' tiefe alte Krater la Caldera;
Hauptort der Insel ist Santa Cruz, mit 3,800 E.; — Ferro (Hierro),
3,87 Qu.-M., mit grossen Waldungen, gutem Weinbau, starker Schafzucht,
4,500 Einw., und dem Hauptort Valverde mit dem Hafen el Hierro
auf der SO.-Seite. Diese letzte, unter 27044'26" NBr. gelegene Insel ist
der Punkt, nach welchem die deutschen Geographen den ersten Meri-
dian benennen, von dem aus die geographische Länge auf dem Erd-
ball gemessen wird. Es ist derselbe 20" W. von Paris oder 00 32'9" 0.
von der Insel Ferro, so dass er nur an ihr vorübergeht. —

Die Insel St. Helena erhebt sich, unter 15» 55' SBr. u. 11" 45' OL.,
230 deutsche Meilen von der Küste Westafrika's ein einsamer Fels aus
dem da.aregen brandenden Meere, und umfasst einen Flächenraum von
5,5 Qu.-M.; vulkanischen Ursprungs und mit Lava und fruchtbarer Erde
bedeckt, im Innern zu immer höheren Bergen aufsteigend, die im Pik
Diana 2,700' Höhe erreichen, wird die kleine Insel von schauerlichen
Thälern durchschnitten und bietet im Westen nur eine einzige, vom Was-
ser aus unzugängliche Hochebene, Longwood, auf welcher Napoleon L
als Gefangener der Briten sein Leben endete. Die Luft ist mild und ge-
sund, nur in den Thälern die Hitze fast erstickend; Stürme und Erdbeben
sind unbekannt, Gewitter selten. Afrikanische und Europäische Produkte
gedeihen hier neben einander; Wein und Getreide fehlen. Einwohner zählt
die Insel gegen 6,000, unter denen die Hälfte Neger, sonst Engländer,
Franzosen und Holländer. Im Jahr 1502 von den Portugisen entdeckt und
in Besitz genommen, 1000 von den Niederländern, 1660 von den Briten
erobert, ist in deren Besitz die Insel noch jetzt als Erfrischungsplatz der
Ostindienfahrer von grosser Wichtigkeit. Hauptstadt und einziger Lan-
dungsplatz ist Jamestown an der Kapellenbai. —

Die Maskarenen, im Osten der grossen Insel Madagaskar, eine
1545 von den Portugiesen Mascarenhas entdeckte und benannte Inselgruppe
aus Bourbon, Mauritius und Rodriguez bestehend. — Bourbon (Re-
nn ion), die südlichste Insel unter 2lo SBr. und 73« OL., erhebt sich in
S vulkanischen Piks, welche die höchsten Punkte der Insel bilden, und
umfasst einen Flächenraum von 43 Qu.-M. (genauer 231,550 Hektaren),
mit 163,320 Einwohnern, meist freien Negern, Franzosen und Farbigen.
Das wild zerstörte, gebirgige Innere der Insel ist ohne Kultur, kalt und
rauh, und bringt nur durch die Fülle seiner reissenden Bergwasser, die
in Kaskaden herabstürzen, dem blühenden Küstensaume Fruchtbarkeit.
Das Klima auf den Höhen ist mild, am Küstensaume und in den Tbal-
gründen erstickend heiss; Orkane fast das ganze Jahr hindurch und zu-
weilen furchtbar wüthend. Zucker, Kaffee, Gewürznelken, Muskatnüsse,
Baumwolle, Reis, Tabak, Mais, Südfrüchte etc. werden im Ueberfluss ge-
wonnen. Seit 1774 nahm die französische Regierung Besitz von der
Insel, auf welcher sich schon 1654 Franzosen niedergelassan hatten.
Hauptort der Insel und Sitz des Gouverneurs ist St. Denis, im N., mit
unsicherer Rhede und 9,000 Einw. — Mauritius (Isle de France),
unter 20M2'SBr. und 75" 5' OL., eine hohe Pikinsel von 55,'. Qu.-M. Flä-
cheninhalt, die vom Meere aus zu einer Hochebene von 1,400—1,800' auf-
steigt, auf welcher sich viele Bergketten und der Piton de Milieu erheben.
Die im Innern sumpfige, waldreiche, vulkanische, reichbewässerte Insel
ist von Aussen durch Korallenbänke und Kalkmassen fest verschlossen,
hat mehrere gute Häfen, ist ungemein fruchtbar und erzeugt die gleichen
Produkte wie Bourbon. Einwohner zählt die Insel, die 1598 von den
Holländern den Portugiesen abgenommen, 1712 aber von diesen verlassen,
1721 von den Franzosen in Besitz genommen und 1814 von Frankreich
an England abgetreten wurde, 238,363 Seelen, grösstentheils Neger; die


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5. — Afrika.

Weissen sind meist französischen Ursprungs, dann Engländer und Hindus
aus Indien, die sich als freie Arbeiter angesiedelt haben. Hauptstadt und
Sitz des britischen Gouverneurs ist Port Louis, im NW., mit kleinem
Hafen und 2,600 Einw. — Rodriguez (Diego Ruys), unter 190 41'SBr.
und 80» 50' OL, kleine, fruchtbare, waldreiche, Orkanen ausgesetzte, ösf-
lich von der vorigen gelegene, von den Engländern in Besitz genommene
Insel, mit nur 180 Einwohnern. —

Gewässer, Ströme, Seen. — Die Stromsysteine Afrika's sind
bis jetzt nur unvollständig bekannt. Zum Gebiete des Mittelländi-
schen Meeres gehört der Nil, der grösste Strom des Landes, der
durch den Zusammenfluss des blauen Flusses (Bahr-el-Azrek), weissen
Flusses (Bahr-el-Abiad) und Takkazie (Tacazze, Atbara) gebildet wird,
und dessen Hauptader, der Bahr-el-Abiad (nach Berghaus), wahrscheinlich
aus dem N'Yassi-See (Maravi der Alten) abfiiesst ; seine Länge wird nicht
unter 600 Meilen betragen, die Grösse seines Stromgebiets mit 32,600
Qu.-M. zu gering angegeben sein. Westlich vom Nil mündet: der Med-
scherda, in Tunis; — der Schelif, L. 112, Str.-G, 1,500 Qu.-M.; —
der Maluia (Malluvia), L. 110, St.-G. 1,300. — In das Gebiet des Atlan-
tischen Ozeans strömen: der Tensift, Str.-G. 1,400 M.; — der
Wadi Draa (mit dem Saguiel el Hamra), Str.-G. 1,900 M. (?); — der
Senegal, L. 248, Str.-G. 4,000? — Gambia, L. 192, Str.-G. 2,000? —
Rio Grande; — Pongo; — Scarceres; — Karamanka, Str.-G.
1,200; — Lahu; — Joliba (Niger, Quorra), L. 575 (650 ?), mit dem
Tschad da (Zuflüsse: Wady el Mazzeram und Yeu) ; — Unguamai;

— Congo (Zaire); — Cuenza; — Caturabela; — Cuanene; —
Oranje (Gariep), L. 222 M. — In das Gebiet des Indischen Ozeans
strömen: der Limpopo (Sabio) ; — Sofala; — Zambeze (Cuama);

— Livuma; — Matoni (mit Kideji Snaha, Luflji Quawi); — Quili-
manze, und viele in ihrem Laufe unbekannte Küstenflüsse. — Sämmt-
liche Ströme Hoch-Afrika's stürzen mit Kataraktenbildung von der innern
Scheitelfläche und von einer Stufe des Terrassenlandes zur andern herab,
und haben den Unterlauf, der meist periodischen Anschwellungen unter-
worfen ist, und Delta's, Sumpf- und Lagunenbildung zeigt, in niedrigen,
schmalen Küstenebenen. S te p p enfl üsse, die aus dem Hochlande der Ber-
berei kommen und in der Wüste versiegen, kennt man bereits mehrere,
und an grösseren Lan dsee n, obwohl diese noch keineswegs vollkommen:
im N. den Melgig-See; im 0. den Berket el Kerum (Möris); dei
Demhea oder Tzana, durch welchen der Blaue Nil geht; den Thilale
Abba und Balli; den Victoria Nyanza oder Ukerewe-See, dei
Taganyika oder Ujiji-See, den Niassa-See, den Shirwa um
Schuia-See; im Innern: den Tschad-See, der den Charry und Yeu
und den Abfluss des Hadubah-See's aufnimmt; den Fittre-See, dei
Bugdy, Zamba, Heimad, Noss, Cuffua, Awilunda, N'Yassi um
Zambre-See, und im S. den Mokoro und den .Mampur oder N'gami
See. —

Klimatische Verhältnisse. — Afrika, zu 0,77 in der heissen
und nur zu 0,33 in den beiden gemässigten Zonen gelegen, mehr als 50(
Meilen weit vom Wärmeäquator durchschnitten, mit wasser- und vegeta
tionslosen Wüsten bedeckt, welche viele Wärme ausstrahlen, und vermögt
seiner eiförmigen Gestalt mit verhältnissmässig geringem Küstenumfanj
und daraus folgender geringen Berührung mit dem Ozean, hat ein heisses
trockenes, vollständig ausgebildetes Kontinentalklima, und nur dif
niederen Küstenländer haben feuchtere Atmosphäre, häutigere Niederschlag«
und ein ozeanisches Klima. Der vom Wärmeäquator durchschnittene Thei
des Kontinents ist das heisseste Land der Erde. Die mittlere Temperatui
desselben beträgt 29",s, ist mithin 10,2 bedeutender, als in Süd-Asien
und um 20,3 wärmer, als in den tropischen Küstenländern der neuer
Welt. Zu beiden Seiten des Wärraeäquators dehnen sich die Tropenländei
Afrika's aus und reichen im S. bis zum Wendekreis des Steinbocks, im
N. weit über den Wendekreis des Krebses, bis zur Isotherme von 250,2
Innerb alb d ieses Gebietes ist (wenigstens in den niedergelegenen Gegen-
den) die Wärme ziemlich gleichmässig auf die Jahreszeiten vertheilt, und
die im N. und S. einander entgegengesetzten Jahreszeiten sind nur wenig
von einander verschieden. In der nördlichen u. südlichen subtropischen Zone,
welche sich bis zur Isotherme 20o C. ausdehnen, bieten Sommer und Winter
grössere Wärme-Differenzen, doch werden dieselben nie so gross, wie im
Süden Europa's, und der Schnee ist hier im Niveau des Meeres eine grosse
Seltenheit. Der Gang der jährlichen Wärme ist in beiden Zonen entgegen-
gesetzt, und die kältesten Monate der nördlichen subtropischen Zone (De-
zember und Januar) sind die wärmsten des Kaplandes. In den bedeu-
tenden Unterschieden zwischen der Tages- und Nacht-Temperatur zeigt
sich die Kontinentalität des afrikanischen Klima's am deutlichsten;
selbst


mmumwE Am ©t. mimm^

in den Tropenländern dieses Erdtheils folgen kühle Nächte der glühenden
Hitze des Tages, und schon bei geringer absoluter Erhebung des Bodens
ist, selbst bei unbedeutendem Abstände vom Aequator, ein leichter Frost
im Binnenlande nichts Unerhörtes. Die Grenzen der einzelnen Klima-
Regionen und das Verhältniss der Wärme-Abnahme nach senkrechter Rich-
tung sind bis jetzt noch nicht ermittelt; die bedeutende absolute Höhe,
welche einzelne Länderräume des Erdtheils erreichen, erzeugt aber eine
bei weitem niedrigere Mitteltemperatur, als die Isotherme von 20" in wag-
rechter Richtung angibt. Steigt man von den schwülen Küsten-Ebenen
des Indischen Ozeans zu den Terrassen des Ostrandes hinauf, so erreicht
man Plateauländer, die ein mildes, kühles, selbst kaltes Klima bieten, wo
der Schnee in grossen Massen fällt und, wie in Habesch und dem Tafel-
lande Makadah, die Hochgebirge in die Schneeregion ragen, deren untere
Grenze im Djebel el Komr 13,600' über dem Meere liegt; im Hochlande
der Berberei, sowie im Kaplande, sind die höheren Gebirge im W^inter
mit Schnee bedeckt; auf den niederen Terrassen des Westrandes von
Süd-Afrika hat die schwüle Tropenhitze der Küste bereits einer reinen
und frischen Luft Platz gemacht, und der Pic auf Teneriffa, an dessen
Fusse eine mittlere Temperatur von 22o herrscht, ist in seinen höheren
Regionen im Winter oft Monate lang mit Schnee bedeckt. — Die Luft-
strömungen sind bis jetzt ebenfalls nur unvollständig bekannt: der
Südrand des Tafellandes liegt in der Zone des SO.-Passats, der Ost-
rand bis Habesch binduf im Gßbiöt der MonsunB, P6riodiscli6
Winde, welche bei südlicher Deklination der Sonne aus N. und NO., bei
nördlicher aus S. und SW. kommen, wehen über die Sahara, Senegainbien,
den flachen Sudan, Darfur und Nubien; im Hochlande der Berberei und
Aegypten kommen die Winde vom Mai bis September aus N., werden dann
veränderlich, und kommen im März und April aus SO., S, und SW. — Im
Kaplande herrschen NW.-Winde von Ende Mai bis September, SO.-Winde
den übrigen Theil des Jahres, und die Küsten Afrika's werden fast sämint-
lich von regelmässig wechselnden Land- und Seewinden bestrichen.
Orkane sind, wegen der oft in kurzen Zeiträumen stattfindenden Tem-
peratur-Differenzen, in Senegambien, Sierra-Leona, im Kanal von Mozam-
bique, auf Madagaskar und den Maskarenen nichts Seltenes; Tornados
stürzen an der Westküste oft plötzlich herab, und die Gluthwinde der
Sahara kommen bis nach Nubien und Aegypten, bis Nord-Guinea und den
flachen Sudan, und in das Hochland der Berberei. Hinsichtlich der Ver-
theilung des meteorischen Wassers zerfällt Afrika in vier Gebiete:
in die Zone des periodischen Niederschlags, ein regenloses Gebiet, und
in ein südliches und nördliches Gebiet beständiger Niederschläge, Die
Zone des periodischen Regens umfasst das ganze tropische Afrika,
vom südlichen Wendekreise bis gegen den
I80 NBr. — Die Gegenden un-
ter dem Aequator haben eine trockene und zwei kurze Regenperioden
zur Zeit der Aequinoktien. Zwischen dem Aequator und dem südlichen
Wendekreise tritt die nasse Jahreszeit vom November bis April ein und
dauert für die einzelnen Orte 2-3 Monate; die trockene Jahreszeit aber
begreift die Monate Mai bis Oktober. Im N. des Aequators findet der ent-
gegengesetzte Fall statt, und dort ist von Mitte Mai bis Oktober die nasse,


I :?

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5. — Afrika.

ImuTacS wävii^^ein'^iSr «Strand von

iVJonsune steht, und L f dt. 4 V Einfluss der

April die nasse JahreszeU hZ^t^'' ^'«-Monsin vom Oktober bis
iai N. der
vongen Se Ls fmi "^^nlose Gebiet breitet sich
bien; nur an den Grenzen

nie; das Kulturland in ihm beLl rinkt ff',! es spärlich, in seiner Mitte
Thal; alles Uebrige im 0 und W isVrv^ bewässerte

völlige AVÜste. Das südliche Gebiet rip/"^Oasen)
schlage umfasst das Kaplandf woX^re^^en ^^
nördliche Gebiet das Hochland der BeZref V^^^^^ das

des Winterregens gelegen ist. "' «^er Provinz

Naturprodukte. - Obwohl reich an Naturnrnrim-fo« 1, . .
besitzt Afrika weder die Mannigfaltigkeit Asiens^t? e^pTge PflVen^
fülle
Amenka's. \on Mineralien findet man Gold in Habesrii nmf -
den Gegenden längs dem Bahr-eWbiad, in Guinea, besoiVders i^i Unde
der
Mandingo's, in Bure, Wasaw, Haussa, Dankara, Wangara Ban b urpf.
Silber in Schikowa, auf dem Plateau von Timbo, Bagherini ■ Kunfpr n
Marokko, Algerien und Aegypten, in Darfur, dem Land der MohiL n
Borgo,
im Lande der Kasembes, in Butua, Zurabo, Inhambane unri im
Hottentoltenlande; Blei in AI- ' " ""

gerien und iWarokko; Eisen in
Marokko, Algerien, Bambuk,
auf dem Plateau von Timbo,
in Angola, Loango, Benguela,
Monomotapa, auf Madagaskar
etc.; Salz in verschiedenen Ge-
genden des Festlandes, auf den
Kap Verdiseben u, Canarisclien
Inseln, auf Madagaskar tcc.;
Schwefel in Habesch, Schoah,
Tripoli und bei Benguela, und
Steinkohlen in Mozambique, Na-
tal und dem Kaplande; Edel-
steine, mit Ausnahme des Dia-
manten, den man bis jetzt noch
nirgends in Afrika gefunden, in
Angola, Bihe, Cassange, Mu-
chingi, dem Lande der Moluas,
.Madagaskar etc. —

Die Flora Afrika's spricht
den Grundcharakter der Gleich-
förmigkeit aus, der den Erd-
theil bezeichnet. Das Centrai-
land ist noch immer eine terrfi,
incognita, nur von Nubien her
scheint das Reich der Cassien
und Mimosen noch vorzudrän-
gen, während Abyssinien für
sich ein eigenes Reich bildet,
das zum Reich der Ostküste
übergeht. Nord-Afrika bildet
eine besondere atlantische
Region: wie iu den reizen-
den Gefilden der Pyrenäisclien
Halbinsel gedeihen hier im Ber-
berlanrie Oliven, Orangen, Dat-
teln, Ricinus etc., u. nur leichte
Uebergänge mahnen daran, dass
man von Europa auf den Bo-
den des heissesten Südlandes
getreten ist. Die Gebirgsflora
des Adas ist noch unbekannt.
Nach Osten hin bildet Cyrenai-
ca den Uebergang zu Aegypten,
dessen magere Pflanzen gleich
den eigenihümlichen Boden ver-
rathen. In Oberägypten sind
Datteln und Palmenarlen mit
Cassien, in Unterägypten die
Nelumbien und Lotospflanzen
charakteristisch. Die Sahara
bringt nur wenige Pflanzen her-
vor, die Oasen aber blühen
herrlich mit Gräsern und Pal-
men. Im Allgemeinen gehört

Nordafrika noch zum mittelländischen Reiche der Labiaten etc. Die hem-
perviven (Euphorbien, Cacalien etc.) sind auf der nordwestlichen Küste,
den
Canarien und Azoren vorherrschend, wo neben europäischen Fonnen
schon die üppige Fülle des Tropenwuchses beginnt. Westafrika bietet
auf der Küste vom Senegal bis zum Kongo einen Uebergang von asiati-
schen zu amerikanischen Formen: hier erhebt der kolossale Baobab wie
in Nubien seine riesigen Aeste, und was in Oberägypten, Arabien, im
malayischen Archipelagus, auf Madagaskar und im südlichen Amerika ge-
deiht, findet sich zum grossen Theil in Senegarabiens und Guinea's heissen

Strichen. Südafrika umschliesst das Reich der Mesembryanthemen und
Stapelien, der Liliaceen, der Eriken, Proteen und Pelargonien, und hat
die
grösste Aehnlichkeit von Vandieraensland. Grasreiche Steppen, mit
öen trefflichsten W^'dekräutern, schöne Wälder und Fruchtgelände, wech-
seln hier mit kahlen Felsbergen und verbrannten Ebenen, und gehen in
öas unbekannte Binnenland über, und Ostafrika bietet vom Kap bis Nu-
bien eine
vorherrschende Aehnlichkeit mit Indien und Neuholland, die
sich besonders auf Madagaskar ausspricht. Getreide aller Art, besonders
Weizen, Gerste, Reis, Mais, Durrah etc.; Bataten und Yams, Baumwolle,
Hanf,
Flachs, Indigo, viele Pfefferarten und andere Gewürzpflanzen etc.,
Granaten, Orangen, Wein etc. gedeihen im Ueberfluss, und kostbare Holz-
arten, unter denen das Eben- und Rosenholz vorzüglich zu erwähnen,
die mannigfachsten Palmenarten, der Drachenblut-, Butter- und Talgbaum,
Tamarinden, Baobabs, Gummi- und Seidenbaumvvollenbäume oder Ceyba's,
füllen die Waldungen.

Biemme's Hand-Atlas. — AfrikiS. t.

Die Fauna ist ungemein reich: Pferde, Esel, Maulthiere, Kameele
und Dromedare sind vorzugsweise im Norden, Rinder und Schafe im
Süden; Elephanten und Nashörner, Löwen, Hyänen, Leoparden und Scha-
kals überall im Lande, und dem Erdtheil eigenthümlich besonders Fluss-
pferde, Giraffen, Gnus, Zebras, Antilopen, viele Affenarten, wilde Rüffel,
Prachtvögel in den Tropengegenden, Strausse in den trockenen Sandebenen,
Krokodile in allen Flüssen, und zahllose Schlangenarten in allen Wal-
dungen. Reich an Fischen sind Küsten und Flüsse; die Insektenwelt bie-
tet neben lästigen Termiten die prachtvollsten Käfer und Schmetterlinge,
und
reich an edlen Korallen ist die Nordküste und viele Theiie des Ro-
then Meeres. —

Bevölkerungsverliältnisse, Stamm Verschiedenheit. — Die
Bewohner Afrika's, deren Zahl verschiedenartig angegeben wird, und
zwischen 100 und 140 Mill, Seelen schwankt, gehören verschiedenen Völ-
kerrassen an. Zu
der Kaukasischen Rasse gehören von den Einge-
bornen: die Berbern in den Atlasländern, die Kopten in Aegypten, die
Nubier u. Bischarinin Nubien, die Abyssinier; von den Eingewanderten:
die Araber (Mauren der Atlasländer), die Juden, Türken, Armenier, Grie-
chen, und die zahlreichen Europäer germanischen und romanischen Stam-
mes, die sich vorzugsweise im Norden, Westen und Süden des Erdtheils

angesiedelt haben. — Zur Ae-
thiopischen oder Neger-
rasse, die alle Länder im Sü-
den der Sahara einnimmt, bil-
den die südlichen Nubier, die
Bewohner der grossen Oasen
am südlichen Rande des Alias
und der Sahara, den Ueber-
gang. Unter den zahlreichen
Völkerschaften dieser Rasse gibt
es grosse Verschiedenheiten in
Färbung wie in der Gesichts-
bildung, doch ist Allen das wol-
lige Haar eigen. Die schwär-
zeste Hautfarbe findet man bei
den Völkern .am Senegal (bei
den Yolofs etc.) und im süd-
lichen Theiie der Ostküste. Die
Fellatas, im Sudan, nähern sich
in der Farbe den Süd-Europäern,
und von ausgezeichneter, von
der gewöhnlichen Neger-Phy-
siognomie abweichender Ge-
sichtsbildung , sind mehrere
Volksstämme in Ober-Guinea
und dem Sudan, so wie der
grösste Theil der Kaffern. Am
hässlichsten sind die Busch-
männer, an der Grenze des
Kaplandes, die, wie die Hot-
tentotten, von allen übrigen
südafrikanischen Völkern ab-
weichen, und fast als beson-
dere Rasse betrachtet werden
müssen. Die Mongolische
Rasse hat keine Vertreter in
Afrika, der M a I a y i s c h e n
Rasse dagegen gehören die
Rewobiier des Innern von Ma-
dagaskar an.

Spi-aehe. — Von zahllosen
Völkerschaften bewohnt, de-
ren Sprachen in der letzten
Zeit Gegenstand wichtiger Un-
tersuchungen geworden sind,
lässt sich die Zahl der Spra-
chenstämme doch nicht mit Ge-
wissheit bestimmen, und <lie
von Balbi für Afrika aufge-
stellten Sprachenfamilien dürf-
ten wohl bei näherer Bekannl-
schaft sich von selbst auf ein
Viertel zurückführen, und die
Mehrheit der als ei.sjene Familien
bezeichneten Sprachen als Dia-
lekte erkennen lassen. Das Nil-
land liefert, nach Balbi, an Sprachenfamilien: die Koptische (in Aegyp-
ten, deren Sprache durch das Arabische fast ganz verdrängt isl); die Nubi-
sche (von den Nuba u. Kenus in Nubien gesprochen; auch wohl Sprache der
Höhlenbewohner: der Bischarins, Adarais, Ababdes etc. in Ost-Nubien) und
die Schiho-Danakil (die von den Schiho, Hazorta, Danakil, Dumhoeta u.
Adalel, an der Küste desRothen .Meeres gesprochen wnrd). — Das Atlasland
bietet nur eine Sprachenfamilie: die Atlantische (die Aon den Ania-
zirghen, den Tuariks, Tibbas, den Bewohnern von Siwah und Audschelah,
und den Sclieluhs, neben der arabischen Sprache gesprochen wird). Im
eigentlichen Negerlande (Nigritien) herrschen die Familien: der Yo-
lofs (in Burb-Yolof, Cayooi', Baol, Kondu, Nieder-Yani und Salum); der
.Mandingo (in Senegambien, West-Sudan etc.); der Fulahs oder Fel-
latahs (in Senegambien und Mittel-Sudan); der Dschalonken, Kis-
surs und Kalamas, der Haussas, Yarribani, Mandara, Bag-
hermi und Mobbas (in Sudan); der Bornu (in Bornu); uer fimana
(auf Sierra Leona), der Bullam (am Kap Monte), der Aschantis,
üagwumba, Akkras und Kerrapies (sämmtlich in Aschanti); die
Familie de-- Ardrabs (in
Ober-Guinea, zu denen die Dahomeys, die Ju-
dahs und die Beniner gehören), der Kay Ii und Gungumer (im Innern
Guinea's); die Familie der Kongo-Neger (in Nieder-Guinea, bis ^jjgola
herab, mit den Moluas, Bihe und Abundas, im Innern), In Südafrika:
die Familie der Kaffern (mit den Kussua, Tambuki
und Manbuki im
Küstenlande, und den Betschuanen im Innern); der Hottentotten, die
sich selbst Quäquä nennen (in vielen Stämmen, mit den Saabs oder Busch-


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5. — Afrika.

männern). In Ostafrika: die Negervölker von Mozambique (die
Kissungo, Mangaudja, Maniea, Mascliona und Moravi), die Familie der
Moselekatse's (mit den ßanyai und Batoka), die der Balonda (mit
zahlreichen Völkerschaften, darunter die Cazembe, Ukatete, Upoka etc.),
die der Unya-Mueze, der Ukambani etc.; die Familie der Gallas,
der Somauli, der Ging'iros, und der Nineanai. Auf Madagaskar:
die Familie der Madagassen, ein malayischer Völkerstamm. —

Eeligionsversehiedenlieit. — Die vorherrschende Religion in
Nordafrika bis zur Siidgrenze der Sahara und bis Abyssinien, zum Theil
auch im Sudan und an der afrikanischen Ostküste, ist der Islam, süd-
lich von dieser Grenze aber der Fetischmus. Das Christenthum
ist in den von den Europäern besetzten Gegenden (im Kaplande, Algier),
bei den Kopten in Aegypten und bei den Abyssiniern heimisch^ und in
West- und Südafrika durch Missionäre mehr oder weniger verbreitet.
Juden, in grosser Anzahl, sind vorzugsweise in der Berberei, in Aegyp-
ten und Abyssinien anzutreffen. — Die meisten Anhänger zählt der Fe-
lis chmus, der sich auf die mannigfachste Art äussert, und dem alle
Negerstämme, mehrere Völker des Atlaslandes, und die Mehrzahl der Be-
wohner von Madagaskar huldigen. Die Fetischanbeter lassen im Allge-
meinen die beinahe angeborne Idee des guten und bösen Prinzips zu,
haben an ihren Fetischen ihre auf sie mächtig einwirkenden Schutzgeister,
glauben an glückliche und unglückliche Tage, und haben ihre Priester und
Zauberer, deren Amt es ist, Menschen und Vieh vor schädlichen Einflüssen
zu bewahren. Einige Völker haben einen obersten oder National-
fetisch, dem die andern untergeordnet sind. Die Widahs z. B. verehren
eine Schlange, die in einer Art Tempel sorgfältig gepflegt wird, und
zu deren Kultus ein eigener Priesterstand und junge Mädchen bestellt
sind. Die wilden Bissagos verehren einen Hahn; die Benins halten ihren
Schatten für den Fetisch, und verehren ausser ihrem König eine Ei-
dechse. Andere Völker verehren Flüsse, die Aschantis den FlussTando,
die Dankas den Kobi. In Akra gilt die Hyäne, in Dix-Cove und Ana-
mabun der Alligator, in Ussun der Schakal etc. als Schutzgeist; in
Bonny ist der Leguan, in Kalabar der Haifisch, in Dahomey bald der
Panther, bald der Leopard oberster Fetisch, dem man Menschenopfer
weiht. Die Bewohner der Goldküste verehren Wasserfälle als ihr Idol.
Die Agows an den Quellen des Nils opfern dem Geiste des Flusses;
die Einwohner von W'assenah beten den .Vlond, die Bewohner des Kap
Mesurado die Sonne an. Die Gallahorden verehren den Mond und an-
dere Gestirne, auch Bäume und Steine, und viele Negerstämme
machen sich Götzenbilder mit Menschengesichtern. Die Betschuanen haben
einen Oberpriester, der nach ihrem Könige die bedeutendste Person ist;
und zu Dagwumba, im Innern Guinea's, befindet sich ein berühmtes Ora-
kel. Die Dschaggas in Kongo haben einen Oberpriester, den sie Schi-
tome nennen, und auf dieselbe Weise verehren, wie die Tibetaner ihren
Dalai Lama. In Magadaxo ist die Religion ein Gemisch von Islamismus
und Fetischmus, ebenso in Madagaskar und bei vielen Völkern der Ost-
küste, und in Noki und Loango sieht man ein abenteuerliches Gemische
von christlichen, muhamedanischen und heidnischen Gebräuchen. Hin
und wieder ist der Fetischdienst mit den schauderhaftesten Grausamkei-
ten gepaart. Menschenopfer, um die Königsgräber mit ihrem Blute zu
besprengen, sind sehr gewöhnlich; Kriegsgefangene werden geschlachtet,
um die Manen der im Kampfe gefallenen Krieger zu versöhnen; Sühn-
opfer von Männern und W^eibern vor dem Beginn eines Krieges sind an
der Tagesordnung. In einigen Gegenden des Innern wird zu gewissen
Zeiten eine Jungfrau zu Ehren des Regengottes lebendig begraben; in an-
dern Gegenden trifft diess Loos die W'ittwen. Bei den Achantis und
Dahomeys sind die Menschenopfer auf den höchsten Grad der Ausschwei-
fung gebracht; bei andern Völkern Ilochafrika's finden diese Opfer nur
bei besondern feierlichen Gelegenheiten statt, beim Tode eines Fürsten
oder bei einer allgemeinen Landplage. Das Opfer wird dann mit Sorg-
falt, und fast, immer ausserhalb des eigenen Landes gewählt, auf's Beste
gepflegt, und im Augenblick der Geremonie meist schnell und unter den
grössten Feierlichkeiten getödl;et; der Körper dann zerlegt, gebraten, und
unter die Anwesenden nach ihrem Range vertheilt, die dann ihren Theil
augenblicklich verzehren.

Der Islamismus ist nach dem Fetischmus am meisten verbreitet,
und in Marokko, Algier, Tunis, im grössten Theil der Nillande, vom Mit-
telmeer bis Schandi herrschend. Auch die Ababdes und die Danakil sind
Muhamedaner, haben aber weder Imams noch Moscheen. Mehrere Völker-
schaften der Ostküste bekennen sich zum Islam, und eben so ein grosser
Theil von Bornu; dann Dar-Fur, ein Theil von Mobba, Bagherim und der
Fellatahs; ein grosser Theil der Bewohner von Toinbuktu, Nieder-Bani-
bara etc., die Fulahs und fast alle Mandingo's und Susu's sind nicht nur
Muhamedaner, sondern auch sehr fanatisch und benutzen den Islam, um
ihre Kultur und Herrschaft immer mehr auszubreiten; nur die Mandingo's
von Dentilia sind noch Fetischdiener geblieben. —

Das Christenthum zählt eine bedeutende Anzahl Bekenner ver-
schiedener Kirchen. Der römisch-katholischen Kirche gehören die Bewoh-
ner der französischen, spanischen und portugisischen Kolonien an; Prote-
stanten sind die Engländer, Holländer, Dänen und Anglo-Amerikaner;
Orientalische Christen, die nur eine Natur in Christo glauben, sind die
Kopten in Aegypten und die Mehrzahl der Bewohner Abyssiniens. —

Staatliehe Verhältnisse. — In Afrika finden sich alle Regie-
rungsformen mit ihren mannigfachen Schattirungen; eigentliche geordnete
Staaten (wenn auch nicht in europäischem Sinne) kann man aber nur
Aegypten, Tripoli, Tunis und Marokko nennen. Algerien, das Kapland,
Natal, die Oranjefluss- und Transvaalsche Republik, Liberia, so wie die
meisten kleinen Europäischen Kolonien haben mehr oder weniger die Ver-
fassungen und Einrichtungen ihrer Mutterländer angenommen.' Alle an-
deren afrikanischen Staaten und Völkerstämme leben in völliger Verfas-
sungslosigkeit, oder unter so mannigfach nuancirten Verfassungen, dass
dieselben kaum bezeichnet werden können. Fast in allen Staaten herrscht
der Despotismus vor. Die Regierung von Maghrib-el-Aksa (Marokko),
Benin, Yarriba, Burb-Yolof, Bondu, Dar-Fur und des Reiches der Fellatah
ist rein despotisch; die folgegerechteste Durchführung aber hat der Despo-
tismus in Dahomey erreicht, wo nicht nur alle erstgebornen Knaben dem
Könige gehiiren, der sie öffentlich wegnehmen lässt, sondern auch alle
Weiber des Reiches Monopol des Königs sind, und jeder Neger, der ein
Weib will, vor dem Hüttenpalaste des Königs 20,000 Kauris in der demü-
thigsten Stellung erlegen muss. Der König von Moropua ist eben so ab-
solut, und er schreibt seinen Unterthanen sogar die Zeit vor, in welcher
sie sich vergnügen dürfen. Viele der Negerfürsten machen auf ihre eige-
nen Unterthanen Jagd, und verkaufen die Gefangenen an die christlichen
Sklavenhändler. Viele abyssinische Völker, sowie mehrere Stämme auf
Madagaskar seufzen unter dem doppelten Joche des Despotismus und
Feudalismus, und auf Madagaskar ist sogar das Recht, gewisse Thiere zu
schlachten und deren Fleich zu verzehren, dem Adel des Landes vorbe-
halten. Der kleine Staat Damer in Nubien bietet eine monarchische
Theokratie; Futa-Toro und Futa-Jialo in Senegambien eine oligarchi-
sche Theokratie. Die Negervölker, welche den Islam angenommen
haben, wurden dadurch bewogen, ihre absoluten Monarchien in theokra-
tische und oligarchische Formen zu verwandeln. Im Reiche Bornu
ist ein kriegerischer Scheich der wirkliche Souverän,.und ein Sul-
tan, welcher in der That gar nichts zu sagen hat, geniesst alle Ehren-
bezeigungen, welche sich an einen Thron knüpfen. Der Sultan von
Mobba oder Saley hat eine sehr eingeschränkte Macht, und in
Bambuk und längs den Küsten Guinea's bilden die Häuptlinge einzelner
Flecken eine Wahlmonarchie und Aristokratien, die sich wié
überall in der Welt durch verderbliche Zwiste und fortwährende Unruhen
auszeichnen. Das Reich der Aschantis ist eine aristokratische Mo-
narchie, voll Greuel und Verachtung des Menschenlebens. Die Regie-
rung war vor den letzten Ereignissen absolut, doch konnte ein hoher
Rath den König abdanken und sogar zum Tode verdammen. Die Regie-
rung der Mandingos in Senegambien ist republikanisch, in ihren
Kolonien aristokratisch, und in ihren Eroberungen monarchisch;
aber durch einen Rath der Aeltesten beschränkt. Die Susu bilden eine
Art rep ublikanis eher Konföderation, ausgezeichnet durch die Pur-
rah, eine geheime Gesellschaft, die gleich dem Vehmgerichte mit sum-
marischer Strenge Gerechtigkeit über Individuen wie über ganze Stämme übt.

K.ivaUy inid Lahu, an der Elfenbeinkliste, Bonny an der Sklavenköste, und das Land der Kame-
Tones sind oligarchische Republiken. 'Jie Katfern werden monarchisch regiert; Je-
der Stamm hat sein erbliches Oberhaupt. Die Schillah und Kabylen im Atlaslande ste-
hen unter beschränkten Häuptlingen^ die Höhlenbewohner und alle Beduinen der Wüste
unter Patriarchen. In Borgu findet man eine Konföderation kleiner Fürsten unter einander,
deren Oberhaupt jener von Bussa ist, jedoch nicht hinlängliche Gewalt hat, um Fehden zu hin-
dern, die fortwährend unter ihnen ausbrechen. Tunis und Tripoli sind durch die Nähe der Fran-
z-osen in Algerien z.u einer ordentlichen, wenn auch despotischen Regierung gezwungen, und
Aegypten erfreut sich ebenfalls einer kraftvollen Regierung, welche sich durch moralische Gründe
selbst beschränkt. —

Politische Eintheilung. — In politisch-geographiscli-topographischer Beziehung
scheiden wir Afrika in folgende 13 grosse Abtheilungen, deren Grösse und Bevölkerung nur ap-
proximativ angegeben werden kann:

Länder.

Bestandtheile.

Hauptstadt,

Einw.

i.

Aegypten: 8,795 Ou.lleilen, mit 5,250,000 Einwohnern.

IBahari (Unter-Aegypten) .....................

Kahira ...........

300,000

[vvostani (Mittel-Aegypten).....................

i Fayuiu ...........

15,000

Said (Ober-Aegypten) ........................

Syut ..............

20,000

2.

Nubien: 35,000 Ou.-Meilen, mit 8,500,000 Einwohnern

Derr ..............

Eigentliches Nubien .........................

5,000

Dongola .........................................

Marakah ..........

; 6,000

Land der Scheygias ...........................

Koiti .............

8,000

Land Barbar ...................................

Ei-Mucheiretf.....

5,000

Land Schendy ..................................

Schendy ..........

50,000

Land Halfay ....................................

Halfay ...........

6,000

Sennaar .........................................

Chartum ..........

20,000

Kordofan .......................................

Obeid .............

40,000

3.

Habescli (Abyssinien): 16,000 Qu.-.M., mit 6,000,000 Einw.

Tigré ............................................

Adowa............

10,000

Gondar ..........................................

Gondar ..........

40,000

Schoa............................................

Ankobar ..........

5,000

Amhara..........................................

Watho-Haimonat

4,000

Angot ...........................................

Agof ..............

5,000

Samhara.........................................

Arkiko ...........

1,000

4.

Berberei (Atlasland): 35,000 Qu.-M., mit 16,000,000 Einw.

Tripoli, mit Barka.............................

Tripoli ...........

25,000

Tunis ...........................................

Tunis ......•:......

100,000

Algerien (zu Frankreich) .....................

Algier.............

110,000

Marokko (Jlaghrib-el-Aksa), mit Fez, Sus und

Taülelt ......................................

Marokko .........

85,000

5.

Es-SaUara; 100,000 Ou.-Meilen, mit 2,500,000 Einwohnern.

Sahel, Sahara und Biled-tii-Jerid.............

Gadames..........

7,000

Fezzan .........................................

Murzuk ...........

20,000

Darfur ..........................................

Kobeyh ...........

6,000

6.

Sudan iNigritien): 50,000 Qu.-M., mit 20,000,000 Einw.

■yarriba..........................................

Katunga (Eyeo) ••.

50,000

Niffé (Naffi) ....................................

Rabba ............

40,000

Borgu, Niki, Wavva, Kiama etc. .............

Bussa .............

12,000

fauri ...........................................

Vauri .............

40,000

Haussa (Reich der Fellatahs) ................

Sakkatu ..........

80,000

Bornu (Burun), mit Loggun...................

Birnie ............

10,000

Tombnkta ......................................

Timbuktu ........

12,000

Bambarra, mit Jenne ..........................

Sego .............

30,000

7.

Senegambien: 20,000 gn.-Meilen, mit 10,000,000 Einw.

ILänder der V'olofs, Mandingo's und Falahs..

St. Louis ........

6,000

8.

Ober-Guinea

: 40,000 Qu.-Meilen,. mit 10,000,000 Einw.

Sierra Leona-Küste, mit Timmani etc. .....

Pfefferküste, mit Liberia ....................

Freetown ........

Monrovia..........

10,600
10,000

Zahnküste (Elfenbeinkliste), mit Kavally, La-

Laho .............

ho etc. .......................................

2,000

Goldküsle, mit Aschanti ......................

Cape-Coast-Castle

10,000

Sklavenküste, mit Dahomey etc..............

Abomey ..........

24,000

Küste Benin, mit Benin etc. ................

Benin .............

15,000

9.

Nieder-Guinea: 35,000 Qu.-Meilen, mit 10,000,000 Einw.

Loango, mit Koma, Hayuniba etc. ...........

Loango (Boally)

15,000

Congo (Kongo) ................................

San Salvador .....

24,000

Bomba und Sala (Mokoko) ....................

Missel (Honsel)

14,000

Molua und Cazember ..........................

Vanvo ...........

40,000

Angola und Loando............................

S. Paolo de Loando

22,000

Benguela ........................................

San Felipe ......

Kapstadt..........

Neu-Lattaku .....

8,000

10.

Süd-Afrika:

30,000 Qa.-Meilen, mit 3,000,000 Einw.

Kapland, mit Natal und KafTraria etc. ......

Betschuanen- und Hottentottenland etc......

25,000
6,000

11.

Ost-Afrilîa :

35,000 Ou.-Meilen, mit 5,000,000 Einw. .•■

Sofala (Sauna) ................................

Mozambique ....................................

Zanguehar .....................................

Ajan (Land der Sowaulis) ...................

Senna .............

Mozambique ......

Zanzibar .........

Brava (Berua) ...

2,000
6,208
12,000
2,000

Land der Somaulis ............................

Berbera ...........

12,000

12.

Wenig bekanntes Binnenland: 120,000 Qu.-Meil., mit
20,000,000 Einwohnern .......................................

13.

Afrikanische Inseln : 11,282 Qu.-M., mit 5,000,000 Einw.

im Osten: Madagaskar, Maskaren etc. ......

_

un Westen: Canarische Inseln, Azoren etc.

Palmas ...........

11,500

1) II Madeira etc. ....................

Funchal ..........

25,000

>' >1 Kap-Verd-Inseln, St. Helena etc.

Jamestown ......

1,200

Ganz Afrika: 536,077 Qu.-Meilen, mit 121,250,000 Einw.


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jnJage, Gfrenzen, Grosse, Ausdehnung. — Amerika oder die
neue Weit, der grosse vvestlidie Kontinent, wird durcli den'Atlantisclien
Ozean von der Westseite, durcli den grossen Ozean von der Ostseite des
grossen östliclien Kontinents, der alten Welt, geschieden; ist von allen
Seiten von Meer umgeben; dehnt seine Länderrnassen durch die nördliche
und südliche Hemisphäre aus, und besteht aus zwei durch die Landenge
von Panama aneinander geketteten Erdkörpern, die nach ihrer Lage als
^'ord- und Süd-Amerika bezeichnet werden, und zwischen sich, nach
0- zu, die unter dem Namen Westindien bekannten Inselgruppen der
Bahamas und der grossen und kleinen Antillen haben. Nach Asien ist
Amerika der grösste Erdtheil, hinsirhtlich seiner Ausdehnung aber der
erste unseres Erdballs, da er sich vom 54020' SBr. bis 71023' Nßr.
(Elsons Point), und vom 21ü020' bis zum 341025' OL. v. F. erstreckt.
V'om Kap San Roque in Brasilien, dem östlichsten Punkte, bis zur äusser-
sten Spitze des Kap Prinz Wales, im russischen Amerika, dehnt sich das
Land mehr als 129 Längengrade aus, während die geographische Breite
vom Kap Froward im S. (Kap Hoorn gehört nicht zum Fe'süande) bis El-
sons Point im N. 125 Breitegrade in sich begreift. Noch höher hinauf, bis
über 810 NBr., ziehen sich die Nordpolarläiider, von denen nur die Küsten,
und diese, mit Ausnahme von Spiizbergen, auch nur unvollkommen be-
kannt sind; wollten wir aber diese und alle die Inseln mitrechnen, die
in geographischer Beziehung dem westlichen Kontinente angehören, so
Würde die Länge desselben 160, die Breite von S. nach N. 149 Grade in sich
fassen.
Die Grundgestalt der beiden grossen Theile Araerika's gleicht
zwei rechtwinkligen Dreiecken, welche in zweien ihrer Spitzen im Isthmus
von Panama zusammenstossen; deren Hypotenusen sind beide dem Gros-

Bromme's E»nd-At!as.— No^d- und Süd-Amerika. «.

3îorî)= uni) 8fl0--flmerifta

Hand-Atlas. Taf. 6 u. 7.

sen Ozean zugewandt, und deren rechte Winkel im N. am Kap Charle.s
(Labi-ador), im S. am Kap San Roque (Brasilien) zu suchen. Das Dreieck
von Nord-Amerika erstreckt sich von Morro de Puercas bis Kap Prinz
Wales 1,200 M., von da bis Kap Charles 860 M., und von diesem bis zur
südlichen Spitze 835 M. weit; durch die Einbuchtung des Mexikanischen
Golfes ist der südliche Theil des Dreiecks nicht vollkommen ausgebildet,
sondern bricht nach seiner Spitze hin zu einer Erdzunge von unregel-
inässiger Breite ab. Die Hypotenuse des süd-amerikanischen Dreiecks hat
vom Kap Froward bis Punta Gahnas (ihrer nördlichsten Spitze) 1,000 M.,
von da bis zum Kap San Roque 690, und von diesem bis zur Südspitze
850 .VI. Länge. — Nord-Amerika ist reich an Gliedern (Labrador, Neu-
Schottland, .Maryland und Delaware, Florida, Yucatan, Kalifornien, Aljaska
und Tschugat.schim oder die russische Halbinsel), Süd-Amerika dagegen
ein Stamm ohne Aeste, und hinsichtlich seines .Mangels an Gliedern init
Afrika zu ver-gleichen. — Der
Flächeninhalt des gesammten Konti-
nents betragt (die Nordpolarländer und Grönland mit eingerechnet) 720,000
(n. A. 664,000), der Flächeninhalt der Inseln (ohne die Polarländer und
Grönland) 36,000 (n. A. 45,000) Qu.-.VL — Nord-Amerika umfasst (mit den
Polai'ländern) 392,000 Qu.-M., wovon auf die oben angegetanen Glieder
31,465, auf die Polarländer gegen 35,000 Qu.-M. kommen; das Verhält-
niss von Nord-Amerika zur Gliederung ist daher wie 12 : 1, und das
Verhältniss von ganz Amerika zur Gliederung wie 22,51. — Süd-Amerika
ist 328,000 QU.-.M. gross und ohne Glieder. Die Küstenentwickelung von
ganz Amerika beträgt 9,350 M,, von denen auf das nördliche Eismeer
750, auf den grossen Ozean 3,500, und auf den Atlantischen Ozean 5,100
M., mithin auf je 77 Qu.-M. Flächeninhalt 1 M. Küstenentwickelung kommen.


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2 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

Die Küstenlänge Nord-Ameril<a's beträgt 5,950 M. (fast zwei Drittel der
Küstenlänge von ganz Amerika), so dass auf 65
,8 Qu.-M. 1 M. Küsten-
umfang kommt; die oben angegebenen Glieder haben eine Küstenent-
wickelung von 1,830 M. — Gegen das Eismeer beträgt die Küstenlänge
Nord-Amerika's 750 M., gegen den Grossen Ozean 2,280 M. (und zwar:
gegen das Behrings-Meer 260, gegen den nördlichen Grossen Ozean 1,110,
gegen den Meerbusen von Kalifornien 340, und gegen den äquinoktialen
Grossen Ozean 570), gegen den Atlantischen Ozean 2,920 (und zwar:
gegen die Hudsonsbai und ihre Verbindungskanäle bis zur Davis-Strasse
940, gegen den Nord-Atlantischen Ozean von der Hudsons-Strasse bis zum
Kanal von Florida 1,050, und gegen das mexikanische Mittelmeer 930)
Meilen. Die Küstenlänge Süd-Amerikas beträgt 3,400 M.; auf je 96,3
Qu.-M. kommt mithin 1 M. Küstenumfang. Gegen den Grossen Ozean be-
trägt die Küstenentfaltung 1,250, gegen den Atlantischen Ozean 2,150
M., von denen auf das Antillenmeer 380 M. kommen. Die Berührung des
Festen und Flüssigen ist in Nord-Amerika mannigfaltiger, als in Süd-
Amerika, wo keine Gliederung auftritt, sondern sich nur Küstenbiegungen,
keine Küsteneinschnitte und Küstenzersplitterungen zeigen, und Alles,
seien es Hochländer oder Niederungen, massenartiger sich ausbreitet, als
in der nördlichen Hälfte des Kontinents.

Gestaltung des Landes. — Nach seiner senkrechten Glie-
derung zerfällt Amerika in ßergland und Tiefland, von denen das
erstere 239,300 (n. A. 250,600), das letztere 423,700 (n. A. 412,400)
Qu.-M. umfasst, bei beiden die Hudsonsbai- und Polarländer (als unbe-
kannt) nicht mitgerechnet. Das Bergland bildet eine grosse Hochge-
birgskette, die Cordilleras de los Andes, und fünf theils abgeson-
derte, theils durch dazwischenliegende Tiefländer getrennte Gebirgsländer :
das Küstengebirge von Venezuela, die Sierra Nevada von
Santa Mar ta, die Sierra Par im e, und das B r a s il i s ch e Gebirgs-
land in Süd-Amerika, und in der nördlichen Hälfte des Erdtheils die
Alleghanies. Das Tiefland zerfällt in die patagonische Steppe,
die Pampas des Rio de la Plata und San Paulo, dieSelvas oder
Bosques des Marailon, die Llanos des Orinoco, die Atlantische
Küstenebene von Mittel- und Nord-Amerika, die Prairies und
Savannen des Mississippi und in das Tiefland der Canad isch en
Seen. Die Inseln sind grösstentheils bergig, und theils kontinentale,
theils ozeanische. Der Raum des Tieflands verhält sich zum Räume des
Hochlands wie: 1,8 : 1. Die Gebirgsländer Nord-Amerika's betragen 175,000,
Süd-Amerika's 64,300 (75,600) Qu.-Meil.; die Tiefländer Nord-Amerika's
167,000, Süd-Amerika's 256,700 (245,400) Qu.-M., und der Raum des Tief-
lands zum Raum des Hochlands verhält sich in Nord-Amerika wie 1 : 1,03,
in Süd-Amerika wie 4:1.-— Nach den Zonen vertheilt kommen in
Nord-Amerika auf die heisse Zone 0,j5, auf die nördliche gemässigte Zone
0,80, auf die kalte Zone 0,05; in Süd-Amerika dagegen auf die heisse
Zone 0,80, auf die südliche gemässigte Zone 0,20.

Gebirge. — Das Hauptgebirge Amerika's, die Cordillere, nimmt
fast den dritten Theil des ganzen Erdtheils ein, und durchzieht denselben
von S. gen N. vom Kap Froward bis zur Mündung des Mackenzie, von
der Magelhans- bis zur Behringsstrasse, immer unmittelbar an der West-
küste oder doch in der Nähe derselben. Die Länge des grossen, durch
125 Breitengrade ziehenden Gebirgssystems beträgt 1,900, die Breite in
den Hauptketten 10—20, mit den Verzweigungen in Süd-Amerika gegen
100, in Nord-Amerika 340 Meilen. Durch die Landenge von Panama wird
die Cordillere, die ein aus mehreren parallelen Zügen bestehendes Ket-
tengebirge bildet, zugleich aber ein Hochgebirge, mit einer Kamm-
höhe von 6,000' bis 14,000', ist, und Gipfel bis zu 23,000' Höhe und eine
Menge theils ausgebrannter, theils noch thätiger Vulkane trägt, in zwei
Theile, in die Cordillere von Süd-Amerika und die von Nord-Amerika,
geschieden. Die Cordillere von Süd-Amerika endet im Isthmus
von Panama, der durch Hügel von 500' Höhe gebildet wird, und führt
nur, so weit sie im S. des Aequators liegt, den Namen Cordilleras
de los Andes (Kupfergebirge). Ihre Länge beträgt gegen 1,000, ihre
Breite von 10—20 Meilen, und nur mit den nach 0. vorgeschobenen Ab-
zweigungen wächst sie zu einer Breite von 100 Meilen an. Ihr Kamm
hebt sich auf der ganzen Erstreckung unmittelbar aus einem sehr tiefen
Niveau, da ihr Fuss im W. am Meeresufer, im 0. in einer nur wenig über
dem Ozean erhabenen Ebene ruht, und ihre Gipfel, die lange Zeit für die
höchsten der Erde gehalten w'urden, stehen den Riesengipfeln des Hima-
laya nur wenig nach. Am Kap Froward steigt der Gebirgszug als Cor-
dillere von Patagonien etwa 3,000' hoch auf und zieht sich als eine
Kette von Schneebergen (Nevados) bis zum 41»30'SBr., wo sie der Insel
Chiloë gegenüber, im Nevado von Corcovado ihren höchsten Gipfel (11,700')
erreichen soll. Bei 3,700' beginnt hier in ihr die Schneelinie, von welcher
sich Gletschermassen fast bis zum Meere herabsenken. Schmale Meeresarme
(Esteros) zerspalten den westlichen Abhang, vor welchen sich hohe, steile
Inseln lagern; in der Kette selbst erreichen der Schneeberg Burney 5,440',
der Stokes 6,000', der Vulkan Minchinmadawa 7,500', und der Yanteles 7,534'
Höhe. Von hier bis zum 18« SBr. führt das Gebirge den Namen der Cor-
dillere von Chili, tritt etwas von der Küste zurück, nach welcher zu
ein bald breiteres, bald schmäleres Uferland sich stufenweise gegen das
.Meer absenkt, und schickt drei Gebirgsglieder als Ouerjoche gegen 0.
in das Tiefland des La Plata vor. Das erste derselben, die Sierra de
Cordova, zwischen 33" und 31« SBr., und das zweite, die Sierra de
Salta, unter 25o S., erreichen nur Mittelgebirgshöhe, das dritte, die
Sierra nevada de Cochabamba und de Santa Cruz (Chichas-Ge-
birge), zwischen 22» und 170 30'SBr., steigt in seinen Gipfeln bis 16,000'
Höhe und bildet die Wasserscheide der obern Zuflüsse des Marailons und
La Plata. Die Hauptkette, welche zwischen 45« und 30° SBr. die Vulkan-
reihe von Chili trägt, erreicht im Vulkan von Osorno oder Llanguihue
7,084', im Vulkan von Antuco 8,367', im Tupungato 14,070', im Nevado
de Dona Ana 15,078' und im Nevado de Aconcagua 22,434'. Die Schee-
linie liegt in dieser Kette, unter 40o, 7,800', unter 33» 12.000', und unter
270 SBr. 13,200' über dem Meere. — Vom 20« SBr., vom Golf von Arica
an, geht die bisherige Nordrichtung der Cordillere plötzlich in eine nord-
westliche über; ,die Gebirgskette spaltet sich in eine östliche und west-
liche Kette, welche ein langgezogenes hohes Thalbecken einschliessen,
unter dem I5o sich wieder vereinigen, um bald darauf auf's Neue sich
zu trennen, und durch mehrmaligen Wechsel von Spaltung und Vereini-
gung die ganze nördliche Gebirgskette bis zum 7o NBr. in neun Abthei-
lungen zu scheiden. Diese Gebirgsknoten und Parallelketten, mit den
langgestreckten Hochplateaus, welche sie einschliessen, bilden die reizend-
sten Alpenlandschaften der neuen Welt, und sind der Sitz ackerbautreiben-
der Völker und der Urcivilisation Amerika's. Die Zone zwischen dem
ersten und vierten Knoten wird das Alpenland von Peru, die Cor-
dillere von Peru und Bolivia, zwischen dem vierten und siebenten
das Alpenland oder die Cordillere von Quito genannt. Im Ge-
birgsknoten von Porco und Potosi (zwischen 20030' und 19030' S.)
spaltet sich das Gebirge in zwei Ketten, in die Küstenkette oder die
Cordillere von Peru, und die Binnenkette oder die Cordillere
von Bolivia, zwischen denen das 12,000' hohe Plateau von Bolivia,
ein ebener Landstrich von 70 Meilen Länge und 10—12 Meilen Breite,
und das 210 Qu.-M. grosse Becken des salzigen Titicacasees, eingeschlos-
sen ist. In der Peruanischen Kette erheben sich, nach Pent land: der
rauchende Nevado de Gualateiri (180 23' SBr.) 20,604', der Sahama 20,971',
die Melizzos (Zwillingsberge), welche bei den Indianern Chugara und Pa-
rinacota heissen, 20,670', der Pomarapa 20,360', der Chipicani oder Nevado
de Tacora 18,526', der Quenuta, unter 170 41' S., 17,606', der Vulkan von
.Irequipa 19,065', der Apu-Cunuranu 16,500', und der Nevado de Vil-
cafiota 16,443'. Ueber den 13,840' hohen Pass las Gualillas führt die
grosse Handelsstrasse vom Hafen Arica nach dem Innern von Bolivia, und
der 13,623' hohe Pass von la Raya über den Vilcafiota. Die Schneelinie
liegt am Nevado de Guaracoota 15,291' hoch. — In der Bolivischen Kette
ragen nur wenige der zerrissenen Piks und hohen glockenförmigen Dome
über die Schneegrenze hinaus, die hier in etwa 18,100' sich zeigt, und
erreichen im Cerro von Chorolque bei Tupisa 15,130', im Cerro von Po-
tosi 15,155', im Miriquiri unter 17o SBr. 15,100', im Cerro de las Litanias
13,600', im Hlimani 19,843', im südlichen Gipfel des La Mesada 18,161',
im Cacaca unter 160 25' SBr. 17,086', im Supaïwasi oder Huayna Potosi
19,010', im Angel Peak unter I60IO' SBr. 18,873', im nördlichen Gipfel
des Chachacomani 19,098', und im Ancosuma oder Nevado de Sorata
(der früher für den höchsten Gipfel der neuen Welt gehalten wurde)
19,974' Höhe. Die Pässe des nördlitüen Theils der Bolivischen Kette, die
auch den Namen Cordillera Real führt, liegen alle höher als 13,500',
und der Pass von Chullungiani in 14,224', der Pass von Pacuani in 14,400'
Höhe. Längs dem östlichen Fusse dieser Gebirgspuppe breitet sich eine
Zone von Sümpfen und Urwäldern aus, w'elche sich von den Llanos und
Pampas im Osten scheidet. — Die Vereinigung der beiden Cordilleren ge-
schieht im Gebirgsknoten von Cuzco, zwischen 15« und I40 SBr.,
oberhalb dessen wiederum eine Zweiketten-Bildung eintritt, die das Pla-
teau des Rio de Jauja einschliesst. Zwischen dem ll^ und 10" SBr.
bilden diese Ketten den Gebirgsknoten von Huanuco und Pasco,
auf welchem sich die Nevados von Sasaguanca und la Viuda bis 14,980'
erheben, und nördlich derselben spalten sich die .\nden in drei Ketten,
von denen die östliche sich in eine Hügelreihe verläuft, die mittlere nir-
gends über 11,000' aufsteigt, die westliche Hauptkette aber, die Nevados
von Pelagatos, Moyopata und Huaylilas trägt. Die zwischenliegenden Län-
genthäler werden" vom Marauon, dem Huallaga und Pachitea durchströmt.
Im grossen Gebirgsknoten von Loxa, zwischen 5»30' und 3»45' SBr.,
schliessen sich die drei Ketten wieder zusammen und erreichen dort eine
mittlere Höhe von 6,000 und 7,000'. Weiter nördlich zertheilen sie sich in
zwei Aeste, die das 8,100' hohe Längen thai von Cuenca umschlies-
sen, und vereinigen sich auf's Neue, unter dem 2°30' SBr., im Knoten
von Assuay, einer Trachytgruppe, die im Plateau bei Cadlud eine abso-
lute Höhe von 14,570' hat. Von hier beginnt das Alpenland oder die
Cordillere von Quito, die sich.mehrfach in Ketten spaltet, welche
die Hochebenen von Quito und Hambato, welche 50 M. von S.
nach N. lang, 3—4 M. breit und 8,500' hoch sind, umschliessen. In der
westlichen Kette liegen die schneebedeckten Vulkangipfel Iiinisse 16,307',
der vierhörnige Pichincha 14,940', der Catocache 15,420', und der Chim-
borazo 20,100'. Auf der östlichen Cordillere, jenseits des Knotens von
Chisinche, erheben sich: der Cotopaxi 17,710', der Antisana 17,955',
und der Cayambe 18,329', alle im Durchschnitt 8—10,000' über dem Niveau
der Hochebene. Im Knoten der Gebirge von los Pas tos, zw'ischen
00 21' und 10 13' NBr., vereinigen sich die Cordilleren wieder und bilden
dort ein bew'ohntes Plateau von mehr als 9,600'Höhe; spalten sich nörd-
lich von Neuem in zwei Ketten, die das 6,900' hohe Plateau von Mamen-
doy und Almaguer umschliessen, und verlieren hier den Namen der .\ndes.
Im Gebirgsknoten des Paramo de las Papas und von Socoboni,
unter 20 5' NBr., beginnt eine dreifache Gabelung der Gebirgskette, die
von hier aus nicht wieder in Knoten vereinigt wird. Die östlichste die-
ser Ketten, auf der rechten Seite des Magdalenenflusses, die Cordillere
von Neu-Granada oder Cundinamarca, erhebt sich unter dem Na-
men der Sierra de Suma Paz und,streicht sodann als Sierra ne-
vada de Merida auf der Ostseite des Maracaybo-Sees bis an das Carai-
bische Meer; auf ihren Höhen liegt, im S., das Plateau von Santa Fé
de Bogota in 8,196'. Die mittlere Cordillere, die Kette von Quindiu
genannt, trennt den Magdalena- vom Cauca, und hebt sich im Vulkan von
Tolima 17,190', im Puraca 15,982' und im Cumbal 14,717'. Die w^est-
liche oder Küstenkette, die Cordillere von Choco, die eigentliche Fort-
setzung der Andes, im Vergleich mit den beiden andern Ketten nur von
geringer Höhe, steigt an nur wenig Punkten über 4,800' und 5,400', ist
auf ihrem westlichen Abhänge ungemein goldreich, wird nach N. zu im-
mer rauher, und endigt in dem 7,000' hohen Gebirgsknoten vonAn-
tioquia, nördlich von welchem vier einzelne Zweige schnell nach der
Ebene zu abfallen. Der westliche derselben erleidet, lange bevor er in
den Isthmus von Panama tritt, eine bedeutende Erniedrigung, und zwi-
schen dem Golf von Cupica und der Mündung des Naipipi ist vollkommene
Ebene, durch welche natürliche Einsenkung der Oberfläche die Cordillere
von Süd-Amerika vollständig von der von Nord-Amerika getrennt ist. Der
Isthmus selbst wird durch eine dichtbewaldete Hügelkette, untermischt
mit heissen, sumpfigen Ebenen, gebildet und steigt in keinem Punkte über
600' auf.

Die Cordilleren von Nord-Amerika sind, wie die süd-ameri-
kanischen, im S. am schmälsten, breiten sich aber nach N. immer mehr
und mehr aus, und ihre Längenausdehnung (mehr als 1,000 Meilen), so-
wie ihre Breite von 0. gegen W. übertrifft die der süd-amerikanischen
um ein Bedeutendes, in Bezug aber auf absolute Höhe stehen sie den
Anden von Peru, Bolivia und Chili um Vieles nach. Vom Isthmus von
Panama steigt der hügelige Boden schnell zu Mittelgebirgshöhen auf, und
erreicht in der Silla de Veragua (Sierra Chirigui) und der Serrania


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50 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

de Salamanca bis 8,400' Höhe. Unter 90 25' NBr. erhebt sich das aus
drei Terrassen bestehende Hochland von Costarica mit dem 4 600'
hohen Plateau von Karthago, das rings von Vulkanen umgürtet ist' die
von 9,000' bis 11,600' aufsteigen. Hart an der Küste
des Grossen Ozeans
zieht die Cordillere von Nicaragua und Guatemala bis zum Isth-
mus von Tehuantepec, und bildet hier ein
zusammenhängendes Hochland
das aus Bergketten und Plateau's besteht, die von tiefen Thälern durch-
furcht, und von einer Reihe
vulkanischer Bergkegel überragt werden die
im Agua 11,840', in den beiden Volcanos de los Amilpas 12,240''und
12,348' emporstreben. Im N. des Isthmus von Tehuantepec wird
die Cor-
dillere ein breiter Bergrucken, der auf seiner Höhe ungeheure Fbenen
von
Alpenerhebung über dem Meere trägt. Dies ist bis zum 2lo NBr
die Cordillere von Mexiko mit dem 7,000' hohen Plateau von
A na hu a c auf ihrer Scheitelfläche, welches von einer Reihe von Neva-
dos und brennender Vulkane durchzogen wird; darunter befinden sich
der Vulkan von Orizaba oder Citlaltepelt (Sternberg) 16,302', der Iztacci-
huatl 14 735', der Popocatepetl (Feuerberg) 16,632', und der Nevado de
Toluca 14,232'; der Vulkan Jorullo 4,002, und der Colima 11,260'. Von
diesem in der tropischen Zone liegenden kühlen Hochlande, der Tierra
fria, steigt man nach 0. und W. hinab durch stufenartig abfallende Ge-
hänge der gemässigten Berglandschaften, der Tierra templada, zur
heissen Küstenterrasse, der Tierra calda, von Vera Cruz am Golf und
von Acapulco am Grossen Ozean. Auf dem Plateau von Guanaxuato,
unterm 21" NBr., wo sich die reichsten Silberbergwerke der Welt befin-
den, nimmt die Scheitelfläche eine ausserordentliche Breite an und spaltet
sich in drei Zweige, deren östlichster den Namen der Cordillere von
Texas
führt, nördlich streichend, und vom Rio del Norte durchbrochen,
in der Sierra de San Saba immer niedriger wird, und in den Ozark-
bergen kaum noch 2,000' Höhe erreicht. Der mittlere Zweig, die Sierra
Madre, setzt die Hochebene von Anahuac in dem Plateau von Neu-
Mexiko fort, empfängt in seinem nach NNW. gerichteten Streichen die
Namen Sierra de Acha, Sierra de los Mimbres, Sierra Verde
und Sierra de los Grillas, und vereinigt sich oberhalb dem 30o NBr.
durch Querjoche mit den Cordilleren von Texas und Sonora. Zwischen
330 und 380 NBr. wird die Centraikette in mehrere Parallelzüge gespal-
ten, die sich nördlich bis zu den Ouellflüssen des Missouri und Oregon
fortziehen, hier den Namen der Oregon- oder Felsengebirge (Rocky
Mountains) annehmen, und unter dem 35« NBr. eine Gipfelhöhe von 9,900'
erreichen. Zwischen 37® und 41" erheben sich in der Centraikette mehrere,
mit ewigem Schnee bedeckte Gipfel, die wie der Spanische Pik, James
Pik und Bighorn von 9,600' bis 11,200' aufsteigen. Unter 43« trennt sich
von der Gebirgskette ein Seitenzweig, die Black Hills (schwarzen Berge),
die gegen NO. bis zum Missouri ziehen, in ihren höchsten Punkten aber
nirgends 1,800' überschreiten. Die Centraikette setzt, oft einzelne Ketten
aussendend, nach N. fort, hat zwischen 48® und 49» noch 7,200' und
7,800' Gipfelhöhe und Gebirgspässe von 5,700', wird von hier aber immer
niedriger, und endet an der Mündung des Mackenzie am nördlichen Eis-
meere, unter 69« NBr. Der westliche vom Plateauknoten von Guanaxuato
ausgehende Zweig, die Cordillere von Sonora, streicht in ahnsehn-
licher Breite nach NW., und endet am Gila, der Nordspitze des Meer-
busens von Californien. Die Californische Cordillere oder die
See-Alpen der Nordwestküste bilden vom 23o bis 60« NBr. ein
von den Rocky Mountains ganz verschiedenes Gebirgssystem, eine wahre
Küsten-Cordillere, die sich auf der Halbinsel von Californien erhebt, zwi-
schen 330 und 340 in zwei Ketten spaltet, deren östliche die Sierra de
St. Lucia, durch den Colorado und Gila von der Cordillere von Sonora
geschieden ist, und nordwestlich in die 9,000' bis 14,500' hohe Sierra
Nevada übergeht, die westliche aber bis Kap Mendocino unter dem Na-
men der Sierra de St. Marcus und der Ka s k aden k e t te allen Bie-
gungen der Küste folgt und sich dort mit der ersten vereinigt. Von hier
ziehen die See-Alpen, von vielen Flüssen durchbrochen, in 15—20 Meilen
Entfernung vom Grossen Ozean bis zum Kap Flattery; und von da an
dicht an der zerrissenen Küste bis zur Halbinsel Aljaschka. Bis dahin
träfft die Kette viele hohé Gipfel, grösstentheils Vulkane, von denen unter
600 NBr die Riesenpyramiden des Mt. Fairweather (Cerra de Buen Tiempo)
bis 13 824', der St. Elias-Berg 16,758', und der Ilämän 11 320' aufstei-
gen. innerhalb des russischen Amerika erweitert sich die Cordillere der
See-AlnP immer me'or geht als Yulkanenreihe nach W. m die Aleuten
üb"rfSTtrn"acTN.'zu, längs der Küste des E;«^^^
Pellys-Berge die Romanzolf-, Britische- und Buckland-Kette, mit der Cen-
tral-Cordillere der Felsengebirge in Verbindung.

Von den getrennten Gebirgsgliedern der
Sich
das Küstengebirge von Venezuela as em abgeso^^
Glied
der östlichen Cordillere von Neu-Granada, f/r

Küste von Süd-Amerika; dasselbe besteht aus f a le en Ketten, d e
in
einer Breite von 8-10 M. gegen 120 M. ;;on W nach .au^^^
der nördlichen Kette ihren höchsten Gipfel (den Silla de Caracas odei
Cerra de Avila von 8,100' Höhe) hat, und über à\e Bmchemnm^m nad
Trinidad hinüber setzt.'- Die Sierra de Santa
M art a die kleinste ab^^^
auch
die höchste der Nebengebirgsgruppen Anierika s erhebt sich im ^
Sierra de Suma Paz, zwischen Mündung des Magdd^^^^^^^^^^^^ ^
dem Maracaybo
-See, unmittelbar aus den Fluthen des Antil enmeeies una
aus
heissen Ebenen, eine isolirte Bergruine von nur 3 M Lange ^on".

nach 0. mit hohen, schneebedeckten Zackengipfeln die bis Ij,830 aui

streben. - Die Sierra Pari me oder das Hochland von Gi^ana
ein noch ziemlich unbekanntes Bergsystem, breitet sich zwischen uem
unteren Amazonenstrom aus, hat von W. nach 0. eme Lange von 140
von N. nach S. eine Breite von 80 M., umfasst einen Flachenraum von
etwa 14,500 Qu.-M., und ist eine unregelmässige Zusammenhaulung von
Gebirgen, die durch bewaldete Ebenen und Savannen geschieden sina.
Die nördlichen Ketten steigen nur an wenigen Punkten über 2,000 ; zwei
der westlichen werden durch den Orinoko in den kolossalen Katarakten
von Mapara oder Atures und Maypuras durchbrochen, und auf der sud-
lichsten erhebt sich der Cerro de Duida auf 8,278', und noch hoher soll
der Maraguaca emporsteigen. — Das Brasilische Gebirgsland,
We-
thes durch die Ebenen des La Plata von der Andenkette, durch die Sel-
kas des
Amazonenstromes vom Hochland Guyana's getrennt wird, ist eine
2,000' bis 2,500' hohe Plateaufläche von 160 M. Länge und einer Breite
von 100 Meilen, auf welcher drei bedeutendere Gebirgsketten hervor-
treten, die mehr oder minder parallel der Richtung der Küste folgen,
durch weite Hochthäler von einander geschieden werden, durch Quer-
ketten aber in mehrfacher Verbindung mit einander stehen. Zunächst im
0. zieht sich, vom Kap Roque bis zur xMündung des La Plata, die Serra
do Mar (Küstenkelte), die bei Rio de Janeiro, wo ihre mittlere Höhe
3,000' beträgt, den Namen Serra dos Orgaos (Orgelgebirge) führt und
bis 4,000' aufsteigt; westlich von ihr breitet sich das Tafelland Bra-
siliens (Sertào) und die Serra de Espinhaço (das Rückengebirge)
aus, auf welcher die höchsten Gipfel Brasiliens, der Itambe 5,590', der
Itacolumi 5,400', der Pico von Itabira 4,890', und die Serra da Piedade
5,460', sich erheben; der südliche Theil dieser Kette, die Serra Monte-
queira, viird durch die Serra negra mit der dritten Hauptkette des
Landes, der Serra dos Vertentes (Wasserscheide-Kette) verbunden,
deren westlicher Ausläufer, die Cordillera General, sich bis zum
Madeira erstreckt. — Das getrennte Gebirgsglied Nord-Amerika's, das
Kettensystem der Alleghanies oder das Apalachische Gebirge,
besteht aus mehreren in der Richtung von SW. nach NO. streichenden
Parallelketten, die sich vom linken Ufer des Mississippi an bis zur Mün-
dung des St. Lorenzstroms in einer Länge von 350 Meilen unter verschie-
denen Namen (Blaue Berge, Alleghanies, Cumberland-Gebirge, Grüne und
Weisse Berge etc.) ziehen. Die durchschnittliche Höhe des Gebirgszugs
ist von 2,000 bis 3,000', selten übersteigt es 4,000', und sein höchster
Punkt, der Mount Washington (in den Weissen Bergen) hebt sich bis
6,240'.

Flach- und Tiefland. — Das amerikanische Tiefland beginnt

mit der patagoniseben Steppe, einer salzigen und steinigen
liefebene mit ärmlicher Vegetation, die im 0. sogar den Charakter einer
grossen, von seichten Salzseen und Morästen durchzogenen Sandwüste
und nur am obern Cusu Leuwu und Camerones und dessen Zuflüssen
ausgedehnte Waldungen hat. — Die Pampas des La Plata und San
Paulo schliessen sich an die patagonische Steppe an, und bedecken mit
dieser einen Flächenraum von mehr als 76,000 Qu.-M. Es sind unabseh-
bare, berg- und hügellose, baumleere Grasfluren, die sich nur wenig über
den Ozean erheben, und mit Heerden verwilderter Pferde und Rinder er-
füllt sind. An einigen Stellen, wie im W. des Uruguay und im S. des La
Plata, sind wasserarme, salzige Grassteppen mit Salzlachen, im Osten des
erstem Stroms aber schöne, gutbewässerte Wiesenlandschaften, und am
obern La Plata ein heisses sumpfiges Wiesenland mit üppiger Vegetation
— DieBosques oder Sei vas des Maraüon sind ausgedehnte Ebenen
die sich vom östlichen Fusse der Cordillerenkette bis zum Atlantischen
Ozean ziehen, einen Flächenraum von mehr als 147,000 Qu.-M. einnehmen
und zu beiden Seiten des Amazonenstromes mit undurchdringlichen Ur-
wäldern bedeckt sind, in welchen man keine andern Wege als die Was-
serstrassen der Flüsse kennt. Nördlich schliessen sich an sie die Llanos
des Orinoco, ein wagrechter, unabsehbarer, grüner Teppich, von mehr
als 16,000 Qu.-M. Fläche, auf dem das Auge keinen Ruhepunkt auf einer
Erhöhung findet, wesshalb derselbe auch von den Bewohnern Mar de
Yerbas (Kräutermeer) genannt wird. Die einzigen Erhebungen dieser
Flächen, die in der trockenen Jahreszeit das Ansehen wahrer Wüsten an-
nehmen, sind die Ban cos, 4—5' hohe Schichten von Sand- und Kalk-
stein, die oft stundenweit verfolgt werden können, unddieMeses, kleine
Rücken, die sich nur wenige Fuss erheben, und nur durch den Lauf der
Gewässer erkannt werden können. — Die Atlantischen Küsten-
ebenen umfassen die Ebenen um die Sierra de Santa Marta, die schma-
len Ebenen von Guatemala, Yucalan und Mexiko, die breiten Tiefebenen
von Texas, die Swamps, Rohrbrüche und Savannen der südlichen Vereinig-
ten Staaten, und das Schwemmland im 0. der Alleghanies. — Die Prai-
ries und Savannen des Mississippi umfassen das ganze Mississippi-
thal, von den Cordilleren Neu-Mexiko's und den Felsengebirgen im W. bis
zu der Alleghanykette im 0., und schliessen sich nach Norden an das
Tiefland der Canadischen Seen und die arktischen Flächen Nord-
Amerika's an, die von einer ungezählten Men^e grösserer und kleinerer
Seen durchschnitten sind, und von kleinen Klippenzügen und niederen
Hügelreihen durchzogen werden.

Inseln. — Die kontinentalen Inseln Amerikas stehen mei-
stens in einem sehr losen Zusammenhang mit dem Kontinent, und nur
die Westindische Inselreihe sucht Nord- und Südamerika mit einander zu
verbinden. Die nördlichen kontinentalen Inseln, zu denen Banksland,
die nördlichen Georgs-Inseln (Melville, Sabine, Byam Martin, Bathurst'
Cornwallis, Bauford), Albertsland , Nord-Devon, Nord-Some-r-
set, Boothia Felix, Baffinsland, Coc k b urnland , Halbinsel
Melville, Southampton, Cumberland, Warwick-Inseln und
Grönland (?), mit Disco, gehören, sind nur unvollkommen bekannt,
von steilen, felsigen Klippen umgeben, und deren Boden theils nakter
Fels, theils Sumpf, und grösstentheils mit Eis und Schnee bedeckt. An
der Ostküste Nord-Amerika's liegen an kontinentalen Inseln: Belle
Isle; die über 1,600 Qu.-M. grosse Insel N e u-F
0 u n dl a nd, auf deren
Südseite die grosse Bank von Neu-Foundland sich bis nahe zum 40® NBr.
zieht; Anticosti, im Golf St. Lorenz; St. Pierre und Miquelon,
die Magdalenengruppe, Prinz Edward, Kap Breton, Nantucket,
Martha's Vineyard, Long-Island und S ta a t en - Is la n d. Zwi-
schen Nord- und Süd-Amerika lagert sich West in dien als eine grosse
in Reihengestalt sich ausbreitende Inselflur, und trennt den Allantischen
Ozean von dem Amerikanischen Mittelmeere. Die Inseln selbst zerfallen
in 3 Gruppen: die Bahama's oder Lukayischen Inseln, eine Reihe von
20 grösseren Inseln und gegen 600 kleinen Eilanden und Klippen (Keys;
darunter: Neu-Providence, Grand Bahama und Guanahany, Columbus' erste
Entdeckung); die Grossen Antillen (Cuba, Haïty, Jamaica und Por-
torico, mit den Jungfern-Inseln: St. Croix, St. Jean, St. Thomas, Tortola,
Virgin-Gorda, Anegada, Vieque und Culebra), und die Kleinen Antil-
len, welche in die Caraibischen Inseln (St. Saba, Eustaz, St. Chri-
stoph, Nieves, Montserrat, Guadaloupe, Dominica, Martinique, St. Lucia,
St. Vincent, Grenada, St. Marlin, Anguila, St. Bartholomeo, Barbuda, An-
tigua, Grande Terre, Desirade, Marie Galante, Barbados, und Tabago),
und in die Inseln der Parallelreihe (Trinidad, Margarita, Tortuga,
Buen Ayre, Curassao, Aruba) geschieden werden. Die kontinentalen In-
seln Süd-Amerika's sind: die F al kla n d s -1 n s ein oder Mal ouinen
(mit West-Falkiand und Soledad); die Inselgruppe an der Südspitze
Amerika's (Feuerland, Staaten Insel etc.), die Inseln der Süd West-
küste (Lobes, Hannover, Madre de Dios, Campana, Wellington), der
Chonos- und Chiloe-Archipel, .\n der Nordwestküste Nord-Amerika's:


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e u. 7. — Tîord- tincl Süd-Amerika.

Yancouvers-Insel,
Königin Cliarlotte-,
Prinz Wales Insel, Sit-
ka und Chitchagoffs
Insel; die Ale-uten oder
der Katharinen - Ar-
chipel (mit den Fuchs-
Inseln, Unalaschka, Um-
nak,llnimak, Sitkhin, Kuis-
ka, Attn etc.); Nuniwak
und St. Lorenz. — Zu
den ozeanischen In-
seln Amerika's gehören:
Jan Mayen, die Ber-
muden. Neu- oder Süd-
Georgien, dieBrowns-
und Aurora-Inseln,
die südlichen Orkaden,
Neu - Süd - Shetland ,
Juan Fernandez und
die Gallopagos.

Gewässer, Ströme
und Seen. — Seine strö-
menden Gewässer sendet
Amerika den drei Meeren
zu, die seine Gestade be-
spülen. Dem Gebiete des
arktischen Meeres ge-
hören an: der Colville;
der Mackenzie, L. 530
M., Str. G. 27,600 Qu.-M.
(der Quellfluss desselben
ist der Athabasca, der
durch den Zufiuss des
kleinen Sklavensees ver-
stärkt in den Athabasca-
See mündet, aus diesem
als Sklavenfluss abströmt,
den Peace- oder Friedens-
fluss in sich aufnimmt und
dem grossen Sklavensee
zueilt, dessen Wasser, und
Zuflüsse er als .Mackenzie
abführt, und durch den
Bergfluss: Turnagain oder
Liard, den Abfluss des
grossen Bärensees, und

den Peel und Rat ver- _

Stärkt, durch mehrere Mün- m
düngen dem Eismeere zu-
eilt); der Kupfermi-
nenfluss, der aus einer
Reihe kleiner Seen ent-
steht; der Back River.
Zum Gebiet des Nord-
Atlantischen Ozeans
gehören: der Churchill,
St.-G. 4,600; eine natür-
liche Wasser-Verbindung
zwischen der Hudsonsbai
und dem Eismeere, wel-
che die Wasser des Biber-,
Schwarzen-, Bären-, Wol-
laston -, Rennthier- und
Grossen oder Indianer-
Sees der Hudsonsbai zu-
führt; der Nelson mit
dem Saskatscbawan,
Str.-G. 22,500, elcher die
Wasser des grossen und
kleinen Winnipeg-, des
Manitoba- und Wälder-
Sees zur Hudsonsbai führt;
der Severn (mit dem
Beaver und Deer); der Al-
bany, Str.-G. 3,300; der
Abbitibbe, Ruppert,
Ost Main und Whale;
der Kak sak, welcher in
die Hudsonsstrasse mün-
det; der St. Lorenz, L.
450, Str.-G. 18,600 (der
Abfluss der fünf grossen
Canadischen Seen: Oberer,
Huron, Michigan, Erie und
Ontario, und des Ottawa,
St. Maurice, Sorel, Riche-
lieu u. Saguenayflusses); ferner die Kustenflusse: St. John, Connecti-
cut, Hudson, Delaware, Susquehanna, Potowmac, James,
Roanoke, Neuse, Fear, Santee, Ashley, Savannah, St. John.
In den Mexikanischen Meerbusen münden: der Suwanee, Cha-
tahoochee (Apalachicola) mit dem Flint; der Alabama (Tombigbee,
Coosa und Tallapoosa); der Perl (Pearl); der Mississippi, der Vater
der Ströme, L. 890, Str.-G. 58,800 (61,400), entspringt im Itasca-See
(Zuflüsse von rechts: St. Peter, Joway, Des Moines, Missouri [Osage, Kan-
sas, Platte, Running Water, White, Shienne, kleiner Missouri, Yellow-
stone etc.], Arkansas, Red River mit Washita; von links: Chippeway,
Wisconsin, Rock, Hlinois, Kaskaskia, Ohio [Alleghany und Monongahela,
Scioto, Miami, Kentucky, Wabash, Cumberland, Tennessee], Big Black etc.);
der Sabine; Trinidad; Brazos; Colorado; Nueces; Rio Bravo
oder del Norte, L. 460, Str.-G. 12,200; Santander; Tula; Nauila,
Alverado; Guazocualco; Usomasinta. In das Caraibische
Meer: der Honda; Montagua; San Juan del Norte, der die Wasser
des Nicaragua- und Managua-Sees in die Mosquito-Bai führt; der Atrato;
der Magdalenenfluss, L. 207, Str.-G. 4,500 (mit dem Cauca). In
den Süd-Atlantischen Ozean münden: der Orinoco, L. 338, Str.-G.
15,750 (mit dem Guaviara, Vichada, Meta, Arauca, Apure, Manapire,
Caura, Caroni) ; er mündet durch 40 Arme, die ein grosses, üeberschwem-
mungen ausgesetztes Delta bilden, und ist durch den Casiquiare mit
dem Amazonenstrom verbunden; der Cuguni; der Essequibo, L. 130,
Str.-G. 3,800; Demerary; Berbice; Surinam, Str.-G. 1,500; Ma-
roni, Oyapok; derMarafion oder Amazonenstrom, L. 770, Str.-G.
126,150 (n. A. 94,500 und 117,500), der grösste Strom der Erde; von


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52 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

fechts vergrössert er sich durch'den Huallaga, Ucayali (Apurimak und
»^arobeni), Yavari, Jurua, Teffe, Coari, Madeira (Beni, Mamore, ^oahi),
^apayos und Xingu, den Annapa, Tocantin und Para; linliS durch den
Japura. Rio Negro (Casiquif.re, ßranco u. v. a.), Jamunda etc.; der Ma-
••anhao, Str.-G. 2,000; der Paranahyba, L. 186, Str.-G. 7,200, S. Fran-
cisco, L. 350, Str.-G. 11,700; Rio Grande de Belmonte, Str.-G.
2,000; der Rio de la Plata (im Ober- und Mittellaufe Parana), L. 480
(590), Str.-G. 55.400; mit den Zuflüssen Paraguay (L. 160), Salado
und Uruguay; der Salado, Str.-G. 3,000; der Colorado oder Cabu
Leuwu; der Negro oder Cusu Leuwu, L. 162, Str.-G. 2,500; der
Camerones, Str.-G. 2,000; der Chico, Str.-G. 800, und der S. Cruz,
Str.-G. 730 Q.-M. -- Der Grosse Ozean empfängt aus Amerika nur
Wenig grosse Ströme; der Rio Bueno, Cauten, Biobio, Maule,

Bromme's Hand-.^tlas. — Äord- .;na Sttd-.\merikB. b.

Limari, Loa (sämmtlich
in Süd-Amerika) sind nur
Küstenflüsse; bedeutender
ist der R io Grand e de
S. Ja go, in Mexiko (Str.-
G. 750), der, durch den
Bolanos verstärkt, die
Wasser des Chapala-Sees
abführt; der Culiacan,
Sinaloa, Fuerte, Hia-
que (Str.-G. 1,750) und
Ures; der Colorado mit
dem Gila, deren Strom-
__ gebiet zusammen 11,100
ö beträgt; derSacramen-
to, mit dem Feather,
und der S. Joaquino,
zusammen mit einem Str.-
G. von 4,000; der Co-
lumbia oder Oregon,
L. 340, Str.-G. 12,150
(15,900), mit dem Flat-
bow, Flathead oder Clarke,
Spakane, Saptin oder Le-
wis (Orhyee, Wapticacos,
Copunish), und Walla-
mette; der Fr a z er, Str.-
G. 2,000; der Simpson,
Str.-G. 800; der Atnah
oder Kupferfluss, Str-
G. 1,050; der Suschil-
na, Str.-G. 900; der Kus-.

^^^_ kokwim, mit dem Tchal-

BP? chuck und der Chulitna,
Str.-G. 1,800, und der
Yukon oder K w i c h -
p a ck, mit dem Porcupine,
Str.-G. 6,000 Qu.-M. —
Die kontinentalen Ge-
wässer Amerika'® sind sehr
beschränkt; im W. der
Felsen-Gebirge empfängt
der grosse Salzsee,
derUtha- und Pyramid-
See viele kleine, meist
salzige Steppenflüsse, und
der Humboldt's River
ist dort der grösste der
kontinentalen Ströme; auf
dem Plateau von Mexiko
sind mehrere abgeschlos-
sene Seebecken, wie der
.Mapimi-, Guiman-, Pa-
tas- und Parras-See,
welchekleine Steppenflüsse
aufnehmen, und in Süd-
Amerika das, mit einem
Abfluss versehene See-
becken des Titicaca-
Sees, und die Seen Gua-
nacache, Silverio, Grande,
Urre Lauquen, Saladas
etc., die bedeutendsten,
welche kontinentale Ge-
wässer empfangen. Unter
allen Erdtheilen ist Ame-
rika der wasserreichste,
und kein anderer hat, wie
ein Blick auf die Karte
beweist, eine so bedeu-
tende Anzahl von Seespie-
geln aufzuweisen.

Klimatische Verhält-
nisse. — Vermöge seiner
grossen Ausdehnung in
meridionaler Richtung er-
streckt sich Amerika durch
alle Zonen , und obgleich
die Südspitze des Erd-
theils den antarktischen
Polarkreis nicht erreicht,
fehlt derselben, vermöge
der senkrechten Erhebung
des Feuerlandes, auch
das Klima der südlichen
kalten Zone nicht. Die
Region des ewigen Schnees
ist fast in allen Breiten des Kontinents anzutreffen; zwischen 19» N.
und 30" SBr. liegt die Schneelinie zwischen 12,000' bis 16,000', und
ist nicht unter dem Aequator, sondern dort am höchsten, wo Süd-
Amerika die grösste Ausdehnung in der Richtung der Parallelen hat.
Von hier aus senkt sie sich nach Norden und Süden, und liegt un-
ter 40" SBr. nur 7,800', in Patagonien 3,700' hoch. — Der nörd-
lichste Theil Amerika's gehört der arktischen Zone an; die Länder der
nördlichen g-^mässigten Zone haben nur an der VA'estküste ozeanisches,
sonst aber übereil, selbst an der Ostküste kontinentales, daher ein viel
ungünstigeres Klima, als Europa. Mittel-Amerika und der grösste Theil
von Süd-Amerika hat tropisches Klima, und der südliche Theil Süd-
Amerika's, vom Wendekreis des Steinbocks an, liegt in der südlichen ge-
mässigten Zone, und hat an der AVestküste und der Südspitze des Erd-


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6 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

theils ozeanisches, an der Ostluiste dagegen liontinentales Klima. Mit
seiner nördlichen Hälfte liegt der Kontinent zwischen den Isothermen von
4- 270 und — 15o, mit seiner südlichen zwischen den Isothermen von
-[- 270 und -{■ 50. Im Isthmus von Panama wird es vom Wärmeäquator
durchschnitten, dessen Temperatur hier 270,2 (in der alten Welt dagegen
280.9) beträgt. Zu beiden Seiten des Wärmeäquators breitet sich die
heisse Zone aus, deren Grenze auf der nördlichen Hälfte .Amerika's fast
mit der Isothermenkurve von + 25" zusammenfällt; auf der südlichen
Halbkugel liegt diese Isotherme ganz innerhalb der heissen Zone, und die
Isotherme von + 20o schneidet in der Mitte des Landes den Wendekreis
des Steinbocks. Im N. der heissen Zone trilft man eine grosse Mannig-
faltigkeit von Mitteltemperaturen, die sich im Allgemeinen zwischen + 25«
und — 150 bewegen, während die im S. der heissen Zone sich zwischen
-j- 200 und + 50 halten. In Nord-Amerika findet daher zwischen den
höchsten und tiefsten Mitteltemperaturen ein Unterschied von 42o, in
Süd-Amerika von 22o statt. Die Isothermen laufen hier eben so wenig
mit den Breitekreisen parallel, als in der alten Welt, und bilden wie dort
Kurven mit verschiedenen Scheiteln, die bald den Polen, bald dem Aequa-
tor zugewendet sind; doch ist die Biegung derselben in Nord-Amerika
viel grösser, als in Süd-Amerika. In
Nord-Amerika haben die Isothermen
ihren konvexen Scheitel an der West-, ihren konkaven an der Ostküste,
und daher sind die ersteren wärmer, als die letzteren. In Sitka, unter
570 NBr., an der Westküste, ist die mittlere Temperatur
70,4, im Innern
des Kontinents, unter gleicher Breite, nur O'-s, und auf der Ostküste, zu
Nain in Labrador, sogar nur — 3«,e. Eben so sind die Ostküsten Amerika's
kälter, als die Westküsten Europa's. Die mittlere Temperatur von New-
York und Philadelphia findet man im S. Englands, in Nord-Holland und
dem mittleren Deutschland, obwohl alle diese europäischen Gegenden 10"
bis 140 näher zum Pole liegen, und die mittlere Temperatur von Quebec,
unter 460 49' NBr., findet man in Europa an Norwegens Küste unter 63o
NBr. w-ieder. Die Isotherme von 0" schneidet die Ostküste Amerika's in
Labrador, unter 53o, in Europa dagegen erst beim Nordkap, unter 71"
NBr. — In Süd-Amerika findet in Bezug auf die Biegung der Isothermen-
kurven das umgekehrte Verhältniss statt, und während die dem Pole zu-
gewendeten Scheitel dort an der Westküste liegen, befinden sich dieselben
hier an der Ostküste, an der Westküste dagegen die dem Aequator zuge-
kehrten, woraus wiederum folgt, dass in Süd-Amerika die Ostküsten wär-
mer sind, als die Westküsten. — Was den Gang der jährlichen Wärme
anbetrifft, so bieten die Temperaturen der niedrig gelegenen Gegenden
des tropischen Amerika keine auffallenden Gegensätze. Zu Cumana,
unter 10027' NBr., beträgt die mittlere Jahrestemperatur + 27o,6o, die
des Winters 260,90, des Sommers 27«,so; zu St. Domingo, unter 180 15'
NBr., Jahrestemperatur ■+ 27,3',, die des Winters 25o,6o, des Sommers
290,47; — zu Vera Cruz, unter 190 12' NBr., Jahrestemperatur -j- 250,o,
die des Wjnters 210.26, des Sommers 270,73; — zu Rio Janeiro, unter
22054' SBr., Jahrestemperatur + 230.30, die des Winters 200,30, des Som-
mers 260.0, und zu Lima, unter 120 3' SBr., Jahrestemperatur + 22o,,5,
die des Winters 20o,io, des Sommers 250^53. — Die eigentliche Tropen-
hitze findet man in Mexiko nur in den Thälern, Ebenen und am Fusse
der Bergländer bis 1,800', wo eine Mittelwärme von 26o,8 herrscht; die
gemässigte Region, welche von da an bis 3,700' uud 4,800' reicht,
hat eine Jahrestemperntur von I80 bis 20"; in den höheren Gegenden die-
ser Region herrscht eine beständige Frühlingswärme, die nicht um 4"
. oder 50 wechselt, und grosse Hitze und strenge Kälte sind daselbst un-
bekannt, dagegen dichte Nebel sehr häufig; die kalte Region umfasst
alle Plateaux, die sich über 6,700' erheben, und deren Jahrestemperatur
weniger als 17o beträgt. In diesen Höhen und so auf dem ganzen Pla-
teau von Mexiko herrscht ein Winter, der dem von Neapel gleicb steht,
die mittlere Sommerwärme steigt aber nicht höher, als auf den Plateau-
landschaften Deutschlands. Ueber 8,300' herrscht ein rauhes, unfreund-
liches Klima, das selbst dem Bewohner des Nordens empfindlich ist. —
In der Zone zwischen dem 10« N. und 10" SBr. erstreckt sich die heisse
Region vom Meeresspiegel bis 1,800', die gemässigte von 1,800' bis
6,600', und die kalte von 6,600' bis zur Schneegrenze. Die untere
kalte Region, von 6,600' bis 9,600', ist der Kulturbezirk der europäi-
schen Getreidearten; die Region der Parama's, von 9,600' bis 11,400',
ist allem Wechsel der Witterung preisgegeben, die Sonne ist stets in
Nebel gehüllt und gibt nur spärliche Wärme, Stürme wechseln mit Regen-
güssen und Hagelschauern, Fröste treten bereits ein, und alpinische Pflan-
zen zeigen sich; die steinige Region, von 11,400' bis zur Schnee-
grenze, erzeugt nur sparsam Gras und Flechten, hat aber an einigen
Plätzen noch in 12,600' Höhe Hirtenwohnungen. — Grössere Gegensätze,
als in der Tropenzone, zeigt der Gang der jährlichen Wärme in der nörd-
lichen gemässigten und in der kalten Zone Amerika's, und je
weiter man nach N. vorschreitet, um so bedeutender werden die Tem-
peratur-Unterschiede zwischen Winter und Sommer. In der südlichen
Hälfte der Ostküste Nord-Amerika's findet eine Vermischung zwischen dem
gemässigten und tropischen Klima statt. Zu St. Augustin, unter 29050'
NBr., mit einer Jahrestemperatur von 220,5, beträgt die Temperatur des
Winters noch -{- 150,3, die des Sommers -f- 280; und an der Küste von
Süd-Carolina, unter 34o NBr., steigt die Temperatur des Winters noch
immer auf 11«. Mit dem 40" NBr. tritt im ganzen Osten von Nord-Amerika,
trotz der Nähe des Meeres, ein entschiedenes Kontinental-Klima auf, und
kalte Winter wechseln mit heissen Sommern. Die Wintertemperatur steht
unter dem 40" NBr. gerade auf dem Gefrierpunkte, die mittlere Sommer-
teraperatur auf 23o. Im nördlichen Theile des Staats New^York be-
trägt die Wintertemperatur — 4°, in Quebec — 12o, in Nain — 180,5,
die Sommerwärme dagegen an den genannten Orten + 190, 21» und
+ 8». Weiter landeinwärts ist der Unterschied noch auffallender: Cum-
berland House, unter 54« NBr., in gleichem Parallel mit der Deutschen
Ostseeküste, liegt unter der Isotherme von Oo, welche in Europa erst das
Nordkap trifft, und doch ist dort, in Folge der kontinentalen Lage, die
Sommerwärme höher als in Paris, und es kommen daselbst fast alle euro-
päischen Getreidearten, selbst der Mais, zur Reife. Unter 56o NBr. thaut
der Boden nur 3' tief auf, unter 64o, am grossen Bärensee, nur IV2' t'^fJ
und doch gibt es dort, in nicht geringer Entfernung von der Küste, noch
ausgedehnte Waldstriche, und im Sommer erscheint eine kräftige Vege-
tation. Zu Boothia Felix, unter 700 9' NBr., beträgt die Wintertemperatur
— 320,8, die des Sommers
4- 30,5, die Jahrestemperatur — 160,5. In
Grönland bleibt der Schnee oft bis zum Juni liegen, und im August be-
ginnt der Frost von Neuem; dennoch sind die kurzen Sommer angenehm,
und in den Thälern ist die Hitze oft so stark, dass das Pech an den
Schiffen schmilzt. Kontinentales Klima herrscht auch in den Landschaf-
ten zwischen den See-Alpen der Nordwestküste und den Felsengebirgen,
jenseits der ersteren aber ist rein ozeanisches Klima, und die Winter
sind durch Milde ausgezeichnet, die Sommer kühl. An der Mündung des
Oregon beträgt die Wintertemperatur -f- 30,7, auf Sitka noch + 10,5, und
bis zur Halbinsel Aljaska sinkt sie nirgends unter den Gefrierpunkt herab.
Die Sommertemperatur beträgt daselbst unter 46« NBr. nur so viel, als
in Europa unter 60®; an der Mündung des Oregon steht sie auf -f
150,5,
die des heissesten Monats auf 160,5; auf Sitka der Sommer 130,5, der
heisseste Monat 140,3. Jenseits der Halbinsel Aljaska nimmt die Tempe-
ratur plötzlich ab, und dichte Nebel verschleiern fast beständig den Him-
mel über dem Behringsmeere. —- Die südliche gemässigte Zone
Amerika's bietet gleiche Gegensätze im Gang der Wärme, und wie im
N., hat auch hier die Westküste und der Süden ozeanisches Klima (selbst
das Feuerland auffallend milde Winter), während längs der Ostküste kon-
tinentales Klima herrscht. — Die Luftströmungen sind mannigfach
vertheilt; von den beständigen Winden wehen die regelmässig wech-
selnden Land- und Seewinde auf den Inseln und an den Küsten der
heissen Zone; die Passate stossen auf die Ost- und W'estküste der Tro-
penzone, und streichen noch weit landeinwärts über die Ebenen des In-
nern; in der südlichen Hälfte der heissen Zone der Südost-, in der
nördlichen der Nordost-Passat. Zwischen beiden befindet sich, im
Atlantischen sowohl, als im Grossen Ozean, in der Mitte des Passatgürtels,
der sich vom 28o N. bis 220 SBr. erstreckt, die Zone der veränderlichen
Winde und Windstillen, innerhalb welcher oft furchtbare Orkane wüthen,
von denen besonders die Westindischen Inseln und die Ostküste von
Nord-Amerika bis Neu-Foundland heimgesucht werden. Eine Art Mon-
sune findet man an der Brasilischen Küste und dem westlichen Gestade
von Mexiko. Von veränderlichen Winden sind im S. der Tropen-
zone die Nordwest-Winde vorherrschend, die sich besonders am Kap
Hoorn durch ihre Gewalt auszeichnen, in Nord-Amerika dagegen die
Südwest-Winde, die im Sommer in Süd-, SO.- und Ost-, im Winter
in NW. und Nordwind umsetzen. — In Bezug auf die atmospärischen
Niederschläge zerfällt Amerika in vier Zonen: die Zone des perio-
dischen Regens umfasst sämmtliche Tropenländer; unmittelbar in der
Nähe des Aequators zeigen sich zwei nasse und zwei trockene Jahres-
zeiten; in grösserer Entfernung von demselben findet nur eine trockene
und eine nasse Jahreszeit statt, von denen die letztere mit der nördlichen
Deklinaiton der Sonne beginnt und zugleich die Zeit der Gewitter ist. In
der südlichen Hälfte der Tropenzone zeigt sich in Betreff des Eintritts
der nassen und trockenen Jahreszeit eine Unregelmässigkeit: an der West-
küste von Süd-Amerika, vom Aequator bis zum 50 SBr., beginnt die
Regenzeit mit dem November und hält bis zum März an, während an der
Ostküste Brasiliens die Monate März bis September die nassen sind; die
Regenzeit fällt daher hier in diejenige Hälfte des Jahres, in welcher der
Niederschlag eigentlich nur in der nördlichen Hälfte der Tropenzone statt-
finden sollte. Die eigentlichen tropischen Regen sind auf etwa 3 Monate
beschränkt, während dieser Zeit aber stürzt das Wasser, namentlich in
den Küstengegenden ijnd auf den Westindischen Inseln, in Massen herab,
und die Regenmenge beträgt auf Kap Haity 120", auf Granada 126", und
im britischen Guyana sogar 157". In der trockenen Jahreszeit kommen
nur an den Küsten und in den Selvas des Marauon dann und wann
Regenschauer vor; im Innern der Pampas und Llanos dagegen fällt kein
Tropfen. Auf den Höhen der Gebirge fällt diese Regelmässigkeit weg,
und der tropische Charakter der Jahreszeiten hört hier ganz auf. An die
Zone des periodischen Regens schliesst sich längs der peruanischen Küste,
vom Hügel Amotape, unter 50 SBr., bis nach Coquimbo, durch 25 Brei-
tengrade, ein regenloses Gebiet, das von Arica südwärts bis Copiapo
ein Bild der Sahara im Kleinen darstellt. Die südliche Zone der be-
ständigen Niederschläge umfassst das aussertropische Süd-Amerika,
an dessen Westküste starke Winterregen herabstürzen; die Ostseite der
Anden ist hier einer ausserordentlichen Dürre ausgesetzt, und längs der
Ostküste befeuchten nur schwache Sommerregen das Land, während am
Kap Hoorn der Regen zu einetn heftigen Niederschlage wird, und es im
ganzen Jahre nicht einen Tag ohne Regen und ohne Sturm gibt. Die
nördliche Zone der beständigen Niederschläge umfasst das
aussertropische Nord-Amerika; der östliche Theil gehört dem Gebiete des
Sommerregens, der westliche Theil, oder vielmehr der mittlere Theil des
Kontinents bis zu den Felsengebirgen, dem Gebiete des Winterregens an.
Längs der Küste, von Californien bis zur Mündung des Oregon, und auf
den Ale-uten, gibt es nur 2 Jahreszeiten, eine trockene und eine nasse;
die letztere fällt auf die Wintermonate; in der ersteren herrscht meistens
grosse Dürre. An der eigentlichen Nordwestküste ist der Niederschlag
an keine bestimmte Jahreszeit gebunden, und von Sitka wird berichtet,
dass es dort Jahre gegeben habe, in welchen nur 60, ja in manchen nur
40 Tage waren, welche heiter genannt werden konnten. Die äqua-
toriale Grenze des Schneefalls erstreckt sich in den Vereinigten Staaten
bis zum 3.:o, an der Westküste bis zum 40o NBr.

Naturprodukte. — Die Verschiedenheit des Bodens und der Kli-
mate bedingt die Verschiedenheit der Naturprodukte, deren die westliche
Welt in unübersehbarer Mannigfaltigkeit aufzuweisen hat. Die Erzeug-
nisse fast aller Länder der Erde birgt Amerika in seinem Innern, und es
fehlen hier unter den Hülfsqueilen des Landes, dessen Reichthümer mit
jedem Jahre mehr aufgeschlossen w'erden, weder edle Metalle (Gold, Sil-
ber) und Diamanten, noch das nutzbare Eisen, unentbehrliche Salz oder
Steinkohlen. Die Tropenprodukte Asiens und der Südsee gedeihen hier
in reichlicherem Maasse selbst, als im Vaterlande, und die gewöhnlichen
Bedürfnisse des Lebens bringt das Land in grossem Ueberfluss und von
vorzüglicher Güte hervor. Das von Büffon aufgestellte Paradoxon, dass
die Thierwelt in Amerika jener der alten Welt w^eit nachstehe, hat sich
von selbst widerlegt; denn hat der Erdtheil auch keine solche kolossale
Quadrupeden aufzuweisen, als der alte Kontinent, findet man hier auch
weder Elephanten, noch das Rhinozeros, den Hippopotamus, die Giraffe,
noch die blutdürstigen Raubthiere, die Afrika und Südasien unsicher
machen, so wird dem Lande doch reiche Entschädigung dafür durch viele
Gattungen von Landthieren, die denen ihrer Gattung auf der alten Erde
weit vorstehen, durch ungeheure Seethiere, die sich in seinen Meeren
herumtummeln, und durch den Reichthum der Pflanzenwelt, der jeden


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6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

Einwurf beseitigt, als wäre Amerika in seinem gemässiglui und litlssin
Erdgürtel spärlicher bedacht, als die Länder der östlichen Hemisphäre.

Im rauhen Norden ist der Boden allerdings nur in den wenigen
warmen Monaten mit einigen dürftigen Gesträuchen und Kräutern, mit
Krüppelholz, dem Wachholderstraucbe, Heidelbeeren, einigen Moosen und
Flechten bedeckt; an der Küsie aber tummeln sich Walfische, Kabliau's
und Lachse, Robben und Seeottern, und Schaaren von Wasservögeln
nisten auf den Klippen, und das Innere des Landes ist von Füchsen,
Wölfen, Bären, wilden Hunden, Hasen, Bibern, kleinen Hirschen, Musk-
Ochsen und verschiedenen Landvögeln und Mövenarten bewohnt. — Wei-
ler hinab, bis an das Ufer der Hudsonsbay, findet man schon einzelne
Eichen, Birken und Lerchenbäume, und Weiden treten hervor, und noch
etwas w^eiter hinab beginnen zusammenhängende, unübersehbare Wal-
dungen mit tiefer Dammerde, voll des schönsten Schiffbauholzes: Eichen,
Buchen, Eschen, Zuckerahorn, Platanen, Fichten, Tannen, Gedern, (Cy-
pressen), und Lerchenbäume. Pelzthiere aller Art sind hier in Menge
vorhanden; .die Kultur beginnt Wurzel zu fassen und breitet sich mit
jedem Jabre weiter aus, und Mais, Weizen, Roggen, Gerste, Haler, Frbsen
und Bohnen, Hanf Flachs, Kartoffeln und Küchengewäcbse haben sich
bereits eingebürgert; Mineralien aller Art treten in grösseren Lagern her-
vor, und Eisen, Blei, Kupfer, Schwefel, Steinkohlen, Marienglas und Kalk-
steine werden fast überall gefunden. Noch südlicher, in den Staaten der
Union, sind alle genannten Produkte in noch grösserer Menge vorhanden,
und der Boden gewährt, ausser den verschiedenen Getreidearten, schon
Obst, Tabak, Reis, Indigo und Baumwolle, und nährt Pferde, Rinder,
Schafe, Schweine, Hausgeflügel aller Art und Bienen; Heerden von Roth-
wild, Elenns und Büffel oder Bisons bevölkern die Waldungen des Westens,
und finden, neben verwilderten Pferden (Mustangs), auf den ausgedehnten
Prairies überflüssige Weide. Gold, Silber und Quecksilber sind hier, im
Gebirge sowohl, als im Sciiwemralande, in grösster Menge zu finden.
In Mittel-Amerika, auf den Westindischen Inseln, im südlichen Theiie der
Vereinigten Staaten, und im nördlichen Theiie von Süd-Amerika bis Bra-
silien hinab, erzeugt das Land, ausser Mais, Reis, Getreide, Obst, Kar-
toffeln und Gemüse, Orangen, Limonen, Ananas, Paradiesfeigen, Palmen,
Zucker, Kaffee, Kakao, Datteln, den Milchbaum, die Brodfrucht, den Ma-
niok und viele andere Erzeugnisse der Tropenländer, von denen einige
der genannten erst von der alten Welt herübergebracht wurden; an köst-
lichen Gewürzen und Droguen: Pfeffer, Ingwer, Piment, Zlmmt, Cassia,
Sassafras, Ginseng, Sarsaparille, Vanille, Gummi, Rhabarber, Weihrauch,
Safran, Jalappe, China und Kautschuk; an Farbestofl'en: Indigo, Fernam-
buk, Sandelholz und Cochenille; an Bau-, Nutz- und Möbelhölzern: Maha-
goni-, Citronen-, Acajou- und Ebenholz, Lebenseichen und Palmen. —
Waldungen und Wiesen (Savannen) sind mit Wild gefüllt, und reissende
Thiere nisten in den Gebirgsklüften und bergen sich in den dichten, fast
undurchdringlichen Urwäldern. Schlangen, Alligator, Schildkröten, Fische,
Vampyre, Muskiten und ein ganzes Heer anderer beschwerlicher Insekten
sind überall zu finden; Vögel mit dem buntesten Farbenschmelz füllen die
Waldungen, und die Gebirge und Flüsse enthalten einen unerschöpflichen
Reichthum von köstlichen Metallen und edlen Gesteinen. — Der südlichste
fheil Süd-Amerika's, vom Parana und Rio de la Plata an bis zur Süd-
spitze, die ausgedehnten Pampa's, sind mit hohem Grase, Salzkräutern,
Disteln und Gebüsch bedeckt, und nähren ungeheure Heerden verwil-
derter Rinder und Pferde, bergen eine Menge wilder Thiere in sich, und
auf den Abhängen der Anden lebt das Llama und verschiedene Anti-
lopenarten. — In Magelhaens Land und auf den Falkland-lnseln treten
die Erzeugnisse des Polarlandes wieder hervor, und Walfische und Robben
tummeln sich an den Küsten, auf welchen unzählige Arten von Wasser-
vögeln nisten.

Bevölkerungsverliältnisse, Stammverseh.iedenheit. — Von
der Natur gesegnet und mit Reichihümern überhäuft, liegt noch der grösste
Theil der westlichen Welt im Naturzustande versunken, und obgleich
durchaus politisch vertheilt, sind bis jetzt doch nur immer noch wenig
mehr als die Küsten des Landes und die Ufer der Flüsse in Kultur ge-
nommen und von Menschen bewohnt. Nur die Vereinigten Staaten von
Nord-Jimerika machen von dieser Regel bereits eine Ausnahme, da in
ihnen die Ansiedelungen das ausgedehnte Gebiet wie mit einem Netze
überzogen haben. Doch auch hier kann noch eine vierfach stärkere Be-
völkerung existiren, ohne nur halb so dicht bewohnt zu sein, als es die
inenschenärmste Gegend unseres deutschen Vaterlandes ist. — Die Gesammt-
zahl der Bewohner Amerika's ist nicht genau bekannt, da nur in den
Vereinigten Staaten und den europäischen Kolonien amtliche Zählungen
angestellt werden. Indess schätzt man die ganze Bevölkerung des unge-
heuren Landes (1860) auf 64 bis 65 Millionen. Von diesen 6
d Millioneii
kommen ungefähr 60 Millionen auf das in Besitz genommene, zum Iheil
kultivirte Amerika, und 5 Millionen auf das noch unabhängige Indianer-
land; von jenen 60 Millionen aber treffen wiederum: in runder Summe
37 Millionen auf Nord-Amerika; Wk Millionen auf Süd-Amerika, und
endlich 31/2 Millionen Seelen auf die Westindischen Inseln.

Der Abstammung und Rasse nach gehört dieses immer noch
schwache Menschenkapital, das an sich nicht eines Stammes, sondern
aus Menschen von allen Farben und Nationen zusammengeselzt ist, der
kaukasischen, äthiopischen und amerikanischen Hauptrasse an, zu der
Sich neuerer Zeit auch noch Völker der Mongolischen Rasse (Chinesen)
gesellten, und es finden sich hier:

an ursprünglichen Amerikanern, oder an rothen und kupferfarbigen
Einwohnern, Indianern, 9,250,000 oder über ein Siebentel der Bevöl-
kerung;

an eingewanderten Weissen aus Europa, und deren ungemischten
Nachkommen (die in dem ehemaligen spanischen Amerika und in West-
indien „Creolen" genannt werden) 35 Millionen, oder über die Hälfte des
Ganzen;

an eingeführten Schwarzen oder Negern aus Afrika 8,750,000, oder
gegen ein Achtel der Bevölkerung; und an

aus der Verbindung dieser drei Rassen mit einander hervorgegange-
nen Mischungen verschiedener Art, die bei Verbindungen zwischen Euro-
päern und Indianern „Mestizen", zw^ischen Europäern und Negern „Mu-
latten", und zwischen Indianern und Negern „Zambos" genannt werden,
11,500,000, oder beinahe ein Sechstel des Ganzen. Von den Negern und
farbigen sind 3,275,000 freie Farbige, und 5V2 Millionen Sklaven.

Die eingeborenen Völker Amerikas, deren Z«hl sich a.ifmHir ils ^00
Volksschaften beläuft, hier einzeln aufzuführen ist von keinem Interesse'- den
höchsten Norden bewohnen Eskimos von verschiedenen Stämmen ' das
Binnenland in Nord- und Süd-Amerika In d i a n erb
0 rd en, die ihrem'ver-
fall immer mehr entgegen gehen, und nur in einzelnen Stämmen (wie die
der Ctimanchen, Schoschonen, Cherokies, Krieks etc.) von gewisser poli-
tischer Bedeutung für Ansiedler sind. — Von fremden Nationen die im
Laufe der Zeit das numerische Uebergewicht über die Einheimischen ge-
wonnen haben, sind die Engländer und die Spanier mit ihren Nachkom-
men, die Völker afrikanischen Ursprungs, die Portugisen, die Iren und
Schotten, die Deutschen und franzosen am zahlreichsten; dann folgen die
Holländer, die Dänen, Schweden und Norwe.^'er; am geringsten sind die
Slaven (Russen) vertreten. H er rs ch en d e Nationen sind die E ngl än der
besonders die von ihnen abstammenden Anglo-Amerikaner, welche
sich vorzugsweise ,,Amerikaner" nennen; dann die Spanier und Por-
tugisen. Alle übrigen hier eingewanderten Europäer sind, bis auf die
Bewohner der Kolonien, jenen drei Hauptnationen unterthan, und eben
so die aus Afrika verpflanzten Neger. Aus diesem Grunde sind auch die
Sprachen dieser drei Nationen die vorherrschenden, weil alle amtlichen
Verhandlungen, je nach den verschiedenen Theilen Amerika's, in einer
derselben gepflogen werden.

Von den Farbigen afrikanischen Blutes gehört die Mehrheit der
Abhängigkeit an. Das Sklaven wesen ist der Krebsschaden Amerika's, und
obgleich die letzten 50 Jahre Bedeutendes geleistet haben, dasselbe nach
und nach aufhören zu lassen, führte auch England durch eine Parla-
mentsakte von 1833, in seinen Kolonien das Lehrlingssystem ein, und
erklärte es dadurch alle Sklaven für freie Arbeiter, erkannte auch ferner
die Verfassung Mexiko's keinen Standes- und Farbenunterschied unter
seinen Staatsbürgern an, so ist doch noch nirgends eine nähere durch-
greifende Vorbereitung zur Abänderung der traurigen Stellung dieser
Menschen getroffen, noch nirgends das bürgerliche Verhältniss bestimmt
worden, in welches die jetzigen Sklaven und sogenannten Lehrlinge zu
treten haben; die Entwickelung ihres künftigen Zustandes hat man der
Zukunft und ihnen selbst überlassen, und leider ist gerade in dem Lande,
in welchem man die meiste Humanität erwarten sollte, in den Vereinig-
ten Staaten von Nord-Amerika, der Zustand des afrikanischen Stammes
am drückendsten. Die Vorurtheile gegen die farbigen Menschen sind hier
weit grösser und grausamer, als je in den spanischen Kolonien, und man
muss den amerikanischen Gesetzgebern den Vorwurf machen, dass sie
nicht einmal so aufgeklärt und human sind, als die Russischen, die
ihren Leibeigenen andere Bedingungen machen zu müssen nicht bloss
fühlten, sondern sie ihnen auch gaben. Numerisch am schwächsten, ist
die Afrikanische Rasse doch physisch die stärkste, und arbeitet die Ge-
setzgebung nicht darauf hin, alle diese Menschen, denen die Natur so
traurige Unterscheidungszeichen aufgedrückt hat, zu einem Bürgerthum zu
vereinigen, sich zu überzeugen, dass ursprünglich vollkommene Gleichheit
unter ihnen stattfinde, und daher auch gleiche Rechte ihnen zukommen
müssen, so wird jeder Fortschritt der Kultur nur die Gefahren Amerika's
vermehren, und ein Vernichtungskrieg beginnen, wie der auf Haity ge-
wesen, dessen Ende indess nicht abzusehen wäre.

Eeligionsverhältnisse. — Seit die europäischen Völker Besitz
von Amerika genommen, bat die Mehrzahl der ursprünglichen Bewohner
der neuen Welt das Christenthum angenommen, immer aber existiren
noch eine Menge kleiner unabhängiger Nationen, die indessen kaum
V20
der Gesammtbevölkerung bilden, die den verschiedensten Variationen des
sogenannten Heidenthums huldigen. Bei Allen, seien sie auch, wie
Manche es wirklich sind, selbst bis zur Thierheit herabgesunken, findet
man aber mehr oder weniger deutliche Vorstellung von einem höchsten
Wesen, welches Himmel und Erde regiert, von einem guten und bösen
Geiste, die sich in die Herrschaft theilen, und den Glauben an Unsterb-
lichk.eit und künftiges Leben. Viele haben Priester oder Zauberer, Andere
nicht; Alle aber glauben und fürchten das Dasein und die Macht unsicht-
barer W'esen, die ihnen nützen oder schaden können. Einige stellen sich
Gott unter Sonne, Mond und Sterne, Andere unter der Gestalt eines
Thieres vor. Andere sehen ihn nur in den Naturerscheinungen. Einige
der alten Religionssysteme, wie die der Peruaner, Mexikaner und Muyscas,
gründeten sich auf eine Ofl'enbarung; nach der Bekehrung ihrer Beken-
ner sind sie aber sämmtlich verschwunden, und nur noch einige der alten
Religionsübungen haben sich bei den Nachkommen jener drei Völkerschaf-
ten erhalten. — Das Christenthum hat gegenwärtig seinen wohlthäti-
gen Einfluss über die ganze neue Welt ausgebreitet, und zeigt sich in
noch zahlreicheren Unterabtheilungen als in Europa, besonders in den
Vereinigten Staaten. Die katholische Kirche ist in Brasilien und in
allen, ursprünglich von Spanien gegründeten Staaten, herrschend und
vorwiegend, doch haben in diesen (namentlich in Mexiko und Peru) die
in abgelegenen Theilen wohnenden bekehrten Eingebornen ihre alten
Götzenbilder, neben den von den Priestern erhaltenen Heiligenbilder,
grösstentheils beibehalten. Zur katholischen Kirche bekennen sich auch noch:
die Bewohner Haity's, die französischen Bewohner von Unter-Canada, die der
Inseln Trinidad, St. Lucia, Tabago, Guadelupe, Martinique, und ein Theil
der Bewohner der Vereinigten Staaten, namentlich in Maryland, Kentucky
und Louisiana. — Die evangelische Kirche, in allen ihren Färbungen
und Sekten, herrscht in den Vereinigten Staaten und im englischen Ame-
rika. Der grösste Theil der Bewohner des dänischen und schw^edischen
Amerika bekennt sich zur lutherischen, die Bewohner der holländischen
Besitzungen zur reformirten Kirche. Die Neger und Farbigen in Nord-
Amerika gehören grösstentheils der methodistischen und baptistischen
Kirche, die der früheren Spanischen Besitzungen der katholischen Kirche
an. — Zur jüdischen Kirche bekennt sich verhältnissmässig nur eine
kleine Zahl von Individuen; die meisten leben in den Vereinigten Staaten,
auf den englischen, holländischen und französischen Antillen und im eng-
lischen und holländischen Guyana.

Staatliche Verhältnisse. — Betrachten wir Amerika nach seiner
politischen Beschaffenheit, nach der künstlichen Entwickelung desselben
zur Kultur und zu Staatenkörpern, so finden wir, dass wie Amerika
durch seine geographische Lage der alten Welt gegenüber liegt, es diesen
auch hinsichtlich der Staatswirksamkeit und politischen Verfassung gleich-
sam schroff gegenübersteht, da hier, in Amerika nämlich, das demokra-
tische oder republikanische Prinzip eben so überwiegend vor-
herrscht, als in Europa, von unumschränkter Gewalt bis zur liberalsten


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8 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

Charte (Veifassung) hei ab, das mo iiarchisch und, so wie In turopa un-
ter so vielen Staaten, ausser San Marino und den Hansestädten, nur eine
einzige, aus 22 Kantonen vereinigte Republik, die Schweiz, besteht,
alle übrigen Staaten hingegen Monarchien sind, so wird in Amerika nur
eine einzige Monarchie gefunden, Brasilien; alle übrigen Staaten sind
Republiken! — Erwägt man die Zeit und die Art der Entstehung dieser
Staaten, so erklärt sich diese im ersten Augenblick befremdende Erschei-
nung indess sehr bald, denn die Begründung der ersten dieser Staaten,
der nord-amerikanischen Tnion, fiel in jene Tage des vorigen Jahrhun-
derts, in welchen durch französische Publizisten, denen wiederum die
englischen vorgearbeitet hatten, das Staatsrecht eine gänzliche Umwand-
lung erlitt, und das monarchische Prinzip (heils sehr beschränkt, theils
ganz zurückgestellt wurde. Staaten, welche in diesem Augenblick sich
gründeten, müssten nothwendig die Färbung der Zeit annehmen, und
dass auch bei den ehemaligen spanischen Kolonien diese Hinneigung zum
Zeitglauben entschiedene Richtung wurde, findet man, wenn man die
Entstehung dieser Staaten betrachtet und berücksichtigt, von wem sie
sich trennten. Eine Trennung von bisher monarchischen Staaten gab
ihnen ihr Dasein, und diese Trennung musste nothwendigerweise und
schon psychologisch auch in der Verfassung eine 1 rennung sein, denn,
welches Volk könnte, wenn es ihm unter dem monarchischen Prinzipe
unglücklich ging, bei einer völligen Losreissung noch weiter ein Ver-
trauen zu ihm haben. Kam hierzu noch, wie später bei den früher Spa-
nischen Kolonien, ein glückliches Beispiel und Vorbild, wie es die Ver-
einigten Staaten von Nord-Amerika gaben, dann'hätte es nur befremden
können, wenn die, welche sich zu Aehnlichem versucht fühlten, nicht
dieselbe Bahn eingeschlagen hätten. So entwickelte sich nach und nach
in dem kurzen Zeiträume von 85 Jahren (von 1770 an) das A meri k an i-
sche Staatensystem! Die vielzweigige, kurzstämmige Pflanze der
Demokratie entfaltete und verbreitete ihre schattigen Blätter und Ranken
über das weite Land, dessen Besitz und Reichthümer zu erlangen, die
Conquistatoren Millionen Menschen hatten verbluten lassen, dessen süd-
liche Hälfte ein Papst durch eine Bulle theilte, und in dessen nörd-
licher, schon im zweiten Jahrhunderte der Entdeckung, die Verfolgten
und Unglücklichen Europa's ein Asyl, einen neuen Wirkungskreis für ihre
Thätigkeit fanden. — Nirgends gedieh auf diesem Boden der perennirende,
hochstämmige Baum der absoluten Monarchie; nirgends erbliche Macht
und Herrschaft, sondern kurzdauernde Repräsentation der Nationalgewalt
in Präsidenten, gesetzgebenden Kammern und Senaten; nirgends Vereini-
gung der verschiedenen Zweige der öffentlichen Gewalt in ein und der-
selben Hand, sondern überall strenge Trennung und Theilung der gesetz-
gebenden von der vollziehenden, und beider von der richterlichen .Macht;
nirgends um Lohn und Sold (denn die Gehalte der höchsten Beamten
sind von keiner lockenden Grösse), sondern um Ehre und öffentliches
Vertrauen der Mitbürger, dem gemeinen Westn geleistete Dienste; nirgends
von Oben, aus einer eigenen Kaste bestellte, fremde, sondern aus dem
Volke und Seinesgleichen genommene Richter; nirgends stehende, auf
Krieg und Aufruhr berechnete Heere, sondern Nationalbewaffnung und
Landmiliz — Alles, wie es der Geist einer demokratischen Verfassung
will! — Doch nicht dieses demokratische Prinzip allein ist es, welches
den politischen Charakter Amerika's bildet, sondern es tritt noch ein
zweites Element hinzu, der Föderalismus. — Jener Deinokratismus
nämlich kann sich seiner Natur nach nicht über grosse Reiche und Län-
der entfalten, ohne sich zu überschlagen nnd zum Ungeheuer zu werden,
dessen Bild uns Rom in der alten und Frankreich in der neueren Ge-
schichte dargesteUt hat; eine grosse, einzige Republik wird stets eine
welterobernde werden, um den Gährungsstoff abzuleiten und die öfl"ent-
liche Aufmerksamkeit der Masse von Innen nach Aussen zu richten, um
das Trugbild der Volkseitelkeit an die Stelle wahren Volksglücks zu stel-
len, und um die Eifersucht der Bürger mit glänzenden Stellen im Felde
abzufinden! Eine welterobernde Republik ist ein Riese, der nur schrecken
kann! Der Demokratismus aber ist seiner Natur nach eine kleine be-
scheidene Pflanze, die nur in der Nähe hin Segen über einen kleinen Theil
der Menschheit verbreiten kann, und die, wenn sie sich zum grossen
Baume entfaltet, alle zarten und edleren Gefühle des Menschenthums in
seinem finsteren Schatten erstickt. Nur über kleine Sphären hin kann
sich eine Volksregierung erstrecken; über grosse wird sie stets in der
Hand einzelner Despoten und Usurpatoren der Volksgewalt ausarten, oder
durch Eifersucht sich verbluten. Diese grosse W^ahrheit fühlte und be-
herzigte Amerika bei seiner Freiwerdung, und Wldete sich nicht zu einer
grossen untheilbaren Republik, sondern vereinigte sich in laufer kleinen
Demokratien, wie in Nord-Amerika, und wo sie diess letzte nicht gethan
hatte, wie bei Columbien, das Neu-Granada, Venezuela und Quito in
eine Republik vereinigte, da brach, sobald die äussere Gefahr beseitigt
war, das Feuer der Unruhen, der Eifersucht und der Faktionen augen-
blicklich wieder hervor, und zeigte das Unmögliche eines solchen Be-
strebens. Zwar haben kleine Republiken und Demokratien, eben weil sie
nur kleine Staaten sind, mit vielen Gefahren zu kämpfen, da sie einzeln
unfähig sind, einem äusseren Stosse zu widerstehen, und, wenn sie allent-
halben das Prinzip der Selbstständigkeit und Abgeschlossenheit durch-
führen und aufrecht erhalten wollten, sich selbst unerträgliche Fesseln
und Lasten aufbürden würden. Gegen diese, in ihrem Wesen liegenden
Schwächen kleiner Republiken gibt es nur ein politisches Mittel: Verbin-
dung oder Verschmelzung mehrerer solcher Demokratien zu einem
Staate in höherem Sinne, und vorzüglich in einer Beziehung, nämlich
nach Aussen hin, dem sogenannten Föderalismus. Um diesen Punkt
drehte sich der Streit der nord-amerikanischen Bürger nach dem ersten
Freiheitskriege. Einige wollten lauter freie Sta^^ten, ganz unabhängig
von einander, sehen — die Partei der Demokratie; Andere wollten
das geschaffene Band des Vereins Aller nach Aussen, das sich so wohl-
thätig erwiesen, auch für die Zukunft nicht erschlaff-en lassen, sondern
vollends auch für den Frieden ausbilden — die Föderalisten. — Das
Föderativsystem hat gesiegt, die Bürger haben sich von seiner Wohl-
thätigkeit und Nothwendigkeii überzeugt; es ist das vorherrschende in
ganz Amerika geworden, und es scheint sich noch immer mehr ausdeh-
nen zu wollen. Die Konföderation der Vereinigten Staaten von Nord-
Amerika zählt 33 konstituirte Staaten, 5 die noch im Entstehen begrifTen
sind (Gebiete, Territorien), und den kleinen Bundesdistrikt Columbia. —
Die Mexikanische Konföderation besteht ebenfalls aus mehreren Republiken,
gegenwärtig 22 und 3 Territorien, ist aber durch die Faktionen ehrgeizi-
ger Heerführer, namentlich in seinen östlichen Staaten, fortwährend in
grosser Aufregung und ewigem Kampf. Centrai-Amerika oder Guatemala
besteht aus 5, die Argentinische Konföderation aus 13 vereinigten Staa-
ten. Das alte Columbien hat sich getrennt und in 3 nicht vereinigte
Staaten geschieden, die aber wahrscheinlich auch früher oder später,
trotz dass sie gegenwärtig untheilbare Republiken bilden, nothwendig
Föderativstaaten werden müssen, und dasselbe Schicksal steht auch Peru,
Bolivien und Chile bevor. Die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit
einer solchen Maasregel ist so gross, dass jede der alten Konföderationen
sich selbst die .Mittel gegeben hat, in sich neue Staaten zu bilden, sobald
die Bevölkerung so zugenommen und über diejenigen Landstrecken sich
ausgedehnt hat, die jetzt noch unbewohnt und verödet sind.

Die Freistaaten von Nord-Amerika, Mexiko, Mittel-Amerika nnd die
Argentinische Republik sind keine Staaten im gewöhnlichen Sinne des
Worts, denen der strenge Begriff der Einheit unterliegt, sondern Kon-
föderationen, d. h. Staatsvereine, in welchen mehrere, unter sich und in
ihren inneren Angelegenheiten ganz unabhängige und sich selbst regie-
rende Staaten, in Hinsicht auf ihre äusseren Verhältnisse zu einem Gemein-
oder Bundesstaat sich zusammengethan haben, und durch eine gemein-
schaftliche, aus allen einzelnen Staaten zusammengesetzte Centralgewalt,
der ,,Genera]-Kongress" genannt (dessen Beschlüsse eine gemeinschaft-
liche exekutive Macht vollzieht, an deren Spitze ein Präsident steht),
regiert und geleitet w-erden.

Politisch betrachtet zerfällt Amerika in: selbstständige Staa-
ten, in freie, noch unkultivirte (zum Theil unkultivirbare) Indianer-
länder, und in Europäische Besitzungen oder Kolonien. —

Die selbstständigen Staaten theilen sich wiederum in repu-
blikanische und in monarchische, und zerfallen, nach der Verschiedenheit
der Nationalität ihrer Gründer, in vier natürliche Gruppen, deren erste,
die Gruppe mit britischer Nationalität, sich nur in Nord-Amerika
ausbreitet; die zweite, die Gruppe mit spanischer Nationalität,
in Nord-, Mittel- und Süd-Amerika sich Staaten gebildet hat; die dritte
Gruppe, mit portugisischer Nationalität, die monarchische Form
aus Europa nach Süd-Amerika übertrng, und die vierte Gruppe, mit ge-
mischter afrikanischer Nationalität, nachdem sie in Westindien
ihre Freiheit erkämpft, erst abwechselnd der monarchischen und republi-
kanischen Form huldigte, neuerer Zeit aber als Neger-Republik sich die
Anerkennung aller Staaten zu verschaffen wusste.

Politische Eintheilung. — Von den 19 s elbs ts tän digen
Ländern und Staaten Amerika's gehören 2 Nord-Amerika, 5 Centrai-Ame-
rika, 11 Süd-Am>rika und 1 Westindien an. — Grönland, die Polarländer
und Labrador, Patagonien und Feuerland sind noch rohe, unkultivirte,
von Indianern und Eskimos bewohnte Länder; Besitzungen in Amerika
haben Grossbritannien, Russland, Frankreich, Dänemark, Holland, Schwe-
den und Belgien.

Statistische Uebersicht sämmtlicher Länder und Staaten Amerika's.

r !

ir

( s
n-

si !
■1

Selbslständige Staaten.

Areal

in 0- fl AT

Volksmenge 1860.

Hauptstadt.

Einwohn.

III S" y ■ i"'

im Allgemein.!

a. 1 Q.-M.

Nord-Amerika;

1.

Vereinigte Staaten (33 ; 5 Geb. n.

1 Uistr.) ............................

150,000

28,000,000

179

Washington

50,300

2.

MexiUanisclie Repuijlili (22 Staaten

und 3 Geb.).........................

05,000

7,700,000

118

Mexiko ......

175,000

Ceiitral-Aiiierilîa, 5 Staalen:

3.

Guatemala ..........................

3,900

1,100,000

282

Guatemala •■■

60,000

4.

San Siilvador .......................

580

600,000

1.034

San Salvador

40,000

5.

Honduras ............................

3,700

380,000

103

Comayagui

18,000

6.

Nicaragua .........................

3,200

350,000

109

Leon ........

25,000

7.

Costa Rica..........................

1,780

215,000

122

San Jose.....

30,000

Siid-AiueriUa:

8.

Neu Granada .......................

24,500

2,363,000

96

Bogota ......

43,000

9.

Venezuela ..........................

20,100

1,565,000

77

Caraccas .....

50,000

10.

Ecuador .............................

13,550

987,000

73

Quito ........

76,000

11.

Peru.................................

23,950

2,500.000

105

Lima ........

68,000

12.

Bolivia ..............................

24,000

2,400,000

100

Chitqnisaca

19,000

13.

ChUe................................

6,700

1,560,000

232

Santiago .....

65,000

14, Bneiios Ayres.......................

3,930

350,000

88

Buenos Ayres

122,000

15.

Argentinische Konföderation (mit

33

Gran Chaco) .......................

37,000

1,200,000

Parana ......

8,000

16.

tJrugiyiy (Banda Orieutaf) ........

4,800

250,000

52

Montevideo-"

35,000

17.

Paraguay ............................

4,130

800,000

194

Assomcion

15,000

18.

Brasilien ............................

150,000

6,000,000

40

Rio Janeiro

297,000

19.

Haity und Dominicanische Republik

1,385

860,000

621

Port au Prince

30,000

Freie Länder :

1.

Grönland ...........................

20,000

2.

Polarländer .........................

70,000

3.

Patagonien mit Feuerland ........

25,000

Summe dev seliststiindiseu Länder:

663,205

59,080,000

-

-

-

Europäische Besitzuiigeu:

1.

Britisches Nord-Amerika ......■■•■

57,000

2,6(0,000

46

Quebec ......

83,000

2,

, Russisches Nord-Amerika.......-■■

1 27,000

55,000

2

NeuArchangel

1,500

3.

FvauAüsisches Nord-Amerika......

4

3,000

750

S. Pierre.....

445

4.

Dänisches Nord-Amerika ..........

180

10,000

55

Julianenhaab

1,600

5.

"VVestindien (ohne Haity) ..........

3,250

2.410,000

741

6.

Belgisches Nord-Amerika (Santo

Thomas) ............................

50

2,000

40

Santo Thomas

400

T.

Guyana (Britisch, Holländisch und

Fran'/.ösisch).........................

11,000

225,000

20

Europäische Kolouien :.............

j 98,484

5,375,000

Selbstständige Staaten u. Länder:

, 663,205

59,080,000

Gann Amerika: ...............

; 761,689

j 64,455,000

; —


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56 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

worn Mord-Amerika.

1. Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

siehe Text zu Taf. 43 u. 44.

2. Mexikanische Republik,

siehe Text zu Taf. 45.

Selbstiitäiiilis-e Staaten iron Central-ABiierfilia.

Cffescliiclàte. — Central--'Amerika, dessen Küsten schon
Hernan Ponce und Hurtado 1516 erforscht, und dessen Eroberung Cortez,
1523, durch Christoph von Olid vorbereitete, wurde 1525 von Pedro von
Alvarado, welcher mit einem Heere von 300 Spaniern und 6,000 India-
nern in Guatemala eindrang, die Reiche der Quiches, Kachiquelen und
Zutugiien sich unterwarf und die Stadt Guatemala la Yieja gründete
lur
Spanien in Besitz genommen. Von der Stadt Guatemala aus verbreiteten
die Spanier ihre Eroberungen über die östlichen Gegenden, und schon
1548 war das ganze Land bis an den Isthmus ihnen gehorsam. Nur die
Völkerschaften, die das Innere von Honduras bewohnten, die Moscos,
Poyais und Taucas, vermochten sie weder zum Gehorsam, noch zum
(.liri-
stenthum zu bewegen, und die Provinzen Taguzgalpa und Tolagalpa blie-
ben fortwährend im Besitz dieser feindlich gesinnten Indianer, die sich
aber auch in der Civilisation den übrigen
Stämmen, die in derselben
schon bedeutende Fortschritte gemacht, nie angeschlossen hatten.
Keine
Kolonie hatte übrigens bei ihrer Eroberung den Spaniern weniger B ut
gekostet, als Guatemala, in keiner fügten sich die
Eingeborenen so willig
oem neuen Joche und der neuen Religion, aber in keiner stand auch
der
Macht die üeberredung so kräftig zur Seite, als hier, wo der Name Las

Casas, des Apostels der Indianer, der in Chiapa Bischof war, immer mit
Ehrfurcht genannt werden wird. — Guatemala blieb als Kolonie grössten-
theils unter geistlicher Herrschaft; am wenigsten von Aussen beunruhigt,
blieb es am längsten der Sache des Mutterlandes getreu; nur selten litten
seine Küsten durch Korsaren und Freibeuter; im Innern waren die un-
ruhigen Moscos, die häufig Einfälle in die Kolonien machten, die einzigen
Feinde, und nur die Natur in ihren furchtbar-erhabenen Erscheinungen,
die sich als vulkanische Ausbrüche und Erdbeben zeigten, und selbst die
Hauptstadt mehrmals zerstörten, war Jahrhunderte lang die .Mahnerin
irdischer Vergänglichkeit. Bis 1821 herrschten die Spanier ungestört in
Guatemala, und erst da, als die Kolonie sich völlig verlassen vom Mut-
terlande sah, löste sich dies Band. Guatemala trat am 21. Sept. 1821
als ,,Vereinigte Staaten von Centrai-Amerika" zur eigenen Selbstständig-
keit, trennte sich aber 1839 in die unabhängigen 5 Republiken: Guate-
mala, San Salvador, Honduras, Nicaragua und Costa Rica, mit Veragua
und dem Isthmus. Am 7. Okt. 1842 schlössen Guatemala, Honduras,
Nicaragua und San Salvador einen neuen Unionsvertrag, der aber nicht
von langer Dauer war. Gegenwärtig besteht Central-Amerika aus 5
selbstständigen, von einand-er unabhängigen Republiken:


3. Republik Guatemala.

Der Staat Guatemala, der erste, wenn auch nicht (nach allen An-
gaben) der grösste der central-amerikanischen Staaten, liegt zwischen
13" 30' und 180 10' NBr., und wird im N. von Yucatan und der britischen
Kolonie Belize, im 0. vom caraibischen Meere und den Staaten Honduras
Und San Salvador, im S. vom Australozean und im W. von Chiapa und
Yucatan begrenzt. Der Flächeninhalt wird ungemein verschieden ange-
sehen: Einige geben 3,900 Qu.-AL und 1 Million Einwohner, Galindo
^,542 Qu.-M. und 728,500 Einwohner, Perthes' geogr. Anstalt (nach plani-
ttietrischen Vermessungen) nur 1,918 deutsche Ou.-M. und die Einwohner-
zahl (nach Squier, 1858) zu 850,000 Seelen an. — Der Charakter des
Bromme's Hand-Atlas. — Kord- und Sud-Amerilia. c.

Landes ist so ziemlich dem von Mexiko gleich. Von der Andenkette
durchzogen, bietet es nur eine Aufeinanderfolge hoher Piks, rauchender
Vulkane, abfallender Baranken und tiefer fruchtbarer Thäler, durchweiche
sich nur unbedeutende Flüsse winden, von denen der Montagua, Isagay,
Polochic, Cayabon, Gordo, Vacas, Pallucca, San Pedro y San Paula und
der Chiapa nach dem Antillenineer, der Esclavos, Maticolo, Sicapate (Sipa-
cate), Tulate, Tanesco und Tilapa nach dem Australozean zuströmen, und
die Einfahrt Rio-Dulce das Wasser der Lagune Yzabal der Santo-Thomas-
bai zufülirt. Im N. des Staats liegt der See Itza (Peten), mit der Insel
Flores. — Das Klima ist ein vollständiges Tropenklima, modifizirt durch


-ocr page 46-

10 6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

die Nähe des Meeres und die gebirgige Beschaffenheit des Landes. Die
Hauptstadt Guatemala selbst liegt in einem prachtvollen, vom ewigen
Frühl.ng durchfächelten Tropenthal, das von einem Amphitheater vulkani-
scher Hügel eingeschlossen ist, über welche der 14—15,000' hohe Was-
servulkan emporragt. Die Hügel selbst, in deren Nähe die Erde fortwäh-
rend erzittert, sind voll der köstlichsten Heilquellen, die von Leidenden
häufig besucht werden. Von den Einwohnern Guatemala's gehören
der Rassenvertheilung nach der Indianischen 75, der Weissen 8,
der Afrikanischen 0,i, und der gemischten Rasse 16
,9 Prozent an. Die
Elemente der Bevölkerung sind wie in Mexiko, nur sind hier die Sitten
milder, das Volk fleissiger und die geselligen Verhältnisse etwas ge-
schmeidiger. Es findet sich hier verhältnissmässig ein "grösserer Schatz von
Bildung als in den andern Staaten, und da hier die Altspanier und die
Weissen bei der Unabhängigkeitserklärung nicht vertrieben wurden, auch
für den Volksunterricht sehr viel gethan wird, so zählt Guatemala eine
grosse Anzahl gebildeter Männer, Spanier, Kreolen und Mischlinge bilden
den vierten Theil der Bevölkerung, die andern drei Viertel sind Indianer,
von denen drei Fünftel, die sogenannten Ladifios, angesiedelt sind, die
letzten zwei Fünftel noch unabhängig in den Gebirgen hausen. Die La-
difios sind getauft, und machen äusserlich alle Gebräuche des Christen-
thums nach, ohne vom Geiste desselben etwas zu ahnen. Indessen ist
damit viel gewonnen, denn die Volksschulen pflanzen den Kindern durch
Unterricht das wahre Christenthum ein, und werden gewissenhafter als
in Mexiko besucht und benutzt. Die kirchlichen Angelegenheiten
stehen unter einem Erzbischof und zwei Coadjutoren. Die katholische
Religion ist die allein herrschende, die allein geduldete im Staate. Der
öffentliche Unterricht liegt ganz in den Händen der Geistlichen, und
ist in sofern in den besten Händen, als die Geistlichkeit Guatemala's
grösstentheils aus gediegenen Männern besteht und die Schulen den Schutz
und die Aufsicht des Staats geniessen. Man zählt in Guatemala 183
Pfarreien, 4 Missionen, 32 Mönchs- und 4 Nonnenklöster, mit 598 Kirchen;
einzelne ausgenommen, sind die Kirchen nicht so reich dotirt wie in
Mexiko, und der hier auch im Kirchlichen herrschende goldene Mittel-
zustand zwischen erniedrigender Armuth und üppigem Reichthum, lässt
sehr viel Gutes für die Zukunft hoffen.

Seit Einführung der Republik hat die Kasteneintheilung aufgehört;
mit der Erklärung der Unabhängigkeit erreichte die Sklaverei ihr Ende,
alle Sklaven wurden in Freiheit gesetzt, und durch Dekret des Staats er-
klärt: allen Bürgern, welche durch dieses Dekret Verlust erlitten, den
Werth ihrer Sklaven zu ersetzen. Nur die dürftigen Bürger nahmen diese
Entschädigung an, die wohlhabenderen aber wiesen jeden Ersatz zurück,
und zeigten dadurch, dass die Keime jener Tugenden ihnen nicht fremd
waren, welche dazu gehören, der Freiheit werth zu sein. Die Sitten der
Indianer sind von denen in Mexiko insofern verschieden, als es unter
ihnen grosse Grundbesitzer gibt, welche unter der vorigen Regierung den
Namen Kaziken führten und alle Auszeichnungen des kastilischen Adels
genossen. Sie zeichnen sich durch Wohlhabenheit, geistige Lebendigkeit
und malerische Tracht von Baumwolle vor den übrigen Indianern aus,
die meist nur in Zeuge gekleidet sind, die aus den Fasern des Maguey
und anderer Pflanzen gewebt sind. Vielversprechend ist die Sanftmuth,
der Fleiss und die KinderHebe der Indianer Guatemala's, welche jetzt als
Bürger des freien Staats, mit gleichen Rechten wie die Weissen, ein
grosses Gewicht in die politische Wage legen. Sie erziehen ihre Kinder
mit äusserster Sorgfalt, leben sehr einfach und behaupten den Ruhm, der
ehrenwertheste Theil der Bevölkerung zu sein. Die Ansiedelungen Weis-
ser im Lande begünstigen sie sehr, und durch die Abtretung des Distrikts
Santo Thomas an eine Belgische Gesellschaft im Jahr 1842 haben sie be-
wiesen, wie Ernst es ihnen ist, die Kultur ihres Landes zu heben, das
einst mit den andern Staaten Central-Amerika's berufen ist, der Mittel-
punkt des Welthandels zu werden. — Der Land bau in Guatemala ist
ausschliesslich in den Händen der Indianer, die meist ihre eigene Kultur
in Städten und Dörfern betreiben. Zucker, Kafl^ee, Baumwolle, Tabak und
Kakao, Getreide, Früchte, Indigo, sind die Haupterzeugnisse des Landes,
die Viehzucht ist bedeutend, Talg und Häute kommen in Menge in Han-
del, Nopalpflanzungen, auf denen Cochenille gewonnen wird, sind fast in
allen hochgelegenen und steinigen Departamientos, und in den tiefer lie-
genden wird Farbeholz und Mahagoni zur Ausfuhr geschlagen. — Der
Handel bew^egte sich im Jahre 1851 um 1,354,430 Dollars bei der Ein-
fuhr, um 994,488 Doli, bei der Ausfuhr; 1853 betrug die Einfuhr 873,842,
die Ausfuhr 599,647 Dollars. Vom Jahre 1856 an gestaltete sich die
Bilanz zu Gunsten Guatemala's, und 1857 betrug die Einfuhr 1,136,517,
die Ausfuhr 1,615,388, und 1859 die Einfuhr 1,520,000, die Aus-
fuhr 1,766,920 Dollars. Die S chifffahr ts b ewegung mehrt sich mit
jedem Jahre, und 1857 liefen in den Häfen von Izabal und St, Thomas
106 Schiffe mit 6,294, im Hafen von San José 32 Schiffe mit 12,455
Tonnen ein. — Seit dem 21. März 1847 unabhängige Republik und unter
einem am 19. Okt. 1851 auf Lebenszeit gewählten Präsid enten, dem
General-Kapitän Rafael Carrera, hat Guatemala nur dem Namen nach
eine republikanische Verfassung, da der Präsident, der sich der obersten
Gewalt zu bemächtigen wusste, in der That als Diktator herrscht, und
nur um der Form zu genügen, sich auf Lebenszeit bestätigen Hess. Der
indianischen Rasse entsprungen, führt er die Zügel der Regierung mit
kräftiger Hand, und sucht das von ihm beherrschte Volk, ohne die
Weissen auszuschliessen, der Menschenrechte wieder theilhaftig werden
zu lassen, die seit Jahrhunderten von den spanischen Eroberern und
deren Nachkommen ihnen entzogen waren. Unter ihm steht das Staats-
ministerium mit seinen 4 Departements: das Ministerium der Justiz
und des Kultus, das Ministerium des Aeussern, das der Finanzen und des
Kriegs, und das des Innern. Die den Präsidenten (den General-Kapitän)
berathende Deputirtenkammer steht unter einem eigenen Präsidenten,
der zugleich Präsident des obersten Gerichtshofs ist. Sitz der Regie-
rung und Hauptstadt ist Guatemala la Nue va, ansehnliche Handels-
stadt in einem fruchtbaren, von vulkanischen Bergen umgebenen Thale,
am Küstenflusse Vacas, 31/2 Meilen von dessen Mündung in den Grossen
Ozean. — Die Finanzen des Staats sind ziemlich geordnet. 1851/52
beliefen sich die Einnahmen auf 1,202,000, die Ausgaben auf 1,184,000,
der Ueberschuss auf 48,000 Dollar^; 1858/59 die Gesammteinnahme auf
1,140,043, die Gesammtausgaben auf 1,126,189, der Ueberschuss auf
13,854 Dollars. Die Verwaltungskosten erforderten 1851/52: 446,270,
1858/59: 501,222 Dollars, alle anderen Ausgaben wurden auf öffentliche
Anlagen und Unterrichtsanstalten verwendet. Die Staatsschuld, welche
1855 IV2 Mill. Dollars betrug, war 1859 auf 1,200,000 Dollars gesunken,
und betrug in diesem Jahre die innere 700,000, die äussere Schuld 500,000
Dollars, — Die bewaffnete Macht des Landes wird auf 16,000 Mann
geschätzt, und besteht aus einem stehenden Heere von 3,200 Mann, die
beständig bei der Fahne sind, und aus einer Bürgermiliz von 12,978
Mann. F lagge des Landes, siehe Flaggen-Atlas Taf. 7, Fig, 254 u. 257.

i '

Zum Zweck der Verwaltung ist das Land in folgende 18 Departa-
mientos getheilt:

Departainfentos.

D. QU.-M.

Bevölkerung,
1855.

Hauptorte.

Einwohner.

Zacalfepec .............................

130

150,000

Guatemala nueva •..

60,000

Chimaltenango ........................

120

58,000

Chimaltenango .....

8,200

Solola ..................................

200

85,000

Solola ...............

6,000

Totonicapan............................

230

80,000

Totonicapan ........

3,200

San Marco .............................

120

90,000

San Marco ..........

Gueguetenango ........................

300

65,000

Gneguetenango .....

6,500

Quesaltenango..........................

210

68,000

Quesaltenango ......

14,000

Suchitepec .............................

240

37,000

Mazatenango ........

6,000

Escuintla ...............................

200

18,000

Escuintla ...........

5,800

Chiquiinula...........................

180

75,000

8,500

San Augustin ..........................

152

35,000

San Augustin ......

2,800

Vera Paz...............................

240

16,000

Coban ...............

13,600

Salama.................................

160

110,000

Salama .............

3,600

Izabal ..................................

140

25,000

Izabal ...............

4,300

Feten ..................................

450

45,000

Remedies ...........

1,200

Amatitlan.............................

200

34,000

Amatitlan...........

Santa Rosa ............................

140

38,000

Santa Rosa .........

Mita ....................................

130

71,000

Mita ................

18 Depart, zusammen ...............

3,542

1,100,000

Guatemala nueva ...

60,000


4. San Salvador.

Der Küstenstaat San Salvador, das alte Cuscatlan der In-
dianer, der kleinste, aber nach Guatemala der bevölkertste der Centrai-
amerikanischen Staaten, liegt am Äustralozean und erstreckt sich vom
13" 18'—14044' NBr. und vom 2870 45'—2890 54' OL.; im N. wird er von
Honduras, im 0. von Nicaragua, im S, vom Äustralozean, und im W, von
Guatemala begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 580, nach An-
dern von nur 365, 345 oder gar nur von 308 Qu.-Meilen, mit 600,000,
nach Squier nur mit 433,000 Einwohnern, hat mithin nach der ersten
Angabe des Flächeninhalts und der Einwohner 1,034 Seelen auf 1 deutschen
Quadratmeile.

Den südwestlichen Saum des Staats bildet eine schmale, flache,
stark ausgezackte Küste, die hier die grosse Conchagua- oder Fonseca-
Bai, die Bucht Iquilisko und mehrere gute Rheden und Flussmündungen
hat, in denen allen aber in der trockenen Jahreszeit die Papagollos (hef-
tige Stosswinde) die Landung gefährlich machen. Den Hintergrund der
ansteigenden Küste, welche bis zur Lempa den Namen der Balsamküste
führt, weil sie in den Wäldern, die das Hochplateau bedecken, eine Menge
des köstlichen Balsams liefert, dessen Gebrauch einst eine päpstliche
Bulle allen Kirchen empfahl, bildet der Abhang des Hochplateaus und das
Hochplateau selbst, welches mit einer imposanten Reihe von Vulkanen
eingefasst ist, deren bedeutendste der Vulkan von San Salvador, von
San Miguel, von San Vincente, und der Tecapa, Apaneca, Isalco, Santa
Ana und Bostlan sind, deren Thätigkeit sich von Oben durch Ausbrüche,
von Unten durch Erdbeben beurkundet. Das Land ist ziemlich gut bewäs-
sert: der Lempa oder Jampa, welcher auf dem Esquipulasgebirge in Chi-
quimula entspringt, dort den Namen Seselapa führt, und durch eine
Menge kleiner Zuflüsse zu einem bedeutenden Strome wird, stürzt mit
reissender Schnelligkeit dem Ozeane zu, ist weit hinauf bootbar, und
nimmt an grösseren Gewässern den Torola und den Guixar, den Abfluss
des gleichnamigen Sees, der eine Wasserfläche von 12 deutschen Qu.-
Meilen hat, in sich auf; der Iquilisco strömt in die gleichnamige Bai; alle
anderen Flüsse, selbst der Sirano, sind klein und unbedeutend. Binnen-
seen existiren mehrere: der Metapa, den die Flüsse Langue und Languee-
tayo speisen; der von Texuangos, Giiopango und Guija; in der Mitte des
grossen Guixar-Sees liegt eine kleine, stark bewaldete Insel, auf welcher
viele Thiere existiren, unter denen eine grosse, dem Satyr gleichende
Affenart. Das Klima des Landes ist im Allgemeinen gesund; das gelbe
Fieber wüthet hier nie; Fremde sind Wechselflebern ausgesetzt; an der
Küste zeigt sich eine eigenthümliche Krankheit, eine Drüsenanschwellung
des Halses, Guegutlan genannt, an der vor Allem das weibliche Geschlecht
leidet. — Zucker, Baumwolle, Kakao, besonders aber Indigo, der als der
beste bekannt ist, sind die Hauptprodukte des Landes; alle Tropenge-
wächse gedeihen hier und in Menge. Die Viehzucht ist unbedeutend.
Der Kunstfleiss ist von keiner Wichtigkeit; man hat viele Indigoterien,
Zuckerrafflnerien, die Panelas liefern, und einige Eisenwerke, die einzi-
gen in Mittel-Amerika. Der Handel ist nicht unbedeutend, und San Sal-
vador, das seine Produkte theils über den Hafen von Acayutla, theils
über die Häfen von Iquilisco und Conchagua versendet, der wichtigste
Handelsplatz. Verschiedene Arten Balsame, Indigo und Terpentin bilden
die Stapelwaaren, ausserdem kommen aber auch noch Panelas, Baum-
wolle, Kakao und Gewürze in Handel. Die Ausfuhren betrugen vom
1. Okt. 1858 bis 30. Sept, 1859: 1,991,650, die Einfuhren in derselben
Periode 1,306,378 Dollars. Eingelaufen in den Häfen des Freistaats waren
in dieser Zeit 45 Schiffe mit 20,008 Tonnen.

Die Einwohner des Staats San Salvador (1860: 600,000 Seelen),
der Abstammung nach Cuscatlaner, sind die civilisirtesten unter allen,
die Mittel-Amerika bewohnen; den Rassen nach gehören 35 Prozent zur
indianischen, 20 zur weissen und 45 Prozent zur gemischten Rasse; Go-


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e u. 7. — Tîord- tincl Süd-Amerika.

Undo gibt die weisse und indianische Rasse jede zu 20, die gemischte
hingegen zu 60 Prozent an. Das vaterländische Idiom ist fast ganz aus-
gestorben und die spanische Sprache allgemein angenommen. Anerkannte
Kirche ist die katholische, an deren Spitze ein Bischof steht.

Der Staat zerfällt in 4 Partidos: San SalvadorSonsonate, San
Miguel und San Yincente, und diese in 8 D epartam ien tos : San Miguel,
San Vincente, La Paz, Tuscatlan, San Salvador, Sonsonate, Santa Ana und
Chalantenango, die zusammen 37 Kirchspiele, 2 Ciudaden, 6 Villas und
148 Dörfer enthalten. — Sitz der Regierung ist San Salvador, unter
13» 36' N., am Fusse des gleichnamigen Vulkans, mit 40,000 Einw.

Die Verfassung des Landes ist republikanisch-repräsentativ.
Der Präsident (gegenwärtig General Gerardo Barrios), welcher laut

Dekret vom 24. Jan. 18d9 auf 6 Jahre gewählt wird, hat die Ausübung
der vollziehenden Gewalt. Die gesetzgebende Körperschaft besteht aus
12 Senatoren und 24 Deputirten. Die legislative Kammer tritt alle zwei
Jahre zusammen. Dem Präsidenten zur Seite steht ein Ministerium (des
Innern und Aeussern, und des Kriegs und der Finanzen) Die Finan-
zen sind wohl geordnet: 1858 betrugen die Staatseinnahmen 725 958*
die Staatsausgaben 630,794, der Ueberschuss 95,184; im Jahre 1859 die
Einnahmen 745,959, die Ausgaben 649,374, der Ueberschuss 96 585 Doli
Die Staatsschuld betrug ursprünglich eine halbe Million Dollars'; in Um-
lauf waren noch 1858 an Bonos 341,089 Doli.; amortisirt wurden davon
bis 30. Sept. 1859: 172,189 Dollars, mithin blieben im Umlauf 168 900
Dollars. — '


5. Honduras.

Der Freistaat Honduras, in der Grösse der zweite der Centrai-
amerikanischen Staaten, breitet sich am Caraibischen Meere aus und um-
fasst alles zwischen 130 20' und 160 35' NBr. und zwischen 2870 32' und
2890 48' OL. liegende Land. Im N. wird er vom Caraibischen Meere, im
0. von Nicaragua (früher vom Mosquitoland), im S. von Nicaragua und
San Salvador, und im W. von S. Salvador, Guatemala und der Belgischen
Kolonie Santo Thomas begrenzt, und umfasst mit den Bai-Inseln (Ruatan,
Guanaja, Elene, Utile, Barbarete und Morat) und dem Mosquito-Gebiete,
welches am 28. Nov. 1859 von England an Honduras abgetreten wurde,
einen Flächenraum von 3,700 (nach Andern von 2,215) Qu.-Meilen, mit
einer Gesammtbevölkerung von circa 380,000 Einwohnern, hat mithin nur
103 Seelen auf der deutschen Quadratmeile.

Der Staat bildet in seinem ganzen Umfange den Abfall des Hoch-
plateaus von Mittel-Amerika, wird von mehreren Bergzügen, die sich vom
Hochplateau abziehen, durchschnitten, neigt sich terrassenförmig gegen
das caraibische .Meer, und geht zuletzt in Savannen über, die sich bis
zur flachen, mit Klippen besäeten Küste fortsetzen. Im Innern wechseln
Berge, Hochebenen, Hügel und Thäler in bunter Mischung ab; ein grosser
Theil desselben ist noch dichter Wald und nur da
Olfen, wo sich Flüsse
hindurchdrängen. Die bedeutendsten Bergketten sind die Sulaco- und
Leones-Gebirge, der Pik Congrehoy (7,500') und der Omoa (7,000'). Das
Land ist herrlich bewässert, keiner der Flüsse von bedeutender Länge,
fast alle aber sind mehr oder w-eniger im Unterlaufe schiff- oder bootbar;
der ansehnlichste derselben ist der Rio Grande oder Montagua, der den
Staat von der Kolonie Santo Thomas scheidet, und aus dem Staate den
Higueras an sich zieht; dann der Chimalecon, der Ulua (durch Zusam-
menfluss des Morales, Sulaco und Santiago gebildet). Der Sal, der in die
Manati-Laguiie mündet, der Colorado, Leones, San Juan, Quixo, Lasal,
Congrehoy, Jagua, Catchabatan, Quenada, Roman (mit Guayope), Tinto,
Plantain, Patook, Caratasco, und der Pantasma oder Wanx, die sämmtlich
dem Caraibischen Meere, der Choluteca und Liases, welche dem Austral-
ozean zuströmen. Seen bietet das Innere des Landes nicht, doch treten
die Flösse in der Regenzeit aus und setzen die Niederungen unter Was-
ser. Die Küste bietet mehrere Böschungen, doch greifen diese, die Hon-
duras-Bai im W. ausgenommen, nicht weit in's Land. Kleine, aber brauch-
bare Häfen längs der Küste sind Omoa, Puerto Cabello, Puerle Sal,
Tnunfo de la Cruz, Truxillo und Puerto Cartago. Das Klima ist heiss
und feucht, namentlich in der Nähe der Küste; das gebirgige Binnenland
ist gemässigter, aber wegen der vielen dichten Waldungen immer noch
drückend. Es gibt nur zwei Jahreszeiten: die nasse (Sommer) und die
trockene (Winter der Tropenwelt). Die Natur ist auch hier üppig und
reich, und erzeugt alle Produkte Centralamerika's. Die Waldungen sind
an feinen Hölzern unerschöpflich, die animale Welt der Tropenländer in
allen Geschlechtern vertreten, und iMlneralien im grössten Ueberfluss vor-
handen; auf Gold wird im Portido Tegucigalpa gebaut und hier, wie im
Departement Comayagua, sind mehr Silber-. Kupfer- und Bleiminen im
Betriebe, als im ganzen übrigen Mittel-.Amerika.

Die Bevölkerung, circa 850,000 Seelen, gehört der Rassenver-
(heilung nach zu 43 Prozent der Indianischen, 15 der Weissen und 42 der
gemischten Rasse an. Die Weissen und Mischlinge und ungefähr die
Hälfte der indianischen, unterwürfigen, jetzt aber freien und gleichberech-
tigten Bevölkerung bewohnen zum grössten Theil die Hochebenen des In-
nern, w'o ein gemässigtes und gesunderes Klima als am Strande ist, wo
nur wenig Ansiedelungen sich befinden; den untern Theil des Landes be-
wohnen die andern Indianer, die grösstentheils von Fisch- und Schild-
krötenfang und von der Jagd leben. Die herrschende Kirche ist die Ka-
tholische, mit einem Bischof zu Comayagua. — Handel und Gewerbe wer-
den wie in den benachbarten Staaten betrieben, sind aber bei weitem
unbedeutender. Landbau und Viehzucht machen neuerer Zeit grosse Fort-
schritte. Alle Handelspflanzen gedeihen trefflich und werden im Innern,
auf den hochgelegenen Theilen des Landes in Menge gewonnen. Der Bergbau
wird fleissig betrieben und alles gewonnene Gold und Silber nach Guatemala
in die Münze geschickt. Eigentliche Strassen sind erst zwei eröffnet,
aber auch diese sind nur mit Maulthieren zu passiren. Der Handel ist
im Steigen. Die Einfuhr, die früher durch die Häfen Omoa und Truxillo
vermittelt wurde, und in diesen beiden Häfen 1854 an Werth 635,594
Dollars betrug, 1856 auf nur 294,255 Dollars sich belief, konzentrirt sich
seit Eröffnung der Panama-Eisenbahn mehr und mehr in der Bai von
Fonseca, an der Küste des Stillen Ozeans. Die Gesammteinfuhren betru-
gen 1858 circa 750,000 Dollars (meist von Grossbritannien), die Ausfuh-
ren 825,000 Dollars.

Der Staat zerfällt nach S qui er in 7 Departamientos: Comayagua,
Tegucigalpa, Choluteca, Sta. Barbara, Gracias, Yoro und Olancho; nach
Galindo in 12 Partidos: Comayagua, Tejucigalpa, Choluteca, Nacaome,
Cantaranas, Jutigalpa, Gracias, los Llanos, Santa Barbara, Truxillo, Lloro
oder Yoro, und Segobia oder Somoto. — Regierungssitz ist Comaya-
gua, oder Valladolid la Nueva, unter 14037'N., auf einer fruchtbaren
Hochebene, am Ulua, mit 18,000 Einw., die grösstentheils vom Bergbau
leben. — Die Verfassung ist republikanisch. An der Spitze der aus-
übenden Gewalt befindet sich ein stets auf 4 Jahre gewählter Präsident
(gegenwärtig General Santos Guardiola, gew. 1. Febr. 1860), dem ein
Vicepräsident und ein aus den 2 Ministern und 7 andern Mitgliedern be-
stehender Staatsrath zur Seite steht. Die legislative Macht besteht aus
einem Senat von 7, und einer Abgeordnetenkammer von 11 Mitgliedern.
— Die Staatseinkünfte werden auf 250,000, die Staatsausgaben auf 200,000
Dollars geschätzt. Die Staatsschulden, ursprünglich IV2 Mill. Dollars,
sind bis auf 750,000 Doli, abgezahlt.


6. Nicaragua.

Nicaragua, der Grö.sse nach der dritte Staat Central-Amerika's,
erstreckt sich vom Caraibischen Meere bis zum Australozean, und umfasst
alles zwischen 90 45' und 130 50'N. und zwischen 2890 20' bis 294® 5 OL
liegende, im N. von Honduras, im S. von Costa Rica begrenzte Land.
Der Flächeninhalt des Staats, einschliesslich der grossen, innerhalb semer
Grenzen sich ausdehnenden Seen, wird auf 3,200 (nach Andern auf nur
1,993) Qu.-Meilen, mit 350,000 Einwohnern geschätzt, mithin kommen m
demselben 109 Seelen auf 1 Qu.-Meile. .

Nicaragua ist ein völliges Gebirgsland, nur der früher zu Mosquitia
gehörende Nordosten ist savannenreiche Ebene. Die von Costa Rica her-
uberstreichende Andenkette thürmt sich hier zu majestätischen Berggrup-
Pen auf, die bis auf 12,000' ansteigen, und unter denen jene entzündeten
Stoffe kochen, die sich von Zeit zu Zeit durch zahlreiche Vulkane über
das reiche Land ergiessen. Von den Vulkanen des Landes ziehen sich
der Masaya, Tenaco, Virgo, Mombacho und Orosi längs dem westlichen
Ufer des grossen Sees, der Onetepec und Madera erheben sich aus dem
See, und der Tlico oder Nindiri im NW. des Sees Leon; im N. und im Nw.
von Realejo erheben der Viejo und der Coseguina ihre fast immer rauchenden
Kegelberge. Die Mitte des Landes bedeckt ein grosser See, der Nicara-
pa oder Grenada, der im NW. durch den Lipitapa mit dem See von
Leon oder Managua zusammenhängt, nach 0. aber durch den San Juan
seine Wasser dem Caraibischen Meere zuführt. Durch einen schmalen Erd-
gürtel von höchstens 5 Meilen Breite, der eine Höhe von 2,500' erreicht,
auf seinem Rücken aber noch hohe Berge trägt, unter denen die fünf
ersten der oben genannten Vulkane, wird der See vom Australozean ge-
trennt; diesen Wall zu durchschneiden und eine Verbindung durch ihn mit
dem Atlantischen Ozean und der Südsee herzustellen, sind schon mehrere
Gesellschaften in England und Amerika zusammengetreten, doch ist das
Werk
bis jetzt noch nicht zur Ausführung gekommen. Der beste Hafen des
Staats an der Westküste ist Realejo, dann Puerto San Juan del Sur, die
Salinas- und Helena-Bai; an der Ostküste San Juan del Norte und Blue-
flelds. _ Zahllose kleine Flüsse stürzen sich vom Hochplateau nach dem

Australozean hinab, doch alle sind nur von kurzem Lauf; die wichtigsten
derselben sind: der Nicoya, der Partido, Nicaragua, Alvarado und Vieja,
von denen aber keiner schiffbar ist. Nach dem Caraibischen Meere strö-
men: der Pantasma oder Segobia (Wanx), der nach der Mosquitoküste
hinübergeht, der grösste Fluss Mittel-Amerika's, der Bracma, Walpasiksa,
Rio Grande, Sican, Escandido, Rama und San Juan, der Abfluss des Nica-
ragua-Sees, der sich durch den Costa Rica und Seriquibi verstärkt, auf
seinem 24 Meilen langen Laufe gegen 30 Katarakte bildet, und durch
3 Mündungen: San Juan, Tauve und Colorado, seine Wassermasse in's
Meer stürzt. — Das Klima Nicaragua's ist zwar ungemein heiss, doch
mässigt die hohe Lage des Plateaus die Hitze ungemein; der Küstenstrich
an beiden Meeren ist glühend, und hier wagt selbst der Indianer nicht,
seine bleibende Stätte aufzuschlagen. An beiden Küsten sind Stürme
häufig, und die Papagallos am Australozean, und die Nortes am Caraibi-
schen Meer verursachen häufig bedeutenden Schaden". Der Boden des
Landes, obwohl vulkanischer Natur, ist mit einer fetten Schicht vegetabi-
lischer Erde bedeckt, ausserordentlich produktiv und erzeugt alles ihm
Anvertraute in der grössten Fülle. Die sämmtlichen Produkte der benach-
barten Staaten werden auch hier gefunden, und Nicaragua entbehrt nichts,
was irgend ein anderes Tropenland bietet.

Einwohner zählt der Staat 350,000 (nach andern Angaben 365,750)
Seelen, von denen der Rassenvertheilung nach 35 Prozent der Indiani-
schen, 31 der Weissen und 34 Prozent der gemischten Rasse angehören.
Die Indianer längs der Küste des
Australozeans sind vom Stamme der
Choroteca, die in der Gegend von Realejo Coribici, die an den Seen Nica-
ragua und Managua Chandals, und die auf der Südseite des Pantasma
vom Stamme Orotini und Wulwas; sie haben alle die spanische Sprache
angenommen, doch auch ihre Sprachen beibehalten, und sind die indu-
striösesten von ganz Centrai-Amerika; vom Klima genöthigt, mehr Be-
schäftigungen aufzusuchen, die sie im Hause verrichten können, werden
Webstuhl und Spindel fleissig von ihnen gehandhabt. Der Schiffsbau wird
schwunghaft betrieben, der Handel, besonders der Ausfuhrhandel nach


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12 e u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

Guatemala, mehrt sich mit jedem Jahre. Die Einfuhr wird auf 1 Million
Dollars geschätzt; die Ausfuhr, welche in Baumwolle, baumwollenen Zeu-
gen, Indigo, Zuelzer, Kakao, Wachs, Honig, Salz, Fischen, Ambra, Ter-
pentin, Pferden, Maulthieren, Rindern, verschiedenen Gummiarten und
Arzneiwaaren besteht, auf 958,500 Doli, angegeben. Der Hafen Realejo
verspricht bedeutend zu werden. Die Strassen des Landes sind sclilecht
und nur mit Maulthieren zu passiren.

Der Staat Nicaragua zerfällt in 5 Departamientos: Rivas, Granada,
Leon, Matagalpa und Segovia; die in 8 Partidos: Leon, Granada, Mana-
gua, Realejo, Subtiaba, Massaya, Nicaragua und Matagalpa geschieden
werden und 3 Ciudades, 14 Yillas und 78 Dörfer zählen. Regierungssitz
ist gegenwärtig Managua, auf der Westseite des gleichnamigen Sees,
mit 10,000 Einw.; Hauptstadt des Landes Leon, unter 12020' NBr., mit
35,000 Seelen. — Die Verfassung ist republikanisch und vom 12, Nov.
1837. Der Präsident der Republik (gegenwärtig General Tomas Mar-
tinez, seit 1. März 1859), der jedesmal auf 4 Jahre erwählt wird, ist
zugleich Oberkommandant der Armee, unter ihm steht das aus 5 Sectio-
nen bestehende Staatsministerium (Inneres und Kultus, Aeusseres, Krieg
und Marine, Volkswohlfahrt und öffentlicher Unterricht, Finanzen), Die
legislative Macht besteht aus einem Senat und einer Kammer der Abge-
ordneten. Die Staatseinnahmen werden von den Ausgaben überschritten
und beliefen sich (1851) auf 122,686, die Staatsausgaben auf 173,646,
das Defizit auf 50,960 Dollars, Die Staatsschulden sind neuerer Zeit auf
2 Mill. Dollars gestiegen. —


7. Costa Rica.

Der Freistaat Costa Rica, vor 1842 Glied der Vereinigten Staa-
ten von Central-Amerika, trennte sich von diesen und verband sich 1842
mit den beiden Neugranadischen Provinzen Panama und Veragua zu einer
neuen Republik unter dem Titel: „Isthmus von Panama"; 1848 trennte
sich Costa Rica wiederum von diesen und konstituirte sich, durch das
Staatsgrundgesetz vom 31. April, zu einem unabhängigen Staate, Die
neue Republik erstreckt sich vom 80 24' bis lOofO' NBr. und vom 292" 16'
bis 295010' OL., wird im N. vom Staate Nicaragua, im 0. vom Caraibi-
schen Meere, im SO. von Neu-Granada, und im S. und W. vom Austral-
ozean begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 1,780 (nach Andern
von 1,011) Quadratmeilen, mit einer Bevölkerung von 215,000 Seelen, hat
mithin 122 Einwohner auf 1 Qu.-Meile. Die Andenkette, die sich als
hoher Felsendamm aus Neugranada auf den Isthmus herüberschwingt, und
in Veragua immer höher wird, erscheint in Costa Rica als breiter Berg-
rücken von 4,000—6,000' Höhe. Terrassenförmig steigt das Land von
beiden Meeren gegen die Centraikette auf, die, sich ziemlich in der Mitte
haltend, nach beiden Seiten kleine Aeste absendet, zwischen denen sich
Thäler und Ebenen eröffnen, die wohl 2,000—3,000' über den Meeresspie-
gel hinaufreichen müssen, da dieselben sich meist einer sehr gemässigten
Temperatur erfreuen und Weizen hervorzubringen vermögen, der in dem
benachbarten Nicaragua nicht gedeihen will. Nach beiden Seiten strömen
von der Bergkette Flüsse herab; nach dem Antillenmeere: der Anzulco,
Vasques, Paresmenes, Reventason, Surre, Concepcion, Boraces, Tirribi und
Bananas; nach dem Australozean: der Palmar, Canas, Barancas, Estrellas,
Dulce und Vaca; alle aber sind unbedeutend und kaum stundenweit für
Boote aufwärts fahrbar. Die Küste bietet an beiden Meeren treffliche
Häfen und Einbuchten, besonders am Australozean, wo der Golf von
Nicoya (mit dem Hafen Punta Arenas), die Estrelia- und Mantas-Bai, und
der Golf Dulce weit in das Land einschneiden; am Caraibischen Meer ist
die Moin-Bai und die Lagune Chiriqui, in welche 3 Einfahrten führen,
vorzugsweise zu bemerken. — Das Gestade am Ozean ist felsig, sandig
und durch die grosse Hitze nicht gesund, bei weitem ungesunder aber
ist die mit dichten Waldungen und weiten Savannen besetzte niedere
Küste des Caraibischen Meeres, Der Boden zeigt sich überall fruchtbar,
namentlich an den Küsten sehr produktiv, aber die pestilenzialische Luft,
die aus den niederen Savannen und den schlammreichen Lagunen haucht,
verleidet, trotz der Fruchtbarkeit der Niederungen, den Aufenthalt da-
selbst; sie liegen verödet und wüste, und die Kultur hat sich bloss auf
und an den Bergen konzentrirt, wo die Luft reiner und die Wärme ge-
mässigter ist. Trotz seines Namens ist das Land nicht reicher als die
andern Staaten Mittel-Amerika's; die Gold- und Silberminen, die früher
hier bearbeitet wurden, sind grösstentheils verlassen, da die Ausbeute zu
unbedeutend war, und alle andern Produkte, die das Land in Menge her-
vorbringt, hat es mit den benachbarten Staaten gemein. Der Handel ist,
seit die Hauptroute nach Californien über Panama geht, fortwährend im
Steigen, und Punta Arenas der Haupthafen des Landes. Die Einfuhr im
Hafen von Punta Arenas im Jahre 1856 hatte einen Werth von 914,835,
die Ausfuhr von 844,495 Doli.; 1857 betrug die Ausfuhr bereits 1,287,315
Dollars. An Schiffen waren 1856: 181 mit 25,375 Tonnen Gehalt, 1857:
119 Schiffe mit 18,479 Tonnen, und 1858: 179 Schiffe aus- und einge-
laufen. Kunststrassen, um den Verkehr im Innern zu heben, existiren
noch nicht, und die nur für Maulihiere zugängigen Strassen nach Vera-
gua und Nicaragua sind im traurigsten Zustande.

Die Bevölkerung von Costa Rica, im Ganzen 215,000 (nach andern
Angaben 255,000, nach Squier nur 135,000) Seelen, gehört zu 20 Prozent
der Indianischen, zu 35 der Weissen und zu 45 der gemischten Rasse an.

Der Staat wird in 6 Provinzen: San José, Cartago, Heredia, Ala-
juela, Muracia und Punta-Arenas, nach Angaben Galindo's in 8 Partidos:
San José, Cartago, Ujarras, Borrica, Iscan, Alajuela, Heredia und Bagases,
geschieden, in welchen sich 2 Ciudades, 13 Villas und 78 Dörfer befin-
den. Hauptstadt des Landes und Sitz der Regierung und des Bischofs
ist San José, mit 30,000 Einwohnern, in einem herrlichen, von hohen
Pilis umgebenen Thale, an der Westseite der Andenkette und 16 Meilen
vom Australozean entfernt. — Die Verfassung des Staats ist vom 31. April
1848. An der Spitze der ausübenden Gewalt steht ein Präsident (seit
7. April 1860 Dr. José Maria M on te alegre), dem ein Vicepräsident zur
Seite steht, die" beide auf 3 Jahre erwälilt werden. Unter ihnen steht
das Staatsministerium (3 Departements: Inneres und Kultus, Aeusseres,
und Finanzen und Krieg), der General-Intendant und der General-Kom-
mandant der 5,000 Mann starken Miliz, von welcher periodisch
200 Mann
zum aktiven Polizeidienst herangezogen werden. Die legislative Gewalt
beruht in einem Senat von 25, und einer Deputirtenkammer von 29 Ab-
geordneten. Die richterliche Gewalt ist unabhängig; der Obergerichtshof
zu San José entscheidet in 3 Instanzen. Die Finanzen sind sehr geord-
net ; die Staatseinkünfte belaufen sich auf nahe eine Million, die Staats-
ausgaben auf 830,000 Dollars. Schulden hat der Staat nicht. —


Die ^Staaten §ild-Aiiieriiia'^ tiiiil We^t-Indieiiii.

Von den süd-amerikanischen Staaten, die sich der Herrschaft Spa-
niens entzogen, traten die drei, jetzt selbstständigen Staaten: Neu-
Granada, Venezuela und Ecuador, unter dem Kollektivnamen Co-
lumbia zuerst als vereinigte Macht gegen das Mutterland auf. Hier w'ar
es, wo der eigentliche Kampf mit Spanien begann, hier war sein Brenn-
punkt, hier wurden die grössten Schlachten für die Sache der Freiheit
geschlagen, und hierher warf sich Spaniens ganze Macht, das instinkt-
mässig fühlte, welche Verluste ihm aus der Freiheit Süd-Amerikas ent-
keimen mussten. Aus Columbia's Mitte gingen die meisten Helden des
süd-amerikanischen Freiheitskampfes, ein Paëz, Sucre und Santander, vor
Allen aber der Mann hervor, der den Kampf mit unendlicher Heldengrösse
führte, und auch später in der Verwaltung und Versöhnung der Länder
so tiefe Einsichten entwickelte, und der als einer der ersten Sterne am
Himmel der neuesten Geschichte Amerika's steht: Simon Bolivar, Alle
übrigen Freistaaten haben mehr die Früchte der Siege Columbia's genos-
sen, als die Arbeit und Mühe derselben gelheilt; durch seinen militärisch-
politischen Einfluss ist es noch immer, obgleich jetzt getrennt, die Haupt-
stütze der südamerikanischen Freiheit, besitzt die meisten physischen
Kräfte und für den Handel die vortheilhafteste Lage. — Im Jahre 1498
von Colon entdeckt, ging die Kultivirung der Strecken, aus denen nach
und nach die 3 spanischen Provinzen Neu-Granada, Caracas u. Quito
gebildet wurden, nur langsam vor sich. Von 1528 bis 1550 besass das
Haus Welser in Augsburg die östliche Küste von Neu-Granada, wenn auch
nicht zum Segen der Eingebornen. Fast zwei Jahrhunderte herrschte
Ruhe; die ursprünglichen Einwohner waren meistens durch das Christen-
thum zur Unterwerfung gebracht, und an die Mängel der spanischen Ver-
waltung war man gewöhnt. Die meisten Anbauer waren Indianer, Mesti-
zen und Mulatten, gegen welche Weisse und Kreolen, als Bevorrechtete,
sich häufigen Druck erlaubten. Der Abfall von Spanien war hier, wie
allerwärts, unvorbereitet, obgleich der erste Keim der Freiheit bereits
1797 durch drei aus Spanien nach Guyana Vertriebene, unter denen
Miranda sich befand, gelegt worden war. Der Einfall der Franzosen in
Spanien, im Jahre 1808, gab auch hier den Impuls, das Joch des Kolo-
niendrucks dauernd abzuwerfen. 1810 brach in Caracas Unzufriedenheit
mit den Beschlüssen der Centrai-Junta in Spanien aus, die ganz Amerika
als in Blokadezustand versetzt, erklärt-hatte. Abgeordnete traten zusam-
men, proklamirten am 11. Juli 1811 die Unabhängigkeit der Provinzen
von Venezuela, und stellten am 23. Dec. desselben Jahres die förmliche
Verfassung des neuen Landes auf, was bald darauf auch in Neu-Granada
geschah. Eine Zeitlang bemächtigten sich zwar die Spanier Venezuela's
wieder, und der Krieg dauerte fast ohne Unterbrechung bis 1819, indess
behielt Bolivar doch zuletzt die Oberhand, und am 17. Dec. 1819 beschloss
der Kongress von Angostura die Vereinigung der Republiken Venezuela
und Neu-Granada zu einem Freistaate unter dem Namen Columbia, der
aus den drei Theilen Venezuela, Quito und Cundinamarca (der Name Neu-
Granada sollte auf ewig erlöschen), mit den Hauptstädten Caracas, Quito
und Santa Fe de Bogota, bestehen sollte. Jedes dieser Länder soHte seine
besondere selbstständige Verwaltung haben, das Ganze aber kein Bundes-
staat, sondern eine einzige untheilbare Republik sein. Die Vereinigung
hatte sehr wohlthätige Folgen für das Land im Kriege, aber später, im
Frieden, wurde sie der Reibungspunkt der Parteien: man'wollte keine
untheilbare Republik mehr, sondern einen Bundesstaat; Demokraten und
Föderalisten traten in Kampf mit einander; die Unzufriedenheit ward all-
gemein und brach endlich in offene Empörung aus, in deren Folge der
bisher als Columbia bestandene Freistaat sich 1831 in drei verschie-
dene, für sich selbstständige Staaten auflöste, die die Namen Neu-Gra-
nada, Venezuela und Ecuador annahmen und durch Vergleich vom
23. Dec. 1834 die Gesammtstaatsschuld unter sich vertheilten.


8. Die Föderativ-Republik Neu-Granada.

Die jetzige Föderativ-Republik Neu-Granada soll nach dem Grund-
gesetz vom 17. Nov. 1831 die mittleren Provinzen des ehemaligen Colum-
bia umfassen, wie solche im Jahre 1810 gegen Guatemala, Venezuela und

Brasilien begrenzt waren. Nachdem die Grenze gegen Ecuador regulirt
ist, erstreckt sich der Staat vom 0050' S, bis 1203O' NBr,, und vom
295010' bis 3100 OL., und wird im N. vom Caraibischen Meere, im 0,


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e u. 7. — Tîord- tincl Süd-Amerika.

von Venezuela und Brasilien, im S. von Ecuador und im W. vom Austral-
ozean begrenzt. Der FiSclieninhalt umfasst 24,500 deutsche Quadratmei-
len, mit einer Bevölkerung von 2,363,000 Seelen, hat mithin nur 96 Ein-
wohner auf 1 Ou.-Meile.

Das Land ist zum grössten Theil Hochland und wird von den zwei
Längenthälern des Magdalena und Cauca durchschnitten. Die Anden thei-
len sich im Knoten von Popayan in drei Aeste, die ein ungeheures Berg-
land umfangen. Die Ländereien zwischen dem Orinoco, Japura und Apure,
zwischen dem Apure und Meta, und an den Zuflüssen des Rio Negro sind
flache, zum Theil dicht bewaldete oder mit Buschwerk bedeckte Ebenen.
Die Niederungen sind erstickend heiss und ungesund; die mittleren Höhen
von Cundinamarca und das Plateau von Bogota gehören zu den Tierras
templadas; die höheren Regionen aber, die Tierras fria.s, empfinden starke
Kälte, und die Gipfel der Nevadas hüllen sich in ewigen Winter. Die
Hauptflüsse des Staats sind der Cauca u. Magdalena, welch ersterer bis
Manon del Puerto, letzterer bis Honda hinauf schifl"bar ist; beide vereini-
gen sich unterhalb Mompox zu einem grossen Strome. Der San Juan,
ein Küstenfluss, der in die Bai von Choco, und der Atrato, der m den
Meerbusen von Darien mündet, sind durch den Kanal von Raspadura
merkwürdig, durch welchen ein Pfarrer eine kleine Bootverbindung zwi-
schen dem Caraibischen Meere und dem Australozean hergestellt. Dem 0.
strömen der Arauka, Meta, Michada, Biancas, Guaviara, Guamia, Uaupe,
Rio Negro, Inirida, und andere grosse Ouellflüsse des Orinoco zu — Der
Boden des ausgedehnten Landes ist nicht überall von gleicher Gute: am
Orinoco und seinen Zuflüssen, so wie am Magdalenenfluss findet sich viel
fruchtbares Land; die Abhänge der Anden, die Umgebung von Bogota,
und die Hochebenen im S. des Landes sind sehr reich und uppig, der
schönste Theil des Landes aber ist das Thal von Cauca: Columbia's Pa-
radias! Die Naturprodukte-Neu-Granada's sind ungemein mannigfaltig;
sein Klima bringt Alles hervor: die Südfrüchte Europa's gedeihen vortreff-
lich; Kakao und Bananen wachsen im Ueberfluss; am Magdalena sind die
herrlichsten Kakaopflanzungen, wahre Waldungen, und ausserdem sind
Kafl'ee, Baumwolle, Indigo, Zucker, Reis, Tabak, Mais und Getreide aller
Art die Hauptprodukte des Landes. Balsame und Harze liefern die Wal-
dungen in Menge; vor Allem aber Kautschuk und Kopal; Brasilienholz
und andere Farbhölzer werden in Menge geschlagen, und Arzneigewächse
verschiedener Art in allen Theilen des Landes gefunden. Die Ebenen sind
mit Rinderheerden, mit Pferden und Maulthieren bedeckt; wilde Schweine,
Hirsche, Rehe, Affen und Faulthiere sind in Menge am Magdalena und
Orinoco; die Urwälder sind noch immer ein Dickicht, voll von Schlangen
und Raubthieren, durch die der Mensch sich nicht wagt, und die er nur
auf Wasserstrassen durchdringt, in denen gefrässige Kaimans und Alli-
gators lauern; Schwärme stechender Insekten füllen in mancheji Jahres-
zeiten und vielen Orten die Luft, lästiges Ungeziefer, Skorpione und Tau-
sendfüsse bedecken den Boden, blutsaugende Fledermäuse stören den
Schlaf, und von den zehn Landplagen Aegyptens findet man wenigstens
fünf an den Ufern des Magdalenenstroms und zu Santa Fe de Bogota.
Aber auch das Land des Goldes, der Edelsteine und Perlen ist hier, und
Neu-Granada überhaupt reich an Mineralien aUer Art. Piatina- und Gold-
'ninen liegen am Fusse der Gebirge; höher hinauf w-erden Silber, Blei
und andere Metalle gefunden. Das ganze Thal von Cauca ist reich an
edlen und andern Metallen; die Gold- und Silberminen von Bega de Su-
Pia werden für die reichsten des Landes gehalten; die Minen von Choco
liefern jährlich bis 12,000 Pfund Gold (nach Andern nur 18—20 Zentner
Gold und 10 Zentner Piatina); die Bleigruben von Plantane liefern ein
Erz von 60 Prozent und etwas Silber, die von Echandia von 60—80 Pro-
zent etc. Salz ist reichlich vorhanden, und Salpeter liefern die Höhlen
von Votetchu und die Höhen bei Cartagena.

Die Bewohner Neu-Granada's bestehen aus Eingewanderten (gröss-
tentheils spanischer Nationalität) und deren Nachkommen (Kreolen), aus
Indianern oder Eingebornen, aus Afrikanern und Mischungen aller dieser
Rassen. Auf die Indianer kommen 25, auf die Weissen 20, auf die Afri-
kaner 1, und auf die gemischte Rasse 54 Prozent. Die herrschende
Sprache ist die spanische; die Ureinwohner haben ihre Sprachen beibe-
halten, doch fast alle christlichen Indianer die spanische Sprache eben-
falls angenommen. Die Sitten der Einwohner sind halb europäisch, halb
indianisch; sie theilen alle Tugenden, ebenso aber auch alle Laster Spa-
niens. Stolz und Dünkel ohne Talent und Kenntnisse; wohlberechnetes
Interesse hinter scheinbarer Gleichgültigkeit; kleinlicher Neid, Geiz und
Eifersucht, Empfindlichkeit etc. sind Grundzüge im Charakter der hiesigen
Bevölkerung; Trunk- und Spielsucht, Ausschweifungen etc. sind nicht
selten; dagegen herrscht überall eine vollkommen« Sicherheit des Eigen-
thums und der Strassen im Lande, die auffallend ist; Diebstahle sinü
äusserst selten, obwohl auf dem Lande die Thüren nur selten Riegel und
Schlösser haben. Trotz der Masse von Bettlern in den Städten, findet
man auf den Strassen kein verdächtiges Gesindel; in den Minenorten liegt
das Gold oft in Barren umher; die auf dem Transport begrifl^enen, durch
Maulthiere fortgeschaff'ten Waaren werden Nachts in Schuppen aufbewahrt,
die weder bewacht noch verschlossen sind, und doch hört man nie, dass
etwas entwendet worden wäre. Die Lebensart und Kost ist einfach; man
isst meist fünfmal des Tags, und das Tropenklima scheint die Verdauung
zu befördern; Kakao wird allgemein genossen, und selbst der ärmste
Neger und Indianer geniesst seinen Kakao mit Zucker. Alles raucht,
selbst die Frauen haben ihre Cigarren im Munde. Wissenschaftliche Bil-
dung findet man nur bei Geistlichen; aber gute natürliche Anlagen schei-
nen aUe Einwohner bis auf den Indianer hinab zu besitzen.

Die Betriebsamkeit ist noch von keiner grossen Bedeutung;
der Bergbau, die HaupterwerbsqueRe des Landes, ist sehr vernachläs-
sigt; es fehlt an Werkzeugen
und Dampfmaschinen. Der Ackerbau
steht, trotz der Fruchtbarkeit des Landes, noch auf einer sehr niederen
Stufe, und wegen des Mangels an guten Strassen hat der Landmann kei-
nen Absatz seiner Produkte. Die Industrie steht noch tiefer als der
Landbau, und ausser etwas Baumwollenzeug, wasserdichten Hüten, Stie-
feln und Regenmänteln, Töpferwaaren, Gold- und Silberarbeiten, werden
die meisten Manufaktur- und Fabrikerzeugnisse vom Auslande eingeführt;
nur die grösseren Städte haben die nöthigsten Handwerker. Der Handel
ist im Zunehmen begriffen. Die Einfuhren, an denen sich vornehmlich

Bromme's Hand-Aflas. — Nord- nnd Sud-Amerika, d.

England, Frankreich, die Vereinigten Staaten, Venezuela die AntiRen
Peru und Bremen betheiligen, beliefen sich im Jahr 1856/57 (Panama'
ausgenommen) auf 3,255,843, die Ausfuhren, die meist nach britischen
Häfen und Bremen gerichtet waren, auf 7,064,584 Dollars. Die Schiff-
fahrtsbewegung beschäftigte im genannten Jahre 1,066 Schill^' von 241 619
Tonnen, von denen 543 Schilfe mit 121,563 Tonnen ein-, und 523'mit
120,056 Tonnen ausgelaufen waren. Der Transit- und Sp ezialhandel
des Isthmus von Panama betrug 1856: 331,449,192 Fr., und zwar- an
Metallen 288,190,297, an Waaren 43,258,891 Fr.; der spezielle Handel
des Isthmus im Ganzen 10,936,429 Fr., und zwar: durch das Stille Welt-
meer 2,741,885 Fr. Einfuhren und 458,000 Fr. Ausfuhren, und durch den
Atlantischen Ozean 6,367,449 Fr. Einfuhren und 1,309,095 Fr. Ausfuhren
Die Schifl:'fahrt des Isthmus bewegte 1856: 736 Schiffe mit 549,184 Ton-
nen, darunter 304 Dampfschiffe (von 152,075 Pferdekraft) mit 475,131
Tonnen ; von diesen kamen und gingen aus dem Hafen von Colon (Atlan-
tischer Ozean) 396, aus dem von Panama (Australozean) 340 SchifFe.
Im J. 1857 betrug der Transit- und Spezialhandel des Isthmus 337,125,152,
im J. 1858: 360,225,100 Fr.; der Schiff'fahrtsverkehr belief sich 1857 auf
359, 1858 auf 397 Schifl'e, die im Hafen von Aspinwall, und 1857 auf
222, 1858 auf 195, die im Hafen von Panama ein- und ausgelaufen waren.
Die Zahl der Passagiere, die 1857 den Isthmus passirten, betrug 32,277,
und 1858: 34,187.

Nachdem Venezuela im Nov. 1829, und Ecuador im Mai 1830 sich
von Columbia getrennt hatten, sicherte das nun sich selbst überlassene
Neu-Granada seine Unabhängigkeit am 21. Nov. 1831 durch eine selbst-
ständige Verfassung, und schied das Land zur Erleichterung der Verwal-
tung in 5 Departamientos und 20 Partidos: Cundinamarca (mit den
Partidos: Bogota, Antioquia, Neiva und Mariquita), Cauca (mit Popayan,
Pastos, Buenaventura und Choco), Magdalena (mit Cartagena, Mompox,
Santa Marta und Rio Hacha), Isthmo (mit Azuero, Chiriqui, Panama und
Veraguas) und Boyaca (mit Tunja, Socorro, Pamplona und Casanare).
Aenderungen der Verfassung fanden In den Jahren 1843, 1851 und 1853
statt, das Land ward in 36 Provinzen eingetheilt, und in Folge eines ein-
stimmigen Aktes des Kongresses von Neu-Granada vom 27. Febr. 1855
aus den Provinzen des Isthmus ein neuer unabhängiger Staat: Panama
(von 1,333 Qu.-M.) gebildet, der nur hinsichtlich der auswärtigen Bezie-
hungen und des Militärwesens mit Neu-Granada in Verbindung blieb. Eine
gänzliche Umgestaltung wurde durch das neue Staatsgrundgesetz vom
15, Juni 1858 herbeigeführt, welches an die Stelle des früheren Provin-
zialverbandes das Föderativsystem, und an die Stelle der 36 Provinzen
8 souveräne Einzelstaaten setzte, die nur durch die Central-Regic-
rung zu Bogota lose zusammengehalten w-erden. Seit jener Zeit sind ver-
schiedene revolutionäre Kämpfe in Neu-Granada ausgebrochen: im Mai
1860 wurden an die Stelle des bisherigen Präsidenten (Mariano Ospina)
General Mosquera und General Herr an als Präsidentschafts-Kandidaten
bezeichnet; und am 3. Juli 1860 erklärte der Präsident des Staats Bolivar
(Juan José Nieto) durch Proklamation die förmliche Lostrennung Boli-
vars von der neu-granadinischen Konföderation.

An der Spitze der ausübenden Gewalt steht ein Präsident und
Vicepräsident. Oberste Verwaltungsbehörde ist das Ministerium, das
in drei Departements (Aeusseres, Inneres und Finanzen) geschieden wird.
Die richterliche Gewalt ist unabhängig und ruht in einem Obersten
Gerichtshof, dessen 3 Mitglieder und der General-Prokurator der Nation
(welcher Staatsminister-Rang hat) alle 4 Jahre vom Volke erwählt wer-
den. Die gesetzgebende Gewalt besteht aus einem Senat von 44,
und einer Kammer der Abgeordneten von 62 Mitgliedern. In kirch-
licher Beziehung zerfäRt das Gebiet der Föderativ-Republik in 6 Diö-
zesen, das Erzbisthum Santa Fé de Bogota, und die Bisthümer : Cartagena,
Antioquia, Pastopolis, Popayan, Pamplona und Santa Marta. — Die Finan-
zen des Gesammtstaats sind keineswegs glänzend: im J. 1852/53 betru-
gen die Gesammteinnahmen 22,275,674, die Ausgaben 28,421,811, das De-
fizit 6,146,137 Realen (à 50 Centimes), 1853/54 die Einnahmen 19,396,623,
die Ausgaben 27,318,505, das Defizit 7,921,882 Realen, und 1859 sollen
die Staatseinkünfte nur 1,750,000 Piaster oder 171/2 Mill. Realen betragen
haben. Die Staatsschuld, die bei der Auflösung Columbia's von Neu-
Granada übernommen wurde, betrug 3,312,975 Pf. St., ist bis auf nahe
an 44 Mill. Dollars gestiegen, von denen 34,690,900 Dollars englischen
Gläubigern gehören. Die bewaffnete Macht des ungetrennten Neu-
Granada betrug 1,800 Mann beständig bei den Fahnen und 6,000 Mann
Landmiliz. Die Legislative stellte die ganze aktive Kriegsstärke für das
Jahr 1857 auf 500 Soldaten fest; was sicher nicht befolgt worden zu
sein scheint, da ein halbes Bataillon leichter Infanterie in Bogota selbst,
und 2 Kompagnien in Buenaventura und Cauca liegen, und 1 Regiment
Artillerie zu 4 Kompagnien, zur Hälfte in Panama, zur anderen Hälfte in
Cartagena und Santa Marta sich befinden. Die Flagge und Standarte
von Neu-Granada siehe Flaggen-Atlas Taf. 7, Fig. -263.

Die 8 föderirten Staaten und ihre Bevölkerung (nach
Schätzung von 1857) sind:

Staat.

Bestellt aas den alten Provinzen

Bevölk. 1857.

Hauptstadt.

Einwohn.

Panama............

Panama, Azuero, Veraguas, Chiriqui

und Darien ........................

151,000

Panama......

48,500

Bolivar ............

Cartagena, Sabanilla, Mompox ......

192,000

Cartagena •••

18,800

Blagdalcna........

Santa Marta mit Goajira, Rio Ha-

cha, Valle d'üpar, ïheil der Prov.

Ocaiia ..............................

84,000

Santa Marta

9,400

Santander .........

Pamplona, Socorro, Theilen der Pro-

vinzen Velez «nd Ocaüa ........

391,000

Pamplona ••■

11,600

Antioquia.........

Antioquia, Theilen der Prov. Mari-

quita ...............................

239,000

Antioquia •••

18,380

Boyacä .............

Tunja, Tundama, Casanare, Theilen

der Prov. Velez ..................

393,000

Tunja ........

16,500

Cundinamarca •••

Bogota, und dem grössten Theil von

351,000

Mariquita nnd Neiva .............

Bogota ......

43,000

Cauca...............

Chocö, Buenaventura, Cauca, Po-

payan, Pasto, Theil von Neiva u,

Territ. del Caqueta ...............

360,000

Popayan .....

10,200

Bundeshauptstadt :

Santa Fé de Bogota.................

2,363,000

— ■


-ocr page 50-

14 e u. 7. — Nord- und Süd-Amerika.

Die Republik Venezuela, früher unter spanischer Herrschaft die
Capitania general de Caracas oder Terra Firma, unter Columbia
als Provinzen von Venezuela begriffen, bildet jetzt einen eigenen unab-
hängigen Staat, der sich vom lo 27'—12o 24'NBr. und von 3050—319» OL.
zieht, im N. vom Caraibischen Meere, im 0. vom Allanfischen Ozean und
Britisch-Guyana, im S. von Brasilien und im W. von Neu-Granada be-
grenzt wird, und einen Flächenraum von 20,100 (genauer von 20,097,lo)
Qu.-M. mit 1,565,000 Einw. umfasst, mithin nur eine Bevölkerung von
77 Seelen auf 1 Qu.-M. hat.

Längs der nördlichen Küste zieht sich von W. nach 0. ein Aus-
läufer der Andenkette hin, südlich von welchem sich ausgedehnte Savan-
nen oder Llanos eröffnen, an welche sich undurchdringliche Waldungen
anschliessen, die nur auf den Flüssen und Strömen des Landes zugäng-
lich sind. Der Charakter des Landes ist ungemein abwechselnd: längs
der bergigen Küste zeigt sich die Landschaft lieblich und malerisch, und
wo die Gebirge, wie um Caracas, sich zu bedeutender Höhe erheben,
grossartig und erhaben. Beim Uebergang über die Gebirge nach Süden
überrascht die Unermesslichkeit der ausgedehnten Ebenen und Viehtriften;
die Waldungen hingegen, nach dem Orinoco und seinen Zuflüssen zu,
zeigen düstere, beklemmende, wenn auch grossartige Einsamkeit. Die
Einwohner, deren Zahl (1856) auf 1,565,000 Seelen geschätzt wurden,
bestehen aus 398,000 Weissen (Abkömmlinge der Spanier und eingewan-
derte Fremde), 650,000 Mestizen (gemischter Rasse von Weissen, Negern
und Indianern in verschiedenen Abstufungen), 74,000 Negern (die nach
Gesetz von 1830 sämmtlich frei sind), 287,000 Indianern, welche spa-
nische Sitte und Sprache angenommen haben (Indios reducidos), 53,000
unterworfene Indianer (Indios catequisados), welche ihre Sprache und
Sitte beibehalten haben, und circa 90,000 unabhängigen Indianern, die
nie dem Regiment der Weissen unterworfen waren. So verschieden und
abgegrenzt wie das Land in seinen einzelnen Theilen ist auch der Kultur-
grad seiner Bewohner: das Bergland der Küste mit seinen verschiedenen
Klimaten und abwechselnden Landschaften bewohnt der Landmann und
der Handelsmann; Landbau, Civilisation, Industrie und selbst wissenschaft-
liche Bildung haben hier ihre Reize über das schöne Land verbreitet, das
die gleichen Produkte wie das benachbarte Neu-Granada bietet, volkreiche
Städte sind entstanden und in den zahlreichen guten Häfen sind Nieder-
lagen der Produkte dreier Erdtheile. Anders ist es in den Ebenen und
Viehtriften,, wo die Fortschritte in der Civilisation bei weitem geringer
sind; es haben sich zwar auch hier einzelne zerstreute Städte erhoben,
doch sind sie fern von einander, und betrachtet man die einzelnen, mit
Leder und Thierhäuten bedeckten Wohnungen der Lianeros, so glaubt
man sich in die Mitte asiatischer Nomaden versetzt. Die Menschen sind
hier bieder und gastfrei, aber roh und derb; ihr Reichthum besteht in
Heerden, ihre Nahrung ist reichlich vorhanden, aber nicht mannigfaltig:
sie leben im Ueberflusse des Nothwendigen, aber im Mangel des Bequemen;
bilden die Mittelstufe zwischen Civilisation und Barbarei, und die letztere
tritt immer mehr hervor, je M-eiter man nach Süden dringt, und zeigt zu-
letzt ihre rohe Uebermacht in den Wäldern, die sich nach Brasilien zu
ausdehnen. — Reich an Erzeugnissen aller Art, ist der Handel Venezuela's
bereits von grosser Bedeutung und ungemein lebhaft, und verdient es be-
sonders bemerkt zu werden, dass die deutsche Flagge in Venezuela jetzt
sogar vor der englischen und französischen begünstigt wird, da hansia-
tische Fahrzeuge Erzeugnisse aller Länder, Engländer und Franzosen aber
nur die eigenen einführen dürfen. Der Werth der Einfuhren des Jah-
res 1854/55 betrug 6,302,934, der des Jahres 1855/56: 6,996,411 Doli.;

der Werth der Ausfuhren (an Kakao, Kaffee, Tabak, Häuten etc.) 1854
bis 1855: 6,866,863, und 1855/56: 8,295,130 Dollars. Die Schifffahrts-
bewegung beschäftigte 1854/55 im Ganzen 1,158 Schiffe mit 172,055 Ton-
nen Last, von denen aus den verschiedenen Häfen des Landes 468 Schiffe
mit 76,410 Tonnen ein-, und 690 Schiffe mit 95,645 Tonnen ausgelaufen
waren. — Venezuela, welches sich am 20. Nov. 1818 für unabhängig von
Spanien erklärte, am 25- Dec. 1819 mit Columbia vereinigte, 1829 im
Nov. sich wiederum von diesem Staate trennte und als selbstständigen
Staat konstituirte, ward durch Vertrag vom 30. März 1845 von Spanien
anerkannt, und veröffentlichte am 24. Dec. 1858 seine neue Verfassung.
—- Als Theil Columbia's zerfiel Venezuela in 4 Departamientos: Venezuela,
Maturin (Cumana), Orinoco und Zulia, gegenwärtig aber in folgende
13 Provinzen, und zwar:

Bevölkerung
1856.

Venezuela :

1. Caracas .....................

2. Carahobo ..................

3. Barquisimeto...............

Maturin CCuinana)

4. Ciimana ....................

5. Barcelona ..................

6. Insel Margarita ...........

Orinoco:

7. Varinas ....................

8. Apure.......................

9. Guyana (Guayana) ........

Zulia:

10. Maracaibo ..................

11. Coro ........................

12. Trusillo ....................

13. Merida .....................

Hauptstadt.

Einwohner.

Qu.-Meilen.

Provinzen.

391,000
158,000
175,000

50,000
8,350
6,400

1,592,85
380,50
438,50

Caracas ......

Valencia -----

Barquisimeto

Cumana -----

Barcelona
.\ssi]nçion

Varinas ......

Acliaguas ••■
C. de Bolivar

Maracaibo

Coro ......

Truxiilo •■
Merid
a .••
Caracas •.•

8i5,,o
647,30
20.,,

12,680
14,300
3,100

89,000
78,000
22 500

1,-17,55
1,042,,5
11,292
,75

180,000
40,500
99,000

8,740
4,900
4,000

1,510„5
527,30
203,oo
508,30

22,400
12,250
5,100
13,240

72,000
73,000
89,000
98,000

50,000

20,097,1,

9. Republik Venezuela.

13 Provinzen: .............

1,565,000

Die voll ziehende Gewalt der Republik übt ein auf 4 Jahre erwähl-
ter Präsident (gegenwärtig Manuel Felipe Tovar, erwählt am 10. April
1860), der durch einen Vicepräsidenten vertreten werden kann. Unter
ihm steht ein Ministerium, das in 4 Departements (Inneres und Justiz,
Aeusseres und öffentlicher Unterricht, Krieg und Marine, und Finanzen)
geschieden ist. Die legislative Macht ruht in den Händen des National-
kongresses, der aus einem Senat vun 26, und einem Repräsentantenhause
von 46 Mitgliedern besteht. Gerichte erster und zweiter Instanz sind in
allen Provinzen, in letzter Instanz entscheidet der oberste Gerichtshof in
Caracas. Die katholische Kirche steht unter dem Erzbischof von Caracas und
4 Bischöfen. Die Finanzen sind in keinem glänzenden Zustande. Im
Jahre 1852/53 beliefen sich die Einnahmen auf 2,705,055, die Aus-
gaben auf 8,248,031, das Defizit mithin auf 5,542,976, die Staats-
schuld auf 22,865,620 (die Innere auf 1,903,407, die Aeussere auf
20,962,213) Dollars. Die aktive Stärke des Heeres beträgt 10,000 Mann,
die Seemacht besteht aus 2 Dampffregatten und 4 Goeletten. Die
Flaggen der Republik siehe Flaggen-Atlas Taf. 7, wo Fig. 270 die
Flagge und Standarte von Venezuela, Fig. ^71 die Flagge von Cara-
cas, und Fig. 272 die von Cumana darstellt. —


10. Republik Ecuador.

Die Republik Ecuador, früher die Presidiencia Quito, der dritte
der Columbischen Staaten, erstreckt sich von 6o S. bis 2° NBr. und von
296030' bis 30 80 1 0' OL., wird im N. von Neu-Granada, im 0. von Bra-
silien, im S. von Peru, und im W. vom Australozean begrenzt, und um-
fasst, mit dem Archipel der Galopagos (137 Qu.-M,), einen Flächen-
raum von 13,550 Quadratmeilen, mit einer Bevölkerung von 1,040,371
Seelen, hat mithin 76 Einwohner auf 1 Quadratmeile.

Die Gestaltung des Landes ist höchst mannigfaltig: die westliche
Hälfte gehört den Anden, welche hier, von S. nach N. heraufsteigend,
den Knoten von Loxa und Quito bilden, sich in 2 Gebirgsäste theilen,
das Thal von Cuenca einschliessen, und im N. desselben in den Knoten
von Assuay sich von Neuem vereinigen. Auch hier theilt sich das Ge-
birge in den östlichen Ast des Cotopaxi und in den westlichen des Chim-
borasso, und umgibt das 1326 Toisen tiefe Becken von Aleusi und Ham-
bato, das bis zum Knoten von Chisinche reicht, wo der Bergast des An-
tisana im 0., und der von Pichincha im W. das Thal von Quito ein-
schliesst. Die zwei Bergreihen des breiten Gebirgslandes laufen parallel,
sind durch Ouergräten verbunden, umgeben als ungeheurer Bergwall die
10—12,000' über dem Meeresspiegel liegenden Hochthäler, in welchen sich
die Bevölkerung der Republik grösstentheils zusammendrängt. Der öst-
liche Theil des Landes, welcher sich an den Ufern des Amazonenstroms
hin erstreckt, ist meist eben und flacher Wald, und noch nicht genau be-
kannt. Das Klima der Hochthäler ist ungemein angenehm und fast un-
veränderlich. Vom December bis März regnet es fast jeden Nachmittag
von 2—5 Uhr; ein regnigter oder auch nur wolkiger Morgen ist in
Quito etwas Seltenes, und selbst während der Regenzeit sind die Morgen
und Abende ganz anmuthig. Die Temperatur ist so mild, dass die Vege-
tation nie aufhört, wesswegen auch die Stadt Quito die Beinamen „sempre
verde" und „eterna primavera" mit Recht erhielt. In diesem heitern, unter
dem Aequator gelegenen Landstrich, umfächelt von luftiger Kühle, blickt
man mit Bewunderung auf die prachtvolle Gruppirung des Landes, das in
riesenhaften Domen und Kegeln von 14-20,000' absoluter Höhe im 0.
und W. aufsteigt, und selbst auf der Hochebene noch dem Montblanc
gleich sich erhebt. Ein grosser Theil dieser Kegel bildet noch immer
thätige Vulkane, unter denen der Pichincha, an dessen Fusse Quito liegt,
der Catopaxi, der Cargueirasso, der Tunguragua, der Sangay, Antisana,
Cayambe, Chimborasso, und der Capac-Uru oder Altar etc. die ansehnlichsten
sind. Tiefe Schluchten zerspalten die Andenkette des Staats Ecuador und
führen als senkrechte Gebirgspässe aus einem Hochthale in das andere;
der wichtigste derselben ist: der Bergpass über dem Paramo del Assuay,
welcher sich zu 12—14,000' erhebt, und auf welchem weitläufige Ebenen,
Llano del Pullal genannt, mit tiefen Seen liegen. Hier, wo die berühmte
Incastrasse in ihren prachtvollen Resten sich hinzieht, fällt selbst im Juni
und Juli noch Schnee, Reisende unterliegen nicht selten der Kälte und
den Stürmen, während in den Engthälern und Schluchten von Cuenca und
Loxa die üppigste Vegetation wuchert und die erstickendste Hitze herrscht.
Die Verschiedenheit des Klima's richtet sich nach der absoluten Höhe der
Gegend, und während die westliche Küste, die Waldebenen am Marauon
und die tiefen Bergschluchten des Hochlandes die tropische Sonnenhitze
empfinden, geniessen die mittleren Berghöhen eine angenehme Kühle und
einen ewigen Frühling, die eisigen Höhen aber einen ewigen Winter.
Ecuador ist herrlich bewässert: viele Küstenflüsse stürzen nach dem
Australozean hinab, andere gegen den Cauca und Magdalena; die meisten
und grösseren Ströme aber, wie der Yapura, der Pylcamayo, Napo, Tigre,
Chambira etc., in den Marauon. Viele dieser Ströme bilden auf ihrem
Laufe zahlreiche Lagunen, unter denen die Laguna grande, Negro, Guaya-
beno, Utaya und Rimachua die grössten sind; und auch das Hochland
enthält mehrere bedeutende Seen, unter denen der Pablo und Cuicocha,
auf denen zahllose Schwärme von Wasservögeln nisten. Die Natur-
produkte Ecuadors sind die des benachbarten Neu-Granada, zu Avelchen
hier noch die Chinarinde kommt. Der Gewerbfleiss ist bedeutender
als in den benachbarten Staaten und fortwährend im Steigen; der Han-
del mehrt sich mit jedem Jahre, und die Häfen Guayaquil, Esmaraldas
und Manta werden immer bedeutender. In den auswärtigen Handel kom-
men: Maulthiere, Rinder, Tassayo (getrocknetes Rindfleisch), Butter und
Käse, Wachs, Tabak, Baumwolle, Chinarinde, Kakao, Getreide und Salz,
Tücher, Baumwollenzeuge, Teppiche etc. Der Werth der Ausfuhren
einheimischer Erzeugnisse betrug (1856) 2,333,241, der an edlen Metallen
157,498, der Werth der Einfuhren fremder Waaren 2,486,706 Dollars.
Die Gesammtschifl'fahrtsbewegung im Jahre 1856 belief sich im Hafen von


-ocr page 51-

e u. 7. — Tîord- tincl Süd-Amerika.

Guayaquil auf 276 Schiffe mit 46,466, und im Hafen von Manta auf 71
Schiffe mit 1,937 Tonnen.

Einwohner zählt der Staat in runder Summe 1,040,000, worunter
die Hälfte Indianer, worunter die Nachkommen der alten Peruaner, von
denen sich noch prachtvolle Tempelruinen etc. erhalten haben, die ge-
bildetsten Sind. Den Osten des Landes bewohnen die Stämme der Oma-
guas, Yamaos, Maynas, Maybrunas u.a. Im Jahr 1821 dem Columbischen
Verbände beigetreten, konstituirte sich Ecuador 1831 als selbstständiger
Staat, stellte einen auf 8 Jahre gewählten Präsidenten (den General
Flores) an die Spitze der Verwaltung, und schied das Land in folgende

o __o lind den Arrliinpl Hpr ßalnnao-no •

Departamientos.

Provinzen.

Qu.-M.

BevölJi. 1858.

Hauptstadt.

Einwohner.

1. Guayaquil

2. Ecuador —

3. Assuay -.■
Galopagos •-.

2 ,

Guayaquil .............

Monabi ................

3

Picbinclia .............

Cbimborasso ..........

Imbambura ...........

3

Cuenca ................

Loxa ...................

Jaen de ßracamoros

1,197
9,118

3,106

137

336,000
458,000

246,000

Guayaquil ........

Babaliayo ........

Quito ...........

Bio Bamba ......

Ibarra .............

Cuenca ...........

Losa .............

Jaen de Brac......

25,000

12,500
78,500

21,300
13,400
32,000

12,500
5,000
250

8

13,558

1,040,000

Bürgerkriege, verheerten lange Zeit das herrliche Land; General
Flores, von der liberalen Partei am 17. Juni 1845 vertrieben, versuchte von
Neu-Granada aus von Neuem zur
Präsidentenwürde zu gelangen doch
ohne Erfolg. Ihm folgte Seaor Roca als Präsident, diesem General Ur-
bina, und auf diesen 1856 General Kobles, der das Land mit Peru in
Krieg verwickelte, in Folge dessen alle Häfen Ecuadors blockirt wurden.
General Franco, mit der Vertheidigung Guayaquils beauftragt, schloss mit
dem Chef des peruanischen Blokadegeschwaders am 21. Aug. 1859 eine
Konvention, deren Ratiflkation General Robles verweigerte, sein Amt nie-
derlegte und nach Chile ging. Das Volk von Guayaquil übertrug hierauf
die Regierung an General Franco, der sie unter dem Titel eines „Jefe
supremo" annahm und ein neues Ministerium ernannte. Der Distrikt von
Quito, mit Assuay, erwählte eine eigene provisorische Regierung, beste-
hend aus 3 Mitgliedern, und so steht denn gegenwärtig Ecuador unter zwei
sich gegenseitig bekämpfenden Behörden. — Die Finanzlage des Staats
ist nicht besonders glänzend. Im Jahr 1858 betrugen die Staatseinnah-
men 991,750, die Staatsausgaben etwas über 1 Mill. Dollars. Die äus-
sere Schuld belief sich 1855 auf 1,824,000 Pf. Sterl., überdies war
eine weitere Schuld von 996,446 Pf. Sterl. anerkannt, und die innere
Schuld belief sich im genannten Jahre auf 738,591 Dollars. Durch
einen, indess bis jetzt noch nicht ratifizirten Vertrag vom 20. November
1854, wurden die Galopagos-Inseln für 3 Mill. Dollars an die Vereinigten
Staaten abgetreten. — In kirchlicher Beziehung steht das Land unter dem
Erzbischor von Quito und den Bischöfen zu Cuenca und Guayaquil. —
Ein eigentliches stehendes Heer und eine Kriegsflotte ist nicht
vorhanden. — Flagge des Staats siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 7, Fig. 256.


11. Eepublik Peru.

Peru, das Land des Goldes und der edlen Metalle, war zur Zeit
der Entdeckung Amerika's einer der geordnetsten Staaten. Von Pizarro
und Almagro erobert und unterjocht, später zu einem spanischen Vice-
Königreich erhoben, blieb Peru, als die übrigen spanischen Provinzen sich
gegen das Mutterland empörten, diesem treu, ja sandte sogar Truppen
gegen Chile und Neu-Granada, bis 1818 der Chilene St. Martin in's Land
drang, die Truppen des Vicekönigs schlug und das Volk im J. 1821 seine
Freiheit proklamirte. Jahrelang wüthete der Krieg zwischen Spaniern und
Peruanern, und erst Bolivars Feldberrntalent gelang es in der Schlacht
bei Ayacucho, 1824, das Heer der Spanier zu vernichten, und die neue
Republik zu organisiren. Parteienkämpfe Hessen leider das Land nicht
zur Ruhe kommen, und Peru trennte sich in zwei Staaten: Nieder- und
Ober-Peru, von welchem ersterer den Namen Peru beibehielt, Ober-Peru
dagegen den Namen Bolivia annahm.

Die heutige Republik Peru liegt zwischen 3»20' und 210 25' SBr.
und zwischen 297« und 310» OL., wird im N. von Ecuador, im 0. von
Brasilien, im S. von Bolivia, und im W. vom Äustralozean begrenzt, und
umfasst einen Flächenraum von 23,950 Qu.-Meilen mit einer Bevölkerung
(ohne die unabhängigen Indianer) von 2,500,000 Seelen, hat mithin 105
Menschen auf 1 Qu.-Meile. Die Anden durchziehen in zwei Ketten den
ganzen Staat der Länge nach; südlich von Assuay und Marafion bilden
sie ein breites Sattelgebirge, dessen Spitzen nirgends die Schneegrenze
erreichen. Dagegen steigen sie nach Bolivia hin zu ihrer grössten Höhe
auf, so dass von 299" bis 305« 0. ein Alpenland entsteht, welches die
hohen Längenthäler des Marafion, Huallaga und Ucayale einschliesst. Die
Quellenflüsse des letzteren Stroms, der Apaxin und Beni mit ihren Zu-
flüssen kommen aus mehreren Thälern der Anden von Cuzco und von den
Bergknoten von Arequiba und Apolobamba herab. Die höchsten Gipfel
der Andenketten Peru's sind: der Nevado de Vilcauota, 16,443', der Apu-
Cunuranu 16,500', der noch nicht bis zum Gipfel erstiegene Nevado de
Guaracooto, auf welchem die Schneelinie erst in 15,291' Höhe liegt, der
Vulkan von Arequiba 19,065', der Queßata (17»41' SBr.) 17,606', der
Chipicani oder Nevado von Tacora 18,526', der Pomarape 20,360', der
Parinacota 20,670', der Sahamä 20,971', und der Gualateiri (unter 180 23'
S.) von 20,604' Höhe. Der östliche Theil Peru's, von 305o 0. bis zur
Gränze von Brasilien, ist flaches Waldland, das gegen Süden offen wird,
in der That aber ganz unbekannt ist. Zwischen diesen Niederungen und
der östlichen Andenkette sind wald- und grasreiche Hochebenen (Pampas
und Pajonal), die von niedern Bergreihen (den Montana Real) durch-
schnitten werden. Mit Ausnahme einer förmlichen Wüste am Äustral-
ozean ist das Land von vielen Gewässern durchströmt, die dem Boden
eine nie versiegende Fruchtbarkeit geben, und, mit Ausnahme der Kiisten-
flüsse, sämmtlich Zuflüsse des Marafion sind. Von Seen ist nur der liti-
caca-See zu erwähnen, der in 12,000'Höhe gelegen, in seinem südlichen
Theile zu Bolivia gehört; er ist 38 Meilen lang und 14 Meilen breit, una
die uralten Denkmäler um ihn beweisen, dass seine Umgebung einst der
Sitz bedeutender Kultur gewesen sein muss. — Das Klima Peru s ist im
Ganzen gesund; im N. Tropenhitze, aber durch die Gebirge gemässigt; im
0. feuchte, erstickende AVärme, im S. gemässigte Luft. Die Produkte sind
die gleichen der Columbischen Staaten: Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Blei
Quecksilber, Platin und Schwefel werden in grösster Menge gefunden, und
die Gold- und Silbergruben, die in den höchsten, wüstesten und kaitesten
Gegenden liegen, lieferten einst jährlich über 8 Mill. Dollars Ausbeute.
Das Pflanzenreich zeigt in den bewässerten Gegenden die unglaublichste
Fruchtbarkeit, und liefert Kakao, Baumwolle, Mais, Batatten, Maniok,
Pisang, Kartoffeln (die hier ihre Heimath haben), Vanille, viele Balsam-,
Gewürz- und Arzneipflanzen, darunter den Chinarindenbaum. Unter den
Thieren verdient das hier heimische Llama, das Guanaco, die Vicufia und
fier Alpaka genannt zu werden. Der Landbau wird durch den grössten-
theils guten Boden und das Klima begünstigt, ist aber noch grosser Ent-
wickelung fähig; die Viehzucht, besonders die von wolltragenden Thieren,
ist ungemein wichtig; Jagd und Fischfang werden von den Indianern
stark betrieben, und von Bedeutung ist der Gewinn mancher Waldprodukte,
besonders der Fieberrinde. Die Industrie ist ziemlich lebhaft und erstreckt
sich auf Bergwaarengewinnung und Verarbeitung, Baumwoll- und Woll-
weberei', Geflechte, Branntweinbrennerei, und Seifen-, Leder-, Zucker-,
Cigarren- und Thonwaarenfabriken. Der Handel ist in fortwährendem
Steigen, und wird theils zur See (von Lima aus über Callao, hauptsäch- |

lieh mit Grossbritannien, Frankreich und den Vereinigten Staaten), theils
zu Lande mit den benachbarten Staaten betrieben. Der Handel mit Gross-
britannien beschäftige 1856 im Ganzen 448 Schiffe mit 253,271 Tonnen;
der Werth der allgemeinen Einfuhr von dort belief sich auf 87,107,000,
der der Ausfuhr auf 33,636,000 Fr.; der Handel mit Frankreich bewegte
in demselben Jahre 94 Schiffe mit 48,343 Tonnen; die Einfuhr von dort
betrug 20,273,000, die Ausfuhr 27,838,000 Fr.; der Verkehr mit den Ver-
einigten Staaten, Ein- und Ausfuhr, bewegte circa 8 Mill. Fr. — Die
Hauptausfuhrartikel sind Gold und Silber, nächstdem Baumwolle, Alpaka-
und Vicufiawolle, Kakao, Chinarinde und Guano. Die Handelsflotte Peru's
belief sich 1855 auf 193 Seeschiffe mit einer Tragfähigkeit von 25,685
Tonnen. Ausser Callao sind von den Häfen des Landes: Lambayaque
und Sechura, in Libertad und Pocusane: Lachira, Chorillas, Ancon und
Chancay dem auswärtigen Handel geöffnet. —

Die Einwohnerzahl der Republik beläuft sich einschliesslich der
„Indios fideles" auf 2,500,000, die der noch unabhängig, namentlich im
Osten des Staats lebenden „Indios bravos" auf IV2—2 Mill. Seelen. Die
letzteren stehen noch auf der niedersten Kulturstufe; die Indios fideles,
die Mehrheit der Bevölkerung, widmen sich grösstentheils dem Bergbau
und der Landwirthschaft, die Kreolen und Mischlinge haben sich des
Handels und der Verwaltung bemächtigt. Der Charakter der Bewohner
ist gutartig aber indolent; auffallend die Lascivität der Sitten, die durch
alle Stände geht. Für Erziehung und Unterricht wird wenig gethan, ob-
schon zu Lima eine bereits 1551 gegründete Universität besteht, welche
früher zu den berühmtesten der neuen Welt gehörte, und noch jetzt an
40 Professoren zählt, und eine zweite in Cuzco sich befindet, die 1692
gestiftet und 1828 erneuert wurde. Die verderbte, überreiche und üppige
Geistlichkeit bemüht sich fast gar nicht um den Volksunterricht, und der
Staat selbst ist noch zu beschränkt in seinen Mitteln, um viel dafür thun
zu können. Der Staat besteht gegenwärtig aus 11 Departamientos und 2
Provinzen, deren Flächenraum zusammen 23,950 (genauer 23,941) Qua-
dratmeilen beträgt, und auf welche sich die Bevölkerung von 2,500,000
Seelen folgendermassen vertheilt:

11 Departamientos
u.
2 Provinzen.

Bevölkerung
1859.

Hauptstädte.

Einwohner.

Amazonas ..........................

52,544

Chachapoyas .......................

5,008

Ancas (.\ncay) .....................

268,420

Hiiaras..............................

6,315

Arequipa ............................

166,473

Arequipa ...........................

39,600

Ayacucho ..........................

174,322

Ayacucho ..........................

18,675

Cuzco ..............................

396,706

Cuzco ...............................

51,580

Huancavelica .......................

87,840

Huancavelica .......................

8,300

Junin ...............................

278,335

Cerro de Pasco ....................

16,500

Libertad ...........................

295,470

Truxillo ............................

8,350

Lima................................

287,363

Lima ..............................

110,000

Moquegua ..........................

76,560

Tacna ...............................

12,100

Puno................................

317,708

Puno ................................

9,210

Prov. Callao .......................

10,854

Callao ..............................

7,650

Prov. Piura .........................

87,405

Piura ...............................

13,500

Die 11 Departements zerfallen in 62 Provinzen und diese wiederum in
625 Distrikte. —

Die vollziehende Macht ist einem Präsiden ten anvertraut (ge-
genwärtig Grossmarschall Ramon Castilla, vom Okt. 1858 an), der vom
Volk in WahlkoUegien auf 6 Jahre gewählt wird. Die gesetzgebende
Gewalt beruht in einem Kongress, der aus dem Senat (2 Mitglieder
für jedes Departement) und der Depu tir tenkamm er (1 Deputirter auf
je 20,000 Einwohner) besteht. Dem Präsidenten zur Seite steht ein
Ministerrath, der von sämmtlichen Ministern und den vom Kongress
dazu erwählten Senatoren gebildet wird. Es bestehen 5 .Ministerialdepar-
tements: für Krieg und Marine, Aeusseres, Inneres und Kultus, Justiz,
öffentlicher Unterricht und Wohlthätigkeit, und Finanzen und Handel.
Der oberste Gerichtshof hat seinen Sitz in Lima; Obergerichte be-
stehen in Lima, Cuzco, Arequipa, Truxillo, Ayacucho und Puno; ausser-
dem Distriktsgerichte, Gerichte erster Instanz, und besondere Bergwerks-,
Militär- und andere Gerichte. Herrschende Religion ist die katholische.
In kirchlicher Beziehung bildet Peru ein Erzbisthum, dessen Sitz in Lima
ist, und dem 5 Bischöfe (die von Arequipa, Chachapoyas [Maynas], Cuzco,


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16 e u. 7. —  Nord- und Süd-Amerika.

Guaniang-a und Truxillo) untergeben sind. Die Einlcünfte der Kirche wer-
den auf 2 Mill. Doll, jährlich geschätzt. — Hauptstadt des Landes und
Silz der Regierung und aller obersten Behörden ist Lima, — Die Finanz-
verhältnisse Peru's sind nicht glänzender als die der andern südameri-
kanischen Staaten; fast in allen Jahren übersteigen die .Ausgaben die
Einnahmen, Im Jahr 1855 betrugen die ersteren 10,452,690, die letzteren
8,995,000 Dollars; 1857 stellte sich die Finanzlage günstiger, und die
Einnahmen beliefen sich (einschliesslich der Guano-Gefälle von 15,296,953
Doli.) auf 18,656,256, die Ausgaben auf 16,360,051 Dollars. Die Staats-
schulden betrugen am 1. Jan. 1858 im Ganzen 46,451,387 Dollars, und
zwar: die Innere Schuld 16,451,387, die Aeussere 30 xMill. Dollars. Das

Heer besteht im Ganzen (Anfangs 1858) aus 8,000 Mann, darunter ein
Offlzierkorps von 1,856 Mann (Artillerie: 2 Bataiüone zu Fuss, 1 Schwa-
dron; Infanterie: 8 Bataillone a 3 Kompagnien, und Kavallerie: 1 Husa-
ren-, 1 Jäger- und 1 Lanzier-Regiment), Die Kriegsflotte zählte
(1856) 15 Schiffe mit 104 Kanonen, und zwar: 2 Fregatten, 2 Dampfer,
1 Brigantine, 4 kleinere Dampfschiffe, 1 Packetboot und 5 Pontons, Das
Marinepersonal bestand aus 3 Admirälen, 40 Kapitäns, 35 Lieutenants etc.;
die Marine-Infanterie aus 1 Bataillon von 458, und dem Lootsenkorps aus
428 Mann. Die Flaggen Peru's siehe Flaggen-Atlas Taf. 7, wo
Fig. 265 die Standarte, Fig. 267 die Flagge Unter-Peru's darstellt.


12. Republik Bolivia.

Die Republik Bolivia, im Jahre 1778 vom Königreich Peru abge-
schieden und als Provinz Charcas dem Vicekönigreich Rio de la Plata zu-
getheilt, erklärte am 6. Aug. 1825 zu Chuquisaca seine Unabhängigkeit,
stellte sich unter den Schutz Bolivars, und nahm nach seinem Befreier
am 11, Aug. 1825 den Namen Bolivia an. Wie in allen südamerikanischen
Republiken, dauerten auch hier Parteienkämpfe bis in die neueste Zeit
fort, und noch immer ist die Ruhe im Lande nicht hergestellt, obgleich
der jetzige Präsident (Linares) am 31. März 1859 sich zum Diktator
aufwarf. Die gegenwärtige Republik, zwischen 9" 40'25" 54' SBr,
und zwischen 307« —32002' OL. gelegen, wird im N. von Peru und
Brasilien, im 0, von Brasilien und Paraguay, im S. von den la Plata-
Staaten und Chile, und im W. vom Australozean und Peru begrenzt, und
umfasst einen Flächenraum von 24,000 (genauer 24,015,«, nach einer
andern Berechnung 473,298 engl, oder 22,261
.6 geogr.) Qu.-Meilen, mit
einer Bevölkerung von 2,400,000 Seelen, hat mithin 100 Einwohner auf
1 Ou.-Meile.

Bolivia ist ein Hochland, das von den Anden in zwei parallelen
Ketten durchzogen wird, die sich vielfach in Querketten verzweigen und
die Hochthäler umschliessen, die zwischen 12—13,000' Höhe gelegen, rauh
und öde, und nur mit trachytischem Gestein bedeckt sind. Nur das zwi-
schen 140—200 S. in 12,000' Höhe liegende Chucuithal, in welchem die
bedeutendsten Städte des Landes sich befinden, das im N. den Titicaca-
See hat und seiner ganzen Länge nach vom Desaguadero durchflössen
wird, prangt in üppiger Fruchtbarkeit, welche in den tiefern Thälern des
Landes tropisch wird. Von den Riesengipfeln beider Andenketten, die
das Thal umziehen, steigen der Ancohuma zu 19,974', der Chachacomani
19,098, der Angel Peak zu 18,873, der Supai'wasi oder Huayna Potosi
zu 19,010, der Cacaca zu 17,086, der La Mesada zu 18,161, der Illimani
zu 19,843, der Cerro de las Litanias zu 13,600, der Miriquiri zu 15,100,
der Cerro von Potosi zu 15,155, und der Cerro von Chorolque zu 15,530'
Höhe. Der Küstenstrich, im Südwesten des Staats, ist eine dürre,
trockene Wüste, mit wenigen Niederlassungen und nur einem unbedeu-
tenden Hafen (Cobija), der durch die w-estliche Andenkette vom Ilaupt-
theile des Staats getrennt wird. Die Gebirgsriesen im Norden und Osten
bilden die Hauptw-asserscheide Süd-Amerika's, hier entspringen die Quel-
lenflüsse des Marafion: der Beni, Cochabamba (Mamore, Madeira); süd-
licher der Pilcomayo, Cachimayo, Paspaya, und der dem Vermejo zuflies-
sende Juguy; den 0. durchströmt der Ubahy oder Magdalena, ein Zufluss
des Madeira, und der La Plata, Piray, Chapari etc., Arme des Mamore.
Die Hochthäler tragen viele Seen, unter denen der grosse Titicacasee von
Schiffen befahren wird; der im 0, liegende grosse See Xavayes ist nichts
als eine 2,000 Quadratmeilen grosse Ebene, die 3 Monate lang Ueber-
schwemmungen ausgesetzt ist, und durch welche sich der Paraguay und
seine Zuflüsse winden. — Das Klima Bolivia's ist der hohen Lage wegen
gesund, und nur die niederen feuchten Ebenen des Ostens sind Fieber-
krankheiten unterworfen, — Der Bodenbau erzeugt Kakao, Kaff'ee, Baum-
wolle, Kartoffeln, Quinoa, Gerste, Hafer etc,; feine Hölzer, Chinarinde
und Balsame liefern die ausgedehnten W'aldungen; Llamas und Vicufias
beleben die Gebirge und Hochthäler; die Viehzucht in den grossen gras-
reichen Ebenen des Ostens ist blühend, und der Reichthum der Bergwerke,
besonders am Titicacasee und um Potosi, weltberühmt, Industrie findet
sich in einigen Städten, ist aber von keinem Belang, fast nur in den
Händen der Frauen, und beschränkt sich meist auf feine Baumwollstoffe
und Thonwaaren, Der Handel ist im Steigen, geht aber grösstentheils
über die peruanischen ,,Puertos Intremedios": Arica, Islay und Yquique.
Bolivia selber hat nur einen Hafen: Cobija oder Lamar. Die Landwege
im Innern sind nur für Maulthiere und Llamas gangbar. Der W^erth der
Ausfuhren, die meist in Salpeter, Silber, Kupfer, Zinn, Chinarinde,
Häuten, Schaf- und Vicuuawolle etc. bestehen, wird auf 6 Millionen, der
der Einfuhren auf 2 Millionen Dollars geschätzt. Die Schitffahrt des
Jahres 1857 beschäftigte im Hafen von Cobija 127 Schiffe von 22,860
Tonnen,

Die Bewohner Bolivia's, ein Gemisch von Europäern, Kreolen, Me-
stizen, Indianern der Quichu-Nation, und im Osten des Staats von vielen
unabhängigen Indianerstämmen, belaufen sich auf 2,400,000 Seelen. Der
herrschende Theil sind die Kreolen, die in Charakter und Sitten ganz
den Bewohnern Peru's gleichen, und wie diese indolent, bigott, aber gut-
müthig sind. Für Erziehung und Unterricht ist in Bolivia besser gesorgt
als in Peru; in allen Städten sind hinlängliche Schulen, es bestehen meh-
rere Gymnasien und in Chuquisaca, der Hauptstadt des Landes, eine sehr
besuchte Universität. Die herrschende Religion, zu der sich auch die
meisten Stämme der Indianer bekennen, ist die katholische, die unter
dem Erzbischof von Chuquisaca (Charcas), und den Bischöfen von Cocha-
liamba, Sta. Cruz de la Sierra, und la Paz d'Ayacucho steht, — Der Staat
zerfällt in folgende 9 Departamientos, deren Grösse und Bevölkerung wir
nach Berichten von 1858 geben.

Departamientos.

Areal | Bevölkerung
in Qu.-Meil. t 1838.

Hauptstädte. : Einwohner.

1

La Paz ....................

Cocliabamba...............

Potosi .....................

Clmquisaca................

Onu-o ......................

Tanja .....................

Veni.......................

Atacama ..................

2,880
3,700
3,800
2,460
1,860
6,300
400
1,515
1,100

475,322
349,892
281,229
223,668
110,931
153,164
88,900
53,973
5,273

Cochabamba ................

Potosi ......................

Sucre (Chuquisaca) ........

Oruro .......................

Sa. Cruz de la Sierra.....

Tarija.......................

Trinidad - ..................

Cobija (Hafen) .............

76,372
40,678
22,850
23,979
7,980
9,780
5,680
4,170
2,380

nil Ganzen............

Unabliängige Indianer

24,015

1,742,353
638,000

23,979

24,015

2,400,353

Die Verfassung Bolivia's ist repräsentativ wie die der andern Staa-
ten Süd-Amerika's. An der Spitze des Staats steht ein Präsident (gegen-
wärtig José Maria Linares), der sich durch Dekret vom 31. März 1859
zum Diktator aufwarf. Von der neueren inneren Verwaltung ist nichts
bekannt. Die Finanzen des Staats sind wohl geordnet. 1850 betrugen
die Staatseinnahmen 1,976,000, die Ausgaben 1,739,000, die gesammten
Staatsschulden 5,850,000 Dollars; 1858 die Einnahmen
2,683,000, die Aus-
gaben 2,193,000 Dollars; die auswärtige Schuld von ö^/i Mill, war ge-
tilgt, und von einem Anlehen aus dem Jahre 1857 (Revolution) .waren
nur noch circa 100,000 Doli, abzutragen. Die Armee, die früherer Zeit
auf 17,000 Mann geschätzt wurde, ist gegenwärtig auf 1,500 Mann redu-
zirt. Eine Flotte besitzt Bolivia nicht. Standarte und Flagge des Landes
siehe „Flaggen-Atlas" Taf, 7, Fig.' 266.


13. Republik Chile.

Die Republik Chile begreift das 260 Meilen lange und von 20—40
Meilen breite Küstenland, welches sich zwischen 24" 10' —420 50' SBr.
und zwischen 303o 14'— 308« 41' OL, erstreckt, und im N. durch die
Wüste Atacama von Bolivia, im 0, durch die Riesenkette der Anden von
den la Platastaaten, im S, von Patagonien und dem Chonos-Archipel, und
im W^ vom Australozean begrenzt wird. Der Flächenraum des Landes
beträgt 6,700 (nach andern Angaben 8,010, und 8,437, nach spanischen
Berichten sogar 10,612) Qu.-Meilen, von denen auf die in Besitz genom-
menen Theile 5,458
,3 Qu.-Meilen kommen. Die Bevölkerung wird auf
1,560,000 Seelen geschätzt, mithin die Qu,-Meile im Durchschnitt auf
232 Einwohner.

Von der ebenen Küste steigt das Land, von drei parallellaufenden
Bergreihen durchschnitten, die besonders im Norden selbst die Küste er-
reichen, zu den Anden empor, die allein ein Drittel des Landes ein-
nehmen, und sich im Grenzwall der La Plata-Staaten mit 15—21,000'
hohen Gipfeln erheben; in ihrem Streichen zeigen sie 16, meistens noch
thätige Vulkane, unter denen der Aconcagua, der Riese der westlichen
Welt, bis 21,770 (n. A. bis 22,434 Par.) Fuss aufsteigt, der Dofia Ana
erreicht 15,078, der Tupungato 14,070, der Antuco 8,367, der Osorno oder
Llanquihue 7,084, der Yanteles 7,534, und der Minchinmadawa 7,500
Fuss. Mit grossen Schwierigkeiten ist der Uebergang über die Anden-
kette verbunden, denn ausser einer kaum gangbaren Strasse führen nur
gefährliche Pässe von 11,000—14,600' Höhe, die höchstens für Maulthiere
und Llamas geeignet sind, und neberi unermesslichen Abgründen und
über steile Bergwände hinlaufen, über dieselben hinweg. Zahlreiche Quer-
Ihäler verfolgen die Richtung von Osten nach Westen, verflachen sich
nach dem Meere zu, und enden zuletzt in einem plötzlichen Absturz der
steilen Küste, die das Land von der Seeseite her sowohl dem Handel als
dem Feinde sehr unzugänglich macht. Diese Abfälle sind selbst nur eine
Fortsetzung des grossen Gebirges, ein Hochplateau, das nach dem Meere
zu endet und voller Hügel ist, die durch tiefe Scliluchten geschieden wer-
den. Der Boden im Norden ist grösstentheils Felsen oder Sand, und dort
das Land keineswegs so fruchtbar, als man es ehedem schilderte; die
Thäler des Südens dagegen sind ungemein fruchtbar und üppig. Unge-
achtet seiner Höhen und Gebirge hat Chile nur eine dürftige Bewässerung,
indem die Anden fast alle ihre Quellen nach der Ostseite senden. Längs
der Westseite stürzen 42 Küstenflüsse herab, die eben so viele Thäler
bilden, doch sind alle nur wenige Meilen lang und nicht schiffbar, und
von ihnen der Huasco, Maypo, Aconcagua und der Mäule, welcher das
ganze Land in eine nördliche und südliche, an Boden und Klima verschie-
dene Hälfte theilt, und der Biobio, die bedeutendsten. Im Frühjahr, wenn
der Schnee der Anden schmilzt, erscheinen alle als reissende Ströme, im
Sommer dagegen sind sie nur unbedeutende Bäche. Der Süden des Lan-
des ist besser bewässert, und mehrere der Flüsse, wie der Cruzes und
der Bueno mit Booten weit aufwärts fahrbar. Das Klima des Landes ist
sehr verschieden; der Norden ist nicht mehr tropisch, doch mild und ge-
sund; Regen fällt hier in den Sommermonaten gar nicht und daher ist
oft grosser Wassermangel; Gewitter sind selten, Stürme im Sommer fast


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unbekannt, und die Hitze wird durch die nahen Schneeberge gemildert.
Im Süden des Mäule ist die Witterung unbeständiger, aber äusserst lieb-
lich, im Winter dagegen um so unangenehmer. Erdbeben sind häufig
und richten oft grosse Verwüstungen an; 1822 hob sich die Küste bei
Valparaiso auf einer Strecke von 15 Meilen 3—4 Fuss hoch. Weiter süd-
lich zeigen sich Spuren vulkanischeer Thätigkeit früherer Zeiten, und im
Gebirge sind die 16 Feuerspeier des Landes immer abwechselnd in Thä-
tigkeit. Die Naturprodukte bilden des Landes Reichthum; Chile's Gruben
liefern Gold, Silber, vorzüglich aber Kupfer, die Stapelwaare des Landes,
und bei Tulcahuana finden sich Steinkohlenfiötze; auch die meisten Flüsse
führen Gold; und Eisen, Blei, Quecksilber, Quell- und Seesalz sind reichlich
vorhanden. Mannigfaltigere Schätze bietet das Pflanzenreich. Ausser den
einheimischen Gewächsen, der Papa, Ouinua, Oca, Bananas, Coca, Tuna etc.
und mehr als 200 Arzneipflanzen, gedeihen die eingeführten Getreide- und
Obstarten vortrelflich, so dass Chile nicht nur die ganze Westküste na-
mentlich mit Weizen und' Mehl versorgt, sondern auch in neuester Zeit
davon Sendungen nach Australien und England machte. Dennoch düngt
der Landmann nicht, weil der grosse Ueberfluss an Land eine ausgedehnte
Brache gestattet. Oliven, Tabak, Hanf, Wein gedeihen gut, und an Früch-
ten; Wassermelonen, Feigen, Granatäpfel, Citronen, Aepfel, Birnen und
Spanischer Pfefl'er der in den chilenischen Küchen eine grosse Rolle spielt.
Kartoffeln von vorzüglicher Güte finden sich in mehreren Arten. Waldun-
gen herrlicher Nutzbäurae bedecken die Berge und den Süden des Landes,
und liefern Färbestoffe, Gummi und Harze. — Eine treffliche Pferderasse,
zahlreiche Heerden feinwolliger Schafe, auch Llamas und Vicunas, grosse
Heerden Hornvieh, bilden einen andern Reichthum des Landes, und Häute,
Wolle, Talg und Charqui (getrocknetes Fleisch) einen Haupttheil des Aus-
fuhrhandels. — Bergbau imd Viehzucht sind die Haupterwerbsquellen des
Landes; der Ackerbau, so einträglich er ist, hat bis jetzt nur geringe
Fortschritte gemacht, und noch weiter sind die mechanischen Künste zu-
rück, obgleich an einigen Orten wollene und baumwollene Zeuge, Leder-
und Gold- und Silberwaaren verfertigt werden, und durch europäische
Einwanderer der Gewerbfleiss in den letzten 10 Jahren etwas gehoben
wurde. Die Bewohner beuten die reichen Produkte des Landes aus, aber
die Ausfuhr derselben ist meist in den Händen fremder Kaufleute, nament-
lich der Engländer, Deutschen und Nord-Amerikaner. Der Handel ist
in bedeutendem Steigen, erweitert sich mit jedem Jahre, und von den
Häfen Chile's; Copiapo, Huasco, Coquimbo (la Serena), Concepcion, Val-
divia und Valparaiso, sind die beiden letzteren unstreitig die bedeutend-
sten der ganzen Westküste, namentlich fährt kein Schiff, welches Kap
Hoorn doublirt, bei Valparaiso vorüber, ohne erst hier anzulegen, sei es
auch nach andern Plätzen Südamerika's bestimmt. Die Einfuhren, welche
im J, 1841 erst 6,318,749, u. 1842; 7,163,.=08 Doli, betrugen, waren 1854
bereits auf 17,188,000, 1857 auf 20,196,968, und 1858 auf 23,649,690
Doli, gestiegen. Die Ausfuhren mehrten sich in gleichem Grade, be-
trugen 1841 erst 6,148,712, 1842; 7,172,202 Doli., und hatten sich 1854
auf 14,444,000, 1857 auf 21,326,461, und 1858 auf 24,463,280 Doli, ge-
hoben. An der Handelsbewegung betheiligten sich 1854; 4,987 fremde
Schiffe mit einem Gehalt von 1,482,179 Tonnen, und 1857; 5,208 Schiffe
mit 1,714,127 Tonnen. Die Handelsmarine Chile's zählte 1857; 267 Schiffe
mit 62,209 Gesammt-Tonnen-Gehalt. Die Strassen des Landes sind er-
träglich, wenn auch nur für den Transport mit .Maulthieren, Pferden und
(im Gebirge mit) Llama's hergerichtet; eine Dampfschifl'f'ahrtsverbindung
zwischen Valparaiso und Panama, und Postscbiffverbindungen mit Bra-
silien und Australien sind im Gange, und Chile ist das einzige Land im
spanischen Süd-Amerika, wo man die Nothwendigkeit und Zweckmässig-
keit von Eisenbahnen anerkannte, und schon seit 1856 werden zwei Bah-
nen zwischen den Hauptverkehrspunkten des Landes (Valparaiso und
Santiago) befahren.

Die Bewohner Chile's, ein Gemisch von Spaniern, Kreolen, India-
nern, Mischlingen und europäischen Einwanderern, beliefen sich nach
Schätzung 1858 auf 1,560,000 Seelen, die in den 13 Provinzen und 2 Ko-
lonien des Landes folgendermassen vertlieilt waren;

(siehe Debenstehencle Tabelle),

Araukania, das Land der freien Aurakanen, die sich selbst in
Indios Costinos (Küsten-Indianer) und Moluchus (Bewohner der
Ebenen, am Fusse der Anden) nennen, liegt zwischen dem Biobio und der
Provinz Valdivia; die Grösse ihres Landes ist nicht genau bekannt, eben
so wenig ihre Zahl; erstere wird auf 3,000 Qu.-Meil., letztere (wohl zu
hoch) auf 250,000 Seelen angegeben. - Zur Provinz Chiloe wird jetzt,
ausser der gleichnamigen Insel und dem nördlich gegenüberliegenden Ge-
biet des Festlandes, der ganze westliche
Küstenstrich Patagoniens, bis

Provinzen.

-itacama ..........

Coquimbo .........

Aconcagua ........

Valparaiso ........

Santiago ..........

Colcliagua ........

Talca..............

Maule .............

Nuble .............

Concepcion........

Arauco ............

Valdivia ..........

Chiloë ............

Die Kolonien :

Llsnquihue .......

Magellanes ......

Santiago

6,458,3

80,000

1,560,000

zum Kamm der Anden, mit Einschluss der vorliegenden Inseln, gerech-
net; doch nur sehr kleine Theile dieser grossen Provinz sind bis jetzt
von Ansiedlern bewohnt. Die Kolonie Magellanes, an der Magellansstrasse,
wurde 1852 gegründet. — Noch gehören zu Chile die im Australozean
gelegenen beiden Inseln Juan Fernandez (Mas-a-Tierra und iVIas-a-
Fuera), die gelegentlich als Verbannungsort, nie aber bis jetzt zu blei-
benden Niederlassungen benutzt wurden. Bekannt ist die grössere Insel
als vieljähriger Aufenthaltsort des 1704 ausgesetzten schottischen Matro-
sen Alexander Selkirk, dessen Abenteuer zu den bekannten Robin-
son's-Geschichten Veranlassung gegeben, die Defoe zuerst in die Lite-
ratur einführte. —

Die Volksdichtigkeit ist nicht in allen Provinzen gleich; auf 1 geo-
graphischen Qu.-Meile wohnen in Atacana 34, in Coquimbo 145, in Acon-
cagua 320, in Valparaiso 1862, in Santiago 804, in Colchagua 866, in Talca
oo9, Maule 946, Nuble 682, Concepcion 429, Arauco 59, Valdivia 51, Ko-
lonie Llanquihue 17, durchschnittlich in den 12 ersten Provinzen 263, im
ganzen Lande 232 Einwohner. Die 13 Provinzen zerfallen in 57 Depar-
tamientos, 453 Subdelegationen, 2,131 Distrikte und 145 Pfarreien. —
Unter allen süd-amerikanischen Staaten spanischer Nationalität ist Chile
der geordnetste, und fehlte es auch hier nicht, wie in allen neuen Staa-
ten, an Parteikämpfen, so ist die chilenische Regierung doch stets dar-
auf bedacht gewesen, Ruhe und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten.
Die Unabhängigkeitserklärung Chile's erfolgte bereits am 13, Sept, 1810,
Die Regierung theilt sich nach der Konstitution von 1833 in drei Gewal-
ten; die gesetzgebende (Kammer des Senats, 20 Mitglieder mit 9jäh-
riger Amtsdauer, und die Deputirtenkammer, 1 auf 20,000 Einwohner,
mit 3jähriger Amtsdauer), die exekutive (der Präsident der Republik,
gegenwärtig Manuel Montt, gewählt auf 5 Jahre; das in 4 Departements
zerfallende Ministerium ; Inneres und Aeusseres; Justiz, Kultus und öffent-
licher Unterricht; Finanzen; Krieg und Marine, und der Staatsrath etc.),
und die richterliche Gewalt (die in dem Obersten Gerichtshof und dem
Ober-Appellationsgericht zu Santiago, den Appellationsgerichten zu Con-
cepcion und Serena, und den verschiedenen D'epartements- und Distrikts-
gerichten etc. beruht). Hauptstadt des Landes und Sitz der Regierung
ist Santiago, mit 80,000 Einwohnern. — In kirchlicher Beziehung
bildet Chile ein Erzbisthum, dessen Sitz in Santiago ist; Suffraganbischöfe
sind 3, zu Coquimbo, Concepcion und San Carlos de Chiloë, — Die Fi-
nanzen sind, obgleich in den letzten Jahren die Ausgaben die Einnah-
men überstiegen, sehr geregelt. 1851 beliefen sich die Staatseinnahmen
auf 4,437,906, die Ausgaben auf 4,712,147 Doli., das sich herausstellende
Defizit von 284,241 Doli, ward durch den Ueberschuss von 1850 gedeckt;
1854 betrugen die Einnahmen 5,946,216, die Ausgaben 5,924,300; 1857
die Einnahmen 6,419,142, die Ausgaben 6,336,069 Doli.; 1858 dagegen
die Einnahmen 6,074,926, die Ausgaben 7,197,661 (die ausserordentlichen
1,924,500), das Defizit 1,122,735 Dollars. Die Staatsschulden sind
auswärtige und binnenländische. Die fremde Schuld betrug 1858: 6,014,000
Doli-, davon w^urden im Laufe des Jahres 250,000 Doli, getilgt; die ein-
heimische Schuld betrug 2,753,625 Doli,, von denen im Laufe des Jahres
528,050 Doli, getilgt, mithin von der fremden Schuld 5,764,000, von der
einheimischen 2,225,575 Doli, auf das Jahr 1859 übertragen wurden.
Die Landmacht der Republik bestand 1858 aus 2,738 Mann Linientrup-
pen und 35,600 Mann Nationalgarden; die Seemacht aus 8 Schiffen mit
70 Kanonen (darunter 4 Dampfer mit 28 Kanonen). — Die Flagge
Chile's siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 7, Fig. 255.

Qu -Meilen,

Depart.

Bevölk. 1858

Hauptstadt,

Einwohner.

1,463,8
762„
347
,8

62,5
339,0
222,4
142,0
165,2

147,8

256,5
742,0
579,v

55,567
119,991
121,654
125,281
293,113
206,919
84,461
168,807
110,219
122,281
48,995
32,988
65,743

3,82S
155

Copiapo '•■.
Coquimbo -
San Felipe
Valparaiso
Santiago ■■■

Curico.......

Talca .......

Canquenes

Concepcion

.\rauco .....

Valdivia —
San Carlos

12,000
8,000
30,000
80,000
3,500
9,200

10,000
3,000
• 5,600
4,000

3
10

17

6 u. 7. — Nord- und Süd-Amerika,


14. Republik Buenos-Aires.

Die Republik Buenos-Aires, früher der bedeutendste Staa.t der
Argentinischen Konföderation, trennte sich im Jahre 1853 vtjn diesem
Staatenbunde, in welchem es bis dahin die erste Rolle gespielt hatte
und verharrte auch, trotz aller Einladung der andern Staaten, bis »oJ
auf seiner Absonderung, und wurde in dieser noch durch die Anerken-
nung bestärkt, die ihm im Jahr 1855 von Seiten Brasiliens, der Vereimg-
ten Staaten, Frankreichs, Sardiniens etc. wurde. Nur Grossbritannien una
Chile erkannten die Selbstständigkeit des neuen Staates nicht an, nahinen
zwar von der Thatsache der Trennung Notiz, drangen aber um so be-
stimmter auf eine Wiedervereinigung. Die kurze Zeit der Selbstständig-
keit war übrigens nicht nur für Buenos-Aires eine ewige Quelle heimi-
scher Fehden, sondern auch ein Hinderniss der Entwickelung des von der
Natur so reich begabten La Plata-Gebietes, und so vereinigte sich denn
Buenos-Aires durch Vertrag vom 11. Nov. 1859 von Neuem wieder mit
der Argentinischen Konföderation. — Der Staat Buenos-Aires erstreckt
sich vom 340 24' bis 41» SBr. und vom 314» bis 321" OL., wird im N.
Von der Argentinischen Konföderation und Uruguay (von welchem Staat
Buenos-A'ires durch die breite iMündung des Rio de la Plata getrennt wird),
im S. von Patagonien, und im W. von dem Argentinischen Staat San
Luis begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 3,930 (genauer 3,933)
Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 350,000 Seelen, hat mithin auf
1 Qu,-M. 88 Einwohner, Das Lind ist flache, mit Heerden bedeckte Steppe,
ohne Baumwuchs, zum Theil nur dürftig bewässert, und hat, ausser dem
Unterlaufe des La Plata, dem Rio Colorado (Cobu Leubu) und Rio Negro
(Cusu Leubu), nur unbedeutende, meist salzige, in kleine Seen der Pam-
pas mündende Steppenflüsse. Mineralien fehlen fast gänzlich; Steine sind
eine Seltenheit; Salz aber ist in Menge vorhanden. Arm an Vegetabilien,
und ursprünglich nur mit schilfartigem, rauhem Gras und riesigen Disteln
bewachsen, gedeihen auf dem Boden des Landes alle Getreidearten, be-
sonders Weizen und Gerste, und von Bäumen Pfirsichbäume, die hier und
da zu kleinen Waldungen aufgeschossen sind; der Hauptreichthum des
Landes aber besteht in Heerden von Hornvieh, Pferden und Schafen, die
von den halbwilden Gauchos, Mestizen, die aus der Vermischung von Spa-
niern und Indianerinnen entstanden sind, zu Pferde gehütet und vor den
Angriffen der Indianer geschützt werden. — Die Einwohner des Landes,
350,000 an der Zahl, sind spanische Kreolen, Mestizen (Gauchos), und
Einwanderer aus allen Theilen Europa's. Buenos-Aires, die Haupt-
stadt des Staates, Sitz der Regierung, des Gouverneurs der Republik,
und eines Bischofs, zählt 122,000 Einwohner, und ist nicht nur die
reichste und den bedeutendsten Handel treibende Stadt am La Plata, son-
dern auch einer der vornehmsten Handelsplätze der neuen Welt, und einer
der Hauptsitze des Unterrichts und der Civilisation, Ihre Universität ist
die vorzüglichste der neuen Welt; ihre Handelsschule, Handelsakademie,
Lyceum, ihr topographisches Departement, ihre Sternwarte, ihre BibliO"

Bromme's Hand-Atlas. — Nord- und Süd-Amerika, e.


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18 e u. 7. —  Nord- und Süd-Amerika.

thek und ihre Societät der mathematischen und pliysikalischen Wissen-
schaften etc. würden jeder grösseren Stadt Europa's Ehre machen, und
alle diese Vortheile hat eine Stadt errungen, die von 1808 an bis in die
neueste Zeit fortwährend der Schauplatz blutiger Revolutionen war. —
Das platte Land ist in 51 Partidos geschieden, auf welche für das Jahr
1856 die Bevölkerung folgendermassen berechnet war: für 14 Partidos
des Nordens 53,344, für 13 Partidos des Westens 66,134, für 24 Partidos
des Südens 82,877 Einwohner. — Der Handel des Landes ist ganz in
den Händen der Bewohner der Hauptstadt und von ungemeiner Wich-
tigkeit. Die Waaren-Einfuhr belief sich 1854 auf 20,442,000, die Ausfuhr
auf 30,347,000 Thaler Gold; 1856 die Einfuhr auf 277,666,000 Pesos Pa-
pier (13,883,300 Thlr. Gold), die Ausfuhr auf 274,212,000 Pesos Papier
(13,710,600 Thlr. Gold). Jährlich kommen und gehen 11 — 1200 Handels-
schiffe, und die Küstenschifffahrt auf dem Rio de la Plata vermitteln 365
Barken. Die Handelsflotte von Buenos-Aires zählt 152 Seeschiffe. Die Verfas-
sung, des Staats ist republikanisch; die neue Konstitution von 1854. Die
gesetzgebende Gewalt ruht in den Händen eines Senats und einer
Deputirtenkammer, die ausübende in dem Oberhaupt der Regierung,
das den Titel ,,Gouverneur und General-Kapitän" führt (gegenwärtig Gene-
ral Bartolom^ Mitre, erwählt auf 3 Jahre, vom 1. Mai 1860 an), und
drei Minister (des Innern, der Finanzen, und des Kriegs und der Marine)
zu Organen hat; das Ministerium des Aeussern, das früher bestand, ist
seit der Vereinigung mit der Argentinischen Konföderation aufgehoben.
Höchste richterliche Instanz ist die Justizkammer. Die herrschende
Kirche ist die katholische, die unter einem Bischof steht. — Die Finan-
zen sind nicht besonders glänzend. Im Jahre 1854 betrugen die Staats-
Einnahmen 45 Mill, und die Staatsausgaben 50 Mill. Pesos Papier (20 P. P.
= 1 Peso Duro oder Dollar; 340 Pesos Papier = l Unze = 20 Thlr.
Gold); 1857 die Einnahmen 82,300,000, die Ausgaben 79,800,000 P. P. und
1858 die Einnahmen nur 74,573,843, die Ausgaben 83 Mill. Pesos Papier.
Die Staatsschulden zerfallen in äussere und innere. Die äussere
6prozentige Schuld an England beträgt 976,000, die nachzutragende 3pro-
centige 1,400,000 Pf. Sterl.; Interessen der letztern Schuld vom J. 1861
an: 1 Proc., vom J. 1865 2 Proc., und von J. 1870 an 3 Procent. Die
innere 4procentige Schuld beträgt 659,000, die 6procentige 16,511,000
Dollars. — Die Landmacht belief sich im Jahr 1859 im Ganzen auf
6,000, die städtische Nationalgarde auf 8,000 Mann. Die Seemacht des
Staats besteht aus 3 Dampfschiffen, 2 Korvetten und 15 kleineren Kriegsfahr-
zeugen. Die Flagge von Buenos-Aires siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 7,
Fig. 253. —


15. Argentinische Konföderation.

Die Argen tinis che Konföderation oder die La Plata-Staa-
ten bildeten früher mit Bolivia und Paraguay, denen man 1770 noch
Ober-Peru, Chile und Tukuman beifügte, das Spanische Vice-Königreich
Buenos-Aïres. Durch das aus Potosi kommende Silber ward Buenos-
Aires der Stapelplatz der nach Europa bestimmten Reichthümer Amerika's,
und hatte für Spanien die allerhöchste Wichtigkeit, bis es zur allgemei-
nen Trennung kam, die hier eigentlich zuerst be-gann, denn schon 1806
beschloss man, mit britischer Unterstützung, die Unabhängigkeit zu er-
kämpfen. Als Napoleon Spanien zu unterwerfen suchte, führten die Pro-
vinzen des La Plata eine repräsentative Verfassung ein, die im Namen
Ferdinands handelte; als in Spanien aber Ferdinand die Konstitution
abhorrescirte, erklärte sich Buenos-Aïres für unabhängig ; Entre-Rios, Cor-
rientes, Saltä und Cordova schlössen sich der neuen Republik an, und
später traten alle Provinzen des Innern bei. 1819 erhielt der Staat eine
Konstitution; 1825 wurde eine neue Verfassung eingeführt, die 1827 wie-
der geändert w'urde, und von 1829 bis in die neueste Zeit wurde die
junge Republik durch Bürgerkriege heimgesucht, in welchen die Föderali-
sten die Anbänger des Unitariersystems zu vernichten suchten ; 1853
trennte sich Buenos-Aïres von den La Plata-Staaten, die sich im Mai des-
selben Jahres unter einer Föderalverfassung vereinigten und den Sitz der
Bundesregierung nach Parana verlegten; im Nov. 1859 trat aber Buenos-
Aïres dem Bunde wieder bei, und die Konföderation Umfasst jetzt wieder-
um dasselbe Areal, das die einzelnen Provinzen im Jahre 1810 inne
hatten. —

Die Argentinische Konföderation oder die 14 vereinigten La Plata-
Staaten, mit dem Distrikt Gran-Chaco, erstrecken sich vom 22" bis 40^45'
SBr. und vom 308o bis 321» OL., werden im N. von Bolivia, im 0. von
Paraguay und Uruguay, im S. von Patagonien, und im W. von der Anden-
kette Chile's begrenzt, und umfassen (ohne Buenos-Aires) einen Flächen-
raum von 37,232 Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 1,200,000 Seelen,
hat mithin nur 33 Einwohner auf 1 Qu.-Meile. —

Die Oberfläche des Landes ist sehr abwechselnd, der grösste Theil
desselben aber eine unermessliche Ebene. Im Norden greifen die Anden
von Potosi aus weit von W. nach Osten herüber; den Westen des Landes
bildet der Kamm der Chilenischen Andenkette, deren östliche Abdachung
ganz in das Gebiet der Konföderation fällt, und die westliche Hälfte der
Staaten Mendoza, Rioja, Salta und Tucuman zu einem Berglande macht,
welches sich nach San Luis, Santiago de Estero und Cordova hin ver-
flächt, und bis zum Paraguay hin eine immer tiefer werdende Abdachung
bildet. Vom Gebirge bis zum Parana breiten sich nun nach Süden zu die
grossen Ebenen aus, die vom 35« SBr. an den ganzen w^eiten Raum von
den Anden bis zum Atlantischen Meere füllen, hier vorzugsweise den Na-
men der Pampas führen, und weit hinein nach Patagonien sich erstrecken.
Die Ebene ist fast in ihrer ganzen unermesslichen Ausdehnung eine sal-
zige Steppe, denn von Assumcion, am Paraguay, südwärts über die Mün-
dung des La Plata bis gegen die Mündung des Colorado und Negro hin,
ist; der Boden mehr oder weniger von Salz und Salpetertheilen durch-
drungen ; alle diesen Landstrich durchströmenden Gewässer sind nur an
ihrem Ursprung süss, die meisten derselben verHeren sich in den Salz-
seen, die überall in den Pampas zerstreut liegen, und nur die grösseren
eilen dem Meere zu. Im W. und NW. bedecken schöne stämmige Wal-
dungen von Algaroven und andern Holzarten den flachen Boden, weiter
nach S. aber folgen offene Steppenweiden ohne Baum und Strauch, aber
mit Gräsern, Disteln und salzigen Kräutern bedeckt, und dies sind die
unabsehbaren Gefilde für die zahlreichen Heerden der wildlebenden Rinder
und der ungeheuren Menge verwilderter Pferde, der Jaguare und Kuguare,
der verwilderten Hunde, der Armadille, des amerikanischen Strausses,
die Weideplätze der Gauchos, und die Raub- und Jagdgebiete zahlreicher
Indianerhorden: der Huarcas, Aucaes, Puelches und Pehuenches. — Im
Ganzen genommen ist das Land trefflich bewässert. Nach ö. zu ist der
Uruguay der bedeutendste Fluss; w-estlich von ihm strömt der Paranä,
der den Paraguay aufnimmt, sich weiter unten mit dem Uruguay ver-
einigt, und nun unter dem Namen des La Plata die meerbusenähnliche,
5 Meilen breite und 40 Meilen lange Flussmündung bildet. Gran-Chaco
durchströmt der grosse Pilcomaya (Catchimayo) und der Vermejo,
welche dem Paraguay zufliessen; weiter südwestlich strömt der Salado
dem Parana zu, und der Dulce, der die grossen Salzseen von Porongos
bildet; südlicher fliessen der Prim ero und Segundo, w'elche sich in
Seen verlieren; der Tercero, Quarto und Quinto, die nur in der
Regenzeit den Saladillo erreichen, und vereint mit diesem in die La-
Plata-Bay münden. Eine Menge Steppenflüsse verlieren sich in den Seen
der Pampas, und die Wüsten des Südens durchströmen der Colorado und
Rio Negro. — Das Klima ist sehr verschieden: die Gipfel des Hochge-
birges im W. sind mit ewigem Schnee bedeckt; das Bergland des Nor'
dens hat rauhe Luft, während in den Ebenen daselbst ein fast tropisches
Klima herrscht, das nach S. zu immer mehr verschwindet, und unter 35"
SBr. im Winter schon dünnes Eis und Schneegestöber blicken lässt. Noch
rauher wird das Klima unter 40" S., wo es schon ganz dem norddeutschen
Klima gleich ist. Die Pampas haben im 0. feuchte, aber gesunde Luft;
Regen und Gewitter sind am La Flata häufig; Stürme toben selten, dann
aber mit unglaublicher Helligkeit. Im W. ist die Luft so trocken, dass
sie todte thierische Körper zu Mumien macht. Der Nordwind bringt Hitze,
der seltener wehende Südwind Kalle; am Fuss der Anden webt zu Zeiten
der erstickend heisse Sondawind, der sorgfältig gemieden wird, oder der
Pampero, der mit Gewalt von den Gebirgen stürzt und durch die Ebenen
stürmt. —

Die Bewohner der Argentinischen Konföderation sind spanische
Kreolen, Mulatten, .Mestizen, Neger und civilisirte Indianer; ihre Zahl be-
läuft sich (ohne Buenos-Aires) auf 1,200,000 Seelen, von denen der Ras-
senvertheilung nach 50 Procent der indianischen, 15 der weissen, 3 der
afrikanischen, und 32 der gemischten Rasse angehören. Die Bewohner
sind im Allgemeinen indolent, dabei aber nicht ohne Leidenschaftlichkeit,
was auch die Revolution hier so blutig und langdauernd gemacht. Einen
eigenthüinlichen Menschenschlag bilden die Bewohner der Pampas, die
Gauchos odei'Hirten, die von den Spaniern, oft von sehr edlen Familien,
abstammen, einzeln und zerstreut in wahrhaft patriarchalischem Zustande
und völlig unabhängig auf ihren Estancias oder Höfen, die ein Gebiet von
nicht selten einigen Stunden haben, weit von aller menschlichen Gesell-
schaft, leben. Zu Halbwilden geworden, wohnen sie in elenden Hütten,
kleiden sich in Leder und wollene Decken (Ponchos), machen sich aus
Knochen ihr annseliges Hausgeräth, und bringen ihre Zeit in Wartung
ihrer ungeheuren Heerden, im völligsten Müssiggange zu. — Der Acker-
bau im Binnenlande ist unbedeutend, ausser in den nördlichen Staaten,
doch deckt er überall das Bedürfniss; Mais, Weizen und Gerste wird über-
all gewonnen, W^ein am Fuss der Anden, besonders in Mendoza gebaut,
und in den nördlichen Theilen Baumwolle, Tabak, Reis, Indigo etc. in
Menge erzeugt; die Industrie ist unbedeutend und zeigt sich nur in der
Baumwollweberei zum Hausbedarf, und in der Fertigung wollener Decken
(Ponchos). Der Handel ist ausserordentlich lebhaft, besonders der Land-
handel mit Bolivia, Peru und Chile. Die Ausfuhr nach dem Auslande aus
dem Hafen Rosario (der Zollstätte der Konföderation) belief sich im Jahr
1859 auf 4,405,180 Dollars. Der Aus- und Einfuhrhandel, zur See so-
wohl als zu Lande, soll jährlich gegen 18 Mill. Dollars bewegen.

Die Konföderation besteht (mit Buenos-Aires) aus folgenden
14 Staaten, die einen Flächengehalt von 25,531 Qu.-Meil. umfassen, in 173
Departements geschieden sind, und (mit Buenos-Aires) eine Bevölkerung
von 1,450,000 Seelen enthalten.

Staaten.

Areal in Q.-M.

Depart.

Bevölk. 1855.

Hauptstädte.

Einwohner.

Jujuv ..................

1,577

9

51,400

Jujuy ...............

6,900

SaUa..................

2,985

16

83,500

Salta ................

11,300

Catamarca .............

1,683

8

65,200

Catamarca ...... ...

12,000

Tucuman...............

l,10ü

9

112,800

Tucuman ............

11,000

Santiago de! Estero ■■•

1,825

8

80,500

Santiago ............

6,000

Corrientes .............

2,138

17

104,700

Corrientes...........

18,000

La Rioja...............

1,463

7

52,500

La Rioja............

4,000

Cordova ...............

2,775

14

174,300

Cordova .............

25,000

Santa Fe ..............

1,180

4

57,200

Santa Fe ............

12,000

Entre-Rios.............

1,409

10

101,600

Parana...............

16,000

San Juan ..............

883

4

82,900

San Juan ...........

20,000

San Luis ..............

1,136

8

50,800

San Luis ..........

5,000

Mendoza —...........

1,444

8

82,600

Mendoza .............

18,000

Buenos-Aires..........

3,933

51

350,000

Buenos-Aires ......

122,000

25,531

173

1,450,000

Parana ..............

16,000

Distr. Gran-CIiaco.....

6,667

100,000

freie Indianer

Wüste bis z. Rio Negro

8,967

Im Ganzen ........

41,165

173

1,550,000

■—

DieFöderalkonstitution ist vom Mai 1853. Nach derselben hatdie
ausübende Gewalt ein Präsident (gegenwärtig Dr. Santiago Der qui,
erwählt am 8. Febr. 1860), in Verhinderungsfällen ein Vicepräsident; die
gesetzgebende Macht, das Haus des Senats und die Kammer der Ab-
geordneten. Unter dem Präsidenten steht das Ministerium (aus 5 Departe-
ments: Inneres, Aeusseres, Justiz, Kultus und Unterricht, Krieg und Ma-
rine, Finanzen), 2 Unterstaatssekretäre, der Chef der Bundes-Land- und
Seemacht und der Direktor des Nationalmuseums. An der Spitze der ein-
zelnen Staaten der Konföderation stehen Gouverneure, die in den
gleichnamigen Hauptstädten derselben ihren Sitz haben. Die katholische
Kirche ist zwar der Verfassung nach die herrschende Kirche, und steht


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19 e u. 7. —  Nord- und Süd-Amerika.

unter drei- Biscböfen (zu Paranä, zu Cordova und zu Tucuman-Salta),
doch werden alle andern Religionsparteien tolerirt, und in keinem Staate
des ehemaligen spanischen Amerika ist die religiöse Aufklärung so fort-
geschritten, als hier: die Klöster sind fast sämmtlich aufgehoben; die
Geistlichen gehören ganz dem Leben an, viele bekleiden sogar Verwal-
tungsposten, und mehrere, die noch in Amt und Würden sind, erfreuen
sich zahlreicher Familie. — Die Finanz Verwaltung der Konföderation
ist von der jedes einzelnen Staats wohl zu trennen. Die Einnahmen
des Bundes betrugen 1837: 2,222,692, die Ausgaben 3 000 991 das
Defizit 778,299 Dollars. Die Militärmacht beläiift sich auf 4 412 Marin
(Infanterie 1,533, Kavallerie 2,736, Artillerie 143 M.) • durch
Gesetz vom
26. Febr. 1855 ist die Argentinische Konföderation in's Militärdivisionen
die östliche, nördliche, centrale, westliche und südliche ein"-etheilt Die
Seemacht besteht aus 4 Dampfern, 1 Segelfregatte, 1 Brigg und 2 klei-
nern Fahrzeugen. —


16. Republik Uruguay.

Die Republik Uruguay, auch unter dem Namen der Banda-
Oriental, Montevideo und Cisplatina bekannt, liegt zwischen 26"30'
und 350 SBr. und zwischen 319o25'-325o27' OL., wird im N. und 0.
von der brasilianischen Provinz Rio-Grande do Sul und dem Atlantischen
Ozean, im S. von der Mündung des Rio de la Plata, und im W. vom
Uruguayfluss begrenzt, der den Staat von den Argentinischen Provinzen
Entre-Rios und Corrientes trennt, und umfasst einen Flächenraum von
4,800 (nach Andern von 4,915) Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von
250,000 Einwohnern, hat mithin nur 52 Einwohner auf 1 Qu.-Meile.

Uruguay gehört zu denjenigen Ländern, über welche die Natur all'
ihre Segnungen und Schönheiten ausgebreitet hat: der westliche Theil ist
sanftes Hügelland; im Nordosten erheben sich einige Landrücken, die
15—1600' aufsteigen und unter dem Namen Sierra de San Pablo nach
S. sich herunterziehen; der grösste Theil des Landes aber ist Ebene, die
mit sanften Anschwellungen wechselt. Eine Unzahl von Flüssen und
Quellen befruchten den Boden: der Uruguay, der Negro, der Cete-
lati, der Lucia und Ybicuy sind grosse Strecken aufwärts schiifbar,
und im 0. dehnt sich in einer fruchtbaren Gegend der fischreiche See
Mirim aus. Das Klima ist angenehm und gesund, und übertrilft durch
seine Beständigkeit das des gegenüberliegenden Buenos-Aires. An Natur-
produkten bietet Uruguay alle die der benachbarten Länder, nur an Mine-
ralien ist es arm, und Bleiglanz das einzige bis jetzt im Lande gefun-
dene Metall. Die starke Bewässerung macht den Staat zu einem reichen
Gras- und Weideland, und Viehzucht ist daher der Hauptnahrungszweig
seiner Bewohner; Rinder, Pferde und Vicuilaschafe sind seine Haupt-
produkte; grosse Heerden verwilderter Pferde und Rinder bedecken das
Land- und bilden dessen Reichthum. Der Ackerbau ist noch in der
Kindheit, und obgleich er alle Produkte Paraguay's und des südlichen
Brasiliens hervorzubringen vermöchte, und der Boden ganz dazu einge-
richtet ist, immer noch zu sehr vernachlässigt, doch wird der eigene Be-
darf hinreichend gedeckt. Auch die Industrie ist noch \veit zurück,
und nur der Handel, der über Montevideo nach dem Auslande betrieben
wird, ist von grosser Wichtigkeit. Die Einfuhren im Hafen von Monte-
video beliefen sich 1855 auf 22,524,936, 1856 auf 22,931,588, die Aus-
fuhren 1855 auf 43,956,246, und 1856 auf 51,519,265 Francs. Im aus-
wärtigen Handel waren 1856: 1,626 Seeschilfe mit 315,098 Tonnen Gebalt
in Montevideo ein- und ausgelaufen, und von Küstenschiffen 1,481 mit
56,251 Tonnen. Die Ausfuhren bestehen in Häuten, Hörnern, Pöckelfleisch,
Vicunawolle und Talg; die Einfuhren vorzugsweise in Wein, Käse, Glas,
Spirituosen etc. ~

Die Bevölkerung des Landes, einst gegen 700,000 Seelen stark, ist
durch die ewigen Kriege, die bürgerlichen Unruhen und Auswanderungen
auf 250,000 Seelen gesunken. Die Einwohner sind theils spanischen,
theils portugisischen Ursprungs, theils Einwanderer aus Europa (beson-
ders Franzosen und Italiener, nur wenig Deutsche), zum grössten Theil
aber Mischlinge indianischen Blutes; Indianer selbst sind nur wenige im

Lande. Sie sind meist Hirten und Jäger, und ein grosser Theil von
ihnen lebt wie die Gauchos der Pampas. Im Allgemeinen sind sie gebil-
deter als die Brasilianer, und ihre Staatseinrichtungen beweisen, dass sie
reifer für die Freiheit waren, als der grösste Theil der Bewohner der
La Plata-Staaten. Die Unabhängigkeitserklärung des Staats erfolgte durch
die in der Stadt la Florida versammelten Deputirten am 25. Aug. 1825.
Durch den Vertrag von Montevideo zwischen Brasilien und Buenos-Aires
(vom Aug. und Okt. 1828) wurde die Republik anerkannt, die Verfassung
am 18. Juli 1830 proklamirt. Unter allen südamerikanischen Staaten hat
Uruguay die liberalste Verfassung, und deren Grundzüge sind: Ausübung
der Regierungsfunktionen durch die gesetzgebende, vollziehende
und richterliche Gewalt; 2 Kammern (Senat mit 13, Repräsentanten-
kammer mit 39 Mitgliedern); Religionsfreiheit, Pressfreiheit, Geschwornen-
gerlchte; keine stehende Armee (nur in der Stadt Montevideo ein Ba-
taillon von 400 Mann), aber eine Bürgergarde in jedem Departement des
Staats; Ertheilung des Staatsbürgerrechts an jeden Fremden, der sich im
Lande niederlässt; Aufhebung des Briefportos, Obliegenheit der Regierung,
die Briefe der Staatsbürger gratis zu befördern; Schulunterricht auf
Staatskosten und Verpflichtung jedes Staatsbürgers, seine Kinder unter-
richten zu lassen; Einführung des ,,Code Napoleon" mit einigen Lokal-
modifikationen; Abschaffung der Sklaverei für immer. — Die vollzie-
hende Gewalt ruht in den Händen eines Präsidenten (gegenwärtig Pru-
dencio Berro, erwählt auf 4 Jahre, am 1. März 1860); Vicepräsident ist der
zeitige Präsident des Senats. Staatsministerien bestehen drei (Inneres
und Aeusseres, Krieg, Finanzen). Die richterliche Gewalt ist unab-
hängig und hat als höchste Instanz den Obersten Gerichtshof (Appel-
lationsgericht) zu Montevideo. Für Schulunterricht ist mehr gesorgt als
in den Argentinischen Staaten, und in Montevideo besteht bereits eine
Universität. — Die Finanzen sind durch die ewigen Kämpfe, die Uru-
guay zu bestehen hatte, sehr in Anspruch genommen worden. Die Ein-
nahmen des Staats belaufen sich auf jährlich 2V2 Millionen Dollars, die
Ausgaben auf die gleiche Summe. Die Staatsschuld betrug im Februar
1860, ohne die englische Schuld von 50,000 Pf. Sterl., 20 Mill. Dollars.
Die Landmacht musste, der Sicherheit des Landes von Aussen wegen,
auf 1,209 Mann erhöht werden; die Bürgermiliz zählt gegen 16,000 Mann.

Die Republik zerfällt gegenwärtig in 13 Departements, deren Flä-
cheninhalt nicht genau bekannt ist, deren Bevölkerung sich aber 1859
folgendermassen vertheilte:

Departements.

Einw. 1859.

Departements.

Einw. 1859.

Departements.

Einw. 1859.

1.Montevideo ........

2. Guadelupe (Canelon)

3. San José ..........

4. Florida ........

5. Colon. delSacramenlo

49,209
14,500
IS,200
14,100
12,763

6. Soriano ......

7. Paysandu.....

8. Salto ........

9. Tacuaremlio
10. Cerro Largo

19,400
12,328
18,500
17,200
16,400

11. Maldonado ■••

12. Minos ........

IS.Durazno .....

23,350
16,550
17,500

Im Gan-ien; •■■

250,000


17. Republik Paraguay.

Paraguay, früher ein Theil des Vicekönigreichs Buenos-Aires,
wurde zuerst von den Jesuiten erkundet und kolonisirt, deren Missionäre
bereits 1556 im Lande erschienen waren, und um die Mitte des 18. Jahr-
hunderts unter zahllosen Schwierigkeiten einen förmlichen Staat gegrün-
det hatten, der unter ihrer Verwaltung allmählig zu grosser Blüthe nnd
Bevölkerung gedieh, und eine Oase der Kultur mitten in der Wildniss
bildete. Auch nach der Aufhebung des Ordens hörte hier der Einfluss
der Jesuiten nie ganz auf. Als der Dynastie-Wechsel in Spanien vorging,
beschlossen die aufgeklärten Bewohner Paraguay's, sich so viel als mög-
lich vom Strudel der Revolution fern zu halten und der Krone Spaniens
treu zu bleiben. Diese Nichttheilnahme an der allgemeinen Bewegung
veranlasste die Junta von Buenos-Aires im Jahr 1810, ein Truppenkorps
nach Paraguay zu senden, um die Provinz zu revolutioniren. Allgemein
aber griff das Volk zu den Waffen und drängte die angeblichen Befreier
zurück. Indessen fanden die Sieger an der neuen Lehre Geschmack, schon
im nächsten Jahre brach die Revolution gegen Spanien aus, und eine
nach Assumcion berufene Generalversammlung der Notablen sprach die
Freiheit und Unabhängigkeit von Paraguay aus, und setzte eine Regierung
ein. Dr. Francia, ein Rechtsgelehrter, der einzige Kopf in der ganzen
Regierungs-Junta, war die Seele des Ganzen, verhütete Blutvergiessen und
Anarchie, und wusste seinen Einfluss so geltend zu machen, dass er
1814 auf 3 Jahre zum Direktor des Landes, und nach Ablauf dieser Frist,
1817, zum Diktator auf Lebenszeit ernannt wurde. Mit Grausamkeit,
Kraft und Klugheit behauptete er sich bis zu seinem Tode, 1840, auf die-
sem Posten, sonderte den Staat von aller Verbindung mit dem Auslande,
regierte mit despotischer Strenge, aber erhielt Ordnung und Sicherheit,
und hob den Wohlstand des -Landes. Nach seinem Tode ging die Regie-
rung an eine Art Junta über, die jedoch bald durch eine Militärrevolution
Ihrer Macht beraubt wurde. Die Leiter derselben bildeten nun selbst
einen Regierungsrath, dessen nominelles Haupt aber bald wieder durch
Militargewalt gestürzt und nun zwei Konsuln (Alonso und Lopez) 1841
aut 3 Jahre erwählt wurden. 1844 wurde Don Carlos Antonio Lopez
aut 10 Jahre zum Präsidenten des Freistaats ernannt, derselbe 1854 aber-
mals auf 3, und 1857 auf weitere 7 Jahre in seiner Präsidentschaft be-
stätigt, und die Unabhängigkeit der Republik von Seiten der Argentini-
schen Konföderation und Grossbritanniens anerkannt. Seit dieser Zeit ist
der Verkehr mit Paraguay freier geworden und die Schifffahrt auf dem
Paraguay allen befreundeten Nationen gestattet.

Paraguay, der einzige Staat Süd-Amerika's, der die Meeresküsten
nicht berührt, erstreckt sich zwischen 190 33' und 270 46' SBr. und zwi-
schen 3190 und 3230 10' OL., wird im N. und 0. von Brasilien, im S.
vom Argentinischen Staate Corrientes, im W. von Gran-Chaco und Bo-
livia begrenzt, und umfasst (nach planimetrischen Berechnungen) einen
Flächenraum von 4,130 (nach andern Angaben von 7,200) Qu.-Meilen, mit
einer Bevölkerung von 800,000 Einwohnern, hat mithin 194 Seelen aur
1 Qu.-Meile. , ,,

Der nördliche Theil des Landes ist eine Fortsetzung des Hoch-
landes von Matto-Grosso in Brasilien, welches als ^Wasserscheide sich
zwischen die beiden, die östliche und westliche Grenze ^'I^enden ^
ströme eindrängt, und den Namen der Sierra de las Montes oder Maracay
führt, unter 24o S. in Hügelland übergeht, und nach S. s c ganz zu

Ebenen und Esteros (feuchten Niederungen) verflacht, die auch die^u^

des Paraguay begleiten. Das Land ist herrhch bewassei dei von felsi-
gen Ufern eingeschlossene Paranä bildet die sud .che ui d ^.ömendi
zwischen flachen, Ueberschwemmungen «"fS^esetzten Ufern hin^^^^^^
Paraguay die westliche Grenze des Staats. Von den zahlreichen Bin-
nenflüfsen! die dem Waldgebirge »tquellen stro-nen der M b^^
Xejui und Tebiquari dem Paraguay, der ^^ ,7' t

temy, Acaray und Mondäy dem Paranä zu. Das Klima ähnelt mehr
einem Tropenklima. Man unterscheidet 4 Jahreszeiten: den Sommer vom
Januar bis März, den Winter vom Juli bis September und die beiden
Regenzeiten zwischen beiden, besonders die vom April bis Juni. Neun
Monate des Jahres sinkt die Wärme selten unter 20o, steigt aber wohl
auf 300 R,, und selbst im Winter steht das Thermometer sogar des Nachts
nie unter 8°. Die Temperatur ist stets vom Winde abhängig, und nörd-
liche Winde bringen oft eine unerträgliche Hitze. Paraguay ist reich an
den mannigfachsten Naturerzeugnissen und bringt alle Pflanzen und Thier-
arten hervor, die den Nachbarländern eigen sind. Der Land bau wird thä-
tig betrieben, besser als in den Argentinischen Staaten: Südfrüchte aller
Art, MaiSj Maniok,, Bataten, Mani, Zucker, Tabak, Baumwolle und Getreide


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20 e u. 7. —  Nord- und Süd-Amerika.

werden im Ueberfluss gebaut, Vanille, Balsame, Rhabarber und das Mate-
kraut in Menge gewonnen; in den Ebenen bedeutende Rinder-, Pferde-,
Maulthier- und Schafzucht betrieben und der Bienenpflege viel Aufmerk-
samkeit gewidmet. —

Die Zahl der Einwohner (jes Landes, Kreolen, Mestizen und civili-
sirte Indianer, wird auf 800,000 geschätzt, wenigstens so im Lande selbst
angegeben. Sie sind sanften, arbeitsamen, biedern Charakters, sehr un-
terrichtet, und Alle können lesen und schreiben. Schulen sind überall
errichtet, und ein Kollegium besteht zu Assumcion. Die katholische
Kirche ist die allein geduldete im Lande und steht unter einem Bischof.
Die Industrie hat hier bedeutendere Fortschritte gemacht, als in den
Nachbarstaaten, da durch das frühere Absperrungssystem der Bezug von
Waaren sehr erschwert war. Der Handel ist im Steigen; der auswärtige
wird bloss durch die Hauptstadt vermittelt und ist grösstentheils auf Bra-
silien und Buenos-Aires beschränkt. Die Einfuhren von 1855 beliefen
sich auf 600,000; 1856 auf 686,000; 1857 auf 1,133,000; 1858 auf 993,000,
und 1859 auf 1,540,000 Dollars; die Ausfuhren 1855 auf 587,000; 1856
auf 1,170,000; 1857 auf 1,672,000; 1858 auf 1,170,000, und 1859 auf
1,766,000 Dollars. Von den Ein- und Ausfuhren werden an Zöllen 10 Pro-
cent erhoben. Die Ausfuhren bestehen in Maté oder Paraguaythee, dessen
Verkauf sich die Regierung vorbehalten hat, in Häuten, Südfrüchten, Ge-
würzen und Arzneiwaaren, Tabak, Baumwolle, etwas Wein, und beson-
ders in Holz, das in Flössen hinab nach Buenos-Aïres gebracht wird.
Der Schifffahrtsverkehr im Hafen von Assumcion zählte 1857: 328; 1858:
421, und 1859: 412 ein- und ausgelaufene Schifl'e, mit circa 16—20,000
Tonnen Gehalt. Die ausübende, wie die gesetzgebende Gewalt ruht in
den Händen des Präsidenten und des unter diesem stehenden Staatsmini-
steriums: des Staatssekretärs des Aeussern, des Ministers des Innern,
des Kriegs- und Marine-Ministers, des Ministers der Finanzen, und des
Oberbefehlshabers der Armee. Die Jährlichen Einkünfte des Staats, die
aus den Zöllen, dem Verkauf des Maté, Verkauf von Ländereien, Stempel-
papier etc. erwachsen, werden auf 2V2 Mill. Doli, geschätzt. Eine Staats-
schuld besteht nicht. Die Militärmacht zählt 8,000 Mann, ist jedoch nur
theilweise permanent. Der Präsident ruft die männliche Bevölkerung je
nach Bedürfniss unter die Waffen, und hat das Recht, die Armee bis auf
30,000 Mann zu erhöhen. —


18. Kaiserthum Brasilien.

Brasilien, der einzige monarchische Staat der neuen Welt, wurde
im Jahre 1500 von dem Portugisen Cabrai entdeckt, der auf der Fahrt
nach Ostindien hierher verschlagen wurde. Anfangs von aus Portugal
vertriebenen Juden bevölkert und kolonisirt, veranlasste deren wachsen-
der Wohlstand den König, einen Gouverneur, Thomas de Souza, hinzu-
senden, der Bahia gründete und durch weisse Massregeln sich unsterb-
liche Verdienste um Brasilien erwarb. Nachdem Portugal Provinz von
Spanien geworden, bemächtigten sich die Holländer 1630^ unter Anfüh-
rung des Grafen Moritz von Nassau, der 7 nördlichen Provinzen des Lan-
des, traten dieselben aber 1669, nachdem das Haus Braganza den Thron
Portugals bestiegen, gegen 4 Mill. Crusaden an die früheren Besitzer wieder
ab. Von 1689 an wurden die reichen Goldminen und die Diamantengru-
ben im Cerro de Frio entdeckt, deren Gewinn aber meistens England zog.
Als 1807 der König von Portugal durch Frankreich bedrängt wurde,
flüchtete er mit seinem ganzen Hofe nach Brasilien, und dieser Umstand
und die günstigen Massregeln für den Handel hoben'schnell die Kolonie.
Nach Napoleons Sturze und Zurückgabe Portugals blieb der König in Bra-
silien und erhob es 1815 zum Königreiche. Im Jahre 1821 nöthigten
liberale Bewegungen im Mutterlande den König Johann VL nach Lissabon
zurückzukehren, und seinen Sohn, Dom Pedro, als Regenten in Brasilien
zurückzulassen. Feindliche Massregeln, welche die portugisischen Cortes
gegen Brasilien dekretirten, .entzündeten dort die Gemüther, und Dom
Pedro wurde 1822 als Beschützer, und später als Kaiser von Brasilien
ausgerufen. Die strengen Massregeln des Kaisers riefen eine Revolution
hervor, die 1831 mit seiner Abdikation zu Gunsten seines Sohnes endigte.
Stets wiederkehrende Unruhen, namentlich der nördlichen Provinzen, häu-
fige Empörungen und die immer schwieriger werdenden Unterdrückungen
derselben, während der Regierung, die im Namen des minderjährigen Dom
Pedro IL von einer Regentschaft fortgeführt wurde, verwirrten den Staat
immer mehr, und erst seit der Majorennität des Kaisers, 1840, wurde die
Regierung wieder kräftiger und die inneren Unruhen gedämpft, und der
Staat genoss von da an einer segensvolleren Ruhe, als die meisten der
angrenzenden Freistaaten.

Das Kaiserthum Brasilien, nach den Vereinigten Staaten Nord-
Amerika's der grösste Staat der westlichen Welt, reicht vom Oyapoc im
Norden bis zum See Mirim im Süden, und erstreckt sich vom 4" 17' N.
bis 330 SBr. und vom 3060 41' bis 3430 5' OL.; im N. wird das Land von
Neu-Granada, Venezuela, das briti-sche, holländische und französische
Guyana, im 0. vom Atlantischen Meere, im S. von Uruguay und Corrien-
tes, und im W, von Uruguay, Paraguay, Bolivia, Peru und Neu-Granada
begrenzt, hat von N. nach S. eine Ausdehnung von 580, von 0. nach W.
von 520 deutschen Meilen, und umfasst einen Flächenraum von 150,000
(genauer von 147,624) Qu.-Meilen, wozu noch die zu Brasilien gehörigen
Inseln: Fernando do Noronha, Trinidad und Martin Vatz (mit 1,31 Qu,-.M.)
kommen. Die Bevölkerung des riesigen Reiches beträgt, nach ministe-
riellen Berichten, 7,677,800 Seelen, hat mithin 52 Menschen auf 1 Ou.-M.

Kaum 3 Prozent der ungeheuren Fläche sind bis jetzt angebaut
oder werden als Weideland benutzt; 12 Prozent sind an Privatpersonen
vertheilt, aber noch nicht in Kultur gesetzt; 15 Prozent bestehen aus
Flüssen,-Sümpfen, Seen und des Anbaus unfähigen Landes, und 70 Pro-
zent sind noch freies Land und Urwaldung, zum Theil des Anbaus fähig,
und reich an Metallen und nutzbarem Holze. Die Gestaltung des Landes
ist ungemein verschieden; der äusserste Süden, so wie die grösste Hälfte
des Nordens, bis herab auf 10» S., sind ausgedehnte Ebenen, der grössere
Theil des Landes aber ist Gebirgsland und bildet ein eigenes Gebirgs-
system. Das Hochland hat eine durchschnittliche Höhe von 2,500'; das
Küstengebirge erhebt sich bis 4,000, und die höchsten Rücken des Landes
bis 6 und 8,000'. Die höchsten Bergkuppen trägt das Mantiqueira-Ge-
birge, das in dem Pico do Orgaos 7,800, im Marro do Papagaio 7,000,
und im Buquira 7,513' aufsteigt. Alle diese Ketten gehören zu dem
grossen Gebirgssysteme, welches die ösdichen Urwälder von den west-
lichen kahlen oder nur dünn bewaldeten Hochebenen, Campos, trennt.
Der Hauptstock der Gebirge Brasiliens schürzt in den Provinzen Goyaz
und Minas Geraes seinen Knoten, von wo an sich die zahllosen einzelnen
Ketten vom N. nach S. erstrecken, nirgends aber eine Hauptwasserscheide
zwischen dem Marafion und La Plata bilden, sondern nur als Scheidungs-
linien der Nebengewässer beider Ströme auftreten. Bis auf den Gebirgs-
knoten, in welchen fast alle diese Ketten in Winkeln zusammenlaufen,
stehen dieselben, von denen die Sierra do Canostra und Marcello, und
die Pyrineos die bedeutendsten sind, für sich unabhängig da. Die Cor-
dillera Geral im W. von Matto Grosso bildet den Grenzabfall nach Bolivia
zu. Die Gebirge Brasiliens bestehen aus Granit und Glimmerschiefer, die
aber nicht höher als 3,500' vorkommen; die höchsten Bergzüge enthalten
Quarz, Thonschiefer und Kalk; die niedern Hügelketten aber alle nur
Kalksteine. Am merkwürdigsten ist das aufgeschwemmte Gestein, wel-
ches ganze Thäler und Schluchten aufgefüllt hat, und den Reichthum an

Gold und Diamanten enthält, der Brasilien so auszeichnet. Nach N. zu
dacht sich das Land terrassenförmig ab. Die im 0. hervortretende Küste
mit den Kaps San Roque und Antonio ist grösstentheils eben und bildet
bis zur Mündung des Marafion den Rand der ungeheuren Ebene, die sich
in sanften Wellungen westlich bis zu den Anden zieht und das Gebirgs-
system Venezuela's von dem brasilischen trennt. Dieses unermessliche
Flachland besteht abwechselnd aus feuchten üppigen Weiden oder LIanos,
aus kahlen steinigen Ebenen, undurchdringlichen Selvas und Waldungen,
und giftaushauchenden Sümpfen, und kann nur auf den Gewässern durch-
drungen werden, die Riesenadern gleich das Land nach allen Richtungen
durchziehen, und, bis jetzt unbenutzt, dem Marafion zuströmen. Bezüg-
lich der reichen Bewässerung des Landes verweisen wir auf die Karte.
Das Klima Brasiliens an sich ist heiss, ein wahres Tropenland, aber er-
frischt und gemässigt durch die vielen Flüsse, die Nähe des Meeres und
die vielen Gebirge des Landes. Rio Janeiro hat zwischen I60 und 30o
Wärme, aber weiter landeinwärts auf den Höhen und mehr westlich und
südlich ist das trefflichste und gesundeste Klima. Die Ebenen im Norden
sind erstickend heiss und schwül, und hier der Sitz und Herd aller Tro-
penkrankheiten. Auf und an den zahlreichen Gebirgen, deren keines die
Schneegrenze erreicht, ist die Temperatur höchst angenehm. Die vielen
Waldungen und grossen Flüsse theilen der Luft eine reiche Dunstmasse
mit und bewirken dadurch häufig Regen, besonders in unsern Winter-
monaten, welche dort die Regenzeit bilden, deren Dauer und Eintritt je-
doch bei der grossen Ausdehnung des Landes sehr verschieden ist. Die
herrschenden Winde sind vom März bis September der Süd-, vom Oktober
bis Februar der Nordwind- Gewitter sind häufig; die Plagen der benach-
barten Staaten aber: Vulkane, Erdbeben und Orkane hier völlig unbekannt.
— Der natürliche Reichthum des Landes übertrifft Alles, was man sonst
kennt, und ist in allen Theilen der Natur gleich gross: unermesslich der
Reichthum an Mineralien, namentlich an Edelsteinen und Gold. Brasilien
ist die grösste Fundgrube an Diamanten; Gold führen fast alle Flüsse
und Bäche; auch alle übrigen Metalle, mit Ausnahme des Silbers, finden
sich im Ueberfluss; ganze Gebirgsketten bestehen aus Eisenstein, und
Zinn, Blei, Quecksilber, Schwefel, Alaun etc. sind in unglaublicher Menge
vorhanden. Der Pflanzenreichthum ist unbeschreiblich. Kein Land bietet
eine solche MannigfaUigkeit und Ueppigkeit der trefflichsten Gewächse:
die niederen Gegenden, in denen die grösste Hitze herrscht, bringen alle
Süd-, Tropen- und Kolonialprodukte Ost- und Westindiens, und viele, an-
dern Ländern unbekannte Früchte hervor: Orangen, Grenadillen, Ananas,
Guavas, Cocos, Yams, Mango's, Maniok, Pisang, Pfirschen gedeihen herr-
lich; Kaffee, Zucker, Baumwolle, Kakao, Tabak, Indigo und Reis werden
in grösster Menge gebaut; der Anbau des Thees ist mit Erfolg versucht
worden; Farbehölzer der verschiedensten Art, besonders Fernambukholz,
liefern die ausgedehnten Waldungen; Gewürze verschiedener Art, Pfeffer,
Ingwer, Vanille und Roucou, Chinarinde, Sarsaparille, Sassafras, Gummi,
Harze, Balsame und Oele werden in Menge gewonnen; Palmenwaldungen
zieren die nördlichen Ebenen, und eben dort, wie auch auf den Gebirgen,
findet man die edelsten und werthvollsten Hölzer. Im Süden des Landes
gedeihen alle Europäischen Früchte in grösster Ueppigkeit: Mais, Getreide,
Hanf, Kartoffeln etc., und es gibt kein Europäisches Gewächs, welches
bei einiger Pflege in diesem Boden und unter diesem Himmel nicht über-
schwänglich wucherte. Gleich reich ist die animalische W-elt: Rinder und
Pferde durchziehen in grossen Heerden die Ebenen nnd Campos des
Westens und Südens; Affen, Tapire, Bisamschweine, Gürtel- und Faul-
thiere und zahllose Kafzenarten, so wie Vögel von allen Farben und Grös-
sen füllen und beleben die Wälder; Schildkröten bedecken die Küsten, so
wie die Inseln des Amazonenstroms; Alligators und Kaimans lauern an
den Ufern aller Gewässer; gefährliche Schlangen sind in Menge in den
Wäldern und Ebenen, und Schwärme lästiger Moskiten, Termiten und an-
derer beschwerlicher Insekten, blutsaugende Fledermäuse, und rohe In-
dianerstämme, die sich erst wenig über die Stufe des Thieres erhoben
haben, bilden ein starkes Gegengewicht gegen die Reize und Annehmlich-
keiten des von der Natur .so hoch begünstigten Landes.

Die Bewohner Brasiliens, deren Zahl sich, ohne die unabhängigen
Indianer (Indios tapuyos oder gentios), die ungezählt das Innere des Lan-
des durchstreifen und in noch ungekannten Stämmen den Norden und
Westen bewohnen, 1856 nach offiziellen Berichten auf 7,677,800 Seelen
belief, ist ein Gemisch von Portugisen, Kreolen und europäischen Ansied-
lern, freien und Sklaven-Mestizen, freien Negern und Negersklaven und
bekehrten Indianern. Der herrschende Theil der Bevölkerung sind die
Nachkömmlinge der eingewanderten Portugisen, die sich aber nicht Kreo-
len, sondern Brasilier (Brasileiros) nennen; ihnen folgen die eingewan-
derten Portugisen, deren Zahl immer mehr abnimmt, und die von den
Eingebornen mit dem Namen Europäer (Europeos) bezeichnet werden, und
dann etwas über 200,000 Deutsche, Schweizer, Franzosen und Engländer,
von denen sich die meisten der drei ersteren als Landbauer im Innern und


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21 e u. 7. —  Nord- und Süd-Amerika.

im Süden angesiedelt, die letzteren aber als Kaufleute in den grösseren
Seestädten niedergelassen haben. Den zahlreichsten Theil der Bevölkerung
bilden die Neger und die aus der Vermischung derselben mit den Weis-
sen hervorgegangene farbige Rasse. Die Brasileiros sind meist von klei-
ner Statur, mager und von gelber Farbe; das weibliche Geschlecht altert
sehr früh. Der Charakter der niedern Volksklassen ist schlecht: in Aber-
glauben und Unwissenheit aufgewachsen, sind sie vollkommene Heuchler,
träge, diebisch, betrügerisch, unreinlich, fröhnen jeder Leidenschaft und
haben einen lächerlichen Stolz. Besser ist der Charakter der höheren
Stände; hier findet man noch Gefälligkeit, Höflichkeit und Gastfreundschaft.
Bei ihnen hat sich, in den Städten besonders, auch die Nationaltracht
grösstentheils verloren, obwohl ihre Lebensweise im Ganzen immer noch
der portugisischen gleicht. Die Nachkommen von Weissen und Negern
werden nicht Mulatten, sondern Pardos, die Mestizen Mamelucos, die Misch-
linge von Schwarzen und Indianern Cafusos und Caribocas genannt. Trotz
der Aufhebung des Sklavenhandels werden doch immer noch jährlich an
40—50,000" Neger von .-Afrika eingeführt und öffentlich wie das Vieh in
eigenen Sklavenmagazinen zum Verkauf ausgestellt. — Dem ünterrichts-
wesen wird jetzt, besonders in den Städten, grössere Aufmerksamkeit
als früher gewidmet. In den Hauptstädten der Provinzen und an andern
grossen Orten gibt es Elementarschulen, Waisenschulen und Priester-
seminarien, und in Rio und Bahia mehrere höhere Lehranstalten, Museen,
medizinische, Handels- und Marineschulen, und öffentliche Bibliotheken.
Die Presse, dieses grösste aller Erziehungsmittel, ist frei, hat aber, ob-
wohl 43 Zeitschriften bereits im Lande erscheinen, bis jetzt noch wenig
geleistet. Herrschende und Staatsreligion ist die römisch-katholische;
allen andern Religionsparteien ist aber durch die Verfassung der häus-
liche Gottesdienst gestattet. Die katholische Kirche steht unter dem
Erzbischof von Bahia, der zugleich Metropolitan von Brasilien ist, und
unter 10 Bischöfen (zu Ceara, Matto Grosso [Cuyaba], Diamantina, Goyaz,
Maranhao, Minas Geraes [Marianna], Para, Pernambuco, Rio de Janeiro
und San Paulo). .Mönchs- und Nonnenklöster bestehen noch viele, mit
reichen Dotationen, doch sind sie nicht geeignet, die Moral zu heben. —
Die physisch-technische Kultur lässt, wie die geistige, noch viel
zu wünschen übrig. Die Landwirthschaft unterliegt noch vielen
Mängeln, und ungeheure Strecken des reichsten Landes liegen noch aus
Mangel an lleissigen Händen unbebaut. Obschon die Regierung und viele
Privaten mehrfach europäische Kolonisten in's Land gezogen haben, konn-
ten die Einwanderer hier noch nie auf den Schutz des Staats rechnen,
und desshalb ist allen Auswauderungslustigen die Einwanderung nach Brasi-
lien durchaus abzurathen. Am eifrigsten wird hier der Plantagenbau betrie-
ben: Kaffee, Zucker, Baumwolle, Tabak, Indigo, Thee, Kakao und Rhicinus
sind die Hauptgegenstände desselben. Für die Viehzucht bestehen in den
nördlichen Grasfluren sogenannte Weidewirthschaften, zur Pflege des
Rindviehs, der Pferde und Maulthiere. Getreide wird vorzugsweise in den
südlichen Provinzen, meist von deutschen Ansiedlern gebaut. Sehr er-
giebig ist der Bergbau, vorzüglich in Gold; von der grössten Wichtig-
keit die Gewinnung der Diamanten, für w^elche eine eigene Verwaltung
besteht, die das Sammeln und Auswaschen der Edelsteine mit ausseror-
dentlicher Strenge und Vorsicht betreibt. Die Industrie steht noch
tiefer als der Landbau, und ausser Zuckerraffinerien, Rumbrennereien,
Gerbereien, Tabaks- und Fayencefabriken, und einigen Tuch- und Linnen-
manufakturen hat man noch wenig gewerbliche Etablissements. Selbst
die gewöhnlichen Handwerke werden nicht allgemein betrieben, und nur
in Rio findet man alle Gewerbe repräsentirt und in Minas Geraes, wegen
der Unfruchtbarkeit seines Bodens, den Hauptsitz der Manufaktur. — Der
Handel hat sich a'm meisten unter den Zweigen der Nalionalbetriebsam-
keit gehoben, und Brasiliens Handelsstädte (Rio, Bahia etc.) wetteifern
jetzt mit den ersten und reichsten der Welt. Die Ausfuhren, die im
Jahre 1821 erst 5,706,000 Mllreis betrugen, beliefen sich 1841 bereits auf
27,389,500, und 1856/57 auf 114,503,411, 1857/58 auf 95,942,612 Milreis.
In gleichem Verhältnisse stiegen die Einfuhren: 1821 betrugen diese
erst 4,284,000, 1841 bereits 25,897,210 MHreis, und 1856/57: 123,855,959,
1857/58: 'l30,207,606 Milreis. Die Schifffahrt beschäftigte 1858 gegen
6,000 Schiffe; an grossen Seeschiffen waren in den brasilischen Häfen
eingelaufen: unter fremden Flaggen 2,511 Schiffe mit 880,925 Ton-
nen; unter brasilischer Flagge 364 Schiffe mit 28,516 Tonnen, und an
Küstenfahrern (nur unter brasilischer Flagge) 3,154 Sciiiffe mit 4o7,253
Tonnen. Ausgelaufen im gleichen Jahre waren: unter fremden Flag-
gen: 2,463 Schiffe mit 930,831 Tonnen; unter brasilischer Flagge: 173
Schiffe mit 26,126 Tonnen, und Küstenfahrer 3,145 Schiffe mit 470,288
Tonnen. —

Das Kaiserthum zerfällt gegenwärtig in folgende 20 Provinzen, von
denen Amazonas aus Theilen der Provinz Parä, Paranä aus Theilen
der Provinz San Paulo (Campos de Coritiba) gebildet wurde. Hauptstadt
des Reichs ist Rio de Janeiro mit 296,136 Seelen.

Flächengeh.
nach seogr.
Qu.-Meil.

Einwoh
nerzahl

Hauptstädte.

Fiovinzen.

Para (Belem).....

Maranhao ........

0 ciras.............

Aracaty ...........

Natal .............

Parahyba .......

Pernambuco ......

Porto Calvo ......

Sergipe ..........

San Salvador.....

Vittoria ..........

Janeiro ...........

Santo Paulo .....

Sla. Catharina •■•
S. Pedro do Sul

Ouro Preto ......

Cuyaba ...........

Goyaz (Villa Boa)

33,500
31,000
2,500
28,000
18,800
16,300
66,500
8,900
36,000
186,000
12,600
296,136
31,500
8,600
7,200
11,800
12,000
8,400

207,400
360,000
150,400
385,300
190,000
209,300
950,000
204,200
183,600
1,100,000
51,300
1,200,000
500^000
105,000
201,300
1,300,000
85,000
180,000
42,600
72,400

54,507
6,759
4,597
1,735
802
1,138
2,908
530
528
6,091
643
860
8,050
694
4,059
11,413
28,716
13,594

Pari, mit Rio Negro

Maranhao ...........

Piauhy..............

Ceara ...............

Rio Grande do Norte

Parahyba ...........

Pernambttco ........

Alagoas .............

Sergipe .............

Bahia ..............

Espirito Santo •••■
Rio de Janeiro —

st. Paulo ..........

Santa Catharina ■■
Rio Grande do Sul

Minas Geraes .....

Matto Grosso.......

Goyaz ..............

Amazonas.........

Parana —.........

2
5

13

5
4

14
1

12
9
1

6
20

2
2
1
1

Einwohner
1856.
Minist.Bericht

1

3
1

4
1
2
6
2
2
7
1
6
4
1
3

10
1
1
1
1

296,136

118

20 Provinzen •

147,624

7,677,800

58

Rio de Janeiro

Die Regierung des Staats ist monarchisch, erblich, konstitutionell
und repräsentativ. Der gegenwärtige Kaiser, Dom Pedro II. (geb.
2. Dec. 1825) ist der zweite in dieser Würde, folgte seinem Vater, Dom
Pedro I., unter Vormundschaft den
7. April 1831, wurde den 23. Juli
1840 für volljährig erklärt und den 18. Juli 1841 feierlich gekrönt. Die
Konstitution des Reichs erkennt vier Gewalten an: die gesetzgebende, die
vermittelnde, die vollziehende und die richterliche. Die gesetzgebende Ge-
walt ist einer Generalversammlung übertragen, die aus dem Senate und
dem Hause der Abgeordneten besteht; die vermittelnde Gewalt ist aus-
schliesslich dem Kaiser überlassen, der als erster Repräsentant der Nation
über die Aufrechthaltung der Unabhängigkeit, des Gleichgewichls und des
Einklangs der übrigen Staatsgewalten zu wachen hat. Der Kaiser ist zu-
gleich Oberhaupt der vollziehenden Gewalt, übt sie durch 6 Staatsmini-
sterien aus (der Finanzen, des Innern, der Justiz, des Aeussern, des
Kriegs und der Marine), und hat einen Staatsrath von 9 Mitgliedern zur
Seite. An der Spitze der Verwaltung jeder Provinz steht ein vom Kaiser
ernannter Präsident. Die richterliche Gewalt ist unabhängig und besteht
in Richtern und Geschwornen, welch' letztere sowohl in bürgerlichen als
Kriminalfällen wirksam sind. Der Instanzenzug geht durch Schieds- und
Friedensrichter an die Obergerichte, deren in jeder Provinz eins besteht,
bis an den obersten Gerichtshof und das Appellationsgericht in der Haiipl-
stadt. — Die Leitung der Finanzangelegenheiten ist einem beson-
dern Ministerium unterworfen, und die Staatseinnahmen und Ausgaben
werden durch eine Behörde besorgt, die unter dem Namen Nationalschatz
besteht, und die Schatzkammern in den Provinzen unter sich hat; die
Staatseinkünfte vom 1. Juli 1859 bis 30. Juni 1860 beliefen sich auf
39,428,100, die Staatsausgaben auf 48,302,935 Milreis, das Defizit mithin
auf mehr als 8 Mill. Milreis. Die Staatsschuld ist fast unerträglich hoch
für die Kräfte des Landes: die äussere Staatsschuld betrug am 31. Dec.
1858: 5,192,900 Pf. Sterl., die innere fundirte Schuld, die mit 6 Prozent
zu verzinsen ist, im Dec. 1858: 57,757,000 Milreis. — Die Militärmacht
Brasiliens besteht (1859) aus 22,586 Mann Linientruppen aller Waffen-
gattungen, und aus circa 200,000 Mann Nationalmiliz, die aber kaum zur
Hälfte mit Waffen versehen ist. Die Seemacht bestand 1858 aus 27
Segelschiffen und 28 Dampfern von 2,752 Pferdekraft; im Bau begriffen
waren
2 Fregatten, 3 Korvetten und 1 Dampfer. Die Zahl der Marine-
truppen belief sich auf 3,335 iVlann. Flagge und Standarte Brasiliens
siehe „Flaggen-Atlas" Taf.
7, Fig. 252. —


19. Republik Haïty und Dominicanische Republik.

Das freie Haïty, eine der vier grossen Antillen, die Columbus am
6- Dec. 1492 auf seiner ersten Reise entdeckte und ihr den Namen San
Domingo oder H isp ani ola beilegte, ist gegenwärtig ein Staat gemisch-
ter afrikanischer Nationalität, und der einzige Staat Amerika's, dessen
erniedrigte
Sklavenrasse sich Unabhängigkeit und die Anerkennung aller
Uvilisirten zu erringen und unter den furchtbarsten Kämpfen und den
mannigfaltigsten Schwankungen der Politik seiner Führer sich zu erhalten
wussle. Von ihrer Entdeckung an bis 1630 spanische Kolonie, wurde
Während dieser Zeit ihre Bevölkerung, die nahe an eine Million (nach
andern Angaben auf 2 .Mill.) Seelen sich belief, bis auf wenige hundert
Familien vertilgt, und von da an bis in die neueste Zeit ihr Boden noch
oftmals durch Blut gedüngt. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts siedel-
ten sich auf der Nordwestküste der Insel Franzosen, die Ueberreste der
flibustiers, als Boucaniers an, betrieben daselbst die Jagd auf verwilderte
"eerden, und riefen, als sie von den Spaniern im Osten hart bedrängt
Wurden, die Hülfe Frankreichs an, die ihnen auch zu Theil wurde, und
im
Frieden zu Ryswick, 1665, der Krone Frankreichs die westliche Hälfle
der Insel brachte. Von nun an begann die Kolonisation dieses Theils der
Jnsel mit dem grössten Erfolge, während der östliche spanische Antheil
sich wenig über seinen ersten Zustand erhob. Im Jahre 1789 zählte man
hier bereits mehr als 11,500 Zucker-, Kaffee- und Indiopflanzungen, eine
Weisse- und Mulatten-Bevölkerung von 131,000 Seelen und über 300,000
Negersklaven, deren Lage aber schrecklicher, als je in den spanischen
Kolonien war. Die Proklamation der Menschenrechte in Frankreich, die
nur auf die Mulatten, nicht aber auf die Neger ausgedehnt, und auch den

Bromme's Hand-Atlas. — Nord- und Süd-Amerika, f.

ersteren wieder entzogen wurden, rief 1791 eine Empörung gegen Frank-
reich hervor, die mit dem Untergange der Europäer auf Domingo endete.
Die Neger bemächtigten sich am 13. Juni 1793 der Hauptstadt Kap Fran-
cais, steckten die Pflanzungen in Brand und mordeten und raubten. Die
weissen Kolonisten erklärten sich gegen die Revolution, halfen den Eng-
ländern, die Frankreich den Krieg erklärt hatten, einige feste Plätze er-
obern, diese aber wurden, als der Nationalkonvent am 4. Febr. 1794 die
Freiheit der Neger proklamirte, von den Negern, die sich nun noch inni-
ger vereinten, vertrieben, und aRe Weissen entweder zur Flucht gezwun-
gen oder ermordet. Toussaint l'Ouverture, der Anführer der Neger,
durch das französische Direktorium 1794 als Obergeneral aller Truppen
auf San Domingo anerkannt, gab am 3. Mai 1801 der Insel eine eigene,
von Frankreich unabhängige Verfassung, erklärte die Sklaverei auf ewig
abgeschafft, und gab der Insel den ursprünglichen Namen Haity wieder
zurück. Napoleon schickte 1803 unter Ledere eine Armee nach Do-
mingo ab, die Insel wieder zu erobern, allein Frankreich erlangte nichts
als Toussaint l'Ouverture's Gefangennehmung, den man in einem Kerker
Frankreichs umkommen Hess, und die Vernichtung seines Heeres. Nach
Toussaint tiat der wilde Des salines an die Spitze der Republik, und
liess sich am 8. Okt. 1804 unter dem Namen Jakob L zum Kaiser von
Haïty ausrufen, wurde aber zwei Jahre später in einem Volkstumulte von
Toni Grandinare, einem Mulatten, ermordet. Nach seinem Tode zer-
fiel der Staat, und es bildeten sich aus demselben zwei Reiche, im Norden
das Königreich Haïty, unter dem Neger Christoph oder Henry L, und
im Süden, unter dem Mulatten Pe thion, eine Republik. An Pethions Stelle


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22 e u. 7. —  Nord- und Süd-Amerika.

trat nach dessen Tode, 1818, der Mulatte Boy er, der, als König Henry,
1820, bei einer Empörung sich selbst das Leben nahm, den Norden und
Süden vereinigte, und 1822 auch den früher spanischen Antheil der Insel
eroberte, mithin die ganze Insel zu einer Republili machte. Frankreich
erkannte 1825, gegen eine Entschädigung, die Selbstständigkeit der Re-
publik an, und in Ruhe blühte sie nun bis 1842, obgleich sie nie den
Flor von 1789 wieder erreichte. 1843 erhob sich gegen ßoyer eine Em-
pörung, die diesen veranlasste, die Insel ihrem Schicksale zu überlassen.
Nach mehrfachem, stets aber blutigem Präsidentenwechsel, wurde im März

1847 General Faustin Soulouque, ein Neger, auf den Präsidentenstuhl
erhoben, der sich durch Grausamkeit auszeichnete und sich am 18. April
1852 als Faustin L zum Kaiser krönen liess. Soulouque's immer mehr
überhandnehmende Tyrannei rief am 22. Dec. 1858 einen Aufstand gegen
den Kaiser hervor; General Geffrard rief zu Gonaïves die Republik aus,
wurde am folgenden Tage zum Präsidenten derselben proklamirt, stellte
die liberale Verfassung von 1846 wieder her, und erklärte den Kaiser
„im Namen der Nation" für abgesetzt. Der ganze Norden und viele Gene-
rale schlössen sich ihm an; Kaiser Faustin, von den Republikanern ge-
schlagen, zieht sich nach Port au Prince zurück, legt, nachdem seine
Armee sich mit der des General Gelfrard vereinigt, am 15. Jan. 1859 die
Krone nieder, verlässt am 19'. die Insel, und die Republik wird überall
im Westen ohne weiteres Blutvergiessen angenommen, und Geffrard
als Präsident derselben anerkannt.

Der ehemalige Spanische Antheil der Insel San Domingo hatte sich,
nach mehrfacher Vereinigung und Trennung von dem Staate Haïty, am
27. Febr. 1844 ganz von demselben losgesagt und unter dem Namen Domini-
kanische Republik oder Domingo eine selbstständige Republik unter
der Präsidentschaft Pedro S an tana's gebildet. Ihm folgte Buenaventura
Baez und diesem 1858 General Valverde. Die neue Republik wurde

1848 von Frankreich, und 1850 von Grossbritannien anerkannt.

Haïty, die Königin der Antillen, früher Espailola, Hispaniola
oder auch San Domingo genannt, liegt zwischen 170 54'—20" NBr.
und zwischen 303o 5'—309" OL., ist 27 Meilen von Jamaika, 13 von Cuba
und I7V2 Meil. von Puerto Rico entfernt, hat im N. die Bahama-Inseln,
im 0. Puerto Rico, im S. das Caraibische Meer, und im W. Jamaica und
Cuba, von 0. nach W. eine Ausdehnung von 85, von N. nach S. von 32
Meilen, und umfasst einen Flächenraum von 1,385 Qu.-Meilen mit 860,000
Einwohnern, von denen 575 Qu.-Meilen mit 610,000 Einw^ auf die Neger-
Republik Haïty, 810 Qu.-M. mit 240,000 Einw. auf die Dominicani sehe
Republik der Mulatten und Weissen kommen. Die Oberfläche der Insel
bildet im Ganzen ein Gebirgsland, das nach W. in zwei Halbinseln aus-
läuft. Eine hohe Gebirgskette durchzieht die ganze Insel von NW. nach
SO., von Kap St. Nicholas bis Kap Espada, sendet nach allen Richtungen
zahlreiche Zweige aus und schürzt in der Mitte der Insel, im rauhen und
schroffen Cibao-Gebirge, ihren Hauptknoten. Den Norden durchstreicht
die Monte-Christi-Kette, die durch die Ebene Vega Real vom Cibao-
gebirge geschieden wird; im Süden erhebt sich die Sierra Baranca,
die das reizende Thal von Neyba begrenzt; die südwestliche Halbinsel
durchstreicht das malerische de laHotte-Gebirge, und nördlich vom
Port au Prince das Gebirge de la Seile, das nach dem Artibonite zu die
Wasserscheide bildet. Die Küste bietet herrliche Einbuchten, unter denen
die Leogane-Bay im W. und die Satnana-Bay im 0, die wichtigsten sind.
Unfern den Küsten liegen die zu Haïty gehörenden Inseln: Tortuga im
N., Go nave im W., la Vache und AI ta Vela im S. und S aon a im 0., die
ungemein fruchtbar sind, vor der Hand aber nicht angesiedelt werden
dürfen. Haïty ist trefl'lich bewässert, doch ist der Lauf aller Flüsse nur
kurz, und wenige derselben eine Strecke aufwärts bootbar; die bedeu-
tendsten derselben sind der Artibonite, der Yuna, Gran Yague, Ozama
und Neyba. Seen sind nur 3 bemerkenswerthe" im Lande: der Enriquille,
. von 13 Meilen Umfang, mit der Insel Cabrito, der Icotea und der Etang
du Cul de Sac. — Das Klima der Insel ist durchaus tropisch, im Ganzen
aber gesund und nur in den sumpfigen Niederungen des Westens und
Südens der Gesundheit nachtheilig. Seewinde mässigen die Hitze; die
Nächte sind, im Vergleich zum Tage, oft empfindlich kalt. Furchtbare
Orkane und Erdbeben wüthen oft verheerend. Die Naturprodukte sind
höchst mannigfaltig: auf dem fruchtbaren Boden wuchert die üppigste
Vegetation; Kaffee, Tabak, Baumwolle, Reis, Kakao, Ingwer, Mais, Maniok,
Yams, Bataten und Bananen werden in Menge, Zucker wenig mehr ge-
wonnen; der Anbau des letzteren wird bei der Trägheit der Bewohner
sehr vernachlässigt. Färbehölzer und Mahagoni werden in grossen Mas-
sen geschlagen. Die Gebirge enthalten manche edle Metalle und nutzbare
Mineralien, aber die Bewohner der Insel sind zu träge sie aufzusuchen;
höchstens kommt noch einiger Goldstaub aus dem Innern des Landes.
Die Bevölkerung der Insel, 850,000 Seelen, besteht, circa 40,000
Weisse im Oestlichen Theile abgerechnet, durchgehends aus Farbigen.
Die herrschende Rasse im W., in der seit 1859 bestehendeg Republik
Haïty, ist die Schwarze, mit vorherrschend französischer, die im 0.,
in der Republik Domingo, die Färb ige und Weisse, mit vorherrschend
spanischer Sprache. Der Unterricht wird, obwohl in allen Ortschaften
Schulen bestehen, und zu Port au Prince (jetzt Port républicain)j Kap
Haïtien und San Domingo Lyceen sind, sehr nachlässig betrieben. Die
römisch-katholische Kirche, die im Westen unter einem apostolischen De-
legaten, im Osten unter einem Erzbischof steht, ist anerkannte Landes-
kirche, mit etwas afrikanischer Färbung; indess herrscht allgemeine To-
leranz, die sich über alle christlichen Parteien ausdehnt. Auch dem
Vautoux-Dienst wird noch gehuldigt und Wangamänner stehen noch über-
all in grossem Rufe. — Die Haupterwerbsquelle des Landes im Westen
ist der Landbau auf KaflTee, Baumwolle, Tabak etc.; im Osten die Vieh-
zucht. Die Industrie ist noch in der Kindheit, doch findet man in den
Städten die nöthigsten Handwerker. Den Handel der Insel haben Nord-
Amerikaner, Engländer, Franzosen und Deutsche ausschliesslich in Hän-
den ; der Detailhandel wird meistens von Frauen betrieben. Die Ein-
fuhren in Haïty belaufen sich jährlich auf 9 Mill. Thaler preuss., der
Werth der Ausfuhren auf circa 12 Mill. Thaler; die Hälfte der Ein-
und Ausfuhren wird jetzt durch Port républicain vermittelt; die andere
Hälfte vertheilte sich auf Kap Haïtien, Leogane, Aux Cayes, Gonaïves und
Jaquemel. Durch Dekret vom 15. Jan. 1859 wurden die Häfen St. Marc,
Miragoane, Aquin und Port de Paix dem auswärtigen Handel erschlossen.
Am Handel nahmen 1858: 298 Schifl"e zu 54,448 Tonnen, und 1859: 310
Schifl'e zu 61,420 Tonnen Antheil. —

Die am 15. Jan. 1859 in's Leben getretene Republik Haïty steht
unter Präsidentschaft des Generals Fahre Geffrard, der durch Prokla-
mation von gleichem Tage die Besitzergreifung der Regierung verkündete,
am 23. Jan. auf die Verfassung vereidet wurde, und ein neues Ministe-
rium, bestehend aus einem Ministerpräsidenten und 6 Staatssekretären,
erwäfilte. Sitz der Regierung ist Port républicain mit 30,000 Einw.
Die Finanzen sind in kläglicher Verfassung, da Kaiser Faustin I. alle
Ueberschüsse für sich im Auslande anzulegen suchte, und an nichts weni-
ger als an die Deckung der Schulden Haïty's dachte, so dass die Republik
immer noch 60 MilL Francs an Frankreich schuldet. Die Einnahmen des
Jahres 1859 betrugen 1,762,500, die Ausgaben 972,572 Dollars. Die
Kriegsmacht beläuft sich auf 22,000 Mann; die Seemacht besteht aus
8 kleinen Schoonern und Goeletten. —

Die Republik Domingo oder die Dominicanische Republik,
unter Präsidentschaft des General José Desiderio Valverde, und einem
Vicepräsidenten,"hat eine Militärmacht von 6,000 Mann, und eine Seemacht
von 4 kleinen Schifl'en. Ueber die Finanzen der Republik ist nichts be-
kannt. Sitz der Regierung und Haupthafen des Landes Ist San Do-
mingo, mit 15,000 Einwohnern; zweiter Hafen des Landes ist Porto
Plata. — Die Flaggen Haïty's siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 7, wo Fig.
258 die Flagge der Republik Haïty, Fig. 259 die Flagge des Kaiserthums
unter Faustin, Fig. 260 die Flagge der Dominicanischen Republik, und
Fig. 261 die Flagge der Stadt San Domingo darstellt.

Neuesten Nachrichten zufolge haben sich in letzter Zeit wichtige
Veränderungen auf Haïty zugetragen, Planmässig scheinen schon seit
lange Einwanderer aus der Havannah nach der Insel geschickt worden zu
sein, die auf einen gegebenen Befehl die Spanischen Farben aufziehen
sollten. Diess geschah nun wirklich am 16. März (1861) zur grossen
Ueberraschung der Schwarzen und der Eingebornen. Am 18, proklamirte
General Santana vom Balkon des Regierungspalastes in San Domingo,
Angesichts der Truppen und der Nationalgarde, die Wiedervereini-
gung dieses Theils der Insel mit dem Mutterlande Spanien. In der
Havannah herrschte in Folge dieser Nachricht grosse Aufregung. Man
sandte sofort eine Fregatte nach San Domingo, und zwei andere mit
5,000 Mann sollten folgen. Die Nachricht ist um so bedeutender, als man
annimmt, dass Geffrard, der Präsident der westlichen Republik, in kur-
zer Zeit dem Beispiel Santanas folgen und diesen vormals französischen
Theil der Insel wieder unter französische Herrschaft zurückführen werde.


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ilu(lrttfien.

Hand-Atlaa. Taf. 8.

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Miagre, Ojrenaen, Gieüsse^ Ausdeltnun8<. — Australien
oder das Südland, auch Ozeanien
und Polynesien genannt (in
Deutsetland meist mit dem Namen der Südsee-Inseln bezeichnet), seit
einem Jahrhundert erst als Erdtheil in die Erdkunde getreten, ist der
kleinste der fünf Haupttheile, in welche unser Erdball geschieden wird,
fc dem ungeheuren Becken des Grossen Ozeans ausgebreitet, das von
Asien im W., von Amerika im 0. begrenzt, sich von HO« bis 270" 0. L.
hinzieht, bildet der fünfte Erdtheil eine eigene Inselwelt, die sich vom
Kap Alschin auf Sumatra, bis auf etwa lOo oder 150 geogr. Meilen, der
Westküste Amerika's nähert, und eine Erdfeste (das eigentliche Austral-
'and, Australien oder Neu-Holland), und umfasst alle Inseln und Insel-
gruppen, die seit .Magelhan's Fahrt bis auf unsere Tage im Australozeane
entdeckt worden sind, und nicht den Küsten der Erdtheile Asien und
Amerika so nahe liegen, dass sie als deren Zubehör betrachtet werden
müssten. Die Grenzen dieser Inselwelt bildet im N. der SS« N., im S.
der 360 30' S. Br,, der östlichste Punkt ist die Oster-Insel und die Insel
fala y Gomez, der westlichste Kap Atschin auf Sumatra, — Das Areal
«er zu Australien gehörigen Länder ist noch nicht genau ermittelt,. da
löeils die Umrisse vieler Inseln (wie Neu - Guinea's etc.) noch gar nicht
ausgezogen sind, theils von den meisten, selbst sehr besuchten, gute
öpezialkarten fehlen. Für das Festland Australien (Neu-Holland) be-
rechnet Prof. Gauss 150,180 Ou,-M., für Vandimensland 1,150,84, Neu-
seeland 4,291, Neu-Caledonien 325, Tahiti 20,g, die Osterinsel 4,2, Neu-
guinea 13,000, die Marianen 43,5o, und für den Sandwichs-Archipel 295,?
yu.-M, — Freycinet berechnet das Areal des Festlandes nur auf 138,375,
»andiemensland dagegen auf 1,235,24 Qu,-M,; Nicholas Neu-Seeland auf
nur 2,927,33, und Neu-Guinea soll 3—4,000 Qu-M. kleiner sein, als Gauss
oie Insel berechnet hat. Mit dem früher zu Asien gezählten Ostindischen
isn n^®' dürfte der Gesammtflächeninhalt der Australischen Inselwelt wohl
tps V Öu.-M, nicht übersteigen. Die grösste Ausdehnung derselben be-
tragt von der nordwestlichsten Spitze von Sumatra bis Sala y Gomez in
gerader Linie 2,360 geogr. Meilen; die grösste Länge des Australkonti-
nents (Neu-Hollands, von Kap Cuvier im W., bis Kap Byron im 0,) 540,
uie grösste Breite (von Kap York im N,, bis Kap Bridgewater im S.)

Meilen.

iflr,^ Einflieilung-. — Die Gestaltung Ozeaniens, das durch ein Fest-
lana und eine Unzahl von Inseln gebildet wird, lässt die Darstellungsweise
«er übrigen Erdtheile nicht zu, wesshalb wir, von dieser abweichend, die
* gesonderten Gruppen betrachten, in welche die Australische Inselwelt

Bromme'a Hana-Atl««, — AnstralleB. a.

fheils|nach ihren Bewohnern, theils nach der Zahl und Grösse ihrer Ei-
lande geschieden und benannt wird oder vielmehr allgemein benannt wer-
den sollte, da die Eintheilung in 3 GUeder, Malaya, Australien und
Polynesien, die .einige neuere Geographen adoptirten, nicht durch-
gehends zur leichten Orientirung ausreichen. Diese 4 Hauptglieder sind:

1) Melanesien oder das Festland Australien mit den ihm
zugehörigen Inselgruppen: Yandiemensland, Neu-Guinea, dieLoul-
siaden, Neu Britannien (mit den A dmiralitäts-Inseln), die
Salomons-Inseln (Neu Georgien), der Santa-Cruz-Archipel,
die Neuen Hebriden, Neu-Caledonien, die Fidschi- und die
Norfolk-Inseln,

2) Malaisien oder Malaya, im NW. des vorigen (der sogenannte
Ostindische Archipel) mit den grossen Sunda-Inseln (Sumatra,
Java, Borneo, Celebes), den kleinen Sunda-Inseln, den Molukken,
den Suluh-Inseln und den Philippinen.

3) Polynesien, im 0. des Festlandes, mit der Doppel-Insel Neu-
seeland (mit den Lord Auckland-, Chatham- und Kermandec-
Inseln), und dem Archipel von Tonga, den Samoa- oder Schiffer-
Inseln, dem Cooks- oder Mangia-Archipel, den Tubuai-lnseln,
den Gesellschafts- und Gambiers-Inseln, dem Pomotu- und
Mendana-Archipel, Roggeweens- und Washingtons-Archi-
pel, und den Sandwichs-Inseln oder der Hawaii-Gruppe, und

4) Mi krön es ien, die kleinen Australischen Eilande (im N. von
Neu-Guinea, im 0. von den Philippinen und im W. von den Sandwichs-
Inseln), die durch Lord Mulgrave's Archipel bis in die Nähe der
Samoa-Inseln streichen, und die Gruppen der Pelew-Insein, die Ca-
rolinen und Marianen (Ladronen), Bonin-Sima oder Magelhan's-
Archipel, Lord Anson's Archipel, Caspar Rico, Marshalls-
Archipel mit der Radak- und Ralikgruppe, und Gilbert's Archipel
begreifen.

Melanesien»

»as Festland iind seine Gestaltunff. — Das Fest-
land Au."traliën (Neu-Holland), der kleinste Kontinent,
liegt auf der südlichen Halbkugel, zwischen 10« 40' und 39" 11' S. Br. und
zwischen 1320 13' und 1720 26' 0. L., hat ungefähr die Gestalt eines Ovals
mit einem bedeutenden Ausschnitte an der südlichen Seite, mit Ausnahme
der Halbinsel Carpentaria und Arnheimsland gar keine Glieder, und wird
im N., W. und S. vom Indischen, im 0. vom Grossen oder Austral-Ozean
eingeschlosseB, Die Länge des Kontinents von S, nach N. beträgt 430,


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8. — Australien.

die Breite von 0. nacii W. 540 M., und der Flächeninhalt 138,375 (n. A.
150,080) Qu.-M., von denen 0,4o in der heissen, 0,6o in der südlichen ge-
mässigten Zone liegen. Die Küstenausdehnung beträgt 1,900 M., verhält
sich zum Areal des Ganzen wie 1:
68,4 (nach B. wie 1:73), und ist
mithin, trotz der einförmigen Küstenbildung, bei weitem günstiger, als
bei Asien, Afrika und Süd-Amerika. Das Innere des Kontinents ist bis
jetzt so viel wie gar nicht bekannt, und wird von den bisherigen Auto-
ritäten über Australien, von Oxley als ein Binnensee, von Eyre als
eine Tiefebene brennenden Sandes, von Jukes und Sturt als eine
Wüste bezeichnet; L e i ch a r d und Ho d g s
0 n, die 1844 und 45, resp.
50 und 65 M. vom Sandy Kap, in westlicher und westsüdwestlicher Rich-
tung in's Innere des Landes vordrangen, fanden hier ein schönes, zum
Theil gebirgiges, reich bewässertes und fruchtbares Land, waren aber
vom Mittelpunkte des Kontinents immer noch wenigstens 225 Meilen ent-
fernt. Der Einförmigkeit des Küstenumrisses scheint auch die ganze
Oberflächengestalt des Landes zu entsprechen; die Form des Tieflandes,
mit abschreckender Steppenbildung, scheint im Innern vorherrschend zu
sein, die Form des Gebirges dort ganz zurückzutreten; Hochgebirge
und Hochländer scheinen durchaus zu fehlen, bis jetzt wenigstens hat
man nur inselartig in den Tiefebenen aufsteigende Bergländer, mit
mangelhafter Bildung, aber grossem Mineralreichthum, gefunden. Der
Osten und Südosten (Neu -Süd-Wales und Süd-Australien) wird von einem
Bergland durchzogen, das parallel mit der Ost- und Südostküste streicht,
nach derselben Ausläufer sendet, und durch diese das flache Küstenland
in mehrere Ebenen trennt, von denen die Cumberland-Ebene die ausge-
dehnteste ist. Dieses Bergland, welches sieh steil und jäh über der Cum-
berland-Ebene erhebt, führt den Namen der Blauen Berge (in seinem
nördlichen Theile, nach der Moreton-Bay zu, den Namen der Liverpool-
berge, die im Lindesay 5,700' Höhe erreichen), und besteht aus einem
Konglomerat von Bergketten, Hochthälern und Plateaus, deren Scheitel-
flächen sich 2,000—3,000' heben, und in einzelnen Gipfeln bis 4,000' (im
Seaview 6,500') aufsteigen. Die südliche Hälfte dieses Berglandes er-
hebt sich zu bedeutenden Gebirgsmassen, die in mehreren Ketten hinter
einander aufsteigen, von denen die letzte schneebedeckte Piks trägt, die
nach der Schneegrenze in dieser Breite mindestens eine Höhe von 10,000'
erreichen müssen. Westlich von diesen Australischen Alpen (die
auch den Namen der Warragong-Gebirge führen) breiten sich wie-
derum Plateaus und niedere, noch wenig gekannte Bergketten aus, die
als Australische Pyrenäen und Grampians bezeichnet werden,
und in Australia Felix den angesiedelten Theil des Landes vom Binnen-
lande trennen. In den Austrahschen Pyrenäen steigen die Macedonien-
berge am höchsten auf, nnd in den Grampians (in Süd-Australien) steigt
der Wiliamsberg bis 8,200'. Süd-AustraUen besteht ebenfalls aus Ge-
birgsland, dessen mittlerer Theil den Namen der Schwarzen Berge,
nördlich von diesen bis zum Torrens-See den Namen der Fl Inders-Ge-
birge führt, und als Gawlers-Kette erst westlich, dann nordwestlich
streicht. In West-Australien, dem südwestlichen Theil des Kontinents
(Edels- und Leeuwin's Land) wird die schmale unfruchtbare Küstenebene
von einer Reihe von Bergzügen, der Darling-Kette, begrenzt, die vom
Schwanenflusse durchbrochen wird, und sich bis auf 3,000' erhebt. Süd-
lich von ihr ziehen sich die Stirlings-B erge nach König - Georg's
Sund; nördlich die niedern Herschel-Berge, und noch weiter nörd-
lich, zwischen 28o und 29« S. Br. parallel mit der Küste die Victoria-
Kette. Auf der ganzen Nordwest- und Nordküste herrscht der Charak-
ter des Flachlandes vor, und erst im Nordosten, um den Carpentaria-Golf
und auf der Halbinsel Carpentaria, erheben sich wieder Berge und Berg-
reihen, die nach S. streichen und im Hinchinbroke (unter 180 22' S.,
unmittelbar am Meere) bis 3,500', im Larcan 1,800' und im Peak er-
Hill, landeinwärts vom Sandy-Kap, 2,000' erreichen. -A. Petermann,
der berühmte Kartenschöpfer für neue Erdtheile, hat alle Beobachtungen
eines Oxley, Eyre, Sturt, Leichard, 0. Schomburgk, so wie vieler See-
fahrer, welche auf verschiedenen Stellen rings um Australien, die „heissen
Winde" nnd den „Vogelflug" beobachtet, darunter aHein 11,000 meteoro-
logische Observationen Schomburgk's, gesammelt und kombinirt, und
daraus bis zur wissenschaftlichen Sicherheit bewiesen, dass das Innere
Australiens im Nordwesten bis zu ungeheuren Ausdehnungen Höhen, Hü-
gel, Bergzüge, Bäume, Thiere, Flüsse haben und also ein fruchtbares
Land sein müsse. Durch Verlängerung der Linien kühler und feuchter
Winde, des Flugs von Papagaien und andern Vögeln, durch Baumstämme,
die in nordwestlichen Flüssen herabgeschwemmt wurden, und andere
Merkmale folgert er, dass ein fruchtbarer Saum von 2—300 geogr. Meilen
Breite das ganze nordwestliche Australien vom Fitzroyfluss bis zur Spitze
des Carpentaria-Golfs in bewaldeten und belebten Höhenzügen durchadern
und w^eit in den Süden hinein, bis zum Breitengrade des Gascogneflusses,
oder selbst darüber hinaus, sich erstrecken müsse, und dieser fruchtbare
Saum die Scheidewand zwischen Sturt's Wüste und dem Carpentaria-Golf
zu bilden scheine.

Oewjisser. — Die Gewässer Australiens sind ebenfalls nur unvoll-
kommen bekannt, und gehören theils dem Grossen, theils dem Indischen
Ozean an. Die bis jetzt bekannten Fluss- und Stromsysteme sind höchst
unausgebildet und ungünstig gestaltet; es fehlen ihnen die festen Quel-
len, die Abgrenzung des Laufes, die Bildung des Thaies und an manchen
Stellen selbst die eines Bettes; daher auch das periodische, aber regel-
lose Versiegen und Anschwellen derselben. Fast alle stürzen aus der
Höhe ihres Quellgebiets in grossartigen Katarakten herab und gelangen
so in den Unterlauf. Die Mündungen sind bei vielen verhältnissmässig
grosse Busen, bei andern Seen, die vom Meere aus fast unzugänglich
sind, und viele haben durch Sandbänke verstopfte Mündungen, denen die
Deltabildung ganz abgeht. Der bedeutendste Strom des Festlandes ist
der Murray oder Hu nie, der in die Encounterbay der Südküste (an
der Ostspitze von Süd-Australien) mündet; er entspringt am Fusse des
Seaview-Berges, verstärkt sich links durch den Mittamitta, den Ovens,
den Goulbourne und Yarraine, rechts durch den Delangen, Mur-
rumbidgi, Lachlin, und den (durch den Castlereagh verstärkten)
Darling, und ergiesst sich nach einem Laufe von 40 Meilen in den 15
Meilen langen, aber seichten Alexandrinasee, dessen Abfluss in die
Encounterbay geht. Sein Stromgebiet soll über 20,000 Qu.-M. umfassen;
seine Umgebung ist theilweise höchst romantisch, und an seinen Ufern
erheben sich hin und wieder 200' hohe Felsenwände. Andere nennens-
werthe Ströme sind: der Macquarie, der auf den Blauen Bergen, land-
einwärts von Sidney, entspringt, nordwestlich strömt, durch den Ers-
kine verstärkt wird, reiche fruchtbare Ufer hat, sich aber nach einem
Laufe von 50—60 M. in sumpfigen Niederungen verliert; der Peel, der
sich mit dem Nemoy vereinigt und landeinwärts strömt. An der Ost-
küste: der Brisbane, der sich in die Moretonbay ergiesst; der Hast-
ings, dessen Mündung einen natürlichen Hafen, den Port Macqnarie,
bildet; — der Hunter, der auf den Liverpoolbergen entspringt, an-
muthige Uferlandschaften darbietet, sie aber bei seinen plötzlichen An-
schwellungen oft verwüstet; in seinem Unterlaufe für Dampfboote schiff-
bar, mündet er unterhalb Newcastle; — der Hawksbury, der auf dem
östlichen Abfall der Blauen Berge seine Quellen hat, häufigen Anschwellungen
unterworfen ist, äusserst fruchtbare Ländereien durchströmt, in seinem
Oberlaufe den Namen Warragamba, im Mittellauf den Namen Nepean
führt, durch mehrere Nebenflüsse (namentlich den Gose) verstärkt wird,
und in die Brokenbay mündet; — der George, der 6 Meilen aufwärts
schilfbar ist, und in die bekannte Botany-Bay strömt; der Boyne, der
in die Harveybay. mündet, und der Sutorund Bardekin, die beide
nach Norden strömen, deren Mündungen aber noch nicht bekannt sind.—
An der Nordküste, und zwar in den Carpentaria-Golf, münden: der
Mitchell, Lynd, Flinders und Vandiemen, der Albert, Nichol-
son, Marlow, Tasman, Emu, Robinson, M'Arthur, die bis jetzt
nur wenig bekannt sind; bedeutender ist der Adelaide, welcher der
Melville-Insel gegenüber in die Adamsbay mündet, 12 Meilen aufwärts von
grossen Schiffen befahren werden kann, an seinen Ufern mit Bambus be-
wachsen ist und von Krokodilen wimmelt. 40 M. südwestlich von ihm
mündet der Victoria in den Cambridge-Golf, und an der Nordwestküste
in den Königssund der Fitzroy. An der Westküste sind erst zwei
Ströme bekannt: der Gas coyne, der in Sharksbay mündet (unter 25« S.),
und der S chwanenfluss (unter 32o S.), der durch den Canning ver-
stärkt wird, aber nur wenige Meilen aufwärts schiffbar ist. — Land-
seen sind bereits mehrere entdeckt. Die bedeutendsten sind: der Tor-
rens-See, in Süd-Australien, 80 M. nördlich von Adelaide, ein 80—90
M. langer, 5—6 M. breiter, sehr salzhaltiger Wasserstreifen, der sich huf-
eisenförmig um das Flindersgebirge herumzieht; der seichte, 15 M. lange
und 8 M. breite Alexandrina-See, durch welchen der Murray
strömt; der Victoria-Se e, ebenfalls in Süd - Australien; der salzige
Dambeling-See, in West-Australien (372 M. lang,
IV2 M. breit); der
Georgen-See, im W. der Blauen Berge, in einer Höhe von 2,139', und
der kleine Campbell-See, im Innern von Neu-Südwales.

Klima. — Das Klima ist überwiegend ozeanisch; der Süden
ist ungemein mild, angenehm und gesund; im Norden herrscht die
Schwüle der Tropen, und beträgt daselbst die mittlere Temperatur + 27o
C. _ In West-Australien, zu Perth, unter 320 S. Br., beträgt die mittlere
Temperatur des Jahres
20,5; in Ost-Australien, in der Cumberland-Eüene,
unter 34o S., -f- 18, und zu Melbourne, in AustraUa Felix, -f- 13,8- Der
Unterschied zwischen Winter und Sommer, an allen diesen Orten, beträgt
nur 120. — Im tropischen Australien ist der Verlauf der Jahreszeiten
von Monsuns abhängig, welche vom April bis Oktober aus SO., vom Okt.
bis April aus NW. wehen. Letzterer bedingt die nasse, ungesunde, der
SO. Monsun die trockene und gesunde Jahreszeit, während welcher nur
der Thau die Vegetation zu erhalten vermag. Der gemässigte Theil
Australiens liegt im Gebiete der veränderlichen Luftströmungen, in wel-
chen die NW. Winde vorherrschen, doch werden die Küstenländer meist
von ozeanischen Winden getroffen. In Ost-Australien sind die NW. Winde
wahre Gluthwinde, doch halten sie nie lange an, sind fast nur auf den
Sommer beschränkt, und enden stets mit einem heftigen Donner- und
Hagelsturm, auf den dann sogleich ein rauher SO. Wind folgt, — Die
wässerigen Niederschläge fallen in Australien ungemein sparsam, und die
Trockenheit und Dunstfreiheit der Atmosphäre, in Folge welcher Luft-
spiegelungen sehr häufig beobachtet werden, ist für das Land charakte-
ristisch. Es gibt Gegenden, in denen es Jahre lang fast gar nicht regnet.
— In Ost-Australien bringen die Ostwinde Regen; der meiste Regen fällt
im Frühling (September bis December) und Herbst (März bis Mai); weni-
ger im Sommer. Im S. und auf Vandiemensland sind Winterregen vor-
herrschend, besonders wenn die herrschenden Westwinde durch Stürme
aus Osten unterbrochen werden. Gewitter sind im Sommer sehr häufig,
und eine EigenthOmlichkeit des Landes sind die verheerenden Hagelstürme.

TVaturprodiikte. — Obwohl das Festland Australien einen an-
sehnlichen Reichthum an Pflanzen besitzt, befinden sich unter denselben,
so weit man sie kennt, nur wenige Früchte, keine Getreideart, nnd über-
haupt nur wenige Pflanzen, die zur Nahrung des Menschen dienen, und
an den hier vorkommenden Waldungen vermisst man die Mannigfaltigkeit
in den Baumarten und den Schattirungen des Laubwerks, wodurch sich
die indischen Wälder und die in Malaisien so sehr auszeichnen. Nur in
den Sümpfen und an den Gestaden der Flüsse findet man einen reichern
Baumwuchs, überhaupt eine üppigere Flora, als die Küste bietet, und im
unbekannten Binnenlande werden sich wahrscheinlich noch mehrere Ge-
wächse zeigen, die für die Nahrung der Menschen geeigneter sind, als die
Wurzeln der Farrenkräuter, die Zwiebeln der Orchyspflanzen, die Sellerie-
Arten und die Früchte der Palmenfarren (Cycas Ridlei), worauf die
Strandbewohner im W,, S. und 0. beschränkt sind. Reicher an Pflanzen
ist die Nordküste, wo sich die Kohlpalme, der Pandanus, auf den Inseln
der Torresstrasse auch die Kokospalme, und auf dem Festlande die Sago-
palme findet, deren Mark indess die Eingebornen nicht zu benutzen ver-
stehen. In den Niederungen der Küste kommt die Fächerpalme am häu-
figsten vor, und in einigen Gegenden von Neu - Süd - Wales findv.t man
natürliche Wiesen von 60 — 80 Acres von dieser schönen Palmenart um-
kränzt. Xanthoraeen und Eucalypten, die ein wohlriechendes, nutzbares
Gummi erzeugen, Casuarinen, deren Holz zu Waffen genommen wird, Mi-
mosen, Sumpfeichen, Nesselbäume, Cedern, zwischen ihnen auch Lianen-
gewächse, der Santelbaum und die Banksia, der herrliches Schiffbauholz
liefert, so wie blätterlose Akazien findet man in Menge, die Flüsse sind
zum Theil mit Schilf- und Rohrarten bedeckt, und mannigfache Gräser, unter
denen das Känguruhgras, überziehen den Boden. Bäume mit geniessbaren
Früchten sind selten; die zahllosen Obstbäume in den angesiedelten Thei-
len des Landes (Aepfel, Birnen, Pflaumen, Aprikosen, Granatäpfel, Feigen,
Oliven etc.) sind erst durch die Kolonisten einheimisch gemacht worden,
ebenso die meisten Nahrungspflanzen (Getreide, Kartoffeln, Kohl, Rüben,
Hülsenfrüchte, Wein etc.), die erst aus Europa und Asien hierher gekom-
men sind, und die jetzt in Menge gewonnenen und angebauten Handels-


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8. — Australien. 3

pflanzen (Zucker, Kakao, Baumwolle, Hopfen, Flachs, Hanf etc.), denen
Boden und Klima so trefflich zusagen. — Der eigenthümliche Charakter,
Welcher der Australischen Flora aufgedrückt ist, die bis jetzt un-
gefähr 4,200 Arten zählt, welche Brown in 120 natürliche Gattungen ge-
schieden hat, tritt noch überraschender in den Formen des Thierreichs
auf, und alle dem Lande eigenen Thiere, seien sie Fleisch- oder Gras-
fresser, unterscheiden sich durchaus von allen andern Thierformen des
Erdenrundes. Ein charakteristisches Zeichen der Säugethiere Austra-
liens ist deren mit einem Beutel versehener Unterleib, den nur drei
Säugethiere des Landes; ein Schläfer aus der Tropengegend, die Robbe
und der neuholländische Hund, nicht aufzuweisen haben. Dem Lande
eigenthümlich sind von Säugethieren; die Känguruhs, die Känguruhratten,
Beuteldachse, Phalanger, fliegende Eichhornpbalanger, Schweifbeutler,
Wombats etc., das Schnabelthier, der stachelige Ameisenigel, und eine
zweite Hundeart, der Dingo oder Australische Wolf. Die Südküsten
und deren Buchten sind
mit verschiedenen Robbenarten gefüllt, unter
denen die Rüsselrobbe und der graue Seehund am häufigsten vorkounnen,
und auch Wale sind dort und in der Bassstrasse nicht selten. ~ Beson-
ders reich ist die Ornis des Festlandes, die ebenfalls einen eigenthüm-
lichen Charakter zeigt, und ihre Hauptrepräsentanten in dem Emu, der
Maenura (dem Leyervogel), dem schwarzen Schwan, dem weissen Falken,
in
zahllosen Papageien, Merlen, Honigvögeln etc., mit dem prachtvollsten
Farbenspiel des Gefieders, hat. — An Reptilien ist ebenfalls kein
Mangel, und neben einer grossen Zahl unschädlicher findet man auch
viele andere, deren feines Gift in wenigen Minuten den Tod bringt. In
den Flüssen des Nordens haust das gefleckte Krokodil der Molukken, in
Neu-Süd-Wales zahlreiche Eidechsen, Skinke und Agamen, die furchtbare
schwarze Natter, die ungemein giftige Fadenviper und riesenhafte Pythons.
Emydschildkröten bewohnen die süssen Gewässer des Landes, die grosse
Seeschildkröte besucht die sandige Nordküste und deren Inseln, um dort
im Sande ihre Eier zu legen, und die Karettschildkröte kommt häufig im
Meere des Australlandes vor. — Die Küsten, Buchten und Flüsse sind
reich an Fischen, und die Eingebornen beziehen ihre meiste Nahrung
Vom Fischfange. An Muschelthieren ist die Küste
reich, und ausser
der Perlenmuschel mit kleinen aber schönen Perlen, bedecken Pirazen,
Haliotiden Und Parmaphoren das Gestade von Neu-Süd-Wales, und deren
Schalen werden von den Kolonisten zu Kalk benutzt. Insekten sind
zahlreich und seltsam;
die Schmetterlinge zeigen wenig Verschiedenheit,
desto mehr aber die Coleoptern, unter denen die schönen glänzenden
Leuchtkäfer oft zu Tausenden die jungen Eucalypten bewohnen; Ameisen
findet man in unzähligen Arten, und Libellen und Cigalen ziehen durch
ihre enorme Taille die Aufmerksamkeit am meisten auf sich. Unter den
Zoophyten verdient die Trepang-Holothurie Erwähnung, die in den

seichten Gewässern der Nordküste sich findet, und der Gegenstand ejnes
beträchtlichen Handels nach China geworden ist. — Von Hausthieren,
^ie sich ungemein vermehrt haben, sind Pferde, Rinder, Schafe, Esel und
Schweine durch die Kolonisten eingeführt w'orden, und eben so auch das

gewöhnliche Hausgeflügel. . , „ ..

An mineralischen Schätzen ist das Festland reich. Gebirge
«nd Felsen sind aus den gewöhnlichen Steinarten zusammengesetzt; Gra-
nit ist auf den südlichen Küsten und den südlichen Eilanden, Sandstein
auf der W^estküste, Schiefer auf der Ostküste vorherrschend; Quarzbrec-
cia und Porphyr bilden meistens das obere Gestein. Bausteine und
Kalksteine sind im Ueberfluss vorhanden, ebenso Lehm und Thon. Stein-
kohlen findet man im Cumberland - Thaïe und vielen andern PuuKten der
Ost-, West- und Südküste, auf Coal Island, unter 32055' S. etc.; bitumi-
Oösen Schiefer bei Port Jackson; Marmor und Walkererde am Hastings;
» einsalz im N. von Port Jackson; Kupfer in unerschöpflicher Menge,
»lei, Eisenerz, Zinn, Quecksilber, Topase, Jaspis und Achate, m verschie-
denen Gegenden des Landes, und Gold in ausserordentlichen Massen bei
«er Stadt Bathurst, und in den Stromgebieten des Murray und Macquane
um Thale Ophir), am Turon, im Mervo- und Wellingtonthal etc. Im
Marz 1851 entdeckte ein aus Californien zurückkehrender Kolonist, Har-
Sraves, der mit Verwunderung die Aehnlichkeit der Gebirgsformation sei-
ner Heimath mit derjenigen Californiens bemerkte, und sich unverweilt
8ns Nachgraben machte, das erste Gold; schon im August desselben
Jahres ging die erste Goldsendung, im
Betrag von 50,000 Pf. St., nach
England, und im Oktober 1851 hatte die Kolonialregierung bereits 8,637
i^rlaubnissscheine zum Goldgraben ausgestellt. Ende desselben Jahres
waren schon 10,000 Goldgräber in Neu-Süd-Wales, und die wöchentliche
Ausbeute wurde auf 40,000 Pf. St. geschätzt. Die Resultate in Neu-Süd-
^Vales, so glänzend sie waren, wurden aber bald durch die der Kolonie
^prt Philipp (jetzt Victoria) verdunkelt. Hier fand man Gold zu-
nächst in Ballarat, wo es aus sehr grosser Tiefe zu Tage gefördert
: werden musste; dann im Alexanderberg, wo schon der erste Spaten-
stich Gold brachte;
dann m Caliban, SM. weiter; in Alburv am Mur
ray, und auf der Ostktiste im Gypp's Lande. DieSchneeberpe eine
Bergkette, welche Neu-Süd-Wales von Port Philipp trennt erwiesen sich a s
eine einzige ungeheure Goldmine; in wenigen Monaten 'waren in der Ko
lonie über 15,000 Goldgräber in Thätigkeit, bereits 1852 betrug die Gold-
ausfuhr nach England 3 Mill. Pf. St.. und noch jetzt gewähren die Gold-
minen Australiens einen ungemein reichen Ertrag.

Kinwoliner. — Die Be wohn er des Festlandes sind theils
Eingeborene, theils Europäer. Die Eingeborenen, deren Zahl gegen-
wärtig auf 150-200,000 Seelen geschätzt werden kann, gehören sSinmt-
lich der Papurasse, die der Negerrasse verwandt, alle Inseln Melanesiens
und das Innere der grossen Inseln Malaisiens bewohnen. Sie sind von
dunkler, fast schwarzer Hautfarbe, gehen fast ganz nackt, oder höchstens
in eine elende Matte gehüllt, leben in Höhlen oder auf Bäumen, vom un-
sichern Ertrag
der Jagd und Fischerei, und stehen auf der niedrigsten
Stufe der physischen und moralischen Ausbildung. Künste, welche das
Leben verschönern, sind ihnen unbekannt, ja viele kennen nicht einmal
den Gebrauch des Bogens. Meist leben sie in kleinen Horden, sind wild,
ungesellig, und theilweise, wahrscheinlich mehr aus .Mangel hinreichender
Subsistenzmittel, Menschenfresser. Je nachdem sie näher oder entfern-
ter vom Aequator wohnen, ist ihre Farbe heller oder dunkler; ihre Höhe
misst gewöhnlich SVa Fuss; der Kopf ist
gross, die Stirn kurz, nach un-
ten hervorragend; der affenartig hervorstehende Mund ist mit dicken
Lefzen versehen, und mit weissen, gesunden Zähnen besetzt, die bei
vielen Stämmen durch den seltsamen Gebrauch, bei erreichter Mannheit
die mittleren Vorderzähne auszuschlagen, lückenhaft gemacht werden.
Die dicke, nur wenig geplätschte Nase wird durch weite Nasenlöcher und
durch einen, unten als Schmuck quer hindurch gesteckten dünnen, oft 2
Fuss langen Bambusstock, noch mehr entstellt, und die tiefliegenden
schwarzen, von starken Brauen beschatteten Augen verrathen theils wilde
Rohheit, theils thierische, dumme Gutmüthigkeit. Das Haar ist wollig,
bei einigen Stämmen nur kurz, bei andern ziemlich lang, immer aber
dunkelschwarz, wenn auch oft durch Erde bunt, meist gelb oder roth
gefärbt; der Bart ist bald mehr, bald weniger stark. Der Körper ist
meist derb und muskulös. Arme, Beine und Schenkel aber auffallend
schmächtig.
Die Frauen sind noch hässlicher als die Männer, besonders
in den reiferen Jahren. Feste Wohnsitze haben die Bewohner Neu-Hol-
lands nicht, sondern ziehen wandernd umher, um Nahrung aufzusuchen,
die in Ermanglung geniessbarer Baumfrüchte und bei dem geringen Er-
trag der Jagd, nicht selten in Schlangen, Eidechsen, Käferlarven und
halbverwesten Fischen und Muschelthieren besteht, die vom Sturm und
den Wellen des Meeres an's Land geworfen werden. In geistiger Bezie-
hung stehen sie tief unter allen bekannten Völkern;
ihre religiösen Vorstellungen sind ungemein verwor-
ren, und beschränken sich auf den Glauben an das
Dasein eines guten Geistes, den sie Koyan, und eines
bösen, den sie Potoyan nennen; auch glauben sie an
eine Fortdauer nach dem Tode; ein eigentlicher Götzen-
dienst mit Menschenopfern und andern Grausamkeiten,
wie auf mehreren der melanesischen Inseln,
ist ihnen
fremd. An natürlichen Geistesanlagen fehlt es den
Neu-Holländern übrigens nicht; sie haben Fassungs-
gabe und Gedächtniss, was sich besonders bei den
Kindern zeigt, die in den Missionsschulen unter-
richtet werden; in den Kolonien lernen sie bald das
Englische sprechen, und sind als Handlanger bei Bau-
ten, beim Feldbau, auf Schiffen und als Hausdiener
gut zu gebrauchen; Ehrlichkeit wird ihnen besonders
und den Frauen eine gewisse Züchtigkeit nachgerühmt;
Kolonisten geringen Standes wählen oft Neuhollände-
rinnen zu Frauen, und haben es selten zu bereuen
Ursache gehabt. Trotz der vielfachen Gelegenheit, die
ihnen geboten wird, ihre Lage zu verbessern, ziehen
sie im Allgemeinen doch ihr freies, mit so vielen
Entbehrungen verknüpftes Umherstreichen, den Be-
quemlichkeiten des gesitteten Lebens vor, und gehen
so ihrer Verminderung mit Riesenschritten entgegen.
— Die Europäischen Bewohner des Landes sind
grösstentheils Briten, besonders im Osten (in Neu-
Süd-Wales, welche Kolonie 1788 von der brit. Regierung in der Ab-
sicht gegründet wurde, Verbrecher durch nützliche Thätigkeit und strenge
Aufsicht zu bessern. Der Zweck wurde nicht nur im Wesentlichen erreicht,
sondern die Kolonie wirkte durch ihr Wachsthum und Gedeihen so vor-
theilhaft auf das Mutterland zurück, dass im Jahre 1843 das Deporta-
tionssystem vom brit. Parlamente aufgehoben, und Neu-Süd-Wales der freien
Einwanderung eröffnet wurde); — in den neueren Kolonien findet man,
ausser Briten, auch viele Deutsche und Schweizer; und seit der Ent-
deckung der Goldlager hat die Einwanderung von allen Theilen Europa's,
Amerika's und Asiens in ungeheurem Massstabe zugenommen.

Ifie Holomien des F<estlande8. — Obwohl von den Hol-
ländern bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts entdeckt und zuerst als
grosses Südland, dann als Neu-Holland bezeichnet, wurde dasselbe
erst durch Cook, der dessen Küste genauer erforschte, in die Erdkunde
eingeführt, und die Engländer sind die einzigen Europäer geblieben, welche
Niederlassungen im neuentdeckten Lande
anzulegen versuchten. Nach den
Entdeckern, deren Schiffen oder nach Männern, welche die Expedition nach
dem Australlande unterstützten, bezeichnete man anfänglich die, ausser
Neu-Süd-Wales nur wenig bekannte Küste des Festlandes von Norden
durch Westen nach Süden, als; Carpenters Land, Arnheims-, Vandiemen's-,
Dampier's-, de Witt's-, Eendragt's-, Edel's-, Leeuwin's-, Nuyt's-, Flinder's-,
Napoleon's- und Grant's Land, und französiche und englische Geographen
theilten, um genauere Bezeichnungen für einzelne Punkte des Landes zu
erhalten, dasselbe in 9 ziemlich gleiche Theile (siehe die Karte), die sie
im N. als Tasmania und Carpentaria, im W. als Dainpieria und
Victoria, im S. als Nuyt's- und Flinder's Land, und im 0. alsTor-
resia
Cook's Land und Guelphia bezeichneten. — Kaum zwei Men-
schenaiter sind verflossen, seit die Briten zuerst festen Fuss auf der Ost-
küste des Festlandes gefasst, und bereits bestehen blühende Kolonien
(1
Neu-Süd-Wales; 2. Yictoria; 3. Süd-Australien; 4. West-Australien,
und 5 Nord-Australien) mit drei viertel Millionen thätiger Ansiedler, die


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73 8. — Australien.

ans Europa und andern Theilen der Erde hier zusammengekommen sind.
Die erste Kolonie, eine Yerbrecherkolonie, empfing Australien am
26. Jan. 1788, als die britische Flagge im Port Jackson, wo jetzt die
Hauptstadt Sidney steht, aufgepflanzt wurde. So entstand die Provinz
Nen-Süd-Wales, die auf der Ostküste liegend, ihren Namen von James
Cook, ihrem ersten Erforscher, erhielt, und bis zum Jahre 1843 eine Ver-
hrecherkolonie Wieb. Die im zweiten Decennium unsers Jahrhunderts
schnell zunehmende freie Einwanderung beförderte das Aufblühen der Ko-
lonie und Hess das Interesse derselben djirch fernere Einfuhren von Ver-
brechern gefährden. Im Jahre 1843 wurde das Deportationssystem für
Neu-Süd-Wales ganz aufgehoben, und die im Jahre 1829 gegründete Ko-
lonie am Schwanenflusse (jetzt West-Australien) neuerdings an der
Stelle von Neu-Süd-Wales zu einer Verbrecherkolonie erklärt, und diese
ist gegenwärtig der einzige Theil des Festlandes, nach welchem Ver-
bannung stattfinden darf. — Im Jahre 1835 wurde Australia Felix
oder Port Philipp, das einen Theil von Neu-Süd-Wales bildete, ange-
siedelt und 1851 zur selbständigen Kolonie, unter dem Namen Victoria,
erhoben, und im J. 1836 die Provinz Süd-Australien, im Westen der
vorigen, gebildet; Nord-Australien aber 1838 auf der Halbinsel Co-
burg angelegt.

Die fünf australischen Kolonien zusammengenommen hatten im
Jahre 1854 eine Bevölkerung von 588,734, im Juni 1857 aber von 838,000
Seelen. Jede derselben steht unter einem Gouverneur, der seine Befehle
vom Kolonialamte in London empfängt.

1. Die Provinz Neu-Süd-Wales. — Diese, die ganze Ostküste des
Festlandes, von Kap York, an der Torresstrasse, bis zum Kap Howe sich
ziehende Provinz, die dort an die Provinz Victoria grenzt, hat ihre Haupt-
ansiedelungen unterhalb des 32. Breitengrades, reicht im Durchschnitt 30
Meilen landeinwärts und umfasst einen Flächenraum von mehr als 3,000,
in ihrem angebauten Theile von etwa 1,625 Qu.-M. Das ganze Gebiet ist
nach dem Vorbilde des Mutterlandes in Grafschaften (Counties) und Kirch-
spiele getheilt. Gegenwärtig bestehen folgende 20 Counties: Cumberland
(mit der Hauptstadt Sidney, 65,000 E., und den Städten Paramatta,
früher Rose Hill, 12,000 E., Windsor, 6,800 E,, Liverpool, 5,500 E.,
und Richmond, mit 4,000 E.); Camden (mit der romantischen Land-
schaft Illawarra, und den ausgedehnten Cowpastures oder Vieh-
weiden); Argyle; Westmoreland; Northumberland (mit Maitland, 8,000,
Newcastle, 2,500 E.); Roxburgh; Durham; St. Vincent (mit den Kolo-
nien Batman und Jervis); Gloucester; Cook} Hunter; Philipp; Murray (mit
reichen Goldlagern); King; Georgia; Bathurst (mit der Stadt Bathurst,
8,000 E.); Weüington; Bligh; Brisbane und Aukland. Die Eintheilung und
Bezeichnung nach Counties kommt übrigens meist nur in der Beamten-
sprache vor, die Kolonisten selbst halten sich noch grösstentheils an die
alte natürliche Eintheilung, in die Bezirke Hawksbury, Hunter, Bathurst,
Illawarra, Argyle und Port Macquarie. — Die Bevölkerung der Provinz
belief sich 1828 auf 77,096 Seelen (49,265 freie Ansiedler, Beamte und
Militär, und 27,831 Sträflinge), 1841 war sie auf 130,856 Seelen gestie-
gen (wovon nicht mehr als 40,425 dem weibl- Geschlechte angehörten);
1844 betrug sie bereits 173,377; 1850: 265,503 Seelen, und seit Ent-
deckung der Goldlager ist sie durch Einwanderung bis auf 300,090, nach
den Angaben Englischer Zeitungen von 1858 bis auf 583,000) Seelen an-
gewachsen. Drei Viertel der Bevölkerung besteht aus Protestanten
(unter einem anglikanischen Bischof) und ein Viertel aus Katholiken.
Zur Erhaltung von Kirchen und Schulen sind ansehnliche Ländereien aus-
gesetzt. Für Schulen, besonders Volksschulen, ist trefflich gesorgt, und
sogar die Wissenschaften werden schon gepflegt; denn bereits bestehen
Gymnasien, gelehrte und gemeinnützige Gesellschaften, Bibliotheken und
andere wissenschaftliche Anstalten, und seit 1850 auch in Sidney eine
Universität. In den grösseren Städten bestehen Druckereien, und ausser
der Regierungszeitung erscheinen in Sidney zahlreiche andere Zeitschrif-
ten. Landbau und Viehzucht sind die Hauptbeschäftigungen der Be-
wohner. Weizen, Mais, Gerste, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Gemüse, Tabak,
Baumwolle, Obst und europäische Südfrüchte werden in Menge gewonnen,
und in den letzten Jahren hat auch der Weinbau Fortschritte gemacht.
Der Viehstapel betrug 1853 an Pferden und Rindern 1,792,050, an Schafen
und Schweinen 8,001,203 Stück. 1854 betrug die Ausfuhr an Wolle
2,498,431 Pfund wehr, als im Jahre vorher, nämlich 18,976,300 Pfund,
was auf eine bedeutende Vermehrung der Zahl der Schafe schliessen lässt.
— Die Industrie ist im steten Fortschreiten begriffen; in den Städten
des Landes gibt es Getreidemühlen (meist Wind- und Dampfmühlen),
Seifensiedereien, Lichterfabriken, Eisengiessereien, Bierbrauereien, Brannt-
weinbrennereien, Gerbereien, Reeperbahnen, Hutmacher, Wagen- und
Schiflbauer, und ;an den gewöhnlichen Handwerkern ist ebenfalls kein
MangeL — Der Handel ist von grosser Bedeutung, und da bereits von
Sidney aus ein sehr einträglicher Pottflsch-, Wall- und Robbenfang in den
Südseegewässern betrieben wird, so wird nicht nur Wolle, lebendes Vieh,
gesalzenes Rind- und Schweinefleisch, Butter, Stammholz, Steinkohlen und
Erz, sondern auch Wallrath, Thran, Fischbein und Robbenfelle nach Eng-
land, Indien, China, Amerika und dem Kaplande ausgeführt, und
mit den übrigen Kolonien und den Südsee-Inseln ein lebhafter Verkehr
unterhalten. Eingeführt werden britische Fabrikate, geistige Getränke,
Wein, Tabak, Zucker, Kaffee, Reis, so wie indische und chinesische Er-
zeugnisse. Dem Geldwerth nach betrug die Ausfuhr im Jahre 1844:
1,128,000, die Einfuhr 931,000 Pf. St., im Jahre 1854 dagegen die
Ausfuhr 4,050,126, die Einfuhr 5,981,364 Pf. St. — Im Jahr 1853
wurde der Werth des nach England versendeten Goldes auf 1,781,172 Pf.
St. geschätzt, 1854 dagegen nur 773,209 Pf. St. (mithin 1,007,963 Pf. St.
weniger) dorthin geHefert. An Fettwaaren, Talg und Speck wurden 1853:
64,485 Centner ausgeführt. Gleichzeitig betrug die Ausbeute der Kohlen-
gruben 96,800 Tonnen, zum Werthe von 78,059 Pf. St., der Kupferberg-
werke 700 Tonnen, und des Walfischfanges, der mit 7 Schiffen betrieben
wurde, 15,600 Pf, St. Werth an Thran. Der Tonnengehalt der eingelau-
fenen Schiffe belief sich auf 336,852, der der ausgelaufenen auf 341,540,
und der zu den Häfen der Kolonie gehörigen und registrirten Seeschiffe
auf 22,702 Tonnen. — Für die Beförderung des Verkehrs ist bereits durch
Kun«tstrassen zwischen den Städten, durch einige Posten, Landkutschen,
und Dampfboote gesorgt, und zur Unterstützung des Handels bestehen 2
Banken: die Neu-Süd-Wales-Bank (seit 1816) mit einem Kapital von
150,000, und die Handelsbank (seit 1834) mit einem Kapital von 300,000
Pf. St. — Die Verwaltung der Kolonie geschieht durch einen unter
dem Kolonialamte in London stehenden Generalgouverneur, dem ein Yice-
gouverneur und eine Rathsversammlung zur Seite stehen. — Die Kolo-
nialeinkünfte, welche im Jahre 1839: 246,120 Pf. St. betrugen, waren
im J. 1853 bis 575,896 Pf, St. gestiegen; der Erlös aus dem Verkaufe von
Kronländereien gewährte in diesem Jahre allein 257,848 Pf. St. Die Ko-
lonialausgaben im Jahre 1839 betrugen 321,911, im Jahre 1853:
422,240 Pf. St. - Das Militär der Provinz besteht aus Abtheilungen der
britisch-indischen Armee, 'gewöhnlich 2 Regimentern, die regelmässig ab-
gelöst werden. Ausser diesen wird noch ein Korps berittener Polizeisol-
daten unterhalten. — Zur Provinz gehören noch die, zwischen Neu-See-
land und Neu - Caledonien, 220 Meilen ONO. von Sidney liegenden Nor-
folk-Inseln, von denen die gegen 6 M. im Umfange haltende, fruchtbare
und gesunde Insel Norfolk seit 1825 zu einer Strafkolonie eingerichtet
ist. Südlich von ihr liegen die beiden kleinen Inseln Neptun oder
Nepean und Philipps.

2, Die Provinz Victoria, früher Port Philipp oder Austra-
lia Felix genannt (Grant's Land umfassend), im S. der vorigen, an der
Bassstrasse, die das Festland von Vandiemens-Insel trennt. Die Provinz er-
streckt sich vom Kap Howe 135 M. westlich bis zur Rivolibay, welche die
Grenze gegen Süd-Australien bildet; die Grenze gegen N. ist noch nicht ge-
regelt, Das ganze Land umfasst gegen 97,000 engl, oder 4,584 geogr.Qu.-M,,
das angebaute Land erstreckt sich längs der Küste und zieht sich gegen
20 M, landeinwärts. Es zerfällt in 22 Counties und 3 Distrikte, von denen
12 an das Meer stossen, 10 und die Distrikte im Innern liegen. Von 0,
nach W, gezählt, sind die Küsten-Counties: Abinger, Bruce, Douro und
Bass (sämmtlich früher Gipp's Land), dann Morington, Bourke, Grant, Pol-
warth, Heytesbury, Vilîiers, Normanly und Follet; und die Binnen-Coun-
ties : Haddington, Evelyn, Anglesey, Dalhousie, Rodney, Talbot, Greenville,
Ripon, Hampden und Dundas. Alles Land, was ausserhalb dieser ange-
bauten Striche gegen die nördliche Grenze hin liegt, wird als Weideboden
benutzt, und von 0, nach W, in die 3 Distrikte Murray, Loddon (früher
Westphalen) und Wimmera geschijden. — Im Jahre 1835 von Kolonisten
aus Vandiemensland gegründet, aber erst 1837 einer regelmässigen Kolo-
nisation unterworfen, die vom Gouvernement von Neu-Süd-Wales geleitet
wurde, wesshalb auch dieses später die Verwaltung beanspruchte, hat
keine Ansiedelung Australiens so reissende Fortschritte gemacht, als die
Kolonie Victoria (Port Philipp), deren Bevölkerung 1836 nur aus 224
Personen bestand. Im J. 1841 betrug dieselbe schon 11,738 Seelen,
und 1846 war sie bereits auf 32,879, 1850 auf 78,000 gestiegen. In
Folge der Auffindung reicher Goldlager mehrte sich die Bevölkerung durch
riesenhafte Einwanderung bis 1853 auf 198,496 Seelen, und im J. 1854
betrug sie 232,886, von denen 58,046 den Ackerbau - und Viehzuchtbe-
zirken, 67,161 den Goldlagerdistrikten, 100,909 der städtischen Bevölke-
rung, und 6,770 der Schifffahrt etc. angehörten. Gegen das Jahr 1853
hatte sich die Volksmenge um 34,390 Köpfe oder i5V3 Prozent vermehrt !
Noch grossartiger war die Einwanderung in den beiden folgenden Jahren,
denn Ende Juni 1857 zählte die Gesammtbevölkerung der Provinz 414,000
Seelen, Der volksreichste von den Ackerbau- und Viehzuchtbezirken ist
der Kanton Bourke, in welchem 1854, ohne die Bewohner der grösseren
Städte zu rechnen, 21,008 Seelen lebten; von den Goldbezirken war Bal-
laarat, im Kanton GreenviRe, mit 16,683 Seelen der bevölkertste. Zu der-
selben Zeit waren 18—19 Goldlager im Betrieb, von denen das älteste am
Alexandersberge (im Weidedistrikt Loddon) erst im Jahre 1851 entdeckt
worden war. Die Goldausfuhr der Provinz hatte 1853 einen Werth von
nicht weniger als 9,366,164 Pf. St. oder in runder Zahl von 112 Mill.
Gulden!

Im J. 1852 zu einer selbstständigen Provinz unter einem eigenen
Gouverneur und einer Rathsversammlung erhoben, ist Victoria ungemein
fortgeschritten und übertrifft bereits in Vielem ihre ältere Schwesterpro-
vinz. Die Grösse des angebauten Landes ist nicht nachgewiesen. Der
Viehstapel betrug 1853 an Hornvieh und Pferden bereits 465,401, an
Schafen und Schweinen 6,560,502- Stück. Der Werth der verkauften
Kronländereien betrug 1,553,289 Pf, St,; die Schifffahrt setzte beim Ein-
gange 721,473, beim Ausgange 664,867 Tonnen in Bewegung, und an
registrirten Schiffen besass die Provinz 33,145 Tonnen, mithin Vs mehr,
als Neu-Süd-Wales! — Der Werth der Einfuhr belief sich 185S auf
15,842,637 (auf 11,772,895 Pf. St, mehr als 1852!), und der Werth der
Ausfuhr auf 11,061,543 Pf. St, (3,609,944 Pf, St, mehr als 1852). —
Für öffentliche, so wie Privatschulen und Kirchen ist hinreichend gesorgt,
und 1854 bestanden bereits 157 Schulen mit 13,033 Schulkindern. Die
Zahl der Geistlichen betrug in diesem Jahre 96, darunter 22 von der
englischen Hochkirche, 20 Presbyterian er, 13 Independenten, 11 Wesley-
aner, 4 Baptisten, 3 andere Protestanten, 22 römisch-katholische Geist-
liche und 1 Rabbiner, — Hauptstadt der Provinz ist Melbourne, im
Kanton Bourke, an der Mündung des Yorra in die Hobsonsbay (im Hin-
tergrunde des grossen Haffs Port Philipp). Mit ihren Vorstädten bedeckt
sie einen Raum von 1 geogr. Qu.-M., hat unter ihren zahlreichen mas-
siven Häusern wahre Prachtbauten, betreibt ansehnlichen Handel und
Schifffahrt und zählt (1854) 71,188 Einwohner. — Andere nennenswerthe
Städte der Provinz sind: Williamstown, westlich von Melbourne, an
der Hobsonsbay, mit 2,631 E.; Geelong, Hauptstadt von Grant, an der
Coriobay des Port Philipp, von welcher eine Eisenbahn nach Melbourne
und eine andere nach BaHaarat fiihrt, mit 20,683 E,; Portland, ander
gleichnamigen Bucht, in Normanby, mit 2,500 E., und Belfast, am Port
Fairey, in Villiers, mit 1,339
Einwohnern.

3, Die Provinz Süd-Australien. — Im W. von Victoria gelegen,
zieht sich diese, gegen 7,000 Qu.-M. umfassende Provinz (die den früher
als Flinders- und Baudins-Land bezeichneten Küstenstrich begreift)
bis zum 150O 0. L., und umfasst auf dieser Ausdehnung von 9 Längen-
graden das Gestadeland um die Encounterbay, den St. Vincent- und Spen-
cer-Golf, und die Känguruh-Insel; als nördliche Grenze gegen das unbe-
kannte Binnenland wird der 26. Breitengrad angenommen. Im Jahre
1836 als Kolonie errichtet, hat Sud-Australien nicht gleichen Schritt mit
Victoria gehalten, demungeachtet ist die Bevölkerung, die im J. 1838
zwischen 4—5,000, 1842 bereits 21,000, am Anfang 1850: 67,430 Seelen,
am Ende desselben Jahres aber, weil Tausende nach den Goldlagerstätten
von Neu-Süd-Wales strömten, nur 62,900 Seelen zählte, bis zum Jahre
1853 auf 78,944 und 1854 auf 92,524 gestiegen, und betrug im Juni
1857: 105,000 Seelen, worunter gegen 8,000 Deutsche, die in Kl e m zig,
Hahndorf, Lobethal, Bethanien und Langmeil, eigene Kolonien


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8 8. — Australien.

bilden. Obwohl reiches Kultur- und Weideland, und im Innern reich an
Kupfer- und Bleierzlagern, die von englischen und deutschen Bergleuten
bearbeitet werden, ist doch nur erst der südlichste Theil des Landes, die
Halbinsel, welche zwischen dem St. Vincents-Golf und dem Unterlauf des
Murray liegt, in Kultur genommen und in 8 Counties getheilt, die von
N. nach S., in nachstehender Ordnung folgen: Stanley, Gawler, Light,
Eyre, Adelaide, Sturt, Hindmarsh und Rüssel. Die Halbinsel, zwischen
St. Vincents- und Spencers-Golf, so wie Flinders, im W. des letzteren,
dienen bis jetzt nur als Weideland, und die über 50 M. im Umfange ha-
bende Insel Känguruh, auf welcher eine Menge von entlaufenen Matrosen
und Deportirten vom Känguruh-, Robben- und Fischfange leben, hat nur
eine geregelte Ansiedelung (Kingscote). — Im J. 1854 waren 129,692
Acres in Kultur, von denen die Mehrzahl (89,845 Acres) mit Weizen be-
stellt wurden, 23,402 Acres dem Graswuchse gewidmet waren. Abgesehen
von dem auf rohem Lande weidenden Vieh, wurden auf diesen Lände-
reien 10,184 Pferde, 29,638 Kühe, 21,983 Ochsen, 22,659 Kälber, 193,749
Schafe, 830 Ziegen und 17,343 Schweine gehalten, und mit Einschluss
des Weideviehes der gesammte Viehstapel auf 2 Mill. Stück geschätzt;
die Zahl der Schafe aRein belief sich, einschliesslich der oben angeführ-
ten, auf 1,726,724 Stück. Der Werth der zur Ausführ gekommenen Land-
bau- und Viehzuchtserzeugnisse betrug 1854: 411,978 Pf. St.; der Werth
der Gesammtausfuhr 1,322,822, der Einfuhr 2,147,107 Pf. St.; beim aus-
wärtigen Seehandel waren 131,994 Tonnen bei den eingehenden, und
128 923 Tonnen bei den ausgehenden Schiffen beschäftigt. — Schulen be-
standen (1854) 125, und »war in den Städten 32, in den bei den Städten
geTe/enen Distrikte^ 26, und auf dem platten Lande 67. Die Einnah-
ri/ der? unter einem blonderen Gouverneur stehenden Provinz, beliefen
sich 1853 auf 270,321, die Ausgaben auf 21a 598 Pf St - Haupt-
stadt der Provinz ist Adelaide, an der Ostseite des Golfs St. Vinceni,
gefrründpt 1S36 ffeffenwärtig mit 27,500 K; sonst sind noch zu bemer-
kelToJt Scfln arJ Ipencers-Golf, mit 600 E.; Boston, an der
gleichnamigen Bay, mit 380 E.; Hilmar und Glenelb% ™
laide; Victoria und Kapunda (mit Kupfergruben), m LigM; Goobra
in Hindmarsh; Wellington, unfern der Mundung des Murray in das
Haff Victoria; Kingscote, auf der Känguruh-Insel etc.

4. Die Provinz West-Australien. - West-Australien oder
die Kolonie am Schwanenfluss, die im Jahre 1829 gegründet wurde
begreift die südwestliche Ecke des Festlandes (Leeawn's und Edels-Lan^
und umfasst einen Flächenraum von mehr als 4,000 Qu-M. - ^^ r™'
vinz ist in 26 Counties eingetheilt, von denen aber erst «'^^e^tn lorK,
Murray, Wellington, Sussex, Plantagenet und Victoria angesiedelt und be-
wohnt sind. Im J. 1834 zählte sie nicht mehr als 2,032; 1842 erst 3,476,
and 1850: 5,904 Einw.; trotz aller störenden Einflüsse, wie die Auswan-
derung nach den Goldländern, die Verlegung der Strafkolonie hierher
hat doch die Volkszahl in den nachfolgenden Jahren zugenommen, und
belief sich 1854 auf 12,008, 1857 auf 14,329 Seelen. Die Hälfte der Be-
völkerung gehört der bischöflichen, ein Viertel der römisch-katholischen
Kirche an; Juden und Muhamedaner zählt man gegen 2,000. Regierungs-
schulen gab es 1854: 13, Privatschulen 36. — Das bebaute Land
omfasste 1854: 12,051 Acres; alles andere war mit trefflichem Nutz-
holz bestanden, von grasreichen Weidetriften unterbrochen. Der grösste
Theil des urbaren Landes war dem Weizen- und Futterbau gewidmet.
Der Viehstapel umfasste im genannten Jahrie 4,499 Pferde, 20,436 Rinder,
173,568 Schafe, 980 Ziegen und 4,073 Schweine. Der Handel ist im
Steigen. Die Ausfuhr, die in WoRe, Thran, Getreide und Nutzholz be-
steht und 1837 im Geldwerth 6,720 Pf. St. betrug, belief sich 1848 auf
29,598, und 1854 auf 36,245 Pf. St.; die Einfuhr 1848 auf 45,411, und
1854 auf 128,259 Pf. St. — Ueber die Provinzial-Einnahmen und Ausga-
ben fehlen Notizen. — Die Hauptstadt der Provinz ist Perth, am
Anfang der weiten Mündung des Schwanenfluss es, mit 3,211 E.; weiter
«bwärfs liegt, links am Meere, der Hafenort Freeman tie, mit 2,984 E.

Broame's Hand-AtUs. Australien. K

— Zu erwähnen sind ferner noch: Guilford, am Schwanenflusse auf-
wärts, und noch höher hinauf, am Avonfluss, York; weiter südlich am
Meere Clarencetown und Peeltown; Augusta, an der Flindersbay;
Hamilton, an der Torbay, und Albany, am König Georg's Sund,
sämmtlich bis jetzt nur mit wenigen Häusern und etwa 80—100 E; —
Am Port Grey und an der Geographenbay ist die Kolonie A us tr alind,
mit 480 E., und auf der, vor der Mündung des Schwan liegenden, mit
Rindern und Schafen besetzten Insel Rottenest, ist seit 1839 eine
Strafkolonie für Verbrecher aus den Eingebornen errichtet worden.

5. Word-Australien. — Schon im Jahre 1824 wurde von Neu-
Süd-Wales aus auf der im N. liegenden Melville-Insel eine neue An-
siedelung gegründet und zu deren Sicherung das FortDundas daselbst
errichtet. Die Ansiedler, gegen 200, bauten einige indische Gewürzarten
und unterhielten einigen Verkehr mit den Holländern, die von Makassar
aus jährlich an 200 kleine Fahrzeuge nach der Melville-Insel schickten,
um Trepang zu fischen. Im J. 1827 wurden an der Rafflesbay auf der
Halbinsel Coburg (in Arnheim's Land) das Fort Wellington angelegt,
die Niederlassung selbst aber, wegen Differenzen mit den Eingebornen,
1829 wieder aufgegeben. Im J, 1838 wurde am Port Essington,
derselben Halbinsel, der Grund zu einer neuen Niederlassung gelegt, und
bald darauf eben daselbst die Stadt Vic toria erbaut, die Ereg-enwärticr an
. 3,600 E. zählt.

Die, ausser dem Festlande, Melanesien bildenden Inselgrup-
pen sind:

Vandiemensland, neuester Zeit nach ihrem Entdecker (Abel
Tasmau) Tasmanien genannt, eine grosse, durch die Bassstrasse
vom südl, Theil Neu-Hollands getrennte Insel, zwischen 400 44' und 43o
39' S. Br., bildet, wie die australischen Kolonien des Festlandes, ein
selbstständiges britisches Gouvernement, ist in dem angebauten östlichen
Theiie in 9 Distrikte: Hobarttown, Richmond, Launceston, Neunorfolk,
Clyde, Watlands, Oysterbay, Campbelltovvn und Norfolkplains geschieden,
und umfasst einen Flächeninhalt von 1,130 Qu.-M. und eine Bevölkerung
(1839 von 45,758) 1854 von 64,874,1857 von 80,000 Seelen. - Im Jahre 1633
entdeckt, blieb Vandiemensland bis zum Jahre 1803, wo eine britische Ver-
brecherkolonie angelegt wurde, völlig unbeachtet, von da an aber erregte
es die Aufmerksamkeit britischer Auswanderer, die sich uach und nach
in -Menge hier niederliessen. Die ZügeRosigkeit der früher hierher de-
portirten Verbrecher blieb nicht ohne nachtheiligen Einfluss auf die ge-
sellschaftlichen Verhältnisse der Kolonie, doch ist dieser Uebelstand durch
Anlegung zweier Pönalstationen auf der westl. Küste, für die ärgsten Ver-
brecher, und dadurch, dass man die übrigen unter eine schärfere Kontrole
stellte, zum grössten Theil gehoben worden. — Die ausgedehnte frucht-
bare Insel wird von drei grösseren Gebirgsmassen, einer nordöstlichen,
die den Ben Lomand umzieht, in der .Mitte durch den Western Tier, und
im S. durch die im SW. des Derwent von OSO. nach WNW. streichenden
westlichen Gebirge durchzogen, die im Tafelberg oder Wellington,
westl.
V. Hobarttown, bis 3,964' aufsteigen, und zwischen denen sich
Hochebenen und niedere Bergländer ausbreiten. Das Meer bildet an den
Küsten zahlreiche kleine Bayen und mehrere gute Hafen, im N. Port Dal-
rymble und Sorel, im 0. die Firesbay, im S. Hendriks- und Stormbay, und
im W. Port Davoy und Macquarie. Im SO. trennt der Kanal d'Entreca-
steaux das Eiland Bruny von der Insel. Gut bewässert und im Innern
mit mehreren kleinen Seen versehen, hat Vandiemensland nur 3 grössere
Ströme, den Derwent im S., und den Tamar und Forth im N., die von
der Mündung 12-15 M. aufwärts für Seefahrzeuge schiffbar sind. Das
Klima ist rauher als auf dem Festlande; die grösste Sommerwärme (dort
vom Dec. bis Mi-rz) ist 21« R., der tiefste Thermometerstand — 4" R. —
Die Naturerzeugnisse des Mineralreiches sind, mit Ausnahme des
Goldes, denen des Festlandes gleich, und man findet Kupfer, Eisenerz und
reiche Steinkohlenlager. Ausgedehnte Waldungen des herrlichsten Schwarz-
holzes bedecken den fruchtbaren Boden, und alle Europäischen Nahrungs-


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8 8. — Australien.

pflanzen, welche trefflich gedeihen, so wie Europ. Hausthiere aller Art,
sind durch die brit. Ansiedler heimisch geworden. Der Ackerbau wird
mit dem günstigsten Erfolge betrieben; das angebaute Land mehrt sich
mit jedem Jahre, und 1854 waaren bereits 127,732 Acres in Kultur uud
zum grössten Theil mit Weizen, Hafer, Gerste, Kartoffeln und Futterkräu-
tern besamt. Der Weinbau gedeiht und europ. Obst wird schon in Menge
gewonnen. Die Viehzucht ist eine Haupterwerbsquelle der Ansiedler, und
1854 betrug der Viehstapel: an Schafen 1,831,308, an Hornvieh 103,752,
an Pferden 17,384, an Schweinen 22,598, und an Ziegen 1,629 Stück. —
Ausser Ackerbau und Viehzucht bilden Fischfang, Robbenschlag uud Wal-
fischfang Hauptnahrungszweige der Bewohner, und der Handel, der durch
einige Banken unterstützt wird, ist bereits von grossem Belange. Die
Ausfuhr (welche in WoRe, Getreide, Pökelfleisch, gesalzenen Hammelkeu-
len und Zungen, in Häuten, Talg, Seehundsfellen, Thran und Nutzholz be-
steht) betrug 1840: 867,077, 1854 bereits 1,433,021 Pf. St., und die Ein-
fuhr, welche sich 1840 auf 988,356 Pf. St. belief, war 1854 auf 2,604,680
Pf. St. gestiegen. — Die Schifffahrt beschäftigte im letztgenannten Jahre
bei der Einfuhr 192,420, bei der Ausfuhr 188,270 Tonnen, und die re-
gistrirten Schiffe der Kolonie hatten eine Tragfähigkeit von 11,169 Ton-
nen. — Die Regierung der Insel wird durch einen Gouverneur en chef
geleitet, dem ein Kolonialrath zur Seite steht. Die öffentlichen Einkünfte
beHefen sich 1844 auf 109,452, 1854 auf 257,872 Pf. St., worunter sich
90,690 Pf. St. für verkaufte Kronländereien befanden. Die Ausgaben be-
trugen 1844: 169,215; 1854 dagegen 191,443 Pf. St. — Geistliche aller
Konfessionen zählt man 17, darunter 1 Bischof der anglikanischen Kirche;
Schulen im Ganzen 27, darunter 2 Waisenschulen und 7 öffentliche Ele-
mentarschulen, die von der Regierung unterhalten werden. — Hauptstadt
der Kolonie ist Hobarttown, am Derwentfluss, eine schneR aufblühende
Stadt, mit trefflichem Hafen, schönen Gebäuden, ausgedehntem Handel und
I6;380 E.; andere nennenswerthe Städte sind: Launceston, am Tamar,
mit Kollegium und 7,600 E.; Georgetown, ander Mündung des Tamar,
der hier den Hafen Dalrymble bildet, mit 6,000 E., bedeutendem Handel
und Schifffahrt; Elisabethtown, Richmond, Brighton, Macquarie, Sorreltown
und Norfolk-Plains, sind kleine Orte mit 150—300 E.; Yorktown ist
jetzt verlassen und verfallen; die Niederlassung an der Emu-Bay ist
vielversprechend. In den letzten Jahren sind von der Regierung Anstal-
ten getroffen worden, den Westen der Insel der Kultur aufzuschliessen.
Inseln, die Vandiemensland gehören, sind: Flinders und Furneaux,
in der Bassstrasse, King, am Nelson-Kanal, und die Hunter's Eilande,
südlich von King, sämmtlich unbewohnt und nur zu Zeiten von Robben-
schlägern besucht; Maria und Sarah, im Osten (seit einiger Zeit zu
Verbrecherstatioaen benutzt) ; Brunfy, vor der Mündung des Derwent, und
die Maatzuiker-Inseln und Mewstone, im Süden. — DieUr-Ein-
wohner Vandiemenslands (1815 noch 5,000 Seelen), eine auf der nie-
dersten Stufe menschlicher Entwicklung stehende, rohe und verthierte
Rasse, die zwischen den Bewohnern Neu - Hollands und Neu - Calédoniens
mitten inne steht, gehen ihrem Untergange entgegen ; der Rest derselben
wurde von der Regierung auf Flinders Eiland (in der Bassstrasse) ver-
pflanzt, wo das rauhe Klima sie bis auf 45 Köpfe zusammenschmolz, die
1847 nach der geschützteren Austerbucht, in der Nähe von Hobarttown
gebracht und dort mit Lebensmitteln unterstützt wurden; demungeachtet
waren von ihnen 1854 nur noch 16 am Leben.

Neu-Guinea. — Die Insel Neu-Guinea, zwischen dem Aequa-
tor und lO" S. Br., im N. Neuhollands gelegen, durch die Torresstrasse
vom austral. Festlande getrennt, und nur 20 Meilen von der östlichsten
Gruppe der Molukken entfernt, ist eine der grössten Völkerinseln unsers
Erdballs, und, obwohl schon 1527 (n. A. schon 1511) entdeckt, in ihrem
Innern, und zum Theil selbst an der Küste, noch völlig unbekannt. Der
Flächeninhalt derselben wird auf 10,800 (n. A. auf 13,000) Qu.-M. ge-
schätzt, und so weit man es von den Küsten aus beurtheilen kann, ist
sie sehr gebirgig und zum Theil vulkanisch (vielleicht auch durch schmale
Kanäle in mehrere Inseln geschieden). Schon in der Nähe der Küste steigen
Berge von 4—5,000' Höhe auf, und die des Innern müssen noch bedeu-
tend höher sein, da man deren Gipfel (trotz der Nähe des Aequators)
theilweise immer mit Schnee bedeckt sieht. Die Insel zieht sich durch
fast 10 Breitengrade von NW. nach SO., bietet bedeutende Küstenein-
schnitte und Meeresbuchten, von denen wir nur die Geelvinkbay, Hum-
boldtsbay, den-Astrolabe- und Hüon-Golf, Durga- und M'Clures-Golf, die
Tritonsbay und die Häfen Dory und Aiguada, als die fast aRein bekann-
ten, anführen. Rings um die Küste liegen zahlreiche kleinere und grös-
sere Eilande, Klippen und Korallenbänke. Die Insel ist reich und frucht-
bar, erzeugt Pisang, Kokospalmen, Brodfruchtbäume, Muskatnüsse, Betel,
Tabak und andere Gewächse des Malaisischen Archipels, bietet Schweine,
Hunde, Wild, Papapien, Paradiesvögel, allerlei Seegeflügel, und an den
Kästen die verschiedenartigsten Fische, Schildkröten, Perlenmuscheln,
Trepang, und Tausende schillernder Insekten, und auch an edlen Metal-
len scheint sie reich zu sein, besonders an Gold. — Die Bewohner
Neu-Guinea's, deren Zahl nicht einmal annähernd angegeben werden kann,
sind zum grössten Theil Papuas oder Australneger, die, wf^^ die
äussere Gestalt betrifft, die Mitte zwischen der malayischen und äthiopi-
schen Rasse halten, über ganz Melanesien und einen Theil Malaisiens ver-
breitet, kriegerisch und grausam, und gegen die Europäer feindlich ge-
sinnt sind. Sie ähneln den Schangallas im Innern Abyssiniens, haben
dünne, schlanke Glieder, mittleren Wuchs, eine dunkelbraune glänzende
Haut, dichtes krauses, aber weiches Haar, sind aber im Ganzen weniger
wild, als ihre Stammgenossen auf den benachbarten Inselgruppen. Kunst-
reich wissen sie ihre Piroguen mit Schnitzwerk zu zieren und sind un-
gemein geschickt in Verfertigung ihrer Waffen, im Bau ihrer Hütten und
HersteUung ihrer Hausgeräthe. Im Innern und auf den östlichen Küsten
des Landes leben Haraforen oder Alforen, die dem Malayenstamme
angehören, den Kaffern gleichen und, wie diese, langes Haar haben. Sie
sind entwilderter, als ihre Brüder auf Borneo und Sumatra, haben sich
von den Papuas in die Gebirge, wo sie vom Anbau des Pisangs leben,
zurückgezogen, stehen mit diesen in ewiger Fehde, und besitzen Tempel
mit zahlreichen Götzenbildern, denen sie Opfer bringen. Die südlichen
Küsten bewohnen die Badschus oder Biadschuer, ein Fischervolk
malayischen Ursprungs, das sich theils zum Islam, theils zum Buddhais-
mus, theils zur Lehre des Fo bekennt, auf Booten oder in Häusern, die
am Strande auf Pfählen stehen, lebt und seinen Aufenthalt häufig wech-
selt, je nachdem die Fischerei oder Irepangbereitung es erfordert. Das

Innere der Gebirge wird von wilden Arfakas oder Endamenen bewohnt,
die nur erst wenig bekannt sind. — Neu-Guinea zerfällt in eine Menge
kleiner Gebiete, die unter unabhängigen Häuptlingen stehen; ein Ideiner
Theil im NW. gehört dem Sultan von Tidor (auf einer der Molukken).
Im J. 1828 gründeten die Holländer an der Tritonbay, auf der Südwest-
küste, unter 3" 33' S. Br., eine Niederlassung und erbauten zu deren
Schutze das Fort du Bus. Die Niederlassung selbst scheint aufgegeben
worden zu sein, aber, der Einfluss des dort befindlichen Residenten soll
sich über ein Terrain von mehr als 3,000 Qu.-.VI. und eine Bevölkerung
von mehr als eine viertel Million Seelen erstrecken. — Von den zur
Gruppe von Neu-Guinea gehörenden Inseln, die um die Hauptinsel liegen,
erw^ähnen wir, im Nordwesten: W^aigiu oder Waggamme, zwischen O«
und 0030' S., eine hohe, mit dichten Waldungen bedeckte, fruchtbare
Insel, mit den Häfen Offak, Piapis und Chabrol, und etwa 100,000 E.; -
Batanta, im S. der vorigen, mit den Eilanden Gammen, Priami und
Tamiay; — Salavan oder Salwatty, unter 1" 6' S., mit einer zahlrei-
chen wilden Bevölkerung von Malayen und Papuas, unter einem Raja; —
Mysol, im SO. der vorigen, eine 10 M. lange fruchtbare Insel. Im Nord-
osten: die Inselgruppe Aiou oder Arau, unter 0022' N., von einem 35
M. langen Korallenriff umgeben, das eine .Menge Eilande und Klippen um-
schliesst; Mispalu und Yaury, beide mit Muskatnussbäumen. In der
Geelvinkbay: die Scho uten-Inseln, ein Archipel von 1 grossen (My-
s,ory) und 16—18 kleinen, stark bevölkerten Inseln; Jobie, im S. der
vorigen. An der Ostküste: der kleine Schouten-Archipelagus, mit
den Eilanden Vulkan, Roissy etc., und die Dampiersgruppe, zwi-
schen 30—50 S. Br., 15 kleine vulkanische Eilande, darunter die Insel
Rook. Auf der Westküste: die grosse Insel Frederik Henry, die
durch den angeblichen Fluss Durga von Neu-Guinea getrennt wird, und
die Arru-Gruppe, bestehend aus den 4 grossen Inseln Waham (Wam-
mer), Kobesoat, Maykor und Tram an (Tramal) und vielen kleinen
Eilanden (darunter Udschier), die von unabhängigen Häuptlingen re-
giert werden. Auf Waham, Maykor und Udschier haben die Holländer
Handelskomptoire (siehe Molukken).

Der Archipel der Louisiade. — Die Louisiade, eine Insel-
gruppe im 0. von Neu-Guinea, zwischen 8» 18' und 110 22' S., die zwar
schon im J. 1705 durch das holländ. Schiff Geelvink entdeckt, aber erst
1793 durch d'Entrecasteaux, der die einzelnen Inseln bestimmte, als be-
sonderer Archipel in die Erdkunde aufgenommen wurde. Die Inseln, de-
ren Zahl noch nicht genau bekannt ist, sind hoch und gebirgig, vulkani-
schen Ursprungs, nur einige der kleineren Eilande scheinen zu den
niedrigen Inseln zu gehören, die sich in späteren Zeiten durch den wun-
derbaren Bau der KoraHen gebildet haben. Boden und Klima gleichen
dem von Neu-Guinea, die Produkte scheinen die der Molukken zu sein.
Die zahlreichen Bewohner gehören sämmtlich der Papuarasse an, hier mit
völlig schwarzer Hautfarbe und wulstigen Lippen, dort in's Olivenbraune
schiHernd, aber alle mit wolligem Haare. Sie sind wild und kriegerisch,
ungemein misstrauisch gegen die Europäer, und scheinen Anthropophagen
zu sein und ihre Kriegsgefangenen zu verzehren. Ihre Waffen bestehen in
langen Hassagaien und Schilden; Bogen, Pfeile und Schleudern besitzen
sie nicht, dagegen kunstreich ausgeschnitzte und bemalte Piroguen von
oft 50' Länge, die mit zwei Masten und einem Ausleger gegen das Um-
schlagen versehen sind, auf der Vorder- sowohl als Hinterseite ein Steuer-
ruder haben, und bis 25 Männer fassen können. Die bedeutendsten Inseln
der Gruppe sind: Ouessant, die grösste, mit dem Cul de Sac de l'Oran-
gerie, Rossel, St. Aignan, d'Entrecasteaux, Südost, Trobriand
und Renard.

Neu-Britannien und die Admiralitäts-Inseln. — Der Archipe-
lagus von Neu-Britannien, im 0. und NO. von Neu-Guinea und der
Louisiade, erstreckt sich vom loio' bis 6054' S. Br. wird von Neu-Guinea
durch die Dampiersstrasse getrennt, und zerfällt in 5 grössere und eine
Unzahl kleinerer Inseln und Inselgruppen, von denen bis jetzt kaum die
Umrisse bekannt sind. Die meisten der Inseln liegen hoch und sind vul-
kanischer Natur; unter den Gebirgen sind einige, die noch Feuer inid
Rauch von sich werfen, andere stehen als nackte Felsen da, die meisten
aber sind bis an ihren Gipfel mit hoher Waldung bedeckt. Der Strand
der grösseren Inseln erscheint niedrig und flach, und zeigt mancherlei
Einschnitte, die gute Häfen bilden; die kleineren Inseln sind sämmtlich
mit Korallenriff'en umgeben, und die entfernter liegenden Gruppen, schei-
nen einer späteren Bildung anzugehören und mit ihren Riffen erst neuerer
Zeit aus dem Meere hervorgetreten zu sein. Sämmtliche Inselgruppen
sind trefflich bewässert und meist sehr fruchtbar. Das Klima ist das der
Tropen; die Vegetation ist ungemein üppig, und bietet verschiedene
Palmen- und Pisangarten, den Drachenblut- und Brodfruchtbaum, Muskat-
bäume, den Teakbaum, Pfeffer, Betel, Zuckerrohr, Yams, Bambus etc. —
Von Thieren findet man wilde Schweine, Tigerkatzen, Hunde, Vampyre,
Papageien, Tauben, darunter die Kronentaube, Kaimans, Schildkröten,
Schlangen, Eidechsen, Fische der verschiedensten Art, Mollusken etc. —
Die Einwohner, die zahlreich auf allen Inseln sind, gehören der Papua-
rasse an, stehen auf einer niederen Stufe der Civilisation, erscheinen den
Seefahrern überall in völliger Nacktheit, doch mit mancherlei Zierrathen
an Armen und Beinen, in Nasen und Ohren, und werden als wild, kriege-
risch und verrätherisch geschildert. Ihre Waffen beschränken sich auf
Speere, Keulen und Steinschleudern, die sie sehr geschickt zu gebrauchen
wissen. Der Fischfang liefert ihnen die Hauptnahrung, doch bauen sie
auch Yams, Pisang und Kokospalmen, und auf vielen Inseln bemerkten die
Seefahrer geregelte Pflanzungen, freundliche Wohnungen und zierliche
Kanots. Die bedeutendsten Inseln des Archipels sind:

Neu-Britannien (von den Eingeborenen Birara genannt), die
grösste, noch am wenigsten bekannte (vielleicht aus mehreren bestehende),
von Dampier 1699 entdeckte Insel; zwischen 4oil' und 6054' S., mit
hohen Bergen, thätigen Vulkanen und ausgedehnten Waldungen (480 Qu.-
Meilen). — Neu-Irland (bei den Eingebornen Tom bar a)', durch die
Georgsstrasse von der vorigen getrennt, zwischen 2o30' und 4055' S., 190
Qa.-M. gross, dicht bewaldet, mit 6-8,000' hohen Bergen bedeckt, stark
bevölkert. — Neu-Hanno ver, im NW. der vorigen und durch die
Byronsstrasse von ihr getrennt, 40 Qu.-M. gross; dicht bevölkert und gut
angebaut. Die Häuser stehen auf Pfählen, eine Bauart, die allen am
Strande wohnenden Papua's gemein ist. — St. John, Ger-Denys und
Fischer-Insel, drei sehr volkreiche Eilande im N. von Neu-lrland. —
Sqaally und Matthias, im N. von Neu-Hannover. —• Die Admiralitäts-


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76 8. — Australien.

Inseln, ein eigener Archipelagus, der durch die beiden letztgenannten
Inseln
mit dem Archipel von Neu-Britannien zasanimenMngt, ähnlichen
Boden, ähnliche Gestaltung, und gleiche Produkte und Einwohner hat, und
in 5 Gruppen zerfällt: die
eigentlichen Admiralitäts-Inseln, mit der
90 Qu.-M. grossen, gleichnamigen Hauptinsel und 30 — 40 grösseren und
kleineren Eilanden, von denen los Negros, Jesus Maria, el Homo,
los Reyes, Ventolo im
0., und Pundy im S. die bedeutendsten sind;
— die An ach ore ten, im NW. der vorigen, eine Gruppe kleiner Eilande,
mit der grösseren Insel Commerson; — die Hermiten, im W. der
Admiralitäts-Insei, mit
der Insel Boudeuse; — die niedrigen
Inseln oder die Gruppe PEchiquier, und die westlichen Inseln
(Durour und Matty), die von Korallenbänken umgeben sind. —

K"eu-Georgien oder Salomons-Archipelagus. — Eine langge-
streckte Inselkette (die Arsaciden Surville's) zwischen 5« und 11038'
Br., im 0. und SO. von Neu-Britannien. Die Inseln gehören meist der
älteren Bildung an, sind zum Theil von ansehnlicher Grösse, hohe
Länder,
die von Kettengebirgen durchzogen sind, deren Gipfel (der Lammas auf
Guadalcanar) bis auf
12,000' aufsteigen, und die gebirgigen alle vulka-
nisch, die niedrigen das Werk von Madreporen, die auf den Rändern ver-
sunkener Krater sich aufgebaut. Ungemein fruchtbar und von goldreichen
Flüssen bewässert, bietet der üppige Boden alle Erzeugnisse des Tropen-
landes
in grösster Fälle. Die Einwohner gehören grösstentheils der Papua-
rasse, zum Theil auch der Malayischen Rasse an, und auf vielen der In-
seln
messen beide Rassen unmerklich in einander. Beide Geschlechter
gehen grösstentheils nackt, tätuiren aber das Gesicht und tragen in den
Ohren und der Nase Ringe, Muscheln und andern Schmuck. Sie sind kühn
und wild, zum Theil auch Menschenfresser, widersetzen sich den Landungen
der Europäer aufs
Entschiedenste, stehen unter Häuptlingen, die ein
grosses Ansehen geniessen,- leben aber unter sich in beständigen Fehden.
Ihre Hütten bilden regelmässige Dörfer; ihre Waffen, die in Keulen, Bo-
gen, Pfeilen und Lanzen bestehen, sind gut gearbeitet, und ihre Kanots
und Piroguen, die oft eine Länge von 80 Fuss erreichen, zweckmässig
konstruirt und kunstreich verziert. Die wichtigsten Inseln der Kette in
der Richtung von NW. nach SO. sind: Bouka (Anson oder Winchelsea),
50 Qu.-M., mit 3 hohen Bergen, stark bevölkert; — Bougainville, eine
grosse Insel (200 Qu.-M.), im NW. hohes, gebirgiges Land, im 0. eben
und niedrig, mit lieblichen, fruchtbaren Thälernj — Choiseul, von der
Grösse der vorigen, aber weniger gebirgig; die Eingeborenen, schwarze
Papua's und zum Theil überwiesene Menschenfresser, sollen sich meist in
den Wäldern des Inneren aufhalten; — Isabella, mit dem Hafen Pras-
lin, die grösste oder wenigstens längste Insel der Gruppe, und von einer
Menge kleiner Eilande umgeben; sie wurde von Mendana, der sie 1567
entdeckte, für das Ophir Salomo's gehalten, und soll sich durch Goldreich-
thum auszeichnen; ~ Georgia, im S. der vorigen (Hauptinsel der
Hammond-Gruppe), mit hohen Bergen und gutem Hafen; sehr bevöl-
kert; — Guadalcanar, zweitgrösste Insel der Kette, mit dem Hafen de
Ja Cruz, ein hohes, mit Bergen und fruchtbaren Thälern gefülltes, durch
uie beiden goldführenden Flüsse Gallego und Ortega bewässertes Land
^aier der Pik Lammas); — St. Christoval, eine grosse, schmale, sehr
seoirgige, nach
d'Entrecasteaux unbewohnte Insel; - Sesarga, eine
^eine, durch einen thätigen Vulkan sich auszeichnende Insel; — Arsa-
^Juen-insal, Galera, Buenavista und Malagta. — Kleinere Insel-
siUppen, die noch zu diesem Archipelagus gehören, sind: die 5 Sir-
l^naries-Hardy-JnselD, im NW. von Bouka; die 9 kleinen, volkreichen
r.m II Carteretgruppe (die Massacre-Inseln des Kapt. Mau-
leu;, Hunters-Jnseln (.Mortloch-Inseln), 5 kleine Eilande, und Mar-
que ens (Kokos-Inseln, eine Gruppe niederer Eilande); Lord Howe's-
Inseln, 32 von Malayan bevölkerte Eiiande, im Q.; die gut bewaldeten
Mewarts-Inseln, im SO. der vorigen, und Bellona und Rennels-
Insel, mit dem grossen Pandora-Riff, im S. von St. Christoval.

Santa - Cruz - Archipelagus. — Der Santa-Cruz-Archip el
oder die Königin-Charlotten-Inseln, auch La Perouse-Archipel
genannt, da der berühmte, aber ungUicWiche Seefahrer hier unterging,
liegt im SO. vom Salomons-Archipelagus, zwischen lO«" und 12* s. Br. —
Die Inseln sind meistens klein, gebirgig und vulkanisch, auch mehrere
®it
gefährlichen Korallenriffen umgeben; haben fruchtbaren Boden mit
hppiger Vegetation, und eine ziemlich starke Bevölkerung, eine Mischung
Papua's und Malayen. Die Hauptinsel der Gruppe ist: Nilandy,
lomarico oder And any (Sta. Cruz der Spanier, Egmonts-Insel der
■ j^hgländer), auf welcher Mendaua seinen Tod fand, sie ist 10 Qu.-M. gross,
bat einen schönen Hafen, ist stark bevölkert, und bietet am Gestade Dorf
die Wohnungen der meist nackt gehenden Insulaner sind auf
prahlen errichtet. Andere Inseln sind: La Guerta (Trevanion), im N.

— Tinnagoraw oder Volcano, klein, aber mit einem
^000' hohen thätigen Vulkan; — Taboua (Oury, Wann oder Edgecombe),
S. der HauptinseJ, klein, aber gebirgig; — Vanikoro oder Wanikolo
'.«echerche der Franzosen, Pitt der Briten), zwei kleine, von Klippen um-
gebene Inseln, an
denen La Perouse 1788 mit den Fregatten Astrolabe
und Boussale Schiffbruch litt; — die Gruppe Filolo; 8 kleine, mit Ma-
i7n ^^völkerte Eilande; —
die Duffs-In sein, 11 Eilande, die Wilson
^^97 entdeckte, im 0. v. Sta. Cruz. -

Ar t, Heibriden. — Die Neuen Hebriden (früher HeiL-Geist-

«/^''^'Pelagus, und von den Franzosen die grossen Cycladen ge-
14o7q
V 90 Meilen von Neu-Georgien entfernt, zwischen

lieh l^äl^en ein herrliches Klima und einen treff-

harp^n ®oden, der mit schön bewaldeten Hügeln und anmuthigen, frucht-
säm H- wechselt, und sind sehr bevölkert. Die Einwohner, die

Sich Papua's, und einige Stämme Menschenfresser sind, leben unter
Insfrn'^ Kriegen; sie sind nicht ohne Kunstfleiss, haben musikalische

Grun und treiben geregelten Landbau. — Die grösste Insel der

trieb dieser W'älder hier zu gründen; — Tanna, 24 Qu.-M. gross mit
thätigem Vulkan und heissen Quellen; — Erro.nan (Fetuna) und'An-
natom (Ekeamu), die beiden südl. Inseln, beide mit evan«-. Missionen-
— Aurora, von einem bewaldeten Gebirgskamme durchzogen- ~ Pen-
tecôte (Pflngstinsel), gebirgig und bewaldet; — Ambrym und Apee
beide gut angebaut und stark bevölkert; — Bligh, die nördlichste Insel
der Gruppe. —

ITeu - Caledonien. — Die Inselgruppe Neu-Caledonien, aus
einer grossen Insel und vielen Eilanden und Klippen bestehend, liegt' zwi-
schen 20022' und 22015' S. Br., 70 .M. sudwestl. von den Neuen Hebriden
und 250 M. nordöstlich von Sydney. Die von den Eingeborenen Baladea
genannte Hauptinsel ist 50 M. lang, 9 bis 10 M. breit, umfasst gegen
325 Qu.-M., ist längs den Küsten flach und sumpfig, im Innern voller Ge-
birge, die bis 3,200 aufsteigen, und im Ganzen weniger fruchtbar, als die
benachbarten Inselgruppen, indess reich an Metallen, besonders an Gold.
Ringsum von Korallenriffen umgeben, die gruppenweise erscheinen und
zu Tage ausstehen, sich bis 60 M. von der Küste erstrecken und eine
Menge niederer, aber bevölkerter Eilande umschliessen, bietet die Küste
herrliche Buchten und Häfen. Die Einwohner gehören der Papuarasse an;
ihre Zahl, die Forster auf der Ostküste allein auf 50,000 Köpfe schätzte,
hat sich durch ewige Kriege der verschiedenen Stämme unter einander
sehr verringert; sie sind wild und kriegerisch, und geniessen nicht nur
das Fleisch der erschlagenen Feinde, sondern gelegentlich auch das der
eigenen L'andsleute. Ihre Hütten, welche in Form den Bienenkörben glei-
chen, stehen dörferartig beisammen, und sind meist mit Pflanzungen von
Kokospalmen, Pisangs, Yams, Brodfruchtbäumen und Zuckerrohr umgeben.
Seit 1849 hat das Christenthum auf den Nebeninseln, besonders auf den
Loyalty-lnseln, Eingang gefunden, die Missionäre haben aber sehr gegen
den Kannibalismus der Eingeborenen zu kämpfen. Im Sept. 1853 wurde
die ganze Inselgruppe von der französ. Regierung in Besitz genommen,
und Neu - Caledonien zu einer Strafkolonie für französ. Deportirte be-
stimmt. — Die bedeutendsten Nebeninseln der Gruppe sind: Hüon, Sandy,
Balabea, Loyalty, Chabrol, Opao, Britannia, die Fichteninseln (Pines), Wal-
pole, Matthieu, Hunter etc. —

Die Viti- oder Fidschi-Inseln. — Der Fidschi-Archipelagus
bildet die östlichste Inselgruppe Melanesiens, liegt etwa 130 M. östl. von
den Neuen Hebriden, und etwa 60 bis 70 M. westl. und nordwestl. von
den Freundschaftsinseln, zwischen 15o und 20030' S.Br., und besteht aus
2 grösseren und mehreren kleineren Inseln und vielen Eilanden, Klippen
und Riffen. Die grösseren Inseln sind alle hoch und mit Bergen gefüllt,
die kleineren niedrig und zwischen Korallenriffen versteckt, welche die
Schifffalirt in diesem Theil des Australozeans so gefährlich machen. Das
Innere der Inseln ist nur wenig gekannt, doch soll der Boden höchst
fruchtbar und gut bewässert, und das Klima milde und angenehm sein.
Die Produkte sind die der benachbarten Inseln; einige derselben sind gut
mit Sandelholz bestanden, wesshalb auch Nord-Amerikaner, die liier eine
Mission angelegt haben, oft hierher kommen, um dieses kostbare Holz
einzutauschen. Die Einwohner, eine Mischlingsrasse von Malayen und
Papua's, die auf allen Inseln zahlreich vorhanden sind, und auf 3—400,000
Köpfe geschätzt werden, sind wild und kriegerisch, zum Theil Menschen-
fresser, haben aber Gesetze und Künste, und bilden einen Nationalkörper.
Sie sind von guter Körperbildung, sehr geschickt in der Verfertigung von
Waffen, Geräthschaften, im Bau ihrer grossen und reinlichen Wohnungen,
und ihrer Kanots und Piroguen, die oft ihre 90 — 120 Fuss Länge und
20 — 22 F. Breite haben, und mit denen sie Verbindung mit den Tonga-
Inseln, Neu-Seeland, Tahiti, und selbst mit den Sandwich-Inseln unter-
halten. Seit Einführung des Christenthums (1835) sind sie der europ.
Kultur zugänglich, und haben schon bedeutende Fortschritte in der Civili-
sation gemacht, obwohl wir, trotz der günstigen Berichte der Missionen
darüber nicht verhehlen wollen, dass selbst in den letzten Jahren noch
einzelne Missionäre als Hauptgericht bei ihren Festmahlen figurirten.
Politisch zerfallen die Fidschi - Inseln in eine Menge kleiner Staaten oder
Fürstenthümer, die unter Fürsten oder Häuptlingen stehen, und fast jeder
Ort, jedes Thal, jedes Eiland rühmt sich eines Fürsten und einer Regie-
rung (eines Raths). Ferner steht eine Anzahl derselben, zuweilen 10, mit-
unter aber auch 150, verbunden unter einem gemeinsamen Oberhaupte,
das aber nur als Grosser Häuptling, nicht als König des Ganzen bezeichnet
wird, das Ganze aber durch seine Persönlichkeit zusammenhält. Die be-
deutendsten dieser Gross-Häuptlinge sind die vonTakanova, Ba-u und
Lakemba. — Die wichtigsten Inseln der Gruppe sind: Vanua-Iebu
(Takanova oder Pau) 75 M. im Umfange, sehr bevölkert, im Innern ge-
birgig und mit Sandelholzwaldungen bedeckt; mit der Sandelholzbay und
den Häfen von Voiha und Karibata; — Viti-lebu (Fidschi-lava oder
Ambaw), 10 M. südwestL v. d. vor., 60 M. im Umfange, gebirgig, sehr
bevölkert, in 4 Distrikte vertheilt, von denen der von Imbao einem Häupt-
linge unterworfen ist, dem alle östlichen Inseln Tribut zahlen; — Ba-u,
eine kleine Insel neben der vorigen, derem Gross-Häupling ein Theil von
Viti-Iebu unterworfen ist; — Mywulla, 15 M. südl. von Viti-lebu, stark
bevölkert, mit den grossen Ortschaften Lifuka und Rakiraki; hier war
es, wo 1835 das Bekehrungswerk unter den Fidschi-Insulanern seinen An-
fang nahm; — Batoa oder Turtle, im S. und Kantabu, im W. von
Mywulla; — Prinz Williams- und Lumm ber ts-Inseln, niedefe
Eilande, im 0. der Gruppe; — Ono und Eunices, die südlichsten der
Fidschi-Inseln; — Unacusa oder Fa rewell, die nördlichste des
Archipelagus.

II. Malaisien, Itlalaya oder der sogenannte Osiindisolie
Arcliipelag'ns. —

Der Ostindische Archipelagus, der von vielen Geographen
als Theil von Asien betrachtet wird, bildet die westliche Abtheilung der
australischen Inselwelt, erstreckt sich vom 110«—151o OL., und zwischen
120 s. — 210 N.Br.,, und umfasst die reichsten und schönsten Theile un-
seres Erdballs, in denen zwei Europäische Nationen, die Niederländer
und Spanier, die herrschende und leitende Macht in der Hand halten,
Engländer und Portugiesen dagegen, die früher hier mächtig waren,
etzt nur noch wenig zu sagen haben. —

Niederländisch-Indien, welche amtliche Benennung die Regie-
rung des Königs der Niederlande ihren überseeischen Besitzungen in Ozea-
nien beilegt, und deren Verwaltung von dem Ministerium der Kolonien

.ppe ist Espiritu Santo, auf welcher Quiros Neu-Jerusajem gründen

Rollte, und die etwa 95 Qu.-M. im Areale und gegen 50,000 E. hat. Dann
u Mallicollo, mit dem Hafen Sandwich, und fast eben so viel Ein-
wohnern, als die Hauptinsel, die als die hässlichsten aller Ozeanneger be-
frachtet werden, die Forster aber für die Gescheidesten des Australozeans
ßalt; _ Sandwich (bei den Eingeborenen Fate) und Erromango,
zwei grosse Inseln, im SO. der vorigen, deren kannibaUsche Einwohner
nicht nur unter einander, sondern auch mit den benachbarten Inseln in
geständigen Kriegen leben. Die üppigen Sandelholzwälder beider Inseln
newogen Engländer und Amerikaner zeitweilige Niederlassungen zum Ab-

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10 8. — Australien.

binden. Ueberau gibt es bereits Postrelais, und zweimal wöchentlich geht
die Post von Batavia bis Banyuwanlii, am östlichsten Ende der Insel, und
befördert binnen 7 Tagen Briefe bis zu diesem entlegensten Punkte des
ausgedehnten Landes.—Die Bewohner Java's, die Javanesen, sind ma-
layischen Stammes und bekennen sich grösstentheils zum Islam; die B e-
d ui s, wahrscheinlich hindustanischer Abkunft, haben sich mit ihrem väterli-
chen Glauben, dem Buddhaismus und Brahmaismus, in die Gebirge zurükge-
zogen und hier ihre alten Sitten und ihren Gottesdienst beibehalten. Ausser
den Javanesen leben hier noch viele eigentliche Malayen, Hindus, Chine-
sen, Arabische Kaufleute, Neger etc., und an Niederländern und andern
Europäern etwa 90 —100,000 Seelen. In politischer Beziehung zerfällt Java
in die unmittelbaren Besitzungen der Niederländer, und die Staaten der
einheimischen Fürsten, die indess ebenfalls unter dem Oberbefehl des nie-
derl. Generalgouverneurs stehen, und deren Besitzungen den Residentschaf-
ten zugewiesen sind, in denen sie liegen. — Die unmittelbaren Besitzun-
gen zerfallen in nachstehende, von W. nach 0, gezählte 23 Residentschaf-
ten (Residentien), die in mehr oder weniger Kreise (Afdeelingen) geschie-
den werden:

1) Bantam, mit den Kreisen: Pandeglang, Tjieringien und Lehak,
und der Stadt Ceram oder Sirang, dem Sitz des Residenten. — 2) Ba-
tavia, mit der gleichnamigen Hauptstadt von Niederl.-lndien, unter 60 9'
S. Br., und den mehr oder weniger entfernten Stadttheilen (Molenvliet,
Ryswyk, Noordwyk, Weidevreden, Tadjong-Oost und West, zusammen mit
160,000 Einw.), und den javanesischen Städten Tuban und Wanaid-
schassa. — 3) Buitenzorg, gewöhnliche Residenz des Generalgouver-
neurs, mit berühmtem botan. Pflanzengarten und Schloss. — 4) Krawang,
mit der gleichnam. Stadt. — 5) DiePreanger Regentschaften (mit
den Abtheilungen Bandong, Sumedang, Sukapura und Limbangan); sie
nehmen zwei Neuntel der ganzen Insel ein, und sind zwischen mehreren
Fürsten unter holländischer Hoheit getheilt. Hauptstadt ist Changore
(Tschanschur). — 6) Cheribon (Scheribon, mit den Kreisen Indra-
maiju, Galu, Madja-Lengka und Kuningan) mit der Hauptstadt Cheribon
an der Nordküste (16,000 E., starker Kalfeeausfuhrj — mit einer Moschee
und dem Grabe des Scheikh Mulang, der den Islam in Java zuerst ver-
breitete). — 7) Tagal, mit der gleichnam. Seestadt. — 8) Pekalon-
gan, mit dem Kreis Batang. — Samarang, mit den Kreisen Sala-
tiga, Demak, Grobogan, und Kendal,'der Hauptstadt Samarang (55,000 E.,
Stapelplatz für den Binnenverkehr). — 10) Japara, mit den Kreisen Ja-
para, Kudoos und Joana. — 11) Rembang, mit den Kreisen Tuban,
Bodjonegoro undBlora. ~ 12) Surabaya, mit den Kreisen Grissee, Mod-
jokerto, Madura, Sumanap, Pamakassan und Bawean; Hauptstadt Sura-
baya, die blühendste Stadt auf Java, in gesunder Lage, mit dem besten
Hafen, ansehnlichem Handel und 104,000 E. — 13) Passuruan, mit den
Kreisen Malang und BangiL — 14) Bezuki, mit den Kreisen Probolingo,
Panarukan imd Bondowosso. — 15) Banjuwangie, mit gleichnam. be-
festigten Stadt an der Balistrasse; eine mit Waldungen bedeckte, höchst
ungesunde, daher fast menschenleere Residentschaft. — 16) Banju-
waas, mit den Kreisen Purwokerto, Purbolingo, Bandjar-Negara und Tji-
latjap. — 17) Bagelen, mit den Kreisen Kutu-Ardjo, Kebumen, Karang-
Anjer, Ambal und Ledok. — IsyKadu, durch dichte Bevölkerung und
blühenden Landbau ausgezeichnet, mit dem grossen javanes. Flecken Ma-
gelan, und den berühmten Tempeltrümmern von Boro-Bodo. — 19)
Djocjokarta (Yugy akerta), fürstliche Residentschaft, mit der gleich-
namigen Hauptstadt, die der Sitz eines eingeb. Sultans ist (mit 90,000 E.,
einem Fort mit niederl. Besatzung, einer Stückgiesserei, viel Gewerbfleiss).
— 20) Surakarta, gleichfalls fürstliche Residentschaft. - 21) Madiun,
mit den Kreisen Ngawie und Ponorogo. — 22) Patjitan — und 23) Ke-
dirie, mit den Kreisen Ngrowo, Berbek und Blitar.— Die Insel Madura,
gehört zur Residentschaft Surabaya, und ist unter die 3 eingebornen, von
den Niederländern abhängenden Fürsten von Bangkalan, Pamakassan und
Sumanap vertheilt, die in den gleichnamigen kleinen Hauptstädten residi-
ren; der letztere führt den Titel Sultan. Kleinere benachbarte Inseln, die
zu Java gehören sind: Kangelang, Prestön, Ludok, Carimen-Java etc., die
zusammen gegen 20,000 E. haben. —

Borneo. — Borneo, die grösste Insel der alten W^elt, im N. von
Java, und unter dem Aequator, im Mittelpunkte Malaisiens gelegen, ist bis
jetzt nur höchst unvollkommen, das Innere so gut wie gar nicht bekannt.
Zwischen 4« 30' S. und 7o NBr. gelegen, und im W. vom Chinesischen
Meere, im N. von der Sulu-See, im 0. von der Celebes-See und der Strasse
von Makassar und im S. von der Sunda-See begrenzt, umfasst sie einen
Flächenraum von 11,300 (n. A. v. 9,900) Qu.-M. und eine Bevölkerung
von 3—4 Mill. Seelen. Das Innere scheint mit zahlreichen, dicht zusam-
menstehenden Gebirgsgruppen angefüllt zu sein, die sich 6—8000' hoch
erheben und von denen nach verschiedenen Richtungen aus Gebirgsketten
bis zur Küste streichen, und nach NW., SW. und S. zu, grosse Striche
ebenen Landes einschliesen. Grosse Flüsse, die bedeutende Stromgebiete
umfassen, kennt man bis jetzt erst vier: den Pontianak, an der Süd-
westküste, dessen Mündung ein grosses Delta bildet; den Banjer-Mas-
sing oder Baritto im S., der durch den Kapuas und Dajak (Beadju) ver-
stärkt wird, und ein 30 M. langes Delta hat; den 60 M. aufwärts schilf-
haren Sambas im W., und den Kotteh auf der Ostküste. Das Klima
des Innern soll gemässigt und angenehm sein; die niedern Küstengegen-
den sind feucht, heiss und ungesund. Von den Erzeugnissen wissen wir,
dass Borneo Diamanten, Gold und Eisen in Menge liefert (der Diamanten-
distrikt von Landak ist im Gebiet der Niederländer), im NO. und auf der
Insel Labuan grosse Steinkohlenlager hat, dass es von grossen Thieren:
Nashörner, Elephanten, Bären,, Tiger etc. besitzt, der wahre Orang-Utang
in seinen Wäldern lebt, seine Flüsse von Krokodillen wimmeln, und Sa-
langanen, Perlen, Schildkröten, Ambra, Kampher, Drachenblut, Sago, Pfefl-er,
Farbhölzer, Schiffsbauholz, Wachs und Bezoarsteine Hauptprodukte der
Ausfuhr sind. — Die Bewohner Borneo's sind theils Malayen, theils neger-
artige Papua's, und zum grösstentheil durch Einwanderung hierher gelangt.
Die Malayen sind die herrschende und gebildetste Nation und zum Theil
Mohamedaner, theils noch dem Heidenthum ergehen; die Dayaks, welche
das Innere der Insel, hauptsächlich nach S. und W. hin einnehmen, schei-
nen die Ureinwohner, und die Idaans im N., die Tiruns oder Tiduns
im 0., und die Biads chus im NW., mit ihnen verwandt zu sein; die Igo-
loten oder Dayers, vom Stamme der Papuas (von den Holländern Negril-
los genannt), bewohnen das Innere des Gebirgslandes, und Chines en sind
an allen Theilen
der Küste, so wie im Innern der Insel angesiedelt. Ausser
diesen findet man, wenn auch in geringer Zahl Javanesen, Buggisen
(von Celebes), Araber, Sulus und Annamesen, so wie Europäer
(Niederländer und Engländer) sesshaft. Mit Landbau beschäftigen sich die
Malayen und Dayaks, mit Viehzucht, Fischerei und Bergbau die Niederlän-
der, Dayaks und Chinesen, und mit Weberei, Korbflechten, Waffenverfer-
tigung, Schiffbau und Handel, eben diese, mit letzterm aber vorzugsweise
die Chinesen. Die Küstenbewohner leben, ausser vom Fischfange, gröss-
tentheils von der Seeräuberei. Borneo besteht, so weit die Insel von Ma-
layen bewohnt ist, aus zahlreichen kleinen Staaten, von denen die längs
der West-, Süd- und Südostküste grösstentheils den Niederländern
unterworfen, die an den übrigen Küsten und im Innern unabhängig
sind; die an der äussersten Nordküste waren bisher dem Sultan von Su-
lu zinspflichtig.

Die Niederländischen Besitzungen auf Borneo bilden 3 Re-
sidentschaften (siehe oben Tabelle), welche einen Flächenraum von 9,373
,7
Qu.-M. und eine Bevölkerung von 890,000 Seelen umfassen: Die Resident-
schaft Sambas umfasst das Gestadeland vom Kap Datu bis zur Mündung
des Sungi-Duri und die davon abhängenden Eilande, zieht sich weit nach
0., in's Innere (hier das zinspflichtige Reich Sambas, mit der gleichn.
Hauptstadt). Die Residentschaft der Westküste oder Pontianak, im
S. der vorigen. Zu ihr gehören die Distrikte Pontianak, Mampauwa, Lan-
dak, Kubu, Simpang, Sukkadana, Matan, Tajan, Meliauw, Sangauw, Seka-
dauw, Sintang, Melawi, Sepapu, Blitang, Silat, Salimbauw, Piassa, Djong-
kong, Bunot, Malor, Taman, Ketan, Punam, und eine gewisse Anzahl no-
madisirender Dayakstämme, die im Innern des Gebietes wohnhaft sind.
Unter den genannten Königreichen und Distrikten ressortiren unmittelbar
von der niederländischen Regierung: Sambas, Mampauwa, Pontianak, Lan-
dak, Kubu, Simpang, Sukkadana und Matan , während alle übrigen Mediat-
fürstenthümer sind, über die ihr die Souveränität vertragsweise zusteht.
— Die Residentschaft B anj er-Mas si ng oder die der Süd- und Ost-
küste (im 0. der vorigen), die grösste der Insel, erstreckt sich vom
Süden bis 3« 20' N. Br., begreift Jie Ostküste bis dahin, und alle längs
derselben liegenden Eilande. Im Innern des Gebietes liegt das Königreich
Banjermassing, ein von der niederl. Regierung abhängiger Staat, des-
sen Sultan bereits 1787 die volle Souveränität über alle seine Staaten an
HoUand abtrat, und diese mit Ausnahme einiger Distrikte, welche den
Holländern zum unmittelbaren Besitze überlassen wurden, als Lehen aus
der Hand der Kompagnie annahm. Die vornehmsten Unterabtheilungen
des Königreichs Banjermassing längs der Küste sind: Kumi, Kotaringin,
Pambuan, Banjer, Mandaway, Gross- und Kleindayak und die Halbinsel Ta-
nah-Laut. Im Innern gehören hierher: die Distrikte Tatas, Marta-Pura,
Karang-Intang, Duku-Kanang, Duku-Kirin und Duson. Der Sultan selbst
residirt in Martapura, am Flusse Tatas. Die Stadt Banjermassing,
am gleichnam. Fluss, mit dem Fort Tatas (der Wohnung des Residenten),
zählt 7,000 E., treibt lebhaften Handel, und kann eine schwimmende Stadt
genannt werden, da alle ihre Häuser der Ueberschwemmung wegen auf

Pfählen stehen, und die Verbindungen zu Wasser bewerkstelligt werden__

In dem Gebiete der Residentschaft liegen ferner noch: die Königreiche
Berow, bestehend aus Bulongan, Gunang-Tebur, Tandjong-Kuti und Batu-
puthi; Tanah-Bumbu mit Bangkalan, Tjingal, Menungul, Tjantong, Sam-
panahan, Punturlaut, Batu-litjin, Kusan, Pagatan und Sambahan; Manda-
wai, Sambil, Pembuang und Kotaringin, deren Sultane mit der
Regierung von Niederländ. Indien Verträge eingegangen haben. — Völlig
unabhängige Gebiete sind: das Königreich Borneo (Bruni) an der
Nordwestküste, mit der gleichnam. auf Pfählen stehem'.en Hauptstadt, der
Residenz des Sultans, deren (10,000) Einwohner starken Verkehr besonders
mit Singapore unterhalten; und das Königreich Passir, an der Ostküste,
Celebes gegenüber, mit der gleichnam. Hauptstadt, deren Bewohner leb-
haften Handel mit den Europäern, aber auch Seeräuberei treiben. — Von
den zahllosen kleinen Inseln um Borneo, die grösstentheils unbewohnt
sind, verdienen Erwähnung: die Gruppe derNatunas, 60 M. westl. vom
Kap Datu, mit Gross-Natuna; — die Anambas, südwestl. v. d. vo-
rigen, mit guten Häfen; — Caramata, südwestL von Pontianak, und
von den Niederländern besetzt; — die Solombo's, zwischen Borneo nnd
Java, Schlupfwinkel der Seeräuber; — Pulo-Laut, am Eingang der
Strasse von Makassar, Niederlassung der Buggisen, von den Holländern
abhängig; — Pamarang, in der Strasse von Makassar; — die Gruppe
Maratabu; in der Celebes See, und Pulo-Labuan, an der Nordwest-
küste, 10 M. von der Stadt Borneo, eine Englische Station zum Schutz
britischer, nach China handelnder Schiffe, 1846 von Sir Brookes in Besitz
genommen. —

Celebes. — Die sonderbar gestaltete Insel Celebes oder Buggi
(Budschi), im 0. von Borneo, und durch die Strasse von Makassar, von
dieser Insel geschieden, zwischen 6o S. und 2o NBr., wird in 4 nach
Ost und Südost gestreckte Halbinseln oder Landzungen getheilt, die von
Gebirgsketten durchzogen, in der Mitte der Insel In einen Knotenpunkt zu-
sammen treten, und drei grosse Meeresbuchten umfassen, von denen zwei
(die Tomini-und Tolo-Bay) nach 0., die dritte (die Bony-Bay) nach
S. sich öffnen. Die Insel, die ungemein quellenreich und fruchtbar, und
bis auf die niedern Küstenstriche sehr gesund ist, Reis, Baumwolle und
Indigo in Menge erzeugt, von Metallen Gold, Kupfer und Zinn bietet, und
wichtig durch die Tripangfischerei ist, die an ihren Küsten betrieben wird,
umfasst einen Flächenraum von 4,270 Qu.-M. mit einer Bevölkerung von
etwa 3 Mill. Seelen. Die Einwohner gehören zur malayischen Rasse
und bestehen aus Buggisen, welche sich vorzugsweise mit Schifffahrt
und Handel beschäftigen, am zahlreichsten, gebildetsten, zuverlässigsten,
und auf allen benachbarten Inseln gern gesehen sind; aus Makassnren,
welche Land- und Bergbau,
Fischerei, Weberei und andere Industriezweige
betreiben, und wie die vorigen zum Islam sich bekennen; aus Biadschus
oder B ad s chu
s, einem noch sehr rohen, wilden, heidnischen Volke, auf der
südöstl. Landzunge; einigen kleinen, noch wenig bekannten Stämmen im
Innern der Gebirge, und ausserdem aus Chinesischen Ansiedlern und
Niederländern, welche letztere gegenwärtig, mit Ausnahme einiger
wenig kultivirten Distrikte, sich über drei Viertel der Insel unterworfen
haben. — Celebes ist in mehrere kleine Staaten eingetheilt, die von Wahl-
fürsten beherrscht werden, deren Ansehen übrigens nicht viel bedeutet, da
in jedem Staate erbliche Befehlshaber der Provinzen bestehen, die den
Fürsten wählen und ohne deren Zustimmung er nichts Wichtiges unterneh-
men kann; wesshalh auch die meisten derselben sich unter den Schutz der
Niederländer begaben. In politischer Beziehung zerfällt die Insel in die


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8. — Australien. 11

unmittelbaren und mittelbaren Besitzungen der Niederländer, und in die
unabhängigen Staaten. — Die unmittelbaren Besitzungen Hollands
sind: 1) das Gouvernement Makassar (2,149
,9 Qu.-M.), bestehend aus dem
kleinen Distrikt Makassar, mit der Stadt Ylaardingen, wo die Regie-
rungsbeamten wohnen, dem Fort Rotterdam, und der schönen Rhede
von Makassar, die seit 1847 die Vortheile eines Freihafens geniesst (eine
Stadt Makassar existirt nicht mehr); der Residentschaft Bonthai n und
der Residentschaft Maros; — 2) die Residentschaft Menado (1,267
,2 Qu.-
M.) auf der nördlichen Halbinsel von Celebes, mit den Städten Menado,
Kema und Gorontal o. — Die mittelbaren Besitzungen der HoHänder
umfassen den grössten Theil der Insel und sind in eine grosse Anzahl klei-
ner Staaten getheilt, die von einheimischen Fürsten unter dem Schutze
Hollands regiert werden. Die vornehmsten dieser Staaten sind: Bonij,
mit der Hauptstadt Bayo a (und dem Lande Tello, das durch eine Köni-
gin beherrscht wird); Wadjo oder Toadjo (Wadschu); Lulu oder Lühu
(Loehoe); Sidering, Mandhar, Tanete, Soping, Unkuila und
Goa (Goak, früher das alte mächtige Reich Makassar), — Von den zahl-
reichen, um Celebes liegenden Inseln sind zu erwähnen: Sanguir, 30 M.
nördl. von Menado, mit Vulkan, sehr bevölkert, und in mehre unabhängige
Herrschaften getheilt; die T a 1 a 1 e t s - oder T a 1 a n t s - G r u p p e; die X u 11 a-
Inseln vor dem Tolo-Golf darunter Xulla-Bessy mit einem niederländ.
Fort; Bon ton, eine ziemlich bedeutende, stark bevölkerte Insel, mit der
Stadt Kalla-Susang; Panjasang, westl. von der vorigen und mit
ihr über 300,000 E. zählend; Salayer, an der Südspitze, mit einem hol-
länd. Fort auf der Hauptinsel. —

2. Die kleinen Sunda-Inseln, — Eine Reihe kleiner Inseln, die
sich von der Küste von Java gegen 200 M. weit in östlicher Richtung bis
zu den Molukken erstrecken und durchgehends sehr fruchtbar sind. Fast
alle haben Vulkane und sind den Erdbeben sehr ausgesetzt; stehen zum
Theil unter Niederländischer Herrschaft, und haben Boden, Produkte und
Einwohner (Malayen und Papuas) mit den grössern Sunda-Inseln gemein.
Die vornehmsten derselben sind, vom W. an:

Bali oder Klein-Java, durch die Balistrasse von Java getrennt
eine gebirgige, an den Küsten klippenreiche Insel, die seit 1849 entschie
den unter Niederländischer Botmässigkeit steht, 94 Qu.-M. umfasst, 750,000
E. zählt, und in folgende 8 von Holland abhängige Fürstenthümer zerfällt
Karang-Asem, mit der gleichnam. Hauptstadt an der Ostküste; Glan
gar (D jangar); Tab an an; Bul e Iii ng (Billing) mit der Hauptstadt
Singa Radscha; Kalong-kong (dessen Beherrscher das geistliche
Oberhaupt der Insel ist); Tamanbali, im W., mit der Hafenstadt Bali
Baton und Mengui (Manggoei). — Bali ist eine der interessantesten
Inseln Ozeaniens; die eigentlichen Balier, die sich meist zum Bramaismus
bekennen, ein schöner Menschenschlag, und deren Religion und Verfassung
waren einst die des ganzen civilisirten Ozeaniens. — Lombok, östlich von
Bali, 971/2 Qu.-M, gross, mit 355,000 E, (meist Malayen und Buggisen)
eine gebirgige, doch fruchtbare, gut angebaute Insel, unter Niederländ
Herrschaft; mit der Hauptstadt Mataran an der Lombokstrasse, — Sum-

bawa, durch die Allasstrasse von Lombok geschieden, eine 40 M, lange,
5—16 M, breite Insel von unregelmässiger Gestalt, mit fruchtbarem gut
angebauten Boden, aber auch thätigen Vulkanen (der Tomboro, bei des-
sen Ausbruch 1815 gegen 12,000 Menschen umkamen); sie umfasst einen
Flächenraum von 370 Qu.-M. und 800,000 (n. A. nur 200,000) E. malayischen
Stammes und zerfällt in die 6 Staaten: Bima, Dompo, Sumbawa, Tomboro,
Pekat und Sangar, von denen Bima, der mächtigste, im östl. Theil der
Insel, unter der Oberherrlichkeit der Niederländer, eine Art Oberherrschaft
nicht nur über aUe andern, sondern auch über die Insel Mangaaray
(den westlichen Theil von Flores) ausübt. Die in der Sapystrasse ge-
legene Insel Comodo gehört den Niederländern. — Flores (Oende,
Gross-Solor oder Mangaaray), durch die Sapystrasse von der vori-
gen getrennt, eine im Innern gebirgige, waldige mit Sandelholz bestandene,
an den Küsten ebene und sehr fruchtbare Insel, von 422 Qu.-M. Grösse,
mit 276,000 theils malayischen, theils von Portugiesen abstammenden Be-
wohnern (letztere im Osten, und Schwarze Christen genannt). Der west-
liche Theil der Insel erkennt die Oberherrschaft des Fürsten vom Bima auf
Sumbawa an; der östliche Theil steht unter portugiesisch er Herrschaft,
und hat als Hauptort die Hafenstadt Larentuka. — Sumba Indana
Oder Sandelholz-Insel, im S. von Flores, 108 Qu.-M, gross, pt an-
gebaut und von 425,000 Malayen bewohnt, die früher unter Niederl. Ober-
herrschaft standen, jetzt aber unabhängig unter eigenen Fürsten sind —
Sabrao oder Adinara, im 0. von Flores, 30 Qu.-M. gross, mit malayi-
schen
Einwohnern, worunter viele von portugies. Missionären bekehrte Christen.

Die Insel ist unabhängig und steht unter einem eingebornen Fürsten, der
in der Stadt Adinara residirt. - Solor, im S. der vorigen, eine zum
Theil gebirgige Insel von 19 Qu.-M., mit ziemlich starker malayischer Be-
völkerung, die zum Theil die Oberherrschaft der Niederländer anerkennt,
zum Theil unter der der Portugiesen steht. - Lomblem oder
im 0. der beiden vorigen, 64 Qu,-M. gross, mit malayischen Einwohnern,
unter eigenen unabhängigen Fürsten. — Pantar und Ombay oüer m a 1-
l!ua, erstere Insel noch wenig bekannt, letztere (im N, von fimor gelegen)
87 Qu.-M, gross; beide mit halb wilden, kriegerischen Bewohnern, die als
Menschenfresser bezeichnet werden, - Timor, die östlichste und zugieicn
Wichtigste der kleinen Sunda-Inseln, 70 M. nördlich von Neu-Hollanfl ent-
fernt, mit einem Flächenraum von 550 Qu.-M. und einer Bevölkerung von
mehr
als 1 MiH. Seelen. (Die Niederländer führen die Residentschalt
Timor in ihrer amtlichen Uebersicht mit 1,042
,6 Qu»-M. und 1,647,000 t,,
an, verstehen darunter aber auch alle ihre übrigen Besitzungen aul aen
kleinen Sunda-Inseln (mit Ausnahme Bali's und Lomboks); ebenso yerste-
nen die Portugiesen unter ihrer Angabe von 1,632,5 Qu.-M. für fimor,
alle ihre übrigen Besitzungen im Ind. ArchipeL Timor ist ungemein ge-
oTgig und nur an wenig Stellen bieten die steilen Küsten gute Anker-
Plätze. Den vQrnehmsten Ausfuhrartikel bildet hier das Sandelholz, das
auf keiner anderen Insel in solcher Menge und von solcher Güte gefun-
den wird. In politischer Hinsicht zerfällt Timor in 63 kleine Staaten, de-
fen Beherrscher im nordöstlichen Theile, die zum Stamme der Beilos ge-
hören, unter portugiesischer, im südwestlichen Theile, der von.Waike-
nas bewohnt wird, unter niederländischer Oberherrschaft stehen.
Die unmi ttelbaren Besitzungen der Portugiesen, im NO. der
Jnsel, umfassen 85 Qu.-M. und 150,000 E., mit dem Hauptort Di Iii; den
Niederländern gehört der Südwesten, mit 650,000 E. und der Haupt-
so wie die benachbarten Inseln
Rotti, Simao, Dao

stadt Kupang,
und Sawu. —

Die Molukken oder Gewürz-In sein, ein weitläuftiger in 3
Hauptgruppen zerfallender Archipel, zwischen Celebes und Neu-Guinea der
sich vom 4oN.-8<' SBr. erstreckt. — Sämmtliche Inseln sind voll steiler Ge-
birge, mit fruchtbaren, reizenden Thälern, sind gut bewässert, haben noch 8
thätige Vulkane, und bieten im Allgemeinen ein liebliches, doch nicht allenthal-
ben gesundes Klima. Berühmt sind sie, schon von alten Zeiten her, durch die
hier einheimischen Gewürznelken (deren Hauptpflanzungen auf den'Amboina-
Inseln sind) und Muskatnüsse (Hauptpflanzungen auf den Banda-Inseln);
ausserdem sind sie reich an Sago, Brodfruchtbäumen, Kokospalmen und
Tropenfrüchten etc.; erzeugen von Mineralien Gold etc., von Thieren: Rinder
Schafe, Beutelthiere, Zibetkatzen, Stachelschweine etc., Meerschwalben, de-
ren Nester sehr gesucht werden, und an den Küsten Perlen und Tripang-
Holothurien, welch letztere einen wichtigen Handelsartikel bilden. Die Ein-
wohner sind der Hauptmasse nach Haraforen und Papuas, dann Malayen,
Chinesen, Niederländer und Portugiesen. Sklaven sind in Mengen vorhan-
den, und die Sklaverei so milde, dass die so arbeitsscheuen Haraforen
sich oft selbst zu Sklaven anbieten, um nur ernährt zu werden. Die In-
seln, welche alle den Niederländern unterworfen sind, bilden 3 Resident-
schaften: Ternate, Banda undAmboina, stehen unter verschiedenen
einheimischen Fürsten (Sultanen und Radschahs). — Von den 3 Gruppen
bilden die Ternatas oder eigentlichen Molukken die nördlichste.
Sie bestehen aus 13 grösseren und einer Menge kleinerer Inseln. Die
wichtigsten derselben sind: Gilolo (Dschilolo, Halmahera oder Almaheira),
die grösste der Molukken und an Gestalt Celebes gleich, bergig und
fruchtbar, nur wenig bevölkert und ohne kommerzieRe Wichtigkeit (mit der
Stadt Ossa); — Ternate, westL der vorigen, mit hohem Vulkan; Sitz
eines den Holländern unterworfenen Sultans, des Residenten und des nie-
derländ, Gerichtshofs (Hauptstadt Ternate, 6,000 E., wichtiger Handels-
platz; Fort Oranien); — Ti dor, im S. der vorigen, noch kleiner, dichter
bevölkert, mit gleichnam. Hauptstadt; unter einem Sultan; sehr gesund,
mit hohem Pick; — Mo tir, unter einem zinspflichtigen Sultan (die Be-
wohner sind sehr geschickte Töpfer); — Matschan, klein, unter dem
Sultan von Motir; — Batschian, 35 Qu.-M,, mit heissen Springquel-
len, wie der Geiser auf Island; die gleichnam. Hauptstadt (mit 4,000 E.)
ist Sitz eines zinspflichtigen Sultans, von welchem die benachbarten Inseln
Mondoly, Tavally und Damm er, und die entfernteren Oby (mit nie-
derl. Fort), Typa und Mya abhängen, Ceram laut und Goram aber
abhängigig sind; — Mysol, eine gegen 30 Qu.-M. grosse Insel, de-
ren Herrscher unter Tidor stehen. — Die Gruppe Amboina, im
S. der vorigen, bildet die Mitte des Molukken-Archipels, und ist in poli-
tischer sowohl als administrativer Hinsicht die erste, denn sie enthält
die Insel Amboina, auf welcher der Gouverneur der Molukken residirt,
dem nicht nur die oben genannten 3 Residentschaften, sondern auch
Menado und Gorontalo auf Celebes untergeordnet sind. Die Gruppe
besteht aus 11 Inseln und vielen kleinen Eilanden; die wichtigsten der-
selben sind: Amboina (.4mbonnu, 17 Qu,-M., 50,000 E,), der Mittelpunkt
des Anbaus der Gewürznelken, mit der Hauptstadt A m b 0 n (8,000 E,, Sitz
des Gouverneurs und Residenten) und dem Fort Victoria; — Ceram
(Sirang), nördl, der vorigen, 325 Qu,-M., grösstentheils von seeräuberi-
schen Haraforen bewohnt, deren Zahl auf 225,000 geschätzt wird. Der
Osten ist von Banda, der Westen von Amboina abhängig, der Norden steht
unter einem Sultan, der ein Vasall der Holländer ist und von ihnen eine
Pension bezieht; Hauptort Sawu, im N., mit gutem Hafen und Fort; —
Manipo, Haruko, Saparua und Nussalaut, vier fruchtbare den Hol-
ländern unmittelbar gehörende Inseln mit Gewürznelkenbau; — Büro,
westl, von Ceram, 90 Qu.-M,, gebirgig und fruchtbar, mit 60,000 E, (Ma-
layen und Haraforen) unter fast unabhängigen Häuptlingen; Kajeli und
Wahaay, zwei holländ. Forts mit Beamten; — Goram, östl, von Ceram,
klein, von vielen kleinen Eilanden umgeben, mit 80,000 E.; merkwürdig
als der östlichste Punkt, bis zu welchem sich der Islam verbreitet hat. —
Die Gruppe Banda, die südlichste des Archipels, die wiederum in 4
deutlich geschiedene Gruppen zerfällt: \J in die eigentlichen Banda-
1nsein, zu welchen 10 kleine vulkanische Eilande gehören, darunter:
Banda mit dem Hafenort Lontoir, Banda-Neira mit der Stadt Nassau,
Gunong-Api und Aij (Aisch), denen ausschliesslich der Anbau der Mus-
katnüsse vorbehalten ist; 2) die südwestlichen Ins ein (Wetter, Letti,
Moa, Kissir, Lakar, Sermatta und Teralfa), unweit der Nord- und Nordost-
küste von Timor; 3) die süd,östlichen Inseln (Timor-Laut, Laarat
und die Key-Inseln), und die sehr fruchtbaren
Arrou-Inseln (Wa-
ham oder Wammer, Maykor und Udschier etc.), deren wir schon
bei Neu-Guinea erwähnten.

Die Sulu- oder Solo-Inseln, eine Gruppe von mehr als 70 kleinen,
zwischen Borneo und Mindanao und nördl. von Borneo gelegenen, stark
bevölkerten, ungemein fruchtbaren Inseln, die sich eines herrlichen Klimas
zu erfreuen haben. Die Zahl der Einwohner, meist kühner malayischer
Seeräuber, die sich zum Islam bekennen, beläuft sich auf mehr als 160,000
Seelen. Sie stehen sämmtlich, bis auf einen kleinen unabhängigen Theil
von Palawan, unter einem Erbfürsten oder Sultan, der auf der Insel Solo
seinen Sitz hat, und dem auch der nordöstliche Theil Borneo's unterwor-
fen ist; erkennen aber seit 1851 die Herrschaft der Spanier an. DieJnsel
Basilan, zunächst Magindanao wurde 1845 vom Sultan an Frankreich
abgetreten. Die Gruppe besteht aus 3 Theilen: den eigentlichen Sulu-
Inseln, im 0. von Borneo, mit der Hauptinsel Solo (10 Qu.-M,, mit der
Hauptstadt Bewan, dem Sitz des Sultans), Tawitawi, Basilan und
57 kleineren Eilanden.; — den Cagayan-Inseln, im N, von Borneo
und von seeräuberischen Bissayern bewohnt (mit Cagayan-Sulu, Ba-
lambaugan, Balabak etc,), — und Palawan (Paragoa) 420 Qu.-M.
gross und von einer über 40 M. langen Bergkette durchzogen; vulkanisch,
mit heissen Quellen; fruchtbar und wohl bewässert, heiss. und ungesund,
dünn bevölkert; auf der Nordostküste besitzen die Spanier den befestigten
Posten Taytay. Oestlich von Palawan liegt die ziemlich stark bevölkerte
Insel Damaran und die theilweise unbewohnten Guyo-lnseln, die den
malayischen Seeräubern und den Bissayern als Schlupfwinkel dienen.

Die Philippinen oder Manilischen Inseln. — Dieser ausge-
dehnte Archipelagus, im N. von Celebes und im 0. von Hinterindien ge-
legen und mehr als 1000 Inseln umfassend, von denen aber die meisten
klein und unbewohnt sind, umschliesst das Spanische Indien (siehe
oben: S,8), erstrekt sich seiner Hauptmasse nach von 5« 30'bis 210 NBr,,


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12 8. — Australien.

begreift einen Flächenraum von 7,200 (n. A. von 5,900 oder gar nur
4,850) Qu.-M., zählt eine Kevöllierung von 5—6 Mill. Seelen, und wird in
5 Gruppen: die Insel Luzon, die Bissayer-Insein, Magindanao,
die Babuyanen und Bäsch i-Ins ein geschieden. Die Inseln sind
grösstentheils gebirgig und von vulkanischer Beschaffenheit; gegen 10 Vul-
kane, worunter der 10,200' hohe Albay (Mayan) und der Bulusanauf
Luzon oft furchtbare Verwüstungen anrichten, sind noch thätig. An Flüs-
sen, Bächen und Landseen fehlt es nicht; der Boden ist reich und frucht-
bar und erzeugt Reis, Baumwolle, Sago, Zucker, Kaffee, Tabak, Indigo etc.,
in Menge, die Wälder liefern Ebenholz und Wachs, die Flüsse Waschgold,
die Küsten Perlmutter, Tripang und Schwalbennester; die meisten Reich-
thümer liegen aber noch unbenutzt. Das Klima ist im Allgemeinen ange-
nehm, nur auf Magindanao für Europäer gefährlich; verheerende Orkane
(Teifuns) sind häufig, wirken aber als Luftreiniger höchst wohlthätig. Die
Einwohner sind theils negerartige Papuas,, theils Malayen verschiedener
Stämme (Tagalen, Bissayer, Babuyanen, Baschis), theils Spanier und Kreo-
len, Chinesen und Araber. — Der Mittelpunkt der Spanischen Macht ist
auf Luzon. —

Luzon (Lupon, Manila oder Neu-Kastilien) ist die Haupt-
insel der Philippinen, 2,500 Qu.-M. gross, zerfäRt in einen den Spaniern
unterworfenen und einen ihnen nur zinspflichtigen oder ganz unabhängi-
gen Theil, und zählt etwa 2V2 Mill. E., von denen die Mehrzahl auf den
spanischen Antheil kommen. Der Spanische Theil zerfällt in folgende 16
Bezirke (Alcadias): Tondo mit der Hauptstadt Manila; Bulakan
mit der gleichnam. Stadt; Pampanga, mit Bakolor; Pangasinan,mit
Lingayen; Ylocos del Norte, mit Sarrat; Ylocos del Sur, mit Sta.
Catalina; Cacayan, mit Lal-lo; Zambales, mit Iba; Bataan, mit
Balanga; Nueva-Ecija, mit Cabanatuan; Tabayas, mit der gleichnam,
Stadt; Albay, mit Albay, und den Inseln Ticao, Masbate und Catanduanes;
Gamarines, mit Nueva-Cazeres; Laguna de Baj, mit Pagsanjan; Ba-
tangas, mit Balayan, und Cavita, mit der gleichnam. Stadt. — Die
Hauptstadt Manila, an der Mündung des Passig, der die Stadt in zwei
Theiie, die Krieger- und Handelsstadt abtheilt, zählt 150,000 E., ist der
Sitz des Gouverneurs, eines Erzbischofs, eines ApeRationsgerichts und
sämmtlicher span. Oberbehörden. — Die Biss ayer-lnsel n, im S. der
vorigen, bilden eine ausgedehnte Gruppe grösserer und kleinerer Inseln,
Die bedeutendsten derselben sind: Samar, 621 Qu.-M., mit 90,000 E. im
span. Antheil im W. und S. der Insel, wo Cabalunga Hauptstadt und
Sitz des Alkaden ist; — Ley te, 480 Ou.-M. und 70,000 E. im span. An-
theil an der Westküste, wo auch der gleichnam. Hauptort ist; — Zebu
und Bohol, 2 Inseln die zusammen den Bezirk Zebu bilden, 202 Qu.-M.
mit 156,000 span. Einwohnern, mit der gleichnam. Hauptstadt, Sitz des
Alkaden und eines Bischofs; dem Hafen Zebu gegenüber liegt das kleine,
durch Magelhan's Ermordung (1521) geschichtlich merkwürdige ERand Ma-
tan;—Negros, 427 Qu.-M., mit 42,000 E. im span. TheR, und derStadt
Ylok; — Panay, 533 Qu.-M-, 300,000 E. im span. Theil, der in die 3
Bezirke Antigua, Yloilo und Capis zerfäRt, mit der Hauptstadt Antigua;
— Mindoro, 600 Qu.-M., nur wenig bekannt; im span. Theil nur 13,000
E. und die Hauptstadt Kalapan; der Rest wird von unabhängigen Völ-
kern bewohnt, denen die ersten Seefahrer lange Schweife andichteten; —
die Gruppe der C alami anen, unter denen Buswagan, mit 16,000 span.
Unterthanen, und Kuliong, dem Sitz des Alkaden. — Die Insel Maginda-
nao oder Mindanao (Melindeno) die zweitgrösste der Philippinen,
1,174 Qu.-M,, mit 1 MIR. E.j den Spaniern gehören 61 Qu.-M. mit 64,000
E-., in 3 Distrikten (Sambuangan, auf der Südwestspitze, Verbannungs-
ort für die Philippinen, mit starkem Fort; Misamis, an der Pangilbay,
der Nordküste, und Caraga, an der Ostküste), deren Alkaden unter dem
Gouverneur von Sambuangan stehen. Der unabhängige Theil der Insel
steht unter einheimischen Fürsten, von denen der Sultan von Magindanao,
der zu Selanga (12,000 E.) residirt, und dem auch die bedeutende Ha-
fenstadt Pollok (Sugur) gehört, der mächtigste ist. Den Süden der
Insel bewohnen Illanos, eine Seeräubernation. — Die Babuyanen, im
N. von Luzon, eine Gruppe von 6 grösseren und mehreren kleineren von
christlichen Malayen bewohnten Eilanden; die bedeutendsten sind: Babu-
yan, mit einem span. Militärposten, C^tlayan oder Camiguin undDa-
lupiri. — Die Baschi-Inseln, nördl. v. d. vorigen, kleine Eilande,
die 25 M. südl. von der chinesischen Insel Thaiwan liegen und noch wenig
bekannt sind. Nur auf Graf ton, der wichtigsten Insel, haben die Spa-
nier eine Niederlassung; Batan (Monmouth), Bayat (Oranien) und Ba-
schi (Chevre oder Goat), stehen unter eingebornen malayischen Häupt-
lingen. —

III. Polynesien, Ost-Ozeanien. —

Die zahlreichen Inselgruppen im Osten und Nordosten Melanesiens,
die sich von den Macquarie-Inseln im S., bis zu den Sandwichs-Inseln im
N., und von Neu-Seeland im W. bis in die Nähe der Westküste von Ame-
rika erstrecken. Ueber einen ungeheuren Raum verbreitet, umfasst dieser
Theil Australiens nur eine verhältnissmässig kleine Landmasse, und ausser
der Doppelinsel Neu-Seeland, die 2,853, und der Sandwichs-Gruppe, die
300 Qu.-M. umfasst, sind alle andern Inseln, die in grössern oder kleinern
Gruppen in Ketten gesondert liegen, von nur geringem Umfange, und zer- ,
fallen in 12 Hauptarchipele. —

Gruppe Neu-Seeland.— Neu-Seeland, eine aus zwei grossen,
durch die Cooksstrasse getrennten Inseln und einer kleineren im S. bestehende
Doppelinsel, ist das ausgebildetste Inselland der Erde und hat zugleich das
ausgebildetste Gebirgssystem Australiens, das in seinen höchsten Gipfeln
die Schneelinie weit überragt, in seinen untern Regionen dicht bewaldet,
und reich an Quellen, WasserfäHen und Landseen ist, und die beiden
Hauptinseln zu wahren Alpenländern macht. Zwischen 34» 25'—47" 20'
SBr. und 183o 40'—195» 40' OL. gelegen und circa 300 M. östlich von
Sidney in Australien entfernt, beträgt der Gesammtflächeninhalt der Gruppe,
nach den neuesten Angaben 2,853 Qu.-M., von denen auf die nördliche
Insel 1,200, auf die beiden südlichen 1,653 Qu.-M. kommen. Die Gesammt-
bevölkerung mag gegen 250,000 Seelen betragen, unter denen 50,000 euro-
päische (meist britische) Ansiedler; die Zahl der Eingebornen (auf der
Nord-Insel circa 160,000, atif der südl. Hauptinsel circa 40,000) wird auf
200,000 Seelen geschätzt; sie sind malayischen Ursprungs, waren trotz
ihres, vor allen Ozeaniern vorgeschrittenen gesellschaftlichen Zustandes,
unzweifelhaft Menschenfresser, und ihr Verkehr mit den Europäern hat,
statt sie zu civilisiren, bisher mehr nur dazu gedient, ihnen die Mittel zu bie-
ten, sich selbst zu zerstören und aufzureiben. Von Tasman 1642. entdeckt,
durch Cook näher bekannt geworden, versuchte Bischof Marsden hier 1814
die erste Missionsniederlassung in Rangihu auf der Nordostküste der
Nordinsel; gründete 1819 eine zweite zu Kiddikiddi (Kerikeri), 1823
eine dritte zu Paihia, 1831 eine zu Waimate, 1834 eine fünfte zu
Kaitaia, und 1837 bestanden bereits 10 Missionsörter mit 33 Missionä-
ren und 24 fleissig besuchten Schulen, und gegen 45,000 Neu-Seeländer
waren dem Christenthume gewonnen. Im J. 1835 wurde die erste Buch-
druckerpresse zu Paihia aufgestellt; 1837 das Land in eine britische
Kolonie umgewandelt; einer Aktiengesellschaft in London ein Freibrief
zur Kolonisirung desselben verwilligt, die 1839 aRes Land um Port Ni-
cholson an der Cooksstrasse, bis 40 M. den Fluss aufwärts, der sich in
diese Bay ergiesst, ankaufte; und am 20. Mai 1840 nahm die britische
Krone (nach vorhergegangenem Vertrag mit den Häuptlingen) förmlich
Besitz von ganz Neu-Seeland, und ernannte einen eigenen Gouverneur,
der, wie der Bischof der anglikan. Kirche, seinen Sitz in Auckland,
der Kolonialhauptstadt auf der Ostküste der Nordinsel hat. In administra-
tiver Beziehung ist die Kolonie in 2 Provinzen Neu-Ulster (auf der
nördlichen) und Neu-Munster (auf der südl. Hauptinsel) geschieden.
Die nördliche Insel (Nord-Insel der Engländer) heisst bei den Ein-
gebornen Ika-na-mauwi (Ea hei no mau we); sie ist ungemein reizend
und fruchtbar, wird von Gebirgen durchzogen, die im Egmont (einem
ausgebrannten Vulkan) 14,760 (n. A. nur 8,839'), im Edgecombe 10,000',
in der Schneekette des Ruapahu 9,000' aufsteigen, hat prachtvolle Wal-
dungen, zahlreiche Flüsse, unter denen der Manawatu und die Themse
die ansehnlichsten sind, mehrere Seen, darunter der Koto Dua von 4 M.
Länge, und den IV2 M. langen reizenden Morberih, und eine Menge
warmer Mineralquellen. Von thätigen Vulkanen ist der Tongariro zu
bemerken. Im Innern sind ausgedehnte Niederungen und Sümpfe, Das
Klima ist gemässigt, angenehm und gesund. An den Küsten finden sich
zahlreiche natürliche Häfen und geräumige Bayen (Inselbay, Kaipara, Wan-
garoa, Manu-Kao, Tarranarki, Mercury und Waikato). Einwohner zählt
die Insel, einschliesslich der europ Ansiedler, gegen 190,000; die Einge-
bornen stehen unter Häuptlingen, die immer mit einander im Kriege lie-
gen. Bei der Besitznahme der Insel von Seiten der Briten, unterzeichne-
ten 46 Häuptlinge, in Gegenwart von 500 geringeren Anführern, den Un-
terwerfungsvertrag. Ausser der Hauptstadt Auckland bestehen bereits
an, von der neuseeländischen GeseRschaft gegründeten Städten: W^elling-
ton mit 8,000, Nen-Plymouth mit 2,500, und Port Nicholson mit
5,000 E. — Die südliche Hauptinsel, von den Engländern die Mittlere
Insel, von den Eingebornen Tawai-poenamu genannt, ist grösser als
die vorige und hat vom Meere aus betrachtet, ein kahles, abschreckendes
Aussehen, steile Felsenufer mit zahllosen Buchten und Bayen (Königin
Charlotte, Tasman- undBlaidbay, Milford, Dusky, Schalky, Pegasus, Mac-
querie), ist weniger, und von wilden, noch wenig bekannten Stämmen
bevölkert, bietet aber, besonders im N., wo die Europ. Ansiedelungen sich
befinden, reichen fruchtbaren Boden. Die Städte auf ihr sind: Nelson,
an der Blaidbay, mit 2,000 E., und Lyttleton oder Victoria, an der
Pegasusbay. — Durch die Foveauxstrasse von'der mittlem Insel getrennt,
liegt die bergige Insel Stewart oder Stuart, jetzt Süd-Insel oder
Neu-Leinster genannt, mit den Häfen: Mason, Facile, WiUiams und Pe-
gasus. — Als abhängig von Neu-Seeland sind noch folgende, in geringerer
oder grösserer Entfernung liegende Inselgruppe zu erwähnen: die Chat-
ham-Inseln oder Braughtons-Gruppe, beiden Eingebornen Warre-
kauri, unter 44" SBr. und 201» OL., gegen 100 M. östL von der
Mittleren Insel Neu-Seeland, sehr fruchtbare, ziemlich bevölkerte Inseln
von circa 22 Qu.-M., die vor einigen Jahren (von C. Ritter) zur deutschen
Ansiedelung empfohlen wurden. Die grösste der Inseln ist Chatham,
die nächste Pitt (Rangihaude); Rangituahi, Cornwallis (Ran-
gaura) die Pyramiden und 44" Inseln, sind kleine Eilande. — Die
Bounty-Inseln, unter 47« 45' SBr., 60 M. SSW. von den vorigen, 13
kleine, felsige, wasserarme Eilande, die reich an Pelzrobben sind. — Die
Antipoden-Insel, 30 M. südl. von den vorigen, unter 49o 49' 30" SBr.
und 1800
0. v. Gr., eine kleine fast genau unter London liegende Insel. —
Die Auekland-Inseln, 50 M. südlich von Neu-Seeland, eine Gruppe von
4 grössern Inseln (Auckland, unter 50" 35' S., 6 M. lang, sehr bergig;
Enderby, Disappointment und Adams) und 3 kleinen Eilanden, und
den 20 M. südwestl. liegenden Campbell-Inseln. - Die Macquarie-
Inseln, die südüchste Gruppe Polynesiens, unter 54» 19' S., mit der rauhen,
gebirgigen an Robben reichen Hauptinsel Macquarie, die 23 M. im Um-
fange hat; im N. von ihr liegen die kleinen Eilande Judge und Clerk,
im S. Bishop und Clerk. — Die Kermandee-Inseln, im NO. von Neu-
Seeland, gegen 100 M. von der Nord-Insel, eine ziemlich bevölkerte Gruppe,
bestehend aus der unter 29o 12' S. gelegenen Hauptinsel Raoul (bei den
Briten Sunday-Island-, bei den Franzosen La Recherche), und den
Eilanden Macauley, Curtis, Esperance und Vasques. —

Der Tonga-Archipelagus oder die Freundscha fts-Ins ein.
Eine zwischen 18» und 21o SBr. im 0. des Fidschi-Archipels gelegene
Gruppe, die aus 32 grössern Inseln und mehr als 150 Eilanden, Klippen
und Rifl'en besteht, und der leichteren Uebersicht wegen in 3 Hauptabthei-
lungen die Tonga-i Hapai- und Vavau-Insein geschieden wird. Die
Inseln sind grösstentheils flach, nur wenige vulkanisch und gebirgig, meist
von Korallenrifi'en umgeben, reich an Brodfruchtbäumen, Kokos- und Sa-
gopalmen, Pisangs, Yams etc., bieten Schweine und Hunde, neuerer Zeit
auch (durch Missionäre eingeführt) Rinder und Pferde; Pagageien und
andere tropische Vögel, Fische, Schildkröten und Perlenmuscheln. Die
Bevölkeryng, etwa 60,000 Seelen, gehört zur malayischen Rasse; sie ist
von heRbrauner Farbe, friedlicher Gemüthsart, betreibt Ackerbau, Fischerei,
und zeichnet sich durch Kunstfertigkeit aus. Früher einem geregelten
Götzendienste ergeben, ist die Mehrzahl der Bewohner gegenwärtig zum
Christenthum bekehrt, und bereits 1850 zählte man auf den Freundschafts-
Inseln 96 evangel. Kirchen und Kapellen und 16 kleine Bethäuser. Früher
einzelnen Häuptlingen unterworfen, übt gegenwärtig der ehemalige Häupt-
ling von Vavau, Taofa (Ta-ufaaha-u), der sich seit seiner Taufe König
Georg nennt und in Lefuga residirt, die OberherrRchkeit aus. — Die
Hauptinseln des Archipels sind: in der Tonga-Gruppe, der südlichsten
des Archipels: Tonga oder Tongatabu (das heiHge Tonga), unter 2i<»
10' S., eine grosse, 22 M. im Umfang habende, 60 Fuss über dem Meeres-
spiegel erhabene Insel, die in der üppigsten Vegetation prangt, von einem
Riff und 22 kleinen Eilanden umgeben ist, und 16,000 E. zählt. Als Haupt-
stadt der Insel gilt Nigualofa; zur Zeit des Heidenthums war Mafanga,


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8. — Australien. 13

mit den Gräbern der alten Könige von Finow, das Heiligthum der Insel;
bedeutende Missionsstationen sind Bea, Hihifo, Mua, Vaini und Hau-
ma; — Eooa (J-ua), 5 M. südöstl. von Tonga, eine bergige, ungemein
fruchtbare und bevölkerte Insel von 8 M. Umfang, die als die Kornkammer
der ganzen Gruppe betrachtet wird; Pylstaert (la Sola), südsüdwestl.
der vorigen, mit dürftiger Vegetation; von Seevögeln bewohnt. — In der Ha-
pai-Gruppe, der mittlem des Archipels: Lefuga, Hauptinsel und Sitz
des Königs, 20 M. nordöstl. von Tonga, sehr fruchtbar und ziemlich stark
bevölkert, mit den gut angebauten Eilanden Uiha, Foa, Nuganama
und Hoanno in der Nähe; — Annamoka (Namuga), 7 M. westl. von
der vorigen, niedrige Koralleninsel mit prachtvollen Bäumen und 2,000 E.
~ Happi (Hongahapa), kleines, spärlich bevölkertes Eiland; — Tu-
foa, 20 M. nördl. von Tonga, und Kao (Niuafoau), mit 800 E., beide
mit thätigen Vulkanen; — Komango, Fallafagia, Tonnamagaund
Kotu, kleine bewohnte Eilande im S. u. 0. von Annamoka. — In der
Vavau-Gruppe, der nördlichsten: Vavau (Vavao), nach Tonga die
grösste, ungemein fruchtbare Insel, mit den trefflichen Häfen Refuge und
Valdez, und der Felsenfeste Felletoa; — Late (Lutai), II M. westl.

reiche Werkstätten, Kirchen, Schulen und Häuser nach europ. Art. — W a-
tiu, im N. von Mangia, mit 2,000 E. und schattigen Kokoshainen. —

Mauti, reizende, gut angebaute Insel, im 0. der vorigen- _ Manual

(Hervey), unter 1900 17' S.; F enua-iti, Waitu-tati, Ruruti, Pal-
merston, Armstrong und Roxbury, kleine, fruchtbare, gut ange-
baute Eilande- —

Die Tubuai-Inseln, eine Gruppe von 5 kleinen Inseln, im SO. der
vorigen, die vom südlichen Wendekreis durchschnitten werden, zwischen
2250—230° OL. In ihrer physischen Beschaffenheit ähneln sie den Ge-
sellschaftsinseln, und in den Sitten und Gebräuchen ihrer 6,000 E., die
o-egenwärtig sämmtlich Christen sind, herrscht grosse Uebereinstimmung
mit den Bewohnern jener Inselgruppe. Die Inseln selbst sind: Tubuai,
gut bewaldet, mit einem hohen Felsengebirge in der Mitte. — Vavltu
(Raiwawai), im 0., stark bewaldet mit 900' hohen Felsenwänden; —
Rurutu (Ohetiroa), im N., ungemein reizend, mit zahlreichen Pflanzun-
gen
und Häusern nach europ.Bauart;—Rim atara, imW., und Brough-

ton im S. von Tubuai; - Rapa oder Oparo, 90 M. südöstl von Va-
vitu'und die östl. von Rapa liegenden kleinen Eilande Bast oder Coro-


von der vorigen, sehr hoch, mit guter Rhede; - Hunga, kleines Eiland,
mit sehenswerther Stalaktitenhöhle; — Amargura, die nördlichste Insel
der Gruppe, hoch gelegen und stark bevölkert; — Sa vage (Nine), eine
ziemlich hohe, mit Dammerde bedeckte Koralleninsel, 70 -M. östl, von Va-
vau, mit 3,000 E. — . r , t^.

Die Samoa- oder Schiffer- (Navigators-) Inseln. Em
Archinel von 8 grössern Inseln und vielen kleinen Eilanden, 90 M. nördl.
von den Tonga-Inseln, zwischen 13o 28' und 14« 33' SBr. und 1990 20'
und 2100 OL. Die Inseln, welche gebirgig und dicht bewajdet sind, ge-
hören zu den schönsten und fruchtbarsten Australiens. Die Einwohner,
deren Zahl auf 160,000 geschätzt wird, sind von stattlichem Körperbau
und besitzen grosse Geschicklichkeit in der Verfertigung von Waffen, Ge-
räthschaften und Fahrzeugen; als Heiden waren sie sehr kriegerisch, doch
keineswegs Menschenfresser; gegenwärtig haben sie fast durchgangig das
Christenthum angenommen. Die 8 Hauptinseln der Gruppe sind: Pola
(Otawhi oder Sawaji), die grösste, 55 M. im Umfang habende, stark
bevölkerte Insel, unter 13» 36' S. — Kaiinas (Manono), östl. von der
vorigen, klein, mit 1,500 E. - Ojalava (Opolu) im SO. von Pola, 40
M. Im Umfang, mit zahlreichen Dörfern, von denen Solo solo und Len-
lumoega ein stadtähnliches Ansehen haben. — Mauna (futuifa), lo
M. östlich von der vorigen, 20 M. im Umfange, mit der Massacre-Bay, m
Welcher La Perouse 1787, durch einen Anfall der Eingebornen 11 seiner
Leute verlor. — Fanfueh (Manua), eine kleine, gebirgige, stark bevöl-
kerte Insel, 6 M.
nordöstl. von der vorigen, — Leon eh (Orosang a),
noch kleiner, in der Nähe der vorigen. — 0pun (Ofu), gebirgig, ziemhch
S'ross, östlich und in der Nähe der beiden vorigen. — Rose (Abonma
Oder Kor dake w), 14 M. östlich von Opun, hoch und ziemlich bevölkert.
Von den kleinern Inseln, westlich von Pola, sind zu bemerken: Wallis
Oder Uwea, ziemlich umfangreich, 60 M. westL von Pola. — Hörne und
Allufatti, 2 Eilande, 30 M. südwestl. von Wallis, stark bevölkert; die
Eingebornen sind noch Heiden. - Onu-afu (Proby), ziemlich gross, ge-
birgig, gut bevölkert und fruchtbar. — Niouha (Keppel's-Insel), 45
südwestlich von Opolu, mit einem hohen Berg in der Mitte, ungemein
'fuchtbar; die Bewohner sind grösstentheils Christen. —

Cooks- oder Mangia-Arehipel. - Eine 1777 von Cook entdeckte
Inselgruppe, die auch den Namen derHervey-Inseln führt und deren
mute vom 20« SBr, und 218° OL. durchschnitten wird. Die Inseln ge-
noren sämmtlich der Korallenformation an, sind meist niedrig, höchst
fruchtbar und mit herrlichem Klima begabt. Die Einwohner, gegen 18,000,
wnd gegenwärtig sämmtlich Christen, Die Hauptinseln der Gruppe sind:
^angia, im S. des Archipels, 5 M. im Umfange, mit 4,000 E., reichen
^uanzungen von Pisang, Kokospalmen und Brodfruchthäumen, und den
aach europ. Art angelegten Ortschaften Tamarua, Iwirua und Oneroa,
o!f Kunststrassen in Verbindung stehen. — Roratonga (Oruruta),
M nordwestl. von der vorigen, mit 8,000 E., die grösste Insel des Ar-
cnipels, und trelTlich angebaut; man findet hier Buchdruckerpressen, zahl-
Bi»mme-< H.nd-Atlas, ~ Anitralien. d.

nados, deren Waldungen Sandelholz enthalten, können mit zur Tubuai-
gruppe gerechnet werden. —

Die G-esellsehafts- oder Soeletäts-Inseln. — 11 grössere und
eine Menge kleinerer Inseln und Rifl^e, die nach ihrer Hauptinsel Tahiti
auch als Tahi ti-Archip el bezeichnet werden. Von Quiros 1606 entdeckt,
durch Cook (1769—1778) näher aufgeschlossen, sind sie von allen Insel-
gruppen der Südsee am meisten besucht und am besten bekannt, und ihre
Bewohner waren die ersten, die dem Götzendienste entsagten und sich dem
Christenthunie zuwandten. Die Inseln, welche sich zwischen
16o—l8o SBr.
und 225°—228040' OL. ausbreiten, sind zum grossen Theil gebirgig und
der Boden vulkanisch, die meisten aber von Korallenrifl'en umgeben. Un-
gemein fruchtbar, gut bewässert und vom herrlichsten Klima begünstigt,
gedeihen auf den Inseln alle Erzeugnisse Australiens (Brodfruchtbäume,
Kokospalmen, Pisang, Zuckerrohr, Tains, Bataten etc.), und von Europäern
hierher verpflanzt: Orangen, Citronen, Ananas, Kürbisse etc. Von Thie-
ren waren nur austral. Hunde, Schweine, Ratten, Papageien und Tauben
heimisch, jetzt aber sind auch Pferde, Rinder und andere Hausthiere, Hüh-
ner u. s. w. eingeführt. Die Einwohner, ein edler, schöner, wohlge-
bildeter Menschenschlag, von theils weisser und braungelber, theils dunkel-
brauner Farbe, deren Zahl zu Cooks Zeit auf Tahiti allein zu 120—160,000,
auf den übrigen Inseln zu 200,000 Seelen geschätzt wurde, belaufen sich
gegenwärtig auf ungefähr 50—60,000 Seelen. Sanfter und bildungsfähiger
Gemüthsart, erfahren in der Verfertigung verschiedener Kleidungsslofl'e,
Werkzeuge, Geräthe und Wafl'en, selbst nicht ohne Kenntnisse von Heil-
kunde und Musik; in ihrer paradiesischen Unschuld der Freude sich in
vollem Maasse hingebend, bei ihrer Friedfertigkeit selten in Kriege ver-
wickelt, und unbekannt mit verheerenden klimatischen Krankheiten, deren
es nie auf dieser Insel gab, verminderte sich die Zahl der Bewohner in
40 Jahren um mehr als die Hälfte, in Folge ansteckender Krankheiten,
welche europäische Seefahrer ihnen gebracht, und der Laster, mit
denen sie die armen Insulaner vor Einführung des Christenthums beschenkt.
Cooks reizende Schilderung der Unschuidswelt, die auf den Inseln des
Tahiti-Archipels herrschte, zog zahlreiche Seefahrer dorthin, und mit ihnen
Pocken, Lustseuche, Fieber und andere verheerende Uebel; die Insulaner
lernten alle unglückseligen Auswüchse der europ. Civilisation nach einan-
der kennen, wurden zum Trünke verleitet und verfielen dessen traurigen
Folgen so, dass bereits 1797, nach einem zwanzigjährigen Zeitraum, die
Bevölkerung Tahiti's sich auf 16,050 Seelen vermindert hatte. Europäische
Krankheiten und Laster setzten noch volle 16 Jahre ihre Verheerungen
ungestört fort, und 1813 zählte Tahiti gar nur noch 8,000 Einwohner,
Mit Einführung des Christenthums, 1814, welches den eingerissenen La-
stern, und somit auch d«n dadurch erzeugten Krankheiten einen Damm
entgegensetzte, vermehrte sich die Bevölkerung wieder, und würde, na-
mentlich auf Tahiti, noch beträchtlicher sein, wenn nicht seit 1842 so viele
Tahitier aus Hass gegen die französ. Fremdherrschaft nach Rajatea und
andern, den Franzosen nicht unterworfenen Inseln ausgewandert wären.


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14 8. — Australien.

Seit Einführung des Christenthums sind zahlreiche Kirchen, Kapellen und
Schulen entstanden, selbst Buchdruckereien, wo die nöthigen Bücher in
der Landessprache gedruckt werden, und eine höhere Lehranstalt für
Kinder der vornehmeren Eingebornen. Die industrielle Bildung hat mit
der geistigen gleichen Schritt gehalten; zahlreiche Fabriken entstanden,
der Handel nahm mit jedem Jahre zu, und nach Neu-Süd-Wales, mit dem
der meiste Verkehr besteht, werden bereits grosse Quantitäten Zucker,
Baumwolle, Palmöl, Schweine-Pökelfleisch etc. ausgeführt. Schon vor der
Einführung des Christenthums standen die Gesellschaftsinsulaner unter der
Botmässigkeit eines Königs, und das Volk zerfiel in Adelige und Ge-
meine. Nach Annahme des Christenthums und näherer Bekanntschaft mit
europ. Sitten und Einrichtungen wurde hinsichtlich der gesellschaftlichen
Zustände Vieles geändert: eine der englischen nachgebildete Staatsverfas-
sung ward eingeführt, und durch dieselbe eine Art Parlament, welches
sich alle 3 Jahre auf Tahiti versammelt und von 2 Abgeordneten aus je-
dem Bezirke beschickt wird. Die vollziehende Gewalt blieb unter gewissen
Beschränkungen in den Händen des Königs (jetzt der Königin Pomare),
und ebenso wurde unter gewissen Beschränkungen der Adel beibehalten.
Im J. 1824 wurde ein ordentlicher Gerichtshof mit Untergerichten einge-
setzt, und ein förmliches Gesetzbuch abgefasst. Der segensreiche Erfolg
der evangelischen Missionen erweckte den Missmuth Roms, und 1833 wurde
einer jesuitischen Brüderschaft (der Picpus-Gesellschaft) das Geschäft über-
tragen : „aUe Inseln des Stillen Meeres zu bekehren", d. h. die zum evan-
gelischen Christenthum bekehrten Südsee-Insulaner zur katholischen Kirche
überzuführen. Katholische Priester wurden von jener Gesellschaft nach
den Gambier - Inseln geschickt und schlichen sich von dort aus auf Tahiti
ein. Die Tahitier wollten aber von dem Katholizismus nichts wissen, ver-
weigerten den Priestern den Zutritt und brachten dieselben, die hartnäckig
darauf beharrten, auf der Insel zu bleiben, im Dec. 1836 von dort fort.
Einer dieser Priester, Caret, ein Franzose, eilte nach F"rankreich, um der
vermeintlich-gekränkten Ehre seiner Nation und seiner Kirche Genugthuung
auszuwirken, und kam dem damaligen Könige Ludwig Philipp, der bei Er-
ölTnung der Kammern eines Theatercoups bedurfte, ganz erwünscht; es
wurde eine förmliche Expedition nach Tahiti beschlossen, und am 27. Aug.
1838 erschien Kapit. Dupetit-Thouars mit der Fregatte Venus vor Papaite,
dem Haupthafen Tahiti's, und verlangte 2,000 Dollars Entschädigung für die
ausgewiesenen Priester, Zurücknahme.der Ausweisung, und Begrüssung
der französ. Flagge, und da er im Fall der Nichterfüllung seiner Forde-
rungen mit Erölfnung von Feindseligkeiten drohte, verstand es sich, da es
auf TaWti kein Pulver gab, von selbst, dass ihm Alles bewilligt wurde.
Am 1. Sept. 1842 kam Dupetit-Thouars von Neuem nach Tahiti, lockte 4
Häuptlinge der Insel an Bord seines Schilfes, machte sie betrunken, und
liess sie in diesem Zustande eine Schrift unterzeichnen, in welcher sie
erklärten, dass Tahiti sich unter französ. Schutz begebe, und diese Schrift,
von der weder die Königin, noch die übrigen und gerade die vornehmsten
Häuptlinge etwas wussten, ist es, auf welche Frankreich sein Protektorat
auf Tahiti und die benachbarten Inseln gründet. Seit dieser Zeit sind auf
Tahiti zum Theil französ. Einrichtungen und Gesetze eingeführt, doch er-
streckt sich die Gewalt der Franzosen nur über die südöstlichen oder
Georgischen Inseln, w ogegen die, seit 1844 auf Rajatea residirende Königin
ihre Souveränität nach wie vor auf die eigentlichen Gesellschaftsinseln
ausdehnt. In die evangelisch-kirchlichen Verhältnisse haben die Franzosen
keinen Eingriff gethan, und die Thätigkeit der katholischen Missionäre ist
so gut wie ganz eingestellt, weil sich kein Tahitier zur Annahme des Ka-
tholizismus bereit finden lässt. —

Man scheidet den Archipel in die 5 südöstlichen oder Georgi-
schen Inseln, und in die 6 nordwestlichen oder eigentlichen
Gesellschaftsinseln. Zu den ersten gehören: Tahiti oderOtaheite
(2OV2 Qu.-M. m. 18,000 E.), aus zwei durch eine niedrige Landzunge ver-
bundenen Halbinseln (Opureonu und Taiarapu) bestehend und von einem
weiten KoraRenriff umgeben, durch welches mehrere Durchfahrten führen;
gebirgig, mit reizenden, gut bewässerten Thälern, schönen Kaskaden, üppi-
ger Vegetation und den erloschenen Vulkanen Oronea von 10,230 und
Tobronu von 9,000' Höhe. Die Insel ist in 19 Distrikte geschieden, von
denen Matawai, Pare, Atahura und Papara die wichtigsten sind.
Hauptstadt der Insel ist Papaite (Papeete), andere Ortschaften sind
Vaughton, Hankeytown, Wilkshaven, Burderspoint etc., der beste Anker-
und Landungsplatz ist Papaua. — Eimeo (Moorea), 3 M. nordwestUch
V. d. vor., mit Port Talou, Griffiestown (mitder 1824 errichteten Süd-
see-Akademie) und Robysplace. — Taturua, eine aus 5 kleinen Ei-
landen (Rimatu, Onehoa, Moturua, Hoatere und Reiona), die alle in ein
Korallenriff eingeschlossen sind, bestehende Insel, deren gesunde Luft
sprichwörtlich geworden ist. — Maitea (Hidia), eine gut bevölkerte
Felseninsel, im SO. von Tahiti, mit Perlenfischerei und der Ortschaft Ro-
byston. — Tapuamanu (Saunders), westl. v. Eimeo. — Zu den
nordwestlichen oder eigentlichen Gesellschaftsinseln, die von
dem französ. Protektorat ausgeschlossen sind und unter der Königin Po-
mare stehen, gehören: Rajatea (Ulitea), die grösste, mit den Hafen-
plätzen Ohamaneo, Uturoa, Opoa und Vaoaara; Huahine; Maiaoiti;
Tahaa (Otaha); Borabora mit dem Hafen Benta; Maupiti (Maurua),
und Tubai (Montuiti), eine aus vielen flachen, von einem Riff um-
schlossenen Eilanden bestehende Insel. —

Pomotu oder der Archipel der gefährlichen (niedrigen)
Inseln, im 0. der Gesellschaftsinseln, ein aus mehr als 60 Inselgruppen
bestehender Archipelagus, der sich über H Breitengrade (von 140 —25o
SBr.) und über 15 Längengrade (229o - 244o OL.) ausbreitet, und mit
wenigen Ausnahmen nur aus niedrigen Inseln (noch in der Ausbildung be-
griffenen Attolons, Inselkreisen und Inselketten) der Korallenformation be-
steht, die meistens in der Mitte einen See enthalten, nur erst eine dünne
Schichte
fruchtbaren Erdreichs angesetzt haben, zum Theü noch über-
schwemmt werden, theilweise auch unbewohnt sind. Die grösseren tragen
die
gewöhnlichen Gewächse dieser Tropengegend und haben Papageien,
Tauben,
australische Hunde, Schildkröten und Perlenmuscheln, die kleine-
ren nur Kokospalmen. Im Ganzen sind sie spärlich, viele gar nicht be-
wohnt. Die Bewohner ähneln denen der Gesellschaftsinseln, sprechen einen
tahitischen Dialekt, haben in ihren Sitten und Gebräuchen viel Ueberein-
stimmendes mit ihnen, und scheinen auch von jenen Inseln abzustammen.
— Die bemerkenswerthesten Gruppen des Archipelagus, von W, an gezählt,
sind: die unbewohnte Gruppe Lazareff, 40 M. nördl. von Tahiti; die
Vliegen- (Fliegen- oder Wallis-) Inseln, eine grosse, stark bewal-
dete, dicht bevölkerte Gruppe; die Gruppe Aurora (Matia), deren Be-
wohner evang. Christen sind; — die P a Iiis er- oder Pomotu- (Ge-
fährlichen) Inseln, vier grosse Attolons oder KoraReninselgruppen,
von denen nur 3 bewohnt sind; die Bewohner derselben galten früher für
das wildeste Volk in der Südsee, seit 1826 sind sie sämmtlich evang.
Christen; die King-Georgs-Inseln (2 Gruppen: Tiukea und Ura),
deren Bewohner Christen sind; — die Chain- oder Ketteninseln, die
Gruppen Witgenstein, Philipps, Disappointment, La Harpe
(Bow), Gloucester (Tui-tui), Königin Charlotte, deren Bewohner
früher arge Seeräuber waren, jetzt gebesserte Christen sind; — Egmont,
Minerva, Narcissus, Vier Fakardins, Cler mo nt - To nnere,
Osnabrück, Hood, Meli ville etc. mit sehr wilden Bewohnern. —

Die Gambiers-Inseln, der südöstliche Theil des Pomotu-Archipels,
eine grosse und viele kleine Inseln vulkanischen Ursprungs, die sehr hoch
und dicht bewaldet, und sämmtlich von Korallenriffs umgeben sind. Die
Einwohner, gegen 4,000, die Frankreich unter sein Protektorat genommen,
sind seit 1832 durch kathoRsche Missionäre bekehrt. Die Hauptinsel heisst
Mangareva (mit 1,800 E.), andere Inseln der Gruppe sind: Peard,
Akena, Akamaru und Taravai. Im SO-, 77 M. von den Gambiers-
Inseln entfernt, liegt die Insel Pitcairn, bekannt als Niederlassungsort
der Meuterer des Schiffes Bounty. -—

Mendana-Archipel oder die Marquesas, auch Nukahiwa-
Archipel genannt, 60 -M. nördl. von den niedrigen Inseln, zwischen
705O' und 10025' SBr., 12 grössere und kleinere Inseln und viele Eilande,
von denen die 5 südöstlichen vorzugsweise Marquesas, die 7 nordwest-
lichen als Was hing ton-Inseln bezeichnet werden. Sie sind sämmt-
lich vulkanischen Ursprungs und gebirgig, mit Bergen bis zu 6,000' Höhe,
ungemein fruchtbar, und reich an Brodfruchtbäumen, Kokospalmen, Pisang,
Yams, Zuckerrohr, Tabak etc. Die Zahl der Einwohner, die unter, von
einander unabhängigen Häuptlingen stehen, schätzt man auf 37,000, von
denen 12,000 auf die Marquesas, 25,000 auf die Washington-Inseln kom-
men. Sie sind zum grossen Theil Christen, doch ist die Thätigkeit der
evang. Missionäre, seitdem die Franzosen (1842) die Marquesas besetzt,
und nach einem Gesetz vom 8. Juni 1850 die Inseln Nukahiwa und Ta-
huata zu Verbannungsorten für schwere Verbrecher bestimmt wurden, ganz
unterbrochen. Die bemerkenswerthesten Inseln des Archipels sind, in der
Washington-Gruppe: Nukahiwa, die Hauptinsel, in der Mitte, mit hohen
Bergen, guten Häfen, prächtigen Wasserfällen und 18,000 E. — Hua-Pou
(Houa-Paou), im S., mit 3,000 E. - Houa-Houna, im 0., mit 2,500
E. ~ Gouapoa (Motoua-iti), mit 500 E. — Nahuga (Washington),
mit 1,000 E. — Hiaou und Fetou-Ouhou, im N., ohne bleibende Ein-
wohner, und nur des Vogelfanges wegen besucht. — Zu der südöstlichen
Gruppe (den Marquesas) gehören: Hiwaoa, die grösste Insel des Archi-
pels, aber wenig von Seefahrern besucht, mit 9,000 E. — Tau ata, mit
1,000 E., die erste Insel, welche die Franzosen 1842 in Besitz nahmen. —
Motane, ohne bleibende Einwohner. — Fatou-Hiwa, mit 2,000 E.—
Fetou-Houkou, eine unbewohnte Felseninsel. —

Eoggeweens-Archipel oder Baumans-Inseln, eine von Austral-
indiern, die den Marquesas-lnsulanern gleichen, bewohnte Inselgruppe, im
N. des Mangia - Archipels und vom 10» SBr. durchschnitten. Die Inseln
sind reich an Kokosbäumen und Pisang; die bemerkenswerthesten unter
ihnen sind: Roggeween, Penrhyn, Humphrey, Rearson, Per egrino
(Pescado), Clarence, York etc. —

Washingtons-Archipel, eine ausgedehnte Gruppe kleiner Inseln,
die sich zwischen 2140 und 224o OL., vom 60 N. his
70 SBr. zieht
Die bemerkenswerthesten sind: Palmyras, Madison, Washington,
Samarang, Amerika, Fanning, Christmas, Marcus, Jarvis,
Maiden, Volunteer und Starbuck. —

Die Sandwichs-Inseln oder der Hawaii-Archipel, eine weit von
allen andern Gruppen Polynesiens, in der Nähe des nördlichen Wende-
kreises, zwischen 19028' und 2308' NBr. und zwischen 2l5o und
223o
OL. gelegene Gruppe von 14 Inseln, die einen Gesammtflächenraum von
300 Qu.-M. bedecken und eine Bevölkerung von mehr als 150,000 E. haben,
unter denen gegen 1,000 Europäer und Nord-Amerikaner. Die Eingebornen
gehören zu den schönsten Volksstämmen der Australindier oder australi-
schen Malayen, sind jetzt durchgehends evang. Christen, besitzen zum
Theil wissenschaftliche BRdung, sind von allen Bewohnern Polynesiens
am weitesten in der Kultur vorgeschritten, haben Kirchen, Schulen, Drucke-
reien, und nicht nur die heil. Schrift, sondern auch zahlreiche andere,
selbst wissenschaftliche Bücher in ihrer Sprache, Künstler und Handwerker
aRer Art, gute Seeleute, die mit den Europäern wetteifern können, be-
sitzen eine kleine, gut bewaff'nete Flotte (4 Briggs, 7 Goeletten und zahl-
reiche kleine Fahrzeuge) und eine Handelsmarine, und treiben bereits an-
sehnUchen Handel, besonders mit Sandelholz und Salz. Die Inseln sind
sämmtlich gebirgig und grösstentheils vulkanisch; der
Boden ist fruchtbar
und gut bewässert, das Klima mild und gesund, und alle Produkte Au-
straliens und Europa's gedeihen auf's Trefflichste. — Früher unter mehre-
ren Häuptlingen stehend, unterwarf sich im letzten Viertel des vorigen
Jahrhunderts der Häuptling oder König der Insel Hawaii, Tamehameha,
nach und nach den ganzen Archipel, und vererbte diese Herrschaft auf
seine Nachkommen. Ein grosser Verehrerer europ. Sitten und Einrichtun-
gen, suchte er diese so viel
wie möglich in seinem Lande heimisch zu
machen. Sein Sohn Rihoriho oder
Tamehameha IL folgte ihm 1819
in der Regierung, schaffte den
Götzendienst ab und machte, von Durst
nach Kenntnissen getrieben, 1824
eine Reise nach England, wo er bald
nach seiner Ankunft starb. Ihm folgte sein jüngerer Bruder Kauikeouli,
der als Tamehameha 111.
gegenwärtig noch regiert, und die Staatsver-
waltung ganz auf europaischen Fuss einrichtete. Der König hat einen
Staatsrath, der aus den
Gouverneuren der verschiedenen Inseln besteht,
und in welchem er den Vorsitz führt; seine Minister, eine auf europ. Art
bewaffnete Garde, eine Hotte, ein mit fünfzig Kanonen besetztes Fort,
einen in europ. Styl erbauten grossen Residenzpalast, und die Konsuln der
Vereinigten Staaten,
Grossbritanniens und Frankreichs sind bei ihm ak-
kreditirt, um die Rechte ihrer hier bleibend oder temporär angesiedelten
Landsleute zu vertreten. Die herrschende Religion ist die christlich-prote-
stantische; die mit Hülfe der französ. Kanonen den Sandwichinsulanern
aufgedrängten Jesuiten und andere kathol. Priester machten hier eben so
schlechte Geschäfte, als auf den Gesellschaftsinseln. Die bedeutendsten
Inseln des Archipels sind: Hawaii, die grösste und südUchste Insel der
Gruppe (187 Qu.-M. mit 50,000 E.), mit thätigen Vulkanen (Mana-Roa,


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8. — Australien. 15

15,980', Mauna-Koa, 13,800', und Pele, 10,123'), starkem Landbau, Zucker-
fabriken etc., früher Sitz des Königs. Hauptstadt ist Karakakua, an
der Westküste, mit Hafen und 3,00o E.; andere bemerkenswerthe Städte:
Tiahtatua, mit Fort, und Ueitea (VVhytea), an der Ostküste. Auf
dieser Insel wurde Cook am 14. Febr. 1779 erschlagen. — Mauwi
(Maui), 31 Qu.-M. mit 28,000 E., eine sehr fruchtbare, ganz vulkanische,
sehr besuchte Insel (hier der Mauna-Haleakala von 10,135'Höhe). - Oahu
(Owahu), 24 Qu.-M. mit 36,000 E., in politischer und administrativer
Hinsicht die wichtigste Insel, mit der durch 2 Forts gedeckten Haupt- und
Residenzstadt Honolulu, mit 12,000 E. — Atui (Atowai), 24 Qu.-M.
mit 14,000 E., sehr gebirgig, mit schönen Waldungen. — Ohinau (Oni-
hau), 4 Qu.-M. mit 2,500 E,, fruchtbar und gut angebaut. — Molokoi
(Morotai), 8 Qu.-M. mit 12,000 E. — Ranai (Lanai), 5 Qu.-M. mit
5,000 E., vulkanisch, aber sehr fruchtbar. — Tahurowa, Tahura, Ma-
rokinne, Orehua, Mudomanu etc., kleine, aber bewohnte Inseln. —

IV. Micronesieii oder West - Ozeanien.

Unzählige Gruppen sehr kleiner Inseln, theils vulkanischen Ursprungs,
theils der Korallenformation angehörend; im N. von Melanesien, zwischen
den Philippinen und dem Hawaii-Archipel. Die 7 Hauptgruppen dieser
Inselwelt sind:

Lord-Mulgrave's-Archipel, ein ausgedehnter Gürtel, der sich
zwischen 180o und 195o OL. vom
12» N. bis herab zum 30 SBr. zieht,
und in seinem nördlichen breiteren Theil den Namen der Marshalls-
Inseln (bei den Eingeborenen im westlichen Theil Ralick, im östlichen
Radack), und seinem südlichen schmäleren Theile den besondern Namen
Gilberts-Archipel führt. Sämmtliche Inseln sind niedrig und gehören
der Korallenformation an, haben aber eine üppige Vegetation. Einheimische
Landsäugethiere fehlen, mit Ausnahme der Ratten; europ. Hausthiere sind
neuerer Zeit eingeführt und gedeihen. Die Eingeborenen gehören der
malayischen Rasse an, sind gut gewachsen, freundlich und harmlos, ge-
schickte Seeleute und Fischer. — Die eigentlichen Marshalls-Insehi
begreifen in der Kalick-Kette die Gruppen: Eschscholz, Rimsky,
Korsakoff, Bigini (Pescadores), üdia und Boston; — in der
Radaok-Kette die Gruppen: Udirik (Kutusow), Tagai (Suwarow),
Ailu (Krusenstern) , Mi ad i (Neuj ahr s - Ins el), Otdia oder Ro-
manzoff, Kawen (Araktschej eff) und die Lord-Mulgraves-In-
seln. Zu Gilberts-Archipel gehören: Pi11, die Charlotten-Inseln,
Henderville, Byron, Sydenham, Francis, die Niederländi-
schen Inseln etc.

Gaspar-Rico-Archipel, im N. von Lord-Mulgrave's-Archipel, und
in Natur und Einwohnern demselben gleich, umfasst die Gruppen: San
Bartolomen, Browns oder Bronus, Perry's, Gaspar Rico oder
Cornwallis, die Arrecifos- oder Providence-lnseln etc.

Lord-Ansons-Archipel, nördlich von dem vorigen und an ihn
anschliessend, mit den Gruppen: Alcyon, Wake, Tarquin, Lamira,
Camra, Vulkan, Dicierta, Sebastian etc. —

Bonin-Sima oder Magelhaens-Archipel, auch Munin-Sima
oder die Arzobispo-Inseln genannt, zwischen Japan und den Ladronen,
120 M. südöstl. von Yeddo, eine Gruppe von 89 Inseln, die einen Flächen-
raum von 85 Qu.-M. haben, von denen aber nur 10 von einiger Grösse
und_ von Japanesischen Ansiedlern bewohnt sind, die angeblich schon
1^575 sich hier niedergelassen haben; der Rest der Insel ist unbewohnt.
Die Inseln sind gebirgig und bewaldet, theilweise blosse Klippen, haben
ein gemässigtes Klima, und die bewohnten bringen Getreide, Reis, Hülsen-
früchte und kostbare Holzarten in Menge hervor. Die grössten sind: die
Nord- und die Süd-Insel, andere bemerkenswerthe sind, im Süden der
Gruppe: Baily oder Volcanos, die Schwefelinsel, Alexander und
St. Augustin; im Westen: Kendrick oder Rosa, Dolores und
Borodino; im Osten: Forfana, Trees, Grampus, (Lobos), Mea-
res etc., und im Norden: Rosario, Katers, Parry's und Marga-
retha; die Insel Peel, mit dem Hafen Lloyd, haben die Nord-Ameri-
kaner den Japanesen abgekauft.

Die Marianen oder Ladronen. Die Ladronen (Diebs-Insein),
eine sich vom N. nach S. erstreckende Inselgruppe, zwischen 13oi3o und
20030' NBr. und 162021'—162053' OL., die auch zuweilen als Lazarus-
Archipel bezeichnet werden, gehören den Spaniern und werden von einem
Gouverneur verwaltet, welcher seine Befehle vom Generalkapitän der Phi-
lippinen empfängt. Die Inseln haben zusammen einen Flächeninhalt von
57 Qu,-M., sind vulkanisch, sehr fruchtbar, und erzeugen alle Produkte
der Tropengegend Ozeaniens; durch die Spanier sind die europ, Hausthiere,
die jetzt grösstentheils verwildert sind, Tabak, Baumwolle, Zuckerrohr,
Mais etc. eingeführt und verbreitet worden. Die Einwohner, gegen 6,000,
sind von den Philippinen hierher verpflanzt worden, und sämmtlich kathol.
Christen. Von den Ureinwohnern, die .Magelhaen hier traf, und deren
Zahl bei der Besitznahme der Insel durch die Spanier 150,000 betra-
gen haben soll, ist Niemand mehr vorhanden, die Ueberreste alter Bau-
werke, die in den Wäldern gefunden werden, beweisen aber, dass hier
einst eine starke Bevölkerung von nicht unbedeutender Kultur existirt
haben muss. Die wichtigsten Inseln der Gruppe, vom S. an, sind: Guajn
(Guaham), 141/2 Qu.-M. mit 4,000 E,, und Agana, die einzige Stadt des
Archipels, deren Rhede durch 2 Forts geschützt wird, Sitz des Gouverneurs,
Mit 3,000 E. — Rota, 51/2 Qu.-M,, schwach bevölkert, mit vielen alten
Bauwerken, — Tinian, 31/2 Qu.-M., sehr fruchtbar, dient als Verbannimgs-
ort, und hat noch grossartigere Alterthümer aufzuweisen, als Rota, —
öaipan, fruchtbar und stark bewaldet; 1810 siedelten sich hier Nord-Ameri-
kaner an, die aber 1815 von den Spaniern wieder vertrieben wurden. —
Agrigan, mit thätigem Vulkan, und einer kleinen Kolonie Nord-Ameri-
kaner unter span, Hoheit. — Assumption (Song-song), mit einem
<>026' hohen thätigen Vulkan. — Pagan, mit Vulkan, — Farallon, Ana-
lajan, Sariguan, Farellones, Guguan, Alamaguan, Urakas, FaraUon de Pa-
xoros etc., kleine, unbewohnte, aber fruchtbare, gut bewaldete Inseln. —

Die Pelew-Inseln, ein Archipel kleiner Inseln, die 120 M. östlich
von der Insel Mindanao liegen, und ihren jetzigen Namen 1783 von dem
wit. Seefahrer Wilson erhielten. Die Bewohner derselben, die unter mehreren
Häuptlingen stehen, welche fortwährend mit einander im Kriege begriffen
sind, werden von Einigen als gutmüthig, von Andern als wild und grau-
sam geschildert; nach allen Berichten scheint aber viehische WoUust ein
hervorstechender Charakterzug bei ihnen zu sein. Die grösste Insel der
wuppe ist Babelthuap, 12 M. im Umfange, die andern sind: Korror,
^riklithu, Sitz des vornehmsten Häuptlings, der 1783 den Engländern

ein Geschenk mit der Insel Orulong machte; Ammalikala Oruktha-
pel, Erakong, Augur, Peleliu etc.; weiter südwestlich Hegen San-
sarol oder St. André, Pulo-Anna, Mariera, Nevil, Lord Nord
und Helena, die ebenfalls noch zu dieser Gruppe gerechnet werden
müssen.

Die Carolinen oder Neuen Philippinen, einer der grössten
Archipele Australiens, obwohl schon 1686 von Lazeano entdeckt, ist noch
am unvollständigsten bekannt. Zwischen dem 30 und lO" NBr. gelegen,
zieht sich derselbe von W. nach 0. durch 29 Längengrade, und zerfällt,'
nach Kapit. Lütke, welcher über diesen Archipel so viel Licht verbreitete,
in 46 Gruppen, die mehrere hundert Inseln enthalten. Die meisten Inseln
sind niedrig und gehören der Korallenformation an, vier andere Insel-
gruppen, welche die niederen sechzehnmai an Grösse übertreffen, tragen
Gebirgscharakter, erheben sich bis 3,000' Höhe, und sind im Innern mit
undurchdringlichen Waldungen bedeckt. Ungemein fruchtbar, bietet das
Pflanzenreich alle, den Südsee-Inseln eigenthüinlichen Gewächse, dagegen
sind sie an Thieren, ausser solchen, welche das Meer beherbergt, nicht
sehr reich. Die Bewohner der Carolinen gehören dem Malayenstamme an,
unterscheiden sich aber in ihren Sitten, Gebräuchen und Lebensweisen
sehr von den übrigen Polynesiern. Ihre Zahl wird auf 80,000 geschätzt;
sie haben meist eine nussbraune Hautfarbe, zeichnen sich durch ihren
Unternehmungsgeist aus, und übertreffen alle Polynesier in der Schiffer-
kunst, dem Piroguenbau und der Kenntniss der Gestirne. Zehn Häupt-
linge oder Tamons theilen imter sich die Herrschaft der niederen Inseln,
mehrere andere regieren in den vier hohen Eilanden, — Die bemerkens-
werthesten Gruppen sind, zuerst die vier hohen: Yap oder Eap (Guap),
die grösste und westlichste, sehr hohe Insel, unter 9030' N. — Hogolen
(de Roug), eine Gruppe von 60 Inseln, von denen etwa 10 hoch sind,
und (nach Kapit. .Morell) von zwei verschiedenen Völkerrassen bewohnt
werden. — Seniavin, durch die grosse Insel Povinepete und 15 kleine
zu 3 Gruppen gebildet; die wilden Bewohner sind wegen ihres kriegeri-
schen Geistes berüchtigt. — Walan (23 Qu.-M.), mit der kleinen Insel
Le IIa; die Bewohner zeichnen sich durch vorgerückte Gesittung aus, und
leben unter einer geregelten Regierung. — Von den niederen Inseln, die
sich oft kaum 3 Fuss über den Ozean erheben, sind zu erwähnen: die
Gruppe Uleai, 24 Inseln, von denen Uleai, Ulimireh und Ulimirak
die bedeutendsten sind; die Gruppe, welche die bevölkertste des ganzen
Archipels ist, wird durch Rooua, den mächtigsten Tamon aRer niedrigen
Inseln, regiert, der seine Herrschaft auch über die Gruppe von Elato,
Namurrek, Lamoliaux, Satawal, Olimirao und Eurypik ausge-
dehnt hat. — Lugunor, drei kleine, aus 90 Inseln bestehende Gruppen
(darunter die Inseln Mortlok und'Lugullos). — Pyghiram und Na-
guor, mit zahlreicher Bevölkerung, — Pelelap, aus 3 Inseln bestehend.
— Die Gruppe Duperrey, und die Gruppe Monteverde, unter 30300
SBr-, die nicht mit der Hogolen-Gruppe, die ebenfalls diesen Namen
führt, verwechselt werden darf, etc. —

Ausser diesen Inselgruppen finden sich noch unzählige kleine Inseln
zerstreut im Grossen Ozean, die keiner der genannten Gruppen zugetheilt
werden können, zum grössten Theü sind sie nur unbedeutend, bei vielen
die Lage kaum richtig bestimmt, viele sind unbewohnt, andere von ma-
layischen Australiern bevölkert. Wir erwähnen von ihnen nur York,
unter 80 SBr. und 206o OL., mit wenigen Bewohnern, und wegen eines
seltsamen darauf befindlichen Heiligthums merkwürdig, das aus 3 Altären
im Hintergrunde eines Höhlenraumes besteht, und die kleine Osterinsel
(Waihu), so wie die östlich von ihr Hegende, unbewohnte Insel Salay
Gomez, der östlichste Punkt Ozeaniens. Auf der Osterinsel findet man
viele aus hartem Gestein gehauene Kolosse auf Fussgestellen, welche dar-
thun, dass die früheren Bewohner der Insel einst einen hohen Civilisations-
grad erreicht hatten; der jetzige schwache Rest der Bevölkerung kennt
den Ursprung derselben nicht. —

Die Sfiidpolar-Inseln. —

Als zu keinem der 5 Erdtheile gehörig berühren wir hier noch das
Antarktische Festland und die Südpolar-Inseln (siehe Atlas, Taf.l),
die zwar unbewohnt sind, dagegen einen solchen Reichthum an Robben, Wall-
rossen und Wallflschen haben, dass um des Fanges dieser Thiere willen jähr-
lich ganze Flotten von Fahrzeugen die Küsten jener Länder besuchen, welche
um den ganzen Südpol sich herum zu ziehen scheinen. Bis zum Jahr 1819 war
kein Land südlich vom 60® SBr. bekannt. Erst in dem genannten Jahre
wurde Süd - Shetland, 1821 die Süd-Orkney-Inseln, 1831Ender-
by's-Land, und 1832 Graham's-Land von britischen Seefahrern, 1839
Sabrina-Land und die Balleny-Inseln entdeckt. Der Nord-Ameri-
kaner Wilkes fand, am 19. Jan. 1840, 400 M. südlich von Neu-Holland,
einen Küstenstrich, den er von 0. nach W. auf einer Strecke von 370 M.
erforschte, und Kapit. J. C. Ross entdeckte 1841 einen südlich vom öst-
lichsten Theile jenes Fesüandes liegenden Küstenstrich, den er bis auf
180 M. Entfernung vom Südpol verfolgte und iü seinen Karten verzeich-
nete. —

Von den Antarktischen Inseln und Ländern ist die, bereits
1676 von Laroche entdeckte Gruppe St, Pierre, die J, Cook von Neuem
auffand, und Weu-Georgien oder Süd-Georgien benannte, am längsten
bekannt. Die Hauptinsel, welche gegen 40 Qu.-M. umfasst, liegt zwischen
540 und 550 SBr., ungefähr 170 M. ostsüdöstl. von den Falklands-Inseln
entfernt, ist fast das ganze Jahr über mit Schnee bedeckt und fast ohne
alle Vegetation, dagegen ungemein reich an Pinguinen und andern See-
vögeln, die die Inseln in ganzen Wolken bedecken. An den Küsten wim-
melte es früher von See-Elephanten und Pelzrobben, deren Fang den bri-
tischen und nordamerikanischen Rohbenschlägern Millionen einbrachte,
neuerer Zeit aber hat sich deren Menge in Folge der zu masslosen Nach-
stellungen ungemein vermindert. Der nördl. Theil der Hauptinsel führt
den Namen Wallis-Land; an der Südspitze liegt C
00 p e r s - Ins el, in
deren Nähe Pickersgill, und noch südlicher (unter 5506' S.) die kleine
Clerks-Insel.

Südörstlich und 60 M. von Neu-Georgien liegt die, aus 5 grösseren
und einigen kleineren Inseln bestehende Gruppe Sandwich-Land, die stets
in Nebel gehüllt und mit ewigem Schnee bedeckt ist, und häufig das
Schauspiel des Südlichts zeigt. Die bedeutendste Insel ist Bristol; ihr
fast an Grösse gleich ist Thüle (Süd-Thule). Die nördlichsten Eilande
des kleinen Archipels sind die Candlemas- (Lichtmess-) Inseln;
etwas südHcher liegt Saunders, und die kleine Marquis-de-Traver-
say-Gruppe, auf deren Hauptinsel sich ein Vulkan erhebt. Noch ge«


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16 8. — Australien.

hören hierher die unlängst von Kapitän Brown entdeckten, nach ihm
benannten Inseln, von denen Prince und Willey jede einen Vulkan
haben.

Die Süd-Orkney-Inseln (Süd-Orkaden), eine Gruppe schroffer,
ziemlich hoher Inseln, 160 M. westsüdwestl. von Sandwich-Land und süd-
östl. von Kap Horn, zwischen 60o und 61» S., bestehen aus einer Haupt-
insel (Main-Land, ausserdem aber auch Pomona und Coronation
genannt) und mehreren kleinen Eilanden: Melville, Robertson, Wed-
del, Saddle etc.; auf letzterem erhebt sich der bei heiterem Himmel
auf 15 M. weit sichtbare Noble's Peak. Die Gruppe ist reich an Seevögeln
und Robben; unter letztern ist besonders der sogenannte Seeleopard zu
erwähnen.

Westsüdwestlich von den Süd-Orkney-Inseln (etwa 100 M. vom Kap
Horn entfernt) breiten sich zwischen 61« und 63o S. die Inseln Süd-
Shetland (N eu-Süd-Shetland) aus, die durch die 15 M. breite Brand-
fleldstrasse von Palmers- oder Trinity-Land geschieden werden. Neu-
Süd-Shetland besteht aus den Inseln Barrow, King Georg L, Leving-
stone, Clarence, Smith, James und Deception. Letztere bietet
einen der schönsten und sichersten Häfen der Erde. Sämmtliche Inseln
sind vulkanisch und voll unzugänglicher, schneebedeckter Felsen, die bis
6,000' aufsteigen, und an den Küsten reich an den verschiedensten Robben-
arten, unter denen der 24' lange See-Elephant und die schön gelockte
Pelzrobbe. Die Insel Deception (unter 62® S.), deren Oberfläche aus
Aschen- und Eislagern gebildet wird, trägt einen nur 80' hohen Vulkan,
mit mehr als 150 dampfenden Oeffnungen und heissen Quellen von 40"
Wärme, die aus dem Schnee hervorsprudeln.

Palmers- oder Trinity-Land (Dreieinigkeitsland), von
Bellinghausen entdeckt und durch Dumont d'Urville näher untersucht, dehnt
sich im S. von Neu-Shetland aus und besteht, wie dieses, aus grösseren und
kleineren Inseln, deren grösste Dumont d'Urville Louis-Philipps-Land,
eine östlicher gelegene Joinville's-Land benannte. Südlich von ihnen
entdeckte Bellinghausen, der (1819—1821) bis zum 70o S. vordrang, die
mit Eisfeldern umgebenen kleinen Inseln Alexander L und Peter L,
die südlichsten bis jetzt bekannten Länder. — Zwischen Palmers-Land und
der Insel Alexander L entdeckte Biscoe (1832) Grahams-Land, das er
nicht weniger als 37V2 Meilen weit erforschte, und im S. von Madagaskar,
unter dem südlichen Polarkreise, Enderbys-Land, in welchen beiden
Ländern er die beiden äussersten Endpunkte des grossen Australkontinents
vermuthete. Der Amerikaner Wilkes, der 1839 hier verweilte, glaubte
diesen Kontinent wirklich entdeckt zu haben, und befuhr während 4 Wo-
chen die eisbedeckte Küste desselben 57 Längengrade weit, ohne landen
zu können. Sein Nachfolger auf gleicher Bahn, der Brite James Ross, er-
wies, dass Wilkes sich getäuscht und Nebelbänke für Land gehalten; denn
er fuhr quer über die Stellen, wo Wilkes-Land liegen soRte. Das von
Dumont d'UrviUe (1839) entdeckte und von ihm Adelie genannte Land,
sowie die 60 M. westlich davon gelegene Küstenstrecke Sabrina-Lan d,
und das 60 M,. östL von Adelie gelegene Clarieland, die mit Wilkes-
Land zusammenhängen sollen, scheinen isolirte Inselgruppen zu sein. Da-
gegen entdeckte Ross, im S, der von Balleny gefundenen Inseln Sabrina
und Balleny, auf einer der letztern den 12,000'' hohen, mit Eis und
Schnee gekrönten Freemans Peak und, im Meridian von Vandiemens-
Land, hoch hinauf gegen den Südpol hin, eine lange Küste, die er
Victoria-Land benannte und im Namen der Königin von Grossbritannien
in Besitz nahm. So weit es wahrgenommen werden konnte, dehnte sich das
Land bis 79® S., vermuthlich aber noch weiter nach S. aus. Obgleich es zur
Zeit der Entdeckung Hochsommer der dortigen Gegend war (2, Febr. 1841),
starrte das öde, nackte Land überall von Eis und Schnee, und die Küsten
waren mit grossen Eismassen und Eisfeldern besetzt und eingefasst, welche
die Weiterfahrt hinderten. Mit 78''4' S. erreichte Ross den äussersten
Punkt seiner Reise und entdeckte unter 780 S. zwei Vulkane: den Erebus
von 12,367, und den Terror von 10,884' Höhe, die beide dichte Rauch-
wolken ausstiessen, —

Wie unwirtiibar auch die Antarktischen Inseln und Länder sind, in
welchen der Mensch keine ständige Wohnung aufzuschlagen vermag, so
wichtig und werthvoll sind deren Produkte in neuerer Zeit geworden. Die
Robben, mehr und mehr aus der gemässigten Zone vertrieben, deren Meere
und Küsten sie früher belebten, waren gezwungen, eine Zuflucht an den
entferntesten Punkten der Erde zu suchen, und obwohl in ihrer ursprüng-
lichen Heimath nicht gänzlich vertilgt, sind sie dort doch nicht mehr in
solcher Anzahl zu finden, um die Kosten der Rheder zu ersetzen. Nirgends
findet man sie aber gegenwärtig in grösserer Menge und in so bedeuten-
den Schaaren, als, an den wilden Küsten, welche das Eis des Südpols ein-
nimmt, Seit Jahrhunderten vermehrten sie sich hier in Frieden, bis die
Fortschritte der Schifffahrt in den letzten 30 Jahren auch in diesem Theile
des Erdballs kühne Unternehmungen hervorriefen, die nicht wenig zur
Verminderung der so werthvollen Thiere beitrugen. Engländer und Ame-
rikaner rüsteten jährlich mehr als 100 Schiffe aus, um den Robbenschlag
an den Küsten Patagoniens, der Falklands-Inseln, Neu-Seelands und Neu-
Hollands zu betreiben, und als auch hier die Jagd geringer wurde, be-
gaben sich die Robbenschläger nach den am wenigsten besuchten Meeres-
strichen, und so wurden durch Powel und Weddel, die zuerst mit Erfolg
ihre gewinnreichen Unternehmungen nach dem südlichen Eismeere richte-
ten, die antarktischen Inseln und Länder bekannt und in die Erdkunde
eingeführt, nach denen kommerzielle Absichten sie gezogen, —


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^Tescltichte. — Skandinavien, ursprünglich von Finnen und Lap-
pen bewohnt, deren Häuptlinge Finne Köfdinge hiessen, daher das
Land im Norden auch später den Namen Finnmarken erhielt, wurde in
den frühesten Zeiten von den Sweonen (Swethans) und Gothen (Gotnar)
in Besitz genommen. Beide Yolksstämme bildeten Staatensysteme, die
ersteren Swealand, die letzteren Götaland, von denen jedes aus einer
Menge kleiner Reiche bestand. Eine Reihe fabelhafter Könige, als deren
Stammvater der vergötterte Held Odin galt, gruppiren sich durch die
alte Sagengeschichte Skandinaviens, und von einem dieser Könige, wel-
cher Yngwe oder Yngur hiess, wurde das älteste schwedische Konigs-
greschlecht, das bis in das 11. Jahrh. n. Chr. regierte, Ynglmger ge-
nannt. Anfangs führten dieselben den Titel Drottar (Richter), spater, als
sie ihren Sitz nach Upsaia verlegten, erblich wurden und Gaukönige unter
Sich hatten, die ihnen im Kriege Gehorsam leisten mussten, nahmen sie
den Titel Oberkönige (Thiodkonungar) von Upsaia an, Im Jahre »29
machte
Ansgar das Christenthum unter den Schweden und Gothen zuerst
bekannt, das sich unter Olaf HL Skötkonung, der im Jahre 994
Christ wurde, dauernd befestigte. Olaf nannte sich zuerst König
yon Schweden, zügelte den Trotz der Unterkönige und schlug Münzen.

Jahre 1060 starb das Haus der Ynglinger ausj mehrere Könige traten
^«gleich auf, die sich gegenseitig bekriegten, und verderblich für Schvve-
T®'^ war besonders der Kampf der beiden Häuser Swerker und Bonde.
Jahre 1250 bestieg endhch ein neues Herrscherhaus, die Familie Bir-
aus dem Geschlechte der Folkunger, mit Waldemar L den Schwe-
dischen Thron, vereinigten die immer feindlich gegen einander gesinnten
^^ati^onen der Schweden und Gothen, behaupteten glücklich ihr Ansehen,
eroberten Finland und bezwangen die Birkekerle (in Norrland) nebst einem
r« Lappland. Auch in diesem Herrscherhause folgten Bruderkample

'dsch auf einander: Hinrichtungen und Volksaufstände waren an der la-
sesordnung, und als nach hundert Jahren Magnus Smek, der das Land
«art bedrückte, sein mütterliches Erbe, Norwegen, an seinen Sohn Ha-
den Gemahl der Dänischen Erbin Margarethe abgetreten hatte,
^ßd Schonen, Halland und Blekingen an Dänemark abgab, wurde er und
^eine Söhne, 1363, des Thrones entsetzt und von den
grossen Landgüter-
"esitzejf, (den Yarles) die Krone Schwedens dem Schwestersohne des
etzten Königs aus dem Geschlechte der Folkunger, dem Herzoge Albrecht
^on Meklenburg, übergeben, der sie aber nur bis 1389 behauptete;
wenn Margarethe, Haquin's Wittwe, nöthigte ihn, nach der Schlacht
"ej Falköping, zur Entsagung und vereinigte, 1397, durch die Calmar'sche
Bromme'f Hanä-Atlas. — Skandlnavticlie HalMnsel,

Sßaiiöiiittoisc^c ^ttfßmsef

(■^cljm^îif^n ttnîr

Hand - Atlas. Taf. 9.

Union, die drei Reiche Schweden, Norwegen und Dänemark unter ihrem
Scepter. Schweden, unzufrieden, als Nebenland behandelt zu werden,
wählte sich schon 1448 Carl Knutson zum König, der sich auch zuletzt
behauptete, und die spätem, mit königlicher Gewalt bekleideten Reichs-
vorsteher Carl Bonde und Sten-Sture, wussten das Band der Cal-
mar'schen Union noch mehr zu lockern. Die Zeit ihrer Regierung war die
segensreichste für Schweden. Nach ihnen bemächtigte sich Christian IL
von Dänemark 1520 der unumschränkten Herrschaft in Schweden, suchte
durch die Hinrichtung der vornehmsten Yarle (das Stockholmer Blutbad)
den Thron zu sichern, veranlasste dadurch aber die Empörung des Volkes
unter Anführung Gustav Wasa's, die, glückRch durchgeführt, Schwe-
den ganz von der Union trennte und dem Hause Wasa (1523) die Krone
verschaffte. Gustav Wasa führte das Lutherthum in Schweden ein, un-
terdrückte die Gewalt des Adels und die kirchRche Hierarchie, liess die
Bürgerschaft und den Bauernstand Antheil an den Reichstagen nehmen,
und vermehrte die königlichen Einkünfte durch Einziehung der Kloster-
güter. Sein ältester Sohn Erich XIV. (1560) eroberte Esthland, führte
die gräfliche und freiherrliche AVürde ein, wurde aber wegen seiner Ge-
waltthätigkeit von seinem Bruder Johann HL (1568) des Thrones und
(1578) des Lebens beraubt. Dieser endete
1570 den verderblichen Krieg-
gegen Dänemark im Stettiner Frieden durch Abtretung von Gothland und
Schoonen, war dagegen glücklicher im Kriege gegen Russland, der be-
deutende Theiie von Lievland an Schweden brachte. Neue Zerwürfnisse
wurden durch Johanns katholischen Sohn, den König Sigismund von
Polen, hervorgerufen, der nach des Vaters Tode (1592) auch den Schwe-
dischen Thron bestieg, in übergrossem Eifer
die katholische Konfession
einführen und unbeschränkt in Schweden herrschen wollte, wesshalb er
auch 1602 von den Ständen entfernt und sein Oheim, Karl IX., 1604 zum
König ausgerufen wurde. Dessen Sohn, Gustav Adolph, der grösste
König seiner Zeit, gelangte 1611 auf den Thron? endete 1613 den Krieg
mit Dänemark, erhielt 1617 im Frieden zu Stolbowa von Russland: Kex-
holm, Karelien und Ingermannland, von Polen im
Waffenstillstände zu
Altmark, 1629, ganz Lievland nnd mehrere preussische Bezirke, und ver-
nichtete, von 1630 an dem
30jährigen Kriege theilnehmend, die Macht
Kaiser Ferdinand IL und der katholischen Stände; 1632 fiel er in der
Schlacht bei Lützen; die Schweden aber setzten, unter seiner minderjäh-
rigen Tochter Chri stine, den Krieg mit so gutem Erfolge fort, dass
der Westphälische Friede, 1648, dem Schwedischen Reiche 5 Mill. Thaler,
Bremen, Verden, das westliche Pommern, Rügen, Wismar und die deutsche


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9. — Schweden und Norwegen.

Mittelländische Meer, sondern auch bis nach Nord- und Süd-Amerika und
in die indischen Gewässer, und beträciitliche Summen werden durch den
Waarentransport für fremde Nationen auf schwedisclien Schilfen gewonnen.
Die Handelsflotte bestand im J. 1852 aus 1,407 Schiffen von 86,757
Lasten (zu 40 Ztr.), nicht eingerechnet die Fahrzeuge unter 10 Lasten,
nebst den offenen und denen mit Halbdeck, und 61 Dampfschiffen von
3,180 Pferdekraft. 1856 zählte die Handelsflotte 1,489 Schiffe von 96,380
Lasten (ausschliesslich der kleinen unter 10 Lasten) und 68 Dampfer von
3,950 Pferdekraft. — Der Binnenhandel wird durch treffliche Hauptstrassen
und Chausseen, von denen 5 nach Norwegen führen, und durch den Göta-,
Trollhätta-, Arboga-, Strömsholm-, Söderteige-, Waddo- unb den Almare-
Stak-Kanal unterstüzt.

Münzen, Maasse, Gewichte__Die Verordnung vom 3. Febr. 1855

bestimmte als Rechnungseinheit Vt Rthlr. Silber entsprechend einem Reichs-
thaler Reichsschuld oder 32 Schilling Banco; sie wird Riksdaler Riks-
mynt genannt. Der Bankothaler war = 17 Slg. A^in Pf. preuss., unter-
abgetheilt in 48 Schillinge, so dass der Bankthaler also IV2 ThIr. neue
Reichsmünze ist. Das Silbergeld ist fast ganz aus dem Umlaufe verschwun-
den, und ausser Kupfergeld sieht man fast gar kein Metallgeld mehr. Das
Papiergeld besteht in Bankzetteln der schwedischen Reichsbank zu 8, 10,
12, 14 und 16 Schill. Bco., und zu 2, 3, 5, 6 etc. bis zu 50 Rthlr. Bco.
in Reichsschuldzetteln. Das in Cirkulation befindliche Papiergeld rechnet
man (mit der Staatsschuld, s. u.) auf etwa 30 Mill. Rthlr. Bco., welche
etwa 11 Mill. Bankthalern in Silber gleich sind. — Die schwedische
Elle (Aln) = 2 Fuss = 0,593 Meter; der Fuss (Fot) = 0,946 preuss.
Fuss = 29,69 Centim. Die schwed. Meile hat 10,688 Meter (die deutsche
oder geogr. nach der gewöhnhchen Annahme, 7,4(78); die schwed. Qu.-M.
ist = 2,08 deutschen (0,4831 schwed. = 1 geogr. Qu.-M.). Die Kanne
(Kanna) = 2,2858 preuss. Quart = 2,6172 Liter; 60 Kannen = 1 Fass
(Flüssigkeitsmaass). Die Tonne (Getreidemaass ä 63 Kannen) = 164,88
Liter. 100 Pfund schwed. = 90,94 Pfd. preuss. = 42,53 Kilogramme.

Hauptstädte. — Die Hauptstädte des Landes, der Bevölkerung nach,
sind: Stockholm mit 93,070; Göthaborg 28,760;- Karlskrona
12,200; Norrköping 12,000; Malmö 9,000; Gefle 8,100; Calmar
5,300; Upsala5,000; Falun4,500; Wisby 4,300; 0 er ehr
0 4,300; Jön-
köping 4,300; Christianstad 4,300; Lund 4,200; Ystad 4,100;
Carlshamn 4,100; Land skr ona 4,000; Uddewalla 4,000; Link öping
4,000; Westeras 3,500; Sala3,000; Nyköping 3,000; Carls tad 3,000
und West er Wik mit 3,000 Einwohnern.

»er Itaat. — Staatsverfassung. Schweden und Norwegen ma-
chen ein unter einem Könige vereinigtes Reich aus, wovon aber jedes
seine eigene Verfassung, seine eigenen Rechte und Gesetze und seine
besondere Volksvertretung hat. Schweden insbesondere ist eine erb-
liche, durch die Verfassung vom 7. Juni 1809 und durch Reichsstände
beschränkte Monarchie, deren Oberhaupt, der König (jetzt Os-
car I.), die vollziehende Gewalt allein besitzt, die gesetzgebende aber
mit den Reichsständen theilt. Die Thronfolge ist, nach der Successions-
ordnung vom 26. Sept. 1810, erblich, lineal und agnatisch: so dass nur
Mann für Mann die Krone erben kann; ist kein erbberechtigter Prinz vor-
handen, sc wählen die gesetzgebenden Gewalten in Schweden und Nor-
wegen vereint den König, der sich zur evangelischen Religion
augsburgischer Konfession bekennen muss, imd eine Civilliste von
620,000 (nach dem Budget von 1844: 686,700) Bankthaler geniesst. Der
Titel des Oberhaupts ist: „König von Schweden und Norwegen, der
Wenden und Gothen etc.". Der Thronfolger heisst: „Kronprinz und Her-
zog von Schonen", die übrigen Prinzen erhalten ihre Titel vom Könige.
Das Wappen Schwedens ist durch ein goldenes Schächerkreuz dreifach
getheilt, mit xMittelschild. Das obere Drittel enthält die drei goldenen
Kronen in Blau von Schweden; rechts unten sind 3 blaue wellenweise ge-
zogene linke Schrägbalken in Gold mit einem rothen gekrönten Löwen,
wegen des Königreichs der Gothen; links unten der Norwegische goldene
gekrönte Löwe, von links nach rechts schreitend, mit silberner Streitaxt
auf goldenem Schafte in Roth. Das runde Familien-Mittelschild ist oben
getheilt. Auf der einen Seite ist im blauen Felde mit silbernem schräg-
liegendem Bande ein Bund Pfeile; im andern blauen Felde schwebt über
einer Burg mit 2 Thürmen ein schwarzer Adler. Das Wappen ist vom
Seraphinen-Orden umgeben. Schildhalter sind 2 goldene gekrönte abwärts
gekehrte Löwen. Das Wappen ruht auf rothem Piedestal; das Ganze deckt
die Königl. Krone. Das Unionswappen ist vertikal in 2 gleiche Hälften
getheilt, rechts das Schwedische, links das Norwegische Wappen, in der
Mitte das Königl. Familienwappen. Jedes der beiden Reichswappen deckt
die Königl. Krone. — Es gibt 5 Ritterorden: 1. Seraphinenorden,
gest. 1336 von Magnus Erichson, erneuert 1748 von Friedrich L; er be-
steht aus 1 Klasse und ist auf 24 einheimische und 8 auswärtige Ritter
beschränkt, und wird nur an fürstliche Personen und die höchsten Staats-
beamten verliehen. 2. Schwertorden (das gelbe Band), gest. von
Gustav Wasa 1523, ern. 1748 von Friedrich L, ein Militärorden von 5
Klassen, nebst einer 1850 gest. sechsten für Unteroffiziere. 3. Nord-
sternorden (das schwarze Band), 1748 von Friedrich 1. gest. statt des ein-
gegangenen Amaranthenordens, in 2 Klassen, für Civilbeamte und Geist-
liche. 4. Wasaorden (das grüne Band), in 3 Klassen, von Gustav III.
1772, zur Belohnung bürgerlicher Verdienste gest. 5. Orden Karls XIIL,
1811 gest., ebenfalls Civilverdienstorden, meist nur an Freimaurer ver-
theilt, deren vieljähriger Grossmeister Karl XIII. war. Ausser diesen giebt
es noch Verdienstmedaillen und eine bronzene Militärmedaille.

Staatsverwaltung. — Die gesetzgebende Gewalt, welche der
König mit der Nation theilt, wird auf einem alle 5 Jahre zusammentreten-
den Reichstag durch vier Stände, den Adel, die Geistlichkeit, den Bür-
gerstand und die Bauern repräsentirt, welche in vier getrennten Versamm-
lungen berathen. Der Reichstag besteht aus 492 Deputirten der Ritter-
schaft (worunter 475 Staats- oder Hofdiener), 57 Mitgliedern der Geistlich-
keit, 47 Deputirten der Bürger und 122 des Bauernstandes. Es wird nicht
nach der Zahl der Köpfe, sondern nach den Ständen gestimmt, die über die von
dem Reichsrath oder dem Könige ausgehenden Gesetzvorschläge berathen; die
Genehmigung des Königs, welchem ein unbedingtes Veto zusteht, ertheilt ihnen
Gesetzeskraft. Der veraltete, kostspielige und schwerfällige Geschäftsgang der
Stände entspricht den Wünschen und Erwartungen des Landes nicht, und hat
schon längst Klagen und wiederholte Versuche zur Abhülfe der auffallend-
sten Gebrechen der Verfassung veranlasst, die aber stets durch das Rit-
terhaus und die Geistlichkeit vereitelt wurden, — An der Spitze der voll-
ziehenden Gewalt steht der König, dem ein Staatsrath zur Seite
steht, dessen Mitglieder von den Ständen, die selbst das Höchste Ge-
richt beaufsichtigen, zur Rechenschaft gezogen werden können. Der
Staatsrath besteht aus 2 Staatsministern und 8 Staatsräthen, von denen
5 mit Portefeuilles und 3 berathend. Die höchste Behörde ist die Königl.
Kanzleiverwaltung; besondere Kollegien sind: das K. Kammer-, Berg-,
Handels- und Kriegskollegium und die Marineverw-altung.

Die Justiz wird in vier Instanzen: den 90 Häradsgerichten, den 30
Lagmansgerichten (Provinzialgerichten), den 3 Hofgerichten und dem
K. Obergerichtshof in Stockholm, ausgeübt. Das 1442 gesammelte, 1734
revidirte und 1772 verbesserte Civil- und Kriminalgesetzbuch ist aUge-
meine Norm.

Finanzwesen. — Das Budget für die 3 Jahre 1855 — 1857 schliesst
sich folgendermaassen ab:

Staatseinnahmen (jährlich): a) Ordentliche .......-

b) Ausserordentliche •

nämUch: Zölle...............

Accise..............

Posten..............

Stempel............

Branntweinsteuer •
Rückstände........

Sfcaatsansgaben: a)
nämlich:

780,900
190,360
225,650
,376,340
590,520
994,140
,783,780

305,830
629,400

Gesammtsumme der Einnahmen: 14,358,300.

12,876,920

Ordentliche .....

königl. Haus.................

Departement der Justiz ...
„ „ des Aeussern

Kriegs

der Marine............

des Innern............

der Finanzen .........

des Kultus u. öffentl,
Unterrichts ......

Pensionen-

Veberschnss (jährlich)........... 1,481,380

welcher zur Deckung der ausserordentlichen Ausgaben verwendet wird.

b) Ausserordentliche Ausgaben für alle 3 Jahre; 15,027,917,33 Thlr. Bco., welche zum
Theil durch die lleberschusse des Staates und der Nationalbank in den früheren Jahren und zum
Theil durch den Stempel auf Karten und Zeitungen im Jahre 1854, sowie durch die Kopfsteuer
(jährlich 10,150,000 Thlr. B.) gedeckt werden.

üeberdiess haben die Stände noch bewilligt; Thlr. B.

1) einen ausserordentlichen Kredit für unvorhergesehene Ausgaben 2,500,000

2,000,000
6,833,333,16

2) einen ausserordentlichen Kredit für den Kriegsfall •

3) für den Eisenbalmbau..................................

in Summe: 11,333,333,16.

welche pösstentheils durch Anleihen gedeckt werden sollen. — Ein gros-
ser Theil des Landheeres (die Indelta), so wie eine Menge Civil-Beamte
erhalten ihre Einkünfte aus bestimmten Krongütern, welche nicht in das
Budget aufgenommen werden. — Staatsschuld: die auswärtige Schuld
Schwedens ward 1819, die gewöhnliche inländische Schuld anfangs der
1840er Jahre getilgt. Allein es cirkulirt für 221/2 Mill. B.Thlr. Papiergeld,
und ausserdem wurden 1852 und 53 zwei Anlehen aufgenommen, das erste
von 450,000 Pf. Strl. zu provinziellen Landesverbesserungen bestimmt, das
zweite von 3 Mill. Mrk. Bco. — zusammen 7,252,941 Thlr. Bco. Das Pa-
piergeld und diese Anlehen zusammengenommen ergeben eine Staatsschuld
von 29,752,941 Thlr. Bco.

Kriegsmacht, Heerwesen. — Das schwedische Landheer be-
steht :

a) aus den angeworbenen Truppen (Värfvade) , b) den eingetheilten
Truppen, c) der Miliz von Gothland, und d) den Konskriptionstruppen
(Beväring). — Zu den Värfvade, die aus Freiwilliger mit in der Regel
6jähriger Dienstzeit geworben werden, gehören: 2 Garde-Infanterie-Regi-
menter, jedes zu 2 Bataillons à 4 Kompagnien; I Jägerregiment (Wärme-
land) zu 6 Kompagnien; 1 Leibgarde-Regiment zu Pferde, mit 4Eskadrons;
1 Husaren-Regiment (Kronprinz), 8 Eskadrons; 3 Artillerie-Regimenter:
is. „Swea-Artillerie": 6 fahrende Batterien in Stockholm und 1 Fuss-Bat-
terie in Hernösand; 2s. „Götha-Artillerie": 6 fahrende Batterien in Gothen-
burg; 3s. „Wendes-Artillerie": 4 reitende Batterien in Christianstad; die
beiden ersten Regimenter haben je 3, das dritte nur 2 Depots-Kompagnien.
— Die Indelta, oder eingetheilten Truppen, erhalten theils von den
Grundbesitzern des Landes, theils aus den für die Errichtung der einge-
theilten Armee bestimmten Krongütern, ausser ihrem „Torp" (Wohnhaus,
Acker etc.) einen jährlichen Lohn in Geld oder Naturalien, und nur wenn
sie zum Dienst berufen werden, ihren Sold von der Krone. Die Dienst-
pflicht hört erst mit der Dienstfähigkeit auf. Jährlich einmal, während
4 Wochen, wird in der Kompagnie, im BataiHon und im Regiment geübt.
Durch diesen Theil des Heeres werden auch grosse öffentliche Arbeiten
(Kanäle, Festungen etc.) gegen eine bestimmte Löhnungszulage ausge-
führt. — Die Miliz von Gothland ist 21 Kompagnien stark, braucht
indess nicht ausserhalb ihrer Insel zu dienen. — Die Konskriptions-
truppen (Beväring) bilden eine Landwehr, in welcher zu dienen jeder
Schwede von 20—25 Jahren kriegspflichtig ist. Die ganze Stärke der
Kriegsmacht, ausschliesslich der Offiziere etc. betrug im Jahr 1855:
144,013 Mann, mit 152 Feldstücken, und zwar: Värfvade mit 7,692, Miliz
von Gothlaud 7,621, Indeltatruppen 33,405, und Konskriptionstruppen
95,295 Mann. In militärischer Rucksicht ist Schweden (mit Ausnahme von
Blekinge, das einen Militärdistrikt der Flotte bildet) in 6 Militärdistrikte
eingetheilt; jedem ist ein Obergeneral vorgesetzt, der alle in seinem Di-
strikte befindlichen Truppen unter seinem Kommando hat. Festungen
an den Küsten sind: Marstrand mitKarlsten, Götaborg mit Elfsborg, Karls-
krona mit Kungsholm und
Drottingkär, und die den Hafen von Stockhohn
vertheidigenden Citadellen Waxholm und Frederiksborg; im Innern: die
neu angelegte, mit 300 Kanonen besetzte Festung Wanäs oder Karlsborg,
das Hauptkriegsdepot am
Wettersee, unweit der Einmündung des Göta-
kanals. - Militärakademien sind zu Stockholm und Karlsborg, und
eine Invalidenanstalt in dem ehemaligen Lustschlosse Ulriksdal, für
300 Invaliden.

Seemacht. — Die schwedische Seemacht bestand Mitte 1855 aus 11
Linienschifl^en (4 von 84, 7 von 74 Kan.), 8 Fregatten (2 von 60, 3 von
48, 2 von 40, 1 von 36),
4 Korvetten (worunter 1 Dampfer), 6 Briggs,
0 Schooner, 12 DampfschifTen, 20 Kanonenschooner, 122 Kanonenjollen,
77 Kanomerschaluppen (die 3 letzteren bilden die sogenannte Schären-
flotte), 6 Morserfahrzeugen, 2 Königl. Fahrzeugen, 22 Avis-Fahrzeugen,
21 fransportfahrzeugen, 4 Schaluppen, 590 Ruderfahrzeugen und 14,950
Mann. Den Befehl über die Flotte führen 2 Vice- und 2 Contre-Admirale,
24 Kommandeurs, 16 Kapitäns, 50 Kapitän-Lieutenants, 50 Ober- und 76

Rthlr. Bco. 4,832,800
„ 9,525,500

5,200,000
500
485,000
710,000
3,000,000
130,000


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9. — Schweden und Norwegen.

Unterlieutenants. - Flaggen: sielie Flaggentafel V. Fig. 179 Standarte;
Fjg. 180 KriegsschitT; Fig. 182 Kauffahrer, und Fig. 184 Lootsensignal.

Morweg-en. — Bestandtheile, politische Eintheilung, Volks-
"^nn®®' ~ Königreich Norwegen umfasst einen Flächenraum von
5799,21 geogr. oder 2773,89 schwed. Qu.-M. und wird in 5 Stifter, 17 Aem-
ter 4o Voigteien und 66 Sorenskriverier geschieden. Die Bevölkerung
betrug im Dec. 1855, mit den bei der in diesem Jahre veranstalteten Volks-
zahlung nicht im Lande befindlichen Einwohnern, 1,490,206 Seelen. Im
J. 1783 schätzte man die Einwohnerschaft auf 725,000; 1815 betrug die-
selbe 886,431; 1825: 1,051,318; 1835: 1,194,812 und 1845: 1,328,471.
Die zunnahme ist mithin, trotz der überhand nehmenden Auswanderung
(von 1846-1850: 10,799; von 1851-1855: 15,108), sehr stark. Der
liacheninhalt und die Bevölkerung vertheilt sich folgendermaassen in die
Aemter:

Aemter.

Städte.

1. Stift Aggerhuns, 6 Aemter:

Aggerhuus ...........................

Smaalehnenes........................

Hedemarlten..........................

Christian..............................

Buskerud..............................

Jarlsberg und Laurvig...............

2. Stift Christiansand, 4 Aemter:

Bradsberg .............................

Nedenaes..............................

Mandal und Lister ..................

Stavanger.............................

3. Stift Bergen, 2 Aemter:

Söndre-Bergenlinus ..................

Nordre-Bergenhuus ..................

4. Stift Trondhjem, 3 Aemter:

Romsdal..............................

Söndre-Trondhjem....................

Nordre-Trondlij ......................

5. Stift Tromsoe, 2 Aemter:

Nordland..............................

Flnmarten ...........................

Flächengehalt

Schwed.
Qu.M.

Geogr.
ßu.M.

Einwohner
1855.

43„5

94„o

95,961

35,71

78,5T

84,416

214,64

486,90

101,393

216,„

491,52

115,149

109,0,

271,55 .

90,343

19,52

41,88

73,223

126,ra

254,3,

76,546

97,00

217,52

59,112

46,„

97„r

67,370

166,04

91,539

143,„

273,18

104,762

171,«

317,24

81,496

135,24

283,6,

90,283

161,60

338,34

96,304

■ 197,55

414,10

73,571

343,00

687,00

77,355

626,00

1,284,80

54,665

2,773,89

5,799,21

1,433,488

Auf eine Qu-M. kommen in ganz Norwegen 256 Einwohner; am dichtesten
bevölkertest das Amt Jarlsberg und Laurvig mit 1742, am dünnsten Fin-
marken mit 42 Einwohnern auf die Qu.-M. Städte sind 42, Marktflecken
33, und Höfe 41,500 im Lande.

Nationalverschiedenheit. — Ausser den eigentlichen Norwegern
(Norsen), germanischen Ursprungs, unter denen sich gegen 4000 Deutsche,
Schweden, Dänen, Engländer und Iren angesiedelt haben, sind etwa
12,000 Finnen (Quenen) und 6000 Lappen (hier Finnen genannt) im Lande.

Ständeverschiedenheit. — Norwegen, früher ein selbstständiges
Beleb, und Jahrhunderte hindurch (von 1387 an)
dänische Provinz, wurde
vom König von Dänemark durch den Kieler Friedensvertrag vom 14. Jan.
1814 an Schweden abgetreten. Die Norweger, weit entfernt, sich auf
solche Weise verhandeln zu lassen, setzten sich zur Wehr, und gaben
sich am 17. Mai 1814 zu Eidsvold eine freie Verfassung. Nach einigen
Kämpfen mit den schwedischen Truppen kam es zu einem Vertrage mit
dem schwedischen Kronprinzen, dessen Hauptergebniss die modiflzirte Ver-
fassung vom 4. Nov. 1814 ist, nach welcher Norwegen ein freies, selbst-
ständiges, untheilbares und unabhängiges Reich bildet, und zu Schweden
in keiner weitern speziellen staatsrechtlichen Beziehung steht, als dass
es denselben König hat. Seit jener Zeit existirt in Norwegen kein privi-
legirter Stand; aUe Norweger sind vor dem Gesetze gleich; der Adel exi-
stirt verfassungsmässig nicht mehr. Das Gesetz vom 1. August 1821 be-
stimmte dass die Steuerfreiheit mit dem Tode der damaligen Lehenbe-
sitzer die übrigen Vorrechte aber mit dem Tode der damals geborenen
Adeligen aufhören sollten. Nur 15 Geschlechter, von denen überdiess
seitdem ein Theil ausgestorben, nehmen die nach dem Gesetze von 1824
zulässigen Vorrechte, bloss in der Führung eines adeligen Namens und
Wappens bestehend, in Anspruch. - Das Storthing schaffte 1839 auch die
Zünfte ab, und Beschränkungen der Gewerbsfreiheit sind für immer als
unzulässig erklärt.

Kirchliehe Verhältnisse, Unterrichtsanstalten. — Die herr-
schende Kirche ist die evangelisch-lutherische; Katholiken, Schwe-
denborgianer, Pietisten, Herrnhuter und Mormonen werden geduldet, be-
sitzen aber keine staatsbürgerlichen Rechte. Juden werden gar nicht im
Lande geduldet und nicht zugelassen. Unter den Lappen im Norden hn-
den sich noch Heiden, der grösste Theil ist aber schon längst zum Lhri-
stenthume bekehrt. Kirchlich eingetheilt ist das Land in 5 Bisthumer
(Trondhjem, Christiania, Bergen, Christiansand und Alstahoug, für Nordland
und Finnmarken), 45 Probsteien, 333 Pastorate und
342 Kirchspiele. — An
Unterrichtsanstalten bestehen: 1 Universität zu Christiama, ISM
durch freiwillige Beiträge der Norweger gegründet und mit einem Fonds
von 64,000 Speziesthlr. dotirt (1853 mit 702 Stud.), 4 Gymnasien, 43
Burgerschulen und 386 Volks- und sogenannten Mittelschulen. — Den gei-
stigen Fortschritt des Landes bezeichnet die Zunahme der Buchdrucke-
reien. Im J. 1807 besass Norwegen nur 4, 1845 bereits 37, und 1854
43. Zu jener Zeit erschienen nur 4 dürftige Wochenblätter, jetzt dagegen
23 Zeitungen und 13 ästhetische und gelehrte Zeitschriften, von denen
allem in Christiania 14 veröffentlicht werden. Selbst bis Tromsöe und
Hammerfest, den äussersten der Finnmarken, ist die Druckerpresse be-
reits gedrungen.

Physisch-technische Kultur. — Norwegen zeigt deutlich, was ein
Land, selbst bei äusserst ungünstigen Naturverhältnissen, vermittelst zweck-
mässiger und volksthümlicher Einrichtungen werden kann. Der Boden ist,
in Folge des rauhen Klima's, nur wenig fruchtbar. Das jährlich in An-
oau gebrachte Ackerland wird auf 418,000 Tonnen geschätzt, d. h. auf
nur ungefähr 29 geogr. Qu.-M. j das gesammte urbare Ackerland begreift
beiläuflg das Vierfache dieser Summe, also noch nicht 120 Qu.-M. von
5799! — Die Getreideproduktion ist bei weitem unzureichend} in
gewöhnlichen Jahren müssen 800,000 Tonnen, in schlimmen selbst 1,200,000
Tonnen Getreide uud Kartoffeln eingeführt werden. Dabei besteht die im

Inlande gewonnene Frucht mehr als zur Hälfte bloss aus Hafer und Buch-
weizen. — Die Viehzucht ist nicht unbedeutend, wird durch herrliche
Wiesen unterstützt, und die der Rinder ist besonders auf den Inseln loh-
nend, wo auch die meisten Schafe und Ziegen gehalten werden Der
Viehstapel umfasst 780,000 Rinder, 260,000 Pferde, die meist klein, aber
kräftig, gelehrig und dauerhaft sind; 795,000 Schafe; 96,000 Ziegen und
188,000 Schweine. — Die Gewerbs-Industrie ist noch unbedeutend;
die Fabriken sind von geringem Belange und beschränken sich aufEisen-
und Kupferwerke, Nagelschmieden, Pottasche- und Alaunsiedereien, Glas-
hütten, Pulver- und Papiermühlen, Segeltuchfabriken und Branntweinbren-
nerelen, und einige Leder-, Tuch-, Zucker-, Tabaks- und Bauniwolleu-
fabriken etc in den grösseren Städten. — Der Bergbau ist von grosser
Wichtigkeit; das Silberbergwerk bei Kongsborg liefert im Durchschnitt
jährlich 42 000 Mark Silber, im Werth von 609,000 Thlr. K.; 86 Eisen-
werke mit 1444 U-beitern erzeugten im Jahresdurchschnitt von 1846—50:
43 731 Schiffspfd. Roheisen, 17,184 Schiffspfd. Gusseisen und 26,717
Schiffspfd. Stabeisen; die Kupferbergwerke zu Kaafjord, Roraas, Lokken,
Meldal und Saalböe im
Jahresdurchschnitt von 1841-45: 3,854, und von
1846-50 :
3,409 Schiffspfd. Garkupfer. Salz wird auf der InseHalloe, im
Amte Jarlsberg gewonnen (jährlich von 67-70,000 Zinr.). - Wenn die
Norweger in der Industrie nicht so viel leisten, wie die Schweden, so ist
nicht der Mangel an Geschicklichkeit und Betriebsamkeit daran Schuld,
sondern weil hier andere Verhältnisse obwalten: es fehlt an Arbeitern, es
mangeln die Kapitalien, es fehlt an Strassen in dem von Natur unweg-
samen und nur dünn bevölkerten Lande, obgleich drei grosse Strassen
von Süden nach Norden führen und 5 Strassen das Land mit; Schweden
verbinden. So sind denn die Norweger vorzugsweise auf Seefahrt, Fisch-
fang und Waldbenutzung hingewiesen, die denn auch schwunghaft betrie-
ben werden. — Als Norwegen 1814 die Selbstständigkeit erlangte, war
sein Zustand in jeder Hinsicht äusserst elend. Durch ausserordentliche
Anstrengungen hat es aber die Finanzlage des Staats umgestaltet, und
dabei versäumte es die (von der Bureaukratie mit Uebermuth sogenannte)
,,Bauernberrschaft" des Storthing nicht, das materieUe Wohl der Einzel-
nen, ja sogar Kunst und Wissenschaft zu föidern. Die Theilbarkeit der
grossen Güter ist auch in Norwegen eingeführt, und hat auch hier ihre
heilsapien Wirkungen als Mittel zur Hebung des Volkswohlstandes erprobt.
Schon im Jahr 1821 erliess der Storthing ein Gesetz über erbliche Thei-
lungen der Aecker. Selbst die ungetheilten Gemeindegüter sollten freies
Privateigenthum werden, denn auch diese Art historischer Kommunismus
führt zur Vernachlässigung der Bodenkultur. Viele grossen Güter wurden
parzeHirt, und der Staat selbst parzellirte und verwandelte die ihm
ge-
hörenden Pachtgüter in freies Eigenthum, wodurch die Zahl der Grundbe-
sitzer ansehnlich vermehrt ward. In den Jahren 1822—38 wurden auf
solche W'eise 3,112 parzellirte Bauerngüter verkauft. In dieser Zeit ver-
grösserte sich die Zahl der Grundbesitzer von 90,385 auf 105,000, und
der Gruudwerth, der 1802 auf 25V2 Mill. Spez. geschätzt wurde, war schon
1839 auf 64 Mill. gestiegen.

ist von grosser Wich-
7 Mill. Thlr. Cour, (wo-

Handelsverkehr. — Der Handel Norwegens
tigkeit. Im Jahr 1833 betrug die Ausfuhr beinahe
runter 2 Mill. Thlr. nach Schweden), und die Einfuhr 6 Mill Thlr. (wo-
runter nur für 600,000 Thlr. aus Schweden). 1850 belief sich die Ausfuhr
auf 19,510,373, die Einfuhr auf 15,186,352 Thlr. C. Die Hauptausfuhr-
artikel bestehen in gesalzenen und getrockneten Fischen, Thran und Wall-
rathöl, Holz und Erz aRer Art, und rohem und bearbeitetem Eisen, Wald-
produkten und Schiffen; die Einfuhrartikel in Getreide, Tabak, Kramwaaren,
Zucker und Kaffee etc. Den meisten Handel betreibt Norwegen nach Däne-
mark, Preussen, den Hansestädten, Altona, HoRand, Belgien, Hannover,
Oldenburg, Mecklenburg und Oestreich, nach Frankreich, Portugal, Spa-
nien, Italien und der Levante, und ein grosser Theil norwegischer Fracht-
schiffe beschäftigt sich mit der Verführung ausländischer Waaren, haupt-
sächlich in den südeuropäischen Häfen. Im J. 1853 gingen aus norwe-
gischen Häfen 10,450 Schiffe mit 399,663 Kommerzlasten unter Segel, und
10,106 Schiffe mit 364,094 Lasten liefen ein. Die Handelsflotte um-
fasste 1809: 1,363 Fahrzeuge von 54,000 Kommerzlasten (ä 60 Ztnr.);
1837 hingegen 2,373 Schiffe von 79,278 Lasten, mit einer Bemannung von
12,400Seeleuten; 1845 zählte man 4,061 Schiffe mit 123,328 L.; 1850 war
der Bestand der See-Handelsflotte 3,064 Schiffe mit 129,637 Lasten, wo-
zu für die Binnenfahrt noch 1,058 Fahrzeuge mit 10,139 Lasten kommen;
und 1854 waren 3,777 Fahrzeuge von 193,023 Lasten und einer Besatzung
von 24,458 Mann eingetragen. Die Zahl der eingeschriebenen und ver-
fügbaren Seeleute und Fischer betrug 1840: 96,380, im J. 1850 dagegen
119,822. — Die wichtigsten Handelsplätze sind: Bergen, Drammen, Chri-
stiania, Langesund, Christiansand, Tronthjem (Drontheim), Frederikstad,
Arendal, Laurvig und Tönsborg. Für die Lappen und Finnen bestehen
eigene Tauschplätiie. Man rechnet aRgemein nach Speziesthalern zu 120
Schilling
oder 5 Mark (die Mark zu Scbillingen); ey^ Spez,-mir- sind


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9. — Schweden und Norwegen.

= 1 feine Kölaisclie Marie, 1 Spez.-Thlr- mithin — 1 Thir. 13 Sgl, 4,86 PI^
Preuss. oder = 2
fl. 383/4 Kr. rhein.; dänisches Geld kommt häufig vor,
meistens cirkuliren aber Reichsbankzettel. Nach dem Bankkurs sind 125
Spezies in Zetteln gleich 100 Spezies in Silber. — Maasse und Gewichte
sind die Dänischen.

Hauptstädte des Landes, der Bevölkerung nach, sind: Christiania
(1855) mit 38,958, Bergen mit 25,797, Throndhjem mit 16,012, Stavanger
mit 11,717 , Drammen 9,916, Christiansand 9,521, Frederikshall 7,408,
Kongsberg 5,203, Laurvig 3,817, Moss 3,228 und Röraas mit 3,159 Ein-
wohnern.

stiz ist unabhängig. Die oberste Instanz bildet das Höchste Gericht
in Christiania. Unter diesem stehen als Gerichte zweiter Instanz die
Stiftsobergerichte, und unter diesen die Amts- und Stadtgerichte. Die
unteren Beamten auf dem Lande sind: der Voigt (der die Steuern bei-
treibt, die Lokalpolizei verwaltet, die gerichtlichen Erkenntnisse voll-
streckt etc.) und der Sorenskriver (Unterrichter in Civil- und Kriminal-
sachen, Vormundschaftsbeamter, Auktionskommissar nnd Notar).

Finanzwesen. — In den Hauptfmanzetat der Jahre von 1851—1854
ward die jährliche Ausgabe auf 3,200,000 Spezies angeschlagen. Das
Budget vom 1. Juli 1854—1857 schliesst sich folgendermaassen ab:


Der Staat. — Staatsverfassung und Staatsverwaltung. —
Das auf dem Reichstage zu Eidsvold am 17. Mai 1814 beschlossene Staats-
grundgesetz wurde, nach Anerkennung der Vereinigung mit Schweden,
am 4. Nov. 1814 näher bestinnnt und vom Könige angenommen. Die Re-
gierungsform ist eingeschränkt monarchisch. Der König besitzt
die vollziehende Gewalt, theilt aber die gesetzgebende mit dem
St orthing oder dem Reichstage, der die königliche Macht mehr als in
irgend einem andern Staate beschränkt, da dem Regenten nicht einmal
ein unbedingtes Veto zusteht, eine Adelskammer nicht existirt und 1821,
obgleich der König zweimal seine Genehmigung verweigerte, der Adel
gänzlich abgeschafft, und die Errichtung von Grafschaften, Baronien,
Fideikommissen etc. für die Zukunft nicht gestattet wurde. Der Kronprinz
wird mit 18 Jahren mündig. Jedes Jahr muss sich der König, wenn nicht
wichtige Hindernisse eintreten, einige Zeit in Norwegen aufhalten. Wäh-
rend der Abwesenheit des Königs vertritt ein Vicekönig oder Statthalter
dessen Stelle, welcher zu Christiania den Vorsitz in der aus Mitgliedern
des Staatsraths gebildeten Regierung führt, und so lange der König in
Schweden ist, stehen ihm dort der norwegische Minister und 2 norwe-
gische Staatsräthe zur Seite. Das Volk wird durch den Storth.ing ver-
treten, welcher sich in der Regel alle 3 Jahre in Christiania versammelt.
Die Repräsentanten werden durch Wahlmänner (in den Städten einer von
50, auf dem Lande einer von 100 Stinunberechtigten) gewählt (von jeder
Gemeinde 1 bis 4), jedoch so, dass die Städte nie mehr als die Hälfte
der Zahl der Repräsentanten vom Lande wählen, und dass im Ganzen die
Zahl der Repräsentanten mindestens 75, nie aber mehr als 100 beträgt.
Der Storthing besteht aus dem Lagthing (gesetzgebenden Körper)
und dem Odelsthing (der Versammlung der Grundeigenthümer), welche
2 Abtheilimgen der Storthing aus seinen Mitgliedern auswählt; ein Viertel
seiner Zahl bildet den Lagthing, die andern drei Viertel machen den Odels-
thing aus. Jeder der beiden Körper hält seine Versammlungen besonders.
Gesetzesvorschläge vom Könige oder vom Storthing kommen zuerst an den
Odelsthing, hierauf an den Lagthing, und wenn sie von beiden Abthei-
lungen genehmigt worden, zuletzt an den König, um dessen Bekräftigung
zu erhalten. Die angenommenen Gesetzesvorschläge des Storthings kann
der König von einem Storthing auf den andern verweisen, werden sie
aber auf dem dritten Storthing wiederum zur Sprache gebracht und ange-
nommen, so erhalten sie auch ohne Beistimmung des Königs Gesetzes-
kraft. Alle Sitzungen sind öffentlich, und es herrscht vollständige Press-
freiheit. — An der Spitze der vollziehenden Gewalt steht, wie in
Schweden, der König, der hier durch einen Reichsstatthalter (oder auch
Vicekönig, welches aber nur der Krön- oder auch Erbprinz sein kann)
repräsentirt wird. Das Jahreseinkommen, w^elches der Kronprinz in seiner
Eigenschaft als Vicekönig bezieht, ist din-ch einstimmigen Beschluss des
Storthing (März 1857) von 24,000 auf 40,000 Spezies erhöht worden. —
Die höchste Behörde des Landes ist der Staatsrath, der aus dem Vice-
könig (oder Statthalter), dem Staatsminister und den Staatsräthen zusam-
mengesetzt ist, und das norwegische Ministerium des Königs bildet. Der
Staatssekretär ist nicht Mitglied desselben. Eine Abtheilung, aus dem
Staatsminister und 2 jährlich wechselnden Staatsräthen bestehend, resi-
dirt hei dem Könige in Stockholm, die übrigen bilden die Regierung in
Christiania, und sind Chefs der verschiedenen Departements. — Die Ju-

Staatseinnahmen:

Zölle .........................

Branntweinsteuer ...........

Stempel.......................

Zehnten und Pomaineu.....

Bergwerke...................

Posten .......................

Interessen der Staatsaktien

Verschiedenes................

Vom Reservefond...........

65,854
100,000

Gesamultsumme der Ausgaben 3,388,862
lieberscliuss jährUch........ 167,138

Gesammtsumme der Einnahm. 3,556,000 Sp.

Staats ausgaben;

I. Civilliste ............. 100,000 Spezies

II. Stortiung............. 35,992 „

III. Aeusseres............. 58,050 „

Die Ausgaben unter VfL Finanzen umfassen: Civilverwaltung 182,354;
Steuernerhebung 35,650; Zölle 353,865; Domänen 11,506; Pensionen 62,494,
und Verschiedenes mit 4,786 Spezies. — Die Geschichte des norwegi-
schen Finanzwesens ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Als das Land
von Dänemark getrennt wurde und zur Selbstständigkeit gelangte, war
es vollständig ausgesogen. Silbergeld sah man fast nirgends mehr, da-
gegen war es mit 25 Mill. Papiergeld überschwemmt. Der Unabhängig-
keitskrieg hatte überdiess die Ausgabe von weiteren 14 Mill. Thlrn. Zet-
teln nothwendig gemacht, denn Norwegen fand und bekam nirgends Dar-
lehen, Zudem .enthielt der Kieler Vertrag die Bestimmung, dass Norwegen
auch noch 2,400,000 Thlr. in Silber (Spezies) von der dänischen Schuld
übernehmen müsse; und als Unterpfand für alle diese Schuldposten hatte
man nur den Werth des Staatsgrundeigenthums von 4V2 Mill. Spezies.
Der Kurs des Papiergeldes sank immer tiefer. Im J. 1815 war die Noth
auf's Höchste gestiegen. Man musste auf energische Rettungsmittel sin-
nen, zu deren Ergründung der, nach der neuen Verfassung faktisch re-
gierende Bauernstand zwar keine „geeignete Finanzbeamte", dagegen
viele praktische und patriotische Männer besass. Man erkannte die Noth-
wendigkeit, ein Mittel zu schaffen, um die Einlösung des Papiergeldes zu
sichern, und die arme Nation legte sich selbst zunächst ein Zwangsan-
lehen von 2 Mill. Spezies auf, die den Grundfond für eine neue Bank
bildeten, welche für 4 Mill. Thlr. jederzeit einlösbare Bankzettel emittirte.
Die ganze Masse des alten Papiergeldes sollte eingezogen, und dabei 10
Reichsbankthaler-Zettel für 1 Thlr. Spezies der neuen Bank gelten. Zur
Ausführung dieser Operation schrieb mau eine ausserordentliche Steuer
von 2 Mill. Reichsthalern aus. Das Mittel war drückend, allein das Ziel
ward erreicht, und das neue Papier behauptete sich auf seinem vollen
Nominalwerthe. Im Jahr 1823 war die Staatsschuld bereits auf 5 820 000
1842 auf 2,820,000 Spez. herabgebracht; Ende der 40er Jahre war sie so'
gut wie getilgt, und der Staat besass überdiess gegen 11 Mill an Aktiven.
Die Staatseinkünfte stiegen von nicht einmal IV2 Mill, im Jahr 1815 auf
mehr als 31/2 Mill, im J. 1855, und der Storthing kam dahin , dass,' un-
geachtet des Widerstandes der Regierung, allmählig alle direkte Steuern
(seit 1836 auch die Grundsteuer) abgeschafft werden konnten. Seit 1848
wurden wieder neue Anlehen, wesentlich für produktive Zwecke, kontra-
hirt, und die Gesammtschuld beträgt gegenwärtig 4,720,000 Spezies, was
nicht entfernt dem vorhandenen Aktivvermögen gleichkommt.

Kriegsmacht, Heerwesen. —• Das norwegische Heer besteht theils
aus geworbenen, theils aus ausgehobenen Truppen. Jeder Norweger ist
dienstpflichtig. Die Ausgehobenen, deren Dienstpflichtigkeit bei der Infan-
terie 5, bei der Kavallerie und Artillerie 7 Jahre dauert, kehren nach
einiger Zeit auf Urlaub in ihre Heimath zurück. Wer nicht in der Linie
dient, wird bei der Landwehr einexerziert. Die Linie umfasst 22 BataiH.
Infanterie, incl. der Offiziere 11,924 M.; 3 Jägercorps Kavallerie 1,070 M.,
nnd 1 Regiment Artillerie 1,330 M.; die Landwehr 9,160, die gesammte
norw'egische Armee 23,484 Mann. Ein eigenthümliches Corps bilden die
sogenannten Ski elöb ere oder Schlittschuhläufer, mehrere Kompagnien
leichter Infanterie, die mit Büchse und einem 8 Fuss langen Stock zur
Erleichterung des Laufens armirt sind. —
Festungen sind: Frederikstad
mit Frederikshaid, Aggershuus bei Christiania, und Forts bei Christians-
saud, Bergen, Trondlijem etc.

Seemacht. — Die Seemacht Norwegens uinfasste (1855): s Fregat-
ten (worunter 1 Schraubenfregatte), 5 Korvetten (wovon 2 Schrauben-
Korvetten), 5 Schooner (wovon 1 Schrauben-Schooner), 80 Kanonenscha-
luppen, 43 Bomben- und Kanonenjollen, 5 Bugsirdampfer und 2 ältere
Kanonenschooner, zusammen 147 Kriegsfahrzeuge mit 450 Kanonen. Die
Marine zählt: 1 Contre-Admiral, 1 Kommandeur,
3 Koinmand.-Kapitäne,
12 Kapitäne, 12 Lieuten.-Kapitäne, 24 Schiffs-Lieutenants, 33 Unter-Lieu-
tenants; Seesoldaten 500, und 46,000 Seeleute, die als dienstpflichtig in
die Marinelisten eingetragen sind. — Flaggen: siehe Flaggentafel V.
Fig. 178 Norwegische Standarte; Fig. 181 Kriegsschiff, und Fig. 183 Kauf-
fahrer. —

IV. Heer
V. Marine

760,000 Spezies
492,579

292.354 „

650.355 „
257,425 „

376,253 „

2,100,000 Spezies
500,000

59,000 „
52,400

100,000 '„

215,750 „
334,450

56,400 ,,

138,000 „

Marine ......395,0001

Leuchtthürme >

uud Häfen •.. 97,579)

VI. Justiz................

Vll. Finanzen.............

Vitt. Staatsschuld..........

IX. Inneres •••290,320)
Posten.....285,9335

X. Kultus und öffentli-
cher Unterricht......

XI. Extraordinärer Kredit


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Iweschifclite. - eigentliche Knssland, das Land von der Ost-
see bis znin Ural war der alten Geschichte wenig bekannt und wurde unter
£ KolSivnamen Scythien begriffen. Wahrscheinlich hausten hier
finnische sEmf welche im 3. und 4. Jahrhundert durch die Macht der
Sen unteiw™ und verdrängt wurden. Als die Völkerzüge Asiatischer
SernadrEuroSa begannen, wurde zuerst der Gothen Herrschaft in
dieser Genend zertrümmert; von allen Seiten brachen Volker in Kussland
ein bis endlich Slaven, aus ihren südlichen Wohnplätzen vertrieben,
hier festen Fuss fassten und im 5. oder 6. Jahrhundert die festen Städte
Nowgorod und Kiew gründeten, üin das Jahr 860 stifteten die von der
OstsL
kommenden Waräger (Normannische Seefahrer) unter Anführung
der drei Brüder Rurik, Sineus und Truwor, drei Fürstenthümer um Now-
gorod herum. Die Nowgoroder Bürger, durch innere Zerrüttungen ver-
Llasst luden die Waräger Häuptlinge ein, die Regierung ihres Lan-
des zu'übernehmen (862), und Rurik, welcher nach dem Tode seiner"
Brüder die drei Fürstenthümer mit Nowgorod vereinigte, und sich zum
Herrscher des Reichs erhob, legte dadurch den Grund zu dem heutigen
Russland und mit ihm beginnt die Geschichte der Russischen Monarchie.
Rurik's Nachfolger waren Krieger, unterwarfen sich Kiew, verlegten
dorthin ihre Residenz, und erw'eiterten im Kampfe mit den Petschenegern
und andern Völkern ihre Herrschaft, führten einen regelmässigen Handel
nach den Küsten des schwarzen Meeres, erbauten Städte, drangen mit
ihren Heeren bis vor Konstantinopel und machten sich eine Menge von
Völkern zinsbar. Durch die Griechische Prinzessin Anna, Gemahlin Wla-
dimir des Grossen, des Grossenkels von Rurik (981—1015), der sich
durch Brudermord zum einzigen Herrscher von Russland erhoben hatte,
kam das Christenthum nach Russland und wurde zur Staatsreligion. Nach
Wladimir's Tode (1015), der das Reich unter seine 12 Söhne theilte, um
Einigkeit unter ihnen zu erhalten, und Fürstentage zu Kiew unter Leitung
des Kiew'schen Fürsten bestimmte, um dem verbundenen Reiche Festig-
keit gegen das Ausland zu geben, büdeten Bruderkriege und Greuel aller
Art den traurigen Verlauf der Russischen Geschichte. Nach langen Kämpfen
Wieben 2 Grossfürstenthümer, denen eine Menge kleiner Fürsten unter-
worfen waren, zu Kiew und Wladimir, und letzteres erstarkte nach und
nach so, dass die Fürsten desselben als Hauptregenten Russlands ange-
luhrt werden. Die ungünstigsten Folgen der Theilung des Reiches traten
aber mit dem 13. Jahrhundert ein. Unter dem Grossfürsten Jurij IL
wurde das vereinigte Heer der Russen an der Kelka (1225), von dem
Mongolenchan Tutschi geschlagen, und dessen Sohn Batu, Chan der
goldenen Horde, unterwarf bis 1240 ganz Russland, Nowgorod ausge-
nommen. Nach dieser Zeit waren die Russischen Grossfürsten den Chanen

Kaptschak zinsbar und rechtspflichtig. Aber auch von anderer Seite
^"ssland: in den Kriegen gegen Polen uiad Litthauen ging Kiew und
ttothreusseu verloren; Haiisch und Wladimir wurde von Ungarn abhängig;
seit 1238 bedrängte der Orden der Schwertbrüder von Lievland aus die
«ussen; Nowgorod, das in seiner grössten Ausdehnung noch Karelien und
ingermanland begriff, durch Handel und Bündniss mit den Hansestädten
gehoben, und unter ihren Schutz gestellt, setzte, nach republikanischer
"eiheit strebend, Grossfürsten ein und ab, und die jüngere Herrscher-
"nie wählte 1228 Moskau, statt Wladimir, zur Residenz. Nachdem die

Bromme's Hanfl-Atlas. — Russland.

Das 31u88i§c^ß 3ieiclj

Hand - Atlas. Taf. 10.

Goldene Horde durch Theilung und innere Kriege geschwächt war, brach
endRch Iwan
Wasiljewits ch 1477 ihre Herrschaft über Russland, und
mit ihm beginnt eine neue
Epoche in der Russischen Geschichte. Während
seiner 43jährigen Regierung (1462 f 1505) vereinigte er alle Fürsten-
thümer unter sich, unterwarf Nowgorod, war siegreich in Finland,
Lithauen, Kasan und Sibirien, nnd nannte sich „Herr aller Reussen".
Durch Künstler und Gelehrte aus Deutschland und Italien suchte er Bildung
in seinem Reiche zu verbreitern, und unter seinen Nachfolgern, Wasilej
Iwanowitsch, 1505 f 1.533, IwanIL Wasilj ewitsch, 1533 f 1584,
besonders unter dem Letzteren, dei; den Titel „Czar" annahm und Buch-
druckereien anlegte, wurde das Russische Reich durch Eroberung von
Smolensk und durch Unterwerfung Kasan's, Astrachan's und der Karbardei
bis an das Kaukasische Gebirge erweitert, und ganz Sibirien durch den
Kosakenführer Timofew dem Reiche einverleibt. Auf^vanlL folgte,
1584, Feodor L, ein schwacher Regent, der sich von seinem Schwager
Boris Gudunow unbeschränkt leiten liess, 1595 Esthland an
Schweden
abtrat, und durch die Ermordung seines Bruders Demetrius (1591), den
Königen von Polen Gelegenheit verschaffte, durch mehr als einen falschen
Demetrius,Russland in Verwirrung zu bringen. Mit ihm starb der Ru rik'sche
Mannsstamm 1598 aus. Nach seinem Tode folgte 15 Jahre lang eine
traurige Periode der Anarchie, in welcher, nach kurzer Regierung des
Boris Gudunow, 1598 f 1605, und seines Sohnes Feodor Gudono-
witsch, t 1605, die Polen unter Führung des falschen Demetrius
(hingerichtet 1606) sich des Russischen Reiches zu bemächtigen suchten,
bis endlich durch Wahl der Geistlichen und Bojaren, Michael Romanow,
in weiblicher Linie aus Ruriks Stamme, 1613 den Russischen Thron be-
stieg. Nach Herstellung der Ruhe im Innern des Reichs schloss er Friede
mit Schweden und Polen, und sorgte bis zu seinem Tode (1645), wie
nachher sein Sohn Alexij (1645 t 1676), aufs Thätigste für die innere
Gestaltung des Reichs: die Gesetze wurden gesammelt und verbessert,
der Handel begünstigt und erweitert, das Kriegswesen geordnet, durch
Aufnahme der von Polen abgefallenen Kosaken die Heeresmacht verstärkt,
und in dem darauf mit Polen erfolgten Kriege wurden Smolensk, Severien
und Kiew wieder erobert. Alexij's Sohn, Feodor IL (1676
f 1682),
nahm die von den Türken abgefallenen Zaporoger Kosaken auf, kämpfte
glücklich gegen jene, und schaffte durch Verbrennung der Adelsranglisten
mehr Ordnung im Staatsdienste. Unter ihm wurde Nowaja Semija ent-
deckt. Auf ihn folgte 1682 sein Bruder Iwan IIL, in Gemeinschaft mit
seinem Halbbruder Peter L, welcher von 1689 an als Peter der Grosse
allein regierte. Dieser Fürst erscheint als eigentlicher Schöpfer der Rus-
sischen Monarchie; denn durch ihn wurde Russland zuerst in die Reihe
der Europäischen Staaten eingeführt. Er bildete sich ein Heer, "baute eine
Flotte, und eroberte sich Häfen am Schwarzen Meere und an der Ostsee,
indem er den Türken Asow, und, nach langen Kriegen mit Karl XIL, den
Schweden Lievland, Esthland, Ingermanland, Karelien und Theiie von
Finland nahm. Er vernichtete die Strelitzen, und durchreiste einen
grossen Theil Europa's, um sich mit dem bekannt zu machen, was Russ-
land Noth that. Durch Anlegung von Städten
(Petersburg 1703), Gründung
von Schulen und gemeinnützigen Anstalten, durch Uebersiedelung geschick-
ter Handwerker und Künstler nach Russland, durch Errichtung eines Fi-


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89 10. — Russland.

nanz- und Justiz-Kollegiums, durch Verbesserung des Maasses und der
Münze hat er sich unsterbliche Verdienste um Russland erworben. Er ist
der erste Kaiser Russlands (seit 1721). Ihm folgte, 1725, seine Gemahlin
Katharina I. (das Mädchen von Marienburg), und dieser, 1727—1730,
Peter II. Mit ihm erlosch das Haus Romanow im Mannsstamme. Die
folgenden Regenten bis zu Katharina IL, nämlich Anna, Iwan IIL
und Elisabeth, suchten das von Peter errungene Ansehen des Russi-
schen Reiches zu behaupten. Unter Anna, 1730-1740, wurden die Per-
sischen Eroberungen jenseits des Kur zurückgegeben, mit Glück aber 1736
gegen die Türken gefochten. Durch Russlands Einfluss erhielt sich Augus t,
Kurfürst von Sachsen, als König in Polen, und durch Anna erhielt der
Günstling Biron das Herzogthum Kurland. Nach Iwan's IIL Entfernung
bestieg Elisabeth, Peter's des Grossen Tochter, 1741 den Russischen
Thron. Auch unter ihr wurde Russland durch Abtretung eines Theils von
Finland von Seiten Schwedens, im Frieden zu Abo 1747 vergrössert, und
Russlands Einfluss zeigte sich thätig in der Theilnahme an den Kriegen
Oestreichs gegen Frankreich und Preussen, und in dem Einwirken auf die
Europäischen Staatshändel. Ihr Nachfolger, Peter IH., 1761, ein Schwe-
stersohn, der Begründer der Dynastie Hol stein-R^omanow (Holstein-
Gottorp), rief, durch Neuerungssucht und durch gewaltthätiges Eingreifen,
eine Revolution hervor, der er weichen musste, und ihm folgte seine
Gemahlin Katharina IL, von 1762 — 1796, die den Ruhm der Russi-
schen Waffen und das Ansehen des Reichs ungemein erhöhte. In den
Kriegen gegen die Türken war sie siegreich zu Wasser und zu Lande,
und in dem Frieden, 1774, wurde das Reich durch die Krym, durch das
Land zwischen dem Kertsch und Bug, und durch Theile von Taurien ver-
grössert, und ausserdem noch die freie Schifffahrt auf dem Schwarzen
Meere errungen. 1764 besetzte sie den Polnischen Thron mit Ponia t o wski;
in der zweimaligen Theilung und der endlichen Zerstückelung Polen's er-
hielt Russland Volhynien und fast ganz Litthauen und Samogitien, und
1795 wurde auch Kurland mit Russland vereinigt. Unter ihr stieg Russ-
lands Schifffahrt und Handel; Städte und Kolonien wurden angelegt,
Ackerbau und Künste unterstützt, ein neues Gesetzbuch verfasst, und
durch Begründung von Akademien und Schulen der Unterricht gehoben
und mehr verbreitet. Ihr Sohn Paul L (1796 f 1801) folgte entgegen-
gesetzten Regierungsmaximen, änderte aber launenhaft seine Ansichten;
dem ungeachtet vergrösserte sich unter ihm das Reich gegen Persien
hin und durch Georgien. Sein Sohn, Alexanderl., 1801—1825, regierte
im Geiste Katharina's. Die Kriege gegen Persien (1804), gegen Frank-
reich (1806) waren unglücklich, die 1806 und 1812 gegen die Türken
ohne Erfolg. Durch den Beitritt zu dem Kontinentalsysteme mit England
und Schweden in Krieg verwickelt, eroberte er Finland, und durch den
Krieg gegen Frankreich, an dem später fast ganz Europa Theil nahm,
erwarb er Polen als besonderes Königreich und gab ihm eine Verfassung.

Zur Ordnung der Angelegenheiten von Spanien, Italien und Griechenland,
nahm er Antheil an den Kongressen zu Aachen, Laibach und Verona, und
erwarb sich unendliche Verdienste um Gesetzgebung, Aufhebung der Leib-
eigenschaft, bessere Begründung des Militärwesens durch Militärkolonien,
um die Staatsverwaltung und mildere Behandlung des Volks überhaupt.
Nach Verzichtleistung seines Bruders Konstantin (f 1830) folgte als Kaiser
Nico laus I., der kraftvoll den durch eine Verschwörung bei seinem Re-
gierungsantritte (1825) herbeigeführten Aufstand unterdrückte, und ener-
gisch überall das Interesse des Reichs vertrat. Die Kriege gegen Persien,
1826-1827, und gegen die Pforte, 1828—1829, wegen verletzter Traktaten,
hatten neue Gehietsvergrösserungen zur Folge. Der Aufstand der Polen
gegen Russland (1830) brachte dieses Volk um seine Verfassung und
Selbstständigkeit (1832). Der Krieg gegen die widerstrebenden Völker im
Kaukasus ward entschieden fortgeführt; 1833 die ganze Armee regenerirt,
und in der inneren Verwaltung des Reichs mannigfache Verbesserungen
vorgenommen, welche die Einsicht, Thätigkeit und Willenskraft des Kai-
sers hinreichend manifestiren. Das Revolutionsjahr 1848 hatte keinen Ein-
fluss auf Russland; vielmehr wusste die Regierung die Sympathien ihrer
Unterthanen nur noch fester an den Thron zu knüpfen. Im nächstfolgen-
den Jahre (1849) half ein Russisches Hülfsheer den Aufstand in Ungarn
und Siebenbürgen dämpfen; das politische Bündniss zwischen Russland
und Oesterreich schien fester geschlungen als je. Da veranlasste die ge-
drückte Lage der Christen in der Türkei den Kaiser Nicolaus zu ihrem
Schutze einzuschreiten, und von der Pforte die Verbindung der Immuni-
täten und Privilegien der griechischen Kirche, und die Ausführung zweier
bereits erlassener Firmane etc. zu verlangen. Die Verweigerung von Ga-
rantien in dem Sinne, wie sie Russland wünschte, veranlasste den Kaiser
ein Heer in die Moldau und Walachei einrücken zu lassen; es entspann sich
ein Krieg, an welchem Frankreich und England, als Bundesgenossen der
Pforte, nicht nur Antheil nahmen, sondern auch den Kampf auf Russisches

Gebiet überzutragen wussten. Oesterreich trat in Verbindung mit den
Westmächten; ein allgemeiner Europäischer Krieg begann gegen Russland,
den dei- am 1, März 1855 erfolgte Tod des Kaisers Nicolaus nicht unter-
brach, Ihm folgte am 2, März 1855 Alexander H. Nicolajewitsch, ge-
boren 29. April 1818, unter welchem nach Sebastopols Fall der Frieden
wiederkehrte.

Genealogie des Russischen Kaiserhauses.

Haus Romanow»

Georg Romanow.

Nlkiticz Romanow.

Feodor f 1633
verih. m, Maria Iwanowna, Tocliter Iwan's rr. Wasiljewitsch,
Czaren a. d. Hause
Ruril«.

Michael Romanow, Czar, 1613 ^ 1645.

Alexej 1645 f 1676.

Iwan III.

1682 — 88
i 1696.

Katharina,

verra, m, Karl
Leopold, Herz.
Ï. Mecklenburg-
Schwerin,

Anna, verm.
m. Anton Ulrich
V, Braunschw." ■

Wolfenb.
Begentin 1?40,
entsagt 1741,
f 1746,

Iwan III.

Kaiser 1T40,
ents. 1741,
t 1764.

Anna,

Kaiserin 1730
•{■ 1740, verra,
m. Friedr.
Wilh. Herz,
V. Kurland.

Alexej,
i 1718.

PetJr II.

Kaiser 1727,
i 1730.

Elisabeth
Kaiserin 1741
i 1762.

Feodor It.
1676 f 1682.

Peter der Grosse
reg. m. Iwan seit 1682 , allein
1689. Kaiser 1721 f 1725, ver-
^mählt mit Katharina I.
Kaiserin 1725 f 1727.

Anna,
verm. mit Karl Friedrich von
Holstein - Oottorp«

P e t er III.

Kaiser 1762, 5. Jan.
ents. 1762, 9. Juli
i 1762, 14. Juli
s. Gem. Katharina II.
von Anhalt-Zerbst
Kaiserin 1762 j 1796.

Paiil I.

1796 i 1801.

Nicolaus I. Michael.

1825 f 1855.

Alexanticr I. Konstantin

1801 i 1825. f 1830.

Nicolaas Michael
geb. 1831. geb. 1832.

Alexander II. Maria Olga Alexandra Konstantia
geb. 29. Apr. 1818. geb. 1819. geb. 1822. geb. 1825, geb. 1827.
Kaiser 2, März 1855.

jJicölaüs AlexanSaTinexäjidrT^vIädTn^^ Alexis Maria

Cäsarewitsch geb. 1842 geb. 1845, geb. 1S47. geb. 1850. geb. 1853.
geb.20.Spt. •}■ 1849.

1843.

»as K^and. Lage, Ausdehnung, Flächeninhalt. Das Rus-
sische R ei
ehr, der grösste Staat des Erdballs, bildet einen zusammen-
hängenden Landstrich, welcher sich von den östlichen Grenzen der Preus-
sischen und Oesterreichischen Monarchie über Ost-Europa, Nord-Asien und
einen Theil des nordwestlichen Amerika, von 35« 40'—240039' OL., und
vom Kaspi-See und Schwarzen Meere bis zum Polarozean, von 39 «SO'—78o N.
Br,, mithin über 204 Längen- und über 38 Breitengrade erstreckt, den
sechsten Theil des Flächeninhalts aller fünf Erdtheile in sich begreift', und
mehr als die doppelte Grösse von Europa umfasst. Es ist das einzige
Reich der Erde, wo, im wahren Sinne des Worts, die Sonne nie untergeht,
indem sie mehr als 13V2 Stunden braucht, um bei der Längenausdehnung
von 204 Graden von Osten nach Westen auf allen Punkten des Reichs
Mittag zu machen (den Meridian zu durchschneiden), ist um mehr als den
dritten Theil grösser als China, fast dreimal so gross als das Britische
Reich mit seinen ausgedehnten Besitzungen, und mehr als doppelt so
gross als das Römische Weltreich zur Zeit seines grössten Umfangs.
— Der Flächeninhalt des ungeheuren Landes, bei dessen Beschreibung
die Russischen Geographen keinen Unterschied zwischen einem Europäischen
und Asiatischen Russland machen, sondern nach dem Beispiel der Regie-
rung das Land in Gouvernements und Provinzen theilen, differirt in den
verschiedenen Berichten der Statistiker um mehr als 58,000 QuM. Nach
Russischen Angaben beträgt der Gesammt-Flächeninhalt 401,536 QuM., von
denen 98,830 auf das Europäische, 285,206 auf das Asiatische, und 17,500
auf das Amerikanische Russland gerechnet werden, G. L, v. Schubert
und P. v, Köppen geben für den Gesammtstaat 34.3,240 QuM. (Europa,
98,837; Asien 226,903; Amerika 17,500); v. Oldekop 361,000 (91,000
Europa; 252,500 Asien; 17,500 Amerika); und F, W. v. Reden (nach
F, B. Engelhardt) 375,413,27 QuM. an, von denen 100,429,,5 auf Europa,
247,736,1,8 auf Asien, und 27,247
,33 auf Amerika kommen. Nach eigener
Berechnung der besten Karten mit Zuziehung der Generalvermessungs-
Angaben dürften 380,617 QuM, für das ganze Reich der Wahrheit wohl am
nächsten kommen, und von diesen 90,117 QuM, auf das Europäische Russ-
land, 6,873 auf Finland, 2,320 auf Polen, 256,307 auf das Asiatische
Russland, und 25,000 auf die Amerikanischen Kolonien faRen.

Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse: Die Gesammtbevöl-
kerung des Reichs wird eben so verschieden angegeben, als der Flächen-
inhalt des ganzen Landes, 1838 betrug dieselbe nach offiziellen Nachrich-
ten, mit Ausnahme des Militärs, 54,256,100 Seelen, wovon 49,618,000 auf
das Europäische, 4,638,100 auf das Asiatische Russland kommen. Für das
Jahr 1845 schätzte P. v, Köppen die Bevölkerung auf 65,931,970, für
1846 auf 66,002,254 Seelen; Tengoborsky schätzte sie für 1849 (ohne das
Russische Amerika) auf 67,247,000, Ein in der St, Petersburger Zjitung
(Nov. 1853) veröffentlichter Ausweiss berechnet für 1851 die Bevölkerung
aller Besitzungen Russlands zu 65,170,598, und P, v, Köppen berechnet
dieselbe nach seinen ZusammensteHungen für 1851 auf 65,237,437 Seelen.
Die Schätzung der Gesammtbevölkerung des Reiches auf 66,728,200 für
das Jahr 1856 wird der Wahrheit am nächsten kommen, da man den
jährlichen Zuwachs der Volksmenge, nach einem mehrjährigen Durchschnitt
mit grösster Bestimmtheit auf IV3 Prozent amiehmen kann, — Zur leich-
teren Uebersicht der Vertheilung der Bevölkerung, legen wir bei nach-
stehender Tabelle die politische Eintheilung des Landes zu Grunde
und fügen den Flächeninhalt der einzelnen Theile in Ouadrat-W'ersten und
Qu,-Meilen, die Volksdichtigkeit jedes Gouvernements, so wie die Zahl
der Kreise und Städte einer jeden Landesabtheilung bei.


-ocr page 79-

10. — Eussland.

Flächeninhalt

in

Qu.-Wersten. Qu.-Meilen.

Dich-
tigkeit

auf
1 Qu.-M.

Zahl
der
Städte.

Eintheilung.

Kreise,

Bevölkerung.

Einwoh-
nerzahl.

Hauptstadt.

A. Europaeisebes Eussland..........

I. Gross-Russland; 19 Gonvernenients •••

1. Moskau...............................................

2. Twer..................................................

3. Jaroslaw .............................................

4. Kostroma.............................................

5. Wladimir .............................................

6. Nischny-Nowgorod...................................

7. RjSsati ...............................................

8. Tula...................................................

Kalnga ...............................................

Tambow...............................................

Woronesch .......................................

Kursk..................................................

Orel-..................................................

Smolensk.............................................

Pskow (Pleskau).....................................

.......................................................

Olonea .................................................

Archangelsk..........................................

Wologda................................................

II. Kleiii-Russland: 4 Gouvernements......

Charkow ..............................................

Poltawa................................................

Tschernigow...........................................

Kiew...................................................

III. Siid-Russland: 6 GouTernements.......

Land der donischen Kosaken........................

Jekaterinoslaw........................................

Stadtverwaltungs-Bezirk Taganrog..................

Asow'sches Kosakenheer .............................

3. Taurien, ohne den Siwasch..........................

4. Cherson, mit Ausschluss von Odessa................

Stadtverwaltungs-Bezirk Odessa.....................

5. Provinz Bessarabien ..................................

6. Tschernomorien.......................................

IV. West-Russland: 8 Gouvernements

1- Podolien................................................

2. .......................................................

3. Minsk....................................................

4. Grodno..................................................

5. Kowno (Kauen) .......................................

6. Wilna....................................................

7. Mohilew.................................................

8. Witepsk .................................................

V. Ostsee-PrOTiiizen : 4 Gouvernements

1- St. Petersburg, mit der Insel Kotlm................

2. Reval ................................................

3. Riga ...................................................

4. Mitau (Kurland) ■

57,680,-

94,707,"

VI. Czartluun Kasan: 5 Gouvernements..............

1. Perm...............................................................

2. Wjätka................................

3. Kasan........................................^......................

4. Simbirsk (nach Abscheidung von Sa^a'aJ ...........

5. Astrachan: 5 Gouvernements').....

1. Orenburg (nach Abscheidung von Samara) ....................

Länd der üral'schen Kosaken ...................................

Saratow............................................................

Samara ..........*.................................................

Astrachan..........................................................

Vn^^Grossfürstenthum Finland: 8 Gouvernements
Nyland ............................................................

Abo-ßjörneborg ...................................................

..................................................................

Wiborg.............................................................

St. Michel.........................................................

Wasa...............................................................

8. üleaborg, mit Lappland..........................................

IX. Königreich Polen: 5 Gouvernements.............

1. Warschau..........................................................

2. Badom.............................................................

3. Lnblin .............................................................

4. Plock (Plozk).....................................................

5. ..................................................................

B. Asiatisches Russland..........................-

I. Trans-Caueasien: 5 iSouvernements.................

1- Kutais..............................................................

2. .....................................................................

3. Erlwan ...........................................................

4. Derbent............................................................

5. ..................................................................

II. Sibirien ; 8 Gouvernements und Provinzen...........

1. Tobolsk............................................................

Tomsk.............................................................

4* Jenhk" Semipolatinsk.......................

5. Irkutsk •.............!...!.................

6. ...................................................................

7. Oehotsk, Küstenverwaltung.....................................

M. Kamtschatka n. Tschukotsk (mit 14,500 Q.M. u, 13,000 Eimv.)

90,117,66
41,003,4T

589,20
1,223,35
659„9
1,496,"
862,01
S76,„

766,44

554,5,
573,44
.202,„
1,209,4,
818,4,
858,,,
1-019„5
809,30
2,213,30
2,783,35

15,519,-
6,967, -

3,795,00

985,10
896,06
999,83
913,50
8,19.5,05
2,943,0,
1.121,«
79,33
5,51
1.163,33
M32,O3

857„5 I)
693,-
7,603,43
773,86
1,296,52
1,622,43
692,45
758,04
767,,,

28.511.2
59,191,T
31,933,,
72,427,-

41.708.3
42,432,-
37,084„
26,833,-
27,745,-
58,170,5
58,517,1
39,598,8
41,562,-
49,326,3
39,160,,

107,090,4
134,695,,
750,906,-
337,111,-

47.667.3
43,385,-
48,379,-
44,222,,

142,401,2

54.253.1
3,840,3

267,0
56,289,5

64.450.2

41.511.4
33,522,-

37,442,0

62.732.2

78.500.4
33,504,"
36,677,6
37,159,-

42.814.3
39,203,8

46,920,2

18.209.5
41,294,-

23.987.4

29,3,851,-
120,958,"
54,574,-

33,394,"

13
12
10
12
13
11
12
12
11
12
12
15
12
12
8
10

7

8
10

11
15
15
12

9.
10.
11.
12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.
19.

1.

2.

3.

4.

1.
2.

810,25

2,693,20

969,T2

376,35
853,44
495,15

11,229,15
6,073,-
2,500,-
1,128,-
838,"

690,19

15,592,-

4,570,-
1,192,"
2,125,-
2,438,"
3,310, "
1,957, -
6,873

240
343
338
789

438
805
753

3,169
2,320
672

439
564
303
342

256,307

3,807
715
854
784
628
825
252,500
28,200
26,000
26,900
45,100
22,300
67,400
8,800
25,800

25,000

4

5
5

12
11
12
S
10

C. Kussisches Amerika und Ale-uten......

3si0,617

. Total

Das ganze Russische Reich .

54,192,200

21,673,400

1,374,700
1,327,700
1,008,100
1,054,600
1,246,500
1,178,200
1,365,900
1,227,000
1,006,400
1,750,900
1,657,900
1,680,000
1,502,900
1,710,600
775,800
907,900
263,100
253,000
822,200
6,287,000
, 1,467,400
1,783,800
1.430,000
1,605,800

3,903,000

704,300
787,200
76,900
6,000
572,200
766,500
75,900
792,000
124,100')
8,602,000
1,703,000
1,445,500
1,046,400
907,100
915,500
663,700
931,300
789,500
2,321,500
643,700
' 310,400
814,100
553,300
6,775,382
1,637,700
1,662,800
1,342,900
1,044 782
1,087,200

4,627,918

1,379,486
550,000
1,357,658
1,115,963
317,511
402,300')

1,546,800«)

163,200
273,800
138,900
286,100
176,200
152,400
214,300
141,900

4,8.57,700

1,722,956
954,084
1,013,434
619,907
547,319

5
4

61
11
9

6
12

7
7
9
2

6,056,500

2,648,000

422,000

920,000

463,000
843,000
3,408,500

825,000
1,094,500
528,000
218,000
532,500
174,500
11,500
24,500

600

528

2,323
1,085
1,527
705
1,446
1,343
1,782
2,211
1,755
1,456
1,371
2,052
1,750
1,148
967
419
109
16
US
1,656
1,490
1,989
1,430
1,757

476

239
702
969
1,089
492
575

693

239

14
13
11

17

15
13
12
12

13
12

14

18
13
12
11
11

7

8

13
66
16
17
19

14
70

1
14
3
1
17
17
1

13
3

106

14

13

14
8

19
14
12
12
41
13
5
12
11
62
13
13
13
10
13

49

16
1
10
9
4
7

923
179
1,132
2,201

1.115
645

1,310
1,208
1,125
1,053
974
872
789
839
954

1.116
585

270
665
1,190
1,247
1.575

296

302
476
540
457
96
206
225
680
798
413
362
402
186
284
45

2,093

2,564
2,173
1,796
2,045
1,600
23

847

590

561
737
1,021
13
29
42
18
5
23
2

l'A
3

5

6
1
6
a
1
6
4

453

83
22

6

75,000

175

1,192

66,728,200

Moskau...........

Twer...............

Jaroslaw............

Kostroma...........

Wladimir...........

Nischuy-Nowgorod

Rjäsan..............

Tula................

Kaluga...............

Tambow.............

Woronesch ..........

Kursk................

Orel..................

Smolensk............

Pskow...............

Nowgorod............

Petrosawodsk.......

Archangelsk.........

Wologda.............

Charkow..........

Poltawa...........

Tschernigow......

Kiew.............

Nowo-Tscherkask.
Jekaterinoslaw -..-

Taganrog ..........

Asow..............

Simferopol........

Cherson............

Odessa, 1857 ......

Kischenew.........

Jekaterinodar......

Kamluiec •
Schltomlr •

Minsk .....

Grodno-.-.
Kowno ....
Wüna ..
Mohilew -.
Witepsk -■

27,760
11,400
59,186
18,850
22,500

14,640
16,850
46,720
12,700
52,400
11,900

16,91g
19,230
2,170
7,224
1,900
987
5,106
5,445

167,870
7,835
19,300
12,930
7,670

St. Petersburg...V'

Reval....................

Riga......................

Mitau..................

Perm....................

Wjätka ..................

Kasan .................

Simbirsk.................

Pensa....................

Ufa............

Uralsk........

Saratow......

Samara........

Astrachan
Stawropol —

Helsingfors •

Abo.............

Tawastehuus ...

Wiborg..........

St. Michel .....

Kuopio..........

Wasa ............

üleaborg.........

Warschau ■•■

Radom...........

Lnblin...........

Plozk............

Suwalki.........

4,600
5f,500
19,800
12,300
12,500

26,400
14,500

15,600
18,500
4,000
1,500
1,250
1,200

Kutais.....

Tiflis.......

Eriwan......

Derbent
Schemacha •

Tobolsk
Tomsk --

Krasnojarsk............

Irkutsk .................

Jakutsk ................

Ochotsk ................

Petropawlowsk.........

Neu-Archangelsk •

383,400
31,410
33,280
15,735
13,300
33,248
21,100
54,580
35,550
25,270
45,800
26,300
38,400
15,600
14,925
15,760
11,130
28,564
18,400

35,500
15,600
12,600
52,230

18,386
13,770
22,950
1,150
9,200
31,400
81,600
44,380
3,510

20,182
27,830
23,100
16,030
16,515
52,300
26,175
20,940

532,241
31,135
64,280
29,710


..... ') Nach P. T. Kóppen 166,121
Caucasien oder Cis-Caucasien. ~ «) Nach

rip,. |T^*io»alversehiedenheit. In keinem LantJe Europa's ist die Masse
verschiedenartig an Abstammung, Sprache, Sitten und
tïnn ™ Russischen Reiche, in welchem man gegen
100 Na-

'unen oder Volksstämme mit mindestens 40 verschiedenen Sprachen zahlt,
npn ""^^'•scheidet im Allgemeinen 8 Hauptstämme: Slaven, Letten, Fin-
aii«. Tataren, Kaukasier, Mongolen und Mandschuren, und

Rn«i ^ noch zerstreute Völker. Die Slaven sind die alten Bewohner
Rntif" ' zerfaHen in Grossrussen '(33 Mill.); Kleinrussen und
ria^. «r"®" welchen auch die Kosaken gerechnet wer-

ea A (3,600,000); Polen (4 Mill.); Russniaken, Bul-

in Serben. Der Lettische Volksstamm (33 Mill.),

in flen Bezirken der Dina und des Niemen, umfasst die eigentlichen Lit-
o
I/t'" oder Samogitier, die Letten und Kuren. Der Finnische

laï/ h'^ eigentlichen Finnen in Fin-

land, dieEsthen undLiven, die Lappen im N, von Finland, die

Samojeden in Archangelsk und Sibirien, die Syrjänen in Wologda
und Tobolsk, die Permier in Perm und am untern Ob, die Tschuwa-
schen und Tscheremissen in Kasan, die Wo tjäken in Wjätka, die
Mordwinen in Kasan, die Tepteren in Orenburg, dieTeleuten
am Telezkischen See, die Ostjäken und Wogulen, Nomadenvölker in
Westsibirien, und die Karelen in Finland, Archangelsk und Wologda
_ Der Deutsche Stamm (600,000) ist in den Ostseeprovinzen vorherr-
schend , und ausserdem in den grössern Städten des Reichs, in den Kolo-.
nien Süd-Russlands und durch das ganze Land verbreitet. — Der Tata-
rische Vo'ksstamm (21/2 Mill.) bewohnt grösstentheils den Süden Russ-
lands und Westsibirien. Ausser den Tataren, die sich nach ihren Wohn-
sitzen scheiden,, gehören zu ihm: die Nogaier am Kuban und in Taurien
die Meschtscherjäken in Orenburg, die Baschkiren in Orenburg
und Perm, die Kirghisen in Astrachan und der Kirghisensteppe, und
die Jakuten in Sibirien. — Der Kaukasische Stamm (3 Mill.) umfasst


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91 10. — Russland.

die Völlier des Kaultasus: die Grusiner oder Georgier (Iinereter, Min-
grelier und Lasen), die Armenier, die T s cii e r I( ess en (Abciiasen,
Tscljetschenzen, Lesgiiier, Kumylcen, Kubetschi, Schapsugen etc.), die
Osseten am Terelc und Kur, und die Kurden im S. von Tiflis. — Der
Mongoiisclie Stamm umfasst die nomadisirenden Mongolen an der
Selenga, die Buraten in Jrkutsk und die nomadisirenden Kalmyken. —
Der Mandschurische Stamm bewohnt den Osten Sibiriens und begreift
die Tungusen (Jewojenen und Kamanganen), und die Lamuten, am
Ochotskischen Meere. Zu den zerstreuten Völkern in Sibirien gehören:
die Korjäken in Jrkutsk, die Tschuktschen am Eismeer, die Kamt-
schadalen und Kurilen: zu denen in Nordamerika: die Aleuten,
Kolaschen, Kadjaker, Eskimo's und mehrerer Indianerstämme. Ju-
den
(IV2 Mill.) linden sich hauptsächlich in den westlichen Theilen des
Reiches, im eigentlichen Russland und in Polen; Zigeuner in mehreren
südlichen Gouvernements, und ausländische Kolonisten
(V2 Mill.) in
verschiedenen Theilen des Reiches.

StandesverscMedenheit — Beehtsverhältnisse. — Die ansässi-
gen Bewohner Russlands zerfallen in vier sehr ungleichberechtigte Stände:
den Adel, die Geistlichkeit, den dritten Stand (Bürgerstand) und den
Bauernstand. Der Adel zerfäUt in zwei Hauptzweige, in den Geburts-
und Dienstadel. Der erstere, so sehr er sich auch in Russland durch
Reichthum auszeichnet, gewährt an und für sich keinen Rang; der Dienst-
adel dagegen, der nur durch den Dienst in geistlichen. Civil- und Mili-
tär-Aemtern und SteRen erworben werden kann, verleiht Vorrechte, die
durch die adelige Geburt allein nicht erlangt werden können. Nach der
bereits von Peter I. eingeführten Rangordnung sind alle Civil- und Militär-
beamten in 14 Klassen (Tschin) geschieden, und ohne adelig geboren zu
sein, sind die Inhaber dieser Klassen ex officio adelig. Das Rangverhält-
niss der 14 Militär- (und Civil-) Klassen, welche vom General-Feldmar-
schall herab bis zum Fähndrich und Kollegienschreiber gehen, ist folgen-
des: 1. General-Feldmarschall (mit dem der General-Admiral, der Reichs-
kanzler und der Oberkammerberr gleichgestellt sind); —• 2. General und
Admiral; Minister und wirklicher Geheimeralh; — 3. Generallieutenant;
Geheimerath; — 4. Generalmajor; wirklicher Staatsrath; - 5. Brigadier;
Staatsrath; — 6. Oberst; Kollegienrath; — 7. Oberstlieutenant; Schiffs-
kapitän; Hofrath; — 8. Major; Kollegienassessor; — 9. Kapitän; Rath; —
10. Sek.-Kapitän; Senatssekretär; ~ 11. Lieutenant; Regierungssekretär;
12. Sous-Lieutenant; Senatsschreiber; — 13. Fähndrich, mit dem im Ci-
vRfache der Regierungsschreiber und Kollegienregistrator rangirt, und
14. der Kollegienschreiber. Die 4 ersten Klassen führen das Prädikat „Ex-
ceRenx"; die 8 ersten Klassen verleihen den erblichen, die 6 letzten
den persönlichen Adel. Die Vorrechte des Adels sind: Befreiung
von persönlichen Abgaben, von gezwungenem Kriegsdienste und von kör-
perlicben Strafen; der erbliche Adel kann Landgüter mit Bauern, und Leib-
eigene ohne Land besitzen, seine Güter und Erzeugnisse unbeschränkt be-
nutzen u. dgL m. Bei allen feierlichen Gelegenheiten hat der Amtsadel
den Vorrang vor dem Geburtsadel, und wenn der Hofrath eines Bauern
Sohn ist, geht er dem Grafen und Fürsten voran, wenn dieser kein höheres
Amt hat und nichts weiter als Graf oder Fürst ist. Ein Universitätsprofessor
hat den Titel und Rang eines Hofraths, und nach fünfjähriger unbeschol-
tener Amtsführung erhält er den Titel eines Kollegienraths, und rückt da-
durch in die sechste Klasse vor. — Die Geistlichkeit hat ebenfalls
mehrere Vorrechte (s. u.). — Der dritte Stand (der Bürgerstand)
zerfäRt in 6 Klassen: in eigentliche Bürger; Gildenbürger (Kaufleute in
3 Abstufungen); Fremde; Zunftpflichtige (Handwerker in 2 Abtheilungen);
namhafte Bürger (höhere städtische Beamte, Gelehrte und Künstler etc.)
und Beisassen. Seit 1832 ist noch eine neue Klasse von Bürgern: die
„Ehrenbürger« entstanden, zu welchen alle in den Städten wohnenden
Schlachschitzen (gemeine polnische Edelleute) gehören, die ihren Adel
nicht erweisen können. Die Bürger sind persönlich frei (die Klasse der
Kaufleute allein kann den Militärdienst durch Geld abkaufen), und stehen
unter selbst gewählten Obrigkeiten und Richtern erster Instanz; nur die
Polizei wird von Regierungsbeamten verwaltet. — Der Bauernstand
besteht theils aus freien Bauern, theils aus Bauern unter besonderer
Verwaltung der Krone, und aus Leibeigenen. Zu ersteren ge-
hören die freien russischen Ackerbauern, die seit 1803 als eigener
Stand begründet sind, in welchen alle von ihren Herren freigelassenen
Bauern und Erbleute, wofern sie sich Ländereien erworben haben, treten
können; die fremden Kolonisten, und die tributpflichtigen
Bauern, zu denen besonders die tatarischen und nomadisirenden sibirischen
Völkerschaften gerechnet werden. Zu den Bauern unter besonderer Ver-
waltung der Krone werden alle Landleute gerechnet, deren Land als
der Krone und ihren Instituten gehörig zu betrachten ist. Die wichtigste
Klasse derselben sind die Odnodworzen (Einhüfner: freie Besitzer eines
kleinen Grundstücks, und auf dem Lande lebende Schlachschitzen), die sehr
zahlreich und von den übrigen Kronbauern sorgfältig unterschieden sind;
ferner die Militär kolonisten oder Nachkommen der angesiedelten Sol-
daten; die Kronbauern, welche die Ländereien, auf denen sie leben, ge-
wissermassen als Eigenthum besitzen und benutzen, dieselben jedoch nie
verkaufen können, und eine gewisse Abgabe (den Obrok) dafür bezahlen,
oder wenn sie Fuhrleute (Jamtschiks) sind, dafür Postpferde liefern; die
Fabrikbauern und die Verwiesenen in Sibirien. Die Leibeige-
nen werden in Apanagebauern, welche das Privatvermögen des Kai-
serlichen Hauses bilden, und in gutsherrliche Bauern geschieden.
Alle Leibeigenen sind an die SchoHe gebunden, gehören zu den Gütern,
auf denen sie leben, und werden mit diesen veräussert, können aber
nicht, wie Sklaven, an und für sich verkauft oder verschenkt werden.
Für die Leistungen an den Grundherrn, dem sie zu unverbrüchlichem Ge-
horsam verpflichtet sind, erhalten sie Ackerland, Wiesen etc., und Woh-
nung, aber nur zum Niessbrauch, nicht als freies Eigenthum, und zur
Zeit der Noth müssen sie von ihren Herren unterstützt, und bei gänzlicher
Verarmung oder Altersschwäche unterhalten werden. Berechtigt sind sie,
gegen eine Abgabe an den Herren dieses oder jenes Gewerbe zu treiben,
und sich dadurch in den Stand zu setzen, die zum Loskaufen erforderliche
Summe zu erübrigen, zu deren Annahme übrigens früher der Grundherr
nicht gezwungen werden konnte. Der menschenfreundliche Alexander er-
leichterte die Leibeigenschaft wesentlich, und Kaiser Nicolaus wirkte mit
grosser Thätigkeit darauf hin, dass die Leibeigenschaft in Russland mit
der Zeit gänzlich aufhöre. Die Bauern in Finland, sowie die in den

Ostsee-Provinzen, sind zwar gesetzlich freigesprochen, besitzen aber
kein Eigenthum, sondern sind nur aus Erbzinspäcbtern freie Pächter ge-
worden, und in Polen erhielten die Bauern durch Ukas vom 19. Juli 1846
das Recht der Freizügigkeit.

Nach Ständen geschieden theilt sich die Bevölkerung des ganzen
Russischen Reichs (Polen und Finland ausgenommen) nach offlciellen Be-
richten (i. J. 1845, die noch jetzt als Anhaltspunkte dienen können) in:

518,000 Domainenbauern..............................................1,862,000

552,000 Fabrik- und Gewerbsbaiiern....................396,000

237,000 Bauern der Gutsbesitzer (Privat-Leib-
eigene) ..............................22,519,000

Bauern derGeistlichkeit,der Städte etc. 143,800

Freie Bauern....................................................612.000

298,300 Fuhrleute ............................................................35,000

6,400 Verabschiedete Soldaten mit Familien 544,700

254,000 Beurlaubte Soldaten....................................66,000

,134,000 Reserve, Veteranen und Kantonisten 208,600

729,600 Bootsmänner und freie Matrosen..........61,600

,880,000 Militärkolonisten..............................................415,300

500,000 Bas hier nicht mit inbegriffene Heer
und die Seemacht, sowia alle niit-
778,000 tel- und unmittelbar zum Kriegs-

41,900 wesen gehörigen Individuen mit

Geistliche aller Bekenntnisse........

Erbadelige..............................

Bienstadelige..........................

Personen von Rang (sogenannte Ofil-
zierskinder u. alle Beamte, welche
nicht den persönlichen Adel erlangt

haben)...............................

Ehrenbürger............................

Gtldenbürger (Kaufleute)............

Bürger und Innungsangehörige...... 3

Odnodworzl............................

Kosaken................................ 1

Kolonisten..............................

Hofleute (Hausbediente, Leibeigene

und Freie)..........................

Fremde.................................

Kronbauern............................15

,500,000 Familien............................................................1,300,000

Eeligionsversehiedenlieit — Kirchliche Verhältnisse. — Die
herrschende Kirche in Russland, zu welcher sich über drei Viertel der
Bewohner des Reichs bekennen, und zu der sich der Kaiser mit seinem
ganzen Hause hekennen muss, ist die Altgriechische (griechisch-ka-
tholische) oder Morgenländisehe, die von den Russen auch die Recht-
gläubige genannt wird, doch haben auch alle übrigen Religions-
bekenner volle gottesdienstliche Freiheit und sind, besonders was die
Christen anderer Konfessionen betrifft, zu allen Hof- und Staatsämtern
berechtigt. Alle Angelegenheiten der Griechischen Kirche, die sich durch
ihre grosse Duldsamkeit gegen andere Religionsparteien vortheilhaft aus-
zeichnet, werden unter Autorität des Kaisers, welcher seit Peter I. (1702)
die Stelle des Patriarchen vertritt, von dem „heiligen Synod" zu
St. Petersburg dirigirt und durch 67 Eparchien verwaltet, denen Bischöfe
vorstehen, und die in 3 Klassen zerfallen. Die Bischöfe (die höhere
Geistlichkeit) theilen sich dem Range nach in 5 iMetropoliten, 24 Erz-
bischöfe, 26 Bischöfe und 11 Suffragan-Bischöfe, die aus der Klostergeist-
lichkeit genommen werden, unverheirathet bleiben müssen, und einander
nicht untergeordnet, sondern allein dem „heil. Synod" unterworfen sind.
Geistliche Verwaltungstribunale bestehen 2,542, von denen 47 Konsistorien,
283 Distriktsgerichte und 2,212 Polizeiämter sind. Die niedere Geist-
lichkeit (die Protojeroi oder Erzpriester und dieJeroi oder Popen)
zählte 1842: 117,445 Mitglieder, die 34,416 Kirchen und 9059 Bethäuser
und KapeRen versahen; gegenwärtig umfasst der geistliche Stand 140,755
Personen. Diese sogenannten Weltgeistlicben dürfen nur einmal und nur
eine Jungfrau heirathen, und treten, wenn Wittwer geworden, meistens
in's Kloster. Die Klostergeistlichen folgen aHe der strengen Regel des
heil. Basilius; ihre Zahl ist nicht gross im Verhältniss zum Reich; Mönchs-
und Nonnenklöster sind 576 im Lande, denen Arcbimandriten (Aebte),
Igumene und Igumenja's (Prioren und Priorinnen) vorstehen, und dem
Klosterstande gehören 15,480 Personen an. Zur Bildung der Russ. Griech.
Geistlichkeit sind 4 Akademien, 50 Seminarien und 360 Kreis- und Paro-
chialschulen vorhanden. Die früher mit der Römischen Kirche uniirten
Griechen in Westrussland sind, auf Veranlassung der Regierung, durch
Synodalbeschluss vom 12. Febr. 1839 zur Griech.-Russischen Kirche zurück
getreten. Von der herrschenden Kirche haben sich, aus Unzufriedenheit
mit einigen liturgischen Neuerungen, die Starowjertzi oder Altgläu-
bigen getrennt; sie werden ruhig geduldet, haben einen Arcbimandriten
zu Nikolajew, und sind in mehr als 30, unter sich wieder abweichende
Sekten zerfaHen. — Die Griechisch-armenische Kirche in Russ-
land besteht aus 6 Eparchien, die unter dem Patriarchen im Kloster Et-
schmiadsin stehen, und hatte (1850) 5 Bischöfe, 15 Kathedralen, 965 Kir-
chen, 1314 Geistliche, 312 Klöster, 5 Seminare und 13 geistliche Schu-
len. — Die Römisch-katholische Kirche, über welche der Erz-
bischof von Mohilew als Metropolit, und für die mit ihr unirten Grie-
chen und Armenier der Erzbischof von Polozk, den Vorsitz fühic, ist
besonders im Königreich Polen und den früheren polnischen Provinzen
verbreitet, und zählt gegenwärtig lO Bischöfe, 3021 Welt- und 1842 Or-
densgeistliche mit 1885 Kirchen und Kapellen, und 150 iVlönchs- und 32
Nonnenklöstern. — Die Lutherische Kirche ist am zahlr-eichsten in
Finland und in den Ostsee-Provinzen vertreten, steht unter dem General-
Konsistorium zu St. Petersburg, und dem Livländischen und Moskauischen
Konsistorium, und besitzt 581 Kirchen und 320 Bethäuser, im Ganzen
aber nur 502 Geistliche. Herrnhuter, die sich öffentlich zur lutheri-
schen Kirche bekennen, sind gegen 10,000 im Lande: die Reformirte
Kirche zählt gegen 50,000 Bekenner, und besitzt 32 Kirchen, 4 Bet-
häuser und 36 Geistliche, und die Mennoniten, zwischen 6—8000 See-
len, bilden am Asowschen Meere und in Taurien 41 Kolonien.


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92 10. — Russland.

Zum Islam bekennen sich grossentheils die Tataren, Turkomanen,
Kirghisen, Baschkiren, Grusier, Tadscliiks etc., die hinsichtlich der Ver-
waltinig ihrer geistlichen Angelegenheiten in 2 Distrikte: in den Orenbur-
gischen und Taurischen Bezirk, geschieden werden, deren jedem ein Mufti
vorsteht; in beiden Bezirken zusammen befniden sich 5,843 Haupt- und
geringere Moscheen, 620 Schulen und 15,314 Geistliche verschiedenen
Ranges. - Buddhaisten oder Lamaiten sind vorzugsweise die Kal-
myken, Mongolen, Buräten, Tungusen und Mandschu, und Schamanen

und Fetischanbeter die Jakuten, Wotjäken, Tschuktschen, Kamtscha-
dalen und ein Theil der Samojeden und Buräten. — Juden sind im gan-
zen Reiche verbreitet, und besitzen 652 Hauptsynagogen, 2,381 Bethäuser,
5,481 ünterrichtsschulen und 2,341 Rabbiner. ~ Für die Verbreitung des
Christenthums im Allgemeinen besteht eine (1814 zu St. Petersburg ge-
gründete) Bibelgesellschaft, die bereits über 200 Töchter- oder Zweigge-
sellschaften in allen Theilen des Reiches zählt. — Die Zahl der Bewohner
fremder Konfessionen in Russland (mit Ausnahme von Transkauka-
sien Polen Finland und den amerikanischen Besitzungen, und den Län-
dern'der tschernomor'schon und donischen Kosaken) gibt P. vonKöppen
für 1853 folgendermassen an:

Männlich.

Weiblich.

Zusammen.

Evangelische Christen...............................

Armenisch-gregorianische Christen ................

„ „ -katholische Christen....................

Muhamedaner.........................................

Israeliten.............................................

Götzendiener —.....................................

1,386,054
908,525
22,049
1,459
1,080,470
644,038
151,oir

1,417,179
983,911
20,841
1,197
1,034,914
678,898
145,255

2,803,233
1,892,436
42,890
2,656
2,115,384
1,322,936
296,272

Im Gauzen:

4,193,612

4,282,195

8,475,807

Nach den Religionsbekenntnissen
kerung des ganzen Reichs beiläufig in:

Bekenner der orthodoxen Russisch-griechischen Kirche...............

.1 Römisch-katholischen Kirche............................

" " Protestantischen Kirche .................................

" des Islam.......................................................

, Mosaischen Glanhens.......................,

" II der Armenisch-gregorian. und Armen.-katholischen Kirche

" des Buddbaismus ..............................................

Sciiama'neu und Fetischanbeter (Heiden) etc.

zerfällt die Gesammtbevöl-

49,000,000
7,300,000
3,500,000
2,800,000
1,500,000
1,000,000
300,000
600,000

66,000,000

^^^^^^ ^ ________________________________Erst mit Peter dem

Im Ganzen

G-eistige Kultur — Unterriclitsanstalten.

Grossl;"rbracir"dTe"Morgenröthe einer wissenschaftlichen Kultur in Russ-
land an; seit jener Zeit ist ein überraschendes Fortschreiten derselben
nicht zu verkennen, und volle Anerkennung verdient das Streben der Re-
gierung und einzelner Grossen des Landes, allmählich und mit \orsich
die Masse des Volks aus dem Stande der Rohheit, wie der Leidenschaft
zu befreien, und die Uebel zu vermeiden, die durch ein vorschnelles Ver-

fahren die unseligsten Folgen für Volk und Staat haben koimten. Die
Segnungen der Civilisation, wie wir sie in den gebildetsten Landern bu-
ropa-s finden, sind die Ergebnisse Jahrhunderte langer Bestrebungen una
EntWickelungen, und doch auch hier noch Manches zu wünschen übrig;
daher der einseitige Maassstab unserer Begriffe bei einem Volke nicht
anzulegen, dessen angesehensten Familien Peter der Grosse vor andert-
halbhundert Jahren erst europäische Bildung aufdringen musste. Durch
Herbeiziehung von Ausländern wurde der Sinn für geistige Kultur geweckt,
Akademien und Schulen errichtet, bis zum Beginn dieses Jahrhunderts
blieb aber auch Russland in geistiger Beziehung immer vom Auslande ab-
hängig. Alexander L, der Schöpfer der Verbesserungen des gelehrten
Wie des Volksunterrichts, errichtete 5 neue Universitäten, eröffnete un-
zählige Schulen, und unterstützte mit kaiserlicher Freigebigkeit das Ta-
lent. Sein Nachfolger, Nicolaus L, erkannte die Nothwendigkeit, der Bil-
dung seines Volkes eine mehr nationale Richtung zu geben, und strebte
niit-Erfolg dahin, dasselbe von der Erziehung durch das Ausland und
durch Ausländer frei zu machen, ohne jedoch den einwandernden Auslän-
dern die Nationalisirung zu erschweren, und unter seiner Regierung wurde
durch Errichtung grossartiger Anstalten, durch Ausrüstung wissenschaft-
Btomme'i llaDä-Atlas, ~ Hnsslend. t>.

lieber Expeditionen und durch reich ausgestattete Sammlungen der höhe-
ren Bildungsanstalten Ausserordentliches geleistet. Universitäten a-iebt
es gegenwärtig nur 7 im Russischen Reiche: in Dornat fsrest 1632 mit
539 Stud.), Moskau (gest. 1705, mit 1102 Stud.), Kasan rirest 18()3
mit 403 Stud.), Charkow (sjest. 1803, mit 542 Stud.) St Petersburg
(gest. 1819, mit 751 Stud.), Helsingfors (1827 von Abo hierher ver-
legt, mit 487 Stud.), und Kiew (gest. 1833, mit 582 Stud.). Die 1803
zu Wilna und 1816 zu Warschau errichteten Universitäten sind 1832
in Folge der polnischen Unruhen aufgehoben worden, und an die Stelle
der ersteren trat 1833 eine geistlich-römisch-katholische Akademie. Aerzte
werden auf den besonderen medizinisch-chirurgischen Akademien zu Wilna
St. Petersburg und Moskau gebildet; Lehrer für Gymnasien auf dem 1828'
errichteten Pädagogischen Hauptinstitut vorbereitet, und befähigte Zöglinge
sowohl auf Russischen als auf ausländischen Universitäten zu Professoren
ausgebildet. Eine juristische Schule wurde 1835 zu St. Petersburg eröff-
net, und in Brzesk in Litthauen besteht eine berühmte jüdische Hochschule.
Die Hauptzweige des Unterrichts, mit Ausnahme der Militärbildungsanstal-
ten, stehen unter dem (1802 errichteten) Ministerium der Volksaufklärung
und des öffentlichen Unterrichts, und sind in acht Lehrbezirke und 2 be-
sondere Verwaltungen getheilt. An der Spitze eines jeden Lehrbezirks
steht ein Kurator. Im J. 1846 gab es im Russischen Reiche 8,885 öff'ent-
liche Schulanstalten mit 265,283 Schülern, und zwar 2,143 Anstalten mit
115,272 Schülern im eigentlichen Russland, 1,375 mit 80,547 Schülern in
Polen un,d 5367 jüdische Anstalten mit 69,464 Schülern, von denen unter
Leitung des .Ministeriums der Volksaufklärung die obengenannten Univer-
sitäten (mit Ausnahme der zu Helsingfors), 11 Lyceen, 83 Gymnasien,
4o2 Kreisschulen, 2,093 Pfarrsciiulen und 759 Privatschulen, zusammen
3398 Lehranstalten mit 11,715 Lehrern und 192,480 Schülern standen. Im
J. 18;)0 belief sich die Zahl sämmtlicher Lehranstalten im Reiche (ein-
schliesslich der Universitäten, Lyceen, Gymnasien und der Privatanstalten)
no . 477,891 Schülern. Davon kommen auf Finland 284, mit

17,034 Schülern; auf Polen 1,422 mit 93,182; auf die Krondomänen 2,208
mit 83,417; auf das übrige Russland 2,426 mit 133,430, und auf die Kolo-
nien (und die Deutschen in St. Petersburg) 406 mit 55,582 Schülern;
judische Schulen bestanden 5,481 mit 72,968, und muhamedanische Schulen
620 mit 22,269 Schülern. Chirurgische, Pharmaceutische, Veterinär- und
Ackerbauschulen bestanden 78, technische Schulen 102, Kunstschulen 6,
Wegbauschulen 4, höhere Militärinstitute 31, Soldatenkinderschulen 184,
Marineschulen 9, und weibliche Erziehungsanstalten 489- Bibliotheken
sind in allen grösseren Städten des Reichs, bei aRen höheren Bildungs-
anstalten etc., und an gelehrten und litterarischen Gesellschaf-
ten, an gemeinnützigen wissenschaftlichen Anstalten (Sternwarten
Naturalien- und Kunstsammlungen, botanischen Gärten etc.) ist Russland
hinter keinem Lande Europa's zurück. — Im J. Iti74 hatte Russland erst
2 Buchdruckereien, im J. 1815 bloss 61; 1831 gab es deren 134, von
denen 86 der Krone gehörten, und 29 Steindruckereien, und 1850: 221
Buchdruckereien, 48 lithographische Anstalten und 18 Schriftgiessereien.
Die Zahl der Buchhandlungen, welche im Jahre 1815 nur 32 be-
trug, hat sich bis 1850 auf 98 vermehrt, doch
steht nur der kleinste Theil derselben mit dem
Auslande in Verbindung. Aus politischen Grün-
den lastet eine schwere Censur auf der geisti-
gen Thätigkeit, und unterwirft dieselbe einer
scharfen Kontrole; sobald sie aber nationalen
Zwecken dient, findet sie hier die grossmüthig-
ste Unterstützung, wesshalb sie auch, so weit
es das begrenzte Feld ihres Wirkens erlaubt,
in stetem Aufblühen und Wachsen begriffen ist.
Wie in allen Theilen der civilislrten Welt mehrt
sich auch hier die Zahl der Zeitschriften,
und während im J. 1830 deren nur 41 in vier
verschiedenen Sprachen erschienen, war im J.
1848 deren Zahl auf 147 gestiegen, von denen
115 in russischer, 26 in deutscher, 8 in fran-
zösischer, 3 in englischer, 3 in lettischer, 2
in polnischer und 1 in italienischer Sprache
redigirt wurden.

Physisch-technische Kultur. — Erst
seit anderthalbhundert Jahren blühen mit der
Europäischen Kultur Landwirthschaft, Gewerbe,
Industrie, Fabrikwesen und Handel im russi-
schen Reiche auf, und bereits haben die Be-
wohner desselben ihrem Vaterlande den vierten
Rang im Handel erkämpft, und ihre Landwirth-
schaft und Manufakturthätigkeit entfaltet und
vervollkommnet sich mit jedem Jahre mehr. Die
LandW'irthschaft bildet die Grundlage des
Nationalreichthums, obwohl die mitternächtli-
chen Landstriche durch ihr rauhes Klima aller
Kultur Trotz bieten, und in geringerem Maasse auch
die Holz- und Wasser-armen Steppenflächen dem
Anbau Hindernisse in den Weg legen. Von den 504,395,000 Dessjätinen
(18 Dessj. = 77 Preuss. Morgen), aus welchen die ganze Bodenfläche des
Europäischen Russlands (bis zum Ural und Kaukasus) besteht (darunter
für das eigentliche Russland 492,687,000, für Polen 11,707,000 Dessj.),
kommen im eigentlichen Russland auf:

Ackerland ....................................79,518,000 D. Weiden.................

Gartenland....................................6,159,000 ,, Waldboden..........•••

Wiesen............................................11,479,000 ,, Todtes Land (Unland)- ___

Weinland........................................95,000 „ j^j^i ^gf Bodenfläche..... 492,687,000 D.

Der Ertrag der Sommmer- und Win terfrucht wird auf circa
260 Mill. Tschetwert (994 Mill. Preuss. Scheffel) angenommen: zieht man
davon das ftir die Konsumption (180 Mill. Tschetw.) und für die Aussaat
nöthige Quantum (65 MilL Tschetw.) ab, so bleiben immer noch 15 MUl.
Tschetw. (über 571/4 Mill. Pr. Scheffel) für die Ausfuhr übrig. — Hanf
undFlachs sind zwei Hauptstapelartikel, und es werden von ersterem jähr-
lich gegen 750,000, von letzterem 950,000 Centner, und über 41/2 Mill-
Preuss. Scheffel Leinsaamen ausgeführt. Die Gesammtmenge des jährlich
gewonnenen Hanfes beträgt 10, die des Flachses 6 Mill. Pud. — Der
Runkelrübenbau,
Behufs der Zuckergewinmipg, hat erst seit 1825

98,5S7,000 D.
152,240,000 „
144,659,000 „


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93 10. — Russland.

begonnen und wird von der Regierung sehr aufgemuntert. Im J. 1848
bestanden bereits 338 Zucicerfabriken, die aus 28 Mill. Pud Rüben 908,000
Pud Sandzucker erzeugten. — Der Tabaksbau wird schwunghaft betrie-
ben, ist im mittleren und südlichen Russland ein wichtiger Zweig des
Landbaus geworden, lieferte 1848: 1,086,051 Pud, und dürfte der Ertrag
gegenwärtig, da das Landwirthschafts-Departement jedes Jahr unentgeld-
lich den besten Saamen an Alle vertheilt, die sich dem Tabaksbau widmen
wollen, bereits 3 Mill. Pud übersteigen. — Hopfen wird vorzüglich in
Südrussland und der Ukraine gebaut, deckt aber den Bedarf des Landes
bei weitem nicht. — Der Weinbau wird im Süden in grosser Ausdehnung
betrieben. Taurien lieferte allein in dem guten Weinjahre 1834 gegen
500,000 Wjedros (89,500 Preuss. Eimer), und der jährliche Weinertrag in
Kaukasien und dem Lande der donischen Kosaken beläuft sich durch-
schnittlich auf 188,000 Wjedros (33,852 Eimer). — Dem Kartoffelbau
treten im Innern des Landes noch Vorurtheile und Gewohnheit entgegen,
im Westen und Süden dagegen ist er sehr in Aufnahme und werden dort
jährlich gegen 30 .Mill. Tschetw. geerndtet. Der Seidenbau wird vor-
zugsweise in den Kaukasischen Ländern und mehreren Kolonien Südruss-
lands betrieben. Transkaukasien allein produzirt jährlich 34,000 Pud Seide.
Der Gartenbau ist in der Krym am grossartigsten, nächstdem in Klein-
russland, in den Ostsee-Provinzen, und den Gouv. Moskau, Orel, Wladi-
mir, Tula und Woronesch. Dem Obstbau ist der Norden des Landes nicht
günstig; Kleinrussland ist ungemein obstreich; die gewöhnlichen Obstsorten
findet man am häufigsten in Polen, Volhynien, Podolien, Cherson etc.,
feineres Obst nur in Südrussland, und Mandeln, Feigen, Kastanien etc.
ausschliesslich in der Krym und Transkaukasien. — Die Viehzucht
wird durch die üppigen grasreichen Wiesen ungemein unterstützt, ist sehr
ausgebreitet, und nicht nur ein Nebenzweig der Landwirthschaft, sondern
bei vielen, der Krone unterworfenen Völkerschaften Hauptbeschäftigung.
Im eigentlichen Russland zählte man 1850 an Pferden 15,026,334 Stück,
Rinder 18,905,998, und Merinoschafe 7,367,775. Der Viehstapel im gan-
zen Reiche soll sich auf 21 Mill. Pferde, 30 Mill. Rinder, 35 Mill. ordinäre
Schafe (davon 20 Mill. im Asiatischen Russland) und 18 Mill. Schweine
belaufen. — Eine rationelle Waldkultur ist bis jezt so gut wie gar nicht
bekannt, doch sind die Waldungen ungemein ergiebig. Der Durchschnitts-
betrag der Ausfuhr an Holz wird auf 5, der für Pottasche, Theer etc. auf
SVa MiR. S.Rub. geschätzt. Jagd und Fischerei sind ungemein ergie-
big, und der Werthertrag der ersteren wird auf 2, der der letzteren im
Europäischen Russland (einschliesslich der Küstenfischerei) auf 18 Mill.
S.Rub. angeschlagen. — Der Bergbau und Hüttenbetrieb ist in zu-
nehmender Ausdehnung begriffen, und Gold, Platin, Silber, Kupfer und
Eisen sind die Hauptergebnisse der bergmännischen Thätigkeit. In den 25 Jah-
ren von 1826—1851 wurden an Gold und Silber in Russland gewonnen
für 285,769,000 S.R., und 1852 betrug die Ausbeute an Gold (mit Ein-
schluss der Sibir. Minen) 107,362 Mark (Werth 24,156,450 Thlr.), an Sil-
ber 79,050 Mark (Werth 1,146,225 Thlr.). Die Eisenwerke erzeugten
von 1840—1850 durchschnittlich 13,088,000 Pud Gusseisen, von denen die
Kronwerke 2 Millionen Pud lieferten. 1852 betrug die Eisenproduktion:
13,159,759 Pud Roh- und Gusseisen aus Erzen, 78,876 Pud Stahl, und
10,292,692 Pud Schmiedeisen. Die Ausfuhr von Eisen betrug 1851: 812,268,
und 1852: 771,309 Pud. Die reichsten Kupferminen sind im Ural und
Altai, in Finland und Grusien, und deren Ausbeute an Roh- und Gar-
kupfer belief sich 1851 auf 313,395, 1852 auf 410,572 Pud. Die Salzer-
zeugung wird auf 28Vs Mill. Pud berechnet.

Der Kunstfleiss und die Gewerbsindustrie ist in stetem Fort-
schreiten begriffen. Während das Europäische Russland im Jahre 1775
erst 478 Fabriken zählte, besass es im Jahre 1812 schon 2,332 mit 119,093
Arbeitern, 1830 bereits 5,450 mit 248,739, und 1848: 8,333 mit 508,607
Gehülfen, einschliesslich der Berg- und Hüttenwerke. Seit jener Zeit haben
sich die industriellen Anlagen so vermehrt, dass Russland bereits fünf
Sechstel seines Bedarfs an Fabrikaten selbst produzirt, und nur noch ein
Sechstel vom Ausland bezieht, und bald wird (was auch England ahnt,
dem durch diese Unabhängigkeit mehr als durch Russlands Grösse ge-
schadet würde) der Zeitpunkt eintreten, wo das Russische Reich des Aus-
landes nicht mehr bedarf. Der Werth sämmtlicher Fabrikate (ausschliess-
lich der Hauserzeugnisse) belief sich bereits 1843 auf mehr als IO2V2 Mill.
R. S., der Werth der eingeführten fremden auf 18 Mill. S.R. — Die mei-
sten Russischen Fabriken befinden sich auf dem Lande, nicht wie in an-
dern Staaten in den Städten, auf w-elche hier kaum der vierte Theil der
Fabrikanlagen kommt. Den Hauptsitz der Industrie bildet das Gpuvernem.
Moskau, das durchschnittlich für mehr als 20 MiU. S.R. Fabrikate jährlich
liefert.

HandeL — Hinsichtlich des Handels nimmt Russland unter allen
Handeltreibenden Ländern des Erdballs bereits den vierten Rang ein. Im
Jahre 1847 gab es in Russland 55,042 Kaufleute und Handeltreibende,
und das im Handel angelegte Kapital Avar zu 118,208,400 SR. angegeben.
Der Binnenhandel, welcher theils zu Lande, theils zu Wasser betrie-
ben wird, ist von grosser Bedeutung, könnte aber, da es an brauchbaren
Strassen und Eisenbahnen fehlt, noch ungemein gehoben werden. Durch
den Mangel an geeigneter Kommunikation ist in den einzelnen Gouverne-
ments ein auffallendes Schwanken in den Getreidepreisen vorherrschend;
in einzelnen Provinzen entstand in Folge dieses Mangels so ziemlich
jedes Jahr Theurung, selbst Hungersnoth, indess sich andere eines Ueber-
flusses erfreuen, aus dem sie keinen Nutzen zu ziehen vermögen. Bereits
1847 sprach sich der Russ. Domänenminister in einer besondern Denkschrift
darüber aus, und führte Beispiele an, die unumstösslich darthun, dass
nichts als gute Strassen und Eisenbahnen fehlen, um Russland mit Riesen-
schritten zu fördern. Während 1845 im Gouv. Pskow der Tschetwert
Roggen bis 10 Rubel stieg, galt er 85 Meilen entfernt noch nicht 1 R.
In einem und demselben Gouvernement steigt und fällt der Preis nach
Maassgabe guter oder schlechter Erndten, und wegen Beschwerlichkeit oder
Unmöglichkeit der Zufuhr, um das Sechs - und Zehnfache; in Stawropol
wechselte derselbe zwischen 1 Rub. 57 Kop. und 17 Ruh. 28 Kop.! In
den Seeprovinzen, welche die Ausfuhr vermitteln, steigen die Preise oft
ins Unglaubliche, während sie im Innern auf dem tiefsten Stande bleiben,
denn es wäre ein ganzes Jahr nöthig, um den dortigen Ueberfluss nur
nach den Seehäfen zu bringen. Die nördlichen Ströme, welche die Ver-
bindung befördern, gefrieren zu früh, als dass sie dem Verkehre wesent-
lich dienen könnten; die gewaltige Wolga geht blos nach einem Binnen-
see, und der Dnjepr und andere Ströme sind wegen Stromschnellen oder
versandeter Mündung nur wenig schiffbar. Das trefflich ausgeführte Ka-
nalsystem, durch welches die Ostsee mit dem Schwarzen Meere verbun-
den wird, erleichtert, aber verlängert auch den Transport, und wird durch
den früh eintretenden Winter unbrauchbar gemachL Eisenbahnen sind
erst 3 im Betriebe, zusammen von 133 deutschen Meilen Länge (von
St. Petersburg nach Zerskoje-Selo, 3^/4 M., von Warschau nach Krakau,
411/4, und von St. Petersburg nach Moskau, 88 M.); im Bau begriffen
sind 5 Bahnen von 382 .M. — Der Krieg hat Russland die Nothwendig-
keit schleuniger Herstellung von Eisenbahnen gezeigt, und voraussichtlich
werden deren nun viele rasch ausgeführt werden. — Der auswärtige
Handel zerfällt in 2 Abtheilungen, in den Europäischen und Asia-
tischen. Ersterer ist der bedeutendste. Der Europäische Seehan-
del findet statt in den Häfen des Weissen-, Baltischen-, Schwarzen- und
Asowschen Meeres, der Asiatische in den Häfen des Kaspisees. Der
Europäische Landhandel geht durch die an den Grenzen errichteten
Zollämter (Polangen, Jurburg, Radziwilow, Berdyczew); der Asiatische
wird grösstentheils durch Karawanen betrieben; der Haupthandelsplatz für
lileinasien ist Tiflis, für Persien Tiflis und Astrachan, für Chiwa Gurjew,
für Bokhara Orenburg, Troizk und Semipolatinsk, und für China Kiächta.
Die wichtigsten Ausfuhrartikel sind: Talg, Getreide, Flachs, Hanf,
Flachs- und Hanfsamen, Holz, Wolle, Leinwand, Segeltuch, Baumwoll-
waaren, Tuch, Pelzwerk, rohe Häute, Juchten, Saffian, Vieh, Pottasche,
Hanf - und Leinöl, Eisen, Kupfer, Wachs, Schweinsborsten und Seife etc.
Die wichtigsten Einfuhrartikel: BaumwoUe, Baumwollengarn, roher
Zucker, Weine, Südfrüchte, Koloniahvaaren und Gewürze, Farbstoffe,
Eisenwaaren, Maschinen, Instrumente, feine Wollenwaaren etc. Im Jahre
1840 betrug der Werth der Einfuhr 78,128,325, der Werth der Ausfuhr
85,675,888 SR., und der Baarwerth aller, von Fahrzeugen der Binnen-
schifffahrt im Russischen Reiche verführten Waaren 737,814,276 SR. (54
MilL mehr als im Jahre 1838). 1842 betrug der W^erth der Einfuhr 84,593,391,
der Werth der Ausfuhr 85,358,206 SR.; 1843 die Einfuhr 75,228,399, die
.\usfuhr 82,565,600. Im Jahre 1«47, dem günstigsten des Russischen
Handels, betrug der Werth der Waarenausfuhr 148,640,624, der Werth
der Waareneinfuhr dagegen 89,182,470 SR., der Werth der Ausfuhr über-
stieg mithin den der Einfuhr um mehr als 59 MiH. SR. Die ungünstigen
Verhältnisse des Jahres 1848 blieben nicht ohne Einfluss auf den Handel
Russlands; ausgeführt wurden im Ganzen für 88,336,847 SR. an Waaren,
eingeführt dagegen zusammen 90,778,278 SR., mithin fast 2V2 MilL mehr
eingeführt, und an Gold in Münze und Barren w^urden in demselben Jahre
ausgeführt zusammen für 12,838,225 SR., eingeführt dagegen nur 6,058,098
SR., die Ausfuhr der Münze überstieg daher die Einfuhr um mehr als
63/4 MiR. Im Jahre 1849 war die Bilanz ebenfalls gegen Russland, 1850
dagegen überstieg der Werth der Ausfuhr (98,448,172 SR.), den der Ein-
fuhr (93,918,024 SR.) wiederum um 4V2 Mill. SR. Ungünstiger gestaltete
sich das Verhältniss im nächsten Jahre (1851), wo die Ausfuhr 97,394,457,
die Einfuhr 103,737,612 SR. betrug. Der Ausfall wurde aber 1852 und
1853 vollkommen wieder gedeckt, und die offiziellen Berichte geben die
Ausfuhren des'Jahres 1852 auf 114,773,829, die von 1853 auf 160,286,315
SR., die Einfuhren dagegen 1852 auf 100,864,052, 1853 auf 132,550,359
SR. an. Der Ende 1853 begonnene Krieg blieb 1854 nicht ohne nachthei-
ligen Einfluss auf den Handelsverkehr, Aus- und Einfuhr wurden bedeu-
tend reduzirt, und lieferten nun folgendes Resultat:

Einfuhr.
• 44,906,535 S.R.
. 15,601,827 „
. 9,518,659 „
331
,587 „

. 70,358,608 S.R.

Schiffe 1854.
Angekommen. Abgegangen.

473 ..... 463

685 ..... 747

.. 1,183 ..... 1,409

181 ..... 211

2,522

7,342

7,323

2,830

Die Zolleinnahmen beliefen sich im Jahre 1851 im Ganzen auf
31,102,789 SR. 45V2 K.; im Jahre 1854 nur auf 19,539,288 SR. 29 K. —
Die Russische Handelsflotte belief sich vor dem Kriege auf 1,416
Segelschiffe, mit einer Bemannung von 10,800, und einer Ladungsfähig-
keit von 86,500 Lasten (ä 40 Ctnr.). Die Schiffe sind meistens klein;
viele fahren nur unter Russischer Flagge, und gehören in Wirklichkeit
Griechen etc. an. Unter den im Jahre 1852 in Russischen Häfen einge-
laufenen Schiffen mit 579,396 Lasten, befanden sich nur 1,019 Russische
mit einer Lastenzahl von 78,662. Die finnische Handelsflotte zählte im
J. 1852: 539 Handelsschiffe zu 54,200 Lasten und 5,800 Seeleute; 1856
nur 295 Handelsschiff'e mit 43,732 Tonnenlast, welche Verminderung durch
den Krieg herbeigeführt wurde; Schiffe der Landleute zählte man 927 zu
24,650 Lasten und 13 Dampfboote.

Münzen, Maasse, Gewichte. Die Geldeinheit ist der Silher-
rubel, seit 1840 die einzige Münze, nach welcher Buch und Rechnung
geführt werden soll. 13 SR. sind = 24V2 fl. oder 14 Thlr., ein Rubel
mithin = 1 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf. (1 fl. 57'/8 kr.), Unterabtheilungen des
Rubels sind 100 Kopeken. Bis 1840 war die Rechnung in Rubel-Assigna-
ten (Papierrubel) allgemein zu 3 R. 60 K. = 1 R. S., seit jener Zeit ist
der Werth des Papierrubel (Bankrubel) so bestimmt, dass ein Sil-
berrubel = 3 R. 50 K. in Papier; 1 Bankrubel ist mithin = 9 Sgr. Vk Pf.
(= 32V4 kr. rhein.). Auch der Papierrubel wird in 100 Kopeken (Kupfer-
Kopeken) getheilt. — Längen- und Flächenmaasse sind: die Elle
oder Arschine = 315,4 Par. Linien; 100 Arschinen = 71,«s Me.res,
106,55 Berliner Ellen, oder 77,73 engl, Yards. Der russ. Fuss ist genau
der Englische = 135,uü franz. Linien. Die Sasche oder Klafter = 7
russ. Fuss, = 6,8 rhein. Fuss, = 2,13 Metre, Die Werst (russ, Meile)
= 500 Saschen, = 3,500 Fuss;
6,95 Werst = 1 geogr. Meile; 104,25
Werst = 1 Aequatorgrad. — Die Dessjätine hält 2400 Qu. Saschen
(ä 49 Qu.-Fuss) = 117,600 Qu,-Fuss, = 10,926 Qu.-Metres, = 4,28 Ber-
liner Morgen, =
1,09 Hectaren; 5022,395 Dessjätinen (oder 48,384 Qu,-Werst).
= 1 geogr. Qu.-Meile. Getreid emaasse sind: Der Tschetwert
= 9,832 KubikzoU, = 209,9 Lit., = 3,82 Berl, Scheffel, = 0,72 engl.
Quarter; 11 Tschetwert = 42 Berlin, Scheffel, Das gewöhnliche Flüs-
sigkeitsmaass ist der Wjedro, = 12,293 Litres (619, nach Andern
640 Kubikzoll). — Das Gewicht berechnet man nach Pud und Pfund;

Ausfuhr.
44,074,497 S.R.
9,908,018 „
9,446,138 „
1,908,028 „

Uber die Europäische Grenze

„ ,, Asiatische Grenze--.

„ ,, Grenze Polens.......

„ „ Grenze Finlands....

Im Ganzen: 65,337,681 S.R. —

Ber Seeschifffahrtsverkehr in den Schiffe 1852.

Jahren 1852 u. 1854 beschäftigte: Angekommen. Abgegangen.

in den Häfen des Baltischen Meeres..... 3,790 ..... 3,781 •.

„ „ „ „ Weissen Meeres........ 721 ..... 658 ••

„ „ ,, „ südlichen Russlands ••• 2,585 ..... 2,598 ••

„ „ ,, „ Kaspischen Meeres ... 227 ..... 305 ..


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94 10. — Russland.

1 Pud = 40 Russ. Pfund (= 35 Preuss. Pfd.); 100 Russ. Pfund = 40 □
Kilogram., = 81,8 deutsche Zollpfund. Das Berkowetz fSchiffsirewirht)
= 10 Pud, = 400 Russ. Pfd. ^

Zeitrechnung. Als Zeitrechnung bedient man sich in Russland
des Julianischen*Kalenders, welcher 12 Tage hinter dem unsrigen oder
Gregorianischen Kalender zurücksteht; daher auch die doppelte Bezeich-
nung des alten und neuen Siyls in den Russischen Briefen und Berichten
Russland ist jetzt das einzige christliche Land, welches sich des alten
Styls noch bedient.

»er Staat. — Staatsverfassung. — Das Russische Kaiser-
reich ist eine erbliche, unumschränkte Monarchie, oder eine in geist-
lichen und weltlichen Dingen ungetheilte Autokratie. Der Monarch ist
Selbstherrscher; eigentliche Staatsgrundgesetze gibt es nicht; der
persönliche Wille des jedesmaligen Kaisers gilt als einziges Gesetz. In
Polen beschränkte zwar eine 1815 bestimmte Verfassung den Willen und
die Macht des Regenten, und trennte die gesetzgebende und voRziehende
Gewalt völlig von einander, nach der Insurektion (1830) wurde dieselbe
aber aufgehoben, und dem organischen Statut von 1832 gemäss Polen als
integrirender Bestandtheil auf ewige Zeiten Russland einverleibt, und die Ad-
ministration mit der Russischen verschmolzen. FürFinland gilt als Grund-
gesetz die Inkorporationsakte von 1809; doch kann der Kaiser jede Ver-
änderung aus eigener Machtvollkommenheit be-
fehlen, wenn sie nicht die alten, bei der Ueber-
nahme des Grossfürstenthums versicherten Ge-
setze und Freiheitsbriefe aufhebt. Die Erb-
folge findet, kraft eines 1613 von aRen Stän-
den des Reichs unterzeichneten, als Staatsgesetz
geltenden Bestätigungsbriefes, nach dem Rechte
der Erstgeburt in männlicher Linie statt; nach
deren Erlöschen erst folgt, kraft eines andern
Staatsgrundgesetzes, welches sich aus dem
Manifeste der Kaiserin Katharina II. bei ihrer
Thronbesteigung 1762, und der Thronfolgeord-
nung Pauls L von 1797, gebildet hat, die weib-
liche Linie. Der Monarch ist durch 2 andere
Staatsgrundgeseize (Iwan's L von 147Ö) an die
Untheilbarkeit des Reiches, (Ka'larina s 1.
Testament von 1727) an die G.^ecbische Religm
gebunden und seit dem kaiserlichen Manifest
?om iS 'März 1820 sind alle Kinder einer,
nicht aus fürstlichem Geblüt entsprossenen Kai-
serin
von der Thronfolge ausgeschlossen. Ausser

diesen sogenannten 5 Reichsgesetzen wurden
bis jetzt auch die Adelsordnung Peters IlL,
und die Städteordnung Katbarina's 11. als un-
abänderliche Reichsgesetze beachtet, beschran-
ken jedoch den freien Willen ^^^
eben so wenig, als es irgend eine bisher gul-
«ge Verordnung seiner Vorfahren zu thun im
Stande ist. Bi's zum Jahre lo47 nannten sich

Russlands Herrscher Grossfursten; in die-
sem Jahre nahm Jwan H. Wasiljewitsch den
Titel Czar und Gebieter von ganz Russland, und am 22. Okt. 1721
Peter I auf die Vorstellung des Senats und der Geistlichkeit, den Titel
Kaiser und
Selbstherrscher aller Reussen an. Die Krönung und
Salbun«- des Kaisers findet in Moskau durch den Metropoliten statt. Der
Monarch wird mit dem 16. Jahre majorenn, die andern Prinzen erst
mit dem 20sten. Auch die Kaiserin muss sich zur Griechischen Kirche

mit dem ;jusieii. Autu »ic o.^u ^^^ icuuiouucu ivnunr

bekennen, und ändert nach dem Vebertritt zu dieser Kirche «-ewöhnlich
ihren Namen; sie wird vom Kaiser selbst gekrönt, und von dem Metro-
politen in Moskau eingeweiht. Der Thronfolger führt den Titel Cäsare-
witsch, dessen Gemahlin den Titel Cäsarewna. Al!e Mitglieder der
Kaiserlichen Familie führen den Titel „Kaiserliche Hoheit", und werden
i,Grossfürsten" und „Grossfürstinnen" genannt.

Die gewöhnliche Residenz des Kaisers ist St. Petersburg, zu Zeiten
Kreml in Moskau. Eigenthum des Monarchen sind in Petersburg der
^inter-, Marmor- und Taurische Palast, die Eremitage; zahlreiche kaiser-
liche Lustschlösser um
St. Petersburg und Moskau, nnd 2 Paläste in Warschau.

Staatsoberhaupt. — Der jetzige Kaiser von Russland, Alexan-
der n. Nicolajewitsch, wurde den 29/17. April 1818 geboren, und
bestieg nach dem Tode seines Vaters Nicolaus L, am 2. März 1855 den
ihron. Er stammt aus dem Hause Romanow, und zwar aus der Dynastie
"Olsfein-Gottorp.

VA - Der vollständige Titel des Kaisers ist: Alexander IL,

von Gottes hülfreichen Gnaden, Kaiser und Selbstherrscher aller
«eussen, von Moskau, Kiew, Wladimir und Nowgorod, Czar von Kasan,
^Strachau, Polen, Sibirien, des Taurischen Chersones; Herr zu Pskow,
wossturst von Smolensk, Lithauen, Volbynien, Podolien und Finland,
von Esthland, Livland, Kurland und Semgallen, Samogitien
vocnamaiten), Bialystock, Karelien, Twer, Jugorien, Perm, Wjätka, Bul-
sanen und andern Ländern; Herr und Grossfürst des Gebiets

- t T» .

von

"'usien, Kabardinien und Armenien, Erbherr und Uberiennsneii ue.
fscherkessischen Gebirgs und noch anderer Fürsten; Erbe ^u Norwegen,
Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarseii und Oloentiurg e t
. Wappen und Orden. - Das Reichs wapp en (siehe Ordenstafel 10
ist ein schwarzer, zweiköpfiger, dreifach gekrönter Adler mit rotnem
Schnabel, rothen Füssen und ausgebreiteten Flügeln; in der rechten Klaue
nalt er das goldene Zepter, in der linken den goldenen Reiclisapfel, Aur
der Brust zeigt sich im rothen Mittelschilde ein silberner
St. Georg zu
Pferde, im Begrifi-e den Lindwurm zu durchbohren, als Moskaus Wappen.
Der Adler schwebt in einem goldenen Schilde, das von
einer geschlossenen
Königlichen Krone bedeckt, von der Kette des Andreas-Ordens umgeben,
l^nd rechts von den Wappen von Astrachan, Nowgorod und Kiew,
links von den Wappen von Sibirien, Kasan und Wladimir umschlos-
sen wird. — Das Polnische W^appen ist ein weisser Adler im rothen
Felde. — Die Russischen Bitterorden, 9 an der Zahl , sind theils
Hofehren und Verdienstbelohnungen zugleich (wie die 6 ersten), theils
bloss Verdienstorden (wie die 3 letzten); bei keinem ist die Zahl der
Ritter abgeschlossen. 1) Der St. Andreas-Gr den in einer Klasse (Fig. 1
Orden, Fig. 2 Devise zum Stern), wurde vom Peter dem Grossen 1698
gestiftet; mit ihm erhält der Empfänger zugleich den Alexander-Newsky-
und den St. Annen-Orden. 2) Orden der heil. Katharina (Fig. 3
Orden, Fig. 4 Devise des Sterns), ein Damenorden, gestiftet von Peter d.
Gr. 1714, seit 1797 in Gross- und Kleinkreuze getheilt. 3) Der Alexan-
der-News ky-Or den (Fig. 5 Orden, Fig. 6 Devise des Sterns), von
Peter d. Gr. 1722 gestiftet und von Katharina I. 1725 zuerst vertheilt;
mit nur einer Klasse. 4) Der Orden des weissen Adlers (Fig. 13
Orden, Fig. 14 Devise des Sterns), gestiftet 1335 von König Wladislaus V.
von Polen, erneuert vom König August IL 1705, wiederhergestellt 1807
unter K. Sächsischer Regierung; jetzt Russischer Orden in einer Klasse.

5) Der St. Annen-Orden (Fig. 11. Orden, Fig. 12 Devise des Sterns),
ursprünglich ein Holsteinischer Orden, gestiftet von Herzog Karl Friedrich
v. Holstein-Gottorp (Vater Peters III.), 1795 vom Kaiser Paul
I. für einen
Russ. Orden erklärt, und von Alexanderl. 1815 in vier Klassen getheilt,

6) Der Stanislaus-0rden (Fig. 15 Orden, Fig. 16 Devise des Sterns),
gestiftet von König Stanislaus August von Polen 1765, vom Kaiser Ale-
xander 1815 erneuert, verändert und in drei Klassen getheilt. 7) Der
St, Georgen-Orden (Fig. 7 Orden, Fig. 8 Devise des Sterns), gestiftet

von Katharina IL 1769, in vier Klassen, zu denen Alexander L noch ein
silbernes Kreuz für Unteroffiziere und Gemeine fügte; er wird für militäri-
sches Verdienst ertheilt. 8) Der St. Wladimir-Orden (Fig. 9 Orden,
Fig. 10 Devise des Sterns), von Katharina IL 1782 gestiftet, und in vier
Klassen getheilt. Der Orden ist dotirt für die ältesten RittersteUen der
verschiedenen Klassen. Von dem St. Johanniter-Orden (Orden des
heil. Johann von Jerusalem, zu dessen Grossmeister sich Paul I. 1798 er-
klärte), dem einfachen achteckigen weissen Stern, existiren in Russland
zwei Priorate, ein russisch-griechisches und ein russisch-katholisches,
mit vielen Grosskreuzen, Kommenden und Einkünften in Russland und
Polen. Protektor derselben ist der jedesmalige Kaiser, der auch zugleich
Grossmeister aller Russischen Orden ist; nur von dem St.
Katharinen-Orden
ist die Kaiserin Ordensmeisterin. Ausser den genannten Orden werden in
Russland noch goldene Ehrendegen, mit und ohne Diamanten, vergeben,
mit der Inschrift „für Tapferkeit". Nach einem Ukas von 1807 werden
die Inhaber derselben als Ritter betrachtet und in das Verzeichniss der
Ordensritter eingetragen. Militärverdienst-Ehrenzeichen und Auszeichnun-
gen für besondere Stände und persönliche Verdienste, bestehen noch viele
in Russland, unter denen auch eine für Frauen (die Marienauszeich-
nung) in zwei Klassen (goldenes Kreuz und goldene Medaille), für 25-
und 15jährige Dienste in den unter der Kaiserin oder den Grossfürstinnen
stehenden Anstalten,

Der Hof. — Der Kaiserliche Hofstaat ist sehr glänzend, und es
besteht ein eigenes Ministerium des Kaiserlichen Hofes. Das gesammte
Hofpersonal zählte im Jahre 1850: 3,722 Personen, deren Unterhaltung über
3 MiR. SR. kostete.

Staatsverwaltung. — Erst seit der Regierung der Kaiserin Katha-
rina IL besteht in Russland ein, alle Zweige der Staatsverwaltung um-
fassendes Regierungssystem, das aRen Beamten einen festen Wirkungskreis
anweist, und den Anfang machte, die Unterthanen gegen die bis dahin
herrschende grenzenlose Willkür der Beamten zu schützen. Der Centrai-
punkt der ganzen Staatsverwaltung ist der Monarch selbst, dessen Ent-
scheidung und Sanktion AUes unterliegt, und der als unumschränkter
Herrscher die oberste Leitung aller Geschäfte hat. Die höchsten Behörden
des Reichs sind: Der Reichsrath, der dirigirende Senat, der heilige diri-
girende Synod, und das Staatsministerium. Der Reichsrat h besteht aus
einem Präsidenten, den volljährigen Prinzen von Geblüte, den Präsidenten
der Departements, sämmtlichen Ministern und einer Anzahl von Mitgliedern,
die das besondere Vertrauen des Kaisers sich erworben haben. Er ist die
höchste berathende Behörde für alle Gesetzentwürfe und Anordnungen in
allen Zweigen der Staatsverwaltung, mit Ausnahme der Gegenstände aus-
wärtiger Politik, untersucht und prüft alle Reichsangelegenheiten, unter-
stützt den Monarchen mit seinem Ratbe, bedarf aber, um seine Beschlüsse
rechtskräftig zu machen, die Bestätigung des Kaisers. Er zerfäRt in die
5 Departements der Gesetze, der Kriegsangelegenheiten, der Civil- und
kirchlichen Angelegenheiten, der Staatswirthschaft, und der Angelegen-
heiten des Königreichs Polen; die Ministerien, die Bittschriften-Kommis-
sion, die Reichskauzlei, die Kanzlei des Minister-Komite, und die beson-


-ocr page 84-

8 10. — Russland.

dere Kanzlei des Kaisers mit 5 Staatssekretären für die einzelnen Depar-
tements. — Der dirig-irende Senat, der bereits von Peter d. Gr.
gestiftet wurde, ist gleichsam die .Vlittelsperson zwischen dem Monarchen
und dem Volke. Die Ukasen desselben haben gesetzliche Kraft, wie die
des Kaisers, und nur dieser kann den Befehlen desselben Einhalt thun.
Der Senat ist in 10 Departements getheilt, von denen 5 in St. Petersburg,
3 in Moskau, und 2 in Warschau sieh befinden. Präsident desselben ist
der Monarch, der in jedem Departement durch einen Oberprokurator, und
im Plenum durch den Justizminister als Generalprokurator, vertreten ist.
Jedes zu vollstreckende Urtheil bedarf die Unterschrift des Prokurators,
der in allem das Interesse des Kaisers zu wahren hat. Die Zahl der Se-
natoren ist unbestimmt; sie werden vom Kaiser ernannt, und geniessen
bedeutende Vorrechte. Der Senat überwacht die Vollziehung der Gesetze,
und fordert Rechenschaft von allen hohen Staatsbeamten über ihre .•Amts-
führung; er führt die Aufsicht über die Verordnung der Staatseinkünfte;
sorgt für die Mittel zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse; promulgirt
die vom Kaiser gegebenen Gesetze und Verordnungen, und ist die höchste
Instanz in Justizsachen. — Der heilige dirigirende Synod, die
höchste geistliche Behörde der russisch-griechischen Kirche, besteht aus
einer gewissen Anzahl von Mitgliedern der höheren Geistlichkeit, die der
Kaiser ernennt, einem Chef der Verwaltung, •einem Oberprokurator und
mehreren Prokuratoren. Der heilige Synod präsentirt zu allen geistlichen
Stellen; hat die Aufsicht über den Klerus; wacht über die Beobachtung
der kirchlichen Gesetze und die Reinheit der Lehre, und entscheidet in
Ehesachen.— Das S t aa t s min is t eri um , welchem die exekutive Gewalt
anvertraut ist, die sich in der Person des .Monarchen konzentrirt, zerfällt
in folgende 13 Departements: Ministerium des Kaiserl. Hauses und der
Apanagen; Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten; des Kriegs; der
öffentlichen Arbeiten; der Marine; des Innern; des öffentlichen Unterrichts;
des Postwesens; der Reichsdoraänen; der Finanzen; der Reichskonirole;
der Justiz, und der Angelegenheiten des K. Polen. Für den Civildienst
besteht seit 1847 ein Inspektions-Departement bei der eigenen Kanzlei des
Kaisers, in welchem aUe, die Ernennung und Entlassung der Beamten,
ihre Beförderung im Range, ihre Bestätigung im Dienste und anderweitige
dienstliche Verhältnisse betreffende Sachen verhandelt werden. — Diese
höchsten Reichskollegien sind die Organe, durch die der Monarch zu den
Provinzialverwaltungen spricht.

Die ProvinzialVerwaltung des eigentlichen Russlands steht
unter 51 Civilgouverneuren, 4 Stadtgouverneuren, 25 Militärgouverneuren,
8 Generalgouverneuren und 3 General-Kriegs-Gouverneuren. Die Militär-
und Generalgouverneure, die wenigstens den Rang eines Generalmajors
haben müssen, haben die in ihrem Gouvernement stehenden Truppen-
Divisionen zu kommandiren, und alle Civilbeamten sind ihnen untergeord-
net. An der .Spitze der Verwaltung in Finland steht ein Generalgou-
verneur, der zugleich Präsident des Kaiserl. Senats zu Finland ist, und
an der Spitze der 8 Läne oder Gouvernements von Finland stehen Lands-
höfdinge oder Gouverneure. iVn der Spitze der Verwaltung Po l ens steht
ein Statthalter mit ausgedehnten Vollmachten. Die Administrativbehörde
ist hier der Verwaltungsrath in Warschau, mit besonderen Sektionen für
das Finanz-, Justiz- und Unterrichtsw-esen etc., und an der Spitze der 5
Gouvernements stehen, wie in Russland, Civil- und Militärgouverneure.
Die Gouvernementsverwaltung in Russland besteht, ausser dem
Gouverneur, der die ganze Civilverwaltung in Händen hat, in einem Vice-
Gouverneur und den Gouvernementsbehörden, die kollegialisch organisirt
sind, und einem Gouvernementsprokurator, der Ungesetzlichkeiten verhin-
dert und ein Protestationsrecht hat. Jedes Gouvernement ist in eine un-
bestimmte Zahl von Kreisen geschieden, in welchen Kreisgerichte und
niedere Landgerichte, so wie Administrativ- und Militär-Verwaltungen
bestehen. Die zweite Justiz-Instanz bilden hier die Oberlandesgerichte in
den Kreisstädten, von denen die Appellationen an den Obergerichtshof des
Gouvernements abgehen. In Petersburg und Moskau bestehen statt der
Gerichtshöfe zwei besondere Hofgerichte, an die man appelliren kann.
Die Kosakenländer, welche noch theilweise ihre eigenthümliche bür-
gerliche und Militärverfassung haben, und unter eigenen Atamans und
Administrativbehörden stehen, haben ebenfalls ihre besondern Tribunale
zweiter Instanz, und für die deutschen Ostsee-Provinzen befindet
sich zu diesem Zwecke ein besonderer Gerichtshof in dem Justizikollegium.
Als letzte Instanz entscheiden die Departements des dirigirenden Senats
in St. Petersburg, Moskau und Warschau. Für Finland bestehen 3
Hofgerichte, unter welchen die sämmtlichen Untergerichte in den Städten
und auf dem Lande stehen.

Die Justizpflege hat sich seit den letzten 25 Jahren ungemein ge-
hoben, tmd wo der Gang der Justizverwaltung schlecht und unregelmässig
war, lag die Schuld in menschlichen Schwächen, nicht aber im Gesetz
und der Quelle desselben, dem Monarchen, der allein gesetzgebende Ge-
walt hat. Jeder erlassene Ukas gilt als Gesetz, und hebt jedes andere
Gesetz auf, das ihm widerspricht. Das älteste Gesetzbuch des Reichs ist
die „Prawda Russkaja" oder „Prawda Slavian" (das Russische oder Sla-
vonische Recht), im J. 1017 von Jaroslaw Wladimirowitsch gegeben, dann
das „Sudebnik", ein Gesetzbuch von Iwan IV. Wasiljewitsch (1550), und
das „Sobornoje Uloschenje Zakonn" vom Czar Alexis Michailowitsch (1649),
welch letzteres zum Theil noch gilt. Ein neues, der Zeit angepasstes
Gesetzbuch vermisst man immer noch. Die Todesstrafe existirt nur bei
Majestätsverbrechen; die Tortur ist seit Katharina IL abgeschafft; die Ver-
weisung nach Sibirien und die Zwangsarbeit in den Bergwerken vertritt
die Todesstrafe. — Die Knute wird noch immer als Strafmittel in Anwen-
dung gebracht.

Die Polizei theilt sich in die Central- und Lokalpolizei. Die
erstere steht unter den unmittelbaren Befehlen des Ministers des Innern,
und wird von 2 Ober-Polizeiministern (in St. Petersburg und Moskau) ver-
waltet, die letztere durch besondere Lokalbeamte ausgeübt. Sie ist sehr
gut organisirt, und das Eigenthum und die Person in Russland so gut ge-
sichert, als in irgend einem Lande.

Finanzwesen. — Die natürlichen Hülfsqueilen Russlands sind bis
jetzt fast noch nirgends erschlossen, und steht dem Reiche noch eine
grosse Zukunft bevor. Die Staatseinkünfte des Reichs beliefen sich
jährlich, nach dem Durchschnitt der Jahre 1845 bis 1851, auf circa 210
.Mill. SR. und erwuchsen aus den bedeutenden Krondomänen und Kron-
regalien, der Kopfsteuer, der Vermögens- und Rekrutensteuer der Kauf-
leute,
den Land- und Seezöllen, persönlichen Dienstleistungen, grossen

Naturallieferungen an Getreide, Mehl, Stroh, Heu etc., den Jassak oder
den in Fellen und Pelzwerk zu leistenden Tribut der nomadisirenden Völ-
ker etc. Für das Jahr 1852 gibt W. v. Reden die Staatseinnahmen zu
275,472,000 SR. an. Davon lieferten:

und Ge werb e-A nstait e n , Rega-

205,927,000 S.R.

Die Domainen, Forste, Staats

lien, Monopole.................................

und zwar: das unmittelbare Kroneigenthum ..........

Apanagen-Eigenthum.....................................

Berg- und Hiittenwerke etc..............................

Hoheits- und Naturallelstung (zu Geld angesclilagen)
Dergleichen Geldleistung

33,650,000

29,395,000

Regale und Monopole etc. (das Branntweinmonopol allein 78,800,000) 102,910,000

Direkte Steuern ..................................................................

und zwar: Kopfsteuer oder ,,Seelengeld"............................ 19,829,000

Wegebau-Abgaben ....................................................... 2,066,000

Gildesteuer und Rekrutengelder der Kaufleute, Pässe zum Wandern

und Handeln........................................................ 7,600,000

Indirekte Steuern................................................................

und zwar: Grenzabgaben (Zölle) ...................................... 31,000,000

Rübenzucker-Accise ..................................................... 450,000

Patent- und Dipl.-Gebühren, Stempel................................. 2,200,000

Verscliiedene, nicht benannte Einnahmen ...........................................

6,500,000

Gesammtsumme der Einnahmen in Silberrubeln 275,472,000.

Die Staatseinkünfte des Jahres 1853 berechnete Tengoborski auf 224,808,000 S.R.

Die allgemeinen Einkünfte der Krondomainen betrugen im J. 1850, nach den Veröffent-

lichiuigen des Ministeriums: 40,730,386 S.R. und zwar:
Kopfsteuer, allgemeine Steuern, Abgaben auf die Fabrikation von
geistigen Getranken, Abgaben auf die Administrationskosten,

auf die Einkünfte der Lündereien und Waldungen der Krone 30,389,001 S.R.

Feldsteuern..............................................................................................................................4,378,893 „

Gemeindesteuern....................................................................................................................4,707,349 „

Oelfentllche Alimentationssteuern............................................................................463,934 ,,

An besonderen Einkünften:

Rückzahlung von Schulden, Einregistrirung, Stempel etc. ....................242,556 ,,

Ertrag der Kronländereien, angewiesen für verschiedene Institutio-
nen (den Klerus etc.)..........................................................................................548,653 „

In Summa: 40,730,386 S.R.

Im J. 1852 belief sich der F"trag der Steuern und .4bgaben der Kron-
tlomänen auf 45,300,097 SR,, und der besonderen Einkünfte au Rückzah-
lungen und früheren Rückständen auf 287,438 SR., und 1853 die Einkünfte
derselben: An Steuern, Grundzinsen etc. 35,36!),447 SR. 47V4 K., und an
verschiedenen lokalen Abgaben etc. 11,680,987 SR. 67V4 K., in ganzer
Summe 47,017,435 S.R. I4V2 K.

Die Ländereien der Krone umfassten 1850: 80,393,601 Dessjätinen
und eine Bevölkerung von 16,491,049 Seelen; im Jahre 1853 dagegen be-
liefen sich dieselben auf 81,384,428 Dessj. oder 16,205 Q.M. Ackerland, und
109,625,335 Dessj. oder 21,829 Q.M. Waldboden, zusammen auf 191,009,763
Dessj. oder 38,034 Q.M., mit einer Bevölkerung von 18,554,821 Seelen.

Die Zölle haben durch Prohibitivmassregeln ausserordentlich zuge-
nommen. Die Zolleinnahinen des Jahres 1851 betrugen 31,102,789 S.R.;
die des J. 1852 blieben nicht hinter dieser Summe zurück; die von 1853
gingen auf 26,951,560 S.R. herab, und im J. 1854 erlitten dieselben, der
Blokirung der Küsten wegen, gegen 1851, einen Ausfall von mehr als
10 Mill. S.R., und beliefen sich (einschliesslich der Zolleingänge in Polen
V. 1,335,303 S.R.) im Ganzen nur auf 20,864,591 S.R. — 80 Prozent des
Zollertrags rührten von der Einfuhr von Kolonialwaaren, Wein, Thee und
Fabrikaten her.

Die bedeutendste Staatseinnahme lieferte die Getränkesteuer die
in den J. 1839—43 durchschnittlich erst 44,446,500 S.R. ertrug im J 1852
aber auf 78,800,000 S.R. stieg, von denen aliein 16 Mill. auf'den Peters-
burger Stadtbezirk kamen. Der Einkaufspreis des ßr.Rnntweins von Seiten
der Krone beträgt durchschnittlich nur 18 Prozent des Verkaufspreises.
Als eigentliches .Mo nopol besteht der Getränkeverkauf bloss in 29 Gou-
vernements; anderwärts ist er nur mit Abgaben belastet; und um die
Einkünfte nicht geschmälert zu bekommen, sind die „Mässigkeitsvereine"
verboten! — Das Salzregal erträgt, einschliesslich der Abgaben von
Privatsalinen, etwa
IOV2, nach Andern nur 8V2 Mill. (früher nur 3 Mill.)
S.R. Gegenwärtig ist die Einnahme dadurch gesteigert worden, dass
(Ende 1854) der Salzpreis von 25 auf 44 Kopeken erhöht wurde. — In
Finland, das eine besondere Finanzverwallung hat, geben die Staats-
einnahmen einen jährlichen Ueberschuss von ungefähr 2V2 Mill. S.R.

Staatsausgaben. Die Staatsausgaben sind nur unvollkommen be-
kannt, und die Angaben darüber differiren namhaft. Nach W. v. Reden's
Berichten betragen dieselben 275,835,000 S.R., von denen 10,750,000 auf
die Regierende Familie (einschliesslich der Apanagen und vieler Ausgaben,
die in andern Staaten den betreffenden Dienstzweigen zur Last fallen),
97,395,000 auf das Landheer und die Kriegsflotte, im Friedensstand (Land-
heer 70,895,000, Flotte 26,500,000), 33,500,000 auf die Staatsschuld (Til-
gungskasse allein 29,369,337), und 134,190,000 auf die übrigen Staats-
lasten fallen. — Ungewöhnliche Anstrengungen erheischte der Krieg mit
den Westmächten, der seit Jahrzehnten dauernde Krieg im Kaukasus etc.,
über welche nähere Ausweisungen bis jetzt offiziell noch nicht veröffent-
licht wurden. Faucher nimmt für die 18 Monate von 1853 bis 1854 als
ausserordentliche Ausgabe 175 Mill. S.R, an, ungerechnet die von Ubicini
auf 12V2 Mill, S.R. veranschlagten Erpressungen in den Donaufürstenthü-
inern. Reden schätzt die Kriegskosten bis Ende 1854 auf III Mill. Thlr.
Ungerechnet die zahllosen Verluste der Einzelnen, dürften die Kriegskosten
für den Staa^ bis zum wirklichen Frieden (Ende April 1856) wohl minde-
stens zu 300 Mill. S.R. zu veranschlagen sein.

Staatsschulden. Die Staatsschulden Russlands, welche zur
Zeit der Kaiserin Katharina IL, im Jahre 1786 nur
6V2 Mill. Thlr. betru-
gen, beliefen .sich am 1 Jan. 1853, mithin vor dem Kriege, auf 713,180,000
S.R. oder 768,808,000 Ihlr ! _ Hiervon waren: 1) Fundirte Schuld:
a. Auswärtige Tenninsxhuld 57,149,000 fl. Holländ. - b. Innere xermin-
schuld 110,867,005 S.R. — c. Rentenschulden (nur von Seiten des Staats
kündbar) 233,536,0o6 S.R. - 2) Verzi nsli che Rei chskredi t-Kassen-
billete 311,37d,d81, und 3) unverzinsliches Papiergeld 252,000 S.R.
- Zur Interessenzahlung der Terminschulden und fortdauernden Renten
und der Ablösungen wurden der Amortisationskasse im J. 1852 zugewie-
sen 29,369,337 S.R. — Das Tilgungskapital besteht in abgelösten fortlau-
fenden Renten, nämlich: Renten zu 6 Prozent, und von der ersten und
zweiten Anleihe zu 5 Prozent: 43,040,719; Renten der dritten und vierten
Anleihe zu 5 Prozent: 150,245; Renten zu 4 Prozent: 359,280, und Kapi-
tal mit spezieüer Bestimmung 6,157,011 S.R. — Die Staatskräfte Russ-
lands sind so reichhaltig, dass die Staatsflnanzen noch lange Zeit im
blühendsten Zustande erhalten werden können, ohne die Steuerbeiträge

37,550,000
3,643,000
30,500,000
20,236,000
11,086,000


-ocr page 85-

10.

der Unterthanen zu einer drückenden Last zu machen. Der Rohertrag
aRer Bodenprodukte aRein wird von Tengohorski (wiewohl zu gering)
auf 2,093V2 Mif- S-R- angegeben. Die Russischen Staatspapiere waren bis-
her weniger Schwankungen unterworfen, als die Papiere anderer Staaten,
und im In- und Auslande sehr gesucht; besonders da die im Laufe der
Zeit kontrahirten Anleihen nicht durch Finanzverlegenheiten hervorgerufen
worden waren, sondern lediglich zur Ausführung besonderer staatsökono-
mischer Zwecke und zur Erleichterung von Finanzoperationen bestimmt
wurden. Zur Sicherung der ungestörten Auslösung der Reichskredit-
Kassenbillete, die wir, da sie mit 4.32 Prozent verzinst werden, in die
Summe der Staatsschulden mit aufgenommen haben, besteht ein besonde-
rer Fond der sich zum Theil in den Vorrathsgewölben der Peter-Pauls-
Festun"- in St. Petersburg befindet, und am 14. Juni 1852 auf 139,431,660
SR berechnet wurde. Abgesehen von diesem Ablösungsfond, ist die
Russisch-nolnische Staatsschuld, die sich am I.Jan. 1853 auf 768,808,000
Thlr (713 180 000 S.R.), mithin IIV2 Tblr. auf i Kopf der Bevölkerung

die Französische 1613,861,000 Thlr. oder 45Vio; die Spanische
1028.300,000 Thlr. oder 72'^; die Oesterreichische 922,702,000 Thlr

oder 241/5; die Preussische 222,185,000 Thlr. oder ISVs Thlr. auf den
Kopf der Bevölkerung. Ein gleich ungünstiges Resultat zeigt sich bei an-
deren kleineren Europäischen Staaten, ja selbst bei Deutschen, In dem
Verhältnisse ihrer materieRen Staatskräfte zu denen Russlands; so kom-
men, um nur einige Beispiele anzuführen, in Portugal (bei einer
Staatsschuld von 243,900,000 Thlr.) 70V2; in Dänemark (99.648,000 Thlr.)
4IV2; in Bayern (164,845,000 Thlr.) 36'/?; in Sardinien (169,046,000
Thlr.) 341/4; in Griechenland (26,510,000 Thlr.) 26%; in Sachsen
(54,281,000 Thlr.) 27V3; in~ Wür tt em berg (30,216,000 fhli-.) I7V3; in

Russland.

9

Baden (39,810,000 Thlr.) 29V.-; in beiden Sicilien (-iqso^jnnn tm.^
S^A, und in Anhalt-Dessau-Röthen (4,320 ooOTwfA^^^^^^
der Staatsschuld auf jeden Kopf der Bevölkerung _ Dei
dadurch vermehrten Staatsbedürfnisse steigerten die Srh.iri.n
I
nicht unbedeutend, und der Beginn der Jahre ^854 und
Bestandtheile der Russischen Staatsschuld nach ^Mes folgende

am 1. Jan. 1854 : am 1. Jan. 1855 :

53,448,000 holland. Gulden
145,338,045 Silberrubel
267,990,012 „

5,060,000 Pfd. Sterling
476,615,039.

252,000
356,337,021

A. Fundirte:

1) Auswärtige Terminsciiuld............55,332,000

2) Innere Terminsciiuld........................131,578,375

3) Mcht TerminsCulden.........|

Zusammen in Siiberrubelu: 417,746,2,15
B. Papiergeld:
1) Assignaten in Rubel Banco pp. 252,000
Reichskredit-KassenbiUete..... 333,443,008

Oesammt-Staatsschuld in Siiberrubelu: 751,441,253 833,204,060.

Die Staatsschulden Finlands betrugen 1856: 2,430,000 S.R. und
zwar: einheimische Anleihe für den Bau des Saima-Kanals 600,000, und
Anleihe während der Kriegsjahre 1854/56: 1,830,000 S.R.

Heerwesen — Landmaelit. — Die reguläre Russische Armee
zerfällt in 2 Hauptgruppen: Die grosse Operationsannee oder die
Heerestheile für auswärtige Verwendungen, und die reguläre Armee
für besondere innere oder lokale Zwecke. Die erstere wird durch
11 Korps gebildet. Der russische Soldat ist verpflichtet 25 Jahre zu die-
nen, die Mannschaften werden jedoch meist nach 10 — 15 Jahren als Re-
serven beurlaubt und in den Listen der Reserve-Bataillone oder Schwadro-
nen ihrer Regimenter geführt. Die so gebildeten Reservetruppen werden
in das Iste und 2te Aufgebot getheilt, und betragen über 200,000 Mann

mit 472 Geschützen. Die aktiven Truppentheile der grossen Armee selbst
bestehen:


Infanterie.

ayallerie.

Artillerie.

Geschütze.

Inffenieur-ïrunncn.

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Armeekorps.

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Batail-
lone.

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Schwa-
dronen.

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Grenadier-Korps ....................

6 Infanterie-Korps, zu 3 Divisionen

Ites Reserve Kavallerie-Korps......

2tes Reserve Kavallerie-Korps......

3
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096

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l/UIl/ll —U- ■ rt -------' "" „Ml MV

eine neue Eintheilung des Heeres in 2 Armeen angeordnet. Die erste im
Südwesten, bestehend ans dem 1., 2. und 3 Armee-Korps; die zweite im
Süden, bestehend aus
dem 4., j). und 6. Armee-Korps. Jede der beiden
Armeen zählt 36 Infanterie- und 12 Kavallerie-Regimenter, und nach dem
Soll-Etate 168
,000 Mann mit 360 Kanonen. Bei der Grenadier-Infanterie
werden die
Karabinier-Regimenter „Grenadier-Regimenter" heissen, in-
gleichen die
Jäger - Regimenter in der Infanterie „Infanterie-Regimenter",
so dass es demnach nach den Nummern: 16 Grenadier-Regimenter = 64
Bataillon und (mit dem Kaukasischen Korps) 84 Infanterie-Regimenter =
366 BataiRone geben wird. Hierbei ungerechnet die jeder Armee und dem
Garde-Korps beigegebenen Scharfschützen-Bataillone. In Asien bleibt das
Kaukasische Korps, in St. Petersburg das Garde- und Grenadier-Korps;
Moskau isl Sammelplatz der Reserven, das 2te Reserve - Kavallerie - Korps
ist aufgelöst, und dessen 8 Dragoner-Regimenter, ausser dem Leib-Dra-
goner-Regiment, in die Divisionen leichter Kavallerie eingetheilt.

Die regulären Truppen zu besonderen lokalen Zwecken be-
stehen: a) in aktiven Truppen, und zwar: 55 Bataillone, 10 Schwa-
drone und 180 Geschütz aktive Regimentstruppen am Kaukasus, 47 Linien-
Bataillone, 50 Bataillone der innern Wacht, und 37 Finländischen, Oren-
hurgischen und Sibirischen Linien-Bataillone; im Ganzen 190 BataiRone,
10 Schwadrone und 180 Geschütze; und b) in Reserve und Invaliden,
und zwar: 26,000 Mann Reserve, 22,000 Mann Infanterie-Veteranen,
13,000 Mann Infanterie-Invaliden, 40,000 Mann Artillerie- und Ingenieur-
Veteranen; im Ganzen etwa 100,000 Mann.

Nach den neuesten Heeresrollen belief sich der Stand der Russischen
Armee im J. 1854 auf mehr als 1 iMiR. Mann reguläre Truppen, nämlich:
^arde 58,211 Mann; Infanterie 686,400; Kavallerie 156,000; Artillerie
O9,o00, Geniewesen 78,500, und Kosaken
20,000 Mann. — Der vollständige
^oli-Etat des Kriegsfusses ist:

Kriegsbereite Armee"*.'............ 486,000 Mann und 996 Geschütze.

Istes Aufgebot der Reserve ........ 98,000 „ „ 192 „ „

2tes Aufgebot der Reserve ......... 115,000 „ „ 280 „ ,.

Im Ganzen: 699,000 Mann u. 1,468 Geschütze.

snwi? «n/ tioi Truppen bestehen grösstentheils aus Kosaken,

irR^^hP« f Formationen solcher Völkerschaften, die zwa^

niJ'J"'® ^em Russischen Volksstamme

Se 11 He (gestellte Truppen) zerfällt in fol-


Name des Kosabenlieercs.

Regi-
menter

zu
Prerde.

Geschütze.

Battail-
lone.

Batte-
rien.

So ttnjas
zu Pferd.

Zusam-
— I men.

tingefähre Stärke ohne ArUlIerie.

reitende

Fuss-

Vom Don.......................

Von Asow.......................

Von der Donau ................

Vom schwanen Meere ........

Vom Kaukasus...................

Vom Bral........................

Von Orenburg ...................

Von der Sibirischen Linie.....

Von der Chinesischen Grenze-

Von Astrachan...................

Von den Sibirischen Städten ••.

112

14

348

12

U

108
60
60
S4
8
18

68

2

12

18
12
10
9

112

40,000 Mann Kavallerie.

1,000
1,700
9,000
9,000
16,000
7,500
7,500
6,500
1,000
2,000
24,000

Infanterie.

Kavallerie.
Infanterie.
Kavallerie.

24
24

32
24

24
24

24
24

Im Ganzen 11 Heere:

216

28

127,200 Mann.

Bromme's Haud-ASIa«. — Rnsslnnd, c-

-ocr page 86-

10 10. — Russland.

Im Jahre 1854 zählte Russland, nach authentischen Quellen, 148 Ko-
saken-Regimenter oder Polks mit im Ganzen 130,000 Reitern; ausserdem
an 20,000 Mann irregulärer asiatischer Kavallerie (Baschkiren, Kirghisen
und Buräten). — Sogleich nach Abschluss des Friedens (1856) verfügte
der Kaiser die Entlassung von mehr als 350,000 Mann der regulären Armee,
und der im Febr. 1855 ausgehobenen Reichsmiliz; weitere Entlassungen
reiheten sich an, und gegenwärtig stehen kaum 400,000 Mann unter Waf-
fen, wovon V» im Kaukasus. — Die Finnische Armee, die nur im
Lande zu dienen hat und vom Lande erhalten wird, zählt im Ganzen
8600 Mann, und besteht aus geworbenen Truppen (5000 M.), die auf 6
Jahre freiwillig den Dienst annehmen, und aus 9 Bataillonen Miliz (kanto-
nirten Truppen, Indelta).

Festungen. Eigentliche Festungen in Europäischer Bedeutung hat
Russland, im Verhältniss zu seinem Umfange, nur wenige von ausgezeich-
neter Wichtigkeit, und selbst diese wenigen wurden, wie der Verlauf des
letzten Krieges bewiesen hat, von den Feinden Russlands zum eigenen
grossen Nachtheil unterschätzt. Im Innern des Landes ist Smolensk,
am Dnjepr, die bedeutendste Festung, Nicht minder wichtig sind die
Festungen längs dem Finnischen Met-rbusen und der Ostsee: Helsingfors,
Sweaborg, Frederik sham, Kronstadt, Narwa, Reval und Riga;
mehr, nach Innen das stark befestigte Dünaburg in Kurland, und
Bobruisk in Minsk; Brzesc-Lito wsk in Grodno; Ismail, Ben-
dar, Akjerman und Kilja in Bessarabien; Sebastopol (jetzt zer-
stört) in der Krym etc. — Mit den Grenzposten sind 24 Forts an der
Ostsee, 20 gegen Polen, 15 in Sibirien, 24 im Kaukasus, und 15 an der
Wolga; ausserdem eine grosse Menge kleiner, nur mit Pallisaden umge-
bener Forts längs dem Uralfluss und der südlichen Grenze des asiatischen
Russlands. Die beiden Hauptstädte des Reichs sind nicht befestigt, doch
hat St, Petersburg eine starke Citadelle, und Moskau den Kreml, den man
als Festung betrachten kann,

Seemacht. — Den Grund zu einer Seemacht legte Peter der
Grosse, der schon über 20 Linienschiffe unterhielt. Im J, 1854 bestand
die Flotte aus 5 Divisionen, von denen die Iste, 2te und 3te (früher
die Blaue, Weisse und Rothe genannt) die Flotte des Bakischen Meeres,
die 4te und 5te die Flotte des Schwarzen Meeres bildete. Eine kleine Ab-
theilung befand sich im Kaspischen Meere, und einige Fahrzeuge hatten
feste Stationen im Aralsee und an der Nordostküste von Asien, Jede Di-
vision zerfiel in 3 Brigaden, jede Brigade in 3 Equipagen, deren jede
reglementsgemäss aus 1 Linienschiff, aus 1 oder auch 2 Fregatten, aus 1
oder mehreren Briggs, und aus verschiedenen andern kleinen Fahrzeugen
bestehen sollte. Fregatten und Briggs waren aber, namentlich im Schwar-
zen Meere (wo auf 18 Linienschiffe nur 12 Fregatten, 2 Korvetten und
8 Briggs kamen), nicht hinlänglich vorhanden, und dort gerade für die
Russische Macht von der grössten Wichtigkeit gewesen. Die gesammte
Flotte zählte damals, nach offfziellen Angaben: 60 Linienschiffe von 70
bis 120 Kanonen, 37 Fregatten von 40 — 60 Kanonen, 70 Korvetten, Briggs,
Brigantinen und 40 Dampfschiffe, mit 42,000 Matrosen und 20,000 See-
soldaten, einschUesslich der Artilleristen mit 9000 Kanonen, Ausserdem
die Kanonenboote, Galeeren etc, und die Ruderflotillen für das Kaspische
Meer und das Meer von Okhotsk. Die Schee ren flotte an der Südküste

Finlands und an den Aland-Inseln, welche mit 800 — 1000 Finnen be-
mannt ist, und für die Sicherheit der Seefahrt zwischen den Klippen und
Felsen Sorge zu tragen hat, bildet eine eigene Equipage, und gehörte
nicht zu den 27 Equipagen der Baltischen Flotte, unter welcher dagegen
die aus mehr als 250 Fahrzeugen bestehende Sc ha 1 u ppenflo ti 11 e der
Ostsee stand, welche 1854 gebaut und ausgerüstet wurde und die seichten
Küsten der Ostsee zu schirmen bestimmt war. Jede Schaluppe hat 4 Ka-
nonen von 68, und 4 von 32 Pfund, die sich vermöge der besondern Ein-
richtung ihrer Laffetten für alle .Manöver benützen lassen. — Die Flotte
des Schwarzen Meeres fand im letzten Kriege ihren Untergang, und wurde
durch die Russen selbst im Hafen von Sebastopol zerstört. Nach dem
Pariser Friedensvertrag (1856) darf keine Kriegsflotte mehr auf dem
Schwarzen Meere bestehen. Sebastopol hat aufgehört Kriegshafen zu sein.
Zu Folge Uebereinkunft zwischen Russland und der Pforte darf jeder die-
ser beiden Staaten ferner blos leichte Kriegsschiffe im Schwarzen Meere
halten, England, Krankreich und Oesterreich dagegen je 2 solcher Fahr-
zeuge an den Donaumündungen aufstellen.

Seit dem Frieden (1856) besteht die Flotte Russlands aus 3 Divi-
sionen: für die Ostsee, das Weisse und das Stille .Meer. — Die
erste Flotten - Division besteht aus 3 Brigaden und 8 Equipagen, und
zählt 6 Linienschiffe (1 zu 120, 5 zu 84 Kanonen), 3 Dampffregatten (je
zu 40), 3 Segelfregalten (je zu 60 K.) und zwei Korvetten (zu 10 K.);
die zweite Division zu 3 Brigaden und 8 Equipagen, umfasst 6 Linien-
schiffe (I zu 74, 5 zu 84 K,) und 8 Fregatten (zu 60 K.), und die dritte
Flotten-Division, welche aus 4 Brigaden und 10 Equipagen besteht, 8
Linienschiffe (1 zu 100, 4 zu 84, 2 zu 75, und f zu 74 K.), 5 Fregat-
ten (je zu 60), 2 Dampfer (zu 20 K.) und 3 Transportschiffe; die ganze
Flotte mithin besiebt aus 46 Schifl'en mit 2,834 Geschützen, und ausser-
dem einer bedeutenden Anzahl von Ruderkanonenbooten und Schrauben-
Kanonenschaluppen, — Im Kaspischen Meere befinden sich 6 Briggs,
1 Tender, 3 Dampfboote, 8 Transportschiffe, 6 grössere und 8 kleinere
Kanonenboote, zusammen 32 bevaffnete Fahrzeuge zum Schulze des Han-
dels. Der Stab dieser kleinen Flotte befindet sich in Astrachan; Haupt-
stationen sind: Baku und die Insel Gross - .A.schuradeh (Aschur - .Ära), am
Eingange des Meerbusens von Asterabat. — Noch ist hier die kleine Flo-
tille der Kosaken von Asow zu bemerken, die, obwohl nicht zur
Russischen Marine gehörig, in naher Beziehung zu derselben steht, indem
sie für die Sicherheit der Ufergegenden am Asow'schen Meere Sorge tra-
gen muss, und die Finnische Flotte, die aus 1 Linienschiffe, 1 Dampf-
fregatte und 1 Schooner besteht.

Flaggen. — Die Standarten und Flaggen Russlands und einzelner
Russischer Provinzen und Seestädte, die besondere Flaggen zu führen be-
rechtigt sind, haben wir auf Taf, 5 des Flaggenatlas abgebildet, und zeigt
Fig, 161 die Standarte Russlands; 162 die Admiralitätsnas:ge; 163-165
die Flagge des Isten, 2ten und 3ten Admirals; 166 den Gösch; 167 die
Flagge der K, Transportschiffe; 168 die Flagge der amerikanischen Kom-
pagnie; 169 und 170 die beiden Kauffahrerflaggen; I7l das Lootsensignal;
172 die Standarte von Moskau; 173 die Schiff'erflagge von Kurland; 174
die Flagge von Reval; 175 und 176 die beiden Flaggen von Riga, und
177 die Standarte von Polen, —


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^TescIiicMe. — Die ursprüngliche Heiina th der jetzigen Türken
(Turkoinanen) war das Altaische Gebirge, in dessen Schluchten und Thä-
lern sie in den frühesten Zeiten sich als wilde Noinadenhorden herumtrie-
ben und mit dem unbestimmten Namen Skythen belegt wurden. Der Ge-
schichte fallen sie erst anheim, als sie ihre natürlichen Grenzen durch-
brechend die benachbarten Länder überschwemmten, und theilweise eigene
Reiche gründeten und Einfluss auf das Geschick anderer Völker zu üben
begannen. In zwei Hauptstämme, die Uiguren (Osttürken) und Oghusen
(Westtürken), geschieden, von denen die Ersteren frühzeitig als Eroberer
auftraten und zu einer bedeutenden .Macht anwuchsen, bald aber in den
gewaltigen Erschütterungen zertrümmert wurden, womit im tiefen Asien
^^hrhunderte lang Völker auf Völker stürzten, die Andern aber nach
festen eilend, in unzählige Stämme zerstäubten, von denen zwei die
Rpirf*^ in Syrien, und die Osmanen, die Herren des osmanischen
X pnf'i!" Weltgeschichte eine Rolle spielten, den Namen Türken aber
Horden PKVerschmähen, weil er an die Zeit der umherschweifenden
häuDtlinf'^r'"'-. letztern nannten sich nach Osman, einem Stamm-
tans und "" J™ Jahrhundert zuerst Vasali des Seldschukischen Sul-
Griechischen Ka ""'^en wichtigen Festungen an den Grenzen des

i^aiserthnmc uia!„i,cipn h^iphnt war. bald aber sich un-

seine

drohte. Bei Osmans ----------

ganz in den Händen r - westliche Küste von Elemasien

Orkhan setzte das Brussa die Hauptstadt. Sein Sohn

Fuss nach Europa Irnh fort » Nikäa fiel, schon setzte er den

kleineren türkischen Ro- h Kallipolis und sorgte, nachdem auch die
weiser
Gesetzgeber fiii ™ Innern seine Kraft empfunden hatten, als
Murad L, 1360-i^aq ^^^'^ckmässige Staatseinrichtungen. Sein Sohn
doniens und Buleario "«nächtigte sich Thraciens, Thessaliens, Mace-
Sitz
seiner Reeiernn ' Serbien zinspflichtig, verlegte 1385 den

scharen und der t:^ . Adrianopel, und wurde der Gründer der Janit-
kriegerischer Sohn rIT" Art Lehnsreiterei. Sein

selbst KonstanSnoi ^^^^V-'. grausamer Fürst, der

Sigismu^'r sgpf'V^^^^ U»®^«»-" «'«drang und den Kaiser

kyra) dem KS WpiÄ"''r bei Angora (An-

der Gefangenschaft «^^'^hem er 1403 in

Bxo^lfA^ri^t L 'J«« herrenlose be-
siegte Reich sich nach Asien zurückgewendet hatte, stritten'Bajazeds Söhne
lange um den Besitz, bis endlich Muhammed I. (1413) die Alleinherr-
schaft gewann, und durch Milde, Gerechtigkeit und Grossmuth sich ein
bleibendes .Andenken gründete. Ihm folgte sein Sohn, der edle Murad II.
(1421), der vor den Thaten des heldeninüthigen Fürsten von Siebenbürgen,
Johann Hunyad, den Glücksstern erbleichen sah, unter dem bis jetzt die
Türken gekämpft hatten, und aus Kummer darüber, 1443, die Regierung
in die Hände seines noch unmündigen Sohnes Muhammed IL niederlegte.
Die gefährliche Lage des Reichs bewog ihn (1444) aber die Leitung von
neuem zu übernehmen, und er schlug die Ungarn bei Varna und, 1448, Hunyad
bei Kassowa. Unter Muhammed IL fiel 1453 Konstantinopel, und wurde
zur Hauptstadt des Osmanischen Reichs. Auch das kleine Kaiserthum Tre-
bisond brach zusammen; Morea, Negroponte und Rhodus wurden erobert,
der Rest von Bosnien wurde genommen, und 1465 Epirus und Lemnos, und
von den Genuesen die Krym. Die neue Residenz Stambul wurde von Mu-
hammed mit vielen prächtigen Bauwerken bedacht; streng handhabte er
das Gesetz; sein Scharfblick erkannte jeden Fehler in der Staatsmaschine,
nicht selten liess er sich aber auch durch seine Leidenschaftlichkeit zu
despotischen Handlungen hinreissen. Mitten in grossartigen EntAvürfen,
die hauptsächlich auf die Zerstörung der Handelsmacht von Venedig und
Genua abgesehen waren, überraschte ihn 1481 der Tod. Bajazed IL
(1483-1512) war friedliebend und doch glich auch unter seiner Regierung
das Reich einem stehenden Feldlager; die christlichen Nachbarstaaten wur-
den mit verheerender Wildheit bekriegt, Venedig in Morea angegrilfen und
die glorreiche Flotte der Republik von der türkischen überwunden. Durch
die Empörung seiner
7 Söhne gezwungen vom Throne zu steigen, ergriff
der dritte derselben, Selim L, der Henker genannt, für welchen sich
die Janitscharen erklärten, den Zügel der Regierung; kämpfte gegen Per-
sien, gewann Mesopotamien und Amadia, und machte 1515 der Herrschaft
der Mamlukensultane in Aegypten ein Ende. Seitdem nahm er den Titel
eines Khalifen an und vereinigte so mit dem Throne die höchste geistliche
Würde des Islam. Unter seinem Sohne Suleiman IL, dem Prächtigen
n 519—1566), stand das türkische Reich auf der höchsten Stufe des An-
sehens und der Macht. Er unterwarf Algier, Belgrad, Rhodus, Syrien,
Georgien, und machte sich die Moldau tributär, erschütterte das Abend-
land, drang bis Wien vor und war, im Bündnisse mit König Franz L
von Frankreich, dem Kaiser Karl V. der gefährlichste Feind. Sein Sie-
gerlauf brach sich an den Mauern von Szigeth; im hohen Alter starb er
im Lager vor dieser Festung. Mit ihm ging die wahre Gröse der Sultane

Die europäische Cürftei.


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11. — Türkei.

zu Grunde; zwar war die Regierung seines Sohnes, des unfähigen trunk-
liehenden Sei im II. (Iö66—74), durch die Thätigkeit des Grossvezier
Sokolli glücklich genug; denn Cypern wurde erobert, Arabien vollständig
unterworfen, und der Besitz der unter Haireddin gegründeten Raubstaaten
gesichert, doch erUtt die Türkische Flotte gegen den tapfern Don Juan
d'Austria bei Lepanto, 1571, eine furchtbare Niederlage. Mit Muradlll.,
1574, begann für die Türkei die Zeit der zunehmenden Schwäche. Im
Serail erzogen, traten die Sultane als Weichlinge und Werkzeuge ihrer
Hofdiener auf den Thron, und suchten durch Bruder- und Verwandtenmord
sich den Szepter zu sichern. Unter solchen Erscheinungen begründete
sich der Despotismus der Janitscharen, die, ihr Uebergewicht fühlend,
Sultane absetzten, erdrosselten und neue einsetzten, gleich den Römischen
Prätorianern. Bei solcher Unordnung litt das Reich unendlich; unter
Achmed I. (f 1617) wurde mit Oesterreich ein denkwürdiger Friede ge-
schlossen, in welchem die Pforte zum ersten Male, ein Zeichen ihres Sin-
kens, Verpflichtungen übernahm. Der Schreck der Christenheit vor dem
Namen der Ungläubigen schwand, und es wurde meist glücklich gegen sie
gekämpft von Johann Sobieski (1673 bei Chozim), Ludwig von
Baden, Eugen von Savoyen etc. Bloss vorübergehend war die glänzende
Periode der 3 Grossveziere aus dem Hause Kj öprülü (Kiuperli), obgleich
auch hier es deutlich genug hervortrat, dass der Pforte Macht sich neige.
Beweise hiervon waren die Frieden von Karlowitz, 1699, Und Passarowitz,
1718, unter Mustafa IL, und Achmed IH. — Seitdem auch Russland auf
den Kampfplatz gegen die Türkei trat, häufte sich das Unglück derselben
bei zunehmender innerer Zerrüttung. So musste A bd-ul-Hamid in dem
Frieden von Kutschuk Kainardschi, 1774. die Unabhängigkeit der Krym
anerkennen. Ihm folgte Seilm IlL, 1789, der in dem Kriege gegen
Russland und Oesterreich zwar Belgrad und einige Grenzbezirke durch
den Frieden erhielt, aber zu neuen Abtretungen (Kuban, Otschakoff etc.)
und der Einverleibung der Krym als Provinz an Russland sich verstehen
musste. Unter ihm geschah der Zug Napoleon's I. nach Aegypten, und
die Besitznahme der heiligen • Städte durch die Wechabiten. Ersterer
wurde durch Hülfe EngRscher Truppen genöthigt, das Land zu räumen;
letztere aber zu bezwingen gelang erst 1818. In Aegypten übten von
Neuem die Mameluken ihre Herrschaft, bis Mehemed Ali sie vertilgte.
Ein Aufruhr der Serbier unter Czerny Georg, 1807, später unterstützt
durch den Krieg der Russen gegen die Türken, führte dieses Volk im
Frieden zu Bucharest, 1812, zur eignen Verwaltung seiner Angelegenhei-
ten unter Türkischer Oberhoheit. Selim's Versuch, eine Armee auf
Europäische Weise zu organisiren (Nizam), führte die Empörung der
Janitscharen und seine Entthronung herbei, 1807. Sein Vetter, Mustafa IV.,
regierte nur bis 1808 , wo eine Revolution seinen Bruder, den 22jährigen
.Mahmud IL auf den Thron hob. Der Versuch, Selim's Militärsystem
einzuführen, scheiterte an der Janitscharen wiederholtem Aufstande. Un-
glücklich waren die Kriege gegen Russland, die durch die Frieden zu Bu-
charest, 1812, und Akjerman, 1826, beendigt wurden, und neue Ver-
luste für das Türkische Reich zu Wege brachten. Aufruhr war nichts
seltenes und oft schwer zu dämpfen; glücklichen Fortgang nahm die
Schilderhebung der Griechen. Durch ein grässliches Blutbad gelang es
1826 Mahmud, die Janitscharen auszurotten, das Heer Europäisch zu dis-
cipliniren und mehrere Neuerungen und Reformen einzurichten. Griechen-
land musste als neuer Staat anerkannt werden, und der Versuch, den
Pascha von Aegypten wieder zu grösserer Abhängigkeit zurückzuführen,
scheiterte. Algier kam 1830 in die Hände der Franzosen, ohne des Ober-
herrn, des Sultans, Rechte zu berücksichtigen. Als Mahmud, 1839, wegen
Mehemed Ali's Uebergewalt und Rücksichtslosigkeit besorgt, gegen
ihn walTnete, starb er; sein Heer wurde zu Nisib geschlagen, und schon
schien es, als ob Aegypten sich als unabhängiger Staat konstituiren würde,
als die 3 Grossmächte durch gewalTnete Intervention Aegyptens Verhält-
nisse zur Pforte feststellten. Der 16jährige Abdul Medschid besüeg am
2. Juli 1839 den Thron des Vaters. Chosrew Pascha und Reschid Pascha
leiteten das Staatsruder, und die erste Manifestation der neuen Regierung
war der Hattischerif von Gülhane, vom 3. Nov. 1839 , eine Art von Kon-
stitution für das ganze Reich, welcher freilich die nothwendigen Grund-
lagen, Volksbildung und strenge Vollziehung des Gesetzes, abgehen. 1840
wurde die Kopfsteuer der Rajahs durch einen Firman abgeschaflTt, leider
aber die Bedrückungen der Christen fortgeführt, und die Bestimmungen
des Hattischerifs durch Intoleranz der Türkischen Beamten umgangen.

!;! il

Forderungen Russlands an die Pforte, in Bezug auf die Aufrechthaltung
des Status quo der Privilegien der griechisch-katholischen Kirche des
Orients und der Heiligthümer, welche diese Kirche in Jerusalem besitzt,
wurden Veranlassung eines Krieges zwischen der Türkei und Russland, an
welchem die Westmächte (Frankreich und Grossbritanien) Antheil nahmen,
die sich dahin geeinigt hatten, die Integrität der Pforte zu schützen.
Der Krieg währte von 1853—56, wurde zum grössten Theü, mit unsäg-
lichen Opfern für Russland, Frankreich, die Türkei und Grossbritanien
(und indirect auch für aRe andern Europäischen Staaten) auf Russischem
Gebiet (in der Krym) gekämpft, und endigte zum ersten Male wieder seit
einem Jahrhunderte für die Türkei mit einer wenigstens mittelbaren Ge-
bietszurückerlangung von 200 Q.M. und 180,000 Bewohnern. Ob eine wirk-

Uche Erneuerung und Umgestaltung des Landes und Volkes noch erwartet
werden kann, lässt sich nicht zuversichtlich entscheiden. Gewiss ist es
aber, dass die politische Existenz des Reichs nur durch die von überaR
her gleich starke Anziehungskraft der Eifersucht zwischen den Europäi-
schen Grossmächten gleichsam in der Mitte schwebend aufrecht gehalten
wird. —

Genealogie der Türkischen Sultane.

l>ynastie Osman.

Osman, geb. J258,
Stifter des Osmanischen Reichs,
bemächtigte sich Bithyniens 12S9, Sultan 1299, in Brüses 1326, j 1326.

Orklian, 1326,
eroberte ganz Kleinasien, ^ 1360.

Murad I.

1360 — 1389 (in Adrianopel).

B aj a z e d I.

1389, von Timurleng gefangen 1402, | 1403.

Suleiman I.
i 1409.

Musa
1410 Sultan, -j- 1413.

Muh am m ed I.

(in Amasia) f 1421.

Murad II.
1422 — 1443, 1444 — 1446, i 1451.

Muh amme d II.
1443 — 1481
(in Konstantinopel 1453)

Dschem
verjagt 1483.

Bajazed II.
1483 — 1512.

Selim I.

1512— 1519, erobert Aegypten.

Suleiman II.

1519 — 1566.

Seli'm II.
1566 — 1574.

Murid III.
1574 — 1595.

Muh a m m cd III.

_ 1595 — 1603.

A c h m e d I. M u s t a fa I.
1603
— 1617. 1617—18, 1622—23, f 1639.

0 s m a n II,
1618 — 1622.

Murad IV.
1623 — 1640.

Ibrahim I.

1640 — 1648.

Mustafa II.
1695 — 1702, 1 1703.

MuhammedIV. Suleiman III. Achmed II.
1648 — 1687, i 1693. 1087 — 1691. 1691 — 1695.

Achmed III.
1702 — 173Q, f 1736.

Mahmud I. Us man III. Mustafa III. Ahd-uI-Hamid
1730 — 1754. 1754 — 1757. 1757 — 1774. 1774 — 1789.

Sclim III. Mustafa IvT^Mahmud n.
1789 — 1807,
1807 — 1808. 1808 — 1839.

^ Abd-ul-Medschld Abd-ul-Aziz

geb. 1830.

geb. 1823, Biicced. 1839,

Muhammed-Murad
Erb-Soltan, geb. 1840.

lias I^aud. — Lage, Grenaea, Grösse, Bestandtheile. —
Die Europäische Türkei, nur ein kleiner Theil des grossen Türki-
schen Reichs, Hegt zwischen 350—48018' N.Br. und 33030'—47o20' O.L.,
begreift den grössten Theil der östlichsten südeuropäischen Halbinsel, nebst
einer Menge grösserer und kleinerer, im Aegäischen und Ikarischen (im
Levantischen oder Weissen) und im Mittelländischen Meere liegender In-
seln, und wird im N. von Oesterreich, im 0. von Russland und dem
Schwarzen Meere, im S. von Griechenland und dem Jonischen Meere und
im W. vom Adriatischen .Meere und Oesterreich (Dalmatien) begrenzt, und
vom Archipel (dem Weissen Meere) bis zum Schwarzen Meere durch die
Dardanellen (Hellespont, 8 M. 1., V4-I M. br.), das Marmara-Meer (Pro-
pontis, 331/8 M. L;
I6V2 M. br.), und die Meerenge von Konstantinopel
(Bosporus: 4V2 M. L; ®A — 3 M. br) von Kleinasien oder der Asiatischen
Türkei geschieden. Obwohl durch Kriege ungemein geschwächt und in
seiner Ausdehnung verkürzt, umfasst das Osmanische oder Türkische
Reich noch immer eine Menge der herrlichsten Länder der drei alten Kon-
tinente, und begreift im Ganzen einen Flächenraum von 86,011 Q.M. und
eine Bevölkerung von 36,600,000 Seelen. — Die Europäischen Be-
sitzungen der Türkei zerfaRen in unmittelbare und mittelbare, von denen
die ersteren 6,507, die letzteren 3064 Q.M. umfassen; der Asiatische
Theil des Reichs begreift (nach allgemeiner Schätzung) 31,482, und der
Afrikanische 44,958 Q.VL — Die Benennung: Europäische, Asia-
tische und Afrikanische Türkei, in welche unsere geogr. Lehr-
bücher das grosse Reich scheiden, ist im Lande selbst unbekannt, und
eben so die alte historische Eintheilung in die Provinzen Rumelien
(Thracien), Bulgarien (Unter-Mösien), Macédonien, Thessalien,
Epirus (Albanien), Bosnien (Pannonien) etc., die wir bei Betr-ichtung
des Osmanischen Reichs, da sie in der W^irklichkeit nicht existirt, eben
so wenig fortführen dürfen, als bei Betrachtung Deutschlands die Einthei-
lung in die alten deutschen Kreise.

Politische Eintheilung. — Das Osmanische,Reich zerfällt in 3
grosse HauptbestandtheRe: Rumiii (sogen. Europ. Türkei), Anadolü
(Kleinasien) und Garb (Afrikanische Türkei), die in administrativer Be-
ziehung in Ejalets (General-Statthalterschaften), in Livas (Provinzen),
Kazas (Distrikte) und Nahijs (Gemeinden) geschieden werden. Rumiü
zerfällt, mit den mittelbaren Besitzungen, in 15 Ejalets, 43 Livas und
376 Kazas; Anadolü in 19 Ejalets, 83 Livas und 858 Kazas, und
Garb
in 3 Ejalets, 17 Livas und 86 Kazas, in welche der Flächenraum und die
Bevölkerung (annäljerungsweise) folgendermassen vertheilt ist.


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11. — Türkei.

Europ. u. historische
Namen.

Europäische Türkei •■•
Thracien, Tschirmen,

Romanien ...........

Bulgarien...............

Bulgarien...............

Nissa-Bulgarlen........

Ost-Albanien...........

Serbien.................

Bosnien und Kroatien;
Herzogewina........

Albanien n.,Macédonien
Janina, Epirus, Albanien

Macédonien ............

Kandia, Creta..........

Archipel; Inseln des
Weissen Meeres.....

Unmittelbare Besitz.

in Europa : ........

Moldau; Theile des

alten Dacien........

Walachei ; Theile des

alten Dacien........

Serbien; das alte Ober-

Mosien...............

in

43

9,571

l.'j,500,000

1,350

1,680
1,350
1,050
750
950
970

1,230
l,8ä0
1,430
1,360
1,150

1,053
1,400
1,053

1,590
1,680

9,112

1,800,000

1,450,000
1,250,000
1,000,000
950,000
940,000
910,000

1,280,000
650,000
320,000
400 000
325,000

330,000
750,000
670,000

480,000
525,000

900,000

120,000

8. Tarabuiun •••

9. Erzerum .....

10. Kurdistan.....

11. Hekkiari......

12. .Mosul ........

13. Kharbrut.....

14. Haleb ........

15. Saida .........

16. Scham........

17. Bagdad........

18. Djidda u. Ha-
rem-I-Nabevi

19. Kybrys ......

III. Garb:

3 Ejalets,

17 Livas

. .Vlisjr..........

mit Nubien

(Dongola),.....

Sennaar mit

Meroe.........

. Thara-bou-
loncl-Garb ■••

mit Barka.....

und Fezzan
, Tunis (Tonus)

Masr-el-Kahira (Cairo),
300,000 E.

Derr, 4,000 E.

Sennar, 12,000 E.

Tripolis, 28,000 E.
Bengasi, 10,000 E.
Targhan, 2,000 E.
Tunis, 100,000 E.

In vielen dieser verschiedenen, als Ejalets bezeichneten Bestandtheiien
des Reichs ist die Autorität der Pforte auf sehr enge Grenzen beschränkt-
lieber Boghdan, Eflak und Syrb (die Donaufürstenthüiner: Moldau,
Walachei und Serbien) übt der Sultan nur das Hoheitsrecht; .Monte-
negro zwischen Bosna und Rumiii, und Malisori, in Rumiii, sind ihm
gar nicht unterworfen; mehrere Ejalets und Livas in Armenien und
Syrien sind faktisch beinahe ganz unabhängig; in Djidda und Harem-
d-Nabe vi gilt der Sultan weniger als weltlicher Herrscher denn als
geistliches Oberhaupt; von Missar (Aegypten) und Tripoli kann
er nur Tribut und Hilfstruppen im Kriege verlangen, und über Tunis
hat er faktisch so gut wie gar nichts zu sagen.

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Nationalverscliie-
denheit. _ Die Bevölkerungsangaben beruhen auf höchst unsichern
Grundlagen, in so fern in der Türkei nie oder nur selten Volkszählungen
stattfanden, und eben so wenig Geburts- und Sterbelisten geführt werden.
Im Jahre 1844 war eine Zählung von der Regierung angeordnet wor-
den, ob sie aber wirklich durchgeführt wurde, und die Angaben, auf
welche obige und die folgenden Zahlen sich gründen, mehr als Schätzung
Sjud, ist um so mehr zu bezweifeln, als in manchen Theilen des Reichs
eine Zählung auf unbesiegbare Hindernisse stossen würde. — Die Türken
oder Osmanen, obgleich das herrschende Volk im Reiche, bilden nur
ein Drittel der Gesammtbevölkerung, in Europa nur ein Siebentel. Die
Mehrzahl der Bevölkerung in derEurop. Türkei bilden die Slaven, auf
diese folgen in der Zahl die Romanen oder Romunen, dann die Ar-
nauten oder Albanesen, und auf diese die Griechen und Arme-
nier. In der Asiatischen Türkei sind die Osmanen überwiegend, auf
welche dann die Griechen, Armenier und Kurden folgen, und in
Afrika die Araber.

Als Nationalstänime können im Ganzen folgende angesehen wer-
den. Osmanische Türken (Osmanli), Turkomanen, Kopten, Syrier (Maro-
niten Drusen, Nestorianer), Juden, Armenier, Lasen, Mingrelier, Kurden
und Jesiden, Griechen, Albanesen, Wlachen, Slaven (Bulgaren, Serben,
Montenegriner, Bosniaken, Raizen,. Kroaten, Herzogewiner), Zigeuner,
den Afrikanischen Schutzstaat'en. Mauren (Araber), Ber^
bern, Ademser Zuaven, Kabylen, Tippos, Neger etc. - Ausser diesem
Gemisch von Uremwohnern und eingewanderten, sesshaft gewordenen Na-
tionen leben m den Handelsstädten noch eine bedeutende Anzahl von
Englandern, Franzosen, Italienern, Deutschen etc., welche insgesammt '

Türkische Besitz,
Europa ............

Asiatische Türkei ■••■
Paphlagonien.........

Bithynlen.............

Lydien und Jonien ••
Phrygien, Pamphilien

Cilicien ...............

Cappadoclen u. Galatien
Cappadocien u. Pontus

Pontus, Colchis......

Armenien.............

Kurdistan.............

Kurdistan.............

Assyrien..............

Sophene, Comagene-
Syrien und Orshoene
Phönizien u. Palästina

Syrien.........

Babylon, Mesopotamien
IrVestarabien u. Aethio-
pien ..............

■S sa
■ïd

Bevölke-
rung nach
Schätzung.

Sitz, dei \aU oder
Mutessarif,

I. Ruinlli:

15 EJalets,

43 Livas

1. Edirne........

2. Silistre........

3. Vidln..........

4. Nisch.........

5. Uesköp ......

6. Belgrad, Fe-
stung ..........

7. Bosn« .......

8. Rumiii (mit
Montenegro)

9. Tania ........

10. Selanik ......

11. Kirid..........

12. Dschezair-l-
Bahr-i-Sefld--'

Mittelbare Be-
sitzungen :

13. Boghdan,
13 Distrikte—

14. Eflak, 18 Di-
strikte ........

15. Syrb, 20 Di-
strikte ........

II. Anadolii:
19 Ejalets,

83 Lliras

1. Kastamuni ■••

2. Khuda vendi-
guiar ..........

3. Aydin ........

4. Karaman......

5. Adana........

6. Bozok........

r. Siwas ........

Istambul (Konstantinopol)

900,000 E.
Edirne i Adrianopel),

100,000 E
•Sillstrla, 25,000 E.
Widdln, 22,000 E.
Nisch, 12,500 E.
üesküp, 10,000 E.

Belgrad, 32,000 E.
Serojewo (Bosna Seral),

68,000 E.
Monastir (Bitoglla),

35,000 E.
Janina, 32,000 E.
Saloniki, 58,000 E.
Kandia, 12,500 E.

Rhodos, 10,000 E.

Jassy, 70,000 E.
Bucharest, 100,000 E.
Kragujewacz, 8,800 E.

Kastamuni, 42,500 E.

Brusta, 55,000 E.
Ismir (Smyrna) 130,000 E
Konija, 37,000 E.
Adana, 38,000 E.
Angara, 26,500 E.
Sivvas, 38,000 E.
Tarabuzun (Trapezunt),

22,000 E.
Erzerum, 40,000 E.
Diarbekir, 44,000 E.
Wan, 34,000 E.
Mosul, 75,000 E.
Kharbrtit (Charput),

12,000 E.
Haleb (.Aleppo), 100,000E.
Beyrut, 15,000 E.
Dimeschk-el-Scham

(Damascus), 135,000 E.
Bagdad, 85,000 E.
(Djidda, 45,000 E.
(Medina, 25,000 E.
Nicosia (Lefkoacha),
16,000 E.

1,040
880
257
269
298

1,800,000
1,300,000
900,000
800,000
680,000

50,000

1,300,000

1,100,000
1,200,000
600,000
320,000

400,000

798
805
275
155

460

6,507
736
1,330
998

10,500,000
1,400,000
2,600,000
1,000,000

Cypern..............

Türkische Besitz.
Asien............

244

31,482

16,0,>50,000

Afrikanische Türkei".

Aegypten...............

8,372

1,250,000

Theil von Nubien.....

11,990

1,100,000

Sennaar ................

6,80ä

1,000,000

Tripolis.................

Barka..................

Fezzan .................

Tunis...................

5,950
3,476
4,655
3,710

400,000
150,000
200,000
950,000

44,9.58

5,Ü.')0,000

In Hinsicht der Rassen vertheilt sich die ßevöllterung des ganzen
Reichs folgendermassen:

Ras.sen.

In Europa.

fn Asien,

In Afrika.

Zusammen.

Osmanen .......................

2,100,000

10,700,000

1

12,800,000

Griechen.......................

1,000,000

1,000,000

2,000,000

Armenier.......................

400,000

2,000,000

2,400,000

Juden ..........................

70,000

80,000

150,000

Slaven..........................

6,200,000

6,200,000

Romunen (Romanen).........

4,000,000

—•

4,000,000

Amanten (Albanesen)........

1,500,000

1,500,000

Tartaren.......................

16,000

20,000

__

36,000

Araber..........................

,—

900,000

3,800,000

4,700,000

Gemischte afrikanische Völker

1,250,000

1,250,000

Syrier und Chaldäer .........

235,000

235,000

Drusen ........................

30,000

30,000

Kurden ........................

1,000,000

1,000,000

Turkomanen ..................

85,000

—■

85,000

Zigeuner .......................

214,000

214,000

Zusammen:

15,500,000

16,050,000

5,050,000

36,600,000

den Namt n Frank.(^ii rührtn. Ihrti Zalil im Europäisciun liieilc des
Reichs wird auf mehr als 200,000 Seelen geschätzt.

Ständeverschiedenlieit, Hechts Verhältnisse. — Eine eigentliche
Ständeverschiedenheit, wie in andern Europäischen Staaten, besteht
hier nicht. Es existirt bei den Osmanen kein Geburtsadel und überhaupt
kein Siand mit gewi.-ssen erblichen Vorrechten. Nur dt-n Nachkommen
Muhammeds, welche Emire genannt werden, und den Nachkommen der
Veziere Ibrahim Chan Oglu und Achmed Kjöprülü, sind gewisse Vorzüge
zupstanden, welche von dem Vater auf den Sohn übergehen. Unter den
kriechen, Slaven, Romanen und Albanesen gibt es einen erblichen Adel,
der bei den ersteren bis in die Zeiten des Byzantinischen Kaiserthunis
zurückgeführt wird. Alle übrigen Bewohner des Reichs unterscheiden sich
nur nach ihrer Nationalität. Die Regierung erkennt nur 2 Klassen von
l.'Uterthanen an; steuerfreie Osmanen und andere Bekenner des Islam,
welche für eigentliche Slaatsbürger gelten, und christliche und jüdische
Schutzgenossen, welche den Charadsch (die Kopfsteuer) zahlen, sich
mancherlei Beschränkungen im Leben (der Wohnung, Kleidung etc.) un-
terwerfen müssen, nicht Zeugniss gegen einen Gläubigen ablegen dürfen,
und mit den erniedrigenden Namen Rajah (Heerde) bezeichnet werden.
Wo ihre Zahl beträchtlich ist, bilden sie eigene Gemeinheiten, die unter
einem aus ihrer Mitte genommenen Obern (Primaten) stehen. Um den
Nationalsinn und dadurch die innere Kraft des Reiches zu heben, gab
der von Natur milde und gütige Sultan Abd-ul-Medschid, am 3. Nov. 1839
seinem Reiche in dem Hattischerif von Gülhane eine Art Verfas-
sung, und erklärte durch denselben, dass den Uliterthanen Leben, Ehre
und Vermögen gesichert, Regelmässigkeit und Oelfentlichkeit des Rechts
verbürgt, die Abgaben regelmässig und gleich bestimmt, die Aushebung
aus den Moslems zum Militärdienst gleichmässig, und eine bestimmte
Dienstzeit festgesetzt werden sollte. Die Verkäuflichkeit und Verpachtung
der Aemter wurden ausdrücklich aufgehoben, die Gleichheit der Rechte
jedes Unterthanen, ohne Unterschied der Religion, zugesichert, und den
Angestellten feste Besoldungen versprochen. Der Inbegriff der, durch die-
sen Hattischerif zugestandenen politischen und persönlichen Rechte, be-
zeichnete man mit dem Namen Tanzimat. Nach ihm sollen fortan die
obrigkeitlichen Personen den Nicht-Muhammedanern nur mit Bewilligung
der über sie gesetzten Primaten Strafen auferlegen dürfen; was die Inseln
und andere ausschliesslich von den Christen bewohnten Orte betrifft, die
Türkischen Statthalter und Gouverneure gebunden sein, alle ihre Verhand-
lungen der Genehmigung der Primaten zu unterwerfen, und die Einwoh-
ner sollen nur nach ihren eigenen Gesetzen gerichtet, und niemals ihren
natürlichen Richtern entzogen werden können'. Zu wiederholten Malen
brachte der Sultan diese Verfügungen des Hattischerifs in Erinnerung;
indessen scheiterten alle diese Verfügungen an dem Ueberinuthe und der
Intoleranz der Beamten, und wurtlen auf brutale und arglistige Weise
umgangen. Die Regierung besass faktisch nicht die Macht, ihren Befehlen
in den Provinzen Gellung zu verschaffen; die Bedrückungen der Christen
währten fort, und führten, namentlich in Bosnien und der Herzogewina,
zu wiederholten blutigen Aufsländen (1849—1852), die nur mit Mühe un-
terdrückt werden konnten. Die Gewalt der Ereignisse gestattete endlich
in neuester Zeit (1853—1856) dem Sultan, den Christen jene Rechte ein-
zuräumen, die er bisher durch den Fanatismus der Türken auszusprechen
verhindert gewesen war. Durch einen Firman setzte er diese Rechte fest;
verordnete, dass künftig auch die Rajahs gültiges Zeugniss vor Gericht
gegen einen Moslem ablegen könnten, und in Serbien durfte der dortige
Fürst idie Freiheit aller christlichen Kulte verkündigen.

Religionsverschiedenheit. — Staatsreligion ist der Islam,
die Lehre Mahommeds (und zwar die sunnitisch-mahomeda-
nische), zu der sich alle Türken und eigentliche Tataren, sowie ein
Theil der Bulgaren, Bosnier und .Ubanesen bekennen. In Europa bilden
ihre Anhänger nur den kleinsten Theil der Bevölkerung, in Asien und
Afrika dagegen die vorwiegende Mehrheit. Die Christen bilden in der
Europäischen Türkei die Mehrzahl der Bevölkerung; Juden sind 150,000
im Europäischen und Asiatischen Theile des Reichs, die in Afrika beflnd-
liche Zahl ist eben so wenig, wie die der dortigen christlichen Kirchen
und Sekten bekannt.

Nach den Religionen und Bekenntnissen geschieden zählt die Bevölke-
rung des Reichs:

Bebenner.

In Europa.

In Asien.

In Afrika.

Zusammen.

Mahommedaner................

Griechische u. armen. Christen
Römisch
-katholische Christen

ünirte Griechen...............

ünirte .'.rmenier...............

Syrer und ünirte Chaldäer...

Maroniten......................

Juden.........................

Verschiedene Sekten u. Heiden

3,800,000
11,000,000
350,000
25,000
20,000

70,000
235,000

12,650,000
2,650,000
360,000
40,000
80,000
40,000
150,000
80,000

3,800,000
1,250,000

20,250,000
13,650,000
710,000
65,000
100,000
40,000
150,000
150,000
1,485,000

Zusammen:

15,500,000

16,050,000

5,050,000

36,600,000


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11. — Türkei.

Was die äussern Kultusverhältnisse und Einrichtungen betritTt, so
ist der Grossherr oder Sultan das Haupt der Gläubigen oder Mos-
leinin, und der Koran, in welchem die Lehre des Islam enthalten ist,
zugleich Gesetzbuch; die Geistlichkeit (Ulema's) mithin nicht nur eine reli-
giöse, sondern auch gerichtliche Körperschaft. Das Oberhaupt der ülema
ist der Mufti oder eigentlich Schelk-ul-lslam (d. i. der Alte des
Islam oder Bewahrer des Glaubens), der Stellvertreter der geistlichen
Macht des Padischah ; seine wesentliche Funktion besteht in der Auslegung
des Gesetzes. Scheiche sind die Prediger oder öffentlichen Ausleger des
Koran, die zugleich die gottesdienstlichen Ceremonien in den Moscheen
besorgen. Die Im am s haben das fünfmalige tägliche Gebetin den Mo-
scheen zu halten und ausserdem die Krankenbesuche und Leichenbeglei-
tungen; Chatibs sind die Vorbeter am Freitage, Mues ins die Gebet-
ausrufer, und Kai ma s die Küster. Zu der mahomed. Geistlichkeit als
Stand betrachtet rechnen sich noch die Emire oder Blutsverwandten des
Propheten, ferner die Moliah's (Grossrichter), Kadis und Naibs (ün-
terrichter), die Muderris (Professoren) und die Derwische oder
Mönche, die in einige 30 Ordeft vertheilt sind, und in Klöstern wohnen.
Die gottesdienstlichen Gebäude heissen im Allgemeinen Moscheen, ihre
Thürme Minarets, und kleinere Kapellen Medscheds. — Die Grie-
chische (nicht unirte) Kirche, zu der sich alle Griechen, Serben, Raizen,
Wlachen, Moldauer, und ein Theil der Bosnier, Bulgaren und Albanesen
bekennen, steht unter dem zu Konstantinopel residirenden Patriarchen,
der Metropoliten, Erzbischöfe und Bischöfe unter sich hat. Sie besitzt
viele Mönchsklöster und auf dem Berge Athos ein Priesterseminar. Die
von der griechischen abstammende Armenische Kirche hat ebenfalls
einen Patriarchen in Konsiantinopel zum geistlichen Oberhaupt. Die Rö-
misch-katholische Kirche steht unter einem Civil-Chef in Konstan-
tinopel, der von der Pforte anerkannt ist, 3 Patriarchen zu Alexandrien,
Antiochien (Antakyjah) und Jerusalem, 5 Erzbischöfen zu Aleppo, Antivari,
Bagdad, Smyrna (der zugleich apostol. Pro-Vicar in Konstantinopel ist),
und Durazzo, und 10 Bischöfen. Die unirten Griechen oderMelchi-
ten haben einen in Antiochien residirenden Patriarchen, einen Erzbischof
zu Aleppo und Tyrus, und 8 Suffragane. Die unirten Armenier einen
Patriarchen, der in Bezumma, im Libanongebirge residirt und 7 Erz-
bischöfe und als Suffragane die Bischöfe von Aleppo, Mardin und Amasia-
Tekar hat. Die Syrischen Christen und unirten Chaldäer haben
Patriarchen in Mosul und Aleppo, und 15 Weihbischöfe, und die Maro-
ni ten einen Patriarchen zu Kannobin, im Libanongebirge und 7 Weih-
bischöfe. Von den Protestanten, welche unter einem Civil-Chef in Kon-
stantinopel stehen, bilden die Lutheraner Gemeinden in Konstantinopel
und Bukarest, und eine Gemeinde mit Bischof in Jerusalem, die Refor-
mirten eine Gemeinde in Konstantinopel. Die Juden haben einen Kha-
kham-Bachi (Gross-Rabbiner) in Konstantinopel, der Patriarchengevvalt
besitzt und unter welchem alle übrigen Rabbiner in der Türkei stehen.

Geistige Kultur, Unterriclitsanstalten. — An höheren und nie-
deren Lnterrichtsanstalten ist unter den Mahomedanern kein Mangel, doch
stehen beide nach Europäischen (oder Deutschen) Begriffen auf einer sehr
niedrigen Stufe, und die durch sie erworbenen Kenntnisse sind im Allge-
meinen sehr dürftig. Mit wenigen Ausnahmen beschränkt sich die gelehrte
Bildung beinahe bloss auf das Studium der arabischen Sprache, insofern
dieselbe das wichtigste Hülftmittel zum Lesen und Auslegen des Korans
und seiner Ergänzungen (der Ouelle der ganzen Religionswissenschaft,
Moral, Gesetzgebung und Staatskunst) abgibt. Die meisten höheren wis-
senschaftlichen Anstalten stehen in Verbindung mit Moscheen. In Konstan-
tinopel und dessen Vorstädten Topchana und Skutari aUein gibt es 1,053
mahomedanische Eletnenfarschulen (Mekteb), 515 CoRegien oder höhere
Schulen (Medresse), 7 UeberReferungsschulen (Dar-ol-Hadiss), 8
Leseschulen (Dar-ol-Kirajet), 20 Bibliotheken (Kitobchane), mehrere
griechische, armenische und jüdische Schulen, und eine nicht unbedeu-
tende
zahl türkischer, griechischer, armenischer und jüdischer ßuch-
druckereien; sogar eine in französischer Sprache geschriebene Staatszei-
tung erscheint in Konstantinopel. In den Mektebs lernen die Kinder
nur das Elef-Be (ABC) und das Fatiha (die erste Sura des Koran).
In den Medressen oder hohen Schulen, welche mit den .Moscheen ver-
bunden sind, umfasst der Studienkursus zehn Wissenschaften: Gramma-
tik, Syntax, Logik, Metaphysik, Philologie, Topik, SiyRstik, Rhetorik,
Geometrie und Astronomie (Astrologie). Die Professoren an diesen Collé-
gien heissen Muderris, die Studenten Thalib oder Sochtas (Souh-
tas). Unter jenen wie diesen herrscht im Allgemeinen die gröbste Un-
wissenheit und Roheit. Nach VoRendung ihrer Kurse werden sie Danisch-
mende. Hat ein Student in der Prüfung gut bestanden, so wird er Mula-
sim oder Kandidat für die Gesetzämter. Die meisten Souhtas oder geist-
lichen Studenten liefert Syrien und Kleinasien, weniger die Europäische
Türkei. Die Studien mildern ihre Sitten nicht, vielmehr gehören sie zu
den wildesten, fanatischsten, unruhigsten und verdorbensten unter den
Türken, und es ereignet sich kein Skandal in Konstantinopel (wo ihre
Zahl über 10,000 beträgt), in Adrianopel und Brussa, ohne dass sie die
Hand im Spiele haben. In ihrer Eigenschaft als Geistliche versehen sie
den niedern Dienst in den Moscheen, erhalten auch ihren täglichen Un-
terhalt gewöhnlich aus den Einkünften dieser Gotteshäuser, und ihre
Wohnungen sind ZeUen, die an diese Bau\verke anstossen. Aus ihrer
Mitte gehen die Ulema's hervor; da sie in der Regel arm sind, so geht
es ziemlich langsam mit ihrer Beförderung, wenn nicht ausserordentliche
Verdienste und ausserordentliche glückliche Umstände zusammentreffen.
Der grösste Theil dieser Souhtas bringt es daher nur zu der Würde ge-
wöhnlicher Kadi's oder Naib's (Unterrichter) in den Städten und Dörfern-
Haben sie sich an vierzehn Jahre hindurch verschiedenen Prüfungen un-
terworfen, so werden sie, wenn sie die gehörigen Fortschritte gemacht
haben Muderris (Professoren), von welchen die Aeltesten die Anwart-
schaft auf das Moliah- oder Oberrichteramt haben, und bis zum Scheik-
ul-Islam oder Gross-Mufti aufsteigen können. — Die Dar-ol-Kira-
jet oder Leseschulen sind eigene Stiftungen für das Lesen des Korans;
die Dar-ol-Hadiss oder UeberReferungsschulen, Hörsäle, worin bloss
Vorlesungen über die Ueberlieferungen des Propheten gehalten werden. —
Medizin und Chirurgie, denen sich meistens nur Griechen und Juden wid-
men, werden grösstentheils im Auslande studirt- Die Neuerungen und
Reformen des jetzigen Sultans haben sich auch auf das türkische Schul-
und Unterrichtswesen erstreckt, und Kriegsschulen, Navigationsschulen,
eine medicinische Lehranstalt und 1846 sogar eine Universität zu Kon-
stantinopel in's Leben gerufen- Das früher gesetzlich bestandene Verbot
des Erlernens fremder Sprachen isl förmlich ausser Kraft gesetzt, und
junge Türken sind nach Paris, Wien und Berlin zu ihrer höhern wissen-
schafilichen Ausbildung geschickt worden. Seit 1851 besteht in Konstan-
tinopel eine Osmanische Akademie der Wissenschaften, unter dem Titel:
Endschümeni Danisch (Verein des Wissens). — Die von Nordameri-
kanischen Missionären neuerer Zeit zu Konstantinopel und Smyrna errich-
teten Schulen für Griechen und Armenier erfreuen sich eines guten Fort-
gangs. Von Künsten ist bis jetzt nur die Baukunst zu einem nicht
geringen Grade der Vollkommenheit gelangt, und der Musik durch Ein-
führung regelmässiger Militärmusik der Weg zur weiteren Verbreitung
gebahnt. Dass alle Neuerungen in der Türkei mit misstrauischen Augen
angesehen werden, besonders wenn Ausländer sie einzuführen berufen
sind, ist nicht zu verwundern, und haben diese mit Vorurtheilen aller
Art zu kämpfen; doch ist zu hoffen, dass auch hier die Aufklärung fort-
schreitet, denn die Türken sind mit einem natürlichen Verstände ausge-
rüstet , und ihre jetzigen Kenntnisse haben Alle auf praktischem Wege
sich angeeignet.

Physisch-teehnisclie Kultur. — Da die Natur alle ihre Ga-
ben verschwenderisch über das ganze Reich ausgestreut hat, müsste die
Europäische Türkei, bei verständiger Benutzung des Bodens, das einträg-
Rchste Land in Europa sein. In diesem Theiie des Reichs allein beträgt
das Ackerland, einschliesslich der Gärten, Baumgüter und des Weinlandes,
nach preuss. Morgen berechnet 86,769,000, die Wiesen 12,308,000, und
der Waldboden 30,769,000 Morgen. Allein die Sorglosigkeit der Land-
bewohner, welche sich jeder Verbesserung widersetzt; der Mangel an
Arbeitskräften, an KapitaUen und fast aOer guten Verbindungswege, ist
Ursache, dass ein so fruchtbares Land zum grössten Theil verödet liegt.
Mit Ausnahme des Donaustromgebiets wird fast nirgends mehr Getreide
gebaut, als der gewöhnliche Verbrauch erheischt. Weizen, Gerste,
Roggen etc. werden in der Moldau und Walachei (Boghdan und Eflak),
in Syrb, Vidin und Süistre, Reis vorzugsweise in den Uferstrecken der
Maritza, Mais und Hirse in Rumiii, Selanik und Yania gebaut. Der
Ackerbau könnte das Vierfache mit Leichtigkeit produziren; die Regierung
that aber bisher nichts, denselben durch Anregung zu ermuntern, trug
vielmehr durch Zwangkäufe, bei welchen sie die Preise selbst bestimmte,
dazu bei, den Anbau des Landes zu vermindern. Seit 1829 sind die Mol-
dau, Walachei und Aegypten, die ehemaligen grossen Kornkammern der
türkischen Hauptstadt, wohin lYüher die Hälfte der Erndten zu willkühr-
lichen Preisen, ja theilweise ohne alle Bezahlung geschafft werden muss-
ten, für diese geschlossen, und oft schon musste die Regierung ihr Ge-
treide aus Odessa beziehen, während endlose Strecken des reichsten und
fruchtbarsten Landes unangebaut im eignen Reiche und dicht um die
Hauptstadt herum liegen blieben. Der Garten- und Gemüsebau be-
friedigt nur das eigene Bedürfniss; die Kartoffel ist verachtet; Flachs
und Hanf erzeugen die nördüchen, Safran, Süssholz und Süd-
früchte die südlichen Provinzen, besonders Rumiii, Selanik, Yania und
die Inseln. Obst und Wein gedeihen in allen Theilen des Reichs, be-
sonders in Syrb, Eflak, Kirid (Kandia), Kybrys (Cypern) und Kleinasien
(Nadolü), das Hauptweinland aber ist Boghdan (die .Moldau). Oliven,
Mohn, Baumwolle, Tabak, Krapp etc. werden in Menge gewonnen.
An
Forstkultur ist weder in der europ. noch aslat. Türkei zu denken.
Die Viehzucht, durch treffliche Weideländereien gefördert, wird mit
grösserem Eifer und besserem Erfolge betrieben, als der Landbau.
Pferde, theils tatarischer, theils polnischer Abkunft, besonders in der
Moldau und Walachei; Rinder sind überall in grossen Heerden verbrei-
tet; Büffel werden als Zugthiere benutzt; Schafe, deren Fleisch bei
den Osmanen sehr beliebt ist, werden in ausserordentlicher Zahl gehalten,
in den Donaufürstenthümern allein über 6 Mill. Stück; Ziegen überaR
und viel zur Milchwirtbschaft, namentlich Käsebereitung benutzt;
Schweine hauptsächlich nur in Bosna und Syrb, EHak und Boghdan, da
der Türke ebensowenig, wie der Jude, Schweinefleisch geniesst; Esel
und Maulesel sind weniger zahlreich; Kameele nur in der unteren
Donaiigegend und im südlichen Theiie von Edirne. Die Bienen- und
Seidenzucht wird schwunghaft betrieben. Die Fischerei wird bei
den Osmanen sehr vernachlässigt, von den Griechen an den Seeküsten
und der Donau nur zu ihrem Bedarf in der Fastenzeit betrieben; Teich-
flscherei ist ganz unbekannt. — Der
Bergbau und das Hüttenwesen
werden höchst dürftig betrieben, und die unterirdischen Schätze an denen
das Land so reich ist, aus Unkunde und Trägheit nur wenig benützt.
Am tieissigsten werden noch die Kupfer- und Eisengruben bei Karatowa,
Egri-Palanka, Samakow, Klissura und einige andere in Bosna und Syrb
bearbeitet. Waschgold wird in der Moldau und Walachei, Gold in Syrb
und Bosna gewonnen, wo man auch viele Silbergänge aufgefunden hat.
Silberhaltige Bleigruben sind bei Karatowa und Laragori unfern Saloniki;
unbenutzte Ouecksilberminen bei Fonicza, Sutiska und Kressewo in Bosna;
Salpeter, Stein- und Qnellsalz in Ueberfluss in der Moldau und Walachei;
von letzterem werden jährlich über 2 Mill. Centner gewonnen, und an ver-
schiedenen Küstenpunkten, im Süden sowohl, als am Schwarzen Meere,
Seesalz bereitet. Mineralquellen aller Art, sowohl kalte als warme,
linden sich in allen Theilen des Reichs, werden aber nur von der nächsten
Umgebung benutzt. Die
hidustrie ist noch in der Kindheit und be-
schränkt sich meist auf die grössern Städte des Landes. Am bedeutend-
sten sind die Gerbereien, Färbereien, VVoR-, BaumwoH- und Seidenmanu-
fakturen, Teppichwebereien, und Kupfer-, Blech- und Stahhvaarenfabriken.
Saffian und Korduan liefern GaRipoli, Larissa, Saloniki und Janina; Tür-
kisch-Rothfärbereien sind zu Ambelakia, Larissa, Karaferia u. a. Orten;
BaumwoRwaaren liefern Saloniki, Konstantinopel, Seres, Silistria etc.;
WoRtuche und Teppiche alle Theiie des Landes; Seidenzeug Konstantino-
pel, Edirne, Saloniki etc.; Stahl-, Eisen- und Kupferwaaren Bosna-Seraj,
Konstantinopel, Karatowa (wo ein eigener Kupfergeschirrmarkt ist), Sku-
tari, Samakow, Schumna etc.; Gewehre und Waffen Selimnia, Skutari,
Bosna-Seraj, Belgrad etc., und Säbelklingen vorzüglich Kleinasien. Das
Schneiden von Tabakspfeifenköpfen aus Meerschaum und das Bereiten
von Rosenöl sind nicht unwichtige Industriezweige mehrerer Städte.

Handelsverkehr. — Wichtiger als die Industrie ist der Handel
der europäischen Türkei, der aber grösstentheils in den Händen der
Griechen, Armenier, Juden und zahlreicher Europäer ist, die in der Türkei
entweder ansässig sind, oder Faktoreien etc. unterhalten. Der meiste
Handel geschieht zur See; der Landhandel mittelst Karawanen auf be-


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11. — Türkei.

iSssf än KSfn'H- Sind: die grosse ungarische

lifla^NircrK ^^^^^^^ (Adrianopel), ptlibe, den Balkan,

von Konstantinopd üLr iäursas

Ge-enstände der Ansfiihr f.^ f'. Bucharest und Jassy etc. Die

LtreiSrWein'rBa^wo^le,'! fr mI^^^

dem; ferner in Saffian, TeppSen' türk L'henf ff" "f-

Waffen etc. Eingeführt'werden hauptsSSh kS kw™^
sten europäischen Ländern. Der bedeutend
reich, Russland, England, Frankreich, Italien und Korrt l
Jahr 1846 umfasste der Handelsver'kehr Xr fürkef ^n^ Hp^ '
einen Werth von 453 Mill. Franken, wovon^srS auf dte EUifuS-
und 217,Mill, auf die Ausfuhr kamen. Die HändeIshüaL ist
allerdings nur 19 Mill. Fr. zum Nachtheil der Türkei, inTr Wirk fZp
aber ist der Nachtheil um das Dreifache grösser, da ein beträchtSr
Theil des Ausfuhrwerthes auf den durch konstantinop. Handelshäuser ver
niittelten europäisch-persischen Transitohandel (über Trapezunt und Erze-
rum nach Tebris) kommt, der sich allein in Bezug auf England im ge-
nannten Jahre auf 50 Mill. Eres, belief. In den letzten Jahren hat eine
beträchtliche Vermehrung und Ausdehnung des europ. Handels mit der
Türkei stattgefunden, jedoch zum Ruin des türkischen Binnen- und Grenz-
handels. Nur die europäischen Kaufleute ziehen Nutzen davon, und all
das Getümmel des fremden Handels in Konstaniinopel geht für das Land
selbst spurlos verloren. Im J. 1852 uml^sste der gesammte Handelsver-
kehr 2,246 Mill. Piaster, wovon 1,182 Mill, auf die Einfuhr, 1,064 Mill,
auf die Ausfuhr kamen. An diesem Verkehr nahmen Antheil:

E i n f u h r.

A US fuhr.

Grossbritannien, Jonische Inseln

252

130 Mill.

Fersten (Transit) ...............

217

218 „

Frankreich........................

109

230 „

Oesterreich .......................

III

185 ,,

Rnssland..........................

97

'4 „

HoUand ...........................

26

9 »

Belgien...........................

5

2 „

Sardinien .........................

4

10 ,,

Griechenland.....................

2

19 ,,

Per.sien (direkt).................

109

1 »

Schwei«, Vereinigte Staaten ■•.

92

51 ,,

Aegypten..........................

91

80 „

Walachei..........................

38

25 „

Moldan ...........................

19

12 „

Serbien...........................

8

2 .>

Zusaramen: 1182 MiU. 10G4 MiU. Viasler.

Die bedeutendsten Handelsplätze mit Seehäfen sind, am Schwar-
zen Meere: Burgas, Varna, Kavarna und Küstendschi; am Bosphorus:
Konstantinopel und Skutari (Uesküdar); am Marmara-Meer: Gallipoli; am
Ak-Deniz (.\egäischen Meer): Enos, Kavala, Orphano, Saloniki; am Adria-
tischen Meer: Avlona, Lesch, Durazzo. Haupthandelsplätze im Innern des
Landes: Edirne (Adrianopel), Filibe, Serajewo (Bosna-Seraj), Belgrad, und
in der Walachei und Moldau: Bucharest, Braila, Galacz und Jassy.

Münzen, Maasse, Gewicht. — Gerechnet wird nach Piastern,
von den Türken Grusp genannt (I Piaster = 40 Para, 1 Para [Kreuzer]
= 3 Asper). Ursprünglich zu 1 fl. 40 kr. C.M. ausgeprägt, wurden die-
selben immer gehaltloser, und während der Werth des Piasters 1764
immer noch 1 fl. 18 kr. betrug, war er 1822 auf 19, und während des
letzten Kriegs sogar unter 6 Kr. herabgesunken. Grössere Summen be-
rechnet man nach Beuteln, zu 500 Piaster. Goldmünzen sind die Med-
jidye, von 50 und 100 Piaster (I Stück von 100 P. — 6 Thlr. 6 Sgr.).
Das Längemass ist die Draa oder Pik (Elle) für Seidenzeuge und
Tücher, 1,0283 preuss. Elle oder = 68,58 Centimeter, und die Endaseh
für alle übrige Sachen, = 0,9883 preuss. Ellen, — 65,25 Centimeter.
1 Agadsch (.Meile) = 5334 Meter. Getrei dema as s ist der Fortin
von 4 Kilos, der Kilo = 35,27 Liter oder 0,64)6 preuss. Scheffel. FIüs-
sigkeitsmaass: die Alma oder Almud = 5,2047 Liter oder 4,5454
preuss. Quart. — Gewicht: die Oka = 1,2785 Kilogramme; 44 Oke
sind 1 Centner oder 1 12,506 Zollvereinspfund.

»er Staat. — Staatsverfassung. Das türkische Reich ist eine
uneingeschränkte Monarchie, deren Herrscher, der P a dischah (im übri-
gen Europa gewöhnlich Sultan, vorzugsweise Grosssultan, Gross-
herr oder auch Kaiser genannt), die höchste weltliche Gewalt mit dem
C h a 1 i f a t e, oder der höchsten geistlichen Würde verbindet. Sein höchster
Wille wird durch das geheiligte Herkommen, durch die Gebräuche der
Vorfahren und durch die öffentliche Meinung geleitet und in manchen
Stücken gebunden. Rechte hat das Volk ihm gegenüber nicht. Er ist
Herr über Leben und Tod aller Rajah (Nicht-Mahommedaner) und dar! nur
die Osmanlis nicht ohne Rechtsspruch tödten lassen. Der Harem und die
Grossen des Reichs, namentlich aber die Ulemas, sind nicht ohne Eniüuss
auf den Sultan. In der Ausübung seiner Gewalt ist er nur an den Koran,
der zugleich bürgerliches und politisches Gesetzbuch ist, und m einigen
Beziehungen an den Karun-Name (Gesetzbuch) Solimans H. gebunden.
Eigentliche Staatsgrundgesetze gibt es nicht. Die vom verst. Sul-
tan im J. 1828 einberufenen Reichsstände, und die Wiederholung die-
ses Schaugepränges 1845 unter dem jetzigen Sultan, ebenso die Erlassung
des Hattischerif von Gülhane, der dem Reiche eine Art Verfassung
zu bilden bestimmt war, haben bis jetzt nur erst wenige Aenderungen zu
Gunsten des Volks hervorgebracht, da die Ausführung der erlassenen
Firmans weder in der Macht des Sultans, noch seiner Rathgeber steht,
denn die Pascha's in den Provinzen kehren sich nur höchst selten an die
Firmans, sondern verfahren in dieser Beziehung, wenn ihnen nicht beson-
dere Vortheile winken, ganz willkürlich und despotisch. Nur des Sultans
geistliche Oberherrschaft als erster Imam und Stellvertreter des Propheten
wird von allen sunnitischen Mahommedanern in Asien und Afrika ebenso
vollständig anerkannt, als von seinen unmittelbaren türkischen Untertha-
nen. Die Thronfolge ist im Mannesstamme der Familie Osman's erblich.
Der Padischah hat keine ordentliche Gemahlin, wohl aber einen starken,
mit Odalisken bevölkerten Harem, aus denen er seine 7 (eigentlichen)
Frauen (Chatün) wählt. Besteigt der Sohn einer derselben den Thron, so
erhält sie als Sult^nin-Mutter (Validé Sultana) beträchtliche Einkünfte
von bestimmten Bezirken.

Staatsoberhaupt, — Der jetzige Padischah oder Grosssultan
Abdul-Medschid, wurde am 23. April 1823 geboren, succedirte seinem
Vater Mahmud IL am 2. Juli 1839, und ist der 31. Souverän vom
Stamme Osman's, und der 28. seit der Eroberung Konstantinopels. Seine

Bromme's Hsna-AHw, ~ Türkei, b.

Residenz ist der Seraj zu Isfambul (Konstantinopel); Lustschlösser sind:
Beschiktasch, Dulmah-Baktsche, Tschiragan, Fonduklü und Bebek. — Der
vollständige
Titel des Padischah ist ganz im orientalischen Style. „Wir
Sultan, Sohn eines Sultans, Chakan, Sohn eines Chakan, Sultan Abd-ul-
Medschid-Chan, Sohn des siegreichen Sultan Mahmud, durch die unend-
liche Gnade des Schöpfers der Welt und ewigen Wesens und durch die
Vermittelung und Wunder des .Muhammed Mustafa, des vornehmsten der
Propheten, über dem der Segen Gottes walte, Diener und Herr der Städte
Mekka, Medina und El-Kuds (Jerusalem), gegen welche die ganze Welt
ihr Gesicht wendet, wenn sie betet, Padischah der grossen Städte Istambul
(Konstantinopel), Edreneh (Adrianopel), und Brussa, welche alle Fürsten
mit Neide ansehen, wie auch von Scham (Syrien) und Misr (Aegypten),
des ganzen Adserbeidschan, Moghreb (Marokko und Algier), Barka, Kair-
wan, Haleb, Irak-Arabi und Adschemi (Babylonien und Persien), Bassra,
El-Achsa, Dilein, Rakka, Mosul, Diarbekr, Wilajeti-Erzirum, Siwas, Adana,
Karaman, Wan, der Berberei, Habesch, Tonus (Tunis), Tarabolas (Tripoli),
Kibris, Rhodos, Kandia, Moreh-Wilajeti (Morea), Akdeniz (des Weissen
Meeres), Karadeniz (Schwarzen Meeres), und derselben Inseln und Küsten,
Anadolü, Ramiii, Baghdad, Kurdistan, Rum (Griechenland), Turkestan, der
fartarei, Tscherkessiens, beider Landschaften Kabarda, Gürdschistan (Geor-
gien), der Ebenen von Kiptschak (Astrachan), des ganzen Umfangs der
Lander der Tartaren, Kafa und aller umliegenden Gegenden, des ganzen
Bosna und dessen Zubehör, der festen Städte Belgrad, Serf-Wilajeti (Ser-
bien) und aller dazu gehörigen Schlösser, Festungen und Städte, des gan-
(.Albanien), des ganzen Iflak (Walachei) und Boghdan
(.Moldau) und derselben Zubehör und Grenzen, dann vieler anderen Städte
und Landschaften."

des Reichs ist ein grünes Schild mit silbernem
naiDinond. Das Kaiserliche Wappen ist das Tughra, — ein aus mehre-
fin zusammengesetztes Zeichen. Es ist von einer Löwenhaut um-

nogen und von einem Turban gedeckt, hinter welchen zwei Standarten
mit Kossschweifen
en sautoir gestellt sind. Links von dem Turban ist ein
tjOiaener sechseckiger Siern, rechts ein wachsender Mond.

Orden, Es bestehen 2 Orden: 1) der von Mahmud IL gestiftete
uraen des Ruhmes, in 4 Klassen, der am 19. Aug. 1831 zum ersten
Male vertheilt wurde. Das Ordenszeichen erster Klasse besteht in einem
goldenen rings herum mit Brillanten besetzten Medaillon, auf welchem das
rughra oder der Namenszug des Sultans mit der Inschrift „Nischani ifti-
char (Zeichen des Ruhms). Oer Unterschied der verschiedenen Klassen
ist nur an dem Werthe der Verzierungen bemerkbar, und die letzte Klasse
ist die einfache Medaille. 2) Der Orden des halben Mondes 1799
Aon Selim III. für Ausländer, die für die Türken fechten, in 3 Klassen
gestiftet, zu welcher 1800 noch eine vierte Klasse kam (er wird übrigens
nur selten oder gar nicht mehr vergeben). Ausser diesen besteht noch
das im J. 1852 gestiftete M e d s chi di e-Verdi ens t z eich en , und bei
besonderen Anlässen werden vom Sultan noch Ehrenkaftane, Ehrensäbel
und einfache Ehreninedaillen vertheilt.

Der Hof. — Der früher ungemein prachtvolle und zahlreiche, einst
über 10,000 Personen zählende Hofstaat, ist bereits unter dem vorigen
Sultan sehr verändert und vereinfacht worden, und theilt sich in den
Innern, bloss den Harem (oder den Frauenaufenthalt) angehenden, und
in den Aeussern, welcher alle die Person des Padischah umgebenden
Bedienungen in sich schliesst. Es gibt jetzt keine Bostandschibaschi
(Obersten der 1,500 Gartenwachen oder Bostandschi) und keinen Bostand-
schi mehr; es gibt keinen Silihdar (Schwertträger), noch 4 Kammern der
Pagen mehr, sondern nur 2, nämlich die innerste und die des Schatzes,
und die Zahl der Kämmerer (Kapidschibaschi) ist, auf 30 reduzirt. Die
gegenwärtigen Grossbeamten des Hofstaats in ihrer Rangfolge sind: der
Grossmeister des Palastes, der zugleich Chef der Eunuchen ist; der erste
Imam; der Oberkammerherr; der erste Sekretär des Padischah; der erste
General-Adjutant; der erste Geheime Kammerherr; der Schatzmeister des
Padischah; der Chef der weissen Eunuchen; der Überhofmeister; der Gar-
derobemeister; der erste Page (Bach-Mucakib); der Chef der Pagen (Icho
glans); der erste Adjutant; der Adjutant des Padischah; der erste Refe-
rendar; der Gesandten-Einführer, und der Oberstallmeister. Der Padischah
hat seine Privatkasse (Chasna), in welche die Tribute der Hospodare,
die Einkünfte von eingezogenen Gütern, verkauften Aemtern, Erbschaften
u. m. a. einfllessen. Die Ansicht, dass in ihr die jährlichen Ueberschüsse
mehrerer Jahrhunderte aufgehäuft seien, verdient keinen Glauben, da die
Privatkasse häufig ein bedeutendes Defizit zur Deckung des Staatsbedarfs
auszugleichen hat.

Staatsverwaltung. — Die Regierung wird, schon seit dem Ende
des 16. Jahrhunderts, durch zwei Hauptstellvertreter des Padischah, den
Sadri-Azam oder Grossvezier, und den Scheik-uI-Islam oder
Mufti, verwaltet. Der Vezier, dessen Amt im J. 132 der Hedschira oder
750 n, Chr. eingesetzt worden, ist Chef der Civil- und Militär-Verwaltung,
dem alle Minister untergeordnet sind. Der Scheik-ul-Islam (der Alte des
Islams) oder Mufti ist das Oberhaupt der Geistlichkeit und der Ulemas
oder Rechtsgelehrten, obwohl er selbst weder Priester noch Gerichtsper-
son ist. Seine eigentliche und wesentliche Befugniss ist die Auslegung
des Gesetzes. Titel des Veziers und des Muftl's ist „Hoheit". Der Gross-
vezier bewohnt einen eigenen Palast, welcher vorzugsweise die „Pforte"
heisst, weil nach altem morgenländischem Gebrauche ehemals unter dem
Thore Gericht gehalten und die Fremden empfangen wurden; daher der
grossherrliche Hof selbst, und zwar nach dem Hauptthor, das zu dem
Serail oder K. Palaste führt, die Hohe Pforte genannt wird. Die wich-
tigsten Staatsangelegenheiten wurden bisher im Di van verhandelt, einem
Rathe der höchsten Staatsbeamten, der sich unter dem Vorsitze des Gross-
veziers in dem Palast des Sultans versammelte, welcher Letztere jedoch
an den Berathungen nicht persönlich Theil nahm, sondern ihnen zu Zeiten
bloss hinter einem Vorhange beiwohnte. Neuer Zeit ist ein doppelter
Staatsrath eingerichtet, von welchem der hohe Rath (Akhiam-Adliit;)
seine Sitzungen im grossherrlichen Palast, der Geheime Rath in der
Pforte hält. Der Di van oder die Staatskanzlei (Menacybi-Divaniit?) um-
fasst jetzt diejenigen oberen und unteren Aemter, die unter dem Namen
Kalemiie (Feder) begriffen werden. Er zählt 5 Range Beamter, deren
höchster dem Range eines Feriks oder Divisions-Generals gleich steht.
Die Leitung der Staatsangelegenheiten besorgt der Geheime Rath unter
Vorsitz des Grossveziers als Präsidenten. Als ausserordentliche Mit-
glieder nehmen die Staatsminister mit dem Titel von Muchirs an


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11. — Türkei.

den Sitzungen Antlieil. Die Staatsministerien und liöchsten Aemter rulien in
den Händen eines Ministers der auswärtigen Angelegenlieiten (Kliaridscliijie-
Naziri), eines Kriegsministers (Serasiiier), eines Finanzministers (ümuri-
Maiie-Naziri), eines Grossmeisters der Artillerie und General-Inspektors der
Festungen, eines Ministers des Handels und Ackerbaues (Tiddjaret-Naziri),
eines "Polizeiministers (Zabtijie-Muscbiri), des Ministers des grossberrl.
Hauses, des Präsidenten des Staats- und Justizraths (Akhiam-Adliie-Reissi),
des Präsidenten des Tanzimats, des Generaldirektors der Münze (Zarbchani-
Muschiri), und des Intendanten der Evkafs (der Moscheen oder frommen Stif-
tungen gehörigen Güter). Ausser diesen sind noch 4 Minister ohne Porte-
feuille, und 3 Musteschars oder Räthe und Unterstaats-Sekretäre mit Mini-
sterrang, und 10 besondere Staatsdepartements, die unter eigenen Präsi-
denten stehen: der Staats- und Justizhof (Medschlici-valai-achiami-adliiO;
der Rath des öffentlichen Unterrichts (Medschlici-met-ariti'-umumiie); der
Kriegsrath (Dari-churai'-askeri); der Rath des Feld-Zeugamtes (Medschlici-
tophanei-amire); der Admiralitätsrath (Medschlici-bahrie); der Rechnungs-
hof (Medschlici-maliie); der Rath der öffentlichen Arbeiten (Medschlici-
Nafi'a); der Rath der Bergwerke (Medschlici-me'-adin); der Polizeihof
(Medschlici-Zabtbyi'), und der Rath der Militär-Fabriken (Medschlici-yma-
lati-harbiii?).

Rechtspflege. — Das Ulema oder die Körperschaft der Ulema's,
steht unter dem Scheikh-ul-lslam, und theilt sich in zwei Zweige: den
rechtlichen, aus den Auslegern des Gesetzes (Mufti's) und aus den Rich-
tern (Kadi's) gebildet, und den religiösen, zu weichem die Diener des
Kultus (Imams) gehören. Ursprünglich waren beide Amtsverrichtungen
in dem Ulema vereinigt; der Kadi war befähigt, die priesterlichen Amis-
verhandlungen zu verrichten, sowie der Imam das Amt eines Richters
verwalten konnte. Später bildeten die Kadi's eine getrennte Körperschaft,
mit Ausschluss der Imams, die auf das Predigen und auf den Dienst der
Moscheen beschränkt wurden. Nach und nach traten die Diener des Kul-
tus hinter den Richterstand zurück. Jedoch besteht der Grundsatz der
doppelten Belehnung noch jetzt, da der Mufti sich das Recht, das Gebet
bei der Thronbesteigung der Sultane zu sprechen, vorbehalten hat. In
Folge des zwischen den Verrichtungen eines Mufti und denjenigen eines
Kadi gemachten Unterschieds besteht das Ulema aus drei Klassen: 1) den
Justizbeamten, Kadi's; 2) den Doktoren oder Auslegern des Gesetzes,
Mufti's, und 3) den Ministern des Kultus, Imams. — In Hinsicht der Ge-
richtsverwaltung ist die Türkei in einen Ober-Gerichts- und AppeRa-
tionshof, in Obergerichtsämter von Molla's, in Gerichtsämter von Kadi's,
und in Untergerichte geschieden. Der Ober-Gerichts- und Appella-
tionshof (Arzodassi) zerfällt in zwei Präsidentschaften von Rumiii
und Anadolü, und spricht in letzter Instanz. An der Spitze der ersten
befindet sich der Sadri-Rumili oder Rumili-Gazi-Askeri (d. h.
Richter der Armee) mit 10 Grossrichtern oder Beisitzern, mit dem ersten
Range der Magistratur nach dem Scheikh-ul-Islam. Die zweite Präsident-
schaft steht unter dem Sadri-Anadolü oder Anadolü-Gazi-Askeri,
hat 7 Beisitzer, und ist das zweite Gericht des Reichs. Die beiden Gazi-
Askers sind die Chefs der Gerichtsverwaltung, der eine in Europa, der
andere in Asien, und ernennen unter der Bestätigung des Scheikh-ul-Islam
zu allen erledigten Aemtern in ihren verschiedenen Departements. Die
Obergerichts - oder Mo IIa-Aem ter (Me vleviets) sind Ober-Gerichts-
instanzen, an deren Spitze ein Molla (Oberrichter) gestellt ist, und von
denen jede einen oder mehre Ejalets umfasst. Es gibt, die tributären
Provinzen in Europa ausgenommen, 22 Mevleviets. Die Gerichtsämter
von Kadi's oder die gewöhnlichen Gerichte (Gaza's) sind zusam-
mengesetzt: aus dem Richter (Molla oder Kadi), aus dem Mufti (so zu
sagen ein General-Advokat), von der Provinz unter mehreren Kandidaten
gewählt, aus einem Nalb (einem Richtergehülfen), aus einem .Ayak-Nal'b,
und aus einem Gerichtsschreiber (Basch-Kiatib). Sie richten in Civil in
erster Instanz und bilden das korrektioneile Gericht, indem sie sich den
Gouverneur des Liva und die Glieder des Rathes der Provinz beiordnen.
Die Untergerichte mit Naibs an der Spitze, üben das Amt von Frie-
densgerichten in den Distrikten und Gemeinden aus. Die Christlichen Ge-
. meinden stehen unter ihren Vorstehern, die Jüdischen unter ihren Rabbi-
nern, die Europäer (Franken) unter ihren Konsuln. Für Serbien besteht
ein Obergericht. In der Moldau und Walachei, wo keine geschriebene
Landesgesetze vorhanden sind, entscheidet der Hospodar und sein aus
Bojaren zusammengesetzter Divan gewöhnlich nach dem Herkommen und
zum Theil auch nach dem römischen Recht.

Provinzialverwaltung. — In administrativer Beziehung ist das
ottomanische Reich in Ejalets oder General-Statthalterschaften getheilt,
deren Vorstände, je nach der Wichtigkeit der Ejalets, den Titel Vali
(Vicekönig), oder auch den Titel Mutessarif (Generalgouverneur) füh-
ren. Die Ejalets sind wieder in Liva's (Provinzen) getheilt, an deren
Spitze die Kaimakams (Gouverneur-Lieutenants) oder Mohassils (Prä-
fekten) stehen; die Liva's werden in Kaza's (Distrikte) eingetheilt, und
die Kaza's in Nahije's oder Gemeinden. — Der Vali oder Mutessarif
kann über die bewaffnete Macht des Ejalets verfügen und direkt mit den
Ministern verhandeln. In seinem engern Bezirke hat er das Amt eines
Mohassil, wie in Frankreich jeder Präfekt zu gleicher Zeit Unterpräfekt
seines Bezirkes ist. Jede Provinz (Liva), die nicht unter der unmittel-
baren Verwaltung des VaU steht, wird von einem Kaimakam verwaltet.
Wenn die Lage der Provinz schleunige Besorgung der Angelegenheiten
verlangt, kann der Gouverneur des Liva direkt mit dem Minister des In-
nern
korr.espondiren, und in diesem FaRe nimmt er den Titel eines .Mo-
hassil (Präfekten) an. Der Kaimakam überwacht, mit Hülfe des Militär-
Kommandanten, die Aushebung und aRe fünf Jahre die Zählung (I).
Mit
den Mitgliedern des Civilgerichtshofes (MoRa, Mufti etc.) und denjenigen
des Medschli (des Provinzialrathes) bildet er das Strafgericht der Provinz.
Auch steht er der Steuernvertheilung vor, zu welcher eine Kommission
jährlich durch die Ortsobrigkeiten ernannt wird. Der Medschli versam-
melt sich viermal wöchentlich, und ist zusammengesetzt: aus dem Gou-
verneur des Liva als Präsidenten; aus dem Abgeordneten der Finanzen,
Mal-Mudiri (dem Steuer-Einnehmer); aus dem griechischen, katholischen
oder armenischen Bischof, oder dem jüdischen Rabbiner, je nach der Loka-
lität; aus dem Kodscha-Baschi (dem Bevollmächtigten der christlichen
Stadtobrigkeiten), und aus den Vudschuhs (Abgeordneten), die von den
Einwohnern nach der Zahl der Bevölkerung ernannt werden. Was die
Frovinzial-Finanzverwaltung betrifft, so hat jedes Ejalet einen Defterdar
(Buchhalter), und jedes Liva einen Mal-Mudiri (besondern Einnehmer).

Zu Anfang des Finanzjahres (den 1. März) lässt dieser seine Rechnungs-
bücher durch den Gouverneur und die Rathsglieder vergleichen und be-
siegeln und schickt sie mit den Bevveisschriften dem Finanzminister durch
die Vermitielung des Defterdar ein.

Finanzwesen. — Die Staatsfinanzen des Osmanischen Reiches, ob-
wohl keinesweges in glänzendem Zustande, scheinen trotz aller Bedrückun-
gen des Volkes und Erpressungen von Seiten der Beamten, und aRer
Unterschleife, die der Beamtenstand durch alle Rangstufen sich zu Schul-
den kommen liess, doch nicht so kläglich zu sein, als viele tüchtige
Staatsökonomen vermuthet haben, und schon seit Jahren den vollstän-
digen Staatsbank ero tt der Türkei, des kran ke n M an n es ver-
kündeten. Wohl mag die bisherige Finanzverwaltung die schmählichste
der ganzen Welt gewesen sein, die Besteuerungsgrundsätze der Regierung
mit denen jeder geregelten und vernunftgemässen Staatsverwaltung im
grellsten Widerspruche stehen; nirgends aber finden wir auch in Europa
einen Staat, der so überreiche, bisher noch wenig oder gar nicht benutzte
HülfsqueRen bietet und unter Leitung einer energischen und umsichtigen
Regierung, und einer geordneten Finanzverwallung so blühend werden
könnte, als die Türkei. — Von welchen Elementen die Reform des Reichs
ausgeben wird, ist ganz gleichgültig, da die Machthabenden, mögen sie
dem Islam, dem Chrisienthum oder dem .Mosaismus angehören, hier alle
gleich versumpft sind; Reformen werden aber nicht ausbleiben, und der
letzte Krieg der Zukunft des Landes selbst ein segensreicli^res Saatkorn
gewesen sein, als die Eifersucht der Grossmächte, die allein bis jetzt die
Fortexistenz des Staats vermittelte, bis jetzt zu ahnen wagt. — Genaue
Ziffern über die Finanzen des Landes sind nur wenige vorhanden. Ge-
wöhnlich pflegt man die jährlichen Staatseinnahmen zu 15 Mill. an-
zunehmen. Ubicini berechnet die jährlichen E Inn ahm en im Osmani-
schen Reiche (vor dem letzten Kriege) durchschnittlich zu 731,000,000
Piaster (168,110,000 Franken), die Ausgaben jährlich zu 751,900,000
Piaster (173,052,000 Fr.). — Nach der Ende 1855 in der türkischen offi-
ziellen Staatszeitung geschehenem Veröffentlichung über die Feststellung
eines neuen Budgetgesetzes, zerfallen die permanenten Staatsaus-
gaben in spezielle (für die einzelnen Ministerien) und in generelle
(des Finanz-.Ministeriums); die Staatseinnahmen in direkte und in-
direkte.

A. Direkte Staatseinnahmen:
Steuern und Erträge der Verpachtung sämmt-
licher Einnahmen aus einzelnen Provinzen ;
hierher gehört vor Allem die Wergü (Ein-
kommensteuer). Gesammtertrag der Wergtt
220,000,000 Piaster.

Der künftige Ertrag des MUitärbeitrags für
fortan nicht mehr militärpflichtige Rajahs.

Die frühere Kopfsteuer (Haradsch) brachte
an 40,000,000 F. ein.

Einnahmen von dem Bergbau, bisher gegen
16,000,000 P. (Für die Ausbeutung der
reichen Erzlager geschieht beinahe gar
nichts).

Einkünfte aus den dem Staate gehörenden
Liegenschaften; nach einerneueren Schätzung
(Einkünfte aus Domänen, Forsten , Staats-
gewerbeanstalten, Regalien, Zehnten, Mo-
nopolen etc.) zusammen 220,000,000 P.

B. Indirekte Staatseinnahmen:
Ertrag der Grenzzone. .Ule in das Osma-
nische Gebiet eingeführten Wasren unter-
liegen einem Zoll von 5, alle ausgeführten
einem Zoll vor, 12 Prozent (!!1). Im Jahr
1850/51 betrugen die Zölle 85,000,000 F.

. Die Zehnten (in natura erhoben) circa
220,000,000 P.

. Erträge aus verschiedenen Gebühren,
troi-Abgaben und der Gewerbsteuer
Minimum derselben sind monatlich 10
Maximum 60,000,000 P.).

. Erträge der Tapu- (Veräusserungssteuer von
Wakuf-Gütern^ , Kontrakt- und Stempel-
steuern. (Die nicht unerheblichen Erträge
aus der Staatspost fehlen in diesem Budget-
Register gänzlich.)

4,800,000
300,000,000
30,000,000
37,500,000

30,000,000
170,000,000

10,000,000

A. Die speiiellen .Ausgaben sind:
Fiaster.

1. Die ClvilUste des Sultans...... 75,000,000

Ausserdem Apanagen an die
Schwester des Grossherrn und

an die Gemahlin Aali Ghalib-
Pascha's (Tochter des Sultans)

2. Kriegsministerium (im Frieden)

3. Artillerie, Genie, Festungen etc.

4. Admiralität.....................

5. Geistliche Angelegenheiten,
Besoldung der Ulemas.........

6. Wakuf - Verwaltung (das den
Moscheen u. frommen Stiftungen
zugehörige Gfundeigenthum) ;
darunter.^usgaben desHedscha's
für die heiligen Städte Mekka
und Medina allein an...........

7. Ministerium des Innern........

8. Ministerium des Auswärtigen,

früher...........................

(jetzt beträchtlich erhöht).

9. Finanzministerium für Besol-
dung der betreffenden Beamten
und Erhebungskosten der öffent-
lichen Einkünfte (nach Ubicini
195 Mill. Piasterj..............

10. Ministerium für Handel und
ölfentliche Arbeiten............

Ok-
(das
das

10,000,000

B. Generelle Ausgaben:

1. Die ölfentliche Schuld und das
Papiergeld, letzteres zu300,000,000
Plaster geschätzt, erstere aus den
verschiedenartigsten Anlehen be-
stehend.............................. 7

2. Verschiedene Schatzscheine u. Ren-
ten (Sehim, Sergis etc.)...........
1

3. Reservefond für ausserordentliche
Fälle (nur in der Theorie bestehend) 7

Der letzte Krieg kostete dem Reiche ungeheure Opfer, und besonders
erschöpften die „Freunde" das Land. Dennoch konnte der UmUri-Malie-
Naziri (Finanzminister) in einem (im Pariser Moniteur abgedruckten) Be-
richte sagen: „Die Pforte hat in den 28 Monaten vom 27. Mai 1853 bis
27. Sept. 1855 für au-sserordentliche Kriegsausgaben 11,200,000 Pf. Strl.
aufgewendet, und diess bestritten ohne neue Auflagen oder Steuern, und
ohne Unterstützung Europa's, ausser 2V2 Mill. Pf. Strl. aus der ersten
englischen Anleihe und 600,000 Pf Strl. Vorschuss auf die zweite." So-
gar der Haradsch ward aufgehoben, gegen Verpflichtung der Rajahs zum
Kriegsdienste.

Staatssehuld. — Zu Anfang des Jahres 1854 schätzte man die
Staatsschuld (nach Reden) 1068,400,000 Piaster (71,226,000 Thlr. Cour.),
und zwar:

Piaster.

Kapital der Renten (Sehim) mit 12 Proient 4,000,000 Piaster ..................... = 33,400,000

Kapital der 40 MiU. Piaster Renten betragenden Lehnentschädigungen 12 Prozent = 334,000,000
Kapital der (mittelst Firman vom 5. April 1853 zur Einziehung der schlechten
Münzen und des Papiergeldes anf 15 Jahre bewiUigten) Rente an die Bank,

30,000,000 Piaster zu 12 Prozent kapitaUsirt .................................... = 250 000 000

Papiergeld (Caimes) seit 1829 (wovon 64 Mill. unverzinsUches, und 132 MiU. zn

6 Prozent verzinsliches) ........................................................... ^ jgg ^qq qqO

Schwebende sonstige Schuld und Defizit......................................!...'.',... = zss'ooo'ooo

Hiezu noch ein im August 1854 in London und Paris zu 80% aufge-
nommenes 6prozentiges Anlehen von 125 Mill. Franken (5 MiR. Pf. Strl.
= o41V4 Mill. Piaster), und im Juni 1855 ein neues von England und
Frankreich garantirtes Anlehen im gleichen Betrage, durch welche beide
die Türkische Staatsschuld mit Schluss des J. 1855 auf 2150,900,000 Piaster
(= 143,396,666 Thlr. Cour.) gestiegen war.

Heerwesen; Landmacht. — Die Bildung des Heeres, dessen Orga-
nisirung seit 1843, unter dem Seraskierat des Riza-Pascha, nach
franzö-
sisch-preussischem Vorbilde begonnen, geschieht, ausser freiwilligem Ein-
tritte, durch Aushebung und Losung. Die Dienstzeit dauert 5 Jahre ü»
aktiven Heere, und dann noch 7 Jahre in der Reserve. Die
Kriegsmacht
zerfällt in die aktive Armee, in die Reserve oder Landwehr, die Hülfs-
truppen und die irregulären Truppen.


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11. — Türkei.

Die S°5rk?eV„\s jedei^Or^ffs -Ii' « Armeekorps oder Ordü's.

der Kavallerie und 1 der Art llerleT J Infanterie, 4

den mit einem Effekti^tand voT 20 ®

An der Spitze des Ordü steht der v?,',! ?-"^^®".'' 12 Batterien bilden.

oder drei Feriks (Ohls ons^neralef Feldmarschall, der zwei

Generale), als es Brigaden S 'ne'bsrLen'üLrS

Befehlen hat. Der jedesmalige überzähl

Verwaltungsrathes des Ordü. _ Die R es er ve t

ist genau ebenso eingetheilt wie die Linie (Xizamf

gerade ebenso stark; in Wirklichkeit aber vnn^f-P^

organisirt. Die Hülfstruppen oder KontingenteX^^

nicht unterworfenen tributpflichtigen Provinzen und halbsouver^.

ten können im Ganzen auf 120,000 Mann angeschlagen Sden . "-"^^

besitzt ein nach europäischer Art gebildetes Heer von etwa 4o'ooo\iflnt
Dazu die Kontingente von Ober-Albanien (Rumili und Yania)' mit pu^«
10,000, Bosnien (Bosna) 30,000, Serbien (Syrb) 20,000, der Donaufürsten
thümer-7,000, und Tunis und TarabUisi-Garb (Tripolis) mit 10,000 Mann
Die irregulären Truppen sind ohne besondern Werth, und theilweise
wahre Räuberbanden.

Der Effektivstand der türkischen Streitmacht Ende 1855 betrug:

Nizam (Linie).

Infanterie und Garde ......................72,180 M.

Kavallerie und Artillerie................22,737 „

ïestangsartillerie und Reserve 10,408 „

Redif (Landwehr).

Infanterie ........................ 92,650 M.

Kavallerie ........................ 11,117 „

__Zus. (lud. 7741 in engl. Solde) 103,827 Mann

Zusam. (incl. 2259 in engl. Solde) 105,325 Mann Im Ganzen, Nizam und Redif-- 209,152 „

Ausserdem noch: mobil gemachte Miliz-Artillerie 5,872 M-; 2,000 otto-
manische Kosaken; das Aegyptische Kontingent 23,931; die tartarische
Kavallerie etc. Die jährlichen Kosten wurden vom Finanzminister auf
6,055,000 Pf. StrI- (150 Mill- Frk.) veranschlagt, und zwar: Nizam 2,320,000;
Redifs 2,610,000, und ArtiRerie und iMarine 1,125,000 Pf- Strl. Jeder In-
fanterist kostet jährlich 2,411 (160%), jeder KavaRerist 3,408 Piaster
(2271/5 Thlr- Cour.).

Seemacht. — Die Türkische Flotte bestand Anfangs 18o3 im
Ganzen aus 70 Schilfen mit 34,000 .Matrosen und 4,000 .Marine-Soldaten,
und zwar: aus 2 Linlenschltfen Isten Ranges zu 130 und 120 Kanonen,
4 Linienschiffen 2ten Ranges zu 90—74 K-, 10 Segelfregatten zu 60—40
K. 6 Korvetten zu 26-22 K-, 14 Briggs zu 20-12 K., 16 Kutter, Schoo-
ne'r etc. zu 12—4 K-, 6 Dampffregatten von 800 — 450 Pferdekraft, und
12 Dampfkorvetten und geringeren Fahrzeugen. — Im Jahre 1854 ver-
loren die Türken bei Synope (Sinub) an eigenen und ägyptischen Schiffen:
7 Fregatten, 2 Korvetten, 1 Dampfer und 3 kleinere Segelschiffe. — Die
Handelsflotte zählt 2,200 Schiffe von circa 180,000 Tonnen Last.

Flaggen. — Die Standarten und Flaggen der Türkei und ein-
zelner Provinzen, Städte und Grossbeamten, welche Flaggen zu führen
berechtigt sind, siehe auf Tafel 5 u. 6 des Flaggen-Atlas: Fig. 194 Stand-
arte und Kriegsschiffflagge des Reichs; Fig. 195 u. 196 Flaggen des Gross-
sultans; 197 Flagge des Grossveziers; 198 Flagge des Kapudan-Pascha
(Gross-Admirals); 199 türkische Kauffahrerflagge; 200 Galeerenflagge;
Taf. 6 Fig. 201 griechische Kauffahrerflagge; 202 Flagge von Kandia; 203
Flagge von Konstantinopel; 204 Standarte der Moldau; 205 Standarte von
Serbien, und Fig. 206 Standarte der Walachei.

Hie mittelbaren oder tributpJticIitig-eu Desitzung-en der
KuropHiseheu Türkei»

Die mittelbaren Besitzungen der Türkei sind die Donaufürs ten-
thümer (Walachei und Moldau) auf dem linken, und Serbien auf
dem rechten Donauufer, die theUweise selbstständig, doch tributpflichtig
sind, und ganz unabhängig: Montenegro und .Malisori; letzteres ein
in Nord-Albanien gelegenes, nur unbestimmt begrenztes rauhes Bergland
von etwa 30 Qu.-M., dessen (slavische) Bewohner bewaffnete Hirten und
zur Hälfte räuberische Krieger sind, die der Pforte für Sold dienen, ihre
Fehden auf eigene Faust ausfechten, ungern gehorchen, desto lieber aber
Haudelskarawanen erleichtern.

Die Donaufürstenthümer Walachei und Moldau.

Die beiden unter Oberberrlichkeit der Pforte und bisher in Russischem,
jetzt in gemeinschaftlichem Schutz der Grossmächte stehenden, in ihrer
innern Verwaltung aber unabhängigen Fürstenthümer, liegen zwischen
400 10' und 460 iq' O.L. und 43» 40' bis 48» 24' N.Br., werden im Süden
von der Donau, die Moldau im Osten vom Pruth begrenzt, und umfassen
zusammen einen Flächenraum von 2,076 Qu.-M. mit einer Bevölkerung
von 4,000,000 Seelen. Die Staatsform in beiden ist wahlmonarchisch, mit
Fürsten an der Spitze, welche die Pforte als ihre Vasallen betrachtet, je-
doch bisher nur iro Einvernehmen mit Russland einsetzen oder bestätigen
durfte. Nach dem ersten (1843) von Russland festgesetzten Reglement
sollten die Hospodare auf Lebenszeit und aus den Bojaren Ister Klasse
gewählt werden; nach einem spätem Uebereinkommen der hohen Plorte
mit Russland (1. Mai 1849) wurden die Hospodare auf 7 Jahre ernannt,
«nd erhielten von der Pforte den Rang als Muchire. Als in Folge der
Streitigkeiten Russlands mit der Pforte, russische Truppen den 2. Juli l»o3
die Fürsteiithümer besetzten, nahmen die beiden Hospodare der Walachei
und Moldau ihren zeitweiligen Bücktritt von der Regierung, und ubergaben
dieselbe den 26. und 30- Oktober 1853 an den ausserordentlichen Verwal-
tungsrath. Durch Erlass des Kaisers von Russland vom 8. Nov. übernahm
GeneraRieutenant Baron Budberg die Verwaltung beider Fürstenthümer,
unter Oberbefehl des Fürsten Gortschakoff, und als die Russen am 31. Juh
18o4 Bucharest räumten, übernahm Fürst Konstantin Kantakuzeno, der
Präsident des Verwaltungsrathes, die Leitung der Geschäfte. Der Hospo-
dar der Walachei, Fürst Barbo Dimitri Stirbey, legte am 7ten, Fürst
Gregor Alex. Ghika, Hospodar der Moldau, am 16. JuR 1856 die Re-
gierung nieder, und die Pforte ernannte an ihrer SteRe, bis zur Regelung
der Angelegenheiten der Donaufürstenthümer: Kaimakams, und zwar
für die Walachei den Fürsten Alex. Demeter Ghika, und für die Mol-
dau den Grosswornik Theodoritza Balsch.

Die WalacheL — Die Walachei (Eflak), deren Flächenraum
1,330,23 Qu.-M. beträgt, von denen 920,22 auf die grosse, und 410 Qu.-M-
auf die kleine Walachei kommen, hat eine Bevölkerung von 2,600,000 E.,
und wird in 18 Kreise geschieden, die von Isprawnicks verwaltet werden.

Distrikte.

Hanptorte.

Bevölkerung
1855.

Rimnlk-Sarat...............

Rimnik-Sarat...............

131,432

Buzeo .......................

Buzeo .......................

136,740

Sacineni .........-..........

Bucovü .....................

124,308

Pracova .....................

138,220

Dambowitza.................

Turguvici ...................

119,870

Muscelû.....................

Campulungo ................

141,917

Arges .......................

Pllesci.......................

156,421

Rimnlk-Valcea..............

134,870

Gordschl.....................

Turgutschilii ...............

159,212

Meheiilnti...................

Cernetz......................

195,950

Doldschi ....................

Craj ........................

148,543

Bomauati ...................

Caracala .....................

130,700

Slatina......................

130,211

Tele-Orman.................

Zimnicea....................

138,406

120,510

Jalomissa....................

129,643

IlfoïU........................

■ 263,354

Ibraila ......................

100,206

18 Distrikte:

2,600,512

Die Mehrzahl der Bewohner des Landes, die eigentlichen Wlachen, die
sicn selbst Rumuyi oder Romunen nennen, sind Nachkommen der
^'■'"ßnier und Griechen sind gegen 50,000, meist in den
ötaaten angesiedelt; Juden, die zum grössten Theil den Handel in den
nanaen haben, zählt man an 40,000; fremde Europäer, besonders
aeutsche Handwerker, gegen 10,000, und Zigeuner, die sich selbst
fiomnitschel oder Romni nennen, und um 1400 unter Timur aus In-
Qien eingewandert sein soRen, über 100,000 im Lande. Den Ständen
nach zerfaRt die Bevölkerung in Bojaren oder Adelige, in Klerus oder
^eisthchkeit, in Bauern, die nur zum kleinsten Theil Eigenthums-
Desitzer, sonst aber Pächter, und sehr gedrückt sind, und in Zigeuner
die in sofern einen Stand bilden, als sie keine bürgerliche Rechte haben
und vom Staate und von den Bojaren nach Willkür verkauft werden kön-
nen. Der Adel ist theils hoher, theils niederer AdeL Zu dem hohen
Adel gehören die sogenannten Divansbojaren; der niedere Adel wird
Massilen genannt. Der Adel besitzt grosse Vorrechte, ist Grundherr
und gegen Misshandlungen geschützt, auch wenn nicht rechtlich (da die
Leibeigenschaft gesetzlich abgeschafft ist), doch faktisch Herr der Bauern
Einen eigentlichen Bürgerstand gibt es weder in der Walachei noch in
der Moldau. — Dem Glaubensbekenntniss nach besteht die Mehrzahl
der Bevölkerung aus nicht-unirten griechischen Christen, die unter
den Metropoliten zu Bucharest stehen. Katholiken sind 50,000 im Lande,
deren römisch-apostolischer Administrator der Bischof von Nicopolis ist.
Die meisten Armenier gehören der unirten armenischen Kirche an; die
europäischen Fremden sind grossentheils Protestanten. Mahommedaner
sind nicht im Lande, da kein Türke in den Fürstenthümern wohnen darf.
— Das Schulwesen ist in ziemlich gutem Stande, obwohl selbst bei
den höhern Klassen noch grosse Unwissenheit herrscht. In Bucharest ist
eine höhere Lehranstalt (Kollegium von St. Sava) ein Gymnasium und
eine Gewerbschule; in Krajowa ein Gymnasium; dazu kommen noch fünf
geistliche Seminare, und für Ausbildung der Volksschullehrer, ausser
einem SchuRehrerseminar, mehrere Normalschulen. 1852 betrug die Zahl
der Kinder in den walachischen Elementarschulen 45,318.

Die Regierung leitet ein im Juli 1856 von der Pforte ernannter
und von den Grossmächten bestätigter Kai"makam, den ein ausserordent-
licher Verwaltungsrath (bestehend aus einem Präsidenten, einem Minister
des Innern, der Justiz, des Kriegs, des Kultus und der Finanzen, einem
Minister-Staatssekretär und einem Generalkontroleur) zur Seite steht. —
Der Finanzetat schloss sich 1853: Einnahmen 14,824,195 Piaster
(hiervon: Salzregie 2,500,000; direkte [besonders Kopf-] Steuer 8,460,000
und indirekte Steuer 3,550,000 P.); Ausgaben 14,650,000 Piaster (da-
von: Hof 60,000 Duc. = 2,000,000; Tribut an den Sultan 1,400,000, und
Militär 2,950,000 P.) — 1854 betrugen die Einnahmen 16,544,755; die
Ausgaben 14,493,158; und 1855 die Einnahmen 22,838,614; die
Ausgaben 21,476,790 Piaster- — Die Staatsschuld war getilgt. —
Das Militär bestand am Schluss 1855: aus 3 Linien-Infanterie-Regimen-
tern 4,962 M.; 1 Division KavaRerie (2 Sclwadronen 462 M-; 1 Artillerie-
Kompagnie 188 M.; 1 Pompiers-Kompagnie 377 M., und 1 FlotiRe von
4 Kanonier-Schaluppen mit 137 M., die regulären Truppen aus 6,126 Mann.
Hierzu noch 5 BataiRone Grenz-Garden 7,397 M-, und 17 Schwadronen
Trabanten oder Gendarmen 4,677 M., die ganze Militärmacht des Landes
mithin aus 18,200 Mann.

Die Moldau. — Die Moldau (Boghdan) umfasste 735,68 Qu--M-,
mit einer Bevölkerung von 1,400,000 Seelen, wozu in Folge des Pariser
Vertrags vom 30. März 1856: 205 Qu.-M. mit 180,000 Einwohnern, von
Bessarabien abgetreten wurden. Das Land ist in folgende 13 Distrikte
geschieden, die wie die der Walachei von Isprawnicks verwaltet werden.

Distrikte.

Hauptorte.

«8,318
89,426
79,110
• 88,685
165,806
148.S56
152,230
130,817
75,770
94,502
94,250
92,841
88,542

Pietra .....

Mihaïlin---
Falticenl ••

Roman.....

Botoshani"
Jassy

Bakeû .....

Fokschani-

Galacz.....

Tacutsi ••••

Vaslui.....

Burlatü ■••
Us.........

Bevölkerung
1855.

Neemts -•••
Dorohoï .-■
Suciave
Roman —
Botosbani •

Jassy ......

Bakeù.....

Putna......

Cocarlen
Tacutsi -••
Vas'.ui-.-

Tutova.....

Falscü------

1,398,953
180,000

1,578,953,

13 Distrlkte : Jassy.....

Hierzu (1356) Thell von Bessarabien, mit

Gesammtbevôlkerung des landes............


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11. — Türkei.

Die Stände und Reclilsverliältnisse der Moldau sind die gleichen der
Walachei. Auch hier leitet wie dort ein im Juli 1856 ernannter Kaimakam
die Regierung, und ein gleich zusammengesetzter ausserordentlicher Ver-
waltungsrath steht ihm zur Seite. — Die Einnahmen des Fürstenthums
betrugen 1853: 13,2-35,230; die Ausgaben 12,456,324 Piaster (darunter
Tribut an den Sultan 715,000, und für Militärbedürfnisse 2,500,000 P.);
üeberschuss 778,906 Piaster. — Der Handelsverkehr der Moldau im J. 1855
bewegte ein liapital von mehr als 200 Mill. Piaster:

durch den Hafen von Galacz •
durch Oesterreich .............

Im Ganzen: 163,465,287 P. 43,655,215 P.

Die Militärmacht des Fürstenthums bestand 1855: in 1 Regiment
Infanterie und 1 Regiment Kavallerie, zusammen 2,280 .M., in Städte-Tra-
banten oder Gendarmen 934 M., und Bürger- und Grenz-Garden 12,730;
im Ganzen in 15,944 Mann.

Woiwodschaft Serbien.

Die Woiwodschaft Serbien, das türkische Ejalet Syrb (das obere
.Mösien der Römer), auf dem rechten Ufer der Donau, zwischen Bosna
im Westen, und Eflak und Vidin im Osten, hat sich, obwohl wesentlich
der Türkei unterworfen, immer ziemlich unabhängig zu erhalten ge-
wusst. Ein im Anfang dieses Jahrhunderts (1801) unter Czerny Georg
erregter Aufstand gegen die türkische Herrschaft, in Folge dessen mehrere
ansehnliche Distrikte von Serbien getrennt wurden, brachte den Serbiern
1815, durch Russlands Vermittelung, sehr günstige Bedingungen hinsicht-
lich ihres Abhängigkeitsverhältnisses zur Pforte, und diese wurden in dem
Frieden von Adrianopel, 1829, nicht nur bestätigt, sondern noch erweitert.
Serbien wurde als ein, zwar der Pforte tributpflichtiges, hinsichtlich der
innern Angelegenheiten aber selbstständiges, erbliches Fürstenthum, dessen
Fürst unmittelbar mit der Pforte unterhandelt und einen Agenten bei dersel-
ben unterhält, anerkannt. Mit Ausnahme der unter demPascha von Belgrad ste-
henden Besatzungen der festen Plätze (Belgrad, Kladowa, Uschicza, Semen-
dria , Schabacz, Sokol und Orsowa) darf kein Türke im Lande sich häus-
lich niederlassen. Die Serbier geniessen voükommene Religionsfreiheit,
und jeder Serbe kann, bloss mit einem Passe seiner Regierung versehen,
durch die ganze Türkei Handel treiben. Jeder waffenfähige Mann ist mili-
tärpflichtig, und vertragsmässig hat Serbien der Pforte im Fall eines Krie-
ges mit einer auswärtigen Macht, ein Kontingent von 20,000 M. zu stel-
len, sich aber geweigert, dieser Verpflichtung im letzten Kriege gegen
Russland nachzukommen; dagegen 50,000 M. zur Behauptung seiner Neu-
tralität aufgestellt. — Zum erblichen Fürsten von Serbien wurde der, be-
reits am 4. Febr. 1830 von den Serbiern erwählte Milosch Obrenowitsch,
1834 von der Pforte ernannt; 1839 dankte dieser zu Gunsten seines Soh-
nes Milan ab, dem dann sein Bruder Michael folgte, der im Herbste
1842 vertrieben wurde. Die Serbier wählten nun Alexander Karageor-
gewitsch, einen Sohn des Czerny Georg, zum erblichen Fürsten, der auch
am 14. Sept. 1843 die Grossherrliche Bestätigung erhielt. Ihm zur Seite
steht ein Ministerium von 5 Mitgliedern; die höcliste Aufsichtsbehörde ist
ein Senat von 16 Mitgliedern und 1 Präsidenten; die höchste Gerichts-
behörde das .Appellationsgericht zu Kragujewacz. Das Land umfasst
997,96 Qu.-M., die in 4 Kreise und 20 Distrikte geschieden sind, und zählt
1,065,000 Einwohner. Die Staatseinnahmen von 1852/53 betrugen
2,309,347; die Staatsausgaben 2,646,795 fl. C.M. — Eine Staats-
schuld existirt nicht. Der dem Sultan zu entrichtende Tribut beträgt
2,300,000 Piaster (201,642 fl. C.). Die Einfuhren durchschnittlich 20,
die Ausfuhren 40 MiU. Piaster (1852/53: Einfuhr 17,131,254; Ausfuhr
64,591,568 Piaster). Die reguläre Militärmacht zählt 2,500 Mann.
Ausserdem allgemeine Bewaffnung in Zeiten der Gefahr.

Einfuhr.
1,377,638
42,277,577

Ausfuhr.
126,451,025
37,014,262

Montenegro oder Czernagora.

Ein zwischen Albanien, Bosnien und Dalmatien gelegenes Gebirgsland
von 70 Qu.-M. Oberfläche mit ungefähr 120,000 Einw. slavischen Stammes
und griechischer Religion, die gegen Ende des 14. Jahrh. aus Serbien
hierher einwanderten, und unter Fürsten aus dem Hause Czernojewitsch
einen eigenen Staat bildeten. Fortwährend kämpften sie seit jener Zeit
gegen die Türken, behaupteten ihre Selbstständigkeit, begaben sich 1712
freiwillig unter russischen Schutz, und von jener Zeit her rührt die
Schutzherrschaft, welche Russland auch gegenwärtig noch über Montene-
gro ausübt. Seit Abdankung des Fürsten Georg (1516), standen die Mon-
tenegriner unter Leitung eines Vladika (Anführer und Oberrichter) und
eines mit einer Art Königl. Priesterwürde bekleideten Erzbischofs. Pe-
ter II. Petrowitsch vereinigte 1830 mit seiner erzbischöflichen Würde zu-
gleich die des Vladika, und jetzt ist in der Person des Fürsten Danilo
oder Daniel L Petrowitsch-Njegosch (geb. 25. Mai 1826), die ursprüng-
liche fürstliche Würde wieder hergestellt. Montenegro ist gegenwärtig ein
nicht nur faktisch, sondern auch staatsrechtlich von der Pforte unabhän-
giger, unter russischem und österreichischem Schutz stehender monarchi-
scher Staat, mit einem Fürsten an der Spitze, der mit einem aus 14 Mit-
gliedern bestehenden Senate die gesetzgebende Gewalt theilt. Alle übrigen
Staatseinrichtungen sind durchaus patriarchalischer Art. Die Staats-
einkünfte betragen 25,000 1. C.M. Stehendes Heer gibt es, ausser
der fürstlichen Leibwache nicht, doch ist jeder walTenfähige .Montenegriner
zur Landesvertheidigung verpflichtet.

Die auf der Karte als Türkisch-Croatien und Herzogewina
bezeichneten Länder sind gegenwärtig Theile des Ejalet Bosna (Bosnien).

Türkisch-Croatien oder Kraina ist der bei der Türkei gebliebene
Theil des alten Königreichs Croatien, welches die Türken längere Zeit
in Besitz hatten.

Die Herzogewina oder Türkisch - Dalmatien, der südwestliche
Theil von Bosna, führte früher den Namen eines Königreichs Rama (wes-
halb sich auch die Könige von Ungarn, an die es 1103 — 1138 mit Bos-
nien gekommen war, zugleich Könige von Rama nannten), im 13. Jahr-
hundert den Namen einer Grafschaft Chelm, und endlich den eines
Fürstenthums St. Saba; im Jahr 1440 verlieh Kaiser Friedrich IL dem-
selben den Herzogstitel, worauf man es schlechthin „das Herzogthum"
(Türkisch: Hersak; Slavonisch: Herzeghowina oder Herzogewina)
benannte. Hauptstadt des Landes: Trebigno (Trebinje); frühere Resi-
denz der Herzoge: Plevle (Plewglic, auch Taczlicza).


miKDIDWio

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^riecOcnfttnÖ uiiö öie Oonifc^en dnftfn,

Hand-Atlas. Taf. 12.

1. Köiii^reieSi Orieelieiilaiid.

a.

fesclilcltte. — Die älteste Geschichte Griechenlands ver-
liert sich in unentwirrbare Sagen Aegyptischen und Asiatischen Ursprungs,
welche der Grieche mit lebendigem GeisI: aufgriff und zu einer nationalen
Urgeschichte umschmolz, auf welcher seine Kultur und Religion fusste.
Urstämme wie Thessalier, Thrazier, Pelasger, Hellenen u. s. w. vermisch-
ten sich,'oder unterlagen Kleinasiatischen, Phönizischen, Aegyptischen
Einwanderungen, die ihnen erst Kultur, Gesetz und Anfänge der Wissen-
schaft mitbrachten. Dann erst erscheint der gemeinschaftliche Name
Hellenen. Jene Kolonienfiihrer Kekrops und Danaus aus Aegypten, Kad-
mus aus Phönizien, Pelops aus Mysien, zwischen 1550 und 1400 v. tbr
gehören der beglaubigten Geschichte noch nicht an, aber diese knüpft
sich an sie und ähnliche Nationalhelden, und gewiss ist, dass die Griechen
regelmässige Ehe, Acker- und Oelbau, Schrift, .Metallbearbeitung und ßerg-
t)au, Orakeldienst, Schifffahrt, Handel und Mysterien schon sehr frühzeitig
kannten. Athen, Sparta, Argos, Theben, Mykenä waren alte Städte oder
kleine, unter Königen stehende Reiche, die durch ihre mythologische Ab-
kunft ihre Bedeutung ehrwürdiger machten. Gleich vermischt war auch
die Religion; aber so fremd ibre Bestandtheile waren, auf Griechischem
Boden wurden sie Griechisch, mit der Sage und Geschichte verwebt und
'n das Volksleben eingeführt. Aus der Nacht dieser ältesten Zeiten leuch-
ten viele Heldengestalten hervor, welche die einzelnen Stämme verherr-
lichten. Zu den gemeinschaftlich von mehreren Helden unternommenen
ihaten gehört; zuerst der Zug der Argonauten nach Kolchis, um das gol-
dene Vliess zu holen; der Zug der 7 Fürsten gegen Theben und das Un-
glück der Familie des Laios. Das grösste und erste Nationalunternehmen
'n jener Heldenzeit war der Trojanische Krieg 1200 v. Chr. Nach einer
grossen Wanderung, die der Griechische Stamm der Dorier unter den
Herakliden, den Nachkommen des Herakles, um 1100 erobernd in den
"eloponnes vornahm, bekommt die Geschichte einige Sicherheit und die
einzelnen Stämme (Aeolier, Aetolier, Dorier, Jonier) und Landschaften tre-
ten bestimmter hervor. In Nord-Griechenland ist besonders Thessalien,
in Mittel-Griechenland vorzüglich Böotieri, Attika, im Peloponnes unter
andern Korinth, Elis, Arkadien, Messenien und Lakonika zu bemerken.
Unter allen Staaten heben sich aber Athen und Sparta vorzugsweise her-
vor, zugleich Repräsentanten der demokratischen Verfassung. Eine eigen-
thümRche Gesetzgebung erhielt zuerst Sparta durch Lykurg, 880; sie ar-
beitete auf Gleichheit des Vermögens, der Erziehung und Bildung zu
einem starken Menschenschlag hin, widersetzte sich der Verweichlichung
und dem Luxus, bezweckte aber besonders Ehrfurcht gegen das Alter,

Bromme's Hand-.4tlas. — Gr.jchcnland etc. a.

Gehorsam gegen das Gesetz und Tapferkeit. An der Spitze des Staates
standen zwei Könige mit einem Senat und mehreren Ephoren. In Atben
hörte das Königthum mit dem Tode des Kodros, 1068, auf; jährliche Ar-
chonten mit Volksausschüssen und Volksversammlungen leiteten die Staats-
Angelegenheiten. Die grosse Uebermacht der Aristokratie, der Missbrauch
des Reichthums und die Noth der niedern Klassen machte neue Einrich-
tungen nothwendig. Aber die blutige Strenge der Drakonischen Gesetz-
gebung konnte dem Uebel nicht abhelfen. Diess führte zu der berühmten
Solonischen Verfassung, einem Meisterstück gemässigter, die Verhältnisse
richtig ausgleichender Staatseinheit. Ein Mittel zur Vereinigung der unter
sich gespaltenen Stämme wurden die furchtbaren Perserkriege unter
Darius und Xerxes im 5. Jahrhundert. Glorreich bestanden die Griechen
diesen Vernichtungskampf und zeigten, was Patriotismus und geistige
Ueberlegenheit vermögen. Miltiades, Themistokles, Aristides, Kimon,
Leonidas, Pausanias waren die Träger des allgemeinen Ruhmes. Unge-
heure Schätze, Uebung und Kenntniss der eigenen Kräfte, waren die
Früchte jener Siege, Uebermuth und Eroberungssucht die Folgen. Grie-
chenland erstieg jetzt die höchste Staffel des Ruhms und der geistigen
EntWickelung, und niemals war die innere, politische Bewegung lebhafter.
Zugleich wurde jedoch die Spannung zwischen Sparta und Athen strenger,
da jeder der beiden Staaten nach dem überwiegenden Einfluss (Hegemonie)
über ganz Griechenland strebte; und wenn Athen seine Flotte, seine schlaue
Politik, seine Reichthümer und seine höhere Kultur in die Waagschale
legen konnte, so sprach für Sparta das treffliebere Landheer, der feste,
unbeugsame Sinn und die konsequente Politik. So musste es nach man-
chen Reibungen zwischen Sparta und Atben endlich zu einem blutigen
Kriege kommen, an welchem fast alle Griechen auf der einen oder an-
deren Seite Autbeil nahmen. Der 27jäbrige Peloponnesiscbe Krieg, 431 —
404, aus unbedeutenden Streitigkeiten zwischen Korinth und Korkyra
entsprungen, war eigentlich ein Kampf der demokratischen und aristo-
kratischen Parteien, und endigte sich, trotz der weisen Leitung des
Perikles und des glänzenden Glücks des Alkibiades, zuletzt durch die
entscheidenden Siege des Spartanischen Feldherrn Lysander und Agesi-
laos mit der gänzlichen Demüthigung von Athen. Sparta stand nun eine
Zeit lang an der Spitze von Griechenland, führte im Namen der Griechen,
aber in seinem eigenen Interesse, den Krieg gegen Persien fort, musste
jedoch mit diesem den schimpflichen .\ntalkidischen Frieden schliessen,
weil es selbst von den Thebanern, deren Burg es widerrechtlich besetzt
hielt, angegrifen wurde. Zwei ausserordentliche Männer Thebens, Pelo«


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12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.

pidas und Epaininondas, entrissen Sparta zu Gunsten ihres Vaterlandes
die Hegemonie und erhoben dasselbe auf den Gipfel weltgeschichtlicher
Bedeutung. Aber mit diesen Männern fiel auch die Grösse Thebens und
es wurde nun im Innern Griechenlands Friede und Freiheit aus gegen-
seitiger Entkräftung. Unterdessen hatte sich hart an den Grenzen Grie-
chenlands eine Macht entwickelt, welche den Griechen bald verhängniss-
voll werden sollte. Der König Philipp von Makedonien, ein ehrgeiziger,
listiger Fürst, in Griechischer Bildung erzogen, benutzte die Gelegenheit,
welche die Griechen selbst ihm in die Hand gaben, um sich in die innern
Angelegenheiten der Staaten zu mischen. Während des sogenannten hei-
ligen Krieges wurde er um Hülfe gegen Phokis und ihre Bundesgenossen,
die Athener, angegangen; bereitwillig leistete er dieselbe und suchte sich
durch Bestechung die einzelnen Staaten geneigt zu machen. Umsonst
warnte der grosse Redner Demosthenes vor Philipps arglistigen Plänen.
Zu spät erkannten die Griechen die Gefahr; Philipp erzwang mit seiner
unerschütterlichen Makedonischen Phalanx den Sieg bei Chäronea über
die vereinten Griechen, 338, und liess sich zu Korinth, wenn auch nicht
zum Herrscher, aber doch zum Oberbefehlshaber der Griechen ernennen.
Nachdem die Griechen, nach Auflösung ihrer früheren Freistaaten, unter
Alexanders Herrschaft kurze Zeit eine Universalmonarchie gegründet
und unter dessen Nachfolgern ausgedehnten Einfluss auf die Asiatische
Welt geübt hatten, müssten sie trotz des Widerstrebens des Achäischen
und Aetolischen Bundes den siegreichen Waffen der Römer unterliegen,
und wurden dieser Weltmonarchie einverleibt. Mit dem Sinken der Ost-
römischen Monarchie erlitt auch Griechenland die heftigsten Schläge und
Wechselfälle, denen jene unterlag. Gothen plünderten bis an den Isthmus
hinab im 3. und 5. Jahrhundert; Slavenstämme strömten herbei und nah-
men selbst feste Wohnsitze; in den Kreuzzügen eroberten die Franken
(Westeuropäische Christen) Morea und Theile Livadiens; im 13. Jahrhun-
dert besetzten die Venetianer Inseln des Archipels; endlich kamen die
Türken, zertrümmerten das Byzantinische Reich, 1453, und setzten sich
in Besitz Griechenlands, das sie nur auf kurze Zeit mit den Venetianern
theilten. Aber die eigene Sprache, das Bewusstsein früherer hoher Gel-
tung, die Anhänglichkeit an ihren Glauben, der Druck roher Paschas, die
Verachtung von Seiten der Türken, und wiederkehrende Gewaltthätig-
keiten weckten und erhielten das Streben nach Freiheit vom Türkenjoche.
Diese Richtung unterhielt die Verbindung, in der die Griechen durch
Handel mit der civilisirten Welt blieben, der Reichthum und die Bildung,
die im Verlauf der Zeit in Griechenland mehr Platz fanden. Befreiungs-
versuche von 1768 bis 1788, angeregt durch Katharina im Russischen
Kriege, waren unglücklich. Den Plan zur Befreiung Griechenlands legte
die Hetäria, eine poHtische Verbindung für Griechenlands Wiedergeburt.
Als 1821 ein Aufstand in der Moldau gegen die Türken ausbrach, stellte
sich Alexander Ypsilanti an die Spitze, aber die Hetäristen wurden
geschlagen und vernichtet. Hierauf folgte der Aufstand im eigentlichen
Griechenland; einem Kongresse wurde die oberste Leitung übergeben.
Mit der grössten Grausamkeit von Türkischer und mit der aufopferndsten
Tapferkeit von Griechischer Seite wurde der Kampf fortgeführt, doch ohne
Erfolg, und seit dem Kongresse von Verona ohne Hoffnung auf Unterstützung
der christlichen Monarchen; vielmehr schien Griechenland verloren, als
22,000 Aegypter unter Ibrahim in Morea landeten. Aber veränderte poli-
tische Verhältnisse seit 1826 führten die Theilnahme Russlands, Englands
und Frankreichs herbei. Das Widerstreben der Pforte, gegen jährlichen
Zins Griechenland unter von ihr abhängigen Fürsten gewisse Freiheiten
zu gewähren, führte die drei Mächte dahin, 1827, Griechenland als freien
Staat anzuerkennen, und nach der Seeschlacht von Navarino und dem
Einmärsche eines Französischen Korps erkannte die Pforte, im Vertrag
von Adrianopel am 14. September 1829, die Unabhängigkeit Griechenlands
an. Der Prinz Leopold von Koburg lehnte die schon angenommene
Krone ab, als die Grenzen zu eng und desshalb nachtheilig für Griechen-
lands Selbstständigkeit schienen; neue innere Bewegungen brachen gegen
den Präsidenten des Staats, Grafen Kapodis trias, aus, der sogar durch
Meuchelmord beseitigt wurde. Da nahm unter den schwierigsten Um-
ständen, durch Vermittelung der Grossmächte, Prinz Otto von Bayern
den 7. März 1832 die Königskrone von Griechenland an, bis zu seiner
Volljährigkeit unter Leitung einer Regentschaft. Bayerische Truppen bil-
deten den Kriegsstaat, bis ein Nationalheer gebildet werden konnte.
Mehrmals wechselte die Regentschaft bis zur Volljährigkeit des Königs,
1. Juni 1835. Finanzielle Noth nöthigten den König zu drückenden Ein-
schränkungen und Massnahmen in Verwaltung und Organisation des Staats,
ohne das Uebel vollständig zu heilen und den Verbindlichkeiten gegen
Russland, England und Frankreich hinsichtlich der verpflichteten Zahlung
genügen zu können. Noch schädlicher wirkte blinde Nationaleifersucht
der Griechen gegen ausländische, namentlich Bayerische Beamte und
Militärs, bis sich diese grösstentheils entfernten oder entfernt wurden,
ohne dass desshalb Ruhe und Zufriedenheit eingekehrt wäre. Vielmehr
wurde der König 15. Sept. 1843 genöthigt, in Folge einer aufrühreri-
schen Bewegung, alle Ausländer, selbst aus seiner nächsten Umgebung,
zu entlassen, das Ministerium zu ändern, die Aufrührer zu belohnen und
dem Lande eine Konstitution zu geben.

»as üand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Königreich,
zwischen 36O40'--39O32' NBr. und zwischen 38« 20'-43« 47' OL. gelegen,
wird im N. von der Türkei (Albanien und Thessalien), im 0. vom Archi-
pelagus, im S. vom Archipelagus und dem Mittelmeer, und im W. vom
Jonischen Meer begrenzt, zerfällt in seinem jetzigen Umfange nach der
natürlichen Lage in 3 Haupttheile: das griechische Festland (Rumelia),
die Halbinsel Morea (Peloponnes) und die Inseln, und umfasst einen
Gesammtflächeninhalt von 900
.6 Qu.-Meilen, wovon gegen ^h auf jeden
der beiden ersten Theile und V? auf die Inseln kommen.

Physische Beschaffenheit. — Das ganze Land wird von Gebir-
gen durchschnitten, die durch zahllose schmale Thäler und wenige grös-
sere Ebenen von einander getrennt werden. Durch Livadien zieht sich
der Pindus in mannigfaltigen Verzweigungen,, deren eine, der Oeta, sich
durch die ganze Insel Euboia fortsetzt. Ein anderer Zweig erstreckt sich
nach Morea hinüber, wo er sich zu einer schönen und gewaltigen Ge-
birgsgruppe ausdehnt. Die Bergzüge bestehen meist, aus verschiedenen
Kalkformationen, wesswegen Marmor nirgends .fehlt. Nur wenige der
Berge heben sich über 5,000'. Aus Attika von Kalama her lässt sich
eine andere Bergkette über den Pentalikon und Hymettos durch die
Lauria über das Kap Suniuni bis gegen Polykandro verfolgen. Diese bil-
det die hervorragenden Südspitzen von Morea und sendet einen Zweig,
den Taygetos, nach Westen. Die grosse Kalkformation Griechenlands ist
reich an weit sich hinstreckenden Höhlen, Avelche viele Wasserläufe ent-
halten. Die schroffsten Felsabhänge sind mit der üppigsten Vegetation
bekleidet; wo es an Waldungen fehlt, gibt es meist herrliche Wiesen und
blumenreiche Matten. Die vulkanische Natur des Landes, welche schon
durch seine zerrissene und zerspaltene Gestalt angedeutet wird, beweisen
einige noch thätige Vulkane und zeitweise vorkommende Erdbeben, welche
besonders auf den Inseln häufig sind. Nirgends in Europa existirt ein
Land mit einer so bedeutenden Küstenausdehnung. Ueberall schneiden
sich tiefe Einbuchtungen ein; so die Busen von Arta, Patras, Arka-
dien, Navarin, Hydra, die Golfe von Lepanto, Messene, Nauplia, Aegina,
Zeituni, Marathonisi, Koron elc. Die zahlreichen Inseln sind hoch und
haben zerrissene Küsten. Es gibt daher sehr viele Kaps und Landspitzen,
viele Meer- und Landengen, unter diesen die berühmte Landenge von
Korinth. Grosse Längenthäler fehlen, daher auch längere Flüsse sich
nicht entwickeln können. Desto zahlreicher sind die kleinen Küstenflüsse.
Der grösste Fluss ist der aus Thessalien kommende Aspropotamos; ihm
parallel strömt der Pindaris. In den Golf von Lepanto münden die Flüsse:
Marno, Scyza, Siza, Tiska, Livadostro, Kamoniza, Boniza. In Morea flies-
sen westHch der Peneus und Alpheus; in den Lakonischen Golf der Basi-
lika Potamos; in Attika ist der Kephissos und Illissos, nördlich der Ka-
mander und Sperchios etc. Im Allgemeinen gibt es nicht Wasser genug,
um die Felder während der trockenen Jahreszeit zu bewässern, man
hilft sich daher mit künstlichen Wasserleitungen. — Das Klima Grie-
chenlands ist im Allgemeinen gesund zu nennen. Die Luft ist im Ganzen
rein und trocken, nur in Boiotia finden sich sumpfige, ungesunde Nie-
derungen, die nur im Winter zeitw'eise bewohnt werden. Hitze und Kälte
sind gemässigt; der Winter dauert in den Thälern Arkadiens, des Par-
nasses und des Helikon nur kurze Zeit, und hört überall mit Regen und
Wind gegen Ende Februar at"f; der Frühling folgt sogleich in seiner gan-
zen Schönheit. Von da an bis in den September regnet es nicht mehr;
die Luft ist elastisch, der Himmel stets rein, die Nächte sind glänzend
hell. Die Hitze, welche in den Thalgründen des Innern übermässig ist,
wird an den Küsten durch die Seewinde ungemein gemildert, und selten
steigt dort das Thermometer über 26". An Naturprodukten aller Art
ist Griechenland ungemein gesegnet. Schöner Marmor wird fast in allen
Gebirgen gebrochen, treffliche Eisenerze findet man in Attika und auf den
Inseln Zea, Thermia, Serpho, Siphnos, Polikandro; Braunkohlen auf der
Küste von Negroponte (Euboia). Getreide aller Art, Baumwolle, Wein,
Korinthen, Oelbäume, Maulbeerbäume, Südfrüchte, Granaten und Feigen
w'achsen und gedeihen in allen Theilen des Landes; die Fluren sind das
ganze Jahr über mit Blumen und würzigen Kräutern geschmückt, und die
Gebirge gegen Thessalonien hin mit prächtigen Eichenwäldern bedeckt,
sonst aber in den Forsten meist die Fichte vorherrschend. Wilde Thiere
sind wenige mehr vorhanden, die Hausthiere meist ausgeartet; die beste
Rinder- und Schafzucht wird in Arkadien betrieben; Bienen sind in Menge
vorhanden, und reich an Fischen der verschiedensten Art sind die zahl-
reichen Buchten, die Flüsse des Festlandes und das Meer zwischen den
Inseln.

Politische Eintheilung. — Seit seinem Bestehen als König-
reich ist Griechenland, das in 3 natürliche Abtheilungen, in das Fest-
land Rumelia, die Halbinsel Morea (Peloponnes), und die Inseln
zerfällt, schon verschiedenen politischen Eintheilungen unterworfen wor-
den: unter der Regentschaft, 1833, wurde der Staat in 10 Nomarchien
(Kreise), 1838 in folgende 24 Gouvernements geschieden: Argolis
(Hauptstadt Nauplia), Hydra (Hydra), Korinth (Korinth), Achaja (Patras),
Kynäthe (Kalavrita), Elis (Pyrgos), Triphylia (Kyparissea), Messenien (Ka-
iamata), Mantinea (Tripolizza), Gortynia (Karytene), Lakedämon (Sparta),
Lakonien (Akropolis), Aetolien (Missolunghi), Akarnanien (Argos), Eury-
tania (Oechalia), Phokis (Amphissa), Phthiotis (Lamia), Attika (Athen),
Böotien (Libadia), Euböa (Chalkis), Tinos mit Andros (Tinos), Syra mit
den Kykladen (Syra>, Naxos und Paros (Naxos), Thera mit den umliegen-
den Inseln (Thera). Die Hauptstadt des Königreichs war bis 1834 Nau-
plia, dann wurde die Residenz nach Athen verlegt, welches jetzt mit
Piräus 51,400 Einwohner zählt. Ende des Jahres 1845 wurde auf Be-
schluss der Nationalversammlung an die Stelle dieser Gouvernements-
Eintheilung die minder kostspielige Verwaltung und.Eintheilung in 10 No-
marchien und 49 Eparchien oder Bezirke, wie sie früher bestanden, wie-
der eingeführt, in welche sich die Bevölkerung 1856 folgendermassen
vertheilte:

Nomarchien.

Eparchien.

Flächenge-
halt in Q.M.

Bevölkerung,
1806.

Hauptstadt.

Einw.

Attika nnd Bbotien........

5

116,40

97,519

Athen ...............

51,400

Euböa .......................

4

79,«

68,813

Chalkis .............

6,500

Phtliiotis und Phocis .....

4

91,944

Lamia (Zeitun).....

5,200

.\karnanien und .^etoiien

6

138,,,

103,641

Missolunghi ........

4,950

Argolis und Korinth ......

6

91,„

130,591

Nauplia .............

14,500

Achaja und Elis ...........

4

126,550

Patras (Paträ) ......

14,100

Arkadien....................

4

79,02

90,593

Tripolizza ..........

9,800

Messenien ..................

5

62,55,

101,271

Kalamai.............

3,600

Lakonien ...................

4

76,78

113,336

Sparta ..............

5,000

Kykladen ..................

7

49,86

142,958

Syra (Hermopolis)

18,000

10 Nomarchien: ......

49

900,6O

1,067,216

Athen .............

51,400

Die Namen der einzelnen Eparchien jeder Nomarchie sind in der Legende
der Karte Taf. 12 angegeben. — Die Griechischen Inseln, der Theil
des Archipelagus, der dem griechischen Reiche zugetheilt ist, gehö-
ren verschiedenen Nomarchien an; von den Sporaden gehören nur die
nördlichen: Skiatho, Skopelo, Dromi (Chilidromi), Skanzura, Peristeri,
Kyria Panagia (Pelerissa), Prasonisi, Piperi, Giura, Giurapulo, Psathura,
die Adelphi-Inseln, Skyro, Skyropulo und Valaksa zu Euböa oder Egri-
bos; von den westlichen Sporaden: Hydra und Spezzia zu Ar-
golis; Aegina und Kulurl (Salamis) zu Boiotia und Attiki; die Ky-
kladen bilden einen eigenen Nomos, der in 7 Eparchien zerfällt: Syras
mit Syra, Giura, Gross- und Klein-Dhili (Delos), Mykono; Zea mit Zea
(Tzia, Keos), Thermia (Kythnos), Serpho (Seriphos); Andros mit Andro;
Tinos mit Tino (Tenos); Naxos mit Axia (Naxia), Faros, Antiparos,
Raklla (Heraklia), Kuphonisia, Karos und Antikaros; Thira mit Thira


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12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.

(Santorin), Thirasia, Nio (Jos), Amurgo (Amorgos), Anaphi und Makria;
und Milos
mit Milo, Kimolo (Argentiera), Siplieno (Sifanto, Siplinos),
1 olino,
Polykandro, Sikono etc. —

Äas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Wationalversehie-
aeuheit, Volkscharakter.
— Die ganze Bevölkerung Griechenlands,
welche im Jahr 1821: 748,476, 1832: nur 612,608, 1840 aber schon wie-
der 956,000 Seelen betrug, war bis zum J. 1856 auf 1,067,216 gestiegen.
Bulgaren, Albanesen und Wlachen, unter dem gemeinschaftlichen Namen
Wlachen begriflTen und über das ganze Festland verbreitet, machen die
Mehrzahl der Einwohner aus. Sie betrachten sich zwar alle als die un-
mittelbaren Nachkommen der alten Hellenen, doch ist die Reinheit dieser
Abstammung sehr getrübt, und die wirklichen Abkömmlinge der Hellenen
sind vorzugsweise nur auf den Inseln zu finden. Die drückende Knecht-
schaft, in welcher sie Jahrhunderte hindurch von den Türken gehalten
wurden, die sie verächtlich als Romeios (Römer) bezeichneten, womit
sie den Begriff unterjochter Sklaven verbanden, haben die edelsten Züge
ihrer grossen Vorfahren aus dem Charakter verwischt, wenn sie auch
nicht gänzlich die Geistesanlagen des Volkes verwischen konnten. Die
Griechen sind in der Regel schön und wohlgebaut, entwickeln sich früh-
zeitig, besonders das weibliche Geschlecht, das dagegen eben so schnell
wieder verblüht. Unter den Männern gibt es viele, welche im BesKz
ihrer ganzen männlichen Kraft ein sehr hohes Alter erreichen. Ihr Cha-
rakter ist lebhaft, feurig, aber unbeständig und zu Verstellung, List und
Schlauheit geneigt. Eitelkeit, lächerlicher Hochmutb, unbegrenzter Ehr-
geiz, Neid, Eifersucht, Besfechlichkeit und Habsucht sind charakteristische
Eigenschaften, die ihrer Natur durch traurige Schicksale aufgedrungen
worden sind, und von denen sie sich noch nicht freizumachen vermoch-
ten. Am achtbarsten sind die Bewohner Makedoniens und des nördlichen
Griechenlands, die sich meist mit Ackerbau und Handwerken beschäfti-
gen. Durch Freiheitsliebe und merkantilische Thätigkeit zeichnet sich
die Bevölkerung der Inseln aus, wie denn überhaupt der Handel ihrem
Charakter bei weitem mehr zusagt, als das regelmässige Beschäftigen
mit Handwerken. Im Ganzen genommen sind die Griechen ein geist-
reiches, bewegliches, fröhliches Volk; Alle lieben leidenschaftlich Tanz
und Gesang, weniger die Sittlichkeit. Allgemein verbreitet ist der Aber-
glaube in seiner grassesten Gestalt. Die griechische Tracht hat manches
Aehnliche mit der Türkischen. Das Nationalgewand der Männer ist die
Fustanella,' ein gestreifter und gefalteter Weiberrock von weisser Lein-
wand. Die Kopfbedeckung ist der rolhe Fess. Im Einzelnen vielfältig
abweichend zeigt sich die Tracht der Inselbewohner. In den grösseren
Städten des Landes, besonders in Athen, fängt bei den Männern auch die
französische Tracht an sich einzubürgern. Kleider, Häuser und Geräth-
schaften, auch diese grösstentheils nach orientalischer Sitte, werden
überall höchst unreinlich gehalten. Das häusliche Leben trägt noch ganz
den orientalischen Charakter. Liebe, häusliche Tugend und das zarte
Familienband kennt man wenig. Obwohl sich gegen früher schon Vieles
gebessert hat, ist das Weib immer noch mehr oder weniger der Gesellschaft
entzogen, und trotz der errichteten weiblichen Schulen und Unterrichtsanstal-
ten, hat sich die Bildung unter dem weiblichen Geschlecht noch wenig ver-
breitet. Bäder, Langeweile und Müssiggang unter den vornehmen Stän-
den, sklavische Arbeiten unter den niedern, bringen die weiblichen Reize
früh zum Verwelken. Die Masse des Volks lebt höchst einfach und ärm-
lich: Neun Zehntel geniessen nur zu Ostern Fleisch; drei Zehntel können
sich nur Maiskuchen statt Brod verschaffen, und in vielen Gegenden bil-
den Milch, Maismehl, Bohnen und Kräuter, in andern Fische, die aus-
schliessliche Nahrung.

Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Die
Mehrheit der Bewohner Griechenlands
bekennt sich zur griechisch-
nichtunirten
Kirche, und in kirchlicher Hinsicht wurde am 4. Aug.
1843 die
„Unabhängigkeit der orthodoxen orientalisch-apostolischen Kirche


im Königreich Griechenland" erklärt. Oberhaupt der Klrche^e^^a tung
ist der König, neben ihm die heilige Synode 'l'^r M ^
Athen, der auf Lebenszeit Präsident der heil, ^'ynof/«^.^p pSr"
stehen 10 1-rzbischöfe (1 in jeder Nomarchie) und ^^
kirchen gibt es 2,918 mit 3,189 Priestern, 128

Mönchen, und 4 Frauenklöster mit 133 Nonnen. Mönche und Nonnen

alle von der Regel des heil. Basilius. Aus den ^^

den die Bischöfe und Papas (Popen, Geistliche) gewählt; erstere missen
stets unverheirathet sein, die Papas dagegen dürfen heirathen, abei nui
einmal und nur eine Jungfrau. Leider zeichnet sich ein S^of e
der Papas, besonders auf dem Lande, durch
Unwissenheit gemeine sit-
zen, Habsucht und Aberglauben aus; die höhere Geistlich^it _ flage^en
weist Ehrenmänner und tüchtige Gelehrte auf. Die Kirche selbst i?t reic^,
und ungeheure Ländereien befinden sich immer noch in ihrer
Hann
Die römisch-katholische Kirche hat ebenfalls zahlreiche Bekenner
im Lande, und steht unter 1 Erzbischof (zu Naxos) und 3 Bischolen (zu
Andros, Santorin und Syra); sie zählt 96 Priester und Mönche, besitzt
9 Klöster und Kollegien, 47 Kirchen, 85 Kapellen, 2 Seminare und
4 Schulen. Protestanten haben sich vorzugsweise in Athen angesie-
delt, wo eine englische Episkopalenkirche ist. Juden sind verhältniss-
mässig wenige im Lande (kaum 600) und einige Bekenner des Islam
Doch unter den Aloanesen im Norden des Landes, und zu Chalkis.

G-eistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In keinem Lande
Europa's, Russland etwa ausgenommen, findet man auf so engem Räume
grössere'unterschiede im Bildungsgrade der Einwohner, als hier: neben
einem beinahe vollkommenen Mangel aller Bildung, die grösste Verfeine-
rung. Vor der Errichtung des Königreichs war das Schul- und Unter-
richtswesen in einem kläglichen Zustande. Mit dem Könige kamen aber
auch viele deutsche Lehrer, gründlich und vielseitig gebildete Männer
in's Land, wirkten belebend auf das Schulwesen ein, und die Griechen
wurden es sich bewusst, dass die Kultur und Macht eines neuerstandenen
Volkes auf dem Unterrichte der Jugend beruhen müsse. Von da an zeigte
sich ein schöner Eifer für höhere Bildung; eine grosse Anzahl junger
Männer wurde nach Deutschland und Frankreich geschickt, um wissen-
schaftliche Ausbildung zu erlangen;' in Athen bildete sich eine Gesell-
schaft zur Beförderung des Erziehungswesens, und ausserdem eine na-
turhistorische und medizinische Gesellschaft; das Wichtigste aber war
die Errichtung der Otto-Universität in Athen, 1836, in 4 Fakultäten, mit
39 etatsmässigen Professoren und Lehrern und (1858) 513 Studenten.
Ausser der Universität bestehen in Athen 2 Gymnasien, und 6 andere
blühen zu Nauplia, Syra, Patras, Hydra, Tripolizza und Lainia oder Zeitun.
Vorbildungsschulen für Gymnasien bestehen 89 mit 146 Lehrern und
4,108 Schülern; dann 332 Geineindeschulen mit 347 Lehrern und 36,312
Schülern; 38 Privat-Elementarschulen; 52 Mädchen-Erziehungs-Anstalten
mit 93 Lehrern und Lehrerinnen, 1 Institut für erwachsene Töchter, und
5 höhere Töchterschulen. Ferner an Lehranstalten: 1 Schnllehrer-Semi-
nar, 1 Gewerbschule zu Athen, 1 Militär- und Seeschule in Piräus, 1 Ma-
rineschule in Chalkis, Patras und Syra, und 1 Ackerbauschule in Tyrinth.

Physisch-technische Kultur. — Der Zustand des Ackerbaues
ist ein ungemein kläglicher. Von der 7,700,000 Hektaren grossen Boden-
lläche des Landes sind 2V2 Mill. durch Felsen, Berge und Seen, 800,000
durch Waldungen eingenommen; allein auch vom Reste ist kaum der
sechste Theil wirklich angebaut, und das Land muss, obwohl die Be-
völkerung desselben, mit Ausnahme der Inseln, wesentlich eine acker-


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12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.

bauende ist, dennoch jährlich Getreide einführen. Die Ursache liegt meist
in der enorm hohen Bodensteuer, in dem Mangel freien Bodeneigenthums,
und in der ungeheuren Menge von Ländereien, die sich noch im Besitze
der todten Hand, der Kirchen und Klöster, befinden. Von Staatsländereien
muss dem Staate der Zehnte, ja mitunter ein doppelter und dritthalb-
facher Zehnte entrichtet werden, wodurch der Anbau mancher Produkte
geradezu unmöglich gemacht wird; der Mangel an Betriebskapital ist
aber hauptsächlich schuld, dass der Anbau des Landes so im Argen liegt.
Die Korinthenkultur, die nach amtlichen Berichten die Hälfte des Werthes
der Ausfuhren liefert, verfällt mit jedem Jahre mehr, da die armen Bauern,
die auf den iKorinthenbau angewiesen sind, durch die ungeheuern Auf-
lagen, die auf ihnen lasten, so verschuldet sind, dass sie um Betriebskapital
zu erhalten, den Ertrag der jährlichen Ernten schon im Voraus verkau-
fen oder verpfänden müssen, und hier nie Geld unter 15—20 Prozent
zu bekommen ist. Griechenland könnte bezüglich seines Bodens, Klima's
und seiner Naturprodukte eines der reichsten und gesegnetsten Länder
Europa's sein: Getreide gedeiht fast überall, Olivenbäume bedecken über
12,000 Morgen Landes; der Maulbeerbaum ist heimisch, und der Seiden-
bau ergiebig; iWein wächst in Menge und von guter Qualilät; Reis ge-
deiht in den Sümpfen von Elis; Südfrüchte, Granaten und Feigen werden
gepflegt, und alle übrigen Obstarten wachsen wild; Baumwolle, Tabak,
Hanf, Hülsenfrüchte könnten in Menge gewonnen werden, wenn der
Vl'^ucher nicht seine gierige Hand über die ackerbautreibende Bevölkerung
ausgestreckt hätte, und die Regierung den Landbau mehr aufmunterte
und die dem Aufschwung entgegenstehenden Hindernisse aus dem Wege
räumte. Die Ackerbauwerkzeuge sind fast noch die gleichen, deren sich
die alten HeRenen bedienten, und selbst die gewöhnlichsten Vortheile,
dem Boden Fruchtbarkeit abzugewinnen, sind und blieben bis jetzt dem
griechischen Bauer unbekannt. Die Viehzucht steht auf keiner höheren
Stufe, als der Landbau. Am bedeutendsten ist die Schaf- und Ziegen-
zucht, die in aRen Theilen des Landes betrieben wird. Die Zahl der
Schafe ward 1852 auf 2,780,000, die der Ziegen auf 2,050,000 geschätzt;
Rinder sollen 115,000, Pferde 79,600, Esel und Maulthiere 94,000, Schweine
83,000 im Lande sein. Für Unterstützung der Pferdezucht besteht in
Argos ein Gestüte. Die Bienenzucht ist von grosser Wichtigkeit und der
Honig des Hymettus immer noch so vortrefflich wie im Alterthum; auch
die Seidenzucht wird noch mit ziemlichem Erfolge betrieben. Mit dem
Gewerbfleisse sieht es noch traurig aus. Die gemeinsten Gegenstände
der häuslichen Bequemlichkeit müssen aus dem Auslande bezogen wer-
den. Nur in einzelnen Zweigen der Technik hat man es zu hoher Voll-
kommenheit gebracht, wie z. B. in der Gold-, Silber- und Seidenstickerei.
Die versuchsw'eise von Fremden angelegten Manufakturen und Fabriken
mussten, des hohen Arbeitslohnes wegen, wieder aufgegeben werden.
Die Hauptgewerbe bestehen in Verfertigung von Teppichen, Segeltuch,
Strohhüten, Saffian. Gerben, Färben, Baumwoll- und Seidenweberei wird
in den meisten Haushaltungen für den eigenen Bedarf verrichtet. Der
Bergbau ist noch in der Kindheit, und Marmor fast das einzige Mineral,
das bergmännisch gewonnen wird. Salz wird gegen 250,000 Zentner
erzeugt.

Handel.— Der Handel Griechenlands ist nicht unbedeutend, die
Bilanz desselben fällt aber, unter den im Lande obwaltenden Verhält-
nissen, immer zum Nachtheil Griechenlands aus, und der Binnenhandel
wird namentlich dadurch gehemmt, dass von allen Produkten, welche
aus einem in den andern griechischen Hafen eingeschifft werden, immer
wieder der Zoll entrichtet werden muss. Für gute Strassen ist noch
gar nicht gesorgt, und an Chausseen sind itn ganzen Lande kaum 50
Meilen errichtet. Der Mangel an eigener Industrie macht Griechenland
vom Auslande abhängig, und darum ist der Einfuhrhandel fast noch ein-
mal so gross als das Exportgeschäft. Die Einfuhren beliefen sich 1851
auf 25,819,702; 1852 auf 24,982,205; 1853 auf 20,209,960; und 1854
auf 21,270,182 Drachmen; die Ausfuhren dagegen in dieser Zeit, 1851:
13,851,202; 1852: 10,402,212; 1853: 8,988,890, und 1854: 6,799,211
Drachmen. In den beiden letztgenannten Jahren ohne Korinthenexport,
der durch die Traubenkrankheit fast gänzlich vernichtet ward. Im Jahr
1857 beliefen sich die Einfuhren auf 36,636,235; 1858 auf 40,405,341 ;
die Ausfuhren dagegen 1857 auf 24,362,957, und 1858 auf 25,024,008
Drachmen. Die Hauptartikel der Ausfuhr bestehen in: Korinthen, Tabak,
Baumwolle, Wein, Rohseide, Feigen, Mandeln, Galläpfeln, Honig, Wachs,
Wolle, Häute, Käse, Sardellen und Badeschwämmen; die Einfuhren in:
Baumwoll- und Wollenmanufakturen, Glas, Stahl- und Eisenwaaren, Por-
zeRan und Steingut, Bauholz und Kolonialwaaren. Der Handel Griechen-
lands beschäftigte 1856: 782 ein- und 812 auslaufende, zusammen 1,594
Schiffe mit 583,195 Tonnen, worunter 888 Dampfer mit 476,805 Tonnen;
1857: 788 ein- und 688 auslaufende, im Ganzen 1,476 Schiffe mit 670,281
Tonnen, worunter 920 Dampfer mit 588,918 Tonnen. — Wichtiger als
der Handel Griechenlands ist dessen Schifffahrt, welche hauptsächlich
als Frachtschifl°fahrt zwischen den verschiedenen Häfen des Mittelländi-
schen Meeres betrieben wird. Die Handelsmarine hat sich in den letz-
ten 20 Jahren ungemein gehoben; 1838 zählte man erst 3,345 Schifl"e mit
89,642 Tonnen und 15,300 Seeleuten; 1845: 3,584 Schiffe mit 161,003
Tonnen Gehalt; 1853: 4,230 Schiffe mit 247,661 Tonnen und 26,292 See-
leuten, und Ende 1857: 4,339 Fahrzeuge mit 325,000 Tonnen Gehalt und
29,000 Matrosen. Die Griechen sind äusserst tüchtige Seeleute, und ihre
schiffe lassen sich in gefälliger Bauart und im Schnöllsegeln den schön-
sten britischen und amerikanischen an die Seite stellen.

Münzen, Maass, Gewicht. — Man rechnet nach Drachmen, von
denen 58,043 auf die feine kölnische Mark gehen; 1 Drachme = Vs spa-
nischer Piaster = 25Vs Kreuzer rhein. — Der Fuss ist der alte Pariser.
— Pick oder Ellen, grosse zu
68,53, kleine zu 63,5 Centimeter. Getreide-
maass ist der Kiloz = 33,js Liter oder 0,60311 preuss. Scheffel. Ge-
wicht: die Oka; 45 Oka = 100 bayerische Pfund = 56 Kilogramm. —

»er §taat. — Staatsverfassung. — Griechenland ist seit dem
Aufstand vom 15. Sept. 1843 eine konstitutionelle Monarchie. Die der
Englischen und Französischen nachgeformte Verfassung wurde am 30. März
1844 beschworen. Der wesentliche Inhalt derselben ist folgender: Herr-
schende Konfession ist die Griechisch-katholische, die andern Konfessionen
sind geduldet. Jeder der nachfolgenden Könige muss sich zu der herr-
schenden Konfession bekennen. Freiheit der Person und Unverletzlichkeit
des Eigenthums ist gewährleistet. Die gesetzgebende Gewalt wird vom
Könige, dem Senate und der Deputirtenkammer ausgeübt. Alle drei haben
das Recht der Initiative bei der Gesetzgebung. Das Budget wird von der
Deputirtenkammer vorgeschlagen. Die vollziehende Gewalt übt der König
aus. Die Civilliste wird aUe 10 Jahre festgestellt. Der König ist Ober-
befehlshaber der Land- und Seemacht. Die zusammengerufene National-
versammlung besteht aus dem Senate und der Deputirtenkammer. Die
Senatoren (27-40) werden vom König auf 10 Jahre ernannt, die Depu-
tirten (80) vom Volke auf 3 Jahre erwählt.

Staatsoberhaupt. — König von Griechenland ist Otto L, k. Prinz
von Bayern, geb. 1. Juni 1815, erwählt kraft der den vermittelnden Gross-
mächten (Frankreich, Grossbritannien und Russland) des londoner Prä-
liminar-Vertrags vom 6. Juli 1827 —- durch die griechische Nation über-
tragenen Gewalt, durch den zu London am 7. Mai 1832 abgeschlossenen
und vom König Ludwig von Bayern den 27. Mai 1832 ratiflzirten Vertrag.
Prinz Otto nahm die königliche Würde am 5. Okt. 1832 an, bestieg den
Thron Griechenlands am 25. Jan. 1833 mit der bis zum zurückgelegten
20. Lebensjahre ihm zugegebenen Regentschaft, und trat die Regierung,
nach erlangter Volljährigkeit, selbst am 1. Juni 1835 an. Der König war
anfangs unumschränkt, durch die Verfassung von 1844 aber ist er konstitutio-
nell. — Titel desselben ist „König von Griechenland"; Residenz: Athen.
— Der Hof des Königs und der Königin besteht aus einem Oberhofmar-
schall, 7 Flügel-Adjutanten, einer Oberhofmeisterin, zwei Ehrendamen der
Königin, zwei Palastdamen, und dem Privatsekretär des Königs. — Das
Wappen Griechenlands ist ein gleichseitiger zugespitzter himmelblauer
Schild, in welchem ein schwebendes, silberfarbenes Kreuz erscheint, in
dessen Mitte ein Herzschild mit den Rauten des bayerischen Königshauses
ruhL Der Hauptschild hat zwei gekrönte Löwen als Schildhalter zur
Seite, die eine Königskrone mit dem Reichsapfel tragen, und das Ganze
ist von einem mit Hermelin besetzten Königszelte umschlossen, dessen
Gipfel ebenfalls eine Krone schmückt. — Einziger
Kitterorden des
Staats ist der 1835 gestiftete Orden des heiligen Erlösers in 5
Klassen; die Zahl der Ritter der vier ersten Klassen ist beschränkt, die
der fünften unbeschränkt. Der Orden ist bis jetzt ohne Dotation.

Staatsverwaltung. — An der Spitze der Staatsverwaltung steht
das Ministerium, welches unter einem Präsidenten aus 6 Gliedern für die
einzelnen Administrationszweige (Minister des königl. Hauses und des
Aeussern, des Innern, der Finanzen, der Justiz und des Kultus, des Kriegs
und der Marine) zusammengesetzt ist. — Die Rechtspflege ruht in ober-
ster Instanz in dem Areopag oder Kassationshof und in den beiden königl.
Gerichtshöfen zu Athen und Nauplia; in 10 Gerichtshöfen erster Instanz
(1 in jeder der 10 Nomarchien), und 3 Handelsgerichten. Andere höhere
Staatsbehörden sind: der Rechnungshof, die Generalpolizei- und die Gene-
ralpostdirektion. —

Finanzwesen. — Die Finanzen Griechenlands sind in kläglichem
Zustande. Alljährlich wird zwar ein Budget aufgesteRt und in demselben
Einnahme und Ausgabe möglichst ausgeglichen: allein die Wirklichkeit
weicht imnier maasslos von den Voranschlägen auf dem Papier ah. Nach
dem Budget von 1842 stellte sich die Einnahme auf 14,600,000, die Aus-
gabe auf 13,424,000 Drachmen, in der Wirklichkeit aber, mit Einrechnung
einer Million, die man durch Veräusserung von Domänen zu erlangen
hoffte, die Einnahme auf 18,879,500, die Ausgabe auf 19,178,000, und
1843 die Einnahme auf 15,669,795, die Ausgabe auf 18,666,482; 1846 die
Einnahme auf 13,615,000, die Ausgabe auf 17,940,000 Drachmen. Schlim-
mer noch gestalteten sich die Verhältnisse 1851. Nach dem Budget sollte
die Einnahme 17,923,504 betragen, in der Wirklichkeit kamen aber nur
13,487,070 Drachmen ein; die Ausgabe war auf 20,451,637 veranschlagt,
wirklich bezahlt wurden aber nur 15,599,860 Drachmen, so dass sich ein
Defizit von 2,112,790 Dr. herausstellte. Gleiche Defizits weisen die näch-
sten Jahre auf, obwohl die drei Grossmächte, unter deren Vermittelung
Griechenland als selbstständiger Staat gestiftet worden war, das Gleich-
gewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen durch einen Vorschuss von
3,835,473 Dr. auszugleichen suchten. Die Voranschläge für 1860, Ein-
nahme mit 20,780,000, Ausgabe mit 20,371,053, und 1861, Einnahme
23,000,290, Ausgabe mit 23,000,192 Dr., so günstig sie auch scheinen,
werden in der Wirklichkeit kein befriedigerendes Resultat gewähren,
als Griechenland bei der geringen Entwickelung seines Bodenbaues und
seiner Gewerbsindustrie bis jetzt nicht hinreichende Kräfte besitzt, die
Kosten einer Hofhaltung, eines ausgebildeten Beamtenthums und eines
stehenden Heeres zu erschwingen. — Staatsschulden. Die Staatsschuld
Griechenlands belief sich 1860 auf 110,586,805 Dr., und zwar die Anleihe
bei A. M. Rothschild, unter Garantie der drei Schutzmächte, von 1832:
44,444,107, und Vorschüsse der drei Schutzmächte selbst 66,142,698 Dr.
Ferner kommt dazu noch die Schuld an Bayern mit 1,529,333 fl'., dann
die Schuld, welche 1824 in London mit M. M. Jacob
und S. Ricardo kon-
trahirt wurde, die innere, so wie die von der Bank Capodistria über-
nommene Schuld, deren Beträge nicht genau bekannt sind. Rechnet man
hiezu noch die Zinsrückstände, deren jährlicher Betrag stets im
Budget vorgemerkt ist, aber nur ein einziges Mal (1847) berichtigt wurde,
so belaufen sich die Gesammtschulden in runder Summe auf 274 Mill-
Drachmen.

Militärmacht. — Die Stärke des Heeres aller Waffengattungen
belief sich 1859 auf 10,268 .Mann, darunter 433 Offiziere. Festungen
des Landes sind: Missolunghi, Nauplia, Navarin; Tripolizza, Akrokorintb,
Akropolis von Athen, Chalkis, Lamia, Vanitza, Rhion und
Monembasia-
Die meisten derselben sind in üblem Zustande. — Standarte Griechen-
lands siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 2, Fig. 79.

Seemacht. — Die Königliche Marine zählte 1859 im Ganzen 3l
Schiffe mit 154 Kanonen, darunter 1 Dampfer mit 415 Pferdekraft, und
zwar: 2 Segelkorvetten zu 26 und 22 Kanonen, 2 Segelbriggs zu 16,
1 Segel-Transportschiff mit 2,
2 Segelgoeletten mit 8, und 4 mit je 4
Kanonen, 4 Kanonenboote zu 3, 4 Schebecken mit je 1 Kanone und i
kleine Segelschiffe; dann: 1 Raddampfer mit 6, 2 Schrauben-Avisos m'^
6, und 4 dessgleichen mit 4 Kanonen. Die Stärke der
Marine-Mannschaft
belief sich auf 1,340 Mann. — Flaggen siehe „Flaggen-Atlas" Taf 2,
Fig. 80 Hagge der Kriegsschiffe; Taf. 3, Fig. 81, 82 und 83
Kauffahrer-
flaggen. —


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12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.

escliiclite. — Die durch Homers Gesänge, und Odysseus'
Irrfahrt aUgemein beliannten sieben Inseln, aus denen die Republik be-
steht, hatten jede zur Zeit der Bllithe Griechenlands eine theils selbst-
ständige, theils abhängige Regierung, nahmen aber an den Angelegen-
heiten des griechischen Festlandes nur wenigen Antheil. — Das heutige
Korfu hiess in der Heroenzeit Scheria und war die Heimath der
,,reiche Gaben spendenden Phäaken", die der jonische Sänger als ein zur
See mächtiges Volk schildert. Dort lag, nach Homer, von reizenden
Gärten umgeben, der Palast des Alkinoos, reich an den seltensten
Kunstwerken inMetaR; dort empfing die schöne Königstochter Nausikaa
den Odysseus, der die Kephalenier vor Troja geführt, und nach langer
Irrfahrt an der Küste von Scheria Schiffbruch gelitten hatte. Auf dieser
Insel legte im 5. Jahrhundert v. Chr. Korinth eine Kolonie an, die bald
an Macht und ausgebreiteter Schifffahrt mit der reichen Mutterstadt Wett-
eiferte, und nannte sie Korcyra (Kerkyra). Bei dem Atisbruch des
peloponnesischen Krieges, den Korcyra vorzüglich mit veranlasst hatte,
stand die Kolonie auf dem Gipfel ihrer Macht; verlor aber später, als
Griechenland unter Makedoniens, dann unter Roms Herrschaft gekommen
war gleich den übrigen jonischen Inseln, ihre Selbstständigkeit und unter
Vespasian auch ibre Freiheit. Nach der Theilung des römischen Reiches
gehörten die jonischen Inseln zu dem byzantinischen Kaisertbum. Im
13. Jahrhundert ward Korfu von dem Nonnannen Roger von Siciiien
erobert, und gehorchte jetzt den Königen von Neapel bis zu dem Jahre
1385, wo sich diese wichtige Insel der Königin des Adriatischen und des
Mittelmeeres, der Republik Venedig, unterwarf, die deren Besitz im Jahr
1401 um 30,000 Dukaten von Neapel erkaufte, und die Stadt Korlu als
eine Vormauer gegen die Türken befestigte. Später bemächtigte sicn
Venedig auch der übrigen Inseln und regierte sie durch Proveditoren,
und die Inseln selbst bildeten, nebst den venetianischen Besitzungen aut aem
Festlande (in Albanien), die Provinz Levante Veneto. Der Iri^ede von
Campo
Formio, 1797, brachte sie unter die Herrschaft Frankreichs, aöer
schon 1799 bemächtigten sich ihrer die verbündeten Türken und Rupen,
worauf Kaiser Paul das geschichtliche Leben der alten Freiheit wieder
erweckte, indem er sie durch den Vertrag mit der Pforte vom 21. Marz
1800 unter dem Namen der „Sieben vereinigten Inseln" in einen Irei-
staat verwandelte, der von den Vornehmen des Landes regiert, unter der
Hoheit der Pforte stehen und dieser tributbar sein sollte. In der Ihat
aber blieb der russische Schutz so überwiegend, dass Korfu eine russi-
sche Besatzung erhielt. Innere Zerwürfnisse riefen 1803, unter den oe-
ruhmten Grafen Capo d'lstrias, Vater und Sohn, die damals die Verhält-
nisse der von Frankreich und Grossbritannien anerkannten Republik ord-
neten, eine aristokratische Verfassung hervor, die von Frankreich aber,
das durch den Tilsiter Frieden wieder in den Besitz der Inseln kam, auf-
gehoben wurde. Im Jahre 1810 besetzten die Engländer die .wichtigsten
der Inseln, mit Ausnahme Korfu's, und erlangten auch diesen wichtigen
Vorposten des Levantehandels durch die Pariser Konvention vom 23. April
1814. Durch üebereinkunft vom 5. Nov. 1815 entschieden endlich Oester-
reich, Grossbritannien, Preussen und Russland zu Paris das politische
Schicksal der Jonischen Inseln und begründeten, den schon vorläufig auf
dem Kongresse zu Wien verabredeten Bestimmungen gemäss, das völker-
rechtliche Dasein dieses wiederbelebten Staatenkörpers. — Nach dem
Traktat vom 5. Nov. 1815, den Castlereagh, Wellington, Rasu-

Bromme's Hsud-AUas. — Grierhenland etc. b.

mowsky und Capo d'Istria unterzeichnet hatten, wurde die „Republik
der Vereinigten Staaten der Jonischen Inseln" unter den unmittelbaren
und ausschliessenden Schutz Grossbritanniens gestellt, und die übrigen
Mächte entsagten allen und jeden Ansprüchen, die sie auf diese Inseln
haben konnten. Grossbritannien sollte einen Lord-Oberkommissär ernen-
nen, mit der Vollmacht, eine gesetzgebende Versammlung des Jonischen
Inselstaats zu berufen, damit dieselbe einen Verfassungs-Entwurf bear-
beite und der Krone Englands zur Bestätigung vorlege. Grossbritannien
sollte ferner das Besatzungsrecht der Festungen der Inseln haben und die
Streitkräfte der Republik sollten dem Oberbefehlshaber der britischen
Truppen untergeordnet sein; und Alles, was sich auf Unterhaltung der
vorhandenen Festungen und auf die Besoldung der britischen Besatziings-
truppen, so wie auf die numerische Stärke derselben im Frieden und auf
das Verhältniss des Heeres zu der Jonischen Regierung bezog, sollte
durch besondere Üebereinkunft geordnet und festgestellt werden. — Die
Häfen der Jonischen Inseln wurden hinsichtlich der Ehren- und militäri-
schen Rechte der britischen Gerichtsbarkeit untergeben, und die Handels-
flagge der Jonischen Inseln als die Flagge eines freien und unabhängigen
Staats anerkannt. Der Handelsverkehr zwischen den vereinigten Joni-
schen Inseln und den Oesterreichischen Staaten sollte dieselben Vortheile
und Begünstigungen geniessen, wie der Handel Grossbritanniens mit den-
selben, übrigens aber, ausser Handelsagenten oder Konsuln, kein diplo-
matischer Geschäftsträger bei der Republik angestellt werden. Auf dieser
historischen Grundlage des europäischen Völkerrechts ruhte seit 1815 die
Republik der Jonischen Inseln, wurde in Wirklichkeit aber unter dem
Protektorat Englands nur wie eine Kolonie behandelt.

Das liand. — Die Republik der Jonischen Inseln, zwischen
360—39«46' jyfBr. gelegen, besteht aus 7 grösseren und mehreren klei-
neren Inseln, die am Eingange zum Adriatischen Meere, an der West-
küste der Europäischen Türkei und des Königreichs Griechenland, und
im S. von Morea liegen, und in drei Gruppen, die nördliche (Korfu,
Paxo, Antipaxo, Fano etc.), die mittlere (Santa Maura, Theaki, Ke-
phalonia u. Zante, und viele kleine Eilande), und die südliche Gruppe
(Cerigo u. Cerigotto) geschieden werden. — Die nördlichste Hauptinsel
ist das oRvenreiche Ilorfu, das Korcyra (Kerkyra) der allen Grie-
chen und Römer, der Schlüssel des Adriatischen Meeres, mit 8 Neben-
Eilanden, darunter Fano (Orthonus, Orthonos), Merlera (Erikusi),
ßiaplo (Diapto), Vido; im S, von Korfu: Saniotrachi (Salmastraki),
l»axo (Paxas), mit Antipaxo etc.; dann folgt Santa Maura, die
alte Leucadia (Levkadha, Leukos), die einst als Halbinsel mit dem Fest-
land zusammenhing; mit den Eilanden Meganisi, Katbro, Arkudi,
Sesola, Sparti und Skorpio; dann weiter südlich: lieplialonia,
mit kykopischen Mauertrümmern, die grösste der Jonischen Inseln, mit
den Pelagia-Eilanden u.Guardiana, den Ech inad en, Pe ta la, Oxia,
Vromona u.Makri; und östlich von der Hauptinsel: Tlieaki, sonst Itha-
ka, mit|dem Eiland Atoko. Südlich von Kephalonia schliesst Kante, die
wald- uud fruchtreiche Zakynthos (Zakytho), die noch jetzt ihrer Fruchtbar-
keit wegen „il fiore di Levante" genannt wird, die mittlere Gruppe, die
sich vor dem Eingange des Golfs von Patras hinzieht. — Diese 6 Haupt-
inseln liegen im Jonischen Meere, in welches sich das Adriatische nach
seiner Verengung auf 9 Meilen zwischen dem Kap d'Otranto und dem
Kap Linguetta, östlich von Calabrien nach der griechischen Küste hin er-

Beilublik der Joiii^clieii Inseln«


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12, — Griechenland und die Jonisohen Inseln.

weitert. Die siebente Hauptinsel Cerigo, das alte Kythera, liegt
südlich von Morea am Eingange in das .Aegaische Meer, und bildet mit den
kleinen Inseln Cerigotto, Dragonera und Fori, und den Eilanden
Sedro, Lindo, Strongylo, Strivati und Ovo, zwischen Cerigo und
Kandia, die südliche Gruppe des Jonischen Inselstaats, dessen Lage es
deutlich erkennen lässt, warum sein Besitz allen Völkern, die den Handel
des Mittelmeers und der Levante in Anspruch nahmen, von jeher so wich-
tig war, und wie England in demselben noch bis heute einen Hauptstütz-
punkt seiner Macht im Mittelmeere erkennt, und desshalb das Protektorat
der sogenannten Republik freiwillig nicht aufgeben wird.

Die sieben Inseln mit Zubehör umfassen ein Areal von 51.66 Qu.-M.,
mit einer Bevölkerung (1858) von 246,483 Seelen. Die Küsten sind
durch Felsenriffe gegen die Meeresfluth geschützt und bilden mehrere gute
Häfen und Ankerplätze. Der Boden ist durchaus gebirgig, theilweise
Kalkfelsen und rauh, in den Thälern und an den Küsten grösstentheils^
fruchtbar. Die höchsten Berge sind auf Kephalonia und erreichen eine
Höhe von 4,000—5,300'. Quellen und Bäche finden sich auf den meisten
Inseln, doch sind auch viele Gegenden, wo beim Mangel an Wasser
Cisternen aushelfen müssen, und die Höhen der Berge sind meist wasser-
arm. Nur Korfu hat einen Fluss, den eine Strecke aufwärts schiffbaren
Messonghi. Das Klima der Jonischen Inseln ist im Ganzen mild und
gesund; der Sommer ist heiss; den Winter vertritt eine Regenzeit; häufig
sind Orkane und Erderschütterungen. Obwohl theilweise sehr fruchtbar,
bringen die Inseln die ersten Lebensbedürfnisse nicht in hinreichender
Menge, Getreide und andere Nahrungsmittel kaum für 3—4 Monate, her-
vor; die Viehzucht deckt nicht den Bedarf; nur Esel, Schweine, Schafe
und Ziegen sind in grösserer Menge vorhanden; Waldungen fehlen ganz,
nur auf Zante gibt's noch Holz; auch an .Mineralien sind die Inseln arm;
Marmor, Steinkohlen, Erdpech, Schwefel und Seesalz, die einzigen mine-
ralischen Produkte, welche gewonnen werden. Das Hauptprodukt der
hiesigen Landwirthschaft, und zugleich der Ausfuhr, bilden die Korin-
then, von denen Zante allein 8—9, Kephalonia 6, und Theaki 1 Million
Pfund in den Handel bringen, .\usser diesen erzeugt der Boden schönes
Obst, Südfrüchte, Oliven, die man jährlich zweimal erntet, Baumwolle und
Flachs. —

»as Volk. — Die Einwohner der Jonischen Inseln (I-onischen
Inseln) sind der Mehrzahl nach Griechen mit neugriechischer Sprache;
gegen 8,000 sind Italiener; besonders unter den Familien des Adels, mit
italienischer Sprache, 12,300 sind Fremde (Engländer etc.), und etwa
5,000 Juden. Nach amtlichen Angaben belief sich die Bevölkerung 1856
auf 227,106; 1858 auf 246,483 Einwohner, und zwar auf 123,496 Männer
1 10,627 Weiber, und 12,360 Fremde (einschliesslich der englischen Gar-
nison). Die griechische Kirche ist die herrschende und bekennen
sich zu ihr fünf Sechstel der Bevölkerung, die unter einem Erzbischof
zu Kephalonia, 3 Bischöfen und mehreren Protopopen stehen. Die ka-
tholische Kirche hat einen Erzbischof zu Korfu u. Bischöfe zu Zante u.
Kephalonia. Juden sind nur auf Korfu u. Zante und stehen unter Rabbinern.
Die Unterrichtsanstalten sind besser organisirt als in Griechenland;
man zählt über 60 Elementar- und andere Schulen,
2 Gymnasien, und in
der Stadt Korfu eine 1823 gestiftete, von circa 300 Studenten besuchte
Universität. DieHauptbeschäftigungen der Einwohner sind Oel- u. Wein-
bau , Fischerei, Schifffahrt und Handel. Die Industrie beschränkt sich
auf etwas Seiden-, Baumwoll- und Leinenweberei; an der Küste auf See-
salzbereitung. Der Handel ist bedeutend, kehrt seine Bilanz aber immer
gegen die Republik; 1855 betrug der Werth der Einfuhren 25,750,000;
1856: 29,678,000, und 1857: 27,301,000 Frcs., der der Ausfuhren da-
gegen 1855: 16,573,000; 1856: 27,969,000, und 1857: 19,291,000 Frcs.
Eingelaufen waren im Jahr 1856 in jonischen Häfen 813, ausgelaufen
812, im Ganzen 1,625 Schiffe mit 204,102 Tonnen, darunter 252 Schiffe
mit 23,388 Tonnen unter jonischer Flagge; 1857 im Ganzen 1,514 Schilfe
mit 185,118 Tonnen, worunter 338 jonische Schiffe mit 29,169 Tonnen. —
Amtlicji wird nach Pfund Sterling, im Geschäftsverkehr häufig nach spa-
nischen Piastern (Dollars) gerechnet. Die Maasse sind im Allgemeinen
die alten Venetianischen, doch mit vielen Abweichungen,

I»er Staat. — Die Republik wird in folgende 7 Inseln geschie-
den, deren jede ihre Lokalregierung und einen eigenen Civil-, Kriminal-
und Handelsgerichtshof hat, von welchem an das Oberappellationsgericht
zu Korfu berufen werden kann. Die kleineren Inseln (siehe die Karte)
werden je nach ihrer Lage, als Bestandtheiie der nächsten Hauptinsel
betrachtet.

Inseln.

Geogr. Qu.-M.

Volksmenge
1858.

Städte.

Flecken.

Dörfer.

Korfu (Kerkyra) .......................

10,CD

85,262

1

11

118

Paxo (Paxas)............................

5,070

1

7

Santa Maura (Levkadha, Leukos).....

20,147

1

30

Ithaka (Theaki) .......................

2,07

11,348

3

7

Kephalonia ..............................

16,35

72,534

3

120

Zante (Zakynthos) .....................

7,35

39,063

1

45

Cerigo (Kythera) .......................

5,M.

13,059

2

30

Zusammen: .......................

51,06

246,483

6

17

357

Hauptstadt der Republik ist Korfu, mit 15,921 Einwohnern. Grösser
noch ist Zante, mit 20,000 Einwohnern. Die sieben Jonischen Inseln
bilden unter dem unpassenden Namen: „Vereinigte Staaten der Jonischen
Inseln" eine repräsentative aristokratische Republik, unter dem beständi-
gen Schutze der britischen Krone, welche das Recht hat, Besatzung in
ihre Plätze zu legen und ihre Truppen zu befehligen, und deren Lord-
Oberkommissär Chef der Militärmacht und eigentlicher Herrs eher
ist. Die gesetzgebende Versammlung besteht aus 11 Integral-
und 29 erwählten Mitgliedern, Die Integralmitglieder behalten auch
nach den Parlamentssitzungen ihre Eigenschaft bei, und bestehen aus
dem Präsidenten, 5 Mitgliedern des alten Staats, den 4 Regenten der
grossen Inseln (Korfu, Kephalonia, Santa Maura und Zante), und einem
der kleinen Inseln (Paxo, Theaki und Cerigo), Die übrigen 29 Mitglie-
der werden von den Landeigenthümern, nach einem Verzeichnisse der
Integralmitglieder, erwählt, das die doppelte Zahl der zu wählenden Mit-
glieder enthält. Die vollziehende Gewalt liegt in den Händen des

Senats, der von und aus den Mitgliedern der gesetzgebenden Versamm-
lung gewählt wird, und zwar aus einem Senator für jede der 4 grossen,
und einen der 3 kleinen Inseln, deren Wahlen übrigens vom Lord-Ober-
kommissär bestätigt werden müssen. Dem Senat steht ein Präsident vor,
dem ein vom Lord-Oberkommissär ernannter Generalstaatssekretär beige-
geben ist. Die Initiative der Gesetze hat der Lord-Oberkommissär, der
Senat und die gesetzgebende Versammlung (die 29), aber nur die letzte
beschliesst Gesetze, das Veto hat die Krone Englands, der Lord-Ober-
kommissär und der Senat. Das Ausgabebudget ist der Kontrole des Se-
nats entzogen. Die Presse steht unter dem Lord-Oberkommisssär. Der
Titel des Staats ist: ,,Durchlauchtige Republik der sieben Inseln des
Jonischen Meeres"; der Präsident führt das Prädikat „Hoheit". — Wappen
des Staats ist: ein Löwe im silbernen Schilde, der in der einen Pranke
ein geschlossenes Evangelienbuch, in der andern ein Bündel von sieben
Pfeilen mit dem darüber stehenden Kreuze hält; auf der einen Seite die-
ses Wappens ist die christliche Jahrzahl 1800, auf der andern die Os-
manische der Hedschra eingedrückt. Orden des Landes ist der britische
St, Michael- und St. Georgen-Orden (siehe Ordenstafel „Grossbri-
tannien" Fig. 13), der aus 3 Klassen und einer vierten von Kompagnons,
für Eingeborne der Jonischen Inseln und Malta's, so wie für britische
Unterthanen in hohen Aemtern am Mittelmeere, besteht. Die "Verwal-
tung jeder einzelnen grösseren Insel leitet eine eigene Regierung, an
deren Spitze ein Regent steht, der einen Residenten des Lord-Obcrkom-
missärs zur Seite hat. — Für die Kechtspllege besteht ein oberster
Gerichtshof zu Korfu, an den von den Untergerichten appellirt werden
kann, die auf jeder Insel sich befinden. — Die Finanzen scheinen ziem-
lich geordnet. Eine Oeffentlichkeit herrscht in deren Verwaltung nicht.
Die Einkünfte des Staats fliessen übrigens sehr unregelmässig, indem ihre
Hauptquelle in dem Eingangszoll auf Waaren und Getreide und dem
Ausgangszoll auf Bodenerzeugnissen (Olivenöl, Korinthen) besteht. Direkte
Besteuerung besteht nicht. Der Mittelertrag der Einkünfte soll im Allge-
meinen die nöthigen Ausgaber des Staats decken, nach einer englischen
Angabe von 1855 aber das Defizit seit 7 Jahren 93,298 Pf. Sterl: betra-
gen haben. Im Jahr 1856 beliefen sich die Einnahmen des General-Etats
auf 381,439, die Ausgaben auf 357,626, der Ueberschuss auf 37,027 Pf.
Sterl.; die Einnahmen des Municipal-Etats auf 42,216, die Ausgaben auf
33,715 Pf. Sterl. — Die Staatsschuld, die 1840 sich auf 154,450 PL
Sterl. belief, hat sich bis 1853 auf 300,000 Pf. Sterl. vermehrt, darunter
94,641 Pf. St. unverzinsliches Papiergeld. —

Die Landmacht der Republik wird auf 4,000 Mann geschätzt,
und besteht aus der englischen Besatzung: 3 Bataillone Infanterie (von
3 verschiedenen Regimentern), 1 Bataillon Jäger, 3 Kompagnien Artillerie
und 1 Kompagnie Sappeurs. — Als Seemacht unterhält die britische
Krone 1 Fregatte und 1 Kriegs-Dampfpacketboot unter britischer Flagge;
2 Dampfer unter jonischer Flagge sind zum Dienst zwischen den 7 In-
seln bestimmt. — Flagge der Jonischen Inseln siehe „Flaggen-Atlas"
Taf. 4, Fig. .155. —

Die Bewohner der Jonischen Inseln scheinen neuerer Zeit durch
den ihnen von England gewährten Schutz nicht besonders befriedigt zu
sein, da der Adressenentwurf des im März dieses Jahres (1861) zu Korfu
versammelten Jonischen Parlaments, auf die Botschaft des Lord-
Oberkommissärs, die britische Schutzherrschaft als die einzige Ursache der
Uebel der Jonischen Inseln bezeichnet. Einer der Deputirten verlangte
Abstimmung über den Anschluss an Griechenland, ein Anderer las eine
Vorstellung an die Regierungen und Völker Europa's gegen das britische
Protektorat vor, worauf die Kammer vom Lord-Oberkommissär auf 6 Mo-
nate vertagt wurde. — Die politische Bildung des Volkslebens konnte
sich auf den Jonischen Inseln nur langsam entwickeln, und die Schuld,
dass die britische Verwaltung es nicht vermochte, den hellenischen Frei-
heitssinn und den Stolz der Jonier mit sich auszusöhnen, lag mehr oder
weniger in dem aristokratischen Charakter der von der britischen Krone
aufgestellten Lord - Oberkommissäre. Schon der erste derselben, Sir
Th. Maitland (gest. zu Malta 1824), hatte mit sogenannten revolutionären
Umtrieben zn kämpfen, löste desshalh schon am 29. Mai 1816 den zu
Korfu seit 1803 bestehenden Senat der sieben Inseln auf, und bewirkte
ein Gesetz, welches diejenigen, deren nahe Verwandte im Dienste fremder
.Mächte standen, von allen öffentlichen Aemtern ausschloss. Dadurch wur-
den die Familien Capo d'Istria's, Mocenigo, Lusi, Loverdo, .Metaxa und
andere, die bedeutendsten der Inseln, sehr verletzt, und noch mehr nahm
die Unzufriedenheit des ganzen Volkes zu, als statt der erw^arteten Vor-
theile des britischen Schutzes epirotische und mainottische Seeräuber der
ionischen Schifffahrt und dem Handel vielfachen Schaden zufügten, keine
Vorkehrungen gegen die Pest getroffen wurden, die auf Korfu ausbrach,
und der Lord-Oberkommissär einen Primärrath von 11 Joniern ernannte,
mit welchem er selbst den Verfassungsentwurf der Republik bearbeitete.
Nach der Verfassungsurkunde vom 1. Jan. 1818 (2. Mai 1817) passte der
Titel Republik nicht mehr auf die Jonischen Inseln: denn der Lord-
Oberkommissär ernennt alle Beamten, sanktionirt alle Regierungshand-
lungen, leitet die Finanzverwaltung, alle Polizei- und Sanitätsanstalten,
und übt in der That eine monarchische Gewalt, umgeben von aristokrati-
schen Formen, aus. Dem Senate und der gesetzgebenden Versammlung
sind ihre Befugnisse sehr verklausulirt, und das wichtigste Recht der
Jonier, sowohl in Körperschaften, als auch einzeln, Reklamationen und
Petitionen an die britische Krone zu richten, von welchem schon mehr-
mals Gebrauch gemacht wurde, ward nicht immer beobachtet. Die dem
unpopulären Sir Maitland folgenden Lord-Oberkommissäre, besonders Lord
Nugent, befolgten ein wahrhaft liberales Verwaltungssystem; als aber im
Anfang der dreissiger Jahre die Jonier sich mehr zu Griechenlands poli-
tischen Interessen hinneigten, und selbst das Parlament die Trennung
von Grossbritannien beabsichtigte, erfolgte unerwartet durch den briti-
schen Geheimerathsbefehl vom 28. April 1834 die Aufhebung des Joni-
schen Parlaments, und es wurden jetzt nur noch solche Männer in den
Senat gezogen, die dem britischen Interesse ergeben w'aren. Lord Nugent
nahm seine Entlassung und die Jonier liessen auf ihren verdienten Wohl-
thäter eine Ehrenmedaille prägen. Unter den, ihm bis 1860 folgenden,
Lord-Oberkommissären traten mannigfache Vertagungen des Jonischen Pa""'

lameiits ein. Die Jonier hatten vollkommene Veranlassung zur Unzufriedenheit, obwohl
auf der andern Seite nicht verschwiegen werden darf, dass die Entwickelung des nationalen
Wohlstandes der Jonier, ausser da, wo das britische Handelsinteresse störend eingreift, wirksa»
befördert ward. —


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~ Italien, nach dem Ausspruche des Fürsten von
Metteimch in der bekannten Girkularnote von 1847, „blos eine geographische
wassihkation , da es nach den Ansichten der Diplomatie „kein Italien
trr' ^^ herrliches, von der Natur schon zu einem Ganzen bestimm-
tes Land, und zu diesem Behufe mit unverrückbaren Grenzmarken, dem
"ff den Alpen, umgeben, und die Bewohner desselben, die sich
stä H- sondern auch durch eigene Sprache als selbst-

standig-e Nation auszeichnen, beweisen sich trotz alles weltlichen und
geistlichen Druckes, den sie theilweise bis zum heutigen Tag erdulden
mussten, trotz ihrer oft wiedersinnigen Strebungen und gewaltiger Opfer,
'nre Nationalität zu retten und zur Geitung zu bringen, seit Jahrhunder-
ten
schon durch ihre Leistungen in allen Zweigen der Künste, der Wis-
senschaften und des praktischen Lebens, und durch die
ausgezeichneten
possen Männer, die aus ihrer Mitte hervorgingen, als eines der begab-
lesten und hervorragendsten V()lker des Erdballs. Aus einer Halbinsel
'ipd
mehreren grossen und kleineren Inseln bestehend, von denen Kor-
sika zu Frankreich gehört, Malta etc. britische Besitzung ist, und der
^^orden des Festlandes, das 1 o mba r d is c h - v enetia n isch e König-
reich einen Theil der österreichischen Monarchie bildet, wird das Land
N. von Deutschland und der Schweiz, im 0. vom Adriatischen und
Jonischen Meere, im S. und W. vom Mittelländischen Meere und im W.
Frankreich begrenzt, erstreckt sich vom 230!ö'—36016' OL. und 36030'
r ' l^e&reift, ausser den Antheilen von Oesterreich, Frankreich

Pinl;^?"®^''''®"'^"' ^ selbstständige Staaten, und umfasst gegenwärtig
Spplpn rf von 5775,91 Ou.-M. und eine Bevölkerung von 25,777,363

massen vertheTiefr ^^^ einzelnen Bestandtheile des Landes folgender-

Namen der einzelnen Staaten.

Qn.-M,

Einwohner.

Auf èine
Qn.-M.

1.

Königreich Sardinien.....

4,916,084
508,784
600,676
1,817,466
3,006,771

3,583

2.

Herzogthum Parma ........

IjOI 'ifSO
AHO

4,502

3.

4 AO

5,460

4.

4,566

5.

402,50
748
,40
1,12
2,033,„
826,02

4,019
7,046
4,452
6,662
1,488

6.

7.

8.

9

Königreich beider Sicilien ............................

Lombardisch-Venetianisches Königreich.........

7,750
9,051,747
5,503,473

rtQß 0 K 1

10.

159,03
10

128,361

12,250

A Vjjo
5,775,91

25,777,363

4,467

Vor der Gründung Roms bereits W'ar Italien in eine Menge kleiner
pnder und Staaten geschieden, und nach dem Sturze des weströmischen
Reiches wurde die Halbinsel der Sammelplatz verschiedener Völker, die
®ich um die Herrschaft dieses damals kultivirtesten Theils von Europa
stritten. Ausser den Urbewohnern des Landes, den Umbrern, Sikulern,
Sabinern, Volsltern, Ausonern, Samniten u. a., fanden sich schon in den

Bromme's Hand-Atlas, — Die Italienische Halhinsel. a.

frühesten Zeiten fremde Einwanderer, die Illyrier, Pelasger, Kelten, Ve-
neter etc. ein, aus deren Vermischung mannigfache Völkerschaften, die
Etrusker, Latiner, Kampaner u. a. hervorgingen. Griechen Hessen sich
schon vor der Gründung Roms (zwischen 1000 und 700 v. Chr.) an der
Küste Unteritaliens nieder, nannten diesen Theil der Halbinsel Gross-
griechenland, und gründeten hier die blühenden Städte Tarent, Syba-
ris, Kroton, Brundusium, Neapolis, Rhegium etc., und in Sicilien Syrakus,
Agrigent, Messana, Catana, Geia etc. und vor ihnen soll bereits, einer Sage
nach, Aeneas mit flüchtenden Trojanern nach Italien gekommen sein, sich
in der Landschaft Latium unter dem Volke der Latiner niedergelassen,
und sein Sohn Ascanius die Stadt Alba longa gegründet haben. Die ge-
bildetsten aller italienischen Völker waren damals die Etrusker (auch
Tyrrhener genannt), die schon vor der Gründung Roms (754 v. Chr.
durch Romulus und Rem
US) eine geordnete Verfassung, und eingeord-
netes Religionssystem hatten, in den Künsten nicht unerfahren waren und
in der Blüthe ihrer .Macht sich über einen grossen Theil Italiens verbrei-
teten. Rom verleibte alle italienische Länder dem neu gegründeten Reiche
ein, das sich zur Weltherrscherin emporschwang, und Anfangs von Kö-
nigen (von 754—715 v. Chr. von Romulus, 715—672 von Numa Pompi-
lius,
672—640 von Tullus Hostilius, 640—616 von .4ncus Martius, 616—578
von Tarquinius Priscus, 578—534 von Servius Tullius und 534-510 von
Tarquinius Superbus) regiert wurde. Nach Abschaffung der Königswürde
(510 V. Chr.) wurde eine Republik mit aristokratischer Verfassung einge-
führt, welcher Julius Cäsar im J. 47 v. Chr. ein Ende machte, sich
im J. 45 zum Dictator auf Lebenszeit ernennen liess und den Titel eines
Imperators annahm. Nach ihm begann mit Octavian, der von 30 v. dir.
bis 14 n. Chr. regierte und den Ehrennamen Augustus erhielt, die Reihe
der römischen Kaiser, deren letzter, Romulus Augustus, im Jahre
476 n. Chr. durch Odoaker, den Anführer der Heruler, der das west-
römische Reich stürzte, entfernt wurde. Auf die Herrschaft der Heruler
folgte (493) der ostgotiiische Staat des Theodorich, der 553 von den
oströmischen Kaisern überwältigt wurde; worauf sich aus einem Theile
Italiens (Romagna, Bologna, Urbina und Mark Ancona) eine byzanti-
nische Provinz bildete, die ein Exarch verwaltete. Im Jahre 568 fiel
AI hol n, König der deutschen Longobarden in Italien "ein und gründete
auf den Trümmern des ostgothischen Reiches und der griechischen Macht
seines Volkes Herrschaft. Eine Lehensverfassung wurde eingeführt, das
Land unter Herzöge gestellt, die dem in
Pavia residirenden Könige unter-
worfen waren. 591 wurde Agilulf, Herzog von Turin, durch Theodolinde
von Bayern König, trat vom Arianismus zur katholischen Kirche über, die
zur Staatskirche wurde, und Gregor der Grosse erklärte sich als
servus servorum Dei. Nachdem der longobardische König Aistulf (749)
das griechische Exarchat
erobert hatte und die Stadt Rom bedrängte, fand
sich Papst Stephan IL bewogen, den Fränkischen Herzog Pipih den
Kurzen, um Schutz der römischen Kirche und deren
Besitzungen anzu-
gehen, und dafür diesen und seine Dynastie, durch feierliche Salbung zu
Paris in der fränkischen Königswürde zu bestätigen. König Pipin zwang
in zwei Feldzügen (755—56) Aistulf zur Abtretung des Exarchats, der
Pentapolis und Commacchio's an den Papst, und legte dadurch den Grund
zu dem weltlichen Besitzthume und zur Vergrösserung der weltlichen


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113 13. — Die Italienisclie Halbinsel.

man 4,173,000 (Festland 3,675,000, Insel 498,000), und 1838 nahm man
die ganze Bevölkerung zu 4,650,406 Seelen an. —

Ständeverschiedenheit, Bechtsverhältnisse. — Man erkennt
in Sardinien 4 Stände an: den Klerus, der zwar mit besondern politischen
Vorrechten ausgestattet, aber weder auf dem Festlande noch auf der In-
sel in liegenden Gründen reich dotirt ist; den zahlreichen Adel der auf
der Insel sehr reich und bevorrechtet, auf dem Festlande besteuert und
minder reich ist; den Bürgerstand, der (mit Ausnahme von Genua)
kaum wohlhabend genannt werden kann, auf der Insel aber Antheil an
der Gesetzgebung hat, und den Bauernstand, der zwar persönlich frei
aber nur der Pächter des Landes ist, und auf der Insel noch unter dem
Drucke des Feudalsystems seufzt. In dem Zeiträume von 1814—1840 sind
mannigfache Experimente mit den Bewohnern des festen Landes vorge-
nommen worden. Nachdem dieselben an die zeitgemässe französische
Civilgesetzgebung gewöhnt war, suchte die restaurirte Regierung die Zustände
des vorigen Jahrhunderts wieder herzustellen, und das Feudahvesen, das
auf der Insel fortwährend sich erhalten hatte, und daneben den Jesuitis-
mus neu zu begründen. Die Geistlichkeit erhielt das ganze Unterrichts-
wesen, und es ergingen Verfügungen, wie die, dass, wer nicht wenig-
stens 1500 Lire Vermögen besitze, nicht lesen und schreiben lernen dürfe.
Auf der Insel besitzen Adel und Geistlichkeit noch jetzt das grosse Grund-
eigenthum. Im Jahre 1807 zählte man auf der Insel 372 Ortschaften, von
denen 304 mit 322,940 Bewohnern dem Adel gehörten, und über die Hälfte
des Areals der Insel mit 220,000 Menschen war das Eigenthum fremder
Adeisfamilien, die ihr Einkommen im Auslande verzehren. Noch 1833
zahlte man auf Sardinien 37ö grosse Feudalgüter, von denen die Hälfte
im Besitze spanischer Adelsfamilien sich befand. Seit 1848 traten, zu-
i ^UK f'estlande, bedeutende Veränderungen ein, und seit sich
tvan Albert als das Haupt der nationalen Partei in Italien gerirte und offen

VictorEmaiiuelll.
geb. 1820, König 1849.

Ferdinand
Herz. V. Genua, geb. 1822,

i- 1855.

Thomas Albert Victor,
Herz. V. Genua,
geb. 1854.

Odo Eugen,
Hrz. V. Montferrat,
geb. 1846.

Humbert,
H«- V. Piémont,
"»npr., geb. 1844.

Amadeus,
Hrz. V. Aosta,
geb. 1845.

»as l^and. — Lage, Grenzen, Grösse. Das bis zum Utrech-
ter
Frieden, 1713, mit dem Namen Herzogthum Savoyen benannte
Königreich Sardinien zerfällt in zwei, gegen 50 Meilen von einander
entfernte Hälften, der Insel Sardinien, von der das Königreich den Na-
men
erhalten hat, und dem westlichen, am Golf von Genua oder dem
Ligurischen Meere gelegenen, Festlande Oberitaliens, das im W,
Von Frankreich,
im N. von der Schweiz, und im 0. vom Lombardisch-
Venetianischen Königreiche begrenzt wird, und einen Flächenraum von
1372,55Qu.-M.
umfasst, von denen 933,m auf das Festland und 439,i5 Qu.-M.
auf die Insel Sardinien kommen.

Politische Eintheilung, Bevölkerung. — In administrativer
Beziehung wird das Königreich in 14 Kreise (General-Intendanzen), und
50 Provinzen geschieden,' welche letztere in Aemter oder Mandamenti
zerfallen.

Flächeninhalt
in Quadrat-
Kilometern.

Bevölkerung,

Im Ganzen:

_

136,849

2892,6T

275,110

1535,j,

133,233

1395,™

81,334

100,382

926„5

184,848

915,66

160,077

747,.,

65,013

672,,,

78,859

152,468

974,M

50,872

2067,oT

64,239

1827,„

45,723

888,ij

117,870

797,35

101,695

665,00

58,853

696,56

37,833

2597„6

179,636

1758,«

148,450

1056,05

118,844

1609,54

153,942

1381,oo

178,069

1242,35

139,649

809,00

64,030

1348,oo

36,331

755,00

35,879

3054,„

118,377

451„4

60,072

685,64

64,541

1605,„

107,474

2035,«

105,474

922,83

57,562
168,561

1453,,.»

3194,04

. 81,232

806,„

78,906

115l,o,

101,202

681,78

59,993

1224,00

121,806
130,691

971„i

866,,,

120,428

51,215,11

4,368,972

3381,58

106,388

2195,80

42,598

2006,14

48,958

2523,40

78,189

3586,88

58,882

1081,31

37,522

2270,32

27,530

1915,16

65,821

1131,55

34,108

1865,30

24,456

2138,32

22,660

24,096,„,

547,112

51,215,11

4,368,972

7ä,311,ir*)

4,916,084

General-Intendanzen.

Provinzen.

(Stadt •
(Provinz-

Turin........................^Pignerol ...........

(/susa................

Genua.......................-./Chiavari...........

Vsovi................

\Levante ...........

/Chambéry .........

«•»»-f^y.................-te^r"::::::

'larentaise.........

/Alexandrien .......

Alexandrien...............:::;::;;;::

Turin

(Bobbio.....

(Coni.......

YMondovi •■

"■)AIba.......

(saluzzo -■-
/Novara •••
iLomelline
• •/Pallance ••

fOBSola......

ivalsesia ■•

(Nizza .....

■ jOnegUa •••
fst. Kémo •
(Annecy
.•\Faucigny ••
'chablais

(Ivrea ......

"(Kosii ......

Coni

No vara-

Nizza

Annecy •

Ivrea-

Savona ■

Savona.......................>Actiui

/VerceUi •

Vercellî......................jBielia ■•■

(Casale--

Auf dem Festlande-

/Cagiiari •

Cagliarl......................fe'f.;

(Oristano
(Nnoro ■••

Nuoro.........................Jcuglieri-

'lanusci •
/Sassari •

.......................

(Tempio •

Auf der Insel Sardinien uud Capraja •
Hiezu auf dem Festlaiide..................

■ 54,86562 Miriaren oder Quadrat-Kilometer

__ *) In geographischen Quadrôtmeilen 1372,;
^ 1 Seograph. Quadratmeile- —

des

Das Tolb« Nationalverschiedenheit. — Die Bewohner ues
Königreichs
gehören sehr verschiedenen Stämmen an, und sind nicht einmal
sämmtlich Italiener. Am zahlreichsten erscheint der Piemontesische Stamm
(gegen 3 Mill.);
verschieden von ihm sind die Bewohner der Insel Sardi-
nien
(dieSarden), verschieden die Genueser. Savoyen (Chambery, Annecy),
das Stammland des Fürstenhauses, hat eine nach Sprache und Herkommen
französische Bevölkerung, und eben so auch der
grössere TheR der
General-Intendanz Nizza. — Bevölkerungszunahme: Im Jahre 1816
schätzte man die Bevölkerung auf 3,760,000 Seelen,
wobei man, wie wohl
zu hoch, die Einwohnerzahl der Insel zu 520,000 annahm; 1832 rechnete

nach Erweiterung seiner Herrschaft strebte, waren Reformen das einzige
.vnttel, die sardinische Macht zu stärken, und die übrigen italienischen
Volksstämine zu einer Unterwerfung unter die Königl. Sardinische Herr-
schaft geneigt zu machen. Daher denn auch die eingetretenen Beschrän-
kungen des Adels und der Geistlichkeit, und die Ausbildung des Konsti-
tutionalismus. In Folge des im März 1850 erlassenen, nach seinem Urheber
benannten „Siccardischen Gesetzes" wurden die geistRche Gerichtsbarkeit
und einige andere Privilegien des Klerus aufgehoben, und die finanzieRe
Noth zu einer Einziehung der Klostergüter benutzt, die indessen (1855) nur
theilweise stattfand. —

Eeligionsversehiedenheit. Kirchliche Verhältnisse. — Die
Einwohner sind, bis auf etwa 50,000 Protestanten, unter denen 21,580 der
früher so hart bedrückten Waldenser, und etwas über 7000 Juden, sämmt-
lich Katholiken, die in 41 Diözesen, 4138 Parochiën und 63 Seminarien
leben. Auf dem Festlande sind 4 Erzbischöfe (zu Chambery mit 2, zu
Genua mit 7, zu Turin mit 10, und zu Vercelli mit 5 Bischöfen), 325
Klöster (243 Mönchs- und 82 Nonnenklöster), 10 regulirte Abteien, 3,619
Pfarrer und 54 geistliche Seminarien; auf der Insel 3 Erzbischöfe (zu Ca-
gliarl, Sassai-i und Oristano, mit 8 Bischöfen), 106 Klöster (93 Mönchs-
und 13 Nonnenklöster), 3 regulirte Abteien und 9 Seminare. — Das Ein-
kommen der Geistlichkeit beträgt, deren eigenen Angaben zufolge 10,412,084
Lire; nach dem Kataster 10,947,876; rechnet man hierzu noch die hier
nicht vollständig einbegriffenen Einkünfte der kirchlichen Koi'porationen,
so ergeben sich (nach Boggio) 151/2 Mill. jährlich. In der „Rivista Enciclo-
pedica" (Febr. 1855) wird das jährliche Einkommen der Geistlichkeit zu
17,189,406 Lire berechnet- Der Kapitalstock des geistlichen Vermögens
soll mindestens 388 Mill- betragen.

Geistige Kultur, Unterric htsanstalten. — In den physischen
und
mathematischen Wissenschaften, so wie in der Geschichte, besitzt
Sardinien ausgezeichnete iMänner, weniger in den schönen Künsten. Im
Volksschulwesen ist man noch weit zurück. Durch ein Gesetz vom 4. Okt.
1848 ist das Unterrichtsw'esen
allerdings umgestaltet, damit aber keines-
wegs
verbessert worden. Dasselbe entzog zwar der Geistlichkeit allen
Einfluss, hat aber bis jetzt an deren Stelle, ausser Ideologen und Schwätzer,
noch keine
tüchtigere Leiter des Unterrichtswesens gesetzt. Universi-
täten gibt es 4 im Staate: zu Turin (gest. 1412), 1850 mit 1302 Stu-
denten, zu Genua (gest. 1812) mit 683, zu Cagiiari (gest. 1720, ren. 1764)
mit 520, und zu Sassari (gest. 1766) mit 289 Studenten. Ausserdem be-
stehen 98 Kollegien auf dem Festlande und viele Gymnasien und mittlere
Stadtschulen. Von besondeim Unterrichtsanstalten findet man 1 Militär-
akademie und 1 Thierarzneischule zu Turin, 1 Marineschule zu Genua
3 nautische Schulen zu Genua, Villafranca und Savona, 4 Institute für
Medicin und Chirurgie zu Chambery, Mondovi, Vercelli und Nizza, 1 Berg-
bauschule zu Moutlers, und
2 Taubstummeninstitute zu Turin und Genua.

er alle, seit einem Jahre genährten HoITnnngen vernichtet sah, am näch-
sten Tage zu Gunsten seines ältesten Sohnes, des jetzt regierenden Königs
Victor Emanuel II. abdankte, das Land verliess und nach wenigen
Monaten (am 28. Juli), zu Oporto in Portugal, gebrochenen Herzens starb.
Im letzten Russisch-Türkischen Kriege stand ein sardinisches Hülfskorps
den vereinigten V^'^estmächten bei, und focht mit Tapferkeit in der Krym.

Genealogie des zur Thronfolge gelangten Hauses
Savoyen-Carignan.

Herzog Karl Emanuel Ferdinand, + 1800.

1

Karl Albert
1798. Kronprinz 1815. König 1831, f 1849.

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114 13. — Die Italienisclie Halbinsel.

Macht der Päpste. Karl der Grosse, Plpins Sohn, nöihigie 774 den
Longobardenkönig Desiderius zur Abdankung, verleibte dessen Königreich
der fränkischen Monarchie ein, und üble über einen grossen Theil von
Unteritalien Oberlehensherrschaft und, als Patrizier von Rom, über den
Kirchenstaat Souverainitätsrechte aus. Vom Papste Leo III den 25. Dec.
800 zum Kaiser gekrönt, erneuert er das abendländisch-römische Kaiser-
thum, und unterwarf, bis auf einige, von den Griechen behauptete See-
städte, ganz Italien unumschränkt seinem Scepter. Als Karls Enkel die
fränkische Monarchie theüten, ward dem Aeltesten derselben, Lothar,
820, Italien und 823 die Kaiserwürde zu Theil, und Italiens Herrscher
aus seinem Stamme endigten sich (888) mit Karl dem Dicken. Vom Jahre
829 an hatten sich bereits Araber (Saracenen) auf den Jnseln sowohl als
dem Festlande festgesetzt, besonders in Sicilien und Calabrien ausgebrei-
tet, und theilten Unteritalien mit den Griechen, welche Neapel, Gaeta und
Amalfl beherrschten, und den lombardischen Fürsten zu Benevento, Salerno
und Capua, welche vom deutschen Reiche abhingen. Im übrigen Italien
warfen sich Stammverwandte der Karolinger zu Königen auf. Adelheid,
die Wittwe Lothars, rief 951 den deutschen König Otto I. nach Italien,
vermählte sich mit ihm, und dieser belehnte 952 Berengar mit Italien.
Berengars Bedrückungen des Volks veranlassten Otto L zu einem zweiten
Zuge, auf welchem er in Mailand 961 als König und 962 in Rom als rö-
mischer Kaiser gekrönt wmrde, sich aber, nachdem er mit dem Papste
zerfallen war, nur mit grosser Anstrengung in der Herrschaft über die
Italiener behauptete. Sein Sohn Otto IL und sein Enkel Otto III. (t
1002) opferten derselben ihr Leben auf. Zu Anfang des 11. Jahrhunderts
landeten (1015 und 1038) normännische Krieger in Unteritalien, vertrie-
ben die Griechen und Saracenen ans ihren Besitzungen, und stifteten un-
ter Belehnung der Kaiser und Päpste, die Herzogthümer Apulien und Ca-
labrien, eroberten SicRien, und bildeten aus diesen Landestheilen das
Königreich beider Sicilien, dessen erster normannischer König Roger IL,
1130 gekrönt wurde. Von dieser Zeit an stieg das Ansehen und die Ge-
walt der Päpste in Italien, die den deutschen Königen aus dem fränkischen
und schwäbischen Hause das Bestreben, über Italien zu herrschen, so er-
schwerten, dass diese alle ihre Anstrengungen am Ende vereitelt sahen.
Der päpstliche Bann, welcher mehr als einmal den deutschen König Hein-
rich IV. traf, und seine Völker von dem ihm schuldigen Gehorsam los-
sprach, diente vielen italienischen Städten zum Vorwande, sich gegen
das kaiserliche Ansehen aufzulehnen, und freie unabhängige Regierungen
zu bilden. So machten sich zuerst die Seestädte Genua, Lucca und
Pisa frei, und ihrem Beispiele folgten Mailand, Pavia, Asti, Cremona,
Lodi, Como, Parma, Piacenza, Verona, Padua u. v. a. und gaben sich
Konsuln und Volksregierungen. Zwar steHte der Hohenstaufe Fried rieh 1.
(1154—11833 das kaiserliche Ansehen zum Theil wieder her, doch trat
unter seinen Nachfolgern der durch Beitritt des Papstes und des Königs
beider Sicilien verstärkte lombardische Städte-Bund, ihm mit aRem
Erfolg entgegen, und es bildeten sich die Parteien der Weifen und Waib-
linger (Guelfen und Gibellinen; Anhänger des Papstes und des Kaisers),
durch welche die Ruhe Italiens Jahrhunderte hindurch unterbrochen wurde.
Der Einfluss, welchen die itaUenischen Städte im 13. Jahrhundert auf die
politischen Angelegenheiten erhielten, stützte sich vornehmlich auf ihren
Reichthum. Ihre Seehäfen wurden der Markt für ganz Europa. Italienische

Handelsleute, gemeinlich Lombarden genannt, verbreiteten die orienta-
lischen, zum Bedürfniss gewordenen Waaren über alle europäischen Län-
der, und durch Freiheiten und Vorrechte von allen Souverainen unter-
stützt, kam mit dem Handel bald alles geprägte Geld in ihre Hände. —-
Seit Heinrich VII. und Ludwig dem Bayer zeigte sich das Bestreben
der deutschen Kaiser, über Italien zu herrschen, immer weniger thätig.
Karl IV. und Friedrich III. Hessen sich ihre Ansprüche durch Geld ab-
kaufen. Doch blieb die Lombardei mit dem Kaiser in einer Lehensver-
bindung. Während der letzten 3 Jahrhunderte wurden heftige Kämpfe um
die italienischen Staaten zwischen Oesterreich, Frankreich und Spanien
geführt. Mailand, Neapel und Sardinien wurden ein Eigenthum des spani-
schen Stammes des Österreich. Hauses, und nach Absterben desselben
kamen (1713) Mailand, Neapel und Sardinien an die deutsche Linie dieses
Hauses. Im Jahre 1735 wurde in Neapel und SiciUen spanische Secundo-
genitur, und vor Beginn der ersten französischen Revolution (1788) bestand
Italien aus dem Königreich Sardinien (Piémont, Savoyen und der Insel
Sardinien), den beiden gesonderten Königreichen Neapel und Sici-
lien, dem Römischen Staate (mit San Marino, ausserdem mit den
Gralschaften Avignon und Venaissin in Frankreich), dem Grossherzogthum
Toskana, dem Herzogthum Parma (Parma, Piacenza und Guastalla),
dem Herzogthum Mo den a (Modena, Mirandola und Novellara), der Re-
publik Venedig (Terra lirma: das heutige Venetianische Gebiet, so wie
die Provinzen Brescia, Bergamo, Capo d'Istria etc.; dann: Gebiet in Dal-
matien und Albanien: Zara, Spalatro, und Gebiet in der Venetianischen
Levante: die Jonischen Inseln), der Republik Genua (Genua, Savona,
Finale und der Insel Capraja), der Repubük Lucca, der RepubUk Ra-
gusa, dem Staat des .Malteserordens (Vlalta, Gozzo und Comino),
der Lombardei, als österreichischen Besitzung (blos aus den Herzog-
thümern Mailand und Mantua und den kaiserlichen Lehen in der Riviera
bei Genua bestehend), und der von Frankreich besetzten Insel Korsika.
— Die französische Revolution führte auch auf der itaRenischen Halbinsel
politische Umwälzungen herbji, bei denen die beiden Republiken Venedig
und Genua verschwanden, und die meisten übrigen italienischen Staaten
grösstentheils in Republiken nach neuem Zuschnitt umgewandelt wurden,
bis sie theils dem von Napoleon geschaff'enen Königreiche Italien,
theils dem französischen Reiche einverleibt wurden; nur Neapel blieb (bis
auf die Insel Sicilien) ein eigenes Königreich, das Napoleon erst seinein
Bruder Joseph (1806—1808) und nach dessen Erhebung zum Könige von
Spanien seinem Schwager Murat überRess. Unter Napoleon (1812) bestand
Italien aus dem Königreich Italien (Lombardei, Venedig, Romagna,
die Marken, Istrien, Südtyrol und Theile von Modena), dessen König Na-
poleon selbst war; dem Königreich Neapel (das Festland Unteritaliens),
von 1806-8 unter Joseph Napoleon, dann bis 1815 unter Mural; dem
Königreich Sicilien (der Insel), unter dem alten bourbonischen Herrscher;
dem Königreich Sardinien (der Insel), unter dem alten savoyischen
Herrscher, den französischen Departements: Savoyen, Piémont, Genua,
Parma, Theilen von .Modena, Toscana (Hetrurien), Rom und Kor-
sika, und der englischen Besitzung Malta (mit Gozzo und Comino). Seit dem
Sturze Napoleons, 1815, sind die itaUenischen'Staaten, bis auf die ehemaligen
Republiken Venedig, Genua und Lucca, in ihren vorigen Zustand zurückgekehrt-
Lucca wurde zum Herzogthum gemacht, und später mit Toskana vereinigt-


1. Köuii^reiclA Sardinien.

G

eschichte. — Das Stammland der Könige von Sardinien ist
Savoyen, in älterer Zeit Sitz der Allobroger. Seit den Punischen Kriegen
besetzten es die Römer, später Germanische Völkerstämme. Als 879 Boso
das Königreich Arelat stiftete, machte Savoyen einen Theil desselben aus.
Statthalter von Savoyen soll 1016 Beroald gewesen sein, der unter dem
Titel eines Grafen von Savoyen vorkommt. Durch Heirath und Kauf er-
warben dessen Nachkommen Piémont, das Pays de Vaud (das später an
Bern abgetreten wurde), Asti und Nizza. Thomas IL, Vicar des Reichs
in der Lombardei und in Piémont, f 1259, theilte seine Hinterlassenschaft
zwischen seine 2 Söhne: Thomas bekam Piémont, Amadeus Savoyen.
Nach Erlöschen der Piemontischen Linie kamen deren Besitzungen an
Savoyen, das durch Heirath die Anwartschaft auf Montferrat erworben und
1401 die Grafschaft Genevois erkauft hatte. 1416 wurde Amadeus VIH.
(später, als Papst, Felix V.) zum Herzog von Savoyen ernannt Seine
Nachkommenschaft theilte sich in mehrere Linien, doch nur der jüngste,
Philipp, pflanzte das Haus dauernd fort. Seine Nachkommen gelangten
1496 auf den Thron von Savoyen, erweiterten ihre Besitzungen durch
Ceva, Tenda etc., verloren aber durch die Theilnahme an dem Französisch-
Spanischen Kriege, in welchem Savoyen dem Kaiser folgte, ihre Länder.
Erst im Frieden von Chateau Cambresis, 1559, gelang es dem Herzog
Emanuel Philibert, berühmt als Feldherr Karls V. und Philipps H.,
die väterlichen Erblande wieder zu bekommen. Seine Nachkommen waren
bemüht, bei dem Aussterben des Hauses Valois, auf Unkosten Frankreichs
sich zu bereichern, und gewannen die Grafschaft Saluzzo. Seit 1630
theilte sich das Land in 2 Linien, in die regierende und die Linie Savoyen-
Carignan. Vorzüglichen Antheil nahm Savoyens Herzog Victor Ama-
deus II. an dem Spanischen Erbftlgekriege. Anfangs auf französischer
Seite, wechselte er bald darauf staatsklug, und focht in Verbindung mit
Oesterreich, England etc. gegen Frankreich und den eigenen Schwieger-
sohn, wodurch er nicht nur, nach Achtserklärung des Herzogs von Mantua,
das ganze Montferrat und einige Distrikte Mailands, sondern im Frieden
von Utrecht, 1713, auch die Insel Sicilien und den Titel eines Königs
bekam. Als er später durch listiges Spiel von Neuem die grossen Mächte
zu berücken suchte, verlor er, 1720, Sicilien wieder, erhielt aber dage-
gen Sardinien, und musste, 1730, zu Gunsten des Sohnes dem Throne
entsagen. Im Oesterreichischen Erbfolgekriege wusste Karl Emanuel IH.
(t 1773) als Oesterreichs Bundesgenosse (1739) seinen Vortheil zu be-
nutzen und für die Hülfe, welche er Maria Theresia geleistet, Theile des
Pavesanischen, Vigevano, Anghiera etc. abgetreten zu erhalten. Er sorgte
für eine bessere Gestaltung der Rechtspflege durch Einführung eines neuen

Gesetzbuches, des Corpus Caroünum, 1770. Sein Sohn, Victor Ama-
deus HL (t 1796), fühlte die Folgen der französischen Revolution sehr
bald. Im ersten Feldzug, in welchem sich ein sardinisches Heer der
Oesterreichischen Armee angeschlossen hatte, gingen Savoyen und Theile
von Piémont verloren, und in dem Turiner Frieden, 1796, musste der
König das Herzogthum Savoyen, Nizza, Tenda und BogRo an Frankreich
abtreten. Sein Nachfolger, Karl Emanuel IV., hatte 1797 den Verdruss,
das östliche Piémont und ARessandria von dem Revolutionsschwindel der
Cisalpiner ergriffen zu sehen; nach neuen Siegen Frankreichs, 1798, über
die verbündeten Mächte, wurden die Besitzungen auf dem festen Lande
überwältigt und Frankreich einverleibt; die Königl. Familie segelte nach
Sardinien über, und im Juni 1802 trat der König, der in's Kloster ging,
gegen eine jährliche Summe von 50,000 Piastern, die Krone an seinen
Bruder Victor Em an u el L ab. Nach der Besiegung Napoleons durch
die vereinigten Mächte, 1814, nahm dieser seine Erbstaalen, mit wenigen
Veränderungen, wieder in Besitz und erhielt noch durch den Wiener Kon-
gress, die ehemalige Republik Genua, mit Inbegriff der Kaiserl. Lehen
und der Insel Capraja, und durch den zweiten Pariser Frieden, 1815, die
Oberherrschaft über Monaco. Bei einer 1821 ausgebrochenen Militärrevo-
lution, legte auch er die Krone nieder, und überRess den Thron seinein
jüngern Bruder, Karl Felix, mit welchem 1831 der Hauptast ausstarb,
und der Nebenast Carignan mit dem Könige Karl Albert, dessen Erb-
folgerecht auf dem Wiener
Kongresse anerkannt worden war, an die Re-
gierung kam. Scchszehn Jahre lang regierte dieser sein Land mit Um-
sicht und in einer das wahre Wohl seiner Unterthanen fördernden Weise,
bis er plötzüch von dieser ruhigen Bahn abging und,
ermuthigt durch
die politischen Neuerungen des Papstes Pius IX., sich verpflichtet glaubte,
seine Regierungsmaximen den Wünschen der im Reiche vorhandenen libe-
ralen Partei anbequemen zu müssen, und bereits durch eine am 8. Febr-
1848 publizirte Verfassung sich mit dieser befreundete. Nach der Pariser
Februarrevolution durch diese Partei mit der
Idee geschmeichelt, zum R«'
generator von ganz Italien berufen zu sein, und der Begründer von des-
sen Selbstständigkeit und Freiheit durch Vertreibung der Oesterreicher auS
Oberitalien werden zu können, ergriff er diese Idee, und drang, „das
Schwert von Italien", ermuthigt durch die Wiener Revolution vom 13')
und den Mailänder Aufstand vom 18. März, anfangs nicht ohne Erfolg,
mit bewafiTneter Macht in die österreichische Lombardei ein. Nicht lange
erfreute er sich seiner Siege; durch Oesterreichs Widerstand gedrängt
verlor er eine Position nach der andern, und wurde am 23. März 184J
durch Radetzky bei Novara so entschieden
aufs Haupt geschlagen, dasS


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115 13. — Die Italienisclie Halbinsel.

man 4,173,000 (Festland 3,675,000, Insel 498,000), und 1838 nahm man
die ganze Bevölkerung zu 4,650,406 Seelen an. —

Ständeverschiedenheit, Keehtsverhältnisse. — Man erkennt
in Sardinien 4 Stände an: den Klerus, der zwar mit besondern politischen
Vorrechten ausgestattet, aber weder auf dem Festlande noch auf der In-
sel in liegenden Gründen reich dotirt ist; den zahlreichen Adel der auf
der Insel sehr reich und bevorrechtet, auf dem Festlande besteuert und
minder reich ist; den Bürgerstand, der (mit Ausnahme von Genua)
kaum w'ohlhabend genannt werden kann, auf der Insel aber Antheil an
der Gesetzgebung hat, und den Bauernstand, der zwar persönlich frei
aber nur der Pächter des Landes ist, und auf der Insel noch unter dem
Drucke des Feudalsystems seufzt. In dem Zeiträume von 1814—1840 sind
mannigfache Experimente mit den Bewohnern des festen Landes vorge-
nommen worden. Nachdem dieselben an die zeitgemässe französische
Civilgesetzgebung gewöhnt war, suchte die restaurirte Regierung die Zustände
des vorigen Jahrhunderts wieder herzustellen, und das Feudalwesen, das
auf der Insel fortwährend sich erhalten hatte, und daneben den Jesuitis-
nius neu zu begründen. Die Geistlichkeit erhielt das ganze Unterrichts-
wesen, und es ergingen Verfügungen, wie die, dass, wer nicht wenig-
stens 1500 Lire Vermögen besitze, nicht lesen und schreiben lernen dürfe.
Auf der Jnsel besitzen Adel und Geistlichkeit noch jetzt das grosse Grund-
eigenthum. Im Jahre 1807 zählte man auf der Insel 372 Ortschaften, von
denen 304 mit 322,940 Bewohnern dem Adel gehörten, und über die Hälfte
des Areals der Insel mit 220,000 Menschen war das Eigenthum fremder
Adelsfamilien, die ihr Einkommen im Aus lande verzehren. Noch 1833
phlte man auf Sardinien 376 grosse Feudalgüter, von denen die Hälfte
im Besitze spanischer Adelsfamilien sich befand. Seit 1848 traten, zu-
^ifu , bedeutende Veränderungen ein, und seit sich

ivari Albert als das Haupt der nationalen Partei in Italien gerirte und offen

Flächeninhalt
in Quadrat-
Kilometern.

General-Intendanzen.

Bevölkerung.

Provinzen,

136,849
275,110
133,233
81,834
100,382
184,848
160,077
65,013
78,859
152,468
50,872
64,239
45,723
117,870
101,695
58,853
37,833
179,636
148,450
118,844
153,942
178,069
139,649
64,030
36,331
35,879
118,377
60,072
64,541
107,474
105,474
57,562
168,561
. 81,232
78,906
101,202
59,993
121,806
130,691
120,428

2892,67
1535,1,
1395,70

926,,5
915
,66
747,.,
672,,,
1641
,59
974,28

2067,07
1827,57
888,73

797„5
665,00
696„s
2597,75
1758„5
1056
,05

1609,04

1381,00

1242,35

809,00
1348,00
755,„o

.3054,53
451,2,
685,54
1605
,7.
2035,25
922,83
1453,,4
3194
,04
806,2,
1151,22
681,78
1224,00
971,44

.^Pignerol ............

Turin

(Stadt .
} Provinz-

/Genua

Genua.

.............../Chiavari......

Vvovi...........

\LeYante ......

/Chambery •••.

Cbambéry..................fc^r":

(tarentaise ••••
/Alexandrien ••

...............fane :::::;

(ßobbio.........

/Coni...........

plondovl ......

..............Y^lba...........

(saluzzo ........

isovara ........

iLomelline * —

............../Pallance ......

JOfisola..........

VValsesia ......

(Nizza ..........

..............JOneglia ........

'st. Remo .....

(Annecy ........

..............SFaucigny.......

fchablais .......

(Ivrea ..........

..............<Acsta ..........

/Savona .........

Savona.......................^Acqui..........

(Albenga........

/Vercelli........

Vercelli......................jBiella..........

(Casale..........

Coni

No vara-

Nizza

Annecy.
Ivrea.....

4,368,972

51,215,1

Auf dem Kestlande-

106,388
42,598
48,958
78,189
58,882
37,522
27,530
65,821
34,1-08
24,456
22,660

3381,58
2195,80
2006,44
2523,40
3586,88

1081.31

2270.32
1915,16
1131,55
1865,30
2138,32

/CagUari

Cagliarl......................te'f.

llsili '
Oristano

Nuoro.........................ÏCugUeri'

ILanusci ■
^Sassari .

.......................Œ":

(Tempio •

547,112
4,368,072

Auf der Insel Sardinian uud Capraja.
Hiezu auf dem Festlande..................

24,096,00
51,215,„

4,916,084

75,311,1,*)

Im Ganzen:

*) In geographischen QuadratmeUen 1372,55, — 34,86,62 Miriaren oder Quadrat-Kilometer
1 geograph. Quadratmeile. —

Das Volk* Nationalversehiedenheit. — Die Bewohner des
Königreichs gehören sehr verschiedenen Stämmen an, und sind nicht einmal
sämmtlich Italiener. Am zahlreichsten erscheint der Piemontesische Stamm
(gegen 3 Mill.); verschieden von ihm sind die Bewohner der Insel Sardi-
nien (dieSarden), verschieden die Genueser. Savoyen (Chambery, Annecy),
das Stammland des Fürstenhauses, hat eine nach Sprache und Herkommen
französische Bevölkerung, und eben so auch der grössere Theil der
General-Intendanz Nizza. — Bevölkerungszunahme: Im Jahre 1816
schätzte man die Bevölkerung auf 3,760,000 Seelen, wobei man, wie
\A'ohl
zu hoch, die Einwohnerzahl der Insel zu 520,000 annahm; 1832 rechnete

nach Erweiterung seiner Herrschaft strebte, waren Reformen das einzige
Mittel, die sardinische iMacht zu stärken, und die übrigen italienischen
Volksstämme zu einer Unterwerfung unter die Königl. Sardinische Herr-
schaft geneigt zu machen. Daher denn auch die eingetretenen Beschrän-
kungen des Adels und der Geistlichkeit, und die Ausbildung des Konsti-
tutiönalismus. In Folge des im März 1850 erlassenen, nach seinem Urheber
benannten „Siccardischen Gesetzes" wurden die geistliche Gerichtsbarkeit
und einige andere Privilegien des Klerus aufgehoben, und die finanzieUe
Noth zu einer Einziehung der Klostergüter benutzt, die indessen (1855) nur
theilweise stattfand. —

Religionsversehiedenheit. Kirchliche Verhältnisse. — Die
Einwohner sind, bis auf etwa 50,000 Protestanten, unter denen 21,580 der
früher so hart bedrückten Waldenser, und etwas über 7000 Juden, sämmt-
lich Katholiken, die in 41 Diözesen, 4138 Parochiën und 63 Seininarien
leben. Auf dem Festlande sind 4 Erzbischöfe (zu Chambery mit 2, zu
Genua mit 7, zu Turin mit 10, und zu Vercelli mit 5 Bischöfen), 325
Klöster (243 Mönchs- und 82 Nonnenklöster), 10 regulirte Abteien, 3,619
Pfarrer und 54 geistliche >Seininarien; auf der Insel 3 Erzbischöfe (zu Ca-
gliarl, Sassari und Oristano, mit 8 Bischöfen), 106 Klöster (93 Mönchs-
und 13 Nonnenklöster), 3 regulirte Abteien und 9 Seminare. — Das Ein-
kommen der Geistlichkeit beträgt, deren eigenen Angaben zufolge 10,412,084
Lire; nach dem Kataster 10,947,876; rechnet man hierzu noch die hier
nicht vollständig einbegriffenen Einkünfte der kirchlichen Korporationen,
so ergeben sich (nach Boggio) 15V2 Mill. jährlich. In der „Rivista Enciclo-
pedica" (Febr. 1855) wird das jährliche Einkommen der Geistlichkeit zu
17,189,406 Lire berechnet. Der Kapitalstock des geistlichen Vermögens
soll mindestens 388 Mill. betragen.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In den physischen
und mathematischen Wissenschaften, so wie in der Geschichte, besitzt
Sardinien ausgezeichnete Männer, weniger in den schönen Künsten. Im
Volksschulwesen ist man noch weit zurück. Durch ein Gesetz vom 4. Okt.
1848 ist das Unterrichtsw^esen allerdings umgestaltet, damit aber keines-
wegs verbessert worden. Dasselbe entzog zwar der Geistlichkeit allen
Einfluss, hat aber bis jetzt an deren Stelle, ausser Ideologen und Schwätzer,
noch keine tüchtigere Leiter des Unterrichtswesens gesetzt. Universi-
täten gibt es 4 im Staate: zu Turin (gest. 1412), 1850 mit 1302 Stu-
denten, zu Genua (gest. 1812) mit 683, zu Cagliarl (gest. 1720, ren. 1764)
mit 520, und zu Sassari (gest. 1766) mit 289 Studenten. Ausserdem be-
stehen 98 Kollegien auf dem Festlande und viele Gymnasien und mittlere
Stadtschulen. Von besondern Unterrichtsanstalten findet man 1 Militär-
akademie und 1 Thierarzneischule zu Turin, 1 Marineschule zu Genua,
3 nautische Schulen zu Genua, Villafranca und Savona, 4 Institute für
Medicin und Chirurgie zu Chambéry, Mondovi, Vercelli und Nizza, 1 Berg-
bauschule zu Moutlers, und
2 Taubstummeninstitute zu Turin und Genua.

er alle, seit einem Jahre genährten Hoffnungen vernichtet sah, am näch-
sten Tage zu Gunsten seines ältesten Sohnes, des jetzt regierenden Königs
Victor Emanuel II. abdankte, das Land verliess und nach wenigen
Monaten (am 28. Juli), zu Oporto in Portugal, gebrochenen Herzens starb.
Im letzten Russisch-Türkischen Kriege stand ein sardinisches Hülfskorps
den vereinigten Westinächten bei, und focht mit Tapferkeit in der Krym.

Genealogie des zur Thronfolge gelangten Hauses
Savoyen-Carignan.

Herzog Karl Emanuel Ferdinand, f 1800.

Karl Albert
1798. Kronprinz 1815. König 1831, f 1849.

VlctorE manuel II.
geb. 1820, König 1849._

Ferdinand
Herz. V. Genua, geb. 1822, f 1855.

Thomas Albert Victor,
Herz. V. Genua,
geb. 1854.

Odo Eugen,
Hrz. T. Montferrat,
geb. 1846.

Humbert,
V. Piémont,
»ronpr., geb. 1844.

Das T^and. — Lage, Grenzen, Grösse,
ter Frieden, 1713, mit dem Namen Herzogthum Savoyen benannte
Königreich Sardinien zerfällt in zwei, gegen 50 Meilen von einander
entfernte Hälften, der Insel Sardinien, von der das Königreich den Na-
nien erhalten hat, und dem westlichen, am Golf von Genua oder dem
Ligurischen Meere gelegenen, Festlande Oberitaliens, das im W,
von Frankreich, im N. von der Schweiz, und im 0. vom Lombardisch-
"Venetianischen Königreiche begrenzt wird, und einen Flächenraum von
13^2,55 QU.-.M. umfasst, von denen 933,^ auf das Festland und 439,15 Qu.-.M
auf die Insel Sardinien kommen.

Politische Eintheilung, Bevölkerung. — In administrativer
Beziehung wird das Königreich in 14 Kreise (General-Intendanzen), und
50 Provinzen geschieden, ' welche letztere in Aemter oder Mandamenti
zerfallen.

Amadeus,
Hrz. V, Aosta,
geb. 1845.

Das bis zum Utrech-

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116 13. — Die Italienisclie Halbinsel.

Eine Königl. Akademie der Wissenschaften besteht zu Turin, eine Akademie
der Wissenschaften und Künste zu Alessandria, und Akademien der schö-
nen Künste, so wie Bibliotheken etc. zu Turin, Genua etc. Auf der Insel
Sardinien befindet sich ein grosser Theil der Bevölkerung in mancher Be-
ziehung noch in einem halbwilden Zustande.

Physisch-teehnisclie Kultur. — Der Landbau bildet die Haupt-
erwerbsquelle des Landes. Die Insel führt Getreide in Menge aus, und
erzeugt reiche Erndten von Flachs, Safran, Tabak, Wein, Oliven und
Südfrüchten. Auf dem Festlande gedeiht der Reis vorzüglich im Pothale,
Hanf und Tabak in Piémont, Wein in Savoyen und Piémont, Oliven im
Küstenlande (aus den Häfen von Genua und Nizza allein werden jährlich
für 4 Mill. Thlr. Oel ausgeführt); Obst wird überall in Menge gebaut; Holz
ist in den Ebenen selten, in den Alpen unzugänglich, in trefl'lichen Wal-
dungen auf der InseL — Die Viehzucht wird ziemlich schwunghaft be-
trieben. Pferde gedeihen vorzüglich auf der Insel, wo kleine magere Rin-
der in Menge gezogen werden. Einen kräftigen Rinderstapel zur Mästung
liat Piémont; veredelte Schafe Savoyen; den Mauflon wild die Insel. Zie-
gen und Schweine findet man allenthalben; von letztern auch eine eigene
Rasse mit ungespaltenen Klauen auf Sardinien. Esel stark und lebhaft in
Savoyen, klein auf der Insel, veredelt in Piémont. Geflügel ist überall
in grosser Menge. Bienenzucht wird vorzugsweise auf der Insel, Sei-
denzucht in Piémont betrieben. Die Küstenfischerei auf Thunfische,
Sardellen und Anschovis ist vom Belang, und die Korallenfischerei
an der Insel ziemlich einträglich. An Mineralien ist das Land unge-

mein reich; und der Bergbau hebt sich mit jedem Jahre. Silber liefert
Savoyen; Eisen: Savoyen, Piémont und die Insel; Blei: Savoyen, Cuneo und
die Insel; Kupfer: Savoyen; Steinkohlen: Savoyen und Genua; Schwefel:
Savoyen; Vitriol: Aosta; Alaun, Salpeter und Spiessglas: die Insel; schö-
nen Marmor: Piémont; Schiefer: Genua; Quellsalz: Savoyen (Moutiers);
Seesalz: die Insel. Besuchte Mineralquellen sind zu Aix, St. Gervais und
Evian, in Savoyen, und zu Sardara, auf der Insel, und berühmte Seebä-
der zu Nizza und Genua. — Der Kunstfleiss ist besonders im Piemon-
tesischen und Genuesischen rege; Seidenwaaren liefern Genua, Turin und
Nizza; Baumwollenmanufakte ausser diesen Pegli, Voltri, Savona, Mondovi;
Hüte, Papier, Pergament und Seife: Genua; Parfümerien, Essenzen, kan-
dirte Früchte: Genua, Nizza; künstliche Blumen, Strohhüte und Wachs-
fabrikate: Genua, Turin; Korallenarbeiten: Genua etc. ~ Auf der Insel
ist die Industrie nur unbedeutend.

HandeL — Der Handel hat seinen Hauptsitz in Genua und Turin.
Die Ausfuhr besteht hauptsächlich in roher Seide und Seidenwaaren, in
Rindvieh, Oel, Hanfund Reis; die Einfuhr in Kolonial-, Baumwollen-
und Modewaaren, so wie in Salz. Der Handelsverkehr, w'elcher besonders
nach Frankreich, Grossbritannien, der Schweiz, Oesterreich, Russland,
den Herzogthümern und den Vereinigten Staaten gerichtet ist, betrug in
den Jahren 1852 und 1853 an Werth, in Lire:

Spec. Handel.
186,604,684
89,426,753

"256,031,437

Spec. Handel.
188,020,508
95,014,264

283,034,772

Allgem. Handel.
333,942,000
220,630,000

554,572,000

1853.

1852.

Allgem. Handel.

Einfuhr .................... 332,655,951

Ausfuhr .................... 236,619,153

Zusunmen ................. 569,27d,104

Die Handelsmarine zählte 1851: 3,319 Schiffe von 162,085 Ton-
nen; 1853: 3,222 Schiffe von 168,585, und Ende 1855: 2,962 Schifl'e von
184,860 Tonnen, mit 31,987 Seeleuten. Aus sämmtlichen Häfen des Staats
waren 1855: 13,843 Schifl'e mit 654,709 Tonnen ausgelaufen, und 13,993
Schiffe mit 681,400 Tonnen angekommen. Zur Beförderung des inneren
Handels ist ein Netz von Eisenbahnen im Entwürfe, welches von Genua
aus sich mit Turin, und mit den Bahnen der Lombardei vereinigen soll.

Von denselben waren im Sept. 1856 bereits 689 Kilometer (= 93 deutsche
Meilen) dem Verkehre geöffnet, und zwar die Bahn Genua-Turin-Arona,
Turin-Pinerolo, Turin-Susa, und Turin-Cuneo. — Die bedeutendsten Han-
delsörter im Innern sind: Turin (1856 mit 172,000 Einw.), Alessandria,
mit 2 Messen (45,000 Einw.), Chainbery (18,000 Einw.), Susa und Novara
(21,000 Einw.). Der Haupthandelshafen ist Genua (1856: 130,000 Einw.),
und nächst diesem Nizza (36,000 Einw.), Savona (20,000 Einw.), Villa-
franca, Spezzia, Porto Venere, Chiavari, Lerici, Oneglia etc., und auf der
Insel: Cagliari (30,000) und Sassari (mit 24,000 Einw.). —

Münzen, Maasse- und Gewichte sind die französischen. Der
Frank wird Lira genannt. Die Goldmünzen sind zu 20, 40, 80 Lire, die
Silbermünzen zu 5, 2, 1, 1/2 und 1/4 Lire ausgeprägt. —

»er Staat. — Die Staatsverfassung war bis zum Jahre 1848
monarchisch. Auf Sardinien waren Gesetzgebung und Besteuerung von
den Reichsständen abhängig, die alle 3 Jahre sich versammelten, und aus
dem begüterten Adel, den Abgeordneten gewisser Städte und Ortschaften,
und der Geistlichkeit bestanden. Im Herzogthum Genua war, rücksicbtlich
der Staatslasten, eine Vertretung durch den Wiener Kongress angeordnet.
In den übrigen Theilen des Reichs war des Königs Wille unbeschränkt.
Am 8. Februar 1848 gab König Karl Albert seinem Lande eine Verfassung,
die der französischen nachgebildet war, seit jener Zeit aber mannigfache
.Modifikationen zu erleiden hatte. —

Staatsoberhaupt ist gegenwärtig König Victor Emanuel IL,
geb. d. 14. März 1820, der seinem Vater Karl Albert, nach dessen Thron-
entsagung, den 23. März 1849,
succedirte. Der
Titel des iMo-
narchen ist: „König von Sardi-
nien, Cj'pern und Jerusalem,
Herzog von Savoyen, Genua,
.Montferrat, Chablais, Aosta
und Genevois, Fürst von Pie-
mont und Oneglia, Marquis von
Italien, Saluzzo, Susa, Ivrea,
Ceva, Maro, Oristan und Se-
zana, Graf v. Maurienne, Niz-
za, Asti, Alessandria, Tenda,
Gocean und Romont, Freiherr
von Vaud und Faucigny, Herr
von Vercelli, Pignerol, Taren-
taise, Lomellino und Val di
Sesio etc." — Residenz ist
Turin (und in Genua ein königl.
Palast); Lustschlösser
sind: Moncalieri, Stupinigi, la
Veneria, Rivoli, Aglie, und
la Vigna de la Regina. — Das
Wappen des Staats ist ein
quadrirter Schild mit 2 Mittel-
schilden, von denen das obere
rund, das untere ein Herz-
schild ist. Das runde Schild
hat im silbernen Felde ein ro-
thes Kreuz, in dessen 4 Win-
keln Mohrenköpfe mit silber-
nen Binden sind (Sardinien);
das Herzschild hat in golde-
nem Felde einen schwarzen
gekrönten Adler mit rothem
Herzschild und silbernem Kreuz
(Savoyen). Das Hauptschild
ist quadrirt, jedes Quartier wie-
der geviertet und mit den ver-
schiedenen Herrschaftswappen
des Titels geziert. Das Ganze
deckt die Königl. Krone und umgibt der Annunciaten-Orden. — Eitter-
orden bestehen fünf: 1) Der Annunciaten-Orden, gest. 1362,
renovirt 1518, in einer Klasse, der höchste Orden des Staats; 2) der St. Mau-
ritius- und Lazarus-O rden, gest. 1434, ren. 1527, Verdienstorden
für Civil und Militär, in 3 Klassen, mit bedeutenden Pfründen; 3) der
Militärorden von Savoyen, gest. 1815, in 4 Klassen; 4) das Kreuz
der Treue, gest. 1814, und 5) der Civilverdienstorden von
1831. —

Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die Gewalt des Königs ist
durch die Verfassung beschränkt. Centraibehörden sind: das Staats-
ministerium, das aus 7 Deparlementsministerien (Auswärtiges, Inneres,
Justiz und Kultus, Unterricht, Krieg und Marine, Finanzen, öfl-entliche
Bauten) gebildet wird, und der Staatsrath, der in 3 Abtheilungen (für
Inneres, Justiz- und Kirchensachen, und für Finanzen) zerfällt. Für jeden
Kreis ist ein General-Intendant ernannt. Für die Justiz besteht ein Kas-
sationshof in Turm, als höchster Gerichtshof für das ganze Königreich.
Untergerichtshöfe sind die an deui Hauptorte jeder Provinz eingesetzten
Präfektur-Tribunale.

Mnanawesen. -- Der Finanzzustand des Königreichs ist nichts
weniger als glänzend. Vor der französischen Revolution schätzte man die
Einkünfte des Staats auf 17 Mill. Lire, wozu die Insel Sardinien brutto
eine Million beitrug.
18I6 nahm man die Einkünfte zu 48, die Staatsaus-
gaben zu
06 iMill. an. Die neueren (auf ein Jahr festgesetzten) Budgets
schlössen mit folgenden ZifFern ab-

1856.
139,933,592 Lire.
132,527,838 „

Bedarf ...
Einitüafte

Defizit —

1854. 1S55.

137,668,242 ............... 138,852,652

128,182,561 ............... 128,422,824

9.485,681 ............... 10,429,828 ............. 7,405,754

Das Wirkliche Defizit während der Jahre 1850—1853 betrug, zufolge
einer Aufstellung des Finanzministers in der Kammer (zu Ende des Jahres
1853) 1850: 18,839,391; 1851: 60,040,824; 1852: 33,320,891; 1853:
42,278,476; zusammen in 4 Friedensjahren 154,479,583 Lire.


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117 13. — Die Italienisclie Halbinsel.

Die einzelnen Einnahmepositionen sind im Budget für das Jahr 1856
folgendermassen aufgeführt:

Ministerium der Finanzen:
Gabelles (ZöUe, Abgaliei
Steuern und Domänen ••
Münzen und Stempel (S.
. Schatz CGeneral-Direktio
Ministerium des Aeussern; K

Posten ........................

Oeffentliche Arbeiten (Eisenh---------

Ministerium des Innern (.Telegraphen und Perso

Oeffentlicher Unterricht lErtr. d. Veter.-Schule) _

Gesammtsumme der Staatseinnahmen 132,527,838

3,412,056
2,000,083
7,383,958
8,604,786
31,944,814
3,333,399

;he.

Ausserordentliche.

Im Ganz

, 10 „

4,760,720 ,.

, 10

76 „

—'

41.136,271 ,.

r 76

52

9,929,712 ,.

, 52

81 „

416,991 ,.

, 30 „

19,318,049

, 11

, 42 „

4,788 ,.

, 80 „

4,328,351 „

, 22

04 ,,

19,689 ,.

p 10 „

3,431,745 ,.

1 14

93 „

45,170 ,

, 25 „

2,045,254 ,.

, 18

32 „

217,888 „

62 ,,

7,601,846 „

94

07 „

3,178,928 „

, 25 „

11,783,714 „

32

, 23 „

302,714 „

1 — „

32,247,528 „

23

, 20 ,,

17,000 „

, — „

3,350,399 „

20

1 40 ,,

4,203,170 „

32 ,,

139,933,592 „

72

neues).

Die einzelnen Ausgabepositionen für dasselbe Jahr stellten sich

Ordentli'^^i'^- AnücprnrflATi^iIiVho im COW/ÖT»

Minist, der Finanzen: Dotationen 4,760,720
Oeffentl. Schuld, Schatzfaons etc. 41,136,271

Lebensrente-"................. 9,929,712

Verwaltungsk.etc., Verschiedenes 18,901,057
Ministerium der Justiz u. d. Kultus 4,323,562

richts

Ministerium 4es Aeusseren ■
Ministerium des öffentl. Unte
Ministerium des Inuern ••••■

Oeffentliche Arbeiten ......

Mmisterium des Kriegs •••■
Marine ....................... .
.

Gesammtsumme der Staatsausgaben 135,730,422

Staatsschuld. — Am 1. Jan. 1856 betrug dieselbe 638,943,652 Lire,
Wofür der jährliche Zinsenbedarf auf 33,095,866 Lire sich belief. Am 1.
Jan. 1857 war die Staatsschuld, durch ein neu hinzugekommenes 3proz.,
in England abgeschlossenes Anlehen (von 2 Mill. Pf. Sierl.) auf 680,Güo0,40
Lire gestiegen. Kein anderer Staat hat verhältnissmässig so viele Schulden in
so kurzer Zeit aufgehäuft, als der Sardinische. Vor der ersten französi-
schen Revolution war das,Land schuldenfrei; ja die Republik Genua be-
sass sogar bedeutende Kapitalaussenstände, die man 1780 auf 4d Mill.
Rchthlr. schätzte. Am 1. Jan. 1835 war der Schuldenstand 99,779,510 Lire.
Von da an bis zum Jahre 1847 wurden gegen 27 Mill. neue Schulden kon-
trahirt, und nur wenig von den alten abgezahlt. Von dieser Zeit an ge-
staltete sich aber die Sache um vieles schlimmer; die beiden Kriege gegen
Oesterreich von 1848 und 1849 erheischten einen Aufwand von 127,129,137
Lire, und ausserdem musste man an Oesterreich 78,616,667 Lire Kriegs-
entschädigung bezahlen. Sodann verwendete man bis Ende 1852: 98,209,600
Lire für Eisenbahnen, und hierauf weitere 12 Mill. bis Ende 1854 zu dem-
selben Zwecke. Mithin für z«ei Feldzüge und die Eisenbahnen allein ge-
gen 316 MRl. Vom Jahre 1848 bis Ende 1854 wurden nicht weniger als
548 Mill. neue. Schulden kontrahirt, und zwar ausser 35V2 Will- 4 proc.
Staatsobligationen mit Prämien, in den Jahren 1849 und 1850, an 5 proc.
Anleihen 1848: 50,733,937 Lire; 1849: 275,373,856; 1851: 90,000,000;

General-Direkt.)

ältüngr--.......

50,862,690 Lire.

62,434,595 ,

225,900 ,

2,376,536 ,

260,000 ,

3,700,000 ,

11,700,000 ,

928,117 ,

40,000 ,,

■0

ulate
n)

1853, ein 3 proc. Anlehen von 48,569,800, und 1854 ein Anlehen in Eng-
land von 50 Mill. Lire. Es wurde vielfach weit mehr verschrieben, als
man erhielt. Nach ministeriellen OueRen (in der regierungsfreundlichen
Zeitschrift „FOpinione" von Ende Nov. 1855), nahm der Staat vom 7. Sept.
1848 bis 11. Mai 1854 nominell 503,252,126 Lire auf, erhielt aber in der
Wirklichkeit nicht mehr als 418,156,185 Lire (!).

Heerwesen, Landmacht. — Sardinien, dessen Könige stets nach
Vergrösserung strebten, war von jeher ein Militärstaat. Die Konscription
ist allgemein. Ein Theil der ausgehobenen Mannschaft bleibt in gewöhn-
lichen Zeiten von der wirklichen Einstellung befreit, einen andern ent-
lässt man nach 3jähriger Dienstzeit, dann aber sind die Mannschaften noch
16 (bei der Kavallerie 13) Jahre dienstpflichtig, wenn man ihrer bedarf.
Der Bestand der Armee ist, nach dem Kriegsbudget für 1856: 47,476 .Mann,
worunter 30 Generäle und 3,123 Offiziere verschiedener Grade. Die tak-
tische Einlheilung ist folgende:

Infanterie: 10 Brigaden (20 Regim., 80 BataiU.) Linie 26,470; 10 BataUl. Schützen

(Bersaglieri) 3,637; 1 BataiU. Jäger 644 Mann = ................................. 30,751 M.

KavaUerie: 4 Linien- und 5 leichte Regimenter mit 4,370 Pferden.................... 5,211 „

Artillerie: 3 Regimenter mit 1,242 Pferden und 80 Feldstücken....................... 4,162 „

Genie: 1 Pionierregiment, mit 37 Pferden................................................ 939 „

Fuhrwesen, mit 206 Pferden .............................................................. 464 „ ■

Königl. Karabiniers: auf dem Festlande 3,049 mit 807 Pferden; auf Sardinien 855 mit

555 Pferden.............................................................................. 3,904 „

Leibgarde, Palastgarden etc. .............................................................................................................................."

Veteranen und Invaliden 991; Sanitätsbeamte 179; Krankenpflegerkorps 392 ........ 1,562 „

Nach den bestehenden Einrichtungen kann das Heer übrigens leicht
über 100,000 Mann gebracht werden. Im Jahre 1855 und 1856 nahm Sar-
dinien am orientalischen Kriege Theil, verpflichtete sich zur Stellung eines
Hülfskorps von 15,000 Mann, sendete indess 17,584 nach der Krym, die
sich dort (besonders die Bersaglieri) wacker hielten, während des FeUl-
zugs aber, nach oflizieRen Angaben 2,532 M. (mithin 14,4 Prozent) ver-
loi-en. — Hauptfestungen des Laudes sind: Alessandria, ExiRes,
l'enestrella und Lesseillon (Bramante); Genua, Casale, Tortona, Ivrea;
die Ciiadellen von Turin, Savona, Nizza, Cuneo, Novi, Coni, iVlondovi,
lossano; und auf Sardinien: Cagiiari, Sassari und Alghero.

Seemacht. — Die Marine steht unter dem Generalkommando zu
Genua, mit 3 Departements zu Genua, Villafrauca uud Sardinien. Das
Personal der Flotte besteht aus 2,860 Mann, worunter l Vice-Admiral, 2
Contre-Admiräle, 7 Schilfskapitäne, 6 Fregattenkapitäne. Das Flottenma-
terial umfasste (1856) 4 Segel- und 4 Dainpffregatten, 4 Korvetten, 3
Brigantinen, 1 Brigg, 10 Dampfboote etc.; im Ganzen 40 Kriegsfahrzeuge
mit 900 Kanonen. — Flaggen des Staats, siehe Flaggenatlas Taf. 4,
Nr. 141 Standarte; Nr. 142 Kriegsschifl'e; Nr. 143 National-tiösch; Nr. 144
Kauffahrer; Nr. 145 Lootsensigual; Nr. 146 Flagge von Genua; Nr. 147
Flagge der Insel Sardinien; Nr. 135 Flagge des unter Sardinischem Schutze
stehenden Fürstenthums Monaco.


^Mescliiclite. — Bis zum Jahre 1847 bestand das Land aus 3
Herzogthümern: Parma, Piacenza und Guastalla, von denen die bei-
den ersteren stets mit einander vereinigt waren, das dritte aber erst 1748
hinzukam. Während der Kämpfe zwischen den Guelfen und Ghibellinen
schwangen sich Parma und Piacenza zur Selbstständigkeit empor, bildeten
seit 1183 kleine Republiken, wurden aber in der Folge, als einzelne Fa-
milien sich zu Herrschergeschlechtern der freien Städte aufwarfen, die
Beute des Hauses Visconti, auf welches die Sforza's folgten, die aber den
bewaffneten Erbansprüchen Ludwigs XIL weichen mussten^ So gelangten
Parma und Piacenza im Beginn des 16. Jahrhunderts an Frankreich, gingen
aber bald darauf (1514) durch die heilige Ligue an den Papst Julius IL
Wieder verloren. Paul HL erhob 1543 Parma und Piacenza zu Herzogthü-
mern und belehnte mit diesen seinen natürlichen Sohn Peter Alois Far-
nese der nach seiner Vermählung mit Kaiser Karl V. natürlicher Tochter,
Margarethe die Kaiserl. Bestätigung erhielt. Als nach fast 200jähriger
Regierun- der Abgang des Hauses Farnese zu erwarten war, entstand
Streit we^en der Erbnahme, indem der Kaiser die Herzogthümer als Reichs-
lehen der Papst sie als päpstliche Lehen betrachtete, König Philipp von
Spanien aber weil mit Elisabeth Farnese vermählt, Ansprüche auf die
Succession für seine Söhne aus dieser Ehe machte. Durch Vergleich zwi-
schen dem Kaiser und Spanien wurde 1725 entschieden, dass Don Carlos,
Infant von Spanien, mit Parma und Zubehör belehnt werden solle, im
Wiener Frieden 1735 trat Don Carlos die Herzogthümer an Oesterreich ab
"nd erhielt dafür Neapel; von Oesterreich kamen sie im Aachner Frieden
1748, nebst GuastaRa, an den spanischen Infanten Philipp, der sie 17bo
an seinen Sohn Ferdinand vererbte, der 1796 durch den
Frieden mit Frank-
reich seine Länder behauptete. Nach Ferdinands Tode (1802) jvurde»
Parma und Piacenza von den Franzosen in Besitz genommen und I80o
förmlich mit Frankreich vereinigt; Erbprinz Ludwig, Ferdinands isonn,
erhielt Toskana, unter dem Namen eines Königreichs Etrurien; Guastai a
aber
wurde dem Prinzen Borghese, Gemahl der Pauline Bonaparte, ais
französisches Lehnsherzogthum übergeben. Nach Napoleons Abdikation
^urden, durch die Konvention vom 11. April 1814, die Herzogthumei
rarma, Piacenza und Guastalla der Kaiserin Marie Louise, und nacü
i'T ihrem Sohne überwiesen, dies aber in Folge verschiedener Recesse
dahin abgeändert, dass Parma, Piacenza und Guastalla, mit Aus-
nahme der linken Po-Seite, nach dem Tode der Marie Louise an den Her-
zog von Lucca faRen, dieser dagegen Lucca an Toskana abtreten soRe.
l^ie ehemalige Kaiserin starb am 17. Dec. 1847. Karl IL von Lucca er-
Srilf durch Manifest vom 26. Dec. 1847 von Parma Besitz, setzte aber m
f"olge politischer Unruhen, am 20. März 1848 eine Regentschaft ein, an
deren Stelle am 9. April desselben Jahres eine provisorische Regierung
trat. Am 14. März 1849 legte Karl IL, der Parma verlassen hatte, die
Regierung zu Gunsten seines Sohnes des f Herzogs Ferdinand Karl IIL
nieder. Am 27. März 1854 starb Herzog Ferdinand durch Meuchlers Hand,
und dessen Wittwe, Herzogin Louise (von Berry), übernahm die Regie-
rung der parmesanischen Staaten, im Namen ihres minderjährigen (am
9- JuR 1848 geb.) Sohnes, des Herzog Robert L — Seit der Ermordung
des Herzogs und einem Aufstandsversuche 1854 ist das Land fort^\ährend
und sehr stark von Oesterreichischen Truppen besetzt. —

ßromroe's Ssai-Atlas. — Die Italienische Hslbiasel, l).

Bas L^auil. — Lage, Grenzen, Grösse, physische Beschaffen-
heit. — Parma liegt zwischen 270—28011' OL. und 44029'—450S' NBr.,
zwischen dem sardinischen Festlande und Modena, wird im N. durch den
Po vom Lombard,-Venetian. Königreiche, im 0. durch die Enza von Mo-
dena getrennt, und im S. von Wodenischem Gebiet und Sardinien, im W.
von Sardinien begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 112,99 (Ju.M.,
und eine Bevölkerung von 508,784 Seelen. Das Land wird in seinem
südlichen Theiie von den Apenninen durchzogen, die mitunter zu wilden
und rauhen Berggruppen ansteigen, und im iVloute Alpe di Succisio 6390,
im Monte Orsaro 5702, im Monte Penna 5502, im Ragola 5418, im Gotra
5208, im Molinadigo 4914, und im Caramento eine Höhe von 4182' errei-
chen. Der bei weitem grössere nördliche Theil des Landes flacht sich
nach dem Po zu, zur lombardischen Ebene ab; die mittleren Vorgebirge
sind mit dichten Waldungen und Kastanienhainen bedeckt. Der Hauijtfluss
des Staates ist der Po, der die nördliche Grenze bildet, hier schon schiif-
bar ist. Alle andern Flüsse des Landes sind seicht, haben einen kurzen
Lauf, meist aber ein starkes Gefälle, uud münden fast sämmtlich in den
Po; zu bemerken von ihnen sind: die Bardinezza und Trebbia, der Taro,
der das Land in zwei Hälften theilt und den Zeno und Stirone aufnimmt,
die Parma mit der Braganza, die Enza uud Nura, die Chiavenna und der
Lai'di. Der Boden ist, besonders im nördlichen Theiie, ungemein frucht-
bar und ergiebig. Das Klima ist gemässigt und gesund. Das Herzogthum
zerfällt in 5 Provinzen, die zusammen 5 Städte, 32 Flecken und 815 Dör-
fer und Weiler umfassen.

Flächen

igehalt

Bevölkern

ng 1854.

in Qu.-M„

Provinzen.

1 Qu.-M. =

in

In den

Gemeinden

Im Ganzen.

5486,962 Hec-

nectaren.

tareri.

Ilauptorlen.

Parma..........—

27,60

150,716,36

43,283

104,514

147,797

Piacenza ..........

Borgo San Donnino

29,36

161,567,2,

30,351

113,078

143,429

28,2,

154,642,3,

10,661

123,981

134,642

Val di Taro ......

19.59

107,693,01

7,007

44,073

51,080

Parma-Lunigiüua

8,15

41,824„6

12,187

19,649

31,836

Im Ganzen:

112,55

616,443,69

103,489

402,295

508,784

I>as VolU. _ Die Einwohner des Herzogthums sind, bis auf etwa
200 Proiestanten und 700 Juden, sämmtlich Katholiken, die sich grösstentheils
mit Land- und Bergbau, Vieh- und Seidenzucht beschäftigen und in 5 Städ-
ten, 32 Marktflecken, 763 Dörfern, und 52 Weilern und Meiei-Uöfen leben.
Landbau und Viehzucht bilden die vornehmsten Zweige der physischen
Kultur. Die Fruchtbarkeit des Bodens wii'd durch das günstige Klima, so
wie durch die vortheilhafte natüi'iiche Bewässerung des Landes sehr un-
terstützt, so
dass alle Getreidearten, Hülsenfrüchte, Hanf, Tabak, Obst etc.
in grosser Menge gewonnen werden und ein bedeutender Theil derselben
ein
Gegenstand der Ausfuhr ist. Reis, der aber nur im Inlande verkauft
wird, baut man in der Gegend von Parma, wo auch viele Olivenpflanzungen
sind, Beträchtlich ist der Weinbau, der in fast allen Theilen des Landes


-ocr page 107-

13. — Die Italienisclie Halbinsel.

betrieben wird, und den „Vino santo" zur Ausfuhr liefert. Der Viehzucht
wird viel Aufmerksamkeit gewidmet, und besonders werden viele Rinder
und Schweine, Schafe und Ziegen dagegen weniger gezogen. Die Käsebe-
reitung geniesst eines grossen Rufes und macht einen bedeutenden Gegen-
stand der Ausfuhr aus. Pferdezucht findet gar nicht statt. Die Bienenzucht
deckt den Bedarf des Landes an Wachs und Honig, und der Seidenbau
gewährt einen jährlichen Durchschnittsertrag von circa 150,000 Pfund, von
denen die Hälfte ins Ausland geht. — Bergbau. Von .Mineralien gewinnt
man Eisen und Kupfer in den Bergwerken von Caneto, doch ist in beiden
die Ausbeute nur unbedeutend. Bergöl gewinnt man in Menge durch Ab-
schöpfen zu Fornuovo, Miano, Sasso, Ozzano und Vizzola, und Salz jähr-
lich gegen 75,000 Centner aus den Salinen zu Salso maggiore. Alabaster
und Marmor werden in verschiedenen Theilen des Landes gebrochen, und
zu Langhinano und Pugnetolo findet man ausgezeichnete lithographische
Steine. — Die Bauern sind in der Regel blosse Pächter. Die technische
Kultur ist, da sich die Bewohner des Landes hauptsächüch mit Viehzucht
nnd Ackerbau beschäftigen, nur unbedeutend; die wenigen bestehenden
Fabriken und Manufakturen beschränken sich fast nur auf die Städte Parma
und Piacenza. Glashütten sind zu Borgo S. Donnino, Fabriken für Spahn-
hüte zu Luzzara und Rotta, Papiermühlen in der Umgegend von Parma
und Piacenza, und eine Pulvermühle zu Montechiarugolo. — Der Handel
ist, da das Herzogthum vom Seeverkehr ganz ausgeschlossen ist und kei-
nen Handelsplatz besitzt, von nur geringer Wichtigkeit, und grösstentheils
auf die beiden Hauptstädte beschränkt. Eine Eisenbahn von Piacenza über
Ponte dell' Olio und Ferriere bis Monte Pena ist im Bau begriffen. Die
Ausfuhr besteht hauptsächRch in Wein, Käse, Getreide, Hanf, Hornvieh,
Schweinen, Seide, und deckt in der Regel die in Fabrikation und Kolo-
nialwaaren bestehende Einfuhr. Das Münzsystem ist seit 1819 das Fran-
zösische; man rechnet nach Lire (zu 100 Centesimi.) Die Elle (ßraccio)
für Seide = 0,8913 preuss. ERen=59,i,4 Cenlimet.; für WoRe= 64,33 Centimet.;
der Stajo = 0,9335 preuss. Scheffel = 51,12 Literj das Pfund = 0,323
Kilogr. —

Kirchliche Verhältnisse, geistige Kultur. — Das Land steht
unter 4 Bischöfen, die zu Borgo San Donnino, Parma, Piacenza und Pontremoli
residiren, besitzt 21 Klöster, und ist in 763 Parochiën mit 2,473 Weltgeistlichen
geschieden. An geistigen Bildungsanstalten besass der Staat eine 1422 zu
Parma gegründete, 1832 aufgehobene Universität, an deren Stelle für den
höheren wissenschaftlichen Unterricht 2 Spezialschulen (Oberstudiendirek-
tionen) zu Parma für Theologie, Medicin, Chirurgie und Philosophie, und
zu Piacenza für Rechtswissenschaft, Medicin und Chirurgie, beide zusam-
men mit 600 Studenten, getreten sind. Ausserdem bestehen 8 Sekundär-
schulen, 3 Klosterkollegien und 1 Militärkollegium (zu Parma). Die Kna-
benelementarschulen wurden 1854 von 6,320, die Mädchenschulen von
4,815 Kindern besucht. Die Schulen stehen unter Aufsicht von Mönchen,
die auch zum TheU den Elementarunterricht leiten. Die weibliche Er-
ziehung wird durchgängig von Nonnen besorgt. Für Ausbildung in der
Kunst bestehen mehrere Anstalten: die Akademie der schönen Künste, mit
einer Bildungsanstalt für 150 Zöglinge in der Malerei, Bildhauer-, Bau-
und Kupferstecherkunst zu Parma; das Institut Gazzola für 10 Zöglinge
in der Malerei und Bildhauerkunst zu Piacenza; das Ospicio della arti (für
Gesang) zu Parma, und kleinere Anstalten für Gesang und Instrumental-
musik zu Piacenza und Borgo San Donnino. Von öffentlichen Sammlungen
für Wissenschaften und Künste nennen wir die Bibliothek zu Parma
(90,000 Bände), die Bibliothek zu Piacenza (36,000 Bände), das antiqua-
rische Museum, und die GemäldegaRerie der Akademie der schönen Künste
zu Parma.

»er istaat. — Die Verfassung ist uneingeschränkt monarchisch.

Centraibehörden sind der Staatsrath, dessen Präsident die Herzogin-
Regentin ist, das Staatsministerium, welches in 4 Departements
(Inneres, Auswärtiges, Finanzen und Justiz) zerfäRt, und dessen Präsi-
denten das Militärdepartement untergeordnet ist, und der ordentliche
Staatsrath. Diplomatischer Verkehr wird von Parma durch direkte Ge-
sandtschaften mit andern Staaten nicht unterhalten, indem die Oester-
reichischen Gesandten an allen Höfen die Geschäfte Parma's mitbesorgen.
Geschäftsträger und ausserordentliche Gesandte in Parma dagegen unter-
halten Belgien, Frankreich, Grossbritannien, Oesterreich, Preussen, Russ-
land, Sardinien, SicRien, Schweden und Spanien. — Die Verwaltung der
Provinzen Parma und Val di Toro wird von Gouverneuren, die der an-
dern drei Provinzen von Präfekten geleitet. — Residenz des Herzogs
und der Herzogin-Regentin ist Parma; Lustschloss: Colorno, in der
Nähe von Parma. Ritterorden besteben zwei: 1) der Constantinische
St. Georgen-Orden, gest. 1190 vom Kaiser Isaak dem Comnenen und
1699 von dem letzten Comnenen an Franz I. von Parma verkauft. Er
wurde 1815 von der Erzherzogin Marie Louise für Parma erneuert und
ist in vier Klassen getheilt. 2) Der St. Ludwigs-Orden, vom Herzog
Karl IL schon in Lucca gestiftet, und in drei Klassen geschieden.

Rechtspflege. — Die Rechtspflege anlangend, so führt der Gang
in erster Instanz vor die Präturen, deren es 38 gibt und die von einem
einzigen Richter verwaltet werden. In zweiter Instanz urtheilen die Ci-
vil- und Kriminal-Tribunale zu Parma und Piacenza, und von diesen geht
die weitere Appellations-Instanz an die K. Gerichtshöfe zu Parma und
Piacenza, und an den obersten K. Revisionshof zu Parma, der die höchste
Justizbehörde bildet. —

Finanzwesen. — Unter Herzog Ferdinand Karl IH. wurden im Be-
ginne des Jahrs 1854 ungewöhnliche Finanzmassregeln in Anwendung ge-
bracht. Staatsgüter wurden nicht nur an Thomas Ward, einen seiner
Günstlinge, zu unbedeutenden Preisen (im Werth von 2 MiR. für 100,000
Lire!) verkauft, sondern auch für sich selbst liess der Herzog die Aufla-
gen möglichst erhöhen, befahl, wie es schon 1849 einmal geschehen war,
ein Zwangsanlehen, zog das Vermögen der Wohlthätigkeitsanstalten ein,
liess, um in den Besitz sämmtlichen .Metallgeldes zu kommen, Schatzbons
mit Zwangskurs ausgeben, und legte, was er auftreiben konnte, im Aus-
lande an. Nach Ermordung des Herzogs (27. .März 1854) verwandelte seine
Gemahlin, nun Regentin, das gezwungene in ein freiwilliges Anlehen von
2,400,000 Lire, und hob die Verordnung wegen Einziehung des Vermögens
der Wohlthätigkeitsanstalten auf. — Die Staatseinnahmen beliefen
sich im Jahre 1856 auf 9,659,952 L. 27 Ct., und zwar die Gewöhnlichen
auf 8,257,370 L. 47 Ct., die Aussergewöhnlichen auf 1,302,581 L. 80 Ct.;
die Staats aus gaben auf 9,380,994 L. 36 Ct., und zwar die GewöhnR-
chen auf 8,078,412 L. 56 C., die AussergewöhnUchen auf 1,302,581 L'
80 Ct. — Das gesammte unmittelbare S taa ts ei g enthum wurde 1855
auf 20 MiR. Lire geschätzt. Die Gesammtsumme der Staatsschulden
beträgt 14,400,000 Lire, und zwar: der Rest der konsolid. Staatsschuld
vom Jahre 1827: 4,700,000; die gezwungene Anleihe von 1849: 2,700,000;
die freiwillige Anleihe von 1854: 2,4OO,OO0; und die Schuld von verschie-
denen Forderungen 4,600,000 Lire. —

Heerwesen. — Das Militär auf dem Friedensfuss besteht, ein-
schliesslich des Militär-Departements und Truppen-Kommandos, im Ganzen
aus 4,130, auf dem Kriegsfuss aus 6,139 Mann, und umfasst ausser 3 Kom-
pagnien Garde-du-Corps zu Pferde, den Königl. HeRebardieren und Gulden,
112 (im Kriege 202) Mann ArtiRerie, 4 Komp. Gendarmerie, 2 Linienba-
taillone (im Frieden jedes 766, im Kriege 1,306 Mann), 1 Jäger- und 1
Sedentair-Kompagnie, und 2,000 Mann Reservetruppen. — In der Festung
Piacenza hat Oesterreich das Besatzungsrecht. —


3. IlerKOgtliuiii Modena.

O.

fesclticlite. — Nach Auflösung des römischen Weltreichs
theilte Modena das Schicksal der übrigen italienischen Länder, blieb lange
Zeit hindurch ein deutsches Lehen, und wurde Jahrhunderte lang von der
berühmten FamiRe Este beherrscht, deren Stammvater, Markgraf Albert
von Este (um 960) ansehnliche Gebietstheile der Lombardei besass.
Azzo's IV. Söhne, Weif IV., von welchem das Haus Braunschweig-Lüne-
burg herstammt (1071), und Fulco, waren die Stifter der Deutschen
und Italienischen Linie. In den Kämpfen des 12. Jahrhunderts gingen die
Italienischen Besitzungen des Hauses verloren, und erst im 13. Jahrhun-
dert sehen wir GReder des Hauses Este in Ferrara, Modena, Parma etc.
als Podestas oder al^Kriegsoberste fungiren, und 1288 Azzo IV. als
Markgrafen von Ferrara. Er und seine Nachkommen erhielten nach und
nach, als päpstliche und Reichslehne, Ancona, Modena, Lucca, bis endlich
Markgraf Bors0, 1452, zum ersten Herzog von Modena und Reggio er-
hoben wurde. In diesen Zeiten galt das Haus Este, neben dem der Me-
dicis zu Florenz, als Pflegerin der Kunst und Wissenschaft, und die Na-
men der Fürsten dieses Hauses werden von den edelsten Dichtern der
Nation gefeiert. Im Jahre 1597 starb die Hauptlinie mit Alphons IL
aus. Kaiser Rudolph IL erlaubte, die Reichslehne auf einen andern
Nebenzweig überzutragen, aber der Papst zog die päpstRchen Lehnsherr-
schaften mit Ferrara ein, und dem Hause Este (Cäsar, 1598 Herzog)
blieb nur Modena, Reggio und Carpi. Cäsars Sohn, Alphons IH. er-
warb 1635 durch Kauf Correggio; 1711 kam Mirandola, und 1760 durch
die Heirath von Franz Maria's Sohn, Herkules IIL, iviassa und Car-
rara an Modena. Als in Folge der französischen Revolution der Krieg in
ItaRen sich entzündete, musste auch das Haus Modena, 1796, seine Län-
der mit den neuen italienischen Republiken verschmelzen sehen. Der Lü-
nevUler Frieden (1801) entschädigte den Herzog Herkules III. durch den
Breisgau und die Ortenau, welche er dem Erzherzog Ferdinand von
Oesterreich (f 1806), dem Gemahl seiner Tochter Maria Beatrix, der Erbin
von Massa und Carrara, abtrat, der sich Herzog von Modena-Breisgau
nannte, aber auch schon 1805 diese Besitzungen wieder verlor. Nach dem
Pariser Frieden, 1814, kehrte Erzherzog Franz IV., Ferdinand's Sohn in
die Erbstaaten zurück, und war bemüht, den früheren Zustand der Dinge
wieder herzusteRen, während seine Mutter Beatrix ihr Erbe als Herzogin
von Massa und Carrara antrat, das bei ihrem Tode, 1829, mit Modena
vereinigt
wurde. Im Jahre 1831 nöthigte ein Aufstand in Modena den

Herzog und seine Familie nach Mantua zu flüchten; das Land ward aber
in Kurzem von österreichischen Truppen besetzt, beruhigt und seinem
Fürsten wieder gegeben. Herzog Franz IV., der einzige Fürst, welcher
die Julidynastie in Frankreich nie anerkannte, starb am 21. Januar 1846,
und ihm folgte sein ältester Sohn, der noch jetzt regierende Herzog
Franz V. (geb. d. 1. Juli 1819), an welchen, in Gemässheit des Floren-
tiner Vertrags vom 28. Nov. 1844, nach dem Tode der Herzogin Marie
Louise (t 17. Dec. 1847), das Herzogthnm Guastalla von Parma, und ein
Theil der Lunigiana von Toskana, abgetreten wurde.

Itas liand. — Lage, Grenzen, Grösse, physische Beschaf-
fenheit, — Modena liegt zwischen 27o41'~29o OL. und 42»—44*30' NBr„
zwischen Parma und dem nördlichen Theile des Kirchenstaats, und be-
rührt im SW. mittelst des Herzogthums Massa-Carrara das ligurische Meer.
Die südliche Hälfte des Landes wird von den Apenninen durchzogen, die
nördliche gehört der Po-Ebene an, wird von der Secchia und dem Panaro
durchströmt, und ist in Bodenbescbaffenheit und Naturprodukten der Lom-
bardischen Ebene gleich. Die Provinzen Modena und Reggio sind ebener
noch als Parma, die übrigen, die den Apenninen angehören, sind theilweise
kahl, rau und felsig, hier und da dicht bewaldet, und bieten eine reiche
Abwechslung fruchtbaren und unfruchtbaren Landes. Die höchsten Spitzen
der Apenninen steigen im Herzogthum im Monte Cimone 6,778, im Doccia
4,140, im Monte Cenere 3,891, und im Fiorino 3,674'. Auf der südUchen
Abdachung des Gebirges liegt das reiche Garfagnanathal. — Das Land
ist trefflich bewässert, und die kleinen meist seichten oder nur für Boote
fahrbaren Flüsse, durch Kanäle verbunden, die nur zur Ent- oder Bewäs-
serung des Bodens dienen. Der mit dem Crostolo verbundene 41/2 Meilen
lange Tassonikanal ist der einzige schiffbare des Landes. Landseen von
bedeutendem Umfange gibt es nicht; an HeRquellen verdienen aber die
warmen Bader von Aquaria Erwähnung. Das Klima gleicht dem von Parma
und ist der Gesundheit sehr zuträglich.

Politische Eintheilung. — Das ganze Herzogthum umfasst
109,946 Qu.-M. und (1855) eine Bevölkerung von 600,676 Seelen; hat eine
Volksdichtigkeit von 5,460 Seelen auf der Qu.-M., und wird in 7 Pro-
vinzen geschieden, welche 10 Städte, 63 Marktflecken und 463 Dörfer und
Weiler umfassen. Die bedeutendsten Städte des Landes sind: Modena,
30,200; Reggio 20,500; Massa 12,000; Mirandola 9,850, und Carrara mit
9,120
Einwohnern.


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119 13. — Die Italienisclie Halbinsel.

nas Volk. — Die Bewohner des Landes sind, bis auf 1500 Ju-
den,
sämmtlich Kathoiiicen, deren kirchliche Angelegenheiten von einem
Erzbischof und 4 Bischöfen verwaltet werden. Das Land ist in 6 Diöze-
sen geschieden und besitzt 14 Mönchs- und 9 Nonnenkloster. In socialen
Beziehungen ist Modena seit dem Untergange des Königreichs Italien gleich-
sam
der Sitz des Jesuitismus und Absolutismus. Jede selbstständige Re-
gung
der Einwohnerschaft wird mit den strengsten Mitteln unterdrückt,
und der Volksunterricht, der ganz in den Händen der Geistlichkeit ist,
systematisch niedergehalten. Für höhere Ausbildung der Reichen und
Wohlhabenden bestand eine Universität, die 1832 aufgehoben, deren la-
kultäten aber vertheilt wurden. Gegenwärtig bestehen 5 Konvikte (2 zu
Modena, 1 Frignano, 1 Reggio, 1 Correggio), 1 Adelskollegium oder
Ritterakademie, 1 adelige Militärakademie, und verschiedene Jesuitense-
minare (Modena und Reggio), 3 philosophische Schulen (Carpi, Correggio,
und Castel nuovo), 1
Bildhauerschule zu Carrara, 1 Akademie der scho-
nen Künste mit Kunstschulen zu Modena etc. — Die landwirthschatt-
li
che Kultur liefert Getreide, Reis, Seide, Olivenöl, Wein und Hülsen-
früchte zur
Ausfuhr. Der Reisbau ist am bedeutendsten zwischen der
Secchia und dem Panaro; die Oliven gedeihen besser als in Parma, und
liefern einen verhältnissmässig grössern Ertrag; und der Wein, von dem
man vorzugsweise rothen zieht, findet viel Absatz nach Toskana und Lucca.
Die
Viehzucht ist ziemlich ausgedehnt, besonders die Rindvieh- und
Schweinzucht, so dass eine Menge Schlachtvieh nach Toskana ausgeführt
wird. Schafe und Ziegen werden nur von den Bewohnern der Gebirgsge-
genden gehalten; Pferde sind selten, Esel dagegen ungemein häufig. Der
Seidenbau wird besonders in den Gegenden von Mirandola betrieben , und
liefert durchschnittlich 80—100,000 Pfund rohe Seide; die indess nicht so
gut
wie die lombardische ist. — Der Bergbau ist unbedeutend, etwas
Eisen wird im Garfagnana-Thale gewonnen; Steinöl in Menge bei Castello
di Monte Baranzone und bei Castello di Monte Gibbio. Von ungemeiner
Wichtigkeit sind
die Marmorbrüche, besonders die zu Massa und Carrara,
die ununterbrochen 1,200 Arbeiter beschäftigen. Vorzüglich geschätzt
ist der Marmor, der bei den Dörfern Torrano, Polvaccio und Seravezza
gebrochen wird. Die Industrie ist von wenig Belang und be-
schäftigt sich am meisten mit Hanfweberei und Verabeitung des Marmors.
Für den innern Handel ist Reggio, das jährlich eine stark besuchte .Wesse
hält, der Hauptplatz. Die Ausfuhr besteht in Getreide, Reis, Wein
Knoblauch, Zwiebeln (für 40,000 Lire), Schlachtvieh (welches aus Parma

Tin.i CoriliniDii oino-pfiihrt Ilipr p-pniiist.pt, iinri narli T.ivnrnn voi-prii,,.f

doch wird die Einfuhr durch die Ausfuhr ausgeglichen. Der Gesammt-
werth der
Ein- und Ausfuhr wird auf 22 Mill. L. geschätzt. Man rechnet
nach
Lire, die dem französischen Franken gleich sind. Geprägte Münzen
in Silber sind I und 5 Lire Stücke, in Gold: Stücke von 20 und 40 Lire.
Die
Maasse sind die französisch metrischen. —

Ber Staat. — Die S taa ts ver fas s ung ist monarchisch abso-
lut. Der Herzog, (gegenwärtig Franz V. geb. d. 1. Juni 1819), den bloss
die Oesterreichischen Hausgesetze binden, vereinigt in seiner Hand die
gesetzgebende und vollziehende Gew-alt. Sein Titel ist: „Königlicher Prinz
von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Modena,
Reggio, Mirandola, Massa und Carrara, Fürst von Corregio und Carpi,
Markgraf von Concordia, Graf von Habsburg und Rivolo". Sein Prädikat
ist: „Königliche Hoheit". Residenz: Modena; Lustschloss: Sassuolo.
Das Wappen des Staats ist ein von oben herab getheilter Schild; auf
der einen Seite ist das dreifache Kaiserl. Oesterr. Familienwappen: der
gekrönte rothe Löwe von Habsburg in Gold, der silberne Querbalken von
Oesterreich in Roth, und die 3 silbernen Adler auf rothem schrägen Bal-
ken in Gold, von Lothringen; auf der andern Seite ist der silberne Adler
in Blau, von Este. Das Ganze umgibt ein gekröntes Wappenzelt. — Cen-
traibehörden sind: Der Staatsrath, aus 7 Mitgliedern bestehend,
unter Vorsitz des Herzogs; das Staatsministerium mit 5 Ministerien:
lur die auswärtigen Angelegenheiten, für das Innere, für öffentliche Si-
cherheit, für Finanzen, und für Gnaden, Gerechtigkeit und kirchliche An-
gelegenheiten. Für Justizpfleg e sind 2 Tribunale zu Modena und Reggio,
und ein oberster Revisions - Gerichtshof zu Modena. — Finanzwesen:
Nach offiziellen Berichten w^urden die Einnahmen für 1851 veranschlagt
zu 8,413,622 L., die Ausgaben zu 8,728,133 L. — Zur Deckung des Defi-
zits von 314,511 L. erhöhte man die Grundsteuer. Unter den Staatsausga-
ben sind 800,000 L. für den Hofstaat des Herzogs hervorzuheben. Die
Staatsschulden betrugen 1822: 1,200,000 Lire; gegenwärtig belaufen
sich dieselben, einschliesslich der .^Renten" auf 12 Mill. Lire, worunter
zwei Zwangsanlehen vom 15. Sept. 1848 und 22. Jan. 1849. —

Heerwesen: Die regulären Truppen zählen im Ganzen 3,500 M.,
und bestehen aus 1 Korps Trabanten, 1 Korps Dragoner, 1 Korps Artillerie,
Genie und Train, 1 Regiment Linie, 1 Bataillon Jäger, 1 Korps Pioniere
und 1 Veteranenkorps. Sodann bestehen noch 3 Regimenter Reservemiliz
von 14,656 M. — Die Standarte von Modena, sielie Flaggentafel 4,
Fig. 133; Flagge von iMassa-Carrara Fig. 134. —

riächengehalt

Bevölkerung 1855.

ProTinzen.

in Quadrat-
Kilometer. *)

in

Qu.-Meilen.

Männer.

Frauen.

Im Ganzen.

Modem...............

Guastalla ............

Massa-Carrara........ <

lanigiana............. (

1586,51

1898,«
317,41
1052
,33
542,50
635, 38

28,916

34,599
5,185
19,m
9, aar
11
,580

107,221
85,127
25,924
30,141
18,916

37,231

102,278
83,360
24,542
29,622
19,211

37,103

209,499
168,487
50,446
59,763
38,127

74,334

Im Ganzen:

6032,66

109,946

304,560

304,560

600,676

*) 1 Quadrat-Kilometer = 1 Million Quadrat-Meter = O.oieias geogr. Quadrat-Meilen,


4. CrrosjSberzog;thuiu Toskana.

Tesichichte. — Das heutige Toskana bildete einen grossen
Theil des alten Etruriens, und kam schon 474 nach Erbauung der Stadt
Rom unter römische Herrschaft. Nach dem Einzug der Longobarden in
Italien, gehorchte auch dieser Landstrich den Longobardischen Königen,
kam dann an Karl den Grossen, und wurde von da an unter dem Namen
T u s c i e n von Markgrafen,
als Statthaltern des Kaisers,
regiert. Als die Oberitalieni-

schenStädte nach Unabhängig-
keit rangen, strebten auch die
Städte Tusciens, Florenz, Pisa §
und Siena, nach Freiheit, und
innerhalb ihrer Mauern wur-
den im Kampfe der Guelfen
Und Ghibellinen oft blutige
Scenen aufgeführt. Pisa, An-
fängerin des Kaisers, machte
Sich zuerst frei, war während
des 13. Jahrunderts eine wich-
«ge Republik, schwächte sich
äber durch den langjährigen
Krieg mit Genua, und fiel
endlich, 1390,' in die Hände
Galeazzo Viscontis, und
1407 in die Gewalt von Flo-
renz, welches im J. 1286
"ereits seine Freiheit für
600,000 Goldgulden, vom Kai-
ser Rudolph von Habsburg er-
kauft hatte. Guelfisch gesinnt
nahm Florenz fortwährend an
«en Kämpfen innerhalb Italiens
^ueil, stand oft, besonders
Von der Mailänder Macht be-
droht, am Rande des Verder-
bens und wurde vielfach durch
innere Parteikämpfe zerrissen.
In diesen Unruhen entwickelte
sich, neben andern Geschlech-
tern, das Haus .Medici, an-
gesehen durch das Alter sei-
ner Familie und durch den un-
ermesslichen Reichthum, den es durch glückliche Spekulationen erworben
hatte. Einer Grösse nachstrebend, die mit dem Wesen der Republik un-
vereinbar war, traten oft Verschwörungen gegen dasselbe auf und die
Medici wurden mehrmals exilirt: aber ihre Wohlthaten gegen die Bürger,
»br milder Sinn, der Schutz, den sie Kunst und Wissenschaft angedeihen
liessen, und ihre Verbindungen mit Päpsten und Kaisern, führten sie je-
desmal nach Florenz zurück. Faktisch regierten sie schon von 1434 über
Florenz, aber erst Alexander von Medici erhielt 1531, durch seinen
Vetter, den Papst Clemens VH. und Kaiser Karl V., der das wider-
spenstige Florenz eroberte und das Haus iMedici zurückführte, mit der wirk-

lichen Gewalt den Herzogstitel. Unter Cosmus I. schwand der letzte
Schein der Republik; mit Hülfe Spaniens eroberte er 1557 die bisherige Re-
publik Siena, und erwarb sich 1569 vom Papste den Titel eines Grossher-
zogs, den der Kaiser später bestätigte. Der Reichthum des Hauses, und
die Pflege der Künste und Wissenschaften machten den Hof zu Florenz zu


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13. — Die Italienisclie Halbinsel.

den prachtvollsten und gebildetsten von Europa. Johann Gasto war
der letzte des Stammes: schon bei seinen Lebzeiten wurde durch die Lon-
doner Quadrupel-Allianz, 1718, bestimmt, dass, nacb Absterben des Gross-
herzogs, Toskana, als deutsches Reichsmannlehn, dem zweiten Sohn des
Königs von Spanien verliehen werden solle. Als aber dieser das König-
reich beider Sicilien, 1733 , von Oesterreich erwarb, wurde, trotz des
Widerstrebens Johann Gasto's, feslgesezt, dass Franz Stephan von
Lothringen, Gemahl der nachmaligen Kaiserin Maria Theresia, der
Lothringen und Bar an Frankreich abgetreten hatte, in Toskana succedi-
ren solle. Im Jahre 1737 nahm dieser Besitz von dem Lande, und er-
klärte 1765 das Grossherzogthum für eine Secundogenitur seines Hauses.
In demselben Jahre folgte ilim in Toskana sein zweiter Sohn, Leopold,
und diesem, als er, 1790, den deutschen Kaiserthrou und die Oesterrei-
chischen Erblande erhielt, dessen zweiter Sohn, Ferdinand HI. im
Frieden zu Lüneville, 1801, musste Ferdinand sein Reich an den Infanten
Ludwig von Parma abtreten, der es nun als Königreich Etrurien besass.
Ferdinand erhielt, als Entschädigung, das bisherige Erzstift Salzburg,
und 1805 das Grossherzogthum Würzburg. Im Jahre 1807 wurde dem,
unter Vormundschaft seiner Mutter stehenden Könige Karl Ludwig von
Etrurien (Sohn Ludwigs 1. f 1803), das Reich wieder genommen und
mit Frankreich vereinigt; im folgenden Jahre aber Napoleons Schwester,
Elisa, Fürstin von Lucca, unter dem Namen einer Grossherzogin von Tos-
kana zur Statthalterin ernannt. Im Jahre 1814 erhielt Toskana sein altes
Herrscherhaus wieder, und durch die Wiener Kongressakte bekam das
Land eine Vergrösserung durch Piombino, die enklavirten Kaiserlichen
Lehen und frühern Neapolitanischen Pertinenzien, nebst dem Heimfallsrecht
in Lucca. Als 1824 Ferdinand HI. starb, folgte ihm sein Sohn, der
jezt regierende Grossherzog Leopold II., geb. d. 30. Okt. 1797. Am 4.
Okt. 1847 ward das Herzogthum Lucca mit Toskana vereinigt, dagegen
einige Bezirke der Lunigiana, unter grossem Witlerstreben der dortigen
Einwohner, an Modena und Parma abgetreten. — Der dtirch die Neuerun-
gen des Papstes Pius LX. in Italien erweckte revolutionäre Geist, blieb
nicht oline Einwirkung anf Toskana, und veranlasste den Grossherzog
seine monarchische Regierung in eine konstituiionelle umzuwandeln. Nicht
gesonnen, wie Kari Albert von Sardinien, sich als willenloses Werkzeug
der Revolutionspartei gebrauclien zu lassen, verliess der Grossherzog Flo-
renz und begab sich mit seiner l'amilie nach Siena, worauf ihn die Partei
am 18. Febr. 1849 für abgesetzt und Toskana für eine Republik erklärte.
Eine Erhebung zu Gunsten Leopold's, am 12. .4pril zu Horenz, und Bil-
dung eines neuen Ministeriums führte indessen bald die alle Ordnung zu-
rück. Die zu schnell gewährte Verfassung erlitt wesentliche Veränderun-
gen, wurde 1852 gänzlich aufgehoben und die Monarchie wie früher wie-
der hergestelli. —

Uas lja.nil> — Lage, Grenzen, Grösse, physische Beschaf-
fenheit. Das Grossherzogthuin Toskana erstreckt sich zwischen 27017' bis
29O50' OL. und 420 - 44030' NBr., liegt an der Westküste der italienischen
Halbinsel, und wird im NW. von Modena, im NO. und SO. vom Kirchen-
staate und im SW. und W. vom Toskanischen und Ligurischen Meere be-
grenzt; einige Enklaven liegen zwischen Genua, Parma und Modena- Das
ganze Gebiet umfasst nach den neuesten sorgfaltigen Ermittelungen 402.5o
deutsche oder 6,440 italienische Quadratmeilen. Der nordöstliche Theil des
Landes wird von den Etruskischen Apenninen durchzogen, die mit ihren
Verzweigungen den dritten Theil des Flächeninhalts einnehmen; der Rest
besteht theils aus fruchtbarem, reizendem Hügellande, das vom Arno und
dessen Zullüssen durchströmt wird, theils aus einem 20 M. langen sum-
pfigen Küstenstriche, den durch ihre ungesunde Luft berüchtigten Marem-
men, die sich von der Cecina bis hinab in den Kirchenstaat ziehen, und
und zur Trockenlegung und Urbarmachung (vollendet 1835) grosse Arbei-
ten erforderten. — Der bedeutendste Strom des Landes ist der Arno, der
auf dem Monte Falterona entspringt, an der Sieve, Pesa, Elsa, Chiana und
dem Ombrone seine Zuflüsse hat, bei Florenz schiffbar wird, durch viele
Kanäle das fruchtbarste Thal des Landes bewässert, und in das tyrrhenische
Meer fliesst. Unter den vielen kleinen Landseen zeichnen sich nur der Lago
di Fucecchio und Lago di Bientina aus. Das Klima ist ungemein mild
und sehr gesund, ausser in den Maremmen und dem Chiana-Thale. Die
mittlere Temperatur in Florenz beträgt 150,2; die jährliche Regenmenge
38" 9"'; der Sirocco ist hier weniger gefi'irchtet, als der unter dem Namen
Libeccio bekannte sehr heftige Südwestwind.

Politische Eintheilung. — In administraliver Hinsicht zerfällt
Toskana in 6 Präfekturen, 5 Lnterpräfekturen und
2 Gouvernements, die
in 246 Gemeinden eine Bevölkerung von 1,817,466 Seelen enthalten.

Präfekturen nnd

Flächengehalt in

Bevölkerung

Unterpräfekturen.

seogr. Ou.-M.

italien. Qu.-M.

1855.

Präfektur Floren?,, 82 Gemeinden (

ünterpräf. Pistoja................

,, San Miniato ........j

„ Rocco San Casciano
Präfektnr Lucca, 21 Gemeinden
„ Pisa, 38 Gemeinden

Unterpräf. Volterra.............

Präfektur Siena, 38 Gemeinden

tnterpräf. Montepulciano ......;

Präfektur Arezzo, 42 Gemeinden
„ Grosseto, 20 Gemeind.
Gouvernement Livorno, 1 Gem.
„ Elba, 4 Gemeind.

) 106,4575

24,I8TS
35,6250

I 6S»93TS

59,9ST5
81,ocoo
1,8125
4,5625

1,703 '

387
890

1,103

959
1,296
29
73

j 463,255
' 101,197
' 106,998
41,137
264,430
f 185,996
46,059
126,177
64,931
220,607
82,929
91,767
21,983

Im Ganzen:

402,5000

6,440

1,817,466

Die bedeutendsten Städte des Landes sind: Florenz (Firence) mit
115,701; Livorno, mit 91,525; Pisa, 44,418; Siena, 25,300; Pistoja,
13,262; Lucca, 56,420 Einw. — Zum Gouvernement Livorno gehören die
Inseln Gorgona und Meleora, zu Elba die Inseln Giglio, Pianosa, Palma-
jola, Montechristo, la Formiche, Gianuti und Capraja. —

l»as Volk. — Stamm- und Religionsverhältnisse. — Die Be-
wohner des Grossherzogthums sind Italiener gemischten Ursprungs, und deren
Sprache ist eine der besten italienischen Mundarten. Sie sind, bis auf 26,391
Protestanten, Griechen und Armenier und 7,688 Juden, sämmtlich Katho-
liken, die unter 4 Erzbischöfen und 16 Bischöfen, und 8,763 Weltgeist-
lichen stehen, die zusammen 1,650,000 L. Einkünfte haben. Ordensgeist-
liche zählt man 3,240 Mönche und 4173 Nonnen, in 314 Klöstern, mit
einem Einkommen von 1,750,000 L. —

Kechtsverhältnisse. — Der Hauptgrundbesitz ist in den Händen des
Adels und der Geistlichkeit. Die Bauern sind nicht freie Eigenthümer des
Bodens, sondern Pächter. Die frühere, sprüchwörtlich gewordene Duld-
samkeit gegen andere Religionsverwandte, besteht jetzt nicht mehr; in
der Neuzeit verfolgt man aufs Heftigste alle Neuerungen, und das tra-
ditionelle Leopoldinische Regierungssystem ist vollständig aufgegeben. Aus
keinem Staat Italiens hört man so viel von Verurtheilungen und Einker-
kerungen Solcher, welche Bibeln oder methodistische Traktätchen gelesen,
und an den bekannten Fall der Madiai'schen Eheleute, reihen sich hier
noch viele ähnliche Beispiele.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die Wissenschaften
werden durch zahlreiche Lehranstalten gepflegt, an deren Spitze 3 Universitäten,
zu Pisa (gest. 1309), mit 583 Stud. und 45 Professoren; zu Siena (gest.
1321), mit 249 Stud. und 20 Professoren, und zu Florenz (gest. 1348),
mit 291 Stud., stehen. Ausser diesen sind zu Florenz 2 juristische und
medicinische Lehrstühle, und zu Lucca eine höhere Lehranstalt mit akade-
mischer Einrichtung. Ferner bestehen 4 adelige Kollegien (Ritterakademien),
16 Gymnasien und Piaristenkollegien, und 21 lateinische, mit den bischöf-
lichen Seminarien verbundene Schulen, und von Spezialschulen: medici-
nisch-chirurgische zu Pistoja und Arezzo, eine Navigationsschule zu Li-
vorno, und Taubstummeninstitute zu Pisa und Siena. Der eigentliche Volks-
unterricht steht hier noch nicht auf der Stufe, wie in der Lombardei,
wird aber doch im Ganzen zweckmässig geleitet, und ist bedeutend besser
als in den Herzogthümern. Drei öffentliche Bibliotheken sind zu Florenz
(darunter die Laurentiana, mit 150,000, und die Maglibecchianische mit
mehr als 100,000 Bänden und 8000 Handschriften), ausser der Privatbiblio-
thek des Grossherzogs, und Universitätsbibliotheken zu Siena und Pisa;
Kunstvereine sind in allen grösseren Städten; eine Akademie der schönen
Künste mit Schulen zu Florerz; ebendaselbst für Ausbildung der italieni-
schen Sprache die Accademia deRa Crusca, und zu Siena die Akademie
der Wissenschaften. —

Physisch-technische Kultur. — Der Landbau und die mit
ihm verwandten Erwerbszweige bilden die Hauptnahrungsquelle der
Einwohner des Grossherzogthums. Alle Produkte des nördlichen Ita-
liens gedeihen hier in reichster Fülle; Citronen und Orangen kommen an
günstigen Stellen im Freien fort, und liefern reichen Ertrag; Feigen wer-
den in Menge gewonnen; Reis wird wenig gebaut, desto mehr Walzen,
Mais und Hirse (jährlich 6—7 .Vlill. Scheffel), demungeachtet werden jähr-
lich noch 2 Mill. Scheffel eingeführt. Wein- und Olivenbau ist in manchen
Gegenden Hauptbeschäftigung. Unter den Weinen zeichnet sich der Monte
Pulciano, der Verment und Cilvatico vorzüglich aus. Der Seidenbau wird
ebenfalls sehr stark betrieben. Kastanien werden in den gebirgigen Thei-
len des Landes in grosser Menge gewonnen (in manchen Jahren über
800,000 Scheffel). Die Waldungen (gegen
2 Mill. Morgen) liefern Bau- und
Nutzholz, Korkrinde und Wachholderbeeren. Die Viehzucht wird schwung-
haft betrieben, besonders von den Bewohnern der nördlichen Gebirge, die
gleich Nomaden im Winter in die geniietheten Weiden der Ebenen herab-
kommen und im Frühjahr mit ihren Pferde-, Schaf- und Ziegenheerden zU
den Bergweiden zurückkehren. Büffel- und Kameelzucht wird bei Pisa be-
trieben, w'oher auch meist die Kameele kommen, die im nördlichen Europa
zur Schau herum geführt werden; Esel von vorzüglicher Schönheit werden
in Menge gezüchtet; Bienen überall gehalten. Der Bergbau beschäftigt
viele Hände. Eisen wird vorzugsweise auf der Insel Elba gewonnen; Queck-
silber bei Pisa; Kupfer, Blei und etwas Silber in verschiedenen Theilen
des Landes; Schwefel bei Pareta, Ajola und Orbitello; Borax aus den
reichen Boraxquellen von Monte Cerboli; Steinkohlen in den Maremmen 5
Marmor bei Siena und Seravezza; Alaun bei Montioni; Quellsalz bei Vol-
terra; Seesalz auf der Insel Elba etc. Mineralquellen aller Art, warme un"
kalte, sind in verschiedenen Theilen des Landes; die besuchtesten sind zU
Pisa, und die von Chianciano, in der Nähe von Arezzo. Die gewerb-
liche Industrie ist verhältnissmässig bedeutender, als in irgend einem
andern ilalienischen Staate, und richtet sich vorzugsweise auf Seidenwe-
berei und Strohflechterei, welche letztere besonders im Arnothale betrie-
ben wird und jährlich gegen 6 Mill. Lire Waaren in Handel bringt. Be-
rühmt sind die Florentiner Strohhüte. Wichtig sind die Papier- und Se-
geltuchfabriken; die Eisengusswaaren, Eisen- und Stahlarbeiten von Pistoja
und Scarperia; die Gewehrfabriken zu Livorno und Pistoja; die Mosaik'
und Kunstarbeiten in Alabaster zu Florenz etc.; die Korallenarbeiten von
Florenz und Livorno; die Glaswaarenfabriken in Livorno, Pescia, Monti-
celli und Colle; die künstliche Blumenfabriken in Florenz und Pisa; und
die Sammet-, Baumwollenwaaren-, Seifen-, Wachs-, Leder- und
Tuchfabri-
ken in Florenz, Livorno, Pescia, Prato, Pisa, Siena etc. —

Handel. — Der Handel ist ungemein lebhaft. Den wichtigsten
Landhandel beireibt Florenz, den bedeutendsten Seehandet Livorno. Die
Ausfuhr besteht in Seidenzeugen, Strohhüten, Papier, Thon und GlaS-
waaren, Alabaster-, Marmor- und Korallenarbeiten, Borax, Schwefel, Salz,
Eisen, Olivenöl, getrockneten Feigen, Bauholz, Korkrinde, Wachholderbee-
ren etc.; die Einfuhr in Getreide, Hanf, Flachs, Baumwolle, Wolle, Häu-
ten, Käse, Zinn, Zink, gesalzenen Fischen, Kolonial waaren und Fabri-
katen. Der Werth der Em- und Ausfuhren des Freihafens Livorno betrug
in den Jahren :

1. Oktolier
1831-1852
1852—1853
1854—1855

Ausfuhr.
54,300,000 Lire
71,220,000 „
Î Î

Einfuhr.
85,520,000 Lire
115,400,000 „
142,266,000 „

Die Handelsmarine bestand 1857 im Ganzen aus 940 Schiffen,
von 59,027 Tonnengehalt, und zwar aus 179
grösseren Schiffen mit 39,73i>,
und 761
kleineren Schiffen mit 19,291 Tonnen. Regelmässige Dampf'
schifffahrt besteht zwischen Livorno und den benachbarten französischen
und
italienischen Häfen von Marseille bis Neapel; Eisenbahnen (3»
deutsche
Meilen = 243 Kilometer) führen von Florenz nach Pisa un«
Livorno. —

Münzen, Maasse, Gewichte. — Man rechnet nach Lire
20 Soldi ä 12 Denari. Die toskanische Lira ist == sß/^oo eines österreicü-
Zwanzigers = 84 franz. Centimen; 62 sind = 1 feine Mark = 14 Thlr-
Preuss.; die Elle (Braccio) — 1.8.595 preuss. Fuss = 58.36 Centimeter»
der Stajo = 0,4433 preuss. Scheffel = 24.55 Liter; 24 Staja = 1 Moggi"-


-ocr page 110-

13. — Die Italieniselie Halbinsel. 9

Der Barile = 0,6635 preuss. Eimern 45,5s Liter, und das Pfund = 0,725
alte preuss. oder 33,95 Grammen.

»ep Staat. — Die Staatsverfassung ist seit 1852 wieder, wie
zuvor, unumschränkt monarchisch, ohne Landstände. Die Erbfolge er-
streckt sich auf die männliche und weibliche Nachkommenschaft, und der
Gr-ssherzog steht im Oesterreichischen Familienverbande. Oberste Cen-
traibehörden sind: das Staatsministerium, welches unter Vorsitz
des Minister-Präsidenten, der zugleich Minister des Aeussern und der Fi-
nanzen ist, in 5 koordinirte Departements (des Innern, des ölfentlicben
Unterrichts, des Kriegs, der Justiz und des Kultus) getheilt ist; das Ge-
heime Kabinet
des Grossherzogs, und der Staatsrath, unter welchem
für die innere Provinzialverwaltung, die Präfekten und Unterpräfekten, die
Cancellieri für die Bezirke, und die Gonfalonieri für die einzelnen Gemeinden,
so wie die Gouverneure von Livorno und Elba stehen. Die
Kechtspfiege,
die von dem Grundsatz der allgemeinen Gleichheit vor dem Gesetz ausgeht
und durch einen wohlgeordneten Instanzenzug gehandhabt wird (durch die
König]. Gerichtshöfe
zu Florenz und Lucca, als Appellationsgerichten, den
Rechnungshof und den Kassationshof zu Florenz), steht unter der Auf-
sicht des sogenannten K. K. Raths der Gnaden und Justiz. - Der Gross-
herzog, gegenwärtig Leopold IL, geb. d. 3. Okt. 1797, führt den
'Fitel: „Kaiserlicher Prinz von Oesterreich, Königlicher Prinz von Ungarn
und Böhmen, Erzherzog von Oesterreich, Grossherzog von Toskana", mit
dem Prädikate: Königliche Hoheit"; die Geschwister und Nachkommen
des Grossherzogs den Titel: ,.Erzherzog". Der Hofstaat zerfällt in die
5 Stäbe: des Oberhofmeisters,' des Oberkammerherrn, des Oberstallmeisters,
des Oberjägermeisters und des
General-Intendanten des grossherzoglichen
Hauses. Residenz istFlorenzj Lustschlösser: Poggio imperiale
und Pratolino. Das
Wappen des Staats ist ein runder quadrirter Schud
mit einem Mittelschilde. Letzterer ist zweifach getheilt; rechts ist das
Oesterreichisch-Lothringische Hauswappen, links das Wappen von Toskana.
Das Hauptschild hat 1. das Wappen von Ungarn; 2. den gekrönten Löwen
in Roth von Böhmen; 3. das alte Wappen von Burgund; 4. die goldenen
auswärts gekrümmten Barben im blauen Felde, mit vier goldenen Kreuzen
wegen Bar. Das Wappen deckt die Grossherzogliche Krone und umgibt
die Kette des St. Stephansordens. — Ritterorden bestehen drei: 1) Der
St.
Stephansorden, gest. 15(52 von Cosmo, wiederhergestellt 1817,
in 4 Klassen: Grosskreuze, Priore, Balleys und Ritter; letztere sind Gna-
denritter, erstere 3 Klassen müssen 4 Ahnen haben; bei Majoraten ist der
Orden erblich. 2) Der St. Josephsorden, als Verdienstorden für Civil-
und Militärpersonen, 1807 zu Würzburg in 3 Klassen gestiftet, und 1817
für Toskana erneuert. 3) Der Orden des weissen Kreuzes, 1818 für
Damen gestiftet, aber vom Grossherzog Ferdinand IIL bestätigt. Ausser-
dem wird noch eine goldene Verdienstmedaille vergeben.

Finanzwesen. — Das Budget für 1854 stellte einen Staatsbe-
darf von 37,307,500 Lire auf, wiess also schon im Voraus ein Defizit von
1,730,100 L. nach, welches zu decken man 1855 die abgeschaffte Grund-
steuer von Neuem wieder einführte und dieser auch noch eine Schlacht-
steuer beifügte. Allein der Bedarf war weit grösser als vorgesehen und
nach einem Berichte des Finanzministers vom Okt. 1855, lieferte das' Jahr
1854 in Wirklichkeit folgende Rechnungsergebnisse:

_ ( ordentlicher........

Beüarr ^ ausserordentlicher-

Staatseinnahmen................

Defizit im Jahre 1854 ........

Unter den „ausserordentlichen Ausgaben" waren 2,343,734 L. für
den Unterhalt der Oesterreichischen Truppen, ein Posten, der jetzt zwar
hinwegfällt, indessen ist seither das eigene Militär verstärkt worden; das
Jahr 1855 wiess ebenfalls ein Defizit von mehr als 2 Mill. Lire nach, und
wenn auch das Budget für 1856 dasselbe nur zu 11,700 Lire berechnet,
und die Einnahmen zu 37,716,400, die Ausgaben zu 37,728,100 annimmt,
dürfte sich auch in diesem Jahre das Defizit auf mehr als 2 Mill, belau-
fen. — Im Budget für 1857 waren die Einnahmen auf 38,048,500, die
Ausgaben auf 38,000,200 L. angeschlagen. — Vom Jahre 1829 bis 1848
war Toskana von Staatsschulden frei. Alle alten, aus der französi-
schen Zeit herstammenden Schulden waren sämmtlich getilgt. Seit Anfang
1851 sind angeliehen: 1851 Juni, 12 Mill. Lire zu 5 o/o; 1852 Nov.,
1 Mill. Renten zu 3 o/^ (3375 Mill.); 1853 Mai, 1 Mill. Renten zu 30/0
(331/5 MiU.); im Ganzen 78,666,000 L., welche theils zur Abtragung älterer
fundirter Schulden, namentlich des erworbenen Herzogthums Lucca, theils
zur Bezahlung der Schulden an Oesterreich, theils zur Verminderung der
schwebenden Schuld, theils zum LivornoHafenbau, zu Eisenbahnen und
zu Entsumpfungen verwendet wurden. Rechnet man hierzu noch die
unverzinsRch ausgegebenen Staatscheine (Papiergeld) von 8,500,000, und
die in Folge der ausserordentüchen Ausgaben seit 1851 erwachsenen Defi-
zite von circa 12 Mill., so dürfte die Staatsschuld Toskanas gegenwärtig
wohl 100 Mill. Lire betragen.

Heerwesen. — Der Formationsstand der Landmacht ward 1853
zii 14,749 Mann angegeben. 1856 betrug derselbe 16,487 Mann, und zw-ar:
Oberkommando, Generalstab 17 Mann, Platzkommandanten 55, Militärge-
richtshöfe II, Gendarmerie, 1 Reg. 1800, 1 Bataill. Invalidenveteranen
320, MiUtär-lngenieurs 23, Militärschulen 244, Marine 148, ArtiRerie 1815,
Kavallerie 257, Linie (2 Brigaden) 6,833, Strafdivision 50, Insiuar-Batail-
lon 402, und freiwillige Grenzjäger 4,512 Mann. 1857 belief sich der
MiRtärstand im Ganzen auf 14,084 iMann. — Die wichtigsten Festungen
sind: OrbiteRo und San Martino; auf Elba: Porto Ferrajo und Porto
Longone; Kastelle sind zu Livorno, Siena, Volterra, Pistoja und Florenz.
— Die Marine ist unbedeutend, und besteht nur aus 3 Kriegsschoonern
und 2 Kanonenbooten. — Die Standarte und Kauffahrerflagge,
siehe Flaggenatlas Taf. 4, Nr. 148; Kriegsschiffflagge Nr. 149; Lootsen-
signal Nr. 150; Flagge der Insel Elba Nro. 151; Flagge von Livorno Nr.
152; Flagge von Lucca Nr. 153 und 154.

■ 37,637,007
• 4,489,259

42,126,266 tosk. Lire.
35,467,113 „
• 6,659,154 toslc. Lire.


3. ffiLfrchenüfaat.

Q.

_ rescliichte. — Rom, erst Republik, dann Kaiserreich, nach
dem Sturze der Abendländischen Römerherrschaft den Ostgothen gehörig,
und hierauf unter dem Namen des Exarchats Oströmische Provinz,
War, seitdem, das Christenthum Staatsreligion im Römischen Reiche ge-
worden, Sitz eines Bischofs, ohne
dass jedoch dieser eine Präponderanz
vor den übrigen Bischöfen in Constantinopel, Antiochia, Jerusalem etc.
gehabt hätte. Erst als sich die Morgenländische Kirche mehr von der
Abendländischen trennte, als die
Macht
desOströmischen Reiches sank
und der
RömischeBischof selbst den
Kaiserlichen Befehlen Trotz bieten
konnte, als endRch Germanische Völ-
ker das Christenthum annahmen und
des Papstes Entscheidung in kirch-
lichen Dingen unbedingt anerkann-
ten, erst da begann derselbe, sein
Uebergewicht über andere Bischöfe
zu fühlen, zu begründen und zu be-
haupten. Dankbarkeit, Politik und
frommer Glaube der Carolingischen
Fürsten legte, nach Zertrümmerung
des Longobarden-Reichs und Ver-
drängung der Griechen, durch be-
deutende Schenkungen liegender
Güter, den Grund zu dem weltlichen
Besitzthume der römischen Bischöfe.
Pipin der Kleine, der Franken-
l^önig, zum Schutze Roms und der
römischen Kirche von Stephan IL
herbeigerufen, erklärte bereits den
den Longobarden abgenommenen
Bezirk von Ravenna, zum Erbtheil
des heil. Petrus, und somit zum
Stammgut des Römischen Stuhles.
Karl der Grosse vergrösserte (774
und 787) das Gebiet durch neue
Besitzungen; Heinrich III. über-
Jiess dem Papste das Herzogthum
Benevento (1052), unter dem Titel
eines Vikariats, und andere Theiie
traten später hinzu. Politischen
Einfluss in die Staatsverhältnisse
Italiens gewannen die heiligen

Väter erst, als die Normannen Neapel und Sicilien eroberten, und die
Könige aus dem Hause Hau eviRe Neapel vom Papste zu Lehn nah-
men; doch gehörte Rom selbst noch nicht dem Papste, sondern war
dem deutschen Kaiser unterthan und ha e durch diesen seine eigene
Behörde. Erst als die falschen Dekretalien Isidors geschmiedet waren,

Bromme's Hmid-Atlas. — Die Italienische Halbinsel, c.

als erdichtete Schreiben römischer Bischöfe alter Zeit, in welchen die
Suprematie der Päpste in weltlichen, wie in geistlichen Dingen aus-
gesprochen wurde, durch die Kohorten päpstlicher Diener und Freunde
Glauben fanden, als Gregor's unglaubliche Anmassung die ganze Chri-
stenheit zittern machte, und Heinrich IV- das Beispiel Kaiserlicher Er-
niedrigung gegeben hatte: erst da gewannen die Päpste unumschränkte
Macht in Italien und wussten diese zur Erwerbung für ihren Staat zu be-

nutzen. Durch Erbschaft erhielten sie (1115) die Lehngüter der Mark-
gräfln Mathilde von Toskana (die Gebiete von Bolsena, Bagnarea, Mon-
teflascone, Viterbo, Civita Castellana, Correto, Civita Vecchia und Bracciano),
obgleich diese, als heimgefaRenes Lehn, dem deutschen Reiche gehörten
und dem Kaiser zur Verfügung standen; und erwarben später noch in


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10 13. — Die Italienisclie Halbinsel.

Frankreich Avignon und Venaissin. Begreiflich ist es, dass bei der hie-
rarchischen Verfassung des Römischen Staats schwache oder schlechte
Fürsten demselben nicht solchen NachtheR bringen konnten, als es in
weUUchen Staaten der FaR gewesen sein würde; dass dagegen ein kräf-
tiger Kirchenftirst, durch zweifache Macht gewaffnet, weiter als jeder an-
dere Fürst gehen konnte. Unabhängig standen indess die Päpste erst nach
dem FaRe der Hohenstaufen da; unangefochten behaupteten sie nun, was
der schwache Otto IV. ihnen zugestanden und überlassen hatte. Seit
Innocenz III., 1216, galt der Papst auch als Souverain von Rom, und
die Unruhen und inneren Kämpfe zwischen Freistaaten und kleinen Für-
sten und Herren, das Wesen der Condottieri und die zunehmende Ver-
wirrung wussten kriegerische und herrschsüchtige Männer, wie Alexan-
der VI. und Julius II., trefflich zu nutzen; so kam Ravenna, Bologna
(1518), Ancona (1532), Ferrara (1589), später Urbino, Orvieto, Castro
und RoncigRone an den päpstlichen Stuhl. In dieser Zeit war der Kirchen-
staat von politischer Bedeutung in ItaRen, und wir sehen die Gebieter
desselben in Bündnissen mit auswärtigen Staaten, wie Spanien, Frank-
reich etc., oder in politischen Intriguen mit Venedig u. A. Aber seit der
Reformation sank, mit dem kirchlichen Einfluss und der Geltung der Bul-
len, auch das politische Gewicht dieses Staats. Nur seine politische Un-
bedeutendheit und die Ehrfurcht katholischer Fürsten sicherten seine Exi-
stenz, und man war gewohnt, ihn als einen schlecht regierten und finan-
ziell verwirrten zu betrachten. Aus seiner Lethargie schreckte ihn die
französische Revolution. 1790 zog die RepubRk Avignon und Venaissin
ein; 1797 entriss ihm der General Bonaparte, im Namen der Regie-
rung, die Legationen Romagna, Bologna und Ferrara, und 1808 wurden
Ancona, Macerata, Urbino und Camerino abgerissen und später zu dem
Königreich Italien geschlagen. 1809 nahm Napoleon den Ueberrest
nebst der Hauptstadt. Die priesterlicbe Würde hatte die Päpste nicht ge-
gen persönRche Misshandlungen geschützt; Pius VL und VII. litten beide
Französische Gefangenschaft, ja der erste starb in derselben zu Valence.
Nach Napoleons Sturz und Wiederherstellung der frühern Zustände, 1814,
erhielt auch Papst PiusVIL, der, obwohl gefangen zu Fontainebleau, sich
mit Standhaftigkeit den eigennützigen Absichten und Anmassungen des
französischen Herrschers wiedersetzt hatte, die Freiheit und seine Besitzun-
gen wieder, bis auf die Enklaven in Frankreich und einen Theil jenseits
des Po, und regierte bis 1823, wo ihm Leo XII., und diesem, 1829,
Pius VHL folgte, nach dessen Ableben (30. Nov. 1830) zu Rom eine
Verschwörung zum Umsturz der päpstlichen Regierung ausbrach, die aber
schneR unterdrückt wurde und ein Edikt gegen die Carbonari nöthig
machte. Sein Nachfolger, Gregor XVL, trat (1831) die Regierung unter
den widrigsten Umständen an: Ralien war eben in heftiger Gährung; in
Bologna, Ferrara, Ancona brachen Empörungen aus, die Marken, Umbrien,
befanden sich in voller Bewegung, selbst in Rom zeigten sich Spuren von
Unruhen. Die Deputirten eines zu Bologna versammelten Kongresses ita-
lienischer Provinzen sprachen die Lossagung von der weltlichen Herrschaft
des Papstes und deren Vereinigung zu Einem Staate und Einer Regie-
rung aus. Der heil. Vater war genöthigt, Oesterreich um Hülfe anzurufen,
die auch schneR gewährt wurde, und die Insurgenten vertrieb. Kaum
hatten aber die Oesterreicher (28. Jan. 1832) Bologna besetzt, als eine
Expedition Frankreichs nahte und Ancona in Besitz nahm. Vergeblich war
eine Protestation des Papstes in Paris; bedingungsweise musste er in den
Aufenthalt der Franzosen zu Ancona willigen, die erst, nachdem Ordnung
und Ruhe vollständig wiedergekehrt war, 1838, die Festung Ancona
räumten und gleichzeitig mit den Oesterreichischen Truppen den Kirchen-
staat verRessen. Gregor XVL, ehrwürdig durch seine Tugenden und
sein Alter, setzte durch seine Mässigung sich auch bei den protestanti-
schen Staaten in Achtung, uud sorgte nach Kräften für die Landesverbes-
serimg durch Strassenbauten. Ihm folgte, 1846, der noch jetzt regierende
Papst Pius IX., der bei seinem Regierungsantritte dem Zeitgeiste huldigte,
den vermeintlichen Bedürfnissen des Volks nachgeben zu müssen glaubte,
und mit politischen Neuerungen anfing, mit denen noch nie ein weltlicher
Fürst, geschweige je ein Papst begonnen hatte. Um zu zeigen, dass es
ihm mit seinen verkündeten durchgreifenden Reformen Ernst sei, eröffnete
er den Staatsverbrechern (politischen Gefangenen) in seinem Lande die
Kerkerthüren, und in deren Jubelruf stimmten alle Liberalen Europa's
ein; die Befreieten säumten indessen nicht, die ihnen so unerwartet dar-
gebotene günstige Gelegenheit zur Ausführung ihres längst gehegten Planes
einer Umwandelung der Staatenverhältnisse Italiens zu benutzen. Ludwig
Philipp, der den in Frankreich ihm drohenden Sturm nach Italien hinlen-
ken zu können hoffte, arbeitete nach Kräften den Liberalen in die Hände.
Er sowohl, als Pius IX. erreichten allerdings ihren Zweck, nur war das
Endresultat ein anderes, als sie erwartet und gehofft hatten. Der in
Italien heraufbeschworne Sturm wälzte sich zunächst nach Frankreich und
stürzte dort den Bürgerkönigsthron, in Italien selbst aber erklärten die
entlassenen Liberalen und ihre Genossen, nachdem sie die ganze Halbin-
sel in einen politischen Brand gesetzt hatten, ihren Befreier, der am
24. Nov. 1848 Rom heimlich verliess und nach Gaeta, später nach Portici
flüchtete, des weltlichen Herrscherregiments für verlustig und den Kirchen-
staat für eine Römische Republik (9. Febr. 1849). Die Regierung der Re-
pubük wurde einem Triumvira" (Mazzini, Armellini und Saffi) über-
wiesen, nach der Einnahme von Bologna am 15. Mai durch die Oester-
reicher aber, durch den K. K. Civil- und Militärgouverneur Gorzkowsky,
in den Legationen Bologna, Ferrara, Forli und Ravenna die Regierung
des heil. Vaters wieder eingesetzt. Ein französisches Armeekorps unter
General Oudinot de Reggio, zur Wiedereinsetzung des Papstes herbeige-
rufen, griff am 30. April Rom an, doch gelang es demselben erst am 3. Juli,
den hartnäckigen Wiederstand des Volkes zu brechen und triumphirend in
Rom einzuziehen. Der Papst verweilte bis im April unter neapolitanischem
Schutz in Portici, wohin er sich vor seinen „freisinnigen" Drängern ge-
rettet hatte, und kehrte erst am 12, April 1850, nach fünfzehnmonatRchem,
theils freiwIRigem, theils gezwungenem ExR, nach Rom zurück, völlig
geheilt von dem Wahne, der Revolution Zugeständnisse machen, oder mit
ihr coquettiren zu müssen. Noch immer ist der Kirchenstaat von Fran-
zosen und Oesterreichern besetzt, doch ist das französische Okkupations-
korps zu Rom auf eine Division von 3,500 Mann, die österreichische Be-
satzung der Legationen und Marken auf 2 Brigaden in Bologna und Ancona,
reduzirt worden. —


Reihenfolge der Päpste seit Gregor VII.

Gregor VIT., Hildelirand ans S
Victor
in., Deslder, a. d. Gfn.
Urban II., Endes de Lagny,

ana In Toi
Marsl, an
Chatlllon
. im Viter

1072.
1086.
1088.
1099.
1118.
1119.
1124.
1130.

1143.

1144.

1145.

1153.

1154.
1159.
1181.
1185.
1187.
1187.
1191.
1198.
1216,
1227.
1241.
1243.
1254.
1261.
1265.
1271
1276,
1276

1276.

1277.
1281,
1285.
1288.
1294.

Benev
iur-Ma
ssischi

Paschalis II
Gelasius II.,
Calixt II., G
Hoiiorius II.
Iiinoceiise II.
Cölestin IL,
Lucius II
Eugen III

Bernardo

Anastasius VI., Corrado
Hadrian IV., Nicolaus Breaksp
Alexander III., Orlando Bandi
ljucius III., Ubalde Aliucingoll
Urban III., Cberto Crlvelli, au
Gregor VIII., Alberto di Morr
~ ■■ laro

Clemens III
Cölestin III.,
Innocenz III.
Honorius IIL
Gregor IX
Cölestin IV
InnocenzIV., Sinibaldo deF
Alexander IV., Rainaldo, a. d
Urban IV., Jacques Pantaleoi
Clemens IV., Guy Foulqi
Gregor X., Teobaldo Vise
Innocenz V,, Pierre, aus
Hadrian V., Ottobu
Johann XXL, Pieti
Nicolaus HL, Gian Gaetat
Martin IV., Simon de Brio
Honorius IV., Jacopo Sav
Micolaus IV., Girolamo M.
Cölestin V., Pietro da Morro

Iii,

, Raineri, aus B
Giovanni, ans Gaeta.
y de Bourgogne, ans Quingey.
Lamberto di Eagnano, aus Bologna
., Gregorio Papareschi, aus Rom.
, Guido, aus Citta di Castello.
Gherardo de Caccianemid, aus Bolog
Piet:

Pisanische

Ro

eUi,

:s Langley.
aus Sieua (?).
.ueca.

Paolino Sc
Giacinto Or.sini,
Lotarlo, a. d. G:
Cencio SaveUl
., Ügolino, a. d. Gr
Goffredo Castigl

IS Ma

iland.

IS Benevi

int.

Rom.

aus

Rom.

rafen

V. Segni und Anagni.

Rom.

afen

V. Segniu

nd Anagni.

lione.

aus Mai

land.

Chi, a

.d.Grfn.

V. Lavagna.

Graff

inv.Segn

iu. Anagni.

:us Troyes.
lois, aus St. Glles.
)nti, aus Piacen/a.
IS der Tarantaise, Savoyen.
de'Fieschi, a. d. Grf.v.Lavai
US Lissabon.

Orsini, ans Rom.
s der Touraine.
US Rom.
aus Alessiano.
. aus Terra di Lav

1294. Bonifaz Vni„ Benedetto Caetani, aus Anagni.
1303. Benedict XL, Niccolo Boccasini, aus Treviso.
1305. Clemens
V., Bertrand de Goth, aus der Gascogne.

(Verlegung des heiL Stuhls nach Avignon.)
1316. Johann XXII., Jacques d' Euse, aus Cahors.
1334. Benedict XII., Jacques Fournier, aus Saverdun.
1342. Clemens VL, Pierre Roger de Beaufort, a. d. Limousin.
1352. Innocenz VI., Etienne d' Albret, aus dem Limousin.
1362. Urban V„ Guülaume de Grimoard, aus dem Gevaudan.
1370. Gregor XL, Pierre Roger de Beaufort, a. d. Limousin.
(Wiederverlegung des hell. Stuhls nach Kom.)
1378. Urban VI., Bartolomeo Prägnani, aus NeapeL

(Grosses Schisma, 1378—1417.)
1389. Bonifiiz IX., Pietro TommaceUi, aus CarafaneUo.
1404. Innocenz VII, Cosimo de Migliorati, aus Sulmona.
1406. Gregor XtL, Angelo Correr, a. Venedig (abgeset/.t 1409).

1409. Alexander V., Pietro Filargo, von Candia O).

1410. Johann XXIIL, Baidassar Coscia a. d. Grafen von
Troia (abgesetzt 1415).

1555.
1559.
1566.
1572.
1585.
1590.

1590.

1591.

1592.
1605.
1605.
1621.
1623.
1644,
1655.
1667.
1670.
1676,
1689.
1691.
1700.
1721.
1724.
1730
1740.
1758.
1769.

1775.
1799.
1823.
1829.
1831.
1846.

Martin V., Oddo Colonna, aus Rom.
Bugen IV., Gabriel Condulmér, aus Venedig.
Nicolaus V., Tommaso ParentuccelU, aus Sarzana (?).

1417.
1431.
1447.
1455.
1458.
1464.
1471.
1484.
1492.
1503.
1503.
1513.

1522.

1523.
1534.
1550.

Xativ
Ii, aus
edig.

,na(?).

. Valenz
lus Sien

Cibo, aus G(
(uoll Borgia,
i Piccolomini
ere, nus Allii
us Florenz,
aus Utrecht,
ci, aus Flor
ms Rom.
ans Monti

vino,
ano.

S. Si

MontepuU

Sie

Calixt IIL, Alfonso Borgia, aï
Pius IL, Enea Silvio Piccoloml
Paul II., Pietro Barbo, aus Ve
Sixtus IV., Francesco della R-
Innocenz VIIL, Giovan. Bat.
Alexander VL, Roderigo Leni
Pius IIL, Francesco Todeschin
Julius IL, GiuUano della Rovi
Leo X., Giovanni de' Medici, a
Hadrian VI., Hadrian Boyers,
Clemens VIL, GiuUo de' Med
Paul HL, Alessandro Farnese,
Julius III., Gio. Maria Ciocchi,

1555. Marcellus IL, Marcello Cervini,

Paul IV. Gian Pietro Caraffa, aus dem Principati
Pius IV., Gian Angelo de' Medicl, aus Mailand.
Pius V., Michele Ghisl' jrl, aus Bosco.
Gregor XIIL, TIgo Buoncompagni, aus Bologna
Sixtus V., Feiice Peretii, aus G
Urban VIL, Giambatista Castagi
Gregor XIV., Niccolo Sfondrati
Innocenz IX., Gian Ant. Facch
Clemens VHL, Ippolito Aldobr
Leo XI,, Alessandro de' Medici,
Paul V,, Camino Borghese, ai
Gregor XV,, Alessandro Ludovi
Urban VIIL, Maffeo Barberini,
Innocenz X., Gio. Bat. Pamfilj,
Alexander VIL, Fabio Chigi,
Clemens IX., Giulio Rospigliosi
Clemens X., Emüio Altieri, au
Innocenz XL, Benedetto Odesc
Alexander V^HL, Pietro Ottobnoi
Innocenz XIL, Antoni« Pignatelli
Clemens XL, Gio. Fr
Innocenz XIIL, Mich
Benedict XIU
Clemens XIL,
Benedict XIV
Clemens XIIL
Clemens XIV.
Crbino.

Pius VI., Gian Angelo Braschi,
Pius VII., Greg. Barn. Chiarami
Leo XIL, Annibale della Genra
Pius VIIL, Franc.
Gregor XVL, Ma
Pius IX., Gian Mi

aus SinigagUa, geb. 13. Mai 1792
1846 als der 259ste Papst. —

ultra.

ottama
a, aus Rom.

aus Cremona.
letti, aus Bologna,
ndini, aus Fano.
lus Florenz.

(Rom),
si, aus Bologna,
aus Florenz,
aus Rom.
ms Siena.
, aus Pistoja.
ä Rom.

alcM, aus Como.
loni, aus Venedig.

Spinazzola.
Albani, aus Urbino.
langelo Conti, aus Rom.
Maria Orsini, aus Gravina.
0 Corslni, aus Florenz.
!ro Lambertini, aus Bologna,
zzonico, aus Venedig,
GanganeUl, aus d. Herzogth.

Sil

., Vi:

Lorenzo
., Prosper!
, Carlo Ri
, Lorenzo

IS Cesena.
iti, aus Cesena.
aus La ßenga.
Xav. Casfiglione, aus Cingoli.
ro Capellari, aus Belluno.
■ia a. d. gräfl. Hanse Mastai Ferretti,
gekrönt 21 Juni


Das liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Gestaltung des Lan-
des, physische Beschaffenheit. — Der Kirchenstaat nimmt mit seiner
Hauptmasse genau die Mitte der Italienischen Halbinsel ein, erstreckt sich
vom Tyrrhenischen bis zum Adriatischen Meere, von 28020'—31035'OL.
und von 41oi0'—45« NBr. und wird im N. vom Lombardisch-Venetianischen
Königreich, im 0. vom Adriatischen Meere, im S. von Neapel, und im
W. vom Tuskischen oder Tyrrhenischen Meere, Toskana und Modena be-
grenzt. Das Land, welches 748,40 Qu.-M. umfasst, ist sehr gebirgig und
wird von den römischen Apenninen durchzogen, die im Monte della Sy-
billa 7,038', im Somma 6,800' aufsteigen; der nördUchste und der südwest-
Hchste TheR des Staats sind Ebenen; der nordöstRche Theil, der sich von
den Apenninen nach dem Po zu und dessen Mündungen abflacht, ist der
reichste und fruchtbarste Theil des Landes; zwischen den Mündungsarmen
des Po sind die ausgedehnten Sümpfe Valli di Comacchio; im südlichsten
Theile des Landes, längs dem Tyrrhenischen Meere, zu beiden Seiten der
von Rom nach Neapel führenden Strasse die berüchtigten pontinischen
Sümpfe, deren bis jetzt fruchtlos gebHebenen Austrocknungsversuche
schon MiRionen gekostet haben. Der Hauptstrom des Landes ist die Ti-
ber, die nur 3 Meüen aufwärts schiffbar ist; den nördRchen Grenzfluss
bildet der Po, welcher den Panora und den Reno aufnimmt; aRe an-
deren Ströme (der Savio, Marecchia, Metauro, Musone, Chienti, Tronto
sind nur unbedeutende, von den Apenninen herabkommende Küstenflüsse;
der Lus0, -zwischen Ancona und Ravenna, ist der berühmte Rubicon,
den Cäsar im Jahre 49 v, Chr, in so verhängnissvoller Weise überschritt.
Seen sind: der See von Perugia (L. Trasimenus), der Bolsena, Bracciano,
und mehrere kleinere um Rom. Das Klima im mittleren, gebirgigen
Theile des Staats ist angenehm und gesund, und hier fällt auch vom
Oktober an Schnee. Im Tieflande tritt nie anhaltende Kälte ein; der Som-
mer ist drückend heiss, und die Sumpfgegenden hauchen dann ungesunde
Dünste (*\ria cattiva oder Malaria) aus, die besonders in Rom zur Zeit
der Südwinde (des Sirocco) sehr gefürchtet werden. Die mittlere
Jahres-
vvärme in Rom ist 15,5, m Bologna 13,7. —

Flächeninhalt, politische Eintheilung, Volksmenge. — P^®
Areal des Kirchenstaats beträgt nach den neuesten Vermessungen 748,40369
Qu,-M, oder 41,162,632 Tavole censuarie (1 Qu.-M. = 55,000V2
Tavoie
censuarie, 1 Tavola censuaria = 1000 Qu.-Meter). Der Staat selbst wira
in die Stadt und deren Gebiet (Comarca), in 6 Legationen und
Dele-
gationen, im Ganzen in 20 Provinzen, 45 Distrikte, 177 Kreise und


-ocr page 112-

13. — Die Italieniselie Halbinsel. 11

Gemeinden geschieden, welche incl. 387 Niederlassungen zusammen 12(9
Municipal-Ädrainistrationen bilden, und zählt (1853) eine Bevölkerung von
3,124,668 Seelen (mit inbegrilfen 263 Akatholiken und 9,237 Israeliten), in
608,280 Familien, die in 88 Städten, 190 Marktflecken und 3,729 Dörfern
wohnen, und folgendermassen vertheilt sind:

Fläclieng ehalt in

Legationen und Delegationen.

fluadrat-
MeUen.

SOjMsjj

61,05963
49,7„4T
32,25723
31,85256

64,J702T

29,72708

1,103,422
2,238,753
810,910
824,163
1,196,124
3,760,609
2,937,233
1,334,348
2,815,459
783,272
1,873,060
968,200
138,806

176,519
243,104
42,991
110,321
91,916
234,533
134,939
73,683
128,324
29,047
154,559
20,701
23,176

20,06203
40,80423

14,72550
14,98464
21,74746
68,37409
53,40374
24,26065
51,18969
14,24118
34,05533
17)62091
2,52371

3,124,668

39,985,423
653,944
459,228

727,00009

11,88978
8,34953

Wege...... —

Wasserflächen

Im Ganzen, nach dem Lanä-Grundsteuerhuche

Olierfläciie nach dem städtischen Crundsteuer-
.................................................

41,098,595
64,037

3,124,608

41,162,632

747,,

1,16429

Gesammtflächengehalt und Einwohner

Die bedeutendsten Städte des Landes, mit mehr als 10,000 Einw. sind :
Rom (Ende 1856) 178,798, Bologna 80,000, Ancona 36,000, Perugia 32,000,
Ravenna 30,000, Ferrara 28,000, Ferrao 19,000, Faenza 18,500, Pesaro
18,000, Rimini 17,000, Macerata 16,500, Forli 16,000, Foligno 16,000,
Cesano 15,000 , Fan.o 15,000, Benevento 15,000, Viterbo 14,000 , Urbino
14,000, Rieti 12,600, Osimo 12,300, Yelletri 12,000, und Civitavecchia und
Sinigaglia jede mit 10,000 Einwohnern. —

Ilas Volk. — National- nnd Stände Verschiedenheit. —
Die Bewohner des Kirchenstaats sind bis auf die im Lande belindlichen
Juden, den grössten Theil des Militärs, und die zeitweise hier w ohnenden
Ausländer, insgesammt Italiener, die vorzugsweise ihren Ursprung von
den alten Römern ableiten. Sie scheiden sich in 4 Stände: Geistlichkeit,
Adel, Bürger und Bauern. Der erste Stand herrscht und ist der einfluss-
reichste; in seinen Händen allein liegt alle Gewalt; er leitet Alles, auch
die Justiz und das Militärwesen. Der Adel ist zahlreich und begütert,
einzelne Familien desselben sogar enorm reich (man scheidet ihn in Für-
sten, Herzöge, römische Senatoren und niederen Adel). Ueberall hört man
die Namen der alten Adelsfamilien; die gegenwärtigen Träger dieser Namen
stammen aber nur zum geringsten Theile von jenen berühmten Geschlech-
tern ab, und verdanken ihren Ursprung und ihre Erhebung vielfach dem
hohen Klerus. Die Bürger sind bei dem vernachlässigten Gewerbfleiss
meist arm; Gewerbe und Handel liegen darnieder; hohe Steuern erdrücken
die ersten, übermässige Zölle den zweiten. Die Bauern entbehren des
freien Eigenthums der von ihnen zu bearbeitenden Grundstücke, und sind
fast sämmtlich Pächter der Ländereien; der Ackerbau liegt ganz darnie-
der die Latifundien (die Feudaleiiirichtungen) sind sein Verderben.

' Eeliffionsverschiedenheit, iiirchliche Verhältnisse. — Mit
Ausnahme der Juden und der protestantischen Ausländer sind sämmtliche
Bewohner
des Kirchenstaats Kalholiken. An der Spitze derselben steht
der Papst mit dem Kardinalskollegium zu Rom, 8 Erzbischule (benevento
Bologna Camernio, Spoleto, Ferrara, Ravenna, lermo und Urbino) und
109 Bischöfe. Der ganze Kirchenstaat ist in 10,950 Pfarreien geschieden,
besitzt 19,000 Kirchen und Klöster (1,824 Mönchs- und 6 2 ^()nnenk ost^er),
117 Seminarien, und 66,100 Welt- und Ordeiisgeistliche (1 f tjo Ein-
wohner oder 9 Familien); in der Stadt Rom allem zahlt man 8,500 Geist-
liche und Mönche und ^600 Nonnen. Der Werth des Grundbesi ze der
Geistlichkeit wird auf 195 Mill. Scudi (weit über eine Milliarde Iranken)
bcrcchnöt

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. - Das gesammte Volk
'■^ird in mögihster Unwissenheit gehalten; d^r

ungemein vernachlässigt; auf 50 Menschen kann man Emen lechnen, du
die Schule besucht. Am meisten wird noch in Rom gethan, wo 3J4
Ele-
mentar- und Lancasterschulen mit 513 Lehrer und Lehrerinnen und, 1^24
Schülern bestehen. Für den
Sekundärunterricht der Knaben gibt es
Kollegien unter Leitung geistlicher Korporationen; den Unterricht ües weib-
lichen Geschlechts le ten Nonnen. Für wissenschaftliche Belehrung Ues en
2 Hauptuniversitäten zu Rom (gest. 1248 mit 703 Stud.) und Bologna
(gest. 1119 mit 571 Stud.), beide mit Sternwarten und botamscliem
har-
ten versehen, und 5 kleinere Universitäten zu Perugia (gest. 130/, ein.
1824, mit 232 Stud.), Camerino (gest. 1727, mit 213 Stud.), Ferrao (gest.
1589, mit 240 Stud.), Macerata (gest. 1548, mit 553 Stud.) und Ferrara
(gest. 1391, ern. 1841, mit 236 Stud.). Zu Rom, wo
man auch das Col-
legio romano als zweite Universität ansehen kann, sind mehrere
Akademien
und gelehrte Gesellschaften; die Propaganda, mit einer trefflichen Druckerei;
herrliche Kunstsammlungen (die Pio-Clementinische, die neue Gregoria-
nische, die Capitoliniscbe, Albinische, Barbarinische etc.) und Bibliothe-
ken, w'orunter die Vatikanische mit 700,000 Bänden und 23,000 Hand-
schriften. Durch
Spezialschulen ist ausser dem Collegium de propaganda
flde als allgemeine Missionärschule, besonders für schöne Künste gesorgt;
2 Akademien der iMaler-, Bildhauer- und Baukunst sind zu Rom und Bo-
logna; dann in Rom noch Akademien für lombardo-venetianische, franzö-
sische und englische Künstler, und eine Academia lilarmonica zur Aus-
bildung der Gesangskunst. Ausserdem Taubstummeninstitute Artillerie-
und Ingenieurschulen, und eine Thierarzneischule zu Rom '

Einwohner
nach der
Zählung von

1853
(veróü'. 1857).

Tavole cen-
suarie.

4,416,197

326,509

1. Hom nnd die Comarca.......

L e gati onen.

2. Bologna........................

3. Ferrara ........................

4. Fori!............................

5. Ravenna .......................

6. ürbino und Pesaro ...........

r. VeUetri........................

Delegationen.

8. Ancona, mit Loretto.........

9. Macerata.......................

10. Camerino.......................

11. ...............................

12. ...............................

13. Perugia........................

14. Spoleto........................

15. Rieti...........................

18. Viterho ........................

17. Orvieto ........................

18. Frosinone mit Pontecorvo.....

19. Civita vecchia ................

20. Benevento ......................

3,358,305
2,736,093
1,774,164
1,751,908
3,529,397
1,635,000

375,631
244,524
218,433
175,994
257,751
62,013

Physisch-technische Kultur. — Der Ackerhau wird nur in den
Marken und Legationen mit Sorgfalt betrieben; in der sogenannten Cain-
pagna aber, und in den Legat. Frosinone und Velletri, geräth er immer
mehr in Verfall, und ist nur ein Drittel der Gesammtoberfläche des Lan-
des in Anbau genommen. Es herrscht wenig Regsamkeit und Fleiss unter
der ländlichen Bevölkerung, was wohl zum Theil auch seine Ursache im
Klima und in der ausserordentlichen Genügsamkeit des gemeinen Mannes
hat, zum Theil aber auch den vielen Festtagen und der Mildthätigkeit der
Klöster zugeschrieben werden kann; mit Ausnahme Irlands, ist vielleicht
in keinem andern Lande der Bauer der ärmeren Klasse so schlecht ge-
nährt und so dürftig gekleidet, als im Kirchenstaate. Die jährliche land-
wirthschaftliche Produktion beträgt durchschnittlich 1,750,000 Rubbi Wäl-
zen, 840,000 R. Mais, 56,000 R. Hafer und 32,000 R. Gerste, deckt also
bei weitem nicht den Bedarf. Hanf wird vorzugsweise in Bologna, Flachs
und Tabak in der Romagna, Wein, Olivenöl und Südfrüchte zur Ausfuhr
in fast allen Theilen des Landes gewonnen; Kastanien und Bohnen (das
gewöhnliche Nahrungsmittel) in Menge gebaut. Die
Viehzucht deckt den
Bedarf, und erstreckt sich auf Rinder, Büffel, Ziegen, Schafe (2 Rafen:
Negretti und Porcelle); Pferde werden ausgeführt. Die
Fischerei in bei-
den Meeren ist bedeutend, doch wegen des starken Verbrauchs an Fischen
nicht ausreichend. Einträglich ist der Aalfang in den Sumpfgegenden von
Coinacchia. Die
Seidenzucht wird lebhaft betrieben, die feinste Seide
liefert Fossembrone und Foligno; Bienenzucht ist ausreichend. Der .Ber^-
bau könnte bedeutend werden, wird aber nicht gepflegt; das in Masse im
Lande betindliche Eisenerz wird nicht benutzt. Alaun wird bei Tolfa in
der Nähe von Civitavecchia gewonnen (jährlich 100,000 Ctnr.); roher
Schwefel in der Gegend von Rom und Pesaro, gereinigter Schwefel zu
Rimini (jährlich werden an 5 Mill. Pfd. ausgeführt); Vitriol in Viterbo;
Seesalz in Cervia, Coinacchio und Corneto öährlich 76—80 Mill. Pfd.);
Bergkrystall in Bologna; Marmor und Puzzuolanerde in verschiedenen Thei-
len des Landes etc. An einer regen Ge wer bsthätigkeit fehlt es noch
immer; die gleichen Ursachen, die den Landbau drücken, wirken auch
nachtheilig auf die
Industrie. Bios Rom, Ancona, Bologna, Rieti, Pesaro,
l-aenza, Foligno, Fabriano und Perugia haben bedeutendere Fabriken in
Leder, Wollenwaaren, Seidenstoffen, Papier, Pergament, Darmsaiten, Mo-
saik- und Eisenwaaren, Bleiweiss, Chokolade, kiinstlichen Blumen!
Wachs etc.

Handel etc. — Der Handel ist, trotz der günstigen Lage des
Landes zwischen zwei iMeeren, unbedeutend, passiv und meist in den
Händen von Ausländern. Die Einfuhr übersteigt fast stets die Ausfuhr:
1850 betrug der Werth der Einfuhr 9,908,908 Scudi, dagegen der der
Ausfuhr nur 9,289,841 Scudi; 1851 die Einfuhr 10,598,261, die Ausfuhr
9,733,464 Sc.; 1852 dagegen die Einfuhr 10,218,426, die Ausfuhr 10,474,012
Scudi. Der Schifffahrtsverkehr von Civitavecchia und Ancona beschäftigte
im Jahre 1852 im Ganzen 2,311 Schiffe. Eingelaufen waren davon: 1,080
römische Schiffe von 67,096 Tonnengehalt, und einer Bemannung von
7,439, und 1,231 Ixemde Schiffe von 187,728 Tonnen, mit 20,117 Mann;
Ausgelaufen: 1,082 römische Schiffe von 66,679 Tonnen, mit 7,393, und
1,210 fremde Schiffe von 185,313 Tonnen, mit 19,729 Mann. 1855 liefen
in sämmtlichen Häfen des Adriatischen Meeres 3,307 Schiffe (mit
182,815 Tonnengehalt und 24,866 Bemannung) ein, und 3,162 (mit
187,076 T. und 24,639 M.) aus. In den Häfen des Mittelländischen
Meeres dagegen 2,926 (mit 268,566 T. und 37,640 M.) ein, und 2,909
Schiffe (mit 264,057 T. und 37,374 M.) aus. — Die
Handelsflotte be-
stand Ende 1854 aus 1,893 Fahrzeugen aller Art (wovon 210 grosse
Seeschiffe) von 31,637 Tonnengehalt mit 9,711 Bemannung. — Eine
Handelsmesse wird in Sinigaglia abgehalten, doch ist dieselbe von kei-
nem grossen Belange. Für
Eisenhahnen ist noch wenig gethan; im Sept.
1856 waren erst 20 Kilometer (3 deutsche Meilen), von Rom nach Civita
Vecchia zu, dem Verkehre eröllnet.

Münzen, Maasse etc. — Man rechnet nach Scudo = 10 Paoli = 100
Bajocci; 30 Bajocci = 1 Testone; 20 Bajocci = 1 Pepetto. 1 Scudo =
5 Francs 45"/io Cent. — 1,« Preuss. Thlr. = 2 11. 31 kr. rh. Der rö-
mische Fuss (paimo) = 0,9/|s5 Preuss. Fuss = 29,77 Centimeter. Die rö-
mische Meile (miglla) = 1,489 Meter. — Fruchtmaass: der Riibbio =
2,94 Hectoliter = 5,55 Preuss. Scheffel. — Geträukemaass: der Barilo =
58
,33 Liter. —

ller Staat. — Die Staatsverfassung ist w"ahlmonarchisch. Der
unbeschränkte Gebieter des Staats und zugleich sein geistlicher Herrscher,
als Oberhaupt der katholischen Kirche und als Bischof von Rom, ist der
Papst, ein Wahlfürst, dessen Stehe bei einer W^ählung aus dem Schoosse
des Kardinalkollegiums im Conclave durch eine Mehrheit von zwei Drittel
der Wahlstimmen wieder besetzt wird. Der Papst muss die Unveräusser-
lichkeit aller Benelizien und Länder des Kirchenstaates, die Verfolgung
der Ketzer und die Erhaltung des (längst verbrauchten) Sixtinischen
Schatzes beschwören, und in seiner Hand ruhen alle Majestätsrechte eines
weltlichen Herrschers. In seiner Eigenschaft als geistliches
Oberhaupt der katholischen Christenheit, liegt ihm, als Nachfolger des
heil. Petrus und Statthalter Christi auf Erden, nur die Sorge für das Heil
der Kirche ob (die, bis auf die Trennung der griechischen von der abend-
ländischen, und bis zur Reformation, Ij-üher im wirklichen Sinne des
Wortes eine katholische oder allgemeine der ganzen Christenheit auf Er-
den war), und dieser könnte er auch vollkoinmen genügen, auch ohne
weltliches Gebiet zu besitzen; wie denn in den Jahren 1809-1813 (und in
der kurzen Zeit vom 9. Febr. bis 3. Juli 1849), er w irklich nur auf seine
geistliche Eigenschaft beschränkt, sein weltliches Gebiet aber mit dem
französischen Reiche vereinigt (und während des viermonatlichen Zeitrau-
mes 1849 eine Republik) war. — Der jetzige Papst ist Pius IX. (vorher
Johann Maria aus der gräflichen Familie Mastai Ferretti, geb. zu Sinigaglia
am 13. Mai 1792; Bischof von Imola 17, Dec. 1832; Kardinal in petto
23. Dec. 1839, präconisirt 14. Dec. 1840; nach dem Ableben Gregors XVL
[1. Juni 1846J zum Papst erwählt 16. Juni 1846, gekrönt 21. Juni 1846),
in der Reihenfolge der 259ste Papst. Sein
Titel ist: „Pabst, Servus Ser-
vorum cnd CatholicfM Ecclesiffi Episcopus", mit dem Prädikate „Heiligkeit",
und der Anrede „Heiliger Vater". Residenz ist Rom, mit den Palästen
des Vatican und öuirinaL Das
Wappen des Papstes ist ein runder
italienischer Schild, von oben herab getheilt, welcher gewöhnlich das
Familien Wappen auf der einen und das Wappen des Ordens, dem der


-ocr page 113-

12 13. — Die Italienisclie Halbinsel.

Papst angehörte, auf der andern Seite hat. Das Wappenschild deckt die
päpstliche Tiara, hinter welcher in der Form eines Andreaskreuzes die
Himmelsschlüssel gelegt sind. Päpstliche
Ritterorden sind: 1) Der St, Syl-
vesterorden, eigentlich Orden der goldenenMiUz (équités auratœ militise),
gewöhnlich der Orden des goldenen Sporns genannt, in 2 Klassen,
gest. vom Kaiser Constantin, erneuert 1559 von Pius IV. und ref. 1841
von Gregor XVI. 2) Der Christusorden, 1319 gest., eigentlich ein
Portug. Orden und Fortsetzung des Tempelherrenordens, in 1 Klasse; und
3) der St. Gregoriusorden, 1832 gest., in 3 Klassen, für Civil- und
Militärverdienste. — Der
Hofstaat (Famiglia pontificia) ist sehr zahlreich,
und zerfällt in 2 Hauptstäbe, an deren Spitze der Obersthofmeister (Pre-
fetto de' Lagri palazzi e Maggiodomo) und der Oberkammerherr (Mœstro
di Camera) stehen,

Staatsverwaltung. — Das höchste Staatskollegium, welches ne-
ben dem Papste zur Verwaltung des Staats besteht, ist das Kardinals-
kollegium, welches eigentlich aus 70 Kardinälen bestehen soll, gegen-
wärtig aber nur 66 Mitglieder, und zwar 6 Kardinal-Bischöfe, 47 Kardinal-
Priester und 13 Kardinal-Diakonen zählt. Von diesen Kardinälen, welche
die ersten Staatswürden und höchsten Aemter bekleiden, hat die 1. und 3.
Klasse ihren beständigen Sitz in Rom, aber auch von den Kardinal-Prie-
stern leben die meisten daselbst. Unter dem Vorsitze des Papstes bilden
sie Versammlungen oder Consistoria, in welchen die wichtigeren An-
gelegenheiten, sowohl der Kirche als des Staates, gemeinschaftlich be-
rathen werden, und die nach der Verschiedenheit der zu behandelnden
Gegenstände, entweder geheime, halbgeheime oder ötfentliche Konsistorien
sind. An der Spitze der einzelnen Verwaltungszweige steht der Mini-
sterrath (unter Vorsitz des Staatssekretärs), welcher in 5 Departements
zerfällt: 1) der innern Angelegenheiten; 2) des Handels, der schönen
Künste und öffentlichen Arbeiten; 3) der Finanzen; 4) der Waffen, und 5)
der Polizei, und der Staatsrath. Obertribunale sind: die Reverenda
Camera apostolica; die Penitenziaria, welche die Dispensationsgesuche
prüft; die Cancellaria apostolica, welche die Ausfertigung der päpstlichen
Bullen zu besorgen hat; die Dataria, welche die Ertheilung alier gewöhn-
lichen Dispensationen und Gnadenbewilligungen, die dem römischen Stuhle
zugehören, verwaltet, und früher eine HauptqueUe der päpstlichen Ein-
künfte waren, und die Sacra Rota Romana, welche aus 12 Prälaten be-
steht. . Ausser diesen bestehen noch 15 Kardinal-Kongregationen für kirch-
liche, und 7 für weltliche Angelegenheiten, welche theils als berathende
Behörden den genannten Centraibehörden Unterstützung geben, theils einige
Spezialgeschäfte unmittelbar ausführen. An der Spitze der Provinzialver-
waltung befinden sich in den Legationen Kardinäle als Legaten, in den
Delegationen blos Delegaten, welche keine Kardinäle, wohl aber Mit-
glieder des Staatsraths sind. Die Stadt Rom selbst steht unter einem Se-
nator und dem Kollegium der Conservatori. — Für die
Rechtspflege be-
stehen Civil-Tribunale in den Hauptorten jeder Provinz für die erste In-
stanz. Für die zweite Instanz ist die Sacra Rota in Rom für alle Civilsachen
diesseits der Apenninen, der Appellationshof in Bologna für die 4 Lega-
tionen, und der Appellationshof in Macerata für die übrigen Provinzen der
Apenninen. Als letzte Instanz entscheidet die Signatura oder der Kas-
sationshof, der die gefällten Urtheile bestätigt oder verwirft und den
Gerichtshof bestimmt, der im letztern Falle den Prozess verhandelt, oder
der Uditore Santissimo, so oft die streitenden Parteien sich unmit-
telbar an den Papst wenden.

Finanzwesen. — Die Finanzen des Kirchenstaats sind nichts weni-
ger als glänzend. Nach der offiziellen Zusammenstellung aller Einnahmen
und Ausgaben von 1814—1846, welche der Finanzminister Morichini im
Dec. 1847 der vom Papste eingesetzten „Consulta" vorlegte, war seit 1828
auch nicht ein Jahr ohne Defizit geblieben. Von 1828—30 betrug
dieses Defizit 399,393, in den 3 nächstfolgenden Jahren 1831-33 zusam-
men 8,187,574, und von da bis zum Tode des Papstes Gregor XVL in
jedem einzelnen Jahre durchschnittlich 566,000 Scudi (über 3 MiU. Fran-
ken). Die Finanzverwaltung war (und ist zum Theil noch) in der gröss-
ten Unordnung, und .^ngelo Galli (.Morichini's Nachfolger) sagt in seiner
1847 erlassenen Relation: „Viele Register sind nicht abgeschlossen; die
Verzeichnisse der Ausgaben lassen sich nicht auffinden, und jene der De-
positen sind schlecht aufbewahrt. Im Allgemeinen enthalten die Register
Abänderungen und Zusätze zu Abänderungen, die eine Vergleichung mit den
früheren Rechnungen, an welche sie sich anschliessen soRen, nicht zu-
lassen. Bei den Kameralkassen bleiben enornie Summen zu liquidiren;
hinsichtlich der Kassabücher existirt eine regelmässige Entlastung nicht;
und es ist bekannt, dass seit 1837 den Schatzvervvaltungen legale Papiere
fehlen". — Die Einnahmen und Ausgaben sind seit der Restauration des
Kirchenstaats fabelhaft gestiegen. Die ersteren betrugen im Jahre
1815: 2,926,657, im Jahre 1853: 13,472,782 Scudi; die Ausgaben da-
gegen 1815: 2,353,397, im Jahre 1853: 15,374,371 Scudi. Die Einnahmen
erhöhten sich daher in diesem Zeiträume um 360, die Ausgaben um 553
Prozent! — In der Revolutionszeit (unter der Republik) war die Finanz-
verwaltung zum ersten Male fortnell geordnet. Wenigstens sah sich der
französische Obergeneral, nach befohlener strenger Untersuchung, zu einer
für die Betheiligten ehrenvollen Erklärung veranlasst. Die Bedürfnisse
waren damals natürlich weit grösser, als die gewöhnlichen Mittel. Nach
der Restauration behielt man indess nicht nur alle alten Lasten bei, son-
dern fügte noch viele neue hinzu. Die Salzpreise, die Stempel-, Registri-
rungs- und Hypothekenabgaben wurden aRe erhöht, eine Konsumptions-
steuer auf Kolonialprodukte eingeführt, die Einrichtung des Lotto derart
„verbessert", dass dasselbe einen erhöhten Ertrag liefert, und der Monats-
betrag der Gewerbsteuer 14 Mal im Jahre erhoben, als ob das Jahr 14
Monate umfasste. Aber Alles reicht nicht hin, das immer wachsende De-
fizit zu bewältigen, wie die General-Budgets der Ausgaben und Einnahmen
der Jahre 1853—1856 nachweisen:

1 8 5 3. 1 8 5 4. 1 8 5 5. 1 8 5 6. 1 8 57.

12,487,412 ... 13,082,046 ■■. 13,700,775 — 14,302,468 ... 14,754,995 Scudi.
11,346,311 ... 11,432,450 ... 12,699,279 ... 13,624,807 — 14,302,693 „

Defizit-

677,661

452,302 Scndl.

1,141,101 ... 1,649,596 — 1,001,496 ■

Die Budgets geben indessen nur ein unvoRständiges Bild des wirk-
lichen Staatsbedarfs. Aus denselben sind ausgeschlossen: die Fondsanwei-
sungen für besondere Titel, namentlich die Dotation der Präfektur der
apostolischen Paläste (600,000 Sc.), die Ausgaben für den Papst selbst
(600,009 Sc.), jene für die Munizipalität von Rom, und endlich die Kosten
des Unterhalts der fremden Truppen (der Oesterreicher im Nordosten, und
der Franzosen in Rom). Die Haupt-Aus gaben posten im Budget von
1856 sind so vorgetragen: Schuld 5,087,120, Heer 1,930,842, Ministerium
des Innern 1,492,166 (wovon die Gefängnisse allein gegen 800,000 Sc.
absorbiren). Die Ausgaben des Staats für die fremden Okkupationstruppen
hatten sich blos vom Juli 1849 bis Ende 1850 auf 13,788,000 Franken
belaufen, wovon, gemäss eines Vertrags vom Sept. 1852: 12,017,000 Fr.
an die Oesterreicher bezahlt werden müssen. Auch die Franzosen soRen
bereits einer 5 Mill. Scudi (etwa 27 Mill. Fr.) betragenden Entschädigungs-
forderung gedacht haben. — ''

Staatssehuld. — Der Stand der Staatsschuld am 1. Jan. 1855 be-
lief sich auf 65,006,193 Scudi (ä 5 Fr. 45''/io Ct.), und zwar:

Aeusseres 5prozent. Anlehen .......................................

Innere permanente Sprozent. Schuld...............................

Schwebende Schuld: Sprozent. (zur Tilgung des Papiergeldes).

4prozent. (Kautions-KapitaHtn) ...........

Sprozent. (anerkannte Kredite) ...........

2yiproz. (Schuld an die römische Bank).

Gesammte Staatsschuld 1855.

....................27,183,333 Scudi.

....................30,840,054 „

....................2,439,630 „

....................1,713,175 „

.......... 2,530,000 ,,

.......... 300,000 „

.......... 65,006,192 „

Ausser dieser sind noch für 3,710,000 Sc. Papiergeld (vom 10.
Juni 1851) in Umlauf, und (nach dem klerikalen Blatt „Univers" Sept.
1854) wurde ein neues Anlehen von 4 Mill. Sc. mit Rothschild abgeschlos-
sen- Gegenwärtig dürfte der Gesammtbetrag der Staatsschuld wohl nahe
an 80 Mill. Scudi sein.

Heerwesen. — Die Truppen des Kirchenstaats werden im In- und
Auslande (besonders heimlich in der Schweiz) geworben. Da indessen die
Ereignisse der letzten 10 Jahre bewiesen haben, dass die Regierung den
Angehörigen des eigenen Staates kein Vertrauen zu schenken vermag, so
halten seit jener Zeit französische Soldaten zu Rom, österreichische in
den Legationen die päpstliche Herrschaft aufrecht. Am 1. Jan. 1854 war
der Formationsstand der päpstlichen Truppen 17,365 Mann mit 1,417 Pfer-
den; am 30. Juni 1856 dagegen der Stand der päpstlichen Armee nur
15,255 Mann mit 1,330 Pferden, und zwar:

119 Mann.

46 „

3,432 „

3,193 „

956 „

1,303 „

670 „

802 „

136 „

159 „

62 „

4,323 „

Kriegsministerinm...........................

Generalstab....................................

Generalstab der festen Plätze..............

Genie-Korps ..................................

Zwei Schweizer-Regimenter................

Zwei inländische Linien-Regimenter......

Jäger-Bataillon...............................

Zwei Sedentär (Vat.)-Bataillon.......... ■■

Dragoner-Regiment .........................

ArtUlerie-Regiment (7 Batterien) .........

Eine Invaliden-Kompagnie...................

Eine DlszipUnar-Kompagnie.................

Sanitätsrath, Profosse und Cadettenkorps-
Drei Legionen Gendarmerie.................

Im Ganzen : 15,255 Mann.

Feste Plätze sind: Die Citadellen von Bologna, Ancona, Civitavec-
chia, die Engelsburg in Rom, Porto d'Anzio, Civita Castellana, Ferrara,
ForU, Fuligno, Macerata, Perugia, Pesaro, Ravenna, San Leo, Comacchio,
Spoleto und Terracina. In Ferrara übt Oesterreich, in Gemässheit der
Wiener Beschlüsse, das Besatzungsrecht aus. —
Bewaffnete Schiffe zur
Sicherung der Küsten und der Zolleinnahmen besitzt der Staat 5, mit 24
Kanonen. — Die
Standarte des Kirchenstaats siehe Flaggentafel 4, Fig.
126; Interregnumsflagge Nr. 127; Kauffahrerflagge Nr. 128 und 129; Flagge
von Ancona Nr, 130 und 131 j Flagge von Rom Nr. 132. —

Ausgaben (Bedarf)
Einnahmen..........


Republik San Harino.

^^escMchie. — San Marino, dieser kleinste aller europäi-
schen Staaten, und zugleich der älteste Freistaat in Europa, bietet eine
der merkwürdigsten Anomalien der Geschichte dar, da unter aRen unab-
hängigen Staaten des italienischen Mittelalters, er allein sich erhalten hat.
Marino wurde im Jahre 570 (nach Andern 469) durch den dalmatischen
Einsiedler xMarinus gegründet, der auf einem, von einer frommen Frau,
Namens Felicitas, ihm geschenkten Berge eine Klause erbaute, eine fromme
Schaar um sich sammelte, die sich eine eigene Verfassung gab, und so
einen Freistaat büdete, der bis jetzt allen Stürmen der Zeit trotzte. Be-
reits im 10- Jahrhundert wird Marino in der Geschichte als festes Schloss
erwähnt, in welchem Berengar gegen Kaiser Otto L Schulz suchte. Hun-
dert Jahre später waren die Einwohner schon reich genug, einige umlie-
gende Dörfer anzukaufen, und traten von nun an als Mithandelnde in dem
Kampfe zwischen Kaiser und Papst, auf der ghibellinischen Seite auf. Um
die Mitte des 13. Jahrhunderts bildete sich zwischen ihnen und den Gra-
fen von Montefeltro undUrbino ein freundschaftliches Verhältniss, das sich
nach und nach in ein Schutzbündniss verwandelte, dem die kleine Re-
publik ihre Erhaltung verdankte. Die Unabhängigkeit derselben
wurde
zwar einigemal von herrschsüchtigen Päpsten angefochten, einmal selbst
die Republik dem Kirchenstaate einverleibt (1739), doch aber (im folgen-
den Jahre von Clemens XII.) wieder freigegeben. Als Italiens
Staaten
durch Napoleon entweder ihre Selbstständigkeit verloren, oder eine
völhge Umgestaltung erlitten, blieb nicht nur Marino (das sich 1796 unter
Onofri heldenmuthig gegen die Franzosen vertheidigte) durch seine
Gunst
ungeandert, sondern es wurde ihm sogar eine Vergrösserung angeboten,
die es aber kluger Weise ausschlug und statt dessen um Getreide bat,
an welchem der Staat Mangel litt, und dasselbe zugleich mit einigen Ka-
nonen erhielt. Auch als 1815 Frankreichs Einfluss aufhörte, blieb
Marino
frei, und Papst Pius VIL erkannte 1817 seine Unabhängigkeit an. —

I^and, Volk und Staat. - San Marino liegt im Umfange


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13 13. —  Die Italienisclie Halbinsel.

der Legation Urbino und Pesaro, unter 30"!7' OL. und 44® NBr., steht
unter päpstlichem Schutz, und umfasst einen Flächenraum von 1,125 Qu.-M.
(18 italienischen Qu.-M.), mit einer Bevölkerung von 7,750 Seelen. Das
Land ist hiigelis, der höchste Berg der Titano; die einzigen Flüsse sind
ein Paar im Sommer vertrocknende Bergströme; Strassen gibt es nur
eine schlechte die nach Rimini führL Die Hauptstadt ist San Marino,
auf dem gleichnamigen Berge, mit altem Kastell, 5 Kirchen, und 4,000
Einw • 3 Flecken: Serravalle, Montegiardino und Faetano, und 2 Dörfer:
Acquaviva und Feglio, liegen am Abhänge uud Fuss des Berges, und de-
ren Bewohner betreiben, wie die der Stadt, Viehzucht, Oel-, Wein- und
Seidenbau Industrie ist so gut wie gar nicht vorhanden, man fabri-
zirt nur Snielkarten, die im Kirchenstaat Absatz finden. Der Handel ist
unbedeutend Für geistige
Bildung ist verhältnissmassig mehr gesorgt,
als in den andern italienischen Staaten: Elementar - und Primärschulen
Sind hinlänglich vorhanden; eine öffentliche Schule wird in der Stadt auf
Staatskosten gehalten, in welcher
Jurisprudenz, Philosophie Rhetorik,
Grammatik und
Mathematik gelehrt wird. Buchdruckereien gibt es nicht,
Wohl aber in der
Hauptstadt ein reiches Münzkabinet. Kirchen bestehen
im sanzen
Q _ Die Verfas s ung ist aristo-demokratisch. Die g es et z-

Reb'eTd?GewaIt üSL' souveriine grosseRa^

Principe), der aus 60 Mitgliedern (V3 Adelige, V3 Burger, Vg einfache
Grundbelitz'r) besteht, dil auf Lebenszeit voin f™a.mt w-

den. Aus diesen wird jährRch der Rath der

der Stadt und Vorstadt, zu V3 aus den Landgemeinden, und Jjrlich zu
% erneut. Die ausübende Gewalt ruht in den Händen der beiden Ca-
pitani reggenti, den Repräsentanten des Staats; sie werden aus der
Zahl der MitgReder des souverainen Raths genommen, uud jeder bleibt
6 Monate im Amte. Die Flecken Serravalle, Montegiardino und Faetano
mit ihren Bezirken bilden Gemeinden für sich, deren jede einen Munizipal-
Magistrat hat. Die Verwaltung hat zwei Staatssekretäre, einen für die
innern, den andern für die auswärtigen Angelegenheiten. Ein Oeko-
nomiesekretär verwaltet die Finanzen. Die Justiz ist in den Händen
eines auswärtigen Rechtsgelehrten, der auf 3 Jahre gewählt wird, nnter
Assistenz eines Fiskal-Advokaten und eines Kanzlers. Der
Titel der
Republik ist „lllustrissima Respublica Sancti Marini". Das
Wappen:
ein silberner Schild, worin der Schutzheilige des Staates, S. Marin, auf
einein grünen Berge steht. — Die
Staatseinkünfte, jährlich gegen 6,000
Scudi, erwachsen aus der geringen Prädialsteuer (von einem Kapitalwerthe
von 412,757 Scudi), der Wachesteuer (14 Bajocchi für jede Familie), der
Abgabe vom Detailverkauf von Fleisch und Eingesalzenem, von einigen
Domänen, von Jagdpatenten, dem Stempel der Maasse und Gewichte, von
Geldstrafen, und dem Salz-, Tabak- und Schiesspulver-Regal. Die
Aus-
gaben
belaufen sich auf 4,000 Scudi. Staatsschulden existiren nicht.
Oie
bewaffnete Macht, mit Ausnahme eines kleinen, im Auslande gewor-
benen Gendarmeriekorps von 24 Mann, und 7 Ofiizieren und Unteroffizie-
ren, ist sedentär und erhält vom Staate Waffen, Uniform und Sold wäh-
rend der Dienstzeit. In diese Miliz, welche 8—900 Mann zählt, ist die
Hälfte der waffenfähigen Mitglieder jeder Familie, mit Ausschluss der bei
der Verwaltung beschäftigten, der Doktoren und Studirenden, vom 16—55
Lebensjahre eingeschrieben. —


Koiii^i-eicli beider SIeilieii.

^Kesciiichfe. — Neapel und Sicilien theilen in der alten Ge-
schichte und auch später noch vielftch gleiches Geschick. Ihre erste Kul-
tur verdanken beide Griechischen Einwanderern: daher Griechische Sprache,
Griechische Einrichtungen und die stete Verbindung mit dem Mutterlande,
zum Unterschiede von welchem die Kolonisten ihr neues Land Gross-
griechenland benannten. In Unteritalien, wie in Sicilien, bildeten sich
nach dem Muster Griechenlands kleine Staaten, deren Oberregiments sich
oft Tyrannen bemächtigten. Unteritalien unterlag schon früh den Kriegen
der Römischen Republik, und nachdem Sicilien von Karthago's steigender
Macht wiederholt zu unterwerfen versucht war, kam es endlich, nachdem
es sich mit Römischer Hülfe der Punier erwehrt hatte, unter Roms Herr-
schaft, 273 V. Chr. Nach dem Untergange des Römischen Kaiserreichs im
Abendlande, im 5. Jahrhundert, w^urde Neapel und Sicilien eine Beute
germanischer Eroberer, namentlich der Ostgothen. Sicilien gehorchte
erst den Vandalischen Königen in Afrika, dann, 476, durch Vertrag den
Herulern, bis der Ostgothe, Theodorich in Rom, ganz ItaRen mit den
Inseln unter seine Herrschaft brachte. Im Jahre 535 jedoch besiegte Ju-
stinian's IL Feldherr, Beiisar, die Ostgothen und gewann erst Sicilien,
später Italien. Zwar nahmen die Longobarden seit 568 Oberitalien und
später südlich gelegene Theiie und selbst Ravenna wieder in Besitz: aber
Unteritalien mit Sicilien blieb den Oströmischen Kaisern unter dem Namen
des Exarchats. Einzelne Theiie wurden von Unterstatthaltern regiert, die
in der Verwirrung der Römischen Angelegenheiten und den Kriegen mit den
Longobarden ihre Unabhängigkeit behaupteten, und so entstanden die Für-
sten von Benevent, Capua, Salerno, Tarent etc. Im J. 842 eroberten die
Araber Sicilien und erschienen bald darauf in Calabrien, wo sie Bari be-


setzten. Von dieser Zeit an schlugen Griechen und Araber sich in Unter-
italien herum, bis auch endlich die deutschen Könige (seit Otto L, als
Römischer
Kaiser), an dem Kampfe gegen die Ungläubigen Theil nahmen,
Benevent unterwarfen,
Capua zu einem besonderen Herzogthume erhoben
Und schon nach
Calabrien sich ausdehnten. Durch Zufall kamen, 1016,
Normannische Krieger nach Unteritalien und vertrieben, auf Ansuchen der
Einwohner von
Salerno, die Sarazenen aus Bari. Mit Reichthümern und
Ehren überhäuft, vergrösserte sich ihre
Macht, und ihr Anführer, Rainolf,
Wurde Herzog
von Neapel und Graf von Aversa. Aber fest begründet
Wurde der Normannen Macht erst durch die Familie Tancreds vonHau-
teviUe, die ihnen kühne
Führer und kluge Fürsten gab. Wilhelm Hau-
teville wurde, 1034, Graf von ApuRen. Sein Sohn, Robert Guiscard,
eroberte, 1047, Benevent und Apulien und nahm staatsklug Benevent vom
Papste zu Lehen; sein Bruder, Roger, nahm 1061 den Arabern Sicilien.
Dessen Sohn, Roger IL, vereinigte 1130 aUe Besitzungen des Hauses
HauteviRe, wurde vom Papste als König gekrönt und belehnt und sein
Reich führte zuerst den Namen Königreich beider Sicilien. Im J. 1189
starb der Stamm Tancreds aus. 1190 bestleg den Thron der Normannen,
Brojame's Hand-AUa». — PJb Italienische Halbisaei, a.

durch Heirath mit der Erbin Constantia, Kaiser Heinrich VL, aus
dem Hause der Hohenstaufen. Verdient machte sich dessen Sohn,
Friedrich IL, durch Sammlung der Gesetze und Herstellung der Ordnung;
aber schon sein Enkel, Conradin, verlor,
durch Schenkung des Papstes
an Karl vonAnjou (den Bruder Ludwig des Heiligen), widerrechtlich
den Thron, und, als er durch einen Kriegszug sein Erbe erobern wollte,
gefangen genommen, auf dem Schaffote das Leben, 1268. Aus National-
hass und Abscheu vor Karls von Anjou Grausamkeit riss sich, 1282 , in
der sogenannten Sicilianischen Vesper (welche die Ausrottung aRer Fran-
zosen auf Sicilien beabsichtigte) Sicilien los, und berief Peter
in. von
Aragon, durch Ehe dem Hause der Hohenstaufen verwandt, zur Herrschaft
der Insel. In Neapel regierte das Haus Anjou, dessen Geschichte wider-
wärtig durch Gräuelthaten in der Familie und die Lasterhaftigkeit der bei-
den Johannen ward. Wider Willen der Johanna IL, welche ihn 1430
adoptirt hatte, bestieg, 1442, Alphons V. von Aragon und Sicilien den
Thron von Neapel, der seinem natürlichen Sohne, Ferdinand L, Neapel
hinterRess, während in Aragonien und SiciHen sein Bruder, Johann IL,
folgte, Aber 1503 brachte Ferdinand V., der Katholische, König von


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14 13. —  Die Italienisclie Halbinsel.

Spanien, nachdem er gegen Friedrich von Neapel sich mit Ludwig XIL
von Frankreich verbunden, dann aber die Franzosen arglistig aus Neapel
vertrieben hatte, Neapel an Spanien. Fast zwei Jahrhunderte blieben Nea-
pel und Sicilien eine spanische Besitzung, bis 1700 durch das Aussterben
des Hauses Habsburg in Spanien der Spanische Erbfolgekrieg entstand,
und durch den ütrechter Frieden, 1714, Neapel an Oesterreich, Sicilien an
Savoyen kam, das diese Insel jedoch 1720 an Oesterreich gegen Sardinien
abtreten musste. In dem zwischen Oesterreich und Frankreich wegen der
Polnischen Königswahl, 1733, entstandenen Kriege nahm Spanien gegen
Oesterreich Antheil, eroberte Neapel und Sicilien nnd erhielt beide im
Wiener Frieden, 1735, als Secundogenitur seines Hauses flu- Don Carlos.
Als 1759 König Karl IIL den Spanischen Thron bestieg, trat er Neapel
und Sicilien seinem dritten Sohne, Ferdinand IV., ab, mit der Bestim-

mung, dass diese Reiche nie mit Spanien vereinigt werden sollten. Durch
die Franzosen wurde Neapel 1799 erobert und der König flüchtete nach
SicRien; zwar kehrte er 1801 durch Russische und Oesterreichische Waffen
zurück; musste aber 1805 auf's Neue, unter EngUschem Schutz, in Sici-
Hen Sicherheit suchen. Auf Napoleons Geheiss wurde Joseph Bona-
parte, 1806, König von Neapel, und das Reich erhielt eine repräsenta-
tive Verfassung. Nicht ohne Segen war Josephs Regierung, so wie die
seines Nachfolgers, Joachim Mürats, König seit 1808, Im J. 1813
ergriff letzterer, um sich die Krone zu erhalten, die Partei der Alliirten;
später aber, nach Napoleons Invasion in Frankreich von der Insel Elba,
1815, griff er zu dessen Gunsten die Oesterreicher an, wurde jedoch ge-
schlagen. Ferd inand, der bis dahin in Palermo unter Britischem Schutze
residirt hatte, bestieg den Thron Neapels, und liess später Joachim
Murat, nach misslungenem Versuche, sich Neapels zu bemächtigen, am 13.
Okt. 1815, erschiessen. Seit 1816 nannte sich Ferdinand IV. Ferdinand L,
König beider Sicilien. Die 1820 entstandene und beschworene Konstitution
wurde von dem Fürstenkongresse zu Laibach, 1821, als Werk einer revo-
lutionären Sekte (der Carbonari), abolirt, und die Ruhe durch Oesterrei-
chische Truppen hergesteilt, die erst 1827 das Reich wieder verRessen.
Ferdinand L starb 1825; ihm folgte sein Sohn, Franz L, der den Ein-
richtungen des Vaters dadurch eine festere Grundlage zu geben suchte,
dass er für ein jedes der beiden Königreiche eine Staatsconsulta mit ge-
wissen parlementarischen Rechten kreirte. Nach seinem Tode 1830 folgte
ihm Ferdinand IL, der noch jetzt regierende König, der 1837 Sicilien
zur Neapolitanischen Provinz erklärte, und eine Centraiverwaltung und
ein Gesammtministerium für das ganze Königreich zu Stande brachte.
Das vom Papste Pius IX., wenn auch absichtslos, in Italien angezündete
Revolutionsüeber verbreitete seine Verheerungen auch nach Neapel, beson-
ders aber nach Sicilien, welches von Neapel gänzlich loszureissen, nicht
nur die dortige Rberale Partei, sondern selbst der Britische Minister des
Auswärtigen, Lord Palmerston, ARem aufbot. Der König verkündete am
8. Febr. 1848 dem Lande eine repräsentative Verfassung, aber nur um
dieselbe am 15. Mai des nämlichen Jahres, unter blutigen Gräueln, dem
Wesennach, anfangs 1849 auch sogar formeU, wieder zu vernichten.
Seit jener Zeit ist das Königreich beider Sicilien ein fortw'ährend glühen-
der Krater, der stets sich zu eröffnen droht, und so oft den Sicilianern
eine Kundgebung möglich ist, beharren sie auf der Forderung der Ver-
fassung von 1812, die ihnen Ferdinand gewährt, der, während Neapel
einen eigenen Staat gebildet, bei ihnen Schutz gefunden. —

Sias Ifand. Lage, Grenzen, Grösse, BeschafFenheit des
Landes. — In geographischer sowohl, als administrativer Hinsicht zer-
fällt das Königreich beider SicRien (wie Sardinien) in zwei von einander
getrennte Theile, in das Festland von Unteritalien (Neapel), und die
Insel (Sicilien). Ersteres wird im amtlichen Styl „Dominii di qua de!
Faro" (Länder diesseits der Meerenge), letztere „Dominii di lä del Faro"
(Länder jenseits der Meerenge) genannt. Das Neapolitanische Fest-
land (mit den Inseln Ischia, Procida und Capri im W.) liegt zwischen
30037'—36012' OL. und 37050'—42051' NBr. und wird im NW. vom Kirchen-
staate begrenzt, auf allen übrigen Seiten vom Mittelländischen -Meere um-
geben, das im 0. den Namen des Adriatischen, im W. den des Tyrrheni-
schen Meeres führt, zwischen Kap Leuca und Spartivento aber Jonisches
Meer genannt wird. Die Insel Sicilien (mit den Liparischen und Aega-
dischen Inseln und der Insel Pantalaria) liegt zwischen 29o42'—33023' OL.,
und 36040'—38027' NBr., wird von Neapel durch die % Meile breite Meer-
enge von Messina (mit dem ehemals berühmten Strudel Charybdis) ge-
trennt, und ist 15 Meilen von Afrika entfernt. Die Oberfläche des Fest-
landes, wie der Insel, ist mehr gebirgig als eben. Die Neapolitani-
schen Apenninen, deren nördlicher Theil die Abruzzen genannt
werden (mit dem Gran Sasso d'ItaUa, dem höchsten Punkte 9750'), durch-
ziehen in 2 Aesten die ganze Halbinsel, und erstrecken sich im rechten
Aste auch über die Insel, wo sie in der Gebirgskette der Nebrodes (Monti
di Madonia) sich bis 6000' erheben. Ein grosser Theil des Landes ist vul-
kanisch und äussert seine Thätigkeit in häuflgen Erderschütterungen und
den Eruptionen des Vesuvs (bei Neapel), des Aetna (Monte Gibello, auf
Sicilien) und einiger Vulkane der Liparischen Inseln. Ebenen gibt es
nur wenige (die dürre heisse Apulische, längs dem Adriatischen Meere,
und die reiche fruchtbare Campanische, um Capua und Neapel). Die
Flüsse des Landes sind nur Küstenströme; Seen: der Celano, und der
von Lesina und Salpi etc. — Das Klima ist im Ganzen gesund: die Win-
ter sind kurz, Schnee zeigt sich nur auf den Gebirgen; die drückende
Sommerhitze wird durch Seewinde abgekühlt; nur der Sirocco, der seine
stärkste Gewalt in Sicilien zeigt, ist erstickend. Mittlere Temperatur in
Neapel 16
,8, in Palermo 17,3.
j Politische Eintheilung, Flächeninhalt, Volksmenge. — Das

jGesammtkönigreich umfasst einen Flächenraum von 2033,113 Qu.-M., von
|denen auf das Festland 1535,17s, auf die Insel 497,933 Qu.-.M. kommen.
Das Festland zerfällt in 15 Provinzen, welche 4 Hauptabtheilungen bil-
den: Terra di Lavora (mit den Provinzen 1—4), Abruzzen (mit 13,
14, 15), Apulien (mit 6, 7, 8 und 12), und Calabrien (mit 5, 9, 10
und 11). Die Insel Sicilien zerfällt in 7 Val, eine arabische Benen-
imng, welche nicht ein Thal (valle), sondern eine Provinz (regione) be-
zeichnet. Sämmtliche Provinzen beider Sicilien sind in 77 Bezirke, 918
Kreise und 2,199 Gemeinden geschieden, und haben eine Gesammtbevölke-
rung von 9,015,747 Seelen, und zwar:

Quadrat-Meilen.

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JH .

Provinzen.

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P îJo

ItaUen.

Geogr.

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S

1. Napoli (Neapel), Stadt ..................

_

_

__

417,824

,, ,, Provinz................

288

18,000

4

42

70

442,428

1,885

117,812

5

49

237

776,287

3. Principato Citra ..........................

i,no

106,875

4

44

165

574,550

1,064

66,500

3

34

135

393,874

3,134

195,875

4

44

124

518,333

2,205

137,8U

3

32

64

329,541

1,783

III,«7

3

37

53

531,512

8. Terra d'Otranto ...........................

. 2,171

135,075

4

44

129

427,275

1,980

123,750

4

43

153

450,935

1,560

97,500

4

37

153

388,487

11. Calabria Ultra I...........................

1,659

103,588

3

27

108

327,620

1,344

84,000

3

33

136

376,750

13. Abrnzzo Citra.............................

940

58,738

8

25

121

319,677

14. Abruzzo Ultra II. ........................

1,905

119,062

4

32

125

331,331

IS. Abrazzo Ultra 1...........................

935

58,450

2

17

74

236,93l_

Königreicli Neapel............................

24,563

1535,175

53

540

1,847

6,843,35^

1,500

93,-50

4

37

74

536,541

1,048

65,500

4

29

95

380,279

1,332

83,250

4

33

62

407,527

1,040

65,ooo

3

23

40

248,526

1,120

70,ooo

3

22

31

251,387

1,027

64,188

3

15

21

200,356

7. Caltanlsette...............................

900

56,250

3

19

29

183,776

7,967

24

178

352

2,208,392

24,563

1535,175

53

540

1,847

6,843,355

32,530

2033,i„

77

718

2,199

9,051,747

Städte über 10,000 Einwohner sind: Neapel (Napoli) 417,824; Pa-
lermo 178,907; Messinä 80,500; Catania 60,218, Foggia 28,302; BaH
28,250; Trapani 26,200; Marsala 25,410; Taranto 24,000; Lecce 22,100;
Siragosa, Trani, Modica, Caltagirone, Cosenza und Reggio, je 20,000;
Barletta 18,300; San Severino 16,930; Ragusa 16,850; Caltanisetta un"
Gaeta je 16,000; MonopoR 15,900; Castello a Mare 15,600; Aci reale 15,150)
Girgenti 15,000; Castelvetrano 14,875; Termini 14,600; Randazzo 14,250;
Aversa und Mascoli je 14,000; Bitonto 13,960; AveRino 13,800; AlcafflO

13,500; Monreale 13,200; Clüeti, Corleone, Lipari und Lanciano je 13,000j
Nicosia 12,800; Salemi 12,500; Sarno, Piazza und Ariano 12,000; SciaC«»
11,900; Molfetta 11,750; Monte S. Angiolo 11,700; Catanzaro- 11,640; L''
cata, Matera, Castro reale und Castro Giovanni je 11,400;
FrancaviH»
11,250; Noto 11,200; Partanna 11,100; Altamura, Arienzo, Naro, MazariiJ"
und Salerno je 11,000; Bisceglia 10,850; Comiso 10,600; Maddaloni 10,50"'
und Calatafirai 10,200. —

»as Volk. ~ Ifational- und Ständeverschiedenheit, kircl^^
liehe Verhältnisse. — Die Bewohner beider Königreiche sind die Nac»
kommen von zwei wesentlich verschiedenen Volksstämmen. Auf dem Fes^
lande sind sie grösstentheils Italiener mit
rauher Mundart, in o«'


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15 13. —  Die Italienisclie Halbinsel.

Terra die Bari und d Otranto Amanten oder Albanesen; Juden ("e-
gen 3000) sind nur in Neapel selbst. Die Bewohner der Insel
sind ein
Gemisch der vielen Völkerscliaften, die sich nach und nach hier nieder-
liessen und Kolonien gründeten. Ilire Sprache ist ein italienischer Haunt-
dialekt, der sich selbst vom neapolitanischen sehr unterscheidet. Zwischen
den Neapolitanern und den Sicilianern herrscht eine gegenseitige Abnei-
gung und Erbitterung, die durch
die politische Vereinigung beider
Landestheile noch mehr gestei-
gert wurde, und sich namentlich
bei den Sicilianern kund gibt. —
Die Stände sind wesentlich ge-
schieden. Die Geistlichkeit
und der Adel sind auch hier,
wie in ganz Italien, die über-
mächtigen Stände. Der Klerus,
dessen Immunitäten abgeschabt
sind, hat bedeutende Einkünfte
und ansehnlichen Grundbesitz.
Gegenwärtig zählt man 3 Kar-
dinalErzbischöfe, 20 Erzbischöfe,
77 Bischöfe, 35,302 Weltgeist-
liche, 13,113 Ordensgeistliche und
10,943 Nonnen. Die Einkünfte des
Klerus in Neapel wurden 1849
auf 10,307,000 Ducati berechnet;
auf Sicilien dient ein Einkomnie
von mehr als 3 Mill. Duc. nur
zum Unterhalte von 7,600 Geist-
lichen. Dafür sind aber auch e
Drittel der Bewohner des Landes
nicht viel mehr als Bettler. Der
Adel besteht in Neapel aus al-
tem und neuem, auf Sicilien
aus hohem und niederem. ^
Er ist durchaus in den Majora-
ten sehr begütert, aber ohne
Feudalrechte. Gegenwärtig be-
steht derselbe aus 61 Herzogen,
117 Fürsten, 217 Markisen, über
1,000 Baronen und 2,000 ein-
fachen Adeligen! Die Bürger,

die Bewohner der Städte, sind theilweise ungemein reich an Grundbesitz;
die Bauern dagegen nur selten freie Eigentliümer, meistens nur Pächter
oder Meier der Ländereien. Die Bewohner beider Sicilien sind fast sämmt-
lich Katholiken. Die Amanten (Albanesen, gegen 100,000 Seelen) beken-
nen sich zur unirten griechischen Kirche; Protestanten (ausser den sich
im Lande aufhaltenden Fremden) sind angeblich etwa 1,000 im Lande; die
Zahl der Juden beläuft sich auf 8,000.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In geistiger Be-
ziehung ist für das Gros des Volkes wenig gethan, und lebt dasselbe
noch in grosser Unwissenheit. Die Unterrichtsanstalten kommen meist nur
den wohlhabendem Klassen zu gut. An höheren Bildungsanstalten be-
stehen 4 Universitäten: zu Neapel (gest. 1224; 1850 mit 1,630 Stud.),
Palermo (gest. 1447; mit 740), Catania (gest. 1445; mit 620), und Mes-
sina (gest. 1838, mit 82 Stud.). Jede Provinz hat ein Gymnasium (Kol-
legium), und in Neapel, Salerno, Aquila, Bari und Catanzaro sind Lyceen.
Ausserdem hat die Stadt Neapel 4 Gymnasien. In jeder bischöflichen Diö-
cese befindet sich wenigstens 1 Seminar für junge Geistliche, und im
Hauptort jeder Provinz eine landwirthschaftliche Gesellschaft zur Ermunte-
rung des Landbaus und der Gewerbe. Die Zahl der lateinischen und Bür-
gerschulen wird zu 792, die der Primärschulen zu 2,325 angegeben.
Druckereien sind auf dem Festiande 93, auf der Insel nur 22, ein Beweis,
dass weder die zahlreiche Geistlichkeit, noch der Adel, sich viel mit Li-
teratur beschäftigt. Von wissenschaftlichen Instituten ist die Societa Bar-
^onica in Neapel das oberste. Ausserdem besteht daselbst ein Kunstinsti-
'«t, die Academia Pantaniana, viele rein wissenschaftliche Anstalten,
Bibliotheken etc.— „ , j.

Physisch-technische Kultur. - Landbau und Gewerbe, die
«auptnahrungsquellen des Landes liegen im Argen und es wird wenig für
dieselben gethan. Der
handbau wird nachlässig betrieben, die Felder
Werden vielfach nur alle 2-3 Jahre bestellt, und nur der überschwang-
bch fruchtbare Boden, der stellenweise (bei Catania etc.)
100—120faltigen
^trag abwirft, ist Ursache, dass noch Waizen ausgeführt werden kann.
Auch dem Wein-, Oliven- und Seidenbau, sowie der Viehzucht, wird nicht
gehörige Aufmerksamkeit gewidmet, und dennoch gehören Wem, Oel,
^eide, Tabak, Südfrüchte, und Vieh zu den Hauptgegenständen der
Aus-
["br. Der Bergbau wird nur auf Eisen, Schwefel und Steinsalz betrie-
ben; Baysalz jährlich gegen 4 Mill. Zentner gewonnen. Der
Geioerbs-
tndustrie
wird in den letzten Jahren, besonders auf dem Festlande,
srössere Aufmerksamkeit gewidmet. Wollenwaaren, Seidenzeuge, Hute,
^.old- und Silbertressen, Steingut, Glas, Seife, Leder, Nudeln (Maccaroni,
«n Hauptnahrungsmittel des gemeinen Volks), Liköre etc. sind die Haupt-
*^i"zeugnisse der hiesigen Industrie.

Handel, Münzen, Maasse etc. — Der Handel ist mehr passiv
«'S aktiv, und grösstentheils in den Händen von Engländern, Franzosen
"^^^d andern Nationen. Der Werth der Gesammtausfuhr, die in Waizen,
Hülsenfrüchten, Olivenöl, roJier Seide, Schwefel etc. besteht, betrug im
p 1853: 36,717,739, der Werth der Einfuhr 80,270,478 Franken. An
jremden Schilfen liefen in diesem Jahre in den Häfen des Staats 2,712
^chitfe, mit 320,088 Tonnen, ein. Den innern Handel befördern einige
^wessen und Märkte, von denen die zu Foggia und Salerno am besuchte-
sten sind. Die Strassen sind in den letzten 25 Jahren ungemein verbes-
sert worden. Eine schöne neuerbaute 70 M. lange Kunststrasse durchzieht
talabrien, eine andere durchschneidet die festländischen Provinzen von
Westen nach Osten, und auf der Insel sind ebenfalls mehrere neue Haupt-
strassen angelegt worden.
Eisenbahnen verbinden bereits Neapel mit
Castellamare, Nocera, Capua und Salerno.
Die üandelsmarine zählte
^8d4 im Ganzen, incl. der Fischerfahrzeuge, 12,894 Schiffe aller Grössen",
Von 249,756 Tonnengehalt, die beinahe eine halbe Million Menschen be-
schnittlich nur 1 Thlr. 3 Sgl. 11,65 Pf. werth. Auf Sicilien rechnet man
im Privatverkehr noch nach Oncie, zu 30 Tari, ä 20 Grani; die feine
Mark = 4,V35 Oncie; die Oncie mithin = 3 Thlr. 11 Sgl. 10,94 Pf —
Längemaass: der Palmo, in Neapel = 0,26455, auf Sicilien = 0,258098
Meter (also 0,8429 und 0,82235 preuss. Fuss). Feldmaass: in Neapel der
Moggio = 0,2741 preuss. Morgen. Getreidemaass: in Neapel der Tomolo
zu 55,55 Liter, in Sicilien 17,19 Liter. Die Sicilianische Salma hat 16
Tomoli. Weinmaass: der Barile, in Neapel zu 0,635, auf Sicilien
0,5
preuss. Eimer. Gewicht: in Neapel das Pfund zu 320,759 Grammen; auf
Sicilien der Rotolo zu 793,4 Grammen oder 1,6964 preuss. Pfund. —

Der Staat. — Staatsverfassung. — Eine wenig beschränkte
Monarchie unter einem erblichen Könige, dessen Thron in männlicher und
weiblicher Linie erblich ist. Beide Haupttheile des Landes machen ein
unzertrennliches Ganzes aus, und seit 1837 ist die, früher getrennt ge-
wesene Verwaltung der Insel mit der von Neapel verbunden. Der König,
jetzt Ferdinand IL (geb. 12. Jan. 1810; König seit 8. Nov. 1830), von
welchem die gesetzgebende, wie die vollziehende Gewalt ausgeht, führt
den
Titel: „König beider Sicilien und von Jerusalem, Infant von Spanien,
Herzog von Parma, Piacenza und Castro, erblicher Grossherzog von Tos-
kana etc." — Der Kronprinz heisst: „Herzog von Calabrien"; die nachge-
bornen Prinzen erhalten ihren Titel vom Monarchen. Residenz: Neapel
(auch Caserta und Portici). Der Hofstaat ist glanzvoll und zerfäRt
in 4 Stäbe: des Obersthofmeisters, des OberstaRmeisters, des Oberkam-
merherrn und des Königl. Beichtvaters und Gross-Almoseniers. Das
Wan-
pen
ist ein dreimal in die Länge getheilter Schild mit einem Mittelschilde:
der erste und mittlere Pfahl enthält in seiner obern Hälfte die Wappen
von Castilien und Leon, in der untern das von Napoli, ein blaues, mit
goldenen Lilien bestreutes Feld mit einem rothen Turnierkragen; der
zweite Pfahl zur Rechten ist quer getheilt und zeigt im obern goldenen
Felde 6 blaue Lilien, als das Farnesische Stammwappen, im untern das
Wappen von Portugal. Der dritte Pfahl hat das Wappen von Toskana,
der Mittelschild das von Anjou, drei goldene Lilien, 2, 1, in blauer Ein-
fassung. Den Schild deckt eine Königskrone.
Ritterorden sind: 1) der
Orden des heil. Januarius, der geachtetste des Staats, gest. 1738,
in 1 Klasse; 2) der St. Ferdinands- und Verdienstorden, gest.
1800, in 3 Klassen; 3) der Orden des heil. Konstanti n, 1734 Von
Parma nach Sicilien verpflanzt, in 3 Klassen; 4) der Orden beider Si-
cilien, gest. 1808 vom König Joseph Napoleon und vom König Ferdi-
nand IV. (1.) in die Reihe der K. Orden aufgenommen, in 3 Klassen; und
5) der Orden Franz L von dem vorigen König 1829 gestiftet, in 5
Klassen: Grosskreuze, Comthure, Ritter, goldene und silberne Medaille.

Staatsverwaltung. — Die Centraibehörden des Landes sind:
der Staatsrath, unter dem Vorsitze des Königs; das Staatsministerium,
gebildet aus dem Präsidenten des Ministerraths und 10 Minister-Staatsse-
kretären (für Finanzen, Aeusseres, Gnade und Justiz, öffentliche Arbeiten,
Inneres, Krieg, Marine, Kultus und öifentL Unterricht, Polizei und für
Sicilien); und zwei Staats-Consulta für die Königl. Domänen diesseits und
jenseits der Meerenge. Für die innere Verwaltung steht an der Spitze
einer jeden Provinz ein Governatore, unter diesem in jedem Bezirke ein
Untergouverneur, in jedem Kreise ein sogenannter Regent, und in jeder
Gemeinde ein von ihr gewählter Podesta. In Sicilien residirt noch ausser-
dem Palermo) ein Statthalter des Königs, der zugleich Oberbefehls-
haber der Land- und Seemacht in Sicilien ist. Für die Justiz besteht
ein oberster Gerichtshof in Neapel und einer in Palermo, und in jeder
dieser beiden Hauptstädte ein Oberrechnungshof, ferner 19 Civil- und Kri-
minalgerichtshöfe, und hinlängliche Unter- und Ortsgerichte.

Finanzwesen. — Die Finanzlage des Staats wird in allen Bezie-
hungen möglichst geheim gehalten; kein Budget, keine Abrechnung ver-

schäftigen. Von diesen kamen auf das Festland Neapel 10,863 Schiffe,
mit 202,318, und auf Sicilien 2,031 Schilfe, mit 47,438 Tonnengehalt. —
Man rechnet nach Ducati. Der Ducato wird in 10 Carlini oder 100
Grani getheilt. Die feine Köln. Mark soll zu 12,2313 Ducati ausgeprägt
werden (der Ducato mithin = 1 Thlr. 4 Sgl. 4,05 Pf. preuss.), die Aus-
prägung ist aber in der Wirklichkeit schlechter und der Ducato durch-


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16 13. — Die Italieniselie Halbinsel.

öffentlicht. Die schwebende Staatsschuld soll im Jahre 1844 bereits ge-
tilgt gewesen, und die Tilgung der konsolidirten seit jener Zeit durch
jährliche Verlosungen eingeleitet worden sein. Die Unterdrüclcung der
konstitutionellen Bewegungen auf Sicilien und dem Festlande während der
Jahre 1848 und 1849, und selbst in der neuesten Zeit noch, veranlassten
ausserordentliche Ausgaben, erforderten nicht unbedeutende Anlehen und
hoben die Staatsschuld im Jahre 1854 im Ganzen auf 121,872,000
Ducati (138,934,000 Thlr. Cour.), von welchen 101,754,000 D. (116 Mill. Thlr.)
auf das Festland, und 20,118,000 D. (22,934,000 Thlr.) auf die Insel Si-
cilien kamen. Die Staatsausgaben, welche sich 1846/47 auf 27,629,000
D. beliefen, betrugen im J. 1854: 31,930,000 D., sollen aber durch die
Einnahmen vollständig gedeckt werden (!). Die Hauptausgabeposten des
Staats sind: der Hof mit 2,150,000, das Militär mit 10,500,000, und die
Staatsschuld mit 6,110,000, diese drei Posten allein zusammen mit
18,760,000 Ducati.

Heerwesen, Landmacht. ~ Auf dem Festlande hat man Kon-
skription; Dienstzeit 5 Jahre (vom 19. Jahre an), dann 5 Jahre Reserve-
pflicht. Indess gibt es viele Befreiungen, z. B. für Beamtensöhne, wenn
der Vater mindestens 15 D. Gehalt monatlich bezieht; dann, Stellvertre-
tung vom Staate geleistet, um 240 Ducati. Die Sicilianer dulden keine
Aushebung: bei ihnen besteht blos Werbung, und nur der Auswurf lässt
sich durch das Handgeld locken. Das Neapolitanische Heer gilt übrigens
für sehr walfengeübt, und besitzt namentlich viele tüchtige Offiziere. Der
Stand des Heeres (1855) betrug: Garde-Infanterie 9,508 Mann, I'nien-
Infanterie 65,306, Garde-Kavallerie 1,834 (mit 1,650 Pf.), Linien-Kaval-
lerie 6,736 (mit 6,000 Pf.), Artillerie 6,322 (mit 1,347 Pf.), und Genie-
Korps 2,880, die aktive Armee 92,586 Mann und 8,997 Pf. Hierzu noch
Reserve-Infanterie 48,000 und Küsten-Artillerie 3,000 Mann, wodurch sich
die Gesammtsumme des Neapolitanisch-Sicilianischen Heeres auf 143,586
Mann erhöht. Die Gesammtstärke der in Neapolitanischen Diensten befind-
lichen Schweizer beträgt 10,458 Mann. —

Seemacht. - Die Königl. Flotte zählte 1855 an SegelschiflTen : 2
Linienschiffe (1 mit 90, 1 mit 80 K.), 5 Fregatten (2 zu 64, 1 zu 48, 2
zu 41 K.), 2 Korvetten (1 zu 22, 1 zu 14 K.), 5 Brigandinen ä 20 K.,
und
2 Goeletten ä 14 Kanonen; an Dampfern: 2 Fregatten ä 450 Pferdekraft
mit 24; 12 Fregatten von 300 Pferdekraft mit 72; 4 Korvetten ä 240 Pfkr.
mit 24; 4 Schiffe zu 200 Pfkr. mit 16; 1 Schiff zu 140 Pfkr. mit 4, und
6 Schiffe zu 50—44 Pfkr. mit 24 Kanonen; ausserdem 3 Transport-Dampf-
schiffe; und an kleineren Kriegsfahrzeugen: 10 Bombarden ä 1 .Mörser, lO
Kanonenboote ä 2 Kanonen, 10 Booten mit Paixhans-Haubitzen und 20 Boote
mit Corridoie-Paixhans-Haubitzen; im Ganzen 98 Schiffe (mit 6,650 Pferde-
kraft) und 832 Geschütze. Die KönigL Marine zählt:
2 Vice-Admirale,
5 Contre-Admirale, 9 Brigadiere, 8 Schiffskapitäne, 17 Fregatten-Kapitäne,
30 Schifflieutnants und 26 Fähnriche; ein Marine-Infanterie-Regiment, ein
Marine-Artillerie-Korps von 14 Kompagnien und 2 Sedentair-Kompagnien,
und ein Matrosen-Korps. — Standarten und Flaggen, siehe Flaggen-
Atlas, Taf. 4: Fig. 136 Standarte; Fig 137 Kriegsschiffe und Kauffahrer;
Fig. 138 Lootsensignal; Fig. 139 Flagge von Sicilien, und Fig. 140, Flagge
von Messina.


8. liOiiiliardlscIi-VenetiaiilscIiejs Höiii^reieb,

siehe Oesterreich. — Taf. 20—27.

9. luüel Kor^ika^ siehe Frankreich, Taf. 16.

lO. Malta^ siehe Grossbritannien, Taf. 15.

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Spanien nnö pariugaf.

Hand - Atlas. Taf, 14.

T^ie Ib eris che oder Pyrenäische Halbinsel, der südwestlich-
ste Theil Europas war den Völkern des Alterthuros, den Phöniziern, Aegyp-
tern und Griechen, die alles westlich von ihnen liegende Land mit dem
Namen Hesperia (Abendland) bezeichneten, lange unbekannt. Erst später
begrilT man unter Iberia das ganze jetzige Spanien. Iberier und Kelten,
von denen die ersteren den östlichen und südlichen, die letzteren den nord-
lichen und westlichen Theil der Halbinsel inne hatten, waren die Urbewoh-
ner des Landes, spielten aber nie eine selbstständige politische Rolle, ob-
gleich sie lange und blutige Kriege mit einander führten, und sich zuletzt
zu einem Volke, den Keltiberiern, vereinigten. — Phönizier gründeten hier
zuerst Niederlassungen, beuteten die reichen Erzgruben aus, und liessen
die Ureinwohner darin wie Leibeigene arbeiten. An die Stelle der Phö-
nizier traten später die Karthager, denen nach Karthagos FaR die Römer
folgten, die sich bis zum Beginn des 5- Jahrhunderts hier behaupteten
dann aber deutschen Völkern weichen mussten. Erst mit Schluss des
11. Jahrhunderts erscheint Portugal als eignes Reich, und seit jener Zeit
sind mit geringer Unterbrechung, Spanien und Portugal stets getrennte
Staaten geblieben.


Königreich Sfiaiiien.

Greschlchte. - Spanien wurde zuerst durch den Handel
der Phönizier bekannt. Mit dem Niedergange dieses Handelsvolkes traten
die mächtigen Karthager hier auf, die den Metallreichthum des Landes gut
zu benutzen wussten. Bis zu Anfang des zweiten Punischen Kriegs war
der grösste Theil Spaniens Karthagisch; seit dieser Zeit aber, 206 v. Chr.,
bemächtigten sich die Römer dieser Besitzungen, ohne jedoch eher als mit
Beendigung des Cantabrischen Krieges unter Augustus, 25 n. Chr., völlige
Unterwerfung derselben zu erzwingen. Seitdem war Spanien (und mit ihm
auch Portugal) Römische Provinz mit Römischer Sprache und Sitte. Mit
Umsturz des Weströmischen Reichs brachen von 409 v. Chr. erst Alanen,
dann Vandalen und Sueven, und zuletzt, nach Vertrag mit Honorius, 414,
Westgothen ein und gründeten das Westgothische Reich, das einen grossen
Theil des westlichen GaRiens mit umfasste. Zwar ging der letztere mei-
stens an die Merovinger verloren, aber seitdem die Gothischen Könige das
Suevische Reich, 584, zerstört und sich, 587, der katholischen Kirche zuge-
wendet hatten, schien die Gothische Herrschaft mächtig und dauernd begrün-
det. Im Jahre
710 landeten, durch den Grafen Julian und die Nachkommen
des Königs Wititza's herbeigerufen, die Araber oder Mauren in Spanien; der
König Roderich wurde nach siebentägiger Schlacht, den 26. JuU 711,
hei Xeres de la Frondera geschlagen, und Spanien ging, bis auf die ge-
birgigen Landschaften Asturien und Biscaya, wohin die flüchtenden Gothen
Bromme's Qoiia-Atlas. Spanien und Fortusal, s.

Sich wendeten, an die Araber verloren. Diese stifteten das Chalifat von
tordova, das sich später in eine Menge kleiner Königreiche auflöste und
dadurch den Christen erlag; denn die Gothen hatten sich
unter Anführung
des Pelayo oderPelagius gesammelt und suchten von ihren Gebirgen
aus Ihr Gebiet zu erweitern. So entstand zuerst das Königreich Leon, dann
Navarra. Karl der Grosse gründete durch
seine Eroberungen die Spa-
nische Mark oder die Grafschaft Barcelona; die Grafen von Castilien
gründeten, 1028, ein eigenes Königreich, und 1035 entstand das Königreich
Aragon. Der Cid (eigentRch Don Ruy Diaz de Bivar), auch „Campeador"
oder der Streiter genannt, der gefeiertste Nationalheld der Spanier, ver-
richtete damals seine Thaten und erlangte durch seine Tapferkeit den Ruf
des grösten Kriegers; den Mauren rang er, nachdem er dem König Sancho
von Castihen das Leben gerettet und plündernd Aragon durchzogen hatte
ein kleines Gebiet ab, und bemächtigte sich bei der Ermordung des Königs
Hiaya von Toledo Valencias, das er bis zu seinem Tode, 1099 behauptete
Die vielen kleinen Herrschaften, die im Laufe der Zeit entstanden gingen
nach und nach in die Reiche Castilien und Aragon über, die sich dann
allmäRg der Verbindung näherten, die sie zur Spanischen Monarchie um-
schuf. Im J. 1469 vermählte sich F e r d i n a n d der Katholische von Aragon
mit Isabella, Erbin von Castilien, und vereinigte, nach endlicher Unter-
werfung Granadas, 1482, und nach Vertreibung der Juden,
1492, Spanien


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130 14. — Spanien und Portugal.

zu einem Staatskörper. Isabellens Minister, Ximenes,brach die Macht
des tibermüthigen Adels. Columbus entdeckte für Spanien Amerika
(1492—1504); 1503 brachte Ferdinand der Katholische Neapel an Spanien,
erwarb, 1512, Navarfa diesseits der Pyrenäen, und eroberte die afrikani-
schen Küstenörter Gran, Masalquivir und Bougia. Durch Heirath kam das
Haus Habsburg auf den Spanischen Thron. Karl der Erste, als Deutscher'
Kaiser der Fünfte, besass aus väterlicher Erbschaft noch die Niederlande
und erwarb Mailand; Mexiko's und Peru's Schätze öffneten sich ihm, durch
Cortez und Pizarros Nachfolger; Afrika's Küste wurde von seinen Flotten
und Heeren erschüttert, und durch ihn Spanien auf die höchste Stufe der
Macht und des Glanzes erhoben. Aber schon unter seinem mönchhaften
und despotischen Sohne, Philipp IL, welkte, trotz der Erwerbung Portu-
gals mit seinen Kolonien, durch Geistesdruck und den gepressten Zustand
der Einwohner, die Blüthe des Landes: die nördlichen Provinzen der Nie-
derlande fielen, 1579, ab; die Flotten wurden vernichtet, der Handel zer-
stört, und unglücklich lief der Rachezug gegen England und die Machina-
tionen in Frankreich ab, Philipp's schwache Nachfolger führten unglückliche
Kriege gegen Frankreich, verloren Portupi, 1640, und in wiederholten
Kriegen Provinzen der Niederlande und Spaniens an Ludwig XIII. und XIV.
Das Alles dominirende Spanien sank allmälig zu einer Macht zweiten Ranges
und zuletzt noch tiefer herab, und im J. 1700 erlosch mit Karl IL das
Herrscherhaus des tief herabgekommenen Reichs. Es entstand zwischen
Oesterreich und Frankreich ein Erbfolgekrieg, der im Utrechter Frieden,
1713, endlich dahin entschieden wurde, dass Karl's Grossneffe, Philipp von
Anjou, Ludwigs XIV. Enkel, und damit das Haus Bourbon, als Philipp V.,
Spanien und die aussereuropäischen Kolonien erhielt, Neapel dagegen, Mai-
land und die Niederlande an Oesterreich kamen. Philipp eroberte später,
in Folge des zwischen Oesterreich und Frankreich wegen der Polnischen
Königswahl, 1733, entstandenen Krieges, Neapel imd Sicilien, und erhielt
beide im Wiener Frieden, 1735, als Secundogenitur seines Hauses für Don
Carlos; suchte auch seinem dritten Sohne Philipp, währender Maria
Theresia im Successionskriege bedrängte, ein Gebiet zu verschaffen, und
erhielt für diesen, im Frieden zu Aachen, 1748, Parma, Piacenza und Guas-
talla. Um die Thronfolgeordnung auf eine feste Grundlage zu bringen,
berief er die Cortes, in Folge derer Berathungen das Salische Gesetz
(welches die Weiber vom Throne ausschliest) als Grundnorm in Spanien
feierlich anerkannt wurde. Unglücklich war der Krieg, den Spanien im
Verein mit Frankreich gegen England führte: es verlor Provinzen in Amerika
und viele Inseln; und gewann es auch 1782, unter Karl IIL, Minorca und
die Floridas wieder, so war doch Spaniens Seemacht zu Grunde gerichtet
und es diente seitdem nur Englands Interesse. Durch politisch richtigen
Takt hielt sich unter Karl IV., das Kabinet von Madrid lange von dem
Einflüsse der Französischen Revolution entfernt, obgleich es manche Opfer
bringen, und Domingo und Louisiana an Frankreich, Trinidad an England
abtreten musste. Seit 1804 mit Frankreich verbündet, verlor es seine Flotte
gegen England. Das grosse Vertrauen, das Karl IV. auf den Prenzipe de
la Paz (Godoy) setzte, veranlasste einige Granden, 1808, Karl IV. zur Ab-
dankung zu bewegen, und seinen Sohn Ferdinand VH, auf den Thron zu
setzen. Kaiser Napoleon erkannte Ferdinand nicht als König an, und
wusste den Familienzwist dahin zu nützen, dass Karl IV. das Recht auf
die Spanische Monarchie ihm selbst abtrat, worauf Napoleon seinen Bruder
Joseph, den seitherigen König von Neapel, zum Beherrscher von Spanien
ernannte, wodurch er jedoch einen fünfjährigen blutigen Volkskrieg, unter-
stützt von England, gegen sich hervorrief. An die Spitze der inneren
Staatsverwaltung traten während der französischen Okkupation, die Cortes,
die im März 1812 eine neue, die monarchische Regierung sehr beschränkende
Verfassung entwarfen, und nach Napoleons Sturze dem, in Frankreich bis-
her gefangen gehaltenen, 1814 aber freigelassenen Ferdinand VIL, die
Monarchie übergaben. Während der Wirren im Mutterlande hatten sich die
meisten Kolonien Amerikas losgerissen und als Republiken konstituirt, und
nur Cuba, Portorico und einige kleinere Inseln waren Spanien treu geblie-
ben. Bald nach seinem Regierungsantritt, noch ehe er in Madrid eingezo-
gen war, löste Ferdinand VH. die Cortes auf, denen er die Krone zu ver-
danken hatte. Die Verfassung wurde aufgehoben, und durch Rückschritte
aller Art eine Empörung hervorgerufen, in Folge deren sich der König ge-
nöthigt sah, die Verfassung von 1812 wieder herzustellen und zu beschwören.
Innere Parteiungen und eine Verschwörung gegen die Konstitutionellen führ-
ten, auf Gebot des Kongresses von Verona, 1823, ein Französisches Heer
nach Spanien; die Cortes wurden aufgelöst, der König regierte nun abso-
lut, und Wirrsale und Parteikämpfe gewannen Platz zu des Landes Ernie-
drigung. Im Jahre 1829 zum viertenmale mit Marie Christine von Neapel
vermählt, die ihm zwei Töchter gebar, liess sich Ferdinand VIL durch Intriguen
in seiner nächsten Umgebung verleiten, das Salische Erbfolgegesetz zu Gun-
sten seiner ältesten Tochter I s a b e 11 a , 1830, eigenmächtig aufzuheben,
seine Gemahlin durch Testament zur Regentin des Reichs zu ernennen, und
seinen Bruder, Don Carlos, den rechtmässigen Erben, von der Thron-
folge auszuschliessen.. Nach Ferdinands Tode, 1833, neigte sich die Köni-
gin Regentin auf die Seite der Liberalen, und dies führte endlich, 1836,
die durch Volksbewegung proklamirte Verfassung von 1812 zurück. Don
Carlos suchte vom Tode seines Bruders an seine Thronansprüche geltend
zu machen, und kämpfte von 1834 an, von den nördlichen Provinzen aus,
für deren Erwerbung; allein seine Nichte I sab eil a war von England und
Frankreich anerkannt, und diese beiden Mächte arbeiteten ihm direkt und
indirekt so nachdrücklich entgegen, dass er nach 6jährigem Kampfe unter-
liegen und Spanien, 1839, verlassen musste. Im J. 1840 sah auch die Kö-
nigin-Regentin sich veranlasst, durch Manifest vom 12. Okt. die Regentschaft
niederzulegen und sich auf französischen Boden zn begeben. Die Amerika-
nischen Provinzen behaupteten ihre Unabhängigkeit, und Mexiko's Selbst-
ständigkeit wurde von Spanien anerkannt. Isabella IL wurde in der Cor-
tessitzung am 8. Nov. 1843 für volljährig erklärt, und leistete vor beiden
Kammern den Verfassungseid. Die Königin-Mutter (deren Ehe mit Don Munoz
Herzog von Rianzares, den 28. Dez. 1833, in Folge Königl. Dekrets von 11. Okt.,
am 13. Okt. 1844 eingesegnet wurde) kehrte nach Spanien zurück; Don Carlos
cedirte seine Rechte, 1845, seinem Sohne Karl Ludwig, welcher den Namen
Graf von Montemolin angenommen hat, sich mit der Schwester des Königs
Ferdinand IL beider Sicilien vermählte, und als Kronprätendent betrachtet
wird; und Isabella IL vermählte sich am 10. Okt. 1846 mit Franz d'Assis
Maria, ältestem Sohne des Infanten Franz de Paula von Spanien. Die Ehe der
Königin ist bis jetzt nur durch eine Tochter gesegnet, und es steht nun zu
erwarten, welche Wendung Spaniens Angelegenheiten endlich nehmen werden.

Ferdinand VIL

kehrte 1814 als Kg,

Ferdinand

geb. 1824.

Johann

geb. 1822.

Franz d' Assis Maria
geb. 1822.

nach Spanien zurück ; Karl Ludwig
hebt 1830 das Sa- Gr. v. Montemolin
lische Gesetz auf, geb. 1818,
t 1833. _

Isabella II.

seit 1833, majorenn 1843,
vermählt 1846.

Ma rie Is ab eil a
geb. 1851.

Has liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Königreich
Spanien begreift fast vier Fünftel der Pyrenäischen Halbinsel, erstreckt
sich zwischen 8« 26' —
21» OL. und se«—43« 46' NBr., und wird im NO,
durch die Pyrenäen von Frankreich getrennt, im W. von Portugal begrenzt,
im N. und SW. vom Atlantischen .Meer, im SO. und 0. vom Mittelländischen
Meer umflossen, und im S. durch die Meerenge von Gibraltar von Afrika
geschieden. Der Flächeninhalt des Landes mit Einschluss der Balearen
und der Canarischen Inseln, wird auf 8,598
,2?, der des Kontinents auf
8,364,12 Qu.VL geschätzt, von W. von Reden, ohne die Inseln an der Afri-
kanischen Küste zu 8,924,87 Qu.-M. angenommen. Die Aussereuropäischen
BesUzungen Spaniens umfassen 5,036 (nach Reden 6,246
,2,) Qu.-M. Nach
Min an a's Angaben hat Spanien, mit Einschluss der Balearen, einen Flä-
cheninhalt von 15,762 Span. Qu.-Léguas =8,437 Qu.-.M., von denen auf
die Balearen 147 Qu. - Leg. = 82,69 Qu.-M. kommen. Der Grösse nach ist
Spanien der fünfte Staat Europas; hat nicht ganz sieben Achtel der Grösse
Frankreichs, und isf um ein zwanzigstel grösser als Schweden. Seine
Küstenlänge an beiden Meeren beträgt 362 Meilen, mithin kommt auf eine
.Meile Küste etwa 23 geogr. Qu.-M. des Flächeninhalts (die Inseln ausge-
nommen). Die Landgrenzen Spaniens betragen 172 geogr, M., nämlich 65
gegen Frankreich, 7 gegen die Republik Andorra, 99 gegen Portugal, und
1 gegen die englische Besitzung Gibraltar, Der Flächenraum des Fest-
landes von Spanien vertheilt sich in:

Angebautes Land.................................................................... 55,000,000 Fanegas,

Wiesen .............................................................................. 15,000,000

Brachliegendes Land ............................................................... 13,000,000

Unfruchtbares Land................................................................. 4,000,000

Gebirge, Flüsse, Seen, Moräste, Wege etc....................................... 17,194,720 „

Zusammen........................................................................... 104,194,720 Fanegas.

Physische Beschaffenheit. — Die Oberfläche Spaniens ist mehr
gebirgig als eben. Im Norden durch den ungeheuern Wall der Pyrenäen
von Frankreich getrennt, deren Hauptkamm zugleich die Grenzscheide bil-
det, laufen von diesem drei Hauptgebirgszüge durch das nördliche, mitt-
lere und südliche Spanien, besonders in östlicher und westlicher Richtung,
so dass das Land fast fächerartig von Gebirgen durchschnitten wird, und
nur nach der östlichen Küste hm eine grössere AbQächung des Terrains
hervortritt. Die Hauptkette der Pyrenäen ist fast 90 Meilen lang und 10
.VI. breit und fällt nördlich steil gegen die Ebene von Gascogne und Gui-
enne, und wird weniger von Längen- als Querthälern durchschnitten, von
welch letzteren man auf dem nördlichen oder französ. Abhang 29, auf
dem südlichen 28 zahlt. Gletscher treten nur iu den höchsten Regionen
der Centrai-Pyrenäen auf, in denen die mittlere Höhe der Schneegrenze
8,100—8,400' betragt. Die höchsten Spitzen des Hauptstocks erreichen im
Pic de Nethou (dem östlichsten Gipfel der Maledetta) 10,722, der benach-
barte Pic Posets 10,o84, der Mont Perdu 10,482, der Cylindre de Maboré
10,226'. Der fahrbaren Pässe gibt es nur wenige, so von Bayonne über
Irun nach Vittoria, von Perpignan über Junquera nach Figueras, von Pau
nach Zaragossa, von St. Jean Pied de Port nach Pampelona, von Mont
Louis nach Puycerda, dagegen sind mehr als 80 Wege für Maulthiere
gangbar. Von den Passen selbst sind Port d'Oo in 9,235, d'Estaube in
7,883, de Gavarnie in 7,181, und de Tourmalet in 6,702' Höhe. Der nörd-
lichste Ausläufer oder Hauptzug der Pyrenäen ist das Cantabrische
Gebirge, das in westlicher Richtung die baskischen Provinzen und Alt-
Castilien durchzieht, hier nach S. zu die Occa-, Urbion- und Moncays-
Berge, die in einzelnen Spitzen von 5,000-9,000' Höhe erreichen, aussen-
det, dann als Pena de Europa Asturien von Leon scheidet, und endlich in

Genealogie der Könige von Spanien.

Haus nHuurlioii«

Spanien.

Isabelle von Castilieii u.

Ferdinand der Katholische.
--

1479 i 1516.
Jollanna v. CastiUen

Haus Habs bürg'.

Maximilian I. Kaiser.
1

Philipp I. d. Schöne.

Kavl, Herz. v. Bourton.
t 1537.

Allton, K. V. Na\arra Karl I.

(verm. m. Jearine Kg. v. Span , als Kaiser :
d'Albret, Kgn. v. Nav. Karl V. 1510—f 1558

Ferdinand I., Kaiser
gest. 1564

Maximilian II.

Kaiser f 1576.

Rudolph II.

t 1612.

Karl

Eriherzog.

Ferdinaild II.

i 1637.

1555) -j- 1562.

Heinrich IV., K.v. Nav.
1562 u. K. v. Frkrch. 1589.
i 1610.

l'h i I i p p II.

1556—1 1-598.

Philipp III.,

1598 -i 1621.

Mathias
i 1619.

Philipp IV,

1621 ■]• 1665.

Maria Ferdinand III.
Annail646. Kaiser 1637^1657.

Leopold

Kaiser 1657
f 1705.

Ludwig XIII., 1610. Anna
Kg.
V, Frankr. i 1643. Maria

.Maria K arl II. Margaretha
Theresia 1665 Theresia
+ 1683. f 1700. f 1705.

Ludwig XIV.
1643 Kg.
V. Frfcrch.
i 1715.

Karl III.

als Kaiser Karl VI. (siehe Oesterreich).

Ludwig, Dauphin
f 1711.

Ludwig Philipp V.

Hers. V. Burgund, Durch Testam. Karls 11. Kg. v. Span. 1701,
I 1712. reg. 1714, resign. 1724, übernimmt die Regie-
rung wieder_1724, f 1746.

Ludwig XV. f (TwiTTr^

franUl-oil-h 1 .V ^^ " " ^ g i*

........K™l'm".'"'"' Pliilipp

Herit. V. Parma u. Herz. v. Parma
Piacenza 1731, u. Piacenza.
Kg. beider Sicilien 1748 ^ 1765.
1734, u. Kg.
V. Spanien
1759 1788._

Ferdinand V

Kg. V. Spauiea
1746 ^ 1759.

n.

(Siehe FrankreichJ.j;^

1724 t 1724.

Philipp Anton Karl IV. Ferdinand IV. CI.)

t 1777. Kg. V. Spanien 1788, Kg. beider Sicilien

res. 1808 (von wo an bis 1814 f 1825.

Joseph ßonapart e Kg. V. Sp. war). __1

Peter

Franz d e Paula f 1812.

Franz
Xaver
t 1788.

Don Carlos


-ocr page 120-

131 14. — Spanien und Portugal.

mehreren Zweigen in Galizien in die Vorgebirge Finisterre und Ortegal
ausläuft, und die Grenzscheide gegen Portugal bildet; in dieser Verzwei-
gung selbst aber in der Peßa de Pefiavanda 10,320 , in der Sierra de Pe-
ffamarelle 8,880, und in der
Pena Trevinca 9,000'aufsteigt. Das Haupt-
gebirge des Innern erhebt sich als Wasserscheide zwischen dem
Duero und Tajo auf dem Hochlande selbst, und zieht sich unter dem Na-
men Somo-Sierra, Sierra Guadarama, Sierra de Gredos, Sierra de Gata
Und Sierra de Francia, bis nach Portugal. In ihm steigt die höchste
Spitze, in der Sierra de Gredos auf 9,900'. Minder hoch ist das Land
zwischen der Guadiana und dem Tajo, besonders Estremadura, wo die
höchsten Spitzen der Sierra de Toledo und Sierra de Guadelupe nur 4,800'
erreichen. Mehr erhebt es sich wieder zwisclien der Guadiana und dem
Guadalquivir, in der Sierra Alcaraz und der Sierra Morena, an welche sich,
nach dem Allantischen Meere hin, die Sierra Aracena (5,460') und Alba-
leyra anschliessen. Den südlichsten Gebirgszug bilden die Sierra
Nevada (Schneegebirge), Sierra de Loja und de Ron da, die südlich
vom Guadalquivir das Königreich Granada durchschneiden, nach dem Meere
zu abfallen, und im Mulhacen 10,938, im Pico de Valeta 10,680' aufstei-
gen. Von hier laufen viele Nebenzweige nach dem Mittelländischen Meere,
und bestimmen, zumal in Murcia und Valencia, die Gestalt der östRchen
Küste und den Lauf der dorthin strömenden Flüsse. Der Charakter der
Gebirgszüge gestattet den Wasserstrassen, die dem Bassin des Atlantischen
und Mittelländischen Meeres angehören, nur eine dürftige Verbindung. Die
Hauptströme des Landes, die dem Atlantischen Ozean zuströmen, sind:
der reissende Duero, der grossentheils durch öde Gegenden (die Hoch-
ebene von Burgos etc.) geht, nach Portugal übertritt und bei Oporto
mündet; der Tajo, der den grössten Theil des mittleren Spaniens durch-
fliesst, und unterhalb Lissabon bei Punchete in's Meer tritt; die Guadia-
na, die erst westlich, dann südlich strömt, und zwischen Apamonte und
Castro Marin mündet; der Guadalquivir, der sich bei San Lucar in's
Meer ergiesst; der Minho, der in südwestlicher Richtung nach Portugal
übergeht, und der gelbe, kupferhaltige Tinto, in dessen W^asser kein
Thier leben kann, und der bei Moguar in's Meer fällt. Dem Mittelländi-
schen Meere strömt nur ein grosser Fluss, der Ebro, zu, der unterhalb
Tortosa in zwei Armen mündet, und durch einen Kanal mit dem Hafen de
los Alfaques in Verbindung steht. Die Zahl der kleineren und Küstenflüsse
ist ansehnlich und beläuft sich auf mehr als 200. Landseen von grös-
serem Umfange sind nicht vorhanden, doch finden sich mehrere kleine
Bergseen (der Sanabrion in Leon, Gallo can te in Aragon etc.); von
Strandseen, die durch eine schmale Landzunge vom Meere getrennt sind,
verdienen nur der Albufera in Valencia, und der Mar me nor bei Car-
tagena, erwähnt zu werden. An Mineralquellen ist das Land reich,
und man kennt bereits über 1,200, die den Gebirgen entspringen.

In Geologischer Beziehung ist Spanien ungemein interessant,
ßie primitiven Formationen finden sich nicht nur in den Pyrenäen, sondern
in den meisten Gebirgen des Landes. Von sogenannten Urgesteinen treten
Granit, Glimmer- und Thonschiefer, hin und wieder mit Lagen von Kalk,
Talk- und Chloritschiefer, wie auch Serpentin auf, und aus diesen Bildun-
pn sind die Gebirgszüge der Sierra Morena, Sierra Nevada, Sierra Fila-
wes, des Lomo de Vacca und andere niedrige Berge zusammengesetzt.
Wie sekundären Ablagerungen bestehen beinahe ganz aus dolomitischem
Ka k, auf primitiven Schiefern gelagert, und besonders findet man den
J^alk in den Bergzügen zwischen der Ebene von la Mancha und dem Mit-
J^elländischen Meere, der Sierra de Segura und der Sierra de Gador ver-
breitet. Tertiäre Bildung (Konglomerate, Sand, Mergel mit Gyps und Salz,
Und ein rauher zerreiblicher Kalk mit organischen Resten) machen die
niedrigen Berge aus, nehmen die Ebene ein, und erfüllen, von sekundären
Kalkrücken umzogen, die Thäler (so die Ebenen von Valencia, Alicante,
Murcia, Cartagena, Agiiilas und Granada, und die Flusslhäler von Segurp^
I'Orca, Almeira und dem Guadalquivir). Vulkanische Gebirge sind die von
Almazzaron und von Carbo de Gata etc. —

Das Klima des Landes wird durch die Lage und Erhöhung der
Provinzen bestimmt. Feucht und mild ist das Klima im Norden; der Win-
ter, blos Regenzeit, ist ziemlich kühl: auf den Pyrenäen bleibt der Schnee
bis in den Sommer liegen. Mais, Gerste, Waizen, feines Obst sind hier die
Erzeugnisse des Bodens; in den gebirgigen Waldungen hausen Bären,
Wölfe, Luchse und Eber, und Zinn, Arsenik, Steinkohlen und Edelsteine
birgt hier der Schooss der Erde. Wärmer, aber ungleicher ist die Tempe-
ratur des Westens: die Hitze steigt auf 35« R., Regen fällt wenig; rauher
^vird die Luft in den höchsten, öden, unfruchtbaren Ebenen (Parameras).
In dieser westRchen Region ist der Weinstock und die Olive verbreitet,
Seltener der Getreidebau; Scliafe und halbverwilderte Rinderheerden gra-
sen in den Ebenen, und reich an kostbaren Fossilien (Quecksilber, Wolf-
ram, Titan, Gold, Spiessglanz etc.) ist hier das Innere der Gebirge. —
"as .Paradies des Landes bilden die Provinzen im Osten: ein fortwähren-
der Frühling belebt die Fluren, die Seewinde kühlen die Hitze. Reis, Süd-
früchte, Wein, Palmen und Feigenbäume gedeihen hier im Ueberfluss; die
Gewässer Refern köstRche Fische, die Gebirge Steinsalz, Zink, Marmor etc.,
«Oer Heuschrecken, Taranteln, Gallwespen sind auch oft gefährRche Pla-
pn. Im KRma des Südens tritt im Pflanzenreich überaR schon die afri-
kanische Natur hervor: Ananas, Zuckerrohr, Bananen, .Mandeln werden
^ultivirt, und Citronen und Orangen bilden schattige Wälder. Allein auch
'ler heisse Solano streicht tödtend über die herrlichen Gefüde, bringt meist
Wahllose Schwärme Musquito's mit sich, und begünstigt die Ausbreitung
epidemischer Krankheiten. TrefTlich gedeihen hier Pferde und Maulthiere;
®uf der Sierra de Ronda hausen wilde Katzen, in den Felsenhöhlen Gi-
oraltars Afl"en, in den Gebüschen ist das Chamäleon, am Strande der Fla-
mingo nicht selten, und die Gebirge sind ungemein gangreich. — Die mitt-
jere Jahreswärme zu Madrid ist + 14.9"; im Winter ist der mittlere Stand
"es Thermometers
+ 6,5, im FrühOng 14,5, im Sommer 24,3, und im Herb-
te 14^80. j)gjj Schnee kennt man in Spanien nur in den höheren Gebir-
pn; Gewitter gehören zu den Seltenheiten, aber Erderschütterungen rich-
J^en, bei dem vulkanischen Charakter der Halbinsel, im S. mitunter furcht-
bare Verwüstungen an. —

. Politische Eintheilung. — Sp an ien entstand 1516 aus der Ver-
der 3 Königreiche: Castilien (Castilla), Aragonien (Aragon)
"pa N.avarra, und zerfiel in 17 Landschaften, die zum grössten TheR den
^»el „Königreich" aus dem Mittelalter beibehalten hatten; die 11 ersten
derselben: das Königreich N e u - C a s t il ien mit la Mancha das König-
reich Alt-Castilien, das Königreich L e 0 n, das Fürstenthum Ast ur ien.

das Königreich Galicien, die Landschaft Estremadura, Andalu-
sien oder die Königreiche Sevilla, Cordova und J a en,'das König-
reichGranada oder Oberandalusien, und das Königreich Murcia
waren Länder der Krone Castilien; das Königreich Aragonien das
Fürstenthum Catalonien (CataRuTa), das Königreich Valencia und das
Königreich Majork a (Mallorca) Länder der Krone von Aragon; und
das Königreich Navarra und die Baskischen Provinzen (Vascongadas),
nämlich die 3 Landschaften Guipuzcoa, Alava und Viscaya, Länder der
Krone von N a v a r r a. — Unter Joseph Napoleon ging aus dieser histo-
risch begründeten Zusammensetzung des Reichs eine Eintheilung in 31 Pro-
vinzen hervor, auf weiche am 30. Nov. 1833, durch weitere ZertheRung
einiger Provinzen eine Vermehrung derselben auf 49 erfolgte, die wir
nachstehend nach den alten Stammländern zusammenstellen.

S ä

||

Landschaften.

M
Ä 1=

È.S

Neue Provinzen.

i

IS

H

f
p..

Bevölkerung
1849*).

1. Castilla la Nueva.

1,452,ts

1. Madrid..................

205

13

405,737

2, Toledo..................

468

12

330,000

3. Guadalajara............

395

9

199,746

La Mancha.............

4. Cueiifa..................

686

10

252,723

5. Ciudad - Real...........

663

11

302,594

2. Castilla la Vieja---

1,071,0,

6. Burgos..................

393

12

234,022

7. Logrono.................

134

9

185,519

8. Santander...............

180

11

190,000

9. Soria ..................

325

5

140,000

10. Segovia .................

199

5

155,000

11. Avila....................

277

6

132,936

12. Palencia.................

258

1

180,000

13. Valladolid ..............

235

10

210,000

3, Leon ..................

709,39

14. Leon ..................

510

10

288,833

15. Zamora..................

257

7

180,000

173^5

16, Salamanca ............

475

9

240,000

4. Asturia................

17. Oviedo..................

388

15

510,000

5. Galicia................

748,10

18. Cornifa..................

276

14

511,492

19. Lugo ..................

343

11

419,437

20. Orense .......-..........

254

H

380,000

6. Estremadura........

644,3,

21. Pontevedra ............

159

H

420,000

596

15

336,131

23. Caceres..................

615

13

264,988

7 — 9. Andalusia ......

828,00

24. Sevilla..................

299

16

420,000

fdie Königr. Sevilla,

2 5. Cadiz ..................

216

14

358,466

Cordova und Jaen).

26. Huelva..................

258
336

7
16

153,462
348,956

28. Jaen.....................

359

12

307,410

10. Granada.............

452,8,

325

15

427,250

30. Almeria ...............

220

9

292,334

370,69

270

14

438,000

11. Murcia ...............

32. Murcia ..................

353

9

400,000

361,5,

33. Albacete ...............

482

9

195,531

12. Valencia...........

34. ■\alencia ...............

289

21

500,000

164

14

336,219

693,00

36. Castellon de la Plana

198

10

247,741

13. .Aragon................

37. Zaragoza ...............

38. Iluesca..................

410
424

13
9

350,000
247,105

399

9

250,000
533,695

14. Cataluna.............

573,20

220

14

190

g

290,000

42. Lerida ..................

346

8

197,445

248

6

262,594

15. Na varr a (Pamplona).

115,ai

280

280,000

16. V as CO n gada s........

139,TS

45. Viscaya (Bilbao) ......

108

5

150,000

(Baskische Provinzen.)

46. Guipozcoa...............

52

4

141,752

47. Alava (Vittoria) ......

116

5

81,397

Summe des Kontinents.....

8,364,0,

..............................

........

489

13,705,500

17. Inseln: Balearen

82,83

147

6

253,000

Canarias

151,56

49. Canarische Inseln......

........

257,719

17 Landschaften ............

8,598,27

49 Provinzen ...............

15,762

495

14,216,219

Nach dem noch nicht veröffentlichten Census von 1856/57 zählt Spanien 16,928,000 Seelen.

Die Provinzen des Festlandes zerfaRen in 489 Partidos judiciales mit
19,845 Pueblos oder Gemeinden, und enthalten 152 Ciudades, 4,766 Villas
und 13,228 Dörfer (Lugares und Aldeas). Die Bale arischen Inseln
(Baleares) bestehen aus den eigeniRchen Balearen: Mallorca, Menorca,
Cabrera, und den Pithyusen: Ibiza, Formentera und Conejera; die
Canarischen Inseln (Canarias), die seit 1512 zu Spanien gehören, aus
den grösseren Inseln: Gran-Canaria, Fuerteventura, Gomera, Hierro (Ferro),
Lanzarote, Palma, Tenerifa, und mehreren kleinen Eilanden. — Von über-
seeischen Besitzungen gehören Spanien gegenwärtig nur noch:
A. in Amerika.

Flächeninhalt
in Qu.-M.

General - Kapitanat Havanna;

a. Insel Cuba ........................................

b. Insel Puerto-Rico................................

c. Die Spanischen Jungfern-Inseln.................

B. in Asien und Australien.

General-Kapitanat der Philippinen:

a. Antheil an der Insel Manilla .................

b. Die Bissayos-Inseln .............................

c. Die Babuyanen nnd Baschi-Inseln..............

d. AntheU an Magindanao..........................

e. Marianen, Carolinen u. Palaos-Inseln...........

C. in Afrika.

a. Die Presidios......................................

b. Fernando-Po und Anno-Bon .....................

Zusammen ................................................... 5,036,oo Qii.-M.mit4,286,401 K,

*) Im Jahre 1850 zähUen die P h ilip pln en-3,815,878 Einwohner.

Die sogenannten Presidios an der nordafrikanischen Küste, die von Gra-
nada aus verwaltet werden, sind: Ceuta, MelRIa, Alhucemas und Penon
de la Gomera. Die Spanischen Jungfer n-Ins ein : Bieque, Pasaje und
Culebra. —

Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. ~ Zur Zeit der
Mauren schätzte man die Bevölkerung Spaniens auf mehr als 20 Millionen
Seelen. Seit dem Starz der Maurenherrschaft, besonders aber durch die
Vertreibung von 2 Mill. Arabern, von 800,000 Juden und von wenigstens
600,000 Mauresken, verminderte sich die Volkszahl des reichen Landes
mit jedem Jahre, und mehr als die fortwährenden Kriege, in die das Land
im 15. und 16. Jahrhunderte verwickelt war, mehr als die Kolonisirung

Bevölkerung
1849.

1,207,230
380,000
2,600

2,309,oo -•
188
,,5 ••

6,TS -

.1,589,830

. 2,504,51

1,822,200
803,000
5,000
43,800
5,500
__2,679,500*)

1,450,00
879
,00 ■

• 60,oo •

• 61,00 ■
• 57„

_2,507,c

11,481
5,590

1,5,
23,0,

17,071.


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132 14. — Spanien und Portugal.

des neu entdeckten Amerika's, trug der, hier keinen Aufschwung duldende,
immer herrschender werdende geistliche und weltliche Despotismus zur
Entvölkerung des Landes bei. Spanien sank von seiner Gipfelhöhe herab,
und im Jahre 1688 betrug seine Bevölkerung nur noch 8, im J. 1715, nach
dem Erbfolgekriege, sogar nur noch 6 Mill. Seelen. Während die Kolonien
Spaniens in jener Zeit über 300,000 Qu.-M. mit nahe an 18 MilL Seelen
umfassten, war das Mutterland halb verwüstet, und im Königreich Sevilla
allein zählte man 512, in Aragon 534 verwüstete und entvölkerte Ortschaf-
ten; in Catalonien w'aren drei Viertel der Dörfer nur dem Namen nach
vorhanden, und von den 127 Städten des Bisthums Salamanca waren nur
noch 13 übrig geblieben. Nur langsam erholte sich unter schwerem Drucke
das sonst so gesegnete Land; eine amtliche Zählung von 1768 ergab jedoch
wieder 9,307,803 Seelen, und 1787 belief sich die Bevölkerung bereits auf
10,268,150. Eine amtliche Erhebung von 1797 ergab 10,541,200 Einwoh-
ner. 1820 belief sich die Bevölkerung auf 11,420,000; 1826 auf 13,733,000;
1833 nur auf 12,386,841 ; 1849 dagegen auf 14,216,219 Seelen.

Nationalverschiedenheit. — Der Abstammung nach zerfallen
die Bewohner der Monarchie in eigentliche Spanier, eine Mischung der
alten Kelten, Römer, Gothen, Vandalen, Sueven und Araber, von denen
die gothischen Herkömmlinge mehr den Norden, die arabischen mehr den
Süden bewohnen; in Vasken oder Basken, die etwa ein Vierundzwan-
zigstel der Bevölkerung bilden (etwa V2 MIR.), im Norden; in Modejares
(Morls kos, den unvermischt gebliebenen Abkömmlingen der Mauren,
gegen 60,000), in den Thälern der Sierra Nevada und in den Apuljaren;
in etwa 2,000 deutsche Kolonisten, meist in der Sierra Morena; in
50,000 Zigeuner (Gitanos), die seit Anfang des 15. Jahrhunderts sich
über die ganze Halbinsel verbreitet haben, und in etwa 5,000 Juden, die
nicht gesetzlich anerkannt sind, und sich zum Schein zur kathoRschen
Kirche bekennen. Die Hauptsprache ist die Spanische, eine Tochter
der Lateinischen, aber mit vielen fremden Wörtern, arabischen und gothi-
schen Ursprungs, vermischt, unter deren vielen Dialekten der Castüianische
der reinste, der Catalonische der Verdorbenste ist. Der CastiRanische hat
mit Hülfe der Wissenschaften und Poesie allmählig den Sieg über die an-
dern errungen, und ist jetzt herrschend in der Schrift, wie in dem Munde
des Gebildeten. Die Castüianische Sprache hat klangvoRe Laute in tiefen
Vokalen, ist weich, klar, erhaben, und für den Gelehrten wie für den Dichter
gleich brauchbar und unerschöpflich. Die Vasken haben ihre Sprache bis
zum heutigen Tag rein beibehalten.

Die Spanier sind im Ganzen unter mittlerer Grösse, wohlgebildet,
mit schönem Kopfe, feurigen Augen, regelmässigen, etwas scharfen, geist-
vollen Gesichtszügen. Die Frauen sind meist klein, haben dunkele blasse
Gesichter mit orientalischer Zeichnung, schöne schwarze Augen, bezaubernde
Aninuth in den Bewegungen, ausdrucksvolle Zartheit in ihren Geberden.
Das Klima bringt sie schon im 11. und 12. Jahre zttr Reife. In seinem
Charakter zeigt der Spanier Römerstolz, gothischen Trotz und afrikanische
Hitze eng verschmolzen. Patriotismus und Nationalstolz geben ihm ein
Gefühl von persönlichem Werth, und dabei ist er frei von aRem persönli-
chen Rangstolz.. Er ist tapfer, grossherzig und unternehmend. Allein sein
feuriger Affekt macht ihn eifersüchtig, wollüstig und rachsüchtig, trotz
dem Italiener. In Zeiten gefahrloser Ruhe versinkt er leicht in Trägheit
und Abstumpfung. Feinheit, Verständigkeit, Zurückhaltung, auf der andern
Seite Prachtliebe, prunkvoller Schwulst der Rede, gastfreier Edelmuth sind
Ueberreste der maurischen Sitten. Im Benehmen ist der Spanier ernst-
haft, gravitätisch, vorsichtig gegen Fremde. Das Höflichkeitsceremoniel
ist blosse Form. Die Frauen zeigen eine natürliche, ungezwungene Leben-
digkeit, die für den Fremden einen zauberhaften Reiz hat; ihre Gefühle
sind frisch und äussern sich ohne Scheu. In der Liebe sind sie leiden-
schaftlich, eifersüchtig, gänzliche Hingebung fordernd; doch ist ihnen eine
ungekünstelte
Zurückhaltung weniger fremd, als die sonstige Freiheit der
Sitten erwarten lässt. Im Genüsse von Nahrungsmitteln herrscht durchweg
grosse
Einfachheit und Massigkeit. Ura so eifriger werden öfiTentliche Lust-
barkeiten gesucht; vorzüglich die Stiergefechte, Tänze, Feuerwerke, Tur-
niere und Maskeraden. Berühmt sind die Nationaltänze Fandango, Bolero,
Seguidilla-, der Eiertanz, und die Guaracca. Castagnetten, Guitarre und
Gesang begleiten und leiten den Tanz; die Musik bildet ein Lebenselement.
Die häusliche GeseRigkeit wird wenig gepflegt; nur zwanglose
Abendgesell-
schaften (Tertulias) bestehen. Die Tracht der Spanier hat mit den Zeiten
oft gewechselt; in neuerer Zeit ist unter den höheren Ständen die Natio-
nalkleidung fast gänzlich verschwunden; den Mantel findet man nur noch
in kleinen Städten und Dörfern. Die allgemeine Tracht der Landleute bil-
den kurze Kamisole, darüber der Mantel, die Redezilla, ein kleines Netz
von Garn oder Seide, in welches die Haare gewickelt werden, oder ein
grosser Hut. Die Mantilla, ein weisser, oder schwarzer Schleier, wird von
den Frauen mit vieler Grazie getragen. Der Gebrauch des Fächers ist all-
gemein. Wohnungen und Lebensweise sind auch in den grössten Städten
einfach, oft ärmRch, und ünreinlichkeit ist Armen und Reichen gemeinsam.

Die Dienerschaft ist sehr zahlreich. Starke Gewürze sind sehr beliebt.
Chokolade und Eiswasser sind Lieblingsgetränke; Wein wird nur massig
genossen. Das Rauchen von Cigarren ist, auch bei Damen, allgemein
üblich. — , , b

Ständeverschiedenheit, Hechtsverhältnisse. — Den Ständen
nach zerfallen die Bewohner in Adel, Geistlichkeit, Bürger und Bauern.
Der Adel zerfällt in den hohen (titulado) und den niedrigen (hidalgos)
oder in Männer von gleichem Range (hombres de pareja). Die Titulados
oder Titulos, die weltlichen oder geistlichen Standes sein können, wurden
früher „ricos hombres" genannt und bRdeten die Grandes de EspaiTa, theils
die Titulos de Castilla (fitelwürden eines Marquis, Conde, Visconde oder
Baron, die, ohne Rücksicht auf Grundbesitzungen, für ausgezeichnete dem
Staate geleistete Dienste ertheilt werden). Der niedere Adel ist sehr zahl-
reich, meist aber verarmt und ohne besondere Vorrechte, scheidet sich in
„Hidalgos de sangre" und „Hidalgos de privilegio-', und bedient sich im
gewöhnlichen Leben des Titels „CabaHero" oder „Escudero". Früher war
der siebente, jetzt der zehnte Mann in Spanien ein Edelmann. Asturien
und Viscaya bestehen beinahe ganz aus Edelleuten, da aRe Nachkommen
der Westgothen dazu gerechnet werden, und in Alt-Castilien gehört der
dritte Mensch dem Adel an. Der Bürgerstand hat seine, früher an ge-
wisse Städte geknüpfte Rechte fast ganz verloren, und nähert sich immer
mehr dem Bauernstande, der persönRch frei ist und theüs aus Besi-
tzern kleinerer Grundstücke, theils aus Erbpächtern besteht, die Ländereien
des Adels, der GeistRchkeit oder der Krone inne haben. Vor Napoleons Einmi-
schung in die spanischen Angelegenheiten war der fünfte Mensch in Spanien
Ackerbauer, der fünfte Taglöhner, der zwölfte Handwerker, der neunzigste
Fabrikant, der hundertste Kaufmann; dagegen war der achte Mensch Edel-
mann und der dreissigste Geistlicher! Im Ganzen war nur die Hälfte der
Bewohner des Landes produzirend. 3,126 Klöster waren mit 61,300 Mön-
chen und 31,000 Nonnen bevölkert, und mit den Weltgeistlichen betrug die
Anzahl der von allen Abgaben befreiten Körperschaft über 250,000 Köpfe.

Religionsversehiedenheit. Kirchliche Verhältnisse. — Die
herrschende Kirche in Spanien ist die Römisch-katholische, zu der
sich das Gros des Volkes bekennt; keiner andern Religion ist, obwohl sich
die Zahl der Akatholiken gegen 120,000 belaufen soR, auch nur eine Ka-
pelle gestattet. Juden werden, als solche nicht geduldet, sind aber doch
in kleiner Zahl (5,000) im Lande, wie denn zur Zeit der Minderjährigkeit
der jetzigen Königin (während der Regentschaft) ein Jude (Mendizabal)
mehrmals Finanzminister w'ar. Die Bemühungen engUscher Missionäre,
die protestantische Lehre in Spanien zu verbreiten, sind nicht ganz ohne
Erfolg gebReben, und die früher so streng verbotenen spanischen Ueber-
setzungen der Bibel und des Neuen Testaments sind jetzt in vielen Tau-
senden von Exemplaren über das Land ausgestreut. Der fanatische Ver-
folgungseifer gegen Akatholiken hat nachgelassen, doch weniger aus Tole-
ranz, als aus Indifferenz, die sich in Folge der vierzigjährigen politischen
Wirren im Lande in einer gewissen Abspannung zeigt. Die kirchliche Auf-
sicht der ganzen Monarchie führen gegenwärtig 10 Erzbischöfe (zu Burgos,
San Jago de ComposteRa, Granada, Zaragoza, SevRla, Tarragona, Toledo,
Valencia, Manilla auf den PhiRpplnen, und Santiago de Cuba), die unter
dem Kardinal - Erzbishof von Toledo (dem Primas des Reichs) stehen, und
77 Bischöfen, von denen die Bischöfe von Leon und Oviedo, nach einem
alten Rechte, unmittelbar unter dem Papst, und nicht unter dem Primas
stehen. Im Jahre 1787 zählte man 93,689 Mönche und 85,668 Weltgeist-
Rche, zusammen gegen 180,000, so dass je das „siebenzehnte" erwachsene
männliche Individuum unmittelbar „von der Religion" lebte. Ausserdem
gab es noch 2,666 Beamte der Inquisition, und 4,103 Beamte der übrigen
Geistlichkeit. Kaufleute gab es dagegen nur 34,030 im Lande (die Zahl
der Geistlichen war mithin „fünfmaP' so gross), und Handwerker zählte
man nur 262,932 (kaum um die Hälfte mehr als Geistliche). Selbst lange
nach der Napoleon'schen Herrschaft (1820) zählte man noch 3,005 Klöster
im Lande, und bis dahin bezog der Kardinal-Erzbischof von Toledo ein
Jahreseinkommen von 500,000, der Erzbischof von Valencia von 200,000
Ducaten. Die Einkünfte des Erzbisthums Valencia betrugen zu dieser Zeit
15,400,000 Realen; in Galizien befanden sich zwei Drittel des Bodens im
Besitze des Klerus, und in ganz Spanien wohl ein voRes Drittel. Das
Einkommen des Staates betrug im Jahre 1820: 21 Millionen Piaster, das
der Kirche gleichzeitig 52 Mülionen! Als sich 1822 die Cortes mit einer
neuen Organisation des Klerus beschäftigten, waren 73,490 GeistRche über
den Bedarf vorhanden, ungerechnet die Mönche und Nonnen. Im J. 1830
waren die sehr reich dotirten Domstifter mit 2,393 Domherrnstellen besetzt,
zu denen noch 1,869 Razioneros (Vice-Domherren) kamen. Pfarrer zählte
man 16,481, Pfarrvikare 4,929; und bei dem Sekular-Klerus: 17,411 Bene-
flciaten, 27,757 ordinirte WeltgeistRche, 15,015 Sakristane, und 3,927 Die-
nende. Im J. 1835 bestanden noch 1,940 Klöster mit 30,906 Mönchen,
und ausserdem gab es gegen 24,000 Nonnen. Durch ein K. Dekret von
1835 wurden alle Jesuitenkonvente und aRe, nicht über 12 Mönche zäh-
lende Klöster für aufgehoben erklärt, im Ganzen 884; und der Erlös aus
dem Verkaufe der Klostergüter zur Verminderung der ausländischen Staats-
schuld bestimmt, wie sich aber später durch die That heraussteUte, kei-
neswegs dazu verwendet. Im Monat Juni bereits waren 559 Klostergüter
verkauft, und dafür 16,693,260 Realen gelöst, und im August 34 andere,
die 5,348,646 Realen einbrachten. Die Steuerlasten des Volkes wurden
aber dadurch nicht im mindesten verringert; die aus den Klöstern vertrie-
benen unglücklichen Mönche und Nonnen wurden gänzlicher Hülfloslgkeit
preisgegeben, und die gegen sie übernommene Verpflichtung, für ihren
Unterhalt Sorge zu tragen, ward von der Regierung nicht erfüllt. Erst
das im .März 1851 mit dem päpstlichen Stuhle abgeschlossene Concordat
hat zu deren Gunsten einige Aenderungen herbeigeführt. — Rom selbst
hatte aus Spanien nicht unbedeutende Einkünfte, und der päpstliche
Stuhl bezog (nach dem Dicionario von Canga Arguelles) von der Iberi-
schen Halbinsel folgende Summen: von Ende des 11. bis Ende des 18. Jahr-
hunderts 14,400,000,000; von 1814—1820 (inclusive 24,945,880 Ehedispens)
41,525,226, und von 1820—1855: 140,000,000; im Ganzen 14,581,525,226
Realen. — » > »

Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Im Mittelalter auf
einer hohen Stufe der geistigen Kultur stehend, wie seine Hochschulen
beweisen, und vom 15. bis 17. Jahrhunderte im Besitz einer reichen werth-
vollen Literatur, ist Spanien geistig gesunken, und sein Schul- und Un-
terrichtswesen, dessen Hauptträger die Geistlichen waren, ist jetzt, wo
deren Einfluss fast gänzlich gelähmt ist, in einem sehr zerrütteten Zustande.


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133 14. — Spanien und Portugal.

Nach Aussage eines Cortes-Mitgliedes, gab es 1839 nicht viel über 900
Schulen in ganz Spanien, so dass auf 15,600 Einwohner erst eine Schule
käme. Nominell sind Bildungsanstalten zwar hinreichend vorhanden, doch
thut die Regierung so viel wie gar nichts dafür, und erst seit Abschluss
des oben erwähnten Concordats ist den Geistlichen von Neuem etwas Ein-
fluss auf das Unterrichtswesen eingeräumt worden. Nach dem 1845 ver-
ölTentlichten Studienorganisationsplan des Ministers Pidal soll 1) Sekun-
därunterricht, 2) höherer Fakultätsunterricht, 3) höherer Unterricht und
4) Specialunterricht bestehen, und der erste, als Fortsetzung des Primär-
unterrichts, die klassischen Studien, der zweite Literatur und Wissenschaf-
ten, mithin die philosophische Fakultät, der dritte Theologie, Jurisprudenz,
Medizin und Pharmazie, und der vierte einzelne wissenschaftliche Zweige
umfassen; allein der Plan blieb lange Zeit blos auf dem Papier, und erst
in neuerer Zeit wendet man sich demselben mit Ernst zu. An Univer-
sitäten bestehen gegenwärtig nur noch 8: zu Salamanca, gest. 1222,
(1852) mit 327 Stud.; zu VaRadolid, gest. 1346, (1852) mit 1,412; zu Va-
lencia, gest. 1410, (1852) mit 1,580; Zaragoza, gest. 1474, mit 1203;
Sevilla, gest. 1504, mit 843; Granada, gest. 1531, mit 840; Santjago, gest.
1532, mit 1,102, und Oviedo, gest. 1580, mit 517 Studenten. Die früheren
Universitäten: Cervela, Huesca, Alcala, Toledo, Palma, und Orihuela, sind
jetzt nur Sekundärschulen. Madrid und Barcelona haben eine theologische
Fakultät. An Kollegien und Seminaren bestanden 1852: 71, mit 5,112
Zöglingen, in welche die aus lateinischen Schulen Entlassenen übergehen;
lateinische Schulen zählte man im gleichen Jahre 869. An Specialschulen
und wissenschaftlichen Anstalten für besondere Gegenstände bestehen: zu
Madrid Akademien der spanischen Sprache, der Geschichte, der schönen
Künste; zu Valladoüd und Valencia Akademien der schönen Künste; zu
Sevilla eine Akademie der Wissenschaften;
Ingenieur-Akademien zu Madrid
und Barcelona; ein Land-und Marine-Kadettenhaus zu Cadiz, ein Marine-
Kadettenhaus zu Ferrol, 4 nautische Schulen zu Cadiz, Cartagena, Barce-
lona und Ferrol; ArtiRerieschulen zu Talavera, Barcelona und Segovia;
Handelsakademien zu Segovia und Bergara; eine Ackerbau- und Landwirth-
schaftschule zu Madrid; eine Bergwerksschule zu Almaden, und Zeichnen-
schulen zu Madrid und Cadiz etc. Bibliotheken, Gemälde-, Kunst-, Natu-
ralien- und Antikensammlungen sind in allen grösseren Städten des Lan-
des; Sternwarten zu Madrid, Isla de Leon, Passage etc.; und botanische
Gärten zu Madrid, Cadiz, Cartagena, St. Lucar etc.

Die Literatur hatte ihre Blüthe im 16. und 17. Jahrhundert- die
Sagen und Lieder der Volkspoesie aber, die herrlichen Romanzen in denen
die Helden des Vernichtungskampfes gegen die Mauren gefeiert werden
reichen Jahrhunderte weiter hinauf und verdanken nur ihre Sammlung und
Aufzeichnung der späteren Zeit. In dem genannten Zeitraum wurde vor-
zugsweise die lyrische Poesie, das Drama, die Novelle und der Roman
ausgebildet, und damals glänzten die unsterblichen Cervantes, Calderon
Lope de Vega, und neben ihnen Boscan, Garcilaso de la Vega, Ponce de'
Leon, Castro, Ouevedo, Solis etc. In den Wissenschaften ist mit Ausnahme
der Geschichtschreibung nur Unbedeutendes geliefert worden. Unter den
Künsten werden noch am besten die Kupferstecherkunst und die Buchdru-
ckerei betrieben. Die Malerei früher vorzüglich durch Murillo berühmt,
aber auf religiöse Gegenstände beschränkt, ist fast ausgestorben, und die
Baukunst des maurischen und gothischen Styls, die in dem Alhambra zu
Granada, dem Alcassar zu Sevilla und an vielen kirchlichen Gebäuden be-
wundert wird, hat dem französischen Geschmacke weichen müssen. —

Physisch,-technische Kultur. — Die physische Kultur ist in
den letzten Jahrhunderten mehr rückwärts als vorwärts geschritten. So
fruchtbar der Boden im Allgemeinen ist, so schlecht wird er benutzt und
angebaut. Der Mangel an freiem Eigenthum der Bauern, die grossen un-
getheilten Güter, das System der Verachtung, die Feudallasten, die allge-
meine Kreditlosigkeit, die vielen Feiertage, und der Mangel an Bewässe-
rung und an guten Strassen, sind die Hauptursachen der geringen He-
bung der Landwirthschaft, und so kommt es denn gar oft, dass das frucht-
bare Spanien der Getreidezufuhr aus dem Auslande bedarf, während zwei
Drittel des vorzüglichsten eigenen Bodens unbebaut liegen bleiben. Weizen
und Safran werden am meisten angebaut, im Innern auch Mais, und in
den Niederungen des Südens Reis. Südfrüchte in grösster Menge und
seltener Vortrefflichkeit liefert vorzüglich Andalusien; Wein (über 2 MiR.
Oxhoft jährlich) alle Theile des Landes; die edelsten Sorten sind : der
Tinto, Xeres und Mansanilla in Sevilla , der Pedro Ximenes, Tierno und
Muskaten bei Malaga, der Alicantewein aus Valencia, der Montilla in der
Gegend von Cordova etc.; Rosinen liefern Granada und Valencia (jährlich
150,000 Ctr.); Rohrzucker (2 MilL Pfd.) Granada; Süss holz Sevilla;
Kapern und Anis die Ebenen von Jaen; die Barilla oder Soda-
pflanze Granada, Murcia, Valencia, Aragon und die Balearen; Krapp und
Weid Alt-Castilien; Kermes Valladoüd; Cochenille Andalusien und


Estremadura; Baumwolle Andalusien, Aragon und die Inseln; Hanf und
Flachs Valencia, Aragon und Galicien; Korkeichen Catalonien; Ka-
stanien alle nördlichen Provinzen etc. — Die Viehzucht ist im Ganzen
ebenfalls vernachlässigt. Am nutzreichsten gestaltet sich die Rinder-
zucht in Galicien; die andalusischen Stiere werden vornehmhch zu
Stiergefechten gesucht; die Pferdezucht wird
in Andalusien und Asturien
Vorzugsweise betrieben; die der Maulthiere am besten in der Mancha.
Die Schafzucht ist gegen früher zurückgegangen; zu Ende des vorigen
Jahrhunderts rechnete man UVa MiR. Stück Schafe, jetzt nur noch 8 Mil-
honen. Man hat dreierlei Rassen: Merinos, Churros und Metis, die in Heer-
den von 10-40,000 Stück unter einem Majarai, Alt-Castilien, Andalusien,
Valencia und Aragon durchziehen, und durch ihre Beansprechung des Hu-
tungsrechts (Mesta), das aber seit 1838 mehr eingeschränkt worden ist,
den Aufschwung des Ackerbaus nicht wenig hemmen. Ziegen, die meist
8ls Melkvieh benützt werden, sind in allen Theilen des Landes, und
och weine, besonders schwarze, werden in grossen Heerden gehalten.
Die Seidenzucht wird in Valencia, Murcia, Granada und Andalusien
Ziemlich schwunghaft betrieben; die Bienenzucht vorzugsweise in den
Provinzen am Mittelländischen Meer. Der Honig von Valencia ist beson-
ders berühmt. Die See- und Flussfischerei ist von grosser Wichtig-
keit, erstreckt sich im Grossen aber meist nur auf Sardellen und Thun-
fische. — An Mineralien ist das Land ungemein reich, und seit 1841
hat sich der bisher sehr in Verfall gekommene Bergbau, der zur Römer-
zeit ausserordentlich ergiebig war, auffallend gehoben. Gold wurde bei
Bxemme'» Hand-AtlM. Spanien nDä Portagal. b.

Beginn unserer Zeitrechnung in Menge gewonnen, jetzt nur 110 Mark
jährlich im Durchschnitte; Silber jährlich 220,000 Mark (im Werth von
3,190,000 Thlr.); besonders reich sind die Minen der Sierra Almagrera;
Kupfer liefert Aragon und Navarra (3,000 Ctr.), Zinn Galizien und Ca-
talonien, Blei verschiedene Theile des Landes O'ährlich oft Vs Mill. Centner);
Eisen Viscaya, Navarra, Aragon, Andalusien und Malaga; Quecksilber
Almaden (22—24,000 Ctr.); Reisblei, Kobalt, Schwefel, Spiesglanz, Stein-
kohlen etc. verschiedene Theile des Landes, und von Salz: Quellsalz
die SalzqueRen in Jaen und Guipozcoa, Steinsalz der Salzberg bei Cordona
in Catalonien, und Seesalz Sevilla, die Balearen, der Salzsee bei Alicante
etc. (jährlich im Ganzen über 8 Mill. Centner). — Die technische Kultur
Spaniens, die im Mittelalter so blühend war, sank nach der Vertreibung
der Mauren fast auf NuR herab, und war während dreier Jahrhunderte
höchst unbedeutend. Im Laufe dieses Jahrhunderts erwachte die Industrie
zwar von Neuem, und WoRen-, Baumwollen-, Seiden-, Leinen-, Metall-
waaren-, Taback-, Papier-, Leder-, Seifen-, Glas-, Spiegel-, Fayence-, und
PorzeRanfabriken entstanden in allen Theilen des Landes, doch sind die
glänzenden Schilderungen, die neuere Reisende davon zu entwerfen began-
nen, sehr übertrieben und nur mit Vorsicht aufzunehmen. Wo sollte wohl
auch ein kräftiger Aufschwung in einem Lande herkommen, in welchem
bei 14 Mill. Einwohnern nur zwischen 4 und 5 Mill, von ihrer Händearbeit
(als Handwerker, Fabrikarbeiter und Landleute) leben, in einem Lande
das seit Beginn dieses Jahrhunderts sich in einem fast ununterbrochenen
Zustande des Kriegs und der bürgerlichen Unruhen befunden und seit


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14. — Spanien und Portugal.

der Zeit von Staatsmännern belierrsclit wurde, die nur ilir persönliches
Interesse, nicht aber das des Staates erkannten. —

Handel. — Der Handel ist, ungeachtet der günstigen Lage Spaniens,
doch beschränkt, und auf mannigfache Weise gehemmt, und was den See-
handel betrifft, zu zwei Drittel in den Händen der Ausländer. Im J. 1843
betrug die Einfuhr am Werthe 247,599,821, die Ausfuhr 203,133,966
Realen; 1849 belief sich der Handelsverkehr mit dem Auslande: die Ein-
fuhr auf 587,171,795, die Ausfuhr auf 478,162,822 Realen; und 1854
die Handelsbewegung des Königreichs mit seinen Kolonien und dem Aus-
lande, die Gesammtsumme der Einfuhr: 813,485,244, der Ausfuhr
993,502,783 Realen, und zwar:

Einfuhr. Ausfuhr.

Spaniens Verliehr mit dem Europäischen Auslande überhaupt •■■442,214,919.....682,669,056

Handelsverkehr mit Asien............................................. 26,108,398..... 9,732,628

Handelsverkehr mit Afrika........................................... 2,626,676..... 8,648,065

Handelsverkehr mit Amerika......................................... 342,535,25l----292,453,034

in Summe: 813,485,244 R. 993,502,783Real.
Der Schleichhandel wird in ungeheurer Ausdehnung betrieben. Uass der
Betrag desselben sich aber auf mehr als ein Drittel des gesetzlichen Han-
dels belaufen soll, dürfte im Allgemeinen wohl übertrieben sein und höch-
stens nur auf den Verkehr mit Frankreich Bezug haben. Die Hauptartikel
der Ausfuhr bestehen in Wein, Branntwein, Olivenöl, Südfrüchten, Wolle,
Eisenwaaren, Salz, Blei, Quecksilber, ïaback, Korkholz, Esparto, Soda,
Bohnen, Kichererbsen, Mehl etc.; die der Einfuhr in Baumwollen-, Wollen-
und Seidenwaaren, Kolonialprodukten, Eisen- und Glaswaaren, Stahl, Draht,
Uhren, Häuten, Hanf, Leinwand, Segeltuch, Käse, Butter, Stockfischen etc.—
Der Binnenhandel erlahmt an den schlechten Landstrasssen, dem Mangel
an geeigneten Transportmitteln und dem schlecht bestellten Postwesen.
Neuerer Zeit ist man mit Erweiterung des schon längst bestehenden Ka-
nalsystems beschäftigt, das bisher mehr zur Bewässerung des Landes, als
zur Schilffahrt benutzt wurde. Von Kanälen sind nennenswerth : der
Kaiserkanal in Aragon, der längs dem Ebro von Tudela bis Zaragoza, und
von da noch weiter führt, immer aber noch nicht ganz vollendet ist; der
Kanal von Castilien, der die innern Landschaften der Provinzen und
den Duero mit dem Hafen von Santander verbinden soll; der Kanal von
Campos; der von Olmedo, zur Verbindung des Duero mit Segovia;
der Kanal des Manzares, der diesen Fluss mit dem Tajo verbinden
soll; der noch nicht vollendete Kanal von Murcia, und der Kanal
de los Alfaques an der Mündung des Ebro, zur Erweiterung der
Stromfahrt. — Auch der Bau von Eisenbahnen hat bereits be-
gonnen, und waren im .März 1856 schon 480 Kiloin. (nicht ganz 64
deutsche Meilen) der Benutzung übergeben und gegen 2,400 Kiloin. kon-
zessionirt. Eröffnet sind die Bahnen: Madrid-Aranjuez-.Alcazar-Albacete,
Barcelona-iMataro, Barcelona - Granolles , Barcelona - Tarasa , Xeres-Cadiz,
Tarragona - Reus , und Valencia-Alcira. Die Haupthandelstädte des
Landes sind, an der Küste: Barcelona mit 190,000 E.; Tarragona 14,000;
Valencia 66,000; Alicante 26,000; Cartagena 38,000 ; Malaga 60,000; Cadiz
80,000; Coruùa 25,000; Gijon 5,000; Santander 19,000; Bilbao 16,000;
und St. Sebastian mit 11,200 Einw.; im Innern: Madrid 263,000 E.; Sevilla
95,000; Burgos 10,000; Zaragoza 46,000; Cordova 58,000; Granada 87,000;
Murcia 40,000; Xeres de la Frontera 35,000; Ecija 35,000; Locca 42,000;
San Jago de Compostella 28,000; Valladolid 30,000; Toledo 25,000 E. etc.—
Die Handelsmarine zählte im .lahre 1852: 28 Schiffe über 400 Tonnen;
189 Schiffe zwischen 200 und 400 T.; 738 zwischen 80 und 200 T., 1,750
zwischen 20 und 80, und 1,631 mit weniger als 20 Tonnen; im Ausland
gebaute grosse Schiffe 95, und 23 Dampfer; im Ganzen 4,454 Schiffe mit
244,854 Tonnen Gehalt. Die Zahl der für den Hafendienst und die Fische-
rei bestimmten Schilfe belief sich auf 13,421, mit 50,013 Tonnengehalt,
und im Bau begriffen waren 139 Schiffe. Eingelaufen waren in sämmt-
lichen Häfen des Landes im J. 18,3: 8,706 Schiffe mit 984,977 Tonnen;
ausgelaufen 6,828 Schiffe mit 787,811 Tonnen; 1854 eingelaufen 9,447
Schiffe mit 1,063,334, und ausgelaufen 8,072 Schiffe mit 924,223 Tonnen
Gehalt. -

Münzen, Maasse etc. — Man rechnet nach R e a 1 e s d e V e 11 o n, die
in 8V2 Quartos oder 34 Maravedis getheilt sind, uud nach dem Münzgeselz
vom 15. April 1848 genau 2 Sgl. IV2 Pf- (wenig über 25 Centioies) werth
sind, während der alte Real de Plata nahezu den doppelten Werth hatte;
20 Reales de Vellon oder lOVs Real de Plata machen 1 Silberpiaster;
92'/ii(, Piaster sind — 14 Thlr. preuss. = 241/2 fl- rhein. Die spanischen
Maasse sind ungemein verschieden; am verbreitetsten sind die Castilischen :
die Elle (vara), hat 3 Pies (Fuss) = 1,26 preuss. Ellen; der Pies hat IV3
PalmOS, 12 Pulgados (Zoll), 16 Dedos (Finger), 144 Lineas, und ist =
0
,8868 preuss. Fuss oder 27.83 Centimeter; der Palmo = 20,8? Centimeter.
Die Legua nueva (neue Meile) = 8,000 Varas oder 6,680 Meter =; 0,9013
deutsche Meilen. Die spanische geographische Meile hat indess nur 6,349
Meter; die Legua maritima (die in 3 millas maritimas abgetheilt ist)
= 5,555 Meter. 16 Spanische Quadratleguas — 9 deutsche geogr. Qu.-M.—
Flächenmaas s ist die Fanegada = 64,26 Aren oder 2,5167 preuss. Morgen.
Getraidemaass: der Cahiz zu 12 Fanegas; die Fanega == 54.8 Liter
oder 0,9971 preuss. Scheffel. Weinmaas s : der Moyo (zu 16 Cantaras oder
Arrobas mayores) = 258,2 Liter. Die Pipa = 27 Cantaras. Das Pfund
(Libra) = 460,14 Gramm. —

»er IStaat. — Staatsverfassung. — Spanien ist eine im männ-
lichen und weiblichen Stamme, erbliche konstitutionelle Monarchie; das
Salische Gesetz ist bereits 1829 den 29. März durch die pragmatische
Sanktion aufgehoben, die Aufhebung aber erst 1833 bestätigt worden. Als
Staatsgrundgesetz gilt gegenwärtig in Spanien (das in 30 Jahren 4
Konstitutionen: vom 6. Juni 1808; vom 19. März 1812; vom 10- April 1834,
und vom 18. Juni 1837, hatte): die Konstitution vom 18. Juni 1837
mit den 1844 durch Vereinbarung mit den allgemeinen Cortes eingeführ-
ten Reformen. Nach derselben ist die Person des Königs (gegenwärtig
der Königin) heihg und unverletzlich, deren Minister verantwortlich. Die
Königin allein hat die
vollziehende Gewalt, erklärt Krieg und Frieden,
befehligt die bewaffnete Macht, und ertheilt Aemter und Ehren. Die ge-
setzgebende Gewalt theilt die Königin mit den Cortes, bestehend aus
dem Sena do und dem Congresso (der Deputirtenkammer). Jeder die-
ser drei Gewalten steht die Iniative der Gesetze, ihre Sanktion und Pro-
mulgation aber nur der Königin zu. Die Senatoren werden von der
Königin (dem Könige) auf Lebenszeit in unbeschränkter Zahl aus den durch
die Verfassungsreform von 1844 näher bestimmten Notabilitäten ernannt,
müssen jedoch das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben; die Söhne des Kö-
nigs und die unmittelbaren Erben der Krone sind vom 25. Jahre an de
jure Senatoren. Der Senat erkennt als Gerichtshof über die Anklagen ge-
gen Minister von Seiten der Cortes, über Verbrechen gegen die Person
oder Würde der Königin oder gegen die Sicherheit des Staates, endlich
über die .Mitglieder des Senats selbst. Die Deputirten werden direkt
von den Wählern auf 5 Jahre ernannt, müssen Spanier, von weltlichem
Stande und wenigstens 25 Jahre alt sein. Ihre Zahl (die Canarischen In-
seln mitgerechnet) ist gegenwärtig 241 oder 1 auf 50,000 Einwohner. Die
Zahl der Wähler, welche entweder 200 Realen direkte Steuer zahlen oder
ein entsprechendes geringes Einkommen nachweisen müssen, beträgt etwas
über 300,000, Die Cortes versammeln sich in jedem Jahre; die Königin
beruft, vertagt und schliesst sie, ist auch berechtigt die Deputirten-Kam-
mer aufzulösen, muss aber dann innerhalb dreier Monate eine neue beru-
fen. Die Cortes bestimmen das Budget, so wie auf Vorschlag der Königin
jährlich die stehende Land- und Seemacht, bewilligen die Steuern, und am
Anfang jeder Regierung die Civilliste des Königs, und kein Gesetz hat
Kraft, wenn es nicht von beiden Kammern erwogen und votirt ist. So
lauten die Bestimmungen der Verfassung auf dem Papier, faktisch
aber ist die Königliche Gewalt im Ganzen nur wenig beschränkt, und
die Regierung, wie es die Umstände gebieten oder, nach Ansicht der
am Ruder stehenden Minister, zu erheischen Rheinen.

Staatsoberhaupt. — Königin ist gegenwärtig .Maria I s a b e 11 a IL,
geb. 10. Okt. 1830, Tochter Ferdinand VIL; sie succ. ihrem Vater am 29.
Sept. 1833, wurde, unter Vormundschaft ihrer Mutter (Königin Christine),
am 2. Okt. 1833 als Königin proklamirt und am 8. Nov. 1843 für volljäh-
rig erklärt, ihr Gemahl ist König Franz d'Assis, ältester Sohn des Infan-
ten Franz de Paula von Spanien, geb. 13. Mai 1822. Die Succession
findet nach der Primogenitur statt; die ältere Linie geht immer der jünge-
ren und iu derselben Linie der nächste Grad dem entfernteren, und in
demselben Grad das männliche dem weiblichen Geschlechte, und in dem-
selben Geschlechte die ältere Person der jüngeren vor. Künftige Thron-
erbin ist die Tochter der Königin: Maria Isabella de Paula, Infan-
tin von Spanien, Prinzessin von Asturien, geb. 20. Dec. 1851. Die Civil-
liste der Königin, die bei Beginn der Regierung von den Cortes festge-
setzt wurde, beträgt 43,500,000 Realen. — Ti^el: „Königin von Castilla,
Leon, Aragon, beiden Sicilien, Jerusalem, Navarra, Granada, Toledo, Va-
lencia, Galicia, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Cordova, Corsika, Murcia, Jaen,
der Algarven, von Algeziras, Gibraltar, der Canarischen Inseln, von Ost-
und Westindien, der Inseln der Tierra Firma des Weltmeers, Erzherzogin
von Oesterreich, Herzogin von Burgund, Brabant und Mailand, Gräfin von
Habsburg, Flandern, Tyrol und Barcelona, Herrin von Viscaya und Molino."
Sie führt das Prädikat: „Katholische Majestät." Residenz ist Madrid;
Lustschlösser: Casa dei Campo, Florida, El Pardo, Zarzuela und Aranjuez.—
"%Vappeii: Quadrirt mit einem Mittelschilde: 1 hat 4 Fächer, und zwar 1
und
6 ein goldenes Kastell mit 3 Thürmen in Roth (Castilla); 2 und 4
einen rothen gekrönten Löwen in Silber (Leon); 2 ist gespalten: rechts 4
rothe Pfahle in Gold (.Aragon); links 4 rothe Pfahle in Gold mit 2 schwar-
zen in Silber schwebenden Adlern (Sicilien); 3 hat oben einen silbernen
Balken in Roth (Oesterreich), unten in Silber einen, von 3 goldenen Schräg-
balken durchschnittenen blauen Schild (Altburgund); 4 oben einen mit gol-
denen Lilien besäeten, und mit
Silber- uud rothgestickter Einfassung umge-
benen blauen Schild (Neuburgund); unten einen goldenen Löwen in Schwarz
(Brabant). Im Schildesfusse ist der grüne Granatapfel von Granada in
Silber angebracht. Der .Mittelschild enthält das Familienwappen von Anjou.
Auf dem Schilde steht eine Königskrone; und das Wappen ist von der
Kette des goldenen Vliesses umgeben.

Orden. — An Ritterorden zur Belohnung des Verdienstes bestehen
gegenwärtig 9 in Spanien, und zwar: 1) der Orden des goldenen
Vliesses, gestiftet 1430 und auch von Oesterreich ausgegeben; 2) der
Orden Carls IIL, gestiftet 1771, in 2 Klassen, für Hofehren; 3) der
Maria-Luisen-Orden, für Damen, Hofehren, gest. 1792; 4) der Or-
den des heil. Ferdinand, ein militärischer Orden, 1815 von Ferdi-
nand VIL gestiftet; 5) der Orden der heil. Hermengilde, Militäror-
den, im Dec. 1815 von Ferdinand VIL gestiftet; 6) der M a r i ne-0 r d en,
1816 von Ferdinand Vll. für Seeleute creirt; 7) der Amerikanische Orden
der heil. Isabella, gestiftet 1815; 8) der Orden zur Ver t heidi gu ng
des Thrones, gest. 1823 zur Belohnung der Legitimisten; 9) der Ma-
ria-L u is e-1 s a b eil e n-0 r d en, Militärorden, am 20. luni 1833 von
Ferdinand Vil. gestiftet. — Von deii im .Mittelalter gestifteten geistlichen
Ritterorden, die als solche 1835 aufgehoben wurden, bestehen nur noch
folgende 5 als Ehrenkreuze: 1) der Orden von Calatrava, gest. 1158;
2)der'0rden von San Jago de Compostella (Schwertorden), gest.
1170; 3) der Orden von Alcantara, gest. 1177; 4) der Orden von
San Juan (ehemals von Malta und Rhodus), gest. 1113, und 5) der
Orden von Montesa, gest. 1319.

Hofstaat, — Der Hof der Königin besteht aus einem General-In-
tendanten des Königl. Hauses und der Domänen, einem Majordomus, einem
Oberst-StaUmeister, einer Camarera-Major des Pallastes, einem Gross-Al-
mosenier, der zugleich Patriarch von Indien ist; einem Majordomus und
einer Aja der Prinzessin von Asturien, und einem Ober-Kommandanten
des Hellebardier-Korps der Königin

Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die höchsten Central be-
hörden sind: der Ministerrath, der aus dem Präsidenten (zugleich
Kriegsminister), dem ersten Staatssekretär der auswärtigen Angelegenhei-
ten, und den Minister-Staatssekretären (den Chefs der Ministerial-Departe-
ments) besteht; der Staatsrath (Königlicher Rath) aus den Ministern, 30
Räthen, einer unbestimmten Zahl ausserordentlicher Räthe, den Unter-Staats-
sekretären und Direktoren bestehend; und die 6 Ministerial-Depar-
tements: 1) das Ministerium der Gnade, Gerechtigkeit und des öffentlichen
Unterrichts unter welchem die Gerichtshöfe und Schulen stehen; 2) das
Departem. der Finanzen; 3) das Departem. des Innern, unter welchem die
Civiheryltung strebt; 4) das Ministerium der öffentlichen Arbeiten; 5) das
Staatssekretariat des Kriegs, und 6) das Ministerium des Seewesens. —

Das Staatssekretariat der auswärtigen Angelegenhei-
ten vermittelt den Geschäftsverkehr mit'den 19 am Spanischen Hofe accre-
ditirten Gesandschaften fremder Staaten und deren Konsulaten, so wie mit
den im Auslande angestellten diplomatischen Agenten Spaniens, nämlich
13 Gesandten bei fremden Höfen, 32 Generalkonsuln und Konsuln und 160
Vicekonsuln. — Unter dem Departement des Innern besteht in je-
der Provinz ein Gefe politico, in jedem Partido ein Delegado, und unter


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135 14. — Spanien und Portugal.

diesem unmittelbar die Ayuntamientos der einzelnen Gemeinden. Letztere
werden von den Vecinos (Familienhäuptern) gewählt, und haben an ihrer
Spitze einen, auf 10 Jahre erwählten Alcalden. — In Bezug auf die
Rechtspflege ist das Land, mit Einschluss der ßalearen und Canarischen
Inseln, in 15 Audiencias oder Gerichtshöfe der 2. Instanz und 495 Parti-
des judiciales, Gerichtsbezirke, eingetheilt, von welchen jeder
mit einem
Richter erster Instanz in der Hauptstadt des Partido versehen ist. Ausser-
dem besteht zu Madrid ein Oberster Gerichtshof für das ganze Land,
20 Handelsgerichte in den Haupthäfen und Handelsstädten, und Spe-
cialgerichte für die Geistlichkeit, das Militär, für Rechnungs-, Steuer-
und Bergbau-Angelegenheiten, Ueber BagateRsachen und geringere Ver-
gehen erkennen die Alcalden oder Gemeindevorsteher mit Appellation an
die Richter erster Instanz, und diese erkennen über Kriminal- und bedeu-
tendere Civilsachen in unterster Instanz mit AppeRation an die Audiencias.

Finanzwesen. ~ Die Finanzen Spaniens sind ni der grössten Ver-
wirrung, da ein eigentliches System der Besteuerung durchaus fehlt. Es
bestehen nicht weniger als 90 verschiedene Arten von Abgaben, von wel-
chen übrigens nur die Einkünfte der StaatsmonopoRen, Estancadas (Tabak,
Salz, Pulver, Salpeter, Spielkarten), und die Eingangszölle, so wie die unter
dem Namen Rentas provinziales bestehenden Acctsabgaben von einigem
Belange, aRe andern dagegen von nur geringer Bedeutung sind. Das Staats-
einkommen wird von den Ausgaben fortwährend überschritten, das Defizit
durch Gehaltsabzüge und Nichterfüllung sonstiger Verbindlichkeiten oder
mancherlei Finanzoperationen ohne Bestand gedeckt. Die Regierung ist
stets in Geldverlegenheit und oft kaum im Stande die Armee zu bezahlen.
Die Pensionisten bleiben oft Jahre lang ohne Gehalt, die Zinsen der Staats-
schuld werden oft in Jahren nicht berichtet, nicht selten fuhrt die Noth
zu den schauderhaftesten Finanzerscheinnngen, und selbst die Civilliste
der Königin musste auf 28 Mill. Realen herabgesetzt werden. Der minis-
terielle Voranschlag für 1854 schloss (die Einnahme mit 1,471,147,894,
die Ausgabe mit 1,589,202,522 Realen ab, allein schon Ende Aua-ust 1854
lag ein ofl-enes Defizit von 660 Millionen vor. Für 1855 stellten die Cortes
die Staatsausgaben auf 1,498,240,373, die Staatseinnahmen auf
1 335 921 300
Realen fest, wonach sich wiederum ein Defizit von 162,319 073' Re'alen
herausstellte. Nach dem Budget-Entwurf für 1856 und das Iste Semester
1857, wurden die Staatsausgaben für 1856 auf 1,470,925,661,^ür die erste
Hälfte von 1857 auf 727,591,619, die Staatseinnahmen für 1856 auf
1,471,896,257, für die erste Hälfte von 1857 auf 730,695,731 Realen ver-
anschlagt, und der Stand der schwebenden Schuld am 1. Juni 1856 in
diesem Entwairfe zu 605,316,598, für den 1. Juli 1856 zu 554,072,221 Rea-
len angegeben. Die Staatseinnahmen sind ungemein wechselnd:' die Do-
mänen (nach Maasgabe der älteren Budgets) zwischen 70 und 110 MRl. Er-
lrag; die Kolonien zwischen 20 und 105 Mill.; die direkten Steuern etwa
390, die indirekten circa 700 .Millionen (davon Accise und Oktroi 160, ZöRe
190, Stempel 24, Tabak 160-200, Salz 80—100, Lotterie 50—90, Berg-
werke 30—50, Post 24—26, und die Hypothekensteuer 18 MilRonen. —
Der Gesammtbetrag der spanischen Staatsschuld ward, nach offiziellen
QueRen, für Ende 1853 auf 14,517 MIR. Realen = 1,028,300,000 Thlr. be-
rechnet, w'orunter 3,800 Mill. Realen unverzinsliches Papiergeld, d. h. solche
Schulden, von denen bisher keine Zinsen bezahlt \vurden. Im Januar 1855
wurde ein freiwilliges Anlehen von 230 Mill. Realen aufgenommen, und im
Mai 1856 ein Versteigerungsanlehen von 200 MiR. Realen zur Verringerung
der schwebenden Schuld.

Heerwesen, Landmacht. — Das Heer bestand 1854 aus: dem
Königl. Hellebardier-Korps und Leibwache-Eskadron, 603 Mann; aus 1 Gre-
nadier- und 45 Linien-Infanterie-Regimentern zu 3 Bataill-, 1 Regim. „Fijo
von Ceuta" zu 2 Bataill., 16 Jäger-BataiRonen und 2 leichten Bataillonen
von Afrika, 66,465 Mann; aus 4 Regimentern Carabiniere und 12 Regim.
Lanciers, zu 4 Schwadrons, 16 Schwadr. reitende Jäger, und 4 Schwadr.
tur die Remontirungsanstalten, 10,949 Mann; aus 5 Artillerie-Departements


(in jedem 1 Regim. Fuss-, und einer Brigade fahrender oder Gebirgs-Artil-
lerie), und 4 Garnisons- oder Festungsbrigaden, 9,524 Mann; aus dem In-
genieurs-Korps, 1,080 Mann; der Gendarmerie (guardia civil), 10,493 Mann,
Und der Miliz auf den Canarischen Inseln, 375, im Ganzen aus 99,489 Mann
bnd 11,395 Pferden. Ausserdem bestand noch ein Carabiniers-Korps (Grenz-
Jager-Korps), und 31 Kommandanturen, von denen jede in 75 Komp- zer-
öel,
11 darunter Kavallerie. — Unterm 1. Aug. 1855 wurde die Einrich-
tung einer Bürgerwehr von 60,000 Mann unter, dem Namen „Provinzial-
niiliz," angeordnet, die der Armee als Reserve dienen sollte. Im Jahre
1856 betrug der Sollbestand des Landheeres 79,535 Mann und 10,169 Pferde,
"le „Nationalgarde" zählte in demselben Jahre: 590 Bat. Infanterie, 72
^chwadronen KavaRerie, und 9 Batterien ArtiRerie, im Ganzen 762,040
Mann, von denen etwa der fünfte Theil bewaffnet war. Die Contrerevolu-
"on führte auch hier zur Vernichtung der Nationalgarde, welche die Köni-
gin unterm 15. Aug. 1856 „für immer" aufgehoben erklärte, und sie ent-
waffnen liess. Behufs der Militärverwaltung ist Spanien, einschliesslich der
«alearen und Canarischen Inseln, in 14 Distrikte geschieden, an deren
»pitze in jedem ein Generalkapitän steht. Jeder Distrikt umfasst mehrere
"Obiernos niRitares, deren im Ganzen 120 sind, und Comandancias de artil-
jeria, deren 64 bestehen- Die überseeischen Besitzungen bilden 3 General-
^apitanate: Cuba, Puerto-rico und Filipinas, mit eigenen Armeekorps- —
»es tun gen zählt Spanien in Menge; die bedeutendsten derselben sind, am
^iscayischen Meere: Fuentarabia, San Sebastian, Santona, Santander,
los Passages, Ferrol, Coruiia, Vigo und Toro, an der Portugisischen
Grenze: Ciudad Rodrigo, Badajoz und Olivenza; in Andalusien und
am Mittelmeer: Cadiz, Tarifa, San Roque (gegen Gibraltar), Malaga,
Velez Malaga, Almeria, Cartagena, Alicante, Kastell von Valencia, Murvie-
dro, Taragona, Barcelona und Rosas; gegen Frankreich: Figueras, Ur-
gel, Puycerda, Pamplona, Gerona, Hostairich, Manresa, Lerida, Tortosa,
Mequinenza und Zaragoza, und auf den Inseln und in Afrika: Palma,
Port Mahon und Ceuta- —

Seemacht. — Die Königl. Flotte zählte im J. 1856 im Ganzen 231
Schiffe mit 762 Geschützen, und zwar: für den allgemeinen Dienst 25
Schiffe mit 325 Geschützen; für den Küstendienst 125 Schiffe mit 67 Ge-
schützen; auf der AntiRenstation 31 Schiffe mit 278 Kanonen; am la Plata
2 Schiffe mit 27 K., und bei den Philippinen 48 Schiffe mit 25 Geschützen.
Ohne die Transportschiffe und kleinere Schiffe bestand die Flotte aus 30
armirten Dampfern mit 188, und 46 armirten Segelschiffen mit 574 Kano-
nen. Ueberdies gehörten dem Staate 4 grosse Postdampfer zum Packet-
Dienst zwischen Cadiz und Cuba. Das Personal der Königl. Marine zählte
im Jahre 1855: 1,115 Offiziere aRer Grade, 575 Maschinisten, und 13,507
Soldaten und Matrosen. — Die Standarte und Flaggen Spaniens siehe
Flaggen atlas, Taf- 5: Fig. 185 Standarte; Fig. 186 Kriegsflagge; 187
Kauffahrerflagge; 188Lootsensignal; 189 Flagge von Barcelona; 190 Flagge
von Biscaya; 191 Flagge von CastRien u. Leon; 192 Flagge von Galicien-
193 Flagge der Insel Mallorca. — '


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14. — Spanien und Portugal. 8

iiLm südlichen Abhänge der Pyrenäen, zwischen der Grafschaft
Foix und der Provinz Lerida in Spanien, liegt die 9 Qu.-M. grosse von der
Balira bewässerte Republik Andorra, die gegen 17,800 Einwohner zählt.
Seit Karls des Grossen Zeit unabhängig oder doch keinem andern Staate
angehörig, steht das Andorrathal als neutrales Gebiet unter dem gemein-
schaftlichen Schutze Frankreichs und Spaniens, und hat in dem jedesmali-
gen Bischöfe von Seu d" Urgel, einer gegen 3 Meilen entfernten spani-
schen Stadt, der jährlich einmal ins Land herkommt, um als Fürst schieds-
richterlich aRe Streitigkeiten beizulegen, und als Bischof die Firmung
vorzunehmen, eine Art von Souverän. Die Regierung leiten 2 Statthalter
oder Yiguiers, von denen der eine ein Franzose, der andere ein Andor-
raner sein muss, und die der Fürstbischof auf 3 Jahre ernennt. Sie sind
zugleich Richter und haben jeder einen Unterrichter (Baile) zur Seite.
Der Verwaltungsrath besteht aus 24 Mitgliedern, 4 aus jeder Gemeinde,
die vom ganzen Volke gewählt werden; aus ihrer Mitte wird der Syndi-
kus ernannt, der die exekutive Gewalt hat und das Auswärtige besorgt,
und die mit Leitung des Gemeindewesens beauftragten Konsuln. Die
Einwohner beschäftigen sich mit Viehzucht, Wein- und Obstbau. Der Acker-
bau liefert nicht hinlänglich Getreide; gegen eine jährlich zu entrichtende

Kontribution von 960 Franken an Frankreich, ist aber Andorra berechtigt,
zollfrei aus Frankreich Vieh und 4,400 Ctr. Korn einführen zu dürfen.
Der Freistaat besitzt ausser tretflichen Weiden, schöne Waldungen, reiche
Eisengruben und warme Mineralquellen, und wird in administrativer Hin-
sicht in 6 Gemeinden: Andorra, Canillo,Emcamp, La Massanane,
Ordino und St. Julien, geschieden, die in 34 Ortschaften zerfallen.
Hauptort und Regierungssitz ist Andorra la Vieya, an der Balira, mit
2,180 Einwohnern. Die Einnahmen des Freistaats bestehen in den
Pachtgeldern für die Gemeindeweiden, und in Zahlung einer geringen Per-
sonal-, Grund- und Viehsteuer. Die Ausgaben in den geringen Gehalten
der Beamten, in der an Frankreich zu zahlenden Kontribution, und in
480 Franken, die der Fürstbischof, als geistlicher Oberhirt bezieht.. Die
Rechtspflege wird durch eigene Kriminal- und Civilgerichte verwaltet;
von diesen appellirt man an die Viguiers, von welchen aus die Appellation
nach Frankreich oder Spanien geht. Die Bewohner des Freistaates haben
ein selbstverfasstes Gesetzbuch, das am 7. Nov. 1847 feierlich eingeführt
und anerkannt wurde. Auf Mord steht nach demselben Todesstrafe. Das
Todesurtheil wird von den Vertretern aller Gemeinden bestätigt, und derVerur-
theilte mit verbundenen Augen von dem Henker in eine tiefe Kluft gestürzt. —

Republik Andorra.


Königreieli Portugal.

CJescliiclife. — Lusitanien, nachher Portugal (von Portus
Cale, jetzt Oporto) hatte mit Spanien gleiches Schicksal, musste mit diesem
nach Carthago's Fall sich unter Roms Joch beugen, und blieb römisch,
bis zur allmählichen Zertrümmerung des Römerreichs (409 n. Chr.) die
Alanen sich dort niederiiesen, die (440) von den Sueven überwältigt wur-
den, w^elche in Lusitanien ein eigenes Reich gründeten, das 583 der west-
gothische König Leovigild mit seinem Reiche vereinigte. Mit diesem kam
es 714 in die Gewalt der Araber, deren Herrschaft einige Jahrhunderte
dauerte; doch fassten bereits 770 die Christen, die in den Asturischen Ge-
birgen einen neuen Staat gegründet hatten, festen Fuss in Lusitanien;
bis endlich 1058 König Ferdinand 1. von Castilien, den grössten Theil des
Landes eroberte und es, nach der damals wichtigsten Stadt, Portugal
benannte. In den Kriegen gegen die Mauren leistete ein Graf Heinrich
von Burgund Ferdinands Sohn, dem Könige Alphons VL von Castilien, so
guten Dienst, dass dieser ihm seine Tochter Th er ese zur Gemahlin,
und zur Aussteuer Portugal, so weit es damals erobert war, als erbliche
Grafschaft und Lehen gab (1093). Heinrich wusste sich später in Unab-
hängigkeit von Castilien zu setzen, und eroberte noch mehrere südlich
angrenzende Provinzen von den Mauren. Sein Sohn, Alphons Henri-
quez, setzte des Vaters Eroberungen gegen die Araber fort, zertrümmerte
1139 deren Macht in der Schlacht bei Ourique, liess sich als Alphons L
auf dem Schlachtfelde zum König von Portugal ausrufen, und 1143 vom
Erzbischof von Berga auf dem Reichstage zu Lamego krönen. Er gab dem
Reiche eine Verfassung, durch welche die Unabhängigkeit des Reichs und
die Succession nach der Erstgeburt im Mannsstamme und in Ermanglung
auch in weiblicher Linie, bestimmt wurde, entzog sich der Lehnspflicht
von Castilien, und um Castiliens Ansprüche desto sicherer zurückzuweisen,
erklärte er 1144 Portugal für ein Lehen des Papstes. Unter Alphons IIL
(1244) kam, durch glückliche Siege, Algarbien an PortugaL Dionys der
Gerechte (1279—1325) beförderte den Ackerbau und die Schifffahrt,
und gründete (1290) die Universität Lissabon, welche (1308) nach Coimbra
verlegt wurde. Mit Ferdinand L Tode (1383) erlosch die legitime
Linie von Burgund. Mit Willen der Stände bestieg Ferdinands natürlicher
Bruder, als
Johann L (auch der Bastard genannt) den Thron und grün-
dete die unächte burgundische Dynastie, welche von 1385—1580
Portugal beherrschte und diesem Lande seine grössten Könige gab. Mit
Johann L begann die glänzende Epoche Portugals: der Handel und die
Schifffahrt erwuchsen zur schönsten Blüthe; die Schifffahrtskunde wurde
erweitert; unter Johanns zweitem Sohn, Dom Heinrich (f 1463) dem
Seefahrer, wurden von 1418-1452 Madeira, die Canarischen, Azori-


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14. — Spanien und Portugal. 9

sehen umd Kapverdischen Inseln und die Küsten von Guinea entdeclit;
unter Johann II. (1481-1495) fand Barlholomeo Diaz (I486) das Vorge-
birge der guten Hoffnung, und unter Emanuel dem Grossen (1495—
1521) und dessen Sohn Johann III. ( — 1557), der glänzendslen Epoche von
Portugal, gründeten die Portugiesen, nachdem Vasco de Gama (1497) den
Seeweg nach Ostindien entdeckt hatte, jenes mächtige Kelch in Ostindien,
das die Namen ihrer Albuquerque, Almeida, Abunha, Silveira und de Cas-
tro in der Geschichte unsterblich gemacht hat. Sie kamen bis nach China
und Japan, entdeckten die Molukken; Cabral fand (1500) Brasilien, welches
Amerigo Vespucci besetzte, und die Portugiesen waren hundert Jahre lang
die erste Seenation in Europa. König Sebastian (1557—1578), von den
(seit 1540) aufgenommenen Jesuiten zum fanatischen Eroberer aufgezogen,
opferte sein Leben in einem Feldzug gegen Marokko auf, und mit dem Tode
seines Grossenkels und Nachfolgers Heinrich (dem Kardinal), der 1580
ohne Erben starb, erlosch der ächte .Vlannsstamm Johann I. und Portugal
kam an Spanien. Als Provinz dieses Reichs verlor es den grössten Theü
seiner Kolonien und seines Handels an HoRand und verarmte. Dieses und
der harte Druck rief eine Empörung hervor, 1640, durch welche das Haus
Braganza auf den Königsthron gehoben und die Unabhängigkeit von Spa-
nien nach einem 28jährigen Krieg (1668) durch Englands und Frankreichs
Beistand entschieden wurde. Portugal erhielt, 1650, Brasilien und einige
kleinere Kolonien wieder, aber sein alter blühender Handel imd seine Ost-
indischen Besitzungen blieben verloren. Das Volk versank m Lethargie,
aus der es unter Joseph L Regierung (1750), selbst Pombai, Portugals
grösster Minister, trotz aller Anstrengung nicht zu erwecken vermochte.
Als die Französische Revolution Europa erschütterte, wurde auch Portugal
berührt. Durch Abtretung von ORvenza an Spanien und eines Iheils von
Guyana an Frankreich, 1801, rettete es seine Unabhängigkeit nur temporar;
denn es erschien ein französisches Heer, und am 23. Nov. 1808 floh, der
Regent, Johann, mit dem Hofe nach Brasilien. Englands Heer vertrieb
die Franzosen bald aus Portugal, aber Johann VL, seit, dem Tode semer
blödsinnigen Mutter (1816) König, verschob die Rückkehr nach Portugal.
Erst als 1820 die Portugiesischen Cortes eine Konstitution entwarfen, und
des Königs Anwesenheit zur Bedingung machten, kehrte Johann Vf. nach
Europa zurück und beschwor, 1821, die Verfassung, die 1822 vöRig von
den Cortes beendigt wurde. MittlerweRe hob Johanns ältester Sohn, Dom
Pedro, Regent von BrasiRen, die Verbindung BrasiRens mit Portugal auf,
und erklärte sich 1822 zum Kaiser von Brasilien. Vergebens erkannten
die Cortes BrasiRen nicht an und riefen Dom Pedro zurück; ihnen wurde
nicht gehorcht. Schon in dieser Zeit suchte Dom Miguel, Johanns zwei-
ter Sohn, und seine ränkevolle Mutter, die Konstitution Portugals umzu-
stürzen, und seinen Vater zu entsetzen, aber vergebens: Dom Miguel musste
Portugal verlassen, die Königin wurde in ein Kloster verwiesen, und die
Cortes wieder hergestellt. Am 29. Aug. 1825 wurde auch Brasilien als
ein selbstständiges, von Portugal unabhängiges Reicherklärt, und nach
dem Tode Johanns VI. (10. März 1826), gab Dom Pedro, den 29. AprR
dem Lande eine neue Verfassung, Hess solche Dom Miguel beschwören
und bestimmte ihn, als Gemahl seiner Tochter Donna Maria da Gloria,
zum Regenten von Portugal. Aber Dom Miguel bemächtigte sich der Regie-
rimg, ohne diese Verbindlichkeit zu halten, erklärte sich (25. Juni 1828)
zum Könige und tyrannisirte das Volk. Der Krieg, den hierauf Dom
Pedro für die Rechte seiner Tochter unternahm, 1832, endigte mit der
Entfernung des Usurpators, und nachdem Dom Pedro am 29. Juli 1833 in
Lissabon die Regierung für seine Tochter übernommen hatte, wurde Donna
Maria allgemein als Königin anerkannt und am 23. Sept. 1833 als solche
gekrönt. Von da an regierte Donna Maria, in zweiter Ehe 1836 mit dem
Herzoge Ferdinand von
Sachsen-Coburg-Gotha vermählt, nach mehreren
innern Revolutionen, bis zu ihrem Tode (15. Nov. 1853). Ihr folgte ihr
Sohn, Dom Pedro V. de Alcanta'ra, geb. d. 16. Sept. 1837, unter der
Vormundschaft seines Vaters, des Königs-Regenten Dom Ferdinand, von
welchem er am 16. Sept. 1855 die Regierung persönlich übernahm.

Genealogie der Könige von Portugal.

Aus dein Hause Brag^anza.

Alfons, Herzog von Braganza, j; 1461, natürlicher Sohn
Kg. Johanns l„ eines natürlichen Sohnes Kg. Peters d. Grausamen, j 1433.

Ferdinand L, Herzog von Braganza.

Ferdinand II., i 1483.

Jacob.

Tlieodoi- I.

Johann, -f 1582.

Theodor II., t 1630.
Johann IV.

Herzog von Braganza, wird König von Portugal 1640, f 16^

Peter

Alfons VI.

1656—1668, t 1683.

Regent, 1668, König 1683, i 1706.
Johann V.,
1707—1750.

Joseph, 1750 — 1777.

Maria
Königin 1777—1792, + 1816.

Johann VI.

Regent 1792, geht nach Brasilien 1808, Kaiser von Brasilien 1815,
König
V. Portugal 1816, f 1826.

Dom Miguel

Reg. v. Portugal 1828, Kg, 25. Juni 1828,
verlässt Portugal 1834.

Dom Pedr o

Kais. V. Brasilien 1822, Kg. v. Portugal 1826,
ents. z. Gunsten seiner Tochter 1826, ents.
in Br
asilien 1831, f 1834.

Marinen.) d "g 1 o'r'i ä

Dom Pedro II.
Kaiser v. Brasilien 1831.

Königin v. Portugal 1826, reg. s. 1833, f 1853,
(verm. mit Ferdinand v. S.-Cohurg 1836.)

Don Pedro V. Imis Felipe Joao Maria Antonia Fernando Augusto

de Alcantara Herz.v,Oporto Herz.v.Beja geb.1843. geb.1845. geb. 1846, geb. 1847.

geb. 16. Okt. 1837, Kg. geb. 1838. geb. 1842.
1853, übern, d. Regier.
1855.

Bromme's Hand-Atlas, — Spanien nnd Portugal, c.

Peter III.
Gemahl der Kgn. Maria, i 1786.

»as liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Portugal ein
zusammenhängendes, ziemlich regelmässiges Land zwischen 8oi5'-llo20'
0. und 36056'—4207'N., die Westseite der pyrenäischen Halbinsel bildend im
W. und S. vom Atlantischen Ozean bespült, und im 0. und N. von Spanien
umschlossen, ist der Grösse nach der elfte Staat Europas, hat gegen 108
Meilen See- und 99 M. Landgrenzen, und umfasst einen Flächenraum von
2,389,5 portugiesischen Qu.-Legoas oder 1,659
,3, Qu.-Meilen (36 Qu.-L =
25 Qu.-M.), wozu noch an ausländischen Besitzungen 21,315,^ Qu. -M.

kommen. —

Physische Beschaffenheit. — Portugal ist ein, von NO. nach
SW. terrassirtes Küstenland. Die Gebirge desselben, Fortsetzungen "der
Spanischen, streichen von N. nach S., springen in Vorgebirge aus (nur
die Serra Monchique im S. erstreckt sich von 0. nach W.) und geben dem
Reiche vorzugsweise den Charakter eines Hochlandes. Zwischen den Hö-
henzügen, die man in drei Ketten zerlegen kann. Regen die Flussthäler
des Minho, Duero, Tejo und der Guadiana. Im S. vom Minho streicht die
Serra de Suazo mit dem oft mit Schnee bedeckten Gaviarra (7,400'), ge-
trennt durch den Fluss Lima von der Serra da Estrica, der waldigen Serra
de Geres (Murro da Burragniro fast 7,000'), und Serra do Marad. Diese
zerklüfteten Gebirge senken sich tief zum Duero herab. Von den sanften
Abhängen an den Ufern dieses Flusses erhebt sich die Serra Estrella (bis
7,200'), welche die bedeutendsten Hochebenen des Landes umfasst, aber
auch in ihrer nördlichen und westlichen Abdachung sehr fruchtbare Thä-
unteren Vouga eine ziemliche Ebene bildet. Ansehnlicher
sind die Ebenen im fruchtbaren Estremadura, wo die Serra da Cintra nur
zu 1 500—1,800' aufsteigt. Südlich vom Tejo läuft das Kalkgebirge Serra
ue Arabida (1000'); das übrige Land zwischen diesem Flusse und der
buadiana, die Provinz Alemtejo, ist Hochland (Serra de Ossa), meist Hoch-
enene und senkt sich allmählig nach dem Meere. Vor die südliche Küste
lagert sich die Serra de Monchique mit der Kuppe Foya 3,830'. Die Ge-
birge bestehen hauptsächlich aus Granit und nur die Vorgebirge werden
von Glimmerschiefer, Sandsteinschiefer oder Grauwacke gebildet. Unter-
Beira wird von dem niedrigen Sandsteingebirge der Serra da Guardunha
durchzogen. Estremadura enthält; meistens Kalkgestein. Die durch eine
tiefe Schlucht getheilte Hügelreihe, auf welcher Lissabon sich erhebt, be-
steht in ihrem östlichen Abschnitt aus Tertiärschichten, im westlichen aus
Belemnitenkalk, unter welchem im N. und 0. von Lissabon und Villa franca
Sand und Sandstein ohne organische Reste erscheinen. Die Bergketten
südlich von der Mündung des Tejo bestehen zum Theil aus, mit schiefri-
gem Kalkgestein bedeckten Granit, theils aus reinem Kalkstein oder aus
schiefrigem Sandstein, und werden nach der Meeresküste zu schroffer.
Die bedeutenderen Ströme des Landes: der Minho, Douro, Tejo und
die Guadiana kommen aRe aus Spanien; der wichtigste in Bezug auf
den innern Verkehr ist der, bis Abrantes (21 Meilen) aufwärts schiffbare
Tejo, dessen weite Mündung einen der sichersten, tiefsten und geräumig-
sten Hafen der Erde bildet. Von den vielen kleineren Strömen und Küs-
tenflüssen sind zu bemerken : der L i m a bei Vianna, der C a v a d o bei Espos-
pende, der Vouga, der nach seiner Vereinigung mit dem Ovar den Busen
von Aveiro bildet, der Mond ego, und der Sado, der in Estremadura
den Namen Caldao führt und in den Busen von Setuval mündet. Die
Landseen Portugals sind nur unbedeutend. Am zahlreichsten sind sie
in dem südlich vom Tejo liegenden TheR von Estremadura (hier Lagoa
de Paco, Lagoa Lya, die Bergseen in den Montes Azulos). Zu den merk-
würdigsten gehören: Lagoa de SapeRos, bei Chaves, in Tras os Montes,
und die 4 Seen der Serra de Estrella. — Das Klima ist im All-
gemeinen noch milder, als das Spaniens; gleicht im S. dem des nördRchen
Afrika, und ist unstreitig eines der gesündesten und lieblichsten auf der
Erde. Die grösste Kälte fällt auf den Januar, wo sie zwischen ■+ 4 und
100 R. variirt, nach angestellten Beobachtungen in Lissabon aber noch nie
unter — 2o R. sank. Eis wird höchst selten auf den Bächen und Flüssen
bemerkt. Die grösste Hitze fälU auf den Juli, wo sie meist zwischen -i-
17 und + 280 R. schwankt. Im Jahre 1819 erreichte sie ein Maximum
von -+- 310 R. — Sie ist; nur dann empfindlich und unangenehm, wenn die
Seewinde ausbleiben, was jedoch nur selten geschieht. Gewitter, welche
zuerst in der Aequinoktialzeit im März und September kommen, sind im
Winter am häufigsten und stärksten, und in derselben Jahreszeit und im
Herbst wird man auch fast nur die Erdbeben gewahr, die am häufigsten
nach einer grossen Dürre und schwüler Witterung beim 'ersten Regen be-
obachtet wurden. Hagelwetter sind äusserst selten. Die Naturprodukte
des Landes sind den von Spanien gleich; nur ist hier noch zu bemerken,
dass durch die Sorglosigkeit, mit welcher man hier die schönsten Waldun-
gen zu Grunde gehen liess. Berge sowohl als Thäler baumlos sind, die
Quellen im Sommer vertrocknen, aus den kleinen Flüssen das Wasser
verschwindet, und die Fruchtbarkeit des sonst so reichen Landes bedeu-
tende Verminderung erlitten hat. — Waldungen sind nur in geringer
Zahl vorhanden. Der bedeutendste ist: der Wald von Leira, der 3 Léguas
an der Seeküste hinläuft, eine Breite von 2 Léguas hat, und nur Nadelholz
enthalten soR.

Politische Eintheilung. — Das jetzige Portugal besteht seit 1251
aus den beiden, an Grösse sehr verschiedenen Königreichen Portugal im
engeren Sinne und Algarve, und war bis zum Juli 1835 in 5 Provinzen:
Estremadura, Alemtejo, Entre Minho e Douro, Tras os
.Vlontes und Beira geschieden. Nach der Eintheilung vom JuR 1835
sollte der ganze Staat aus 7 Provinzen bestehen. NämRch ausser den 4
zuerst genannten und Algarve, aus den beiden Abtheilungen Ober- und
Unter-Beira (Beira alta und baixa), in welche die unverhältnissmässig
grosse Provinz Beira zerlegt wurde. In neuerer Zeit sind an die Stelle
der Provinz Entre Minho e Douro zwei Provinzen: Minho und Douro
getreten, so dass die Zahl der Provinzen nunmehr auf 8 gestiegen ist,
die zwar ohne Beziehung zur eigentlichen Civilverwaltung des Landes
stehen, doch aber für die geographische Abtheilung desselben von Bedeu-
tung sind. Zum Behufe der innern Administration ist das Land in 17
Distrikte oder Verwaltungsbezirke getheilt, welche wiederum in Iii Comar-
cas oder Gerichtsbezirke, 260 (nach A. 386) Concelhos -oder Gemeinden,
und 3,816 Freguezias oder Kirchspiele zerfaRen, die zusammen (1854)
eine Bevölkerung von 3,499,121 Seelen umfassen. — Das Europäische
Portugal (das Festland) enthält:


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10 14. — Spanien und Portugal.

Provinzen.

Distrikte.

c s

S ■=*

u a

s:

n S

Ä IM TS

S "3
g ° H
" S

tr.

S a

fee

£ 3

Einwohner
1854.

1.

Minho ...............

Viana ..................

45.00

10

283

188,659

Braga ..................

51,18

13

524

300,607

2.

Douro...............

Porto....................

51,18

19

387

362,000

Aveiro ..................

68,61

16

173

237,162

Coimbra ...............

62,4,

17

190

261,856

3.

Tras os Montes.....

ViUa real...............

14

261

184,838

Braganza ...............

111,5,

12

299

129,686

4.

Beira alta ..........

Viseu ..................

60,T5

26

347

303,736

5.

Beira baixa..........

Guarda..................

100,13

14

361

212,588

Castello branco ........

116,4«

12

149

139,933

6.

Estremadura........

Leiria ..................

61,88

12

109

141,461

Santarem ...............

109,13

17

143

165,463

Lisboa (Lissabon) .....

170,44

27

220

423,705

7.

Alemtejo ...........

Portalegre .............

112,50

14

94

87,039

Evora ..................

123,,.,

11

109

89,633

Beja ....................

235, 69

13

104

124.390

8.

Algarve .............

Faro ....................

101,55

13

63

146,365

zusammen:

17 Distrikte

1,659,3T

260

3,816

3,499,121

:h die Inseln im Atlantischen Ozean, die nicht als Kolonien be-
n administrativer Hinsicht zu der Centraiverwaltung in Lissabon (Lisboa)
stehen, wie die Distrikte des Festtandes, oder wie die, eine besondere
1 zu der Centraiverwaltung in Madrid, und zwar: die A z o r e n (9 in-
M., Terceira 10/,, Pico 13'/,, San Jorge 5, Fayal 2'/„ Santa Maria 2,
ammen 54 Qu.-M. (die in 3 Distrikte, den Ost-, West-

id Co

nd), mit 237,910 Einwoii

rn; der Distrikt Mad
Id 107,088 E. ; und d(
10 Inseln: San Jago, Fogo,
a, S. Vincente, und San Antai
nd Guay, sind unbewohnt), zusamm.
pais chen Besitzungen Portugals :

Thome und Principe)
nguela, 5,400 Qu.-M. mit
nd 300,000 Einwohnern;
und neu erworbene Landes-
E.; nnd dem Gouvernement

Das G

und bildet 15 Civilprovini
hältnlss von Lehensfilrste
runter 2,500 Weisse. Be
zambique, durch Verti
établissements am Zamhe
Zumbo 220 M. im Innern.

IBas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Direkte Volks-
zälilungen haben bisher in Portugal nie stattgefunden; man ermittelte die
Einwohnerzahl stets dadurch, dass man die von den Bischöfen erhobenen
Zahlen der Fogo s (Feuerstellen oder Wirthschaften), welche ungefähr
den Familien entsprechen, mit einem Faktor, früher mit 5, in neuerer Zeit mit
4V2 multiplizirte, und so die Volkszahl feststellte. Nach diesen Ermittelungen
belief sich die Bevölkerung des Festlandes im Jahre 1527 auf 1,550,000; 1732
auf2,143,368; 1768 auf 2,409,698; 1801 auf 2,931,930; 1819 auf 2,951,950;
1838 auf 3,224,474; 1841 auf 3,412,400, und 1854 auf 3,499,121 Seelen.
Eine Berechnung der Bevölkerungszunahme lässt sich mit Zuverlässigkeit
nicht anstellen. Legt man die Angaben Franz in i's für 1838 zu Grunde,
so erhält man bei einer Gesammtbevölkerungvon 3,224,474 Seelen: 99,097
Geborene, 67,541 Gestorbene und 23,598 Ehen, mithin auf 32 Einwohner
eine Geburt, auf 57 einen SterbefaU, und auf 136 eine Ehe. Die Bevölke-
rung des Festlandes vertheilt sich in 22 Cidades, 709 Villas, und im
Ganzen in 3,816 Kirchspiele. Den Titel Cidade oder, bei geringerer Be-
völkerung, Villa führen die Slädte nur in Folge besonderer königlicher
Bewilligung. Kleine Städte, Flecken und Dörfer werden mit dem Namen
Aldea, Weiler mit Lugar bezeichnet. Unter den Cidades des Festlandes
und der Inseln haben:

Lissabon (Lisboa) 257,340; Porto 81,300; Funchal (Madeira)
22,000; Elvas 17,250; Ponta Delgada (S.Miguel) 18,000; Coimbra 16,180;
Angra (Terceira) 16,200; Setubal 15,100; Braga 15,000; Evora 12,200;
Ovar 11,200, und Viseu, Lamego undFaro, jede 10,000 Einwohner.

NationalverscMedenheit. — Die Portugiesen sind ein Misch-
volk von zum Theil keltisch - gothischer, zum Theil jüdischer und mauri-
scher Abkunft. Sie bilden die gesammte Volksmasse des Landes, bis auf
18—20,000 Fremde (Franzosen, Engländer und Deutsche), die in den grös-
sern Handelsplätzen ansässig sind, 50—60,000 Gallegos (Handarbeitern aus
der spanischen Provinz Galicien), und 8—10,000 Kreolen und Negern.
Juden, die früher hier sehr zahlreich waren und heftige Verfolgungen erlitten,
sind gegenwärtig nur sehr wenige im Lande, obgleich das Verbot der An-
siedlung schon seit 1820 aufgehoben ist. Dem Aeussern nach sind die
Portugiesen klein und dunkel gefärbt, haben schwarzes Haar, feurige Augen
und starken Bart, der selbst dem weiblichen Geschlecht nicht ganz fehlt.
Die Sinnlichkeit und die schlimmen und guten Eigenschaften, die auf
ihr beruhen, herrschen vor. Die Sprache der Portugiesen gehört zu
den romanischen, ist mit der Castilischen verwandt, mit vielen arabi-
schen Worten untermischt, und hat viele Nasenlaute. Der politische
Einfluss Englands und Frankreichs, welcher sich seit mehr als einem Jahr-
hundert in der Entwickelungsperiode des Landes äussert, hat auch in der
Sprache unverkennbare Spuren hinterlassen.

Ständeverschiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Die Ständever-
hältnisse sind denen Spaniens ähnlich. Den politischen Rechten nach sind
alle Portugiesen einander gleich; doch unterscheidet man wie dort Adel,
Bürger und Bauern. Der Adel zerfällt in die Titulados, den höheren
Adel, und den niedern, dieFidalgos oder den Ritterstand. Erstere haben
für ihre Familien 5 Abstufungen: Herzöge, Marquis, Grafen, Vicegrafen
und Baronen, und als Granden des Reichs das Recht, das Prädikat ,,Dom"
vor ihren Taufnamen zu setzen. Die Fidalgos, aus deren xMitte sich die
CaveUeiros und Escudelros erheben, sind in ihren Vermögensverhältnissen
letzter Zeit sehr heruntergekommen. Früher eine feste Korporation bildend,
die den König umgab und die höchsten Staatsstellen verwaltete, durch
Jie man Alles erlangen konnte, ist gegenwärtig dem Adel aller Einfluss
entrissen, und das Spiel, was früher die Adels-Aristokratie mit Begünsti-
gungen trieb, treibt jetzt die liberale ParteL Der Bürgers tand, der sich
durch Betriebsamkeit und geistigen Fortschritt rasch hebt, stellt jetzt vor-
zugsweise die Beamten der Civilverwaltung und der Kirche. Der Bauern-
stand steht auf einer sehr niedrigen Stufe der Kultur und des Wohlstan-
des, unterliegt fast unter der Last der Abgaben, und bildet einen scharfen
Gegensatz zu dem Bürgerstand. Aus ihm geht die Zahl der Bettler hervor,
deren man wohl auch nirgends so viele als in Portugal findet.

Hierzu kommen
trachtet werden, sonder
in denselben Verhaltuii
Provinz bildenden Balei
sein : San Miguel,
Flores 2, Grazlosa
und Sttddistrikt g-
Portos Santo, Des:
verdischen Inseli
S. Joao, Mayo, Buena
nlo; 4 kleinere Inseln
M. mit 86,488 Einwohi
vernements geschieden.
In Afrika: i
1,712
„5 fi
657,000 E.

16 Qu.

l'A, u

schiede
rta

1),

ira (mit Madeira,
■ Distrikt der Cap-
irava oder
ider Anto-
80,00 Qu."
d in Gou-

s),

17,68 Qu.-M
grünen Torgeblrgs
n Nicolas, Santa L
on, Carne
lusserei

id die Sal
(Inseln des
ista, Sal, s
Branca, Ch
rn. — Die
and bestehen ;
den Gouvernements der G
M. mit 31,411 E.; den Gouvernements
und dem Gouvernement Mozambiqu

line aküste (mit S
Angola und B
12,817 Qa.-M.
bst Zubehör (alti
-M. mit 408,596

in Asien: in dem Gouvernement G o a ni
theile), Damao und Diu, zusammen 1,095,
t5 Qu.
Macao, O,.« Qu.-M. mit 5,000 Einwohnern; und

in Océanien: in dem Gouvernement Dilli auf Tim

mit Timo

Solo

■0 (Flo-

res), Solorvelho fOende), Aldonasa, Alorna, Panday, Klein- und Gross-AIlor (nur die Obergewalt
Portugals anerkennend, zum Theil ohne Tributzahlung), zusammen 137 Qu -M. mit 947,000 Einw.

t Angola und Be nguela enthält 9 Festungen, ebensoviel Presidios,
,en. Die Bevölkerung sieht unter 500 kleinen Negerfürsten, die in Ver-
a stehen. Hauptstadt ist Loanda da San Paola mit 10,000 E., wo-
nguela zählt 3000 E. — Die indirekten Besitzungen von M o-
■ag, Schutzbündniss und Handelsmonopol, umfassen 87,000 Qu.-M.; Haupt-
äe-Strom sind: Qualimani, Sena, Tette 110.M., Chicora 160 M. und

neme

Religionsversehiedenheit, Kirchliche Verhältnisse. — Die
herrschende, durch das Staatsgrundgesetz von 1826 anerkannte Kirche ist
die Römisch-katholische, doch ist den Ausländern der Privatgottesdienst
nach ihrem besonderen Kultus erlaubt. Die Inquisition ist aufgehoben;
Niemand kann aus Religionsgründen belangt werden, so lange er die Re-
ligion des Staates ehrt und die öffentliche Moral nicht verletzt. — Die
Oberaufsicht über die katholische Kirche führt der Cardinal-Patriarch von
Lissabon, der eine besondere erzbischöfliche Diözese über die 5 Suff'ragan-
bischöfe von Castello branco, Guarda, Lamego, Leiria und Portalegre hat,
und dem die Bischöfe der Kolonien speciell untergeordnet sind. Ausser
dem Patriarchen gibt es noch zwei erzbischöfliche Diözesen: die des Erz-
bischofs von Braga, mit 6 Suffraganbischöfen zu Porto, Viseu, Coimbra,
Braganza (nebst Miranda), Aveiro und Pinhal; und die des Erzbischofs
von Evora, dessen 3 Sufl"raganbisch9fe zu Elvas, Beja und Algarve sind.
Die Erzbischöfe haben Marquis-, die Bischöfe Grafenrang. Mit letzteren
stehen in gleichem Range die 13 Principales (deren Titel „Excellenz" ist),
und die 13 Monsenhores mitrados (Prälaten mit der Bischofsmütze)
an der Patriarchalkirche zu Lissabon. Die Zahl der Pfarreien ist 3,816;
es kommen daher noch nicht ganz 1000 Seelen auf ein Kirchspiel. Die
Zahl der Klöster und geistlichen Stiftungen war früher ungemein gross;
im J. 1821 zählte man 360 Mönchsklöster mit 5,760 Mönchen, 126 Nonnen-
klöster mit 2,725 Nonnen, und 12 Commendadeiros und Recolhimentos, wo-
rin 162 barmherzige Schwestern Arme und Kranke verpflegten. Sämmtliche
Mönchsorden wurden von Dom Pedro durch Dekret vom 28. Mai 1834 auf-
gehoben, und ihre Einkünfte zur Tilgung der Nationalschuld bestimmt.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die geistige Kultur
ist in jeder Hinsicht noch sehr zurück; die Schulen und überhaupt der
Unterricht sind noch immer im traurigsten Zustande. Noch im Jahre 1837
bestanden nicht mehr, als die schon vom Minister Pombai (1750—82) er-
richteten 837 Volksschulen für den Primärunterricht: drei Viertel sämmt-
licher Ortschaften des Landes waren ohne Schulen; nur der achte Theil
der Landesbewohner erhielt Unterricht in der Religion, im Lesen und Schrei-
ben, und die Mädchen waren vom ölTentlichen Unterrichte ganz ausgeschlos-
sen. Nur in Lissabon gab es 18, in Porto 6 Mädchenschulen. Dagegen
gab es eine Universität zu Coimbra, gestiftet 1308, mit nahe an
1,300 Studenten; 263 Escolas majores (lateinische Schulen), 8 Escolas da
lingua graeca (griechische Schulen), 27 Lyceen (philosophische Anstalten),
21 rethorische Schulen und 17 Seminarien an den Bischofsitzen. Durch
Dekret vom Sept. 1844 ist das gesammte Unterrichtswesen neu organisirt
worden, wonach jedoch nur die Kinder in Städten und im Umkreis von
Vi Legoa unbedingt zum regelmässigen Schulbesuche verpflichtet sind:
ferner nach Ablauf von 6 Jahren Niemand, der nicht lesen und schreiben
kann, mehr zur Auslibung der bürgerlichen und politischen Rechte zuge-
lassen werden soll; und ausserdem sollen in allen bedeutenderen Städten
öffentliche Lyceen errichtet werden, deren Besuch Bedingung der Zulassung
zur Universität ist; demungeachtet waren bis 1854 nur in
wenigen Orten
neue Lyceen eröffnet worden, und die Zahl der Volksschulen war in die-
sem Jahre erst auf 1,349 gestiegen, mithin nur 1 auf 3,000 Einwohner.
Specialschulen bestehen für Marine, Handel, Schifl"bau, Civilbau, Forti-
fikation und andere Militärwissenschaften, für Chirurgie, Bildhauerei, Kupfer-
stecherkunst und Musik, meistens zu Lissabon, doch haben dieselben bis
jetzt, ohne irgend Bedeutendes zu leisten, dem Staat nur enorme Ausgaben
verursacht. Bedeutende Bibliotheken sind: die KönigL Bibliothek zu Lis-
sabon (90,000 Bände), die Universitätsbibliothek zu Coimbra (50,000 B.),
und die Centraibibliothek im Kloster zu S. Francisco zu Lissabon (300,000
B.). Sternwarten gibt es zu Coimbra nnd 4 zu Lissabon, und naturhi-
storische Musseen zu Ajuda und Coimbra, an welchen beiden Orten auch
die einzigen botanischen Gärten Portugals sind. In artistischer Hinsicht
haben sich die Portugiesen mehr in der Musik, Tanz- und theatralischen
Kunst, als in der Bau- und Malerkunst ausgezeichnet. In der Literatur
hat, wie in Spanien, das Mittelalter die herrlichsten Schätze aufzuweisen.
Die ältesten prosaischen Schriftwerke reichen bis zum Ende des 13. Jahr-
hunderts hinauf, und die Dichtkunst hatte schon früher ihre ersten Blüthen
gezeitigt, zu höherem Schwünge sich aber entfaltet, als das Nationalgefühl
durch die Grösse der Eroberungen und den Umfang der Entdeckungen in
fernen Meeren erstarkte. Das 16. Jahrhundert führte das goldene Zeitalter
der portugiesischen Literatur herbei, als deren Repräsentant vorzüglich
Camoens zu nennen ist.

Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthschaft steht
immer noch auf einer sehr niederen Stufe. Fast zwei Drittel des grössten-
theils kulturfähigen Bodens liegen völlig ohne Bebauung. Nur in den Ge-
genden um Lissabon und Coimbra und in einigen Theilen von Minho und
Douro wird der Land- und Gartenbau mit einiger Sorgfalt betrieben. Von
Alemtejo sind sieben Neuntel, von Estremadura und Algarve die grösste
Hälfte noch wüstes Land; wesshalb auch Zufuhren fremden Getreides fort-
während erforderlich sind. Waizen, Mais und Gerste werden am meisten
gebaut; Roggen nur zum Viehfutter, Hafer sehr wenig; auch Gemüse und
Kartofl-eln sind wenig beliebt. Flachs und Hanf decken den Bedarf nicht.
Südfrüchte werden in Menge gezogen; der Oelbau ist gewinnbringend,
könnte aber viel bedeutender sein. Ausgezeichnet ist der Weinbau, und
der Wein aus der Umgegend von Lissabon, vom Douro (Portwein), Setu-
bal und Alvor, bilden den Hauptausfuhrartikel des Landes. — Die Vieh-
zucht deckt den Bedarf des Landes nicht, und Schlachtvieh sowohl, wie
Butter und Kase müssen von Aussen eingeführt werden. Die Pferdezucht
wird nachlassig betrieben; die Schafzucht kommt immer mehr in Verfall;
die Maulthierzucht dagegen, besonders in Tras os Montes, und die Schweine-
zucht, ist in allen fheilen des Landes bedeutend. Die Seidenzucht ist kaum
nennenswerth, und die Bienenzucht unzureichend. - Die Forstkultur
ist kaum dem Namen nach bekannt; der Holzmangel daher sehr fühlbar,—
Die Se efi s ch erei an den Küsten ist ungemein lebhaft, und beschäftigt über
20,000 Menschen; dennoch ist die Einfuhr gesalzener Fische ausserordentlich
bedeutend. — Der Bergbau liegt fast gänzlich darnieder, so reich an
werthvollen Mineralien aller Art auch das Land ist, und 1 Goldbergwerk
(bei Adlssa), mehrere Goldwäschereien am Tejo, 1 Silbergrube in Tras os


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14. — Spanien und Portugal. 11

Montes, 1 Blei- und 1 Eisenbergwerk und 2 Steinkohlengruben, mögen
wohl die einzigen Werke sein, die gegenwärtig bergmännisch betrieben
werden. Von grösserem Belange ist die Seesalzproduktion, welche
einen wichtigen Gegenstand der Ausfuhr liefert. Die hauptsächlichsten
Schlemmereien sind bei Setubal, Lissabon, Aveiro, Figueira, Faro und Ta-
vira etc. — In g e w er b 1 i c h er Thätigkeit steht Portugal noch weit
hinter Spanien zurück, und ist in Beziehung auf die meisten Manufaktur-
waaren vom Auslande, besonders von England, abhängig. Die hohen Schutz-
zölle waren bisher nicht im Stande, die inländische Industrie zu heben,
und nur in den Hauptstädten zeigt sich einige Lebhaftigkeit im Gewerbs-
betriebe. Die wichtigeren Fabrikationszweige des Landes liefern Leinen-,
Baumwollen-, Wollen- und Seidenstoffe, Metallwaaren, Thon- und Glaswaa-
ren, Leder, Seife, Papier, Tabak, Zucker und Branntwein. Die Tabaks- und
Seifefabrikation werden als königliche Monopole, ausserdem Wollenmanu-
fakturen, Gewehr- und Porzeilanfabriken auf Rechnung des Staates betrie-
ben, dui-ch diese Staatsmonopole und den fiskalischen Fabrikbetrieb aber
nur nachtheilig auf das Land gewirkt.

HandeL — Der Handel der Portugiesen, die einst die Hauptver-
mitteier zwischen Europa, Asien und Afrika waren, ist im Laufe der Zeit
sehr herunter gekommen. Der imiere Handel ist wegen des Mangels an
Landstrassen und der geringen Schiflbarkeit der Flüsse von keinem Belang;
von grösserer Bedeutung dagegen der Seehandel, von welchem übrigens
der Küstenverkehr dem Binnenhandel zugerechnet wird. Der Betrag des
portugiesischen Handels im Ganzen belief sich auf:

1852.

Einfulir .................................................. 33,200,570

Ausfuhr .................................................. 13,179,375

Doch Sind im Jahr 1852 bei der Ausfuhr die Weine

welche im Jahr 1853: 6,186,680 Frs. betrugen
Portugals bewegte im .lahre 18.53:

Schiffe. Eingelaufen. Tonnenzahl. Bemannung, Ausgelaufen. Xonnen/.alil. Bemannung.

Portugiesische 5,447 315,708 45,349 5,777 319,834 45,752.

Ausländische 2,891 327,675 26,211 3,010 365,658 28,448

Im Ganzen: 8,338 643,383 71,560 8,787 685,492 74,200

Unter den eingelaufenen ausländischen Schiffen waren 1,145 Britische,
917 Spanische, 219 Schwedische, 136 Amerikanische, 98 Französische, 00
Niederländische, und 286 Hanseatische, Russische, Dänische und Italienische
Schiffe. In Lissabon liefen 1853: 2,009 Seeschiffe mit 386,964, und
1,325 Küstenschilfe mit 72,300 Tonnen, zusammen 3,334 Schiffe mit 459,264
Tonnenlast ein. Die Ha u p tha n d eishäfen des Landes sind: Lissabon,
Porto, Setubal, Aveiro und Faro; für den Seehandel nach Spanien:
Elvas, Evora und Coimbra. — Die Hauptartikel der Einfuhr sind:
Getreide, getrocknete Fische, Vieh, Kolonial- und Manufakturwaaren, Eisen-
und andere Metallfabrikate und Seidewaaren. Die Hauptartikel der A us-
fuhr: Wein, Salz und Südfrüchte. Die Handels-Marine das Landes
selbst umfasst nur 591 grössere Schiffe mit 82,402 Tonnen.

Münzen, Maasse und Gewrichte. — Portugal rechnet nach Reis.
Der Mil-Reis hat 2Vi2 neue oder 2V2 alte Cruzados, 10 Testones, 25 Rea-
les, 50 Vintems, oder 1000 Reis ä'o Ceitis. Eine Million Reis heist ein
Conto de Reis. 1 Mil-Reis = 1 Thlr. 18 Sgl. oder 2 fl. 48 Kr. rhein. Der
neue Cruzado hat 480 Reis. — Längen maasse sind: die Vara im
Grosshandel, und der Covado im Kleinhandel. Die Vara hat l^/s Cova-
dos, 5 Palmos, 40 portugiesische oder 43,2 engl. ZoR, oder 486,35 pari-
ser Linien. Der Covado hat 3 Palmos craveiros oder grosse Palmos
= 243/4 portug. oder 26
,7 engl. ZolL Der Palmo de craveiro —
22 Centimet.; die Pe (Fuss) = IV2 Palmos (in 12 Pollegadas getheilt)
= 1,0514 preuss. Fuss oder 33 Centimeter. Beim Flächenm a ass
bedient man sich der Vara und rechnet 4,840 Ou.-Varas == 1 Geira
(Acker) = 58.55 Aren, = engl. Acre — 2,2317 preuss. Morgen. Die
Müh a (kleine Meile) hat 8 Estudios oder 9,389Vs Palmos == 2065,65
Meter; die Legoa (grosse Meile) 3 Mihas oder 24 Estudios =-- 28,168 Pal-
mos. Getreidemaass: der Moio zu 15 Fangas (Fanegas), die Fanga
:= 55,36 Liter oder
1,0073 preuss. ScheffeL Flüssigkeitsmaass: die
Alm u da oder A mal de 16,74 Liter — 0,2437 preuss. Eimer. Wein-
maass: die Pipa zu 26 Almudas. Handelsgewicht: 1 Quintal
(Centner) == 4 Arrobas ä 32 Libros ä 2 Marcas. Das Pfund (Libra oder
Arratel) = 0,459 Kilogramm. , . , . ,

»er Staat. — Staatsverfassung. — Portugal ist eine konsti-
tutionelle Monarchie; die Thronfolge ist erblich und auf beide Geschlechter
übergehend. In keinem Lande Europas wechselten die Verfassungen wah-
rend der letzten 30 Jahre so schnell als hier. Die gegenwärtig gültige
Verfassung, mit welcher 1851 einige Veränderungen, besonders "i
auf die Wahlen vorgenommen wurden, ist seit dem 11. lehr. atil
die oktroirte Carta de Lei Dom Pedro's, vom 19. Apr. 1826 zuruck geluhrt,
und gibt dem Staatsoberhaupte mehr Selbstständigkeit, als die Konstituiionen
von 1822 und 1838. Nach ilir gibt es 4politische Gewalten: die gesetz-
gebende, richterliche, vollziehende und vermittelnde (moae-
rative). Die beiden letzteren stehen dem Könige in höchster Potenz zu, die
gesetzgebende den aus zwei Kammern bestehenden Cortes unter
Sanktion des Königs. Die richterlich e Gewalt ist vöUig unabhängig, den
Gerichten überlassen. Als Staatsgrundgesetze gelten, ausser der genann-
ten Carta, das alte Reichsgrundgesetz von Lamego aus dem Jahre 1143,
und das Manifest der 3 Stände von Portugal von 1641, durch welches das
Haus Braganza auf den Thron gehoben wurde.

Staatsoberhaupt. — Der König, gegenwärtig Dom Pedro V.
de Alcantara, geb. 16. Sept. 1837, succ. seiner Mutter, Königin Donna
Maria IL da Gloria, den 15. Nov. 1853 unter der Vormundschaft seines
Vaters des Königs-Regenten Dom Ferdinand, und übernahm die Regierung
persönlich den 16. Sept. 1855. Nach der Verfassung ist die Person des-
selben unverletzlich und heilig, seine Minister verantwortlich. Er ertheilt
alle Aemter und Ehren, schliesst Bündnisse und Verträge ab, erklärt Krieg
und Frieden ohne Mitwirkung der Cortes. Als vermittelnde Gewalt ernennt
er Pairs in unbestimmter Zahl, beruft und vertagt die Cortes und kann
die Deputirtenkammer auflösen.

TiteL — „König des Reichs Portugal und Algarve, diesseits und
jenseits des Meeres in Afrika, Herr zu Guinea, der Schifffahrt, Eroberungen
und Handlungen von Aethiopien, Arabien, Persien und Indien." — Mit dem
Prädikate ,,Anergetreueste Majestät." Der Thronerbe heist „Kronprinz,"
Sein ältester Sohn „Prinz von Beira," die übrigen Kinder „Infanten" und
»Infantinen von Portugal."— Residenz ist Lissabon (Lisboa); Lust-
schlösser: Santarem, Ajuda, Bemfica und Ramalhao bei Beiern.

1853.

...... 36,34a,560 Francs.

...... 21,902,862

nicht mit inbegriffen,
Der Schifffahrts-Verkehr

Wappen. - Em silberner Schild mit breitem rothem Rande der
mit 7 goldenen Thürmen mit blauem Thore belegt ist, wegen Al"-arve Im
silbernen Schilde selbst sind fünf blaue Schildchen kreuzweise "auf
eieren
jedem man 5 silberne Pfennige sieht, die in Gestalt eines Andreaskreuzes
gestellt sind, wegen Portugal. Das Wappen deckt, auf eine Lilie gestützt
die Königliche Krone. Das Ganze umgibt die dreifache Kette und das
Kreuz des Christusordens. — Orden. — Ritterorden zählt Portugal 6-
1) der Militärverdienstorden des heil. Benedict von Avis von
König Alphons L 1162 als geistlicher Ritterorden gestiftet, 1789 aber zu
einem Milit. Verdienstorden umgestaliet, dessen bedeutende Einkünfte als
Belohnungen für verdiente ülTiziere angewiesen werden; 2) der Verdienst-
orden des heil. Jakob vom Schwerte, aus der Trennung der Portu-
gies. Ritter vom Spanischen Orden San Jago von Compostella, 1288, ent-
standen, und von der Königin Maria 1. in einen Verdienstorden in 3 Klas-
sen umgewandelt; 3) der Chr is t usord en, gest. 1317; 4) der Thurm-
und Schwertorden, 1459 vom König Alphons V. gestiftet, und von
König Johann VI. 1808 in 3 Klassen getheilt; 5) Orden der unbefleckten
Empfängniss von Villa Vicosa, den 10. Sept. 1819 vom König Johann VI.
als Hausorden für Männer und Frauen gestiftet; in 3 Klassen; und 6) der
Orden St. Johannes von Jerusalem, seit 1802 von dem Maltheser-
orden getrennt. Ausserdem der Damenorden der heil. Isabella,
gestiftet 1801. —

Hofstaat. — Der Hofstaat des Königs besteht aus einem Oberhof-
meister, einem Oberalmosenier, Oberstallmeister, Oberhofceremonienmeister,
Intendanten, einer Oberhofnieisterin, einem Oberkammerherrn, 4 Kammer-
herren, dem Gouverneur der k. Prinzen (,\jo), 5 Adjutanten, einem Ober-
lahnenjlinker, Oberwaffenschmied, Kapitän der Garden, 2 Grossthürhütern
(Vfeirinho nior und Porteiro mur), einem Reposteiro mör, und einem Ober-
Truchsess. —

Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die höchsten Centraibehörden
sind: der Ministerrath (vom 6. Juni 1856), welcher aus den Chefs der
einzelnen Ministerial-Departements, unter einem Präsidenten besteht. Der
Oberstudienrath (Real Junta de Directoria geral dos estudos), zur
oberen Beaufsichtigung des Unterrichtswesens. Die 7 Min is t eri al-D e-
partements: des Innern, der Finanzen, der Justiz und des Kultus, des
Kriegs, der Marine und der Kolonien, des Aeussern, und der öffentlichen
Arbeiten, des Handels etc. — In jeder der 8 Provinzen steht ein Ge-
neralgouverneur, der die Verwaltung in allen Zweigen leitet, und
zugleich Kommandant der Militärdivision ist. In jedem Distrikt ist ein
Civilstatthftlier, dessen Funktionen sich allein auf die Civilverwaltung er-
strecken; in jedem Concelho eine von den Bürgern gewählte Municipalkam-
mer unter einem Administrator, und in jeder Freguezia eine Junta unter
Leitung eines Comissario di Parochio. — Die Kolonien stehen unter dem
.\iinisterium der Marine und dem Koionialrath, und werden von besonderen
Gouverneuren verwaltet. — Für die Rechtspflege besteht in jeder Co-
marca ein aus Juizes do direito und Geschwornen zusammengesetztes Ge-
richt erster Instanz, welches belangt wird, wenn die Friedensrichter ver-
gebens Vergleiche versucht haben; in jeder Provinz ist ein Provinzialge-
richtshof zweiter Instanz; Appellations-Gerichtshöfe (Rela^oes) zu Lissabon,
Porto und auf den Azoren, und ein Oberster Gerichtshof, als dritte Instanz
und Kassationshof, zu Lissabon. Als portugies. Landrecht gilt der soge-
nannte Codigo Filipino, welcher während der Spanischen Herrschaft von
Philipp IL 1595 begonnen, unter Philipp IV. vollendet, und nach der Wie-
dererlangung der Selbstständigkeit, 1643, von Johann IV. förmlich aner-
kannt wurde; daneben als Hülfsrecht das Römische Recht; als Hantlelsrecht
der Codigo commercial Portuguez seit 1833. Zur Vervollständigung der
Rechtsquellen bestehen mehrere Sammlungen der später erlassenen Gesetze
und Verordnungen. In Civil- und Criminalfällen haben Geschworene über
den Thatbestand, Richter über die Anwendung der Gesetze zu urtheilen.
Kriminalsachen werden öffentlich verhandelt, Civilprozesse können nur be-
gonnen werden, wenn Vergleichsmittel vergeblich versucht worden.

Finanzwesen. — Die Finanzen Portugals gewähren kein erfreu-
liches Bild, was auch bei den langjährigen Konstitutionswirren und den
damit verbunden gewesenen bürgerlichen Unruhen nicht zu verwundern
ist. So günstige Nachrichten auch neuerer Zeit über das Finanzwesen ver-
breitet wurden, haben sich diese bei näherer Prüfung doch nur als gewöhn-
liche Finanz- oder Börseimianöver ausgewiesen, denn in keinem der letzten
2 Jahre schloss das Budget ohne Defizit. Die Kolonien tragen, bei ihrer
Vernachlässigung, dem Mutterlande nichts ein, bedürfen vielmehr der Un-
terstützung von Portugal aus. Auch erlitt letzteres Verlust durch seinen
Anschluss an Englands System gegen die Sklaverei, indem aus dem Skla-
venhandel, vorzüglich in Afrika, früher bedeutende Einkünfte in die ZoU-
iiasse flössen. Die Budgets der fünfziger Jahre schlössen:

Einnahmen. Ausgaben.

1851/52 .............................. 10,362,271 ........ 12,£06,215 •

1852/53 .............................. 10,793,407 ........ 13,507,484 •

1853/54 .............................. 11,580,358 ........ 11,784,472 .

1854/55 .............................. 12,015,712 ........ 12,027,459 ■

1855/56 .............................. 12,007,922 ........ 12,302,866 -

Das Budget für 1856/57 schloss so ab:
Einnahmen.

Direkte Steuern .............................................................

Indirekte Steuern ...........................................................

Nationaldomänen und Verschiedenes .....................................

Einkünfte für spezielle Verwendung .....................................

Stener zur Tilgung der Bankscheine von Lissabon .....................

An Abzug von den Ausgaben ...............................................

Ausserordentliche Einnahmen...............................................

11,941,339,819
Reis.

• 1518,923,405

• 1568,045,671

• 3242,649,111

• 1176,595,085

• 441,959,500

• 2888,559,256

836,944,578
148,748,840

■ 1041,017,823

108,000,000

■ 224,850,374

Gesammtsumme der Einnahmen;

Ausgaben.

Innere Staatsschuld ..................................

Aeussere Staatsschuld ...............................

Ministerium der Finanzen (2559,740,020 ?) ......

,, des Innern .............................

,, der Justiz .............................

,, des Kriegs ............................

„ der Marine ..............................

,, des Aeussern............................

der öffenttichen Arbeiten ..............

Amortisation der Lissaboner Bankscheine ..........

Ausserordentliche Ausgaben .........................

Gesammtsumme der Ausgaben; 12,296,293,643
Defizit für das Jahr 1856/57: 344,953,824 Reis. —

Dazu kommt noch ein „besonderes Budget" für verschiedene andere
Einnahmen und Ausgaben, und zwar;

Dellzit.

2,243,944 Mil-Eeis.

2,714,077 „ „

204,114 „ „

11,747 „ „

294,944 „ „

Reis.

..............2929,989,986

..............6226,977,227

..............630,753,269

..............530,520,784

..............586,416,549

..............933,682,004

..............100,000,000


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12 14. — Spanien und Portugal.

Einnahmen. Ausgaben.

Dotationen des Klerus auf dem Fcstlande .................. 322,506,321 .......... 322,506,321

Kreuzzugs-Bulle................................................ 36,832,609 .......... 21,922,649

General-Komite's der Distrikte................................ 257,218,943 .......... 257,218,943

Muoizipal-Kammern ........................................... 1017,927,785 .......... 1006,195,374

Frauen-Klöster.................................................. 195,169,313 .......... —---—

1829,654,971 1607,843,287

Das Budget der überseeischen BesKzungen stellte sich folgenderinaassen:

Einnahmen. Ausgaben.

Reis Reis

Capverdische Inseln............................................ 100,240,000 ....................128,653,030

San Thome und Principe .................................... 29,507,250 ....................33,634,694

Angola und Benguela.......................................... 256,343,200 ....................276,301,171

Mozamhique ................................................... 102,940,000 ....................133,833,485

Indien .......................................................... 273,939,520 ....................285,603,362

Macao .......................................................... 61,980,000 ....................63,203,895

Timor ......................................................... 5,568,960 ....................14,160,360

830,518,930 .......... ~935,3897897"

Defizit der Kolonien: 104,870,967 Reis. — Die Nationalschuld für das
kleine Poriugal ist ungemein gross, und bei den jährlich nöthig werdenden
Aufnahmen neuer Anlehen kaum denkbar, dass der Staat je seine Schul-
den abtragen könne. Der Stand der Inneren Schuld (in Reis) betrug
am 30. Juni 1853: 53,104,201,005; getilgt wurden im Rechnungsjahr
1853/54: 9,282,505,897. Die Aeussere Schuld (in Pfd. Sterl.) belief
sich am 30. Juni 1853 auf 15,131,944 Pf. 10 Sb.; getilgt wurden 1853/54:
4,589,667 Pf., und in der Bank von London lagen 495,405 Pfd. — Am
30. Juni 1854 betrug die Inuere Staatsschuld 43,821,695,108, die Aeussere
46,002,665,454 Reis (10,542,277 Pf. 10 Sh.), die gesammte Staats-
schuld 89,824,360,562 Reis; die Schuldan Juros (Interessen) am 30.
Juni 1854: Innere 713,517,122, und Aeussere 2,139,334,981 Reis. — Am
20 Juni 1855 betrug die gesammte Staatsschuld 93,314,346,832 (Innere
47,231,139,560, Aeussere 46,083,207,272), die Schuld an Ju ros (Interessen)
im Ganzen 2,347,808,309 Reis, und im Juli 1856 ward die Aufnahme eines
weiteren Anlehens von 330,000 Pf. Sterl. beschlossen.

Heerwesen, Landmacht. — Die Landmacht des Staates ist in

8 MiRtär-Divisionen geschieden, die unter den Generalgouverneuren der
Provinzen stehen. Der Effektivstand der Armee belief sich am 1. Jan.
1855 zusammen auf 25,935 Mann und 1,978 Pferde, die zweite Linie oder
Reserve auf 4,996 Mann und 34 Pferde. — Die Infanterie zählte 18
Regimenter, jedes zu 9 Kompagnien (10,985 Mann, 94 Pferde); 9 Jäger-
Bataillone zu 6 Kompagnien (zusammen 4,232 Mann und 26 Pf,), im Kriege

9 Kompagnien. Die Kavallerie: 2 Uhlanen-Regimenter zu 6 Komp. im
Frieden und 8 im Krieg (600 M. u. 379 Pf.); 6 Jäger-Regimenter, ebenso
(1,762 M. u. 1,002 Pf.), und ein General-Depot (32 M.). Die Artillerie:
3 Regimenter ä 10 Batterien (1,518 M. und 228 Pf.) und einem GeneraJ-
stab voH 45 Mann, und das Genie-Korps: 1 Bataillon zu 4 Komp. im
Frieden und 6 im Krieg (263 M.), nebst Stab und Militär-Archiv. Ferner
besteht 1 Sanitäts-Kompagnie (122 M.) mit 22 Ober-Chirurgen, und zur
Armee zählt noch: die Munizipai-Garde (1,766 M.), das Telegraphenkorps
(253 M.), die Veteranen (3,375 M.) ,113 Kommissionirte Offiziere, 32 Offiziere
an den Lehranstalten, 333 Offiziere in Disponibilität, und 329 Platzofliziere.
Der Generalstab der Armee besteht aus 1 General-Marschall, 2 Marschällen
der Armee, 10 Gen.-Lieutenants, 15 General-Majors, 15 Brigadiers, und einem
Stab von 35 Offizieren. Die Reserve besieht aus 1 Artillerie-Regiment
(439 M,), 1
Kavallerie-Schwadron (36 M.), und 11 Jäger-BataiRonen
(4,521 M.). Die Rekrutirtmg geschieht durch Konskription. — Die Armee
in den überseeischen Besitzungen besteht in 8,897 Mann erster, und
21,278 Mann zweiter Linie, im Ganzen aus 31,175 Mann, und zwar: auf
den Inseln des grünen Vorgebirges: 1 ArtRlerie-Batterie (534 Mann
erster Linie), und 1 Artillerie-Batterie und 7 Infanterie-Bataillone 2ter
Linie (2,421 M.); — auf San Thome und Principe: 2 Artillerie-Batterien
Ister Linie (160 M.), und 2 Regimenter uud 1 Milizen-Bataillon 2ter Linie; —
in Angola: 1 Sappeur-Kompagnie, 1 Escadron Kavallerie, 2 Komp. Artil-
lerie, 1 Infanterie-BataiRon und 10 Jäger-Kompagnien Ister Linie (2,016 M.);
und 1 Jäger-BataiRon, 1 Bat. Volontairs von Benguela, 18 mobile Korps
der Distrikte etc. 2ter Linie (3,229 M.); in Mozambique: 1 Bataillon In-
fanterie, 8 Infanterie-Komp, der Distrikte, 1 Veteranen-Kompagnie Ister
Linie (1,009 M.) und 6 Miliz-Bataillone; — in Indien: Generalstab (1 Bri-
gadier), Genie, 1 Artillerie-Regiment, 2 Infanterie-BataRlone, 2 Jäger-Ba-
talRone, 1 Korps Municipalgarde, 3 Jäger-Kompagnien zu Damao und Diu
(zusammen 4,766 M.); ausserdem „Sipaas" (375 M.); — in Macao: 1 Ar-
tillerie-Batterie (331 M.), und 1 Infanterie-Bataillon FreiwilRge (561 M.); —
in Timor und Solor: 1 Artillerie-Batterie (81 iVL) und Hülfstruppen
(12,000 M.) —
Festunffen gibt es viele, doch sind die meisten verfallen.
Die bedeutendsten sind: Elvas, St. Jtiliao bei Lissabon, Cascaes, Peniche
iu Estremadura, Almeida in Beira, und Valenfa in Minho; zweiten Ranges
sind Jurumenha, Campo Mayor, Marväo und Forte la Grafa in Alemtejo,
und Monsanto in Beira.
Zeughäuser befinden sich in Lissabon, Porto und
Elvas; ein K. MilitärkoRegiuni in Lissabon.

Seemacht. — Im Jahre 1783 besass Portugal noch 9 Linienschiffe
und 9 Fregatten. Im Jahre 1856 bestand die Flotte aus: 1 Linienschiff
mit 80 Kanonen, 1 Fregatte mit 50, 6 Korvetten zu 18, 4 Bri^s zu 18,
2 Briggs zu 16, 1 Briggs zu 14, 2 Briggs zu 6, 3 Schooner zusammen mit
21, 19 kleine Fahrzeuge mit 34, und 6 Dampfschiffe mit 26, im Ganzen
45 Schiffe mit 449 Kanonen. — Im Bau war eine Korvette begriffen. Aus-
serdem entwaffnet: 4 Fregatten, 1 Korvette, 1 Brigg. Dienstfähig sind
jetzt nur 26 Schiffe mit 190 Geschützen und 2,015 Mann. — Das Personal
der .Marine besteht in 1 Vice-Admiral, 1 Gescbwader-Kommandör (Contre-
Admiral), 4 Divisions-Chefs, 10 Linienschiffs-Kapitäne, 20 Fregatten-Kapi-
täne, 30 Kapitän-Lieutenants, 50 Lieutenants Ister, und 100 Lieutenants
2ter Klasse, im Ganzen 216 Flotten-Offiziere. - Als sicheren Kriegsha-
fen für alle Arten von Kriegsschiffen besitzt Portugal in Europa nur einen
einzigen in Lissabon, wo sich auch das Seearsenal, die Docks, Schiffs-
werfte und mehrere nautische Lehr- und Hülfsanstalten befinden. —
Standarte und Flaggen, siehe Flaggen-Atlas, Taf. 4: Fig. 156 Stan-
darte von Portugal; Fig. 157 Kriegsflagge; Fig. 158 Kauffahrerflagge; Fig.
159 Lootsensignal; Flg, 160 Flagge von Oporto. —


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^TescIiicUfe. — Grossbritann 1 en und Irland bestehen aus
den Königreichen England, Schottland und Irland, von denen die beiden
ersteren seit 1707 und diese mit Irland seit 1800 durch einen Fürsten
regiert werden und gleiche konstitutionelle Rechte geniessen. Die britischen
Inseln waren schon den Phöniziern bekannt, die von den Scilly-Inseln und
aus Cornwall Zinn holten, während später die Karthager mit den übrigen
Theilen der Südküste Englands in Handelsverkehr standen. Den Römern
wurde das Inselreich erst durch Julius Cäsar bekannt, der seit 55 v. Chr.
einzelne, jedoch fruchtlose Versuche gegen dieses von verschiedenen Völ-
kern bewohnte und durch kleine Könige beherrschte, von den Römern
Albion oder Britannien genannte Land unternahm. Erst Claudius
fasste hier festen Fuss, und unter ihm und seinen Nachfolgern erweiterte
sich der Römer Macht in Britannien, als Agricola, 78 Jahre nach Chr.,
den ganzen Süden unterjochte, bis an das Grampiangebirge vorrückte,
durch Umschiffung zur Gewissheit brachte, dass Britannien eine Insel sei,
und seine Eroberungen durch Kastelle und Schanzen von Edinburgh bis
Dumbarton gegen nördliche Einfälle zu schützen suchte. Die spätere wech-
selvolle Zeit des Römischen Reichs vermochte Kaiser Hadrian, 121,
den nördlichen Theil aufzugeben und von Carlisle und Newcastle einen
befestigten Wall gegen fernere Einfälle der Pikten und Skoten zu
ziehen. Mit der zunehmenden Schwäche der Römer sank auch ihr An-
sehen in Britannien. Sächsische Seeräuber plünderten die Süd- und
Ostküste, und seit Valen tinian, 367, drangen die kriegerischen
Stämme der Pikten und Skoten in die Römische Provinz. Stilicho's Vor-
satz, Nordengland zu unterwerfen, vereitelte der EinfaR der Gothen in
Italien, und 427 zogen die letzten Reste der Römischen Besatzung aus
Britannien ab. Die bedrängten Einwohner nahmen den Vorschlag ihres
Oberfürsten Vortiger an und riefen, 445, Sächsische [Heerführer aus
Schleswig und dem nördRchen Deutschland gegen Pikten und Skoten zu
Hülfe. Hengist und Horsa, die Anführer der Sachsen, erschienen 449
mit ihren Haufen auf der Insel Thanet, waren siegreich gegen der Briten
Feinde, traten aber nun als Oberherren auf, und die wehrlosen Einwoh-
ner flüchteten theils nach Cornwall und Wales, theils nach Armoricum,
der jetzigen Betragne. Die Sachsen, durch Jüten, Angeln und eigene
Landsleute verstärkt, stifteten nun in England die sogenannte Sächsi-
sche Heptarchie, oder die sieben Königreiche Kent, Sussex, Ost-
angeln, Westsex, Northumberland, Essex und Mercia, welche
nach Jahrhunderte langen Fehden, durch Absterben und Unterjochung so
zusammenschmolzen, dass sie endRch Egbert, König von Westsex im
Jahre 827 zu Einem Königreiche vereinigte, das den Angeln zu Ehren den
Namen Anglia oder Engla nd erhielt. Das Christenthum fand bereits
im 6. Jahrhundert Eingang und verbreitete sich bald über ganz England.
Unter Egbert's Regierung fanden, von 832 an. Beraubungen der Küste durch

Bromme's Hand-Atlas. — Grossbritannian nnd Irland a.

^ropritannien unö 3rfttnö.

Hand-Atlas. Taf. 15.

Dänen und Normannen statt, und nach seinem Tode unterlag das Land
den Raubzügen und Einfällen dieser Feinde. Alfred der Grosse, 811,
berühmt durch Eintheilung des Landes in Grafschaften, durch Ordnung
der Justizverwaltung, Beförderung der Volksbildung und des Schiffbaues,
hinderte zwar durch tüchtige Kriegsverfassung fernere Einfälle, aber als
Ethelredll. den Kriegsstand vernachlässigte, den Dänen Tribut bezahlte,
991, und endlich durch Ermordung der Dänen in England den Rachezug
Swen's von Dänemark veranlasste, ging die Herrschaft Englands auf die
Dänischen Könige über, 1013. Zwar bemächtigte sich nach dem Tode
Hardiknut's, des Sohns Kanut's des Grossen, 1041, der Sächsische Kö-
nipohn, Eduard der Bekenner, wiederum des Thrones, aber 1066 starb
mit ihm der Sächsische Königstamm ganz aus. Harald, ein Englischer
Grosser, suchte jetzt die Krone an sich zu ziehen und zu behaupten, aber
der Herzog Wilhelm von der Normandie, durch Heirath und Bestim-
mung des letzten Königs zur Thronfolge berechtigt, bestieg nach der
Schlacht bei Hastings, 14. Okt. 1066, den Englischen Thron und vererbte
denselben auf seine Nachkommen. Gedrückt durch das eingeführte Lehns-
system und den Uebermuth der bevorzugten Normannischen Barone, ver-
letzt durch Verdrängung der inländischen Sprache und Einführung nie ge-
kannter grausamer Forstgesetze, wagte das Volk Aufstände, welche Wil-
helm der Eroberer mit demselben Eroige überwand, welchen er in den
Kriegen gegen Frankreich, Schottland und gegen seine eigenen regierungs-
süchtigen Söhne hatte. Nicht minder bewegt war das Leben König Wil-
helm's IL, der 1087 zur Regierung gelangte, und dessen Bruders und Nach-
folgers, Heinrich's L, durch fortwährende Bruderkriege und Volks-
unruhen, welche Letzteren veranlassten seinem Volke am 5. August IlOO
den ersten Freiheitsbrief zur Sicherung ihrer Rechte zu gewähren. Mit Hein-
rich 1. starb 1135 die männliche Linie des Normannischen Könighauses
aus; zwar ernannte er seine Tochter Mathilde, die mit Gottfried Plan-
tagenet, dem Herzoge von Anjou und Maine vermählt war, zu seiner Nach-
folgerin, aber sein Schwestersohn, Stephan vonBlois, behauptete durch
Miethsoldaten, gegen das Testament, den Thron. Durch Vertrag zwang
ihm Heinrich's Enkel, Heinrich
IL Plantagenet, die Thronfolge ab, und
mit diesem begann die Dynastie Anjou, 1154. Durch Erbschaft und Hei-
rath mit Eleonore von Guienne Herr der französischen Lehne Normandie,
Anjou, Maine, Guienne und Poitou, erwarb er noch Bretagne, machte das
unruhige Volk von Neuem lehnspflichtig, und ebenso Schottland. Auch
Irland (Erin) schon 432 zum Christenthum bekehrt, und durch seine
Pflanzschulen für Glaubensprediger früher von Einfluss auf England, seit
dem Däneneinfall aber, 835, und deren Herrschaft auf dieser Insel verwil-
dert und durch Kriege zerrissen, wurde von Heinrich IL, 1175, erobert.
Getrübt war seine Regierung durch Krieg seiner Söhne gegen ihn, und
der Streit mit dem herrschsüchtigen Thomas a
Becket brachte ihn in


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142 15. — Grossbritannien und Irland.

Zerwürfniss mit dem Pabst. Ihm folgte Richard I. Löwenherz, 1189,
ein ritterlicher Fürst, der aber Urheber vieler Unruhen und Unordnungen
wurde, und sich in Kriege mit dem treulosen Bruder Johann und dem
staatsklugen Philipp IL von Frankreich verwickelt. Der Druck der Steuern
und des Feudalsystems, die Schwäche seines Nachfolgers, Johann's ohne
Land, seit 1199, der Verlust der Englischen Besitzungen in Frankreich,
die Kränkung des Nationalgefühls durch Lehnspflichtigkeit des Landes bei
dem päbstRchen Stuhle, führte einen Aufstand der grossen Barone herbei,
wodurch der König genöthigt wurde am 19. Juni 1215 die Magna Charta,
oder den grossen Freiheitsbrief der Englischen Nation, zu unterzeichnen-
Heinrich IIL, seit 1216, ein schwacher, verschwenderischer Fürst, musste
zur Sicherung der Magna Charta in die Oxforder Provisionen willigen.
Der Bruch derselben führte 1264 die Gefangennehmung des Königs her-
bei. In dem endlichen Frieden mit Frankreich behält England nur Guienne,
1239. Heinrich's Sohn, Eduard I., 1272, unterwarf Wales und nannte
seinen Kronprinzen Prinz von Wales; sein Versuch in dem Streite Bal-
lioFs mit Bruce um die Schottische Krone, Schottland sich zu unter-
werfen, misslang durch Wallace's VaterlandsRebe. Unter Eduard L wur-
den zuerst Vertreter der Grafschaften und der Städte als Unterhaus des
Parlaments einberufen, 1295, und die Geistlichkeit zu den Staatslasten
gezogen. Durch das Londoner Statut wurde 1297 der Magna Charta die
Klausel zugefügt, dass ohne Einwilligung der Gemeinen fernerhin keine
Steuern ausgeschrieben werden dürften- Eduard IL, von 1307 sein Nach-
folger, von GünstRngen beherrscht und von seiner eigenen Gemahlin be-
kriegt, und 1327 abgesetzt und ermordet, hatte durch seine Schwäche
die Macht seiner Barone vermehrt. Während der Minderjährigkeit seines
Sohnes Eduard HL, 1327, wurde Schottland seiner Lehnspflichtigkeit
zwar entbunden, aber schon 1333 von Neuem unter dem Könige BaRiol
tributär. Durch das Aussterben der geraden Linie der Capetinger in
Frankreich veranlasst, machte Eduard, als Schwestersohn Philipp's des
Schönen, gegen die Linie Valois Ansprüche auf die Nachfolge in Frank-
reich. Er und sein Heldensohn, der schwarze Prinz von Wales, vernich-
teten in den Schlachten bei Cressy, 1346, und Poitiers, 1356, Frankreichs
Macht und nahmen den König Johann von Frankreich gefangen, während
die in England eingebrochenen Schotten geschlagen wurden und ihr König
David Bruce gleichfalls in Gefangenschaft gerieth. Der Tod des Prinzen
von Wales, 1376, und des Königs selbst, 1377, liess aus solchen Erfolgen
keinen Vortheil entspringen, da unter des schwachen Richard's II. Regierung
durch Volksaufruhr, GünstRngsherrschaft und Gewaltthätigkeit gegen die
Anverwandten des Hauses das Königthum sank und der Keim für den
nachfolgenden Streit der weissen Rose (York) mit der rothen Rose (Lan-
caster) gelegt wurde. Richard IL stürzte Heinrich von Hereford, aus
dem Hause Lancaster, vom Throne, 1399; als Heinrich IV. hatte er
selbst mit innern Unruhen und Verschwörungen der Grossen zu kämpfen.
Sein Sohn, Heinrich V., 1413, nahm den Krieg gegen Frankreich bei
dem Wahnsinne des Königs Karl VI. wieder auf; siegreich in der Schlacht
bei Azincourt, 1415, und in Verbindung mit Burgund seit 1416, wurde er
durch den Vertrag zu Troyes, 1420, Regent und Erbe von Frankreich.
Mitten im Siegen starb er, 1422, und hinterliess den neun Monate alten
Heinrich VL als Nachfolger. Die Aussöhnung Burgunds mit Karl von
Frankreich, das Auftreten der Johanna d'Arc, der Tod'der besten Heer-
führer und der Parteikampf in England selbst machten, dass bei der
Schwäche des Königs die Englischen Besitzungen in Frankreich bis auf
Calais verloren gingen, 1453. Unter Heinrich VL strebte das Haus York
nach der Krone: durch Bürgerkriege und Greuelthaten jeder Art ward das
Land zerrüttet, bis endlich die York'sche Partei, gehoben durch War-
wick, siegte und, nach Vernichtung der Königsfamilie, Eduard IV. 1472
den Thron bestieg. Sein Sohn Eduard V., seit 1483, wurde von seinem
Oheim Richard von Gloucester nebst seinem Bruder ermordet. Gegen die-
sen Tyrannen riefen die Grossen Heinrich von Richmond herbei, und mit
ihm gab nach der Schlacht bei Bosworth, 1485, das Haus Tudor dem
Reiche eine neue Dynastie. Heinrich VIL (1485—1509) regierte fast
mit unumschränkter Macht. Sein Sohn, Heinrich VllL, 1509, geleitet
von Thomas Wolsey, nahm ohne Zweck und Plan an den Kriegen
KarFs von Spanien mit Franz von Frankreich wechselnden Antheil.
Erst eifriger Katholik gegen Luther, schalfte er dann 1534 die päbstliche
Gewalt in England ab und suchte durch die 6 Artikel das Kirchenwesen
im Reiche zu ordnen. Irland wurde unter ihm zum Königreiche erhoben-
Sein Sohn Eduard VL, 1547, förderte die Reformation durch die 22 Ar-
tikel und hob Schifffahrt und Handel; aber die kathoRsche Maria, seine
Nachfolgerin, 1553, brachte durch gewaltigen Bekehrungseifer und Geld-
erpressung dem Lande nur Unsegen, und ihre Vermählung mit Philipp IL
von Spanien führte den Verlust von Calais mit sich, 1558. Ihre Schwe-
ster, Elisabeth, 1558, ordnete das Kirchenwesen in protestantischer
Weise, legte aber den Grund zu den Parteien der Episkopalen und Puri-
taner. Durch Thellnahme an den Niederländischen Angelegenheiten und
Vernichtung der unüberwindlichen Armada, 1558, schwächte sie Philipp's II.
Uebermacht, hob das Englische Seewesen und legte den Grund zu dem
blühenden Handel durch Begünstigungen geschickter Einwanderer; Ent-
deckungen in Amerika förderten die Anlegung von Kolonien. Unter ihr
glänzt der EngRschen Dichtkunst goldene Zeit. Der Sohn der Maria von
Schottland, Jakob L, aus dem Hause Stuart, folgte nach verwandt-
schaftlichen Rechten, 1603, auf dem Englischen Thron. Seine Verschwen-
dung, seine unkluge Politik gegen das Ausland, und seine Günstlinge rie-
fen jedoch die Opposition des Parlaments hervor. Verdient machte er
sich um die Kultur in Irland und die Kolonisation in Virginien und Neu-
England, aber seine vorgefassten Ansichten über absolute königliche Ge-
walt und allgemeine Einführung des Episkopalsystems, mit Unterdrückung
der Presbyterianer, störten den Frieden des Volks und raubten später sei-
ner Familie den Thron. Sein Sohn, Karl L, 1625, empörte durch Reli-
gionszwang Schottland; durch die Petition of Right's
1628 wurden aRe
früheren Landes-Privilegien bestätigt, aber der Streit mit dem Parlamente
führte endRch zum Bürgerkriege, in welchem die Independenten, durch
Cromwell, die Obergewalt gewannen. Karl L wurde am 29- Januar
1649 enthauptet und Cromwell zum Protektor der Republik erklärt,
1653. Durch die Navigationsakte, glückliche Handelsverträge, siegreiche
Kämpfe mit HoRand und Spanien und Allianz mit Frankreich hob er Eng-
lands Handel, Macht und Ansehen; durch Strenge und Despotie sicherte
er die Ruhe im Lande, nöthigte Schottland zum Gehorsam und bezwang
das .rebellische Irland. Nach seinem Tode, 3. Sept. 1658, brachten die
entstandenen Unruhen der verschiedenen poRtischen Parteien Karl IL,
Sohn KarFs L, 1660, auf den Thron- Seine tind seines Bruders entschie-
dene Neigung für den Katholizismus und wiRkührliche Regierungsmass-
regeln veranlassten die Einführung des Testeides, 1673, und der Habeas-
Corpus-Akte, 1679- Die Ausbildung der Hof- und Volkspartei im Parla-
mente führte die Bezeichnung „Tory und Whigh" herbei. Unglückliche
und unpolitische Kriege für das Interesse Frankreichs, in dessen Solde
Karl IL stand, verringerten das Ansehen Englands, doch erweiterte sich
der Seehandel, in Nordamerika entstanden durch Ansiedelungen neue Ko-
lonien, und durch ausgezeichnete Männer blühten Chemie, Naturkunde und
Dichtkunst- Karl IL starb 1685; ihm folgte Jakob IL, dessen Gewalt-
massregeln gegen den Protestantismus das besorgte Volk veranlassten,
nachdem 1688 durch die „Bill and Declaration of Rights and Succession"
dem Parlament die Gesetzgebung gesichert worden war, dem protestanti-
schen Schwiegersohn des Königs, Wilhelm IIL von Oranien, die Krone
zu übertragen und Jakob zu vertreiben, 1689. Die Verhältnisse des Lan-
des und des Parlaments zum Könige wurden durch die Toleranzakte,
durch eine bestimmte CivRliste und durch die Akte von der siebenjähri-
gen Dauer des Parlaments geordnet, und durch die Successionsakte, 1701,
dem Hause Hannover die Nachfolge gesichert. In den Kriegen gegen
Frankreich behauptet Wilhelm Englands Ansehen- Ihm folgte 1702 seine
Schwägerin Anna als Königin- Zufolge der Allianz, 1701, wegen der
Succession in Spanien, nahm sie Antheil an dem Kriege gegen Frankreich
und erwarb im Frieden zu Utrecht, 1713, bedeutende Besitzungen in
Amerika, sowie Minorca und Gibraltar, und ansehnliche Handelsvorrechte
in Spanien- Auch gelang ihr die vollständige Vereinigung Schottlands
mit England als Grossbritannien. Ihr folgte, 1714, Georg 1. von Han-
nover. Mit diesem Könige fing England an, mehr an den Angelegenheiten
des Kontinents Antheil zu nehmen. Die Versuche der Jakobiten in Schott-
land wurden unterdrückt und durch Bündnisse und Allianzen gelang es
Georg, Englands Ansehen und die Ruhe in Europa zu sichern. Unter
Georg IL, 1727, wurde England im Kriege verwickelt, die theils durch
das Aussterben des Hauses Oesterreich in männlicher Descendenz, theils
durch die Beeinträchtigung des Englischen Handels durch Spanien, 1739,
herbeigeführt wurden. Die gefahrvolle Lage des Königs durch die Lan-
dung und Fortschritte des Prätende iten in England wurde durch den
Sieg bei Culloden beseitigt und zur Entgeltung vernichteten Englische
Flotten Frankreichs Handel und Schilffahrt. Der Frieden von Aachen,
1748, nach welchem Alles auf den alten Fuss gestellt wurde, wurde durch
den siebenjährigen Krieg gestört, in welchem sich England, zur Sicherung
seiner Deutschen Staaten, mit Friedrich dem Grossen verbündet hatte,
und zu Lande wie zu Wasser glücklich gegen Frankreich kämpfte. Sein
Nachfolger, Georg III. (1760 f 1820), schloss durch Rute einen einsei-
tigen Frieden mit Frankreich, 1761, in welchem von Frankreich Abtre-
tungen in Amerika, Ostindien und am Senegal, von Spanien aber Florida
erlangt wurde. Während unter seiner Regierung durch Absetzung des
Grossmoguls, durch Cook's Entdeckungen und durch Anlegung von Ko-
lonien in Neu-HoRand die Englischen Besitzungen erweitert wurden, ris-
sen sich, 1774, 13 Nordamerikanische Kolonien (die jetzigen Vereinig-
ten Staaten) von Grossbritannien los, führten, 1777, unterstützt von Frank-
reich, gegen das Mutteriand, das zugleich im Kriege mit Spanien, 1779
mit Holland, 1780, und mit Hyder AR in Ostindien verwickelt war, einen so
glückRchen Kampf, dass im Frieden zu Versailles, 1783, ihre Unabhängig-
keit anerkannt wurde und England an Frankreich und Spanien das 1761 Ab-
getretene zurückgeben musste. 1784 trat Pitt (Chatham) an die Spitze
des Ministeriums. Seit der Französischen Revolution von 1793 stand
England in stetem Kampfe gegen Frankreich bis 1813, und war bereit,
jede diesem feindliche Macht zu unterstützen. Alle Französischen und
HoRändischen Kolonien und Flotten eriagen Englands Seemacht, ohne
dass Napoleon's Kontinentalsperre und Landungsprojekte ihren Zweck
erreichten; nur Hannover fiel, 1803, in Frankreichs Hände. Der Frie-
den von Amiens, 1802, dauerte kaum ein Jahr. Thätigen Antheil nahm
England an dem Kriege der Pyrenäischen Halbinsel gegen Frankreich, durch
Absendung einer .\rmee nach Portugal und Spanien. In dem Frieden
1814 erhielt England Malta, Tabago, St. Lucie und Isle de France, aus-
ser der Vergrösserung des zum Königreiche erhobenen Hannover. Der
Krieg mit den Nordamerikanischen Staaten, 1812, war vorübergehend und
ohne politische Einwirkung. Im Innern führte Pitt eine bessere Gestal-
tung der Ostindischen Kompagnie herbei, deren Besitz durch Vernich-
tung des Reichs Mysore, 1799, bedeutend vergrössert wurde. 1810 wurde
das Irische Parlament mit dem Englischen vereint. Bedeutend vergrösserte
sich in dieser Zeit die Nationalschuld. 1820 bestieg Georg IV. den Thron,
nachdem er schon seit 1811 die Regentschaft geführt. Seit Canning's Mini-
sterium, 1822, verfolgte England die liberale Richtung, wirkte zur Befreiung
Griechenlands und erweiterte seinen Einfluss in Ostindien. Unter seinem
Bruder Wilhelm IV., der 1830 in der Regierung folgte, wurde durch
Emanicipation der Katholiken in Irland und Ordnung des Staatshaus-
haltes der innere Zustand ungemein verbessert; die Repeal-Agitation in
Iriand breitete sich aber immer mehr aus. Auf Wilhelm folgte 1837 seine
Nichte Victoria, Tochter des Herzogs von Kent (geb. den 25. Mai 1819)
als Königin. Unter ihr (die sich 1840 mit dem Prinzen Albrecht von
Sachsen-Koburg-Gotha vermahlte, der durch die Akte vom 24. Jan. 1840
naturaRsirt, und am 25. Juni 1857 als „Pnnce consort" erklärt wurde)
wwden bedeutende Erwerbungen in Ostindien und Fortschritte in China
gemacht, sowie auch im Innern durch Einführung der Einkommenssteuer
der Finanzustand des Landes wesentlich gebessert. Im Verein mit Frank-
reich kämpfte Grossbritannien
mit Glück in der Krim gegen Russland,
weniger glucklieil neuester Zeit in China. Im Kampfe Frankreichs gegen
Oesterreich in ItaUen, 1859, blieb Grossbritannien neutraL vermehrte aber,
ob
\yohi im vollkommenen Frieden mit allen Staaten Europa's, seine Ver-
theidlgungskrafte. -
(„Genealogie", siehe folgende Seite.)

T? h'^n''* "" ^^se, Grenzen, Grösse, Bestandtheile.

Das Britische Reich, in der amtlichen und Geschäftssprache von sei-
nen Bewohnern das „Vereinigte Königreich Grossbritannien und Iriand"
genannt, besteht aus zwei grossen und mehreren kleinen Inseln, die zwi-
schen der Nordsee und dem Atlantischen Meere gelegen, sich vom 490 11'
bis 61015'NBr. und vom 702O'—19015'OL. erstrecken- — Die östlichste
und grösste der beiden Hauptinseln, das eigentliche Grossbritan-
nien, wird durch die Nordsee von Dänemark, Deutschland und den Nie-


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15 15. — Grossbritannien und Irland.

Genealogie der Regenten Grossbritanniens.

Kiig-Iand.

Wilhelm der Eroberer
1066 f 1087

Wilhelm II. (Rufus) Heinrich I. (Beauclerc) Alice

1087 t 1100 1100 f 1135 vermählt mit Heinrich

I Grafen von Riols

Maud (Matliilde) i 1167 « |

verm. mit Gottfr. Plantagenet Stephan

Graf von Anjou (von Riols) 1135 f 1154

Johann, 1199 f 1216

Heinrich III., 1216 | 1272

Eduard I., 1272 f 1307
1

Eduard II., 1307, abgesetzt 1327
Eduard III., 1327 f 1377_

Heinrich II. 1154 f 1189
vermählt mit Eleonore von Guienne

Richard I.

Lôvvenherî, 1189 f HS^

Eduard Lionel Johann von Gaunt Edmund Richard, vermählt

d. schwarze Herzog von Herzog von Herzog von m. Anna Mortimer
Prinz x 1376 Clarence liancaster York |

1 Richard f 1460

iScIiottland.
Haus Stuart.

Robert II. Stuart
1371 f 1390

I

ich.III. Robert III. i 1406

I

Jakob I. T 1137

1

Jakob II. i 1460
I

Jakob III. t I^ISS

I

Jakob IV. T 1513

Johann Owen _ _

von Som- Tudor Eduard IV. 1

Richard II. Philippine Heinr.
1377 i 1399 vermählt mit IV.

Edmund 1399 merset verm. mit 1472 f 1483 1483 f 1485
Mortimer t 1413 | Katharina Eduard V.

„I „.1 , J"';®™ Hfmr.V. ^^ 1483 t 1483
Roger Heinr. V. | Wittwe '

Mortimer 1413 Margaretha |
tl398 ■i-1422 I Eduard Tudor

A^na Heinr. VI. Heinrich VII.

Margaretha

Jakob V., verm. mit
Maria von Guise, ■}■ 1542

I

Maria, verm. mit
Heinrich Stuart, Grafen
Barnley, 1542 —1569 f 1587

I

Jakob VI. CI.)

König von Schottland 1561
König von England 1603 f 1625

"Kai-l n 1625 f 1649

Eduard VI. Maria

1547 t 1553 1553 •{■ 1558
verm. mit
Philipp II.

König von Spanien

Mortimer 14227I472 Tudor 1485 f 1509

Heinrich VIII. 1509 f 1547

Elisabeth

1558 t 1603

Elisabeth

vermählt mit Friedrich V. von der Pfalz,
König von Böhmen

(Cromwell 1653—1658)

Karl II. Jakob U. (VIL)
Karl Ludwig Sophie, verm. mit 1658 f 1685 vertrieben 1689 f 1701

Ernst August, Kön. V. Hann. "

Maria II. Anna Jakob,
verm. m.Wil- 1702 f 1714 Pr. v.Wales
heimln, (von (Chev.de St.

Oranien) 1689 Georg) -j-1766

f 1702 I

Karl Eduard
Graf
V. Albany
T 1788

Heinrich Bened.
Card. Herz, von
York j- 1807

Georg I. 1714 i 1727

Georg II. 1727 -j- 1760
1

Friedrich Ludwig, Pr. v. Wales
i 1751

1

Georg III. 1760 i 1820

Georg IV. Wilhelm IV. Eduard, Herz. v. Kent Ernst August Adolph Friedrich
1820 i-1830 1830 t 1837 i 1820 Kön. v. Hann. Herz. v. Cambridge

I

Victoria
1837, verm. 1840 m. Albrecht,
Herzog von Sachseu-Koburg-Gotha_

Alfred
geb. 1844

Arthur
geb. 1850

Leopold
geb. 1853

Edward

Prinz von Wales
geb.1841

derlanden, durch die Strasse von Calais und den Kanal von Frankreich
getrennt, und umfasst England und Schottland, welche bis 1603
zwei gesonderte, von einander unabhängige Königreiche waren, von da
an aber (durch Jakob VI.) zu Einem Reiche vereinigt wurden, und das
Fürstenthum Wales; die westliche Insel, welche durch das Irische
.VIeer von Grossbritannien getrennt wird, bildet das Königreich Irland.
Die kleineren Inseln sind die Hebriden oder Western, die Ork-
ney- und Shetland-In sein, die zu Schottland, die Insel Man, die
Scilly- und Nor männischen Inseln (Jersey, Guernsey, Alderney oder
Aurigny, und Sark oder Sareg, an der Küste von Frankreich), die zu
England gehören. Ausser diesen ßestandtheilen besitzt Grossbritannien
in Europa noch: die friesische Insel Helgoland, vor der Mündung der
Elbe; die Festung Gibraltar, an der äussersten Spitze Andalusiens, und
die Malta-Inseln (Malta, Gozzo u. Comino) im Mittelländischen Meere.
iMittelbare Besitzung Grossbritanniens ist die Republik derJonischen
Inseln (siehe Text zu „Griechenland" Taf. 12), welche zwar ihre
unabhängige Regierung hat, aber nichts ohne Zustimmung des Britischen
Souveräns unternehmen kann, der dem Freistaat seinen mächtigen Schutz
angedeihen und ihn von einem Lord-Oberkommissär beaufsichtigen lässt,
welcher auf die Verwaltung grossen Einfluss ausübt und das Land mili-
tärisch besetzt hält. — Die aussereuropäischen Besitzungen Grossbritan-
niens siehe «weiter unten. — Der Flächeninhalt des vereinigten König-
reichs Grossbritannien und Irland (mit den dazu gehörigen Inseln) wird
verschieden angegeben, und die Angaben schwanken zwischen 5,542,9o
und 5,798,04 deutschen O.-.M.; die amtlich abgefasste Statistik gibt 5,740,,6
deutsche Qu.-Meilen an, von denen 4,187,7« auf England, Schottland und
Wales, 1,5 2 5,62 auf Irland, 18,23 auf die Insel Man, 5,27 auf die Normanni-
schen Inseln und 8,23 auf die übrigen europäischen Besitzungen kommen,
^le grösste Länge Grossbritanniens, vom Kap Wrath in der Grafschaft
Sutherland bis zum Kap Beachy in Sussex beträgt 125V4, die grösste
»reite des Landes, von W^alsham in Norfolk bis Milfordhaven in Pem-
oroke (Wales) 6872 Meilen. Die grösste absolute Breite ist zwischen
larmouth und Kap Landsend, und beträgt gegen 80 Meilen. Irland ist
<8 Meilen lang und
42 breit.

I'liysisehe BeseliafEenheit. — Der ganze Britische Archipel ist
mit Hügeln und Bergen übersäet, besonders Schottland, der nördRche TheR
Mglands und das Fürstenthum Wales, ihre Höhe ist aber nur unbedeu-
tend im Vergleich mit den Gebirgen des Europäischen Festlandes. Der
höchste Punkt des ganzen Archipels ist der Ben-Nevis in Inverness
(Schottland), der bis 684 Toisen (4,374') aufsteigt.

England oder der südliche TheR von Grossbritannien umfasst das
eigentliche England, das Fürstenthum Wales, die Scilly- und Normanni-
schen Inseln und die Insel Man, und grenzt im N. an Schottland, im 0. an das
deutsche Meer, im S. an den Kanal und im W. an das Atlantische und Irische
Meer. Im S. und 0. ist das Land meist flach oder wellenförmig gebildet, und
fruchtbare Felder w'echseln dort mit üppigen Wiesen. Nach W. zu erhebt
sich das Land und wird in Wales felsig und gebirgig. Die südliche Küste,
an welcher zahllose Felsen und KRppen von Kreide sich hinziehen, fällt
steil in das Meer ab, und von ihr aus streicht durch die ganze Insel ein
Gebirgszug, der sich nach verschiedenen Gegenden hin verzweigt. Im
S. herrscht das Gebirge von Cornwall vor, das in einer Ausdehnung
von 24 Meilen längs der Südküste hinläuft, seine höchste Spitze imCawsand
Beacon (in Devonshire) mit 1,792 engl. Fuss erreicht, und sich von
da an allmähRg nach 0. hin verflacht; Granit bildet seinen Kern, Kupfer,
Eisen und Zinn füllen seine Adern- Bedeutender ist das Gebirge von
Wales, das schroff zerklüftet, von reichen Steinkohlenlagern durch-
zogen wird; mit der Westküste läuft es parallel und erreicht im Snow-
don (in Caernarvonshire) eine Höhe von 3,571'. Im Herzen des Landes
Regt das Peakgebirge, das nach Durham, York, Derby und Chester
hinstreicht, unerschöpfliche Steinkohlenflötze in seinem Schoosse birgt,
und seine höchsten Spitzen im W h a r n s i d e (Ingleton) mit 2,384, im
Ingleborough (beide in York) mit 2,361' erreicht. Von hier aus nörd-
lich streckt sich durch Westmoreland und Cumberland das Lu n ef 0 r e s t-
gebirge und geht in das Che vi0 tgeb irge über, welches die Scheide
zwischen England und Schottland macht.

Schottland, der nördlichere kleinere Theil von Grossbritannien,
wird durch eine Linie von England geschieden, die von der Mündung des
Tweed bis zu der des Esk zieht. Von Irland wird es durch den nur
3 Meilen breiten Nordkanal getrennt, nördlich wird es vom Atlantischen
Ozean, östlich vom Deutschen Meere begrenzt, und geographisch in die
Hochlande und die Niederlande geschieden, deren Grenzmark von der
Mitndung des Clyde bis zu der des Tay läuft. Das Hochland hat seine
höchsten und wildesten Gebirge im W.; die Berge sind meist kahl, und
da sie aus den tiefeingeschnittenen Thalschluchten steil aufsteigen, sehr
malerisch; Wälder sind selten, desto häufiger öde Haiden und Moräste;
angebautes Land findet sich wenig, aber viele durch Naturschönheiten,
Wasserfälle, Ruinen und Burgen, an denen die Sagen grauer Vorzeit haf-
ten, und durch neue Landsitze und Schlösser ausgezeichnete Thäler. Am
steilsten und imposantesten ist die Kette der Grampians, mit den
Spitzen Lowthers 3,150', Ben Lomond 3,262', Cruachan Brien 3,390', Ben
Cruachan 3,669', Ben More 3,907', Ben Lawers 4,015', Ben na Muicahu
4,320'; der höchste Berg ist im W. der Ben Nevis, von 4,874' Höhe. —■

Grossbritannien ist trefflich bewässert, die Flüsse selbst aber sind
von verhältnissmässig geringer Länge, und bei keinem überschreitet die
Strom-Entwickelung 50 deutsche .Meilen, fast aRe aber haben weite, meer-
busenartige Mündungen. Die Hauptflüsse Englands sind: die
Themse (Thames), welche in flachen Ufern ostwärts fliessend, nach
einem Lauf von 30 deutschen MeRen unterhalb London in die Nordsee
mündet; der Trent, welcher von S. nach N., und die Ouse, welche
von N. nach S. strömt, und beide in den Humber, eine meerbusenar-
tige Bucht an der Ostküste, münden; der Severn, welcher in Wales ent-
springt, durch den Wye und den Avon verstärkt wird, und in den
Bristol-Kanal fällt. Von den kleineren Flüssen Englands sind: die süd-
liche Ouse, der Wi t h am , die Tees, die Tyn e und der Tweed, die
dem Deutschen Meere zufliessen, und der Eden und Mersey, welche
in die Irische See münden, besonders bemerkenswerth. Die Küsten Eng-
lands, die grösstentheils ausgezackt und zerrissen sind, und nur bei Dover
in Dünen verlaufen, bieten zahlreiche Vorgebirge, und durch Natur und
Kunst gleich stark befestigt, gewähren sie einen trefflichen Ankergrund
und zahlreiche und sichere Häfen. Die bedeutendsten Buchten der
Küste sind: der Themsebusen, der sehr breit, aber durch Sandbänke ge-
fährdet ist; der Wash und Humber; die Bristolbay; der Plymouth-Sund, die
Falmouth- und Portsmouthbucht; die Torbay; die Studland- und Westbay,
die Caermarthen- und Cardiganbay etc. — Meerengen sind: die Strasse
von Calais oder Dover, zwischen England und Frankreich, und der
St. Georgs-Kanal, zwischen England und Irland. Unter der Menge von
Häfen verdienen ausgezeichnet zu werden, der von Falmouth, Plymouth,
Portsmouth, Gosport, Brighton, Dover, sämmtRch am Kanal; an der Nord-
see der von London, Chatham, Gravesend und Hull; an der Westküste
der Hafen von Liverpool, Milford, Swansea und Bristol. An Seen ist England
weniger reich als die Schwesterländer, doch machen malerische Um-
gebungen und reizende Aussichten dieselben zum Ziele vieler Reisenden.
Die reizendsten sind: der 5 Stunden lange Wiedermere in Lancaster,
und die kleineren D e r w e n t w a t e r und U11 s w a t e r in Cumberland. —
Von der grössten Wichtigkeit und als Kunstwerke höchst bewunderns-
würdig sind die Ka.nalverbindungen, welche das Land nach allen
Richtungen durchschneiden, so dass kaum eine wichtige Stadt von dieser
Kommunikation ausgeschlossen ist. — In Schottland sind die fliessen-
den Gewässer meist Bergströme von kurzem, aber schnellem Lauf und
nur an ihren weite Meerbusen bildenden Mündungen bedeutend; so der
Clyde, Tweed, Forth, Tay. Haup tkanä 1 e sind der Glasgowsche,
zwischen Clyde und Forth, 7 Meilen lang, und der Caledonische, der,
10 M. lang, die Seen Eil, Lochy, Vieh, Ness und Beauly, und somit das
westliche mit dem ösUichen Meere verbindet, und selbst für Kriegsschiffe
tief genug ist. Ein Kranz von prachtvollen Seen umzieht das Hochland,
darunter der berühmte Loch Lomond.

Das Klima Grossbritanniens ist im Ganzen mRd, gemässigt und
gesund, die Witterung aber sehr veränderlich. In England lagern sich
im FrühRng und Herbst tiefe Nebel über das Land, welche nur selten die
Sonne durchdringt. Der Sommer ist mehr feucht als warm, der Winter
bringt wenig Schnee, noch weniger Kälte. Die Fruchtbarkeit des Landes
in allen Reichen der Natur ist überaus gesegnet. Das Niederland in
Schottland hat eben so mildes KRma als England; in den Gebirgen
ist die Luft sehr rauh und das nordwestliche Hochland fast stets in Nebel
gehüllt. Im südwestlichen Theile Englands (Cornwall) ist die mittlere
Jahrestemperatur -+■ H", in der Mitte von England -f 10», in Süd-Schott-
land -i- 90, in Nord-Schottland 8". Hinsichtlich der Regenverhält-


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144 15. — Grossbritannien und Irland.

nisse gehören die Britischen Inseln zur Provinz des Herbst-Regens; die
Regenmenge beträgt im Durchschnitt 25". Die gegen einander streitenden
Winde sind der Ost- und der Westwind, von denen der erstere trocicen
und kalt, der letztere mild und regnig ist.

Das Könipeich Irland (Erin oder Irin), die zweite der grossen
Inseln des Britischen Archipels, im W. der ersten und von Schottland
durch den Nord-Kanal, von England durch die Irische See und den
St. Georgs-Kanal getrennt, 1,5 2 5,62 d. g. Qu.-Meilen umfassend, bietet
einen Wechsel von grossen Flächen, Hiigelebenen und Gebirgszügen dar,
die in ihren einzelnen Spitzen nur selten über 3000' aufsteigen und sich
vorzugsweise im westl. Theile der Insel häufen. Zwischen dem Banfluss
und dem Nordkanal verzweigt sich das Glenaregebirge, zwischen dem
Foyle und Ban die Sperinberge, zwischen dem unteren Barrow und der
Irländischen See das Blackstairgebirge etc. Die höchsten Punkte sind:
der Slieve Donard von 2,654', Macgillycuddys Reeks von
3,410', und der Croagh-Patrik von 3,480'Höhe; derCahircon-
righ soll 4,200' erreichen, was aber wahrscheinlich auf einem Irrthum
im Vermessen des Berges beruht. Das ganze innere und mittlere Irland
ist eine weite Ebene mit niedriger Holzung, vielen grösseren und kleine-
ren Seen (dem inselreichen Erne, dem Neagh, See von Killarney etc.) und
Morästen. Die Nordküste ist ihrer Klippen und Strömungen wegen fast
nicht zu beschifTen. Die wichtigsten und zugleich schiffbaren Flüsse sind:
der
Shannon, Slaney, Barrow, Boyne, Ban, Colmore etc. Die
eigenthümliche Gestaltung der Küsten hat eine zahlreiche Menge von
Häfen, Buchten und Vorgebirgen gebildet. Die Bantry-, Dingle-, Galway-,
Clew-, Sligo- und Donegal-Bay und der Lough Swilly sind die Beträcht-
lichsten unter diesen Küstenzerspaltungen. Das Klima 1st feucht, jedoch
sehr mild, so dass das ganze Jahr hindurch der Boden sein grünes Ge-
wand behält. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt + 10«, die mittlere
Regenmenge 35". —

Inseln. — Von den zu Grossbritannien gehörenden Inseln umfas-
sen die Hebrtden oder Wesfern-Inseln, welche durch den Minch
von Schottland getrennt werden, die westliche Küste von Schottland, zu
welchem sie gehören, von der Halbinsel Cantyre bis zum Kap Wrath.
Ihre Zahl wird auf 300 geschätzt, von denen 86 bewohnt und ziemlich
gut angebaut sind. Sie umfassen gegen 162 Qu,-M. mit ungefähr 90,000
meist katholischen Einwohnern, die sich vom Fisch- und Vogelfang, Vieh-
zucht und Kelpbrennen nähren und etwas Bergbau, aber nur wenig Acker-
bau treiben. Ihr Klima ist kalt und äusserst feucht; der Mangel an Bäu-
men ist einer ihrer charakteristischen Züge. Die bedeutendsten der In-
seln, im S. beginnend, sind: Islay, 4 Qu.-M. mit 10,000 E., dem Haupt-
ort Bowmore, bedeutender Viehzucht und Leinwandfabrikation; Jura,
21/2 QU.-.M., mit 1,200 E.; Mull, mit 10,000 Einw., bedeutender Rind-
vieh- und Schafzucht, ansehnlicher Häringsfischerei; Staffa, neben der
vorigen, kleine Insel mit der berühmten Fingalshöhle; Jona oder
Icolmkill, historisch merkwürdig durch das hier im 6. Jahrhundert
vom heiL Columban gegründete Kloster der Culdeer; Coli mit 1,300,
Tiree mit 3,200 Einw., zwei lange schmale, fruchtbare Inseln, westlich
von Mull; Skye, 37 Qu.-M. gross, mit 20,000 E., starker Viehzucht, Kelp-
brennerei und Häringsfischerei; Con na, mit 300, Rum, mit 600 Einw^,
Eigg und Muck, kleine Inseln im S. von Skye. Im W. von Skye zieht
sich die westliche Gruppe der Hebriden, die wegen ihrer Länge mit dem
allgemeinen Namen Long-Island bezeichnet wird; sie besteht aus 5
grösseren und zahlreichen kleinen Inseln; die grösste Insel derselben ist
Lewis, 371
/2 Qu.-M. mit 15,000 E., dem Hauptort S10rn0 way, und be-
trächtlicher Viehzucht und Fischerei; südlich von ihr liegen N0 r d-Uis t,
mit 4,000, und Süd-Üist, mit 5,000 Einw., etwas Haferbau,
Viehzucht
und starker Kelpbrennerei, Barray, Vatersay und dieBishops-
Inseln, und 20 M. westlich von Long-Island, einsam im
Atlantischen
Meere, die Felsen-Insel St. Kilda (1 Qu.-M.) mit 150 E., die sich mit

Schafzucht und dem Einsammeln der Eier und Dunen von Seevögeln be-
schäftigen. —

Die Orkaden oder Orkneys, im N. Schottlands, eine Gruppe
von 67 kleinen Inseln, die durch die 2 M. breite Pentlandstrasse vom
schottischen Festlande geschieden werden. Nur 29 der Inseln sind von
etwa 32,000 iMenschen bewohnt, welche W^ollzeug und Leinwand weben,
Rindvieh- und Schafzucht treiben, Kelp brennen und sich mit Seevögel-
fang beschäftigen. Die Hauptinsel ist Pomona oder M a i n 1 a n d, 10
Qu.-M. mit 15,000 E., dem Hauptort Kirkwall und dem Haupthafen
Stromness. Erwähnenswerth sind noch: Roswa, Stronsa,Eda
Sanda und Wes tra im Norden, und Hoy, F10 ta und R0naldshä
im Süden von Mainland. —

Die Slietland-Inseln, von den Einwohnern H i a 111 a n d genannt
im N. der Orkneys, zwischen ög^-ea« NBr., 86 grössere und kleinere'
Inseln, die zusammen 46 Q.-M. mit etwa 30,000 E. umfassen, von denen
aber nur 40 bebaut sind. Die Einwohner haben Rinder, Schafe mit sehr
feiner Wolle, kleine aber dauerhafte Pferde (die bekannten Ponnies),
bauen Kartofl'eln, Hafer und Gerste, betreiben Fischerei und Vogelfang,
und stricken sehr gesuchte wollene Strümpfe. Die bedeutendste ist die
13 .Meilen lange Insel Shetland oder Mainland, mit 16,000 E. und
dem Hauptort Lerwick; am fruchtbarsten ist Yell, 7 Qu.-M. mit 2,000
Einw.; die nördlichste Insel ist Unst, 2 Qu.-M. mit 2,400 Einw., die
südlichste Fair.

Die Insel Man liegt mitten im Irischen Meere, hat viele mineral-
reiche Berge, unter denen der 2000' hohe Snaffle- oder Snowfleld, um-
fasst einen Flächenraum von 18,23 Qu.-M. und zählt 52,387 E., Nachkom-
men der alten Briten, die sich selbst Manken nennen und die gälische
Sprache reden. Die Insel bildet ein eigenes Gouvernement; Regierungssitz
ist Castleton, mit 3,000 E., Haupthandelsstadt D 0 u gl a s , mit 7,000
Einw. — Die Manken treiben bedeutenden Häringsfang. —

Die Scilly-Inseln (Sorling-ues), ein Archipel von 145 kleinen
Eilanden im SW. von Grossbritannien, Kap Landsend gegenüber, von
denen nur 6: St. Mary, St. Agnes, St. Martin, Tresco, Brechar
und Sampson bewohnt sind. Auf den meisten der Inseln, besonders auf
der jetzt unbewohnten Insel Anney, findet man druidische Monumente.
Newtown (Hu g h 10 wn) auf St. Mary, mit 800 E., ist der Hauptort des
Archipels. — Die schöne, ungemein fruchtbar und gut angebaute Insel
Wight liegt ziemlich in der Mitte der Südküste Englands, vor Ports-
mouth; sie umfasst 9 Qu.-M. mit 50,315 E., und hat ein so mildes Klima,
dass die Myrthe hier im Freien gedeiht; die Gestade derselben bestehen
aus schrofl-en Kreidefelsen; Hauptort ist Newport; Lustschloss der
Königin Osborne; bedeutender Hafen C
0 w e s; S t. H e 1 e n s, Dorf mit
Rhede für Kriegsschilfe. —

Die UTormanniscIien Inseln liegen ausserhalb der Grenzen
des britischen Archipels, der Küste der Normandie gegenüber, und bestehen
aus den Inseln Guernsey, 2,35 Qu.-M. mit 33,719 E., und dem Hauptort
St. Pierre (20,000 E.); Jersey,
2,94 Qu.-M. mit 57,0.20 E. und dem
Hauptort St. Hellier (22,000 E.); Sark oder Sercq, Alderney
(Aurigny), und Herme.

In der Nordsee, den Mündungen der Elbe und Weser gegenübei,
liegt die seit 1814 von Dänemark an England abgetretene kleine
(0,23
Qu.-M.) Insel Helg-oland, die in das Ober- und Unterland geschieden
ist und 2,230 Einw. (Friesen) zählt, die von Fischerei und Lootsendienst
leben und auf der benachbarten Sanddüne ein besuchtes Seebad unterhal-
ten; und im Mittelländischen Meere liegt die in geographischer
Beziehung zu Italien gehörende Gruppe der
Dtalta-Inseln, die zusam-
men 8 Qu.-M. Flächenraum und 142,537 E. haben, und aus den Inseln
Malta (mit der Hauptstadt La Valetta), Gozzo (mit dem Hauptort
Rabat0), Comino und Cominotto bestehen.


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145 15. — Grossbritannien und Irland.

Politische Eintheilung. - Das „Vereinigte Königreicli Gross-
britannien und Irland'- zerfällt in die drei Königreiche: England mit
dem Fürstenthum Wales, und die Königreiche Schottland und Ir-
land. Jedes dieser Königreiche ist in Divisionen und diese in Graf-
schaften eingetheilt, die in England und Schottland Shires, in Irland
Counties genannt werden. Die Shires in England werden in Hundreds
oder Distrikte, in den nördlichen Grafschaften in Wapentakes oder
Kantone geschieden. Die Unterabtheilungen der Grafschaften in England
bieten viele Unregelmässigkeiten dar: so zerfallen die Grafschaften Cum-
berland, Durham, Northumberland und Westmoreland in Wards, Kent
in 5 Lathes, Sussex in 6 Râpes, York in 3 i d i n g" s die süsser
der Stadt
York, in 29 Wapentakes geschieden werden. '

Das Königreich England zerfällt in 10 Divisionen und 42 Counties
oder Shires; das Fürstenthum Wales in 1 Division und 12 Counties;
Das Königreich Schottland in
2 Divisionen und 32 Counties, und das'
Königreich Irland in 4 Provinzen und 32 Counties, wie folgt:

Einwohner
1851

Counties.

Divisionen.

England u. Wales.

1. liOndon-Div. .......

2. South-Eastern-Div

3. South-Midland-D.

5,8 I 2,362,236
300
,2 i 1,628,386

122
6,352

5,002
5,022

7,804

6,013

5,527
3,144

5,710

5,457

8,167

236,,
237,

1,234,332
1,113,982

1,803,291

4. Eastern-Div. ........

5. South-Westerii-D.

6. West-Mldlaiid-IJ. ..

2S4„,

261,2
148,6

269,8.

257,0

386,0

2,132,930

1,214,538
2,490,827

1,789,047

969,126

1,188,914

7. Noith-Midlaiid-D.

8. Noi'th-Westeni-D.

9. Yorlt-Divisioil .....

10. Northern-Division

11. Welsh-Division.....

Schottland.

12. Soutlier?i-Counties

13. Northern-Counties

14. Inseln im Britisch.
Meere..................

Irland, 4 Prov.

1. Leinster .............

2. Munster...............

3. Ulster..................

4. Connaught ..........

Flächeninhalt in
engl. Q.M d. Qu.M.

Theile von Middlesex, Surrey und

Kent...................................

Surrey und Kent (mit .\usnahme des
zu 1 gehörig;. Theils), Sussex, Hamp-
shire und Berkshire..................

Middlesex (mit .\usn. des zu 1 geh.
Theils), Hertfortshlre, Buckingham-
shire, Oxfordshire, Northamptonshire,
Huntingdonshire, Bedfordshire, Cam-
bridgeshire ............................

Essex, Suffolk, .Norfolk .............

Wiltshire , Dorsetshire , Devonshire,

Cornwall, Somersetshire.........

eioucestershire, llerefordsh., Shrop-
shire, StrafTordshire, Worcestershire

Warwickshire ........................

Leicestershire, Rutlandshire, Lin-
colnshire, Nottinghamshire, Derby-
shire ...............................

Cheshire, Lancashire .............

West-Riding, East-Riding (mit York),

North-Hiding......................

Durham, Northumberland, Cumber-
land, Westmoreland...............

Monmouthshire, South-Wales, North-
Wales ............................

425,
1,055,-

18,65
4,255,

9,000
22,324

394
90;038'

1,813,562
1,075,180

143,126

19 Counties (siehe unten).......

13 Counties (siehe unten)........

Man, Jersey, Guernsey nnd benach-
barte Inseln ......................

20,959,477

7,619
9,476
8,555
6,862

360,,
448,
404,
324,
1,537^,5

1,672,738
1,857,736
2,011,881
1,010,031

32,512

6,552,386
162,490

122,550

27,674,353

1

169

5,25

15,823
142,537
2,230

12 Counties (siehe unten)
6 Counties ,, ,,
9 Counties „ ,, ■ ■
5 Counties ,, ,,

5,792,,

Im Dienst zu Land und zur See........................

Im ganzen vereinigten Königreich ....................

Sonstige europäische Besitzungen :

Gibraltar ...............................................

Malta, Gozzo etc........................................

Helgoland................................................

Europäische Schutzstaaten.
Die Jonischen Inseln (siehe Text zu Taf. 12) ........

1,102,0

227,106

Die einzelnen Counties des vereinigten Königreichs, deren Grösse
in engl. Qu.-M. (nach zwei verschiedenen amtlichen Angaben), und
deren Hauptstädte und Einwohnerzahl nach dem Census von 1851, sind
folgende:

Counties.

Arealine
I.

ngl. Qn.M.
II.

Division.

Hauptstadt.

Einwohn.
1851.

in England:

Bedford .....................

463

430

III.

Bedford .....................

35,511

Berks .......................

752

744

II.

Reading.....................

22,175

Buckingham ................

738

748

III.

Buckingham ................

11,412

Cambridge ..................

857

686

III.

Cambridge ..................

27,803

Chester .....................

1,052

1,017

VIII.

Chester .....................

53,294-

Cornwall....................

1,330

1,407

V.

Launceston..................

16,819

Cumberland.................

1 1,523

1,497

X.

Carlisle .....................

41,566

Derby .......................

^ 1,028

1,077

VII.

Derby .......................

43,690

Devon .......................

2,585

2,488

V.

Exeter.......................

32,810

Dorset ......................

1,006

1,129

V.

Dorchester..................

25,002

Durham .....................

1,097

1,040

X.

Durham ....................

55,952

Essex........................

1,533

1,525

IV.

Chelmsford..................

14,853

Gloucester ..................

1,258

1,122

VI.

Gloucester ..................

32,062

Hereford ....................

863

971

VL

Hereford ....................

35,158

Hertford ....................

630

602

III.

Hertford ....................

15,088

Huntingdon.................

372

345

III.

Huntingdon........ .........

20,900

Kent ........................

1,557

1,462

I. u. n.

Canterbury...............•••

14,097

Lancaster ...................

1,766

1,806

VIII.

Lancaster ...................

34,660

Leicester ...................

806

816

VII.

Leicester ...................

60,651

Lincoln .....................

2,611

2,787

VII.

Lincoln .....................

42,061

Middlesex ...................

282

297

I, u. III.

L ondon ...................

2,361,640

Monmouth ..................

Norfolk .....................

Northampton ...............

Northumberland ............

Nottingham.................

Oxford.......................

Rutland.....................

496
2,024.
1,016
1,871
837
756
149

516
2,013
965
1,809
774
742
200

VI. u. XI.
IV.
III.
X,
VIL
III.
AIL

Monmouth ..................

Norwich ....................

Northampton ...............

Newcastle ..................

Nottingham.................

Oxford.......................

Oakham ....................

27,365
68,196
33,858
89,145
58,418
20,173

Salop Oder Shropshire .....

Somerset....................!

Southampton od. Hampshire

1,343
l,!i45
1,625

1,403
1,549
1,533

VI.
V.
II.

Shrewsbury ................

Bristol (mit Clifton) ......

Winchester..................

11,508
23,095
143,704

Stafford .....................

1,184

1,196

VI.

Stafford .....................

25,658
22,785
32,757
25,039

Suffolk ......................

1,515

1,566

IV.

Ipswich .....................

Surrey — .................

759 1

811

I. u. II.

Guildford ..................

Sussex ...............

Warwick .............

Westmoreland ......

Witts ................

Worcester ...........

York, East-Riding ■■

York, City...........

York, North-Riding ■
York, West-Riding ■

Brecknock ...............

Cardigan .................

Caermarthen.............

Cardiff ...................

Pembroke (mit Milford)
Presteigne ...............

XI.

18,182
20,179
38,137
46,684
22,954
15,140

754
675
974
792
610
426

746
673

968
757
609
425

271

182

544

487

633

679

244

243

663

658

839

819

Beaumaris •
Caernarvon -•
Denbigh —

Flint ........

Bala.........

Montgomery

3,947
30,444
6,776
4,283
6,736
20,372

XI.

in Wales, und zwar
in S
0 u t h - W a 1 e s:
Brecknock oder Brecon ■

Cardigan ..................

Caermarthen..............

Glamorgan................

Pembroke .................

Radnor ...................

in North-Wales:

Anglesea ..................

Caernarvon ................

Denbigh...................

Flint ......................

Merioneth ................

Montgomery ..............

1,985
3,800
1,600
500
446
257
618
48
230
880
360
840
504
840
250
4,600
317
83
822

870
112
200
1,325
360
2,588
241
2,836
715
263
489
1,754
451

1.960
3,129
1,039
650
442
161
687
48
228
1,253
354
473
467
888
272
4,054
380
72
821

942

120
195
1,280
319
2,588
225
2,885
715
263
489
1,754
451

XIII.
XIII.
XII.

xin.
xu.

XII.

xin.

XII.
XII.
XII
XII.
XIU.

XII.

XIII,
XII.
XIU.
XIIL
XII.
XIL

XII.

XIL

XIII.
XIII,

XII,

XIII,

XII.

XIII.
XII.
XII.

XII.

XIII.
XII.

71,945
1,164
9,097
6,042
2,000
7,106
6,722
4,000
5,411
11,106
158.015
6,336
5,685
9,349
3,833
12,715
5,000
4,000
2,774
5,315
333,657
4,789
3,420
3,331
1,982
23,814
47,151
1,952
6,000
3,313
12,357
599
2,330

Aberdeen ......

Inverary ......

Ayr ...........

Banff..........

Greenlaw .....

Rothsay.......

Wick ..........

Clackmannan -
Dumbarton -■■

Dumfries ......

E d i n b u r g ii

Elgin..........

Cupar .........

Forfar .........

Haddington ...

Inverness......

Stonehaven -..

Kinross ........

Kirkcudbright •

^Lanark -.......

(Glasgow .......

Linlithgow-----

Nairn ..........

Kirkwall.......

Peebles .......

Perth .........

Paisley ........

Cromarty......

Hawick .......

Selkirk .......

Stirling ........

Dornoch.......

Wigtown ......

in Sehottland:

Aberdeen (Mar) ........

Argyle....................

Ayr.......................

Banff.....................

Berwick (Merse) ........

Bute .....................

Caithness ................

Clackmannan.............

Dumbarton...............

Dumfries.................

Edinburgh (Mid-Lothian)

Elgin (Morray) .........

Fife.......................

Forfar (.\ngus)..........

Haddington (East-Lothian)
Inverness m. d. Hebriden

Kincardine (Meavns).....

Kinrosss .................

Kirkcudbright (E.Galloway)

Lanark (Clydesdale) .....

Linlithgow (West-Lothian)

Nairn ......................

Orkney- u. Shetland-Ins,••

Peebles (Tweeddale) .....

Perth ......................

Renfrew....................

Boss- u. Cromarty.........

Roxburg (Teviotdale) .....

Selkirk ....................

Stirling ....................

Sutherland.................

Wigtown (West-Galloway)

10,409
234,850
6,000
20,283
8,000
6,000
16,000
22,000
3,500
4,000
6.000
12,000
3,500

Carlow .....

Dublin -••-

Kildare .....

Kilkenny ■■■■
Tullamore --
Longford -■•

(Dundalk.......

(Drogheda •••■

Trim .........

Maryborough ■
Mullingar ■■•■

Wexford......

Wicklow .....

2) in Manster;

Clare ..................

Cork....................

Kerry .................

Limerick...............

Tipperary ..............

Waterford .............

12,000
93,485
11,363
55,268
18,000
26,667

Ennis............

Cork, (mit Cove)

Tralee...........

Limerick........

Clonmel.........

Waterford.......

6 Counties ■

3) in Ulster;

Antrim...............

Armagh ..............

Cavan ................

Donegal (Tyrconel) .•

Down ................

Fermanagh...........

Londonderry .........

Monaghan ............

Tyrone ..............

8,488
10,348
5,580
2,500
5,000
8,000
18,215
5,220
4,000

1,182
516
1,162
1,820
955
734
810
511
1,178

923
416
590
1,738
869
528
627
528
1,032

in Irland, und zwar

Carlow ................— •

343

299

Dublin ......................

388

312

Kildare .....................

613

577

Kilkenny ...................

802

727

King's.......................

825

700

Longford .....-..............

412

385

Louth .....................

331

321

Meath .......................

886

830

Queen's ............. .......

620

598

Westmeath .................

603

620

Wexford ....................

882

796

Wicklow ...................

775

637

12 Counties ......

7^480 "

6,802

1,253

1,095

2,765

2,501

1,795

1,596

1,054

948

1,583

1,513

736

657

9,186

8,310

Carrickfergus

Armagh .....

Cavan .......

Litford.......

Duwnpotrik •
Ennisklllen ■

Derry........

Monaghan ••
Omagh ......

9 Counties —

4) in Connaught;

Galway .................

Leitrim .................

Mayo ....................

Roscommon..............

Sligo ....................

7,251

24.697
2,500
7,500
4,145
15,228

2,360
672

1,951
524
1,810
818
583
5,686

596
356

Galway .............

Carrick on Shannon

Casttebar ............

Roscommon .........

Sligo ................

4,843

Deutsche Q.M. Einwohner.

68,159
1,181,50

1,35
— ?

~69,'34Ï^

170,973,000
1,627,000
71,713
1,262
172,672,1)75'

5 Counties ■

Von aussereuropäischen Besitzungen geboren zum Britischen Reiche,
in welchem in Wahrheit die Sonne nie
untergeht:

-^ussereuropäische Besitzungen.

In Asien:

Die Besitzungen der ehematigen Britisch-ostlndischen Kompagnie
(s. Text zu: Vorder- und Hinter-Indien, Taf. 41, p. 3 ff.)

Ceylon, Insel ..........................................................

Hong-Kong, in China .................................................

:.\real in engl. Ou.M.

i I. i n.

Einwohn
1851

Hauptstadt,

$ Chichester

(Lewes -----

Warwick •
Appleby - ■
Salisbury -
Worcester

>York ......

15,000
25,713
41,932
3,369
8,931
27,677

57,111

1,466

897
762
1,367
723
1,280

2,070

2,611

1,461

984
722
1,283
674

VL
X.

V.

VI.

IX.

6,013

Labuan (auf Borneo

In Asien


-ocr page 135-

146 15. — Grossbritannien und Irland.

Aussereuropäische Besitzungen.

In Afrika:

Westltüste, und zwar: Gambia, Sierra Leone, Cape Caast, Gold-
küste, Accra, Dix Cove, Animaboe etc. ..........................

St. Helena, Insel........................................................

Ascention, Insel.........................................................

Kap-Kolonie —-........................................................

Natal .....................................................................

Mauritius (früher Isle de France) ....................................

Seychellen oder Mahe-lnseln etc. .....................................

7,057,20

24,500
11,774
4,710
1,305
735
147
102,5,
1,692
10,540
600

________2,»

56,107,1,

65,000
1,220,514
1,350,923
208,000
276,177

71,496
96,500
64.000
25,000
9,930
3,¥87,T4(r

In Afrika: --■

In Nord-Amerika:

Labrador und Hudsonsbayländer ................

Unter-Canada (1837) ...........................

Ober-Canada (1857) .............................

Neu-Braunschweig...............................

Keu-Schoitland ..................................

Kap Breton.......................................

Prinz Edwards Insel.............................

Neu-Foundland...................................

Britisch-Columbia................................

Vancouvers-lnsel ................................

Bermudas-Iuseln ................................

301
207
4
4
3
3
1

2
13
2,ti
7
6
6

2,5,
8,8,
112,5,
2,950
4,710
756

379,690
27,519
9,250
3,500
1,550
23,150
9,680
35,408
7,500
22,200
25,700
125,864
27,248
32,705
2,300
15,390
60,319
11,066
126,000
1,500
' 917,539

In Sord-Amerika: ..........

In Westindien und Siid-Amerika :

Jamaica..........................................................

Die Bahama-inseln.............................................

Die Junîfern-lnseln (Toriola, Virgin-Gorda und Anegada)

Anguilla........................................................

Barbuda..........................................................

st. Christoph (St Kitls) .....................................

Nevis ............................................................

Antigua .........................................................

Montserrat ......................................................

Dominica ........................................................

St. Lucia .......................................................

Barbados.........................................................

St. Vincent .....................................................

Granada .........................................................

Grenadillen (Grenadinen).......................................

Tabago ...........................................................

Trinidad.........................................................

Honduras........................................................

Britisch-Guiana.................................................

Falklands-Iuäeln ...............................................

9,104,95

3,000
4,584
7.000
4,000
1,130
2,853
22,567'

583,000
414,000
105,000
14,329
81,492
250,000

In Westindien und Süd-Amerika ;

In Australien :

Neu-Süd-Wales (angebaut 1,625 Qu.-M.).....

Victoria (Port Philipp oder Australia felix)

Süd-Australien..................................

West-Australien ................................

Vandiemensland (Tasmanien) .................

Neu-Seeland ..................................

In Australien : —

Das ganze Britische Reich umfasst mithin:

in Europa ...................................

,, Asien .........................................

„ Afrika.........................................

,, Nord-Amerika .............................

,, Westindien und Süd-Amerika ..............

,, Australien.....................................

5,800,78
69,341,85
7,057,„o
56,107,10
9i.l04„5
22,567,00

169,979„e

1,447,821

27,834,943
172,672,975
963,686
3,387,540
947,539
1,447,821
207,254,504

In Summa :

l»as V»»lli. — Bevölkerungsverhältnisse. — Seit dem Jahre
1801 wird die Yolksiiienge des vereinigten Königreichs alle 10 Jahre ge-
zählt, seit 1821 aher erst ist auch Irland iu diese regelmässige Volkszäh-
lung mit aufgenommen worden. Aus dem vorigen Jahrhundert und von
früher fehlen genaue Bevölkerungsbeobachtungen- Für England und
Wales dürften Finlaison's Zusammenstellungen, nach welchen im Jahre
1700 die Volkszahl 5,134,000; 1720: 5,345,000; 1740: 5,830,000; 1760:
6,480,000; 1780: 7,815,000, und 1800: 9,187,000 betrug, der Wirklichkeit
am nächsten kommen. Für Schottland wurden für das Jahr 1707
(Union) 1,050,000, für 1755: 1,265,000 Seelen berechnet. — In Irland
ergaben die Steuerzählungen, bei denen durchschnittlich (sehr unzuver-
lässig) 6 Bewohner auf jedes Haus angenommen w^irden, 1731: 2,010,221;
1754: 2,372,634; 1777: 2,690,556, und 1791: 4,206,612 Seelen. Auch im
laufenden Jahrhundert beruhen in Irland, bis 1821, die Angaben auf un-
zuverlässigen Schätzungen, und erst von da an sind die Zählungen zu-
verlässig; 1825 berechnet das Londoner statistische Bureau die Bevöl-
kerung Irlands auf 7,172,748; 1835 auf 7,927,989; 1845 auf 8,344,142
und 1851 auf 6,551,970 Seelen. Die enorme, in der neueren Geschichte
beispiellose Vo I k s v er m in d er ung von 1,792,172 in 6 Jahren, durch-
schnittlich von 298,695 Menschen in jedem Jahre, war Folge der Aus-
wanderung, die in keinem Lande so überhand genommen hatte, als in
dem unglücklichen, von allen Seiten gedrückten Irland. —

Im gesammten vereinigten Königreiche (England, Wales, Schott-
land, Irland und den Normannischen Inseln) betrug die Bevölkerung 1821:
20,874,321; 1831: 24,029,702; 1841: 26,702,677, und 1851:27,674,353
Seelen; für den zehnjährigen Zeitraum von 1841 — 1851 ergab sich mitbin
eine jährliche Bevölkerungszunahme von 0,32 Prozent, die in den einzel-
nen Theilen des Reichs: in England 1,13, in Wales 0,91, in Schotlland 0,87
Prozent betrug, in Irland aber eine Verminderung von mehr als
1,91 Pro-
zent nachwies- — Geburten kommen in England und Wales auf je
100,000 Einwohner (nach lOjälirigem Durchschnitt) 3,208, Sterbefälle
2,201- — Nach den Geschlechtern geschieden, waren nach der Zählung
von 1851 in

England: Schottland: Irland: Norm. Inseln: Zusammen:

8,762,588 1,363,622 3,176,721 66,511 13,369,442 männl. Bewohner,

9,160,180 1,507,162 3,339,567 67,405 14,074,314 weibl. Bewohner.

Kein anderes Land besiizt so viele grosse Städte, und in keinem, Amerika
ausgenommen, erweitern sich dieselben in solcher Ausdehnung. Nach der
Zählung vom März 1851 kamen von der Gesammtbevölkerung (Irland un-
gerechnet) :

auf die 815 Städte . . . 10.556,288 Menschen,

auf das platte Land . . . 10i403,189
mithin war die Städtebevölkerung grösser als die des platten Landes! —

Deutsche Q.M. Einwohner.

340,000
5,709
400
267,096
111,210
230,995

' 963,T86"

200
3,5
1,5

6,904,0
850
33
,4,
65

London allein, mit einer Einwohnerzahl, welche jene mancher König-
reiche (Dänemark, Griechenland, Hannover, Sachsen, Württemberg) über-
steigt, hatte 1801 eine Bevölkerung von 958,863; 1811 von 1,138,815;
1821 von 1,378,947; 1831 von 1,654,994; 1841 von 1,948,417, und 1851
von 2,362,236 Seelen, und zählte 1858: 2,880,000 Einwohner- In gleicher
Weise erweiterten sich andere Städte des Landes! So zählte:

Manchester (rait Salford) 1801

: 94,876; 1851 ;

: 401,321 Einw.

Liverpool................ „

82,295 ; ,,

375,955 ,,

Glasgow .................. ,,

77,058 ;

329,097 ,,

Birmingham............. ,,

70,670; „

232,841 „

Edinburgh (mit Leilli) ,,

81,404 ; „

191,221 „

Leeds .................... ,,

53,162; „

172,270 ,,

Bristol .................. ,,

61,153; ,,

137,328 ,,

Sheffield ................ „

45,755 ; „

135,310 „

Wolverhampton.......... ,,

30,584; „

119,748 ,,

Bradford................. ,,

13,264 ; „

103,773 „

Ferner hatten im Jahre 1851 mehr als 50,000 Einwohner, in England:
Bath 54,240; Brighton 69,673;. Hull 84,690; Leicester 60,584; Merthyr
Tydfil 63,080; Newcastle 87,784; Norwich 68,195; Nottingham 57,407;
Oldham 72,357; Plymouth 52,221; Portsmouth 72,096; Preston 69,542;
Stockport 53,835, und Stocke-up-Trent 84,027. In Schottland: Aber-
deen 71,973, und Dundee 78,931, und in Irland: Dublin 258,361. —

Stammversehiedenheit. — Die Bewohner des vereinigten König-
reichs gehören zwei Hauptvolksstämmen, dem galischen (keltischen)
und germanischen Stamme an, von welchen der letztere das Ueber-
gewicht erlangt hat. Die Galen zerspalten sich innerhalb des Reichs in
drei Hauptzweige, in Briten oder Kymren in Wales und Cumberland
und auf der Insel Man, Skoten im schottischen Hochlande und in Mit-
telschottland, auf den Hebrlden und den Orkneys, und Iren oder Ersen,
in Irland, und als Dienende in grosser Zahl in England und Schottland.
Die Germanen, die Nachkommen der ursprünglich von den Briten gegen
die Pikten und Skoten zu Hülfe gerufenen Angeln, Sachsen, Dänen und
Normannen, haben sich im Laufe der Zeiten zu Herren des Landes ge-
macht, und bilden gegenwärtig das Gros der Bevölkerung von England
und Schottland und eines Theils von Irland. Dem gr i ech is ch-la tei-
nIschen Stamme gehören nur die Bewohner der Normännischen Inseln und
der Malta-Gruppe an. Juden zählt man nicht über 20,000 im Lande- —
Ständeverschiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Unter allen
Europäischen Völkern geniesst in staatsbürgerlicher Beziehung das Bri-
tische Volk die grösste Freiheit, aber keines ist auch zugleich mehr Sklave
gesellschaftlicher Verhältnisse, keines beugt sich mehr unter das Joch ur-
alter Vorurtheile und Ueberlieferungen, als das Britische. Die Staatsver-
fassung erkennt nur zwei Stände an: die Nobility oder den Adel, und die
Commonaliy oder die Gemeinen, von denen ein jeder Stand seine beson-
deren politischen Rechte ausübt; aber jeder dieser beiden zerfällt, durch
die Macht der Gewohnheit herbeigeführt, in so vielfache Abstufungen,
denen verschiedene Ehrenvorzüge eingeräumt sind, dass es für den Aus-
länder nicht leicht ist, sich in dem Labyrinth der Volksklassen zurecht-
zuflnden, und im Inlande jeder MissgrifT in die ständische Stufenleiter als
ein Verstoss gegen die geseRschaftliche Ordnung betrachtet wird. — Zur
Nobility (dem Adel) gehören die Prinzen von Geburt, so wie
alle Lords
oder Seigneurs und Herren des Reichs, seien dieselben hochadelig durch
Geburt, oder durch Gunst des Souveräns zur Lordswürde
erhoben wor-
den- Nach ihrem Range werden-die weltlichen Peers (die Mitglieder des
Oberhauses sind) in 5 Klassen: Herzöge, Marquis, Grafen (Earls), Vice-
grafen (Viscounts) und Barone (Barons) geschieden. Ihre Titel und Wür-
den erben vom Vater nur auf den ältesten Sohn, der zu dessen Lebzeiten
den zweiten Titel des Vaters führt; die jungem Söhne treten in die Com-
monalty. In Ermangelung männlicher Nachkommenschaft geht die Peer-
schaft auf die weibliche Linie über und kann mit der ältesten Tochter
verheirathet werden. Persönlich besitzen diesen Adel die hohen Kron-
beamten, die Erzbischöfe von England und Irland und die Bischöfe von
England; der Lordkanzler dagegen wird durch sein Amt erblicher Peer,
auch wenn er aus dem Stand der Commonalty entsprossen ist. — Die
Commonalty zerfäRt in die Gentry und in die niederen Volksklassen
der Städte und des Landes- Die Gentry umfasst den Ritterstand (Knights,
Baronets und sämmtliche Ritter königlicher Orden; die Glieder des Ritter-
standes führen das Prädikat Sir, ihre Gemahlinnen den Titel Lady);
die nachgeborenen Söhne der Nobility; sämmtliche Mitglieder des Unter-
hauses und die Esquires (welchen Titel in England und Irland jeder selbst-
ständige Gutsbesitzer führt, die in Schottland Lairds heissen); alle
plaidirenden Advokaten oder Barristers; höhere Staatsbeamte; Gelehrte,
angesehene Künstler, Offiziere des Heeres und der Flotte (denen ARen im
gewöhnlichen Leben der Titel Esquire und das Prädikat Sir beigelegt
wird, obwohl es ihnen gesetzlich nicht zusteht), und endlich: die Mit-
glieder des höheren Kaufmannsstandes, die Besitzer grosser Fabriken und
die Offiziere der Handelsmarine. Zu den niederen Volksklassen
gehören: die Kaufleute mit offenen Läden, Krämer, Künstler, kleinen
Fabrikbesitzer, Handwerker, Pächter, Freeholders, Yeomen, Besitzer kleiner
Güter, Copyholders, Erbzinsbauern, und endlich die Fabrikarbeiter, Matro-
sen, Taglöhner etc- Trolz dieser grossen Verschiedenheit der Stände
durchdringt das Gefühl der Freiheit und der Gleichheit vor dem Gesetze
alle Engländer, und Nationalstolz ist der Hauptzug ihres Charakters-
Seiner Fähigkeiten, seiner Kraft, seiner Freiheit und seiner .Ausdauer in
Durchführung der schwierigsten Unternehmungen sich bewusst, blickt der
Engländer mit Ironie auf andere Völker, und schliesst in dieser Beziehung
selbst seihe Landsleute, die Schotten und Iren, nicht aus. Unternehmend,
grossmüthig, tapfer, und trotz seines kalten, finstern und heftigen Wesens,
gefällig, freimuthig im höchsten Grade, und klaren Verstandes, gibt er
nicht leicht, nicht ohne Prüfung, sein Vertrauen und seine Freundschaft,
und zeigt überall eine Ungezwungenheit, die das Individuum oft zu den
Extremen des Guten und Bösen treibt. Der spekulative, kalte, methodische
Geist, der alle Engländer durchzieht, der sie ARes auf ihr persönliches
Interesse zurückführen lässt, erweckt in ihnen ein Gefühl des Stolzes und
der Holfart, eine Nachahmungssucht, die in keinem Lande der Welt so
hervortritt, als in England, wo ein Jeder, sei er auch aus der untersten
Stufe der gesellschaftlichen Rangleiter entsprungen, durch seine eigene
Kraft bis zur höchsten hinaufsteigen, und in der Reihe der Nobility den
Grund zu einem neuen Geschlechte der Aristokratie legen kann, wenn er
nur ein Gentleman ist, d. h. ein Mann von Kopf und Herz, der Inbegriff
aller moralischen, geistigen und sitUichen Bildung. Jedermann, der sich
durch Bildung, durch bürgeriiche Tugenden, durch Sorge um das Gemein-


-ocr page 136-

147 15. — Grossbritannien und Irland.

wohl etc. auszeichnet, hat Anspruch auf den Ehrentitel Gentleman, den
man Allen versagt, die sich durch Gemeinheit der Gesinnung, durch
niedrige Handlungen bemerkbar machen, gehörten sie auch der Klasse
der Gentry oder Nobility an. — Wohlthätig im höchsten Grade, immer
bereit kosmopolitische Bestrebungen zu unterstützen, neue Unternehmun-
gen in's Leben zu führen und gewinnbringend zu machen, erkennt der
Engländer den Werth des Geldes besser als irgend ein anderes Volk.
Nirgends nimmt man weniger Anstand, Geld zu bieten und Geld zu neh-
men, als Repräsentanten des Werthes von Arbeit und Leistung, als in
England, und selbst die Pforten des Parlaments öffnen sich nicht selten
seinem Einfluss. Die hohe Achtung, in welcher der Reichtbum steht,
macht die Armuth in England zu einem Gegenstand der Verachtung, und
darum konnte auch ein fremder Minister sagen: ,,Ueberau sonst ist die
Armuth ein Gebrechen, hier aber ist sie ein Verbrechen!" —

Religionsverschiedenlieit, Kirchliche Verhältnisse. — Die
Mehrheit der Bewohner Grossbritanniens bekennt sich zur Evangelischen
Kirche: ein strenger Protestantismus herrscht in England und Schottland,
der Katholizismus in Irland vor. — Die protestantische Kirche theilt sich
in zwei Hauptparteien, in die anglikanische, mit bischöflicher Ver-
fassung, daher Episkopalkirche genannt, und in die reformirte
Kirche, mit Presbyterialverfassung, Pr es b y teri an is ch e Kirche. Die
Episkopalkirche, die durch einen zahlreichen Klerus vertreten wird,
und in Folge ihres sehr ansehnlichen Vermögens durch ihre Bischöfe
auch grossen Einfluss in weltlichen Dingen ausübt, ist die herrschende
Staatskirche im ganzen vereinigten Königreiche; ihre Liturgie stammt
noch aus den Zeiten der Reformation; ihre Kirchen sind einfach, ohne
Verzierung, aber hell und sehr reinlich; ihre Gebräuche, bis anf die ab-
geschaffte Messe, denen der katholischen Kirche sehr ähnlich. Oberhaupt
derselben (sowie auch der Presbyterianischen Kirche) ist der jedesmalige
Souverän des Landes. In England, wo mehr als die Hälfte der Bevöl-
kerung der Episkopalkirche angehört, steht sie unter 2 Erzbischöfen, von
Canterbury und von York, von denen der erstere zugleich Primas des
Reichs ist und den Rang gleich nach den Prinzen von Geblüt hat. Unter
Ihnen stehen 26 Bischöfe, 29 Decbanten, 58 Erzdechanten, 355 Pfründner,
29 Domherren, 10,718 Pfarrer und 4,813 Vikare; die Kirche hat ein jährliches
Einkommen von fast 24 Mill. Thaler. Die Kuraten, die vom Pfarrer be-
stimmten Amisverwalter, haben nur sehr geringe, oft, ärmliche Gehalte,
«ie Inhaber der Pfründen und die hohe GeistRchkeit, nach deutschen Be-
griffen, oft ein fürstliches Einkommen, so der Erzbischof von Canterbury
jahrlich 210,000 Thaler. In S ch o ttlan d, wo die wenigen Episkopalen
Jüeislens in den grossen Städten leben, sind die sechs Bischöfe (von Edin-
"urgh und Glasgow, von Ross, Aberdeen, Brechin, Dunkeid und .Moray)
Ohne Sprengel, werden aber noch stets in partibus ernannt, um angesehene
''eistliche die Einkünfte der reich dotirten Stellen geniessen zu lassen.
.,1 Irland steht die Episkopalkircbe unter 4 Erzbischöfen (Armagh, Dublin,
'Uam und Cashel), 18 Bischöfen, 139 Würdenträgern, 178 Pfründnern,
J Decbanten, 1,396 Pfarrern und 833 Vikaren, und verfügt über ein jäbr-
'ches Einkommen von mehr als 5 Mill. Thalern. Die schottische oder
'"esbyterianische Kirche ist die eigentliche Landeskirche in Schott-
land, wo ihr die Hälfte der Bevölkerung angehört. Statt der Bischöfe
7p nur Aelteste oder Presbyter als geistliche Aufseher an; sie

vertäut in 69 Presbyterien, welche unter 15 Provinzialsynoden stehen,
«enen die Generalversammlung der Abgeordneten der Presbyterien in
-dinburgh als höchste geistliche Gewalt gilt. Sie hat in Schottland 889
'virchspiele mit eben so viel Pfarrern. In Irland zählt sie über eine halbe
Anhänger, wovon die meisten in der Erzdiöcese Armagh leben* in
■"-figland und Whales schätzt man ihre Anhänger auf circa 400 000 Seelen. !

Ungemein zahlreich sind die verschiedenen Sekten der evangelischen i
Kirche, die sich von der Gemeinschaft der anglikanischen und schotti- ^
®chen Kirche ausgeschlossen haben, Dissenters genannt werden, und sich i
Sämmtlich allgemeiner Duldung zu erfreuen haben. Die wichtigste und
j
einflussreichste Sekte bilden Methodisten oder Wesleyaner, die sich
nur dadurch von den Episkopalen unterscheiden, dass sie die äusseren
Formen für Nebensache, das praktische Christenthum dagegen für die
Hauptsache nehmen und sich fest an die Worte der heiligen Schrift halten; in
den vereinigten Königreichen zählen sie gegen eine .Million Anhänger ; die
Zahl ihrer Ortsprediger beläuft sich auf 15,000, die ihrer wandernden
Prediger auf 1,600; besonders tbätig sind ihre Missionsanstalten, die nach
allen Theilen der Welt Verbreiter ihrer Lehre aussenden. Ihnen folgen,
hinsichtlich der Zahl, die Baptisten, die in der Lehre beinahe ganz
mit den Reformirten übereinkommen, nur dass sie die Taufe bei Erwach-
senen eingeführt haben; die Quäcker oder Freunde, die in noch
höherem Grade als die Methodisten die äusseren Formen für Nebensache
halten, auf gewissenhafte Ausübung der Vorschriften des Christenthums
dringen, und von dem Glauben ausgehen, dass der Mensch noch jetzt
durch Schweigen und Harren einer unmittelbaren göttlichen Offenbarung
durch den heil. Geist theilhaftig werde; die presbyterianischen Dis-
senters in Schottland, circa V2 Mill.; die Lutheraner, welche hier
als Sektirer angesehen werden; die Mennoniten, circa 200,000; die
Herrnhuter, gegen 120,000, vornehmlich in York, Lancaster und Not-
tingham ; die Puseyisten, Irvingianer, 1 n d ep end en t e n, Uni-
tarier, Socianer oder An t i - Tr i n i tar i er, zusammen gegen 1 Mill.,
und eine Menge anderer Sektirer. —• Juden sind gegen 20,000 im Lande,
meistens nur in London nnd andern grossen Handelsstädten. —

Die katholische Kirche, zu welcher sich der vierte Theil der
Bevölkerung des vereinigten Königreichs bekennt, stand seit den Tagen
der streng durchgeführten Reformation unter dem schwersten Druck. Erst
1778 wurden die katholischen Glaubensgenossen zum Besitze von Län-
dereien berechtigt erklärt; seit I79I aller inquisitorischen Vexation über-
hoben; seit 1817 in's Landheer und in die Seemacht, mit Erlassung des
Testeids, aufgenommen, und erst seit 1829 durch die Emanzipationsakte
mit den Protestanten in den Genuss gleicher Rechte versetzt. In Irland
ist die römisch-katholische Kirche die herrschende, da mehr als drei
Viertel der Bevölkerung sich zu ihr bekennen ; sie hat hier 4 Erzbischöfe,
deren Diöcesen mit denen der anglikanischen Erzbischöfe gleichnamig
sind , die aber nicht wie diese im Parlamente Sitz und Stimme haben,
23 Bischöfe, 896 Kirchen, 1,500 Pfarrer, 3,100 Kuratgeistliche und 55 Klö-
ster. In England, wo 1 Erzbischof von London, und 4 römische Bischöfe
bestehen, leben die meisten Katholiken in London und den Counties York,
Lancaster, Stafford und Northumberland, nnd zur Bildung katholischer
Geistlicher bestehen 6 Seminarien, unter denen das Seminar zu Stonyhorst
bei Blackburn das ansehnlichste ist, und mehrere Mönchs- und Nonnen-
klöster, welch letztere sich mit Erziehung der weiblichen Jugend beschäf-
tigen. In Schottland sind die zahlreichsten katholischen Gemeinden
in Inverness und Banff. Der Papst, als sichtbares Oberhaupt der Kirche,
übt seine .Macht auch in den vereinigten Königreichen aus, und erwählt
bei Erledigung eines bischöflichen Stuhls den neuen Bischof aus 3 oder
4 Kandidaten, die ihm von den übrigen Bischöfen und der niedern Geist-
lichkeit vorgeschlagen werden.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die geistige Kul-
tur steht auf einer hohen Stufe der Ausbildung, das Vo Ik s s ch ul wes en
in England und Irland dagegen hat bei Weitem die Höhe nicht erreicht,
deren es sich in Deutschland zu erfreuen hat; weit besser jedoch ist es
in Schottland eingerichtet. Nach Angabe des Lord John Rüssel (im Unter-
hause, 19. Apr. 1847) betrug im J. 1846 die Zahl der schulfähigen Kinder
(vom 4. bis zum 14. Jahr) fast den vierten Theil der Bevölkerung. Dar-
unter waren kaum ein Drittel, welche die gewöhnlichen Tagschulen be-
suchten, und weit unter ein Drittel, welche in die Sonntagsschulen gingen.
Die übrigen (etwa IV2 Mill.), wuchsen heran ohne allen Unterricht
im Schreiben, Lesen, Rechnen und Religion. Es ist demnach nicht zu
verwundern, dass auch unter den Erwachsenen eine grosse Unwissen-
heit herrscht. Unter 135,845 Paaren, die im J. 1848 in England getraut


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8 15. — Grossbritannien und Irland.

wurden, waren vom männlichen Geschlechte 42,429, vom weiblichen
61,877, die weder lesen noch schreiben konnten, und ihren Namen bloss
durch ein Kreuz in das Kirchenregister einzeichneten. — Bis zu Anfang
dieses Jahrhunderts kümmerte sich die Staatsregierung nur wenig um die
Volksbildung, und erst die Gegenwart lässt die gesetzgebende Macht kräf-
tiger einschreiten. Die Herbeischaffung der Mittel zum Unterricht der
Jugend aller Klassen war von den frühesten Zeiten an dem Gemeingeist
des Volkes überlassen, und Gemeinden, einzelne Korporationen und Ver-
eine, sowie Privatpersonen waren es, welche diese wichtige Angelegenheit
im Volksleben bisher zu leiten und zu beaufsichtigen hatten. Trotz der
von Beil und Lancaster erfundenen Methoden des wechselseitigen Unter-
richts, die hier segensreich wirkten und in allen Ländern nachgeahmt
wurden, aus denen, in Verbindung mit den zahlreichen Bibel- und Trak-
tatgesellschaften, die Leseschulen für Erwachsene und die Sonntagsschulen
für Lehrlinge, Gesellen, Arbeiter etc. hervorgingen, fehlt es immer noch
an der gehörigen Zahl von Lehrern, um dem Volke in allen Theilen des
Landes die ersten Elemente der geistigen Kultur beizubringen. Unter den
höheren und mittleren Ständen fehlt es nirgends an soliden Kenntnissen,
aber der gemeine Mann in England steht in seiner Schulbildung gegen
Deutschland unendlich zurück, und würde ohne seinen im Allgemeinen ihm
angebornen praktischen Sinn offenbar noch tiefer stehen. Die Kinder ge-
bildeter Stände erhalten den ersten Unterricht in Privatpensionsanstalten
(Boarding Schools), aus denen sie in die öffentlichen Schulen
(Public Schools) übergehen, die mit den deutschen Gymnasien gleich-
stehen, und auf milde Stiftungen fundirt sind; die berühmtesten dersel-
ben sind die zu Westminster, Eton, Winchester und Harrow. Für Knaben
aus den Mittelständen und dem Kaufmannsstande bestehen zahlreiche Pri-
vat-Akadeniien; für Erziehung der Töchter Pensionsanstalten, die den
Boarding Schools der Knaben ähnlich sind; und für die Kinder der nie-
deren Klassen Volks- und Kirchspielschulen. — Für höhere gelehrte Bil-
dung bestehen im vereinigten Königreiche 8 Universitäten, von denen 3 auf
England, 1 auf Irland und 4 auf Schottland kommen, die in ihrer innern
und äussern Gestaltung wesentlich von den deutschen Universitäten ab-
weichen, mehr Institute für die allgemeine Bildung sind, und gleichsam
Uebergangsschulen für das eigentliche Berufsstudium bilden. Die älteste
derselben ist die Universität zu Oxford, gestiftet 1249, und 18.58
mit 5,311 Studirenden; den Stiftungsjahren nach folgen ihr; die Uni-
versität zu Cambridge, gest. 1279, mit 5,183 Stud.; die zu St. An-
drews, gest. 1411, mit 302 St.; die zu Glasgow, gest. 1454, mit 1,611;
die zu Aberdeen, gest. 1471, mit 529; die zu Edinburgh, gest. 1581,
mit 2,213; die zu Dublin, gest. 1591, mit 1,389, und die Universität
zu London, gest. 1828, mit 821 Studirenden. Eine neue Hochschule,
Kings-College genannt, zu London, wurde neuerer Zeit hervorgerufen, um
den freieren Ansichten der Londoner Universität das Gleichgewicht zu
halten, und auch in Durham und auf Malta je eine Hochschule nach
neuerem Muster gegründet. — Für die Ausbildung zu eigentlichen Berufs-
studien bestehen: für Theologen: zahlreiche Seminarien der verschiedenen
Kirchen und Sekten, zu London, Rotherham, Axworth, York, Stonyhorst,
Birmigham, Durham, Bath, Wexford, Mainooth, >iavan, Carlow etc.; für
Rechtsgelehrte: die Inns of Court zu London (Inner und Middle Tempel,
Lincoln's Inn und Grey's Inn); und für Aerzte die grossen Spitäler zu
London, Edinburgh und Dublin. — Das Ostindische Collegium zu Hailey-
bury bei Hertford bildet Verwaltungsbeamte für Ostindien. Offiziere des
Landheers werden in Sandhurst-College, Ingenieurs und Artilleristen in
der Militär-Akademie zu Woolwich, Offiziere für die Kriegsflotte in den
Naval-Colleges zu Portsmouth und Plymouth, und Seeleute der Handels-
marine in zahlreichen Navigationsschulen ausgebildet. Für Gewerbtrei-
bende bestehen in London, Spitalfields, Rotherhithe, St. Georges und' the
East etc. und in den meisten grossen Fabrikstädten grossartige Unter-
richtsanstalten, in denen unentgeltliche Vorlesungen gehalten werden,
Muster- und .Modellsammlungen aufgestellt sind, und für den Unterricht
in den bildenden und zeichnenden Künsten bestehen Akademien zu Lon-
don, Edinburgh und Glasgow. Wissenschaftliche und artistische Samm-
lungen bestehen aller Orten, und unter den öffentlichen Anstalten dieser
Art steht das „Britische Museum" zu London und der „Sydenham Palast"
auf der ersten Stufe. Grossartige öffentliche und Privat-Bibliotheken sind
in allen Städten des Landes, und auch die Universitäten sind mit ausge-
zeichneten Bibliotheken und anderen wissenschaftlichen Apparaten ver-
sehen. — Die englische Literatur steht auf einer hohen Stufe der Aus-
bildung, sowohl in der Dicht- als Redekunst, und der Buchhandel in hoher
Blüthe. London und Edinburgh sind die Hauptplätze der literarischen
Thätigkeit, und wenn der britische Buchhandel den deutschen auch in
Bezug auf die Zahl der jährlich erscheinenden Schriften nicht erreicht,
übertrifft er denselben doch meist in der Zahl der kostbaren und Pracht-
werke. Der mächtigste Hebel aber für geistige sowohl als sittliche Kul-
tur ist das Journal- und Zeitungswesen, das in politischer sowohl, wie in
jeder andern Beziehung des öffentlichen wie Privatlebens, hier eine grosse
Macht ausübt. Die Zahl der täglich, wöchentlich und monatlich erschei-
nenden Zeitungen und Zeitschriften beläuft sich nahe auf ein Tausend.

Physisdi-technisclie Kultur. — Die physische Kultur hat
ungemeine Fortschritte gemacht. In der natürlichen Fruchtbarkeit des
Bodens kann es England zwar nicht mit den südlichen Ländern Europa's
aufnehmen, aber was die Natur versagt hat, das ersetzt die ausserordent-
liche Industrie bis zu einer solchen Höhe, dass die Ackerbau-Produkte,
welche in England auf einem bestimmten Räume gewonnen werden, die
des gleichen Raumes aller übrigen Länder übertreffen. Von der Ober-
fläche des Landes, die nach amtlichen Angaben zu 37 Mill. Acres ange-
nommen wird, sind circa 35 Mill. Acres der landwirthschaftlichen Kultur
gewidmet. Die Hälfte derselben ist unter dem Pflug, die andere Hälfte
wird als Wiesenland benutzt. 31/2 Mill. Acres sind dem Waizenbau, IV2
MilL dem Gerstenbau, 3V2 Mill, dem Hafer- und Bohnenbau angewiesen.
Im Jahre 1850 schätzte man den Ertrag des Landbaues, einschliesslich
der Milchwirthschaft und des Düngers, im ganzen vereinigten Königreiche
auf 2,143,400,000 Thaler. Darunter für Getreide aller Art 765 Millionen;
für Heu, Gras und Futterkräuter 898 Mill.; für Kartoffeln 200 Mill.; für
Gartengewächse, Obst- und Baumpflanzungen 72 Mill.; für Hanf und Lein
98 Mill.; für Milch, Butter, Käse und Eier 68 Mill.; für Dünger 48 Mill.
Thaler. — Ein kleiner, aber wichtiger Zweig der landwirthschaftlichen
Kultur ist der Hopfenbau, dem in den vereinigten Königreichen allein
68,500 Acres gewidmet sind. Von Oelgewächsen wird vorzugsweise Raps
gebaut. Obst wird überall in Menge gewonnen; in den südlichen Graf-
schaften Englands der Obstbau behufs der Cider-Gewinnung betrieben,
und an Cider jährlich über 6 MilL Gallonen erzeugt. — In Schottland
legen Boden und Klima dem Ackerbau grosse Schwierigkeiten in den Weg;
von den 18,944,000 Acres, die man der Oberfläche des Landes beilegt,
sind nur 6,893,000 Acres unter regelmässiger Kultur, und von diesen nur
2 Mill. Acres dem Anbau von Cerealien gewidmet. Am meisten wird
Hafer gebaut, auf 1,480,000 Acres; Gerste, hauptsächlich zum Zweck der
Whiskybrennerei, wird auf 390,000, Waizen auf 230,000 Acres gewonnen.
Flachs wird in Menge im Oberlande gebaut, deckt aber das Bedürfniss
der einheimischen Manufakturen nicht. In Irland seufzte der Ackerbau
bisher unter schweren Bedrückungen, und erst die neuere Zeit gewährt
ihm mehr Freiheit. Von der 19,278,760 Acres umfassenden Oberfläche
des Landes ist mehr als die Hälfte anbaufähiges Land und eignet sich
vorzugsweise zur Viehzucht, die denn hier auch den Hauptzweig der land-
wirthschaftlichen Kultur ausmacht. Cerealien werden verhältnissmässig
nur wenig gebaut. Was der Waizen für England, der Hafer für Schott-
land ist, ist für Irland die Kartoffel, die das Hauptnahrungsmittel der Be-
wohner bildet. Dem Anbau des Flachses wird viel Aufmerksamkeit ge-
schenkt, und der Ertrag desselben auf mehr als 20 Mill. Thaler geschätzt.
— Neben dem Land- und Gartenbau ist die Viehzucht eine Hauptbe-
schäftigung der Bewohner Grossbritanniens, und durch Veredelung der
Rassen wird Ungewöhnliches geleistet. Oben an steht die Pferdezucht
(2V2 Miü. Stück, mit 2 Originalrassen), die treffliche Renner und starke
Zugpferde liefert; die Rinderzucht, die in zahlreiche Rassen zu veredeln
und zu kreuzen sucht (14 Mill. Stück, in 9 Hauptrassen), die Schafzucht,
die vom grössten Einfluss auf den technischen Gewerbsfleiss ist (50 Mill.
Stück, mit 14 verschiedenen Rassen und meistens veredelt); die Ziegen-
zucht, die sich auf Wales beschränkt; die Zucht des Hausschweins (vor-
zugsweise in Irland); die Kaninchenzucht, und die Zucht der Jagdhunde.
Die Fischerei längs der Küste und in den Flüssen, und der Austern-
fang ist von grosser Wichtigkeit; die Jagd, mit Ausnahme der Jagd
auf Wasservögel, ist nur Vergnügungssache, und geht meist auf Füchse
und Hasen; Hirsche, Damhirsche und Rehe sieht man nur noch in den
Parks der Grossen; die wilde Kat"e ist das einzige zu fürchtende reis-
sende Thier in den waldigen Gebirgen des Nordens, wo nur noch selten
einzelne wilde Eber umherirren. — Trotz der hohen Blüthe des britischen
Ackerbaues und der Viehwirthschaft erzeugt das Land doch nicht Ge-
treide und Schlachtvieh zur Deckung des inneren Bedarfs; England ist
fortwährend genöthigt, sich Brodkorn und Fleisch vom Auslande zu holen,
und täglich gehen ganze Schiffsladungen der verschiedensten Lebensbe-
dürfnisse den Rhein hinab nach Rotterdam, um von dort nach London
verschifft zu werden.

Der Bergbau ist von ungemeiner Wichtigkeit, und geht auf
Kupfer, Zinn, Bfei, Eisen und Steinkohlen. Die Eisen- und Steinkohlen-
gruben des Landes sind ein unerschöpflicher Schatz, der hauptsächlich
mit dazu beigetragen hat, den Nationalwohlstand des britischen Volks auf
die Höhe zu bringen, den derselbe jetzt einnimmt. Die Kohlen- und
Eisenbergwerke Englands haben in Wahrheit einen höheren Werth als die
Silbergruben Mexiko's und die Goldschätze Kaliforniens, und der jährliche
Ertrag des Berg- und Hüttenwesens und der Salinen wird auf mehr als
200 Mill. Thaler geschätzt, worunter allein der Ertrag an Steinkohlen
auf 90 Mill. Thaler. — Im Jahre 1854 lieferten die Minen des Landes:

3,069,839
64,000
13,042
5,763
700,000

9,500,000
1,472,000
1,229,800
690,000
192,500
16,500
500,000

61,661,400 Tonnen, Werth 14,973,000 Ff. St.

Steinkohlea .....

Eisen.............

Blei .............

Kupfer ..........

Zinn .............

SUber ............

Zink, im Wertli
Sonstige Metalle

Zusammen für

28,575,800 Pf. st.

Im Bergbau waren allein im Jahre 1854: 303,977 Menschen beschäftigt.

Am grossartigsten zeigt sich die britische Betriebsamkeit im Fabrik-
wesen und im Handel. Die t echnis che Ku 1 tur hat in keinem Lande
der Erde eine so hohe Stufe der Vollkommenheit erreicht, und Grossbri-
tannien kann in Bezug auf Gewerbfleiss als ein Musterland der ganzen
Erde betrachtet werden. Es gibt keinen Zweig des Fabrik- und Manu-
fakturwesens, der nicht in England und Schottland (Irland steht darin bei
Weitem nach) in vorzüglicher Art betrieben würde; fast alle Städte bei-
der Königreiche zeichnen sich in irgend einem wichtigen Industriezweige
aus; in der Baumwollfabrikation stehen Manchester und seine Um-
gebung, Blackburn, Bolton, Chester, London, Norwich, Preston, Rochdale
und Warrington in England, und Glasgow und einige andere Städte Süd-
schottlands voran; in der Wollenmanufaktur sind Bradford, Calne,
Colchester, ("oventry, Exeter, Frome, Gloucester, Halifax, Huddersfield,
Kendal, Leed, Leicester, Norwich, Nottingham, Salisbury, Shrewsbury,
Strout und Taunton in England, Glasgow und Perth in Schottland die
wichtigsten Städte. In Leinenfabrikation zeichnen sich in England:
Barnsley, Bridport, Exeter, Leeds, Maidstone, Warrington etc., in Irland:
.Armagh, Belfast, Cootehill, Drogheda, Dublin, Galway, Lisburne, Monaghan,
Newry, Sligo, etc., m Schottland: Dundee, Glasgow, Montrose, Paisley etc.
aus. Die bedeutendsten Sei d e nmanufak tu ren sind in Coventry, Derby,
London, Macclesfield, Nottingham, Reading, Sheffield etc. in England; in
Paisley in Schottland, und in Dublin in Irland. Die grossartigsten Eisen-,
Stahl- und Ouincailleriefabriken sind in Barnsley, Birmingham und
Soho, Colebrookdale, Dudley, Ketley, London, Rotherham, Sheffield, Shrews-
bury, Wolverhampton etc. in England; Merthyr-Tydvill, Neath, Swansea etc.
in Wales; Carron-Works, Clyde-Works etc. in Schottland. In Bijoute-
rien stehen Birraingham, London und Sheffield oben an; in Fayence:
Bristol, Burslem, Chesterfield, Etruria (Staffordshire), Leeds, London, New-
castle etc, in England; Glasgow in Schottland; in Porzellan: Derby
und Worcester; m Ger b ereien , Leder- und Hands chuhfabrika-
tion: Bristol, Huntingdon, Southwark (Theil von London), Warwick, Wor-
cester etc. in England; Perth in Schottland; Limerick in Irland; in Glas-
waaren: Bristol, London, St. Helen, Verreville etc. in England, und Glas-
gow in Schottland, und in Papier: Hereford, Maidstone, Wales, und
einige Counties in Schottland.

HandeL — Der Handel Grossbritanniens ist ein Welthandel und
umzieht den ganzen Erdball. Das Handelskapital des ganzen Reichs
wird
zu 1,500 Mill. Pf. St. (circa 10,500 MilL Thaler) geschätzt. Die Haupt-


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149 15. — Grossbritannien und Irland.

Ausfuhren bestehen in Baumwoll- und Woll-Fabrikaten, Baumwoll- und
Wollgarn, Metallwaaren, Leinwand, Eisenfabrikaten, Seidenwaaren, Por-
zellan und Steingut, Glaswaaren, Flachsgarn etc., alles Erzeugnisse des
britischen Kunstfleisses. Die Ausfuhren in Naturprodukten (in Steinkoh-
len, Kupfer, Zinn etc.) sind verhältnissmässig unerheblich, von ungemei-
ner Wichtigkeit dagegen die Ausfuhr von Kolonialwaaren und vieler an-
derer Erzeugnisse fremder Erdtheile, die entweder auf britischen Schif-
fen nach dem Europäischen Kontinent gebracht oder über England bezo-
gen werden. Die Einfuhren bestehen in allen möglichen .Artikeln, vor-
zugsweise in Kolonialwaaren, Baumwolle, Getreide, Holz, Metallen etc. —
Vom Jahre 1825—1830 betrug im allgemeinen Handel der jährliche
Werth der Einfuhren durchschnittlich nahe an 46 Mill. Pf. St., in den
folgenden 5 Jahren nahe an 52 Mill., und sodann bis 1842 über 65 Mill.
Pf. St., der Werth der Ausfuhren dagegen, in denselben Zeiträumen,
im jährHchen Durchschnitt: 641/2, 88 und 1,137 Mill, Pf. St. — Im Spe-
zial- oder besonderen Handel belief sich der durchschnittliche jähr-
liche Werth
der Einfuhren in den genannten Zeiträumen auf35''/4, nahe
an 40, und über 51V2 Mill. Pf. St.; der der Ausfuhren auf 541/2, 76,
und 992/5 Mül. Pf. St. — In dem 12,5jährigen Zeitraum von 1697 bis 1822
wies die Handelsbilanz zu Gunsten Englands dieSumme von 490,100,000
Pf. St. nach, und die 27 Jahre bis 1850 brachten dazu noch 110 Mill.
—' Um diese ungeheure Summe (nahe an 4,000 Mill. Thaler) ist mithin
England in 152 Jahren reicher gew^orden. Die Ausfuhr britischer und
irischer Erzeugnisse nach fremden Ländern belief sich 1850 auf 67,735,447,
und 1851 auf 68,492,659 Pf. St. In den folgenden Jahren hob sich der
Handel jährlich um mehr als 10 bis 12 Millionen, und die Ausfuhren
nach fremden Ländern beliefen sich 1856 auf 82,526,509, 1857 auf
85,039,990, und 1858 auf 76,389,337, nach den britischen Besitzun-
gen: 1856 auf 33,300,439, 1857 auf 37,115,247 und 1858 auf 40,224,994,
die Gesammtausfuhren des vereinigten Königreichs mithin: 1856 auf
115,826,948, 1857 auf 122,155,237, und 1858 auf 116,614,331 PL St. -
Der wirkliche Werth der Einfuhren in dem vereinigten Königreich und
den Kolonien betrug 1856: 172,544,154, 1857: 187,646,355, und 1858:
163,795,803 PL Sterl. — Die Zahl der einregistrirten britischen Han-
delsfahrzeuge, soweit solche im überseeischen Handel beschäftigt
waren (also Küstenschilfe und Fischerfahrzeuge ausgenommen), belief sich
am 1. Jan. 1851 auf 24,819 Segelschiffe von zusammen 3,396,791
Tonnen, und 1,185 Dampfschiffe von zusammen 108,342 Tonnen Ge-
halt; die der zu den britischen Kolonien gehörenden Handelsschiffe
auf 8,188, mit zusammen 658,157 Tonnen Gehalt. Am 1. Jan- 1858 zählte
die Britische Handelsmarine (nach
Parlament. Ausweis) in Gross-
britannien, Irland, Man und den Kanalinseln: 25,312 Segelschiffe mit
4,150,038 Tonnen Gehalt, und 1,785 Dampfer mit 408,702 Tonnen; iu den
Kolonien 9,991 Schiffe mit 973,147 Tonnengehalt; im Ganzen 37,088
Schilfe mit 5,531,887 Tonnen Gehalt und 287,353 Bemannung. — Im
Jahre 1851 liefen in die brit. Häfen 32,961 Kauffahrteischiffe (6,988,233
Tonnen Gehalt) ein, und 30,543 (zusammen 6,483,144 Tonnen Gehalt) aus,
und ausserdem liefen dort 133,637 Küstenfahrzeuge (12,394,902 Tonnen)
ein, und 150,950 (von zusammen 13,466,115 Tonnen) aus. Die Schiff-
fahrtsbewegung des Jahres 1858 wies 34,591 eingelaufene Segelschiffe
(mit 8,816,133 Tonnen), und 42,834 ausgelaufene Seeschiffe (mit

fahren, sondern auch Reisen nach Nord- und Süd-.A.merika, Ost- und West-
indien, China und Australien mit Dampfern unternommen. Regelmässige
üampffahrten finden statt: von Brighton (Newhaven) täglich nach Dieppe
und Jersey, in 10—12 Stunden; — von Dover täglich nach Calais und
Ostende, in IV2 und in 4—5 Stunden; — von Folkestone nach Bou-
logne, täglich in 2 Stunden; — von Hull nach Amsterdam, Antwerpen
Christiania, Dünkirchen, Gothenburg, Hamburg (3mal wöchentlich in 36
bis 40 Stunden), nach London (täglich in 10—12 St.), nach Rotterdam,
nach Memel und St. Petersburg (über Kopenhagen); — von Liv erp 00
nach Australien (über Kapstadt), nach Boston (über Halifax), nach Kon-
stantinopel (über Gibraltar, Malta, Syra und Smyrna), nach Dublin (täg-
lich), nach Havre, nach Italien und Sicilien (über Gibraltar, Marseille,
Genua, Livorno und Civita-Vecchia nach Neapel und Palermo über Messina),
nach New-York und nach Rotterdam; — von London nach Amsterdam,
Antwerpen, Boulogne, Cadix, Calais, Dünkirchen, Edinburgh, Hamburg,
Havre, Hull, Ostende und Rotterdam; — von Malta nach Alexandria,
nach Konstantinopel (über Syra, Smyrna, Metelin, die Dardanellen nnd
GaRipoli), nach .Marseille direkt, und ein zweiter Kurs dahin über Messina,
Neapel, Civita-Vecchia, Livorno und Genua; von Plymouth nach Madeira,
Teneriffa, Sierra Leone bis Fernando Po; — von Southampton nach
Malta und Alexandria (über Gibraltar), nach Tripolis und Tunis (über
Vigo, Porto, Lissabon und Cadix), nach der Havanna (über St. Thomas
und Jamaica), nach Havre, nach Honduras und Nassau (über St. Thomas
und Portorico), nach Lissabon, Madeira, Teneriffa, Pernambuco, Bahia,
Rio Janeiro, Montevideo bis Buenos-Ayres, und nach New-York. —

Die vornehmsten Seehandelssfädte in England, dem Range
nach, sind: London, Liverpool, Bristol, Hull, Newcastle, Plymouth, South-
hampton, Sunderland, Whitehaven, Portsmouth, Yarmouth, Whitby, Scar-
borough, Dortmouth, Beaumaris, Poole, Exeter, Lynn-Regis, Cardigan,
j Swansea, Gloucester, Rochester, Grimsby etc.; — in Schottland: Edin-
i burgh mit Leith, Greenok, Glasgow, Dundee, Aberdeen, Montrose, Grange-
; mouth, Kirkaldy, Irvine, Dumfiles, Bowness, Inverness etc.; — in Irland:
Dublin, Belfast, Cork, Newry, Limerick, Wa,terford, Wexford, London-
j derry etc.; und in den A d m inis tr a t i v z ub ehör un gen : St, Heller,
Malta und Gibraltar. Die wichtigsten Handelsstädte des Innern sind,
I ausser Birmingham, Manchester, Sheffield und Leeds, fast alle andern
i unter der Rubrik „Technische Kultur" genannten Städte. — Die Flaggen
: der britischen Handelsmarine siehe: Flaggen-Atlas TaL 3, wo
: Fig. 93 die Flagge der Packetschiffe, Fig. 94 die Flagge der Ostindischen
Kompagnie, Fig. 96 die Lootsenflagge für Kauffahrer, Fig. 97 die Flagge
von London, Fig. 98 die Flagge der Cinque-Ports (eigentlich 8 Häfen,
nämlich: Dover, Sandwich, Hythe, Romney, Winchelsea, Rye, Hastings
und Seaford, die vor Zeiten als die wichtigsten Yertheidigungspunkte des
Landes betrachtet wurden, und mit grossen Vorrechten, gegen gewisse
Leistungen, versehen waren, jetzt aber die Bedeutung verloren haben), —
Fig. 99 die Flagge von Schottland, Fig. 100 die Flagge von Edinburgh,
Fig. 101 die Flagge von Irland, Fig. 102 die Flagge von Dublin, Fig. 103
die Flagge der Insel Man, Fig. 104 die Flagge von Jersey, Fig. 105 die
Flagge von Helgoland, und Fig. 106 die Flagge von Malta ist. —

Kanäle, Eisenbahnen, Post. — Für den innern Verkehr ist
in keinem andern Lande der Welt durch treffliche Strassen, Kanäle
und Eisenbahnen mehr gesorgt als in Grossbritannien. Die Kanäle
Englands gelten mit Recht für Meisterwerke der Wasserbaukunst. Ihre
Herstellung kostete (bis 1856) die enorme Summe von nahe an 200 MiR.
Thaler, und er,forderte die Durchbrechung von 48 Tunnels, deren Ge-
sammtlänge zwischen 9 und 10 deutsche Meilen beträgt. Die vier grossen


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10 15. — Grossbritannien und Irland.

Häfen Englands: London, Hull, Liverpool und Bristol stehen unter einan-
der und mit den bedeutendsten Fabrikstädten des Innern durch diese
AVasserstrassen in Verbindung. Die wichtigsten Kanalsysteme in England
sind die von Manchester, Liverpool, London und Birmingham; die bedeu-
tendsten Kanäle in Schottland sind: der Kaledonische Kanal, der von Forth
und Clyde, der von Crinan, der Unionkanal, der Inverary- und der Monk-
land-Kanal, und der Kanal von Glasgow nach Paisley; und in Irland: der
Königliche Kanal, zwischen Dublin und Drogheda, der grosse Kanal, wel-
cher Dublin mit Limerick und Waterford verbindet, der Kanal von Newry
und von Lagan, und der Kanal von Ballinrobe; und fast alle diese riesen-
haften Anlagen sind von Privatpersonen und ohne Mitwirkung der Regie-
rung ausgeführt worden. — Die Eisenbahnen, diese Kunstsirassen der
Neuzeit, haben in England zuerst ihren Anfang genommen und in dem
Vereinigten Königreiche und Irland eine solche Ausdehnung erlangt, dass
die früheren, trefflich von Stein erbauten Heerstrassen nur noch als Vici-
nalwege zu betrachten sind, auf denen der Landwirth die Früchte seines
Fleisses zum nächsten Markt befördert. Ueber die Verzweigung der be-
deutendsten derselben können wir nur auf die Karte verweisen. — Im
Jahre 1854 standen bereits 7,803 engl. (I,ö72 deutsche) Meilen im Be-
triebe (5,965 Meilen in England, 994 in Schottland, 843 in Irland), und
für den Eisenbahnbau waren bis 1854: 286,068,794 Pf. St. durch Aktien
und Anlehen aufgebracht. Befördert wurden 1854 im Ganzen lll,2»6,707
Personen, was eine Einnahme von 9,174,94o Pf. St. ergab; der Güter-
transport gewährte in demseiben Jahre 11,040,779 Pf. St. — Die Betriebs-
kosten erheischten durchschnittlich 45 Prozent der Einnahme, und in
Folge der schlechten, fast betrügerischen Verwaltung, verblieb nur ein
Reinertrag von 31/2 Prozent. Zu Anfang 1856 standen 8,054 engl. (1,748
deutsche) Meilen im Betrieb. Den Dienst versehen gegen 5,000 Lokomo-
tiven. Der Kohlenverbrauch wird jährlich auf 2 .Mill. Tonnen geschätzt.
Unmittelbar sind 20,000 Menschen, mittelbar gegen 40,000 durch die
Eisenbahnen beschäftigt. — Der Postverkehr hat, seitdem das Brief-
porto hier zuerst ermässigt wurde, einen ungeheuren Aufschwung genom-
men. fm Jahre 1855 belief sich die Zahl der Postämter auf 10,498, die
Wegstrecke, auf welcher Posten befördert wurden, auf 59,000 engl Mei-
len per Wochentag, von denen 31,0ö7 durch Kutschen und 27,109 durch
Eisenbahnen zurückgelegt wurden. Die Gesammtzahl der Briefe belief
sich in diesem Jahre auf 456 Mill. (13 Mill, mehr als 1854, und 380 .Mill,
mehr als 1839, dem letzten Jahre vor Einführung der Postreform). —

Münzen, Maasse, Gewicht. — Man rechnet nach Pfund Ster-
ling
ä 20 Shillinge ä 12 Pence. Früher war das Pfund Sterling nur
Rechnungsmünze, seit 1817 ist es aber auch als Goldmünze unter dem
Namen Sovereign ausgeprägt (29,2 Stück auf die .Mark fein, 22 Karat
fein Gold, Werth ungefähr 25 Fr., 12 fl. rhein., 6^/6 Thlr. preuss.). Ausser
den Sovereigns, deren es auch halbe gibt, ist die ältere Goldmünze die
Guinee zu 21 Shillings, die als einfache, doppelte, halbe und Viertel-
Guinee ausgeprägt ist. Sil berm ünzen sind: die Krone (Crown) zu
5 Shillingen, die halbe Krone, der Shilling, halbe Shilling und Penny.
Kupfermünzen sind der Halbpenny und der Farthing (4=1 Penny).
— Im Verkehr spielt das haare Geld nur eine geringe Rolle; das allge-
meinste Cirkulationsmittel ist Papiergeld, bestehend in den Banknoten
der zahlreich vorhandenen National-, Provinzial- und Privatbanken. Eigent-
liches Staatspapiergeld gibt es nicht. — Die im Umlauf befindlichen Cir-
kulationsmittel werden nahe an 200 Mill. Pf. St. geschätzt. Goldmünzen
sind im ganzen Reiche 40 Mill., Silbermünzen kaum 3 Mill. Pf. St. ver-
breitet. Die berühmte Bank von England (gegründet 1694) hat unge-
münztes Gold und Silber für 10 Mill. Pf. St., und emittirt Noten, deren
geringster Betrag jedoch nicht unter 5 Pf. St. herabgehen darf. Privat-
banken sind im ganzen Reiche gegen 800, mit einem Bürgschaftskapital
von 60-80 Mill. Pf. St., die gegen 15 Mill. Pf. St. in Noten ausgaben.
In London allein sind 52 Privatbanken, mit mehr als 20 Mill. Fonds, und
2 öffentliche Aktien- oder Joint-Stock-Banken, die mit der Bank von Eng-
land zusammen jährlich gegen 1,000 Mill. Pf. St. umsetzen. Aktiengesell-
schaften (Joint-Stock-Corapanies) gibt es in England und Wales 108, mit
474 Zweiggesellschaften, und einem Gesammtkapital von 66 Mill. Pf. St.,
in 2,776 Aktien. Der Notenumlauf ward für den 25. Nov. 1854 in
England zusammen auf 27,198,783 Pf. St. (Bank von England 20,117,722,
Englische Privathanken 3,946,163, Joint-Stock-Banks 3,134,898 Pf. St.),
in Schottland auf 4,451,908, in Irland auf 6,658,312, im ganzen Reiche
auf 38,309,003 Pf. St. berechnet. Dabei besteht die wichtige, England
eigenthümliche Bestimmung gegen Schwindel, die auch in Deutschland
adoptirt werden sollte, dass die Aktionäre von Zettelbanken mit ihrem
gesammten Vermögen für Einlösung der Banknoten haften müssen. —
Maasse: Der engl. Fuss (Foot) ä 12 Zoll (Inches) ä 10 Linien, ist die
Einheit des Längenmaasses. 1 Fuss = 30,^8 Centimeter = O.9712 rhein.
Fuss. 3 Fuss = 1 Yard; 100 Yards = 91,/,5 Meter = 137,, preuss.
Ellen. 2 Yards = 1 Faden (Fathom). 5V2 Yards = 1 Ruthe (Pearch,
Pole, Rod); 40 Ruthen = 1 Furlong (= 220 Yards =-- 660 Fuss); 8 Fur-
longs = 1 engl. Meile (Satute Mile) = 320 Ruthen = 1,760 Yards =
5,280 Fuss; 1 engl. Meile = 427,3 preuss. Ruthen = 1,609 Meter; 4.r,8
engl. Meilen = 1 preuss. Meile. — Einheit des Flächenmaasses ist die
Ouadrat-Yard = 9 Qu.-Fuss. 4,840 Qu.-Yards (43,560 Ou.-Fuss) =
1 engl. Acre = 40,« Aren = 1,53 preuss. Morgen; 640 Acres (= 1,014
Morgen 65 Qu.-Ruthen preuss. Maass) = 1 engl. Qu.-Meile. 1 Qu.-Meile
= 0,472008 zu 1. Getreide- und Salzmaass ist die Last = 2 Tonnen =
10 Quarters = 80 Bushels. 1 Quarter = 8 Bushels = 5,29 preuss. Schef-
fel. '1 Bushel = 4 Peks = 8 Gallons = 32 Quarts = 64 Pints = 35,72
Liter. 100 Bushels =
66,13 preuss. Scheffel = 58,i Wiener Metzen. 1 Chal-
dron = 12 Säcke = 36 Bushels (für Kohlen, Kartoffeln, Obst, Kalk,
Fische etc.). Flüssigkeitsmaass ist der Gallon =
4,5-, Liter = 3,97 preuss.
Quart. 1 Tonne (Weinmaass) = 2 Pipen = 8 Barrels = 252 Gallons.
1 Pipe = IV2 Puncheons = 2 Hogsheads (Oxhoft). I Rundlet = 18 Gal-
lons. 1 Butt (Biermaass) = 3 Barrels = 108 Gallons. — Gewicht:
Die Einheit des Gewichts heisst Pfund (Pound Avoirdupois). 100 Pfund
= 45,36 Kilogr. = 90
,7 deutsche Zollpfund. 1 Tonne (Tun) = 20 Cent-
ner (Himdredweights, Cwt.) = 160 Stein (Stones) = 2,240 Pfund. 1 Pfund
Avoirdupois = 16 Unzen = 256 Drams. Einheit des Münz- und Apothe-
kergewichls heisst Troy-Pfund = 12 Unzen = 98 Drams = 288 Scruples
= 5,760 Grains.

»er Staat. — Staatsverfassung. — Das vereinte Königreich
von Grossbritannien und Irland hat eine eingeschränkte, erbmonarchisch-
repräsenta tive Verfassung, die sich auf den Freiheitsbrief Hein-
richs L vom Jahr 1101 (Charta libertatum), auf den grossen Freiheitsbrief
(Magna Charta, the great Charter) vom J. 1215, welcher dem Könige Jo-
hann L (ohne Land) abgedrungen und 1265 und 1272 modifizirt wurde,
und hauptsächlich auf die „Erklärung der Rechte" (Declaration of Rights)
vom J. 1689, welche vor der Thronbesteigung Wilhelms HL und Maria's
veröffentlicht wurde, uud nach welchen kein Gesetz ohne Parlaments-
genehmigung gültig ist, vorzugsweise gründet. Andere Grundgesetze des
vereinigten Königreiches sind: die „Petition of Rights" vom Jahre 1628,
eine dem Könige Karl L abgenöthigte Parlamentsakte, vermitelst welcher
die Landesprivilegien durch die königliche Gew'alt gesichert werden; die
„Test-Akte" von 1673, wonach nur Protestanten Zeugniss ablegen können;
die „Habeas-Corpus-Akte" von 1679, welche die persönliche Freiheit der
Staatsbürger gewährleistet, die Erbfolge-Akte des Hauses Hannover auf
den englischen Thron (the Act of Settlement) vom J. 1701, welche die
protestantische Thronfolge bestimmt; die Unions-Akten von Schottland
1707 und von Irland 1800; die Emanzipations-Akte der Katholiken von
1829, welche den Katholiken gleiche politische Rechte mit den Protestan-
ten einräumt, und die Reform-Akte von 1832 , über Zusammensetzung
und W-ahl der Mitglieder des Unterhauses. — Das Parlament, welches
von dem Souverän (jetzt der Königin Victoria), dem Hause der Pairs
j (Peers, dem Oberhause) und dem Hause der Gemeinen (dem Unterhause)
gebildet wird, übt verfassungsmässig die gesetzgebende Gewalt aus, und
führt seit der Vereinigung Irlands mit Grossbritannien den Titel: „Reichs-
parlament von Grossbritannien und Irland". — Das Oberhaus, das
Haus der Peers oder Lords, besteht gegenwärtig aus 460 Mitgliedern, doch
ist die Gesammtzahl derselben unbestimmt, da die Krone das Recht bat.
die Zahl der Peers in jedem Augenblick zu vermehren. Am 1. Juni 1859
zählte das Oberhaus: 3 Prinzen des königl. Hauses, 20 Herzöge, 21 Mar-
quis, 109 Earls (Grafen), 22 Viscounts, 211 Barone, 16 schottische Peer.-^,
28 irische (auf Lebenszeit), und 26 englische und 4 irische Erzbischöfe
und Bischöfe. Das Unterhaus hat seit der 1832 durchgegangenen Rf-
formbill in seiner Organisation grosse Veränderungen erfahren; viele un-
bedeutende Orte haben das Recht, Deputirte zum Parlament zu schicken,
verloren, andere wichtigere Orte dasselbe gewonnen. Gegenwärtig be-
steht das Haus der Gemeinen aus 656 Mitgliedern, von denen 469 von
England (von 41 Counties 144, von 187 Städten und Flecken 321, von
2 Universitäten 4), 29 von Wales (von 12 Counties 15, von 56 Städten
und Flecken 14), 53 von Schottland (von 30 Counties 30, von 76 Städten
und Flecken 23), 105 von Irland (von 32 Counties 64, von 6 grösseren
Städten 10, von 3 kleineren Städten 3, von 24 Wahlflecken 25, und von
der Universität Dublin 2) erwählt werden. — Die iVormannischen Inseln,
die Insel Man, die Scilly-lnseln, die Maltagruppe, Helgoland und Gibraltar
werden im Parlamente nicht vertreten, sondern von besonderen, vom
Souverän ernannten Gouverneuren verwaltet. In administrativer Bezie-
hung werden sie als Bestandtheiie des Königreichs England betrachtet.
Die Normannischen Inseln haben ihre eigene Verfassung und werden nach
eigenen Gesetzen von eigenen Ständen mit einem Königl. Gouvernement
regiert. Nach der am 13. Dec. 1844 für sie vollzogenen neuen Verfas-
sung, besteht ihr Parlament aus 1 Präsidenten, 8 Mitgliedern des Klerus,
6 Deputirten von St. Pierre auf Guernsey, 9 Deputirten aus den Land-
pfarreien, 12 Geschwornen und dem Königl. Prokurator, und hat das
Recht der Steuerbewilligung und Gesetzgebung. —

Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt ist gegenwärtig die
Königin Victoria 1. (Tochter des Prinzen Eduard, Herzogs von Kent,
des Bruders der Könige Georg IV. und Wilhelm IV.), geb. den 24. Mai
1819, welche ihrem Oheim, dem Könige Wilhelm IV., am 20. Juni 1837
in der Regierung folgte, am 28. Juni 1838 gekrönt wurde, und sich am
10. Februar 1840 mit dem Herzog Albrecht von Sachsen-Koburg-Gotha
vermählte. — Die Thronfolge ist erblich in männlicher und weiblicher
Linie; jede Linie von gleichem Grade ist in sich abgeschlossen; in dieser
gehen die Söhne den Töchtern vor, und nur bei Ermangelung jener fol-
gen diese. Es geht aber die Thronfolge von einer nähern Linie auf eine
entferntere nicht eher über, bis diese auch in ihren weiblichen Gliedern
erloschen ist. Der Souverän (jetzt die Königin Victoria) vereinigt mit
der Würde der höchsten Staatsgewalt zugleich das Aufsichtsrecht über
die Kirche, und muss der Englischen (bischöflichen) Kirche angehören.
Die Königin, als Souveränin, beruft das Parlament zusamtnen, vertagt es
und löst es auf nach eigenem Gefallen, ist aber verpflichtet, es wenig-
stens Einmal im Jahre zu berufen, und öfter, wenn es nothwendig ist.
Jeder
öffentliche Akt geschieht in ihrem Namen, und Parlamentsakte er-
halten nur Gültigkeit durch ihre Sanktion. Sie hat das ausschliessliche
Begnadigungsrecht, und ohne ihre Genehmigung können weder Gesetze
gegeben noch aufgehoben werden. Sie erklärt Krieg, macht Frieden und
Bündnisse und schliesst Verträge, verfügt über die ganze Land- und See-
macht, und hat allein das Recht, Citadellen, Festungen und Häfen zu er-
bauen und Besatzungen hineinzulegen. Sie besetzt alle Civil- und Militär-
stellen, alle Bisthümer der anglikanischen Kirche und geistliche Würden
der ersten Klasse, und beruft als Haupt der Kirche die National- und
Provinzialsynoden, welche mit ihrer Bewilligung Glaubens- und Discipli-
nargesetze entwerfen; führt die Aufsicht über den inneren Handel und
hat das ausschliessliche Vorrecht Münzen zu schlagen. Ihre Macht ist nur
dadurch beschränkt, dass sie ohne Beistimmung des Pailaments keine
Abgaben ausschreiben und erheben, und keine neuen Gesetze machen kann.
— Das Unterhaus votirt ausschliesslich alle Geldbewilligungen und hat
überdiess, als äusserstes Mittel, das Recht, die Subsidien, d. h. die Lan-
desabgaben zu verweigern. Gesetze erhalten erst durch Zustimmung bei-
der Häuser des Parlaments und der Königin Gültigkeit, doch wird ein
zweimal von der Königin verworfener Parlamentsbeschluss, wenn er zum
Drittenmale durch beide Häuser gefasst wird, auch ohne Genehmigung
der Königin zum Gesetz. —

Titel, Wappen, Orden. — Der Titel der Königin ist: „Königin
des vereinigten Reichs Grossbritannien mit Irland, Beschützerin des Glau-
bens; Herzogin von Lancaster und Cornwall; Herzogin von Rothsay und
Schottland; Herzogin und Prinzessin von Braunschweig-Lüneburg; sou-
veräne Protektorin der Jonischen Inseln." — Das Wappen Grossbritan-
niens ist ein Hauptschild mit 4 Feldern. Das obere rechts und das un-
tere links enthalten die drei goldenen Leoparden Englands auf rothem
Grunde; das obere linke Feld hat den rothen Löwen Schottlands auf gol-
denem Grunde in doppelter Einfassung; das untere rechte die goldene


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11 15. — Grossbritannien und Irland.

Harfe Irlands auf blauem Grunde. Das Wappenschild wird von der königl.
Krone Grossbritanniens mit einem darüberstehenden gelirönten goldenen
Löwen bedeckt, und ist vom grossen blauen Orden des Hosenbandes (mit
der Umschrift: „Honny soit qui mal y pense") umgeben. Unter dem
Schilde liegen die beiden Zweige, welche die linglische Rose, die Schotti-
sche Distel nnd den Irischen Klee vereinigen, mit der Devise der Krone:
„Dieu et mon droit." Als Schildhalter stehen rechts ein goldener gekrön-
ter Löwe, links ein silbernes Einhorn mit einer Krone um den Hals und
einer daran befestigten, herunterhängenden goldenen Kette (siebe Ordens-
tafel: Grossbritannien). — Ritterorden besteben im britischen
Reiche 5, theils Hofehren, Iheils belohnende Anerkennung der Verdienste
um den Staat. Der wichtigste ist 1) der blaue Hosenbandorden
(Garter), gestiftet am 19. Jan. 1348 von Eduard III., in Einer Klasse
(siehe: „Ordenstafel" Fig. 1 Orden, Fig. 2 Kette, Fig. 3 Devise des
Sterns). Er wird nur an fürstliche und Personen vom höchsten Adel ver-
liehen. Das blaue, mit kostbaren Steinen und Perlen besetzte Band (mit
der darauf gestickten Devise: „Honny soit qui mal y pense") wird unter
dem linken Knie getragen; bei festlichen Gelegenheiten haben die Ritter
desselben ein eigenes Ordenskleid (Oberkleid, Mantel, Sammetmütze und
Kette, Fig. 2). 2) der Bathorden (Fig. 10, 11 und 12), 1399 von
Richard II. gestiftet, 1725 von Georg L erneuert und zum Verdienstorden
erhoben, und seit 1815 in 3 Klassen: Grosskreuze, Kommandeure und
Ritter, getheilt. 3) der St. Andreas- oder Schottische Distelorden
(Fig. 4, 5 und 6), bereits im J. 787 gestiftet, 1540 von Jakob V. von
Schottland erneuert und 1703 von der Königin Anna als Orden der Hof-
ehre für Schotten bestimmt. 4) der St. Patricksorden (Fig. 7, 8
und 9), ursprünglich Irländischer Orden; seit 1783 als Hofehre für Prin-
zen von Geblüt und den hohen Irischen Adel bestimmt. 5) der St.
Michael- und Georgenorden (Fig. 13), 1818 eigentlich nur für Malta
gestiftet und 1832 in seinen Statuten verändert; er besteht aus 3 Klassen
und einer vierten Klasse von Kompagnons, für Eingeborne der Jonischen
Inseln und Malta's, sowie für britische Unterthanen in hohen Aemtern am
Mittelmeere. Ausser diesen 5 Orden bestehen noch: der Orden von Bri-
tisch-In dien, gestiftet 1837, und die Verdienst-MedaiRe für Seapoys;
Ehrenmedaillen für Civil- und Militärpersonen, und Ehrenzeichen für ein-
zelne Verdienste. —

Hofstaat. — Der Hof der Königin (Her Majesty's Household) be-
steht aus dem Lord-Oberk-ainmerherrn, dem Vice-Oberkammerherrn, dem
Ceremonienmeister, der Oberhofmeisterin (Mistress of the Robes), den Pa-
lastdamen (Ladies of the Bedchamber), den Ehrenfräulein (Maids of Honour),
den Kainmerdamen (Bedchambers-Women), den Kammerherren (Lords in
Waiting), den Kammerjunkern (Grooms in Waiting), dem Oberbofmeister
(Lord-Steward), dem Hofschatzmeister (Treasurer of the House-hold), dem
Kontroleur des königl. Haushalts, dem Kapitän der königl. Leibgarde
(Captain of Yeomen ^f the Queen's-Guard), dem Kapitän der adeligen
Garde (Captain of the Gentlemen at Arms), dem Oberst-Stallmeister (Master
of the Horse), dem ersten Stallmeister (Chief-Equerry and Clerk-Marshal),
dem Ober-Jägermeister (Master of the Buckhounds), dem Lord-Gross-
Almosenier (Lord-High-Almoner), dem Dekan der Kapelle (Dekan of the
Chapel Royal), und dem Kabinets-Geistlichen (Clerk of the Closet). —
Der Hofstaat des ,,Prince Consort" besteht in dem Hofmarscball und Ober-
Kammerjunker (Groom of the Stole), 2 Kammerherren, 2 Kammerjunkern,
dem Oberstallmeister und 3 Reisestallraeistern, einem Schatzmeister, Pri-
vatsekretär und Bibliothekar. — Der Prinz von Wales, der älteste Sohn
der Königin, hat ebenfalls einen besonderen Hofstaat.

Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die vollziehende Gewalt ruht
in den Händen der Königin, die, nach dem Wortlaut des Gesetzes, den
Menschen gegenüber ohne alle Verantwortung und nur ihrem Gewissen
und dem höchsten Wesen für ihre Regierungshandlungen verantwortlich
ist. Alle Regierungshandlungen lässt sie durch ihre iMinister und Beamte
der Krone vollstrecken, die der Nation verantwortlich sind, und letztere
Rathgeber der Krone bei gesetzwidrigen oder volks-
schadlichen Regierungsmassregeln in Anklagestand zu versetzen, in wel-
chem Falle das Unterhaus der Kläger, das Oberhaus der Richter ist. Die
höchsten Behörden im Britischen Reiche sind: der Geheime Rath, be-
stehend aus den Prinzen des königl. Hauses, den hohen Kronbeamten, den


Ministern, dem Lord-Kanzler oder Präsidenten des Über-, und dem Sprecher
oder Präsidenten des Unterhauses, den beiden Erzbischöfen von England
und aus Vertrauenspersonen, w-elc'he die Königin besonders in den gehei-
men Rath zieht. Derselbe zählt in der Regel 190-200 MitgReder, ist nicht
nur rein berathend, wie in andern Ländern, sondern auch das höchste
Verwaltungskollegium in allen innern und auswärtigen Landesangelegen-
neiten und zugleich Appellhof für alle britischen Besitzungen ausserhalb
des vereinigten Königreichs. Die staatsrechtliche Formel, unter der er
entscheidet ist: „der König" oder „die Königin im Rath". Die ausübende
Gewalt geht von dem Kabinet oder dem S ta a ts mini s t eri u m aus,
Welches aus 15 Ministern besteht, nämlich: dem Ersten Lord des Schatzes
(Premierminister oder Ministerpräsident), dem Kanzler der Schatzkammer
(Chancellor of the Exchequer), dem Lord-Kanzler, dem Lord-Präsidenten
des Geheimen Raths, dem Geheimen Siegelbewahrer (Lord Privy-Seal), den
Maatssekretären des Innern, des Aeussern, der Kolonien, des Kriegs, und
tur Indien, dem ersten Lord der Admiralität, dem Präsidenten des Han-
delsbureau's, dem Generalpostmeister, dem Kanzler des Herzogthums Lan-
caster und dem Generalsekretär für Irland. Dieser Kabinetsrath (Staats-
ministerium) bildet die eigentliche Staatsregierung (the government), und
dessen Mitglieder werden als die verantwortlichen Rathgeber der Krone
angesehen. Minister sind noch ausser ihnen, ohne Mitglieder des
Kabinets zu sein: der Oberhofmeister, Oberkammerherr, Oberhof-Marschall,
Oberstallmeister, Oberbefehlshaber der Armee, der Präsident der Armee-
Gesetzbehörde, der Oberkommissär der Parke, Paläste und öffentlichen Ar-
beiten, der General-Zahlmeister und Vicepräsident des Handels-Bureau's,
^ier General-.4nwalt und der General-Fiskal. Minister für Irland sind:
der Lord-Statthalter, der General-Sekreiär, Lord-Kanzler, Oberbefehlshaber
der Landmacht, der General-Anwalt und General-Fiskal. — Das Schatz-
ministerium wird ausser dem Premierminister durch 5 Lord-Kommis-
säre vertreten. Das Finanzministerium (die Schatzkammer, Ex-
chequer) zählt den Generalkontroleur und dessen Stellvertreter zu Mit-
gliedern. In den Ministerien des Innern, des Aeussern, der Kolo-
nien, des Kriegs und Indiens werden die eigentlichen Verwaltungs-
geschäfte von Unterstaatssekretären geleitet; die Indische Rathskam-
mer zählt 18 Mitglieder unter einem Präsidenten und Vicepräsidenten.
Das Marineministerium (die Admiralität) bildet ein Kollegium von
6 Lordkommissären, unter denen das Adiniralitätsgericht und das Civil-
Admiralitäts-Departement steht. Zum Ressort des Kriegsministeriums
gehört das Civil-Armee-Departement, mit dem stellvertretenden Unter-
staalssekretär, dem Generalinspektor der Fortitikationen, dem General-
Artilierie-Direktor, dem General-.Medizinal-Direktor, Oberfeldprediger, Gene-
ralinspektor der Armeeschulen, dem General-Oberkommissär und dem
General-Rechnungsführer, und der Oberbefehlshaber der Armee, mit dem
Militärsekretär, dem General-Adjutanten der Armee, dem Generalquartier-
meister, dem Generalzahlmeister und dem Armee-Oberrichter. — Andere
hohe Behörden sind: das Handels-Bureau (Board of Trade), das Bauamt
(Office of Parks, Palaces und public Buildings), das Landeinnahme- und
Forstamt (Office of Woods, Forests and Land-Revenues), das Münzamt
das Staatsschulden-Reduktionsamt, dJls Generalzollamt (Board of Customs)'
das Generalpostamt, die Armengesetz-Behörde (Poor-Law-Board), und das
Obersanitäts-Kollegium (General-Board of Health). — Für Irland besteht
ein eigenes Ministerium, das in Dublin seinen Sitz hat und an dessen


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12 15. — Grossbritannien und Irland.

Spitze der Lord-General-Stattlialter steht. Mitglieder desselben sind: der
Generalsekretär und Geheime Siegelbewahrer (Chief-Secretary and Keeper
of Privy-Seal), der Unterstaats-Sekretär, der Lord-Kanzler, der Kanzlei-
gerichtsdirektor, der Lord-Richter des Appellationsgerichtshofs, der Lord-
Oberrichter des Oberhofgerichts, der Oberrichter des Civilgerichls, der
Lord-Ober-Baron des Schatzkammergerichts, der Richter des Ober-Admira-
litätsgerichtsder General-Anwalt und General-Fiskal, sowie der Oberbe-
fehlshaber der Landmacht. — Für Schottland sind die höchsten Staats-
beamten (Officers of State): der Gross-Siegelbewahrer, der Geheim-Siegel-
bewahrer, der Lord-Registrator, der Lord-Advokat, und der Lord-Gerichts-
schreiber, der Lord-Gerichtspräsident, der General-Fiskal, und der Gou-
verneur von Edinburgh-Caslle, der zugleich Oberbefehlshaber der Land-
macht ist. — Die Rechtspflege wird im ganzen britischen Reiche im
Namen des Souveräns verwaltet, und zwar: in den Counties durch Frie-
densrichter, Schwurgerichte und Sheriffs, in den Städten durch einen
Mayor mit einem Gemeinderath, und in ganz England durch vier
hohe Gerichtshöfe: den Gerichtshof für Civilklagen (Court of Common-
Pleas), das Oberhofgericht (Court of Queen's-Bench), das Schatzkammer-
gericht (Court of Exchequer), und endlich das Ober-Kanzlei-Gericht (High
Court of Chancery). Jeder der drei ersten Gerichtshöfe hat 4 Riehl er,
welche zusammen die 12 Richter von England genannt Averden. Das
Ober-Kanzlei-Gericht, unter dem Vorsitze des Lord-Grosskanzlers, hat einen
Oberarchivar (Master of the Rolls), 2 Ober-Appellationsrichter (Lords-
Justices of Appeal), einen General-Rechnungsführer (Account-General), und
12 Beisitzer (Masters of Chancery). Für Irland ebenfalls 4 derartige
Gerichtshöfe unter gleichen Namen, und mit derselben Zahl von Richtern,
zu Dublin, nur der Obere Kanzleihof hat daselbst nur 4 Beisitzer. Für
Schottland gibt es nuj- 3 oberste Gerichtshöfe, sämmtlich zu Edinburgh:
den Sessionshof, den Justizhof und das Schatzkammergericht, die völlig
übereinstimmend mit den englisch-irländischen Gerichtshöfen sind. — Die
Polizei wird überall in den Counties durch die Friedensrichter und She-
riffs verwaltet, deren wirksamste Helfer die Konstabier sind, welche in
Ober-Konstabler für die ganze Grafschaft, und in Unter-Konstabler für die
Einzelnen Gemeinden, geschieden werden. Zur Polizei- und Gerichts
Ver-
waltung gehören auch noch die Coroners, diejenigen Beamten, die in
-Fällen, wo eine öffentliche Anklage erhoben werden muss, den Thalbe-
sland festzustellen haben. An der Spitze der Grafschaft- (County-) Ver-
waltung steht ein Lord-Lieutenant, der wie der Archivar, welcher das
Archiv der friedensrichterlichen Verwaltung der County unter sich hat,
aus den angesehensten Einwohnern der County gewählt und vom Sou-
verän bestätigt wird; ein gleiches gilt auch von den Friedensrichtern und
den Sheriffs, zu deren Amt ein Jeder gewählt werden kann, der ein jähr-
liches Einkommen von 100 Pf. St. aus seinem Grundbesitze zieht. In den
Städten ruht die gesammte Kommunal- und Polizeiverwaltung auf dem
Gemeinderath, der aus dem Mayor oder Bürgermeister und den Aldermen
oder Stadträthen besteht. Ein Hauptzweig der Gemeindeverwaltung ist
die Armenpflege, die in England und Wales allein einen jährlichen Auf-
wand von mehr als 4 Mill. Pf. St. in Anspruch nimmt, in Irland sich auf
IVi Mill. Pf. St. beläuft. — Die Stelle eines Lord-Lieutenants ist mehr
eine repräsentative Würde, als eine ausführende Verwaltungsstelle, und
mit bedeutendem Aufwände verknüpft, demungeachtet drängen sich hin-
reichende Personen zu der Ehre, in der County-Verwalfung ihren Mitbür-
gern nützlich zu werden. Die Hauptfunktionen des Lord-Lieutenants be-
schränken sich auf die County-Miliz, deren Anführer er verfassungsmässig
ist. Die eigentliche Verwaltung liegt in den Händen des Sheriffs, des
obersten Civilbearnten der County, der zugleich auch Richter ist, und die
Befehle der Staatsregierung, die ihm unmittelbar aus den betreffenden
Ministerialdepartements zugehen, eben so auszuführen hat, wie die der
Gerichtsbehörden; er vollstreckt die Erkenntnisse derselben, erhebt die
öffentlichen Abgaben und zieht die Strafgelder ein, leitet die Parlaments-
wahlen, beruft die Geschwornen zu den Schwurgerichten, und entscheidet
in Rechtsstreitigkeiten, die nicht über 2 Pf. St. in Werth betragen, be-
straft Polizeivergehen, und zieht, als Untersuchungsrichter, die peinlichen
Verbrecher vor sein Forum.

Finanzwesen. — Das Budget wird immer nur auf ein Jahr vom
Parlamente, oder vielmehr nur vom Unterhause festgestellt. In Folge
des kolossalen Aufwandes für den orientalischen Krieg haben die Finanz-
verhältnisse Grossbrifanniens bedeutende Aenderungen erfahren. Die Aus-
gaben für das am 4. April 1854 zu Ende gegangene Rechnungsjahr (des
letzten Friedensjahrs) waren im Budget mit 52,183,000 Pf. St. veran-
schlagt, betrugen aber nur 51,198,000 Pf. St.; die im ersten Kriegsjahre
1854/55 dagegen ö5,962,000, und der Voranschlag für 1855/56 stieg be-
reits auf 86,339,000 Pf. St. — Die Einnahmen im J. 1854/55 dagegen
betrugen aus den frühern Steuern 53,349,000, aus den neuen Steuern
(der Auflage auf Spirituosen, Zucker, Malz und der Erhöhung der Ein-
kommensteuern zur Deckung der Kriegsbedürfnisse) 6,147,000 PL St, —
Zur Deckung des weitern Bedarfs musste die unfundirte Schuld um
7,125,513 Pf. St. vermehrt werden. Man ging von dem System ab, die
Gesammtsumme der Kriegskosten durch Steuererhöhung zu decken, und
wenn man auch nicht zu der in Frankreich adoptirten Methode überging.
Alles durch Anlehen zu bestreiten, benülzle man beides: Steuererhöhung
und Anlehen, und beschloss für 1855/56 als ausserordentliche Deckungs-
mittel ein Anlehen von 16 Millionen, und neue Steuern 5,300,000 Pf. —
Die Einnahmen im Finanzjahre 1856 (vom 31. März 1856 bis 1. April
1857) betrugen 72,334,062, die Ausga ben in derselben Periode 75,558,667,
das Defizit 3,224,605 Pf. St. — Die Einnahmen des Jahres 1857:
67,881,513, die Ausgaben 70,378,859, das Defizit 2,497,346 Pf. St. —
Die Einnahmen von 1858: 65,689,573, die Ausgaben 66,033,676, das
Defizit 344,103 Pf. St., und der Voranschlag des Budgets für das lau-
fende Finanzjahr (vom 1. Apr. 1859 bis zum 31. März 1860) schätzte die
Einnahmen auf 64,340,000, die Ausgaben auf 69,207,000, und das zu
erwartende Defizit auf 4,867,000 Pf. St. — Von den einzelnen Posten
der Einnahmen kamen: auf Zölle 23,850,000, Accise 18,530,000, Stem-
pel 8,100,000, Taxen 3,200,000, Einkommensteuer 5,600,000, Post 3,250,000,
Domänen 280,000, und auf Verschiedenes 1,530,000 Pf. St.; von den ein-
zelnen Posten der Ausgaben kamen: auf die fundirte und schwebende
Schuld 28,600,000, auf die Belastung der konsolidirten Fonds 1,960,000,
auf das Heer und die Miliz 13,300,000, auf die Flotte 12,782,000, auf den
Civildienst 7,825,000, und auf Verschiedenes 4,740,000 Pf. St. — Die so-
genannte Civilliste beträgt 396,570 Pf. St., worunter 60,000 Pf. St. für
die Privatchatoulle der Königin, 131,260 zu Besoldungen für Hof und
Dienerschaft, 172,500 zu Ausgaben der Hofhaltung u. s. w. Der Krieg
mit Russland wirkte ungemein nachtheilig auf die Finanzen Grossbri-
tanniens. In den beiden Kriegsjahren wurden, verglichen mit den beiden
vorhergehenden Friedensjahren, für militärische Zwecke (also den Krieg)
mehr ausgegeben 53,055,000 Pf., und die folgenden Jahre erforderten
für gleiche Zwecke noch weitere 24,500,000 Pf. St. — Die Fi nanz
Ver-
waltung ist in Grossbritannien ungemein vereinfacht, und da in Eng-
land der natürliche Grundsatz des ,,Self-Government" im Allgemeinen un-
geschmälert besteht, so decken die Grafschaften (Counties) und Städte
ihre Bedürfnisse selbst, und nichts davon fliesst durch die Staatskasse.
Das gesammte Kassawesen wird nicht bureaukraiisch betrieben, sondern
kaufmännisch, und ist der Bank von England übertragen, woher es auch
kommt, dass die ganze Finanzverwaltung nur beiläufig 6 Prozent kostet.
In dem Voranschlage für 1855/56 waren die Erhebungskosten der
Staatsrevenuen zu 4,870,645 Pf. veranschlagt (nämlich 4,385,951 Pf. Per-
sonalgehalte etc. und 484,694 Pf. Pensionen). Von der Gesammtsumme
kamen auf die Zollverwaltung 1,560,666, auf die Accise und sonstige Ab-
gaben 1,644,585, und auf die Post 1,665,394 Pf. St. (die Post beschäftigte
21,221 Personen, und bezahlte 693,717 Pf. für den Seedienst und 480,712
Pf. an Eisenbahnen). — Die Gesammtkosten der Civilverwaltung be-
trugen im J. 1855: 6,556,963 Pf. St., und zwar: öffentliche Bauten 746,760;
Polizeianstalten 1,315,390; Gerichtsverwaltung 2,245,288; Volkserziehung
846,670; Kolonial- und Konsularwesen 328,344; wohlthätige Anstalten
und Pensionen 218,342; diverse spezielle Anstalten 756,169 Pf., und für
unvorgesehene Erfordernisse waren 100,000 Pf. bestimmt.

Wie in allen Staaten hat sich auch hier der Staatsbedarf ungemein
erhöht. Im Jahre 1685 betrugen die gesammten
Staats-Einkünfte un-
gefähr 1,400,000 Pf.; dazu lieferten: die Accise 585,000, der Zoll 530,000,
die Kaminsteuer 200,000 Pf. Der Rest floss aus den Domänen, dem da-
mals noch nicht an die Geistlichkeit abgetretenen Zehnten, den Herzog-
thümern Cornwall und Lancaster, und den Geldstrafen. Bezüglich der
Ausgaben erheischte die Schuld des Königs jährlich 80,000 Pf., allein
dieser Posten ward nicht bezahlt. Die Kriegsmacht kostete zusammen 730,000
Pf. (Landheer 290,000, Marine 380,00, Artillerie 60,000). Die Civilverwaltung
belastete die Staatskasse nur wenig, da das meiste davon durch die Städte
oder aus den Strafen gedeckt wurde, und die diplomatischen Ausgaben
erforderten höchstens 20,000 Pf. — Allein neben der Hofverschwendung
verschlangen Günstlinge damals ungeheure Summen; der Herzog von Or-
mond bezog jährlich 22,000, der Herzog von Buckingham 19,600, Monk
hinterliess ein Jahreseinkommen aus seinen vom Staat erhaltenen Gütern
von 15,000 Pf., der Erzbischof dagegen hatte (im Vergleiche zu später,
erst) 5,000 Pf. — Im J. 1709 betrug der Staatsaufwand 7 Millionen, eine
für ungeheuer gehaltene Summe; und die Bezüge der Günsllinge waren
noch enormer geworden: Marlborough z. B. hatte jährlich 54,825, seine
Frau 9,500 Pf., ungerechnet den Ertrag der ihnen geschenkten Domänen
(Blenheim etc.). — Im J. 1784 betrugen die Staats-Einkünfte 10,856,967;
1785: 12,499,926 Pf. Die Kriege gegen Frankreich erforderten grössere
Summen. Pitt schlug 1797 die Einführung der ,,assessed taxes" vor,
die auf 7 Mill, geschätzt wurden, aber nur 4 Mill, eintrugen. — 1798 be-
lief sich die Gesammtsumme der Einkünfte auf 23,100,000, 1799 auf
25,600,000 Pf., deckte aber bei Weitem den Staatsbedarf nicht. Pitt be-
antragte Erhöhung der alten Abgaben und Einführung neuer Steuern
(namentlich einer Einkommensteuer); es handelte sich darum, die Staats-
einkünfte um 40 Prozent zu vermehren! — Im J. 1801 betrug die ge-
sammte Einnahme 34 Mill., 1802: 38,600,000, und 1805 (im letzten Jahre
der Pitt'schen Verwaltung) 50,900,000 Pf. — Nachdem Lansdowne die
Erhöhung der Einkommensteuer erwirkt (1807), stieg die Einnahme auf
59,300,000 Pf., und von da an bis 1816 betrugen die Staatseinkünfte nie
unter 60, mehrmals 70, 1813 fast 72 Millionen. 1815, dem letzten Kriegs-
jahre gegen Napoleon, steigerte man das Budget auf 116,748,258 Pf. St.,
wovon 89,748,958 durch Auflagen, die andern 27 Mill, durch Anlehen
aufgebracht wurden. — Gegenwärtig erheischen die Staatsbedürfnisse das
Doppelte von der Summe von 1801, sind aber dem Lande weniger drückend,
denn beim Beginn dieses Jahrhunderts hatte England noch nicht die Hälfte
der jetzigen Bevölkerung, und die Einfuhr betrug nicht Vi, die Ausfuhr
bloss Vo der jetzigen, und von den Auflagen kamen durchschnittlich auf
jeden Einwohner: 1801 — 10: 5 Pf. 12 Sh. 1 P.; 1811-20: 3 Pf. 15 Sh.
6 P.; 1821-30: 2 Pf. 5 Sh., und 1850—60: 2 Pf. 10 Sh. —

Staatsschuld. — Die Gesammtsumme der britischen Staats-
schuld betrug am 31. März 1857: 803,733,958 Pf. St-, und die Jahres-
ausgabe für diese Schuld an Zinsen 27,411,885 Pf. St., und zwar:

Kapital.
Pf. Sterl.

Staatsschuld.

h. Dnfundirte Schuld:

Leihrenten ................................................

Auf einen hestimmten Zeitraum .........................

Im Jahr 1860 ablaufende Annuitäten ..................

Im Jahr 1867 „ ................

Im Jahr 1885 ,, „ ..................

Leibrenten des Schatzes.................................

Schatzbons ................................................

b. Total summe der unfundirten Scbutd

II. Irische Fundirte .........................

Dnfundirte Schuld ..............

Totalsumme der fuj^irten Schuld, von oben .■
Gesammtsumme am sTf März 1857 ............

Am 1. Januar 1858 betrug die fundirte Staatsschuld 778,561,783, die
unfundirte 25,883,700, die Totalsumme der ganzen Staatsschuld 804,445,483

Interessen.
Pf. Sterl.

I. Staatsschuld des vereinigten Königreich!
a. Fundirte Schuld:

2%proz. neue .Annuitäten ..........................................

Sprozent. neue Annuitäten (konsolidirt) ........................

Sprozent. neue Annuitäten (reduzirt) ............................

Sprozent. Annuitäten (neue) ......................................

S'/Qprozent. Schuld an die Bank von England ..................

syjprozent. neue Annuitäten .....................................

Sprozent. neue Annuitäten........................................

a. Gesamratsiimme der fun"drrt7n~SchulTTr.":7r:

43,692,1-15
587,200

2,993,331

74,833

395,068,382

11,852,051

113,117,476

3,393,524

213,143,113

6,394,293

11,015,100

330.453

240,746

8,426

431,124

21,556

736,009,272

22,075,136

9,984,253

1,030,856

2,710,125

867,490

3,008,922

1,156,744

4,900,417

585,740

2,059,810

116,000

357,514

;i,723

418,300

11,503

23,445,341

"3/8107056

44,279,345

1,526,793

736,009,272

22,075,136

803,733,958

27,411,985


-ocr page 142-

15. — Grossbritannien nnd Irland. 13

Pf. St. — Am 1. Februar 1859 war der Stand der fundirten Staatsschuld
790,616,409 Pf. St. —

Zur Zeit der letzten englischen Revolution, 1089, belief sich die
Staatsschuld nur auf 664,263 Pf. Kapital, mit einer jährlichen Zinssumme
von 39.855 Pf. Unter Wilhelm 111. wurde dieselbe um 15,730,439 Pf.
vermehrt. Beim Regierungsantritt der Königin Anna belief sich die Schuld
auf 16,394,238 Pf., und hob sich unter ihr, in dem kurzen Zeitraum von
12 Jahren, um 37,750,661 Pf. — Unter Georg 1. erfolgle eine Abtragung
von 2.053,125 Pf., so dass Georg H. 1727 eine Schuld von 52,092,238
Pf. traf. Yon jetzt an fanden mancherlei Manipulationen statt; man lieh
nicht bloss von der Bank von England, sondern auch von andern Gesell-
schaften (so von der Südseekompagnie W^k Mill.); 1746 erfolgte Herab-
setzung des Zinsfusses auf 3 Prozent; 1751 wurden die zerstreuten Posten
in eine Schuldenmasse (Consols) vereinigt, und bei neuen Anlehen ent-
standen die 4- und 5prozentigen Consols. Bis zum Pariser Frieden, 1736,
war die Schuld (in Folge der Friedrich II. im siebenjährigen Kriege ge-
leisteten Hülfe) bis auf 138,865,430 Pf. angewachsen; verringerte sich
während des Friedens um 10,281,794 Pf. und betrug beim Ausbruch des
amerikanischen Unabhängigkeitskrieges, 1774: 128,583,635 Pf. Dieser
Krieg veranlasste neue Anlehen im Betrage von 121,267,993 Pf, und beim
Friedensschlüsse, 1784, hatte die Schuld eine Höhe von 249,851,628 Pf.
erreicht. Von hier bis 1793 trat wieder eine Verminderung von 10,501,480
Pf. ein. Während der französischen Revolutions- und der iXapoleoniscben
Kriege folgten nun Aulehen auf Aiüehen, so 1792: 4V2 Mill., 1794: 11 Mill.,
1795: 18 Mill., 1796: 25 Mill., 1797: 32V2 Mill., 1798: 17 Millionen, und
ähnlich ging es fort. Man „amortisirte" ununlerbrochen, d. h. man kaufte
Papiere, um andere in grösserer Menge zu noch weit wohlfeilerem Kur.se
zu emittiren, ja man gab sogar Verschreibungen für weit grössere Summen,
als man ausbezahlt erhielt: so wurden z. B. 1798, um 17 Mill, zu erhal-
ten für 34 Mill. Stocks ausgegeben; 1802 statt 28 für 49, 1813 statt
27:'45; 1815 statt 36: 66 Mill. Die gesammte Schuldvermehrung wäh-
rend di'eses Krieges betrug, nach Abzug der amortisirten Summen, nicht
weniger als 601,500,343 Pf., und der Stand der ganzen fundirten Staats-
schuld ward für den 5. Jan. 1817 zu 840,850,491 Pf. berechnet, zu deren
Verzinsung 32,014,941 Pf. erforderlich waren. Daneben belrug die schwe-
bende Schuld 58 Millionen. — Die ungeheure Schuld wurde zum Theil
durch die Geldunterstützungen veranlasst, welche Grossbritannien andern
Staaten gewährte. Nach einer Parlamentsurkunde wurden von 1792 bis
1853 an Subsidien und vorgestreckten Anlehen 64,215,126 Pf. an andere
Staaten bezahlt, von denen nur 620,000 Pf. als „zurückbezahR" bezeich-
net sind. Seit 1816 gab die englische Regierung keine Vorschüsse mehr,
ausser der holländischen, der holländisch-russischen und der griechischen
Anleihe; sodann 1855 weiter 1 Mill, an Sardinien, und dann eine fernere
Million im J. 1856, ungeachtet des stattgehabten Friedensschlusses. Noch
zu gedenken ist der 20 Mill. Pf. St. für Loskaufung der Negersklaven im
Jahre 1833. —

Der Stand der Indischen Schuld betrug am 30. April 1858 zu-
sammen 82,316,680 Pfd. Sterl. Ausserdem 12 Millionen Pf. Sterl. Kapital-
Haftung der alten Kompagnie und Eisenbahn-Garantien, und zwar:

a. Die Schuld in Indien:

Eingeschriebene Schuld .................. 43,341,533 Pf. St.

.Anleihen ................................. 2,965,102 ,, ,,

Schatzscheine ............................. 1,127,484 ,, ,,

Civil- und Mililarfonds.................. 4,437,489 ,, ,,

Anweisungen............................... 2,706,623 ,, „

Depositen etc. ............................ 7,432,603 „ „

62,010,834 „ ^

b. Schuld in England........................ 20,305,846 ,, ,,

Totalsumme.................................... 82,316,680 Pf. StT.

Heerwesen, Landmaelit. — Der Stand der gesammten Briti-
schen Armee (nach dem Budget 1858/59) betrug im Ganzen 222,874
Mann (darunter 9,879 Offiziere, 16,319 nicht kommiss. Offiziere etc und
196,676 Soldaten) und 22,825 Pferde. Die Kavallerie zählte 21627
Mann und 16,431 Pferde, und bestand aus: 2 Regimenter Leibgarde
(Life-Guards, 876 M.), 1 Regiment Horse-Guards (438 M.), 1 königl. Ar-
tillerie-Regiment zu Pferde (1,560 M.), 1 dessgleichen in Indien (810 M.)
7 Garde-Dragoner-Regimenter, zu 791-660 .M., wovon 5 in Indien (zu-

Bromme's Hand-Atlas. — Grossbritannien nnd Irland, d.

samiuen 5,275 M.), und 18 Linien-Dragoner-Regimenter, zu 791-660 M-,
wovon 6 in Indien (zusammen 12,668 M.) — Die Infanterie zählte
201,247 M. und 6,394 Pferde, und bestand aus: 1 königl. Artillerie-Re-
giment (16,624 .M.), 1 dessgleichen in Indien (4,706 M.), den House Troops
0)7 M.), den Invaliden der Artillerie (452 M.), den königl. Ingenieuren
(3,668 M.), den Ingenieuren in Indien (499 M.), dem Militär-Train (1,492
M.), dem Militär-Train in Indien (278 M.), 1 Regiment Grenadier-Garde
(2,694 M.), 2 Regimenter Coldstream- und Scots-Füsilier-Garde (3,606 M.),
99 Linien-Infanterie-Regimenter (151,472 M.), der Rifle-Brigade (4 Ba-
taillone Scharfschützen, 4,830 M-), den Sanitäts-Corps (1 in Indien, zu-
sammen 1,036 M.), 3 westindischen Regimentern, zu 1,140 M. (zusammen
3,419 M.), den Kolonial-Corps (5,778 M.), dem Generalstab (122 M.), dem
Kommissariatsstab (179 M.), und dem Medizinalstab (335 M.). — Von die-
sen Truppen sind 92,739 , mit 10,181 Pferden in Ostindien; in Grossbri-
tannien und den Kolonien mithin im Ganzen 130,135 Mann mit 12,644
Pferden. Das britische Heer wird nicht durch Konskription, son-
dern mittelst Werbiing der 17—2.5jährigen Mannschaft gebildet. Die Ka-
pitulationszeit ist bei der Infanterie 7 oder 10, bei der Kavallerie und
Artillerie 12 Jahre. Das Handgeld wechselt, je nach dem Mannschafts-
bedarf. Der Soldat ist der bestbezahlte und bestgenährte in Europa,
der Dienst in dem Landheere aber weniger geachtet, als der in der .Marine.
Die Soldaten unterliegen den härtesten körperlichen Strafen, und bis zum
letzten Krimfeldzuge war ihnen das Avancement unbedingt abgeschnitten,
und auch seitdem ist es ihnen nur ausnahmsweise ermöglicht. Die Offi-
ziersstellen, vom Oberstlieutenant abwärts, sind käullich, woher es
auch kommt, dass das Offizierskorps viele gering befähigte Mitglieder
zählt; selbst die traurigen Resultate des ersten Krimfeldzugs, in welchem
sich die Mannschaft ausserordenllich brav und unerscbütlerlich hielt, er-
wirkten hierin keine Abänderung. Der Preis einer Oberstlieutenantstelle
bei der Garde zu Fuss beträgt 7,250 Pf., bei der Linien-Infanterie 4,500
Pf.; die Stelle eines Kornets bei der Garde kostet 1,260, eines Fähnrichs
bei der Linie 450 Pf Der Gesammtwerth aller verkauften Offizierstellen
wird zu 8,068,535 PL St. angegeben. Nichtkäuflich sind die Stellen im
Feldzeugamte, d. h. in der Artillerie und im Genie, und die durch Tod
oder Versetzung vakant gewordenen Stellen. Ausser der oben angegebe-
nen Ostindischen Abtheilung des britischen Heeres, besteht noch eine
Ost indische Armee aus Eingebornen (Seapoys). Dieselbe umfasste
vor Ausbruch der Revolution im Jahre 1857 an regulären Truppen 3
Armeekorps, zusammen von 202,849 Mann, und zwar: die Bengal-
Arm ee: 74 Infanterie-Regimenter zu 88,950; 10 Kavallerie-Regimenter
zu 5,200; 9 Bataillons Fuss-Artillerie zu 1,809; 4 Troops reitende Ar-
tillerie zu 464, und 8 Komp. Sappeurs und Mineurs zu 1,088, zusammen
97,511 Mann; — die Ma d r as - Ar m ee: 52 Infanterie-Regimenter zu
61,672; 8 Kavallerie-Regimenter zu 4,060; 1 Bataillon Fuss-Artillerie zu
630; 2 Troops Fuss-Artillerie zu 232, und 11 Komp. Sappeurs und Mineurs
zu 1,511, im Ganzen 68,178 M., und die Bombay-Armee: 29 Infan-
terie-Regimenter zu 34,394; 3 KavaRerie-Regimenter zu 1,560, und 2 Ba-
taillons Fuss-Artillerie zu 1,206, zusammen 37,160 Mann; und an irre-
gulären Truppen: 33 Infanterie-Regimenter, 30 Kavallei-ie-Regimenter,
2 reitende Batterien, 1 Sappeur- und Mineurkorps, und 1 Guiden-Korps,
zusammen circa 48,500 Mann. Ausser diesen noch 3 Polizei-Bataillone in
Bengalen und Bombay von 12,500 Mann. —

Für den Dienst im Lande besteht in Grossbritannien eine Miliz,
die nach Parlainentsbeschlüssen" aus Freiwilligen besteht, nöthigenfalls
aber auch durch Aushebung und Loosung gebildet werden soll. Die Zahl
der im Dienste befindlichen Miliz-Regimenter sollte von 1855 an 76 be-
tragen, und in England auf 80.000, in Schottland auf 10,000, und in Ir-
land auf 30,000, zusammen auf
120,000, (nach andern Angaben sogar auf
eine Stärke von 136,325) Mann gebracht werden; der Widerwille des eng-
lischen Volks gegen Heerdienst zeigte sich aber bald, und im Juni 1855
bestand die Miliz nur aus 48,850 Mann, wovon 8,911 auf Urlaub und
5,187 ausser Landes. Ausser Ihr bestehen noch an FreiwiRigen 48 Korps
englischer und schottischer Yeomanry zu Pferde, 2 Schützenkorps, 8 Kom-
pagnien Londoner Artillerie etc. — Die Standarte Grossbritanniens
siehe „Flaggen-.Atlas" Taf. 3, Fig. 84. _ Festungen des Landes sind:
Portsmouth (die wichtigste des ganzen Königreichs),
Plymouth, Falmouth,


-ocr page 143-

14 15. — d-rossbritannien und Irland.

Yarraoulh, Southampton, Sheerness und Chatham; die Kastelle zu Dover,
Dumbarton und Edinburgh; Fort Georges, und die Forts zu Cork, Ennis-
liillen etc. — Im Mittelmeere: Gibraltar, Malta. In der Nordsee wird Hel-
goland befestigt. —

Seemacht, Flotte. — Die Hauptstärke Grossbritanniens beruht
auf seiner Seemacht; nie aber gab es einen Zeitpunkt in der Geschichte
dieses Reiches, wo dasselbe über eine so ungeheure Flotte zu verfügen
gehabt hätte, als im Jahre 1855. In dieser Periode bestand die britische
Flotte aus 591 Schiffen aller Grössen mit 17,291 Geschützen, 48,819 Ma-
trosen und Schilfsjungen und 15,934 Seesoldaten und Marine-Artilleristen.
Das Korps der Flottenoffiziere (theils im aktiven Dienst, theils auf Halb-
sold) zählte 34 Admirale, 44 Vice- und 98 Contre-Admirale, 449 SchilTs-
kapitäne, 758 Kommandeurs, und 1,885 Lieutenants. — Am I. Jan. 1850
waren im aktiven Dienst (in Commission) verwendet: 325 Schiffe mit
6,231 Kanonen und 03,335 Seeleuten (davon iui Mittelmeere und Schwar-
zen Meere 69 Schiffe, mit 1,123 Kanonen und 12,774 Bemannung; in der
Ostsee 100 Schiffe mit 2,193 Kanonen und 24,242 Mann; in Ostindien,
China und Australien 18 Schiffe mit 73 Kanonen und 3,231 Mann, und in
Nord-Amerika und Westindien 21 Schiffe mit 468 Kanonen und 4,874
Mann); 1858 befanden sich im aktiven Dienste nur 267 Schiffe mit 4,649
Kanonen und 47,953 Seeleuten, wozu noch 1,800 Matrosen in China und
3,880 Mann Küstenwache kommen, und am 1. Juli 1859 war der Stand
der königl. Kriegsmarine (nach der „Navy-List"): Segelschiffe 231 mit
6,798 Kanonen (und zwar: 4 Schiffe ä 120 Kanonen, 2 ä 116, 6 ä 100
bis 104, 2 ä 90, 13 a 80—86, 14 k 70-78, 28 ä 50, 34 ä 40—47,
2 h 36, 19 h 20—28, 45 ä 10—19, 30 mit weniger als 10, und 32 ohne
Kanonen), Schrauben- und andere Dampfschiffe 312 mit 6,442 Kanonen
und 89,131 Pferdekraft, im Ganzen: 543 Schilfe mit 14,240 Kanonen und
89,131 Pferdekraft. Hierzu noch 154 Dampfkanonenboote mit 8,620 Pferde-
kraft, und ausserdem 120 Schiffe für den Hafendienst. Die aktive See-
macht bestand zu derselben Periode aus: 22 Admiralen, 27 Yice-Admi-
ralen, 51 Contre-Admiralen, 357 Schiffskapitänen, 502 Kommandeurs
1,054 Lieutenants, 181 Flaggen-Offizieren, 32 Inspektoren der Schiffs'
werfte, 2,994 Kommissionirte und andere Offiziere, 1,827 Unteroffiziere
(subord. and warrant officers), 24,147 Matrosen (petty officers and sea-
men), und 5,296 Schiffsjungen (boys). Bewilligt wurden im Ganzen
59,380 Mann, einschliesslich 15,000 Mann .Marinesoldaten, und 7,380
Küstenwächtern. — Die vornehmsten Kriegshäfen Grossbritanniens sind-
Portsmouth, Plymouth, Deptford, Woolwich, Chatham, Sheerness, Milford-
hafen, und Yarmouth in England; Leith und Inverness in Schottland
und Cork, Waterford, Galway, Bantry und Limerick in Irland. _ Die
Flaggen der königl. Kriegsmarine, siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 3 wo
Fig. 85 die Admiralitätsfiagge, Fig. 86 die Flage des Vice-Admirals 'Fig
87 die rothe Flagge, Fig. 88 die weisse Flagge, Fig. 89 die blaue Flagge
Fig. 90 den Union-Jack, Fig. 91 den St. Georges-Jack, Fig. 92 die Flagge
der Transportschifl'e, Fig. 95 die Flagge der FIotten-Lootsen darstellt


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Crescliiclite. — Frankreich, in der alten Geschichte unter dem
Namen Gallien bekannt und von einem Volke keltischen Stammes be-
wohnt, das tapfer und freiheitsliebend, in viele einzelne Stämme getrennt
war, scheint von den Römern erst im zweiten punischen Kriege betreten
worden zu sein, welche im Jahre 124 v. Chr. die heutige Provence in Be-
sitz »ahmen. Vom Jahre 60 v. Chr. an unterwarf in Zeit von 10 Jahren
Julius Cäsar das ganze Land der römischen Herrschaft; GalRer und
Römer vermischten sich, römische Sitten und römische Sprache gewannen
die Oberhand, und seit 212 n. Chr. waren alle Gallier römische Bürger.
Im zweiten und dritten Jahrhundert litt die Provinz furchtbar durch die
Kämpfe um den Kaiserthron, und durch die EinfäRe germanischer Völker-
schaften, und wenn auch unter Konstantin dem Grossen und später
unter Julian das Land einiger Ruhe genoss, sich hob und durch Ausbrei-
tung des Christenthums mildere Sitten gewann, so fassten doch unter dem
Kaiser Honorius von 395—423 die Germanen festen Fuss im Lande, die
Westgothen besetzten, nach einem Vertrage mit dem Kaiser, 412,-das süd-
liche GaRien, Aquitanien und das Narbonische, und der Kaiser erlaubte
den Burgundionen, die seit 411 am linken Ufer des Rheins sich niederge-
lassen hatten, sich als. Verbündete vom Genfersee bis zum Zusammenflusse
des Rheins mit der Mosel auszubreiten. — Die Franken, welche schon
früher durch Einfälle in Gallien sich bekannt gemacht hatten, breiteten
sich, unter Chlodwig, in diesem Lande immer mehr aus, und in Verbin-
dung mit andern Fränkischen Stämmen, schlug dieser die Römer unter
Syagrius, 486, bei Soissons, und die Alemanen 496 bei Zülpich; ward
Christ, nahm seine Residenz zu Paris, machte die Burgundionen tributär,
besiegte 507 die Westgothen und vereinigte endlich alle Fränkischen Stämme,
durch Ausrottung ihrer Könige, unter seiner Herrschaft. Seine Nachfol-
ger, nach dem Ahnherrn Chlodwigs Merowinger genannt, theilten sich
in das Reich und vergrösserten es durch Unterwerfung Thüringens und
Vernichtung der Burgundischen Königsherrschaft. Fortwährende Theilungen,
innere Bruderkriege, Streit und Mord in der Königlichen Familie, Laster
der entnervten Könige führten das Geschlecht von 511—752 zu solcher
Erniedrigung, dass ihre Hausmeier, die Majores domus, für sie regierten,
und einer derselben, Pipin der Kleine, Sohn des berühmten Karl Martel,
der die aus Spanien eingedrungenen Mauren 732 bei Tours auf das Haupt
schlug, den König Childerich IH. 752 in ein Kloster steckte, und sich
selbst zum Konig machte. Sein Sohn war Karl der Grosse, 768—814,
mit dem die Dynastie der Karolinger beginnt. Karls Regierung angefüllt
mit Kriegen, verbreitete zugleich den Segen der Geistesbildung und einer
durch weise Gesetze wohlgeordneten Verfassung. Er vernichtete das Reich

Bromme's Hsnd-Atlas. — Frankreich, a.

der Longobarden, 772, bezwang in 33jährigem Kriege die heidnischen Sach-
sen und nöthigte sie zum Cbristenthume, unterwarf sich in Spanien das
Land bis zum Ebro, 778, sicherte die Herrschaft in Deutschland bis an
die Eider, begünstigte Kunst und Wissenschaft, erweiterte die Macht der
Päpste und ward, 800, in Rom zum Römischen Kaiser gekrönt. Bei seinem
Tode erstreckte sich das Reich vom Tiber bis zur Eider, vom Ebro bis zur
Raab; seine Nachfolger arbeiteten aber Alle nur an der Zerstörung seines
Werkes. L udwig der Fromme (814—840), sein Sohn, zerfiel mit seinen
Söhnen, wurde von ihnen bekriegt, gefangen, und diese setzten den eige-
nen Streitigkeiten durch den Vertrag zu Verdun, 843, ein Ziel, in welchem
die Trennung des Reichs in drei selbstständige Staaten ausgesprochen
wurde, so dass Frankreich Karl der Kalile erhielt, ItaRen mit Lothringen
und der Kaiserkrone an Lothar fiel, Deutschland aber, das Land diesseits
des Rheins, Ludwig dem Deutschen zu Theil wurde. Die nachfolgenden
Könige, von deren Charakter die Beinamen der „Stammler, Dicke, Einfäl-
tige, Faule" Zeugniss geben, liessen eine grosse Provinz an die räuberi-
schen Normanen verloren gehen, und mussten es geschehen lassen, dass
die Statthalter von Burgund sich zu Königen aufwarfen, ein Beispiel, das
auch bei kleineren VasaRen Nachahmung fand. Der letzte Karolinger, Lud-
wig V., nur noch Herr von Laon und Rheims, wurde beseitigt, 987, und
nach seinem Tode bestieg Hugo Capet, Herzog von Francien, mächtig
durch seine Verwandten, den Thron durch Wahl und mit ihm begann die
Dynastie der Capetinger.

Seine Nachfolger versuchten die Macht der grossen VasaRen zu ver-
ringern, waren aber hierbei nicht sehr glücklich, da mehrere Könige durch
Belehnung jüngerer Söhne das Feudalwesen begünstigten und unter Lud-
wig VIL, durch Verheirathung der Erbin von Guienne an Heinrich von
England, die Könige dieses Land (als Herzoge von der Normandie bereits
VasaRen Frankreichs), übermächtigen Einfluss erlangten. An den Kreuz-
zügen nahmen Ludwig VIL, 1147, Philipp August, 1190, und Lud-
wig IX., der HeRige, 1248 und 1270 Antheil. Ludwig VIL gründete die
Universität Paris, die erste in Europa. Als ausgezeichnete Fürsten erschie-
nen nach Ludwig VIL: Philipp August, 1180-1223, der die Englischen
Lehne einzog, 1204, die Macht verschworner Grossen brach, England durch
seinen Sohn Ludwig selbst angriff und in der Schlacht bei Bovines den
Kaiser Otto IV. schlug; Ludwig der Heilige, der durch Vertrag Carcas-
sone und andere Landschaften in Languedoc erwarb, und die Streitigkei-
ten mit England endigte, und dessen Bruder, Karl von Anjou, 1265 den
Hohenstaufen Neapel und SiciRen raubte; Philipp IV., der Schöne' der
staatskluge Fürst, 1285 — 1314, der sich am Papst Bonifazius VIL rächte,

JranftrcicÇ

Hand,-Atlas. Taf. X0.


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16. — Prankreioli. 3

der ihn, im Streite wegen der Steuerfreiheit der Geistlichlieit mit dem
Banne belegt hatte, und durch Heirath die Champagne und Brie erwarb.
Er vermochte Papst Clemens V., 1305, seinen Sitz in Avignon zu nehmen,
und machte ihn so von sich abhängig; vernichtete aus Habsucht den Or-
den der Templer, und zog zuerst das Volle zum Reichstag. Mit dem kin-
derlosen Absterben seines dritten Sohnes, Karl IV., des Schönen, erlosch
1328 die gerade Linie der Capetinger, und das verwandte Haus Valois kam
mit Philipp VL, 1328, zur Regierung. Da aber zu gleicher Zeit der Kö-
nig Eduard IH. von England Anspruch auf den erledigten Thron machte,
so brach ein unheilvoller lOOjähriger Krieg aus, welcher zuletzt zwar sieg-
reich für Frankreich endigte, die Entwickelung des Wohlstandes aber auf
lange Zeit hemmte. Calais wurde von den Engländern genommen, das
französische Heer bei Cressy 1346 vernichtet, der Druck der Auflagen
durch eine Salzsteuer erschwert. Trauriges erlitt Johann der Gute,
1350—1364: die Schlacht bei Poitiers, 1356, brachte den Franzosen eine
blutige Niederlage, ihm selbst Gefangenschaft, in der er bis an seinen Tod
verharrte. Die Regentschaft des Dauphin, nachmaligen Karl V., war stür-
misch, die Vasallen benutzten die Noth, um die königliche Macht zu be-
schränken, ein furchtbarer Bauernaufruhr, die Jacquerie, wüthete gegen
den Adel, und die Stadt Paris zeigte sich dem Dauphin selbst feindselig.
Als König war ihm das Kriegsglück günstiger. Sein Sohn, Karl VL,
1380—1422, zuerst unmündig, später wahnsinnig, stürzte, wiewohl ohne
eigene Schuld, das Reich in entsetzliche Verwirrung, Die Herzöge von
Burgund und Orleans kämpften um die Verwaltung; Mord, Bürgerkrieg,
Verrätherei, FamiUenzwist schienen sich zum Untergange des Reichs ver-
bunden zu haben. Heinrich V. von England, von der Königin Isabelle
und Burgund unterstützt, unterwarf den grössten Theil Frankreichs, Paris
fiel in die Hände der Engländer und der engl. Heinrich V. setzte seinen
Sohn Heinrich VL auf den Tliron des eroberten Landes. Ohne Hoffnung,
und fast ohne Land, liess sich nach Karl VL Tode, 1422, Karl Vll. in
Poitiers zum König ausrufen. Die Schwäche der Englischen Regierung be-
nutzend , gelang es ihm den Herzog von Burgund zu versöhnen und die
durch die Jungfrau von Orleans begeisterten Franzosen zum Siege zu füh-
ren, 1429. Auch nach dem gewaltsamen Tode der Jungfrau, kehrte das
Glück den Feinden den Rücken } von allen Eroberungen blieb den Englän-
dern nur Calais, und 1453 endigte der Krieg, der die erste Vei'anlassung
zur Errichtung stehender Heere gab, ohne Friedensschluss. Sein Sohn,
Ludwig XL, 1461—1483, ein verschmitzter treuloser Fürst, stürzte durch
Schaffot und Konfiskation den widerstrebenden hohen Adel, vereitelte durch
Ränke und Unterhandlungen die feindlichen Pläne seiner Nachbarn, und
erwarb von Arragonien Roussillon und die Cerdagne, durch den Tod sei-
nes Hauptfeindes (Karl's des Kühnen von Burgund) aber Bourgogne und,
mit dem Aussterben des Hauses Anjou, die Grafschaft Provence. Sein
Schwestersohn, Karl VIIL, 1483—1498, vereinigte durch Heirath die Bre-
tagne mit Frankreich und eröffnete durch seinen abenteuerlichen Zug nach
Italien zur Eroberung Neapels, 1494, die Reihe der nachfolgenden Kriege
Frankreichs mit Deutschland und Spanien.

Mit seinem Nachfolger, Ludwig XIL, 1498, bestieg die jüngere
Linie des Hauses Valois den Französischen Thron. Die Kriege, die er, als
Erbe von Mailand und Neapel, eröffnete, verwickelten ihn in Streitigkeiten
mit seinen Nachbarn, ohne zur Erreichung seines Zweckes zu führen. Ihm
folgte, als er kinderlos starb, Franz L, vorher Herzog von Angouleme,
1515—1547, dessen Anstreben gegen die Uebermacht des Habsburgischen
Hauses unter Karl V. erfolglos blieb, und ihn selbst iu die Gefangenschaft
seines Gegners trieb, 1525. Sein Sohn, Heinrich IL, 1547—1559, erwarb
1552 in dem Bündnisse mit den Protestanten in Deutschland gegen Karl V.,
Metz, Toul und Verdun, und 1558 Calais, in dem sonst unglücklichen
Kriege gegen Philipp IL von Spanien. Unter seinen schwachen Nach-
folgern, Franz IL, 1559, Karl IX., 1560, und Heinrich III., 1574,
wurde durch die Ränke der Katharina von Medicis (der Wittwe Hein-
rich IL), durch das selbstsüchtige Streben der Guisen gegen die muthmas-
lichen Thronfolger, die Bourbonen, durch den Religionshass der KathoRken
gegen die Reformirten, und durch die versteckten Pläne Philipps H. von
Spanien zur Gewinnung Frankreichs, das Land durch Bürgerkriege und
Greuel jeder Art zerrüttet (Bartholomäusnacht oder pariser Bluthochzeit,
24. Aug. 1572). Heinrich IIL aus Paris vertrieben, fiel 1589 durch die
Hand des Dominikaners Clement. Der Thron Frankreichs war erledigt.
Der König von Navarra, als nächster Verwandter, bestieg denselben als
Heinrich IV., und von nun an regierte das Haus Bourbon. Durch glück-
liche Kriege wurden die Einfälle der Spanier und die Ansprüche des Her-
zogs von Savoyen beseitigt, durch das Edikt von Nantes, 1598, von Hein-
rich die Rechte seiner früheren Glaubensgenossen, der Reformirten, ge-
sichert, und unterstützt durch Sully, der Wohlstand und die Macht
Frankreichs gehoben. 1610 ward Heinrich IV. durch den Fanatiker
Ravaillac meuchlings ermordet. Unter seinem schwachen Sohne, Lud-
wig XIIL, 1610—1643, erhoben sich neue Unruhen mit den unzufriedenen
Grossen und den bedrückten Reformirten, bis der Kardinal Richelieu,
der Gründer der französischen Akademie, das Staatsruder ergriff, die poli-
tische Bedeutung der Hugenotten vernichtete, den faktiösen Adel bezwang,
Lothringen demüthigte, und die Macht des Hauses Oesterreich in Deutsch-
land und Spanien schwächte, durch Unterstützung der Schweden und Nieder-
länder und später durch eigene Heere. Unter Ludwig XIV., 1643—1715,
dessen Regierung Frankreichs goldene Zeit genannt wird, führte von 1643 bis
zu seinem Tode der Kardinal Mazarin, unter innern Aufständen des ihm
feindlichen Adels und der Königlichen Verwandten und trotz der Parla-
mentsbeschlüsse, die Regierung und vergrösserte das Land durch die Er-
werbung des Elsass und Sundgau's von Oesterreich, 1648, und von Artois
und andern Niederländischen Besitzungen von Seiten Spaniens, 1659. Von
1661 an regierte Lu d wig XIV. unabhängig und bildete, während Colb er t
seine Finanzen hob, den Französischen Kriegsstaat zu dem besten Europa's,
führte glückliche Kriege gegen Oesterreich, Spanien und die Niederlande,
und erweiterte sein Reich durch die Franche Comté, Dünkirchen, Strass-
burg etc. in den Frieden zu Nimwegen und Ryswik, 1671 und 1697. In
dem Spanischen Erbfolgekriege, 1704, hob er seinen Enkel auf den Spani-
schen Thron, entvölkerte aber sein Land durch die Aufhebung des Edikts
von Nantes. In seinen Gesinnungen despotisch, liess er sich von Maitres-
sen und Beichtvätern beherrschen, und sah am Ende seiner langen Regie-
rung den Staat durch Kriege und Verschwendung aller Art in eine unge-
heuere Schuldenlast gestürzt, die Kräfte des Reichs bis aufs Aeusserste
erschöpft, und sich selbst von dem Volke, das ihn früher vergöttert hatte,
gehasst und verwünscht. Er starb 1715. Thronerbe war sein 3jähriger
Urenkel, Ludwig XV., 1715 — 1774, dessen Minderjährigkeit abermals eine
Regentschaft nothwendig machte, die zum Unglück des Landes in die Hände
des Herzogs Philipp von Orleans, eines durch seinen Minister Dübois
verführten Wollüstlings kam. Erwarb Ludwig XV. während seiner Re-
gierung auch Lothringen, 1735, und im Aachener Frieden, 1748, früher
verlorne überseeische Besitzungen, so nahm doch unter ihm die Sittenlo-
sigkeit überhand und Frankreichs Staatskräfte schwanden mehr und mehr.
Im Zustand grösster Zerrüttung übernahm den Staat sein Enkel, Ludwig
XVL, 1774, der die Sünden der Vorfahren büssen soRte. Voll edlen Wil-
lens, aber schwach und ohne Kenntnisse, machte er sich durch die Wahl
seiner Minister unglücklich. Die durch die Theilnahme an der Nordameri-
kanischen Revolution, 1778—1783, heiRos verwirrten Finanzen führten zu
dem verzweiflungsvollen Schritte, die 1614 zum letzten Mal versammelt
gewesenen allgemeinen Stände zu berufen (5. Mai 1789), von denen sich
der 3. Stand, mit Sieyes und Mirabeau an der Spitze, von dem Adel und
der Geistlichkeit trennte und, 1792, als Nationalversammlung konstituirte.
Dieses, so wie die falschen Massregeln der Hofpartei, und das, aller Bande
ledige und von selbstsüchtigen Demagogen geleitete Volk, führten die Re-
volution herbei, welche in steter Steigerung und nach dem Sturze aller
bürgerlichen Ordnung in eine Schreckensherrschaft überging. Frankreich
wurde zur Republik erklärt, der unglückliche König am 21. Jan. 1793 guil-
lotinirt, Ströme Blutes vergossen und durch ein Dekret 1793 der Glaube
an Gott abgeschafft, später aber wieder in sein Recht eingesetzt.

In Krieg begriffen mit allen angrenzenden Staaten, kämpfte die auch
in ihrem Innern durch die Royalisten beunruhigte Republik anfangs zwar
unglücklich; aber bald trat sie siegreich auf, und schon 1796 stand neben
ihr die durch sie hervorgerufene Batavische Republik. Seit 1797 trat jetzt
als bedeutend in der Armee hervor Napoleon Bonaparte. An der
Spitze der Italienischen Armee erzwang er von Oesterreich den Frieden
von Campo Formio und die Abtretung von Mailand und Mantua, aus denen
die Cisalpinische Republik geschaffen wurde. Um die Engländer in Ostin-
dien anzugreifen, unternahm er, 1798, den kühnen Eeldzug nach Aegypten,
kehrte aber nach Vernichtung seiner Flotte bei Abukir durch Nelson, mit
wenigen Begleitern nach Frankreich zurück', wo er am 9. Nov. 1799 das
Direktorium, in welchem Spaltungen ausgebrochen waren, durch Soldaten
sprengte und in Folge dessen eine neue Form der Verfassung hervorrief.
Als erster Konsul bestimmte er in dem Frieden von Lüneville, 1801, den
Rhein als Französische Grenze, und die Etsch als Grenze Oesterreichs ge-
gen ItaUen.
Am 18. Mai 1804 durch Senatsbeschluss als Napoleon L
zum Kaiser der Franzosen erhoben und von Papst Pius VIL gesalbt, setzte
er sich selbst die Krone auf, wurde 1805 König von Italien und machte
die Helvetische und Belgische Republik von sich abhängig. Fort und fort
vergrösserte er seine Macht, durch den Pressburger, 1805, und Wiener Frie-
den, 1809, auf Oesterreichs, so wie 1807, durch den Frieden von Tilsit,
auf Preussens Kosten. Durch den Rheinbund zwang er die Deutschen Für-
sten zu kostspieligen Hülfleistungen und Unterstützung seiner Kriege, und
durch Vergebung der Throne von Holland, Spanien, Neapel, Westphalen,
Berg und Lucca an seine Brüder und Verwandten, machte er ganze Staa-
ten zu willenlosen Werkzeugen von sich. Nur gegen England's
Seemacht
focht Napoleon unglücklich und verlor sämmtliche Kolonien. Als aber
die drückende Kontinentalsperre gegen England, und die
gewaltsame Weg-
nahme der Länder befreundeter Staaten, Russland zum Bruche mit Frank-
reich führte, und Napoleon den Kaiser Alexander L in seinem eige-
nen Staate bekriegte, 1812, sank sein Glück, und als Preussen sich erhob,
Oesterreich und andere Staaten sich an Russland anschlössen, als hierauf
die Verbündeten ihn bei Leipzig (18. Okt. 1813) gänzlich besiegten und
die Waffen bis Paris trugen, wurde er gezwungen, Frankreichs Thron zu
verlassen, und die alte Ordnung der Staaten in Europa kehrte meist wie-
der. Ludwig XVIIL, Bruder Ludwig XVL, bestieg, 1814, den Thron
Frankreichs, welches fast ganz auf die Grenzen von 1792 beschränkt
wurde. Napoleon's Versuch, in den hundert Tagen seine Krone wieder
zu erobern, misslang und führte seine Verbannung nach St. Helena herbei.
Ludwig XVIIL gab seinem Volke eine Konstitution die „Charte'', suchte
durch kluge Mässigung die Partheien zu versöhnen, nahm an den Kongres-
sen der Grossmächte zur Beruhigung Europa's Theil und wirkte, 1823,
durch militärische Intervention in Spanien, zur Wiederherstellung der ab-
soluten Gewalt des Königs. Sein Bruder, Karl X., von
1824—1830, dem
Jesuitismus ergeben und nach unumschränkter Königsgewalt strebend, liess
sich durch das Ministerium Polignac zu Gewaltstreichen gegen die Presse
und endlich gegen die Verfassung verleiten, wurde aber durch die dadurch
herbeigeführte Julirevolution, 1830, während sein Heer Algier eroberte,
vertrieben und somit seine Familie vom Throne ausgeschlossen. Nach
Revidirung der Charte, die von jetzt an für eine pacifizirte
erklärt wurde,
bestieg, durch Berufung des Volkes, die Linie Orleans in Ludwig Phi-
lipp L, als König der Franzosen, den Thron. Das Bürgerkönigthum Lud-
wig Philipp's, zwar theoretisch eine Art
Demokratie, faktisch aber die
selbstsüchtigste Despotie, vermochte sich nicht zu halten. Den Bürgerkö-
nigsthron, den im Jahr 1830 eine
Pariser Revolution aufgerichtet hatte,
ohne das französische Volk zu befragen, riss im Febr. 1848 eine neue
Pariser Revolution wieder meder, und trieb dessen Inhaber mit der gan-
zen Orleans sehen iamilie zum
Lande hinaus. Der Gedanke, eine Repu-
blik aufzurichten lag nicht fern, es war aber wiederum, wie 1830, Paris
aUein, welches, ohne das franzosische
Volk im ganzen Land zu befragen,
eme republikanische Regierung Wirklich einsetzte. Als aber im Juni 1848
die Pariser Ultrarevolutionare die
Republik nicht nur überbieten, sondern
auch noch den Kommumsmus einführen und mit Waffengewalt durchsetzen
wollten, sprach sich m den
Provinzen eine fast allgemeine Entrüstung ge-
gen das anmassende Treiben der Hauptstadt aus, und bei der Präsidenten-
wahl am 10. und 11. Dec. 1848 trug Louis Napoleon, bei dem das
\olk monarchische und konservative Grundsätze voraussetzte, den vollstän-
digsten
i'ifff.uber seinen Mitbewerber, den Republikaner Cavaignac,
davon, und nicht wemger als 6,048,872 Franzosen stimmten für
den Mann,
unter dessen ^^eitung sie sich mehr gesetzliche Ordnung versprachen. Die
gesetzgeoenae Nationalversammlung, unzufrieden mit der selbstständigen
wuksamkeit, die der Präsident ihr gegenüber zu entwickeln trachtete,
sah mit Verlangen dem Zeitpunkte einerneuen Präsidentenwahl (Mai 1852)
^il'^^Dr-"' Gemüther waren in Aufregung, alle Parteien in Thätigkeit
Ihre Plane
und Wünsche in Ausführung zu bringen — da wagte Louis
Napoleon am 2. Dec. 1851 die Nationalversammlung gewaltsam aufzu-


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16. — Prankreioli. 3

lösen, die gefährlichsten Mitglieder derselben zu verhaften und ausser
Landes zu verweisen, und das französische Volk in die Wahlversammlung
einzuberufen, um ihm entweder die Mittel zu geben, die Wohlfahrt des
Landes zu herördern, oder einen andern an seine Stelle zu wählen. Am
20. und 21. Dec. 1851 wurde Louis Napoleon neuerdings zum Präsidenten
der französischen Republik, mit voller Machtvollkommenheit, auf 10 Jahre,
durch 7,481,231 Stimmen erwählt, und als sich bald darauf in allen Thei-
len des Landes der Wunsch nach Abschaffung auch des Namens einer Re-
publik und nach Wiederherstellung der Monarchie kund gab, wurde am 21. und
22. Nov. 1852 Louis Napoleon als Napoleon IIL zum Kaiser der Fran-
zosen für sich und seine Nachkommen oder Familie, vom Volke gewählt.—

Genealogie der Regenten Prankreichs.

(Häuser Valois und Bourbon. — D yna stie Ufapoleon.)

Karl, Gr. V. Valois i 1325.
1

Philipp VI. 1328 i 1350.
Johann 1350 i 1364.

Philipp III. 1270 i 1285
Pliilipp IV. t 1314.
Ludwig X, i 1316.
Philipp V. + 1322.
Capetlnger HaupHinie ausge-
storben mit
Karl IV. 1322 f 1328.

KarlV. Philipp d. Kühne,
1364 -i- 1380. Hrz. Y. Burgund

I

Karl VI.

1380 f 1422.

Karl'vil. -

1422 f 1461.

Ludwig XI.
1461 f 1483.

Ludwig, Herz, j^jiann, d. Uner-

schrockene, i 1419,
7 1408. I

Philipp d. Gute
i 1467.

Karl d. Kühne
i 1477.

Maria.

Karl Johann, Graf v.
i- 1465. Angoulôme.

Karl -ij 1496.

Karl VIII.LudwigXII. i^s^'î'iLj'
1483 ^ 1497.1497 11515.

Heinrich II.

_ 1547 1559.

Ludwig IX. 1226 i 1270.
Aus dem Capetinger Stamm der 9. König.

Robert, Graf v. Clermont,
t 1317.

Ludwig, Hrz. v. Bourbon,
t 1341.

JaUob f 1362.

Ludwig i 1447.

Johann f 1477.

Fr.inz t 1495.

Karl i 1537.

Heinrich III.

1574 •{■ 1589.

Franz II. Karl IX.
1559 i 1560. 1560 t 1574.

Anton, geb. 1518 i 1562, Kg.
V. Navarra, Prinz v.Bearn, verm.
1548 m. Jeanne d'Albret,
t 1572.

Heinrich IV., Kg.v.Frkr.
u. Nav. geb. 1553, 1589 ^1610.

LudwigXIII.,1610^1643,
verm. m. Anna Maria v. Spa-
nien (Anne d'Autriche).

Ludwig XIV. 1643 t 1715,
verm. m. Marie Theresia v. Spanien.

Philipp, Herz. v. Orleans,
■j- 1701, verm. m. Elis. Charl. v
d. Pfalz.

Ludwig, Dauphin, f 1711. __... ' „ , . t

^ ^ .■ ----.iimmiimiii^m ---Philipp, Regentv.Frankreich,

Ludwig, Herz. v. Bur- Philipp V. i 1746, 1715 i 1723.

gund, t 1712. Herz. v. Anjou, Kg. v. Spanien, I

I verm. m. Elisabeth Farnese. T.ntlwii + 1752

Ludwig XV. 1715 _______——l^uawigf

i 1774, verm.m.Marie Ferdinand VI., Karl III., Philipp, philinD 1785.

Lescynzlta. Kg. v. Spanien Kg.v.Nea- Herz. v. i-uüwig pnuipp ,
I i- 1759. pel 1735, Parma u. |

Ludwig, Dauphin, 1759 v. Span., Piac.

t 1765. f 1788. 1

-----Ferdl-

na nd
1802.

XVI.

XVIII.

Ludwig Philipp

K. d. Franzosen durch Wahl
1830, entthr. 1848.

X.

Philipp Egalité i 1793.

Ludwig Ludwig Karl Karl Ferd.

IV. IV. CI.) r

[g. v. K. V. Neapel I

I774fl793. 1814 + 1824: 1824entthr. Kg

'xvnî^Ludw.Am

1830|1836. Spanien 1810-i-1825. Lucca.

----- 1788,dankt [

ab 1808 Franz I.

Ferdinand, Herz. v. Orleans,
i 1842.

Ludw. Robert
Philipp Philipp
Graf
V. Paris, Herz. v. Char-
geb. 1838. très, geb. 1840.

Karl

Neapel.

Spanien.
Heini-Ich,

Herz. V. Bordeaux,
geb. 1820 (Graf v.

ChambordJ, _

Republiir 1848—1852.

Napoleon HI. geb. 1808, Kaiser der Franzosen 1852,
verm. 1853 mit Eugenia, Gräfin von Teba.

Napoleon Eugen Louis Johann Joseph
geb. d. 16. März 1856.

Das liantl. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. —
Frankreich, das westlichste der Länder, welche den kontinentalen Stamm
Europa's bilden, liegt zwischen 12051' und 25°56' OL. und erstreckt sich
vom 42»20' bis 51»5' NBr. Im N. wird es vom Kanal (la Manche) und
der Meerenge von Calais, vom Königreich Belgien, dem Grossherzogthum
Luxemburg, der Preuss. Rheinprovinz und der Bayerischen Pfalz, im 0.
vom Grossherzogthum Baden, der Schweiz (den Kantonen Basel, Bern,
Neuenburg, Waadt und Genf) und dem Königreich Sardinien, im S. vom
Mittelländischen Meere und Spanien, und im W. vom Atlantischen Ozean
und zum Theil vom Kanal (la Manche) begrenzt, und umfasst, nach den
amtlichen Angaben des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten einen llächen-
Inhalt von 52,780,703, nach der „Statistique de la France" desselben Mi-
nisteriums (Paris 1855) von 53,025,000 Hektaren, welche Angabe, die
geogr. Quadratmeile = 5,486,962 Hektaren angenommen, einem Areal von
9,619,30 Qu.-M. entsprechen würde. Andere Berechnungen geben den Flä-
cheninhalt des Landes zu 9,664, und noch andere zu 9,748,« Qu.-M. an.
Die grösste Längenausdehnung des Landes, vom westlichsten Punkte von
Finisterre bis Antibes im Var-Departement beträgt IIS^A, die grösste Brei-
tenausdehnung, von Givet in den Ardennen bis zu dem Berge Hurombo, im
Departement der Niederpyrenäen, 124^/4 Meilen. Die Grenzen (Corsika un-
gerechnet) haben eine Ausdehnung von 600 Meilen, wovon 365 Meeres-
und 235 Meilen Landgrenzen. Diese Grenzen sind: Kanal 138, Atlantisches
Meer 148, Mittelländisches Meer 79, Belgien 49, Deutschland 47, Schweiz
33, Italien 45, und Spanien 61 Meilen. Paris ist von dem weitesten Punkte
«es Landes 95 Meilen entfernt; von Corsika (25 M. von der franz. Küste)
134, von Algerien 211 Meilen; ferner von dem nächsten Punkte der deut-
schen Grenze 35, der englischen 34, und der russischen 154 Meilen.

Physische Beschaffenheit des Landes. — Frankreich ist mehr
Dach und eben, als gebirgig. Am mächtigsten sind die Gebirge des Sü-
dens und Südostens, die Pyrenäen und die Alpen. Erstere trennen in
einer Länge von 54, und einer Breite von 12 M. das Reich von Spanien,
erheben ihre Spitzen bis 11,000', und senden mehrere niedrige Zweige in
die südlichen Provinzen des Landes. Bis an den Kanal von Languedoc
ziehen sich die Schwarzen Berge zwischen Arriège und Aude; an sie
reihen sich nördlich die Sevennen, die nicht über 6000' hoch, sich in
3 parallelen Bergreihen verlaufen. Nordwestlich von den Pyrenäen aus
läuft das Adourgebirge, welches in der Haide sich verflacht, mit tiefen
romantischen Thälern und üppiger Vegetation. Zwischen dem Golf von
Lion und dem Genfersee lagern die Cot tischen und die Meeralpen,
bilden die Grenze nach Savoyen und Piémont, verbreiten ihre Aeste über
die Ober-Provence und die Dauphine und erreichen mit 13,000' die grösste
Höhe. Zwischen den Sevennen und den Alpen dehnt sich das herrliche,
üppige Rhonethal aus. Nordöstlich von den Cottischen Alpen streifen die
Reihen des Jura bis zur iMündung der Aar in den Rhein, und nordwest-
lich von den Sevennen steigt das Gebirge von Auvergne mit seinen aus-
gebrannten Kratern und schroffen nackten Felsenhörnern auf, und endet
bei Nantes. Die nördliche Hauptgruppe der französ. Gebirge beginnt mit
dem Côte d'Or, zwischen Seine und Saone, ein wenig steiler, sehr bewal-
deter Höhenzug, dessen Ausläufer der Wald von Orleans ist. Um die Quel-
len der Maas, Marne und Aube häufen sich die Sichelberge, eine rauhe
waldige Kette, an und verlaufen nordöstlich in die Vogesen, die durch
das Doubsthal vom Jura getrennt, parallel mit dem Rhein an der Grenze
des Elsasses und von Lothringen hinziehen, mit dem Donnersberg endigen
und durch schmale Landrücken mit den Ardennen zusammenhängen, die
als breite Waldmassen von 1800' Höhe sich bis an das Meer ziehen und
die Wasserscheide zwischen Seine und Rhein bilden. Durch die ganze Bre-
tagne breiten sich die Monts d'Arree aus, rauhe, verwitterte Felsen, die
ihr Ende im Kap Finisterre finden. Ströme besitzt Frankreich fünf: die
Loire, die in den Sevennen entspringt, nach einem Laufe von 120 M.
unterhalb Nantes, 20,000' breit in das Atlantische Meer mündet, und 41
Nebenflüsse aufnimmt; die Se ine, vom Côte d'Or herabkommend, 96 M.
lang und an der Mündung 10,000' breit, die 29 Nebenflüsse empfängt (un-
ter denen die Aube, Marne, Oise etc.) und sich bei Havre in den Kanal
ergiesst; der Rhein, welcher Frankreich nur als Grenzfluss gegen Baden
hin auf einer Strecke von 30 M. angehört; die Rhone, welche aus den
Schweizer-.\lpen hervorbricht, die Isère, Durance, Saone etc. aufnimmt
und ihre reissenden Fluthen dem Mittelmeer zuführt; und die Garonne,
welche in den Pyrenäen entspringt und sich in den Biscayischen .Meerbu-
sen stürzt. Küstenflüsse sind: die Scheide, nur eine kurze Strecke auf
französischem Gebiet, die Somme, der Blavet, Adour, die Aude etc. Ste-
hende Gewässer von Bedeutung gibt es nicht; der grösste Landsee ist
der von Grandlieu, bei Nantes, IV4 M. lang und 1 M. breit; von Strand-
seen und Lagunen sind die bedeutendsten: die von Carcans und Cer-
tes, im Depart. Gironde; von Sanguinet oder Biscarosse, in den Landes;
von Leucate, in den Ost-Pyrenäen; von Sigean, im Depart. Aude; von
Thau, im Depart. Hérault, und von Camargue und Berre, im Depart, der
Rhone-Mündungen. — Das
Klima ist im Ganzen sehr mässig und sich
gleich bleibend; Extreme von Hitze und Kälte gibt es nicht. Auf der süd-
lichen Abdachung ist die Witterung mehr italienisch, auf der nördlichen
mehr deutsch. Die eigentlichen warmen Gegenden liegen längs des Mittel-
meers jenseits der Gebirge. Eine Plage der Provinzen im Südost sind die
eisig schneidenden Nordwinde (Mistral und Bise) im Frühling und Winter.

Länderbestand; politische Eintheilung. — Bis zum Jahre 1790
bestand das Königreich Frankreich aus 34, resp. 35 Provinzen, von denen
12 den Titel Herzogthümer, 13 den von Grafschaften, die übrigen den von
Herrschaften oder Landschaften führten. Die Provinzen selbst waren: An-
goumois, Anjou, Artois, Auvergne, Béarn und Navarra, Berry, Bourbonnais,
Bretagne, Burgund, Champagne, Corsika, Dauphiné, Elsass, Flandern, Foix,
Franche Comté, Gascogne, Guyenne, Isle de France, Languedoc, Limousin,
Lotharingen, Lyonnais, Maine, Marche, Nivernais, Normandie, Orléanais, Pi-
cardie, Poitou, Provence, Roussillon, Saintonge, ïouraine und Venaissin
mit Orange. —

Die Nationalversammlung führte unterm 22. Dec. 1789, in der Ab-
sicht, alle Provinzialunterschiede möglichst zu vernichten, die Departemen-
taleintheilung ein:

Aus Isle de France wurden 5 Departements : Seine, Seine und Oise, Oise, Aisne, und Seine
u. Marne ; — aus der Picardie 2 : Somme und Pas-de-Calais ; — aus der Champagne mit Brie 5 ;
Ardennen, Marne, Ober-Marne, Aube und Könne; — aus Lyonnais, mit Bourbonais, Auvergne und
Marche 8: Rhone, Loire (sonst Landschaft Forez), Allier (sonst Bourbonais), Puis-de-Dome (sonst
Theil von Auvergne), Cantal (ebenso), Ober-Loire (ebenso, dann Landschaft Velay), Creuse (meist
Marche), und Charente (Landschaft Angoumois) ; — aus dem Herzogthum Burgund 3 : Cöte d'Or,
Saone und Loire, nnd Ain (Landchen Bresse, Bugey und Dombes); — aus der Dauphiné 3 : Isère,
Drome und Ober-Alpen; — aus der Provence, mit dem Fürstenthum Orange und der (päpstl.)
Grafschaft Avignon und Venaissin 4 : Riione-Mündung, Nieder-Alpen, Var und Vaucluse ; — ans
Languedoc, mit Foix und Roussillon 9 : Ardèche (sonst Vivarais), Lozère (sonst Gevaudan), Gard,
Hérault, Tarne, Gber-Garonne (mit TheUen von Guyenne), Aude, Ost-Pyrenäen (Land Roussillon),
und Ariège (sonst Foix) ; — aus Guyenne (Aquitanien) und Gascogne, mit Limosin, Saintonge, An-
goumois, Navarra und Béarn 14: Girondes, Landes, Ober-Pyrenäen', Gers, Lot und Garonne, Dor-
dogne, Lot, Tarn und Garonne, Aveyron, Nieder-Charente, Ober-Vienne, Corrèze und Nieder-Pyre-
näen; —aus Orléanais, mit Maine, Perche, Touraine, Anjou, Saumurais, Poitou, Berry und Niver-
nais 14: Eure und Loire (Chartrain und Petche-Gouet), Loire und Cher (Vendomols, Blesois, So-
logne), Loiret, Mayenne, Sarthe, Orne, Indre und Loire, Indre, Maine und Loire, Vienne, Vendée,
beide Sèvres, Cher, und Nièvrs; — aus der Bretagne 5: Finisterre, Nordküsten, lile u. Vilaine,
Morbihan, und Nieder-Loire: — aus der Normandie 4: Nieder-Selne, Eure, Calvados, und Manche;
— aus Flandern, mit Artois, Hennegau, Namur u. Bisthum Lttttlch 1 : Norden ; — aus der Franche-
Comté, mit Burgund 3: Ober-Saône, Doubs, und Jura: — ans Lothringen, mit Messin u. Toulois
4: Meurthe, Vogesen, Mosel, und Maas (Ländchen Bar und Clermontals); — an» dem Elsass 2:
Ober-Rhein und Nieder-Rhein, und aus der Insel Corsika : das Departement Corsika.

Die Revolution und das Kaiserreich Napoleons 1. verschafften Frank-
reich ungemeine Vergrösser ungen. Die Anfänge wurden damit gemacht,
dass man die Besitzungen deutscher Reichsfürsten im Elsass (so wie die
Württembergische Grafschaft Mömpelgard) einfach als französische Länder
behandelte, und am 14. Sept. 1791 die Vereinigung der päpstlichen Graf-
schaft Avignon und Venaissin, und am
27. Nov. 1792 und 31. Jan. 1793
jene von Savoyen und Nizza aussprach. Im Frieden von Campo Formio
(17. Okt. 1797) trat Oestreich Belgien an Frankreich ab, und der Friede
zu Luneville (9. Febr. 1801) verschaffte ihm überdies das ganze deutsche
linke Rheinufer, zusammen 1,200 Qu.-M. mit fast 4 Mill. Einwohnern. So-
dann wurden mit Frankreich vereinigt: unterm 11. Sept. 1802 Piémont;
21. Juli 1805 Parma; 27. Okt. 1807 Hetrurien (Toskana); 17. Mai 1809
Rom; 9. Juli 1810 Holland; 12. Nov. 1810 Wallis; 10. Dec. 1810 die Mün-
dungen der Ems, Weser und Elbe sammt den Hansestädten (600 Qu.-M.
mit mehr als 1 Mill. Einw.); dann Oldenburg etc. Die Zahl der Departe-
ments, ursprünglich blos 83, stieg auf 130, und so umfasste das Napoleo-
nische Kaiserreich, zur Zeit seines grössten Bestandes, ausser dem jetzi-
gen Gebiet von 86 (unten angegebenen) noch weiter folgende Depar-
tements, welchen wir zur näheren Bezeichnung
deren Hauptstädte
beifügen:


-ocr page 147-

16. — Prankreioli. 3

Departement.

Haupt-
stadt.

D epartement.

Haupt-
stadt.

Departement.

H aup t-
stadt.

Alpen, (See->-.

Nizza

Maas, (Nieder-)

Mastricht

Sambre u. Maas

Namur

.Apenninen ......

Chiavarl -

Marengo..........

Alessandria

Scheide..........

Gent

Arno.............

Florenz

Mittelmeer •• —

Livorno

Scheldemündun-

Dorla.............

Ivrea

Montblanc ......

Chambray

gen ...........

Middelburg

Donnersberg.....

Mainz

Montenotte......

Savona

Sesia.............

Vercelli

Oyle.............

Brüssel

Nethen, (beide)

Antwerpen

Simplon..........

Sion

Elbmündungen--.

Hamburg

Ober-Issel........

Arnheim

Stura .............

Coni

Ems, (Ober-) ---

Osnabrück

Ombrone ........

Siena

Taro .............

Parma

Erlesland ........

Leuwarden

Ost-Ems..........

Aurich

Tiber.............

Rom

Genua ■■■■.......

Genua

Ourthe ..........

Lüttich

Trasimene ......

Spoletto

Inselmündungen

Zwoll

Po ...............

Turin

Wälder ..........

Luxemburg

Jemappes........

Möns

Rhein und Mosel

Koblenz

Wesermündungen

Bremen

Leman...........

Genf

Rheinmündungen

Ilerzogenbusch

West-Ems........

Groningen

Lippe.............

Münster

Roer.............

Aachen

Zuydersee........

Amsterdam

Maasmilndungen

Haag

Saar .............

Trier

Der erste Pariser Friede vom 30. Mai 1814 liess Frankreich nicht

nur sein vor 1789 besessenes Gebiet, sondern ausserdem auch noch Avig-
non, Mömpelgard, einen Theil von Savoyen und mehrere Grenzkantone von
Belgien. Durch den zweiten Pariser Frieden, vom 21. Nov. 1815 verlor
es dagegen Savoyen, die belgischen Grenzkantone und die Festungen Lan-
dau (die Frankreich seit 1713 besessen), Saarlouis, Saarbrücken, Marien-
burg und Philippeville, und erhielt seinen jetzigen Gebietsstand. 1830
ward Algier erobert, und die dortige Besitzung immer mehr zu vergrös-
sern gestrebt. — Gegenwärtig ist Frankreich in 86 Departements einge-
theilt, die theils nach den sie durchströmenden Flüssen oder daselbst be-
findlichen Gebirgen, nach ihrer Lage oder nach irgend einer andern Loka-
lität benannt werden. Die 86 Departements oder Präfekturen sind in 363
Arrondissements oder ünterpräfekturen, und diese in 2,847 Kantone geschieden,
W'elche zusammen 38,623 Gemeinden umfassen. In nachstehender Uebersicht
der gegenwärtigen Departements haben wir denselben die Namen der alten
Provinzen (und eingeschlossen die Namen der vormaligen Unterabtheilun-
gen derselben) beigefügt, aus denen sie gebildet wurden; ebenso die Grösse
der Departements in geogr. Qu.-M., und in Hectaren (nach der Aufnahme
des 1807 begonnenen und 1837 beendigten Katasters), welche Angaben
übrigens (1 geogr. Qu.-M. = 5,486,962 Hectaren) nicht mit einander über-
einstimmen, und die Einwohnerzahl nach der Aufnahme von 1856.


Département.

AUe Provinz a. d. es gebildet.

Geogr.
Qu.-M.

Hektaren.

Einwohnet
1856.

Hauptort.

a

o
se
0
13

1. Ain ....................

Burgund (Bresse, Bugey, Dombes) ...............

106,„

579,897

370,919

Bourg en Bresse ...

12,440

2. Aisne..................

Isle-de France, Piccardie, Champagne (Brie)-..

134,01

735,200

555,539

Laon ..................

10,840

3. Allier ................

Bourbonnais .......................................

135,00

730,837

352,241

Moulins ..............

16,656

4. Alpes (Basses) ......

Ober-Provence ......................................

125,52

695,418

149,670

Digne ................

5,184

5. Alpes (Hautes) ......

Ober-Dauphinè und Provence .....................

100,M

558,960

129,556

Gap ..................

11,208

6. Ardèche ...............

Languedoc (Vivarais)...............................

100,00

552,665

385,835

Privas..................

5,711

7. Ardennes .............

Champagne (Rethelais, Rhemoia etc.) .....•■•■■

95,se

523,289

322,138

Mézières .............

5,420

8. Ariège ................

Grafsch. Foix, Gascogne (Couserans).............

87,03

489,387

251,318

Foix .................

22,618

9. Aube ..................

eigentl. Champagne, Burgund.....................

600,139

261,673

Troyes ................

26,817

10. Aude ..................

Nleder-Languedoc .................................

631,324

282,833

Carcassonne .........

20,776

11. Aveyron ...............

Guienne (Rouergue) ...............................

170,58

874,333

393,890

Rodez ................

10,786

12. Bouches du Rhône ••■

Nieder-Provence ....................................

109,48

510,487

473,365

Marseille .............

250,000

13. Calvados...............

Nieder-Normandie (Bessin, Boccage).............

101„4

552,072

478,394

Caen ..................

45,892

14. Cantal ................

Ober-Auvergne .....................................

104,„

574,147

247,665
378,721

AnriUac ..............

12,631

15. Charente .............

Angoumis, Saintonge, Poitou etc. ................

107,04

594,238

Angoulème ...........

19,843

16. Charente inférieure

Aunis, Saintonge ...................................

130,32

682,569

474,828

La Rochelle..........

17,500

17. Cher ..................

Ober-Berry, Nieder-Bourbonnais etc. .............

134,30

719,934

314,744

Bourges...............

25,858

18. Corrèze ...............

Nieder-Limousin ...................................

108,12

586,609

314,982

Tulle..................

10,783

19. Corse (Corsika) ......

Insel Corsika ......................................

159,03

872,000

240,183

Ajaccio ................

12,661

20. Cote d'Or.............

Burgund (Dijonnais, Auxerrois)...................

159,43

876,116

385,131

Dijon..................

32,932

21. Cotes du Nord........

Ober-Bretagne ......................................

135,35

688,562

621,573

Saint-Brleuc..........

12,810

22. Creuse ................

Marche (Ober-Marche etc.)........................

105,39

556,830

278,889

Guéret ................

5,645

23. Dordogne .............

Guienne (Périgord etc.)...........................

166,75

918,256

504,651

Périgueui.............

13,730

24. Doubs..................

Franche-Comté, Montbeliard ......................

95,2a

522,755

286,888

Bésançon .............

42,883

25. Drôme ................

Nieder-Dauphiné .................-.................

118,at

652,155

324,760

Valence...............

16,922

26. Eure ..................

Ober-Normandie (Pays d'Evreui etc.) ...........

107,T5

595,765

404,665

Evreux ................

14,872

27. lîure et Loire ........

Orléanais, Perche.............*.....................

107,os

587,430

291,074

Chartres .............

18,450

28. Finistère...............

Nieder-Bretagne.....................................

126,11

672,112

606,552

Qnimper...............

11,618

29. Gard ..................

Nleder-Languedoc (Nimes) ........................

109,08

583,556

419,697

Nimes ................

54,459

30. Garonne (Haute-) •••

Ober-Languedoc, Gascogne ........................

112,ao

627,988

481,247

Toulouse .............

94,195

31. Gers ..................

Gascogne (Astarac, Armagnac etc.) ..............

114,43

628,031

304,497

Auch..................

11,926
136,907
47,388
41,300
16,332
30,902
32,432

32. Gironde ...............

Guienne (Bordelais, Medoc, Bazadois) ...........

196,80

974,032

640,757

Bordeaux ............

33. Hérault ...............

Nleder-Languedoc, (Montpellier) ................

Ober-Bretagne (Rennes)...........................

124,T4

619,800

400,424

Montpellier...........

34. lUe et ViUaine ......

122,54

672,583

580,898

Rennes................

35. Indre ..................

Nieder-Berry, Touraine etc. ......................

127,56

679,530

273,479

Châteauroux .........

36. Indre et Loire........

Touraine, Anjou, Orléanais, Poitou...............

111,42

611,370

318,442

Tours ...............

37. Isère ..................

Dauphiné, (Graisîvaudan, Viennois etc.).........

153,00

828,934

576,637

Grenoble ............

38. Jura ..................

Franche-Comté (Aval etc.) ........................

91,!0

499,401

296,701

Lons-Ie-Saulnier......

8,800

39. Landes (Heiden).....

Gascogne (Pays de Landes, Chalosse etc.) ......

170,02

932,131

309,832

.Mont-de-Marsan ......

4,485

40. Loir et Cher..........

Orléanais (Biaisois, Beauce etc.).................

109,69

635,092

264,043

Blois..................

17,991

41. Loire..................

Lyonnais (Forez, Beaujolais etc.) ..............

86,93

475,962

505,260

St. Etienne (seit 1855)

82,548

42. Loire (Haute-) ......

Languedoc (Velay), Ober-Auvergne...............

90,,T

496,225

300,994

Le Puy ...............

16,620

43. Loire (Inférieure) ■■•

Ober-Bretagne (Nantes etc.)......................

128,46

687,456

555,996

Nantes ...............

96,362

44. Loiret ................

Orléanais (Sologne, Gatinais etc.)................

132,80

677,119

345,115

Orléans ..............

48,810

45. Lot....................

Guienne (Quercy) .................................

72,13

521,174

293,753

Cahors ...............

13,990

46. Lot et Garonne ......

Guienne (Agénois etc.), Gascogne ...............

97,43

535,396

340,041

Agen..................

18,064

47. Lozère ...............

Languedoc (Gévaudan) ............................

93,82

516,973

140,819

Mende ...............

7,448

48. Maine et Loire........

.\u j ou .............................................

131,61

712,093

524,387

Angers ...............

41,100

49. Manche ...............

Nieder-Normandie (Cotentin etc.)................

104,93

592,838

595,202

Saint-Lô ............

9,984

50. Marne ................

Champagne (Brie Champenoise etc.).............

149,00

818,044

372,050

Châlons...............

14,503

51. Marne (Haute-) ......

Champagne (Bassigny, Vallage) ..................

113,98

621,968

256,512

Chaumont ............

7,346

52. Mayenne...............

Über-Maine, Ober-Anjou ..........................

Lothringen (Lothringen, Toulols etc.) ...........

93,64

517,063

373,841

Laval..................

19,870

53. Meurthe...............

H 7,09

609,004

424,373

Nancy ................

41,330

54. Meuse (Maas) ........

Lothringen (Bar, Verdunois etc.) ................

113,28

622,787

305,727

Bar-le-Dnc............

14,731

55. Morbihan .............

Nieder-Bretagne (Vannes etc.)....................

123,9,

679,781

473,932
4f51,152

Vannes ...............

12,220

56. Moselle (Mosel)......

Lothringen (Messin etc.) ..........................

110,90

536,889

Metz ..................

53,140

57. Nièvre ...............

Nivernais, Orléanais, Burgund ....................

124,83

681,656

326,086

Nevers ................

19,152

58. Nord ..................

Flandern (Hennegau, Cambrésis etc.).............

103,50

568,087

1,212,353

LiUe ..................

75,795

59. Oise....................

Ile de France, Picardie............................

105,98

585,506

396,085

Beauvais .............

14,608

60. Orne ..................

Normandie, Maine (Perche) .......................

110,80

609,729

430,127

Alençon ...............

16,083

61. Pas de Calais ........

Artois, Picardie (Boulonnais, Calaisls) ..........

120,92

680,563

712,846

Arras..................

26,100

62. Puy de Dôme ........

Nieder-Anvergne (Limagne etc.) ..................

145,92

795,051

590,062

Clemiont-Femnd.....

37,962

63. Pyrénées (Basses-)-..

Béarn u. Nieder-Navarra, Gascogne...............

136,81

762,266

436,442

Pau....................

13,918

64. Pyrénées (Hautes-)

Gascogne (Bigorre etc.)............................

84,45

452,945

245,836

Tarbes ................

13,566

65. Pyrénées-orientales...

Boussillon, Nleder-Languedoc ....................

74,82

412,211

183,056

Perpignan ............

22,649

66. Rhin (Bas-) ........

Elsass u. Stücke v. Lothringen....................

90,32

455,345

563,855

Strassburg............

78,565

67. Rhin ........

Elsass (Sundgau), Mühlhausen ....................

69,ca

410,771
279,039

499,442

Colmar ..............

21,308

68. Rhône ................

Lyonnais.............................................

49,18

625,991

Lyon..................

292,721

69. Saône (Haute-) ......

Franche-Comté (Amont)............................

97,45

533,992

312,397

Vesoul ...............

6,678

70. Saône et Loire ......

Burgund (Maçonnais, Charolals etc.) ..........

156,00
113,10

855,174

575,018

Maçon ...............

14,100

71. Sarthe ................

Maine, Anjou........................................

620,668

467,193

Le Mans...............

24,458

72. Seine..................

Ile-de-France........................................

8,64

109,T5
107,2r
102,12
110,46
112
,96

47,550

1,727,419

Paris ...............

1,178,262

73. Seine-inférieure......

Ober-Normandie (Rumols etc.) ....................

603,329

769,450

Rouen ...............

100,265

74. Seine et Marne ......

Ile-de-France, Champagne (Brie etc.) ...........

573,635

341,382

Melun..................

10,873

75. Seine et Oise ........

Ile-de-France, Orléanais............................

560,365

484,179

VersaiUes ............

36,221

76. Sèvres (Deux-)........

Poitou ..............................................

599,988

327,846

Niort..................

18,650

77. Somme ................

Picardie .........................:...................

616,120

566,619

Amiens ...............

51,211

78. Tarue..................

Ober-Languedoc (Albigeois etc.)..................

104,91

574,216

354,832

Alby ..................

12,668

79. Tarne et Garonne -..

Guienne, Languedoc (Gascogne) ..................

67,75

132,70

372,016

234,782

Montauban............

26,046

80. Var....................

Nieder-Prevence ....................................

722,610

371,820

Draguignan ...........

9,247

81. Vaucluse .............

Grafsch. Avignon, Ober-Provence..................

64,78
123,82
125,33

354,771

268,994

Avignon...............

37,222

82. Vendée ................

Poitou ..............................................

670,350

389,683

Napoleon-Vendée.....

5,980

83. Vienne ................

PoUou ..............................................

697,037

322,585

Poitiers ..............

30,246

84. Vienne (Hante-) .....

Limousin, Marche...................................

102,14
106,39

551,658

319,787

Limoges .............

32,184

85. Vosges (Vogesen).....

Lothringen...........................................

607,996

405,708

Epinal ...............

12,403

86. Tonne ................

Burgund (Auxerrois), Champagne..................

134„6

742,804

368,901

Auxerre...............

14,048

9,748,1, ,

53,025,000

36,039,364

vorgenommen wurde, betrug die Bevölkerung 36,039,364 Seelen, oder .3,676
Seelen auf die Qu.-Meüe, hatte mithin seit 1851 (wo die Zählung 35,783,170
Seelen ergab) nur um 256,194 Einwohner zugenommen, eine Vermehrung,
die mit andern Ländern Europa's verglichen, namentUch mit den Staaten
des deutschen Bundes, eine auffaRend geringe Zunahme nachweisst, die

Die auswärtigen Besitzungen
Frankreichs betragen etwa 5,300 Qu.-
M, mit ungefähr 3V2 Mill. Einwohner,
von denen Algerien (siehe Taf. 47),
das fast ganz ohne feste Landgren-
zen ist, gegen 4,600 Qu. - M. mit
2,880,383 Einw. umfasst, von welch
letzteren die Europäische Bevölke-
rung (im Jan. 1857) nur 167,670
Seelen betrug, unter denen etwa die
Hälfte Franzosen, der Rest Spanier,
Italiener, Malteser, Deutsche, Schwei-
zer etc. — Der Besitz Algeriens hat
Frankreich nicht nur über eine Mil-
liarde an Geld, sondern auch das Le-
ben von 100,000 Soldaten gekostet,
von denen kaum 4,000 durch feind-
Rche Waffen fielen, aRe anderen durch
Krankheiten hinweggerafft wurden.
Trotz der ungemeinen Anstrengungen
der Regierung, die Kolonisation des
Landes zu fördern, ist nach aRen Op-
fern dieselbe doch noch nicht so fort-
geschritten, als man nach 2.5jährigem
Streben erwarten soRte. Durch die
in Aussicht gesteRten VortheRe gelockt,
sind seit 1830 über eine MilRon Men-
schen nach Algier gezogen ; allein ent-
weder kamen sie dort um, oder fan-
den es gerathen wieder zurückzukeh-
ren, da das Klima sich als höchst
mörderisch für Mittel-Europäer erwies.
— Die eigentlichen Kolonien
Frankreichs, die unter dem Marinemi-
nisterium stehen, sind, in A s i e n :
ostindische Besitzungen 22.50 Qu.-M.
(1851) mit 201,500 Einw., und zwar:
Pondichéry mit 96,712, Carical mit
59,872, Yannaon mit 6,464, Mahé mit
3,419 und Chandernagor mit 31,396,
und Handelscomptoire zu Patna, Cas-
simbazar, Balasore, Dacca, Surate und
Siuthya (in Slam), mit 3,637 Seelen-
In Afrika, ausser Algerien:
die Niederlassungen am Senegal, nebst
den Inseln St. Louis und Goree, zu
Assinie und zu Gabon am .Meerbusen
von Guinea (St. Louis mit 9,967, Go-
ree mit 3,197, Guet-N'dar mit 1,106,
Bakel mit 254, Lampsar mit 148, Ri-
chard-Toll mit 118, Merinaghen mit
74, und Dagana mit 12 Einw.); die
Insel Réunion (Bourbon) mit 103,491,
und Mayotte und Zubehör mit 33,051
(Nossi-Bé 15,187, Sainte-Marie 5,799,
Mayotte 5,268, Noss!-.Mitsiou 2,986,
Nossi-Falli 1,869, und Nossi-Cumba
mit 951) Einwohnern. In Amerika:
die kleinen Antillen: Martinique (17
Qu.-M.) mit 120,357, Guadeloupe (36
Qu.-M., 2 Inseln: Grand Terre und
Basse Terre) mit 129,050, Desirade
(1 Qu.-M.) mit 1,765, Marie-Galante
(4 Qu.-M.) mit 13,780, St. Martin mit
3,773, und les Saintes (3 Inseln 1 Qu.-
M.) mit 1,320 Einwohnern; ferner Ca-
yenne oder das französische Guyana
518 Qu.-M. (von denen.nur 41 Qu.-M.
wirklich in Besitz genommen und etwa
6 Qu.-M. wirkRch angebaut sind, mit
18,996 Einwohnern, und die Inseln
St. Pierre und Miquelon, in Nord-Ame-
rika (4 Qu.-M.), mit 2,310 Einwohnern.
In Oceanien: die Marquesas-Inseln

(24 Qu.-M.), von denen nur Nukahiwa und Christina in Besitz genommen
sind; und die GeseRschaftsinseln (30 Qu.-M.), Neu-Caledonien, und die
Gambier- und Wallis-Inseln, die unter französischem Schutze stehen.

»as Tolh. — Bevölkerungsverhältnisse. - Nach der Zählung
vonl8o6, der neunten, welche im Laufe dieses Jahrhunderts in Frankreich

-ocr page 148-

16. Frankreich.

ihren Grund ohne Zweifel in den politischen Wirren findet, in welche das
schöne Frankreich seit 1851 gezogen wurde. Der Krieg mit Russland 1853,
in welchem Tausende der frischesten Jugend an den Gestaden des fernen
Pontus ihr Leben opferten, war nicht geeignet die Ziffer des Volkszuwach-
ses seit 1851 bedeutend zu erhöhen, und in dieser Beziehung hat sich
das Motto der Staatsgewalt: „das Kaiserreich ist der Frieden und nicht
der Krieg", durchaus nicht bewährt, so gediegene Anstrengungen dieselbe
auch gemacht hat, das Wohl des Volkes zu heben. —

Während der acht ersten Zählungen lebten auf dem jetzigen Gebiete
Frankreichs:

Jährliche Zunahme.

.......... ■— Prozent.

1,2,

Jahr. Bevölkerung.

1801 ............................ 27,349,902 ■••

1806 ............................ 29,107,425 -■•

1821 ............................ 30,471,875 -•■

1831 ............................ 32,569,223 -■•

1836 ............................ 33,540,910 •••

1841 ............................ 34,230,178 -■-

1846 ............................ 35,401,761 ■••

1851 ............................ 35,783,170 ••••

Während der 36 Jahre von 1817—1852 war die mittlere Zahl der
Verheirathungen 259,768, und von 1825—1844 kam auf 125
,5 Ein-
wohner ungefähr eine Heirath. — Die Zahl der jährRchen Geburten be-
trug im Durchschnitt von 1836—1850: 961,685 oder 1 auf 36,15 Einwoh-
ner; die Durchschnittszahl von 1817—1852: 968,662 Geburten. In den 34
Jahren von 1817 bis einschliesslich 1850 wurden in ganz Frankreich ge-
boren: 16,953,957 Knaben und 15,972,905 Mädchen, sonach um etwa Vie
mehr Knaben. Während die Kriege so viele Männer hinwegrafften, schien
die Natur das entstandene Missverhältniss ausgleichen zu wollen. Die
Zahl der unehelichen Kinder betrug im Durchschnitt von 1836-1850:
69,622 oder 7,24 Procent der Geburten. Die Gesammtzahl der Todesfälle
betrug jährlich, von 1836—1840: 799,817 oder 1 auf 42,-js Einw.; von
1841—1845: 785,973 oder 1 auf 24,29; und von 1846—1850: 848,348 oder
1 auf 41,97 Einw.; während der 36 Jahre von 1817—1852 betrug die jähr-
liche Durchschnittszahl der Todesfälle 812,330, mithin war die Zahl der
Geburten jährlich um 156,333 grösser, als die der Sterbefälle.

Nationalversehiedenheit. — Die offizielle Statistik kennt nur
„Franzosen" und „Fremde"; die wirkliche Statistik erkennt aber auch Na-
tionalunterschiede unter den politisch voRkommen vereinigten „Fran-
zosen". Neun Zehntel der Bevölkerung gehören dem eigentlichen franzö-
sischen Hauptstamme an; etwa IV2 MiRion sind Deutsche (im Elsass und
einem Theil von Lothringen), über 1 MIR. Kymern (Breyzards oder Breto-
nen in der
Nieder-Bretagne), Italiener 350,000 (in Corsika etc.), Escual-
dunac oder Basken 135,000 (im Depart. der Nieder-Pyrenäen), Juden etwa
75,000 (in den vornehmsten Städten des Reichs), und einige Tausend Ca-
gots, Zigeuner etc. Von den Franzosen selbst reden etwa 1,800,000 wal-
lonisch. — Die Zahl der Fremden, welche nicht naturaRsirt sind, ward
1851 zu 380,831 angegeben. Die Zahl der Haushaltungen belief sich
1851 auf 9,022,921 (also nur 3,95 Personen auf die Haushaltung). —

Ständeverschiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Es gibt in
Frankreich nur Einen Stand. Die erste Revolution (1789) hat alle Schran-
ken aufgehoben, welche die freie Bewegung der einzelnen Staatsangehöri-
gen und" den Verkehr im Innern des Landes hinderten. Jeder kann eine
Beschäftigung ergreifen, welche er will; jeder zu den höchsten Ehrenstu-
fen emporsteigen, wenn er Talent dazu besitzt und Verdienste um seine
Mitbürger sich erworben hat. Einen Adel, im älteren Sinn des Wortes,
gibt es staatsrechtlich nicht; die TiteL welche den alten und einigen jün-
geren Familien Frankreichs aus ferner und naher Vergangenheit angehö-
ren , haben keine politische, nur eine historische Bedeutung, begründen
keine Rechte, und werden nur geduldet. Wie alle Franzosen gleiche Rechte
haben, so haben auch Alle
gleiche Pflichten; jeder, ohne Unterschied, trägt
zur Erhaltung des Ganzen, nach Verhältniss seines Vermögens bei, das
zugleich die Ausübung gewisser politischer Rechte bedingt. — Unter der
Herrschaft der Gewerbsfreiheit hat die franz. Industrie einen ausgezeich-
net hohen Grad der Ausbildung erlangt, und da das Prinzip der freien Be-
wegung in allen Zweigen des industriellen Lebens gleich konsequent
durchgeführt, und nicht wie in manchen andern Ländern, in der einen
Richtung einige Freiheit nach bureaukratischem Ermessen gestattet, in an-
derer unbedingt versagt ist, sehen wir hier im Allgemeinen auch eine ge-


sunde, naturgemässe Entwickelung. Die unbedingte Theilbarkeit des Grund-
eigenthums, und das unbedingte Niederlassungsrecht, haben zur Verbesse-
rung der Agrikulturverhältnisse mächtig beigetragen, und die Gesammtre-
sultate würden noch grösser sein, wenn nicht wieder Modifikationen und
Beschränkungen im Einzelnen eingeführt wären, wie z. B. die Beschränkun-
gen aus fiskaRschen Gründen (wie beim Tabaksbau, der nicht jedem Land-
wirth, nnd nicht einmal in jedem Departement gestattet ist, damit der
Ertrag des Tabakmonopols nicht geschmälert werde). — Im schroffsten
Gegensatze zu der Gewerbsfreiheit im Innern ist das starre SchutzzoRsy-
stem gegen Aussen. Die jetzige Regierung hat sich zwar in Einzelfällen
von demselben entfernt, allein sie wagt es nicht, ihm prinzipieR entgegen-
zutreten. — Der eigentliche Fluch des Landes ist das Zuvielregiert-
werden, das Beamtenunwesen, die Vernichtung jedes Seif-Government,
und die maasslose Centralisation. ARe Verhältnisse, welche weiter gehen
als freie Ansässigmachung etc., sind unter bureaukratischer Kontrole ge-
halten. Die Gemeinde ist nicht eine naturgemässe Vereinigung der ne-
ben einander Wohnenden zur Erstrebung der Allen gemeinsam dienenden
Zwecke, sondern wesentlich blos ein Staatsinstitut, vor ARem bestimmt
zur leichteren Durchführung der von oben herabgelangenden Befehle. Da-
rum entbehren auch die Gemeinden des so natürlichen Rechtes, ihren Orts-
vorstand (Maire) selbst zu wählen; derselbe ist kaiserlicher Beamter und
wird vom Kaiser, oder wenigstens von dessen Delegirtem, dem Präfekten
ernannt, und kein Beschluss des Gemeinderaths darf vollzogen werden
ohne vorgangige Genehmigung des Kaisers oder des Präfekten. — Drei
Viertel der Gesammtbevölkerung Frankreichs gehören der Ackerbau trei-
benden Klasse an, und von diesen besitzen 6 Millionen kein Eigenthum

■Bromme's Hund-Atlas, — FrankreicJi. ft,

und bilden die Klasse der Handarbeiter und Taglöhner. Das übrige Viertel
besteht zur kleineren Hälfte aus Handwerkern, Arbeitern und kleinen Fa-
brikanten ohne Grundbesitz, und zur grössern Hälfte aus grossen Fabri-
kanten, Kaufleuten, Geistlichen, Personen vom Gelehrten- und Künstlerstande,
öffentlichen Beamten und Militärs. Die Zahl der Bedürftigen wird auf fast
2 Mill Kopfe, und die der Bettler und Vagabunden auf 75—80,000 Köpfe
geschätzt.

Religionsversehiedenheit, KirchUehe Verhältnisse. — Die
Mehrheit der Bewohner Frankreichs bekennt sich zur römisch-katholischen
Kirche. Die Protestanten haben gesetzlich gleiche Rechte und Pflichten
mit den KathoRken, und selbst die Juden gemessen aRe bürgerlichen Ge-
rechtsame, und sind in ihren Religionsangelegenheiten den Christen völ-
Rg gleichgesteRt. Nach der Generalstatistik von 1851 zerfiel die Bevölke-
rung (35,781,627 S.) in: KathoRken 34,931,032; Reformirte 480,507; Lu-
theraner 267,825; Juden 73,995; andere Konfessionen 26,328; die übrige
Anzahl unbekannter Religion. Die Zahl der Protestanten beider Kirchen
ist übrigens weit grösser, als die Regierung in ihrem Berichte angegeben
und dürfte die Schätzung der KathoRken auf 331/2 MilL, der Reformirten
auf
IV2 Mill-, die der Lutheraner auf 700,000, für 1856 der Wahrheit wohl
am nächsten kommen. Die Katholiken stehen gegenwärtig unter 15
Kardinälen und Erzbischöfen, denen 70 Bischöfe untergeordnet sind Die
Sitze der Erzbischöfe sind: Besançon mit 6, Bourdeaux mit 6 Bourses
mit 5, Lyon (mit Vienne) mit 5, Rheims mit 4, Tours mit 7 Aix (mit Ar
les und Embrun) mit 5, Alby mit 4, Auch mit 3, Avignon mit 4 Cambrai
mit 4, Paris mit 7, Rouen mit 4, Sens (mit Auxerre) mit 3 und' Toulouse
(mit Narbopne) mit 3 Suffraganbischöfen. Die Kolonien bilden 4 Bisthü-


-ocr page 149-

16. — Prankreieli.

mer: Algier, Fort de France (Martinique), La Basse-Terre (Guadeloupe),
und St. Dénis (Bourbon). — Die katliolische Geistliciikeit selbst bestand
1855 aus 15 Kardinälen und Erzbischöfen, 70 Bischöfen, 178 Generalvika-
ren, 660 Domherrn, 35,251 Pfarrern und Hülfspfarrern (Curés und Desser-
vans), 7,005 Vikaren, und 4,240 angehenden Priestern. Klöster sind ge-
gen 3,000 im Lande, zum grössten Theil Nonnenklöster, deren Insassen sich
der Krankenpflege und der Erziehung gewidmet haben. — Die Reformir-
ten oder Calvinisten, die zum grössten Theil den Süden Frankreichs,
besonders die Departements Garde, Ardéche, Drome, Lot-Garonne, Lozère,
beide Sèvres, Hérault, Tarn, Nieder-Charente, Gironde, Seine, Aveyron etc.
bewohnen, stehen unter dem Centrairath der reformirten Kirche und dem
Konsistorium zu Paris. Sie besitzen im Ganzen 547 Kirchspiele und 123
Konsistorialkirchen. — Die Lutheraner, die vorzugsweise in den bei-
den Rhein-Departements (Elsass), Seine und Isère zu Hause sind, stehen
unter dem Oberkonsistorium zu Strassburg und dem Konsistorium zu Pa-
ris. Sie besitzen 38 Konsistorialkirchen, welche 249 Kirchspiele und 396
Kommunen zählen. — Die Juden haben ein Centraikonsistorium zu Paris
und in den Provinzen 6 Konsistorialsynoden zu Strassburg, Colmar, Metz,
Nancy, Bourdeaux und MarseiHe. Ihre Rabbinen sind, wie die Geistlichen
der beiden protestantischen Konfessionen und die Priester der katholischen
Kirche, gleichfalls Staatsdiener. — Die Saint-Simonisten und die Anhänger
der freien französischen Kirche (des Abbé Chatel) sind staatsrechtlich
nicht anerkannt, doch werden sie, wie die Vl'iedertäufer in dem Depart.
Doubs und Vogesen, geduldet. —

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Ein eigenthümlicher
Zug im National-Charakter der Franzosen verhindert dieselben die Verdien-
ste anderer Nationen anzuerkennen; vermöge desselben stehen sie in dem
Vi^ahne die erste Stufe der Bildung unter aUen Völkern Europa's einzuneh-
men und an der Spitze der Civilisation zu schreiten, und doch sind die
Elementarkenntnisse der Intelligenz, Lesen und Schreiben in keinem Volke
so mangelhaft verbreitet, als im französischen, wo im Jahre 1836 unter
309,516 jungen Leuten im Alter von 20 Jahren, die unter die Waffen ge-
rufen wurden, noch nicht die Hälfte lesen und schreiben konnte. La-
zoit berechnet (in seiner „France statistique" 1843), dass in Frankreich
unter 1000 Menschen durchschnittlich 405 weder lesen noch schreiben
können, und nach einem amtlichen Bericht des Kriegsministers von 1843
kannten in der damals etwa 340,000 M. starken Armee 227,800 Soldaten
keinen Buchstaben. Das Schulwesen in Frankreich ist, charakteristisch
genug, ebenso centralisirt, wie die Administrativ- und Justizverwaltung,
und (mit Ausnahme der Kunst-, Ingenieurs-, Militär-, Navigations-, Veteri-
när- und Bergwerksschulen) sind alle Unterrichtsanstalten einer obersten
leitenden Behörde, der Universität von Paris untergeordnet, die mit
unsern deutschen Universitäten nicht die geringste Aehnlichkeit hat. Bis
zum J. 1850 standen unter dieser höchsten Schulbehörde 27 Akademien,
deren Zahl seitdem bis auf 86 (so viel wie Departements) vermehrt wurde.
Unmittelbar unter diesen Akademien stehen oder zu ihnen gehören die ver-
schiedenen Fakultäten, kaiserliche und städtische Collèges, Erziehungs-
und Pensionsanstalten und Elementarschulen. Die Fakultäten wirken
nicht vereint, wie auf den deutschen Universitäten, sondern stehen isolirt,
selbst wenn mehrere an demselben Orte sind, wie in Paris, Strassburg
und Toulouse. KathoUsch-theologische Fakultäten sind in Paris, Toulouse,
Lyon, Aix, Bourdeaux und Rouen, eine lutherisch-theologische in Strass-
burg, reformirt-theologische in Toulouse und Montauban; juristische sind
in Paris, Strassburg, Toulouse, Aix, Caen, Dijon, Grenoble, Poitiers und
Rennes; medizinische in Montpellier, Paris, Strassburg und Toulouse; so-
genannte Fakultäten der Wissenschaften (wo Mathematik und Naturwissen-
schaften gelehrt werden) in Paris, Caen, Dijon, Grenoble, Montpellier,
Strassburg und Toulouse, und Fakultäten der Literatur in Paris, Besançon,
Caen, Dijon, Strassburg und Toulouse. Sind die 14, zum Theil schon in
ältester Zeit in Frankreich errichteten Hochschulen, auch keine Universi-
täten im deutschen Sinne, so hat man dieselben in so fern beibehalten,
als sie noch immer ihre Wirksamkeit durch obige, wenn auch für sich
isolirt dastehende Fakultäten äussern. Von ihnen wurde die Hochschule
in Montpellier bereits 1189, Paris 1206, Toulouse 1233, Lyon 1400, Aix 1409,
Poitiers 1411, Caen 1433, Bourdeaux 1447, Besançon 1564, Strassburg
1638, Dijon 1722, Montauban 1800, und Rennes 1801 gestiftet. — Für den
Gymnasial- und Sekundär
Unterricht bestehen 46 kaiserliche und
312 städtische Collèges oder Gymnasien (1855 jene mit 22,430, diese mit
36,893 Schülern), 1,180 Privatinstitute mit 38,000, und 123 geistliche
Sekundärschulen mit etwa 20,000 Zöglingen. ~ Elementar - oder Pri-
märunterricht ertheilten (1855) 29,110 katholische, 689 protestantische,
2,172 gemischte und 33 jüdische Elementar- und 82 Normalschulen; die
Zahl der Unterricht geniessenden Kinder in diesem Jahre betrug 3,214,328,
während in Deutschland über 6 Mill. Schulkinder Unterricht erhalten. Aus-
ser den von den Gemeinden und vom Staate angestellten Lehrern beschäf-
tigen sich noch mehrere Kongregationen mit der Jugendbildung und gegen
3,000 MitgHeder dieser Kongregationen sind als Lehrer thätig; dem unge-
achtet waren 1855 immer noch 2,978 Kommunen (1837: 7,682, und 1840:
4,196) ohne Schulen. — Im Jahre 1843 betrug, nach amtlicher Ermittelung,
die Ausgabe für den Elementarunterricht 15,883,411 Franken, während in
Deutschland jährlich 151/2 Mill. Thaler (über 60 Mill. Franken) auf den
Volksunterricht verwendet werden. Unter den damals angestellten 50,352
Schullehrern war beinahe die Hälfte (nämlich 23,048) nur mit 200 Frk.
(93 fl. 20 Kr.) besoldet ; 2,003 erhielten zwischen 200 u. 300 Frk. (zwi-
schen 93—140 fl.), die übrigen 300 Fr. und darüber. Da nun der Staat
auf die Verpflegungskosten eines Galeerensklaven in den Bagnos zu Toulon,
Rochefort, Brest und Lorient 319 Fr. (149 II. 22 Kr.) jährlich verwendet,
so war bisher für die Lebensbedürfnisse dieser Verbrecher offenbar besser
gesorgt, als für die meisten VolksschuRehrer. — Seit 1852 hat übrigens
der Staat ernstliche Schritte gethan, nicht nur das Schulwesen überhaupt,
sondern auch die Stellung der Schullehrer zu verbessern. Für einzelne
wissenschaftliche Zweige bestehen zahlreiche Lehranstalten, unter denen
jedoch fast nur die militärischen ihre Aufgabe vollkommen gelöst haben.
Die 1635 von Richelieu errichtete französische Akademie, die Aka-
demie der Inschriften und Denkmünzen, die Akademie der Wissenschaften
etc., wurden zur Zeit der ersten französischen Revolution in einen einzi-
gen wissenschaftlichen Verein, mit 5 verschiedenen Klassen umgestaltet
und mit dem Namen Nationalinstitut bezeichnet. In der Geschichts-
forschung, Philologie, Pädagogik, Theologie und Philosophie stehen die
heutigen Franzosen üef unter den Deutschen und Engländern, und nur in

den mathematischen und naturhistorischen Wissenschaften, in der Chemie,
Augenheilkunde, Chirurgie etc. leisten sie Ausgezeichnetes. —

Physisch-technische Kultur. — Die auf 52,305,744 Hektaren
katastrirte Bodenfläche Frankreichs vertheilt sich in:

Hektaren.

■Aickeiland........................................................

................... 25.581,659

Waldungen ....................................................

................... 7,702,435

Heideland, Sümpfe, nicht bebaute Berge ...................

................... 7,171,203

Wiesen............................................................

................... 5,159,226

Weinberge........................................................

................... 2,090,534

Wege, öffentliche Plätze ......................................

................... 1,102,845*

Staatseigenthum ohne Ertrag...................................

.................. 1,057,314*

Gärten und Baumschulen ......................................

................... «28,235

Kastanlenpflanzongen ...........................................

.................. 563,986

Flüsse, Bäche, Seen --.........................................

................. 441,170*

Teiche ............................................................

.................. 178,723

Unproduktives Land ............................................

................... 159,508*

Oel-, Mandel- und Manlbeerpflanzungen ......................

.................. 110,725

Erlen- und Weidengebüsch ....................................

.................. 64,717

Oeffentliche Gebäude, Kirchhofe etc. ........................

.................. 14,771*

Kanäle ...........................................................

.................. 12,273

Steinbrüche und Minen ........................................

.................. 4,176

Die nicht besteuerten Theile des Gebiets sind mit *) bezeichnet. Im
Ganzen sind besteuert 49,530,336, nicht besteuert 2,775,408 Hektaren, die
zusammen in 126,210,194 ParceRen zerfallen. Die Zahl der Eigenthümer
beläuft sich auf 11,053,702. — Der Boden ist im Ganzen genommen frucht-
bar. Von den als Ackerland bezeichneten 25V2 Mill. Hektaren waren 1855:
6,842,500 mit Weizen, 3,204,910 mit Roggen, 1,946,808 mit Gerste, 3,612,740
mit Hafer, 913,802 mit Buchwaizen und 702,550 mit Mais und Hirse, der
Rest mit Kartotfeln, Zuckerrüben, Bohnen, Tabak- und andern Handels-
und Industriegewächsen etc. angebaut Nur in sehr ergiebigen Jahren
deckt die Produktion die Konsumtion, so dass an eigentliche Getreide-Aus-
fulir nicht zu denken ist. Allerdings wird Getreide (hauptsächlich aber
Mehl nach Brasilien und) in die Nachbarländer ausgeführt, gleichzeitig aber
noch mehr eingeführt. In dem Zeitraum von 1814 bis 1841, also während
einer 27jährigen Periode, kam die Produktion der Konsumtion nicht gleich';
bei 17 Erndten bedurfte Frankreich der Zufuhr, unter 3 Erndten war
nur eine genügend, und in 10 von jenen 27 Jahren überstieg der Ausfall
1 MUI. Hektoliter. Seit der neuen Kaiserregierung ist dem Ackerbau und
den landwirthschaftlichen Interessen grössere Aufmerksamkeit zugewen-
det, und durch Gründung eines landwirthschaftlichen Kreditvereins nach-
haltige Unterstützung gewährt worden. Der jährliche Bruttoertrag des
Ackerlandes wird auf 6,211 Mill. Fr., die Bearbeitungskosten (ausschliess-
lich der Aussaat, Grundsteuer etc.) auf 4,183 Mill. Fr. geschätzt. — Eine
ergiebige Erwerbsquelle des Landes ist der Weinbau, der im Durch-
schnitt jährlich an 40 MilL Eimer Wein liefert. Man unterscheidet bei den
französ. Weinen drei Hauptarten: Bordeaux-Weine, die entweder in der
Nähe von Bordeaux und höher hinauf an den Ufern der Garonne wachsen,
oder über Bordeaux ausgeführt werden; Burgunder-Weine, von denen die
besten am südlichen Abhänge der Côte d'Or wachsen, und die Champag-
ner-Weine. Die im Innern des Landes, besonders an den Loire-Ufern er-
zeugten Weine, w^erden grösstentheils im Lande selbst getrunken oder zur
Bereitung des Cognac benutzt. Von Handelspflanzen die
Frankreich in
xMenge liefert, erwähnen wir: den Krapp, der vorzugsweise in der Gegend
von Avignon, in der eigentlichen Provence und in Languedoc angebaut
wird; Oliven, von denen die Provence das beste Olivenöl in Handel
bringt; Tabak, der als Monopol der Regierung, nur in der Bretagne
Gascogne, Französisch-Flandern und im Elsass angebaut werden darf; Oel-
pflanzen (Raps und Mohn) in Isle de France und andern nördl. Depar-
tements; Kappern, Pistazien und Mandeln in der Provence, und
Trüffeln, besonders bei Périgord. Obst wird in allen Theilen des Lan-
des in vorzüglichen Qualitäten gebaut; aus Bordeaux werden von Pflaumen
ganze Schifl'sladungen ausgeführt, und in der Normandie und der Bretagne
ungeheuere Quantitäten Obstwein bereitet. Blumen, zu Wohlgerüchen,
und Südfrüchte werden im Süden des Landes in Menge gebaut. —
In der Viehzucht hat Frankreich nie Ausgezeichnetes geleistet. Von
Rindern zählte man (1855) 9,640,310 Stück; das beste und meiste findet
man in der Normandie und Auvergne, ausserdem in der Bretagne, Gascogne
und Franche-Comté. Für die Fleischkonsumtion im Lande muss jährlich
noch eine beträchtliche Menge Schlachtvieh aus den Nachbarländern ein-
geführt werden. Die Zahl der Pferde wird auf 2V2 Mill. geschätzt. Den
besten Schlag inländischer Pferde findet man in der Normandie und Li-
mousin, zum Theil auch in Burgund und dem Elsass; die Remonte-Pferde,
deren die Armee bedarf, werden dem grössten Theile nach vom Auslande
bezogen. Esel sind über das ganze Land verbreitet, jedoch häufiger im
Süden als im Norden; die .M a u 1 ese Iz uch t wird in Poitou und der Au-
vergne besonders gepflegt. Schafe zählt man über 30 MilL, w'orunter
viele veredelte ; die von Berry liefern die schönste Wolle ; zum Schlachten
zieht man die aus den Ardennen und der Normandie
allen andern vor.
Ziegen sind nur in Languedoc und dem mittleren Frankreich häufig;
im Süden des Landes gedeiht die tibetanische und angorische Ziege, die
1819 aus Asien dorthin gebrecht wurde. Die Schweinezucht ist in
Lothringen, der Champagne, Trovence und Gascogne von Wichtigkeit, und
die Normandie, Vendee, Bretagne, Auvergne und Dauphiné sind durch ihr
Geflügel bekannt. Die Bienenzucht blüht besonders in der Bretagne,
Normandie, Provence, in Languedoc,
Limousin und Orléanais, und die Sei-
denzucht in den meisten
Departements des Südens, besonders in der
Umgegend von Avignon und Nimes. Die Fischerei an den westlichen
und südlichen Seekusten sowohl, als in den grossen Flüssen des Landes,
ist von Wichtigkeit, unbedeutend aber die Waldkultur. Von den 774
Mill. Hektaren Wald besteht kaum der 14- Theil aus Hochwald; an eine,
nach deutscher Art geregelte Forstwirthschaft war bisher in Frankreich
nicht zu denken. In Folge dieser Vernachlässigung ist die Jagd von kei-
nem Belang: Hochwild ist nur noch wenig da, und die zahlreichen Jagd-
liebhaber müssen sich daher mit Hasen, wilden Kaninchen, Repphtt^nern
etc. begnügen. An Wolfen ist kein Mangel, zumal in den Gebirgsgegen-
den, besonders den
Ardennen, und Bären finden sich zuweilen häufig in
den Pyrenäen und Alpen. — Der Bergbau, besonders auf Eisen und
Steinkohlen, wird ziemlich schwunghaft betrieben, und nach Grossbri-
tanien besitzt
Frankreich in Europa die ausgedehnteste Eisenerzeugung.
Von seinen 88
Departements sind 64, in denen Eisenstein, und zwar in
allen Güten, gewonnen wird. Die grössten Massen bestehen, wie in Bel-
gien aus den sogenannten „minerai d'alluvion", das sich in ungeheuern La-
gern (wie in den Ardennen und an der Mosel) dicht unter der Oberfläche


-ocr page 150-

16. — Prankreioli. 3

vorfindet, und durch Waschen von den anhängenden erdigen Theilen befreit
wird. Die meisten Eisengruben sind in der Champagne, Burgund, Franche-
Comté, Lothringen, Nivernais, Lyonnais und Berry; 1847 waren 1,473 Erz-
gräbereien und 318 Gruben vorhanden, und 469 im Betriebe befindliche
Hochöfen lieferten ein Erzeugniss von 522,385 Tonnen (von je 1000 Kilo-
gramm), womit übrigens der eigene Bedarf bei weitem noch nicht gedeckt
ist. Die meisten Steinkohlengrub en (1850: 332, die über 45 MilL
metr. Centner Kohlen lieferten), sind in Handern, der Normandie, Burgund,
Lyonnais und Guienne; sie decken den Bedarf bei weitem nicht, und aus
England und Belgien werden jährlich noch mehr als 26 Mill. Centner ein-
geführt, Auf Silber wird nur in einer einzigen Grube in der Dauphiné
gebaut, und die ganze Ausbeute übersteigt selten 3,800 Mark. Auf Blei

gewonnen

(grösstentheils Seesalz, da es nur wenige Salzquellen gibt, und die Stein-
salzgruben in Lothringen nicht über 750,000 Centner liefern). Die Salz-
ausfuhr der Jahre 1851—53 betrug durchschnittlich 900,000, gegen eine
Einführung zum Verbrauch von durchschnittlich 166,000 Centner. Der
Verbrauch wird nur zu 14 Pfund auf 1 Kopf geschätzt. —

Bezüglich der technischen Kultur steht Frankreich auf einer
hohen Stul'e der Bildung und ist in vielen seiner Erzeugnisse dem Auslande
unentbehrlich. Man rechnet, dass die franz. Industrie jährlich für 2,500
bis 3,000 Mill. Franken an Waaren liefert. Die grössten Fortschritte und
die bedeutendste Vervollkommnung bemerkt man besonders m dem Weben
verschiedener Zeuge, in der Fabrikation feiner Shawls, und des damaste-
nen Tischzeuges, des Papiers, der Uhren, der Luxus- und der gewöhnli-
chen Töpferwaaren, in der Steindruckerei, der Glasschleiferei, iu der Sei-
den- und Baumwollfärberei, in der Verarbeitung der Metalle, der Gewehr-
und Wafi'enfabrikation, der Erzeugung chemischer Produkte, der Buntpa-
pierfabrikation, der Bereitung wohlriechender Wasser und Parfümerien etc.
Die vornehmsten Artikel der französischen Industrie sind: Porzellan (von
Sèvres, Paris, Limoges etc.), Fayence (von Nevers, Chantilly etc.), Töpler-
waaren (von Sarreguemines, Meilonas), Teppiche (der Savonnerie zu Paris
etc.), Tapeten (der Gobelins und von Beauvais), Hüte (von Paris und Lyon),
Seidenwaaren (von Lyon, Nimes, Avignon etc.), Strohhüte (von Lagnieux
u. Caen), Bänder (von St. Etienne u. St. Chainond), Tücher (von Elbeuf,
Louviers, Sedan etc.), Wollenzeuge (von Rheims, Amiens etc.), Bauinwoll-
waaren (von Rouen, St. Quentin, Paris, Lille etc.), Struinpfwaaren (von
Paris, Troyes, Lyon, Orléans etc.), Leinwand (von Flandern, der Bretagne
und Dauphiné), Batisten, Linon, Gaze, Tülls (von St. Quentin, Cambray,
Valenciennes etc.), Stickereien (von St. Quentin, den Depart. Meurthe u.
Mosel), Modewaaren (von Paris), Spitzen (von Alençon, Douai, Mirecoun
etc.), Handschuhe (von Paris, Grenoble, Blois etc.), Uhren (von Paris, Be-
sançon etc.), Gold- und Silberdraht (von Lyon und Trévaux), Gold- und
Silber-, Bronce- u. Bijouteriewaaren, physikalische und mathematische In-
strumente, Kunstschreinereien (von Paris), Kutschen und Sattlerwaaren
(von Paris und Strassburg), Eisenwaaren (aus den Ardennen, Côte d'Or,
Obermarne, Nièvre etc.), Korbwaaren (von Origny u. Vouziers), Stecknadeln
(von l'Aigle), Messerschmidtwaaren (von Paris, Moulins, St. Etienne etc.),
Quincaillerien (von St. Etienne, Charleville, FAigle etc.), Waffen (in ver-
schiedenen Theilen des Landes), Krystallwaaren (von Baccarat, Montcenis,
Choisy-le-Roi), Indiennes und Kattune (von Mühlhausen, Colmar etc.), Fär-
bereien (von Paris, Rouen, Lyon, Elbeuf etc.), Seifen (von Marseille, St.
Quentin, Amiens, Abbeville etc.). Papier, Kupferstiche, Lithographien, Bü-
cher (von Paris etc.), Rübenzucker (die Departements Nord, Pas-de-Calais,
Somme, Aisne etc.), Chemikalien (Paris, Rouen, Marseille, Montpellier etc.),
musikalische Instrumente (von Paris, Mirecourt u. Lacouture) etc. —

Handel. ~ Unter den Handelsstaaten Europa's nimmt Frankreich
den zweiten Rang ein, und folgt unmittelbar auf Grossbritannien. Der Han-
del theilt sich in den „allgemeinen" und den „speziellen" Handel. Der
erste begreift Alles, auch die blosse Durchfuhr, in sich, der letztere hin-
gegen bloss
diejenigen Gegenstände, w'elche in Frankreich selbst zum Ver-
brauch kommen, oder als französ. Produkte verarbeitet, ausgeführt wer-
den. Die Berechnung des Werthes der in den Handel kommenden Waaren
(der „offizielle Werth") geschieht nach einem bereits 1817 aufgestellten
amtlichen Tarif, da aber seit 1827 sich die wirklichen Preise beinahe
Sämmtlich verändert (meist erhöht) haben, ist im speziellen Handel eine
zweite Berechnungsweise adoptirt worden, die den wirklichen oder „be-
stehenden" Preis bezeichnet. — Während der 15 Jahre, von 1840-1854,
betrug der allgemeine Handel Frankreichs mit seinen Kolonien und dem
Auslande, nach den „offiziellen Werthen" in Millionen Franken berechnet :

III. Periode.

Jahr. Einfuhr. Ausfuhr. Total.
1850: 1,174 1,531 2,705

Total.
2,427
2,437
2,614
2,015
2,565

Einfuhr. Ausfuhr.
1,240 1,187

Total.
2,062
2,187
2,082
2,179
2,340

Jahr.

1845 :

1846 :

1847 :
1848:
1849 :

2,787
3,120
3,493
3,497

1,629
1,682
1,861
1,788

1,158
1,438
1,632
1,709

1851:
1852:
1853:
1854:

1,180
1,271
1,153
1,423

1,257
1,343
862
1,142

II. Periode.

I. Pertode.

Jahr. Emfuhr. Ausfuhr.
1840: 1,052 1,011
1841 : 1,121 1,066
1842: 1,142 940

1843 : 1,187 992

1844 : 1,193 1,147

Belgien 197,3, auf Sardinien und Monaco 114,7 auf die französischen Ko-
lonien 99,5, auf den Zollverein 108,i, auf Spanien 96,s, auf die Türkei u.
Aegypten 82
,2, auf die Schweiz 48,6 Mill. Fr. etc., und von den Ausfuh-
ren: auf England u. dessen Kolonien 317,o, die Vereinigten Staaten 246
,8,
Belgien 15I,o, Sardinien 63,«, französ. Kolonien 78,,, den Zollverein 65,5,
Spanien 92,7, Türkei und Aegypten 86,0, die Schweiz 69,, Mill. Fr. etc. —
Die Handelsmarine Frankreichs belief sich Anfangs 1856 auf
14,248 Handelsfahrzeuge mit 872,156 Tonnengehalt; ausserdem gehörten
zu ihr 225 Dampfer mit 44,493 Tonnen, wovon 117 den Häfen des Mittel-
ländischen Meeres, 108 denen des Ozeans angehörten. — Die wichtigsten
Seehandelsplätze sind: .Marseille, Bordeaux, Bayonne, Nantes, Havre,
St. Malo, Dünkirchen, Calais, Boulogne, St. Valéry sur Somme, Dieppe, Mor-
laix, Port Louis, Croissic, Sables d'Olonne, Rochelle, Cette, l'Orient und
Antibes; die wichtigsten Handelsstädte im Innern: Paris, Lyon,
Rouen, St. Etienne, Beaucaire, Aix, Toulouse, Carcasonne, Nimes, Montpel-
lier, Beziers, Lille, Strassburg, Nancy, Mühlhausen, Perpignan etc. — Die


7,111 8,481 15,602

5,695 5,156 10,851

5,844 6,214 12,058

Der „bestehende" oder wirkliche Werth betrug übrigens 1854: 3,758
Mill. Fr. (statt des „offiziellen" von 3,497 Mill.).

Im allgemeinen Handel war der Gesammtbetrag der Einfuhr
1855: 1,950,700,000; 1856: 2,267,300,000 Frks., der der Ausfuhr 1855:
^,026,900,000; 1856: 2,319,800,000 Frks. Die Einfuhr zu Lande betrug
1835: 675
,3 MilL; 1856: 733,9 MilL; die zu W^asserl855, auf 9,587 fran-
zosischen Schiffen (1,248,086 Lasten) 567,g MilL, auf 13,400 fremden
Schiffen (2,054,482 Lasten) 708,1 Mill., und 1856, auf 10,312 französischen
Schiffen (1,464,147 Lasten) 660 MilL, auf 15,361 fremden Schiffen (2,604,634
Lasten) 873
,5 MüL Frks. Die Ausfuhr zu Lande, 1855: 445,2 MilL;
i8o6: 557,1 Mill.; die zu Wasser, 1855 auf 5,768 französischen Schiffen
Qnn Lasten) 671
,9 MilL, auf 8,002 fremden Schiffen (1,096,750 Lasten)
«"9,8 Mill., und 1856 auf 5,950 französischen Schiffen (1,052,135 Lasten)
^8,5 Mill., auf 8,383 fremden Schiffen (1,255,355 Lasten) 994,2 Mill. Frks.

Im Jahre 1855 kamen auf den speziellen Handel Frankreichs mit
Iß wirfi^^To Auslande an Einfuhren, nach dem offiziel-

an AnffnL i dem „besteheudeu" oder wirklichen l,594,i MilL,

st.htl « 1 "Offiziellen" Werthe 1,444,^, nach dem „be-

stehenden" l,5o7,g Mili. Franken. Von den Einfuhren kamen auf Eng-
land und dessen Kolonien 285,o, auf die Vereinigten Staaten 205,2, auf

Hauptausfuhrartikel bestehen in: Wollen- und Seidenzeugen, Tüchern,
Bandern, Spitzen, Leinwand, Baumwollgeweben, Tapeten, Schreibpapier,
Buchern, Kupferstichen, Landkarten, Modewaaren, Möbeln, verarbeiteten
Eisen-, Bronce- und Bijouteriewaaren, Gold- und Silberarbeiten, Uhren,
Porzellan, Spiegeln, Hüten, Früchten, Parfümerien, Mühlsteinen, Wein und
Branntwein; die Haupteinfuhrartikel sind: Pferde, Vieh, rohe Seide,
Wachs., Talg, Pelzwerk, AVolle, Tabak, Oel, Blei, Zinn, Eisen, Kupfer,
Gold, Silber, Schwefel, Hanf, Baumwolle, Farbholz, Indigo, Kaffee.
Zucker, Kakao und Gewürze. — Der Handel und die Kommunikation wer-
den durch treffliche Strassen, zahlreiche Kanäle und E isenbahnen
unterstützt. Die Länge der Letzteren betrug am 31. Dec. 1855: 5,539 Ki-
lometer, und gewährte eine Jahreseinnahme von 269,258,810 Fr., oder
53,340 Fr. per Kilometer. Am 30. März 1856 betrug die Länge der Eisen-
bahnen 5,609 Kilometer oder 758 deutsche Meilen. — An Telegraphen
waren am 1. Jan. 1855: 9,244 Kilom. hergestellt; Mitte 1856
sollen es ee
gen 11,000 Kilom. (fast 1,500 d. M.) gewesen sein. ®

Münzen, Maasse, Gewicht. — Die Einheit der Landesmünze ist
seit 1795 der Franc, der in 100 Theile oder Centimes zerfällt-
Fr. = 1 Köln. Mark fein Silber, demnach 1 Gulden Im 241/2 fl Fuss =
2 Fr. 12,02 Cent. — In
neuerer Zeit wird die Goldwährung die herrschende,


-ocr page 151-

10 16. — Frankreich.

19,958,981

Ueberschuss der Einnahme : ..... 19,958,981 ,, —

In dein, dem gesetzgebenden Körper im März I8ö7 vorgelegten Bud-
get-Voranschlag für i858, waren die Ausgaben folgendermassen vertheilt:
Staatsministerium 12,127,600; Justiz 27,376,270; Auswärtiges 10,256,600;
Inneres 145,746,080; Finanzen (darunter Interessen der Staatsschuld
532,881,126) 878,695,430; Krieg 346,729,607; Marine 132,939,117; Kultus
und ölfentl. Unterricht 65,581,186, und Handel, Ackerbau und ölfentliche
Arbeiten 97,534,300 Fr. —

Die Civilliste des Kaisers beträgt 25. Mill. Dazu kommt aber
noch weiter der Genuss bedeutender und werthvoller Domänen; und über-
dies erscheinen viele Ausgaben in den Staatsrechnungen, welche streng
genommen auf den Etat der Civilliste gehören, so dass in Wirklichkeit
die kaiserliche Hofhaltung den Staat mindestens 40 .Mill, des Jahres ko-
stet, und dessen ungeachtet ist die Civillisie mit Schulden belastet, die
bereits im Mai 1856 gegen 50 Mill, betragen haben sollen. ~ Die Dépar-
temental- und Gemeindeausgaben, welche die Staatsverwaltung nicht be-
rühren, erfordern ungemeine Summen, und die Stadt
Paris allein hat ein
Budget wie ein Königreich — aber wie eines, das sich in finanziellem
Verfalle befindet. Im Jahre 1853 überstiegen die Einnahmen 55 Mill., es
musste aber ein Anlehen von 50 Mill, aufgenommen werden, da das Aus-
gabebudget bereits auf 90 Mill, gestiegen und mancher Bedarf nicht wei-
ter vorgesehen war. So stiegen z. B. die Kosten für die lokale Polizei
unter dem Kaiserreiche von einer Million auf fünf iMillionen, und vom
1. Sept. 1853 bis 15. März 1856 musste die Stadt den Bäckern 51,501,611
Fr. vorschiessen, um das Brod wohlfeiler liefern zu können. Der Ausfall
soll nun, nachdem die Getreidepreise herabgesunken sind, allmälig dadurch
gedeckt werden, dass man mehr erhebt, als eigentlich nach den Frucht-
und Mehlpreisen geschehen dürfte. Auch Ende 1855 war Paris genöthigt
wieder ein neues Anlehen von 60 Mill, aufzunehmen, und trotz der zurück-
gekehrten Friedenszeiten und des Aufschwungs der Industrie und des Han-
dels, schliesst auch im lelzten Jahre das städtische Budget nicht ohne ein
bedeutendes Defizit ab.

Staatsschulden. — Der Stand der ko ns o 1 i d i r t en Staatsschuld
ward Anfangs 1854 auf 5,335,637,360 Fr. Kapital und 238,305,527 Fr.
Jahresrenten berechnet. Hierzu kamen während des russischen Krieges
drei Anlehen zu 250, zu 500 und zu 750 Mill., durch welche, da die 3
und 41/2 proz. Papiere weit unter Pari ausgegeben werden mussten, der
Schuidenbetrag nicht nur um 1,500, sondern um 2,100 Mill, vermehrt wurde.
Ausser der konsolidirten besteht auch noch eine schwebende (nicht fun-
dirte) Schuld, die am 1. März 1851: 592, am 1. April 1852: 630, am 31.
Dec. 1853: 760, im Febr. 1855, nach dem Minister 692, in Wirklichkeit
aber 1,080 Mill, betrug, indem 180 Mill. Sparkassengekler und 218 Mill.
Schalzscheine vom Minister nicht eingerechnet wurden. Im Jahre 1856
betrug die schwebende Staatsschuld, nach der Generalbilanz der Finanzver-
waltung, 896,813,346 Fr.; die konsolidirte Staatschuld dagegen am 1. Jan.
der Jahre 1855 und 1856:

1855.

18.56.

Konsolidirte

Staatsschuld.

Kapital

Kapital.

Renten.

Renten.

i'/i prozentige (1852)

3,538,201,755

159,219,079

3,802,937,000

171,132,165

4/2 „ (1825)

19,656,889

884,560

19,656,889

881,560

4 prozentige ..........

58,855,675

2,354,227

58,839,200

2,353,568

3 prozentige ..........

2,466,163,533

73,984,906

3,676,607,733

110,298,232

Total-Summe

6,082,877,852

236,442,772

7,558,040,822

284,668,525

Heerwesen, Landmacht. — Die Bildung des Heeres geschieht
vermittelst der Konskription. Alle körperlich Befähigten unterliegen zwi-
schen dem 21. und 22. Altersjahre der Losung, und jedes Jahr wird eine
gewisse Anzahl derjenigen dem Heere eingereiht, welche die niedrigsten
Nummern gezogen haben. Die Wohlhabenden lassen sich meistens durch
Stellvertreter ersetzen, und neuerer Zeit besorgt der Staat die Stellver-
tretung (1853 betrug die Gesammtzahl der Stellvertreter in der Armee
93,462!). Freiwillige Eintritte in das Heer erfolgen jährlich im Durch-
schnitte 10,000, Die Dienstzeit dauert 7 Jahre. Nach 6 Jahren werden
indess die Soldaten meistens entlassen, und bilden nun mit den nicht auf-
gebotenen Konskribirten die Reserve. Der Kaiser sucht den Wiedereintritt
gedienter Soldaten zu befördern, und verpflichten sie sich zu einer zwei-
ten Dienstkapitulation (in welchem Falle sie als Einsteher verwendet wer-
den), so erhalten sie eine Soldzulage von 10 Centimen täglich, und eine
sogenannte Prämie von 1,000 Fr. (wovon 700 erst nach beendigter Dienst-
zeit). — Ausrüstung und Verpflegung der Truppen sind im Ganzen gut.
Die KavaRerie bildet den schwächsten Theil des französischen Heeres. Das
Avancement steht jedem Soldaten bis zum höchsten Grade offen; eine
Bestimmung, durch welche der kriegerische Geist der Nation ungemein
gesteigert wird.

Nach dem Annuaire militaire für 1857 bestand die Armee aus 117
Regimentern (379 Bataill., 3,014 Komp.) Infanterie; 64 Regimentern (386
Schwadronen) KavaRerie; 19 Regimentern (245 Batterien und 47 Depot-
Kompagnien) ArtRlerie, und 3 Regimentern (6 BatailL, 61 Komp.) Genie-
Korps; die kaiserliche Garde umfasste, an Infanterie: 1 Regiment Gen-
darmerie zu 2 Bataill.. 3 Regimenter Grenadiere zu 4 Bataill., 4 Regimen-
ter Voltigeurs (16 BataiR.), 1 Regiment Zuaven zu 2 BataRl., und 1 Bataill.
Jäger zu Fuss; an Kavallerie: 1 Schwadron Hundertgarden, 2 Regi-
menter Kürassiere, 1 Regiment Dragoner (Kaiserin-Dragoner), 1 Regiment
Landers (Uhlanen), 1 Regiment Chasseurs, und 1 Regiment Guiden; an
Artillerie: 1 Regiment zu Fuss mit 12, und 1 reitendes ArtiRerie-Re-
giment mit 6 Batterien, und vom Genie-Korps: 2 Kompagnien und 1
Escadron Equipagen-Train. Die Linie umfasst, an Infanterie: 100
Linien-Infanterie-Regimenter zu 3 BataiR., je zu 8 Komp.;
20 BataiR. Jäger
zu Fuss, zu 10 Komp.; 3 Regimenter Zuaven, zu 3 BatailL; 3 BataiR.

Ausgaben: Fr. Oesammtbudget. Departemental-£iu- Ausgabe f. d. Staatslasten

nähme u. Ausgabe, u. Einkünfte zur Deckung.

hë '•r.XTol Fr. 545.664,393 Fr.

£ inna h m en:

ordentliche ..... 1,735,985,885) . no, a,,

ausserordentliche 1,129,286)

1,171,491,798 Fr.
1,191,450,779 „

545,664,392

leichte afrikanische Infanterie, zu 7 Komp.; 8 Disciplinar-Komp. ; 2 Frem-
den-Regimenter (5 Bataill.), und 3 Regimenter algierische Schützen (9
Bat.); ausserdem 117 Komp. und 24 Sektionen „hors rang". Kavallerie:
2 Regimenter Karabiniers, 10 Regimenter Kürassiere, 12 Regimenter Dra-
goner, 8 Regimenter Landers, 12 Regimenter Chasseurs, 8 Regimenter
Husaren, 3 Regimenter Chasseurs d'Afrique, und 3 Regimenter Spahis;
ausserdem noch 64 Pelotons hors rang. Artillerie: 5 Regimenter zu
Fuss, mit 90, 4 reitende Regimenter, mit 32, und 7 fahrende Regimen-
ter, mit 105 Batterien; 1 RegimentPontoniere, 12 Komp. Arbeiter, 2 Komp.
Walfenschiniede, 10 Escadr. Train, Veteranen etc.; ferner 3 Regimenter
Genietruppen (6 Bataill.), und 2 Komp. Sapeurs. Hierzu die Truppen für
den Verwaltungsdienst, das Sanitätswesen etc. Sodann die kaiserliche
Gendarmerie von 25 Legionen, 1 Legion algierische Gendarmerie, und 1
Legion Pariser Garde (2 Bataill. Infanterie zu je 8 Komp. und 4 Schwad.
KavaRerie). — Der Effektivstand der Armee am 1. Januar 1856 betrug
577,536 Mann. Davon waren im Innern 310,347 Mann, in Afrika 64,235
iVIann, im Orient 197,597 .Mann, in Italien 5,357 Mann. — Die Stärke des
Landheeres nach dem Budget auf 1857 betrug: 220,268, KavaRerie 62,988,

ArtiRerie 34,282, Gendarmerie 22,712, Ingenieur-Korps 9,069, General-
stab 4,345, Train 4,971, Veteranen-Korps 1,135, MRitärverwaltung 6,295,
die ganze Armee 366,064 Mann, Ausserdem : die Fremdenlegion in Algier
6,110, und die Tirailleure und Kavalleriekorps der Eingeborenen 6,737
Mann. Die Genera Ii tat der Armee bestand 1857 aus 10 MarschäHen,
88 Divisions-Generalen in Aktivität, 80 in Reserve, und 158 Brigade-Ge-
nerälen in Aktivität, und 162 in Reserve. — Die Na tionalgarde, in
welcher alle Franzosen vom 20.—60. Jahre dienstpflichtig sind, besteht
nur noch dem Namen nach, wird von der jetzigen Regierung nicht geliebt,
und hat militärisch alle Bedeutung verloren. Behufs der Verwaltung der
Heerangelegenheiten ist Frankreich in 21 Militär-Divisionen, und jede der-
selben in mehrere Unter-Divisionen eingetheUt; an der Spitze jeder Divi-
sion steht ein Divisions-General, in manchen auch ein Marschall, und an
der Spitze der Unterdivisionen ein Brigade-General. Die Hauptorte der
21 Divisionen sind: Paris, Ronen, Lille, Chalons-sur-Marne, iMelz, Strass-
burg, Besançon, Lyon, Marseille, MontpelRer, Perpignan, Toulouse, Bayonne,
Bordeaux, Nantes, Rennes, Bastia, Tours, Bourges, Clermont-Ferrand
und Limoges. Am 28. Januar 1858 meldete der „Moniteur" die Bildung
von 5 grossen Militärbezirken unter Befehl der Marschälle. Die
Bezirke sind: der Nord-, Ost-, Südost-, Südwest- und West-Bezirk; die
Kommandoplätze sind : Paris, Nancy, Lyon, ToiRouse und Tours, und die
Marschälle führen den Titel: „Commandant supérieur" der Nord-, Ost-,


-ocr page 152-

xe. Frankreich. 11

Südost-, Südwest- und West-Truppendivision. — Festungen zälilt Frank-
reicli 119. Darunter 7 ersten Ranges: Paris, Lyon, Sirassburg, Metz,
Lille, Toulon, Brest; 13 zweiten Ranges: Gravelines, Mezieres, Givef,
Charlemont, Thionville, Beifort, Besançon, Perpignan, Bayonne, Rochefort!
Cherbourg, Valenciennes nnd Calais; 24 dritten Ranges: Vincennes, Brian-
çon, Grenoble, Langres, Antibes, Mont Louis, Rhé, Oleron, RocheRe, Belle
Isle, l'Orient, St. Malo, Havre, Amiens, Peronne, Dünkirchen, Camhray,
Douai, Bitsch, Arras, Boulogne, St. Omer, Bastia und Ajaccio; und end-
lich 75 vierten Ranges, von denen wir nur Condé, Maubeuge, Avesnes,
Rocroy, Sedan und Weissenburg an der Nordgrenze, Hagenau, Schlettstadt,
Neubreisach, und das neue Fort de l'Ecluse an der Ostgrenze, und Belle-
garde und St.
Jean-Pied-de-Part, gegen Spanien, erwähnen.

Seemacht. — Die Marine Frankreichs, die im Jahre 1785 aus 72
Linienschiifen, 74 Fregatten, 28 Korvetten, 36 Gabarren, 27 Kutters,
und 19 Bombardiergalioten, zusammen aus 256 Schiffen bestand, vermag
zwar mit der britischen Marine bis jetzt nicht zu rivalisiren, hat sich
aber im letzten russischen Kriege bedeutender gezeigt, als man erwartet
hatte. Im April 1854 zählte sie 290 Segelschiffe mit 11,773 Kanonen, und
121 Dampfer mit 32,350 Pferdekraft, und zwar, an Segelschiffen:
53 Linienschiffe mit 5,096 Kanonen (9 v. 120 Kan., 14 v. 100 Kan., 19 v.
90 Kan., und 11 v. 80—82 Kan.), 58 Fregatten (v. 40-60 Kan.) mit
3,955 Kan., 39 Korvetten mit 868 Kan., 101 Briggs, Goeletten und Kutters
mit 1,066, und 39 Lastkorvetten und Gabarren (y: 18,500 Tonnengehalt)
mit 788 Kanonen; an Dampfschiffen: 7 Linienschiffe, 20 Dampffregat-
ten, 30 Dampfkorvetten, und 64 Avisoschiffe. Zur vollständigen Beman-
nung dieser Kriegsschiffe wären 96,000 Mann erforderlich gewesen, wirk-
lich verwendet aber waren 1855 nur gegen 60,000 Mann. — Am 1. Jan.
1857 waren im Ganzen 353 Kriegsfabrzeuge im Dienst, und zwar: 40
Linienschiffe (10 v. 120 Kan., 10 v. 100 Kan., 15 v. 90, und 5 v. 80),
50 Fregatten (17 v. 60 Kan., 17 v. 50, und 16 v. 40 Kan.), 20 Korvetten
(8
V. 30, und 12 v. 24 Kan.), 30 Briggs (jede v. 20 Kan.), 10 Aviso-
Korvetten (v. 16 Kan.), 20 Aviso-Briggs (v. 16 Kan.), 10 leichte Briggs
(V. 4 Kan.), 40 Goeletten - Kutter (v. 6-10 Kan.), 40 Dampfer zu 250
Pferdekraft etc., 20 Last-Korvetten zu 800 Tonnen, 30 Gabarren zu 380
Tonnen, 3 Dampffregatten zu 540 Pferdekraft, 1 Dampffregatte zu 320
Pferdekraft, 6 Korvetten zu 220 Pferdekraft, und 33 Dampfer zu 100
Pferdekraft und darunter. Der Stamm der Marine - Offiziere betrug 1857
im Ganzen 1,682 Mann, und zwar: 2 Admiräle, 13 Vice-Admiräle, 22 Kontre-
Admiräle, III Schiffskapitäne 1. und 2. Klasse, 229 Fregattenkapitäne,
673 Schiffslieutenants, 493 Schiffsfähnriche und 139 Aspiranten. Ueberdies
(Reserve-Cadre) 8 Vice - und 15 Kontre-Admiräle. — Die Bemannung der
Kriegsmarine (durch Matrosen) erfolgt grösstentheils vermittelst der seit
1683 bestehenden Marine-Konskription, der sämmtliche Seeleute bis zum
50. Altersjahre unterliegen. Die Marine-Infanterie (die eigentlichen See-
soldaten) wurde im Sept. 1854 neu organisirt, und ihr Effektivstand auf
4 Regimenter festgesetzt, welche aus 124 Kompagnien (zusammen aus
14,761 Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten) bestehen. Die Häfen von
Cherbourg, Brest, Rochefort und Toulon sind den 4 Regimentern als De-
pots zugewiesen. — Hinsichtlich des Seewesens sind die Küsten Frank-
reichs in 5 Bezirke, und jeder dieser Bezirke in mehrere Quartiere einge-
theilt. Jedem Bezirke steht ein See—Präfekt vor, der in dem Hauptorte
seinen Sitz hat. Die Bezirke (und Hauptorte) selbst sind: 1) Cherbourg,
mit 12; 2) Brest, mit 8; 3) Lorient, mit 7; 4) Rochefori, mit 16; und
5) Toulon, mitl5 Quartieren. Im Ganzen 58 Quartiere oder eben so viel Hafen-
plätze. Die 5 Bezirkshauptorte sind die Hauptkriegshäfen und Schiffswerfte
des Staats, und Brest, Cherbourg und Toulon Seefestungen ersten Ranges. —
Flaggen Frankreichs sielie Flaggenatlas Taf. 2: Fig. 57 Standarte;
Fig. 58 Admiralitätsflagge; Fig. 59 Flagge der Kriegsschiffe und KaulTah-
rer; Fig. 60 Flagge der Ostindischen Kolonien; Fig. 61 Flagge der Westin-
dischen Kolonien; Fig. 62 Lootsen-Signal; Fig. 63 Flagge von Calais;
Fig. 64 Flagge von Dünkirchen; Fig. 65 Flagge der Normandie. Küsten-
flaggen sind: Fig. 66 von Dünkirchen bis Honfleur, A; Fig. 67 von Hon-
fleur bis Granville, Aj Fig. 68 von GranviRe bis Morlaix, B; Fig. 69 von
Morlaix bis Quimper, B; Fig. 70 von Quimper bis l'Orient, C; Fig. 71
von l'Orient bis zur Loire, C; Fig. 72 von der Loire bis Royan, D; Fig.
73 von Royan bis zur Spanischen Küste, D ; Fig 74 von der Spanischen
Küste bis MarseiRe, E; Fig. 75 von Marseille bis zur Italienischen Küste,
E; Fig. 76 Flagge der Provence; Fig. 77 Flagge von .Marseille, und Fig.
78 Flagge von Corsika. —

Ausnahmsweise betrachten wir hier noch die, geographisch zu
Italien gehörende, seit der ersten französischen Revolution dem fran-
zösischen Staate als eigenes Departement beigefügte Insel Corsika
(Corsika, C o r s e), als Stammland der gegenwärtigen Kaiser-
Dynastie. — .

Die 30 Lieues in südöstlicher Richtung von der französischen Küste
entfernte, im Norden von Sardinien gelegene und durch die Strasse von
Bonifacio von ihm geschiedene Insel Corsika, die gegenwärtig das 86ste
Departement des Reiches bildet, wurde im frühesten Alterthum von griechi-
schen Kolonisten angesiedelt, später von den Karthagern in Besitz ge-
nommen , von diesen aber in den punischen Kriegen an die Römer ver-
loren. Nach dem Untergange des römischen Reichs abwechselnd von ger-
manischen Völkern besetzt, kam die Insel im 9. Jahrhundert an Genua,
in dessen Besitz sie mit kurzen Unterbrechungen bis zum 18. Jahrhundert
blieb. In einem Aufstand der Corsen, der 1763 durch den zu Livorno
lebenden Baron Neu hoff unterstützt wurde, der für sie in Tunis unter-
handelte, und ihnen Waffen und Munition zuführte, warfen die Corsen das
Joch der Genuesen ab, und wählten den Baron Neuhoff, unter dem Namen
Theodor, zu ihrem König. Durch Frankreichs Hülfe wurde die Insel
bald wieder der genuesischen Herrschaft unterworfen; König Theodor
flvchtete nach England, wo er 1741 im Elend starb. Der Kampf auf Cor-
sika entbrannte bald von Neuem. Pasquale Paoli, der Sohn des im
Kampfe gegen Genua berühmt gewordenen, geflüchteten Generals Giacinto
Paoli, kehrte 1755 von Neapel zurück, wurde von der Consulta mit
der obersten BefehlshabersteRe betraut, und führte, während er für Ge-
rechtigkeit, Ackerbau und Bildung sorgte, den Kampf gegen Genua so
nachdrücklich fort, dass dieses 1766 die Insel an Frankreich abtrat. An-
fangs glücklich, musste Paoli bald der französischen Uebermacht weichen
und schiffte sich 1769 nach England ein, von wo ihn 1789 die franzö-
sische Revolution, und mit ihr die Hoffnung, sein Vaterland zu befreien,
nach Corsika zurückrief. In seinen patriotischen Erwartungen getäuscht,
überlieferte P a o 1 i 1794 die Insel in die Hände der Engländer. Die französische
Partei aber, an deren Spitze Buonaparte stand, gewann die Oberhand, und
zwang 1796 die Engländer, die Insel zu räumen, die seitdem, trotz aller
Dynastienwechsel, bei Frankreich geblieben isL —

Die Insel Corsika, zwischen 41020' und 43o N.Br. gelegen, hat von
N. nach S. eine Länge von 35, und eine Breite von 18 Lieues, umfasst
einen Flächenraum von 159,03 Qu.-M., nach andern Angaben von 872,000
(874,741) Hektaren, und zählte (1856) eine Bevölkerung von 240,183 Seelen.
Nach Pietri von Sartene beträgt der Gesammtumfang der Insel 489,615
Toisen und die Oberfläche 2,074,441 Morgen (Arpens), wovon 621,404 an-
gebaut und 576,426 unangebaut, jedoch anbauungsfähig, 874,612 aber
zum Feldbau untauglich sind. — Mit Rom und Barcellona unter fast
gleicher Breite, eignet sich der Boden der Insel beinahe für jede Art des
Anbaus, und der Oliven-, Maulbeer- und Citronenbaum, sowie viele tro-
pische Gewächse wachsen hier beinahe wild. Mit Ausnahme der östlichen
Küste (von Bastia bis Solinzara) besteht die Insel aus einer einzigen
Gebirgsmasse, in der vorzugsweise zwei Ketten hervorragen, von denen
die eine das Land von S. nach N., die andere von 0. nach W. durch-
schneidet Die höchsten Berge sind der Monte Rotondo (8,508'), Paglia
Orba, Monte d'Oro, Pic de Nicolo etc. Die Gipfel dieser Granitberge sind
nackte Felsen, von denen wilde Giessbäche herabstürzen, um die üppige
Vegetation in den Thälern zu nähren. Die bedeutendsten Flüsse der Insel
entspringen auf den höchsten Bergen; der Tavignano und Liumone aus
dem Gebirgssee Nino auf dem Monte Rotondo; der Golo hat seinen Ursprung
im See Creno; und ausserdiesen sind noch zu nennen die Flüsse Bevinco,
Valinco, Tarao und Bruneiii.

Zahlreich sind die Produkte des Landes. Kupfer- und Bleiminen
sind vorhanden, ihr Bau aber wird nur nachlässig betrieben; zu Farinola
und Nebio sind Salzgruben; bei Valinco und Carbini sind Granit-, bei
Niolo Porphyrhrüche; bei Corte guter Bildhauermarmor; bei Bastia Ala-
baster, Achat, Serpentin etc.; edle Steine, besonders Smaragde, findet man
in verschiedenen Theilen der Insel, und ebenso Kolbalt, Asbest, Alaun,
Salpeter etc. — Die Viehzucht wird nachlässig betrieben: die Pferde Cor-
sika's sind, obwohl munter und kräftig, doch sehr klein, und das magere
Hornvieh der Insel gibt wenig Milch und hat ein zähes Fleisch. Neun
Monate des Jahres bleibt letzteres ganz sich selbst überlassen auf der
Weide, und erhält niemals trockenes Futter, sondern das ganze Jahr hin-
durch frisches Gras, das es oft suchen muss. Ziegen und Schafe gibt es
im Ueberfluss, und die Ziegen- und Schafheerden sind der grösste Reich-
thum der Gebirgsbewohner. Wölfe gibt es auf der Insel nicht, dagegen
Füchse in Menge, die so stark und verwegen sind, dass sie nicht selten
in die Heerden einbrechen. Wohlschmeckendes Wildpret ist im Ueberfluss
vorhanden, und vom Federwild wird vorzugsweise die Amsel geschätzt,
die ihr zartes Fleisch den Beeren der Myrthe verdankt. So sehr die Insel
zur Seidenzucht geeignet ist, und einen lohnenden Ertrag gewähren würde,
schenkt man ihr nur zu Rogliano und in einigen Kantonen im N. von
Bastia Aufmerksamkeit; eben so ist es mit der Bienenzucht, die einen
ausserordentlichen Gewinn abzuwerfen fähig wäre; allein nur in wenigen
Gegenden, wie bei Piava de Caccia, wird sie betrieben — der Corse geht
nur schwer an Einführung ihm neuer Industriezweige. Die Fischerei, an
der Küste sowohl, als in den Seen und Teichen der Insel, ist ungemein
ergiebig, und wird mit Vorliebe betrieben; berühmt ist die Fischerei im
Salzwasserteich von Biguglia. In einigen Gegenden der Küste ist bedeu-
tende Thunfisch- und Sardellenfischerei, in andern sind ansehnliche Austern-
bänke, deren Ausbeute nach Italien geschickt wird. Korallen sind an der
Küste in grosser Menge, und der Hafen von Porto-Vecchio ist für die Fische-
rei von Perlmutter und selbst von Perlen günstig.

Der Boden Corsika's ist von ungemeiner Fruchtbarkeit, und kein
Departement Frankreichs kann sich einer ähnlichen rühmen. Er braucht
nicht gedüngt zu werden, und fast ARes gedeiht auf ihm ohne Pflege.
Für die Milde des Klima's spricht das nicht selten pfleglose Fortkommen
der Palme. Die Gipfel aller Gebirge sind mit den herrlichsten Waldungen
bedeckt, und die Abhänge derselben bieten für den Weinbau die günstigste
Lage. Ebenen gibt es nur wenige, und diese, von denen die von Mariana
und Alesia die bedeutendsten sind, liegen an der östlichen Küste. Die
Ebenen sowohl als die zahlreichen Thalgründe prangen mit einer üppigen
Vegetation, welche die reichsten Ernten gewährt. — Kaum der dritte
Theil der Bodenfläche ist in Anbau genommen, und grösstentheils sind es
Ausländer, die sich hier mit Ackerbau beschäftigen. — Jährlich kommen
8—10,000 Lucchesen herüber, die landwirthschaftlichen Arbeiten zu ver-
richten und einen Theil des Ertrags als Arbeitslohn mit sich zu nehmen.
Ein regelmässiger Anbau findet nur ausnahmsweise statt. Die herrliche
Ebene Alesia, welche allein die Hälfte der ganzen Bevölkerung ernähren
könnte, bleibt zum grössten Theil unbebaut liegen und erschöpft ihren
fruchtbaren Boden durch eine nutzlos wuchernde Vegetation. Man gewinnt
gegenwärtig gegen 500,000 Hektoliter Getreide, 60,000 Hektol. Kartoffeln,
20,000 H. Hülsenfrüchte, 180,000 H. Wein, 18—20,000 IL Olivenöl, 120,000
Kilogr. Flachs, und 320,000 Hektol. Kastanien. Nirgends wird der Land-
bau so irrational betrieben. Um sich mit Getreide zu versehen, steigt der
Gebirgsbewohner in die Ebenen oder Thalgründe herab, wählt einen gut
gelegenen Makis (unbebauten Landstrich von gutem Boden) aus, brennt
ihn ab, kratzt ihn mit einem mehr als primitiven Pfluge auf, säet aus,
erndtet, und kehrt dann nach seiner Hütte und zu seinen Heerden zurück.
Weizen, Roggen und Gerste kommen aRenthalben fort, wo man sie aus-
säet; weniger der Hafer, der zwar üppige Halme und Stengel treibt, aber
fast keine Körner ansetzt, wesshalb man hier auch die Gerste als Pferde-
futter verwendet. Hirse und Mais werden in mehreren Kantonen gebaut,
doch ist der Ertrag selten über 10,000 Hektol. Der Wiesenbau ist fast
unbekannt; hier und da werden Lupinen zum Viehfutter gesäet. An Ge-
müsen ist die Insel sehr reich: Bohnen, Linsen und Saubrod gedeihen
vortrefflich, und werden in Menge nach Italien ausgeführt. Der Kartoffel-
bau macht grosse Fortschritte. Obst und Südfrüchte (Orangen und Citro-
nen) werden in Menge gezogen; ersteres hat ein zuckerreiches, festes,
nicht sehr saftiges Fleisch, eignet sich trefllich zum Einmachen und Trock-
nen, und von Ajaccio, CaIvi etc. aus werden getrocknete Früchte in an-
sehnlichen Quantitäten nach Italien und Frankreich versendet. Die hiesi-
gen Rosinen sind süss und von herrlichem Geschmack, nur wird mit ihrer


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12 16, Frankreieii.

Bereitung schlecht umgegangen. Der Weinbau ist ziemlich ansehnlich;
der gewonnene Wein wird aber meistens im Lande konsumirt. Der Oel-
baum wächst wild auf der Insel; seine Kultur, so gewinnbringend dieselbe
werden könnte, wird ungemein vernachlässigt, und die Oelbereitung ist
schlecht. Das Oel von Bonifacio, so wie das von Balagno und Sartene,
gelten für das Beste. Tabak gedeiht sehr gut, und die Erndte übersteigt
das Bedürfniss; der corsische Elachs ist von vorzüglicher Güte; eben so
der Hanf, der aber bis jeizt nur wenig gebaut wird. Die Krappwurzel
beginnt ein einträglicher Handelsartikel zu werden- Kastanien gedeihen
vortrefflich und bilden in mehreren Kantonen das Hauptnahrungsmittel.
.Mehrere Eichenen, von denen die eine ein treffliches Wurmmittel ist, die
andern ein schönes Farbenmaterial Hefern, sind im Handel sehr gesucht,
und werden vorzugsweise von Sartene aus nach England verschifft. —
Holz ist der bedeutendste Ausfuhrartikel des Landes, und jährlich werden
über 500,000 Stères ausgeführt. Die Bergländer sind mit den herrlichsten
Waldungen bedeckt, und der Lärchenbaum, der das trefflichste Zimmer-
und Schiffbauholz und die schönsten Masten liefert, besonders bei Sarda-
niello und Marmano, die Zierde dieser Waldungen. Die bedeutendsten
Wälder sind die zu Aetone und zu Vezzanova. Sagana ist der Hafen für
Masten; Sartene der Stapelplatz für Bretter.

Der Gewerbfleis ist unbedeutend; die ganze Industrie beschränkt
sich auf Tuch- und Leinweberei, Gerberei, Käserei, und einige Schnielz-
hütten und Eisenhämmer zu Moriani, Tavagna, Alezani und Orezza, welche
das Erz, das sie ausbeuten, grösstentheils von Elba erhalten. — Aus der
schwarzen Wolle des Landes, die noch mit Ziegenhaaren vermischt wird,
werden grobe Tücher für die Gebirgsbewohner verfertigt; der Mittelpunkt
der Linnen-Industrie ist Niolo, im Gemeindebezirk von Corte; zu Guagno
werden irdene Pfeifen, zu Monagia leichtes Töpfergeschirr verfertigt. Sei-
fensiedereien sind nur wenige auf der Insel. Die Gerbereien liefern ziem-
lich gutes Leder, zu dessen Bereitung man sich der Lorbeerblätter bedient,
wovon es eine grüne Farbe annimmt. Im Gebirge trocknet man die Häute
der wilden Schweine an der Sonne, uiid schneidet dann ohne w^eitere Zu-
bereitung Sohlen daraus, die ungemein dauerhaft sein sollen. Die Käse-
bereitung, aus einer Mischung von Schaf- und Ziegenmilch, wird überall
betrieben; die besten Käse, die nebst den Kastanien die Hauptnahrung der
Gebirgsbewohner bilden, sind die, welche zu Coneone, Vinago, Branio und
Niolo gemacht werden.

Der Handel der Insel ist in dem Handel Frankreichs inbe-
griffen. Von seinen Erzeugnissen führt Corsika ungefähr für l MilL Franken
nach Frankreich aus, und empfängt dagegen für etwa 3 Mill. an Tüchern,
Meubeln, Geräthen, Handwerkszeug, Ouincaillerie, Kräraerwaaren etc. Für
den Binnenhandel besteht nur eine Messe; die Krämer furnieren daher
ihre Lager in den Haupt-Seehäfen, deren die Insel folgende 20 zählt:
Calvi, Algajola, Ile-Rousse, Saint-Florent, Canari, Centuri, Ersa, Maccinag-
gio, Cagnano, Erbalunga, Bastia, Venzolosca, Cervione, Aleria, Calzarello,
Porto Vecchio, Propriano, Cargese, Bonifacio und Ajaccio, die zusammen
534 Fahrzeuge von 5,788 Tonnen Last (einschliesslich zweier Dampfer von
je 60 Tonnen) haben, und eine Handelsbewegung von 8,399 Fahrzeugen,
mit 129,918 Tonnen, repräsentiren (1,403 Fahrzeuge mit 34,650 Tonnen
für den auswärtigen, und 6,996 Fahrzeuge mit 95,268 Tonnen für den
Küstenhandel).

Corsika bildet gegenwärtig ein Departement des französischen
Kaiserreichs; besteht aus 5 Arrondissements: Ajaccio, Bastia, Calvi, Corte
und Sartene, die wieder in 60 Kantons (61 Friedensgerichte), sowie diese
in 355 Gemeinden getheilt sind, und sendet zwei Abgeordnete in die
Deputirtenkammer des französischen Reichs. — Die direkten Steuern und
öffentlichen Einnahmen, die in Corsika erhoben werden, belaufen sich auf
1,565,635 Fr. (indirekte Steuern bestehen nicht); die Departemental-Aus-
gaben auf 532,318 Fr. Die Staatseinnahmen der Insel decken die Aus-
gaben bei weitem nicht, welche die Verwaltung von Corsika dem franzö-
sischen Staats-Budget auferlegt. Die Erhaltimg des Militärs allein erfor-
dert 1,800,000 Fr., und man kann annehmen, dass ein jährlicher Zuschuss
von 21/2 Mill. Fr. französischen Geldes nach Corsika fliesst, um die Insel
in der Abhängigkeit von Frankreich zu erhalten.

Der Corse ist mehr Italiener als Franzose. Im Allgemeinen ist
er stark und wohlgebaut, fast unter mittlerer Grösse, von Gesichtsfarbe
braun, das Haar schwarz, die Augen glühend, und der Ausdruck der Züge
eher Furcht als Vertrauen einllösseud. Die Frauen theilen den Charakter
ihrer Männer. Alle haben schöne Augen und langes, schwarzes, glänzen-
des Haar, das anmuthig über eine durch Künsteleien nicht entstellte Körper-
bildung fällt. Ihre Physiognomie ist kühn, würdig, gebieterisch. Die
Tracht der Corsen ist sehr einfach, und im Innern der Insel so schlicht,
dass sie nicht das geringste Kennzeichen darbietet, woran man den Rei-
chen von den Armen unterscheiden kann. Die Männer tragen eine kurze
Jacke, Hosen und lange Kamaschen von einem groben, chokoladefarbenen
Tuche; der Kopf ist gewöhnlich mit einer spitzen, thurmähnlichen, schwar-
zen Sammtkappe, oder einer schlechten, gewebten, wollenen .Mütze bedeckt,
von derselben Farbe wie der übrige Anzug. Viele Bauern werfen eine Art
Mönchskappe, die sie Pelone nennen, über den Kopf, und lassen sie hinten
über den Nacken hinabhängen. Die Männer gehen fast ohne Ausnahme
immer bewalfnet, und im Innern wird man nicht leicht Einem begegnen,
der nicht seine geladene Flinte über der Schulter, und Kugeln und Pulver
in einem ledernen Beutel hätte, der um den Leib herum geht. Gewöhn-
lich ist auch noch ein Stilet irgendwo verborgen, obwohl die französiche
Regierung das Tragen dieser Waffe verboten hat. fn der Tracht der
Frauen ist wenig Bemerkenswerthes. Um Ajaccio tragen sie gewöhnlich
grosse runde Strohhüte, während ihre übrige Kleidung wenig mehr als ein
Hemd ist, das kaum über die Kniee herabreicht. In der Gegend von
Bastia sieht man dagegen statt jener Kopfbedeckung, wie bei den Bäuerin-
nen des festen Landes von Italien, eine Art Schleier. — Die Häuser im
Inneren der Insel können kaum mit den elendesten Hütten verglichen
werden, die man in dem civilisirten Europa kennt. Sie bestehen aus vier
Wänden, von einem rohen Dache bedeckt; viele haben nur eine einzige
Oeffnung, die zugleich als Thüre, Fenster und Rauchfang dient; ein zwei-
tes Stockwerk ist selten, und wo man ein solches findet, muss man sich
bequemen, mittelst einer Leiter hinaufzusteigen. Das Erste, was dem
Fremden auffällt, wenn er in ein solches Haus tritt, ist ein ungeheurer
Haufe Kastanien in einem Winkel desselben. Diese bilden den vorzüglich-
sten Lebensunterhalt des Corsen im Innern des Landes; sie werden in-
dessen nicht roh gegessen, sondern zu Mehl gestampft, und dann in eine
Menge verschiedener Gerichte verwandelt, als Pulenta, Brilloli, FritteRe,
Frandoline etc. — Das Ilausgeräthe, in Stühlen, Bänken und Tischen be-
stehend, ist von der rohesten Art. Das Feuer brennt, wenn man des-
selben bedarf, in der Mitte des Gemachs, und der Rauch zieht hinaus, wo
er kann. Die Hausfrau, von ihren kecken Sprösslingen umgeben, besorgt
die llauswirthschaft, indess der Herr mit seiner Flinte das Gebirge durch-
streift, um seine Familie mit Wildpret zu versehen. Des Nachts dient ein
Kieferspan statt der Lampe. — So arm der Corse im Allgemeinen ist, so
gibt es doch in ganz Corsika keinen Bettler. Wird der Fremde auf der
Strasse angesprochen, so geschieht diess nur, um Neuigkeiten zu erfahren,
und die Wissbegier oder Neugier des Corsen erstreckt sich weit über die
Kleinigkeiten hinaus, die selbst in civilisirten Ländern oft den Gegenstand
der Unterhaltung Gebildeter ausmachen.

Die Hauptstadt Corsika's ist Aj accio, am gleichnamigen Golfe der
Geburtsort Napoleon Bonaparte's und der Schauplatz seiner ersten Kr'iegs-
that, im Jahr 1793. Die Stadt zählt 12,661 Einwohner, und besteht aus
zwei Hauptstrassen, von denen die eine von dem Hafen zu den Kasernen
führt, die andere, eben so breite, die erstere unter rechten Winkeln
schneidet. An beide Hauptstrassen lehnen sich eine Menge kleiner, enger,
kothiger Nebengassen an. Das Haus , in welchem Napoleon Bonaparte
geboren wurde, ist eines der ansehnlichsten in der Stadt, und bildet die
eine Seite eines elenden kleinen Hofes, der auf die Rue Charles hinaus-
geht. — Corsika bringt dem französischen Kaiserreiche keinen direkten
Nutzen, und der Besitz der fnsel ist für Frankreich nur in so fern wichtig,
als sie die Häfen der Provence und Italiens beherrscht. —


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JlieherfanÖe unî) Jkfflien.

Hand-Atlas. Taf. 17.

I. Moiii^reieii tier Mieilerlaiicle.

^brescliiclite. — Zur Zeit der Römer wohnten in den heutigen
Niederlanden die Chauzen, welche später von den Batavern vertrieben
wurden neben denen sich verwandte Stämme, im Süden die Belgier, im
Norden'die Friesen ansiedelten. In den Kriegen der Römer gegen die
Germanen seit Cäsar unterlagen die Belgier schon 54 v. Chr. Die Ba-
taver und Friesen wurden später besiegt, nie gänzlich unterworfen. Vom
dritten Jahrhundert an beginnen die Kriege mit den Franken, aber erst
in dem 5. und 6. Jahrhundert gehorchten Belgier und Batavei- den Fran-
kischen Königen, die Friesen erst gegen das Ende des
7., und das Lhri-
stenthum konnte nur durch Zwang Eingang finden. In der fheilung der
Fränkischen Monarchie durch den Vertrag zu Verdun 843, kamen Bataver
und Friesen an Ludwig den Deutschen. In Folge der Zeit machten sich
Statthalter der einzelnen Distrikte unabhängig; dasselbe geschah von den
grossen VasaRen und den wichtigsten Städten, und
so kam es, dass im
11. Jahrhundert eine Menge Herzogthümer, Grafschaften, Bisthumer und
freie Städte sich hier befanden. Seit dem 14. Jahrhundert gelang es
den Herzögen von Burgund, sich in den Besitz dieser verschiedenen Herr-
schaften zu setzen. .Mit dem Tode Karls des Kühnen, 1477, endete
der Mannsstaram des Burgundischen Regentenhauses, und durch Heirath
kam der grösste Theil der Länder als Deutsche Lehnsgüter an Kaiser
Maximilian, den Gemahl von Karls Erbtochter Maria; dieser vererbte
sie an seinen Sohn Philipp, Gemahl der Erbin Spaniens, und seitdem
blieben die Niederlande der altern Habsburgiscben Linie, die den Thron
Spaniens inne hatte. Damals bestand das Land aus 17 Provinzen: Bra-
bant, Limburg, Luxemburg, Geldern, Flandern, Artois, Hennegau, Namur,
HoRand, Zeeland, Zütphen, Friesland, Mecheln, Utrecht, Oberyssel, Groe-
ningen, Drenthe, die durch Kaiser Karl V. als Theile des Deutschen Reichs
erklärt wurden, und zugleich bestimmte dieser durch die pragmatische
Sanktion, dass diese Provinzen stets ungetheRt und nach dem Rechte der
Erstgeburt vererbt werden sollen. Die Versuche Philipps IL, Karls V.
Sohn , mit Hintansetzung der Rechte und Freiheiten der einzelnen Pro-
vinzen, unumschränkt, wie in Spanien, zu regieren, seine Abneigung gegen
die Niederlande, seine Erpressungen und die Gewaltthätigkeiten der Spa-
nischen Söldner, endlich sein Religionsdespotismus, erzeugten Empörun-
gen. Alba's Blutrath und Hinrichtung von 18,000 Menschen binnen 6
Jahren machten das Uebel nur schlimmer, und die Revolution fand festen
Grund, als die Meergeusen sich der Stadt Briel bemächtigten und Wil-
Bromme's Hand-Atlas. — Niederlande und Beleien". a.

heims von Oranien Umsicht den Kampf gegen Spaniens Druck leitete.
So entwickelte sich der Niederländische Befreiungskrieg seit 1572. 1579
traten die 5 nördRchen Provinzen: Holland, Zeeland, Geldern, Utrecht und
Friesland, durch die Utrechter Union zu einem engern Verein zusam-
men, dem sich bald Groeningen und Oberyssel anschlössen, und zu dessen
Feldherrn Wilhelm von Oranien erklärt wurde. 1581 kündeten die Pro-
vinzen dem Könige Philipp IL den Gehorsam auf. Philipp IL suchte zwar die
abgefallenen Provinzen dadurch wieder zu gewinnen, dass er die Niederlande
seiner Tochter, Clara Eugenia, und ihrem Gemahl Albrecht von Oester-
reich, als selbstständiges Reich abtrat, aber vergebens. In dieser Zeit
hob sich HoRands Handel mehr und mehr. Die Spanischen und Portu-
gisischen Besitzungen in Ostindien und Amerika wurden zum Theil er-
obert, und der Handel von Kadiz, Antwerpen und Lissabon fiel in die
Hände der aufgestandenen Provinzen. 1609 wurde zu Antwerpen ein
12jähriger Waffenstillstand abgeschlossen; zwar wurde nach dessen Ab-
lauf der Krieg erneuert, aber ohne Glück für Spanien, so dass nach dem
30jährigen Krieg im Westphälischen Frieden, 1648, nun auch Spanien die
Niederlande als unabhänging anerkannte und ihnen die Erwerbungen
von Holländisch-Brabant, Flandern, Mastricht und die Eroberungen in
Ost- und Westindien lassen musste. Jetzt nahm durch den Seehandel
und das Fabrikwesen besonders die Blüthe und der Wohlstand des Landes
zu. Die Seemacht der Niederländer war die erste der Welt, unter den
Admiralen Tromp und de Ruyter. Der Handel umfasste alle Welttheile,
und durch den Besitz der den Portugisen entrissenen Kolonien, war lange
Zeit hindurch der Handel mit Gewürzen ausschliesslich in den Händen
der Holländer. Die von Cromwell gegebene Navigationsakte, 1645, wo-
durch den Niederländern die Einfuhr fremder Produkte in England ver-
boten wurde, gab ihrem Alleinhandel den ersten Stoss. Bald verloren
sie in dem hartnäckigen Kampfe mit England ihre Uebermacht zur See;
England trat ihnen auch in Ostindien als mächtiger Nebenbuhler ent-
gegen; andere Nationen erwachten allmählig zu besserer Benützung ihrer
Kräfte, und so sank der Handel Hollands von Jahr zu Jahr. Innere Staats-
kämpfe traten hervor zwischen der rein republikanischen Partei und der
Partei der Oranier, die nach Erweiterung ihrer Statthaltergewalt slrebte. Gross
steht in den Kämpfen gegen Ludwig XIV. Wilhelm IIL da, der endRcli
den Thron von England bestieg und als Begründer des Systems des poU-
tischen Gleichgewichts unter den Europäischen Staaten gilt. An dem


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17. — Niederlande und Belgien. 166

Spanischen Erbfolgeliriege nahmen die Niederlande regen Antheil und er-
warben im Frieden das Recht, eine Reihe Festangen in den von Spanien
an Oesterreich gekommenen Belgischen Provinzen zu ihrer Sicherheit zu
besetzen. Seit dieser Zeit aber schienen die Niederlande erschöpft und
zogen sich immer mehr zurück, und in dem Oesterreichischen Erbfolge-
krieg, zu dessen Theilnahme sie von England gedrängt wurden, erfolgten
Verluste auf Verluste, die Wilhelm IV., der 1747 zum Erbstatthalter
aller Provinzen, selbst in weiblicher Linie, ernannt worden war, nicht
ausgleichen konnte. Dass damals die Republik die Integrität ihrer Be-
sitzungen rettete, lag in den politischen Verhältnissen, nicht in ihrem
Kriegsglücke. Als England mit seinen Nordamerikanischen Provinzen im
Kriege lag, suchten die Niederlande aus alter Eifersucht diese Verhält-
nisse als günstige zu benützen; desshalb entspann sich ein Seekrieg, der
aber mit Vernichtung der Holländischen Flotte und mit grossen Opfern,
1784, endete. Solche Unglücksfälle führten zu Empörungen gegen den
Statthalter. Die Partei der absoluten Republikaner, Patrioten genannt,
griff zu den Waffen, und es entstand ein offener Bürgerkrieg. Zwar
führten 25,000 Preussen, die zu Gunsten des Erbstatthalters und dessen
Gemahlin, der Schwester Friedrich Wilhelms IL, einrückten, die Ruhe zu-
rück, ^ber nur scheinbar, und als 1794 das Heer der Französischen Re-
publik sich näherte, fand es nur wenigen Widerstand, und der Erbstatt-
halter flüchtete 1795 nach England. Hierauf wurde die Batavische Repu-
blik proklamirt; einige Theile mussten zur Arrondirung Frankreichs ab-
getreten und 100 Mill. FL bezahlt wwden. Ais die Republik zur Theil-
nahme an Frankreichs Kriegen genöthigt wurde, verlor sie an England
ihre Kolonien, und der Seehandel wurde zum Küstenhandel. 1806 wurde
der Thron HoRands Napoleons Bruder, Ludwig, angetragen, und von
diesem angenommen; aber die mit Hollands Wohl unvereinbaren Zu-
muthungen Napoleons Hessen ihn die Regierung 1810 niederlegen, worauf
Holland mit Frankreich vereinigt wurde. 1813, nach Napoleons FaR, trat
das der Französischen Regierung längst überdrüssige Volk auf und rief
den Sohn Wilhelms V. zum souveränen Fürsten von Holland aus; eine
Staatsverfassung wurde entworfen und angenommen; durch Verhandlung
ein Theil der Kolonien von England wieder gewonnen und eine Vergrös-
serung des Staats versprochen. Diese erfolgte auf dem Wiener Kongress
durch die ehemaligen Oesterreichischen Niederlande, zugleich wurde dem
Fürsten der Titel eines Königs ertheilt und ihm noch Luxemburg und
Lüttich übergeben. Bei der zweiten Okkupation Frankreichs erhielt das
neue Königreich noch einige Distrikte von Frankreich abgetreten. Wegen
der Konstitution entstanden Zerwürfnisse mit den Belgischen Abgeordneten
(vergl. Belgien), die der Grund des 1830 entstandenen Aufruhrs und
der Losreissung der südlichen Provinzen wurden. Das Königreich kämpfte
Anfangs unglücklich, und so gestalteten sich jene zu einem selbstständigen
Staate. Die fünf Grossmächte nahmen diese Angelegenheit zur Berathung
und verhinderten später den glücklich begonnenen Unterwerfungszug des
KönigL Niederl. Heeres. Lange verweigerte der König den ProtokoRen
der Londoner Konferenz seine Zustimmung, und nahm erst 1839, gedrängt
durch die Generalstaaten und die allgemeine Finanznoth, die 24 Artikel
der Londoner Konferenz an und erkannte das seit 1831 freie Belgien als
selbstständiges Reich. Am. 7. OkL 1840 entsagte König Wilhelm L dem
Throne und zog sich unter dem Namen eines Grafen von Nassau und mit
seinem Vermögen von 150 Mill. Gulden nach Berlin zurück (f 1843).
Ihm folgte sein Sohn, Wilhelm IL, dessen Bestreben gleich Anfangs
dahin ging, durch Ersparnisse den verwirrten finanziellen Angelegenheiten
des Landes abzuhelfenj eine neue Schuldenvermehrung desselben aber
nicht verhindern konnte. Er starb am 17. März 1849 und erhielt zum
Nachfolger seinen Sohn Wilhelm IIL, den noch regierenden König.

(Siehe nebenstehend;. ,,Genealogie".)

Das Ijand» — Lage, Grenzen, Grösse. — Das an der Nord-
westgrenze Deutschlands, längs der Nordsee gelegene Königreich der Nie-
derlande, im wahren Sinne des Wortes ein Niederland, da es unmittelbar
an der Küste noch niedriger als das Meer selbst ist, und gegen dessen
Sturmfluthen überall durch Deiche geschützt werden muss, dehnt sich (mit
Ausnahme Luxemburgs) zwischen 21® und 24® 48' OL. aus, und erstreckt
sich vom 50® 44' — 53® 34' NBr., Luxemburg selbst liegt im S. des Haupt-
landes, und von diesem durch Belgien getrennt, zwischen 23® 22' bis
24® 12' OL. und 49® 28' — 50® 12' NBr. — Das Hauptland, das eigentliche
Königreich, wird im W. und N. von der Nordsee, im 0. von Deutschland
(Hannover, Westphalen und Rheinland), im S. von Belgien begrenzt;
Luxemburg ist von Belgien, der Rheinprovinz und Frankreich umgeben.
Die grösste Ausdehnung des Landes von 0. nach W. (von Venlo bis zur
Westgrenze von Zeeland) beträgt 27, von S. nach N. (von Vaels bis zur
Mündung der Ems) 40 Meilen. Die ganze Monarchie umfasst einen Flä-
chenraum von 670,96 (nach andern Angaben von 670,o6 und 640,505) Qu.-M.
(1. Jan. 1858) mit 3,523,823 Einwohnern, hat mithin 5,251 (n. A. 5,500)
Seelen auf der Qu.-M.

Bestandtheile. — Seit 1830, wo die südlichen oder belgischen
Provinzen sich zu einem eigenen Könipeiche gestalteten, besteht das
Königreich der Niederlande aus den früher die „sieben vereinigten Pro-
vinzen" genannten, republikanischen Ländern (die auch zuweilen, obwohl
unrichtig, nach der grössten Provinz mit dem Namen „Holland" bezeich-
net wurden): Friesland, Gelderland, Groeningen, Holland, Over-Yssel,
Utrecht und Zeeland, zu welchen noch die Landschaft Drenthe kam, die
unter dem Schutze der Generalstaaten stand; aus den Generalitätslanden
(aus einem Theil von Brabant, der Stadt Maastricht, der kleinen Graf-
schaft Vroenhove, einem Theil des Herzogthums Limburg, einem Theil
von Obergeldern, und einem Theil von Flandern bestehend). Ländereien,
die von den vereinigten Provinzen während der Kriege mit den Spaniern
erobert worden waren und den Generalstaaten (der Generalität) gehörten;
aus Theilen der vormaligen zu den österreichischen Niederlanden gehöri-
gen Herzogthümer Limburg und Geldern; und aus Landstrichen, welche
einst Bestandtheile des westphälischen Kreises waren (die Abtei Thorn,
die Grafschaft Gronsfeld, die Herrschaften Wittem, Eys und Schlenacken,
einige Parzellen des vormaligen Hochstiftes Lüttich (mit der Stadt Weert)
und das Herzogthum Kleve (mit Zevenaar und Huisen). Das Grossherzog-
thum Luxemburg besteht aus einem Theile des vormals zum Burgundi-
schen Kreise gehörenden Herzogthums Luxemburg. — Ausser diesem ge-
hören zur Monarchie ausser Europa an Kolonien: in Asien 28,923,2, in
Amerika 2,829
,9, und in Afrika 500, im Ganzen 32,253,i Qu.-Meilen.

Genealogie der Regenten der Niederlande.

Oitonisclie I/iuie des Staimnliauses IVassau.

Heinrich der Reiche
Stammvater des Gesammthanses, Graf zu Nassau
•j- 1254

Walram, Graf zn Nassau,
erhält Idstein, Wiesbaden und
Weilburg, Stifter d. "Walram-
sclieii Linie, j 1289
(siehe Nassau)

Otto I., Graf zu Nassau,
erhält Dillenburg, Beilstein
nnd Siegen, Stifter der
Ottonischeu Linie,
1254 i 1292

I

Heinrich 1292 f 1323

I

Otto II. 1323 f 1369

, I

Johann 1369 t 1400
Adolph 1400 f 1420 Engelbert I. 1420 f 1442

I

Johann der Aeltere
_ 1442 f 1475

Engelbert II. erhält die
Nassauischen Guter in den
Niederlanden 1475 t 1504

Heinrich erhält Niederlande
1516 f 1538 , vermählt mit
Claudia von Chalon (Orange)

Renat erbt mütterlicher Seite
das rürsteuthum Orange 1538
_
t 1544

Johann der Jüngere
erhält die Nassauischen
Güter in Deutschland
1475, erbt 1504 die
Niederlande 1516

Wilhelm der Aeltere
erhält 1516 die Deutschen
Besitzungen f 1559

Wilhelm I., der Jüngere, folgt Renat
in Orange,* Stifter der Linie
Orauien

1544 f 1584

Heinrich Friedrich
Statthalter 1625
i 1647

I

Wilhelm II., Prinz
von Oranien, Statt-
halter 1647,
■i-1650

I

Wilhelm Heinrich
letzter Prinz von
Oranien 1650, Erb-
statthalter 1674,
als Konig v. Eng-
land Wilhelm
in.
1689 f 1702

l ^ (erloschen
1743)

I

Moritz
Prinz v. Oranien
1584, Statthalter
1587, i 1625

Heinrich Kasimir Wilhelm Friedrich
1632 ^ 1640 1640 t 1642

I

Heinrich Kasimii-
Fürst zu Sassau und Erb-
statthalter in Friesland
1664 f 1696

Johann Wilh. Friso
1696 Fürst zu Nassau, Erb-
statthalter von Friesland,
beerbt das Haus Oranien
1702, Prinz
V. Oranien

■i-1711

Wilhelm IV.

Erbstatthalter 1748
f 1751

Wilhelm V. 1766,
entsagt 1802 f 1806

I

Wilhelm Friedrich

1806 Fürst von Fulda,
1815 König der Niederlande als
Willlelm L, abd. 1840
i 1843
1

Wilhelm II.
1840 f 1849
1

Wilhelm III., geb. 1817
nig 1849

Alexander
geb. 1851

Wilhelm, Prinz von Oranien
geh. 1840

Politische Eintheilung. — Das Königreich der Niederlande
ist gegenwärtig in 11 Provinzen geschieden, die wiederum in 34 Bezirke
(Arrondissements) und diese in 149 Kreise (Kantone) zerfaUen. Das
Grossherzogthum Luxemburg ist ein selbslständiger, zum Deutschen
Bunde gehöriger, völlig unabhängiger, vom König der Niederlande als
Grossherzog regierter Staat, an den das herzogliche Haus Nassau Agna-
tenrechte besitzt, die in Beziehung auf Limburg durch eine Geldentschädi-
gung abgelöst sind. Die 11 Provinzen, mit ihrer verschiedenen Grössen-
angabe (nach 670,os und 640,505 Q.-M.) und ihrer Bevölkerung am 1. Jan.
1858, sind:

Provinzen.

Fiächenraum in
geogr. Qu.-M.

Bevölkerung
1855.

Bezirke.

Kreise.

Hauptstadt.

Einw.

1. Nord-Brabant.

2. Geldern ......

3. Süd-Holland..

4. Nord-Holland.

5. Zeeland ......

7. Friesland
(Vriesland)...

8. Over-ïssel ...

9. Groeningen-..

10. Drenthe,......

11. Herzogthum
Limburg .....

94,66
93,00
61
,21
48,5,
49,12

23,60
59,08

61„o
48,52
40,M

9 3),195

92,120

31,68,

25,244

59,589
60,530
41
,roT
48,529

40„co

411,950
400,125
621,985
544,789
166,385
161,175

270,618
235,284
207,318
94,080

215,086

3

4
6
4
3
2

3
3
3
2

2

18
22
25
18
12
7

14
13
7
3

10

Herzogenbusch

Arnhem

's Gravenhage

Amsterdam

Middelburg

ütrecht

Leenwarden
Zwolle
Gröningen
Assen

Maastricht

21,700
25,830
66,400
260,037
15,160
51,308

23,840
17,426
35,146
4,400

22,683

Summa
Grosshe'rzogthum
Luxemburg ...

622„O

59 3,905
46
,600

3,328,795
195,028

34

149

Amsterdam
Luxemburg

260,037
12,510

Zusammen

670,0«

640,505

3,523,823


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17. — Niederlande und Belgien. 167

Die aussereuropäischen Besitzungen der Niederlande, zusammen 32,253,i
Q.-M., sind von ungemeiner Wichtigkeit. Die Asiatischen Kolonien !
bestehen in den im Indischen Archipelagus befindlichen Gouvernements
und Residentschaften: Batavia, Sumatra, Renkulen, Lampuhn, Palambang,
Banka, Riouw, Borneo, Makassar, Menado, Amboina, Ternate, Banda,
Timor, Bali und Lombok, dem Reiche Indragiri, den Reichen Assahan, '
Batubara, Sirdan, DeRi und Langkat, und Theilen von Neu-Guinea, zu- |
sammen 28,923,2 Q--M. (1856 mit 17,852,000 Einw.), die mit dem Namen |
Niederländisch-Indien bezeichnet werden (siehe: Text zu ,,Austra- i
Ren" Taf. 8, S. 7 u. 8). Die Amerikanischen Kolonien bestehen: j
in Holländisch-Guyana oder Surinam, in Süd-Amerika, und den
westindischen Inseln: Curagao, St. Eustach, St. Martin, Saba, Bon
Air, Aruba und Aves, zusammen 2,829
,9 Qu.-M. mit 95,880 Einw., und ,
die Afrikanischen Kolonien, aus Niederlassungen auf der Küste
von Ober-Guinea, die circa 500 Ou.-M. mit 100,000 Einwohnern umfassen.
Die früher den Niederländern gehörenden Kolonien: Ceylon, Capland
und Demerara wurden bereits 1814 an England abgetreten. —

Physische Beschaffenheit. — Die 0berfläche des Landes im
eigentRchen Königreiche ist durchaus Ebene, ohne Berg und Wald, und '
die Niederlande, deren Existenz nur durch Deiche (Dämme) gesichert ist, |
bilden das tiefste aller europäischen Länder. Nur in den Provinzen
j
Utrecht und "Gelderland zeigen sich unbedeutende Hügel. Das Grossher- ;
zogthum Luxemburg allein ist Bergland, besteht aus Verzweigungen
der Ardennen, überschreitet aber nirgends über 2000' Höhe. Längs der
Küste der Nordsee zieht sich vom Eingange in den Ziiider-See bis zum
Dollart eine Reihe Meeresinseln (Vieringen, Texel, VReland, Noord-
vaarder, Ter ScheRing, Ameland, Schiermonnikoog und Rottum), die zu-
sammen einen Flächenraum von
8.9 Qu.-M. bedecken; im Zuidersee selbst
liegen die Inseln Urk, Schokland und Marken, im Südwesten des Landes
die grossen, von den verschiedenen Maas- und Scheidearmen gebildeten
Flussinseln: Cadzand, Noord-
und Zuid-Beveland, Walchern, Tholen,
Schouwen, Overflakken, Land van Voorne und Beverland, —
An Land-
seen oder Meeren, wie sie hier genannt werden, ist das Land unge-
mein reich; der grösste derselben, das Haarlemer Meer (3,3 Q.-M.), ist
neuerer Zeit eingepoldert und zu einem der fruchtbarsten Landstriche
umgewandelt worden. Von Meeresbuchten ist der im 13. Jahrhundert
durch Meeresfluthen entstandene, 60 Qu.-M. grosse Zuider-See, und der
Dollart (2,21 Q-M.) zu bemerken. ^Ausgedehnte Moräste und Moore
haben die Provinzen Vriesland, Gröningen und Holland, Drenthe, Over-
Yssel, Limburg und Nord-Brabant; viele derselben sind ausgetrocknet und
in fruchtbare Niederungen umgewandelt, die man Polder nennt; die
grössten der noch bestehenden Moore sind: das Bourtangermoor und der
Peel; der grösste Polder das vormaRge Naardener Meer. — Die Flüsse
des Landes nehmen mit Ausnahme zweier Arme des Rheins und einiger
unbedeutenderen Ströme, die in den Zuider-See gehen, ihren Lauf unmit-
telbar in die Nordsee. Die Hauptflüsse des Landes sind: die Maas, die
Scheide und der Rhein. Die Maas kommt aus Belgien, bewässert Lim-
ourg, Geldern, Nord-Brabant und Süd-HoRand, trennt sich in viele Arme,
und ergiesst sich mit 2 Hauptmündungen in die Nordsee; ihre Haupt-
zunusse von rechts sind die Roer und die Niers, dann dieWhaal und
AnfLi^ Hauptarme des Rheins), von links die Dommel.

Sr S-w«' '''' die Maas den Namen Merwede an;

if, « Ä cf'®^ theilt, führt der nördliche Hauptarm,

welcher Rotterdam, Schiedam und Brielle bespült, wiederum den Namen
-Maas, der südliche Arm dagegen, der bei Hellevoetsluys vorbeigeht, den

Namen Hollandsdiep. — Die Scheide, welche ebenfalls aus Belgien
kommt, gehört nur mit ihrer Mündung hierher, und ihre beiden Arme
bilden die meisten der Inseln, aus denen die Provinz Zeeland besteht. —
Der Rhein, der aus der Rheinprovinz kommt, theilt sich bald nach sei-
nem Eintritt in's Land in 2 Arme, von denen der linke, die Whaal, bei
Nymegen und Tiel vorüberströmt, um sich mit der Maas zu vereinigen.
Der rechte Arm theilt sich oberhalb Arnhem in 2 andere, von denen der
rechte als neue Issel sich mit der alten Yssel vereinigt und unter-
halb Kampen dem Zuidersee zuströmt, der linke aber als R.hein bei Wa-
geningen und Reenen vorübergeht, und bei Wyk-by-Duurste sich wiederum
theilt; der Hauptarm strömt von hier als Leck der Maas zu; der eigent-
liche, nun kleine Rhein strömt Utrecht zu, sendet von da einen Arm als
Vechte dem Zuidersee zu, und w^endet sich als alter Rhein westlich
nach Leijden, wo er nur die Breite eines grossen Grabens hat, und zum
Dorf Katwijk, wo ihm seit 1807 eine künstliche Mündung durch die Sand-
dünen verschafft wurde. Von den Nebenflüssen des Rheins berührt die
Mosel eine kurze Strecke die Ostgrenze von Luxemburg, und empfängt
von dort die Sauer und Si er. — Schiffbare Kanäle durchschneiden
die Niederlande nach allen Richtungen, und kein Land der Welt hat ein
gleiches ausgeführtes Kanalsystem. In den nördlichen Provinzen stehen
alle Städte durch Kanäle mit einander in Verbindung, wie anderwärts
durch Landstrassen, und dem Lande eigenthümlich sind die berühmten
Deiche oder Dämme, durch welche die Provinzen Zeeland, Vriesland, Grö-
ningen, Nord- und Süd-HoRand, deren Boden tiefer als die Wasserfläche
des Meeres liegt, gegen die M'uth der Wellen der Nord- und Zuider-See
geschützt wwden. — Das Klima des Königreichs der Niederlande ist
gemässigter als in den östlichen unter gleicher Breite gelegenen Ländern
Deutschlands. Die Luft ist der Nähe des Meeres und der vorherrschenden
Westwinde wegen fast immer feucht und häufig mit Nebeln erfüllt. Im
September und Oktober ist die Luft meist rein und trocken, und daher
auch der Herbst die schönste Jahreszeit. Die mittlere Jahreswärme in-
Amsterdam ist 100,90 (im Winter
2,70, im Frühling IO.90, im Sommer 18,so,
im Herbst
10,90), die mittlere Temperatur des wärmsten Monats 19./», die
des kältesten Monats -f-
1,9. —

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung
der eigentlichen Niederlande (mit Ausnahme Luxemburgs) beRef sich am
1. Jan. 1858 auf 3,328,795 Seelen; im Jahre 1830 betrug die Volkszahl
2,562,306; 1840:2,860,450; 1850:3,056,591, und 1855: 3,23S,753 Seelen,
hat mithin in 28 Jahren um 766,000 oder jährlich im Durchschnitt um
27,300 Seelen zugenommen. Die Durchschnittssumme der jährlich im
Lande Gehörnen beläuft sich während dieser Zeit auf 106,000, die Zahl
der jährlich Gestorbenen auf 78,700. —

Stammversehiedenheit, Stände- und Rechtsverhältnisse. —
Die Mehrheit der Bewohner der Niederlande ist germanischen Ur-
sprungs, und besteht aus Holländern, in den vormaligen 7 vereinigten
Provinzen; Flamändern, in Nord-Brabant; Deutschen, in Limburg
und den grossen Städten der andern Provinzen, und Friesen, in einem
Theiie Vrieslands und auf den Inseln der Nordwestküste. Wallonen,
die ihre Muttersprache meist gegen die niederdeutsche vertauscht haben,
leben, mit Ausnahme von Gröningen und Drenthe, in geringer Zahl in
aRen Provinzen. Juden sind über 64,000 im Lande. Das Grossherzog-
thum Luxemburg hat vorzugsweise Deutsche zu Bewohnern, mit Aus-
nahme einiger Ortschaften an der belgischen Grenze, in denen der wal-
lonische Dialekt des Französischen die Volksmundart ist. Landessprache
in den Niederlanden ist die holländische; in den nördlichen Provinzen


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17. — Niederlande und Belgien. 4

(Vriesland und Groningen) wird vom Yollse noch das Fries isch e, in
den südlichen Provinzen das Flamändische gesprochen. Den Ständen
nach unterscheiden sich die Bewohner in Adelige, Bürger und Bauern.
Die ersteren sind weniger wohlhabend als der Handelsstand, bilden aber
in jeder Provinz einen ritterschaftlichen Verein. Kein Stand ist bevor- !
zugt, alle Staatsbürger haben gleiche Rechte und Pflichten, und sind bei '
hinreichenden Kenntnissen zu allen Aemtern fähig.

ReligionsverscMedenlieit, Kirchliche Verhältnisse. — Die
Verfassung der Niederlande erkennt keine herrschende Kirche an, und es
besteht gänzliche Religionsfreiheit; gleicher Schutz ist allen Konfessionen
I
garantirt. Man findet hier die Bekenner aller christlichen Kirchen und
Sekten: Reformirte, Lutheraner, Katholiken, Anabaptisten, Remonstranten. !
Episkopalen, Jansenisten, Griechen, Presbyterianer, mährische Brüder etc. |
Die Mehrheit der Bevölkerung (1,906,618 Seelen) gehört der reformirten
I
Kirche an, zu welcher sich auch der König mit seiner Familie bekennt; ^
Katholiken zählt man 1,220,087, Lutheraner 66,170, Bekenner anderer
christlicher Sekten 41,192, und Juden (niederländische sowohl als portu-
gisische) 64,070. — Luxemburg ist ganz katholisch. — Die reformirte
Kirche steht unter der allgemeinen reformirten Synode; die luthe-
rische unter der lutherischen Synode, und die katholische Kirche unter
dem Erzbischof zu Utrecht, dem apostolischen Administrator zu Herzogen-
busch, 3 Bischöfen zu Haarlem, Breda und Roerraond, und dem Coadjutor
des Bischofs von Breda, und dem des Erzbischofs von Utrecht.

Geistige Kultur, TJnterrichtsanstalten. — Der öffentliche Un- 1
terricht ist trefflich geleitet, beginnt mit den Bewahranstalten für kleine :
Kinder, und wird fortgesetzt in den Arraenschulen für die bedürftige
Klasse, den Mittel- oder Zwischenschulen für die Wohlhabenderen, und
den oberen Elementarschulen. Auf diese folgen die lateinischen Schulen,
die mit den deutscheti Gymnasien korrespondiren, auf diese die soge-
nannten Athenäen (mit 5 Fakultäten), und zuletzt die Universitäten, denen
allein das Recht zusteht, die verschiedenen akademischen Würden zu er-
theilen. Für die Bildung von Volksschullehrern sorgen Seminarien. Oef-
fentliche Gemeindeschulen bestehen 2,218, Arraenschulen 237, Privat-
Unterrichtsanstalten 802 etc.; lateinische Schulen zählt man 128, Seminare
21, Athenäen 3 (zu Amsterdam, Franeker und Deventer), und Universitäten
ebenfalls 3: zu Leyden, gest. 1575 (mit 600 Stud., darunter 282 Juristen);
zu Gröningen, gest. 1614 (mit 340 Stud., meist Theologen), und zu Utrecht,
gest. 1636 (mit 428 Stud.). Ausserdem bestehen noch zahlreiche Insti-
tute für den Land- und Seedienst, für Land- und Gartenwirthschaft, für
Thierheilkunde, für den Unterricht Blinder und Taubstummer, und eine
-Menge von Anstalten, die ausschliesslich der Kunstausübung gewidmet
sind. Zur Förderung und Belebung der geistigen Kultur bestehen in allen
grösseren Städten des Landes (Amsterdam, Leyden, Haarlem, Rotterdam,
Arnhem, Zütphen, Haag, Dordrecht, .Middelburg etc.) bemerkenswerthe
Sammlungen und Museen, wissenschaftliche und Kunst-Institute und ge-
lehrte Gesellschaften, die ungemeine Thätigkeit entwickeln. Oeffentliche
Bibliotheken sind in allen grösseren Städten (Amsterdam, Haarlem, Haag,
Leyden, Utrrcht, Gröningen etc.), und eben so bedeutende Privatbiblio-
theken. Die Zahl der Buchhandlungen, so wie der in den Niederlanden
erscheinenden Zeitschriften ist nicht unbedeutend; doch bei Weitem nicht
so gross als in Belgien.

Physisch-technische Kultur. — Landbau und Viehzucht
stehen in den Niederlanden auf einer hohen Stufe der Entwicklung. Von
Getreide wird Weizen am meisten in Süd-Holland, Zeeland und Lim-
burg, Roggen in üver-Yssel und Nord-Brabant, Buchweizen in Nord-Bra-
bant und Geldern, Gerste und Hafer in Gröningen und Nord-Brabant ge-
baut. Den meisten Flachs und Hanf erzeugen Süd-Holland und Nord-Bra-
bant, Krapp Zeeland und Holland, Tabak Utrecht und Geldern. Garten-


gewächse und Baumfrüchte werden in Ueberfluss gebaut; Kohl besonders
in Gröningen, und Gartensämereien, Blumen und Blumenzwiebeln, die
einen bedeutenden Ausfuhrartikel bilden, vorzugsweise zu Haarlem. Die
Viehzucht und Milchwirthschaft sind von ungemeiner Wichtigkeit, und
holländische Butter und holländische Käse in der ganzen civilisirten Welt
beliebte Verbrauchsartikel. Vriesland, Gröningen, Utrecht und Süd-Holland
besitzen die meisten und schönsten Rinder; Süd-Holland und Geldern die
besten Reitpferde, Vriesland, Gröningen und Utrecht die stärksten Kutsch-
und Bauernpferde; die meisten Schafe haben Nord-Holland und Drenthe;
die beste Rasse ist auf der Insel Texel, die schlechteste auf Zeeland;
Nord-Holland, Gelderland, Gröningen und Over-Yssel haben die meisten
Schweine. Bienenzucht wird vorzugsweise auf den Heiden in Utrecht
und Geldern betrieben. — Die Forstw irthschaft ist nicht der Rede
Werth: eigentliche Waldungen gibt es nur in Luxemburg. — Bergbau
wird nur in Luxemburg auf Eisen betrieben; von ungemeiner Wichtigkeit
ist dagegen in fast allen Provinzen der Niederlande die Torfstecherei,
die fast das alleinige Brennmaterial des Landes liefert. — Von grosser
Bedeutung ist die Fischerei, an den Küsten sowohl als in den Flüssen
des Landes. Die Seefischerei wird in 3 Klassen, in den Häringsfang,
die Kabeljaufischerei (den Stockfischfang), und den Walfischfang, geschie-
den. Der erstere, einst der wichtigste, hat gegen früher sehr verloren,
obwohl er immer noch von Bedeutung ist; er dauert vom 24. Juni bis
Ende Oktober, ist durch Gesetze geregelt und wird durch Gesellschaften,
jetzt meistens an den Shetland-Inseln, betrieben. Die Kabeljaufischerei
findet gewöhnlich im W^inter statt, beschäftigt aber nicht so viel Schiffe
als der Häringsfang; sie beginnt am 6. Dec. (dem St. Nikolaustag), währl
bis zum Mai, und wird in der Nordsee und an den Küsten von Island vor-
zugsweise betrieben. Der Walfischfang, in welchem vorzüglich Rotterdam
thätig ist, beschränkt sich neuerer Zeit nicht auf Grönlands Küsten, son- |
dem dehnt, verbunden mit dem Robbenschlag, seine Jagdzüge bis in die
Südsee aus, —

In der technischen Kultur sind die Niederländer nicht zurück-
geblieben, und in Verarbeitung der selbstgewonnenen oder vom Auslande
geholten Rohprodukte, Behufs grösserer Verwerthung, zeichnen sie sich
bei vielen Fabrikaten noch immer sehr vortheilbaft aus. Die WoHen-
und Leinenmanufakturen erfreuen sich eines grossen Rufes; die Lein-
wand- und Garnbleichen von Haarlem und Dordrecht sind noch von kei-
nen andern übertroffen worden; die Färbereien und Kattundruckereien zu
Amsterdam und Rotterdam sind in grosser Blüthe; das Bleiweiss von
Amsterdam, Rotterdam, Schiedam, Utrecht etc.; der Borax und Salpeter
von Amsterdam; der Zinnober von Amsterdam; der Genever von Gouda,
Schiedam und Amersfoort, sind noch nirgends in gleicher Güte hergestellt
worden. Berühmt sind die Seidenzeuge von Haarlem, Utrecht und Amster-
dam, die Wollentücher von Leyden, die Wachsbleichen von Haarlem, der
Sammt von Utrecht, die Gerbereien von Maastricht, die Tabaksfabriken
von Amsterdam und Rotterdam, die Tabakspfeifenfabriken von Gouda, die
Fayence von Delft, die Nähnadeln von Rotterdam und Herzogenbusch, die
Zuckersiedereien von Amsterdam, Rotterdam und Dordrecht, die Gold- und
Silberarbeiten und
Diamantschleifereien von Amsterdam etc.; nur in der
Papierfabrikation sind die Niederländer zurückgegangen, und das einst so
berühmte hollandische Papier ist schlecht, im Vergleich zu dem engli-
schen, deutschen, schweizerischen und französischen Papier.

HandeL — Der Ha n del der Niederlande ist im Vergleich mit dem, was
er im 16. und 17. Jahrhundert war, ungemein gesunken, immer aber noch von
grosser ^Aichtigkeit, und kein Land der Erde, England aUein ausgenom-
™en, bietet, im Verhältniss der Landesgrösse, mehr Kapitalien dar, als
das Königreich der Niederlande, dessen Bewohner den Regierungen an-
derer Staaten gegen 850 Millionen Thaler dargeliehen haben. Noch immer
ist der Handel der Niederlande ein Welthandel. Die Seeschifffahrt be-
wegte im Jahre 1851: 6,449 Schiffe mit 1,089,898 Tonnen beim Eingange,
und 4,339 Schiffe mit 754,708 Tonnen beim Ausgange. In den folgenden
Jahren steigerte sich der Schifffahrts-Verkehr durch das stete Aufblühen


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17. — Niederlande und Belgien. 5

der asiatischen Kolonien immer mehr, und im Jahre 1856 belief sich die
Zahl der eingelaufenen Schiffe auf 8,514 mit 1,479,119 Tonnen, die der
ausgelaufenen auf 8,215 mit 1,565,268 Tonnengehalt, und 1857 liefen
8,783 Schiffe mit 1,613,319 Tonnen ein, und 8,803 Schiffe mit 1,685,280
Tonnen aus. Im Jahr 1858 war der Schifffahrtsverkehr noch bedeuten-
der, und die Zahl der beladen eingelaufenen Schiffe betrug 9,373,
mit 1,601,699 Tonnengehalt; die der leer und in Ballast eingelaufenen
432, mit 62,501 Tonnen. Im Ganzen waren mithin eingelaufen 9,805
Schiffe (1,022 mehr als 1857) mit 1,664,200 Tonnengehalt. Die Zahl der
ausgelaufenen Schiffe betrug im Ganzen 8,896, mit 1,719,949 Tonnen,
darunter 4,324 (mit 997,511 Tonnen) beladen, und 4,572 Onit 722,438
Tonnen) leer und in Ballast. — Die niederländische Handelsflotte,
welche am 31. Dec. 1851: 1,860 Schiffe mit einer Ladungsfähigkeit von
421,506 Tonnen zählte, belief sich Schluss 1856 auf 2,343 Schiffe mit
561,736, Schluss 1857 auf 2,428 Schiffe mit 586,941, und Schluss 1858
auf 2,438 Schiffe mit 587,134 Tonnen Gehalt. Die Handelsflaggen
der Niederlande siehe Flaggen-.\tlas Taf. 3, wo Fig. 110 die Kauf-
fahrerflagge, Fig. III das Lootsensignal darstellt Besondere Flaggen
haben: .Ameland, Fig. 112; Amsterdam, Fig. 113; Harlingen, Fig. 114;
Leeuwarden, Fig.
115; Middelburg, Fig. 116; Rotterdam, Fig. 117; Texel,
Fig. 118 und 119; Ter Veere, Fig. 120; Ylieland, Taf. 4 Fig. 121; Ylies-
singen, Fig. 122; Waterland, Fig. 123; West-Vriesland, Fig. 124, und
Zeeland, Fig. 125. — Die Haupteinfuhren bestehen in Getreide, Salz,
Wein, Bauholz, Vieh zur Mästung, Lumpen, Eisen, Rohzucker, Reis, Kaffee,
Baumwolle, Baumwollen- und Leinengarn etc., und den verschiedensten
Artikeln für den Kommissionshandel, der eben so wichtig wie der Wech-
selhandel ist. Die Haupt ausfuhren bestehen in rafflnirtem und Roh-
zucker, Kaffee, Baumwolle, Reis, Leinwand, Käse, Butter, gesalzenen
Fischen, gesalzenem Fleisch, Gewürzen und andern Kolonialwaaren, Krapp,
Tabak, Tabakspfeifen, Oel, Genever, Blumenzwiebeln, Sämereien, Häuten,
Borax, Kampher etc. — Der Werth der Einfuhren betrug im 5jährigen
Durchschnitt 1846- 1850: 266,059,816, der der Ausfuhren 211,879,487,
und der der Durchfuhr 92,252,709 Gulden. Im Jahr 1853 betrugen die
Einfuhren 321,051,729, die Ausfuhren 272,801,666, die Durchfuhren
118,158,506 Gulden; 1855 der Gesammtwerth der Einfuhren 342,654,063,
der der Ausfuhren 314,053,078; und 1856 der Werth der Einfuhren
411,741,153, der Werth der Ausfuhren 338,248,371 Gulden; mithin war
die Summe der Einfuhren des letzten Jahres gegen das vorhergehende
um mehr als 69, die der Ausfuhren um mehr als 24 Mill. Gulden ge-
stiegen. — Im Jahre 1858 nahmen die Einfuhren um weitere 2 Mill., die
Ausfuhren um 5 Millionen Gulden zu. Der Handelsverkehr bewegte ein
Kapital von mehr als 757 Mill. Gulden (die Einfuhren 413,682,840, die
Ausfuhren 343,332,758 fl.), und war in seinen einzelnen Theilen nach
folgenden Ländern gerichtet:

Einfuhr.
Werth in Gulden.

Australien.................................

Belgien...................................

Brasilien...................................

Bremen....................................

China......................................

Cuba.......................................

Curasao .................................

Dänemark.................................

Frankreich .................................

Grönland ..................................

Grossbritannien...........................

Hamburg ..................................

Hannover und Oldenburg .................

Java etc....................................

Kanarische Inseln ........................

Kirchenstaat ..............................

Küste Guinea .............................

Lübeck.....................................

Mecklenburg...............................

Neapel und Sicilien ......................

Nord-Amerika, Vereinigte Staaten ......

Uebriges Amerika........................

Norwegen ..................................

Oesterreich .................................

PhUippinen ................................

Portugal....................................

Russland, Bauisches und Weisses Meer

„ Schwanes Meer...............

Sardinien..................................

Spanien....................................

Surinam....................................

Schweden..................................

Toskana ...................................

Türkei, Griechenland ................. --

Zollverein, Deutscher ....................

Strandgüter ...............................

343,332,758

413,682,840

Gesammtsumme 1858:

Die Haupthandelsstädte des Landes im Innern sind: Utrecht,
Haarlem, Leeuwarden, Leyden, Nymegen, Arnhem etc. Unter den Han-
delsstädten, welche Hafen haben, mithin als Seehandelsplätze ange-
sehen werden müssen, sind die wichtigsten: Amsterdam, Rotterdam, Middel-
burg, Vliessingen, BrieRe, Dordrecht, Enkhuizen, Zieriksee, Delft, Medemblik,
und Groningen. — Kanal
e, die das Land nach allen Richtungen durchziehen
und zum Theil die Landstrassen ersetzen, und Eisenbahnen, die sich
an das Belgische und Deutsche Eisenbahnnetz anschliessen, befördern den
Verkehr ausserordentlich. Von ersteren sind der „nordboRändische Kanal",
der „Zeerik", die „Zuid-Willems-Vaart", und der Kanal, welcher von
Groningen nach Harlingen führt, die ansehnlichsten; von letzteren die
Eisenbahn, welche Amsterdam einerseits mit Haarlem Leyden Haa"
Delft und Rotterdam, andererseits mit Utrecht und Arnhem verbind'et und
die Utrecht-Rotterdam-Dordrechter Bahn (nach
Antwerpenl die bed"^^^
tendsten. —

Münzen Maasse, Gewicht. - Man rechnet nach Gulden zu 100
Cents. Der holländische Gulden ist etwas geringer als der rh^ische-
die Mark ist zu 24,^66 oder fast 243/, fl. ausgeprägt. Landesmünzen in
Gold sind: Stücke von 5 und 10 fl. und geränderti Duka?en zTf fl sS
Cts.; in Silber: 1 und 3 Gulden, und 5, 10, 25 und 50 Centsstücke; in
Kupfer: ganze und halbe Cents. Die Maasse sind die französich-metri-

Bromme's Hand-Atlas. — Niederlande nnd Belgien, b.

.\usfuhr.
Werth in Gulden,

Länder-

359,217
34,176,351
231,519
565,923
163,093
423,026
414,966
1,321,745
13,624,287

74,674,634
6,130,125
4,797,708
33,574,888
466,298
233,207
363,966
23,464
88,744
3,032,116
7,651,706
883,796
1,059,014
2,329,717

229,796
15,060,113
122,077
2,603,508
1,075,512
1,559,532
686,868
1,319,656
3,445,278
130,640,908

46,286,510
5,635,849
1,403,412
3,697,779
1,234,162
375,771
2,523,339
14,908,963
69,365
107,237,080
3,913,654
5,218,280
79,548,838
8,578,131

594,133
157,334
281,685
1,596,886
9,345,034
4,210,396
4,899,279
1,229,029
600
506,535
8,908,876
764,833
690,423
3,351,590
4,219,741
881,177
521,546
492,705
10,390,842
9,063

sehen, mit holländischen Benennungen; die Myl ist der Kilometer, die
Elle der Meter, der Palm — 1 Decimeter, der Duim (Daum) = 1 Centi-
meter. Bu nd er = Hektare; Mud de oder Zack (Muth oder Sack) = Hekto-
liter; Schepel (Scheffel) — Dekaliter; Kop (Kopf) = Liter. Als Flüs-
sigkeitsmaass heisst der Hektoliter Vat (Fass), der Liter Kan (Kanne).
Das Pond (Pfund) ist das Kilogramm. —

»er Staat. — Staatsverfassung. — Das Königreich der Nie-
derlande ist eine erbliche konstitutionelle Monarchie, die sich auf die
Grondwet vom 24. Aug. 1815 und das neue Grundgesetz vom 14. Okt.
1848 gründet. Die Souveränität liegt im Volke. Der König theilt die ge-
setzgebende Gewalt mit der Landesvertretung (den Generalstaaten), die
aus 2 Kammern besteht. Dié Mitglieder der ersten Kammer (gegenwärtig
39), werden vom Könige aus den durch Geburt, Vermögen oder dem Lande
geleisteten Dienste ausgezeichneten Personen auf eine gewisse Reihe von
Jahren ernannt. Die zweite Kammer besteht aus 55 MitgRedern, wozu
HoRand 22, Nord-Brabant 7, Geldern 6, Vriesland 5, Over-Yssel und Gro-
ningen jedes 4, Zeeland und Utrecht jedes 3, und Drenthe 1 stellen,
welche aus der Wahl des Volkes hervorgehen. Die einzelnen Provinzen
haben noch besondere Provinzialstaaten, die aus Deputirten der 3 Stände
gebildet sind und wenigstens einmal im Jahre zusammentreten. Das
Grossherzogthum Luxemburg (und das für den abgetretenen Theil dessel-
ben erlangte Herzogthum Limburg) steht im Deutschen Staatenbunde, und
hat seine eigene Verfassung und seine eigenen Landstände, die sich in
einer einzigen Kammer versammeln. —

Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt ist der.König, gegenwärtig
Wilhelm HL, geb. den 19. Febr. 1817, König seit 17. März 1849. Die
Krone ist erblich in der mänuRchen Linie, nach dem Rechte der Erst-
geburt. Stirbt die männliche Linie aus, so sind die Töchter des Königs,
nach dem Rechte der Erstgeburt, zur Thronfolge berufen. Der König ist
auf eine Civilliste angewiesen. Die CiviRiste, welche vor der belgischen
Revolution IV2 Million betrug, ist seit der Trennung Belgiens auf 800,000
Gulden herabgesetzt. Der
Titel des Monarchen ist: ,,König der Nieder-
lande, Fürst von Oranien-Nassau, Grossherzog von Luxemburg, Herzog von
Limburg etc." — Der Thronerbe führt den Titel: „Prinz von Oranien".
Residenz des Königs ist Haag, auch Amsterdam. Das
Wappen ist ein
aufrechtstehender goldener Löwe im blauen mit goldenen Schindeln besäeten
Felde, der in der einen Pranke 7 goldene Pfeile, in der andern ein blankes
Schwert halt. Schildhalter sind 2 vorwärts gekehrte, gekrönte Löwen,
die auf einem silbernen Bande stehen, das die Devise: „Je maintiendrai"
führt. Das Ganze deckt die Königskrone,
Ritterorden bestehen zwei:
der Militär-Wilhelms-Orden, gestiftet den 30. April 1815, in 4 Klas-
sen, und der Civilverdienstorden vom niederländischen Löwen,
gestiftet den 29. Sept 1815, ebenfalls in 4 Klassen: Grosskreuzen, Kom-
mandeurs, Rittern und Brüdern; letztere geniessen einen Jahrgehalt von
21)0 fl., von welchem die Hälfte ihren Wittwen zufällt. Für Luxemburg
wurde am 29. Dec. 1841 der Orden der Eichenkrone in 4 Klassen
gestiftet. — Der
Hofstaat des Königs besteht aus den Grossoffizieren:
dem Oberhofmarschall, Oberhofmeister, Oberjägermeister, Intendant für
die Erziehung des Prinzen von Oranien, Oberstallmeister, Oberkammerherr,
Oberintendant der königl. Paläste, Oberhofmeister des Hauses des Königs,
Chef des Militärhauses des Königs, Oberceremonienmeister, Oberschenk etc.;
den Flügeladjutanten des Königs, und dem Intendanten der königl. Pa-
läste, dem des königl. Palastes und der Domänen von Loo, dem Privat-
sekretär des Königs, dem Schatzmeister des Königs, den beiden Hof-
kaplanen, dem Leibarzt, dem Gouverneur des Prinzen von Oranien und
dem Unterintendanten des Palastes zu Amsterdam. Die Königin hat einen
besondern Hofstaat, der aus dem Obersthofmeister, der Obersthofmeisterin,
9 Palastdamen und dem Sekretär besteht.

Staatsverwaltung. — Die ausübende Gewalt steht im Grossen
und Ganzen dem Könige zu: er ertheilt Aemter und Würden, erklärt Krieg,
schliesst Frieden und setzt davon die Generalstaaten in Kenntniss; kann
alle anderen Verträge und Konventionen abscbliessen, verfügt über die
Land- und Seemacht, hat die oberste Leitung der Finanzen, ordnet und
bestimmt die Besoldungen der Kollegien und Staatsbeamten, übt das Be-
gnadigungsrecht, legt den Generalstaaten die Gesetzesentwürfe vor, be-
stätigt oder verwirft die ihm von diesen gemachten Vorschläge, und hat
im Staatsrathe den Vorsitz. An der Spitze der Staatsverwaltung steht
das Staatsministerium, welches aus den Chefs der verschiedenen
Ministerial-Departements zusammengesetzt ist, die in dem Vorsitz aR-
monatlich wechseln. Führt der König selbst den Vorsitz im Ministerial-
rath, so bildet dieses den Kabinetsrath, zu welchem auch die Prin-
zen des königl. Hauses einberufen werden. MinisterialiDepartements gibt
es 9: für die Kolonien, die auswärtigen Angelegenheiten, die Finanzen,
die Marine, den römisch-katholischen Kultus, den Krieg, das Innere, die
Justiz, und die Angelegenheiten des reformirten etc. Kultus. Andere
höchste Behörden sind: der Staatsrath, unter dem Vorsitz des Königs;
die aRgemeine Rechenkammer, das Kabinet des Königs, der
Oberste Gerichtshof (Hooge Raad), der Ober-Militärgerichtshof
zu Utrecht etc. — Für die
Rechtspflege ist der Oberste Gerichtshof das
höchste Tribunal. Die Verwaltung der Civiljustiz ist den Provinzialge-
richtshöfen übertragen. Ueber Vergehungen der Land- und Seesoldaten
erkennen die Kriegsräthe und der Ober-Militärgerichtshof.

Finanzwesen. — Der Staat zieht seine Haupteinnahmen aus den
Grundsteuern, der Accise, den indirekten Abgaben, den Zöllen und Schiff-
fahrtsabgaben, den Domänen, Posten, den Kolonien etc. Nach dem Vor-
anschlag des Staatshaushalts für das Jahr 1858 betrugen die Einkünfte
74,144,195 fl., die Ausgaben 73,388,678 fl. holländisch. Unter den Ein-
künften steht der Ertrag der Grundsteuer mit 19,486,975; der Accise
mit 16,705,460; der indirekten Abgaben mit 12,385,500; der ZöRe und
Schifffahrtsabgaben mit 4,248,970; der beglaubigten Stempel von Gold-
und Silberarbeiten mit 245,000; der Domänen mit 1,170,720; der Posten
mit 1,650,000; der Staatslotterie mit 400,000; der Jagd- und Fischerei-
abgaben mit 85,000; der Bergbauabgaben mit 1,495; der Rente von Bel-
gien mit 400,000; der sonstigen verschiedenen Einnahmen mit 1,365,075 fl.;
der Beitrag der Kolonien belief sich auf 11,300,000, der Ueberschuss des
Kolonial-Administrations-Fonds im Mutterlande auf 4,700,000 fl. hoR. —
Unter den Ausgaben nimmt das Finanzministerium für die Verzinsung
und TRgung der Staatsschuld 34,107,619 fl., für die Verwaltung 6,495,712 fl.
in Anspruch. Das Kriegsministerium bedurfte 11,529,800; das Marine-
ministerium 7,997,877; das Ministerium des Innern 5,980,114; das Justiz-


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170 17. — Niederlande und Belgien.

niinisterium 2,815,435; die Ministerien der Kulte, ausschliesslich des
röraisch-lvatholischen Kultus, 1,726,069; das Ministerium des liatholischen
Kultus 633,921; das Ministerium des Auswärtigen 491,137 0.; die Central-
verwaltung der Kolonien beanspruchte 124,026; das Königliche Haus
832,500, und die oberen Staatsbehörden und das Kabinet des Königs
554,465 fl. Das Budget für das Jahr 1859 wies für die Ausgaben und
Einnahmen des Staats folgende Summen nach:

Ausgaben.

Gulden.

Cent.

Königl. Haus ...........................................................

900,000

Obere Staatsbehörden und Kabinet des Königs .....................

559,041

Departement der auswärtigen Angelegenheiten.....................

483,617

„ der Justiz ................................................

2,282,248

60

,, des Innern ...............................................

6,977,579

50

„ der Kulte, ausschliesslich des Itatholischen ..........

1,747,484

45

,, des römisch-katholischen Kultus .......................

644,801

80

„ der Marine ...............................................

7,984,025

16

,, der Finanzen (Staatsschuld) ...........................

37,133,987

54

,, der Finanzen (Verwaltung) ............................

6,516,400

„ des Königs ..............................................

Kolonien (Centrai-Verwaltung) .......................................

11,356,600

139,456

50

Unvorhergesehene Ausgaben .........................................

100,000

Summe der Ausgaben ..............................................

77,425,241

55

Einnahmen.

Gulden

Cent.

Grundsteuer .............-.............................................

19,923,900

Accise ...................................................................

17,692,350

.—

Indirekte Abgaben .....................................................

12,489,000

Zölle und Schifffahrtsabgaben........................................

4,336,384

Beglaubigte Stempel von Gold- und Siiberarbeiten ................

245,000

Domänen................................................................

1,166,776

05

Posten ..............................................r....................

1,750,000

_

Telegraphen ............................................................

227,500

Lotterie ................................................................

410,000

Jagd- und Fischerei-Abgaben .........................................

90,000

Bergbau-Abgaben ......................................................

1,955

Verschiedene Einkünfte ...............................................

1,242,499

_

Rente von Belgien ...................................................

400,000

_

Von dem Üeberschuss von 1857 .....................................

5,000,000

üeberschuss des Kolonialverwaltungs-Fonds im Mutterlande ......

3,800,000

_

Beitrag der Kolonien .................................................

9,800,000

Summe der Einkünfte..............................................

78,575,364

05

Der Finanz etat der Kolonien wird besonders geführt. In Ostin-
dien stellten sich im Jahre 1856 die Einnahmen auf 74,632,578,
die Ausgaben auf 73,747,043, der Üeberschuss auf 885,538 fl. Unter
den Ausgaben nahmen die Kosten der Kolonialverwaltung in Indien
59,005,130, die Ausgaben im Mutterlande 14,741,913 fl. in Anspruch, —
Der jährliche Ausfall der Kolonien in Westindien und auf der
Guineaküste wird mit den Hülfsgeldern aus Ostindien gedeckt. Die
Einnahmen der Kolonie Surinam betrugen 1856: 890,550, die Aus-
gaben 1,040,550 fl.; 1857 die Einnahmen 1,001,950, die Ausgaben
1,363,052 fl. Die Einnahmen der westindischen Inseln Curafao,
St.Eustache etc. 1856: 234,473, dieAusgaben 657,896 fl.; 1857 dieEin-
nahmen 257,039, die Ausgaben 646,735 fl. Die Einnahmen der
Kolonien auf der Guineaküste 1856: 4,150; 1857: 4,500; dieAus-
gaben 75,500 und 75,000 fl.

Staatsschuld. — Die Staatsschuld, die sich im Jahre 1855 auf
1,192,110,830 fl. belief, die einen Zinsenbetrag von 34,858,824 fl. in An-
spruch naiim, betrug im J. 1857: 1,150,906,030, und 1858 1,131,345,230 fl.
und nahm in diesem Jahre 33,174,097 fl. an Zinsen in Anspruch. — Die
Staatsschuld bestand 1858 in folgenden Posten: 2V2procent. nationale
Schuld 756,506,000 fl.; 3proc. nationale Schuld 114,018,230 fl.; 3i/2proc.
Schuldscheine des vormaligen Tilgungs-Syndikats 19,620,000 fl.; 4V2proc.
nationale Schuld 226,462,500 fl., und 4proc. Schuld der überseeischen Be-
sitzungen 14,738,500. Yon Schatzbillets werden jährlich 416,500 fl. eingelöst
und zu verschiedenen Ausgaben für die Staatsschuld (wie für Leibrenten, Kau-
tionen, Bauten etc.) jährlich 94,910 fl. verwendet. — Durch Gesetz vom
18. Juni 1851 sind die 4- und 4V2procent. Schatzbillets durch 4V2proc.
Scheine mit einem Kapitalvermögen von 13,800,000 fl. ersetzt worden.
Die niederländische Schuld ward laut Gesetz vom 26. April 1852 um ein
unverzinsliches Kapital von 10 MilL Gulden in Papiergeld erhöht, welches
durch Schatzscheine oder einen Baarfond der eingeschriebenen Schuld ga-
rantirt wird. Bis zum folgenden Jahre hatte sich die Staatsschuld um
45,001,400 fl. gemindert, und der Stand der Staatsschuld des Jahres 1859
war folgender:
(siehe aie TaheUe auf der zweiten Spalte.)

Heerwesen, Landmacht. — Das niederländische Landheer oder
die „Lagermacht" besteht aus 58,495 Mann (1,723 Offiziere und 56,772
Soldaten), von denen aber nur 20,500 Mann beständig bei den Fahnen
sind. Nach den Wafl!'engattungen sind sie in 4 Abtheilungen geschieden.

Einzelne Theile der Schuld.

Kapital.

Zins.

2yiprüzent. nationale Schuld ..............................

Sprozent. nationale Schuld.................................

S^prozentige Schuldscheine des vormaligen Tilgungs-

Syndikats .................................................

4Y5Prozent. nationale Schuld.........-.....................

4prozent. Schuld der überseeischen Besitzungen ........

Verschiedenes, als: Leibrenten, Kautionen etc. .........

n. 728,848,800
110,844,930

18,769,000
213,853,600
14,027,500

fl. 18,221,220
3,325,447

651,665
8,554,144
561,100
89,198

Summe der Gesammtschuld 1859 : .....................

1,086,343,830

31,402,675

Die Infanterie umfasst: 1 Regiment Grenadiere und Jäger (80 Offi-
ziere und 3,536 M.), 8 Linienregimenter zu 4 Bataillons, jedes zu 5 Kom-
pagnien und I Depot (728 Offiziere und 38,632 M.), 1 Lehrbataillon von

4 Kompagnien (28 Offiziere und 599 .M.), und 1 Disciplinar-Depot von
2 Kompagnien (11 Offiziere und 44 M.). Die Kavallerie besieht aus:

5 Dragoner-Regimentern, jedes zu 4 Schwadronen und 1 Depot (182 Offi-
ziere und 4302 M.). Das Genie-Korps umfasst den Stab und 1 Bataillon
(3 Kompagnien) Sappeure und Mineure (99 Offiziere und 596 M.), und
die Artillerie, ausser dem Stab (71 Offiziere und 158 M.): 1 Regiment
Feldartillerie (11 Feld- und 1 Depot-Kompagnien, welche 11 Batterien zu
8 Geschützen bedienen, 77 Offiziere und 2,461 M.), 3 Regimenter Festungs-
Artillerie, jedes zu 12 Komp. und 1 Depot (192 Offiziere und 5,160 M.),
und 1 Regiment reitende Artillerie (4 Feld- und 1 Depot-Komp., welche
4 Batterien zu 8 Geschützen bedienen; 32 Offiziere und 716 M.); ausser-
dem bestehen: 1 Pontonier-Korps (7 Offiziere und 206 M.), und 2 Komp.
Maréchaussée (10 Offiziere und 3ö2 M.). — Der Stamm des Heeres wird
aus Geworbenen gebildet. Die Dienstzeit der Konskribirten beginnt mit
dem 20. Lebensjahre und dauert 5 Jahre, indessen werden dieselben be-
reits nach einigen iVlonaten als Reservisten entlassen, und haben sich nur
zu den jährlichen Uebungen einzustellen. Ausser der „Lagermacht" be-
steht in den Niederlanden noch eine bewaffnete Macht zur Landesverthei-
digung, die Schuttery oder Landwehr, welche militärisch vollstän-
dig organisirt und in 2 Banne (ein dienstthuendes und ein ruhendes Korps)
getheilt ist, welche alle Wafl°enfähigen vom 25—35. Altersjahre begreift,
und gegen 96,000 Mann zählt. Der erste Bann umfasst 53, der zweite
29 Bataillone. Der Staat gibt im Frieden nur die Waffen und Ausrüstung,
auch während der alljährlichen (meist 14tägigen) Uebungen nicht mehr.
Die Militär-Angelegenheiten in den Provinzen werden durch Provinzial-
kommandos verwaltet, deren im Ganzen 6 bestehen, und zwar: 1 für
Süd- und Nord-Holland; 1 für Vriesland, Gröningen und Drenthe; 1 für
Over-Yssel, Gelderland und Utrecht; 1 für Nord-Brabant; 1 für Limburg
und 1 für Zeeland. — An Festungen hat kein Land Europa's im Ver-
hältniss seiner Ausdehnung so viele als die Niederlande; die vornehmsten
derselben sind: Maastricht, Venloo, Herzogenbusch, Breda, Bergen-op-Zoom,
Vliessingen und Grave; Kleinere sind: der Helder, Sluis, Briel, Helvetsluis,
Coevorden, Sas van Gent, Nieuve-Schanz, Schoonhoven, Bourtanger-Schanz
und Ter-Neuve etc. Luxemburg ist eine deutsche Bundesfestung. —
Die Standarte der Niederlande siehe Flaggen-Atlas, Taf. 3, Fig
107, die Königsflagge Fig. 108.

Seemacht. — Die niederländische Kriegsflotte bestand am 1. Juli
1858 aus 86 Schiffen mit zusammen 1,740 Geschützen, und 55 Kanonier-
Schaluppen mit 174 Kanonen. Unter den SchitTen Waren: 2 Linienschiffe,
jedes zu 84, und 3 Linienschiffe, jedes zu 74 Kanonen; 7 Fregatten
Ir Klasse, jede zu 54—45 Kanonen (wovon 3 Schraubendampfer); 8 Fre-
gatten 2r Klasse, jede zu 38-36 Kanonen, 1 rasirte Fregatte zu 28 Ka-
nonen; 10 Korvetten, jede zu 19—12 (wovon 5 Schraubendampfer);
7 Briggs von je 18—12; 13 Goeletten von je 10—4; Î0 Schrauben-Goë-
letten von je 8; 2 Schrauben-Kanonierschaluppen à 4 Kanonen; 1 Kano-
nier-Goélette zu 8; 14 Kriegs-Dampfer, zusammen mit 94 Kanonen;
2 Schiffe zum Transport; 2 Fregatten und 1 Korvette für den Hafendienst
und 2 Korvetten als Uebungs- und Lehrschiffe, zusammen mit 114 Ka-
nonen, und 1 Brigg (Kostship). — Die Stärke der königl. Kriegsmarine
im aktiven Dienst bestand am 1. Jan. 1859 aus 6,221 Mann ohne die ein-
geborenen im aktiven Dienst befindlichen Seeleute Indiens, 475 an der
Zahl. Das Marine-Infanterie-Korps zählt 2,104 Soldaten, wovon 882 unter
Segel und schon in den obigen 6,221 Mann inbegriflTen sind. Das Marine-
korps besteht aus 1 Admirai, I Admirallieutenant, 2 Vice-.^dtniralen,
5 Contre-Adrniralen, 20 Linienschiffs-Kapitäns, 40 Fregattenkapitäns, 274
Marinelieutenants Isten und 2ten Ranges, 78 Aspiranten Ister, 36 2ter
und 84 3ter Klasse, 4 Offiziers-Maschinisten, 92 Aerzten und Gesundheits-
beamten, und 80 Verwaltungsbeamten. — Die vornehmsten Kriegs-
häfen und Schiffswerften für Kriegsschifl'e sind: Amsterdam nebst
Medemblik,
der Texel und Nieuve Diep, Rotterdam nebst HeHevoetsluis und
Vliessingen. — Die Kriegsschiffflagge der
Niederlande siehe Flag-
gen-Atlas TaL 3, Fig. 109; die Königsflagge Fig. 108; das Lootsen-
signal Fig. III; die Kauffahrerflagge Fig. HO. Die Handelsflaggen ein-
zelner Städte und Landestheile sind Taf. 3, Fig. 112-120, und Taf. 4,
Fig. 121-125 abgebildet. —


Grossherzogthum Luxemburg und Herzogthum Limburg.

^Tescliiclife. — Luxemburg (nach dem Schlosse Luzelinburhut,
Lützelburg benannt), früher eine alte deutsche Grafschaft, die Graf Sieg-
fried schon in frühester Zeit durch Tausch an sich brachte, und die
nachdem dessen .Mannesstamm 1136 mit Conrad H. ausgestorben war,
durch Erbschaft an die Herzoge von Limburg kam, von denen Hein-
rich IL der Stifter der jüngeren Linie der Luxemburgischen Grafen wurde.
Heinrich's IL Enkel, Graf Heinrich IV. bestieg als Heinrich VIL den
deutschen Kaiserthron. Sein Enkel, Kaiser Karl IV. erhob, 1354, sein
Stammland Luxemburg zu einem-Herzogthum, und machte seinen Stief-
bruder Wenzel zum ersten Herzog des Landes. Die Erbtochter, Elisa-
beth, brachte, als das Haus Luxemburg im Mannesstamme verblüht war,
1444, dieses Erbland an Burgund. Seitdem mit den
Burgundischen
Landen vereinigt, hatte es mit diesen gleiches Schicksal und kam mit
der Erbin Maria an das Haus Habsburg, Als dieses sich in die
Spanische und Deutsche Linie theilte, fiel Burgund und also auch
Luxemburg an Spanien, gehörte aber zum Deutschen Reichs-
verbande. Nach Beendigung des Spanischen Erbfolgekriegs, 1714, nahm
Oesterreich dasselbe in Besitz, bis im Traktate zu Campo Formio,
1797, die Oesterreichischen Niederlande, also auch Luxemburg, in die
Hände der Franzosischen Republik kamen. 1813 fiel das Französische
Kaiserreich, und das Herzogthum Luxemburg, mit einem Theil des Fürsten-
thums Luttich vereinigt, wurde, 1815, durch den Wiener Kongress zu
einem Grossherzogthum erhoben, als Ersatz für die an Preussen ab-
getretenen Oranien-Nassauischen Stammlande, dem Könige der Niederlande
als Nassauisches souveränes Erbland übergeben, dem Deutschen
Bunde einverleibt und festgesetzt, dass die Bestimmung des Nassau'schen
Vertrags der wechselseitigen Erbfolge von 1783, in den Deutschen Landen
nach Aussterben des Mannesstamms in der einen Linie, für Luxemburg in
Bezug auf Nassau-Oranien, Gültigkeit haben sollte. Als die Belgische
Revolution, 1830, ausbrach, wurde Luxemburg mit zu dem Königreiche
Belgien gezogen. Aber die Interpellation des Herzogs von Nassau, die
Verhandlungen des Deutschen Bundes und die Entscheidung der Gross-


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171 17. — Niederlande und Belgien.

mächte bewirkten, dass bei der Territorial-Entscheidung zwischen Belgien
und den Niederlanden die Integrität der Deutschen Lande ausgesprochen
wurde, und man bestimmte, dass für den an Belgien abzutretenden Theil
von Luxemburg (80 Ou.-M. mit 180,700 Einwohnern) ein gleich grosser
Theil von Limburg mit dem östlichen Theil Luxemburgs (46V2 Ou.-M.
mit 188,000 E.) als Bundesland vereinigt werden solle. Diess
ist geschehen und der grösste Tliei! der Niederländischen Provinz Lim-
burg (mit Ausnahuie der beiden Städte Maastricht und Venloo und ihrer
Bezirke) mit dem östlichen Theil Luxemburgs seit 1839 ein Bestandtheil
des Deutschen Bundes; auch mit Nassau ist rücksichtlich der Erb-
folge in den Deutschen Landen em Vertrag der Art abgeschlossen wor-
den, dass gegen eine Geldentschädigung der Herzog von Nassau seinen
Ansprüchen entsagt hat.

]>as liand. — Das Grossherzogthum Luxemburg, zwischen
230 26'-240 10' OL. und zwischen 49o 22'-50o 10' NBr. gelegen, wird im
W. und N. von Belgien, im 0. von der preuss. Rheinprovinz und im S.
von Frankreich, das Herzogthum oder die Provinz Limburg im N. von
den Niederlanden, im 0. von Rheinpreussen, im S. von Belgien, und im
W. von Belgien und den Niederlanden begrenzt. Der Flächeninhalt be-
trägt 87,58 (n. a. Ang.
86,7) Ou.-M., von denen 47,36 (n- A. 46,6) Qu.-M.
auf Luxemburg, 40,22 (n- A. 40,0 Q^-'M. auf Limburg kommen. - Die
Oberfläche Luxemburgs ist durch die Ardennen gebirgig, mit Wald und
Heide bedeckt (das Plateau von EschdOrf ist 1,900, Herrberg bei Diekirch
1,540' hoch); Limburg ist im Süden von niedern Hügeln der Ardennen
durchzogen, sonst aber durchaus Tiefebene, welche bis auf den Peel
(grossen Moorflächen im Norden) fruchtbaren Boden hat. Gut bewässert,
ist in Luxemburg die Mosel, obgleich sie nur die Grenze nach Rhein-
preussen zu bildet, doch der Hauptfluss, da sie alle Gewässer des Landes,
die Sure oder Sauer (mit der Alzette, Vilz, Eisch, Atter, Ourthe und
Our), und die Sier an sich zieht. Limburg wird von der Maas bewäs-
sert, welche den Geer, die Genie, Roer, Swalm und Niers aufnimmt, und
vom Süd-Wilhelms-Kanal durchschnitten. Das Klima des Grossherzog-
thums ist rauh, aber gesund; in Limburg ist es mRder. Die Naturpro-
dukte sind die gleichen der Niederlande. —

Das Volli. — Nach der Zählung von 1858 belief sich die Be-
völkerung von Luxemburg-Limburg auf 410,094 Seelen, von denen auf
Luxemburg 195,028 (mithin 4,239), auf Limburg 215,086 (mithin 5,375
auf 1 Qu.-M.) kamen. In Luxemburg betrug die Zahl der männlichen
Individuen 97,479, die der weiblichen Individuen 97,549; die Zahl der
Geburten 6,248 (worunter 178 uneheliche), die der Sterbefälle 4,002; in
Limburg waren 108,427 männliche nnd 106,659 weibliche Individuen;
6,513 Geburten (worunter 247 uneheliche), und 4,583 Sterbefälle. —
Der Abstammung nach sind die Bewohner, mit Ausnahme der Wallonen
und der Israeliten, Deutsche, und zwar in Luxemburg frankischen, in
Limburg holländischen Stammes. In Luxemburg wird grösstentheils deutsch
gesprochen, doch ist auch die französische Sprache überaR bekannt, und
alle Regierungserlasse geschehen in deutscher und französischer Sprache;
die Bewohner Limburgs sprechen theils hochdeutsch, im rheinischen Dia-
lekt (besonders im südöstlichen Theil des Landes), theils holländisch.
Eigentliche grosse Städte sind nur wenige vorhanden. Die grösseren
Orte in Luxemburg sind: Luxemburg, Hauptstadt des Landes und
deutsche Bundesfestung, an der Elze, mit 16,000 E.; Echternach mit
4,600; Wilz mit 2,750; Grevenmach ern mit 2,500; Diekirch mit
2,300; Remich mit 2,300 Einwohnern; die bedeutenderen Orte iu Lim-
burg sind: Roermonde, Hauptstadt, am Einfluss der Roer in die Maas,
mit 8,000 E.; Weerdt mit 7,000; Sittard mit 4,500 Einwohnern. Die
festen limburgischen Städte Maastricht, mit 30,000, und Venloo, mit
6,000 E., gehören nicht zum Deutschen Bunde- — Der Konfession nach
sind die Bewohner von Luxemburg-Limburg fast sämmtlich der römisch-
katholischen Kirche zugethan, die in Luxemburg unter einem apo-
stolischen Vikar steht, in 13 Dekanate, 231 Pfarreien und 84 Vikarien
geschieden ist, und 383 Geistliche als Seelsorger hat. Lutheraner und
Reformirte zählt man im Ganzen 7,640, Juden 2,254. — Für die
geistige
Kultur ist durch zweckmässig eingerichtete Schulen gesorgt, die jedes
Kind vom 6—12. Jahre zu besuchen verpflichtet ist. Primär- oder Ele-
mentarschulen bestehen im Grossherzogthum 486, mit 537 Lehrern und
Lehrerinnen; die Zahl der Schüler betrug 36,142 (19,983 Knaben, 16,159
Mädchen). Zur Ausbildung von Lehrern besteht eine Normalschule, wel-
cher eine besondere Klasse für Lehrerinnen beigefügt ist. Zu Diekirch
besteht ein Progymnasium, zu Echternach
eine Mittel- und Industrieschule;
zu Luxemburg ein Athenäum, 1 katholisches Priesterseminar und 1 Kon-
servatorium für Gesang und Musik. In Limburg befinden sich 238 niedere
Schulen mit 432 Lehrern und 26,238 Schülern (14,791 Knaben und 11,447
Mädchen); zu Maastricht ist ein Gymnasium und 1 Industrieschule, und
ebendaselbst und zu Venloo technische Schulen und Musikgesellschaften.
Die physisch-technische Kultur wird sehr gepflegt. Luxem-
burgs Boden ist zum Ackerbau wenig geeignet und liefert hauptsäch-
lich Hanf, Flachs und Rübsamen. Von dem Gesammtareal Luxemburgs,
von 257,968 Hektaren, kommen 113,836 Hektaren
auf Ackerland, 3,279
auf Gärten, 708 auf Baumpflanzungen, 25,094 auf Wiesen, 838 auf Wein-
berge, 80,759 auf Waldungen, 32,520 auf Weiden, und 934
auf Gebäude.
— In Limburg ist der Ackerbau von hoher Bedeutung, und von dem
auf 220,687 Bunder berechneten Flächeninhalte des Herzogthums kommen:
61,800 Bunder auf Ackerland, 3,360 auf Gärten und Bauingärten, 66,266
auf Grasland, 13,261 auf Waldungen, 74,000 anf Moore, Heiden und un-
bebautes Land, und 2,000 auf Wege, Gewässer etc. Die Viehzucht,
besonders die Rinderzucht und Milchwirthschaft ist in beiden Ländern
Von Wichtigkeit; die Bienenzucht besonders in Limburg sehr stark;
die Jagd in Luxemburg beträchtlich, und die Fischerei von Belang.
Die Forstwirthschaft ist vorzüglich in Luxemburg sehr ansehnlich,
und der jährliche Holzertrag heider Länder wird auf 7V3 Mill, preuss.
Kubikfuss gerechnet. Der Bergbau wird in Luxemburg auf Eisen (Hoch-
ofenerzeugung jährlich 132,000 Centner), in Limburg auf Steinkohlen (zu
Kerkrade) getrieben; Torf wird in Limburg gestochen. Die wichtigsten
Tnrhw h Industrie in Luxemburg sind: Lein- und

lutnweoerei, Lederfabrikation, Eisenbereitung, Töpferei und Papierfabri-
Kaiion. Beoeutender ist die Gewerbsthätigkeit in Limbtirg, wo bereits
alle möglichen Arten von Fabriken im Gange sind. Der Handel ist von
keiner grossen Bedeutung; der von Limburg ist in den niederländischen
mit eingeschlossen; Luxemburg ist seit 1847 dem deutschen Zollverein
beigetreten, und partizipirte 1856 mit 83,199, im J, 1857 mit 90,185 Thlr.
Ein-, Aus- und Durchgangsabgaben. Zur Förderung des Handeis besteht
in Luxemburg eine Handelskammer und (seit 1856) eine Bank mit einem
Grundkapital von 100 Mill. Francs, die Noten emittiren darf. Eisenbah-
nen besitzt Luxemburg keine; in Limburg dagegen führt eine Eisenbahn
von Maastricht nach Aachen, und eine zweite, von Maastricht nach Ven-
loo etc., ist im Bau begritfen. — Münzen, Maasse, Gewichte: Man
rechnet allgemein nach niederländischer Währung, und zwar nach Gul-
den zu 100 Cents. Seit dem .Anschlüsse Luxemburgs an den deutschen
Zollverein gilt auch der 14-Thalerfuss, und hier und da wird nach franz.
Francs gerechnet. Maasse und Gewichte sind die niederländischen. —

lÄer Staat* — Luxemburg und Limburg werden vom Könige
der Niederlande beherrscht. Das Grossherzog th um Luxemburg
ist ein vom Königreiche der Niederlande völlig unabhängiger Staat, des-
sen Grundgesetz die Verfassungsurkunde vom 9. Juli 1848 (revidirt durch
königl. Verordnung vom 27. Nov. 1856) mit dem Wahlgesetze vom 23. Juli
1848 ist. Der BundesbeschUiss vom 5. Sept. 1839 liess es zu, dass das
Herzogthum Limburg mit dem Königreich der Niederlande in gleicher
Verfassung und Verwaltung vereinigt bleibe, und das niederländische
neue Grundgesetz vom 14. Oktober 1848 hat Limburg forthin als Provinz
des Königreichs festgehalten. Wegen Luxemburg-Limburg, die zum
Deutschen Bunde gehören, nimmt der König der Niederlande im engern
Halbe der Deutschen Bundesversammlung die 11. Stelle ein und führt im
Plenum 3 Stimmen. — Die Regierung des Grossherzogthiims Luxemburg
ist erblich nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealfolge im Man-
nesstamme des Hauses Nassau-Oranien (Ottonische Linie). Stirbt diese
im Mannesstamme aus, so erbt die Walramische Linie des Hauses Nassau
das Grossherzogthum Luxemburg. Der jetzige König-Grossherzog ist
Wilhelm IIL (geb. 19. Febr. 1817, reg. seit 17. März 1849). Ihm steht
die vollziehende Gewalt zu; er bestätigt und verkündigt die Gesetze, er-
nennt zu Civil- und Militärämtern, befehligt die Militärmacht, erklärt
Krieg, schliesst Frieden und Verträge, erlässt und niRdert Strafen, hat
das Munzrecht, und verleiht Adel und Ritterorden. Der König-Grossherzog
lasst sich durch einen Prinzen des königl. Hauses (gegenwärtig durch
seinen Bruder Heinrich, Prinz der Niederlande) vertreten, welcher den
Titel „Statthalter Sr. Maj. des Königs-Grossherzogs" Tührt, und im Gross-
herzogthum residirt, und bezieht eine CivRliste von 100,000 Francs. Der
Titel des König-Grossherzogs ist: „König der Niederlande, Fürst von
Oranien-Nassau, Grossherzog von Luxemburg, Herzog von Limburg etc."
Das Regierungsgebäude zu Luxemburg und das Schloss zu Wolferdingen
sind zu Wohnungen des König-Grossherzogs bestimmt. Das Wappen
Luxemburgs ist ein rother, goldenbewehrter und gekrönter Löwe mit
doppeltem Schweife in einem sRbernen, von 5 blauen Querbalken durch-
zogenen Felde. Der Schild ist von einem rothen, goldgefranzten Herinelin-
mantel umgeben, den die grossherzogliche Krone deckt. — Zur Beloh-
nung bürgerlicher und militärischer Verdienste im Grossherzogthume be-
steht der Orden der Eichenkrone, gest. am 29. Dec. 1841, in 4 Klas-
sen. — Die gesetzgebende Gewalt übt der König-Grossiierzog gemein-
schaftlich mit der Stand ever
Sammlung aus, deren 31 Mitglieder das
Land vertreten, und in Luxemburg nach dem Wahlgesetz im Verhält-
niss von 1 auf 3,000 Seelen auf 6 Jahre gewählt werden. Limburg
sendet seine Vertreter in die niederländischen Generalstaaten und hat
überdies seine Provinzialstände. — Die Regierung des Grossherzog-
thums Luxemburg, an deren Spitze der Statthalter steht, wird (seit
Juli 1857) statt durch 5 Generaladministratoren (für die auswär-
tigen Angelegenheiten, für die Justiz, das Innere, die Finanzen und die
öffentlichen Bauten), durch einen Staatsminister als Präsidenten, 3 Gene-
raldirektoren und 3 Regierungsräthe gebildet. Jedes MltgRed der Regie-
rung leitet ein ministerielles Departement. Berathende Behörde ist (seit
1857) ein aus 10 Mitgliedern bestehender Staatsrath, dessen Präsi-
denten der König jährlich bezeichnet. Für die Provinzialverwal-
tung zerfällt das Grossherzogthum in 3 Distrikte: Luxemburg (mit
47), Diekirch (mit 52), und Grevenmachern (mit 27 Gemein-
den). Die Gemeinden sind in 12 Kantone vertheilt. — Die Grund-
lage der Rechtspflege bildet der Code Napoléon. Oberster Gerichtshof
ist der 0bergeri chts- und Kassationshof zu Luxemburg, welcher
als Kassationsgericht in letzter, als Obergeiicht in zweiter Instanz ent-
scheidet In erster Instanz entscheiden die beiden Arrondissements-
tri bun ale zu Luxemburg und Diekirch, und für geringere Rechtshändel
wirken die Fri edensgerichte, deren in jedem Kanton eines besteht. —
In Limburg leitet die administrative Verwaltung der Provinz ein könig-
licher Kommissarius, der seinen Sitz zu Maastricht hat. Für die
Polizeiverwaltung bestehen 4 Polizeikommissariate. Für die Rechtspflege
ist der oberste Gerichtshof der hohe Rath zu Haag; zweite Instanz ist
der Provinzialgerichtshof zu Maastricht, und die erste Instanz bil-
den die beiden Arrondissementsgerlebte, zu Maastricht und Roer-
monde, und die diesen unterstehenden 10 Kantonsgerichte (5 in jedem
Arrondissement). - Luxemburg hat eine
eigene Finanz Verwaltung,
Limburg dagegen unterRegt der niederländischen Finanzeinrichtung. Der
Budgetentwurf von 1855 schloss mit einem Staatsbedarf von 3,220,000,
einer Einnahme von 2,952,370, und einem Defizit von 392,795 Francs
ab, welch letzteres durch einen Steuerzuschlag von 38 Prozent gedeckt
wurde. Staatsschulden sind in Luxemburg nicht vorhanden. — Die
Oberleitung der Mili tärsachen führt der Generaladministrator für die
auswärtigen Angelegenheiten, welchem ein Militärintendant beige-
geben ist. Die Truppen sind in 2 JägerbataiRone zu 4 Feld- und 1 Re-
servekompagnie formirt. Das Bundeskontingent Luxemburgs (mit Limburg
nach der Deutschen Btindesakte vom 8. Juni 1815: 1,900 M. Hauptkon-
tingent und 535 M. Reserve) beträgt 4,237 Mann (davon 2,959 M. als
Haupt- und 1,278 M. als Reservekontingent und Ersatz); Limburgs Kon-
tingent beläuft sich auf 967 Mann (580 im Haupt- und 387 im Reserve-
kontingent), und besteht aus 1 Regimente reitender Jäger, das mit dem
Nassauischen Kontingente eine Brigade bildet. Die Ergänzung erfolgt in
beiden Ländern durch's Loos; die Militärpflicht beginnt mit dem 20 Lebens-
jahre; die Dienstzeit dauert 5 Jahre. Ausser dem Militär besteht in
Luxemburg eine allgemeine Landmiliz; in Limburg die Schuttery. Die
Stadt Luxemburg ist Deutsche Bundesfestung. Die Festungen Maas-
tricht und Venloo im Herzogthum Limburg gehören nicht zum
Deutschen Bunde, —


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172 17. — Niederlande und Belgien.

reschiclite» — Das Königreich Belgien, die zuletzt in die
Reihe der Europäischen Staaten eingetretene Monarchie, besteht aus den
südlichen Provinzen der Niederlande, die sich 1830 auf dem Wege der
Revolution der Verbindung mit den nördlichen Provinzen zu einem König-
reiche unter dem Herrscherhause der Dränier entzogen. Schon unter den
Römern führten diese Ländertheile den Namen Belgien und bildeten als
GaUia belgica einen Theil des Römischen Reichs. Im 6. Jahrhundert kam
das Land unter die Herrschaft der Franken, die von hieraus in Gallien
einrückten. Von da an blieb das Land in Verbindung mit den Franken
und bildete einen Theil des Fränkischen Reichs. Seit dessen Theilung ge-
hörte es aber zu Deutschland und bildete einen Theil des Herzogthums
Lothringen. In diesen Zeiten entstanden in einzelnen Distrikten Herren,
die durch Besitzerweiterungen mächtiger geworden und sich Herzoge,
Grafen und Dynasten nennend, als solche später von den Kaisern aner-
kannt wurden. Aus dieser Zeit schreibt sich auch der bedeutende Län-
derbesitz der höhern Geistlichkeit in diesen Provinzen her. Alle jene ein-
zelnen Herzogthümer, Grafschaften etc. wussten später die Herzoge von
Burgund, aus dem Hause Valois, durch Heirath, Kauf und Gewalt, unter
Anerkennung der Oberhoheit und Oberlehnsherrlichkeit der Deutschen
Kaiser, zu erwerben. Nach dem Aussterben des Burgundischen Herzog-
stamms mit Karl dem Kühnen, 1477, kam der eine Theil des Landes,
durch Heirath der Erbtochter Maria mit Maximilian L, an das Haus
Habsburg. Maximilian's Enkel, Karl V., vereinigte mit diesen Ländern,
die unter dem Namen Burgund einen Kreis des Deutschen Reichs bil-
deten, noch Friesland, Ober-Yssel, Geldern, Zütphen und Groningen, und
ordnete das Verhältniss der Burgundischen Gesammtländer zum Deutschen
Reiche auf dem Reichstage zu Augsburg, 1548. Seit Karl V. gehörte
Burgund den Spanischen Königen: aber schon unter Philipp II. rissen
sich die 7 nördlichen Provinzen, 1559, los und erhielten im Westphäli-
schen Frieden von Spanien die Anerkennung ihrer Unabhängigkeit. Von
den südlichen Provinzen, die Spanien blieben, erbeutete Frankreich durch
Einfälle und Kriege von 1557—1559 und 1635-1659 Artois, Theile von
Flandern, Hennegau, Namur und Luxemburg. Die übrig gebliebenen Pro-
vinzen erbte nach Aussterben der Spanischen Könige Habsburgischen
Stammes die Oesterreich-Habshurgische Linie in Deutschland, und blieb
im Besitz derselben, bis sie in den französischen Revolutionskriegen
von den Neufranken erobert (1794) und in dem Frieden von Campo
Formio, 17. Okt. 1797, von Oesterreich an Frankreich abgetreten wurden.
Nach Napoleon's Sturze wurden diese Ländertheile mit den nördlichen
7 Provinzen zu einem Königreiche vereinigt und Wilhelm Friedrich,

9. Königreich Rel^ien.


Prinz von Oranien und Nassau, zum Fürsten und später, mit Bewilligung
des Wiener Kongresses, zum erblichen, souveränen König der Niederlande
ernannt. Den 8. August 1815 legte er den zusammenberufenen Notabein
Belgiens ein Grundgesetz des gesammten Königreichs vor, gegen wel-
ches sich aber die Mehrzahl, wegen der darin ausgesprochenen vöHlgen
Freiheit des Religionskultus, der politischen und bürgerlichen Gleichheit
aller Staatsbürger und ihrer Fähigkeit zu Staatsämtern ohne Rücksicht
der Religion und des Standes, durch entschiedenen Einfluss der Geistlich-
keit offen erklärte. Nichtsdestoweniger führte der König Wilhelm
Friedrich die vorgelegte Konstitution ein, weil sie bereits von den
nördlichen Provinzen angenommen war, und weil die darin ausgesproche-
nen Grundsätze mit den Prinzipien unserer Zeit zur gedeihlichen Ent-
wicklung volksthümlicher Wohlfahrt übereinstimmten. Seitdem trat offene
und versteckte Opposition jeder Massregel der Regierung entgegen; Jour-
nalistik und katholisches Kirchenthum entfremdeten die Gemüther der be-
stehenden Regierung, was leichter wurde, als in den andern Staaten, da
Sprache, Konfession und Mischlingsabkunft sie ohnehin schon von den
nördlichen Provinzen trennte. — Nach der Französischen Julirevolution,
1830, brach in Brüssel die lange genährte Unzufriedenheit zum Aufstande
aus, der sich schneH über ganz Belgien verbreitete. Die Versuche des
Königs, die Provinzen durch Waffengewalt oder eigene Konstitution wie-
der zu gewinnen, waren vergebens. Belgien erklärte sich für unabhängig
und errichtete eine provisorische Regierung, die eine Verfassung e^-
warf, welche später vom Nationalkongress bestätigt wurde. Ein im März
1831 versammelter Nationalkongress bot dem Prinzen Leopold von Sach-
sen-Koburg-Gotha die Krone an und dieser bestieg den 21. Juli den neuen
Thron. In dem Kriege, der gleich hierauf zwischen Belgien und Holland
entbrannte, wurden die schlecht bewaffneten und befehligten Belgier ge-
schlagen, und der kaum geborene Staat hätte sicher seine Endschaft er-
reicht, wenn nicht Frankreich vom 2. bis 15. August dazwischen getreten
wäre. Bald hierauf wurde zu London ein Kongress über die Niederlän-
dischen Angelegenheiten eröffnet, in welchem die Trennung beider Staa-
ten und die Begrenzung derselben entschieden wurde. Holland wider-
sprach, wurde aber durch ein Französisches Heer und durch die Erobe-
rung Antwerpens zur Abtretung der für Belgien bestimmten Theile ge-
nöthigt. Nach jahrelangen Verhandlungen der Europäischen Grossmächte
wurde endlich die Belgische Frage 1839 erledigt, nachdem sich zuletzt
Belgien der Verbindlichkeit zu entziehen suchte, Theile von Luxemburg
und Limburg, als das dem Könige der Niederlande als Deutschem Bun-
desfürsten garantirte Territorium, zu räumen. Seit dem Ende des Lon-
doner Kongresses und der Beilegung der streitigen Rechtsverhältnisse ist
Belgien allgemein anerkanntes selbstständiges Königreich, und glücklich
unter seinem vom Belgischen Kongress am 4. Juni 1831 gewählten Herr-
scher Leopold L —

»as I^and. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das im Süden der
Niederlande, zwischen 20« l4'-230 46' OL. und 49" 27'-510 28' NBr. ge-
legene Königreich Belgien, das von S. nach N. eine Ausdehnung von 30,
von 0. nach W. von 353/,, Meilen hat, wird im N. von dem Königreich
der Niederlande, im 0. von Limburg, Rheinpreussen und Luxemburg, im
S. von Frankreich und im W. von der Nordsee begrenzt, und umfasst
einen Flächenraum von 536,6i Qu.-M. oder 2,945,594 Hektaren, mit (1857)
4,529,461 Einwohnern, hat mithin 8,442 Seelen auf 1 Qu.-Meile.

Bestandtheiie, politische Eintheilung. - Erst im Jahre 1830,
durch gewaltsame Losreissung vom Königreiche der Niederlande entstan-
den, besteht Belgien zum grössten Theil aus Ländern, die früher zum
Deutschen Reiche gehörten: aus dem grösseren Theile der österreichi-
schen Niederlande (den Grafschaften Flandern, Hennegau und Namur,
dem Herzogthum Brabant mit der Herrlichkeit Mecheln, der Markgrafschaft


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17. — Niederlande und Belgien. 9

Antwerpen, und Theilen der Herzogthümer Limburg und Luxemburg), die i
vormals den burgundischen Kreis bildeten, und aus dem vormaligen i
Hochstift Lüttich, der Abtei Stablo und der Grafschaft Eeckheim, die
früher zum westphälischen Kreise gehörten. Hierzu kommen noch
verschiedene kleine Gebietstheile Frankreichs, die im zweiten Pariser
Frieden, 1815, an die Niederlande abgetreten werden mussten (wie Marien-
burg, Philippeville und Chimay, vom vormaligen französischen Hennegau,
I
und das kleine Herzogthum BouiUon, früher ein Bestandtheil des General- ;
gouvernements Metz), und jetzt mit jenen vereint das Königreich Belgien
bilden. — Seit der Trennung von den Niederlanden ist Belgien in fol-
gende 9 Provinzen getheilt, die wiederum in Bezirke, und letztere in
Kantone zerfallen.

Flächeninhalt in
Hektaren Qu.-M.

Antwerpen (An

vers) .......

Brabant .........

Westflandern----

Ostflandern —
Hennegau (Hai-

naut) ........

Ltitticli (Luik,

Liege) ........

Limburg ........

Luxemburg .....

Namur (Namen)

Zusammen

Bevölkerung
1. Jan. 1857

Auf der
Qu.-M.

Hauptstadt.

Einw.

Provinz ea.

Antwerpen
(Anvers) ---
Brüssel (Bru-
xelles) .....

Brügge (Bru-
ges) ........

Gent (Gand)

8,419
12,520

10,603

14,228

11,353

9,557
4,361
2,408
4,288

^8,442^'

283,311
328,323

323,449

299,787

372,206

289,319
241,315
441,704
366,180

51,61
59,81

58,,,

54,6,

67,81

52.70
43„6
80,47

66.71

434,485
748,840

624,912

776,960

769,065

503,662
191,708
193,754
286,075

107,176

260,659

51,550
115,958

25,883

88,478
10,805
6,978

Bergen (Möns)
LüttichtLuik,

Liège) .....

Hasselt .....

183,Arlon ........

340|Namnr (Na-

I men)........

243o!Brüssel .....

Auswärtige Besitzungen hat Belgien nicht, dagegen besteht in Brüssel eine
Kolonisationsgesellschaft (unter dem Protektorat des Königs), die
in Guatemala 404,666 Hektaren Land (die Kolonie St. Thomas) erwarb.

Physische Besehaflfenheit. — Die grössere Nordhälfte Belgiens
ist ein völlig ebenes, flaches, fast wassergleiches Land; der Süden da-
gegen, die Provinzen Hennegau, Lüttich und Namur, heben sich zu wel-
lenförmigen Hochflächen und werden von Zweigen des hohen Veen und
der Ardennen, die aber nirgends über 2,000' aufsteigen, und oben ab-
geflächte, oft bewaldete und moorige Bergmassen bilden, durchschnitten.
— TrefTlich bewässert, und in seinem Flusssystem durch Kanäle noch
mehr gefördert, gehören alle Flüsse Belgiens der Nordsee an. Die Haupt-
ströme des Landes sind die Scheide und Maas. Die aus Frankreich kom-
mende Scheide durchströmt Hennegau und Ostflandern, scheidet letz-
tere Provinz von Antwerpen, bespült Tournay, Gent, Dendermonde und
Antwerpen, und geht unterhalb Lillo nach den Niederlanden über; von
rechts empfängt sie auf diesem Laufe die Dender und die Rüpel,
welche die Dyle (mit der Senne und Demer), und die Nethe auf-
nimmt, von links die Leye oder Lys. Die Maas kommt ebenfalls aus
Frankreich, durchfliesst Namur, Lüttich und Limburg, geht nach den Nie-
derlanden über, und empfängt in Belgien von rechts den Semoy, die
Lesse (mit Hamm), und die Ourthe (mit Ambleve), von links den
Hermeton, die Sambre und die Mehaigne. Von kleineren Strömen
ist zu erwähnen: der schiffbare Yzer (mit dem Yperte) in Westflan-
dern, der bei Nieuport in's Meer mündet. Von den zahlreichen Kanälen
des Landes sind zu erwähnen: der Nordkanal, welcher die Scheide
mit der Maas (Antwerpen mit Venloo), der lüttichsche Kanal, wel-
cher die Maas mit der Mosel, der brüsseler Kanal, welcher Brüssel
mit Antwerpen verbindet; der Kanal von Charleroi nach Brüssel, der
Kanal von Möns nach Conde, der Kanal von Ter Neuse nach Gent, der
Kanal von Ostende über Brügge nach Gent etc. — Landseen fehlen.


doch gibt es viele Teiche, Moore und urbar gemachte Polder in beiden
Flandern und der Provinz .Antwerpen. Mineral- und Heilquellen
sind in Menge vorhanden; die besuchtesten sind die warmen Quellen zu
Spaa und Chaudfontaine, und die Mineralquellen von Tongres und Mari-
mont. — Der Boden Belgiens, aus Thon und Sand bestehend, ist von
grosser Fruchtbarkeit; das fruchtbarste Land ist im Norden; Thon herrscht
hauptsächlich in den Polders vor, die in der Provinz Antwerpen allem
eine Fläche von 12,000 Hektaren einnehmen. Der südliche Theil Belgiens
hat viel steiniges, aber immer noch fruchtbares Land. An nützRchen
Mineralien ist Belgien ungemein reich. Den ersten Rang nehmen die
Steinkohlen ein, die überall im Lande gefunden werden. Hennegau aRein
bringt mehr Steinkohlen als ganz Frankreich hervor; die vier Steinkoh-
lenmittelpunkte Möns, Marimont, Lüttich und Charleroi liefern allein jähr-
lich 31/2 Mill. Tonnen (ä 2,000 Pfd.), und bedeutende Kohlenflötze finden
sich in den Provinzen Namur und Limburg. Eisen findet man besonders
zwischen der Maas und Sambre, in der Provinz Lüttich, Limburg und
Luxemburg; Kupfer liefern Hennegau und Lüttich; Blei Lüttich, Namur
und Luxemburg; Zink Lüttich (Moresnet) und Namur; Braunstein Lüttich;
Galmei, Schwefel, -Alaun und Feuersteine Namur und Lüttich; Marmor-
brüche sind in Hennegau, Namur, Lüttich und Luxemburg; Schiefer lie-
fern Namur und Luxemburg (Herbeumont allein jährlich 8 Mill. Steine);
Sandsteine, Mühl-, Wetz- und Schleifsteine hauptsächlich in Lüttich, Lim-
burg, Hennegau und Luxemburg; Thon- und Pfeifenerde Namur etc. -
Das Klima Belgiens ist ungemein veränderlich. In den Ebenen des Nor-
kens und Westens ist die Luft feucht und nebelig; scharf und gesund in
den Berggegenden. In Flandern und .Antwerpen verursachen die Meeres-
winde im Winter eine ungesunde Temperatur, und in den Deichgegenden
grassiren jährlich gefährliche Fieber. Die mittlere Jahrestemperatur in
Brüssel ist 100,9, die höchste Temperatur + 28,8, die niedrigste — 110,3.

Bromme's Hand-Atlas. — Niederlande und Belgien, c-

Die jährRche Regenmenge beträgt im Durchschnitt 745,35 Millim. Die
vorherrschenden Winde sind aus Südost und Nordwest. —

Ilas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Stammverschie-
denheit. — Belgien gehört zu den volksdichtesten Ländern der Erde.
Im Jahre 1838 belief sich die Bevölkerung auf 3,992,240 Seelen, hatte
sich mithin im Verlaufe von 25 Jahren (von 1813—1838) um mehr als
eine Million, oder jährlich im Mittel um 40,889 Menschen vermehrt- 1843
betrug die Bevölkerung 4,213,863; 1849: 4,359,090;
1854: 4,548,922 See-
len. Von da an ist die Bevölkerung etwas zurückgegangen, und nach
der Zählung vom 1. Jan. 1857 betrug sie nur 4,529,461, mithin 19,461
weniger als 1854. Die bevölkertste, bestangebauteste Provinz ist Ost-
flandern (mit 14,228), am schlechtesten bevölkert ist Luxemburg (mit
2,408 Menschen auf der Qu.-M.). Die Bevölkerung der Städte betrug
(1856) 1,181,370, die der Landgemeinden 3,348,091. Die Durchschnitts-
zahl der Geburten beträgt 148,370 (76,118 Knaben, 72,252 Mädchen), die
der Todesfälle 109,852 (55,903 männl., 53,949 weibl.), die der Ehen
32,171. — Der Abstammung nach sind die Bewohner Belgiens Vlä-
men (Flamländer) deutschen Ursprungs, meist in Flandern, Antwerpen
und Limburg, w'elche vlämisch, einen vom holländischen wenig verschie-
denen Dialekt der niederdeutschen .Mundart, sprechen; Wallonen, deren
Sprache ein sehr verderbter Volksdialekt der französischen Sprache ist;
Deutsche, Engländer, Eingewanderte aus andern Ländern, und
Juden in geringer Zahl. Die Provinzen West- und Ostflandern, Antwer-
pen, Limburg und Brabant sind die, innerhalb deren das Niederdeutsche
(Vlämische) vorherrschend Volkssprache ist; in den südlichen Provinzen
ist Wallonisch die Hauptsprache; in Luxemburg gemischt mit Hochdeutsch,
das in den übrigen Provinzen in Gemeinschaft mit dem Englischen, nur
von den deutschen und engliscben Arbeitern gesprochen wird, die in
zahlreichen Fabriken und industriellen Anstalten beschäftigt sind, Von


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10 17. — Niederlande und Belgien.

den Bewohnern des Landes sprechen 2,503,821 vlämisch oder überhaupt
niederdeutsch, 1,918,283 wallonisch, 83,219 hochdeutsch, 17,946 englisch.
Die rein französische Sprache ist die Geschäftssprache, und überhaupt die
Sprache der gebildeten Stände im ganzen Königreiche, wie denn über-
haupt das französische Element in Belgien weit stärker sich entwickelt,
als das deutsche. —

EeligionsverscMedenlieit, Kirchliche "Verhältnisse. — Nach
der Verfassung ist allen Kulten ötfentliche Ausübung zugesichert, doch
bekennt sich die Mehrzahl der Bewohner Belgiens zur katholischen Kirche;
Protestanten zählt man im Ganzen nur 26,340, darunter auch der König,
dessen Kinder jedoch in dem Glaubensbekenntniss der katholischen Kirche
erzogen worden sind; Israeliten sind nur 1,958 im Lande. Die Katho-
liken stehen unter einem Erzbischof (zu Mecheln, für Antwerpen und
Brabant) und 5 Bischöfen (zu Doernik oder Tournay für Hennegau, zu
Gent für Ost-, zu Brügge für Westflandern, zu Lüttich für Lüttich und
Limburg, und zu Namur für Namur und Luxemburg). Das Kapitel des
Erzbisthums zählt 3 Generalvikare und 12 Domherren; das Kapitel eines
jeden Bisthums 2 Generalvikare und 8 Domherren. Die Weltgeistlichkeit
besteht aus 79 Pfarrern erster und 159 Pfarrern zweiter Klasse, 2,201
stellvertretenden Pfarrern, 531 Kaplanen und 1.528 Vikaren, zusammen
4,498 Personen. Klostergemeinden gibt es 426. Die Protestanten
haben 28 Geistliche, von denen 18 der evangelischen, 10 der anglikani-
schen Kirche angehören. Die Israeliten stehen unter dem Centrai-
konsistorium zu Brüssel.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Der öff'entliche Un-
terricht ruht gänzlich in der Hand der Kirchengewalt, gegen welche die
weltliche Macht immer noch vergeblich ankämpft; indessen ist es doch
dem Assoziationsgeist gelungen, in Brüssel (1837) eine „freie" Universi-
tät zu gründen, die sich von dem Einflüsse der Kirchenbehörde unab-
hängig erhalten hat. Ausser dieser bestehen Staats-Universitäten zu Gent
und Lüttich, und die katholische Universität des Klerus zu Löwen; theo-
logische Seminarien zu Mecheln, Brügge, Gent, Lüttich, Namur und Tour-
nay; 2 Athenäen und andere Kollegien für den gelehrten Unterricht; 2
öffentliche Staatsnormalschulen (Schullehrerseminare), 1 für Flamänder
in Lier (Antwerpen), 1 für Wallonen in Niveiles (Brabant); 7 privatliche
(bischöfliche) Normalschulen, Schulen für den öffentlichen Dienst, Spe-
zialschulen und 5,843 Primärschulen, in welchen gegen V2 Mill. Kinder
unterrichtet werden. An andern Anstalten zur Förderung der geistigen
Kultur bestehen: Die Königb Akademie der Wissenschaften zu Brüssel,
Vandermaelens geographisches Etablissement, und eine Menge Gesellschaf-
ten für Medizin und Naturwissenschaften, Akademien für Zeichnen und
die Baukunst, für Musik, für Industrie etc., 1 Militärschule zu Brüssel,
und Schiffbau- und Navigationsschulen zu Antwerpen, Ostende etc. Bib-
liotheken bestehen in allen grössern Städten; Museen, Kunst- und Ge-
mäldesammlungen zu Brüssel, Antwerpen, Gent und Lüttich. Wissen-
schaften werden ungemein gepflegt und durch den Buchhandel, der hier
von grosser Bedeutung ist, kräftig unterstützt. An sogenannten Akade-
mien, in denen Zeichnen, Malen, Modelliren, überhaupt Alles gelehrt wird,
was in das Gebiet der zeichnenden und bildenden Kunst einschlägt, be-
stehen 41, die seit 1830 von circa 200,000 Zöglingen besucht wurden.
Am grössten ist die Frequenz der Akademie zu Antwerpen und Brüssel,
von denen die erstere gegenwärtig 1,355 Schüler zählt, von denen sich
aber nur 444 der Kunst widmen, die übrigen sich für Kunsthandwerke
und technische Gew-erbe ausbilden.

Physisch - technische Kultur. — Belgien ist vorzugsweise ein
Ackerbau treibendes Land, und in einigen Provinzen steht die Land-
wirthschaft auf einer hohen Stufe der Vollkommenheit. Ein grosser
Theil der Oberfläche des Landes (1,464,927 Hektaren oder 5,739,000 preuss.
.Morgen) ist dem Getreidebau gewidmet, und erträgt über den Bedarf der
Bewohner. Weizen, Roggen, Buchweizen, Hafer, Gerste und Kartoffeln
sind die Haupterzeugnisse. Hanf von ausgezeichneter Güte liefern Flan-
dern, Hennegau und Antwerpen; Flachs vorzugsweise Flandern. Der Ta-
baksbau, der früher in allen Provinzen betrieben wurde, beschränkt sich
jetzt auf Flandern. Die Gärtnerei ist über ganz Belgien verbreitet und
hat ausserordentliche Fortschritte gemacht; fast in allen Städten sind
botanische und Hortikultur-Gesellschaften, und jede Provinz hat ihre be-
sondere Ackerbaukommission. Die Obstkultur ist ausgezeichnet, die
des Weins dagegen wird weniger gepflegt, obgleich die Ufer der Sure in
Luxemburg, und die der Maas, in der Umgegend von Lüttich und Huy
(in Namur), ziemlich wohlschmeckende Weine liefern. Das Areal der
Gärten und Baumgärten wird auf 52,364 Hektaren angegeben- Die Forst-
wirthschaft wird sehr rationell betrieben; die Oberfläche der Gehölze
und Waldungen wird auf 545,365 Hektaren geschätzt; die meisten Wal-
dungen besitzen Namur und Luxemburg, wo sie allein 193,736 Hektaren
einnehmen. — Der trefflich betriebene Wiesenbau (besonders in Flan-
dern) unterstützt die Viehzucht ungemein. Die Wiesenfläche wird auf
308,875 Hektaren gerechnet. Die Pferdezucht wird vorzugsweise in Flan-
dern betrieben; die Polders von Antwerpen liefern gute Arbeits-, Luxem-
burg treffliche Post- und Wagenpferde. Ansehnliche Gestüte sind zu Ter-
vueren bei Brüssel, Cambron unweit Möns, St. Pierre bei Thieu, Onker-
zele (in Ostflandern), Maison-Bois bei Verviers etc. Die beste Rinderzucht
besteht in Flandern, Limburg und Luxemburg; Schafzucht wird in allen
Theilen des Landes betrieben, und die Wolle des flandrischen Schafes für
geringe Tuchgewebe, die des ardenn'schen Schafes für feinere Tücher
verwendet. Die Schweine- und Ziegenzucht ist verhältnissmässig unbe-
deutend, Die Geflügelzucht deckt den Bedarf; die Bienenzucht ist ver-
nachlässigt; die Seidenzucht und die Kultur des Maulbeerbaums dagegen
verbreitet sich in Brabant, Hennegau, Flandern und Lüttich immer mehr,
und die gewonnene Seide ist eben so trefflich als die Seide Piemonts. Die
Jagd wird vorzugsweise in Luxemburg, Namur, Lüttich, Limburg und
Antwerpen, doch mehr des Vergnüpns als des Nutzens wegen, betrieben.
Von Wichtigkeit ist die Fischerei: der Herings- und Stockfischfang be-
schäftigt jährlich mehr als 200 Schiffe, und die Gewässer der Küste lie-
fern ausser diesen Rochen, Schellfische, Steinbutten, Makrelen etc., und
von Schalthieren: Hummern, Krabben, Grenades, Austern, Muscheln etc. Auch
die Flüsse des Landes sind reich an Fischen, und die Flussfischerei von
nicht geringem Belange. Die technische Kultur ist von grosser Be-
deutung , und die Industrie Belgiens wetteifert mit der Industrie Eng-
lands. Von grosser Wichtigkeit ist die Tuchfabrikation (Verviers, Lüttich);
woüene Stoffe (Flanell, Decken, ZwilHg, Sersche etc.) werden in allen
Provinzen verfertigt; Wolienmousseline, Merino etc, in Lüttich und Ver-
viers; Teppiche zu Tournay, Brüssel, Antwerpen, Gent, Brügge etc. Die
Leinwandfabrikation hat einen ausgezeichneten Ruf, und das Bleichen der
Leinwand eine hohe Stufe der Vervollkommnung erlangt (besonders in
beiden Flandern, Brabant, Hennegau und Antwerpen), Baumwollenmanu-
fakturen sind vorzugsweise in Gent, Lüttich, St. Nicolas, Antwerpen,
Turnhaut, Mecheln und Lierre; der Mittelpunkt der Seidenmanufaktur ist
Antwerpen; Atlas und Sammet liefern Lierre und Uccle. Die besten
Spitzen liefern Brüssel, Mecheln, Turnhaut, Möns etc.; bedeutende Band-
webereien sind zu Brüssel, Ypres, Commines, Hamme etc.; Bortenwirke-
reien zu Brüssel und Gent. Die Hut- und Strohhutfabrikation ist von
Wichtigkeit; die Papierfabrikation ist in stetem Fortschreiten begriffen;
die Leder- und Wachsleinw-andfabrikate behaupten ihren alten Ruf, und
die Gerbereien zu Stavelot und Lüttich, Brüssel, Gent, Tournay etc. sind
von grosser Bedeutung. Die Buchdruckerkunst, Lithographie und Buch-
binderei (besonders in Brüssel) haben sich sehr vervollkommnet; den be-
deutendsten Aufschwung aber hat die Industrie in der Fabrikation von
Metallwaaren und Maschinen genommen: überall sind Hochöfen, Schmie-
den, Plattmühlen, Frischherde, Hammer etc. angelegt, und grossartige
Etablissements bestehen zu Seraing, Ougree, Hornu, Monca-sur-Sambre,
Conillet, Chätelineaux, Lüttich, Brüssel, Gent, Verviers, Charleroi, Möns,
Namur, Huy, Brügge, Tournay etc. — Musikalische Instrumente liefern
Brüssel, Antwerpen, Gent, Lüttich und Brügge; Krystall- und Glaswaaren
Charleroi, Namur und Val- St. Lambert; die besten Töpferwaaren Tirle-


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17. — Niederlande und Belgien. 11

mont, Termonte, Löwen und Gent; Steingut und Fayence Bonvignes, Bouf-
fioulx, Laroche und Sept-Fontaines; Porzellan Tournay, Brüssel, Anden-
nes und Leeuw- St. Pierre. Chemische Produkte liefern Namur, Antwer-
pen, Mecheln, Courtrai, Brüssel etc.; Seife, Talg- und Wachslichter
Antwerpen, Flandern und Hennegau; Zucker Brüssel, Antwerpen, Gent
etc. Bierbrauereien und Branntweinbrennereien sind in allen Theilen des
Landes. Die besten Biere liefern Löwen, Brüssel, Gent, Tournay, Hoe-
garde, Tirlemont und Diest.

HandeL - Der Handel Belgiens erstreckt sich nach allen Welt-
theilen, hat einen grossen Aufschwung genommen, und wird durch die
glückliche Lage des Landes am Meere, durch die schiffbaren Flüsse, guten
Landstrassen und ein treffliches Kanal- und Eisenbahnnetz sehr befördert.
Die Ausfuhren bestehen in den Produkten seines blühenden Ackerbaues,
und seiner zahlreichen Fabriken; die Einfuhren in Kolonialwaaren,
Wein, Südfrüchten und den Rohprodukten für seine Fabriken. Der all-
gemeine Handel betrug 1854: Einfuhr, nach der amtlichen Werth-
annahme, 621,900,000 (nach dem wirklichen Werthe 651,600,000) Frcs.;
die Ausfuhr, nach der amtlichen Werthannahme 71-3,500,000 (nach dem
wirklichen Werthe 702,800,000) Frcs. Zusammen belief sich mithin der
allgemeine Handel nach der amtlichen Werthannahrae auf 1,335,400,000
(nach dem wirklichen Werthe auf 1,354,400,000) Frcs. Gegen den Ge-
sammthandel des Jahres 1853 stellte sich (nach der amtlichen Werthan-
nahme) eine Zunahme von mehr als 141 Mill, oder 12 Prozent, und gegen
den Durchschnitt der 5 Jahre 1849—53 eine Zunahme von fast 341 .Mill,
oder 34 Prozent heraus. Der Spezialhandel Belgiens ist in obiger
Summe einbegriffen mit 739V2 Mill, nach der amtlichen Annahme (oder
mit 832V2 Mill, nach dem wirklichen Werthe), und zwar: Einfuhr mit
443V2 Mill., die Ausfuhr mit 389 Mill. Frcs. Gegen 1853 und gegen den
5jährigen Durchschnitt ergab sich eine Steigerung bei der Einfuhr von
13 vielmehr 25%, bei der Ausfuhr von 18 vielmehr 51«/o. Im Jahre 1838
betrug die Einfuhr nur 199, die Ausfuhr nur 161 Millionen. Der Spezial-
handel mit den auswärtigen Ländern während des Jahres 1856 belief sich
zusammen auf 806,775,000 Frcs., und zwar: die Einfuhr auf 399,796,000,
die Ausfuhr auf 406,979,000 Frcs.; 1857 betrugen die Einfuhren 393,249,000,
die Ausfuhren
450,704,000 Frcs. Die meist betheiligten Länder bei der
Einfuhr waren: England mit 76, Niederlande mit 59, Frankreich mit 59,
Vereinigte Staaten mit 49, Deutscher Zollverein mit 40, Britisch-Indien
und China mit 27, Rio de la Plata mit 18, Russland mit 15, Chili und
Peru mit 11, Brasilien mit 10 Mill; Frcs. etc. Von den Ausfuhren gingen:
nach Frankreich 141, nach den Niederlanden 66, nach England 58, nach
dem Deutschen Zollverein 38, nach den Vereinigten Staaten 22, nach den
Hansestädten 14, nach der Türkei und dem Archipel 10 MiR. etc. — Ein-
gelaufen waren in Belgischen Häfen im Jahr 1856: 2,572 Schiffe von
521,704 Tonnen Tragfähigkeit, 435,856 Tonnen Ladung und 27,573 Be-
mannung; ausgelaufen im gleichen Jahre 2,627 Schiffe von 534,497
Tonnen Tragfähigkeit, mit 190,023 Tonnen Ladung und 27,975 Beman-
nung. 1857 Hefen 2,791 Schiffe (von 594,669 Tonnen Tragfähigkeit, mit
31,266 Bemannung) in belgischen Häfen ein, und 2,768 Schiffe (mit
586,166 Tonnen und 30,845 Bemannung) aus. Die Handelsmarine
zählte am 31. Dec. 1856 im Ganzen, ohne die Dampfschiffe, 140, am
31. Dec. 1857 142 Seeschiffe, mit einer Gesammtzahl von 40,397 Tonnen,
und zwar: Antwerpen 85, Ostende 33, Gent 6, Brügge 7, andere Häfen
11 Schiffe. Für den Fischfang wurden ausserdem 212 Fahrzeuge mit
1,500 Matrosen verwendet. Am 31. Dec. 1858 zählte die Handelsmarine
im Ganzen 145 Schiffe mit 45,050 Tonnen, und zwar: 57 Dreimaster mit
25,544; 81 kleinere Schiffe mit 13,735, und 7 Dampfschiffe mit 5,771
Tonnen. — Die wichtigtigsten Handelsplätze des Innern sind: Brüssel,
Gent, Lüttich, Namur, Tournay, Ypern, Cotirtray, Möns, Löwen, Verviers
und Mecheln. Von den Seestädten treiben den bedeutendsten Handel:
Antwerpen, Ostende, Brügge und Nieuport. — Strassen, Kanäle und
Eisenbahnen bezeichnet die Karte.

Münzen, Maass und Gewicht. — Das französische System ist
allgemein adoptirt; beim Geld unter Abschaffung der Goldwährung. Die
Einheit der Landesmünze ist der Franc. Goldmünzen sind: 20- und
40-Francsstücke; Silbermünzen: Vi, V2, L 2 und 5 Francs; Kupfermün-
zen: 1, 2, 5 und 10 Centimes. Den französischen Maassen hat man
eigene Benennungen gegeben. Die Aune (Eile) ist der Meter; derLitron
bei Getreide = der Liter; bei Flüssigkeiten heisst der Hektoliter Baril.

Iler §<aat. — Staatsverfassung. — Belgien ist eine erbliche
konstitutionelle, durch den Nationalkongress vom 7. Febr. 1831 dekretirte
Monarchie. Die Souveränität ruht im belgischen Volke, das nach dem
Abfalle vom Hause Nassau-Oranien sich in der Person des Herzogs Leo-
pold von Sachsen-Koburg-Gotha ein eigenes Oberhaupt erwählte, und
durch 2 Kammern vertreten wird. Hauptgrundgesetz des Staats ist die
Verfassungsurkunde vom 25. Febr. 1831 in 139 Artikeln. Dieselbe sichert
die Freiheit der Personen, die Gleichheit aRer Belgier vor dem Gesetze,
die Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigenthums, Freiheit und
Unabhängigkeit der ReRgion, Freiheit der Sprache und Presse, die Ver-
antwortlichkeit der Minister und die Unabhängigkeit der richterlichen Ge-
walt. Die gesetzgebende Macht wird durch den König, den Senat und
die Kammer der Repräsentanten ausgeübt. Die Initiative bei den Vor-
schlägen der Gesetze kommt jedem der drei Zweige dieser Macht zu. Die
Kammer der Senatoren zählt 47, die der Repräsentanten 95 Mitglieder,
von denen die ersteren auf 8, die letzteren auf 4 Jahre vom Volke er-
wählt werden. Die Kammern treten alle Jahre zusammen und dürfen
wenigstens 40 Tage lang berathschlagen.

Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt ist König Leo-
pold L (Herzog zu Sachsen, Prinz von Sachsen-Koburg-Gotha, geb. den
16. December 1790, gewählt vom belgischen Kongress zum König der
Belgier am 4. Juni 1831, übernahm die Regierung am 21. JuR 1831).
Er hat die vollziehende Macht und theRt die gesetzgebende, wie das
Besteuerungsrecht, mit der Nation; seine Person ist helRg und unver-
letzlich, aber seine Minister sind der Nation verantwortlich. Der Thron
'St nur in der männlichen Linie erblich und nach dem Rechte der Erst-
geburt; der Thronerbe wird nach VoRendung des 18. Jahres mündig; be-
rathschlagende Stimme erlangt derselbe aber erst im 25. Jahre. Beim Tode
des Königs üben die vereinigten Minister, unter Verantwortlichkeit, die
KonstitutioneHe Macht des Königs solange aus, bis dessen Nachfolger
den Eid auf die Verfassung geleistet hat. Ist beim Tode des Königs der
Nachfolger minderjährig, oder befindet sich der König in der UnmögRch-
keit, zu regieren, so vereinigen sich die beiden Kammern und sorgen für
eine Regentschaft. Der Titel des Monarchen ist: „Leopold L, König der
Belgier." Residenz ist Brüssel; Lustschloss und Sommerresidenz:
Laekem. Der ältere Sohn des Königs hat den Titel: ,,Herzog von Bra-
bant", der jüngere: „Graf von Flandern. — Wappen ist der goldene
und gekrönte Brabanter Löwe in dem Familien- und Hauswappen des
Königs, mit der Unterschrift:
VUnion fait la force. Das Wappen und
die Kette und den Stern des Leopoldordens schmücken Standarten und
Fahnen mit den Belgischen Farben: Roth, Gelb und Schwarz. Das Ganze
deckt die königl. Krone. — Ritterorden besteht nur Einer: der Leo-
poldsorden in 5 Klassen: Grosskreuze, Grossoffiziere, Kommandeurs,
Offiziere und Ritter, gestiftet 1832 zur Belohnung für Civil- und Militär-
verdienste; ausserdem noch ein Ehrenstern in 3 Klassen, in den bei-
den ersten aus Gold, in der letzten Klasse aus Silber bestehend, zur Be-
lohnung derer, die dem Vaterlande im J. 1830 besondere Dienste ge-
leistet haben, und eine Verdienstmedaille in Gold, die vom König
ausgegeben wird. — Der Hofstaat des Königs besteht aus den Gross-
kronämtern: dem OberhofmarschaR, dem Minister des königlichen Hauses
(Kabinet), dem Intendanten der Civilliste, dem Oberstallmeister, dem Mili-
tärstaate und 9 Flügeladjutanten. Der Herzog von Brabant hat einen be-
sondern Hofstaat. —-

Staatsverwaltung, Rechtspflege. — Der König, als Oberhaupt
des Staats, ist ausschliesslich mit der ausübenden Gewalt bekleidet, bei
der er sich eines Ministerraths bedient, welcher aus 6 Mitgliedern
(für die Auswärtigen Angelegenheiten, für's Innere, die Justiz, die Finan-
zp, die Militärangelegenheiten und die öffentlichen Arbeiten) besteht.
Eine besondere Generaldirektion leitet die Strassen-, Brücken- und Minen-
verwaltung, eine zweite die Eisenbahnen, Posten und Telegraphen. Aus-
ser den benannten 6 Departementsministern bestehen noch 12
ataatsminister, ohne Theilnahme am Ministerrathe. Von den ersteren

hat der Justizminister ausser den Zweigen der Justiz auch den Kultus,
und der Minister des Auswärtigen zugleich die Marine unter sich, die
unter einer besondern Generaldirektion steht. — Die Central
Verwal-
tung oder die höchste vollziehende Macht wird in jeder Provinz durch
einen Gouverneur, und dieser wiederum in jedem Arrondissement
durch einen Kommissär repräsentirt. Jede Provinz besitzt ein Conseil,
welches ausschliesslich die Provinzial-Interessen zu ordnen hat. Für die
Gemeinde-Interessen sorgt ein „Corps communal", welches aus einem Bür-
germeister, Schoppen und Räthen besteht. Die Verwaltung der innern
Angelegenheiten ist rein hureaukratisch. — Die Rechtspflege wird von
Tribunalen erster Instanz verwaltet, die in 4 Klassen geschieden sind.
In jedem Bezirk besteht ein Gerichtshof dieser Art. In jedem Kanton ist
ein Friedensrichter, von dem aus an die Tribunale appellirt werden kann,
von denen dann an die königl. Gerichtshöfe oder die Appellationsge-
richte zu Brüssel, Gent oder Lüttich appellirt wird. PoRzeiverbrechen
werden durch eine Sektion der Tribunale erster Instanz beurtheilt; schwere,
polltische und Pressvergehen beurtheilen die Assisenhöfe, die in jeder
Provinz vorhanden sind, und von denen aus an die höchste Gerichtsstelle
des Landes, den Kassationshof zu Brüssel, gegangen werden kann,
der entweder das Urtheil bestätigt, oder verwirft und die Sache an ein
anderes Tribunal verweist. Handelsstreitigkeiten werden durch die Han-
delstribunale geschlichtet, die in letzter Instanz Sachen bis zum Werthe


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12 17. — Niederlande und Belgien.

von 2,000 Francs beurtheilen. Höchstes Militärgericht ist der oberste
Militärgerichtshof zu Brüssel. — Als Grundlage bei der Verwaltung
der Rechtspflege dient das französische Gesetzbuch, bei dem man einige
Modifikationen hat eintreten lassen.

Finanzwesen. — Der Staat zieht seine Haupteinnahmen aus
direkten und indirekten Steuern, aus Regalien und Staatsmonopolen, aus
Stempel- und Einschreibungsgebühren, aus Domänen und Forsten, Eisen-
bahnen etc. Der Staatsbedarf beträgt durchschnittlich 140 Mill. Frcs.
Die Einnahmen stehen meistens bedeutend unter dieser Anforderung. Die
Einnahmen und Ausgaben der Jahre 1851—1859 stellten sich folgender-
massen :

1851. 1852. 1853. 1854. 1855.

Einnahmen: 117,332,550 Frcs. — 117,310,250 — 123,224,250 — 125,002,150 — 128,596,590 —
Ausgaben: 142,139,056 „ — 121,210,195 — 132,708,216 — 1
29,560,323 — 128,404,530 —
Defizit: 24,806,506 Frcs. — 3,899,945 — 9,483,966 — 4,558,173 — —::

1856. 1857. 1858. 1859

Einnahmen: 131,698,540 Frcs. — 138,604,990 — 141,510,790 — 147,232,990 Frcs.

Ansgaben: 140,395,119 ,, — 136,630,875 — 137,016,076 — 136,642,607 ,,

Defizit: 8,696,579 ^^ ^^^^ ---^ ^^^^^ ^^^^^ ---^

In diesen Jahren wiesen nur 4 (1855, 1857, 1858 und 1859) einen Ueberschuss
der Einnahmen über die Ausgaben nach, in den 5 andern dagegen'stellte
sich ein bedeutendes Defizit heraus, das nach Abzug der .Mehreinnahmen der
3 erstgenannten Jahre (im Ganzen 6,660,899 Fr.) immer noch 44,784,270
Francs betrug. — Von den Einnahmen des Jahres 1858 erwuchsen:
18,886,290 Fr. aus der Grundsteuer; 9,850,000 aus der Personensteuer;
3,850,000 aus der Patentsteuer; 623,700 aus Bergwerken; 13,540,000 aus
Zöllen; 950,000 aus der Steuer auf destillirte Getränke; 165,000 aus der
Tabakssteuer; 5,050,000 aus der Salz-Accise, 18,990,000 aus der Accise
auf ausländische Weine und Spirituosen, auf inländische Branntweine,
auf Bier und Essig, auf Zucker; 28,645,000 aus Registrirungsabgaben
und Strafen; 4,930,000 aus Domänen und Wegezöllen; 4,785,000 aus
Posten; 23,860,000 aus Eisenbahnen etc.; 110,000 aus den Packetbooten
zwischen Dover und Ostende, und 7,325,000 Frcs. aus verschiedenen von
der Verwaltung eingetriebenen Erträgen der Steuern, der Registrirung und
des öfl'entlichen Schatzes. — Das Ausga be-B udget bewilligte für 1858:
37,830,555 Fr. für die öfi-entliche Schuld, 4,043,942 für Dotationen,
12,836,136 für das iMinisterium der Justiz, 2,621,711 für die auswärtigen
Angelegenheiten, 7,929,833 für das Innere, 24,650,085 für die öfl'ent-
lichen Bauten, 33,112,000 für das Heer (Kriegsministerium), 11,623,811
für das Ministerium der Finanzen, und 2,368,000 Frcs. für Rückzahlungen
und „non-valeurs". Ausserdem noch 3,582,324 Frcs. für besondere Fonds.

— Die Civilliste des Königs ist zu 1,300,000 holl. Gulden (2,751,323
Frcs.) festgesetzt; ausserdem ist dem Kronprinzen eine halbe Million
Apanage bewilligt, und auch der zw^eite Prinz (Graf von Flandern) erhält
Apanage. — Staatsschuld. — Die Staatsschuld Belgiens belief sich
am 1. Mai 1858 auf 629,919,980 Frcs. ~ Die Schulden des jungen Staats
erwuchsen aus dem Antheil an der Schuld der Niederlande (17 Mill. Frcs.
5proz. und 220 Mill. 2i/2proz. Schulden, die unmittelbar von den 5 Mill.
Gulden Renten herrühren, welche das Land bei der Trennung von dem
Königreich der Niederlande übernehmen musste), aus dem Bau der Eisen-
bahnen, zum grossen Theile aber sind sie das Ergebniss des häufig sich
einstellenden Defizits. Die Staatsschuld selbst besteht aus folgenden An-
leihen:

Anleihe.

Jahr.

j Wie hoch
ausgegeb.

1 Ursprüngl.
Betrag, Frcs

1 Zins.

1

Jetziger
Betrag, Frcs.

Antheil an der Schuld der Nieder-

( 16,931,200

16,931,200

(220,105,632

220,105,632

Kanäle, Elsenbahnen und Strassen-..

1836

92

30,000,000

4

18,514,000

1838

73/,

50,850,800

3

f OS (\ßs ßca

Kfiegsentschädigung ..................

1838

73/,

7,624,000

3

J OD,»0;»,DOO

Kapital der der Stadt Brüssel zu zah-

lenden Rente von 300,000 Francs

1842

pari

6,000,000

5

6,000,000

Umwandlung der 5proz. Anleihe und

Schiitzschelne .......................

1844

pari

95,442,832

77,433,182

RückZahl, eines Kapitals v.l 69,312,000

Frcs. ä 2J4 % an die Niederlande

84,656,000

77,041,000

Umwandlung der 5proz. Anleihe von

1840, 1842 und 1848 ...............

1852

pari

157,615,300

4/.

153,547,300

Umwandlung der 5proz. Anleihe von

1852 für ütfentliche Arbeiten .....

1857

pari

24,382,000

4-/,

24,382,000

In Summa ..........

693,607,764

629,919,980

Vom 1. Mai 1857 bis 30. April 1858 waaren 6,026,667 Francs getilgt
worden. — Am 1. .Mai 1859 betrug die Staatsschuld nur noch 623,742,153
Frcs. und in dem Jahre vom 1. Mai 1858 bis 30^ April 1859 konnten wie-
derum 6,177,827 Eres, von derselben getilgt werden.

Heerwesen, Landmacht. — Obwohl nach den Bestimmungen
des Europäischen Staatsrechts, durch welches Belgien sein politisches Da-
sein erlangte, die grossen Mächte dem Königreiche für ewige Zeiten eine
neutrale Stellung zusicherten, hielt es doch die Regierung für angemes-
sener und gerathener, sich zur eigenen Sicherung in Vertheidigungsstand


zu setzen, und demgemäss ein stehendes Heer zu errichten, das nach
dem Gesetz vom 8. Juni 1853 für den Kriegsfall auf 100,000 Mann ge-
bracht werden soll. Gegenwärtig besteht das Heer aus 73,718 Mann,
10,690 Pferden und 152 Geschützen, und zwar: 56,550 Mann Infanterie,
8,202 M. (mit 7,585 Pferden) Kavallerie und Gensd'armerie, 6,700 Mann
(mit 3,105 Pferden und 152 Geschützen) Artillerie, 576 M. Train, Pon-
tonniers und Handwerkern, und 1,690 M. Genie. — Die Formation ist
folgende: Infanterie, 16 Regimenter (1 Karabinier-, 2 Jäger-, 1 Grena-
dier- und 12 Linienregimenter) mit 49 Feld- und 32 Reservebataillons;
das Bataillon zu 6 Kompagnien (ohne Offiziere zu 145, das Bataillon mit-
hin zu 870 Mann); ausserdem 2 Sedentär-Komp. von Unteroffizieren und
Füsilieren, 1 Komp. Soldatensöhne, 1 Disciplinar-Abtheilung und 4 Ver-
waltungskompagnien, Kavallerie, 7 Regimenter (2 Jäger-, 2 Lanciers-
2 Kürassier- und l Guidenreg.) mit 38 Feld- und 7 Depot-Schwadronen,
jede zu 183 Mann und 180 Pferde (bei den Kürassieren nur 163 Mann
und 140 Pferde); ausserdem 9 Komp. Gensd'armerie (1,408 M. und 1,065
Pferde). Artillerie, 4 Regimenter (1 mit 1 Depot-, 4 reitenden und
6 Feldbatterien, und 3, jedes mit 1 Depot-, 5 Feld- und 6 Belagerungs-
Batterien), mit 4 Depot-, 4 reitenden und 21 Feldbatterien u. 18 Festungs-
Kompagnien, mit 3,105 Pferden und 152 Geschützen. Zur Artillerie ge-
hören ferner: 2 Komp. Artillerie-Train ä 140, 1 Komp. Pontonniers von
174, und 1 Komp. Handwerker von 122 Mann. Die Genietruppen bil-
den 1 Regiment von 2 Bataillons (ä 5 Kompagnien). — Es gilt Konskrip-
tion mit Stellvertretung; die Dienstzeit dauert 8 Jahre, wovon aber die
Hälfte auf Beurlaubung kommt. Ausser dem stehenden Heere ist eine
Nationalgarde vollständig organisirt, die erforderlichen Falls sofort zur
Vertheidigung des Landes einberufen werden kann. Sie ist in 257 Le-
gionen geschieden, und kann, nach dem gegenwärtigen Stande der Bevöl-
kerung, auf mehr als eine halbe .Million streitbarer Männer gebracht wer-
den. — Festungen und befestigte Städte zählt Belgien 25, und zwar,
in Antwerpen: Antwerpen mit den Forts St. Marie und Calloo, Lierre,
Lillo und Liefkenshoek; in Wes tfla nd er n: Ostende, Ypres, Nieuport,
Furnes, Courtray und Menin; in Ostflandern: Gent, Termonde und
Audenaerde; in Hennegau: Möns, Ath, Charleroi und Tournay; in Lüt-
tich: Lüttich und Huy; in Limburg: Hasselt; in Namur: Namur,
Mariembourg und Philippeville. Die Standarte Belgiens siehe Flaggen-
Atlas Taf. 1, Fig. 1.

Seemacht. — Die Seemacht Belgiens ist nur unbedeutend und
besteht aus einer kleinen Flotille von 15 Fahrzeugen, welche zu Anhver-
pen und Ostende
Stationiren: 1 Brigg von 20, 1 Goelette von 12, 2 Bri-
gantinen von 8, und 8 Kanonenschaluppen von je 5 Geschützen,' und 3
Dampfern. — Die Flaggen Belgiens siehe F laggen-Atlas Taf. 1, wo
Fig. 2 die Königsflagge, Fig. 3 die
Kauffahrerflagge, Fig. 4 die Flagge
von Brabant, Fig. 5 die Flagge von Flandern, und Fig. 6 die Flagge von
Ostende zeigt. —


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n e m tt r k.

Hand-Atlas. Taf. 18.

Crescliiclite. — Ueber die älteste Geschichte Dänemarks, des
kleinsten der Skandinavischen Reiche, haben wir nur sehr dunkle und
sagenhafte Nachrichten, denen zu Folge, um die Zeit, als die Kimbern und
Teutonen von Marius besiegt wurden, der bekannte Odin aus der Gegend
des Schwarzen Meeres nach Schweden und Dänemark gekommen, die nach
ihm
benannte Stadt Odense anf der Insel Fühnen angelegt, dann dauernd
nach Schweden übergesiedelt, in Dänemark aber seinen Sohn Skjold zu-
rückgelassen haben soR, der hier ein eigenes Königreich gründete, das
viele Jahrhunderte hindurch von seinen Nachkommen, den Skjoldungen,
behauptet wurde. Bis auf Karl den Grossen wissen wir wenig mehr,
als dass die Bewohner des Landes, die sich bald nach ihrer Einwanderung
in einen dänisch - gothischen und deutsch-gothischen Stamm verzweigten,
unter dem allgemeinen Namen der Normannen bekannt, sich weit und
breit durch Plünderung der Seeküsten bekannt machten. Karl der Grosse
drang bis an die Eider vor, und der Friede von 811, der auf der Eider-
Insel von 10 .Abgeordneten des Kaisers, und einer gleichen Anzahl des
dänischen Königs Hemming gesciilossen wurde, und in welchem man
den Eiderstrom als Grenze feststellte, ist die
älteste historische Thatsache
von dem Auftreten eines dänischen Staates im Europäischen Staatensystem.
Die Bekehrungsversuche, die Ansgar, der Apostel des Nordens, in jener
Zeit machte, wo das Land in zahlreiche kleine Staaten zerfiel, waren von
so wenigem Erfolge, dass wir schon in der nächsten Zeit darauf kaum
eine Spur von Christenthum linden. Im Jahre 883 wurden die südskan-
dinavischen Reiche: Schonen (mit Halland, Bleking und Bornholm), See-
land (mit Möen, Falster, Laaland und Femern), und Jütland mit Nord-
friesland (Schleswig; mit Inbegriff von Helgoland, Fühnen, Aeröe, Alsen,
Samsöe, Läsöe, und Langeland), unter Einen König, Gorm den Alten
(855—931), aus der Dynastie der Skjoldungen, vereinigt. Sein Sohn Ha-
rald IL, Blaatand (sprich: Blootann, Blauzahn, reg. v. 931-981), ward
nach mehreren Raub- und Eroberungszügen in England, Norwegen, Deutsch-
land und Frankreich, von Kaiser Otto dem Grossen nachdrücklich gezüch-
tigt, und zur Annahme des Christenthums genöthigt. Nachdem er im
Kampfe gegen seinen eigenen Sohn, Sven Tveskägg gefallen, der dem
Götzendienste die Herrschaft wieder zu veeschaffen suchte, trat dieser an
seine SteRe, und unterwarf sich 1013 ganz England und Norwegen, starb
aber schon das Jahr d^irauf. Dessen Sohn Kanut(H.) der Grosse, folgte
ihm 1014 in der Regierung, vereinigte England und Dänemark unter sei-
nem Scepter, gründete das Christenthum dauernd in seinen weitläuftigen
Staaten, und schloss 1027 zu Rom mit dem deutschen Kaiser Konrad II.
einen Vertrag, in welchem die im Jahre 811 für das kleinere dänisch-
jütische Reich vereinbarte Grenze, die Eider, als dänisch-deutsche Grenze

Bromme's Hand-Atlas. — Dänemark, a.

bestätigt wurde. Des nur auf dem Wege momentaner Eroberung erlang-
ten transitorischen Besitzes von Schleswig (oder vielmehr nur von einem
Stück zwischen der Schlei und der Levensau), unter Heinrich dem Vogler
und Otto L, wurde in diesem Vertrage nicht gedacht, da von deutscher
Seite nie ernstliche Ansprüche auf einen Theil des dänischen Reiches (folg-
lich auch nicht auf Südjütland) gemacht worden waren, und die Eider
war und bReb von da an die deutsche Grenze gegen Dänemark. Mit
Kanuts Sohn, Hartikanut (Kanut IIL 1036—1041), erlosch das Ge-
schlecht der Skjoldungen im Mannesstamme. Nach kurzer Unterbrechung,
während welcher das Reich mit Norwegen verbunden war, bestieg Sven
Estritson, ein Schwestersohn Kanuts des Grossen (1047), den Thron
von Dänemark, und wurde der Begründer der Dynastie der Ulfinger,
musste aber England Wilhelm dem Eroberer überlassen. Unter seinen
Nachfolgern zeichneten sich Woldemar L (1157), der Mecklenburg und
Pommern eroberte, und den Titel eines Königs der Wenden annahm, und
Woldemar IL, der die Länder am finnischen Meerbusen, an der Elbe
und Weichsel sich unterwarf, zuletzt aber in die Gefangenschaft des Gra-
fen von Schwerin fiel, vor Allen am meisten aus. Nach ihnen ging ein
grosser Theil der Eroberungen wieder verloren. Die Geschichte ihrer
Nachfolger, meist schwache, durch mächtigen Adel und Klerisei nieder-
gedrückte Fürsten, bietet wenig Erhebliches. Erst Woldemar IIL, 1340,
brachte das Reich durch auswärtige Vergleiche und kräftige Regierung im
Innern wieder in Ordnung und zur früheren Konsistenz. Mit ihm erlosch
1375 der Mannesstamm des Sven Estritson. Ihm folgte sein Enkel, Olav,
Sohn seiner mit dem Norwegischen König Hakon vermählten Tochter
Margaretha, und als dieser 1387 starb, bestieg die staatskluge Mar-
garetha selbst die Throne von Dänemark und Norwegen, und führte den
von ihrem Sohne ererbten Anspruch auf Schweden, mit Hülfe der Miss-
vergnügten, gegen den zeitigen König Alb recht durch Waffengewalt so
glücklich aus, dass sie diesen selbst gefangen nahm. Zur Königin von
Schweden erwählt, stiftete sie, 1397, die Kalmar'sche Union, durch welche
sie die ewige Vereinigung der drei nördlichen Reiche zu Einer Monarchie,
aber erfolglos, bezweckte; denn schon ihr Nachfolger und Schwestersohn,
der Pommer Erich, erweckte die Unzufriedenheit der Schweden, und nur
Christoph IIL, der Bayer, vermochte, als Erich wegen seiner Schwäche
und Gehaltlosigkeit abgesetzt war, die Erneuerung der Union herbeizu-
führen. Mit diesem starb 1448 das alte dänische Regentenhaus aus, und
durch Wahl der Stände, anfangs in Dänemark, dann in Norwegen, kam
mit Christian L, Graf von Oldenburg, das Haus Oldenburg auf den
dänischen Thron. Durch freie Wahl der Stände ererbte er Holstein und
Schleswig (letzteres früher Südjütland genannt, und 1386 von Mar-


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18. — Dänemark.

garetha an den Grafen Gerhard VI. von Holstein in Lehen gegeben,
der 1394 den Gebrauch des Namens Südjütland aufhob, und sich Her-
zog von Schleswig nannte), und verband diese, zu Herzogthümern
erhoben, mit Dänemark, entäusserte dagegen durch Verpfändung die Or-
kaden und Shetlands - Inseln an Schottland (1468). Unter ihm und sei-
nem Nachfolger Johann, noch bekannt durch seinen unglücklichen Un-
terjochungsversuch gegen die Dithmarsen, wurde die Verbindung Schwedens
immer loser, bis endlich Christian IL („der Tyrann" von den Schweden
genannt), durch das Stockholmer Blutbad, 1520, die Losreissung Schwe-
dens hervorrief, das durch die Wahl Gustav Wasa's, zum Könige von
Schweden, faktisch die Kalmarer Union aufhob. Christian's IL Grausam-
keit und leidenschaftliches Wesen kosteten ihm bald hierauf, 1523, auch
die Kronen Dänemarks und Norwegens, die nun sein Oheim, F riedrich L,
bisheriger Herzog von Holstein und Schleswig, durch Wahl der Stände
überkam. Dieser und sein Sohn, Christian IIL , führten die Reforma-
tion in den Reichen, durch BewilRgung voller Gewissensfreiheit ein. Letz-
terer theRte mit seinen Brüdern, Johann und Adolph, die Holstein-
Schleswig'schen Länder, und der Jüngere wurde Stifter der Holstein-
Gottorp'schen Linie. Friedrich IL unterwarf endRch die Dithmarsen,
glich die Streitigkeiten mit Schweden aus, erwarb die Insel Oesel und
dotirte seinen jüngeren Bruder, Johannes, der die Linie Hols tein-
Sonderburg stiftete; legte aber durch seine Forderung an die ältere
Herzogl. Linie, und durch Kränkung ihrer Ansprüche den Grund zu den
nachfolgenden Streitigkeiten. Der Anfang der Regierung Christian's IV.,
1588, war glückRch und hob das Land; aber seit seiner Theilnahme am
30jährigen Kriege gegen Oesterreich und seit dem, durch seine Elfersucht

gegen Schwedens Grösse herbeigeführten Einfall Torstenson's, sank das
Ansehen Dänemarks und der günstige Stand der Finanzen. Sein Sohn,
Friedrich IIL, konnte nur durch Wahl der Stände und nachdem ihm
von dem Adel eine höchst lästige und beschränkte Kapitulation vorge-
schrieben war, auf den Thron gelangen. In den Kriegen gegen Schweden,
1657—59, kam Dänemark an den Rand des Verderbens, verlor Schonen,
HaRand, Blekingen, Bahus, und die Souveränität über Gottorp. Die
Machtlosigkeit des Königs und die Anmassung und UnbiIRgkeit des Adels
gegen die übrigen Stände (Geistlichkeit und Bürgerstand) trat immer grel-
ler hervor, so dass diese, 1660, dem Könige auf dem Reichstage zu Ko-
penhagen nicht nur die unumschränkte Gewalt und Erblichkeit der Krone
für seine männlichen und weiblichen Nachkommen übertrugen, sondern
auch den Adel nöthigten, diesem Beschlüsse beizutreten, welchem Bei-
spiele das Jahr darauf auch die Stände in Norwegen folgten. König
Friedrich IIL starb 1670 als erster Erbkönig seines Stammes; sein Kö-
nigsgesetz ist Grundgesetz des Reichs und des Hauses. Die Regierun-
gen seiner Nachfolger sind bekannt durch die Streitigkeiten mit Schweden
und Gottorp, die erst mit Karl's XIL FaRe endeten, worauf es gelang,
den Gottorp'schen Antheil von Schleswig einzuziehen. Unter Christian VL
(1730—46), und Friedrich V. (1746- 66) geschah Vieles für Kunst,
Ackerbau und Handel, nur schien die Einziehung des ausgestorbenen
Herzogthums Plön, 1761, neue und ernstRche Streitigkeiten mit dem
auf den Russischen Kaiserthron erhobenen Herzoge von Holstein-Gottorp
zu erzeugen. Bis dahin war die Staatsschuld bis auf 20 Mill. Thlr. ge-
wachsen. Unter Christian VIL (1766— 1808), dessen Minister der be-
rüchtigte Struensee w'ar, gRch sich Russland wegen der Gottorpischen
Länder aus, und es entstand das Herzogthum Oldenburg, das Russland der
jüngeren Linie seines Hauses überRess. Seitdem sein Sohn Friedrich
als Mitregent angenommen war, wurde die Leibeigenschaft abgeschafft und
der Sklavenhandel verboten. Die Staatsumwälzung von Frankreich und die
daraus entspringenden neuen Staatsverhältnisse blieben nicht ohne nach-
theilige Folgen für Dänemark, und sein Beitritt zur bewaffneten Neutralität
führte zum Kriege mit England und zur Seeschlacht bei Kopenhagen, 1801.
Im Jahre 1807 forderte England Allianz oder AusReferung der Flotte; die
Weigerung führte zur Einäscherung Kopenhagens und Wegführung der
Flotte, die damals aus 20 Linienschiffen, 16 Fregatten und Korvetten etc.
bestand. Von da an schloss sich Dänemark entschieden an Frankreich an,
und erneuerte 1813 diese Verbindung, als man von Seiten der
Verbündeten
die Abtretung Norwegens verlangte; wozu sich dennoch Dänemark im Kieler
Frieden vom 14ten Januar 1814 verstehen musste, und als Entschädigung
Lauenburg und 6 MRl. Thaler erhielt. Nach Christians VH. Tode, 1808,
gelangte Friedrich VL zur Alleinregierimg, trat 1815 wegen Holstein
und Lauenburg zum deutschen Bunde, führte 1834 Provinzialstände ein,
und starb am 3. Dec. 1839. Ihm folgte der älteste Sohn seines Oheims
(des 1805 verst. Prinzen Friedrich von Dänemark) Christian VIIL, und
diesem am 20. Jan. 1848 sein einziger Sohn, Friedrich VIL, der jetzt
regierende König, der schon einige Monate nach seiner
Thronbesteigung
mit Deutschland wegen Schleswig-Holstein in Krieg verwickelt wurde, der
durch den am 2. Juli 1850 abgeschlossenen Frieden keineswegs zur Ehre

Deutschlands endigte. — Der kinderlose König sanktionirte am 3. Juli 1853
das dänische Thronfolgegesetz, nach welchem: „Nach Erlöschen des Mannes-
stammes Friedrichs IIL, Prinz Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-
Glücksburg und seine männliche Nachkommenschaft aus der Ehe mit der
Prinzessin Louise von Hessen zur Thronfolge berufen sei." Die jetzige
Verfassung der Monarchie als eines Gesammtstaates wurde durch das
„Verfassungsgesetz für die gemeinsamen Angelegenheiten der dänischen
Monarchie" vom 2. Okt. 1855 geregelt.

Genealogie der Könige von Dänemark.

liynastie Oldenbitrgr.

Christian I.

Sohn Theodorichs , Grafen von Oldenburg,
1448 K.
V. Däneui., 1450 v. Norwegen, 1458 von Schweden,
erbt 1459 Schleswig und Holstein, -j- 1480.

Johann,
K.
V. Dänem. u.
Norw. 1481, v.
Schw.l483,il513..

Johann d, Aeltere,
t 1580.

Adolph
Stammv. d. Hauses

Holstein-
Croftorp,

1553 I 1586 (siehe

Johann, der Jüngere, Oldenburg, Taf.32).
Stammvater des Hauses

Holsteiu-Sonderburg',

erhielt 1564 in Schleswig Sonderburg
und in Holstein Plön, f 1622.

"Alex'and^

i 1663 zu

Friedrich
Linie Nor burg
(erlosch 1722). GlttcUs-

Joachim Ernst
Linie Plön
(erloschen
1761).

i 1627 zu

Sonderburg'.

£Eriist Günther August Philipp 3 bürg,
i i 1689 zu zu
Beck

B Aug-usteu- f 1675.

5 burs' I t-

H I - T iiiiwig^ Friedrich g,

1675 t 1728. 'Si

•5' Christian
® 1663 I 1698.

Philipp
Ernst
1729.

Friedrich I.,
Herz. v. Schlesw. u. Holst. 1481, K. v. Dänem.
u. Norw. 1523 f 1533.

Christian III.,
Christian II. K. v. Dänem.
(Christiern)l513, u. Norw. 1533
ents. 1523, wobei f 1559.
Schw.abflel,^1559. ]

Friedrich II.
K.
V. Dänem. u.
Norw.,1559-i-l588,

Christian IV.

1588 f 1648.

Friedrich III.
1648 t 1670.

Christian V.
1670 i 1699.

Friedrich IV.
1699 t 1730.

Karl

Peter

Christian Ludwig August -5;

1730 t 1746.

Friedrich V,
1746 , erbt 1761
Plön, t 1766.

I

Karl Anton
August
f 1759.

Friedrich

Karl
Ludwig,
1775, folgt in

Olücks-
-_ burgr,

Christianl779+1816.

Friedrich
Heinrich
Wilhelm

1766 i 1779
(erloschen).

= • - Sr^ Friedrich
J »S-i- Christian
3 Z' «.1754 f 1794.
' " 2 1
^ r- Friedrich
Christian
1794 ■i 1814.

Christian
seit 1814.

B 5.

Chri- Frledr.
stian VII. t
1766+1808. 1805.

Frie-
drich VI.

1808fl839.

Wilhelm

1816+1831.

ChristianVIII. Ferdinand Friedrich

1839 + 1848. geb. 1792.Erbprinz geb. 1829. geb.1831,

Friedrich VII.

seit 1848. _

Karl Friedrich Wilhelm Christian
seit 1831. geb.1814. geb.1816. geb. 1818

d, d. dän.Xhronfolge ges.vom
31. Jul. 1853:
Prinz von Dänemark

Christian
geb. 1843.

Wilhelm
geh. 1845.

Das liaud. — Bestandtheile, Lage, Grenzen, Grösse, Aus-
dehnung. — Die Dänische Monarchie besteht aus dem eigentRchen
Königreich Dänemark, den Herzogthümern, den Beiländern (den Faröern und
der Insel Island), einem TheR von Grönland und den Kolonien. Das König-
reich, mit den Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg,
umfasst das nördlich von der Niederelbe in eine grosse Halbinsel auslaufende
Festland (Jütland), und die zwischen der Nord- und Ostsee liegenden Inseln
(Seeland, Fünen, Laaland, Falster, Langeland, Femern, Möen, Arröe, Alsen)
mit Einschluss der im S. von Schweden liegenden Insel Bornholm, und
einer Menge kleiner, längs der Westküste, im Kattegat und in der Ostsee
liegenden Eilande, und erstreckt sich vom 53021'—57«45'N.Br., und vom
25"40'—32051' 0. L. Die Grenzen im N. sind die Nordsee und das Skager-
Rack, im 0. das Kattegat und die Ostsee, im SO. und S. die deutschen
Bundesstaaten (Mecklenburg, Hannover und das Gebiet von Hamburg), und
im W. die Nordsee (hier „Westsee" genannt). Von den grösseren Inseln
wird Seeland im 0. durch den Sund von Schweden, im W. durch den
grossen Belt von Fünen geschieden; der kleine Belt trennt Fünen von der
Halbinsel Jütland. Von den Beilandern liegen dieFaröer (siehe Taf. 9)
135 M. nordwestUch von der Küste von Jütland, im Atlantischen Meere,
zwischen 61020'— 62030' N.Br. und lOo — 120
0. L.; die grosse Insel
Island (siehe Taf. 9) noch 60 M. weiter in der gleichen Richtung, zwi-
schen 63012' — 66057' N. Br. und 352055' _ 4020' 0. L., nur 45 M. von
der Küste Grönlands entfernt. Nur auf das Königr ei ch (ohne Bornholm)
und die Herzogthümer Rucksicht genommen, ist die grösste Länge von N.
nach S.. von der Spitze Skagen bis zur Stadt Lauenburg, 65, die grösste
Breite von W. nach 0., von Blaavands Huk bis Saltholm, 40 MeRen. Der
Flächeninhalt des Königreichs, der Herzogthümer und Beiländer beträgt
nach Baggeseii s Berechnung 2,518
,27, nach Engelhardt 2,956,32, nach dem
dänischen Staatskalender (für 1857) 2,861, das Areal der aussereuropäischen
Besitzungen circa 381,21, das der gesammten Dänischen Monarchie dem-
nach zwischen 2,899 und 3,337 Qu.-Meilen, 1855 mit 2,584,470, und 1857
mit
2,620,000 Einwohnern. ' . > '

Physische Beschaffenheit. — Das Königreich und die Herzog-
thumer sind ohne alle Gebirge und gehören der grossen germanischen
Ebene an, als deren nördlichste Fortsetzung sie betrachtet werden können.
Die Oberfläche ist im Allgemeinen nicht viel höher als der Meeresspiegel,
zum fheil sogar, wie an der Westküste Schleswigs und Holsteins, niedri-
ger als^ dieser, und nur hin und wieder wird sie stellenweise von kleinen,
Plateau's bRdenden Landrücken unterbrochen, wie deren ein solcher sich
nördUch von der Unterelbe durch das ganze Festland bis zum Skagens


-ocr page 168-

18. — Dänemark.

Horn, der nördlichsten Spitze Jütlands zieht, und die Wasserscheide zwischen
der Nordsee, dem Kattegat und der Ostsee bildet, und in Holstein aus Lehm
und Sandhaiden besteht, in Schleswig und Jütland Moorhaiden umfasst. Aehn-
liche niedere Landrücken, die ebenfalls von Süden nach Norden streifen,
durchziehen die Inseln Fünen und Seeland. Die höchsten Punkte des Landes
sind: der Himmelbierg, in Jütland, 510', der Aborrebierg, auf
Möen, 476', und der Vei r h ö i, auf Seeland, von 371'Höhe. Die vorherrschen-
den Felsarten sind Gyps und Kreide, die auf den Inseln und an mehreren
Punkten der sehr zerrissenen östlichen Küsten als entblösste Massen frei
stehen. Die obere Decke des Bodens ist theils Thon, theils Sand und
Kies. Die beiden letzten sind auf der Halbinsel, besonders in Jütland vor-
herrschend, wo man im Westen und Norden nichts als Flugsand, im In-
nern Haide- und Moorland erblickt, während die Ostküste aus kahlen
Kreidefelsen besteht, in den Herzogthümern, namenUich in den östlichen
Theilen, haben fruchtbares Ackerland und fetter Marschboden das Ueberge-
wicht. Die Inseln der Ostseite sind fruchtbarer als Jütland, vorzüglich
Alsen, Femern, Falster und Laaland. — Die Faröer, 25 grössere und
und kleinere Inseln sind sämmtlich Felsenberge, die zur vulkanischen
Trappformation gehören: sie haben schroffe, sich steil aus dem Meere
hebende Küsten, die oft 1000—2000' aufsteigen, und in den Bergspitzen
(Tinds) des Innern, das oft kaum eine Elle hoch mit fruchtbarer Erde be-
deckt ist, eine noch bedeutendere Höhe (im Slattaretind auf Osteröe
2,712', im Skiellingfield auf Stromöe 2,347') erreichen. Island ist
eine ungeheure Anhäufung vulkanischer Berge, die nur im N. und S.W, einen
schmalen, bewohnbaren Küstensaum darbieten, im Innern der Insel aber
grösstentheils unzugänglich und nicht einmal den Einwohnern genau be-
kannt sind. Die grösste Höhe erreicht diese Gebirgsmasse im südöst-
lichen Theile der Insel, wo sie schroff gegen das Meer abfällt, und im
Oeräfa-Jökull 6,240', im
Austr-Jökull 5,340', im Hekla 4,300'
(n. A. 4,794') aufsteigt. Die meisten Berge Islands sind noch immer thätige
Vulkane, namentlich der Hekla, Krabla, Oeräfa, Skaptra, Kötlugiar und
Eyatialla-Jökull, die theils Lava, Asche und Steine, theils Wasser, Sand
und Lehm auswerfen. Zwischen den mit Eis und Schnee bedeckten Lava-
feldern, ausgedehnten Morästen und gewaltigen Erdspalten des Innern,
findet man eine Menge heisser Quellen (so den 90' Fuss hoch steigenden
Geiser); glühende Schwefeldämpfe steigen aus Schnee und Eis hervor,
und grosse Schlammmassen sieden neben Gletschern. — Bornholm,
unfern der Südküste Schwedens, hat skandinavisches Gepräge und ist reich
an werthvollen Mineralien. — Reich mit Wasser versehen, hat Dänemark,
ausser der Elbe, welche die südwestliche Grenze macht, nur Küstenflüsse
mit weiten Mündungen, die grosse Einbuchten oder Fjorde bilden. Die
wichtigsten derselben sind: die Ei der, welche bei Tönningen in die Nord-
see, die Trave, die unterhalb Lübeck in die Ostsee geht, die Bille,
Alster und der Stör, die aus Holstein in die Elbe münden. Die Küsten-
flüsse Schleswigs und Jütlands führen alle den Namen Aae. Von den
Fjorden sind die bedeutendsten der Ringkiöbing- und Nissum-
Fjord an der Westküste, und an der Ostküste der Liim-Fjord, der
sich von Osten bis an die westliche Küste erstreckt, und hier durch eine
sehr schmale Landenge von der Nordsee getrennt wird, die am 4. Febr,
1825 von einer Sturmfluth durchbrochen, lange Zeit hindurch den nörd-
lichen Theil Jütlands zu einer vollkommenen Insel machte. An Landseen,
die mit besonderen Namen bezeichnet werden, zählt man über 400, die zu-
sammen eine Fläche von 46 Qu.-Meilen einnehmen. Die bemerkenswerthesten,
ausser den 3 genannten Fjorden, die zu den Strandseen zählen, sind der
Arre und Esrom auf Seeland, der Mariböe auf Laaland, der Plöner-
und Salantersee in Holstein, und der Ratzeburger- und Schmal-
see im Herzogthum Lauenburg. — Das Klima des eigentlichen Dänemark
ist in Folge seiner Insellage gemässigter, als man es nach der geogr. Breite
erwarten sollte. Die mittlere Jahrestemperatur von Kopenhagen (55041' N.)
ist 4- 60,5 R., die mittlere Sommerwärme + 14»,q, die mittlere Winter-
temperatur — 00,3. Der wärmste Monat ist der Juli. Gewitter sind selten
und währen nur kurze Zeit. Die Luft ist neblig feucht; der Himmel sel-
ten wolkenfrei und die Witterung veränderlich. Die Regenmenge schwankt
zwischen 20 und 22 ZoR; der meiste Regen fäRt im Sommer und Herbst;
Nebel sind häufig; die herrschenden Winde westliche. Im Allgemeinen ist
das Klima gesund und hat einen günstigen Einfluss auf die Pflege der
Hausthiere und auf eine Menge Arten von Gewächsen, namentlich auf die
Kornproduktion; daher auch Misswachs nur selten eintritt.

Politische Eintheilung. — Die Dänische Monarchie zerfällt
in das europäische Staatsgebiet und die aussereuropäischen
Besitzungen; ersteres in das eigenthche Königreich, in die Herzog-
thümer und Beiländer, deren Flächenraum verschieden angegeben wird.

Bestandtheile.

Fläche
Qu

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len.

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0 ^

Èè ^

Dänemark, Königreich...............

Die Inseln .........................

Die Halbinsel Jütland.............

Schleswig...........................

Holstein...............................

Lauenburg ............................

Faröer .................................

Island.................................

242,„

462,64
168,98
158,(8
19,67
23,69

5'36„T
168,90

166,CO

20,73
24„o

1,839,92

235,50'
460,5O|
167,oo:
155,00)
19,00)

24,00
1,800,00

81

>

1
6

22
23

1,744

163

39
184

4,359
626

853,613
646,237
395,795
523,528
49,475
8,651
59,157

Europäisches Staatsgebiet ...........

2,518,27

2,956,32

2,861,00

105
4

45

2,130

4,985

2,536,456

Grönland ..............................

St. Croix............................

St. Thomas.........................

st. Jean............................

Nikobarlsche Inseln..................

Auf der Küste Guinea................

206,„e

8,24

12,36
154,56

185,00
6,97

186,00
3,50
1,00

15

-

9,400

23,720
13,666
2,228

Aussereuropälsche Besitzungen......

381,24

191,9,

191,63

4

_

_

49,014

Total des Dänischen Staats..........

2,899,5,

3,148,29

3,052,63

109

45

2,145

4,985

2,585,470

Die früheren Handelsfaktorelen in Ostindien: Serampore oder Frederiks-
nagor in Bengalen, Trankebar (Tranquebar) auf der Küste Coromandel
sowie ein Stück Land in Basasore, wurden 1845 von der Krone für 80 000
Pf. St. an die britisch-ostindische Kompagnie verkauft, und dadurch nicht'nur
lährlich 50,000 Rthlr, Ausgabe erspart, sondern auch noch die Zinsen des

Kaufpreises gewonnen. Die Ni ko baren, die Friedrich IIL zuerst besetzen
liess, wurden 1848 gänzlich geräumt, und soll die Regierung ihre An-
sprüche daran haben fallen lassen. Die auf der Goldküste von Guinea
befindlichen, der Krone gehörenden befestigten Faktoreien : Christiansburg,
Augustenburg, Frederiksburg, Königstein und Prinzenstein mit dem dazu
gehörenden Landgebiete, die dem Lande eine Last waren und keinen
Nutzen gewährten, sind 1850 gegen eine Entschädigung von 10,000 Pf. St,
an England übergegangen.

Das eigentliche Dänemark (die im Kattegat und der Ostsee
liegenden, nicht zu Schleswig gehörenden Inseln und Jütland) zerfällt in
kirchlicher Beziehung in 7 Stifte, in administrativer in 19 Aemter. Das
Stift Seeland (Själland) umfasst die Aemter: Kopenhagen (Kjöbenhavn,
mit Ausnahme der Hauptstadt, der einzigen Stadt im Königreiche, die zu
keinem Amte gehört), Frederiksborg, Holbek, Soröe, Prästöe und Bornholm;
das Stift Laaland-Fais ter: das Amt Mariböe; das Stift Fünen:
Odense und Svendborg; das Stift Aalborg: Hjörring, Aalborg und Thi-
sted: das Stift Vi borg: das Amt Viborg; das Stift Aarhuus: Randers,
Aarhuus und Skanderborg; und das Stift Ribe: Veile, Ringkiöking und
Ribe(Ripen). Die vier letztern sind auf Jütland (Jylland). — Die Bei-
länder bilden das Stift Island, mit dem Amt der Faröer (Hauptort
Thorshavn, auf Stromöe), und auf Island mit dem Süder-Amt (Haupt-
ort: Reykiavik), Wester-Amt (Hauptort: Stappen), und Norder- und Oster-
Amt (Hauptort: Oefjord).

Von den Herzogthümern wird das Herzogthum Schleswig
oder Süd-Jütland in 15 in Harden zerfallende Aemter und Landschaften,
6 adelige Güterdistrikte (alle im östlichen Theil des Herzogthums), 20
oktroirte Koege (eingedeichte Marschländereien, welche eigene Verwaltungs-
und Gerichtsbezirke bilden und besondere Privilegien haben), sämmtlich
an der Westküste (unter denen 5 fürstl. réussis che oder dem Fürsten-
hause Reuss-Schleiz-Köstritz gehörige, im Amte Bredstedt und auf der
Insel Norderstrand gelegene Koege), und 1 adeliges Kloster (das St. Jo-
hanniskloster vor der Stadt Schleswig, mit bedeutenden Ländereien, Höfen
und Dörfern im Amte Gottorf) geschieden. Die Aemter und Landschaften
sind: das Amt Hadersleben (7 Harden), Amt Apenrade (2 Harden), Amt
Lygumkloster, Amt Tondern (9 Harden, mit der Insel Sylt und dem östl.
Theil von Föhr), Amt Bredstedt, Amt Husum (7 Harden, mit Pellworm und
den Halligen), Landschaft Nordstrand (mit der gleichnamigen Insel), Land-
schaft Eiderstedt, Amt Hütten, Landschaft Stapelholm, .Amt Gottorf (8 Har-
den, mit der Stadt Schleswig, Eckernförde, dem Schloss Gottorf, und dem
Dannewerk, einem alten Grenzwall aus dem 9. Jahrhundert), Amt Flens-
burg (5 Hard?n), Amt Sönderburg (2 Harden, mit der Halbinsel Sundewitt),
Amt Norburg (die Inseln Alsen und Arröe), Landschaft Fehmern (Fehmarn,
die Insel), — Die Grafschaft Reventlow-Sandberg (im zweiten ange-
ler Güterdistrikte), am Aissunde in Sundewitt, ist die einzige Lehensgraf-
schaft im Herzogthum Schleswig.

Die beiden Herzogthümer Holstein und Lauenburg (siehe unten,
pag. 7) sind die zum deutschen Bunde gehörenden Länder des Königs von
Dänemark, als deren Herrscher der König deutscher Bundes fürst ist. —
Politisch eingetheilt wird das Herzogthum Holstein in 14 Städte (.Utona,
Glückstadt, Heiiigenhafen, Itzehoe, Kiel, Krempe, Lütgenburg, Neustadt, Olden-
burg, Oldesloh, Ploen, Rendsburg, Segeberg und Wüster), 21 Aemter und Land-
schaften (Ahrensböck, Bordesholm, Cismar, Kronshagen, Kiel, Neumünsler,
Ploen, Reinbeck, Reinfeld, Rendsburg, Rethwisch, Landschaft Norderditmar-
schen, Landschaft Süderditmarschen, Segeberg, Steinburg, Traventhal,
Tremsbüttel, Trittau, Herrschaft Pinneberg, Grafschaft Ranzau, und Herr-
schaft Herzhorn), 2 königl. Güter (Drage und Wandsbeck), und die adeli-
gen Distrikte (unter denen die jetzigen Fräuleinstifter Itzehoe, Preetz und
Uetersen, und die Herrschaft Breitenburg). — Das Herzogthum Lauen-
bürg zerfällt in 3 Städte (Ratzeburg, Lauenburg und Mölln), und 4 Aemter
(Ratzeburg, Lauenburg, Schwarzenbeck und Steinhorst), — Die bedeu-
tendsten Städte der Monarchie sind: Kopenhagen (1855) mit 143,591
Einwohnern, Altona mit 40,626, Flensborg 18,875, Kiel 16,274, Schleswig
12,400, Aarhuus 8,250, Rendsburg 11,872, Aalborg 8,860, Helsingör 7,800,
Odense 9,630, Randers 8,300, Glückstadt 6,580, Christianstadt mit 6,100,
und Itzehoe mit 6,691 Einwohnern.

Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Stammverschie-
denheit. — Die Dänische Monarchie gehört im Ganzen zu den schwach
bevölkerten Staaten Europa's. In den einzelnen Theilen derselben ist das
Verhältniss der Einwohnerzahl auf der Qu.-M. ungemein verschieden. Auf
den Inseln der Ostsee, dem bevölkertsten Theile des Landes sind 3,632,
auf der Halbinsel Jütland 1,404, in Schleswig 2,370, in Holstein 3,377,
in Lauenburg 2,600, auf den Faröern 360, auf Island nur 33 Menschen
auf einer Qu.-M. — Der Abstammung nach gehören aHe Einwohner zum
germanischen Stamme. Die Hauptmasse der Bevölkerung bilden die
Dänen (etwa 1,600,000 Seelen), welche die Inseln der Ostsee, ganz
Jütland, fast drei Viertel von Schleswig und die Faröer bewohnen; auf
diese folgen die Deutschen, welche in den Herzogthümern Holstein
und Lauenburg und in einem Theile von Schleswig (in den Aemtern Hüt-
ten, Husum und Eiderstedt, der Landschaft Stapelholm, den kleinsten
Theilen der Aemter Tondern und Gottorp, und in den besondern Distrik-
ten Dänisch-Walde und Schwansen) leben; dann die Friesen (etwa70,000),
welche die Inseln längs der Westküste, und einen Theil des Amtes Husum
bewohnen; die Normannen (über 50,000) auf Island, und Juden (8 bis
9,000), die fast aUe zu Altona und Kopenhagen und in einigen andern
Städten des Landes leben. Die gebräuchlichen Hauptsprachen sind Dänisch
und Deutsch, die beide aber verschiedene Dialekte haben. In Schleswig
spricht fast die Hälfte der Bevölkerung dänisch, und auch in den deutschen
Distrikten und Aemtern soll die dänische Sprache nach dem Willen der
dänischen Regierung als Kirchen-, Schul- und Gerichtssprache eingeführt
werden. Die Friesen auf den Inseln der Westsee, sprechen unter sich
friesisch, sonst deutsch, in platter Mundart, wie überaH in Schleswig; auf
Nordstrand spricht man noch flandrisch. Die Rechtssprache in den Her-
zogthümern Holstein und Lauenburg ist deutsch. — Der Däne ist im Allge-
meinen phlegmatischen Temperaments, besonnen, ehrlich und redlich, das
Vaterland Hebend, ausdauernd, tapfer im Kriege und ein trefflicher See-
mann. Die deutschen Bewohner des Staates sind lebhafter, arbeitsamer,
minder phlegmatisch und, wie dieFriesen, enthusiastisch deutschen Geistes!

Ständeverschiedenheit; allgemeine Rechtsverhältnisse. —
Die Bewohner der Monarchie scheiden sich in drei Stände: Adelige, Bürger
und Bauern, Der Adel zerfällt in einen höheren und
niederen. Die


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18. — Dänemark.

königlichen Beamten der 3 ersten Rangklassen haben, auch wenn sie bürger-
lich Geborene sind, adelige Gerechtigkeiten; ebenso haben Kopenhagens
Bürger, die bürgerlich geborenen Offiziere des Landmilitär-Etats und die
bürgerlichen Besitzer der adelig privilegirten Grundstücke zum Theil mit
den adelig Geborenen gleiche Rechte.

Beligionsversehied.enh.eit. Kirchliehe Verhältnisse. — Die
herrschende Religion ist die evangelisch-lutherische, zu welcher sich nach
dem Reichsgrundgesetz auch der Regent bekennen muss. In Religions-
sachen ist die Regierung sehr tolerant, und man kann Aemter und Wür-
den erlangen, ohne sich zum Kultus des Landes zu bekennen. Reformirte,
die überall freie Religionsausübung haben, sind 1,782; Katholiken, die be-
schränkte Religionsausübung in Kopenhagen, Fredericia, Frederikstad und
auf Nordstrand (sowie in Holstein) haben, 5,317; Mormonen 2,218; Bap-
tisten 1,822; Herrnhuter oder mährische Brüder 800; Anglikaner 192,
und einige Menoniten, Presbyterianer und Quäker im Lande. Juden, die
frei und öffentlich Gottesdienst in Kopenhagen, Fredericia, Frederikstadt
und Holstein halten, zählt man im eigentlichen Dänemark 4,143, in den
Herzogthümern etwa 4,400. In politischer Hinsicht haben im eigent-
lichen Dänemark die Juden gleiche Rechte mit den Lutheranern, nur
können sie nicht zu Ständeabgeordneten gewählt werden, was andern,
nicht-lutherischen christlichen Konfessionen gestattet ist; in Schleswig und
Holstein sind sie sowohl in kirchlicher wie in politischer Hinsicht nur als
tolerirt anzusehen, und ist ihnen gesetzlich nur in Frederikstadt, Altona,
Glückstadt, Rendsburg, Elmshorn und Wandsbeck die Niederlassung ge-
stattet; in Lauenburg dagegen darf kein Jude sich förmlich niederlassen,
— Die lutherische Kirche im eigentlichen Dänemark zerfällt in 7 Stifte,
an deren Spitze ein Bischof und ein Reichsprobst stehen; Island bildet
ein eigenes Stiftj Alsen-Arröe steht unter einem Bischof; Schleswig und
Holstein jedes unter einem Generalsuperintendenten (zu Flensburg und Altona),
und Lauenburg unter einem Superintendenten. Kirchenpröbste zählt man 89
(davon 10 in Schleswig, 12 in Holstein), und Kirchspiele 2,156 (ungerech-
net die auf Island und den Faröern). Die oberste Verwaltungsbehörde in
allen kirchlichen Angelegenheiten für das eigentliche Dänemark, für die
Inseln Alsen und Arröe, sowie für das Thörninglehn, ist die dänische
Kanzlei, für den übrigen Theil Schleswigs., für Holstein und Lauenburg
die dortigen Provinzialregierungen.

Geistige Kultur. Unterrichtsanstalten. — Für das Schul- und
Unterrichtswesen, sowie für wissenschaftliche Ausbildung ist sehr zweck-
mässig gesorgt. Universitäten bestehen 2, davon eine in Kopenhagen, ge-
stiftet 1475 (1850 mit 1,283 Stud.), eine andere zu Kiel, gestiftet 1665
(1850 mit 308 Stud.). Im eigentlichen Dänemark zählte man (1850)
2,623 ötfentliche Landschulen, 232 ölfenUiche und 203 private Bürger-
schulen, und 42 öffentliche Abend- und Sonntagsschulen; in 2,281 Bürger-
und Landschulen war der wechselseitige Unterricht eingeführt. In Schles-
wig belief sich die Zahl der Bürger- und Landschulen auf 723 (danmter
311 Lancasterschulen), in Holstein auf 1,103 (worunter über 300 mit
wechselseitigem Unterricht), und in Lauenburg bestanden ausser 3 öffent-
lichen und einigen Privat-Bürgerschulen in den Städten, über 100 Land-
schulen. Anstalten zur Bildung von Schiülehrern sind 7 in der Monarchie
(zu Jönstrup, Skaarup, Snedstedt, Lyngby, Jellinge, Tündern und Segeberg);
gelehrte Schulen 24; Gymnasien 33 (4 in Kopenhagen, 19 in andern Städ-
ten des Königreichs, 10 in den Herzogthümern); Realschulen 27; an andern
Lehranstalten bestehen: 1 polytechnische Lehranstalt, 1 Veterinärschule,
1 See- und 1 Landkadetten-Akademie, 1 königl. Militär-Hochschule etc.;
die k. Gesellschaft der Wissenschaften (gest. 1743), die Gesellschaft für
Geschichte und Sprache des Vaterlandes, die Akademie für schöne Künste
in Kopenhagen, die k. medizinische Gesellschaft etc. — Von Bibliotheken
sind zu bemerken: die grosse königliche Bibliothek zu Kopenhagen (über
400,000 Bände), die Univers.-Bibliotheken zu Kopenhagen und Kiel (jede
von etwa 100,000 Bänden), und die klassische Bibliothek zu Kopenhagen
(30,000 Bände). Für astronomische Beobachtungen sorgen die Sternwarten
zu Kopenhagen und Altona. Unter den Museen, Kabineten und Kunst-
sammlungen zeichnen sich aus: das königl. Museum, das königl. natur-
historische Kabinet, das königl. Münz- und Medaillen-Kabinet auf dem
Schlosse Rosenborg, das Museum für nordische Alterthümer, die königl.
Gemälde-Sammlung auf dem Schlosse Christiansborg, die zoologische und
mineralogische Sammlung der Universität Kopenhagen, das anatomische
Museum der chirurgischen Akademie, die Naturaliensammlung des Königs,
das Museum des historischen Vereins, die Moltkesche Sammlung von Ge-
mälden, und vor Allem Thorwaldsens Museum zu Kopenhagen.

Physisch-technische Kultur. — Die Dänische Monarchie ist vor-
zugsweise ein Ackerbau treibendes Land; Kornbau ist der wichtigste
Erwerbszweig, und das eigentliche Dänemark soü jährlich an 25 Millionen
Tonnen Getreide erzeugen. Die kornreichsten Gegenden sind, nächst den
Marschlanden, die östlichen Theile von Holstein und Schleswig, Laaland
und Falster, Langeland, einige Gegenden von Fünen und Seeland, sowie
einzelne Strecken in Jütland, zumal im Osten, vom Mariager-Fjord an süd-
wärts. Die Viehzucht bildet in einigen Gegenden Jütlands und in den
Herzogthümern den bedeutendsten Erwerb, und namentlich sind die Er-
zeugnisse der holsteinischen Milchwirthschaft (Butter und Käse), lebendes
Vieh, gepöckeltes Fleisch, Talg etc. vverthvolle Gegenstände der Ausfuhr.
Die Pferdezucht Holsteins, Schleswigs und Jütlands ist berühmt; man
hat zwei dem Lande eigenthümliche Pferderassen, die dänische und
holsteinische; jene klein, aber kräftig und ausdauernd, diese durch
Grösse und Fleischigkeit ausgezeichnet. Pferde rechnet man über eine
halbe Million im Lande, ohne die FüRen unter 3 Jahren; Rinder gegen
IV2 Mill. Stück; Schafe sind an 2 MilL im Lande, doch kaum der vierte
Theil davon veredelt; die Schleswiger sogenannten Fennenschafe bleiben
auch den Winter über im Freien. Die meisten Schweine hat Jütland, doch
rechnet man für ganz Dänemark nicht über 200,000. Von Federvieh wer-
den Gänse in ungeheurer Menge gezogen, und man rechnet, dass jährlich
an 2 Millionen geschlachtet werden, und ausserdem jagt man wilde Enten
und Gänse, und sammelt, namentlich auf den Inseln der Westsee und an
den sandigen Küsten, die Eier verschiedener Seevögel. Die Bienenzucht
wird durch die ausgedehnten Haiden unterstützt, und liefert Wachs und
Honig in Menge. Die Fischerei ist beträchtlich; Häringe fängt man im
Sunde, im grossen Belt und im Liim-Fjordj Aale, Sprotten, Lachse etc.,
sowie Hummern und Krabben an allen Küsten und Buchten; berühmt smd
die grossen Holsteiner Austern, deren Fang ein Regale ist, und an der
Nordküste Jütlands, bei Anholt und Amrum, werden auch Robben gejagt.

— An Mineralien ist das Land nicht besonders reich; MetaUe, mit Aus-
nahme von Raseneisen und etwas Kupfer, besitzt Dänemark nicht, wohl
aber Thon, Kalk, Salz, und reichhaltige Mergel- und Torflager, welch letz-
tere den Mangel an Holz ersetzen. Die Waldungen (vorherrschend Buchen
und Eichen) haben gegen früher bedeutend abgenommen, sind aber immer
noch namhaft genug. Die grössten gehören dem Staate und werden
regelmässig bewirthschaftet. Wo Holz und Torf mangeln, dienen Seetang,
Bohnen und Repsstroh, und in manchen Gegenden gedörrter Kuhmist als
Brennstoff. — Die technische Kultur hat in den letzten 25 Jahren
nicht unbedeutende Fortschritte gemacht, im Ganzen aber doch nicht in
dem Verhältnisse, wie in den deutschen Staaten. Der meiste Gewerbfleiss
findet sich in Kopenhagen und Altona, in Kiäge, Storeheddinge, Randers,
Hilleröd, Nykiöbing, Rönne, Odense und Ringkiöbing, wo namentlich Spitzen
und Handschuhe, Leinwand, Segeltuch, wollene Waaren, Seidenzeuge, Por-
zellan, Tabak, Papier, Leder, Seife, Zucker etc. fabrizirt werden.

HandeL — Der Handel sowohl im Inneren als mit dem Auslande
wird durch die vortheilhafte Lage des Landes ungemein begünstigt. Seit
dem allgemeinen Frieden (1815) hatte derselbe, der während des Krieges
fast ganz darnieder lag, sich ungemein gehoben; die politischen Wirren
des Königreichs mit den Herzogthümern (1848), die zur lichterlohen Kriegs-
flamme ausbrachen, riefen besonders im auswärtigen Handel neue Stockun-
gen hervor, seit der Beruhigung der Gemüther (1852) aber erweiterte sich
derselbe zur früheren Kraft, und in demselben Jahre bereits belief sich
der Werth der

Einfuhr. Ausfuhr.

im Königreich Dänemarli auf............... 28,865,351 ............. 17,255,930 Thlr. Reichsmünze.

im Herzogthum Schleswig ................. 8,008,360 ............. 5,690,691 ,, ,,

im Herzogthum Holstein.................... 9,936,686 ............. 11,462,725 ,, „

Im Jahre 1856 betrug der Werth des Gesammtumsatzes des Handels
der Dänischen Monarchie (des Königreichs und der Herzogthümer, ein-
schliesslich der mit diesem im Zollverbande stehenden hamburg'schen und
lübeck'schen Enclaven) mit dem Auslande 103,172,596 Thlr. Reichsmünze
oder in Franken (den Rthlr. = 2 Fr. 80 Cent.) 288,884,000 Fr., und zwar
die Einfuhr 63,339,174, die Ausfuhr 39,833,422 Thlr. Reichsmünze. —
Die Haupteinfuhrartikel sind: Eisen, Salz, Holz, Flachs, Hanf, Wein,
Segeltuch, englische, deutsche und französische Manufaktur- und Fabrlk-
waaren, Südfrüchte, Kaffee, Zucker und andere Koloniahvaaren, Baumwolle,
Seide, Papier, Glaswaaren etc.; die Ausfuhrartikel bestehen in Cerealien,
.Vlehl, Butter, Käse, Rindvieh, Pferden, Leder, Talg, gesalzenem Fleisch und
Speck, gesalzenen Fischen, Wolle, Kornbranntwein, Wachs, Honig etc. ~ Der
Durchgangs- und Kommissionshandel lässt dem Lande bedeutende Summen
gewinnen, und gibt Fuhrleuten und Schiffern reiche Beschäftigung; die
Handelsflotte, die im Jahr 1838 im Ganzen nur aus 2,678 Schiffen von
48,251 Kommerzlast Trächtigkeit bestand, mehrte sich mit jedem Jahre,
und zählte am 1. Jan. 1856 zusammen 5,256 Schiffe von 109,549 Kommerz-
last Trächtigkeit, worunter 34 Dampfschiffe von 2,014 Pferdekraft. Von
dieser Handelsflotte kamen auf das Königreich 2,522 Schiffe (61,738 Last),
auf Schleswig 1,483 Schiffe (27,120 Last), und auf Holstein 1,217 Schiffe
(mit 20,691 Last Trächtigkeit). Am 1. Jan. 1857 zählte die Handelsflotte
5,359 Schiffe mit 113,361V2 Kommerzlast Trächtigkeit, darunter 38 Dampf-
schiffe von 2,345 Pferdekraft; und zwar das Königreich 2,651 Schiffe
(65,9091/2 Last), Schleswig 1,479 Schiffe (27,809 Last), und Holstein
1,229 Schiffe (19,643 Last). — Die S u n d s c h i f f f a h r t, deren Zoll
(der noch immer der Ablösung entgegensieht) eine bedeutende Staatsein-
nahme bildet, ist von ungemeiner Wichtigkeit, und vom 1. Jan. bis 31.
Dec. 1856 gingen 10,321 Schiffe aus der Nordsee, 10,211 aus dem halti-
schen Meere, im Ganzen 20,532 Schiffe (4,772 britische, 2,396 dänische,
2,836 preusische, 2,358 schwedische, 3,275 norwegische, 422 russische etc.)
durch den Sund (den Seekanal, der Seeland von Schweden trennt); den
schleswig-holsteinischen Kanal passirten gegen 5,000 Schiffe, von denen
mehr als die Hälfte die dänische Flagge führten. — Der Binnenhandel wird
durch treffliche Landstrassen und Kanäle unterstützt, von welch letzteren
auf dem Festlande der schleswig-holsteinische Kanal die Eider
(von Rendsburg an) mit der Kieler Förde, der Steckenitz-Kanal die
Elbe mit der Nordsee vereinigt, und der Lindenborg-Kanal in Jütland ist.
Die Kanäle der Inseln sind: der Nestveder-, Esrom- und Fried-
richs-Kanal auf Seeland, und der Kanal von Odense auf Fünen.
Eisenbahnen gibt es im Königreiche erst eine einzige, auf Seeland,
welche von Kopenhagen über Roeskilde nach Corsöer führt; die Herzog-
thümer dagegen sind mit einem vollständigen Eisenbahnnetz überzogen,
das in den Städten Flensborg, Husum, Tönningen, Kiel, Glückstadt, Itzehoe,
Altona und Lauenburg seine Endpunkte hat. Die dänischen Gewässer wer-
den von zahlreichen, regelmässig fahrenden Dampfschiffen täglich durch-
schnitten, die den Lokalverkehr, sowie die Verbindung mit entfernteren
Hafenplätzen unterhalten. Kopenhagen, die Hauptstadt der Monarchie, von
wo aus Dampf- und Packetschiffe nach allen Küstenstädten des Landes gehen,
ist der Mittelpunkt für diesen Verkehr. Die
Haupthandelsstädte des Relchps
selbst sind: Kopenhagen (Kiöbenhavn), Altona, Helsingör, Flensborg und
Aarhuusj hierauf folgen : Kiel, Rendsburg, Tönningen, Glückstadt, Aalborg,
Randers, Tondern, Schleswig, Horsens,
Hadersleben, Apenrade, Fredericia,
Kallundborg, Odense, Eckernförde und Husum.

Münzen, Maasse und Gewichte. - Nach einem unterm lOten
Febr. 1854 emanii-ten Gesetze über eine veränderte Benennung des bisher
bestehenden Munzfusses wird der Reichsbankmünzfuss nunmehr Reichs-
münzfuss, der Reichsbankthaler „Thaler Reichsmünze" genannt; 1 Thlr.
Reichsmünze 6 Mark = 96 Schilling = % Thlr. preuss. = 2 Fr. 80
Cent. Der Fuss (Fod, zu 12 ZoH à 12 Linien) = 139,09 par. Linien =
0,313763 Metres = 1,0294 engl. Euss. Ein dänischer Faden = 3 EHen =
6 Fuss; eine Ruthe 5 Ellen = 10 Fuss: eine dänische Meile = 12,000
Ellen = 24,000 Fuss. 14,751 dergleichen Meilen (= 15 geogr. Meilen)
gehen aul einen Grad des Meridians. Das Flächenmaas ist die Tonne
Land == 14,000 Qu.-Ellen. Die Grundeinheit des Kubikmaasses ist der Pott
== V32 Kubikfuss. Die dänische Kornmaasstonne soll gestrichen 41/2 Kubik-
fuss oder 144 Pott enthalten. Mit dieser Tonne = 8 Scheffel = 32 Viertel

— 64 Achtel werden zugleich die andern festen und trockenen Waaren
gemessen. Eine Salztonne enthält 176, eine Oeltonne 136, ein Ohm 155,
ein Anker 39, und eine Theertonne 120 Pott. Die Einheit aUer Waaren, die
zu Schiffe versendet werden, ist die Kommerzlast = 2,52 englische Tonnen
(22 dänische Tonnen, die Tonne = 2,53 berliner Scheffel) ; wo die Waaren
vermischten Inhalts sind, rechnet man sie, einschliesslich der Emballage,
zu 80 Kubikfuss à 65 Pfund Brutto = 5,200 dän. Pfund. Das Pfund


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18. — Dänemark.

selbst (32 Loth ä 4 Quentchen) ist — 0,m8'. Kilogramme = 1,0989 engl.
Pfund. 16 dän. Pfund = 1 Liespfund; 20 Liespfund = 1 SchifTpfund. —
In den Herzogthiiraern Holstein und Lauenburg rechnet man nach Reichs-
thaler h 3 Mark; die feine Mark Kölnisch (14 Thlr. preus. oder 241/2 Fl. rh.)
— 34'i/
i5 Mark. Die gesetzliche Rechnungsmünze ist der dänische Reichs-
thaler. Längen-, Wein- und Branntweinmaas ist das Hamburgische; Ge-
treidemaass das Dänische; Gewicht das Lübeck'sche.

»er Staat. — Staatsverfassung. — Dänemark, früher ein
Wahlreich, ist gegenwärtig eine Erbmonarchie mit einem König
an der Spitze, demeine unumschränkte Gewalt vom Volke übertragen
wurde. Die Könige aus dem oldenburgischen Fürstenstamme, der noch
heute den dänischen Thron inne hat, wurden ursprünglich von den Stän-
den gewählt, bis unter dem Könige Friedrich IH. im Jahr 1660 die
Krone für die männliche und weibliche Linie des königl. Hauses erblich
ward. Durch freiwilliges Anerbieten des ganzen Volkes seiner Machtlosig-
keit enthoben und zum Herrscherrecht gelangt, erloschen unter ihm die
ehemaligen Reichsgrundgesetze, und an deren SteRe trat das von ihm am
14. Novbr. 1665 unterschriebene, von Friedrich IV. am 4. Septbr. 1709
veröffentlichte Königsgesetz (Kongs-Loven), als Richtschnur für seine Nach-
folger auf dem Throne, von welcher sie nicht abw^eichen sollten. Bis zum
Jahr 1831, wo in Folge der französischen JuRrevolution in Kopenhagen
sowrohl als in den Herzogthüinern sich Aufregungen kundgaben, blieb das
Königsgesetz Friedrichs III. das einzige Grundgesetz von Dänemark. König
Friedrich VL ordnete die Einführung berathender Provinzialstände an, zu
welchem Zwecke das Königreich in 4 Theile (dänische Inseln, Jutland,
Schleswig und Holstein) geschieden wurde, und diese selbst wurden durch

das Staatsgesetz vom 15. Mai 1834 zum ersten Male einberufen. Die Be-
wegungen des Jahres 1848 veranlassten die Einberufung einer aus Wahlen
hervorgegangenen, 147 Mitglieder zählenden Reichs
Versammlung, die am
23. Oktbr. zusammentrat, um den ihr von der Regierung vorgelegten Ent-
wurf eines Reichsgrundgesetzes zu berathen und zu genehmigen. Dieses
Reichsgrundgesetz, welches am 25. Mai 1849 in Kraft trat, ist in dem
Sinne der neueren Konstitutionen abgefasst, und verfügt namentRch auch
Abschaffung aller Lehen und Fideikommisse, der Adelsrechte etc. Nach
ihm theRt der König die gesetzgebende Gewalt mit dem Reichstage, der
aus zwei Kammern, dem Volksthing und dem Landesthing besteht, und
alljährlich einzuberufen ist. Das Grundgesetz selbst bestand jedoch nur
für das Königreich Dänemark und seine Beiländer, nicht aber für die
Herzogthümer (Holstein und Lauenburg, durch w-elche Dänemark im
deutschen Staatenverbande steht), die durch den Wunsch der Dänen, die
Herzogthümer als integrirende Bestandtheile des Königreichs mit demselben
endgiltig zu vereinigen, während der Jahre 1848—1850 zu offenem Auf-
stand und heftigem Widerstand geführt wurden, und Deutschland in Krieg
mit Dänemark zu verwickeln drohten, und in denen, nach mehreren Zwi-
schenfällen, die Provinzialstände mit einigen Veränderungen, namentRch
mit beschliessender Autorität, beibehalten wurden. Durch eine königl.
Proklamation vom 28. Jan, 1852 wurden die Grundlagen der neuen Orga-
nisation der ganzen Monarchie festgesetzt und der Geheime Staatsrath für
die ganze Monarchie wieder hergestellt] dem Reichstage 1853 der Entwurf
zu einer wesentlichen Veränderung des Reichsgrundgesetzes und zur Er-
weiterung der königl. Gewalt vorgelegt, und durch das „Verfassungsgesetz
für die gemeinsamen Angelegenheiten der dänischen Monarchie", vom 2ten
Oktbr. 1855, die jetzige Verfassung des Reichs als eines Gesammtstaates
geregelt, zugleich aber auch durch das Thronfolgegesetz für die dänische
Monarchie vom 31. Juli 1853 bestimmt: dass im Fall des Erlöschens der
vom König Friedrich IIL im xMannesstamme abstammenden männlichen Nach-
kommenschaft, welcher zufolge des Königsgesetzes das Erbrecht auf den
dänischen Thron zusteht, aRes und jedes Erbrecht nach den Artikeln des
Königsgesetzes aufgehoben, und nur Mann von Mann mit Ausschluss der
Weiber in aRen unter dem dänischen Scepter vereinigten Ländern berechtigt
^p™' ™«! die Thronfolge auf des jetzt lebenden kinderlosen Königs Fried-
1 ^^^ter, den Prinzen Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-
Glocksburg (geb. 18. AprR 1818), dem der Name eines Prinzen von Däne-
mark beigelegt worden ist, und dessen aus seiner Ehe mit Louise Wilhel-
mine Friederike, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel, ab-
stammende mannliche Nachkommenschaft übergehen solL
^ — Der gegenwärtige König F ri e d ri ch VIL, Sohn

des Königs Christian VIIL, geb. den 6. Okt. 1808, succ. am 20. Jan. 1848
im Konigr. Danemark, wie in den Herzogthümern
Schleswig - Holstein und
Lauenburg. Sm
Titel ist:, König von Dänemark, der Wenden und Gothen,
Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Ditmarschen und zu Lauen-
burg, wie auch zu Oldenburg etc.« - Residenz ist Kopenhagen.

Wappen, Orden. - Das Wappen des Staats ist ein durch
das Danebrogkreuz quadrirter, von zwei wRden Männern mit Keulen ge-
haltener und mit einer Königskrone gedeckter Schild mit einem Herz- und
Mittelschilde; 1 zeigt in Gold, mit rothen Herzen bestreuet, die drei blauen,
Bromme'i Hand-Atlas. — Dänemark, b.

goldgekrönten dänischen Löwen, 2 in Gold die beiden blauen Löwen von
Schleswig, 3 in drei Theile zerschnitten, oben blau, die drei goldenen Kro-
nen von Schweden, unten rechts in Roth den silbernen goldgekrönten Fisch
von Island, links oben den silbernen schwarzgefleckten Bock der Faröer in
Blau, unten den silbernen Bären von Grönland in Blau; in 4 schreitet
oben der Gothische blaue Leopard über neun rothe Herzen in Gold, unten
steht der goldene gekrönte Wendische Lindwurm in Roth. Der Mittelschild
ist getheilt: zur rechten Seite oben das w-eisse holsteinische Nesselblatt in
Roth, unten der silberne Reiter von Ditmarschen in Roth; zur linken
Seite oben der silberne Schwan von Stormarn mit einer Krone um den
Hals, und unten der goldene Kopf und Hals eines Pferdes in Roth. Der
Mittelschild enthält rechts zwei silberne Querbalken in Gold, wegen Olden-
burg, links ein goldenes Kreuz in Silber, w'egen Delmenhorst. Das Ganze
umgeben die Ordensketten des Elephanten- und des Danebrog-Ordens. —
Ritterorden bestehen zwei: 1) der Elephanten-Orden, der vor-
nehmste, welcher nur an fürstliche und hohe Standespersonen oder die
höchsten Staatsbeamten verliehen wird, und von Kanut dem VL im 12ten
Jahrh. gestiftet ist; 1458 wurde er von Christian L erneuert, 1693 mit
neuen Statuten versehen, und die Zahl der Ritter auf 80 festgesteRt;
2) der D an ehr og-Or den, 1219 von Waldemar IL gestiftet und nach
der berühmten Danebrogsfahne benannnt, 1671 erneuert, 1693 mit neuen
Statuten versehen und zu einem Orden der Hofehre, und 1808 zu einem
Verdienst - Orden erhoben. Ausser 4 Ritterklassen mit goldenem, weiss
emalRirtem Kreuze, zählt er auch eine Klasse derDanebrogsmänner,
die statt des goldenen ein silbernes Kreuz tragen. Ausser diesen beiden
Orden gibt es noch Ehrenzeichen und Medaillen für Civil und Militär; der
1732 gestiftete Orden „de l'Union parfaite", für beide Geschlechter, wird
seit 1770 nicht mehr vergeben.

Staatsverwaltung. — Durch die königl. Proklamation vom 28ten
Jan. 1852 wurden die Grundlagen der neuen Organisation der ganzen
Monarchie festgesetzt, und in dieser die Aufrechthaltung der Verbindung
zwischen ihren verschiedenen Theilen zu einem wohlgeordneten Ganzen
vorzugsweise in's Auge gefasst. Hiernach bestehen als höchste Verwal-
tungsbehörden: 1) der kÖnigL Geheime-Staatsrath, unter dem Vor-
sitze des Königs, der den Prinzen-Thronfolger, die 9 Minister und den
Staatssekretär zu Mitgliedern hat; 2) der R e i c h s r a t h, der aus 80
Gliedern besteht, wovon 20 vom Könige gewählt (12 im Königreich,
3 im Herzogthum Schleswig, 4 im Herzogthum Holstein und 1 im
Herzogthum Lauenburg), 30 von den repräsentativen Versammlungen der
LandestheRe (18 von dem dänischen Reichstage, 5 von der schleswig'-
schen Ständeversammlung, 6 von der holstein'schen Ständeversammlung,
und 1 von der lauenburgischen Ritter- und Landschaft), und 30 Glieder
durch unmitttelbare Wahlen (im Königreich 17, in Schleswig 5, in Hol-
stein 8) ernannt werden; und 3) das Staatsministerium, welches in
2 Hauptabtheilungen und in 10 Ministerien geschieden ist. Die erste
Hauptabtheilung umfasst die Ministerien für die gemeinsamen An-
gelegenheiten der Monarchie: 1) das Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten (3 Departements); 2) das Kriegsministerium (4 Departe-
ments: Sekretariat; Direktion für das Kommando der Armee; Intendantur
der Armee, und General-Decisorat für das Revisionswesen); 3) Marine-
Ministerium (4 Bureau's: Sekretariat und Kommando-Bureau; Admiralitäts-
Bureau; Kommissariats-Bureau; Revisions-Bureau); 4) Finanz-Ministerium
(7 Departements und Bureau's: Finanzsachen im Allgemeinen; Münz- und
Steuerwesen; Staatsaktiven; Staatsschuld; Zahlungen in's Ausland; Staats-
buchhalterei; Statistisches Bureau; 5) Ministerium der gemeinsamen inneren
Angelegenheiten der Monarchie (4 Abtheilungen: ZoRwesen, Post-, Tele-
graphen- und Fäbrwesen; Domainenwesen; Centraiverwaltung der Kolonien;
Rechnungs-Revision und Decision). Die zweite Abtheilung umfasst an
Ministerien für das Königreich Dänemark: 6) das Justiz-Ministe-
rium (3 Departements); 7) das Ministerium des Innern (4 Departements:
Heimathsrecht, Angelegenheiten in Ansehung der Volksvertretung, Kom-
munalverhältnisse, Handel etc.; — Landwirthschafts-, Privatforst- und
Jagdsachen, Landgestüte; — Bausachen, Gärten, W^ege, Eisenbahnen, Häfen
und Kanäle; besonderes Steuerwesen des Königreichs); 8) das Ministerium
des Kirchen- und Unterrichtswesens (3 Departements: Kirche; höherer
Unterricht; Volksschulwesen); ferner: 9) das Ministerium des Herzogthums
Schleswig (4 Departements: Justiz-, PoRzei- und Medicinalsachen, Kriegs-,
Kommunal- und Armenwesen; — direkte Steuern, Forste, Bauten, Land-
wesen und Domainen etc.; — Kirchen- und Unterrichtswesen; — Rechnungs-
Revision und Decision des Ministers), und 10) das Ministerium der Herzog-
thümer Holstein und Lauenburg (4 Departements: Kirchen- und Unterrichts-
wesen; Justiz und Polizei; Domainenverwaltung, direkte Steuern;Rechnungs-
und Revisionswesen). — Für das eigentliche Dänemark stehen, unter dem
königL dänischen Ministerium des Innern, 19 Amtmänner auf den Inseln
und in Jütland, wo ihnen die obere lokale Verwaltung obliegt. Die Amt-
männer der Aemter Kopenhagen, Odense, Mariböe (Laaland-Falster), Aal-
borg, Aarhuus, Viborg und Ribe) wo die 7 Bischöfe des eigentRchen
Dänemark residiren, sind zugleich Stifts-Amtmänner und bRden als
solche mit dem betreffenden Bischöfe die Stifts Obrigkeit, welche die
Oberaufsicht über Kirche, Schule und Armenwesen im Stifte hat. Auf dem
Lande sind die Unterbeamten in den königL Distrikten die Hardes-
vögte, und auf den adeligen Gütern die Birkrichter. Beide ha-
ben die Handhabung der Justiz und Polizei, und bedienen sich bei der
Ausübung ihres Amtes der Kirchspiel- und Bauervögte, die vom Amtmann
ernannt werden. — In der Hauptstadt Kopenhagen leitet derMagistrat
(zu welchem 3 Bürgermeister und 6 Rathsherren gehören) die Verwaltungs-
Angelegenheiten. An der Spitze derselben steht ein Oberpräsident, der
zugleich Polizeichef und dirigirendes Mitglied der administrirenden Direk-
tion des Armenwesens ist. In den übrigen Städten des eigentRchen
Dänemarks sind die Geschäfte der unteren Verwaltung (die der oberen
liegt den Amtmännern ob) entweder in den Händen eines Stadtvoigts,
der zugleich Polizeimeister ist (und in den kleineren Städten den Namen
Bürgermeister führt), oder (in den grössern Städten) einesMagistrats,
als selbstständiger Behörde.

Eeehtspflege. — Die höchste Instanz in allen Justizsachen
büdet für das eigentliche Dänemark das 1661 errichtete Höchste Gericht
in Kopenhagen. Gerichte zweiter Instanz sind: das Landes-Ober-und
Hofgericht in Kopenhagen für die Dänischen Inselstifter und die Faröer,
und das Landes-Obergericht in Viborg für Jütland. Gerichte erster
Instanz sind in den Städten (ausser in Kopenhagen) die Stadtgerichte,


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18. — Dänemark.

auf den adeligen Gütern die Birkgerichte, und in den übrigen
Landbezirken der Aemter die Hardesgerichte. Für die Geistlichkeit
ist die erste Instanz das Probstengericht, welches von dem Stifts-
probst angeordnet wird. Für die Stadt Kopenhagen ist die erste und
zweite Instanz in Civilsachen das erwähnte Landes-Ober- und Hofgericht,
in Kriminal- und Polizeisachen (seit dem 1. Juli 1845) das dortige Kri-
minal- und Polizeigericht, und in Seesachen das Seegericht. Seit 1795
besteht ausserdem im eigentlichen Dänemark auch die Einrichtung, dass
alle privatrechtliche Streitigkeiten zunächst vor eine, in jedem Gerichts-
bezirke angeordnete und aus Friedensrichtern zusammengesetzte Vergleichs-
Kommission gebracht w^erden müssen, und so die streitenden Parteien ohne
Prozess sich vergleichen können. Kommt der Vergleich nicht zu Stande, so
ist der Prozess im Ganzen sehr einfach und kurz. Für Schlesw ig bildet das
königl. Appellationsgericht in Flensborg, für Holstein-Lauen bürg das
Ober-Appellationsgericht in Kiel, und das königL holsteinische Obergericht
in Glückstadt die höchste und zweite Instanz, und Stadt-, Amts- und Patri-
monialgerichte die erste Instanz für alle nicht eximirte Personen.

Finanzwesen. — Die Finanzperioden waren früber ein-, jetzt
zweijährig. Die Staatseinnahmen nach dem Hauptfinanzetat für das
mit dem Bisten März endende Finanzjahr 1852 — 1853 beliefen sich auf
15,271,855 Thlr. R.M., die S t a a t s a u s g a b e n auf 17,368,970 Thlr.
R.M.; das Defizit, im Betrage von 2,097,115 Thlr. R.M., erwuchs aus
den Folgen des Kriegs mit Deutschland. — Das Budget von 1854 — 55,
nach dem vom Reichstage (Volks- und Landthing) bewilligten und am
23. März 1854 vom König sanktionirten Finanzgesetze, wies folgende
Ziffern nach: Gemeinsame Einnahmen für die ganze Monarchie
(excl. Lauenburg) 13,644,471 Thlr. R.M. Gemeinsame Ausgaben für
die ganze Monarchie (excl. Lauenburg) 17,204,670 Thlr, R.M. — Neben diesem
allgem. Reichsbudget bestehen noch besondere Etats für die einzelnen Theiie
des Staates, die um so mehr beachtet werden müssen, da viele Ausgaben als
Provinziallasten flgurlren, welche anderwärts in der aRgemeinen Staats-
rechnung erscheinen. Die besonderen Budgets des Jahres 1854—55 sind:

Königreich, Herz. Schleswig. Herz. Holstein. Herz. Lauenhurg.

Einnahmen ..... 5,090,842 .......... 2,103,970 .......... 2,122,931 .......... 304,248 Thlr. R. M.

Ausgahen........ 2,863,073 .......... 728,867 .......... 815,305 .......... 193,091 „ „ ,,

Nach dem Normal-Budget für die 2jährige Finanzperiode vom 1, April
1856 bis dahin 1858 für die Gesammtmonarchie (nach §.52 der Verfassung vom
2. Okt. 1855), gestalteten sich die Einnahmen und Ausgaben folgendermassen :

49
51

uV.

Schleswig.

Thlr. R.-M.

Sch.

754,245

6

Gemeinschaftliche Ausgaben

mit Holstein..............

49,897

22

Antheil »n d. Staats-

52

558,925

1,363,067

80

Holstein:

Ministerium..................

992,477

72

GemeinschaftUche Ausgaben

mit Schleswig ...........

51,091

64

AntheU (_^yioo) d. Staats-

36/,

Ausgaben..................

756,193

Provinzialstände............

35,000

1,834,762

76/4

Königreich.

Reichstag..................

Ministerium des Innern ...
„ der Justiz ■•.
„ des Kultus .••
Ausserordentliche Ausgab,
(darunter Torschüsse an
verschied. Gemeinden zu
ausserordentl. Bauten-..
Verzins, und Amortisation
der besonderen Schulden
Besonderes Pensionswesen
Antheil des Königreichs
(."'/loo) an den gemein-
schaftl. Staats-Ausgaben

60,000
,652,407
689,592
316,101

ivA

36i/î
66^

734,168

52,000
40,900

1,972,678

Im Ganzen•

5,517,847

Das Normal-Budget für die Finanzperiode vom 1. April 1858 bis dahin
1860 steRt sich bedeutend höher, und weist nachstehende Ziffern nach:

Einnahme.

Thlr. R.-M.

Sch.

Domänen...................

8,846,346

72

Ueberschuss v. Lauenburg

450,000

,, ,, Westindien

98,930

84

Zinsen etc. d. Staatsaktiva

1,800,646

Zinsen des Sundzoll-Fonds

2,400,000

Zoll-, Stempel-, Schill-

fahrts- und Brennerei-

Intraden .................

15,631,844

48

Post und Telegraphie.....

335,720

62

Klassenlotterie - Intrade-.-

200,000

Verschiedene Einnahmen

2,592,120

Znschuss d. einz. Landes-

theile v. der besonderen

Einnahme derselben •-•

6,575,59

57

Total-Summe...............

33,937,203

35

Ausgabe.

Thlr. R.-M.

Sch.

Einnahme.

Thlr. R.-M.

Ausgabe.

Thlr. R.-M.

Domänen..........................

3,398,000

CivlUiste..........................

1,600,000

Ueberschuss von Lauenburg.....

600,000

Apanage des königl. Hauses •■•

706,000

„ ,, Westindien.....

6,000

Geheimer Staatsrath............

106,000

Zinsen etc. der Staatsaktiva.....

1,020,450

Verzinsung und Abbezahlung der

Sund-, Strom- und Kanalzoll .••

4,132,000

Schulden.......................

12,290,000

Zoll-, Stempel-, Schillfahrts- und

Pensionswesen...................

2,833,400

Brennerei-Intraden.............

15,097,000

Ministerium des Auswärtigen...

422,490

Post und Télégraphié ...........

243,000

„ „ Kriegs..........

6,394,097

Klassenlotterie-Intrade ..........

150,000

,, der Marine .........

2,923,705

Verschiedene Einnahmen........

291,600

„ ,, Finanzen ......

811,918

Zuschuss der einzelnen Landes-

,, „ gemeinschaftli-

theile von der besonderen Ein-

chen inneren .Angelegenheiten

nahme derselben ..............

3,426,660

der Monarchie.................

Verschiedenes....................

9,900

Tofat-Summe .....................

28,364,710

266,000

Total-Summe....................

28,364,110

Hiernach ergibt sich für das Königreich Dänemark ein Ueber-
schuss von 525,952 Thlr. 29V4 Sch., für das Herzogthum Schleswig eine
Unterbilanz von 21,770 Thlr. 89 Sch., und für das Herzogthum Holstein
eine Unterbilanz von 82,366 Thlr. 791/4 Sch. —

C. Gemeinschaftliche Einnahmen und Ausgaben.

Civilliste (Resolution vom

25. Okt. 1848)............

Apanage des königl. Hauses

Geheimer Staatsrath.....

Reichsrath...............

Verzinsung und Abzahlung

der Staatschulden-----

Pensionswesen...........

Ministerium des Auswärtigen

„ ,, Krieges.....

„ der Marine.....

„ „ Finanzen...

Minist, der gemeinschaftl.
inneren Angelegenheiten

der Monarchie........

Verschiedenes...........

Unvorhergesehenes......

Total-Summe ...........

1,600,000
740,120
145,300
120,000

12,290,000
2,903,400
485,241
8,726,552
3,952,452
812,890

122,582
1,888,664
150,000

33,937,203

Das Staatsbudget vom 1. April 1857 bis 31. März 1858 (sanktionirt
vom Könige am 27. Mai 1857) schloss mit folgenden ZilTern ab:
A. Besondere Einnahmen für die einzelnen Landestheiie.

Einnahmen.

Königreich. Schleswig. Holstein.

Direkte Steuern...........

Indirekte Abgaben.......

Verschiedene Einnahmen

Isländische Intraden......

Im Ganzen (Thlr. R.-M.)

3,878,000
.1,462,000
405,000
40,800

948,630
284,000
109,733

1,046,990
340,000
346,224

5,785,800

1,733,214

1,342,363

B. Besondere A US gaben. (In Thlr. und SchilL R. M.)

Thlr. Sch

Schleswig.

Königreich.

Thlr. Sch

856,452

44

49,897

22

652,429

16

1,558,778

82

1,000,019
1,000
51,091

2

64

882,698

2S

1,934,808

94

Ministerien..................

Gemeinschaftliche Ausgabe

mit Holstein...............

Antheil ('/loo) an den
Staatsausgaben.............

Im Ganzen ..................

Holstein.

Ministerien..................

Provinzialstände............

Gemeinschaftl. m. Schleswig
Antheil (^V,oo) an den
Staatsausgaben.............

Im Ganzen.................

60,000
1,591,008
674,262
297,705

Reichstag..................

Ministerium des Innern.*.
„ der Justiz ■••

„ des Kultus.••

Ausserordentliche Ausga-
ben (darunter Vorschüsse
an verschied. Gemeinden
zu ausserordentl. Bauten)
Antheil des Königreichs
C^oo) an den gemein-
schaftl. Staatsausgaben

Im Ganzen.................

855,650
2,302,691

5,781,316

Einnahmen.

Thlr.

Sch.

Ausgaben.

1 Thlr.

Sch.

Ueberschuss der Domänen-

800,000

_

Einnahme ...............

1,889,358

42

370,060

Ueberschuss an Lauenburg

233,154

20

Geheimer Staatsrath........

72,900

„ an den west-

Reichsrath ..................

60,000

indischen Inseln ........

44,323

42

Verzinsung und Tilgung der

Zinsen etc. v. den Staats-

Staatsschuld..............

6,151,800

Aktiven ..................

997,823

Pensionswesen .............

1,473,500

Zinsen des Sundzoll-Fonds

1,200,000

Auswärtiges Ministerium...

249,841

37

Ueberschuss der Schilf-

4,416,958

42

fahrts- etc. Abgaben ...

7,784,775

2,030,048

48

Ueberschuss d. Eiderkanals

250

Finanz-Ministerium.........

403,282

64

Uebersch. d. Post-Intraden

115,112

Inneres für die Monarchie

61,291

Klassen-Lotterie...........

75,000

Verschiedene und ausser-

Verschiedene Einnahmen

1,487,885

77/4

ordentliche Ausgaben -•-

948,797

19

Zuschuss v. d. verschied.

Zu unvorherges. Ausgaben

75,000

'—

LandestheUen aus den

besond. Einnahmen.....

3,287,797

28/4

Summe der Einnahmen •••

17,115,479

18

17,115,479

18

In Dänemark sind, ausser den Forsten, alle Domänen verkauft, und
man geht damit um, auch die der Herzogthümer zu veräussern. Eine
eigenthümliche EinnahmequeRe bietet der Sund zoll, auf dessen Ab-
schaffung die auswärtigen Seemächte dringen; Dänemark fordert für den-
selben Ablösung, und zwar im Betrage von 35 MiR. Thlr., wovon, nach
Maassgabe der bisherigen Abgaben: England 10,126,855, Russland 9,739,993,
Preussen 4,440,027, Schweden 1,590,503, HoRand 1,408,060, Frankreich
1,210,003, Dänemark selbst 1,122,078, Norwegen 667,225 Thlr. etc. zu
übernehmen hätten. Bussland, Schweden, Norwegen und Oldenburg sollen
dem Vorschlage der Ablösung zugestimmt haben, Nord-Amerika dagegen,
obwohl nur von einem kleinen Beitrage betroffen, zu einer Zahlung nicht
geneigt sein.

Staatasehuld. — Das Königsgesetz von 1660, welches dem Herr-
scher die maasloseste Gewalt einräumte, zeigte seine verderbliche Wirkung
auch in dem Finanzwesen des Staats, kein Wunder daher, dass schon
1771 die Staatsschuld auf 15,915,896 Rthlr. gestiegen war, wovon man
bereits einen, wenn auch kleinen Theil als „verjährt" erklärte, und 1813
ein förmlicher Staatsbankerott erfolgte, hei welchem man sich mit der
königl. Verheissung zu begnügen hatte, dass in's Künftige ein jähriiches
Budget veröffentlicht werden sollte, die Verheissung selbst aber 22 Jahre
später (1835) zum ersten Male erfüRte. Im Jahre 1813 betrug die ge-
waltsam reduzirte Staatsschuld 142 MiR. Rbthlr. Papier; das Papier galt
nur 1/4 seines Nominalbetrags in Silber, sonach nur SS'/a MIR. Mehrfache
neue Anlehen vermehrten die Schuldsumme rasch aufs Neue, und 1841
betrug sie in Silber bereits wieder 116,608,000 ßthlr. Erst von
jetzt an

Es ergab sich mithin für das Königreich Dänemark ein Ueber-
schuss von 4,483 Thlr. 4 Sch., für Schleswig dagegen eine Unterbilanz
von 216,415 Thlr. 82 Sch., und für Holstein eine Unterbilanz von
201,594 Thlr. 94 Sch.

C. Gemeinschaftliche Einnahmen und Ausgaben.

Einnahmen.

1 Thlr.

Sch.

Ausgaben.

Thlr.

Sch.

Ueberschuss der Domänen-

Civilliste ....................

800,000

Einnahme................

1,786,380

79

Apanagen....................

370,060

Ueberschuss von Lauenburg

199,757

22

72,400

„ ,, Westindien

3,105

67

Reichsrath..................

70,000

Zinsen etc. v. Staatsaktiven

1,664,585

68

Verzinsung und TUgung der

Sund-, Strom- und Kanal-

Staatsschuld..............

6,246,700

zoU.......................

1,254,580

Pensionswesen..............

1,510,200

Ueberschuss der Schitf-

Auswärtiges Ministerium---

249,400

fahrts- etc. Abgaben.....

7,292,236

22

Kriegsministerium .........

4,281,237

Ueberschuss der Post-In-

Marineministerium..........

2,007,136

84

traden.....................

87,566

51

416,272

14

Klassenlotterie.............

75,000

Inneres für die Monarchie

299,516

7

Verschiedene Einnahmen

292,044

48

Verschied, u. ausserordent-

Zuschuss von d. verschied.

»

liche Ausgaben...........

1,020,026

34

Landestheilen aus d. be-

Zu unvorhergesehenen Aus-

sondern Einnahmen......

3,837,818

63

gaben .....................

115,000

Summe der Einnahmen - •-

16,493,075

36

Summe der Ausgaben......

17,437,948

43

Das vom König am 13. Juni 1858 sanktionirte Staatsbudget vom
1. April 1858 bis 31. März 1859 weist folgende Summen nach:
A. Besondere Einnahmen für die einzelnen Landestheile.

Einnahmen.

Königreich.

Schleswig.

Holstein.

Direkte Steuern .....................

3,908,000

_

929,010

74

1,054,190

_

Indirekte Steuern ...................

1,636,000

.—

289,000

325,680

Verschiedene Einnahmen...........

459,000

114,286

13

372,525

93

Isländische und Faröische Intraden

40,800

Im Ganzen (Thlr. R.-M.)...........

6,043,800

1,341,296

87

1,752,395

93

Thlr. R.-M. Sch

B. Besondere Ausgaben für die einzelnen Landestheile.

-ocr page 172-

18. — Dänemark.

trat unter sorgfältiger Verwaltung eine Verminderung ein, und 1848 be-
trug die Staatsschuld nur noch 105 Mill.; durch die Defizite der folgenden
Jahre, die 1849 und 1850 allein über 20 Mill. betrugen, die durch neue
Anlehen und Kriegssteuern gedeckt werden mussten, stieg die Schuld auf
125 Mill. Im Jahre 1854 war sie bereits wieder auf 121,400,000 Rthlr.
gesunken, und am 1. April 1857 belief sie sich im Ganzen auf 117,071,300
Thlr. Reichsmünze (davon 72,218,100 inländische und 44,853,200 Thlr.
ausländische Schuld); am 1. April 1858 auf 115,068,000 Thlr. R.-M. (und
zwar 71,547,000 Thlr. inländische, und 43,521,000 Tlilr. ausländische
Schulden. — Das Papiergeld besteht in Reichsbankthalern, von denen 1856
für 13,411,918 Rbthlr. im Umlauf waren. Die Staatsschuld der Herzog-
thümer,durch inländische Anlehen kontrahirt, betrug Ende 1850:10,063,461
Rbthlr. — Dänischer Seits wurde diese Schuld nichtig erklärt. Ausserdem
waren für 2 Mill. Kassenscheine ausgegeben, welche Holstein allein einzu-
lösen hat.

Heerwesen, Landmacht. — Die Dänische Armee zählte (1850)
25 Generäle, 37 Obersten, 30 Oberstlieutenants, 48 Majore, 33 Rittmeister
erster und 7 zweiter Klasse, 117 Kapitäne erster und 49 zweiter Klasse,
280 Premier-Lieutenants, 334 Sekonde-Lieutenants und 157 Reserve-Offi-
ziere Ferner: 28 Offiziere ä la suite, ausser dem Detail der Armee, 10
Auditeure, 35 Oberärzte, 37 Unterärzte, 10 Thierärzte, und 62 Militär-
Beamte. — Es gilt Konskription. Die mit dem 22sten Altersjahre beginnende
Dienstperiode dauert 8 Jahre, wovon 4 (bei der Artillerie blos 2) auf die
Kriegsreserve kommen. Dann 8jährige Dienstpflicht im ersten, später, bis
zum 45. Altersjahre, im zweiten Aufgebote. In Friedenszeiten besteht das
Heer, dem auch die zum deutschen Bundesheer zu stellenden Kontmgente
von Holstein und Lauenburg (4,200 M. Haupt-Kontingent, 1,200 M. Reserve)
einverleibt sind, aus circa 25,000 Mann, und zwar: einem Generalstabe
(16 Offizieren), einem Ingenieur-Korps (45 Offiziere, 2 Ingenieur-
Kompagnien); einer Artillerie-Brigade, bestehend in 2 Regimentern
(12 Batterien ä 8 Piecen), 1 Zeugetat und 1 Pontonier-Kompagnie; 2o
Schwadronen Kavallerie, eingetheilt in die königl. Leibgarde zu Pferde,
das Husaren-Regiment (4 Schwadronen), und 5 Dragoner-Regimenter k 4
Schwadronen; 23 Bataillone Infanterie a 4 Kompagnien, namhch 1 Ba-
taillon Leibgarde zu Fuss, 17 Bat. Linien - Infanterie und o Jäger-Korps.
Ausserdem 1 Reserve-Korps, bestehend aus Infanterie, Kavallerie und Ar-
tillerie. — Während des Schleswig-Holstein'schen Krieges betrug die Stärke
des dänischen Heeres 69,000 M. mit 144 Geschützen, und zwar: Infanterie
49 301, Kavallerie 10,627, und Artillerie 9,072 Mann. — Die Truppen sind
in'Friedenszeiten in 3 General-Kommando-Distrikte vertheilt: Unter dem
Isten General-Kommando (Seeland und die kleinen Inseln)
stehen: eine Abtheilung des Ingenieurkorps, Istes ArtiUerie-Reg. und eine
Abth. des Zeugetats, die 2te Cavallerie-Brigade (das Garde-Husaren-Reg,
und das 2. Dragoner-Reg.), und I.Infanterie-Brigade; — unter dem 2ten
General-Kommando ö^ord-Jutland, Fühnen und Schleswig):
ausser einem Theile des Ingenieurkorps und der Artillerie: die 1. Kavallerie-,
Brigade und die 2te Infanterie-Brigade; und unter dem 3 ten General-
Kommando (Holstein und Lauenburg): eine Abth. des Ingenieur-
korps, das 2. Artillerie-Reg., eine Abth. des Zeugetats, das 6te Dragoner-
Reg., und die 3te Infanterie-Brigade. — Festungen des Landes sind:
Kopenhagen mit der Citadelle Frederikshavn und den Hafenbatterien
Dreikronen, Brille und Prövestern, und Kronborg bei Helsingör; dann folgen
Nyborg, Fridericia, Friedrichsort, Fladstrand, Christiansöe
bei der Insel Bornholm, und Korsör (Rendsburg ist geschleift).

Seemacht. — Die Kriegsflotte zählt im Ganzen 119 Schiffe
mit 913 Kanonen, und zwar: 4 Linienschiffe (3 zu 84, 1 zu 72 Kanonen),
6 Fregatten (1 [rasirt] zu 60, 1 zu 48, 3 ä 46, 1 zu 44 Kanonen), 3 Kor-
vetten (1 zu 28, 1 zu 20, 1 zu 14 K.), 1 Barkschiff zu 12 K., 4 Briggs
(2 a 16, 2 ä 12 K-), 3 Schooner (1 zu 8, 2 ä 1 K.), 67 Kanonenschalup-
pen (Ruderflotille), 17 Transportfahrzeuge, 11 Dampfschiffe mit zusammen
circa 2,180 Pferdekraft und 153 Kanonen, 2 Schraubendampfboote, und

1 Kutter mit 6 Falkonetts. — Die Marine zählte 1857: 1 Vice - Admiral,

2 Contre-Admirale, 7 Kommandeurs, 8 Kommandeur-Kapitäne, 18 Kapitäne,
24 Kapitän-Lieutenants, 39 Premier-Lieutenants, 39 Seconde-Lieutenants,
6 Offiziere ä la suite, und ein Kadettenkorps. Zu der Flotte und den Werften
gehört ausser den Offizieren eine fes te Mannschaft in 2 Divisionen, bestehend
aus einem Artilleriekorps von 343 M., einem Matrosenkorps von 221 M., 225
Jungen und circa 1,200 .M. Handwerker etc.; in Allem an 2,000 Mann. Im Jahr
1785 zählte die dänische Flotte 60 grosse Kriegsschiffe (darunter 33 Linien-
schiffe) mit 2,660 Kanonen, 10,964 Matrosen und 5,600 Seesoldaten. In der
Seeschlacht bei Kopenhagen (2. April 1801) Htt die dänische Flotte bedeu-
tend, doch muss man auch zu ihrem Ruhme sagen, dass von ihr auch von
der engl. Flotte, unter Nelson, 14 Schiffe, wobei 2 Linienschiffe, kampfunfähig
gemacht worden waren. Nach dem Bombardement Kopenhagens (2-5. Sept.
1807) führten die Briten die gesammte dänische Flotte hinweg (18 Linien-
schiffe, 15 Fregatten, 6 Briggs und 25 Kanonenboote). Im Schleswig-Holstein'-
schen Kriege, wo beide Theile sehr tapfer kämpften, verdankten die Dänen
Ihre Erfolge (trotz des Verlustes der „Gefion" und des „Christian VIIL"
bei Eckernförde) wesentlich der Marine, zu Lande aber der Ungeschick-
lichkeit ihrer entgegengestellten Führer, und dem Mangel einer ernsthaften
Kriegführung von Seite Preussens. — Der Haup tkriegsha fen der
Monarchie und die Station der Flotte ist Kopenhagen. — Flaggen siehe
Flaggen-Atlas Taf. 1, wo Fig. 7 die Standarte der Monarchie; Fig. 8
die Königs-Flagge; Fig. 9 die Kriegsschiff- und Kauffahrer-Flagge; Fig, 10
die Mittelmeer-Flagge; Fig. 11 das Lootsen-Signal, und Fig. 12 die Flagge
von Tönningen darstellt.


Holstein und Ijauenliurii.

Als deutsche Bundesländer verdienen die Herzogthümer Hol-
stein und Lauenburg noch besondere Betrachtung.

Das Herzogthum Holstein, aus dessen Herrscherhause (der Olden-
burger Dynastie) die Regentenfamilie des Dänischen Reiches hervor-
gegangen, besteht aus den alten Landschaften Stormarn, Dithmarsen,
Wagrien und Holstein, der Herrschaft Pinneberg und der Grafschaft Ran-
zau, liegt zwischen 26028'—28039' O.L. und 53o34—54o30' N.Br., wird im
N. von Schleswig (von welchem es durch die Eider und den schleswig-
holsteinischen Kanal getrennt ist), im 0. von der Ostsee, im S- vom
Gebiet der freien Stadt Lübeck, von Oldenburgisch-Lübeck, dem Herzog-
thum Lauenburg, und dem Gebiete von Hamburg, und im W. von der Elbe
begrenzt (welche es von Hannover scheidet), hat eine Breite von 13, und
eine Länge von 20 geogr. Meilen, und umfasst einen Flächeninhalt von
155 (nach Baggesen von 158.63, nach Engelhardt von 160,so) Qu.-M. und
(1855) eine Bevölkerung von 523,528 Seelen (mithin 3,378 Seelen auf einer
Quadratmeile). — Der Boden ist grösstentheils flach und eben; eigentliche
Berge sind nicht vorhanden, wohl aber Sandhügel (darunter der höchste,
der Bungsberg 504'), und geologisch merkwürdig ist ein isolirter Kalk-
felsen bei Segeberg, der 270' aufsteigt. Der westliche Theil des Landes,
ist fruchtbares Marschland, dessen Küste durch kostbare Deiche gegen die
Finthen der Nordsee geschützt werden muss; der Osten ist fruchtbares,
Wiesenreiches, auf grossen Strecken mit Holz bedecktes Geestland, durch
Welches sich weHenförmige, zum Theil mit Wald bestandene Hügelketten
ziehen. Die Mitte des Landes bildet eine sandige, meist mit Haidekraut
bewachsene Ebene, die von ausgedehnten Mooren und niedrigen Wiesen
durchschnitten wird. Die Küste an der Ostsee, die durch den Femersund
in zwei, fast gleich grosse Strecken geschieden wird, hat 17V2, die von
Watten und Sandbänken eingefasste Nordseeküste 8 Meilen Länge. -- Die
Ströme des Landes gehen theils der Nord-, theils der Ostsee zu. In die
erstere: die Elbe, der Grenzfluss gegen Hannover, welche aus Holstein,
die Bille, Alster, Pinnaue, Krückaue, die Stör und den Rhin empfangt;
die Eid er, welche durch die Wehraue, Luhnaue, Haleraue und Gieselaue
Verstärkt wird, und die Miele oder Mielaue, die aus der Vereinigung meh-
rerer Bäche entsteht. In die Ostsee fliessen: die Trave, die in Hol-
stein die Wackenitz, Beste und Schwartaue aufnimmt; die Schwentine,
die in den Kieler Fjord mündet, und die helmstorfer Aue oder Kuss-
aue, die unter dem Namen des hasberger Stroms mündet. — Von künst-
uchen Wasserstrassen besteht: der schleswig-holsteinische oder
'^iderkanal, der die Ostsee mit der Nordsee verbindet, vom Kieler Bu-
sen bis Rendsburg 53/4 Meilen Länge hat, und den Herzogthümern Holstein
®^hleswig gemeinsam ist, obgleich ein dänisches Patent vom 15, Jan,
1813 das Fahrwasser dem Herzogthum Schleswig zuspricht. — Kleine
been sind über
100 im Lande, die bedeutendsten sind: der Plöner-See,
aer aurch eine Landzunge, auf welcher die Stadt Plön liegt, in einen
grosseren und kleineren See geschieden wird; der fischreiche und sehr
tieie seeienter-See, der Westen-, Gruber-, Warder-, Flemhuder- und
Kuden-öee etc, — Das Klima ähnelt dem des benachbarten Mecklenburg;
im Sommer 4 Monate sehr warm, wiewohl mitunter veränderlich; der
Herbst ist weit angenehmer als der meist rauhe und kalte Frühling; der
Spatherbst ist feucht, der Winter abwechselnd strenge, doch ist der See-
luft wegen der Frost selten anhaltend. Die mittlere Temperatur des
^nzen Jahres in Altona ist + 7,2 R. (im Winter + 0,2, im Sommer

~r 13,5).

Das Herzogthum Lauenhurg, im Südosten von Holstein, zwischen
53021'—53048' N,Br. und 27041'— 28039' O.L. gelegen, wird vom Herzog-
thum Holstein, dem Gebiet von Lübeck, dem strelitzischen Fürstenthum
Ratzeburg, dem Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin, und dem lübeck-
hamburgischen Amte Bergedorf umschlossen, durch die Elbe von Hannover
getrennt, hat eine Breite von
6V2, eine Länge von ö'/a geogr. Meilen, und
umfasst einen Flächenraum von 19 (n. A. von 19
,5?, und 20,73) Qu.-M.,
und eine Bevölkerung von 49,475 Einwohnern (hat mithin 2,604 Seelen
auf der Qu.-M.). — Es umfasst 5 lübeck'sche, 1 hamburgische und 2 mecklen-
burgische Enklaven, und von der lauenburgischen Stadt Ratzeburg gehören
der „Domplatz und Palmberg" unter mecklenburg-strelitz'sche Landes-
Hoheit (doch behauptet die dänische Regierung hier das Waffenrecht). —
Das Land Lauen bürg gehörte ursprünglich den Herzogen Sachsens an,
und war im Jahre 1230 im Besitze von Albrecht L, Herzog von Sachsen
aus askanischem Stamme. In der von dessen Söhnen (1260) getroffenen
Ländertheilung kam Lauenburg nebst den Besitzungen in Niedersachsen an
Johann L (Linie Sachsen - Lauenburg), während Albrecht IL Wittenberg
nebst der Herzogswürde von Sachsen erhielt (Sachsen - Wittenberg). Die
Linie Sachsen-Lauenburg erlosch 1687, und ihr Land fiel 1689 an Georg
Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg-Celle. 1803 kam Lauenburg mit den
übrigen hannover'schen Landen unter französische Herrschaft, die bis 1813
dauerte; 1816 wurde es, mit Ausschluss des Landes Hadeln und des Amtes
Neuhaus an Preussen, und von diesem wieder, für das vonScliweden an
Dänemark abgetretene Neuvorpommern, an Dänemark abgetreten. — Wie
Holstein, ist der grösste Theil von Lauenburg flaches Land, dessen Boden,
namentlich in der Mitte des Landes, sandig ist, im Ganzen aber doch ein
ziemlich fruchtbarer Ackerboden genannt werden kann, der theilweise noch
mit bedeutenden Waldungen bedeckt ist, und an den Ufern der Elbe an-
sehnliche Marschwiesen umschliesst. Die Flüsse des Landes sind: die
Elbe, welche 3 Meilen weit die südliche Grenze des Herzogthums bildet,
und die Delvenaue und Bille, so wie durch diese die Aue aufnimmt. Die
schiffbare Steckenitz, die in die Trave fällt, und die AVackenitz, die
bei Lübeck mündet. Von den vielen Seen, die das Land bedecken, sind
der Ratzeburger-, der Schaal- und Goldensee die bedeutendsten.
Der Steckenitzkanal, der die Trave, oberhalb Lübeck, mit der Elbe,
oberhalb der Stadt Lauenburg verbindet, ist die einzige künsHiche Wasser-
strasse des Landes. — Das Klima ist dem des südlichen Holstein gleich. —
Ȋs
Volk. — Die Bevölkerung beider Herzogthümer belief sich
1855 zusammen auf 572,003 Seelen. Davon lebten: in den Städten, in
Holstein 106,895, in Lauenburg 8,172; in den Landbezirken, in Hol-
stein 416,433, in Lauenburg 41,303. — Im Jahre 1803 betrug die Ge-
sammtbevölkerung Holsteins 325,748; 1835: 435,596; 1840: 455,093,
und 1845: 479,364; die von Lauenburg 1810: 31,996, 1840: 45,342, und
1845: 46,486 Seelen. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung wird im
Durchschnitte (für die Jahre 1834-52) auf 0,39 Prozent angenommen. In
den Jahren 1840 — 45 betrug die jährliche Zunahme, in Holstein 1,04, in
Lauenburg 0,s Prozent. — Die bevölkertsten Städte des Landes sind, in
Holstein: Altona mit 40,626, Kiel mit 16,274, Rendsburg mit 11872
Itzehoe mit 6,691, Glückstadt mit 6,145, Segeberg mit 4,377, Neustadt mit
3,545, Oldesloe mit 3,047; in Lauen bürg: Ratzeburg mit 3,760, und
Möhn mit 3,322 Einwohnern. — Die Bewohner beider Herzogthümer sind
Deutsche niedersächischen Stammes, zum Theil germanisirt-wendischen
Bluts; in
Dithmarsen Friesen. Das holstein-lauenburgische Volk ist


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18. — Dänemark.

stark von Körperbau und Muskelkraft, betriebsam, fleissig, treuherzig uud
ehrlich, wohl etwas derb, aber ohne List und Verstellung. Lebendiger
als die Marschbewohner sind die Geestländer. Die Dithraarsen behaupten
ihren festen, energischen Charakter noch immer fort. — Die herrschende
Religion ist in beiden Herzogthümern die lutherische. Nichtluthera-
ner waren, in Holstein: 940 Katholiken, 796 Reformirte, 208 Menoniten,
23 Anglikaner und 3,819 Juden; in Lauenburg: 41 Katholiken, 8 Refor-
mirte und 27 Juden.

Landbau und Viehzucht sind die Haupterwerbsquellen der Be-
wohner, und von der Landwirthschaft leben in Holstein etwas über 27,
in Lauenburg 32 Prozent der Bevölkerung. Die Koppelwirthschaft ist vor-
herrschend. Man baut besonders Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und
Hülsenfrüchte. Raps und Weizen werden meist in den Marschländern,
Roggen auf Geestboden, und Buchweizen nur auf den sandigen Feldern
gewonnen- Flachs wird viel, Hanf und Hopfen nur wenig gebaut. Die
Obstzucht ist in einigen Gegenden ein wichtiger Nahrungs- und Handels-
zweig, und der Wiesenbau von hoher Bedeutung für die Rindviehzucht,
die hier häufig auf holländische Art getrieben wird, und an lebendem
Vieh, Fleisch, Butter und Käse, belangreiche Ausfuhrartikel abgibt. Die
Pferdezucht liefert kräftige Thiere; die holsteinischen Schafe empfehlen
sich durch Grösse und Wollreichthum; die Schweinezucht ist von grosser
Wichtigkeit, und die Geflügelzucht, besonders die der Gänse, von grossem
Belange. Die Fischerei an den Küsten, und die Karpfenflscherei in den
Teichen ist sehr einträglich, und in den Haiden- und Geestgegenden blüht
die Bienenzucht. Durch landwirthschaftliche Vereine, die an 16 Orten im
Lande, und mit dem Generalverein in Kiel in Verbindung stehen, wird die
Landwirthschaft ungemein gefördert. An Mineralien ist das Land arm;
Metalle fehlen gänzlich; Kalk, Thonerde, einige Bausteine, Torf und etwas
Bernstein ist das Einzige, was gefunden wird. Bei Oldesloe wird aus einer
Salzquelle, mittelst Gradierhäuser, Salz gewonnen. Der Gewerbfleiss
ist grösstentheils auf Hausindustrie beschränkt, und seine Produktionen
sind im Ganzen nicht hinreichend, um dem eigenen Bedarf zu genügen.
Am bedeutendsten ist die Industrie in Altona, wo ansehnliche Fabriken
für den ausländischen Verbrauch arbeiten. In Holstein leben von gewerb-
licher Industrie 152,251, in Lauenburg 8,883 Individuen. — Erheblich ist
der Handel, und dessen Umsatz, so wie der Bestand der Handels-
flotte ist schon oben bei Dänemark angegeben, woselbst auch die gei-
stige Kultur des Landes Erwähnung fand.

»er §taat. — Die Herzogthümer Holstein und Lauenburg
bilden nach dem königlichen Erlass vom 11. Jtmi 1854 selbstständige
Theile der Dänischen Monarchie, und sind mit derselben durch das
Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853 auf immer vereinigt. Die Vereinigung
Schleswigs mit Holstein zu einem deutschen Herzogthum „Schleswig-
Holstein" war nur vorübergehend. Die Herzogthümer Holstein und Lauen-
burg sind zugleich deutsche Bundesländer, und haben mithin die
aus der deutschen Bundesverfassung entspringenden Rechte und Ver-
bindlichkeiten mit den anderen deutschen Bundesstaaten gemein. Der
König von Dänemark nimmt als Herzog von Holstein und Lauenburg
die 10. Stelle im engern Rathe der deutschen Bundesversammlung ein,
und hat im Plenum 3 Stimmen. Der Truppenbeitrag der Herzogthümer
zum deutschen Bundesheere beträgt 5,400 (4,200 M. Haupt-Kontigent und
1,200 M. Reserve), welche die 2. Division des 10. Armeekorps bilden. —
Die Grundgesetze der Herzogthümer sind: das Thronfolgegesetz für die
Dänische Monarchie vom 31. Juli 1853; das Verfassungsgesetz für die ge-
meinschaftlichen Angelegenheiten der Dänischen Monarchie vom 2. Okt.
1855; die königliche Verordnung, betrelfend die Verfassung des Herzog-
thums Holstein, vom 11. Juni 1854; das königl. Patent, betreffend die
innere Verfassung des Herzogthums Lauenburg, vom 20. Dec. 1853, und
der Landesrezess des Herzogthums Lauenburg vom 15. September 1702,
Die Regierung 1st eingeschränkt-monarchisch. Die Thronfolge ist erblich
nach dem Rechte der Erstgeburt, im Mannesstamme des königl. dän. Hau-
ses, nach dessen Erlöschen Prinz Christian von Schlesvvig-Holstein-Sonder-
burg-Glücksburg und dessen männliche Nachkommenschaft aus der Ehe
mit der Prinzessin Louise von Hessen an die Regierung gelangt. Die
Staatsverwaltung geht vom Könige aus. Die obersten Verwaltungs-
behörden sind theilweise die Dänischen Ministerien für die Herzogthümer
Holstein und Lauenburg (das unter'm 27. Jan. 1852 errichtet wurde.) —
Das Finanzwesen der Herzogthümer ist bereits oben bei ,,Dänemark"
mit berührt. — Nachdem die deutsche Bundesversammlung durch
Beschluss vom 11. Febr. 1858 kundgegeben, dass selbige das Verfas-
sungsgesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchie,
in so weit dasselbe auf die Herzogthümer Holstein und Lauenburg
Anwendung finden soll, nicht anerkennen könne, beschloss König
Friedrich, durch Kundmachung vom 7. Nov. 1858, für Holstein und
Lauenburg die Gesammtverfassung aufzuheben, und die hol-
steinischen Stände für den 3. Jan. 1859 zusammenzuberufen. —■


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Cfeschichte. —Der Deutsche Band ist historisch auf die alte
deutsche Reichsverfassung basirt.— Deutschland selbst, unter verschie-
dene Nationen, die Friesen, Sachsen (Ost- und Westphalen, Engern und
Nordalbingier), Thüringer, Alemannen (vorher Sueven) und Bojoa-
rier, getheRt, die von selbstständigen Herzögen beherrscht wurden, er-
hielt erst seit seiner Unterwerfung durch Karl den Grossen, den Fran-
kenkönig, 768—814, und seit der Abhängigkeit jener Fürsten als grosser Le-
hensherren von ihm, als ihrem Oberfürsten, Einheit und Aussicht auf po-
litische Bedeutung. Als Karl's Universalreich unter seinen Enkeln zer-
fiel, erhielt Deutschland seine Selbstständigkeit und bekam in derKaro-
Rngischen Linie einen eigenen Königsstamm. Schon damals gestaltete es
sich als Wahlreich bei der Berufung Ludwig's des Jüngern, bei der Ab-
setzung Karl's des Dicken und bei der Erhebung Ludwig's des Kindes
auf den Thron seines Vaters. Mit dem Aussterben dieses Hauses, 911,
hörte in Deutschland die erbliche Thronfolge auf, die deutschen Stämme
traten zur Wahl eines Königs aus ihrem Volke zusammen, und es herrsch-
ten seitdem fortwährend Wahlfürsten auf dem deutschen Throne, wo-
bei es jedoch als Observanz galt, nicht eher auf ein anderes Geschlecht
überzugehen, bis das regierende wenigstens in gerader Linie ausgestorben
War, oder Reichsverhältnisse es offenbar unräthlich machten, bei dem her-
gebrachten Verfahren zu bleiben. — So war es bei dem Kaiserhause der
Sachsen, 919—1024; der Franken, 1024—1125; der Hohenstaufen, 1138-
1250; der Luxemburger, 1308—1437, und bei dem Kaiserhause der Habs-
burger, von 1437 bis 1806 der Fall. Das Streben mehrerer Kaiser aus
diesen Häusern, das Wahlreich in ein Erbreich umzuwandeln, scheiterte
an der zu grossen Macht und der Eifersucht der Wahlfürsten; und später
war das Wahlsystem so ausgebildet, dass kaum an einen solchen Versuch
gedacht werden konnte.

Die Zeit der drei ersten Kaiserhäuser gilt als die Epoche Deutscher
Grösse, Deutscher Macht und Deutschen Ansehens in dem christRchen
Europa und eines fort und fort steigenden Einflusses in den Nachbarstaaten.
Aber auf der andern Seite brachte die Politik dieser Kaiser, durch Demü-

Brommc's Hand-.\tlas. — Die Ppufschen Bundesstofen. a.

thigung der mächtigen Herzöge und Theilung ihrer Lehengüter unter Meh-
rere, um willigere Folge zu finden, die Verleihung der eigenen Erbgüter
und der Reichseinkünfte an unterwürfige Vasallen, und die dadurch ver-
ursachte Schwächung des KaiserUchen Schatzes; ihre öftere Abwesenheit;
das Streben, Italien dauernd mit Deutschland zu verbünden, um so dem
Vaterlande die Majestät der Römichen Kaiserkrone zu erhalten; die er-
schöpfende Aufopferung deutscher Kräfte in den stets wiederkehrenden
Römerzügen, und endlich durch den Vern-ichtungskampf zwischen Kaiserlicher
Gewalt und Römisch-kirchlicher Macht, eine Schwäche, Unordnung und
Auflösung aller Staatsverhältnisse hervor, so dass schon damals dem deut-
schen Reichsverbande der Verfall drohte. — Die ängstlich bewachende
SteRung, die jetzt die Wahlfürsten gegen ihren Oberherrn annahmen, die
Beengung der Kaiserlichen GewaU durch Wahlkapitulationen, der herab-
gekommene Zustand des Reichs, die wachsende Macht der Nebenstaaten,
und die jetzt auffällig hervortretende Bestrebung der Kaiser, ihre ober-
lehnsherrliche Macht zur Vergrösserung der Stammlande und Erhebung
ihrer FamiRe zu benutzen, veränderte
das ganze Verhältniss Deutschlands;
sein überwiegender Einfluss nach Aussen schwand, die untertbänige Stel-
lung der VasaRen zum Kaiser ward verringert, und das Prinzip der Mo-
narchie schien sich in das
der Aristokratie unter dem Vorsitze eines
Kaisers auflösen zu woRen. — Was seitdem von den Kaisern geschah,
und auch diess nicht ohne Widerspruch der Fürsten, bezog sich nur auf
Herstellung der innern Reichsverhältnisse, obgleich auch hier nur selten
das bezweckte Gute erreicht wurde.
Bemerkenswerth sind in dieser Be-
ziehung: die goldene BuRe, das Grundgesetz des Deutschen Reiches, 1356,
vals Gesetz für die Kaiserwahl, die Rechte der Kurfürsten etc.; die Bestim-
mung des ewigen Landfriedens, 1495; die Eintheilung des Reichs in 10
Kreise, 1512 (siehe unten); die Begründung des Reichskammergerichts,
1495, anfangs zu Speyer (seit 1693 zu Wetzlar); die peinliche Halsgerichts-
ordnung, 1532, die Reichspolizei- und Reichsexekutionsordnung etc. —

Als Kaiser machtvoll gegen Frankreich und in ItaRen, und gebie-
tenden Gehorsam erzwingend bei seinen Lehensfürsten, erscheint Karl V.

Sie 0euf)cpen 35unÔe8)ïttttfcn.


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19. — Die Dexitselien Bundesstaaten.

(1500—1558); aber, als König von Spanien und Italienischer Fürst, konnte
er, wenn der Römische Kaisertitel ihm auch kein Hinderniss gewesen wäre,
dem Protestantismus nicht günstig sein, und so trennte unter ihm die Re-
formation, 1517, Deutschland kirchlich. Hierzu gesellten sich noch poli-
tische Streitigkeiten und die Eifersucht anderer Staaten auf Oesterreichs
wachsende Grösse. Daraus entstand der 30jährige Krieg, 1618—1648, in
welchem sich fast alle Völker Europa's auf Deutschlands Boden herum-
tummelten, in welchem Deutschland verwilderte, verödet und gebrochen
wurde, und der mit Geld-, Menschen- und Länderverlust zu Deutschlands
Schmach endigte. — Die nachfolgende Zeit war eine Zeit der Stagnation,
in welcher sich die Reichsmaschine mitten unter Streitigkeiten einzelner
Fürsten und Stände kaum fortbewegte, bis die Habsucht Ludwig's XIV.,
den herabgekommenen Zustand und die Watfenlosigkeit des Deutschen
Reichs erkennend, in Kriegs- und Raubzügen Provinzen losriss und plün-
derte (so 1681 Elsass), und sein Enkel selbst noch Lothringen, 1735, im
schmählichen Friedensschlüsse gewann. — Auch in seiner innern Gestal-
tung verlor die Bedeutung der Deutschen Reichsverfassung, so dass grös-
sere Reichsfürsten selbst Reichsedikten Hohn sprachen, dass Brandenburg,
1701, als Königreich Preussen in die Zahl der Europäischen Staaten
trat, dass der Reichstag zu Regensburg ein Schatten ohne Bedeutung wurde,
und selbst reichswidrige Einrichtungen beUebt wurden. Im Laufe der
Zeit war Deutschland zu einer vielköpfigen, aber schwachen Hydra her-
angewachsen. Man zählte, neben dem Kaiser, 245 regierende Fürsten,
Grafen, Herren und Prälaten, 51 freie Reichsstädte, 39 reichsangehörige
Länder und Herrschaften, und etwa 1,500 reichsfreie Rittergüter, welche
aHe nur dem Kaiser unterworfen waren. Der Oesterreichische Erbfolge-
krieg bewies, wie sehr das Deutsche Reich aus seinen Fugen und Bändern
gewichen war. Die französische Revolution führte von Neuem den Beweis
von dem trostlosen Zustande des Deutschen Reichs, und entriss ihm durch
die Friedensschlüsse von Basel, 1795, Campo Formio, 1797, und Lüneville,
1801, die Länder jenseits des Rheins und die Oesterreichischen Nieder-
lande; schien aber durch Säkularisirung und Einziehung der Reichsstädte
etc., 1803, mehr Einheit und Kraft in das Deutsche Reich zu bringen, ob-
wohl der Reichs-Deputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 immer
noch 10 Kurfürsten, 127 fürstliche Reichsstände, 4 Stimmen reichsständi-
scher Grafen und Herren und 6 stimmberechtigte Reichsstädte aufführt.
Aber neue Kriege Frankreichs mit Oesterreich lösten das Deutsche Reich
auf. Napoleon stiftete mit seinen Verbündeten den Rheinbund (siehe
unten) am 12. Juli 1806, und Franz IL hob durch Niederlegung der
Römisch-Deutschen Wahl-Kaiserwürde am 6. Aug. 1806 die Deutsche Reichs-
verbindung auf. —

Der Untergang des Französischen Kaiserreichs führte vielfach die
alten Staatenverhältnisse Europa's wieder herbei. In Deutschland schien
die Wiederherstellung der alten Reichsverfassung, in Rücksicht der vielen
Fürsten, so wie der Stellung des ganzen Deutschlands zu den Nachbar-
staaten und in dem Europäischen Staatensysteme, nothwendig. Die ge-
machten Erfahrungen hatten indess dieselben als veraltet erwiesen, und
mannichfache Veränderungen in den Verhältnissen der Fürsten zu ihren
Unterthanen zeigten überdiess, dass eine Wiedergeburt des Deutschen
Reiches unmöglich war. Es wurde desshalb die Stiftung eines Deutschen
Bundes, der sämmtliche 34 souveräne Deutsche Fürsten und die 4 freien
Städte umfasste, in dem Pariser Frieden 1814, und in der Wiener Kongress-
akte vom 8. Juni 1815 bestimmt. Nach der Wiener Schlussakte, 1820,
ist der Zweck des Bundes: Erhaltung der äussern und innern Si-
cherheit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unver-
letzlichkeit der Deutschen Staaten. Alle Mitglieder des Bundes sind
Souveräne und üben in ihren Ländern vollkommene Souveränitätsrechte
aus; als Bundesmitglieder stehen sie einander gleich. Der Bund ist als
unauflöslicher Ver ein gegründet, und daher steht keinem Mitgliede
der Austritt aus demselben frei. Der Gesammt.wille des Bundes wird
durch Beschlüsse, die verfassungsmässig, entweder im engen Rathe oder
im Plenum des Bundestags, gefasst werden, bestimmt. Streitigkeiten
der Bundesmitglieder unter sich werden auf dem Wege der Güte oder
des Rechts beigelegt; Widersetzlichkeiten der Unterthanen gegen die
Obrigkeit werden nach vergeblich versuchter Anwendung gesetzlicher Mit-
tel, im Nothfalle selbst unaufgefordert, durch Bundeshülfe unterdrückt.
Sollte ein Bundesmitglied sich weigern, sich den Bundesbeschlüssen zu
fügen, so wird gegen dasselbe exekutiv verfahren. Da nach Artikel 13
der Bundesakte, in allen Bundesstaaten landständische Verfassungen statt-
finden sollen, so wacht die Bundesversammlung, dass diese Bestimmung
in keinem Staate unerfüRt bleibe, eben so, dass in anerkannter Wirksam-
keit bestehende landständische Verfassungen nur auf verfassungsmäs-
sigemWege abgeändert werden. Der Bund hat, als Gesammtmacht,
das Recht: Krieg, Frieden, Bündnisse und andere Verträge zu schliessen;
doch übt er dieses Recht nur zur Erhaltung der Selbstständigkeit und
Sicherheit Deutschlands überhaupt, wie er seinem Wesen nach auch
nur Defensivmacht sein kann. Die in der Versammlung ausgesprochene
Kriegserklärung verbindet sämmtliche Staaten zur Theil-
nahme am Kriege. Als Grundgesetz für den Deutschen Bund gelten, aus-
ser der Bundesakte vom 8. Juni 1815: die provisorische Geschäftsordnung
vom 14. Nov. 1816; der Beschluss über die Austrägalinstanz vom 16. Juni
1817; die Bundesmatrikel von 1818 zur Feststellung der Leistungen für
das Bundesheer; die Bundesexekutionsordnung vom 3. Aug. 1820; die 24
Artikel der Kriegsverfassung des Bundes vom 9. April 1821; die nähere
Bestimmung dazu vom 11. Juni 1821, und die Konferenzbeschlüsse von
Wien über die schiedsrichterliche Instanz, 1834. Die Thätigkeit des Bun-
destags zeigte sich (bis 1848) vorzüglich in seinen Beschlüssen und in
den Veranstaltungen wegen des Bündlerwesens auf den Universitäten, in
den Pressverordnungen, in den Verfügungen und Massregeln 1830, beim
Ausbruche der JuHrevolution, zur Sicherung und Wiederherstellung der
Buhe in einzelnen Staaten, in der Regulirung der Verhältnisse in Braun-
schweig, in der Annahme der Entscheidung über Luxemburg bei der Hol-
ländisch-Belgischen Frage, und in Gesetzen wider den Nachdruck.

Die Aufregungen des Jahres 1848, die in Folge der französischen
Februar-Revojution einen Umsturz alles Bestehenden vermuthen Hessen,
blieben nicht ohne Einfluss auf Deutschland, und riefen auch hier den
Wunsch nach Aenderung der Bundesverfassung und Gründung eines neuen
Bundesstaates hervor. Die Deutsche Nationalversammlung, die am 18.
Mail848 in Frankfurt a.M.zusammentrat, erwählte, in der Person des Erz-
herzogs Johann von Oesterreich zum Reichsverweser, eine provisorische

Centraigewalt, in deren Hände am 12. JuH die alte Bundesversammlung
mit Zustimmung aRer deutschen Fürsten, ihr Mandat niederlegte und sich
auflöste. Die von der Nationalversammlung entworfene und am 28. März
1849 verkündete Reichsverfassung, führte zu mancherlei Wirren; die dem
König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen zuerkannte „erbliche Kai-
serwürde" wurde von diesem zurückgewiesen; die in Parteien gespaltene
Deutsche Nationalversammlung zerfiel in sich ; der Erzherzog Reichsver-
weser legte am 20. Dez. 1849 sein Amt nieder, und die Berathungen eines
am 10. Mai 1850 zu Frankfurt a. M. erölfneten Kongresses der Abgeord-
neten Oesterreichs, Bayerns, Sachsens, Hannovers und anderer Deutschen
Staaten führte zur WiederhersteRung des Deutschen Bundes, dessen
Bundesversammlung am 30. Mai 1851 förmlich und vollständig wie-
der in ihre alten Rechte eintrat. —

»as JLaad. — Lage, Grenzen, Grösse. — Deutschland,
oder vielmehr die Deutschen Bundesstaaten, liegen im Herzen von
Europa, zwischen 23o 24'—37o OL. und 45o—54» 52" NBr., werden im N.
von der Nordsee, Dänemark und der Ostsee, im-0. von den preuss. Pro-
vinzen Preussen und Posen, von Polen, Galizien, Ungarn und Croatien, im S.
vom Adriatischen Meer, dem Idmbardisch-venetianischen Königreiche, der
Schweiz und einem Theil Frankreichs, und im W. von Frankreich, Bel-
gien und den Niederlanden begrenzt; haben von Norden nach Süden eine
Ausdehnung von 150, von Westen nach Osten eine Ausdehnung von etwa
130 Meilen,!und umfassen einen Flächenraum von 11,436,97 (u. A. von
11,572,23), mit Gesammt-Oesterreich und Preussen von 21,732 Qu.-M., mit
einer Bevölkerung von 43,286,106 (mit Gesammt-Oesterreich und Preussen
von 71,200,000) Seelen.

Politische Eintheilung. — Das Deutsche Reich unterlag im Laufe
der Zeiten mannichfachen poUtischen Eintheilungen. Seit 1500 und 1512
in sechs, nachmals in zehn Krei se, Reichslande und unmittelbare
Reichsländer geschieden, bestand dasselbe beim Ausbruche der ersten
französischen Staatsumwälzung, 1789, als Joseph IL Deutscher Kaiser
war, aus mehr als 300 grösseren und kleineren Staaten (darunter
61 freie Reichsstädte), mit zusammen 12,512 Qu.-M., von denen die haupt-
sächlichsten folgendermassen unter die 10 Kreise vertheilt waren:

L Der Oesterreichische Kreis, 2,145 Qu.-M., ganz dem Hause
Oesterreich angehörend, umfasste: das Herzogthum Nieder-Oesterreich;
Inner-Oesterreich (die Herzogthümer Steiermark, Kärnthen, Krain, das
österr. Friaul und das Gubernium Triest); Ober-Oesterreich (die gefürstete
Grafschaft Tyrol, die Bisthümer Trient und Brixen); Vorder-Oesterreich
(bestehend aus dem österr. Breisgau, der Markgrafschaft Burgau, der
Landgrafschaft Neuenbürg, der Stadt Konstanz, der Landvogtei Altorf und
Ravensburg, den Städten Riedlingen, Mengen, nebst den Vorarlberg'schen
Herrschaften).

IL Der Burgundische Kreis, 469 Qu.-.M., ebenfaRs dem Hause
Oesterreich gehörend, umfasste die Herzogthümer Brabant, Limburg, Luxem-
burg und Geldern, und die Grafschaften Flandern, Hennegau und Namür.

HL Der Westphälische Kreis, 1,250 Qu.-M-, unter geistliche
und weltliche Herrn vertheilt, umfasste: die Hochstifter oder Bisthümer
Münster, Paderborn, Lüttich und Osnabrück; die Abteien Corvey, Stablo
und Malmedy, Werden, St. Cornelis-Münster, Essen, Thorn und Herford;
die Herzogthümer Cleve (dem König von Preussen), Jülich und Berg (dem
Kurfürsten von Pfalzbayern), und Oldenburg (dem Bischof von Lübeck ge-
hörend) ; die Fürstenthüm'er Minden (Preussen); Werden (Kurbraunschweig);
Nassau, bestehend aus den Grafschaften Diez, Siegen, Dillenburg und Ha-
damar (dem Prinzen von Oranien); Ostfries, Mörs und Geldern (Preussen);
die Grafschaften Mark, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen (Preussen);
Schaumburg (Hessenkassel und Schaumburg-Lippe), Bentheim, Steinfurt;
Hoya und DiephQlz (Kurbraunschweig und Hessenkassel); Rietberg (Fürst
Kaunitz); Pyrmont (Graf Waldek); Wied, Sayn, Virnenburg, Spiegelberg,
Gronsfeld, Reckheim, Holzapfel, Blankenheim und Geroldsstein, Kerpen,
Lommersum, Schleiden, Hallermund; die Herrschaften Anholt, Witten, Win-
neberg und Beilstein, Gehmen, Gimborn und Neustadt, Wickerad, Mylend-
rek, Reichenstein; und die Reichsstädte Cöln, Achen und Dortmund.

IV. Der Kurrheinische Kreis, 458 Qu.-M., mit 3 geistlichen
und einem weltlichen Kurfürstenthum, umfasste: das Kurfürstenthum Mainz
(bestehend aus dem Erzstift Mainz, der Stadt Erfurt nebst Gebiet, dem
Eichsfeld, und der Stadt und dem Amt Fritzlar) ; das Kurfürstenthum oder
Erzstift Trier; das Kurfürstenthum Cöln (Erzstift Cöln und Herzogthum
Westphalen); das Kurfürstenthum Pfalz (Unter-Pfalz oder Pfalz am Rhein);
das Fürstenthum Aremberg; die deutsche Ordensbailei Koblenz, die Graf^
Schaft Nieder-Isenburg; die Herrschaft Beilstein; und das Burggrafthum
Reineck.

V. Der Oberrheinische Kreis, 500 Qu.-M., unter geistliche und
weltliche Reichsstände vertheilt, unter denen der Landgraf von Hessen-
kassel der mächtigste war, umfasste: die Hochstifter oder Bisthümer Worms,
Speyer, Strassburg, Basel und Fulda; die Probstei Weissenburg; das Für-
stenthum Heitersheim (im Meisterthum der Johanniter-Ritter) ; die gefür-
stete Abtei Prüm und die Reichsabtei Odenlieiin; die Fürstenthümer Sim-
mern, Lautern, Veldenz, Zweibrücken; die Landgrafschaft Hessen in z\vei
Linien: Kassel und Darmstadt; das Fürstenthum Hersfeld (Hessenkassel);
die Grafschaften Sponheim (Kurpfalz und Baden-Baden), Salm, und Nassau
(Nassau-Weüburg, N.-Saarbrück-Usingen, N.-Saarbrück-Saarbrück) ; Wal-
deck; Hanau-Münzenberg; Solms; Königstein (Kurfürst von Mainz und Graf
Stolberg); Ober-Isenburg; die Besitzungen des Wild- und Rheingrafen
(nämlich die Grafschaft Salm, die Herrschaft Grumbach etc.); die Graf-
schaft Lemingen; Wittgenstein; Falkenstein (dem Kaiser gehörend); Rei-
poltskirchen; Kriechingen; Wartenberg; die Herrschaften Hanau-Lichten-
berg; Bretzenheim; Dachstuhl und Ollbrück, und die freien Reichsstädte
Worms Speyer Frankfurt a. M., Friedberg und Wetzlar.

• l i ^''^iwäbische Kreis, 729 Qu.-M., welcher unter viele
geistliche und weltliche Fürsten und Herrn vertheilt war, unter denen der
Herzog von Württemberg und der Markgraf von Baden die mächtigsten,
umlasste: die
Hochstifter Augsburg und Konstanz, die Probstei Ellwangen,
und die gefursteten Abteien Kempten, Lindau und Buchau (die geistliche
Furstenbank); das Herzogthum Württemberg; die Markgrafschaft Baden;
die ƒ uptenthumer Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen; die gefürstete
waischatt Thengen; die fürstlich Fürstenbergischen Besitzungen (bestehend
aus der Grafschaft Heiligenberg und der Landgrafschaft Baar); die fürstl.
und graflich Oettingischen Länder; die Landgrafschaft Kletgau (Fürst von
Schwarzenberg); und das Fürstenthum Lichtenstein (welchezusammen die


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19. Die Deutschen Bundesstaaten. 3

Weltliche Fürstenbank bildeten), Zu den Prälaten des Schwäbischen
Kreises gehörten: 16 Aehte, I Probst und 4 Aebtissinnen, mit den Klö-
stern: Salmamosweiler, Weingarten, Ochsenhausen, Elchingen, Irsar (Ir-
singen), Ursperg, Kaisersheim, Rockenburg, Roth, Weissenau, Schussen-
ried, Marchthal, Petershausen, Zwiefalten, Gengenbach, W^ettenhausen, Ne-
resheim, Heggbach, Gutenzell, Rothmünster und Baindt. Zur Grafen- und
Herrenbank gehörten: die Komthurei Alschhausen, die Herrschaften Wie-
sensteig, Hausen, Möskirch, Tettnang und Argen; die Graf-und Herrschaft
Waldburg, die Grafsishaft Königsegg, die Herrschaft Mindelheim nnd Schwa-
beck; die Freiherrschaft Gundelfingen, die Grafschaft Eberstein, die gräfl.
Fugger'schen Kreisländer, die Graf- oder Herrschaften Hohenembs, Justin-
gen, Bondorf, Eglof, Tannhausen, Hohengeroldseck, Esslingen. Die Städte-
bank bildeten 31 frei Reichsstädte: Augsburg, Ulm, Esslingen, Reutlingen,
Nördlingen, Schwäbisch Hall, Ueberlingen, Rottweil, Heilbronn, Gmünd,
Memmingen, Lindau, Dinkelsbühl, Biberach, Ravensburg, Kempten, Kauf-
beuren, Weil, Wangen, Isny, Leutkirch, Wimpfen, Giengen, Pfullendorf,
Buchhorn, Aalen, Bopfingen, Buchau, Offenburg, Gengenbach, und Zell am
Hammersbach.

VIL Der Bayrische Kreis, 1,010 Qu.-M., bestand aus 7 geist-
lichen und 12 weltlichen Reichsständen, und umfasste: das Erzstift Salz-
burg; das Hochstift Freising, Regensburg und Passau; die gefürstete Prob-
stei Berchtesgaden; die zwei gefürsteten Abteien Nieder- und Obermün-
und die Herrschaften der Grafen Reuss und Schönhurg, so wie die Graf-
schaft Hohenstein. —

Die Deutschen Reichslande, die zu keinem der 10 Kreise
gehörten,
waren: das Königreich Böhmen, 950 Qu.-M.j das Markgrafthum
Mähren und das Herzogthum Schlesien österreichischen Antheiis, 480
Qu,M.; das Herzogthum Schlesien preussischen Antheiis, sammt der
Grafschaft Gl atz, 559 Qu.-M., und die Markgrafthümer Ober- und Nie-
derlausitz, 180 Qu.-M. — Die unmittelbaren Reichsländer, die
nichteingekreist waren, bestanden: aus den Grafschaften Mömpelgard
und Homberg; den Herrschaften Asch, Wasserburg, Freudenberg, Rheda, Je-
ver, Dyck, Mechernich, Schönau, Wylwe, Richold, Stein, Dreyss, Landskron,
Rhade, Saffenberg, Schaumburg, Oberstein und Schauen; den Herrlichkei-
ten Kniphausen und Hörstgen; den Stiften und Klöstern Elten, Kappenberg
und Burscheid; den freien Reichsstädten Aischenhausen in Schwaben, Alt-
hausen in Franken, Sulzbach und Soden bei Frankfurt a. M., und den freien
Leuten auf der Leutkircher Heide in Schwaben. —

Dies war der Länderbestand des Deutschen Reiches beim Ausbruch
der ersten Französischen Revolution. Jeder Kreis hatte seine Kreistage,
auf denen die geistlichen und weltlichen Fürsten, die Prälaten, die Gra-
fen und Herren, so wie die Reichsstädte fünf Bänke bildeten, und jedem
Kreise stand ein kreisausschreihender Fürst, ein Direktor und Kreisober-
ster vor. Die allgemeinen Reichsangelegenheiten wurden auf Reichstagen


ster; das Herzogthum Bayern mit der Oberpfalz; das Fürstenthum Neu-
burg und Sulzbach; die gefürsteten Landgrafschaften Leuchtenberg und
Sternstein; die Grafschaften Haag und Ortenburg; die Herrschaften Ehren-
fels, Sulzburg, Pyrnbaum, Hohen-Waldeck und Breiteneck, und die freie
Reichsstadt Regenshurg.

VIIL Der Fränkische Kreis, 484 Ou.-M., umfasste: die Hoch-
stifter Bamberg, Würzburg und Eichstädt; das Deutschmeisterthum Mer-
gentheim; die Fürstenthümer Bayreuth und Anspach; die gefürsteten Graf-
schaften Henneberg und Schwarzenberg; das Fürstenthum Hohenlohe; die
Grafschaften Castell, Wertheim, Rieneck und Erbach; die Herrschaften
Limburg, Seinsheim, Reichelsherg, Wiesentheid, Welzheim und Hausen,
und die freien Reichsstädte: Nürnberg, Rothenburg a. d. Tauber, Windsheim,
Schweinfurt und Weissenburg.

IX. Der Ni edersächsische Kreis, 1,240 Qu.-M., umfasste: das
Herzogthum Magdeburg (dem König von Preussen gehörend); die Kur-
brauns chweigischen Länder (bestehend aus dem Herzogthum Bremen und
den Fürstenthümern Lüneburg, Grubenhagen und Kalenberg); die Herzog-
lich Braunschweig - Wolfenbüttel'schen Länder (bestehend aus dem Her-
zogthum Wolfenbüttel und dem Fürstenthum Blankenburg); das Fürsten-
thum Halberstadt (dem König v. Preussen); das Herzogthum Mecklenburg-
Schwerin und Strelitz; das Herzogthum Holstein, mit der Grafschaft Ran-
zau und der Herrschaft Pinneberg (dem König v,Dänemark); das Bisthum
Hildesheim; das Herzogthum Sachsen-Lauenburg (Kurbraunschweigisch);
das Hochstift Lübeck; das Fürstenthum Schwerin (dem Herzog von Meck-
jenburg-Schwerin); das Fürstenthum Ratzeburg (dem Herzog von Meck-
'enburg-Strelitz); die Reichsstädte Lübeck, Hamburg, Bremen, Goslar, Mühl-
hausen und Nordhausen, —

X. Der Ob er sächsische Kreis, 1,998 Ou.-M., zählte zu seinen
ßestandtheilen: das Herzogthum Pommern (von dem der jenseits der Prenne
gelegene Theil von Vorpommern noch Schwedisch geblieben war, der an-
iw Hinterpommern dem Könige von Preussen gehörte); die
m rt ^■■/i'lenburg (dem Könige von Preussen), bestehend aus der Kur-
F^frstP««!'*®'"®^"^' Altmark, Prignitz und Uckermarh) und Neumark; das
nnrtTnfh«,'? Inhalt, unter vier Fürsten getheilt (Dessau, Bernburg, Zerbst
diP Tänrtpp rt oSachsen (Sachsen Albertinischer Linie);
den Herzoge von Sachsen, Ernestinischer Linie (bestehend aus

QuSnbum^^ Altenburg); die

SnHtf MoSJh ^«"afschaften Schwarzhurg (Sondershausen und Ru-
dolstadt), Mannsfeld (Preussen und Kurhessen), Stolberg und Wernigerode;

verhandelt, die seit dem Jahre 1663 beständig in Regensburg zusammen-
traten, und aus dem Kollegium der Kurfürsten (Mainz, Trier, Köln, Pfalz,
Brandenburg, Sachsen, Böhmen, Bayern und Braunschweig-Lüneburg),
dem Kollegium der geistlichen und weltlichen Fürsten, Bischöfen. Mark»
grafen und Grafen etc., und dem Kollegium der Reichsstädte, zusammen-
gesetzt waren. Durch den Frieden von Campo Formio, 1797, in welchem
Oesterreich seine niederländischen Besitzungen und das Deutsche^ Reich
seinen Burgundischen Kreis an Frankreich verlor, und durch den Frieden
von Lüneville, 1801, in welchem das linke Rheinufer an Frankreich abge-
treten wurde, erhielt das alte, ehrwürdige, fast tausendjährige Deutsche
Reich seinen Todess toss. —Noch einmal strengte es sich an, dem drohen-
den Untergange auszuweichen, und auf einer ausserordentlichen Reichs-
deputation, welche die Angelegenheiten des Reiches zu ordnen, und
die Trümmer zu einem leidlichen Ganzen zusammenzufügen sich bestrebte,
kam am 25. Februar 1803 ein vom Kaiser bestätigter Reichs-Deputations-
Hauptschluss zu Stande, der die Grundlage des neuen Deutschen Staats-
rechts wurde. Die mehrere hundert grössern oder kleineren Staaten blieben
nach wie vor verbunden, vermittelst eines von den Kurfürsten gewählten
gemeinschaftlichen Oberhaupts, dessen Titel Kaiser blieb, und eines aH-
gemeinen Reichstags, erkannten aber ausser Kaiser und Reich keine an-
dere Landeshoheit über sich, und nannten sich reichsunmittelbare Staaten
und Gebiete. Das heilige Römische Reich Deutscher Nation blieb in seine
Kreise eingetheilt, die durch den Verlust des burgundischen Kreises und
des linken Rheinufers auf 9 herabgesunken waren und in ihrem Areal
manche Aenderungen erlitten hatten, so dass ganz Deutschland, dessen
Flächeninhalt im Jahre 1789 noch 12,512 Qu.-M. betrug, im Jahre 1803
nur noch 11,200 Qu.-M. umfasste; und zwar:

2,438 Qu.-M. der Niedersächsische Kreis ...

825 „ „ OhersSchsische Kreis .....

250 ,, Böhmen ........................

160 ,, Mähren u. Oesterr. Schlesien

729 ,, Preuss. Schlesien..............

826 „ die beiden Lausitzen .........

1,240 Qn.-M.

1,998 „

953 „

480 „

610 „

180 „
• 2?

der Oesterreicliische Kreis.

,, Westpliälisclie Kreis--.

„ Kurrlieinisclie Kreis •■.

,, Oberrlieimsclie Kreis .

„ Scliwäbisclie Kreis ....

„ Bayrische Kreis ......

„ Fränkische Kreis.......

484 Unmittelbare Reichslande.....

Auf den meisten reichsunmittelbaren Gebieten haftete das Sitz- und
Stimmrecht bei der allgemeinen Reichstagsversammlung; die Berechtigten
hiessen nach wie vor Reichsstände, und ihre Versammlung blieb in drei
Kollegien abgetheilt. Das kurfürstliche Kollegium bestand, nachdem
eben
genannten Reichs-DeputationsrHauptschluss, aus 10 Kurfürsten : einem
geistlichen, dem Kur-Erzbischof oder Reichs-Kur-Erzkanzler, und 9 weit-


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19. — Die Deutsclien Bundesstaaten.

liehen, den Kurfürsten von Böhmen (mit der Königswürde), von Bayern,
Sachsen, Brandenburg, Braunschweig-Lüneburg, Salzburg, Württemberg,
Baden und Hessenkassel. Kurmainz war in den Kur-Erzkanzler überge-
gangen, und Kurpfalz in Kurbayern; Trier und Köln waren verschwunden;
dagegen schmückten vier neue Kurhüte das Haus deutscher Fürsten am
Vorabende des Untergangs des deutschen Reiches. — Von den 131 Stim-
men, welche das fürs tl lebe Kollegium zählte, hatten die R e Ichs fürs ten
127, die Reichspafen und Reichsherrn 4 Stimmen. Die Stimmen der er-
steren führten in nachstehender Ordnung: 1) Oesterreich; 2) Oberbayern;
3) Steyermark; 4) Magdeburg; 5) Salzburg; 6) Niederbayern; 7) Regens-
burg; 8) Sulzbach; 9) der Deutsche Orden; 10) Neuburg; 11) Bamberg;
12) Bremen; 13) Markgraf v. Meissen; 14) Berg; 15) Würzburg; 16) Kärn-
then; 17) Eichstädt; 18) Sachsen-Koburg; 19) Bruchsal; 20) Sachsen-Go-
tha; 21) Ettenheim (Baden); 22) Sachsen-Altenburg; 23) Konstanz; 24)
Sachsen-Weimar; 25) Augsburg; 26) Sachsen-Eisenach; 27) Hildesheim;
28) Brandenburg-Anspach; 29) Paderborn; 30) Brandenburg-Baireuth; 31)
Freising; 32) Braunschweig-Wolfenbüttel; 33) Thüringen (Weimar und
Gotha wechselsweise); 34)
Braunschweig-CeRe; 35) Passau; 36) Braun-
schweig-Kalenberg; 37) Trient; 38) Braunschweig-Grubenhagen; 39) Bri-
xen; 40) Halberstadt; 41) Krain; 42) Baden-Baden; 43) Württemberg-Teck-
44) Baden-Durlach; 45) Osnabrück; 46) Werden; 47) Münster; 48) Baden;
Hochberg; 49) Lübeck; 50) Württemberg; 51) Hanau; 52) Holstein-Glück-
stadt; 53) Fulda; 54)
Holstein-Oldenburg; 55) Kempten; 56) Mecklenburg-
Schwerin; 57) ERwangen; 58) Mecklenburg-Güstrow; 59) der Maltheser-
Orden; 60)
Hessen-Darmstadt; 61) Berchtoldsgaden; 62) Hessenkassel;
63) Westphalen; 64) Vorpommern; 65) Holstein-Plön; 66) Hinterpommern;
67) Breisgau; 68) Sachsen-Lauenburg; 69) Korvey; 70) Minden; 71) Burg-
graf von Meissen; 72) Leuchtenberg; 73) Anhalt; 74) Henneberg; 75)
Schwerin; 76) Kamin; 77) Ratzenburg; 78) Hersfeld; 79) Tyrol; 80) Tü-
bingen; 81) Querfurtj 82) Aremberg; 83) HohenzoRern-Hechingen; 84)
Fritzlar; 85) Lobkowitz; 86) Salm-Salm; 87) Dietrichstein; 88) Nassau-
Hadamar; 89) Zwiefalten; 90) Nassau-DiRenburg; 91) Auersberg; 92) Star-
kenberg; 93) Ostfriesland; 94) Fürstenberg; 95) Schwarzenberg; 96) Göt-
tingen; 97) Mindelheim; 98) Lichtenstein; 99) Thum u.Taxis; 100) Schwarz-
burg; 101) Ortenau (Herzog von Modena); 102) Aschalfenburg; 103) Eichs-
feld; 104) Braunschweig-Blankenburg; 105) Stargard; 106) Erfurt; 107)
Nassau-Usingen; 108) Nassau-Weilburg; 109) HohenzoRern-Sigmaringen;
110) Salm-Kyrburg; III) Fürstenberg-Baar; 112) Schwarzenberg-Klettgau;
113) Taxis-Buchau; 114) Waldeck; 115) Löwenstein-Wertheim; 116) Oet-
tingen-Spielberg; 117) Oettingen-WaRerstein; 118) Solms-Braunfels; 119)
Hohenlohe-Neuenstein; 120) Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürstj 121)
Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein; 122) Isenburg-Birstein; 123) Kaunitz-
Rittberg; 124) Reuss-Plauen-Greiz; 125) Leiningen; 126) Ligne (wegen
Edelstetten); 127) Loog-Corswaren (wegen Wolbeck). — Die vier Stimmen
der Reichsgrafen und Reichsherrn ruhten in vier KoRegien, dem wetterau-
ischen, schwäbischen, fränkischen und westphälischen; und das Reichs-
städtische Kollegium hatte 6 votirende Städte: Hamburg, Lübeck,
Bremen, Frankfurt a. M., Augsburg und Nürnberg.

Ausser diesen blieben noch bei Deutschland die andern Re i ch s-
lande, die nicht in den 9 Kreisen begriffen waren: 1) Böhmen, Mähren, Schle-
sien und die Lausitzen; 2) die reichsunmittelbaren Graf- und Herrschaf-
ten Jever, Kniphausen, Rheda, Landskron, Rhade, Homberg, Schauenburg,
Neu-Ravensburg, Schauen und Wisch; 3) die Gebiete der unmittelbaren
freien Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rhein, und 4)
einige gauerbschaftliche Oerter, die nicht zur Reichsritterschaft gehörten,
nämlich: Burg Friedberg, Staden, Gelnhausen, der Schüpfergrund und Oet-
telflngen an der Tauber.

Nachdem Napoleon Bonaparte, am 2. Dec. 1804, die Kaiserkrone
sich aufs Haupt gesetzt und Frankreich seine Macht und Gewalt nach allen
Seiten entfaltete, brach mit seinem Heere in der zweiten Hälfte des Jahres
1805 der Untergang des Deutschen Reichs herein. Deutsche Fürsten'ver-
banden sich mit Frankreich, das Haus Oesterreich zu zertrümmern; Oester-
reichs Macht ward gebrochen; der Friede zu Pressburg, 26. Dec. 1805,
löste das Deutsche Reich faktisch auf; am 6. Aug. 1806 legte Franz IL
die Römisch-Deutsche Wahl-Kaiserwürde nieder, und erklärte seine Deut-
schen Erbstaaten als getrennt von dem deutschen Reichskörper. Das
Deutsche Reich war aus der Reihe der Europäischen Staaten verschwun-
den! —Es entstanden neue Königreiche und Grossherzogthümerin
Deutschland— der Kurhut genügte nicht mehr! Auf Napoleons Befehl
trennten sich die Fürsten vom Reichsverbande und bildeten unter des Kaisers
Protektorat eine Konföderation, welche den Namen der „Rheinischen Bundes-
staaten" erhielt. Die ersten MitgReder dieser neuen deutschen Föderation,
in deren Namen zu Paris am 12. Juli 1806 die Rheinische Bundesakte un-
terzeichnet wurde, waren: die Könige von Bayern und Württemberg; die
neugeschaffenen Grossherzoge von Frankfurt (der Kurerzkanzier), Baden,
Berg, Hessen-Darmstadt; der Herzog von Nassau-Usingen und der Fürst
von
Nassau-Weilburg; die Fürsten von HohenzoRern-Hechingen und Sig-
maringen ; die Fürsten von Salm-Salm, Salm-Kyrburg und Isenburg-Bir-
stein; der Herzog von Aremberg, und die Fürsten von Lichtenstein und
Leyen. — Obwohl bei Veröffentlichung der Rheinbund-Akte, am 1. August
1806, Napoleon erklärte, dass er die voRe und unumschränkte Souveräni-
tät eines jeden der Fürsten anerkenne, welche das damalige Deutschland
ausmachten, setzte er doch den Kampf gegen Deutschland fort; verklei-
nerte Oesterreich bis zu 8,900, Preussen bis zu 2,800 Qu.-M., und schuf
nach der Schlacht bei Jena, aus Landestheilen von Kurhessen, Braunschweig,
Hannover, Magdeburg (links der Elbe), Halberstadt, der Altmark, Pader-
born, Minden etc., ein neues Königreich, Westphalen, das, als es am
grössten war, 1,120 Qu.-M. mit MRl. Einwohner umfasste. Drei Jahre
später entriss er demselben vieles Land und vereinigte den ganzen Nord-
westen von Deutschland, vom Rhein bis zur Elbmündung und bis zur
Ostsee, einen Distrikt von 540 Qu.-M., mit seinem Reiche. Im Jahre 1809
umfasste der Rheinbund ein Gebiet von 5,977 Qu.-M., mit 14,320,000 E.;
nachdem Napoleon aber einen Theil von Westphalen und die Herzogthü-
mer Oldenburg und Ahremberg an sich gerissen, 5,384 Qu.-M. mit
13,475,000 E. - Zu Ende des Jahres 1811, während der höchsten Blüthe
des Französischen Kaiserreiches, bestand der Rheinbund aus 4 Königrei-
chen, 5 Grossherzogthümern, 11 Herzog- und 16 Fürstenthümern, die zur
Französischen Armee ein Kontingent von 118,000 Mann zu stellen hatten,
und zwar;

Staaten.

Königreiche, 4:

1. Bayern ........................

2. Westphalen....................

3. Sachsen .......................

4. Württemberg .................

Grossherzogthiimer, 5:

5. Baden..........................

6. Berg ...........................

7. Hessen ........................

8. Frankfurt......................

9. Würzburg .....................

Herzogthümer, 11:

10. Mecklenburg-Schwerin .......

11. Mecklenburg- Strelitz .......

12. Nassau-Usingen................

13. Sachsen-Gotha.................

14. Sachsen-Weimar ..............

15. Sachsen-Coburg................

16. Sachsen - Meiningen..........

17. Sachsen-Hlldburgshausen .....

18. Anhalt-Dessau ................

19. Anhalt-Bernburg ..............

20. .Anhalt-Köthen ................

Fürstenthümer, 16:

21. Lippe-Detmold................

22. Lippe-Schaumburg ...........

23. Schwarzburg-Rudolstadt .....

24. Schwarzburg-Sondershausen-.

25. Nassau-Weilburg...............

26. Waldeck........................

27. Isenburg.......................

28. Hohenzoliern-Sigmaringen •••

29. HohenzoUern-Hechingen .....

30. Reuss-Greiz ..................

31. Reuss-Schleitz.................

32. Reuss-Lobenstein-Ebersdorf ..

33. Leyen...........................

34. Lichtenstein....................

35. Lübeck ........................

36. Salm-Salm n. Salm-Kyrburg-

a .

a

Ii

Sa

p
|.a

nach den
neuesten
Aufnahmen.

1 = 1

3,545,7
3,389,1
1,387,50
271,67
700„8
354,og
278
,01

173.7,

152.8,
187,33

87,58
67,73
240,S4

9,482,277
7,923,439
3,560,000
1,200,000
1,305,351
1,395,462
1,000,000
567,268
619,500
360,000
255,628
209,527
358,000
302,769
201,000
84,106
265,694
71,769
217,769
85,401
37,046
45,117
53,937
5,546
51,877
22,552
52,205
24,000
69,062
20,000
44,650
47,650
48,500
129,800

12,919,300
12,937,228
4,559,452
1,987,832
1,819,253
1,733,269
1,356,943
755,350
854,314
550,000
394,262
267,177
542,763
429,060
262,524
166,364
132,849
150,451
99,750
285,226
111,759
52,641
74,956
69,038
7,000
59,697
34,896
79,824
29,000
106,615
24,921
48,425
73,150
88,000
211.250

I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

IX.

X.
XL

XIII.

XIV,

xiir.
XII.
XIV.

46,30
24,17

36,45

49,45
116,05
28,22
15,30
15,48
17,40
2,90
21,84
6,28
15,15
. 8,05

20,52
4,76
6,62
1,83

4,58

6,39

XV.

XVI.

XVII.

11,436,5,
21,732,00

30,157,638
51,000,000

Nach Napoleons Sturz (18 H") musste Frankreich aRe in den Revo-
lutionskriegen eroberten Länder wieder herausgeben; auf dem Wiener
Kongress wurden die Angelegenheiten der Europäischen Staaten, unter
denen die Staaten Deutschlands als ein Staatenbund auftraten, geord-
net, und Deutschlands Staatsrecht durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815,
und durch die Schlussakte vom 8. Juni 1820 festgesteRt. Der Staaten-
bund bestand aus 38 Staaten, 31 in Nord- und 7 in Süddeutschland, die
durch das Aussterben zweier Regentenhäuser (Sachsen-Gotha und Anhalt-
Köthen), und die Erwerbung der Hohenzoller'schen Länder durch Preussen,
gegenwärtig auf folgende 35 festgesteRt sind:

Bevölkerung

Bundesstaaten.

1815, nach
der Bundes-
matrikel.

Oesterreichische Bundesländer

Preussische Bundesländer ......

Bayern, Königreich..............

Sachsen, „ ..............

Hannover, „ ..............

Württemberg „ ..............

Baden, Grossherzogthum........

Hessen, Kurfürstenthum........

Hessen, Grossherzogthum.......

Holstein und Lauenburg, Hrzg.
Luxemburg und Limburg, „

Braunschweig, Herzogthum-----

Mecklenburg-Schwerin, Grossh.

Nassau, Herzogthum.............

Sachsen-Weimar, Grossherzogth
Sachsen-Meiningen, Herzogthum
Sachsen-Altenburg „
Sachsen-Koburg-Gotha ,,
Mecklenburg-StreUtz, Grosshrz.
Oldenburg und Knyph., ,,
Anhalt-Dessau-Köthen, Hergth.
Anhalt-Bernburg, ,,

Schwarzburg-Sondersh., Frstth.
Schwarzburg-Rudolstadt, „
Lichtenstein, „

Waldeck, „

Reuss, ältere Linie, ,,
Reuss, jüngere Linie,
Schaumburg-Lippe, „

Lippe-Detmold, ,,

Hessen-Homburg, Landgrafsch.

Lübeck, freie Stadt ...........

Frankfurt, „ „ ......... •

Bremen, ,, ,, ...........

Hamburg, ,, ,. ...........

Zusammen........

Areal In
Qu.-M.

Volksmenge
1-811.

Kontingent.

1,760
835
750

3,450,000
2,065,973
1,993,600
1,340,000

969,300
728,000
572,000
299,800
268,900

305,000
70,000
272,000
192,000
114,000
62,000
54,306
36,000
54,000
36,000
34,000

70,540
20,140
58,000
56,000
Nassau-Usingen).
50,000
45,000
31,000
14,000
21,700
16,560
38,140
4,500
5,000
19,000
55,000

30,000
25,000
20,000
12,000

8,000
5,000
4,000
2,000
2,000

2,300

4,000
2,800

bei
Sachsen-
Gotha.

800

289
280
223
92
103

226
40
103
56
35
19
18
12
17
16
15

24
10
22
23

650
600

400
bei 12.

bei 12.

450
bei 30,
bei 30.

bei 12.

bei 12.

(bei

22
12
19
6
7
6
15
2
3
9

29

Mit Gesammt-Oesterreich uud
Preussen .....................

66 XVII.

43,286,116
71,200,000

»as Voll«. — stammversehiedenheit. — Mit wenigen Aus-
nahmen theilen .sich die Bewohner Deutschlands in 2 Hauptstämme, in
Germanen oder eigentliche Deutsche, welche die Mehrzahl nnd
im ganzen Norden, Westen und Süden die ausschRessRche Bevölkerung
bilden, und m Slaven, die von Osten herein gezogen sind, sich in Mäh-
ren und Böhmen niederliessen, und in den Alpenthälern der Steyermark
und lllyriens, auf den nördlichen Abhängen der Oberschlesischen Hochebene,
auf der Lausitzer Terrasse, und in der baltischen Küstenlandschaft Pom-
merns sich ausbreiteten. In Pommern heissen sie Kassuben, in der Lau-
sitz Wenden und Sorben, in Böhmen Czechen, in Mähren Slowaken, Han-
naken, Chrowaten, in Oesterreich Winden etc.; sie reden verschiedene
Dialekte der nämlichen Sprache, die mit der Sprache anderer slavischen
Volker (der Russen und Polen) auf das Genaueste verwandt ist, doch ge-
j deutsche Sprache in den von ihnen bewohnten Gegenden immer
mehr das Uebergewicht. Zur deutschen Bevölkerung verhält sich die sla-
vische Volksmenge wie 1:6
,5. Ausser diesen beiden Hauptstämmen findet
man noch: Italiener, in den Thälern auf der Südseite des Alpenkammes;
Franzosen, in einem kleinen Bezirk der niederrheinischen Vorderterrasse,


-ocr page 178-

189 19. — Die Deutsehen Bundesstaaten.

und in verscliiedenen Gegenden Norddeutschlands in lileinen Kolonien, wo
sie aber ganz deutsche Sitten und Sprache angenommen haben; Griechen
und Armenier in Oesterreich; Juden über ganz Deutschland zerstreut, und
Zigeuner, meist in Oesterreich, oder als Heimathlose umherziehend.— Die
deutsche Sprache ist die herrschende in allen Bondesstaaten; sie zer-
fällt in die hochdeutsche und plattdeutsche, von denen die erste
die SchWft- und Büchersprache und die Redesprache der Mehrheit der Ge-
bildeten, die letztere die Redesprache des Vollmes ist. Das Plattdeutsche
zerfäüt in verschiedene Mundarten, die man, nach der Lage der Landschaf-
ten, wo sie gesprochen werden, in oberdeutsche und niederdeutsche ein-
theilt. Zu den ersteren gehören: die Alemannische, Fränkische, Bayrische,
Schwäbische und Obersächsische, zu den letzteren die Niedersächsische,
Westphälische und Niederrheinische Mundart. Friesisch wird in den Kü-
stenländern der Nordsee, von der Mündung der Ems an bis weit nach
Schleswig hinauf, gesprochen. Von den slavischen Sprachen wird Pol-
nisch in Oberschlesien, Czechisch -in Böhmen und Mähren, Sorben-Wendisch
in den Lausitzen, Russisch-IIlyrisch in Krain, Kärnthen und Steyermark
gesprochen. Mundarten der Czechischen Sprache sind das Slowakische,
Hannakische, Stranniakische, Sallaschaksche und Szokaksche.

Ständeverschiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Die Bevölke-
rung Deutschlands ist in drei Stände, in Adel, Bürger und Bauern, ge-
schieden. Der Adel zerfäüt in hohen und niedern Adel; der Bürger-
stand, nach seinen Beschäftigungen, in mehrere Zweige, und der Bauern-
stand in noch mehr Abtheilungen, die auf die historische Entwickelung
der politischen Verfassung der einzelnen Staaten und Gaue gegründet sind.
Zum hohen Adel gehören insbesondere aHe diejenigen fürstlichen und gräf-
lichen Häuser, welche vor Bildung des jetzigen staatsrechtlichen Zustan-
des unmittelbare Reichsstände und Reichsangehörige waren. Die Häupter
derselben sind die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehö-
ren, und bilden mit ihren Familien die privilegirteste Klasse, besonders
in Ansehung der Besteuerung. Rücksichtlich ihrer Personen, Familien und
Besitzungen stehen ihnen alle Rechte und Vorzüge zu, welche aus ihrem
Eigenthum und dessen ungestörtem Genüsse herrühren, und nicht zu der
Staatsgewalt und den höheren Regieruffgsgeschäften gehören; namentlich
aber: das Recht der unbeschränkten Freiheit, ihren Aufenthalt in jedem
zu Deutschland gehörigen oder mit demselben in Frieden lebenden Staate
zu nehmen; die Befugniss über ihre Güter und Familienverhältnisse ver-
bindliche Verfügungen zu trelTen; privilegirter Gerichtstand und Befreiung
von aller Militärpflichtigkeit für sich und ihre Familien; die Ausübung der
bürgerlichen und peinlichen Gerichtspflege in erster (und wo die Besitzung
gross genug ist, in zweiter) Instanz, der Forstgerichtsbarkeit, Ortspolizei
und Aufsicht in Kirchen- und Schulsachen. Auch dem früheren unmittel-
baren Reichsadel stehet Antheil der Begüterten an der Landstandschaft,
Patrimunial- und Forstgerichtsbarkeit, Ortspolizei, Kirchenpatronat, und der
privilegirte Gerichtsstand zu. — Das deutsche Staatsrecht, wie es jetzt
besteht, sichert einem jeden Deutschen die Befugniss zu, aus einem deut-
schen Staat in den andern zu ziehen, der erweislich ihn zum Unterthan
annehmen will, auch in Civil- und Militärdienste desselben zu treten, bei-
des jedoch nur, insofern keine Verbindlichkeit zum Militärdienst gegen
den bisher bewohnten Staat im Wege steht. Ferner steht jedem Deut-
schen die Befugniss zu, ausserhalb des Staates, den er bewohnt, Grund-
eigenthum zu efwerben und zu besitzen, ohne desshalb in diesem andern
deutschen Staate mehreren Abgaben und Lasten unterworfen zu sein, als
dessen eigene Angehörige; und jedem Deutschen steht die Freiheit von
aller Nachsteuer zu, in so fern das Vermögen in einen andern deutschen
ötaat übergeht, und mit diesem nicht besondere Verhältnisse durch Frei-
zugigkeitsverträge bestehen.

. . Verschiedenheit, Kirchliche Verhältnisse. — Die

cnnstiiche Religion fand im siebenten Jahrhundert in Deutschland Eingang,
t^h nTTfr o« r spaltete die Bekenner derselben in drei Parteien, in Ka-
torn
h ! an i,"D RefoTmirtc, von denen die beiden letz-

mff ^ wJff. ^.'■otestanten genannt werden, sich ihre Anerkennung
nit Sih^^H ™ 30jährigen Kriege, erstreiten mussten.

Der Unterschied zwischen Lutheranern und Reformirten hat gegen-

Bromme'sHand-Atlas. — Die Deutschen Bundepstaaten. b.

wärtig seine Bedeutung fast ganz verloren, und ist in vielen Staaten seit
1817 auch dem Namen nach aufgehoben. Aus der Protestantischen ist
dadurch namentlich in Preussen, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Rhein-
bayern etc. eine Evangelische Kirche geworden, an welch' letztere
sich auch die Herrnhuter, Menoniten, Methodisten etc. angeschlossen haben.
In einigen Ländern herrscht noch entschieden die lutherische Lehre vor,
so in Holstein, Mecklenburg, Hannover etc., und in andern, wie z. B. Kurhes-
sen, noch die reformirte Lehre. Deutsch-Katholiken und die sogenann-
ten „freien Gemeinden" werden nur in wenig Staaten anerkannt und ge-
duldet. Die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien begründet
übrigens in den deutschen Bundesstaaten keinen Unterschied in dem Ge-
nüsse der bürgerlichen und politischen Rechte. Die katholische Kirche
zählt die meisten Bekenner im südlichen, die evangelische oder prote-
stantische ihre meisten Bekenner im nördlichen Deutschland. Die Zahl der
Katholiken in den Bundesstaaten beträgt 22,900,000; die der Prote-
stanten 19,700,000; andere christliche Glaubensbekenner (Griechen, Arme-
nier, Menoniten etc.) zählt man gegen 50,000 und Juden etwa 450,000,
In ganz Deutschland (mit
Gesammt-Oesterreich und Preussen) zählt
man 38,500,000 Katholiken, 25,000,000 Protestanten, 6,700,000 andere
Christen (meist der griechischen Kirche angehörig), und 1 Million Juden.
— Seit der Errichtung des Deutschen Bundes sind für die Angelegenhei-
ten der katholischen Kirche folgende geistliche Oberbehörden einge-
setzt: in Preussen: das Erzbisthum Köln, mit den Bisthümern Trier,
Münster und Paderborn (das Bisthum Breslau gehört mit denen
von Culm undErmeland zum Erzbisthum Gnesen); in Hannover: die Bis-
thümer Hildesheim und Osnabrück (beide unter Köln); in Bayern:
das Erzbisthum Freising, mit den Bisthümern Pas sa u, Augsburg
und Regensburg; das Erzbisthum Bamberg mit den Bisthümern
Eichstädt, Würzburgund Speyer; in Baden: das Erzbisthum Frei-
burg (auch für Hohenzollern), mit den Bisthümern Mainz (für Hessen-
Darmstadt), Fulda (für Kurhessen), Rottenburg (für Württemberg) und
Limburg (für Nassau und Frankfurt); in Oesterreich: das Erzbisthum
Wien, mit den Bisthümern St. Pölten, Grätz, Gurk und Leoben;
das Erzbisthum Salzburg, mit den Bisthümern Linz, Brixen und
Trient; das Erzbisthum Görz, mit den Bisthümern Laib ach, St. An-
dree-Lavant, Gr a diska, Tries t und Cittanova; das Erzbisthum
Prag, mit den Bisthümern Leitmeritz, Budweis und Königsgrätz,
und das Erzbisthum Ol mutz, mit dem Bisthum Brünn.

Die evangelische Kirche erkennt in dem Oberhaupte des Staats
auch ihren Schützer und Pfleger. Derselbe wird durch die von ihm ein-
gesetzten obersten geistlichen Behörden vertreten; in oberster Instanz
durch das Ministerium für Kirchen-Angelegenheiten (Kultministerium),
dann durch die Konsistorien und General-Superintendenten, welch letztere
in Preussen den Titel Bischof führen. — Die griechische Kirche hat
in Triest einen Bischof, und die Glaubensbekenner des alten Testaments
stehen in geistlichen Dingen unter Landrabbinern. —

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In der geistigen Kul-
tur steht das deutsche Volk unter allen civilisirten Völkern auf einer sehr
hohen Stufe. In keinem Lande Europa's ist wahre Bildung und Aufklärung
so durch aRe Stände der GeseUschaft verbreitet, als in unserm Vaterlande.
Nirgends ist für Volksschulen so viel gethan, als hier, und es gibt in
Deutschland wohl nicht ein einziges Dorf, das nicht seine Schule hätte.
In den Städten sind zahlreiche Schulen für den Bürger- und Handwerker-
stand als Elementar-Unterrrichtsanstalten; für die höheren bürgerlichen
Gewerbe und Beschäftigungen bestehen überall Real-, Gewerbe-, Technische-
und Handelsschulen; für die .Bildung von VolksschuHehrern sehr viele Se-
minarien; ausserdem zahlreiche Institute für Spezialfächer; und für die
eigentliche gelehrte Bildung eine grosse Menge von Gymnasien, Lyceen
etc. als Vorbereitungsanstalten für das höhere Studium, das auf 23 Uni-
versitäten betrieben wird. Von diesen sind: 5 in den Oesterrei-
chischen Bundesstaaten: in Prag, gegründet 1348; Wien, 1365; 01-
mütz, 1581; Grätz, 1586, und Innsbruck, 1672, erneuert 1826; —
5 in den Preussischen Bundesstaaten: in Greifswalde, 1456; Halle,
1694 (vereinigt mit Wittenberg seit 1814); Breslau, 1702; Berlin,


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19. — Die Deutsehen Bundesstaaten.

1810, und Bonn, 1818; — 3 in Bayern: in Würzburg, 1403; Er-
langen, 1743, und München, 1826; ~ 1 in Sachsen: Leipzig,
1409; — 2 in Baden: Heidelberg, 1386, und Freiburg, 1457; —
1 in Mecklenburg: Rostock, 1419; ~ 1 in Württemberg: Tübin-
gen, 1477; — 1 in Kurhessen: Marburg, 1527; — 1 in Hessen-
Darnistadt: Glessen, 1607; — 1 in S achs
en-W eim a r: Jena,
1557; — 1 in Hannover: Göttingen, 1737, und 1 in Holstein:
Kiel, 1665. Auf aRen diesen Universitäten werden jährlich zwischen 16
und 18,000 junge Leute für den gelehrten Stand erzogen und ausgebil-
det. — Die geistige Kultur findet eine grosse Stütze in den zahlreichen
öffentlichen BibRotheken, die theils in den Hauptstädten, theils in den
Universitätsstädten und auch an andern Orten aufgesteRt sind; in der
Masse von Sammlungen aller Art, und in Akademien, und Gesellschaften
für wissenschaftRche und Kunstzwecke, die in keinem Lande zahlreicher
als in Deutschland sind. Die berühmtesten öffentlichen Bibl.iotheken sind
die zu München, Wien, BerRn, Göttingen, Dresden, Hamburg, Wolfenbüt-
tel, Stuttgart, Frankfurt a. M., Weimar, Gotha, Prag, Darmstadt etc. —
Berlin, München, Dresden, Wien, Göttingen sind die Centrai-
punkte der Wissenschaft und Kunst, und zwar nicht blos für ihre vater-
ländischen Provinzen oder für ganz Deutschland, sondern auch für das Aus-
land. Die Kunst - und Gemäldesammlungen in Dresden, Wien, Ber-
Rn, München sind die reichsten in Europa. Ausgezeichnete Naturalien-
Sammlungen sind in Wien, Prag, München, Berlin, Göttingen, Hamburg
etc.; und berühmte Sternwarten in Berlin, Göttingen, Wien, Prag, Leip-
zig, München, Altona, Breslau, Mannheim, Königsberg und Seeberg bei
Gotha. — Kein Feld des menschUchen Wissens ist in Deutschland unbe-
baut geblieben, und durch Forschung und Spekulation haben die Deutschen
zur Emancipation des Geistes der Völker wesentlich beigetragen. Unge-
mein gefördert und belebt wird der wissenschaftliche Verkehr und die aR-
gemeine VolksbRdung durch die Thätigkeit und die eigenthümliche zweck-
mässige Einrichtung des deutschen Buchhandels, der als geistiger
nationaler Vereinigungspunkt eine Bedeutung erlangt hat, wogegen selbst
der literarische Vertrieb in England und Frankreich zurücksteht.

Pliysisch-teehnisclie Kultur. — In den verschiedenen Zweigen
der physischen Kultur ist Deutschland nicht hinter andern Ländern
zurückgeblieben. Wo die Bodenbeschaffenheit es nur immer zulässt,
steht der Ackerbau in hoher Blüthe, und reichliche Ernten lohnen den
Fleiss des Landmanns, der in vielen Gegenden durch umsichtigen Betrieb
der Ackerwirthschaft den berühmtesten Landwirthen Europa's, den Eng-
ländern, nicht nachsteht. Als Viehzüchter, namentlich in der Schafzucht,
haben sich die Deutschen stets ausgezeichnet, und die Forstzucht und
' Forstwirthschaft, die in allen Ländern Europa's auf die schmählichste
Weise vernachlässigt sind, haben in Deutschland ihre ersten wissenschaft-
lichen und praktischen Bearbeiter erhalten. Der Bergbau wird rationell
und schwunghaft betrieben, und seit uralten Zeiten sind die Deutschen
die Lehrmeister aller Nationen in der Gewinnung der Mineralschätze ge-
wesen. — Bezüglich der technischen Kultur, haben manche Zweige
derselben seit langer Zeit einen ausgezeichneten Ruf. Die deutsche Lein-
wand ist in der ganzen Welt bekannt und geschätzt; die Leimveberei
steht besonders in Schlesien, der Lausitz und in Westphalen im höchsten
Flor, und die
Schönauer (lausitzer) Damastweberei ist noch von keiner
andern übertroffen. Mit dem Aufschwünge der Schafzucht hat die Wollen-
manufaktur gleichen Schritt gehalten, und die deutschen Tuche derWebe-
reien in Sachsen, Brandenburg, Böhmen, Mähren und Rheinpreussen etc.
konkurriren schon längst mit den Erzeugnissen der englischen und nie-
derländischen Manufakturen. Die Baumwollmanufakturön und Spinnereien
erfreuen sich einer sorgsamen Pflege, besonders in Sachsen, Oesterreich,
Preussen und am Rhein; die Seidenweberei und Samraetfabrikation wird
schwungha'ft in Wien, Berlin, Elberfeld, Krefeld etc. betrieben. Metall-
waaren, namentRch Eisen- und Stahl waaren, werden in grosser Menge und
VoRkommenheit in Steyermark, in Oesterreich, Westphalen, Rheinpreussen,
am Harz etc. verfertigt; Messingwaaren in Rheinpreussen, Bayern und Bran-
denburg; Gold- und Silberwaaren

in Augsburg, Wien, BerRn, Stutt- __

gart etc.; Thon- und Glaswaaren
in Bayern, Böhmen etc.; Porzellan 

in Meissen, Wien, BerRn etc. Die
Ledermanufaktur wird besonders
in den preuss. Rheinlanden betrie-
ben; Seife-, Talg-, Stearin- und
Wachsfabriken finden sich in aRen
Staaten; diePapierfabrikation macht
immer grössere Fortschritte; Zu-
ckerraffinerien sind besonders in
Hamburg, BerRn, Potsdam etc.
und Runkelrübenzuckerfabrikation
von grosser Ausdehnung in aRen
Staaten; Bierbrauereien besonders
in Bayern, Branntweinbrennereien
in Preussen. Chemische Fabriken
sind gegenwärtig überall in Betrieb,
und eben so mechanische Werk-
stätten von riesenhafter Ausdeh-
nung, Mathematische und physika-
lische Werkzeuge, chirurgische und
musikalische Instrumente Refern
München, Wien, Berlin, Kassel,
Stuttgart etc. und der Schiffbau an
der Nord- und Ostsee ist von gros-
ser Wichtigkeit. Unterrichtsanstal-
ten zur Bildung Gewerbtreibender
und Handwerker entstehen in allen
Staaten, u. polytechnische Institute,
in denenjungeLeute in aRen theoreti-
schen und praktischen Kenntnissen
desGesammt-Umfanges aller techni-
schen Gewerbe unterrichtet werden,
sind in Wien, Berlin, Dresden, Mün-
chen, Stuttgart, Kassel, Karlsruhe,
Hannover, Braunschweig etc. —

HandeL — Der Handel Deutschlands ist von ungemeiner Wichtig-
keit, und wird nicht nur durch den Reichthum und die Mannigfaltigkeit
der Erzeugnisse und die Betriebsamkeit und den Unternehmungsgeist der
Bewohner, sondern auch durch die geogr. Lage des Landes in der Mitte
von Europa und an drei Meeren, durch günstige WasserverWndungen im
Innern, durch treffRche Kunststrassen, die mit jedem Jahre sich mehren-
den Eisenbahnen, vorzügRche Postverbindungen, durch besuchte Messen,
durch Banken, Assekuranzgesellschaften etc. ausserordenlRch gehoben und
begünstigt. Bis zum Jahre 1830 durch verschiedene Zollsysteme und Mauth-
Rnien im Innern sehr erschwert, ist seit jener Zeit dem Uebel durch den,
die meisten deutschen Bundesstaaten begreifenden und von Preussen ein-
geleiteten grossen Zollverein, wesentlich gesteuert worden. — Schon
durch die Bundesakte, Art. 19, waren gemeinsame Verkehrsmassregeln in
Aussicht gestellt worden, aber lange Jahre hindurch konnte der Fracht-
fuhrmann kaum eine'Stunde Wegs in Deutschland zurücklegen, ohne von
einem hemmenden Schlagba um, oder durch die Entrichtung einer Steuer
aufgehalten zu werden. Die Hemmungen des Verkehrs wurden allgemein
gefühlt, und es entstanden zunächst mehrere kleine Vereinigungen. Wich-
tiger ward am 18. Jan. 1828 der süddeutsche Zollverein zwischen Bayern,
Württemberg und HohenzoRern, und der Vertrag vom 14. Febr. 1828 zwi-
schen Preussen, Hessen-Darmstadt und den Anhaltischen, Schwarzburgischen
und Sächsischen Fürstenthümern. Trotz dem Eimbecker Vertrag zwischen
Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Kurhessen, 1830, schloss sich
1832 Kurhessen, 1833 der süddeutsche Zollverein, das Königreich Sachsen
und der Thüringer Zollverein, 1835 Hessen-Homburg, Baden und Nassau,
1836 Frankfurt, 1838 Waldeck, 1842 Braunschweig und Lippe-Detmold, so
wie Luxemburg an den Deutsch en Zollverein an, und gegenwärtig um-
fasst derselbe alle deutsche Staaten (auch die mit Deutschland nicht
vereinigten ProvinzenPreussens) mit Ausnahm e von Oesterreich nnd Lich-
tenstein (mit welchem am 19. Febr. 1853 ein Handelsvertrag zu Stande
kam), der beiden Mecklenburg, Holsteins, Limburgs und der drei Hanse-
städte. Vor dem Beitritte Hannovers und Oldenburgs (1854) ward das
Areal des deutschen Zollvereins zu 8,307 Ou.-M., die Volkszahl (nach der
Aufnahme von 1852) zu 30,492,792 Menschen, die Länge der Zollgrenzen
zu 1,105 Meilen berechnet. Nach dem Beitritt der beiden genannten Län-
der ergaben sich 9,112
,8; Qu.-.M. und 32,721,344 Einwohner.

Die Rein-Einnahmen der Vertinsstaaten von den ZöRen waren:

1840: 19,186,684 Thlr. 1851: 20,592,046 Thlr.

1844: 25,123,112 „ 1852 ; 21,844,857 „

1848: 20,092,497 „ 1853: 19,413,107 „

1850:20,342,427 „ 1854:20,602,789 ,,

Für die Jahre 1855, 1856 und 1857 stellte sich der ZoRertrag im Deut-
schen Zollverein nach den einzelnen Staaten:

Staaten.

Qu.-M.

Einwohner
1856.

3

g S

a
^

Ein-, Aus-
1855.

und Durchgi
in Thalern.

1856.

angsabgaben
1857.

5,209,13

17,556,556

3,441

16,912,752

16,300,930

16,690,842

Luxemburg:........

■18,60

189,480

4,066

79,721

83,199

90,185

1,396,„

4,547,239

3,273

1,097,949

1,089,147

1,083,968

3. Sachsen ...........

272„e

2,039,176

7,500

2,200,948

2,464,697

2,639,032

4. Hannover, mît

Schaumb.-Llppe

708,5j

1,841,317

2,610

2,394,326

2,508,742

2,157,797

5. Württemberg .....

362,as

1,669,720

4,712

326,946

377,362

406,499

275,50

1,312,918

4,763

855,999

769,851

836,622

7. Kurhessen ........

208,43

709,659

3,981

297,997

301,173

283,426

8. Grossh. Hessen ••■

1Ô4,,T

848,102

5,552

430,382

450,579

567,047

9. Thüringer Verein

237,.3

1,025,642

4,618

347,565

334,368

323,330

10. Braunschweig.....

63,14

245,771

3,409

296,166

297,397

286,118

11. Oldenburg ........

97,„

231,381

2,329

191,476

217,568

259,460

84,T3

428,237

5,068

64,013

89,032

6.'5,538

13. Frankfurt a. M. —

l,.o

76,146

844,810

888,458

912,297

9,112„T

32,721,344

3,590

26,341,050

26,172,503

26,602,161


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19. Die Deutschen Bundesstaaten. 191

Die Haupt-Exporten Deutschlands sind: Getreide und Bauholz
nach England und den Niederlanden; Leinwand nach Spanien, Portugal,
Polen, Russland, Amerika und Afrika; Tuchwaaren bis nach Vorderasien
und China; Eisen und Eisenwaaren nach ganz Europa; Blei nach Frank-
reich; Pferde, Rindvieh, Glaswaaren, Kobalt, Galmei nach Frankreich und
der Schweiz; BaumwoHwaaren, überaU hin; Pottasche, Porzellan, Häute,
Honig und Wachs nach Frankreich; Kalk, Gyps, Kupfer, Horn, Knochen'
Lumpen etc. nach England; Mühlsteine, Rübsaamen, Vitriol, Zinn, Spiritus
und etwas Wein nach Russland etc. — Die Haupt-Einfuhrartikel sind:
Zucker, Kaffee, Thee, Cacao, Reis, Vanille, Rhum und andere Kolonial-
waaren; Spezereien, Drogueriewaaren, getrocknete Fische, Käse, amerika-
nischer Tabak, Olivenöl und Südfrüchte; Wein aus Frankreich, Spanien
und Portugal: Liköre aus Frankreich; ferner Baumwolle, rohe Seide,
baumwollene und seidene Zeuge, Mode- und Galanteriewaaren, Leder, Thran'
feine Holzarten etc.

Den Verkehr im I n n er n befördern die grossen W a s s e r s t r a s s e n der
schiffbaren Flüsse: Donau, Rhein mit Main und Nekar, Ems, Elbe, Weser
und Oder, und die Dampfschifffahrt auf diesen; der die Donau und den
Rhein verbindende grosse Ludwigskanal, und die die Elbe und Oder verbin-
denden (preussischen) Kanäle, gut unterhaltene Kunststrassen, und ein
treffliches Eisenbahnnetz, das eine Gesammt-Bahn-Länge von 1,566 Mei-
len nachweist. Nur sechs deutsche Staaten (Oldenburg, beide Schwarz-
burg, Waldeck, Lippe-Detmold und Lichtenstein) haben noch keine Eisen-
bahnen, sonst aber alle Staaten, und zwar:

Deutsch-Oesterreich ................ 344'/, Meil. Braunschweig ..................... 17'/«

Preussen (Gesammt-)................ 577^ „ Nassau.............................. syi „

Bayern ............................... 179 „ Beide Mecklenburg................ 29'/, „

Sachsen............................... 74 „ .\nhalt ............................. 12 „

Hannover............................. 96 „ Schaumburg-Lippe................. 3/i ,,

Württemberg (jetzt 41)............. 38^5 „ Hansestädte........................ i'/n „

Baden ................................ Siy^ Frankfurt a. M. ................... i'/i >,

Kurhessen ........................... 44/, ,, Reuss ............................. —'/s »

Hessen-Darmstadt.................... 22'/ „ Homburg............................ —'/i

Holstein-Lauenburg......,............ 31% „ Luxemburg-Limburg ............................,,

Sachs. Herzogthümer ............... 18% „ -

Zusammen: 1,556 Meilen.

Von diesen Bahnen waren 1,257,3 M, dem Verkehr eröffnet, 317,25
im Bau begriffen, und von 91
,5 M. die Ausführung gesichert. Auf je eine
Meile Eisenbahn kommen in:

Deutsch-Oesterreich... 10,4 Qu.-M. u. 32,480 E. Hessen-Darmstadt..... 6,9 Qu.-M. u. 37,620 E.

Preussen............... 8,t ,, ,, 29,430 ,, Holstein-Lauenburg ■•. 5,5 „ „ 16,500 ,,

Bayern ..............................,, ,, 25,470 ,, Sächs. Herzogthümer 9,, „ ,, 37,830 ,,

Sachsen............... 3,t ,, ,, 26,860 „ Braunschweig ........ 4,j ,, ,, 15,310 „

Hannover............. 7,5 „ ,, 18,950 „ Nassau ................ 8,3 ,, ,, 43,780 ,,

Württemberg.......... 8,7 ,, „ 42,440,, Mecklenburg .......... 9,8 „ „ 21,630,,

Baden....................................„ „ 26,500 ,, üebrige kleine Staaten 6,^ „ „ 37,540 ,,

Kurhessen ..........................„ „ 17,180 „ -

Durchschnitt ...... 8,i Qu.-M. u. 29,370 E.

Eine neuere Berechnung der Eisenbahnen für 1856 ergibt, als im
Betriebe stehend, 1,420 Meilen, von denen auf Deutsch-Oesterreich 369,
auf Deutsch-Preussen 473, Bayern 135, Hannover 74, Sachsen 71, Baden
44, Württemberg 41 M. kommen. — Der durchschnittliche Ertrag dieser
Bahnen steRte sich im Jahre 1855: bei Privatbahnen per Meile auf 62,570,
bei sämmtlichen preuss. Bahnen auf 47,922 Thlr. per Meile; bei den Staats-
bahnen: in Sachsen auf 64,000, Braunschweig 60,000, Oesterreich 60,000,
Baden 50,000, Hannover 41,000, Württemberg 40,000, und in Bayern auf
27,500 Thlr. per Meile. —

Die Seeschifffahrt ist von grosser Bedeutung, und beschäftigt
3,800 Schiffe mit 948,000 Tonnen, und einer Bemannung von mehr als
50,000 Matrosen. Von diesen Schiffen kommen auf Oesterreich 664 Schiffe
(218,000 Tonnenlast), Preussen 900 (mit 278,000 T.), Hannover 700 (mit
62,000 T.), Oldenburg 280 (mit 55,000 T.), Mecklenburg 300 (mit 64,000
T.), Holstein 220 (mit 30,000 T.), Hamburg 450 (mit 106,000 T.), Bremen
250 (mit 126,000 T.) und auf Lübeck 65 Schiffe, mit 12,000 Tonnen. Der
Werth sämmtlicher Seeschiffe wird auf 60 Mill. Thaler geschätzt. — We-
gen der Handelsflaggen, siehe die einzelnen deutschen Staaten. —
Die Deutsche Flagge (Schwarz-Roth-Gold), und der deutsche Reichs-
adler als Wappen Deutschlands, sind seit der Auflösung der proviso-
rischen Centralgewalt wieder in Wegfall gekommen.

Die wichtigsten Handelsstädte im Lande sind, in Oesterreich:
Wien, Prag, Reichenberg, Brünn, Olmütz, Troppau, Linz, Steyer, Salzburg,
Grätz, Bötzen etc.; in Preussen: Berlin, Breslau, Köln, Magdeburg, Frank-
furt a. 0., Naumburg, Erfurt, Achen, Koblenz, Elberfeld, Münster, Minden
etc.; in den übrigen deutschen Ländern: Leipzig, Frankfurt a. M., Augs-
burg, Nürnberg, Braunschweig, Kassel, Hannover, München, Mainz u. a. m.
Von allen diesen behaupten vier, in denen sich der Binnenhandel der vier
Weltgegenden Deutschlands konzentrirt, den ersten Rang: Wien für den
Südosten, Augsburg für den Südwesten, Frankfurt a. M. für den Nord-
westen und Leipzig für den Nordosten. — Grosse Messen werden jährlich
zwei, auch mehre Mal, gehalten: in Leipzig, beiden Frankfurt, Braun-
schweig u. m. a. Orten, an denen jedoch der Verkehr von beschränkterem
Umfange ist. Der Jahr m arkts verkehr ist überall von grosser Bedeutung,
besonders für einzelne Zweige des Absatzes; von ungemeiner Wichtigkeit
sind namentlich die Wollmärkte, wie solche in Berlin, Breslau, Dresden,
Magdeburg, Prag, Stettin etc. abgehalten werden. — Die wichtigsten See-
handelsplätze und Hafenörter Deutschlands sind (mit Einschluss
der nicht deutschen Länder Preussens), an der Nordsee: Emden, Bremen,
Hamburg, Harburg; an der Ostsee: Lübeck, Rostock, Stettin, Danzig, Kö-
nigsberg undMemel; und am Adriatischen xMeer: Triest. —

Münzen, Maasse und Gewichte sind in Deutschland noch im-
mer so verschieden, dass sich wenig Allgemeines darüber sagen lässt;
Wesshalb wir in dieser Beziehung auf die einzelnen deutschen Länder
Verweisen. Der innere Werth der Gold- und Silbermünzen wird noch,
Wie sonst, nach der Kölner Mark bestimmt. Diese hält in Gold 24 Karat
oder 288 Gran, in Silber 16 Loth. Die Silbermünzen werden theils nach
dem sogen. Konventions- oder Zwanziggulden-Fuss, die Mark zu ISVs Thlr.
oder zu 20 Gulden (der Gulden zu 60 kr. oder 2/3 Thlr. gerechnet) oder
nach dem Brandenburgischen oder Einundzwanziggulden-Fuss (1 Mark fein
zu 21 fl. oder 14 Thlr.) ausgeprägt. Nach der sogen. Reichswährung oder
dem Vierundzwanziggulden-Fuss (1 Mark fein zu 24 fl.) wird in Bayern,
Württemberg etc. Buch und Rechnung geführt, und auch im gemeinen Le-
ben der Werth der andern Münzen darnach bestimmt. In Rücksicht des
Maasses und Gewichts herrscht eine noch ungleich grösserere Verschie-
denheit. Das Handelsgewicht ist in Ansehung der Schwere in jedem Staate
verschieden, das Pfund aber überaU auf gleiche Weise in 2 Mark = 16

Unzen = 32 Loth = 128 Quentchen einé'etheilt. In allen Zollvereinsstaa-
ten ist seit 1840 ein neues Gewicht unter dem Namen Zollgewicht ein-
geführt worden, leider aber noch nicht als Kleinhandelsgewicht adoptirt.
Dps Pfund Zollgewicht ist = 500 franz. Grammes oder 1 Pfd. 215/64 Loth
preuss. Gewicht, und wird in 30 Loth (Zollloth) eingetheilt; 100 ZoHpfund
machen 1 Zentner Zollgewicht (Zollzentner) oder 50,000 franz. Grammes:
oder 106 Pfund 2829/32 Loth preuss. Gewicht. -

Der Staat. — Staatsverfassung. — Nach der zu WMen, am
8. Juni 1815 abgeschlossenen Bundesakte traten die souveränen Fürsten
und freien Städte Deutschlands, mit Einschluss des Kaisers von Oester-
reich und des Königs von Preussen, beide für ihre gesammten, früher zum
Deutschen Reiche gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für
Holstein, und der König der Niederlande für das Grossherzogthum Luxem-
burg, zu einem Staatenbund zusammen, der den Namen Deutscher Bund
führen, und dessen Zweck die Erhaltung der äussern und innern Sicher-
heit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der
einzelnen Deutschen Staaten sein sollte. Alle Bundesmitglieder haben in
diesem Bunde gleiche Rechte; jedoch steht keinem derselben,der Austritt
aus dem Vereine zu, da der Deutsche Bund als unauflöslicher Verein ge-
gründet ist. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch den Bundes-
tag oder die (am 5. Nov. 1816 eröffnete und nach kurzer Unterbrechung
am 30. Mai 1851 wieder eröffnete) Bundesversammlung in Frankfurt
a. M. besorgt, in w'elcher alle Glieder des Bundes theils einzelne, theils
Gesammtstimmen haben, und Oesterreich den Vorsitz führt. Im Plenum
zählt die Bundesversammlung jetzt (nach dem Ausfall Anhalt-Kothens und
der beiden Fürstenthümer Hohenzollern) 66 Stimmen, welche unter die
35 Bundesgenossen nach Massgabe ihrer Bevölkerung vertheilt sind. In
der engern Versammlung formiren sich nur 17 Stimmen, von denen 11
(der grossem Staaten) Viril-, 6 (für die übrigen Theilnehmer) Curiatstim-
men sind. Ueber weitere Rechte und Pflichten der Bundesmitglieder, siehe
' ^ wo auch die Grundg e s e tze des Bundes angegeben

sind. Für die nöthige Execution ihrer Beschlüsse sorgt die Bundesversamm-
lung durch richterliche Entscheidung und erforderliche Zwangsmassregeln.
Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern sucht sie zuvörderst durch einen
Ausschuss zu vermitteln, und wenn dies nicht gelingt, durch die Ent-
scheidung einer Austrägalinstanz beizulegen, wozu die Oberappella-
tionsgerichte der grössern Deutschen Staaten gebraucht werden. Zur An-
wendung des exekutiven Zwanges ertheilt die Bundesversammlung einer
oder mehreren bei der Sache nicht betheiligten Regierungen den Auftrag
zur Vollziehung der beschlossenen Maassregeln durch militärische Gewalt,
und bestimmt sowohl die Stärke der dabei zu verwendenden Mannschaft,
als auch die Dauer des Exekutionsverfahrens selbst. — Seinen eigenen
innern Haushalt ordnet jeder Bundesstaat unabhängig vom Bundestage,
und hat seine besondern Verwaltungs- und Justizbehörden. Für mehrere
kleinere Staaten jedoch, die nicht 300,000 E. haben, bestehen gemeinschaft-
liche Oberappellationsgerichte; so für Lichtenstein das Oberappellations-
gericht in Insbruck, für Hessen-Homburg das zu Darmstadt; das grossher-
zogliche und die herzoglichen Sächsischen Häuser haben mit Reuss und
(seit 1850) Schwarzburg gemeinschaftlich das Oberappellationsgericht in
Jena; die Anhaltschen Herzogthümer das in Zerbst; die beiden Mecklen-
burg das in Rostock; Braunschweig mit den beiden Lippe und Waldeck
das zu Wolfenbüttel, und die 4 freien Städte das zu Lübeck. Eine eigene
staatsrechtliche Stellung im Deutschen Bunde hat die Grafschaft Bentink-
K.nyphausen, deren Besitzer in Beziehung auf die Herrlichkeit Knyphausen
zum Theil gegen den Grossherzog von Oldenburg, zum Theil gegen den
Deutschen Bund in demselben Verhältnisse steht, in welchem er ehedem
als Reichsunmittelbarer zum deutschen Kaiser und Reiche gestanden. Er
besitzt alle Rechte der Landeshoheit, und darunter auch das einer Flagge.

Die Bundesversammlung in Frankfurt 'a. M. besteht aus den
bevollmächtigten Gesandten der 35 den Bund bildenden Staaten, gegen-
wärtig unter dem Präsidium des Grafen von Rechberg und Rothen-
löwe n. —

Finanzwesen. — Eigene Einkünfte besitzt der Deutsche Bund
nicht; alle Ausgaben desselben wérden durch Matrikularb ei träge der ver-
schiedenen Staaten bestritten, und die B un d es v e rs am m 1 u ng hat daher den
Betrag der gewöhnlichen verfassungsmässigen Ausgaben, soweit solches
im Allgemeinen geschehen kann, festzusetzen; in vorkommenden Fällen
die zur Ausführung besonderer, in Hinsicht auf anerkannte Bundeszwecke
gefasster Beschlüsse erforderlichen ausserordentlichen Ausgaben, und die
zur Bestreitung derselben zu leistenden Beiträge zu bestimmen; das ma-
trikelmässige Verhältniss, nach welchem von den Mitgliedern des Bundes
beizutragen ist, festzustellen; und die Erhebung, Verwendung und Verrech-
nung der Beiträge anzuordnen, und darüber die Aufsicht zu führen.

Heerwesen. —Deutschland, der Deutsche Bund, besitzt ge-
genwärtig, nachdem der am 30. Mai 1851 wieder eröffnete Bundestag die Ver-
äusserung der, von der Nationalversammlung und der provisor. Central-
gewalt 1848 und 49 geschaffenen Deutschen Flotte dekretirte, nur
noch eine Landmacht, zu welcher jeder Bundesstaat bei
einem Bundes-
kriege nach seiner Volkszahl ein gewisses Kontingent zu stellen hat, wel-
ches von 100 der Bevölkerung 1 Mann beträgt. Hiervon sollte ein Sieben-
tel in Kavallerie bestehen, und auf je 1,000 Mann sollten 2 Geschütze ge-
stellt werden. So erhielt man eine Armee von 301,637 Mann. Später er-
liess man den kleinern Staaten die Stellung von Kavallerie, gegen Vermeh-
rung ihres Fussvolkes, und bildete daraus eine „Reservedivision" zur
Verstärkung der Besatzung in den Bundesfestungen. Nach dieser 1830
getroffenen Anordnung stieg die Mannschaftszahl auf 303,484; nnd in al-
len Fällen sollten, der „Bundeskriegsverfassung" zur Folge, die Staaten
überdies bereit sein,
1/3 der ursprünglichen Summe als Reserve, und fer-
ner Vs jener Prinzipalsumme als Ergänzungsmannschaft für den Fall des
Bedarfs bereit zu halten. Thatsächlich brachten indess die meisten Staa-
ten ihr Militär auf eine grössere Anzahl, als wozu sie verpflichtet waren.
Die „revidirte Kriegsverfassung des Deutschen Bundes", vom 10. März
1853, erhöhte die Stärke des Hauptkontingentes um Ve; und nicht nur
dieses Haupt-; sondern eben so das Reservekontingent ist, unbe-
schadet der gestatteten Beurlaubungen, auch im Frieden vollständig zu
erhalten. Für die „Ersatztruppen" muss derart Sorge getragen sein, um
die
Mannschaft mit Cadres versehen zu können. Bei Aufstellung des Kon-
tingents ist nur die „streitbare Mannschaft" zu rechnen, und alle Nicht-
kombattanten, za welchen die Armeefuhrwesens-Soldaten (nicht zu ver-
wechseln mit dem Artilleriefuhrwesen), die Verpflegungsmannschaft, die


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19. — Die Deutsclien Bundesstaaten.

Bäckerei, das Sanitätskorps etc. gehören, müssen über die festgesetzte
Zahl gestellt werden. Von dem Kontingente hat
Vs (früher 1/7) aus Rei-
terei zu bestehen, und auf je 1,000 Mann des Haupt- und Reservekontin-
gents sind an FeldartiUerie mindestens 2V2 Geschütze (früher nur 2) zu
steUen, und zwar V4 Haubitzen, V» Zwölf- und V2 Sechspfünder; ein Fünf-
tel der Artillerie soR reitende sein. Ausser den Feldgeschützen soR ein
Belagerungspark vorhanden sein, bestehend aus 100 schweren Kanonen,
30 Belagerungshaubitzen und 70 Mörsern. Die Mannschaft dazu ist über
die Kontingentszahl zu stellen; und eben so jene für die FeldartiUerie,
sofern dieselbe, die Stäbe eingerechnet, 30 Mann auf jedes Geschütz .über-
steigt. Das Bundes beer, welches von einem Oberfeldherrn kommandirt
wird, der heim Ausbruch eines Krieges vom Bunde in der engern Ver-
sammlung gewählt wird, bildet 11 Armeekorps, nämlich 7 ungemischte
(von denen Oesterreich 3, Preussen 3, Bayern 1 stellt) und 4 kombinirte
aus den Kontingenten der übrigen kleinern Bundesstaaten. Das elfte,
welches nicht als besonderes Korps bezeichnet ist, besteht nur aus Re-
serve-Infanterie zur Ergänzung der Besatzung der 5 Bundesfestungen-L u-
xemburg, Mainz, Landau, Rastadt und Ulm. Jedes Armeekorps
besitzt einen Brückentrain und eine Birago'sche Brückenequipage, und von
der Gesammtmannschaft hat
Vioo aus Pionieren, Jägern, Büchsenschützen
oder mit gezogenen Gewehren bewaffneten Scharfschützen zu bestehen. —
Rekruten werden in der zur Ausbildung angenommenen Zeit (selbst bei
der Infanterie 6 Monate) nicht in den Präsenzstand eingerechnet; und %
der Bespannung sämmtlicher Geschütze muss stets bereit gehalten wer-
den. Durch einen Bundesbeschluss vom 15. Nov. 1855 ist die Dienstver-
pllichtung für jeden, in die Bundeskontingente einzurechnenden Mann auf
mindestens 6 Jahre bestimmt, die Präsenz aber bei der Infanterie wenig-
stens 2, bei der Reiterei wenigstens 3 Jahre. — Das angenommene Mini-
mum der Chargen ist: 1 Offizier auf 45—50 Streitbare bei der Infanterie,
und 1 auf 30—35 bei den andern Waffengattungen; ferner: 1 Unteroffizier
auf 12—15 M. der Infanterie, und 1 auf 10—12 bei andern; und 1 Spiel-
mann auf 45—60 M. bei der Infanterie, 1 auf 40—50 bei den übrigen
Waffen. — Der Präsenzstand im Frieden ist für Haupt- und Reserve-
kontingent :

• Offiziere: 5/g aller Waffengattungen;

Infanterie : ^k der Unteroffiziere u. Spielleute, Ve der Mannschaft;

Kavallerie: bis Vs der Mannschaft und Pferde; % bei Land-
wehrreiterei ;

Fussartilierie: der Unteroffiziere und Spielleute, Vs der
Mannschaft;

Reitende Artillerie: bis Vs der Mannschaft und Pferde;

Festungs-Artillerie: Vi der Unteroffiziere und Spielleute, Ve
der Mannschaft; und

Pioniere und Genie: % der Unteroffiziere und Spielleute, und
Vs Mannschaft und Reitpferde.

Im Jahre 1857 betrug der Stand des Bundesheeres:

An Infanterie, Haupt und Reservekontingent zusammen............................ 395,897 Mann.

,, Jäger (Bttchsenschützen) .......................................................... 31,000 „

,, KavaUerie ........................................................................... 72,975

„ ArtiUerie............................................................................ «,846 „

„ Pionier- und Genie-Truppen....................................................... 11,530 ,,

„ Höheren Stäben..................................................................... i^m ■•

Znsammen: 562,735 Mann.

Dasselbe führte 1,356 Geschütze mit 56 Raketen und 250 Belap-
rungsgeschütze mit sich. Nach den neuesten Angaben (vom Febr. 1859)
zählte das Drutsche Bundesheer im Frieden gegenwärtig: an Infan-
terie 458,215Mann, Kavallerie 79,030 .Mann, Artillerie 54,172, Pionieren und
Genietruppen 11,943, höheren Stäben 1,291, im Ganzen also 604,651 Mann.
Rechnet man zu dieser Zahl der streitbaren Mannschaft die Nichtkombat-
tanten (Sanitätstruppen, Beamten etc.) 41,327 Mann, so ergibt der Total-

stand des deutschen Bundesheeres 645,978 Mann. Diese Summe vertheilt sich
nach den einzelnen Armeekorps, wie folgt: Es beträgt nämlich die streit-
bare Macht des L, II. und HL Armeekorps (Oesterreich): Infanterie 135,750,
KavaRerie 26,694, Artillerie 19,359, Pioniere und Genietruppen 6,139, im
Ganzen 198,344 Mann. — Das IV., V. und VL Armeekorps (Preussen):
Infanterie 127,513, Kavallerie 24,220, Artillerie 14,475, Pioniere und Ge-
nietruppen 3,014, im Ganzen 176,047 Mann. — Das VIL Armeekorps
(Bayern): Infanterie 37,128, Kavallerie 7,143, Artillerie 5,973, Pioniere
und Geniekorps 860, im Ganzen 56,174 Mann. — Das VIIL Armeekorps (Würt-
temberg, Baden, Grossherzogthum Hessen): Infanterie 34,802, Kavallerie
7,406, Artillerie 5,844, Pioniere und Genietruppen 731, im Ganzen 51,085
Mann. — Das IX. Armeekorps (Sachsen, Kurhessen): Infanterie 33,322,
Kavallerie 7,377, Artillerie 4,596, Pioniere und Genietruppen 583, im Gan-
zen 53,895 Mann. — Das X. Armeekorps (Hannover und norddeutsche
Staaten): Infanterie 33,584, Kavallerie 6,190, Artillerie 3,995, Pioniere und
Genietruppen 616, im Ganzen 50,855 Mann.
Reserve-Infanterie 16,891
Mann. — In den 5 Bundesfestungen bilden: in Luxemburg die
Preussen einen Theil der Besatzung; in Mainz sind Oesterreicher und
Preussen gemeinschaftlich; in Landau üben die Bayern, in Rastatt die
Badenser das Besatzungsrecht, und in Ulm bilden Württemberger und
Bayern gemeinschaftlich die Besatzung. —

Nachfolgend eine Zusammenstellung des Truppenbeitrags der ein-
zelnen Bundesstaaten zum Haupt- und Reservekontingent, und des jetzi-
gen wirklichen Militärbestandes:

Bundesstaaten.

1. Oesterreich..................

2. Preussen und Hohenzollern

3. Bayern.......................

4. Sachsen .....................

5. Hannover ....................

6. Württemberg ...............

7. Baden .......................

8. Kurhessen ..................

9. Grossherz. Hessén ..........

10. Holstein u. Lauenburg......

11. Luxemburg ..................

12. Braunschweig ...............

13. Mecklenburg-Schwerin.....

14. Nassau.......................

15. Sachsen-Weimar.............

16. Sachsen-Meiningen..........(

17. Sachsen-Altenburg ..........(

18. Sachsen-Coburg-Gotha .....

19. Mecklenburg-Strelitz........

20. Oldenburg u. Knyphausen

21. Anhalt-Dessau-Köthen .....

22. Anhalt-Eernburg.............

23. Schwarzburg-Sondershausen

24. Schwarzburg-Rudolstadt •■•

25. Lichtenstein ................

26. Waldeck .....................

27. Reuss-Greiz..................

28. Reuss-Schleiz...............

29. Schaumburg-Lippe..........

30. Lippe-Detmold...............

31. Hessen-Homburg...........

32. Lübeck.....................

33. Frankfurt ..................

34. Bremen.....................

35. Hamburg...................

Zusammen

Truppenbeitrag im

RH

Armee-Korps.

Haupt-

Reserve-

sl

Kontingent.

Ganzen

L, II. u. IIL

110,626

31,607

142,233

150,000

IV., V. u. VI.

93,316

26,662

119,978

170,000

VII.

41,533

11,867

53,400

72,700

IX. 1. Div.

14,000

4,000

18,000

26,700

X. 1. Div.

15,230

4,351

19,581

26,800

VIII. ,1. Div.

16,281

4,652

20,933

23,200

Via. 2. Div,

11,667

3,333

15,000

17,000

IX. 2. Div.

6,626

1,893

8,519

11,800

VIII. J Div.

7,228

2,065

9,293

10,500

X. 2. Div.

4,200

1,200

5,400

IX. 2. Div.

2,959

845

3,804

X. 1. Div.

2,445

699

3,144

5,400

X. 2. Div.

4,177

1,193

5,370

5,000

IX. 2. Div.

3,533

1,009

4,542

7,300

2,345

670

3,015

3,000

1,342

384

1,726

1,700

Res. Div.

1,146

327

1,473

1,500

1,302

372

1,674

1,800

X. 2. Div.

838

239

1,077

900

X. 2. Div.

2,575

736

3,311

3,701}

996

284

1,280

1,300

432

123

555

500

526

150

676

700

629

180

809

800

64

18

82

80

Res. Div.

606

173

779

800

869

248 ,

1,117;

1,200

245

70

315

400

841

241

1,082

1,100

233

67

300

300

X. 2. Div.

475

136

611

600

Reserve-Div.

559

160

719

1,200

X. 2. Div.

566

162

728

750

X. 2. Div.

1,514

433

1,947

2,116

X Armee-Korps.

351,924

100,549

452,473

550,890


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XleHerrciffjifcfje JUomirffjie.

Hand.-Altlas. Taf. 20.

Creschiclite. — Das Stainmiand der Oesterreichischen
Monarchie bildet das
Erzherzogthum Oesterreich, das in alten Zeiten
von den Römern in
seinem westlichen Theile, bis zum Kahlenberge, Nori-
cum im östlichen bis
zum Naabflusse Pannonien genannt, imd von
Karl dem Grossen im Jahre 795 als avarische oder östliche Mark
(Ostreich) aus Gebieten gegründet wurde, die derselbe den Avaren ent-
rissen hatte. — Das von der Donau in zwei Theile geschiedene, ursprüng-
lich von den Kelten und IRyriern bewohnte Land hatte schon in frühester
Zeit die Aufmerksamkeit der Römer erweckt, und bald ging das Streben
der Römischen Kaiser dahin, die Küstenländer am Miltelmeere zu gewinnen,
und die Donau, als Grenze ihres Reichs, zu befestigen. Daher die Unter-
werfung von Istrien, Thracien und eines Theils von IRyrien; daher der
Unterwerfungszug des Tiberius gegen die freien Stämme an der Donau,
und die Sorgfalt der nachkommenden Kaiser, durch Kastelle und Thürme
dem Strome entlang das Erworbene zu sichern und die unterworfenen
Stämme zu romanisiren. Unter Konstantin dem Grossen dem
„■praefectus praetorio lilyrici"' untergeben, gewann in dieser Zeit das
Christenthum Eingang im Lande; als aber die Völkerwanderung alle ge-
ordneten Verhältnisse zerstörte, als das Römische Reich in Trümmer ging
Und Theo dor ich in Rom herrschte, nahmen die Longobarden hier den
Platz der Römer ein, und überliessen, als sie ihren Zug nach Italien an-
traten, bedingungsweise den Avaren ihre Sitze, deren Macht später Karl
der Grosse brach. — Unter Karls schwachen Nachfolgern entstand hier
das mächtige Marahanen-Reich, deren Uebermuth zu bändigen Arn ulf die
kriegskundigen Magyaren in's Land rief, die bald, als Sieger, nicht
nur aUes Land bis an die Ens besetzten, sondern auch, beutesüchtig,
jährlich verheerende Zuge durch die deutschen Marken und über deren
Grenzen wiederholten; bis endlich Heinrich L, 899, und vollständig Otto
der Grosse iu wiederholten Siegen diese Räubereien hemmte, und der
Letztere, 955, die östlichen Grenzen des Reichs, zur Bewachung gegen die
-Magyaren, dem .Markgrafen Leopold dem Babenberger übertrug.

Mit diesem Babenberger, dessen Geschlecht und Macht begünstigt
von den Kaisern wuchs, beginnt die geordnete Geschichte Österreichs,
der Name „Oesterreich" selbst aber erscheint zuerst in einem Diplome
Otto's
in. vom 1. Nov. 996, als Bezeichnung der, durch Otto 1. 955 neu
l'egründeten bayerischen Ostmark, die sich vnn der Ens bis zum Kahlen-
berge, nach Norden bis zur Thaya und March erstreckte, und einen Flächen-
raum von 328 Qu.-Meilen umfasste. — Als Heinrich der Stolze von
Sachsen und Bayern der Achtserklärung Konrads aus dem Hause Hohen-
staufen erlag, gewann der Markgraf Leopold Bayern. Und als unter

Bromme's Hand-Atlas, — OesterreicWiclie Monarchie, a.

dessen Sohne Heinrich Jasomirgott, Heinrich der Löwe, von
Friedrich Barbarossa begünstigt, auf des geächteten Vaters Länder
Ansprüche erhob, wurde nach langem Streite die Sache dahin ausgeglichen,
dass 1156 die Bayerische Mark ob der Ens und die dazu gehörigen Graf-
schaften mit der Oesterreichischen Mark verbunden und beide zu einem
Herzogthnm mit ungewöhnlichen Vorrechten begabt wurden, und dadurch
die Verbindung dieser mit Bayern zerfiel. Bald wurden nun die zahlreichen
kleinen Reichslehen innerhalb Oesterreichs der herzoglichen Landeshoheit
unterworfen; im Jahre 1186 verband Herzog Leopold, durch Ueberein-
kommen mit dem Steyerischen Ottokar VL, Steyermark mit Oesterreich als
untheilbares Land; 1192 erwarb Oesterreich durch Erbschaft das Friaulische
Porto Naone; durch Kauf, 1229, vom freisinger Bischof mehrere Lehen-
güter an der Gurk, in der „windischen Mark"; 1230 Theile von Krain, so
wie Schärding, Ried und Neuburg am Inn, und 1232 Kärnthen, welche
Länder durch das berühmte
,,Privilegium Friederiäaniim"-, welches Kaiser
Friedrich L, 1156, dem Oesterreichischen Herzogthum verliehen hatte,
staatsrechtlich zu einem einzigen (950 Qu.-MeRen grossen) Körper ver-
schmolzen. Unter Leopolds Nachfolger tritt Friedrich IL, der Streit-
bare, hervor, welcher, in Kämpfe mit Ungarn, Böhmen und den übrigen
Nachbarn verwickelt, von dem Kaiser befehdet und oft in schwerem Ge-
dränge, doch glücklich aus allen diesen Verlegenheiten hervorging. Mit
ihm erlosch, 1246, das Haus der Babenberger. — Ottokar von Böhmen,
Friedrichs Schwager, überredete die Stände, seinen Sohn PrzemisI
Ottokar als ihren Herzog anzunehmen, der später, 1252, dem Magyaren
Bela auch noch Steyermark abdrängte, und das Land mit Böhmen und
Ungarn vereinigte. — Rudolph, Graf von Habsburg, 1273 zum deutschen
König erwählt, forderte von Ottokar Oesterreich mit seinen Nebenländern
als erledigtes Reichsgut zurück, schlug ihn im Kampfe auf dem March-
felde (26. Aug. 1278), Hess Ottokars Söhnen nur Böhmen, belehnte mit
Oesterreich, Steyermark und Krain (jetzt 1,062 Qu.-M.) seine beiden Söhne
Alb recht und Rudolph, 1282, und wurde so der Stammvater des
Oesterreichischen Kaiserhauses, mit dem nun auch die Stammlande der
Habsburger in Schwaben, die Landgrafschaften Oberelsass, die Grafschaften
in der Schweiz etc. in Verbindung kamen. Albrecht, ländersüchtig und
herrisch, verwickelte sich in zahlreiche Streitigkeiten mit dem mächtigen
Adel in Oesterreich und mit seinen Nachbarn, ohne durch irgend eine
Erwerbung die Macht seines Hauses bleibend zu ve rgrössern. Ermordet
durch seinen eigenen Neffen, war sein Tod das Zeichen zu neuen Unruhen,
die zu unterdrücken jedcch den vireinlen Kräften seiner Söhne gelscg.
Im Kampfe mit den Häusern Luxemburg und Bayern, die mit Erfolg um


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20. — Oesterreicliiselie Monarchie.

die deutsche Kaiserkrone rivalisirten, und im Kriege mit den schweizeri-
schen Urkantonen, die sie mit iiiren Hochburgundischen Erbgütern verbin-
den wollten, schien das Haus Oesterreich im Verlaufe der Zeit keine Ver-
grösserung der Macht erwarten zu dürfen. Aber schon unter A Ihr echt
des Weisen Regierung wurde 1335 Kärnthen erworben, 1363 ïyrol und
1368 Freiburg im Breisgau, und Rudolph IV. nahm den erzherzogRchen
Titel an. Durch die goldene Bulle Kaiser Karls IV. von dem Kurfürsten-
Kollegium ausgeschlossen, war Habsburg-Oesterreich (mit 1,605 Qu.-M.)
dennoch nach dem Luxemburgischen Königshause der mächtigste Reichs-
stand. Im Jahr 1366 theilten die Brüder Albrecht und Leopold die
bisher gemeinsam regierten Länder, so dass Albrecht Oesterreich, Steyer-
mark, Kärnthen und Krain, Leopold aber die vorderen Lande im Elsass,
in Schwaben und in der Schweiz erhielt; Tyrol blieb Beiden gemeinsam,
ohne dass jedoch diese Auseinandersetzung fest blieb. In dieser Zeit wurde
Oesterreichs Macht (vereinzelt, wie sie war) durch Bruderstreitigkeiten,
unglückRche Kriege gegen die Schweizer, und (1415) Verlust der dortigen
Stammläuder, geschwächt, bis endlich mit Albrecht V., Herrn von Oester-
reich, eine bessere Zeit aufging. Durch Heirath mit der Erbtochter Kaiser
Sigismunds (des letzten Luxemburgers, t 1437) erwarb er schon 1423
Mähren, 1437 Ungarn (mit Kroatien, Siebenbürgen und einem Theil Bos-
niens), 1438 Böhmen (sammt Glatz, Schlesien und beiden Lausitzen), und
in demselben Jahre wurde er durch Wahl der Kurfürsten Kaiser, welche
Würde seit dieser Zeit Oesterreich fast ununterbrochen seinem Hause zu
erhalten wusste. Nach seinem Tode wurde Friedrich IIL Kaiser und
Vormund des unmündigen Ladislaus. Nach Erlöschen der Albrechtini-
schen Linie (1457) trennten sich Böhmen und Ungarn von Nieder-Oester-
reich, doch gelang es Friedrich, alle Oesterreichischen Lande, bis auf
Tyrol, unter sich zu bringen. Seine Regierung war eine der unruhigsten
und bewegtesten, durch innere Aufstände, Streitigkeiten mit Böhmen,
Ungarn und der Schweiz, und durch vergebliche Versuche, die Macht sei-
nes Hauses zu heben. Seinem ritterlichen Sohne, Kaiser Maximilian L
(V. 1493—1519), der schon bei Lebzeiten des Vaters zum Könige der Deut-
schen erhoben wurde, war es vorbehalten, die Macht seines Hauses fest
zu begründen, durch Tyrols Vereinigung mit den Oesterreichischen Landen
die Gesammtbesitzungen des Hauses unter einen Herrn zu bringen, durch
neue Erwerbungen die künftige Grösse vorzubereiten, und durch Bündnisse
und Verträge mit ausländischen Fürsten Einfluss auf die Europäischen
Staatshändel zu gewinnen. Durch Vermählung mit der Burgundischen
Maria, der Erbtochter Karls des Kühnen, brachte er 1477 die durch
Handel und Gewerbe reichen Niederlande und die Franche Comté an sein
Haus, vermehrte seine Erblande mit Görz, Medling, der Windischen Mark,
Isterreich, Pusterthal und den Welschen Conflnien, und war so im Besitz
eines Ländergebiets von mehr als 3,600 Qu.-Meilen. Von ihm an nennen
sich aRe Oesterreichischen Fürsten Erzherzöge. — Sein Sohn Philipp,
durch seine Mutter Erbe der Niederlande, vermählt mit der Erbin von
CastiRen, Aragon und Neapel, starb vor ihm mit Hinterlassung zweier
Söhne, Karls und Ferdinands. Der Erstere folgte, als Karl V., seinem
Grossvater auch in der Römischen Kaiserwürde und in den Oesterreichi-
schen Besitzungen. Er war der mächtigste Herr der Christenheit; denn
sein mütterliches Erbe umfasste Spanien, Neapel und SiciRen, Sardinien,
Malta und die neu entdeckten Länder in Amerika und Afrika, und von
seinem Vater hatte er die Niederlande ererbt. Sein Reich war ein Welt-
reich, und umfasste in Europa allein gegen 17,000 Qu.-M. mit 20 MRl.
Einwohnern. In Folge der Brüsseler Uebereinkunft vom 7. Febr. 1522
trat Kaiser Kai'l V. die Besitzungen in Deutschland an seinen Bruder
Ferdinand L ab, der auf Grundlage wiederholter E'rbverträge, und durch
Wahl der Stände am 23. Okt. 1525 auf den Thron Böhmens (mit Mähren,
Schlesien und den beiden Lausitzen), und am 26. Nov., dem Johann
Zapolya gegenüber, auf jenen Ungarns (mit Kroatien und Siebenbürgen)
berufen wurde, so dass er als der eigentliche Gründer der Oesterreichi-
schen Monarchie angesehen werden muss, deren Länderbesitz unter ihm
6,350 Qu.-.M. umfasste. — Die Kämpfe mit dem ungarischen Gegenkönige
und dessen Verbündeten, den Türken, nahmen einen grossen Theil seiner
Regierung in Anspruch, ohne dass seine Bemühungen zu einem befriedi-
genden Resiütate geführt hätten. Oesterreich war von da an in stetem,
wenn auch oft unterbrochenem Krieg gegen die Türken, die im Frieden
zu Konstantinopel (1562) 1,980, im Frieden zu Adrianopel (1568) 252
Qu.-M. von Ungarn an sich rissen, und für den Rest Ungarns und Kroatiens
(2,153 Qu.-M.) Tributzahlungen in Anspruch nahmen. Siebenbürgen erhielt
der jüngere Zapolya als osmanisch-ungarischer Zinsfürst. —

Ferdinand L starb 1564; ihm folgte sein Sohn Maximilian IL
in Oesterreich, Böhmen und Ungarn; sein zweiter Sohn Karl erhielt
Steyermark, Kärnthen, Krain uud Görz; Ferdinand, sein dritter Sohn,
Tyrol. Maximilian, zum Kaiserthrone berufen, kämpfte nicht mit Glück
gegen die Türken. Unter seiner umsichtigen Staatsleitung der Erblande
und durch seine vorurtheRsfreien und milden religiösen Ansichten breitete
sich ÜberaR der Protestantismus aus, gab aber auch, da Intoleranz und
Konfessionseifer eine feindselige Stellung annahmen, und durch Bedrän-
gung, so wie durch Hervorrufung bedrückender Staatsmassregeln, Miss-
vergnügen erzeugten, den Grund zu nachfolgenden Zerwürfnissen zwischen
Fürst und Unterthanen, und zu Revolutionsversuchen gegen religiös- und
politisch-niederdrückende Staatsgewalt. Sein Sohn Rudolph IL, 1576,
der zuerst das Institut der Militärgrenze in Südkroatien in's Leben rief,
folgte ihm in allen Würden und Aemtern, ohne den schwierigen Verhält-
nissen gewachsen zu sein; die poRtischen und reRgiösen Wirren nahmen
mehr und mehr überhand. UnglückRche Türkenkriege und die Unzufrieden-
heit mit seiner Regierung veranlassten seinen ehrgeizigen und sich über-
schätzenden Bruder Matthias (nach einem FamiRenrathe mit seinem
Bruder und den Steyerischen Agnaten), Rudolph der Regierung
der Erb-
lande zu entheben, nachdem Matthias die Unterthanen, namentRch durch
Versprechung der Religionsfreiheit, gewonnen hatte, und
1608 wurde die-
sem die Regierung von Oesterreich, Ungarn und Mähren überlassen, und
die Thronfolge in Böhmen verheissen. Bei den fortdauernden Unruhen in
Böhmen, und in Furcht vor seines Bruders Matthias Begier nach diesem
Lande gab Rudolph,
1609, den Ständen den verhängnissvoRen Majestäts-
brief, und gewährte kurz darauf den Schlesiern dieselben R-echte. Dennoch
musste er schon
1611 Böhmen, Schlesien und die Lausitzen an Matthias
abtreten. Nach Rudolphs
1612 erfolgtem Tode ward Matthias auch
Kaiser. Unter ihm veranlassten die in offene Feindseligkeiten ausge-
brochenen reRgiösen Reibungen den Ausbruch des 30jährigen Kriegs. Zu
schwach, die zum Theil selbst veranlassten Aufstände durch Güte oder
Waffengewalt zu beschwören, starb er 1619, und hinterliess als Erben den
Steyerischen Ferdinand, als Kaiser Ferdinand II., der für kurze
Zeit die Länder aRer drei Zweige der deutsch-österreichischen Linie ver-
einigte. In Furcht vor strengen Massregeln gegen die evangelische Kon-
fession, und einmal von der Bahn gesetzlicher Ordnung abgewichen, brach
in Böhmen uud den Oesterreichischen Landen off'ene Empörung aus; und
ersteres rief sogar den Kurfürsten von der Pfalz zur Krone. Aber der
feste Sinn und die entschiedenen Massregeln, welche Ferdinand ergriff,
steRten bald die Ruhe wieder her, wobei zugleich die Böhmischen und
Oesterreichischen Privilegien aufgehoben wurden. Die entwickelte Härte
gegen protestantische Reichsfürsten, die Unterdrückung des Protestantismus
in den Reichslanden, und die Besorgniss vor Habsburgs überwachsender
.Macht überhaupt, waffneten die protestantischen deutschen Fürsten, sowie
Schweden und Franreich, zum Kriege, dessen für Oesterreich ungünstige
Wendung Ferdinand noch sah, nicht aber sein Ende; er starb 1637.
Ihm folgte Ferdinand IIL — Der bis zur Erschöpfung geflRirte Krieg
endete 1648. Oesterreich verlor an Frankreich Elsass, nebst dem Sundgau
und Breisach; an Sachsen wurden die beiden Lausitzen abgetreten. —
1657 folgte Ferdinands Sohn Leopold L Die beiden Kriege, die er
gegen Frankreich, im Verein mit den deutschen Reichsfürsten, und gegen
Holland und Spanien führte, und die durch die Frieden zu Nimwegen,
1679, und zu Ryswick, 1697, geendet wurden, waren nicht erspriess-
lich; aber glänzend waren seine Erfolge, als ungarische Magnaten, in
Anstreben gegen Leopolds Massregeln und vermeintliche Eingriffe in
die Reichsrechte, 1672, unter Anführung Emmerich Tökely's zur Ver-
theidigung ihrer bürgerlichen und Religionsfreiheiten zu den W'affen griffen
und selbst die Türken 1683 zum Friedensbruche beredeten. Zwar drangen
diese bis Wien vor; aber hier geschlagen, wurden sie in allen ferneren
Kämpfen vom Unglücke verfolgt, und mussten sich in dem Frieden von
Carlowitz, 1699, zur Abtretung aller früheren Eroberungen in Ungarn und
Siebenbürgen verstehen. Ein neuer Krieg entspann sich mit dem Aus-
sterben des Habsburgisch - Spanischen .Mannesstammes in Spanien. Trotz
der gerechtesten und begründetsten Anrechte sah Leopold seine FamiRe
zu Gunsten Frankreichs übergangen. In Verbindung mit England, HoRand,
den meisten Reichsfürsten, Portugal und Sardinien, wurde, ausser in
Spanien, glücklich gekämpft, und auch nach Leopolds Tode, 1705 (wo
die Monarchie 9,070 Qu.-M., mit 14 Mill. Einwohnern umfasste), setzte
Joseph L, zu seines Bruders Karls Gunsten, den Krieg fort; aber als
auch er ohne männRche Nachkommen starb, 1711, und es gefährRch
schien, so viele Kronen auf einem Haupte zu vereinigen, traten des nun-
mehrigen Kaiser Karls VL Bundesgenossen ab, und im Frieden von Ba-
den, 1714, erwarb Oesterreich nur die Niederlande, Mailand, Sardinien
und Neapel (ungefähr 2,650 Qu.-M.). In den Jahren 1716—1718, bis zum
Frieden von Passarov/itz, 1718, wurde glückRch gegen die Türken ge-
kämpft, und nach dem Frieden umfasste der Staat 13,520 Qu.-M., mithin
1,400 Qu.-M. mehr als jetzt. Im Wiener Frieden, 1735, wurde Neapel
und das für Sardinien erworbene Sicilien gegen Parma und Piacenza, als
Secundogenitur, an Spanien abgetreten, und als mit K ar I s VL Tode, 1720,
der Mannesstamm des Habsburgischen Hauses erlosch, hatte die Oester-
reichische Monarchie nur noch einen Umfang von 10,682 Qu.-M., mit
171/2
mir. Einwohnern.

Der pragmatischen Sanktion (v. 19. Apr. 1713) gemäss, die von
fast aRen Fürsten garantirt und anerkannt war, folgte Karl'n, dessen
älteste Tochter, Maria Theresia, Gemahlin Franz Stephans, der
1735 sein Erbland Lothringen au Frankreich gegen das Herzogthum Tos-
kana abgetreten hatte. .Mit ihm beginnt die Lothringische Linie auf
dem Oesterreichischeu Throne. Zahlreiche Gegner traten gegen diese
Erbfolge mit Ansprüchen verschiedener Art auf. Der bedeutendste war
Friedrich IL von Preussen, der in drei Kriegen sich den Besitz von
Schlesien und Glatz erkämpfte (1742), auch trat im Frieden zu Aachen,
1748, Oesterreich Parma, Piacenza und GuastaRa, als Herzogthum, an einen
Spanischen Prinzen (als Dotation der vierten Habsburgischen Dynastie) ab,
und entschädigte seinen Verbündeten, den König von Sardinien, durch die
Grafschaften Vigevano, Anghiera und einen Theil des Pavesanischen; aber
seiner andern Feinde erwehrte es sich mit Glück. In der Theilung Polens,
1772, erwarb Maria Theresia das Königreich Galizien und Lodomirien,
später, 1775,
von der Türkei die Bukowina, von Bayern das Innviertel,
und ausserdem Hohenems, die Ortenau und Falkenstein. Ihr folgte, 1780,
Joseph II., schon seit 1765 Römischer Kaiser; er beförderte Künste,
Wissenschaften und Religionsverträglichkeit, nur schien er zu rasch und
einem grossen Theiie seines Volkes zu
schonungslos zu reformiren; sein
Versuch, Bayern gegen die
Oesterreichischen Niederlande einzutauschen,
misslang. In Türkenkrieg
verwickelt durch Russische Allianz; und be-
stürmt von aufgeregten
Provinzen, die jede Veränderung ihrer Verfassung
zurückwiesen, starb er 1790, nachdem er (1782) die Grafschaft Falkenau,
dann die
Fürstenthümer CastigRone und Solferino mit Oesterreich verbun-
den hatte. Ihm folgte sein Bruder Leopold IL von Toskana, der die
aufrührerischen
Provinzen durch Aufhebung der Neuerungen Joseph's
beruhigte, und mit Preussen ein
Bündniss gegen das durch Revolutions-
schwindel aufgeregte Frankreich schloss. Sein Sohn Franz IL (L),
Römisch - deutscher Kaiser seit 1792, nahm den Kampf gegen Frankreich
auf, vergrösserte mitten im Kriege durch die letzte Theilung Polens, 1795,
seine Besitzungen durch
Westgalizien und Krakau; wurde aber, nach An-
fangs wechselndem Glucke gegen die Neufranken, durch Bonaparte, 1797,
zum Frieden zu Campo Formio und zur Abtretung der Niederlande und
eines Iheils semer
Italienischen Besitzungen genöthigt. Ebenso unglück-
lich war der Ausgang des zweiten Oesterreichischen Kriegs, dessen Frie-
densschluss zu Luneviüe 1801, die Etsch zur Grenze nach ItaRen und die
Abtretung des Breisgau's bestimmte. Mit neuen Verlusten endigte der
dritte Krieg gegen Frankreich zu Pressburg, 1805. Der vierte Krieg, 1809,
beraubte
Oesterreich seiner ganzen Küste, Salzburgs, Berchtesgadens,
grosser Theiie von Oesterreich ob der Ens, Kärnthen, Krain etc. /m 11.
August 1804 nahm Kaiser Franz, den Untergang des deutschen Reiches
voraussehend, den Titel eines „Kaisers von Oesterreich" an, und legte
bei der Auflösung des deutschen Reichsverbands und der Stiftung des
Rheinbundes die Römisch - deutsche Kaiserwürde nieder. An dem Kriege
Napoleons gegen Russland nahm Franz L anfangs als französischer
Bundesgenosse Theil, musste durch eine besondere Uebereinkunft (1810)
den Tarnopoler und Czortkower Kreis an Russland abtreten, und Oester-


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20. — OesterreicMselie MonareMe.

reich war, bei einem Länderbestande von 9,457 Qu.-M., zu einer Macht
zweiten Ranges herabgesunlien, als es nach vergebens versuchter Friedens-
vermittlung, 1812, entscheidenden Antheil gegen Napoleon nahm, und
in den letzten Kampf zur Herstellung des Europäischen Staatensystems
ging. Im Wiener
Friedens - Kongresse erhielt Franz L, 1815, das Lom-
bardisch-Venetianische Königreich, bis an den Lago Maggiore, Ticino und
Po sich erstreckend, nebst dem Mantuanischen Gebiete und den Graf-
schaften Bormio und Chiavenna; in Deutschland nahm er seine früheren
Besitzungen mit einigen Veränderungen wieder, ebenso in Galizien und
Lodomirien, und so wuchs Oesterreich wieder auf 12,098 Qu.-M. heran.
Die schnelle Unterdrückung der Unruhen in Savoyen, Neapel und dem
Kirchenstaate bewiesen den festen Willen des Kaisers Franz, die geord-
neten Verhältnisse der Staaten zu sichern, so wie das Verhalten im
Russisch-Türkischen Kriege, 1828 und 1829, und bei der Revolution iu
Frankreich, 1830, sein Streben, jede gewaltsame Störung des Europäischen
Staatensystems zu vermeiden. Ihm folgte 1835 sein Sohn Ferdinand L
(als König von Ungarn und Böhmen Ferdinand V.) unter dessen Regierung
das Gebiet der Monarchie sich durch die Einverleibung der Republik Kra-
kau, 1846, erweiterte. Die Jahre 1848 und 1849 schienen für-Oesterreich
durch die Empörungen in Deutschland (Wien, Prag), Ungarn und Italien,
verhängnissvoU zu werden. Kaiser Ferdinand L, der von seiner Thron-
besteigung an die Liebe und Anhänglichkeit seines Volkes genossen hatte,
entsagte im Laufe der Wirren, durch Manifest vom 2. Dec. 1848, dem
Oesterreichischen Kaiserthrone zu Gunsten seines Neffen, der am 1. Dec.
1848 für volljährig erklärt, nach vorhergegangener Thronfolge-Verzicht-
leistung seines Vaters, des Erzherzogs Franz Karl, als Kaiser Franz
Joseph L, den Thron Oesterreichs bestieg, in schwerer Zeit als Sieger
aus allen Kämpfen hervorging, alle Provinzen des Gesammtstaates als
Kronländer unter einer Verwaltung vereinigte, und seit seinem Regierungs-
antritte im Innern des Reichs die grössten Anstrengungen zur glücklichen
Entwickelung aUer Verhältnisse machte. Auf den Territorialbestand des
Reichs hatten die Ereignisse der Jahre 1848 und 1849 keinen Einfluss;
nur wurde, 1849, in Folge kaiserlicher Patente, aus mehreren, vorzugs-
weise von Serben und Romanen bewohnten, ungarischen Komitaten die
serbische Wojwodschaft mit dem Temeser Banate errichtet, und 1851 die
siebenbürgische Militärgränze mit dem Kronlande vereinigt. —

Genealogie des regierenden Kaiserhauses.

Haus Halisburg^.

Rudolph I., Graf v. Habsbnrs, geb. 1218,
röm.-deutsch. Kg. 1273 j- 1291.

Rudolph.

Johannes Parriclda,
i 1313.

Albrecht III.,

erbt 1366 aUe
österr. Länder,
t 1395. ^

I Friedrich, Ernst d. Eiserne,

AlbrechtlV., i 1439. 1424.

f 1405. I I

Sigmund, Friedrich III.,
<i9B. (a.Hg.v.Oestr.Fr.V.)

Hg.v. Steyerm.,Kärn-

Leopold, Hg. V. Schwaben,
Elsass u. Steyermark,
f 1386 (b. Sempach.)

nige:
Karl IV.,
i 1378.
Wenzel,
i 1400.
Siglsm.,
i- 1437,
aus
d. Hanse
Luxemburg ;
sodann
Al-
brecht V.
V. Habsburg.)

Albrecht V.,

als römisch. König
Albrecht II.
1437verm.m. Elis.
V. Burgund,Sigism.
Tochter, Erb. von
Ungarn, Böhmen,
Mähren, f 1439.

Ladisl. Post-
humus,
Kg. von
Böhm. u. Ungarn,
t 1457.

I/othriu-
gen.

Renat IL,

Gr. v. Vaudemont,
erbt
v. s. Mutt. d.
Hgth. Lothr., Bar
und die Ansprüche
auf Neapel 1 1508.

Albrecht I.,
röm. Kg. 1291 I 1308.

Friedrich der Schöne, Leopold, AlbrechtlL,
röm. Kg. 1314 t 1330. i 1327. i 1358.

(Hier folgen Rudolph,
als röm. Kö- H. v. Oestr.,

erbt Tyrol.
i 1365.

then, Krain, röm.-d..
Kaiser, 1440 i 1493.

Maximilianl.,
verm. m. ,Marie v.
B., 1493 t 1519.

1

Philipp d, Schöne,
verm. m. Johanna
von Castilien,
^ 1506.

Anton, f 1544.

Franz, i 1545.

Spanische liinie Ueutsclie liiuie d. H. IIabsburg^.
d. H. Habsburg-.

Ferdinand I.,
E.-H. v. Oestr., Kg. v. Ung.
u. Böhmen, röm.-deutscher
Kaiser, 1558 t 1564.

Karl V.,
E.-H.t. Oestr., Hg.
V. Burgund, Kg. v.
Spanien u. Sicilien,
li)m.-dentsch. Kais. -
1519—56, -i 1558.

Philipp II., Kg.

V. Span., i 1598.

PhilIpp IIL,
•j. 1631,

Philipp rc.,

f 1665.

Karl II.', i 1700.

Nilsol. Franz,
i 1670.

Karl IV„

f 1690.

i

Leopold Jo-
seph Karl,

1729.

Karin.,flßOS.

Maximilian IL, Karl v. Steyerm. Heinrich, Franz,Gr.v.Vau-
1564 ^ 1576. I i" 1624. demont, f 1632.

Rud. IL, Matthias Ferdin. IL, Karl IIL,
i 1612. i 1619. 1619 i 37. ^ 1675.

Ferdin. HL,

1637 t 57-

I

Leopold I.,

1657 j 1705.

Joseph L,
1705 t 1711.

Maria, verm. m.

Em annel v.Bayern.

Karl' VIL,

Kurf, von Bayern,
Kais. 1740 + 45.

Karl VI., 1711 t 1740.

Maria Theresia,
E.-H. v. Oestr., Kg. v. Ung.,
Böhmen etc.

Franz L, Stephan
v. Lothr.,
G.-H. v. Tosk.,
1737, Kais, 1745 f 1765.

Joseph IL,
1765 t 1790.

Ferdinand,

E.-H. v. Oestr., verm. m. Beatrix
v. Este, Erb. v. Modena etc.
i 1806.

Ferdinand, |

G.-H. v. Toskana, f 1824. Franz IV.,

H. v. Modena 1814, v. Massa
Carr. 1829.

Leopold IL,
G.-H. v. Tosk. 1765 — 1790.
Kais. 1790 f 1792.

Franz IL (L),

deutscher Kaiser 1792—1806,
Kais. v. Oestr., + 1835.

Leopold IL

I

Ferdinand.

Franz V.,'Ferdinand,
suco. 1846,

^erdinandl,

1835, res. 1848.

Franz Karl,

Franz Joseph L,
Kaiser 1848.

Rudolph,

Kronprinz, geb. 1858.

S9as liaud. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. —
Der Kaiserstaat Oesterreich, hinsichtlich der Arealgrösse der dritte,
hinsichtlich der Volkszahl der zweite unter den Europäischen Staaten, ist
zwischen 42010'~5103,27" N.Br. und zwischen 26oi4'—4402' O.L. gelegen,
bildet ein zusammenhängendes, bis auf wenige Theile gut geschlossenes
Staatsgebiet, das nur im Süden, in Dalmatien, einen bedeutenden Vor-
sprung bietet, der als schmaler Küstenstrich (von 14 bis herab aufVsM.),
zwischen der Türkei und dem Adriatischen Meere, sich mehr als 70 Meilen
in die Länge zieht, und in dieser Strecke zweimal (auf kaum 3 Meilen)
von türkischem Gebiet durchbrochen wird. Die grösste Längenausdehnung
Oesterreichs beträgt 186, die grösste Breitenausdehnungi94 Meilen. VonW^ien
nach den entferntesten Punkten des Staates sind 110, nach dem nächsten
Punkte der russischen Grenze (in gerader Linie) nur 38, der türkischen
Grenze 45, und der französischen 80 Meilen. Der nördlichste Punkt der
Monarchie ist bei Hilgersdorf in Böhmen, der südlichste der Ostrovizza-
Berg in Dalmatien, der Grenzpunkt gegen Albanien, der westlichste Rocca
d'Angera, am Lago Maggiore, und der östlichste bei Chilischeny in der
Bukowina. — Von 12 Grenzländern umschlossen, und zwar im Norden
von Bayern (mit einer Gesammtgrenze von 138 Meilen), Sachsen (58 M.),
Schlesien (93 M.) und Russland (Polen und Volhynien); im Osten von
Russland (Podolien und Bessarabien; — Gesammtgrenze gegen Russland 156
Meilen), und der Türkei (Moldau); im Süden von der Türkei (Wallachei
und Serbien, Bosnien, Kroatien, Albanien u. Montenegro; Gesammtgrenzen
gegen die Türkei 346 M.), dem Adriatischen Meere, dem Kirchenstaate
(13V2 M.), und Parma (16 M.), und im W^esten von Sardinien (22 M.), der
Schweiz (Tessin, Graubündten u. St. GaUen, zusammen 70 M.), Lichten-
stein (3 M.) und dem Bodensee (3 M,), beträgt die gesammte Länge der
Landgrenzen 935, und die gesammte Küstenlänge am Adriatischen Meere
255 geogr. Meilen. Die zahlreichen Inseln im Adriatischen Meere, von
denen die quarnerischen Inseln Cherso, Veglia und Lossini zum Küsten-
lande, Arbe, Pago, Selve, Grossa, Lissa, Lesina, Brazza, Meleda, Corzola etc.
zu Dalmatien gehören, haben zusammen eine Umfangslinie von mehr als
300 Meilen. Die natürlichen Grenzen des Reichs sind im Norden:
der Böhmerwald, das Fichtel- und Erzgebirge, die Sudeten, die Weichsel,
zum Theil der San, die Podhorce; im Osten: die Karpaten; im Westen:
der Böhmerwald, der Inn, die Salza, der Bodensee, der Rhein, die Allgauer-
und die Schweizer-Alpen, der Lago Maggiore, der Ticino, und im Süden:
der Po, das Adriatische Meer, die dinarischen Alpen, die Save und die
Donau. Der Flächeninhalt des gesammten Landes beträgt 12,121,.,7 geogr.
oder 11,593,90 Oesterr. Qu.-M,; die Einwohnerzahl nach der Zählung von
1851: 35,750,620, nach der Berechnung von 1854, ohne das zahlreiche
.Militär: 39,411,309 Seelen.

Physische Beschaffenheit. — Die Oesterreichische .Monarchie ist
einer der gebirgigsten Staaten Europa's. Ueber drei Viertel der Gesammt-
oberfläche sind Gebirgs- oder Bergland. Doch dehnen sich auch grosse
Ebenen und Thäler im Staate aus. Vorzugsweise Gebirgsländer sind Tyrol,
Salzburg, Obersteyermark, Oberkärnthen und Siebenbürgen, Die Gebirge
gehören dem Alpen-, Hercinischen- und Karpaten-Gebirgssystem an. Die
Alpen, von denen ein Theil der Centraialpen und die gesammten Ostalpen
dem Staate angehören, erfüllen den wesüichen und südlichen Theil der
Monarchie. Der östliche Theil der Centralalpen, welcher aus den
rhätischen (tyroler, orteler und tridentinischen), den südlichen Ausläu-
fern der lepon tinischen (luganer) Alpen besteht, erfüllt Tyrol, die
westliche Lombardei und das nördliche Venedig mit seinen Gebirgsmassen,
streicht von WSW. nach ONO,, und senkt sich südlich nach den Ebenen
des Pothales und dem Adriatischen Meere, nördlich nach dem Hochplateau
der Donau (höchste Spitze derselben der Orteler 12,059'). Die Ostalpen
ziehen sich von der Dreiherrnspitze bis zu den Ebenen Ungarns, und ver-
lieren nach Osten immer mehr den Alpencharakter. Zu ihnen gehören die
nori sehen (mit der Kette der hohen Tauern, den Salzburger und
Kärnthnisch-steyerischen Alpen), die karnischen (mit den Karawanken,
dem Bacher-, .Matzel-, Varasdiner- und Syrmischen Gebirge), diejulischen
oder krainer (mit dem tarnovaner und Birnbaumer Wald, dem Karst-,
Gottscheer-, Uskoken- und Mokrizgebirge), und die dinarichen Alpen
(das grosse und kleine Kapella-, das Pliesivica-, Wellebich- oder morla-
kische und das Prologh - Gebirge etc.). — Die Hercynischen Gebirge
der Monarchie erheben sich in Böhmen, Schlesien, Mähren und dem mitt-
lem und nördlichen Ober- und Niederösterreich; es sind dieselben: der
Böhmerwald (höchster Punkt der Kubani 4,239'), das Fichtelgebirge
(dessen östliche Vorberge, das Teplergebirge, nach Böhmen streichen; bis
3,000' hoch), das Erzgebirge (Keilberg 3,802'), die Sudeten (mit dem
Elbesandsteingebirge, dem südl, Theil des lausitzer Gebirges, dem Riesen-
gebirge, dem südwestL Abfall des Glatzer Gebirgslandes und dem schle-
sisch-mährischen Gesenke. — Die Karpathen, die bei einer Breite von
10—40 Meilen, in einer Länge von 150 M., in Ungarn, Siebenbürgen, dem
temeser Banat und der banater Militärgrenze, in Galizien, der Bukowina,
Mähren uud Schlesien in bogenförmiger Richtung sich ausdehnen, und
Ungarn von den genannten Ländern scheiden, umfassen einen Flächen-
raum von nahe 4,000 Qu.-M., und fallen in drei Hauptheile: das unga-
risch - k arp a t h i s ch e Hochland (das Tatragebirge oder die
Centraikarpathen, die Bieskieden, das weisse Gebirge und die kleinen
Karpathen, das Neutragebirge, das Fatra- oder ungarische Erzgebirge, die
niedrige Tatra, und das Ostrowsky-, Neograder- und Matragebirge), das
karpathische Waldgebirge, und das siebenbürgische Hoch-
land. — Grosse Ebenen finden sich in Ungarn, Galizien, Kroatien, Sla-
vonien und dem lombardisch - venetianischen Königreiche. In Ungarn um-
fasst die grosse oder untere Tiefebene 1,700, die kleine .oder
obere 160 Qu.-M.; die kroatisch-slavonische Tiefebene 70, die
galizische Ebene 900, die
lombardisch-venetianische Tief-
ebene 400 Qu.-M,; unter den andern Ebenen
der Monarchie sind zu be-
merken: die 50 Qu,-M, grosse österreichische Tiefebene und das
Marchfeld; das neustädter Steinfeld und das tulner Feld in
Niederösterreich; die weis er Haide in Oberösterreich; das gratzer,
leibnitzer und pettauer Feld in Steyermark; die Klagenfurter
Ebene in Kärnthen; die Hanna in Mähren; das Inn- und Rhein-
thal, und die Fläche am Bodensee in TyroL Die Zahl der Hoch-
und Tiefthäler, von welchen viele mit Naturreizen aller Art ausge-
stattet sind, ist ungemein gross, und grössere Längenthäler sind: das
Donauthal, das unterhalb Wien und in Ungarn in eine hügelige Fläche
übergeht, das Mur-, Drau-, Save-, Elbe- und EtschthaL


-ocr page 185-

20. — Oesterreichische Monarchie.

Von vielen und mächtigen Flüssen durchschnitten, die auf einem
grossen Theile ihres Laufs schiffbar sind, und wichtige Pulsadern des
Verkehrs bilden, gehören die Ströme Oesterreichs theils dem Schwarzen
Meere, theils der Nord- und Ostsee, theils dem Adriatischen Meere an.
In das Schwarze Meer ergiest sich die Donau, die in einer Länge
von 179 M. (von Passau bis Orsova) das Land durchströmt, und deren
Stromgebiet in Oesterreich allein gegen 8,000 Qu.M. umfasst (von ihren
Nebenflüssen, deren sie in Oesterreich 120 empfängt, sind die bedeutend-
sten, von rechts: der Inn, die Traim, Ens, Ips, Traisen, Wien, Leitha,
Raab, Särviz [auch Scharwasser], Drau oder Drave, und Save oder Sau;
von links: die Mühl, Krems, Kamp, March, Waag, Gran, Eipel, Theiss,
Bega und Temes), und der Dniester, der in Galizien entspringt, ein
Stromgebiet von 1,440 Qu.-M. umfasst, und in Oestereich von rechts: den
Stry, die Swica, Lomniza und Bistriza, von links: die Strippa, den Sered
und die Podhorce, empfängt. — In die Nordsee ergiessen sich: die Elbe,
deren Länge in Oesterreich sich auf 40 Meilen beläuft (Nebenflüsse von
rechts: die Iser und der Polzenj von links: die Aupe, Melau, Moldau,
Eger und Biela), und der Rhein, der auf SVs Meilen die Grenze nach
der Schweiz büdet, bis er in den Bodensee geht, und auf dieser Strecke
die RI aufnimmt. — In die Ostsee münden: die Weichsel, die in
Mähren entspringt, und sich rechts durch die Biala, Sola, Skava, Raba,
Dunajec, Wisloka, den San und Bug, links durch die Przemza verstärkt,
und die Oder, deren Stromgebiet in Oesterreich 115 Qu.-.M., ihre Länge
nur 12V2 M, beträgt (Nebenflüsse von rechts: die Olsa und Ostravica, von

Rnks: die Oppa). — In das Adriatische Meer ergiessen sich: der Po,
dessen Länge in Oesterreich 50 (die ganze Länge 90) .Meilen beträgt
(Nebenflüsse von links: der Tessin, die Olona, Lambro, Adda, der Oglio
und Mincio), und die Etsch, die 48 M. Länge hat und von Rnks die
Eisak, den Nosbach und Lavis empfängt. — Von Küstenflüssen strö-
men in's Adriatische Meer: der BacchigRone, die Brenta, der Sile, die
Piave, Livenza, der TagRamento, Isonzo, Timavo, Quieto und die Arsa,
und aus Dalmatien: die Zermagna, Kerka, Cettina und Narenta. Von
Meeren ist das Adriatische das einzige, welches die österreichische
Küste bespült, und daselbst vier grosse Bilsen, den Golf von Venedig,
Triest, Fiume und Cattaro, und zwischen den Inseln der dalmatinischen
Seite viele Kanäle bildet. Landseen sind zahlreich; die bedeutendsten
derselben sind, im lombardisch-venetianischen Königreiche: der Lago
Maggiore oder Locarner See (4V2 Qu.-M.), der See von Lugano
oder Laviser See (I1/2 Qu.-M.), der Comer See (31/2 Qu.-M.), der See
vom Iseo (1 Qu.-M.) und dervonidro, derGarda-See oder Benaco-
See (6% Qu.-M.), der See von Mantua, und der See von Abano; in
Tyrol: der Aachen- und Plan-See, und der Bodensee, der nur auf
einer Strecke von 2V2 Meilen die Grenze der Monarchie bespült; im Erz-
herzogthum Oesterreich: der Alt-Ausseer-, Grundel- und Oedensee, der
Hallstätter- und Traun- oder Gmundnersee, der Atter- oder Kammersee,
Mondsee etc.; in Kärnthen: der Wörther- oder Klagenfurter-See; in Krain:
der Zirknitzer See (3 Qu.-M.); in Istrien: der Cepicer-See, welcher schäd-
Rche Ausdünstungen verbreitet; in Dalmatien: der Vrana-See; im Ungari-
schen Tieflande: der Platten- oder Balaton-See (24 Qu.-M.), der
Neusiedler-See
(6V2 Qu.-M.) und der Palitser-See, und in den
Hoch-Karpathenländern von Ungarn und Siebenbürgen: der St. Annen-
und Büdöshegy-See, der Piriczker-See, und der Hodos. — Die
Sumpfländereien bedecken gegen 200 Qu.-M.; die ausgedehntesten
Sümpfe des Landes sind: der Sär-Ret (7 Qu.-M.), der Echeder Sumpf,
und der Hansäg, sämmtlich in Ungarn, wo die Theiss, die untere Donau,
Save, Drau, Kulpa, Temes und Koros, in GaRzien die Weichsel, der San,
Bug und Dniester, in Mähren die March, und im lombardisch-venetianischen
Königreich der Po, den meisten Antheil an der Sumpfbildung nehmen. —
Kanäle, welche theüs zur Schilffahrt, theUs zur Bewässerung des Kultur-
bodens dienen, sind in grosser Zahl vorhanden; die bedeutendsten sind
in der Lombardei, dem Venetianischen, in Oesterreich unter der Ens, und
in Ungarn. —• Mineralquellen zählt Oesterreich mehr als irgend ein
anderer Staat Europa's (vorzüglich Böhmen und Ungarn). —

Der Boden ist im Allgemeinen von ausnehmender Fruchtbarkeit.
Thon, Sand und Kalk, in der mannigfaltigsten .Mischung, sind überwiegend.
Vorzugsweise reich ist Nieder-Ungarn, das Temeser Banat etc.; in Sieben-
bürgen die Gegenden an der Maros und Szamos; in
Dalmatien das Narentagebiet; im Süden die lombar-
dische Ebene; in Steyermark das Raabthal; in Nieder-
Oesterreich das March- und tulner Feld; und in Kärnthen
das Lavantthal; in Mähren die Hanna; in Böhmen
die Gebiete von Eger, Saaz und Leitmeritz, und in
Galizien die Gebiete von Bochnia und Wadowice. Der
unproduktive Theil der Oberfläche Oesterreichs
nimmt 1,628^5 österreichische Qu. - Meilen ein, und
fällt vorzugsweise auf Tyrol, dann Siebenbürgen,
Militärgrenze, Venedig, Salzburg, Lombardei und
Ungarn, welche Kronländer aRein 1,213 Qu.-JL des
unproduktiven Bodens hinwegnehmen, während der
Rest auf Bönnien, Niederösterreich, Schlesien, Mähren
und Dalmatien kommt.

Das Klima ist gemässigt, im .Allgemeinen mild,
und dem animalischen sowohl als vegetabilischen Le-
ben sehr zuträglich. Die Erhebung des Bodens der
einzelnen Landestheile bewirkt eine grosse Verschie-
denheit in der mittleren Jahrestemperatur, die zwi-
schen '8 und 120 R, beträgt (in Cattaro ist die mitt-
lere Temperatur 110,6, in Venedig 100,8, in .MaRand
100,5, in Temesvär 90,2, in Wien 80,3, in Ofen 7o,s, in
Gratz 70,2, in Prag 70,6, in ORmütz
70,3, in Lemberg
50,6). Die Küstenländer sind hinsichtlich der Tempe-
ratur geringeren Schwankungen ausgesetzt, als die
Binnenländer, wo kältere Winter und heissere Som-
mer herrschen. Am auffallendsten ist der Temperatur-
wechsel in der ungarischen Ebene, wo die Hitze im
Sommer oft 42o, die Kälte im Winter 22o erreicht.
Im ARgemeinen kann man iu der Monarchie drei kli-
matische Regionen unterscheiden: die südliche, zwi-
sehen 420—-46" ßr., welche das lombardisch-venetia-
nische Königreich, Süd-Tyrol, das Küstenland, den süd-
lichen Theil Kroatiens, Slavonien, die Militärgrenae,
die Woiwodina und ganz Dalmatien begreift; sie hat
die mRdeste Luft und den kürzesten Winter, und
ÜberaR in ihr gedeihen Mais, Wein, Reis, und hier
und da auch Südfrüchte und die Olive. Die mittlere
Region, zwischen 40° und 49», umfasst das Land unter
und ob der Ens, Salzburg, Steyermark, Kärnthen,
Krain, das mittlere und nördliche Tyrol, Südmähren,
einen Theil von Bölimen, die ungarischen Länder,
die Bukowina und Siebenbürgen, ist voRkommen
gemässigt, und erzeugt Wein, Mais und Getreide
aller Art in Menge. Die nördliche Region, über 490,
begreift Böhmen, Nordmähren, Schlesien und Galizien;
mit wenigen Ausnahmen kommen Mais und Wein
nicht mehr fort, dafür gedeihen aber Getreide, Hanf
und Flachs aufs VortretfRchste. — Die Regenmenge
ist in den Alpenländern am grössten, und beträgt
hier 32"; die geringste Regenmenge haben Dalma-
tien und Istrien, 10-12", eben so die ungarische
Ebene, wo der Regen durch häuflgen Thau einiger-
massen ersetzt wird. Im grössten Theile der Mo-
narchie sind die Herbstregen, in Tyrol, Böhmen und
im ungarischen Tieflande die Sommerregen am
vorherrschendsten. Von W^in den ist in den meisten
Provinzen der Westwind, im lombardisch-venetianischen Königreiche,
wo nicht selten auch ein Dürre erzeugender, und wiederum durch die
Schneeschmelze Ueberschwenimungen hervorbringender Sirocco weht, der
Nordwind vorwiegend.

Politische Eintheilung. — Die Oesterreichische Monarchie, die
jetzt m einen Einheitsstaat umgewandelt werden soR, besteht gegen-
wartig aus 20 Kronländern, welche in Kreise (im lombardisch-venetiani-
schen Königreich in Provinzen, in Ungarn, Kroatien und Slavonien in
Comitate, in der Militärgrenze in Regiments- und BataiRonsbezirke) und
in besondere, den administrativen Landesbezirken untergeordnete Stadt-
beprke zerfallen. Die Kreise werden wieder in Bezirke (in Dalmatien in
Präturen, im lombardisch-venetianischen Königreich in Distrikte, iu Ungarn
in Stuhlbezirke, in der MiRtärgränze in Kompagniebezirke) geschieden.
Bei den kleineren Kronländern (Salzburg, Kärnthen, Krain, Schlesien,
Bukowina) besteht keine Kreiseintheilung, die grösseren dagegen sind,
ausser den Kreisen, noch in besondere Verwaltungsgebiete, und zwar
Galizien in 2, das lombardisch-venetianische Königreich in 2, und Ungarn
in 5 Verwaltungsgebiete getheilt.


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OESTERREICH,

-ocr page 187-

198 20. — Oesterreichische Monarchie.

Kronländer, Kreise n. Stadt-
liexirke.

I. Oesterreich unter der Ens:
Stadtbezirk Wien.................

1, Kreis Unt. Wienerwald.....

2, „ Ober Wienerwald.....

3. „ Unt. Manhartsbers •••

4. „ Ober Manbartsberg •••

II. Oesterreich ob der Ens;
Stadtbezirk Linz ................

1. Mühlkreis....................

2. Innfcrels .....................

3. Traunkrels ..................

4. Hausruckkreis................

in. Salzburg:

Stadtbezirk Salzburg ...........

Das übrige Land................

IV. Steyermark:
Stadtbezirk Gratz ...............

1. Kreis Gratz .................

2. „ Marburg...............

3. „ Bruck..................

V. Kärnthen:

Stadtbezirk Klagenfurt..........

Das übrige Land................

VI. Krain:

Stadtbezirk Laibach.............

Das übrige Land ................

VII. Görz,Istrien,Trlest etc.:
Die reichsunmittelb. Stadt Trlest
und Gebiet.......................

1. Krois Görz ..................

2, „ Mitterburg.............

VIII. Tyrol u. Vorarlberg:
Stadtbezirk Innsbruck..........)

1. Kreis Innsbruck ...........)

2. „ Brixen ................

3. „ Trient.................

4. ,, Bregenz ...............

IX. Böhmen:

Stadtbezirk. Prag................

1. Kreis Prag...................

2. „ Budweis...............

3. „ Pisek..................

4. „ Pilsen.................

5. „ Eger...................

6. „ Saaz...................

7. ,, Leitmeritz.............

8. ,, Jung-Bunzlau ........

9. „ Gitschin (Jicin) ......

10. „ Koniggrätz............

11. „ Chrudlm...............

12. „ Czaslau................

13. „ Tabor ..................

X. Mähren:

Stadtbezirk Brünn...............

1. Kreis Brünn.................

2. „ Olmütz................

3. ,, Neutitschein..........

4. „ Hradisch...............

5. „ Znaim.................

6. „ Iglau..................

XI. Schlesien:

Stadtbezirk Troppau............

Das übrige Land................

XII. Galizien:

a) Yerwalt.-Geb. Krakau:
Stadtbezirk Krakau..............

1. Kreis Krakau................

2. „ Wadowice..............

3- ,, Sajidec.................

„ Bochnia................

5. „ Tarnow................

6- „ ........................

7. ,, Rzeszow..............

b) Verwalt.-Geb. Lemberg:
Stadtbezirk Lemberg............

1. Kreis Lemberg...............

2. „ Stry....................

3- II Sambor................

4. „ Sanok .................

5. „ Przemysl..............

6. „ Zolkiew...............

7. ,, Tarnopol...............

8. „ Zloczow...............

«. „ Brzezw»...............

Bromme'« Hand-Atlas.

Geogr.
Qu.-M.

aj

jS £

aj

J. d

Einwohner,

Bewoh-

Kronländer.

'E

■cd

£

1854

ner auf

îS

«

S

(ohneMiUt.)

1 Qu.-M.

1. Erzherzogth. Oesterreich

35

unter der Ens...........

360,16

4

70

240

4,312

1,714,608

4,763

2. Erzherzogth. Oesterreich

ob der Ens .............

217,95

4

46

14

»7

6,011

755,250

3,466

s. Herzogthum Salzburg ...

130,18

20

3

21

734

174,379

1,187

4- Herzogth. Steyermark--.

407,94

3

64

20

94

3,506

1,095,087

2,684

5. Herzogth. Kärnthen.....

188,47

28

11

25

2,747

346,150

1,831

6. Herzogth. Krain..........

181,47

30

14

17

3,174

505,886

2,787

7. Grafschaft Görz u. Gra-

diska, lätrien, Triest s.

28

Gebiet ...................

145„3

2

30

14

947;

613,056

4,293

8. Gefurst, Grafschaft Tyrol

71

und Vorarlberg.........

522,87

4

22

28

1,427

925,066

1,771

9. Königreich Böhmen......

943,93

13

207

318

237

12,105

4,800,818

5,086

10. Markgrafsch. Mähren.....

403,87

6

76

90

181

3,029

1,972,165

4,907

11. Herzogth. Schlesien......

93,52

22

27

S

662

479,321

5,243

12. Königreich Galizien......

1,422,50

17

177

95

193

5,986

5,056,647

3,575

13. Herzogth. Bukowina.....

189,56

15

3

4

276

430,664

2,271

14. Königreich Dalmatien---

232,4,

4

31

15

32

868

432,337

1,864

15. Lombard.-Venet. Königr.

826,02

17

180

41

349

2,531

5,503,473

6,711

16. Königreich Ungarn......

3,265,35

43

246

95

595

10,637

8,744,481

2,680

17. Serbische Woiwodschaft

u. Temeser Banat......

544,98

5

29

8

65

823

1,574,428

2,888

18. Königreich Kroatien und

967,136

2,906

Slavonien ................

332,74

5

46

9

47

3,020

19. Grossfürstenth. Sieben-

bürgen ..................

1,102,24

10

79

25

65

2,754

2,285,572

2,073

20. MUitärgrenzo ...........

609,52

15

12

9

1,759

1,054,794

1,730

Zusammen.....|

12,121,37

137

1,480

887

2,318 1

67,388

39,411,309 1

3,251

Die einzelnen Kronländer selbst zerfallen in nachstehende Kreise
und Stadtbezirke,
die in mehr oder weniger Bezirksämter geschieden sind,
und zwar:

g i
m

tu ä
CS O*

1,09

79,55
102,„

85,62

«1,1»

0,33

59,43

40,TO

48,T4

68,75

0,16
130,01

0,38
124,89
108,4T
174,5,

0,09
188,33

0,01
180,34

20

28

1,T0

53„5

89,73

190,8,
174,03

111,T4

0,15
106,2C
82,4T

80.93

89.94
79,3,
57,42
57,39
65,1,
54
,08
53,90
60,99
71,75
84,17

0,30

86,15

79,01
57,92
67
,94
55,85
56,70

0,20
93,32

0,24
22,06
70,03
72,4»
43,51
69,72
57,06
82,93

0,63
37,45
122,09
93,10

88,37

72,TO
94,18
67,X6

99,55
77,63

Kronländer, Kreise u. Stadt-
bezirke.

10. Kreis Czortkow............

11. „ Stanlslau.............

12. „ Kolomea.............

XIII. Bukowina:

Stadtbezirk Czernowitz........

Das übrige Land...............

XIV. Dalmatien:

1. Krei« Zara..................

2. ,, Spalato...............

3. „ Ragusa ...............

4. ,, Cattaro ..............

XV. Lomb.-Venet.Königr.:

a) Yerwalt.-Geb. Mailand:

1. Provinz Mailand...........

2. „ Como..............

3. ,, Sondrio...........

4. ,, Bergamo...........

5. ,, Lodi u. Crema •••

6. „ Pavia ..............

7. ,, Cremona ..........

8. „ Brescia............

9. „ Mantua............

b) Yerwalt.-Geb. Yenedlg:

1. Provinz Yenedig...........

2. „ Padua.............

3. „ Bovigo............

4. „ Yicenza...........

5. „ Y'etona............

6. ,, Treviso............

7. „ Udine.............

8. ,, Belluno............

XVI. Ungarn :

a) Yerwalt.-Geb.Pesth-O fen:

Stadtbezirk Ofen.............)

„ Pesth............)

1. Comitat Pesth-Pilis........

2. „ Pesth-Solt........

3. „ Stuhlweissenburg

4. ,, Gran...............

5. „ Borsod.............

6. „ Heves..............

7. ,, Szolnok...........

8. ,, Csongrad ..........

9. ,, Jazygien und Ku-

manien..........

b) Verwalt.-Geb. Oedenburg:

Stadtbezirk Oedenburg........

1. Comitat Oedenburg........

2. ,, Wieselburg........

3. „ Raab ..............

4. „ Veszprim .........

5. „ Eisenburg.........

6. „ Zala...............

7. „ Somogy...........

8. „ Baranya...........

9. „ Tolna..............

c) Verw.-Geb. Pressburg:

Stadtbezirk Pressburg........

1. Comitat Pressburg.........

2. „ Ober-Neutra ••

3. „ Unter-Neutra •

4. „ Trentschin —

5. „ Arva Thurocz •
8. „ Liptau.........

7. „ Zohl...........

8. „ Bars...........

9. „ Komorn.......

10. ,, Honth.........

11- „ Neograd.......

d) Verw.-Geb. Kaschau:

Stadtbezirk Kaschau......

1. Comitat Abauj-Torna-.

— OesterreichiBche MonwcWe. 6.

Gomör

Zips...............

Sàros .............

Zemplin...........

Unghvàr...........

Berek-Ugocsa-----

8. „ Marmaroä.........

e) Verw.-Geb. Grosswardeln
Stadtbezirk Grosswardeln.....

1. comitat Süd-Bihar ........

2. „ Nord-Bihar........

3. „ Szathmär..........

Die 20 Kronländer der Monarchie sind:

S i

M

99,05

83.49

1,05
188,51

101,55

94.50

24,81
11,.55

35,24
51,52
59,20
76,38
21,71

18,9T

24.70
61,73

42.68

52,83
39,63
20,2,
47,92

51.71
43,92

119,06

58.69

99.20

92.12
74,7,

34.14

64.13
62,72
51,97
60,30

90,05

1,38

58,ro
38
,46

24.21
76,89
91,48
74,82

119,32
92,33
67,03

1,51
58,87
54,70
76,07

75.38

58.39
41,01
51,31
44,74
41„0
46,41
80,21

1,26
60,28
73,28

67.15
69„6

112,44
55„s
88
,51
189,07

0,21
152,18
117
,3.
108,41

Kronländer, Kreise u. Stadt-
bezirke.

0 '.

« 3

0 Crt

M 0

'II

Kronländer, Kreise n. Stadt-
bezirke.

0 CT

äs

Ii

05 ■<

4. Comitat Szabolcs............

55„8

4

7.

,, Bistritz ...............

132,95

10

5. „ Bekes-Chanäd......

105,9,

7

8.

„ Maros-Vâsàrhely......

70,97

6

6. ,. Arad ...............

101,55

6

9.

„ Udvarhely.............

143,31

6

XVII. Serbien u. Temeser

10.

135,00

10

Banat:

XX. Militärgrenze :

0,93

'—

1

i) Kroatisch-slavonisches

1. Kreis Temesvar..............

106,9,

6

Gouvernement :

2. „ Lugos..................

95,01

4

48,09

12

3. „ Grossbeckerek........

124,69

8

53

l Ottocaner..................

51,23

12

4. „ Neusatz ...............

84,94

5

(H

\ Ogubiner...................

46,00

12

5. ,, Zombor ...............

132,50

6

1

26,14

12

XVIII. Kroatien und Sla-

§

/ Kreuzer ...................

29,57

12

vonien :

^ St. Georger...............

37,G4

12

1. Kreis Agram ................

108,23

14

U

] 1. Banal...................

25,09

12

2. ,, Warasdin..............

58,52

13

M.

/ 2. Banal...................

25,09

12

3. ,, Fiume.................

25,05

6

[ Brooder ...................

25,55

12

4. ,, Posega.................

68,97

7

^ Gradiscaner................

30,35

12

5. „ Essek..................

71,92

6

b) Serbisch-hanatiaohes

XIX. Siebenbürgen:

Gouvernement :

1. Kreis Hermannstadt.........

147,9s

12

td w f Peterwardeiner ...........

56,4c

12

2. „ Broos..................

140,90

9

5 5

; ) Deutsch-banater.........i

12

3. ,, Karlsburg .............

75,67

6

2 3) Romanen-banater........>

12

4. ,, Klausenhurg...........

91,97

6

\ lUyrisch-banater.........}

J 0 1,91

12

5- ,, SzUagy-Somlyö ......

72,14

6

Titeler BataiUousbezirk...

16,73

6

6. ,, Dees...................

91,35

8

Die Kronlands- (Statthaltereiabtheiliings-) Hauptstädte stehen (mit
Ausnahme von Zara, Mailand und Venedig) unter keiner Kreisbehörde,
sondern unmittelbar unter der politischen Landesbehörde.

Zum Deutschen Bunde gehören von der Oesterreichischen Mo-
narchie, nach der Bundesakte vom 8. Juni 1815, folgende Länder:

Geograph.

Einwohner,

Qu.-Meilen.

1854.

360,16

1,714,608

217,95

755,250

130,13

154,379

407,94

1,095,078

188,47

346,150

181,47

505,886

93,15

443,045

522,87

925,066

943,93

4,800,818

403,87

1,972,165

93,52

479,821

36,75

190,423

3,580,26

13,382,189

Länder des Deutschen Bundes.

Erzherzogthum Oesterreich unter der En».......................

„ Oesterreich ob dec Ens..........................

Herzogthum Salzburg ..............................................

,, Steyermark............................................

,1 Kärnthen..............................................

„ Krain...................................................

Vom Küstenlande:

Stadt Triest und Gebiet.............................................

Kreis Götz...........................................................

TheU des Istrianer Kreises........................................

Grafschaft Tyrol mit Vorarlberg..................................

Königreich Böhmen................................................

Alarkgrafthum Mähren..............................................

Herzogthum Schlesien ............................................

Von Galizien; die Herzogthümer Auschwitz und Zator ........

Zusammen-

Die Länder ausserhalb des Bundes, von denen Ungarn, Kroatien,
Slavonien, Serbien und das Banat auch die „ungarischen", Galizien und
die Bukowina die „polnischen", und die Lombardei und Venedig die „ita-
lienischen" Kronländer genannt werden, umfassen zusammen 8,575 Qu.-JL
mit 26,029,220 Einwohner.

Bas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung
des Kaiserstaates wird jetzt allgemein durch Volkszählungen ermittelt.
Die letzte derselben fand 1850 und 1851 statt, und wies, ohne Militär,
35,750,620 Einwohner nach; das Militär und die Militärparteien, zählten
7*8,624 Seelen. Die oben angegebene Bevölkerungsziffer für Ende des
Jahres 1854 (nach der k. k. Direktion der administr. Statistik) beruht
auf Grundlage der relativen mittleren jährlichen Zunahme, und stellt sich,
ohne das gegen 600,000 Individuen zählende .Militär, auf 39,411,309 See-
len. — Die jährliche Zunahme der Bevölkerung beträgt im Mittel
(nach der Periode von 1840—1846) in der Monarchie 0,H98 Prozent, und in den
einzelnen Kronländern (mit Ausnahme der ungarischen Länder): in der
Bukowina 1,75, in Oesterreich unter der Ens 1 ,33, Galizien 1,28, Militärgrenze
1,05, Dalmatien l,oi, Küstenland 0,93, Lombardei 0,97, Mähren 0,95, Böh-
men
0,93, Venedig 0,91, Schlesien 0,39, Krain O.ss, Steyermark 0,79, Kärn-
then 0,69, Tyrol
0,54, Oesterreich ob der Ens 0,32, und Triest mit Gebiet
0,31 Prozent; in Salzburg allein ist eine Bevölkerungs-Abnahme von
0,22 Prozent bemerkbar. — Ungeachtet mehr Knaben als Mädchen geboren
wurden, ist in der Gesammtmonarchie doch das weibliche Geschlecht
überwiegend, und betrug die männliche Bevölkerung Ende 1854:
19,272,610, die weibliche dagegen 20,138,699 Seelen- Nur im Küsten-
land, in der Lombardei, in Serbien und dem Banat, in Kroatien und Slavo-
nien, übertrifft die männliche Bevölkerung die weibliche in der Zahl. — Unter
dem männlichen Geschlechte kommt, besonders in der ersten Entwicklungs-
periode, eine grössere Sterblichkeit vor, als unter dem weiblichen, und
ausserdem lässt sich auch der grössere Abfall auf männlicher Seite durch
Betreibung lebensgefährlicher Gewerbe, durch Kriege etc. erklären. —
Das Verhältniss zwischen Geburten und Sterbefällen ist höchst un-
gleich, und es kamen in der Gesammtmonarchie (die ungarischen Länder
nicht mit eingerechnet) von 1819 — 1828 auf 100 Geburten 71,9, von
1829 — 1838 auf 100 Geburten 86
,6, und von 1839 — 1843 auf 100 Gebur-
ten 78,3 Sterbefälle, — Das Verhältniss der männlichen zu den weib-
lichen Geburten ist wie 1 zu
0,94, das der uneheligen zu den ehe-
ligen schwankt zwischen
1 zu 7,73, und 1 zu 9,32. In Bezug auf die
Sterblichkeit kommt in der Gesammtmonarchie im Mittel auf 30 See-
len (auf 29 männliche und 31 weibliche)
1 Sterbefall; am günstigsten ist
das Verhältniss in Dalmatien (1 auf 45), am ungünstigsten in Galizien
und der Militärgränze (1 auf 26). — Familien zählt man in den deut-
schen Provinzen 2,860,089, in den flichtdeutschen 5,339,812, zusammen
8,199,901. Auf die Familie sollen in den deutschen Provinzen 4,26, in den
übrigen Landestheilen 4,41, im Durchschnitt 4,36 Köpfe kommen. Die Be-
völkerung Oesterreichs ist grösstentheils sesshaft (nur noch ein Theil der
Zigeuner und ungarischen Hirten führt ein Nomadenleben), und bewohnt
(nach den Ergebnissen des Jahres 1851) 887 Städte, 2,318 Marktflecken,
67,308 Dörfer und 5,297,946 Häuser (worunter aber die zahlreichen Frak-
tionen von Gemeinden — Puszten und Prädien-Höfe in den ungarischen
Ländern, Einschichten, Weiler etc. — nicht mit inbegriffen sind). In den
Städten und Märkten der Monarchie leben (ohne Militär) 10,200,000, auf
dem flachen Lande 29,200,000 Menschen. — Von den Städten zählen


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20. — Oesterreichische Monarchie.

nur 5 mehr als 100,000 Einwohner, und zwar: Wien, die Reichshaupt-
und Residenzstadt (1856, ohne Garnison) 473,500, Mailand 174,359, Prag
118,405, Pesth 106,379, und Venedig 106,353 (1851: 123,290!) Ein-
wohner. Zwischen 50—70,000 Einwohner haben: Lemberg, Triest, Gratz,
Padua, Verona, Krakau, Szegedin und Ofen; zwischen 40 — 50,000 Ein-
wohner haben: Maria-Theresiopel, Brünn und Pressburg; zwischen 30 bis
40,000 Einw.: Bergamo, Brescia, Vicenza, Cremona, Corpi Santi, Vasar-
hely-Holdmezö, Kecskemet und Debreczin; zwischen 20—30,000: Mantua,
Chioggia, Pavia, Gonzaga, Udine, Treviso, Linz, Kronstadt, Cseba, Szentes,
Grosswardein, Arad, Mako, Zambor, Temesvär und Czernowitz; und zwischen
10-20,000 E, haben 85 Städte, darunter (ebenfalls in der Reihenfolge der
Bevölkerung) Klausenburg, Hermannstadt, Erlau, Oedenburg, Raab, Komorn,
Brody, Tarnopol, Agram, Fiume, Lodi, Monza, Como, Olmütz, Budweis,
Eger, Pilsen, Troppau, Laibach, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck etc. —

Wationalversehiedenheit. — Hinsichtlich der Abstammung und
Sprache gehören die Bewohner Oesterreichs dem Germanischen, Slavischen,
Romanischen und Ugrisch-finnischen Völkerstamme an, und ein Theü ist
armenischer, griechischer, albanesischer, israelitischer und hinduischer
Abstammung. — Die Deutschen, 8V2 MiR. an der Zahl, bewohnen ganz
Ober- und Niederösterreich, Salzburg, den grösseren Theil Steyermarks
und Kärnthens, das „Gottscheerländchen", und einzelne Orte in Krain,
einige Orte im Küstenlande, den nördRchen und mittleren TheR Tyrols; in
Böhmen die Grenzgegenden an Oesterreich, Bayern, Sachsen und Schlesien,
bis weit in's Innere des Landes; in Mähren die Grenzen gegen Nieder-
Oesterreich und gegen das westliche Schlesien, so wie einige Bezirke im
Innern; in Schlesien den Nordwesten; in Ungarn die Zips, das wieselbur-
ger, ödenburger und eisenburger Comitat, viele Städte und zahlreiche
Sprachinseln; einen grossen Theil der Woiwodschaft und des Banats; in
Siebenbürgen (unter dem Namen der ,,Sachsen") den Südosten und das
bistritzer Gebiet. In den übrigen Kronländern sind nur wenige Deutsche,
und da nur in den grösseren Orten sesshaft.

Die Slaven, gegen 16 Millionen, sind entweder Nord-Slaven
(Czechen, Polen und Ruthenen), oder Süd-SIaven (Slovenen, Kroaten,
Serben und Bulgaren). Die Czechen (etwa 6V2 MIR.) zerfallen in die
eigentlichen Czechen in Böhmen, die Mährer in Mähren und zum
Theil in Schlesien, und in die Slovaken im nordwestlichen Ungarn,
so wie in Kolonien in diesem Lande, in GaRzien, der Bukowina, Slavonien
und der Woiwodina. Die an der Hanna wohnenden Mährer heissen
„Hannaken", die an der Grenze Ungarns „mährische Slovaken", und ein
Theil der mährischen Karpatenbewohner „mährische Wallachen". Die
Polen (21/4 Mill.) bewohnen den westRchen Theil Galiziens (wo sie in
der Ebene „Mazuren", im Gebirge ,,Goralen" genannt werden), das öst-
liche Schlesien (hier als „Lachen" oder „Wasserpolaken"), und zerstreut
die Bukowina. Die Ruthenen (über 3 MiR.) sind als Russinen (Russ-
niaken, Kleinrussen) über das östRche Galizien, das nordöstliche Ungarn,
den Norden und Westen der Bukowina verbreitet, und bewohnen auch
einige Orte der Woiwodschaft. In den Nordkarpathen heissen sie „Boiker"
und „Huzulen". Grossrussen sind nur in der Bukowina. Slovetien
(IV4 MiR.) leben als „Krainer", „Karster" und „Poiker" in Krain, als
„Wenden" in Kärnthen, Unter-Steyermark und dem nordöstRchen Venedig,
als „Krainer" und „Karster" in Görz, Wippach und um Triest, als „Sav-
riner" und „Beckiner" in Istrien, und als „Vandalen" in einem kleinen
Weststriche Ungarns. Die Kroaten (als Slaveno - Kroaten und Serbo-
Kroaten, IV2 Mill.) bewohnen Kroatien, den westRchen Theil der Militär-
grenze, den Südosten Krains, das östliche Istrien und die Inseln des
Quarners, so wie mehrerer Kolonien in West-Ungarn, dem Banate, in
Nieder-Oesterreich und in Mähren. Die Serben
(IV2 MiR.) bewohnen als
„Slavonier" Slavonien, einen Theil der kroatisch - slavonischen .Müitär-
grenze und einen grossen Theil der Woiwodschaft; als „Serben", „Szo-
■kacen" etc. die serbisch - banatische MiRtärgrenze; als „Raizen" einen
Strich in Ungarn; als „Morlaken" den Südwesten Istriens, und im Allge-
meinen als „Dalmater" Dalmatien (im Norden als „Morlaken", im Süden
als „Ragusiner" und „Bocchesen"). Die Bulgaren (etwa 28 — 30,000)
bewohnen die Woiwodina- —

Die Romanen (über 8V2 Mill.) umfassen als „Westromanen" in
Oesterreich die ItaRener, Furlaner und Ladiner, als „Ostromanen" die
Walacher und Moldauer. — Die Italiener (über 51/2 MRl.) sind über das
lombardisch-venetianische Königreich, über Südtyrol, den Ufersaum des
Küstenlandes (mit Triest), und in einigen Städten und Flecken von Dal-
matien, Kroatien und der MiRtärgrenze verbreitet. Die Furlaner oder
Friauler (450,000) bewohnen Görz-Gradiska westwärts des Isonzo und
die venetianische Provinz Udine (Friaul). Die Ladiner (gegen 10,000),
auch „Räthoromanen" oder „Kurwälsche" genannt, leben In Südtyrol (im
Enneberger, Grödner und Abtei-Thale). —- Die Walachen, Rumunen oder
Romanen im engern Sinne (fast 2^/4 MiR.), bilden in Siebenbürgen mehr
als die Hälfte der Bevölkerung, und sind ungemein zahlreich in Ungarn,
der Woiwodschaft und dem Banate, in der Bukowina (wo sie „Moldaifer"
heissen) und der banatischen MiRtärgrenze. Zinzaren oder gräcisirte
Walachen finden sich, meist mit dem Krämerhandel beschäftigt, in ver-
schiedenen Orten der ungarischen Länder, und Griechen, als Kaufleute,
in den grösseren Handelsstädten der Monarchie, in Triest, SemRn, Wien,
Pesth, Venedig, Kronstadt etc. Ihre Zahl beträgt zusammen etwa 10,000
Seelen. Albanesen (gegen 3,000) wohnen als „Amanten" in Dalmatien
(zu Borgo Errizo), als „Klementiner" in der MiRtärgrenze (im Peterwar-
deiner Regimentsbezirk). ~

Die Ungarn oder Magyaren, die im 9. Jahrhundert vom süd-
Rchen Ural in ihre gegenwärtigen Wohnsitze eingewandert sind (jetzt
51/4 MIR.), bewohnen das Königreich Ungarn (vorzugsweise die Mitte des
Landes), einen Theil der Woiwodschaft und, als „Szekler", einzelne
Striche in Siebenbürgen; in geringer Zahl finden sie sich auch in der
Bukowina, in Kroatien, Slavonien und der Militärgrenze. Die „Kumanen"
zwischen der Donau und Theiss haben sich vollständig magyarisirt; die
„Jazigier" sind ächte Magyaren. — Armenier (gegen 18,000) leben blos
in Siebenbürgen, Galizien, der Bukowina und in Ungarn, als Handelsleute
in den grösseren Handelsstädten, und gegen 500 osmanische Türken
zeitweilig als Kaufleute in Wien, Venedig, Triest und Pesth.

Die Zahl der Israeliten betrug 1854: 946,500, die in der ganzen
Monarchie zerstreut leben. Mit Ausnahme von Oberösterreich, Salzburg
und Kärnthen, sind alle Kronländer von ihnen besetzt, am meisten aber
Ungarn, GaRzien, Böhmen, Mähren, Serbien und das Banat, die Bukowina
und Siebenbürgen. Zigeuner, deren Zahl sich auf nahe 100,000 beläuft,
ziehen, wenige Ansässige ausgenommen, in Ungarn, Siebenbürgen, der
Woiwodina und den angrenzenden Ländern, als Spielleute, Kesselflicker,
Pferdehändler etc. herum.

Jede dieser verschiedenen, die Oesterreichische Monarchie bewohnen-
den Völkerschaften besitzt ihre eigene Sprache, nur die Juden und Zi-
geuner reden die Sprache des bezügRchen Landes. Die deutsche Sprache
hat indess. die meiste Ausbreitung erlangt, wird in allen Kronländern, mit
Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreichs, wo die italienische
Sprache gilt, als Amtssprache gebraucht, und nicht nur von allen Gebüdgten
(mit Ausnahme der ItaRener), sondern auch häufig von den untern Volks-
klassen der Slaven gesprochen. Deutsches Element ist aRgemein verbreitet. —

Ständeversehiedenheit, Rechtsverhältnisse. — Dem Stande
nach scheidet sich die Bevölkerung Oesterreichs in vier Stände: Adel,
Geistlichkeit, Bürger und Bauern. Vorrechte des einen Standes vor dem
andern bestehen nicht, sondern alle haben gleiche bürgerliche und poli-
tische Rechte. — Der Adel ist sehr zahlreich, zumal in Ungarn, Sieben-
bürgen und Galizien, und besitzt den grössten Theil der Grundstücke. Die
begütertsten AdeRgen findet man in Ungarn, Böhmen und Mähren. In den
deutschen und polnischen Ländern zerfäRt er in den Herren- und Ritter-
stand und niedern Adel- Der Herrenstand besteht aus Herzögen, Fürsten,
Grafen und Freiherren (in Italien überdem aus Marchesi und Visconti),
macht den ersten Landstand aus, und stehen ihm einzelne Ehrenstellen
in den Provinzen und am kaiserlichen Hofe ausschliesslich zu. Auch der
Ritterstand nimmt an diesen Vorzügen Theil, da aber sein Grundeigenthum
nur gering ist, so ist auch sein Einfluss von minderem Belange, und in
noch grösserem Maasse gilt diess vom niederen Adel. In Ungarn und
Siebenbürgen gibt es Titularabstufungen des Adels, doch sind diese Ab-
stufungen nicht auf Erbrecht gegründet, und jeder Edelmann hat an den
sehr bedeutenden Vorrechten seines Standes gleichen Theil. In den ita-
lienischen Ländern besteht zwar der Adel dem Namen nach, doch ohne
aRe politische Bedeutung. — Die Geistlichkeit ist in den österreichi-
schen Staaten von dem Beitrag zu den öffentlichen Lasten und Abgaben
nicht ausgeschlossen, und in aRen nicht rein geistlichen Angelegenheiten
dem weltlichen Gerichte unterworfen; eben so bestimmt auch das Gesetz
die FäRe, in welchen der Klerus für die Kirche oder Klöster Grundbesitz
erwerben darf. In den deutschen, polnischen und italienischen Ländern
erscheint der geistliche Stand auch auf dem Landtage; eben so in Ungarn,
wo er dem Adel beigezählt, und als Grundbesitzer repräsentirt wird. Der
dritte Stand besteht aus den Bürgern der Städte und Marktflecken,
Die Städte sind entweder Landesfürstliche oder Frei-Städte und Bergstädte,
oder sie sind untertbänige oder Leibgeding- und Schutzstädte. Die Frei-
stadt erkennt nur die kaiserliche Oberherrlichkeit an, die Bergstadt hängt
von der kais. Hofkammer zu Wien ab. Die unterthänigen und Schutz-
städte zahlen ihren Grundherren Abgaben und leisten Frohndienste- In
Ungarn unterscheidet man noch die Freimärkte und Herrenflecken, wo
Bürger und Bauern auf gleicher Stufe stehen. — Der Bauer ist überaR
frei, und im Umfange der ganzen Monarchie ist die Leibeigenschaft ver-
schwunden, nichts desto weniger aber ist der Zustand des Nährstandes
im Ganzen genommen nicht sehr erfreulich, so viel auch bereits seit dem
Regierungsantritt Kaiser Franz Joseph's für dessen Hebung gethan
worden ist und noch gethan wird. Mit sehr wenigen Ausnahmen ist der
Bauer eigenthumslos und nur Pächter. Am gedrücktesten ist seine Lage
in Ungarn. Nur in Tyrol ist der Landbewohner freier Eigenthümer des
von ihm bestellten Bodens, und er nimmt mit AntheR an der
Landstand-
schaft, was in den übrigen Ländern der Monarchie bis jetzt nur in äusserst
beschränktem Maasse stattfindet.

Religionsversehiedenheit. Kirchliehe Verhältnisse. — Die
Mehrheit der Bewohner der Monarchie bekennt sich zur römisch-katholi-
schen Kirche, an die sich die griechisch-unirte oder griechisch-katholische
und die armenisch-katholische Kirche schliesst. Am zahlreichsten nach
den Katholiken ist die griechisch - orientalische nicht-unirte Kirche, und
auf diese folgt die protestantische Kirche in der Form von Reformirten,
Lutheranern, Unitariern etc. Dann die Anhänger des mosaischen Glaubens
(sowohl Talmudisten als Karaiten), und wenige Anhänger des Islam.

Die römischen Katholiken (über 28 MiR.) sind fast die einzige
Bevölkerung im lombardisch-venetianischen Königreich, in Istrien, Krain,
Tyrol und Salzburg; in Galizien, der Bukowina, der Woiwodina, in Sieben-
bürgen und der Militärgrenze bilden
sie die Minderheit, in Ungarn etwas
mehr als die Hälfte, und in den andern noch nicht genannten Kronländern
die Mehrzahl der Bevölkerung. Die Griechisch-katholischen oder
Griechisch-unirten (SVs MiR.) sind am zahlreichsten in Galizien, der
Bukowina, Ungarn, der Woiwodina und Siebenbürgen; die unirten oder
katholischen Armenier (15 — 18,000) leben vorzügReh in Ungarn,
Siebenbürgen und GaRzien, einige wenige auch in Wien und Venedig. —
Die nicht unirten Griechen (3 MIR.) finden sich meist im südlichen
Ungarn, der MiRtärgrenze, der Woiwodina, in Siebenbürgen, Dalmatien
und der Bukowina (wo sie die Hauptmasse der Bevölkerung bilden). —
Die Protestanten scheiden sich in Reformirte und Lutheraner. Die
Reformirten (gegen 2Yio MiR.) leben am zahlreichsten in Ungarn,
Siebenbürgen, Böhmen, Mähren und der Woiwodina: die Lutheraner
(12/5 .MRL) meistens in Ungarn, Siebenbürgen, Schlesien, der W^oiwodina,
in Böhmen, Mähren und Galizien (in Tyrol wurden die Protestanten früher
nicht einmal geduldet, und noch gegen die Mitte unseres Jahrhunderts
sah man die Verdrängung der ZiRerthaler ihres kirchRchen Glaubens
we-
gen). — Von christlichen Sektirern findet man Unitariër oder Soci-
nianer (o0,000) in Siebenbürgen und Kroatien; nicht unirte Arme-
nier in der galizischen Stadt Suczawa; Philippanen (5,000, eine Sekte
nicht unirter Griechen) in Galizien und der Bukowina; Mennoniten in
Galizien und Böhmen, und wenige Anglikaner im Lande zerstreut. —
Die Zahl der Israeliten beRef sich (1854) auf 946,500; Karaiten,
eine jüdische Sekte, leben in Galizien und Siebenbürgen.

Zufolge des allerh. Patents vom 31. Dec. 1851 wird jede im Kaiser-
thum gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft, in der selbst-
ständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, im Besitze und Genüsse der
für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten An-
stalten, Stiftungen und Fonds, erhalten und beschützt, hingegen sind die-
selben den aRgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. GesetzRch anerkannte
ReUgionen sind: die Katholische (deren Geistlichkeit durch das Konkordat
von 1855 ungemeine Befugnisse eingeräumt erhielt), die Griechische nicht-


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20. — Oesterreiehisclie Monarchie. 200

unirte die Evangelisch-lutherische und refotnirte, die Unitarische, und die
Jüdische. Die Anhänger aller erwähnten christlichen Kirchen geniessen
gleiche bürgerliche und politische Rechte, nur die Juden sind in Bezug
auf letztere beschränkt, — ... , ,.
 t/- ,,

Die kirchlichen Oberbehörden der römisch-katholischen Kirche
sind die Erzbischöfe und Bischöfe, denen die Domkapitel und
Konsistorien zur Seite stehen. Die Erzbischöfe sind zugleich als Me-
tropoliten über eine oder mehrere Episkopaldiöcesen gesetzt, die gleichsam
eine kirchliche Provinz bilden, und haben in dieser Eigenschaft einige
Bischöfe als Suffragane unter sich. In der ganzen Monarchie bestehen 14
Erzbisthümer, 59 Bisthümer und 3 Generalvikariate. Die einzelnen Erz-
bisthümer und Bisthümer (mit Ausnahme des Krakauer) sind:

Erzbisthum Wien (mit den Bisthümern von St. Pölten und Linz);
Salzburg (mit Brixen, Trient, Seckau, Leoben, Gurk, Labant); Görz
(mit Laibach, Triest-Capo d'lstria, Parenzo, Pola, Veglia); Prag (mit
Leitmeritz, Königsgrätz, Budweis); Olmütz (mit Brünn); Lemberg (mit
PrzemysL Tarnow); Zara (mit Sebenico, Spalato-Macarsca, Lesina, Ragusa,
Cattaro); Mailand (mit Como, Bergamo, Brescia, Pavia, Lodi, Crema,
Cremona, Mantua); Venedig (mit Concordia, Belluno, Feltre, Ceneda,
Treviso, Padua, Vicenza, Verona, Adrla); Udine; Gran (dessen
Erzbischof den Titel „Primas von Ungarn" führt, mit Neutra, Raab, Vesz-
prim Neusohl, Waitzen, Stuhlweissenburg, Fünfkirchen, Steinamanger);
Erlau (mit Szathmar, Rosenau, Zips, Kaschau); Kalocsa-Bacs (mit
Grosswardein, Csanäd, Siebenbürgen [Karlsburg]), und Agram (mit Zengg-
Modrus und Diakowar-Sirmien). — Das Bisthum Krakau gehört zur War-
schauer-Erzdiöcese, und von den 3 Generalvikariaten : das von Feldkirch
zu Brixen, das zu Tyrnau zum Graner-Erzbisthum, und das zu Johannis-
berg in Schlesien zu dem (exemten) Breslauer Bisthum. — Die Diöcesen
zerfallen in Archipresbyterate, diese in Dekanate, und diese in Pfarreien
und andere Seelsorgerstationen (Kuratien und Kaplaneien). Für das Heer
besteht das apostolische Feldvikariat zu Wien. Der Klerus der
römisch-katholischen Kirche (1855) bestand in 141 Archipresbyteraten,
1,517 Dekanaten, 12,964 Pfarreien, 3,289 andern selbstständigen Seel-
sorgerstationen, 35,934 Weltpriestern, 6,467 Ordenspriestern, 3,956 Studi-
renden der Theologie, 2,409 Laienbrüdern und Novizen, 2,684 Chorfrauen,
und 3,274 Laienschwestern und Novizen; und
das apostolische Feldvikariat
zählte: 9 Superiorate, 118 Regiments-, 51 Garnisons- und Spitals-, und
31 Lehranstalts-Kaplaneien, 159 Welt-, und 61 Ordenspriester. — Die
griechisch-katholische Kirche hat 1 Erzbisthum zu Lemberg, mit
einem Bisthum zu Przemysl, 1 Erzbisthum zu Fogaras in Siebenbürgen,
mît 3 Bisthümern zu Grosswardein, Lugos und Szamos-Ujvär, ferner 2 zur
Graner Erzdiöcese gehörende Bisthümer Munkacs und Eperies, und das
Bisthum Kreuz, zur Agramer Erzdiöcese gehörig. Zum Klerus dieser
Kirche gehören: 29 Archidiakonate, 244 Dekanate, 3,656 Pfarreien, 452
andere Seelsorgestationen, 4,555 Weltpriester, 136 Ordenspriester, 516
Studirende der Theologie, 31 Laienbrüder und Novizen, und 14 Chorfrauen.
— Das Kirchenregiment der katholischen Armenier ist einem Erz-
bischof zu Lemberg anvertraut, dessen Diöcese (1855) 3 Dekanate, 9
Pfarreien, 1 Kaplanei mit 30 Weltpriestern, und in Siebenbürgen 3 Pfar-
reien mit 9 Priestern zahIL — Die männlichen Orden der römisch-
katholischen Kirche besassen (1855) 701, die weiblichen Orden 312
Ordenshäuser (Klöster). Die griechisch-katholische Kirche besitzt 27
Mönchs- und 3 Nonnenklöster, und die armenisch - katholische Kirche 2
Klöster der Mechitaristen zu Wien und Venedig. ~ Die griechische,
nicht unirte Kirche erkennt den Patriarchen von Karlowitz (in der
serb.-banat. Militärgrenze), welcher auf einem Nationalkongress aus der
serbischen Nation gewählt und vom Kaiser bestätigt wird, als ihren Ober-
hirten an. Unter seinem Erzbisthum stehen die 7 Bisthümer (Eparchien)
Bacs, Versec, Temesvar, Arad, Karlstadt, Ofen und Pakrac, deren Bischöfe
von der
Klostergeistlichkeit gewählt und vom Patriarchen bestätigt werden,
und in Glaubenssachen auch die Bischöfe von Czernowitz (Bukowina),
Sebenico (Dalmatien-Istrien) und Hermannstadt (Siebenbürgen), die vom

Landesfürsten ernannt werden. Die Kirche selbst zählt 132 Erzpriester-
schaften, 3,184 Pfarreien, 3,749 Weltpriester, '225 Ordenspriester, 101 Stu-
dirende der Theologie, 24 Kleriker, Laienbrüder und Novizen, und 40 Klö-
ster. In der Armee sind 5 Weltpriester als Feldkapläne angestellt. —
Die häretischen Lippowaner in der Bukowina haben "eine .Metropolie
im Kloster Bielakiernica mit 1 Metropoliten, 1 Bischof und 20 Mönchen;
ein Theil der lippowanischen Gemeinde in Klimoutz gehört der Sekte der
Priesterlosen an.

Die obersten geistlichen Behörden für die evangelische Kirche
augsburger Konfession (Lutheraner) sind das k. k. Konsistorium
zu Wien (für die deutsch-slavischen Kronländer), mit 5 Superintendenturen;
das General-Kircheninspektorat zu Pesth (für Ungarn, die Woiwod-
schaft und Kroatien-Slavonien), mit 4 Superintendenturen, und das Ober-
konsistorium zu Hermannstadt (für Siebenbürgen). Die Angelegen-
heiten der evangelischen Kirche helvetischer Konfession (Re-
formirten) werden von dem k. k. Konsistorium zu Wien (für die deutsch-
slavischen Kronländer), mit 4 Superintendenturen; von 4 Superinten-
denturen in den ungarischen Ländern, und dem Oberkonsistorium
zu Klausenburg (für Siebenbürgen) geleitet. Die Superintendenturen
zerfallen in Seniorate, und diese in Pastorate oder Pfarreien. Der Stand
der lutherischen Kirche (1855) betrug: 63 Seniorate, 915 Pastorate,
712 Geistliche in der Seelsorge, und 51 Studirende der Theologie. Die
reformirte Kirche zählt 61 Seniorate, 2,187 Pastorate, 1,685 Geistliche,
und 196 Studirende. Die unitarische oder socinianische Kirche
steht unter einem Superintendenten zu Klausenburg, der zugleich Präses der
Generalsynode und der beiden Konsistorien (1 für Kirchen-, 1 für Schul-
sachen) ist. Sie zählt in Siebenbürgen 8 Archidiakonate und 106 Pfarreien.

Die geistlichen Angelegenheiten der Juden werden von Rabbinern
besorgt, welche von den Gemeinden auf bestimmte Zeit gewählt, und von
der politischen Landesbehörde bestätigt
^Verden. Sie sind Religionsdiener
und zugleich Lehrer. Böhmen hat seinen besonderen Oberrabiner zu
Prag, und Mähren seinen eigenen Landesrabbiner zu Nikolsburg,
welche den dortigen Rabbinaten vorgesetzt sind.

G-eistige Kultur, Unterrichtsanstalten. -— Die Stufe der gei-
stigen Kultur, welche die verschiedenen Völker des Oesterreichischen Staats
einnehmen, ist sehr verschieden, und während in den westlichen Ländern
der Monarchie die Volksbildung bereits sehr vorgeschritten ist, stehen die
östlichen Länder des Kaiserstaats in dieser Beziehung noch weit zurück.
Seit 1849 hat übrigens das Unterrichtswesen höchst zw'eckmässige Refor-
men erfahren. Jeder befähigte Staatsbürger ist berechtigt, Unterrichts-
und Erziehungsanstalten zu gründen. Durch eigene Religions-, Studien-
und Erziehungsfonds, durch Beiträge von Korporationen und Privaten,
durch besondere überwiesene Einkünfte, wird der Aufwand der von der
Regierung gegründeten Lehranstalten und, wo dieses nicht ausreicht, der
Mehraufwand vom Staate bestritten. Die Lehranstalten zerfallen in eigent-
liche Unterrichts- und Erziehungsanstalten, und erstere in Volks- (Elemen-
tar-) Schulen, Mittelschulen (Gymnasien, Realschulen und mittlere Militär-
schulen), und in die höheren Lehranstalten nebst Spezialschulen. Er-
ziehungsanstalten sind in Menge vorhanden. Im Jahre 1849 zählte
man deren 588 mit 30,176 (22,200 männlichen, und 7,976 weiblichen)
Zöglingen. Von diesen waren 152 für allgemeine Bildung bestimmt, für
geistliche 143, und für militärische 56; 64 waren Waisenhäuser, 10 Taub-
stummen-, 6 Blinden- und 175 Privatinstitute. Taubstummeninstitute be-
stehen jetzt 19 in der Monarchie (und zwar öffentliche zu Wien, Linz, Gratz,
Görz, Hall, Prag, Brünn, Lemberg, Mailand, Waitzen und Pressburg, und
8 Privatinstitute), und öffentliche
Blindenanstalten zu Wien, Linz, Prag,
Brünn, Mailand, Padua, Ofen und Pressburg, ausser mehreren Privatinsti-
tuten. — Volks-
und Elementarschulen, in welchen die allgemein-
sten, jedem Staatsbürger unumgänglich nothwendigen Kenntnisse gelehrt
werden, bestanden (1851) 30,132, und zwar (ohne Siebenbürgen) katho-
lische 23,897; akatholische 3,884; israelitische 153. Die Zahl der Lehrer
und Lehrerinne-'i belief sich
auf 55,431; die der schulfähigen Kinder auf


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20. — Oesterreichische Monarchie.

4,208,579, und die der Scliulbesucbenden (oline Krakau) auf 2,565,273.
Nach den Unterrichtssprachen theilten sich die Volksschulen (ohne Sieben-
bürgen) in 7,000 deutsche, 7,015 slavische, 4,063 magyarische, 6,862
italienische, 366 romanische, 3 griechische und 2,607 gemischte (in wel-
chen der Unterricht in 2 oder mehr verschiedenen Sprachen ertheilt wird).
— Gelehrtenschulen sind in Oesterreich: die Gymnasien als Mittel-
schulen, die Universitäten als höchste Lehranstalten, die Rechtsakademien,
die theologischen Lehranstalten, die protestantischen Kollegien und Lyceen
in Ungarn, und die orientalische Akademie. Gymnasien bestanden
(1854) 270, mit 3,096 Lehrern und 48,791 Schülern, und ausser denselben
noch 23 italienische Gymnasialschulen in Dalmatien und 37 in der Lombardei,
Universitäten bestehen 10, und zwar: zu Wien, gestiftet 1365 (1854
mit 2,619 Studenten); Prag, gest. 1348 (mit 1,231 Stud.); Gratz, gest,
1486 (mit 351 Stud.); Innsbruck, gest. 1672 (mit 236); Olmütz,
gest, 1581 (mit 199); Krakau, gest, 1343 (mit 196); Lemberg, gest,
1784 (mit 610); Pavia, gest, 1361 (mit 1,423); Padua, gest. 1228
(mit 1,587), und Pesth, gest, 1465 (mit 919 Studenten). — Mit der
Universität zu Wien ist ein
historisch - philologisches Seminar, mit jenen
zu Prag und Krakau sind philologische Seminare, mit der Wiener und
Prager physikalische Institute, und mit der Wiener ausserdem die Central-
anstalt für Meteorologie und Erdmagnetismus verbunden. — Als juridische
Speciallehranstalten bestehen 7 Rechtsakademien (mit 3jährigem Kur-
sus) zu Pressburg, Kaschau, Grosswardein, Debreczin, Agram, Hermannstadt
und Klausenburg, — Die theologischen Lehranstalten zur Heran-
bildung des Klerus der verschiedenen Konfessionen, beschränken sich auf
das theologische Lehrfach. Katholische bestanden (1853 ausser den
theologischen Fakultäten an den Universitäten) 105, mit 500 Lehrenden
und 3,580 Studirenden, und zwar 58 bischöfliche Seminarien und 47
Klosterstudien; ferner das k. k. höhere Priesterbildungsinstitut zu Wien
für die theologische Professur (1855 mit 37), und das erzbischöfliche
Priesterbildungsinstitut zu Gran (1856 mit 61 Stud.), Die griechisch-
katholische Kirche zählt je 1 bischöfliches Seminar in Gahzien,
Kroatien und Siebenbürgen, und 2 Seminare und 1 Klosterhausstudium in
Ungarn. Die armenisch-katholische Konfession hat
2 Hausstudien
der Mechitaristen in Wien und Venedig; und für den griechisch-
nichtunirten Ritus bestehen je 1 bischöfliches Seminar in Bukowina,
Siebenbürgen und der Militärgrenze, 1 Klerikalseminar zu Zara, und 4
Klerikalschulen. — Für die beiden evangelischen Konfessionen
besteht (ausser 12 als Privatlehranstalten bestehenden Kollegien und Ly-
ceen in Ungarn) die evangelisch-theologische Fakultät zu Wien. Die Uni-
tarier besitzen an 3 Gymnasien theologische Kurse; und für israeli-
tische Rabbinatskandidaten findet sich zu Padua ein Konvikt mit
11 Lehrenden. — Die orientalische Akademie zu Wien, in welcher
orientalische Sprachen, Rechts- und Staatswissenschaften die vorzüglich-
sten Unterrichtsgegenstände sind, ist dazu bestimmt, taugliche Individuen
für den Dienst bei der Gesandtschaft in Konstantinopei und bei den Kon-
sulaten in der Levante zu liefern.

Realschulen für Verbreitung technischer Kenntnisse bestehen
34; Gewerbeschulen sind mit den meisten Gewerbevereinen verbunden,
und höhere technische Institute von grossem Rufe bestehen zu
Wien, Gratz, Triest, Prag, Brünn, Lemberg, Krakau und Pesth. — Nau-
tische Schulen bestehen 4 in Dalmatien, 1 in Kroatien - Slavonien und
1 in Triest. Niedere Bergschulen bestehen 1 in Böhmen,
2 in Ungarn,
1 in Siebenbürgen; niedere landwirthschaftliche Schulen sind
10 in Thätigkeit. Höhere hierher gehörige Lehranstalten sind; die k. k.
Berg- und Forstakademie zu Schemnitz, die Forstlehranstalt zu Mariabrunn,
die beiden montanistischen Lehranstalten zu Leoben und Pribram, die
landwirthschaftliche Lehranstalt zu Ungarisch-Altenburg, und die mit dem
botanischen Garten der Lemberger Universität in Verbindung stehende
Gartenbauschule. —

Chirurgische Lehranstalten bestehen 7, zu Salzburg, Gratz, Inns-
bruck, Olmütz, Lemberg, Pesth und Klausenburg, mit denen, so wie mit
einzelnen Universitäten zugleich Kurse für Hebammen verbunden sind;
ausser welchen sich auch noch selbstständige Heb am mensch ulen zu
Linz, Klagenfurt, Laibach, Triest, ARe Aste, Prag, Krakau, Czernowitz,
Zara, Mailand und Venedig finden. Thierarzneiinstitute bestehen zu
Laibach, Mailand und Pesth.

Bibliotheken finden sich an allen Universitäten, höheren Lehran-
stalten, Mittelschulen, in Konvikten, vielen Klöstern und bei Privaten. Die
bemerkenswerthesten sind: die kaiserliche Hofbibliothek zu Wien (300,000
Bände, 12,000 Inkunabeln, 17,000 Handschriften), die k. k. Bibliothek im
Palaste Brera zu Mailand 0200,000 Bände), die Universitätsbibliotheken zu
Wien (130,000 Bde.), Prag (112,000), Pesth (100,000), Padua (90,000),
Krakau (75,000), Pavia (72,000), Gratz (50,000) und Innsbruck (43,000
Bände); die Bibliotheca Marciana zu Venedig (100,000 Bde.), die Bibliothek
des technischen Instituts zu Gratz (60,000 Bde.) etc. — Naturalien-
sammlungen und Kunstkabinete, Gemäldegallerien, Münz-
und
Antikensammlungen finden sich in Wien, Mailand, Prag, Pavia,
Pesth, und den meisten der übrigen Hauptstädte. Stern warten in Wien,
Prag, Krakau, Padua, Pavia (in Mailand), Pesth (Ofen)], und Privatstern-
warten zu
Kremsmünster, Triest, Senftenberg, Erlau und Karlsburg. —
Von gelehrten Gesellschaften und Vereinen, deren eine Menge
bestehen, erwähnen wir nur: die k. k. Akademie der Wissenschaften zu
Wien, die k. böhm. Gesellschaft der Wissenschaften zu Prag, die unga-
rische Akademie zu Pesth, die k. k. Institute der Wissenschaften zu Mai-
land und Venedig etc. —

Physisch-technische Kultur. — Die Grundlage des National-
reichthums der Oesterreichischen Monarchie liegt in den Resultaten der
Bodenbenützung, und die Landwirthschaft ist die erste und wichtigste
Erwerbsquelle der Bewohner des Kaiserstaats. Böhmen, Mähren, Oester-
reich unter der Ens, die Lombardei und Venedig können den physisch
kultivirtesten Ländern beigezählt werden, während die östlichen Länder
der Monarchie, in der physischen wie technischen Kultur noch weit zurück-
stehen, Von dem Gesammtflächeninhalt des Staats (115,930,200 österr.
Jochen) wurden (1851) 98,912,309 Joch zur Produktion benützt, und an
dieser produktiven Bodenfläche hatten die einzelnen Kulturen folgenden
Antheil: als Ackerland wurden benutzt 36,624,396 Joch, die Weingärten
umfassten 1,224,745, die Wiesen und Gärten 14,085,760, die Olivenwälder
41,376, Lorbeer- und Kastanienwälder 67,249, Weiden 15,556,205, und die
Waldungen 31,311,569 Joch. — Am reichsten an Ackerland sind Mähren,

Böhmen, Schlesien, Galizien, lombardisch-venetianische Königreich, Oester-
reich ob und unter der Ens, die Woiwodschaft, Ungarn, Kroatien und
Slavonien; den bedeutendsten Weinbau besitzen die ungarischen Länder,
Dalmatien, das lombardisch-venetianische Königreich, Oesterreich unter
der Ens, das Küstenland und Südtyrol; auf Viehzucht allein, oder auf Vieh-
zucht und Ackerbau sind vorzugsweise angewiesen: die eigentlichen Alpen-
länder, das Küstenland, die Bukowina, Dalmatien, Venedig, Serbien, das
Banat und die Militärgrenze; reich an Waldungen sind die Alpenländer,
Oesterreich ob der Ens, die Bukowina, die Militärgrenze, Kroatien - Slavo-
nien und Siebenbürgen; arm an Forsten ist das lombardisch-venetianische
Königreich, die Woiwodschaft und das Banat.

Der Ackerbau ist ungemein blühend, und erzeugt vorzugsweise
Hafer, Roggen, Gerste, Weizen und Mais; Buchweizen, Hirse und Dinkel;
Reis wird nur in der Lombardei, in Venedig, einem Theil des Küstenlandes
und einigen Gegenden des Banats gebaut. Das Gesammterzeugniss an
Getreide in der Monarchie betrug im Jahre 1851: 263,060,000 Wiener
Metzen. Hülsenfrüchte (Erbsen, Fisolen, Bohnen und Linsen) werden
besonders in Ungarn, Böhmen, Galizien und Mähren im Ueberfluss gewon-
nen, und belief sich der Ertrag derselben im genannten Jahre auf 6,519,900
Wiener Metzen. Die Menge des aus dem Getreide und den Hülsenfrüchten
gewonnenen Strohes wurde auf 400 MIR. Wiener Zentner angeschlagen.
— Von Knollengewächsen und F utterpflanzen werden vorzugsweise
Kartofl-eln (83,823,000 W. Metzen), Kopfkohl (als Viehfutter, durchschnitt-
lich 70 Mill. Schillinge zu 30 Stück), Rüben (besonders zur Zuckerfabri-
kation, circa 40 Mill. W. Metz,), Wicken und Klee (Kleeheu 81,699,000
Zentner) etc, gebaut. Gegenstände des Ackerbaues in mehreren Kultur-
ländern sind ferner noch: Zwiebeln und Knoblauch, Meerrettig, Spargel,
Gurken, Kürbisse und Melonen, die in anderen wiederum nur Gegen-
stände des Gartenbaues sind. Von Handelspflanzen, die Oesterreich
in grösserer Menge erzeugt, sind besonders Hanf (1,628,800), Flachs
1,181,900), Leinsamen (525,400), Hopfen (65,850), und Tabak (766,900
Zentner), zu erwähnen, ausser diesen wird Raps in Menge gebaut, und
Krapp, Saflor, Waid und Wau, Anil, Kümmel, Fenchel, Anis, Cichorie,
Weberkarden, Safran, Senf, türkischer Pfeffer, Mohn, Sumach, Süssholz
und Rhabarber gartenmässig in den südlichen und östlichen Kronländern
gewonnen. — Der Weinbau lieferte 1851: 41,498,800 niederösterreich.
Eimer Wein. Am süssesten, aber nicht haltbar, sind die italienischen, am
feurigsten die ungarischen Weine, uie edelsten Weinsorten sind: in Un-
garn der tokaier, menescher, ruster, ofener, ödenburger, erlauer, schom-
lauer nnd georger Wein; in Kroatien der Mozlawina; in der Woiwodina
der Verschatzer und Karlowitzer; in Siebenbürgen der Krakkoer; in der
Militärgrenze der Weisskirchner; in Oesterreich unter der Ens der Gumpolds-
kirchner, Mailberger, Bisamberger, Grinzinger, Weidlinger; in Böhmen der
Melniker; in Mähren der Bisenzer und Zuckerhandler; in Steyermark der
Luttenberger, Radkersburger und Pettauer; in Görz der Piccolitwein; in
Tyrol der Meraner und Trienter; in Italien der Muskat von Brescia und
der Friauler; in Dalmatien der Malvasier von Ragusa, und der Muskat von
Almissa, — In Galizien, Schlesien und Salzburg wird kein Wein gebaut.
Der Gemüse- und Küchengewächsbau ist nur in der Nähe grösserer
Städte und Ortschaften von Belange, der Obstbau hingegen findet ÜberaH
einen starken Betrieb, und Aepfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Nüsse
werden, mit Ausnahme der höheren Gebirgsgegenden, in aüen Kronländern
in Menge gewonnen. Von Südfrüchten gedeihen Mandeln und Feigen
Citronen und Pomeranzen in Dalmatien, der Lombardei, Venedig, Südtyrol,'
im Küsteniande und dem Süden der ungarischen Länder; und in Dalmatien
überdiess Granatäpfelbäume, Dattelpalmen und Lorbeerbäume, selbst ohne
Pflege. Die Kultur des Maulbeerbaumes ist am ausgedehntesten im lom-
bardisch-venetianischen Königreiche und in Südtyrol. Kastanien, in ganzen
Wäldern, sind in den italienischen Ländern und im westlichen Ungarn;
und der Gesammtertrag an Obst in der ganzen Monarchie ist auf minde-
stens 10 Mill. Wiener Metzen anzuschlagen.

Der Waldbau ist höchst ansehnlich; auf hoher Stufe steht die
Forstkultur in Böhmen, Mähren, Schlesien, Oesterreich ob der Ens und
Salzburg, — Die grössten zusammenhängenden Waldungen sind an den
Karpathen in Ungarn, Galizien, der Bukowina und Siebenbürgen, und in
den westlichen Alpenländern, Durch Holzreichthum ausgezeichnet sind
der bakonyer Laubwald (12 M. lang und 2—5 M. breit), der Böhmerwald,
der Eichwald von Montana in Istrien etc. Der jährliche Holzertrag wird
auf 36 Mill. Wiener Klafter geschätzt. Massen von Holz werden jährlich
ausgeführt, und durch Einsammeln von Galläpfeln, Knoppern und Eicheln
(in Ungarn, Slavonien, Istrien), Gewinnung von Feuerschwamm (in Krain
und Ungarn) und Gerberlohe, und Erzeugung der Pottasche, Terpentin und
Terpentinöl, Theer, Pech, Russ und Kohlen eine bedeutende Nebeneinnahme
gewonnen.

Der Viehzucht wird grosse .Aufmerksamkeit gewidmet, in einigen
Kronländern kann sie sogar vortrefflich genannt werden, im Ganzen ver-
mag sie aber noch nicht, durch ihre Erzeugnisse den inneren Bedarf des
Landes zu decken. Für die Pferdezucht wird ziemliche Sorge getragen;
sie ist über alle Kronländer verbreitet, und besonders in Böhmen, Mähren,
Oesterreich, Steyermark, Ungarn, Siebenbürgen, der Bukowina und GaHzien
zu Hause. Esel und Maulthiere kommen nur in den italienischen
Ländern, in Dalmatien, Südtyrol, der Woiwodina und im Küstenlande in
grösserer Menge vor. Die Zahl der vorhandenen Pferde betrug (1851)
3,229,884, die der Esel und Maulthiere 116,210. — Gegenwärtig beläuft
sich die Menge der Pferde auf mehr als 4 Mill. Stück. Hornvieh wird
im Ganzen noch nicht m einer dem Bedarf entsprechenden Menge gezogen,
und nur in einzelnen
Gegenden (in Tyrol, Oesterreich ob der Ens, Steyer-
mark, Salzburg
und Kärnthen) ist die Rinderzucht eine ausgezeichnete zu
nennen. In Ungarn wird die Rindviehzucht im Grossen betrieben, aber
meist
nur eine nomadisirende. Der Viehstapel, der im Jahre 1851 (mit
Apnahme des
Jungviehs) 10,410,484 Stück betrug, wird jetzt auf 14 bis
15 Mill. geschätzt. Die Milchwirthschaft ist vorzüglich im Westen der Mo-

«mI^ Hause, und beläuft sich der jährliche Ertrag an Kuhmilch auf
o 800 Mill. Wiener Maass, der Ertrag an Butter, Schmalz, Molken und To-
Pfen
Uber 3 Mill., und jener an Käse (mit Einschluss des Schafkäses) an
2/io Mill. Zentner, — Die Schafzucht ist von ungemeiner Wichtigkeit,
Am vorzüghchsten wird sie in Mähren und Schlesien, in Böhmen, in
Oesterreich unter und ob der Ens, und Ungarn betrieben. Der Schafstand
der Monarchie betrug 1855: 30,830,000 Stück. Wenigstens drei Fünftel
der Schafe sind als veredelte anzunehmen. Die jährliche Wollproduktion


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20. — Oesterreiehisclie Monarchie. 9

beträgt nahe an 600,000 Zentner. ~ Die Ziegenzucht ist allgemein;
am meisten jedoch in den Gebirgsländern. Man zählt 2,275,900 Ziegen,
die einen jährlichen Milchertrag von 518 Mill. Wiener Maass gewähren.
Die Schweinezucht ist namentlich in den ungarischen Ländern, in
Siebenbürgen, der Militärgrenze, in Böhmen, Mähren und Schlesien, von
hoher Bedeutung. Im Jahre 1851 betrug der Schweinestand 7,401,300 Stück.
— Die Federviehzucht wird überall betrieben, und ist von grossem
Belange. Die Bienenzucht dagegen steht immer noch auf einer niede-
ren Stufe, und der innere Bedarf an Honig und Wachs wird nicht gedeckt.
Die Zahl der Bienenstöcke beträgt nahe an IVz Millionen. Am rationell-
sten findet der Betrieb in Kärnthen, Oesterreich unter der Ens, Böhmen
und Mähren statt. Der Ertrag an Honig und Wachs wird auf 125,000
Zentner (93,000 Ztr. Honig, 32,000 Ztr. Wachs) geschätzt. Die Seiden-
raupenzucht hat ihren Hauptsitz im lombardisch-venetianischen König-
reiche und Südtyrol, und liefert jährlich gegen V2 Mill. Zentner an Seide-
cocons. —

Die Jagd ist in Böhmen, Mähren, Schlesien, Oesterreich unter und
ob der Ens, den ungarischen Ländern und der Bukowina, immer noch von
Bedeutung. Hasen und Rebhühner sind das verbreitetste Wild; Roth- und
Schwarzwild ist am meisten in Salzburg, Kärnthen, Steyermark, Tyrol,
Böhmen, Mähren und Ungarn. Gemsen sind auf den Hochalpen von Steyer-
mark, Kärnthen und Tyrol; Bären kommen in den Alpen und Karpathen,
im Küstenlande und Dalmatien, und eben daselbst, sowie in Ungarn, Galizien,
Siebenbürgen und der Bukowina auch Wölfe vor; Luchse sind selten (am
häufigsten noch in Slavonien) ; den Schakal findet man auf einigen dalmati-
nischen Inseln; Biber an der Donau, Leitha, Traun und am Bug; Füchse,
wilde Katzen, Marder, Iltisse und wildes Geflügel fast in allen Provinzen
des Reichs. Die Flussfischerei wird in aRen Provinzen als Nebenbe-
schäftigung, die Teichwirthschaft am vollkommensten in Böhmen,
Mähren und Oesterreich betrieben. Die Seefischerei bildet an den
Küsten des adriatischen Meeres ein eigenes bedeutendes Gewerbe, beson-
ders die auf Thunfische und Makrelen (bei Lissa und Lesina), Sardellen
(namentlich bei der Insel Sansego), Krebse und Austern. Schildkröten
finden sich in Menge in Ungarn, eben dort und in Dalmatien Blutegel;
und Perlenmuscheln in der Wottawa und .Moldau, in Böhmen etc. —

Der Bergbau wird im Oesterreichischen Staate sehr ausgedehnt
betrieben, immer mehr ausgebildet und befördert, ist am wichtigsten in
Steyermark, Kärnthen, Krain, Ungarn, Tyrol, Siebenbürgen, Oesterreich ob
der Ens, Salzburg, Böhmen und Mähren, und beschäftigt in der ganzen
Monarchie, ohne die Köhler und sonstige Nebenarbeiter gegen 120,000 In-
dividuen. Unter den Metallen, welche gewonnen werden, ist das Eisen,
sowohl der Masse, als dem Gesammtwerthe nach, das wichtigste; diesem
zunächst steht in Bezug auf den Geldwerth der Ausbeute, die Produktion
an Silber, Gold, Kupfer und Blei; die Ausbeute der übrigen Mineralien ist
geringer. Der Gesammtwerth sämmtlicher Berg- und Hüttenprodukte in
Oesterreich (mit Einschluss von Braunstein, Graphit, Asphalt, Steinkohlen
und Torf) beRef sich im Jahr 1851 auf 26,976,743 fl., davon 9,225,319 fl.
von der Aerarial- und 17,751,424 fl. von der Privatproduktion. Gold
kommt am meisten in Siebenbürgen und Ungarn, dann noch in Salzburg,
Tyrol, Banat etc. vor. Die Gesammtausbeute betrug im Jahre 1854: 6,381
Wiener Mark. — Eisen ist durch die ganze Monarchie verbreitet; das
meiste und beste aber liefert Steyermark. Die Gesammtausbeute an Roh-
eisen belief sich (1854) auf 4,151,505 Wiener Zentner; Gusseisen wurden
582,466 Ztr. erzeugt. Die Zahl der Hochöfen beRef sich (1851) auf 264,
wozu noch 75 Kupol- und Flammenöfen zur Erzeugung feinerer Guss-
waaren kommen. — Kupfer findet sich am reichRchsten in Ungarn, Serbien
und dem Banat, in Venedig, Tyrol, Siebenbürgen, Bukowina etc. Die Kupfer-
produktion beRef sich (1853) auf 45,265 Ztr. Blei wird in grosser Menge
in Kärnthen gewonnen; sonst auch noch in Ungarn, Krain, Tyrol, Böh-
men etc.; die Ausbeute (1853) betrug im Ganzen 93,368 Zentner. Blei-
glätte kommt vorzugsweise in Böhmen und Ungarn, Bleierze
(zum
Verkaufe) in Böhmen vor. Zinn hat nur Böhmen bei Graupen und Joa-
chimsthal (1853: 652 Zentner); Zink und Galmey findet sich am meisten
im
Krakauer Gebiete, dann in Kärnthen, Krain, Tyrol und Venedig. An
Zink wurden (1853) 18,813, an Galmey 43,411 Ztr. gewonnen. Queck-
silber liefert Idria in Krain, dann auch Oberungarn; die Ausbeute be-
trug (1853) 3,378 Zentner. Kobalt, Nikel, Antimon, Arsenik, Wismuth,
Wolfram, Chrom- und Uranerze, werden in verschiedenen Theilen der
Monarchie gewonnen, doch ist die Ausbeute bis jetzt verhältnissmässig un-
bedeutend. Schwefel produziren am meisten Galizien und Böhmen
(1853: 32,069 Ztr.); Steinkohlen werden in allen Kronländern (mit
Ausnahme von Salzburg, der Bukowina, Siebenbürgen und der Militär-
grenze), am meisten aber in Böhmen, Mähren, Schlesien etc. gewonnen.
Die Gesammiproduktion, die einer viel bedeutenderen Steigerung fähig ist,
betrug (1854) 33,178,536 Wien. Zentner. Torfmoore gibt es in den
meisten Kronländern, werden aber im Ganzen wenig benutzt. Im J. 1851
betrug die gesammte Torfproduktion nur 742,081 Zentner. An S a 1 z hat
Oesterreich einen ungeheuren Reichthum. Steinsalz liefern in uner-
schöpflicher Menge die Salzlager in den Karpathen in Galizien (Wieliczka,
Bochnia etc.), m Ungarn, Siebenbürgen und der Bukowina, dann die Alpen
Oberösterreichs, Salzburgs, Steyermarks und Tyrols; Sud s alz Oberöster-
reich (Salzkammergut Ebensee, Ischl, Hallstadt), Salzburg (Hallein), Steyer-
mark (Aussee), Tyrol (Hall), Galizien und Ungarn (Soôvâr); Seesalz
(nicht genügend für den Bedarf) wird in dem Gebiete von Triest, in Istrien
und Dalmatien gewonnen. Die Salzproduktion ist Gegenstand eines Staats-
monopols und wird vom Staate selbst betrieben, nur bei der Gewinnung
von Seesalz sind auch Privatsalinen beschäftigt, die aber das Produkt zur
Einlösung an das Aerar abgeben müssen. An Sudsalz wurden (1854)
2,328,126, an Steinsalz 3,299,898, und an Seesalz 861,310 Ztr. produzirt.

Die gewerbliche Industrie ist in Oesterreich ungemein ent-
wickelt und die technische Kultur steht auf einer so hohen Stufe
der Ausbildung, dass die Monarchie m vielen Erzeugnissen ungescheut mit
öem Auslande zu konkurriren vermag, in manchen selbst unübertrefl'bar
'St. Die Verfertigung von Leinen-, Tuch-, Seide-, Gold-, Silber- Eisen-
Glas- und Spiegelwaaren bilden die Glanzpunkte der österreichischen In-
dustrie. Die gewerbRche Thätigkeit ist indessen nicht in allen Kronländern
Sleich; und während in einigen, im Westen (namentlich in Böhmen Mäh-
ï'en, Schlesien, Oesterreich unter der Ens und der Lombardei) das Fabrik-
^nd Manufakturwesen sehr blühend ist, sind in anderen (in Galizien der
Bukowina, in Ungarn, der Woiwodina und Siebenbürgen) grössere Unter-

Bromme'« Hand-Atlas. — Oeeterteichische Monarchie, c.

nehmungen seltener, obwohl gewöhnliche Handwerker in genügender Zahl
vorhanden sind, und in noch anderen (Kroatien, Slavonien, Dalmatien und
der MRitärgrenze), sind selbst die letzteren nicht in hinreichender Menge
zu finden. Das KRma, der Charakter der Bewohner, und deren natürliche
Anlagen, Fleiss und Ausdauer üben grossen Einfluss auf diese Verschieden-
heit; und Mangel an Schulen, Kapitalien und Kommunikationsmitteln anf
der einen, sowie das Vorhandensein derselben auf der andern Seite, sind
die allgemeinen Ursachen des Stillstandes, sowie des Fortschrittes der
Industrie in den einzelnen Kronländern. — Förderlich für dieselben er-
wiesen sich die vielen technischen. Real- und Gewerbeschulen, die Handels-
und Gewerbekaminern, die Gewerbsvereine (zu Wien, Prag, Reichenberg,
Iglau, Linz, Gratz, Feldkirch, Mailand, Hermannstadt, Kronstadt, Bistritz,
Mediasch und Schässburg), die öflTentRchen Industrie-AussteRungen, die
Verleihung von Privilegien (nach dem vortrefl'lichen Gesetze vom 15. Aug.
1852), die Ertheilung von Prämien von Seiten der Regierung, die Kredit-
anstalt für Handel und Industrie, und vor ARem die, von der Regierung
angebahnten Schritte zur Einführung von Gewerbefreiheit in aRen Kron-
ländern.' Gewerbefreiheit besteht bis jetzt nur in dem lombardisch-vene-
tianischen Königreich, in aRen übrigen Provinzen des Reichs ist aRgemein
noch das Konzessions-System eingeführt. — Der Werth der Industrie-
Erzeugnisse wird auf 1,000 bis 1,200 Mill. Gulden geschätzt, wovon Vs
auf Böhmen, 1/7 auf Niederösterreich und Wien, auf Mähren mit Schlesien
und auf die Lombardei je Vio kommen. Dalmatien und die Militärgrenze
nehmen den geringsten Antheil an der Industrie, die im Gesammtstaate
ungefähr 9 Mill. Menschen (d. h. ein Viertel der Bevölkerung) beschäftigt.
Die Zahl der eigentlichen Fabriken und Manufakturen in der Monarchie
ue iel sich 1851 auf 7,681. — Mit Verzehrungsgegenständen beschäftigte
^oiizeigewerbe (Feischer, .Müller, Brauer, Essigsieder, Brantweinbrenner etc.)
üestaiiüen 268,820; nicht mit Verzehrungsgegenständen beschäftigte Polizei-
gewerbe (Anstreicher, Lakirer, Apotheker, Böttcher, Glaser, Hufschmiede,
Maurer, Seifensieder, Schlosser, Schneider, Schuhmacher, Tischler, Zimmer-
leute, Wachszieher etc.) 261,870; und Kommerzialgewerbe (Gold- und
»ilberarbeiter, Kupferschmiede, Roth- und Gelbgiesser, Gürtler, Stahlar-
oeiter, Zinngiesser, Spengler, Schmiede aller Art und Drahtzieher, Band-
unü andere Weber, Posamentirer, Kappenmacher, Seiler, Kürschner, Hand-
schuhmacher, Riemer, Sattler, Färber, Bürstenmacher, Kammacher, Drechs-
ler, Wagner, Uhrmacher, Kupfer- und Steindrucker, Buchbinder, Galanterie-
arbeiter, Parfümeurs, Instrumentenmacher aller Art, Maler, Bildhauer etc.)
2o3,.399. — Die Industrie in Flachs und Hanf war lange Zeit hin-
durch die wichtigste der Monarchie und beschäftigt, obwohl sie gegen
früher sehr abgenommen hat, immer noch eine grosse Menge von Arbei-
tern. Die Flachsspinnerei, die in allen Kronländern grösstentheRs als
Nebenbeschäftigung der ländlichen Bevölkerung betrieben wird, ist zumeist
Handspinnerei. Der zur Verarbeitung gelangende Flachs beträgt 1,180,000,
der Hanf 1,900,000 Zentner, zusammen im Werthe von 523/4 MiR. Gulden;
die jährlich erzeugte Garnmenge beläuft sich auf 1,270,000 Zentner, im
Werthe von G5 MiR. Gulden C.-M. — Maschinen-Flachsgarnspinnereien
zählte man (1854) 22, mit
81,996 Spindeln. Die Leinenweberei ist gleich-
faRs meist Handweberei, und wird in gröberen Sorten für den Hausbedarf
am grossartigsten in Ungarn, GaRzien und der Bukowina, in feineren
Sorten für den Handel am bedeutendsten in Böhmen, Mähren und Schlesien,
dann in Oesterreich ob der Ens und in der Lombardei betrieben. Segel-
tuch erzeugt vorzugsweise das lombard.-venet. Königreich, Mähren und
Schlesien; Seiler- und Tauschlägerwaaren Venedig, das Küstenland und
Ungarn. Der Werth sämmtlicher Erzeugnisse aus Flachs und Hanf werden
auf 130% MRL Gulden, und die Zahl sämmtlicher Individuen, die sich an
der Erzeugung von Flachs- und Hanfwaaren betheiligen, auf 4V2 Mill. ge-
schätzt. — Die Baumwoll-Industrie ist trotz ihres kurzen Bestehens
ungemein blühend, und während die Baumwolle-Einfuhr im Jahre 1831
nur 101,249 Zentner betrug, sich im Jahre 1841 auf 248,121 Ztr. steigerte,
erreichte dieselbe 1850 eine Höhe von 522,929 Ztr. Die Zahl der Spinne-
reien war 1854 auf 189, mit 1,533,243 Spindeln gestiegen; die jährRche
pzeugiing von Baumwollgarn und zwirn betrug zwischen 400 — 450,000
Ztr., und der Gesammtwerth der in der Monarchie erzeugten BaumwoH-
waaren jährlich circa 80 MIR. Gulden. — Die Schafw oll-Industrie ist
sehr verbreitet und steht auf hoher Stufe der Vollkommenheit. Die Ver-
spinnung der Schafwolle beschäftigt die grösste Zahl von Menschen in
Mähren, Böhmen, Schlesien und Oberösterreich, dann auch für den Haus-
bedarf in Ungarn, Siebenbürgen, der MiRtärgrenze und Dalmatien. Zur
jährlichen Verspinnung gelangen mindestens 600,000 Ztr., im Werthe von
50 MiR. Gulden. Die meisten Spinnmaschinen und Wollspinnfabriken sind
in Böhmen und Mähren. In der Tuchfabrikation zeigen Mähren, Schlesien
und Böhmen die grösste Betriebsamkeit. Die Shawifabrikation bildet für
Wien einen ansehnlichen Zweig der Industrie; Kotzen und Decken liefern
die ungarischen Länder, GaRzien und Dalmatien; Teppiche Wien, Linz,
Tyrol; Matrosentuch Galizien und das Küstenland; gewirkte Waaren be-
sonders Böhmen und Mähren. Der Werth der Erzeugnisse der SchafwoII-
Industrie heläuft sich auf
IO6V2 MRl. Gulden (wogegen 50 MiR. G. Roh-
stoff und 31
/2 Mill. G. vom Auslande eingeführte Halbfabrikate). — Die
Seiden-Industrie ist für die südlichen Provinzen von Wichtigkeit, und
stellt einen jährRchen mittleren Geldwerth von 60 MiR. Gulden dar. Die
gesammte in der Monarchie gewonnene Rohseide beläuft sich auf 41/2 Mill.
Pfund. Die eigentliche Seidenwaarenverfertigung kommt am meisten in
Wien, Mailand und Como vor. — Die Industrie in gemischten Stoffen
(WoRt, BaumwoR-, Seiden- und LeinstofTe) ist in steter Zunahme begriffen,
und vorzugsw'eise in Böhmen, Niederösterreich, Mähren und Schlesien.
Die Stickerei wird fast in allen Kronländern betrieben, am meisten im
Erzgebirge, in Wien und Vorarlberg. — Die Leder-Industrie, obwohl
in aRen Theilen der Monarchie betrieben, und ein sehr bedeutender Zweig
der österreichischen Gewerbthätigkeit, erfreut sich im ARgemeinen keiner
Vervollkommnung. In der Lohgerberei, die am besten im lombard.-venet.
Königreich betrieben wird, zeigt sich viel Vernachlässigung; eine Ausnahme
macht die Alaun- und Sämischgerberei, so wie die Erzeugung von lakir-
tem Leder. Der inländische Rohstoff reicht für den Bedarf nicht hin, und
beträchtliche Mengen von Häuten und FeRen müssen aus dem Auslande
eingeführt werden; doch auch das erzeugte Leder genügt dem Bedarfe der
mannigfaltigen Lederwaaren-Industrie nicht. Der Geldwerth sämmtlicher
Lederwaaren wird auf 100 MiR. Gulden geschätzt. — Die Industrie in
Holz ist ungemein mannigfaltig und von grosser Bedeutung. Landwirth-
schaftliche und geringfügige Hausgeräthe werden für die Ausfuhr nach


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10 20. — OesterreieMsehe MonareMe.

dem Auslande fabrikmässig gewonnen; feinere Holzarbeiten, wie Kinder-
spielwaaren etc., theils fabrikmässig, theils als Nebenbeschäftigung in
vielen Gebirgsstrichen (besonders in Tyrol, Ober-Oesterreich, Salzburg
und Böhmen) erzeugt. Bau- und Kunst-Tischlerei, Anfertigung von Par-
quetten und Mosaikböden, von Holzgalanteriearbeiten, und der Wagenbau,
findet in den meisten der grösseren Städte statt, und von Wien aus sind
Möbeln und Waagen bedeutende Ausfuhrartikel, Der Schifl'bau in Dalma-
tien, dem venet. und kroatischen Küstenlande ist von grosser Wichtigkeit;
und der Geldwerth sämmtlicher Holzerzeugnisse ist auf mindestens 40 Mill.
Gulden jährlich anzuschlagen. — Die Papierfabrikation hat erst seit
Entstehung der mechanischen Papierfabriken einen namhaften Aufschwung
erhalten, und beschäftigte (1854) 350 Papiermühlen und 47 Papierfabriken,
mit 766 Bütten und 72 Maschinen (die bedeutendsten in der Lombardei,
Oberösterreich, Böhmen und Venedig). Tapeten und bunte Papiere werden
vorzugsweise zu Wien, Papiermache-Arbeiten zu Wien, Gratz, Sandau und
Reichenau in Böhmen und Rohoncz in Ungarn erzeugt, — Zucker und
Syrup werden aus Rohzucker, wie auch aus inländischen Stoffen, vor-
zugsweise aus Runkelrüben, nur in Böhmen und Unterosterreich aus Kar-
toffeln erzeugt. Aus inländischen Stoffen wurden (1850) 275,000 Zentner
gewronnen, und (1854) bestanden 128 Rübenzuckerfabriken im Lande, welche
zusammen 7,262,000 Ztr. Rüben verarbeiteten. An Kolonialzucker wurden
in demselben Jahre 600,000 Ztr. im Lande rafflnirt. — Bierbrauereien
zählt man 2,998 (davon allein 1,057 in Böhmen), die zusammen gegen
12 MilL Wien. Eimer Bier erzeugen. — Branntweinbrennereien be-
stehen 14,917, von denen 115 fabrikmässig, 2,714 gewerbsmässig und
12,088 als Nebenbeschäftigung der Landwirthschaft betrieben werden. —
Die Essigfabrikation, so bedeutend sie auch ist, deckt noch immer
den Bedarf nicht. — Die Oelbereitung ist zum grössten Theil Neben-
beschäftigung der Landwirthschaft, und fast nur in Ungarn, der Woiwod-
schaft und dem Banate in fabrikmässigem Betriebe. Die Gesammterzeu-
gung wird auf 15 Mill. Gulden geschätzt. Die weitere Verwendung des
Oels zur Seife ist nur in Triest und Venedig bemerkenswerth. Die
Tabaksfabrikation ist Staatsmonopol, nimmt von Jahr zu Jahr an
Umfang zu. In der ganzen Monarchie bestehen jetzt 27 Tabakfabriken,
welche an 900,000 Ztr. rohen Tabak verarbeiten. Die grössten sind zu
Haimburg und Pesth. — Die Eisen-Industrie ist der wichtigste Zweig
der gesammten Montan-lndustrie und zugleich einer der ältesten, und wird
am thätigsten und geschicktesten in Steyermark, Kärnthen, Krain, Ungarn,
Oesterreich und Böhmen betrieben. In der ganzen Monarchie bestehen
893 Eisen- und Stahlhämmer (mit 2,184 Feuern), 29 Puddlingswerke (mit
87 Puddlingsöfen, 53 Walzenpaaren uud 63 Schwelssöfen), 68 Walzwerke
(mit 249 Walzenpaaren und 168 Glühöfen), 18 Gussstahlöfen, und 75 me-
chanische Werkstätten. Die Sensen-, Sichel- und Strolunesser-Fabrikation
ist eine der stärksten Verarbeitungen des gewonnenen Eisens, hat eine
hohe Vollkommenheit erlangt, und ist vorzugsweise iu Steyermark und
Ober- und Nieder - Oesterreich zu Hause. Feilen w erden hauptsächlich
in Ober- und Niederösterreich und der Lombardei, Pfannen und Kessel
in Niederösterreich und der Lombardei, Draht in Ober- und Niederöster-
reich, Kärnthen uud Böhmen, Nägel in der Lombardei, Krain und Ober-
Österreich gewonnen. Gewehrfabriken bestehen in den meisten Kronlän-
dern (am vorzüglichsten in der Stadt Steyer in Oberösterreich, im kärnth-
nerischen Drauthale, in Wien, Brescia und Karlsbad); andere Handwaffen,
so wie Schneide- und andere leichte Eisen- und Stahlwaaren erzeugen
Wien, Gratz, Klagenfurt, Waidhofen an der Ips, Steyer; dann Karlsbad,
Horzowitz und Pürglitz in Böhmen, Blansko und Friedland in Mähren,
Sterzing in Tyrol, und Como und Varese in der Lombardei. Die Maschi-
nenfabrikation, welche sich rasch entwickelte, ist in neuerer Zeit ein
selbstständiger Industriezweig für Oesterreich geworden, ist aber noch
nicht im Stande, dem Bedarfe zu genügen. Die grössten Maschinen-
fabriken bestehen in Wien und zu AViener-Neustadt, dann zu Prag,
Reichenberg, Mailand, Venedig und Triest. Mit Ausschluss der Bergleute
beträgt die Zahl der mit der Eisen-Industrie Beschäftigten 256,000 Men-
schen, und der Werth der Gesammterzeugung der Eisenmanufaktur gegen
54 .MilL Gulden. — Die Industrie in andern Metallen ist von ge-
ringerem Belange, deckt aber den Bedarf hinlänglich. — Die Uhrmache-
rei, die bei 2,500 Meister beschäftigt, ist nur in Wien, Prag, Gratz und
Mailand von Belang.— Die Verfertigung musikalischer Instrumente
ist von ziemlicher Wichtigkeit. Klaviere werden vorzugsweise zu Wien,
Prag und Salzburg, Streichinstrumente zu Wien, Prag, Mailand und Cre-
mona, Blasinstrumente zu Wien, Prag und überhaupt in Böhmen verfertigt.

— Die Thonwaarenerzeugung ist in allen Kronländern verbreitet;
Wedgewood-ähnliche Geschirre werden vorzüglich in Böhmen, Porzellan
von besonderer Güte in der Aerarialfabrik zu Wien, dann in Böhmen,
Steingut und Fayance in Böhmen, Niederösterreich und Mähren fabrizirt.

— Die Glas- und Spiegel-Industrie bildet einen Hauptzweig der ge-
werblichen Thätigkeit Böhmens, doch sind auch in allen andern Kronlän-
dern (mit Ausnahme Dalmatiens, des Küstenlandes und der Militärgrenze)
Glas- und Spiegelfabriken vorhanden, und in der ganzen Monarchie be-
stehen 155 Glashütten und 54 Glasfabriken, die einen jährlichen Durch-
schnittswerth vom 18. MilL Gulden an Glaswaaren erzeugen. —

Handel. — In der Mitte Europa's gelegen, im Süden vom adriati-
schen Meere bespült, im Inneren von zahlreichen schiffbaren Flüssen durch-
strömt und von guten Landstrassen und Eisenbahnen durchschnitten, hebt
sich Oesterreichs Handel, der an sich schon sehr ansehnlich war, mit
jedem Jahre. Der innere Handel, der bis in die neueste Zeit durch die
Zwischenzolllinien der ungarischen Länder und Siebenbürgens sehr beengt
war, wurde nach Aufhebung dieser vollständig freigegeben, und entfaltete
sich von da an immer lebhafter, und mit Ausnahme der Erwerbsteuer und
einer bei bestimmten Erzeugnissen eintretenden Kontrole unterliegt der
inländische Handel in Oesterreich keiner weiteren Beschränkung und Ab-
gabepflicht. Für aus dem Auslande eingeführte Waaren werden Einfuhr-
zölle erhoben, welche bei Produkten, die nicht im Inlande erzeugt wer-
den (wie Kolonialwaaren), so wie bei landwirthschaftlichen Erzeugnissen,
gering, bei Fabrikaten und Kunstprodukten hingegen höher sind. Der neue
Zolltarif vom 1. Jan. 1854 entspricht vollkommen den Anforderungen des
Schutzzollsystems. Die Ausfuhrzölle sind von wenig Bedeutung, die
Durchfuhrzölle blosse KontrolzöUe. Dem Aus lau de gegenüber zerfällt
das Kaiserreich in 2 Zollgebiete, von welchen das eine Dalmatien, das
andere (das allgemeine österreichische Zollgebiet) die übrigen Kronländer,
mit Ausnahme der Freihäfen Triest, Venedig, Fiume, Buccari, Zengg,

Portore und Karlopago, eines Theils der Handelsstadt Brody in Galizien, der
Gemeinde Jungholz in Tyrol, und der Gemeinden Livigno und Trepalle in
der Lombardei, umfasst. Die genannten Häfen, Städte und Gemeinden
sind Zollausschlüsse, deren Waarenverkehr zumZwecke der Hebung des
Zwischenhandels keiner Zollpflicht unterworfen ist. — Der innere Handel
Oesterreichs ist ausserordentlich lebhaft, am lebhaftesten in Böhmen, Mäh-
ren, dem
lombardisch-venetianischen Königreiche und Niederösterreich.
Der Verkehr, welchen die ungarischen Länder, Siebenbürgen und die Mili-
tärgrenze mit den übrigen Kronländern unterhalten, umfasst, bei ziemlich
gleichen Ziffern der»Ein- und Ausfuhr, einen Gesammtwerth von mehr als 120
Mill. Gulden. Der Mittelpunkt des gesammten Binnenhand eis ist Wien,
Andere wichtige Handelsplätze im Inneren des Reichs sind: Pesth, Prag.
Brünn, Lemberg, Mailand, Bötzen, Linz, Salzburg, Reichenberg, Pilsen,
Olmütz, Troppau, Brody, Pressburg, Debreczyn, Kaschau, Oedenburg, Sem-
lin, Agram, Hermannstadt, Kronstadt, Gratz, Bergamo, Brescia, Mantua,
Verona und Padua.

Der Handel Oesterreichs mit dem Aus lande hat durch den 1853
mit dem deutschen Zollvereine abgeschlossenen Handelsvertrag, so wie
durch den Beitritt Modena's, Parma's und Lichtensteins zum Österreich.
Zollverein, eine besonders lebhafte Bewegung erlangt. Der Werth der
Waareneinfuhr Im Jahre 1853 betrug 197,392,533, der Werth der
Waarenausfuhr 217,562,184 fl. Auf den Verkehr über die Landgrenze
kamen von der Einfuhr 151,790,332, von der Ausfuhr 178,895,226 fl.;
auf den Verkehr über die Seegrenze und mit den Freihäfen von der
Einfuhr 45,602,201 , von der Ausfuhr 38,666,958 fl. — Der Zollertrag
der Handelswaaren betrug 1853 bei der Einfuhr: bei dem Verkehre über
die Landgrenze 11,698,899, bei dem über die Seegrenze 9,388,474, im
Ganzen 20,987,373 fl.; bei der Ausfuhr: über die Landgrenze 901,107,
über die Seegrenze 115,850, im Ganzen 1,016,957 fl. — Im Jahre 1856
betrug der Werth sämmtlicher Waareneinfuhren 286,931,281, der Werth
der .\usfuhren 243,921,829 fl. C.-M. — Auch der Transitohandel Oester-
reichs ist von grosser Wichtigkeit, und nehmen an demselben Triest, Ve-
nedig und Wien, dann Pesth, Semlin, Karlstadt, Fiume, Bötzen, Brody,
Krakau, Kronstadt und Czernowitz, so wie Dalmatien, den stärksten Antheil.
Der Geldwerth der durch das österreichische Zollgebiet gelangten Durch-
fuhr belief sich 1852 auf 106,900,952 fl. — Der Seehandel der öster-
reichischen Häfen, der nicht in deir Handel mit dem Auslande (der oben
berührt ist) allein besteht, sondern den gesammten Verkehr zur See
(einschl. des Transits) umfasst, stellte 1851 einen Werth der Waarenein-
fuhr von 134,867,600, der Ausfuhr von 78,904,100 fl., 1856 dagegen eine
Einfuhr von 120,969,199, und eine Ausfuhr von 109,146,410 fl. C.-M. —

Schilffahrt, Strassen, Eisenbahnen. — Die Handelsflotte
Oesterreichs umfasste im Jahr 1855 im Ganzen 9,980 Schiffe mit 334,689
Tonnen und 36,223 Mann, und zwar: 72 Dreimaster (40,081 Tonnen, 1027
Mann); 157 Barkschiffe (62,047 T., 1,843 M.); 23 Polaker (7,972 T., 253
Mann); 96 Briggs (33,459 T., 1,043 M.); 340 Brigantinen (84,900 Tonnen,
3,229 M,); 6 Goeletten (718 T,, 43 M.); 31 Schooner (3,693 T., 210 M.);
35 Schooner-Briggs (4,313 T., 241 M.); 2 Kutter, 4 Hermaphroditen, 3,099
Trabakeln (59,358 T., 10,798 M.); 816 Brazzere; 1,438 Leuti; 3,764 num-
merirte Barken; 59 Lichter, und 48 Seedampfer (mit 8,030 Pferdekraft,
14,223 T. und 1,255 M.). Von diesen Schiffen besitzt die österr.-illyrische
Küste 2,424, die dalmatische 5,131, die civil-kroatische 323, die venetia-
nische 1,960, und Militär-Kroatien 142 Schiffe. Ende 1856 umfasste die
Handelsflotte im Ganzen 9,967 Schiffe, mit 385,129 Tonnen und 36,862
Mann, und zwar 651 Schiffe langer Fahrt (233,973 T., 6,804 M.), 2,742
Küstenfahrer (88,837 T., 10,153 M.), 6,506 Barken, Lichter etc. (23,236 T.,
17,791 M.), und 68 Dampfer (13,240 Pferdekraft, 39,083 T., 2,114 M.) —
Flaggen Oesterreichs, siehe Flaggentafel I,, Fig. 33 — 40, und Taf. IL,
Fig. 41. — Alle österreichischen Häfen sind seit 1. Febr. 1852 Staatshäfen.
Die wichtigsten sind die Freihäfen: Triest, Venedig und Fiume. —
Die Gesellschaft des österreichischen Lloyd, welche 1833 von den
triester Seeversicherungs - Gesellschaften gegründet wurde, versieht seit
1836 die Dampfschifffahrt zur See. Seine Flotte besorgt den Dienst längs
der Küsten des Adriatischen Meeres bis Malta, des Griechischen und Schwar-
zen Meeres, bis Ibraila und Trapezunt, am kleinasiatischen und syrischen
Gestade, und bis Alexandrien, wo sie sich der Ostindischen Suezlinie an-
schliesst. Im Jahr 1854 besass sie 60 Dampfer imd 93 Schleppschiffe und
Flussbarken. Seit 1853 versieht sie auch den Personen- und Schleppdienst
auf dem Po, Ticino und den Kanälen des lombard.-venetianischen König-
reichs, imd (seit 1854) auch die Dampfschifffahrt auf dem Lago Maggiore.
Die Binnenschiff fahrt ist in Oesterreich ungemein lebhaft Alle Haupt-
flüsse des Landes werden von Ruder- und Dampfschiffen befahren; von
letzteren die Donau (181 Meilen), die Tbeiss (148), die Save (87), die
Drau (4), die Weichsel (36), die Elbe (14), der San (26), und der Po (55
Meilen); ausserdem der Platten-, Traun-, Wörther-, G^rda-, Iseo-, Comer-
See und der Lago Maggiore. Auf dem Bodensee (mit dem Österreich.
Staatshafen Bregenz) ist die Schifffahrt freigegeben. — Für Strassen
ist in der Monarchie sehr gesorgt. Die meisten sind in den deutschen
und italienischen Ländern, die wenigsten in Ungarn, Galizien und Sieben-
bürgen. Sie zerfallen in Aerarialstrassen, die auf Staatskosten und in
Provinzialstrassen, die aus provinziellen Fonds ausgeführt und unterhalten
werden. Im J. 1854 zählte der Kaiserstaat 3,353,6a österreichische Meilen
Aerarial- und (ohne die ungarischen Länder, Siebenbürgen und der Militär-
grenze) 10,583,30 Meilen Provinzialstrassen. Hierzu kommen noch l,136
,i9
Österreich- Meilen Wasserstrassen, welche unter Obsorge der Staatsbehör-
den stehen. — Das Eisenbahnnetz ist ungemein ausgedehnt (siehe
Karte). Die Eisenhahnen sind theils Staats-, theils Privatbahnen, und
werden, mit Ausnahme der Linz-Budweiser-, Prag-Lahna- und Pressburg-
Szered-Bahn, welche Pferdebahnen sind, alle durch Dampf betrieben.
Vollendet, im Bau begriffen und definitiv projektirt sind bis jetzt zusam-
men, 1,291
,3 Österreich. Meilen. — Telegraphen verbinden die meisten
bedeutenden Städte der Monarchie mit einander, und beständig wird das
Telegraphennetz erweitert. Die Länge der fertigen und bereits in Anlage
begriffenen Telegraphenlinien beträgt bereits 1,230 Meilen.

Münzen, Maasse, Gewicht. — Die Reichsmünze im Kaiserthum
Oesterreich war bisher der Gulden Conv.-M. (unterabgetheilt in 60 Kreuzer
oder 20 Groschen), im Zwanzigguldenfuss. 1 Gulden = 21 Sgr. Pr. Cour.
= 1 G. 13 Kr. 2 Pf. rhein. = 1 G. 12 Kr. nach dem 24guldenfuss = 1
Mark 6 Schill. Pf. hamburg. Banko = 1 Mark 11 Schill. 9 Pf. lübisch
= 88V5 Reichsschill. dänisch = 1 G. 25 Cents hoUändisch = 2 Francs


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20. — Oesterreiehisclie Monarchie. 11

62V Cent franz Währung. Im lorabard.-venetianischen Königreich ist
die östereichische Lira (= 20 Kr. C.-M.) zu 100 Centesimi; in Tyrol und
Salzburg auch der Gulden nach dem 24guldenfuss im Gebrauche; hier
und da wird noch nach der alten Wiener Währung, Gulden (= 24 Kr.
C.-M.) zu 60 Kr. k 4 Pf. gerechnet. — Maasse. Die Wiener (nieder-
österreichischen) Maasse und Gewichte sind (mit Ausnahme des lomh.-
venetianischen Königreichs) die gesetzlichen. Längenmaass ist die
Klafter (die Grundeinheit sämmtlicher Maasse) zu 6 Fuss ä 12 Zoll ä
12 Linien (der Fuss = 140,1307 paris. Linien; 100 Wiener Fuss = 100,719
preuss. Fuss); 2 Klafter — 1 Ruthe. Die Ingenieurruthe ist die doppelte
Klafter oder 12 Werkfuss ~ 20 Decimalfuss (ä 10 Decimalzoll ä 10 De-
cimallinien); die Faust (Pferdemaass) = 4 Zoll zu 4 Strich. Die Elle
= 2,465 Fuss (100 Wiener Ellen = 116,834 preuss. Ellen). Bergwerks-
maas ist die Lacht er (gesetzlich der Wiener Klafter gleich); Wege-
maas s die Österreich. Meile zu 4,000 Klaftern (1 Meridiangrad = 14,6456
Österreich. Meile, 1 Österreich. M. =
1,02420 deutsche oder geograph. Meile.
Die Österreich. Seemeile Vi geogr. M. (60 Seemeilen = 1 geogr. Grad).
Flächenmaass: die Quadratklafter (= 8,5973« Quadratmeter) zu 36
Ouadratfuss ä 144 QuadratzoR ä 144 Quadratlinien (100 Wiener Quadrat-
Fuss = 101,444 preuss. Qu.-Fuss); die Quadrat-Ingenieur-Ruthe = 100
Ou Fuss — Feld- und Waldmaass: das Joch (= 5,755,745 Qu.-Meter)
7u"l
600'Qu.-Klafter = 57,600 Qu.-Fuss; Vs Joch = Metzen; 1 Wiener
jocli'= 2 25430 preuss. Morgen. Körpermaas ist die Kubikklafter
/g 0,2953 Kubikmeter) zu 216 Kubikfuss; Br ennholzmaass die Klafter;
Nutzholz wird nach dem Kubikfuss gemessen. Getreidemaass der
Metzen (zu 16 Massel ä 2 halbe oder 4 Futter-Massel ä 2 Becher) =
1,94,1 Wiener Kubikfuss = 61,505 Liter; 100 Metzen = 1I1,9b preussische
Scheffel; 30 Metzen = 1 Mut. In Triest wird der Stajo (= 1
,55 Wiener
Metzen) als Getreidemaas gebraucht. Grundeinheit des Flüssigkeitsmaasses
ist die Maass oder Kanne (= l
,4i5 Liter) zu 4 Seitel; 100 Wiener
Maass = 123,589 preuss. Quart. Handelsgewicht der Zentner (=
560,012 Grammen) zu 100 Pfd. ä 32 Loth ä 4 Quentchen; 100 Wiener Pfd.
= 119,735 preuss, Pfd.; 110 Pfd. = 56 Kilogr.; als Post- und Zollge-
wicht für Oesterreich, so wie für alle Staaten des deutschen Postvereins
gilt das deutsche Zf)llpfund zu 30 Zollloth (= 500 Gramm); 100 Zollpfd.
= 1 ZoRzentner = 89,28» Wien. Pfund. = Im lombardisch-venetianischen
Gebiete gilt gesetzlich das metrische Maass- und Gewichtssystem.

Oer Staat. — Staatsverfassung. — Der Oesterreich. Kaiser-
staat ist eine unumschränkte Monarchie. Die am 4. März 1849
verliehene konstitutionelle Verfassung wurde, da sie in ihren Grundlagen
den Verhältnissen des Kaiserstaates weder angemessen war, noch in dem
Zusammenhange ihrer Bestimmung ausführbar sich darstellte, durch kaiser-
liches Patent vom 31. Dec. 1851 aufgehoben und zugleich die Grundsätze
für die organischen Einrichtungen in den Kronländern der kaiserlichen
Erbmonarchie festgesteRt. Die Grundgesetze des Staates sind: das
Testament Kaiser Ferdinands L (vom Jahr 1543, mit Kodizill v. J. 1547),
worin für den Fall, dass keine Agnaten der regierenden Dynastie vor-
handen wären, Bestimmungen über die Nachfolge in Böhmen und Ungarn
gegeben sind; — das Testament Ferdinands Ii. (v. J. 1621, mit KodiziH
V. J. 1635), welches die Unzertrennlichkeit der österreichischen Erbländer,
das Recht der Erstgeburt bei der Thronfolge, die Vormundschaft und Gross-
jährigkeit, und Bestimmungen über die Versorgung der kaiserl. Prinzen
und Prinzessinnen feststeUt; — mehrere Hausverträge und Anordnungen,
über die Reichsverwesung etc.; das Statut vom Kaiser Leopold 1. (v. Jahr
1703), in welchem dem Kaiser, falls er ohne männliche Erben sterben
soRte, das Recht zugesprochen wii-d, die weiblichen Descendenten seiner
Söhne
zur Thronfolge zu bezeichnen; — die pragmatische Sanktion Kaiser
Karls VL (v. 6. Dec. 1734), wodurch der Inhalt der vorausgegangenen
Deklaration v. 19. Apr. 1713 zum unwiderruflichen Gesetz wurde (in der-
selben nicht allein die Untheilbarkeit der Monarchie bestätigt, sondern auch
eine genauere Bestimmung der Erbfolgeordnung angegeben, zufolge wel-
cher, nach dem Aussterben der männlichen Succedenten, die weibliche
Nachkommenschaft — doch stets nach den Grundsätzen der Primogenitur
und Linealfolge — zum Throne gelangt); — das Pragmatikalgesetz Kaisers
Franz II. (v. 11. Aug. 1804), wegen der Erhebung der Monarchie zu einem
Kaiserthum und Annahme der erblichen Kaiserwürde von Oesterreich; —
die Verordnung Kaisers Ferdinands 1. (v. 1836) über den Titel und das
Wappen; und die beiden Patente Kaisers Franz Josephs L (v. 31. Dec.
1851), von denen das eine die Verfassung vom 4. März 1849 ausser Kraft
setzt, zu gleicher Zeit aber die Gleichheit aller Staatsangehörigen vor dem
Gesetze, so wie die Unzulässigkeit und die Abstellung jedes bäuerlichen
Unterthänigkeits - oder Hörigkeitsverbandes und der damit verbundenen
Leistungen ausdrücklich bestätigt, das Andere die in derselben Verfas-
sung verkündeten Grundrechte aufhebt, zugleich aber den Schutz jeder
gesetzlich anerkannten Kirche und ReligionsgeseRschaft ausspricht. Die
mit diesen beiden Patenten in einem allerhöchsten Kabinetsschreiben er-
lassenen „Grundsätze für die organischen Einrichtungen in den Kronländern"
sind jetzt sämmtlich schon in Wirksamkeit gesetzt, und die früheren
Grundgesetze der einzelnen Provinzen haben gegenwärtig nur historischen
Werth. Die unter den alten historischen oder neuen Titeln vereinten (in
der „politischen Eintheilung" benannten 20) Länder („Kronländer") bilden
die unzertrennbaren Bestandtheile der österreichischen Erbmonarchie. — Für
die deutschen Kronländer (siehe Schluss der „politischen Eintheilung"
gelten ausser den oben genannten auch noch die Deutsche Bundesakte v.'
8. Juni 1815, und die Wiener Schlussakte vom 15. Mai 1820 als Grund-
gesetze. Nach der kaiserlichen Erklärung vom 6. April 1818 gehören die
dort (pag. 5) bezeichneten Länder zum Deutschen Bunde. Oesterreich
selbst hat in der deutschen Bundesversammlung den Vorsitz, nimmt im
engeren Rathe die erste SteRe mit einer Virilstimme ein, und hat im Ple-
num 4 Stimmen. —

Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt der österreichischen Erb-
monarchie ist der Kaiser (gegenwärtig Franz Joseph L, geboren 18.
August 1830, Sohn des Erzherzogs Franz Karl, der seinem Oheim, dem
Kaiser Ferdinand L, nach dessen Abdikation am 2. Dec. 1848 in der Re-
gierung folgte). — Der Kaiser vereinigt in sich alle Rechte der Majestät,
und die oberste Staatsgewalt steht ihm ausschliesslich und allein zu.
Er ist geheiligt, unverletzlich und unverantwortlich; hat aRein die gesetz-
gebende und vollziehende Gewalt; ernennt und entlässt die nur ihm ver-
antwortlichen Minister, besetzt die Aemter in allen Zweigen des Staats-
dienstes, und verleiht den Adel, Ritterorden, Auszeichnungen und Privile-
gien; führt den Oberbefehl über das Heer; entscheidet über Krieg und
Frieden; empfängt und schickt Gesandte, und schliesst mit fremden Staa-
ten Verträge ab. In seinem Namen wird das Recht im ganzen Lande ge-
sprochen; er hat das Recht der Begnadigung, Strafmilderung und Amnesti-
rung; in seinem Namen wird das Münzrecht ausgeübt, und sein Wille
verfügt über sämmtliche Verwaltungsbehörden, und deren Organisation
und Wirkungskreis. — Der Kaiser besteigt den Thron kraft des Erstge-
burtsrechtes. Der Thron ist erblich nach dem Rechte der Erstgeburt
und der gemischten Linealerbfolge in dem Hause Habsburg-Lothringen,
Die männliche Linie geht bei der Erbfolge der weiblichen vor, und erst
nach dem gänzlichen Aussterben jener folgt diese, und dann gleichfalls
nach dem Erstgeburtsrechte und der Linealerbfolge, nach welcher die Des-
cendenten des letzten Besitzers den Seitenverwandten vorgehen. Im Falle
des Erlöschens der Dynastie in allen ihren Zweigen haben die ungarischen
und böhmischen Stände das Recht, sich für ihre Lande einen neuen Regen-
ten zu wählen; über die übrigen Kronländer verfügt der letzte Stammerbe
nach freiem Willen. — Die Volljährigkeit des österreichischen Herrschers
tritt nach dem Herkommen und den Hausgesetzen mit dem zurückgelegten


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12 20. — Oesterreichische Monarchie.

18. Jahre ein. Die Vormundschaft und Reichs Verwesung für die Minder-
jähriglceit des Kaisers bestimmt der letzte Herrscher.

Das Herrscherhaus bekennt sich zur katholischen ReRgion, zu
welcher auch bisher die Gemahlin des Kaisers, wenn sie in einer andern
Religion erzogen wurde, übergetreten ist. — Mit der Hand ihres Gemahls
erhält die Kaiserin Titel, Rang und Vl^ürden desselben. Ihre Einkünfte,
ihren Hofstaat und Wittwengehalt bestimmt der Kaiser. Die Apanagen der
Erzherzoge, so wie die Aussteuer der Erzherzoginnen sind durch ältere
Vorschriften und durch Bewilligungen der Stände festgesetzt, erhalten aber
beide durch Vorsorge des Monarchen eine ansehnliche Vermehrung. —
Der Kaiser ist das Oberhaupt der regierenden Familie; kein Mitglied der-
selben darf ohne Einwilligung des Kaisers sich vermählen; aber es ist
nicht nothwendig, dass ein nachgeborener Prinz eine Katholikin heirathe,
nur müssen die Kinder in der katholischen Religion erzogen werden. Der
Besitz des Grossherzogthums T oskana ist in der Secundogenitur,
des Herzogthums Modena in einer dritten Linie (Oesterreich-Este) des
österreichischen Hauses erblich. —

Titel. — Der Titel des Kaisers ist ein dreifacher: ein grosser,
mittlerer und kleinerer. — Der grosse, welcher nur bei wichtigen An-
lässen gebraucht wird, lautet: „Von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich,
König von Hungarn und Böhmen, König der Lombardei und Venedigs, von
Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien-; König
von Jerusalem etc. etc.; Erzherzog von Oesterreich; Grossherzog von Tos-
kana und Krakau; Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnthen,
Krain und der Bukowina; Grossfürst von Siebenbürgen; Markgraf von
Mähren; Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Pia-
cenza und Guastalla, von -Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa
und Zara; gefürsteter Graf von Habsburg und Tyrol, von Kyburg, Görz
und Gradiska; Fürst von Trient und Brixen; Markgraf von Ober- u. Nieder-
Lausitz und in Istrien; Graf von Hohenems, Feldberg, Bregenz und Sonnen-
berg etc. etc.; Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark;
Grosswoiwod der Woiwodschaft Serbien etc. etc-"—Der mi tt 1 ere Ti tel wird
bei minder feierlichen Kundmachungen und Verwaltungsakten gebraucht,
und ist folgender: „Von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von
Ungarn und Böhmen, der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Kroa-
tien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; Erzherzog von Oester-
reich; Grossherzog von Krakau; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer,
Kärnthen, Krain, Bukowina, Ober- und Niederschlesien; Grossfürst von
Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; gefürsteter Graf von Habsburg und
Tyrol etc. etc." — Der kleine Titel ist bei aRen vom Kaiser selbst ge-
fertigten Schreiben gebräuchlich und lautet: „Von Gottes Gnaden Kaiser
von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, der Lombardei und Ve-
nedigs, von Galizien, Lodomerien und IRyrien; Erzherzog von Oesterreich
etc. etc." — Der Kaiser hat das Prädikat ,,kaiserl. königl. apostolische
Majestät" (,,apostolisch" als König von Ungarn, seit 1758). — Der Titel
des Thronfolgers ist: „des Kaiserthums Oesterreich kaiserlicher, zu
Hungarn, Böhmen, der Lombardei und Venedig, GaRzien, Lodomerien und
IRyrien königlicher Kronprinz; Erzherzog von Oesterreich." Die übrigen
Prinzen und Prinzessinnen des Hauses haben den Titel; „kaiserl. Prinzen
und Prinzessinnen von Oesterreich, königL Prinzen und Prinzessinnen von
Ungarn und Böhmen, Erzherzoge und Erzherzoginnen von Oesterreich",
und führen das Prädikat „kaiserl königL Hoheit", nur jene der Seiten-
linie Oesterreich-Este „königl. Hoheit". — Die kaiserliche Residenz ist
die Burg zu Wien; ausserdem sind kaiserRche Paläste zu Ofen, Prag,
Mailand und Venedig, Gratz, Salzburg und Innsbruck. — Kaiserliche Lust-
schlösser sind zu Schönbrunn, Laxenburg, und Hetzendorf bei Wien,
und zu Schlosshof und Persenburg (ebenfalls in Niederösterreich).

Wappen und Orden, — Das Wappen des Kaiserreichs siehe:
„Ordenstafel Oesterreichs", die Wappen der einzelnen Kronlän-
der siehe: „Wappentafel Oesterreichs".—Ritterorden bestehen in
Oesterreich 11, und zwar a) Hofehren: 1) der Orden des goldenen
Vliesses (Toisonorden), Fig. 1, gest. 1431 von PhRipp IL Herzog von
Burgund; Kaiser Maximilian I. brachte ihn an das Haus Oesterreich. Er
ist der höchste Orden der Monarchie, wird blos an Souveräne und die
höchsten Würdenträger der katholischen Kirche verliehen, aber auch von
Spanien ertheilt. Grossmeister ist der Kaiser. 2) Der Sternkreuz-
Orden, Fig. 11, gestiftet 1668 von Kaiserin Eleonore zu Ehren des heR.
Kreuzes. Die Kaiserin ist Grossmeisterin desselben und verleiht ihn an
Damen des hohen Adels. — b) Verdienstorden: 3) der Maria-The-
resienorden, Fig. 2, 3, gestiftet 1758 von der Kaiserin Maria Theresia
zur Belohnung ausgezeichneter Waffenthaten für Offiziere des In- und Aus-
landes, ohne Rücksicht auf Geburt. Er besteht aus drei Klassen. Die Rit-
ter haben Zutritt zu allen Hoffesten, erhalten den erblichen Ritterstand,
auf Ansuchen auch den Freiherrnstand, und eine bestimmte Zahl von Rit-
tern ist mit Pensionen bedacht. 4) Der k. ungarische St. Stephans-
orden, Fig. 4, 5, gestiftet 1764 von Kaiserin Maria Theresia, in 3 Klas-
sen (Grosskreuze, Kommandörs und Kleinkreuze), für Adelige, die siÄ im
Civüdienste verdient machen (jetzt auch für Militär), ohne Unterschied auf
Religion oder Nation. Die Ritter haben Zutritt zu allen Hoffesten, die
Grosskreuze werden Geheime Räthe, die Kleinkreuze auf Ansuchen Frei-
herrn. 5) Der Leopoldsorden, Fig. 6,7, gestiftet 1808 von Kaiser
Franz L, in 3 Klassen, zur Auszeichnung von Personen, welche sich durch
Anhänglichkeit an das Vaterland und Herrscherhaus, durch Gelehrsamkeit
oder gemeinnützige Unternehmungen Verdienste um den Staat erworben
haben. Die Ritter haben Zutritt bei Hofe, die Grosskreuze werden zu
Geheime Räthen, die Kommandörs auf Ansuchen in den Freiherrnstand,
die Kleinkreuze in den Ritterstand erhoben. 6) Der Orden der eiser-
nen Krone, Fig. 9, 10, gestiftet 1805 von Napoleon L (als König von
ItaRen), bestätigt 1815 von Kaiser Franz L, in 3 Klassen (nach den Klas-
sen mit Geheime Raths-, Freiherren- und Ritterstands-Würde), für Civil-
und Militärverdienste. 7) Das mlRtärische Elisabeth - Theresien-
Stiftskreuz, Fig. 8, 1750 von der Wittwe Kaisers Karl VL gestiftet,
für 21 verdienstvoRe Generale und Oberste der österr. Armee, ohne Rück-
sicht auf Geburt und Religion; 30 Dienstjahre sind bedingt, und die Er-
nannten beziehen Pensionen. 8) Der Franz-Josephs-Orden (siehe
„Wappentafel Oesterreichs"), gestiftet 1849 (erweitert 1850) vom Kaiser
Franz Joseph L, zur Belohnung ehrenvoRer Verdienste
ohne Rücksicht auf
Stand, Geburt und Religion; in 3 Klassen; mit seiner Erlangung ist keine
Adelserhebung verbunden. 9) Der Deutsche Orden, Fig. 12, 13, durch
kaiserliches Statut vom 28. Juni 1840 als selbstständiges geistUch-ritter-

Rches Institut in allen Erblanden anerkannt. 10) Der Johanniteror den
(Orden des heil. Johannes von Jerusalem), Fig. 14, 15, mit einem Böhmi-
schen und Lombardisch-venetianischen Grosspriorate. 11) Das goldene
und silberne Civilehrenkreuz, Fig. 16, 17, gestiftet 1815 von Kaiser
Franz L für Personen, die sich in dem Befreiungskriege (1813 und 1814)
thätig verwendet haben; die Inhaber desselben gehören auch zu dem Hof-
staate. — Ausser diesen Orden bestehen noch als Verdienstzeichen: das
böhmische Adelskreuz (von 1814); das geistliche Verdienstkreuz von 1801
(in Gold und SRber) für Feldgeistliche; die miRtärische TapferkeitsmedaiRe
(von 1810, in Gold und SRber, mit lebenslänglichen Zulagen); das silberne
Militär-Verdienstkreuz (von 1849) für ausgezeichnete Offiziere; die MiRtär-
dienstzeichen (in 2 Klassen, für Offiziere und Mannschaft, von 1849); das
Verdienstkreuz (von 1850) zur Belohnung des Civilverdienstes in 4 Ab-
stufungen, golden und sRbern, mit oder ohne Krone. — Zur Belohnung
für Seefahrer besteht seit 1850 eine Ehrenflagge, in 2 Klassen, die
weisse und die rothe Ehrenflagge. —

Der Hof. — Der Hofstaat des Kaisers ist sehr glänzend und
zahlreich. Er besteht aus den obersten Hofämtern (erster Oberhofmeister,
Oberstkämmerer, ObersthofmarschaR und OberststaRmeister), den Hofdien-
sten (Oberststabelmeister, Oberstjägermeister, Oberceremonienmeister), den
Garden (Arcieren-Leibgarde, Trabanten-Leibgarde,
Leibgarde-Gensd'armerie
und Hofburgwache), den Besitzern der k. k. Hausorden, welche bei Hofe
Zutritt haben, den Geheime Räthen und Kämmerern, und endRch den in
die 4 Hofstäbe eingetheilten andern Hofbeamten und Dienern. Ferner ge-
hören zum Hofstaate: die Adjutantur des Kaisers, die Patrimonial-Fidei-
kommis-Familien- und Avitikalgüter-Direktion, die Patrimoniai-Fideikommis-
Patrimonial-FamRien- und Avitikalfondskassen-Direktion, die Privat-Fidei-
kommis-FamRien- und Avitikalfonds-Buchhaltung, die kaiserl. Güterinspekto-
rate und Verwaltungsämter und die einzelnen Krön- und Landeserzämter
in den Kronländern. — Die Kaiserin, so wie jedes der übrigen MitgRe-
der des kaiserl. Hauses, hat einen besonderen Hofstaat.

Staatsverwaltung. — In dem Verwaltungsorganismus sind seit
1848 bedeutende Veränderungen und Umgestaltungen geschehen. In Bezug
auf Gesetzgebung tritt das Streben hervor, aRe Landestheile so viel als
möglich gleich zu steRen, ohne jedoch die Achtung vor den historisch be-
gründeten Zuständen der einzelnen Provinzen ganz zu beseitigen- Das
früher geltende Provinzialsystem wurde mit dem Real- oder Centralisa-
tionssysteme vertauscht, das Kollegialsystem zum grössten TheR aufgeho-
ben, und die Geschäftserledigung, so wie die Verantwortlichkeit (mit Aus-
nahme bei den Gerichtsbehörden) dem Präsidium übertragen- Die Patri-
monialhehörden fielen mit der Aufhörung des Unterthänigkeitsverbandes
von selbst weg, und die Gemeinden erhielten einen grösseren Wirkungs-
kreis. Die -Abgrenzung der Kronländer wurde 1849 und 1850 festgesteRt,
und die Justizpflege streng von der politischen Verwaltung geschieden.

Die Staatsverwaltung geht vom Kaiser aus und wird im Namen
desselben von den Staatsbehörden geübt. Zum unmittelbaren Dienste des
Kaisers bestehen, für die Civilangelegenheiten die geheime Kabinets-
kanzlei, für die Militärangelegenheiten die Militär-Centralkanzlei,
die alle an den Kaiser gerichteten Eingaben zu übernehmen, und die Expe-
dition der allerhöchsten Befehle zu voRführen haben-

Die höchsten berathenden Kollegien im Staate sind: der
Reichsrath, das Gesammtministerium, und die Konferenz der
Sektionschefs des Armee - Oberkommandos. Der Reichs-
rath steht unmittelbar zur Seite des Monarchen, und hat den Kaiser und
dessen Ministerium zu unterstützen; er ist ausschliessend und unmittelbar
dem Kaiser untergeordnet, und als ein Rath desselben und der Krone an-
zusehen. In Ertheilung seines Rathes ist er unabhängig, selbstständig
und in seiner freien Berathung gesichert, und besteht aus einem Präsiden-
ten, einem Vicepräsidenten, zehn Geheime Räthen und einem Kanzleidi-
rector, die sämmtlich vom Kaiser ernannt werden, und einer Anzahl von
Theilnehmern die zeitweilig aus allen Ständen und Theilen der Monarchie bei-
gezogen werden. Der Wirkungskreis desselben umfasst alle Fragen der
Gesetzgebung, doch können seine Ansichten und
sein Gutachten vom Kai-
ser auch in anderen Angelegenheiten eingeholt werden. Initiative zu Ge-
setzes- und Verordnungsvorschlägen hat er nicht, dagegen die Verpflich-
tung auf sich, bei allen seinen Arbeiten nur das Wohl der Krone und des
Staates zu beachten und sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewis-
sen, ohne alle Nebenrücksichten, wahr und offen auszusprechen und zu
begründen- — Das Gesammtministerium oder der Ministerrath
wird durch die Vereinigung sämmtlicher Minister unter dem Vorsitz des
Kaisers oder des Ministerpräsidenten gebildet, und hat aRe jene Angele-
genheiten zu berathen, welche das Gesammtinteresse des Staates betref-
fen und nicht als vereinzelte Verwaltungsregeln in die Sphäre eines ein-
zelnen Ministeriums gehören.

Die höchste Verwaltungsbehörde ist das Ministerium,
welches die kaiserRchen Entschlüsse und Befehle zu effüRen, aHe Gesetze,
Verordnungen und Verwaltungsmassregeln zu berathen und
vorzuschlagen,
und die hierüber erfolgtp Beschlüsse des Kaisers zu vollziehen hat. Das
Ministerium und jeder Minister in seinem Zweige ist nur dem Kaiser ver-
antwortlich. Es bestehen 6 Ministerien und 3 andere, diesen gleich ge-
steRte höchste Verwaltungsbehörden, nämlich: das Ministerium des Aeussern
und des kaiserl. Hauses; das Ministerium des Innern; das Ministerium der
Justiz;
das Finanzministerium; das Ministerium für Handel, Gewerbe und
öffentliche Bauten, und das Ministerium für Kultus und öffentlichen Un-
terricht; das Armee
-Oberkommando; die oberste Polizeibehörde, und die
oberste
Rechnungs-Kontrollsbehörde. Jedes Ministerium, so wie jede an-
dere höchste
Verwaltungsbehörde zerfällt, behufs der innern Geschäfts-
verwaltung m Sektionen, jede Sektion in Departements, und jedes Depar-
tement iu Büreaus, .

Für die Provinzialverwaltung zerfällt die Monarchie in 20
Kronlander (siehe „Politische Eintheilung" pag. 5), von welchen Galizien
in 2, und Ungarn in 5 Verwaltungsgebiete getheilt sind. Eine militäri-
sche Verfassung besitzt die Militärgrenze, doch sind alle Angelegenheiten
dieses Kronlandes, wenn sie nicht ausschliesslich in das Ressort des
Armee-Oberkommando's gehören, in Einverständniss mit diesem von dem
zunächst betheiligten Ministerium zu behandeln.

An der Spitze der Verwaltung für die auswärtigen Angelegenheiten
steht das Ministerium des Aeussern und des kaiserl. Hauses,
in dessen Bereich alle Angelegenheiten gehören, \\'elche die staatsrecht-
liche Stellung des Kaiserhauses und die statutarischen Verhältnisse der


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20. — Oesterreiehisclie Monarchie. 13

kaiserlichen Familie betreffen; ferner: die Vertretung der Rechte und
Interessen des Staates den fremden Staaten gegenüber, die Vertretung der
Rechte und Interessen der einzelnen österreichischen Staatsangehörigen
im Auslande, die Unterhandlung und der Abschluss von Staatsverträgen,
die Legalisirung der für das Ausland bestimmten Urkunden, die Oberlei-
tung der kaiserl. Konsularbehörden im Osmanischen Reiche, in Griechen-
land und Russisch-Polen etc. — Unter ihm stehen die kaiserl. öster-
reichischen Gesandten und Gecshäftsträger in fremden Staaten,
und zwar, von Gesandten: 10 in den deutschen Bundesstaaten, dann je
1 in Frankreich, Spanien, Grossbritannien, Belgien, den Niederlanden,
Dänemark,
Schweden-Norwegen, Russland, Türkei (hier der Internuntius),
Griechenland, Sardinien, Parma und Modena, Toskana, im Kirchenstaate,
in Sicilien, der Schweiz und in Brasilien; von Geschäftsträgern: 2 bei
den deutschen Bundesstaaten,
1 in Portugal und 1 in den Vereinigten
Staaten von Nord-Amerika. — Ferner unterstehen diesem Ministerium: das
Haus-, Hof- und Staatsarchiv, die orientalische Akademie
(zur Bildinig diplomatischer Agenten im Oriente), und ein eigenes Zahl-
amt. — Der k. k. Gesandtschaft in Konstantinopel sind die Konsularbe-
hörden im Osmanischen Reiche untergeordnet, und zwar: 8 Generalkonsu-
late (mit ihren untergeordneten 3 Konsulaten, 7 Vicekonsulaten, 23 Kon-
sularagentien, 17 Starosteien und 1 exponirtem Konsularorgane), 6 selbst-
ständige Konsulate (mit 9 Vicekonsulaten und 15 Konsularagentien), und
5 selbstständige Vicekonsulate (mit 5 Konsularagentien); der Gesandts-
schaft zu Athen unterstehen die Konsularbehörden in Griechenland (2 Kon-
sulate, 2 Vicekonsulate und 8 Konsularagentien), und der Gesandtschaft
in St. Petersburg das Generalkonsulat zu Warschau. In Bezug auf Handel
und Schilffahrt unterstehen jedoch alle diese Konsulate dem Ministerium
für Handel und Gewerbe.

Akkreditirte Gesandtschaften fremder Staaten am
Wiener Hofe sind gegenwärtig von Anhalt-Dessau-Köthen, Baden, Bayern,
Belgien, Brasilien, Braimschweig, Dänemark, Frankreich, Griechenland,
Grossbritannien, Hamburg, Hannover, Kurhessen, Grossherzogthum Hessen,
dem Kirchenstaate, von beiden Mecklenburg, von Nassau, den Niederlanden,
von Oldenburg, Parma, Portugal, Preussen, Reuss, Russland, Königreich
Sachsen, Sachsen-Weimar, von den Sächs. Herzogthümern, von Sardinien,
Schweden-Norwegen, der Schweiz, Sicilien, Spanien, Toskana, der Türkei,
den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika und von Württemberg. —

An der Spitze der eigentlichen innern oder administrativen (politi-
schen) Verwaltung steht das Ministerium des Innern (vor 1848 die
früher vereinigte Hofkanzlei), dem aUe politischen Verwaltungsbehörden
in den einzelnen Kronländern untergeordnet sind, die durch kaiserl. Ent-
schliessung vom 14. Sept. 1852 (im lobard.-venetianischen Königreich am
31. Dec. 1850, und in Ungarn am 10. Jan. 1853) neu organisirt wurden.
An die Spitze der politischen Verwaltung der in Kreise (Komitate oder
Provinzen) getheilten Länder ist die Statthalterei, in den kleineren
Kronländern dagegen und dem westlichen Theile Galiziens die Landes-
regierung gestellt, die beide auch unter dem gemeinschaftlichen Namen
„politische Landesstellen" begriffen werden. Der Statthalterei ist der
„Statthalter" (in Kroatien-Slavonien „Banus"), der Landesregierung der
„Landespräsident" vorgesetzt. Der Vorstand der Statthalterei Ungarns ist
ein Civil- und Militärgouverneur, mit Statthalterei-Vicepräsidenten
für die 5 Verwaltungsgebiete; eben so fungirt im lombardisch-venetiani-
schen Königreich ein Civil- und .Militärgouverneur zu Verona, als oberster
Chef der politischen Verwaltung. — An der Spitze der Kreise stehen die
Kreisbehörden, mit einem Kreisvorstand, deren Wirkungskreis die
Uehepwachung der untergeordneten Beamten und Organe umfasst etc.; an
der Spitze der Bezirke die B ezirksämter (in Ungarn Stuhlrichter-
ämter, in Dalmatien Präturen, im lobard. ,-venetian. Königreiche D i-
striktskommissariate), als unterste landesfürstliche Behörde in aHen
nicht ausdrücklich anderen Behörden vorbehaltenen Verwaltungs- und Ju-
stizgeschäften. Der Wirkungskreis der Gemeinden, denen vom Staate
die Besorgung gewisser öffentlichen Geschäfte zugewiesen ist, wird von
einem Bürgermeister geübt. — Die politische Verwaltung der Militär-
grenze ist durchaus militärisch organisirt, die oberste Leitung derselben
steht dem Armee-Oberkommando zu; die Oberbehörden der beiden Gou-
vernements, in welche die Militörgrenze zerfällt, sind die „Landes-Gene-
ral-Kommanden" zu Agram und Temesvar.

An der Spitze der Polizei verwal t ung steht die oberste Polizei-
behörde, deren Aufgabe es ist, den Gefahren, womit der Kaiser und
sein Haus, die gesetzliche Ordnung und der Staat bedroht sind, vorzu-
beugen und zu begegnen, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu erhalten,
Verletzungen der Person und des Eigenthums zu hindern, die Gesetzes-
übertreter auszuforschen, anzuhalten und den berufenen Behörden zu über-
liefern etc. — In den Kronländern wird die Polizeiverwaltung von den
Civil- und Militärgouverneuren, Statthaltern, Statthalterei-Vicepräsidenten
und Landespräsidenten geleitet, welchen die Polizeidirektionen in
bestimmten ausgeschiedenen Bezirken, und die Kreis- und Bezirksvor-
stände in den nicht ausgeschiedenen Bezirken als polizeiliche Organe un-
tergeordnet sind.

Das Gebiet der politischen und polizeilichen Massregeln und Einrich-
tungen hat in Oesterreich eine ausserordentliche Pflege und Ausdehnung
erhalten, und der öffentlichen sowohl, als der Privatsicherheitspolizei, hat
die Staatsverwaltung die eifrigste Fürsorge zugewendet. In Bezug auf
die öffentliche Sicherheit werden geheime Verbindungen und Gesell-
schaften möghchst entfernt gehalten, Zusammenkünfte und Vereine über-
wacht, das Passwesen bestens (nicht mehr drückend, wie früher) gehand-
haht, und gegen Zusammenrottungen, verdächtige Personen und Landstrei-
cher, energische Massregeln ergriffen. Ein besonderes Waffengesetz (vom
24. Okt. 1852) gibt Vorschriften über den Verkehr und Besitz von Waf-
fen etc., und das Tragen von Waffen ist von einer besondern Bewilligung
(Waffenpass) abhängig. Zur Abwendung von Gefahren, die dem Leben
oder der Gesundheit Nachtheil bringen, sind viele und umständliche Vor-
schriften gegeben, und auf die Rettung von Menschen aus Feuer- und
Wassergefahr, und die Eriegung reissender Thiere, sind Prämien ausge-
setzt. Für die Gesundheitspflege ist ausserordentlich gesorgt; die
österreichischen Sanitäts- und Medizinalanstalten sind sehr zweckmässig
eingerichtet; in allen Kronländern sind
„Landesmedizinalräthe", die über
den Gesundheitszustand des Landes, und über die Aerzte und Medizinal-
anstalten zu wachen haben, und hinlängliche Gebär-, Findel-, Versor-
gungs-, Kranken-, Siechen-, Waisen- und Erziehungshäuser, die denselben

Brommo's Hand-Atlae, — Oesterreicliische MonareWe. 4,

in Bezug auf Gesundheit untergeordnet sind. Kreis-, Bezirks- und Ge-
meindeärzte sind überall vom Staate aufgesteUt, und die Zahl der in öf-
fentlicher Dienstleistung und Privatpraxis thätigen Aerzte etc. belief sich
(mit Ausnahme der ungarischen Länder und Siebenbürgen) bereits 1849
auf 5,475 Aerzte, 5,548 Wundärzte und 15,669 Hebammen, ausschliesslich
von 1,508 Aerzten und Wundärzten, die das Militär-Sanitätspersonal bildeten.
Im Jahre 1852 befanden sich in der ganzen Monarchie (ohne Ungarn und
Siebenbürgen) 6,398 Aerzte, 6,148 Wundärzte, 18,789 Hebammen, 2,951
Apotheken und 684 öffentliche Krankenhäuser. Militärspitäler bestanden
in demselben Jahre 159, Irrenanstalten 41, Gebärhäuser 40, Findelhäuser
33, Siechen-, Armen- und Versorgungshäuser 1,351, und ausser diesen
noch 7,173 Armeninstitute. —

Justizverwaltung. — Die Rechtspflege hat neuester Zeit die
bedeutendste Aenderung erfahren. Durch die Aufhebung der Patrimonial-
gerichtsbarkeit (den 7. Sept. 1848) Avurde die Gerichtsverfassung vollkom-
men neugestaltet. Die Trennung der Justiz von der Administration, die
Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, die gänzliche Beseitigung
der privilegirten Gerichtsstände des Adels und der Geistlichkeit, und die
Einheit der gerichtlichen Normen im ganzen Umfange des Reichs bilden
das Princip der Gerichtsverfassung. Sowohl in streitigen als nicht streiti-
gen Civil- wie in Strafsachen bestehen 3 Instanzen. In angemessenen
Distrikten sind Kollegialgerichte als erste Instanzen für das Richteramt
über Verbrechen und besonders bezeichnete Vergehen, so wie für alle
Rechtsangelegenheiten, w'elche die Grenzen der Wirksamkeit der Bezirks-
ämter übersteigen. Civil- und Strafangelegenheiten in zweiter Instanz be-
handeln die Oberlandesgerichte; und als dritte Instanz besteht der oberste
Gerichtshof. Bei Uebertretungen und Vergehen, insofern die letzteren den
Bezirksämtern zugewiesen sind, findet das inquisitorische Verfahren in ein-
facher Form statt. In Strafsachen, welche von den Kollegialgerichten zu
behandeln sind, ist der Grundsatz der Anklage, der Bestellung eines Ver-
theidigers für den Angeklagten und der Mündlichkeit im Schlussverfahren
zu beobachten. Das Verfahren ist nicht öffentlich, doch darf bei der münd-
lichen Verhandlung in erster Instanz, mit Bewilligung des Präsidenten,
eine bestimmte Zahl von Zuhörern zugelassen werden. Die Anklage wird
durch die Staatsanwaltschaft vermittelt; die (im Jahre 1849 eingeführten)
Schwurgerichte sind beseitigt. Die Urtheile werden von geprüften Rich-
tern geschöpft; die Urfheilsformen in Strafsachen sind: „schuldig",
„schuldlos", und „Freisprechung von der Anklage". Das Verfahren bei
den Oberlandesgerichten und dem obersten Gerichtshofe ist nur schrift-
lich. —

Die administrative Leitung des gesammten Justizw^esens (mit Aus-
nahme der Militärrechtspflege) steht dem Ministerium der Justiz zu,
das in 3 Sektionen: die administrative, die legislative und die Organisi-
rungssektion zerfällt. — Die höchste Gerichtsbehörde für das ganze Reich
(mit Ausnahme der Militärgrenze und der Armee) ist in allen Civil- und
Strafrechtsangelegenheiten der oberste Gerichts- und Kassations-
hof zu Wien, der in dritter und letzter Instanz die Entscheidung zu fäl-
len, Delegationen aus einem Oberlandesgerichtssprengel in einen andern
zu bewilligen, Streitigkeiten der Obergerichte, so wie Kompetenzkonflikte
zwischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden etc. zu entscheiden hat, und
Einfluss auf die Handhabung der Disziplinarvorschriften bei allen Justiz-
beainten, Advokaten und Notaren übt. Unter ihm stehen die Oberlan-
desgerichte, deren jedes in seinem Sprengel, in zweiter Instanz, zu
bestimmen und zu entscheiden hat. Oberlandesgerichte bestehen 19: zu
Wien für Oesterreich ob und unter der Ens und Salzburg; zu Gratz für
Steyermark, Kärnthen und Krain; zu Triest für Görz und Gradiska, Istrien
und Triest; zu Innsbruck für Tyrol und Vorarlberg; zu Prag für Böhmen;
zu Brünn für Mähren und Schlesien; zu Lemberg für Ostgalizien und die
Bukowina; zu Krakau für Westgalizien und Krakau; zu Temesvar für die
serbische Woiwodschaft und das temeser Banat; zu Agram für Kroatien und
Slavonien; zu Hermannstadt für Siebenbürgen; zu Zara für Dalmatien; zu
Mailand für die Lombardei; zu Venedig für Venedig; zu Pesth für das
pesther, zu Presburg für das presburger, zu Oedenburg für das ödenbur-
ger, zu Eperies für das kaschauer, und zu Grosswardein für das gross-
wardeiner Verwaltungsgebiet. Unter Aufsicht und Leitung der Oberlan-
desgerichte stehen die Gerichtshöfe und die ordentlichen Gerichte
erster Instanz, die in den Hauptstädten der Kvonländer und der Ver-
waltungsgebiete Ungarns den Namen Landesgerichte, sonst Kreis-
gerichte und Bezirksgerichte(Koinitätsgerichte, Stadt- undLandprätu-
ren) führen. — Die für die Rechtspflege in Oesterreich massgeben-
den wichtigsten Gesetze sind: das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch
vom 1. Juni 1811, welches jetzt in allen Kronländern Geltung hat; die
allgemeine Wechselordnung vom 25. Jan. 1850; die allgemeine (josephi-
nische) Gerichtsordnung vom 1. März 1781 in Oesterreich ob und unter
der Ens, Sfiyerinark, Kärnthen, Krain, Böhmen, Mähren und Schlesien;
die westgalizische Gerichtsordnung vom 19. Dec. 1796 (Italien, vom
16. März 1803 und tyrol. v. 15. Sept. 1814) in Salzburg, Küstenland, Ty-
rol und Vorarlberg, Galizien, Bukowina, Dalmatien, Lombardei und Ve-
nedig; die ungarische Civilprozessordnung vom 16. Sept. 1852 in Ungarn,
der Woiwodschaft und Kroatien-Slavonien, und die siebenbürgische vom
3. Mai 1852 in Siebenbürgen; die allgemeine (josephinische) Konkursord-
nung vom 1. Mai 1781, und die ungarische uud siebenbürgische vom
18. Juli 1853; das Strafgesetzbuch über Verbrechen, Vergehungen und
Uebertretungen vom 27. Mai 1852; die Strafprozessordnung vom 29. Juli
1853; das Strafgesetz über GefäHsübertretungen vom 11. Juli 1835; die
Pressordnung vom 27. Mai 1852; das Gesetz über den Wirkungskreis und
die Zuständigkeit der Gerichte in bürgeriichen Rechtsangelegenheiten (Ci-
vil-Jurisdictionsnormen), von 1852 und 53; das Gesetz bezüglich der in-
nern Einrichtung und Geschäftsordnung sämmtlicher Gerichtsbehörden in
Civilsachen vom 3. Mai 1853, in Strafsachen vom 16. Juni 1854; die Vor-
schrift über die innere Einrichtung und Geschäftsordnung der Staatsan-
waltschaften vom 3. Aug. 1854; das Gesetz über das gerichtliche Verfah-
ren in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen vom 9. Aug. 1854; die
Notariatsordnung vom 29. Sept. 1850, modifizirt durch Gesetz vom
21. Mai 1856; die Advokatenordnung vom 16. Aug. 1849 (für Ungarn vom
24. Juli 1852, und für Siebenbürgen vom 10. Okt. 1853); das allgemeine
Berggesetz vom 23. .Mai 1854 etc. —

Finanzwesen. — An der Spitze der Finanzverwaltung der Mo-
narchie steht das Finanzministerium, mit seiner jetzigen Organisa-
tion vom 19. Hai 1848, welches für seine Geschäfte in 5 Sektionen (1. mr


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14 20. — Oesterreichische Monarchie.

die Centralleitung der Finanzen; 2. für die direkten Steuern und indirek-
ten Abgaben; 3. für das Staatseigenthum, die Staatsausgaben und das
Kassavvesen; für 4. die Generaldirektion des Grundsteuerkatasters mit dem
Vermessungsdepartement etc. und 5. für die Centraileitung des Bergwe-
sens) zerfällt. Ihm untergeordnet sind zunächst die (9. Jan. 1850 errich-
teten) Finanzlandesbehörden, welche zweifacher Art sind und, wenn sie
alle Finanzangelegenheiten behandeln, die nicht ausdrücklich anderen Be-
hörden zugewiesen sind, Finanzlandesdirektionen heissen, oder,
wenn ihnen blos die Verwaltung der direkten Steuern übertragen ist,
den Namen Steuerdirektionen führen. Finanzlandes-
direktionen bestehen zu Wien für Oesterreich ob und unter der Ens und
Salzburg; zu Gratz für Steyermark, Kärnthen, Krain und Küstenland; zu
Innsbruck für Tyrol und Vorarlberg; zu Prag für Böhmen; zu Brünn für
Mähren und Schlesien; zu Lemberg für Ostgalizien und die Bukowina; zu
Krakau für Westgalizien; zu Zara für Dalmatien; zu Mailand und Venedig
(unter dem Namen „Finanzpräfektur") für die Lombardei und Venedig;
zu Ofen (mit 5 Abtheilungen zu Ofen, Pressburg, Oedenburg, Kaschau
und Grosswardein) für Ungarn; zu Temesvar für Serbien und das Banat;
zu Agram für Kroatien und Slavonien, und zu Hermannstadt für Sieben-
bürgen. Steuerdirektionen sind zu Linz, Salzburg, Klagenfurt, Lai-
bach, Triest, Troppau und Czernowitz. Für die direkten Steuern sind die
Mittelbehörden die Kreisbehörden, und in den Kronländern ohne Kreis-
eintheilung sind eigene Steuerkommissionen am Sitze der Landes-
regierungen aufgestellt. Unter den Kreisbehörden und Steuerkommissio-
nen stehen die Bezirksämter und die denselben untergeordneten
Steuerämter als die untersten Behörden für die direkte Besteuerung. —
Für die Verwaltung der indirekten Abgaben stehen als Mittelbehörden
unter den Finanzlandesdirektionen die Finanzbezirksdirektionen,
denen die Kassenämter in den Kronländern, die Haupt- und Nebenzoll-
ämter, die Wasserzollämter, Gebührenbemessungs- (Komissiirations)-Aemter
und die Verschleissämter der Monopolgegenstände, die Verzehrungssteuer-.
Weg- und Brückenmauth-, Kommerzialwaaren-Steuerämter, die Tabak-
hauptmagazine und Verschleissniederlagen, die Salzniederlagen und Salz
verschleissämter, die Staats- und Fondsgüterverwaltungen, die Forstämtti
und Finanzwachsektionen, untergeordnet sind. — Unmittelbar unter dem
Finanzministerium steht die Lottogefällsdirektion zu Wien (mit 1
Lottoämtern in den Kronländern), und für die Verwaltung des Tabakge

fälls die Centraidirektion der Tabakfabriken und Einlösung"'

ämter zu Wien. Für die Verwaltung der Staats-Berg- und Hüttenweil t
Salinen und Montanfabriken, so wie der Reichsforste bestehen zum Iben
besondere (vom Ministerium direkt ressortirende) Oberbehörden, MuiK
auch einzelne Finanzlandesdirektionen, welche dann wieder die Aulsuiu
über die untergeordneten Berg-, Hütten- und Salinenämter, Hammer- und
Gutsverwaltungen, Forstämter und Forstverwaltungen führen.

Vor dem Jahre 1848. war das Finanzwesen Oesterreichs voRstandu
in Dunkel gehüllt. Seit jener Zeit werden alljährlich die Hauptergebiii<;bt
der Rechnungen bekannt gemacht, und gewähren einen bessern Ueberbhck,
als das, was wir über die Budgets erfahren.

Die Einnahmen der Oesterreichischen Monarchie beRefen sich ini
Verwaltungsjahre 1854 auf 245,333,724, im Jahre 1855 auf 263,786,885 fl.
Die Ausgaben 1854 auf 386,046,646, im Jahre 1855 auf 402,687,182 «.
Das Defizit von 140,712,922 (1854), und 138,899,297 fl. (1855) wurde
durch, im Wege von Kreditsoperationen bewirkte, Zuflüsse gedeckt. Die
Staatseinnahmen und Ausgaben im Jahre 1856 steRten sich nach ihren
verschiedenen Zweigen folgendermassen heraus:

Ii. C.-M.

92,131,812

fl. C.-M.

61,350,610
11,638,941
9,997,709
9,020,773
123,779

32,816,444
20,541,310
29,725,358
24,625,621
29,976,663
5,856,875
2,293,806
2,685,626
363,756

148,885,459

9,506,159
10,088,692
7,896,674

Staats-Einnahmen.
A. Ordentliche Einnahmen:

Direkte Steuern ................................................

Grundsteuer.................................................

Hänsersteuer................................................

Erwerbsteuer...............................................

Einkommensteuer..........................................

Andere direkte Steuern ..................................

Indirekte Abgaben .............................................

Verzehrungssteuer.........................................

Zollgefälle..................................................

Salzgefälle..................................................

TabaksgefäUe .............................................

Stempel, Taxen etc.......................................

LottogefäUe................................................

Post ........................................................

Mauthen....................................................

Andere Gefälle............................................

Einnahmen vom Staats-Elgenthum, Münz- und Bergwesen

Beberschüsse des Tilgungsfonds..............................

Verschiedene sonstige Einnahmen.............................

268,508,796
4,653,480

273,162,276

fl. C.-M.

................

6,420.623

................

38,199

31,170

................

177,391

................

2,497,202

................

28,336,757

................

28,197,555

................

15,425,421

................

5,276,025

................

22,336,541

...............

109,695,558

................

10,897,169

................

4,015,403

................

88,032,650

...............

321,377,664

................

14,138,279

................

335,515,943

................

273,162,276

................

62,353,667

11. C.-M.

123,595,839
4,454,783
28,967,982
7,910,985
2,840,185

Snmmme der ordentlichen Einnahmen •
B. Ausserordentliche Einnahmen............

Gesammtsumme der Staats-Einnahmen

Staats-Ansgaben.

A. Ordentliche Ausgaben:

Hofstaat .......................................................

Kabinets-Kanztei Sr. K. K. Majestät .......................

Minister-Konferenz ...........................................

Reichsrath nnd Archiv .......................................

Ministerium des Aeussern ....................................

Ministerium des Innern ......................................

Finanzministerium ............................................

Justizministerium................I! .......................

Ministerium des Kultus und Unterrichts ...................

Ministerium für Handel, Gewerbe und ölfentliche Bauten

Armee-Ober-Kommando ......................................

Oberste Polizeibehörde ......................................

Kontrole-Behörden ...........................................

Erforderniss der Staatsschuld ................................

Summe der ordentlichen Ausgaben ....................

B. Ausserordentliche Ausgaben...................................

Gesammtsumme der Ausgaben ..........................

Gesammtsumme der Einnahmen ........................

157,869,774

Gesammt-Defizit

Einnahme an besonderen Zuflüssen:

a. Durch Vermehrung der fundirten Schuld .....................

b. Vermehrung der schwebenden Schuld.........................

0. Vom Eisenbahn-Verkauf........................................

d. Grundentlastungs-IIeberschüsse ................................

e. Saldo der Ürbarial-Vorschüsse..................................

Deren Verwendung:

a. Deckung des Defizits.........................................

b. Verminderung der fundirten Schuld........................

c. Einlösung von Staatspapiergeld.............................

d. Rückzahlung an die Xatlouatbank..........................

e. Berichtigung von Entschädigungskapitalieu................

f. Eisenbahnen und Telegraphen...............................

g. Wechseigeschafte, Votiv-Kirche und Rückzahlungen etc.-

Abgang, gedeckt durch Kassa-Rest des Vorjaiires ..............

1851-

1852-

1853-

45.110,646 fl. C.-M.
121,905,805 „ „
54,864,862 „ „

1854-

1855-

1856--

1848-

1849-

1850-

140,712,922 11. C.-M.
138,899,297 „ [„
62,353,667 ,, ,,

Auffallend ist hier, wie in England und Frankreich, der geringe
Ertrag der Domänen, auf die kaum 4,02 Prozent der Staatseinnahmen
kommen. In Wirklichkeit ist das unmittelbare Staatseigenthum nicht so
bedeutend, als man nach der Ausdehnung des Reiches erwarten soRte, da
früherer Zeit Vieles davon verschleudert wurde; indessen liegt der kleine
Ertrag wohl mehr in der unzweckmässigen Bewirthschaftung der Staats-
güter, da er zu derem Werthe in gar keinem Verhältniss steht. Dem Be-
steuerungswesen ist in den letzten 10 Jahren ungemeine Aufmerksamkeit
gewidmet worden, und von 1845 — 1855 sind die ordentlichen Einnahmen
um 98, daneben aber auch die ordentlichen Ausgaben um 148 Mill. ge-
wachsen; es steht aber zu holfen, dass bei den ausserordentlichen HiRfs-
queRen des Kaiserstaates, und bei den Verbesserungen, die überaR ein-
geführt werden, bald eine bedeutendere Vermehrting der Einkünfte eintre-
ten wird. — Unter Ferdinand L (1558 — 1564) wurden die Einkünfte
des Reichs auf 7V2 Mill. Gulden berechnet. Eine Angabe von 1733 lautet
auf 42, eine von 1739 nur auf 30 MRlionen. Im Jahre 1780 sollen sich
die Einkünfte auf 90,408,075 fl. belaufen haben, und unter Kaiser Joseph
sollen sie einmal auf 105, im Jahre 1810 auf 110 Mül. gebracht worden
sein. Zur Zeit des Regierungsantritts des Kaisers Franz I. betrugen sie,
nach glaubhaften Angaben, 86 Mill., und 1837 wurde deren Betrag auf
135,600,000 fl. angegeben. Nach Bewältigung der Revolution (1848 und
1849) srelaniite man bis zur dermaliffen Erhöhung der Einkünfte: und zu

diesem Behufe wurden die Privilegien der einzelnen Länder, namentRch
Ungarns, und das Selbstbesteuerungsrecht derselben aufgehoben und der
Einheitsstaat hergestellt, indem man insbesondere auch die Staatsmono-
pole (Tabaksmonopole etc.) in Ungarn einführte. — Bedeutender noch, als
die Staats-Einnahmen, stiegen die Ausgaben der Monarchie, und schon
vor der Revolution von 1848 (mithin keineswegs erst in Folge derselben)
hatte die Staatskasse ununterbrochen gegen ein Defizit anzukämpfen. Aber
damals hüllte man die Resultate in strenges Geheimniss, ohne jedoch das
Bekanntwerden der Verlegenheiten dadurch verhindern zu können. Kaiser
Franz Joseph L, eifrig bemüht das Wohl seines Reiches zu fördern,
unterdrückt die Veröfl"entRchung finanzieRer DarsteRungen nicht, denn gerade
durch Bekanntwerden derselben ist es ersichtlich, was bereits unter sei-
ner Regierung für die Hebung der Gesammtmonarchie geleistet worden
ist. Seit 1848 bReb auch nicht ein Jahr ohne bedeutendes Defizit, und
nach der möglichst günstigsten Gruppirung in den offiziellen Darstellungen
betrug dasselbe:

' 62,223,630 11. C.-M
53,447,331 „
56,253,635 „

In 9 Jahren mithin das Defizit 736,341,794 fl. C.-M.

Staatsschuld. — Die S ta ats s chul d der österreichischen Monarchie
besteht theRs aus Anlehens schul den, für welche Staatsobligationen oder
Rentenurkunden ausgegeben sind, therls aus der Gr und entl astung s-
schuld, welche in Folge der 1848 verfügten Aufhebung des Unterthänig-
keits- und Hörigkeitsbandes entstand, und zwar für sich abgesondert von
den einzelnen Kronlandern berichtigt wird, jedoch vom ganzen Reiche ga-
rantirt ist, theils aus Papiergeld. .Man unterscheidet sie in eine konsoli-
dirte und eine schwebende; ferner in eine fundirte und nicht fundirte, in
eine verzinsliche und nicht verzinsliche, und, bei den Anlehensschulden,
in eine altere und neuere Staatsschuld. Unter der kon so Ii dir ten be-
greift man die mit dem Vorbehalte einer allmäligen TRgung oder mit der
bestimmten Zusicherung der Rückzahlung als bleibend anerkannte ölfent-
Rche Schuld; unter der schwebenden jene, die nicht als bleibend an-
erkannt ist, und die, wenn sie in anderer Weise nicht getilgt werden
kann, meistens in eine konsolidirte Schuld umgewandelt wird. Die fun-
dirte Schuld ist diejenige, zu deren Verzinsung und Tilgung ein bestimm-
ter Theü der Staatseinkünfte verwendet wird; die nicht fundirte die,
bei welcher diese Vorsorge nicht getrolfen ist. Nicht alle Staatsschulden
vVerden verzinst, und bei dem verzinsRchen TheRe sind die Zinsen sehr

fl. C.-M.

62,353,667
10,560,703
3,674,310
36,821,970
7,375.213
36,733,351
3,824,158

161,343,432"
3,473,658


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20. — Oesterreiehisclie Monarchie. 15

verschieden von 1 bis 6 Prozent des Nominallcapitals, und zwar entweder
in klingender Münze oder in Papiergeld. Die ältere Staatsschuld ist die-
jenige, deren Zinsen durcli das Finanzpatent vom
20. Febr. 1811 auf die
Hälfte herabgesetzt wurden, und so lange in Wiener Währung bezahlt
werden, bis sie nicht durch die in Folge des Patentes vom
21. März 1818
jährlich stattfindende Verloosung mit dem vollen Zinsenbetrage in Konven-
tionsmünze wieder verzinst werden. Alle seit
1811 kontrahirten Schulden,
so wie die verloosten Obligationen der ältern Schuld, bilden die neuere
Schuld. Die Verminderung und Tilgung der Anlehensschuld wird durch
die, meist bei der Auliiahme stipulirte, planmässige Verloosung, entwe-
der durch die Staatscentralkasse, den allgemeinen Tilgungsfond, oder durch den
lombardisch-venetianischen Monte, bewirkt.. — Die Ausgabe für die Staats-
schuld erfuhr von Jahr zu Jahr eine konstante Steigerung. Vor
1816 be-
zahlte der Staat an Zinsen seiner Schuld
-381,000 IL; 1831 kostete die
Schuld schon
21, 1842 bereits 49 Mill.; 1852: 62,008,000; 1853: 66,819,173 :
1854: 72,148,316; 1855: 77,407,532,
und 1856: 88,032,650 fl. — Seit
noch nicht hundert Jahren sind die Schulden des Staats um mehr als das
16fache gestiegen. Im Jahre 1763, bei Beendigung des siebenjährigen
Krieges, belastete Oesterreich eine auf
150 Mill. geschätzte Schuld, welche
1779 auf 260 Mill. angewachsen war, und beim Beginn der französ. Re-
volution,
1790, bereits die Zifl'er von 342 Mill. erreichte. Von da an er-
folgte nicht nur die Vermehrung der Schuld im kolossalsten Maasse, son-
dern man suchte auch durch eine Reihe der ungewöhnlichsten Finanz-
massregeln: die einseitige Herabsetzung der Zinsen der Schuld auf die
Hälfte, und das noch ausserordentlichere Mittel des Zwanges zur „Arro-
sirung", die Noth des Staates zu heben; leider aber, durch die politische
Gestaltung Europa's gehindert, ohne Erfolg. Aehnlich, wie mit den eigent-
lichen Staatsschuldscheinen, erging es mit dem Papiergelde, durch
welches die Metallwährung fast ganz verdrängt ward; und obgleich die
bestimmtesten Versicherungen bestanden, dass keine Herabsetzung seines
Werthes erfolgen solle („Publikandum von
1806", und ,,K. Mandat vom Febr.
1811"), sank doch faktisch der Werth des Papiers auf Vi? seines Nominalbe-
trags
(1 fl. Silber stand 17 fl. in Papier gleich), und unterm 6. März 1811
sah sich die Regierung genöthigt, den Werth des bis zu 1,060 Mill. an-
gewachsenen Papiergeldes auf ein Fünftel herabzusetzen, d. h. altes
gegen neues Papiergeld einzulösen, wobei der frühere Gulden nur zu
12 Kr. angenommen wurde. Die Kriege von 1813—15 erheischten unge-
mein grosse Anstrengungen, und Behufs des Feklzugs gegen Neapel,
1821,
bedurfte man eines Darlehens des französischen Königs von 35 Mill. Fran-
ken. Nachdem schon
1846 und 47 dringende Finanzverlegenheiten sich
eingestellt hatten, trat
1848 die Revolution in Wien, in Ungarn und Ita-
lien ein, und nun ward Papiergeld in unbegrenzter Menge ausgegeben.
Man erliess Geldausfuhrverbote, und dekretirte, 2. Juni
1848, Zwangskurs
der Banknoten. Im Nov.
1848 stand das Agio des Silbers gegen Papier
auf
5 Prozent; 1849 stieg es (19. Juni) auf 24V2 Proz.; fiel dann (25. Sept.,
bei Beendigung des ungarischen Krieges) auf 5, stand aber zu Ende des
Jahres 1849 doch wieder auf
13 Prozent, und am 26. Nov. 1850 (bei den
Verwickelungen mit Preussen) erreichte das Agio gar 52 Prozent. Im
Jahre 1852 sank es bis auf 8; stieg dann, März
1854, wiederum bis
44V2; sank,
16. Aug., auf I6V2, stieg wieder, Nov. und erste Monate
1855 auf 28 und 29, und ging endlich, 1856, nach Sicherung des Frie-
dens, jedoch unter unausgesetzten Schwankungen, wieder herab, und bis
Juli 1856 auf 2—2V2 Prozent, auf welcher Stufe es sich auch, mit gerin-
ger Schwankung, bis jetzt erhalten hat. Im Anfange 1854 cirkulirten
über 150 Mill. Staatspapiergeld und 188 Mill. Banknoten, zusammen also
338 MiH. Papiergeld (nicht zu verwechseln mit den Schuldscheinen
des Staats). Um das Papiergeld wieder auf den Pari-Stand zu heben und
Metallgeld in die Cirkulation zurückzuführen, wurde unterm
23. Febr. 1854
die Umwandelung des Staatspapiergeldes in Banknoten angeordnet, und
der Bank zur Deckung zunächst ein gewisses Einkommen aus den Zöllen
angewiesen; sodann derselben, zufolge Finanzdekrets vom Sept. 1855, zur
Deckung'ihrer weiteren Forderungen an den Staat, Domänengüter im Be-
trage von 155 Mill., in eigene Verwaltung übergeben oder bedingt abge-
treten. Papiergeld mit Zwangskurs besteht gegenwärtig keines. Sicher
wird die Bank die ihr gewordene wichtige Aufgabe der Deckung des Pa-
piergeldes eben so glücklich vollbringen, wie die ihr im Jahre 1822 über-
tragene Einlösung des Wiener-Währung-Papiergeldes, von welchem Ende
1854 sich nur noch 6,056,238 fl. im Umlaufe befanden, und 443,656,600 fl.
durch die Nationalbank getilgt worden waren.

Der Gesammtbetrag der Staatsschuld belief sich zu Ende des Ver-
waltungsjahres 1856 auf 2,417 Mill. Gulden C.-M., und zwar

Die Staatssdmia

fl. C.-M.

1,037,000,000
71,000,000
35,000,000
43,000,000
75,000,000
80,000,000
42,000,000
50,000,000
35,000,000
506,000,000
32,000,000
411,000,000

Jalire 1S46

Hierzu 1849 : 4>/,proz. Papier-ßeld-Anleil»
Spro ■
1850: 5pro

1851 : SiXp

1852 : Spro

Silbe
1854: 4pro:
spro
5 pro:
1848—1851:
Schuld

Silber-Anleihe •
. Silber-Anleihe (lombard.-i

DZ. Anleihe..................

. Anleihe in Papiergeld --••
-Anlehen (in England) -•■

VerloosHngs-.Anlehen .....

- Silber-Anlehen ...........

■ NationalrAnlehen..........

Kapitalisirung von Coupons
die Bank ..............

2,417,000,000
383,306,610

In Summe Betrag der Staatsschuld ................

Hierzu noch: Banknoten-Dmiauf am 1. juU 1857

Heerwesen. Landmacht. — Den Oberbefehl über die gesammte
hewafl'nete Macht zu Lande und zur See führt der Kaiser, zu dessen un-
mittelbarer Dienstleistung die Militär - Cen tralkanzlei bestimmt ist-
-- Die oberste Leitung des Knegswesens ist (seit höchster Entschliessung
vom 10. Febr. und 12. Mai 18o3) dem Armee-Oberkommando über-
tragen, das aus 4 Sektionen (der Generaladjutantur, der Operationskanz-
lei, der Centraiadministration für die politisch-ökonomische Heeresverwal-
tung, und der Sektion für die Militarbildungsanstalten) besteht, und für
besonders geheim zu haltende Angelegenheiten noch ein für alle 4 Sektio-
nen bestimmtes
Präsidialbüreau besitzt. Als Centraibehörden
sind dem Armee-Oberkommando direkt untergeordnet: die General-Artil-
leriedirektion zu Wien, die Armeewatfeninspektion, die General-Geuiedi-
rektion, das Korpskommando des Generalqixartiermeisterstabs, die Gene-
i"alinspektion der Gensd'armerie, die Generalfuhrweseninspektion, die Ge-
öeralremontirungsinspektion, das Marine-Oberkommando zu Triest (mit
dem ihm zur Seite gesteüten Admiralitätsrathe), die Generalmontours-In-
spektion zu Wien, die Direktion der Kriegsschule, die Direktion der Mili-
tär-Kirchenangelegenheiten, der Generalstabsarzt der Armee, und die
.Militärmedikamentenregie-Direktion, der oberste Militärgerichtshof (mit der
Justiznormalienkommission und der Militär-Universaldepositen-Administra-
tion), das Universal-Kriegszahlamt, das Festungskommando (Militärgou-
vernement) in Mainz, und die zehn Landes-Generalkommanden, als Ober-
behörden für die Militärverwaltung in den Kronländern, zu Wien (für
Oesterreich unter und ob der Ens, Salzburg, Steyermark und Tyrol), zu
Prag (für Böhmen), zu Brünn (für Mähren und Schlesien), zu Lemberg
(für Galizien und die Bukowina), zu Zara (für Dalmatien), zu Verona (für
das lomb.-venet. Königreich, das Küstenland, Kärnthen und Krain und das
besetzte fremdländische Italien), zu Ofen (für Ungarn), zu Hermannstadt
(für Siebenbürgen), zu Agram (für Kroatien-Slavonien und kroat.-slavon.
Militärgrenze), und zu Temesvär (für Serbien, das Banat und die serb.-
banatische MiUtärgrenze). — Die Militärrechtspflege wird von beson-
dern Militärgerichten geübt. Die höchste Instanz ist der oberste Mili-
tärgerichtshof zu Wien, die zweite Instanz bildet das allgemeine
M i l i t ä r - Ap p e 11 a t i
0 n s g e r i c h t zu Wien, in erster Instanz bestehen 16
Landes-Militärgerichte, 160 Regimentsgerichte etc.

Nach Russland ist Oesterreich die stärkste Landmacht in Europa,
und zählt im Frieden circa 500,000, auf dem Kriegsfusse gegen 700,000
■Mann, die im Nothfall bis auf 800,000 Mann erhöht werden können. Die
Bestandtheile der Heeresmacht sind: die Garden, die ausschliesslich zur
Bewachung des Kaisers und der kaiserlichen Familie bestimmt sind, und
aus der aus Offizieren gebildeten Arcieren-Leibgarde (92 Mann), der Tra-
banten-Leibgarde (103 M.), 1 Schwadron Leibgarde-Gendarmerie (136 M.),
und der Hofburgwache (306 M.) bestehen; die Generalität, bestehend
aus 5 Feldmarschällen, 19 aktiven und 20 unangestellten Feldzeugmeistern
und Generalen der Kavallerie, 114 aktiven und 90 unangesteUten Feld-
marschalllieutenants, 130 aktiven und 144 unangestellten Generalmajors,
und 265 aktiven und 259 unangestellten Obersten; das Adjutanten-
korps, aus 140 Offizieren bestehend; die Festungs-, Stadt- und
Platzkommandanten; die Infanterie, 513,612 M.; die Kavallerie,
70,376 M.; die Artillerie, 59,486 M.; die Genietruppen, 11,644 M.; der
Generalquartiermeisterstab (133 Offiziere) mit dem Militär-Ingenieurgeo-
graphenkorps (43 Offiziere); das Pionierkorps 9,217 M.; die Extrakorps;
die Invaliden, in 5 Invalidenhäusern und 3 Filialen, und die Militärbil-
dungsanstalten, mit 7,640 Zöglingen. —

Die Infanterie, zusammen 513,612 M., und zwar: Linienin-
fanterie, 175,460 M- im Frieden, 425,878 M- im Kriege, in 62 Regimen-
tern (das Reg. im Kriege: 1 Grenadier-, 4 Feld- und 1 Depotbataillon,
6,869 Mann; das Feldbat. zu 6, das Grenadier- und Depotbat. zu 4 Kom-
pagnien); Grenzinfanterie, 55,200 M., in 14 Regimentern und 1
selbstständigen (Titler) Bataillon (jedes Reg. zu 2 Feld- und 1 Reserve-
bataillon, 3,847 M.; das Feldbat- zu 6, das Reservebat. zu 4 Kompagnien);
Jäger, 32,534 M., in 1 tyroler Jägerregimente und 25 FeldjägerbataiUo-
nen (das Regim. zu 7 Feldbat., 6 zu 4, und 1 zu 6 Kompagnien, und 1
Depotabtheilung zu 3 Kompag., 6,864 M.; vou den,Feldjägerbataillonen,
25,670 M., sind 5 Bat. ä 6 Feld- und 1 Depotkomp., 20 Bat. ä, 4 Feldkomp,
und für je 2 Bat. 1 Depotkompagnie). —

Die Kavallerie, zusammen 70,376 M., und 60,784 Pferde, und
zwar: schwere Kavallerie, 21,498 M., in 8 Kürassier- und 8 Drago-
ner-Regimentern (jedes Reg. 1,343 M., 1,138 Pf., oder 6 Feldschwadronen
und 1 Depotschwadron, zusammen in 3 Divisionen); leichte Kavalle-
rie, 48,888 M., in 12 Husaren- und 12 Ulanenregimentern (jedes Regim.
2,037 M., 1,749 Pf. oder 8 Feld- und 1 Depotschwadron, zusammen in 4
Divisionen). —

Die Artillerie, 59,486 M. im Kriege und 52,619 M. im Frieden,
und zwar: Feldartillerie, 54,954 M. und 29,838 Pf-, eingetheilt in
den Stab 194 M., 12 Feldartillerieregimenter, 47,454 M., 27,372 Pf. öedes
Reg. zu 14 Batterien ä 8 Geschützen; 3 Reg. ä 4,142 M. und 2,281 Pf.,
jedes zu 5 Komp., und 9 Reg. ä 3,898 M. und 2,281 Pf., jedes zu 4 Komp.),
i Küstenartillerieregiment, 3,441 M. (zu 3 BataiRons, im Kriege ä 5, im
Frieden
h 4 Komp.), und 1 Raquetteurregiment, 3,865 M., 2,446 Pf. (20
Batterien ä 8 Geschütze und 3 Komp. im Kriege, und 18 Batt. und 2 Komp.
im Frieden); — technische Artillerie, 4,532 M. (Zeugsartillerie 2,121
M., Raquetteuranstalt 490 M.), Gewehrfabrik 353 M., und Zeughausver-
waltung, in 16 Distrikten (1,568 Mann)..—

Die Genietruppen, 11,644 M., umfassen den Geniestab, circa
400 M., und 12 Geniebataillone (jedes Bat. ä 4 Feld- und 1 Depotkomp.,
zus. mit 937 M.) Die Extrakorps umfassen: die dem Generalquartier-
meister zugetheilten Botenjäger. 377 M.; die Stabs-Dragoner, 1,366
M,; 3 Sanitätsbataillone, 3,457 M. (2 Bat. zu 5, 1 zu 4 Komp.);
das Militär-Fuhrwesenkorps, bestehend im Frieden aus 7 Landes-
fuhrwesen-Kommanden, 24 Transports-Schwadronen (ä 94 Köpfe und 82
Pferde), 12 Standesdepots, und 9 Materialdepots. — Ferner zählt die Ar-
mee: 2 Bukowiner Grenz-Cordons-BataiUone (ä 4 Komp. jedes), zusam-
men 1,878 M.; 4 GarnisonsbataiHone (ä 5 Komp; jedes), zusammen 2,340
M.; 6 Disciplinar-Kompagnien, und überdies: das Militär-Polizeiwachkorps,
das Gestüt- und Remontewesen, die Monturs-Oekonomieverwaltung, und
19 Regimenter Gendarmerie, zu Fuss und zu Pferd, circa 20,000 M.

Die Militärpflicht ist in Oesterreich allgemein. Das neue
Rekrutirungsgesetz (publizirt im Reichsgesetzblatt vom 7. Okt. 1858)
muss als ein wesentlicher Fortschritt begrüsst werden. Es ist von einem
Geiste der Gerechtigkeit und der Humanität durchdrungen, der sich weder
in den leitenden Prinzipien noch in den Details verläugnet. Die Dienst-
pflicht ist eine allgemeine Pflicht; kein Stand ist davon eximirt, wie frü-
her. Und doch ist auf der andern Seite jede Rücksicht genommen, dass
diese allgemeine Pflicht im einzelnen FaHe nicht erdrückend werde. Der
einzige Sohn oder Enkel betagter Eltern oder Grosseltern, sogar der ein-
zige Bruder verwaister Geschwister ist vom Militärdienst frei; er wird
nicht, wie früher, etwa blos zurückgestellt, er ist ganz und für immer
frei. Frei sind ferner die Geistlichen und die Kandidaten des geistlichen
Standes aller im Staate anerkannten Konfessionen ohne Ausnahme, der
römischen sowohl als der griechischen und evangelischen Kirche, und der-
selben Begünstigung erfreuen sich die Rabbiner und Rabbinatskandidaten.
Frei sind endlich sämmtliche Studirende. Die Dienstzeit ist auf 8 Jahre
festgestellt. Die Dienstpflichtigkeit aber dauert vom 21. bis 27. Jahre,
also 7 Jahre. Das Gesetz selbst ist abermals ein Schritt zu der einheit-
lichen Neugestaltung des Reichs, denn es hat unbedingte Geltung
für die


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16 20. — Oesterreiehisehe Monarchie.

ganze Monarchie. Noch mag endlich aus ihm hervorgehoben werden, dass
es eine besondere Rücicsicht auf die Kriegsmarine nimmt, insofern
Stellungspflichtige Seeleute so weit als thunlich für den Flottendienst ver-
wendet werden sollen, dass aber gleichwohl den Interessen des Handels
durch die Bestimmung Rechnung getragen wird, nach welcher die zur
weiten Fahrt patentirten Schifl"skapitäne und Schifl^'slieutenants nur im FaR
eines Krieges einberufen werden.

Die österreichische Armee ist eine der disciplinirtesten und kampf-
geübtesten Europa's, und von ihrer Tapferkeit enthält die neueste Ge-
schichte die zahlreichsten Denkmale. Ausgezeichnete Thaten und sonstige
besondere Verdienste werden mit Orden, Medaillen, Erhebung in Adelstand
und Avancement belohnt. Zur Versorgung der im Dienste oder wegen des
Dienstes untauglich gewordenen Soldaten bestehen Pensionen, Stiftungen
und Invalidenhäuser, und luvaRden, die in diesen Häusern und deren Fi-
Ralen nicht untergebracht werden können, werden mit einem Patentalge-
halt auf Urlaub gelassen. Zur Bildung des MRitärs bestehen (durch kai-
serl. Verordnung vom 12. Febr. 1852) zahlreiche MRitärbildungsanstalten;
so 12 Unter-MRitärerziehungshäuser, jedes für 100 Militärkinder vom 7.
bis
11. Lebensjahre; dann 12 Ober-MiRtärerziehungshäuser, jedes für 200
Zöglinge vom 12. — 15. Jahre, für Bildung von Unteroffizieren; ferner:
Schulkompagnien für UnierofflziersbRdung, und zwar 6 für die Infan-
terie, und 2 für die Grenztruppen, jede zu 120; 3 für die KavaRerie, ä
60; 5 für die ArtiRerie, ä 150; 1 für die Genietruppen, 1 für das Pion-
nierkorps, ä 120; 1 für die Flotille für 60, und 1 für die Marine für 150
Zöglinge. Dann: 1 MRitärlehrer- und Fechtinstitut zu Wiener-Neustadt,
um Lehrer für die Erziehungshäuser zu bilden, und zur Heranbildung von
Offizieren: 4 Kadetteninstitute (inHaimburg, Strass, Krakau und Marburg),
4 Militärakademien (für militär-wissenschaftliche Ausbildung) zu Wiener-
Neustadt, Klosterbruk, Olmütz und Triest (Vlarineakademie); und die
Kriegsschule zu Wien, die oberste Militärbildungsanstalt, welche Offiziere
aller Waffen für höhere Chargen, zumal den Generalstab, heranbil-
det etc. ~

An Festungen und Forts besitzt Oesterreich 47. Die stärksten
sind Josephstadt und Theresienstadt in Böhmen, Olmütz in Mähren, Man-
tua und Peschiera in der Lombardei, Verona in Venedig, Komorn in Un-
garn, und Peterwardein in der Militärgrenze. Andere Festungen sind:
Salzburg; Franzensfeste und Kufstein in Tyrol; Prag; Cattaro, Knin, Ra-
gusa und Zara in Dalmatien; Pizzighettone in der Lombardei; Venedig,
Legnago, Osoppo und Palmanuova in Venedig; Arad, Leopoldstadt, Mun-
katsch und Ofen in Ungarn; Temesvär; Essek in Slavonien; Karlstadt in
Kroatien; Karlsburg in Siebenbürgen; Altgradiska und Brood in der .Mili-
tärgrenze. In ausländischen Festungen hat Oesterreich das Besatzungs-
recht zu Ferrara und Comacchio im Kirchenstaate, und zu Piacenza; und
in den deutschen Bundesfestungen Mainz, Ulm und Rastatt hat es eben-
faHs das Mitbesatzungsrecht. —

Seemacht. — Die österreichische Kriegsmarine zählte am 1. Mai
1857 (nach offiziellen Berichten): Kanonen

1 Schranben-Liniensschiff....................................................... 100

5 Segel-Fregatten ............................................................... 165

3 Schranben-Fregatten.......................................................... 129

5 Segel-Kortetten............................................................... 74

2 Schrauben-Korvetten ......................................................... 44

4 Räder-Korvetten............................................................... 25

8 Dampf-.Vvisos .....................................................................................................................23

7 Briggs ..................................................................................................................................................112

5 Schooner-Briggs ..............................................................................................................................20

5 ßoeletten..............................................................................................................................................50

2 Frame....................................................................................................................................................24

1 Bombarde..........................................................................................................................................10

52 Kanonenboote.................................................................. 174

9 TransportschilTe................................................................ —

Im Ganien 109 Schiffe mit..................................................~ 950

Ausserdem 5 schwimmende Batterien zur Hafenvertheidigung, — Der P er s o-
nalbestandder Marine betrug 1857: 2 Vice-.Admiräle, 3 Contre-.Admiräle, 9
Linienschiffs-Kapitäne, 5Fregatten-Kapitäne, 8 Korvetten-Kapitäne, 33Linien-
schiffs-Lieutenants, 24 Fregatten-Lieutenants, 46 Linienschiffs-Fähnriche, und
44 Fregatten-Fähnriche. Ein Marinekorps Kadetten (83), ein Matrosenkorps
(2,962 M.), ein Marine-Schiffsbau-Korps; 4 Kompagnien Marine-ArtiRerie
(1,133 M.); ein Marine-Infanterieregiment (zu 8 Kompagnien, ztisammen
1,935 M.); das Flotillenkorps, und 3 selbstständige FIotiRen: die Donau-,
Lagunen- und Binnensee-Flotille (1,200 M.), die dem Pionnierkorps-Kom-
mandanten untergeordnet sind. — Die Dienstzeit der Marine-Mannschaft
ist wie beim Landheere; die Mannschaft selbst wird von Dalmatien, Istrien
und Venedig gesteRt. Das für die Marine erforderliche Material liefert in
hinreichender .Menge das Inland. — Kriegshäfen sind: Triest, Venedig,
Pola, Cattaro, Zara, Lissa und Porto Quieto. — Kolonien besitzt Oester-
reich nicht, wohl aber gehörten ihm einst die Nikobarischen Inseln
in Asien, auf denen 1778 Ansiedelungsversuche gemacht, die Niederlassungen
selbst aber, wegen Ungesundheit des Klima's wieder aufgegeben wurden.

Flaggen. — Die Kriegsflagge Oesterreichs ist der Länge nach
roth, weiss und roth gestreift, und trägt in der Mitte das gekrönte öster-
reichische Hauswappen. Die Standarte des Reichs ist gelb, mit dem
doppelten Adler. — Die Standarten und Flaggen des Reichs und ein-
zelner Kronländer und Städte, welche besondere Flaggen führen, siehe
Taf. 1 und 2 des Flaggenatlas: Fig. 33 Standarte des Kaiserstaats; Fig. 34
Kriegsschiff- und Kauffahrerflagge; 35 Lootsen-Signal; 36 und 37 Flagge
von Ragusa; 38 Flagge von Mantua; 39 Flagge von Venedig; 40 Standarte
von Slavonien; Taf. Fig. 41 Standarte von Ungarn. —

bei Baden.


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Das Erzherzogtbuin Oesterreich, das Stammland der Oester-
reichischen Monarchie, zwischen 47»-49o NBr. und 29O44'-340 40' OL. ge-
legen, zerfällt in drei gesonderte Kronländer: Ober-Oesterreich oder
das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns, Unter-Oesterreich
oder das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, und das Her-
zogthum Salzburg. Alle drei Kronländer zusammen umfassen einen
Flächenraum von 708,29 Qu.-Meilen, 1854 nach Schätzung mit einer Be-
völkerung von 2,644,217, nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 von nur
2,535,916 Seelen.

D6cr= u. Jîieî)er=X)efterrcic5 u. Safjßurg.

Hand-Atlas. Taf. 21.

Erzberzo^tliiiiii Oeüterreieli.


1. Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns.

CrescIiicIUe, siehe Text zu: „Oesterreichische Monarchie,"
Taf. 20, p. 1 etc.

Mas liantl. — Lage, Grenzen, Grösse. — Ober-Oester-
reich liegt zwischen 470 28' und 480 44' NBr. und 30o 24'-32o 38' OL.,
wird im N. von Bayern und Böhmen, im 0. von Oesterreich unter der
Enns, im S. von Steyermark und Salzburg, und im W. von Salzburg nnd
Bayern begrenzt, und begreift einen Flächenraum von 217,95 Qu.-Meilen,
mit einer Bevölkerung (1857) von 707,450 Seelen, hat mithin 3,246 Ein-
wohner auf 1 Qu.-Meile.

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Das
Land, welches von der Donau, die dasselbe in südöstlicher Richtung durch-
strömt, in zwei ungleiche Hälften geschieden wird, ist grösstentheils Ge-
birgsland, das bis zu unwirthlichen Felsenmassen, ewigem Schnee und
Gletschern aufsteigt, und in einsamen, langgestreckten Thälern oft nur
eine sparsame Bevölkerung auf weitem Flächenraume nährt. Im Norden
der Donau, von Böhmens Grenze bis zum Strome herab, verzweigt sich
der Böhmerwald und bildet ein durch Berge und Hügelketten durch-
schnittenes Land, dessen .höchste Punkte nur bis 2,000' aufsteigen. An
der dreifachen Grenze von'Bayern, Böhmen und Oesterreich, erhebt sich
der 2,793' hohe Dreisesselberg mit dem Plökenstein (Pöcklstein,
4,176'), von welchem das Passauer Gebirge längs der bayerisch-oester-
reichischen Grenze bis zur Donau zieht. — Das Land im Süden der
Donau wird von der nördlichen Kette der Nori sehen Alpen durchzogen,
welche zwischen der Salzach, Inn, Traun, Enns und Donau mächtige
Wasserscheiden bilden und allgemein Oberösterreichische Alpen
genannt werden. Von den Radstädter Tauern (in Salzburg) stösst ein
Alpenast in nördlicher Richtung ab, erhebt sich an der Grenze von Steyer-
mark und Oesterreich mit Salzburg, in dem Dach- oder Thor stein bis
9,448' Höhe und theilt sich hier in 2 Hauptarme, welche mit ihren Zwei-
gen das Salzkammergut durchziehen und in 0., S. und W. begrenzen. Der
westliche Hauptarm geht nach Salzburg hinüber, von wo er m semer
nördlichen Fortsetzung wiederum das Land ob der Enns betritt, zwischen
dem Mond- und Attensee zum Landgebirge herabfällt, sich als Haus-
rucker Wald in mehreren Wasserscheiden gegen den Inn und die Donau
theilt, und bei Engelshardszell mit dem Passauer Gebirge das Donau-
thal verengt. Ein Zweig dieses Gebirgszugs streicht östlich, führt den Na-
men Höllengebirge und bildet die Wasserscheide zwischen dem Atter-
und Traunsee, — Der östliche Hauptarm zieht vom Thorsteine zwischen
dem Hallstädter See und der Enns durch Steyermark bis an die Oester-
reichische Grenze, die er bis Altenmarkt bildet, und dort mit den St.
Gallner Alpen an die Enns stösst. Dieses Grenzgebirge entsendet
verschiedene Zweige gegen Norden, welche die Zuflüsse der Enns, Steyer
und Traun scheiden, und mehrere über 6,000' hohe Berge enthalten, dar-
unter den grossen Priel 8,636', den kleinen Priel 6,745', den
grossen Buchberg 6,000', die Hochsense 5,910', der
Hebenkees
5,952' und den Traunstein 5,249'. — Von Ebenen ist die Walser-
ha ide, von Thälern das Donau thal, das Ennsthal und die Traun-
thäler zu erwähnen, welch letztere mit den sie umgebenden A1 pen das
Salzkammergut heissen. — Der Hauptstrom des Landes ist die
Donau, die unterhalb Passau Ober-Oesterreich mit dem rechten, bei En-
gelhardszell mit dem linken Ufer betritt, ziemlich reissend und an ver-
schiedenen Stellen durch Hügel und Berge eingeengt ist, bei Grein den
für die Schifffahrt einst gefährlichen Strudel und Wirbel macht, und dann
nach Nieder-Oesterreich übergeht. Die Donau ist bei Linz imd Mauthausen
tiberbrückt, bei Passau 650' breit, und trägt Schiffe von 2,000 und mehr
Centnern. Von rechts empfängt sie, in Ober-Oesterreich, den durch die
Salza verstärkten, die Grenze bildenden Inn, der bei Passau breiter und
Wasserreicher als die Donau selbst ist. Der Inn hat eine Breite von
1,000-1,200', ist schifl'bar, trägt Lasten von 1,000 Centner, und wird in
neuerer Zeit auch mit Dampfschifl'en befahren. Die Salza kommt schon
schiß-bar aus Salzburg, und hat bei ihrer Mündung 1,000' Breite; von Salz-
burg an trägt sie schon Schiffe von 1,000 Centner Last. Unterhalb Linz
mündet die Traun, die oberhalb Aussee in Steyermark aus den Gewässern
des Ausseer-, Grundel- und Oden-Sees entsteht, den Hallstädter- und
Traunsee (Gmündner-See) durchfliesst, von hier an schon schiflTbar wird

Bromme's Hand-Atlas. — Ober- u. Nieder-Oesterreich etc. a.

und Lasten von 70—150 Centner trägt, weiter abwärts sich durch die
Ager, Alm und den Krems verstärkt, und bei Zizelau in die Donau
mündet, nachdem sie bei Fierth 2 Fälle gemacht, die von einem 200' lan-
gen Kanal umzogen werden. Die Enns kommt schiffbar aus Steyermark,
verstärkt sich durch die Steyer, und mündet unterhalb der Stadt Enns,
bei Mauthausen. Von links empfängt die Donau nur kleine Gewässer,
von denen die R an a, Mü hl, Alst und N aar n die bedeutendsten sind.
— An Seen ist das Erzherzogthum reich, besonders das Gebiet der Kalk-
alpen. Die grössten sind: der Atter- oder Kammersee (''/s Qu.-M.,
21/2 Min. lang, bis 540' tief), der Traun- oder Gmündnersee (% Qu.-M.,
bis 600' tief), der Wolfgang- oder Abersee (V2 Qu.-M. gross, 2 Stun-
den lang), der Mond- oderMattsee (Vt Qu.-M.), der Halls tädtersee
(Vn Qu.-M., 600' tief). Kanäle hat das Land, ausser dem kleinen Traun-
Kanal, keine, wohl aber eine fürstl. Schwarzenbergische Holzschwemme,
die aus Böhmen nach Ober-Oesterreich übertritt und im Mühlflusse mündet.
Mineralquellen sind viele im Lande; die berühmtesten sind die 6
Quellen des Wildbads Gast ein, deren Wärme zwischen 28» und 39o
wechselt; besucht sind noch das Bugriegler-, Egelhof- und Trojerbad
nächst Windischgarsten, die Schwefelquelle bei Ischl, und die Salzquelle
bei Hall. — Das Klima Ober-Oesterreichs ist rauher, als das des Landes
unter der Enns, obwohl beide Kronländer unter gleicher Breite liegen.
Besonders rauh ist der Süden, in welchem die Gebirge an vielen Punkten
die Schneelinie überragen. Das mildeste Klima ist im Donauthal, und dies
ist auch der fruchtbarste Theil des Landes. An Naturprodukten
mancherlei Art ist das Land ob der Enns reich gesegnet; an MineraHen
findet man vorzugsweise Eisen, Salz, Steinkohlen, Blei, Schwefel, Graphit,
Bau- und Mühlsteine etc. Die Flora ist ungemein üppig; die herrlichsten
Alpenkräuter und Arzneipflanzen finden sich bis an die Grenze der Schnee-
region; Futterkräuter gedeihen in grösster Fülle; Weizen, Hafer und Gerste,
Bohnen, Kartoffeln, Gemüse, besonders Kohl und Rüben, werden in Menge
gewonnen. Das Land hat trefl'liche Waldungen, besonders von Nadelholz;
und ausser den gewöhnlichen Hausthieren ist Hochwild und wildes Ge-
flügel noch zahlreich vorhanden. Hirsche und Hasen, Steinböcke, Murmel-
thiere, Dachse, Htisse, Fischottern etc., Raubvögel, Auer- und Birkhühner,
Tauben, Schnepfen und Wildenten findet man noch überall, und die Flüsse
und Seen des Landes sind reichlich mit Forellen, Sälinlingen, Huchen,
Lachsen, Rheinanken, Karpfen, Hechten und Krebsen versehen.

I»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner
Ober-Oesterreichs, deren Zahl 1854 (nach dem k. k. statist. Bureau) auf
755,250 geschätzt wurde, nach der Zählung von 1857 aber 707,450 Seelen
betrug, wurden 1854 nach dem Geschlechte in 362,100 männliche und
393,150 weibliche Individuen geschieden. Die jährliche Zunahme der Be-
völkerung wird auf 0,321 Prozent angegeben; die Zahl der jährlichen Ge-
burten beträgt 21,405, die der Todesfälle 18,578, die der Trauun-
gen 4,369. — Der Abstammung nach sind die Bewohner Ober-Oester-
reichs sämmtlich germanischen Ursprunges und aus bayerischem Geblüt
entsprossen. Sie sind ein gesunder, kräftiger Menschenschlag, von mitt-
lerer Grösse; die Bewohner des Hausruck- und Innkreises sind schlank
und wohlgebildet, und das weibliche Geschlecht in der Gegend von Linz,
Wels und Enns ist seiner schönen Körperformen wegen bekannt. Gut-
müthig und frohsinnig, fromm, herzlich und bieder, voll Achtung gegen
die Obrigkeit, immer munter und fröhlichen Muthes, beseelt die Ober-
Oesterreicher glühender Patriotismus und Anhänglichkeit an das Kaiser-
haus. Kleidung und Kost ist überall einfach und solid; charakteristisch bei
den Bürgersfrauen sind die goldreichen Linzerhauben, die metallenen Hel-
men gleichen. Die Wohnungen auf dem Lande sind meist von Holz ge-
baut. Die Zahl der Wohnplätze im Erzherzogthum belaufen sich auf 6,137
(mit 108,122 Häusern), und bestehen aus 14 Städten, 97 Marktflecken und
6,026 Dörfern. Hauptstadt des Landes ist Linz, mit 26,790 Einwohnern,
Andere lebhafte Städte mit mehr als 2,000 E, sind: Steyer mit 10,420,
Wels mit 6,000, Enns mit 4,300, Gmünden mit 3,800, Freistadt mit
3,000, Schärding mit 2,600, und Braunau mit 2,500 E,; bedeutende
Marktflecken sind: Urfahr mit 3,800, Mauthausen mit 1,350, Krems-
münster mit 1,100, St. Florian mit 1,150, Lambach mit 2,400,
Frankenmarkt mit 1,100, Mondsee mit 1,200, Ischl mit 3,000,


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21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.

Hallstadt mit 1,100, Ried mit 3,400 und Engelhardszell mit 1,200
Einwohnern; von Dörlern sind zu erwähnen: Klein-München mit 900,
SchRerbach mit 1,500, Spital mit l,lc0, Gösau mit 1,500 Ein-
wohnern.

Religionsversehiedenheit, kirchliche "Verhältnisse. — Dem
Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern Ober-Oesterreichs 673,404
der römisch-katholischen, 14,882 der evangelischen Kirche an. Juden sind
nur 4 im Lande. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Bischof
von Linz. Die Diözese umfasst 26 Dekanate, 294 Pfarreien, 116 andere
selbstständige Seelsorgestationen, 693 Welt- und 312 Ordenspriester, und
95 Chorfrauen. Die evangelische Kirche steht unter dem k. k. Konsisto-
rium zu Wien. Die Superintendentur der lutherischen Kirche umfasst
1 Seniorat und 12 Pastorate, und zählt 13 Geistliche in der Seelsorge. —

Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Für den Unterricht
ist hinreichend gesorgt. An ölfentlicben wohlthätigen Erziehungsanstalten
(Waisenhäusern, Blinden- und faubstummeninstituten) bestehen hier (und
in Salzburg) 14, zusatnmen mit 549 Zöglingen. Kinderbewahranstalten
sind 8; Volks- und Elementarschulen 490 (474 katholische, 16 protestan-
tische) im Lande, zusammen mit 1,436 Lehrern und Lehrerinnen und
76,546 Schülern. Wiederholungsschulen bestehen 472, mit 32,034 Schü-
lern; Gymnasien 2, mit 36 Lehrern und 531 Schülern, Realschulen 1, und
an theologischen Lehranstalten: 1 bischöfliches Seminar zu Linz, und 1
Klosterhausstudie. Unter den gelehrten Gesellschaften und Vereinen des
Landes ist das Museum Francisco-Carolinum zu Linz zu erwähnen. Buch-
und Kunsthandlungen sind 14, Buchdruckereien 9, lithographische Anstalten
5 im Lande; Zeitschriften erscheinen II, darunter nur 1 politische.

Physisch-technische Kultur. — Die produktive Bodenfläche Ober-
Oesterreichs wird auf 1,901,887 Joch geschätzt, von welchen 731,360 Joch
als Ackerland, 374,032 als Gärten und Wiesen, 100,874 als Weiden, 695,594
als Waldungen, und nur 27 Joch als Weingärten benutzt werden. Landbau,
Viehzucht, Jagd, Fischerei und Bergbau sind die Hauptbeschäftigungen der
Einwohner. Der Ackerbau erzeugt über 6V2 Millionen Wiener Metzen jähr-
lich an Getreide; Roggen, Hafer und Gersie werden am meisten gewonnen.
Der jährliche Ertrag an Roggen wird auf 2,262,000, der an Hafer auf
2,375,000 Metzen geschätzt; Gerste wird 1 Mill., Weizen 950,000, Mais
2,000, anderes Getreide 270,000, Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen und Lin-
sen) 165,000, Kartoffeln 1,215,000 Metzen gebaut. Der Klee- und Wiesen-
bau ist sehr bedeutend; Kleeheu werden jährlich 3,750,000 Centner, an
andern Futterkräutern, Wiesenheu etc. I2V2 Mill. Centner erzeugt. Der
Flachs- und Hanfbau ist allerwärts verbreitet, und an Flachs wird durch-
schnittlich 28,500, an Hanf 2,600, an Leinsamen 62,000, und anlHopfen (mit
Salzburg) 1,100 Centner gewonnen. Der Obstbau ist im Hausruck-Kreis
von Bedeutung; der Weinbau liefert durchschnittlich nur 200 Eimer, ist
mithin hier am unbedeutendsten in der ganzen .Monarchie. Die Waldkultur
und Waldbenutzung ist von Wichtigkeit; der jährliche Holzertrag beläuft
sich auf 850,000 Wiener Klafter. Die Viehzucht ist von grossem Belange.
Der Viehstapel Ober-Oesterreichs zählt 42,000 Pferde, 79,500 Ochsen und
Stiere, 255,000 Kühe (ohne Jungvieh), 250,000 Schafe, 18,500 Ziegen, und
65,200 Schweine. Die Bienenzucht ist unbedeutend und zählt nur 4,500
Stöcke. Jagd und Fischerei sind von grosser Wichtigkeit, besonders die
Letztere. Der Bergbau liefert vor ARem Salz, aus den berühmten Salz-
werken bei Ischl und Hallstadt, die jährlich über 900,000 Centner Sudsalz,
und 12,000 Centner an Steinsalz erzeugen, und verschiedene Stein- und
Erdarten; Steinkohlen werden jährlich an 500,000 Centner gewonnen. Die
Gewerbsindustrie ist gegen Nieder-Oesterreich weit zurück; indessen
gibt es mehrere Industriezweige, w'elche im Lande sehr thätig kuRivirt
werden, dahin gehören insbesondere die Eisen- und Stahlwaarenfabrika-
tion in der Stadt Steyer und deren Utngebung, die Verfertigung von
Holzgeräthschaften im Salzkammergute, und die Verarbeitung von Flachs,
Zwirn, Wolle, Baumwolle elc. in den Fabriken zu Linz, Schwanenstadt,
Wels etc.

Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel des Landes ob
der Enns ist sehr lebhaft. Die Ausfuhr an Kochsalz nach Böhmen, Mäh-
ren, Bayern etc. ist sehr bedeutend, und der Handel mit Brenn- und Bau-
holz, Zwirn, Leinwand und Obst nicht minder wichtig. Das Hauptgeschäft
im Handel mit selbsterzeugten Produkten macht jedoch die Stadt
Steyer mit Eisenwaaren, besonders Sensen, welche sogar nach Frank-
reich und Russland versendet werden. Die Einfuhr in's Land selbst
beschränkt sich auf Stahl und Eisen, die hier verarbeitet werden, auf
Wein und feinere Fabrikate. Der Handel wird durch vorzügliche Strassen,
durch mehrere Eisenbahnen, und die Schifffahrt auf der Donau, Traun und
Enns sehr gehoben. Die wichtigsten Strassenpunkte sind Linz, Wels und
Ried, in welchen alle Strassen des Landes zusammenlaufen. Knotenpunkt
der Eisenbahnen und Telegraphen Ober-Oesterreichs ist Linz, von wo ab
Bahnen und Leitungen nach Budweis, Wien, Gmünden und Salzburg füh-
ren; eine Bahn von Passau nach Linz, die bei Wels in die Salzburger
Bahn münden wird, ist im Bau begriffen.

l»er Staat» — Ober-Oesterreich ist ein erbliches, zum deut-
schen Bunde gehörendes Erzherzogthum, und mit Unter-Oesterreich das
Stammland des Oesterreichischen Kaiserhauses, und bildet ein eigenes
Kronland, das von einem Statthalter verwaltet wird. Bis zum Jahre 1849
war es mit Salzburg vereinigt, in diesem Jahre aber wurde Salzburg von
ihm getrennt und zu einem eigenen Kronland erhoben. Das Wappen
Ober-Oesterreichs ist ein senkrecht getheilter Schild, rechts mit einem
schwarzen Adler in Gold, links mit zwei silbernen Pfählen in Roth. Oberste
Verwaltungsbehörde des Landes ist die Statthalterei zu Linz, unter
welcher die Kreisbehörden, während unter diesen die Bezirksämter
stehen. Das Erzherzogthum ist in folgende 4 Kreise, und diese wiederum
in 46 Bezirke geschieden. Die Landeshaupstadt Linz ist unmittelbar der
Statthalterei untergeordnet:

Kreise.

Geogr. Qu.-M.

Bezirksämter.

üntersuchgs.
Gerichte.

Hauptort.

Einwohner,

St-idtbezirli Linz-..

1. Mülillireis ..........

2. Innkreis ...........

3. Traunkreis ........

4. Hausruckkreis .....

0,33
59
,43
40„o
48,,4

15
9
9
13

6

7
5

8

1 Linz .........

Ried .........

Steyer ......

Wels ........

26,790

3,400
10,420
6,000

4 Kreise..........

217,15

46

26

Linz .........

26,790

Durch das k. k. Patent vom 26. Febr. 1861 und das „Grundgesetz über
die Reichsvertretung" (siehe Text zu Nieder-Oesterreich) ist auch die po-
litische Stellung des Landes umgeordnet worden. Oberste Justizbe-
hörde ist das Oberlandesgericht zu Wien, welches unter dem Ober-
sten Gerichtshof in Wien steht, und in allen Fällen in zweiter In-
stanz entscheidet. Gerichte erster Instanz sind: das Landesgericht in
Linz, und die Kreisgerichte zu Steyer, Wels und Ried. Die Handels-
gerichtsbarkeit übt jeder Gerichtshof erster Instanz für seinen Spren-
gel aus. Für niedere Rechtsfälle dienen die Bezirksgerichte zu Linz,
Steyer, Wels und Ried, und als Un t ers uch ungs g er ic h t e über Verbrechen
und Vergehen sind, ausser dem Landesgericht und den Kreisgerichten 22
Bezirksämter bestellt. — Die Fin anzverwa 11ung steht unter der Fi-
nanz-Landes-Direktion zu Wien, welcher 3 Finanz-Bezirks-Direktio-
nen, 1 Sammlungskasse, 6 Haupt- und 13 Nebenzollämter, 10 Verzehrungs-
steuer-, 4 Weg- und Brücken- und 2 Kommerzialwaaren-Stempel-.Aemter,
1 Tabaks-Hauptmagazin, 5 Staats- und Fondsgüter-Verwaltungen, 3 Forst-
ämter, und 6 Finanzwach-Sektionen und 1 Wasserzollamt, unterstehen.
Zu Steyer besteht eine Berghauptmannschaft mit 1 exponirten Bergkommis-
sariate. — Bezüglich des Militärwesens steht Ober-Oesterreich unter
dem k. k. Landes-General-Kommando für Ober- und Nieder-Oester-
reich, Salzburg und Steyermark zu Wien (2tes Armeekorps). Das Kom-
mando der Ergänzungsbezirke der k. k. Armee ist zu Linz. Zur kaiserl.
Armee selbst hat Ober-Oesterreich (mit Nieder-Oesterreich und Salzburg):
4 Linien-Infanterie-Regimenter, 6 Jägerbataillons, 2 Kürassier- und 1 Dra-
goner-Regiment zu stellen. Die Militärpflicht ist allgemein, Stellvertretung
gestattet, Dienstzeit 8 Jahre. — Durch 35, rings um die Hauptstadt lau-
fende Maximilianische Thürme, die ein befestigtes Lager bilden, ist Linz
ein strategischer Hauptpunkt für die Vertheidigung der westlichen Grenze
des Kaiserthums geworden. —


2. Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns.

Ciescliicltte. — Siehe Text zu „Oesterreichische Monarchie",
Taf. 20, p. 1 etc.

»as I^and. — Lage, Grenzen, Grösse. — Nieder-Oester-
reich oder das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, im N.
und 0. des Vorigen, zwischen 47" 26'—49" 0'30" NBr. und zwischen 32" 5'
bis 340 40' OL., wird im N. von Böhmen und Mähren, im 0. von Ungarn,
im S. von Steyermark, und im W. von Ober-Oesterreich und Böhmen be-
grenzt, und umfasst einen Flächenraum von 360,ig Qu.-Meilen mit einer
Bevölkerung (1857) von 1,681,697 Seelen, hat mithin 4,669 Einwohner
auf 1 Qu.-Meile.

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Die
Donau theilt das Land unter der Enns in zwei fast ganz gleiche Theiie
und durchfliesst es von Westen nach Osten. Nach dieser Richtung zieht
sich auch das breite, herrliche Donauthal, in welches sich von N. und S.
her mehrere Nebenthäler öffnen. Massige Bergreihen durchziehen das
Land und bilden als Zweige des Böhmerwaldes nördlich, als Aeste
des steyerischen Gebirges südlich der Donau, die Wasserscheide des
Donauthales. Im Norden der Donau streicht dasManhards-Gebirge,
welches vom Böhmerw-ald-Gebirge ostwärts ausläuft, von tiefen Thälern
durchschnitten ist und, die Zuflüsse der Donau und Thaya scheidend, steil
gegen die Donau abfällt. Im Süden der Donau erheben sich die St eye-
risch-österreichischen Alpen, welche als niedrige Fortsetzung der
Norischen Alpen eine Strecke hindurch die Landesgrenze bilden, und
mehrere über 5,000' hohe Berge, darunter den Göll er und Nassberg,
die Raxalpe und den Semmering (5,100, n. A. 4,416') enthalten. Die
Obersteyerischen Alpen entsenden drei Aeste in das Land unter der
Enns, und zwar dieGamser und Zeller Alpen, längs der steyerischen
Grenze, die sich zwischen der Erlaf, Ybbs und Enns bis zur Donau ver-
zweigen, und im Oetscher in 5,964' (n. A. 6,200') den höchsten Punkt
haben. Der zweite Ast, der Celtische oder das Wi ener-Wa 1 d-G e-
birge genannt, ist der umfangreichste, beginnt an der Trasen- und
Schwarza-Quelle, erreicht in seinem nördlichen Zuge die Donau und endet
mit dem
Le0 p 0Id s b erge in 1,500' Höhe. Ein Zweig dieses Gebirges
enthält den höchsten Punkt Nieder-Oesterreichs, den 6,566' hohen Schnee-
berg. Der dritte Ast stösst sich vom 5,500' hohen Wechsel (östlich
des Semmering) in nordöstlicher Richtung ab, bildet, die Leytha-Quelle
umgehend, als Kaiserwald die österreichisch-ungarische Grenze, nimmt
dann den Namen Leytha-Gebirge an und endet bei Pressburg. — Die
grössten Ebenen des Landes sind im NO., 0. und SO. von Wien: im
Norden der Donau das weite March feid (II St. lang und 7 SL breit),
dessen südlicher Theil den Namen Wiener und Neustädter Ebene
führt, im Süden, zwischen dem Kahlenberge und den Leythahöhen, die so-
genannte Fläche. Kleinere erwähnenswerthe Ebenen sind: das Tullner-
Feld, das Steinfeld und die Haide von Laxenburg. Die wichtig-
sten Thäler sind: das Donauthal, das Thal der Ybbs und das Er-
laf thal. An der ungarischen Grenze ist das Donauthal immer noch
400' hoch. — Trefflich bewässert gehören, mit Ausnahme eines kaum
20 Qu.-M. grossen Striches, welcher der Elbe tributär ist, alle Flüsse Nie-
der-Oesterreichs dem Donaugebiete an. Die Donau, der Hauptstrom des
Landes, betritt dasselbe bei der Mündung der Enns und durchfliesst zwi-
schen Grein und Krems ein durch Hügel und Berge eingeengtes Thal.
Unterhalb Krems tritt das Gebirge zurück, die Donau breitet sich aus,
bildet viele auenbedeckte Inseln, wird jedoch zwischen Klosterneuburg und
Wien durch den Leopolds- und Bisamberg wieder zusammengedrängt.
Unterhalb Wien ist der Strom abermals sehr inselreich, und die grösste
Insel daselbst ist die Lobau, bekannt durch den zweimaligen Donau-
Uebergang der Franzosen im Jahr 1809. Bei der March-Mündung berühren
die Felsen von Theben wieder das linke Ufer der Donau und der Strom


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21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.

tritt nach Ungarn über. Der Lauf der Donau im Lande unter der Enns
beträgt 34 Meilen, das Gefälle 90'. Bei Tulln betragt ihre Breite 3,300',
bei Nussdorf 1,250, bei Wien, samnit den Inseln, 3,000'. Ihre Zuflüsse
von links sind: die Krems, bei der gleichnamigen Stadt, die Kamp,
bei Grafenwörth, dieSchmida, der Göllersbach, und die schifl'bare
March mit der Xhaya, bei Theben; rechts münden: dieYbbs, unter-
halb der gleichnamigen Stadt, die Erlaf, bei Gross-Pechlarn, die Bie-
lach, die Trasen, die bei Trasmauer die Donau erreicht, die Wien,
die aus dem Wiener-Wald kommt, und durch Wien mündet, die Schwe-
chat, bei Albern, die gr osse Fischa, die auf der Neustädter Haide
entspringt, sich durch die Piesting verstärkt, und die Leytha, die
nach Ungarn übergeht. — Unter den Bächen des Landes verdient die
Lassing wegen ihres 429' hohen Wasserfalles erwähnt zu werden. —
Seen sind nur wenige im Lande, und von diesen der Zeiler oder Er-
laf-See der bedeutendste. Von Kanälen ist nur der schilfbare 8 Meilen
lange Neustädter-Kanal zu bemerken, der von Wiener-Neustadt nach
Wien führt. — Sümpfe und Moorgründe von geringer Ausdehnung
sind in einigen Gegenden zu finden, namenUich bei Haringsee und Lassen.

— Das Klima Nieder-Oesterreichs ist ungemein verschieden. Die käl-
teste Gegend ist das Gebirge an der steyerischen Grenze, dann das böh-
misch-mährische Gebirge, nördlich von Weitra, wo der Winter einen
Monat länger als im Donauthal dauert. Das Donauthal und der östliche
Theil des Landes
haben ein gemässigtes, manche Gegenden, wie Krems,
Baden etc. sogar ein mildes Klima. Die mittlere Temperatur von Wien
beträgt 80 51', die Sommertemperatur + 20-23, die Wintertemperatur

10—120. Der Boden ist im Allgemeinen, besonders aber im Tullner-
und Marchfelde sehr fruchtbar, im Steinfelde dagegen, und in der Laxen-
burger Heide, bis an die Leytha, sandig und unfruchtbar. Die Natur-
produkte sind die der benachbarten Kronländer; Der Südwesten ist
reich an Eisen; Steinkohlen findet man in mehreren Gegenden, und unter
den Mineralwässern des Landes verdient das schwefelhaltige Wasser von
Baden besondere Erwähnung. —

»a« Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner
Nieder-Oesterreichs, deren Zahl 1854 (nach den .\ngaben des k. k. statis-
lischen Bureaus) auf 1,714,608 Seelen (841,100 männl. und 873,608 weibl.),
mithin auf 4,763 auf 1 Qu.-M. sich belief, wurde nach der Zählung von
1857 auf 1,681,697 Seelen, mithin 4,669 auf 1 Qu.-M. angegeben. Die
jährliche Zunahme der Bevölkerung beträgt im Mittel l.ss Prozent; die
Zahl der Geburten, nach lOjährigem Durchschnitt 41,175 (Wien ausser-
dem noch mit 22,103), die der Sterbefälle 34,936 (Wien besonders
noch mit 17,225), die der Trauungen 9,136, und Wien besonders 4,841.

— Der Abstammung nach sind die Bewohner Nieder-Oesterreichs ger-
manischen Ursprungs, untermischt mit verhältnissmässig nur . wenigen
Slaven. Ihre Sprache ist eine Mundart des Oberdeutschen. Der Körper-
bau der Nieder-Oesterreicher ist meist mittlerer Grösse; die Bewohner
der Berggegenden sind etwas grösser, nervigter und stärker gebaut, als
die der Ebenen und Thäler. Die schönsten Gestalten will man in den
auigen Gegenden unter dem Wiener-Wald an der Fischa und Leytha ge-
funden haben. Das Buchberger Thal ist bekannt durch die Lebensfülle
seiner weiblichen Bewohner. Charakter, Sitten, Tracht und Nahrung ist
Wie in Ober-Oesterreich; die Wohnungen der Landleute sind solider als
dort, und wird hier mehr mit Steinen gebaut. Sehr schön gebaut sind
die Dörfer um Wien. Die Zahl der Wohnplätze in Nieder-Oesterreich be-
läuft sich auf 4,587, darunter 35 Städte, 240 Marktflecken und 4,587 Dör-
fer. Haupstadt des Landes und der Monarchie ist Wien (1857) mit
476,222 Einwohnern. Andere lebhafte Städte mit mehr als 3,000 Einw.
sind: Wiener-Neustadt (die alle Zeit getreue) mit 12,865, Baden,
an der Schwechat mit 4,370, Klosterneuburg, an der Donau, mit 4,362,
Haimburg, an der Donau, mit 4,150, Bruck an der Leytha, mit 3,320,
St. Pölten, an der Trasen, mit 5,340, Waid ho fen, an der Ybbs, mit
3,380, Ybbs, am gleichnamigen Fluss, mit 3,263, und Krems mit 5,320
Einwohnern; grössere Flecken mit 2,000 und mehr Einwohnern sind:
Neunkirchen, an der Schwarza, mit 3,410, Mannersdorf mit 2,000,
Schwechat mit 2,600, Stockerau mit 3,600, Ober-Hollabrunn mit
2,000, Mistelbach mit 4,400, Poisdorf mit 2,200, und Langenlois
mit 3 480 E.; erwähnensvverthe Dörfer sind: Hi et zing bei Schonbrunn,
das schönste der .Monarchie, mit 1,800, Vöslau, mit Schwefelbad und
8,000, Simmering bei Wien, mit 3,400, Nussdorf, an der Donau, mit
2,500, Hernais, am Aiserbach, mit 10,200, Fünfhaus mit 10,570,
Neulerchenfeld mit 7,000, Göttweih, mit Benediktiner-Abtei und
1,200, Pierawarth, Badeort, mit 1,100, und Siegharts, mit 2,150
Einwohnern.

Religionsverschiedenheit, kirchliehe Verhältnisse. — Dem
Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern des Landes unter der
Enns 1,350,684 der römisch-katholischen, 78 der
griechisch-katholischen,
und 85 der armenisch-katholischen Kirche an; 1,170 sind nicht-unirte
Griechen, 466 nicht-unirte Armenier, 8,645 Evangelische
Augsburgischer,
1,495 Helvetischer Konfession, 20 Unitarier, 6,999 Juden, und 57 sonstige
Glaubensgenossen. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Erz-
bisthum Wien und dem Bisihum St. Pölten, und zählt unter beiden: 45
Dekanate, 736 Pfarreien, 178 andere Seelsorgerstationen, 1,325 Welt- und
831 Ordenspriester und 158 Chorfrauen. Die evangelisch-lutherische Kirche,
die unter dem k. k. Konsistorium zu Wien steht, zählt 2 Seniorate, 24 Pa-
storate und 28 Geistliche in der Seelsorge, und die
evangelisch-reformirte
Kirche 4 Pastorate mit 5 Geistlichen. Die geistlichen Angelegenheiten
der Juden werden von Rabbinern besorgt, welche von den Gemeinden ge-
wählt und von der politischen Landesbehörde in ihrer WHirde bestätigt
Werden.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Für den Volksunter-
•"icht ist neuerer Zeit sehr gesorgt worden. An öfl'entlichen Erziehungs-
anstalten bestehen 53, an Kinderbewahranstalten 17, an Volksschulen
1,149 (darunter 30 besondere Mädchenschulen) mit 3,313 Lehrern und
Lehrerinnen, und 173,603 Schülern, und 1,026 Wiederholungsschulen mit
51,298 Schülern. Gymnasien zählt man 9, mit 137 Lehrern; in Wien ist
eine, schon 1365 gegründete Universität, die sich in vier Fakultäten glie-
dert, mit 140 Professoren, Assistenten, Privatdozenten und Lehrern, und
2,619 Studirenden. Von theologischen Lehranstalten besteht: 1 bischöf-
liches Seminar und 4 Klosterhausstudien, und an Lehranstalten für Erwerb
"nd Verkehr: 2 Realschulen mit 54 Lehrern, viele technische" und Hand-
Werker-Schulen, das k. k. polytechnische Institut zu Wien, mit 51 Profes-
soren und Assistenten und 2,969 Schülern, die medizinisch-chirurgische
Josephs-Akademie zu Wien, 1 landwirthschaftliche Schule, 1 orientalische
Akademie in Wien, zur Ausbildung tauglicher Individuen für den Dienst
in der Levante, und mehrere Militärbildungsanstalten zu Wien, Wiener-
Neustadt etc. Mit der Universität, der Josephsakademie und dem poly-
technischen Institut sind Bibliotheken, Sammlungen von Natur- und Kunst-
gegenständen, Laboratorien etc. verbunden. Andere Hülfsmittel zur För-
derung der intellektuellen Kultur des Landes sind: die kaiserl. Hofbiblio-
thek zu Wien, mit 350,000 Bänden, die kaiserl. Naturaliensammlungen,
die Schatzkammer, die Bildergallerie und das Münz- und Antiken-Kabinet
zu Wien, und die Sternwarte. Von gelehrten Gesellschaften und Vereinen
sind hervorzuheben: die kaiserl. Akademie der Wissenschaften, die k. k.
Gesellschaft der Aerzte, der Alterthumsverein, die Gesellschaft der Freunde
der Naturwissenschaften, der zoologisch-botanische Verein, und der Ver-
ein zur Verbreitung von Volkschriften, sämmtlich zu Wien. Für Geistes-
thätigkeit und Literatur, die Oesterreichs Monarchen fast immer gepflegt
und gefördert haben, so weit sie keine Neuerungen in Religion und Po-
litik zu bringen droht, ist Wien der Centraipunkt der Oesterreichischen
Monarchie. Die österreichische Literatur hat, zumal in den technischen
Fächern, in der Mathematik, Physik, Medizin, Naturwissenschaft, Geschichte
und im Fach der Linguistik grosse Namen aufzuweisen, und auch die
dramatische und lyrische Poesie hat sich in neuerer Zeit auf einen ehren-
vollen Standpunkt geschwungen. Die Tagespresse ist nicht unansehnlich,
und bereits 1855 erschienen im Lande unter der Enns 86 periodische
Schriften, worunter 18 politische Blätter. In Wien sind 56, im übrigen
Lande 5 Buch- und Kunsthandlungen, und in Wien 23 Buchdruckereien
und 35 lithogr. Anstalten, im übrigen Lande nur 4 Buchdruckereien. Die
Künste werden insbesondere in Wien gepflegt, wo reichhaltige Sammlun-
gen und Kunstinstitute einen fördernden Einfluss ausüben. Vorzugsweise
zu erwähnen sind: die k. k. Akademie der bildenden Künste, das .Musik-
konservatorium, viele von Privatvereinen geleitete Musikschulen zu Wien,
das k. k. Hofburgtheater zu Wien für das Schauspiel, und das Hofopern-
theater ebendaselbst. —

Physich-technische Kultur. — Die Landwirthschaft bildet
in Nieder-Oesterreich eine der wichtigsten Erwerbsquellen und steht be-
reits auf einer hohen Stufe der Entwicklung. Von der produktiven Boden-
fläche, die auf 3,246,348 Joch geschätzt wird, werden 1,393,528 Joch als
Ackerland, 78,8.36 als Weingärten, 443,005 als Wiesen und Gärten, 249,368
als Weiden, und 1,081,591 Joch als Waldungen benutzt. Getreide wird
in Menge erzeugt, und der jährliche Ertrag an Weizen auf 1,202,000, an
Roggen auf 5,244,000, an Gerste auf 1,090,000, an Hafer auf 5,306,000,
an Mais auf 53,000, und an anderem Getreide auf 597,000 Metzen ge-
schätzt. An Hülsenfrüchten werden jährlich 90,000, an Kartotfeln 3.2..0,0ü0
Metzen, an Kleeheu 4,250,000, an Flachs 16,400, an Hanf 7,600, an Lein-
samen 9,200 Centner gewonnen. Safran und Senf werden in Menge ge-
baut; der Gemüse-, Obst- und Gartenbau ist von grosser Bedeutung. Der
Weinbau ist von grosser Wichtigkeit, der jährliche Ertrag wird auf
1,977,000 Eimer geschätzt; die besten Landweine sind: der Gumpolds-
kirchner, Mailberger, Bisamberger, Grinzinger und W-eidlinger. Der Wie-
senbau liefert eine Futtermenge von mehr als 15 MilL Centner. Die Wal-
dungen sind weniger gut bewirthschaftet, als in Ober-Oesterreich, liefern
aber doch einen jährlichen Holzertrag von 1,232,000 Klaftern. Am besten
gepflegt ist der Wiener-Wald. Die Viehzucht könnte noch blühender sein:
der Viehstand ist gross, liefert aber nichts Ausgezeichnetes; das Vieh ist
zum Theil von gemeinem Schlage, zum Theil veredelt; im Süden des Lan-
des ist die Zucht besser als in den übrigen Gegenden. Die Pferdezucht
wird durch Staats- und Privatgestüte veredelt. Der Viehstapel belief sich
1856 auf 71,C03 Pferde, 354,104 Rinder (mit Ausnahme des Jungviehs),
860,000 Schafe, 43,400 Ziegen und 112,300 Schweine. Ausgezeichnet ist
die Geflügelzucht in der Gegend um Wien. Die Bienenzucht wird rationell
betrieben und zählt 15,300 Bienenstöcke. Die Seidenzucht ist unbedeutend
und liefert jährlich etwa 14 Ctnr. Seiden-Cocons. Die Jagd hat abgenommen;
bedeutender ist die Fischerei (Karpfen, Forellen, Salmen, Huchen, Leytha-
krebse). Der Bergbau ist von keinem grossen Belange; der südwestliche
Theil des Landes ist eisenreich, doch beträgt die jährliche Ausbeute an
Roheisen nur zwischen 37—38,000 Centner; auf Stein- und Braunkohlen
wird hier und da gebaut, und jährlich über 1,600,000 Centner zu Tage
gefördert. Salz wird im Lande nicht gewonnen, dagegen aber ausgezeich-
neter Töpferthon.

In industrieller Beziehung nimmt das Land unter der Enns zu-
nächst der Lombardei und Böhmen die erste Stelle in der Monarchie ein. Die
Residenzstadt Wien ist der Brennpunkt der staatlichen und volkswirth-
schal'tlichen Thätigkeit, und zugleich der erste Handels- und wichtigste
Manufakturplatz der Monarchie. Von den 961 Fabriken und Manufakturen
des Landes befinden sich 425 in und um Wien, 536 in andern, besonders
den südlichen Theilen des Landes. Alle Arten Fabrik- und Manufaktur-
waaren werden hier in Menge und von vorzüglicher Güte verfertigt, vor-
zugsweise aber, ausser Mode- und Luxuswaaren: Seidenstofl"e, Posamen-
tirarbeiten, Wollenfabrikate (insbesondere Shawls), Eisen-, Stahl- und
Galanteriewaaren, physikalische, optische und musikalische Instrumente,
Wägen etc. — Als Musteransialten gelten die k, k. Hof-Staats-Druckerei,
die Geschützgiesserei und die Porzellanfabrik. —

Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel Nieder-Oester-
reichs, sowohl mit den einzelnen Provinzen der Monarchie als mit dem
Auslande ist sehr lebhaft, und bedeutend, und wird durch trefl'liche Strassen,
Eisenbahnen und die Donau-Dampfschifl'fahrt wesentlich gefördert. Wien
ist der Mittelpunkt nicht nur des inneren Landhandels, sondern auch des
Transitogeschäfts und des Handels mit dem Auslande, Ersterer bezieht
sich hauptsächlich auf Naturerzeugnisse: Getreide, Mehl, Wein, Obst,
Fleisch, Milch- und Milchprodukte, Holz, Feld- und Gartengewächse, Ma-
terialien für die zahlreichen Manufakturen und Fabriken, und auch auf
manche Kunsterzeugnisse, wie Papier, Leinwand, Essig, Bier, Oel, Eisen-
und Hoizwaaren, Geschirre etc. Unter dem Manhardsberge nördlich und
westlich wird starker Weinhandel getrieben; das Marchfeld versieht die
Wochenmärkte von Wien mit Getreide, Geflügeln, Eiern, Butter etc., und
ausser Holz kommt viel Obst, Kartotfeln, Weisskohl aus den obern Donau-
gegenden nach Wien. Ober-Oesterreich liefert Salz, Stahl- und Eisen-
waaren, Wollenzeuge, Zwirn; Steyermark und Illyrien Eisen, Queck-
silber und andere Mineralien; Tyrol Seide, Obst, Teppiche etc.; die Lom-
bardei Seide, Rtns, Weine, Südfrüchte; Böhmen, Mähren und Schlesien


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21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.

Flachs, Leinwand, Zwirn, Tücher, Vieh, Fische, Glas, Leder; Galizien Vieh,
Leinwaaren, Wachs; Ungarn Getreide, Vieh, Weine etc. Die Ausfuhren
aus Wien bestehen in Wollen- und Baumwollenwaaren, Shawis, Seiden-
stoffen, Wein, Hüten, Leder- und Lederfabrikaten, Büchern, chemischen und
Farbwaaren, mathematischen und musikalischen Instrumenten, Galanterie-
waaren, Porzellan, Spiegel, Blechwaaren, Wägen, feinen Stahl- u. Bronze-
waaren, Vergoldungen, Parfümerien, Schuhen und Stiefeln etc. Von Wien
aus gehen nach allen Theilen der Monarchie 9 Haupt-Kommerzialstrassen,
die durch Nebenstrassen, die alle Theile des Landes durchschneiden, unter-
einander verbunden sind. Der Wasserhandel wird vorzüglich auf der
Donau mit Dampfbooten, Schiffen und Flössen betrieben; besonders lebhaft
ist der Donauhandel von Wien bis Orsowa an der türkischen Grenze.
■Auch die March und Enns wird befahren. Für den Eisenbahnbetrieb des
Landes ist W'ien der Knotenpunkt, und 4 Hauptbahnen verbinden Wien
mit allen Theilen Deutschlands, mit Polen und Russland, mit Ungarn, der
türkischen Grenze, Italien und Frankreich: W i en-Lu nd enb urg (nach
Oderberg und Prag-Bodenbach), mit den Zweigbahnen Wien-Stokerau und
Gänserndorf-Pesth; W i en-N eü st ad t-Gl oggni t z (nach Gratz, Laibach
und Triest), mit Zweigen nach:
Mödling-Laxenburg, Neustadt-Oedenburg,
Gratz-Köpflach, und Pragerhof Gr. Kanisa (Steinbrücken-Agram, und Mar-
burg-Klagenfurt-Villach sind im Bau); Wi en-Bru ck -R aab-Uj Szöny
(vor Komorn), und Wi en-L i n z - Salz bu rg-Münch en (nach Paris).
Telegraphenleitungen verbinden das Land mit dem Auslande, und haben
ihren Knotenpunkt in Wien. — Münzen, Mass und Gewicht, siehe Text
zu „Oesterreichische Monarchie", Taf. 20, S. 10 ff. —

»er Staat. — Das Erzherzogthum Nieder-Oesterreich, mit
Ober-Oesterreich das Stammland des Oesterreichischen Kaiserhauses, ge-
hört zum deutschen Bunde, und bildet ein eigenes Kronland der Oester-
reichischen Monarchie, das, mit Ausnahme der reichsunmittelbaren Stadt
Wien, der Hauptstadt der Monarchie und Residenz des Kaisers, unter Lei-
tung der Statthalterei zu Wien steht. Das Wappen des Landes ist ein
mit dem Erzherzogshute oder der Kaiserkrone bedeckter blauer Schild,
mit fünf auffliegenden goldenen Lerchen. — Die Landes
Vertretung
wird durch Landstände gebUdet, welche sich in Prälaten (der Kardinal-
Erzbischof von Wien, 1 Bischof, 39 Aebte und Pröbste), Herren (Fürsten,
Grafen und Freiherrn), Ritter, Städte und Märkte theilen. Oberste Ver-
waltungsbehörde ist die Statthalterei. zu Wien, unter welcher die
Kreisbehörden und Bezirksämter stehen. Das Erzherzogthum ist in fol-
gende 4 Kreise und 70 Bezirke geschieden:
(siehe nebenstehende Tabelle.)
Oberste Justizbehörde ist das Oberlandesgericht zu Wien, welches
in zweiter Instanz in allen Fällen entscheidet, und unter dem Obersten

Kreise.

Geogr. Qu.-M.

Bezirke.

tJntersgs.
Gerichte.

Hauptort.

Einwohner.

Stadtbezirk Wien ......

1,08

__

_

Wien ................

476,222

1.

Bnter dem Wiener Walde

79,55

18

2

Wiener-Neustadt ...

12,865

2.

Ober dem Wiener Walde

102,„

18

4

5,340

3.

Unter d. Manhardsberge

8S,6,

15

4

Korneuburg ........

2,550

4.

Ober dem Manhardsberge

91,74

19

4

Krems...............

5,320

380„e

70

14

Wien ................

476,222

Gerichtshof (der höchsten Justizbehörde der Monarchie) zu Wien steht.
Gerichte erster Instanz sind: das Landesgericht und das Handelsgericht
in Wien, und die Kreisgerichte in
Wiener-Neustadt, St. Pölten, Korneu-
burg und Krems. Für niedere Rechtsfälle bestehen: 8 Bezirksgerichte in
Wien, und die 4 Bezirksgerichte in den Kreishauptstädten. Als Unter-
suchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen sind unter dem
Wienerwald das Landesgericht in Wien und das Kreisgericht in Wiener-
Neustadt; ob dem Wienerwalde: das Kreisgericht in St. Pölten, und die
Bezirksämter Scheibbs, Amtstetten und Waidhofen a. d. Ybbs; unter dem
Manhardsberge: das Kreisgericht in Korneuburg, und die Bezirksämter
Gross-Enzersdorf, Ober-Hollabrunn und Mistelbach, und ob dem Manhards-
berge: das Kreisgericht in Krems, und die Bezirksämter Horn, Waidhofen
a. d. Thaya und Zwettl bestimmt. In allen übrigen Bezirken Nieder-Oester-
reichs wird die niedere Gerichtsbarkeit von den betreffenden Bezirksämtern
ausgeübt. — Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Lan-
des-Direktion zu Wien, welcher in Nieder-Oesterreich 5 Finanz-Be-
zirks-Direktionen, 2 Sammmlungs- und 1 Filial-Kassen, 2 Hauptzoüämter,
17 Verzehrungssteuer-, 23 Weg- und Brückenmauth-, und 7 Kommerzial-
waaren-Stempel-Aemter, 3 Tabaks-Hauptmagazine, 1 Verschliess-Niederlage,
7 Staats- und Fondsgüter-Verwaltungen, 1 Forstamt und 6 Finanzwach-
SektioneU unterstehen. — In militärischer Beziehung steht Nieder-
Oesterreich unter dem k. k. Landes-General-Kommando für
Nieder- und Ober-Oesterreich, Salzburg und Steyermark (2tes Armee-Korps)
in Wien. Die Kommando's der Ergänzungsbezirke sind zu Korneuburg
und St. Pölten (Aushülfsbezirke derselben sind die Städte und Komitate
Pressburg, Oedenburg und Wieselburg in Ungarn). Zur kaiserlichen Ar-
mee hat Nieder-Oesterreich (mi<^ dem Lande ob der Enns und Salzburg)
4 Linien-Infanterie-Regimenter, 6 Jägerbataillons, 2 Kürassier- und 1 Dra-
goner-Regimenter zu stellen. — Eine eigentliche Festung besitzt Nieder-
Oesterreich nicht; Wien ist theilweise befestigt, und ein grosses ver-
schanztes Lager beantragt.


Nachtrag zum Text: „Oesterreichische Monarchie", Taf. 20, S. 11, „Staatsverfassung".

Zur Regelung der innern staatsrechtRchen Verhältnisse der Monar-
chie erliess der Kaiser von Oesterreich unterm 20. Okt. 1860 ein Diplom,
nach welchem künftig das Recht, Gesetze zu geben, abzuändern und auf-
zuheben, von Ihm, unter Mitwirkung der Landtage, beziehungsweise des
Reichsraths, ausgeübt werden, und die Kompetenz des letzteren sich auf
die allen Kronländern gemeinsamen Angelegenheiten erstrecken solle. Die
Zahl der von den Landtagen zu entsendenden Reichsräthe (verstärkter
Reichsrath) wurde durch dieses Diplom auf 100 vermehrt; die Ministerien
des Innern, der Justiz u. des Kultus als allgemeine Centraibehörden wurden
aufgehoben; dagegen die ungarische und siebenbürgische Hofkanzlei wieder-
hergestellt und die oberste Leitung der administrativ-politischen Angele-
genheiten der andern Kronländer einem „Sta a ts min i s terium" zuge-
wiesen, dessen Chef den Titel „Staatsminister" führL An die Stelle
das Armee-Ober-Kommando's trat ein Kriegsministerium.

Das Diplom erlitt mannigfache Anfechtungen, die ein vollständiges
„Grundgesetz über die Reichsvertretung" hervorriefen, mit welchem der
Kaiser am 26. Februar 1861 folgendes Patent erRess:

,,Nachdem Wir in Unserem zur Regelung der staatsrechtlichen Ver-
hältnisse der Monarchie am 20. OkL 1860 erlassenen Diplome, auf Grund-
lage der pragmatischen Sanktion und kraft Unserer Machtvollkommenheit,
zu Unserer eigenen und so auch zur Richtschnur Unserer gesetzlichen
Nachfolger in der Regierung, zu beschliesen und zu verordnen gefunden
haben, dass das Recht Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben,
nur unter Mitwirkung der Landtage, beziehungsweise des Reichsraths aus-
geübt werden wird, und in Erwägung, dass dieses Recht, um in's Werk
gesetzt werden zu können, einer bestimmten Ordnung uud Form der
Ausübung bedarf, erklären, verordnen und verkünden Wir nach Anhö-
rung Unseres Ministerrathes:

L Rücksichtlich der Zusammensetzung des zur Reichsvertretung
berufenen Reichsrathes und des ihm in Unserem Diplome vom 20. Okt. 1860
vorbehaltenen Rechtes der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, genehmigen
wir das beRiegende Gesetz über die Reichsvertretung und verleihen ihm
hiemit für die Gesammtheit Unserer Königreiche und Länder die Kraft
eines Staatsgrundgesetzes.

IL In Bezug auf Unsere Königreiche: Ungarn, Kroatien und Slavo-
nien, sowie auf Unser Grossfürstenthum Siebenbürgen, haben wir in Ab-
sicht auf die Wiederherstellung der früheren Landesverfassungen im Ein-
klänge mit Unserem erwähnten Diplome und innerhalb der in demselben
festgesetzten Grenzen, mittelst Unserer Handschreiben vom 20. Okt. 1860
bereits die geeigneten Verfügungen getroffen.

IIL Für Unsere Königreiche: Böhmen, Dalmatien, Galizien und Lo-
domerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Grossher-
zogthum Krakau; Unsere Erzherzogthümer: Oesterreich unter der Enns,
und Oesterreich ob der Enns; Unsere Herzogthümer: Krain, Bukowina;
Unsere Markgrafschaft: Mähren; Unser Herzogthum: Ober- und Nieder-
Schlesien; Unsere Markgrafschaft Istrien sammt den gefürsteten Grafschaften
Görz und Gradiska und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete; und für das
Land Vorarlberg finden Wir, um die Rechte und Freiheiten der getreuen
Stände dieser Königreiche und Länder nach den Verhältnissen und Bedürf-
nissen der Gegenwart zu entwickeln, umzubRden, und mit den Interessen
der Gesammtmonarchie in Einklang zu bringen, die beiliegenden Landes-
ordnungen und Wahlordnungen zu genehmigen und verleihen jeder ein-
zelnen für das betreffende Land die Kraft eines Staatsgrundgesetzes. Je-
doch kann, nachdem Wir über die staatsrechtliche SteRung Unseres König-
reiches Dalmatien zu Unseren Königreichen Kroatien und Slavonien noch
nicht endgiltig entschieden haben, die für Unser Königreich Dalmatien er-
lassene Landesordnung dermalen noch nicht voRständig in Wirksamkeit
treten.

IV. Um die, mit den Patenten vom 20. Okt. 1860 für Unsere Her-
zogthümer Steyermark, Kärnthen und Salzburg, dann für Unsere gefürstete
Grafschaft Tyrol erlassenen Statute mit jenen Bestimmungen in Einklang
zu bringen, welche in den am heutigen Tage von Uns genehmigten Lan-
desordnungen grundsätzlich aufgenommen sind; um den Landesvertretun-
gen der Eingangs erwähnten Länder jene ausgedehnteren Befugnisse zu
gewähren, die wir den Vertretern der übrigen Kronländer zu bewilligen
Uns bestimmt gefunden haben; um endlich Unsere unterm 5. Januar 1861
über das Wahlrecht erlassenen Verfügungen auch in Steyermark, Kärn-
then, Salzburg und Tyrol gleichmässig zur Ausführung zu bringen, haben
Wir in Erweiterung und Umänderung der bereits erlassenen Landesstatute
die beiliegenden neuen Landesordnungen für Steyermark, Kärnthen, Salz-
burg und Tyrol zu genehmigen befunden.

V. Indem Wir in Betreff Unseres lombardisch-venetianischen König-
reiches Unserem Staatsminister zugleich den .Auftrag ertheilen. Uns eine
auf gleichen Grundsätzen ruhende Landesverfassung im geeigneten Zeit-
punkte vorzulegen, übertragen Wir mittlerweile den Kongregationen des
Königreiches, als seiner dernialen bestehenden Vertretung, das Recht, die
bestimmte Zahl von Mitgliedern in den Reichsrath zu entsenden.

VL Nachdem theils durch die vorausgängigen Grundgesetze, theils
durch die wieder in's Leben gerufenen, theils durch die mittelst der neuen
Grundgesetze geschaffenen Verfassungen das Fundament der staatsrecht-
lichen Verhältnisse Unseres Reiches festgesteRt, und insbesondere die Ver-
tretung Unserer Völker gegRedert, auch ihre Theilnahme an der Gesetz-
gebung und Verwaltung geordnet ist, so verkünden Wir hiemit diesen
ganzen Inbegriff von Grundgesetzen als die Verfassung Unseres Reiches,
wollen und werden unter dem Schutze des Allmächtigen diese hiemit
feierlich verkündeten und angelobten Normen nicht nur selbst unverbrüch-
lich befolgen und halten, sondern verpflichten auch Unsere Nachfolger in
der Regierung, sie unverbrüchlich zu befolgen, zu halten, und diess auch
bei ihrer Thronbesteigung in dem darüber zu erlassenden Manifeste anzu-
geloben. Wir erklären hiemit auch den festen Entschluss, sie mit all
Unserer Kaiserlichen iMacht gegen jeden Angriff zu schirmen und darauf
zu sehen, dass sie von Jedermann befolgt und gehalten werden.

VIL Wir befehlen, dass dieses Patent sammt den mittelst dessel-
ben verkündeten Staats-Grundgesetzen über die Reichs- und Landesver^re-
tung in der Form Kaiserlicher Diplome ausgefertigt, in Unserem Haus-,
Hof- und Staatsarchive, sowie auch seiner Zeit das Grundgesetz über die
Reichsvertretung nebst den für jedes Land bestimmten besonderen Grund-
gesetzen in den Archiven unserer Königreiche und Länder niedergelegt
und aufbewahrt werden.

Grundgesetz über die Reiohsvertretung.

§■ 1. Zur Reichsvertretung ist der Reichsrath berufen. Der Reichs-
rath besteht aus dem Herrenhause und dem Hause der Abgeordneten.

§• 2. iMitglieder des Herrenhauses sind durch Geburt die gross-
jahrigen Prinzen des Kaiserlichen Hauses.

§. 3. Erbliche Mitglieder des Herrenhauses sind die grossjährigen
Häupter jener inländischen durch ausgedehnten Gutsbesitz hervorragenden
Adelsgeschlechter, denen der Kaiser die erbliche Reichrathswürde verleiht.


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21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.

§. 4. Mitglieder des Herrenhauses vermöge hoher Kirchenwürde
sind aUe Erzbischöfe und jene Bischöfe, welchen fürstlicher Rang zu-
kömmt.

§. 5. Der Kaiser behält sich vor, ausgezeichnete Männer, welche
sich um Staat oder Kirche, Wissenschaft oder Kunst verdient gemacht
haben, als Mitglieder auf Lebensdauer in das Herrenhaus zu berufen.

§. 6. In das Haus der Abgeordneten kommen durch Wahl 313
Mitglieder, und zwar in der für die einzelnen Königreiche und Länder
auf folgende Art festgesetzten Zahl: für das Königreich Ungarn 85, das
Kgr. Böhmen 54, das lombardo-venetianische Kgr. 20, das Kgr. Dalmatien
5, das Kgr. Kroatien und Slavonien 9, das Kgr. Galizien und Lodomerien
mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Grossherzogthum
Krakau 38, das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns 18, das Erz-
herzogthum Oesterreich ob der Enns 10, das Herzogthum Salzburg 3, das
Herzogthum Steyermark 13, das Herzogthum Kärnthen 5, das Herzogthum
Krain 6, das Herzogthum Bukowina 5, das Grossfürstenthum Siebenbürgen
26, die Markgrafschaft .Mähren 22, das Herzogthum Ober- und Nieder-
Schlesien 6, die gefürstete Grafschaft Tyrol und Vorarlberg 12, die Mark-
grafschaft Istrien (sammt der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska
und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete) 6.

§, 7. Die für jedes Land festgesetzte Zahl der Mitglieder wird von
seinem Landtage durch unmittelbare Wahl entsendet. Die Wahl hat durch
absolute Stimmenmehrheit in der Art zu geschehen, dass die nach Mass-
gahe der Landesordnungen auf bestimmte Gebiete, Städte, Körperschaften
entfallende Zahl von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und den Land-
tagsmitgliedern derselben Gebiete, derselben Städte, derselben Körper-
schaften hervorgehen. Der Kaiser behält sich vor, den Vollzug der Wahl
unmittelbar durch die Gebiete, Städte und Körperschaften anzuordnen,
wenn ausnahmsweise Verhältnisse eintreten, welche die Beschickung des
Hauses der Abgeordneten durch einen Landtag nicht zum Vollzug kommen
lassen.

§. 8. Der Kaiser ernennt die Präsidenten und Vicepräsidenten aus
den Mitgliedern jedes Hauses. Die übrigen Funktionäre hat jedes Haus
selbst zu wählen.

§. 9. Der Reichsrath wird vom Kaiser alljährlich einberufen.

§. 10. Der Wirkungskreis des gesammten Reichsraths umfasst
nach dem Art. IL des Diploms vom 20. Okt. 1860 alle Gegenstände der
Gesetzgebung, welche sich auf Rechte, Pflichten und Interessen beziehen,
die allen Königreichen und Ländern gemeinschaftlich sind. Solche sind
namentlich: a) Alle Angelegenheiten, welche sich auf die Art und Weise,
sowie auf die Ordnung der Militärpflicht beziehen; b) alle .Angelegenheiten,
welche die Regelung des Geld-, Kredits-, Münz- und Zettelbankwesens,
die Zölle und Handelssachen, die Grundsätze des Post-, Eisenbahn- und
Telegraphenwesens betreffen; c) alle Angelegenheiten der Reichsfinanzen
überhaupt; insbesondere die Voranschläge des Staatshaushalts, die Prü-
fung der Staatsrechnungsabschlüsse und die Resultate der Finanzgebarung,
die Aufnahme neuer Anleihen, die Konvertirung bestehender Staatsschul-
den, die Veräusserung, Umwandlung, Belastung des unbeweglichen Staats-
vermögens, die Erhöhung bestehender und Einführung neuer Steuern, Ab-
gaben und Gefälle, Die Steuern, Abgaben und Gefälle werden nach den
bestehenden Gesetzen eingehoben, in so lange diese nicht verfassungs-
mässig geändert werden. Die Staatsschuld ist unter die Kontrole des
Reichsraths gestellt.

§, 11. Gegenstände der Gesetzgebung, welche allen Königreichen
und Ländern, mit Ausnahme der Länder.der ungarischen Krone, gemein-
sam sind, gehören nach dem IIL Artikel des Diploms vom 20. Okt. 1860
zum verfassungsmässigen Wirkungskreise des Reichsraths ohne Zuziehung
der Mitglieder der Länder der ungarischen Krone. Zu diesem engern
Reichsrath gehören demnach mit Ausnahme der im §. 10. aufgezählten
Angelegenheiten, alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche nicht aus-
drücklich durch die Landesordnungen den einzelnen im engern Reichsrathe
vertretenen Landtagen vorbehalten sind. Dasselbe gilt auch rücksichtlich
solcher den Landtagen vorbehaltener Gegenstände in dem Falle, w^enn die
gemeinsame Behandlung von dem betreffenden Landtage beantragt wird.
Bei vorkommenden Zweifeln rücksichtlich der Kompetenz des engern Reichs-
rathes in gemeinsamen Gesetzgebungsangelegenheiten gegenüber der Kom-
petenz eines einzelnen, im engern Reichsrath vertretenen Landtages, ent-
scheidet auf Antrag des engern Reichsrathes der Kaiser.

§. 12. Gesetzvorschläge gelangen als Regierungsvorlagen an den
Reichsrath. Auch diesem steht das Recht zu, in Gegenständen seines
Wirkungskreises (§§. 10 u, 11.) Gesetze vorzuschlagen. Zu allen solchen
Gesetzen ist die Uebereinstimmung beider Häuser und die Sanktion des
Kaisers erforderlich.

§. 13. Wenn zur Zeit, als der Reichsrath nicht versammelt ist, in
einem Gegenstande seines Wirkungskreises dringende Massregeln getrofl^en
werden müssen, ist das Ministerium verpflichtet, dem nächsten Reichsrath
die Gründe und Erfolge der Verfügung darzulegen.

§. 14. Zu einem gültigen Beschlüsse des gesammten und beziehungs-
weise des engeren Reichsraths ist in jedem Hause die absolute Stimmen-
mehrheit der Anwesenden erforderlich. Anträge auf Aenderung in diesem
Grundgesetze erfordern in beiden Häusern eine Mehrheit von mindestens
zwei Dritteln der Stimmen,

§■ 15. Die Mitglieder des Hauses der Abgeordneten haben von
ihren Wählern keine Instruktionen anzunehmen.

§. 16. Alle Mitglieder des Reichsrathes haben ihr Stimmrecht per-
sönlich auszuüben.

§. 17. Die Funktion der aus einem Lande in das Haus der Abge-
ordneten entsendeten Mitglieder erlischt mit dem Tage des Zusammentritts
eines neuen Landtages. Sie können wieder in das Abgeordnetenhaus ge-
wählt werden. Wenn ein Mitglied mit Tod abgeht, die persönliche Fähig-
keit verliert, oder dauernd verhindert ist, Mitglied des Reichsralhs zu
sein, so ist eine neue Wahl vorzunehmen.

§. 18. Die Vertagung des Reichsrathes, sowie die Auflösung des
Hauses der Abgeordneten erfolgt über Verfügung des Kaisers. Im Fall
der Auflösung wird im Sinne des §. 7. neu gewählt.

§. 19. Die Minister, Hofkanzler und Chefs der Centralstellen sind
berechtigt, an allen Berathungen Theil zu nehmen, und ihre Vorlagen per-
sönlich oder durch einen Abgeordneten zu vertreten. Sie müssen auf
Verlangen jedesmal gehört werden- Das Recht, an der Abstimmung Theil
zu nehmen, haben sie, in soferne sie Mitglieder eines Hauses sind.

§, 20. Die Sitzungen beider Häuser des Reichsraths sind öflTentlich,
Jedem Hause steht das Recht zu, ausnahmsweise die Oeffentlichkeit aus-
zuschliessen, wenn es vom Präsidenten oder wenigstens zehn Mitgliedern
verlangt und vom Hause nach Entfernung der Zuhörer verlangt wird.

§. 21, Die näheren Bestimmungen über den Geschäftsgang, den
v^echselseitigen und den Aussenverkehr beider Häuser, werden durch die
Geschäftsordnung geregelt.


3. Herzogthum Salzburg.

^Tescliiclite. — Das jetzige Kronland Herzogthum Salz-
burg bildete früher den Hauptbestandtheil des ehemaligen reichsunmit-
telbaren Erzbisthums oder Erzstiftes Salzburg, dessen Erzbischof
Primas von Deutschland, geborner päpstlicher Legat, und nach den geist-
lichen Kurfürsten der einzige Erzbischof war, der Sitz und Stimme aul
dem Reichstag und grosse geistliche und weltliche Vorrechte, sowie jahr-
liche Einkünfte von 3-4 Mill, Gulden hatte. Die Stiftung der Salzburgi-
schen Kirche rührt vom heiL Ruprecht her, der sie
Anfangs am Wallersee
errichtete, später nach Salzburg verlegte, und im J. 716 zum Bischof des
neuen Sprengeis ernannt wurde. Unter Arno, dem sechsten Bischole,
wurde 798 das Bisthum von Leo III- zum Erzbisthum erhoben, und ge-
langte von da an zu reichen weltlichen Besitzungen. Die Reformation
fand hier schon früh Eingang, obwohl die Erzbischöfe die strengsten
Massregeln zur Ausrottung der evangelischen Lehre ergriffen, so dass die
Anhänger derselben den Beistand der evangelischen Stände auf dem Reichs-
tage in Anspruch nahmen, die ihnen im J. 1732 die Erlaubniss zum Aus-
wandern erwirkten, worauf mehr als 30,000 protestantische Unterthanen
des Erzbischofs das Land veriiessen, und theils in Württemberg, theils in
Preussen, theils in Georgien (in Nord-Amerika) bereitwillige Aufnahme
fanden. In Folge des Lüneviller Frieden vom 9. Febr. 1801, wurde das
Erzstift Salzburg säkularisirt, und als weltliches Kurfürstenthum dem bis-
herigen Grossherzog von Toskana, Ferdinand Joseph, zur Entschädi-
gung gegeben; im Pressburger Frieden, 1805, wurde es an Oesterreich
überlassen und Ferdinand Joseph durch das Grossherzogthum Würzburg
entschädigt, und im Wiener Frieden von 1809 als Herzogthum Salz-
burg an Bayern abgetreten, von dem es 1815 bis auf einen kleinen Theil,
der bei Bayern verblieb, an Oesterreich zurückfiel, und als fünfter Kreis
dem Lande ob der Enns zugefügt wurde, mit welchem es bis 1849 ver-
einigt blieb, dann aber als eigenes Kronland abgeschieden wurde.

Das Eiand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum
Salzburg erstreckt sich zwischen 460 56' bis 48^2' NBr. und zwischen 29® 44'
bis 310 40' OL,, wird im N. von Bayern und Ober-Oesterreich, im 0. von Ober-
Oesterreich und Steyermark, im S. von Kärnthen und Tyrol, und im W.
von Tyrol und Bayern begrenzt, und umfasst einen Flächeninhalt von
130,18 Qu.-Meilen mit (1857) 146,769 Einwohnern, hat nur 1,127 Seelen
auf 1 Qu.-Meile, ist mithin das am schwächsten bevölkerte Kronland der
ganzen Monarchie.

Gestaltung des Landes, physische BeschaflEenheit. — Salz-
bnrg ist durchaus gebirgig, ein wahres Alpenland voll erhabener Natur-

Bromme's Hand-Atlas. — Ober-n. Nleder-Oesterreicli etc, b.

Schönheiten, Gletscher, Wasserfälle, Engpässe und Höhlen, und nur nach
Norden zu offen, wo die Salza aus den Gebirgen tritt, und eine frucht-
bare, aber zum Theil sumpfige Ebene bildet. Im südwestlichen Theile
des Landes an der Salza-Quelle treten mit dem Gletscher Dreiherrn-
spitz (9,497') die Rhätischen Alpen an die Grenze, welche in ihrer
östlichen Fortsetzung den Namen Norische Alpen führen. Vom Drei-
herrnspitz zieht ein Ast der rhätischen Alpen nordwärts über die 9000'
hohe Reiche-Spitze, und bildet die Grenze nach Tyrol zu, nimmt dann
mit seinem Hauptrücken vom Stulkow-Kogel an eine östliche Richtung
und zieht über den grossen Rettenstein zum 6,700' hohen Gamshaag-
berg. Hier theilt sich derselbe, bildet in seiner nördlichen Fortsetzung
als Laferer-Alpen die Grenze zwischen Salzburg und Tyrol, enthält
den Grlesen-, Strub- und Stein-Pass, und hat im Bienhorn
8,330' Höhe. Der zweite Ast zieht als Wasserscheide der Saale und Salza
vom Gamshag östlich über dem Hoch- und Zirmkogel zum ewigen
Schneeberg (9,300'), wo er sich nördlich wendend beim Steinernen
Meer, einem sehr zerklüfteten, 7,000' hohen Felsengebirge, abermals in
zwei Rücken spaltet, welche beide in ihrem nördlichen Zuge die Grenze
nach Bayern bilden. Der westliche begleitet die Saale bis südlich von
Reichenhall und endet bei Salzburg mit dem
Sagenreichen Un tersberge.
Der östliche folgt der Salza, an welcher er nördlich von Hallein, dem Un-
tersberge gegenüber endet, und in seinem Zuge den hob en Göll (7,930')
und das Rossfeld enthält. — Der Hauptzug der Nori sehen Alpen
zieht vom Dreiherrnspitz über die beiden Su 1 zb a eher - Venediger
(11,270') und den Grossglockn er (12,158') über die Tauer-Kette
zur Mur-Ouelle. Unter dem Namen Tau ern begreift man die ganze -\1-
penkette vom Reichen-Spitz und Gerlos an, bis in die obere Steyermark;
sie entsenden Aeste nach allen Richtungen, welche nach ihren verschie-
denen Uebergängen als Krimler-, Felber-, Fuscher-, Rauriser-,
Nassfelder- und Rad s täd ter-Tau ern bezeichnet werden, und, be-
sonders an der Grenze Salzburgs mit Kärnthen, grosse tiefe Schneefelder,
und mit Eis umpanzerte Firste und 8—10,000' hohe Gletscher, die hier
Keese genannt werden, enthalten, darunter das Krummhorn 11,297', das
Kitzsteinhorn 10,132', den hohen Narr 11,320', und den Ankogl
10,320' beim Wildbade Gastein. - Die Tauern enden im Salzburgischen
mit den Rad
Städter Tau ern, welche sich besonders zwischen dem
Laufe der Salza und der Ennsquelle verzw'eigen, im Dachstein 9,448'
aufsteigen und sich hier in 2 Hauptarme theilen, von denen der eine nach
Ober-Oesterreich übergeht; der andere, der sich westlich vom Dachstein


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21. — Ober- und Nieder-Oesterreich und Salzburg.

ablöst, heisst das Tannengebirge, verzweigt sich im nördlichen Theiie
von Salzburg, enthält den 7,600 hohen Raucheck, und bildet mit dem
Berchtesgadner-Gebirge den Salza-Durchbruch bei dem Passe Lueg. Von
den Pässen des Landes führen: der Stein-Pass nach Bayern, der
Strub-, Griesen- und Thurn-Pass nach Tyrol, der Lueg-Pass
über den Blei-Kogl, der Gossau-Pass nach Ober - Oesterreich, der
Mandling-Pass nach Steyermark, und der Tweng- und Katsch-
berg-Pass nach Kärnthen. — Nennenswerthe und bedeutende Thäler
sind: das Salzach thal, das bei der Dre'lherrnspitze und in den Sulz-
bachern Tauern entspringt, in der Gegend von Mittersill Ober-Pinz-
gau, von da bis Taxenbach das Unter-Pinzgau, und dann bis zum
Pass Lueg das Pongau heisst; das Saalethal, das östlich vom Gams-
haag, nördlich von MittersRl beginnt, sich in der Nähe von Saalfelden
erweitert und hier auch Mitter-Pinzgau genannt wird, und das Lun-
gau, um die Murquellen, im S. der Radstädter Tauern. — Die Flüsse
des Landes gehören sämmtlich dem Gebiete der Donau an. Der Haupt-
strom ist die Salza oder Salzach, die bei Hallein schiffbar wird, und
oberhalb Salzburg, bei Bergheim, den zweiten Fluss Salzburgs, die Saale,
aufnimmt. Ihre andern Zuflüsse sind nur in sofern bemerkenswerth, als
sie zahlreiche und pittoreske Wasserfälle bilden, von denen der FaR der
Krimmler-Ache, der Golling- und der Gasteiner-Schleierfall die imposan-
testen sind. Die Salza hat eine Länge von 32, die Saale von 14 Meilen.
Die Enns und Mur haben ihre QueRen im Salzburgischen, strömen aber
beide nach kurzem Laufe Steyermark zu. Von Seen sind der Waller-,
St. Wolfgangs- und Zeller-See zu bemerken. Moorgründe und
Sümpfe findet man fast in allen Theilen des Landes; der grösste ist
der 3 Meilen lange, durch die Salza gebildete Pinzgauer-Sumpf. —
Das Klima des Landes ist rauh, vorherrschend kalt und veränderlich,
aber gesund. Die zahreichen Thäler sind nur theilweise fruchtbar, und
obw'ohl die produktive Bodenfläche etwas über 100 Qu.-M. beträgt, steht
das Land doch den meisten Provinzen der Monarchie an Produkten-Reich-
thum nach, woran zum Theil die hohe Lage der Alpenthäler Schuld ist,
während die tiefer liegenden Thäler häufigen Ueberschwemmungen ausge-
setzt sind. An Mineralien ist das Land vorzüglich reich, besonders an
Salz. Unter den vielen MineralqueRen ist die heisse Quelle zu Gastein
am berühmtesten.

Das Volli. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Zahl der
Bewohner des Herzogthums Salzburg belief sich 1854 (nach den Angaben
des k. k. statistischen Büreaus) auf 154,379 (74,082 männl., 80,297 weibl.)
Seelen, nach der Zählung vom Okt. 1857 aber nur auf 140,769 Köpfe.
Die Zahl der Geburten wird auf 4,166 (2,119 Knaben, 2,047 Mädchen),
die der Todesfälle auf 4,040 (2,061 männl., 1,979 weibl), die der
Trauungen auf 690 angeschlagen. Der Abstammung nach sind die
Bewohner Salzburgs aRe Deutsche, bayerischen Stammes. Sie sind ein ge-
sunder, starker Menschenschlag von mittlerer Grösse; gutmüthig, froh- und
freisinnig, fromm, herzlich und bieder, fleissig, unverdrossen und genügsam;
der im Urgeblrgschoss angesiedelte Einwohner trägt den Stempel einer
unverkümmerten Lebensweise, kämpft unter schwerer Arbeit mit der Na-
tur und den Elementen um die Erhaltung seines Daseins, und erwirbt
sich im W'ahren Sinne des Worts, im Schweisse seines Angesichts sein
Brod. — Die Zahl der Wohnorte im Herzogthum beläuft sich auf 758
(n. A. auf 1,100) mit 21,486 Häusern, darunter 3 Städte, 21 Marktflecken
und 734 (n. A. 1,068) Dörfer. Hauptstadt des Landes ist Salzburg mit
17,253 Einwohnern. Die beiden andern Städte sind: Hall ein, an der
Salza, mit bedeutendem Salzbergwerk, Salzsiedereien und 4,000, und
Radstadt, im Pongau, mit 2,000 Einw.; wichtigere Marktflecken sind:
St. Gilgen, am Wolfgang-See, mit 1,500, Werfen, im Pongau, mit
1,500, Hofgas tein, mit warmen Bädern, die ihr Wasser durch Röhren
aus Wildbad Gastein erhalten, und 4,000, Saalfelden, im Mitter-Pinz-
gau, mit 1,300 F.; von Dörfern sind zu erwähnen: Wildbad Gastein,
mit berühmten warmen Bädern und 450 E., und Dorf Gastein, mit
prächtigem Wasserfall.

Eeligionsverschiedenheit, Geistige Kultur, Unterriehtsan-
stalten. — Die Mehrheit der Bewohner Salzburgs gehören der römisch-
katholischen Kirche an; Protestanten sind nur 65 im Lande. Die katho-
lische Kirche steht unter dem Erzbisthum Salzburg (dem auch die Bis-
thümer Brixen, Trient, Seckau, Leoben, Gurk und Lavant untergeordnet
sind), welchem 17 Dekanate, 70 Pfarreien, 113 andere selbstständige
Seelsorgestationen, 419 Welt- und 95 Ordenspriester, und 83 Chorfrauen
unterstehen. Volks- und Elementarschulen sind 147 im Lande (darunter
5 Mädchenschulen), mit 392 Lehrern und Lehrerinnen und 13,633 schul-
besuchenden Kindern; Wiederholungsschulen bestehen 139, mit 5,988
Schülern. In Salzburg ist ein Gymnasium mit 17 Lehrern, 1 bischöfliches
Setninar, und 1 Realschule. Buch-, Kunst- und Musikhandlungen sind 4
im Lande, Buchdruckereien 3, und lithogr. Anstalten 2; periodische Schrif-
ten erscheinen 6 in Salzburg, worunter 2 politische Blätter. Von Künsten
wird besonders die Tonkunst gepflegt.

Physisch-technische Kultur. ~ Der Land bau ist von keiner
grossen Erheblichkeit; Getreide baut das Land nicht hinreichend, Wein
gar keinen, dagegen wird an allen geschützten Stellen schönes und
schmackhaftes Obst gezogen. Sehr wichtig ist die Viehzucht, sowohl
die der Rinder als Pferde, welch' letztere besonders im Pinzgau von sehr
grossem und starkem Schlage sind. Von der produktiven, 1,001,336 Joch
umfassenden Bodenfläche werden 119,218 Joch als Ackerland, 135,197 als

Wiesen und Gärten, 345,809 als Weiden, und 401,114 Joch als Waldungen
benutzt. Der Gesammtertrag des Getreidebau's wird auf 920,000 Metzen
jährlich geschätzt, darunter 178,000 Metzen Weizen und Spelz, 313,000 Rog-
gen, 41,000 Gerste, 382,000 Metzen Hafer, und 6,000 Metzen anderes Ge-
treide. An Hülsenfrüchten werden jährlich 7,000, an KartoflTeln 120,000
Metzen, an Kleeheu 260,000, an Flachs 9,600, an Hanf 2,900 Centner
gewonnen. Der Wiesenbau liefert eine Futtermenge von 7,250,000 Cent-
ner. Der Viehstapel ist verhältnissmässig bedeutend und beläuft sich auf
10,700 Pferde, 151,990 Rinder (mit Ausnahme des Jungviehs), 410,000
Schafe, 9,200 Ziegen, und 32,400 Schw-eine. Die Bienenzucht wird
nur in wenigen Gegenden gepflegt, und begreift ungefähr 1,000 Bienen-
stöcke. Die Forstkultur steht auf hoher Stufe, und liefert einen jähr-
Rchen Holzertrag von mehr als 500,000 Klaftern. Die Jagd ist noch er-
giebig; Roth- und Schwarzwild, Auerhühner, Hasel- und Birkhühner sind
noch in Menge vorhanden. Der Bergbau ist von grosser Wichtigkeit
und liefert besonders Salz; Gold und SRber wird am Bockstein, unweit
Dorf Gastein, und bei Rauris und Lend gefunden; Eisen, Kupfer, Kobalt
und Nickel, Arsenik, Schwefel, Bergöl, Flussspath, Kreide etc. in ver-
schiedenen TheRen des Landes; Salz in Thürenberge bei Hallein, und
Marmor am Untersberge. Die Ausbeute an Bergprodukten betrug 1854:
141 Wiener Mark Gold; 582 Mark Silber; 63,088 Centner Roheisen; 1,370
Centner Kupfer; 2,397 Centner Kobalt- und Nikelerz; 664 Centner Arse-
nik; 530 Centner Schwefel, und 220,214 Centner Sud- und 1,536 Centner
Steinsalz. — Die Industrie im Lande ist im Ganzen nicht sehr erheb-
lich; doch sind die Halleiner Strumpfstrickereien und Holzwaaren in gu-
tem Rufe. Chemische Produkte, Thongeschirre, Metallwaaren, Leder und
Stärke bilden ausserdem die Haupterzeugnisse der salzburgischen Indu-
strie. Eigentliche Fabriken und Manufakturen sind im Ganzen nur 40 im
Lande.

Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel ist im Ganzen
unbedeutend, und da Salzburg, ausser Salz, nur die gewöhnlichen Er-
zeugnisse für den eigenen Bedarf liefert, beschränkt sich der Handel auch
meist nur auf das Innere des Landes, und es können als Ausfuhrar-
tikel nur Salz, chemische Produkte, Holzwaaren, Marmor und Leder ge-
nannt w'erden. Die Stadt Salzburg ist der bedeutendste Handelsplatz
und zugleich der Knotenpunkt -^Rer Strassen, die das Land durch-
ziehen und das Herzogthum mit dem Auslande in Verbindung setzen.
Eisenbahnen bestehen 2: Salzburg-Linz (nach Wien), und Salzburg-
Traunstein-Rosenheim (nach München und Kufstein); eine Bahn nach
Bruck a. d. Mur ist projektirt. — Münzen, Mass und Gewicht, siehe:
Oesterreichische Monarchie, Taf. 20, S. 10 ff. —

»er (Staat. — Salzburg, zum deutschen Bunde gehörig und
seit 1849 als eigenes Kronland von Ober-Oesterreich getrennt, ist ein
erbliches Herzogthum des Oesterreichischen Kaiserhauses, und steht unter
einem Landeshauptmann, der die Regierung leitet. Die Landes ver wal-
tung ist wie in den übrigen Kronländern. Das Wappen des Herzog-
thums ist ein mit einer Herzogskrone gedeckter, senkrecht getheilter
Schild: rechts in Gold ein schwarzer Löwe mit doppeltem Schweif; links
ein silberner Querbalken in Roth. Von 1849 an, wo Salzburg von Ober-
Oesterreich geschieden wurde, zerfiel das neue Kronland in die 3 Kreise
oder Bezirkshauptmannschaften: Salzburg, W'erfen und Saalfelden.
Seit 1854 hat die Eintheilung in Kreise aufgehört, und die früheren Kreise
wurden in folgende 20 Bezirke geschieden:

1. Salzburg:.

2. Neumarkt.

3. Thalgau.

4. Hallein.

3. St. GUgen.

6. Golling.

7. Abtenau.

8. Werfen.

9. St. Johann.
10, Radstadt.

11. St. Michael.

12. Tamsweg.

13. Gastein.

14. Taxenbach.

15. Saalfelden.

16. Zell am See.

17. I.ofer.

18. MittersiU.

19. Mattsee.

20. Weitwörth.

Die Administrativ-Behörden der Aemter sind der Landesregierung
zu Salzburg unmittelbar untergeordnet. — Oberste Justizbehörde ist
das Oberlandesgericht in Wien, welches in Fällen zweiter Instanz
entscheidet. Tribunal höchster Instanz ist der Oberste Gerichts-
hof zu Wien. Gerichte erster Instanz sind: das Landesgericht zu
Salzburg, dem auch die Handelsgerichtsbarkeit zugewiesen ist, und
das städtisch-delegirte Bezirksgericht daselbsL Als Untersuchungs-
gerichte über Verbrechen und Vergehen sind bestimmt: das Landesge-
richt in Salzburg, und die Bezirksämter: St. Johann, Radstadt, Tamsweg,
Zell am See, und Mittersill. Für niedere Kriminal- und Civilgerichts-
fälle bilden die übrigen Bezirksämter die erste Instanz. Die Finanz-
verwaltung steht unter der Finanz-Landes-Direktion zu Wien,
die im Lande eine Finanz-Bezirksdirektion, I Haupt- und 9 NebenzoR-
ämter, 2 Verzehrungssteuerämter, 1 Tabaks-Hauptmagazin, 2 Finanzwach-
Sektionen und 1 Wasserzollamt zu Organen hat. Für die Verwaltung und
Oberleitung des Berg-, Salinen- und Forstwesens im Herzogthum besteht
eine Berg-, Salinen- und Forst-Direktion zu Salzburg. Bezüglich des Mi-
litärwesens steht das Herzogthum unter dem k. k. Landes-Gene-
ral-Kommando (für Nieder- und Ober-Oesterreich, Salzburg und Steyer-
mark) in Wien (2tes Armeekorps). Das Kommando der Ergänzungsbezirke
der k. k. Armee ist zu Salzburg. Zur kaiserl. Arme selbst hat das Her-
zogthum mit Ober- und Nieder-Oesterreich gemeinschaftlich zu stellen. —
Festung des Landes ist Ho hensal z burg auf dem Mönch- und Nonn-
berge, mit dem gleichfalls befestigten, am rechten Salza-Ufer Regenden
Kapuzinerberge, auf welchem das Franziski-Schlösschen liegt.—


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1 ö 5 m e R.

Hand-Atlas. Taf. 22.

O'escliiclite. — Böhmen erhielt seinen Namen von den Bojern,
einem Volke celtischen Stammes, das im Jahr 589 v. Chr. von Gallien aus
über den Rhein ging und im hercynischen Walde sich niederliess, von hier
aber zu Augustus Zeiten von den Markoinanen vertrieben, im jetzigen
Böhmen und Bayern seine Heimath aufschlug. Auch hier von den alten
Feinden verdrängt, die aber im 5. Jahrhundert dem eindringenden, nach
ihrem Anführer Czech genannten slavischen Volke der Czechen wei-
chen mussten, behaupteten die Nachkommen dieser sich bis auf den heu-
tigen Tag im Besitz des Landes, und bilden noch immer die Mehrzahl der
Bewohner. Im Anfang ihrer Einwanderung verlebten die slavischen An-
siedler ihre Tage in patriarchalischer Einfalt und Ruhe, mit ihrer Vermeh-
rung aber bildeten die einzelnen Familien bald getrennte Stämme, deren
Anführer sich zu Fürsten aufwarfen, und ihrer schlichten, ruhigen Lebens-
Weise satt, einander gegenseitig befehdeten. Des ewigen Faustreclits und
der Zügellosigkeit ihrer Stammhäupter müde, die nur in Raub und Mord
ihr Vergnügen fanden, sahen sich die Czechen nach einem Hauptanführer
um, wie der alte Czech gewesen war, und da dieser keine Kinder hinter-
lassen hatte, wurde durch die Wahl des Volkes Krokus, ein gerechter
und kluger Mann, der sich durch seine leutselige Rede, wie durch seine
Wahrsagekunst die Gunst des Volkes schon längst erworben hatte, zu die-
ser Stelle berufen. Nach seinem Tode beherrschte seine jüngste Tochter
Li hussa fast allein das ganze Volk, und da die Aeltesten der Stämme
in sie drangen, sich zu verheirathen, sandte sie Boten aus, ihr einen
Mann zu suchen, der hinter den Ochsen dem Pfluge nachgehe. In der
Nähe eines entlegenen Dorfes fanden die Abgeordneten den pflügenden
Bauer Primizl (den Wohlbedächtigen), und machten ihn zu Libussa's
Gemahl und zum Herzoge. Als Libussa vor ihrem Gemahl starb, wollten
die Weiber und Mädchen des Landes nicht länger unter der Herrschaft
der Männer stehen, und aufgeregt durch Wlasta, eine muthige Jungfrau,
die sich der Herrschaft bemächtigen wollte, brach zwischen beiden Ge-
schlechtern ein blutiger Krieg, der böhmische Mägdekrieg, aus, der
erst nach siebenjähriger Dauer mit der völligen Besiegung der Frauen und

Bromme's Hand-Atlas. — Böhmen, a.

Jungfrauen endigte. — Nach Primizl's Tode folgte ihm sein Sohn Neza-
muhl als Herzog von Böhmen, konnte aber nicht vermeiden, dass das
Land in viele kleine Fürstenthümer zerfiel, die nur in Kriegen mit dem
Auslande sich seiner Herrschaft und Leitung fügten. Die Kämpfe Karls
des Grossen gegen Böhmen waren fruchtlos. Im Jahre 845 nahm ein
Theil der Bewohner das Christenthum an, und um dieselbe Zeit erlang-
ten die Herzöge von Prag, die Nachkommen der berühmten Libussa, das
Uebergewicht über die andern kleineren Fürsten des Landes, und traten
freiwillig in den seit dem Vertrage von Verdün (843) entstandenen deutschen
Reichsverband. Unter Heinrich L (dem Vogelsteller) wurde das Land
dauernd abhängig vom deutschen Reiche, und das Christenthum breitete
sich in demselben immer mehr aus. Heinrich IV. erhob das Herzog-
thum Böhmen 1061 zu einem Königreiche, das unter Ottokar H. den
höchsten Gipfel seiner Macht und Grösse erreichte, da unter ihm auch
Oesterreich, Steyermark etc. dazu gehörten, die mit seinem Tode, 1278,
im Kampfe gegen Kaiser Rudolph von Habsburg, wieder verloren gingen.
Mit Ottokar's Enkel, Wenzeslaus IIL, starb 1306 der Königsstamm
Primizl's aus; die Böhmen wählten den Herzog Rudolph von Oester-
reich, einen Sohn Albrechts L, zum Könige, und nach dessen frühem Tode
den Herzog Heinrich von Kärnthen, den sie aber bald nachher wieder
absetzten, und mit Johann das Haus Luxemburg auf den Thron be-
riefen, das die Krone bis zum Jahr 1440 inne hatte. Johanns Sohn, der
deutsche Kaiser KarllV- (1316—1378), der Gründer der Universität Prag,
erhob Böhmen durch Bildung und Fürsorge jeder Art zu grossem Flor,
doch unter dessen Sohn, dem König Wenzel, gingen die Früchte seiner
Bemühungen wieder verloren, und kurz nach dessen Tode brach der blu-
tige Hussitenkrieg aus, durch welchen Böhmen in ein Wahlreich ver-
wandelt wurde. Der erste König nach dieser neuen Ordnung war der
kluge und kräftige Georg von Podiebrad. Im Anfang des 16. Jahrhun-
derts kam das Reich nach der Erbfolge an den Erzherzog Ferdinand
von Oesterreich, welcher zwar die ihm vorgelegte Verfassung beschwor,
in der Folge aber das Land für ein Erbreich erklärte. Auf ihn folgten


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oo Böhmen.

Maximilian, Rudolpü und Matthias. Unter des letztern Regierung
entstanden wegen verletzter Religionsfreiheit die böhmischen Unruhen, in
Folge deren die Böhmen den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz zum
König erwählten. Als aber die Schlacht am weissen Berge bei Prag der
Regierung desselben ein schnelles Ende gemacht hatte, w'urde der Aufruhr
schneR gedämpft, die protestantische Kirche ausgerottet, die Macht der
Stände gebrochen und ein rein monarchisches und streng katholisches
Erbreich hergestellt. Durch diese Massregeln und die während des dreis-
sigjährigen Krieges erlittenen Drangsale wurde das Land völlig verödet und
erholte sich nur sehr langsam. Im österreichischen Erbfolgekriege und im
7jährigen Kriege wurde Böhmen wieder der Schauplatz mehrerer Feldzüge,
und hatte auch in den Kriegen Oesterreichs gegen Napoleon L vorüber-
gehend zu leiden. Seitdem aber hat es eine fast ununterbrochene, glück-
liche Ruhe genossen. Der materielle Wohlstand ist von Jahr zu Jahr ge-
stiegen; bedeutende Bewegungen haben auf dem geistigen Gebiete zw'ar
nicht stattgefunden, gleichwohl aber ist es nicht zu verkennen, dass Sitte
und BRdung auch unter dem Volke geräuschlos vorwärts geschritten sind,
und Böhmen eine Perle in der Kaiserkrone Oesterreichs geworden ist. —
Ilas liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. ~ Das Königreich
Böhmen, das sich am weitesten nach Norden erstreckende Erbland der
Oesterreichischen Monarchie, liegt zwischen 48" 33'—öio 4' NBr. und 290 46'
bis 34" 30' OL., wird im N. von Sachsen und Preussen (Schlesien), im 0.
von Schlesien u. Mähren, im S. von Mähren, dem Erzherzogthum Oesterreich
und Bayern, im W. von Bayern und Sachsen begrenzt, hat von 0. nach
W. eine Ausdehnung von 40, von N. nach S. von 37 Meilen, und umfasst
einen Flächenraum von 943,95 geogr. (902,85 Österreich.) Ou.-MeRen, mit
einer Bevölkerung (1857 ohne Militär) von 4,865,830 Seelen, hat mithin
5,159 Seelen auf 1 Ou.-Meile.

Gestaltung des Landes, physische BeschafFenheit; — Rings-
um von hohen, rauhen Gebirgen eingeschlossen, deren Verzweigungen das
Innere des Landes nach allen Richtungen-durchziehen, meist nur aus
Hügelreihen bestehen und sich nur streckenweise zur Höhe des Mittelge-
birges erheben, gleicht der mittlere innere TheR Böhmens mit seiner wel-
lenförmigen Fläche einem grossen Gebirpkessel, dem ungleichen Boden
eines Landsees, der einst an der sächsischen Grenze seine Ufer durch-
brochen und da, wo jetzt die Elbe strömt, einen Abfluss gefunden hat.
Das ganze Land senkt sich von den Grenzen nach der Mitte zu. Die mei-
sten Berge gehören der Urgebirgsformation an, an welche sich da und
dort der bunte Sandstein, Plänerkalk und Kreide anschliesst, während im Nor-
den und seitwärts von der Elbe sich zahlreiche Basaltkegel erheben. Hier läuft
das Erzgebirge, ein waldiges Mittelgebirge zwischen Böhmen und Sach-
sen in nordöstlicher Richtung bis zum 2,149' hohen Schneeberg an der
Elbe, und steigt im Fichtelberg 3,700, im Keilberg 3,858, in seinem
höchsten Punkte, dem Schwarzwalde, 3,870'auf. Wasserscheiden sen-
det das Erzgebirge gegen die Eger und deren Zuflüsse, die in das böh-
mische Mittelgebirge übergehen, das sich zwischen der Biela und Eger
nach der Elbe zieht, im Donnersberg (bei Bilin) zu 2,500' erhebt,
und seine höchste Spitze in dem durch seine pittoreske Gestalt und Aus-
sicht berühmten Millischauer (2,514') hat. Bedeutender als das Erz-
gebirge und von diesem durch die Eger geschieden, tritt im Süden dieser
der Böhmerwald, ein meist rauhes, stark bewaldetes Mittelgebirge, mit

steilen Felsenparthien, reissenden Wildbächen und vielen Abgründen, auf,
das in der Quellengegend der Regen und Wottawa und der Moldau seine
grösste Höhe erreicht, hier die über 3000' hohen Berge Abel, Rachel
und Heidelberg büdet, und im 3,800' hohen Dreisesselberg und
dem Plöckenstein die dreifache Grenze von Böhmen, Bayern und Oester-
reich macht. Von hier steigt der Hauptzug des Böhmerwaldes in süd-
östlicher Richtung fort, bis gegen Freistadt, und geht nach Oesterreich
über. Gegen Bayern fäRt der Böhmerwald steiler ab als gegen Böhmen,
und sendet nach Osten mehrere Zweige, die zwischen der Eger, Elbe und
Moldau Wasserscheiden bilden, so der Blansko-Wald mit dem 3,326'
hohen Schöninger, der Liss'-Wald zwischen der W'Ottawa und Mol-
dau, der Brdi-Wald zwischen der Wottawa, Beraun und Moldau, und
der Rackonitzer-Wald zwischen der Beraun und den Zuflüssen der
Eger. Mit dem Sasswalde, dem Grenzpunkte von Böhmen, Mähren und
dem Lande unter der Enns, beginnt ein bewaldetes Landgebirge, das böh-
misch-mährische Gebirge, welches sich in nördlicher Richtung bis
zur Marchquelle zieht und dort den Sudeten anschliesst. Im Süden der
Sazawa vereinigt es sich mit dem Ta borer Gebirge, im Norden dieses
Flusses mit dem Eule-Gebirge. Höher und unzugängRcher als dieses
Gebirge erheben sich die Sudeten, besonders in der Gegend des Gru-
licher Schneeberges, wo die hohe Koppe und der Eschenberg über

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3000' aufsteigen. Von den Sudeten geht ein Mittelgebirge, das Habel-
schwerter und Heuscheuer Gebirge, in nördlicher Richtung längs
der
böhmisch-schlesischen Grenze ab, und an dieses schliesst sich in
nordwestlicher Richtung das Riesengebirge, ein felsiges Mittelgebirge
an, welches die Grenze zwischen Böhmen und Preussen (Schlesien) bildet,
nur 2—3 Meilen breit und stark bewaldet ist, und in seinen höheren Ber-
gen meistens in kegelförmigen Felsenkuppen erscheint. An der Elbe-
quelle erhebt sich der höchste Punkt Böhmens, die 5,066'hohe Schnee-
oder Riesenkoppe, und nordwestlich von ihr die kleine und grosse
Sturmhaube (letztere 4,450'). An der IserqueRe, wo das Gebirge den
Namen Isergebirge annimmt, steigen die bewaldeten Kuppen deslser-
und Wohlischen Kammes bis zu 3000' Höhe. Von hier zieht sich die
Fortsetzung des Höhenzuges, aber bedeutend niedriger, unter dem Namen
des Lausitzer Gebirges nach Westen bis zur Elbe, und bildet dort
mit dem Erzgebirge die Elbepforte am Durchbruche der Elbe aus Böh-
men nach Sachsen. Unter den Wasserscheiden, die sich von diesen böh-
mischen Grenzgebirgen südlich und westlich bis zur Elbe abstossen, ver-
zweigt sich die eine westlich mit dem 2,070' hohen Geltsch bei .4uscha,
die andere südlich gegen die Isermündung zu, mit dem rebenreichen Mel-
niker-Gebirg e.

Böhmen ist ein reichbewässertes Land, dessen Flüsse, mit geringer
Ausnahme, da nur wenige Bäche der Donau und Oder sich zuwenden,
sämmtlich dem Stromgebiete der Elbe angehören. Die Elbe und Mol-
dau (letztere der bedeutendste Zufluss der ersteren) sind die Hauptströnie
des Landes. Die Elbe entspringt im Riesengebirge, in einer Höhe von
4,260 aus mehreren Quellen, von welchen der Elbebrunnen auf der
Schneekoppe die stärkste ist, entsteht durch die Vereinigung des Weiss-
wasserbaches und Elbebaches, und stürzt sich tobend zum HügeRande


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22. — Böhmen.

herab; anfänglich in südlicher Richtung strömend, nimmt sie bei Jaromirz
die Aupe, bei Josephstadt die Met tau, hei Königgrätz die flössbare Ad-
ler oder Erlitz auf, wird bei Pardubitz, wo sie eine westliche Richtung
verfogt und die Chrudincka aufnimmt, flössbar, und durchfliesst bei
Neu-Kolin ein enges Thal, das sich von hier bis zur Isermündung über
eine Stunde breit öffnet. Von hier wendet sich der Strom nordwestlich,
zwischen felsigen Ufern hindurch, empfängt oberhalb Melnik die Moldau,
bei Theresienstadt die Eger, und strömt, bei Melnik schiffbar geworden,
zwischen den Felswänden der Elbepforte bei Tetschen, nach einem Laufe
von 40 Meilen nach Sachsen hinüber. Die obere Elbe ist mehrfach über-
brückt, ihr Mittel- und Unterlauf in Böhmen aber nur bei Brandeis und
Leitmeritz. Bei Melnik trägt sie Schiffe von 800 Centnern, wird in Böh-
men bis 10' tief, und bildet bei ihrem Ausfluss aus Böhmen nach Sachsen
(bei Herrnskretschen) den tiefsten Punkt des Königreichs, nur 270' über
dem Meere. — Ihr Hauptzufluss, die Moldau, ist der eigentliche Haupt-
strom des Landes, da er gegen 60 Meilen Böhmen durchfliesst. Sie ent-
springt am Schwarzen Berge im Böhmerwalde, unweit Winterberg, aus
zwei Quellen, der kalten und warmen Moldau; fliesst mit starkem
Gefälle südöstlich bis Rosenberg, wendet sich hier nördlich, nimmt bei
Budweis, wo sie schiffbar wird, dieMaltsch, bei Moldautein die Lusch-
nitz, bei Klingenberg die Mottawa, bei Hradischko die Sazawa, und
bei Königsaal die Beraun auf, und vereinigt sich bei Melnik mit der
Elbe. Beinahe fortwährend durchströmt sie ein tiefeingeschnittenes schma-
les Thal das nur bei Budweis auf einer kurzen Strecke flache Ufer hat.
Oberhalb Prag wird das rechte Ufer freier, unterhalb Welwarn werden
beide Ufer flach und bleiben es bis Melnik. Bis Prag hat der Strom be-
deutendes GefäUe, und bei Budweis 100, tei Klingenberg 200, bei Konig-
saal 300, bei Prag 700, und bei Melnik 400' Breite; ihre Tiefe wechselt
zwischen 3 und 7 Fuss. — Die Eger, der dritte grosse Strom des Lan-
des, entspringt am Heideberg im Fichtelgebirge und führt Anfangs den
Namen Kreisbach. Bis Königsberg ist das Thal der Eger weit, zwi-
schen Königsberg und Kaaden tief eingeschnitten und felsig; bei Kaaden
ist das rechte Ufer frei, während das linke bis unterhalb Saaz von Höhen
begleitet wird; bei Laun tritt die Eger in die Ebene, hat von hier an
flache, stellenweise sumpfige Ufer, und mündet bei der
Festung Theresien-
stadt bei 100' Fuss Breite in die Elbe, nachdem sie bei Karlsbad dieTepl
in sich aufgenommen hat. Wegen des starken Gefälles ist der Fluss, der
mehrfach überbrückt ist, und über welchen bei Saaz und Elbogen schöne
Kettenbrücken führen, nicht schiffbar. — Grössere Seen und Kanäle
hat Böhmen nicht, dagegen eine bedeutende Anzahl von Teichen, be-
sonders im Budweiser Kreise, bei Wittingau. Sümpfe und Moräste
Von kleinem Umfang sind im Budweiser Kreise, bei Brüx, und an andern
Orten. Eigentlich wasserarm sind nur einige Striche des Rakonitzer Be-
zirks im Prager Kreise. — An Mineralquellen ist Böhmen ungemein
reich, und kein Land Europa's hat so viele und so bedeutende Bäder;
Heilquellen zählt man über 160; die Hauptbäder Böhmens sind Karlsbad,
Teplitz, Franzensbrunn und Marienbad; die beiden letztern haben Stahl-
^vasser, die ersteren alkalische. Bitterwasser sind in Saidschitz, Püllna
und Sedlitz; Schwefelwasser im Schlangenbad zu Teplitz; Säuerlinge in
Bilin etc. — Die Klimatischen Verhältnisse des Landes sind unge-
mein verschieden: die Gebirgsgegenden in den Sudeten, dem Erzgebirge
Und Böhmerwald haben eine rauhe Luft, daher auch hier die Ernten um
2—3 Wochen später reifen als im niedern Flachlande; dagegen geniesst
der innere Theil des Landes ein durchaus gemässigtes Klima. Der Winter
ist streng und lang andauernd. Der Boden ist uberall sehr ergiebig und
trotz der gebirgigen Beschaffenheit des Landes im Allgemeinen fruchtbar,
besonders in der Gegend von Saaz bis Saidschitz. Das Mineralreich bietet
Fossilien aller Art; Gold und Silber (welch letzteres einst in grosser Menge
ausgebeutet wurde) wird jetzt nur wenig gew-onnen; dagegen ist sehr viel

Eisen, Zinn und Blei vorhanden, und Arsenik, Wismuth und Zinnober,
Kupfer, Kobalt, Schwefel, Alaun und Vitriol finden sich sehr häufig; von
Edelsteinen gewinnt man vorzüglich Pyropen, Rubinen, Topase, Granaten,
Saphire, Chrysolithen etc. Steinkohlen- und Braunkohlenlager sind in
Menge vorhanden, und von Steinkohlen allein werden jährlich über 12
MilL Centner gewonnen. Alle die verschiedenen in Deutschland gedeihen-
den Getreidearten finden sich im Ueberfluss, so auch Hülsenfrüchte, Kar-
toff'eln, Garten- und Küchengewächse, Flachs, Hanf und vortrefflicher
Hopfen. Obst wird sehr viel gebaut; der Wein gedeiht nur Inden wärm-
sten Gegenden (um Melnik, Leitmeritz, Czernosek). Die Waldungen sind
noch sehr umfangreich; Wild ist zahlreich vorhanden, und im Böhmer-
wald trifft man noch Bären, Wölfe und Luchse. —

19as Tolk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Einwohner-
zahl Böhmens, welche sich im Jahre 1842 auf 4,279,189; 1846 auf
4,347,962; 1854 auf 4,800,818 und 1857 auf 4,865,830 Seelen belief, be-
steht der Abstammung nach aus Slaven, Deutschen und Juden. Sla-
ven zählt man 2,930,300, Deutsche 1,835,830, Juden 99,700. Die deutschen
Bewohner Böhmens tragen das Gepräge ihres Stammes an sich: RedUch-
keit, Treue, Fleiss, Gemüthlichkeit, heller Verstand, rastloser Erwerbseifer
und unbegrenzter Wissensdrang sind ihre hervorragenden Lichtseiten,
Schw-erfälligkeit und Umständlichkeit ihre Schattenseiten. Die eigentlichen
Böhmen oder, wie sie sich selbst nennen, Czechen, haben viel Verstand
und Fassungsgabe, sind friedlich, muthig und ausdauernd, haben Neigung
zu mechanischen Künsten und Gewerben, und charakteristisch ist ihre
Vorliebe für Musik, Gesang und Tanz. An Bildung übertreffen sie alle
slavischen Stämme der Oesterreichischen Monarchie. Nach den Geschlech-
tern geschieden gehörten 1854 von der Bevölkerung 2,263,640 dem männ-
lichen, 2,537,178 dem weiblichen Geschlechte an. Die Zahl der Gebur-
ten beläuft sich durchschnittlich auf 191,800 (99,300 männliche und 92,500
weibliche), die der Todesfälle auf 65,300 männliche und 64,400 weib-
liche, die der Trauungen auf 44,100. Die jährliche Zunahme der Be-
völkerung beträgt im Mittel O
.93 Prozent. — Die Zahl der Wohnorte im
Königreiche beläuft sich auf 12,660 (mit 999,978 Häusern), und zwar auf
318 Städte, 237 Marktflecken und 12,105 Dörfer. Die Hauptstadt des
Landes ist Prag (Ende 1857) mit 142,588 Einwohnern; Städte mit mehr
als 10,000 Einwohnern sind: Reichenberg mit 13,184, Budweis mit
12,311, Pilsen mit 11,486, und Eger mit 11,170 E.; all(? andern Städte
des Landes haben weniger als 10,000 Einwohner.

EeligionsVerschiedenheit, Kirchliche Verhältnisse. — Dem
Bekenntnisse nach zerfiel die Bevölkerung (1857) in 4,599,400 römische
und 30 griechische Katholiken; 166,600 Protestanten, 100 Sektirer und
99,700 Juden. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem
Erzbischof von Prag und den 3 Bischöfen zu Leitmeritz, Königgrätz und
Budweis, die 4 Diöcesen vorstehen. Die Diöcesen zerfallen in 121 Deka-
nate, 1,446 Pfarreien und 462 andere selbstständige Seelsorgerstationen,
mit 3,394 Welt- und 848 Ordenspriestern.
Ausserhalb Böhmens gehören
zur Diöcese Prag: in Bayern 1 Pfarrei, und in Preussen 1 Vikariat mit
46 Pfarreien und 8 andern Seelsorgerstationen. Klöster (.Mönchsklöster
sow^ohl als Nonnenklöster) sind noch zahlreich vorhanden, und zählen die-
selben 848 Ordenspriester, 319 Studirende der Theologie, 220 Laienbrüder
uud Novizen, 128 Chorfrauen und 118 Laienschwestern und Novizinnen.
Die kirchlichen Angelegenheiten der evangelischen Kirche werden
von dem
k. k. Konsistorium zu Wien geleitet. Die Sup erin tenden-
tur der lutherischen Kirche zerfällt in 3 Seniorate, 16 Pfarreien oder
Pastorate, und zählt 18 Geistliche; die reformirte Kirche in 3 Seniorate
mit 38 Pfarreien oder Pastoraten, denen eben so viele Geistliche in der
Seelsorge vorstehen. Die geistlichen Angelegenheiten der Juden werden
von Rabbinern besorgt, die von den Gemeinden auf eine bestimmte
Zeit gewählt werden und unter dem Oberrabbiner zu Prag stehen. —


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22. — Böhmen.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die geistige Kul-
tur hat in der neuesten Zeit höclist zweclimässige Reformen erfahren,
und jeder befähigte Staatsbürger ist berechtigt, Unterrichts- und Erzie-
hungsanstalten zu gründen. Erziehungsanstalten, in denen die Zöglinge
zugleich Verpflegung im Hause finden, bestehen 30, mit 1,286 Zöglingen,
Kinderbewahranstalten 17, und öfl"entliche Taubstummen- und Blinden-
institute 2 zu Prag. Volksschulen bestehen 3,580 (darunter 47 protestan-
tische und 21 israelitische und 47 Mädchenschulen) mit 7,217 Lehrern und
Lehrerinnen und 540,610 schulbesuchenden Kindern; Wiederholungsschu-
len (für Knaben und Mädchen vom 13—15. Lebensjahre, und für Lehr-
linge ohne Rücksicht auf das Alter) bestehen 3,550 (mit 212,396 Schülern).
An Lehranstalten für den gelehrten Unterricht bestehen 21 Gymnasien
(16 mit deutscher und 5 mit deutsch-böhmischer Unterrichtssprache) mit
284 Lehrern und 5,092 Schülern, und 1 Universität zu Prag (gestiftet
1348) mit 5 Fakultäten, 104 Professoren, Privatdocenten und Lehrern, und

I,231 Studenten; an theologischen Lehranstalten bestehen 3 bischöfliche
Seminare und 1 Klosterhausstudie; an Lehranstalten für Erwerb und Ver-
kehr: 6 Realschulen mit 67 Lehrern und 1,657 Schülern, 1 ständisches
polytechnisches Institut zu Prag, mit 19 Professoren und Docenten; Hand-
werker-, Gewerbe- und Industrieschulen, 1 niedere Bergschule, 2 Acker-
bauschulen, 1 Forstlehranstalt zu Weisswasser. Bibliotheken sind in ver-
schiedenen Orten des Landes, 1 Universitätsbibliothek von 112,000 Bän-
den, 1 Naturaliensammlung, 1 Sternwarte zu Prag, und ebendaselbst meh-
rere gelehrte Gesellschaften und Vereine. Die Literatur wird besonders
in Prag gepflegt; 1854 erschienen in Böhmen 2,620 Druckschriften (dar-
unter 416 in slavischer Sprache, Zeitschriften 30, worunter 3 politische Blätter,

Physisch-technische Kultur. — Die physische Kultur hebt
sich mit jedem Jahre, Von der produktiven Bodenfläche, die auf 7,766,338
österreichische Joch geschätzt wird, werden 3,888,883 als Ackerland,
4,466 als Weingärten, 947,968 als Wiesen und Gärten, 611,461 als Weiden
und 2,313,560 Joch als Waldungen benutzt. Der Ackerbau ist blühend.
Hafer, Roggen, Gerste, Weizen, Hülsenfrüchte, Kartotfeln, Futterpflanzen,
Flachs, Hanf, Leinsamen und Hopfen werden am meisten gebaut; Obst
wird viel gewonnen, Wein an 50,000 niederösterr. Eimer erzeugt. Auf
hoher Stufe steht die Forstkultur, die jährlich gegen 3V2 Mill. österr.
Klafter Holzertrag liefert. Die Viehzucht ist bedeutend. Der Viehstapel
bestand (1854) aus 159,466 Pferden, 247 Eseln und Maulthieren, 1,058,315
Rinder (mit Ausnahme des Jungviehs), 3,400,000 Schafe, 110,210 Ziegen
und 244,300 Schweine. Hühner und Gänse werden in Menge gezogen;
Bienenstöcke 106,300 gezählt, — Die Jagd ist immer noch von Bedeu-
tung : Hasen und Rebhühner, Roth- und Schwarzwild sind in allen Theilen
des Landes zu finden. Die Flussfischerei in der Elbe und Moldau,
und die Teichfischerei wird lebhaft betrieben, Perlenmuscheln
in der Wottawa und Moldau gefischt. — Der Bergbau ist von grosser
Wichtigkeit und beschäftigt, soweit er das Rohmaterial liefert, über 22,500
Individuen. Der Bergbau auf Metalle lieferte im J. 1854: an Silber 53,373
Mark, an Roheisen 401,864 Centner, Gusseisen 179,330, Kupfer 18, Blei
5,819, Bleiglätte 15,428, Bleierzen 11,416, Zinn 652, Kobalt und Nickel
110, und Uranerz 84 Centner. Von brennbaren Fossilien sind Steinkohlen
(im Norden Braunkohlen, im Süden und Osten Schwarzkohlen) am häufig-
sten, und lieferte deren Abbau 1854: 12,995,416 Centner. Ausgedehnte
Torfmoore finden sich im böhm. Erzgebirge, und deren Stich gewährte im
genannten Jahre 990,714 Centner an Torfziegeln. An Schwefel wurden

II,160 Centner gewonnen, an Graphit gegen 60,000 Ctnr. ausgeführt.
SalzqueRen finden sich im Lande nicht; von andern Salzen werden Bitter-
salz und Magnesia aus den Seidlitzer, Saidschitzer und Biliner Mineral-
quellen erzeugt, und von Alaun jährlich gegen 18,000, von Kupfervitriol
über 40,000 Ctnr. produzirt. — Die technis che Kultur hat einen un-
geheuren Aufschwung genommen. Unter den Hauptindustriezweigen Böh-
mens liefern die 146 Wollwaarenfabriken (davon der Mittelpunkt in Rei-
chenberg) den höchsten Ertrag; fast eben so wichtig ist die Leinenindustrie
(in Rumburg etc.), die Baumwollwaarenfabrikation (in und um Reichen-
berg), die Fabrikation von rothen türkischen Kappen (Fess), besonders im
Pilsener Kreise. Wichtig und ausgedehnt ist die Glasfabrikation, einer
der ältesten Industriezweige des Landes, und ausgezeichnet die Porzellan-,
Fayence- und Steingutfabriken, die den grössten Theil der Oesterreichi-
schen Monarchie mit ihren Erzeugnissen versehen. Ausser diesen erstreckt
sich die Gewerbsindustrie noch auf die Erzeugung von Eisenguss- und
Stahlwaaren, Messerschmidarbeiten, Kupfer-, Messing- und Zinnwaaren,
musikalischen Instrumenten, Hoizwaaren, Papier, chemischen Produkten
und Tischlerarbeiten. Zuckerfabriken gibt es eine grosse Menge;
der Rüben-
zucker hat den Kolonialzucker zum grossen Theile verdrängt. Die Leder-
Erzeugung ist bedeutend; Bierbrauerei und Branntweinbrennerei sind wichtige
Gewerbe; die Maschinenfabrikation hat grossen Aufschwung genommen, und
zu erwähnen sind noch die zahlreichen Bleistift- und Zündhölzchenfabriken.

Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel Böhmens ist
von grosser Bedeutung und erstreckt sich nicht bloss nach allen Theilen
der Oesterr, Monarchie, sondern auch nach dem Auslande, besonders in
die Donaufürstenthümer und in die Türkei, Fast alle Natur- und Gewerbs-

Erzeugnisse sind Gegenstände desselben und finden guten Absatz, Zu sei-
ner Beförderung dienen ein vorzügliches Strassensystem (523 Meilen Aera-
rial- und 1,660 M. Privatstrassen, und 56V2 Meilen Wasserstrassen), der
deutsch -österreichische Postverein, die Telegraphenlinien (Prag-Bodenbach-
Dresden, Prag-Oimütz-Krakau, Prag-Brünn-Wien, Budweis-Linz, und Prag-
Pilsen-Eger-Hof), und 5 Eisenbahnen: 1) Prag-Bodenbach-Dresden (mit
Zweigbahn von Kralup nach Kladno-Bustehrad, und Pferdebahn von Prag
nach Lanna); 2) Prag-Brünn-Wien (mit Zweigbahnen von Böhmisch-Trübau
über Olmütz nach Galizien; von Pardubitz nach Reichenberg; von Jaro-
mirz nach Naldenburg an die preuss, Grenze, und von Reichenberg über
Turnau, Melnik nach Prag); 3) Budweis-Linz; 4) Prag-Pilsen-Fürth (West-
bahn nach Bayern, mit Zweigen von Pilsen über Eger nach Hof, und von
Pilsen nach Budweis), und 5) die Aussig-Teplitz-Egerbahn, — Die wich-
tigsten Ausfuhren des Landes sind: Galanterie-, Woll- und Baumwoll-
waaren, Leinwand, Glas, Wolle, Kleesaat, Hopfen, Mineralien, Holz; die
wichtigsten Einfuhrartikel: Kolonialwaaren, Salz und Tabak. — Mün-
zen, Maasse und Gewicht siehe: Oesterreichische Monarchie,
Taf. 20, S. 10 u. fl".

Her fStaat. — Böhmen ist ein erbliches, zum Deutschen
Bunde gehörendes Königreich, dessen König der jedesmalige Kai-
ser von Oesterreich ist, der das Land durch einen Statthalter
(gegenwärtig durch den Geh.-Rath und Kämmerer Frhrn. Mecsery de
Tsöor) verwalten lässt, dem in der Statthalterei ein Vice-Präsident (jetzt
Graf Forgäch von Ghymes und Gäcs) und 2 Hofräthe (die Ritter
V. Ziwna und v. Sa eher) zur Seite stehen. Das "Wappen des König-
reichs ist ein mit einer Königskrone gedeckter Schild, in welchem auf
rothem Grunde ein silberner, goldgekrönter Löwe mit doppeltem Schweife
sich befindet. Die L a n d es ver tre tung wird durch die Landstände
gebildet, welche sich in Prälaten (Erzbischof von Prag, 3 Bischöfe, der
Grossprior des Johanniter-Ordens, die Domherren zu St, Veit in Prag, 21
Aebte und Pröbste), Herren (Fürsten, Grafen und Freiherren), Ritter
(adelige Rittergutsbesitzer), und Städte (Prag, Pilsen, Budweis
und Kultenberg, die desshalb privilegirte Städte heissen) theilen;
jährlich wird ein Landtag gehalten; jeder der 3 ersten Stände gibt 4
Stimmen, die Städte nur eine. Die Leibeigenschaft ist schon 1781 auf-
gehoben; der Bauer ist frei von jeder Hörigkeit und Unterthänigkeit;
jeder dergleichen Verband ist für immer aufgehoben, und dieses, in Folge
der früheren konstitutioneRen ".erfassung Oesterreichs erlangte Recht,
wurde durch kaiserliches Patent vom 31, Dec. 1851 ausdrücklich bestätigt.
Oberste politische Verwaltungsbehörde ist die Statthalterei (politi-
sche Landesstelle), die dem K, K, Ministerium des Innern in Wien
untergeordnet ist. In ihr Resort gehören die Geschäfte der politischen
und Polizeiverwaltung, die Angelegenheiten des Kultus und Unterrichts,
sämmtliche Handels- und Gewerbesachen, die Angelegenheiten der Landes-
kultur und diejenigen Bausachen, die nicht unmittelbar einen Gegenstand
des Geschäftskreises der Finanzlandesdirektion berühren. Ihr sind die
politischen Kreisbehörden und alle Behörden, Aemter, andere Organe und
öffentliche Anstalten untergeordnet. — Der Staat ist in folgende 13 Kreisen,
diese wiederum sind in 20 rein politische u. 187 gemischte Bezirke geschieden:

Kreise.

Geogr. Q.-M.

Bevölkerung
1857.

Bezirks-
Aemter.

Untersuch.
Gerichte.

Hauptort.

Einw,

Stadtbezirk Prag •••

0,15

_

_

_

_

_

1. Kreis Prag ......

106,26

641,390

20

4

Prag ■

142,588

2. Leitmeritz ......

57,M

452,270

19

4

Leitmerltz

5,418

3. Bnnzlau..........

65,ir

453,105

17

3

Jung-Bunzlau

5,370

4. Gitschin(.Iicin)...

äiioa

298,000

16

4

Gitschin

4,310

5. Saaz .............

67,42

340,255

15

3

Saaz

6,319

6. Eger .............

325,875

19

3

Eger

11,170

7. Pilsen ...........

89,94

390,226

18

3

Pilsen

11,486

8. Pisek.............

80,03

331,285

13

3

Pisek

6,280

9. Budweis..........

82,47

230,005

15 .

3

Budweis

12,311

10. Tabor.............

84,1,

340,424

16

3

Tabor

4,707

11. Czaslau ..........

353,705

14

3

Czaslau

3,805

12. Chrudim..........

60,59

346,910

12

3

Chrudim

6,223

13. Königgrätz ......

53,50

362,380

13

4

Königgrätz

8,400

13 Kreise, zusammen

943,53

4,865,830

207

43

Prag

142,588

An der Spitze der Kreise stehen die Kreisbehörden, und unter diesen
die Bezirksämter. Die Geschäftsführung; der Kreisbehörde steht dem
Kreisvorstande zu, dem ein Steuerinspektor, Unterinspektor, tech-
nische (Bau-) Beamte und ein Kreisarzt beigegeben sind. Die Stadt Prag
ist nicht der Kreisbehörde untergeordnet, sondern steht unter der Statt-
halterei. Die rein politischen Bezirksämter sind bloss für die
politische Verwaltung, Polizei und direkte Besteuerung, die gemisch-
ten Bezirksämter für diese und die Justizpflege bestimmt. Unter dem
Statthalter steht die Poliz eidirektion zu Prag, welcher 10 Bezirks-
kommissariate im Rayon, 1 exponirtes Kommissariat ausser dem Rayon
und 4 Bade-Kurinspektionen untergeordnet sind. — Oberste Justizbehörde
ist das Oberlandesgericht zu Prag, welches unter dem Obersten
Gerichtshof zu Wien steht, und sowohl in Civil- als in Strafrechts-
sachen in zweiter Instanz urtheilt. Unter ihm stehen, als Gerichte erster
Instanz, das Landesgericht zu Prag und J4 Kreisgerichte, und für mindere
Rechtsfälle 23 Bezirksgerichte und 187 Bezirksämter. - Die Finanzver-
waltung steht unter der Fi nanz - Land esd irektion zu Prag, wel-
cher 13 Finanz-Bezirksdirektionen, 6 Sammlungs- und 4 Filialkassen, 10
Haupt- und 53 Neben-Zollämter, 12 Verzehrungssteuer-, 3 Weg- und
Brückenmauth- und 35 Kommerzialwaaren-Stempelämter, 2 Tabaksmaga-
zine, 5 Forstämter, 8 Staats- und Fondsgüter-Verwaltungen etc. unter-
stehen. Berghauptmannschaften besteben zu Przibram, Pilsen, Kom-
motau und Kuttenberg, mit 5 exponirten Bergkommissariaten, und 1 Münz-
amt zu Prag. — In Bezug auf das Militärwesen steht Böhmen unter
dem Kaiserlichen Armee-Ober-Kommando Oesterreichs, und des-
sen Heer bildet ein eigenes (das Erste) Infanterie-Armee-Korps,
unter dem Land es-G eneral-Ko mman do zu Prag. Die Kommando's
der Ergänzungsbezirke der k. k. Armee sind zu Pisek, Königgrätz, Czas-
lau, Prag, Pilsen, Jung-Bunzlau und Theresienstadt. Zur kaiserlichen Ar-
mee hat Böhmen 7 Linien-Infanterieregimer, 6 JägerbataiRons, 4 Küras-
sier-, 2 Dragoner- und 2 Ulanenregimenter zu steRen. Die Militärpflicht
ist allgemein; ausgenommen von derselben sind Staatsbeamte, Advokaten,
Doktoren, Geistliche und die einzigen Söhne stark bejahrter Eltern. Stell-
vertretung ist gestattet. Die Dienstzeit dauert 8 Jahre (als Strafe auch
verlängert) im Frieden und ohne Entlassung im Kriege; nach dieser tritt
noch eine zweijährige Reserveverpflichtung ein. —


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31î(lf)rcn uni) Ûtfku, Sc^fefim.

Hand-Atlas. Taf. 23.

Mähren.

^K'escliiclite» — Mähren ward in den frühesten Zeiten nach
der Reihe von Bojern, Quaden, Sciren, Rugiern, Herulern und Longobarden
besetzt. Nach dem Abzüge der letzteren (um 548) nahm es ein Schwärm
danauischer Slaven, die von den Bulgaren vertrieben worden waren, in
Besitz, und nannten sich nach dem Flusse Morawa Moraven und ihr
Land Moravia, das im Anfange des 7. Jahrhunderts, nach harten Käm-
pfen mit den Avaren, der Mittelpunkt eines von Samo gegründeten, bis
nach GaRzien hin sich erstreckenden grossen Slavenstaates wurde. Wei-
mar, ein Anführer der Moraven, half Karl dem Grossen das Avarenreich
stürzen, und erhielt von ihm Mähren und einen Theil Ober-Oesterreichs
und Ungarns bis zur Theiss zum Lehn, worauf im 9. Jahrhundert auch
das Christenthum durch die mährischen Apostel Cyrillus und Methodius
Eingang fand. Woimars Nachfolger versuchten sich der deutschen Ober-
wTh'^®^' entreissen und Swantopluk (Zwentipold), der in
weienraa der damaligen Hauptstadt des Landes, residirte, brachte, um
8/1, aurch Eroberungen das grossmährische Reich zu Stande, das unter
seinem hOhn Swatabog sich auflöste und ein Raub der Deutschen, Po-
len und Lngarn, namentlich aber der letztern wurde, die im J. 907 von
dem deutschen König Arnulf zu Hülfe gerufen, sich des grössten Theils
des Landes bemächtigten. Der westRche Theil Mährens stellte sich, um
nicht unter di^e Herrschaft der Ungarn zu kommen, freiwillig unter den
Schutz des böhmischen Herzogs Wratislaw L, der die Ungarn zurück-
schlug und das ganze Land ostwärts bis an die March oder Morava unter
seine Botmässigkeit brachte. Herzog Ulrich, mehr aber noch dessen
öohn, Herzog Brzetislaw, vergrösserte Mähren durch LandestheRe, die
sie den Polen und Ungarn entrissen, so dass Mähren schon im J. 1056
den Umfang bekam, den es noch jetzt hat. Von da an blieb Mähren mit
«Ohmen vereinigt, wurde aber oftmals von den böhm. Herzögen und nach-
®aligen Königen an Söhne und Verwandte als Lehn überlassen, einige
Male auch getheilt. In dieser Periode, 1162 (nach andern Angaben erst
1182) wurde Mähren von Friedrich L Barbarossa unter Reichslehnshoheit

Bromme's Hand-Ajlas. — Mähren und Oesterr. Schlesien,

l»as Eiand» — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Markgrafschaft
Mähren, im Südosten von Böhmen, zwischen 48®40'—50" NBr. und zwi-
schen 320 48'—360 13' OL. gelegen, und im N. und NO. von Schlesien, im
0. von Schlesien und Ungarn, im S. von Ungarn und Oesterreich, und im
W. und NW. von Böhmen begrenzt, hat an der Thaya, der March, Oder,
und-den mährisch-schlesischen, glatzer und böhmisch-mährischen Gebir-
gen streckenweise natürRche Grenzen, und umfasst einen Flächenraum
von 403,87 geogr.
(886,29 österr.) Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung (1857,
ohne MiUtär) von 1,878,806 Einwohnern, hat mithin 4,864 Seelen auf
1 Q.-M. -

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Mäh-
ren, das gewerbfleissigste Kronland der Oesterreichischen Monarchie, ist
zur Hälfte mit Landgebirgen bedeckt, die sich nur in einzelnen Gruppen
zur Mittelgebirgshöhe erheben. Im W. steigt das Böhmisch-mähri-
sche Scheidegebirge (mit dem 3,130' hohen schwarzen Berg) auf,
das von der Grenze Oesterreichs bis zum Spieglitzer Schneeberge
Böhmen von Mähren in einer Strecke von 26 Meilen trennt, bis an die
Kuppen bewaldet ist, und aus mehreren Bergreihen besteht, die in einer
Breite von 4—7 MeRen nach NO. ziehen, bei Iglau und Zwittau mit 3000'
ihre grösste Höhe erreichen, und mehrere Wasserscheiden in südöstlicher
Richtung zwischen die Iglawa, Schwarzawa, Zittawa etc. bis zur March
entsenden. Bedeutender sind die von SO. nach NW. streichenden Su-
deten, in engerer Bedeutung das Grenzgebirge nach Oesterr. Schlesien
zu, welches von den Karpathen durch eine von der Oder durchström-
ten breiten Thalebene getrennt ist, und zu welchem das mährisch-
schlesische Gebirge oder das Gesenke (Dobrata) mit dem 4,480'
hohen Altvater, und ein Theil des Glatzer Gebirges, mit dem 4,380'
hohen Spieglitzer Schneeberge, gehört. Zwischen der Beczwa und
Oder steigt allmählig ein Gebirge auf, das sich längs der mährisch-schle-
sischen Grenze zur Beczwa-QueRe zieht, wo mit dem Wisoka-Berge
die Karpathen
als Jablunka-Gebirge (Beskiden) beginnen und längs
der Grenze nordöstlich nach der Weichsel ziehen. Ein Zweig des Kar-
pathischen Gebirgszuges, das weisse Gebirge (die kleinen Kar-
pathen), stösst sich vom Wisoka-Berge nach SW. ab, und büdet zum
Theil die Grenze nach Ungarn zu. Die höchsten Punkte desselben sind
der Wisoka, von 3,200, und der Lissahora, von 4,260'. — Die wich-
tigsten Pässe des Landes sind; der Pass von Zwittau, der Pass von


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23. — Mähren und Oesterr. Schlesien.

Iglau, der Pass bei Hof und der Spieglitzer-Pass; die bedeutend-
sten Thäler das March-, Thayga- und Odertha). — Mit Ausnahme
weniger Bäche, die der Elbe, und kleinerer Ströme, welche der Oder zu-
fliessen, gehört fast ganz Mähren zum Gebiete der Donau. DerHauptfluss
des Landes ist die südlich strömende Mar ch (Morava), welche auf dem
Spieglitzer Schneeberge aus 3 Quellen (den sogen. Quarklöchern) entspringt,
welche vereint den Namen der grossen Mora führen, und 3 Stunden von
ihrer Quelle einen 370' hohen Fall bilden. Während der ersten 6 Meilen
ihres Laufes ist das Thal der March rauh und wild, mit steilen bewal-
deten Abhängen. Unter Hohenstadt erweitert sich das Thal; bei Littau,
wo sich die March in zwei Arme theilt, verflachen sich die Thalwände
und die Ufer sind sumpfig, bis in die Gegend von Olmütz, wo sich beide
Arme wieder vereinigen, und das Thal sich neuerdings verengt, um sich
bei Hradisch erst wieder zu öff'nen. Am linken Ufer begleiten ziemHche
Höhen den mehrfach gespaltenen Fluss, an der Einmündung der Thaya
jedoch sind die Ufer flach und sumpfig. Die bedeutenderen Zuflüsse
der March sind, von links: die Tess, Feistritz, Beczawa (mit Ju-
china und MoschHenka), Rassawa, Drewnica, Olsawa und Swarke;
von rechts: die Sassawa, Volowa, Hanna und Thaya, welch letz-
tere aus der Vereinigung der deutschen und mährischen Thaya entsteht,
die vereinigten Flüsse Zwittawa, Schwarzawa, Oslawa und Iglawa
aufnimmt, und theilweise die Grenzen mit dem Lande unter der Enns bil-
det. — Im Kreise Neu-Titschin, beim Dorfe Kosel, ist die QueRe der
Oder, welche die Titsch und Ostrawitza aufnimmt und durch das
weite Thal fliesst, welches die Sudeten von den Karpathen trennt. —
Seen hat Mähren keine, dagepn zahlreiche und grosse Teiche, und
grosse Sumpf- und Moorgründe, von denen die bedeutendsten an
der Thaya-Mündung. — Der Boden .Mährens ist im ARgemeinen von aus-
nehmender Fruchtbarkeit, besonders in der sogenannten Hanna; die Mit-
telgebirge enthalten zwar manche unfruchtbaren Strecken, doch kommen
von dem Gesammtflächeninhalt des Landes beinahe 371 Qu.-M. auf pro-
duktiven Boden. — Das Klima ist im Ganzen mild und gesund; beson-
ders angenehm sind die Umgebungen von Kremsier, Znaim, Eisgrub und
Bisenz. Herbstregen sind vorherrschend; die mittlere Regenmenge be-
trägt 26 ZoR. Mit Naturprodukten ist das Land reich ausgestattet:
das Pflanzenreich liefert allerlei Feldfrüchte, ausgezeichneten Flachs, Hanf,
Getreide, Mais, Anis, Süssholz, Obst, Gartengewächse, und in mehreren
Gegenden (Bisenz, Poleschowitz, Polau) guten Wein. Die Hauptprodukte
des Thierreichs sind: Pferde, Hornvieh und veredelte Schafe, Bienen und
Wild; die Federviehzucht wird grossartig betrieben. An Mineralien be-
sitzt das Land viel Eisen und Steinkohlen und eine Menge nutzbarer Erd-
und Steinarten, und ungemein viele, jedoch noch wenig benutzte Mineral-
quellen.

Das! Volh. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner
Mährens, deren Zahl 1854 (nach den Angaben des k. k. statistischen
Bureau's) auf 1,972,165 Seelen (928,236 männl. und 1,043,929 weibl.), mit-
hin auf 5,107 auf die österr. Qu.-M. sich belief, wurde nach der Zählung
vom 31. Okt. 1857 auf 1,878,806 (4,864 auf die österr. Qu.-M.) ange-
geben. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung beträgt im Mittel (nach
der Periode 1840-1846) 0,95 Prozent. Die Zahl der Geburten beträgt,
nach lOjährigem Durchschnitt, im Mittel 78,184 (40,183 männl. und 38,001
weibl.), die der Sterbefälle im Mittel 55,507 (28,180 mänuL und 27,407
weibliche), die der Trauungen 17,256. — Der Abstammung nach
besteht die Bevölkerung Mährens aus Slaven, Deutschen und Juden. Die
Slaven (Mährer) zählen circa 1,386,400 Seelen. Die an der Hanna
wohnenden Mährer führen den Namen der „Hannaken", jene an der Grenze
Ungarns den Namen der „mährischen Slovaken", und ein Theil der mäh-
rischen Karpathenbewohner den Namen der „mährischen Walachen". Kroa-
ten leben gegen 800 an der Thaya. — Die Deutschen, circa 543,500
Seelen, gehören grösstentheils dem bayrisch-österreichischen,- nur wenige
dem obersächsischen Stamme an. Juden zählt man 41,400 zerstreut im
Lande. — Dje slavischen Mährer sind heiter, geseRig, arbeitsam un aus-
dauernd, die Slovaken mehr zum Handel geneigt, die Hannaken fleissige
Landwirthe, die Deutschen voll rastlosem Erwerbseifer. Die Zahl der
Wohnorte in der Markgrafschaft beläuft sich auf 3,300 (mit 258,605
Häusern), und zwar auf 90 Städte, 181 .Marktflecken und 3,029 Dörfer.
Die Hauptstadt des Landes ist Brünn (1857) mit 49,163 Einwohnern.
Andere bedeutende Städte, mit mehr als 8,000 E. sind: Iglau (Jihlava)
mit 18,260, Sternberg mit 12,650, Olmütz (Holmoüc) mit 12,183, Pross-
nitz mit 11,680, Nikolsburg (Mikulow) mit 9,240,
Neu-Titschein (Novy
Jicin) 9,215, Kremsier (Kromeriz) mit 8,350 und Znaim (Znoimo) mit
8,043. Einwohnern.

Religionsvei'sehiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Dem
Bekenntnisse nach gehören von den
Bewohnern Mährens (1857) 1,777,305
der römisch-katholischen Kirche an; Protestanten augsburgischer Konfes-
sion zählt man 29,883, Protestanten helvetischer Konfession 30,218, und
Juden 41,400. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem
Erzbischof von Olmütz und dem Bischof zu Brünn. Die Diözese Olmütz
hat 8 Archipresbyterate und zerfällt in 50 Dekanate mit 367 Pfarreien
und 174 andere selbstständige Seelsorgestationen; die Diözese Brünn
in 7 Archipresbyterate, 36 Dekanate, 144 Pfarreien und 54 andere
Seelsorgestationen; zusammen mit 1,748 Welt- und 286 Ordensprie-
stern. Die beiden protestantischen Kirchen stehen unter dem k. k.
Konsistorium zu Wien. Die Superintendentur der lutherischen
Kirche zerfäRt in 3 Seniorate und 26 Pfarreien, und zählt 32 GeistRche;
die der reformirten Kirche 2 Seniorate, 19 Pfarreien und 22 Geist-
Rehe. Die Israeliten haben einen eigenen Landesrahbiner zu Nikols-
burg, welcher den Rabbinaten vorgesetzt ist.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Für Unterricht wird
neuerer Zeit sehr gesorgt. An Erziehungsanstalten, deren ZögRnge Ver-
pflegung im Hause flnden, bestehen hier (und in Oesterr. Schlesien) 17,
zusammen mit 887 Zöglingen; Kinderbewahranstalten 4, und zu Brünn
1 Taubstummen- und 1 Blindeninstitut. Volks- und Elementarschulen be-
stehen 1,573 (1,509 katholische, 30 protestantische und 34 israelitische),
darunter 19 Mädchenschulen, zusammen mit 3,639 Lehrern und Lehrerinnen
und 245,350 Schülern. Wiederholungsschulen zählt man 1,543 mit 131,554
Schülern. Gymnasien bestehen 8, mit 110 Lehrern und 1,813 Schülern.
Eine Universität besteht, seitdem die Universität zu Olmütz am 10. Aug.
1855 aufgehoben und nur die theologische Fakultät belassen wurde, nicht
mehr. An theologischen Lehranstalten dagegen, ausser der Fakultät,
1 bischöfliches Seminar. Realschulen für Verbreitung technischer Kennt-
nisse sind mehrere im Lande, und zu Brüun eine k. k. technische Lehr-
anstalt mit 14 Professoren; ebendaselbst ist eine Obstbaum- und Seiden-
bauschule, und eine Forstschule zu Aussee; 1 chirurgische Lehranstalt
ist zu Olmütz, und von Lehranstalten für miRtärische BRdung eine Genie-
Akademie zu Kloster Bruck bei Znaim für 200 Zöglinge (für Genie-
truppen und Pionniere), nnd eine Artillerie-Akademie zu Olmütz ebenfalls
für 200 Zöglinge. Eine k. k. Bibliothek (von 52,000 Bänden) befindet
sich zu Olmütz, und ausser mehreren wissenschafHichen Vereinen eine
Gesellschaft für Natur- und Landeskunde zu Brünn. Buchdruckereien
sind 12, Buchhandlungen 12, lithographische Anstalten 6 im Lande. Für
Kunst ist noch wenig gethan; eine Musikschule besteht zu Iglau.

Physisch-technische Kultur. — Die produktive Bodenfläche
Mährens wird zu 3,725,398 österreichische Joch angenommen, von welchen
l,9o4,103 als Ackerland, 41,652 als Weingärten, 331,573 als Wiesen und
Garten, 390,518 als Weiden, und 1,007,552 als Waldungen benutzt wer-
den. Dem Ackerbau wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet; die Trisch-
wirthschaft besteht in grosser Ausdehnung. Hafer, Roggen, Gerste,
Weizen werden in Menge gebaut, und jährRch im Durchschnitt über
14 MiR. wiener Metzen an Getreide gewonnen; von Hülsenfrüchten wurden
1851: 690,000, von Kartofl'eln 7,360,000 Metzen, von Kleeheu 7,500,000
Centner erzeugt; von Flachs 34,100, von Hanf 25,000, von Leinsamen
84,000, von Hopfen (mit Schlesien zusammen) 2,200 Centner gewonnen.
Von Handelspflanzen werden ausser den genannten noch Krapp (um Brünn),


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23. — Mähren und Oesterr. Schlesien.

Kümmel, Fenchel, Anis, Cichorie, Weberkarden, Safran, Senf, Süssholz
und Rhabarber gebaut. Die Obstkultur ist ausgezeichnet, und li-isches
und gedörrtes Obst, sowie Zwetscheninus wird in Menge ausgeführt. An
Wein wurden 1851: 565,300 österr. Eimer gewonnen. Die Viehzucht
ist von grosser Bedeutung. Die Zahl der vorhandenen Pferde belief sich
1851 auf 109,308, die der Rinder auf 316,639; Schafe zählte man 1,040,000,
Schweine 165,800, Federvieh aller Art gegen 3 Mill. Stück. Die Bienenzucht
lieferte über 4,500 Centner an Wachs und Honig (von 58,200 Stöcken).
Die Waldungen werden gut bewirthschaftet und liefern jährlich über
IV4 Mill. wiener Klaftern an Holz. Die Jagd- auf Roth- und Schwarz-
wild, wildes Geflügel (Fasanen, Auer-, Hasel- und Birkhühner) ist immer
noch lohnend. Die Fischerei ist bedeutend und die Teichwirthschaft
wird rationell betrieben. — Der Bergbau beschäftigt in Mähren und
Schlesien an 11
,000 Individuen, wird aber meist nur auf Eisen und Stein-
kohlen betrieben. Die Gesammtausbeute an Roheisen beträgt (hier und
in Oesterr. Schlesien) jährlich gegen 400,000 Ctnr.; Gusseisen wurden 1854
168,600 Centner gewonnen; Hochöfen sind 26, Kupel- und Flammenöfen
15 im Lande. Die jährliche Ausbeute an Steinkohlen wird auf 6V2 Mill.
Centner geschätzt. Salz wird im Lande nicht gewonnen, dagegen aber
grosse Massen von Steingut- und Porzellanerde und Graphit. Die ge-
werbliche Industrie hat einen ungemeinen Aufschwamg genommen
und Mähren ist eine der gewerbfleissigsten Provinzen der Oesterr. Monar-
chie. Brünn,
Klein-Manchester genannt, bildet den Hauptsitz der indu-
striellen Thätigkeit. Obenan steht die Woll- und Tuchfabrikation; so-
dann folgen: die Leineweberei, die Baumwollfabrikation, die Eisengies-
serei und der Maschinenbau; nicht unbedeutend ist die Erzeugung von
Leder, Glas, Metall und Papier. Besonders wichtig ist die Erzeugung
von Runkelrübenzucker, der hier in Menge gewonnen wird. Im Ganzen
sind 288 grössere Fabriken und Manufakturen im Lande. Maschinen-
Flachsgarnspinnereien bestehen 5, Papierfabriken 2, Papiermühlen 26,
Zuckerfabriken 34, Bierbrauereien 387, Branntweinbrennereien 440, Tabaks-
fabriken 2, Glashütten 10, Glasfabriken
2; Eisen- und Stahlhämmer sind
13, Puddlingswerke 4, Walzwerke 7, Mechanische Werke 8 im Lande,
die zusammen jährlich an 368,000 Centner Eisenwaaren liefern. Die vor-
züglichsten Fabrikorte sind Namest, Brünn und Iglau.

Handel, Strassen, Bisenbahnen. — Der Handel, sowohl im
Innern als nach Aussen, ist ungemein lebhaft, und wird durch gute
Strassen sowohl, als durch Eisenbahnen gefördert. Olmütz, Brünn
und Znaim sind die Knotenpunkte des Strassennetzes; die Aerarial-
strassen haben eine Länge von IO5V2, die Privatstrassen eine Länge von
623 Meilen. Die Eisenbahnen Mährens führen von Lundenburg aus
in 3 Richtungen: 1) über Prerau, Schönbrunn, Oderberg, nach Breslau
oder Krakau; mit Seitenbahnen: a) von Prerau über Olmütz,
Hohenstadt, Triebnitz (vor Böhmisch-Trübau) in die Brünn-Prager-
Bahn; b) von Schönbrunn nach Troppau; c) von Dzieditz nach
Bielitz (Schlesien). 2) über Brünn, Triebnitz nach Prag etc., mit
Seitenbahn von Brünn nach Rossitz; 3) über Gänserndorf nach Wien
oder nach Pressburg, Pesth etc. Der Haupthandelsplatz des
Landes ist Brünn; die Haupt aus fuhren bestehen in Feldfrüchten,
W'olle, Tuch, Leinwand, Leder, Gusseisenwaaren etc. — Münzen,
Maass und Gewicht, siehe: Oesterreichische Monarchie, Taf. 20,
S. 10 u. ff.

Der Staat. — Mähren ist eine erbliche, zum Deutschen
Bunde gehörige Markgrafschaft, deren Markgraf der jedesmalige Kai-
ser von Oesterreich ist, der das Land durch einen Statthalter (gegenwär-
tig durch den Geh.-Rath und Kämmerer, Grafen Lazansky zu Brünn)
verwalten lässt, dem in der Statthalterei ein Vicepräsident (jetzt Freiherr
Kotz
V. Dobrz) und 1 Hofrath (jetzt Freiherr v. Metz burg) zur Seite
stehen. Bis 1849 war Oesterr. Schlesien mit Mähren unter einem Guber-
nium, seit jener Zeit aber als ein besonderes Kronland getrennt und un-
ter selbstständige Verwaltung gestellt worden. Das Wappen der Mark-
grafschaft ist ein von Roth und Silber geschachter, golden gekrönter Ad-
ler in blauem Felde. — Die Landesvertretung wird durch Land-
stände gebildet, welche sich in Prälaten, Herren, Ritter und die
7 königL
Städte theilen, und sich jährlich versammeln. Die Landesverwal-
tung ist wie in Böhmen. —
Oberste Verwaltungsbheörde ist die Statt-
halterei zu Brünn. — Die Markgrafschaft ist in folgende 6 Kreise,
und diese wiederum sind in 76 Bezirke geschieden. Die Landeshaupt-
stadt Brünn ist unmittelbar der Statthalterei untergeordnet.

Geogr. Qu.-M.

Brünn ......................

Znaim (Znojmo) ..........

Iglau CJiiilava)............

Olmütz (Holmouc).........

Neutitschein (Novy Jicin)

Ung. Hradisch ............

Brünn....................

403„

49,163

Vom 1. Juli 1860 an sind die Kreisbehörden Mährens aufge-
hoben und der Statthalterei unmittelbar untergeordnet Oberste Ju-
stizbehörde ist das Oberlandesgericht zu Brünn, welches in
zweiter Instanz in allen Fällen entscheidet, und unter dem Obersten
Gerichtshof zu Wien steht. Gerichte erster Instanz sind: das Lan-
desgericht in Brünn, und die Kreisgerichte zu Olmütz, iNeutischein,
Hradisch, Znaim und Iglau. Die Handelsgerichtsbarkeit wird
von jedem Gerichtshof erster Instanz ausgeübt. Für niedere Rechts-
fälle dienen die Bezirksgerichte in den 6 Kreis - Hauptstädten, und
als Untersuchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen, aus-
ser den 6 Kreisgerichten, 19 besonders dazu bestimmte Bezirksämter.

— Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-L and es dir ek-
tion zu Brünn, welcher 4 Finanz-Bezirksdirektionen, 1 Sammlungs- und
2 Filialkassen, 3 Hauptzollämter, 7 Verzehrungssteuerämter, 15 Kommer-
ziaUvaaren-Stempelämter, 2 Tabaks-Hauptmagazine, und 4 Finanzwach-
Sektionen unterstehen. Zu Brünn besteht eine Berghauptmannschaft mit
1 exponirten Bergkommissariate. — Bezüglich des Militär w esens steht
Mähren unter dem k. k. Landes-General-Kommando für Mähren
und Schlesien zu Brünn, und dessen Heer bildet das 9te Armeekorps
des ersten .\rmee-Kommando's, Die Koinmando's der Ergänzunpbezirke
der k. k. Armee sind zu Kremsier, Brünn und Olmütz. Zur kaiserlichen
Armee selbst hat Mähren (mit Schlesien) 4 Linien-Infanterie-Regimenter,
4 Jägerbataillons, 1 Kürassier- und 1 Dragoner-Regiment zu stellen. Die
Militärpflicht ist allgemein, Dienstzeit 8 Jahre, Stellvertretung ist gestattet.

— Festung und zugleich verschanztes Lager ist Olmütz. —

IJntersgs.
Gerichte.

Bezirks-
Aemter.

Einwohner.

Hauptort.

Kreise.

49,163
8,013
18,260
12,183
9,215
2,340

Brilnn .........

Znaim .........

iglau ..........

Olmütz .......

N e u t i t s c li e i n

Hradisch .....

(T Kreise"^

86,45

53,85

56„o
79,01
55',92
67,54


IIerK<»^tSiiiiti ^elile^ieii«

Cirescliiclite. — Die Geschichte von Oesterr, Schlesien ist
bis zum Jahre 1763 eng mit der Geschichte der jetzigen Preussischen Pro-
vinz Schlesien (siehe Text zu Taf. 36) verschmolzen. Aus Ansprüchen,
welche Friedrich IL auf die schlesischen Fürstenthümer Liegnitz, Brieg,
Wohlau und Jägerndorf, wegen einer zwischen Brandenburg und Liegnitz
1537 geschlossenen Erbverbrüderung, erhob, entzündete sich der erste
schlesische Krieg, dessen Ausgang Preussen den Besitz Schlesiens ver-
schafl-te, das vom Jahre 1358 an bis zur Regierung der Kaiserin Maria
Theresia als Lehn unter böhmischer Landeshoheit gestanden, und seit
1526 zugleich ein integrirender Theil der Staaten des Hauses Oester-
reich gewesen war. Die Friedensschlüsse von 1742, 1745 und 1763
brachten das Herzogthum Schlesien (den Haupttheil Schlesiens) und
die Grafschaft Glatz (ursprünglich eine schlesische Herrschaft, die
1462 vom Kaiser Friedrich IIL zu einer Grafschaft erhoben wurde) dauernd
an Preussen, und Oesterreich behielt von Schlesien nichts weiter, als die
Fürstenthümer Teschen, Troppau und Jägerndorf, nebst einigen
kleineren Minderherrschaften (Theilen von Neisse, Bielitz etc.),
und das Recht, Titel und Wappen fortzuführen. Bis 1849 stand Oesterr,
Schlesien mit Mähren unter Einem Gubernium, von da an wurde es als
ein besonderes Kronland von iMähren getrennt und erhielt seine eigene
selbstständige Verwaltung. —

Das liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum
Schlesien, im NO. und 0. Mährens, zwischen 49o28'—500 26' NBr. und
zwischen 340 3 3'-360 40' OL. gelegen, wird im N. von Preussisch-Schle-
sien, im 0. von Galizien, im S. von Ungarn, im SW. und W. von Mähren
ind Preussisch Schlesien begrenzt, hat an der Oppa, Oder, Ostrawitza,
Weichsel und Biala, und dem Gebirge natürliche Grenzen, und umfasst
einen Flächenraum von 93,52 geogr. oder 89,^5 österr. Ou.-Meilen, mit
einer Bevölkerung (1857 ohne Militär) von 447,497 Seelen, hat mithin
5,003 Einwohner auf der österr. Qu.-Meile.

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Durch
einen schmalen Landstrich .Mährens in zwei Hälften geschieden, ist Schle-
sien zur Hälfte Berg- und Hügelland. Die Hauptgebirge des Landes
Sind die Sudeten, welche mit dem 4,380' hohen Glatz er oder Spieg-
litzer Schneeberge, dem höchsten Punkte des Herzogthums, an die
dreifache Grenze von Böhmen, Schlesien und Mähren treten, sich in süd-
östlicher Richtung längs der mährischen Grenze hinziehen, den Namen
Mährisch-schlesische Gebirge oder Gesenke führen, und nach

Mähren übergehen. Die nördliche Abdachung dieses Gebirgszugs verzweigt
sich bis nach Preussisch-Schlesien und enthält mehrere über 4,000' hohe
Punkte, darunter den Altvater von 4,480' Höhe. — Im südöstlichen
Theile des Herzogthums betreten die Karpathen mit dem 3,084' hohen
Sulowberge die Landesgrenze, bilden diese zuerst mit Ungarn, dann
mit Galizien, führen den Namen Beskiden, ziehen nordwärts zur Biala-
und Weichselquelle und verzweigen sich gegen Schlesien und Galizien,
und gehen unterhalb Jablunka mit dem Hauptzuge nach Ungarn und Ga-
lizien über. Die höchsten Punkte dieses Gebirgszuges sind: der Lissahora,
4,260, und der grosse Baranio, an den W^eichselquellen, 4,062' hoch.
Gewässer. — Der westliche und der halbe östliche Theil Schlesiens ge-
hört dem Gebiete der Oder, der andere halbe östliche Theil dem Ge-
biete der Weichsel an. Die Oder, die bei Haslicht in Mähren ent-
springt, durchfliesst Oesterr. Schlesien als noch unbedeutender Fluss, und
nimmt vor ihrem Uebertritt nach Preussen die Ostrawitza, Olsa und
Oppa (mit der Möhra) auf. Die Weichsel, die auf den Beskiden aus
3 Quellen entspringt, geht bald nach Polen über; der bedeutendste Neben-
fluss derselben in Schlesien ist die Biala, welche die Grenze zwischen
Schlesien und Galizien bildet. Seen besitzt das Herzogthum nur 2 kleine
in den Sudeten, dagegen aber mehrere grossartige Teiche, die theils im
Oder-, theils im Weichselthaie liegen. Sumpfstrecken finden sich an
den Ufern der Oder, Ostrawitza und Olsa und auf dem breiten Rücken der
Sudeten, wo sich auch Moore ausbreiten. An Mineralquellen be-
sitzt Schlesien mehrere, doch erfreuen sich dieselben keines bedeutenden
Rufes (Seifersdorf, Lichten, Karlsbrunn, am Fusse des Altvater, Johannis-
brunn etc.); Gräfenberg ist weltberühmt durch die Kaltwasser-Heil-
anstalt des jetzt verstorbenen bekannten Priesnitz. Reiche ausgedehnte
Thäler sind: das Weichsel-, Oder-, Oppa-, Olsa-, Mora- und Ostrawitza-
thal; reiche Ebenen: die Ebene von Weidenau, von Troppau und von
Skotschau. Vier Pässe führen über die Gebirge des Landes, und zwar:
über den Spieglitzer-Pass die Strasse von Troppau nach der Graf-
schaft Glatz; über den Jablunka-Pass die Strasse von Teschen nach
Ungarn; über den Spornhauer-Pass die Strasse von Würbenthai nach
Freiwaldau, und über den Pass bei Würbenthal die Strasse von Freu-
denthal nach ZuckmanteL — Das Klima Schlesiens ist rauh, aber ge-
sund. — Der Boden, obschon sehr gebirgig, ist ungemein producktiv,
und von der Gesammtoberfläche des Landes werden 86 Qu.-M. als produk-
tiver Boden angenommen. An Mineralien ist das Land sehr reichj


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23. — Mähren und Oesterr. Schlesien.

edle Metalle werden wenig gewonnen, dagegen mit grossem Erfolg auf
Eisen, Blei und Steinkohlen gebaut. Die Produkte des Thier- und
Pflanzenreichs sind die des benachbarten Mährens. —

lias Volk. — Bevölkerungsverliältnisse. — Die Bewohner
Schlesiens, deren Zahl sich 1842 auf 441,915, nach der Zählung von
1851 auf 438,586, nach den Angaben des k. k. statistischen Bureau's Ende
1854 auf 479,321, und nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 auf 447,497
Seelen belief, sind der Abstammung nach Slaven, Deutsche und Juden.
Slaven (die theils Horaken oder Podhoraken, Walachen, Kroaten, Ko-
panitscharen, zum grössten Theil Wasserpolaken sind) zählen 221,307,
die Deutschen 223,687, die Juden 2,503 Köpfe. — Nach den Ge-
schlechtern geschieden betrug im J. 1854 die männliche Bevölkerung
222,190, die weibliche 257,131. Die mittlere Zahl der Geburten wird
auf 18,765, die der Sterbefälle auf 14,372 geschätzt, die jährliche Zu-
nahme der Bevölkerung im Mittel auf 0,88 Prozent angenommen. Die
Zahl der Wohnorte im Herzogthum beläuft sich auf 694 (mit 55,819 Häu-
sern) und besteht in 27 Städten, 5 Marktflecken und 662 Dörfern. Haupt-
stadt des Kronlandes und Sitz des Landespräsidenten ist Troppau an
der Oppa (zugleich Hauptstadt des gleichnamigen, dem Fürsten von Lich-
tenstein seit 1614 gehörigen, zum Theil auf preussischem Gebiete liegen-
den Fürstenthums) mit 10,548 Einwohnern. Andere erwähnenswerthe Städte
sind: Teschen (Tiessin), Hauptort des gleichnamigen, dem Erzherzog
Albrecht gehörigen Fürsten-, jetzt Herzogthums, und bekannt durch den
am 22. Febr. 1779 geschlossenen Frieden) mit 8,000; Bielitz, an der
Biala (Hauptort des gleichnam., dem Fürsten Sulkowsky gehör. Fürsten-
thums) mit 7,500; Jägerndorf, an der Oppa (Hauptort des gleichnam.
dem Fürsten von Lichtenstein seit 1623 gehör., zum Theil auf Preuss.
Gebiet liegenden Fürstenthums) mit 6,000; Freudenthal, am Schwarz-
wasser (Hauptort der gleichnam., dem deutschen Orden gehör. Minderherr-
schaft) mit 4,300; Zuckmantel, am Fusse der 2,571' hohen Bischofs-
Ijappe, mit 4,260; Friedeck an der Ostrawitza (Hauptort der gleichnam.,
dem Erzherz. Albrecht gehör. Minderherrschaft) mit 3,800; Hotzenplotz
(Osoblaha, Hauptort der dem Erzbischof von Olmütz gehör. Herrschaft)
mit 3,200; Odrau, an der Oder (im Kuhländchen), mit 3,180; Bennisch,
Bergstadt, mit 3,150; Freiwaldau, am Fuss der Goldkoppe, mit 3,000;
Jauernick (Javornik, am Fusse des Johannisbergs) mit 2,500; Engels-
berg, Bergstadt, mit 2,300; Oderberg, an der Oder, Knotenpunkt
der Eisenbahn (Hauptort der gleichnam., theilweise auf Preuss. Gebiet
liegenden, dem Grafen Henkel von Donnersmark gehör. Minderherrschaft)
mit 1,200, und Freistadt, an..der Olsa (Hauptort der gleichnam., dem
Grafen Lairisch gehör. Minderherrschaft). Von den M ar k t fl eck en ist
Weiss
Wasser, an der preussischen Grenze, berühmter Wallfahrtsort.
Wichtige Dörfer sind: Weichsel, an der Weichsel (die hier einen
180' hohen Wasserfall bildet), mit 4,000; Hennersdorf mit 3,300;
Bl
Udo Witz mit 2,700; Ob er-Such au mit 2,200; Obergrund mit
2,000; Lichten mit Sauerbrunnen und 2,000; Wen drin mit 2,000,
undHruschau mit 2,000 Einwohnern, Thonwaarenfabrikation und Stein-
kohlengruben. —

Keligionsversehiedenlieit, geistige Kultur. — Dem Bekennt-
nisse nach zerfiel die Bevölkerung (1857) in 363,329 Katholiken, 59,130
Lutheraner, 22,535 Reformirte (? nach andern Angaben nur 2,535) und
2,503 IsraeRten. Die katholische Kirche steht unter dem Erzbischof von
olmütz, die protestantische unter dem k. k. Konsistorium zu Wien, die
Juden unter dem Landesrabbiner zu Nikolsburg. Für Unterriehtsan-
stalten ist hinreichend gesorgt; an Volksschulen bestehen 391 (347
kathoRsche, 43 protestantische, 1 israelitische), zusammen mit 57,414
Schülern und Schülerinnen, und 381 Wiederholungsschulen mit 32,989
Schülern. Gymnasien bestehen 3, in denen Deutsch die Unterrichtssprache
ist, mit 45 Lehrern und 721 Schülern; Realschulen 1, mit 6 Lehrern und
254 Schülern. — Buch- und Kunsthandlungen bestehen 5, Buchdruckereien
6, Uthographische Anstalten 1 im Lande, die im J. 1854: 545 Druck-
schriften (494 in deutscher, 50 in slavischer, 1 in romanischer Sprache)
und 8 periodische Zeitungen (1 poRtische, 1 juristische, 1 forst- und
landwirthschaftRche, 3 Anzeigeblätter und 2 unterhaltende) verlegten.
Für Kunst und deren Pflege ist noch wenig gethan, doch bestehen Musik-
und Zeichnenschulen.

Die physisch-teclinische Kultur ist in stetem Aufschwung be-
grifl'en. Von den 848,531 wiener Joch der produktiven Bodenfläche sind
410,352 Joch Ackerland, 66,027 Wiesen und Gärten, 66,481 Weiden und
305,671 Joch Waldungen. Von Feldfrüchten werden vorzugsweise
Roggen, Hafer und Gerste gebaut; ausgedehnt ist der Flachs- und Kar-
toffelbau. Die Viehzucht nimmt, an Veredelung rasch fortschreitend,
mit jedem Jahre zu, und namentlich gehören die Schafheerden (zusammen
390,000 Stück) zu den vorzüglichsten der österr. Monarchie; auch die
Bienenzucht ist nicht unbedeutend. — Weizen und Spelz werden
durchschnittRch 159,000, Roggen 654,000, Gerste 361,000, Hafer 998,000,
Mais 1,000, anderes Getreide 5,000 wiener Metzen, an HiRsenfrüchten
(meistens Erbsen) 80,000, an Kartoffeln 1,845,000 wiener Metzen erzeugt.
Der Ertrag an Kleeheu wird auf 1,750,000 Centner geschätzt; an Flachs
werden 27,000, Hanf 1,800, Leinsamen 8,000 Centner gewonnen. Obst
wird in hinreichender Menge gebaut. Die Forstkultur Refert jährlich
348,000 wiener Klafter an Holz. Der Viehstapel belief sich 1851 auf
21,409 Pferde, 98,729 Rinder, 390,000 Schafe, 19,400 Ziegen, und 115,400
Schweine. Federvieh aRer Art zählte man 721,000 Stück, und Bienen-
stöcke 9,700, die 790 Centner an Wachs und Honig lieferten. — Die Jagd
ist immer noch von Bedeutung; Hasen und Rebhühner, Roth- und Schwarz-
wild sind noch in Menge vorhanden. Die Teichfischerei ist ansehn-
lich. Der Bergbau auf Eisen, Blei und Steinkohlen ist von grosser
Wichtigkeit; bei Engelsberg wird auf Gold, bei Jauernick auf Silber und
Blei, bei Olbersdorf auf Eisen und Kupfer, bei Klein-Mohrau auf Eisen,
bei Obergrund auf Blei, SRber und Gold, bei Hruschau auf Steinkohlen
gebaut. — Die technische Kultur ist in stetem Fortschreiten begriffen.
Die Hauptzweige der schlesischen Industrie sind: die Erzeugung von
Spiritus, Eisenwaaren und Kupferblech; die Tuchfabrikation, welche am
ausgedehntesten in BieRtz betrieben wird; die Leinwandfabrikation (vor-
zugsweise in Freiwaldau, Zuckmantel, Teschen und Friedeck); die Baum-
wollweberei, welche am meisten von Dorfwebern um Friedeck etc. betrie-
ben wird. Grössere Fabriken und Manufakturanlagen zählt Schlesien 59,
Papiermühlen bestehen 8, Rübenzuckerfabriken 5, Branntweinbrennereien
171, Eisen- und Stahlhämmer 6, Walzwerke 4, Glashütten 1; ein eigen-
thümlicher Gewerbszweig ist die in Zuckmantel bereitete WaldwoRe.

Handel. — Sowohl mit den Boden- als mit den Fabrik-Erzeug-
nissen des Landes findet ein lebhafter Handel in's Ausland statt; wich-
tiger, vortheilhafter und bedeutender ist aber der Kommiss ions- und
T ransitohandel mit österreichischen und ungarischen Weinen, mit
Juchten, Talg, Steinsalz, moldauischem Schlachtvieh etc. Durch gute
Strassen und die Nordbahn ist das Land mit Mähren, GaRzien und Preus-
sen in die nächste Verbindung gebracht. Troppau und Teschen sind die
S trassen-Kno tenpunkte des Landes. DieLundenburg-KrakauerEisen-
bahn durchschneidet beide Hälften Schlesiens, und von derselben ästen
sich Seitenbahnen von Schönbrunn nach Troppau; von Schön-
brunn über Mähr. Ostrau, Oderberg nach Breslau, und von Dzieditz
nach Bielitz. — Münzen, Maass und Gewicht, siehe „Oesterreichi-
sche Monarchie" Taf. 20, S. 10 u.
ff. —

»er IStaaf. — Das Herzogthum Schlesien, nach der Bundes-
akte vom 8. Juni 1815 zum Deutschen Bunde gehörig, ist seit 1849 als
ein besonderes Kronland von Mähren getrennt worden, und hat seine
eigene selbstständige Verwaltung unter einem Landespräsidenten
(gegenwärtig Geheime Rath Frhr. Halb h über v. F est will), dem Chef
der Landesregierung, unter welcher die Hauptstadt Tro p p a u
unmittelbahr steht. Das Wappen des Herzogthums ist im goldenen
Schüde ein schwarzer, golden bewehrter ungekrönter Adler mit silbernem
Kreuze auf der Brust, das auf einem sRbernen Halbmonde ruht. Ein
gleicher Adler dient als Helmzier. — Seit April 1854 zerfäRt das Kron-
land, das bis 1849 in 2 Kreise: Troppau und Teschen, von da in ad-
ministrativer Beziehung in 7 B e z i r k s h a u p t m a n n s ch a f t e n (Trop-
pau, Jägerndorf, Freiwaldau, Freudenthal, Teschen, Friedeck und Bielitz)
geschieden war, ausser der Landeshauptstadt Troppau, in folgende
22 Bezirke:

1. Troppau; — 2. Wagstadt; - 3. Wigstadtl; - 4. Odrau; —
5. Jägerndorf; — 6. Hotzenplotz; _ 7. Freiwaldau ; — 8. Zuckmantel; —
9. Weidenau; — 10. Jauernick; — 11. Freudenthal; - 12. Bennisch; —
13. Olbersdorf; — 14. Königsberg; — 15. Teschen; — 16. Jablunka ; —
17. Skotschau; — 18, Schwarzwasser; — 19. Friedeck; — 20. BieRtz; —
21. Freistadt; — 22. Oderberg.

Vom 1. Juli 1860 an ist die Landesregierung von Troppau aufgeho-
ben und Schlesien der mährischen Statthalterei untergeordnet worden;
es bleibt jedoch Schlesiens Stellung als Kronland mit besonderer Landes-
vertretung gewahrt. —

In gerichtlicher Beziehung bUdet für Schlesien das Ober-L an-
desgericht in Brünn die zweite Instanz; die erste Instanz dagegen
das L an d es g er i cht in Troppau und das Kreisgericht in Teschen.
Für mindere Rechtsfälle sind die Bezirksgerichte in Troppau
und Teschen, und als Untersuchungsgerichte über Verbrechen
und Vergehen sind das Landesgericht in Troppau, das Bezirksamt in
Jauernick, das Bezirksamt in Jägerndorf, das Kreisgericht in
Teschen, und das Bezirksamt in Bielitz bestimmt. In den übrigen
Bezirken wird die untere Gerichtsbarkeit von den betreffenden Bezirks-
ämtern ausgeübt. BezügRch des M i
1 i t ä r we s en s steht Schlesien unter
dem k. k. Landes-General-Kommando von Mähren und Schle-
sien zu Brünn. Das Kommando des Ergänzungsbezirks der k. k. Armee
ist zu Troppau. Die Stellung der Truppen ist mit Mähren zugleich zu
besorgen, — Eine Festung besitzt Schlesien nicht.


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8teijprninrß, Jï(irn(f)en, Jîraiii u. OffqrifcÇes

JïÛltCllfttUÎ).

Hand-Atlas. Taf. 24.

t. Herzogthnm Nteyeriiiark.

fescliichte. — Das Herzogthum Steyermark, amtlich
Steiermark geschrieben, gehörte zur Zeit der Römer zu Noricum, und bil-
dete spater einen liieil von Ober-Pannonien. Kaiser Otto I. erhob 955
das Land zu einer M a r k und setzte zu deren Grafen 0 11 o k a r L ein,
nach dessen Geburts- und Residenzort Steyer (im jetzigen Ober-Oester-
reicli) das Land die Mark Steyer und später Steyermark genannt
wurde. Seinen Nachkommen, OttokarVL, erhob Kaiser Friedrich L
1180 zum Herzog, und dieser vermachte, da er kinderlos war, 1186 das
nunmehrige Herzogthum seinem Schwiegervater, dem Herzog Leopold VL
von Oesterreich, der auch 1192 von Kaiser Heinrich VL damit belehnt
Wurde. Durch Heirath mit Margaretha von Oesterreich fiel Steyermark
1253 an Ottokar IL von Böhmen, der 1262 auch Kärnthen, Istrien und
Krain erwarb. Nach dessen Sturze aber, 1278, kam das Haus Habsburg
'n den Besitz der zum Reiche gehörenden Länder, und Steyermark blieb
von da an stets mit Oesterreich vereinigt.

»as liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum
Steyermark, zwischen 45ö54'-4705ü' NBr. und 31« 11'—
340 OL ge-
legen, wird im N. vom Erzherzogthum Oesterreich, im 0. von Ungarn
Und Kroatien, im S. von Krain, und im W. von Kärnthen und Salzburg
Degrenzt, ist an allen Seiten von Gebirgen umgeben, und mit Ungarn
«urch die Mur und Lafnitz, mit Kroatien durch die Drau, und mit Krain
•iurch die Sau natürlich verbunden. Das Areal des Landes umfasst
407,91 geogr. (390,19 österr.) Qu.-M., (1857) mit 1,070,747 Einwohnern
"Steyermark hat mitbin 2,744 Seelen auf 1 österr. Qu.-M

Bromme's Hand-.\tlas. — Steyermark, Kärnthen etc. a.

Gestaltung des Landes, playsisehe Beschaffenheit. ~ Steyer-
mark gehört zu dem Gebiete der Ostalpen, ist daher ein ziemlich
hohes Gebirgsland, das von allen drei Ketten der Norischen Alpen durch-
zogen wird, die in ihren östlichen Verzweigungen den Charakter des
Hochgebirges ablegen und zu mässigen Bergen und Hügelreihen abfallen.
Die nördliche Kette der Norischen Alpen, die Admonter und S t.
Galler-Alpen, beginnen mit dem 9.490' hohen Dach- oder Tbor-
st ein, dem höchsten Punkte des Landes, ziehen sich in nordöstlicher
Richtung zur österreichischen Grenze, enden bei Altenmarkt, und bilden
hier mit der gegenüberliegenden Gamsalpf den Ennsdurchbruch und
Pass. Das Hochgebirge ist fast aller Vegetation beraubt, enthält kolos-
sale Felsspitzen, welche das todte Gebirge und die s t e in er n e n
Männer heissen, und steigt in seinen höchsten Punkten im Buchstein
7,000, im Grimm ing 7,540, und im S c-h e i t e 1 s t e i n 6,840'. Den
mittleren Theil des Landes durchschneidet, unter dem Namen der
ob er steyer Ischen Alpen, die Centraikette der Norischen Alpen, die
mit den Radstädter Tauern im S. der Enns aus Salzburg treten
(hier Wildstette 8,776', Grossgolling 9,810'), als Sölker Alpe südwärts
streichen, mehrere über 8,000' hohe Gletscher enthalten, und sich über
die Eiskorspitze nordöstl. zu den R 0 11 en m a n n e r T a u er n und
den Höllen thaler Alpen wenden, von denen die S e e k a u e r A l p e n
südlich abstossen. Der südliche Norische .Alpenzug hängt zwischen
der Mur und Mölt mit der hohen Tauernkette zusammen, tritt mit der
7,400' hohen Stangen-Alpe an die kärnthnische Grenze, zieht sich


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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.

östlich über den 7,130' hohen Eisenhut zu den M u r a u e r -, K r e h e n -
ser-, Kuh-, Judenhurger- und S e e t h a 1 er A Ip en, und theilt
sich am Rapp^elkogel (6,000') in 2 Arme, deren nordöstlicher bei
Bruck als Mittelgebirge endet, der andere die kärnthnische Grenze bildet
und in die Pack- und Koralpe übergeht, während der Hauptast als
Schwamm berger Alpe bis zum Eibiswalder Rädel (3,084') zieht,
und hier zum Mittelgebirge abfällt. Der zwischen der Drau und Sau ge-
legene Theil Steyermarks wird von einem Aste der Karnischen Alpen
durchzogen, der mit der Ri n k a (8,000') an die Grenze von Steyermark,
Kärnthen und Krain tritt und sich an der Sannquelle in 2 Arme theilt,
von denen der südliche den Namen der Steiner- und Neuthaler
Alpen führt, der nördliche als Sulzbacher und Bacher-Gebirge
an der Grenze Kroatiens sich mit dem M a t z el g e b i r g e vereinigt. --
In hydrographischer Beziehung gehört Steyermark dem Gebiete
der Donau an. Unter den vier Hauptströmen, welche das Land durch-
fliessen, ist die .Mur, die aus Salzburg kommt, bei Predlitz das Land be-
tritt, bei Judenburg flossbar wird und unterhalb Radkersburg nach Ungarn
geht, der bedeutendste. Von Graz an trägt sie schon Schilfe von 400
Centner Last. Ihre ansehnlichsten Zuflüsse sind: die Mürz, Kainach und
Sülm. Die Drau oder Drave, der zweite Strom des Landes, betritt bei
Unter-Drauburg Steyermark, wird bei Marburg schifl'bar, und geht unter-
halb Friedau nach Ungarn. Die Sau oder Save kommt aus Krain, bil-
det 8 Meilen weit die südliche Grenze, trägt Schifl'e von 2,500—3,000
Centner Last, empfängt die Sann oder Sotla, und geht unterhalb
Rann nach Kroatien über. Die Enns kommt aus Salzburg, durchströmt
reissend den nordwestlichen Theil des Herzogthums, und geht, bei Alten-
markt schiffbar, nachdem sie die Salza aufgenommen, nach Oesterreich.
Unbedeutendere Flüsse sind: die Raab und die F eis tri tz (welche sich
mit der Lafnitz vereinigt), welche nach Ungarn gehen, und die Traun,
die nach kurzem Laufe nach Oesterreich übertritt. — Seen hat Steyer-
mark nur wenige; zu erwähnen sind von denselben der Aussee und
Grundelsee. Mineralquellen sind viele vorhanden; die vorzüg-
lichste ist die Ro hitscher S a u e r w a s s er q u e 11 e. — Das Klima
des Herzogthums ist nach Lage und Streichung der Gebirge verschieden,
im Norden rauh und kalt, im Süden mild, aber allenthalben einem schnel-
len Temperaturwechsel ausgesetzt, und wie die klimatischen Verhältnisse
ist auch die Fruchtbarkeit des Landes ungleich. Obersteyermark ist von
Hochgebirgen durchzogen, enthält aber viele Striche, die sich kaum 500'
über die Thalfläche erheben, und doch nicht mehr zum Getreidebau ge^
eignet sind; dagegen besteht die untere Steyermark aus fruchtbarem
Hügellande, imd das Pösnitzthal ist der fruchtbarste und reichste Theil
des Landes. Von den Thälern ist das Murthal das grösste, das Enns-
thal das schönste, und das Mürzthal das industriöseste.

Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Volkszahl
Steyermarks belief sich nach der Zählung vom 31. Oktober 1857 auf
1,070,747, mithin kamen 2,744 Seelen auf die österr. Qu.-M. — Im Jahr
1854 wurde die Bevölkerung (vom k. k. statistischen Bureau) zu 1,095,078,
und 1858 (vom Hauptmann Gavenda) zu 1,196,200 Seelen (2,990 auf
die Qu.-M.) angegeben. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung wird auf
0,78 Prozent geschätzt; die männliche Bevölkerung 1854 zu 532,394, die
weibliche zu 562,684 angenommen. Die Zahl der Geburten wurde
1851 zu 30,680 (15,666 Knaben, 15,014 Mädchen), die der Todesfälle
zu 27,609 (14,023 männliche, 13,586 weibliche), die der Trauungen
zu 6,421 angegeben. Der Abstammung nach gehörten zwei Drittel
der Bevölkerung dem Deutschen, ein Drittel dem Slavischen Stamme
an. Die Zahl der Deutschen wurde 1854 zu 698,900, die der Slovenen
(Wenden, meist in Untersteyermark) zu 396,200 angenommen; Juden
zählte man nur 3. Die Zahl der Wohnorte beläuft sich auf 3,620 (20
Städte, 94 Marktflecken, 3,506 Dörfer), mit 166,988 Häusern. Haupt-
stadt des Landes ist Graz (Grätz) mit 56,220 Einwohnern. Von an-
dern Städten sind nur Marburg mit 7,890, Fürstenfeld mit 3,000, Juden-
burg mit 2,900, Radkersburg mit 2,800, Pettau (Pjuta) mit 2,730, Leoben
mit 2,670, Cilli mit 2,580 und Knittelfeld mit 2,£00 E. zu erwähnen; alle
andern Städte des Landes haben unter 2,500 Einwohner.

Religionsverschiedenheit, Unterrichtsanstalten. — Dem Be-
kenntnisse nach gehören von den Bewohnern 1,000,108 der römisch-
katholischen Kirche an; Lutheraner zählt man 5,749, Reformirte 80, und
Juden nur 3. Die katholische Kirche steht unter den bischöflichen Diö-
zesen Seckau und Leoben, die zusammen 51 Dekanate, 306 Pfarreien,
102 andere Seelsorgestationen und 876 Welt- und 310 OrdensgeisHiche
unter sich haben. — Volksschulen bestehen 554 (darunter 7 evange-
lische und 13 -Mädchenschulen) mit 1,642 Lehrern und Lehrerinnen und
89,580 Schülern, und 527 Wiederholungsschulen, mit 36,777 Schülern.
Gymnasien zählt man 4, mit 57 Lehrern und 899 Schülern; von theölogi-
schen Lehranstalten nur 1 Kiosterhausstudie,-und von höheren Lehran-
stalten 1 Universität in Graz (gestiftet i486), mit 27 Professoren und
Dozenten und 351 Studirenden, und das ständische Johanneum, ein höhe-
res technisches Institut mit 12 Professoren und Dozenten. Gewerbschulen
sind mehrere vorhanden; Ackerbauschulen bestehen 2; zu Ausee 1 Forst-
schule, zu Baierdorf bei Graz i Seidenbauhof, und zu Leoben 1 mon-
tanistische Lehranstalt. Wissenschaftliche Anstalten verschiedener Art
sind zu Graz, und ebendaselbst 1 Bibliothek von 60,000 Bänden, 1 Irren-
anstalt, 1 Taubstummeninstitut, mehrere gelehrte Gesellschaften und Ver-
eine, reiche wissenschaftliche Sammlungen und Musikinstitute. —

Physisch-technische Kultur. — Landwirthschaft und Vieh-
zucht, Bergbau und Industrie sind die HauptqueUen des Wohlstandes der Be-
wohner von Steyermark. Von der produktiven Bodenfläche des Landes,
die auf 3,596,995 Joch geschätzt wird, werden 727,386 Joch als Acker-
land, 54,644 als Weingärten, 455,504 als Wiesen und Gärten, 597,794 als
Weiden und 1,761,667 Joch als Waldungen benutzt. Ausser Roggen und
Weizen wird vornehmlich Hafer und Mais gebaut; Weizen wird durch-
schnittlich 1 Million, Roggen 1,840,000, Gerste 150,000, Hafer 4,425,000,
Mais 2,000.000 Metzen gewonnen; Hülsenfrüchte wurden 30,000, Kartof-
feln 2,260,000 Metzen, an Kleeheu 4 Mill. Centner, an Flachs 47,600, an
Hanf 9,000, an Leinsamen 21,000 Centner erzeugt. Der Obst- u. Garten-
bau ist bedeutend; wichtig ist der Weinbau in Luttenberg, Gonovitz,
Kerschbach und andern Orten; 1851 wurden 1,366,300 niederösterreichi-
sche Eimer Wein produzirt. Ausgezeichnet sind: der Luttenberger, Rad-
kersburger und Pettauer. Die Forstkultur ist höchst ansehnlich; der Holz-
ertrag wird auf 2,200,000 wiener Klaftern geschätzt. Die Viehzucht
ist von grosser Wichtigkeit, besonders die Pferde- und Rinderzucht. Der
Viehstapel belief sich 1851 auf 53,365 Pferde, 371,288 Rinder (mit Aus-
nahme des Jungviehs), 320,000 Schafe, 25,000 Ziegen und 30,000 Schweine.
Die Federviehzucht wird lebhaft betrieben. Die Bienenzucht ist
bis jetzt noch sehr vernachlässigt, doch zählt man bereits 75,000 Bienen-
stöcke, die an 8,300 Centner an Wachs und Honig lieferten. Die Jagd
ist immer noch von Bedeutung; Roth- und Schwarzwild ist in Menge vor-
handen, und die Hochalpen beherbergen noch viele Gemsen. Auerhühner,
Hasel- und Birkhühner sind im gebirgigen Theile des Landes in grosser
Anzahl, und Fasanen kommen in .Menge vor. — Der Bergbau ist von
ungemeiner Wichtigkeit; das Land liefert treffliche Produkte aus dem
Mineralreiche: Marmor, Kalksteine, Thon, etwas Gold und Silber, Blei,
Kupfer und einen unerschöpfUchen Reichthum an Eisen, Salz und Stein-
kohlen der besten Gattung. Die Gesammtausbeute. des Bergbaues belief
sich 1854 auf 4 Mark Gold, 390 Mark Silber, 1,207,255 Centner Roheisen,
36,654 Centner Gusseisen, 631 Centner Kupfer, 102 Centner Blei und
120 Centner Kobalt- und Nickeierze. Steinkohlen wurden 2,958,245, Sud-
salz 237,604, und Steinsalz 3,110 Centner, Alaun 3,789, und Kupfervitriol
553 Centner gewonnen. Die Industrie ist in stetem Fortschreiten be-
grifl'en; eigentliche Fabriken und Manufakturen zählt man bereits 441.
Die Gewerbsthätigkeit tritt hauptsächlich in der Produktion von Eisen-
und Stahlwaaren hervor, und in diesem Industriezweige liefert Steyer-
mark von allen Kronländern der Monarchie das meiste. Es erzeugt vor-
trefflichen Stahl zu Murau, ausgezeichnete Schwarz- und Weissbleche,
Eisen- und Stahldraht, Nägel, Feilen, Gewehrläufe, und vor Allem wegen
ihrer Güte auch vom Auslande gesuchte Sensen und Sicheln. Berühmt
sind die Fabrikate der k. k. Eisengiesserei zu Maria Zell, der Messing-
fabrik zu Frauenthal, die Leder-, Geschirr- und Papierfabrikation zu
Graz etc. — Baumwollspinnereien bestehen 3, mit 25,464 Spindeln, und
überall im Lande Leinwand- und Tuchmanufakturen, Glas- und Bleiweiss-
fabriken, Kupferhämmer, Bierbrauereien und Branntweinbrennereien etc.

Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel des Herzog-
thums ist ungemein lebhaft und wird besonders durch den Transitohandel
zwischen Wien und Triest (auf der Südbahn) wesentlich gefördert. Graz
ist der Mittelpunkt desselben. Die Ausfuhrartikel sind, nebst den
schon erwähnten Eisen- und Stahlwaaren: Leder, Papier, Weine, Rohitscher
Sauerwasser, Hornvieh, Geflügel etc. Einfuhrartikel sind: Kolonial-
waaren, Getreide, Baumwollen- und Seidenstotfe, Wachs, Galanteriewaaren
u. a. m. — H a u p t s t r a s s e n p u n k t e des Landes sind Bruck, Graz und
Marburg, von wo aus gute Landstrassen nach allen Theilen des Landes
und in's Ausland führen. Von Eisenbahnen durchschneidet die Wien-
Triest er Bahn das Land, betritt bei Semmering Steyermark, und ver-
bindet Mürzzuschlag, Bruck, Pernegg, Peggau, Graz, Spielfeld, Marburg,
Pöltschach, Cilly und Steinbrück. Münzen, Maass und Gewicht,
siehe Text zu Oesterreich, Taf. 20, S. 10 u. fl'.

»er Staat. — Das Herzogthum Steyermark ist ein erbliches
Kronland der Oesterreichischen Monarchie, das unter Verwaltung eines
Statthalters (gegenwärtig des Geheimen Raths und Kämmerers M. Graf
V. Strassoldo) steht, und bis 1849 in 5 Kreise: den Grazer, Marburger,
Cillier, Judenburger und Brucker geschieden, seit dieser Zeit aber auf
folgende 3 Kreise und auf 64 Bezirke beschränkt wurde:

Kreise.

Areal.

Bezirke.

Cntersuchgs.-
Gerichte.

Hauptort.

Einwohner.

Stadtbezirk Graz ........

Kreis Graz ...............

Kreis Marburg: ...........

Kreis Bruck .............

124,83
108,4T
174,51

22
20
22

7
7
4

j Graz

Marburg
Leoben

56,220

7.890
2,670

Zusammen ..........

407,54

64

18

Graz

56,220

Die beiden ersten, südlich gelegenen Kreise werden geographisch als
Unter-Steyermark, der Brucker Kreis als Ober-Steyermark be-
zeichnet. Itn letztern liegt das sogenannte Steyerische Salzkam-
mergut, zu welchem ausser Aussee (dem Hauptort mit 1,700 E.) noch
31 Dörfer gehören, deren Bewohner meistens von Arbeiten bei Salzwer-
ken leben. Das Wappen Steyermarks ist ein mit Helm und Herzogs-
krone gedeckter grüner Schild, in welchem ein aufgerichteter silberner
Panther mit Hörnern eines Stieres, Klauen eines Greifs und einem vier-
fach getheilten Schweif. — Die Verwaltung des Landes wird von der
Stalthalterei geleitet. Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Lan-
des-Direktion zu Graz, der auch Kärnthen, Krain und das Küstenland un-
tergeordnet ist. Die Rechtspflege wird in zweiter Instanz von dem Ober-
Landesgericht zu Graz geübt; Gerichtshöfe erster Instanz sind das Lan-
desgericht zu Graz und die Kreisgerichte zu Cilli und Leoben. Die Han-
delsgerichtsbarkeit übt jeder Gerichtshof erster Instanz für seinen Sprengel
aus. Für mindere Rechtsfälle sind die Bezirksgerichte in Graz, Marburg,
Pettau, Cilli und Leoben besti,mmt, und als Untersuchungsgerichte über
Verbrechen und Vergehen, im Grazer Kreise: das Landesgericht zu Graz,
und die Bezirksämter Weitz, Hartberg, Feldbach, Radkersburg, Leibnitz
und Stainz; im Marburger Kreise: das Kreisgericht in Cilli, die Bezirks-
gerichte in -Marburg und Pettau, und die Bezirksämter Windisch-Feistritz,
Luttenberg, Windischgrätz und Rann; im Brucker Kreise: das Kreisgericht
in Leoben, und die Bezirksämter Bruck, Lietzen und Judenburg. In allen
übrigen Bezirken besorgen die darin bestellten Bezirksämter die zustän-
dige Gerichtsbarkeit. Nach einer Verordnung des k. k. Finanzministeriums
und des Ministeriums des Innern vom 20. April 1860 sollen die bisheri-
gen Kreisbehörden aufgelöst und an deren Stelle Steuerkommissionen
unter der Leitung von politischen Bezirksvorstehern aufgestellt werden.
Denselbeti wird der bisher den Kreisbehörden zustehende ausübende Wir-
kungskreis in Angelegenheit direkter Besteuerung zukommen, und theil-
weise ist ihnen auch ein überwachender Wirkungskreis zugewiesen. —
In miUtärischer Beziehung steht Steyermark unter dem L Armee-Kom-
mando (dem Landes-General-Kommando für Nieder- und Ober-Oesterreich,
Salzburg, Steyermark und Tyrol) und ist Standquartier des 6. Armee-
Korps. Zur österreichischen Armee hat das Kronland mit Kärnthen
3 Linien-Infanterie-Regimenter, 2 Jägerbataillons, 1 Kürassier- und 1 Dra-
goner-Regiment zu SteRen. Die einzige befestigte Stadt ist Graz, mit der
Citadelle auf dem inmitten der Stadt liegenden 300' hohen Schlossberg.


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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.

Cvescliichte. — Das jetzige Kä r ii t Ii en , einst; ein Theil des
alten Illyriens, wurde in den frühesten Zeilen von den Carniern, einem
keltischen Volke, angesiedelt, das die nach ihnen benannten Alpen im
jetzigen Oberkrain bewohnte, und nach Untergang des weströmischen
Reiches Kärnther (Carinthi) genannt wurde. Später liessen sich unter
ihnen Slaven nieder, die ihre eigenen Fürsten hatten, und im 9. Jahrhun-
dert setzten die Nachkommen Karls des Grossen, die das Land zu einer
Mark erhoben hatten, Markgrafen in demselben ein. Otto IL erhob 970 den
Markgrafen Heinrich den Jüngern zumHerzog von Kärnthen, dessen Nachfol-
ger aus verschiedenen Häusern waren. Nach dem Tode des letzten Herzogs
aus dem Stamme der Grafen von Sponheim fiel das Land 1269 an den
König von Böhmen, dem es entrissen Und 1298 den Grafen von Tyrol ge-
geben wurde, nach deren Erlöschen es, 1335, an die'Herzöge von Oester-
reich kam, bei deren Hause es auch bis 1809 verblieb, dann aber mit
Krain und dem Küstenlande an Napoleon abgetreten wurde, der die er-
haltenen Gebietstheile Illyrische Provinzen benannte. Nach Napo-
leons Sturz, 1814, fielen die Illyrischen Provinzen an Oesterreich zurück,
doch wurde für sie in der Allgemeinheit der Name beibehalten und nur
der Ausdruck „Provinzen" in den Titel ,,Königreich" umgeändert. Bis
zum Nov. 1849 war das Königreich lllyrien in 2Guberniums: in Laibach
(die Herzogthümer Kärnthen und Krain umfassend) und in Triest (das
Küstenland) eingetheilt, seit dieser Zeit aber bezeichnet man mit seinem
Namen die 3 unter gesonderter Verwaltung stehenden Kronländer Kärn-
then, Krain und Küstenland. ~

»as I^aiid. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum
Kärnthen liegt zwischen I^O^O'-I/OS' iNBr. und 30O20'—320 45' OL.,
Wird im N. von Salzburg und Steyermark. im 0. von Steyermark, im S.
von Krain, im W. von Venedig und Tyrol begrenzt, hat nach allen Sei-
ten Gebirge zu natürlichen Grenzen, nnd umfasst einen Fiächenraum von
188,« geogr. (180,26 österr.) Qu.-M. (1857) mit einer Bevölkerung von
332,593 Seelen, hat mithin nur 1845 Seelen auf 1 österr, Qu.-Meile.

Gestaltung des Landes, physische BeschalFenheit, — Das
Herzogthum
wird im N. der Drau von den iNorIschen, im S. derselben
von den Karnischen Alpen durchzogen. Die ersteren beginnen mit
dem 12,000' hohen Grossglockner, dem dreifachen Grenzpunkte von
Kärnthen, Tyrol und Salzburg, und ziehen
als mächtiges Grenzgebirge
zwischen Salzburg und Kärnthen östlich bis zur Murquelle, bis wohin sie
den Namen der Heiligenbluter- und
Ha 11 ni tzer-T a u ern führen
und mehrere 8—10,000' hohe Berge (den Sonnenblick, die Gamskehrspitze,
Hafnerspitze, den Goldberg, Schwertberg etc.) enthalten. Mit dem 9,700' hohen
Säuleck tritt der Hauptzug
dieser Tauernkette nach Salzburg, während ein
anderer
Alpenzug über die Wass er-und Zween ber-Alpe zum Katsch-
berg und zur Stanzalpe
an die steyerische Grenze zieht, diese in ihrem
östlichen Zuge
als Murauer-, Kuh- und J u d e n b u r g er - A1 p e ver-
folgt, und sich dann südlich zur Kor - und L a v a m ün d er - A1 p e wen-
det, wo sie an der Drau den Pass bei Hofenmeuthen bildet. Die Nori-
schen Alpen senden Ausläufer südlich bis zur Drau, darunter die Gös-
sitz-, Mödring- und Saualpe. — Die Karnischen Alpen treten
'm S. der Drau und Gail aus Tyrol und ziehen in östlicher Richtung
als
[leckner- und Pontafler-Alpen, längs dem rechten Ufer der Gail,
ms zum 9,000' hohen Predilberg, wo sie sich theilen. Der Hauptast
^•ebt längs der Krainer Grenze über den 5,470' hohen Loibelberg
zum
^attelberg; ein anderer Ast geht nach Krain über und endigt im 7,900'
Cohen Terglou. Gegen die Drau zu verzweigt sich
die Hochkette als
Husvagebirge, und steigt in der Petze 6,600, im Obir 7,000'. Ein
anderer Zweig der Karnischen Alpen, das Gail thalergebirge, bildet
die Wasserscheide zwischen der Drau und Gail, und geht in die Vil-
•acher-Alpen und den 6,600' hohen Dobracz über, — Die Gewäs-
ser Kärnthens gehören, mit Ausnahme der Fe IIa, welche dem Adriati-
sehen .Meere zufliesst, dem Donaugebiete an. Die Drau (auch Trave
oder Drach genannt) ist der Hauptfluss des Landes, kommt aus Tyrol
betritt das Land bei Oberdrauburg, wird bei Villach fiüssbar und geht
nach einem 30 Meilen langen Lauf bei Uuterdrauburg nach Steyermark
über. Von links empfängt sie bei Sachsenburg die Möll; unterhalb
Spiltal (bei Ortenburg) die Li es er, die ihr zugleich das Wasser des
Millstädter-Sees zuführt; oberhalb St. Peter die Gurk, und bei Lava-
münde die La van t; von rechts: die Gail, die unterhalb Villach mün-
det, die Ferla ch, Vellach und Mies (Miss). — Bedeutende Seen
sind: der Klagenfurter- (auch W^erder- oder Wörth-) See, IV2
Qu.-M., dessen Abfluss durch die Glan in die Gurk geht; der Ossi ach er
See, welcher durch den Seebach in die Drau mündet; der Millstädter
See, welcher in die Lieser abfliesst, und der Weisse See, dessen Ab-
fluss in die Drau strömt. — An Sümpfen und Mooren fehlt es in
Kärnthen nicht; kleinere Moore sind am Klagenfurter See und anderen
Orten; Mineralquellen, doch ohne besonderen Ruf, in verschiedenen
Theilen des Landes. — Das Klima Kärnthens ist einem schnellen und
bedeutenden Wechsel unterworfen; das Land, im N. wie im S. von hohen
Gebirgen eingeschlossen, hat im Allgemeinen ein rauhes, und nur im
Lavantthale ein mildes Klima. Die Winter sind streng und lange an-
dauernd, das Klima aber der Gesundheit im Ganzen sehr zuträglich. —
Die Produkte dt-s Herzogthums sind die des benachbarten Steyermarks-
den Hauptreichthum bilden die Mineralien: Kupfer, goldhaltige Schwefel-
kiese, Blei (namentlich im Bleiberger Erzberge der Villacher-Alp;, dem
grössten Bleiwerke der Monarchie), Galmei, Zink, Quecksilber, Antimon
Graphit, Stein- und Braunkohlen, und sehr viel Eisen. '

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, — Die Bevölkerung
Kärnthens, die nach der Wahrscheinlichkeilsberechnung 1842 auf 311 611-
im Jahr 1846 auf 318,577; 1850 auf 333,700 und 1854 auf 346,150 ge-
schätzt wurde, belief sich nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 auf
332,593 Seelen. Die Bevölkerungszunahme wird im Mittel zu O.eg ange-
nommen. Nach dem Geschlecht geschieden, betrug die männliche Be-
völkerung 1854: 163,849, die weibliche 182,301 Seelen. Die Zahl der
Geburten wird auf 9,408 (4,868 Knaben, 4,540 Mädchen), die der Todes-
fälle auf 8,129 (4,124 männliche, 4,005 weibliche), die der Trauungen
auf 1,680 geschätzt. — Die Mehrheit der Bewohner des Kronlandes
(225,325) sind Deutsche; Slovenen (Wenden) zählt man 107,268.
Juden sind keine im Lande. Wohnorte zählt das Herzogthum 2,783
(11 Städte, 25 Marktflecken und 2,747 Dörfer) mit 47,785 Häusern. Haupt-
stadt des Landes ist Klagenfurt (w^endisch: Selanz), an der Glan,
mit 15,000 Einw., Villach, an der Drau, hat 4,500 E. Alle anderen
Städte sind klein, und keine hat über 2,000 Einwohner.

Beligionsverhältnisse, geistige Kultur, — Dem Bekennt-
nisse nach gehören vun der Bevölkerung 312,876 der römisch-katholi-
schen, 68 der griechischen-nichtunirten Kirche an, 19,649 sind Lutheraner.
Die katholische Kirche steht unter dem Fürstbischof von Gurk (zu Kla-
genfurt) und dem Bischof von Lavant (zu St. Andrä), und zählt 37 De-
kanate, 372 Pfarreien, III andere selbstständige Seelsorgestationen, 791
Welt- und 78 Ordenspriester. — Volksschulen bestehen 305 (darunter
31 protestantische und 4 Mädchenschulen) mit 695 Lehrern und Lehrerin-
nen und 22,840 Schülern, und Wiederholungsschulen 254, mit 8,286
Schülern. Gymnasien sind 2, mit 27 Lehrern; von theologischen Lehran-
stalten bestehen 2 bischöfliche Seminarien.

Physisch-technische Kultur. — Die produktive Bodenfläche be-
trägt 1.587,997 Joch, von denen 238,168 Joch als Ackerland, 114 als
W'eingärten, 199,183 als Wiesen und Gärten, 416,762 als Weiden, und
733,670 Joch als Waldungen benutzt werden. Weder Feldfrüchte noch
Wein werden in hinreichender Menge gebaut; auch in der Viehzucht ist
das Land nicht hervorragend, doch wird der Schlag der Pferde geschätzt

IIei*»o^tliiiiii Häriitfien.


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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.

und ihre Zudit besonders im Gailibale gut beirieben. Der Ertrag aa
Weizen beträgt im Mittel 228,000 Metzen; Roggen werden 840,000, Gerste
203,000, Hafer 828,000, Mais 118,000, anderes Getreide 305,000 Metzen
gewonnen. Von Hülsenfrüchten werden 60,000, von Kartoffeln 320,000
Metzen, von Flachs 23,800, von Hanf 10,000, von Leinsamen 5,000 Cent-
ner erzeugt. Der Weinbau ist unbedeutend; dessen Ertrag belief sich
1851 auf 1,400 Eimer. Die Forstkultur lieferte 825,300 Klafter Holz. —
Der Viehstapel zählte 1851: 22,281 Pferde, 148,847 Rinder, 290,000
Schafe^ 17,300 Ziegen, 87,800 Schweine, Bienenstöcke waren 32,800 im
Lande, die 3,500 Centner an Honig und Wachs lieferten. Die Jagd ist
lohnend: Hasen, Roth- und Schwarzwild, Rebhühner, Auer-, Birk- und
Haselhühner sind noch in Menge vorhanden. Die Fischerei in den Seen
und Flüssen des Landes ist ergiebig. — Der Bergbau ist von grosser
Wichtigkeit und beschäftigt hier und" in Krain 16,300 Individuen. Die
Ausbeute an Gold betrug 1854: 4, an Silber 12 Mark; von Roheisen wur-
den hier und in Krain 797,231, von Gusseisen 23,732, von Blei 67,163
(das Villacher Blei ist das beste in Europa), von Zink 3,344, von Galmey
100, von Quecksilber 2,738, von Kobalt 1,200 Centner gewonnen; Stein-
kohlen wurden 1,393,846, Torf 4,624 Centner erzeugt Neben Ackerbau,
Viehzucht und Bergbau bildet auch der für ein Gebirgsland nicht unbe-
deutende Fabrikbetrieb einen Hauptnahrungszweig der Bewohner, denn
Kärnthen besitzt zahlreiche Eisenhämmer, grossartige Walzwerke, und
Refert unter allen Kronländern das meiste gewalzte Eisen; auch Stahl wird
in grosser Menge erzeugt, und die Bleiweissfabrikate von Klagenfurt und
Wolfsberg geniessen eine europäische Berühmtheit. Auch die Tuch-, Sei-
denzeug-, Band-, Kasimir- und Baumwollenmanufakturen Kärnthens stehen
in gutem Rufe.

Handel. — Der Eigenhandel Kärnthens gründet sich hauptsäch-
lich auf Eisen-, Kupfer- und StabKvaaren, dann Bleischrote und Bleiweiss,
welche vorzüglich nach Italien ausgeführt werden; doch ist auch der
Handel mit Hornvieh nicht unerheblich. Zur Beförderung des Verkehrs
durchziehen das ganze Land Kunststrassen, die meist von Klagenfurt
und Villach auslaufen, daher auch diese beiden Städte die Mittelpunkte
für den Handel sind. Eisenbahnen bestehen noch keine; projektirt ist
jedoch eine Eisenbahn von Klagenfurt nach Marburg, und von Klagenfurt
nach Villach-Udine. Münzen, Maass und Gewicht, siehe Text zu
„Oesterreich". Taf. 20, S. 10 u. ff.

»er Staat. — Das Herzogthum Kärnthen ist ein erbliches Kron-
land der Oesterreichischen Monarchie, steht unter einem Statthalter (gegen-
wärtig Geh.-Rath Johann Frhr. v. S chloissn i gg), der die Landesregie-
rung leitet, und zerfällt seit 1854 nicht mehr
in Kreise, sondern mit
•A
-Usnahme der unter der Landesregierung stehenden Hauptstadt Klagenfurt
(Selanz, Celove) in 28 Bezirke (Klagenfurt, Ferlach, St. Veit, Friesach,
Gurk, Völkermarkt, Kappel, Wolfsberg, Althofen, Bleiburg, St. Paul, Eber-
stein, Eberndorf, St. Leonhard; VRlacb, Hermagor, Tarvis, Paternion,
.Arnoldstein, Feldkirchen, Spittal, Greifenburg, Ober-Vellach, Winklern,
Gmünd, Rosek, Millstadt und Kölschach), von denen geographisch die
ersten 14 Bezirke als Unter-Kärnt hen, die andern 14 Bezirke als
Ober-Kärnthen bezeichnet werden. Das "Wappen des Herzogthums
ist ein senkrecht getheilter, mit einer Herzogs kröne gedeckter Schild,
rechts mit 3 über einander gestellten schwarzen leopardirten Löwen in
Gold, links mit einem silbernen verzierten Querbalken in Roth. Die
Finanzverwaltung leitet die Finanz-Landes-Direktion (von Steyermark,
Kärnthen, Krain und das Küstenland) zu Graz. In Beziehung auf die
Justizpfege bildet das Oberlandesgericht zu Graz diezweite Instanz.
Gericht eister Instanz ist das Landesgericht zu Klagenfurt, dem auch die
Handelsgerichtsbarkeit zugewiesen ist; für mindere Rechtsfälle ist das
Bezirksgericht zu Klagenfurt für die Stadt, und 1 Bezirksgericht für
deren Umgebung bestimmt. Als Untersuchungsgerichte für Verbrechen
und Vergehen sind das Landesgericht in Klagenfurt und die Bezirksämter
zu Völkermarkt, Wolfsberg, St. Veit, Spittal, Villach, Friesach, Winklern,
Hermagor und Kötschach bestimmt; in allen übrigen Bezirken üben die
Bezirksämter die untere Gerichtsbarkeit aus. In militärischer Beziehung
steht Kärnthen unter dem IL Armee-Kommando und hat sein Kontingent
zur Oesterreichischen Armee mit Steyermark zu stellen. Festungen besitzt
das Land nicht; doch sind die Pässe bei Pontafel und Malborghet befestigt.


ä. Hei'xogtlaiiiu Ms'aiu.'

Ci.

l'escliiclite. — Das Land Krain, ursprünglich ein Theil des
alten Hlyriens, wurde schon frühzeitig von slavischen Völkern angesiedelt.
Zur Zeit Karls des Grossen und seiner Nachkommen stand Krain unter
Botmässigkeit der Herzöge von Friaul, später unter der der Herzöge von
Kärnthen, aber schon Kaiser Otto I. scheint aus dem Lande eine deutsche
Markgrafschaft gebildet zu haben, denn bereits zu Ende des 10. Jahrhun-
derts, unter Otto IL, kommt Krain unter dem Namen der Wind Ischen
Mark vor, und deren Markgraf hatte seinen Sitz in Krainburg, Später
wurde die Mark unter die Herzöge von Kärnthen und Oesterreich getheilt,
und die letztern erweiterten hier ihren Besitz in solchem Grade, dass
Friedrich der Streitbare im Jahr 1232 den Titel eines Herzogs von Krain
annahtn. Nach dem Aussterben der Grafen von Tyrol, 1335, und der
Grafen von Görz, 1364, denen ein Theil des Landes gehört hatte, fiel ganz
Krain an Oesterreich, und blieb von da an fortwährend bei dem Kaiser-
hause. —

Das Ijanil. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Kronland
Krain Regt zwischen 4.j0 28'-460 39' NBr. und 3I023'-32023' OL., wird
im N. von Kärnthen, im 0. von Steyermark, Kroatien und der Militär-
grenze, im S. von Kroatien und Istrien, und im W. vom Küstenland
(Istrien und Görz) und Kärnthen begrenzt, umfasst einen Flächenraum
von 181,47 geogr. (173,57 österr.) Qu.-M., (1857) mit 457,328 Einwohnern,
hat mithin 2,635 Seelen auf 1 Ou.-M.

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Das
Herzogthum Krain ist zum grössien Theil Bergland: der Norden wird von
der östlichen Fortsetzung der Kar ni sehen, der Süden von den Juli-
schen oder Krainer Alpen durchzogen. Die Karnischen Alpen
treten mit dem 9,000' hohen Predilberg an die Landesgrenze und
theilen sich hier in zwei Aeste, von denen der eine vom 5,470' hohen
Loibel- bis zum Sa ttelberg die Grenze mit Steyermark bildet und
den Namen der Steiner- und Ne u th al er A1 p en führt, der andere
sich südlich zieht und mit dem 9,267' hohen Terglou in die J u 1 ischen
Alpen übergeht. Letztere, welche sich an der Grenze mit dem Küsten-
lande südöstlich ziehen, heissen zwischen Lohitsch, Adelsberg und Wip-
pach der Birnbaumer Wald, verbinden sich bei Adelsberg mit dem
kahlen, unfruchtbaren Karstgebirge, und ziehen, immer in südöst-
licher Richtung, zum 5,334' hohen Sinsnik oder Krainer Sc hnee-
berg an die kroatische Grenze. Die Julischen Alpen sind niederer
als die Kam ischen, aber ungleich kahler; sie senden mehrere Zweige
gegen die Save, darunter das Gottscheergeb irge, welches sich an
der kroatischen Grenze mit dem Uskokengebirge verzweigt, und das
Mokri tz geh irge, welches die Gurkquelle umzieht. Hinsichllich seiner
geologischen Bildung ist Krain eines der merkwürdigsten Länder, indem
zahlreiche grossartige Tropfsteinhöhlen und Grotten, welche von Schlund-
flüssen bewässert sind, das Innere der Berge nach allen Richtungen durch-
kreuzen. Die wichtigsten derselben sind: die Adelsberger Grotte,
die -Magdalenenhöhle, und die Höhle im sogenannten Bod-Babji-
sob-Gebirge bei Weldes. Unter den Naturmerkwürdigkeiten des interes-
santen Landes verdient die berühmte Felsenbrücke von St. Kanzian
(126' hoch und 156' breit) noch besonders erwähnt zu werden. — In
hydrographischer Beziehung gehört Krain, mit Ausnahme der Wipp ach
und Idria, welche sich in den Isonzo ergiessen, dem Gebiete der
Donau an. Hauptfluss des Landes ist die Sau oder Save, die aus
2 QueRen entspringt, die sich bei Radmannsdorf vereinigen, bis Laibach
in südöstlicher, dann in westlicher Richtung strömen, und nach einem
Lauf von 20 Meilen nach Kroatien übergehen. Bei Krainburg wird die
Sau flössbar, bei Laibach schiifbar, und empfängt von rechts: die gleich
schiffbare Laibach (mit der Isenzag), die Gurk und die Kulpa;
von links: die Feistritz (mit der Molnitza) und mehrere Bäche.
Merkwürdig sind in Krain mehrere Flüsse und Bäche, die sich nach kur-
zem Laufe unterirdisch verlieren und in einiger Entfernung oft wasser-
reicher wieder zum Vorschein kommen. Unter diesen Schlundflüssen ist
besonders bemerkenswerth: die Poik, ein kleiner Fluss in Inner-Krain,
w-elcher aus einem kleinen See fliesst und nach einem 3' Meilen langen
Laufe sich in der Grotte von Adelsberg verliert; nördlich von diesem
Marktflecken tritt er als Unzfluss wasserreicher wieder hervor, durch-
fliesst das Planinathal und verliert sich abermals in Höhlen, südlich von
Oberlaibach; zuletzt quillt er als Laibach gleich schiffbar und breit an
die Oberfläche, und mündet bei Salloch (1 M. östlich von Laibach) in die
Save. Von Seen sind 3 zu erwähnen: der Wo ch ein er See, der
Fei des er, und der Zirknitzer See. Letzterer ist 3 Qu.-M. gross,
und in seinem Bette beflnden sich 18 trichterförmige Vertiefungen, Siebe
genannt, durch weiche das Wasser bald ab-, bald zufliesst, wodurch die-
ser See zu gewissen Jahreszeiten den grössten Theil des Wassers verliert,
und es so möglich wird, einen Theil des trockenen Bettes zu bebauen!
Von Sümpfen ist der Laibacher Mor a s t zu bemerken, der aber zum
grössten Theil trocken gelegt ist. Das Klima ist im Allgemeinen milder
als in Kärnthen. Der Nordwesten, so wie die Gegend uïn Gottschee bat
ein rauhes, die östlichen Theiie aber ein gemässigtes Klima. Der
Süden des Landes, gegen den Karst zu, leidet an Wassermangel, und
hier wüthet auch zu Zeiten die Bora als Landesplage. Das angenehmste
Klima herrscht in der Gegend von Wippach, und diess ist auch der
fruchtbarste Theil des an Naturprodukten so reichen Landes. —■

Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung
des HerzogUiums belief sich 1842 nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung
auf 454,785; 1846 auf 466,209; 1854 auf 505,886; nach der Zählung
vom 31. Okt. 1857 aber nur auf 457,328, oder 2,635 Seelen auf 1 (österr.)
Qu.-M. — Nach dem Geschlechte geschieden schätzte man die männliche
Bevölkerung 1854 auf 240,598, die weibliche auf 265,288 Seelen; die
Zahl der Geburten betrug 14,077 (7,133 Knaben, 6,944 Mädchen), die der
Sterbefälle 13,315 (6,641 männliche, 6,(i74 weibliche); die der Trauungen
2,744. Die Mehrheit der Bevölkerung gehört dem Slavischen Stamme
an; Slovenen, die als Krainer, Karster und Poi ker bezeichnet
werden, sind 396,528, Kroaten 19,200, Deutsche 41,500, Juden nur
2 im
Lande. — Wohnorte zählt das Herzogthum 3,203, mit 69,827 Häusern,
nnd zwar 14 Städte, 17 .Marktflecken und 3,174 Dörfer. Hauptstadt
des Landes ist Lai bach (Lublana), an der Laibach, mit 20,100 Einw.;
die Bergstadt Idria hat 4,500; Lack (Bischofslack), Krainburg,
Neustadtl, jedes 2,000 Einw., alle anderen Städte sind noch kleiner
und werden von den Marktflecken A del s her g (Postvina), Wippach,
Ober-Laibach, Planina, Neumarktl (Terseph, Tersetz), und
Zirknitz, und den Dörfern Eisnern und Treffen in der Einwoh-
nerzahl Ubertrofl"en. Das grösste Dorf ist Feistritz, im Wacheimer
Thale, mit 5,000 Einwohnern, Eisenbergbau und Hochöfen. —

Eeligionsversohiedenheit, Geistige Kulttir. — Bis auf 614,
von denen 231 der griechisch-katlioliscben, 242 der griechischen-nicht-
unirten, und 139 der lutherischen Kirche angehören, 2 Juden sind, ge-
hören sämmtliche Bewohner Krains der römisch-katholischen Kirche an,
und stehen unter dem Bischof von Laibach. Die Kirche zerfäRt in 20
Dekanate, 146 Pfarreien, 166 andere selbstständige Seelsorgestationen,
und zählt 641 W^eltpriester und 56 Ordensgeistliche. Für Schulen ist
noch nicht hinlänglich gesorgt. Die Zahl sämmtlicher Volksschulen beläuft
sich auf 105 (worunter 4 Mädchenschulen), mit 289 Lehrern und Leh-
rerinnen und 12,296 schulbesuchenden Kindern unter 57,629 Schulfähi-
gen. Wiederholungsschulen bestehen 116, mit 10,183 Schülern; mithin
geniesst noch nicht die Hälfte der schulfähigen Kinder Unterricht. Gym-
nasien bestehen 2, mit 35 Lehrern; 1 Realschule, mit 7 Lehrern; von
theologischen
Lehranstalten 1 bischöfliches Seminar zu Laibath ; und
von andern
Lehranstalten 2 Ackerbauschulen.

Physisch-technische Kultur. — Die produktive Bodenfläche des
Landes beträgt beinahe lOä'/a Qu.-M. (1,654,062 Joch), jedoch wird der
Boden nicht so sorgfältig wie in andern Kronländern bebaut. Von der Boden-
fläche werden 237,625 Joch als Ackerland, 16,711
als Weingärten, 291,550 als
Wiesen und Gärien, 414,758 als Weiden, und 693,418 Joch als Waldungen
benutzt. Von Feldfrüchten werden vornehmlich Hafer, Roggen, Buch-


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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.

Weizen und Hirse gewonnen. Der Ertrag an Weizen betrug 1851:
353,000, Roggen 349,000, Gerste 265,000, Hafer 538,000, Mais 93,000,
anderes Getreide 885,000 wiener Metzen. Hülsenfrüchte wurden 73,000,
Kartoffeln 2,125,000 Metzen, Kleeheu 1,525,000, Flachs 21,800, Hanf 4,000,
Leinsamen 7,400 Centner erzeugt. Der Wein- und Obstbau wird erfolg-
reich am Karst und uij} Wippach betrieben; an Wein wurden 1851:
353,000 niederösterr. Eimer gewonnen. Die Forstkultur lieferte einen
Holzertrag von 780,600 Klaftern. Als Nebennutzung der Waldungen ist
die Gewinnung des Feuerschwamms zu erwähnen, die besonders in Pla-
nina betrieben wird. Die Viehzucht ist unerheblich und für den innern
Bedarf nicht hinreichend. Der Viehstapel belief sich 1851 auf 20,269
Pferde, 147,302 Rinder, 140,000 Schafe, 7,500 Ziegen, 75,200 Schweine,
und 763,000 Stück Federvieh. Bienenzucht wird lebhaft betrieben; 72,600
Bienenstöcke lieferten 7,100 Centner an Wachs und Honig. Jagd und
Fischerei sind noch lohnend. Der Bergbau ist von grosser Wichtigkeit,
besonders der Bau auf Quecksilber, Zinnober, Eisen, Blei und Steinkoh-
len. Der Ertrag des Bergbaues ist in dem von Kärthen mit eingeschlos-
sen. Am meisten in demselben sind betheiligt: Idria, Lack, Gottschee,
Kropp, Assling, Weissenfeis, Neumarkt, Eisnern, Ober-Kanker, Kronau,
Sava, Jauerburg im Gereut, Hof, Sagor. — Die Gewerbs-Industrie
ist erheblich. Eigentliche Fabriken und Manufakturen besitzt das Land
116. Die Fabrikation von Eisen- und Stahhvaaren ist in den nördRchen
Theilen Krains von grosser Wichtigkeit. Grobe Tücher, Wolizeuge, Fla-
nells, wollene Strümpfe und eine Art Schleier werden in Menge produ-
zirt, die Ledergerberei, Lederwaaren- und Holzwaarenfabrikation ist von
grossem Belange, und die Leinweberei und Verfertigung grober Spitzen,
die im ganzen Lande verbreitet ist, für den Landmann eine einträgliche
Nebenbeschäftigung.

HandeL — Der Handel in den Erzeugnissen des Landes wird leb-
haft betrieben, geht hauptsächRch nach Triest und Fiume, und wird
durch die Eisenbahn, die Laibach aufwärts mit Graz und Wien, abwärts mit
Triest verbindet, und durch vortreffliche Strassen ungemein befördert. Die
Ausfuhr besteht grösstentheRs in Bergprodukten, Eisen- und Stablwaaren,
die Einfuhr in Kolonialwaaren, Fabrikerzeugnissen und vielen Naturpro-
dukten. Hauptknotenpunkt der Strassen ist Laibach und das Dorf Pre-
wald. — .Münzen, Maasse und Gewicht wie in .,Oesterreich", Taf.
20, S. 10 u. ff. —

»er Utaat. — Das Herzogthum Krain ist ein erbliches Kron-
land des Oesterreichischen Kaiserhauses, das unter einem Landes-Präsi-
, deuten (gegenwärtig den Geh.-Rath Gust. Graf v. Chorinsky) steht, der
die Landes-Regierung zu Laibach leitet. Das Wappen des Landes ist
ein mit einer Herzogskrone gedeckter sRberner Schild, mit einem blauen,
rothbewehrten und gekrönten Adler, auf dessen Brust ein silber und roth
geschachteter Halbmond ruhL — Früher wurde das Land in 3 Kreise,
seit 1854 aber nicht mehr in Kreise, sondern in 30 Bezirke eingetheilt,
von denen die 9 ersten Bezirke geographisch als Ober-Krain, die fol-
genden 14 Bezirke als Unter-Krain, und die übrigen 7 Bezirke als
Inner-Krain bezeichnet werden. Die Hauptstadt Laibach steht unmit-
telbar unter der Landesregierung. Die Bezirke von Ober-Krain sind:
Laibach (windisch: Lublana), Lack (windisch: Sschkofialoka), Krainburg
(Krain), Radmannsdorf (Radolza), Stein (Kamnek), Kronau, Neumarktl
(Tersetz), Feistrttz (Bistritza), und Egg, ob Podpetsch; die Bezirke von
Unter-Krain: Littay (Littai), Neustadtl (Nowumesto), Gurkfeld, (Kersko),
Landstrass (Kosteinawetza), Weixelburg (Wischnagora), Tschernembl
(Zhernamel), Möttling (Metlika), Nassenfuss (Makronog), Ratschach
(Radesche), Seisenberg, Reifnitz (Ribenze), Gottschee (Chotzschewie, mit
der Grafschaft Auersberg [wind. Triak], dem Stammsitz der Fürsten von
Auersberg oder Auersperg), Gross-Laschitz, und Treffen; die Bezirke von
Inner-Krain: Adelsberg (wind. Postoina), Ober-Laibach (Wherhnika),
Planina (Alben), Senosetsch, Laas, Wippach, und Idria. — Die Finanz-
verwaltung leitet die Finanz-Landes-Direktion (von Steyermark, Kärnthen,
Krain und Küstenland) zu Graz. In Bezug auf die Gerichtspflege bildet
das Oberlandesgericht zu Graz die zweite Instanz. Gerichte erster Instanz
sind das Landesgericht in Laibach und das Kreisgericht in Neustadtl;
für mindere Rechtsfälle sind die Bezirksgerichte in Laibach und Neustadtl
bestimmt, und als Untersuchungsgerichte für Verbrechen und Vergehen:
das Landesgericht in Laibach, das Kreisgericht in Neustadtl, und die Be-
zirksämter Adelsberg, Krainburg, Radmannsdorf, Wippach, ^Gottschee,
Treffen und Tschernembl; in den übrigen Bezirken versehen die betreffen-
den Bezirksämter die zuständige Gerichtsbarkeit. In militärischer Bezie-
ziehung steht Krain unter dem IL Armee-Kommando, und hat mit dem
Küstenland 2 Linien-Infanterie-Regimenter zur K. K. österr. Armee zu steRen.
— Festungen besitzt das Land nicht; die Festungswerke des Schloss-
bergs in Laibach wurden 1809 von den Franzosen gesprengt. ~


4« Illyrifielieis Kiiistenlaiiil.

(Die gefürstete Grafschaft Görz und Gradiska, die Markgrafschaft Istrien und die reichsunmittelbare Stadt Triest.)

lescliiclite. — Die zufolge des Wiener Friedens von 1809
von Oesterreich an Napoleon abgetretenen Landestheile Kärnthen (Kreis
Villach), Krain, Oesterr. Istrien, Fiume, Triest, das Liforale, Theile Kroa-
tiens, das Land auf dem rechten Save-Ufer, Dalmatien und die Inseln,
wurden durch Gesetz von 1811 unter dem Namen der „II lyrischen
Provinzen" dem Französischen Kaiserreiche einverleibt; nach dem
Sturze Napoleons, 1814, fielen sie an Oesterreich zurück, wurden, nach
Zurückgabe der Theile von Kroatien und der ungarischen Seeküste an
Ungarn (1822), als ,,Königreich" Illyrien wiederum ein Theil des Kai-
serthums Oesterreich und in 2 Gouvernements (Laibach und Triest) ge-
schieden. Im Nov. 1849 wurden Kärthen und Krain zu eigenen
Kronländern erhoben, das Küstenland mit seinen Unterabtheilungen:
Görz, Gradiska, Istrien und Triest, zu einem besonderen Kronland er-
nannt, und in 2 Kreise und die reichsunmittelbare Stadt Triest und Ge-
biet geschieden. — Görz war vom 11. Jahrhundert bis zum Tode des
Grafen Leonhard im Jahr 1500 eine unabhängige Grafschaft, kam in Ge-
mässheit alter Verträge in den Besitz des Kaisers Maximilian L, und
durch diesen an Oesterreich. Die gefürstete Grafschaft Gradiska kam
zu Ende des 15. Jahrhunderts an das Haus Oesterreich, wurde 1641 von
Ferdinand HL dem fürstlichen Hause Eggenberg verliehen, und fiel nach
Aussterben desselben, 1717, an Oesterreich zurück. Die Markgrafschaft
Istrien umfasst
das 0 e s t er r ei ch i s ch e Hi s t e rr e i c h (die Graf-
schaft Milterburg, die den Grafen von Görz gehörte und nach deren
Aussterben im Jahre 1500 an Oesterreich kam, und die Herrschaft Ca-
stua, ein Theil von Libur n ien, der schon im Jahr 1400 in den Be-
sitz Oesterreichs überging), das Venetianische Histerreich, wel-
ches von 1190 bis 1797 der Republik Venedig gehörte, und nach deren
Auflösung an Oesterreich kam, und die Q u a r n e r i s ch e n Inseln, die
früher ebenfalls der Republik Venedig gehörten. Das Litorale, be-
stehend aus dem Tri es ter Gebiete und dem ehemaligen Gebiete des
Patriarchen von A q u i 1 e j a, gehörte abwechselnd bald der Republik Venedig,
bald dem Patriarchen von AquReja; Triest unterwarf sich 1381 freiwillig
dem Herzoge Leopold von Oesterreich, der damals bereits das benach-
barte Krain besass, und ist seitdem stets (mit der kurzen Unterbrechung
von 1809—1814) bei Oesterreich geblieben.

»as iLand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Küstenland
oder Kronland Görz, Gradiska und Istrien Regt zwischen
440 29'—460 28' NBr. und 3104'—320 29' OL., wird im N. von Kärnthen
und Krain, im 0. von Krain und Kroatien, im S. vom Adriatischen Meere,
im W. vom Venetianischen Gebiete begrenzt,' und umfasst mit Triest
145.13 geogr. (138,82 österr.) Ou.-M., (1857) mit 539,423 Einwohnern, hat
mithin 3,885 Seelen auf 1 Qu.-M. Die Stadt Triest und Gebiet liegt
unter 45038'NBr. und 31026'OL., wird im N. und 0. von Görz und
Gradiska, im S. von Istrien und im W. vom Adriatischen Meer begrenzt,
umfasst einen Flächenraum von 1,70 Qu.-M. und hat im Ganzen 94,280
Einwohner.

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Das
Küstenland ist zum grösstentheil Berg- und Gebirgsland, Ebene
nur südwestlich von Görz und zwischen Monfalcone, Gradiska und Aqui-
leja. Die Julischen Alpen und deren Zweige durchziehen das ganze
Land; nur an der Westseite des Isonzo gehören die Gebirge einem .Aste
«ler Karnisehen Alpen an, die im NW, mit ihrem Hauptzuge, über
Welchen der 3,600' hohe Predilpass nach Kärnthen führt, die Grenze
bilden, dort im Nabois 9,000', im Mannhard (Mangard) 8,462, und

Bromme'B Hand-Atlas. — steyermarl«, Kärnthen etc. h.

im Rasur 8,221' aufsteigen, und mit dem Wurzengebirge an den
Terglou stossen. Der sich gegen S. ablösende Zweig der Karnischen
Alpen zieht sich über den 6,600' hohen Rombon bei Flitsch an die Vene-
tianische Grenze und über diese hinaus, um sich im "Küstenlande zu ver-
flächen. Die Julischen Alpen ziehen vom Terglou in südöstlicher
Richtung, mehrere Meilen weit die Grenze bildend, über die 6,000' hohen
Berge Vochu und Sucha nach Krain, wo der Hauptzug dieser Alpen
sich in gleicher Richtung fortzieht. Ein Zweig dieser Kette, welcher bei
Adelsberg beginnt und nach W. streicht, bildet als Birnbaumer und
Tarnowaner Wald die Wasserscheidung zwischen der Idria und Wip-
pach, und erstreckt sich bis zum Isonzo, wo er steil und schroff die
östliche Thalwand dieses Flusses bildet, und im Kalkfelsen Zaven bis
4,000' aufsteigt. Ein anderer Zweig der Julischen Alpen ist das Is fri-
sche Karstgebirge, welches sich im N. von Fiume in das Küstenland
zieht und sich am Tschitscher Boden theilt: der südliche Theü durch-
zieht als Istrisches Gebirge die Halbinsel Istrien, steigt im Monte
Maggiore oder Utschkaberg 4,500', und endet am Kap Promontore,
Vom Tschitscher Boden zieht sich das schauerliche Kars tgebirge nörd-
lich, von Triest in nordwestlicher Richtung, mit dem Meere paraRel bis
an den Isonzo. Es ist, wie alle Gebirge des Küstenlandes, ein mehr oder
minder kahles, dürres, wasserarmes, aus zerklüfteten Kalkfelsen bestehen-
des Gebirge, mit merkwürdigen Tropfsteinhöhlen, Grotten und Schlund-
Düssen, das nur in seinen Vertiefungen gute Erde und üppige Vegetation
bat. In hydrographischer Beziehung gehört das ganze Land zum
Gebiete des Adriatischen Meeres. Der grösste Fluss ist der Isonzo, der
auf der Westseite des Terglou aus 2 QueRen entspringt, in südlicher
Richtung an Flitsch, Tolmein, Görz und Gradiska vorbeiströmt, und süd-
lich des Meerbusens von Monfalcone durch die Bocca di Sboda (Sdobba),
bei 500' Breite, mündet, und aus Krain die Idria und Wipp ach em-
pfängt. Westlich von ihm strömt der kleine Fluss Ausa, der mit Venedig
die Grenze bildet und unterhalb Aquüeja mündet. Oestlich vom Isonzo
ist der kleine Fluss Timavo, der hei Duino aus 7 QueRen ensteht,
gleich schiffbar ist und nach einem Laufe von 1,500 Schritten bei Duino
in's Meer mündet. Unter den Küstenflüssen Istriens ist der 4V2 M. lange
Quieto, der schiffbar bei Cittanuova mündet, der grösste. Der Süden
des Landes wird vom Adriatischen Meere in einer Ausdehnung von
54 Meilen (ohne die Inseln) bespült; an der Istrischen Küste wird es das
.Meer von Istrien, zwischen der Insel Cherso und der Ostküste Istriens
der Quarnero benannt, oft aber auch die ganze Bucht bis Fiume und
an die Küste der Militärgrenze so bezeichnet. Die einzelnen Theüe des
Quarnero sind: zwischen dem nördlichen Theil der Insel Cherso und
Istrien der Ca nale dlFarasina;
der innere (nördliche fheil) der Busen
von Fiume; zwischen VegRa und Cherso der Canale di Mezzo; zwi-
schen Cherso und Arbe der Canale del Quarnerolo; zwischen Veglia
und Kroatien der Canale di
Maltempo, und zwischen Veglia und
der Militärgrenze der Canale della Morlacca oder della Montagna.
— Mehrere Gegenden des Küstenlandes sind sehr wasserarm, darunter
das Karstgebirge, die Quarnerischen Inseln und einige Theile der Halb-
insel Istrien. Von kleinen Seen ist der Zepitsch- (Cepic-) See auf
der Halbinsel, und der Jesero - (Vrana-) See auf Cherso zu bemerken.
Küstensümpfe ziehen sich von Monfalcone bis zur Mündung der Ausa.
Das Klima des Küstenlandes ist ungemein verschieden; am rauhesten
ist es im nördlichen Theile des Görzer Kreises, ziemRch warm, aber
auch trocken im südlichen Theile Istriens und auf den Inseln. Eine


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24. — Steyermark 5 Kärnthen, Krain und Illyrisohes Küstenland.

wahre Landesplage ist die Bora, ein Nordostwind, welcher besonders im
Rarste schrecklich wüthet, die Vegetation verdorren macht, und in weiter
Ausdehnung gar keinen Baumwuchs aufkommen lässt.

In physischer Beziehung ist das Gebiet von Triest den benach-
barten Theilen des Küstenlandes gleich. Die Stadt sammt ihrem Gebiete
liegt am Abhänge des Triestiner Karst, der, wie überhaupt das Karst-
gebirge, aus vielfach zerklüftetem, höhlenreichem Kalk auf Sandstein-
unterlage besteht, und ziemlich steil gegen die Ostküste des Adriati-
schen Meeres abfällt, das die Westseite der Stadt sammt Gebiet bespült
und hier den Namen Triestiner Meerbusen führt. Bei der Stadt bil«
det derselbe einen Hafen, welcher dem SchilTer eine freie offene, weder
durch Inseln noch durch Sandbänke erschwerte Einfahrt bietet, gegen
Stürme jedoch nicht volle Sicherheit gewährt. Flüsse sind im Gebiet
von Triest keine, und nur einige unbedeutende Bäche, welche dem Karst
entquellen, münden in das Adriatische Meer. Bemerkenswerth ist der
grosse Kanal, welcher den Hafen von Triest mit der Neustadt verbin-
det. — Das Klima ist warm und im Allgemeinen gesund; nur werden
Stadt und Gebiet häufig von der Bora und dem Sirocco heimgesucht. —

l»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung
des Küstenlandes, deren Zahl 1854 vom k. k. statistischen Bureau auf
613,056 angegeben wurde, belief sich nach der Zählung vom 31. Oktober
1857 auf nur 539,423 Seelen. Nach dem Geschlecht geschieden, schätzte
man 1854 die männliche Bevölkerung auf 307,347, die weibliche auf
305,709 Köpfe. Die Zahl der Geburten wurde zu 19,769 (10,161 Knaben,
9,608 Mädchen), die der Sterbefälle zu 15,947 (8,056 männliche, 7,891
weibliche), die der Trauungen zu 3,964 angegeben. Der Abstammung
nach gehört die Mehrzahl der Bevölkerung dem Slavischen Stamme
an; auf diese folgen, vom Romanischen Stamme, die Furlaner und
Italiener, und auf diese die Deutschen und Juden. — Deutsche
zählte man 1854: 15,400, Slovenen (als Krainer, Karster, Savriner und
Berkiner) 228,300, Kroaten 99,800, Serben 49,700, Italiener 155,100, Fur-
laner (Friauler) 56,000, Walachen (Rumunen und Zingaren), 3,100, Juden
5,700. — Wohnorte zählt man im Küstenlande 998, mit 71,108 Häu-
sern, und zwar 30 Städte, 21 Marktflecken und 947 Dörfer. Haupt-
stadt des Landes ist Triest (ital. Trieste, krainerisch Terst), mit
76,480 Einw. — Andere Städte, mit mehr als 5,000 Einw., sind: Görz
(Gorizia) mit 13,865, Rovigno (Trevigno) mit 12,500, Pirano mit
9,200, und Capo d'Istria mit 6,870 Einwohnern; Pola, au der Süd-
spitze der Halbinsel Istrien, einst mit 30,000 E., hat jetzt nur 2,500,
und Aquileja (Aglar) in den Lagunen, zu Marc Aurels Zeiten das
„zweite Rom" genannt, und mit mehr als 100,000 E., hat jetzt nur 1,740 E.
und ist ganz unbedeutend. Die wichtigeren Marktflecken sind: Cor-
mona mit 4,380, Isola mit 3,980, Gumino mit 3,630, Flitsch (Plesz) mit
2,740, Fiumicello mit 2,350, und Moschenitze mit 2,190 E.; von Dörfern
sind zu erwähnen: Schönpass mit 2,530, Quisca mit 1,730, Cervignano
mit 1,680, Terzo mit l,(iOO, und Sessana mit 1,450 Einwohnern.

Religionsverhältnisse, geistige Kultur. — Dem Bekennt-
nisse nach gehörten 1851 von der Bevölkerung 534,137 der Römisch-
katholischen, 14 der Griechisch-katholischen Kirche an, 2,142 waren
Nichtunirte Griechen, 1,187 Lutheraner, 391 Reformirte, und 5,700 Juden.
Die Römisch-katholische Kirche steht unter dem Erzbisthum Görz und
den Bisthümern Triest-Capo d'Istria, Parenzo, Pola und Veglia, und zählt
43 Dekanate, 210 Pfarreien, 213 andere selbstständige Seelsorgestationen,
und 973 Welt- und 79 Ordenspriester. Für Schulen ist im Allgemeinen
noch nicht hinlänglich gesorgt. Von Volksschulen bestehen im Ganzen
nur 260 (worunter 52 Mädchenschulen) mit 612 Lehrern und Lehrerinnen
und 20,602 schulbesuchenden Kindern (bei 66,651 Schulfähigen); Wieder-
holungsscbulen existiren 136, mit 5,735 Schülern; Gymnasien sind 5 (4
mit deutscher, 1 mit italienischer Unterrichtssprache) mit 54 Lehrern und
540 Schülern; bischöfliche Seminarien bestehen 2, Klosterhausstudien 1;
1 Real- und 1 Navigationsschule, 1 Sternwarte, so wie mehrere wissen-
schaftliche Institute und Vereine sind in Triest. —

Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthsciiaft ist von grosser Wich-
tiglteit: Görz nnd Gradiska (das Oesterr. Frianl) halien im Ganzen einen selir frnciitbaren Boden,
ebenso griisstentiieils die nördliche Hälfte Istriens; die Karstgegenden und die Qnarnerischen In-
seln sind am nnfruchtbarsten. Von der produktiven Bodenfläche des Landes, die 1,297,131 Joch
umfasst, werden 241,448 Joch als Ackerland, 32,215 als Weingärten, 160,832 als Wiesen nnd
Gärten, 7,696 als Oliven-, 478 als Lorbeer-und Kastanienwälder, 536,758 als Weiden, und 317,714
Joch als Waldungen benutzt. In den nördlichen und nordöstlichen gebirgigen Theilen des Küsten-
landes ist die Vi e h z u ch t, in den übrigen Gegenden .Ackerbau, Weinbau und Seiden-
zucht der Hauptnahrungszweig der Bewohner. Von Feldfrüchten werden vorzugsweise Mais
und Weizen pbaut, sodann ist der Wein- nnd 0 1 ivenbau wichtig. Obst wird in Menge ge-
wonnen : Feigen gedeihen fast ohne alle Pflege ; Melonen besonders gut in Istrien. Mais wird
jährlich im Durchschnitt 475,000, Weizen 368,000, Gerste 144,000, Hafer 80,000, Boggen 76,000,
Reis 18,000, anderes Getreide 214,000 Metzen erzeugt, von Hülsenfrüchten 60,000 , von Kartof-
feln 325,000 Metzen gewonnen ; von Handelspflanzen etwas Flachs, Hanf, Leinsamen, Krapp, Anil,
Senf, türkischer Pfeffer, Sumach etc. gebaut. Der Weinbau lieferte 1851; 710,300 niederösterr.
Eimer. Die besten Weinsorten kommen aus Capo d'Istria, Muggia, Rlbolla etc.; einen guten
Ruf hat der Piccolitwein in Görz. üie Viehzucht ist gut und erheblich, und wird-durch den
Graslandbau unterstützt, dessen Futtermenge auf nahe an 7 Mill. Centner geschätzt wird. Der
Viehstapel belief sich 1851 auf 8,354 Pferde, 2,153 Maulthiere und Esel, 83,085 Rinder (ohne
Jungvieh), 590,000 Schafe, 9,600 Ziegen, und 43,200 Schweine. Die Bienenzucht lieferte
2,100 Centner an Wachs und Honig von 19,500 Bienenstöcken. Die Seidenzucht ist beson-
ders in Friaul nichtig, und lieferte 2,900 Center Cocons. Sehr einträglich sind die kaiserUchen
Waldungen in Istrien; der jälirUche Holzertrag wird auf 238,000 Klafter geschätzt. Die
Jagd ist immer noch bedeutend: Bären und Wölfe kommen noch im Gebirge, Füchse, Marder,
Iltisse und wilde Katzen in allen Theilen des Landes, Schakale zuweilen auf den Inseln vor.
Die Seefischerei ist nicht unbedeutend; an der Küste werden über 60 Arten Seelische,
dann auch Austern gefangen. Der Bergbau wird nur auf Steinkolilen (gegen 200,000 Centner
jährlich) und Kalksteine betrieben; von Seesalz wurden an der Küste 765,000 Centner produ-
zirt. — Eigentliche Gewerbs-Industrie hat das Küstenland keine, denn mit Ausnalime eini-
ger Seestädte, welche sich mit Schiffbau und anderen mit dem Seewesen in Verbindung stehen-
den Industriezweigen beschäftigen , verdient nur die Leinwandfabrikation auf dem platten Lande
erwähnt zu werden. Die Stadt Triest allein besitzt zahlreiche Manufakturen und Fabriken, dar-
unter bedeutende Seifensiedereien, Rosogliobrennereie'n, Wachsbleichen, Seidenmanufakturen, Sei-
lereien , Schiffswerfte, eine Dampfmaschinenfabrik und zahlreiche Gewerbe, welche alle für die
Marine erforderlichen Artikel und andere Gegenstände in Menge liefern. —

Handel. — Wichtiger als die Industrie des Küstenlandes ist der Handel, an welchem
sich vorzüglich die Seestädte lebhaft betheiligen, die, wie Monfalcone (der Hafenplatz für das
Görz'sche Gebiet), die vortrefflichen Häfen Istriens (Capo d'Istria, Pirano, Cittanuova, Parenzo,
Rovigno, Pola etc.) und der Qnarnerischen Inseln (Cherso, Veglia und Lussin piccolo), in star-
kem Verkehr mit Triest und Venedig stehen. Die bedeutendste Handelsstadt des Landes und
zugleich die wichtigste Seestadt der österreichischen Monarchie und Haupthandelsplatz am Adria-
tischen Meere ist Triest, wo jährlich an 15,000 Kaulfarthei- und Küstenfahrzeuge aus- und
einlaxifen. Der Seehandel wird besonders mit den italienischen Staaten, Griechenland, der Le-
vante, Smyrna, .\egypten, England, Nord-Amerika, Brasilien etc. betrieben, und durch die Oesterr.
Lloyd-Dampfschilffahrt wesentlich befördert; der Landhandel über Laibach mit Wien wird stark
betrieben und durch gute Landstrassen und die Triest-Wiener- und die Triest-Palmanuova-Eisen-
bahn trefflich unterstützt. Münzen, Maasse und Gewicht, siehe ,,Oesterreich", Taf. 20,
S. 10 ü. ff.

Der Staat. — Görz, Gradiska, Istrien nnd Triest bilden (unter dem Namen „Küsten-
land") ein eigenes Kronland der Oesterreichischen Monarchie , das unter dem ,,Statthalter von
Triest und im Küstenlande" (gegenwärtig dem Geh.-Rath Friedrich Frhr. v. Bürger) steht, und
in 2 Kreise: Görz, mit dem Hauptort Gö'-z, und Istrien, mit dem Hauptort Mitterburg
VPisino), und in die Stadt Triest und Gebiet, geschieden ist. Der Görz er Kreis zerfällt
in 12 Bezirke: Görz (Gorizia), Haidenschaft (Aidusslna), Flitsch (Plesz), Canale, Cormona, Comen,
Sessana, Gradiska, Monfalcone, Tolmein (Tiiimino), Kirchheim, und Cervignano; der Istrier
Kreis (mit den Quarnerischen Inseln) in 16 Bezirke: Mitterburg (Pisino), Velosca, Capo d'Istria,
Pirano, Castelnuovo , Piguente, Montone, Boje, Parenzo, Rovigno (Trevigno), Dignano, Pola, Al-
bona , Cherso, VegUa, und Ossero (Lussin); die Stadt Triest (Trieste, Terst) wurde 1849
zur reichsunmittelbaren Stadt erhoben, und sammt Gebiet 1853 unmittelbar der Statthalterei un-
tergeordnet, gehört jedoch geschichtlich zum österreichischen Littorale. Seit
dem Jahr 1816 führt
Triest den Titel: ,,die getreueste Stadt", und bewährte sich auch als solche in den Jahren 1848
und 1849, wo es durch die sardinisch-neapolitanische Flotte blockirt wurde. — Die Wappen
der einzelnen Bestandtheile des Küstenlandes sind: für Görz: ein mit einem gekrönten Helme
bedeckter schrägrechts getheilter Schild, oben mit einem goldenen Löwen in Blau, unten sechs-
mal von Silber und Roth schräglinks gestreift; — für Gradiska: ein mit einer Grafenkrone
gedeckter, von Gold über Blau quergetheilter Schild, mit einem schwebenden, silbernen Anker-
kreuz; — filrFriaul: ein blauer Schild mit einem goldenen Adler ; — fürlstrien: ein Schild
mit einer goldenen, roth gehörnten Ziege in Blau; — für Triest: ein mit einer gräflichen
Krone gedeckter, quergetheilter Schild; oben in G old ein zweiköpflger, gekrönter schwarzer Adler,
unten in Roth ein silberner Querbalken, auf dem ein schwarzer Anker ruht; — für Illyrien:
ein mit einer Königskrone gedeckter Schild mit einem goldenen Ruderschilf in Blau. — An der
Spitze der administrativen Verwaltung steht der Statthalter und Goxiverneur von Triest- das
Finanzwesen steht unter der Finanz-Landes-Direktion von Steyermark, Kärnthen, Krain und
Küstenland zu Graz. Die Just izpfl ege übt In zweiter Instanz für das ganze Küstenland das
Oberlandesgericht in Triest. Gerichte erster Instanz sind; das Landesgericht in Triest für die
Amtsbezirke Comen, Sessana (des Görzer Kreises), dann Capo d'Istria, Pirano, Castelnuovo und
Volosca (des Istrier Kreises), und für Triest und Gebiet, das Handelsgericht und das Seegericht
in Triest für das ganze Küstenland, nnd die Kreisgerichte in Rovigno und in Götz. Für niedere
Rechtsfälle sind die Bezirksgerichte in Rovigno nnd in Görz , und ein Civil- und ein Kriminal-
Bezirksgericht in Triest. L'eber Verbrechen und Vergehen sind keine eigenen üntersuchnngs-
gerichte bestellt, und haben daher die betreffenden Bezirksämter die Untersuchung zu führen und
■zugleich die untere Gerichtsbarkeit auszuüben, — In militärischer Beziehung steht das Küsten-
land unter dem IL Armee-Kommando und hat zur Oesterreichischen Armee (mit Krain) 2 Linien-
Infanterie-Regimenter zu steilen. Eigentliche Festungen hat das Küstenland nicht; Triest hat
ein Bergkastell, Küstenbatterien und einen befestigten Hafen; Pola ist ebenfalls befestigt. Zu
Triest ist der Sitz des Mari n e - 0 b e rkomm an d o's, der Central-Seebehörde des Kaiserstaats.
Kriegshäfen des Landes sind Triest und Pola. —


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Cqrof unö ïïorarfôerg

Hand-Atlas. Taf. 25.

ilj!

iii

Rescliichte. — Das Land Tyrol bildete in den frühesten
Zeiten einen Theil des alten Rhätien und kam schon im 6. Jahrhundert in
seiner nördlichen grösseren Hälfte an die Herzöge von Bayern, während
die Longobarden sich die südliche unterwürfig machten. Späterer Zeit trat
eine noch grössere Zerstückelung des Landes ein, indem die nachmals
reichsfürstlichen nnd reichsunmittelbaren Bischöfe von Brixen und Trient
und verschiedene Grafen sich in den Besitz desselben theilten. Durch
Kaiser Friedrich L gelangte im 12. Jahrhundert ein Theil des Landes an
den Grafen Berthold von Andechs, der sich von da an Herzog von
Meran nannte, obwohl seine Besitzungen zum grössten Theiie in Bayern,
in der Oberpfalz, in Franken, im Voigtlande und im Histerreiche zerstreut
lagen. Als im J. 1248 die Grafen von Meran im Mannesstamme ausstar-
ben, kamen die im Hochgebirge liegenden Ländereien derselben an die
Grafen von Tyrol, und von diesen bereits 1253 sammt dem Schloss
Tyrol durch Erbschaft an die Grafen von "Görz. Im J. 1286 wurde
Graf Meinhard IV. vom Kaiser Rudolph L in den Fürstenstand erhoben und
ihm zugleich das benachbarte Herzogthum Kärnthen verliehen, dessen
letzte Deszendentin Margaretha Maultasch, nach dem Tode ihres
Sohnes, die gefürstete Grafschaft mit Bewilligung der Stände, 1363, ihren
Vettern, den Erzherzögen Albrecht und Leopold von Oesterreich, vermachte,
Welches Vermächtniss auch Kaiser Karl IV. 1364 bestätigte. Die Ansprüche
der bayerischen Herzöge auf Tyrol wurden durch den Schärdinger Vertrag
yon 1369 mit 116,000 Goldgulden beschwichtigt, und von da an hatte
fyrol eigene Fürsten aus dem Hause Oesterreich, bis 1665 deren letzter,
Sigismund Franz, starb, und Kaiser Leopold die Huldigung zu Innsbruck
persönlich entgegennahm. Im Pressburger Frieden, 1805, ward Tyrol an
Bayern abgetreten und befand sich, blutig widerstrebend, und seine be-

Bromme's Hand-Ätlas. — Tyrol nnd Vorarlberg.

sten Söhne, unter denen Andreas Hofer, dem angestammten Kaiserhause
opfernd, im BesRze Bayerns und fiel erst 1814 wieder an Oesterreich
zurück. — Die Vor arl b ergi s ch en Herrschaften, so genannt weil sie
durch den Arlberg von Tyrol geschieden werden, gehörten bis 1782 zu
Vorder- oder S ch w äbi s ch-0 es t err e i ch, bildeten aber von da an in
administrativer Rücksicht einen (den westlichen) Theil von Tyrol. Sie
bestehen aus: der Grafschaft Bregenz am Bodensee, die 1451 und 1523
auf dem Wege des Kaufes an Oesterreich kam; der Grafschaft Feld kirch
oder Montfort, im Nebelgau, die Graf Rudolph von Werdenberg 1365
an Herzog Leopold von Oesterreich verkaufte; der Grafschaft Bludenz,
im Wallgau, die 1376 Graf Albrecht von Werdenberg käuflich an Oester-
reich abtrat; der Grafschaft Sonneberg, welche 1463 Eberhard von
Waldpurg von den Werdenbergern erkaufte und später an Oesterreich ab-
trat, und der Grafschaft Hohenembs, die als eröffnetes Reichslehen
1806 von Kaiser Franz 1. dem Hause Oesterreich verliehen wurde.

IBas liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Die gefürstete
Grafschaft Tyrol und Vorarlberg liegt zwischen 450 39'30"-47041'15"
NBr. und zwischen 27» 13'10" - 31« 37'28" OL., wird im N. von Bayern,
im 0. von Salzburg und Kärnthen, im S. vom lombardisch-venetianischen
Königreich, und im W. von der Lombardei, der Schweiz und Liechten-
stein begrenzt, hat den Rhein, den Boden- und Garda-See, so wie hohe
Gebirgsketten zu natürlichen Grenzen, und umfasst einen Flächenraum
von 522,87 Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung (1857) von 851,016 Seelen
hat mithin nur 1,627 Einwohner auf 1 Qu.-Me;le. '

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. ■ — Tyrol
ist ein wahres Gebirgsland: die Natur ist hier eben so wild, eben so ent-
zückend schön wie in der Schweiz; wie dort erheben sich hier himmel-

'II-. I

I '■■■■9


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25. — Tyrol und Vorarlberg.

anstrebende Berge und Felsen mit furchtbar drohenden Fernern und Schnee-
und Eisfeldern, auf denen ein ewiger Winterfrost starrt, und nirgends
eine Spur von Leben sich zeigt, und wie dort wechseln mit schroffen
Felsenwänden, grausigen Schluchten und herabstürzenden Giessbächen
freundliche, reizende, fruchtbare, wenn auch sehr beschränkte Thäler.
Sämmtliche Gebirge, welche fünf Sechstel des Landes bedecken, gehö-
ren den Alpen an. Die Rhätischen Alpen, welche auf drei Punkten
aus der Schweiz an die Grenze Tyrols treten, sind das Hauptgebirge des
Landes. Der Hauptzug derselben tritt im S. des Inn als mächtiges
Hochgebirge an die Grenze, bildet die Felsenschlucht und den Pass bei
Finstermünz, und zieht zum Hochvernagt, der einen Zweig nach N.
aussendet, der das Kaiserjoch (9,834') und den 10,578' hohen Glock-
thurm enthält. Von da an breitet sich der Hochvernagt zwischen dem
Laufe des Inn und dem Ursprung der Etsch östlich zum 11,000' hohen
Gebatschferner und zum Hochjochferner aus, welch letzterer sich
über die 11,911' hohe Wildspitze mit dem Oetzthalerferner ver-
einigt, in dessen Gletschergruppe die Similauerspitze sich 11,420',
das Schweinferjo ch über 11,000' erhebt. An die Oetzthalerferner
stossen in nordöstlicher Richtung die nicht minder hohen Stubayerfer-
ner, welche nördlich über den
9000'hohen Bock die Lisenzer Alpen
gegen den Inn senden, und sich östlich mit dem 6000' hohen Brenner
verbinden. Vom Brenner streicht der Rhätische Hauptalpenzug über meh-
rere mit ewigem Eis bedeckte Gletschergruppen unter verschiedenen Be-
nennungen (als Duxerferner, hohe Wand an der Zamserkluft etc.)
über die Mühl- und Krimler-Tauern, zum Dreiherrnspitz an die
salzburgische Grenze. Mehrere Aeste stossen sich von diesem Theile der
Rhätischen Alpen nord- und südwärts ab, bilden die Wasserscheiden der
Zuflüsse des Inn, der Etsch und der Eisack, und enthalten zahlreiche
Gletscher, wie den Patscherk ofel (6,954'), und die Glungeserspitze
(8,444'), beide östlich von Innsbruck, die 7000' hohe Ifingerspitze,
und den eben so hohen Vilandersberg. — Der zweite Rhätische Al-
penzug tritt ebenfalls im S. des Inn, die Grenze der Schweiz'mit der
Lombardei bildend, über das 8,850' hohe Stilfser- oder Worms er
Joch nach Tyrol zur Ortel es spitze, welche der höchste Gipfel der
Monarchie ist, 12,351' aufsteigt und in einer Gletscherwüste liegt, um
welche der Stelvio (Stilfserjoch), die 11,514' hohe Tsch erno wand,
die 12,198' hohe Königswand und andere Gletscher gruppirt sind, un-
ter welchen der Suldnerferner durch Lawinen berüchtigt ist. Vom
Ortler ziehen die lombardishen Alpen südwärts; ein Theil tritt
wesüich und bildet dasAddathal, der andere zieht längs der Tyrolergrenze
über den 10,296' hohen Mont-Tonal zum Idro-See. — Der dritte Rhä-
tische Alpenzug, der im Allgemeinen den Namen der Tyroler- oder
Deutschen Alpen führt, tritt im N. des Inn mit dem Jamsthalerfer-
ner an die Tyroler Grenze, verzweigt sich nach Landeck zu mit dem
9,300' hohen Spiamjoch, stösst einen andern Alpenast, die Rhätikon-
kette genannt, über den 7,600' hohen Falkris und die noch höhere
Schwarz hornspitze (7,772') zur Illmündung, streicht aber in seiner
Hauptrichtung vom Jamesthalerferner nördlich und bildet dort die Vor-
arlberger Alpen, stösst an den hohen Arlberg, wendet sich dann
über den 8,470' hohen Schafberg, die 8,500' hohe rothe Wand und
den Kaltenberg gegen Ost und Nordost, enthält die Lechquelle, zieht
über die Blanorglenspitze, und tritt in der nördlichen Fortsetzung
nach Bayern über. Ein östlich streichender Ast zieht sich von der
Blanorglenspitze längs dem linken Lechufer über den 8170' hohen Hoch-
vogel ebenfalls nach Bayern. Ein anderer Ast, die Ällgauer Alpen,
ziehen sich vom Arlberg östlich, bilden die Wasserscheide zwischen dem
Inn und Lech, und erreichen bei Imst im Muttekopf 8,760, im Wan-
neckberg an der Loisachquelle 7,860, und im Hirschfang bei Reutti
6000'. Vom Wanneckberg geht ein Ast nördlich der Isar zur 8,136' ho-
hen Kothbachspitze, die den Luetaschpass bildet; der Hauptzug
der Allgauer Alpen zieht sich aber in östlicher Richtung, im S. der Isar-
quelle zum 9,110' hohen Sollstein, im N. von Innsbruck, dessen nörd-
liche Abfälle den Scharnitzpass bilden, läuft von da nordöstlich als
Wasserscheide zwischen dem Inn und der Isar, verzweigt sich nach
Bayern, und enthält westlich von Kufstein das 6000' hohe Sonnenwend-
joch. Im östlichen Theile Tyrols beginnen mit dem Dreiherrenspitz
die Norischen Alpen oder Tauern, ein mächtiges, mit Eis und Schnee
bedecktes Hochgebirge, welches längs der Salzburgischen Grenze über
10,000' hoch und über den heiligen Geistkees, den 11,620' hohen
Sulzbacher-Venedigern zum kolossalen Grossglockner zieht,
w^elcher sich bis 12,158' (n. A. 11,990') hebt, und auf Tyroler Boden von
den Gletschern Spitzkogel, hohe Leiter, Zollspitze und den Al-
pen von Kais umgeben wird. Vom Grossglockner ziehen die Gösnitz-
Alpen als Ast südwärts längs der kärnthnischen Grenze zur Drau, brei-
ten sich westlich als Kaiser und Lienzer Alpen, und enthalten meh-
rere Gletscher, darunter südöstlich von Lienz den 10,363' hohen Petzeck
oder die W ei s s enb acher s p i tz e. Vom Dreiherrnspitz gehen zwei
Alpenzüge aus: der nördliche trennt Salzburg von Tyrol, steigt in
der Reichespitze 9,540', sendet die Zillerthalalpen gegen den
Inn, umzieht die Salzach- und Saale-Quelle, geht über das Kütz-
buchlerhorn, verzweigt sich östlich des Inn nach Bayern, und ent-
hält nördlich von Kufstein den 5000' hohen Grenzberg Spitzstein.
Der nach Süden ziehende Ast bildet die Pusterthaler - Alpen, die
über den Rothenmannerferner bis an die Drau in die Gegend
von Lienz ziehen, und sich von da theilweise zur Drau- und Eisack-
Quelle und zum Campo Rosso wenden, wo sich der Alpenzug theilt.
Der nach Osten streichende Theil, welcher sich zum Bello-Berge an
der Grenze Venedigs zieht, diese Grenze fortwährend bildet und über die
Pestwand und den Monte Croce nach Kärnthen übergeht, führt den
Namen der Karnischen Alpen; der andere Alpenzug behält vom
Campo Rosso seine südliche Richtung bei, führt den Namen der Trien-
tiner Alpen, verzweigt sich mannichfach zwischen der Eisack, Etsch
und Avis, bildet eine Strecke weit die venetianisch-tyrolische Grenze, zieht
sich zum Cima Germana, von da wieder südlich zur Brentaquelle, und
bildet als Euganer Alpen und Lesinisches Gebirge wiederum die
venetianische Grenze. Die bedeutendsten Punkte der Trientiner Alpen
sind: der Cima di Lagorei 8,262', der Zangenberg 7,800', der
Schlörnberg 7,500', der Cima Duodici 7,200' u. a. —

Zahlreiche Pässe führen aus der Felsenburg Tyrol in die benach-
barten Länder und würden, befestigt und vertheidigt, das Land zu einer
einzigen, uneinnehmbaren Festung machen. Die bedeutendsten derselben
sind: der Pass Kofel (Covelo), an der venetianischen Grenze, der
Strubpass bei Lofer, der Griesenpass bei Hochfilzen an der Salzbur-
ger Grenze, der Freno- und Buffalorapass, durch die die Strasse
in's .Münsterthal und nach Glums in's Etschthal führt, die Worms er
Pässe, besonders der über das Stilfser- und Wormser Joch nach Bormio,
der Finstermünz-Pass, der Luziensteig, der Lûnersèepass,
das Schweizerthor und das Drususthor, die durch die Saumwege
aus dem Prettigau nach Bludenz führen, dann der Pass am Arl berge,
die ßregenzer-Klause, der Kniepass, der Scharnitzpass, der
Rossschläg, die Ehrenberger Klause, die Etsch-Klause, der
Gerlos-, Pelegrino- und To nal pass, die Lienzer Klause u. v. a.

Viele Haupt- und Nebenthäler schneiden in die zahllosen Ge-
birgsreihen, die das Land bedecken , ein und scheiden sie von einander,
und mannigfaltig sind die Reize und Naturschönheiten, die diese Thäler
auszeichnen. Das grösste von allen ist das Innthal, in welches das
16 Stunden lange Oetzthal mündet, das von den rauhesten Gebirgen
und den meisten Fernern umschlossen wird. Schön, fruchtbar und stark
bevölkert, einem lieblichen Garten vergleichbar, erscheint das Montafu-
nerthal in Vorarlberg, das gegen das untere Engadin hin an Eisfel-
der grenzt und hier durch Sommer- und Winterblüthe zugleich überrascht.
Wild und rauh ist das Thal, das von Bludenz über Bratz nach dem Arl-
berg führt; freundlicher das Paznaunerthal, das sich längs dem Tri-
sanabache in's obere Innthal zieht; sehr industriös ist das Stubaythal,
im S. von Innsbruck; das mit vielen Nebenthälern versehene, 14 Qu.-M.
grosse Ziller thal, an der salzburgischen Grenze, und ferner zu erwäh-
nen: das Lech- und Etschthal, mit dem Eisack- und Fleimsthal,
das Puster-, Gebatsch-, Wipp- und Passeyerthal, letzteres die
Heimath des Sandwirths Ho fer, der sich dem Kaiserhause opferte.

Gewässer: Der Osten und Norden Tyrols, mit Ausnahme des
grössten Theils von Vorarlberg, welches seine Gew^ässer dem Rhein und
Bodensee (mithin der Nordsee) zuschickt, gehört dem Gebiet der
Donau an; der Hauptiluss des Landes ist hier der Inn. Süd-Tyrol ge-
hört dem Gebiete des Adriatischen Meeres an und hat in der Etsch
seinen Hauptstrom. Der Inn tritt bei .Martinsbruck durch den Pass von
Finstermünz aus der Schweiz in's Land, wird bei Hall schiffbar, durch-
bricht die Allgauer Alpen, und geht unterhalb Kufstein nach Bayern über.
Auf diesem Laufe empfängt er keine bedeutenden Flüsse, wohl aber was-
serreiche Bäche, von denen von links: die Trofana mit der Rosana
bei Landeck, und der Oetzthalerachen; von rechts: die reissende
Sill bei Innsbruck, und der Zillerbach bei Strass, zu erwähnen sind.
Zwischen Feldkirch und dem Bodensee bildet der Rhein die Westgrenze
des Landes und empfängt aus Tyrol die III und die Dornbirnerache.
Im nördlichen Theile des Landes entspringen noch: die Bregnizer-
ache, die bei Bregenz in den Bodensee mündet; der Lech, der zwischen
Vils und Füssen nach Bayern tritt, auf der rothen Wand, und die Isar,
die durch den Scharnitzpass nach Bayern strömt, in den Allgauer Alpen.
Im Innern des Landes entspringt, bei Innichen im Pusterthale die öst-
lich strömende Drau oder Drava, die bei Lienz die Isel aufnimmt, und
nach Kärnthen übergeht, und den Süden Tyrols durchströmt die"E'tsch
(Adige), die ihre Hauptquelle in den Oetzthalerfernern hat, die Maiser-
Heide durchfliesst und erst bei ihrem Austritt aus dem Reschensee ihren
Namen erhält. Von rechts empfängt sie in Tyrol, ausser zahlreichen
Bächen, die Nos (Noce) bei St. Michele, von links: den Passer (Pas-
seyer) unterhalb Meran, den durch die fiienz verstärkte Eisack, un-
terhalb Bolzen, und den Avis (Avisio) unterhalb Lavis. Im Süden des
Landes entspringen ferner noch: die Brenta, östlich von Trient, aus
den Seen Levico und Caldonazzo, und die reissende und verheerende
Sarca, am Fusse des Tonal, zwischen den Vedretten von Amola und
Laros, die als Tor ren te bei Riva in den Garda-See tritt und diesen bei
Peschiera als Min cio verlässt. — Zahllose Wild bäche verursachen in
den Thälern oft furchtbare Zerstörungen, bilden aber auch zahlreiche
•Wasserfälle. Der wasserreichste dieser Fälle ist der Stäubi, in der
Gegend von Reute, wo sich der Achenbach aus dem Plönsee über eine
steile Felsenwand herabstürzt. Von grössern Seen berührt der Boden-
see das Land im NW. auf einer Strecke von 2V2 Meilen; im S. tritt der
Gardasee eine bedeutende Strecke in's Land hinein. Alle andern Seen
sind kleine Alpenseen, von denen wir nur den IV2 M. langen Achensee
im Achenthaie, den Walchsee nordöstl. von Kufstein, den Pillersee
bei St. Ulrich, den Plön- oder Plansee bei Reute, der mit dem Hei-
terwangersee zusammenhängt, den Heider-, Mitter-und Resch
er-
s'ee in der Malserheide, den Brennersee auf dem Brenner, in 4,085'
Höhe, den Caldonazzosee, den viereckigen See von Ledro, und
den von rauhen und steilen Felsen umgebenen Lopiosee nennen. —
Mineralquellen sind 123 im Lande; die berühmteste ist die von
Rabbi, im
Sulzbergerthale; das besuchteste Bad ist Mitterbad; bemer-
kenswerth sind ausserdem die Quellen von Landeck, Pratz, Antholz,
Dux etc.. — Eigentliche Sumpfe und
Moräste hat Tyrol nicht, wohl
aber am Rheine, am Bodensee, im
Vintschgau und an der Etsch einige
versumpfte Uferstrecken.

Das Klima Tyrols ist ungemein verschieden. Im nördlichen Theile
des Landes, besonders im oberen Innthale, auf der Malserheide, im Arl-
berge etc. ist die Luft stets sehr rauh und kalt, dagegen ist in den süd-
lichen Theilen, vornehmhch in den Trientiner Alpenthälern die Hitze oft
unerträglich; sehr angenehm und gesund sind die Gegenden von Meran,
Bötzen, das Sulzberger- und das untere Sarcathal. In den Umgebungen
der Gletscher (Ferner) hat der Winter seine ewige Herrschaft aufgeschla-
gen; hier schmilzt der Föhn (Sirocco) die Eis- und Schneemassen oft
sehnen, wodurch verheerende Ueberschwemmungen entstehen, die, sowie
die Lawinen, zu den Landesplagen gehören. Der Brenner scheidet das
nördhche Klima Tyrols vom südlichen. Südtyrol hat sehr schöne Früh-
linge, Nordtyrol, besonders aber das Innthal, schöne Herbste. Die mitt-
lere Jahres-Wärme in Innsbruck beträgt 7o,„9, in Bötzen 10, in Trient
100,4 R. In vertikaler Richtung unterscheidet man in Tyrol (wie in der
Schweiz) sieben klimatische Stufen: 1. von 700— 1700 Par. Fuss Höhe,
Gebiet des Weinstocks: 2. von 1,700 — 2,800', Gebiet der Elchen
(Weizenbau, Wiesenbau); 3. von 2,800-4,100', Gebiet der Buch e (Nuss-
baum, Obstbäume, Roggen, Gerste, Kartofl'eln); 4. von 4,100—5,500',
Gebiet der Tannen (9 Monate Winter); 5. von 5,500 -6,500', Gebiet der
unteren Alpen; 6. von 6,500-8,000', Gebiet der oberen Alp enge-


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25. — Tyrol und Vorarlberg.

gend; 7. über 8,000% Gebiet des ewigen Schnees. Die Luft ist in Tyrol
wegen der vielen Höhen und Tiefen fast in beständiger Bewegung und
Windstille Tage sind äusserst selten. Der Sirocco, hier, wie in der
Schweiz Föhn genannt, weht vom lauen Süden herüber, schmelzt schnell
den Schnee auf den höheren Bergen, und wirkt im Sommer nachtheilig
auf die Gesundheit der Bewohner der niederen südlichen oder nach S.
geöffneten Thäler, indem er Uebelkeiten, Erbrechen und physische und
geistige Abspannung erregt. Die atmosphärischen Niederschläge betragen
im nördüchen Tyrol gewöhnlich 26- 28, im südlichen Tyrol nie über 24
Zoll. In manchen Gegenden fällt weniger Regen, dann aber um so mehr
Schnee. —

Die Produkte Tyrols sind die gleichen des benachbarten Salz-
burgs und der Schweiz. An Mineralien aller Art ist das Land ungemein
reich.

llas Volb. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner
der gefürsteten Grafschaft, deren Zahl nach der Schätzung von 1854 auf
925,066 (455,903 männl und 469,163 weibl.) angegeben wurde, belief
sich nach der Zählung von 1857 auf nur 851,016 Seelen, die jährliche
Zunahme der Bevölkerung beträgt im Mittel 0,54 Prozent, die Zahl der
Geburten 27,180 (14,061 männl, 13,119 weibl); die der Sterbefälle
22,808 (11,593 männl, 11,215 weibl), und die der Trauungen 5,303. Der
Abstammung nach besteht die Bevölkerung aus Deutschen und West-
romanen (Italienern und Ladinern). Die Zahl der Deutschen beläuft
sich auf 525,092, der der AVestromanen auf 339,913, von andern
Volksstämmen sind 548 Seelen im Lande. Die Deutschen bewohnen den
Norden und die Mitte, die Italiener den Süden von Tyrol. Die Grenze der
deutschen und italienischen Zunge scheint in der Gegend von Deutsch-
und Wälsch-Metz (Mezzo lombardo und M. tedesco) zu sein, doch trifft
man noch im südlichsten Theile des Landes mitten zwischen den Italie-
nern noch deutsche Gemeinden. Die Tyroler sind im Allgemeinen ein
schöner kräftiger Menschenschlag, von mittlerer Grösse, gesunder Farbe,
haben offene Gesichtszüge, und lebhafte, listige Augen. Nicht überall so
gut ausgestattet erscheint das weibliche Geschlecht, das in der Umgegend
von Innsbruck schön zu nennen ist. Die Südtyroler sind kleiner, hagerer,
und von blasser, in's bräunliche übergehender Gesichtsfarbe, haben
schwarze Haare und Augen und lebendige Gesichtszüge. Die Körperkraft
der Tyroler ist auffallend, und besonders zeichnen sich durch solche die
Stubayer, die ZiRerthaler und die Bewohner des Bregenzerwaldes aus.
Sie erreichen in der Regel ein hohes und gesundes Alter; hundertjährige
Leute sind keine seltene Erscheinung. In manchen Thälern sind Kröpfe
nicht selten. Die Lebensart ist einfach aber kräftig; der Tyroler isst viele
und fette Speisen, Fleisch sowohl wie Gemüse, und .Maisbrei und Mais-
brod sind allgemeine Nahrungsmittel der Landbewohner. Der Wälschly-
roler ist mässiger im Genüsse der Speisen und Getränke, als der Bewoh-
ner des Nordens, und geniesst mehr AVein als Bier, während jener mehr
Bier und Branntwein als Wein konsumirt. — Tyrol hat mehrere eigen-
thümliche, zum Theil recht schöne Volkstrachten; diese Trachten sind aber
fast in jedem Hauptthal anders: kurze schwarze Hosen, scharlachrothe
Westen, grüne über die letztern herabgehende verzierte Hosenträger, far-
bige Jacken, schwarze Halstücher, grüne oder blaue Strümpfe, Schuhe,
Und auf dem Kopfe breite schwarze oder grüne Hüte mit Bändern zeich-
nen den Oberinnthaler aus; das weibliche Geschlecht trägt schwarze Röcke
mit blauen Schürzen, buntfarbige Miederleibchen, schwarze, herumge-
schlungene Halstücher, scharlachrothe Strümpfe und schwarze Schuhe, und
auf dem Kopfe gelbe Strohhüte mit grünen Bändern, oder blaue Mützen.
Im Pusterthale tragen die Männer kurze Beinkleider und Jacken von
schwarzem Leder, dunkle Westen, grüne Hosenträger, schwarze lederne
Gürtel mit Stickerei aus Federkielen, um den Hals ein locker gewundenes
Flortuch, weisse oder blaue Strümpfe, über welchen die Knie nackt blei-
ben, und Schuhe; die Haare sind glatt geschoren und mit einem breiten
grünen Hut mit langem Band bedeckt. Die Frauen kleiden sich in grüne,
faltenreiche Röcke mit blauen Schürzen, ein blaues Leibchen, weisse
Strümpfe und schwarze Schuhe. Im Grödnerthale sieht man bei den Män-
nern schwarze Röcke aus Wollenzeug, mit blau ausgeschlagenen grünen
kurzen Beinkleidern, rothe Westen, grüne Hosenträger, weisse oder blaue
Strümpfe, schwarze breite Hüte und darunter weisse Fuhrmannsmützen;
bei den Weibern schwarze Röcke und weisse Schürzen, blaue Schnürleib-
then, weisse Strümpfe mit Schnallenschuhen, und gelbe Strohhüte mit
grünen Bändern und grünem Futter. Die Sarenthaler tragen sehr kurze
schwarze Hosen, rothe Westen, braune Hosenträger, hochrothe Jacken,
grüne Hüte mit Pfauenfedern und Bändern und weisse Strümpfe; die
Bauern um Meran tragen braune, rothgefütterte Jacken mit rothen Auf-
schlägen; die Weiber des Bregenzer Waldes faltenreiche, lange schwarze
Kleider, bunte Leibchen, Pelzhauben und blaue Mützen. — Die Wohnungen
in Deutschtyrol sind netter und' reinlicher, als im Süden. Rn Oberinnthal
sind die Häuser meist massiv, geweisst, und häufig mit Gemälden verse-
hen, die zuweilen den ganzen Giebel ausfüllen. — Dem Charakter nach
sind die Tyroler gutmüthig, fröhlich und bieder, dutzen Gott und die
Welt, sind dabei sehr religiös und alten Sitten und Gewohnheiten treu
anhängend. Sehr fleissig, genügsam, hochherzig und mutbig, in sich
selbst einig, smd sie voll Anhänglichkeit an den Landesfürsten und das
Vaterland. Im ganzen Volkswesen lebt ein romantischer Geist in der Lust
zum Bilden, in der Waglust des Jägers, im heitern Volkslied. Die Ab-
geschlossenheit der Thäler hat ihre Sprache, Sitten und Sinn bewahrt,
und namentlich hat in den Seitenthälern des oberen Innthaies der Tyroler
noch am treuesten seine Originalität beibehalten. Die Sprachdialekte der
deutschen Tyroler sind ungemein verschieden, und der Dialekt des ZiRer-
thales, des Innthaies, des Puster- und Grödnerthales, so wie der des
Bregenzer Waldes, welch letzterer noch viele altdeutsche Worte und Ueber-
reste der alten rhätischen Sprache enthält, besonders auffaRend. Gesang,
Musik, Pfeifen und Tanz sind Hauptbelustigungen des Volks. Ein Hack-
brett, ein paar Geigen oder Klarinetten genügen zur Tanzmusik, eine Zi-
ther zum Gesang, und der Tanz ist mit mächtigem Stampfen der Füsse,
mit seltsamen Sprüngen und Händeklatschen verbunden. Ringen, Hakein
und Boxen sind übliche Kampfspiele, und die Raufsucht, die durch das
häufige Besuchen der Schenken noch vermehrt wird, ist unter dem Land-
volke aRgemein herrschend. Scheibenschiessen und Jagd werden leiden-
schaftlich betrieben und die Tyroler gehören zu den geübtesten Schützen
Europa's.

Kirchliche Verhältnisse, Geistige Kultur, Unterrichtsan-
stalten. — Dem Bekenntnisse nach gehören sämmtliche Bewohner Tyrols
der katholischen Kirche an. Protestanten sind nur 110, Juden 548 im
Lande. Die katholische Kirche steht unter den beiden Bisthümern Brixen
(mit dem Generalvikariate Feldkirch) und Trient, die zum Erzbisthum
Salzburg gehören, und zerfäRt in 62 Dekanate, denen 341 Pfarreien, 690
andere selbstständige Seelsorgestationen, 2,412 Welt- und 700 Ordensprie-
ster und 462 Chorfrauen unterstehen. Die Tyroler sind strenge Katholi-
ken und das Landvolk noch sehr abergläubisch. Für Volksunterricht
ist in der letzten Zeit viel gethan worden und es bestehen an öffentlichen
Erziehungsanstalten (Waisenhäusern, Taubstummen-, Blindenanstalten,
Konvikten etc.) 21, an Kinderbewahranstalten 5, an Volks- und Elemen-
tarschulen 1,805 (worunter 1 israelitische und 368 Mädchenschulen), mit
4,115 Lehrern und Lehrerinnen und 111,787 schulbesuchenden Kindern,
und Wiederholungsschulen 1,.^03 mit 45,000 Schülern. Von höheren ge-
lehrten Anstalten besteht 1 Universität zu Innsbruck, die bereits
1672 gegründet wurde und sich in 2 Fakultäten, eine rechts- und staats-
wissenschaftliche und eine philosophische gliedert, mit 21 Professoren
und Dozenten und 236 Studenten. Gymnasien bestehen 9 (darunter 2 ita-
lienische), mit 110 Lehrern; von theologischen Lehranstalten 2 bischöf-
liche Seminarien und 16 Klosterhausstudien; Realschulen ist nur eine im
Lande, technische und Handwerkerschulen mehrere in den grösseren
Städten. Buch- und Kunsthandlungen sind 18, Buchdruckereien 14, litho-
graphische Anstalten 8 in Tyrol und Vorarlberg, Für Kunst und Wissen-
schaft hat der Tyroler viel natürliche Anlagen, namentlich für Musik und
Holzbildnerei, und selbst unter den Landleuten findet man vielen Kunstsinn.

Physisch-technische Kultur. — Der Boden Tyrols ist der vie-
len und hohen Gebirge wegen nur mittelmässig fruchtbar, doch beträgt
die produktive Bodenfläche immer noch 3,209,002 Joch, von denen
280,680 Joch als Ackerland, 60,857 als Weingärten, 470,551 als Wäesen
uud Gärten, 318 zu Olivenbau, 4,S93 als Lorbeer- und Kastanienwälder,
730,2.53 als Weiden, und 1,661,345 Joch als Waldungen benutzt werden.
Der Hauptsitz des Getreide- und Obstbaues ist im untern Innthale,
reicht jedoch für den Landesbedarf nicht hin. Auch im Vintschgau wird
der Feldbau mit grossem Flelsse betrieben, und Weizen, Roggen, Gerste,
Buchweizen und Rüben sind hier gewöhnliche Früchte; zwischen Bötzen
und Brixen wächst Weizen von vorzüglicher Güte, und im Vorarlberg wird
Winterweizen und Roggen in Menge gebaut. In den rauhen Gegenden des
Inn-, Puster- und Lechthales baut man viel Gerste und Hafer; türkischen
Weizen oder Mais bringen die Felder Südtyrols und die Thalsohlen des
oberen und unteren Innthaies reichlich hervor, und eben so Bohnen,
Hanf, Flachs und Kraut. Der Kartoffelbau ist im Zunehmen begriffen,
und der Futterbau vorzüglich. Der jährliche Ertrag des Ackerbaus, der mit
unglaublichem Fleisse betrieben wird, wird auf 344.000 Metzen Weizen und
Spelz, 6?5,0Ü0 Roggen, 273,000 Gerste, 277,000 Hafer, 605,000 Mais,
und 151,000 Metzen anderes Getreide geschätzt; Bohnen, Erbsen und Lin-
sen werden an 150,000, Kartoffeln 1,275,000 Metzen, Kleehen 1,500,000
Ctr. gewonnen. An Flachs werden jährlich 54,000, Hanf 19,000, Leinsa-
men 30,000, Hopfen 200, und Tabak 29,300 Ctnr. elzeugt. Unschätzbar
sind die natürlichen Alpenweiden und Hutweiden, trotz deren jedoch der
Wiesenbau nicht vernachlässigt wird, und eine jährliche Futtermenge von
mehr als 25 MiRionen Centner liefert. Der Gartenbau ist unbedeutend,
grösser die Obstkultur, besonders um Trient, Bötzen, Meran und im
Etscbthale; auch das Innthal erzeugt gute, exportable Aepfel. In Südty-
rol zieht man edle Früchte: Pommeranzen, Apfelsinen, Citronen und Oli-
ven. Der Weinbau ist von grosser Wichtigkeit, besonders in Südtyrol
Die Gesammtproduktion wird auf 825,000 Eimer geschätzt. In Wälschty-
rol wird der Weinbau fast ganz der Natur überlassen, im Etschthal da-
gegen mit Kunst und Sorgfalt betrieben. Die besten Tyroler Weine sind
der Meraner und Trienter, der von St. Jakob am Kalternsee, der Leitacher
bei Bötzen, und der Traminer. Die Forstkultur und W al d b en u tz ung
ist von grossem Belange, und liefert jährlich an Schiffsbau-, Brenn- und
Kehlholz mehr als 1,700,000 Klaftern. Auf dem Inn gehen die Flösse aus
dem oberen Innthale; auf der Etsch, Brenta etc. geht viel Bau-, nament-
lich Schiffsholz, aus den Wäldern von Innichen, Sexten, Buchenstein,
Ampazzo, Deutsch- und Welschofen, Fleims und Paneveggio nach Vene-
dig. Die entlegenen Wälder von Sulzberg und Campiglio liefern geschnit-
tene Hölzer für Saiteninstrumente, und Vorarlberg und der Bregenzer
Wald liefern vorzugsweise Holzkohle und Gerberlohe. - Der Viehzucht
wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet; besonders beträchtlich ist die
Rindviehzucht, die durch die vielen Alpenweiden begünstigt wird. Die
Zahl der Ochsen wird auf 77,307, die der Kühe auf 310,545 geschätzt.
Vortreffliche Alpen für's Vieh enthält der Kaiserberg, das Brixen- und
Zillerthal, die Gegend um Lienz und das Unterinnthal, wo die Sennerei,
wie in der Schweiz, grösstentheils durch Männer betrieben wird. Bedeu-
tend ist der Viehhandel im Vintschgau, im Wipp-, Inn- und Pusterthal,
besonders nach Italien. Das Stubaythal zieht Kälber vom schmackhafte-
sten Fleische. Der Pferdestapel beläuft sich auf 21,288 Stück; die Zahl
der Esel und Maulthiere auf 4,863, die der Schafe auf 900,000, die der
Ziegen auf 132,000; Schweine zählt man 98,600 Stück, Die meisten Schafe,
meist grobwollige Thiere, zieht das Oetzthal, Passeyer, Stubay, das Tas-
siner und Primörerthal. Gute Schafkäse fabrizirt man am Sulzberge. Die
Geflügelzucht ist gering. In der Gegend von Imst war früher die Zucht
der Kanarienvögel sehr bedeutend, und der Handel mit diesen Vögeln er-
streckte sich bis nach Konstantinopel und St. Petersburg. Die Bienen-
zucht ist ziemlich erheblich; am bedeutendsten noch im Pusterthale.
Die Zahl der Bienenstöcke im ganzen Lande wird auf 21,500 angegeben,
die 2,290 Ctnr. an Wachs und Honig liefern. Die Seidenkultur
ist eine bedeutende Erwerbsquelle für die südlichen Kreise. Das Erzeug-
niss ist vortrefflich. Noch in Meran gedeiht der Maulbeerbaum. Der Er-
trag an Cocons wird auf 32,000 Ctnr. geschätzt. Jagd und Fischerei
haben sehr abgenommen, eben so auch der Bergbau, der nur noch der
Schatten seiner ehemaligen Grösse ist. Im Zillerthale, und zwar am
Hainzen- und Rohrberge und an der Scheikenwand baut man auf Gold,
aber mit Verlust. Der Bau auf Silber, der früher so reiche Ausbeute lie-
ferte, ist jetzt unbedeutend und es sind nur noch zwei Silberschmelzen
vorhanden. Auf Kupfer wird am Jochberge, an der Kelchalpe bei Kitze-
bühel, bei Schwatz, zu Ahm und am Pfundererberg bei Klausen gebaut.
Blei wird zu Biberwier und Feigenstein gewonnen. Eisenwerke sind meh-
rere vorhanden, doch ist ihre Ausbeute nicht gross. Salz wird bei HaR


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25. — Tyrol und Vorarlberg.

gewonnen j anf Steinkohlen zu Häring bei Kufstein gegraben. — Im Jahr
1854 betrug die Gesammtausbeute des Bergbaus: Gold 23 Mark, Silber
835 Mark, Eisen 50,962 Ctnr., Kupfer 3,166 Ctnr., Blei 1,719 Ctnr.,
Bleiglatte 53 Ctnr., Zink 1,135 Ctnr., Galmei 217 Ctnr., Steinkohlen 155,709
Ctnr,, Torf 139,816 Ctnr., Asphalt 1,605 Ctnr., Sudsalz 267,361, und Stein-
salz 305 Ctnr. —

Die Industrie hebt sich mit jedem Jahre: der Tyroler hat Sinn
für Industrie, und die Verfertigung von Garnen, Geweben, Strickwaaren,
Holzarbeiten etc. ist beinahe allenthalben. Eigentliche Fabriken und Ma-
nufakturen bestehen 261 im Lande, In der Industrie steht die Seidenfa-
brikation oben an, deren Hauptsitz zu Roveredo, Trient, Brixen und Nous-
berg ist, woselbst Webstühle für Sammt, Seidenzeuge, Bänder und andere
Gegenstände in Thätigkeit sind. Von Bedeutung sind die Baumwollenma-
nufakturen im Vorarlberg'schen, besonders in Dornbirn, Hohenembs, Feld-
kirch etc.; die Teppichweberei im Pusterthale; die Leinweberei im Oetz-
und Passayerthale; die Büchsenmacherei, ein für Tyrol wichtiges Gewerbe,
in verschiedenen Theilen des Landes; die .Metallwaarenfabrikation zu
Achenrain, im Zillerthale etc.; die Korbflechterei, die Verfertigung ver-
schiedener Hoizwaaren; die Lederbereitung und die Handschuhfabrikation i
letztere ein wichtiger Erwerbszweig für die Landesbewohner.

Handel, Strassen, Eisenbahnen.-— Tyrol hat mit seinen Natur-
und Industrieerzeugnissen einen lebhaften Verkehr sowohl mit den übrigen
österreichischen Staaten als mit dem Auslande, Die Gegenstände der
Ausfuhr sind: Seide, Sammt, Obst, Wein, Hornvieh, Eisen und Eisen-
waaren, Holz und Hoizwaaren, Käse, Teppiche, Handschuhe, Hanfund
Flachs, Kotzen etc,; die der Einfuhr: Kolonialwaaren, Getreide, Sohlen-
leder, Kunsterzeugnisse etc. Die Lage Tyrols zwischen Deutschland und
Italien, und die Vortheile eines bequemen Strassenzuges über die Alpen,
nebst anderen Kunststrassen, so wie die Eisenbahnen: Innsbruck-Kufstein,
welche Tyrol mit München und Wien, und Botzen-Trient-Verona, welche
das Land mit Italien verbindet, begünstigen den Handel ungemein, und
Innsbruck, Bötzen, Trient, Roveredo, Feldkirch und Bregenz bilden die
Schwerpunkte des Verkehrs und die Hauptstrassenpunkte des Landes.
Einen Haupterwerb gewährt der Hausirhandel, welcher von dem ungemein
üiätigen Volke in weite Ferne getrieben wird. — Münzen, Maass und
Gewicht siehe: Oesterreichische Monarchie, Taf. 20, S. 10 u. If.

»er Staat. — Tyrol ist ein erbliches, zum deutschen Bunde
gehöriges Kronland der Oesterreichischen Monarchie, das im Namen des
Kaisers von einem eigenen Statthalter verwaltet wird. Es besteht aus
der eigentlichen gefürsteten Grafschaft Tyrol, den vorarlbergi-
schen Herrschaften, und den ehemaligen Hochsliftern Trient und
Brixen. In administrativer Beziehung war Tyrol bis 1849 in 7 Kreise
geschieden: 1. Unterinnthal und Wippthal (auch Schwatzerkrei s,
mit Innsbruck); 2. 0 ber i n n t h al oder 0 b er-Vin t s chga u (Im s t er-
kreis, mit I m s t); 3. P u s t er th al und am E i sack (auch Brunn ecker-
kreis, mit Brunnecken); 4. Kreis an der Etsch und im Vintsch-
gau (auch Bo tznerkr eis, mit Bötzen); 5. Trienter-Kreis, mit
Trient; 6. Kreis an den welschen Konfinien (auch Rovereder-
kreis, mit Roveredo), und 7, V o r arl be r ger K r ei s (auch Bregen-
zerkreis, mit Bregenz). Seit 1849 ist das Land in folgende 4 Kreise
geschieden, die wiederum in 71 Bezirke zerfallen.

Kreise.

Geogr. Qu.-M.

Bezirke.

üntersuchgs.
Gerichte.

Hauptorte,

Einwohner.

Stadtbezirk Innsbruck
1. Kreis Innsbruck.....

0 Kpoi« Rpivon.-

0,oo
190,,,
171,93
111,74

46,08

18
22
25
6

4

5
8
3

1 Innsbruck.....

14,224

4,210
13,870
4,200

^ Krfis Tripnt........

4. Kreis Bregenz......

Bregenz ......

4 Kreise...........

522,87

71

20

Innsbruck ...

14,224

Die Zahl der Wohnorte in Tyrol und Vorarlberg beläuft sich auf
1.477 mit 124,904 Häusern; darunter 22 Städte, 28 Marktflecken und
1,4J7 Dörfer. Hauptstadt des Landes ist Innsbruck am Inn, mit
14,224 Einw.; andere Slädte mit mehr als 2,000 E. sind im Kreis Inns-
bruck: Hall, am Inn, mit berühmten Salzbergwerken und 4,969 E.; im
Kreis Brixen: Brixen, am Zusammenfluss der Rienz mit dem Eisack, mit
4,210; .Meran, an der Passer, mit 2,600; Bötzen (Bolzano) am Eisack,
mit 12,000; Lienz, an der Mündung der Isel in die Drau, mit 3,050; im
Kreis Trient: Trient, an der Etsch, mit 13,870; Ala, an der Etsch, mit
3,700j Riva am Garda-See, mit 4000; Roveredo am Leno, mit 12,000;
Arco am Sarca, mit 2,200; — im Kreis Bregenz: Bregenz am Boden-
see, mit 4,200; Feldkirch an der III, mit 2,500, und Bludenz, an
der III, mit 2,300 Einwohnern. Bedeutende Marktflecken des Landes mit
mehr als 2,009 E. sind: Schwatz, am Inn, mit 2,750; Imst am Inn,
mit 2,700; Mals auf der Malserheide mit 2,000; Cles, im Nonsberger-
thal, mit 2,070; La vis, an der Mündung des Aviso in die Etsch, mit
2,180; Levico, am gleichnamigen See, mit 3,640; Pergine, an der
Fersina, mit 2,580; Borgo, an der Brenta, mit 3,350; Dornbirn, an
der gleichnamigen Ache, mit 9,000; Hohenembs, unweit des Rheins, mit
2,040, und Gossis, mit 2,440 Einwohnern. Erwähnenswerthe Dörfer
sind: Ambras, am Inn, mit sehenswerthem Schloss; Landeck, am
Inn; Nauders, in der Nähe.der Passsperre; Finstermünz, am gleich-
namigen Pass; St. Leonhard, im Passeyerthale, Hofers Geburtsort;
St. Ulrich, Hauptort des Grödnerthales, und Strigna, im Suganathal,
mit starker Seidenzucht. —

Auch dem Kronlande Tyrol und Vorarlberg steht, wie allen Oester-
reichischen Provinzen, eine neue Aenderung der politischen Verfassung
bevor. — Die Stände des Landes bestanden bisher aus Prälaten, Herren
und Rittern, Bürgern und Bauern, deren Rechte um nicht viel bedeuten-
der waren, als die der übrigen österreichischen Provinzialstände. Oberste
Verwaltungsbehörde des Landes ist die St atthalterei zu Innsbruck.

Wappen des Landes Tyrol ist ein rother, golden bewehrter und gekrön-
ter Adler mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln, in silbernem, mit
einem Erzherzogshute gedecktem Schild. Besondere Wappen einzelner
Landestheile, die im grossen Wappen des Kaisserreichs Aufnahme ge-
funden haben, sind ferner: ein schwarzer, mit Blutstropfen bespritzter,
golden bewehrter Adler mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln und
mit goldenem Bande um den Schwanz, im silbernen Grunde, wegen dem
Hochstift Trient; — ein rückwärts sehendes, silbernes Osterlamm, den
Kopf mit einem goldenen Scheine umgeben und mit dem rechten Vorder-
fusse eine silberne Osterfahne mit rothem Kreuze tragend, im rothen
Grunde, wegen des Hochstifts Brixen; — ein springender goldener
Steinbock mit schwarzen Hörnern im blauen Grunde, wegen der Grafschaft
Hohenembs; — in Gold eine rothe Kirchenfahne mit drei Spitzen, we-
gen der Grafschaft Feldkirch oder Montfort; — ein silberner, mit
vier grünen Rüben über einander belegter Pfahl im schwarzen Grunde,
wegen der Grafschaft Bregenz; — und im Blau eine goldene strahlende
Sonne über einem dreihügeligen schwarzen Berge, wegen der Grafschaft
Sonneberg. —

Oberste Justizbehörde des Landes in zweiter Instanz ist das
Oberlandesgericht in Innsbruck, welches unter dem Obersten Ge-
richtshof in Wien steht. Gerichte erster Instanz sind: das Landesge-
richt in Innsbruck und die Kreisgerichte zu Bötzen, Feldkirch, Trient und
Roveredo. Die Handelsgerichtsbarkeit übt jeder Gerichtshof
erster
Instanz für seinen Sprengel aus. Für mindere Kriminal- und Civil-
gerichtsfälle bildeirdie Bezirksämter die erste Instanz, mit Ausnahme
der 5 Bezirksämter: Feldkirch, Innsbruck, Bötzen, Trient und Roveredo,
welche lediglich administrative Angelegenheiten zu behandeln haben.
Als Un ters u ch u ngs gerichte über Verbrechen und Vergehen sind be-
stimmt, im Innsbrucker Kreise: das Landesgericht zu Innsbruck, und die
Bezirksämter Rattenberg, Imst und Reutte; im Brixner Kreise: das Kreis-
gericht Bötzen, und die Bezirksämter Meran, Brixen, Brunnecken und
Lienz; im Trienter Kreise: das Kreisgericht Trient, und die Bezirksämter
Borgo, Cavalese, Primiero und Cles, das Kreisgericht Roveredo, und
die Bezirksämter Riva und Tione; und im Bregenzer Kreise: das Kreis-
gericht Feldkirch, und die Bezirksämter Bregenz und Bludenz. — In allen
übrigen Bezirken besorgen die darin bestellten Bezirksämter die zustän-
dige Gerichtsbarkeit und politische Verwaltung. — Die Finanzverwal-
tung sieht unter der Finanz-Landes-Direktion zu Innsbruck, welcher
4 Finanz-Bezirks-Direktionen, 3 Sammlungs- und l Bezirks-Kassen, 3
Hauptzollämter, 5 Weg- und Brückenmautämter, 2 Tabaks-Hauptmaga-
zine, 2 Staats- und Fondsgüterverwaltungen, 2 Forstämter und 2 Fi-
nanzwach - Sektionen, so wie 71 Steuerämter unterstehen. Zu Hall
besteht eine
Berghauptmannschaft mit 4 exponirten Bergkommissa-
riaten, und eine Berg- und Salinen-Direktion, die zugleich Forst-
direktion für den montanistischen Bezirk Tyrols ist, und eine Direktions-
kasse, 13 Berg-, Hütten-, Hammer- und Salinen-Verwaltungen, 1 Probiramt,
1 Bau- und Zeugamt und 3 Forstämter (mit 13 Förstern und 38 Forst-
warten) unter sich hat, und zu Innsbruck eine Landes-Forst-Direk-
tion als Oberforstbehörde für die übrigen Forste Tyrols und Vorarlbergs,
mit 14 Forstämtern, 63 Förstern und 252 Forstwarten. — Bezüglich des
Militärwesens steht Tyrol unter dem Armee- und Landes-Gene-
ral-Kommando für das lombardisch-venetianische Königreich, für Ty-
rol, Kärnthen, Kram und das Küstenland, welches das 3., 5., 7. und 8.
Armee-Korps begreift. Das Kommando der Ergänzungsbezirke der k. k.
Armee ist zu Innsbruck. Zur kaiserlichen Armee selbst hat Tyrol und
Vorarlberg, ausser einem Theil des Flotillen-Korps, der Sanitätstruppen
und der Landes-Gendarmerie, 7 Jägerbataillons (das Kaiser-Jäger-Regiment)
zu stellen. Die
Militärpflicht ist allgemein, Dienstzeit 8 Jahre, Stellver-
tretung gestattet.
Festungen und befestigte Orte des Landes sind:
Fort Nauders, am Eintritt des Inn, und Kufstein, am Austritt des-
selben; die
Franzenveste bei Brixen; die Befestigungen am Lueg-
pass und das Schloss Werfen. —


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Ungarn, ^afijien, OJafeoraina, SerOien,
Sießenöürgcn, Jîroatien nnö Sfanonien,
Jïïifûttrgrenje unî) Dafmafien.

Hand-Atlas. Taf. 26.

I. Ji3am Konigreieli Un^aru.

Cvescliichte. — Ungarn war in den ältesten geschichtlichen
Zeiten der Tummelplatz der verschiedensten Völkerschaften, die sich den
Besitz des von der Natur so reich ausgestatteten Landes streitig machten.
Pannonier und Jazygen scheinen die ersten geschichtlich bekannten Be-
wohner desselben gewesen zu sein. Die Römer brachten Pannonien un-
ter ihre Gewalt und beherrschten es fast vier Jahrhunderte lang, bis zu
Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. die Vandalen es ihnen entrissen, im
folgenden Jahrhundert aber weiter nach Gallien und der pyrenäischen
Halbinsel zogen und ihre Sitze an der Donau den Gothen überliessen, auf
Welche zuletzt die Avaren folgten, die sich, im Laufe der Zeit mit
den benachbarten Slavenstämmen verschmelzend, hier am längsten be-
haupteten. Im J. 889 unterlagen sie den Magyaren, einem finnischen
Stamme, dessen ursprüngliche Wohnsitze wahrscheinlich die tiefen Thäler
im Osten des Uralgebirges gewesen sind. Unter ihrem Herzog Arp ad
Warfen sie sich auf die Slavische Bevölkerung, und nachdem sie sich
hier festgesetzt hatten, überschwemmten sie in wilden verheerenden Rauh-
zügen weit und breit die angrenzenden Länder, ja drangen, in Deutsch-
land als
Hannen bezeichnet, bis an die Nordsee, nach Gallien und bis
zum Schwarzen Meeere vor. Als ihre Unübervvindlichkeit sich an der
Kriegszucht und Unerschrockenheit der deutschen Könige gebrochen und
Heinrich L (der Vogelsteller) sie 933 bei Merseburg, und Otto 1. auf dem
Lechfelde (955) auf's Haupt geschlagen hatte, beschränkten sie sich auf
ihre natürlichen Grenzen und wendeten ihre Kräfte dem Anbaue des Lan-
des zu, Herzog Stephan L (der Heilige) führte zu Ende des 10. Jahrhun-
derts das Christenthum ein, milderte die rauhen Sitten des Volkes und
Süchte den kriegerischen Geist desselben zu den Künsten des Friedens
Einzuleiten, Dafür erhielt er vom Papst Sylvester IL die Königskrone
«nd den Titel „apostolische Majestät", Die Verfassung, die er dem Reiche

Btamme'i Hand'Atlas, — Vngain, Galizien etc. «.

gab, und zu deren Stützen er den Klerus und Adel machte, hat sich im
Wesentlichen bis jetzt erhalten, und mehr als irgendwo anders drang
der Gebrauch der lateinischen Sprache aus den Stiftern und Klöstern in
alle öfi'entliche Verhandlungen, ja selbst in den geselligen Verkehr ein.
Stephans Schwestersohn und Nachfolger Peter reizte durch seine Aus-
schweifungen das Volk zum Aufstande, und verlor den Thron, den er
zwar durch Hülfe Heinrichs IIL wieder erlangte, dafür aber dem deutschen
Könige den Lehnseid leisten musste. Von einer wilden Rotte, die die Her-
stellung des Heidenthums verlangte, geblendet, starb er im Kerker. Un-
ter den folgenden Königen ereigneten sich heftige Kämpfe gegen die zur
Veredelung des Volkes herbeigezogenen und sehr begünstigten Ausländer,
und erst nach 23jährigen inneren Streitigkeiten ward die Ruhe durch
Ladislaus den Heiligen, der von 1091—1103 regierte und Kroatien
und Dalmatien an das Reich brachte, wieder hergestellt. Slavonien war
schon 1079, Halicz 1084 von Ungarn erobert worden. Unter Andreas IL
erzwang sich der Adel im Jahr 1222 die goldene Bulle oder Magna Charta,
zur Erweiterung seiner Vorrechte. Als mit Andreas HL 1301 die männ-
liche Linie des Arpad'schen Stammes ausstarb, kam in der weiblichen
Linie das Haus Anjou zur Regierung, aus welchem tretfliche Fürsten her-
vorgingen, die das Reich im Innern förderten und demselben nach Aussen
Ruhm und Glanz verschafl'ten, obschon jetzt (1392) auch die Zeit der
furchtbaren Türkenkriege begann, durch welche das Land Jahrhunderte
lang fast ohne Unterbrechung gegeisselt wurde. In der Reihe dieser Für-
sten strahlten Johann Hunyadi und sein Sohn Matthias Corvinus. Nach
der unglücklichen Schlacht bei Mohacz, 1526, in welcher König Lud-
wig IL (aus dem böhmisch-luxemburgischen Hause) fiel, wurde Ungarn
zum grössten Theil türkische Provinz und blieb es 160 Jahre hindurch.
Da Ludwig IL keine Kinder, wohl aber eine Schwester (Anna) hinterlas-


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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 235

sen hatte, die mit dem Enkel des Kaisers Maximilian I., dem Erzherzoge
Ferdinand von Oesterreich, vermählt war, wählte die Mehrzahl der Ungarn
den Erzherzog und nachmaligen Kaiser Ferdinand 1. zum Könige, der
aber erst 1547 zum dauernden Besitz des ungarischen Throns gelangte.
Der ehrsüchtige Zapolya und seine Nachfolger entzündeten einen Bürger-
krieg und machten dem habsburgischen Hause den Besitz von Ungarn
streitig. Endlich durch Waffengewalt gezwungen, sprach der Reichstag
zu Pressburg, 1688, die Erblichkeit der Krone aus, und der Karlowitzer
Friede, 1699, brachte das an die Türken Verlorene zurück. Seitdem ist
Ungarn stets bei dem Hause Oesterreich als ein besonderes Erbreich ge-
büeben. Die Verbesserungen, welche Maria Theresia dem Lande hatte
angedeihen lassen, beschloss Joseph II. durch Aufhebung der Leibeigen-
schaft, Beseitigung der Adelsvorrechte, das Toleranzedikt, zu einer durch-
greifenden Reform zu erweitern, allein da er auch die deutsche Sprache
einzuführen befahl, stiess er auf allgemeinen Widerstand, und musste
1790 die alten Einrichtungen zurückrufen. — Die neue Zeit bUeb übri-
gens nicht ohne Einwirkungen auf Ungarn. Die materieRe Wohlfahrt
wurde von der Regierung gefördert; die geistigen und politischen In-
teressen fanden unter dem Adel selbst wackere Vertreter, Atif dem Land-
tage 1826 wurde vorzüglich auf Anregen des Grafen Szechenyi der Be-
schluss gefasst, eine Akademie der Wissenschaften zu gründen. Es bil-
deten sich zwei Parteien, die des Fortschritts und die des Alten- Vor
Allem nahm man sich der magyarischen Sprache an, und es wurde nach
den heftigsten Kämpfen, namentlich gegen die Slavonier und Kroaten,
erreicht, dass sie zur parlamentarischen erhoben wurde. Ein wichtigerer
Streitpunkt wurde die Steuerfreiheit, auf deren Abschaffung die Liberalen
hinarbeiteten. Die .Anzeichen heftiger Erbitterung, die schon hin und
wieder hervorgetreten waren, brachen bei den Wahlen zum Landtag 1844
in die rohesten Exzesse aus, wiederholten sich während des Landtags,
und in Folge derselben behielt die Reaktion diessmal den Sieg. Die Auf-
regung der Leidenschaften theilte sich, obwohl die Regierung sich einen
gemässigten, konservativen Fortschritt zur Richtschnur genommen hatte,
dem ganzen Lande mit und loderte dann und wann in Flammen auf, kein
Wunder daher, dass auch hier das Jahr 1848 von Vielen mit Jubel be-
grüsst wurde, die schon längst auf eine Gelegenheit gewartet hatten,
sich von der Bevormundung Oesterreichs loszumachen, um dann das
Regiment allein führen zu können. Die 1848 offen hervorgetretene und
im September 1849 beendigte ungarische Revolution bewirkte, dass Ungarn
seine bisherige exceptioneRe Stellung und besondere Verfassung verlor
und den übrigen Oesterreichischen Kronländern gleichgesteRt wurde. Zu-
gleich wurden die ehemaligen ungarischen Nebenländer zu eigenen Kron-
ländern erhoben, und die Comitate Bacs-Bodrogh, Temes, Torontal und
Krasso von Ungarn getrennt und zur Bildung der W^ojwodschaft Serbien
verwendet. —

»as Ktand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Königreich
Ungarn, mit Ausschluss der Königreiche Kroatien und Slavonien,
die früher politische Bestandtheile Ungarns waren, mit ihm eine und die-
selbe Verfassung, einen und denselben Reichstag etc. hatten, jetzt aber
politisch und administrativ gänzlich von Uim geschieden sind, bildet den
östlichen Hauptkörper der Oeslerreichischen Monarchie, Es dehnt sich
zwischen 33"38'—420 40' OL, und vom 45O30'—49038' NBr, aus, wird im
N. von Oesterr. Schlesien und Galizien, im 0. von der Bukowina und Sie-
benbürgen, im S. von der Wojwodina, Kroatien, der Warasdiner MiUtär-
grenze und Slavonien, und im W. von Steyermark, Nieder-Oesterreich und
Mähren begrenzt, nnd umfasst einen Flächenraum v
011 3,265,85 geogr.
(3,123
,73 österr.) Qu.-AL, mit einer Bevölkerung ,(1857) von 8,146,992
Seelen, hat mithin 2,609 Bewohner auf 1 österr. Qu.-Meile. —

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Ungarn
ist im Norden, Osten und Süden Gebirgsland, in der Mitte Ebene. Das
Hauptgebirge ist die Kar p athen kette, die in bogenförmiger Rich-
tung Ungarn von Mähren, Schlesien, GaRzien, der Bukowina und Sieben-
bürgen scheidet. Das ungarisch-kar pathis che Hochland, wel-
ches im W. von der Oder, Beczwa und March, im N. von der Weichsel,
im 0. vom Dunajec, Poprad und Hernath, und im S. von der ungarischen
Tiefebene begrenzt wird, ist ein aus vielen Ketten gebildetes Bergland,
von welchem das Tatragebirge (im Liptauer und Zipser Koinitate)
geographisch und geognostisch getrennt ist, aus kahlen Felsenbergen be-
steht, die in ihren Schluchten ewigen Schnee hüllen, einen 6,000' hohen
Kamm hat und in seinen einzelnen Gipfeln: in der Loinnitzer Spitze
8,370', in der Eisthaler Spitze 8,100, im Kriwan 7,675, in der Gerlsdor-
fer Spitze 7,300, im Rohatsch 6,400, im Ratzkowa 6,600' aufsteigst. Die
eigentlichen Karpathen in Nord-Ungarn erheben sich nirgends über
5000', bestehen meist aus Sandstein und bilden runde Kuppen; nur nach
der Grenze der Bukowina zu tragen sie Alpencharakter. Der westliche
Theil derselben führt den Namen der Bia slawisch en Karpathen,
und die östlich von ihnen gelegenen Bieskiden, zwischen der Beczwa
und dem Dunajec, sind die höchsten, erreichen eine Kaminhöhe von
3—4000', sind mit grossen Tannen- und Fichtenwaldungen und üppigem
Graswuchse bedeckt, und erreichen im Bahia Gora 5,400, im grossen
Baranio 4,175, im Lissahora 4,380, und im Javornik 3,200' Höhe. Zwi-
schen Mähren und Ungarn führen sie den Namen Bjali Hori (Weisse
Berge). Das Neutragebirge steigt zwischen der Waag, Neutra und
Thurocz auf, und erreicht in den Alpen von Naklade 4,109' Höhe. Von
der Thurocz im N. bis zur Neutra und Gran im S. zieht sich das Fatra-
gebirge (das ungarische Erzgebirge), eine prächtige Gebirgsgruppe mit
vorzüglichem Reichthum an Gold und Silber, die im grossen Fatra bis
5,600' aufsteigt. Südlich vom Tatragebirge zieht sich zwischen Waag
und Gran die niedrige Tatra, mit dem 5,877' hohen Kralowa Hola
und dem 6,200' hohen Dumbiaz, und zwischen Gran, Eipel und Sajo das
an Gold, Silber, Eisen, Kupfer und Blei reiche Ostrowsky-Gebirge,
eine vulkanische Gebirgsgruppe, die im Paradiesberg bei Schemnitz 3,000,
im Sitna 3,360' Höhe erreicht. Das Neograder-Gebirge zwischen
Eipel, Donau, der ungarischen Tiefebene, Sajo und Rima, steigt im Ka-
rancs 2,400' hoch; ein Theil desselben ist das Matragebirge mit dem
schlummernden 2,280' hohen Vulkan Dasko. _ Das karpathische
Waldgebirge, H'elches vom Dunajec bis zu den QueRen des Viso
und der Bistritz reicht, steigt in Ungarn, Galizien und der Bukowina von
3—6,000', bildet viele Queräste und Querthäler, hat zahlreiche Kohlen-,
Torf- und Salzlager, und mehrere vulkanische Ketten, wie die 1,500' hohe
Hegyalla
und die Vihorletkette mit dem 3,360' hohen Vihorlet. — Wäh-
rend die Karpathen links von der Donau sich ziehen, breiten sich rechts
Aeste der Alpen aus: das Leithagebirge, der Bakonyer Wald,
die Ofener- und Baranyerberge, das Matzelgebirge etc. Zwischen
diesen beiden Hauptgebirgen Regen nun die beiden grossen ungarischen
Ebenen, wahre Prairiën, ungeheure grosse Wiesenflächen, welche durch
Sümpfe unterbrochen werden. Die untere oder grosse Tiefebene
dehnt sich zwischen den Karpathen, den Ausläufern der Alpen in Ungarn,
der kroatisch-slavonischen Tiefebene und den Gebirgen des Ostens in
einer Länge von 60 und einer Breite von 40 Meilen über einen Flächen-
raum von 1,700 Qu.-M. aus. Ihre Höhe ist von 150—400'. Sie ist zum
Theil äusserst fruchtbar, zum TheR mit Sümpfen und Flugsand bedeckt.
Waldungen sind sehr selten. Einen Theü derselben bildet die 15 Ou.-M.
grosse, meist sandige und wasserarme, im Süden jedoch fruchtbare
Debrecziner Haide. Der von Gran gegen den Plattensee hinstreichende
Gebirgsrücken trennt die grosse Tiefebene von der im W. dieses Ge-
birgsrückens gelegenen oberen oder kleineren Tiefebene, die
gegen 25 M. lang und 16—20 M. breit eine Fläche von 160 Qu.-M. be-
deckt, 350—380' hoch, im Norden fruchtbar und anmuthig, im S. und W.
sumpfig und sandig ist. — Hauptfluss des Landes ist die Donau, iu
welche, mit Ausnahme des nördlich der Weichsel zufliessenden Pop rad,
aRe übrigen Gewässer münden, darunter die Raab, Drave, Save,
March, Waag, Gran, Eipel, Theiss etc. Von Haimburg, wo die
Donau das Land betritt, verengert sich deren Thal und bildet bis unter-
halb Gran ein Becken durch steile Felsen. Die Berge des linken Ufers
treten bei Gran plötzlich zurück, die des rechten erst unterhalb Ofen;
oberhalb Mohacs nähern sie sich .dem Flusse wieder und verlassen ihn
erst bei dieser Stadt; von hier fliesst die Donau in einer theilweise mo-
rastigen Ebene bis Alibek, wo sie wieder zwischen mächtige Gebirge tritt.
Während ihres Laufes ist die Donau an mehreren Stellen sehr eingeengt
und bildet Stromschnellen, so namentRch zwischen Gran und Ofen, und
zwischen Moldawa und Skela Kladowa (das eiserne Thor); ebenso bildet
sie an verschiedenen SteRen zahlreiche Arme und Inseln, unter denen die
grosse und kleine Insel Schütt, zwischen Presburg und Komorn, die be-
deutendsten sind. Die Breite des Stromes bei Presburg ist 900, ober-
halb Ofen 2,000, unterhalb 3,000, bei SemRn 4,000, bei Orsowa 500';
die Tiefe bei Ofen 24—36, bei Peterwardein 36, bei Semlin 42, bei Or-
sowa 66'; die Länge seines Laufes in Ungarn 134V2 Meilen (von Pres-
burg bis Pesth 39V2, von Pesth — Peterwardein 57, von Peterwardein —
Orsowa 38 Meilen). — Das Tiefland Ungarns enthält den grössten See
der Oesterreichischen Monarchie, den über 24 Qu.-M. grossen Platten-
oder Balatonsee, dessen Tiefe zwischen 6 und 36' wechselt; er ist bei
10 »Meilen lang und gegen 4 M. breit, reich an Fischen, wird aber seines
unruhigen Wassers wegen w'enig zur Schifffahrt benutzL Auf ihn folgt
der 6V2 Qu.-M. grosse Neusiedlersee, der 4 M. lang und
IV2 M.
breit, aber nur 3 — 13' tief, und desshalb, sowie des
häufigen Rohrwaichses
wegen, nur wenig schiffbar ist; sein W^asser hat einen unangenehmen
Salzgehalt, und sein Wasserspiegel fäRt und steigt beträchtlich. Merk-
würdig sind die hochgelegenen kleinen Bergseen der Karpathen, die
„Meeraugen", die oft bedeutende Tiefe haben. An Teichen ist in den
Ebenen kein Mangel, doch werden sie immer zum Ackerbau verwendet.
Sümpfe sind in grosser Ausdehnung vorhanden, und die ungarische Tief-
ebene ist durch ihren fetten Thonboden besonders zur Sumpfbildung ge-
eignet. Die Theiss, die untere Donau, Save, Drau, Kulpa, Teines und
Koros nehmen an der Sumpfbildung den bedeutendsten Antheil. Die aus-
gedehntesten Sümpfe des Königreichs sind: der Sar-Rét in den Komi-
taten Bihar, Békés, und Szabolcs (7 Qu.-.M.), der Echeder-Sumpf in
Szathmor, und der Hau säg, am Neusiedlersee (6 Ou.-M., theils Schilf
und Binsen, theils schwimmmender Rasen). Grössere Kanäle, welche
theils zur Schifffahrt, theils zur Entwässerung des Kulturbodens dienen,
sind: der I4V2 Meilen lange Bacser- oder Franzenskanal, zwischen
der untern Theiss und Donau, welcher Schiffe von 7—8,000 Centner Last
trägt; der Begakanal (theilweise nur das regulirte Bett der Bega), der
durch die eingeleitete Temes schiffbar wird, 16 M. lang ist und Schiffe
bis 4,000 Ctnr. trägt; der Palatinal- oder Sarvitz-KanaL der meist
zur Austrocknung der Sümpfe an der Sarvitz dient und Lasten von 500
bis 1,000 Ctnr. trägt, und der Siö-Kanal, der den voripn mit dem
Plattensee verbindet, und sich durch den in diesen einmündenden Ka-
posfluss an den Kaposerkanal anschliesst. — Mineralquellen zählt
man über 300 in Ungarn; die besuchtesten sind die SäuerRnge zu Bart-
feld, die Bitterwasser zu Gran und Fürd, die Schwefelquellen zu TepRtz,
Pistjan und Ofen etc. Salzquellen sind zahlreich vorhanden. — Das
Klima Ungarns ist vollkommen gemässigt, und Wein, Mais, Getreide und
Melonen gedeihen hier in Menge. An den Karpathen ist es sehr kalt und
rauh; am südlichen Abhang derselben ungemein angenehm; jenseits der
Theiss sehr heiss und trocken. Hefüge Stürme und Wirbelwinde sind
in den Ebenen selten, desto häufiger in dem Gebirge; Luftspiegelungen
bemerkt man oft in den Heiden, und manche Gegenden werden zuweilen
von Erderschütterungen heimgesucht. In Hinsicht auf Naturerzeug-
nisse ist Ungarn sehr gesegnet. Das Mineralreich ist im höchsten Grade
ergiebig an Fülle und Mannigfaltigkeit, namentlich an Gold, Silber, Kupfer,
Eisen, Blei, Schwefel, Steinkohlen etc.; das Pflanzenreich erfreut sich der
üppigsten Vegetation, und die Thäler und die grossen Strecken der Ebe-
nen sind mit fetter, dicker Dammerde überzogen. Haupterzeugnisse sind:
Getreide aller Art, Hülsenfrüchte, «Knollen- und Gartengewächse, Handels-
pfianzen, Wein, Obst und Futterkräuter. Gross ist der Holzreichthum,
aber ungleich .vertheilt. Unter den Produkten des Thierreichs steht oben
an das Rindvieh, ferner Pferde, Schafe, Schweine, zahRoses Geflügel, viel
JagdwRd, auch Bären, Wölfe, Wildschweine etc., und Sing- und Wasser-
vögel ziehen in Schaaren. Der Ueberfluss an Fischen ist ungeheuer, Blut-
egel kommen häufig vor, und unter den Insekten sind die Kolumbaczer
Mücken sehr gefürchtet. — Ungarn ist, wie Frhr. von Prónay, der beste
Schilderer des ungarischen Volkslebens in seinen meisterhaften Skizzen
sagt, eine Taschenausgabe Europa's. Die Verschiedenheit des Klima's, des
Bodens, gebildet durch seine geographische Lage, bieten im Kleinen die
grösste Mannigfaltigkeit dar, und so formen Klima, Erdoberfläche, Natur-
produkte, Menschen und ihre Sprache eine Musterkarte europäischer
Mosaik. —"

I»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bewohner-
zahl Ungarns belief sich, nach der Aufnahme vom 31. Okt. 1857 auf
8,146,992 Seelen, mithin auf 2,609 auf die Qu.-M.; nach der Zählung von


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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 236

1850 betrug- sie nur 7,864,262. — Nach der Wahrscheinlicbl(eitsberech-
nung des Ic. k. statistischen Bureau's wurde sie 1852- muthmassiich auf
8,545,700, und 1854 auf 8,744,481 Seelen, oder 2,799 auf die Qu.-M.
angenommen. Mit Inbegriff der jetzigen Wojwodschaft Serbien hatte
Provinzial-Ungarn im Jahre 1842 IO1/2 und 1846 etwa 11 Mill. Einwohner.
Eine genaue Statistik Ungarns zu geben, war selbst den Staatsbehörden
nicht möglich, „weil," wie der ungarische Statistiker v. Fenyes in sei-
nem 1843 herausgegebenen Werke über Ungarn bemerkte, „der Ungar
nicht will, dass seine Kräfte durch seine Feinde gemessen werden." ~
Die Zunahme der Bevölkerung ist, bei der Verschiedenheit der .Angaben,
nicht zu berechnen, doch ist ein Steigen der Volkszahl nicht zu verken-
nen. Nach dem Geschlechte geschieden betrug (1854) die männliche
Bevölkerung 4,332,866, die weibliche 4,411,615 Seelen; die Zahl der jähr-
lichen Geburten wurde (1851) zu 367,474 (189,176 männliche, 178,298
Weibliche), die der Sterbefälle zu 262,787 (135,456 männliche, 127,331
weibliche) angegeben. — Wohnorte zählte man in demselben Jahre
1 1,327 mit 1,214,229 Häusern, und zwar: 95 Städte, 595 Marktflecken
und 10,637 Dörfer. Hauptstadt des Königreichs ist Ofen-Pesth
(Pesth, 1857, mit 131,705, Ofen mit 58,372 Einwohnern); andere bedeu-
tende Städte des Landes siehe die „statistische Tabelle" am Schluss! Markt-
flecken mit mehr als 20,000 Einwohnern sind: Väsarhely-Holdmezö mit
33,090, Kecskemet mit 32,308, Csäba mit 23,049. Mäko mit 22,611, und
Szentes mit 22,136 Seelen.

Stammversehiedenheit. — Unter allen Ländern Europa's gibt es
keines, das vergleichungsweise von so verschiedenen Völkern bewohnt
wird, wie Ungarn. Beinahe alle europäischen Völkerstämme findet man
hier vereinigt, und ungeachtet der stets sich mehrenden Vermischung,
hat jeder derselben seine besondere Lebensart, Sitten, Gebräuche und her-
kömmliche Erwerbszweige beibehalten. Der Abstammung nach zerfällt jedoch
die Hauptmasse der Bevölkerung in Magyaren, Slaven und Deutsche.
Die Zahl der Magyaren beHef sich Ende 1854 auf 4,327,900. Ueber-
wiegend magyarisch sind die Distrikte Pesth-Ofen (über ^A), Oedenburg
und Grosswardein (im Ganzen 25 Komitate), namentlich das mitUere
Flachland zwischen der Theiss, Maros und Donau; während die Slowaki-
schen Komitate Arva, Sohl, Liptau, Thurocz und Trentschin zusammen
kaum über 2,000 Magyaren zählen. Diese 5 Komitate sind die Haupt-
sitze der Slaven, welche nach den Magyaren am zahlreichsten im Lande
sind, und 1854 auf 2 Mill. Seelen geschätzt wurden (vom Czechischen
Stamme 1,892,100, Ruthenen, 487,900, Slovenen 49,400, Kroaten 79,500,
Surben [Raizen] 69,400). Deutsche, die vom 12. Jahrhundert bis zur
neuesten Zeit hier einwanderten, sind am zahlreichsten im Oedenburger und
Pesther Distrikt, dann in den Städten Pressburg, Ofen, Pesth, in den kar-
pathischen Bergstädten, und überwiegend deutsch ist das Wieselburger
Komitat. Die Gesammtzahl der Deutschen belief sich 1854 auf 854,800.
Der übrige Theil der Bevölkerung besteht aus Walachen, Armeniern,
Griechen, Juden, Zigeunern, Franzosen, Italienern etc. —
AValachen (Rumunen) zahlt man 584,700, Zinzaren und Griechen
9,600, Armenier 3,500, Juden 367,400, Zigeuner 20,000. Jede die-
ser NationaRtäten besitzt (bis auf die Juden und Zigeuner) ihre eigene
Sprache, doch ist die magyarische Sprache jetzt am meisten ver-
breitet und bildet, mit der slavischen, die Sprache des Volks. Uebri-
gens wird in ganz Ungarn viel Deutsch gesprochen, und auch die
lateinische Sprache, welche früher Staats- und Geschäftssprache war,
ist noch stark verbreitet. — Der Volkscharakter der Deutschen,
So wie der Slaven in Ungarn, trägt ganz das Gepräge des ursprünglichen
Stammes an sich; die eigentlichen Ungarn, die Magyaren, haben bis
zum heutigen Tage noch den ganzen Charakter ihrer Voreltern erhalten:
tapfer, grossmüthig, gastfrei, offen, feurig, sind sie jedem Zwange feind,
hnd aufbrausend, auf ihren Namen stolz und sich fühlend, verfaRen sie,
den Deutschen gegenüber, nicht selten in Selbstüberschätzung. —

Religionsversehiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Dem
'Religionsbekenntnisse nach gehört die Mehrheit der Bevölkerung

Ungarns der römisch-katholischen Kirche an; die Zahl der Pro-
testanten beläuft sich auf mehr als 2 MiRionen'Seelen. — Römisch-
katholische Christen zählt man 4,233,144, Griechische Katholiken 694,512,
Mchtunirte Griechen 407,561 , Protestanten augsburgischer Konfession
743,726, Protestanten helvetischer Konfession 1,453,090, Juden 367,400
(nach andern Angaben nur 332,229). — Die Römisch-katholische
Kirche steht unter den 3 Erzbisthümern: Gran, dessen Erzbischof den
Titel „Primas von Ungarn" führt (mit den Bisthümern Neutra, Raab,
Veszprim, Neusohl, Waitzen, Stuhlweissenburg, Fünfkirchen und Steinam-
anger), Erlau (mit den Bisthümern Szathmor, Rosenau, Zips und Kaschau),
und Kalocsa-Bacs (mit den Bisthümern Grosswardein und Csanäd);
zerfällt in 65 Archipresbyteriate, 296 Dekanate, 2,802 Pfarreien und 36
andere Seelsorgestationen, und zählt 4,248 Welt- und 1,154 Ordensprie-
ster. Die griechisch-katholisch e Kirche hat 2 zur Graner Erz-
diöcese gehörige Bisthümer (Munkacz und Eperies) und das unter dem
Erzbisthum Fogaras (in Siebenbürgen) stehende Bisthum Grosswardein,
und zählt 18 Archidiakonate, 83 Dekanate, 841 Pfarreien und 914 Welt-
und 46 Ordenspriester. Die Griechische-nichtunirte Kirche steht
unter dem Patriarchen zu Karlowitz (in der serbisch-banat. Militärgrenze),
von welchem die Bisthümer Bacs, Arad, Versec und Ofen dependiren, und
zählt 26 Erzpriesterschaften, 999 Pfarreien, 1,252 Welt- und 30 Ordensprie-
ster. Die evangelisch-lutherische Kirche steht unter dem Gene-
ral-Kircheninspektorat zu Pesth und 4 Superintendenturen zu Pressburg,
Oedenburg, Neusohl und Theissholz, und zählt 37 Seniorate, 548 Pfar-
reien und 600 Geistliche in der Seelsorge; die evangelisch-refor-
mirte Kirche steht unter 4 Superintendenturen zu Pesth, Popa, Mis-
kolycz und Debreczyn, und zählt 38 Seniorate, 1,492 Pfarreien und 1,617
GeistRche. Die Juden stehen unter besondern Rabbinaten. —

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Für Erziehung und
Unterricht war bis zum Beginn des zweiten Viertels dieses Jahrhunderts
nur wenig gethan, und die geistige Kultur war daher auch nur in den
grösseren Städten heimisch. Wissenschaftliche Bildung war bis in die
neueste Zeit auf einen engen Kreis beschränkt, da als Schriftsprache nur
das Lateinische üblich war, ja dieses sogar im Umgange die Volkssprache
hin und wieder gänzlich verdrängt hatte. Erst seitdem die Verbreitung
dCT magyarischen Sprache durch die Gesetze begünstigt wurde, begann
die Bildung sich rasch zu entwickeln, und mit Bewunderung schaut man
auf die üppig vorgedrungenen Erzeugnisse der magyarischen Literatur.
Die ungarische Sprache, welche ein Glied in der Reihe des weitverzweig-
ten finnischen Sprachstammes bildet, hat ihren ächt asiatischen Charakter
treu bewahrt, zugleich aber für die ihr fehlenden Vorstellungen aus den
Schätzen des Deutschen und Slavischen sich bereichert. Die Versuche des
17. und 18. Jahrhunderts, den Grund zu einer NationaRiteratur zu legen,
sind grösstentheils der Vergangenheit anheim gefallen, oder doch durch
die Produkte der neueren Zeit in den Hintergrund gedrängt worden.
Namentlich hat die lyrische Poesie herrliche Blüthen entfaltet. Auch auf
dem Gebiet der Prosa ist ein reger Wetteifer entstanden, und die Muster
der Geschichtschreibung, wie sie in den alten lateinisch geschriebenen
Chroniken vorRegen, sind nicht unbeachtet geblieben. Wissenschaftliche,
beRetristische und poUtische Journale haben sich sehr vermehrt, und
machen Bildung und Geschmack allgemeiner, und noch mehr würde ge-
schehen sein, wenn nicht zeitweRig die Presse zu sehr bevormundet wor-
den wäre. Für Künste ist im Ganzen noch wenig geschehen, so viel Ta-
lent sich auch für einzelne, namentlich für Musik findet, und die Ungarn
leidenschaftliche Liebhaber des Schauspiels sind. ~ Volks- und Elemen-
tarschulen bestanden (1851) 7,479 (4,471 katholische, 2,871 akatholische,
137 israeRtische), mit 14,131 Lehrer und Lehrerinnen und 555,705 schul-
besuchenden (bei 906,297 schulfähigen) Kindern. Gymnasien bestehen
76 mit 780 Lehrern und 11,371 Schülern. Für höhere klassische Bildung
besieht in Pesth eine Universität mit 4 Fakultäten, die bereits im Jahr
1465 gestiftet wurde, und 76 Professoren und Dozenten und 919 Stu-
denten zählt. Rechtsakademien sind zu Pressburg, Kaschau, Grosswar-


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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 237

dein und Debreczin, und von theologischen Lehranstalten 16 bischöfliche
Seminarien und 15 Klosterhausstudien für römische Katholiken, 2 bischöf-
liche Seminarien und 1 Klosterhausstudium für griechische Katholiken,
und 12 evangelische Kollegien und Lyceen, als PrivatlehrangJalten, in
verschiedenen Städten des Landes. Realschulen bestehen 2; Industrie-,
polytechnische, Handels- und Kunstschulen sind in den letzten Jahren in
den grösseren Städten gegründet worden, darunter die k. k. Josephs-
Industrieschule zu Pesth, die Kommerzialschulen zu Pesth und Kanischa,
und ausser diesen besteht 1 Bergschule und Forstakademie in Schemuitz,
und landwirthschaftliche Lehranstalten zu Keszthely und Ungarisch-Alten-
burg. —

Physiscli-technische Kultur. — Ungarn ist die grosse Korn-
und Vorrathskammer der Oesterreichischen Monarchie. Während in Unter-
Ungarn auf den grossen Ebenen Weizen, Mais, Tabak, Reps und Melonen
reichhaltige Ernten geben, im Banat Reis und Baumwolle gedeiht, auf
den unabsehbaren Heiden (Puszten) vorzügliche Schafe, Kühe und Pferde
gezogen werden, bietet das Innere der Hochgebirge die edelsten Erze,
ganze Bergketten die vorzüglichsten Weine, Hochwälder und Sümpfe eine
mannigfache Jagdbeute, Flüsse, Seen u. Gebirgsbäche die trefflichsten Fische.
Bei aU diesem Reichthum an Naturprodukten ist aber Ungarn durch seine
geographische Lage hauptsächlich auf den Feldbau angewiesen, der, wie
überhaupt die Landwirthschaft, hier noch bedeutender Verbesserungen
bedarf. Die Hindernisse derselben liegen hauptsächlich in der bisher
noch bestehenden Untheilbarkeit der Güter (Majorate), der ungleichen
Vertheilung der Bevölkerung, in dem Mangel an Absatz, vornehmlich aber
darin, dass der Bauer bisher nicht freier Grundbesitzer war. Aenderun-
gen sind zwar bereits in Menge angebahnt, doch konnten selbige bis
jetzt ihre Früchte noch nicht zeigen. Die fleissigsten Landwirthe sind
die Deutschen und Slaven, weniger die Ungarn selbst. Von der produk-
tiven Bodenfläche von 26,644,719 Österreich. Joch, welche Ungarn um-
fasst, werden 10,103,030 Joch als Ackerland, 429,089 als Weingärten,
3,841,668 als Wiesen und Gärten, 4,473,463 als Weiden, und 7,797,469
Joch als Waldungen benützt. Getreide wird in Menge erzeugt, und ob-
wohl der Ackerbau weniger rationeU als in der Lombardei, Böhmen,
Mähren und Nieder-Oesterreich betrieben wird, doch mehr gebaut, als in
irgend einem andern Kronlande der Monarchie. An Weizen werden durch-
schnittlich 11,186,000, an Roggen 13,150,000, Gerste 14,425,000, Hafer
21,912,000, Mais 11,530,000, anderes Getreide 1,250,000 wiener Metzen
gewonnen. Hülsenfrüchte werden jährlich IV2 Mill., Kartofl'eln 12 Mill.
Metzen gebaut; Flachs 220,000, Hanf 230,000, Tabak an 350,000 Ctnr.
erzeugt. Von Oelpflanzen wird vorzugsweise Reps gebaut, von andern
Handelspflanzen Waid und Wau, Kümmel, Fenchel und Anis, Safran, Süss-
holz, Rhabarber und türk. Pfeffer. — Die Obstkultur wird mit Eifer
nur auf den herrschaftlichen Besitzungen gepflegt, denn überaU spendet
die Natur von selbst ihren Ueberfluss. Ausser Aepfeln nnd Birnen, die in
Menge gezogen werden, sind Pflaumen in Süd-Ungarn am gemeinsten, und
werden grösstentheils zur Erzeugung von Slibowitz (Pflaumenbranntwein)
verwendet. Wein wird in Menge und von vorzüglicher Güte gebaut.
Der jährliche Ertrag wird auf
I8V2 MiR. österr. Eimer geschätzt. Die
edelsten Sorten in Ungarn sind der Tokaier, Menescher, Rüster, Ofner,
Oedenburger, Erlauer, Schomlauer und Georger etc. — Der Waldbau
ist höchst ansehnlich, die Waldungen selbst aber sind sehr ungleich ver-
theHt, in den Ebenen herrscht sogar Holzmangel, demungeachtet aber
wird der jährliche Ertrag an Brenn- und Nutzholz auf mehr als 9 Mill.
Klafter geschätzt.

Die Viehzucht ist von grosser Bedeutung und wird zum Theil
noch nomadisch betrieben; die sogenannten wilden Heerden in den Ebe-
nen stehen unter besonderen Hirten. Der Ungar liebt im Allgemeinen
die Viehzucht und widmet sich ihr mit Vergnügen; sie erfordert zur
Pflege und Aufsicht viele Menschen; daher auch die überraschend grosse
Zahl der Hirten im Lande, die nach der Verschiedenheit des ihnen anver-
trauten Viehes in 5 Klassen: Juhäsz (Schafhirten), Gulyäs (Rindviehhirten),
Bivaly Csordäs (Büffelhirten), Csikös (Rosshirten) und Kondäs (Schwein-
hirten) geschieden werden. — Die Slaven leben zum grossen Theil von
der in den karpathischen Alpentriften und in den Thälern sehr ergiebi-
gen .Milchwirthschaft. Sehr geschätzt wird die Pferdezucht; berühmt sind
die Gestüte zu Mezöhegyes, Babolna, Kopcsan, das des Grafen Hunyady etc.
— Die Fortschritte der Schafzucht sind ziemlich bedeutend, namentlich
auf den Gütern des Fürsten Esterhazy, der Grafen Palffy, Erdödy etc.
Schweine-, Geflügel- und Bienenzucht sind ebenfalls sehr ergiebig. Der
Viehstapel betrug im Jahre 1854 an Rindern (Stiere, Ochsen und Kühe,
mit Ausnahme des Jungviehs) 2,549,604, an Pferden 1,150,319 (grossen-
theils veredelt), an Eseln und Maulthieren 16,102, an Schafen 10,500,000
(worunter sehr viele verdelte), an Ziegen 460,000, an Schweinen 3,000,000.
Die Federviehzucht, besonders die der Gänse, ist von grosser Wichtigkeit;
Bienenstöcke zählt man über 230,000, die gegen 24,000 Centner an Honig
und Wachs liefern; und die Seidenraupenzucht, die durch Maulbeerpflan-
zungen unterstützt wird, bringt bereits an 5,000 Centner Seidencocons
zum Abhaspeln. — Die Jagd ist von grossem Belange. Die nördlichen
dichten Wälder beherbergen Bären, Wölfe, Luchse, Wildschweine und
Rehe, die Gipfel der Karpathen Gemsen und Murmelthiere, während jen-
seits der Donau in den grossen Waldungen zahlreiche Hirsche, auf den
weiten Steppen und Ebenen Füchse und Hasen in Menge anzutreffen sind.
An wildem Federvieh ist Ueberfluss. Auf den Seen und stehenden Was-
sern, die sich auf den Puszten vorfinden, sind zahllose wilde Gänse,
Enten und strandläuferartige Vögel, auf den Ebenen Heerden von Trappen,
und jenseits der Theiss die so hochgeschätzten Schmuck-Reiher. — Der
Fischfang beschäftigt zahlreiche Hände und ganze Ortschaften im
Pesther, Tolnaer und Baranyaer Komitat, so wie an der Theiss, leben aus-
schliesslich
V om Ertrag desselben. Die Donau liefert vorzugsweise Hau-
sen, Karpfen und Hechte, die fischreiche Theiss, von welcher das Sprich-
wort sagt: „sie führe mehr Fische als Wasser", ausser Welsen, Hechten,
Aalen und Aeschen, den Sterlet, der besonders belieht ist.

Der Bergbau ist von ausserordentlicher Wichtigkeit, wird sehr
ausgedehnt betrieben und immer mehr ausgebildet und befördert. In
4 Bergdistrikten sind allein an 32,000 Menschen mit Herbeischaffung des
Rohmaterials beschäftigt. Die 7 freien Bergstädte sind: Kremnitz, Schem-
nitz. Neusohl, Dellen, Puganz, Königsberg und Libethen. Gold kommt
(meist mit Silber vererzt) in den Gruben zu Schemnitz, Kremnitz, Gross-
hanya. Neusohl etc. vor. Die Ausbeute betrug 1854 im Ganzen 2,319

Mark. Silber wird, ausser in den genannten Gruben, zu Schmöllnitz und
Kapnik gewonen; 1854: 68,925 Mark. Die Gesammtausbeute an Roheisen
betrug 706,645, Gusseisen wurde 56,466 Centner erzeugt; Hochöfen
waren 61, Kupol- und Flammenöfen 15 im Lande. Kupfer findet sich am
reichlichsten um Schmöllnitz und Kremnitz; die Kupferproduktion be-
lief sich auf 27,257 Centner. Die Bleigruben lieferten 12,868 Ctnr. Blei
und 5,582 Ctnr. Bleiglätte. An Quecksilber erzeugte Ober-Ungarn 632,
an Kobalt und Nickel 4,136, und an Antimon 2,130 Ctnr. — Von brenn-
baren Fossilien wurden 3,714,710 Ctnr. Steinkohlen, und 3,554 Centner.
Schwefel gewonnen; die Torfmoore bei Pesth und am Neusiedlersee sind
ganz ausser Verwendung. Die Salzproduktion ist lediglich Staatsmonopol;
an Sudsalz wurden 1854: 124,121, an Steinsalz 999,621 Ctnr. gewonnen.
Soda wird in den Ebenen gesammelt und kommt auch in mehreren
Sümpfen und Seen des Landes vor. Glaubersalz, natürlicher Salpeter und
Alaun werden in Menge erzeugt. An nutzbaren Erdarten und Gesteinen
ist kein Mangel, und von Edelsteinen und Halbedelsteinen findet man
Granaten, Amethysten, Chalcedon, Achat, Hyacinth, Karneol etc. Edler
Opal wird in Menge, besonders im Saroser Komitat, gebrochen.

Die Gewerbsindustrie steht, mit Ausnahme der grösseren
Städte, auf einer niedrigeren Stufe, als in den meisten andern Kronlän-
dern. Das Volk im Allgemeinen ist den Handwerken und Fabriken abge-
neigt, und Gewerbe und Handel waren bis in die neueste Zeit durch die
politische Lage und Verfassung des Landes gehemmt. Erst die letzten
zehn Jahre haben eine Aenderung angebahnt und die Industrie ist im
Steigen. Die Bewohner des flachen Landes fertigen ihre einfachen Be-
dürfnisse meist selbst. Am bedeutendsten sind die Fabriken in Leder,
Pelzwerk, Leinwand, Tuch, die Eisengiessereien, Seifensiedereien etc.
Baumwollspinnerei besteht bis jetzt nur Eine, mit 1,440 Spindeln; Pa-
piermühlen sind 48, Papierfabriken 4 im Lande; Rübenzuckerfabriken
bestehen 23; die Branntweinbrennerei wird als Nebenbeschäftigung der
Landwirthschaft betrieben; Tabaksfabriken zählt man 4, Eisen- und Stahl-
hämmer 102, Puddlings- und Walzwerke 3, Mechanische Werke 4; Glas-
hütten bestehen 28, Glasfabriken 3.

Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handelsverkehr im
Innern wie nach Aussen ist ziemlich lebhaft, wenn gleich die Ausfuhr
immer noch mit starken Zöllen belastet ist. Gegenstände derselben sind:
Rindvieh, Schweine, Getreide, Tabak, Wein, Galläpfel, Honig, W'achs, Blut-
egel, Häute, Pottasche etc. Der Mittelpunkt des gesammten Handels ist
Pesth; der Hauptplatz für den Verkehr zwischen dem Westen und Osten,
so wie für den Handel von Siebenbürgen, Polen und der nördlichen Türkei
ist Debreczin, für den Seehandel Ungarns Fiume; andere wichtige Han-
delsplätze sind Pressburg, Oedenburg, Erlau, Kaschau, Temeswär, Gross-
wardein, Kecskemet etc. Den innern Verkehr besorgen meist Kleinhänd-
ler und Hausirer, gewöhnlich Slowaken, Wlachen, Ruthenen und Deutsche.
Zum Nachtheil des Landes gereicht der Mangel an guten Strassen; zwar
durchziehen 450 Meilen Aerarialstrassen das Land, von denen die, welche
die Hauptstädte mit einander verbinden, in gutem Stande sind, die tau-
sende von Privatstrassen dagegen sind zu manchen Jahreszeiten kaum zu
passiren. Durch Eröffnung von Eisenbahnen wird voraussichtlich der
Handel wesentlichen Nutzen ziehen. Bereits verbindet eine Eisenbahn Press-
burg mit Wien; eine andere Pressburg mit Tyrnau und Szered; eine
dritte Pressburg mit Gran, Waitzen, Pesth und Czegled, von wo eine
Ostbahn über Szolnok nach Debreczyn, eine Südbahn über Kecskemet und
Szegedin nach Temesvar führt. Eine vierte Bahn geht von Wien aus über
Bruck und Raab nach Komorn, und eine fünfte verbindet Wiener-Neustadt
mit Oedenburg; mehrere andere, wie Püspök-Grosswardein, Mohacs-Fünf-
kirchen, sind im Bau begriffen, und noch andere wichtige Verbindungs-
bahnen projektirt. Sehr wesentlich und nutzbar ist der Wassertransport,
der bereits durch eine regelmässige Dampfschifffahrt auf der Donau er-
weitert und erleichtert worden ist. An Wasserstrassen (auf der Donau,
Theiss, Maros) zählt Ungarn 244 Meilen. — Münzen, Maass und Ge-
wicht: siehe Text zu „Oesterreich", TaL 20, p. 10 u. ff.

Der Staat. — Das Königreich Ungarn ist ein erbliches
Kronland des österreichischen Kaiserhauses, und ward im Namen des
Kaisers von einem General-Gouverneur (bisher von Sr. K. K. Höh. dem
Erzherzog Alb recht, gegenwärtig, seit 19. April 1860, von dem
Chef des Generalquartiermeisterstabs Feldzeugmeister Ludwig Ritter von
Benedek provisorisch) verwaltet. Früher mit Kroatien und Sla-
vonien verbunden, sind diese beiden Länder politisch und administrativ
gänzlich von Provinzial-Ungarn getrennt und bilden jetzt ein besonderes
Kronland; auch der südliche Theil des alten Königreichs: das Banat
und das
Bacs-Bodrogher Komitat wurden vom Mutterlande geschie-
den, und aus ihnen, mit einem Theile des Syrmier Komitats (Sla-
voniens) ein besonderes Kronland, die Wojwodschaft Servien und
Temeser Banat, mit selbstständiger Provinzialverwaltung, gebildet
Das Wappen Ungarns ist ein mit der Königskrone des heiL Stephan
bedeckter, senkrecht getheilter Schild, rechts von Roth und Silber acht-
mal
quergestreift, wegen Alt-Ungarns; links in Roth ein silbernes Doppel-
kreuz, welches aus emer goldenen offenen Krone hervorgeht, die auf
einem dreifachen grünen Hügel ruht, wegen Neu-Ungarns. Die Verfassung
Ungarns beruht auf der
Andreas H. im Jahr 1222 abgedrungenen „Magna
Charta", einem Aggregat von
Privilegien, Gesetzen und Gewohnheiten,
die seltsamer Weise als die
Grundlage der „Ungarischen Freiheit" be-
trachtet wird, in Wahrheit aber nur den Magnaten und dem Adel zum
Vortheil gereicht, und bei welcher Nichtadelige am wenigsten eine un-
parteiische Rechtspflege erwarten durften. Seit 1526 (oder genauer seit
1688) ist die Krone
Ungarns im Mannesstamme des österreichischen Hau-
ses nach dem Recht der Erstgeburt erbfich, und geht beim Aussterben
der männlichen
Linie auf die weibliche über. SoUte das regierende Haus
gänzlich aussterben, so haben die Reichsstände das Recht einer freien
Regentenwahl. Als König von Ungarn führt der Kaiser den Titel; „Apo-
stolische
Majestät." Derselbe hat die oberste vollziehende Gewalt, so wie
das Ernennungs- und Bestätigungsrecht sämmtlicher Bischöfe und Prä-
laten, theilt aber mit den Reichsständen die gesetzgebende Gewalt, das
Besteuerungs- und RekrutirungsrechL Es gibt 4 Landstände: Prälaten,
Magnaten, Adel und die freien königL (d. h. mit besonderen Vorrechten
begabten) Städte; das steuerpflichtige Volk („misera plehs contribuens",
wie es in der
Geschäftssprache genannt wurde) wird nicht vertreten, nur
jenen 4 Ständen gebührte die Benennung „populus." Die Stände theilten
sich in 2 Kammern oder Tafeln, die der Magnaten und Prälaten, und


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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 238

die der Stände (aus den adeligen Repräsentanten der Koniitate und den
Abgeordneten der königl. Städte bestehend). Der Reichstag (Diaeta) ward
gesetzlich aRe drei Jahre, oder so oft es die Umstände erforderten, durch
königl. Komitialbriefe nach Pressburg oder Ofen ausgeschrieben. Der
Adel allein besass das Recht der persönlichen Freiheit, des Güterbesitzes
und der Steuerfreiheit, und war verpflichtet, auf den Fall eines Krieges
persönlich in's Feld zu ziehen, oder ein „Banderium" zu stellen. Der
ungarische Bauer war wenig mehr als ein Leibeigener. Ausser den
eigentlichen Staatsabgaben, die er mit den Städten zu tragen hatte, musste
er an die Geistlichkeit den Zehnten, und an den Grundherrn den 9. Theil
aller seiner Produkte entrichten und ausserdem noch für ihn jährlich 104
Tage lang arbeiten oder frohnden. Alle Bemühungen der österreichischen
Regierung, die Lage des gedrückten Landmannes und des Bürgers zu ver-
bessern, scheiterten an dem Widerstande des Adels: obwohl die schroif-
slen Bestimmungen der Reichsverfassung faktisch nicht mehr durchge-
führt werden konnten, bestanden sie im Wesentlichen doch fort, und beim
Reichstage hatten die Prälaten, Magnaten und der Adel, obgleich die
königl. Städte auch zu den Reichsständen gehörten, natürliche Mittel ge-
nug, um sich bei vorkommenden Fällen und Anträgen zu Gunsten des
steuerpflichtigen Volks die Stimmenmehrheit in der Ständetafel zu sichern.
Eifersüchtig auf ihre Rechte, suchte eine Partei des ungarischen Volks
sich der ihr lästigen Bevormundung der österr. Regierung zu entziehen,
und trat 1848 ihr off'en entgegen. In Folge dieser, im Sept. 1849 be-
endigten Revolution, verlor Ungarn seine bisherige exceptionelle SteRung
und Verfassung, und wurde den andern Kronländern gleichgestellt. Die
dem k. k. Ministerium des Innern untergeordnete politische Verwaltungs-
behörde wurde durch allerhöchste Entschliessung vom 10. Jan. 1853 neu
organisirt. Das Land wurde für die politische Verwaltung in folgende 5
Verwaltungsgebiete, diese in 43 Komitate, die Komitate wiederum in 246
Stuhlbezirke geschieden. Stadtbezirke bestehen 35.

(siehe nebenstehende Tabelle.)

Die Gebiete Pesth-Ofen (bis auf die Komitate 5-9), Oedenburg und Press-
burg, werden im gemeinen Leben als Nieder-Ungarn, die Gebiete
Kaschau, Grosswardein, und die Komitate 5—9 von Peslh-Ofen als Ober-
Ungarn bezeichnet. Der Vorstand der Statthalterei ist ein Civil-
und Militärgouverneur, und zerfällt diese Landesbehörde in 5 Statt-
halterei-Abtheilungen (mit Statthalterei-Vicepräsidenten als Vorständen)
für die 5 Verwaltungsgebiete, deren jede die, der Statthalterei obliegen-
den Amtshandlungen in ihrem Verwaltungsgebiete voRzieht. An der Spitze
der Komitate
stehen die Komitatsbehörden, deren Geschäftsführung dem
Komitatsvorstande zusteht; den Stuhlbezirken stehen die Stuhlrichter vor.
Die Polizeiverwaltung untersteht den 5 Polizeidirektionen zu Pesth-
Ofen, Oedenburg, Pressburg, Kaschau und Grosswardein, unter denen 6 Be-
zirkskommissariate im Rayon, 9 exponirte Kommissariate ausser dem Rayon,
und 5 Bade-Kurinspektionen stehen. Die Rechtspflege wird durch
5 Oberlandesgerichte geübt, die in Pesth, Oedenburg, Pressburg, Eperies
und Grosswardein ihren Sitz, und 6 Landesgerichte, 31 Komitatsgerichte,
4 Bezirksgerichte, 41 städtisch delegirte Bezirksgerichte, 203 Stuhlämter
und 61 Untersuchungsgerichte unter sich haben. Urbarialgerichte erster
Instanz zur Regelung der zwischen den ehemaligen Grundherren und den
gewesenen Unterthanen und Grundholden obwaltenden Verhältnisse be-
stehen 45. Finanz-Landesdirektionen bestehen in jedem Verwal-
tungsgebiete, die zusammen 21 Finanz-Bezirksdirektionen unter sich haben.
— In militärischer Beziehung bildet Ungarn das dritte Armee-
Kommando (Landes-General-Kommando für Ungarn) zu Ofen, unter dem
General-Gouverneur. Zur K. K. Armee hat Ungarn 14 Linien-lnfanterie-
und 9 Husaren-Regimenter zu stellen. — Die bedeutendste Festung des
Landes ist Komorn; andere Festungen sind: Arad, Lepoldstadt,
Munkacs und Ofen. Die Ungarische Landesfahne siehe: Flaggen-
Atlas Taf. 2, Fig. 41. —

Neue Bewegungen in Ungarn veranlassten den Kaiser von Oester-
reich, durch Handschreiben vom 19. April 1860, den Erzherzog Al-
brecht, auf dessen Bitte, bis auf Weiteres der bisher bekleideten Stelle
als General-Gouverneur und kommandirenden General des Königreichs
Ungarn zu entheben und die Leitung der politischen Verwaltung und des
Landes-Generalkommando's daselbst dem Feldzeugmeister Ritter von Bene-
dek mit der Bestimmung zu übertragen: dass die bestehenden Statt-
halterei-Abtheilungen in eine Statthalterei mit dem Sitze in Ofen, welche
dem Feldzeugmeister unmittelbar unterstehen solle, vereinigt würden.
In Kaschau, Pressburg, Oedenburg und Grosswardein sollen einstweilen
höhere politische Beamte, mit dem entsprechenden Hülfspersonal, zu dem
Behufe zu belassen sein, dass sie, ohne eine behördliche Zwischeninstanz
. zu bilden, bei der Durchführung des neuen Organismus, insbesondere der
Komitatsverwaltungen und des Gemeindewesens, anleitend und über-
wachend mitwirken. Der Kaiser erklärt zugleich: dass es seine Absicht
sei, für die Angelegenheiten der politischen Verwaltung, sobald die neue

Komitate.

Geogr.
Qu.-M.

Stuhl- 1
Bezirke.]

Hauptort.

Einw.

I. YerwaKutiasgKblct
Pesth-Ofen.

Stadtbezirk oren ..........)

Stadtbezirk Pesth.........S

1. Pesth-Pilis ..................

2. Pesth-Solt...................

3. Stuhlweissenburg...........

4. Gran .........................

5. Borsod .......................

6. Heves ........................

7. Szolnok .....................

8. Csoagrad ....................

9. Jazygien mid Kumanien •••

3,43

99,11
92,,,
74,,1

34,02
64,13
62,-,,
51,98
60,30
90,05

- 1
7
6

4

3

5

4
3
7

6

Ofen (Buda) .........................

Pesth (Pesium).......................|

Ofen (Buda) ..........................Î

Kecskemet (Ketskemet) .............

Stuhlweissenburg (Szekes-Fejervar)

Gran (Esztergom) ...................

Miskolcz ..............................

Erlau (Eger) ........................

Szolnok ...............................

Szegedin ..............................

Jass-Bereny ..........................

58,372
131,705

32.308
14,971
9,850
16,435
18,154
10,617
50,244
16,853

Gebiet Pesth-Ofen ......

633,76

45

Ofen (Buda) .........................

58,372

II. Verwaltungsgebiet
Ocdeiiburg.

Stadtbezirk Oedenburg .....

1. Oedenburg ..................

2. Wieselburg ..................

3. Raab.........................

4. Veszprim ....................

5. Zala (Szalad) ...............

6. Eisenburg....................

7. Somogy (Sümegb)...........

8. Baranya .....................

9. Tolna........................

1,38
58,70
38
,46
24,,1

76,35

74,8'>
91
,48
119,3,
92,38
67,03

8
3
3
5
8
10
7
7
5

Oedenburg (Soprony)................

Ungar. AUenburg (Magyar-Ovar) ---l

Raab (Györ) .........................j

Veszprim..............................i

Szala-Egerszegli .....................

Steinamanger (Szombathely)........

liaposvar ...............-.............

Funfkirchen (Pees)..................

Szekszard (Sexard) ..................

16.274
2,800

16,200

11.275
4,200
4,200
4,000

15,690
9,700

Gebiet Oedenburg........

644,6T

56

Oedenburg ............................

"Ï672 7 4

III. VerM'altungsgebiet
Pressburg.

Stadtbezirk Pressburg ......

1. Pressburg....................

2. Ober-Neutra ................

3. Unter-Neutra................

4. Trencsin.....................

6. Arva-Thuvocz ...............

6. Liptau ......................

7. Zohl (Sohl) .................

8. Bars..........................

9. Komorn......................

10. Honth........................

11. Keogrüd .....................

1,51
58,87
54,70
76
,66

75.38

58.39
41,01
51,38
44,,4
41,16
46,«
80,,1

6

7

8
S
3
3
5
3
5
7

Pressburg (Posony) ..................

Tyrnau (Nagy-Szombath) ...........

Neutra (Nyitraj .....................

Trentschin (Trencsin) ...............

Szent-r^arton (St. Martin) ..........

Szent-Miklos (St. Nikolai) ..........

Neu-Sohl (Besztercze Banya) .....

Avanyos-Maroth......................

Komorn (Komarom) ................

Ipoly-Sagh............................

B.-ilassa-Gyarmath....................

42,178
8.000
5,500
; 3,600
2,000
2,000
8,000
1,600
9,800
1,600
4,600

Gebiet Pressburg ........

630,j.j

57

Pressburg .............................

12^,178

IV. Verwaltungsgebiet
Kaschau.

Stadtbezirk Kaschau........

1. AbuJ-Torna..................

2. Gönor .......................

3. Zips .........................

4. Säros .........................

5. Zemplin .....................

6. ünghvär .....................

7. Beregh-Ugocsa..............

8. Marmaros....................

1,26
60,28
73
,28
67,15
69,10
112
,45
55,18
89,03
189
,07

6

5
7

6
10

4
7
7

Kaschau (Kossice)....................

Rmna-Szombath (Gr. Steffelsdorf)

Leutschau (Löcse) ...................

Eperies (Pressow) ...................

Satorallya Ujbely ...................

Unghvàr ...............................

llunkatsch (Munkacs)................

Szigeth ...............................

13,034
î 8,300
5,800
9,000
7,000
6,600
5,800
8,000

Gebiet Kaschau..........

716,36

52

Kaschaii...............................

13,034

V. Verwaltungsgebiet
Grosswardein.

Stadtbezirk Grosswardein .■■

1. SUid-Bihar...................

2. Nord-Bihar..................

3. Szathmär ....................

4. Szabolcs .....................

5. Bökes-Csanad ...............

6. Arad.........................

0,,i
152
,18
117,38

107,34

55„8
105,92
101,58

7

5
7
4
7

6

Grosswardein (Nazy-Varad).........

Debreczin ............................

Szathmär-Nemethy ..................

Nagy-Kallo ...........................

Gyula .................................

Alt-Arad (Q'-Arad) ...................

21,221
30,906
10,552
5,900
15,349
19,564

Gebiet Grosswardein.....

639,-4

36

jGrosse ardein ........................

; 21,221

Organisirung der Statthalterei in das Leben getreten sein würde, Komi-
tatsverwaltungen einzuführen, und denselben, nach Art des vormals be-
standenen Systems, Komitatskongregationen und Ausschüsse in den den
gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Zusammensetzungen und Wir-
kungskreisen, beizugeben; und befiehlt, im Einklang mit diesen Ver-
fügungen, dass, nachdem die Gemeindeordnung und die Komitatsverfas-
sung in Wirksamkeit getreten sein werden, die Anträge in Betrefl" eines
Landtags vorbereitet werden sollen, damit das in allen Kronländern ein-
zuführende Prinzip der Selbstverwaltung durch Orts-, Bezirks- oder Komi-
tatsgemeinden, durch .Landtage und Landtagsausschüsse auch im König-
reich Ungarn zur Geltung gebracht werde. - Die nähern Instruktionen
in Bezug auf die Durchführung der hier angegebenen Maassregeln sollén
durch die Minister der einzelnen Departements mitgetheilt werden. —
Mit dem 1. Juli 1860 tritt die Statthalterei Ungarns in's Leben,
und wird damit die Wirksamkeit der bisherigen fünf Statthalterei-Ab-
theilungen und des General-Gouvernemenls gleichzeitig eingestellt. —


Paü Köni^reieli iMaliKieii und liOdoittei-lesi, da^ Grom^
lierzo^tliiim Krakau uiid die Heraso^i^liiuiier

Auschwitz uiid %atoi%

Oescliiclite. — Gahzien (eigentlich Ha Ii cz, d.i. Salzland),
ursprünglich
Roth russland, gehörte von alten Zeiten her zu Russland
und war von Russen bewohnt. Als Jaroslaw L, der Sohn des russischen
Grossfürsten Wladimir des Grossen, von 1019-1054 Rothrussland be-
herrschte, war dieses grösser als später, und lag zum grössten Theil im
heutigen Russland selbst. Unter Jaroslaws Söhnen wurde es in verschie-
dene Fürstenthümer getheilt, und einer dieser Prinzen erhielt Galizien
(Halicz), der andere Lodomerien (Wladimir). König Ladislaus von
Ungarn brachte 1084 einen Theil von Rothrussland unter seine Botmässig-
keit, und von da an gehörten Galizien und Lodomerien abwechselnd, und
Von Beia IV. an bis auf Sigismund ununterbrochen zu Ungarn; bis

Bromme's Hand-Atlas. — tlnjarn, GaUzien etc. b.

1390 die Polen gewaltsam davon Besitz nahmen. Von Bela's IV. Zeiten
an führten die Könige von Ungarn nur Titel und Wappen von Galizien
und Lodomerien, bis 1772, bei der ersten Theilung Polens, Maria Theresia,
als Königin von Ungarn, wieder in den wirklichen Besitz des Landes ge-
langte. Bei der dritten Theilung Polens, 1795, wurde Galizien durch den
nachmaligen (1846 wieder aufgelösten) Freistaat Krakau und die pol-
nischen Wojwodschaften Krakau, Sandomir, Lublin und Podlachien ver-
grössert, und daraus Westgalizien (mit 15 Kreisen) gebildet, der 1772
an Oesterreich gekommene Theil nun aber als Ostgalizien (mit 16
Kreisen) bezeichnet. Durch den Wiener Frieden von 1809 musste Oester-
reich das 1795 Erworbene (Westgalizien), sowie die wichtigen, bereits


-ocr page 228-

26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 6

1772 erworbenen Salzfl'erke von Wielicza an das damalige Grossherzog-
thum Warschau, und einige Distrikte von Ostgalizien an Russland ab-
treten. Im Jahre 1815 erhielt Oesterreich die ostgalizischen Distrikte von
Russland und die Salzwerke von Wielicza zurück; aus einem kleinen
Theiie Westgaliziens wurde der Freistaat Krakau gebildet, und der grössere
Theil mit dem von Russland in's Dasein gerufenen Königreich Polen ver-
einigt. 1846 wurde der Freistaat Krakau GaRzien einverleibt, und 1849
die Bukowina, die bis dahin einen Kreis des Landes gebildet hatte, zu
einem Kronlande mit selbstständiger Provinzialverwaltung erhoben und in
administrativer Hinsicht von Galizien getrennt. —

Das JLand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Königreich
Galizien und Lodomerien, zwischen dem 48»—500 40'NBr. und 36050'
bis 44010' OL. gelegen, und im N. und NO. von Russland, im SO. von
der Bukowina, im S. von Ungarn, und im W. von Oesterreichisch- und
Preussisch-Schlesien begrenzt, bildet den nordöstlichen Theil der Oester-
reichischen Monarchie, nnd hat im W. den Bialafluss, im S. die Karpathen,
im NW. die Weichsel und im 0. den Podhorcefluss zu natürlichen Scheide-
linien. Der Gesammtflächeninhalt des Landes umfasst 1,422,56 geogr.
(oder 1,360,66 österr.) Qu.-Meilen, (1857) mit 4,612,116 Einwohnern, hat
mithin 3,370 Seelen auf der österr. Qn.-Meile. Die in administrativer
Beziehung zu Galizien, aber politisch zum Deutschen Bunde ge-
hörenden Herzogthümer Auschwitz und Zator, deren Grösse und Be-
völkerung in dieser Zahl inbegrifl"en sind, umfassen 36,75 Qu.-M., (1857)
mit 173,682 Einwohnern. Die seit 1846 einverleibte Repitblik Krakau
umfasste zur Zeit ihrer Auflösung
22,3 Qu.-M. mit nahe an 150,000 Be-
wohnern. —

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Gali-
zien ist theRs Hochland, theüs Tiefland. Das erstere nimmt den Süden,
das letztere den Norden des Landes ein, und steigt vom Hochgebirge der
waldreichen Karpathen im S. durch Berg- und Hügelgegenden zu völliger
Ebene herab, welche Sand und Moräste zum Theil unfruchtbar machen.
Das Hochland ist der Nordabhang der Beskiden, der Centraikar-
pathen und des karpathischen Waldgebirges; das Tiefland ein
Theil der grossen osteuropäischen Tiefebene. Innerhalb dieser letztem
erheben sich die Fortsetzungen der uralisch-karpathishen Land-
höhe, im Osten der Weichsel als podolische Landhöhe, im Westen
als Tarnowitzer Platte. Die Beskiden treten aus Schlesien her-
über mit dem SolowiHora, der bis 2,396' aufsteigt, erheben sich aber
zu bedeutenderen Höhen. Der Hochgebirgscharakter ist bei ihnen deut-
Rch ausgesprochen, und auf ihrem Rücken steigen verschiedengeslal-
tete hochzackige Gipfel empor, unter denen der BabiaGura 5,500'Höhe
erreicht. Das Thal des Dunajec trennt die Beskiden von den Central-
karpathen oder Tatry, die in ihren unteren Theilen durchgehends
mit dichten Waldungen bedeckt sind, in den höheren Regionen aber nur
steile rauhe Berggruppen zeigen, die nur mit Moosen, Flechten und
Krummholz überwachsen sind. Die galizischen Centraikarpathen erreichen
nicht die Höhe der auf der ungarischen Seite gelegenen, sind aber hin-
sichtlich ihrer Beschafl'enheit denselben gleich. Die höchsten Punkte der-
selben in Galizien sind: der 7,872' hohe Krywan, dicht an der ungari-
schen Grenze, dessen Spitze auf der Nordseite senkrecht abgebrochen,
einen Abgrund von 4,090' bildet, und der Rohats, der bis 6,675' auf-
steigt. — Das karpathische Waldgebirge (Werchowyna) streicht
in südöstlicher Richtung bis an die Quellen des Czeremosz, und bildet in
seinem Rücken einen fortlaufenden Kamm. Das Gebirge, welches steil,
trümmervoll und ungastlich ist, fällt zuerst gegen Galizien jäh ab, breitet
sich dann aber in allinähliger Senkung bis an den Dnjester aus, so dass
nur mehr Hügelgruppen die rechte Thalwand des Stromes bilden. Der
höchste Gipfel des Gebirges, die Czerna Gora, steigt bis auf 4,800' —
Die Pässe der galizischen Gebirge liegen sämmtlich bei 3,000'. Die be-
deutenderen sind: der Dukla-, Uszok- und Ver ecz ka-Pa ss ; minder
wichtig sind: der Raycza- oder Ryczerk a-Pass, der Pass von
Neumarkt, der Grab- und Delatyn-Pass. - Die gaRzischen
Thäler sind sämmtlich kurze Querthäler. Die Verbindung zwischen
den Karpathen und der podolischen Landhöhe vermitteln die mazuri-
schen Hügel, welche das ganze Land zwischen den Beskiden-Vorber-
gen bei Bochina bis an den Dnjester erfüllen. Die Thäler der Landhöhe
sind tief und steil eingeschnitten. Die Landhöhe selbst, welche den Cha-
rakter eines wellenförmigen Plateau's hat, erhebt sich um Lemberg in
einzelnen Hügeln bis 1,000'. An der Weichsel ist der Boden ganz flach,
und enthält neben ausgedehnten Weideplätzen und fruchtbaren Getreide-
feldern auch Lehmhügel und Moräste. Die Tarnowitzer oder polni-
sche Platte gehört nur in der Umgebung von Krakau mit ihren öst-
lichen Abhängen zu Galizien, und erhebt sich mit ihren Terrainwellen bis
700'.— Die Ebenen des Landes sind ungemein ausgedehnt: die srrosse
galizische Ebene, welche im W. 9—1200', im 0. bei Zloczow 1,000'
hoch ist, hat ihre tiefste Stelle in 400', an der Mündung des San in die
Weichsel. Die durch ihre Fruchtbarkeit ausgezeichnete podolische
Ebene am Dnjester ist 750' hoch, und hat ihre tiefste SteRe an der
Mündung des Podhorce in den Dnjester mit 229'. Als eine eigenthüm-
liche Naturerscheinung sind die im Stanislauer, Czortkower und Kolo-
meaer Kreise befindRchen Erdkelche (Erdtrichter — Zabadliny) zu er-
wähnen. —

In hydrographischer Beziehung gehört der grössere Theil Ga-
liziens zum Gebiet der Ostsee, der kleinere zu dem des Schwarzen Meeres.
Die meisten der Flüsse und Bäche entspringen in den Karpathen und
strömen theils der westlichen, theils der östlichen Abdachung zu. In der
erstem ist die Weichsel, in der letztern der Dnjester der Hauptfluss.
Die Weichsel (Wisla), ein schifl'barer Strom, entspringt in den Kar-
pathen Schlesiens, bildet die Grenze zwischen Preussisch-Schlesien, Polen
und Galizien, tritt bei Popowice nach Polen über, nimmt gegen 120 Flüsse
in sich auf, zu denen in Galizien die Skawa, Sola, der Dunajec
(mit dem Poprad), die Rpba, Wisloka, der San und Bug gehören,
und mündet, nach einem Lauf von 134 Meilen (45 Meilen in Oester-
reich), bei Danzig durch mehrere Arme in die Ostsee. Ihr Gebiet be-
tragt im Ganzen 3,540 Qu.-Meilen, davon 730 in Oesterreich; ihr FaR
in GaRzien 10' auf die Meüe. Der Dnjester, der bedeutendste Strom
im Osten Galiziens, entspringt im Waldgebirge, strömt nach Südosten,
wira schon im stryer Kreise schifl-bar und tritt bei Okopy, nachdem er
37 JNetienflusse und Gebirgswasser (darunter den Stryi, die Lomnica,
Bistritza, den Podhorce, Sered und die Strypa) aufgenommen,

nach Russland über. Nach einem Lauf von 152 M. (davon 62 in GaR-
zien) ergiesst er eich bei Akkerman in das Schwarze Meer, wo er einen
ansehnRchen Busen (Ovid's See) bildet. Sein Bett ist 1,000' breit, seine
Tiefe 6—8', sein Gebiet 1,440 Qu.-M. (davon 600 in Oesterreich). — Von
geringerer Bedeutung als diese beiden Hauptströme ist der Pruth, der
in den Karpathen entspringt, in die Moldau übergeht und bei Galacz in
die Donau mündet. Sein Gebiet in Galizien beträgt 86 Qu.-M. Ausser
diesen gibt es noch eine Menge kleinerer Flüsse und Bäche, welche mei-
stens den Karpathen entspringen und die genannten grösseren Flüsse
speisen. Unter ihnen ist die Wisznia zu bemerken, die in den Sümpfen
bei Rudkl entspringt und bei Jaroslau in den San mündet, da sie zum
Verbindungsmittel des San und Dnjester, und hierdurch zur Herstel-
lung eines Kanals zwischen dem Baltischen und Schwarzen Meere
ausersehen war. — Seen trifft man im Niederungslande Galiziens nicht,
wohl aber ansehnliche und fischreiche Teiche, die einen Gesammtflächen-
raum von 94,089 Joch bedecken; die bedeutendsten derselben sind: der
Tarnopoler, Brzezaner, Grodeker und Janower Teich. Merkwürdige Al-
penseen (18 an der Zahl, die von den Schneemassen und heftigen Ge-
witterregen gefüllt werden), Meeraugen (Staw', Plesso) genannt, welche
an Umfang unbedeutend, aber sehr tief sind, findet man in den Centrai-
karpathen. Der grösste ist der Fischsee, im Sandecer Kreise, in 4,000'
Höhe, der 4,200 Schritt im Umfange und 192; Tiefe hat, und eine Stunde
von ihm entfernt, etwa 1,000' höher, der schwarze See, der noch
weit tiefer ist, — Sümpfe sind ungemein zahlreich, und fast alle gali-
zischen Flüsse bilden Sümpfe. Die bedeutendsten sind: der Borysumpf,
in den Centraikarpathen auf der Wasserscheide zwischen der Ostsee und
dem Schwarzen Meere, und die Sümpfe an der Weichsel, dem San,
Bug, mit 159 M. Oberfläche, am Dnjester u. s. w. — Mineralquel-
len besitzt Galizien über hundert; die vorzüglichsten sind: die Schwefel-
quellen von Konopkowna, Lubien, Szklo, die eisenhaltigen QueRen in
Krynica und Szczawhica, und die Jodquelle bei Zwonicz. —

Obwohl in der Mitte der gemässigten Zone gelegen, hat Galizien
doch ein viel rauheres Klima als Mähren, Böhmen und das nördliche
Ungarn, mit denen es sich fast unter gleichen Breitengraden befindet.
Im S. von den Karpathen umsäumt, ist das Land dem Nordwinde bioss-
gegeben, kann aber im ARgemeinen gesund und dem Fortkommen der
Pflanzen- und Thierwelt nicht ungünstig genannt werden. Mit Ausnahme
der Karpathen und weniger andern Gegenden hat Galizien einen sehr
fruchtbaren Boden, der aber im Ganzen nur schlecht bebaut ist. Die pro-
duktive Bodenfläche beträgt 1,193 Qu.-M., von denen 555 Qu.-M. auf
Aecker fallen. Waldungen sind im Ueberfluss vorhanden. An Wild, Ge-
flügel und Fischen ist kein Mangel; Bären und Wölfe hausen noch in den
Gebirgen- — Der Metallreichthum ist nur mittelmässig, doch findet man
ausser Eisen auch Blei, Zink und andere unedle Metalle; dagegen sind
nur wenige Länder so reich an Steinsalz wie GaRzien (in den Salzberg- ;
w-erken Wielicza und Bochnia). — . ;

Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Einwohner-
zahl Galiziens betrug nach der Zählung vom 31. Okt. 1857: 4,612,116 !
Seelen, sollte aber, wenn die Angaben früherer Jahre richtig gewesen,
sich ^veit höher belaufen, da das Land bereits 1846. 4,734,427 Einwohner
zählte, und die jährliche Zunahme der Bevölkerung, nach dem Mittel von
1840—46, zu 1.279 Prozent angenommen wurde. Nach offizieRen Angaben j
(Zählung von 1851) betrug die Bevölkerung 1851: 4,555,477; 1852, nach '
der Wahrscheinlichkeitsberechnung des k. k. statistischen Bureau's, 4,823,100,
und 1854, nach eben demselben, sogar 5,056,647 Seelen, die nach der
Abstammung in: 4,650,300 Slaven, 64,500 Deutsche, 340,000 Juden
und 1,900 Armenier geschieden [wurden. — Die mittlere Zahl der Ge-
burten wird auf 202,000 (104,000 männliche, 98,000 weibliche), die
Zahl der Todesfälle auf 156,000 (80,500 männl., 75,500 weibl.), die
der Trauungen auf 42,000 angenommen. — Die Zahl der Wohnorte
Im Königreiche beläuft sich auf 6,274 (mit 705,782 Häusern), und be-
steht in 95 Städten, 193 Marktflecken, und 5,986 Dörfern. Hauptstadt
OstgaRziens ist Lemberg mit 69,273, Westgaliziens Krakau mit 52,261
Einwohnern. Andere bedeutende Städte des Landes mit mehr als 10,000
Einwohnern sind: Brody mit 17,940, Tarnopol mit 16,850, Tarnow mit
16,400, Drohobycz mit 13,980, Kolomea mit 13,220, Stanislau mit 11,413,
Sambor mit 10,902, Zloczow mit 10,500, Przemysl mit 10,315 und Jaros-
lau mit 10,123 Einwohnern. —

Religionsversehiedenheit, kirchliehe Verhältnisse. — Dem
Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern des Königreichs: 2,067,292
der
römisch-katholischen, 2,129,764 der griechisch-katholischen, 79 der
griechischen nichtunirten Kirche an; Protestanten augsburger Konfession
zählt man 23,346, helvetischer Konfession 1,239, Bekenner anderer Sek-
ten 306 und Juden 333,451. Bemerkenswerth ist, dass Galizien von aRen
Kronländern der Oesterreichischen Monarchie relativ und absolut die mei-
sten Juden zählt; sie machen hier mehr als ein Drittel der ganzen jüdi-
schen Bevölkerung des Kaiserstaats aus, und bilden an einzelnen Orten
(wie in Brody) die Mehrheit der Bevölkerung, oder wenigstens eine an-
sehnliche Minderheit (wie in Lemberg, wo deren 22,448 sind). — Die
römisch-katholische Kirche steht unter dem Erzbischof von Lem-
berg und den Bisthümern Przemysl und Tarnow; das Bisthum Krakau ge-
hört zur Warschauer Erzdiöcese. Sämmtliche Bisthümer (einschliesslich
des Krakauer) zerfallen in 81 Dekanate, 789 Pfarreien und 104 andere
selbstständige Seelsorgestationen, und zählen 3,394 Weltpriester und
848 Ordensgeistliche. Die griechisch-katholische Kirche hat 1 Erz-
bisthum zu Lemberg mit 1 Bisthum zu Przemysl, und bÜdet 2 Diöcesen
mit 88 Dekanaten, 1,449 Pfarreien, 447 andern selbstständigen Seelsorge-
stationen, 2,132 Weltpriestern und 86 Ordenspriestern. Die evangelisch-
lutherische Kirche hat (mit der Bukowina) 3 Seniorate, 20 Pfarreien
and 21 Geistliche in der Seelsorge; die evangelisch-reformirte
Kirche 3 Pfarrelen mit 3 Geistlichen. Die geistlichen Angelegenheiten
der Juden werden von Rabbinern besorgt, welche von den Gemeinden
auf eine bestimmte Zeit gewählt werden.

Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Der Volksunterricht
steht hinter andern österreichischen Ländern noch zurück, doch bestehen
bereits 39 Erziehungsanstalten, in denen die Zöglinge Verpflegung finden,
2,310 Volksschulen (darunter 71 protestantische und 6 israelitische) mit
2,997 Lehrern und Lehrerinnen und (ohne Krakau) 82,748 schulbesuchen-
den Kindern, und 814 Wiederholungsschulen mit 20,132 Schülern. Die
Zahl der schulfähigen Kinder beträgt 596,233. Für höhere
Wissenschaft-


-ocr page 229-

26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 240

liehe Bildung sorgen im Krakauer Yerwaltungsgebiet 5, im Lemberger 9
Gymnasien, zusammen mit 205 Lehrern und 3,674 Schülern, eine Uni-
versität zu Lemberg (gestiftet 1784), mit 33 Professoren und Docenten
und 610 Studenten, und eine Universität zu Krakau (gestiftet 1343), mit
48 Professoren und 205 Studenten. Zur Heranbildung des römisch-katho-
lischen Klerus bestehen, ausser den theologischen Fakultäten an den
Universitäten, 2 bischöfliche Seminarien und 1 Klosterhausstudie. Deutsche
Realschulen bestehen 2, mit
20 Lehrern; 2 technische Akademien zu Lem-
berg und Krakau; 1 chirurgische Lehranstalt zu Lemberg, und 1 Hebam-
menschule zu Krakau. — Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen be-
stehen 29, Buchdruckereien 23, und lithographische .Anstalten 5. Eine
Malerakademie ist zu Krakau, und ein Musikkonservatorium zu Lemberg.

Physiscli-teclinische Kultur. — Die Landwirthschaft ist
eine der wichtigsten Erwerbsquellen des Landes, obwohl sie noch nicht
so rationell wie in Böhmen, Mähren und Oesterreich unter der Enns be-
trieben wird. Von den 11,932,778 Joch der produktiven Oberfläche wer-
den 5,551,456 Joch als Ackerland, 1,766,759 als Wiesen und Gärten,
1,143,922 als Weiden, und 3,470,641 Joch als Waldungen benutzt. Der
Düngung wird bis jetzt nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Getreide
wird in Menge gebaut; Hafer und Gerste sind die Hauptprodukte des
Ackerbaues; von Hafer werden jährRch im Durchschnitt 14,231,000, von
Gerste 10,118,000, von Roggen 7,579,000, von Weizen und Spelz 2,685,000,
von anderem Getreide 2,250,000 Metzen gewonnen. An Hülsenfrüchten
(Erbsen, Fisolen, Bohnen und Linsen) werden jährlich 1 MiR. wiener
Metzen erzeugt; Kartolfeln jährlich über 28 Mill. Metzen erbaut. Kleeheu
werden über 16 Mill. Centner, Flachs 266,200, Hanf 485,000, Leinsamen
74,000, Hopfen 1,700, und Tabak 117,000 Centner gewonnen, und an
Handelspflanzen ausser den genannten, Kümmel, Fenchel, Anis, Weber-
karden, Mohn und Rhabarber gebaut. Obst wird für den eigenen Bedarf,
Wein gar nicht gewonnen. Die gewonnene Futtermenge an Wiesenheu
wird auf 45 .Mill. Centner geschätzt.

Die Viehzucht ist von ungemeiner Wichtigkeit. Für die Pferde-
zucht wird viel Sorge getragen; die Zahl der Pferde betrug 18ol:
530,554. Die Rind Viehzucht und die damit verbundene Milch wirth-
schaft ist von grosser Bedeutung; die Rinderrasse ist ein grosser, hoch-
stämmiger, weisser Schlag. Mit Ausnahme des Jungviehs belief sich der
Stapel (1851) auf 1,434,826 Stück (487,693 Stiere und Ochsen und 947,133
Kühe). Die Schafzucht nimmt mit jedem Jahre überhand, 1855 zahlte
man bereits 2,140,000 Stück im Lande. Die Zahl der Ziegen betrug
(1851) '21 000, die der Schweine 675,000; an Federvieh aller Art waren
71/2 Mill Stück vorhanden. Bienenstöcke zählte man 195,000 Stück, die
20,130 Centner an Wachs und Honig Referten. Seidenbau wird nicht be-

trieben^^^ Waldbau ist in den Karpathen sehr ansehnlich; Holzmangel
ist nur in den Ebenen. Der jährliche Holzertrag wird auf 3V2 Mill. wie-
ner Klafter geschätzt. Die Jagd ist immer noch von Bedeutung. Bären
kommen noch in den Karpathen, und Wölfe, auf deren Erlegung Prämien
gesetzt sind, zur Winterszeit in allen Theilen des Landes vor; Füchse
sind häufig, Luchse jetzt eine seltene Erscheinung;. Biber kommen noch
an einigen Flüssen vor. Die Fischerei wird meist als Nebenbeschäfti-
gung betrieben. Blutegel werden in mehreren Sümpfen gefunden, und
die sogenannte polnische Cochenille häufig am Weggrase gesammelt und
zur Farbe verwendet. — Der Bergbau ist, mit .Ausnahme des Salz-
baues, gegen andere österr. Kronländer, von keiner grossen Bedeutung.
Die Ausbeute an Roheisen betrug (1854) 60,626, die Erzeugung von Guss-
eisen 32,702 Centner. Hochöfen sind 14, Kupel- und Flammöfen 2 im
Lande. Zink und Galmei flnden sich meist im Krakauer Gebiete; Zink
wurde (1854) 12,977, Galmei 43,011 Centner gewonnen. Von brennbaren
Fossilien betrug die Ausbeute: an Steinkohlen 1,265,887, an Schwefel
16,022 Centner; Bergöl wird in der Nähe der Salzflötze gefunden, und in
den Niederungen etwas Bernstein gegraben. Von nutzbaren Steinarten
findet, man Schleif- und Feuersteine, Marmor und Alabaster, Quarz, Feld-
spath Gyps. — Die Salzproduktion wird vom Staate betrieben und ge-
währte (1854) 572,602 Centner Sud- und 1,242,762 Centner Steinsalz. —

In Bezug auf Gewerbthätigkeit steht Galizien zwar den west-
lichen Theilen der Monarchie nach, dennoch fehlt es nicht an blühenden
Industriezweigen, unter welchen im westlichen Theile des Landes die
Leineweberei, im östRchen die Branntweinbrennerei den ersten Rang ein-
nehmen; auf diese folgen: die Tuchmanufaktur, die Gerberei, Papierfabn-
kation, Glasbereitung, Zucker- und Pottaschsiederei, die Fayence- und
Thonwaarenfabrikation. Wachs- und Leinwandbleichen sind in allen 1 hei-
len des Landes. Im Ganzen bestehen 234 Fabriken und Manufakturen.
Papiermühlen zählt man 18, Zuckerfabriken 3, Bierbrauereien 296, Brannt-
weinbrennereien 1,042, Tabaksfabriken 3, Eisen- und Stahlhämmer 14,
Glashütten 16, und 2 Glasfabriken.- Die gewerbreichsten Städte des Lan-
des sind Lemberg, Brody, Krakau und Biala.

Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel Galiziens be-
steht hauptsächlich in der Ausfuhr von Rohprodukten, Ochsen, Wachs
und Honig nach Ungarn, Mähren und Oesterreich, von Getreide, Salz,
Holz, Leinwand, Garn und Seilerwaaren nach Polen und Preussen, und
im Transitohandel mit FeRen, WoRe, Talg etc. Seinen Bedarf an
Manufakturen und Kunstprodukten bezieht das Land fast ganz aus den
deutsch-österreichischen Provinzen, was den Handel im Ganzen mehr pas-
siv stellt. Die vorzüglichsten Handelsstädte sind Lemberg und Brody. —
Ein
treffliches Strassennetz befördert in Galizien die Verbindung. Zwei
Parallelstrassen durchziehen den Staat von Westen nach Osten; die erste,
die sogenannte Wiener Strasse, geht von Biala über Kenty, Wadowice,
Bochnia, Tarnow, Pilsno, Rzeszow nach Jaroslaw, Przemysl, Grodek, Lern-
berg, Zloczovv und Brody, und von da nach Russland; die zweite von
Biala südöstlich nach Seypusch (Zywiec), und von da am Fusse der Kar-
pathen in östlicher Richtung über Sucha, Jordanow, Skawa, Nova Sandec,
Gorlice nach Jaslo, Krosno, Rymanow, Sanok, Stare Miasto, Sambor, Dro-
bobycz etc. nach der Bukowina. Durch zahlreiche Verbindungslinien sind
beide Strassen mit einander im Zusammenhang, so dass aRe Städte des
Landes unter sich und mit den Nachbarländern in Kommunikation stehen.
Die vorzüglichsten Strassenpunkte auf der nördlichen Linie sind Przemysl
Und Lemberg, und nördRch derselben Krakau; und auf der südlichen
Linie Jaslo und Kolomea. Von Eisenbahnen durchschneidet die Os-
wiecim-Krakau-Bochnia-Tarnow-Dembica-Bahn das Land, und hat Seifen-
linien von Trzebinia-Ssczakowa zum Anschluss an die Warschauer-, und
von Ssczakowa-Myslowitz zum Anschluss an die Oberschlesische Bahn.
Bahnen zwischen Przemysl-Lemberg, Brody-Lemberg, Zaleszczyk-Czerno-
witz sind projektirt. — Münzen, Maass und Gewicht, siehe Oester-
reichische Monarchie, Taf. 20, S. 10 u. ff.

»er Staat. — Galizien ist ein erbhches, dem Kaiserhause Oester-
reich gehöriges Königreich, das durch einen Statthalter (gegenwärtig
durch den Vicepräsidenten Joseph Frhrn. v. Kalchberg) verwaltet wird,
dem ein Hofrath (jetzt Ritter v. Mosch) zur Seite steht. Das W^appen
des Königreichs ist ein dreigetheilter, mit einem Mittelschild versehener,
mit der Königskrone gedeckter Schild: die obere Hälfte enthält auf blauem
Grunde zwei von Silber und Roth sechsmal geschachtete Querbalken,
wegen Lodomerien; das untere Feld links enthält in Blau einen silbernen
Adler mit dem goldenen Buchstaben Z auf der Brust, wegen Zator; das
untere Feld rechts in Gold einen rothen Adler mit dem goldenen Buch-
staben 0 auf der Brust, wegen Auschwitz; das blaue Mittelschild ist durch
einen schmalen rothen Balken quergetheilt, und hat oben eine schwarze
Dohle, und unten drei offene, goldene, oben gespitze Kronen, wegen Ga-
lizien. — Die Landes
Vertretung wird durch Landstände geübt,
die eine berathende Stimme und das Recht zu bitten und Vorstellungen
in vorgeschriebener Form haben. Höchste Behörde ist die Statthal-
terei. Zur Erleichterung der Verwaltung ist das Land in zwei Verwal-
tungsgebiete: Krakau und Lemberg, mit besonderen Landesregierungen
geschieden, diese selbst aber sind in folgende 19 Kreise und 177 Be-"
zirksämter getheilt, und zwar:

Kreise.

Flächeninhalt

Bezirks-
ämter.

üntersgs.
Gerichte.

Hauptort.

Einwohner.

Das Verwaltungsgebiet Krakau:
f Kreise:

1. Krakau.........................

2. Wadowice —..................

3. Sandec .........................

4. Jaslow.........................

5. Rzeszow.......................

6. Tarnow ........................

7. Bochnia ........................

22,30
70,0,
72,,»
57,06

82,93
69„2
43,49

5
13
10
9
11
10
9

3

4
4
3

3

4
3

Krakau ......

Wadowice •.■
Nova Sandec

Jaslo.........

Rzeszow-----

Tarnow ......

Bochnia......

52,261
3,283
6,850
2,210
6,548
16,400
6,580

Zusam. im Verw.-Geb. Krakau:

417,„

67

24

Das Verwaltunjsgeb. Lemberg;
12 Kreise:

1. Lemberg ......................

2. Stry ............................

3. Sambor.........................

4. SaDoc...........................

5. Przemysl.......................

6. Zolkiews.......................

7. Zloczow .......................

8. Tarnopol......................

9. Brzezan........................

38.03
122,09

93,50
88,37
72,70
94,18
99,55

67„6
77,63

68.04

99.05
83,49

5
9
11
11

9
10
10
9

8

2

3

4
4

3

4
4
4
3

3

4
4

Lemberg.....

Stryi ........

Sambor ......

Sanoc ........

Przemysl.....

Zolkiew .....

Zloczow .....

Tarnopol.....

Brzezan .....

Caortkow .••

Stanislau.....

Kolomea.....

69,273
1 8,142
10,902
3,195
10,315
4,300
10,500
16,850
8,230
3,675
11,413
13,220

11. Stanislau ......................

12. Kolomea .......................

9
10
9

Zusam. im Verw.-Geb. Lemberg:

1,004,55

110

42

Oberste Justizbehörde ist das Oberlandesgericht in Krakau für
Westgaüzien, und das Oberlandesgericht in Lemberg für OstgaR-
zien, die in zweiter Instanz entscheiden. Gerichte erster Instanz sind die
Kreis- und Bezirksgerichte, und als Untersuchungsgerichte für Verbrechen
und Vergehen sind in jedem Kreise besondere Bezirksgerichte bestimmt.
— Die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Landesdirektion zu
Krakau für Westgalizien, und der Finanz-Landesdirektion zu Lemberg
für Ostgalizien und die Bukowina. Bezüglich des Militärwesens steht
Galizien unter dem Landes-General-Kommando für Galizien und die Buko-
wina, welches zum IV. Armeekommando gehört. Das zweite Armee-Korps
desselben ist zu Krakau, das vierte in Lemberg. Zur kaiserlichen Armee
hat Galizien und die Bukowina 11 Linien-Infanterie-Reigimenter, 2 Jäger-
bataillons, 2 Dragoner- und 6 Ulanen-Regimenter zu steiler. —

Das Grossherzogthum Krakau, welches 1815 von den drei
.Mächten Russland, Oesterreich und Preussen als Freistaat in's Dasein
gerufen wurde, umfasste den gegenwärtigen Kreis Krakau. Vom Anfang
schon war der kleine Freistaat ein Herd für revolutionäre Bestrebungen
und der Sammelplatz revolutionärer Parteihäupter, die auf Wiederher-
stellung des alten polnischen Reichs hinarbeiteten. Die Krakauer selbst
nahmen 1830 und zuletzt im Frühjahr 1846 thätigen Antheil an den Be-
wegungen in Posen, Galizien und Russisch-Polen, in Folge welcher die
drei Mächte, um diesem Treiben ein- für allemal ein Ende zu machen,
die Einverleibung der Republik in den österreichischen Staatskörper be-
schlossen, welche denn auch am 16. Nov. 1848 erfolgte.

Zum Deutschen Bunde gehören von Galizien die Herzogthümer
Auschwitz und Zator. Sie Regen zwischen Krakau und dem öster-
reichisch-schlesischen Fürstenthum Teschen, und umfassen 36,75 Qu.-M.
(1857) mit 173,682 Einwohnern. Anfangs gehörten sie zu Polen, bis sie
1179 Herzog Kasimir seinem Neffen, dem Herzog Miecislaw von Ober-
schlesien und Teschen, überRess, dessen Nachkommen in ihren Titel auch
den eines Herzogs von Auschwitz (Oswieczim) aufnahmen. Herzog Ja-
nussius verkaufte 1457 und 1494 beide Herzogthümer an die Krone Po-
lens, mit welcher sie vereinigt blieben, bis der südliche Theil Polens (Ga-
lizien und Lodomerien) 1772 an Oesterreich kam. Hinsichtlich der Ver-
waltung liess sie Oesterreich mit Galizien vereinigt, in welchem sie seit
1849 die drei Bezirksämter Kenty, Wadowice und Seypusch (Zywiec) bil-
den. Seit 1818 sind sie, weil sie früher Bestandtheile von Schlesien und
demnach mittelbar auch von Böhmen gewesen, für Bestandtheile des
Deutschen Bundes erklärt worden. Zum Herzogthum Auschwitz ge-
hören die Städte: Auschwitz (Oswieczim) mit 2,640, Andrychau mit
1,080, Biala mit 5,350, Kenty mit 3,800, Myslenice mit 2,350, und
Zywiec (Seypusch) mit 3,546 Einw.; zum Herzogthum Zator die Städte
Zator mit 1,500, Wadowice mit 3,200, und Landskron mit 1,600
Einwohnern, -


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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 241

rescliiclite. — Die Bukowina (d. i. Buchenland), jetzt ein
für sich bestehendes Kronland, bildete bis zum Jahr 1849 den Czerno-
witzer Kreis Galiziens. Ursprünglich gehörte sie zu Siebenbürgen, 1482
aber vom moldauischen Fürsten Stephan Y. erobert, kam sie zur Moldau,
mit welchem Reiche sie bis 1774 vereinigt blieb. In diesem Jahre wurde
sie von den Russen erobert und von diesen an Oesterreich überlassen,
was die Pforte in dem Grenzvertrag vom 25. Febr. 1777 um so bereit-
williger genehmigte, als ihr an Oesterreichs Freundschaft, den Russischen
Eroberungsplänen gegenüber, ungemein gelegen war. Dem moldauischen
Fürsten Gregorius Ghika, der Einspruch dagegen zu erheben wagte, w-urde
auf Befehl der Pforte der Kopf abgeschlagen. Die Bukowina blieb unge-
stört bei Oesterreich, bis sie 1849 ihre eigene selbstständige Provinzial-
verwaltung erhielt. —

Mas _ Das Herzogthum Bukowina, im Südosten Ga-

liziens, zwischen 470 10'-480 40' NBr. und 42036'-44«5' OL. gelegen,
wird im N. und NW. von Galizien, im 0. von Russland und der Moldau,
im S. von der Moldau, und im W. von Siebenbürgen, Ungarn und Gali-
zien begrenzt, umfasst einen Flächenraum von 189,56 geogr. (181,31
österr.) Qu.-M., und eine Bevölkerung (1857) von 462,242 Seelen, mithin
2,549 Seelen anf der österr. Ou.-M. — Das Land ist gebirgig und wald-
reich, wird von den Vorstufen des karpathischen Waldgebirges durch-
zogen, und hat, obw^ohl südlicher als der grösste Theil Galiziens gelegen,
ein rauheres Klima und strengeren Winter als dieses. Die Hauptströme
des Landes sind der Dnjester, der Pruth, die Sereth, Suczawa, Moldawa
und Bistritza. Die Naturprodukte sind die gleichen des benachbarten
Galiziens.

l»as Volk. — Die Bewohner der Bukowina sind fast sämmt-
lich Slavischen und Rumenischen Stammes: Czechen zählt man 2,000,
Polen 4,200, Ruthenen 165,000, Rumunen (hier Moldauer genannt) 205,000,
Magyaren 6,000, Armeni^ 2,500, Israeliten 18,000; Deutsche sind nur
w^enige (im Ganzen 28—30,000) im Lande. Die Einwohnerzahl belief
sich 1846 auf 371,131,; 1851 auf 393,715; 1854 auf 430,664, und 1857
auf 462,242 Seelen. Die jährliche Zunahme der Bevölkerung wird auf
1.75 Prozent angenommen. Nach dem Geschlecht geschieden zählt man
228,138 männlichen und 234,104 weiblichen Geschlechts. Die Zahl der
Geburten beläuft sich jährlich auf 12,850 (6,620 Knaben, 6,230 Mäd-
chen), die der Todesfälle auf 8,350 (4,270 männliche, 4,080 weibliche),
die der Trauungen auf 3,105. Wohnorte zählt man im Ganzen 283,
mit 65,213 Häusern, und zwar: 3 Städte, 4 Marktflecken und 276 Dör-
fer. Hauptstadt des Herzogthums ist Czernowitz, mit 21,218 Einw.;
die beiden andern Städte sind: Suczawa (im 14. Jahrb. mit 16,000
Häusern), jetzt mit 8,000, und Sereth mit 4,500 Einwohnern. — Dem
Religionsbekenntnisse nach sind die Mehrheit der Bewohner (314,721)
Griechische, nicht unirte Christen; römische Katholiken zählt man 34,466,
griechische Katholiken 9,784 , Protestanten augsburgischer Konfession
6,700, Reformirte 574, und Juden 18,103. Die nicht unirten Grie-
chen erkennen den Patriarchen zu Karlowitz (in der serbisch-banati-
schen Militärgrenze) als ihren geistlichen Oberhirten an, und von dessen
Erzbisthum dependirt in Glaubenssachen das griechische Bisthum zu Czer-
nowitz. Unter dem griechischen Bischof stehen in der Bukowina 12 Erz-
priesterschaften, 279 Pfarreien, 260 Weltpriester, 28 Ordenspriester,
3 Klöster. — Die römisch-katholische Kirche steht unter dem Erz-
bischof von Lemberg; die evangelisc he Kirche unter einem Seniorate.

— Für die geistige Bildung bestehen 36 katholische und 14 akatholi-
sche Schulen, zusammen mit 106 Lehrern und Lehrerinnen und 5,112
Schülern, und 33 Wiederholungsschulen mit 1,588 schulbesuchenden Kin-
dern. Die Zahl der schulfähigen Kinder betrug 1854: 36,046, von denen
im Ganzen nur 6,700 die Schulen besuchten. Von Gymnasien besteht nur
Eins im Lande, in welchem Deutsch die Unterrichtssprache ist, mit 21
Lehrern und 378 Schülern. — Die physische Kultur ist von ziem-
licher Bedeutung. Von der produktiven Bodenfläche des Landes, die zu
1,330,590 Joch angenommen wird, werden 358,872 Joch als Ackerland,
30 als Weingärten, 293,853 als Wiesen und Gärten, 256,853 als Weiden,
und 420,982 als Waldungen benutzt. Haupterzeugnisse des Getreidebaues
sind Mais und Hafer. Von Mais werden durchschnittlich 1,200,000 Metzen,
von Hafer 320,000, von Roggen 260,000, von Weizen 90,000, von Gerste
80,000, von anderem Getreide 45,000 Metzen gewonnen; Hülsenfrüchte
jährlich an 24,000, Kartofl'eln 320,000 Metzen, Kleeheu an 800,000, Flachs
12,000, Hanf 24,000, Leinsamen 4,000 Centner gebaut. Der Ertrag der
Futtermenge wird auf mehr als 900 Mill. Centner, der Holzertrag der
ausgedehnten Waldungen auf 475,000 Klafter geschätzt. Die Viehzucht,
besonders die Pferdezucht, ist von grosser Bedeutung. Die Zahl der
Pferde wird auf mehr als-30,000, die der Rinder auf 156,000, die der
Schafe auf 410,000, die der Ziegen auf 52,000, und die der Schweine
auf 110,000 angenommen. Bienenstöcke zählt man 28,000, die über 1,300
Centner jährlich an Honig und Wachs liefern. Die Jagd ist noch reich;
Bären und Wölfe finden sich noch in den Gebirgen. Der Bergbau ist
unbedeutend. — Die technische Kultur ist von keinem grossen Be-
lange. Eigentliche Fabriken und Manufakturen zählt man nur 18. Die
Industrie und der lebhafte Handel ist meist in den Händen der Juden
und Armenier. — Münzen, Maass uud Gewicht wie in Oesterreich.

lier Staat. — Die Bukowina ist ein erbliches, zum Kaiserthum
Oesterreich gehörendes Kronland, welches im Nov. 1849 mit dem Titel
eines „Herzogthums" von Galizien getrennt und unter einen eigenen Lan-
des-Präsidenten (gegenwärtig dem Kämmerer Karl Graf Rothkirch-
Panthen) gestellt wurde, der die Landesregierung leitet. Sitz der Lan-
desregierung ist Czernowitz, welche Landeshauptstadt unmittelbar un-
ter der Landesregierung steht. Das Land selbst zerfällt in administra-
tiver Beziehung in ein rein politisches Bezirksamt (Umgebung von Czerno-
witz) und in folgende 14 gemischte Bezirksämter: 1. Dorna; — 2. Pu-
tilla; — 3. Wysznitz; — 4. Kimpolung; — 5. Solka; — 6. Gurahumora;

— 7. Sereth (Syreth); — 8. Waskoutz am Czeremosz; — 9. Sadaguna;

— 10. Storozinetz; — 11. Kotzman; - 12. Zastawna; - 13. Suczawa,
und 14. Radautz (Fradautz).

S« na^ lleFKO^tliiiiii ISiikt^wiiia«


4. Wojwodschaft Serbien und Temeser Hanat.

lescliickte. — Die W-oj wo dschaft Serbien, jetzt mit
dem Temeser Banat ein eigenes Kronland der Oesterreichischen Monarchie
bildend, erhielt ihren Namen nicht von dem türkischen Vasallenstaate
Serbien, sondern nach der in ihr vorherrschenden serbischen Bevölkerung,
deren Vorfahren, um dem türkischen Joche zu entrinnen, ihren Patriar-
chen Arseni Czernowich an der Spitze, 37,000 Familien stark, sich im
südlichen Ungarn ansiedelten, und hier, namentlich bei Vertheidigung des
Landes gegen die Erbfeinde der Christen, sich so verdient machten, dass
ihnen schon im Jahr 1691 besondere Begünstigungen und Rechte einge-
räumt wurden, dass sie freie Religionsübung erhielten, für die innere Ver-
waltung die Beamten selbst wählen, und an deren Spitze einen W^ojwoden
ernennen durften, der von jeder Komitatsbehörde eximirt, unmittelbar
unter der kaiserlichen Regierung stand. Aenderte sich auch im Laufe der
Zeit manches in diesen Vergünstigungen, so blieben doch die Vorrechte der
Serben von Seiten der österr. Regierung dem Weesen nach unangetastet,
und nur die Magyaren, die alle nicht-magyarischen Völker Ungarns in die
Formen des Magyarismus zu zviängen suchten, erlaubten sich Eingriffe,
denen sich übrigens die Serben eben so wenig fügten, als es die Kroaten
und Slavonier gethan. Beim Ausbruche des ungarischen Revolutionskrie-
ges nahmen die Serben entschieden Partei für die rechtmässige Regie-
rung, und so kam es denn, dass nach beendigtem Kriege in Ungarn das
von den Serben bewohnte Land (das bisherige ungarische Bacs-Bodro-
gher Komitat, das Banat und ein Theil des Syrmier Komitats
Slavoniens) eine selbstständige Verwaltung erhielt und zu einem beson-
dern Kronlande erhoben, zugleich in den grossen Titel des Kaisers auch
der eines Grosswojwoden der Wojwodina mit aufgenommen wairde. —

I9as liaud. — Die W^ojwodschaft Serbien, im Süden von
Ungarn und zwischen dem 4403O' —45058' NBr. und dem 36020' —37040'
OL. gelegen, wird im N. von Ungarn, im 0. von Siebenbürgen und der
Militärgrenze, im S. von dieser und Slavonien, und im AV. von Slavonien
und Ungarn begrenzt, hat an der Donau und der Maros natürliche Gren-
zen und umfasst einen Flächenraum von 5 4 4,98 geogr. (521.26 österr.)
Qu.-M., mit einer Bevölkerung (1857) von 1,532,251 Seelen, hat mithin
2,939 Seelen auf 1 Qu.-Meile. - Der grösste Theil des Landes gehört der
grossen ungarischen Ebene an; im Osten verzweigen sich die Ausläufer
der siebenbürgischen Karpathen, und im Süden erheben sich die
syrmischen Hügel als äussere Vorberge der Alpen. Die Karpathen
beginnen an der Südspitze des Landes mit dem Alibogberge, steigen
längs der östl. Grenze nach Norden auf, erreichen im Pojana Ruszka

4,433', im Semenik, an den Quellen der Bega, 4,458' Höhe, und verflachen
sich nach Westen zu. Die Syrmischen Hügel, eine Fortsetzung der
Karnischen Alpen, begleiten vom Illok an unter dem Namen des Werd-
nikgebirges das rechte Donauufer, steigen im Fruska-Gora bis
1,626' Höhe und enden mit dem kahlen Surduk am Buhowitzer Walde
bei Karlowitz. — Der Hauptfluss des Landes ist die Donau, welche
dasselbe in einer Länge von 33 M. durchzieht, dasselbe bei Neusatz ver-
lässt, und innerhalb des Kronlandes die Theiss, Temes und Karas em-
pfängt. Die Theiss theilt das am linken Donauufer gelegene Gebiet
in gerader Richtung von N. nach S. in 2 Hälften, von denen die kleinere
westliche die Bacska, die grössere östliche das Banat genannt werden.
Ihre Nebenflüsse im Gebiete sind: die Maros, Stranka und Bega. Die
Temes, Karas und Nera münden ausserhalb des Gebiets in die Donau;
erstere bei Pancsova. Die Donau und Theiss w-erden mit Dampfschiffen
befahren. Schifffahrtskanäle befördern die Beschiffung der Haupt-
ströme; der bedeutendste ist derBäcser- oder Fr anzens-Kanal, von
141/2 M. Länge, der von Földvdr, an der Theiss, nach Monoster-Szegh
an die Donau führt, und Lasten von 8,000-9,000 Centner trägt, der
Bega-Kanal, von 16 MeiL Länge, welcher von Facset nach Nagy-Becs-
kerek führt, ist eigentlich nur ein neugegrabenes Bett der Bega, und wird
nur von Temesvar an abwärts befahren. Von Seen ist nur derPalice-
ser Salzsee bei Theresiopel in der Bacska zu bemerken, der bei
2 Qu.-Meil. gross ist. Sümpfe sind in Menge vorhanden und kommen
meist an der Douau und Theiss vor; die bedeutendsten sind: der Hodsäg,
Gyerkeny, Fenyes, Bocsärer, Illancser, Alibunarer und Werschetzer, Mine-
ralquellen sind nur wenige im Lande; die nennenswerthesten sind das
Buziaser-, Muränyer- und Lunkanyer Wasser. — Die Produkte des
Landes sind die des benachbarten Ungarn. An Mineralien ist die W^oj-
wodina weniger reich als die Nachbarländer, und der Bergbau ist nur
auf das karpathische Bergland im Osten des Gebiets beschränkt Das
Klima ist nicht unangenehm, obwohl die Winterkälte in manchen Jahren
sehr stark, die Sommer in der Regel sehr heiss sind; in Folge der vielen
Sümpfe und Moräste ist es aber nichts weniger als gesund, und nament-
lich für Ausländer sehr gefährlich. |
Das Volk. — Die Bevölkerung Serbiens und des Banats wird, I
wie die aller österreichischen Kronländer, hinsichtlich ihrer Zahl sehr ver-
schieden angegeben. Im J. 1846 bereits zählten die Bestandtheiie des
jetzigen Gebiets 1,496,390, im J. 1851 nur 1,426,221 Seelen; 1852 ward
nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung die Zahl der Einwohner zu 1,534,800,


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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 9

Ende 1854 zu 1,574,428 angenommen, durch die Zählung vom 31. Okt.
1857 aber auf 1,532,251 bestimmt. Die Slaven bilden die Mehrheit der
Bevölkerung; nach ihnen folgen die Walachen, Deutsche und Ma-
gyaren. Serben zählte man 410,SH, Walachen 408,288, Deutsche
374,500, Magyaren 235,418, Slovaken 27,500, Bulgaren 24,350,
Ruthenen 8,202, Kroaten 5,800, Griechen 4,275, Zigeuner 13,100,
Juden 22,500. — Die jährliche Zunahme der Bevölkerung wird zu 0,9
angeschlagen. Dem Geschlechte nach belief sich 1857 die männliche
Bevölkerung auf 770,228, die weibliche auf 762,023 Seelen; die Zahl der
Geburten auf 67,982, die der Todesfälle auf 51,317. Die Zahl der
Wohnorte betrug 896, mit 103,337 Häusern; darunter befinden sich
8 Städte, 65 Marktflecken und 823 Dörfer. Hauptstadt ist Temesvär
mit 21,964 Einwohnern; andere bedeutende Städte der Wojwodschaft und
des Banats mit mehr als 10,000 Einwohnern sind: Maria-Theresiopel
mit 34,201, Zambor mit 22,683 und Neusatz mit 10,900 Einw.; grosse
Marktflecken sind: Versecs mit 18,200, Gross-Becskerek mit 15,870, Zenta
mit 15,100, Baja mit 14,850, Gross Kikinda mit 14,600, und Gross Szent-
-Miklös mit 10,500 Einwohnern. — Dem Bekenntnisse nach gehörten
von der Bevölkerung 624,839 der römisch-katholischen, 12,756 der grie-
chisch-katholischen Kirche an; Griechisch-Nichtunirte zählt man 694,029,
Lutheraner 51,724, Reformirte 26,621 und Juden 22,500 (nach anderer
Angabe nur 16,552). Die römisch-kathol. Kirche steht unter dem Bischof
von Csanad, der zu Temesvär seinen Sitz hat, und zerfällt in 21 Deka-
nate, 194 Pfarreien und 5 andere Seelsorgestationen, und zählt 264 Welt-
und 100 Ordenspriester. Die griechische nicht-unirte Kirche steht unter
3 Bischöfen (zu Temesvär, Versecs und Neusatz), zerfällt in 20 Erzprie-
sterschaften und zählt 902 Pfarreien mit 1,178 Welt- und 44 Ordensprie-
stern. Die beiden evangelischen Kirchen stehen unter den Superinten-
denturen der ehemaligen ungarischen Länder. — Ffir Schulen ist noch
nicht hinlänglich gesorgt, zwar bestehen bereits 604 Volksschulen mit
1,292 Lehrer und Lehrerinnen und 92,249 schulbesuchenden Kindern, die
Zahl der schulfähigen aber beläuft sich auf 153,045. Gymnasien bestehen
6, mit
53 Lehrern, Realschulen 2, und an theologischen Lehranstalten
1 bischöfliches Seminar und 1 Klosterstudie. Buchdruckereien sind 6,
lithographische Anstalten 5 im Lande. — Die physische Kultur ist im
Aufschwung begrilTen: die produktive Bodenfläche beträgt gegen 459
Qu.-M., wovon die Hälfte auf Ackerland fällt, daher auch in Folge dieses
Verhältnisses der Getreidebau den wichtigsten Theil der Landwirthschaft
ausmacht. Die Getreidearten gedeihen nicht nur vortretflich, sondern
einige darunter haben sogar eine grosse Berühmtheit erlangt, wie der
Banater, Syrmier und Baczer Weizen, Von Handelspflanzen werden Tabak,
Hanf, Raps etc, in Menge und zum Theil von vorzüglicher Güte gebaut;
dasselbe gilt auch vom Wein, dessen beste Sorte der Syrmier ist. Nicht
unbedeutend ist die Viehzucht, besonders die der Pferde, Schafe und
Schweine; vorzügliche Aufmerksamkeit wird der Seidenraupenzucht ge-
widmet. Die Donau und Theiss mit ihren Nebenflüssen sind ungemein
fischreich. Der Bergbau beschränkt sich auf den östlichen Theil des Ver-
waltungsgebietes, und wird auf Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Blei, Zink
und Steinkohlen betrieben. Die technische Kultur ist erst im Wer-
den, Die Industrie beschränkt sich auf die Kleingewerbe und die Er-
zeugung landwirthschaftlicher Nebenprodukte, Zu den blühenderen Ge-
werben gehören: die Hutmacherei, Kammmacherei, Seilerei, Gerberei,
Flachs- und Hanfleinwandweberei etc. Ein wichtiger Industriezweig ist
die Bereitung des Slibowitz oder Zwetschenbranntweins. Fabrikwesen
ist in Serbien und im Banat so gut wie gar nicht vorhanden, da die hier
bestehenden wenigen Fabriken nur als erste Anfänge betrachtet werden
können. — Wichtiger als die Industrie ist der Handel des Kronlandes.
Der Transitohandel von Oesterreich nach den Donaufürstenthümern,
der Türkei und dem Orient nimmt seinen Weg grösstentheils durch die
Wojwodina, welche ihrerseits wieder einen lebhaften Handel mit Rohpro-
dukten theils nach Pesth, theils nach Triest betreibt. Als Verkehrsmittel
für den Handel dienen vorzüglich die schiffbaren Flüsse und Kanäle;
Strassen sind nur wenige im Lande; die Länge der Aerarialstrassen be-
trägt nur 141 Meilen. Eine Eisenbahn von 15 Meilen Länge führt von
Temesvär über Grosskikinda nach Szegedin, und setzt Serbien mit Pesth
und Wien in Verbindung. Andere Bahnen sind projektirt. — Münzen,
Maasse und Gewicht wie in Oesterreich, s. Taf. 20, S. 10 u, ff. —

ïïer Staat. — Die Wojwodschaft Serbien und das Banat
bilden vereint ein erbliches Kronland des Oesterreichischen Hauses, das
unter einem Gouverneur als Statthalter (gegenwärtig dem Geh.-Rath Jo-
seph Sokscevits, FML.) und einem Vice-Präsidenten (Kämm. Victor
Frhr. v.Schmi d burg) steht. Sitz der Statthalterei ist Temesvär; Wap-
pen Serbiens: in rothem Felde ein schwarzer Eberskopf mit aufwärts-
gekehrtem Rüssel, aus welchem ein goldener Pfeil hervorragt. — Das
Land zerfällt in 5 Kreise, die wiederum in 29 Bezirke als Unterabthei-
lungen geschieden werden. Die drei ersten Kreise: Temesvär, Lugos
und Gross-Becskerek bilden das Temeser Banat, welches 1552
in die Gewalt der Türken gerieth nnd erst 1717 im Passarowitzer Frieden
an Oesterreich zurückgegeben, als reichsunmittelbares Land verwaltet und
1779 dem Königreich Ungarn einverleibt wurde. Die Kreise Zombor
und Neusatz bilden die eigentliche Wojwodschaft Serbien und
umfassen das bisherige Bacs-Bodrogher Komitat Provinzial-Ungarns und
einen Theil des Syrmier Komitats von Slavonien.

Kreise.

Flächeninhalt
in Qu.-M.

Bezirks-
Aemter.

Untersgs.
Gerichte.

Hauptort.

Einwohner.

Temesvär ..................

10?,84

6

3

Temesvär ..............

21,964

Lugos ......................

95,01

4

2

Lugos ..................

5,680

Gross-BecsI<erek...........

124,69

8

4

Gross(Nagy-)Becskerek

15,870

Zombor ....................

84,94

5

4

Zombor (Sommerburg)

22,683

Neusatz ....................

132,50

6

2

.^'eusatz (Ujvidék).....

10,900

5 Kreise ...............

544,58

29

15

Temesvär.............

21,964

Oberste Justizbehörde ist das Oberlandesgericht zu Temesvär,
welches in zweiter Instanz entscheidet; Gerichte erster Instanz sind: das
Landesgericht zu Temesvär, und die Kreisgerichte zu Lugos, Gross-
Becskerek, Zombor und Neusatz. Für mindere Rechtsfälle sind 6 Bezirks-
gerichte, und als Untersuchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen
15 eigene Gerichte (theils Kreis-, theils Bezirksgerichte) bestimmt. Die
Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Landes-Direktion zu Temes-
vär. Hinsichtlich des Militärwesens steht die Wojwodina und das
Banat unter dem Landes-General-Kommando zu Temesvär, welches zum
IV. Armee-Kommando gehört. Zur kaiserlichen Armee hat das Land
3 Linien-Infanterie- und 2 Husaren-Regimenter zu steRen. — Festung des
Landes ist Temesvär, die Landeshauptstadt, am Bega-Kanal. Alt-
Arad ist als Festung eingegangen. —


5« Crrti^^ftlr^teiitliiim ^£elieiil$ilrg*eii<

lesclaichte. — Siebenbürgen bildete in der frühesten Zeit
einen Bestandtheil von Dacien und wurde, ausser von Daciern, auch von
Geten bewohnt. Zu Domitian's Zeiten, der das Land der Römerherrschaft
unterwerfen wollte, herrschte hier ein unternehmender Fürst, Decebalus,
der erst von Trajan besiegt wurde. Kaiser Aurelian (270—275 n. Chr.)
räumte Dacien den Gothen ein, und im Anfange des 5. Jahrhunderts kam
es unter die Herrschaft der Hunnen, und erhielt nach 7 Heerführern der-
selben, die sieben Burgen im Lande anlegten, den Namen Siebenbür-
gen, Im 6. Jahrhundert ward das Land von den Avaren, im 9. Jahrhun-
dert von den Magyaren und den ihnen stammverwandten Szeklern
erobert, und von Stephan dem Heiligen 1002 als Provinz unter eigenem
Wojwoden dem Königreiche Ungarn einverleibt. Schon im 10. Jahrhundert
wanderten hier Deutsche ein und noch mehr, besonders Rhein- und Nie-
derländer, Thüringer, Härzer und Sachsen, rief König Geysa im J. 1143
herbei und gab ihnen grosse Vorrechte, freies Grundeigenthum und eigene
Verfassung, Das früher durch Kriege entvölkerte Land zeigte bald die
Spuren des deutschen Fleisses in Vermehrung der Städte, im Berg- und
Ackerbau. Die wichtigen Rechte der Ansiedler sicherte der goldene Frei-
heitsbrief des Königs Andreas, 1224, Während der ersten Einbrüche der
Türken in's Land, zu Anfang des 15, Jahrhunderts, fingen Zigeuner an,
sich in Siebenbürgen niederzulassen, und im J, 1520 bereits fand die
Reformation unter den hiesigen Deutschen, die sämmtlich als Sachsen
bezeichnet wurden, Eingang, Bei dem Kampfe, der nach König Ludwigs
Tode 1526 bei Mohacz um die ungarische Krone entbrannte, riss sich der
Wojwode Johann Zapolya ganz von Ungarn los, und ihm folgte auf
dem Siebenbürgischen Furstenstuhl unter anderen Step'han Batory,
Rakoczy,
Bethlen Gabor und andere siebenbürgische Edle, so dass
es erst 1687 dem Kaiser Leopold L gelang, das Land wieder unter seine
Herrschaft zu bringen, nachdem 20 Jahre vorher zahlreiche armenische
Familien aus der Moldau sich hieher geflüchtet und niedergelassen hatten.
Maria Theresia erhob das Land 176
d zu einem Grossfürstenthum. Nach
den 3 Hauptnationen, die Siebenburgen inne hatten, bestimmte sich die
Eintheilung in das Land der Ungarn, das Land der Szekler und in das
Land der Sachsen. Bis zum Jahre 1848 war die Verfassung des Landes
Wie in Ungarn: Reichsstände, die grösstentheils aus dem Adel gewählt,
Von den ungarischen Ständen aber völlig unabhängig waren, beschränk-
ten die Macht des Regenten. Im J. 1849 ward die alte Verfassung auf-
gehoben, Siebenbürgen als eigenes Kronland von Ungarn getrennt, und

Bromme's Hand-.Atlas, — Ungarn, Galizien etc, c.

die siebenbürgische Militärgrenze wieder mit dem Lande vereinigt und
unter die Civilverwaltung desselben gesteht, —

»as liaml. — Das Grossförstenthum Siebenbürgen (ungarisch
Erdely, lat, Transylvania), das östlichste Kronland der Oesterreichischen
Monarchie, zwischen 39055'—44^4' OL. und vom 45° 12'—47043' Nßr.
gelegen, wird im N, von Ungarn, im NO, von der Bukowina, im 0. von
der Moldau, im S. von der Walachei, im SW. von der banatischen Mili-
tärgrenze, und im W, von dem Temeser Banat und Ungarn begrenzt, und
umfasst einen Flächenraum von 1,102,2^ geogr. (1,054,27 österr.) Ou.-M,
mit (1857) 2,180,121 Einwohnern, enthält mithin 2,068 Seelen auf 1 Qu.-M,
— Siebenbürgen ist ein mächtiges Ber gl and, das theils an beiden Sei-
ten des Hauptzugs der Karpathen gelegen ist, theils von denselben um-
geben und von zahlreichen Verzweigungen dieses Hauptgebirges durch-
schnitten wird. Das Siebenbürgische Hochland wird in einen östlichen,
südlichen, westlichen und nördlichen Höhenzug, in das Görzenyer und
Hermänyer Gebirge und in das Mittelland geschieden. Zu dem östlichen
Höhenzug gehören: das Gyerzoer-Gebirge (Nagyhagymäs 5,529'), das
Csiker-Gebirge (Büdös 3,495') und das Beretzker-Gebirge (Lakotza 3,490').
Der südliche Höhenzug umfasst: das Burzenländer-Gebirge (Königstein
6,910', Butschatsch 7,740'), den Geisterwald (Zeidnerberg 3,962'), das
Fogara-Gebirge (Negoi 7,824', Wunatara-Butianu 7,740', Ssurul 7,064'),
das Zibin-Gebirge (Fromoassa 6,976'), und das Strellgebirge (Retjesatt
7,644'); zum westUchen Höhenzug gehören: das
Tscherna-Gebirge (Ruska
4,481'), und das siebenbürgische Erzgebirge (Bihar 5,672'); und zum
nördlichen Höhenzuge: das
Laposch-Gebirge (Ziblesch 5,601'), und das
Rodnaer-Gebirge mit dem 6,967' hohen Kuhhorn. Das Görgenyer und
Hermanyer-Gebirge steigt im Hargita 5,424' auf. Das MitteÜand, das
Plateau von Siebenbürgen, erreicht in der Koppe bei Meeburg seinen
höchsten Punkt (2,403') und hat im Mittel nicht über 1,000' Höhe, Nur
16 schmale Engpässe führen aus den Nachbarländern in das hohe und
daher für seine geogr, Lage etwas rauhe Gebirgsland, Ebenen sind
nicht sehr zahlreich, meist längs den Flüssen, und selten mehr als zwei
Meilen breit; zahlreicher dagegen sind die Thäler, und deren Schönheit
steht den schönsten Thälern der Schweiz nicht nach. AHe Hauptflüsse
des
Landes: die Szamos mit der Bisteritz, Lupos und Krassna, Aluta oder
Alt mit Ugy und Cibni, Maros mit Kokei, Strahl und Aranyos, weisse und
schwarze Koros, Schyl etc., entspringen in Siebenbürgen selbst und strö-
men in verschiedenen Richtungen der Donau zu. Die Berge sind im All-


-ocr page 232-

26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 10

gemeinen mit dicliten Waldungen und treffliclien Weiden bedeckt; an den
Vorbergen gedeiht der Wein in üppiger Fülle; die Thäler und Flächen
zeichnen sich durch Fruchtbarkeit in mannigfaltigen Abstufungen aus,
und nur wer die lachenden Thäler der Csik, Harömzseck, das Burzenland,
die Gegenden um Fagaras und Hermannstadt, die Thäler an der Maros
und der Szamos gesehen hat, kann sich einen Begriff von der Fruchtbar-
keit des Landes machen. Unerschöpflich ist Siebenbürgens Reichthum an
Mineralien; es ist gegenwärtig das goldreichste Land nicht nur in der
österreichischen Monarchie, sondern in ganz Europa. Man findet das Gold
sowohl gediegen als verlarvt, und fast alle grösseren und kleineren Flüsse
enthalten in ihrem Sande Goldkörner, nicht selten von ansehnlicher Grösse,
besonders der Aranyos, die Maros, Szämos, Körös u. a. Silber, Queck-
silber und Kupfer kommen nur in kleinen Quantitäten vor, das Haupt-
produkt des Landes aber ist Eisen, das an Güte dem Steyermärkischen
nicht nachsteht; Spiessglanz, Zinkblende, Braunstein und Galmey sind
häufig, werden aber fast gar nicht gewonnen, so wenig als der Kobalt
von Väcza, das Molybdän von Zoodt, und die Titanerze. Kalksteine, Mar-
mor, Alabaster, Mergel und Gyps findet man im grössten Ueberflusse, und
von brennbaren Mineralien: natürlichen Schwefel (am Berge Büdös), Bergöl,
Asphalt und Steinkohlen; Kochsalz ist in Menge vorhanden; natürlicher
Salmiak findet sich am Vulkanpasse, und Alaun, Bittersalz, Eisen- und
Kupfervitriol sind in verschiedenen Theilen des Landes. Die Pflanzenwelt
ist ausserordentlich reich und mannigfaltig; die Waldungen sind noch
reich an Holz und bergen noch eine Menge Wild, so wie von reissenden
Thieren Bären, Wölfe und Luchse. Die Berge tragen die herrlichsten
Alpenpflanzen und gewürzreichsten Kräuter; Schilf und Rohr wachsen
häufig an den vielen Teichen und in den sumpfigen Niederungen, am
stärksten auf den steppenartigen Heiden (Mezoseg), wo oft meilenweit
kein Baum zu sehen ist; und aRe Getreidearten, Hülsenfrüchte und Gar-
tengewächse gedeihen hier auf's Herrlichste. — Das Klima ist dem von
Ober-Ungarn gleich; der Wechsel desselben ist ungemein rasch; dennoch
gehört Siebenbürffen zu den gesundesten Ländern Europa's.

Das VolU. — Die Bevölkerung Siebenbürgens besteht der
Abstammung nach aus Wlachen (Rumuni oder Ostromanen), Ungarn
(Magyaren), Szeklern, Sachsen (Deutschen), Zigeunern, Arme-
niern, Griechen, Serben (Bulgaren) und Juden. Die Zahl dersel-
ben belief sich im J.
1842 (ohne die siebenbürgische MRitärgrenze) auf
auf
2,108,405, im Jahre 1846 (mit Einschluss der Militärgrenze) auf
2,363,261 Einwohner. Nach der Zählung von 1851 betrug sie 2,073,737,
nach der Wahrscheinlichkeitsberechnung des k. k. statistischen Bureaus
Ende
1854: 2,285,572, und nach der Zählung vom 31. Okt. 1857 nur
2,180,121, oder 2,068 Seelen auf der Qu.-Meile. Am zahlreichsten
sind die Wlachen
(1,200,000), auf diese folgen die Ungarn und Szekler
(600,000), die Deutschen (300,000), die Zigeuner (60,000), die Armenier
00,000), die Juden (7,000, n. A. 15,600), die Serben (2,000), und Grie-
chen
(1,000). Dem Geschlechte nach wiess die Zählung von 1857:
1,083,216
Seelen männRchen und 1,096,905 weiblichen Geschlechts nach.
Die Zahl der Geburten beträgt durchschnittlich
77,000 (39,500 männ-
liche,
37,500 weibliche), die der Sterbefälle 54,600 (27,800 männliche,
26,800
weibliche). Wohnorte sind 2,844 im Lande, mit 419,916 Häu-
sern; darunter
25 Städte, 65 Marktflecken und 2,754 Dörfer. Hauptstadt
Siebenbürgens ist Hermannstadt (Nagy-Szeben) mit 16,268 Einw.
Andere Städte, mit mehr als
6,000 Einw., sind: Kronstadt (Krohnen,
Brasso) mit
24,500, Klausenburg (Kolosvär) 19,500, Maros-Vasar-
hely (Neumarkt)
8,400, Karlsburg (Weissenburg) 7,400, Schäss-
burg (Segesvär)
7,300, Bistritz (Nösen) 6,850, und Med lasch (Med-
wisch) mit
6,250 Einwohnern. — Dem Bekenntnisse nach gehören
von der Bevölkerung
220,932 der Römisch-katholischen, 651,981 der Grie-
chisch-katholischen,
641,533 der Nicht-unirten griechischen Kirche an;
Lutheraner zählt man
199,943, Reformirte 297,419, Unitarier 46,272, und
Juden
15,657. — Die Römisch-katholische Kirche steht unter dem Bischof
von Karlsburg, zerfäRt in 16 Archipresbyteriate und 205 Pfarreien, und
zählt 221 Welt- und 140 Ordenspriester. Die Griechisch-katholische Kirche
besitzt ein Erzbisthum zu Fogaras, zerfällt in 70 Dekanate, 1,367 Pfar-
relen, und hat 1,481 Welt- und 4 Ordenspriester. Die Griechische-nicht-
unirte Kirche zerfällt in 43 .Archidiakonate und 814 Pfarreien, mit 973
Weltpriestern. Die Evangelisch-lutherische Kirche zerfäRt in 14 Seniorate
nebst 4 Surrogatlen und 269 Pfarreien und Pastoraten, die Evangelisch-
reformirte Kirche in 18 Seniorate (darunter 2 Kapitel), und 694 Pastorate.
— Die geistige Kultur hat unter Obsorge der Regierung an Verbrei-
tung und Vervollkommnung in den letzten 25 Jahren sehr gewonnen. In
den Städten bestehen niedere und höhere Bürgerschulen und Gymnasien,
in den Dörfern und kleineren Orten Trivial-, Winter- und Wiederholungs-
schulen. Erziehungsanstalten, deren Zöglinge ihre Verpflegung im Hause
finden, bestehen 19; Volksschulen im Ganzen 2,216, mit 80,718 schulbe-
suchenden Kindern; Wiederholungsschulen 364, mit 10,648 Schülern;
Gymnasien 19 (7 mit deutscher, 1 mit deutsch-romanischer, 1 mit ro-
manischer und 10 mit ungarischer Unterrichtssprache). Rechlsakademien
bestehen 2, zu Hermannstadt und Klausenburg; an theologischen Lehran-
stalten: 1 bischöfliches Seminar und 1 Klosterhausstudie für Römische
KathoRken, 1 bischöfl. Seminar für nichtunirte Griechen; ferner eine niedere
Bergschule etc. — Die physische Kultur Siebenbürgens umfasst Acker-
bau, Viehzucht und Bergbau. Von der produktiven Bodenfläche des Lan-
des, von 8,261,255 österr. Joch werden 2,161,345 Joch als .Ackerland,
46,089 als Weingärten, 1,575,635 als Wiesen und Gärten, 913,775 als
Weiden benutzt, und 3,563,511 Regen noch als Wald. Hauptfrucht des
Landes ist der Mais, von welchem durchschnittlich 3,500,000 wiener Metzen
erzeugt werden; von Weizen werden jährlich 2,325,000, von Hafer 2,025,000
von Roggen 1,587,000, von Gerste 1,030,000, Kartoffeln 1,750,000, Hül-
senfrüchte 380,000 wiener Metzen, Flachs 33,500, Hanf 254,000, Lein-
samen 18,500, Tabak 42,000 Centner gewonnen. Der Obstbau steht, einige
Gegenden ausgenommen, sehr zurück, dagegen wird der Weinbau in
grosser Ausdehnung und mit Erfolg betrieben; der Durchschnitt-Ertrag
wird in mittleren Jahren auf 1,500,000 niederösterr. Eimer geschätzt.
Die Forstkultur steht auf hoher Stufe und gewährt einen jährlichen Holz-
Ertrag von 3,775,000 Klaftern. Die Pferde-, Rinder-, Schaf- und Schweine-
zucht ist in trefflichem Zustande, aber für die
Bienenzucht, wozu ARes
einladet, wird wenig gethan. Der Viehstapel belief sich 1851 auf 150,692
Pferde, 3,190 MaiRthiere und Esel, 813,431 Rinder (mit Ausnahme des
Jungviehs), 1 Mill. Schafe, 230,000 Ziegen und 650,000 Schweine; Bienen-
stöcke zählt man 172,000. — Die Jagd ist noch von grosser Bedeutung,
die Flussfischerei für viele Gegenden von Wichtigkeit. Der Bergbau ist
lohnend. Die Gesammtausbeute von Gold (das vorzüglich im Westen des
Landes zwischen den Flüssen Aranyos und .Maros gewonnen wird) betrug
1854: 3,811 wiener Mark; die von Silber (um
Kapnik-Bänya, Offen-
Bänya etc.) 7,777 Mark. An Roheisen wurden 65,160, an Kupfer 2,685,
an Blei 1,411, an Quecksilber 6 Centner erzeugt, von Steinsalz 1,042,146
Centner gewonnen. Mehrere Arten Edelsteine, gute Thonarten, Kalksteine,
Granit, Porphyr und
Sandsteine birgt das Innere der Bergketten in aus-
reichender Menge. Die technische Kultur ist noch in der Kindheit;
die Industrie hat noch wenig Fortschritte gemacht; die Leinen- und
Wollenmanufakturen liefern meist nur grobe Stoffe; bedeutender sind Ger-
berei,
Branntweinbrennerei, Glas- und Papierfabrikation. Eigentliche
Fabriken und
Manufakturen sind 295 im Lande, Dampfmaschinen aber bis
jetzt noch keine im Betriebe. — Der Handel ist von keiner grussen
Bedeutung. Die Ausfuhren betrugen 1854: 3,108,500, die Einfuhren
3,392,000 fl. C.-M. — Aerarialstrassen sind 173 Meilen eröffnet; Eisen-
bahnen bestehen noch nicht, doch sind bereits mehrere (Kronstadt-Her-
mannstadt ,
Hermannstadt - Boitza, Hermannstadt - Mühlenbach - Karlsburg-
Klausenburg
-Grosswardein, und Hermannstadt-Altarad) projektirt. — Mün-
zen, Maasse und Gewicht, siehe Text zu „Oesterreichische Monarchie"
Taf. 20, S. 10 u. ff.


-ocr page 233-

26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 11

»er Staat. — Das Grossfürstenthum Siebenbürgen ist eine
erbliche Monarchie in dem Kaiserhause Oesterreich, deren allgemeine poli-
tische Verwaltung durch die königl. siebenbürgische Hofkanzlei und durch
das Landesgubernium geleitet wurde, unter denen die Partikularbehörden
der ungarischen Komitate und Distrikte, der Szeklerstühle, der sächsi-
schen Stühle und Distrikte, und der königl. Freistädte und Taxalorte
standen. Von ältester Zeit an war Siebenbürgen in das Land der Sach-
sen (9 Stühle oder [{omitate und 2 Bezirke oder Distrikte), das Land
der Ungarn (Ii Komitate oder Gespannschaften und 2 Distrikte), und
das Land der Szekler (mit 5 Stühlen oder Komitaten) geschieden,
allein in Gemässheit einer kaiserl. Verordnung vom 22. Jan. 1851 ward
die siebenbürgische Militärgrenze mit dem Kronlande Siebenbürgen ver-
einigt und in nachstehende 10 Kreise und 79 Bezirksämter geschieden:

(siehe nehenstehende Tabelle.)
Das "Wappen Siebenbürgens ist ein durch einen rothen Balken querge-
theilter Schild, oben in Blau mit einem wachsenden schwarzen Adler, in
den Oberwinkeln rechts von einer goldenen Sonne und links von einem
silbernen Monde begleitet, unten sind sieben rothe Thürme in Gold. Die
Verwaltung des Landes wird von einem Gouverneur (gegenwärtig vom
Geh.-Rath und FML. Friedrich Fürst zu Lichtenstein) und einem Vice-
präsidenten (Heinr. Frhrn. v. Lebzeltern) geleitet, die in Hermannstadt
residiren. Die Rechtspflege wird durch das Oberlandesgericht, die
Kreis- und Bezirksgerichte geübt, die Finanzangelegenheiten durch
die Finanz-Landes-Direktion verwaltet. Die Staatseinkünfte theilen sich
in eigentliche Landeseinkünfte und Kameraleinkünfte. Die Verwaltung

Bezirks-
A emier.

Hermannstadt (Sagy-Szeben) ...
Kronstadt (Krohnen, Brasso) •••
üdvarhely (Oderhel, Oschorhej)
Maros-Vasärhely (Neiimarkt) ■••

Bistritz (Nöseu, Besztertze).....

Dees ............................

Szilagy-Somlyö (Schomelmarkt)
Klausenburg (Kolosvär, Klus) ...
Karlsburg (Karoly-Fejervar) -.■

Broos (Szas7A'aros) .............

Flächeninhalt
in Qu.-M.

Hauptort.

Kreise.

Einwohner.

147,08
135,00
143,„
70,j,
132„5
91,35
72„4
91,„
75,f,T
140,.>„

1. Hermannstadt ••

2. Kronstadt .......

3. Udvathely ......

4. Maros-Väsärhely
ä. Bistritz..........

6. Dees ............

7. Szilasy-Somlyö

8. Klausenburg —

9. Karlsburg.......

10. Broos-...........

10 Kreise........

16,268
24,500
9,100
8,400
6,850
4,355
3,500
19,500
7,400
4,400

16,268

Hermannstadt....................

1,102,24

und Erhebung der ersteren besorgt das Landesgubernium, die Admini-
stration der letzteren die Finanz-Landes-Direktion. Die Kameraleinkünfte
fliessen aus den Domänen, Bergbau, Zehnten, Mauth und Zoll, Martins-
steuer, Census catbedraticiis der sächs. Pfarrgeistlichkeit, Post, Lotto etc.
— In militärischer Beziehung steht das Land unter dem dritten Ar-
mee-Kommando. Das 12- Armeekorps, unter dem kommandirenden Gene-
ral Friedrich Fürst zu Lichtenstein, bildet das Landes-General-Kom-
mando für Siebenbürgen. Festung des Landes ist Karlsburg (Karoly-
Fejervar). Zur österreichischen Armee hat das Grossfürstenthum 4 Linien-
Infanterie-Regimenter, 1 JägerbataUlon und 1 Husaren-Regiment zu
stellen. —


Mroatien iin^ l§lsiToiiten.

MBie beiden Königreiche Kro'atien (Croatien) und Slavonien
bildeten bis zum Jahre 1848 einen BestandtheR (partes connexae) von
Ungarn. Bereits im J. 1102 von den Ungarn erobert und auf den un-
garischen Landtagen selbstständig vertreten, suchten die Magyaromanen
in beiden Ländern die Herrschaft zu erringen, und mit ihnen vereint sich
vom Oesterreichischen Kaiserhause möglichst unabhängig zu machen. Die
Kroatier und Slavonier stellten sich aber 1848 entschieden auf die Seite
der österreichischen Regierung, grifl'en zu den Wafl'en und sagten sich
gänzlich von Ungarn los, worauf im Nov. 1849 aus beiden Königreichen,
unter dem amtlichen Namen „Königreich Kroatien und Slavonien mit
dem kroatischen Küstenlande und Fiume sammt Gebiet" ein be-
sonderes Kronland gebildet, und mit diesem das kroatische oder un-
garische Küstenland mit Fiume etc. und der sogenannten Inseldistrikte
der ungarischen Gespannschaft Szalad vereinigt wurde, die beiden syrmi-
schen Distrikte Hlok und Ruma aber an Serbien fielen. Das neu gebil-
dete Kronland, dessen Flächeninhalt früher 350,24 Qu.-M. umfasste, hatte
nunmehr ein Areal von 332,74 Qu.-M. (wovon 191-85 auf Kroatien, 140,89
auf Slavonien kamen), mit einer Bevölkerung (1851 von 868,450) 1857
von 865,403 Einwohnern, mithin 2,719 Seelen auf 1 Qu.-M. Die Bevöl-
kerung Kroatiens betrug 1851: 608,426; 1857: 606.513; die von Slavo-
nien 1851 : 260,030, und 1857: 258,890 Seelen.

Oescliiclite. — Kroatien, früher ein Theil Pannoniens und
nach Augustus Zeit eine Provinz lllyriens, die bei der TheRung unter
Arkadius und Honorius zum abendländischen Reiche gezogen wurde, kam
nach Verfall des weströmischen Reiches unter die Herrschaft der Avaren,
bis um das Jahr 640 die Hrowaten (Bergbewohner), ein slavischer Volks-
stamm aus Böhmen und Polen, hier einwanderten, das Land bevölkerten
und ihm den Namen gaben. Ihre Häuptlinge oder Supane, die anfangs
den Franken, im 9. Jahrhundert den Griechen gehorchten, machten sich
im 10. Jahrhundert unabhängig, und einer von ihnen, Dirceslaw, wurde
im J. 994 als erster .König von Kroatien vom Hofe zu Konstantinopel
anerkannt. Als nach dem Tode des letzten Sprosses aus dem königl.
Geschlecht Dirceslaw's innere Unruhen ausbrachen, bemächtigten sich die
Ungarn 1102 des Landes nnd bis zum J. 1848 blieb dasselbe mit Ungarn
vereinigt. Der im Wiener Frieden 1809 an
NapoleoiKabgetretene TheR
von Kroatien, den dieser mit den von ihm geschaff'enen Rlyrischen Pro-
vinzen vereinigte, fiel 1815 an Kroatien zurück, und 1849 wurde das
Land mit Slavonien zu einem Kronlande verbunden und durch den Insel-
distrikt der ungarischen Gespannschaft Szalad und die Gespannschaft
Fiume erweitert.

Slavonien, ebenfalls ein Theil Pannoniens, wurde in den frühe-
sten Zeiten von den Scordiskern, einem keltischen Volksstamme, später
von den Pannoniern bewohnt. Während der Völkerwanderung bald von
diesen, bald von jenen Barbaren überschwemmt, blieb das Land zuletzt
in den Händen der Avaren, die Karl der Grosse zu Ende des 8. Jahrhun-
derts überwältigte, und einem in Dalmatien angesiedelten Slavischen Volks-
stamme gestattete, sich in diesem Lande niederzulassen, das von da an
nach diesen Ansiedlern, die das Christenthum angenommen hatten, den
Namen Slavonien erhielt, im 9. und 10. Jahrhundert kam Slavonien
zum Königreich Serbien, 1079 aber unter die Botmässigkeit Ungarns,
bei welchem Lande es (mit Ausnahme des Zeitraums von 1526—1699,
wo es unter türkischer Herrschaft stand) bis zum Jahr 1848 verbReb,
und 1849 mit Kroatien zu einem Kronlande vereinigt wurde.

»as liand. ---Das Kronland Kroatien u. Slavoni en, zwi-
schen dem
320 15'—37« OL. u. 450lO'-40032' NBr. gelegen, wird im N. von
Steyermark. Ungarn u. der Wojwodina, im 0. von der Wojwodina, im S. von der
Militärgrenze und im W. vom Adriatischen Meere, Istrien, Krain u. Steyermark
begrenzt, und umfasst 332,74 geogr. (318,26 österr.) Qu.-M. mit (1857) 865,403
Einwohnern. — Das Kronland besteht aus zwei Rücken Landes, welche sich
nur in einem Punkte berühren, und wird von Gebirgen durchzogen, die
in 3 Hauptgruppen, als Hlyrisches Bergland, als Uskokenberge und als
Alpen-Vorberge auftreten. Der Antheil des Illyrischen Berglandes,
der das Kronland durchzieht, theilt im .\Rgemeinen den Charakter des
Karstes, mit dem er sich an den Kulpaquellen (bei 3,000') und am
Schneeberge (5.330') vielfach verzweigt. DerLisat, welcher 3,500'
Höhe erreicht, bildet den westlichen Knoten dieser Verknüpfung. Gegen
die Meeresküste fällt das Hochland mit dem Zuge des Vinodol (circa
2,000') ab, das Innere besteht aus Felsenbänken, Mulden und trichter-
förmigen Einsenkungen, zwischen denen einzelne höhere Gipfel empor-
ragen, von denen der Tis ovac bis 2,700', und der Bi to r aj zu 4,300'Höhe
aufsteigt. Die U s k o k en - B e r gk e 11 e, der Südostrand des Karstes,
erhebt sich nirgends über 3,000' und theilt den Charkter der übrigen das
Karstplateau überragenden Bergzüge. Die Alpen-Vorberge sind durch
die Thäler der Sutia und Drau von den eigentlichen Alpen getrennt.
Unmittelbar an der rechten Seite des Drauthales erhebt sich das Mar-
celj- oder Gallusgebirge, welches die Grenze von Steyermark bil-
det, und dessen höchster Punkt, der Donat, bis 2,795' aufsteigt. Von
diesem Punkte zieht ein Hauptzug nach Südosten, bis an die Donau. Er
führt zuerst den Namen Ivanczica, dann Kalnik, durchstreicht dann
unter dem Namen Reka- und Bilo-Gebirge die St. Georger Grenze,
und schickt in Slavonien, wo er als Czrni vrh, Papuk (höchster Punkt
2,405') und Krndija (Krstovi) auftritt, - einen Nebenarm, das Bilo-
gebirge aus, der mit ihm parallel streicht, wodurch ein anmuthiges
Gebirgsthal, das der Orlava, gebildet wird. Auch die Ivanczica schickt
einen Ast aus, aber in südlicher Richtung. Es ist diess das 1800' hohe
Slanja-Gebirge. Von reichen Thälern sind anzuführen das Kulpa-,
Krepina-, Rlova, Orijava- und Lonjatbal, vor ARem aber Zagorje, die
herrlichste Landschaft Kroatiens, die von dem Bergrücken Czeljeznica und
einem Zweige des Maceljer-Gebirges gebildet wird. Das Land hat eine
zweifache Abdachung: nach Westen zum Adriatischen Meere und nach
Osten zum Schwarzen Meere. Der grössere TheR des Landes gehört der
letzteren Abdachung an, und alle Gewässer desselben fliessen durch die
Save and Drau der Donau zu. Die Save (Sava) betritt Kroatien unter-
halb des steyerischen Städtchens Rann und durchschneidet das Land in
südöstlicher Richtung bis zur Mündung der Kulpa, von wo an sie die
Grenze gegen Militär-Kroatien bildet. Hierauf tritt sie gänzlich aus dem
Kronlande nach der .Militärgrenze über, ohne Slavonien auch nur zu be-
rühren. In Kroatien nimmt sie von rechts die Kulpa und Odra, von
links die Lonya und Krapina auf; aus Slavonien fliesst ihr die Or-
ijava, Illova und Bosut zu. — Die Drau (Drava) kommt ebenfalls
aus Steyermark und bildet von der Murmündung an bis zu ihrer Mün-
dung die Grenze gegen Ungarn. Ausser der Mur (Mura) empfängt sie
im Kronlande nur unbedeutende Zuflüsse, sämmtRch von Süden; die wich-
tipten derselben sind: in Kroatien die Beduja, in Slavonien die Kara-
sica. Die zahlreichen Bäche, die von den waldreichen Kämmen der
.41pen-Vorberge der Drau zufliessen, gelangen gar nicht in dieselbe, son-
dern verlieren sich meist in den Ufersümpfen des Stromes. Die Donau
bildet von der Draumündung an auf einer kurzen Strecke die Ost- und
Nordostgrenze von Slavonien und empfängt bei Vukovar die Vuka. Die
Gewässer der westlichen Abdachung verlieren sich grösstentheils in
Höhlen und Trichtern. Alle sind nur Bäche; der bedeutendste derselben
ist die Vodica. Eigentliche Seen besitzt das Kronland nicht. Nur im
Küstenlande treten an einigen Stellen stehende Gewässer auf, welche sich
periodisch füllen und wieder verschwinden. Dagegen besitzt das Kron-
land ausgedehnte Sümpfe. Die grössten sind die Ufersümpfe der Drau,
welche den Strom von der Murmündung an auf seinem ganzen Laufe fast
ununterbrochen begleiten. Die ausgedehntesten sind die von Kologj
und Palacza bei Essek. Zu den Sümpfen
gehört noch das Lonjsko
polie, zwischen der Lonya und der Save, wo sich jene in diese ergiesst.
Mineralquellen sind in Menge vorhanden. Das Klima des Kron-
landes ist im ARgemeinen mild und angenehm, in den höhern Bergland-
schaften Kroatiens rauh und kalt, aber die Luft überaR rein und gesund;
Slavonien ist milder als Kroatien, aber auch feuchter und ungesunder.

»as VolU. _ Nach der Zählung vom 31. Oktober 1857 hatte
das Kronland 865,403 Einwohner, mithin 2,719 auf 1 Qu.-M. Von diesen
kamen 606,513 auf Kroatien und 258,890 auf Slavonien. Der Slavische
Stamm ist vorherrschend: Kroaten zählte man 1857: 620,018, Serben
(Serbo- u. Sloveno-Kroaten, hauptsächlich in Slavonien) 219,021, Deutsche
8,400, Magyaren 7,500, 11 a l i
en er 4,300, Slovaken 1,200, Grie-
chen 1,050 und Juden 3,914. — Nach dem Geschlecht geschieden
zählt man 439,223 männliche und 426,180 weibliche Einwohner. — Wohn-
orte sind 3,077 mit 243,547 Häusern im Lande, und zwar 10 Städte,
47 Marktflecken und 3,020 Dörfer. Hauptstadt und Sitz des Banus
ist Agram (Zagreb) mit 16,058 Einwohnern; die andern Städte des Lan-
des sind: Fiume (Rjeka) mit 13,900; Essek (Osiek) mit 13,200;
Varasdin mit 8,650 ; Karlstadt (Karlovac) mit 6,600; Buccari


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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 12

(Bokar) mit 5.300; Koprainitz (Koprivnica) mit 4,350; Kreutz
(Kriczevac) mit 2,800; Pozega mit 2,600, und Pakrac mit 2,000 Ein-
wohnern. Die bedeutendsten Marktflecken sind: Jaska mit 16,600,
Mrkopalj mit 15,000, Vukovar mit 5,300, Veröcze (Virovitica)
mit 4,200, Dalja mit 3,800, und Daruvar (Podborje) mit 3,500 Ein-
wohnern. — Dem Bekenntniss nach gehört die Mehrheit der Bevöl-
kerung der römisch-katholischen Kirche an, die unter dem
Erzbischof von Agram und den Bischöfen von Zengg-Modrus und Diakovar-
Syrmien steht, in 24 Archipresbyterate und 59 Dekanate zerfallt und 461
Pfarreien, 976 Welt- und 195 Ordenspriester zählt. Yon der Bevölkerung
gehören 766,812 der römisch-katholischen Kirche, 768 der griechisch-
katholischen und 88,955 der nicht-unirten griechischen Kirche an; 421
sind Lutheraner, 4,503 Reformirte und 3,914 Juden. — Die griechisch-
katholische Kirche steht unter dem Bischof von Kreutz und zählt
19 Pfarreien, 3 andere Seelsorgestationen und 28 Weltpriester; die nicht-
unirte griechische Kirche steht unter 2 Bischöfen (zu Karlstadt
und Pakrac), zerlällt in 9 Erzpriesterschaften und zählt 107 Pfarreien,
135 W'elt- und 22 Ordenspriester. Der Stand der evangelischen Geistlich-
keit ist nicht bekannt; beide evangelische Kirchen werden erst seit 1827
geduldet. — In geistiger Kultur ist noch wenig gethan; für Schulen
ist noch nicht hinreichend gesorgt, und 1851 besuchten von 55,383 schul-
fähigen Kindern nur 16,440 die 229 im Lande errichteten Volksschulen,
an welchen 477 Lehrer und Lehrerinnen wirken. Gymnasien bestehen 6,
mit 73 Lehrern. Von theologischen Lehranstalten bestehen 1 bischöfliches
Seminar und 2 Klosterhausstuüien. — Die physisch-technische
Kultur, besonders die erstere, ist von Bedeutung und die Haupterwerbs-
quelle der Einwohner. Das Kronland besitzt meist einen sehr fruchtbaren
Boden, doch ist in dieser Hinsicht Slavonien von der Natur mehr bevor-
zugt als Kroatien. Von der produktiven Bodenfläche, welche 2,925,259
Joch beträgt, werden 889,661 Joch als Ackerland, 57,110 als Weingärten,
375,748 als Wiesen und Gärten, 330,616 als Weiden, 1,272,124 als Wal-
dungen benutzt. Es werden nicht nur alle Getreidearten, Hülsenfrüchte
Kartofl'eln und Gartengewächse, sondern auch Obst, besonders Zwetschen
(zum Slibowitz) in Menge gebaut. Der Weinbau ist sehr bedeutend und
lohnend. Von Roggen werden durchschnittlich 1,925,000, Weizen 1,615,000,
Mais 1,050.000, Gerste 975,000, Hafer 950,000, anderes Getreide 775,000
wiener Metzen erzeugt. Der Ertrag an Hülsenfrüchten belief sich auf
120,000, der an Kartoffeln auf 680,000 Metzen. Flachs wird durchschnitt-
lich 15,000, Hanf 75,000, Tabak gegen 100,000 Centner, Wein 3,608,000
niederösterr. Eimer gewonnen. Die Viehzucht ist im Allgemeinen un-
zulänglich, nur die Schweinezucht, namentlich in Slavonien, von Bedeu-
tung, doch werden auch Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Hausgeflügel,
Bienen und Seidenraupen gezogen. Der Viehstapel belief sich 1851 auf
138,663 Pferde, 1,393 Maulthiere und Esel, 476,W5 Rinder (mit Aus-
nahme des Jungviehs), 560,000 Schafe, 142,000 Ziegen und 522,100
Schweine. Wild und Fische gibt es im Ueberfluss. An den Teichen um
Essek werden viele Blutegel gehegt. Die ausgedehnten Waldungen liefern
Knoppern und Trüffeln, und an Holz jährlich gegen 1,200,000 Klaftern.—
An Mineralien ist das Kronland nicht arm, besonders Kroatien, das in sei-
nem Innern reichere Schätze als Slavonien birgt; doch werden dieselben
bis jetzt noch wenig benutzt, und die ganze, meist von Privaten erzeugte
Ausbeute beschränkt sich auf Schwefel, Waschgold, Eisen, Braunkohlen,
Marmor, Blei und flüssiges Erdharz. — Die Industrie steht noch auf
sehr niederer Stufe, und erstreckt sich auf wenig mehr als auf städtische
Gewerbe in den Hauptplätze», und auf weibliche Hausindustrie unter den
Bauersfrauen, welche die zum Familienbedarf nöthige Leinwand und Tuch
nicht nur spinnen und weben, sondern auch mit grosser Geschicklichkeit
färben. Die Schiffsbauhöfe in den Küstenstädten, einige Fabriken für
Papier, chemische Produkte und Segeltuch um Fiume, die Kunstmühlen und
die Glasfabrik zu Zweczewo, Jankowac und Osredek sind die bedeutend-
sten industriellen Etablissements des Landes. Der Handel ist im Stei-
gen. Der Aktivhandel ist vorzugsweise in Slavonien von Bedeutung, be-
schränkt sich aber meist auf die Ausfuhr von Schlachtvieh, rohen Häu-
ten, Pelzwerk, Blutegeln u. s. w. Das kroatische Küstenland führt haupt-
sächlich Nutzholz aus. Aus Kroatien selbst wird in neuerer Zeit ziem-
lich viel Wein ausgeführt. Im Uebrigen ist der Handel Kroatiens wie
Slavoniens vornehmlich Transitohandel. Die Haupthandelsplätze des Lan-
des sind Agrajn und Fiume. Gute Strassen führen nach dem Adriati-
schen .Meere; berühmt ist die 17 M. lange karolinische Strasse von Karl-
stadt nach Buccari, zum Theil durch Felsen gesprenpt und auf Brücken
von Berg zu Berg geführt; die fast eben so lange Josephinerstrasse von
Karlstadt nach Zengg, und die 18 M. lange Louisenstrasse über den 2000'
hohen Pass Ramno Podoija von Karlstadt nach Fiume. Die Strassen-Kno-
ten Kroatiens sind .4gram, Karlstadt und Fiume, Slavonien hat einen
Hauptstrassenzug, der von Warasdin ausgehend nach Essek und von da
nach Djakovar führt und chaussirt ist; die übrigen Strassen sind nur
Landstrassen, die, weil nicht chaussirt, allen Einflüssen der Witterung
ausgesetzt sind, und deren Knotenpunkt Essek ist. Eisenbahnen sind
im Kronlande noch keine. Im Bau begriffen ist die Bahn Steinbruck-
.\gram; konzessionirt sind die Linien: Grosskanizsa-Essek, Stuhlweissen-
burg-Essek, Essek-Semlin, Sissek-Agram; definitiv projektirt sind die
Linien Agram-Karlstadt-Zengg, und Agram-Sissek-Vukovar. — Münzen,
.Maass und Gewicht, wie bei Oesterreich.

»er .Staat. — Das Kronland Kroatien und Slavonien
steht unter Verwaltung (Banalregierung) eines Ban oder Banus (ein alt-
hergebrachter Titel für Statthalter), der zu Agram residirt (der gegen-
wärtige Banus, der Geh.-Rath und Kämmerer Johann Graf Coronini-
Cronberg, FML., ist zugleich Gouverneur von Fiume und Ober-Präsi-
dent der Banaltafel in Agram). Das Land selbst ist in 5 Kreise geschie-
den, von denen die 3 ersten das Königreich Kroatien, die beiden
letzten Slavonien umfassen. Die Eintheilung Kroatiens in 4 Ge-
spannschaften mit 14 Vice-Gespannschaften, und die Slavoniens in 2 Ge-
spannschaften, die zusammen 6 Vice-Gespannschaften begreifen, hat auf-
gehört und sind die Kreise in 46 Bezirke geschieden. Das Wappen
Kroatiens ist ein mit einer Königskrone gedeckter, in Roth und Silber
sechsmal geschachter Schild; das Wappen Slavoniens ein blauer,
ebenfalls mit einer Königskrone gedeckter Schild mit,zwei wagrecht lau-
fenden silbernen Strömen; einem zwischen diesem rechts laufenden Mar-
der in Grün, und über dem oberen Strome mit dem silbernen Sternbilde
des Mars. — Die 5 Kreise des Kronlandes sind:

Kreise.

.\real in Q.-M.

1

Bezirke.

üntersuciigs.-
Gericiite.

Hauptstadt.

1

Einwoiiner.

.\Krain...............

108,23

14

3

Agram ............

10,058

Warasdin ...........

58,51

13

3

Warasdin..........

8,650

Fiume ...............

25,06

6

1

Fiume ............

13,900

Pozega ..............

68,07

r

2

Po'/.ega ...........

2,600

Essek................

7 1,92

6

2

Essek .............

13,200

Zusammen; .....

332,T4

46

11

.\gram ...........

16,058

Die Oberleitung der Finanzen hat der Banus, unter welchem ein
Finanz-Landes-Direktor mit dem Titel und Charakter eines Ministerial-
Rathes steht. Die Rechtspflege wird für das ganze Kronland durch
einen Gerichtshof zweiter Instanz geübt, der unter dem
Namen Banal-
Tafel das Oberlandesgericht zu Agram bildet. Gerichtshöfe erster Instanz
sind: das Landesgericht in Agram und die Komitats- oder Kreisgerichte in
Warasdin, Fiume und Essek. Für niedere Rechtsfälle bestehen 4 Bezirks-
gerichte in Agram, Warasdin, Fiume und Essek, und als Untersuchungs-
gerichte über Verbrechen und Vergehen sind bestimmt: das Landesgericht
in Agram, und die Bezirksämter Karlstadt und Sissek; das Komitatsge-
richt Warasdin und die Bezirksämter Czakathurn und Krapina; das Komi-
tatsgericht Fiume; das Komitatsgericht Essek und das Bezirksamt Vuko-
var; und die Bezirksämter Pozega und Virovitica. — In militäri-
scher Beziehung steht das Kronland unter dem IV. Armee-Kommando,
und bildet ein eigenes Landes-General-Kommando unter dem Banus als
kommandirenden GeneraL Festungen des Landes sind: Karlstadt in
Kroatien, und Essek in Slavonien. Zur Oesterreichischen Armee haben
Kroatien und Slavonien 1 Infanterie-Regiment und 2 Ulanen-Regimenter
zu stellen. Slavonische Landesfahne, siehe Flaggen-Atlas Taf. 1,
Fig. 40. -


9. Ilie Militärgrenxe.

Tescltichte. — Die Militärgrenze, ein schmaler Landstrich
von verschiedener Breite, der, seitdem 1851 die siebenbürgische Militär-
grenze aufgehoben und zur Civilverwaltung Siebenbürgens gezogen wurde,
sich von der westlichen Grenze der Walachei bis zum Adriatischen Meere
zieht, ist nichts weiter als ein unter militärischer Verfassung stehender,
die Grenze gegen die Türkei bildender Bestandtheil des Kronlandes
Kroatien und Slavonien, der Wojwodschaft Serbien und des Temeser
Banats, der zum Schutz des Landes gegen (früher häufig zu fürchtende)
Einfälle der Türken und als Gesundheits-Kordon gegen Einschleppung von
Pest und andern ansteckenden Seuchen dienen sollte. Der Ursprung die-
ser Einrichtung, welcher Oesterreich, ja ganz Deutschland die wesent'
liebsten Dienste verdankt, fällt in die Mitte des 16. Jahrhunderts, wo
Kaiser Ferdinand L sie zuerst in Kroatien einführte, indem er einer Menge
türkischer Auswanderer die Ansiedelung unter der Bedingung gestattete,
die Vertheidigung der Grenze zu übernehmen. Prinz Eugen von Savoyen
dehnte die Einrichtung der Grenzvertheidigung auf Slavonien und Ungarn,
und Feldmarschall Lasky (1764 und 1766) auf Siebenbürgen aus. Die
gegenwärtig geltende Verfassung der Militärgrenze erhielt das Ganze im
J. 1807. Beim Ausbruch der ungarischen Revolution schlössen sich die
Grenzer dem Kampfe wider die Revolution an, und in Anerkennung ihrer
Verdienste wurde das Militärgrenzgebiet 1849 für ein eigenes Kronland
erklärt und erhielt ein neues Grundgesetz mit wichtigen Vortheilen für
das Land und dessen Bewohner. —

l>as Xiand. — Die Militär grenze, das Schutzland der Oester-
reichischen Monarchie gegen die Türken, ist zwischen 32030'—40021'OL.
und 44016'-46014' NBr. gelegen, wird im N. von Kroatien, Ungarn, Sla-
vonien, der Wojwodina und dem Banate, im 0. von Siebenbürgen und der
kleinen Walachei, im S. von Serbien und
Bosnien, im W. vom Adriati-
schen Meere begrenzt, hat nach Süden an der Sava und Donau natürliche
Grenzen, und umfasst einen Fiächenraum von 609,52 geogr. (583 österr.)
Ou-M., mit einer Bevölkerung (1857) von 1,066,272 Einwohnern, hat mit-
hin 1,829 Seelen auf 1 Qu.-M. — Die physische Beschaffenheit der Mili-
tärgrenze ist übereinstimmend mit der der benachbarten Kronländer. Der
östliche Theil, der Walachisch-banatische Regimentsbezirk, die Kraina,
ist gebirgig und wird von verschiedenen Zweigen der Transylvanischen
Alpen durchzogen. Der mittlere Theil ist fast durchgehends reiche,
sumpfige Niederung; der westliche, zwischen Kroatien und Dalmatien bis
an's Adriatische Meer liegende Theil, wird von den Dinarischen Alpen durch-
zogen, die hier den Namen des grossen und kleinen
Kapela-Gebirges füh-
ren und bis 5,400' aufsteigen. Sie sind ein höchst zerrissenes Kalkge-
birge mit vielen Höhlen und Steinwüsten, und wenigen fruchtbaren Thä-
lern; sind nur auf dem Hauptrücken bewaldet, sonst kahl, und fallen zum
Adriatischen Meere steil ab. — Das Klima im Osten und Westen ist mild
und gesund, die Luft rein; die sumpfigen Niederungen meist feuchtes
Fieberland. —

nas Tolk. — Die Bevölkerung der Militärgrenze, die nach der
Zählung vom 31. Okt. 1857 auf 1,066,272 Seelen sich belief, besteht ihrer
Abstammung nach aus Slaven5 Walachen, Magyaren und Deutschen.
Kroaten (Uskoken bei Zengg) zählte man 270,425, Balzen 380,308,
Schokzen 136,850, Walachen 240,470, Slowaken 7,300, Deutsche
20,200, Magyaren 8,674, Griechen 1,572 und Juden 473. Dem Ge-
schlechte nach belief sich die männliche Bevölkerung auf 501,317, die
weibliche auf 564,955 Seelen. Die Zahl der Geburten betrug 1851:
43,728 (22,488 männliche, 21,240 weibliche), die der Todesfälle 40,211
(20,474 männliche, 19,737 weibliche). — Die Zahl der Wohnorte be-
läuft sich auf 1,780, mit 109,369 Häusern; darunter 12 Städte, 9 Markt-


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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 13

flecken und 1,759 Dörfer, Die bedeutendste Stadt der Militärgränze ist
l'ancsoWa, mit 11,043 Einwohnern, — Dem Bekenntnisse nach ge-
hören von der Bevölkerung 410,802 der Römisch-katholischen, 0,175 der
Griechisch-katholischen, 528,783 der nicht-unirten griechischen Kirche an,
12,600 sind Lutheraner, 3,580 Reformirte und 473 Juden. — Die Rötnisch-
kathoRsche Kirche steht unter dem Bischof von Zengg-Madrus, zerfäRt in
5 Archipresbyterate, 14 Dekanate, 134 Pfarreien, und zählt 239 Welt- und
29 Ordenspriester. Die griechische nicht-unirte Kirche steht unter dem
Patriarchen zu Karlowitz. — Für Schulen ist im Verhältniss mehr ge-
sorgt, als in Kroatien. Die Zahl der Volksschulen beläuft sich auf 787,
mit 1,449 Lehrern und Lehrerinnen, und 46,886 schulbesuchenden Kin-
dern; die der Wiederholungsschulen auf 618, mit 18,517 Schülern. Gym-
nasien bestehen 3, mit 45 Lehrern und 376 Schülern; Realschulen 1. —
Die Hauptbeschäftigungen der Einwohner sind Ackerbau und Vieh-
zucht, die früher nur in soweit, als der Unterhalt es erforderte, und
unter militärischer Oberleitung auf Ländereien betrieben wurden, welche
der Staat den Ansiedlern als erbliches Nutzeigenthum angewiesen hatte,
gegen die Verpflichtung, die Grenze vor feindRchen Einfällen und vor dem
Einschleppen der Pest zu sichern. Die Bewohner des Landes waren zu-
gleich Bauern und Soldaten, und die Verfassung des Landes eine rein
militärische. Gegenwärtig wird die Landwirthschaft ungemein schwung-
haft betrieben. Von der produktiven Bodenfläche, welche 4,621,607 Joch
umfasst, werden 1,378,871 Joch als Ackerland, 48,257 als Weingärten,
793,529 als Wiesen und Gärten, 777,285 als Weiden, und 1,623,665 Joch
als Waldungen benutzt. Mais und Waizen sind die Haupigetreidearten,
von ersterem wurden 1851: 2,210,000, von letzterem 1,538,000 Metzen
erzeugt, von Hafer 1,219,000, von Gerste 698,000, von Roggen 687,000,
von anderem Getreide 493,000 Metzen gewonnen. Hülsenfrüchte wurden
158,000, Kartofl"eln 1,350,000 Metzen gebaut; Flachs 23,700, Hanf 47,500,
Tabak 11,300 Centner erzeugt. Der Obstbau ist bedeutend, und eben so
der Weinbau, dessen Ertrag 1851 auf 686,500 niederösterr. Eimer ge-
schätzt wurde. Die edelste Weinsorte des Landes ist der Weisskirchner,
Die Waldbenutzung ist ansehnlich und gewährte im genannten Jahre einen
Holzertrag von 1,629,790 Klaftern, Die Viehzucht ist von ungemeiner
Wichtigkeit, besonders die Zucht der Pferde u, Schweine. Pferde zählte man
1851: 183,665, Rinder (ohne Jungvieh) 446,852, Schafe 500,000, Ziegen
143,700, Schweine 576,500, Bienenstöcke 95,300. Die Seidenraupenzucht
lieferte 3,900 Centner Seidencocon. Die Jagd ist immer noch lohnend,
und Hasen, Rebhühner, Roth- und Schwarzwild, wildes Geflügel, Wasser-
vögel, aber auch reissende Wildgattungen (Luchse, Wölfe, Füchse, Mar-
der etc.) sind noch häufig. Die Fischerei, in den Flüssen sowohl, als am
Gestade des Adriatischen Meeres, ist von W^ichtigkeit, der Bergbau aber,
der auf Eisen, Kupfer und Blei betrieben wird, von keiner Bedeutung.
Seesalz wird an den Küsten gewonnen. Die gewerbliche Industrie
ist von keinem Belange: viele Zweige derselben werden zu eigenem Be-
darfe in den Haushaltungen betrieben, und in den grösseren Ortschaften
sind die notlnvendigsten Handwerker ansässig, die unter keinem Zunft-
zwange stehen; eigentliche Fabriken und Manufakturen zählt man aber
erst 32, worttnter die meisten in WoRe und Leder. — Der Handel mit
Landeserzeugnissen ist weniger bedeutend, als der Transitohandel, der
über hier nach der Türkei betrieben wird. Der Haupthandelsplatz ist
Semlin (Zimony). An mehreren Punkten der türkischen Grenze ge-
schieht der Marktverkehr mittelst der sogenannten Rastelle, freier
Plätze ausserhalb der Ortschaften, wo Käufer und Verkäufer durch eine
Umzäunung gehindert werden, sich persönlich zu berühren, —

l»er Siiaat. — Die zutn Schutz gegen Einfälle der Tüi'ken im
16. Jahrhundert errichtete Militärgrenze, seit 1849 ein eigenes Kron-
land, steht in allen ihren administrativen Beziehungen unter dem k. k.
K riegsmi nis teri u m, als oberster Verwaltungsbehörde, und zerfällt in
2 Land es - Mili tär - Kornmando's : das Kroatisch - slavonische
Landes-General-Kommando zu Agram (mit dem Banus an der

Spitze), und das Serbisch-banatische Landes-General-Kom-
mando, mit dem Sitze des Kommandanten zu Temesvar. Unter die-
sen stehen die Regiments-, und unter diesen wiederum die Kom-
pagnie-Kommando's, welch letztere indessen nur in besonderen Fäl-
len fungiren. Trotz dieser militärischen Eintheilung ist die administra-
tive und Justizverwaltung der Militärgrenze im Wesentlichen die gleiche,
wie in den übrigen Kronländern, und wie dort auch hier der dreifache
Instanzenzug. Es bestehen folgende 14 Grenzregimenter und 1 Csaikisten-
(das Titeler-) Bataillon, welches letztere auf leichten bewaffneten Fahr-
zeugen (Csaiken) die Uebergänge der Theiss, Donau und Save zu ver-
theidigen hat.

Landes-Geneiat-
Koinmaudo.

Carlopago, 1,000E,
Zengg, 3,100 E.

Petrinia, 4,320 E
Kostainicza, 3,200
Bellovar, 2,700 E
Ivanicb, 825 E.
Brood, 3,400 E.

Karlowitz, 5,000
Peterwardein —

Semlin, 9,000 E.
Pancsowa.........

Militfir-
Kommunitäten.

Regiments-
Be/.irlt.

.\real
in Qu.-M.

Konip.-

Bezirke.

Einw

Stabsort.

l.Kroatiscli-sla-
voiiisches Laii-
des-Geiieral-
Koiuiiiaiido.

a. Kai-lstiidtei-Grenüe

1,350
540
2,400
6,600
1,760
4,320

2,700

3,300
2,100

Gospich - -■
Ottochacz •
Ogulin --.•
Karlstadt ■
Glina -.••
Petrinia ••■

|ßellovar' ■

Vincovcze ■
Neu-Gradisca

12
12
12
12
12

Liccaner .....

Ottocaner
üguliner —
Szluiner ----

1. Banal-----

2. Banal -••■

Kreuzer
st. Georger •
Brooder •.*.
Gradiscaner*

48joo
Sl
.ns
46,00

26,14

25.0'J

25,„,

29,07
35-, 04
25,„
30,S2

b. Banal-Grenze •■

c. Wavasdiner-Grenze

d. SlavoiiischeGrenze

12
12
13
12

2.Serbisch-bana
tiscUes Ijandes-
General-Kom-
mando.

e. Serbische Grenze

Peterwardein

4,500

2,300
11,043

3,500

5,600

Peterwardeiner

Titeler Bat-Be-

zirli..........

Deutsch-Banater
Romanen-Bana-

ter ...........

IIlyrlsch-Bana-
ter...........

56,4
16,7
181,0

Titel .....

Pancsowa

6
12

f. Banatische Grenze

Weisskirchen-----

12
12

Karansebes
Welsskirchen

Der Boden des Landes ist unter die Regimenter und deren Kompag-
nien vertheilt, und zwar, nachdem das frühere blosse Nutzeigenthums-
verhältniss im Jahre 1850 aufgehört hat, als vollständig freies Eigenthum
der 12 Grenz-Kominunitäten. Alle männlichen Grenzbewohner, w-elche in-
nerhalb der Grenze ein unbewegliches Vermögen besitzen und die Waff"en
zu tragen im Stande sind, unterliegen vom 20. Jahre an der Wehrpflicht,
die in der Bewahrung und Vertheidigung der Landesgrenze, in der Auf-
rechthaltung der inneren Sicherheit, und in der Pflicht, auch ausserhalb
des Landes zum Dienste des Kaisers in das Feld zu ziehen, besteht. Die
Beschränkungen, denen die Grenzer, die sich einem -bürgerlichen Gewerbe
oder wissenschaftlichen Fache widmen wollen, früher unterworfen waren,
haben jetzt aufgehört, ihre patriarchalischen Einrichtungen aber sind
ihnen unverkümmert geblieben. Der Grenzsoldat erhält vom Staate die
voRständige Bekleidung, Bewaffnung und sonstige Ausrüstung; ausserdem
jeder enroRirte Dienstmanun der Feldbataillone eine jährliche Zulage, die
im Felde und im Garnisonsdienst ausserhalb des Grenzgebietes beträcht-
lich erhöht wird. Die 12 Kommunitäten der Militärgrenze begreifen
die Städte und Marktflecken derselben, und haben ihre eigene Gemeinde-
verfassung auf Grundlage des österreichischen allgemeinen Gemeindege-
setzes unter Berücksichtigung der eigenthümlichen Lokalverhältnisse. —
Festungen des Landes sind: Peterwardein, Alt-Gradisca und
Brood. Befestigt sind ferner noch: Alt-Orsova und Neu-Palanka.


Haii Këiiigreicli îlalinatieii»

R'escliiclite. — Dalmatien, das südlichste Kronland der
Oesterreichischen Monarchie, ein schmaler, gebirgiger Küstenstrich an der
Ostseite des Adriatischen Meeres, war früher ein ansehnliches Reich, das
unter Augustus den Römern unterworfen, später in die Gewalt der Gothen
und der oströmischen Kaiser fiel. Im 7. Jahrhundert errichteten die Sla-
ven, die das Land gleichzeitig mit Kroatien bevölkert hatten, unter ver-
schiedenen Häuptlingen oder Supanen standen und ausser Landbau auch
Seeräuberei trieben, hier ein eigenes Königreich, welches bis in's 11. Jahr-
hundert dauerte, worauf ein Theil des Landes mit Ungarn vereinigt ward,
-während sich der andere unter den Schutz der schon damals mächtigen
Republik Venedig stellte. Im Jahr 1357 fiel das ganze Land an Ungarn,
kam aber 1420 wiederum an Venedig. Im 16. Jahrhundert eroberten die
Türken Dalmatien, traten es jedoch durch die Friedensschlüsse von Can-
dien, 1669, Karlowitz, 1699, und Passarowitz, 1718, in einzelnen Theilen
nach und nach wieder bleibend an Venedig ab, und es blieb unter dieser
Republik bis zu deren Auflösung im J. 1797. Durch den Frieden von
Campo Formio gelangte Dalmatien mit den venetianischen Besitzungen
an Oesterreich; durch den Pressburger Frieden, 1805, aber an Napoleon,
der dasselbe zuerst mit dem Königreiche Italien, 1809 aber mit den Rly-
rischen Provinzen vereinigte. Nach Napoleons Sturz kam, 1814, Dalma-
tien wieder an Oesterreich und bildete von da an mit Ragusa eine beson-
dere Provinz, die seit 1850 einer neuen Eintheilung unterworfen wurde.

Bas liaud. — Das inselreiche Küstenland Dalmatien zieht
sich längs dem .Adriatischen Meere vom 42U8'—44026' NBr. und vom
320 40'—36030' OL., wird im N. von der Karlstadter Militärgrenze, im 0.
von der Herzegowina, Montenegro und Albanien, und im S. und W. vom
Adriatischen Meere begrenzt, hat in diesem die reichen Inseln: Arbo,
Pago, Grossa (Lunga), Incoronata, Ugliano, Eso, Pasman, Mortera, Brazza,
Lessina, Lissa, Corzola, Lagosta, Meleta etc., und umfasst, obwohl es an
der schmälsten Stelle nur
Vü, an der breitesten nur eine Ausdehnung von
I2V2 Meilen hat, einen Flächenraum von 232,i,i geogr.
(222,30 österr.)
Qu.-M., (1857) mit 415,632 Einwohnern, hat mithin nur 1,870 Seelen auf
der Qu.-Meile. — Das Land ist seiner gänzlichen Länge nach von Ge-

Bromme's Hand-Atlas. — Ungarn, Galizien etc. d.

, birgen durchzogen, welche theils fruchtbare Thäler, theils Steinwüsten
nnd Sümpfe einschliessen. Das Wellebitgebirge, ein Zweig der Juli-
schen Alpen, bildet nach N. zu die Grenze und steigt im Monte
Santo (Sweti Brdo) 5,400, im Plechewicza 5,100'. Die übrigen Berg-
ketten gehören den Dinarischen Alpen an, und haben ihre höchsten
Spitzen im Dinara bei Knin, in 5,600, im Biokowogebirge (zwi-
schen Cetina und Narenta) in 5,500, im Promina in 3,000, im Czerno-
paz in 4,300, im Sfilaja in 4,700' Höhe. — Das Land im Allgemeinen
ist sehr fruchtbar, zur Zeit aber noch schlecht angebaut. Die höchsten
Berge, so wie das Uferland, sind meist kahler, unfruchtbarer Kalkfels;
doch auch hier ist, wo nur halbwegs Erde den steinigen Untergrund be-
deckt und Bewässerung möglich ist,"der Boden fruchtbar. Holz ist wenig
vorhanden. Eine wahre Wüste ist die Ebene bei Bukowitza, zwischen der
Kerka und Zermagna. Die Küste ist steil und felsig, von vielen Einbuch-
tungen unterbrochen; die Ufer aber so hoch, dass man oft stundenw'eit
auch nicht mit dem kleinsten Schiffe landen kann. Die Flüsse sind fast
alle klein, kommen von dem Hauptzuge des Gebirges an der türkischen
Grenze, und bilden, der Küste des Adriatischen Meeres zueilend, fast aRe
bedeutende Wasserfälle. Der grösste Fluss des Landes ist die Narenta,
die in der Herzegowina entspringend im Gebiete Dalmatiens ganz schifl'-
bar ist. Die 10 Meilen lange Kerka im N. stürzt sich in vollem Strome
aus einer Grotte, bildet 5 prächtige Wasserfälle in einer der schönsten
Gebirgslandschaften, und mündet in die Bucht von Soardona (Skratin).
Durch wilde Gegenden strömt die südlichere 12 M. lange Cetina, die
2 Wasserfälle bildet, von denen der eine 150' hoch herabstürzt. Die
Zermagna, die nur 31/2 M. lang ist, trägt bis Obrowatz kleine Seeschifl'e,
und viele andere, nur kleine Flüsschen, denen Felsen den Weg versper-
ren, wMe die Gl 1 Uta, im Kreise Ragusa, stürzen in unterirdische Höh-
len des Kalkbodens. Von Seen ist der an Aalen reiche Vrana-See
i bei Zara zu bemerken; kleine Bergseen sind in Menge vorhanden, und
: mehrere derselben, wie der Rastoch, Jezeraz und Jezero, trocknen
i im Sommer aus und werden als Ackerfeld benutzt. Ausgedehnte Sümpfe
; sind an verschiedenen Stellen der Küste. Die zahlreichen Inseln längs


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26. — ITngarn, Galizien, Bukowina, Serbien, Siebenbürgen etc. 14

der Küste sind von 1—10 Qii.-M. gross, alle felsig und unbewaldet, die
grösseren bebaut und fruchtbar, die kleineren zum Theil unbewohnt und
nur im Sommer als Weideplätze für grosse Schaf- und Ziegenheerden,
und zum Fischfang benutzt. Fast alle haben empfindlichen Wassermangel,
und manche sind ohne alle Quellen. Klima und Produkte sind völlig
italienisch; an der Küste findet sich selten Schnee im Winter, wohl aber
in den Gebirgen, dagegen herrscht hier in jener Zeit ein kalter, .Alles
durchdringender Nordwind (Bora). —

Das 'Volk. — Die Bewohner Dalmatiens, nach der Zählung vom
31. Okt. 1857: 415.032, nach den Angaben des statistischen Bureau's zu
Ende 1854: 432.337 Seelen, sind zum grössteniheil slavischen Stam-
mes und an Kohheit den benachbarten türkischen Völkerschaften nicht
nachstehend; Morl achen (d. h. Meerbewohner, an der Küste zwischen
Kerka und Narenta, eingewanderte Serbier und Bosniaken), Us koken
und Kroaten; die in den Gebirgen lebenden Heiducken sind wahre
Bäuber; die Slädtebewohner sind meistens Italiener, Albanesen und
Juden. Die Zahl der Slaven (Servo-Kroaten) wird auf 396,000, die der
Italiener auf 15- 10,000, die der Albanesen auf 2,000, und die der Juden
auf 340 geschätzt. Die Moriachen stehen in intellektueller Beziehung am
tiefsten, und deren Gleichgültigkeit für Verbesserung ihrer Lage hat einen
unglaublich hohen Grad erreicht; sie sind tüchtige Seeleute und geben
gute Soldaten. Die Servo-Kroaten zeichnen sich durch ungewöhnliche
Tapferkeit und kriegerischen Geist aus, und sind jähzornig und rachsüch-
tig; die Italiener dagegen lebhaft, reizbar, leidenschaftlich, entschlossen
im Handeln, und voll Gefühl. — In Bezug auf die Geschlechter zählt man
216,357 männlichen und 215,980 weiblichen Geschlechts; die Zahl der
Geburten belief sich auf 11,565 (5,901 Knaben, 5,664 Mädchen), die
der Sterbefälle auf 9,799 (5,146 männliche, 4,653 weibliche). —
Wohnorte zählte man 1851: 915, mit 72,452 Häusern, und zwar: 15
Städte, 32 Marktflecken und 868 Dörfer. Hauptstadt ist Zara (Zadar)
mit 7,621 Einwohnern. Ein Theil der Moriachen lebt im Sommer häufig
unter freiem Himmel, und nur in kalten Tagen in Erd- und Strohhütten.
Die Mehrheit der Bewohner Dalmatiens (318,340) gehört der römisch-
katholischen Kirche an und sieht unter dem Erzbischof von Zara und
5 Bischöfen (von Sebenico, Spalato-Macarsca, Lesina, Ragusa und Cattaro);
die Kirche selbst zerfällt in 38 Dekanate, 311 Pfarreien, 122 andere
selbstsländige Seelsorgestationen, und hat 592 Welt- und 234 Ordensprie-
ster. Griechische Katholiken sind 496, Nichtunirte Griechen 74,524, Pro-
testanten 15, und Juden 340 im Lande. Für Schulen ist noch wenig
gethan; im Ganzen bestehen erst 156 Volksschulen mit 277 Lehrern und
Lehrerinnen, und mit nur 6,085 schulbesuchenden Kindern von 32,782
Schulfähigen. Wiederholungsschulen sind 21 im Lande mit 238 Schülern,
und Gymnasien 3, mit italienischer Unterrichtssprache, mit 41 Lehrern
und 399 Schülern. Von theologischen Lehranstalten bestehen 2 bischöf-
liche Seminarien und 2 Klosterhausstudien. Landwirthschaft utid
Viehzucht, Weinbau, Bienenzucht, OelgewInnung und
Fischerei sind die Haupterwerbszvveige der Bewohner. Industrie
ist nirgends; von Fabriken fast keine Spur. Die Erzeugnisse des Landes:
Oel, Wein, Feigen, Vieh, Wachs, Honig und Fische (von Sardellen allein
an 10,000 Barilen) gehen nach Triest, woher auch Dalmatien bei seinem
gänzlichen Mangel an Industrie fast alle seine Bedürfnisse bezieht. Aus-
ser dem Produktenhandel besteht auch ein nicht unbedeutender Transito-
handel mit Bosnien. Der Getreidebau ist verhältnissmässig unbedeutend.
Von der produktiven, 2,143,367 Joch umfassenden Bodenfläche werden
nur 244,342 Joch als Ackerland benutzt, 168,797 Joch sind dem Weinbau
gewidmet, 22,264 als Wiesen- und Gartenland benutzt, 20,935 sind mit
Olivenbäumen, 89 mit Lorbeer- und Kastanienbäutnen bepflanzt, 1,251,362
dienen als Weiden, und 479,578 Joch sind mit Waldungen bestanden.
Von Getreide wurden 1851: 217,000 Wiener Metzen Weizen, Roggen
22,000, Gerste 282,000, Hafer 67,000, Mais 257,000, anderes Getreide
190,000, von Hülsenfrüchten 15,000, Kartolfeln nur 50,000 Metzen er-
zeugt. Gurken und Melonen werden in Menge gewonnen, Hanf, Flachs,
Tabak fast gar nicht gebaut; Krapp, Anil, Safran, türkischer Pfefl'er,
Mohn, Sumach werden fleissig gebaut; Obst, besonders Weichsein, aus
denen der beliebte Weichselliqueur (Maraschino) bereitet wird, Südfrüchte,
besonders Mandeln und Feigen, Granatäpfel, Dattelpalmen, Lorbeeren,
Nüsse, Kastanien, Maulbeeren und Oliven gedeihen trefl'lich und werden
in Menge gewonnen, und von letzteren viel Oel erzeugt. Der Weinertrag
beläuft sich jährlich auf 1,200,000 Eimer. Der Malvasier von Ragusa und
der Muskat von Almissa sind die am meisten geschätzten Sorten. — Die
Waldungen liefern nur unbedeutenden Ertrag, werden aber gut bewirth-
schaftet; in einigen Theilen des Landes herrscht Holzmangel; der Holz-
Ertrag wird durchschnittlich auf 347,000 wiener Klafter geschätzt. Die
Viehzucht ist nicht besonders ausgedehnt, deckt aber den Bedarf des
Landes. Der Viehstapel zählte 1851: 21,997 Pferde, 22,660 Maulthiere
und Esel, 84,139 Rinder (ausseht. Jungvieh), 1,400,000 Schafe, 399,400
Ziegen, 30,400 Schweine. Die Seidenzucht lieferte 466 Centner Cocons.
— Die Jagd ist noch sehr ergiebig; an wildem Geflügel ist das Land
ungemein reich; Bären und Wölfe, Schakale, Füchse, Marder etc. kommen
noch in Menge in den Gebirgen, und die drei letzteren auch auf einigen
der dalmatini.schen Inseln vor. Die Fischerei an der Meeresküste ist
von grosser Bedeutung, besonders die Thunflscherei und der Makrelen-
fang (bei Lissa und Lesina), die Sardellenfischerei (im Kanal von Quar-
nerolo), und der Krabben- und Austernfang. Beim Fort Opus wird ein
starker Blutegelfang für die Ausfuhr nach Frankreich betrieben. An-
Mineralien ist kein Mangel: Eisenerze und Erdpech kommen in Menge
vor, Steinkohlen hat man bereits an verschiedenen Stellen entdeckt, doch
wird noch nirgends ein geregelter Bergbau betrieben, nur bei Siverich
werden durch eine Aktiengesellschaft jährlich an 150,000 Cenlner Braun-
kohlen gewonnen, die über Sebenica verführt werden, und an verschie-
denen Orten von Privaten Asphalt gegraben. Seesalz wird an der .Meeres-
küste geschlemmt und der Ertrag desselben auf 90,000 Centner geschälzl.

Der Staat. — Das Königreich Dalmatien, welches 1814 wie-
der an Oesterreich kam und mit der ehemaligen Republik Ragusa, so
wie mit dem frühern v ene tia ni s ch en Antheil von Albanien (jetzt
auch Oesterreich-AI banien oder Nieder-Dalmatien genannt) zu
einem Kronland vereinigt wurde, steht unter einem Gouverneur als
Statthalter (gegenwärtig dem Geh.-Rath und FML. Lazarus Frhr. von
.Mamula) und einem Vicepräsidenten (Karl Frhr. v. Roszer von Ros-
zenek), die beide zu Zara residiren. Das Land besteht aus folgenden
4 Kreisen, welche in 26 Distrikte zerfielen, die aber seit 1850 in 7 Prä-
fekturen (Bezirksbauptmannschaften), Zara, Sebenico, Spalato, Ma-
carsca. Sign, Ragusa und Cattaro, und hinsichtlich der Justizver-
waltung in 32 Präturen geschiede-^ wurden.

Priifek-

Kreise.

Einwohner.

Präturen.

Hauptort.

Stadtbezirk Zara

Kreis Zara......

Spalato..........

Ragusa..........

Cattaro ..........

4 Kreise :

7,021
9,900
6 400
2,350

94,50
24,31

il,55

12

4

5

232,,

Areal
in Qu.-.\1.

Zara (Zadar) ............

Spalato (Spalatro, Split)
Kagusa (Debrownikl •.•

Cattaro (.Kotor)........

Zara ....................

7,621

Die Administrativverwaltung wird unter dem Statthalter von den
Präfekturen geleitet; die Finanzverwaltung steht unter der Finanz-Landes-
direktion ZU Zara; die Justizverwaltung unter den 32 Präturen, als Be-
zirksgerichten erster Instanz; Gerichte zweiter Instanz bilden die 4 Lan-
desgerichte in Zara, Spalato, Ragusa und Cattaro, und als höchste Instanz
gilt das Oberlandesgericht in Zara. In Bezug auf das Heerwesen steht
Dalmatien unter dem vom Gouverneur geleiteten Landes-General-Kom-
mando, welches dem IV. Armee-Kommando zugetbeilt ist. Zur Oester-
reichischen Armee hat Dalmatien ein Jägerbataillon, zur Kriegsmarine, mit
Islrien und Venedig, die Marineinannscbaft zu stellen. Festungen des
Landes sind; Cattaro, Knin, Ragusa und Zara; Kriegshäfen:
Cattaro, Zara, Lissa und Porto Quinto. — Das Wappen Dalma-
tiens ist ein blauer, mit der Königskrone gedeckter Schild mit 3 golde-
nen gekrönten Leopardenköpfen; — das Wappen von Zara: ein golden
geharnischter Reiter auf schwarzem Rosse, in Silber; — das Wappen
von Ragusa: 3 blaue, rechte Schrägbalken in Silber, und das Wappen
von Cattaro: ein rother Löwe in Silber. — Als Kriegsschiffs- und
Kauffahrer-Flagge dient die Oesterreichische, siehe Flaggen-
Atlas, Taf. 1, Fig. 34; die Flaggen von Ragusa, siehe Fig. 36 und
37 auf Taf. 1. —


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Cf-escliiclife. — Venedig entstand, als in der Mitte des 5. Jalir-
hunderls viele Bewohner des festen Landes, Veneter genannt, vor der
Grausamkeit und PlQnderungssucht der Gothen sich auf die Laguneninsel
flüchteten und ihre Ansiedlungen bald durch zahlreiche Schaaren neuer An-
kömmlinge ausgedehnt wurden. Durch die natürliche Beschaffenheit der
Gegend aufgefordert widmeten sie sich zeitig dem Handel, sie hatten sich
eine demokratische Verfassung gebildet, setzten derselben aber ein mo-
narchisches Element hinzu, als sie im Jahre 697 einen Herzog, Doge, wählten,
um in der Verwaltung Einheit zu erzielen; er erhielt die vollziehende
Gewalt, während dem Volke die gesetzgebende blieb, dem Adel aber die
richterlichen Funktionen zugewiesen wurden. Diese Veränderung führte
jedoch zu unseligen inneren Zwiespalten und Verbrechen, da einerseits
die Dogen häufig ihre Macht zu vergrössern strebten, andrerseits unter
den patrizischen Familien aus Ehrsucht und Ehrgeiz tödtlicher Hass und
offener Kampf entstand. Im 9. Jahrhundert wurde der Sitz des Dogen
auf die Insel Rialto verlegt und hier und auf den umliegenden Inseln stieg
nun die neue Stadt Venedig empor. Glücklicher ^stalteten sich die
äusseren Verhältnisse des Staates; seine Handelsverbindungen erstreckten
sich über ganz Italien bis nach Griechenland und die asiatischen Küsten-
länder; und während der Kreuzzüge wurde Venedig der Punkt, wo sich
das Abendland und das Morgenland begegneten, die Hauptniederlage des
orientalischen Handels; seine zahlreichen und mächtigen Flotten bedeckten
alle Theile des Mittelmeeres und unermessliche Reichthümer strömten in
der Inselstadt zusammen. Im Jahre 1175 wurde der Verfassung eine
durchaus aristokratische Grundlage gegeben, um die willkührliche Macht
des Dogen zu beschränken. Diese Beschränkungen wurden immer enger
gezogen, so dass schon im Anfang des 14. Jahrhunderts der Doge zu dem
wiRenlosen Werkzeug des Adels gesetzlich herabgewürdigt war. Die
Nobili aber, der Adel, rissen auch alle Rechte des Volks an sich und ver-
traten so den Staat allein. Ihre Geschlechter waaren in dem goldenen
Buche der RepubRk verzeichnet, nach einer strengen Rangabtheilung;
aus ihnen wurde der Senat gebildet und sie nahmen jedes wichtigere
Amt in Anspruch. Dem Volk wurden Vergnügungen geboten, der Doge
wurde für die sklavische Abhängigkeit, zu der er verurtheRt war, durch
respektvolle Förmlichkeiten gegen seine Person und pomphafte Ceremo-
nien, wie die bekannte jährlich sich wiederholende Vermählung des Dogen
mit dem adriatischen Meere, entschädigt. Auf den Gipfel seines Glanzes
wurde Venedig durch
seinen grossen Dogen Henrico Dandolo 1192 bis
1205 gehoben, der die Eroberung von Konstantinopel bewerkstelligte und
selbst dem Papst ungestraft zu trotzen wagte. Er legte den Grund zu
den späteren Eroberungen der Venetianer in Morea, wozu auch Kandia,
Korfu und andere Inseln gewonnen wurden. Als endlich auch Genua,
die furchtbarste Nebenbuhlerin, gefallen war, musste die Lombardei den
Gesetzen der RepubRk gehorchen, und am Ende des 15. Jahrhunderts
herrschte Venedig nicht allein durch seine Flotte und Reichthümer, sondern

Bromme's Hanfl-Atlas. — Lombatdiscli-Venefianijchea Königreicli.

£om6ttrÖi((|i =ïïcnrftttm|cpe8 JîônigreicÇ.

eben so sehr durch Gesittung, BRdung und Weisheit, welche von allen
Staaten bewundert, von vielen angenommen und nachgeahmt, wurden.
ARein der VerfaR näherte sich bereits, und innere und äussere Ereignisse
trafen zusammen, um ihn nicht weniger rasch als voRständig zu machen.
Der Adel, von dem Bewusstsein seiner Stärke zu hoffärtigem tyrannischem
Uebermuth fortgehend, überRess sich Ausschweifungen und griff" zu den
schändlichsten Mitteln, die Freiheit niederzuhalten. Arglist, Misstrauen,
Grausamkeit traf an die SteRe edlen Stolzes, ritterlicher Ehrgeiz erzeugte
den furchtbaren Rath der Zehn und bewirkte die Einführung der Inquisi-
tion, welche politische und kirchliche Vergehen vermischend schonungslos
ihre Opfer wählte und ohne Erbarmen grässlichen Todesqualen überlieferte.
Die schrecklichen Bleikammern, die Seufzerbrücke, die schauerlichen
unterirdischen Kerker des Dogenpalastes stehen noch jetzt als leblose
aber lautredende Zeugen der zahllosen Unglücklichen, welche durch Jahr-
hunderte der Adelstyrannei zum Opfer gefaRen sind. Weltbegebenheiten
schienen züchtigend einzutreten; die Entdeckung des Seewegs nach Ost-
indien brachte den asiatischen Handel in die Hände der Portugiesen, und
die Türken gewannen in einem 200jährigen Kampfe die Besitzungen der
Venetianer in Griechenland und dem ägäischen Meere. Als das 18. Jahr-
hundert begann, hatte Venedig seine weltgeschichtRche Bedeutung ver-
loren, war auf sein Gebiet in ItaRen und Dalmatien beschränkt, und hing
sich nun um so hartnäckiger und fester an die Formen seiner Verfassung,
aus der längst Geist und Leben gewichen war. So kam es, dass die
verrottete Aristokratie, den Armeen der französischen Republik gegenüber
unzweckmässige Massregeln, zwischen Krieg und Frieden schwankend,
ergriff, zur Unzeit den freundlichen Gesinnungen traute, zur Unzeit los-
schlug, und sich der Staat dem Consul Bonaparte unbedingt unterwerfen
musste. Am 16. Mai 1797 wurde die 1400 Jahre alte Verfassung auf-
gehoben, das goldne Buch verbrannt und ein Theil des Staates, das Land
jenseit der Etsch und Dalmatien, mit Oesterreich, der andere Theil mit
der Cisalpinischen Republik, 1803, nachher das
Gesammte mit dem König-
reich ItaRen verbunden, 1805. Der letzte Doge war Manini. Nach dem
Pariser Frieden 1814 aber fiel das ganze Gebiet an Oesterreich und bildete
seitdem mit den sonstigen itaRenischen Provinzen Oesterreichs: den Her-
zogthümern Mailand und Mantua, dem
Fürstenthum CastigRone, den ehe-
maligen Graubündter Landschaften Veltlin, Worms (Bormio) und Cleven
(Chiavenna), einem Theile des
Herzogthums GuastaRa, das Lombardisch-
venetianische Königreich. — Bis zum Jahre 1848 stand an der Spitze der
Verwaltung der vereinigten Länder ein Vicekönig, von da an aber hatte
ein General-Gouverneur die oberste Leitung des vereinigten Königreichs
und für die Verwaltung jedes einzelnen Kronlandes wurde ein Statthalter
eingesetzt. Der 1859 mit Sardinien und Frankreich ausgebrochene Krieg,
brachte bedeutende
Veränderungen in der Gestaltung und Grösse des Landes
hervor. Nach den
Friedenspräliminarien von Villafranca (am 12. Juli 1859)
trat Oesterreich die Lombardei bis an die Mincio-Linie an Frankreich ab,


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27. — Lombardisch-Venetianiselies Königreich.

welches dieselbe an Sardinien überliess, und von dem reichen und blühen-
den Lande, das 392,js Qu.-Meilen mit einer Bevölkerung von nahe an
3 MilL Seelen umfasste, verblieben Oesterreich (ausser dem Venetianischen
Gebiete von 433.87 Qu.-Meilen) nur 23 Qu.-Meilen mit circa 138,000 Ein-
wohnern, und die Festungen Mantua und Peschiera.

Das üand« — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Lombar-
disch-venetianische Königreich, der gesegnetste Theil der Oester-
reichischen Monarchie, im Norden Italiens und den grössten Theil der
Po-Ebene umfassend, bestand bis zum Frieden von Villafranca (12. Juli 1859)
aus den vormaligen Herzogthümern Mailand (Milano) und Mantua, den
Fürstenthümern Castiglione, Solferino, Sabbionetta und Bozzolo, dem Ge-
biet des erloschenen Venetianischen Freistaats, den graubündtischen Land-
schaften Cleven (Chiavenna), Valtelin (Veltlin) und Worms (Bormio), und
kleinen Parzellen des Kirchenstaates, erstreckte sich zwischen 440 47'
bis 460 40' NBr., und zwischen 260 12' — 310 21' OL., und umfasste
einen Flächenraum von 826,o2 Qu.-M., von denen 392,15 auf die Lom-
bardie, 433,87 Qu.-M., auf das Verwaltungsgebiet Venedig kamen. Nach
dem Frieden von Villafranca, in welchem Oesterreich genöthigt wurde die
Lombardie bis auf die Minciolinie mit Mantua (Mantova) und Peschiera
(23 Qu.-M.) an Frankreich abzutreten, wurde die Ausdehnung des Landes
sehr beschränkt, das Lombardisch-venetianische Königreich erstreckte sich
von da an zwar immer noch vom 44o 47' — 46o 40' NBr., in der Längen-
ausdehnung aber nur noch vom 28o 17' — 31" 21' OL,, und sein Flächen-
inhalt war von 826,02 auf 456,87 Qu.M., seine Bevölkerung von 5,018,000
auf 2,444,952 Seelen herabgegangen. Der bei Oesterreich verbliebene
Theil des Landes wird im N. von Tyrol und Kärnthen, im 0. von lllyrien,
im S. vom Adriatischen Meere und dem Kirchenstaat, und im W. von der
Lombardie und Tyrol begrenzt. —

Gestaltung des Landes, physiselie Beschaffenheit. — Der
westliche Theil des Lombardisch-venetianischen Königreichs, die an
Frankreich abgetretene und von diesem an Sardinien überlassene Lom-
bardie (amtliche Bezeichnung der Lombardei), ist im N, ein wahres Ge-
birgsland und von mächtigen Alpen bedeckt, die sich nach S. abstufen
und nachdem sie allmälig zu Hügelland geworden, in die schöne lom-
bardische Ebene übergehen, die den Süden des Landes vom Ticino bis an
den Gardasee und die venetianische Grenze einnimmt. Vom Bernhardin
bis nach Tyrol zieht sich die Hauptkette der Graubündtner und Rhä-
tischen Alpen herum und stösst viele Zweige nach der Lombardie ab.
In der nordwestlichen Ecke des Landes erhebt sie sich in der mächtigen
9,830' hohen Felspyramide des Schnee - oder Tambohorns, die mitten
aus Gletschern emporragt, weiter nordöstlich im 6,500' hohen Sp lügen
oder Ursler, und im 9,900' hohen Oro. Von dieser Hauptkette der
Alpen des Nordens trennt sich ein Ast am Bernhardin, scheidet in süd-
licher Richtung die Schweiz und Lombardie und verzweigt sich zwischen
dem Comer-, Luganer- und Locarner-See, und enthält viele Gipfel, die
von 4—6,000' aufsteigen. Westlich, südlich und östlich vom Oro und
Bernina bis an das rechte Ufer der Adda senden die Rhätischen Alpen
auf's neue mächtige Verzweigungen in die Lombardie, aus denen nord-
westlich von Sondrio der Canale 7,575, der Scalino 10,170' empor-
ragt. Nachdem die Alpen auf eine kleine Strecke das Schw-eizergebiet
betreten, ziehen sie abermals östlich des Bernina in die Lombardie, durch-
streichen dieselbe, scheiden die Gewässer des Rheins und der Adda, und
wenden sich nach der Schweiz und Tyrol. An der Tyroler Grenze steigen
die Alpen zum Stilfser Joche, der Ortelesspitze und dem Zewe-
dul empor, und senden in südlicher Richtung über den Mont-Tonal die
Lombardischen Alpen als Grenzscheide zum Idro-See. Dieser Alpen-
ast verzweigt sich mit ziemlich hohen Bergreihen am linken Oglio-Ufer,
und geht in Hügeln am Iseo- und Garda-See und bei Brescia in die Lom-
bardische Ebene. — Die Rhätischen Alpen des obern Addathales sen-
den zwischen dem Zewedul und dem Mont-Tonal einen bedeutenden Ast,
die Legnoner Alpen, in das Innere der Lombardie, scheiden die Adda
und den Oglio, bilden das schöne Addathal, und breiten sich am Comer-
See bis zur Brembo-Mündung aus. In ihm erheben sich mehrere Berge
zu einer Höhe von 5—7,000', der Monte Legnone zu 8,163'. Auch
dieser Alpenzweig endet in Hügelreihen , die bei Bergamo in die Ebene
treten. Nur einzelne Theile der Grenzgebirge und der Legnoner Alpen sind
Hochgebirge, und nur im Bormiothale erheben sich einige Gletscher.
Zwischen den viel verzweigten Bergketten erötfnen sich herrliche Thäler,
unter denen das Valtelin oder Veltlin, der ebene Theil des Adda-
thales, an Schönheit und Fruchtbarkeit wohl das erste ist, und mit
Recht den Namen eines kleinen Paradieses verdient. Andere nennens-
werthe und ausgezeichnete Thäler sind: Val Brem ban a, Seriana,
Camoni ca und Val Tromp i a, das Chiese- und Tessinthal etc.—
Gegen den Po hin verflacht sich das Land in ein niedriges Marschland
und bildet vom Abfall des Hügellandes nach Süden die grosse und reiche
Lombardische Ebene, die vom Langen-See bis zum Po bei Stellata
eine Länge von 42 Meilen und eine Breite von 8-9 deutsche Meilen hat.—
Gut bewässert und reich an Seen, gehört die Lombardie, mit Ausnahme
einiger Bäche, die dem Rhein zufliessen, dem Gebiete des Po und dem
Adriatischen Meere an. Der Hauptstrom des Landes ist der Po, der
hier den Tessin (Ticino), die Olona, den Lambro, die Adda, die
den Comer-See durchströmt und sich durch den Brembo und Serio
verstärkt, den Oglio (mit der Mella und Chiese), und den aus dem
Garda-See kommenden Mincio empfängt. Die vorzüglichsten Seen sind:
der Lago-maggiore (Lange- oder Locarner-See), welchen der
Ticino durchströmt, mit schönen Ufergegenden und den reizenden Boro-
mäischen Inseln; der Lugano-See; der Como- oder Lario-See (mit
dem Lecco); der Iseo-, Idro-, Varese- und Mantua-See etc.
Schiffahrts- und Bewässerungs-Kanäle sind in Menge vorhanden,
und von den
zahlreichen Heilquellen des Landes sind die im Valtelin-
thale die berühmtesten. Der östliche Theil des Königreichs Venetien
und der kleine Oesterreich verbliebene Theil der Lombardie, wird eben-
falls im Norden von den Alpen durchzogen und ist im Süden Ebene,
Die Rhätischen Alpen entsenden einen Ast durch Tyrol an die vene-
tianische Grenze zwischen dem Garda-See und der Etsch, Der höchste
Gipfel dieses Astes ist der Montebaldo, welcher aus mehreren 6,000'
hohen Kuppen besteht, unter denen der Monte maggiore 6,878' Höhe
hat. Der östliche Theil dieser Felsgruppe ist steil und unzugänglich, der
westliche springt mit hohen Felsrücken, die durch Thäler und Schluchten i
getrennt sind, in den See, An der Etsch bildet er den, die Etsch- 1
klause genannten Pass. Im 0. der Etsch zieht sich nach der Tyroler
Grenze das Lessinische Gebirge, das sich nach N. zu mit den Tri en-
tin er Alpen verbindet, und im Perdica über 6,000, im Tomba fast
6,000 , und im Monte Summano gegen 4,000' erreicht. Das rechte
Bacchiglione-Ufer wird von einem Zweige des Lessinischen Gebirges in
südlicher Richtung begleitet, der in zwei scheinbar abgesonderte Gruppen
zerfällt, deren nördliche höhere, in der Gegend von Vicenza den Namen
Monta Berici, die südliche, zwischen Padova und Este, den Namen
Colli Euganei führt, und im Monte Venda nur 1,800'Höhe erreicht,
DieTrientinerAlpen treten mit ihrer nördlichen Hälfte vom Lessinischen
Gebirge bis zum Campo rosso an die Venetianische Grenze, verzweigen
sich bis an die Piave und die beiden Ufer der Brenta bis Bassano, und
steigen im Monte Lisser an der obern Brenta 5,234'. Ein bedeutendes
Hochgebirge sind die Karnischen Alpen, welche über den Bello-
Berg von Tyrol nach der illyrischen Grenze ziehen, und auf diesem Zuge
den isolirten Gletscher Marmolade, den Bello-Berg und Monte
Croce, die Piave-Quelle, die Gailthaler- und Pantafler-Alpen,
nebst den 6,700' hohen Rombon haben. Ein ansehnlicher Ast dieser
Alpen zieht von der Piave-Quelle, die am Paralba, in einer Höhe von
3,978' entsteht, südlich, begleitet das linke Piave-Ufer bis zum 4,700'
hohen SL Mauro, und theilt sich an der Livenza-Quelle, die am Monte
Cavallo entspringt. Diese verschiedenen Zweige breiten sich zwischen
der Piave, Livenza und dem Tagliamento aus, und fallen südlich gegen
die Venetianische Ebene in TerrainweUen ab. Weiter östlich tritt zwischen
dem Tagliamento und Isonzo vom Rombon aus eine Wasserscheide nach
Süden, die sich im Venetianischen allmälig verflächt. Die bemerkens-
werthesten Thäler in diesem Theile des Landes sind: das Etsch- und
Brentathal, das Piavethal und das Thal des Tagliamento; von
Ebenen Ist die grosse Venetianische Ebene zu erwähnen, die 19
Meilen Länge und eine Breite von 4—7 Meilen hat. — Venetien ist
trefflich bewässert. Das Adriatische Meer, welches alle Ströme des
Landes aufnimmt, bespült die Küsten auf einer Ausdehnung von 22V2 Meilen,
und heisst hier Golf von Venedig. Gegen das feste Land zu bildet
das Meer zahlreiche Moräste und Sümpfe, Lagunen genannt. Zur Zeit
der Ebbe treten aus denselben niedere, vom Schlamm und Erde bedeckte
Flächen hervor, zwischen welchen gleich Kanälen das schiffbare Fahr-
wasser dem Meere zufliesst. Die Fluth, welche gewöhnlich IV2', zu
manchen Jahreszeiten aber und oei Stürmen viel höher steigt, bedeckt
diese Flächen und bildet aus ihnen förmliche Landseen, die durch lange
schmale Dünen, Lidi genannt, vom Meere getrennt werden. Um diese
Sandinseln gegen Meeresstürme zu schützen, sind die berühmten Murazzi,
ein Kiesendamm von 11,350'. Länge aus Quadersteinen, nebst anderen
kleinen Dämmen aufgeführt worden. Der Hauptfluss des Landes ist
der Po, welcher von der Lombardie an bis zu seiner Mündung die Grenze
des Kirchenstaates bildet; der Hauptarm desselben heisst Po di Vene-
zia oder di Maestra. Sämmtliche Po-Mündungen setzen vielen
Schlamm ab, wodurch die Lagunen dieser Gegenden nach und nach in
fettes Erdreich sich verwandeln. Der zweite Hauptfluss ist die Etsch
oder Ad Ige, der durch die Klause bei Peri in's Land fliesst und beim
Hafen von Fossone mündet, nur kleine Flüsse, darunter den Bergstrom
Alpona aufnimmt, dagegen den Adigetto und Castagnaro entsendet-
letzterer verstärkt sich durch den Tartaro, heisst sodann Kanal Bianco'
und nach semer Vereinigung mit dem Adigetto aber Po Levante, unte^
welchem Namen er bei Porto di Levante mündet. Der dritte Hauptstrom
ist die Brenta, die durch den Kofelpass in's Venetianische tritt; bis
Dolo lauft sie in vielen Krümmungen, ist von hier aber kanalartig in ge-
rader Linie geführt, heisst Brenton, nimmt den Bacchiglione und
andere Gewässer auf und mündet in den Lagunen. Weiter nördlich mün-
den: die Sile, in den Hafen der alten Piave; die Piave, ein langer, in
der Regenzeit sehr reissender Strom, der viele wasserreiche Bäche auf-
nimmt, und in der Ebene angelangt ein eingedämmtes breites Bett hat,
bei Cortelazzo; die Livenza in den Hafen von S. Margerite, und der
Wildstrom Tagliamento, welcher in einer Höhe von 4,140' entspringt,
über Felsen und Abgründe stürzt, nach der Vereinigung mit der Fella
südwärts zwischen hohen Bergen fliesst, und sich in der Ebene in zahl-
lose Arme theilt, die sich wieder vereinigen. Schiffbare Kanäle sind in
Menge im Lande; die vorzüglichsten derselben sind: der Kanal Bianco
und Po di Levante, zwischen dem Po und der Etsch, und die Kanäle
von St. Catherina, von Este, Monselice, Bettaglio, Bren-
tella etc., welche die Etsch, Brenta, Bacchiglione und andere Flüsse
verbinden. Eben so zahlreich sind die Bewässerungskanäle, die das Land
zu einem Garten machen. An Seen findet man, ausser dem grossen
Garda-See, dessen Ostseite nur das Land berührt, nur einige kleine
Gebirgsseen, von denen der Lago, Tarzo, Morto und St, Croce die bedeu-
tensten sind, dagegen ausgebreitete Meer sümpfe längs der Küste; Mo-
räste am Po, an der Etsch und Brenta, und grosse Sumpfstrecken
in den Valli Veronesi, Valh CavaRi etc. Mineralquellen sind in Menge
vorhanden. Berühmt sind die heissen Quellen von Abano, die warmen
Quellen von Bataglia, S, Pietro, Monte Grotto, Monte Ortone etc,, der be-
suchte
Sauerbrunnen Recoaro und die warmen Schwefelquellen zu Cal-
diero und S, Domeiara im Pullicellathale, —

Das Klima ist in Venetien milder als in der Lombardie, be-
sonders aber in der Ebene, wo vom April bis November das Wetter fast
ununterbrochen schon ist. Nur in den nördlichen Gebirgsgegenden
weht eine rauhe Alpenluft und liegt daselbst im Winter der Schnee oft
2-3 Wochen in den fhälern. Mit Ausnahme einiger Sumpfgegenden ist
dp Klima im Allgemeinen gesund, Tertianfleber im Herbst und Lungen-
ubel im iruhling sind, zumal in den Lagunen und einem Theil der
Ebene, nicht selten. Die Mittelwärme in Venedig beträgt lO«,,, In Padua
10,5, m Verona 80,9. Dje winde sind ungemein wechselnd, besonders
am Adriatischen Meere, in der Ebene kühlt der Nordwestwind die Hitze
des lages am Morgen, und Abends weht meist ein warmer Südost. Un-
kalten Ostwinde, von welchen Venetien besonders im
iruhjahre und Herbste heimgesucht wird, und von denen selbst die Ebene
nicht verschont bleibt.
In den Lagunen, die in manchen Wintern auf
kurze Zeit gefrieren, sieht man im Sommer zuweilen Tromben (Wasser-
hosen), und bei Tre Porti und Murano oft Luftspiegelungen. — An Natur-
produkten ist das Lombardisch-venetianische Königreich ungemein
reich. Mineralien verschiedener Art sind in Menge vorhanden; Kalk-
steine, Kreide, Gyps und Marmor bricht man bei Verona, Vicenza und


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27. — Lombardisch-Venetianiselies Königreich.

Belluno; mehrere Thonarten findet man in der Ehene, wie auf den Bergen;
Porzellanerde bei Schio; Feldspath in der Brenta; Porphyr bei Monselice;
Sandstein und Talkschiefer bei Yicenza; Grünerde am Monte Baldo und
itn Veronesischèn. Metalle sind wenig vorhanden; etwas Kupfer- und
Eisenkies hei Agordo, Galmei und Blei bei Avronzo, Eisen in Udine etc.,
grösser ist die Menge brennbarer Mineralien, namentlich der Braun- und
Steinkohlen etc. Mannigfaltig sind die Produkte des Pflanzenreichs,
und nicht nur gedeihen alle in Deutschland heimische Getreidearten,
Hülsenfrüchte, Feld- und Gartengewächse, sondern auch der Reis, die
Olive, der Rhizinusstrauch und der Maulbeerbaum, eine Menge von Färbe-,
Gewürz- und Arzneipflanzen, Obst und Wein und fast alle Arten von
Südfrüchten. Die Fauna ist ungemein reich; die gewöhnlichen Haus-
thiere sind in Menge vorhanden; Jagdthiere giebt es nur wenige; ura so
zahlreicher dagegen ist das Wassergeflügel an den Seen und Flüssen und
in den Sümpfen und Lagunen, besonders wilde Enten. An Fischen ist
Venedig reicher als die Lombardie; auch giebt es viele Schlangen, und
zahllos und beschwerlich sind die Schaaren lästiger Insekten, besonders
im Sommer.

nas Volli. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Zahl der
Bewohner des Verwaltungsgebiets Venedig wurde 1854 (von dem k. k.
statistischen Bureau) auf 2,493,968 Seelen berechnet, belief sich aber
nach der Zählung vom 31. Okt. 1857, mit dem bei Oesterreich gebliebenen
TheR der Lombardie auf nur 2,444,922 Seelen, oder 5,355 auf 1 Qu.-M.
Dem Geschlecht nach belief sich die Bevölkerung 1854 auf 1,239,993
männlichen und 1,253,975 weiblichen Geschlechts. Die jährliche Zu-
nahme der Bevölkerung wird auf 0 91 Prozent geschätzt. Die Zahl der
jährlichen Geburten beträgt im Durchschnitt 89,900 (46,580 männliche,
43,320 weibliche), die der Todesfäll e 70,156 (35,953 männliche, 34,203
weibliche), die der Trauungen 20,565. — Der
Abstammung nach
besteht die Bevölkerung aus Deutschen, Süd-Slaven, West-Romanen oder
Italienern, und Juden. Die Mehrheit des Volkes bilden die
West-Romanen
oder Italiener, deren Zahl nach der letzten Volksaufnahme 2,406,728 be-
trägt; sie scheiden sich in Venetianer, Paduaner, Veronesen und iNieder-
lombarden, und in FuiTaner oder Friauler in der Provinz Udine. Die
Süd-Slaven, 26,892 Seelen, sind meist Slovenen, die als „Wenden" den
nordöstlichen Theil von Venedig bewohnen. Deutsche zählt man nur
12,250 im Lande, und Juden 6,588. Griechen, Albanesen, Armenier etc.
sind nur w'enige im Königreiche. Die italienischen Bewohner Venetiens
sind ein gut gebildeter schöner Menschenschlag von angenehmer Physiog-
nomie, länglichem Gesichte, schöner Nase und lebhaften Augen. Die
Farbe der Haut ist weiss, die der Haare schwarz oder braun, selten
blond. Schöne und halbdeutsche Physiognomien zeigt die Umgegend des
Garda-Sees. Die Einwohner um Mantua haben ein ungesundes gelbliches
Aussehen, was sie den Ausdünstungen ihrer stehenden Gewässer ver-
danken. Das weibliche Geschlecht hat einen hohen, kräftigen, regel-
mässigen Wuchs, schöne Augen und Zähne. Die Venetianerin ist lebendig,
graziös im Gang, Manieren und Geberdenspiel. Die Weiber in Verona sind
schön gebaut und gut kolorirt, eben so im Rovigo, dabei freundRch, ohne
Menschenscheu, wie im Süden. Die arbeitende Klasse der Venetianer hat
Geist und Witz, besonders die Gondolieri in Venedig. Die geringere
Klasse des Volks ist ungemein bescheiden in ihren Ansprüchen an Genüsse:
eine Schnitte Wassermelone, ein Stück Maisbrod und etwas Polenta ist
hinreichend ihre Bedürfnisse zu befriedigen; noch genügsamer sind die
nördlichen Gebirgsbewohner. Nur die höhern Stände lieben und üben
Pracht und Luxus. Die Wohnungen auf dem Lande sind zwar aus Steinen
zusammengeinauert, aber schlecht gedeckt, die Fensteröffnungen ohne
Glas, häufig mit Läden oder Papier geschlossen. In den Städten sind die
Mauern meist ohne Mörtelanwurf, was ihnen ein düsteres Ansehen giebt.
Freundlicher erscheint die Bauart zwischen Vicenza und Verona und tiefer
nach Süden, und die grösseren Städte des Landes zeigen grossartige Bau-
werke und Paläste. Die ehemaligen Volkstrachten sind fast ganz ver-
schwunden, und der Mantel, ein Hauptmerkmal der Nationaltracht, nur
selten noch zu sehen. Die Lieblingsfarbe der Frauen ist schwarz, und
den
Schleier wissen die Venetianerinnen mit Geschmack anzuheften. In
Venedig und Treviso verhüllen die gemeinen Weiber Kopf, Hals und Brust
mit w-eissen Tüchern. Ein mit Stickerei und Spitzen verbrämter Schleier,
Dovujo und Zendale genannt, vom Scheitel über die Brust gezogen, gehört
zur Volkstracht in Vicenza. Um Padua tragen die Landmädchen schwarze
Filzhüte mit schönen Federn, Schnüre von Korallen, goldene Ketten und
grosse Ohrgehänge. Ein fröhliches, munteres, bewegliches Wesen charak-
terisirt den Venetianer; er ist sparsam und mässig zu Hause, um ausser
demselben glänzen zu können. Gegen Fremde ist er freundlich und ge-
fällig, aber auch ausgelassen und muthwillig, sinnlichen Genüssen er-
geben, nicht selten aufbrausend und wild bei aller
Gutherzigkeit. Der
früher so schroffe Gegensatz der Aristokratie und der Gemeinen hat sich
allmälig abgeflacht, ein Selbstgefühl ist im Volke erwacht, das sich nament-
lich gegen die Deutschen Luft zu machen strebt. — Venedig selbst ist
ein Sitz des Frohsinns; Musik und Gesang leben hier in frischer Blüthe
bei Hoben und Niederen. Theater und Oper sind ihnen
Hauptbelustigungen;
die Besuche der Korsi, die Kasinos, mancherlei Volksspiele, wie BaR-
schlagen, die Mora etc. - Wasserfeste, Regelten oder Gondelstechen sind
allgemein beliebt, und kirchliche Festlichkeiten in grossem Ansehen. Oer
venetianische Sprachdialekt, der bis zum Mincio reicht, ist wohltönender
und ausgebildeter, als jeder andere, er ist melodischer, kräftiger und
lieblicher, und hat mannigfaltigere und zärtere Wendungen, als der tos-
kanische, der rauher und härter ist, sich aber doch zur
Schriftsprache
Italiens erhoben hat.

Religionsversehiedenheit, Geistige Kultur. — Dem Bekennt-
nisse nach gehört die Mehrzahl der Bewohner des Lombardlsch-vene-
tianischen Königreichs (2,215,692) der römisch-katholischen Kirche an;
Unirte Griechen und Armenier snid 80, Nichtunirte Griechen und Armenier
98, Evangelische beider Konfessionen 136, Juden 6,588 im Lande. Die
katholische Kirche steht unter den beiden Erzbisthümern Udine und Vene-
dig und den zu letzteren gehörenden Bisthümern: Concordia, Belluna, Fel-
tre, Ceneda, Treviso, Padua, Vicenza, Verona und Adria. Das Bisthum
Mantua gehört unter den Erzbischof von Mailand. Der Erzbischof von
Venedig ist mit dem Titel eines Partriarchen bekleidet. Die Kirche
selbst zerfäRt in 2 Archidiakonate, 229 bischöfliche Vikariate, 1,789 Pfar-
reien und 794 andere selbstständige Seelsorgestationen, mit 7,058 Welt-
und 320 Ordenspriestern und 374 Chorfrauen. Die Juden besitzen 11 Sy-
nagogen. — Für Volksbildung und Pflege der Wissenschaften ist
hier verhältnismässig mehr geleistet, als in den österreichischen Kron-
ländern mit slavischer Bevölkerung, wenn auch nicht so viel als in dem
abgetretenen Theil der Lombardie. Vor allen venetianischen Städten
zeichnet sich Verona, als fruchtbarer Sitz der Wissenschaften und Künste
aus, und Padua's Hochschule glänzt durch den Ruhm ihrer medizinischen
Fakultät. Oeffentliche Erziehungsanstalten, in denen die Zöglinge Ver-
pflegung im Hause finden, bestehen 77; Kinderbewahranstalten 9, die Zahl
der Elementarschulen beläuft sich auf 1,609 (worunter 90 für Mädchen),
mit 3,334 Lehrern und Lehrerinnen und 88,559 schulbesuchenden Kindern;
die Zahl der Wiederholungsschulen auf 9. Für wissenschaftliche Bildung
sorgen 22 Gymnasien mit 259 Lehrern; an theologischen Lehranstalten
bestehen 11 bischöfliche Seminarien und 1 Klosterhausstudie. Für Er-
ziehung der männlichen Jugend sind ausserdem 3 Kollegien und zwar in
Venedig, Vicenza und Bassano; für die Erziehung der weiblichen Jugend
aber 16 Kollegien, wovon 5 in Venedig, und 2 in Padua und Udine sind.
Dazu kommen noch in Venedig : ein griechisches Gymnasium, ein Marine-
Kadettenkollegium, eine gelehrte Bildungsanstalt der Armenier, und eine
höhere Rabbinerschule. Die Universität Padua, gestiftet 1228, zählt 4
Faktütäten, mit 52 Professoren und Dozenten, und 1,587 Studenten. Die
Künste werden sehr gepflegt: in Padua blüht eine Akademie der Wissen-
schaften und Künste, ebenso in Rovigo; zu Venedig und Treviso sind
Atheneen, Malerei, Bildhauerei, Architektur und Musik sind die Künste,
welche blühen. In Venedig ist eine k. k. Akademie der schönen Künste
mit 13 Lehrern, eine Maler- und Bildhauer-Akademie ist in Verona. Be-
rühmt ist die venetianische Malerschule. Oeffentliche und Privat-Gemälde-
sammltingen, Gypsabgusskabinette, Antikensammlungen besitzen Venedig
und andere grössere Städte des Landes in reichem Maasse. Musikkonser-
vatorien pflegen und bilden vorzugsweise den Kirchengesang. Theater
sind im ganzen Lande 53, von denen 6 auf die Hauptstadt kommen. Die
Literatur wird neuerer Zeit sehr gepflegt, und namentRch der Tagespresse
viel Aufmerksamkeit gewidmet. Von periodischen Schriften erscheinen
gegenwärtig 21, worunter 2 politische Blätter, 7 sind Unterhaltungs- und
Volksblätter, die anderen wissenschaftlichen Inhalts. Buch- und Kunst-
handlungen sind 23, Buchdruckereien 63, lithographische Anstalten 18 im
Lande.

Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthschaft ist
eine HaupterwerbsqueRe des Landes und wird fast eben so rationell und
fleissig als in der Lombardie betrieben. Auch hier wie dort sind die An-
bauer des Bodens meistens Pächter, welche gewöhnlich die Hälfte des
Ertrags als Pachtschilling an die Grundeigenthüiner entrichten. Im vene-
tianischen Friaul sind auf kleinen Gütern oft 2 — 3 Pächterfainilien zu-
sammengedrängt, Nur in den Berggegenden giebt es statt der Pächter
auch Bauern. Der produktive Boden des Landes umfasst 3,932,291 Joch,
von denen 1,079,924 als Ackerland, 26,024 als Weingärten, 631,603 als
Wiesen und Gärten, 4,711 zu Olivenwaldungen, 16,387 als Lorbeer- und
Kastanienwälder, 723,024 als Weiden, und 500,610 Joch als Waldungen
benutzt w^erden. Padua und Verona bauen den meisten Weizen; die
Ebenen, vorzüglich Treviso, Udine, Vicenza und Padua, Friaul sind am
ergiebigsten für den Mais; der Roggenbau nimmt überaR ab. Der Süden
von Mantua, der Süden von Verona, die Niederungen der Etsch (Lagnano,
wo der Hauptmarkt ist) produziren den meisten Reis, Friaul Bnchwaizen,
die Gebirgsgegenden Kartoffeln. Der jährliche Ertrag an Getreide aller
Art wird auf 5,859,000 Metzen geschätzt, und zwar auf 1,713,000 Metzen
Weizen, 127,000 Roggen, 45,000 Gerste, 383,000 Hafer, 3,141,000
Mais, 248,000 Reis, und 302,000 Metzen anderes Getreide. Hülsen-
früchte werden jährlich 143,000, an Kartoffeln 325,000 Metzen, Kleeheu
2,410,000 Ctnr. gewonnen. Von Handelspflanzen werden 12,400 Ctnr.
Flachs, 59,600 Ctnr. Hanf, 5,500 Ctnr. Leinsamen, 1,200 Ctnr. Hopfen, und
7,100 Ctnr. Tabak erzeugt. Waid wächst ohne besondere Kultur fast in
allen Gegenden. Ausser den Umgebungen von Venedig ist der Gartenbau
vernachlässigl. Auf den Lidi's aber und um Venedig ist die Gartenindu-
strie ein Haupterwerbszweig und zugleich mit bedeutender Bluinen-
gärtnerei verbunden. Der Obstbau auf den Lidi's sowohl als auf dem
festen Lande ist sehr ergiebig: Feigen, Pfirschen, Aprikosen, Pflaumen,
Kirschen, Mandeln, Maulbeeren, Granatäpfel, Brustbeeren, Birnen, Aepfel,
Nüsse und Kastanien gedeihen in reichster Fülle, und namentlich zeichnen
sich in dieser Beziehung Padua, Battaglia, Monselice, Arqua und Mantua
aus. Der W^einbau ist von Wichtigkeit; den stärksten und süssesten
Wein erzeugen Padua, Verona und Udine, den meisten Vicenza. Im Ganzen
sind die venetianischen Weine aber schlecht, sauer, herb und wenig halt-
bar; die besten Sorten sind der Piccolit und Rifosso aus Friaul und der
Vino
Santo aus dem Veronesischen. Der jährliche Ertrag an Wein wird
auf 3,526,000 österr, Eimer geschätzt. Der Waldbau und die Forst-
benutzung, besonders im Norden des Landes, ist von grosser Bedeu-
tung. Die Alpen sind mit schönen Waldungen bedeckt : die besten Eichen
hat der Wald del Montello am rechten Ufer der Piave, die besten Tannen
und Lerchen die Cargua in Nord-Friaul, Cadore und Bassano, die besten
Pinien und Buchen Cajada bei Belluno, der Wald del Canseglio, zwischen
Alpago und Monte Cavallo, und der W^ald S. Marco bei Afronzo. Bedeu-
tend ist die Kohlenbrennerei in Friaul, Cadore, Feltre etc., und die Ter-
pentin- und Pech-Gewinnung im Gebiete Cadore. Der jährliche Holzertrag
wird auf 453,400 Klafter geschätzt. Die Viehzucht wird in manchen
Gegenden sehr gepflegt, namentlich wird die Hornviehzucht durch die
reichen Alpenweiden der nördlichen Gebirge, auf denen die Bergamini
oder Malghesi (Eigenthümer grosser wandernder Kuhheerden) umherziehen,
sehr begünstigt; die beste Schafzucht hat Padua, in Folge seiner herr-
lichen Triften auf den Euganeischen Hügeln. Der Viehstapel betrug
1854: 64,696 Pferde, 33,629 Esel und Maulthiere, 396,228 Rinder (ohne
Jungvieh), 790,000 Schafe, 39,500 Ziegen und 170,100 Schweine. Die
Federviehzucht erstreckt sich
auf Gänse, Enten, Hühner und Trut-
hühner. Die Bienenzucht wird sehr gepflegt, besonders in Verona
und Belluna; die Zahl der Bienenstöcke beträgt 32,700, die jährlich
4,180 Ctnr. an Wachs und Honig liefern. Die Seidenraupenzucht
ist von ausserordentlicher Wichtigkeit, und erzeugt jährRch an 195,000 Ctnr.
Cocons. Für Taffet eignet sich vorzugsweise die leichte Seide von Bel-
luno, für Sammet und Atlas die vicentinische, für schwere Stoffe die
polesinische, zu Posamentirwaaren die veronesische aus dem Etschthale
und von den Gestaden des Garda-See's. — Die Jagd ist, selbst im Gebirge,
von keiner Bedeutung mehr; jagdbares Wild ist wenig mehr vorhanden,


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27. — Lombardisch-Venetianiselies Königreich.

um so zahlreicher ist das Wassergeflügel an den Seen und Flüssen und
in den Sümpfen und Lagunen, besonders wilde Enten. Die Fischerei
ist von grosser Wichtigkeit; die Seeflscherei bildet ein eigenes Gewerbe, ist
an den Küsten des Adriatischen Meeres sehr bedeutend, und liefert trefl'liche
Thunfische, Makrelen, Sardellen, Meergrundeln, Haien etc., Krebse, Mu-
scheln und Austern. — Der Bergbau ist unbedeutend: das Kupferberg-
werk zu Agordo liefert 3,313 Ctnr. Kupfer, das Galmei- und Bleiwerk zu
Avronza 293 Ctnr. Blei, 1,357 Ctnr. Zink und 300 Ctnr. Galmei Ausbeute.
Häufig und reich sind die Steinbrüche, besonders von Marmor in den
Provinzen Verona, Vicenza, Treviso und Belluno, und von Kalksteinen
und Sandsteinen (bei Lavagno). Die Braunkohlengruben (am Bolca u. a. 0.)
liefern jährlich 270,000 Ctnr.; Torf wird wenig gewonnen; Schwefel jähr-
lich an 700 Ctnr., Eisenvitriol über 9,500 Ctnr. producirt. — Die Ge-
werbsindustrie steht nicht mehr in der Blüthe, deren sie sich im 14.
und 15. Jahrhundert erfreute, dessenungeachtet übertrifiTt das Lombardisch-
venetianische Königreich immer noch alle anderen Staaten Italiens, sowohl
an Menge als an Vollkommenheit seiner Manufakturartikel. EigenUiche
Fabriken und Manufakturen sind 1,027 im Lande. Spinnerei in Flachs,
Wolle und Baumwolle wird an verschiedenen Orten betrieben. Venedig
fabrizirt trefl'lichen Zwirn, Hanf- und Flachsleinwand; letztere auch die
Provinzen Padua, Vicenza, Verona. Rovigo, besonders Treviso. Auf dem
Lande wird viel gewoben. Baumwollenzeuge verfertigt man fast überaR;
Flanell liefert Bassano, Gondeltücher Venedig, Kleiderzeuge, Möbel- und
Tapetenstoff'e Vicenza; Seidenstofl'e, woRene und seidene Bänder und
Borten fabriziren Venedig, Padua und Verona; Zwirnspitzen die Weiber
der Insel Burano. Leder liefern die Fabriken und grösseren Gerbereien
in Udine, Venedig etc., Pergament Bassano, Strohgeflechte und Strohhüte
die Gebirgsgegenden, besonders der Distrikt Marostica; gutes Papier Por-
denone, Udine, Treviso, Sacile; schöne Holzarbeiten, musikalische Instru-
mente und Ebenistenarbeiten liefert das ganze Land; Venedig Masken,
künstliche Blumen, Filegranarbeiten, Wachswaaren, Glas-, Strick- und
Schmelzperlen, Glasgespinnste, Spiegel- und Tafelglas, Wachskerzen, Seife,
Gold- und Stablwaaren etc.; Padua Darmseiten; Vicenza künstliches Fisch-
bein; Treviso Kupfer-, Eisen- und Stablwaaren; Verona Messingwaaren;
Friaul Eisengeräthe; Chioggia Bleikugeln und Schrote; sehr schönes Ge-
schirr, namentlich Fayence, erzeugen die Fabriken zu Nove, Vicenza,
Treviso, Este etc, —

Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Sehr wichtig und lebhaft
ist der Handel, besonders durch die sehr einträgliche Seidenzucht und
den Ueberfluss an Naturprodukten. Die lebhafte Schilffahrt auf dem Adri-
atischen .Meere, die sich immer mehr ausdehnenden Eisenbahnen, aus-
gezeichnete Kunststrassen, und ein vortheilhaftes Kanal- und Flusssystem
befördern den Handel ungemein. Der Landhandel geht nach Mittel-
und Westeuropa, vor ARem in die Oesterreichischen Staaten, und ist
theils Aktiv-, theils Passivhandel. Die Ausfuhren bestehen in Reis,
Seide, Oel, Südfrüchten, Levantiner- und Kolonialwaaren, Papier, Darm-
saiten, Strohhüten, Glasperlen und anderen Fabrikerzeugnissen; die Ein-
fuhren in Wolle-, BaumwoR- und Leinenwaaren, PorzeRan, Tapeten,
Modewaaren, Shawis, Bergprodukten und allerhand Industrie-Erzeugnissen.
Der Wasserhandel ist noch bedeutender, sowohl auf dem Meere, als
auch auf den schilTbaren Flüssen und Kanälen. Der Seehandel besteht
im Küstenhandel, im Handel mit Griechenland und der Levante, und im
Verkehr mit den westeuropäischen Staaten und Nord-.\merika. Dampf-
schiffe und Packetboote unterhalten einträgliche Verbindung zwischen
Venedig und Triest; die inneren Kanäle und die Brenta werden ebenfalls
mit Dampfbooten beschiflTt; die Küsten mit Trabaccoli, Tartanen etc. be-
fahren, und der Stadtverkehr in Venedig durch Gondeln unterhalten. Die
wichtigsten Handelsstädte des Landes sind Venedig, mit Freihafen, und
Verona, mit einer sehr besuchten Messe. Die Landstrass en sind schön
und vortrefflich. Die Hauptstrasse durchzieht von Westen gegen Nord-
ost die Mitte des Landes, führt aus der Lombardie über die zwei wich-
tigsten Uebergangspunkte, Mantua und Peschiera, nach Verona, und von
da über Vicenza, Treviso nach Udine, theilt sich dort, und führt über
Palma nuova nach Görz, und über Ponteba nach Kärnthen. Die süd-
liche Hauptstrasse läuft von Mantua über Legnago nach Padua und
Mestre. Nach Tyrol führt eine Hauptstrasse von Verona im Etscbthale
durch die Klause von Peri, eine andere von Bassano durch den Kofel-
pass in's Brentathal, und eine dritte verbindet Vicenza über Schio mit
Tyrol etc.; sämmtliche Hauptstrassen werden durch gute Seitenstrassen
mit einander verbunden. Treffliche Eisenbahn en durchziehen das Land.
Von Venedig führt eine Eisenbahn über Mestre, Sacile, Pordenone,
Udine nach Görz und Triest; eine andere von Venedig über Mestre,
Padua und Vicenza nach Verona; eine dritte von Verona über Trient
nach Bötzen; eine von Verona über Peschiera, Brescia und Bergamo
nach Mailand, und eine von Verona nach Mantua. Projektirt sind
Bahnen von Mantua über Novi nach Modena, und von Mantua über Gua-
stalla nach Reggio. — Münzen, Maass und Gewicht sind die gleichen,
wie in der Oesterreichischen Monarchie.

»er .Staat. — Das Lombardisch-venetianische Königreich ist ein
zum Kaiserthum Oesterreich gehörendes erbliches Kronland, das seit der
Abtretung der Lombardei an Frankreich (Sardinien), mit dem bei Oesterreich
verbliebenen Theile derselben, in folgende 9 Provinzen und in 84 Distrikte
geschieden wird, 456
,8? Qu.-Meilen umfasst und 2,444,952 Einwohner

enthält. (siehe nebenstehende Tabelle)

Die Zahl der Wohnplätze im jetzigen Lombardisch-venetianischen
Königreiche beläuft sich auf 1,017, mit 392,511 Häusern, und zwar auf
32 Städte, 245 Marktflecken und 740 Dörfer. Hauptstadt des Landes ist
Venedig. Städte mit mehr als 5,000 E., ohne die oben genannten Pro-
vinzial-Hauptstädte sind, in Venedig: Burano mit 6,115, Chioggia mit
26,300, Mestre mit 7,350 , Portogruaro mit 7,820 E.; in Padua: Mon-
tagnana mit 9,200 E.; in Rovigo: Adria, am Kanal Bianco, mit 11,900,

Distrikte.

1. Venedig; 2. Mestre; 3. Dolo
4.Mirano; ä.Chioggia; 6.Por
togruaro ; 7. San Dona •.■■
1. Padua: 2. Camposampiero

3. Piove; 4. Este; 5. Montag-
nana; 6. Monselice; 7. Con-
selve ; 8. Citadella........

1. Rovigo; 2.Lendinara; 3. Ba-
dia: 4. Massa; 5. Oehiobello;
6. Ädria; 7. Crespino; 8. Ari-

1. Vicenza ; 2. Arzignano ; 3
Barbarano; 4. Lonigo; 5. Bas-
sano; 6. Marostica: 7. Assia-
go; 8. Schio; 9. Tl'iiene; 10.

Valdagno ..................

1. Verona; 2. ViUafranca; 3.
Caprino ; 4. Bardolino; 5. San
Bonifacio; 6. Tregnago; 7.
Sampletro-Incariano; 8. Isola
della Scala ; 9. Legnago: 10.
Sanquinetto ; 11. Cologua •.■
1. Treviso ; 2. Montebelluna ; 3.
Castelfranco; 4. Asolo ; 5, Co-
negliano; 6. Oderzo; 7. Ce-

neda: 8. Valdobbiadere .....

1. Udine; 2. Codroipo; 3. San
Daniele; 4. Palma; 5. Bati-
sana; 6. Pordenone ; 7. Sa-
cile; 8. Ariano; 9. San Vito ;
10. SpiUmberito; 11 Maniago ;
12. Tolmezzo; 13. Ampezzo;
14. Klgolato; 15. Moggio; 16.
Cremona; 17. Cividale; 18.
San Pietro della Chiari; 19.

Tarcento.......................

1. Belluno; 2. Longarone; 3.
Agordo; 4. Fonzaso; 5. Fel-
tre; 6. Pieve di Cadore; 7.

Auronza .......................

1. Mantua; 2. Volta ; 3. Revere ;

Einw.
1857.

Hauptort.

Einw.

Qtt.-MeiL

Provinzen.

1. Venedig (Venezla)..

2. Padua (Padova)..

52„

294,318
348,290

156,213

362,522

328,768

259,830
410,493

Venedig

118,172

Padua •

54,000

3. Rovigo (Polesine)..

20,:

Rovigo.

9,800

4. V^icenza .....

Vicenza

30,000

5. Verona

51,T

Verona..

52,700

6. Treviso

43,9-

18,000

Treviso.

7. Udine

119,,

Udine ...

Belluno
Mantua.

23,000

12,000
29,500

8. Belluno.

146,518
138,000

58,5,

9. Mantua (Lombardie)

23,,

4. Gonzaga; 5. Sermida; 6.
Ostiglia .........:.............

Venedig

118,172

2,444,952

84 Distrikte

456,8

9 Provinzen

Lendinara mit 5,500 E.; in Vicenza: Bassano mit 12,500, Asiago mit
5,800, Schio mit 5,760 E.; in Verona, ausser der Hauptstadt keine; in
Treviso: Ceneda mit 8,000, Cannegliano mit 6,500, Oderzo mit 6000 E.;
in Udine: Cividale mit 6,400 E., und in Mantua: Gonzaga mit 15,600
Einwohner. Bedeutende Marktflecken mit mehr als 5,000 E. sind: Cavar-
zere, am rechten Etschufer, mit 10,000; Citadella, unweit der Brenta,
mit 6,700, Este, am Kanal Restara, mit 8,000, Monselice, am gleichnam,
Kanal, mit 8,800, Recoaro, besuchter Badeort, mit 5,200, Villafranca, am
Tartaro, mit 6,200, Legnago, an der Etsch, mit 10,80(T, Castel Franco mit
6,000, Curtatone, am Mincio, mit 5,000, San Benedetto mit 7,000, Ser-
mide, mit 5,000, und Ostiglia mit 5,000 E.; wichtige Dörfer mit 5,000
und mehr Einw. sind: Pellestrina auf der gleichnam. Insel, mit 7,400,
und Montebelluna, in Treviso, mit 5,000 Einwohnern. — Sitz der Statt-
halterei ist zu Venedig. — Das Wappen des Lombardisch-venetiani-
schen Königreichs ist ein senkrecht getheilter, mit der eisernen Königs-
krone von Italien bedeckter Schild: rechts in silbernem Grunde eine blaue,
golden gekrönte, aufgerichtete Schlange, die ein rothes kleines Kind im
Rachen hält, wegen der Lombardie: links iu Blau ein liegender, goldener,
geflüplter Löwe, mit vorwärts gekehrtem Haupte von einem goldenen
Schein umgeben, mit den Vorderpranken ein goldenes, geöffnetes Buch
haltend, worin die Worte: „Paxtibi, Marce Evangelista mens", wegen
Venedigs. ~ Oberste Justizbehörde ist das Ob er La nd esger ich t
zu Venedig, welches in zweiter Instanz in allen Fällen entscheidet;
letzte Instanz ist der Oberste Gerichtshof zu Wien. Unter dem
Ober-Landesgericht stehen als Gerichte erster Instanz: 9 Landesgerichte
(eines für jede Provinz, die in den Provinzial-Hauptorten ihren Sitz haben),
1 Handels- und Seegericht (in Venedig), 10 Stadtpräturen (davon 2 in
Venedig und je eine in den übrigen Provinz-Hauptorten, deren Geschäfte
von dem Landesgerichtspersonale besorgt werden), 10 Landpräturen erster,
und 59 Landpräturen zweiter Klasse. — Die Finanzverwaltung steht
unter der Finanz-Landesdirektin zu Venedig, die 9 Finanz-Bezirks-
direktionen, 9 Sammlungskassen, 16 Haupt- und 34 Neben-Zollämter,
42 Verzehrungssteuer-, 4 Weg- und Brückenmaut-Aemter,
1 Tabaks-Haupt-
magazin, 9 Salzniederlagen, und 12 Finanzwachsektionen unter sich hat.
Das Bergwerksinspektorat zu Agordo steht unter der Finanzpräfektur
zu Venedig, und das Forstwesen unter dem Generalforstinspektorate zu
Treviso. - Das Heerwesen des Landes steht unter dem Armee- und
Landes-General-Kommando für das Lombardisch-venetianische
Königreich, für Tyrol, Kärnthen, Krain und Küstenland. Hauptquartier
des
Armee-Kommando's ist in Verona, des Landes-General-Kommando's
zu Udine. Hauptquartier des S.Armeekorps ist Verona, des 7. Armee-
korps Padua, des 8. Armeekorps Venedig. — Die Kommando's der
Ergänzungsbezirke der k. k, Armee sind zu Padua, Treviso, Udine und
Verona. Zur kaiserlichen Armee selbst hatte das Lombardisch-venetiani-
sche Königreich (mit dem abgetretenen Theil der Lombardie) 9 Linien-
Infanterie-Regimenter, 3
Jägerbataillons, 1 Dragoner- und 2 Ulanen-Regi-
menter zu SteRen. — Die Militärpflicht ist aRgemein, Dienstzeit 8 Jahre,
Stellvertretung ist gestattet. — Festungen und befestigte Orte des
Landes sind: Mantua, Peschiera, Verona mit 3 CasteRen, Leg-
nago, Rovigo, Palmanuova und Osoppo. — Flaggen des Lom-
bardisch-venetianischen Königreichs siehe „Flaggen-Atlas, Taf. 1, Fig. 38
Standarte von Mantua; Fig. 39 Flagge von Venedig.


-ocr page 241-

G

_ eschiclite. — Die nacli den Ufern der Oslsee sich abflachen-
den, von der Elbe, Oder und Weichsel mit ihren Nebenflüssen durch-
strömten, grösstentheils sandigen, und nur in ihren Niederungen und an
den Flussbetten von Natur fruchtbaren Ebenen, bilden die anfänglichen
Lande der jetzigen Preussischen Monarchie. Seit dem sechsten Jahr-
hundert bewohnten diese Streciien Sla ven, die in zahlreiche Völkerschaften
getheilt, und in Sprache, Sitten und Abstammung den Germanen entgegen,
bald in viele blutige Vernichtungskriege mit ihren deutschen Grenz-
nachbarn verwickelt wurden. Den ersten Krieg trug der siegreiche Karl
der Grosse in ihre Gaue und schützte die gegen sie gewonnenen Gren-
zen durch Markgrafen, 789. Unter seinen schwachen Erben in Deutsch-
land drangen die Slavischen Stämme überwältigend in die Sächsichen .An-
lande und bauten, überall sich ausbreitend, neue Städte und Dörfer, bis
die grossen Sächsisclien Kaiser,
Heinrich und dieOttonen, die sämmt-
lichen Slavischen Völkerschaften
bis an die Oder, den Bug und Stir zu-
rückdrängten, die Waldfeste
Brandenburg überwältigten und in der Säch-
sischen Nordmark gewissermassen die
Grundlage der Peussischen Herr-
schaft bildeten, 936—973. Nach dem
Aussterben der Markgrafen der
Nordmark aus dem Hause Plötzkau, 1133, überkam durch Kaiser Lothar's
Belehnung
Albrecht der Bär, aus dem Stamme der Askanier, diese Mark-
grafschaft, erweiterte sein Land durch
Slavenkriege, bevölkerte die Land-
strecken durch Uebersiedelung von Flamländischen und Deutschen Kolo-
nisten, und nannte sich zuerst Markgraf von Brandenburg. Als
des geächteten Heinrichs des Löwen Herzogthümer Bayern und Sachsen,
als zu mächtige Vasallengüter, zerstückelt wurden, stieg das Ansehen der
von Sachsen unabhängig gewordenen Markgrafen von
Brandenburg immer
mehr; 1186 wurden die Herzöge von Pommern
Lehnsmannen von Bran-
denburg; in der Lausitz wurden durch Heirath Bautzen, Görlitz und andere
Landschaften, östlich von Pommern das Land Stargard bis an die Tollense,

1256, und die Uckermark erworben, 1256. Siegreich gegen die Polen,

1257, gründeten die Brüder Otto IIL und Johann I. Landsberg, Beerwai-
den, Königsberg und andere Städte; durch Heirath und Tausch wurde Soldin
und das Land Santhok einverleibt, und so bestand Brandenburg, 1262,
aus der Altmark, Mittelmark, Uckermark und Neumark. Zwar theilten
die Brüder Johann L und Otto IIL bei zahlreicher Nachkommenschaft
die gemeinschaftlich regierten Länder, und es entstanden die Soltwedel-
sche und die Stendal'sche Linie, jedoch ohne dass durch verwandtschaft-
liche Zerwürfnisse die Kraft des Hauses geschwächt und unheilvolle Zer-
rüttungen in den Marken hervorgerufen worden wären. Vielmehr wuss-
ten sie das Land durch Anbau von Städten und Dörfern, durch Gewin-
nung ausländischer Kolonisten und Begünstigung des Handels und der
Gewerbe zu heben. 1317 starb die Soltwedel'sche Linie, und mit Hein-
rich dem Jüngern, dem Neffen des thatkräftigen und umsichtigen Wal-
demar, das Askanische Regentenhaus in Brandenburg, 1320, aus. Alle
angrenzenden Fürsten suchten jetzt auf Brandenburgs Kosten neue Erwer-
bungen; hiedurch ging die Oberlausitz verloren, Theile der Neumark
wurden abgerissen, und der ganze Complex ward aus seinem blühenden Zu-
stande durch innere Zerrüttungen, Streitigkeiten und Kämpfe der Grenz-
fürsten innerhalb der Marken, and durch die wachsende Unsicherheit im
Lande dem Untergange nahe gebracht.

Dem Kaiser Ludwig dem Bayer gelang es, seinen Sohn Ludwig,
nach Uebergehung des Askanischen Agnaten, mit der Reichs-Erzkämmerer-
würde und den Marken, nebst Zubehör, zu belehnen, 1324. Ludwig
der Brandenburger überliess seinen Brüdern Ludwig dem Römer un 1
Otto, 1351, die Marken. Die Uneinigkeiten der Bayerischen und Brar-
denburgischen Linie des Hauses Wittelsbach benutzte Kaiser Karl IV.
zu einer Erbverbrüderung zwischen Brandenburg und Böhmen, und nacl
dem Tode des kraftvollen Ludwigs des Römers nahm Karl im Namei.

8fttii( uni) Jlîecftfenfiurg

Hand - Atlas. Taf. 28.

1. Preiiji^i^elier ^taat.

©AS mmm^ TOÎD mm ^ïKipritEsirm^Bm^iCM m iBiiEitra.


Broinme'8 Hand-.\tlas. — Preussischcr Staat etc. a.

-ocr page 242-

253 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.

seines Sohnes Wenzel, den Wankelmuth Otto's und die gerechte Reue
über sein unnatürliches Verfahren gegen die nächsten Stammverwandten
fürchtend, durch List und Gewalt Besitz von den Marken, 1373.

Wie segensreich auch die ersten Regierungsjahre der Luxemburgi-
schen Fürsten in Brandenburg waren, durch Karls Bündnisse mit be-
nachbarten Fürsten zur Sicherung der Lande gegen auswärtige Kriege
und durch Rückführung der Ruhe, des Landfriedens und einer gesetzlichen
Ordnung in der Verwaltung der Lande, so beklagenswerth wurde das
Schicksal der Provinzen unter seines Sohnes Sigismunds Verwaltung,
der 1377 die Marken, die Neumark ausgenommen, und Lebus nebst Stern-
berg erbte. Stets geldbedürftig, verpfändete er diese Länder an seinen
Vetter Jobst, der mit dem zügellosen Adel das Land aussog. Nicht bes-
ser wurde es, als nach Jobst's Tode das Land ihm wieder heimflel, da
er, stets auswärtig beschäftigt, weder kräftig einschreiten konnte, noch
mochte, bis er endlich dem um ihn hochverdienten Friedrich VL, Burg-
grafen von Nürnberg, für bedeutende Geldvorschüsse erst die .Marken
verpfändete, 1414, und denselben 1417, ohne Vorbehalt, mit den Mar-
ken, wie*r sie besass, nämlich mit der Altmark, .Mittelmark, einem Theile
der Uckermark und dem Lande Sternberg, sammt der Kurwürde, als
Friedrich L, Kurfürsten von Brandenburg, zu Kostnitz feierlich be-
lehnte.

Die Ahnen dieses Fürsten, Friedrich L, Kurfürsten von Branden-
burg, aus dem Hause Hohenzollern, stammverwandt mit den ZoHern in
Schwaben, traten schon im 13. Jahrhundert als Burggrafen von Nürnberg
auf, und führten in diesem Theile Frankens, als kaiserliche Beamte, die
Aufsicht über die Reichs- und Erbgüter der Kaiser. Durch Kauf, Erb-
schaft und als Belohnungen der Kaiser erwarben sie eine Menge Güter
und Gerechtsame in diesen Gegenden und äusserten bald einen bedeuten-
tenden Einfluss durch Staatsklugheit und wohlberechnete Thätigkeit; einen
Beweis hiervon gab die Thronbesteigung Rudolphs von Habsburg. In
der Kaiserfehde zwischen Ludwig dem Bayer und Friedrich von
Oesterreich entschied der Burggraf Friedrich IV,, durch Herbeiführung des
Sieges in der Schlacht bei Ampflngen, für Ludwig. Kaiser Karl IV. er-
hob die Burggrafen in den Reichsfürstenstand und begabte sie mit vielen
Vorrechten. In der Folge der Zeit theilten sich die Buggrafen von Nürn-
berg in zwei Linien, in die Baireuth'sche oder die des Oberlandes, und
in die Ansbachische oder die des Unterlandes; die letztere bestieg un-
ter Friedrich VL den Fürstenthron von Brandenburg. Die Bemühungen
dieses Fürsten, die unter den Bayern und Luxemburgern abgerissenen
Landestheile wieder zu erwerben, waren erfolglos; doch suchte er durch
Erbverbrüderung mit Sachsen und Hessen, und Zusicherung künftiger Erb-
folge in Mecldenburg, 1442, die Aussicht auf ferneren Länderzuwachs zu
erwerben. Unter seinem Sohne Friedrich IL, 1445, erholte sich das Land
von den verheerenden Hussiteneinfällen. Der kriegerische Bruder dessel-
ben, Albrecht Achilles, 1471, behauptete gegen Stände und Herren,
in Ansehung der Steuern und Zölle, seine landesfürstlichen Rechte, er-
warb Züllichau, und gab das erste Hauserbfolgegesetz, nach welchem der
älteste Sohn die Mark ungetheilt erben soRte und die Fränkischen Herr-
schaften nur unter Zweien getheilt werden konnten, so dass es nie mehr
als drei regierende Linien gebe. Sein ältester Sohn, Johann Cicero,
erbte 1486 die Kurwürde, während die jüngeren Brüder in Franken folg-
ten; er setzte mit Kraft die Zahlung einer jährlichen Accise den Städten
gegenüber durch, erwarb die Herrschaften Gossen und stiftete die Uni-
versität Frankfurt an der Oder, Joachim L, 1499, erwarb Krossen und
Ruppin und brachte von dem Orden die Neumark wieder an sein Haus.
Seinen Söhnen, Joachim IL und dem Markgrafen Johann, war es vor-
behalten, die Reformation, der ihr Vater auf das Entschiedenste abhold
war, in ihren Ländern zu verbreiten. Johann Georg vereinigte, nach
dem Tode seines Oheims, des Markgrafen Johann, sämmtliche Branden-
burgische Marken, und suchte der durch seines Vaters Prachtliebe veran-
lassten Zerrüttung der Finanzen abzuhelfen; unter ihm müssten sämmt-
liche Juden das Land räumen. Streng sorgte er für die Sicherheit des
Landes durch harte Bestrafung der inneren Fehden und Räubereien, und
bemühte sich, Ackerbau, Gewerbe und Volksbildung zu heben. Unter
Joachim Friedrich, 1598, wurden die Bisthümer Havelberg, Branden-
burg u, Lebus aufgehoben. Johann Sigismund, 1608, trat in dem Streite
über die Jülich-Clev'sche Erbschaft mit Pfalz Neuburg zur reformirten Kon-
fession über, erwarb aber in dem Vergleiche zu Xanten, 1614, Cleve,
Mark, Ravenstein und Ravensberg. 1611 übernahm er auch die Regie-
rung des Herzogthums Preussen, das früher, als Ordensland der Deutschen
Ritter, seit 1225 bis in das erste Viertel des 14. Jahrhunderts an äusserer
Macht und innerem Glück sich hob, dann aber, durch innern Verfall und
unglückliche Kriege herabgekommen, zu Länderabtretung und Lehnspflich-
tigkeit an Polen gezwungen wurde, bis endlich der Hochmeister Albrecht
von Brandenburg-Ansbach Preussen als erbliches Herzogthum, 1525, von
Polen zur Lehn nahm und das mithelehnte Kurhaus dem letzten Herzog
in der Regierung folgte. Unselig wirkte der 30jährige Krieg auch auf
Brandenburg: weder die Verbindung mit Schweden, noch die Annahme
des Prager Friedens brachten dem Lande Ruhe.

Glücklicher gestalteten sich die Verhältnisse seit Friedrich Wil-
helms, des grossen Kurfüsten, Regierung, 1640. In dem Westphälischen
Frieden, 1648, vergrösserte er sein Land durch Erwerbung des grössten
Iheils von Hinterpommern und Kamin, nebst den Johannitergütern, durch
Magdeburg, Halberstadt und Minden, Dadurch, dass er ein bedeutendes
stehendes Heer errichtete und mit diesem an den Kriegen zwischen
Oesterreich und Frankreich entschiedenen Antheil nahm, dass er durch sein
Bündniss mit Karl-Gustav von Schweden gegen Polen in dem Frieden
zu Welau, 1657, Preussens Souveränetät stipulirte und durch den Sieg
über die Schweden in der Schlacht bei Fehrbellin, 1675, den Ruf des
Preussischen Militärs begründete, wies er schon jetzt Preussen eine Stelle
tmter den Europäischen Mächten an. Durch Einwanderung der Französi-
schen Reformirten hob er die Kultur des Landes, sowie durch neue, frei-
lich drückende Finanzoperationen und Abolirung der Rechte und Freihei-
ten des Herzogthums Preussen, trotz der Garantie derselben durch Polen,
die Einkünfte des Staates, Sein prachtliebender Sohn Friedrich HL
setzte sich zu Königsberg, 1701, als Friedrich L die Königs kröne
auf, wurde 1707, nach Aussterben des Hauses Longueville, Regent von
Neufchatel und Valengin, erkaufte die Erbvogtei von Quedlinburg, Peters-
burg und Mörs, und stiftete die Universität zu Halle. Sein sparsamer Sohn,
Friedrich Wilhelm L, hob 1713 den gesunkenen Wohlstand des Lan-
des durch Begünstigung des Ackerbaues, eingew-anderte Kolonisten (Salz-
burger), Unterstützung der Fabriken und Errichtung der Grenzzölle, er-
warb im I'rieden mit Schweden Stettin, Usedom, W^ollin und das Land zwi-
schen der Oder und Peene, von der Oranischen Erbschaft aber das Quar-
tier Geldern, und hinterliess, 1740, seinem Sohne, Friedrich IL dem
Grossen, zur Ausführung seiner Riesenplane die beiden Haupterfordernisse,
ein trefflich geübtes und geordnetes Heer und eine volle Staatskasse.
Dieser, den gesunkenen Kriegsstand Oesterreichs benützend, erhob An-
sprüche auf Schlesien, und behauptete in 3 Kriegen, 1740—1742, 1744—
1745, 1756—-1763, im Frieden ganz Schlesien, bis auf Troppau, Jägern-
dorf und Teschen. 1772 vereinigte er, in der mit Oesterreich und Russ-
land beschlossenen ersten Theilung Polens, das früher von dem Deutschen
Orden an Polen abgetretene Polnisch-Preussen und den Netzedistrikt mit
seiner Monarchie. Durch Theilnahme, vorzüglich an den Verhandlungen
bei der Bayerischen Erbfolge, und durch die Stiftung des Fürstenbundes,
steuerte er den Vergrösserungsversuchen des Kaisers Joseph IL Für
die innere Verfassung des Landes sorgte er durch Einführung eines neuen
Gesetzbuches, durch Ordnung der Finanzen, durch allseitige Beförderung
des Wohlstandes, durch Anlegung von Kanälen und Errichtung von Fabri-
ken und Manufakturen. Bei seinem Tode betrug die Grösse der Preussi-
schen Monarchie 3,513 Qu,-M. mit mehr als 6 Millionen Einwohnern; der
Schatz hatte 70 Millionen Thaler. Sein Neffe, Friedrich Wilhelm IL,
1786—1797, übernahm 1791 die Fränkischen Hauslande Ansbach und Bai-
reuth, und nahm, in der zweiten und dritten Theilung Polens, 1793 und
1795 , Südpreussen, Danzig, Thorn, einen Theil von .Massovien mit
Warschau und Neu-Ostpreussen in Besitz. Durch Waffengewalt zwang
er die gegen den Erbstatthalter empörten Niederlande zur Unterwerfung;
aber nicht glückhch war sein Feldzug gegen die republikanischen Neu-
franken. Durch unberechneten Aufwand und Günstlingsherrschaft w'urde
eine Schuldenlast von 18 .Mill. Thaler gehäuft, die Steuern wurden drücken-
der, und es wurde selbst geistiger Zwang versucht; so verlor Preussen
nach Aussen den mächtigen Einfluss, den es durch Friedrich den Gros-
sen erlangt. Seinem Nachfolpr, Friedrich Wilhelm IIL, war es auf-
bewahrt, Preussen auf die jetzige Höhe der Macht und des entscheiden-
den Einflusses in den politischen Angelegenheiten Europa's zu erheben.
Unter den drohendsten Aussichten für Europa's Ruhe und die geordneten
Staatsverhältnisse bestieg er den Thron. Durch Frieden mit dem .Aus-
lände und weise Staatswirthschait im Innern, hob er die Kraft und den
Wohlstand des Reichs imd gewann für Abtretungen an Frankreich, im
Baseler Frieden, 1803, bedeutende Ländervermehrung durch Paderborn,
Hildesheim, das Eichsfeld, Erfurt, Münster, Quedlinburg u. a. m. Im Ver-
trage zu Wien, 1805, mit Napoleon, tauschte er gegen seine Fränkischen
Besitzungen, für Neufchatel und Cleve, Hannover ein; hieran reihten sich
jedoch Zerwürfnisse mit Frankreich, und in dem dadurch entstandenen
Kriege, 1806, verlor Preussen im Frieden zu Tilsit die Hälfte seiner Pro-
vinzen, und die zu zahlenden Kontributionen und zu leistenden Kriegs-
lasten vernichteten den Flor des Landes, Aber in dem 1812 anhebenden
Freiheitskriege erstand Preussens Staatsmacht und Glanz grösser und
herrlicher, denn je: es erwarb vollends ganz Pommern, das Herzogthum
Sachsen, Gebietsvermehrungen am Rhein und in Westphalen, und östlich
erstreckte sich seine Grenze bis nach Polangen. — Unablässig war der
König für das Glück seines Volkes durch Verbesserung der Rechtspflege
und der Verwaltung, durch Pflege des Schul- und Unterrichtswesens,
durch Einführung zeitgemässer Städteordnungen und durch Einsetzung
berathender Provinzialstände besorgt, und erwarb durch den Vertrag vom
31, Mai, 1834 von Sachsen-Koburg das Fürstenthum Lichtenstein. Am
7, Juni 1840 folgte dem tiefbetrauerten König, der Preussen zu einer
Europäischen Grossmacht erhoben, dessen Sohn, Friedrich Wilhelm IV.,
unter welchem das Verhältniss der Krone Preussen zu Neuenburg und
Valengin im Jahr 1848 durch die Republikanisirung des Kantons zerris-
sen wurde. Die Deutsche Kaiserkrone, die ihm von der Deutschen Na-
tionalversammlung zu Frankfurt angeboten wurde, wies er zurück, erwarb
am 12. März 1850 die Gebiete der- Fürsten von Hohenzollern-Hechingen
und HohenzoRern-Sigmaringen, die ältesten Stammbesitzungen des Hauses
Hohenzollern, gegen eine Rente, und kaufte von Oldenburg am 20. Juli
1853 ein kleines Gebiet an der Jahde-Mündung, zur Anlegung eines Kriegs-
hafens. Durch Krankheit veranlasst übertrug er seinem Bruder, dem
Prinzen Friedrich Wilhelm Ludwig von Preussen, am 9. Okt. 1858 die
Regentschaft des Landes, die derselbe provisorisch schon längere Zeit
hindurch geführt hatte.
(„Genealogie" siehe folgende .Seite.)

Das liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. —
Der seiner Hauptmasse nach in Norddeutschland liegende Preussische
Staat bildet kein zusammenhängendes, geschlossenes Ganzes, sondern
besteht aus zwei von einander getrennten Haupttheilen, einem isolirten
Gebiete in Süddeutschland (HohenzoHern) und mehreren kleinen auf frem-
dem Gebiete liegenden ParzeUen, erstreckt sich vom 23o35'-40031' OL.
und vom 480-560 NBr., und hat, ohne die Enklaven, eine Grenzlinie
gegen fremde Länder von circa 900 Meilen. Die beiden HaupttheUe, ein
östlicher und ein westlicher, nähern sich zwischen 27» und 280 OL. und
zwischen 5lo und 520 NBr. einander auf 6—8 Meilen, und werden durch
kurhessisches und hannoversches Gebiet getrennt. Der östliche Haupt-
theil, aus den Provinzen Preussen, Posen, Brandenburg, Pommern, Schle-
sien und Sachsen bestehend, ist grösser und zerrissener, als der geschlos-
sene westliche, erstreckt sich zwischen 270 29'—40O31' OL. und zwischen
49
o49'_55052' NBr., und wird im N, von Mecklenburg-Schwerin und Meck-
lenburg-Strelitz (75 Meilen), und von der Ostsee (104 M.), im 0. von
Russland mit Polen (179 M.), und Oesterreich (Galizien, 3 M,), im S. von
Oesterreich (84 M,, Schlesien, Mähren und Böhmen), Königreich Sachsen
(36 M.), Sachsen-Altenburg, Reuss, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-
Meiningen, Schwarzburg-Sondershausen und Rudolstadt und Sachsen-
Gotha, und im W, von Kurhessen (10 M.), Hannover, Braunschweig und
Anhalt-Bernburg (zusammen 98 M.) begrenzt, Enklaven zu diesem Haupt-
theil, in fremden Ländern, sind nur im Westen und gehören den Pro-
vinzen Sachsen und Pommern an. Diese Enklaven selbst sind: der Kreis
Schleusingen, der Kreis Ziegenrück, und die Enklaven Gefell, Sparenberg
und Blankenberg; Löbnitz, Mühlberg, Brennekkenstein; Hehlingen, Hess-
lingen und Wolfburg, welche sämmtlich zur Provinz Sachsen, und Dukkow
und Zettemin, welche zu Pommern gehören. Fremde Gebietstheile, die
vom preussischen Staate umschlossen werden, sind ebenfalls nur im
Westen dieses Haupttheils. Der westliche Haupttheil, die Provinzen


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254 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.

Genealogie der Regenten von Preussen.

Haus Holieuzollern. Konrad I.

Sohn Rudolphs II., Grafen von Zollern, erster Burggraf von Nürnberg gegen 1200.

Friedrich I., Burggraf i 1218.

Friedrich II., Burggraf, Graf von .Abensberg

Konrad II, Burggraf 1218 f 1260

I

Friedrich III., Burggraf 1260 f 1293

Johann 1., Burggraf
1297 T 1298

Konrad IV.
f 1334

Konrad III., Burggraf •{■ 1314

Friedrich IV., Burggraf
1298 + 1332

Albert I., Burggraf
i 1361

Johann II., Burggraf
1332 f 1357

I

Friedrich V., Burggraf
_1357 f 1398

Johann III., Bursrgraf Friedrich \I., Burggraf 1398,

j 1420 als Friedrich I., Kurfürst von Brandenburg

Albreeht Achilles
Kurfürst 1471 -j- 1486

Georg, Markgraf von

Ansbach, ältere
Fränkische Linie,
(erlosch 1603)

Albrecht, Grossmeisler
des Deutschen Ordens 1512,
Herzog In Preussen
1525 -l- 1568
1

Albrecht Friedrich, Herzog
von Preussen f 1618

1417 f 1440

Friedrich II., Kurfürst 1440
(mit
den eisernen Zähnen) f 1471

Johann (Cicero), Kurfürst 1486 f 1499 Friedrich, Markgraf von Ansbach und Baireuth f 1536

Joachim I. (Nestor), Kurfürst 1499 f 1535
I

Joachim II. (Hektor), Kurfürst 1535 f 1571
Johann Georg, Kurfürst 1571 f 1598

Christian
Linie Baircnth

(erlosch 1769)

Joachim Friedrich, Kurfürst Joachim Ernst

1598 + 1608 Linie von Ansbach

I (erlosch 1806J

Joachim Sigismund, 1808 Kur-
fürst, 1618 Herzog von Preussen
f 1619

1

Georg Wilhelm, Kurfürst 1619
i 1640

I

Friedrich Wilhelm (der
Grosse), Kurfürst 1640 , sou-
veräner Herzog von Preussen

1658 T '688 __

Philipp Wilhelm
Markgraf von
Schwedt
(ausgestorben 1771)

Friedrich III., 1688, am

18. Januar 1701 als
Friedrich I., König von
Preussen f 1713

I

Friedrich Wilhelm I.,

_1713 i 1740

Friedrich II., der Grosse,

August Wilhelm f 1758

1740 j1786

Friedrich Wilhelm IL, 1786 ^ 1797

I

Friedrich Wilhelm IIL, 1797 i 1840

Friedrich Wilhelm IV.

1840

Friedrich Wilhelm Ludwig
geh. 22. März 1797, Regent d. 9. Okt. 1858
1

Friedrich Wilhelm

geb. 18. Okt. 1831

Westphalen und Rheinland umfassend, ist zwischen 23035'—27010' OL.
und zwischen 490 8'—520 30' NBr. gelegen, und wird im Norden von den
Niederlanden (23 Meli.), Hannover (41 M.), Schaumburg-Lippe, Kurhessen
und Lippe-Detmold, im 0. (nach S. sich ziehend) von Braunschweig, Han-
nover, Kurhessen, Wald-
eck , Hessen-Darmstadt,
Nassau, Meissenheim,Bir-
kenfeld und
der bayeri-
schen Rheinpfalz, u. im
W.
von Frankreich (14
MeR.), Luxemburg, Bel-
gien
und den Niederlan-
den (zusammen 80 Mei-
len) begrenzt. Enklaven
besitzt dieser ganz ge-
schlossene Haupttheil des
Staats nur wenige, im
Osten nämlich: Lügde,
zu Westphalen gehörig,
und den Kreis Wetzlar,
der zum Regierungsbe-
zirk Koblenz gehört, in
2 Stücken. — Das iso-
lirte Gebiet in Süd-
deutschland besteht
aus den Fürstenthümern
Hohenzollern-He-
chingenu.Sigmarin-
gen, die
V. Württemberg
und Baden umschlossen
sind,
u. hat mehrere klei-
ne Parzellen als Enklaven
in Baden
U.Württemberg.
EinNebentheRdesStaats-
8'ebiets ist das Jahde-
gebiet, zwei kleine Ge-
bietstheile im 0. und W.
des Jahdebusens, die von
Oldenburg
umgrenzt wer-
den.
— Der Flächen-
Inhalt des ganzen
Staates beträgt 5,103,6o
(5,103,9,) Qu.-M., Ende
1855 mit 17,202,831 Ein-
wohnern, hat mithin 3,370 Seelen auf 1 Quadrat-Meile. Die grösste
Länge des ganzen Staats, vom östRchen Punkte Preussens im Regie-
rungsbezirk Gumbinnen bei Schirwindt bis Saarlouis im Regierungs-
bezirk Trier der Rheinprovinz, beträgt 172V2, die grösste Breite des
östlichen Haupttheils, von der Grenze von Oesterr. Schlesien bis zur Ost-
see bei KÖslin 68 Meilen. Von dem Areal des Ganzen gehören dem öst-
Rchen Haupttheile 4,277,7?, dem westlichen 855,)o, dem südlichen Neben-
theüe 20.85 Ou.-Meilen.

Physische Beschaffenheit. — Der grösste Theil des preussischen
Staats, 8/9 des Ganzen, ist Flachland und gehört der grossen germani-
schen Tiefebene an; V9 ist Mittelgebirgsland. Fast durchgehends Fläche
ist der östliche Haupttheil; ganz eben sind die Provinzen Preussen, Bran-
denburg, Pommern und Posen, der nördliche und nordöstliche Theil von
Schlesien, die Nordhälfte der Provinz Sachsen, der nordwestliche Theü
von Westphalen und der nördliche Theil der Rheinprovinz, wo nur hier
und da unbedeutende Hügel aufsteigen. Am tiefsten gelegen ist Ostpreus-
sen, und die Küsten der Ostsee zum Theil so niedrig, dass künstliche
Deiche Schutz vor den Ueberschwemmungen des Meeres gewähren müs-
sen. Gebirgig sind im östRchen Haupttheile das südwestliche Schlesien
und das südwestliche Sachsen, im westRchen Haupttheile die südRche
Hälfte der Rheinprovinz, das südwestliche Westphalen, und HohenzoRern.
Die Gebirge der östlichen Ländermasse sind: die Karpathen,
welche die Südostspitze der Provinz Schlesien berühren; die Sudeten,
im südwestRchen Schlesien (das Glatzer Schneegeb-irge, mit dem 4,354'
hohen Spieglitzer Schneeberge; das Reichensteiner Gebirge, mit dem 2,950'
hohen Heidelberg; das Eulengebirge, mit der 3,100' hohen Eule; der
Zobten, 2,246'; das Habelschwerdter- und Reinerz-Gebirge, mit der 8,284'
hohen Mense; das Heuscheuer-Gebirge, 2,810'; das Riesengebirge, das in
der Riesen- oder Schneekoppe 5,060' aufsteigt; das Isergebirge, mit der
3,546' hohen Tafelflchte, und das Lausitzer-Gebirge oder der Wohlische
Kamm, mit der 1,300' hohen Landslfrone); die Bergketten des Thürin-
ger Hügellandes (eine von Bergen und Hügeln durchzogene Hoch-
ebene von 800—1,000'Höhe; mit dem Eichsfeld, 1,200'; dem Heinich,
1,300'; der Hainleite, 1,400'; dem KytThäusergebirge, der Schmücke und
Fime); ein Theil des Thüringerwaldes (hier Finsterberg 2,956'); die
Ausläufer des Fichtelgebirges und Frankenvvaldes, und der Harz
(mit dem 3,508' hohen Brocken). Die Gebirge der westlichen Länder-
masse sind: ein Theil des Taunus (im Kreise Wetzlar); der Wester-
wald (von dessen einzelnen Theilen die kalte Eiche bis 2,000, das Sie-
bengebirge bis 1,514' aufsteigt); das Sauerländische Gebirge (des-
sen einzelne Theiie den Namen Rothlager- oder Rothaargebirge, Arns-
bergerwald, Lennegebirge, Ebbegebirge, Sauerland und bergisch-märkisches
Kohlengebirge führen, und in ihrem höchsten Punkte, dem kahlen Asten-
berg, 2,536' erreichen); der Haarstrang, ein schmales Schiefergebirge,
dessen westlicher Theil den Namen Aardei führt; der Hunsrück (der
aus dem Soonwalde, dem Idarwalde und dem Hochwalde besteht, und im
Walderbsenkopf 2,526' aufsteigt); die Eifel (mit der 2,220' hohen Acht);
das hohe Veen (eine öde, sumpfige, waldlose Hochfläche, bis 2,100'
Höhe), und das Wesergebirge (von welchem das Süntelgebirge und
der Teutoburger Wald preussisches Gebiet durchzieht). Hohenzollern
wird von der schwäbischen Alp oder dem schw^äbischen Jura
durchzogen, und hat im Kornbühl mit 2,732 und im Zollerberg mit 2,621'
seine höchsten Punkte. — In hydrographischer Beziehung gehört
Preussen dem Gebiet der Ostsee, dem der Nordsee und, durch die Donau,
dem Gebiet des Schwarzen iMeeres an. Die Ostsee oder das Baltische
Meer bespült auf 104 Meilen dessen Küste und bildet a-uf dieser Strecke
viele Busen und Einbuchten, von denen die Bucht von Danzig mit dem
Putziger Wiek, der Rügensche oder Greifswalder Bodden, der Jasmunder-
und Kubitzer-Bodden, das Tromper-Wiek, das Prorer-Wiek, und der Saaler-
Bodden die bedeutendsten sind. Viele Strandseen oder Haffe, die

meist durch Flussmüu-
dungen gebildet werden,
süsses Wasser enthal-
ten und durch Sanddünen
(Nehrungen) von der Ost-
see geschieden sind, ste-
hen durch schmale En-
gen mit ihr in Verbin-
dung. Die wichtigsten
derselben sind: das Ku-
rische Haff, an der
Mündung der Memel, 28,2
Qu.-Meil.; das Frische
Haff, an der Nogatmün-
dung der Weichsel, U,n
Qu.-M., und das Stet-
tiner oder Pommer-
sch e Haff, das durch
die Odermündungen ge-
bildet wird, aus zwei
Theilen besteht, durch
die Inseln Wollin und
Usedom von der Ostsee
geschieden, und durch
drei Ausflüsse: Peene-
münde, Swinemünde uud
Divenow, mit ihr ver-
bunden wird. — An der
Nordsee besitzt Preus-
sen nur den Jahde-
busen. — Die Flüsse
der Monarchie, die dem
Gebiet der Ostsee an-
gehören, sind: die Me-
mel (Niemen; mit der
Jura und Scheschuppe),
und die M Inge und
Dange, welche in das
Kurische Haff strömen;
der P regel (mit der Ro-

©ÏÏI EÄMtüssam®]!! m ïsiii^ra.


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23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.

minte, Goldapp, Auxinne und Allo), und die Pas sarge, welche in das
Frische Haff münden; die Weichsel, w eiche von links die Brahe, das
Schwarzwasser, die Montau, Ferse und Möttau, rechts die Drewenz,
Ossa und Liebe empfängt, und durch mehrere Arme dem Frischen
Haff und der Ostsee zuströmt; die Leba, Lupow, Stolpe, Wip-
per (mit der Grabow), die Persante und Bega, welche direkt der
Ostsee zuströmen; die Oder, die in dos Pommersche Haff mündet, 107
Meilen aufwärts schiffbar ist, und in Preussen von rechts: die Olsa,
Klodnitz, Malapane, Stober (und Weida), Bartsch, W'artbe, Plöne und Ihna,
von links die glatzer Neisse, Obla, Lohe, Weistritz, Katzbach, Bober und
görlitzer Neisse, die Finow, Welse und Ucker empfängt; die Peene,
die aus dem malchiner See entspringt, nach Empfang der Tollense schiff-
bar wird, und bei Reklam in's Achterwasser mündet; und die Reckenitz,
welche bei Dammgarten in den Bläksee fällt. In die Nordsee strö-
men: die Elbe, die auf 5G Meilen preussisches Gebiet durchströmt, 17
preussische Städte berührt, und im Staate von rechts die schwarze
Elster, Havel und Eide, von links die Mulde, Saale und Ohm empfängt;
die Weser, die auf 20 Meilen Preussen durchströmt, von deren beiden
QueRenflüssen die Werra schon auf preussischem Gebiet schiffbar ist, und
die im Lande die ARer (mit der Leine), und die Diemel empfängt; die
Ems, die Vechta und Jahde, und der Rhein, der 4372 Meilen weit
Preussen angehört, an seinen Ufern 33 preuss. Städte hat (darunter:
Bingen, Koblenz, Neuwied, Bonn, Köln, Düsseldorf, Wesel und Emmerich),
nnd von Preussischen Flüssen von rechts: den Neckar, die Lahn, Sieg,
Wupper (Wipper), Ruhr, Lippe und alte Yssel; von links: die Nabe,
Mosel, Erft und Roer empfängt. Dem Schwarzen Meere gehört die
Donau an, die in den hohenzollernschen Landen einen 7 Meilen langen
Lauf hat. Das Odersystem umfasst in Preussen 1,980, das Elbesystem
850, das Rheinsystem 700, das W^eichselsystem 480, das Memelsystem 100,
das Emssystem 95, und das Wesersystem 95 Qu.-Meilen. — An Land-
Seen ist das Land ungemein reich. Im Weichselgebiete sind 3 Haupt-
gruppen : die grosse Ostpreussische (mit dem Löventin-, Spirding- und
Mauersee u. a.), die nördlich-Ostpreussische (mit dem Drausen-, Geserich-,
Drewenz-, SchOlings-See u. a.), und die Westpreussische (mit dem Zarno-
witzer-, Radaune-, Ostryc-See u. a.). Im Odergebiete tindet sich: die
Pommersche Landseenreihe (gegen 1,000 kleinere und grössere Seen), die
obere Netzseegruppe (an der Posen-russischen Grenze), und die Schlesi-
schen Landseen; im Oder-Elbegebiet ist die Uckermärkische Seereihe; im
Elbegebiete sind die Havelseen, und der salzige See, im Mannsfeldischen;
im Weser- und Rheingebiete sind nur wenige stehende Gewässer, und
dort der Laachersee am Rheine der bedeutendste. — An Sümpfen,
Mooren und Brüchen fehlt es nicht; die meisten sind in den Provin-
zen Preussen (heidekruger und labiauer Moorbruch, tilsiter Nehrung, Tbeile
der Weichselniederungen), Pommern (Lebamoor, Peenebruch), Branden-
burg (der Warthe- und Netzebruch, das Havel- und Rhinluch, der Spree-
wald), Posen (der grosse Obrabrucb), Schlesien (die Hochmoore der See-
felder, der Heuscheuer, des Riesen- und Isergebirges), und in Sachsen
(der Fienerbruch, der halberstädtische Bruch, derDrömling u. a.) Kanäle,
die theRs zur Beförderung der Schifffahrt, theils zum Holzflössen, tbeils
zur Entwässerung dienen, bestehen in
grosser Zahl; von den Schifffahrts-
kanälen sind zu erwähnen: der Finow-Kanal (6,2 M., vom Liepersee bis
zur Havel); der Klodnitz-Kanal (6 M., von Gleiwitz bis zur Oder); der
Plauensche Kanal (4,g M., vom plauenschen See bis zur Elbe bei Parey);
der Friedrich-Wilhelms-Kanal (3,7 M-, aus der Spree bis zur Oder); der
Bromberger Kanal (3,5 M., aus der Netze bis zur Brahe); der Nord-Kanal
(2,2 M., von Neuss bis zur Krefeld-Gladbacher Strasse); der Ruppiner-
Kanal,
(2,4 M.), der Templiner Kanal u. v. a. — Mineralquellen sind
in Menge in fast allen Provinzen, besonders in Schlesien, der Rheinprovinz
und Westphalen. — Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit ist im
Preussischen Staate guter, mittlerer und sandiger oder felsiger Boden
ziemRch in gleichem Verhältniss vorhanden, aber in den einzelnen Pro-
vinzen sehr ungleich vertheilt. Guten oder W^eizenboden besitzen
die Flussgebiete der Memel, des Pregels, ein grosser Theil des Weichsel-
gebietes, das Land der pommerschen Küstenflüsse, das Gebiet der Oder,
Peene und Warthe, das der Saale, das westphälische Gebiet der Weser,
das linke Rheingebiet von der Mündung der Sieg an, und das Land zwi-
schen der Ruhr und Lippe; Schlechten oder Sandboden haben die
Nehrungen, das Gebiet der grossen ostpreussischen Seegruppe, der Ost-
abfaR der pommerisch-preussischen Höhe zur Weichsel und Netze, der
schlesisch-polnische Landrücken, das ebene Land zwischen der Bober und
görlitzer Neisse in Schlesien, das Gebiet der Spree vom Spreewalde nörd-
lich und nordwestlich zur Havel, und im Osten der Havel, so wie das
Land im Nordwesten der Lippe; meist unfruchtbaren Felsboden
haben die schlesischen Hochgebirgstbeile, das Sauerländische Gebirge, die
Eifel und derHunsrück; Mittelboden alle übrigen Landestheile. — Das
Klima ist, je nach der Lage und der Erhebung des Landes, ungemein
verschieden, im Ganzen aber gemässigt und gesund, und im Westen weit
milder als im Osten. Im Sommer ist der W^ärmeunterschied zwischen
den westlichen und nordöstlichen TheRen des Staats nur unerheblich, im
Winter dagegen beträgt er volle 5 Grad. Ausser der geringeren Wärme
haben die nördlichen Provinzen auch eine mehr veränderliche Witterung,
und wegen der Nähe des Meeres und der zahlreichen Seen ist dort auch
eine weit feuchtere Luft, als in den westlichen und südlichen Provinzen.
Das mRdeste Klima hat das südliche Rheinland. Für Berlin beträgt die
mittlere Jahreswärme -f- 7,16" R- (— 0,40 im Winter, + 6,37 im Frühjahr,
-f- 14,68 im Sommer, und + 7,50 im Herbste), in Aachen die mittlere
Jahrestemperatur
7,49 (im Winter -f- 1,23, im Frühling + 7,04, im Som-
mer + 13,61, im Herbst +
8,43), in Stralsund -{- 6,85, in Danzig + 6,06,
in TRsit
-J- 5,11 (im Winter — 3,oo, im Frühling + 4,56, im Sommer
-+- 13,23, im Herbst -f-
5,79), in Breslau -f 6,34, und in Sigmaringen
+ 6,76" R. — Die Regenmenge beträgt in Berlin 21,91, in Königsberg
25
,57, in Breslau 14,77, in Stettin 18,79, in HaRe 19,57, in Aachen 26,eo,
und in Kleve 30,23 pariser Zoll. Die vorherrschenden Winde wehen von
West, Südwest und Nordwest; weniger häufig sind Ost- und Nordost-, am
seltensten Süd- und Nordwinde. An Na tur er Zeugnissen ist der
Staat
ungemein reich, und im ARgemeinen fehlt kein Naturprodukt der
gemässigten Zone.

Bestandtheile, politische Eintheilung. — Von den Bestand-
theRen des früheren heiligen römischen Reichs deutscher Nation
umfasst der Preussische Staat gegenwärtig folgende Länder: Vom
obersächsischen Kreise: Brandenburg, Pommern (mit der Insel
Rügen), einen Theil des frühern Länderbestandes vom Kurfürstenthum
(nachmaligem Königreich) Saclisen (den Kur- oder Wittenberger Kreis,
den Thüringer Kreis, Theile des Meissner, Leipziger und Neustädter Krei-
ses, einige Ortschaften des voigtländischen Kreises, die Stifter Merseburg
und Naumburg fast ganz, das Fürstenthum Querfurth, die Grafschaften
.Vlansfeld, Stolberg und Barby, das sächsische Henneberg, das zum fränki-
schen Kreis gehörte, die Niederlausitz und einen Theil der Oberlausitz,
die zu keinem der zehn Kreise Deutschlands gerechnet wurden), die
.Abtei Quedlinburg und die Grafschaften Wernigerode und Hohenstein; vom
niedersächsischen Kreise: das Herzogthum Magdeburg, das Fürsten-
thum Halberstadt, das Lüneburgische Amt Klötze, und die Reichsstädte
Nordhausen und Mühlhausen; vom westphälischen Kreise: den süd-
lichen Theil des Hochstiftes Münster, das Hocbstift Paderborn und die
gefürstete Abtei Corvey, einem Amte vom Hocbstifte Osnabrück, die .\bteien
Werden, Essen, Herford, Elten und St. Korneliusmünster ganz, und die
Abteien Stublo und Malmedy zum Theil, die Herzogthümer Kleve, Berg,
Jülich und Geldern, die Fürstenthümer Minden und Mörs, einen Theil der
nassau-oranischen Lande, die Grafschaften Mark, Ravensberg, Wied (zum
Theil), Sayn-Altenkirchen (zum Theil), Steinfurt, Tecklenburg, Oberlingen,
Rietberg, Virneburg, Blankenheim, Gerolstein, Kerpen, Lommersum und
Schleiden, die Herrschaften Anholt, Gehmen, Neustadt, Gimborn, Wickerad,
.Mylendonk, Winnenburg, Beilstein und Reichenstein, und die Reichsstädte
Dortmund, Köln und Aachen; vom kurrlieinischen Kreise: einen Theil
des Erzstiftes Mainz (einige Ortschaften auf dem linken Rheinufer, das
Eichsfeld und das Fürstenthum Erfurt zum Theil), den grössten Theil des
kurfürstlichen Erzstiftes Trier, das kurfürstl. Erzstift Köln, einen kleinen
Theil des Kurfürstenthums Pfalz oder der Unterpfalz, das Fürstenthum
Aremberg, das Burggrafthum Reineck und einige Ortschaften der Graf-
schaft Nieder-Isenburg; vom oberrheinischen Kreise: ein Stück des
Herzogthums Zweibrücken, die Fürstenthümer Simmern und Veldenz (letz-
teres zum Theil), die Grafschaften Wittgenstein und Saarbrücken ganz,
und Sponheim, Niederkatzenellenbogen, Solms und die Länder der Wild-
und Rheingrafen zum Theil, die Herrschaften Ottweiler, ORbrück, Neu-
magen, Vallendar und Dachstubl ganz und Bretzenheim zum Theil, die
Abtei Prüm und die Reichsstadt Wetzlar; vom burgundisehen Kreise:
Theile der Herzogthümer Luxemburg und Limburg, und vom schwäbi-
schen Kreise: die Lande der Fürsten von Hohenzollern (die gefürstete
Grafschaft Hohenzollern [Hechingen], die Grafschaft Sigmaringen und die
Herrschaften Haigerloch und Wöhrstein). Ausserdem ganz Niederschlesien
mit der Grafschaft Glatz und dem grössten Theil von Oberscblesien, welche
zu keinem der zehn Kreise des deutschen Reichs gehörten. Ausserhalb
der Grenzen Deutschlands bilden Bestandtheile der Monarchie: das eigent-
liche Königreich Preusssen (das schon früher zum Staate gehörige Ost-
preussen, und das vom frühern Königreich Polen abgerissene Westpreus-
sen, so wie ein Theil von dem zu diesem Königreiche gerechneten Gross-
polen [das Palatinat oder die Wojwodschaft Posen und Theile der Woj-
wodschaften Gnesen und Kaliscb], welches jetzt das Grossherzogthum
Posen des Preussischen Staats bildet); die Städte Danzig und Thorn mit
ihren Gebieten; einige Landstriche des Moseldepartements (oder des vor-
maligen Herzogthums Lotbringen), und der zur Schweiz gerechnete Kan-
lon (oder das Fürstenthum) Neuenburg (Neufchatel), dessen
Bewohner
sich 1848 von ihrem Landesherrn losgesagt haben. Seit dem Wiener
Kongress (1814—1815) hat die Preussische Monarchie dreimal Zuwachs
an Land und Leuten erhalten, und zwar: 1834 durch Erwerbung des Für-
stenthums Lichtenberg (vom Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha); 1849
durch Erwerbung der Fürstenthümer HohenzoRern-Hechingen und Hohen-
zoRern-Sigmaringen (von den Fürsten der genannten Länder), und 1853
durch den Kauf des Gebiets am Jahdebusen (von der oldenburgischen Re-
gierung), zur Anlegung eines Kriegshafens. — In politischer und admini-
strativer Beziehung zerfäRt der Preussische Staat gegenwärtig, mit Aus-
schluss des Stadtbezirks Berlin, in 8 Provinzen (mit 25 Regierungsbezir-
ken, die wiederum in 337 Kreise und Stadtbezirke geschieden sind), den
Regierungsbezirk der Hohenzollern'schen Lande, und das Jahdegebiet, auf
welche Landestheile die Bevölkerung des Staats sich 1855 folgendermas-
sen vertheRte:

Bevölkerung Bewohner
(Ende 1855) auf 1 Qu.-M.

Provinz Brandenburg.............................

1. Sladt Berlin .................................

2. Regierungsbezirk Potsdam ...................

3. ,, Frankfurt ................

Provinz Pommern .................................

1. Regierungsbezirk Stettin .....................

2. „ KSsUn .....................

3.' „ Stralsund ..................

Provinz Sachsen .................................

1. Regierungsbezirk Magdeburg ................

2 ,, Merseburg..............—

3'. Erfurt .....................

Provinz Schlesien ................................

1. Regierungsbezirk Breslau ^..................

2. ,, Oppeln ....................

3. ,, Liegnitz ..................

Provinz Posen ....................................

1. Regierungsbezirk Posen ......................

2. Bromberg..................

Provinz Preussen .................................

1. Regierungsbezirk Königsberg ................

2. „ Gumbinnen ................

3. „ Danzig .....................

4. ,, Mariemverder .............

, Provinz Westphalen .............................

1. Regierungsbezirk Münster ...................

2- ,1 Minden ....................

3. ,, Arnsberg...................

Rheinprovinz .....................................

1. Regierungsbezirk Köln .......................

2- .. Düsseldorf ................

» Koblenz....................

,, Trier ......................

1, .\aclien.....................

Regierungsbezirk der Hohenzollern'schen Lande

Das Jahdegebiet ..................................

Flächeninhalt
in geogr. Q.M.

Pi'OTinzen und Regierung-sliezirke.

731,4

1,Q7

381,M
351,«3
576,7,
238,„,

258,43

79,C8
460, C3

210„3
188,76
61,74
741,7 4
248,14
243,06
250,54

321,,a
214
,33
1,178,03

408.13
298,2,
152,58
319,41
367,96
132,17

95,68
140,11

487.14
72,40
98,32

109,64
131,13
75,6.n

0„a

2,254,305
447,483
896,168
910,654
1,288,964
606,409
484,127
198,428
1,861,535
727,052
781,947
352,536
3,182,496
1,227,009
1,014,383
941,104
1,392,636
909,551
483,085
2,636,766
901,602
640,831
435,896
658,436
1,527,252
433,837
462,503
630,912
2,983,305
523,684
1,007,570
509,164
506,535
436,352
63,316
227

12,029

3,076
360,223
2,358
2,600
2,240
2,541
1,900
2,500
4,042
3,462
4,144
5,713
4,300
4,946
4,174
3,757
2,600
2,830
2,250
2,240
2,209

2.150
2,870
2,061

4.151
3,284
4,837
4,503
6,125
7,233

10,250
4,1,45
3,864
5,771
3,044

III.

VI.

VII

VIII

Die Preuss. Besatzungen in Mainz, Lu.\eraburg
und Frankfurt am Main .......................

3,370

17,202,831

5,103,60

Monarchie


-ocr page 245-

28. — Preussischer Staat und Mecklenburg. 5

Bromme's Hand-Atlas. — Preussischer Staat etc. b.

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28. — Preussischer Staat und. Mecklenburg. 257

südl. Sachsens, und die Deutschen in den Provinzen Preussen und Posen;
Niederrheinländer die Bewohner der nördl. kleineren Hälfte der Rhein-
provinz; Westphalen die Bewohner Westphälens und eines kleinen Theils
der Rheinprovinz, und Holländer die Bewohner des nordwestlichen West-
phälens und der Rheinprovinz. Der Slavische Stamm zählt etwa 21/2
Millionen Seelen. Zu ihm gehören: die Polen, die Bewohner der Pro-
vinz Posen (gegen 1 .Mill.), Ost- und Westpreussens, wo sie Massuren
heissen (gegen 600,000), des südöstlichen Schlesiens (Wa ss erp olak en,
700,000), und des nordöstlichen Poramerns (als Kassuben, gegen 6,000);
die sorbischen Wenden (über 100,000), am untern Lauf der Spree,
in der Lausitz; die Czechen (Nachkömmlinge derHussiten, 12,000), in
einzelnen Gemeinden in Schlesien, und in und bei Berlin, und die Mährer
(15,000), im südöstlichen Schlesien, an der linken üderseite. Letten
sind die Litthauer und Kur er; erstere (gegen 170,000), die Nach-
kommen der alten Preussen, leben im nordöstlichen Preussen, die letz-
teren , in geringer Zahl (etwa 5,000) auf der kurischen Nehrung. —
Romanischen Stammes sind die Wallonen (gegen 12,000) um Mal-
medy undEupen, und die Franzosen um Saarlouis und Bittburg; Nach-
kommen der Hugenotten, die aber schon ganz germanisirt sind,
leben
In Brandenburg, Pommern, Preussen und Sachsen. — Juden (234,248)
sind in allen Provinzen zerstreut; am zahlreichsten sind sie in Posen,
und in allen von Slaven bewohnten Landestheilen; — Zigeuner (gegen
600) leben im Regierungsbezirk Gumbinnen, dann bei Nordhausen, in
Sachsen, und auch im
Regierungsbezirk Köln, wo sie als „Waldiepper"
bezeichnet werden. — Biederkeit, Fleiss, Genügsamkeit, oft erprobte
Tapferkeit und Heldenmuth, und begeisterte Liebe und Anhänglichkeit an
König und Vaterland sind allgemein verbreitete Tugenden des Preussischen
Volks. Die Märker namentlich sind ein strebsames Geschlecht mit fri-
schen Sinnen, gutem Witz und Verstand, voll von Talent
und gediegenem
Ernst für Wissenschaft und Kunst, häufig aber (vorzugsweise die Ber-
Hner) in Eigendünkel und Selbstüberschätzung verfallend. Ernsten Cha-
rakters, unerschrocken, voll festen deutschen Mannessinnes, aftfrichtig,
gutherzig, wenn gleich etwas derb, sind die Pommern; heiter
und
lebenslustig die Bewohner Schlesiens, die deutschen gerade und
offen, die slavischen heimlich und berechnend; gastfrei, dienstfertig, bie-
der und bedachtsam die Sac hsen; anstellig, heimathliebend und lebens-
frisch die Thüringer; gerade, derb und ungezwungen, redlich und stand-
haft, und adelstolz auf Abkunft und Freiheit die Westphalen; lebens-
freudig und feurig, offen, gastfrei und gesellig, und Feinde aller erkün-
stelten Formen die Rheinländer; gutmüthig und gemüthlich die Schwa-
ben Hohenzollerns. Munter und froh, gesellig und gelehrig, gastfrei und
gutmüthig sind die Polen, und die Litthauer, ein kräftiger Menschen-
schlag, zeichnen sich durch Geselligkeit, grosse Gastfreundschaft, und
tiefe
religiöse Gefühle aus. — Erbliche Stände sind vier in Preussen an-
erkannt: der Stand des königlichen Hauses, der Adelsland, der Bürger-
und der Bauernstand. Der Stand des königlichen Hauses ist der
höchste im Staate, und umfasste (1857, mit Einschluss des fürstl. Hauses
Hohenzollern) 48 Personen. Der Adel zerfällt in hohen und niedern
AdeL Den ersteren bilden: die vormaligen fürsllichen
und gräflichen
deutschen
Reichsstände (3 Herzoge, 12 Fürsten und 3 Grafen), die Fürsten
und
Standesherren (2 Herzoge, 1 Prinz, 6 Fürsten, 17 Grafen, 2 Frei-
herren), die Inhaber der preussischen Hof- und Erbämter (.50 an der
Zahl), so wie die obersten Ober- und Hofchargen des Königs. Zum nie-
deren Ade! gehören alle anderen Grafen, Freiherren und Edelleute. Die
Zahl aller adeligen Familien in Preussen wird auf 20,000 angegeben.
Der Bürgerstand begreift alle Bewohner des Staats, welche nach ihrer
Geburt weder zum Adel noch zum Bauernstand gerechnet werden können.
Das Gesetz unterscheidet einen höhern und niedern Bürgerstand, und
rechnet zu ersterem: alle öffentlichen Beamte, Gelehrte, Künstler, Kauf-
leute, Fabrikunternehmer, und ARe, welche gleiche Achtung mit diesen
in der bürgerlichen Gesellschaft geniessen. Zum Bauernstande rechnet
man alle Bewohner des platten Landes, welche sich mit dem unmittel-
baren Betriebe des Ackerbaues und der Landwirthschaft beschäftigen. —
Eeligionsversehiedenlieit, kirchliehe Verhältnisse. — Die
Mehrheit der Bewohner der Monarchie gehören der Protestantischen,
zwei Fünftel der Bevölkerung der Katholischen,Kirche an. Die Pro-
testanten bekennen sich zur unirten evangelischen Kirche, zu
welcher sich seit 1817 und 1830 Lutheraner und Reformirte vereinigten.
Evangelische Christen zählte man Ende 1855: 10,534,754, Katholiken
6,418,310, Griechen 1,380, Mennoniten 14,139, Juden 234,248 und Muha-
medaner (bei der türkischen Gesandtschaft) 9. Ueberwiegend evange-
lisch ist die Bevölkerung in den Provinzen Pommern, Brandenburg,
Sachsen, Ostpreussen und Schlesien; überwiegend katholisch die Bevöl-
kerung in der Rheinprovinz, in Posen und Westphalen; ziemlich das
Gleichgewicht halten sich Evangelische und Katholiken in Westpreussen,
und fast ganz katholisch sind die hohenzollern'schen Lande, Ausser den
unirten Evangelischen gibt es noch 31,386 Altlutheraner (meist in
Schlesien und Pommern), die sich von der Landeskirche getrennt halten,
und gegen 1,000 getrennte Reformirte (Niederländisch-Reformirte, zu
Elberfeld), dann 3,030 Herrnhuter, theils in geschlossenen Gemeinden
(in Schlesien, Sachsen und der Rheinprovinz), theils zerstreut in kleinen
Societäten, Die Mennoniten leben meistens zerstreut, die meisten um
Marienburg und Elbing, dann auch in der Rheinprovinz; Deutsch-Ka-
tholische und freie Gemeinden (mit 16-17,000 Mitgliedern) sind
vorzugsweise in Schlesien und Sachsen; Baptisten (etwa 3,500) kommen
zerstreut vor; Irvingianer (1,500) finden sich in Brandenburg, Pom-
mern und Ostpreussen, und Menzelianer (Neulutheraner, gegen 700) in
Pommern, Brandenburg, Schlesien und Westphalen, Von den griechi-
schen Christen sind gegen 1,200, die sich im nikolaischen Forst (Regie-
rungsbezirk Gumbinnen) seit 1831 angesiedelt haben, Philipponen, die
übrigen nichtunirte Griechen. — Von den Juden leben die meisten
in der Provinz Posen, wo sie mehr als 5, in der Hauptstadt mehr als 17
Prozent der Bevölkerung ausmachen; die wenigsten finden sich in der
Provinz Sachsen, Die Verfassung der evangelischen Landeskirche
ist verschieden für die östlichen und westlichen Provinzen. In jenen be-
steht für die Lutheraner die Konsistorial-, für die Reformirten die Pres-
byterialverfassung; in Rheinland und Westphalen dagegen hat die Kirchen-
verfassung eine auf beiden Verfassungen beruhende Organisation, Gemein-
same Organe für alle sind: der Landesherr, als Inhaber der Episkopal-
rechte, der evangelische Oberkirchenrath in Berlin, die Konsistorien und
die General- und Spezial-Superintendenten. Konsistorien bestehen 8, in
den Provinzhauptstädten; Superintendenten 398, Kirchen und Bethäuser
zusammen 9,058 (5,230 Mutterkirchen, 2,956 Tochterkirchen, 872 gottes-
dienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte), und 6,054 ordinirte
Prediger und 145 Katecheten. Die AI 11 u theraner stehen unter dem
OberkirchenkoHegium der evangelisch-lutherischen Kirche in Preussen zu
Breslau; der ganze altlutherische Kirchenverband hat 50 Pfarrbezirke und
steht unter Verwaltung von 7 Superintendenturen. — Die Römisch-
katholische Kirche steht unter dem Erzbisthum KöIn (mit den
Suffragan-Bisthümern Trier, Münster und Paderborn), dessen Sprengel
in 77 Dekanate oder Erzpriestereien geschieden ist; dem Erzbisthum
Gnesen und Posen (mit dem Bisthum Kulm und 40 Dekanaten), dem
exemten Bisthum Ermland (Bischofsitz in Frauenburg), mit 13 Deka-
naten, und dem exemten Bisthum Breslau, mit 11 fürstbischöflichen
Kommissariatämtern, denen 77 Archipresbyteriate unterstehen. Kirchen
und Bethäuser bestehen 7,527 (4,039 Mutterkirchen, 1,256 Tochterkirchen,
2,232 andere gottesdienstliche Versammlungsorte) mit 5,796 Geistlichen.
Die Zahl der Klostergeistlichen beläuft sich auf 2,000, die der Nonnen
auf 1,000. — Die Griechen haben 3, die Mennoniten 31 gottesdiensl-
liche Versammlungshäuser. Die Juden sind durch Gesetz vom .23. Juli
1847 in Synagogengemeinden vereinigt; die Zahl ihrer gottesdienstlichen
Versammlungshäuser beträgt 926.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die geistige Bildung
steht auf einer hohen Stufe der Entwicklung. Elementarkenntnisse sind
allgemein verbreitet, besonders in den Provinzen mit deutscher Bevöl-
kerung, und das preussische Schulwesen ist bereits das Muster für an-
dere Staaten geworden. Unterricht zu ertheilßn un.d-,'Unterrichtsanstalten
zu gründen und zu leiten, steht Jedem frei, der seine sittliche, wissen-
schaftliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden
nachgewiesen hat, und alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und Er-
ziehungsanstalten stehen unter der Aufsicht der Staatsbehörden. Zur
Aufnahme kleiner, noch nicht schulpflichtiger Kinder bestehen 463 Klein-
kinderbewahranstalten; Waisenhäuser 120, Erziehungs- und Rettungs-
anstalten in allen Provinzen, Taubstummenanstalten 25, Blindenanstalten
10. Oefl"entliche Elementarschulen bestehen 24,637, mit 81,799 Lehrern
und Lehrerinnen, und 2,583,585 Schülern und Schülerinnen (15,26 Prozent
der Bevölkerung); Mittelschulen für Söhne 351, mit 1,198 Lehrern und
49,110 Schülern; Töchterschulen 3'<2, mit 2,015 Lehrern und 54,753 Schü-
lerinnen. Schullehrerseminare 48, mit 2,313 Zöglingen. — Von Lehr-
anstalten für den gelehrten Unterricht bestehen 35 Progymnasien, mit 243
Lehrern und 2,796 Schülern; 120 Gymnasien mit 1,727 Lehrern und
32,241 Schülern, und 6 Universitäten: Berlin (gestiftet 1809), mit 93 Pro-
fessoren, 59 Dozenten und 1,425 Studirenden; Bonn (gestiftet 1818), mit
95 Professoren und Dozenten und 984 Studenten; Breslau (gestiftet 1702),
mit 80 Professoren und Dozenten und 842 Studenten; Greifswalde (ge-
stiftet 1456), mit 41 Professoren und Dozenten, 200 Sludenten; Halle (ge-
stiftet 1694), mit 68 Professoren und Dozenten und 638 Sludenten, und
Königsberg (gestiftet 1544), mit 60 Professoren und Dozenten und 339
Studirenden. Die Universität zu Frankfurt a. d. 0., gestiftet 1506, wurde
1811 mit der Universität zu Breslau, und die Universität Wittenberg, ge-
stiftet 1502, wurde 1817 mit der Universität zu Hahe vereinigt Ausser
diesen genannten Universitäten bestehen noch an gelehrten Lehranstalten:
die theologisch-philosophische Akademie zu Münster, welche durch ihre
Statuten vom 12. Nov. 1832 in die Reihe der Universitäten wirklich auf-
genommen wurde; das Lyceum Ilosiauum in Braunsberg, und das Semi-
narium Theodorianum zu Paderborn. Als fördernde Anstalten sind mit
den Universitäten Bibliotheken, naiurbistorische, physikalische, chemische
astronomische, mathematische und Kunstsammlungen, botanische Gärten,
klinische Anstalten und Seminare für Theologen, Lehrer und Juristen,
verbunden, und mit der zu Königsberg, Breslau, Halle und Bonn Stern-
warten, mit der zu Greifswalde die staats- und landwirthschaftliche Aka-
demie zu Eldena, und mit der zu Bonn die landwirthschaftliche Lehran-
stalt zu Poppelsdorf. Seminare für gelehrte Schulen bestehen ausserdem
zu Berlin, Breslau und Stettin, und für Kandidaten der katholischen Theo-
logie 9 bischöfliche Klerikal- oder Priesterseminarien zu Breslau, Gnesen,
Posen, Braunsberg, Pelplin, Münster, Paderborn, Köln und Trier, 1 katho-
liches Priesterhaus zu Gaesdonk in Westphalen. Zu Wittenberg besteht
1 evangelisches Predigerseminar, zu Berlin 1 evangelisches Domkandi-
daten-Alumnat, und in Gnadenfeld 1 theologisches Herrnhuter-Seminar.
An Lehranstalten für Erwerb und Verkehr existiren 126 höhere Bürger-
schulen (mit 993 Lehrern und 20,747 Schülern), das technische Gewerbe-
institut zu Berlin, Gewerbschulen, land- und forstwirthschaftliche Lehran-
stalten, Handlungslehranstalten, Baugewerks- und Zeichnenschulen in
allen Provinzen; SchifTfahrtsvorbereitungsschuIen sind zu Rügenwalde,
Kolberg und Stolpmünde, Navigationsschulen in allen Seestädten und eine
Schiffbauschule zu Grabow. Medizinisch-chirurgische und Hebammen-Lehr-
anstalten sind in allen Provinzen, pharmazeutische Unterrichtsanstalten
zu Berlin, Bonn, Breslau, HaRe und Höxter, und zur Bildung von Thier-
ärzten besteht die königl. Thierarzneischule zu Berlin. Für höhere Mili-
tärbildung bestehen: die allgemeine Kriegsschule und die vereinigte Ar-
tlHerie- und Ingenieurschule zu Berlin,
9 Divisionsschulen, das Kadetten-
korps, mit 1 Haupt-Kadettenhaus zu Berlin, 4 Provinzial-Kadettenbäusern
zu Kulm, Potsdam, Wahlstadt und Bensberg, und dem Seekadetteninstitut
zu Berlin. Gelehrte Gesellschaften und wissenschaftliche Vereine sind in
allen Provmzen m Menge, und um die deutsche Literatur hat sich Preus-
sen grosse Verdienste erworben. Ueber die Zahl der jährlich im preussi-
schen Staate erscheinenden literarischen Produkte liegen keine Daten vor,
doch ist dieselbe sehr bedeutend; an Zeitungen und Zeitschriften erschie-
nen
(I806) in der gesammten Monarchie 812 (darunter 486 politische,
Anzeige-, Kreis- und Wochenblätter). Die Zahl der dem literarischen Ver-
kehr gewidmeten Anstalten betrug 1852: 2,755, und zwar: 28 Schrift-
giessereien, 720 Buch- und Notendruckereien, 50 Kupfer- und Stahlstich-
druckereien, 44o lithographische Anstalten, 730 Buch-, Kunst- und Musi-
kahenhandlungen, 99 Antiquariatshandlungen, und 695 Leihbibliotheken.
— Unter den Künsten wird die Malerei besonders gepflegt, die Düs-
seldorfer Schule ist weltberühmt. Im Baufache wird Ausserordentliches
geleistet; die Musik steht auf einer hohen Stufe der Ausbildung, und alle
Künste werden durch zahlreiche Kunstakademien, Kunst-, Musik-, Gesang-
und Bauschulen, die in allen Provinzen bestehenden Kunstvereine, Museen
und Gemäldegallerien kräftig gefördert und unterstützt.


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I

28. — Preussischer Staat und Mecklenburg.

Physisch-technische Kultur. — Die Landwirtliscliaft ist
eine Hauptquelle des Erwerbs und die Provinzen Preussen, Pommern und
Posen sind fast ganz allem auf sie angewiesen. Mehr als die Hälfte der
Bevölkerung ist im Landbau beschäftigt, und 1852 zählte man im ge-
sammten Staate 8,608,039 Personen, welche sich vom Landbau nährten.
Von der 109,682,800 magdeburgische Morgen betragenden Gesammtober-
fläche der preussischen
Monarchie wurden 1852: 47.942,831 Morgen als
Ackerland, 1,420,228 als Gärten, Weinberge und Obstplantagen, 8,401,428
als Wiesen, 8,645,338 als
Raumehutung (beständige Weide), 21,734,519
als Waldungen benutzt, und 21,538,4?6 Morgen sind unkultivirtes Land.
Am umsichtigsten wird die
Landwirthschaft in Sachsen, Schlesien und
Brandenburg, neuerer Zeit auch in Pommern und Preussen betrieben. Die
Bauern sind überall freie
Grundbesitzer. Die Dreifelderwirthschaft wird
am allgemeinsten in Schlesien, Sachsen, den Marken, Pommern und
im
Hheinlande befolgt; die Schlagwirthschaft kommt häufig in den Marken,
Schlesien und Preussen vor, und Koppelwirthschaft ist hier und da in den
Marken und Pommern zu finden. Der Ackerbau wird sehr sorgfältig
betrieben und gewinnt immer mehr an Ausdehnung. Nach den Schätzun-
gen des königl. Landes-Oekonomie-Kollegiums von 1851 beträgt der volle
jährRche Ernte-Ertrag an Weizen 19,595,000, an Roggen 64,108,000, an
Gerste 19,300,000, an Hafer 75,830,000, und an Kartoffeln 280,500,000
berl. Scheffel. ~ Gemüse wird in Menge, Runkelrüben vorzugsweise für
die Zuckerfabrikation gebaut (von letzteren 1852/53: 18,493,908 Centner
Rüben zu Zucker verarbeitet). Yon Handelspflanzen werden vorzugsweise
Flachs, Hanf, Raps, Krapp, Senf, Kümmel, Cichorie, Hopfen, Weberkarden,
Tabak, Mohn, Waid, Wau, Safflor und Kleesamen (zum Färben) gebaut.
Der Obstbau findet in allen TheRen des Königreichs statt; die Bepflan-
zung der Landstrassen mit Obstbäumen breitet sich immer mehr aus.
Der Weinbau ist auf die Rheinprovinz (49,000 Morgen), Brandenburg
(4,000 M.), Sachsen (3,600 M.), Schlesien (4,900 M.), und Posen (gegen
800 Morgen) beschränkt, und liefert jährRch durchschnittlich 524,000
preuss. Eimer. Die Rhein-, Mosel-, Nahe- und Ahrweine erfreuen sich
eines guten Rufes, weniger die Naumburger und Grünberger. Der Gras-
landbau deckt den Bedarf des Yiehstandes an Futtergräsern hinreicliend,

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23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.

Die Forstliultur wird in den Staatsforsten umsichtiger betrieben, als
in den Privat- und Gemeindeforsten, decitt im Allgemeinen den Holzbe-
darf, und erträgt im Jahresdurchschnitt an 486,500,000 preuss. Kubikfus
(Holzklafter). Die Ausfuhr von Holz kann als bedeutender Handelsgegen-
stand nur für die Provinz Preussen angeführt werden. — Die Viehzucht
hat sich mit den Fortschritten der Gräserkultur bedeutend vermehrt, und
für Veredelung und Verbesserung des Viehstandes wird sehr gesorgt. Der
Viehstapel belief sich Ende 1855 auf 1,556,138 Pferde, 370 .Maulthiere,
7,216 Esel, 5,505,285 Rinder, 15,071,425 Schafe (mit einer VVoRproduktion
von mehr als 30 Mill. Pfund), 598,159 Ziegen, und 2,106,014 Schweine.
Die Bienenzucht wird vorzugsweise in den Provinzen mit slavischer
Bevfjlkerung betrieben, vereinzelt auch in den andern Provinzen; die
Zahl der Bienenstöcke wird auf COO,000 geschätzt. Die Seidenraupen-
zucht wird in mehreren Gegenden gepflegt, ist aber nur von unterge-
ordneter Bedeutung. Oer jährliche Ertrag an Cocons beläuft sich auf
30,000 Metzen. Die Jagd ist noch bedeutend, der stärkste Wildstand
ist in Schlesien, Sachsen, Brandenburg und dem Regierungsbezirk Arns-
berg. Rehe, Hasen und Federwild sind über den ganzen Staat verbreitet,
fast eben so auch Wildschweine; Hirsche werden in vielen königl. Forsten
und den grösseren Privatbesitzungen gehegt; in der Provinz Preussen
kommt auch das Elennthier vor; Raubwild ist mehr oder weniger in
allen Provinzen zu finden; Seehunde sind häufig an den Küsten der Ost-
see. Die Fischzucht und Fischerei ist ein sehr bedeutender Erwerbs-
zweig. Die Seefischerei an den Küsten geht auf Häringe, Seeaale, Flun-
dern, Dorsche, Butten, Schollen und Störe (letztere besonders im Hafi" und
der Oder und im Frischen Haß'); die Binnenfischerei ist in der Provinz
Preussen und in Brandenburg am stärksten; bei der Flussfischerei ist der
Lachs- und Aalfang, der Hecht-, Zander- und Neunaugenfang, bei der
Teichflscherei der Karpfenfang am bedeutendsten. — Der Bergbau ist
für die Rheinprovinz, das südliche Westphalen, Sachsen und Oberscblesien
von wesentlicher Bedeutung. Der Geldwerth der im gesammten Staate
gewonnenen Erzeugnisse des Bergbaues und Hüttenbetriebs belief sich
1854 auf 81,143,550 Thlr., wovon 8,95 Prozent auf den Brandenburgisch-
preussischen Hauptbergdistrikt, 24,55 auf den schlesischen, 7
,07 auf den
sächsisch -thüring'schen, 23,77 3uf den westphälischen, und 35 35 Prozent
auf den rheinischen Hauptbergdistrikt kommen. Die Gesammtzahl der
Arbeiter belief sich 1854 auf 143,934 (ihrer Familienglieder auf 290,53-3);
von diesen förderten 89,200 Arbeiter in 2,569 Gruben für 20,994,922;
52,272 Arbeiter auf 1,255 Hüttenwerken für 58,674,971, und 2,462 Arbei-
ter auf 22 Salinen für 1,473,657 Thlr. Werth. ~ Oer Bergbau geht vor-
zugsweise auf Zink, Blei, Steinkohlen und Eisen. Gold und Silber werden
nur wenig gewonnen. An Eisenerz wurden 1855 auf 1,437 Werken
2,228,217 Tonnen, an Kupfererzen auf 74 Werken 1,278,799 Centner, an
Bleierzen auf 174 Werken 473,154 Centner, und an Zinkerzen auf 95 Wer-
ken 4,287,293 Centner produzirt. Der Ertrag an Kobalt, Arsenik, Antimon,
Mangan, Nickel und Quecksilber ist im Verhältniss unbedeutend. Von
brennbaren Fossilien wurden von Steinkohlen auf 453 Werken 40,739,129
Tonnen, von Braunkohlen auf 396 Werken 13,774,380 Tonnen gewonnen;
Torf wird in allen Provinzen ausgebeutet; Schwefel auf 1 Hütte 586 Cent-
ner produzirt, und Bernstein an der Ostseeküste gefischt und gegraben.
Die 22 Salinen des Landes (14 landesherrliche und 8 Privatwerke) er-
zeugten 61,339 Lasten Salz. Alaun wurde auf 12 Werken 56,823, Vitriol
auf 9 Werken 112,071, Salpeter 3,000 Centner erzeugt.

Die Industrie hat in Preussen noch kein hohes Alter, hat sich
aber seit 1810, wo der Fabrikindustrie und den technischen Gewerben
alle Freiheit gegeben wurde, ungemein gehoben, und wird durch die ver-
mehrten und verbesserten Kommunikationsmittel, durch gründlichen Ge-
werbsunterricht, durch Gewerbsräthe und Prämien von Seiten des Staats,
durch Gewerbevereine und Gew-erbeausstellungen von Seiten der Nation
kräftig unterstützt. Mechanische Künstler und Handwerker sind in allen
Provinzen in hinreichender Menge vorhanden, und an Fabrikationsanstal-
ten und Fabrikunternehmungen bestehen bereits: für Maschinenspinnerei
2,079 (mit 30,602 Arbeitern), für Gewerbe 2,730 (mit 285,968 Arbeitern),
Mühlwerke 40,086 (mit 81,342 Arbeitern), Fabriken in Metall und andere
dem Bergbau angehörige und verwandte Unternehmungen 13,417 (mit
129,473 Arbeitern), andere Fabriken 21,881 (mit 152,083 Arbeitern) Die
meiste Fabrikthätigkeit ist in der Rheinprovinz und Westphalen, in .Mittel-
und Niederschlesien, in Sachsen und einigen Gegenden der Mark.

HandeL — Der Handel der preussischen Monarchie ist unge-
mein lebhaft, und ungeachtet der Hindernisse, welche die unzusammen-
hängende Lage des Landes den Handelsunternehmungen in den Weg legt,
gibt es nur wenige Staaten in Europa, welche im Verhältniss ihres Um-
fanges und ihrer Bevölkerung einen so aktiven und so wichtigen Handel
treiben, als Preussen, besonders seit Errichtung des grossen deutschen
Zollvereins, der jetzt fast ganz Deutschland und einen Länderraum von
9,112, Qu.-.VL mit einer Bevölkerung von mehr als 32V2 Mill. Menschen
umfasst, und 1819 zuerst von Preussen angeregt, die Freiheit des Ver-
kehrs zwischen den verbündeten Staatsgebieten herstellte, die durch ihn
zu einem Bezirk verschmolzen wurden. Der Handel Preussens ist Binnen-
handel, Durchfuhr- oder Speditionshandel und auswärtiger Handel (Ein-
und Ausfuhr). Der lebhafte Binnenhandel hat seine Hauptbetriebs-
stätten in den Märkten und Messen, von welchen die ersteren, welche in
Wochen-, Jahr-, Vieh-, Woll- und andern Märkten bestehen, ihm fast
ausschliesslich angehören. Messen, die mehr für den auswärtigen Handel
bestimmt sind, bestehen zu Frankfurt a. d. 0. und Naumburg. Der Tran-
sitohandel ist wegen der Lage des Landes in der Mitte Europa's nicht
unbedeutend und würde noch wichtiger sein, wenn Russland nicht so
sehr gegen fremde Erzeugnisse sich abschlösse. Am bedeutendsten ist
der Durchfuhrhandel in Sachsen, Schlesien und der Rheinprovinz. Der
auswärtige Handel ist von grosser Wichtigkeit. Die
Hauptgegenstände
der Ausfuhr bestehen in Getreide, Mehl, Hülsenfrüchten, Reps, Oel, Lein-
wand, Garn, Baumwollen-, Eisen- und Stahl-, Kupfer- und
Messingwaaren,
Tüchern und andern Wollenwaaren, Wolle, Leinsamen, Flachs, Tabak,
Holz, Tischlerarbeiten, Eisen, Zink, mathematischen und musikalischen In-
strumenten, Uhren, Porzellan, Glas und Töpferwaaren, Quincaillerien, Na-
deln, Waffen und Gewehren, Vieh, geräuchertem Fleisch, Schinken, Spick-
gänsen, Federposen, Wachs, Mosel- und Rheinweinen, Liqueuren,
Brannt-
weinen etc. Die Einfuhren bestehen in Kolonialwaaren, Gewürzen,
Droguerien, Tabak in Blättern, Baumwolle, Twist, roher Seide, Thee, Süd-
früchten, Hopfen, Rum, Baumöl, Pelzwerk, Häuten, Thran, Seefischen,

Hanf, Leinsaat etc. Das Quantum der Einfuhr wird von dem der Ausfuhr
bedeutend überlroffen. Die vornehmsten Handelsplätze für den in-
nern Handel sind: Berlin, Breslau, Köln, Magdeburg, Elberfeld und Bar-
men, Stettin, Frankfurt, Naumburg, Halle, Aachen und Koblenz, Iserlohn,
Düsseldorf, Eupen, Solingen, Lennep etc.; Speditionsplätze ausser
allen diesen noch: am Rheine Wesel und St. Goar, in Westphalen Minden,
an der Oder Maltsch und Aufhalt, Glogau und Oppeln, an der Spree
Kottbus, an der Warthe Landsberg und Posen, an der Weichsel Thorn
und Fordon, an der Netze Bromberg; überhaupt zählt man in Branden-
burg 48, in Pommern 25, in Sachsen 42, in Schlesien 85, in Posen 29,
in Preussen 54, in Westphalen und dem Rheinlande 70 Handelsplätze und
Orte, wo Spedition und Handel lebhaft betrieben werden. Die vornehm-
sten Seehandelsstädte, zu denen auch Köln, Düsseldorf, Koblenz und
Duisburg in der Rheinprovinz, gerechnet werden können, sind Stralsund,
Greifs walde, Wolgast, Swinemünde, Stettin, Treptow a. d. Rega, Rügen-
walde, Kolberg und Stolpe in Pommern, Danzig, Elbing, Braunsberg,
Pillau, Königsberg, Tilsit und Memel in Preussen. Der Schiffsverkehr
in diesen Häfen beschäftigt gegen 10,000 Schifl'e; die preussische Rhe-
derei zählte 1859, einschliesslich der Küstenfahrer und Flussdampfer,
1,642 Schiffe. — Die Seeschi fffahrt selbst war 1858 nach folgenden
Ländern gerichtet:

Länder,

Eingelaufen

Ausgelaufen

aus welchen und nach welchen.

Schiffe.

Lastenzahl.

Schiffe.

Lastenzahl.

Russland .................................

207

25,414

371

47,718

Schweden und Norwegen ...............

1 529

25,043

636

41,423

Dänemark ................................

1 1,357

79,120

822

40,201

llecklenburg .............................

81

7,904

22

946

Hansestädte .............................

! 345

16,610

227

9,829

Hannover nnd Oldenburg................

96

4,035

219

9,768

Niederlande .............................

305

28,196

669

55,072

Belgien ..................................

73

i 9,521

94

12,676

Grossbritannien ........................

2,890

384,579

2,718

359,440

Frankreich ...............................

69

8,478

142

19,948

Spanien ................ ................

25

4,314

5

478

Portugal ..................................

4

690

Neapel und Sicilien .....................

28

2,918

i —

Oesterreich ..............................

2

249

9

919

Jonische Inseln ..........................

7

706

Türkei....................................

_

5

1,011

Afrika sammt, Aegypten.................

_

10

2,663

Centrai-Amerika iWest-lndien) ........

j —

3

1,043

Süd-Amerika (Ostkiiste) ...............

1

211

3

572

Australien ................................

: —

17

5,830

Summe ...........

6,019

598,315

5,972

609,527

Preussen ..................................

3,926

230,405

4,086

254,213

Total-Summe .....

9,945

828,720

"10,058

863,740

wovon: a) Segeischilfe .................

8,922

700,780

9,032

734,701

b) Dampfer .....................

1,023

127,940

1,026

128,949

c) beladen .....................

7,151

590,174

7,816

624,153

d) mit BaUast..................

2,794

238,5(6 j

2,242

239,578

Von den Segelschiffen :

unter fremder Flagge ..................

4,263

345,956

4,257

347,715

unter Preussischer Flagge ..............

4,659

354,824

4,775

387,076

Summa wie oben (.bloss Segeischilfe)!

8,922

700,780

9,032

734,791

Handfls-Mariiie

(1859).

Seeschiffe (worunter 49 Dampfer):

1,081 mit 167,1 27 Normallasten und 10

,271 iMann,

Küstenfahrer (worunter 17 Dampfer)

: 561 mit 7,216'A

1

,303 ,,

Gesammtzahl: ...................

1,642 mit 171

,343'/i Normallasten und 11

,574 Mann.

Die Flussschifffahrt zählte 1852: 10,413 zur Frachtfahrt bestimmte
Stromfahrzeuge, welche die 776 Meilen schifl'baren Wasserstrassen des
Landes befuhren. Die grössten Wasserstrassen der Monarchie sind: die
Oder auf 107, die Warthe auf 48, die Elbe auf 46, der Rhein auf 45, die
Havel auf 41, die Spree auf 33, die Weichsel auf 32, die Mosel auf 32,
die Lippe auf 30, die Netze auf 26, die Saale auf 17, der Pregel auf 17,
die Weser auf 15, die Saar auf 13, die Ruhr auf 10, und die .Memel auf
9 Meilen. Das Hauptgebiet der preussischen Dampfschifffahrt ist der
Rhein, dann die Elbe und Oder. — Der Binnenverkehr wird durch gute
Landstrassen und Eisenbahnen wesentlich gefördert. Die Länge
sämmtlicher Strassen beträgt 2,449
,6 Meilen (1,722.5 MI. Staats-Chausseen,
221
,5 Meli. Provinzialstrassen, 505,6 Meil. Kommunal- und Privatstrassen);
an Eisenbahnen, die theils Staats-, theils Privatbahnen sind, waren im
Juni 1857 über 500 .Meilen im Betriebe. —

Münzen, Maass, Gewicht. — Man rechnet nach Thal ern zu
30 Silbergroschen ä 12 Pfennige im Zahlwerthe des 14-Thalerfusses oder
der Preussischen Kourantwährung. 1 preuss. Thaler = 1 fl. 45 kr. Rhein.
= 33/4 Frcs. = 1 fl. 78 c. holländisch = 6C6/15 Grote Gold = 1 Mark
15 Schill. 6.86 PI'- lla'nb- Banko = 2 Mark 6 Schill. lO.og Lübeckisch Kou-
rant. Geprägte Landesmünzen m Gold sind: einfache Friedrichsd'or
zu 5 Thlr.; doppelte und halbe nach Verhältniss; in Silber: 1, 2 und
Vb Thalerstücke; in Scheidemünze (im I6-Thalerfuss) 2V2, 1 und V2
Silbergroschen; in Kupfer: Stücke zu 4, 3, 2 und 1 Pfennigen. Pa-
piergeld: Kassenanweisungen zu 1,
5, 10, 50 und 100 Thaler, und die
Noten der preuss. Bank etc. Preuss. Friedrichsd'or werden in den öffent-
lichen Kassen zu 5 Thlr. 20 Sgr. angenommen. — Längenmaass: der
preuss. Fuss (genau mit dem rheinländischen Fuss übereinstimmend) von
12 Zoll zu 12 Linien = 139.ig pariser Linien oder 0,31385 Meter; 100
preuss. Fuss = 31
,385 Meier = 96.62 pariser = 102,9, engl. = 99,29
wiener == 104,06 bayer. 110,27 frankf. = 109,58 hamburg. = lO?.«
hannöv. Fuss. Die preussische Elle =
666.9/4 Millimeter; 100 Ellen =
72,4 engl. Yards. Flächenmaass: die Quadratruthe zu 144 Qu.-Fuss
= 14,i8')5 Qu.-Meter. 1 Morgen zu 180 Qu.-Ruthen = 25,532 franz. Aren.
Getreidemaass: der preuss. Schefl'el zu 16 Metzen; die Metze = 192
preuss. oder 173,n pariser Kubikzoll oder 3,4550 Liter; 100 preuss. Schef-
fel = 52,28 dresdner = 24.72 bayerische Schefl'el = 89.37 wiener Metzen
= 18,9 engl. Quarter = 151
,21 engl. Bushel = 54.9c Hektoliter == 26,is
russ. Tschetwert. Flüss i gTcei ts m aa ss : das preussische Quart = Vs
Metzen = 1
,,U5 Liter; 100 Quart = 107,ii bayer. oder 80,94 wiener Maass
= 100
,8 engl. Quart — 25,2 Gallons = 114,5 Liter. - Gewicht: durch
Gesetz vom 17. Mai 1856 ward das Zollpfund
(V2 Kilogr.) als Landesge-
wicht eingeführt. Dasselbe ist = 1 Pf. 2,209 hoth des alten Gewichts. —
100 Zollpfund = 1 Centner;
4,000 Pf. = 1 Schifl"slast. Das Zollpfund


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28. Preussischer Staat und Mecklenburg.

wird in 30 Loth, das Loth in 10 Quentchen, das Quentchen in 10 Zent,
der Zent in 10 Korn getheilt.

lier .Staat. — Staatsverfassung. — Der Preussische Staat war
bis 1847 eine unumschränkte Monarchie. Der Monarch hatte alle
Majestätsrechte; von ihm gingen, dem Prinzipe nach, alle Gesetze aus;
er ordnete nach demselben Prinzipe den Staatshaushalt, erliess Verord-
nungen, bestimmte die Staatslasten, und durch ihn und von ihm aus
Ward das ganze Land regiert; die seit 1823 und 1824 eingeführten Pro-
vinzialstände hatten nur eine berathend e Stimme. Unter dieser Ver-
fassungseinrichtung hatte sich Preussen von einem Staate dritten Ranges
zu einer europäischen Grossmacht emporgeschwungen. Eine Verordnung
vom 3. Februar 1847 räumte den Provinzialständen eine entscheidende
Stimme hinsichtlich der
Ausschreibung neuer Steuern und der Kontra-
hirung von Staatsschulden ein; eine zweite berief sämmtliche Provinzial-
stände zu einem vereinigten Landtag nach Berlin, und eine dritte setzte
eine regelmässige Einberufung des vereinigten Landtages fest. Von da
an war Preussen ein monarchisch-konstitutioneller Staat, mit
einem König an der Spitze, dem als Oberhaupt desselben ausschliesslich
die exekutive Gewalt zukam, der aber die gesetzgebende mit seinem Volke
theilte, das in zwei Häusern, dem Herrenhause und dem Hause der Ab-
geordneten vertreten wurde, und es hätte der Berliner Revolution vom
18- März 1848 nicht bedurft, um die Verfassung v. 31. Jan. 1850 in's Leben
zu rufen. — Die Grundgesetze des Staats, wie er gegenwärtig be-
steht, sind: die Hausgesetze der Hohenzollern, die Verfassungs-
urkunde für den preussischen Staat vom 31. Jan. 1850, mit den sie
modifizirenden Gesetzen vom 30. AprR 1851, vom 21. Mai 1852, 5. Juni

1852, 7. Mai 1853 (nebst Verordnung vom 12. Okt. 1854), vom 24. Mai

1853, 10. Juni 1854, 30. Mai 1855 und 15. Mai 1857, und das „.Allge-
meine Landrecht" für die preussischen Staaten vom 5. Febr. 1794",
welches neben dem Privatrechte auch Materien des öffentlichen Rechts
enthält. Die Verfassung kann auf dem ordentlichen Wege der Gesetz-
gebung abgeändert werden, wobei in jedem Hause des Landtags die ge-
wöhnliche absolute Stimmenmehrheit, bei zwei Abstimmungen (zwischen
welchen ein Zeitraum von wenigstens 21 Tagen Regen muss), genügt. _
.\lle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange bilden
nach der Verfassung das preussische Staatsgebiet, dessen Grenzen nur
durch ein Gesetz verändert werden können. Nach der Erklärung in der
Bundesversammlung am 4. Mai 1818 gehören vom Königreich Preussen
die Provinzen Pommern (mit Rügen), Brandenburg (mit der Nieder-
lausitz), Sachsen, Westphalen, Kleve-Berg und Niederrhein
zum Deutchen Bunde, zu welchem noch die hohenzollern'schen
Fürstenthümer und das Jahdegebiet, in Folge ihrer Erwerbung

&
©


Bromme's Hand-Atlas. — Preussischer Staat etc. c.

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10 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.

durch Preussen, kommen. — Erbverbrüderungen und .Anwartschaf-
ten bestehen mit Sachsen und Hesssen, mit Mecklenburg, ßraunschweig-
Grubenhagen, Holstein, Schleswig, und Anhalt; in den Schwarzburgischen
Fürstenthümern ist dem Könige von Preussen das Heimfallsrecht vorbe-
halten, und bei der zu Waldeck gehörigen Grafschaft Pyrmont, als pader-
born'schen Mannsiehn, die Möglichkeit des Rückfalls an Preussen ge-
gründet. — Die Ständeversammlung (nach Gesetz vom 30. Mai 1855),
das Herrenhaus (früher die erste Kammer) und das Haus der Ab-
geordneten, üben gemeinschaftlich mit dem Könige die gesetzgebende
Gewalt. Das Herrenhaus besteht aus den grossjährigen Prinzen des
königl. Hauses, aus erblichen Mitgliedern und aus Mitgliedern auf Lebens-
zeit. Zu den Mitgliedern mit erblicher Berechtigung gehören die Häupter
der fürstlichen Häuser Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen; die nach
der Bundesakte vom 8. Juni 1815 zur Standschaft berechtigten Häupter
der vormaligen deutschen reichsständischen Häuser in Preussen, und die,
nach Verordnung vom 3. Februar 1847 zur Herrenkurie des vereinigten
Landtags berufenen Standesherren (Fürsten, Grafen und Herren). Als
Mitglieder auf Lebenszeit beruft der König diejenigen Personen, welche
ihm von den Domstiftern, dem für jede Provinz bestehenden Verbände,
der darin mit Rittergütern angesessenen Grafen, den Verbänden der durch
ausgebreiteten Familienbesitz ausgezeichneten Geschlechter, den Verbänden
des alten und befestigten Grundbesitzes, einer jeden
Landesuniversität,
aus denjenigen Städten, welchen der König dieses Recht besonders bei-
legt, präsentirt werden. Für die einzelnen
Landschaftsbezirke werden
jetzt im Ganzen 90 Personen zur Präsentation gewählt; Städte sind im
Herrenhause 29 vertreten. — Das Haus der Abgeordneten (früher
die zweite Kammer) besteht aus 352 Mitgliedern, welche unmittelbar in
Wahlmannskollegien gewählt werden, die ihrerseits aus der Wahl der
Urwähler hervorgehen, zu denen jeder selbstständige Preusse gehört, und
die nach der Höhe ihres Beitrags zur direkten Steuer in 3 Abtheilungen
zerfallen. — Unabhängig von dieser allgemeinen Landesvertretung hat
jede Provinz, zur Wahrung ihrer Provinzialinteressen, ihre eigene Ver-
tretung in den Provinzialständen, welche keinen weitern Antheil
an der Gesetzgebung haben, als dass die Gesetzesentwürfe, die eine Pro-
vinz allein angehen, zur Begutachtung an sie gelangen. Jede Provinz hat
ein besonderes Gesetz, welches die Form und die Grenzen ihres ständi-
schen Verbandes bestimmt. Die Provinzialstände sind in allen Provinzen
vierfach, nämlich Standesherren, Deputirte der Ritterschaft, Deputirte der
Städte, und Abgeordnete der Landgemeinden. Den Vorsitzenden auf den
Provinziallandtagen, der den Charakter eines Landtagsmarschalls hat, so
wie dessen Stellvertreter ernennt der König aus den Mitgliedern des ersten
Standes. Ein königl. Landtagskommissarius eröffnet und schliesst in jeder
Provinz den Landtag. Eine Vorberathung der der allgemeinen Landesver-
tretung oder den Provinzialständen vorzulegenden Gesetzesentwürfe er-
folgt stets in dem, dem Staatsoberhaupte allein verantwortlichen Staats-
rathe, der höchsten berathenden Behörde des Landes. —

Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt der preussischen Monarchie
ist der König (seit 7. Juni 1840 Friedrich Wilhelm IV,, geb. den
15. Okt. 1795, welcher durch Krankheit veranlasst, seinem Bruder, dem
Prinzen Wilhelm von Preussen, am 9. Okt. 1858 die Regentschaft des
Landes übertrug). Er vereinigt in sich alle Rechte der Majestät; seine
Person ist unverletzlich; ihm allein steht die vollziehende Gewalt zu; er
ernennt und entlässt die Minister, befiehlt die Verkündigung der Gesetze,
und erlässt die zu deren Ausführung nöthigen Verordnungen. Die rich-
terliche Gewalt wird in seinem Namen ausgeübt, in seinem Namen werden die
Urtheile ausgefertigt und vollstreckt. Er ist Oberbefehlshaber des Heeres,
besetzt alle Stellen in den einzelnen Zweigen des Staatsdienstes, hat das
Recht Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, auch andere Verträge
mit fremden Regierungen zu errichten, die nur dann zu ihrer Gültigkeit
der Zustimmung des Landtags bedürfen, wenn dadurch dem Staate Ver-
pflichtungen auferlegt werden. Er hat das Recht der Begnadigung und
Strafmilderung, verleiht Orden und Auszeichnungen, übt das Münzrecht
nach Maassgabe des Gesetzes, beruft die Häuser des Landtags, schliesst
ihre Sitzungen und kann die Ständeversammlung vertagen. Als Haupt
der evangelischen Kirche des Landes ist der König zugleich im Besitz der
sogenannten Episkopalrechte. — Die Krone ist, dem königL Hausgesetze
gemäss, im Mannesstamme des königl, Hauses nach dem Rechte der Erst-
geburt und der agnatischen Linealfolge erblich. Der König wird mit
Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig. Ist der König minder-
jährig, oder dauernd verhindert, selbst zu regieren, so übernimmt der,
der Krone am nächsten stehende volljährige Agnat die Regentschaft
und übt die dem Könige zustehende Gewalt in dessen Namen aus. Eine
Krönung des Königs bei der Thronbesteigung ist nicht gewöhnlich; der
Thronfolger macht seinen Regierungsantritt durch ein Patent öffentlich
bekannt. Die Religion des Königs und seines Hauses ist die evangelisch-
unirte, doch schreibt ihm kein Grundgesetz seinen Glauben vor. Der
König ist das Oberhaupt des regierenden Hauses; kein Mitglied desselben
darf ohne Einwilligung des Königs sich vermählen. Die Königin geniesst
die Vorrechte ihres Gemahls, hat die Majestät und die königliche Ehre,
und in den noch bestehenden Jungfrauenstiftern die erste Bitte. Die für
den Unterhalt der königlichen Familie und des Hofstaats erforderlichen
Summen, welche nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 auf 2,500,000
Thlr. jährlich sich belaufen,, sind als Kronfideikommisfond auf die Ein-
künfte der Domänen und Forste angewiesen.

TiteL - Der Titel des Königs ist ein dreifacher: ein grosser, mitt-
lerer und kleiner. Der grosse Titel lautet: „Von Gottes Gnaden König
von Preussen, Markgraf von Brandenburg, souveräner und oberster Herzog
von Schlesien, wie auch der Grafschaft Glatz, Grossherzog von Nieder-
rhein und von Posen, Herzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, in
Geldern, zu Magdeburg, Kleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern, der Kos-
suben und Wenden, zu Mecklenburg und Krossen, Burggraf zu Nürnberg,
Landgraf zu Thüringen, .Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz, Prinz zu
Neuenburg und Valendis, Fürst zu Rügen, Paderborn, Halberstadt, Münster,
Minden, Kamin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Mörs, Eichsfeld und Erfurt,
Graf zu HohenzoHern, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu Ruppin,
der Mark, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Schwerin und Lingen,
Herr der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg und Bütow, Graf zu Sigma-
ringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein." — Der mitt-
lere Titel des Königs enthält nur den Königs-, die Markgrafen-, Gross-
herzogs-, Herzogs-, den Burggrafen- und Prinzentitel. — Der kleine

Titel lautet: ,,Von Gottes Gnaden König von Preussen etc." Der erst-
geborne Sohn des Königs heisst ,,Kronprinz von Preussen", und ist als
solcher Statthalter von Pommern; ist der Bruder des Königs vermuth-
lieber Thronerbe, so heisst er vorzugsweise ,,Prinz von Preussen". Alle
königlichen Prinzen und Prinzessinnen sind geborene ,,Markgrafen und
Markgräflnnen von Brandenburg", und haben das Prädikat ,,Königliche
Hoheit". Die Fürsten von Hohenzollern werden „Hoheit" titulirt. —
Königliche Residenz ist Berlin, zweite Residenz Potsdam. Königs-
berg nnd Breslau besitzen königl. Schlösser und werden auch Residenz-
städte genannt. Königliche Schlösser sind ausserdem zu .Montbijou, Belle- i
vue, Charlottenburg, Koblenz, Erdmannsdorf, Freienwalde, Grunewald
(Jagdschloss), Sanssouci, Neues Palais bei Potsdam, Charlottenhof, Mar-
morpalais, Pfaueninsel, Stern (Jagdschloss), Alexandrowska, Nikolskoe,
Sacrow, Schönhausen, Schwedt, und Stolzenfels am Rhein.

Wappen und Orden. — Das Wappen des Königreichs siehe
,.Ordenstafel Preussens". Das grosse Wappen hat 48 Felder und
4 Mittelschilder: das erste Mittelschild enthält den schwarzen Adler von
Preussen, das zweite den rothen Adler von Brandenburg, das dritte den
schwarzen Löwen des Buggrafthums Nürnberg, und das vierte, Silber und
Schwarz quadrirt, das Stammwappen von Hohenzollern. Die 48 Felder
des Hauptschilds enthalten die Wappen der einzelnen Staatstheile. Auf
dem Schilde ruht ein goldener, roth ausgeschlagener und mit einer Königs-
krone bedeckter Helm, mit schwarz und silbernen Decken. Um den Schild
hängt zunächst das Band und Kreuz des rothen Adlerordens, dann die
Kette mit dem Kreuze des schwarzen Adlerordens. Schildhalter sind
zwei wilde, um Kopf und Hüften mit Eichenlaub bekränzte Männer, deren
jeder in der äussern Hand an goldener Lanze eine silberne, mit goldenen
Fransen besetzte Fahne trägt, v on denen die rechte den preussischen
schwarzen, die linke den brandenburgischen rothen Adler trägt. Ein
Wappenzelt umgibt das Ganze; eine Königskrone ziert dessen Gipfel,
und über derselben weht, von einem schwebenden preussischen schwarzen
Adler mit den Klauen gehalten, das silberne Reichspanier mit dem Adler
des preussischen Wappens. — Ritterorden bestehen in Preussen 8, und
zwar, als Hofehren: 1) der Schwarze Adlerorden, in Einer Klasse
(siehe „Ordenstafel" Fig. 1 und 2), gestiftet vom König Friedrich 1. am i
Tage seiner Krönung, 18. Jan. 1701, der erste und höchste Orden des J
Staats. Nur Ritter des rothen Adlerordens Ister Klasse können ihn er- f-
halten. Jeder Ritter führt den Titel ,,Excellenz". 2) Der Ro th e A d-
lerorden, Fig. 3 und 4, 1705 von Georg Wilhelm, Erbprinzen von Bay-
reuth, unter dem Namen ,,Ordre de la sincérité" gestiftet, 1734 und 1810
neu organisirt, in 3 Ritterklassen eingetheilt; seit 1830 ist er in 4 Klas-
sen getheilt und wird auch als Verdienstorden verliehen. Zu den In-
signien der 2ten Klasse werden 3 goldene Eichenblätter, zu denen der
3ten Klasse eine Schleife als besondere Auszeichnung beigefügt. Als
Verdienstorden: 3) Der Orden pour le mérite, Fig. 5, von Friedrich IL
1740 gestiftet, seit 1810 zum .Militärorden erklärt; am 31. .Mai 1842 wurde i
demselben noch eine ,,Friedensklasse" für Wissenschaften und Künste, '
aus 30 Rittern deutscher Nation bestehend, begefügt (Fig. 6); die Zahl
der auswärtigen Ritter ist nicht beschränkt. 4) Der Orden des eiser-
nen Kreuzes, Fig. 10, gestiftet von Friedrich Wilhelm IIL 1813 zur
Erweckung des Nationalgeistes und zur Belohnung der Verdienste im Be-
freiungskriege, in 2 Klassen. 5) Der preussische Joha-nniter-
orden, Fig. 7 u, 8, gestiftet 1812 und reorganisirt 1852; der Orden be-
steht aus Kommandatoren, Ehrenkommandatoren, Rechtsrittern und Ehren-
rittern, Zu wirklichen Mitgliedern werden nur solche Personen ernannt,
welche sich verpflichten, für die Zwecke des Ordens einen jährlichen Bei-
trag von mindestens 12 Thalern zu entrichten; Voraussetzungen der Auf-
nahme sind deutsche Abkunft, edles Herkommen und evangelische Kon- i
fession. Aus der Ordenskasse werden Krankenanstalten begründet und
erhalten. 6) Der Louisenorden, Fig. 9, gestiftet 1814, erneuert 1850,
in einer Klasse, zur Belohnung von denen, welche sich durch Hingebung,
Vaterlandsliebe und Menschlichkeit im Kriege etc. auszeichnen. Höchste
Vorsteherin ist die Königin. 7) Der königl, Hausorden von Hohen-
zollern (siehe „Supplementtafel" Fig. 2), vom jetzigen König 1851
gestiftet; er wird zur Belohnung der Treue und Anhänglichkeit an das
königliche Haus ertheilt, und hat 4 Klassen des Kreuzes und 3 Klassen
des Adlers. 8) Der fürstl. Höh enzol lern'sche Hausorden (siehe
„Supplementtafel" Fig. 3), gestiftet 1841, zum Lohne für bürgerliche
Tugenden, Verdienste und Treue; er wird in Ehrenkreuzen in 3 Klassen,
so wie in einer goldenen Medaille ertheilt. Ausser diesen Orden gibt es
noch allgemeine Ehrenzeichen für Civilverdienste, Militärverdienstmedaillen,
.Militär-Ehrenzeichen, Rettungsmedaillen etc.; als Auszeichnung für die
Landwehr, seit 1842, ein kornblumenblaues Band mit der königl. Namens-
chiffre, und fernere Auszeichnungen bestehen in der Verleihung der „wirk-
lichen Geheimen Rathswürde" mit dem Prädikate „Excellenz", der Kam-
merherrn- und der Adelswürde.

Der Hof. — Der Hofstaat des Königs ist ungemein glänzend.
Die obersten Hofchargen sind: der Oberstkämmerer, der Oberstmar-
schall, der Obersttruchsess und der Oberschenk ; die Ober-Hofchargen:
der Obergewandkämmerer, Oberschlosshauptmann, Oberhof- und Hausmar-
schall und Intendant der königl. Schlösser, Oberjägermeister, Obercere-
monienmeister, Oberstallmeister und Vice-Oberjägermeister; Hofchargen:
8 Schlosshauptleute zu Königsberg, Stolzenfels, Breslau, Benrath, Rheins-
berg, Koblenz, Schwedt und Königs-Wusterhausen, und der General-Inten-
dant der königl. Schauspiele. Der Hofstaat ist eingetheilt in das königl.
Hofmarschallamt und die Intendantur der königl. Schlössser, die königL
Gartenintendantur, den königl. Obermarstall mit dem Obermarstallamte,
das Hofjagdamt, die königl. Hofmusik und die königL Schauspiele. Ferner
gehören dem Hofstaate des Königs: die Kammerherren und Kammerjunker,
die königL Leibärzte, der königl. Kabinetssekretär, der königL geheime
Kämmerer, der Vorleser des Königs, die Bibliothek des Königs, und das
Ministerium des, königl. Hauses. — Die Königin und die übrigen Mitglie-
der des königlichen Hauses haben ihren besonderen Hofstaat.

Staatsverwaltung. — Die Verwaltung Preussens ist von der
Rechtspflege scharf getrennt. An der Spitze der ganzen Staatsverwaltung
steht der König (jetzt der Regent) als letzte und höchste Instanz in allen
Angelegenheiten, und ihm zur Seite ein „geheimes Kabinet", das für die
Militärangelegenheiten durch einen vom Könige berufenen General, für die
Civilangelegenheiten durch das „geheime Civilkabinet" vertreten wird,
und die Bearbeitung aller unmittelbar an den Thron gelangenden Sachen


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28. — Preussischer Staat und. Mecklenburg. 11

hat, deren Bearbeitung verfassungsmässig nicht in den Wirltungsltreis
einer der verschiedenen Ministerial - Verwaltungsstellen gehört. — Die
Obersten Staatsbehörden sind: der Staatsrath, die höchste be-
rathende Behörde, mit welchem das Staatssekretariat in Verbin-
dung steht, und aus dessen Mitgliedern der Gerichtshof zur Ent-
scheidung der Kompetenzkonflikte gebildet wird, und das Staats-
ministerium, die höchste verwaltende Behörde. Die eigentlichen
Staatsgeschäfte werden von dem S taat smin i s terium geleitet, welches
zur Zeit aus dem Ministerpräsidenten, dem Staatsminister und aus den
Ministern des Handels, der Gewerbe und öffentlichen Arbeiten, der Justiz,
der auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegs, der Finanzen, der land-
wirthschaftlichen Angelegenheiten, der geistlichen, Unterrichts- und Medi-
zinal-Angelegenheiten, und des Innern, zusammengesetzt ist, und unmit-
telbar den Disciplinarhof für nicht richterliche Beamte und die Ober-
Examinations-Komraission für höhere Verwaltungsstellen (unter spezieller
Leitung der Minister des Innern und der Finanzen) unter sich hat. —
Unter der oberen Leitung des Präsidenten des Staatsministeriums
stehen: die General-Ordens-Kommission, die Staatsarchive und die Admi-
ralität (die Centraibehörde für die oberste Leitung der Marine-Angelegen-
heiten); unter dem Staatsminister und dem Finanzminister: die
Verwaltung des Staatsschatzes und der Münze. Unter dem Justizmini-
sterium steht das Ober-Tribunal zu Berlin und die Immediat-Justiz-Exa-
minations-Kommission; unter dem .Ministerium des Innern, welches
in zwei Abfheilungen: für Polizei und eigentliche innere Landesangelegen-
heiten, zerfällt, steht unmittelbar das Polizei-Präsidium von Berlin. Dem
Finanzministerium, welches aus den Abiheilungen für das Kassen-
und Etatswesen, der .Abtheilung für Domänen und Forsten und der Gene-
ral-Steuerdirektion besteht, ist die Generaldirektion der Seehandlungs-
Societät und die Hauptverwaltung der Staatsschulden untergeordnet, und
zum Ressort des Ministeriums der landwirthschaftlichen An-
gelegenheiten gehören: die Centraikommission für die Angelegenhei-
ten der Landrentenbanken, das Landes-Oekonomie-Kollegium und das
Revisions-Kollegium für Landes-Kultursachen. Das Handelsministe-
rium begreift fünf Verwaltungsabtheilungen und zwar: General-Postamt,
mit Einschluss des Telegraphenwesens, Verwaltung der Eisenbahn-Ange-
legenheiten, Verwaltung des Bauwesens, Verwaltung für Handel und Ge-
werbe, nnd Verwaltung des Bergwerks-, Hütten- und Salinenwesens, und
ihm untergeordnet ist die Preussische Bank. Das Ministerium der
geistlichen Angelegenheiten zerfällt in 4 Abtheilungen: für die
äusseren Angelegenheiten der evangelischen Kirche, für die kalholischen
Kirchen-, die Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, und das Kriegs-
ministerium bearbeitet alle auf die Landesvertheidigung bezüglichen
Angelegenheiten in 2 Abtheilungen: dem aRgemeinen Kriegs- und dem
Milifär-Oekonomie-Departement. — Ganz unabhängig von dem Staatsmini-
sterium oder einem seiner Mitglieder ist die Ober-Rechnungskammer
zu Potsdam. —-

Der gesammte Staat ist in 8 Provinzen, diese sind in 27 Regie-
rungsbezirke (siehe S. 4) eingetheilt, und die Regierungsbezirke wie-
derum in 337 Kreise geschieden. Einer jeden Provinz steht als erster
Beamter ein Ober-Präsident vor. Die gesammte Verwaltung ruht
in den Händen der Regierungen, welche in den Kreisen die Landrätbe,
die Domänen- und Rentämter, die Oberförstereien etc. zu Organen haben.
Mit Ausnahme der Provinz Brandenburg, woselbst das indirekte Steuer-
wesen von den Regierungen verwaltet wird, besteht in jeder Provinz eine
Provinzial-Steuer-Direktion, unter deren Leitung die Hauptzoll-, die Haupt-
steuer-Aemter und die untergeordneten Zollstätten die indirekten Steuern
erheben. Die Verwaltung der direkten Steuern ressortirt von den Re-
gierungen, und zu ihrer Erhebung bestehen eigene Kreiskassen. .Alles
Staatseinkommen fliesst durch die Regierungs-Hauptkassen in die General-
Staatskasse. —

Justizpflege. — Die richterliche Gewalt wird im Preussischen
Staate durch unabhängige Gerichte im Namen des Königs ausgeübt; der
Grundsalz der OefiTentlichkeit ist verfassungsmässig gewährleistet, und in
Strafsachen insbesondere muss der Fällung des Urtheils bei Strafe der
Nichtigkeit ein mündliches öffentliches Verfahren vorausgehen. Man un-
terscheidet im Staate drei Rechtsbezirke: 1) den Bezirk des Appellations-
gerichtshofs zu Köln, welcher sich über die Rheinprovinz (mit Ausschluss
des ostrhein. Theils des Regierungsbezirks Koblenz) erstreckt, in welcher
das französische Recht;
2) der Bezirk des Justizsenats zu Ehren-
breitstein (ostrhein. Theil von Koblenz), Neu-Vorpommern nebst Rügen,
die hohenzollern'schen Lande und das Jahdegebiet, wo das gemeine
deutsche Recht, und 3) die übrigen Landestheile, wo das preussische
Recht gilt. Die oberste Leitung und Beaufsichtigung der Justizverwal-
tung steht dem Justizministerium zu. Die höchste Gerichtsinstanz
in Civil- und Strafrechtssachen ist das Ob er-Tribunal zu Berlin, mit
welchem 1852 der „rheinische Revisions- und Kassationshof" vereinigt
wurde; dasselbe besieht aus 6 Senaten, von denen 5 das Recht der öst-
lichen Provinzen, Westphalens, des Justizsenatsbezirks Ehrenbreitstein, der
Kreise Rees und Duisburg und der hohenzollern'schen Lande wahrnehmen,
der sechste ausschliesslich für die Rheinprovinz bestimmt ist. In den
Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen, Preussen, Sachsen
und Westphalen, in den Kreisen Rees und Duisburg der Rheinprovinz, im
ostrheinischen 'Iheile von Koblenz und in den Fürstenthümern Hohenzollern
sind die Gerichte zweiter Instanz die App eil a ti on s g er i ch te,
und die Gericlite erster Instanz die Kreis- und Stadtgerichte. Zu
den AppeRationsgerichten kommt das Kammergericht zu Berlin und
der Justizsenat zu Ehrenbreitstein. Zur Geschäftsverwaltung der Ge-
richte erster Instanz gehört die Abtheilung der Schwurgerichte. —
Die Rheinische Justizverwaltung ist zufolge der in der west-
lichen Rheinprovinz geltenden französischen Gesetzgebung eine von den
übrigen Provinzen wesentlich verschiedene
Rechtsverfassung. Auch hier
fungirt das Obertribunal zu Berlin (rheinischer Senat) als höchste In-
stanz. Unter ihm
steht der Appellationsgerichtshof zu Köln, und
unter diesem 9 Landgerichte, denen wiederum 125 Friedensge-
richte unterstehen. — Besondere Jus tizbehörd en der preussischen
Monarchie sind: der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte,
der Gerichtshof zur Untersuchung und Entscheidung wegen Staatsver-
l>rechen, die Disciplinargerichte, der mit dem Kammergericht verbundene
geheime Justizrath, die Militärgerichte, die Universitätsgerichte, die katho-
lisch-geistlichen Gerichte, die landwirthschaftlichen
Justizbehörden, die

Handelsgerichte, die Gewerbegerichte, die Stromzollgerichte, die Dorfge-
richte (die nur in gewissen Landestheilen bestehen, in welchen das all-
gemeine Landrecht Gesetzeskraft hat), die mit diesen .\ehnlichkeit haben-
den koRegialischen Voluntärgerichte (im Bezirke des Justizsenats zu Ehren-
breitstein), der Schöppenstuhl zu Halle an der Saale, und die Schiedsge-
gerichte. —

Finanzwesen. — An der Spitze des Finanzwesens steht das
Finanzministerium, welches die gesammten Einnahmen des Staats
aus den Domänen und Forsten, aus den Steuern, den Staatsmonopolen
und Regalien festzustellen und zu berechnen, und die Staatsausgaben
im Verhältniss zur Einnahme und Bedürfniss des Staats festzusetzen und
den Fiskus zu verwalten und zu vertreten hat. Die Ausgaben werden
vom preussischen Staatshaushalts-Etat in fortd auernde und einmalige
oder ausserordentliche unterscheiden, und die ersteren in Be-
triebs-, Erhebungs- und Verwaltungskosten und Lasten der einzelnen Ein-
nahmezweige (Gewinnungskosten), in Dotationen (öffenUiche Schuld und
Landtag), und in eigentliche Staatsverwaltungsausgaben abgetheRt.

Im Jahre 1856 betrugen die Staatseinnahmen der preussischen
Monarchie (einschliesslich von 206,286 Thalern in den hohenzollernschen
Landen) 118,864,071; 1857: 120,242,312, und 1858:
126,409,778 Thaler;
die Staatsausgaben schliessen nach den Haupt-Finanz-Etats mit glei-
chen Summen ab. Nach dem Finanzgesetz vom 23. Mai 1859 betrugen
für das Jahr 1859 die Einnahmen und Ausgaben:

Thlr.
83,484,255

35,601,626

9,832,804
787,676

1,486,482

91,614
323,626
19,696
10,080

Eiiinalunc.

I. Finanz-Ministevium ...............................

Domänen und Forste ..........................9,692,795

Direkte Steuern.................... 26,039,958

Indirekte Steuern....................................34,372,816

Salzmonopol ..............................................8,924,740

Lotterie ........................... 1,311,800

Münze, Bank, Verwaltung etc. ••■ 3,152,146

II. .Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent-

liche .\rbeiten ..................................

Post- und Telegraphen-Verwaltung 12,164,600
Verwaltung der £isen'>ahn-Ange-

legenheiten ...................... 9,213,410

Hütten, Salinen, Minen etc. ..... 13,926,386

\erwaltung für Handel, Gewerbe

und Bauten....................... 297,230

III. Justiz-Ministerium ...............................

IV. Ministerium des Innern ..........................

V. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegen-
heiten ...........................................

VI. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und

Medizinal-Angelegenheiten.....................

Vll. Kriegs-Ministerium ...............................

Vlli. Marine .............................................

IX. Ministerium des Auswärtigen ...................

Summe 131,637,859

In den Hohenzollern'schen Landen (387,500 11.) — 221,429
Haupt-Summe der Einnahme 131,859,288

Ausgabe (fortdauernde Ausgaben).
Bptiiebs-Erhebungs- und Verwaltungs - Kosten und Lasten der
einzelnen Einnahme-Zweige.

3,959,250
1,056,880
4,386,816
3,300,040
85,128

9,732,455
531,675
212,400
10,710,859
7,607,334

270,825
878,990
6,355,798

5,474,429
11,660,604
5,569,869
2,261,666

3,663,749

136,260
408,854
743,386
1.571,215
498,009
306,025

30,695,877
819,510

Thlr.

I. Finanz-Ministerium 12,788,114 Thlr

Domänen und Forste ................

Direkte Steuern .....................

Indirekte Steuern ...................

Salz (3,190,740) und Lotterie......

Münze -••■............................

II. Ministerium für Handel, Gewerbe und öiTeutliche
Arbeiten 28,794,723 Thlr.
Post-, Gesetzsammlung- etc. Verwalt.

Telegraphen-Verwaltung ..............

Porzellan- etc. Manufaktur in Berlin
Berg-, Hütten- nnd Salinenwesen ...
Eisenbahn-Verwaltung ................

B. Dotationen.

Zuschuss z. Kente d. Kronlideikomraissfonds 500,000

Oeffentliche Schuld ................... 13,447,250

Landtag ................................ 241,724

C. Staats-Verwaltungs-.\nsgaben.

I. Staats-.Ministerium ....................................

II. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.....

III. Finauz-Ministeriiim ..................................

IV. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten...............................................

V. Justiz-Ministerium....................................

\1. Ministerium des Innern .............................

Vll. Ministerium für landwirthsdiaftl. Angelegenheiten
Vlll. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medi-

zinal-Angelegenheiten ..............................

Ministerium und Dispostionsfond .....

EvangeUscher Kultus ..................

Katholischer KuUus ..................

Unterricht, Kunst und Wissenschaft
Kultus nnd Unterricht gemeinsam ...
Medizinalwesen .......................

IX. Kriegs-Ministerium......................

X. Marine...................................

67,651,317
14,188,974
41,582,837
202,286

C. Staats-Verwaltungs-.Vusgaben.............

B. Dotationen .................................

A. Betriebs-.\usgaben.......................

Hohenzollern'sche Lande (354,000 II.)

123,625,414

Hauptsumme der fortdauernden Ausgaben

Einmalige und ausserordentliche Ausgaben.

494,209

2,865,350
400,000
193,875

436,000

823,261
1,620,000
1,353,176
28,860

8,214,731
19,143
123,625,414
131,859,288

Finanz-Ministerium .................................

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.............................................

.......................................................

Ministerium des Innern ..............................

Ministerium für landwirthschaftUche Angelegen-
heiten ..............................................

Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medi-
zinal-Angelegenheiten ...........................

Kriegs-Ministerium ..................................

Marine.................................................

Ministerium der auswärtigen Angeleg^nheiten^^
Summe der einmaligen und ausserordentlichen Aus-
gaben ...............................................

Für die Hohenzollern'sche Lande (.^3,500 11.) —

Dazu: Summe der fortdauernden Ausgaben........

Gesammt-Summe der Ausgaben .....

Staatssehuld. — Im Jahre 1805 beRef sich die preussische Staats-
schuld auf 53,494,914; 1820 auf 217,845,558; 1833 auf 174,868,839;
1843 auf 150,103,434; 1847 auf 139,884,581; 1848 auf 166,423,493,


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12 28. — Preussisolier Staat tmd Meeklenburg.

und 1856 auf 247,851,509 Thaler. Nach dem Etat für 1858 war der
Stand der Staatsschulden:

A. Verzinsliche.

I. Allgemeine Staatssclmlden:

a) consolidirte Staatsschuld (Staatsschuldscheine) Thlr.

vom 2. Mal 1842 ..........................................................92,985,700

h) freiwillige Anleihe vom Jahre 1848 .............6,575,940

c) Anleihe vom Jahre 1850 ..............................................16,524,600

d) Anleihe \-om Jahre 1852 ................................................14,913,000

e) Anleihe vom Jahre 1853 ............................4,774,400

f) Anleihe vDm Jahre 1854 ..............................................14,513,100

S) Prämien-Anleihe vom Jahre 1835 ..........................14,550,000

h) Eisenbaiin-Anleihe vom Jahre 1855 ........................7,639,000

i) Anleihe von 1856 a. d. VertraBe mit der Bank 16,391,200

k) Anleihe vom Jahre 1857 ..................................................6,000,000

1) Kautionen ................................................................................7,390,000

m) Forderung der Mllltär-Wittwenkasse ........................890,400 __

Summe der verzinslichen allgemeinen Staats-
schulden ..................................... 203,147,340

II. Provinzielle Staatsschulden ............... 5,154,128

III. Eisenbahnschulden ........................ 19,923,250

228,224,718

Im Ganzen
B. Uiiverzinsliclie.

16,592,347

Kassen-Anweisungen ...........................................

Gesamrat-Summe ...... 244,817,065

Zur Verzinsung, Tilgung und Verwaltung sind er-
forderUch (1858):................................. 8,945,970

Heerwesen, Landmacht. — Die oberste Leitung aller Angelegen-
heiten des Heeres ruht in der Hand des Königs (jetzt des Prinzregenten),
des obersten Befehlshabers des Heeres und obersten Kriegsherrn. An
der Spitze der Militärverwaltung steht das Kriegsininisterium, wel-
ches aus der Centralabtheilung, 2 Departements und 3 unmittelbar unter
dem Kriegsminister stehenden Abtheilungen besteht. Neben dem Kriegs-
ministerium ist eine rein technische Behörde, der Generalstab der
Armee, die unmittelbar dem Könige untergeordnet ist, und alle Bewe-
gungen des Heeres im Kriege und im Frieden, so wie die Existenz der
Armee in allen ihren Verhältnissen bestimmt, leitet und begutachtet.
Derselbe besteht aus dem grossen Generalstab zu Berlin, und den Gene-
ralstäben beim Koblenzer Militärgouvernement, bei der Generalinspektion
der Artillerie, beim Garde- und den 8 Armeekorps und den 16 Divisio-
nen der Armee. Die bew'affnete Macht selbst besteht aus 4 Abtheilungen:
dem stehenden Heere, der Landwehr Isten und 2ten Aufgebots,
und dem Landsturm. Zum Dienst im stehenden Heere ist jeder dienst-
taugliche Preusse vom 20.-25. Lebensjahre verpflichtet, davon 3 Jahre
bei den Fahnen und 2 Jahre in der Kriegsreserve. Der freiwillige Dienst
dauert nur 1 Jahr; der Freiwillige hat sich selbst zu bekleiden und zu
beköstigen, erhält aber Walfen, Lederzeug und Quartier vom Staate. Zur
Landwehr Isten Aufgebots gehören alle jungen Männer vom 20.—25. Jahre,
die nicht in der stehenden Armee dienen, und die Mannschaft vom 26.
bis zum zurückgelegten 32. Lebensjahre; sie ist zur Verstärkung und Un-
terstützung des stehenden Heeres bei Kriegs- oder andern Operationen
bestimmt, und wird in Friedenszeiten nur zu den jährlichen üebungen
einberufen, die in der Regel 2—4 Wochen dauern. Das 2te .Aufgebot um-
fasst die aus dem ersten Aufgebot getretenen Männer bis zum 39. Lebens-
jahre. Dasselbe wird nur im Kriege zusammenberufen und dient vor-
zugsweise in Garnison und zur Besetzung der Festungen. Der Landsturi'n
begreift aHe aus der Landwehr ausgeschiedenen Männer bis zum 50.
Lebensjahre, so wie alle rüstigen Jünglinge vom 17. Jahre an.

Im Jahre 1859 zählte das stehende Heer:

1 General-Feldmarschall
1 General-Oberst der Infanterie.
1 General-Feldzeugmeister.
33 Generale.
41 General-Lieutenants.

87 General-Majore.

71 Obersten der Infanterie.

24 Obersten der Kavallerie.

10 Obersten der Artillerie.

6 Obersten des Ingenieur-Korps.

Landwehr 1. Aufgebots
Bataill.

Infanterie.

Stehendes Heer
Bataill.

..... 8

..... 6

12

2 Garde-Regimenter.............

2 Grenadier-Regimenter .......

4 Garde-Landwehr-Regimenter ............—

2 .Garde-Jäger- u. Schützen-Bataillons 2

32 Liaien-Infanterie-Reglmenter ............96

8 Reserve-Infanterie-Regimenter ..........16

32 Landwehr-lnfanterie-Regimenter •■• —

8 kombinirte Reserve-Bataillons ••■•■ 8
8 Jäger-Bataill. (ohne entsprechende

Landwehr-Abtheilung) ............................8

Escadr.

32
16

32
144

4 Garde-, 32 Linien-Infanterie-Brig.,

2 Brig, für Bundes-Festungen ..........144

Kavallerie.

Escadr.

1 Regiment „Garde-du-Korps")

1 Garde-Kürassler-Regiment >

2 leichte Garde-Reg. (1 Hus., 1 Drag.) 8

2 Garde-Ulanen-Regimenter ....................8

2 Garde-Landwehr-Regimenter................—

8 Kürassier-Regimenter ..............................32

8 schwere Landwehr-Regimenter..........—

4 Dragoner-Regimenter ..............................16

4 Landwehr-Dragoner-Regimenter •■• —

12 Husaren-Regimenter ................................48

12 Landwehr-Husaren-Regimenter ..........—

8 Ulanen-Regimenter ....................................32

8 Landwehr-Llanen-Regimenter ............—

8 Landwehr-Reserve-Escadrons ............—

2 Garde-, 16 Lin.-Kavallerie-Brig. .• 152

Artillerie (ohne besondere Stämme für die Landwehr).

Reit. Batt. Fuss-Batt. Festgs.-Komp. Handw.-Komp.

Garde-ArtiUerie-Regiment 3 9 4 1

8 Artillerie-Regimenter 24 72 32 8

Kombin. Festungs-.\rt.-Abth. — — 5 —

Feuerwerks-Atheilung — — — 2

81
648

Zusammen

27
216

41 11

10 bespannten Geschntzen.

mit

Pionniere (ohne besondere Landwehr-Stämme).

Garde-Atheilung .................................................. 2 Komp.

8 Abtheilnngen ................................................... 16 ,,

2 Reserve-Kompagnien........................................... 2 ,,

20 Komp.

1 Lehr-Infanterie-Bataillon ; Schul-.^btheilung ; Reitschule.
1 reitendes Feldjäger-Korps.
Train, 9 Bataiilonsstämme.

Krankenwärter bei den Lazarethen und TruppentheUen, Stabs-Ordon-

nanzeii in 10 Kommando'«.
Veteranen : 1 Garde-Unterofllziers-Komp. ; 1 Garde-Invaiiden-Komp. ;
6 Provinzial-Invaliden-Komp.; das InvaUden-Haus zu Berlin und zu
Stolpe mit 8 Komp.; zusammen 16 Kompagnien.
Straf-Abtheilungen ; 27 Straf-Sektionen, 2 Arbeits-Abtheilungen.

Das Ganze in 2 Garde-Divisionen und 8 Armee-Korps, jedes Korps
zu 2 Divisionen-Etat eines Armee-Korps im Felde : 25 BataUlons zu
25,000 Mann; 32 Escadrons zu 4,800 M.; 11 Batt. mit 88 Geschützen.
Für die Feslungs-Besatzungen : 26 Bataill. Linie und Landwehr Isten
Aufgebots ; 8 Reserve-Landwehr-Escadr. ; die Ersatz-Truppen (36 Ba-
taill., 40 Escadr.); 116 Bataill., 104 Escadr Landwehr 2ten Aufgebots;
Artillerie und Pionniere.

Fl iedeiisstürlse des Heeres.

a) Stehendes Heer: Kombattanten ohne Offiziere .......... 140,000 M.

b) Bei der Landwehr .......................................... 4,200 M.

Cime Ofilziere hei den Fahnen stehend .................. 144,200 M.

Offiziere, Beamte, Gensd'armen ........................... 16,800 M.

Gesammt-Summe 161,000 M.

Festungen besitzt Preussen 30, die nach ihrer Wichtigkeit in
3 Klassen zerfallen. Festungen erster Klasse sind: Stettin, Köln mit
Deutz, Danzig, Magdeburg, Posen, Koblenz mit Ehrenbreitstein und Königs-
berg; zur zweiten Klasse gehören: Stralsund, Torgau, Saarlouis, Thorn,
Kolberg, Glopu, Glatz, Neisse, .Minden, Wesel, Jülich und Erfurt, und
Festungen dritter Klasse sind: Ko.'='el, Schweidnitz, Wittenberg, Graudenz,
Pillau, Küstrin, Spandau, Silberberg, Swinemünde, Marienburg und Feste
Boyen. Im Bau begriffen ist die Burg Hohenzollern (Festung dritter Klasse).
Das Besatzungsrecht hat Preussen in den Deutschen Bundesfestungen (erster
Klasse) Mainz und Luxemburg. — Landesfarben sind: Schwarz und
Weiss. — Standarte Preussens siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 2, Fig. 42.

Seemacht. — Seit Nov. 1853 besteht die Admiralität zu Berlin,
als Centraibehörde für die oberste Leitung der Marine-Angelegenheiten.
Chef derselben ist der Minister-Präsident, unter dessen oberer Leitung
der Oberbefehlshaber der Marine die spezielle Leitung der Ge-
schäfte führt, in Kommando-Angelegenheiten selbstständig verfügt, rück-
sichtlich derselben dem Könige unmittelbar verantwortlich ist, und als
Generalinspektor des gesammten Marinewesens fungirt. Die .Admirali-
tät zerfällt in 3 Abtheilungen: für die Kommando-Angelegenheiten, für
technische Angelegenheiten und für allgemeine und Verwaltungs-Ange-
legenheiten. Ihr unterstehen: das Kommando der Marinestation zu Danzig,
das Seekadetteninstitut zu Berlin, die Hafenbaukommission des Jahdege-
biets zu Heppens, das Adiniralitätskommissariat zu Oldenburg, das Kom-
mando des Seebataillons zu Danzig, und die Kommission zur Prüfung der
Marine-Intendanturbeamten. — Der Stand der Kriegsmarine war im
Jahre 1859 folgender:

Geschütze.
... 86
... 28
■•. 28
... 12

12
9

72
6

Kriegsfahrzeuge.

2 Segel-Fregatten („Gefion" [48], ,,Thetis" [38]) ••
1 gedeckte Schrauben-Korvette (,,Arcona"), im Bau -

1 dessgleichen („Gazelle"), im Bau....................

1 Dampf-Korvette, Rad-Dampfer (,,Danzig")............

1 Dampfjacht („Grille") ..................................

1 Segel-Korvette (,,Amazone") ............................

1 Wacht-Schiff (,,Barbarossa")............................

1 Transport-Schilf („Mercur") ............................

3 Schooner („Heia" [3], ,,Frauenlob" [3], ,,litis")

1 Dampfer (,,Royal-Victoria"), Bugsirboot ..............

36 Kanonen-Schaluppen ä 2 Kanonen ...................

6 Kanonen-Jollen a 1 Geschütz ..........................

265

55 Kriegsfahrzeuge mit

Das Personal der Marine bestand aus:

1 Admiral der preussischen Küsten und Oberbefehlshaber der Marine,
1 Vice-Admiral, 3 Kapitänen zur See, 4 Korvetten-Kapitänen, 16 Lieu-
tenants Ir Klasse und 22 Lieutenants 2r Klasse, sowie aus 5 Fähn-
richen (11 OfBziere waren beurlaubt und ä la suite).

1,226 Mann Matrosen-Korps, Werft-Korps etc.

See-Bataillon (zn 3 Komp.): 20 Ofilziere, 594 Mann; See-ArtUlerie-
Komp. : 6 Offiziere.

Auf dem Kriegsfuss circa 3,500 Mann im Ganzen.

Kriegshäfen Preussens sind: Danzig, Swinemünde und Dänholm.
Zu Danzig ist eine Schiffswerfte. — Flaggen Preussens siehe „Flaggen-
Atlas" Taf. 2, wo Fig. 42 und 44 die Kriegsschiffflagge, Fig. 43 die Königs-
flagge, Fig. 45 und 46 die Kauffahrerflagge, und Fig. 47 das Lootsensignal
darstellt. Von Handelsflaggen einzelner Seestädte der Monarchie zeigt
Fig. 48 und 49 die Flagge von Danzig, Fig. 50 Elbing, Fig. 51 Königs-
berg, Fig. 52 und o3 Memel, Fig. 54 Stettin, und Fig. 55 die Flagge von
Stralsund. —


Oroj§^Iiei*2Kog*tIiiiiiii lleeklenbiirg-iScliwerlii.

lescltichte» — Die ältesten Bewohner zwischen der Elbe und
Oder, an der Küste der Ostsee, waren Germanischer Abkunft. Um die
Zeit der Völkerwanderung nahmen die verlassenen Sitze derselben von
Osten und Südosten her einwandernde Slavenstämme ein, unter denen die
Obotriten und Polaken die mächtigsten waren. Von Karl des Grossen Zeit
an, in Kriege mit den Deutschen Kaisern verwickelt, wurden Versuche
gemacht, sie zu unterdrücken oder christlich zu civilisiren, aber ohne
dauernden Erfolg, bis Heinrich der Löwe, Herzog von Sachsen, das
Land bezwang, 1147, die heidnischen Einwohner zum Christenthume
nöthigte, sächsische Kolonisten, sächsische Gesetze und die Deutsche
Sprache einführte, und den Herzog Niel ot, den Stammvater des jetzt
regierenden Hauses, erschlug. Niclot's Sohn, PribislawIL, bekam je-


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28. — Preussischer Staat und Mecklenburg. 13

doch, 1167, nach Aussöhnung mit Heinrich, die väterlichen Lande wie-
der, vorher aber wurde Wagrien, Stargard, Ratzeburg und Schwerin ab-
getrennt. Den späteren Herrschern gelang es, sich nach Heinrichs des
Löwen Aechtung, der Sächsischen Lehnsbarkeit, und später der Däni-
schen Lehnsherrlichkeit, letzterer in der Schlacht bei Bornhövede, 1227,
zu entledigen. 1228 theilten sich die Söhne Hei nrich Borwin's IL in
das Land, und es entstanden die vier Linien zu Mecklenburg, Werle,
Rostock und Parchim; aber in der Folge der Zeit starben die drei jün-
geren aus, und nur die ältere, von Johannes dem Gottesgelehrten zu
Mecklenburg gestiftet, blüht noch fort. Unter seinen Nachkommen er-
warb Heinrich IL durch Heirath Stargard. Seine Söhne wurden vom
Kaiser Karl IV. zu Herzögen von Mecklenburg, und 1349 in den Reichs-
fürstenrath eingeführt. 1359 kam die Grafschaft Schwerin an Mecklen-
burg, und unter Heinrich dem Fetten waren, 1471, alle Länder wieder
unter einem Herrscher vereinigt. Johann's IV. Söhne, Adolph Fried-
rich 1. und Johann Albrecht IL, theilten, 1592, sich in die Linien zu
Schwerin und zu Güstrow, wurden aber, 1627, zu Gunsten VVallensteins,
ihrer Länder entsetzt, bis Gustav Adolph von Schweden sie in ihre
Stammlande zurückführte. In dem Westphälischen Frieden trat Schwerin
an Schweden Wismar und die Aemter Pöl und Neukloster ab, erhielt aber
.dagegen die säkularisirten Bisthümer Schwerin und Ratzeburg und die
Johanniterkommenden Mirow und Nemerow. Adolph Friedrich 1. hin-
terliess 3 Söhne, die sich in die Linien zu Schwerin, zu Grabow und zu
Strelitz theilten. Als, 1692, die Schweriner Linie ausstarb, entstand zwi-
schen dem Herzog Friedrich Wilhelm zu Grabow und dem Herzog
Adolph Friedrich IL zu Strelitz wegen der Succession ein heftiger Streit,
der durch den Tod des Herzogs Gustav Adolph von Güstrow und die
Erbnahme dessen Landes, 1695, noch schwieriger und verwickelter wurde.
Endlich wurde durch den Hamburger Vergleich, 1701, der Streit dahin
entschieden, dass das bisherige Haus Grabow, Schwerin und Güstrow,
Strehtz aber das Fürstenthum Ratzeburg, die Herrschaften Stargard, Mirow,
Nemerow und einen Theil aus den Boitzenburger Elbzolleinkünften erhielt;
ausserdem wurde das Recht der Erstgeburt eingeführt. Auf Friedrich
Wilhelm folgte sein Bruder Karl Leopold, der bisher in Doberan re-
sidirt
hatte. Die dauernden Streitigkeiten mit der Ritterschaft und die
Widersetzlichkeit gegen die
Kaiserliche Exekution führte seine Entsetzung
und die Uebertragung der Landes-Administration an seinen jüngeren Bru-
der, Christian Ludwig IL zu Grabow, herbei, 1728, der endlich, 1747,
die Regierung erhielt als Karl ohne männliche Nachkommen starb. Sei-
nem Sohne
Friedrich war es möglich, die an Braunschweig wegen Exe-
kutionskosten verpfändeten 8 Aemter wieder einzulösen. Sein Brudersohn
und Nachfolger, Friedrich Franz, erwarb im Jahre 1803 gegen 1,200,000
Thaler Banko die Insel Pöl und die Sladt Wismar, und, durch den Reichs-
deputations-Hauptschluss, 7 dem Stifte Lübeck in Mecklenburg zugehörige
Dörfer. Im Jahre 1806 besetzten die Franzosen das Land und der Herzog
sah sich genöthigt, dasselbe zu verlassen; 1807 wurde er restituirt und
musste in den Rheinbund treten, war aber der erste Deutsche Fürst, der
sich im Frühjahr 1813 den ARiirten anschloss; 1815 trat er dem Deutschen
Bunde bei und nahm den
Grossherzoglichen Titel an. Durch Ständebe-
schluss wurde unter ihm, 1818, die Leibeigenschaft aufgehoben. Nach-
dem er noch die Feier seiner fünfzigjährigen Regierung erlebt, starb er
1837 in dem hohen Alter von 81 Jahren, und ihm folgte sein Enkel Paul

Friedrich, der schon am 7. März 1842 vom Tode hingerafft wurde,
worauf dessen ältester Sohn, der noch jetzt regierende Grossherzog Fried-
rich (geb. den 28. Febr. 1823) die Regierung übernahm.

Genealogie der Herzoge von Mecklenburg.

.Tfiticliieiibiiri^-SIcUwfrin. Meckleiibur^-Strelitz.

Johann IV.

Herzog von Mecklenburg f 1592 _

Johann Albert II.
zu Güstrow

1592 t 1636

I

Gustav .idolph
1636 f 1695
(erloschen)

Adolph Friedrich f.
Stifter cler älterii Schweriner I.iiiie
1592 i 1638

Christian Ludwig I. Friedrich Adolph Friedrich H.

zu Schwerin zu Grabow Stifter der Strelitzer

1658 j 1692 I 1688 I.illie 1038, erh. irOl Ratzebnrg

und stargard f 1708

Adolph Friedr. IV.

1752 t 1794

Karl liUdwig
Friedrich

1794 Herzog, 1815
Grossherzog 11816

Friedr. WiJli. Karl Chr. I.udw. If. Adolph Friedr. Ift. Karl Ludw. Friedr

der neuen Leopold zu Grabow 1708 f 1794 + 1752

Schweriner 1713, entsagt .\dmin. 1728
Linie Stifter. 1728 tl747 reg. 1747
1692 in Schwerin, f 1756

1695 in Güstrow

Friedrich Ludwig

1756 I 1785 i 1783

Georg 1816

Friedrich Wilhelm
Erbgrossherzog,
geb. 17. Okt. 1819
I

Adolph Friedrich

Erbprinz,
geb. 22. Juli 1848

i 1713

1

Friedrich Franz

Herzog 1785,
Grossher'zog 1815,
i 1837
1

Friedrich Ludwig
Erbgrossherzog f 1819

Paul Friedrich

1837 i 1842

Friedrich Franz

seit 1842

Paul Friedrich
geb. 1852

Johann Albrecht
geb. 1857

Friedrich Franz
Erbgrossherzog
geb. 1851

öas JLand. — Lage, Grenzen, Grösse, Bestandtheile. — Das
Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin ist an den Küsten der Ostsee,
zwischen 28« 19'—300 51' OL. und zwischen 530 8'—54" 19'NBr. gelegen,
bildet, mit Ausnahme der Parzellen Russow und Netzeband-Schöneberg (in
Brandenburg) und Ahrensberg (in Strelitz), ein zusammenhängendes, gut-
geschlossenes Ganzes, wird im N. von der Ostsee, im 0. von Pommern
und Mecklenburg-Strelitz, im S. von Brandenburg und Hannover, und im
W. vom Herzogthum Lauenburg und dem mecklenburg-strelitz'schen Für-
stenthum Ratzeburg begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 244,12
(nach Engelhardt von 240
.8») Qu.-iMeilen, mit einer Bevölkerung (Ende
1858) von 542,148 Seelen,' hat mithin auf einer Qu.-Meile 2,222 Einwoh-
ner. — Die Bestandtheile des gegenwärtigen Grossherzogthums sind die
ehemaligen Herzogthümer Schwerin und Güstrow, der Rostocker Distrikt,
die früher Schweden gehörende Herrschaft Wismar, und das FürsIenthum
oder ehemalige Bisthum Schwerin.

Physische Beschaflfenheit. — Das Grossherzogthum gehört der
germanischen Tiefebene an, ist flaches, wellenförmiges Land, ohne alle

S(DIE[It(DS§ ïïï SClHliflEEl.


Bromme's Hand-Atlas Preussischer Staat elc. d.

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14 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.

Gebirge, und wird nur von einzelnen Hügelreihen unterbrociien, die den
jüngeren Flötzgebilden angehören, und sich an einen einzigen Landrüclien
anschliessen, der in nordwestlicher Richtung das Land durchzieht. Der
höchste Punkt des Landes ist der Ruhnenberg, 577'hoch, bei Marnitz,
südlich von Parchiin; die niedrigsten Punkte sind an der Ostsee und Elbe.
Die Küste ist nur wenig ausgezackt, bildet den Wisinar'schen Busen, das
grosse Wyk, das SalzhalT, den kleinen Meerbusen Kroy auf der Halbinsel
Wustrow, und die warnemünder Rhede, und ist zum Theil von steil ab-
fallenden Hügeln begrenzt, die schon (wie die Klützer) als Vorgebirge be-
zeichnet werden können, zum grösseren Theil aber niedrig und durch
Dünen gedeckt sind. Bei Doberan zieht sich der sogenannte heilige Damm,
eine 100' breite, 12-15' hohe natürliche, aus Felsgeschieben bestehende
Schutzmauer gegen Wassertluthen auf eine Stunde längs dem Meere hin.
Die Küstenlänge beträgt 14, mit allen Krümmungen 25 Meilen. Vor dem
Wismar'schen Busen liegt die beträchtliche Insel Poel (mit 2,000 Einw.),
und im Breitling (der Meerenge zwischen Poel und dem Festlande) 9 kleine
unbewohnte Inseln. Der Boden Mecklenburgs besteht zum grösseren Theil
aus lehmigen, schweren und fruchtbaren Strichen, Heiden und Waldungen,
der kleinere Theil aus Sandstrichen und Torfmooren. Der ergibigste Bo-
den ist im Nordwesten, Sandboden an der brandenburgischen Grenze,
Marschboden an der Elbe. — Die Flüsse des Landes gehören theils dem
Gebiet der Elbe, theils dem Gebiet der Oslsee an. Die Elbe, welche im
S. gegen Hannover zu auf 2 Punkten (auf Meil.) das Land berührt,
empfängt aus Mecklenburg-Schwerin: die Steckenitz, Boize, Sude und
Eide, und (durch die Havel) die Dosse. Der Ostsee fliessen zu: die
Stepenitz (mit Radegast und Maurin), die Warnow (mit Mildenitz
und Nebel), die Reckenitz und Peene (mit Trebel). Landseen zählt
man 329 im Lande, darunter 62 mit mindestens V't M. Länge. Die wich-
tigsten derselben sind: der Dassower Binnensee (1 M. lang und s/s M.
breit); der ZVs Meilen lange Ribnitzer Binnensee, in welchen die Reckenifz
mündet; der Müritzsee, 2V2 Qu.-.VL; der Kalpin-, Fleesen- und Malchower-
See, welche zusammenhängen, 2V2 M. lang sind, und mit dem Müritz- und
Plauer-See (2 M. lang) in Verbindung stehen; der Schweriner See, 2^/4 M.
lang, der Kummerower-, Krakower-, Malchiner-See (letzterer in reizender
Gegend, der ,,mecklenburger Schweiz"), der Schaalsee etc. — Von Schiff-
fahrtskanälen besitzt das Grossherzoglhum: den neuen mecklen-
burger Kanal, zwischen Dömitz und Fürstenberg, 24 Meil. lang; den
Banzkower- und Ludwigsluster Kanal; die neue Eide, den Fried-
rich s-F r an z - K ana l, den Fahrenhors ter Kanal, und die Havel-
kanäle zur Verbindung der Müritz mit der Havel. An Mineralquel-
len ist das Land reich; zu erwähnen sind die Eisenquellen bei Doberan,
Goldberg und Parcbim; die Kochsalzquellen zwischen Bokup- und Konow
in der Heideebene, bei Sülten, Neuenkirchen und der Stadt Sülz; die Bit-
tersalz- und Schwefelquelle am heiligen Damme bei Doberan. Besuchte
Seebäder sind Doberan, Warnemünde und Boltenhagen bei Wismar. —
Das Klima Mecklenburgs ist im Allgemeinen gesund, wegen der Nähe
des Meeres und wegen der zahlreichen Seen aber im Ganzen etwas rauh,
ziemlich feucht, und sehr veränderlich. Die Sommerhitze übersteigt selten
+ 250 R.; die Winterkälte beträgt oft — 10 bis — 15». Nebel und
Stürme sind besonders an der Küste sehr häufig.

Politische Eintheilung. — In administrativer Hinsicht ist
Mecklenburg-Schwerin sehr ungleich vertheilt, und zerfällt in: den meck-
lenburger Kreis oder das Herzogthum Schwerin (123,49 Qu.-M., Haupt-
ort Schwerin); den wendischen Kreis oder das Herzogthum Güstrow
(88,15 Qu.-M., Hauptort Güstrow); den rostocker Dis tri kt (0
,51
Qu.-M., Hauptort Rostock); das Fürstenthum Schwerin (13,65 Qu.-
Meilen; Hauptort Bützow); die Herrschaft Wismar (8,37 Qu.-M.,
Hauptort Wismar), und in die drei Jungfrauen klöster D0bbertin,
Malchow und Ribnitz (6,86 Qu.-M.). Das Prinzip der politischen
Eintheilung ist das Grundeigenthum. Grund und Boden sind zwischen dem
Landesherrn, der Ritterschaft nebst anderen Landbegüterten und den
Städten (der Landschaft) getheilt. Landesherrliches Eigenthum
sind die Domänen (der bis 1748 erworbene Grundbesitz), zu denen auch
5 Marktflecken gehören, und die seit 1748 erworbenen ritter- und land-
schaftlichen Privatgüter (die inkamerirten Güter), welche zusammen in
45 Aemter getheilt sind. Der ritterschaftliche Grundbesitz enthält
1,008 Hauptgüter, nebst vielen Pertinenzien, Meiereien und Höfen, die
unter 657 Gutsbesitzer vertheilt sind, und zwar besassen: die Landes-
herrschaft 67 Hauptgüter, 2 fürstliche Familien 9 ; 27 gräfliche Familien
74; 271 freiherrliche und adelige Familien 357; 320 bürgerliche Familien
366; 13 geistliche Stiftungen 86; 17 weltliche Kommunen 42; 6 Bauer-
schaften 6 Hauptgüter, und 1 Hauptgut war heimgefallenes Lehen. Unter
diesen Hauptgütern sind 62IV2 Lehengüter (bis auf 4 sämmtlich Manns-
lehen), »und 386V2 Allodien. Von den fürstlichen Gütern gehören 7 dem
Fürsten von Schaumburg-Lippe und 2 dem Herzog Georg von Mecklen-
burg-Strelitz. Den beträchtlichsten Theil des Grundbesitzes der geist-
lichen Stiftungen machen die Klostergüter aus; von den weltlichen Kom-
munen besitzen die Städte Rostock und Parcbim die meisten Landgüter;
Bauerschaften mit Gütern (welche grundherrliche Rechte ausüben), können
(oder dürfen) seit 1837 nicht mehr entstehen. Vom dem Gesammtflächen-
inhalt kommen 101,42 Qu.-.M, auf die Domänen, 113,59 Qu.-M. auf den
ritterschaftlichen Grundbesitz, und 35,83 Qu,-M, auf die zu Stadtrecht lie-
genden Feldmarken.

»as Tolk. — Bevölkerungsverhältnisse, National- vind
Ständeverschiedenheit. — Die Bevölkerung des Grossherzogthums be-
lief sich im Jahre 1820 auf 393,326; 1830 auf 448,668; 1840 auf 504,156;
1848 auf 534,394, und Ende 1858 auf 542,148 Seelen (264,754 männliche
und 277,394 weibliche). Die Zunahme der Bevölkerung betrug im Jah-
resdurchschnitt
0.93 Prozent; die Durchschnittszahl der Geburten 17,677
(8,982 Knaben, 8,694 Mädchen), die der Todesfälle 12,022 (6,072 männl.,
5,950 weibl.), die der Trauungen 4,052. Auf der Qu.-Meile leben 2,222
Einwohner, Von der Gesammtbevölkerung wohnen: 205,143 in den Do-
mänen mit Einschluss der Marktflecken Ludwigslust, Doberan, Dargun,
Lübtheen und Zarentin; 136.405 in den ritterschafilichen Gütern mit Ein-
schluss der Flecken Dassow und Klütz; 9,047 in den Gütern der drei
Klöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz; 177,397 in den 40 Städten, und
14,156 in deren Kämmereigütern. — Wohnplätze sind 2,496 im Gross-
herzogthum, und zwar: 40 Städte, 9 Marktflecken, 308 grössere Dörfer
(mit mehr als 200 Einw.), und 2,139 kleinere Dörfer, Höfe, Meiereien etc.
- Hauptstadt des Landes ist Schwerin, mit 21,745 Einw.; andere
bedeutende Städte mit mehr als 5,000 Einw. sind: Rostock mit 24,999,
Wismar mit 12,875, Güstrow mit 10,982, Parchim mit 6,945, und
Waren mit 5,380 Einwohnern. Von den Flecken zählt Ludvvigslust
eine Bevölkerung von 6,000 Seelen. — Der Abstammung nach sind die
Mecklenburger meist slavischen (wendischen) Ursprungs, Nachkommen
der alten Obotriten; seit Jahrhunderten aber schon in Sitte und Sprache
durch niedersächsiscbes Element germanisirt. Von kräftigem Körperbau,
ausdauernd in Arbeiten, redlich, treuherzig, tapfer und phlegmatisch,
steht die niedere Klasse der Bevölkerung bezüglich der äusseren Abge-
schlifl^enheit und in Hinsicht der geistigen Fähigkeiten, den übrigen
Deutschen nach, ist aber durch inneren moralischen Werth um so ausge-
zeichneter, und grobe Vergehen sind unter ihr sehr selten. Volks-
sprache ist das Plattdeutsche; unter Gebildeten wird das Hochdeutsche
vorzüglich rein gesprochen. Nach den Ständen scheidet sich die Bevöl-
kerung in Adel, Bürger und Bauern.

Religionsverschiedenheit, geistige Kultur. — Der Religion
nach bekennt sich die .Vlebrheit der Bewohner (1858: 537,986) zur luthe-
rischen Konfession; Reformirte, 168 an der Zahl, sind nur in
Bülzow; Katholiken, 882, in Schwerin, Ludwigslust, Dömitz, Grabow,
Neustadt und Parchim; Juden zählt man 3,112 überall im Lande zer-
streut, Die oberste Kirchengewalt ruht in den Händen des Grossherzogs,
als Oberbischofs, dem der 0 ber k i rchenra t h zu Schwerin unmittelbar
untergeordnet ist. Die geistlichen Angelegenheiten stehen unter der Ober-
leitung des Ministeriums der Justiz, die geistliche Verwaltung selbst
wird von dem grossherzoglichen Konsistorium zu Rostock geübt.
Geistliche Mittelbehörden sind 6 Superintendenturen und 37 Präposituren,
welchen 293 Parochiën unterstehen. Die Zahl der lutherischen Kir-
chen beläuft sich auf 473, die sämmtlicher lutherischer Prediger auf 350-
Die Reformirten haben 1 Kirche und 1 Prediger zu Bützow; die Ka-
tholiken, welche zum Sprengel des Bisthums Hildesheim gehören, 2 Pfar-
reien (Schwerin und Ludwigslust), mit 2 Kirchen und 3 Priestern; und
tlie Juden, welche sich in Rostock und Wismar gesetzlich nicht nieder-
lassen dürfen, einen Oberrabbiner zu Schwerin. — Der niederen
Volksbildung wird neuerer Zeit grössere Aufmerksamkeit gewidmet,
und das Volksschulwesen erfährt eine bessere Gestaltung; in jedem Dorfe,
das über 20 schulfähige Kinder zählt, soll gesetzlich eine Schule be-
stehen, Für höhere Schulen ist recht gut gesorgt. Landschulen zählt
man (1855) 1,334; Bürgerschulen i den Städten und Flecken 46; ge-
lehrte Schulen 5 (zu Schwerin, Parchim, Güstrow, Wismar und Rostock).
Hochschule des Grossherzogthums ist die 1419 gestiftete Landesuniversi-
:ät zu Rostock, mit 32 Professoren und Dozenten, mit welcher verschie-
dene wissenschaftliche Hülfsinstitute und Sammlungen verbunden sind.
Bibliotheken bestehen mehrere im Lande. Zu Schwerin ist eine Samm-
lung mecklenburger Alterthümer und eine Münzsammlung; Kunstsamm-
lungen sind zu Ludwigslust, Neustadt und Schwerin, ein Hoftheater zu
Schwerin, mehrere wissenschaftliche Vereine zu Schwerin und Rostock;
Buchhandlungen gibt es 19 im Grossherzog thum, und von politischen
Blättern erscheinen 9.

Physisch-technische Kultur. — Die Grundlage des Wohlstandes
der Bevölkerung bildet die Landwirlhschaft, die hier einen hohen
Grad der Vollkommenheit erreicht hat, und 71 Prozent der Einwohner be-
schäftigt. Von dem Gesammtareal des Landes fallen 169 Qu.-M. auf Acker-
land,
27,48 Qu,-M, auf Waldungen, 21.18 Qu.-M. auf Wiesen, 12.68 auf
Weiden, Heiden, Brüche und Torfmoore, und
10,5 Qu.-M. auf Unland,
Wege und Gewässer. Der Boden wird treff-lich benutzt; ein Drittel der
kultivirten Fläche ist schwerer, fetter Kleiboden, die übrigen zwei Drittel
Mittel- und Sandboden, welchem durch sorgfältige Kultur immernoch
gule Ernten abgewonnen werden. Schlag- oder Koppelwirthschaft herrscht
vor; Dreifelderwirthschaft kommt nur auf einigen Stadläckern und hier
und da- in Bauerndörfern vor, Getreide wird in Menge produzirt, Roggen,
Weizen, Gerste, Hafer und Buchweizen vorzugsweise gebaut; von Hülsen-
früchten werden meistens Erbsen gewonnen; der KartolTelbau ist sehr
ausgedehnt; Flachs und Hanf werden nur für den Bedarf gebaut; Raps
und Hopfen in Menge erzeugt. Der Obstbau hat gegen früher abgenom-
men; Wein wird am Kriwitzer See gepflanzt. Die Viehzucht wird durch
den ansehnlichen Wiesenbau sehr gefördert. Eine besonders hohe Stufe
nimmt die Pferdezucht ein; die mecklenburger Pferde gehören zu den
kräftigsten Deutschlands und werden vom Auslande zu Remonten stark
gekauft. Durch das grossherzogl. Landesgestüt zu Redefln, durch Privat-
stutereien und Vereine zur Hebung der Pferdezucht wird dieselbe unge-
mein gefördert. Die Rindvieh- und Schafzucht ist ebenfalls von Wichtig-
keit, die Schweinezucht von grossem Belange. Der Viehstapel belief sich
1858 auf 78,392 Pferde, 270,884 Rinder, 1,189,403 Schafe, 9,411 Ziegen,
und 129,281 Schweine. Die Federviehzucht wird überall betrieben, beson-
tlers die der Gänse, und geräucherte Gänsebrüste und Federn sind Aus-
fuhrartikel. Die Forstkultur ist bedeutend; Holz ist in Menge vorhan-
den, besonders Nadelholz. Der jährliche Holzertrag wird nahe an 10 Mill.
preuss. Kubikfuss geschätzt. Die Jagd ist noch lohnend; Wildpret ist
in manchen Gegenden noch viel zu finden; von Hochwild kommen Schweine
am häufigsten vor, und wildes Geflügel ist in Menge auf den Seen des
Landes und an den Küsten. Die Fischerei ist von grosser Bedeutung,
in den Flüssen und Seen sowohl, als an der Küste; von Seefischen wer-
den Hornhechte, Dorsche und Häringe (welch letztere nur geräuchert in's
Ausland gehen) am meisten gefangen. Der Bergbau ist, bei der Ar-
muth des Landes an Mineralien, nur unbedeutend. Von MetaRen findet
man nur Raseneisenstein (Klump), der nur als Baustein benutzt wird.
Torf kommt in grossen Massen zum Theil in unerschöpflichen Mooren vor;
Braunkohlen bei Mallitz; Kochsalz wird in der Saline zu Sülze (bei
Güstrow, jährlich 75,000 Clnr.) gewonnen; Bernstein liefert die Ostsee
und die Müntz. — Die technische Kultur ist von keiner grossen Be-
deutung. In den Städten gibt es zwar die nothwendigsten Handwerker,
eine Menge von Kunst- und Gewerbserzeugnissen müssen aber immer noch
aus dem Auslande bezogen werden, und höhere technische Gewerbe,
Fabriken und Manufakturen bestehen nur in sehr geringer Zahl, und be-
schranken sich meist auf Tuch- und Wollenweberei (in Malchow, Parchim,
Plau und Schwerin), auf Leinenweberei (in den Städten auf dem Lande),
auf Gerberei, Tabakfabrikation, Branntweinbrennerei, Bierbrauerei, Glas-
fabrikation etc.

Handel, Schifffahrt, Strassen, Eisenbahnen. - Der Handel,
be.'^nnders der nach Aussen, wird durch die treffliche Lage des Landes


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28. — Preussischer Staat und. Mecklenburg. 15

zwischen der Ostsee und Elbe ungemein begünstigt und ist sehr beträcht-
lich. Den meisten Handel betreibt das Grossherzogthum mit Russland,
Schweden, Norwegen, Dänemark, England, Frankreich, Niederlande, Han-
nover, Hamburg, Lübeck und Preussen. Die Ausfuhren bestehen in
Getreide, WoRe, Tabak, Butter, Käse und Mastvieh, Pferden, Fischen, ge-
räucherten Gänsebrüsten, Rübsamen, Obst, Häuten, Leder, Federn, Salz,
Branntwein etc. Die Einfuhren in Material- und Kolonialwaaren, Süd-
früchten, Wein, Eisen und andern Metallen, Fabrikationserzeugnissen,
Steinkohlen, Juchten, Hanf etc. Die Gesammtsumme der Einfuhren
im Jahre 1857 betrog 12,200,000 Thlr. nnd zwar: zur See 7,075,000, auf
Eisenbahnen 2,575,000, auf der Elbe 1,950,000, und auf der Achse 600,000
Thlr. Die Ausfuhren betrugen in runder Summe 25 Mill. Thaler. —
Die bedeutendsten Plätze für den auswärtigen Handel sind Rostock mit
Warnemünde, und Wismar, unter den Binnenstädten sind von merkan-
tiler Wichtigkeit: Boizenburg, Güstrow, Dömitz und Grabow. Güstrow,
Rostock und Wismar haben grosse Woll-, Grabow berühmte Buttermärkte.
— An Handelsschiffen zählte Mecklenburg-Schwerin Anfang 1859:
zu Rostock 344 Schilfe mit 40,147 Last von 6,000 Pfd.,
zu Wismar 50 ,, ,, 5,044 ,, ,, ,, ,,
im Ganzen 394 Schilfe mit 45,191 Lasten,
worunter 8 Dampfboote, 2 Fregatten, 87 Barken, 221 Briggs etc. — Ein-
gelaufen in den Hafen von Rostock waren (1858) 654, ausgelaufen 638
Schilfe, mit einer Gesammttonnenzahl von 103,362. — Die mecklen-
burgische Flagge ist blau, weiss und roth, siehe „Flaggenatlas" Taf.
I, Fig. 26. Die Flaggen von Rostock, siehe Fig. 27 und 28, die von
Wismar, Fig. 29.— An Kunststrassen, die erst den letzten 30 Jahren
ihr Entstehen verdanken, sind bereits 139V2 Meilen Chausseen eröffnet.
Von Eisenbahnen führt die Hamburg-Berliner Eisenbahn über Boizen-
burg, Hagenow, Ludwigslust und Grabow; bei Hagenow zweigt die 19,4
.Meilen lange mecklenburgische Eisenbahn ab, welche über Schwerin nach
Kleinen, Blankenberg, Warnow, Bötzow nach Rostock geht. Von Kleinen
führt eine Zweigbahn nach Wismar (2,i ML), von Bützow eine andere
nach Güstrow (1,8 ML). Projektirt sind Bahnen von Rostock nach Stral-
sund, und von Güstrow nach Neu-Brandenburg.

Münzen, Maasse, Gewicht. - Nach dem Münzgesetz vom 12.
Jan. 1848 ist der 14-Thalerfuss (preuss. Thaler) eingeführt, und der Tha-
ler in 48 Schillinge ä 12 Pfennige eingetheilt. Landesmünzen in Gold
sind doppelte, einfache und halbe Pistolen; in Silber:
»/i, Vs, Ve, V12 und
V48 Thalerslücke; in Kupfer: Dreilinge
(V192 Thaler). Papiergeld: Noten
der rostocker Bank zu 10, 20, 50, 100 u. 200 Thlr. — Maass und Gewicht
sind verschieden; die Elle die Hamburger. 100 Rostocker Ellen =
86-28
preuss. Ellen; der Fuss die Hälfte davon. 100 Rostocker Kornscheffel =
70,76 preuss. Scheffel = 38,89 Hektoliter; 100 Haferschelfel = 43.82 Hek-
toliter. Das Oxhoft hat IV2 Ohm, 6 Anker, 30 Viertel, 60 Stübchen, 120
Kannen, 240 Pot oder Quartier ä
0,9 Liter. Das Rostocker Pfund =
484 Grammen.

Mer ütaat. — Staatsverfassung, Staatsoberhaiipt. — Meck-
lenburg-Schwerin ist eine durch Feudalstände beschränkte .Monarchie,
deren Oberhaupt der Grossherzog (gegenwärtig Grossherzog Fried-
rich Franz, geb. 28. Febr. f823, der seinem Vater, dem Grossherzog
Paul Friedrich, am 7. .März 1842 in der Regierung folgte), alle Rechte
der Staatsgewalt nach den in den grundgesetzlichen Verträgen festge-
setzten Bestimmungen ausübt, und bei Gesetzgebung und Besteuerung
an die Mitwirkung der Landstände gebunden ist, welche beide meck-
lenburgischen Grossherzogthümer gemeinschaftlich besitzen. — Grund-
gesetze beider Grossherzogthümer sind : der (Rostocker) landesgrund-
gesetzliche E r bv er gl eich vom 18. April 1755, mit kaiserl. Bestäti-
gungsakte vom 14. April 1756; die alte Union der mecklenburgischen
Landstände vom 1. Aug. 1523; der Asselairationsrevers vom 4. Juli
1572, und die Reversales vom 23. Febr. 1621. — Diese aUe, der Jetztzeit
nicht mehr anpassende Feudalverfassung, die neben Forth'ihrung mittel-
alterlicher Ständeunterschiede nur blosse Familien- itnd Lokalinteressen
berücksichtigte, und nach welcher weder alle Landestheile, noch Volks-
klassen das^Repräsentationsrecht besitzen konnten, rief 1848 Beschwerden
hervor, und am 10. Okt. 1849 wurde (unter Prolest der Regierung von
Strelitz, der Agnaten des Grossherzogl. Hauses und der Ritterschaft des
Landes) für Mecklenburg - Schwerin ein zeitgemässes Staatsgrundgeseiz
publizirt (nach welchem die Landesvertretung aus einer Abgeordneten-
kammer von 60 Mitgliedern bestehen soRte, von denen 40 aus allgemeinen
W^ahlen hervorgehen, 20 vom Grundbesitz, dem Handels- und Gewerbe-
stande gewählt werden sollten) und dadurch auch die Union zwischen bei-
den Grossherzogthümern gelöst. Aus Anlass der gestellten Proteste ging
Grossherzog Friedrich Franz auf eine Entscheidung durch Kompromiss-
instanz ein; das zur Schlichtung gewählte Schiedsgericht (Preussen und
Hannover) verwarf 1850 die Rechtsbeständigkeit der neuen Verfassung;
der Schiedsspruch erhielt durch Verkündigung vom 14. Sept. 1850 die
grossherzogl. Bestätigung, und so wurde die alte ländständische Feudal-
verfassung von Neuem in's Leben gerufen. — Die Thronfolge ist erb-
lich nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealfolge im Mannes-
stamnie des grossherzoglich mecklenburg-schwerinischen Hauses; im Falle
des Aussterbens dieses Mannesstammes folgen die Fürsten von Strelitz,
vice versa im früheren Aussterben dieser folgt in Strelitz das Haus
Schwerin. Erlischt der Mannesstamm in beiden Mecklenburg, so succedirt
nach dem Wiltstocker Staatsvertrag von 1442 das brandenburgische, jetzt
preussische Königshaus, welches auch in die Erbhuldigung der mecklen-
burgischen Lande eingeschlossen ist. Der Grossherzog, wie jedes Mitglied
des grossherzoglichen Hauses, wird mit vollendetem 25. Lebensjahre voll-
jährig; er bekennt sich mit seiner Familie zur lutherischen Konfession,
bezieht eine jährliche Civilliste und besitzt ausserdem für seine Hofhal-
tung bedeutende
Domänengüter. Sein Titel (gleichlautend mit dem des
Grossherzogs von Strelitz) ist: „Grossherzog von Mecklenburg, Fürst zu
Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin; der Lande
Rostock und Stargard Herr" u. s. w. u. s. w. Er sowohl, wie der Thron-
folger, der Erbgrossherzog, führt das Prädikat:
„Königliche Hoheit". Die
nachgeborenen Prinzen und
Prinzessinnen heissen „Herzoge und Her-
zoginnen von Mecklenburg", mit dem Prädikate „Hoheit". Residenz
des Grossherzogs ist Schwerin, die zweite ist Ludwigslust. Gross-
herzogliche Schlösser sind ausserdem zu Rostock, Plüscbow, Neustadt
a. d. Eide, Doberan und Friedrichsthal. — Das Wappen des Staals ist
ein in 6 Felder getheilter runder Schild mit Mittelscbild. Das erste gol-
dene Feld hat einen geraden, vor sich gekehrten, schwarzen, roth ge-
krönten Büffelskopf mit silbernen Hörnern und einem silbernen Ringe
durch Nase und Halsfell, wegen Mecklenburg; das zweite zeigt den gol-
denen Greif im blauen Felde, wegen der Herrschaft Rostock; das dritte
den silbernen Greif in Blau und das grüne Viereck in Silber, wegen des
Fürstenthums Schwerin; das vierte das silberne, oben goldgekrönte Kreuz
in Roth, wegen Ralzeburg; das fünfte den aus Wolken kommenden, weiss-
gekleideten Arm, mit Diainantring in der Hand, wegen Stargard, und das
sechste einen rechtsgekehrten Büffelskopf in Roth, wegen Wenden. Der
Mittelschild, Roth und Gold getheilt, ist das Wappen der Grafschaft Schwe-
rin. Schildhalter sind: rechts ein schwarzer Büffel mit silbernen Hör-
nern, links ein goldener Greif. Das gekrönte Wappen umfangt ein mit
einer Königskrone gedeckter Hermelinmantel. Orden hat der Staat keine,
wohl aber ein Militärdienstkreuz in Gold, Silber und Kupfer, und 2 Civil-
verdienstmedaillen in Gold und Silber. — Der Hofstaat des Grossherzogs
besteht aus der obersten Verwaltungsbehörde des grossherzogL Haushalts,
dem Oberkammerherrn, dem Oberhofmarschall, dem Schlosshauptmann,
dem Hofstafimeister und dem Oberjägermeister.

Die Landstände beider Grossherzogthümer bilden seit 1523 eine
gemeinschaftliche Körperschaft, welche Verbindung die Landesunion
heisst und jährlich als Landtag, abwechselnd zu Sternberg und Mal-
chin zusammentritt. Die Landslände bestehen, seitdem durch Säkulari-
sirung der Stifter und Klöster der Prälatenstand eingegangen ist, aus der
Ritterschaft und Landschaft. Die Ritterschaft ist der erste Stand des
Landes, und umfasst alle eigenthüinlichen Besitzer ritterschaftücher Haupt-
guter; die Landschaft besteht aus 47 land agsfähigen Städten (18 im
mecklenburgischen, 18 im wendischen Kreise, 3 im Fürstenthum Schwerin,
und 7 im stargardischen Kreise, so wie Rostock). Regierende Fürsten,
Bauerschaften und Kommunen sind von der Landstandschaft ausgeschlos-
sen; die Landstandschaft in den Slädten wird durch den .Magistrat aus-
geübt, welcher die Bürger der Stadt repräsentirt; die Bauern und Hinter-
sassen werden von der Ritterschaft vertreten. Als Deutscher Bundes-
staat führt Mecklenburg-Schwerin im Plenum der Deutschen Bundesver-
sammlung zwei Stimmen, im engern Rathe hingegen nimmt es mit Stre-
litz die 14. Stelle und Stimme ein.

Staatsverwaltung. — Die Ausübung der gesammten vollziehenden
Gewalt steht dem Grossherzoge allein zu. Oberste Behörde ist das
Staatsministerium, welches durch die Vorstände der 4 einzelnen
Ministerien (für Aeusseres, Inneres, Justiz und Finanzen) gebildet wird.
Die oberste Militärverwaltung ist dem Militärdepartement übertragen,
welches unmittelbar vom Grossherzog dependirt. Die oberste Leitung der
inneren Landes
Verwaltung führt das Ministerium des Innern, wel-
chem die Stadtmagistrate, das Kommissariat für die Polizeiangelegen-
heiten, die .4rmenkollegien, Sicherheits- und Arbeitsanstalten, die Institute
zur Förderung des inneren Verkehrs und anderer gemeinnütziger Zwecke etc.
unterstehen. Die politische und Polizeiverwaltung wird in den Städten
und deren Gütern von den Magistraten, in den Domänen von den Domä-
nenämtern, und in den ritterscbafilichen Gütern von den Gutsbesitzern
geübt. Die Verwaltung in Bezug auf geistliche, Unterrichts- und Medizi-
nalsachen ist dem Justizministerium übertragen, das zugleich die
Oberaufsicht über die gesammte Civil- und Kriminalrechtspflege hat. —
Die Gerichtsverfassung ist sehr komplizirt. Ausser dem sächsischen
Rechte gilt das lübische Recht von 1586, viele Stadtstatute und besondere
Einzelverordnungen. Der Kriminalprozess wurde durch die Gesetzgebung
von 1856 modifizirt (mündfiches Verfahren mit öffentlicher Schlussver-
handlung). Die höchste, beiden Grossherzogthümern gemeinschaftliche,
Gerichtsinstanz ist das Oberappellationsgericht zu Rostock; Ober-
gerichte sind die J us tizkanz lei en zu Schwerin, Güstrow, Rostock,
und die Obergerichte der Seestädte Rostock und Wismar. Unterge-
richte erster Instanz sind in den Domänen die Domanialämter, in
den Landgütern die P a tri mon i alg eri chte, in den Städten Schwerin
und Parchim die Magistratsgerichte, in den übrigen Landstädten
die grossherzoglichen Stadtrichter; für Rostock das Gericht, die Käm-
merei und das Kriminalgericht, für Warnemünde das Gewett, und
für Wismar das Hebungsgericht. Besondere Gerichte erster In-
stanz sind noch: das Kriminalkollegium zu Bützow, das Konsi-
storium, und das U n i v er si tä ts gerich t zu Rostock, und die Mili-
tärgerichte. — Die Finanzen unterstehen der Leitung des Finanz-
m 1 n 1 s t en ums. Die Staatseinnahmen betrugen im Jahre 1850/51:
3,089,919 fhaler (dazu lieferten die Domänen 1,624,490; die direkten
Steuern 725,261; die indirekten Steuern 845,056; die Zölle 339,130; die
lorsten und Jagden 211,417, die Post 246,000 Thlr.), die Staatsaus-
gaben 3,964,333 (darunter das grossherzogl. Haus und derHof mit 258,919)
ihaler. Hierzu kommen noch: ausserordentliche Einnahmen mit 142,640,
und ausserordentliche Ausgaben mit 504,220 Thaler. Im Jahre 1853/54
betrugen die gesammten Staatseinnahmen
3,292,748, die Gesammtausgaben
3,430,028, das Defizit 137,280 Thaler. Die mecklenburg-schwerinische
Staatsschuld, welche Frhr. v. Reden für 1851 auf 11,197,144 Thaler
berechnete, betrug 1854: 7,703,294 Thaler. — Das Heerwesen steht
unter dem Militärdepartemen t, den Oberbefehl über das gesammte
Militär fuhrt der Grossherzog. Die Truppen belaufen sich im Frieden auf
circa 2,700, im Kriegsstand (gegenwärtig, ohne Ersatz) auf 5,380 Mann,
1,408 Pferde und 14 Geschütze. Die Ergänzung der Truppen erfolgt durch
Einstellung von Militärpflichtigen zwischen 21. imd 22. Jahre. Die Dienst-
zeit währt 6 Jahre, von denen nur 3 Jahre hinter einander bei der Fahne.
— Festung des Landes ist Dömitz. Landesfarben sind roth, gelb
und blau. Standarte siehe „Flaggenatlas" Taf. 1, Fig. 26. Zum
Deutschen Bundesheer hat Mecklenburg-Schwerin 4,177 Mann zum
Haupt- und 1,193 zum Reserve-Kontingent zu stellen, welche mit dem
Kontingent von Mecklenburg-StreRtz, Oldenburg, Holstein-Lauenburg, Bre-
men, Lübeck und Hamburg die 2, Division des X, Armeekorps bildeiL —


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16 23, Preussisclier Staat und Meclslenbiirg.

G.

rescliiclite» — (Vergleiclie die gescliiclitliclie Uebersicht bei
-Meclilenburg-Schwerin.) — Adolph Friedrichs!., des Stifters der älte-
ren Schweriner Linie, jüngerer Sohn, Adolph Friedrich IL, beliam
in der Theilung nach des Vaters Tode, 1658, Strelitz, und ward Stifter
der Strelitz er Linie. Das Aussterben der Schweriner Linie mit Chri-
stian Ludwig L, 1692, führte zu Erbstreiligkeiten mit der Grabower
Linie, die der Tod Gustav Adolphs von Mecklenburg-Güstrow, 1685,
vermehrte; bis es endlich den Kaiserlichen Kommissarien gelang, den
Hamburger Hauptvergleich, 1701, herbeizuführen, nach welchem Strelitz
das Fürstenthum Ratzeburg, die Herrschaft Stargard, Mirow, Nemerow
und einen Antheil an den ßoilzenburger Elbzoll-Einkünften erhielt. Doch
war die neue Linie Mecklenburg-Strelitz noch in vielfache Streitigkeiten
mit der Schweriner Linie verwickelt, vorzüglich rücksichtlich der gemein-
schaftlichen Landstände, bis endlich durch Kaiserliche Entscheidung
Adolph Friedrich HL Bestätigung seiner landesfürstlichen Gerecht-
same erhielt. Karl Ludwig Friedrich, Herzog seit 1794, sah sich
1808 genöthigt, um seine Länder wieder zu erhalten, dem Rheinbunde
beizutreten, den er jedoch nach der Schlacht bei Leipzig verliess, und
sich später dem Deutschen Bunde anschloss. Durch den Wiener Kongress
erhielt der Herzog die Grossherzogliche Würde und eine Landesvermeh-
rung in dem Saardepartement mit 10,000 Einwohner, die er jedoch 1819
gegen 1 Million Thaler an Preussen überliess. Karl Ludwig Friedrich
starb am 6. Nov. 1816, und ihm folgte sein Sohn Georg (geb. den 12.
Aug. 1799) der noch jetzt regierende Grossherzog. Genealogie, siehe
,,Mecklenburg-Schwerin", S. 13.

l»asi liand. — ,Ijage, Grenzen, Grösse, Eintheilung, physi-
sche Beschaffenheit. — Mecklenburg-Strelitz, das kleinste Gross-
herzogthum des Deutschen Bundes, besteht aus zwei, durch mecklenburg-
schwerinisches Gebiet von einander getrennten Theilen, einem östlichen,
dem Herzogthum Strelitz oder der Herrschaft Stargard, und einem
westlichen, dem Fürstenthum Ratzeburg, Das Herzogthum Strelitz
liegt zwischen 300 20'-310 37' OL. und 53«9'—53 47' NBr. und wird im
N. von Pommern, im 0. und S. von Brandenburg, im W. von .Mecklen-
burg-Schwerin begrenzt; das Fürstenthum Ratzeburg liegt zwischen
28«25'—280 45' OL. und 530 40'—540 54' NBr., und wird im N. vom Das-
sower See, im 0. von Mecklenburg-Schwerin, im S. von Lauenburg, und
im W. von Lauenburg und dem Gebiet der freien Stadt Lübeck begrenzt.
Drei kleine Enklaven liegen im Lauenburgischen, eine im Schwerin'schen.
Der Flächeninhalt des ganzen Staats beträgt 49,^ Ou.-M., mit (1851)
99,628 Einwohnern, von denen 42,72 Qu.-M. und 83,276 Seelen auf Strelitz,
und 6,77 Qu.-M. und 16,352 E. auf Raizeburg kommen. In administrativer
Beziehung ist das Herzogthum Strelitz in 5 Aemter: Feldberg, Mirow,
Stargard, Alt-Strelitz und Fürsten berg, das Fürstenthum Ratze-
burg in die 5 Voigteien : Schön berg, Rupensdorf, Sto ve, Schlags-
dorf und Mannhagen geschieden. —

Das Terrain des Grossherzogthums ist vollkommen eben und
flach, nur im östlichen und nördlichen Theil von Strelitz breiten sich
einige unbedeutende Hügelkelten aus, die in den Helpterberg en bei
Woldegk mit 600' ihre grösste Höhe erreichen. Der zum grössten Theil
fruchtbare Boden zeigt die gleiche Abwechselung vou Seen, Waldungen
und Wiesen, wie Schwerin. Die vornehmsten Flüsse des Landes sind, in
Strelitz: die Havel, der bedeutendste Nebenfluss der Elbe, die der Ab-
fluss einer Menge kleiner Seen ist, und die Tollense, welche aus dem
Tollensersee abfliesst und in Pommern in die Peene mündet, und in Ratze-
burg: die Trave mit der Wackenitz (Abfluss des Ratzeburger Sees),
und die in den Dassower Binnensee fallende Stepnitz, Seen zählt
man 132, worunter 52 von mindestens V'i Ml. Länge, Die bedeutendsten
sind: der Tollenser-, Putzar-, Galenbecker-, Zierker- etc. See in Strelitz,
und der Ratzeburger-, Rögeliner- und Dassower-See in Ratzeburg, Schifl'-
bare Kanäle gibt es keine, wohl aber mehrere Verbindungs- und Ab-
wässerungskänäle. Das Klima gleicht im Allgemeinen dem in Mecklen-
burg-Schwerin, nur ist es milder, und weniger von Nebel und Stürmen
heimgesucht,

lias Volk. — Die Bew ohner des Grossherzogthums, deren Zahl
sich 1834 auf 84,600, 1843 auf 89,528, 1849 auf 96,292 und 1851 auf
99,628 belief, sind deutschen, niedersächsischen und wendischen (obotri-
tischen) Ursprungs, Die Zahl der Geburten wird durchschnitllich jähr-
lich auf 2,800, die der Todesfälle auf 2,400, die jährliche Zunahme der
Bevölkerung auf 0,99 Prozent geschätzt. Die Zahl der Wohnplätze beträgt
454, davon sind 9 Slädte (8 in Strelitz, 1 in Ratzeburg), 2 Marktflecken,
48 grössere Dörfer (mit über 200 Einw.), 177 kleinere Dörfer, Gehöfte
und Mühlen, 171 Landgüter und Höfe, und 47 Neuhöfe oder Meiereien.
Auch gehört zum Grossherzogthum ein Antheii an der dänisch-lauenbur-
gischen Stadt Ratzeburg (der Domhof und der Palmberg, mit 36 Häusern
und 219 Menschen). Haupt- und Residenzstadt ist Neustrelitz, mit
7,390 Einwohnern. Von den anderen Städten des Landes haben Neubran-
denburg 6,766, Friedland 5,061, Strelitz 3,135, Woldegk 2,644, Fürsten-
berg 2,450, Stargard 1,798, Wesenberg 1,550, und Schönberg (in Ratze-
burg) 1,91D Einwohner.

Dem Bekenntnisse nach gehören die Bewohner, mit Ausnahme
von 286 Katholiken, 110 Reformirten und etwa 600 Juden, sämmtlich
der lutherischen Kirche an. Höchste geistliche Behörde der lutheri-
schen Landeskirche sind das Konsistorium und die Superinten-
dentur, beide zu Neustrelitz, denen im Herzogthum Strelitz 6 Synoden
(mit 55 Parochiën, 142 Kirchengemeinden und 78 Predigern), im Fürsten-
thum Ratzeburg 1 Synode (mit 9 Parochiën, 10 Kirchengemeinden und
10 Predigern) untergeordnet sind. Der Gottesdienst der wenigen Katho-
liken und Reformirten wird von auswäriigen Geistlichen besorgt; die Juden
haben einen Landrabbiner zu Strelitz, und landesherrlich bestätigte Ge-
meinden zu Strelitz, Neustrelitz und Fürstenberg. — Für Schulen ist
hier noch Manches zu thun; die niedere Volksbildung ist wie in Meck-
lenburg-Schwerin. Landschulen bestehen 234. Bürger- und Stadtschulen
17, höhere Mädchenschulen 3, Realschulen 3, Gymnasien 3 (zu Neustrelitz,
Neubrandenburg und Friedland); als Landesuniversität gilt die von Rostoc'
Seit 1848 besteht Pressfreiheit; politische Zeitungen erscheinen 3 (1 in
Neustrelitz und 2 in Neubrandenburg), —

Ackerbau und Viehzucht sind die Haupterwerbsquellen der Be-
wohner des Grossherzogthums. Getreide (vorzugsweise Roggen) wird in
Menge gewonnen und zum grossen Theil ausgeführt; Hopfen, Flachs, Hanf,
Tabak, Hülsenfrüchte, Garten- und Futtergewächse, so wie KartoflTeln wer-
den über den Bedarf erbaut. Ausgezeichnete Wiesen dehnen sich zwi-
schen dem Galenbecker See, dem Landgraben und Pulzaersee aus; Wal-
dungen sind noch im Ueberfluss vorhanden. Von dem Gesammtareal des
Landes werden 3L93 Qu.-M. als Ackerland, 10 Qu.-M, als Waldungen,
3,22
als Wiesen, 2.6? als Weiden, Heiden etc. benutzt, und 1,62 Qu.-M. kommen
auf Unland, Wege und Gewässer. Die Viehzucht ist von grossem Belange;
der Viehstapel belief sich Ende 1851 auf 16,429 Pferde, 40,501 Rinder,
236,197 Schafe, 4,021 Ziegen, 34,455 Schweine. Für Veredelung der Pferde
wird durch das Landesgestüt zu Neustrelitz und 2 Stutereien gesorgt;
die Rinderzucht ist im Ratzeburgischen am vorzüglichsten, die Schafzucht
in der Gegend von Neubrandenburg. Die Gänsezucht ist in allen Landes-
Iheilen von Wichtigkeit; die Bienenzucht auf den Heiden von grossem
Belange. Die Fischerei ist sehr einträglich, und die Jagd, bei der Menge
von Wild, immer noch lohnend. Bergbau wird, bei
dem gänzlichen Mangel
an Metallen, nicht betrieben, dagegen Torf, Kalk, Mergel und Walkererde
in Menge gewonnen. Die gewerbliche Industrie ist von keiner gros-
sen Bedeutung. Leinen- und Wollenweberei ist über das ganze Land ver-
breitet, liefert aber nur ordinäre Stofl'e. Ausser diesen beiden Ilaupt-
zweigen der industriellen Thätigkeit sind noch zu erwähnen: Gerberei,
Tabak-, Papier- und Glasfabrikation, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei
und Ziegelfabrikation. — Der Handel ist ziemlich lebhaft, und die Han-
delsbilanz stets zu Gunsten des Staats. Die Ausfuhr besteht durchaus
in Naturprodukten und landwirthschaftlichen Erzeugnissen, namentlich in
Roggen, Holz, Tabak, Hopfen, Pferden, Rindern, Butter, Wachs, Pech, Theer,
PoKasche, Papier, Tuch und Leinwand; die Einfuhren in Kolonialwaaren,
Gewürzen, Wein etc. Für das Fürstenthum Ratzeburg sind Hamburg und
Lübeck, für das Herzogthum Strelitz die Pommerschen Häfen die Haupt-
Absatzplätze. Den lebhaftesten Handel betreiben Altstrelitz, Neubranden-
burg und Fürstenberg.
Staa tss trass en besitzt das Grossherzogthum
in einer Länge von 16 Meilen, Eisenbahnen sind bis jetzt noch keine vor-
handen (die Lübeck-Büchener-Eisenbahn berührt die Stadt Ratzeburg), doch
sind zwei zum Anschluss an die Berlin-Stettiner Eisenbahn (über Neu.»
strelitz und Neubrandenburg nach Stralsund und von Güstrow über Ncu-
Brandenburg nach Stettin) projektirt, — Münzen, Maass vind Gewicht:
Man rechnet, wie in Mecklenburg-Schwerin, nach dem 14-Thalerfuss; die
Münzen sind, mit Ausnahme der Pistolen, welche nicht mehr ausgeprägt
werden, wie in Schwerin. Als Längenmaass gilt der Schweriner und
der Preuss. Fuss. Der Morgen hat 100 Ou,-Feklrutben =
21,7 französ.
Aren; die Last 4 Wispel zu 2 Drömt ä I2V2 Scbelfel zu 16 Metzen; der
strelitzer Scheffel ist dem preussischen gleich. Das Oxhoft hat IV2 Ohm
zu 4 Anker ä 40 Pot oder Quartier ä 4 Pegel, Der Centner hat 5 schwere
Stein, 10 leichte Stein oder 110 Pfund; das Liespfund hat 14 Pfund; das
Pfund hat 32 Loth zu 4 Quentchen, und ist dem preussischen Pfunde
gleich. —

»er Staat. — Das Grossherzogthum Mecklenburg-Strelitz
ist eine durch Stände beschränkte .Monarchie, Die Verfassung
ist der in Mecklenburg-Schwerin vollkommen gleich. Der Grossherzog
(gegenwärtig Georg Friedrich Karl Joseph, geb. den 12. Aug. 1779, re-
giert seit 6. Nov. 1816) besitzt die vollziehende Gewalt allein, ist aber
bei Gesetzgebung und Besteuerung an die Mitwirkung der Landstände
gebunden, welche beiden mecklenburgischen Grossherzogthümern gemein-
schaftlich sind. Für Mecklenburg-Strelitz gelten dieselben Staats-, Haus-
und Erbverträge, wie für Schwerin. Die Thronfolge ist erblich nach
dem Rechte der Erstgeburt und Linealfolge im männlichen Stamme des
Hauses; erlischt der Mannesstamm von Strelitz, so folgt jener von Schwe-
rin, und nach dem .Aussterben dieses Brandenburg, Grossjährigkei t,
Titel und Religion des Regenten, so wie
Wappen und Landesfar-
ben sind so wie in
Mecklenburg-Scbvverin. Der Hofstaat des Gross-
herzogs besteht aus dem Oberhofmeister, dem Oberstallmeister, Ober-
jägermeister, Schlosshauptmann,
Hausmarschall, Hofmarschall und dem
Oberhofjneister der Grossherzogin, Die Residenz des Grossherzogs ist
zu Neu strelitz; andere grossherzogliche Schlösser sind zu Neubran-
denburg, Fürstenberg und Mirow; Lustschlösser zu Hobenzieritz und Bel-
vedere bei Neubrandenburg. —

Die Landstände des firosslieriogtiiums Strelitz, (Ratzeburg besitzt keine) stehen mit
denen von Schwerin in unzertrennlicher Verbindung. Die Nation besteht aus drei Ständen:
.\del, Bürger und Bauern. Grundbesitzer sind: der Grossherzog (mit bedeutendem Domanialbe-
sitze), die llitterschaft und die Städte. — ,\ls deutsclier Bundesstaat nimmt Strelitz mit
.Schwerin im engern Rathe der deutschen Bundesversammlung die U. Stelle und Stimme ein,
hat aber im Plenum seine besondere Stimme. — Oberste Behörde des Landes ist das Staats-
ni in i s t e r i um zu Nenstrelitz, dein ein Staatsmjnister vorsteht und welchem sämmtliche obere
Landesbehörden unmittelbar untergeordnet sind. Die Oberbehörde in allen Verwaltung?-, Polizei-
und Kirchensachen ist die Landesregierung zu Neustrelitz; andere Oberbehörden für das
ganze Grossherzoglhum sind; die I-'nkammer, die geheime Kommission (zur Verwaltung des
Schuldenwesens), die Finanzkomm- , die Rentei, die Justizkanzlei, das Konsistorium (zu-
gleich das Oberschulkollegium), das .mner- und Forstkollegium, das Jlilitärkollegiom (als ohere
Militärbehörde), nnd das MedizinalkoUegium: alle zu Neustrelitz. — Ueber die Finanxver-
hältnisse des Grossherzoglhmns ist nur wenig bekannt: die Staatseinkünfte sollen in runder
Summe 600
,000 Thaier, die Staatsausgaben etwas nielir betragen. Im Rechnungsjahre 18,17/18,
dem letzten bekannt gewordenen, waren die Staatseinnahmen mit 961,.125 Thlr. (749,918 aus
Domänen, Forsten, Regalien u. dgl., 81,396 aus direkten Stenern, und 38,677 aus indirekten Ab-
gaben); die Staatsansgaben mit 1,019,549 Thlr. (darunter 255,050 für die regierende Fa-
milie, 80,668 für das Militär, 70,445 für die Staatsschnid), das Defizit mit 55,124 Thlr. veran-
schlagt. Die Staatsschulden betrugen 1848: 1,755,000 Thlr. und haben sich seit dieser Zeit
nicht w^esentllch verändert. — Das Militär besteht aus 1 Bataillon lufanterie zu 4 Kompagnien
(742 Mann, ohne Reserve) und einem Korps Distrikts- und Ordonnanzhusaren (25 Mann). Pas
Bundeskontingent beträgt 1,197 Mann, davon y,o Haupt-, '/o Reserve- und '/o Ersatzkontingent,
und gehört der 2. Division des X. Armeekorps an. Die Ergänzung erfolgt durch Stellung mittelst
Loosung vom 21. Lebensjahre an, und durch freiwilligen Eintritt. Stellvertretung ist gestattet.
Die Dienstzeit währt 6 Jahre, wovon 2 in der Reserve. —

3. OrossIiei'Ko^fbum Meckleiibiir^-ütrelitx.


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lescliicliie. — Bayern, dessen älteste Bewohner die Bojer
oder Bojoarier, ein keltischer Yolksstamm waren, bildete in der frühesten
Zeit einen Theil von Yindelicien und Norikum, kam unter Augustus
unter römische Herrschaft, und nach dem Untergänge dieser unter des
Ostgothen Theodorichs Scepter, und 496 unter den Frankenkönig
Chlodwig. In der Mitte des 6. Jahrhunderts bildete sich das Regiment
der ersten bayerischen Herzoge aus dem Stamme der
Agilolfinger,
deren Geschlecht mit Tassilo III. erlosch, den Karl der Grosse 780 in
ein Kloster verbannte und Bayern, getheilt, durch Gaugrafen regieren
liess. Das Christenthum, welches schon im 7. Jahrhundert gepredigt
wurde, gewann unter den Karolingern eine festere Begründung. Mit Ar-
nulf II. (f 937), dem Sohne Luitpolds, des Führers des bayerischen
Heerbannes, erscheinen neue Herzöge von Bayern, von denen die Grafen
von Scheyern, die Vorfahren des Hauses Wittelsbach, abgeleitet werden.
Die Nachkommen dieser Herzoge wurden jedoch geraume Zeit von der
Erbfolge in Bayern ausgeschlossen, indem Kaiser Otto L (947) seinen eige-
nen Bruder Heinrich (den Zänkischen) zum Herzog einsetzte. Yon die-
ser Zeit an erhielt Bayern, je nachdem es die Kaiser für angemessen er-
achteten, seine Herzoge bald aus diesem, bald aus jenem deutschen Hause,
bis Heinrich IV. dasselbe an Wolf L, aus dem Geschlechte der Mark-
grafen von Este, belieh. Wolfs Nachkommen blieben in dem Besitz von
Bayern, bis dessen Urenkel, Heinrich der Löwe (1180) in die Acht erklärt
wurde, und Kaiser Friedrich L einen Nachkommen des angestammten
Fürstenhauses, Otto L (IV.), Pfalzgrafen von Scheyern - Wittelsbach, mit
Bayern belehnte. Sein Enkel Otto IL kam durch Heirath mit Agnes von
der Pfalz in den ruhigen Besitz der schon seinem Vater vom Kaiser Fried-
rich IL verliehenen Pfalzgrafschaft am Rheine.
Die Theilung der Erblande
unter seinen 2 Söhnen in die zwei Linien, die Oberbayerische mit der
Pfalz und die Niederbayerische (1253) war nicht bleibend, da letztere
schon 1340 erlosch. Dagegen theilte sich die Oberbayerische Linie (1294),
nach Ludwig des Strengen Tode, in die Rudolphische oder Pfälzische,
die ausser der Rheinpfalz noch Besitzungen in Oberbayern erhielt, und in
die Bayerische Linie. — Der Stifter der letzteren, Ludwig, wurde (1314)
Kaiser, vereinigte (1340) nach Aussterben der Herzoge von Niederbayern,
dieses Land, mit Ausschliessung der Rheinpfälzischen Prätendenten, mit
Oberbayern, und erwarb die Mark Brandenburg, Friesland, Seeland, Hol-
land, Hennegau und, durch Verheirathung seines Sohnes, Tyrol; alles
Besitzungen, die in Kurzem Nieder für sein Haus verloren gingen. Des
Kaisers zweiter Sohn, Stephan, pflanzte die Bayerische Linie fort; nach
seinem Tode entstehen 3 Linien: die Ingolstädtische, Landshutische und
die München'sche, die in wechselseitigen Kriegen die Kraft des Hauses
schwächten. Nach dem Tode Georg's des Reichen von Landshut (1503)
Vereinigte die München'sche Linie aRe Bayerischen
Besitzungen, musste
jedoch, nach langwierigen Kämpfen mit Pfalzbayern, an dieses Neuburg
und
Sulzbach abtreten. Seit 1545, wo Herzog Wilhelm IV. die Besitzun-
gen
seines unvermählten Bruders erbte, ist Bayern nicht wieder getheilt
worden. Unter ihm kamen (1549) die Jesuiten zur Stütze des bedrohten
Katholizismus in's Land und griff-en von jetzt an bedeutend in die Ge-
schichte Bayerns ein. Wilhelms Enkel, Maximilian L, die Seele der

Bromme's Hand-Atlas. — Bayern, a.

Magern unî) hk Jffafj.

Hand-Atlas. Taf. 29.

katholischen Liga, erwarb im 30jährigen Kriege die Kurwürde und Ober-
pfalz; doch wurde diese im Westphälischen Frieden ihrem früheren Be-
sitzer grössten TheRs wieder restituirt. Kurfürst Maximilian IL trat,
unzufrieden mit dem Kaiser, in dem Spanischen Erbfolgekriege auf Fran-
zösische Seite, wofür Bayern schwer zu büssen hatte, denn der Kurfürst
musste nach der Schlacht bei Höchstädt (1704) sein Land meiden und be-
kam es erst nach 11 Jahren (1714) ziemlich ausgesogen wieder. Sein
Sohn, Karl Albrecht, erhob, nach dem Aussterben des Habsburgischen
Mannsstammes, Anspruch auf Oesterreich, wurde, 1742, deutscher Kaiser
als Karl VIL, starb aber, aus seinen Ländern vertrieben und verlassen,
zu Frankfurt (1745). Mit seinem Sohne, Maximilian Joseph IIL, der
in dem Frieden zu Füssen von Oesterreich seine Stammlande wieder er-
hielt und unter dessen meist friedlicher Regierung der Wohlstand des
Landes sich von neuem hob, starb 1777 die Wilhelm'sche Linie von
Bayern aus. — Nach dem Vertrage zu Pavia (1324), zwischen Ludwig
dem Bayer und den Söhnen Rudolphs von der Pfalz, durch welchen die
UnveräusserRchkeit der Wittelsbachischen Besitzungen und die Successioö
bestimmt war, folgte Karl Theodor, Kurfürst von der Pfalz, in Bayern.
Ansprüche Oesterreichs auf Niederbayern, die der schwache und kinderlose
Karl Theodor anerkannte, sein nächster Agnat aber, der Pfalzgraf Karl
von Zweibrücken abwiess, führten den fast blutlosen bayerischen Erbfolge-
krieg herbei, den der Friede zu Teschen am 13. Mai 1779 endete, in
welchem Oesterreich mit dem Innviertel und Braunau abgefunden wurde.
Mit dem, Tode Karl Theodors, dessen Regierung nur Unzufriedenheit erregt
hatte, erlosch vom Hause Pfalz die Sulzbacher Linie, und sämmtliche
pfalzische und bayerische Länder kamen nun an die einzige, noch blühende
Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld'sche Linie, an den Herzog von Pfalz-Zwei-
brucken, Maximilian Joseph, dem ausserdem noch d'ie, seit 1G66 an
die Kurfürsten von der Pfalz gekommenen Herzoglhünier Jülich und Berg
gehörten, so dass die damals von ihm beherrjchten Länder einen Flächen-
inhalt von mehr als 1000 Qu.-M., mit 2,384,000 Einw. hatten. Sein Re-
gierungsantritt ward mit Jubel und freudigen Erwartungen begrüsst, denen
er auch zum Wohle seines Landes entsprach. Durch den Frieden von
Lüneville (1801) wurden die Provinzen am linken Rheinufer (ein Theil der
Unterpfalz und Jülich) an Frankreich und (1803), dem Reichsdeputations-
rezess gemäss, die Unterpfalz auf dem rechten Rheinufer an Baden abge-
treten, für diesen Verlust von etwa 220 Qu.-M. Bayern aber durch die
Hochstifter oder bisherigen reichsunmittelbaren Bisthümer (Augsburg, Bam-
berg, Würzburg, einen Theil von Eichstädt und Passau), 15 Reichsstädte,
13 bisher reichsunmittelbare Abteien, 2 Reichsdörfer und die
Stadt Mühl-
dorf am Inn, zusammen durch 320 Qu.-M. entschädigt, und die Grösse
des Staats dadurch auf mehr als 1100 Qu.-M. gebracht. Der .\nschluss
Bayerns an Frankreich (1804) ward im Frieden zu Pressburg (26. Dec.
1805) durch die Königs würde und verschiedene österreichische Be-
sitzungen in Schwaben (die Markgrafschaft Burgau und die Grafschaft
Hohenems und Königsegg), die Reste von Eichstädt und Passau, die ehe-
maRgen freien Reichsstädte Augsburg und Lindau, und andere Gebiete,
zusammen durch 580 Qu.-M. belohnt, und dagegen nur das Hochstift
Würzburg (97 Qu.-M.) abgetreten. Im Jahre 1806, wo Bayern einen Flä-


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6 29. — Bayern und die Pfalz.

chenraum von fast 1500 Qu.-M. besass, vertauschte es das Herzogthum
Berg gegen die Grafschaft Ansbach, trat (12. Aug.) dem Rheinbunde bei,
und erhielt für eine kleine Abtretung an Württemberg die Stadt Nürnberg
und zahlreiche mediatisirte Gebiete ehemaliger Reichsfürsten (Schwarzen-
berg, Fugger-Babenhausen, Leiningen-Amorbach, Dettingen-Oettingen
und -Wallerstein, Hohenlohe-Schillingsfürst, Thum und Taxis), so wie
«hemaliger reichsuninittelbarer Grafen (von Castell, Giech, Rechtern, Pap-
penheim, Fugger in den Linien Kirchheim, Kircbberg, Glött und Norden-
dorf,
V. Erbach etc.) u. s. w. Den grössten Umfang aber erreichte der
Staat nach dem Wiener Frieden (1809), durch den er gegen Abtretung
von Südtyrol an Italien und einiger Gebiete an Württemberg und das da-
malige Grossherzogtum Würzburg, fast ganz Salzburg, Berchtesgaden, das
Österreich. Inn- und Hausruckviertel, Bayreuth und Regensburg, zusaramen
318 Qu.-M. erwarb, und nunmehr einen Fiächenraum von 1760 Qu.-M. mit
3,800,000 Einw. umfasste. Der unglückliche Ausgang des französischen
Krieges gegen Russland (1812) bewog Bayern (1813) zu einer Aenderung
seiner Politik; es sagte sich vom Rheinbund los, trat durch den Vertrag
zu Ried auf die Seite der Verbündeten, und wendete seine Streitkräfte
gegen Frankreich. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses gab
es (1814 und 1816) Tyrol, Vorarlberg, das Inn- und Hausruckviertel luid
Salzburg östlich von der Salzach und Saale, wieder an Oesterreich zurück,
erhielt aber dafür Würzburg, Theile des ehemaligen Hochstifts Fulda,
Aschaffenburg und jenseits des Rheins den grössten Theil der ehemaligen

Unterpfalz, und andere pfälzische, speyerische und sonstige Gebiete--Am

26. Mai 1818 erhielt das Land eine neue Verfassung. Der edle Maxi-
milian Joseph starb am 13. Okt. 1825; sein Sohn Ludwig L bestieg
den Thron, und mit ihm traten durchgreifende Reformen und Ersparnisse
im Staatshaushalte ein. Durch grossartige Baudenkmale und Beförderung
aller Künste, erwarb er sich, während seiner 33jährigen Regierung, blei-
bende Verdienste um Bayern und verschaffte München den Namen des
deutschen Roms. Unter ihm wurde ein Kanalbau begonnen und vollendet,
der die Nordsee mit dem Schwarzen .Meere verbindet, zwischen Nürnberg
und Fürth die erste Eisenbahn in Deutschland eröffnet, zugleich aber auch
die Zahl der Klöster (1818 nur 13; 1831 : 42; 1837 : 90; 1842 : 105) an-
sehnlich vermehrt und die steigende Macht der Kirche merklich begünstigt.
Bemerkenswerth ist noch unter seiner Regierung die Berufung seines zwei-
ten Sohnes, Otto, zum Griechischen Thron. In Folge der Aufregungen
des Jahres 1848 dankte König Ludwig L am 21. März desselben Jahres
ab, und seitdem regiert sein Sohn Maximilian IL Joseph, der Freund
und Förderer der Wissenschaften. —

Genealogie der Regenten von Bayern aus dem
Hause ■Wittelsbach.

Otto III.

erster Graf von IVitteisbacIl, f Hol (Sohn Otto's, des fünften Grafen von Scheyern,
In 6ter Generation stammend von Arnulf dem Bösen, Herz. v. Bayern, ^ 93r).

Otto IV., Graf V. Wittelsbach, i 1148.

Otto d, Aeltere (I.), Erster Herzog v. Bayern, a. d. Hause Wittelsbach, f 1183.

IjXidwig I., Herzog v. Bayern 1183, Pfalzgraf am Rhein 1215 f 1231,

Otto d. Erlauchte (II.), Herz, v. Bayern u. Pfalzgraf am Rhein, 1231 f 1283.

Ludwig II,, d. Strenge,
Kurf.v. d.
Pfalz, Herz. v. Bayern,
1253 t 1294._

Heinricli
IViederbayerische Eiiuie

erloschen 1340.

liud-vviglir., Herz. v. B. 1294,Saiserl314
i 1347, gründet die
iLinie Bayern«
(Die Häuser d. Kurf. v. Brandenburg, und
die Herz.
V.Ingolstadt, Landsbut und
München. Die Kurvvürde erlangt Maximi-
lian I.,
dessen Urenkel Karl Albert wird
als
Karl VII. Kaiser, 1742.)— Erloschen 1777,
vererbt
Karl Theodor an die Neuburgische
Linie Sulzbach.

Adolph
f 1327.

Rudolpli II,

i 1353.

Hudolpll I., Kurfürst, stiftet die
Murliuie Pfalz, -j-1319.

Rupert 1,
f 1390.

Rupert II,

1390 1S98.

Rupert III. 1398,
Römischer Kaiser 1400
f 1410.

Ludwig III.
Kurf. V. d. Pfalz
1410 t 1439.

Altes Kurhaus

erloschen
mit Otto Heinrich
1559.

Ludwig,Pfgr.v.Zweibr.u.VeId.il489
Alexander i 1514.

Stephan, Pfalzgr.v. Simmern n. Zweibrücken
1410 i 1459,

Friedrich, f 1480
Haus iSiiniiiem

erlangt die Kurwürde
1559, erlischt 1685,

Rupert i 1544
Eiiuie
Veldenz

erlischt 1694

Ludwig -x 1532
Kiinie
Kweibrttckeii

Philipp Ludwig Johann Karl I., f 1600.

Pfalzgr. V. Haus zu

lüTeuburgr SRweibrücken Birkenfeld

1569 1614, erloschen 1731. |

— - Chi'istian I., i 1654

August zu BischweUer

Wolfgang Wilhelm
f 1653.

Philipp Wilhelm,
Kurf. V. d. Pfalz

1685 f 1690
(Linie Seuburg
erlischt 1742).

liinieSuIzbacli - ____

erlangt die Kur 1742, Christian II, ^1717
erbt unter
Karl Tiieodor Birkenfeld.
Bayern 1777 ,
 1

(erlischt 1799). Christian III, erbt
1733 Zweibr. f 1735.

Christian IV.
1735 f 1775.

Friedrich Michael

i 1767.

Johann Karl

i-l?04in Gelnhausen

Johann f 1780.
Wilhelm

__Plus August

'karlli? Maximilian mIx

1775 i- 1793. Joseph Herz. V. B. und
Herz.
V. Pfalz-Zweibr. Pfalz-Birkenfeld,

1795, Kurf. V.Bayern geb. 1808.

1799, Königv. Bayern I

1805 f 1825. Ludwig

I Wilhelm

Ludwig I, geb. 1831.
1825, entsagte 1848.

Maximilian II. Joseph
geb. 1811, succ. 1848,

Otto
geb. 1848,

Ludwig
Kronprinz
geb. 1845,

»as liand. — Lage, Grenzen, Grösse.—• Bayern, der dritte
Staat des deutschen Bundes, besteht aus zwei, durch die Grossherzog-
thümer Baden und Hessen von einander getrennten Theilen, von denen
der Haupttheil (12 7 9,29 Qu.-M., mit 3,954,222 E.) die Mitte von Süddeutsch-
land einnimmt, und östlich von Böhmen und Oesterreich, südhch von Ty-
rol, Vorarlberg und dem Bodensee, westlich von Württemberg, Baden und
Hessen, und nördlich von Kurhessen, den Sächsischen Ländern und den
Reussischen Besitzungen begrenzt, der kleinere, Mannheim gegenüber, auf
dem linken Rheinufer liegende Theil (die Pfalz oder Rheinbayern, 108,2i
Qu.-M. mit 587,334 E.) im Süden von Frankreich, westlich von Rhein-
preussen, uud im Norden von Rheinhessen umschlossen wird. Der Gesammt-
flächeninhalt des früher (1810) bedeutend grösseren Landes, beträgt genau
1387,50 (nach andern Angaben 13 9 4,58) Qu.-Meilen.

Politische Eintheilung. — Das Königreich Bayern ist seit 1808 in
acht Kreise geschieden, die früher nach den Hauptflüssen benannt wurden,
durch Verordnung vom 29. Nov. 1837 aber die aus der alten deutschen
Reichsverfassung stammenden Namen wieder erhielten. Hiernach heisst
jetzt 1) der Isarkreis: Oberbayern; 2) der Unterdoiiaukreis: Nieder-
bayern; 3) der Regenkreis: Oberpfalz und Regensburg; 4) der
Obermainkreis: Oberfranken; 5) der Rezatkreis: Mittelfranken; 6) der
Untermainkreis: Unterfranken und Aschaffenburg; 7) der Ober-
donaukreis: Schwaben und Neuburg, und 8) der Rheinkreis: Pfalz,

— Jeder Kreis zerfällt in Landgerichts-, und mehr oder minder in Herr-
schaftsgerichtsbezirke; die Pfalz in Landkommissariatsbezirke und Kantone,

— Der Kreis Oberbayern begreift den vormaligen Isarkreis (mit Aus-
nahme der Stadt Landshut , und den Landgerichten Landshut und Vilsbi-
burg, die an den Kreis Niederbayern gekommen sind), die Landgerichte
Altötting und Burghausen vom frühern Unterdonaukreise, das Landgericht
Ingolstadt vom Regenkreise, und die Landgerichte Aichach, Friedberg,
Rain und Schrobenhausen vom Oberdonaukreise, und umfasst demnach
den
Obern Theil des Herzogthuins Bayern (das bayerische Stammland),
das Stift Freising, mit dessen Grafschaft Werdenfels, die ehemalige
gefursteie Probstei Berchtesgaden, die Grafschaft Haag, die Herr-
schaft Hohenwaldeck und Theile des Erzstifts, nachmaligen Kurfür-
stentfiums Salzburg. Der Kreis enthält 16 Städte, 41 Marktflecken,
6,550 Dörfer und Wdler, und 7,096 einzelne Höfe; und wird in fol-
gende 34 Landgerichts- und 4 H err s chaf ts g er i ch t sbez irke ein-
getheilt: Aichach, Altötting, Au, Berchtesgaden, Bruck, Burghausen,
Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Friedberg, Ingolstadt (mit dem
Herrschaftsgericht VVackerstein), Landsberg, Laufen, Miesbach, Moosburg,
Mühldorf, iMünchen, Pfaffenhofen, Rain, Reichenhall, Rosenheim (mit dem
Herrschaftsgerichte Prien und Brannenburg), Schongau, Schrobenhausen
(mit dem Herrschaftsgericht Sandizell), Starnberg, Tegernsee, Tittmoning,
Tölz, Traunstein, Trostberg, Wasserburg, Weilheim, Werdenfels und
Wolfrathshausen. — Der Kreis Niederbayern umfasst den vormaligen
Unterdonaukreis (mit Ausnahme der Landgerichte Altötting und Burghau-
sen, welche an Überbayern, und des Bezirks Cham, der an den Oberpfalz-
Regensburger Kreis übergegangen ist), die Stadt Landshut und die Land-
gerichtsbezirke Landshut und Vitsbiburg des ehemaligen Isarkreises, und
endlich die Landgerichtsbezirke Abensberg, Kelheim und Pfaffenburg, und
den Herrschaftsbezirk Zaizkofen, des frühern Regenkreises; und enthält
somit den grössten Theil des alten Niederbayerns, dann
das vormalige
Hochstift Passau, die passau'sche Herrschaft Riedenburg, die Graf-
schaft Ortenburg, und die ehemals österreichische Herrschaft Neuburg
am Inn. Der Kreis zählt 12 Städte, 42 Märkte, 4,511 Dörfer und 6 250
einzelne Höft (sogenannte Einöden), und wird in 3 Kreis- und Stadt-
gerichtsbezirke: Passau, Landshut und Straubing, in 20 Landge-
richtsbezirke: .Abensberg, Deggendorf, Eggenfelden, Grafenau, Gries-
bach, Kötzting, Landau, Landshut, Mitterfels, Passau, Pfaffenberg, Pfarr-
kirchen, Regen, Siinbach, Straubing, Viechtach, Vilsbiburg, Vilshofen,
Wegscheid und Wolfstein, und in 2 H er rs ch a f ts b e zi rk e : Irlbach
(im Umfange von Straubing) und Zaizkofen (im Umfange von Pfaffenberg)
geschieden. - Der Kreis Oberpfalz-Regensburg besteht aus dem bis-
herigen Regenkreise (mit Ausnahme der Landgerichtsbezirke Ingolstadt,
Abensberg, Kelheim, Pfaffenberg, Beilngries, Eichstädt und Kipfenberg),
aus dem Landgerichtsbezirk Cham des bisherigen Unterdonaukreises, aus
dem Landgerichtsbezirk Hilpoltstein des Rezatkreises, und aus den
Landgerichten Kemnath, Neustadt an der Waldnaab, Tischenreuth und
Waldnaab des frühern Oberinainkreises. Zu seinen Bestandtheilen gehören;
die Oberpfalz (welche den frühern Regierungsbezirk Amberg bildete),
ein Theil des Herzogthums Bayern (Niederbayern, Regierungsbezirks
Straubing), das Bisthum Regensburg mit der freien Reichsstadt R egen s-
burg, die gefürstete Landgrafschaft Leuchtenberg, die fürsüiche Lob-
kowitz'sche Grafschaft Stern stein, die pfalz-neuburgischen Fürstenthümer
Neu bürg und Sulzbach, das bischöflich banibergische Amt Vil Seck,
die Herrschaften Sulzburg, Pyrbaum und Breiteneck, und kleine
Theile des Fürstenthuins Bayreuth. Der Kreis zählt 30 Städte, 60
Märkte, 3,160 Dörfer und Weiler, und 2,033 einzelne Höfe, und besteht
aus
2 Kreis- und Stadtgerichtsbezirken: Regen.sburg und Amberg;
22
Landgerichtsbezirken: Amberg, Burglengenfeld, Cham (sprich:
Kamm), Eschenbach, Heinau, Hilpoltstein, Kastell, Kemnat, Naabburg,
Neumarkt, Neunburg vor dem Walde, Neustadt an der Waldnaab, Parsberg,
Regenstauf, Riedenheim, Ilodnig, Stadt am Hof, Sulzbach, Tirschenreuth,
Vohenstrauss, Waldinunchen und Waidsassen, und 4 Herrschaftge-
richtsbezirken: Ebnat und W'ei.ssenstein (beide im
Bezirk Kemnat),
Wörth (im Bezirk Stadt am Hof), und Winklarn (im Bezirk Neunburg v.
d, Walde). — Der Kreis Ob er franken besteht aus dem ehemaligen
Übermainkreise (mit Ausnahme der oberpfälzischen Landgerichtsbezirke
Eschenbach, Kemnat, Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth und Wald-
sassen), und aus dem
Landgerichtsbezirke Herzogenaurach des früheren
Rezatkreises, und umfasst: das Fürstenthum
Culmbach - Bayr eu th
oberländischen Iheils, das frühere reichsunmittelbare Hochstift Bamberg
(mit Ausnahme des Amts Vilseck), kleine Theile des früheren Hochstifts
Würzburg
des Fürstenthums Sulzbach, des Gebiets der freien Reichs-
stadt Nürnberg, und Besitzungen der fränkischen
Reichsritterschart.
Im Kreise sind 42 grössere und kleinere Städte, 63 Marktflecken,
Dörfer und Weiler, und 415 einzelne Höfe. Der Kreis
selbst ist m^
Kreis- und Stadtgerichtsbezirke: Bayreuth und
Bamberg,
Landgerichts bezirke: Bayreuth, Bamberg L und IL (die

die Stadt), Burgebrach, Ebermanstadt, Forchheim, Gefrees, Graie"""''^^'


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6 29. — Bayern und die Pfalz.

Herzogenaurach, Höchstadt, Hof, HoUfeld, Kirchlamitz, Kranach, Culm-
bach, Lauenstein, Lichtenfels, Münchberg, Naila, Pegnitz, Pottenstein,
Rehau, Schesslitz, Selb, Sesslach, Stadtsteinach, Teuschnitz, Weidenberg,
Weissmain und Wunsiedel, und in 5 Herrschaftsgerichtsbezirke:
Banz, Gnttenberg (im Bezirk Münchberg), Mitwitz (im Bezirk Kranach),
Tambach (im Bezirk Sesslach), und Thurnau, geschieden. — Der Kreis
Mittelfranken umfasst den ehemaRgen Rezatkreis (mit Ausnahme der
Landgerichtsbezirke Herzogenaurach, Hilpoltstein, Monheim, Nördlingen
und W^erneding, und der Herrschaftsgerichte Bissingen, Harburg, Mönchs-
roth, Dettingen und Wallerstein), und das Fürstenthum Eichstädt vom
bisherigen Regenkreise, und enthält von Bestandtheilen des ehemaligen
deutschen Reichs: das Fürstenthum Onolzbach oder Ansbach, den
unterländischen Theil von Bayreuth, Theile des früheren Hochstifts
Würzburg, die freien Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg a. d. T.,
Dinkelsbühl, Windsheim, Nördlingen, Weissenburg etc., das Fürstenthum
(frühere Hochstift) Eichstädt, und mehrere kleine Graf- und Standes-
herrschaften (Ell ing en, das Fürstenthum Hohenlohe - Schillings-
fürst, die Grafschaft Ho henland sb erg [Schwarzenberg], nebst
Herrschaft S eins he im, die Grafschaft Pappenheim, die Herrschaft
Speckfeld etc.). Der Kreis zählt 42 Städte, 65 Marktflecken, 2,764
Dörfer und 1,069 einzelne Höfe, und zerfällt in 7 Kreis- und Stadtge-
richtsbezirke: Ansbach, Dinkelsbühl, Erlangen, Fürth, Nördlingen,
Nürnberg und Schwabach;
23 Landgerichtsbezirke: Altdorf, Ansbach,
Bibert oder Marktbibert, Dinkelsbühl, Erlangen, Erlbach, Feuchtwang,
Günzenhausen, Heidenheim, Heilsbrunn, Herrioden, Hersbruck, Kadolzburg,
Lauf, Leutershausen, Neustadt a. d. Aisch, Pleinfeld, Rothenburg a. d. T.,
Schwabach, Uffenheim, Wassertrüdingen, Weissenburg und Windsheim;
und in 12 Médiats- und H errs chafts geri chtsbez irke, und zwar:
im Leuchtenbergischen Fürstenthum Eichstädt: der Stadtgerichtsbe-
zirk Eichstädt, und die Herrschaftsgerichtsbezirke Beilngries, Eichstädt,
Greding und Kipfenberg, dann der Bezirk des Mediatgerichts des Fürsten
Hohenlohe-SchiRingsfürst zu Frankenau; der Bezirk der Mediatgerichte des
Fürsten Schwarzenberg zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg; die Herr-
schaftsgerichtsbezirke Burghasslach, Pappenheim, Markt-Eimersheim, Sug-
genheim und Wilhelmsdorf, und das Mediatgericht Ellingen. — Der Kreis
Unterfranken und As ch a ffe n b u rg, der frühere Untermainkreis,
umfassen das ehemalige Hochstift Würzburg, das Fürstenthum Aschaf-
fenburg, TheRe des ehemaligen Hochstifts Fulda, des Fürstenthums
Ansbach, die ehemalige freie Reichsstadt Schweinfurt, die frühern
Mainzischen Aemter Amor b ach und Miltenberg, die Grafschaft Ca s teil,
das Gebiet des Fürsten v. L öwenstein-W^ ertheim, und des Fürsten
von Turn und Taxis etc. Der Kreis umfasst 44 Städte, 55 Marktflecken
und 1,188 Dörfer, und zerfäRt in 3 Kreis- und Stadtgeri chtsb ezirke:
Würzburg, Aschalfenburg und Schweinfurt; 38 Landgerichtsbezirke:
Alzenau, Arnstein, Aschaffenburg, Bischofsheim, Brückenau, Dettelbach,
Ebern, Eltmann, Gemünden, Geroldshofen, Gleusdorf, Hammelburg, Hass-
furt, HRders, Hofheim, Homburg, Karlstadt, Kissingen, Kitzingen, KUn-
genberg, Königshofen, Lohr, Markt-Steft, Mallrichstadt, Münnerstadt,
Neustadt a. d. fr. Saale, Obernburg, Ochsenfurt, Orb, Röttingen, Rothen-
buch, Schweinfurt, Volkach, Werneck und Würzburg L, auf dem rechten,
Würzburg IL, auf dem linken Ufer des Mains; und in 15 Médiat- und
Herrschaftsgerichtsbezirke: Rothenfels, Kreuzwerthheim und Klein-
haubach (Fürst V. Löwenstein Werthheim); .\morbach und Miltenberg (Fürst
V. Leiningen) ; Triefenstein (Fürst v. Löwenstein-Freudenberg) ; .Markt-Breit
(Fürst V. Schwarzenberg); Remmlingen und Rüdenhausen (Graf v. Castell);
Eschau (Graf v. Erbach), und die Herrschaftsgerichtsbezirke Sommershau-
sen, Sulzheim, Tauen, Wiesentheid und GersMd. — Der Kreis Schwaben
und Neuburg umfasst den vormaUgen Oberdonaukreis (mit Ausnahme
der Landgerichte Aichach, Friedberg, Rain und Schrobenhausen), und die
Landgerichte Monheim, Nördlingen und Wemding, so wie die Herrschafts-
gerichtsbezirke Bissingen, Harburg, .Mönchsroth, Dettingen und Wallerstein,
und enthält: das Hochstift Augsburg, das Fürstenthum Neu bu r g (früher
die junge Pfalz), die ehemalige gefürstete Abtei Kempten, die früheren
freien Reichsstädte Augsburg, Kempten, Kaufbeuren, Memmingen, Lin-
dau, Nördlingen und Donauwörth, die ehemaligen Stifter: Ottobeuren,
Ursberg, Elchingen, Irrsee, Wettenhausen und Roggenburg, die .Mark-
grafschaft Burgau, die Herrschaften Mindelheim, Rlertissen und Schvva-
beck, und die Standesherrschaften der Fürsten von Dettingen und Fürsten
und Grafen Fugger etc. Der Kreis zählt 23 Städte, 72 iMarktflecken, 2,730
Dörfer und Weiler, und 1,397 einzelne Höfe, und zerfällt in 5 Kreis- und
Stadtgerichtsbezirke: Augsburg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau und
Memmingen; 31 Landgerichtsbezirke: Buchion, Burgau, Dillingen,
Donauwörth, Füssen, Göggingen, Grönenbach, Günzburg, Höchstädt, Rler-
tissen, Immenstadt, Kaufbeuren, Kempten, Lauingen, Lindau, .Mindelheim,
Monheim, Neuburg, Nördlingen, Oberdorf, Obergünzburg, Ottobeuren, Rog-
genburg, Schwabmünchen, Sonthofen, Türkheim, Ursberg, Weiler, Wem-
ding, Wertingen und Zusmarshausen; und in 16 Médiat- und Herr-
schaftsgerichtsbezirke: Dettingen und Mönchsroth; Wallerstein,
Bissingen und Haarburg; Babenhausen, Glött, Kirchheim, Nordendorf und
Weissenborn; Buxheim, Edelstetten, Thannhausen, Afflng, Ichenhausen und
lllereichen. — Der Kreis Pfalz oder Rh einp falz, der friRiereRheinkreis
(auch Rheinbayern genannt), besteht aus Theilen des vormaligen Karfür-
stenthums Pfalz am Rhein, des Herzogthums Zweibrücken (von dessen
Pürsten die jetzige bayerische Königsfamilie abstammt), das Bisthum
Speyer, den ehemaligen Reichsstädten Speyer und Landau, des Hoch-
stifts Worms, der Herrschaften Han au-Li ch ten b erg, Kirchhheim
«nd Stauf, Landstuhl,
R eipoldski rchen, Bliescastel, den Graf-
schaften Leiningen, Falkenstein und Saarwerden, und den ehe-
maligen Kurpfälzischen Fürstenthümern
Lautern und Veldenz, und um-
fasst 12 Städte, 29 Marktflecken, 713 Dörfer und 881 einzelne Höfe. Be-
hufs der Polizeiverwaltung ist der Kreis in 12 Landkommissariatsbezirke,
ünd hinsichtlich der Gerichtspflege in 31 Kantons getheilt, deren jedem ein
l'>iedensrichter vorsteht. Der Kreis selbst enthält 374 Bürgermeistereien
hnd 754 Gemeinden. Die 12 Landkommissariatsbezirke sind: Speyer,
mit
den Kantons: Speyer und Mutterstadt; Frankenthal, mit Frankenthal
und Grünstadt; Neustadt, mit Dürkheim und Neustadt a. d. Hardt; Lan-
dau, mit Landau und Edenkoben; Ger mersheim, mit Germersheim und
Kandel; Bergzabern, mit Bergzabern und Annvveiler; Kaiserslautern,
ttit Kaiserslautern, Otterberg und Winnweiler; Kirchheimbolanden,
fflit Kirchheimbolanden,
Göllheim, Obermoschel und Rockenhausen ; KuseL
mit Kusel, Lauterecken und Wolfstein; Homburg, mit Homburg, Land-
stuhl und W^aldmohr; Zweibrücken, mit Zweibrücken, BRescastel und
Neuhornbach, und Pir masens, mit den 3 Kantons: Pirmasens, Dahn
und Waldflschbacb. —

Nach den Kreisen oder Regierungsbezirken vertheilt sich das
Areal des Landes folgendermassen:

Regiernngsbezirke.

■is
ä 4

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St iS

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II

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S ^

i.

Oberbayern ...................

309„T

5,020,556

31,362

1,591,982

1,184,568

1,809,814

2.

Niederbayern ................

184,82

3,136,516

40,167

1,255,943

571,456

1,098,055

3.

Oberpfalz und Regensburg...

175,18

2,817,022

22,038

925,384

359,522

879,573

4.

Oberfranken ..................

125,35

2,054,919

13,362

923,312

259,840

495,859

5.

Mittelfranken ................

138,T5

2,222,249

43,506

1,212,695

321,567

744,354

6.

tinterfrankenu. Aschalfenburg

162,31

2,735,697

56,562

1,348,982

305,219

893,612

7.

Schwaben und Neuburg .....

173,„

2,806,857

33,591

985,720

876,736

709,339

8.

Rheinpfalz....................

108,n

1,704,607

42,348

702,384

147,557

622,527

Zusammen ;

1387,50

22,498,423

282,936

8,936,402

4,029,378

7,253,133

-An Waldungen besitzt Bayern einen Flächenraum von 446,i6 Ou.-M.
oder 7,199,241 Tagewerke (1 Qu.-M. = 16,156 Tagewerke; 1 Tagewerk
= 40,000 Qu.-Fuss, = 1.334 preuss. Morgen, oder 3 Tagewerk = 4
preuss. Morgen), nach v. Reden nur 6,681,002, nach der obigen specifl-
zirten Angabe aber 7,253,133 Tagewerke.

l>as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Einwohnerzahl
Bayerns war von 1815 an bis 1852 in stetem Fortschreiten begriffen, nach
der letzten Zählung vom Dec. 1855 aber ergab sich eine nicht unansehn-
'"^ß'^/erminderung, vorzugsweise in der Rheinpfalz, deren Einwohner-
zahl früher weitaus am meisten zugenommen hatte, und sogar während
der napoleonischen Kriege gestiegen war. Die Volksmenge, die im Jahre
1815 in runder Summe auf 3,560,000 Seelen berechnet wurde, belief sich
1818 auf 3,707,966; 1834: 4,246,778; 1840: 4,370,977; 1843: 4,440,327;
1846: 4,504,874; 1849: 4,520,751; 1852: 4,,559,452, und 1855 auf 4,541,556
Seelen. Die Familienzahl war bei der Zählung von 1855: 1,074,824;
es kamen mithin durchschnittRch 4,22 Personen auf die Familie. Dem Mi-
litärstande beigerechnet wurden in diesem Jahre 96,536 Individuen. Im
Jahre kommen durchschnittlich (nach Hermann) in Bayern: Trauungen:
1 auf 152 Einwohner (in der Pfalz 1 auf 130 Einwohner); Geburten:
353 auf 10,000 Einwohner (in der Pfalz 406 auf 10,000 Einwohner), und
Sterbfälle: 285 auf 10,000 (in der Pfalz 253 auf 10,000 Einwohner).
Auf 100 Knaben kommen bei eheligen Geburten 93, bei uneheligen
96 Mädchen. Auf je 100 Geburten kommen durchschnittlich in der Pfalz
(von 1847—1851)
8,37, in den andern Kreisen 22,i6 unehelige. In München
selbst, wo das Realrechtsw'esen am ausgebreitetsten, die Ansässigmachung
mithin sehr erschwert ist, überstieg die Zahl der uneheRgen Geburten wie-
derholt sehr bedeutend die der eheligen. — Die Bevölkerung vertheilte
sich nach den Kreisen folgendermassen:

Kreise.

1818.

1843.

1852.

1855.

S!

1
n

^
S

TU
» ä

Ó

1.

, Oberbayern ........

585,467

694,344

734,831

744,151

2,408

16

41

6,550

2,

. Niederbayern .....

450,895

535,499

549,596

554,013

2,841

12

42

4,511

3.

Rheinpfalz.........

446,168

595,193

611,476

587,334

5,438

12

29

713

4.

Oberpfalz u. Regen

sburg

403,481

463,187

468,479

471,900

2,696

30

60

3,160

5.

Oberfranken .......

394,954

496,783

499,709

499,913

3,999

42

63

2,766

6.

Mittelfranken.......

437,838

518,478

533,830

533,587

3,119

42

65

2,764

7.

mterfranken und As

chaf-

fenburg .............

501,212

587,887

595,748

589,076

3,636

44

55

1,188

8.

Schwaben u. Neubu

irg...

487,951

548,956

565,783

561,576

3,227

23

72

2,730

Zusamme

in:

3,707,966

4,440,327

4,559,452

4,541,456

3,274j

221

427

24,382

Den Ausfall in der Bevölkerung der letzten Zählung veranlasste die über-
hand nehmende Auswanderung, die (soweit konstatirt) zum ersten
Male seit Jahrhunderten eine Verminderung der Volkszahl herbeiführte.
Bis 1830 war die Zahl der Einwanderer in Bayern jener der Auswanderer
ziemlich gleich (in der Pfalz sogar stärker), von da an aber mehrte sich
die letztere, und die Zahl der Einwanderer betrug von 1835—1851
im Ganzen 16,114 Seelen, mit einem Durchschnittsvermögen von 889 fl.,
die der Auswanderer 132,788, mit einem Durchschnittsvermögen von
258 fl. auf den Kopf. Von 1852—1853 wanderten allein aus der Pfalz
27,878 Personen, mit 5,309,000 fl. Vermögen aus.

Städte mit über 10,000 Einwohnern sind: München 132,112; Nürnberg
56,398; Augsburg 40,695; Würzburg 32,598; Regensburg 25,792; Bamberg
22,391; Bayreuth 17,372; Fürth 17,341; Ingolstadt 15,025; Ansbach 11,975;
Speyer 11,749; Landau 11,654; Passau 11,540; Landshut 11,316; Kai-
serslautern 11,196; Amberg 10,833; Erlangen 10,709, und Straubing 10,063.

Stamm- und Ständeversehiedenheit, Beehtsverhältnisse. —
Die Bewohner Bayerns sind, bis auf etwa 6,500 Engländer, Franzosen,
Italiener etc., 56,033 Juden, und einige Reste slawischer Bevölkerung
in den ÖstRchen Gegenden des Landes, sämmtlich deutschen Ursprungs,
und gehören dem bayerischen, fränkischen und schwäbischen Stamme an.
Die bürgerliche Verschiedenheit der Stände ist wie in ganz Deutschland:
es gibt Adelige, Bürgerliche und Bauern. Den Beschäftigungen nach leb-
ten 1852 (nach Hermann) von je
1,000 Einwohnern: 679 von der Landwirth-
schaft, 227 von Industrie und Handel, 55 von Renten, Staatsdienst oder
Kunst, 19 im Militär, und 20 waren konskribirte Arme. Die socialen
Verhältnisse sind ungemein verschieden, und in Bezug auf Ansässig-
machung, Gewerbefreiheit etc. herrschen in den Gebieten diesseits und
jenseits des Rheins, entgegengesetzte Prinzipien: in den 7 älteren Regie-
rungsbezirken gelten die Grundsätze der Beschränkung, in der Pfalz (aus
der Zeit der Vereinigung mit Frankreich her) jene der Freiheit. In den


-ocr page 260-

6 29. — Bayern und die Pfalz.

alteren Gebietstheilen hat sich nicht nur das Zunftwesen erhalten, sondern
auch seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts das System der Realrechte
ausgebildet. Durch die Verordnung vom 1. Dec. 1804 suchte man diesen
Zustand zu brechen, machte aber den Gewerbsbetrieb von dem bureau-
kratischen Ermessen, und der Ertheilung einer Konzession durch die Be-
hörden abhängig. Durch Beibehaltung der Untheilbarkeit der Güter, die
man in der Pfalz nicht kennt, ward ein grosser Theil der sonst Acker-
bautreibenden Bevölkerung künstlich dem Gewerbstand zugedrängt, der
Gewerbstand selber aber dadurch eben so wenig gehoben, als die Land-
wirthschaft; so hatten die, vor Allen durch Realrechte bevorzugten Mei-
ster zu München im Jahre 1852 über 4,000 Gesellen und Lehrbursche we-
niger, als 12 Jahre zuvor, und die Cerealienproduktion einer Quadratmeile,
die in den alten Kreisen, wo Untheilbarkeit der Güter besteht, dem kul-
tivirten Areale nach nur 11,908 Scheffel beträgt, ist in der Pfalz, wo
Gütertheilbarkeit gestattet ist, auf gleichem Areal auf 24,800 Scheffel ge-
stiegen. — Der Adel des Landes zerfällt in den hohen und niederen.
Zu den ersteren gehören die früher reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen,
die nach Auflösung des deutschen Reichs mediatisirt worden sind und ge-
genwärtig unter dem Titel der Stand esherren figuriren. Es sind deren 24,
die ein Gebiet von 69,5 Qu.-M. mit 184,000 Einwohnern besitzen, und
zwar 11 Fürsten (Eichstädt 10,23; Esterhazy 0,io; Fugger-Babenhausen
7,00; Hohenlohe-Schillingsfürst l,oo; Leiningen-Amorbach 5,oo; Löwenstein-
Freudenberg 1,25; Löwenslein-Rosenberg 5,30; Oettingen-Üettingen 3,2»;
Oettingen-Wallerstein 3,oo; Schwarzenberg 5,90, und Turn und Taxis mit
0,16 Qu.-M.), im Ganzen mit 42,i6 Qu.-M. und 122,100 Einwohner, und 13
Grafen (Erbach 0,75; Fugger
-Glött 1,30; Fugger-Kirchberg 3,00; Fugger-
Kirchheim 1,25; Fugger-Nordendorf 0,,o; Giech 4,00; Castell 5,«; Orten-
burg 1,50; Pappenheim 3,50; Rechtern-Limb 3,oo; Schönborn
2,75; Stadion
0,75, und Waldbott-Bassenheim mit 0,io Qu.-.M.), im Ganzen mit 27.45 Qu.M.
und 61,880 Einwohner.

Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Dem
religiösen Bekenntniss nach gehören fast drei Viertel der Bewohner der
katholischen, ein Viertel der protestantisclien Kirche an; andere christliche
Glaubensgenossen sind 5,560, Juden 56,033 im Lande. Nach Konfessionen
geschieden vertheilte sich die Bevölkerung 1852 in:

Regierungsbezirke.

Katholiken.

Protestanten.

g

£
a?
PS

1

n

c —

Juden.

Oberbayern .........................

692,645

11,626

333

587

1,218

Niederbayern.......................

542,346

2,091

1

95

10

Pfalz ....... ......................

252,394

325,077

3,384

15,606

Oberpfalz und Regensburg..........

425,021

36,272

2

92

910

Oberfranken.........................

206,492

280,223

233

45

5,431

Mittelfranken .......................

105,655

408,911

718

743

10,659

Unterfranken nnd Aschaffenburg...

473,828

96,995

51

464

15,834

Schwaben und Neuburg ...........

477,952

70,268

1,093

150

6,365

Im Canzen:

3,176,333

1,231,463

2,431

5,560

56,033

Die Protestanten besteben aus 906,386 Lutheranern und 325,077 Unir-
ten (in der Pfalz); die anderen Glaubensgenossen aus Herrenhutern, Grie-
chen und .Mennoniten, von letzteren leben die meisten (3,384) in der
Pfalz. — Die Katholiken stehen als solche unter zwei Erzbischöfen (von
München-Freising und von Bamberg) und sechs Bischöfen (zu Augsburg,
Passau, Regensburg, Eichstädt, Würzburg und Speyer). Im Jahre 1845
zählte Bayern 56 Mönchsklöster und Hospitien von 8 verschiedenen Orden,
und 76 Nonnenklöster und Institute von 17 verschiedenen Orden. Die
Franziskaner allein haben 15 Mönchsklöster und 10 Hospitien und 6 Non-
nenklöster und 2 Filiale. Im Jahre 1837 bestand das Vermögen der Klö-
ster schon in 1,631,354 fl. Kapital und 143,945 fl. Jahresrenten. — Die
katholische Kirche befindet sich im Besitze ansehnlicher Reichthümer;
nach ministerieRer Angabe betrugen die Kirchenfonds 1851/52 über 92
Millionen; d. i. nach amtlicher Berechnung: 17,631,500 fl. mehr als 1838/39.
Die beiden Erzbischöfe erhalten für ihre Personen 20,000 und 15,000 fl.,
drei Bischöfe jeder 10,000, die drei anderen je 8000 fl., ausserdem Palais.
Die Domkapitel kosten überdiess an Besoldungen 187,600 fl, — Die Pro-
tesianten stehen unter einem Oberkonsistorium in München und drei
Unterkonsistorien in Augsburg, Bayreuth und Speyer.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — In geistiger Kultur
stehen die Bewohner Bayerns denen anderer deutschen Länder im Ganzen
nicht nach, obwohl in manchen Gegenden und Ständen eine gewisse Läs-
sigkeit, auf der Bahn der intellektuellen Bildung fortzuschreiten, nicht zu
verkennen ist. Drei Universitäten in München (1851 mit 1906 Stud.), Er-
langen (mit 385 Stud,) und Würzburg (mit 727 Stud.), sind die Trägerinnen
der Wissenschaft. Erlangen ist eine protestantische, die beiden andern sind
katholische Hochschulen. Sechsundzwanzig Gymnasien und 9 Lyceen sind
die Pflanzschulen der Universitäten, und an diese schliessen sich gegen
60 lateinische Schulen, 9 Seminarien für die Bilduns des Lehrstandes, 3
Polytechnische Schulen, 1 K. Baugewerkschule, 4 Handels - und Gewerb-
schulen, 26 landwirthschaftliche und Gewerbschulen, und über 7 000 Volks-
schulen etc.; Klosterschulen, von Benediktinermönchen geleitet' schreiten
Hand in Hand mit polytechnischen und Gewerbeschulen, deren jede der
grössern Manufaktur- und Handelsstädte eine aufzuweisen hat. Die Wis-
senschaften pflegt die Akademie zu München; eine Forstlehranstalt ist zu
Ascbaffenburg, eine landwirthschaftliche Lehranstalt zu Schieissheim in
Oberbayern, eine Bergwerksschule zu Stehen in Oberfranken. Bibliotheken
sind in allen grösseren Städten des Landes, und München besitzt, nächst
Paris, die grösste Bibliothek der Welt: die Hof- und Staatsbibliothek, die
ihren Umfang erhielt, als im Jahre 1789 alle Klöster etc. aufgehoben, und
deren Sammlungen mit ihr vereinigt wurden. Die Künste erfreuen sich
einer ausserordentUchen Pflege; .Malerei, Bildhauerei und Baukunst ge-
langten nirgends in Deutschlands zu solcher Blüthe wie in München unter
König Ludwig L; jedoch war München der einzige Ort in Bayern, wo
die bildenden Künste so königliche Aufmimterung erfuhren, obwohl noch
andere Städte des Landes (Nürnberg, Speyer etc.) namhafte Kunstschätze
aufzuweisen haben. Eminente Meister wirken in München an der Kunst-
Akademie, und reiche Kunstsammlungen, die aufs Freisinnigste der aR-
gemeinen Anschauung geöffnet sind, unterstützen wesentlich den Auf-
schwung des Talents. Der Hauptmarkt des literarischen Verkehrs für
Bayern ist in München, dann in Nürnberg, Augsburg, Erlangen und Würz-
burg. In ganz Bayern gibt es 286 Buchdruckereien, und 130 Buchhand-
lungen in 34 Städten, oder 1 Buchdruckerei auf 15,865 und 1 Buchhand-
lung auf 34,935 Einwohner. Die gelesenste politische Zeitung Deutsch-
lands erscheint in Augsburg; sogenannte Unterhaltungsblätter erscheinen
in Bayern nur wenige.

Physisch-technische Kultur. — Die Haupterwerbsquelle in Bayern
ist die Landwirthschaft. Der Jahresdurchschnitt der Erndten von
1833/38 (eine neuere Ermittelung ist nicht vorhanden) betrug: an Waizen
1,421,000, an Dinkel 1,647,000, an Roggen, Mengfrucht und Buchweizen
3,635,000, an Kartoffeln 12,538,000 bayrische Scheffel (1 = 1,048 preus-
sische Scheffel). Der Ertrag der Forstkultur wird jährlich auf 3,271,000
Klafter (1 bayr. Kubikklafter = 108 bayr. Kubikfuss, 124,35 bayr. Kubikfuss
= 100 preuss. Kubikfuss) berechnet. Der Weinbau liefert jährlich
160,000 Fuder (799,000 preuss. Eimer), davon die Pfalz 92,000, Unter-
franken 65,000, und Schwaben 2000 Fuder (von je 10 Hectoliter), die
zusammen einem Geldwerth von 6,981,250 fl. entsprechen. — Die Vieh-
zucht, der zweite Zweig der physischen Kultur, bildet nur in den süd-
lichen Gegenden des Königreichs ein ausschliessliches landw irthschaftliches
Gewerbe, in allen übrigen Theilen des Landes ist sie aufs innigste mit
dem Betriebe des Ackerbaues verknüpft. Der Viehstapel des Königreichs
belief sich 1853 auf 330,000 Pferde; 2,587,000 Stück Rindvieh; 1,481,000
Schafe; 117,000 Ziegen; 960,000 Schweine; dazu kamen noch 171,460
Bienenstöcke und 4,551,000 Stück Federvieh. Es kommen mithin auf eine
Quadratmeile 237 Pferde, 1,865 Rihder, 1,067 Schafe, 84 Ziegen und 692
Schweine; 123 Bienenstöcke und 3,281 Stück Federvieh. Mit der Sei-
d enkultur ist ein .\nfang gemacht; von grossem Belang ist der Hopfen-
bau (besonders bei Spalt, Hersbruck und Höchstädt in Ober- und Mittel-
franken), der jährlich zwischen 50 und 60,000 Centner liefert; der Ta-
baksbau (der in Mittelfranken schwunghaft betrieben wird), und der
Obst- und Gemüsebau. — Die Fischerei ist von keinem Belang,
ansehnlicher dagegen der Ertrag der Jagd, obwohl der Wildstand auch
hier sehr zurückgegfugen ist.

Der Ertrag des bayerischen Bergbaues ist nicht unbedeutend, und
Eisen, Kochsalz und Steinkohlen sind die vornehmsten durch ihn gewon-
nenen Bergprodukte, Aus 141 Gruben gewann man 1850/51: 96,252 Sei-
del und 357,842 Centner Eisenerz, welche 290,159 Centner Roheisen,
60,900 Centner Eisengusswaaren und 1,258 Centner Rohstahleisen lieferten;
Stabeisen wurden in diesem Jahre 280,018, Blech 19,113 und Draht 12,295
Centner erzeugt, Steinkohlenwerke zählt man 53, die jährlich 2,750,000
Centner liefern, und Salz gewinnt man jährlich 780,000 Centner in den
Werken von Berchtesgaden, ReichenhaU, Traunstein etc. Auf Kupfer und
Quecksilber wird in der Pfalz gebaut; die bedeutendsten Quecksilbergruben
sind bei Obermoschel, Stahlberg und Wolfstein. Andere .Vlineralien, deren
Gewinnung nicht unbedeutend ist, sind Blei, Galmey, Vitriol, Zinn, Ko-
balt, Torf, Marmor, Serpentin, Granaten, Sandsteine, Porzellanerde etc.,
vor Allem aber sind zu erwähnen die lithographischen Steine (bei Soln-
hofen), die nirgends anders in gleicher Güte gefunden werden. — Die
Industrie im Allgemeinen hat in Bayern noch nicht den Umfang und
die Bedeutung, wie in vielen anderen deutschen Ländern, doch sind be-
reits ' viele Zweige der Gewerbsindustrie von grosser Wichtigkeit, Die
Bierbrauerei, als ein ächtes bayerisches Nationalgewerbe, liefert jährHch
über 9 MiRionen Eimer Bier, das nicht nur im Lande selbst ein Lieblings-
getränk unter allen Ständen ist, sondern auch bereits einen wichtigen
Ausfuhrartikel bildet. Woll- und Baumwollfabrikation beginnt sich zu
heben; Leinweberei ist über das ganze Land verbreitet; wichtiger sind
die Gerbereien; die schönen Schnitz- und Drechslerarbeiten in Nürnberg,
Berchtesgaden etc., die Drahtgeflechte und Gewebe, worin Bayern jedes
andere deutsche Land übertrifft; die Nadelfabriken, die Roth- und Glocken-
giessereien etc.; die Seifen- und Pottaschsiedereien, Wachsbleichen, und
Schmelztiegelfabriken zu Hafnerzell etc,, die Glasfabriken, Spiegelfabriken,
die Porzellan-Manufaktur zu Nymphenburg, die Gold- und Silberfabriken
zu Augsburg, und die optischen Institute zu München (Utzschneider-
Fraueuhofer), deren Erzeugnisse einen weltberühmten Namen haben. Im
Ganzen zählte man 1851: 246,318 Fabriken, Manufakturen nnd Gewerb-
anstalten in Bayern, wobei freilich Alles, was nur einen Anstrich von
Fabrik hat, mitgerechnet sein mag, —

Handelsverkehr. — Der Handel Bayerns mit allen angrenzenden
Staaten des deutschen Bundes ist sehr lebhaft, wird durch die vielen
schiffbaren Flüsse, die gut unterhaltenen Kunststrassen, die zusammen
eine Länge von 1,100 Meilen haben, Eisenbahnen etc. ungemein unterstützt,
ist wesentlich durch den Anschluss Bayerns an den deutschen Zollverein
gefördert worden, und erhält noch mehr Schwungkraft durch die Handels-
politik, welche Bayern verfolgt. Die Länge der Zollgrenze beträgt 154
Meilen, Der Antheil Bayerns an der Nettoeinnahme des deutschen Zoll-
vereins betrug im Jahre 1850: 1,136,439 Ihir.; 1851: 1,236,281 ; 1852:
1,271,005; 1853: 1,116,342; 1854: 1,110,225, und
1855: 1,097,949 Thlr.
Preuss. - Getreide, Hopfen, Holz, Rindvieh, Salz, Spiegel, Glas, Spiel-
waaren, Bier, Wein, Goldschläger- und Kammacherwaaren sind die Haupt-
erzeugnisse, welche ausgeführt werden. Die Einfuhr besteht grössten-
theils in Kolonialwaaren, Seide, Baumwolle und Bauinwollwaaren, Oel,
Tuch, Pelzwerk etc. Der Werth der Ausfuhr wird auf 14, der der Ein-
fuhr auf 10 Millionen Gulden geschätzt. Die wichtigsten Handelsstädte
Bayerns sind Augsburg und Nürnberg, Jenes, welches zugleich leb-
hafte Wechseigeschafte betreibt, zählt nicht weniger als 2,163 Handelshäu-
ser aller Art, die jährlich im Durchschnitt für 47 Millionen Gulden Ge-
schäfte machen, und ist der Stapelplatz der italienischen Seide und Weine
und der levantischen Produkte, die von Augsburg über ganz Deutschland
vertheilt werden. Nürnberg vermittelt einen jährlichen Waarenumsatz
von 14—10 Millionen Guiden, Nächst beiden Städten treiben Bamberg,
Schweinfurt und Würzburg ansehnliche Handelsgeschäfte, Regens-
burg hat die stärkste Donauschifffahrt, Passau ist der Stapelplatz des
bayerischen Salzhandels, und der Verkehr von Kempt en, Hof, Mem-
mingen, Kaufbeuren, Lindau etc. ist ebenfalls nicht unwichtig.
München, obwohl die Hauptstadt des Landes, ist kein Handelsplatz, und
hier selbst auf den zwei Messen, oder sogenannten Dulten, meistens nur
ein Krämerverkehr, der auf die Bevölkerung der Stadt beschränkt bleibt.


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2Ö. Eayeim und die Pfalz.

Eisenbahnen, Kanäle, Dampfsehiff-Gesellsehaften, Telegra-
phen. — Acht
Eisenbahnen sind bis jetzt in Bayern dem Verkehr er-
öffnet, 22V2 Meilen im Bau begriffen und 50 Meilen an Bahnen projektirt.
t27V2'Meilen der ersteren sind Staats-, die anderen Privatbahnen. Die
Staatsbahnen bilden: 1) Die Lu dwig-Süd-No rdba hn, von welcher
74V2 Meilen eröffnet und 1 Meile im Baue ist; sie führt von Lindau, am
Bodensee, bis zur sächsischen Grenze und besteht aus 3 Abtheilungen:
Lindau-Augsburg, 26 Meilen; Augsburg - Nürnberg, 23 Meilen, und Nürn-
berg-Hof, 251/2 Meilen. Von Lichtenfels aus fülirt eine Flügelbahn von
1 Meile bis zur coburgischen Grenze. 2) Die Maximiliansba hn, welche
Württemberg durch Bayern mit Oesterreich verbindet, und von welcher
über die Hälfte bereits dem Betriebe eröffnet ist. Sie besteht ebenfalls
aus 3 Abtheilungen: Ulm-Augsburg, 12Vi, Meilen; Augsburg - München-
Grosshesselohe,
8V2 Meilen, und Grosshesselohe-Rosenheim-Kiesheim
(unweit Salzburg), 15^» Meilen. Eine Seitenbahn von Rosenheim nach
Kiefersfelden, unweit Kufstein, zieht sich 41/2 Meilen weit nach der Grenze
von TyroL 3) Die Ludwig-Westbahn, 28 MeRen, von Bamberg über
Würzburg, Aschaffenburg bis zur kurhessischen Grenze bei Hanau. —
Privatbahnen, 32,i2 MeRen eröffnet,
1,25 MeRen im Baue, sind: 4)
Die königliche privRegirte Ludwigs bahn, die Zweitälteste in Deutsch-
land, zwischen Nürnberg-Fürth, 0,87 Meilen lang, und 1836 eröffnet. Die
Neuenmarkt-Bayreutherbahn, 4 Meilen, von Neuenmarkt (an der
Ludwigs-Süd-Nordbahn) nach Bayreuth. 6) Die Münch en-S tarnber-
gerbahn, 55/4 Meilen. 7) Die pfälzische Ludwigsbahn, 18 .Meilen
lang,
die von Ludwigshafen nach Bexbach an die preussische Grenze führt,
und
2 Zweigbahnen hat: eine von Schifferstadt nach Speyer, V/n Meilen,
und eine von Ludwigshafen zur grossherzoglich hessischen Grenze gegen
Worms, 2Vs Meilen; eine dritte Zweigbahn, von IVd MeRen, soll von
Homburg nach Zweibrücken führen. 8) Die pfälzische Maximiiians-
bahn, ö'/s Meilen, von Neustadt a. d. H. (an der pfälzischen Ludwigs-
bahn) über Landau bis zur Grenze Frankreichs bei Weissenburg, wo sich
eine Zweigbahn der Paris - Strassburger Linie mit ihr verbindet. — Pro-
iektirte, zum TheR schon in Angriff genommene Bahnen sind: 1) Die
Donau-Isarbahn, 17V2 Meilen, von Regensburg über Landshut und
Freising nach München; 2) die Ostbahn, 30 Meilen, von Nürnberg über
Amberg, Regensburg, Straubing nach Fassau zur österreichischen Grenze;
3) die bayerisch-böhmische Bahn, 10 Meilen, die von Schwarzen-
feld (an der Ostbahn) gegen Pilsen, zur österreichischen Grenze gerichtet
ist; und 4)
die HochsUdt-Stockheimer bahn, 2V2 Meilen, die Hoch-
stadt (an der Ludwigs-Süd-Nordbahn) mit Stockheim, im Landgericht Kro-
nach, verbinden soR. — Die drei zuerstgenannten eröffneten Bahnen sind
Staatseigenthum, auf deren Anlage die Staatskasse 100,952,000 fl- ver-
wendete. Der Reinertrag der Staatsbahnen stellte sich 1849/50 auf 2/5,
1850/51 aufVs, 1851/52 auf IV2 und 1852/53 auf IV2 Prozent des An-
lagekapitals. Neuerer Zeit hat sich der Reinertrag erhöht, und im letz-
ten Budget ist derselbe mit 3 Prozent veranschlagt. In keinem andern
deutschen Lande gewähren die Bahnen der Staatskasse eine so unge-
nügende Rente, obwohl die Fahr- und Frachtpreise keineswegs niedrig
gesteRt sind. — Der Donau-Mainkanal („Ludwigskanal"), der wich-
tigste Kanal des Landes (alle anderen sind unbedeutend), für dessen
Herstellung der Staat 17,433,760 fl. verwendete, ist 23V2 Meilen lang und
hat
100 Kammerschleussen. Im Jahre 1852 betrug die Roheinnahme auf
demselben 163,692 fl., wovon indess, nach Abzug der Betriebskosten, nur
®1,836 fl. rein verblieben, mithin nur eine Jahresrente von wenig mehr
als i/s Prozent. — Eben so ungünstig gestaltete sich für den Staat die
Uebernahme der Donau-Dampf schifffahrt, für welche er 2,140,000 fl.
Verwendete;
denn in den 3 Jahren 1849/50 bis 1851/52 ergab sich ein
durchschnittlicher Reinertrag von nur 941, und selbst 1852/53 nur von
9200 fl., wobei die Abnützung des Materials nicht einmal mit in Anschlag
gebracht ist. Zwischen Donauwörth, wo die Dampfschifffahrt auf der
Donau beginnt, und Regensburg, und zwischen Regensburg und Passau
(zum Anschlüsse an die österreichische Donaudampfschifffahrt) gehen 10

Brsmraes Bend-Atlas, — Bsyem iind di® Ffal«, b.

Personenboote, I Remorqueur und 4 Schleppkähne, alle mit eisernem
Schiffskörper. — Die Dampfschifffahrt auf dem Main beginnt bei
Bamberg, und regelmässige Fahrten von dieser Stadt bis Köln werden
von der Main-Rhein-Dampfscliifffahrtsgesellscliaft in Würzburg unterhalten,
welche 11 Darapfboote für Passagiere und Güter besitzt. Der Rhein,
als Grenzfluss für Bayern, hat durch den Frankenthaler Kanal und durch
Anlegung der Station Ludwigshafen (Mannheim gegenüber) für den Handel
ungemeine Wichtigkeit, und die in Ludwigshafen seit 1843 bestehende
bayerisch-pfälzische Dampfschifffahr'tsgesellschaft beförderte 1854 mit 3
Remorqueurs und 10 eisernen Schleppkähnen 1,132,241 Centner Güter.
Ausserordentlich lebhaft ist der Dampfschifffahrtsverkehr auf dem Boden-
see, besonders nach der Schweiz, und Lindau hier der Haupthandelsplatz.

— Die Telegraphenleitung, von d^er 238 Meilen im Betriebe sind,
für deren Anlage und Unterhaltung in der vorigen Finanzperiode 640,000 fl.
bestimmt wurden, zeigt sich nichts weniger als gewinnbringend für den
Staat, denn im Jahre 1852/53 betrug die Zahl der Depeschen blos 15,165,
wofür, nach Abrechnung von 2,570 amtlichen, 54,630 fl. eingenommen
wurden, indess die Kosten sich auf 93,935 fl., also um 39,305 fl. höher
beliefen. 1853/54 hatte man 61,117 Depeschen, worunter aber auch nur
21,107 interne Privatdepeschen, mit einem Ertrage von 27,328 fl., wäh-
rend sich die Gesammteinnahme auf 108,121 fl. steRte. —

Münzen, Maasse, Gewichte. — Man rechnet nach Gulden zu
60 Kreuzer, die Kölner Mark fein zu 24
V2 A- ausgeprägt. Ein Gulden
= V? Thlr. preuss. <171/7 Sgl.) = 48,98 Kr. Conv.-M. = 212.o, Cent.
Die wirklich geprägten Landesmünzen (seit 1837) sind: in Gold: Du-
katen (nach gesetzmässiger Ausbringung 67,9-, Stück auf eine kölnische
Mark), Werth nach gewöhnlicher Annahme 5% fl.
(68.1,2 Stück auf die
kölnische Mark); in Silber: Guldenstücke, halbe Guldenstücke, Vereins-
münzen zu 3V2 n., Geschichtsthaler zu 31/2 fl-, (seit 1845) 2-Guldenstücke, und
(18o7) Vereinsthaler(30St. auf 1 Pfd. fein); in Silber-Scheidemünze:
6-Kreuzerstücke und 3-Kreuzerstücke im 27-Guldenfuss, und Kreuzerstücke
(seit 1839) im 28-Guldenfuss; in Kupfer: Stücke 1 Kreuzer, zu 2 Pfennige
und zu 1 Pfennig. Papiergeld ist nur in den Bauknoten (zu 10 und 100 fl.)
der königl. bayer. Hypotheken- und Wechselbank vorhanden und im Umlaufe.

— Der bayer. Fuss hat 12 ZoR, der Zoll 12 Linien. 1 Fuss = 0,9299 preuss.

— 1,0187 würitemb. = 1,5^74 grossh. hess. Fuss = 29.)8 Centim. Die
bayer. Elle = 309,27 Pariser Linien = 32,8 engl. ZoR = 1,2« preuss.
Elle. 100 bayer. Ellen = 124,901 Berliner = 188.833 Darmstädter = 1
52,201
frankfurter Ellen = 83.,,oi Meters = 147,354 Leipziger = 106,910 Wiener
= 13a,617 Württemb. Ellen. Die Klafter hat 6 Fuss, die geometrische
Ruthe 10 Fuss. Das Holz maass ist 1 Klafter von 6 Fuss Länge und
Höhe und 31/2 Fuss Scheiterlänge =
126 bayer. = 108 preuss =100 darmst.
Kubikfuss. Das Tagewerk oder Jauchart = 400 Quadratruthen =
40,000 Quadratfuss = 1,33-, preuss. Morgen = 34,0727 Aren. — Die Maass
= 0,9336 preuss. Quart. = 1,069 Liter. Der bayer. Eimer = 64 bayer.
Maass = 0.9958 preuss. Eimer = 68,n Liter. — Der bayer. Scheffel
= 8,9?,!, bayer. Kubikfuss = 4,o;i57 preuss. Scheffel = l,25'i6 württemb.
Scheffel = 222,35 Liter. — Das bayer. Pfund =
1,12 ZoRpfund. 1 bayer.
Centner = 100 bayer. Pfund = 119,788 Berliner = 112,002 Darmstädter
= 119,776 Leipziger = 99.97g Wiener Pfund. — In der Pfalz besteht im
ARgemeinen noch das französische metrische .Maass und Gewicht. —

I»er ütaai. — Staatsverwaltung. Nach der Staatsgrundverfas-
sung vom 25. Mai 1818 ist Bayern ein konstitutioneller erbmonarchischer
Staat. Der König übt alle Rechte der Staatsverwaltung nach den in der
Verfassungsurkunde gegebenen Bestimmungen. Diesen zu Folge werden
alle 6 Jahre neue Stände gewählt, die sich in dieser Zeit zweimal (aRe
3 Jahre einmal) versammeln. Ohne ihre Bewilligung dürfen keine Steuern
erhoben werden; ausserdem haben sie das Recht zu Anträgen und An-
nahme von Beschwerden der Staatsbürger. Die Reichsstände theilen sich
in die Kammer der Reichsräthe und in die Kammer der Abgeordneten.
Für das Königliche Haus und die Thronfolge gelten: der Vertrag zu Pavia
zwischen Ludwig und Radolphs Sölinen 1319; die Einigung zwischen den


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6 29. — Bayern und die Pfalz.

Herzögen Albert und Wolfgang 1507, dass künftig nur eine Regierung in
Bayern sein soll, und die Befestigung des Rechts der Erstgeburt 1573
durch Albrecht den V.; die Verfassungsurkunde von 1818, und das Faini-
lieninstitut vom 5. August 1819. Nach diesem ist die Krone erblich im
Mannesstamme des regierenden Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt
und der agnatischen Linealerbfolge; nur nach dem Erläschen des Manns-
stammes folgt der Weiberstamm. Die Civilliste ist durch ein Gesetz vom
8. Juli 1834 für immer auf 2,350,580 fl. festgesetzt. Die Apanage eines
nachgebornen Prinzen und das Heirathgut einer Prinzessin soll nie 100,000 fl,
übersteigen, das W^itthum einer Königin nie mehr als 200,000 fl. betragen.
— Bayern stimmt in der Bundesversammlung auf der Sten Stelle, und hat
im Plenum 4 Stimmen. — Die Volksvertretung geschieht durch die in 2
Kammern geschiedenen Reichsstände. Die Kammer der Reichs räthe
besteht aus den volljährigen Prinzen des königlichen Hauses, den Kronbe-
amten des Reichs, den beiden Erzbischöfen, den Häuptern der ehemals
reichsunmittelbaren fürstlichen und gräflichen Familien, als erblichen
Reichsräthen, einem von dem Könige gewählten Bischöfe und dem Präsi-
denten des protestantischen Oberkonsisloriums, und aus Personen, welche
der König entweder wegen ausgezeichneter, dem Staate geleisteter Dienste,
oder wegen ihrer Geburt, oder ihres Vermögens zu Mitgliedern dieser
Kammer entweder erblich oder lebenslänglich erwählt; doch darf die Zahl
der lebenslänglichen Reichsrathe den dritten Theil der erblichen nicht über-
stiegen. — Die Kammer der Abgeordneten bildet sich aus Abgeordne-
ten der adeligen Gutsbesitzer mit Standschaftsrechten; aus den Abgeord-
neten der Universitäten; aus Abgeordneten der katholischen und der pro-
testantischen Geistlichkeit; der Städte und Marktflecken, und der Land-
eigenthümer ohne guisherrliche Gerichtsbarkeit. Die Zahl der Mitglieder
richtet sich im Ganzen nach der Zahl der Familien im Königreiche, so
dass auf 7,000 Familien Ein Abgeordneter gerechnet wird. Zur Kamuier
der Abgeordneten kann jeder Staatsbürger gewählt werden, der 30 Jahre
alt ist, und im Genuss eines Vermögens sich beflndet, welches seinen
unabhängigen Unterhalt sichert. Die Anträge des Königs über die Staats-
auflagen geschehen zuerst in der Kammer der Abgeordneten, und werden
dann durch diese an die Kammer der Reichsräthe gebracht. Die zur
Deckung der Staatsausgaben erforderlichen direkten Steuern werden jedes-
mal auf 6 Jahre bewilligt. Abänderungen in den Bestimmungen der Ver-
fassungsurkunde, oder Zusätze zu derselben, können ohne Zustimmung
der Stände nicht geschehen; die Vorschläge dazu gehen aber allein vom
Könige aus. — Das
Oberhaupt der Monarchie (seit Abdikation des Kö-
nigs Ludwig L am 21. März 1848, König Maximilian IL Joseph, geb.
den 28. Nov. 1811) führt den
Titel: König von Bayern, Pfalzgraf bei
Rhein, Herzog A'on Bayern, Franken und in Schwaben etc. Der präsump-
tive Erbe führt den Titel: „Kronprinz von Bayern;" die Prinzen und Prin-
zessinnen haben das Prädikat: Königliche Hoheit. Alle Glieder des königl.
Hauses stehen unter der Hoheit des Monarchen, welcher das Haupt der
Familie ist und als solches eine besondere Aufsicht mit bestimmten Rech-
ten über dieselbe ausübt. Kein Prinz und keine Prinzessin darf ohne Er-
laubniss des Königs in einen fremden Staat sich begeben oder ohne dessen
Einwilligung sich vermählen, widrigenfalls eine solche Ehe nicht nur keine
rechtliche Wirkung hätte, sondern auch als nichtig anzusehen wäre. Der
König wird nebst den Prinzen und Prinzessinnen seines Hauses mit dem
zurückgelegten 18 Jahre volljährig. — Die Residenz des Königs ist
München; königliche Lustschlösser sind zu Nymphenbtirg, Fürstenried
und Berg am Würmsee, Schieissheim, Tegernsee; königliche Schlösser
zu Berchtesgaden, Bartholomä am Königssee, Landshjit, Barbing bei Re-
gensburg, Neuburg a. d. Donau, Ansbach, Triesdorf, Bayreuth, Eremitage
bei Bayreuth, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Wevneck, Veitshöch-
heim und Brückenau. —

Das Wappen Bayerns ist ein quadrirtes gekröntes Schild mit einem
Mittelschild. Das Mittelschild ist das in Silber und Blau schrägrechts
geweckte alte Wappen des Herzogthums Bayern. Das erste Feld des
Hauptschildes hat einen goldenen, roth gekrönten, doppeltgeschweif-
ten Löwen in schwarzem Felde, wegen der Pfalzgrafschaft bei Rhein;
das zweite ist von Roth und Silber quer gestreift und mit in das
Roth aufsteigenden Spitzen, wegen Franken; das dritte Feld enthält das
Wappen von Burgau, nämlich sechsfach schrägrechts von Silber und Roth
gestreift mit einem goldenen Pfahle. Im vierten Felde ist der blaue ge-
krönte Löwe in silbernem Felde wegen Veldenz. Schildhalter sind die
beiden goldenen gekrönten Löwen von der Pfalz, Um das Wappen hän-
gen Ketten und Sterne der vier ersten Orden des Königreichs. Das Wap-
penzelt ist inwendig mit Hermelin, auswendig mit Purpur bekleidet und
oben mit der Königskrone bedeckt. — Die
Landesfarben sind blau
und weiss. —
Ritterorden bestehen 7, und ausserdem 4 Frauen-
orden. Die ersteren sind: 1) der St. Hu bertu s or den, der vor-
nehmste bayerische Orden, von Gerhard V., Herzog von Jülich und
Berg, 1444, zur Belohnung der Tapferkeit und Treue seiner Ritter
gestiftet, 1708 vom Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz erneuert,
und 1800 von Max Joseph für Pfalz-Bayern neu bestätigt. Die Zahl
der fürstlichen Ritter ist unbestinnnt, die der adeligen Kapitulare auf
12 festgesetzt. 2) Der Orden des heiligen Georg, gest. d. 24, April
1729 vom Kaiser Karl Vll. und 1827 mit neuen Statuten versehen. Zur
Aufnahme ist alter katholischer Adel nöthig; der König ist Grossmeister;
die übrigen Ritter theilen sich in Grosspriore, Grosskommenthure, Kom-
menthure und Ritter, ausser welchen der Orden seit 1741 noch eine geist-
liche ritterbürtige Klasse haL 3) Der Mili tär-Max-Josephsorden,
in 3 Klassen, gest. d. 1- Jan. 1806 zur Belohnung der TapferkeiL Der
Orden ist mit Pensionen für die ältesten Ritter jeder Klasse verbunden
und verleiht den persönlichen Adel; ein Mitglied, dessen Vater und Gross-
vater diesen Orden besassen, hat Ansprüche auf Verleihung des erblichen
Adels. 4) Der Ci vi l - Ver d i e n s t or den der Bayerischen Krone,
gest. d. 19. Mai 1808 (seit 185.5) in 5 Klassen: Grosskreuzen, Grosskom-
thuren, Komthuren und Rittern, und den Inhabern der Civilverdienstme-
daille; von denen die drei ersten Klassen den Inhabern den persönlichen
Adel verleihen. 5) Der .St. Mich aels o rde n, gest. 1693 von Joseph Cle-
mens, Herzog v. Bayern und Kurfürst v. Köln, zur Aufrechthaltung der
katholischen Religion, umgestaltet 1808 von Max Joseph in 4 Klassen. Seit
1837 ist er für einen Verdienstorden vom heiligen Michael in 3 Klassen
(24 Grosskreuze, 40 Komthuren und 300 Rittern des Inlandes), ohne Un-
terschied des Standes und der Religion erklärt. 6) Dt^r Ludwigsorden,
gest. d. 25. August 1827 vom König Ludwig I., für 50jährige treue Dienste.
Er besteht in einem goldenen Kreuze für Offlziere und Civildiener von
gleichem Range, und in einer goldenen Ehrenmünze für Personen niederen
Standes. 7) Der Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, gest.
den 28. November 1853 vom Könige .Maximilian IL, vorzugsweise für
deutsche Gelehrte und Künstler. — Die Frauenorden sind: 1) Der St.
Elisabethorden, gest. 1766 von der Kurfürstin Auguste Elisabeth zum
Besten der Armen und Nothleidenden; 2) der St. Theresienorden, gest.
d. 12. Dec. 1827 von der Königin Maria Theresia; 3) der SL Annen-
orden des Damenstifts zu München für katholische altadelige Fräu-
leins, und 4) der St. Annenorden des Damenstifts zu Würzburg mit
32 Stiftsdamen.

Staatsverwaltung. — Die Centraibehörden sind der Staatsrath
und das S taa ts m i n i ster iu m; jener die oberste berathende, dieses die
oberste verwaltende Behörde des Reichs. Der Staatsrath besteht, im-
ter unmittelbarer Leitung des Königs, aus dem Kronprinzen, sobald dieser
die Volljährigkeit erreicht hat; aus den in der Residenz anwesenden, voll-
jährigen Prinzen des K. Hauses in gerader Linie, wenn der König ihre
Berufung für angemessen hält, aus den aktiven .Ministern, denen Porte-
feuilles zugetheilt sind, aus 7 vom König ernannten Staatsräthen und
einem General-Sekretär. Das Staatsministerium besteht aus den 7
Staatsministerien: des Königl. Hauses und des Aeussern, der Justiz, des
Innern, der Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen, des Han-
dels und der öffentlichen Arbeiten, und des Kriegs. Ausser dem Minister
als Chef zählt jedes Ministerium einen Generaldirektor, einen Generalse-
kretär und mehrere Räthe, welche den Titel Ministerialräthe führen. Die
Staatsminister und sämmtliche Staatsdiener sind für die genaue Befolgung
der Verfassung verantwortlich.

In seiner Eigenschaft als souveraine europäische Macht un-
^ terhält Bayern den politischen Verkehr mit den andern Staaten durch
^ diplomatische und Konsular-Agenten, w^elche bei folgenden,

— in alphabetischer Ordnung aufgeführten auswärtigen Höfen etc- beglau-
= bigt sind: Baden, Brasilien, Bremen, Frankfurt, Frankreich, Griechen-
land, Grossbritannien, Hamburg, Hannover, Kurhessen, Grossherz,

_ Hessen, Lübeck, Nassau, Oesterreich, Päpstl. Staaten, Preussen, Russ-

— land, Sachsen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Mei-
ningen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sardinien, Schweiz, Sicilien, Ver-
einigte Staaten und Württemberg. Dagegen besteht das diploma-
tische Korps zu München aus den ausserordentlichen Gesandten

^ und bevollmächtigten Ministern, .Minister-Residenten oder Geschäftsträ-
lü' gern und Konsuln von: Baden, Belgien, Frankreich, Griechenland, Gross-
britannien, Hannover, Grossherz. Hessen, Niederlande,
Päpstl. Staaten, Portugal, Preussen, Russland,

Oesterreich,
Sachsen, Sachsen-

^ Weimar, Sardinien, Schweden, Sicilien, Spanien, Vereinigte Staaten
und Württemberg. —

Rechtspflege. — Die Gerichtsbarkeit geht vom Könige aus, und
wird unter seiner Oberaufsicht und unter Leitung des Justizministeriums
durch eine geeignete Zahl von Amtsstellen und Obergerichten in einer
gesetzlich bestimmten Instanzenordnung verwaltet. Die Gerichte sind
innerhalb der Grenzen ihrer amtlichen Befugniss unabhängig. Der Kö-
nig kann in strafrechtlichen Sachen begnadigen, Strafen mildern oder"
erlassen, aber in keinem Falle eine anhängige Streitsache oder begon-
nene Untersuchung hemmen. Vermögens-Konßskation findet nicht statt,
ausser im Falle der Desertion. Für das ganze Königreich soll (nach
der Verfassung) ein und dasselbe bürgerliche und Strafgesetzbuch be-
stehen; wa.-^ indessen bis jetzt noch nicht der Fall ist, da in den
Kreisen diesseits des Rheins das bayerische Landrecht, in der Pfalz
dagegen das franzosische Recht (der Code Napoleon) gilt. Die Justiz-
behörden sind: das Oberappellationsgericht in München, zugleich
Kassationshof für die Pfalz, 8 Appellationsgerichte in den Kreisen (in
Freising, Passau, Zweibrücken, Amberg, Bamberg, Eichstädt, Aschaffen-
burg und Neuburg), und als unterste Instanzen die verschiedenen Stadt-
und Landgerichte, in der Pfalz die Friedensgerichte. Die Herrschafts-
gerichte sind seit 1848 in Gerichts- und Polizeibehörden umgewandelt
worden. — Die innere Provinzial- und Po lizeiverwaltung erfolgt
durch die.Kreisregierungen, an deren Spitze ein Regierungs-Präsident
steht
(die Sitze der Kreisregierungen sind: München, Landshut, Speyer, Regens-
burg, Bayreuth, Ansbach, Würzburg und Augsburg). Hie Unterbehörden
der Regierungen sind in den grossen Städten die Polizei - Direktionen,
auf dem Lande die Bezirks- und Landgerichte. In der Pfalz treten an


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6 29. — Bayern und die Pfalz.

die Stelle der Landgerichte Landkommissariate, mit Landkominissären, die
von den Kantonsbehörden unterstützt werden.

Mit dem 1. Oktober 1857 traten, in den Landestheilen diesseits des Rheins, Bezirksge-
richte ins Leben, die ans einem Direktor, mehreren Räthen, Assessoren, Sekretären, Schrei-
bern etc. und 1 Expeditions- und Taxbeamten bestehen.

In Folge dieser neu e n Gerichtsbezirkseiiitheilung zerfällt: der Kreis Oberbayern in
S Bezirksgerichte: Aichach (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretare, 1 Expeditious-
«nd Taxbeainter, 2 Sclireiber etc.); München, rechts der Isar (1 Direktor, 8 Räthe, 4 Asses-
soren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions - und Taxbeainter,
2 Schreiber); München, links der Isar
(2 Direktoren, 16 Räthe, 11 Assessoren, 14 Sekretäre,. 1 Expeditions- und Taxiieamter, 1 Con-
trolör, 4 Registratoren, 1 Offiziant, 8 Schreiber); Traunstein (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Asses-
soren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber); Wasserburg (1 Direktor,

5 Räthe, 3 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber), und Weil-
heim (1 Direktor, 4 Räthe,
2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- uud Taxbeamter, 2
Schreiber etc.). — Der Kreis Niederbayern in 4 Bezirksgerichte: Deggendorf (1 Direktor,
4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber); Landshut
(1 Direktor, 6 Räthe, 3 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber):
Passau (1 Direktor, 5 Räthe, 4 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2
Schreiber), und Straubing (1 Direktor, 7 Rathe, 4 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions-
und Taxbeamter, 2 Schreiber). — »er Kreis Oberpfalz und Regensburg in 4 Bezirksge-
richte: Amberg'(l Direktor, 6 Räthe, 4 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbe-
amter, 3 Schreiber); Neunburg v. W. (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1
Expeditions- und Taxbearater, 2 Schreiber); Regensburg (1 Direktor, 9 Räthe, 5 Assessoren,
4 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Registratoren, 4 Schreiber), und Weiden (1
Direktor, 5 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber).
— Der Kreis Oberfranken in 4 Bezirksgerichte: Bamberg (1 Direkior, 8 Räthe, 5 Asses-
soren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 4 Schreiber); Bayreuth (1 Direktor, 6
Räthe, 4 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- uud Taxbeamter, 4 Schreiber); Hof (1 Direk-
tor, 6 Räthe, 3 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeaniter, 2 Schreiber), und
Krön ach (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- nnd Taxbeamter,
2 Schreiber). — Der Kreis M i 11 e 1 f r a nk e n iu 6 Bezirksgerichte: Ansbach (1 Direktor, 7
Räthe, 3 Assessoren, 3 Sekretäre, 1 Expeditions- und Tasbeamter, 4 Schreiber); Eichstädt
(1 Direktor, 4 Riithe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Jixpeditiuns-und Taxbeamter , 2 Schreiber);
Erlangen (1 Direktor, 3 Räthe, 1 Assessor, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter,
2 Schreiber); Fürth (1 Direktor, 4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und
Taxbeamter, 2 Sthreiber); 'Nürnberg (1 Direktor, 12 Räthe, 8 Assessoren, 6 Sekretäre, 1
Expeditions- und Taxbeamter, 2 Registratoren, 4 Schreiber), und Winds heim (1 Direktor,
4 Räthe, 2 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter , 2 Schreiber). — Der Kreis
Unterfranken und Aschalfenburg in 4 Bezirksgerichte: A s ch a f f en b u r g (1 Direk-
tor, 7 Räthe, 3 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- uud Taxbeamter, 4 Schreiber); Neu-
stadt a. S. (1 Direktor, 6 Räthe, 3 Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditions- uud Taxbeamter,
2 Schreiber); Schweinfurt (1 Direktor, 8 Räthe, 5 Assessoren, 3 Sekretäre,
1 Expeditions-
und Taxbeamter, 2 Schreiber), und Würzburg (1 Direktor, 13 Räthe, 9 Assessoren, 4 Se-
kretäre, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Registratoren, 3 Schreiber). — Der Kreis Schwa-
ben und Neuburg in 4 Bezirksgerichte: Augsburg (1 Direktor, 12 Räthe, 8 .Assessoren,

6 Sekretäre, 1 Expeditions - und Taxbeamter, 2 Registratoreu, 5 Schreiber); Donauwörth
(1 Direktor, 5 Räthe, 2 Assessoren, 1 Sekretär, 1 Expeditions- und Taxbeamter, 2 Schreiber);
Kempten (1 Direktor, 5 Räthe; 3 .Assessoren, 2 Sekretäre, 1 Expeditious-nnd Taxbeamter;
2 Schreiberl, undMemmingen (1 Direktor, 5 Räthe , 3 Assessoren, 1 Sekretär, 1 Expeditions-
und Taxbeamter, 2 Schreiber). —

Finanzwesen. — Die Finanzverwaltung geht von dem Staatsmini-
steriuin der Finanzen aus. Die Angelegenheiten der indirekten Steuern
W'erden von einer General - Zolladministration bearbeitet, die in München
ihren Sitz hat; die direkten Steuern werden, unter der Leitung der Kreis-
regierungen, von Rentämtern erhoben; der Bergbau und das Salzw^esen
wird von der General-Berg- und Salz - Administration verwaltet, welche
Berg- und Hallämter unter sich hat; das Forstwesen steht unter der Ge-
neral-Forstadministration, und die Provinzialverwaltung dieses Zweiges
der Staatswirthschaft unter Forslämtern, Forsteien etc. — Das Budget
wird auf den Zeitraum von 6 Jahren, mithin auf weit länger, als in ir-
gend einem andern Staate der Welt geschieht, festgesetzt, und damit an
sich schon jede annähernd genaue Yorausberechnung ziemlich unmöglich
gemacht. — Für die letzten vier Jahre 18.)1-1855 der 6ten Finanzperiode
wurden in dem von der Abgeordneten-Kammer (am 21. Febr. 1852) ange-
nommenen Finanzgesetze, die jährlichen Siaatsansgaben auf 37,325,516 fl.,
die Jahrseinnahinen auf 34,785,685 fl. festgestellt. Das sich ergebende
Defizit von 2,539,831 fl. sollte durch den Fortbestand des Lotto und die
Erhöhung sämmtlicher direkten Steuern, mit Ausnahme der Kapitalrenten-
steuer, gedeckt werden. Das Budget für die 7te Finanzperiode (für die
Zeit vom 1. Okt. 1855 bis Ende Sept. 1861) enthält folgende Ziffern:

Staatseinnahmen (jährlich).

1. Direkte Steuern, altes Prinzipale, Netto: Grundsteuer 4,769,619 fl.;
Haussteuer 661,600 ; Dominikaisteuer 1006; Gewerbsteuer 1,036,800;
Kapitalrentensteuer 531,596 ; Einkommenssteuer 316,800 II. =
.......... 7,317,421 11.

2. Indirekte Steuern: Taxen und Enregistrement 3,740,000 11.; Stem-
pel 1,120,000; Aufschlagsgefälle (Malzaufschlag) 5,700,000; Zölle

5,250,000 fl. = ................................................................ 15,810,000 11.

S.Regalien und S t a a t s a ns t a 11 e n : Salinen 2,525,000 11.; Berg-
werke, rechts des Rheins 00, in der Pfalz 180,000 11.; Eisenbahn
3,000,000; Post 300,000; Donau-DampfschilTfahrt 100,000; Doiiau-Main-
kanal 50,000; Telegraphen 30,000 ; Lotto 1,400,000 ; Diverses 27,887 II. = 7,612,887 fl.

4. Staatf-Domainen; Forsten etc. 3,500,000 11.; Oekonomien 291,815;
Grundrenten 4,284,351; Aktivkapitalzinsen 61,244 fl. = .................. 8,137,412 fl.

5. Besondere Abgaben ..........................................................................................................24,650 fl.

6. üebrige Einnahmen: Nürnberger Bank 85,000 fl.; Contlguitäts-
Entschädigung von Oesterreich 100,000 fl. ; Steuerbeitrag in der Pfalz
100,000 fl.; Wittwen - und Waisenfondsbeiträge 58,316; Diverse Einnah-
men 51,629 fl. =.............................................................. 394,945 fl.

7. Einnahmen von Ausständen aus den Vorjahren ............... 300,000 fl.

Summe der Staatseinnahmen 39,597,415 fl.
Staatsailiägaben (jährlich).
1. Staatsschuld (darunter 3,633,500 fl. fur die Eisenbahn- und 1,017,800 fl.
für die Ablösungsschuld, dann 1,029,000 für die Pensionsamortisatious-

12,719,300 fl.
2,982,272 fl.
72,963 fl.
59,000 fl.
460,000 11.
1,578,738 U.
1,074,225 fl.
1,581,036 fl.
225,563 II,
815,860 fl.
486,045 fl.
9,075,900 fl.
566,772 fl.

2. Königliches Haus ...............................................................

3. Staatsrath .......................................................................

4. Landtag..........................................................................

5. Aeusseres ......................................................................

8. Justiz ............................................................................

7. Inneres ..........................................................................

8. Landgerichte ..................................................................

9. Handel und öffentliche Arbeiten ............................................

10. Finanzen ......................................................................

11. Kreisfonds ......................................................................

12. Armee ..........................................................................

13. Gerichtsorganisation ............................................................

14. Staatsanstalten (Erzieliung 900,653 ; katholischer Kultus 1,195,275; pro-
testantischer 375,435; GesundheU 234,455; Wohlthätigkeit 209,440;
Sicherheit 1,407,203; Industrie und Kultur 324,393 ; Strassen-, Brücken-
und Wasserbau 2,563,430 ; Leistungen an Gemeinden 99,052 ; Steuerka-
taster 375,000 ; Münzanstalt 11,242; Feuerversicherung 48,000 ; Glas-
malereianstalt 4000; Porzellanmanufaktur 3,500 fl.) .......................

15. Landbau .........................................................................

16. Wittwen - und Waisenpension ................................................

17. Reservefonds ...................................................................

18. Diverses .........................................................................

Summe der jährlichen Staatsausgaben ..............................................

Summe der jährlichen Staatseinnahmen ..............................................

107,629,295 fl.
19,916,669 fl.

6,421,113 fl.
72,337,300 fl.
102,755,225 n.

7,751,078 fl.
624,393 fl.
626,000 fl.
675,000 fl.
22,717 fl.
41,396,862 fl^
39,597,415 fl.

Bleibt ein Defizit von 1,799,447 fl.
welches durch Steuerzuschläge, die bei Grund- und Dominikaisteuer
33V3%, bei Haussteuer 15, bei Einkommenssteuer 10, bei Gewerb- und
Kapitalrentensteuer 5 Prozent betragen, gedeckt werden muss.

Staatsschulden. — Nach dem Berichte des Kommissärs der Abgeord-
neten-Kammer bei der Schuldentilgungsanstalt hatte die gesammte Staats-
schuld am 1. Okt. 1855 folgenden Bestand:

1) alte Schuld ........................

2) neue Schuld von 1849—1852 .....

3) MiUtäranlehen vom 22.^ Feb. 1855

4) Eisenbahnschnld ..................

5) Grundrentenschuld.................

Zusammen 308,959,602 ft.

Heerwesen, Kriegsmacht. — An der Spitze der Militärverwaltung
steht das Kriegsministerium, welches aus 6 Sektionen besteht, und
unter diesem die Militärrechnungskammer, für die Revision der Rechnun-
gen sämmtlicher Heeresabtbeilungen. Dem Ministerium unmittelbar unterge-
ordnet sind: 1) die Generalinspektion der Armee für Inspizirung der Trup-
pen, Festungen und des Armeegestüts; 2) das Generalauditoriat, als die
oberste Militärjustizstelle; 3) die Militärfonds-Kommission zur Verwaltung
sämmilicher Militärfonds und zur Ausübung des Militärfiskalats; 4) die
Hauptkriegskasse für das Kassenwesen der Armee; 5) der Generalquartier-


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6 29. — Bayern und die Pfalz.

meisterstab, welchem das topographische Bureau und das Hauptkonserva-
torium der Armee untergeordnet sind; 6) das Artilleriekorps-Kommando
zu München, welchem die Leitung und Beaufsichtigung des gesammten
Artilleriewesens übertragen ist, und unter welchem 3 Artillerieregiments-
kommanden, die Zeughaushauptdirektoren zu München (mit dem Labora-
torium, den Pulvermühlen und der Salpeterraltinerie zu München, dem
Giess- und Bohrhause zu Augsburg, 2
Ouvrierskompagnie-Kommanden und
10 Zeughausverwaltungen), und die Gewehrfabrikdirektion zu Amberg
stehen; 7) das Ingenieurkurps-Koinmando zu München, für Besorgung des
Festungs- und Militärbauwesens, welchem eine Ingenieur-Beratbungskom-
mission zur Seite steht, und 5 Geniedirektionen (München, Augsburg,
Nürnberg, Würzburg, Landau), 2 Lokalgeniedirektionen (Ingolstadt und
Germersheim) und das Genieregiments-Kommando untergeordnet sind; und
8) die 4 Artneedivisions-Kommanden, als administrative und taktische Mi-
litär-Oberbehörden; unter diesen stehen: die Brigade-Kommanden mit den
Regiments- und Bataillons-Kommanden, die Kommanden der übrigen Trup-
penkörper und die Kommandschaften, welch letztere die Bewachung ihrer
Plätze, die Handhabung der Strafjustiz und Polizei über das Militär, und
die Beaufsichtigung und Leitung der militärischen Anstalten haben.

Das bayerische Heer zerfällt in drei Bestandtheile: das stehende Heer,
die Reserve und die Landwehr. Das stehende Heer oder Bundeskon-
tingent, ursprünglich zu 35,fi00 Mann festgesetzt, beträgt nach dem, eine
allgemeine Erhöhung bezweckenden Bundesbeschlusse vom 4. Januar 1855:
Hauptkontingent 41,533, Reserven 11,867, und Ersafzmannschaft 5,933; zu-
sammen aus 59,333 Mann. Obwohl diese Gesammtsumme keinenfalls sofort
gefordert werden kann, ist die Formation doch noch weit grösser. Die
jährliche Aushebung von etwa 13,500 Mann im 22. Altersjahre, geschieht
nach dem Loose. Stellvertretung ist zulässig; Dienstzeit 6 Jahre. Der
hohe Adel ist von der Dienstpflicht befreit, der niedere und das höhere
Beamtenthum besitzen das Vorrecht, ihre Söhne als Kadetten eintreten zu
lassen. Freiwillige Eintritte sind durchschnittlich etwa 500 jährlich; auf-
fallend die Menge der Desertionen (1850: 819; 1851: 767; 1852: 906;
1853: 765 Mann). — Der wirkliche Bestand der Armee am 1. Mai
1856 betrug:

Infanterie.

16 Regimenter Linie à 3660 Mann, das Regim. ïu 3 Bat. 58,560 M,

6 Bat. Jäger à 1019 M. ........................................ 6,114 M.

2 Sanitätskompagnien à 293 M. .............................. S86 M.

Reserve, einschliesslich der Sanitätskomp. .................. 71,927 M.

137,187 M.

Kavallerie.

8 Regim. à 1448 M., das Regim. ïu 7 Schwadronen ...... H,J84 M.

Reserve........................................................... 13,186 M.

24,770 M.

Artillerie.

2 Regim, à 3244 M. m 15 Bat. das Regim. ..................................6,488 M.

Fuhrwesen ..............................................................................................................5,446 M.

1 reitendes Artillerie-B egim. zu 4 Batterien..................................1,148 M.

2 Ouvriers-Korps â 232 M. ..........................................................................464 M.

Reserve......................................................................................................................10,619 M.

24,165 M.

Genietruppen.

1 Genie-Regim. à 1439 M. zu 8 Komp. ...................... 1,439 M.

Keserve der Genietruppen...................................... 1,353 M.

2 Garnisonskompagnieu.......................................... 1,155 M.

3,947 M.

Das Heer formirt 4 Armeedivisionen, jede zu 2 Infanteriebrigaden und
1 Kavallerii brigade; jede Brigade zählt 2 Regimenter; 6 Infanteriebrigaden,
überdem noch je 1 Jägerbataillon. Zur 1. und 4. Armeedivision gehört
je 1 Sanitäts- und 1 Garnisonskompagnie. Die Artillerie und die Genie-
truppen bilden besondere Korps.

Die Landwehr, die dem Gesetze gemäss allenthalben bestehen soll,
thatsächlich aber nur in den grössern Städten und ausserdem auf dem
Papier vorhanden, in der Pfalz aber noch gar nicht organisirt ist, zählt
im Ganzen 54,410 Mann Infanterie, 2,600 Mann Kavallerie und 72 Geschütze.
— Festungen des Landes sind: Ingolstadt und Germersheim,
beide neu erbaut; Landau, Bundesfestung, die im Frieden blos von
Bayern zu besetzen ist, und Ulm, ebenfalls Bundesfestung, in welcher
Bayern das Mitbesalzungsrecht hat (Neu-Ulm liegt auf bayerischem Ge-
biete). Ausserdem sind'noch einige kleine feste Punkte: Marienburg bei
Würzburg, Willibaldsburg (Wülzburg) bei Eichstädt, Rosenberg bei Kronach
und Oberhaus bei Passau. Zur Bildung von. Offizieren besteht in
München das Ka d et tenkorps (Kadettenschule) mit 200 Plätzen, in wel-
ches die Zöglinge in der Regel zwischen dem 12. und 15. Jahre treten;
der Kursus dauert 8 Jahre. Jedes Regiment und selbstständige Bataillon
besitzt zwei Schulen, eine höhere für die Junker, Kadetten und zur
Beförderungsich eignende Individuen, und eine niedere für Unteroffiziere
und sich zu dieser Charge vorbereitende Soldaten. — Für dienstuntaugliche
Offiziere, deren Wittwen und Waisen ist durch Pensionen gesorgt; dienst-
untaugliche Leute der .Mannschaft finden in den Garnisonskompagnieen
der Veteranenanstalt zu Donauwörth und dem Invalidenhause zu Fürsten-
feld, sowie in Pensionen eine Versorgung. — Die Standarte Bayerns
(s. Flaggen atlas Taf. L Fig. 14.) ist blau und weiss gestreift (4 weisse
und 4 blaue horizontale Streifen, mit Weiss beginnend. Der irrthümlich
auf einigen Abdrücken des FlaggenaHas eingetragene Baum kommt in Wegfall
und der blaue Streifen durchläuft die ganze Breite des Standartenfeldes). -


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Wörttemöerfl unö Mhn.

Hand - Atlas. Taf. 30.

1« Köliigreicb Wiirtteinlierg*.

rescliichte« — Das heutige Württemberg war zu den Zeiten
der Kömer von den Markomannen hewohnt, denen, als sie vor den Rö-
mern sich zurückzogen, verschiedene gallische und germanische Stämme
unter römischer Herrschaft folgten, his im Sturme der Völkerwanderung
zu Anfang des vierten Jahrhunderts die Alemannen in das Land brachen
und als glückliche und gefürchtete Feinde der Römer das römische Wesen
ausrotteten. Der Völkerbund der Alemannen unterlag, 496, durch Chlod-
wig bei Zölpifh der aufsirebenden Frankenmacht. Seitdem gehörte das
Land, als Theil Austrasiens, zum Reiche der Franken, deren Könige das
Land durch Herzöge regieren Hessen, und in diese Zeit fäRt auch die
Einführung des Christenthums. Bei der Theilung der grossen fränkischen
Monarchie kam es als Herzogthum Alemannien oder Schwaben wieder zu
Deutschland. Als Herzöge des Landes traten 1079 die Hohenstaufen auf,
die, nach Erlangung des Kaiserthrons, Schwaben lange Zeit durch GReder
ihres Hauses verwalteten, bis Philipp, um sich als Kaiser Anhänger zu
erwerben, einen grossen Theil der Erbgüter verkaufte und verschenkte,
und so eine Menge Herren in diesem Theiie Deutschlands schuf. Mit dem
Tode Conradin's, 1268, ging das Herzogthum Schwaben voRends zu
Grunde, und vergebens war später Rudolph'sL Versuch, es wiederher-
zustellen, denn die meisten der reichsunmittelbaren Grafen und Herren
wussten das Erworbene gut genug zu bewahren.

In dieser Zeit, 12j3 , tritt Ulrich mit dem Daumen von Beutels-
bach, Graf von Württemberg, als gewisser Stammhalter des jetzigen
König], Hauses auf. Ausser seinen Stammburgen Württemberg und Beu-
telsbach, besass Ulrich die Städte Stuttgart, Leonberg, Schorndorf, Nür-
tingen, Cannstatt und Waiblingen, und erwarb Urach, Wittlingen, und
von Conradin das MarschaRamt in Schwaben, die Landvogtei in der Bürs,
und die Advokatie von Ulm. Sein Sohn, Eberhard der Erlauchte (1279

Württemberg and Baden, a.

bis 1325), einer der unruhigsten Fürsten seinerzeit, der fortwährend mit
Adolf von Nassau und dem Kaiser Albrecht in Krieg lag, die sich
seinen oft gewaltthätigen Erwerbungen widersetzten, vergrösserte seine
Besitzungen durch die Grafschaft Calw, Asperg, Neulfen, Göppingen etc.;
aber die gegen ihn erhobenen zahlreichen Klagen, vorzüglich der Reichs-
städte, bewirkten, dass er, vom Kaiser Heinrich VIL in die Acht erklärt,
sein Land meiden musste, und erst nach Heinrich's Tode gelang es ihm,
wieder in den Besitz desselben zu kommen. Er verlegte zuerst seinen
Aufenthalt nach Stuttgart. Sein friedRcher gesinnter Sohn, Ulrich (1325
bis 1344), erwarb Winnenden, Vaihingen und Tübingen; und dessen Sohn,
Eberhard der Greiner (Zänker) oder Rauschebart (1344—1392), ein
höchst kriegerischer und kampfsüchttiger iMann, der vorzüglich mit den
Städten und dem Ritterbunde der Schlegler in stetem Unfrieden lebte, und
mit seinem Bruder einen Hausvertrag wegen Untheilbarkeit des Landes
schloss, vollzog (1381) den käuflichen Erwerb des Herzogthums Teck mit
Gutenberg, Kirchheim und Herrenberg, sowie der Pfalzgrafschaft Tübingen.
Sein Enkel Eberhard V. (f 1419), der prunksüchtigste Fürst seinerzeit,
häufte zwar Schulden, brachte aber doch Balingen an sein Haus, und
sein Sohn, Ulrich V., erwarb Mömpelgard durch Heirath; theilte sich,
1442, mit seinem älteren Bruder Ludwig L in das Land ob der Steig
und unter der Steig, und es entstand die Uracher und Neuffener (Stutt-
garter) Linie. Ludwig erwarb durch Kauf Blaubeuren, Lupfen, Karpfen
und Hornburg.

Ihm folgte Eberhard VL im Barte (1457—1496), einer der tüch-
tigsten Fürsten, unter welchem Kaiser Maximilian L aRe Württem-
bergischen Besitzungen zu einem grossen Reichslehen vereinigte und, 1495,
Eberhard für sich und seine Nachkommen zur HerzogRchen Würde (von
Württemberg und Teck) erhob. Sein Oheim, Ulrich, hatte Heidenheim


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30. — "Württemberg und Baden. 277

erkauft, worauf dessen älterer Sohn, Eberhard der Jüngere, mit Eber-
hard im Barte, 1482, den Münsinger Vertrag abschloss, in welchem die
Vereinigung des ganzen Landes unter einem Oberhaupte und dessen Un-
theilbarkeit mit Beirath der Prälaten und Landschaft festgesetzt und dem
ältern Eberhard die Regierung überlassen wurde. Eberhard der Bär-
tige machte seinen Hof zu einer Schule feiner, edler Sitten für Fürsten

Hausgesefz, 1828, der Rang, Titel, Sustentation etc, der KönigL Familie
neu geordnet. Der ruhige Fortschritt des Staates wurde durch die Bewe-
gungen der Jahre 1830-1833 unterbrochen; die liberale Opposition erhob
sich sehr lebhaft, ohne bedeutende Resultate, und schwächte in den nach-
lolgenden Landtagen ihre Kraft allmählig ab. Während die Regierung die
materiellen Interessen des Landes trefl'lich besorgte, wendete sich das

und Adel; wachte, als oberster Hauptmann des Schwäbischen Bundes, für
die öffentliche Ordnung in Schwaben, verbesserte die Rechtspflege und
das Finanzwesen, und beschränkie, den verschwenderischen Sinn und den
Wankelmuth seines Nachfolgers fürchtend, durch festere landständische
Verfassung, dessen Willkür. Unter ihm entstand, 1477, die Universität
Tübingen. Sein Nachfolger, Eberhard IL von der Neuffener Linie, wurde
von den Ständen „wegen Führung unwesentlichen Regiments", der Regie-
rung enLsetzt und Heinrich von Mömpelgard's Sohn, Ulrich (1503 bis
1550), zur Herrschaft berufen. Dieser erwarb im Bayrisch-Landshut'schen
Successionskriege Maulbronn, Weinsberg, Neuenstadt etc., zusammen 6
Städte und gegen 70 Dörfer; aber seine Verschwendung und Bedrückungen
führten zu einem Aufruhre, der nur durch den Tübinger Vertrag zwischen
dem Herzoge und den Abgeordneten der Geistlichkeit und Städte, 1514, bei-
gelegt werden konnte, in welcher Haupturkunde der Württemb. Ständeverfas-
sung die Rechte des Volks festgesetzt und vom Herzoge beschworen wurden.
Neuer Gewaltthätigkeiten schuldig, verjagte ihn der Schwäbische Bund
(1519), verkaufte das Land an Oesterreich, und Ulrich fiel in die Reichs-
acht, 1521. Im-A^uslande trat Ulrich zur evangelischen Kirche über, und
setzte sich darauf, mit Hülfe Frankreichs und Hessens, 1534, durch Uel ei
fall wieder in Besitz Württembergs. Doch musste er sich in dem Ver-
gleiche zu Gaden in Böhmen mit Ferdinand von Oesterreich dazu vci
stehen, für sich und seine Nachfolger sein Erbland von Oesterreich zu
Lehn zu nehmen- Als Schmalkaldischer Bundesgenosse unterlag er der
Macht Karls V., und es schien fast, als ob dessen Bruder Württembi r^,
als verwirktes Lehn einziehen wollte. Da starb Ulrich, und ihm folgte
sein Sohn, Christoph, 1556—1568, unter welchem das konstitutionelle
Leben in Württemberg durch Errichtung des landständiscben Ausschusses
und die allgemeine Wohlfahrt durch bessere Gesetzgebung und Landes-
vern^altung aufblühete. Seine segensreiche Regierung ist mit den Werken
eines weisen, unermüdlichen, für Alles sorgenden Fürsten angefüllt. D t
Kirchenangelegenheiten ordnete er mit Hülfe der Theologen Brenz und
Andrea; die Bildungsanstalten wurden erweitert und reformirt, und na-
mentlich dem Volksunterricht aufgeholfen. Mit Chr istoph's Sohne, Lud-
wig, starb 1593 die gerade Linie ans, und es folgte die jüngere, Möm-
pelgarder, mit Friedrich, dem Stammvater des noch blühenden Hauses
Württemberg
(1593 — 1608), der die drückende Abhängigkeit von Oester-
reich, als Reichsafterlehn, abkaufte, aber auch vielfach in Streitigkeiten
mit seinen Ständen verwickelt war. Herrschsüchtig und von feuriger
Thätigkeit, wurde er in seinen Plänen von seinem schlauen und ränkehaf-
ten Geheimerath Enzlin unterstützt, und stürzte durch ungemessenen
Aufwand und Goldmacherei das Land in Schulden. Seine 3 Söhne stifte-
ten 3 Linien: Johann Friedrich, welcher den Geheimerath Enzlin als
Landesverräther hinrichten liess, die Stuttgarter, Ludwig Friedrich,
die Mömpelgardische, und Julius Friedrich, die Julianische oder, von
dem erheiratheten Oels in Schlesien, Württemberg-Bernstadt-Oels
genannte
Linie. Nach dem Aussterben dieser jüngsten Linie, 1792, kam Oels, durch
Verheirathung der Erbtochter, an Braunschweig-Wolfenbüttel; die mittlere,
Mömpelgarder Linie starb schon 1723 aus. Unendlich litt
Württemberg
durch den 30jährigen Krieg. Obgleich es der Union nicht beigetreten war,
versuchte doch Oesterreich, hier gewaltthätig den Katholizismus zurückzu-
führen; ganze weite Strecken wurden entvölkert und verwüstet, Gesetz
und Ordnung vernichtet, und nach der Nördlinger Schlacht behielt
der

Herzog nichts als Hohentwiel. Der Prager Friede, 1635, endete das Elend
nicht; erst 1648 kam der kräftige, wohlwollende Eb erb ar d IIL zum
vollständigen Besitz seines Landes, und rasch erhob sich dieses, ja es
wurden sogar neue Erwerbungen gemacht. Eberhards Bruder, Friedrich,
stiftete die Neustädter Linie, als Nebenzweig der Stuttgarter; jedoch er-
losch sie schon 1742. Eberhard Ludwigs Regierung, 1693-1733,
lastete schwer prüfend auf dem Lande. Die Grälin von Urach, eine ge-
borene
V. Grävenitz, schaltete und waltete; die unsinnigste Verschwen-
dung und die Verlegung der Residenz nach dem neu angelegten Ludwigs-
burg, zehrten am innersten Marke des Staates, und lange Jahre bedurfte
es, die Spuren dieser pestartigen Zeit zu verwischen. Dem kinderlosen
Herzog folgte sein Neffe Karl Alexander, 1733 — 1737; ein tapferer,
unerschrockener Kriegsinann, zu friedlichen Geschäften nicht geeignet,
überliess er das Regiment dem Juden Süss Oppenheimer, dessen Bosheit
und Gewinnsucht von dem Volke laut verflucht wurde, und der dem zur
katholischen Kirche übergetretenen Herzog zur Einführung des Katholizis-
mus bereitwillig die Hand bot. Sichernd für den Protestantismus des
Landes traten die Stände ein, als nach Karl Alexanders Tode und der
Hinrichtung des Juden Süss, unter Karl Eugen Württemberg den Gipfel
alles Elends erreichte. Prachtliebend und verschwenderisch, und in fort-
währenden Zwistigkeiten mit den Ständen, wurde der Herzog von diesen
bei dem Kaiser verklagt, und nach langen Verhandlungen vor dem Reichs-
hofrath, der zu Gunsten der Stände entschied, kam 1770 der sogenannte
Erbvergleich zu Stande, als ein Bollwerk gegen fürstliche Eigenmächtig-
keit. Durch seine zweite Gemahlin, Gräfin von Hohenheim, wurde der
Herzog am Abend seines Lebens ein Freund seines Volkes, und bemühte
sich, den Jammer des Landes nach Kräften zu Undern; insonderheit pflegte
er Künste und Wissenschaften und stiftete sich iu der Karls-Akademie ein
ehrenvolles Denkmal seines regen Geistes. Glücklichen Erfolg liatten seine
Bemühungen, die von Frankreich seit 1723 sequestrirten 9 Mömpelgardi-
schen Aemter wieder zu erhalten, und 1751 erkaufte er die Herrschaft
Justingen. Ihm folgte 1793 sein Bruder Ludwig Eugen, und schon
nach zwei Jahren der jüngere Bruder, Friedrich Eugen, dessen
schneller Tod 1797 seinen Sohn Friedrich II., der in der Evangelischen
Konfession erzogen war,.zum Throne berief. Durch die französische Re-
volution wurde Württemberg Mömpelgards, nebst allen dazu gehörigen
Herrschaften beraubt und, als Reichsland, in die Kriege gegen Frankreich
verwickelt. In dem Lüneviller Frieden erhielt es für seine Verluste eine
an Areal fünffach, an Einwohnerzahl aber sechsfach, übersteigende Ent-
schädigung und 1803 die Kurwürde. Von 1805 an in Allianz mit Napoleon,
und seit 1806 im Rheinbunde, nahm Württemberg an den französischen
Kriegen gegen Oesterreich, Russland etc. mit ungewöhnlichen Opfern Theil,
und erhielt im Pressburger Frieden einen Länderzuwachs von 48V2 Qu.-M.
mit 158,000 Einwohner (die Grafschaft Hohenberg und die Landgrafschaft
Neuenbürg, die 1810 an Baden abgetreten wurde), so wie Befreiung von
jeder Forderung und jedem Anrechte Oesterreichs an Württemberg, und
der Kurfürst selbst, als Friedrich L, die Künigswürde. Am 30. Dec.
1805 wurde, nach langen Streitigkeiten mit den Ständen über den Um-
fang ihrer Gerechtsame, durch den entschiedenen Willen des Königs, die
landständische Verfassung aufgehoben. Durch den Wiener Frieden von
1809 erhielt Württemberg das Deutschmeisterthum Mergentheim, und 1810
Theile von Bayern, überliess dagegen andere Distrikte an Bayern und Ba-
den, so dass Württemberg einen Flächeninhalt von 360 Ou.-M. und
1,350,000 Einwohner hatte. Nach der Leipziger Schlacht trat'auch König
Friedrich L zu den Verbündeten über, und seine Truppen fochten 1814
unter ihrem Kronprinzen, dem jetzigen König, mit Auszeichnung gegen
Napoleon in Frankreich. Nach langem Zögern schloss sich Württem-
berg am 1. Sept. 1815 dem deutschen Bunde an, und erhielt in demsel-
ben Jahre eine Verfassung, der aber die Abgeordneten ihre Beistimmung
verweigerten. Ehe die späteren sehr lebhaften Verhandlungen zu einem
Resultate führten, starb der König. Unter seinem Nachfolger, Wilhelm L,
dem noch mit Segen regierenden König, wurde endlich am 25. Sept. 1819,
eine neue Verfassung vertragen; vom Jahre 1817—1822 die Staatsverwal-
tung, hauptsächlich durch Trennung der Verwaltung von der Justiz und
eine neue Gemeindeordnung, gänzlich umgestaltet, und durch ein neues


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30. — "Württemberg und Baden. 278

Volk hauptsächlich religiösen und kirchlichen Sympathien zu, und das
25jährige Regierungs-Jubiläum König Wilhelms I., wurde von seinen
treuen Unterthanen als anerkennendster Beweis des Dankes für dessen
eifriges Bestreben, den blühenden Zustand des Landes zu fördern, als all-
gemeines Volksfest gefeiert. Die Aufregungen des Jahres 1848 gingen bei
der ruhigen Kraft des Volkes ohne Nachtheil für das Land vorüber, und
unter dem Schutze des Königs, den das Volk ehrt, hebt sich der Staat
zu einem der blühendsten Deutschlands. —

Genealogie des Württemberg'schen Pürstenhatises.

Siutig^ai'ter Kiiiiie.

Eberhard V., Graf v. Würltemberg
(in H. Generation von Konrad v. Bentelsbacli, Graf v. Württemberg),
t 1419. _

Ludwig I. T Ulrich V. (VII.)

I letzter Graf v. Württemberg, f 1480.

Eberhard d. Bärtige, .. ........................" n um---,

I.Herzog 1495 f 1496. Eberhard H. f 1504. Heinrich

(zu Mömpelgard) 1473 f 1519.

Ulrich,

1504 Herzog, 1519 verjagt,
1534 wieder einges., f 1550.

Christoph

1550 •{■ 1568.

Ludwig
1568 t 1593.

Georg
(zu Mömpelgard)
1519 t 1558.
1

Friedrich

Stammvater des noch blühenden
Hauses Würitemberg
1593 f

Ludwig FriedriciT

Johauu if'riedrich
Stnttg-arter

liiüiie Ijiuie

__1608 f 1628. _ Grafen v. Sponecli

^ ausgestorben 1723.

Julius Friedrich
Mompelg-arcler JTuIianiscIte
Ijinie

Herzog v. Württemb.-
Bernstadt und Oels,,

Eberhard UL
1633 t 1674.

Friedricli
JVeustädter Ijiiiie

erlosch 1742.

W i 1 h e 1 m Ii u d w i g Friedrich Kiirl

1674 1677. Administrator des Landes
1677—1693 i 1698.

Eberhard Ludwig |

1693 + 1733. Karl Alexander

1733 t 1737.

Friedrich
1795 + 1797.

Ludwig Etigcii
1793 f 1795.

Karl Eugen
1737 t 1793.

Willlelm

1830,

Ferdinand
1834,

Friedrich I. Ludwig Eugen
Herzog 1797, f 1317. f 1822.

Kurfürst 1803,

König 1805 Adam Alex. Eugen
i1816.

l'aul Alex. Wilhelm

Paul

i 1S52.

August
geb. 1813.

erlosch 1792.

Alexander
f 1833.

Alexander Ernst

Wilhelm I.

seit 1816,

Karl

Kronprinz
geb. 1823.

Friedrich
geb. 1808.

Wilhelm
geb. 1848.

Das Etand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung, — Im süd-
westRchen Deutschland, zwischen 47030' u. 49«30'NBr. u. 260 u. 28" OL.
V. F. gelegen, wird Württemberg, dessen grösste Ausdehnung von N. nach
S. etwas über 30 M., dessen grösste Breite von 0. n. W. 23 M. beträgt,
im N. und 0. von Bayern, im W. von Baden, und im Süden von Baden,
Hohenzollern und dem Bodensee begrenzt. Das Land ist ein mit Hügel-
massen besetztes, wellenförmiges Plateau, das von vielen grösseren und
kleineren Thälern durchfurcht wird, von denen das Neckar-, Murr-, Uracher-,
Enz- Brenz-, Schwarzach-, Lauter-, Tauber-, Murg- und KInziger-ThaL
wegen ihrer romantischen Schönheit und ihrer Fruchtbarkeit in hohem
Rufe stehen. Die Gebirge des Landes sind: der Schwarzwald, von wel-
chem nur die kleinere Nordhälfte innerhalb der Grenzen des Königreichs
Regt (hier Rossbühl, Gipfel des Kniebis, 2960'; Katzenkopf 3600'), und
die Schwäbische Alb oder der Deutsche Jura (Heuberg und Hardt,
Rauhe Alp, Hochsträss, Aalbuch und Hai-dtfeld, mit dem Oberhohenberg
3171', Oberhörnle 2900', Rossberg 2700', Hohenneuffen 2298', Teck 2396',
Hohenstaufen 2140', Rechberg 2219', Achalm 2191', Bussen 2375'; die zwei
höchsten bewohnten Orte sind: Burgfelden auf dem Heuberg 2830', und
Bitz 2780'); ganz im Südost ragen die Allgäu er Alpen herein (hier:
der Schwarze Grat 3456'," Hochkopf 3204'; das Thal der Aach bei Isny
2172'), Die Hauptgewässer sind Donau und Neckar, mit zahlreichen Zu-
flüssen, von denen Schwarzach, Kanzach, Rler, Lontel, Brenz, Blau etc.
der Donau; Steinach, Lauter, Fils, Murr, Kocher, Jaxt, Eschach, Ammer,
Aich, Ens, Zaber u. a. dagegen dem Neckar angehören. In den Rhein
fliessen: Kinzig, Murg, Alp, Salza, Kraich, Pfinz; in den Bodensee: Ar-
gen, Schüssen, Aach; in den Main die Tauber. Der Bodensee berührt die
Grenze auf einer Länge von 5—6 .M. Die geognostische
Beschalfenheit von
Württemberg ist ausserordentlich reichhaltis;', vorzüglich 3n sekundären
Flötzen, als buntem Sandstein, Keuper, Lias, Jurakalk; Granit deckt die
Gebirge, Molasse und Nagelfluhe die tieferen Gegenden. Der Boden ist
gut und fruchtbar; thonig und schwer im Unterland und Neckarthal, san-
dig im Schwarzwald, kalkig auf der Alb. Das Klima ist im Ganzen mild
Und gemässigt, im N. wärmer und gelinder als im S. Die Natur hat das
Land mit Erzeugnissen aller Art sehr reichlich ausgestattet: Silber findet
sich nur wenig, dagegen viel Eisen, Salz, Schwefelkies, treffliche Bau-
ünd Werksteine, ölreiche Schiefer, und ausgedehnte Torfflächen etc. Die
Vegetation ist üppig und erzeugt überflüssig Getreide, Obst, Wein, Hül-
senfrüchte, Handelsgewächse und Holz, und im Thierreich herrscht reges
Leben und finden sich alle, Deutschland angehörigen Geschöpfe. — Der
Flächeninhalt des Landes beträgt 354,21 Qu.-M., die Bevölkerung im Gan-
zen 1,769,030 Seelen, oder 4892 auf der Quadratmeile.

Politische Eintheilung. — Dem aRgemeinen Sprachgebrauche nach,
theRte man das alte Herzogthum Württemberg in das Oberland und Un-
terland, oder in das Land ob der Steig (im Süden) und in das Land
hinter der Steig (im Norden von Stuttgart). Bei dem jetzigen grösse-
ren Umfange des Landes scheidet man es in fünf natürliche Abtheüungen:
die Alb, den Schwarzwald, das Mittel- oder Neckarland, das
Nord- oder Tauberland, und das Süddonauland oder Oberschwa-
ben, in politischer und administrativer Beziehung aber in 4 Kreise; den
Neckar-, Schwarz wald-, Donau- und Jaxtkreis. Jeder dieser
Kreise selbst aber wird in eine gewisse Anzahl von Oberämtern getheilt,
deren man im Ganzen 64 zählt, und zwar:

Areal

c

a .

«j

"o in

a

in

in

ÎJ 00
R

1

IS
•■19

'S

10

Qu.-M.

Morgen.

S

a

I. Neckarkreis.

1. Stadtdir. Stuttgart

0,54

9.440,3

50,003

1

1

3

2. Backnang..........

5,u

89,724,1

31,773

31

2

11

18

88

3. Besigheim ........

3,04

53,129,6

28,226

19

4

13

2

4

4. Böblingen ........

4,M

75,068,4

28,343

18

2

14

2

1

5. Brackenheim .....

4,oö

71,024,6

25,891

30

4

24

2

2

6. Cannstatt..........

1,92

33,605,5

. 25,402

19

1

16

2

1

7. Esslingen..........

2,50

43,764,0

28,235

16

1

13

2

15

8. Heilbronn..........

3,44

60,089,5

28,529

17

1

16

3

9. Leouberg..........

5,20

90,947,0

29,221

27

3

24

2

10. Ludwigsburg».....

3,10

54,261,4

32,559

22

2

20

■—

5

4,10

71,700,3

31,841

26

3

19

4

39

12. Maulbronn ........

3)7 g

66,114,,

23,571

24

1

20

3

11

5,44

95,112,0

28,802

34

5

22

7

8

14. Stuttgart, Oberamt

3,73

65,279,0

31,654

26

1

20

5

9

3,48

60,773,2

23,961

21

3

17

1

4

16. Waiblingen........

2,59

45,307,4

28,481

33

2

17

14

16

4„0

71,666,5

27,411

35

2

19

14

46

Zusammen:

60,4,

1,057,026,5

503,903

399

Is"

285

76

257

II. Schwarzwald-

lii-eis.

1. Balingen ..........

5,85

102,132,1

33,714

31

2

22

7

2

5,82

101,695,,

26,020

43

4

15

22

15

3. freudenstadt .....

9,10

169,455,1

29,509

41

2

15

24

122

4. Herrenberg........

4,3 2

75,510,2

25,171

27

1

21

5

1

5. Horb...............

3,go

59,425,0

23,792

29

1

23

5

3

6. Nagold.............

5,IT

90,405,2

28,418

38

5

14

19

6

7, Neuenbürg ........

5,T5

100,401,4

25,068

35

2

10

23

17

8, Nürtingen ........

3,29

57,383,0

28,927

30

3

17

10

9. Oberndorf..........

5,12

89,417,,

26,777

28

1

18

9

117

10. Reutlingen........

4,8.-^

84,448,0

35,070

21

2

15

4

2

11. Bottenburg........

4,40

76,924,0

31,298

26

1

23

2

4

12. RottweU ..........

6, Jo

106,548,3

32,950

34

2

28

4

14

8

13. Spaichingen ......

4,,T

72,842,5

21,820

21

1

19

1

4,11

71,925,2

20,832

29

4

15

9

11

15. Tubingen..........

4,04

70,633,6

33,423

30

1

22

7

16, Tuttlingen ........

5,33

93,208,6

25,890

23

3

19

1

6

17. Urach .............

5,27

92,110,1

27,100

28

2

19

7

1

Zusammen:

86, „

1,514,466,0

475,779

514

I7

315

159

329

III. Donaultreis.

1. Biberach ..........

9,02

157,587,4

28,382

45

I

31

11

61

6,TO

117,062,3

18,204

32

2

24

6

13

3. Ehingen ..........

7,oe

128,565,7

25,288

47

2

26

19

36

4. Geislingen ........

7,14

124,707,0

27,117

37

3

29

5

13

5, Göppingen ........

4,82

84,189,3

34,463

34

1

27

6

20

6, Kirchheim ........

3,78

66,104,7

30,548

24

3

18

3

9

7, Laupheim..........

5,99

104,572,6

24,562

41

33

7

25

8, Leutkirch..........

8,40

146,775,6

22,166

25

2

19

1

148

9, Münsingen........

10,10

175,850,4

21,351

48

2

29

17

8

10, Ravensburg........

8,09

141,349,0

24,993

23

1

10

22

281

11, Riedlingen........

7,80

136,158,7

27,121

52

2

39

11

14

12, Saulgau ..........

7,n

124,187,3

22,806

50

3

23

16

68

13, Tettnang ..........

4,98

87,029,5

19,943

. 22

2

5

4

236

7,55

131,788,3

35,426

37

3

26

8

23

15, Waldsee ..........

8,5.

148,660,5

20,553

31

1

20

3

180

16. Wangen ..........

6,40

111,710,0

18,828

24

2

7

2

353

Zusammen:

113,75

1,986,299,7

401,751

572

30

366

141

1,488

IV. Jaxtkreis.

1. Aalen .............

5,58

79,570,3

23,709

19

1

15

2

84

2, Crailsheim ........

6,14

107,219,7

25,308

26

1

21

4

195

3. Ellwangen........

9,95

173,780,7

29,673

27

2

22

3

153

4. GaUdorf ..........

6,80

118,694,6

26,614

23

1

16

5

133

5. Gerabronn ........

8,56

149,513,0

29,263

35

4

28

3

107

6. Gmünd.............

4,79

83,748,5

25,893

26

2

20

4

29

6,10

106,565,1

25,510

30

3

14

12

95

8, Heidenheim ......

8,34

145,600,4

31,181

29

2

24

3

16

9, Künzelsau ........

6,89

120,325,7

32,124

49

3

30

14

56

10, Mergentheim .....

7,80

136,213,5

28,423

48

3

33

10

36

11, Neresheim........

7,77

135,680,2

•24,643

34

2

28

4

37

12. Oehringeu ........

6,50

113,489,5

31,931

43

5

14

14

9

114

13. Schorndorf........

3,50

61,186,0

29,920

27

1

16
6

23

14, Welzheim..........

4,63

80,873,4

23,405

12

1

5

90

Zusammen:

93,35

1,630,462,0

387,597

428

31

1

287

92

1,168

Unter den vier Kreisen ist der Neckarkreis der kleinste, der Donau-
kreis der grösste. Unter den Oberärntern ist Cannstatt, im Neckarkreis,
abgesehen vom Stadtdirectionsbezirk Stuttsrart, das kleinste, Münsingen
im Donaukreis das grösste. Die relativ grösste Bevölkerung besitzt der
Neckarkreis, mit 8,279 Menschen auf einer Quadratmeile; die kleinste
Volksdichtigkeit ist im Donaukreis, mit 3,636 Seelen. Im Schwarzwaldkreis
zählt man 5,119, im Jaxtkreis 4,016 auf einer Quadratmeile. Das bevöl-
kei-tste Oberamt ist Cannstatt, mit 13,806, das volkärmste Münsingen mit
2,182 Seelen auf der Quadratmeile; in ersterem kommen auf einen Men-
schen der Bevölkerting 1,26, in Münsingen
8,00, in ganz Württemberg
3,57 Morgen.

Mas Volk. — Bevölkerungsverhältniss, Stammverschie-
denheit. — Im Jahre 1815 belief sich die Volkszahl Württembergs auf
1,395,462; 1834 auf 1,578,147; 1843 auf 1,752,538, und 1849 auf
1,744,595 Seelen. Nach der Zählung vom 3. Dec. 1852 betrug die Zahl
der FamiRen 374,483, die Familie zu 4
,6.-, Köpfe gerechnet; die ganze Be-
völkerung 1,733,263 Seelen; somit in den drei Jahren 1849-1852 eine
Verminderung von 11,332. Eine Berechnung im „Staatsanzeiger" spricht
von einer weiteren Volksabnahme um 20,173 Individuen vom Dec. 1853
bis dahin 1854, und ungeachtet der Auswanderungsverminderung zählte
man noch 1855: 4922 Auswanderer gegen 636 Eingewanderte. Bei der
oben angeführten Zusammenstellung der Bevölkerung der Oberämter legten
wir die Angaben des „Staatshandbuchs von 1854" zu Grunde, die mit der
ebendaselbst angegebenen
statistischen üebersiclit der ortsanwesenclen Kin^


-ocr page 268-

30. — "Württemberg und Baden. 279

fession; aus dem Kanzler der Landes-Universität; aus einem gewählten
Abgeordneten von jeder der Städte Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg,
iniwangen, Ulm, Heilbronu und Reutlingen, und einem gewählten Abge-
ordneten aus jedem Oberamtsbezirke. Die Kammer der Abgeordneten
zählt mithin 94, die Kammer der Standesherren 50 Mitglieder. — Zum
gerichtlichen Schutz der Verfassung besteht ein Staatsgerichtshof, von
welchem der König den Präsidenten und 6 Richter aus den höchsten Lan-
desgerichten, die Ständeversammlnng aber 0 andere Richter ausserhalb
ihrer Mitte wählt. — Im deutschen Bunde nimmt Württemberg im engern
Rathe die 6. Stelle ein, und hat im Plenum 4 Stimmen.

Staatsoberhaupt. — Der König, seit 30. Okt. 1810 Wilhelm L
(geb. 27. Sept. 1781), ist das Haupt des Staates, vereinigt in sich alle
Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den, durch die Verfassung
festgesetzten Bestimmungen aus. Ras jetzt geltende Hausgesetz ist von
ihm am 8. Juni 1828 gegeben, und setzt die Titel, Prädikate und Apana-
gen der Glieder des Hauses fest. Die Fähigkeit zur Thronfolge bedingt
rechtmässige Geburt aus einer ebenbürtigen, mit Bewilligung des Königs
geschlossenen Ehe. In der ThronfolGre gilt Linealfolge im Mannesstamme
nach dem Erstgeburtsrecht.
Nach dem Erlöschen des Man-
nesstammes folgt der Weiber-
stamm nach der Nähe der
Verwandtschaft mit dem letz-
ten Könige. Volljährig wird
der König mit zurückgelegtem
18. Lebensjahre; gehuldigt
wird dem Thronfolger erst,
nachdem er den Ständen die
unverbrüchliche Festhaltinig
der Verfassung durch feier-
liche Urkunde zugesichert hat.
Nach dem obigen Hausgesetze
tritt die Volljährigkeitderübri-
gen Königl. Prinzen und Prin-
zessinnen mit dem 21. Jahre,
die der Herzoge und Herzogin-
nen von Württemberg mit dem
22. Jahre ein. ~
Titel Der
Titel des Monarchen ist einfach
„König von Württemberg".
Der Thronerbe (gegenwärtig
Karl Friedrich Alexander,
geb. 6. März 1823) heisst
„Kronprinz", und bat mit den
Königl.Prinzenund Prinzessin-
nen das Prädikat „Königliche
Hoheit"; die der Nebenlinien
werden nach dem neuen Ilans-
gesetze „Herzoge und Her-
zoginnen von Württemberg"
und „Hoheit" angeredet. —
Die Residenz des Königs ist
Stuttgart; Lustschloss: Ro-
senstein, —

Wappen, Orden. —
Das Wappen Württembergs
ist ein einziger der Länge

nach getheilter SchRd; rechts mit den]drei schwarzen, horizontal über
einander stehenden Hirschhörnern von Württemberg iu Gold; links die 3
übereinander schreitenden schwarzen Hohenstaufischen Löwen in Gold.
Auf dem Schilde ruht auf einem Helme die Königskrone; ihn halten ein
gekrönter Löwe und ein Hirsch. Sie stehen auf einem rothen, schwarz
geränderten Bande, welches den Wahlspruch: „Furchtlos und Trew" hat,
und von dem der Orden der Württembergischen Krone herabhängt. —
Orden. Zur Belohnung des Verdienstes bestehen 6 Ritterorden: 1) der
Orden der Württembergischen Krone, 3 Klassen: Grosskreuze,
Kommenthure und Ritter, gest. 1818; 2) der Fri edrIchs-Ord en , er-
richtet zum Andenken König Friedrichs I., den 1. Jan. 1830 für Militär-
und Civilbeamte, ursprünglich in 1, jetzt in 3 Klassen; 3) der Militär-
Verdienstorden, gest. d. 6. Nov. 1808 an der Stelle des militär. St.
Carlsordens, bestätigt und modifizirt den 23. Sept. 1818; er bat Gross-
kreuze, Koinmandeiu-e und Ritter. Mit ihm sind für eine bestinunte Anzahl
Mitglieder von jeder Klasse Pensionen mit den Einkünften der Johanniter-
Komthureien verbunden, und mit aRen 3 genannten Orden ist der persön-
liche Adel verktuipf't. 4) Der grosse Orden des goldenen Adlers, wel-
cher nur an die Familien-Aeltesten der adeRsen Gutsbesitzer verliehen
wird, und gegenwärtig nur 2 Ritter zählt; und 6) der Civil-Verdienst-
orden, in 3 Klassen. Ausser diesen Orden gibt es noch Adels-Dekora-
tionen, goldene und silberne MRitär-Ebrenzeichen von 1833, eine Kriegs-
denkmünze von 1840, und goldene und silberne Verdienstmedaillen. —

Der Hof. — Den Hofstaat des Königs bilden: die 4 Erb-Kron-
Aemter (von denen das Erb-Reichs-.MarschaRamt, dem fürstl. Hause Hohen-
lohe; das Erb-Reichs-Oberhofmeisteramt, dem fürstl. Hause W^aldburg; das
Erb-Reichs-Oberkämmereramt, dem fürstl. und gräfl. Hause Löwenstein;
und das Erb-Reichs-Panneramt, dem gräfl. Hause Zeppelin zusteht), und
ein Oberhofrath für die Hofsachen, mit einem Präsidenten, einem Oberst-
Kammerherrn, Oberst-Hofmeister und Oberst-Stallmeister, mit ihren Stäben,
nnd einen Hofkammer-Präsidenten, Ober-Hofkassier und Hofrichter.

Staatsverwaltung. — Die oberste, unmittelbar unter dem Könige
stehende, ihrer Hauptbestimmung nach blos berathende Behörde ist der
Geheime-Rath, der die Minister oder Chefs der verschiedenen Depar-
tements und diejenigen Staatsräthe, welche der König dazu
ernannt, zu
MitgRedern zählt. Jeder Minister ist für die innerhalb seines Geschafts-
kreises vom König ausgehenden Verfügungen, so wie für das,
vvas er
selbst verfügt, verantwortlich; gleiche Verantwortlichkeit haftet
auf allen
übrigen Staatsdienern und Behörden innerhalb ihres Bereichs. Der Mini-
sterial-D epartements gibt es
G: für Justiz; für auswärtige Angele-
genheiten, und FamiRen-Angelegenheiteu des Königl. Hauses; für Inneres;
für Kirchen- und Schulwesen; für Krieg, und für Finanzen. —
Die Recnts-
pflege steht unter der Leitung des
Justiz-Ministeriums.

Höchster

Gerichtshof ist das Obertribunal in Stuttgart, welches in 4 Senate,
einen Kriminal-, Civil-, Pupillen- und Ehegerichts-Senat getheilt ist. Die-
selbe Eintheilung findet bei den 4 Kr e is-Gerichtshöf en statt, die für
den Neckarkreis ihren Sitz in Esslingen, für den Schwarzwaldkreis in Tü-
bingen, für den Jaxtkreis iu Ellwangen, und für den Donaukreis in Ulm
haben. In den Oberämtern erfolgt die Justizpflege durch die Oberamts-
gerichte, und in den Gemeinden durch die Gemeindevorsteher und
Gemeinderäthe. — Die Verwaltung der Landeshoheits-Polizei-
und überhaupt aller innern Angelegenheiten, erfolgt unter Leitung
des Ministeriums des Innern, dem eine Ober-Regierung zur Seite
steht, durch die 4 Kreis-R egi er ungen zu Ludwigsburg (Neckar), Reut-
lingen (SchwarzwaUl), Ellwangen (Jaxt), und Ulm (Donau). Diese Regie-
rungen haben die Verwaltungen der Oberämter, welche in den Oberamts-
Städten ihren Sitz haben, diese Verwaltungen aber die Gemeinde-Vorsteher,
Stadtscbultheissen und Schultlieissen zu untergeordneten Behörden. Die
Centraistelle des ganzen Heilwesens ist das Med izinal-Kolieg ium, das
in den Kreisregierungen durch Kreismedizinalräthe, und in den Oberämtern
durch Amtsphysiker repräsentirt wird, die über die Gesundheitspflege und

die Medizinalpolizei zu wachen haben. Für Handel, Gewerbe und Land-
wirthschaft besteht unter dem -Ministerium des Innern eine Centraistelle,
durch welche die Wünsche und Anträge der in einzelnen Städten und Be-
zirken bestehenden Gewerbevereine an die Regierung gelangen. Das mit
derselben verbundene gewerbliche .Musterlager zu Stuttgart ist ein
wesentliches Mittel zur Förderung der Gewerbe und des Handels. — Die
unter dem Departement des Kirchen- und Schulwesens stehenden
Verwaltungsbehörden und deren Wirkungskreise haben wir schon oben be-
rührt, und heben hier nur als auffallend hervor, dass, während die Lan-
des-Universität unmittelbar unter das Ministerium gesteRt ist, die poly-
technische Schule, die von gleicher Wichtigkeit für dasJLand werden
könnte, dem Stud ien rathe, einer mehr gelehrten als praktisch-techni-
schen Behörde, untergeordnet ist.

Die Verhältnisse des Königreichs zu fremden Staaten vertritt das
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, das Gesandte und
diplomatische Agenten am deutschen Bundestage, und an den Höfen zu
Wien, Berlin, München, Dresden, Hannover, Karlsruhe, Kassel, Darmstadt,
im Haag, zu London, Paris und St. Petersburg unterhält, und unter dessen
Ressort auch das Lehenswesen und das Staatsarchiv gehört. —

Finanzwesen. — Nach der Verfassungsurkunde bilden sämmtliche,
zu dem vormaligen herzoglich-württembergischen Familien-Fideikommisse
gehörige, so wie die vom König neu erworbenen Grundstücke, GefäRe und
nutzbaren Rechte, mit Ausschluss des sogenannten Hof-Domänen-Kammer-
?uts, das KönigL Kammergut, auf welchem die Verbindlichkeit haftet,
neben den persönlichen Bedurfnissen des Königs und der MitgReder des
KönigL Hauses, auch den mit der Staatsverwaltung verbundenen Aufwand,
so weit es möglich ist, zu bestreiten. Für den .Aufwand, welchen die
Bedürfnisse des Königs und der Hofstaat erfordern, wird auf die Regie-
rungszeit eines jeden Königs eine Civilliste verabschiedet. Das Hof-Domänen-
Kammergut ist Privateigenthum der Königl. Familie, dessen Verwaltung und
Benutzung dem Könige zusteht. Zu den aRgemeinen Landeslasten Refert
dasselbe seinen Beitrag. So weit der Ertrag''des Kammerguts, dessen Ka-
pitalwerth 120 MiR. Gulden geschätzt wird, nicht zur iicht, wird der Staats-
bedarf durch Steuern bestritten, deren aber weder eine direkte noch in-
direkte ohne Bewilligung der Stände ausgeschrieben werden darf.

Der Hauptfinanz-Etat für die Finanzperiode 1855/58, wurde
durch die Beschlüsse der Ständeversammlung auf folgende Summen fest-
gestellt. — Ausgaben: für 1855/56: 12,880,899 fl. 19 kr.; für 1856/57:
12,522,435 fl. 8 kr.; für 1857/58: 12,740,841 fl- 3 kr.; für die ganze Fi-
nanzperiode: 38,144,175 fl. 30 kr. — Diese Ausgaben soRen gedeckt wer-
den : a) vom Reinertrag des Kammerguts 13,965,308 fl. 41 kr.; b) durch
direkte Steuern 12,450,000 fl., und c) durch indirekte Steuern, in Betrag


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30. — "Württemberg und Baden. 280

a. Zoll.....................................

b. Accise ...................*..............

c. Auflage auf Hunde ...................

d. Wirthschaftsabgaben...................

e. Sporteln................................

Summe II. (Kosten 347,085 fl.) 4,398,270 fl.

III. Direkte Steuern.

a. A'om Grundeigenthum i i'g S ■ S ..............

h. Von Gefäüen ..............

c. Von Gebäuden ...............

d. Von Gewerben ...............

e. Von Apanagen, Kapital und Einkommen 871,719 fl.

Summe III, 4,150,000 fl.
Total-Nettü-Einnahme 12,718,371 fl.

Die alten direkten Stenern (oben III. a.—d.) haben zu der zur Er-
gänzung des Slaatsbedarfs nöthigeii Steuersuiiime beizutragen: Gruadeigen-
thum und Gefälle 17/24, Gt-bäude 4/i4, Gewerbe 3/24. Nun ist der Rein-
ertrag im Kataster so berechnet:
 stener vonjeioofl.
Grundstücke, Ileinertrag 18,010,921 fl. ) ,„„,., < ui ,. ,„
Gefälle, „ 102,914 0, J 12 fl. 54 kr. I,c2 HI. vom Reinertrag.

Gebäude', Kapitaivverth 194,405,897 11.' — fl. 16 kr. 5,85 HI. vom Kapital.
Gewerbe, Katasteranschlag 384,853 fl. 107 fl. II kr. ü,,s HI. vom Katasteranschlag.

Die Kapital- und Einkomiiiens.teuer ist so veranschlagt: 8 Pro-
zent von den Apanagen (19,100 fl.), 5 Prozent von den Kapitalzinsen und Ren-
ten (700,000 fl.), und 1 Prozent vom Dienst- und Berufseinkommen (130,900 fl.).
Die einzelnen Posten der Staatsausgaben sind:

16. Landtagskosten 121,618 11,

17. Entschädigung f.
Bannrechte..... 14,067 fl.

18. Reservefonds 45,000 fl.
Zusammen netto 12,714,725 fl.
Erhebungskosten 7,012,205 fl.

1. CiviUlste ..... 871,120 fl.

2. Apanagen ..... 251,626 fl

3. Staatsschuld... 2,568,289 fl

4. Renten ........ 62,624 fl

5. Entschädigungen 50,628 fl
ß. Pensionen..... 694,577 fl

7. Quiescenzgehalte 22,000 fl

8, Gratialien ..... 92,300 fl

Brutto-Ausgabe 19,726,930 fl.

9. Geheimer Rath 31,665 fl.

10. Dep. d. Justiz 1,143,490 fl.

11. Dep.d.Auswärt. 121,846 fl.

12. Dep. d. Innern 1,625,810 fl.

13. Dep. d. Klrchen-
u. Schulwesens 1,655,679 fl.

14. Dep. d. Kriegs 2,692,763 fl.

15. Dep.d. Finanzen 649,625 fl. .

Im Jahre 1776 würden die Einkünfte des Herzogthums Württemberg
auf 2 Mill. geschätzt, wovon 800,000 fl. Erlrag der Domänen, 1,200,000 fl.
Einkünfte der Landschaft. In der neuern Periode war die Netto-Einnahme:
1820/21: 9,422,010 fl., 1830/31: 10,651,220 fl., 1847/48: 11,591,107 fl.,
1849/50: 9,774,139 fl., 1852/55: 12,176,749 fl. An direkten Steuern
wurden durchschnittlich erhoben: 1825/35: 2,600,000 fl., 1836/39:
2,400,000 11., 1839/52: 2,000,000 fl., 1852/55: 2,600,000 11,, dazu Einkom-
mensteuer, Der Ertrag der indirekten Auflagen war durchschnittlich :
1830/33: 2,793,000 fl,, 1847/49: 3,885,000 fl.; 1848/49: 3,680,000 fl.,
1852/55: 4,242,000 fl, — Die Erhebungskosten, welche 1840/41 4,328,282 fl,
betrugen, sind um 62 Prozent gestiegen, wozu die unvermeidlichen Be-
triebsausgaben für die Eisenbahn und die erst vorn Fürsten Taxis erkaufte
Post das Meiste beitrugen. Die S t aa Iseis enbah n, deren Bauaufwand
(für 41 Meilen) sich bis 1. Juli 1857 auf 33,305,270 fl. belief, gewährte
1853/54 eine Einnahme von 2,387,129 fl., die Ausgabe betrug 1,471,315 fl.,
der Reinertrag mithin 915,813 fl. oder 3V'i Prozent Zinsen des verwende-
ten Kapitals; 1854/55 belief sich die Einnahme auf 3,079,852, die Ausgabe
auf 1,511,848, der Reinertrag auf 1,568,004 fl. oder 4.8 Prozent, und
1856/57 die Bruttoeinnahme auf 3,916,348, die Ausgabe auf 2,431,473,
und der Reinertrag 1,484,875 fl. Fortwährend ist der Ertrag im Steigen
begrilfen, und dürfte wohl am Schlüsse der neuen Finanzperiode die Durch-
schnittsverzinsung der deutschen Eisenbahnen von S'/a Prozent erreichen.—

von 11,739,805 fl.; wonach ein Üeberschuss von 10,938 fl. 11 kr. für die
ganze Finanzperiode sich ergeben würde.

Die einz einen Posten der Einnahmen ergeben folgenden Durch-

schnitt: I. Domänen und Veibelirsanstaltcn.

A. Domänen. brutto,

1. Bei den Centralämtern............... 1,519,770 fl. ...

2. Bei den Forstverwaltunsen .......... 2,677,440 11. ■••

3. Bei den Berg- und Hiittemverken-- 1,891,876 11. —

4. Bei den Salinen....................... 1,388,532 11. ...

Bei der Bleichanstalt in Weissenau 65,054 11. ...

netto.

1,020,460 fl.

1,127,000 fl.

300,000 fl.

880,000 fl.

12,000 11.

1,135,000 fl.

140,223 fl.

6,500 fl.
13,920 fl.

20,000 fl.

B. Verkehrsanstalten.

2,707,000 11.
. 1,120,400 11.
29,500 11.
138,560 fl.
20,000 fl.

1. Eisenbahnen ..............

2. Posten .....................

3. Telegraphen ................

4. Bodensee-DampfschilTfohrt

5. Verschiedene Einnahmen •

Summe I. (Kosten 6;866,013 11.)

. 11,558,132 fl.
It, IiKlii-clste Steuwn.
...................... 2,086,000 fl.

4,655,103 fl.

1,964,008 fl.

303,200 fl.

40,000 11.

1,260,000 fl.

346,000 11.

326,400 fl.
91,680 n.
1,544,190 fl.
350,000 fl.

3,913,268 fl,

2,324,220 fl,
13,280 n.
550,000 tt,
412,500 fl.
850,000 fl.

Staatssehuld. — Unter der Regierung des Herzogs Karl waren die
Schulden des Staats fast auf 16.Mill. gestiegen, wurden a'ber meist sämmt-
lich im Laufe der Zeit wieder getilgt. 1806 betrug die Gesamintschuld
15,659,297 fl., wovon die der Landschaft nur 4,667,982, die der Kriegs-
prästationskasse 3,581,418, der Rentefikammerkasse 3,288,794, der kirchen-
rätblichen Kassen 1,000,601, und die Schuld der neu erworbenen Landes-
theile 1,524,824 fl. Im Jahre 1816 verwendete man 800,000 fl. von den
französischen Reluitionsgeldern, dann weiter die Gesammtsumme der von
Frankreich erhaltenen Kontributionsgelder mit 3,750,000 fl. für die Schul-
dentilgung. Dennoch stieg die Schuldsumme in Folge neuer Einweisungen,
insbesondere durch 7,867,353 fl. Entschädigungen, die den Mediatisirten
bewilligt wurden, so dass sie im August 1817 bereits die Höhe von
24,760^134 fl. erreichte. Im Juni 1820 war die Summe auf 20,374,559 fl.
herabgebracht, im Jahre 1833 aber wieder auf 28,706,350 fl. gestiegen.
Von da an bis 1845 wurde sie vermittelst Tilgung von ihrem höchsten
Standpunkte um etwa 7 Mill. zurückgeführt, und betrug am 1. Juli dieses
Jahres 20,774,033 fl. Von nun an aber erfolgte wiederum ein rasches
Steigen, theils hervorgerufen durch die auf Bundesbeschlüssen beruhende
Steigerung des .Militäraufwandes und der Kriegsbereitschaft, grossentheils
aber in Folge der, für das Land so segensreich gewordenen Eisenbahnbauten.
Der Stand (1er gesammten Staatsschuld war, von jener Zeit an, je am 1. Juli:

1846 ........ 24,666,483 fl. 1849 ........ 42,970,719 fl. 1853 ........ 52,250,992 fl.

1847 --....„ 35,036,783 11, 1850 ........ 48,762,118 fl. 1855 ........ 54,877,472 fl,

IS-lS ........ 42,239,619 11, 1851 ........ 48,423,718 fl. 1856 ........ 53,629,592 fl.

Einschliesslich des als ein Theil der Staatsschuld anerkannten und vorge-
merkten Staatspapievgelds von 3 Millionen Gulden. —

Heerwesen, Landmacht. — Das Heerwesen des Staats leitet das
Kriegsministerium, das den Kriegsrath und das Oberkriegskollegium zu
iiiitergeordneten Behörden hat. Zum deutschen Bundesheere hat Württem-
berg ein Hauptkontingent von 16,281, ein Reservekontiiigent von 4,652,
im Ganzen 20,933 Mann zu stellen, das mit den Kontingenten von Baden
und dem Grossherzogthum Hessen, das 8, Armeekorps bildet. Es gilt Kon-
skription mit Stellvertretung; die Dienstzeit ist auf 6 Jahre festgestellt.
Die Landwehr in 3 Aufgeboten bis zum 32, Altersjahre, ist ohne Bedeu-
tung oder nur auf dem Papiere vorhanden. Die gegenwärtige Formation
ergibt 9882 M. für den Friedens-, und 22,016 AL für den Kriegsfuss, und zwar:

Infanterie: 1 Division zu 3 Brigaden, 8 Regimentern, 16 Bataillons,
64 Kompagnien, 15,676 M. Kriegsfuss, 6,042 Friedensfuss; und eine
Disziplinarkompagnie von 107 M.

Kavallerie: 1 Leibgarde-Schwadron (152 M., 144 Pferde), 1 Feld-
jäger-Abiheilung (52 .\l., 40 Pferde); dann 1 Division von 4 Regimentern
(16 Schwadronen, 1716 Pferden), 2,429 M. Krf., 1,779 M. Frf.

Artillerie: Brigade- und Feld-Artillerie-Reg.-Stab (7 M.), 2 rei-
tende Batterien (468 M., 243 Pferde), 2 leichte Fuss-.\rt.-Batterien (390 M,,
91 Pf.), 2 (im Kriege 2V2) schwere Fuss-Art.-Batterien (611 M., 61 Pf.),
2 Kompagnien Munitions- und Belagerungs-Art. (340 M.), 3 Batterien Fe-
stungs-Art. (600 M., 71 Pf.), Armee-Train (600 M, im Fr. 25), Arsenal-
Direktion und 1 Garnisons-Art.-Konipagnie (208 M.).

G en er a 1 - 0 u a r t i er m ei s t e r- S t a b: Taktische Abtheilung (29 M.),
Ingenieur-Abtheilung (16 M.), 2 Kompagnien Pionnierkorps (310 M.), Korps-
Kommando, Kriegsministerium und Adjutantur (21 M.); und hierzu Nicht-
Streitbare 199 Mann. — Ausser dem Militär besteht noch das, dem Mini-
sterium des Innern untergeordnete Landjägerkorps von 536, und die dem
Finanzministerium untergeordnete Steuer-Schutzwache von 186 Mann. —
Garnisonen sind zu Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm und auf Hohen-
asperg; ein Invalidenkorps ist in Comburg bei llaR garnisonirt. — Fe-
stungen sind: Ulm, Bundesfestung, mit gemischter (wl'irttemberg-öster-
reichisch-bayerischer) Besatzung, und der Hohenasperg, der als
Staatsgefängniss dient, und militärisch ohne Bedeutung ist. — Die würt-
teinbergische alte Standarte, siehe Flaggenatlas Taf. L Fig. 32, ist
schwarz und roth, horizontal gestreift, mit dem Königl. Wappen in der
Mitte. Bis 1850 vertrat die Stelle der R e gi in en t s f a h ne n ein auf einem
Fahnenstock befestigtes goldenes
W, von einem Lorbeerkranz umgeben.
Seit dieser Zeit ist die Königsfahne, karmoisin, mit dem Wappen in der Mitte,
eingeführt, die L and es f a r, b'en aber unverändert Roth und Schwarz. —


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30. — "Württemberg und Baden. 30

eschiclife. — Das Grossherzogthum Baden, welches hin-
sichtlich der Grösse und Einwohnerzahl gegenwärtig mit Königreichen
wetteifert, war bis zu Anfange dieses Jahrhunderts eine Markgrafschaft
von nur 65 Qu.-M. Grösse, und in dem jetzigen Mittelrheinkreis fast kon-
zentrirt. Sein Regentenhaus gehört zu den ältesten Herrscherfamilien
Europa's und hat mit Oesterreich, Preussen und Lothringen gleichen Ur-
sprung. Aus dem Geschlechte der Bertiionen, das sich in Aleniannien ein
bedeutendes Uebergewicht verschalTt hatte, ging im 10. Jahrhundert Her-
zog Guntram der Reiche-, der Stammvater der Zähringer hervor, von
dessen drei Enkeln Bezelin die gräfliche Gewalt über den Thür- und
Breisgau ausübte. Sein Sohn Berthold, auch der Bärtige genannt, der
Erbauer der Burg Zähringen, ward 1060 Herzog von Kärnthen und Mark-
graf von Verona, und daher blieb dem Hause Zähringen seitdem der
markgräfliche Titel auch für Baden. Sein Sohn Hermann L, der ange-
sessen in Schwaben war, erheirathete Baden, und sein Sohn, Hermann IL,
erhielt die Herrschaft Hochberg im Breisgau, Backnang im Murrgau, und
aus der mütterlichen Erbschaft den Ufgau mit der Stadt und Burg Baden;
er ist der erste, der sich Markgraf von Baden nannte, und starb 1130.
Von Hermanns llL (f 1190) Söhnen, welche das väterliche Erbe theilten,
stiftete Herrmann VL die Baden'sche, Heinrich 1. die Hochberg'sche
Linie, und Hermann erwarb seinem Hause Ettingen und Durlach (1235).
Der Anspruch auf das Herzogthum Oesterreich, welchen Hermann V. sei-
nem Hause durch seine Gemahlin Gertrud, Herzogin von Oesterreich er-
worben hatte, ging mit seinem Sohne Friedrich verloren, der ein treuer
Anhänger Konradins von Schwaben, mit diesem 1268 in Neapel enthaup-
tet wurde. Hermann'sV. jüngster Sohn, Rudolph IL, setzte die Baden'sche
Linie fort. Die Hochberg'sche Linie, die sich mit Heinrich's IL Söhnen,
Heinrich HL und Rudolph L, gegen 1300 in die Hochberg'sche und Sau-
senberg'sche spaltet, stirbt, nachdem sie ihr Erbe durch Kenzingen und
Kürburg, Sulzberg, die Herrschaften Höhingen und Röteln, Badenweiler
und Neuburg ansehnlich vermehrt hat, 1503 aus, und ihre Besitzungen
fallen an die Baden'sche Linie, die bereits unter Rudolph 1. durch Er-
werbung von Eberstein neuen Zuwachs ihrer Länder erhalten hatte. Bern-
hard 1. erwirbt Zähringen, Gräfenstein und die Anwartschaft auf Spon-
heim, Jakob die Hälfte der Herrschaften Lahr und Mahlberg,. 1446, und
Christoph L, durch Maximi 1 ian's L Gunst, 1492, die Luxemburg'schen
Herrschaften Rodemachern, Reichersberg, Useldingen etc. — Nach Chri-
stoph's Tode, 1527, trennte sich das Regentenhaus von Neuem in zwei
Linien, in Baden-Baden und Baden-Durlach. B ernhard III., erster Mark-
graf von Baden-Baden, führte die protestantische Konfession ein. Dessen
Enkel, Ed uard Fortunatus, von seinem zweiten Sohne Christoph
zu Rodemachern, trat wieder zur katholischen Kirche über, der alle seine
Nachkommen angehörten. Die Unordnung in seinen Finanzen und die dar-
aus entspringende Ueberschuldung und Bedrückung der Unterthanen, so
wie seine fortwährende Abwesenheit, machten, dass bei den Klagen der
Stände Kaiser Rudolph IL das Land durch Kaiserl. Kommissarien ver-
waltenlassen wollte. Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach nahm
daher, 1594, um den daraus entspringenden Nachtheilen für das Gesammt-
haus Baden zuvorzukommen, Eduards Länder in Besitz. Aber 1622 musste,
nach Kaiserl. Urtheil, Baden-Durlach Eduards Sohne, dem »Markgrafen
VTilhelm, nicht nur des Vaters Lande restituiren, sondern auch für die
genossenen Einkünfte, noch die Aemter Stein und Renchingen abtreten.
Unter seinen Nachfolgern zeichnete sich der Markgraf Lu dwig (1677 bis
1707) als Kaiserlicher Feldherr aus. Er, wie sein Sohn, Ludwig Georg,
vermehrten die Länder durch Kehl, Theile von Sponheim und die Herrschaft
Schlackenwerth. 1771 stirbt die Linie Baden-Baden aus, und Markgraf
Karl Friedrich (1764—1811) von Baden-Durlach nahm Besitz von dem
Lande. Unter diesem trefflichen Fürsten blühte Baden schnell auf und
vergrösserte sich bedeutend. Durch den Lüneviller Frieden und den Reichs-
deputationshauptabschluss 1803 gewann es das Bisthum Konstanz, Theile
von Kurpfalz, Theile der Bisthümer Speyer, Strassburg, Basel und der
Grafschaft Hanau - Lichtenberg, 7 Reichsstädte und 9 Stifte, zusammen
91V2 Qu.-M. mit 215,000 Einwohner; und der Markgraf nahm den Kurfür-
stentitel an. Der Presburger Frieden 1805 ertheilte ihm den grössten Theil
des Breisgaus, die Ortenau, Konstanz, Meinau und die Herrschaften Ebrin-
gen und Norsingen, 46 Qu.-M. mit 150,000 Einwohnern, und dem Beitritte
zum Rheinbunde und der Vermählung des Kurprinzen Karl mit der Prin-
zessin Stephanie de la Tascher-Pagerie, einer Adoptivtochter Napoleons,
verdankte Baden, 1806, Theile der Besitzungen der mediatisirten Fürsten
von Leiningen, Löwenstein-Wertheim, Salm, die Landgrafschaft Kletgau etc.,
im Ganzen 100 Ou.-M. mit 380,000 Einw. Im August 1806 nahm der Kur-
fürst den Titel eines Grossherzogs mit KönigL Würden, und dazu kamen
noch 1809 die Besitzungen des deutschen Ordens, und 1810 württem-
bergische und darmstädtische Abtretungen, etw'a 14 Qu.-.M. mit 30,000 Einw.
Die sehr bedeutenden standesherrlichen Besitzungen betragen noch 67 Qu.-.M.
mit 220,000 Einw. — Karl Friedrichs Enkel, Karl (1811 f 1818), Frank-
reich, das Baden vergrössert hatte, bis nach der Schlacht bei Leipzig
treu, focht, nach garantirtem Besitz 1814 und 1815 gegen Napoleon, trat
1815 dem deutschen Bunde bei, und gewährte, als Bayern Anspruch auf
badische Gebiete machte, eine repräsentative Verfassung, in welcher zu-
gleich das Land für untheilbar erklärt wurde. Nach des Grossherzog Karl
Ludwigs Tode, 1818, folgte dessen Oheim, Markgraf Ludwig Wilhelm
August, welcher in einem Vertrage vom 10. Juli 1819, die Integrität Ba-
dens unter den Schutz Russlands, Oesterreichs, Englands und Preussens
stellte, und das Erbfolgerecht der Markgrafen von Hochberg, seiner Halb-
brüder, anerkennen liess, und diesem folgte 1830 sein successionsfahig
erklärter Bruder Leopold, bei
dessen Regierungsantritt Bayern,, trotz der
Garantie der Grossmächte, seine alten Ansprüche, besonders auf die Graf-
schaft Sponheim von Neuem geltend machte, sich aber der Entscheidung
Oesterreichs fügte. Leopolds Nachgiebigkeit gegen die Forderungen der
liberalen Partei, bereiteten ihm sehr herbe Erfahrungen und Schicksale;
1849 gezwungen ausser Landes zubringen zu müssen, wurde er von der
Partei, die schon seit Jahren fast die ganze Staatsgewalt indirekt und
faktisch an sich gerissen hatte, für abgesetzt, und Baden selbst für eine
Republik erklärt. Durch schnell herbeigerufene
Preussische Truppen wurde
indessen die alte Ordnung der Dinge, wenn auch durch Blut und Opfer
von Seiten des Volkes, wieder hergestellt.
Grossherzog Leopold starb am
24. April 1852, sein zweiter Sohn Friedrich, Herzog von Zähringen
(geb. 9. Sept. 1826), folgte als Regent, da sein ältester Bruder Ludwig
aus physischen Gründen die Regierung nicht antreten konnte, und nahm
durch Patent vom 5. Sept. 18a6 den Titel „Grossherzog von Baden" an.—

Genealogie des Grossherzogl. Baden'schen Hauses.

üeit der Vereinig^ung^ beider liinien.

Karl Friedrich,
geb. 1728, Markgraf von Baden-Durlacli 1746 , erbt Baden-Baden 1771, wird Kurfürst 1803,
-u- T . ß^ssherzog 1806 f 1811, vermählt:

1. mit Kiircime Louise, ' ' 2 Lot ise Karoline,

geb. Prinz, v. nessen-Darmst^ f 1733. Geyer v. CeyCTs^g^chji. Gräfln y. Höchberg

Karl Lud wi^ilh. AugiilT"^ "KarlTc opold

t 1801. Grossherzog v. Baden, Markgraf v. Hochberg, Grossherz. y. Baden,

,L , 1818 + 1830. ' i 40=0

Karl Ludw.Frledr.

Grossherz. v. Baden,
1811 t 1818.

1830 i 1852.

Ludwig Friedrich Wilh. Ludw.

geb. 1821. Herz. v. Zähringen, geb. 1826,

Regent 1852, Grosshern. 1856.

Friedrich Wilhelm
Erbgrossheiiog, geb. iSiT.


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30. — Württemberg und Baden. 9

Bas I/and. — Lage, Grenzen, Grösse, Besehaffenheit. —
Das Grossüerzogfhum Baden, der südwestlichste Theil der deutschen Bun-
desstaaten, erstreckt sich zwischen 47032' und 49»35' NBr. und zwischen
25011'
und 27012' OL., wird im N. von dem Grossh. Hessen und Bayern, im
0. von Württemberg und Hohenzoliern-Sigmaringen, im S. von der Schweiz
(Thurgau, Schaffhausen, Aargau und Basel), und im W. von Frankreich
(Elsass) und der Bayerischen Pfalz begrenzt, und umfasst einen Flächen-
raum von 278,01 (278.i,o), nach Andern von 275,5 Qu.-.\L, mit einer Bevöl-
kerung (1852) von 1,356,943 Seelen. Das Grossherzogthum ist vorzugs-
Vveise ein Gebirgs- und Hügelland, die Ebene umfasst nur 16 Prozent der
Bodenfläche. Der Schwarzwald, der unter den Gebirgen den vornehmsten
orographischen Charakter bildet, durchzieht es von S. nach N. 21 M. weit,
Von 3,900 bis 2,600' abfallend, erreicht im Feldberg, mit 4,600', im Bel-
eben mit 4,355', seine höchsten Gipfel, fällt westlich gegen den Rhein
steR ab, und geht östlich unmerklich in die wörttembergische Hochebene
über. Der durch den Neckar von ihm getrennte Odenwald, der im Katzen-
buckel 2180' aufsteigt, ist als die nördliche Fortsetzung des Schwarzwal-
des zu betrachten. Weniger rauh als dieser, ist er fast ganz mit Laub-
holzwaldungen, an seinen Abhängen mit Obstgärten und Aeckern bedeckt,
und an seinem Fusse zieht die berühmte Bergstrasse. Die vereinzelte
Berggruppe des Kaiserstuhls, eine vullvanische Gebirgsmasse, zwischen
Rhein und Treisam, steigt in ihren höchsten Punkten, den Neun Linden
1,763',
im Todtenkopfe 1,760' auf, und bietet an ihren Abhängen die
herrlichsten Weinlagen, und noch andere einzelne Berggruppen, der Hei-
hgenberg im Osten des Bodensee^s, und der Randen, an der Schaffhauser
Grenze, so wie ein kleiner Theil der Alp, an der Donau, steigen 2,200'
«nd 2,530' auf. Zwischen dem Schwarzwalde und dem Rhein, besonders

der nördlichen Hälfte des Staats, breitet sich eine liebliche fruchtbare
Ebene aus, durch welche die Eisenbahn das ganze Land der Länge nach
«lürchzieht. — Im Bereiche von zwei Strömen gelegen, die entgegengesetz-
ten .Meeren zufliessen, gehören nur etwa 16 Qu.-M. dem Flussgebiet der
fionau, das übrige Land dem Gebiete des Rheins an, der von Basel bis
^trassburg Fahrzeuge von 5—600 Ctnr., von Strassburg ab Schiffe von
S500 Ctnr. trägt; die Dampfschifffahrt desselben beginnt von Leopolds-
«afen an. Der Rhein empfängt von Baden in der Richtung von S. nach N.,
Qie Wuttach, die Hauensteiner Alb, die Wiesen, Elz mit der Treisam, die

Kinzig mit der Schutter, Pfinz und den Neckar. Der Main ist Grenzfluss
mit Bayern, und nimmt bei Wertheim die Tauber auf. Ausser dem An-
theil am Bodensee hat Baden, das zu den wärmsten, wie zu den geseg-
netsten Ländern Deutschlands gehört, nur kleine sogenannte Seen auf dem
Schwarzwalde: den Mummelsee (3,130' hoch), wilden See (2,843'), Feldsee
(3,401'), Titisee (2,600'), und den Nonnenmattweiher (2,767') mit einer
schwimmenden Insel.

Politische Eintheilung. — Baden, in seiner jetzigen Ausdehnung
aus einer Menge kleiner Herrschaften gebildet, wurde ebemals in 8, 1819
in 6, und seit 1832 in 4 Kreise: den Seekreis, Oberrheinkreis, Mittel-
rbeinkreis und Unterrheinkreis geschieden, welche in 78 Aemter und 1,595
Gemeinden zerfallen.

Kreise.

Quadrat-
MeUen.

Aemter.

Gemein-
den.

Seelenzahl
1852.

Auf die
Quadrat-
Meile.

Hauptort.

Oberrlieinkreis

Mittelrlieinkreis

Unterrlieinkreis

66,

75,08

73,66

62,T»

19
18

21

20

376
448
389
382

199,075
349,205
462,085
346,578

3,084
4,651
6,235
5,393

Konstanz
Freiburg
Rastatt
Mannheim

Zusammen :

278,40

78

1,595

1,356,943

4,881

Karlsruhe.

Nach einer spätem amtlichen Zusammenstellung der Bevölkerung
desselben Jahres, betrug die Seelenzahl 1,357,208; in 268,583 Familien,
durchschnittlich die Familie zu 5 .03 Indiv. gerechnet. Dem Geschlechte
nach schied sich die Bevölkerung in 660,971 Männliche, und 696,237 Weib-
liche. In Folge bedeutender Auswanderung ist die Bevölkerung in den
letzten Jahren bedeutend zurückgegangen, und zählte im Dec. 1855 nur
1,314,837 Seelen. — Im Jahre 1816 zählte Baden 1,005,899; 1823: 1,109,430;
1830: 1,200,471; 1834: 1,230,791; 1840: 1,296,967; 1843: 1,335,354;
1846: 1,367,486, und 1849: 1,364,774 Einw.; mithin hat sich die Yolks-
zahl seit 1846 (bis Schluss 1855) um 52,649 Seelen vermindert, von de-
nen aRein auf die 6 Jahre (von 1848—1853), nach ofliziellen Angaben,
40,996 Auswanderer, mit einem Vermögen von 6,463,239 fl. kamen. —

Der Seekreis besteht ganz aus seit 1803 erworbenen Gebieten:
der Fürstl. Fürstenbergischen Standesherrschaft; der Landgrafschaft Bar
und Stühlingen, der Grafschaft HeiRgenberg und .Mösskirch; ehemaligen
Oesterreichischen und Deutschen Ordens Besitzungen; dem Bisthum Kon-
stanz; der Landgrafschaft Neuenbürg, der Landgrafschaft Klettgau, der
Abtei Salmannsweiler (Salem) und mehreren ehemaligen Reichsstädten,
und umfasst jetzt die Aemter: Blumenfeld, Bonndorf, Braunlingen, Kon-
stanz, Engen, Heiligenberg, Hüflngen, Meersburg, Möhringen, Mösskirch,
Neustadt, Pfullendorf, Radolfzell, Salem, Stetten, Stockach, Stühlingen,
Ueberlingen und Villingen.

Der Oberrheinkreis (vor 1832 der Treisamkreis), fast ganz
vom Schwarzwalde eingenommen, umfasst die Markgrafschafc Hochberg,
die Landgrafschaft Sausenberg, die Herrschaft Badenweiler und Rütteln,
das Gebiet des Johanniter Ordens, das ehemalige Oesterreichische Breis-
gau, Theile der ehemaligen Bisthümer Basel und Strassburg, und die Herr-
schaft Mahlberg, und zerfäRt jetzt in die Aemter: Breisach, Emmendingen,
Ettenheim, Freiburg Stadt und Land, Hornberg, lestetten, Kenzingen,
Lörrach, .Müllbeim, Säckingen, St. Blasien, Schönau, Schopfheim, Staufen,
Tryberg, Waldkirch und Waldshut. —

Der Mittelrheinkreis (vor 1832 der Murg-, und Kinzigkreis)
begreift den grössten Theil der alten Markgrafschaft Baden, der Bisthümer
Speyer und Strassburg, die Ortenau, die Herrschaften Lahr, Hanau Lich-
tenberg und Hausen, die Grafschaft Hohengeroldseck (Fürst von der Leyen),
die ehemal. freien Reichsstädte Offenburg, Gengenbach und ZeR, und TheRe
der ehemal. Kurpfalz und des Herzogthums Württemberg, und zerfällt
jetzt in die Aemter: Achern, Baden, Bischofsheim am Rhein, Bretten,
Bruchsal, Bühl, Karlsruhe Stadt und Land, Durlach, Eppingen, Ettlingen,
Gengenbach, Gernsbach, Haslach, Kork, Lahr, Oberkirch, Offenburg, Pforz-
heim, Rastatt und Wolfach.

Der Unterrheinkreis (vor 1832 der Neckar-, Main- und
Tauberkreis) besteht grösstentheils aus alten Kurpfälzischen und bischöfl.
Speyerschen Gebieten, Besitzungen des Hauses Leiningen, der Fürsten von
Löwenstein-Wertbeim und Salm-Krautheim und der ehemal. reichsritter-
schaftlichen Besitzung Widdern an der Jaxt (mit Württemberg gemein-
schaftRch), und zerfällt jetzt in die Aemter: Adelsheim, Bischofsheim am
Neckar, Bischofsheim an der Tauber, Boxberg, Buchen, Eberbach, Ger-
lachsheim, Heidelberg, Krautheim, Ladenburg, Mannheim, Mosbach, Neckar-
gmünd, Philippsburg, Schwetzingen, Sinsheim, Walddürn, Weinheim, Werth-
heim und Wislocb- —

Ilas Volk. — Stammverschiedenheit, Bevölkerungsver-
hältnisse. — Bis auf geringe Ausnahmen sind die Bewohner Badens
SämmtRch Deutsche, und zwar, den Stämmen nach: Alemannen in
den höhern Gegenden des Schvvarzwaldes bis an die Murg, Franken von
der Murg nördlich und östRch, und Schwaben in den Plateaugegenden
am Bodensee. Die eingebürgerten Fremdlinge sind piemontesische und
französische Einwanderer (Waldenser und Hugenotten), die ihr Vater-
land wegen Religionsverfolgung verlassen mussten, hier Aufnahme fanden
und längst mit der .Masse des Volks verschmolzen und zu Deutschen ge-
worden sind, und Juden, deren Zahl hier sich ansehnlich gemehrt hat und
fast doppelt so gross als in W^irttemberg ist. Die Bevölkerungsverhält-
nisse sind schon oben berührt, und fügen wir hier nur noch bei, dass die
Bevölkerung des Grossherzogthums in 114 Städten, 36 Marktflecken und
1,668 Dörfern wohnt, und tfs ausserdem im See- und Oberrheinkreise, so
wie in einem Theile des Mittelrheinkreises, eine grosse Menge von Weilern,
sogenannten Zinken und Höfen gibt, deren Zahl auf 2000 geschätzt wird.
Den Beschäftigungen nach sind unter 1000 Familien der Gesammtbevölke-
rung 431, welche sich der Landwirthschaft widmen, 404 treiben Gewerbe
und Handel (von den Gewerbtreibenden auch noch 235 zugleich noch Land-
bau), 157 gehören dem Hof-, Staats-, Kirchen-, Schul - und Privatdienst
an, 2 fallen auf den MRitäretat, und 6 gehören in die Klasse der Rentiers.
Von der Gesammtbevölkerung lebten 1852 in den 114 Städten 330,071,
auf dem Lande 1,027,137 Einw. Die bedeutendsten Städte des Landes sind:
Karlsruhe (1855) mit 25,160, Mannheim 25,667, Freiburg 16,633, Heidel-


Bromme's Hand-Afla». — Württemberg und Baden. «.

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30. — "Württemberg und Baden. 10

berg 15,061, Pforzheim 10,711, Rastatt 9,206, Bruchsal 8,108, Konstanz
7,205, Lahr 6,983, Baden 6,530, und Weinheim mit 5,963 Einw.

Religions Verschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Die
Mehrzahl der Bewohner Badens bel^ennt sich zur römisch - liatholiscben
Kirche, und nach amtlichen Zusammenstellungen umfassten die verschie-
denen Konfessionen im Jahre 1852: 889,458 Katholiken, 432,052 Evange-
lische, 537 Dissidenten (Deutsch-Katholiken), 1462 Meniioniten, und 23,609
Juden. Die Katholische Kirche hat 1 Erzbischof (zu Freiburg) mit Dom-
kapitel und bischöll. Ordinariat, 35 Landkapitel mit 64 Dekanen nnd 726
Pfarreien; die Evangelische Kirche hat 30 Diöcesen mit 30 Dekanen und
325 Pfarreien. Jüdische Synagogen bestehen 16. —

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Durch die Anstren-
gungen, welche die Regierung in den letzten 50 Jahren bezüglich der
Schulen und Unterrichtsanstalten getroffen, gehören die Bewohner des
Grossherzogthums zu den aufgeklärtesten und gebildetsten in ganz Deutsch-
land. Allgemeine Bildung durchdringt verhältnissmässig alle Stände und
es nimmt an derselben eben sowohl der Katholik als der Evangelische
Theil. Von Elementarschulen gibt es über 1,900 mit mehr als 1,400 Leh-
rern (1330 kathoL, 586 evangel. Volksschulen). Jede Gemeinde hat ihre
Volksschule, die kein Kind unbesucht lassen darf, und nach absolvirtem
Schulkursus muss der Entlassene noch 2-3 Jahre lang die Sonntagsschule
besuchen. Höhere Bürger- und lateinische Schulen bestehen 30. Für die
weibliche Jugend des Bürger- und höhern Standes ist im kathol. Theil des
Grossherzogthums durch Unterrichtsan.stalten in Frauenklöstern zu Kon-
stanz, Villingen, Freiburg, Brei.sach, Offenburg, Rastatt, Baden und Lich-
tenthal gesorgt; für beide christliche Konfessionen gibt es weibliche Lehr-
anstalten in Bruchsal, Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe, ausser meh-
reren Privatinstituten. Für die Bildung von Schullehrern sorgen 2 Seminarien,
ein evangelisches zu Karlsruhe, ein katholisches zu Ettlingen. Für die
gelehrte Vorbildung 7 Pädagogien (evangel, zu Pforzheim, Durlach, Lahr
und Lörrach; kathol. zu Baden, Ettlingen und Tauberbischofsheim), 6
Gymnasien (kathol. zu Bruchsal, Olfenburg, Freiburg nnd Donaueschingen;
evangel, zu Werthheim, und ein gemischtes zu Heidelberg), und 4 Lyceen
(Karlsruhe, Mannheim, Rastatt und Konstanz). Die beiden Landesuniver-
sitäten zu Heidelberg (evangel.; gest. 1386, jetzt mit 800 Stud.) und Frei-
burg (kathoL; gest. 1454, mit 400—450 Stud.), gehören zu den ausge-
zeichnetsten in Deutschland. In Freiburg besteht ausserdem noch ein kathoL
Priesterseminar. Für die Erziehung eines tüchtigen Gewerbstandes besteht
in fast jeder gewerbtreibenden Stadt eine Gewerbschule, und als hohe
Schule für den Gewerb- und Handelsstand ist die polytechnische Schule in
Karlsruhe anzusehen, Avelche eines der vortrefflichsten Institute dieser
Art in Deutschland, und in 5 Fachschulen (Ingenieur-, Bau-, Forst-, höhere
Gewerb- und Handelsschule) geschieden ist, in welchen auch Staatsbeamte
für technische Fächer ihre Bildung erhalten. Für besondere Bildungszwecke
bestehen ausser diesen noch: die Veterinärschule und Miliiärschule zu
Karlsruhe, das Tanbstummeninstilut zu Pfor/.heim, und die Blindenanstalt
zu Bruchsal; und für Kunstbildung, in Karlsruhe: die aRgemeine Zeichen
schule, die landschaftliche Zeichenschule, die höhere Zeichen-, Maler- nnd
Kupferstecherschule, die Theaterschnle, Musikschule etc. Von ötrentlichen
Büchersammlungen sind zu erwähnen: die Hofüibliothek zu Karlsruhe, die
Universitätsbibliothek zu Heidelberg und Freiburg, mehrere Bibliotheken
zu Mannheim, und die Fürstl. Fürstenberg'sche Bibliothek zu Donaueschin-
gen. Physikalische und Mathematische Kabinette sind in den Universitäts-
städten und in Karlsruhe; Naturalienkabinette ebendaselbst und in Mannheim;
Botanische Gärten in Karlsruhe, Heidelberg, Schwetzingen, Baden und
Freiburg, und Sternwarten zu Heidelberg, Freiburg, Katlsnihe und Mann-
heim, welch' letztere stets einen europäischen Ruf behauptet hat. Wis-
senschaftliche Gesellschaften und Vereine haben Heidelberg, Freiburg etc.;
ÜberaU im Lande ist reges Leben für geistige Kultur; für Förderung der
Kunst gibt es Vereine zu Mannheim und Karlsruhe, wo auch Gemäldegal-
lerleen sind; und die dramatische Kunst wird an beiden Orten und zu
Heidelberg durch stehende Theater geübt.

Physisch-technische Kultur. — Der Anbau von Cerealien bildet
den wichtigsten Zweig der Physischen Kultur. Der Flächeninhalt des
Ackerfeldes, welcher 1,363,176 Morgen (89
.4 Ou.-M.) umfasst, liefert im
Durchschnitt jährlich 3,336,000 Malter Getreide aller Art. Am meisten
wird Dinkel gebaut (und zwar über die Hälfte aller Cerealien), dann fol
gen der Menge nach: Hafer, Roggen, Gerste und Waizen. Der Werth der
jährlichen Erndte wird über 20 Mill. Gulden geschätzt. Das meiste Getreide
liefert die Rheinebene, besonders die Pfalz, und das gesammte Plateau
im Seekreise. Die Maiserndte beträgt jährlich 12—15,000, die Kartoffel
erndte mindestens 1,200,000, die der Hülsenfrüchte 50,000 Malter, welche
Produkte, mit Einschluss des Gemüses, einen Geldwerth von wenigstens
2V2 Mill. Gulden haben. Der Flächeninhalt des Gartenlandes wird auf
37,507 Morgen (ungefähr 2V2 Qu.-M.) geschätzt. Von Handelspflanzen ge
winnt man vorzugsweise Tabak (2 Mill. Gulden an Werth), Hanf (circa
50,000 Ctnr.), Flachs, Reps und Mohn. Futterkräuter finden sich überall:
der Wiesenwachs umfasst einen Flächenraum von 406,650 .Morgen (27 Qu..M.):
das Areal der Weiden oder Hutungen beträgt 225,800, und das des soge-
nannten Reutfeldes 113,500 Morgen. Der Obstbau (Kern- und Steinobst
Kastanien, Wallnüsse, .Mandeln etc.) ist ein wichtiger Nahrungszweig und
wirft mindestens jährlich IV2 MiR. Gulden ab; noch ansehnlicher ist aber
der Weinbau, der auf 68,064 Morgen betrieben wird, und nach einem
elfjährigen Durchschnitt, einen jährlichen Ertrag von 407,540 Ohm (889,806
Berlin. Eimer) gewährt. — Die Forstzucht ist von ausserordentlicher
Bedeutung, da mehr als ein Drittel des nutzbaren Bodens noch mit Wald
bestanden ist. Die Waldfläche beträgt 1,296,071 Morgen (85,04 Qu.-M.)
wovon genau die Hälfte Gemeindewaldungen. Vorherrschend im Schwarz.
Wälde ist die Weisstanne, Kiefer und Fichte; im Odenwalde die Buche
Eiche und Birke; in der Rheinebene die Eiche, Hainbuche, Ulme, Esche
Weide und Pappel. Jeder Morgen Waldfläche wirft jährlich Klafter Er-
trag ab. An Geldwerth wird der Ertrag der Forstwirthschaft jährlich auf
5—6 Mill. Gulden geschätzt. — Die Viehzucht steht im Verhältniss zur
Ausdehnung des Ackerbaues, und der Viehstapel beträgt, nach amt-
lichen Zählungen 70,851 Pferde, 575,288 Rinder, 189,309 Schafe
25,283 Ziegen, 481,000 Schweine, und 16,108 Bienenstöcke. — Der
Bergbau wird ziemlich schwunghaft betrieben, und
zur Belebung der
Förderung der .Mineralschätze des Landes, besteht, ausser der Direktion
der Berg- und Hüttenwerke, in Karlsruhe eine BergwerksgeseBschaft. Gold
wird im Rheinsand gefunden und die Goldwäscherei zwischen Wittenweier
und Philippsburg betrieben; Silber und Blei liefern die Gruben im Münster-
thale, bei Staufen; St. .\nton im Kinzigthale, die Grube Teufelsgrund,
und ein Versuchsbau bei St. Blasien. Kobalt \\ird im Kinzigthale gewon-
nen, Zink bei Wisloch, und Eisen in grosser Menge bei Kandern, Walds-
hut, Schopfheim, Müllheim, Säckingen, Stockach, Pforzheim etc.; Hochöfen,
Hammerwerke, Blechhärainer und Drahtziehereien sind in verschiedenen
Theilen des Landes; Steinkohlen gräbt man zu Berghaupten, Diersburg
und Zunsweier bei Offenburg; Alaun- und Vitriol werke sind zu Schwarzen-
bach bei St. Blasien, bei Schriesheim und zu Au bei Todtmoos; Schwefel
liefert der Mittelrheinkreis; Mühlsteine die Steinbrüche bei Waldshut. Salz-
werke, die jährlich 300,000 Ctnr. Salz liefern, sind zu Rappenau und bei
Dürrheim; nicht benutzte Salzquellen zu jlasmersheiin und Sulzburg, und
zahlreiche Mineralquellen in allen Theilen des Landes. Das besuchteste
Mineralbad ist Baden-Baden; darauf folgen Antogast, Griesbach, Freiers-
bach, Glotterthal, Langenbrücken, Badenweiler, Rippoldsau, Petersthal,
Rappenau, Ueberlingen etc.

Die technische Kultur hat in der neuesten Zeit ungeheure Fort-
schritte gemacht, Fabriken und Manufakturen zählt man gegen 500, mit
mehr als 15,000 Arbeitern und einer jährlichen Produktion von mehr als
24 Mill. Gulden. Zu den bedeutendsten Industriezweigen gehören: die
Bandmanufakturen, Baumwollspinnereien und Webereien, Kattunfabriken,
Maschinen-, Runkelrübenzucker-, Cichorien-, Bijouteriewaaren-, Papier-,
Tabaks-, Cigarren- und Schnupftabakfabriken, Buch-, Stein- und Kupfer-
druckereien, Kanonen- und Glockengiessereien etc. Unter den Gewerben
ist die Müllerei, Bierbrauerei, Leinweberei und Rothgerberei am wichtig-
sten, und die Ilolziihrmacherei und Verfertigung von Strohhüten im Schwarz-
walcle bilden ebenfalls umfangreiche Gewerbe.

Handel. — Der Transit- und Speditionshandel ist der Haupthandel
des Grossherzogthums. Die Zahl der Handeltreibenden beläuft sich auf
10,000, die über ein Betriebskapital von. mehr als 12 Mill. Gulden verfü-
gen können. Ein- und Ausfuhr schwankt zwischen 20 und 24 Mill. Gulden
und gleicht sich gänzlich aus. Die wichtigsten Ausfuhrartikel sind
Holz und Wein, Getreide, Hanf, Tabak, Obst, Oel, Kirschwasser, Salz,
Leinwand, Baumwollzeuge, Uhren, Holz- und Strohwaaren, Papier, Ma-
schienen, Bijouterien etc. Die vornehmsten Einfuhren: Koloniahvaaren,
Südfrüchte, Droguen, Pferde, Wolle, Baumwolle, Seidenwaaren, Eisen,
Stahl, Luxusartikel etc. — Der Antheil Badens an den Ein-, Aus - und
Durchgangsabgaben des deutschen Zollvereins betrug 1855: 855,999; 1856:
769,851 Thaler. — Der Handel wird lebhaft durch den Bodensee, den
Rhein, Main, Neckar, die Kinzig, Enz, Tauber und Murg, theils durch
Segel-und Dampfschlinahrt;, theils durch Flösserei, und durch die von Mann-
heim bis Strassburg und Basel, von Bruchsal nach Stuttgart, und von Friedrichs-
fdd nach Frankfurt führenden Eisenbahnen, und treffliche Landstrassen
unterstützt. Häfen am Bodensee sind Konstanz, Ueberlingen und Lud-
wigshafen (früher Sermadingen); am Rhein: Freistett, Kehl, Leopoldsha-
fen (früher Schröck) und Mannheim. Die bedeutendsten Handelsplätze
sind: Konstanz, Lörrach, Freiburg, Müllhelm, Lahr, Offenburg, Kehl, Neu-
freistett, Rastatt, Pforzheim, Karlsruhe, Durlach, Leopoldshafen, Mann-
heim, Heidelberg und Wertheim. In Mannheim und Heidelberg werden
jährlich 2 Messen gehalten.

Münzen, Maasse und Gevsriehte. — Man rechnet nach Gulden,
ä 60 kr. im 2411.-Fuss. Den Maassen .und Gewichten liegt das Decimal-
system zu Grunde. Die Einheit des Längenmaasses ist die Ruthe = 10
Fuss = 100 Zoll = 1000 Linien = 10,000 Punkten = 3 Metres. Das
Flächenmaass ist 1 Morgen = 4 Viertel = 400 Ou.-Ruthen == 40,000
Qu.-Fuss; 15,240 Morgen = 1 Qu.-Meile. Das Körpefmaass ist die Klafter
= 10 Zehntel = 100 Hundertel; es hat 6 Fuss Höhe und Breite und 4
Fuss Länge. Das Körnermaass ist 1 Zuber = 10 Malter 100 Sester =
1000 Mässl = 10,000 Becher = 15 Hektoliter. Das Maass für Flüssigkei-
ten ist 1 Fuder = 10 Ohm = 100 Stützen = 1000 Maass = 10,000 Glas
= 15 Hektoliter. Beim Gewicht ist 1 Centner = 100 Pfund — 10,000
Centass =: 1 Mill. Ass = 5 Miriagraminen.

Mer SItaaf« — Staatsverfassung. Die Staatsform ist erbmo- ■
narchisch-repräsentativ, Baden selbst ein im Mannesstamm, und nach des-
sen Erlöschen in weiblicher Linie erbliches, in allen seinen Theilen un-
theilbares und unveräusserliches Grossherzogthum, dessen Regent an eine
ständische Verfassung (von 1818) gebunden ist, und nach welcher jeder
Badenser, er möge zur katholischen oder evangelischen Kirche gehören,
gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten hat, die mit denen in den
übrigen deutschen Staaten wesentlich übereinstimmen. Die Stände des
Landes, welche alle 2 Jahre zur ordentlichen Sitzung zusammentreten,
theilen sich in 2 Kaminern. Zu der ersten gehören die Prinzen des Grossh.
Hauses, die Häupter der standesherrlichen Familien, der kathol. Landes-
bischof and der evangel. Prälat, 2 Abgeordnete der Landesuniversitäten,
8 Abgeordnete des grundherrlichen Adels, und 8 vom Grossherzog er-
nannte Mitglieder. Die 2. Kammer besteht aus 22 Abgeordneten der Städte
Ueberlingen, Konstanz, Freiburg (2), Lahr (2), Offenburg, Rastatt, Baden,
Karfsruhe (3), Durlach, Pforzheim (2), Bruchsal, Mannheim (3), Heidel-
berg (2) und Wertheim, und 41 Abgeordneten der 41 Wahlbezirke der
Aemter. — Die Standesherren sind die privilegirteste Klasse im Grossher-
zogthum ; innerhalb ihres Gebiets haben sie bürgerliche und peinliche Ge-
richtsbarkeit in erster und zweiter Instanz, die Ortspolizei, die Aufsicht
über Kirchen- und Schulwesen, milde Stiftungen, Forstgerichtsbarkeit und
Forstpolizei. Für sich und ihre Familien haben sie einen befteiten Ge-
richtsstand, tragen aber zu allen Lasten des Staates ohne Ausnahme bei.
Zu den standesherrlichen lamilien gehören die fürstlichen Häuser: der
Markgrafen von Baden, Furstenberg, Leiningen, Löwenstein - Wertheim-
Rosenberg, Lowenstem-Wertheim-Freudenberg, Salm-Krautheim, van der
Leyen; und die grafflehen Häuser: Leiningen-Neudenau und Leiningen-
Billigheim. Das standesherrliche Gebiet umfasst ein Areal von 67 Qu.-M.,
darunter die Kirstenthümer Fürstenberg (30 Qu.-ld.) und Leiningen (20
Qu.-.Vf.). zur zweiten Klasse der in der ersten Kammer repräsentirten
Grundbesitzer gehören die Grundherren (die ehemaligen unmittelbaren
Reichsntter und der landsässige Adel in der Pfalz und im Breisgau), be-
stehend aus 67 theils gräflichen, theils freiherrlichen Familien, mit einem
Grundgebiete von etwa 30 Ou.-M. —

Staatsoberhaupt. Der Grossherzog Friedrich Wilhelm Lud-
wig, geb. 9. SepL 1826, der als Regent in der Regierung seinem Vater,
den Grossherzog Leopold, an der Stelle seines Bruders Ludwig, am 24.
April 18o2 folgte, und durch Patent vom
0. September 1856, den Titel


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30. — "Württemberg und Baden. 11

eines „Grosslierzogs von Baden'-' annahm. Er vereinigt in sich alle Rechte
der Staatsgewalt und übt sie unter den, in der Verfassungsurkunde (von
1818) festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und un-
verletzlich. Der vollständige Titel des Grossherzogs, welcher so wie
der Erbgrossherzog, das Prädikat „Königliche Hoheit" führt, ist „Gross-
herzog von Baden, Herzog von Zähringen". Die nachgebornen Prinzen
heissen grossherzogl. Prinzen und Markgrafen, mit dem Prädikate: ^(Gross-
herzogliche Hoheit". Residenz ist Karlsruhe. — Als Hausgesetze gelten
die pragmatische Sanktion Georg Friedrichs von 1615 und die Staatsur-
kunde vom 4. Okt. 1817. Nach diesen ist die Nachfolge im Mannesstamme
nach der Linealfolge erblich; erst nach Aussterben des Mannesstammes
succedirt der Weiberstamm. Der Grossherzog ist Mitglied des deutschen
Bundes, hat die 7. Stelle und im Plenum 3 Stimmen. — Der Hofstaat
ist glänzend, und umfasst an Oberhof- und Hofchargen: einen Oberstall-
ineister, Hofmarschall, Oberschlosshauptmann, Vice-Oberceremonienmeister
(der auch die Leitung des Oberst-Kammerherrenamts hat), einen Hofjäger-
meister, Reisestallmeister, die Oberhofmeisterin der Grossherzogin, die
Hofdamen, und die Generat- und Ffügeladjutanten des Grossherzogs etc.
— Das Wappen des Grossherzogthums ist ein am Fusse zugespitzter
oder Französischer Schild in Gold mit einem rothen schrägrechten Balken,
auf einem silbernen und rothen Fusse. ' Das Wappen deckt eine Königs-
krone; Schildhalter sind auswärts gekehrte Greife; das Wappenzelt ist
auswendig mit purpurfarbenem Sammt, inwendig mit Hermelin bekleidet
und mit goldenen Franzen eingefasst. Den Gipfel des Wappenzelts deckt
eine goldene Krone-

Orden. — Ritterorden hat Baden drei: 1) Den Hausorden
der Treue, ursprünglich als Ordre de la Fidélité 1715, bei der Begrün-
dung von Karlsruhe gestiftet; 1803, bei Erlangung der Kur, als Orden
der Treue auf 2 Klassen erweitert (nach den neuen Statuten vom 17. Juni
1840 nur an Personen fürstlichen Standes oder des Ranges mit dem Prä-
dikat .,Excellenz" zu verleihen); 2) den militärischen Karl-Friedrichs-
Verdienstorden, gest. d. 4. April 1807, als Baden zum Grossherzog-
thum erhoben wurde; er besteht aus 3 Klassen, deren Glieder jährliche
Pensionen beziehen; 3) den Orden vom Zäh ring er Löwen, gest. d.
26. Dec. 1812; nach den Statuten vom 17. Juni 1840, ist er als Verdienst-
und Gnadenorden in 4 Klassen (Grosskreuze, Kommandeurs 1. und 2.
Klasse, und Ritter) geschieden; als besondere Auszeichnung können jeder
Klasse des Ordens noch 3 Eichenblätter beigelegt werden. Ausser diesen
Orden werden noch Civilverdienst-Medaillen in 4 Abstufungen in Gold und
Silber; Militärverdienst-Medaillenj Dienstauszeichnungskreuze in Gold und
Silber für Offiziere für 25jährigen Dienst; Feldauszeichnungen für Soldaten
für 25-, 18- und 15jährigen Dienst, vergoldet, in Silber und Eisen, und
Dienstauszeichnungen für tadeRosen Kriegsdienst, ausgegeben.

Staatsverwaltung. — Die höchste vollziehende und berathende
Behörde des Landes ist das Staatsministerium, unter dem Vorsitz
des Grossherzogs. Es besteht aus 5 verantwortlichen Ministern und Mini-
sterialchefs und dem Vorsitzenden der Oberrechnungskammer. Der Rang-
ordnung nach sind die Ministerien: das Ministerium des grossherzoglichen
Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten (unter welchen auch die
Verkehrsanstalten stehen), das Justizministerium, das .Ministerium des
Innern, das Finanzministerium, und das Ministerium des Kriegs. — Die
Rechtspflege M'ird in dreifacher Instanzenordnung verwaltet, so dass
in bürgerlichen Rechtssachen die Stadt-, Ober- nnd Bezirksämter die erste,
die Hofgerichte die zweite, und das Oberhofgericht in Mannheim die dritte
Instanz bilden. Die Hofgerichte haben ihren Sitz zu Konstanz, Freiburg,
Rastatt und Mannheim. Das Oberhofgericht und sämmtliche Hofgerichte
stehen unter dem Justizministerium, dem auch die Strafanstalten unter-
geordnet sind. Die innere Verwaltung scheidet sich, ihrer Grundlage
»ach, in die Gemeinde-, die Amts - und die Kreis Verwaltung. Der Orts-
^orstand in aRen Gemeinden ist der Gemeinderath, an dessen Spitze ein
Bürgermeister steht. Die Amtsverwaltung hat einen Amtmann an der

Spitze, welcher im Namen der Regierung handelt, und die unterste poli-
zeiliche und Justizbehörde bildet. Die landesherrlichen Beamten werden
vom Grossherzog, die standesherrlichen von dem betreffenden Standes-
herrn ernannt. In jedem Amte ist ein Amtsrevisor zur Ausfertigung der
Kontrakte, Testamente etc., ein Physikus, ein Dekan für die Schul- und
Kirchensachen, und Bezirksverrechnungen, die zugleich die landesherrlichen
Gefälle erheben. Die Kreisregierungen, die ihren Sitz zu Konstanz, Frei-
burg, Rastatt und Mannheim haben, sind in den Kreisen die Stellvertre-
ter des Ministeriums des Innern für alle Landeslioheitssachen, für die ge-
sammte Polizei, die Landesökonomie, das Kirchen- und Schulwesen. —
Dem Minist, des Innern untergeordnet sind: die evangelische Kirchen-
sektion mit 30 Dekanaten, 7 unmittelbaren Stiftungsverwaltungen, den
evangelischen Lehranstalten, und dem adeligen Damenstift zu Pforzheim;
die katholische Kirchensektion mit 64 Dekanaten, 14 unmittelbaren Stif-
tungsverwaltungen und den katholischen Lehranstalten; der Oberstudien-
rath; die Sanitätskommission; die Oberdirektion des Wasser- und Strassen-
baues; die Forstpolizei-Direktion; das General-Landesarchiv zu Karlsruhe
und das Provinzialarchiv zu Freiburg; das Gensdarmeriekorps; der Ober-
rath der Israeliten mit 15 Bezirkssynagogen; der Verwaltungsrath der
General-Wittwen- und Brandkassen; die Landesgestüls-Kommission; die
Irrenanstalten zu Heidelberg nnd Pforzheim; die Heil- und Pflegeaiistalt
Illenaa; die Centralstelle für die Landwirthschaft, und die Landes-Univer-
sitäten zu Heidelberg und Freiburg. — Unter dem Finanzministerium
stehen: die HoMomäneukammer, die Direktion der Forste, Berg- und
Hüttenwerke, und die Steuer-, Zoll- und Baudirektion.

Finanzwesen. — Der (verfassungsmässig auf 2 Jahre festgestellte)
Hauptfinanzetat für 1856 und 1857 schliesst so ab:
A. Ordentlicher Etat.

fiir jedes Jahr. für beide Jalire.

Einualime............................................................ 15,460,842 11. ...... 30,921,684 11.

Verwaltungskosten.................................................. 5,137,488 fl. ...... 10,274,976 fl.

............................. 10,323,354 "fl. ...... 20

..................................................... 20

B. Avisserordentlicher Etat.

AusserordenUiche Ausgaben für die Jalire 1856 und 1857 ............................ 1

AusserordenlUclie Einnahmen:

1) ausserordentlicher Zusclilag 7.ur Grund-, Häuser- und Kapitalsteuer (4 2 kr.
von 100 fl. Steuerkapital), zusammen .............................................

2) ausserordenUicher Znschuss ans der Staatsschuldentilgungskasse ............... 1,

Die Einnahme-Positionen ftir 1857 stellten sich:

, ,. . . Rohertrag.

Justizministerium...............................................

Inneres...........................................................

Kriegsministerium .............................................

Finanzministerium .............................................

a. Domänen ..................................................

b. Forsten ....................................................

c. Berg- nnd Hüttenwerke..................................

d. Steuern und GefäUe .....................................

e. Salinen...................................................

f. Zolle .......................................................

g. Münze......................................................

h. Kostenverwaltung ........................................

15,898,705 fl. ...... 5,159,740 fl.

Der „eigentliche Staatsaufwand" ist für 1857 so normirt:

Staatsministerium (Hof 985,419 fl., Landtag 33,260, Bundeslasten 11,420 fl. etc.) 1,065,471 fl.
Ministerium des grossherzoglichen Hauses und des Auswärtigen (Gesandtschaften

49,800, Bundeskosten 18,700 fl. etc.) ................................................. 111,300 fl.

Justizministerium (dabei RechtspoUzei 455,653 fl., Strafanstalten 245,860 fl.) ..... 927,381 fl.

Ministerinm des Innern (dabei Bezirksjustiz nnd Polizei 1,123,059 fl., AUgeineine
Sicherheitspolizei 227,014, Unterrichtswesen 366,328 , Armenanstalten 101,732,
Heilanstalten zu Pforzheim nnd lllenau 194,507, polizeiliche Verwaliranstalten

45,948, Wasser- und Slrassenhau 1,136,332 fl.)...................................... 3,677,007 fl.

Finanzministerium (darunter Schuld 1,479,162, Pensionen 619,300 fl.)............... 2,362,883 fl".

Kriegsministerinm........................................................................... 2,448,762 fl]

10,592,804 fl.

' -flHMlli.'

15,752,514 flV

Summe des eigentlichen Staatsaufwands..................................................

Hierzu die Lasten und Verwaltungskosten der einzelnen Ministerien (wie oben bei
den „Einnahme-Positionen" angegeben) ..............................................

Gesammtsiunme dei ordentlichen Ausgaben .....................................

Reineinnahme...................

Staatsaufwand für beide Jahre

,646,706 fl.
965,498 fl.

220,590 fl.

539,464 fl
000,000 fl'

Kosten.
153,853 fl.
162,975 fl.

1,550 fl.
841,362 fl.

198,775 11.
523,805 fl.
42,200 fl.

1,184,881 fl.

1,387,043 fl.

786,443 fl.

7,123,994 fl.

1,340,683 fl.

2,758,987 fl.

510,124 fl.

41,770 fl.


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30. — "Württemberg und Baden. 12

Die aus dem allgemeinen Staatsbudget ausgesctiiedenen Verwaltungs-
zweige, welche besonderen Zwecken gewidmet sind, gestalten sich im
Finanzetat für 1856 und 1857 folgendermassen:

Einnahmen und Ausgraben
für beide Jahre zusammen.

2,399,396 II. ...... 1,888,260 fl.

8,137,924 11. ...... 4,753,286 fl.

164,894 fi. ...... —

— ...... 5,456,001 fl.

10,280,661 fl. ...... 10,280,661 11.

291,408 fl. ...... 291,408 fl.

Der Werth der D o m än i alb esi tz ung en Badens wird (die Eisen-
bahn ungerechnet) auf nahezu 50 Mill, geschätzt. — Für die Staats-
eisenbahn waren bis zu Ende 1854 bereits 34,081,754 11. verwendet,
und das Betriebsergebniss dieses Jahres (1854) war ein Reinertrag von
1,906,776 fl. oder 5,53 der Reinertrag von 1857 stellte sich auf
3,384,668 fl. — Die Kosten der Revolution oder vielmehr der Revolutions-
unterdrückung von 1849, werden zusammen auf 10,564,067 fl. berechnet,
und zwar: der Verlust der Staatskasse zu 2,988,115, die Forderung Preus-
sens zu 4,575,952, und d^r Verlust der Gemeinden über 3 Mill. Gulden
angegeben. In den Kammerverhandlungen von 1856 werden die Kosten
der preussischen Hülfe zu 3,281,284 fl. berechnet, von denen 3,002,275 fl.
durch Umlagen der Gemeinden gedeckt wurden. Durch spezielles Ueber-
einkommen mit vielen Einzelnen der beim Aufstande Betheiligten wusste
der Fiskus im Ganzen ansehnliche Summen zum Besten der Staatskasse
wieder zu erlangen.

Staatsschuld. — Die Staatsschuld Badens, die Ende 1820, nach
Abzug der Aktiven, sich auf 15,602,925, Ende 1830 auf 14,844,110 fl. be-
lief, betrug Ende 1841, ohne die Eisenbahnschuld, 38,834,322, oder nach

Die Postrerwaltung.............................................

Die Eisenbahnbetriebsverwaltung von der badischen Bahn

Antheil am Reinertrag der Main-Neckarbahn ...............

Die Eisenbahnbauverwaltung .................................

Die Eisenbahnschuldentilgnngskasse..........................

Die Badeanstaltenverwaltung ..................................

Abzug der Aktiven: 30,071,434 fl. Am 1. Jan. 1857 steRte sich die all-
gemeine Staatsschuld auf 41,773,596 fl. (und zwar: an den Domi-
nialgrundstock 12,000,000; an Privatgläubiger 26,773,596, und an Papier-
geld 3,000,000 fl.), und die Eisenbahnschuld auf 42,549,398 fl.;
da-
gegen die Aktiva der Schulden-Tilgungskasse auf 7,306,831 fl. —

Heerwesen, Landmacht. — Das Kriegswesen des Landes steht
in allen militärischen, administrativen und rechtlichen Beziehungen unter
dem Kriegsministerium. Jeder badensche Staatsbürger, mit Ausnahme der
Standesherren und ihrer Söhne, ist der Konscription (mit Stellvertretung)
unterworfen. Die Dienstzeit beginnt im 20. Jahre, und dauert in allen
Walfengattungen, im Heere 6, in der Reserve 2 Jahre. Die Badenschen
Truppen, welche 1806 und 7, neben den Franzosen in Preussen, 1808 und
später in Spanien, 1809 gegen Oesterreich, 1812 in Russland, 1813 in
Norddeutschland, und 1814 und 15 gegen Frankreich kämpften, gehören
zum 8. Armeekorps des deutschen Bundesheeres. Sie bestehen gegenwär-
tig (auf dem Kriegsfuss) aus:

Dem Generalstab (25 M.) und einer Pionnier-Kompagnie.............................. 186 Mann.

1 Infanterie-Division zu 2 Brigaden, zusammen 4 Regimenter, mit dem Grenadier-
Regiment, ä 2 Bataillon, ferner 3 FüsiUer- und 1 JägerbataiUon, zusammen-.- 11,180 ,,

1 Brigade von 3 Dragoner-Regimentern ................................................ 1,870 „

1 Regiment Artillerie zu 5 Feld- und 3 Festungsbatterien............................ 1,764 ,,

Im Ganzen aus 15,000 Mann.

.\uf dem Friedensfusse beträgt das stehende Heer 7,691, die Reserve
1,667 Mann. Die Festung des Landes ist Rastatt (Bundesfestung,
theilweise mit österreichischer Besatzung). Die Standarte des Staats
siehe Flaggenatlas Taf. L, Fig. 13, ist gelb und roth, horizontal gestreift.
— Zur Ausbildung tüchtiger Krieger besteht zu Karlsruhe eine höhere
Bildungsaustalt für Offiziere und eine aRgemeine Kriegsschule.

3. MoheiiKollern'^clie I^aMcle,

siehe Preussen, Text zu Tafel


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CfTescItlclite. — Die Ländertlieile, welclie gegenwärtig unter
dem Namen Saclisen begriffen werden, sind nur Theiie des alten Herzog-
ihums Sachsen mit seinen Marken, oder liegen meist auch ganz ausser-
halb derselben. Schon seit dem dritten und vierten Jahrhundert traten
die Sachsen als kühne und glückliche Seeräuber auf, breiteten sich dies-
seits und jenseits der Elbe bis an die Scheide und den Rhein aus und
nahmen einen Theil von Friesland in Besitz. Als das Thüringische
Königreich im Kampfe mit den Franken zertrümmert wurde, nahmen
die Sachsen thätigen Antheil und erhielten jenseits der Unstrut Regende
Ländereien als Lohn. Seitdem unmittelbare Nachbarn der Franken, wurden
sie in blutige Streitigkeiten wegen der Grenze und des Thüring'schen Tri-
buts verwickelt. Damals grenzten die Sachsen gegen Norden an die
Normannen, gegen Morgen an die Obotriten und andere Slavische Völker-
schaften, gegen Mittag an die Thüringer und Franken, gegen Abend an
die Friesen; ihre Länder waren Ostphalen, Westphalen, Engern, Albingien
und der Friesische und Thüringische Theil. In wiederholten Kriegszügen
von 722 an, wurden die Sachsen nach 32jährigem, der Frankenherrschaft
widerstrebendem Kampfe von Karl dem Grossen unterworfen und dem
Christenthume mit Gewalt zugeführt. — Seit dem Falle des Thüringischen
Königreichs waren Slavische Stämme bis an die Elbe und Mulde vorge-
drungen , hatten die Saale erreicht und drohten den Deutschen Stämmen
mit Verdrängung aus ihren Sitzen. Gegen sie trat Karl der Grosse auf,
besiegte sie, und in dieser Zeit entstanden die Sächsischen und Thüringi-
schen Marken, als militärische Grenzlande gegen die Eindringlinge. Unter
König Ludwig dem Deutschen erscheint Ludolph, 842, als erster Herzog
von Sachsen. Otto der Erlauchte nahm eigenmächtig die Verwaltung
Thüringens nach Burchard's Tode an und stand als der mächtigste
Fürst Deutschlands da. Die Königskrone schlug er aus; aber vergebens
war Konrads L Versuch, dessen Sohn, Heinrich dem Finkler, die
Thüringischen Marken zu entreissen. Mit diesem bestieg, 918, das Säch-
sische Haus den Thron and begründete die Epoche Deutschen Ruhms und
Deutscher Macht. Unter ihm und seinen Nachkommen wurden die Sor-
ben, Obotriten, HeveRer und andere unterworfen, die Bisthümer Havelberg
und Oldenburg (später Lübeck) gegründet; die Markgrafschaft Meissen
angelegt und zur Befestigung des Christenthums die Stifter Meissen, Merse-
burg und Zeitz errichtet. Otto der Grosse vergabte das Herzogthum
Sachsen an Hermann Billung, doch erhielt dieser, nebst der Herzogs-
würde, nur das heutige Lauenburgische und einem Distrikt jenseits der
Elbe, 9öO. Ungünstig schien das Kaiserhaus der Salier den bisher be-
vorrechteten und die andern Volksstämme überragenden Sachsen, bis un-
ter Heinrich IV. es zum olfenen Bruche gedieh, 1077. Die meisten
Sächsischen und Thüring'schen Grossen traten gegen den Kaiser auf und
unterstützten den Gegenkönig, obwohl der Kampf nicht glücklich endete.
Mit Magnus starb der Stamm der Billung'schen Herzöge aus. Kaiser
Heinrich gab das Herzogthum Sachsen an Lothar, Graf von Süpplin-
genburg und Querfurt, der 1125, nach Aussterben der Fränkischen Kaiser,
selbst den Thron bestieg, und, um sich nachdrücklichen Einfluss zu ver-
schalfen,
seine Tochter Ger traut und das Herzogthum Sachsen dem
Weifen, Heinrich dem Stolzen, Herzoge von Bayern, ÜberRess. Die Be-
sorgniss der Reicbsstände über Heinrichs entschiedene Obrnacht führte,
nach Lothars Tode, seine Ausschliessung bei der Königswahl herbei,
und Konrads IIL Eifersucht und gehässiges Ansinnen rücksichtlich der
Mathildischen Güter, und sein Aufreizen Albrecht des Bären gegen Sach-
sen riefen Heinrichs Trotz und offene Widersetzlichkeit auf. Daher offe-
ner Krieg, in dem sich Heinrich behauptete.* Heinrich der Löwe ver-
einigte durch Friedrichs L Gunst fast alle väterlichen Besitzungen wie-
der und hob Sachsen durch Kriege und Unterwerfung der Slaven über der
Elbe und Weser längs der Ostsee. Aber der UnwiRe des Kaisers über
verweigerte Heeresfolge stürzte ihn. Sachsen wurde zerstückelt, Engern
und Westphalen geistlichen Herren überlassen, Braunschweig als ARodium
Heinrich dem Löwen abgegeben, und nur das Lauenburgische und der
nachmalige Kurkreis, als Herzogthum Sachsen, Bernhard dem Askanier
verliehen, 1180. Als Kaiser Karl IV. durch die goldene Bulle auch die
Zahl und die Aemter der Kurfürsten bestimmte, entschied er für Sachsen.
1422 erlosch die Kurlinie des Askanischen Hauses, und der Kaiser Sigis-
mund, mit Uebergehung der .Ansprüche Lauenburgs, verlieh die Kur-
würde und das Kurland Friedrich dem Streitbaren, Markgrafen von
Meissen und Landgrafen in Thüringen, aus dem Hause der Grafen von
Wettin, 1428. Das Haus Wettin, das sich bereits im 10. Jahrhundert
im Besitze mehrerer Grafschaften und Burgen in Thüringen, in der Säch-
sischen Ostmark, im Schwaben- und Hessen-Gau befand, verwaltete seit
1030 die Ostmark (Lausitz), und gelangte mit Heinrich dem Aelteren
zur Mark .Meissen. Der Wettiner Konrad (der Grosse) vereinigte alles
Hausgut der Familie in seinen Händen, erbte 1135 die Grafshbaft Groitsch,
und erwarb die Markgrafschaft Niederlausitz und die Landschaften Budis-
sin und Nisani, die bei der Theilung seines Erbes, 1156, wieder vom
Wettinischen Hause getrennt wurden. Durch die pfandweise Erwerbung
des unmittelbaren Reichsgebiets im Pleissner Lande, 1246, und die sieg-
reiche Beendigung des Erbfolgestreits um die
Landgrafschaft Thüringen
und die Sächsische Pfalzgrafschaft, 1265, durch
Heinrich den Erlauch-
ten, war das Wettinische Hausgut zu einem mächtigen Staate erwachsen,
welcher von der Werra bis zur Oder, vom
Erzgebirge his zum Harz
reichte, und innerhalb Deutschlands nur dem
Oesterreichischen Länder-
komplexe an Umfang nachstand. Unglückliche
Zerwürfnisse der Söhne
und Enkel Heinrichs rüttelten an dem Machtbaue, dem 1298 und 1302
wichtige TheRe entfielen, die indessen
Friedrich der Ernsthafte, der
1344 Orlamünde erwarb, 1346 wieder zu gewinnen wusste, und die An-
eignung von Koburg, Neustadt,
Sonneberg etc. (1353) vorbereitete, durch
welche das Wettinische Haus in Franken Fuss fasste. Unter Friedrich
dem Streitbaren (1381—1428), Markgrafen von,Meissen und Landgrafen
in Thüringen, dem es gelang, einen Theil des alten Herzogthums Sach-
sen (Sachsen-Wittenberg) nach dem Erlöschen des Hauses Askanien, und
zugleich (durch Sigismund) die Kurwürde zu erwerben, wurde das nun-
mehrige Kurfürstenthum Sachsen, nächst dem Kaiserreiche, der mächtigste
Staat in Deutschland, Meissen aber aus einem Hauptland ein Nebenland.
Auf Friedrich den Streitbaren, welcher die Universität Leipzig stiftete,
folgte als Kurfürst sein ältester Sohn Friedrich der Sanftmüthige
(1428—1464), welcher in Sachsen-Wittenberg aUein, in Meissen und den

8 a ri) f p n

Hand-Atlas. Taf. 31.


Bromme's Hand-Atlas. — Saclisen. a.

-ocr page 276-

31. — Sachsen.

übrigen väterlichen Ländern aber mit seinen 3 Brüdern (Sigismund, Hein-
rich und Wilhelm) gemeinschaftlich regierte. Während seiner Regierung
fielen die Hussiten dreimal in die Meissner Lande ein (1429, 1430 und
1432). Nachdem Heinrich gestorben und Sigismund in den geistlichen
Stand getreten war, fand eine Theilung der Erbländer zwischen Friedrich
und Wilhelm zu Altenburg (1445) statt, welche einen mehrjährigen Bru-
derkrieg, der erst den 27. Juni 1451 durch den Frieden zu Pforta be-
endigt wurde, und den sogenannten Prinzenraub, die Entführung der Prin-
zen Ernst und Albrecht, der Söhne des Kurfürsten Friedrich, aus dem
Schlosse zu Altenburg, durch den Ritter Kunz von Kauffungen, zur Folge
hatte. Beide Prinzen sind die Stifter der Sächsischen Hauptlinien, der
Ernestinischen und Alb er tinischen. Albrecht, der jüngere Sohn,
bekam den grössten Theil von Meissen mit Dresden und Leipzig, einen
kleinen TheR von Thüringen und Geld, 1485. Ernst erhielt den gröss-
ten Theil von Thüringen. Auf Albrecht folgte Georg der Bärtige. Bei
der Entstehung der Reformation trat er entschieden auf die Seite der
Katholiken; sein Bruder aber und Nachfolger, Heinrich der Fromme,
führte den Protestantismus ein.

Ihm folgte Moritz, der die jüngere Albertinische Linie zur Haupt-
linie erhob, indem er die Streitigkeiten seines Vetters, des Kurfürsten
Johann Friedrich von Sachsen, mit Karl V. und den ausgebrochenen
Schmalkaldischen Krieg für sich zu benützen verstand und von dem Kaiser,
nach Gefangennehmung jenes, mit den kurfürstlichen Ländern und der
Kurwürde belehnt wurde. Später führte er die Befreiung Johann Fried-
richs und Philipps von Hessen herbei und zwang, zu Gunsten der Pro-
testanten, dem Kaiser den Passauer Vertrag ab, 1552, Er fiel in der
Schlacht bei Sivershausen, 1553, und ihm folgte August, sein Bruder.
Dieser erwarb die burggräflich-Meissen'schen Güter und s/iz Theüe der
Hennebergischen Erbschaft, und, als Kriegsersatz für die Achtsvollziehung
gegen Johann Friedrich von Gotha: Neustadt, Weyda etc. Unter sei-
nen Söhnen und Nachfolgern führte der Kampf zwischen Kryptokalvinis-
mus und Lutherthum zu vielen Wirren und Verfolgungen, 1609 starb
Jülich und Kleve aus, ohne dass Sachsen, trotz aller ßelehnungen, irgend
einen Gewinn davon zog. Schwankend und zweideutig benahm sich Jo-
hann Georg L im 30jährigen Kriege: das Hinneigen zur Oesterreichi-
schen Partei und der Abschluss des voreiligen Prager Friedens, 1635,
brachte ihm das Fürstenthum Ouerfurt und die Ober- und Niederlausitz
ein. Er theilte das Land unter seine vier Söhne, und so entstanden ausser
der Kurlinie die Aeste zu Weissenfeis, iVlerseburg und Zeitz, die aber aRe
in der Folge ausstarben, zuletzt Weissenfeis, 1746. 1694 folgte Fried-
rich August der Starke seinem kinderlosen Bruder, Johann Georg IV.,
im Kurstaate; trat 1697, um der Polnischen Königskrone fähig zu wer-
den, zur katholischen Kirche über, häufte aber durch den Krieg mit
Karl XIL von Schweden, schwere Kriegslasten auf Sachsen, und seine
Prachtsucht erschöpfte den Reichthum des Landes. Sein Sohn, Friedrich
August IL, folgte ihm in Sachsen, und auch durch Wahl in Polen,
1733. Ohne Erfolg waren seine Ansprüche und seine Theilnahme an dem
Kriege gegen Oesterreich, als der Habsburger Mannesstamm ausstarb, ent-
schieden unglücklich aber die spätere Verbindung mit Oesterreich gegen Preus-
sen in dem Schlesischen und 7jährigen Kriege. Unter seinem Enkel wurde
Sachsen schwerer von UnglücksfäRen getroffen, als je. 1806 nahm Fried-
rich August, den Umständen nachgebend, Theil an dem Preussischen
Kriegszuge gegen Napoleon; die Schlacht bei Jena überRess Sachsen
der Gnade des Siegers. In dem Frieden zu Posen trat Friedrich
August dem Rheinbunde bei, Sachsen wurde zum Königreich und der
König 1807 durch Napoleon zum Herzog des neugeschaffenen Herzog-
thums W^arschau erhoben. 1809 wurde dies ansehnlich durch Theile Ga-
liziens, die Oesterreich abtreten musste, vergrössert. Aber 1813, als
Napoleons Stern unterging, musste Sachsen vor Allem seine Verbindung
mit Frankreich büssen. Das Land wurde als ein erobertes verwaltet,
und der König verlor nicht nur das Herzogthum Warschau, sondern auch
durch Beschluss des W^iener Kongresses, 1815, 373%o Meilen mit 845,218
Einwohnern von seinen alten Erblanden und den beiden Lausitzen an das
Königreich Preussen. Mit gemindertem Gebiete trat Sachsen 1815 dem
Deutschen Bunde bei. Seitdem war die Regierung bemüht, den gesunke-
nen Wohlstand des Volkes zu heben, und die Anstrengungen haben die
glücklichsten Erfolge in dem gewerbreichen Sachsen gehabt. Unter König
Anton, Friedrich August's L Nachfolger, 1827 — 1836, welcher 1830 seinen
Neffen Friedrich August zum iMilregenten annahm, trat 1831 an die SteRe
der alten Feudalstände eine neue Verfassung, die in der Rechtspflege und
Verwaltung des Staats heilsame Reformen hervorrief. Der nothwendige
Anschluss an den Preussischen ZoRverband öffnete den Fabriken und
Manufakturen Sachsens neue Betriebsquellen, und als nach Antons Tode,
1836, der seitherige Mitregent den Thron bestieg, der schon 1830 durch
die schönen fürstlichen Worte: ,,Vertrauen erweckt wieder Vertrauen",
die Herzen des Volks sich gewonnen hatte, hoffte Sachsen, dass eine neue

Aera beginnen werde. Unter ihm stieg Sachsen in industrieller und kom-
merzieRer Beziehung zu einem der ersten Staaten Deutschlands empor,
aber eine Partei Unzufriedener, die in der Ständekammer grossen Ein-
fluss gewann, benutzte die 1848 eingetretenen politischen Verhältnisse,
suchte im Mai 1849 faktisch die Staatsgewalt an sich zu reissen, und
bereitete dem früher vielgeliebten Könige, der entschieden der revolu-
tionären Partei entgegentrat, manche herbe Erfahrungen. Er starb in
Folge eines W'agensturzes, 1854, auf einer Erholungsreise, und ihm folgte
sein Bruder Johann, der noch regierende König.

Genealogie der Kurfürsten und Könige von Sachsen.

Albertinisclie liinie«

Fi'ledricli I. der Streitbare,
in fünfter GeneraUon von Heinricli dem Erlaucliten aus dem Hans Wettin,
Marligraf von Meissen und Thüringen, erlangt die Kur 1423,
reg. 1380 t 1428

Wilhelm III.
erhält Thüringen 1440
t 1482

Friedrich II. der Sanftmüthige
erhält die Kur und Meissen 1428
f 1464

Ernst,-erhält 1464 die Kur, Albert, Herzog von Sachsen,

Stifter der Stifter der

Ii:rnesitiiii.«iClien liiuie Albertinisciten liiitle

erhält 1483 Thüringen f 1486 erhält 148ä Meissen t- 1500

Heinrich d. Fromme
1539 t 1541

Moritz

1541, wird Kurfürst
I 1547 t 1553

Johann Friedrich I.

der Grossmüthige 1532
der Kur beraubt 1577

August

Kurfürst 1553
i 1586

Christian I.
Kurfürst 1586 -J- 1591

Friedrich Johann Georg d. Reiche

der Weise der Beständige 1500 f 1539

Kurfürst 1486 Kurfürst 1525

t 1525 i 1532

Christian II.

Kurfürst
1591 f 1611

Johann Georg I.

Kurfürst
1611 i 1656

Johann Wilhelm
zu

i 1573

Johann Georg II.
Kurfürst 1656
f 1680
I

Johann Georg III.
Kurfürst 1680

Johann
neuere Linie
Weimar

1573 f 1605

Friedrich Wühelm
zu Altenburg
(erloschen 1672)

Johann Friedrich II.
zu Gotha f 1595
(erloschen 1638)

o s;

pi o

Ernst der Fromme

Ciiïotlia

►n s» w ta o w ^

i 1691

Friedrich
August I.
Kurfürst 1694
König
V.Polen
1697 t 1733

I

Friedrich
August II.
Kurfürst u. König
von Polen
1733 f 1763

Johann
Georg IV.

Kurfürst
1691 t 1694

III

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Friedrich August I.
Kurfürst 1763, König v. Sachsen
1806 f 1827

Albert Georg

Kronprinz geb. 8. Aug.
geb.23. Aprni828 1832

I>a.s liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das in der Mitte
Deutschlands, zwischen 29" 32' —320 4-3' OL. und 500 10' —51o 28' NBr.
gelegene Königreich Sachsen bildet ein zusammenhängendes geschlosse-
nes Ganzes, und wird im N. von Preussen (Provinz Sachsen und Schlesien),
im 0. von Schlesien und Böhmen, im S. von Böhmen und Bayern, im
W. von den Reussischen Landen, von Sachsen-Weimar, Sachsen-Alten-
burg und der Provinz Sachsen begrenzt; hat einen Grenzumfang von
163,5 Meilen, und ausser den Grenzen die von Sachsen-Altenburg umgebene
Enklave Ziegelheim, und die Enklave Liebschwitz mit Taubenpreskeln,
zwischen reussischem, weimar'schem und altenburgischem Gebiete. Der
Flächeninhalt des Landes beträgt 271,83 (18^5) mit 2,039,075 Ein-

wohnern, das Land selbst hat mithin 7,420 Seelen auf jeder Qu.-Meile. —
Natürliche Grenzen an Flüssen, Bächen, Strassen, Wegen und Gebirgs-
rücken kommen in Sachsen nur auf kurzen Strecken vor. —

Bestandtheile. — Sachsen, das als Kurfürstenthum zur
Zeit des deutschen Reichs (1786) 736 Qu,-M. mit einer Bevölkerung
von 1,870,000 Seelen, als Königreich zur Zeit des Rheinbundes (1812)
650 Ou.-M, mit 2,100,000 Seelen umfasste, enthält gegenwärtig, nach den
1815 durch den AViener Traktat an die Preussische Monarchie gemachten
Abtretungen, nur noch 1) vom vormaligen im obersächsischen Kreise
des deutschen Reiches gelegeneu Kurfürstenthum Sachsen, den Erz-
gebirgischen und Voigtländischen Kreis ganz, den Meissner und Leipziger
Kreis fast ganz, und kleine Stücke der Stifter Merseburg und Naumburg-
Zeitz, einschRessRch der Mediatbesitzungen der Fürsten und Grafen von
Schönburg, welche Lehen des Königreichs Sachsen sind; dann 2) einen
Theü der Markgrafschaft Oberlausitz, die zu keinem Kreise des
deutschen Reichs gehörte, und 3) eine kleine Parzelle des Königreichs
Böhmen, die früher eine Enklave von Sachsen bildete.

Politische Eintheilung. — Bis zum Jahre 1835 zerfiel das König-
reich m vier Kreise (Meissener mit 277, Leipziger mit 236, Erzge-
birgische mit 123, Voigtländische mit 120), und die Oberlausitz (mit
271 Rittergütern), ist aber seit jener Zeit in Hinsicht der Verwaltung in
vier
Kreisdirektionsbezirke (Dresden, Leipzig, Zwickau, Bautzen), und diese
sind
wieder in Amtshauptmannschaften und Aemter eingetheilt. Die ältere
Eintheilung findet noch in staatsrechtlicher Beziehung, besonders für
Kreis- und
provinzialständische Angelegenheiten und für die Landtags-
wahlen der Rittergutsbesitzer Anwendung. Die Kreisdirektionen selbst sind:


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31. — Sachsen.

Kreisdirektionen.

Areal in
Qu.-M.

Amtshauptmann-
sciiaften u.Äemter.

Städte.

Marktflecken
Dörfer und Weiler.

Einwohner
1855.

Dresden ..........

78,78

ä, mit 12 Aemtern

31

1,075

528,714

Leipzig ..........

03,11

3, mit 13 „

38

1,048

454,262

Zwickau..........

84,i3

4, mit 14

59

913

759,328

Bautzen ..........

45,»«

2, mit 10

13

635

296,771

271,33

14, mit 49 Aemtern

141

3,691

2,039,075

Die Territorialeintlieilungen des Königreichs in administrativer Beziehung
sind indessen nicht für alle Zweige der Staatsverwaltung die nämlichen;
so zerfällt zum Behufe der Justizverwaltung das Land in 4 Appella-
tionsgerichtshezirite, welche, soweit thunlieh, an Flächeninhalt und Ein-
wohnerzahl sich gleich gestellt sind, und in Bezug auf die Finanz
Ver-
waltung: 1) in Steuer bezirke, deren in den Erblanden für die
Erhebung der direkten Abgaben 3 Steuerkreise mit Bezirks-
steuereinnahmen gebildet worden sind; die Oberlausitz zerfällt.
Wegen ihrer besonderen Steuerverfassung, in den Landkreis und in die
Bezirke der Vierstädte; und 2) in die Distrikte von 15 Haupt-
zoll- und Haup tsteueräm tern für die Erhebung der indirekten Ab-
gaben. In Bezug auf die Verwaltung des Staatsgutes sind die Staats-
Waldungen, deren es nur in den Erblanden gibt, in 14 Forstbezirke
und 1 Oberforstmeisterei eingetheilt; für die Verwaltung des Berg-
wesens bestehen 8 Berg revi ere, welche die Bezirke der Bergämter
ausmachen.

Physische Beschaffenheit, Gestaltung des Landes. — Der
Süden Sachsens ist gebirgig, der Norden eben. Gegen zwei Fünftel des
Areals ist Gebirgsland, zwei Fünftel Hügelland, und nur ein Fünftel Ebene.
In geologischer Hinsicht lassen sich 4 Gebirge und 3 grosse Bassins un-
terscheiden, von denen einige in den äusseren Reliefformen des Landes zwar
weniger hervortreten, aber in den Strukturverhältnissen desselben deutlich zu
erkennen sind. Nach Ausdehnung und Erhebung am meisten hervortretend
Und die orographischen Verhältnisse des Landes vorzugsweise beherrschend,
erscheint das Erzgebirge, welches sich vom Elbthal von NO. nach
SW. bis
in das Voigtland zieht, und weiterhin an das Fichtelgebirge sich
anschliesst. Fast in paralleler Richtung mit dem nördlichen Abfalle des-
selben zieht sich, von Leuben bei Oschatz bis Glauchau,
eine Erhebung des
Landes, die man ihrer Lage nach als Sächsisches Mittelgebirge bezeich-
nen könnte, und nördlich von ihr zieht sich ein kleiner, der äussern
Form nach fast verschwindender, nur im Colmberg aufragender Höhen-
zug, der sich indess seinem Gesteine nach von Strehla bis in die Gegend
von Grimma und Borna verfolgen lässL Auf dem rechten Elbufer, in der
Lausitz und einem Theil des Meissner Kreises sind viele Massen bergigen
Landes, die als Lausitzer Gebirge im „Hochwald" bei Zittau 2,350',
in der „Hohen Lausche" 2,469' aufsteigen, im Elbsandsteingebirge
(zu beiden Seiten der Elbe) den Namen der „Säch sis ch en Schweiz"
führen, im Süden weit nach Böhmen sich hineinerstrecken, sich dem Erzge-
birge anschliessen, und schroffe Felsmassen und viele einzelne freistehende
felsenkegel zeigen, die im grossen Winterberge 1,716, im Lilienstein 1,254
Und im Königstein 1,104' Höhe erreichen. Zwischen dem Erzgebirge und
Mittelgebirge, die bei Siebenlehn dicht an einander treten und geogno-
stisch zusammenhängen, ist das grosse Erzgebirgische Bassin, welches
sich vom westlichen Rande des Zellaer Waldes über Haynichen, Franken-
oerg und Chemnitz bis Glauchau und Zwickau erstreckt, und jenseits der
Zwickauer-Mulde in das grosse Thüringische Bassin tritt. Zwischen de«)
Mittelgebirge und dem Colmberger Höhenzug ist ein durch mächtige Por-
Phyrbildungen erfülltes,, in seiner Tiefe noch wenig erforschtes Bassin,
^velches nach Südwesten zu ebenfalls in das Thüringer Bassin mündet,
"nd nordöstlich von diesen drei Gebirgszügen und dem Lausitzer Gebirge
^ieht sich das Bassin des Elbthales hin. Der höchste Punkt des Landes
ist der Fichtelberg bei Oberwiesenthal im Erzgebirge, 3,761'; andere
bemerkenswerthe Höhen desselben Gebirges sind: der Eisenberg 3,167',
der Auersberg 3,134' der Rammeisberg 2,966', und der Bärenstein 2,736'.
Die mittlere Meereshöhe Sachsens wird auf 1,100' angegeben. — Die
nördliche Tiefebene des Landes ist eine fast ununterbrochene Be-
deckung von aufgeschwemmtem Land, über welcher der Colmberg bis
963' aufsteigt. Der niedrigste Punkt derselben ist Strehla an der Elbe,
260' hoch. —
Gewässer: Sachsen ist trefflich bewässert, zumal im Erz-
gebirge. Der Hauptstrom ist die Elbe, die aus Böhmen kommend das
Land in einer Länge von 16 Meilen in nordwestlicher Richtung, bei König-
stein, Pirna, Dresden uud Meissen vorbei, durchströmt und unterhalb
Strehla nach Preussen hinübertritt. Die mitUere Breite des Flusses be-
trägt 333
,5 Ellen (bei Königstein 172, unter Meissen 556), die mittlere
Geschwindigkeit 3 Fuss in 1 Sekunde, die mittlere Tiefe bei NuU-Wasser-
stand 7 Fuss. Alle Gewässer, welche Sachsen berühren oder durchströ-
men (mit Ausnahme der Neisse bei Zittau, welche dem Gebiet der Oder
angehört), fliessen der Elbe zu. Grössere Gewässer, w-elche sich inner-
hafb Sachsens mit der Elbe vereinigen, sind, von rechts: die Kirnitzsch,
Sebnitz, Wesenitz, Priessnitz und der Grödler Flosskanal; von links:
die Königsteiner Flösse, die Gottleube, Müglitz, Weisseritz, Saubach,
Triebitzsch, Ketzer, Jahna, Döllnitz und der Bruchbach; ausserhalb der
Grenzen empfängt sie aus Sachsen: die Freiberger und Zwickauer Mulda
(mit der Pöhl, Flöha und Zschopau) die weisse Elster (mit der Pleisse
durch die Saale), die schwarze Elster (mit der Röder und Pulsnitz), und
die Spree. — Eigentliche Seen hat Sachsen nicht, dagegen zahlreiche
Teiche, besonders im nördlichen Theil des Landes, die zusammen ein
Areal von 18,200 Acker bedecken; die bedeutendsten derselben sind der
Göttwitzer- und Horstsee bei Mutschen, der Breitinger See bei Borna, und
die Moritzburger Teiche. — Mineralquellen finden sich in bedeuten-
der Zahl; laue, alkalische Thermen sind: das Wiesenbad bei .\nnaberg
und das Wolkensteiner Bad; Säuerlinge sind zu Elster bei Adorf; kalte
Schwefelquellen zu Schmeckwitz, und salinische Eisenquellen zu Augustus-
bad bei Radeberg, zu Schandau, Berggiesshübel, Tharand etc. — Das
Klima ist im Ganzen sehr gesund, auffallend aber der Unterschied des
Klimas zwischen den verschiedenen Landestheilen. Die hohen Gebirgs-
gegenden des Erzgebirges, dicht an der Böhmischen Grenze (zumal am
Fichtelberge — dem sächsischen Sibirien) sind von rauher klimatischer
Beschaffenheit. Bei Johanngeorgenstadt, Eibenstock, Altenberg, Zinnwald,
Fürstenau und in den Waldrevieren des Voigtlandes reifen nicht alle Ge-
treidearten. Am mildesten ist das Klima längs der nördlichen Grenze
und in den Thalgegenden der Elbe, Mulde und Pleisse. Die mittlere Jah-
reswärme des Landes ist + 7«, in Dresden + 9,7, in Leipzig 12,4,
in Oberwiesenthal (2,777') +
4,7. Die mittlere Regenmenge beträgt 24
par. Zoll (in Dresden
20,9, in Zittau 22,4, in Freiberg 28,7, in Oberwie-
senthal 30
,4). Je höher das Land, desto geringer die Zahl der Gewitter,
desto dichter und häufiger die Nebel, grösser die Niederschläge und hef-
tiger die Winde. An Naturprodukten, welche zum Theil auch zur
.Ausfuhr dienen, ist Sachsen sehr reich; es erzeugt Brodfrüchte in Menge,
verschiedene Handelspflanzen, auch etwas Wein, viel Obst und Holz; be-
sitzt die gewöhnlichen Hausthiere, viel Wild, Fische in Menge, und Per-
lenmuscheln in der weissen Elster; Silber und andere nützliche Metalle,
mehrere Arten von Edelsteinen, Bausteine in Menge, verschiedene Erden,
sehr viel Torf, einen grossen Reichthum an Steinkohlen, dagegen kein
Salz, da die reichen Salinen, die das Land vor der Theilung besass,
sämmtlich an Preussen mit abgetreten werden müssten. —

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Nach der Zäh-
lung von 1855 belief sich die Bevölkerung auf 2,039,075 Seelen, der Staat
gehört mithin, da 7,420 Bewohner auf 1 Qu.-.M. kommen, zu den am dich-
testen bevölkerten Europa's. 1834 zählte das Königreich 1,595,668;
1843: 1,757,800; 1846: 1,836,664; 1849: 1,894,431, und 1852: 1,987,612
Bewohner, hatte mithin im Jahresdurchschnitte von 1834—1852 seine Be-


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31. — Sachsen.

völkerung um 1,42 Prozent vermehrt. Die Zahl der Geburten betrug
1852: 80,322 (41,446 männliche, 38,876 weibliche), die der Gestor-
benen 58,739 (30,761 männliche, 27,978 weibliche). Im Jahresdurch-
schnitt von 1834—1849 kommt auf 24,70 Bewohner 1 Geburt, auf 33,37
Bewohner 1 Sterbefall. Die mittlere Lebensdauer beträgt 33,37 Jahre. —
Nach dem Geschlecht geschieden zerfiel die Bevölkerung 1855 in 994,154
männliche und 1,044,921 weibliche Bewohner. Die Zahl der Familien be-
trug 1852: 424,908, die Zahl der Gebäude 236,680. Wohnplätze waren
1852 im Ganzen 4,318 im Lande, und zwar 143 Städte, 3,160 Landge-
meinden und 1,016 Rittergüter. Die Städte zählen 704,910, die Landge-
meinden und Rittergüter 1,282,702 Bewohner. Von den Städten hatten
2 eine Bevölkerung von 60—110,000 Einwohnern, I von 30—40,000, 6 von
10—15,000, 8 von 7—10,000, 12 von 5—7,000, 29 von 3—5,000, 43 von
2—3,000, 30 von 1—2,000, 10 von 500—1,000 und 1 hatte unter 500
Einwohner (in Bezug auf die Landtagswahlen werden nur 139 Städte ge-
zählt). Die Haupt- und Residenzstadt Dresden zählte 1855 (einschliess-
lich des Militärs) 108,732, Leipzig 69,986, Chemnitz 35,221, Frei-
berg 16,998, Zwickau 15,300, Plauen 13,527, Glauchau 12,180,
Zittau 11,200, Bautzen (Budissin) 11,105, .Annab erg 9,418, Meissen
9,350, Reichenbach 9,000, Meerane 8,725, Crimmitzschau 8,483,
Schneeberg 7,838, Grossenhain 7,810, Werdau 7,608, Zschopau
7,417, Mittweida 7,322, Frankenberg 7,289, Döbeln 7,200, Eiben-
stock 6,500, Pirna 6,450 und Hainichen 6,276 Einwohner.

Stammverschiedenheit, Ständeverhältnisse. — Der Abstam-
mung nach sind die Bewohner des Königreichs Sachsen Oberdeutsche
und zwar Obersachsen; Wenden, slavischer Abkunft, sind gegen
50,000 im Lande (im Kreisdirektionsbezirk Bautzen); Juden zählt man
1,184 (677 männliche, 507 weibliche) Individuen. — Die Sachsen bilden
den Uebergang zwischen den Süd- und Norddeutschen, sind meist wohl-
gebildet im Körperbau, bieder, bedachtsam, verschlossen, bescheiden,
dienstfertig und im höchsten Grade höflich; ein bewundernswerther Fleiss,
Sinn für Gerechtigkeit, Empfänglichkeit für die Fortschritte des mensch-
lichen Geistes, Sparsamkeit und höchste Genügsamkeit zeichnen sie be-
sonders aus. Die Bergbewohner, der dürftigere Theil der Bevölkerung,
sind noch gutmüthiger und gefälliger, als ihre Brüder im fruchtbaren
Flachlande, hängen mit Liebe ihrem Geburtslande an, und besitzen bei
Weitem die Auswanderungslust nicht, welche im südwestlichen Deutsch-
land sich so häufig zeigt. Ungemein thätig, fristen sie durch angestrengte
Arbeit bei geringem Lohn ihr Leben oft kümmerlich; sind Freunde von
Musik und Tanz, und im Gebirge leidenschaftliche Vogelsteller und vogei-
abrichter. Viele Eigenthümlichkeiten in Sitten und Tracht zeigen die

fESÏIBimd.

Wenden, die ihre Sprache beibehalten haben, jetzt in den Schulen aber
auch Deutsch lernen müssen. Sie besitzen die feinere Bildung der Sach-
sen nicht, sind auch weniger fleissig und mässig, dagegen aber sehr
frohsinnig, sparsam und gastfrei, hartnäckig und trotzigen Sinnes. Nach
den Ständen zerfäRt die Bevölkerung in den Adel, der sich wieder in
den hohen und niedern theilt, die Geistlichkeit, den Bürger- und
Bauernstand. Die Rechte der Landeseinwohner stehen für alle in glei-
chem Maasse unter dem Schutze der Verfassung. Der Beschäftigung
nach waren 1849 in der Land- und Forstwirthschaft 610,814, in der In-
dustrie 972,449, in Handel und Verkehr 87,620, in Wissenschaften, Kün-
sten und in Kriegsdiensten 84,661 Personen thätig, 43,653 Personen leiste-
ten persönliche Dienste, und ohne Gewerbe, Beruf und Berufsangabe
waren 95,234 Personen.

Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhaltnisse. — Der
Konfession nach gehört die Mehrzahl der Bevölkerung der evange-
lisch-lutherischen Kirche an; Reformirte zählt man 2,703, Ka-
tholiken 35,124, Griechen 98, Deutschkatholiken 1,848, und
Juden 1,184. Alle bestehenden Konfessionen sind insofern dem Staate
untergeordnet, als dieser die
fotestas ecdesiastica oder wenigstens das
jus circa sacra über sie ausubt. Das Königliche Haus bekennt sich
seit 1697, wo August IL, um zum Könige in Pohlen gewählt werden zu
können, den katholischen Glauben annahm, unbeschadet der im Lande
herrschenden lutherischen Religion, zur katholischen Kirche. Die
landesherrliche Kirchengewalt über die evangelischen Glaubensgenos-
sen wird, so lange der Komg einer andern christlichen Kirche zugethan
ist, von einer Behörde ausgeübt, die aus dem Minister des Kultus und
zwei andern evangelischen Mitgliedern des Gesammtministeriums zusam-
mengesetzt ist. Als evangelische .Mittelbehörde besteht das Landeskon-
sistorium, welches in allen wichtigeren Angelegenheiten vom Kultus-
ministerium gehort werden muss. Sonst wird die Leitung der Angelegen-
heiten der evangelischen Kirchen und Schulen dsr einzelnen Kreise von
den Kreisdirektionen, unter Mitwirkung der bei diesen angestellten Kir-
chen- unu Schulraihe, und in unterer Instanz durch die Kirchen-Inspek-
tionen (die aus den
Ortsobrigkeiten und Superintendenten gebildet werden)
besorgt Die Schönburgischen Rezessherrschaften haben ein besonderes
Unterkonsistorium zu Glauchau. Die Superintendenten stehen
an a^ spitze der Diöcesen oder Ephorien, deren im Ganzen 35 bestehen
pm Kreisdirektionsbezirk Dresden 8, Leipzig 11, Zwickau 15 und Bau-
" Von-zerfallen in Parochiën (889), in denen sich zusam-
men i,20o Kirchen befinden. Zu Dresden besteht ein evangelisches
Hotaiinisterium, Für die katholische Kirche ist in den Erblan-


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31. SaehsGB.

den das apostolische Yikariat zu Dresden, welchem ein katholisches
Konsistorium untergeordnet ist, und in der Oberlausitz das Domstift
St. Petri in Bautzen die oberste geistliche Behörde. Die katholische
Kirche besitzt im Königreiche 20 Parochiën mit
27 Kirchen (ausschliess-
lich der Simultankirchen und Kapellen), und in der Oberlausitz bestehen
2 Nonnenklöster (Marienstern und Marienthal). Neue Klöster dürfen nicht
errichtet und Jesuiten und andere geistliche Orden verfassungsmässig nie
aufgenommen werden. Die R eform irte n bilden 2 Gemeinden mit 2 Kir-
chen (in Dresden und Leipzig), und stehen unter den Konsistorien
beider Städte. Die Griechen besitzen 1 Kapelle zu Leipzig. Die Deutsch-
katholiken, die 4 Parochiën ohne eigene Kirchen besitzen, stehen un-
ter einem von den Gemeinden selbst ernannten Landeskirchenvor-
stand zu Dresden, und die Israeliten, die eine Synagoge zu Dresden
Und eine zu Leipzig besitzen, haben als geistliche Mittelbehörden die
Ortsobrigkeiten. —

Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Bezüglich der geisti-
gen BRdung nimmt Sachsen einen der ersten Plätze in der Reihe der
deutschen Staaten ein. Die VolksbRdung ist allgemein verbreitet, und
hohe wie niedere Lehranstalten erfreuen sich der trelTRchsten Einrich-
tung. Der Volksunterricht wird in den Elementarschulen er-
theüt, die jedes Kind in der Regel vom vollendeten sechsten Jahre an
bis zum Ilten besuchen muss, und deren Zahl sich auf 1,924 evange-
Rsche, 38 katholische und 2 jüdische beläuft. Die Mittel zur Errichtung
und Unterhaltung der Völksschulen haben die Schulgemeinden aufzubrin-
gen, aus deren Mitte ein Schulvorstand unter Vorsitz des Pfarrers ge-
\vählt wird. Die Zahl der schulpflichtigen Kinder belief sich 1852 auf
157,389 Knaben und 159,932 Mädchen. Privatschulen, deren eine Menge
in den grösseren Städten des Landes bestehen, bedürfen besonderer Ge-
nehmigung. Sonntagsschulen (für Handwerker, Fabrikarbeiter) bestehen
7i mit 8,100 Schülern, und Schullehrerseminarien zur Bildung von Volks-
schullehrern 8 (zu Dresden 2, zu Bautzen, Freiberg, Waldenburg, Grimma,
Plauen und Mildenau bei Annaberg) mit mehr als 400 Zöglingen. Zur
humanistischen Ausbildung sind die beiden Landes- oder Fürsten-
schulen zu Meissen und Grimma, und 9 Gymnasien (je zwei in Leipzig
hnd Dresden, und je 1 in Bautzen, Freiberg, Plauen, Zittau und Zwickau)
bestimmt. Die höchste gelehrte Unterrichtsanstalt ist die Landes-
Jiniversität zu Leipzig (gestiftet 1409), die aus den gewöhnlichen 4 Fa-
kultäten besteht, mit 110 Professoren und Docenten und durchschnittRch
"00 Studenten. Mit ihr sind noch eine Menge Anstalten verbunden:
1 BibRothek mit über 100,000 Bänden, 1 homiletisches und 1 philologi-
sches Seminar, 1 Sternwarte, 1 botanischer Garten, 1 anatomische An-
stalt, 2 chemische Laboratorien, 1 kRnisches und polyklinisches Institut,
1 Entbindungsschule, physikalische und archäologische Sammlungen etc.
Zu Dresden besteht 1 chirurgisch-medizinische Akademie, ver-
bunden mit 1 Hebammeninstitut, Thierarzneischule und botanischem Gar-
ten, und an technischen Lehranstalten die polytechnische Schule zu
Dresden, die mittleren Gewerbschulen in Chemnitz, Plauen und Zittau,
und die Baugewerkschulen zu Dresden, Chemnitz, Leipzig, Plauen und
Zittau. Sonstige höhere Lehranstalten sind: die berühmte Bergakademie
zu Freiberg, die Bergschule zu Freiberg, die Forst- und landwirthschaft-
Rche Akademie zu Tharand etc., 5 Handelsschulen, 4 Weberschulen,
1 Turnlehrerbildungsanstalt (zu Dresden), 2 Taubstummeninstitute (Dres-
den und Leipzig), 1 Blindenanstalt. Militärschulen sind: die Kadet-
ten- und ArtiRerieschule zu Dresden, die Militärreitschule für Offiziere
und Unteroffiziere, die Garnisonsschule zu Dresden und die MiRtärerzie-
hungsanstalt zu Struppen. — Hülfsanstalten für Wissenschaf-
ten sind: die königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft zu
Dresden (Bibliothek mit 300,000 Bänden und 3,000 Handschriften; An-
tikenkabinet, Münzkabinet, PorzeRansammlung, Grünes Gewölbe, Gemälde-
gallerie, Sammlung von Gypsabgüssen, Gewehrgallerie, historisches Museum,
Kupferstichkabinet, Naturalien- und MineraRensammlung, mathematischer
Salon, Modellkammer), und die mit der Universität verbundenen Anstal-
ten; mehrere Gelehrtenvereine zu Dresden und Leipzig, die beiden Aka-
demien der bRdenden Künste zu Dresden und Leipzig, zur Ausbildung
von Künstlern in der Malerei, Bildhauerei und Architektur; das Musik-
konservatorium zu Leipzig, und 8 Theater (darunter das königl. Hof-
theater zu Dresden). Der literarische Verkehr ist nirgends grösser,
als in Sachsen, und die literarische Thätigkeit der sächsischen Verleger
verhält sich zu der aller übrigen deutschen Staaten wie 1 : 4. Der säch-
sische Buchhandel macht den sechsten TheR der gesammten deutschen
Buchhändlerschaft aus. Leipzig, der Mittelpunkt des deutschen Buchhan-
dels, zählt 145 Firmen, Dresden 36 Buch-, Kunst- und Masikhandlungen.

Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthschaft steht
auf einer hohen Stufe der Vollkommenheit, wird meist rationell betrieben
und ist im steten Fortschreiten begriffen. Von dem Boden des König-
reichs werden 1,344,474 sächsische Acker als Ackerland, 70,024 Acker
als Gärten, 301,550 als Wiesen, 56,168 als Weiden, 827,225 als Waldun-
gen, 20,373 als Teiche, 3,080 als Weinland, 3,121 als Steinbrüche etc,


Bromme's Hand-Atlas. — Saclisen. b.

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6 31. Sachsen,

benutzt, und 40,478 Acker umfassen der Steuer nicht unterworfene Ob-
jekte. Die Dreifelderwirthschaft ist vorherrschend; im Voigtlande die
Vierfelderwirthschaft, im Erzgebirge die Eggartenwirthschaft. Obwohl
mit Sorgfalt betrieben, deckt doch, bei der grossen Bevölkerung des Lan-
des, der Ackerbau den Bedarf nicht, und jährlich muss Getreide einge-
führt werden. Den fruchtbarsten Getreideboden haben die sogenannten
Pflegen bei Lommatzsch, Pegau, Leissnig, Bautzen und Zittau, und das
linke Elbufer von Pirna bis Meissen; arm ist der Boden im Obererzge-
birge. Roggen, Weizen, Gerste und Hafer sind die Haupt-Getreidearten;
Heidekorn kommt auf der rechten Elbseite, Manna oder Schwaden um
Bautzen vor; Hülsenfrüchte werden aRgemein gebaut; KartoflTeln sind in
Menge vorhanden (über 14 Mill. Schefl'el jährlich), und in manchen Gegen-
den des Erzgebirges das einzige Subsistenzmittel; Kohl, Rüben, Zucker-
rüben und Möhren werden im Unterlande gebaut. Von Oelgewächsen
werden Reps und Rübsen in Menge gewonnen. Der Flachsbau ist im Erz-
gebirge, im Voigtlande, in der Lausitz und einem Theil des ehemaligen
Meissnerkreises ein wesentlicher Erwerbszweig; von Handelspflanzen wer-
den Weberkarden (bei Lommatzsch etc.), Tabak (bei Dresden, Leipzig),
Krapp, Safflor, Hopfen, Cichorie und Chamille (bei Borna) gewonnen.
Der Obstbau wird sehr stark betrieben; Wein an der Eibe, besonders
um Meissen gebaut (jährRch gegen 27,000 sächs. Eimer). — Die Vieh-
zucht ist von grosser Bedeutung; die Schafzucht nimmt den ersten
Rang in Deutschland ein; die Schafe (1853: 485,117) sind fast durch-
gehends durch Merino's veredelt, und die sächsische Elektoralwolle steht
der besten spanischen WoRe gleich. Königl. Stammschäfereien sind zu
Rennersdorf bei Stolpen, Hohenstein und Lohmen. Die WoRproduktion
beträgt circa 12,000 Centner. Die Rinderzucht ist am besten im Voigt-
lande und Erzgebirge; die Zahl der Rinder betrug 1853: 610,836. Pferde
zählt man 94,925 (eine Landesbeschälanstalt ist zu Moritzburg); Esel,
meist in der Umgegend von Leipzig, 4—500; Ziegen (am häufigsten im
Erzgebirge) 74,726; die Schweinezucht ist auf der rechten Elbseite be-
deutend; die Federviehzucht wird vorzugsweise bei den Wenden betrie-
ben; die Bienenzucht ist in der Lausitz besonders lohnend (die Zahl der
Bienenstöcke im Lande beträgt gegen 55,000), und für die Seidenzucht,
die um Dresden und Leipzig betrieben wird, besteht zu Leipzig eine
Musteranstalt. — Die Fischerei ist von grossem Belange: die Teich-
flscherei liefert Karpfen und Hechte; die Elbflscherei Welse, Stöhre, Zan-
der, .Aale und Lachse; die der Gebirgsbäche Forellen; die weisse Elster
und deren Zuflüsse im Voigtlande Refern Perlmuscheln in geringer Zahl.
Die Jagd ist erheblich; kleines Wild ist in Menge vorhanden, Schwarz-
wild weniger; von wildem Geflügel findet man vorzugsweise Rebhühner
und (um Leipzig herum) Lerchen in ausserordentlicher Zahl.

Der Bergbau ist, bei dem Reichthum des Landes an Mineralien,
von grosser Wichtigkeit. Der Metallbergbau, obwohl Regal, aber
durch Verleihung fast durchgehends im Besitze von Gewerkschaften oder
Eigenlöhnern, verbreitet sich über den ganzen obern Theil des ehemaR-
gen erzgebirgischen und voigtländischen Kreises, und erstreckt sich auf
eine grosse Menge von Erzen, besonders aber auf silberhaltige Blei-,
Zinn-, Eisen- und Kobalterze. Die Ausbeute an Silber beträgt jährlich
80,000 Mark. Im Jahre 1854 wurden ausgebracht: 347,649 Centner Sil-
bererze, 42,.Centner (sRberarme) Bleierze, 19,833 Fuder Eisenerze, 714
Schock Zinnerze, 1,332 Centner Zinkerze, 169 Centner Wismutherze,
5,866 Centner Kobalterze, 15,840 Centner Arsenikerze, 266 Centner Wolf-
ramerze, 26 Centner Uranerze, 27 Centner Nickelerze, 9,174 Centner Kiese
(ausschliesslich Arsenikkies), 108,240 Centner Zuschlagerze etc., zusam-
men im Werthe von 1,526,600 Thlr. — Die Hochöfenausbeute beläuft sich
auf 140—150,000 ZoRcentner jährlich, wovon 110,000 Centner auf Roh-
eisen kommen. Ausser den genannten Erzen werden auch noch etwas
Kupfer, Braunstein, Galmei, Zinnober und Schwefel gewonnen. Der Me-
tallbergbau beschäftigte 1854: 11,279 Bergleute und 1,059 Taglöhner,
die auf den Gruben, jPochwerken und Wäschen anfuhren. Im (ganzen
Königreich waren 1850 gangbar: 25 königliche, 176 gewerkschaftliche
und 226 Eigenlöhnergruben, zusammen 427 (1834 befanden sich in den
6 Bergamtsrevieren 514 gangbare Gruben oder Zechen, und zwar 27 könig-
liche, 241 gewerkschaftliche und 246 Eigenlöhner); ferner waren im Be-
triebe: 8 Zinnhütten, 5 Arsenikwerke, 4 Silberschmelzhütten, 2 SRber-
Amalgamirwerke, 1 Wismuthhütte, 2 Vitriol- und Schwefelwerke, 1 Vitriol-
werk, 23 Eisenhüttenwerke mit 17 Hochöfen, 16 Giessereianstalten, 15
Kupolöfen, 47 Frisch- u. Schmelzfeuer etc., und die vom Berg- und Hütten-
wesen lebende Bevölkerung zählte mehr als 50,000 Individuen. — Durch
den industriellen Aufschwung der neueren Zeit ist der Bau auf Stein-
kohlen, namentlich im Plauenschen Grunde bei Dresden und in der
Gegend von Zwickau ungemein gestiegen; von geringerer Bedeutung ist
er bei Hainichen, Frankenberg, Eberdorf und Flöhe. Braunkohlen
werden in Menge in der Gegend von Zittau und an einigen andern Punk-
ten der Oberlausitz gegraben. Der Steinkohlen- und Braunkohlenbau ist
überall Zubehör des Grundeigenthums. Im J. 1854 zählte man 81 Stein-
kohlen- und 119 Braunkohlenw-erke, mit 10,000 Arbeitern, von welchen
die ersteren 10,550,189, die letzteren 2,724,092 Schefl^'el zu Tage förder-
ten. Torf ist besonders im Erzgebirge in Menge vorhanden; Kalk wird,
mit Ausnahme der Oberlausitz, überaR hinreichend gewonnen; Marmor,
der selbst zu Künstarbeiten brauchbar ist, liefern mehrere Brüche im
Erzgebirge; Dachschiefer findet sich in der Gegend von Lössnitz, Thum
etc.; Bausteine kommen in Menge vor, und die schönen Sandsteinbrüche
der oberen Elbgegend liefern namhafte Handelsartikel nach dem nörd-
lichen Deutschland. Ein grosses W'etzsteinlager ist bei Oschatz, und feine
Porzellanerde findet sich besonders bei Aue. Von Edelsteinen kommen
Granaten, Saphir, Topas, Karneol, Amethyst, Achat, Bergkrystall, Onyx etc.
im Erzgebirge in Menge vor. Salz besitzt der Staat keines, und wird
dasselbe aus Preussen (zufolge des Vertrags von 1819) um den Fabrika-
tionspreis bezogen. Der wichtigste Ort für den Bergbau ist F reib erg.

Die gewerbliche Industrie ist für das Land von der grössten
Bedeutung; Sachsen gehört zu den gewerbthätigsten Ländern Europa's;
der Gew'erbsfleiss bildet die Hauptgrundlage des Nationalreichthums; mehr
als die Hälfte der Bevölkerung nährt sich durch die Industrie, und —
mit Ausnahme Englands — besitzt kein Land verhältnissmässig so viele
Fabriken, als Sachsen. Die handwerksmässigen ^Gewerbe und
mechanischen Künste zählen gegen 56,000 Werkstätten und beschäf-
tigen über 143,000 Individuen; die zum literarischen Verkehr ge-
hörigen Anstalten zählen 631, die Handelsgewerbe 20,228 Etablisse-
ments; die Verkehrsgewerbe 7,680 EtabHssements. Die Fabriken
für Gespinnste beschäftigen 22,118, die für Gewebe 156,000, die
Mühlenwerke gegen 10,000, die Fabriken in Metall oder überhaupt
dem Bergbau angehörige oder verwandte Unternehmungen 13,400, an-
dere Fabriken gegen 30,000 Arbeiter. — Die erste Fabrikstadt des
Landes ist Chemnitz. — Die Leinwandfabrikation, der älteste
Industriezweig des Landes, hat ihren Hauptsitz in der Oberlausitz, zumal
in der Gegend von Zittau. Die Damastweberei ist in Grossschönau zur
pössten Vollkommenheit ausgebildet; die Handspinnerei des Flachses
ist über den grössten Theil des Landes verbreitet; Hauptsitz der Zwirn-
fabrikation ist Laubegast und Lockwitz bei Dresden; die Fabrikation der
Spitzen, Blonden und ausgenähten Waaren ist Haupterwerbszweig im
Obergebirge. Die Tuchfabrikation ist von grossem Belange (in Werdau,
Lössnitz, Kirchberg, Crimmitzschau, Oederan, Zschopau, Rosswein, Döbeln,
Waldheim, Leissnig, Grimma, Hainichen, Grossenhain, Bischofswerda,
Bautzen etc.); Kammwollfabrikate (Thibets und Merinos) Refern Reichen-
bach im Voigtlande und die Schönburg'schen Rezessherrschaften; wollene
Strümpfe Waldenburg; Strümpfe und Mützen von Streichgarn (für den
Orient) Bautzen. Die Baumwollfabrikation, jetzt der bedeutendste
Fabrikzweig, hat im Erzgebirge, Voigtlande und der Oberlausitz ihren
Hatiptsitz. Die Sei denwaarenfabrikation findet sich vorzugsweise
in Annaberg, Frankenberg und Penig; die Wachs t u chf a br ik a ti on
in Leipzig, Chemnitz und Dresden. Die Lederindustrie ist in Frei-
berg, Bautzen, Frankenberg, Dresden, Leipzig und Chemnitz zu Hause;
die Papierfabrikation in Bautzen, Plauen, Sebnitz, Leipzig, etc.; die
Tabaks- und Cigarrenfabrikation in Leipzig, Dresden, Zittau, Wür-
zen etc.; die Holz- und Strohwaarenfabrikation ist ungemein leb-
haft und blühend; die Spielwaaren-Verfertigung hat ihren Hauptsitz zu
Seyfl'en, Heidelberg, Grünhainichen etc.; Bierbrauereien bestehen 772,
Branntweinbrennereien 1,224. Die Industrie in .Metallen ist sehr
blühend, in Eisen-, Kupfer-, Messing- und Blechwaaren sowohl, als auch
in Gold- und Silberwaaren; die Farbenfabr'ikation ist von W-ichtig-
keit; Schiesspulver liefern Dresden, Freiberg und Bautzen; dieStein-
gutfabrikation wird in Breitenbach, Hubertusburg, RochRtz u. Colditz,
die Töpferei vorzugsweise in PiRsnitz, Königsbrück, Kamenz, Rade-
burg, Waldenburg, Penig et. betrieben. Weltberühmt ist die königL Por-
zeRanfabrik zu Meissen. Die Glasfabrikation hat sich in neuester Zeif
sehr gehoben. Serpentin st ein w aar en liefert das Städtchen Zöblitz; und
Schriftgiessereien,Buchdruckereien, Kupfer- und Stahlstecbereien,
lithographische und xylographische Anstalten bestehen in Menge, beson-
ders in Leipzig. Gewerbevereine bestehen an 50 in den grösseren
Städten des Landes, und tragen, wie die permanente Industrieaussteüung
zu Leipzig, wesentlich zur Vervollkommnung der Industrie bei. —

Handel. — Der Handel Sachsens ist ungemein lebhaft und aus-
gebreitet, und wird durch die sehr gewerbliche Thätigkeit ausserordent-
lich gefördert. Der innere Verkehr wird durch die grosse Wasser-
strasse der Elbe, sowie durch trefTliche, das Land nach allen Richtungen
durchschneidende Chausseen und Eisenbahnen uud gut unterhaltene Vici-
nalstrassen sehr erleichtert, der auswärtige Handel grösstentheRs durch
Sachsens grosse Handelsstadt Leipzig vermittelt Auf Leipzigs drei
grossen Messen (zu Neujahr, Ostern und Michaelis, mit einem jährlichen
Umsatz von circa 60 Mill. Thlrn.) versammeln sich nicht nur Kaufleute
aus ganz Europa, sondern auch aus Asien und Amerika, und sächsische
Erzeugnisse gehen nach aRen Weltgegenden. Leipzig ist zugleich der Haupt-
sitz des deutschen Buchhandels, der seine Börse dort errichtet hat.
Das Königreich gehört seit 1833 dem Deutschen Zollvereine an. — Die
Hauptausfuhrartikel des Landes sind: WoRe, Woll- und Baumwoll-
waaren, Leinwand, Zwirn, Garn, Spitzen, Eisen- und Eisenwaaren, Stein-
kohlen, Zinn, chemische Präparate, PorzeRan, Maschinen, Holzwaaren,
Bücher, Kupferstiche und Lithographien, Strohgeflechte, .Marmor- und Ser-
pentinwaaren, Sandsteine, Obst, Leipziger Lercl^en etc.; die Hauptein-
fuhren: Kolonialwaaren, Südfrüchte, Salz, Wein, Getreide, Seide, Baum-
woRe, Twist, Pelzwaaren, Glas, Papier, Seefische, Luxuswaaren etc. —
Die bedeutendsten Handelsorte, ausser Leipzig, sind: Chemnitz,
Dresden, Plauen, Zwickau, Zittau, Bautzen, Pirna und Riesa.
Die Elbschifffahrt ist durch die Elbschifl'fahrtsakte vom 23. Juni 1821
geregelt. Dampfschiffe gehen von Riesa in Sachsen über Dresden bis
nach Leitmeritz in Böhmen. Die Länge der gut unterhaltenen Staats-
s trass en beträgt 455 Meilen. An Eisenbahnen besass das König-
reich 1856: 73,93 Meilen im Betriebe, 20 M. im Baue und 8 M. projektirt;
Staatsbahnen sind: die
Sächsich-bay ris che Bahn von 23,52 M.,
die von Leipzig über Altenburg, Crimmitzschau Werdau,
Reichenbach,
Plauen an die bayerische Grenze und bis nach Hof führt (von Werdau nach
Zwickau führt eine i,i2 M. lange Flügelbahn, und von Zwickau nach
Bockwa eine 2/3 M. lange
Kohlenbahn); die Chemn i tz-Ri es a er Bahn
von 8
.87 M.; die Sächsi s ch-böhmi s che Bahn, S.g M., von Dresden
über Pirna, Königstein,
Niedergrund, bis Bodenbach in Böhmen; die Säch-
sisch-schlesische Bahn, 13.8 M., von Dresden über Bautzen, Löbau
nach Reichenbach und von da nach Görlitz; die Verbindungsbahnen
in Dresden
0,5 M., und in Leipzig 0,66 M. — Privatbahnen sind:
die
Leipzig-Dresdner Eisenbahn, 15,5 MeRen, an welche sich in
Riesa die Chemnitzer- und die Juterbogk
-Bahn anschliessen; die Leipzig-
Magdeburger Bahn (1,5 M. in Sachsen), die Jü ter bog k-Ri es a-
bahn
(1,2 M. in Sachsen); die Löbau-Zittauerbahn, 4,5 M., die von
Zittau bis Reichenberg in Böhmen, 3.5 M., fortgesetzt ist; die Leipzig-
VVeissenfelser-Bahn, ein Zweig der Thüringerbahn, 4 .M.; die Al-
ber
ts-Eisenbahn, 1,95 M., von Dresden über Potschappel nach Tha-
rand, mit 3 Zweigbahnen, 2,55 M., die von Potschappel nach Hänichen,
nach Hermsdorf und nach GRtersee eehen; die Ch emniz-Zwickau er-
bahn, 4,75 M-, über
Hohenstein und^Glauchau, m.t einer Zweigbahn nach
Gössnitz; die Zwickau
-Schwarzenberger Bahn, über Schneeberg,
12 M., und die f h ar and - Fr ei b er g-Chem ni tz er Bahn von 8 Mei-

Tnn vr ^^^^ '

Uber 100 M- Drahtleitungen. Banken zählt der Staat 6 (Leipziger Bank,
Chemnitzer Stadtbank, ritterschaftlicher Kreditverein in Leipzig, landstän-
dische Bank der Oberlausitz zu Bautzen, Landrentenbank zu Dresden,
und allgemeine deutsche Kreditanstalt zu Leipzig. -

Münzen, Maasse nnd Gewicht. — Seit 1841 rechnet Sachsen
nach Thalern zu 30 Neugroschen ä 10 Pfennige, im Zahlwerthe des
14-Thalerfusses. Landesmünzen in Gold sind: einfache, doppelte


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31. — Sachsen.

und halbe Augustd'ore (33 Augustd'or wiegen 1 Mark; in Silber: 2-, 1-,
^/s-, Vs- und Ve-Tbalerstücke; Scheidemünze (in Silber) halbe, ganze und
Doppel-Neugroschen; in Kupfer: 2- und 1-Pfennigstücke. Papiergeld:
Kassenbillets zu 1, 5, 10, 20 und 50 Thaler; Noten der Leipziger Bank
zu 20, 50, 100 und 500 Thlr.; Kreditscheine der Chemnitzer Stadtbank
zu 1 Thlr.; Noten der Oberlausitzer Bank zu 5 Thlr., und Leipzig-Dres-
dener Eisenbahnkassenscheine zu 1 Thlr. — Die Einheit des Längenmaasses
ist die Dresdener Elle, von 24 Zoll ä 12 Linien (= 251,20 par. Linien);
1 Elle = 2 leipziger oder dresdener fuss; 100 leipziger Euss = 90,oio
preuss. Fuss. 1 Stab = 2 Ellen; 1 Klafter = IV2 Stab; die Ruthe beim
Feldmessen hat 7 Ellen 14 Zoll und wird in 10 Decimalfuss ä 10 Zoll
ä 10 Linien getheilt; die Landruthe hat 8 Ellen. Die sächsische Post-
meile hat 13,241
,9 dresdener Ellen und ist = IVso geogr. Meile. Der
sächsische Quadratfuss — 144 Qu.-Zoll; die geometrische Quadratruthe
hat 230V36 sächs. Ouadratfuss; 100 sächs. Quadratfuss = 81,41 preuss.
Quadratfuss. Feldmaass ist der sächsische Acker zu 300 geometr. Qu.-
Ruthen; 100 sächs. Acker == 216
,73 preuss. Morgen; der sächs. Morgen
= 150 Quadratruthen. Die Hufe Landes wird in den verschiedenen Lan-
destheilen zu 12, 15, 18, 24 bis 30 Acker gerechnet. Der sächs. Kubik-
fuss hat 1,728 Kubikzoll; 100 sächs. Kubikfuss = 73,46 preuss. Kubik-
fuss. Getreidemaass ist der dresdner Scheffel; 1 Scheffel = 7,900 sächs.
Kubikzoll — 1.89 preuss. Scheffel; 12 sächs. Scheffel = 1 Malter; 24
sächs. Scheffel = 1 Wispel. Der Scheffel hat 4 Viertel ä 4 Metzen ä 4
Mässchen. Das Fuder Wein hat 22/5 Fass, das Fass 6 Eimer, der Eimer
48 dresdner Visirkannen (oder 72 dresdner Kannen) oder 54 leipziger
Visirkannen (63 leipz. Schenkkannen). Die Schenkkanne hat 2 Nösel zu
4 Quartier; der Ohm hat 2 Eimer, der Eimer 2 Anker. Der dresdner
Eimer = 0,99659 preuss. Eimer; 100 leipziger Eimer = 110,407 preuss.
Eimer. Das dresdner Gebräude Bier hat 24 Fass, das Fass 2 Viertel oder
4 Tonnen oder 280 Visirkannen oder 420 dresdner Kannen; das leipziger
Gebräude Bier hat 16 Fass oder 32 Viertel zu 2 Tonnen ä 75 Kannen
ä 2 Nösel; die Kufe 2 Fass, der Eimer 72 Kannen. Die Einheit des Han-
delsgewichts ist das (neue) Pfund, welches dem deutschen Zollpfund oder
halben Kilogramm gleich ist. Der neue Centner hat 10 Halbstein zu 10
Pfund; das Pfund 10 Kilas zu 10 Hektas ä 10 Dekas k 10 As; der Stein
20 Pfund. Die Schiffslast hat 40 Centner, das Schiffpfund 3 Centner. fm
Kleinverkehr wird das Pfund abwärts in 32 Loth a 4 Quentchen getheilt.
Der leipziger Centner hat 110 Pfund, oder 5 Stein ä 22 Pfund. 100 leip-
ziger Pfund sind 93,5249 neue sächs. Pfund oder 99,98« preuss. Pfund.
Münzgewicht ist die deutsche (preuss.) Münzmark; das neue Juwelenge-
wicht das Karat zu 4 neuen sächs. As (= Vs Gramm); Medizinalgewicht
ist das preussische. —

»er Staat. — Staatsverfassung. — Sachsen ist ein durch
Volksvertretung beschränktes und an die Bestimmungen einer Verfassungs-
urkunde gebundenes untheilbares Erbkönigthum. Grundgesetze
desselben sind: die Vrrfassungsurkunde vom 4. Sept. 1831, modifizirt
durch die Abänderungs- und Ergänzungsgesetze vom 31. März 1849 und
5. Mai 1851, und das königL Hausgesetz vom 30. Dez. 1837. Als Wahl-
gesetze für die Ständeversammlung gelten die Gesetze vom 24. Sept. 1831
und 7. März 1839, die in Folge der Begebenheiten der Jahres 1848 ausser
Kraft gesetzt, durch königliche Bekanntmachung vom 3. Juni 1850 wieder
hergestellt wurden. Die allgemeine Ständeversammlung für das ganze
Königreich besteht aus 2 Kammern, die in ihren Rechten und Befugnissen
einander gleich sind. Neben derselben besteht die besondere Provinzial-
landtagsverfassung in der Oberlausitz und die Kreistagsverfassung in den
alten Erblanden fort. Zur ersten Kammer der Ständeversammlung ge-
hören: die volljährigen Prinzen des königl. Hauses; 1 Deputirter des Hoch-
stifts Meissen; der Besitzer der Herrschaft Wildenfels, einer aus der Mitte
der Besitzer der 5 schönburgischen Rezessherrschaften (Glauchau, Wal-
denburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein); die Besitzer der Standes-
herrschaften Königsbrück und Reitersdorf; der evangelische Oberhof-
prediger; der Dekan des Domstifts St. Petri zu Bautzen; der Superinten-
dent zu Leipzig; ein Abgeordneter des Kollegiatstifts zu Würzen; einer
aus der Mitte der Besitzer der 4 schönburgischen Lehnsherrschaften
(Rochsburg, Wechselburg, Penig und Remissen); 12 auf Lebenszeit ge-
wählte Abgeordnete der Rittergutsbesitzer; 10 vom Könige nach freier
Wahl auf Lebenszeit ernannte Rittergutsbesitzer; die ersten Bürgermeister
der Städte Dresden und Leipzig, und 6 Bürgermeister von 6, vom König
nach Gefallen bestimmten Städten. Der Präsident wird vom König zu
jedem Landtag besonders ernannt. Die zweite Kammer besteht aus
20 Abgeordneten der Ritterschaft, 25 der Städte, 25 des Bauernstandes
und 5 Vertretern des Handels und Fabrikwesens. Ohne Zustimmung der
Stände kann kein Bestandtheil des Königsreichs oder ein Recht der
Krone veräussert werden. Das Königreich selbst ist ein untheilbarer
Staat des Deutschen Bundes, in dessen Bundesversammlung Sachsen die
dritte Stelle einnimmt, und im Plenum 4, im engern Rathe 1 Stimme hat.
Das Königreich hat Anwartschaften auf die Länder der sächsich-ernestini-
schen Linie, wenn diese in allen ihren Zweigen erlöschen sollte, hin-
gegen würden nach dem Aussterben des jetzigen königL Mannsstammes
die älteren Kreise (Dresden, Leipzig und Zwickau) an die Ernestinischen
Agnaten, die Lausitz aber (nach dem Prager Frie'den von 1635) an Oester-
reich zurückfallen. Ausserdem besteht eine im Jahre 1614 mit den Häu-
sern Brandenburg und Hessen geschlossene Erbverbrüderung, welche im
Falle des Erlöschens beider sächsischen Linien in Kraft treten würde.
Nach dieser zufolge würde beim Aussterben Sachsens Hessen
2/3, Bran-
denburg 1/3 des Staats erben; beim frühern Aussterben Hessens würde
Sachsen 2/. und Brandenburg Va, und beim Aussterben Brandenburgs
Sachsen und Hessen zu gleichen Theilen erben.

Staatsoberhaupt. — Der König, gegenwärtig König Johann
(Sohn des Herzogs Maximilian, geb. 12. Dez. 1801, succedirte seinem Bru-
der, dem Könige Friedrich August, am 9. Aug. 1854), ist souveränes
Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt,
Und übt sie unter den durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen
«US. Die Krone ist im Mannestamme der Albertinischen Linie nach dem
{fechte der Erstgeburt erblich. Beim Erlöschen des Mannsstammes der
•königlichen Linie fällt das Land (mit Ausnahme der Lausitz, die an Oester-
deich fällt) an die Ernestinische Linie (zunächst an das Haus Weimar),
öer König wird mit voHendetem 18. Lebensjahre volljährig. Während der
Minderjährigkeit des Königs, oder wenn derselbe an der Ausübung der
•Regierung auf längere Zeit verhindert ist, tritt für diese Zeit eine Re-
gierungsverwesung ein, welche von dem der Thronfolge nächsten
Agnaten geführt wird. Der König bekennt sich mit seiner Familie zur
katholischen Konfession, und bezieht jährlich eine mit den Ständen auf
die Dauer seiner Regierung verabschiedete Civilliste (seit 1. Jan. 1855
jährlich 570,000 Thlr. und 30,000 Thlr. jährliche Chatoullenbedürfnisse
der Königin), welche als Aequivalent für die den Staatskassen überwie-
senen Nutzungen des königL Domänenguts zu betrachten ist. Die übri-
gen Glieder des königL Hauses erhalten aus den Staatskassen, nach Ver-
abschiedung mit den Ständen, Apanagen, Witthümer und Heirathsgüter etc.

TiteL — Der vollständige, früher von den Kurfürsten gebrauchte
Titel wird nicht mehr angewendet; der abgekürzte ist: „Von Gottes
Gnaden, König von Sachsen etc. etc. etc." Der Thronfolger heisst „Kron-
prinz" und wird, wie alle anderen Prinzen und Prinzessinnen des Alber-
tinischen Hauses: „Königliche Hoheit" titulirt. Die volljährigen Prinzen
sind „Herzöge zu Sachsen." — Residenz des Königs ist Dresden, im
Sommer Pillnitz. KönigL Lustschlösser sind Moritzburg und Sedlitz;
der Sekundogenitur gehört Schloss Wesenstein bei Dohna.

Wappen, Orden. — Das Staatswappen ist ein mit einer
Königskrone gedeckter deutscher Schild, w^orin man in Gold fünf schwarze
Balken sieht, über welche ein grüner Rautenkranz von der obern linken
nach der untern rechten Ecke gezogen ist. Das Wappen ist mit dem
Bande des Hausordens der Rautenkrone umgeben, und steht unter einem
purpurnen, mit goldenen Franzen und Quasten besetzten Hermelinmantel,
den eine Königskrone deckt. — Ritterorden bestehen 4: der königL
Hausorden der Rautenkrone, als Hofehre, 1807 nach Annahme der
KönigL Würde in einer Klasse gestiftet, für regierende Herren, Fürsten
und hohe Staatsbeamte; der Militär- St. Heinrichsorden, gestiftet
1736, erneuert 1796, und 1829 mit neuen Statuten versehen, in 4 Klassen
(an ihn schliessen sich die goldene und die silberne Militärverdienst-
medaille an); der Civilverdienstorden mit der Umschrift: „für Ver-
dienst und Treue", gestiftet 7. Juni 1815, in 3 Klassen, und der Al-
brechtsorden (zum Andenken an den Stammvater der königl. Linie
des Hauses Sachsen), gestiftet den 31. Dez. 1850, in 5 Klassen, für nütz-
liche Dienste, bürgerliche Tugend und Erfolge in Wissenschaft und Kunst.

Hofstaat. — Die Spitze des königl. Hofstaats bildet das Mini-
sterium des königL Hauses, zu dessen Ressort alle persönlichen
Familien- und Vermögensangelegenheiten des königlichen Hauses, die
oberste Leitung des gesammten Hofwesens, die Verwaltung der königL
Civilliste, die oberste Aufsicht über das königL Hausfldeikommis und die
dazu gehörigen wissenschaftlichen und Kunstsammlungen gehören. Oberste
Hofchargen sind: der Oberhofmarschall, Oberkammerherr, Oberstall-
meister, Oberschenk, Oberhofmeister der Königin, Hofmarschall, die Ober-
hofmeisterin, der Oberhofmeister und der Hofmarschall der Königin Wittwe,
der Generaldirektor der königL Musikkapelle und des Hoftheaters, und
der Chef der Hofhaltung des Kronprinzen; Hofdepartements sind:
das Oberhofmarschallamt, das Oberkammerherrndepartement, das Käm-
mererdepartement, das Oberstallamtsdepartement, die Generaldirektion
der Kapelle und des Hoftheaters, die katholische Hofgeistlichkeit. Die
Königin und die übrigen Mitglieder des königlichen Hauses haben ihren
besondern Hofstaat. —

Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die oberste, kollegiale Staats-
behörde ist das Gesammt mini st eri um, welches aus den Vorständen
der Ministerialdepartements zusammengesetzt ist. Für die einzelnen Zweige
der Staatsverwaltung bestehen sechs Ministerialdepartements: das
Justizministerium, das Finanzministerium, das .Ministerium des Innern,
das Kriegsministerium, das Ministerium des Kultus und öffentlichen Un-
terrichts, und das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten. Ferner
besteht (nach königlicher Verordnung vom 29.'Mai 1855) ein Staats-
rath, welcher in allen von dem König an ihn verwiesenen Angelegen-
heiten, namentlich in wichtigeren Gesetzgebungsfragen, zu berathen hat;
und für die in Bezug auf Staats- und Regierungsangelegenheiten unmit-
telbar an den König gerichteten Eingaben, eine Kabinetskanzlei. Eine
oberste Centraibehörde ist ferner noch die Kommission für Ent-
scheidung über Kompetenzzweifel zwischen Justiz- und
Verwaltungsbehörden. Dem Gesammtministerium unmittelbar
untergeordnet sind: die Oberrechnungskammer und das Haupt-Staats-
archiv; unter dem Justizministerium stehen: das Ober-Appellations-
gericht und der Oberstaatsanwalt, und die .\ppellationsgerichte Dresden,
Leipzig, Zwickau und Bautzen; unter dem Finanzministerium: die
Zoll- und Steuerdirektion, das Ober-Bergamt zu Freiberg, die Ober-Post-
direktion zu Leipzig, und die Landrentenbank-Verwaltung; unter dem
Ministerium des Innern: die Kreisdirektionen zu Dresden, Leipzig,
Zwickau und Bautzen, die Generalkommission für Ablösungen und Ge-


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8 31, Sachsen.

meinheitstheilungen, die Brandversicherungskommission, und die königl, ,
Polizeidirektion zu Dresden; unter dem Kriegsministerium: das i
Ober-Kriegsgericht, der Gouverneur der Residenz, und der Kommandant i
der Festung Königstein, und unter dem Ministerium des Kultus und ;
öffentlichen Unterrichts: das Landeskonsistorium, das apostolische Vika- \
riat, das Vikariatsgericht, und das kathol. geistl. Konsistorium. Für die ;
innere Verwaltung ist das Königreich in 4 Kreisdirektionsbe-
zirke eingetheilt, die wiederum in 14 Amtshauptmannschaften
zerfallen. Die Städte Dresden und Leipzig sind in den meisten Ange-
legenheiten von der amtshauptmannschaftlichen Wirksamkeit ausgenom-
men, und die Schönburgischen Rezessherrschaften bilden insofern einen
selbstständigen Verwaltungskomplex, als die Gesammtkanzlei der
Fürsten und Grafen und Herren von Schönburg für gewisse, ihnen rezess-
mässig ausschliessend übertragene Verwaltungsangelegenheiten, als Mit-
telbehörde zwischen den schönburgischen Justizämtern und Patrimonial-
gerichten und den Ministerien erscheint. Die Kreisdirektionen sind
die Mittelbehörden des Ministeriums des Innern für die Verwaltungsange-
legenheiten in dem, einer jeden angewiesenen Bezirke, zugleich aber auch
Mittelbehörden für die übrigen Ministerien. Die Amtshauptleute stehen
zu der Kreisdirektion des Bezirks, dem sie angehören, in dem Verhält-
nisse delegirter Mitglieder, und haben in dem, einem jeden anvertrauten
Bezirk ihre Aufmerksamkeit auf den Zustand des Landes überhaupt zu
richten, und die Polizeiverwaltung in den Aemtern, so wie die Kommunal-
angelegenheiten zu beaufsichtigen. — Die Justiz wird in einer bestimm-
ten Instanxenordnung verwaltet. Die Gerichte sind bei Ausübung ihres
richterlichen Amtes innerhalb der Grenzen ihrer Kompetenz von dem Ein-
flüsse der Regierung unabhängig. Die privilegirten Gerichtsstände sind
mit wenigen Ausnahmen aufgehoben; die Patrimonialgerichtsbarkeit (mit |
Ausnahme in den Schönburgischen Rezessherrschaften) ist in Folge des
Gesetzes vom 11. Aug. 1855 an den Staat übergegangen. Die Bezirks-
gerichte (Kollegialgerichte), im Ganzen 19, und die Gerichtsämter
(im Kreisdirektionsbezirk Dresden 28, Leipzig 30, Zwickau 41, und Bautzen
17) sind Gerichtsbehörden erste» Instanz und letztere gleichzeitig die un-
teren Verwaitungs- und Polizeibehörden, und ihnen steht zugleich die
weltliche Koinspektion in Kirchen-, Schul- und Stiftungssachen zu. Die
Appellationsgerichte Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen bilden
in ihren Bezirken die zweite Instanz für Civil- und Kriminalsachen, und
sind zugleich aufsehende und verfügende Behörden. Die höchste richter-

liche Instanz für das ganze Land in Civil- und Kriminalsachen ist das
Oberappellationsgericht zu Dresden. Besondere Gerichte erster
Instanz für gewisse Personen und Sachen sind: die Militärgerichte,
das Universitätsgericht zu Leipzig, die Elbezollgerichte, die
Behörden für die in Ablösungs- und Gemeinheitstheilungs-.Angelegen-
hejten vorkommenden Streitigkeiten, die kathol. Konsistorien zu
Dresden und Bautzen für kathol, Ehesachen, das Ehegericht, und die
Justizämter der Fürsten und Herren von Schönburg, Ferner bestehen
für jeden gerichtsamtUchen Sprengel eine bestimmte Anzahl von Frie-
densrichtern, welche, ausser der Polizeiverwaltung, an den Geschäften
der gerichtlichen Polizei Theil nehmen. Im gerichtlichen Verfahren gilt der
Grundsatz der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, Als Civilrecht gilt zur
Zeit noch das gemeine Civilrecht, das in mehreren wichtigen Partien
durch besondere Gesetze vollständig geordnet worden ist. Der Civil-
prozess beruht im WesentHchen auf der Prozessordnung von 1622 und
deren Erläuterungen von 1724, modifizirt durch einzelne spätere Gesetze.
Ein neues Strafgesetzbuch (vom 11. Aug. 1855) und eine neue Strafpro-
zessordnung (mit Ausführungsverordnung vom 31. Juli 1856), so wie ein
neues Militärstrafgesetz für das Königreich, wurden erlassen. Die Justiz-
verfassung beruht im Hauptwerke auf der Gesetzgebung des Jahres 1835;
durch Gesetz vom 11. Aug. 1855 wurden die Gerichtsbehörden erster In-
stanz neu organisirt, und durch ein anderes Gesetz von demselben Datum
das Institut der Friedensrichter neu eingerichtet. Der Leipzig eigenthüm-
liche Handelsgerichtsprozess gründet sich auf die Handelsgerichtsordnung
von 1682 und auf das Gesetz vom 21. Sept. 1839. Als Wechselrecht gilt
das Deutsche, welches unterm 25. April 1849 publizirt wurde.

Finanzwesen. — Die Geldbedürfnisse des Staats werden aus den
Einkünften des Staatsguts und aus den Abgaben der Staatsbürger bestrit-
ten. Das Staatsgut besteht als eine einzige untheilbare Gesammtmasse
aus dem, was die Krone an Territorien, .Aemtern, Kammergütern, Domä-
nen, den dazu gehörigen Fluren, Gebäuden und Inventarien, Grundstücken,
Forsten und Mühlen, Berg- und Hüttenwerken, Regalien, Einkünften, nutz-
baren Rechten etc. besitzt und erwirbt. Die Nutzungen desselben sind
den Staatskassen so lange überwiesen, als dem König eine Civilliste von
mindestens 500,000 Thlrn. bewilligt wird. Die direkten Abgaben be-
stehen in der Grund-, der Gewerbe- und der Personalsteuer, und die in-
direkten Abgaben aus dem Grenzzolle, dem Elbzolle, der Branntwein-
steuer, der Biermalzsteuer, der Wein-, Tabaks-, Runkelrübenzucker-, der
Schlacht- und der Stempelsteuer. Der Reinertrag der ordentlichen
Einnahmen der Finanzperiode 1849—51 belief sich auf 24,695,673, der
wirkliche Bedarf der Finanzperiode auf 1849 -51 auf 23,261,877 Thlr.
Der Reinertrag der ordentlichen Einnahmen für jedes Jahr der
Finanzperiode 1855—57 betrug 9,059,353 Thlr., und die Ausgaben eben
so vieL Die ausserordentlichen Einnahmen beliefen sich von
1849—51 auf 18,314,207, und im ausserordentlichen Staatsbudget der
Finanzperiode 1855—57 auf 7,793,250 Thlr. Die Ausgaben des aus-
serordentlichen Etats sind in beiden Finanzperioden den Einnahmen
gleichgestellt. Unter denen der Finanzperiode 1849—51 waren 15,519,093
Thlr. für den Bau und die Erw^erbung von Eisenbahnen bestimmt; im
Budget für 1855—57 sind hierfür 7 MiR. Thlr. veranschlagt. —

Nach dem ordentRchen Budget für die Jahre 1858-1860 belief
sich die Summe der Einnahmen eines Jahres auf 9,365,243 Thaler, die
der Ausgaben auf eben so viel. Von den einzelnen Posten der
Einnahmen erwuchsen: 1,144,010 Thlr. aus den Domänen und anderen
Besitzungen; 2,685,655 Thlr, von den Regalien, so wie den damit ver-
bundenen Verkehrs-, Fabrik- und Debits-Ansfalten; 902,528 Thlr. von
Kapitalzinsen, Administrations- und zufälligen Einkommen; 1,996,000 Thlr.
aus ordentlichen direkten Abgaben; 2,545,050 Thlr. aus ordentlichen in-
direkten und 92,000 Thlr, aus ausserordentlichen indirekten Abgaben. —
Die Hauptposten der Ausgaben bestanden: in 3,728,415 Thlr. für
allgemeine Staatsbedürfnisse; 27,800 Thlr. für das Gesammtministerium
und Dependenzen; 376,854 Thlr. für das Departement der Justiz; 772,116
Thlr. für das Departement des Innern; 452,779 Thlr, für das der Finanzen;
1,988,568 Thlr. für das Militärdepartement; 292,991 Thlr. für das Depar-
tement des Kultus und öffentlichen Unterrichts; 89,745 Thlr. für das des
Auswärtigen; 23,000 Thlr. Beitrag zu den Ausgaben des Deutschen Bun-
des; 606,484 Thlr, für den Pensions-Etat; 859,160 Thlr. für den Bau-
Etat, und 147,331 Thlr, für den Reserve-Fonds, —

Staatssehuld. — Die Gesammtsumme der Staatsschuld belief sich
am Schlüsse des Jahres 1857 auf 61,324,013 Thlr., und bestand dieselbe in:

Sprozentigen Oblisationen vom Jahre 1830 ............. 7,390,100 Thlr.

4prüz. Staatssch.-Kassenscheinen vom. J. 1847 ................9.329,500 „

4'/iPfoz. Staatssch.-Kassenscheinen vom J. 1851 ..........14,770,000 ,,

4proz. Staatssch.-Kassenscheinen von 1852 nnd 1835 14,470,800 „

3proz. Staatssch.-Kassenscheinen vom J. 1855 ................4,469,400 ,,

Sachs.-Schlesische Eisenbahn-Aktienschuld ......................3,873,200 ,,

' 54,303,300 Thlr.

Hierzu noch: ältere Schuld...............................18,713 ,,

Unverzinsliche Kassenliillets .................................7,000,000 ,,

Gesammtsumme der Staatsschuld ..............................................61,324,013 Thlr.

Heerwesen. — Üie bewaffnete Macht des Königreichs Sachsen be-
steht aus der aktiven .\rmee und der Kriegsreserve, neben welch letz-
terer, von dem Zeitpunkte an, wo die aktive Armee auf den Kriegsfuss
tritt, eine Dienstreserve zur Ergänzung des Bundeskontingents und zum
Ersatz des etwaigen Mannschaftsverlustes, bestehen soll. Im kompleten
Kriegsstande zählt die Armee circa 30,000 Mann, auf dem Friedensfuss
zwischen 25—26,000 Mann, ist mithin stärker als sie nach der matrikel-
mässigen Bestimmung sein solL Sie besteht: aus der Generalität, den
General- und Flügel-Adjutanten des Königs, und dem Generalstabe mit
der Ingenieur- und taktischen Abtheilung, 45 Offizieren; der Infanterie,
bestehend aus 2 Infanteriedivisionen zu 2 Infanteriebrigaden, und aus
1 Jäprbrigade (jede Brigade 4 Bataillons, jedes Bataillon zu 4 Kom-
pagnien); die Linieninfanterie zählt 15,748, die Jägerbrigade 4,005, die
gesammte Infanterie mithin 19,753 Mann (im Kriege werden noch als Re-
serve eine Infanteriebrigade zu 4 BataiRons, und 1 Jägerbataillon, zusam-
men 4,934 Kombattanten, errichtet, so dass die Kriegsstärke der Infan-
terie auf 24,687 Mann steigt); der Kavallerie, zu 2 Brigaden ä 2 Re-
gimentern (jedes Regiment zu 5 Schwadronen), zusammen 3,208 Mann,
mit 3,088 Pferden; der Arti Her ie (1 Fussartillerieregiment zu 3 Bri-
gaden oder 6 Batterien mit 38 Geschützen, und 1 reitende Artilleriebri-
gade, 2 Batterien mit 12 Geschützen), mit der Pionnier- und
Pontonier-
abtheilung zusammen 2,420 Mann, Ausser diesen gehören zur Armee
noch: die Gensd'armerie (210 Mann), die Kadetten, und 1,232 Nichtkom-
battanten, — In den grösseren Städten bestehen Kommunalgarden,
die das Jahr 1830 in's Leben rief, — Die Verpflichtung zur Vertheidi-
gung des Vaterlandes und die Verbindlichkeit zum
Waff'endienste ist all-
gemein. Hiervon ausgenommen sind nur die Fürsten und Grafen Her-
ren von Schönburg, der Graf zu Solms
-Wildenfels und dessen Descen-
denz, die Ernährer solcher Familien, welche ohne Unterstützung des Mili-
tärpflichtigen auf öffentliche Kosten erhalten werden müssten, und der
einzig verbliebene Sohn einer Familie, welche einen Sohn oder mehrere
während der Ausübung des Militärdienstes, sei es in Krieg oder Frieden,
verloren hat. Die Militärpflicht beginnt mit dem 20. Lebensjahre; die
Dienstzeit ist auf 9 Jahre festgesetzt; während der Kriegszeit findet keine
Entlassung wegen vollendeter Dienstzeit statt. Stellvertretung ist erlaubt.
Bei der Fahne steht der Mann nur 3 Jahre; 3 Jahre dient er in der
ersten und 3 Jahre in der zweiten Reserve. — Einzige Festung des
Landes ist Konigstein an der Elbe. Hauptwaffendepot des Königreichs
ist Dresden, mit Zeughaus, Kanonen- und Kugelgiesserei, und in der
Umgebung Pulvermühlen und Pulvermagazine. Landesfarben sind:
weiss und grun. —


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gttnnooer, 33muR|cpa)eig, Dföenßurg,
TOafößcft, £ippe
mh Öic ^ttn|e|lttÖfe.

Hand-Altlas, Taf. 32.

1« Köiii^reieb HaiiiioTer«

O'escliichte. — Die älteste Geschichte des jetzigen Königreichs
Hannover fällt mit der des Herzogthums Sachsen zusammen. In uralter
Zeit von Sachsen und Friesen bewohnt, die von Karl dem Grossen unter-
worfen wurden, bildete deren Land von da an einen Theil des neuen
Herzogthums Sachsen, aus welchem im J. 1235 die Herzöge von Braun-
schweig hervorgingen, die später in mehrere Linien zerfielen, bis Ernst
der Bekenner, f 1546, der Stifter der jetzigen Häuser Braunschweig und
Hannover wurde. Wilhelm der Jüngere, Sohn Ernst des Bekenners,
erhielt in der Theilung 1568 den bei Weitem grössten Theil der väter-
lichen Besitzungen und vermehrte diese 1582 und 1585 durch Erwerbung
der Hälfte von Hoya und der Grafschaft Diepholz. Um der Trennung des
Landes in mehrere Theiie und der Schwächung der
Hausmacht,vorzubeugen,
kamen die 7 Söhne Wilhelms überein, dass nur einer sich vermählen solle,
und das Loos traf Georg, der als Fortpflanzer der Familie gilt. Auf
Wilhelm (dem Vater, f 1592) folgte dessen ältester Sohn Ernst IL,
und diesem, 1611, sein Bruder Christian, welcher bereits das Hochstift
Münden besass und dazu Grubenhagen erwarb; 1633 kam der dritte Bru-
der August zur Regierung, unter welchem Kalenberg, Hoya und Diep-
holz an Lüneburg fiel, und nach ihm regierte, bis 1648, der vierte Bruder,
Friedrich (1636 -1648), der das Land durch Harburg vergrösserte-
Nach seinem Tode theRte sich das Haus, dem Testamente Georg's zu-
folge, in 2 Linien, Celle und Hannover. In Hannover folgte, 1648,
Johann Friedrich (Georg's Sohn), und diesem 1679 dessen jüngster
Bruder Ernst August, der das Recht der Erstgeburt einführte, und
durch seinen thätigen Antheil an den Reichskriegen, 1692, die
9te Kur-
Würde erhielt. Sein Sohn Georg Ludwig folgte ihm 1698 als Kurfürst,
erbte das, 1705, mit Georg Wilhelm ausgestorbene, durch Osnabrück ver-
grösserte Herzogthum Celle, und vereinigte so, 1705, das ganze braunschweig-
lüneburgische Land. Durch seine Mutter, die Kurfürstin Sophie (Tochter
des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz und der engl. Prinzessin Elisa-
l'eth, einer Enkelin Jakobs L von England), erhielt er vermöge einer Par-
lamentsakte die Zusicherung auf den Britischen Thron, und bestieg den-
selben 1714, nach dem Tode der Königin Anna, als Georg L Das
Kurfürstenthum Hannover blieb in seiner Verwaltung ganz selbstständig.
1715 wurden die Herzogthümer Bremen und Verden von Dänemark erkauft,
und 1719 das Amt Wildeshausen erworben und mit Hannover verbunden.
Sein Nachfolger, Georg H. August (1727—1760), erhielt aus Kaiserl. Se-
quester das Land Hadeln, 1731, und stiftete 1737 die Universität zu Göt-
tingen. Während des 7-jähr. Krieges, an welchem Hannover zu Gunsten
Friedrichs d. Gr. Antheil nahm, hatte das Land viele Drangsale zu leiden.
Georg IIL, des vorigen Enkel, vermehrte sein Land durch Hohenstein,
1777, und erhielt, nach einem Rezesse mit Braunschweig, 1788, den aus-
schliessenden Besitz von Zellerfeld, Grund, Wildemann und Lauterthal,
1803 aber, nach Abtretung von Wildeshausen an Oldenburg, Osnabrück
als Erbfürstenthum. Noch in demselben Jahre wurde das Land durch die
Franzosen iniRtärisch besetzt, 1805 aber von diesen an Preu?sen abge-
treten, das sich des Besitzes jedoch nur kurze Zeit erfreuen konnte, denn
nach der Schlacht bei Jena (14. Okt. 1806) okkupirten es die Franzosen
von Neuem, und 1807 bRdete es einen grossen Theil des Königreichs
Westphalen. Als 1813 die Fremdherrschaft zerstört wurde, erhob der
Wiener Kongress Hannover zu einem Königreich und vergrösserte das-
selbe durch Ostfriesland, HRdesheim, Arenberg, das Harlingerland, Lingen,
Meppen, das Eichsfeld und einige Parzellen in Westphalen. Zu gleicher
Zeit bemühte sich der Graf Münster, dem Lande eine konstitutioneRe Ver-
fassung zu verschaffen, und schon am 16. Dec. wurde die erste allgemeine
Ständeversammlung von dem Herzog von Cambridge, dem jüngsten Bru-
der des Prinz-Regenten (der später als Georg IV. den Brit. Thron be-
stieg), eröffnet. Indessen befriedigte die neue Verfassung, welche im
Ganzen sich nur auf Aeusserlichkeiten beschränkte, die gehegten Er-
wartungen nicht. Im J. 1816 wurde der Herzog von Cambridge zum Ge-
neral-Gouverneur von Hannover ernannt, und verblieb auch in dieser
SteRung unter Georg's Nachfolger und Bruder
Wilhelm IV., der von


Bromme'sHand-.itlas. — Hannover, Braunschweij etc. a.

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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

1830—1837 regierte. Am 5. Jan. 1819 erfolgte auf ein Rescript des Prinz-
Regenten die Einführung einer andern Konstitution, die aber ebensowenig
im Stande war, die Theilnahme des Volkes zu gewinnen. Ein Aufstand in
Osterode und Göttingen im J. 1831, welcher zwar durch das Einschreiten
der miRtärischen Macht gedämpft wurde, rief eine aRgemeine unruhige
Bewegung im ganzen Lande hervor, so dass sich König WRhelm genöthigt
sah, den hannöv. Minister Graf Münster, gegen den hauptsächlich der
öffentliche UnwiRe sich äusserte, seiner Funktion zu entlassen, und den
Herzog von Cambridge zum Vicekönig von Hannover zu ernennen. Eine
Kommission zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde niedergesetzt
und die Frucht ihrer Arbeiten, das neue Staatsgrundgesetz, am 26. Nov.
1833 von dem Könige anerkannt. König WRhelm IV. starb 1837 ohne
Nachkommen; ihm folgte auf dem Englischen Thron die Tochter seines
verstorbenen ältern Bruders, des Herzogs von Kent, die Königin Victoria
(siehe „Grossbritannien"), in Hannover dagegen, wo das salische Ge-
setz die weibliche Succession ausschResst, sein Bruder, der Herzog von
Cumberland, als König Ernst L August. Mit der Thronbesteigung des-
selben begann für Hannover eine verhängnissvolle Zeit. Bereits im Jahr
1833 hatte er gegen die neue Verfassung Protest eingelegt, und es stand
zu erwarten, dass er den Beschränkungen der bestehenden Verfassung
sich entziehen würde. Die Befürchtungen verwirklichten sich auch sehr
bald, nachdem er sein neues Land betreten hatte, denn am 28. Juni 1837
wurden die Stände aufgelöst, von Scheele zum Kabinefsminister ernannt,
und durch Dekret vom 5. Juli das Staatsgrundgesetz aufgehoben, die
Staatsdiener ihres Eides entbunden und die Verfassung von 1819 einst-
weRen wieder in GRtigkeit gesetzt. Am 18. Nov. erklärten 7 Göttinger
Professoren: Dahlmann, Wilh. und Jakob Grimm, Gervinus, Ewald, Weber
und Albrecht, dass sie nach ihrem Gewissen den neuen Huldigungseid zu
leisten und von dem frühern sich entbinden zu lassen, sich nicht für ver-
pflichtet erachteten, und wurden auf diese Erklärung hin ihres .Amtes
entsetzt, Dahlmann, Jakob Grimm und Gervinus aber des Landes verwie-
sen. Die Stände wurden nach Massgabe der Konstitution von 1819 auf
den 20. Februar 1838 zusammenberufen. Schon bei den Wahlen zeigte
sich eine ziemRch allgemeine Opposition; viele Städte, darunter die Haupt-
stadt und Göttingen, wählten gar nicht, und als die Kammern zusammen-
traten, stellte sich in der zweiten Kammer eine bedeutende Majorität der
Anhänger des Grundgesetzes von 1833 heraus. Die Stadt Hannover reichte
eine förmUche Protestation gegen die Massregeln der Regierung ein; Os-
nabrück wendete sich sogar an den Bundestag und holte jurist. Gutach-
ten von den Fakultäten zu Heidelberg, Jena und Tübingen ein. Die Er-
eignisse in Hannover zogen die Aufmerksamkeit von ganz Deutschland,
und selbst des Auslandes auf sich. Die Kammern verschiedener deutscher
Staatendrangen, wiewohl vergebens, auf wirksames Einschreiten ihrer
Regierungen, um die hannöversche Verfassung zu retten. Der Bundestag
selbst wies, wie zu erwarten, die Entscheidung von sich. Man suchte
sich im Lande durch Steuerverweigerung zu helfen; indess wendete die
Regierung als äusserstes Mittel die Auspfändung an, und stand hinsicht-
lich der Konsequenz ihren Gegnern nicht nach. Die zum zweitenmale am
15. Februar 1839 einberufene Ständeversammlung wurde, nach VerwiRi-
gung des Budgets, wieder entlassen, und erst die dritte Ständeversamm-
lung, welche am 19. März 1840 zusammentrat und zum grössten Theil
aus Anhängern der Regierung bestand, nahm, des Widerstandes müde,
am 6. August die neue Verfassung an, zu welcher auch bereits der Kron-
prinz seine Zustimmung gegeben hatte. Die Aufregungen des Jahres 1848
gingen bei der Energie Ernst August's ohne Folgen vorüber. Er starb am
18. November 1851, und ihm folgte sein Sohn, der jetzt regierende König
Georg V. (geb. d. 27. Mai 1819), unter dessen Regierung, bezüglich der
Sicherung des weiteren Vaterlandes gegen fremdländische Angriffe, ein
ächt deutscher Geist sich überall kundgibt. —

Genealogie der Regenten von Hannover

ans dem Hause liUueburg^«

Ernst d. Bekenner
2r Sohn Heinrich's d. Mittieren, Herz. v. Lttneburg,
zn CeUe 1532 -j- 1546.

Heinrich zu Dannebers,
Stifter des neuen Hauses

nraimscltweig--
Woirenbütiel.

(Siehe Braunschweig.)

Ernst Christian August Friedrich Georg
1592 t1611 1611tl633 1633 f 1636 1636 1 1648 f 1641

in Celle in Hannover

Christian Georg Johann Ernst August

Ludwig Wilhelm Priedricll verm. m. Sophie, Enkelin
1648 tl665 1665 •{■ 1705 1648 i 1679 Jakobs l. von England,

1679 Herzog, 1692 Kurfürst,
i 1698

I

Georg Ludwig

wird 1698 Kurfürst, erbt
1J05 Celle, wird 1714 als

Geoig I.
König von Grossbritannien,
■}• 1727

I

Georg II.
Kg. V. Grossbrit. und Kurf.
V. Hann. 1727 -j- 1760
1

Friedrich Ludwig, Prinz
V. Wales f 1751

I

Georg III.

1760 , König von Hannover
1814, 1820

Adolph
Friedrich
4- 1850

Georg IV. Wilhelm IV. Eduard
1820 f 1830 1830 f 1837 f 1820

Ernst
August
1837 t 1851

I

Georg V.
geb. 1819, König 1851

I

Ernst August, Kronprinz,
geb. 21. Sept, 1845.

Wilhelm d. Jüngere, zu Lüneburg,
Stifter des neuen Hauses

jLUuebur^«

1546 -j- 1592,

»as liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. —
Das Königreich Hannover, im nordwestlichen TheR Deutschlands, zwischen
510 18'-530 54' NBr. und 24» 20'-290 18' OL., zu beiden Seiten der We-
ser und zwischen dem Harz, der Nordsee und der Niederelbe gelegen,
bildet kein zusammenhängendes Ganzes, sondern besteht aus zwei Haupt-
theilen und mehreren, in den benachbarten Staaten liegenden Parzellen.
Der nördliche, grössere Haupttheil wird im N. von der Nordsee, von Ol-
denburg, Bremen, Holstein-Lauenburg, dem Hamburger Gebiet und Meck-
lenburg-Schwerin, im 0. von Preussen (Prov. Brandenburg und Sachsen)
und Braunschweig, im S. von Braunschweig, Lippe, Waldeck-Pyrmont,
Kurhessen, Lippe-Schaumburg und Preussen (Westphalen), und im W. von
den Niederlanden begrenzt, und durch Oldenburg wieder in zwei Theile
geschieden, die nur im S. durch einen schmalen Landstrich zusammen-
hängen. Der kleinere, südlich vom vorigen gelegene, und von diesem
durch Braunschweig geschiedene Haupttheil, wird im N. von Braunschweig,
im 0. von diesem und Preussisch-Sachsen, im S, von letzterem und Kur-
hessen, und im W. von Kurhessen, Braunschweig und Preussen (West-
phalen) begränzt. Hannöversche Enklaven auf fremdem Gebiet sind 2
zwischen Preussisch-Sachsen und Braunschweig, 1 in Braunschweig, 1
zwischen Lippe, Pyrmont, Braunschweig und W^estphalen, und 1 nur kleine
im hamburg-lübeckschen Amte Bergedorf. Dagegen schResst Hannover
das Grossherzogthum Oldenburg, das Gebiet Bremen, das hamburg. Amt
Ritzebüttel und einzelne ParzeRen von Braunschweig ein, und mehrere
Inseln in der Nordsee (Spikeroog, Langeroog, Baltrum, Norderney, Juist
und Borkum) gehören zu seinem Gebiet. Der Flächeninhalt des gesamm-
ten Landes beträgt nach den neuesten Vermessungen 698,655 Qu.-M. (1855)
mit einer Bevölkerung von 1,819,777 Seelen, mithin 2,606 Sevelen auf der
Qu.-Meile.

Physische Beschaffenheit. — Hannover gehört zum grössten
Theil dem germanischen Tieflande an. Der nördRche TheR ist durchaus
eben und zeigt nur hier und da kleine Sandhügel, der südRche dagegen
ist gebirgig, vom ganzen Areal aber nur Vs als Berg- oder HügeRand an-
zunehmen. Das Tiefland, das nach den Meeresküsten zu (besonders
in Ostfriesland) durch künstRche Deiche und Siele (Schleussen) vor den
Meereseinbrüchen geschützt werden muss, ist theils Geest-, theils frucht-
bares Marschland (ersteres Haiden, Sand- und Moorboden, letzteres fettes,
üppiges Erdreich), und hebt sich selbst in seinen Hügeln nirgends über 600'.
Das Geestland ist theilweise fruchtbar gemacht, zum grössten Theil
aber immer noch vöRige Einöde. Die grösste Haide ist die lüneburger
Haide, eine über 12 Meilen lange, nur mit Haidekraut und Kiefern- und
Birkengebüsch bedeckte Sandsteppe, die nur Haideschnucken (grobwoRi-
gen Schalen) und Bienen Nahrung bietet; die traurigste und ödeste Ge-
gend aber der Huimling, im Kreise Meppen, eine wüste Haide, die 5
.Meilen im Umfang hat. Die Moore, die besonders in Ostfriesland, Mep-
pen, Hoya, Diepholz und Bremen in grosser Ausdehnung vorkommen, sind
durch ihren ungeheuren Reichthum an Torf für den Staat von grosser
Bedeutung. Das Marschland umfasst gegen 60 Qu.-.M.; die reichsten
und fruchtbarsten Gegenden desselben sind: das Harlingerland, das Land
Wursten, das Land Kehdingen, das alte Land im Herzogthum Bremen, das
Land Hadeln und die Polder Ostfrieslands. Das Hochland Hannovers
umfasst den dritten TheR des wald- und inetaRreichen Harzes (hier der
Königsberg 3,160', Bruchberg 3,018', Warmberg 2,880', Achtermannshöhe
2,706' etc.), einen kleinen Theil des thüringer Hügellandes (Göt-
tingerwald 1,285'), und Theile des Wesergebirges (Bramwald, SoRin-
gerwald, Süntel, Deister, ein Theil des Teutoburger Waldes etc.) — Die
Gewässer des Landes gehören sämmtRch der Nordsee an, welche durch
die Mündungen der Elbe, Weser und Ems an der Küste bedeutende Busen
bRdet, unter welchen der 6 Qu.-M. grosse Döllart (an der Emsmündung)
der beträchtRchste ist. Die Hauptflüsse sind: die Elbe (die in Han-
nover die Aland, Jeetze, Ilmenau, Lühe, Seve, Este, Schwinge, Oste, Me-
dem, Werne und Ohre empfängt), die Weser (die von rechts die ARer,
Wümme und Geeste, von links die Aue, Ochte und Hunte aufnimmt),
.die Ems (welche durch die Hase und Leda verstärkt wird), und die
Vechta, die in Hannover die Dinkel aufnimmt und nach den Niederlan-
den geht. Unter den Seen des Landes sind der Dümmersee und das
Steinhuder-Meer zu bemerken, und von Heil- und Mineralquel-
len die EisenqueRen bei Rehburg, und die Schwefelquellen Bentheim,
Northeim, Limmer, Winzlar etc. An Kanälen ist das Land ungemein
reich; von den Schiff"fahrtskanälen sind zu erwähnen: der Emskanal zwischen
Lingen und Meppen; der Trecktief zwischen Emden und Aurich; der Ka-
nal zwischen der Hamme und Oste; der Kanal zwischen Neuhaus und
Bülkau; der hadelnsche Kanal, der vom Sinüande zur Elbe führt; der Ka-
nal von Papenburg zur Ems etc. An Naturprodukten aRer Art ist das
Land ungemein reich, und das Klima im Ganzen genommen gemässigt
und gesund,
obwohl nach der Lage der Gegenden sehr verschieden. Die
westRchen LandestheRe (Lingen, Bentheim) haben ein ziemlich mildes
Klima; im Oberharz sind Kälte und grosser
Temperaturwechsel vorherr-
schend; in den Marschen, besonders an der Küste, ist schwere und neb-
lige Luft, und vorwaltende Feuchtigkeit an der Nordsee, den grösseren
Flüssen und den Sümpfen des Landes, welch' letztere auch nicht frei von
Fiebern sind. • Die mittlere Jahrestemperatur des Landes ist + 7«. Von
Winden ist der Nordwest am vorherrschendsten und wüthet, besonders
an den Küsten, oft mit grosser Heftigkeit.

Politische EintheUung. — Das jetzige Königreich Hannover be-
steht aus Landern, die früher zum nieder- und obersächsischen, west-
phäRschen, kur- und oberrheinischen Kreis des ehemaligen deutschen
Reichs gehörten, und zwar: aus dem Herzogthum Bremen, den Fürsten-
thümern Lüneburg Grubenhagen und Kalenberg, einem Theile des Her-
zogthums Sachsen-Lautnburg, dem Lande Hadeln, dem Bisthum Hildesheim
und der Reichsstadt Goslar, sämmtRch im niedersächsischen Kreise;
einem fheil der Grafschaft Hohnstein im obersächsischen Kreise; einem
Thei des Hochstiftes iMünster, dem grössten Theil des Bisthums Osna-
brück, den Fürstenthümern Verden und Ostfriesland, der niedern Graf-
schaft Lingen und den Grafschaften Bentheim, Hoya, Diepholz, Spiegel-
berg und Hallermund im westphälischen Kreise; einem Theü des
Eichsleldes im kurrheinischen Kreise, und dem Amte Neuengleichen
und der Herrschaft Plesse im oberrheinischen Kreise. — Gegenwärtig
ist der Staat (was die Verwaltung der Regiminal-, PoRzei- und Hoheits-
angelegenheiten in der Mittel - Instanz betrifl't) in 6 Landdrosteibezirke
(Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück und Aurich) und einen


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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

Berghauptmannschaftsbezirk (lüausthal) getheilt, deren Grösse und Be-
völkerung sich folgendermassen gestaltet:

Flächeninhalt

Seeleniahl am 3. December 1855.

Lantlilrosteien.

in

Wohngebäude

Qu.-M.

Männliche.

Weibliche.

im Ganzen.

Hannover.................

109,5,5

175,669

177,017

352,686

49,049

Hildesheim...............

175,962

184,264

360,226

52,540

Lüneburg .................

204,146

172,510

169,804

342,314 '

44,634

Stade .....................

123,600

145,605

140,061

285,666

44,981

Osnabrück ................

130,455

129,366

259,821

40,977

Aurich ....................

54,«6

91,175

95,076

186,251

30,634

Klausthal..................

11,524

15,622

17,191

32,813

3,200

Zusammen

6 9 8,655

906,998

912,779

1,819,777

266,015

Der Landdrosteibezirk Hannover umfasst das Fürstenthum Kalenberg
und die Grafschaften Hoya und Diepholz; Hildes heim ist zusammen-
gesetzt aus den Fürstenthümern Hiidesheim, Göttingen, Grubenhagen und
der Grafschaft Hohnstein; Lüneburg umfasst das Fürstenthum Lüneburg
und den Rest vom Herzogthum Sachsen - Lauenburg; Stade enthält die
Herzogthümer Bremen und Verden und das Land Hadeln; Osnabrück
das Fürstenthum Osnabrück, die Niedergrafschaft Lingen, das Herzogthum
Arenberg-Meppen und die Grafschaft Bentheim; und der Landdrosteibezirk
Aurich das Fürstenthum Ostfriesland, das Harlingerland, und die oben
genannten Inseln der Nordsee, so wie die im DoHart gelegene Insel Nes-
serland. Die Berghauptmannschaft Klausthal umfasst den Oberharz.—

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung
des Königreichs, welche nach der Volkszählung von 1833: 1,642,807;
1845: 1,773,711, im Jahre 1848 aber nur 1,759,027 Seelen betrug, war

1852 auf 1,819,253 gestiegen, und belief sich 1855 auf 1,819,777 Seelen.
Die Bevölkerungszunahme beträgt nach dem Jahresdurchschnitt von 1833
bis 1855 nur 0.55 Procent, und ist am stärksten im Landdrosteibezirk
Stade (mit 0,92 Procent), am schwächsten in Osnabrück (mit
0,02 Proc.).
Die Zahl der Familien beträgt 375,875, und die Volksdichtigkeit 2,606
Seelen auf die Qu.-M. Am dichtesten bevölkert ist der Landdrosteibezirk
Hiidesheim, mit 4,541, am schwächsten bevölkert Lüneburg, mit nur 1,669
Seelen auf die Geviertmeile. Die Zahl der Geborenen behef sich im Jahre

1853 auf 59,179 (worunter 5,720 Uneheliche, 2,290 Todtgeborene, 344
Zwillinge und 30 Drillinge), die Gesammtzahl der Gestorbenen betrug in
diesem Jahre 42,182 (darunter 115 Individuen über 90 Jahre, und 178
männliche und 53 weibUche Selbstmörder). — Die Bevölkerung vertheilt
sich in 8,654 Ortschaften, und zwar: in 76 Städte, 108 Marktflecken und
8,470 Dörfer, Bauerschaften, Weiler, Kolonien und Höfe etc.; in den
Städten und Flecken leben 465,782, in den sonstigen Landgemeinden
1,353,995 Individuen. Städte mit mehr als 10,000 Einwohnern sind nur
7 im Lande (Hannover mit 49,909, Hildesheim 16,394, Osnabrück 13,718,
Lüneburg 13,500, Celle 13,152, Emden 12,473, Göttingen 11,283 , Klaus-
thal 9,738; Stade, Goslar, Leer, Harburg, Hameln, Norden zählen 6 bis
8,000, Osterode, Einbeck, Münden, Verden, Hoya, Nienburg, Aurich zwi-
schen 4,500-5,500 Einwohner. Der bevölkertste Flecken ist Papenburg,
mit 5,600 Einwohnern.

Wationalverschiedenheit, Volkseharakter, Stände Verschie-
denheit.. — Mit Ausnahme der Israeliten, sind sämmtliche Bewohner des
Landes Deutsche, meist niedersächsischen Stammes. An den Küsten
der Nordsee, auf den Inseln und in Ostfriesland wohnen Friesen, im We-
sten der Ems Westphalen und Holländer; auf dem Harze und bei Münden
finden sich Nachkommen der Franken; in der Grafschaft Hohnheim Thü-
ringer, und im östlichen Theil Lüneburgs germanisirte Wenden. Im All-
gemeinen sind die Hannoveraner ein kräftiger, gutgewachsener Menschen-
schlag und bilden ein biederes, tapferes Volk, das fest an den Sitten und
Gebräuchen seiner Vorfahren hängt. Die Landbewohner sind arbeitsam,
ausdauernd, gastfrei, mildthätig, freigebig, wenn gleich häufig sehr derb.
Höhere geistige Bildung ist vorwaltend, eben so ein Stolz auf zeitliche
Güter, und der wohlhabende Bauer fürchtet in seiner Familie Misshei-
rathen (d. i. Verbindungen mit Aermeren) eben so sehr, als der Adel.
Bei den Marschbewohnern bemerkt man einen seltenen Grad natürlichen
Verstandes, während der Geestbauer viel beweglicher und vergnügungs-
süchtiger erscheint. Einfach und gutmüthig, religiös und abergläubisch
ist der Harzbewohner, der mit besonderer Liebe an seiner Heimath hängt.
Der Adel Hannovers soH der stolzeste Deutschlands sein. — In Bezug auf
Standesklassen zerfällt die Bevölkerung in den AdeL den Bürger- und
Bauernstand; der Adel in höheren und niederen. Standesherren (früher
Reichsunmittelbare) sind: der Herzog von Arenberg-Meppen, der Herzog
von Looz-Corswaren, der Fürst von Bentheim, und die Grafen von Stol-
berg-Wernigerode, Stolberg-Stolberg und Platen-HaUermund, -

Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Die
Mehrzahl der Bewohner des Königreichs gehört der Lutherischen Kirche
an. Beim Census vom 3. Dec. 1855 zählte man 1,496,443 Lutheraner,
94,304 Reformirte, 216,144 Katholiken, 1,434 Bekenner anderer christ-
lichen Sekten (Menoniten und Herrnhuter), und 11,452 Juden. Die grösste
Zahl der Reformirten lebt in der Landdrostei Aurich (Ostfriesland 52,397);
in der Landdrostei Osnabrück haben die Katholiken das Uebergewicht,
und in den Landdrosteien Hannover, Hildesheim und Aurich wohnen die
meisten Israeliten. — Sämmtlichen chrisüichen Kirchen sind freie Reli-
gionsübung und verfassungsmässige Rechte zugesichert. Die höchsten
geisHichen Behörden der lutherischen Kirche sind: die Konsistorien
zu Hannover, Stade, Ottendorf, Osnabrück und Aurich, die zugleich auch
die Oberbehörden für die Volksschulen bilden. Für die reformirte
Kirche ist die reformirte Konföderation oder Synode für die alt-hannöver-
schen Provinzen und der Oberkirchenrath zu Nordhorn für die Grafschaft
Rentheim, die leitende Oberbehörde. Die römisch-katholische Kirche
^«hlt 2 Bisthümer, zu Hildesheim und Osnabrück, deren Bischöfe durch
'^eneralvikare, Konsistorien und Domkapitel in Ausübung der Kirchenge-
^valt unterstützt werden. — .

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten. — Die Volksbildung
befindet sich im fortwährenden Steigen. Die meisten Provinzen zeichnen'
Sich durch eine geistige Kultur aus, die alle Stände durchdringt, und die
'Lehranstalten sind durchweg sehr gut eingerichtet. Jedes Kind ist zum

Schulbesuche verpflichtet, und niedere oder Volksschulen sind gegen 3,600
im Lande. Anstalten zur Bildung von Schullehrern bestehen 8: die luthe-
rischen SchuRehrerseminare zu Ahlfeld, Hannover, Lüneburg, Osnabrück
und Stade, das lutherisch-reformirte Schullehrerseminar zu Aurich, das
katholische zu Hildesheim, das reformirte zu Neuenhaus, und die israeli-
tische Lehrerbildungsanstalt zu Hannover. Für gelehrte Bildung bestehen
14 sehr gute Gymnasien zu Aurich, CeRe, Emden, Göttingen, Hildesheim
(2), Klausthal, Lingen, Lüneburg, Meppen, Osnabrück (2), Stade und Ver-
den, das Pädagogium zu Ilfeld, und das Lyceum zu Hannover, und hö-
here Stadtschulen zu Eimbeck, Goslar, Hameln, Haarburg, Leer, Münden,
Nienburg, Norden, Nordheim, Osterode, Ottendorf, Duderstadt und Ouacken-
brück. Die höchste gelehrte Unterrichtsanstalt ist die weltberühmte, aus
4 Fakultäten bestehende Georg-August-Universität zu Göttingen, mit 98
Professoren und Privatdocenten und (1855) 713 Studirenden, einer ausge-
zeichneten Bibliothek, einem Museum, physikalischen Apparat, Sternwarte
etc. — Evangelische Predigerseminare bestehen zu Hannover und Loccum,
und ein bischöfliches Priesterseminar zu Hildesheim. Schulen für Erwerb
und Verkehr sind: die polytechnische Schule zu Hannover (eine der vor-
züglichsten Deutschlands), 27 Gewerbschulen in den bedeutenderen Städten,
1 Handwerkerschule zu Hannover, 1 Baugewerkschule zu Nienburg, Na-
vigationsschulen zu Emden, Papenburg und Timmel, 1 Bergschule zu
Klausthal, Handelsinstitute und Handelsschulen zu Osnabrück, Hannover,
Münden und Lüneburg, landwirthschaftliche Schulen an verschiedenen Or-
ten, 1 Forstschule zu Klausthal, 6 Entbindungslehranstalten (CeUe, Em-
den, Göttingen, Hannover, Hildesheim und Osnabrück), und Thierarznei-
schulen zu Göttingen und Hannover. Eine Militärakademie und eine
Kadettenanstalt sind zu Hannover, und eben daselbst eine Garnisonsfrei-
schule für Soldatenkinder. Förderungsmittel der Wissenschaft und Kunst
sind die Bibliotheken in den grössern Städten, unter denen die der Uni-
versität zu Göttingen (360,000 Bände) und die Königliche zu Hannover
(100,000 Bände) besonders erwähnt zu werden verdienen; die Königl.
Sammlungen in der Residenz etc. Gelehrtenvereine bestehen mehrere,
darunter: die Königl. Societät der Wissenschaften zu Göttingen, der hi-
storische Verein zu Hannover, der Alterthumsverein in Lüneburg, die
deutsche Gesellschaft zu Göttingen, und die naturforschende Gesellschaft
zu Emden. Theater bestehen 10 im Königreiche (davon 2 in der Resi-
denz), und Buchhandlungen im Ganzen 61, von denen 16 in Hannover, 8
in Göttingen etc.

Physisch - technische Kultur. — Landwirthschaft und
Bergbau sind die vorzüglichsten Erwerbs- und Nahrungsquellen der
Bewohner, und erstere wird durch zahlreiche landwirthschaftliche Vereine,
Versicherungs- und Kreditanstalten gefördert. Die Bodenkultur ist ziem-
lich bedeutend, obwohl grosse Landstriche noch öde und zum Theil gar
nicht kulturfähig sind. Das kultivirte Areal betrug 1849: 8,611,736 han-
növ. Morgen, von denen 4,131,816 auf Ackerland und Gärten, 2,443,541
auf Wiesen, privative Weiden und Fischteiche, 2,036,379 Morgen auf For-
sten kamen. "Gegenwärtig nimmt, das Ackerland 28,93 Procent, Gärten
und Baumgärten 1,70, Wiesen, privative Weiden und Fischteiche
16,92, die
Forsten 13,88, Gemeindeflächen zu Weiden, die Haiden und Moore 34,75,
und das Unland 3,71 Procent ein. Der Ackerbau findet Inden Marschen
den geeignetsten Boden. Ostfriesland, Bremen, Hildesheim und Göttingen
sind die besten Getreideprovinzen, Roggen, Weizen, Gerste und Hafer
werden am meisten gebaut, und der jährliche Ertrag auf 30 MilL Himten
angeschlagen. Von Hülsenfrüchten werden vorzugsweise Pferdebohnen
gebaut, die einen bedeutenden Ausfuhrartikel liefern. Der Kartoffel- und
Gemüsebau ist sehr beträchtlich, eben so der Anbau aller Oelgewächse,
des Flachses, Hanfes und Tabaks. Die Obstkultur ist im Altenlande und
im Lande Kehdingen von Wichtigkeit; die Gartenkultur nur in der Nähe
grösserer Städte von Bedeutung. Die meisten Grasländereien finden sieh
am Harze und in Ostfriesland. Die Forst kultur ist sehr ansehnlich,
und der jährliche Holzertrag wird auf mehr als 70 MilL Kubikfuss ge-
schätzt. Die Viehzucht ist sehr bedeutend, zumal die der Pferde und
Rinder (besonders in Ostfriesland und im Lüneburgischen); die Milchwirth-
schaft liefert Massen von Butter und Käse zur Ausfuhr. Die Schafzucht
hat neuerer Zeit sehr zugenommen; die Schweinezucht ist in den Mar-
schen sehr verbreitet, und die Bienenzucht für die Haideländer ungemein
wichtig. Der Viehstapel betrug 1853: an Pferden 208,381, Rindern 820,011,
Schafen 1,905,983 (darunter 833,825 Schnucken), Schweinen 91,017, Zie-
gen 117,026, Eseln und Maulthieren 881; Bienenstöcke wurden in diesem
Jahre 218,865 gezählt. Geflügel wird in Menge gezogen, in den Marschen
besonders Gänse. Die Fischerei wird in der Nordsee, in Flüssen, Seen
und Teichen lebhaft betrieben; für Emden und Ostfriesland ist der Hä-
ringsfang von hoher Bedeutung, und von dort aus werden aUch Schifl'e
auf den Walfischfang und Robbenschlag ausgerüstet. Die Jagd ist im
Harze und SoHing immer noch von Wichtigkeit, und finden sich dort von
Wild: Hasen, Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Dachse etc. Mit Sing-
vögeln wird von den Harzbewohnern ein starker Handel betrieben. —
Der Bergbau im Harz ist von grösster Bedeutung. Klausthal mit Zel-
lerfeld ist der Mittelpunkt des Bergwesens. Gold wird im Rammeisberg
jährlich 9—11 Mark gewonnen, Silber 45—50,000 Mark, Eisen von be-
sonderer Güte (das beste im Amte Elbingerode) jährlich 105,000 ZoR-
centner; an Blei und Glätte werden gegen 100,000 Centner, an Kupfer
4,000 Centner jährlich ausgebeutet. Der Ertrag von Braun- und Stein-
kohlen wird durchschnittlich auf 1,750,000 ZoHcentner geschätzt. Torf,
welcher in den Moor- und Haidegegenden das Holz ersetzt, wird in un-
geheurer Menge gestochen. Salz (meist OueHsalz) wird in 4 Staats- und
14 Privatsalinen jährlich 525,000 ZoHcentner gewonnen (die lüneburgi-
schen SalzqueRen gehören zu den reichsten in Deutschland), und an an-
dern nutzbaren Mineralien (Alaun, Vitriol, Schwefel, Marmor, Alabaster,
Gyps, Bau- und Mühlsteine, Pfeifen- und Thonerde etc.) ist ebenfalls kein
Mangel.

Die GewerbsIndustrie ist im ARgemeinen geringer als in an-
dern deutschen Staaten, in einigen Zweigen aber doch von Wichtigkeit,
so in der Flachsspinnerei und Leinwandweberei. Zwirnspitzen, Segeltuch,
Taue und Strumpfwaaren werden in Menge erzeugt. Die Woll- und Baum-
woRwaarenfabrikation erstreckt sich nur auf mittelfeine und ordinäre
Stofl'e, die Seidenfabrikation auf Bänder, Strümpfe und halbseidene Zeuge.
Die Lederfabrikation ist von grosser Bedeutung, und wird von 400 Loh-
und 150 Weissgerbereien betrieben; Papierfabriken sind über 60, Tabaks-
fabriken an 400, Oelmühlen gegen 300, und Cichorienfabriken 60 im


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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

Lande. Brauereien gibt es über 500 (die goslar'sche Gose und das inün-
dener und hardenberger Bier sind berühmt), und Branntweinbrennereien
und Essigsiedereien gegen 1,200; Zuclierfabriken und Raffinerien^ Stärke-
fabriken, chemische Fabriken, Seifenfabriken und Lichterziehereien, Leim-
siedereien, Wachsbleichen etc. sind in allen Theilen des Landes; geräu-
cherte Fleischwaaren (Würste, Schinken etc.) liefert Göttingen, der Harz
und Westphalen im HandeL Holzwaaren werden meist am Harz und im
Lüneburgischen verfertigt. Ziegelbrennereien und Töpfereien, Glasfabri-
ken, Kohlenbrennereien und Pottaschsiedereien sind im Harz, am Oster-
walde," Süntel und bei Hildesheim, und ansehnlicher Schiffbau wird zu
Papenburg, Leer, Emden, um Stade, .Münden etc. betrieben. Die Industrie
in Metallen ist von grossem Belange; musikalische, mathematische und
chirurgische Instrumente werden vorzüglich zu Hannover und Göttingen
verfertigt, woselbst auch die bedeutendsten Buchdruckereien sind, und
ein besonderer Erwerbszweig für viele Bewohner der westphälischen Nie-
derungen ist das „HoRandsgehen" (die Frühjahrs-Auswanderung armer
Arbeiter nach Holland, um sich dort durch Torfstechen, Mähen, Deich-
arbeiten etc. Verdienst zu suchen).

Handel. — Der Handel Hannovers ist von grosser Wichtigkeit,
und wird durch die Lage des Landes an der Nordsee, durch die vielen
schiffbaren Flüsse und Kanäle, durch gute Landstrassen und Eisenbahnen
etc. ungemein gefördert. Unter den deutschen Nordseestaaten nimmt
Hannover hinsichtlich der Rhederei den ersten Platz ein, partizipirt am
deutschen Handel, und gehört seit 1854 dem deutschen Zollvereine an,
von welchem nur wenige Ortschaften in den Aemtern Harburg, Wilhelms-
burg, Winsen und Lesum, und der Hafenort Geestemünde, ausgeschlossen
sind. Am Seehandel betheiligen sich: Emden (der Hauptseeplatz), Pa-
penburg, Harburg, Lehe, Leer, Weener und Karolinensiel; für den Strom-
handel sind wichtig: Münden (Weser), Celle (Aller), Hannover (Leine),
Stade, Harburg und Lüneburg (Elbe und Ilmenau), Meppen und Lingen
(Ems); für den Binnenhandel sind die vorzüglichsten Plätze: Münden,
CeUe, Hannover, Lüneburg, Göttingen, Meppen, Lingen, Osnabrück und
Bremervörde. Hauptplätze für den Speditions- und Transithandel sind
CeUe, Hannover, Harburg, Lüneburg, Osnabrück und Münden. Für den
Handel mit Bergprodukten sind Goslar und Osterode bemerkenswerth. —
Die wichtigsten Ausfuhr.en des Landes bestehen in Pferden, Rindern,
Salzfleisch, Butter, Käse, Talg, Leinwand, Wolle, Garn, Bergprodukten,
Getreide, Hülsenfrüchten, Flachs, Oel, Holz und Holzwaaren, Salz, Wachs,
Tabak, Papier, Glas, Branntwein, Torf, Häringen etc. Die Einfuhren
in Kolonialwaaren, Baumwolle, Seide und Seidenwaaren, rohem Tabak,
Wein, Hopfen, Südfrüchten, Glas-, Eisen-, Stahl-, und Galanteriewaaren,
Pelzwerk, feinem Papier etc. Die Handelsmarine besass im Jahre
1855: 720 Seeschiffe von 34,768,5 Kommerzlasten ä 4,000 Pfd., 1,950
Watt- und Flussschiffe von 17,343, und 14 Dampfschiffe von 680
,5 Kom-
merzlasten, und zwar:

Seeschiffe.

Watt- und FlussschilTe.

Dampfschiffe.

Landdrostel,

Zahl.

Kommerzlast
ä 4000 Pfd.

Zahl.

Kommerzlast.

Zahl.

Kommerz-
last.

Lüneburg ..................

Stade.......................

Aurich (incl. Papenburg)

19
104
597

2,528,5
6,217
26,023

105
965
880

709
11,057
5,577

6

4
4

405

168,5

107

Im Ganzen

720

34,768,5

1,950

17,343

14

680,5

Die hannöversche Handelsflagge siehe: Flaggen-Atl as, Taf. 1,
Fig. 20; besondere Flaggen haben die Städte Emden, Lüneburg und
Norden , siehe Taf. 1, Fig. 21, 22 und 23. — Durch Chausseen und gute
Landstrassen, die gegen 800 Meilen Länge haben, wird der Handel unge-
mein unterstützt. Eisenbahnen sind bereits 7 in Betrieb (Hannover-
Braunschweig, Hannover-Minden, Lehrte-Harburg, Wunsdorf-Bremen, Han-
nover-Kassel, Nordstemmen-Hildesheim, und Emden-Rheine); projektirt
und theilweise im Bau begriffen sind: Uelzen-Seehausen, Göttingen-Gotha,
und Harburg-Brunshausen-Geestemünde-Bremen. Die Länge der Tele-
graphenlinien beträgt bereits 105
,6, die der Drahtleitungen 113 Meilen.
Banken bestehen 3, davon 2 in Hannover und 1 in Emden; Handels-
kammern sind keine vorhanden, dagegen bestehen Handelsvereine
zu Hannover, Göttingen und Münden, eine kaufmännische Deputation zu
Emden, eine Handelsdeputation in Leer, und ein Rhedereikollegium in
Papenburg. —

Münzen, Maasse, Gewichte. — Man rechnet nach Thal ern zu
24 guten Groschen ä 12 Pfennige, im Zahfwerthe des 14-Thalerfusses.
Wirkliche Landesmünzen sind, in Gold: Pistolen, einfache (39,2558 Stück
— 1 Köln. Mark fein), doppelte und halbe, zu 5, 10 und 2V2 Thaler; in
Silber: Thaler, Sechstel- und Zwölftelthaler (im 16-Thalerfuss), Stücke
zu 1 guten Groschen, zu 6 Pfennigen
(V2 gOr.) und zu 4 Pfennigen (Vs
gGr.), und in Kupfer: 2- und 1-Pfennigstücfce. An Papiergeld bestehen:
Kassenscheine der Stadt Hannover zu 1 und 5 Thaler (im Ganzen für
200,000 Thaler). — Die Einheit des Längenmaasses ist der Fuss zu
12 Zoll ä 12 Linien = 29
,2 Centimeter; 24 hannöversche = 23 engl. Fuss;
100 = 93.0672 preuss. Fuss. Die Elle hat 2, die Klafter 6, die Ruthe 16
Fuss. Die hannöv. Meile enthält 1,587
,5 Ruthen (1 geogr. Meile = 0.9934
hannöv. Meile). Die Quadratruthe hat 256 Qu.-Fuss. Feldmaass ist der
Morgen zu 120 Qu.-Ruthen (100 hannov. Morgen = 102,6549 preuss. Mor-
gen. Der Kubikfuss hat 1,728 KubikzoH; die hannov. Klafter = 144
hannov. Kubikfuss. Getreidemaass ist die Last zu 16 Malter ä 6
Himten = ä 4 Metzen oder Spint ä 4 Sechzehntel; 1 Malter = 3,59 preuss.
Scheffel, 100 hannov. Himten = 56,679 preuss. Scheffel. Flüssigkeits-
maass ist das Fuder zu 4 Oxhoft oder 6 Ohm, ä 4 Anker ä 10 Stüb-
chen ä 4 Quartier ä 2 Nösel; 100 hannov. Quartier = 85
,oi86 preuss.
Quart. Handelsgewicht ist der Centner zu 100 Pfund, die
Schiffslast
hat 4,000 Pfund; das Pfund 32 Loth zu 4 Quentchen; 1 preuss. Centner
= IVio hannov. Centner. Münzgewicht ist die kölnische Mark; Medizi-
nalgewicht das Pfund = % Handelspfund. Seit dem
Anschluss an den
Zollverein gilt auch das deutsche Zollgewicht. —

»e* Staat. — Staatsverfassung. — Das Königreich Hannover
ist eine erbliche Monarchie mit landständischer Verfassung. Es bildet
einen untheilbaren Staat, welcher einen Theil des deutschen Bundes aus-
macht, in der engern Bundesversammlung die 5te Stelle und Stimme ein-
nimmt, und im Plenum derselben 4 Stimmen führt. Nach mannigfachen
Wirren kam 1833, unter Wilhelm IV. an die Stelle der, vor den französi-
schen Revolutionskriegen bestandenen landständischen Verfassung, die 1814
wieder hergestellt worden war, ein Staatsgrundgesetz zu Stande, welches
Fürst und Volk durch gegenseitigen Vertrag abgeschlossen hatten, König
Ernst August abolirte dasselbe bald nach seinem Regierungsantritt (1837),
als nicht für ihn bindend, und legte 1838 ein neues Staatsgrundgesetz den
Ständen vor, das endlich von diesen am 6. Aug. 1840 angenommen und
als Landes-Verfassungsgesetz 1841 vom König beschworen, und vom Kron-
prinzen (dem jetzigen König) angenommen wurde. Dieses, so wie das
Verfassungsgesetz vom 5. September 1848 und die Königliche Verordnung
vom 1. August 1855, das Gesetz vom 7. September 1856 (eine Aende-
rung des Verfassungsgesetzes von 1840 betreffend), und die Königliche
Proklamation vom 7, September 1856 (über die Abänderung des Finanz-
kapitels des Verfassungs - Gesetzes von 1840), bilden gegenwärtig die
Grundgesetze des Staats. Nach der Verfassungs-Urkunde gewährt nur die
Landesunterthanschaft den vollen Genuss der bürgerlichen und politischen
Rechte. Die Freiheit der Personen und des Eigenthums ist keiner andern
Beschränkung unterworfen, als welche Gesetze und Recht bestimmen.
Eine allgemeine Konfiskation des Vermögens ist unstatthaft. Niemand darf
verhaftet werden, als in den durch das Gesetz bestimmten FäUen, und
sowohl in Civil- als Kriminalsachen darf Niemand seinem ordentlichen
Richter entzogen werden. Jeder Landeseinwohner geniesst völlige Glau-
bens- und Gewissensfreiheit und ist zu Religionsübungen mit den Seini-
gen in seinem Hanse berechtigt. Die Ausübung der politischen und bür-
gerlichen Rechte ist vom Glaubensbekenntniss unabhängig. Alle Vorzüge
der Geburt, unbeschadet der Privatrechte, sind aufgehoben. Zum Kriegs-
dienste sind aUe Staatsbürger gleichmässig verpflichtet, und nach gleich-
raässigen Grundsätzen zur Tragung der allgemeinen Staatslasten verbunden.
Alle Real- und Personalbefreiungen von aUgemeinen Staatslasten sind
aufgehoben; ausgenommen sind die Befreiungen der KönigL Familie und
der Standesherren. Die Pressfreiheit, das Auswanderungs-, Versamm-
lungs- und Vereinsrecht sind gewährleistet. Jeder Staatsbürger hat das
Recht, Gesuche oder Bitten an den König, an die allgemeine Ständever-
sammlung, an die Provinziallandschaften und an die Landesbehörden zu
bringen, Beschw'erde zu führen und dieselbe bis zur höchsten Behörde zu
verfolgen. Für das ganze Königreich besteht eine allgemeine Ständever-
sammlung, und in den Provinzen bestehen Provinziallandschaften. — Die
allgemeine Ständeversammlung besteht aus 2 Kammern, welche
in ihren Rechten und Befugnissen sich gleich sind. Die erste Kammer
"besteht aus den Königl. Prinzen, dem Herzoge von Arenberg, dem Her-
zoge von Looz-Corswaaren und dem Fürsten von Bentheim, als Standes-
herren; den Grafen Stolberg - Wernigerode und Stolberg - Stolberg wegen
Hohnstein; dem Generalerbpostmeister, dem Abte von Loccum, dem Prä-
sidenten der bremischen Ritterschaft, als Direktor des Klosters Neuenwalde,
den beiden katholischen Bischöfen, einem von dem König für die Dauer
des Landtags ernannten angesehenen evangelischen Geistlichen, einem mit
erblicher Virilstimme begnadigten Majoratsherren, dem Direktor der KönigL
Domänenkammer, dem Präsidenten des Obersteuer- und Schatzkolleglums,
dem von der Kammer ernannten Kommissarius für das Schulden- und
Rechnungswesen, und 35 Deputirten der Ritterschaften, die aus ihrem im
Königreiche gelegenen Grundbesitze ein reines Einkommen von jährlich
600 Thlr. haben. Die zweite Kammer besteht aus einem von der Kam-
mer ernannten Kommissarius für das Schulden- und Rechnungswesen; 3
Mitgliedern, welche der König wegen des allgemeinen Klosterfonds er-
nennt, 3 Deputirten der Stifter, 1 der Universität Göttingen, 2 von den
evangel. Konsistorien ernannten Deputirten, 1 des Domkapitels zu Hildes-
heim, 38 Deputirten der Städte und Flecken, und 41 Deputirten der Grund-
besitzer aus den Freien und dem Bauernstande. Die Mitglieder beider
Kammern müssen bei ihren Verhandlungen das Wohl des ganzen König-
reichs vor (Augen haben, dürfen sich durch Instruktionen nicht binden
lassen, sind in ihren Aeusserungen in der Kammer frei und können wäh-
rend der Dauer der Versammlung nicht verhaftet werden, ausser im Falle
der höchsten Nothwendigkeit, Ein Landtag dauert 6 Jahre und die Wahl
der Deputirten gilt für die ganze Dauer desselben. Der König beruft die
allgemeinen Stände alle 2 Jahre, und kann die
Ständeversammlung ver-
tagen, zu jeder Zeit den Landtag auflösen und einen neuen ansetzen.
Alle, das ganze Königreich betreffenden
Gegenstände geboren vor die all-
gemeine Ständeversammlung; provinzielle
Angelegenheiten werden an die
betreffenden Provinziallandschaften gebracht. Königl. Landesgesetze wer-
den vom König nur unter Zustimmung der allgemeinen
Ständeversamm-
lung erlassen, wieder aufgehoben, abgeändert und authentisch interpre-
tirt. Nur in höchst dringenden Fällen können gesetzliche Verfügungen,
welche keine Abänderung der Verfassungsurkunde enthalten, vom König
allein ausgehen. Die allgemeine Ständeversammlung ist berechtigt, in
Beziehung auf alle
Landesangelegenheiten, insbesondere über Missbräuche
und Mängel in der Rechtspflege oder Verwaltung, ihre Beschwerden und
Wünsche vorzutragen. Ueber die Ausgaben wird der allgemeinen Stände-
versammlung ein Budget zur Prufung und Bewilligung vorgelegt, und für
ausserordentliche, wahrend der Vertagung der allgemeinen Ständever-
sammlung eintretende Landesbedurfnisse besteht ein im jährlichen Budget
nicht besonders aufzuführender
Reservekredit, Die Steuern bedürfen der
Bewilligung der allgemeinen
Ständeversammlung und sind jedesmal für
die nächste zweijährige
Finanzperiode auszusprechen. Anleihen können
nur nach erfolgter Bewilligung der
allgemeinen Ständeversammlung ge-
macht, und eben so nur mit
Einwilligung derselben Papiergeld ausgegeben
werden- In ausserordenüichen und dringenden Fällen kann aber der Kö-
nig, wenn die Stande nicht versammelt sind, bestimmen, dass eine An-
leihe, höchstens bis zum Belaufe von 1 Mill. Thlr. gemacht werden darL
Bei Verfügungen, welche der
König über das Heer, dessen Formation,
Disciplin und den Dienst erlässt, ist die ständische Mitwirkung nicht er-
forderlich.

Für die einzelnen Provinzen des Königreichs bestehen Provin-
ziallandschaften (Provinzialstände), die das Recht der Zustimmung
zur Erlassung, Wiederaufhebung, Abänderung und Interpretation aHer Pro-
vinzialgesetze haben, durch welche die persönliche Freiheit, das Privat-
eigenthum oder sonstige Rechte der Unterthanen entzogen oder beschränkt
werden, die auch die provinziellen Abgaben und Leistungen zu bewilligen


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32, — Hannover, Braunsohweig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte. 5

haben. Solcher Provinziallandschaften bestehen sieben, und zwar: 1) für
die Fürstenthümer Kalenberg, Göttingen und Grubenhagen; 2) für das
Fürstenthum Lüneburg; 3) für die Grafschaft Hoya; 4) für die Herzog-
thümer Bremen und Verden; 5) für das Fürstenthum Osnabrück; 6) für
das Fürstenthum Hildesheim, und 7) für das Fürstenthum Ostfriesland.—

Staatsoberhaupt. - Nachdem Hannovers Fürsten 110 Jahre lang
auf dem englischen Thron gesessen, erhielt das Königreich, nach dem am
20. Juni 1837 erfolgten Ableben Wilhelm IV., in der Person des Künigs
Ernst August, -des Sohnes Georgs IIL, seinen eigenen Regenten wieder,
und diesem folgte am 18. Nov. 1851 dessen Sohn, König Georg V. (geb.
den 27. Mai 1819), der jetzt regierende König. — Der König vereinigt
in seiner Person die gesammte Staatsgewalt, und wird durch die Verfas-
sung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der
Stände gebunden. ARe Regierungsgewalt geht aRein von ihm aus: kein
Landesgesetz hat vor der von ihm vorgenommenen Verkündigung Gültig-
keit; die bewaffnete Macht und deren Einrichtung hängt allein von ihm
ab; er ist die QueRe aller Gerichtsbarkeit, und kann erkannte Strafen
aufheben oder mildern, so wie das Strafverfahren einsteRen oder nieder-
schlagen. Er aRein hat das Recht, Titel, Rang, Würden und Ehrenzeichen
zu verleihen und Standeserhebunpn vorzunehmen, und vertritt das Kö-
nigreich in allen seinen Verhältnissen nach Aussen. — Die Krone vererbt
im Mannesstamme des Königshauses und nach dessen Erlöschen auf den
Mannesstamm der jetzigen Braunschweig-Wolfenbüttel'schen Linie; erlöscht
auch dieser, so geht die Krone auf die weibliche Linie über. Der Thron-
folger ist mit dem 18. Jahre majorenn, die übrigen Glieder des Hauses
mit dem 21. Jahre. — Mit Hessen - Kassel besteht seit 1839 eine Erbver-
bindung. Der König, als Oberhaupt der Familie, hat das Recht, durch
Hausgesetze, welche der Zustimmung der aRgemeinen Stände nicht be-
dürfen, die inneren Verhältnisse des Königl. Hauses zu bestimmen. Als
Hausgesetz gilt das Familienstatut vom 19. Nov. 1836, mit umfassenden
Bestimmungen über Vermählung der GReder des Hauses, Succession, Re-
gentschaft, Privatvermögen und das Seniorat des Gesammthauses Braun-
schweig. Zur Deckung der Bedürfnisse des Königs, der Königin, so wie
der minderjährigen Prinzen und Prinzessinnen, Söhne und Töchter des
Königs, ist (ausser den Zinsen des in den englischen 3-procentigen Stocks
belegten, aus Einnahmen der KönigL Kammer erwachsenen Kapitals von
600,000 Pfd. Sterl.) die Summe von 600,000 Thlr. festgesteRt, welche aus
dem K. Fideikommiss (den Königl. Domänen und Regalien) bestritten wird.

Titel. — Der Titel des Königs ist: „Von Gottes Gnaden König
von Hannover, Königlicher Prinz von Grossbritannien und Irland, Herzog
von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg" etc. — Der
Kronprinz , so wie die übrigen Prinzen und Prinzessinnen des KönigL
Hauses führen das Prädikat: „Königliche Hoheit." — Die Hofreligion ist
die Evangelische. — Residenz ist: Hannover; Königl. Lustschlösser
sind: Herrenhausen, Montbrillant; dann die Schlösser in Georgengarten,
zur Göhrde, zu Rotenkirchen, Rehburg und das Jagdhaus zum Saupark;
andere Königl. Schlösser sind noch: zu Celle, Osnabrück und Lüneburg.

Wappen. — Das kleine Wappen enthält ein springendes sil-
bernes Ross in Roth, mit der Devise: „Suscipere et finire." — Das
grosse Wappen des Königreichs ist ein grosser runder Schild mit einem
gleichen Mittelschilde in Form eines gestürzten Schächerkreuzes. Der
Hauptschild enthält das Grossbritannische Wappen; das Mittelschild ent-
hält als Herzschild die KaiserRche Reichskrone in rothem Felde wegen
der Erzschatzmeisterwürde des Reichs, welche Hannover bekleidete; rechts
sind die beiden Leoparden von Braunschweig, links in goldenem Felde der
blaue Löwe von Lüneburg, unten das springende weisse Ross von Sach-
sen. Den Hauptschild umgibt ein blaues Band mit der Devise: „Nec
aspera terrent," an welchem die Kette des
St. Georgen- und des Guel-
phenordens hängen. Schildhalter sind rechts der goldene gekrönte Löwe,
links das sRberne Einhorn von Grossbritannien, die auf einem rothen,
mit einem Lorbeer- und einem Eichenzweige umwundenen, fliegenden
Bande mit dem Motto: „Suscipere et finire," stehen. Den Hauptschild
deckt eine Königskrone.

Orden. — Hannover hat nur 2 Ritterorden: den St. Georgen-
Orden in 1 Klasse, der am 23. April 1839 von König Ernst August als
Hoforden und für Verdienste gestiftet wurde und nur an Fürsten und an-
dere hohe Personen verliehen wird, und: den Guelphen-Orden, ein
Verdienstorden für Civil- und Militärpersonen in 3 Klassen, gestiftet den
12. August 1815 von König Georg IV., und durch Patente vom 20. Mai
1841, 28. Juni 1842 und 1. Okt. 1849 in seinen Statuten revidirt und in
4 Klassen erweitert (Grosskreuze, Kommandeurs [Ir und 2r Klasse], Ritter,
Und Mitglieder der IV. Klasse). Die Devise des Ordens ist: „Nec aspera
terrent." Ausser diesen beiden Orden gibt es noch eine (sRberne) Guel-
Phen-Ordens-Medaille, gestiftet den 12. August 1815 für tapfere
Unteroffiziere und Soldaten mit einer jährRchen Pension von 25 Thalern;
das goldene Wilhelmskreuz für Offiziere (nach 25-jährigem), die silberne
Wilhelmsmedaille für Unteroffiziere und Soldaten (nach 16-jährigem
treuen Dienst); Kriegsdenkmünzen; die goldene und silberne Verdienstme-
dalRe; die goldene Ehrenmedaille für Kunst und Wissenschaft (1843); das
goldene Ernst-Augustkreuz für Offiziere bei 50-jähriger Dienstzeit, und eine
Verdienstmedaille für Rettung aus Gefahr. Grossmeister der Orden ist
der König, und für Besorgung der Geschäfte in Betreff sämmtlicher Orden
Und Ehrenzeichen besteht eine General-Ordens-Kommission. —

Der Hof. — Der Hofstaat des Königs besteht aus den Ober-
hofchargen (Oberhofmarschall, Oberkammerherr, OberstaRmeister, Ober-
jägermeister), den Oberhofdepartements, den Erbämtern in ein-
zelnen Provinzen, und aus der Adjutantur des Königs (1 Generaladjutant
Und 10 Flügeladjutanten). Die eigentliche Hof-Administrationsbehörde ist
•las Oberhofmarschallamt mit 2 Departements (das der KönigL Bauten und
•Härten, und das der KönigL Hofhaltung). — Die Königin hat ihren be-
sonderen Hofstaat, mit einem Oberhofmeister, 5 Staatsdamen und 4 Ehren-
Staatsdamen.

Staatsverwaltung. — Die oberste verwaltende Landesbehörde

das Gesammtministerium unter dem Vorsitze des Königs, dessen
Mitglieder der König nach eigener AVahl ernennt und nach GefaRen ent-
'ässt. Für die einzelnen Verwaltungszweige bestehen 7 besondere Mi-
Ijisterien: das Ministerium des Königlichen Hauses, der Finanzen und
^es Handels, welche beide gegenwärtig in einer Hand vereinigt sind, das
J^Megsministerium, das Ministerium der geistlichen und Unterrichts-Ange-
'®genheiten, das Ministerium des Innern, das Justizministerium und das

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Als berathende Behörde
besteht der Staatsrath, dessen Wirksamkeit (nach der KönigL Verord-
nung vom 26. Jan. 1856) theils eine begutachtende, theils eine entschei-
dende ist. — Das Ministerium des KönigL Hauses verwaltet aRe
Angelegenheiten, welche sich auf die regierende Dynastie und den Hof
beziehen, und sind ihm das Landesarchiv, die KönigL BibRothek und das
KönigL Münzkabinet untergeordnet. — Das Ministerium des Innern,
mit welchem die Kommission zur Prüfung der Verwaltungsbeamten und
das statistische Büreau verbunden sind, ist die oberste Behörde für aRe
Zweige der innern und der Polizeiverwaltung; unter ihm stehen: die 6
Landdrosteien und die Berghauptmannschaft, die Generaldirektion des
Wasserbaues, die Eisenbahndirektion, die Medizinalbehörden, die Polizei-
direktionen zu Hannover, Celle, Harburg und Klausthal, und die Behör-
den und Institute zu gemeinnützigen Zwecken. — Unter dem Ministe-
rium der geistlichen und Un terri ch ts - An gel eg enhei t en
stehen: die Gesetzsammlungs - Kommission, die geistlichen Behörden
(welche gleichzeitig die Schulangelegenheiten zuoberst leiten), die Georg-
August-Universität zu Göttingen, die Königl. Societät der Wissenschaften
zu Göttingen, das OberschulkoRegium und die Klosterkammer zu Hanno-
ver. — Die Landdrosteien (mit kollegiaRschem Geschäftsgange) füh-
ren in ihrem Bezirke die gesammte öfl'entliche Verwaltung, soweit solche
nicht anderen Behörden überwiesen ist. Zu ihrem Wirkungskreise ge-
hören die Hoheits-, .VRlitäi»-, Landgemeinde-, Gewerbe-, Landwirthschafts-,
Wege- und Wasserbausachen, Feuer- und Baupolizei, Gesundheits-, Sicher-
heits-, Sitten - und Ordnungspolizei, ferner die Gemeindeverwaltung der
selbstständigen Städte, die Gemeinheitstheilungs- und Verkoppelungs-,
Ablösungs- und ARodifikationssachen und die Chausseeverwaltung. Zu-
gleich haben sie die ihnen überwiesenen Staats- etc. Anstalten (Medizi-
nal-, Lehr-, Straf-, Brandversicherung-, Leggeanstalten etc.) zu leiten und
zu beaufsichtigen etc. — Die Landes
Verwaltung auf dem Harze leitet die
Berghauptmannschaft zu Klausthal, welche für ihren Bezirk die
SteRe einer Landdrostei vertritt. Die den Landdrosteien zunächst unter-
gebenen Unterbehörden sind: die Aemter (im Ganzen 177, und zwar
zu Hannover 36, zu Hildesheim 37, Lüneburg 39, Osnabrück 21, Stade
26, Aurich 14, und Klausthal 4), deren Verwaltung den Amtmännern ob-
liegt, und die Magistrate der selbstständigen Städte (zusammen
44, und zwar: Hannover 9, HRdesheim 11, Lüneburg 9, Osnabrück 4,
Stade 5, Aurich 5, und Klausthal 1); im Lande Hadeln konkurriren hei
der Verwaltung 12 Kirchspi elsgerichte, mit Schultheissen an der
Spitze; ferner: das Hoheitskommissariat im Herzogthum Arenberg-.Mep-
pen (unter der Direktion der Landdrostei Osnabrück), die Ablösungskom-
missarien, Landesökonomiebeamten, Wegbaubeamten, Linnenleggebeamten,
die Aichämter, und die Hafenkommissionen zu Harburg und Geestemünde.
— Der politische Verkehr mit dem Auslande wird durch das Ministe-
rium der auswärtigen Angelegenheiten verwaltet, welchem die
Königl. Gesandtschaften in fremden Staaten (in Baden, Bayern, Bel-
gien, BrasiRen, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Hessen, Kurhes-
sen, Niederlande, Oesterreich, Portugal, Preussen, Russland, Sachsen,
Schweden, SiciRen, Württemberg) und die KönigL Konsuln unterge-
ordnet sind. —

Hechtspflege. — Der König ist die QueRe aller Gerichtsbarkeit.
Die Gerichte sind durchgehends landesfürstlich, nur im Herzogthum Aren-
berg-Meppen hat der Herzog von Arenberg das Recht der Patrimonialge-
richtsbarkeit. Die Justiz ist von der Verwaltung getrennt, der bevorzugte
Gerichtsstand ist aufgehoben, Mündlichkeit und Oeffentlichkeit in bürger-
lichen und peinlichen Sachen eingeführt und die Schwurgerichte geregelt.
An der Spitze der Justizverwaltung steht das Justizministerium,
unter welchem die Kommissionen für die erste und zweite juristische
Prüfung, sämmtliche Gerichtsbehörden, der Oberstaatsanwalt mit den
Staatsanwälten und die Strafanstalten stehen. Der oberste Gerichtshof
ist das Ober-Appellationsgericht zu Celle, das in letzter Instanz
erkennt. Die Obergerichte, welche in grosse und kleine zerfallen,
entscheiden in zweiter Instanz, und bestehen erstere in Aurich Celle
Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Meppen, Nienburg, Osnabrück'
Osterode, Stade und Verden; letztere in Dannenberg, Goslar, Hameln und
Lehr. Insofern nicht das Ober-Appellationsgericht die letzte Instanz bil-
det, gehen Berufungen und Beschwerden gegen Erkenntnisse des kleineren
Obergerichts an das grössere Obergericht, und zwar: von Dannenberg an
Lüneburg, von Goslar an Hildesheim, von Hameln an Hannover, und von
Lehr an Verden. — Zur AburtheRung von Kriminalsachen, in welchen auf
eine schwere Strafe zu erkennen ist, werden vierteljährlich Schwurge-
richte (in Aurich, Celle, Göttingen, Hannover, HRdesheim, Osnabrück
und Stade) gehalten, die aus 12 Geschworenen, 1 Präsidenten, 4 Rich-
tern und 1 Sekretär zusammengesetzt sind, und wider deren Entschei-
dung keine Berufung stattfindet. Politische und Pressvergehen sind von
der Zuständigkeit der Schwurgerichte ausgeschlossen. Untergerichte sind
die Amtsgerichte, denen Einzelnrichter vorstehen, und 12 Kirchspiels-
gerichte im Lande Hadeln. Advokaten sind (1855) 452 im Lande. Be-
sondere Gerichte sind: die protestantischen und kathoRschen Konsi-
storien und der reformirte Oberkirchenrath zu Bentheim, das Universi-
tätsgericht zu Göttingen, das KönigL OberhofmarschaRamt zu Hannover
(welches über alle Hof- und Schlossbediente die freiwillige Gerichtsbarkeit
ausübt), der Staatsgerichtshof zu Hannover und die Militärgerichte. —

Finanzwesen. — Das Ministerium der Finanzen und des
Handels erstreckt seine Wirksamkeit auf sämmtRche Finanzsachen des
Staats, auf die Verwaltung in Bezug auf Handel, auf Postsachen, die
Harz- und Bergwerkssachen, die Lehensangelegenheiten, so wie auf die
altfürstRch - braunschweigischen Allodial- und die Landeslotteriesachen.
Das Budget wird von der allgemeinen Ständeversammlung auf zwei Jahre
bestimmt. Das Rechnungsjahr beginnt am Juli. Die Voranschläge ent-
halten nur die Nettosummen. Die Abschlösse stellen sich, in Thalern,
folgendermassen:

Einnahme.

•.. 8,930,375 ■

... 9,070,235 .

.. 9,597,049 .

•• 9,931,894 .

Budget für 1854—55
„ 1855-56
„ ,, 1856—57
„ „ 1857—58

Ausgabe.

.. 8,861,196 = 69,179 Ueberschuss.

-. 8,612,517 = 457,718

- 9,733,901 = 136,852 Defizit

•. 9,985,852 = 53,95g ..

Dazu Sind für die beiden letzten Jahre je 600,000 Thlr. „Königlicher
Einkünfte" zu rechnen, welche von dem Ertrage des Staatsgutes bereits
von vornherein abgesetzt und somit gar nicht mehr in die Staatsrechnung


Btamme's Hand-Atlas. — Hannover, Braunschweig etc, 1).

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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

Einnahmen.

Von den Domänen und Forsten .........................................

„ ,, steuern und Zöllen..............................................

Vom oberharzischen Bergwerks- und Forslhaushalle..................

Vom Kommunion-nnterharzischen Bergwerks- und Hüttenhaushalte ■

Von den Kohlenbergwerken..............................................

„ ,, Salinen...........................................................

Uebersehüsse vom Kalkberge zu Lüneburg.............................

Von den Wasserzöllen.....................................................

,, „ Posten.............................................................

,, ,, Eisenbahnen, einschl. d. Telegraphen ........................

Chaussee- und Brückengelder der Chausseebau-Verw. ................

Ceberschüsse von der Lotterie.........................................

Sportein der Oberbehörden...............................................

Zinsen von Aktiv-Kapitalien..............................................

Uebrige unmittelbare Einnahmen ......................................

Zahlungen von andern Kassen vder Königl. Generalkasse .............

Summe aller Einnahmen

Staatsschuld. — Die Landesschuld, welche am 1. Jan. 1848:
23,233,960 Thlr. 19 gGr. 3 Pf., im J. 1853: 36,522,887 Thlr. 12 gGr. 3 Pf.,
und 1855 auf 41,023,370 Thlr. 13 gGr. 5 Pf. berechnet wurde, wovon al-
lerdings der Staat 7,543,000 sich selbst schuldete, belief sich am 1. Jan.
1858 auf 46,213,305 Thlr. 9 gGr. 6 PL, und zwar:

Ausgaben.

Königl. Gesammt-Minlsterium....................

Stände.........-....................................

Ministerium d. auswärt. Angelegenheiten.......

Kriegs-Ministerium..................................

Justiz-Ministerium ................................

Minist, d. geistl. u. Interrichtsangelegenheiten

Ministerium d. Innern .............................

Ministerium des Handels :.........................

Finanz-Ministerium................................

Passiv-Etat.........................................

Pensions-Etat.......................................

Künftig wegfallende Ausgaben...................

Ausserordentliche Ausgaben.......................

Summe aller Ausgaben ...................

Summe aller Einnahmen.................

Dellzit für das Rechnungsjahr 185S—59

gebracht werden sollen. — Nach dem Budget der Königl. General-Kasse
für das Rechnungsjahr vom 1. JuR 1858—59 belaufen sich die Einnah-
men auf 19,108,586 Thlr. 13 gGr. 11 Pf., die Ausgaben auf 19,203,270
Thlr. 2 gGr. 11 Pf., und zwar:

Thlr.

gGr,

Pf.

1,957,174

_

9

7,209,766

12

2,381,663

10

167,289

3

5

277,757

4

8

46,810

20,000

422,600

.—

950,500

_

4,850,000

_

180,000

_

55,000

_

66,000

_

441,992

13

__

21,855

10

1

20,178

8

19,108,586

Ts"

Thlr,

gGr.

Pf.

183,611

1

65,540

8

7

121,700

_

2,588,500

_

1,075,452

14

4

264,556

1

3

5,210,697

10

4

24,176

5,654,845

11

10

2,707,000

22

7

446,286

16

8

206,592

14

10

654,310

21

6

19,203,270

"2

11

19,1 08,586

13

11

94,6S3

13

-

Schuld der vormaligen General-Steuerkasse...............13,975,169 Thlr. 21 gGr. 8 Pf.

,, der vormal. Königl. Generalkasse.................. 1,844,742 ,, 21 „ 8 „

,, der Wegbaukasse..................................... 12,847 ,, 5 ,, 4 ,,

Aeltere und neuere Eisenbahnschulden.....................30,380,545 ,, 8 „ 10 ,,

Slinillie 46,213,305 ,, 9 „ 6 ,,

Die Verzinsung der Staatsschulden erforderte für 1858: 2,092,121 Thlr.
11 gGr. 6 Pf. —

' Heerwesen, Landmacht. — Das Generalkommando des han-
noverschen Heeres führt der König; die Militärverwaltung und das .Mi-
Rtär-Rechnungswesen das Kriegsministerium; alle rein militärischen
Angelegenheiten, welche auf den Dienst, die Uebungen und die Disciplin
der Truppen, auf die Diensttüchtigkeit der Armee und auf die Verthei-
digung des Landes Bezug haben, werden von der General-Adjutantur
mit dem Chef des Generalstabs geleitet. Zum deutschen Bundesheere hat
Hannover ein Hauptkontingent von 15,230, ein Reservekontingent von
4,351, im Ganzen 19,581 Mann zu steRen, die mit dem braunschweigi-
schen Kontingent die erste Division des 10. Armeekorps bilden. — So
weit nöthig, gilt Konskription; doch findet bei den Spezialwatfen meist
Werbung statt. Die Dienstzeit ist 7, bei der KavaRerie 10 Jahre. Viele
Bauernsöhne treten freiwillig in die Reiterei, da sie, einmal einexerzirt,
mit Uniform und Pferd entlassen werden ; sie müssen das letztere zwar
unterhalten, dürfen es aber auch benützen, und bekommen einen Beitrag
für Futter. In der Regel rücken diese Kavalleristen nur zur Exerzirzeit
wieder beim Regimente ein. — Im Jahre 1857 zählte die Armee im Gan-
zen 26,938 Mann, und bestand:

Kopfzahl.

a) aus der Generalität und dem Armeeslab..............................................32

b) der Kavallerie, die in 1 Division zu 3 Brigaden ;i 2 Regimenter
formirt ist (2 Kürassier-, 2 Husaren- und 2 Dragoner-Regimenter):

jedes Regiment enthält 4 Schwadronen, zusammen .................. 3,078

c) der Infanterie, in 2 Divisionen a 2 Brigaden zu 2 Regimentern
und 1 Jägerbataillon formirt, zusammen 8 Regimenter zu 2 Ba-
taillons ii 4 Komp. und 4 Jägerbalaillons a 4 Komp., zusammen ••• 20,464

d) dem Ingenieur-Korps: 2 Komp. Pionniere und 1 Komp. Pon-
tonniere, zusammen ...................................................... 25?

e) der Artillerie: 1 Brigade (2 reitenden Kompagnien [BaUerien],
12 Fusskompagnien [9 Feld- und 3 Park-Batterien] , und 1 Hand-
werker-"omp(!gnie; jede Batterie zählt 6 Geschütze, die Fusskoui-
pagnien bilden 3 Bataillons), zusammen ............................... 2,666

f) der G e n sdar m er ie, die in 7 Distrikte getlfeiU ist................ 441

Im Ganzen 26,938

Festungen des Landes sind: Stade, Harburg und Fort Wilhelm zu Bre-
merhaven. — Zur Bildung des Heeres gibt es eine Generalstabs-Akademie,
eine Kadettenanstalt und eine Ingenieur- und ArtiRerieschule. Stück-
giessereien sind zu Hannover und Stade, und Gewehrfabriken, welche die
Armee mit Waffen versehen, in Herzberg. — Die früher bestandene Bür-
gerwehr wurde im April 1857 aufgehoben. — Die Standarte Hanno-
vers siehe: Flaggen-Atlas, TaL 1, Fig. 19.


Herzog-tliuiii llrauiiüehweig*

^Vescliiclite. — Braunschweig war ursprünglich ein Theil
des alten Herzogthums Sachsen, kam später, als erbliches Besitzthum,
durch Heirath an die Grafen von Nordheim, und im 12, Jahrhundert aber-
mals durch Verheirathung an den Kaiser Lothar, aus dem
sächsischen
Hause Suppllnburg. Dessen ToQhter Gertraut brachte die braunschwei-
gischen Lande, als Familiengüter, ihrem Gemahle, dem Herzoge Hein-
rich dem Stolzen von Bayern und Sachsen, aus dem Hause Este, zu.
Dessen Sohn Heinrich der Löwe vertauschte die Erbgüter
seiner Ge-
mahlin in Schwaben an den Kaiser Friedrich IL gegen
Krondomanen
am Harz. In die Reichsacht verfaRen, 1179, verlor er die Lehnsherzog-
thumer Bayern und Sachsen und rettete nur ein^n Theil der Allodlalgüter
des Hauses die Stammlande Braunschweig und Hannover. Sein-Enkel,
Otto das Kind, trug sein freies Erbe dem Kaiser und Reiche als Lehn
auf und erhielt dasselbe als Herzogthum, erblich im Mannes- und Weiber-
stamme, zurück. Er erwarb Hannover, Göttingen und Minden, die Vogtei
Uber Helmstadt und das Eichsfeld als Lehn. Otto's Nachkommen theilten
sich in mehrere Linien: zu Lüneburg, Braunschweig, Grubenhagen, Oste-
™ lind Göttingen; in dieser Zeit, bis 1368, wurde für Braunschweig
Wollenbuttel und Asseburg, 1255-1258, und Danneberg und Lüchow er-
worben. Unter dem Herzoge Magnus mit der Kette starb Lüneburg aus,


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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

1373; aber nur nach langem Kriege mit Lauenburg konnte die Erbschaft
behauptet werden. Da die übrigen Linien, bis auf die Braunschweiger,
ausstarben (zuletzt noch die Grubenhagener), 1595, so gilt Magnus mit
der Kette als Stifter des mittleren Hauses ßraunschweig-Lüneburg.
Nach seinem Tode stifteten seine beiden Söhne, Bernhard und Hein-
rich, die mittlere Lüneburger und die mittlere Braunschweiger Linie.
Die letztere starb 1634 aus, nachdem das Land, 1543, durch Hoya und,
1599, durch Blankenburg vermehrt war. Unter den Fürsten der mittleren
Lüneburger Linie tritt der händelsüchtige Heinrich der Mittlere hervor.
1519 musste er, sich dem Kaiser Karl V. widersetzend, nach Frankreich
flüchten; seine Söhne suchten durch weise Regierung dem zerrütteten
Lande aufzuhelfen. Sein Sohn, Ernst der Bekenner, der sich für den
Protestantismus erklärte (gest. 1546), ist der Stifter der jetzigen Häuser
Braunschweig und Hannover. — Der ältere Sohn desselben, Heinrich zn
Danneberg, 1546, ist der Stifter des noch regierenden Hauses; bei
der Theilung, 1568, überliess er den grössten Theü des Landes dem jün-
gern Bruder Wilhelm, und behielt bloss Danneberg und Scharnebeck, wo-
zu später noch Hitzacker, Lüchow und Werbke kamen. Das Meiste für
Vermehrung des Landes that August; er erwarb Wolfenbüttel und die
Grafschaft Blankenburg aus der braunschweigischen Erbschaft, 1655;
Braunschweig, Helmstädt und der nördliche Theil des Harzes und eine
Menge Gefälle und Nutzniessungen blieben gemeinschaftlich. Im westphä-
lischen Frieden bekam es noch Lutter am Barenberge. Die Stadt Braun-
schweig, welche nach Reichsunmittelbarkeit strebte, wurde vom Herzoge
Rudolph August unterworfen und gedemüthigt, 1671, und gegen an-
dere Abtretungen dieser Linie von Lüneburg überlassen. Eben so kam im
Frieden mit Schweden Thedinghausen und Dovern, 1679, an Braunschweig.
Rudolph August und sein Bruder Anton Ulrich thaten unendlich
viel, um den verarmten Zustand des Landes zu heben und Künste und
Wissenschaften zu unterstützen. Vergebens aber waren die Versuche, die
Kurwürde auf Braunschweig auszudehnen, oder die alleinige Uebertragung
an Hannover zu hindern. 1735 starb die gerade Linie aus, und es folgte
die jüngere Linie Braunschweig-Bevern, mit Ferdinand Albrecht IL,
der noch im gleichen Jahre starb und seinen Sohn Karl zum Nachfolger
hatte, der 1754 seine Residenz von Wolfenbüttel nach Braunschweig ver-
legte, das Carolinum in Braunschweig gründete, die wichtige Urkunde vom
9. April 1770 erliess, welche die Anerkennung und Ausfertigung der Pri-
vilegien und Befugnisse gesammter Landschaft enthält, aber auch das
Land durch Prachtliebe und Theilnahme am 7-jährigen Kriege mit 11—12
-Mill. Thaler Schulden belastete. Sein Nachfolger Karl Wilhelm Fer-
dinand
(1780-1806), der sich schon im siebenjährigen Kriege ausge-
zeichnet hatte, tilgte die Schulden, hob den Wohlstand und gab dem gan-
zen Staate ein neues Leben und eine zeitgemässe Gestaltung; 1788 einigte
er sich mit Hannover wegen des Harzes, und erwarb seinem vierten Sohn,
Friedrich Wilhelm, die Anwartschaft auf das Fürstenthum Oels in Schle-
sien. Als preussischer Oberfeldherr bei Jena verwundet, starb er 1806
zu Ottensee bei Altona, und sein Land wurde von 1807-1813 dem König-
reiche Westphalen einverleibt. Friedrich Wilhelm, nach dem Für-
stenthum Oels als Braunschweig-Oels bekannt, durch Resignation
der älteren Brüder der Thronerbe Braunschweigs, kehrte nach der Schlacht
von Leipzig in seine Erbstaaten zurück, fiel aber schon 1815 bei Quatre-
bras im Kampfe gegen Napoleon. Ihm folgte sein Sohn Karl, bis 1823
unter Vormundschaft König Georgs IV. von England. Seine gewaltihäligen
Regierungsmassregeln und seine Missachtung aRer Rechte und Verträge
führten 1830 seine Vertreibung herbei, und nach gepflogenem Familien-
rathe und mit Beistimmung des Bundestags, der den Herzog Karl für re-
gierungsunfähig erklärte, übernahm, am 25. April 1831, dessen Bruder,
Herzog Wilhelm, durch fürstbrüderlichen Vergleich Besitzer des Herzog-
thums Oels, anfangs mit Vollmacht seines Bruders, nachher mit Zustim-
mung seines Oheims, des Königs Wilhelm IV. von Grossbritannien, defi-
nitiv die Regierung des Landes, das, wenn beide bis jetzt unvermählte
Brüder ohne Leibeserben absterben sollten, an Hannover fallen würde.

Genealogie der Herzoge von Braunschweig.

Haus Braunscliweig-IiünebMrg-Wolfenbilttel.

Ernst

II. Sohn Heinrichs des Mittleren (Herzogs von Lüneburg f 1532)
res. zu CeUe t 1546.

Heinrich + 1598
zu Danneberg

Wilhelm i 1592
ZU
liüueburg'

53" N.-Br. gelegenen Amts Thedinghausen, liegt zwischen 51038'—52032'
NBr. und 26«50' — 2902' OL., bildet kein zusammenhängendes Ganzes,
sondern besteht aus drei, durch fremdherrliches Gebiet getrennten grös-
seren Theilen, einem nördlichen, südUchen und westlichen, einem vierten
kleineren Theil (dem Amte Calvörde), welcher nordöstlich vom nördlichen
Haupttheile, von preussischem Gebiet umschlossen liegt, einem fünften,
noch kleineren Theile (Thedinghausen), der ganz entfernt, an der Weser,
in der hannöverschen Grafschaft Hoya gelegen ist, und 3 kleinen Enkla-
ven im Fürstenthum Hildesheim. Von den drei grössern Theilen sind der
nördliche und westliche an Ausdehnung ziemlich gleich, der südRche, mit
sämmtlichen Enklaven, umfasst das kleinste Drittel des Herzogthums. Der
nördliche und westliche Theil, die beide das Fürstenthum Wolfenbütte!
bilden, grenzen nach Osten an die preussische Provinz Sachsen, anfallen
übrigen Seiten aber an das Königreich Hannover, mit Ausnahme der an
die Weser fallenden Westgrenze des südlichen Theils von Wolfenbüttel,
der an die Provinz Westphalen und an Waldeck - Pyrmont stösst. Der
südliche Theil, welcher das Fürstenthum Blankenburg und das Gebiet der
früheren Abtei VValkenried enthält, grenzt mit Preussen, Hannover und
.4nhalt-Bernburg. Das ganze Herzogthum umfasst ein Areal von 67,73
(n. A. von 67,ig) Qu.-M. und 1857 eine Bevölkerung von 269,213 (1852
von 271,208) Seelen (oder 3,800 auf 1 Qu.-M,), wozu noch 702 Indivi-
duen, als in den braunschweigisch-hannöverschen Kommunionbesitzungen
lebend, kommen. —

Physische Beschaflfenheit. — Die Oberfläche des Herzogthums
ist ungemein mannigfaltig. Der nördliche Haupttheil, das Fürstenthum
Wolfenbüttel, streckt sich vom sogenannten Kommunionharze, welcher
Braunschweig und Hannover gemeinschaftlich gehört, bis in die Ebene
des nordwestlichen Deutschlands, die nirgends über 300 Fuss aufsteigt,
wird aber im S. von dem waldreichen Elm (1,098'), dem Dorm mit dem
Riesenberge, der Asse, Fallstein (670') und andern Hügelketten durch-
zogen. Der südliche Haupttheil, das Fürstenthum Blankenburg, Hegt auf
dem Unterharz und zieht sich nach dem Oberharz hinauf, wo der Worm-
berg 2,880' (n. A. 3,028'), die Achtermannshöhe 2,706' (n. A. 2,879'), der
Redauerberg 2,317', und die Förstertränke 2,298' Höhe erreichen. Hier
verdienen die Baumanns- und Bielshöhle im Harzgebirge unweit Blanken-
burg, welche durch ihre Tropfsteingebilde berühmt sind, besondere Er-
wähnung, und eben so die wilde Teufelsmauer, eine 800' hohe Klippen-
reihe. Der dritte westliche Haupttheil dehnt sich als schönes Hügelland,
voll waldhedeckter Anhöhen und fruchtbarer Thäler, zwischen der Leine
und Weser aus; als bedeutendster Höhenzug tritt hier der Sollinger Wald
auf, der bis und über 1,500' aufsteigt. Völlig eben ist das in Preussen
liegende Amt Calvörde, und besonders fetten Marsch- und Grasboden bie-
tet das Amt Thedinghausen an der Weser. Das ganze Land, mit Aus-
nahme'des Fürstenthums Blankenburg und des Amtes Calvörde, liegt im
Bereiche des Gebiets der Weser, w'elche zwar meist nur Grenzfluss ist,
aber theils unmittelbar, theils mittelbar die Lenne, Bever, Leine, Innerste,
Fusse, Ocker, Schnuter, Aller empfängt. Der Elbe fliessen die Bode und
Ohre zu. Teiche sind ungemein zahlreich (man zählt an 600); der be-
deutendste ist der Wipperteich bei Vorsfelde (93 Morgen gross). Der von
der Ohre durchströmte Waldbruch, der Drömling, ein Sumpf zwischen
Vorsfelde und Calvörde, gehört nur zum Theil (16,776 Morgen) zu Braun-
schweig. MineralqueRen sind bei Helmstädt, Seesen, Gittelde, Bessingen
und Bisperode. Im Allgemeinen ist das Land sehr gut angebaut. Der
nördliche, an's Fürstenthum Lüneburg grenzende Theil, wo Flugsand vor-
herrscht, ist der unfruchtbarste Theil; auch der gebirgige Harz- und
Weserbezirk ist zum Kornbau wenig geeignet; nur wo sich die Thäler in
weiten Flächen ausdehnen, an den Ufern der Leine und Weser, trifft man
fruchtbare Aecker, unter denen die Aue, das Oofeld, das Weser - und
Leinethal sich auszeichnen. — Das Klima ist gemässigt; angenehm und
milde in den Ebenen des Fürstenthums Wolfenbüttel, rauh dagegen in den
Gebirgen, besonders im Harze, in welchem überdiess eine höchst verän-
derliche Witterung herrscht. Die mittlere Temperatur des Jahres in der
Stadt Braunschweig zeigt + 9,9 (der Sommer + 18
,6, der Winter + 1,7),
in Blankenburg -f 6,0 (der Sommer + 15,0 der Winter — 2,i).

Politische Eintheilung. — Das jetzige Herzogthum Braunschweig,
aus den vormaligen Fürstenthümern Wolfenbüttel und Blankenburg im
niedersächsischen Kreise, dem Stifte Walkenried im obersächsi-
schen, und einem Theile der Grafschaft Hoya im westphälischen
Kreise gebildet, wird gegenwärtig in 6 Kreise geschieden, welche in 23
Aemter zerfaHen, und enthält 15 Städte, 13 Marktflecken, 440 Dörfer und
Weüer und (1855 mit Ausschluss der Kommunion-Harzbesitzungen) 29,132
Wohngebäude. Die 6 Kreise des Landes sind:


Julius Ernst August Ernst Christian August
I598 tl636. 1636 il666. 1592 fI611. 1611f
l633. 1633tl636
ZU W^olfeu-

bttttei_

Sud. August AntoiiUli'ich Ferdinand
I666 fl704 1704tiri4 Albrechtl.
__
zu WoIJenbuttel •i-1687

Aug. Wilh. Liidw. Rud.

Iri4tl731 1731 T 1735

Ferdinand Const.

Albreclitll. Ferdinand

1735 t 1735 f 1746

zu Wolfenb. zu Bevern

I I

Karl Karl Friedr.
1735 7 1780 Ferdinand
znBraunschw. fl809

Karl Wilh.
Ferdinand

1780i1806

Friedrich Wilhelm

Herz. v. Oels 1805, Herz. v. Braunschw. 1806
(v. 1806—1813 war Braunschw. Westphalen einverleibt)
kommt z. Regier. 1813 t 1815_

Wilhelm
Herz. V. Oels 1826,
regierender Herzog
V. Braunschweig
1831

Das liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Das
Herzogthum Braun schweig, mit Ausnahme des, unfern Bremens unter

Karl

Herz. V. Braunschw. 1815,
reg. 1823, vertrieben
1830

Georg
t 1641.

Friedrich
1636f1648.

Johann Ernst August
Friedr. Herz. v. Hannover
1 1679 1676, Kurfürst
Hanuov. 1692 il698

Georg Ludwig
Kurf. v. Hannover
1698, König von
GrossbritanTiien
als
Georg I.
1714 i 1727
(siehe G ros s -
b'ritannien.)

Christian Georg
Ludwig Wilh.
7 1669 11705
ZU
Celle ZU

Kreise.

Flächeninhalt ii

1 geogr. Qu.-M.
n. and. Angab.

Bevölkernng
1857.

Bewohn.
a.lQM.

Aemter.

Braunschweig ..................

Wolfenbüttel...................

Helmstedt (mit Calvörde)......

Holzminden (m.Thedinghausen)

Gandersheim ...................

Blankenburg ....................

8,79
10,«
14,81

11,OT

12,33

9,85

13,90

10,„

9,99
8,6«

68,614
52,496
44,687
38,836
42,101
22,479

7,900
5,200
3,160
3,590
3,530
2,640

3

4

4

5
4
3

67,T3

67,16

269,213

3,806

23

Ausserdem gehören dem Herzog als Mediatbesitzungen in Preussisch-
Schlesien, im Regierungsbezirk Oppeln: das Fürstenthum Oels, mit der
Herrschaft Medzibor (37.35 Qu.-M., 8 Städte, 1 Flecken, 324 Dörfer,
164 Vorwerke); in der Grafschaft Glatz, Kreis Habelschwerdt, das Ritter-
gut Plomnitz, und im Regierungsbezirk Oppeln, Kreis Lublinitz, die
Herrschaft Guten tag, die zusammen einen jährlichen Ertrag von 100,000
Thlrn. abwerfen, mit dem souveränen Herzogthum Braunschweig aber und
dessen Regierung nicht in Verbindung stehen. —

Aas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, Stammverschie-
denheit. — Volkszählungen finden in Braunschweig alle 3 Jahre statt.
Im Jahre 1834 betrug die Bevölkerung 253,232; 1843: 267,565; 1846-
269,233; 1849: 270,731; 1852: 281,208, im Jahre 1857 nur 269,213
(und mit den Bewohnern des Kommunion-Harzes 269,915) Seelen. Die
Bevölkerungszunahme nach dem Jahresdurchschnitte von 1834—1852 be-
trug 0,152 Prozent, Der spätere Rückgang war eine Folge der Auswande-


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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

rang. Die Zahl der Familien belief sich im Jahre 1862 auf 60,582, Die
städtische Bevölkerung verhält sich zur ländlichen wie 1:3. — Der Ab-
stammung nach sind die Bewohner, mit Ausnahme von etwa 1,500 Israe-
liten, sämmtlich Deutsche und zwar Nied ersach sen. Die Nachkom-
men ehemaliger Wenden, an welche noch viele Ortsnamen erinnern, sind
schon seit Jahrhunderten gänzlich germanisirt. Der Braunschweiger ist
von körperlicher Wohlgestalt, arbeitsam, treu, offen, besitzt viel Ehrge-
fühl und Gastfreundschaft; Schwerfälligkeit, Indolenz und Misstrauen sind
die Schattenseiten seines Charakters.

Religions - Verschiedenheit, geistige Kultur. — Die herr-
schende Religion ist die evangelisch-lutherische, zu der sich
gegen 263,000 Bewohner bekennen; Katholiken zählt man circa 2,700
(die meisten in den Kreisen Braunschweig und Wolfenbüttel), Refor-
mirte gegen 1,200 (meist in Braunschweig und Holzminden), Herrn-
huter etwa 100, und Juden gegen 1,500 (meistens in den Kreisen Holz-
minden und Braunschweig). Alle christlichen Religionsparteien geniessen
den Schutz des Staats und haben gleiche Rechte. Die Aufsicht über das
evangelisch-lutherische Kirchen- und Schulwesen führt das
herzogl. Konsistorium zu Wolfenbüttel. In kirchlicher Hinsicht zerfällt
das Herzogthum in 6 Generalinspektionen mit Generalsuperintendenten an
der Spitze; diese sind in 34 Spezialinspektionen mit Superintendenten,
und diese in 223 Pfarreien mit 261 Pastoren geschieden. Die Katho-
liken im Herzogthum gehören zum Sprengel des Bischofs von Hildes-
heim und haben ein Dekanat mit 3 Pfarreien (Braunschweig, Wolfenbüttel
und Helmstedt) und 4 Pastoren; die Reformirten haben 1 Pfarrei mit
1 Pastor zu Braunschweig, und die Juden 4 Synagogen. — In der
geistigen Kultur ist Braunschweig nicht zurückgeblieben, obwohl es
zur Zeit des Rheinbundes seine Hochschule zu Helmstedt untergehen sah.
Jede Gemeinde ist verpflichtet, für die Bildung der Kinder durch Volks-
schulen zu sorgen, und überall wirken tüchtige Lehrer, die in den Schul-
lehrerseminarien zu Wolfenbüttel und Braunschweig gebildet werden. Als
Landesuniversität gilt Göttingen. Die höheren Lehranstalten des Landes
sind: das Collegium Carolinum und das anatomisch-chirurgische Colleg zu
Braunschweig, und das Predigerseminar zu Wolfenbüttel. Gymnasien be-
stehen 5, Stadt- und Bürgerschulen 25, und Landschulen 383; Kleinkin-
deranstalten und Waisenhausschulen zu Braunschweig und Wolfenbüttel,
1 Garnisonsschule zu Braunschweig, 1 Baugewerkschule zu Holzminden,
und 1 Ackerbauschule zu Schöppenstedt Eine GärtnerlehranstaW und
Landesbaumschule, ein Blinden- und Taubstummeninstitut sind zu Braun-
schweig, und ein jüdisches Lehr- und Erziehungsinstitut in Seesen. Unter
den BibUotheken ist die Herzogliche zu Wolfenbüttel (300,000 Bände) be-
rühmt. In Braunschweig ist ein herzogl. Museum, ein Hoftheater und ein
Kunstverein, zu Wolfenbüttel sind zwei Theater. Buchhandlungen sind 21
im Lande, davon 18 in der Hauptstadt.

Physisch-technische Kultur__LandwirthschaftundBerg-

bau bilden den Hauptzweig des Nationalreichthums. Den Flächeninhalt
des Landes zu 1,558,713 braunschw. .Morgen gerechnet, kommen 577,204
Morgen auf Ackerland, 26,237 auf Gärten und Baumgärten, 125,936 auf
Wiesen, 508,988 auf Holzungen und Forstgrund, 215,139 auf Weiden,
Haiden und Moore, und 105,209 auf Gewässer, Wege, Gebäude etc. Rog-
gen ist die Hauptfrucht des Ackerbaues; der jährliche Ertrag an Getreide
wird auf 3,400,000 preuss. Scheffel geschätzt. Kartofl'eln werden in Menge
gebaut; Hülsenfrüchte, Gartengewächse, Flachs, Hopfen, Rüb- und Lein-
samen, Cichorie und Tabak sind die übrigen Produkte des Landbaues.
Die Forstkultur ist sehr ansehnlich, Holz ist (besonders im Harze) in
Menge vorhanden und dient als Stapelwaare. Der jährliche Holzertrag
beläuft sich auf mehr als 21 Mill, preuss. Kubikfuss. Die Viehzucht ist
von grosser Bedeutung; 1850 zählte man 25,723 Pferde, 77,577 Rinder,
431,015 Schafe (meist veredelt), 21,652 Ziegen und 25,397 Schweine. Die
Jagd ist, in Folge des noch vorhandenen Wildes, immer noch sehr be-
deutend; beträchtlich ist in den Haidegegenden die Bienenzucht, und
die Fischerei gleichfalls von Belang. — Der Bergbau und das Hüt-
tenwesen sind ungemein blühend; ersterer wird auf Eisen und Salz,
auf Kupfer, Braun- und Steinkohlen, Alaun und Vitriol betrieben. Das
meiste Eisen liefern die Gruben von Hüttenrode, Rübeland, Tanne, Zorge,
Wiede, am Hilse und hei Seesen; das meiste Kupfer wird am Rammeis-
berge im Kommunionharz gewonnen, woselbst auch Blei, Glätte und Zink
und etwas Gold und Silber (circa 1,700 Mark) erzeugt wird. Braunkoh-
len finden sich in Menge in der Gegend im Elz, bei Schöningen, Süpp-
HngenlMrg und Hohesleben; Steinkohlen in der Rudolphsgrube bei Helm-
stedt; Salz liefern die zwei Staatssalinen Schöningen und Salzdahlum. —
Die gewerbliche Industrie ist ansehnlich. Die Hauptzweige bilden
Garnspinnerei und Leinweberei, ferner die Fabrikation von Metallwaaren,
Papier, Holzwaaren, Handschuhen, Steingut und der Hüttenbetrieb. In
den W^esergegenden ist wichtige Strumpfstrickerei. Eigentliche Fabriken
und grössere .Manufakturen bestehen nur in den bedeutenderen Städten (in
Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt und Holzminden), wo Tücher und
Wollenzeuge, so wie Leder, Strohhüte, Wachstuch, Papiertapeten, Farben
etc. verfertigt w-erden. Glashütten, Ziegelbrennereien, Töpfereien, Pulver-
mühlen, Oel- und Schneidemühlen, Cichorien- und Rübenzuckerfabriken
etc, sind zahlreich im Lande. Bedeutend ist die Verfertigung von lakir-
ten Blech- und Papiermachewaaren; Branntweinbrennerelen und Essigsie-
dereien bestehen in Menge, eben so Bierbrauereien, und von deren Er-
zeugniss haben die „Mumme" zu Braunschweig und der „Duckstein" zu
Königslutter einen besondern Ruf. —

HandeL — Der Handel Braunschweigs ist sehr lebhaft, sowohl
mit Ausfuhrartikeln, als auch durch die Messen, welche jährlich zweimal in
der Hauptstadt gehalten und sehr besucht' werden. Braunschweig ist der
erste Handelsplatz des Landes, Holzminden der Hauptstapelplatz an der
Weser; ausserdem sind wichtig als Handelsorte: Wolfenbüttel,
Helmstedt
und Blankenburg. DieAusfuhren bestehen in Wolle, Getreide, Garn, Lein-
wand, Rübsamen, Flachs, Leder und Lederwaaren, Papier, Hopfen, Cichorie,
Tabak, Rüb- und Leinöl, Holz und Holzwaaren, Bergprodukten, Glas- und
Porzellanwaaren, lakirten Waaren, chemischen Fabrikaten, Met- und
Schlackwürsten, Honigkuchen etc. Die Einfuhren in
Kolonialwaaren,
Südfrüchten, Wein, Baumwolle, Seide und Seidenwaaren, Obst, Eisen- und
Stahlwaaren, Pferden etc. Die Handelsbilanz ist zu Gunsten der Ausfuhr.
Der Spedition- ui^ Tauschhandel ist sehr beträchtlich, und wird durch
treffliche Kunststrassen, durch Eisenbahnen (welche eine Länge von lo,89
Meilen haben), und durch- die „braunschweigische Bank" (eine Diskonto-
und Zettelbank, mit 3,000,000 Thlr. Grundkapital) wesentlich unterstützt.
Seit 1842 gehört Braunschweig dem deutschen Zollvereine an; das Für-
stenthum Blankenburg und die Aemter Walkenried und Calvörde stehen
unter preuss. Zollverwaltung, dagegen gehören 4 preuss. Ortschaften zum
braunschweigischen Zollgebiete.

Münzen, Maasse, Gewicht. — Der Vierzehnthalerfuss ist der
gesetzliche Münzfuss des Landes. Man rechnet nach Thal ern zu 24 gute
Groschen a 12 Pfennige. Der Fuss oder Werkfuss hat 12 Zoll 12 Linien
(100 braunschw. Fuss — 90.81, preuss-, oder rheinl. Fuss = 28,51 Metr.);
die Elle enthält 2 Fuss, die Ruthe 16 Fuss; das Lachter beira Berg-
bau 80 Zoll 8V2 Linien; die Meile 4,625 Ruthen; die Quadratruthe
hat 256 Qu,-Fuss. Der Feldmorgen hat 120 Qu.-Ruthen = 0,93 preuss.
Morgen; der Wald morgen 160 Qu.-Ruthen. Der Kubikfuss hat
1,728 KubikzoU. Brennholzmaass ist das Malter = 80 braunschw. Ku-
bikfuss. Getreidemaas ist der Wispel zu 40 Himten zu 4 Vierfass ä 4
Metzen (100 Himten = 31,15 Hektoliter oder 56,38 preuss. Scheffel). Die'
Einheit des Flüssigkeitsmaasses ist das Quartier = Vii preuss. Quart.
Das Oxhoft hat IV2 Ohm oder 6 Anker oder 240 Quartier; die Tonne 108
Quartier. Das Pfund ist dem preuss. oder hannöv. gleich; der Centner
hat 100 Pfund ä 32 Loth ä 4 Quentchen. Die Schilfslast hat 4,000 Pfd.
Seit 1. Juli 1858 ist das Zollvereinspfund (ii 500 Grammen) als Gewichts-
einheit eingeführt: 1 Pfd. — 10 Neuloth ä 10 Quint ä 10 Halbgramm.

Uer Staat* — Staatsverfassung. — Braunschweig ist eine be-
schränkte Monarchie, in welcher der Herzog die vollziehende Gewalt allein,
die Gesetzgebung und Besteuerung dagegen mit den Landständen gemein-
schaftlich ausübt. Staatsgrundgesetze sind die Landschaftsordnung
vom 12. Okt. 1832, und das Gesetz vom 22. Nov. 1851 über die Zusam-
mensetzung der Landesversammlung mit dem Wahlgesetze vom 23. Nov.
1851. Die gesammten herzoglichen Länder bilden einen untheilbaren
Staat, von welchem kein Bestandtheil ohne Zustimmung der Stände ver-
äussert werden kann. Als Bundesmitglied hat Braunschweig im engern
Rathe der Bundesversammlung mit Nassau die 13. Stelle, und führt im
Plenum 2 Stimmen, — Die S tänd e versamml un g ist in einer Kam-
mer vereinigt und zählt 46 Abgeordnete: 10 von den Stadtgemeinden, 12
von den Landgemeinden, 21 von den Höchstbesteuerten und 3 von der
evangelischen Kirche. Der Landtag versammelt sich alle 3 Jahre, übt das
Recht der Steuerbewilligung, hat Antheil an der Gesetzgebung, das Recht
der Beschwerde, so wie das Recht, in gewissen Fällen sich ohne landes-
herrliche Berufung versammeln zu dürfen. Die Landesversammlung hat
die Aufsicht über das Finanzwesen, und ohne ihre Zustimmung können
Staatsanleihen nicht kontrahirt werden.

Staatsoberhaupt etc. — Der Herzog, gegenwärtig Herzog Au-
gust Ludwig Wilhelm (geb. 25. April 1806, regiert seit 25. April 1831),
ist souveränes Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich die ungetheilte
Staatsgewalt und übt sie auf verfassungsmässige Weise aus. Das her-
zogliche Haus, die ältere Linie (Braunschweig-Wolfenbüttel), ist mit der
jüngeren Linie (Braunschweig-Lüneburg), die in Hannover und Grossbri-
tannien herrscht, durch Haus vertrage enge verbunden, und in Braun-
schweig sowohl als in Hannover sind beide Linien in die Erbhuldigung
eingeschlossen. Die Regierung ist erblich im fürstlichen Gesammthause
Braunschweig nach der Linealfofge und dem Rechte der Erstgeburt, und
zwar im Mannsstamme. Erlischt der Mannsstamm des fürstL Gesammt-
hauses, so geht die Regierung auf die weibliche Linie nach gleichen
Grundsätzen über, — Der Bedarf des Laudesfürsten haftet zunächst auf
dem Reinertrage des Kammergutes. Nach Uebereinkommen mit den Stän-
den erhält der Herzog eine jährliche Civilliste von 237,000 (240,000) Thlr.
— Die herzogliche. Residenz ist Braunschweig; Lustschloss des
Herzogs: Richmond; Herzogl. Schlösser sind zu Wolfenbüttel, Blankenburg
und Gandersheim, und die Schlösser auf den mediatisirten Gütern in
Preussisch-Schlesien. — Der
Hofstaat des Herzogs besteht aus der Gene-
ralhofintendantur, den Oberhofchargen (Oberjägermeister, Oberstallmeister,
Oberhofmarschall, Oberkammerherr), den Hofchargen, dem Oberhofmar-
schallamte, dem Oberstallmeisteramte und der Hoftheaterintendantur. —
Der
Titel des Herzogs ist: „Von Gottes Gnaden Herzog zu Braunschweig
und Lüneburg etc., Fürst von Oels," mit dem Prädikat „Hoheit." — Die
nachgeborenen Prinzen führen ebenfalls den Herzogl. TiteL — Das
Wap-
pen
Braunschweigs vo Iis tändig ist ein grosser gekrönter Schild, dreifach
quer und zweifach in die Länge getheilt. Der mittlere Schild der zwei-
ten Reihe ist ein Herzschild und enthält das springende weisse sächs.
Ross, das einfache Wappen Niedersachsens. Die übrigen Felder sind die
Wappen von Braunschweig, Lüneburg, Eberstein, Homburg, Diepholz, Ho-
henstein etc. Schildhalter sind zwei wüde, mit Eichenlaub bekränzte und
mit Keulen bewaff-nete Männer. Das Wappen umschlingt ein inwendig mit
Hermelin gefüttertes purpurrothes, oben in eine Zelthaube zusammenge-
fasstes und mit einer
Krone■ bedecktes Wappenzelt. — Das kleinere
Wappen ist ein senkrecht getheilter Schild und enthält rechts im rothen
Felde 2 quer
übereinanderschreitende goldene, blaubewehrte leopardirte
Löwen mit ausgeschlagenen blauen Zungen (für Braunschweig), links im
goldenen, mit rothen Herzen besäeten Felde den blauen, rothbewehrten
Löwen (Lüneburgs) mit ausgeschlagener rother Zunge. Das Wappen ist
von einer Königskrone bedeckt, vom Bande und der Kette des Heinrichs-
Ordens umhangen (ersteres mit der Inschrift „Immota Ildes"), und wird
von zwei aufgerichteten gekrönten goldenen leopardirten Löwen gehalten,
die auf einem silbernen Bande stehen, welches die Devise „Nec aspera
terrent" enthält. —
Orden besitzt Braunschweig nur einen: den Orden
Heinrich des Löwen, mit dem Motto: „Immota fides;" er wurde am
25, April 1834 vom gegenwärtig regierenden Herzoge zur Belohnung mi-
litärischer und bürgerlicher Verdienste gestiftet, und besteht aus 4 Klas-
sen. Grossmeister ist der jedesmal regierende Herzog. An diesen Orden
schliesst sich ein Verdienstkreuz, das in 2 Klassen (Gold und Silber) aus-
gegeben wird. Ausser diesen bestehen noch: ein Ehrenzeichen für 25-
jährige Militardienstzeit, Ehrenzeichen für 10-, 15- und 20-jährige Dienst-
zeit für Unteroffiziere und Soldaten etc., und eine Rettungsmedaille.

Staatsverwaltung. _ Die unter dem Herzoge mit der obersten
Leitung
der Staatsverwaltung ausschliesslich beauftragte Behörde ist das
herzogliche
Staatsministerium, mit welchem die herzogl. geheime
Kanzlei verbunden ist und dem das Landeshauptarchiv untersteht. Dasselbe
ist stets mit wenigstens 3, vom Herzog nach eigener Wahl zu ernennenden
Mitgliedern besetzt. Zur Berathung der Gesetzesentwürfe und anderer wich-
tiger
Landesangelegenheiten besteht eine Ministerial-Kommission,


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32. — Hannover, Braunsohweig, Oldenburg, Waldeck, Lippe und die Hansestädte.

Welche ein Gesaranitkollegium bildet, das in 5 Sektionen (für innere Lan-
desverwaltung und Polizei, für Finanzen und Handelsangelegenheiten, für
Justiz, für geistliche und Schulsachen, und für Miliiärsachejn) getheilt ist.
Für die Provinzialverwaltung ist das Land in 6 Kreise geschieden,
denen Kr eis d irekti onen vorstehen, welchen die Stadtraagistrate, Aem-
ter und Gemeindevorsteher untergeordnet sind. Vom Resort der Kreis-
direktion ist die Stadt Braunschweig ausgenommen, in welcher die Auf-
sicht über die Gemeindeverwaltung vom Staatsministerium, die Landes-
poRzei in erster Instanz von einer Polizeidirektion verwaltet wird.
Auch in VVolfenbüttel besteht ein Polizeiamt; OrtspoRzeibehörden sind
die Stadtmagistrate und Gemeindevorsteher; für die SicherheitspoRzei be-
steht ein Polizeimilitär, welches von den Kreisdirektionen dependirt.

Justizverwaltung, Kechtspflege. — ARe Gerichtsbarkeit geht
vom Herzoge aus. Die Justizpflege ist strenge von der Verwaltung ge-
trennt; die Patrimonialgerichtsbarkeit ist schon seit Janger Zeit aufgeho-
ben; die Gerichte sind innerhalb der Grenzen ihrer Kompetenz unabhängig;
der Fiskus ist in streitigen Rechtssachen den ordentRchen Gerichten un-
terworfen , und Oeffentlichkeit und MündRchkeit des Gerichtsverfahrens,
so wie die Einrichtung der Schwurgerichte sind bereits seit 1849 einge-
führt. Für das Privatrecht gRt das gemeine deutsche Recht, welches
durch Spezialgesetze modifizirt ist, für das Strafrecht das Strafgesetz-
buch vom 10. JuR 1840, etc. — Der oberste Gerichtshof des Landes ist
das Obergericht'in Wolfenbüttel, der aus drei Senaten besteht, die
sämmtlich in zweiter Instanz in Civilsachen entscheiden; der erste Senat
ist zugleich Oberappellationsgericht für das Fürstenthum Schaum-
burg-Lippe; der zweite Senat erkennt als Anklagekammer in den an Ge-
schworenengerichte überwiesenen Strafsachen, und der dritte Senat (Krimi-
nalsenat) bildet mit 12 Geschworenen den Schwurgerichtshof über schwere
Verbrechen. Die drei Vorsitzenden des Obergerichts und der Staatsanwalt
bilden die Disziplinarbehörde sämmtRcher Gerichte und Notare des Lan-
des, und zugleich mit den 4 ältesten Räthen des Obergerichts den Cas-
sationshof für das Herzogthum. Die Kreisgerichte sind die Ge-
richte erster Instanz, und in CivRsachen, in welchen die Amts- und
Stadtgerichte kompetent sind, entscheiden sie in zweiter und letzter In-
stanz. Die Amts- und Stadtgerichte erkennen in allen Strafsachen
bis zu 14tägigem Gefängniss oder 10 Thlr. Geldstrafe, in allen Civilsachen
bis 50 Thlr. Werth. In Handelssachen ist das Handelsgericht zu
Braunschweig; für das Militär bestehen besondere Militärgerichte. —

Finanzwesen. — Für die Finanzverwaltung bestehen folgende,
dem Staatsministerium unmittelbar untergeordnete Oberbehörden: die
herzogl. Kammer, das FinanzkoRegium, die Steuerdirecktion, die Bau-,
und die Eisenbahn- und Postdirektion. Die gesammten Einnahmen des

Jahres 1853, Kammer - sowohl als Staatseinnahmen, betrugen 3,316,639
Thlr. (darunter 1,640,000 Thlr. aus dem Kammergute, 432,000 aus direk-
ten Steuern und 609,972 Thlr. aus indirekten Abgaben); die gesammten
Ausgaben (Staats- und Kammerausgaben) 3,316,639 Thlr. (worunter
240,000 Thlr. für die regierende Familie, 319,767 Thlr. für das Militär
und 322,567 Thlr. für die Schuld). —- Der dem Landtage vorgelegte Bud-
getentwurf setzt die 3jährige Einnahme 1855—57 zusammen auf 4,219,000
Thlr. fest, und zwar für 1855: 1,406,000 Thlr., für 1856: 1,406,000, und
für 1857: 1,407,000 Thlr.; für die 3jährige Periode 1858-60 dagegen die
Einnahme zusammen auf 4,693,500 Thlr. Die Ausgaben sind den Einnah-
men voRkommen gleichgesfeRt. Die Staats- und Kammerschuld
wurde für den 1. Januar 1857 auf 10,294,000 Thlr. berechnet (worunter
1 .Mill. Thlr. Papiergeld). Die eigentRche Landesschuld betrug am
1. Jan. 1855: 7,163,524 Thlr., mit Einschluss von 4,070,000 Thlr. an Ei-
senbahnbaukapitaRen; am 1. Jan. 1858: 9,632,396 Thlr., einschliesslich
6,108,000 Thlr. an EisenbahnbaukapitaRen. Die Kammerschuld belief
sich im Jahre 1845 auf 3,025,108 Thlr. —

Heerwesen. — Die oberste Militärverwaltungsbehörde ist das
Kriegskollegiuufi, welchem die Montirungskommission, das Zeughaus,
die Kriegskasse, das MiRtärhospital, das Kasernenamt in Braunschweig, die
Garnisonsverwaltungen in Wolfenbüttel und Blankenburg, das MRitär-Fou-
ragemagazin und die Etappenkommandantur in Eschershausen unterstehen.
Das Militär selbst besteht: in einem Infanterie-Regiment, formirt aus 2
Bataillonen Linie, einem Leibbataillon und einem Husaren-Regiment von
3 Schwadronen (und 1 Schwadron Landwehr). ArtiRerie mit 12 Ge-
schützen. Ausserdem ein Landwehr - Bataillon zu 6 Kompagnien. Die
Kriegsstärke für Infanterie und KavaRerie ist zu 4,857 Mann, die Frie-
densstärke zu 2,476 Mann berechnet; die Kriegsstärke der Artillerie zu
502, die Friedensstärke zu 2i4 Mann. Die Herzogl. Brigade stösst zu-
folge der mit Preussen am 1. Dec- 1849 geschlossenen Konvention zu der
in Magdeburg stationirten Division. Die Ergänzung erfolgt durch Ausge-
bobene (nach dem 21. Lebensjahre) und Freiwillige; Stellvertretung ist
gestattet. Die Dienstzeit währt 5 Jahre in der Linie, und 7 Jahre im
ersten, und 7 Jahre im zweiten Aufgebot der Landwehr. In den Gemein-
den bestehen Bürgerwehren, zu welchen in den Städten aRe unbe-
scholtenen Bürger, in den Landgemeinden alle unbescholtenen wahlbe-
rechtigten Gemeindegenossen bis zum zurückgelegten 50. Lebensjahre ver-
pflichtet sind. Zum deutschen Bundesheer hat Braunschweig ein Haupt-
kontingent von 2,445 und ein Reservekontingent von 699, im Ganzen
3,144 -Mann zu steRen, die mit dem hannöverschen Kontingent die erste-
Division des 10. Armeekorps bildea.


3. Crroissherxoi^tbum Oldenburg.

G

escliiclite. —

Das Hauptland des jetzi-
gen Grossherzogthums
Oldenburg war zu den
Zeiten der Römer von
den Chauzen bewohnt,
die sich aber bereits
nach dem 3. Jahrhun-
dert der Christi. Zeit-
rechnung unter die Sach-
sen verloren. Von W i t -
t ek in d, dem berühmten
Heerführer der Sachsen,
abstammend, der sich
785 Karl dem Grossen
freiwillig unterwarf und
taufen liess, lässt sich
das Oldenburgische Re-
gentenhaus bis zum Gra-
fen El i m a r von Rüstrin-
gen und Ammerland zu-
rückverfolgen, der zwi-
schen 1062 und 1110
lebte. Dessen SohnChri-
sti an I., der 1155 Ol-
denburg erbaute, nahm
zuerst den Titel eines
Grafen von Oldenburg
an. Moritz, Christians
Sohn, wurde der nähere
Stammvater aRer nach-
folgenden oldenburgi-
schen Grafen, die im
J. 1232 reichsunmittelbar
wurden und sich zu
Ende des 13. Jahrhun-
derts in zwei Linien
(Oldenburg und Delmen-
horst) theilten, deren
Erbländer Di e t r i c h
der Glückliche, 1423,
Vereinigte, und durch
seine zweite Gemahlin,
Hedwig, die Schwester
der letzten Schaumbur-
gischen Grafen von Hol-
stein, Ansprüche auf

Holstein und Schleswig erwarb, die 1459 für seinen ältern Sohn Chri- stians IL in Dänemark bestieg Herzog Friedrich von Holstein den

stian in Erfüllung gingen der schon 1448 als Chris tianl. durch freie Königsthron und es entstanden dort zwei Linien, die Königliche und

Wahl König von Dänemark'geworden, vom Kaiser Friedrich HL, 1474, | die Holsteinische, nnd während dessen ältester Sohn Christian IIL die

zum Herzog von Holstein
erhoben ward. Dessen
jüngerer Bruder, Ger-
h a rd der Streitbare,
wurde Graf von Olden-
burg und Delmenhorst
(14.54), erwarb 1481
Varel und Neuenburg,
und legte den Grund
zur Aufhebung der Leib-
eigenschaft. Seine Nach-
folger vergrösserten ihr
Besitzthum mit dem
Stadt- und Butjadinger-
lande, 1575 der friesi-
schen Herrschaft Jever,
und im 30-j8hr. Kriege
mit Kniphausen. Mit An-
ton Günther starb
1667 die Gerhard'sche
Linie der Grafen von
Oldenburg aus. Olden-
burg fiel an Friedrich
IIL von Dänemark und
den Herzog A Ibre cht
von Holstein - Gnttorp,
von denen das Land bis
1676 gemeinschaftlich
und darauf bis 1774 von
Dänemark allein regiert
ward. Die Herrschaft Je-
ver kam an den Fürsten
Johann von Anhalt-
Zerbst, als zweiten Al-
lodialerben (und 1793
nach dem Erlöschen des
Hauses Anhalt-Zerbst an
Russland), nnd Kniphau-
sen und Varel kamen an
Anton L, Reichsgrafen
von Oldenburg, den na-
türRchen Sohn des Gra-
fen Anton Günther, von
dem die jetzigen Grafen
von Bentink in weib-
licher Linie abstammen.
- Nach Absetzung Chri-

Bromme's Hand-Atlas. — Hannover, Braanscliweig etc. c,

-ocr page 292-

10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

dänische Krone erhielt, stiftete Adolph (der Jüngere) das Haus Holstein-
Gottorp. Die Bedrückung, die diese Linie wegen ihrer Verbindung mit
Schweden von der Königlichen erlitt, führten zu olfener Befehdung. Hol-
stein nahm an den Kriegen Schwedens gegen Dänemark Theil, musste
aber nach dem Fall der schwedischen Uebermacht, in dem Frieden mit
Dänemark zu Friedrichsburg, 1720, diesem Schleswig überlassen. Karl
Friedrich von Oldenburg (1702 f 1739) vermählte sich mit Anna von
Russland und eröffnete seiner Nachkommenschaft die Aussicht auf den
Russischen Thron. Sein Sohn Karl Peter Ulrich ward 1742 zum Russ.
Thronfolger erwählt, 1762 unter dem Namen Peter IIL Kaiser, und dachte
schon daran, wegen der Streitigkeiten über die Erbfolge in dem ausge-
storbenen Hause Holstein-Plön, Dänemark mit Krieg zu überziehen. Aber
sein Tod und die Verhandlungen Katharina's IL, als Vormünderin ihres
Sohnes Paul, verglichen den Streit dahin, dass Holstein an Dänemark
überlassen, dagegen aber Oldenburg, Delmenhorst und was sonst dazu
erworben, abgetreten wurde. Diese Länder überwies hierauf Paul dem
jüngern Aste seines Hauses in der Person Friedrich Augusts (Fürst-
Bischofs von Lübeck). Diese Uebertragung genehmigte Kaiser Jo-
seph IL, 1777, und erhob Oldenburg und Delmenhorst zu einem Herzog-
thum mit Sitz und Stimme auf dem Reichstage. Nach dem Tode dieses
ersten Oldenburgischen Herzogs, 1785, übernahm der jüngere Bruder
desselben, Peter Friedrich Ludwig, bisheriger Coadjutor des Bis-
thums Lübeck, da der rechtmässige Erbe Wilhelm Peter Friedrich
bis an seinen Tod gemüthskrank war, die Landesadministration mit allen
Befugnissen eines Regenten und Herzogs. Durch den Reichsdeputations-
rezess von 1803 erhielt Oldenburg das Bisthum Lübeck (wo Peter, wie
seine Vorgänger, nur durch die Wahl des Domkapitels eingesetzt worden
war), als ein erbliches Fürstenthum, und dazu noch die Aemter Wildes-
hausen, Cloppenburg und Vechta, wogegen nach Verlauf von 10 Jahren
der Elsflether- oder Weserzoll aufhören sollte (was aber erst im Mai 1820
geschah). In Folge des preussischen Kriegs im Nov. 1806 durch franzö-
sisch-holländische Truppen besetzt und mehrere Monate militärisch ver-
waltet, erhielt der Herzog im Tilsiter Frieden das Land wieder, war aber
gezwungen, 1808, dem Rheinbunde beizutreten. Doch schon 1810 wurde
durch einen Gewaltstreich Napoleons das Land seinem rechtmässigen Für-
sten entrissen, und Ende Febr. 1811 dem französischen Reiche einverleibt
Standhaft wies der Herzog die ihm gebotene Entschädigung durch Erfurt
zurück, und begab sich zunächst nach Berlin und dann nach Russland.
Durch die Schlacht bei Leipzig wurde Oldenburg von der französischen
Herrschaft befreit, am 27. Nov. 1813 kehrte der Herzog in seine Staaten
zurück, und erhielt durch den Wiener Kongress einen Länderzuwachs
durch Birkenfeld, und den Grossherzoglichen Titel, den aber erst sein
1829 an die Regierung gelanpnde Sohn, August Paul Friedrich, an-
nahm. Eine abermalige Vergrösserung erhielt das Land 1818 durch die
von Russland abgetretene Herrschaft Jever, und die halbsouveräne
Herrschaft Kniphausen, welche dem Grafen von Bentink gehört,
ward der Oldenburgischen Landeshoheit unterworfen. Grossherzog Au-
gust starb am 27. Febr. 1853 und ihm folgte sein Sohn Peter Nikolaus
Friedrich, der jetzt regierende Grossherzog, geb. d. 8. Juli 1827. Im J. 1854
trat Reichsgraf von Bentink Kniphausen (0,96 Qu- - M., mit 3,000 Einw.)
ganz an Oldenburg, Oldenburg aber 2 Gebietstheile auf der östRchen und
westlichen Seite des Jahdebusens (4,000 Morgen mit 117 Einwohnern) an
'Preussen ab.

Genealogie der Regenten von Oldenburg

aus dem Hause Holstein-inottorpi

Christian I. (Vin.)
Sohn Dietrichs i. GiücltUchen, Grafen \on Oldenburg,
seb. 1426, Kg.
t. DSnemarlc 1448, von Norwegen 1450,
von Schweden 1458, erbt Schleswig u. Holstein 1459,
t 1481

Johann
Kg.
V. Dämem. u. Norw.
1481,
V. Schweden 1483,
f 1513

Friedrich I.
1481 Herzog v, Schleswig
n. Holstein, 1523 Kg. v.
Dänem. u. Norw., f 1533

Christian II.
1513, entsagt 1523, j; 1559 Christian III.

König von

Adolph

Stifter der Linie

nftuem« Holstein-

(siehe Dänemark) Ccottorp
__ 1553 t 1586

Friedrich II.
1586 -i- 1583'

Philipp
1587 f1590

Friedrich III.

1616, erhielt Schleswig «58,
1- 1659

Johann Adolph
1590 t 1616

Johann
Bischof
V. Lübeck,
i 1655

Christian Albert
1655—1666 Bischof von Lübeck, 1659 reg. Herzog
__V. Gottorp, -J- 1694

Has liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Grossherzog-
thum besteht aus drei, durch fremdes Gebiet getrennten Theilen, von de-
nen zwei, das Herzogthum Oldenburg und das Fürstenthum Lübeck oder
Eutin in Norddeutschland, der dritte Theil, das Fürstenthum Birkenfeld, in
Süddeutschland liegen. Das Hauptland, das eigentliche Oldenburg,
breitet sich zwischen 52^36'— 53044' NBr. und zwischen 25020'—26''24'
OL. aus, und wird im N. von der Nordsee, im 0. von Hannover und
dem Gebiete von Bremen, im S. und W. von Hannover begrenzt. Das
Fürstenthum Lübeck oder Eutin besteht aus mehreren grösseren
und kleineren Parzellen, die in der holsteinischen Landschaft Wagrien
Regen, und grenzt in seinem südlichen Theiie auch an die Ostsee und das
Gebiet der freien Stadt Lübeck; und das Fürstenthum Birkenfeld, der
dritte Bestandtheil des Staats, Regt im südlichen Theil der preuss. Rhein-
provinz und grenzt im NO. auch an die hessen-homburgische Herrschaft
Meisenheim. Der Gesammtflächeninhalt aller drei Theiie des Grossher-
zogthums beläuft sich auf 114,92 Qu.-M., von denen 99,33 auf Oldenburg,
6,,16 auf Lübeck, und 9,13 auf Birkenfeld kommen. Die Bevölkerung be-
lief sich (am 3. Decbr. 1855) auf 287,163 Seelen (232,950 auf Oldenburg,
21,684 auf Lübeck, 32,529 auf Birkenfeld), mithin kamen im Durchschnitt
2,517 Personen auf die Qu.-MeUe. —

Physische Beschaffenheit. — Das eigentliche Oldenburg und
Lübeck sind ganz ebene Länder, nur in ersterem erheben sich, zwischen
der Stadt Oldenburg und Delmenhorst, unbedeutende Sandhügel, die Osen-
berge. An der Nordsee, der Weser und der Jahde, besteht der Boden
aus fettem fruchtbarem Marschlande, das durch Deiche gegen das Ein-
dringen des Meeres geschützt wird. Das Innere des Landes ist Geest-
land (theils Haiden und Sandboden, theils Torfmoore). Das Moorland
nimmt 49 Qu.-M. des ganzen Areals ein. Die grössten Moore sind das
Saterland und das Diepholzer iMeer. Das Butjadingerland, zwischen der
Jahde und Weser, und die Herrschaft Jever sind die reichsten der .Mar-
schen. Vor der Meeresküste Regen viele Sandbänke (Watten), und die
sandige Insel Wangerooge, bekannt als früher sehr besuchtes Seebad.
Das Fürstenthum Lübeck ist ebenfalls flach, der Boden mehr geest- als
marschartig, aber fruchtbar und von vielen kleinen Seen durchschnitten.
Das Fürstenthum Birkenfeld ist meist steiniges Bergland, wird von Zwei-
gen des Idar- und Hochwaldes (Hunsrück) durchzogen, die bis 2,000' auf-
steigen, und wird von vielen kleinen Thälern durchschnitten. Oldenburg
ist reichRch bewässert. Die Weser, der Grenzfluss gegen Hannoverund
Bremen, ist his zur Mündung der Hunte aufwärts für Seeschiffe fahrbar;
ihr fliessen aus Oldenburg die schiffbare Hunte (auch Lohne genannt,
mit der Lethe), und die Ochte (mit* der Delme) zu. Die Jahde, ein
kleiner Küstenfluss, deren Mündung einen 4 Qu.-M. grossen Busen bildet,
strömt direkt der Nordsee zu. Die Hase und Leda, die den Süden und
Westen durchströmen, sind Nebenflüsse der Ems. Im Fürstenthum Lü-
beck istdieTrave, welche an der Südgrenze die Schwartau aufnimmt,
iind die Schwentine zu bemerken, die beide der Ostsee zufliessen, und
in Birkenfeld die Nahe, ein Nebenfluss des Rheins. Seen sind zahlreich,
besonders in Lübeck (der Plöner-, Eutiner-, Keller-, Dedauersee etc.), nur
Birkenfeld besitzt keine; in Oldenburg sind zu bemerken: das Zwischen-
ahner Meer, das grosse und kleine Bullenmeer, und der Dümmersee der
zum Theil auf oldenburgischem Gebiet liegt. Kanäle sind viele vorhan-
den; sie dienen meist zur EntwässGrung", werden sber auch zur SchilFfalirt
benutzt und bilden zum TheR an der Küste kleine Häfen. MineralqueRen
besitzt nur Birkenfeld, zu Hambach und zu Schwelle. - Das Klima des
Grossherzogthums ist im Ganzen gemässigt; in Oldenburg und Lübeck ist
die Luft des nahen Meeres wegen feucht und neblig, und an den Küsten
wüthen oft Stürme, Die Winter sind mild, die Sommer kühl, und die
mittlere Jahrestemperatur 9,2- Birkenfeld, obgleich 303O' südlicher ge-
legen, hat, seiner bedeutenden Erhebung wegen, ein rauheres, nur in den
Thälern mRderes Klima, und eine mittlere Temperatur von +
6,5.

Politische Eintheilung. — Das jetzige Grossherzogthum Olden-
burg ist aus Ländern gebildet, die vormals zu dem westphälischen, nie-
dersächsischen, oberrheinischen und kurrheinischen Kreise gehörten,
nämlich aus den früheren Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst und
aus der Herrschaft Jever und Theilen des Hochstifts Münster im west-
phälischen Kreise; aus dem vormaligen Hochstift Lübeck und dem
hannöverschen Amte Wildeshausen im niedersächsischen Kreise;
aus Theilen der vormaligen Grafschaft Sponheim, des Herzogthums Zwei-
brücken, der wild- und rheingräflichen Lande und aus der Herrschaft
Oberstein im oberrheinischen, und aus einigen Ortschaften des vor-
maligen Kurfürstenthums Trier im kurrheinischen Kreise. Seit 1854
ist auch die, früher zum westphälischen Kreise gerechnete Herrschaft
Kniphausen, gegen eine Entschädigung von 3,600,000 Thlr., ein Bestand-
theil Oldenburgs geworden. Gegenwärtig wird der Staat in die 3 Haupt-
theRe: das Herzogthum Oldenburg in 7 Kreise, 28 Aemter, 108 Kirch-
spiele; das Fürstenthum Lübeck in 3 Aemter und 14 Kirchspiele, und
das Fürstenthum
Birkenfeld in 3 Aemter und 22 Kirchspiele, wie folgt,
geschieden:


Friedrich IV.

1694'} 1702

I

Karl Friedrich
1702 unt.Vorm. d.Oheims
tl739

I

Karl Peter Ulrich
1739, wiM 1742 z. Russ.
Thronfolg. erwählt, 1762
Kaiser Peter III, t 1762
s. Gemahlin Katharina II.
t 1796

I

Paul Petrowitsch
folgt unter Vorm. s. Mutler
1762, volljähr. 1772, über-
Iftsst Holstein-Gottorp d.
Kg.
V. Dan. gegen Olden-
burg, n. überlSsst dieses
1773 d. jüngern lübeck-
schen Linie des Hauses ;
wird als Paul I. Kaiser v.

Russland
(siehe: Russland)

Adolph Friedrich
1727 Bisch.
V.Lübeck,
1748 schwed. Thronf.
1751 Kg.
V. Schweden
(siehe; Schweden)

Christian August
Administr. v. Holst.-Gottorp 1702
Bisch, v. Lübeck 1705 f 1726_

Georg Ludwig
Stifter der

Filrstl.

Eiübeck'schen

Linie f 1763

i 1785

I

Wilhelm
Peter Friedrich
resign. 1788
t 1823

liudwig, 1776
Coadj. von Lübeck,
1788 Administr. von
Oldenb., Her.z. 1808,
erhält 1815 Birken-
feld, fl829

I

Paul Friedrich
August,
Grossherz.
1829 f 1853

Friedrich August
1750 Bisch, v. Lübeck,
Stifter d. Hauses

Holstein-
Oldenburg-

erhält 1774 Oldenburg, |

Wird Herzog 1777 peter Friedi-ich

Peter Nikol. Friedr.
succed. 27. Febr.
1853

Georg Ludwig
Herz. geb. 1855

Friedrich August
Erbjrrossherz. geb. 1852

Länderabtheilungen u. Kreise.

FUcheninhaii
In Qu.-M.

Aemter.

Kirchsp,

Einwohner
1855.

Auf 1 Qu.-M.

Herzogth. Oldenburg, 7 Kreise

1. Oldenburg ...............

2. Neuenburg ..............

3. Ovelgönne ..............

4. Delmenhorst.............

5. Vechta ..................

6. Cloppenburg ............

7. Jever (mit Kniphausen)

14,12
15,5.8

8,64
Ii,46

13,5=

25,95

7,1,6

4

4

5

4
3
3

5

13
9

18
15

14

15
24

42,593
36,891
30,419
34,976
33,191
31,786
23,094

3,017
2,414
3,596
2,448
2,455
1,225
3,352

Znsammen:
Fürstenthum Lübeck..........

99,aj

6,46

9,„

28
3
3

108
14
22

232,950
21,684
32,529

2,365
3,357
3,563

Gesammtes Grossherzogthum:

114,„

34

144

287,163

2,517

Nationalverschiedenheit, Bevölkerungsver-
H . ~ Die Bewohner des Grossherzogthums sind, mit Ausnahme

der Juden, sammthch Deutsche, und zwar in Oldenburg Niedersach-
sen und l-riesen (besonders im Saterlande, wo noch alt-friesisch ge-
sprochen wird), in Lübeck Nieder s ach sen, in Birkenfeld Franken.


-ocr page 293-

10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

Die Oldenburger zeichnen sich durch Ordnungsliebe, Anhänglichkeit an
Fürst und Vaterland, Gastfreundschaft und Wohlthätigkeitssinn und eine
besondere Vorliebe für das Althergebrachte aus. Die Bewohner des
Geestlandes sind von jenen der Marschgegenden im Charakter sehr ver-
schieden, und während bei jenen einfache Lebensweise, körperliche und
geistige Schwerfälligkeit, Abhärtung, Genügsamkeit und Sitteneinfalt
herrscht, machen sich diese durch höhere Feinheit der Sitten, grössere
Aufklärung, Unternehmungsgeist, Prachtliebe, Ueppigkeit etc. bemerkbar.
Die Bewohner des Fürstenthums Lübeck gleichen den Holsteinern, die von
ßirkenfeld ihren Nachbarn in der Rheinprovinz. Die Gesammtbevölkerung,
die am Schlüsse des Jahres 1855: 287,163 Seelen betrug, hat von 1834
an, wo deren Zahl sich auf 255,765 belief, jährlich um 0,6» Prozent zu-
genommen. Im J. 1815 zählte dieselbe nur 217,769 Seelen. Die Bevöl-
kerung ist in 2,583 Ortschaften vertheUt, unter denen 10 Städte (Olden-
burg 2,374 mit 7, Lübeck 104 mit 1, und Birkenfeld 105 mit 2 Städten).
Die ländlichen Ortschaften im Herzogthum Oldenburg bilden 661 Bauern-
schaften. Die Städte des Landes sind sämmtlich unbedeutend. Olden-
burg, die Haupt- und Residenzstadt, zählt 7,359, und mit den 5 zum
Stadtgebiet gehörigen Bauernschaften 10,203, Jever 4,387, Vechta 2,176,
Wildeshausen 2,011, Delmenhorst 1,784, Eutin (in Lübeck) 3,089, Ober-
stein (in Birkenfeld). 2,902, die Hauptstadt Birkenfeld selbst 2,792, und
von den grösseren Flecken und Amtsorten: Varel 3,900, und Brake 2,000
Einwohner. Dem Stande nach theilen sich die Bewohner in Adel,
Bürger und Bauern.

Religionsverschiedenheit, geistige Kultur. — Dem Glau-
bensbekenntniss nach gehört die Mehrheit der Bevölkerung der lu-
therischen Kirche an, die zusammen 212,092 Mitglieder zählt; Refor-
mirte sind 1,036 (die meisten im Kreise Jever), Katholiken 71,991 (die
meisten in den Kreisen Cloppenburg und Vechta), andere Christen (Bap-
tisten, Mennoniten, Deutschkatholiken etc.) 550, Juden 1,494 (von diesen
allein in Birkenfeld 738) im Staate. Eine Staatskirche besteht nicht; Re-
ligionsfreiheit ist gewährleistet, und neue Religionsgesellschaften können
sich bRden, ohne dass eine Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den
Staat erforderlich ist. Für die geistlichen Sachen der evangelischen
Kirche im Herzogthum ist der Oberkirchenrath in der Hauptstadt als
Oberbehörde bestellt, in Lübeck steht der Regierung zu Eutin die Leitung
der geistlichen Angelegenheiten zu, und in Birkenfeld ist ein Konsistorium
oberes Kirchenorgan. In Oldenburg bestehen 1 Hof- und Garnisons-Kir-
chengemeinde, 82 Pfarr- und 3 Kapellangemeinden, mit 107 Pfarrern und
Predigern; in Lübeck 7 Pfarreien mit 8 Pastoren, und in Birkenfeld 14
Pfarreien mit 15 Geistlichen. Die katholische Oberkirchenbehörde ist
das bischöfliche Offizialat zu Vechta. Oldenburg, in welchem die
katholische Kirche 2 Dekanate und 33 Pfarreien mit 84 Pastoren etc. zählt,
gehört zum Sprengel des Bischofs von Münster; Birkenfeld, 1 Dekanat mit
7 Pfarreien, zum Sprengel des Bischofs von Trier. Die Juden haben
ihre Rabbiner. — Für Volksunterricht wird viel gethan, doch steht
in Hinsicht der untern Volksbildung das Grossherzoglhum im ARgemeinen
nur auf mitUerer Stufe, da namentlich im eigentlichen Oldenburg der
Schulbesuch durch das weite Zerstreutsein der Wohnungen in den soge-
nannten Bauernschaften, deren mehrere, oft sehr viele, zu einem Kirch-
dorfe eingepfarrt sind, sehr erschwert wird. Das Unterrichts- und Erzie-
hungswesen steht unter Aufsicht des Staats; die Volksschulen aber sind
Gemeindeanstalten. Gymnasien bestehen 4 (in Oldenburg, Vechta, Eutin
und Birkenfeld), 1 Normalschule (in Vechta), 1 evangel. Gesammtgymna-
sium (zu Jever), 3 höhere Bürgerschulen (in Oldenburg, Varel und Ro-
denkirchen), 2 SchuRehrerseminarien (in Oldenburg und Vechta), 1 Rek-
torschule (in Delmenhorst), 1 lateinische Schule (zu Ovelgönne), 1 Taub-
stummeninstitut (in Wildeshausen), 1 .Militärschule (mit den Hansestädten
gemeinschaftlich, in Oldenburg), und 1 Navigationsschule (zu Elsfleth).
An Volksschulen bestanden (1855) im Herzogthum Oldenburg 277 evan-
gelische und 131 katholische; in Lübeck 57, und in Birkenfeld 82. Eine
öffentliche Bibliothek von circa 50,000 Bänden befindet sich in der Haupt-
stadt, und eben daselbst ein Museum deutscher Alterthümer und eine Ge-
mäldesammlung. Theater zählt man 4 (davon 2 in Oldenburg) und Buch-
handlungen 8 im Lande. —

Physisch-technische Kultur. — Ackerbau und Viehzucht
sind die Haupterwerbsquellen der Bewohner. Ersterer ist im eigent-
Hchen Oldenburg am ergiebigsten in der Marsch (besonders im Jever- und
Butjadingerlande), wo Weizen, Gerste, Hafer und Raps, Bohnen und Erb-
sen in Menge gebaut werden, und die Koppelwirthschaft eingeführt ist.
Während im Geestlande, wo die Dreifelderwirthschaft vorherrscht, vorzugs-
weise Gerste, Hafer, Flachs, Hopfen, Hanf, Kartofl"eln und Tabak gedeihen.
Der Obstbau ist nur unbedeutend. In Lübeck wird der reiche Boden auf
holsteinische Art bewirthschaftet und liefert Weizen, Roggen etc.-über
Bedarf. In Birkenfeld, wo der steinigte Boden nur wenig Getreide, da-
gegen viel Kartoffeln, Flachs, Obst und etwas Wein erzeugt, herrscht
Dreifelderwirthschaft. Von der ganzen Fläche des Grossherzogthums sind
95 Prozent landwirthschafUich benutzt, und 12 Prozent dem Getreidebau
gewidmet. Die Viehzucht ist bedeutend, die Rinderzucht in den üppi-
pn Marschen von Wichtigkeit, die Schafzucht mehr im Geestlande, wo
Haideschnucken vorherrschen. Die Schweinezucht ist von Belang, und
eben so die Pferdezucht, die eine kräftige Rasse liefert. Der Viehsta-
Pel belief sich (1854) im ganzen Staate auf 38,193 Pferde, 198,823 Rin-
der, 293,985 Schafe, 86,488 Schweine und 9,905 Ziegen. Die Bienen-
zucht wird in den Haidegegenden betrieben und zählt an 45,000 Stöcke.
Die Fischerei, besonders die Seefischerei und die im Zwischenahner-
Meer, ist erhehUch, und nicht unbedeutend der Blutegelfang in den ste-
henden Moorgewässern. — Bergbau, besonders auf Eisen, wird nur in
Birkenfeld unterhalten, woselbst man auch Kupfer, Blei, Galmei Zink,
Steinkohlen ctc. findöt. Rsich sn forf ist das Hcrzog'thuin OldBnburg^ und
das Fürstenthum Lübeck, und in vielen Gegenden bildet die Torfstecherei
den wichtigsten Erwerbszweig. — Die technische Kultur steht im
Allgemeinen auf noch sehr niederer Stufe; zwar sind Gewerbe aller Art
{u allen Theilen des Landes, aber Fabriken im Grossen nur wenige vor-
handen. Belangreich sind die Garnspinnerei und Leinwandweberei (be-
sonders in Varel und Dinkelage), die WoRstrumpfstrickerei (in den Krei-
den Vechta und Cloppenburg), und Branntweinbrennerei. Schiffsbau ist
J,ur viele Orte des Herzogthums eine Hauptnahrungsquelle, und in Birken-
Jeld beschäftigt die Achatschleiferei (in Oberstein und Idar) viele Hände,
'hdustrieyereine (in Oldenburg, Eutin, Birkenfeld etc.) fördern die ge-
werbliche Thätigkeit; noch jährlich aber suchen Tausende der geringeren
Klasse durch das sogenannte „Hollandgehen" den Erwerb zu finden, den
ihnen die Heimalh nicht bietet. —

HandeL — Durch die Lage des Hauptlandes an der Nordsee und
durch schiffbare Flüsse auf den Handel gewiesen, ist dieser bereits be-
deutender als die gewerbHche Industrie, obwohl derselbe im Binnenlande
selbst durch die schlechten Landstrassen mancher Gegenden sehr gehemmt
wird Die Ausfuhren bestehen durchaus in Landeserzeugnissen: in Pfer-
den, Rindern, Getreide, Butter, Käse, gesalzenem Schweinefleisch, Häuten
und FeRen, Raps, Garn, Leinwand, Strümpfen, Leder, Honig, Wachs,
Blutegeln und Torf; die Einfuhren in Kolonial- und Matenalwaaren,
Wein, Südfrüchten, Wollen-, Seiden- und Mode-, Metall- und Töpferwaaren,
Bier etc. Die wichtigsten Handelsorte sind: Oldenburg, Jever, VareL
Brake Vechta Wildeshausen und Elsfleth. Die Schifffahrt beschränkt
sich grösstentheils auf Küstenfahrt; die weitesten Seereisen oldenburger
Rheder gehen nach England, HoRand, Norwegen, Schweden, Russland
und Preussen; neuerer Zeit gehen auch Schiffe nach Ost- und Westindien.
Die Gesammtzahl der am 1. Jan. 1855 unter Oldenburgischer Flagge
fahrenden (über 5 Rockenlasten grossen) SchitTe belief sich auf 564 (wor-
unter 1 Dampfboot) mit 2,300 Matrosen und 24,516 Lasten (a 4000 Pfd.)
Tragfähigkeit. 1856 betrug die Schifl^szahl 578, mit 27,466 Lasten und
2,456 M., und 1857: 595 Schifl'e, mit 30,920 Lasten und 2,681 Mann. Die
bedeutendste Rhederei und Schifffahrt betreiben: die Stadt Olden-
burg, Elsfleth, Varel und Jever; die grösseren Seehäfen sind: der (vom
Zollgebiete ausgeschlossene) Freihafen Brake, Elsfleth, das Varelersiel (der
Hafen Varels), Hooksiel (der Hafen Jevers) etc. — Die Flagge Olden-
burgs, siehe FlaggenaHas Taf. 1, Fig. 30. — Der Handel des Fürsten-
thums Lübeck ist auf den Kleinhandel beschränkt, und in Birkenfeld ist
nur die Ausfuhr von Eisen und Steinkohlen und der Ei-zeugnisse der Stein-
schleifereien beachtenswerth. Als GRed des hannöv. Steuervereins gehört
Oldenburg, seit dieser mit dem deutschen Zollverein vereinigt wurde,
dem letzteren an. Birkenfeld steht unter preussischer Zollverwaltung und
das Fürstenthum Lübeck ist (seit 1853) dem dänischen Zollverein beige-
treten. — Eisenbahnen sind noch keine im Staate.

Münzen, Maasse, Gewichte. — Man rechnet nach Thal ern zu
72 Grote
ä 5 Schwären, im Zahlwerthe des 14-'fhalerfusses; in Birkenfeld
ist der 24V2-Guldenfuss eingeführt. Landesmünzen sind, in Gold: die
Pistole oder das goldene Fünfthalerstück (3576 Stück auf die feine Mark),
dergleichen halbe und doppelte; in Silber: 2, 1, V2, Vs und Vs Thaler-
stücke; in Scheidemünze: 6, 4, 3, 2 und 1-Grotenstücke, in Birkenfeld
2V2 Silbergroschen; in Kupfer: 1, IV4 und 2V2 Schwarenstücke. Papier-
geld besteht, mit Ausnahme der Banknoten, keines. — Maasse und Ge-
wichte sind verschieden. Der oldenburgische Fuss hat 12 ZoU ä 12 Linien
und ist = 0,29 Meter; die neue Ruthe 18, die alte 20 Fuss; die oldenb.
Meüe — IV5 geogr. Meile. Feldmaass ist das Juck zu 160 neuen Quadrat-
ruthen (— 45,3 Aren), der Morgen hat 22/9 Wente oder 6 Hunte = 122
,5
Aren. Getreidemaass ist die Last zu 12 Moit oder 18 Tonnen zu 8 Schef-
fel ä 16 Kannen ä 4 Ort. Das Oldenburger Oxhoft hat
IV2 Ohm oder
6 Anker zu 40 Quartier oder zu 26 Weinkannen ä 4 Ort (die Weinkanne
= 1,36 Liter). Biermaass ist die Tonne zu 4 Henkemann zu 28 Bierkan-
nen (die Bierkanne, wie die Getreidekanne = 1,« Liter). Das oldenbur-
gische Pfund schwer = 3 Centner oder 300 Pfund, das Schifl'pfund hat
29 Liespfund zu 10 Pfund. Der oldenb. Centner hat 100 Pfd. ä 32 Loth
a 4 Quentchen ä 4 Pfennige ä 16 As (1 Centner = 43,o., Kilogramm).

Ber Staat. -- Staatsverfassung. — Das Grossherzogthum Olden-
burg, ein Glied des deutschen Staatenbundes, in dessen Versammlung es
mit Anhalt und Schwarzburg im engern Rathe die 15. Stelle einnimmt,
und im Plenum 1 Stimme hat, ist seit 1848 ein konstitutionell-monarchi-
scher Staat, dessen Staatsgrundgesetz vom 18. Febr. 1849 durch das,
jetzt allein geltende, revidirte Staatsgrundgesetz vom 22. Nov. 1852 mo-
difizirt wurde.

Staatsoberhaupt. — Oberhaupt des Staats ist der Grossherzog
(gegenwärtig Peter Nikolaus Friedrich, geb. 8. Juli 1827, succ. seinem
Vater, Grossherzog August, 27. Febr. 1853), der die gesammten Rechte
der Staatsgewalt in sich vereinigt und dieselben verfassungsmässig aus-
übt, das Grossherzogthum nach Aussen vertritt, die Landesverwaltung
leitet und überwacht, die Staatsdiener ernennt, den Oberbefehl über das
.Militär führt, Verdienste belohnt und das Recht der Begnadigung übt. Er
darf seinen wesentlichen Aufenthalt nicht ausserhalb Landes nehmen,
nicht zugleich Oberhaupt eines ausserdeutschen Staates sein, und eben
so wenig in Dienstpflicht eines andern Staates stehen. Seine Regierung
ist erblich im Mannesstamme des Herzogs Peter Friedr. Ludwig
(t 1829) , d. i. des Hauses Holstein-Gottorp jüngere Linie, nach dem Rechte
der Erstgeburt und der Linealfolge. Selbst nach Abgang des Mannes-
stammes bleibt die weibliche Erbfolge ausgeschlossen. Der Grossherzog
ist nach vollendetem 18. Jahre volljährig, tritt die Regierung mittelst
eines Patents an, in welchem er eidlich verspricht, die
Staatsverfassung
unverbrüchlich aufrecht zu erhalten, und beruft den Landtag zur Eides-
leistung. Er ist das Haupt seines Hauses, bestimmt die Apanagen der
nachgeborenen Prinzen, die Aussteuer der Prinzessinen, geniesst eine
jährhche CiviRiste von 85,000 Thalern, und bekennt sich mit seiner
Familie zur lutherischen Religion. Die
grossherzogliche Residenz ist Ol-
denburg; ein grossherzogliches Schloss ist zu Jever, und Lustschlös-
ser sind zu Rastede bei Oldenburg und zu Eutin. - Der
Hofstaat be-
steht aus dem Kammerherren-, dem
Hofmarschall- und dem Hofstallmeister-
stabe, der Hofverwaltung zu Eutin, der
Hofkapelle und der Hofintendan-
tur. Für die grossherzogUchen Privatgüter im Fürstenthum Lübeck
ist
die Güteradministration zu Eutin bestellt. Die 0 b ersten Hofchargen
sind: der Oberschenk, Oberkammerherr,
OberstaHmeister, Oberjägermeister,
Oberhofmeister und HofmarschaR. — Der
Titel des Grossherzogs ist: „Von
Gottes Gnaden Grossherzog von
Oldenburg, Erbe zu Norwegen, Herzog
von Schleswig, Holstein, Stormarn, der
Dithmarschen und Oldenburg, Fürst
von Lübeck und Birkenfeld, Herr von Jever und Kniphausen etc." — Sein
Prädikat ist „Königliche Hoheit". Der Thronfolger heisst „Erbgrossherzog«,
die nachgeborenen Prinzen „Herzoge von Oldenburg", die Kinder des Va-
ters-Bruder aber und ihre Nachkommen „Prinzen von Oldenburg". AHe
werden „Hoheit" titulirt. —

Wappen. — Das Wappen Oldenburgs ist ein gespaltener, zweifach
gequerter Schild mit einem Mittelschilde, Das Mittelschild ist geviert, mit
einer zwischen die beiden untersten Quartiere eingepfropften Spitze. Das


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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

erste Quartier hat 2 rothe QuerbalIcen im goldenen Felde, wegen Olden-
burg; das zweite ein goldenes, unten zugespitztes Kreuz im blauen Felde,
wegen Delmenhorst; das dritte ein goldenes Kreuz mit einer Bischofs-
mütze im blauen Felde, wegen Lübeck; das vierte roth und
Silber ge-
schacht, wegen Birkenfeld. In der Spitze ist ein goldener gekrönter Löwe
im blauen Felde, das Embleme von Jever. Dieses Mittelschild steht unter
einer Königl. Krone. Der Rückenschild ist der Schild der Herzoge von Hol-
stein, vermehrt mit einem Felde des Emblems von Kniphausen. Im 1. Felde
sieht man rechts den Norwegischen goldgekrönten Löwen, mit einer sil-
bernen, krummgebogenen Hellebarde in den Pranken; im zweiten, zur
Linken, sind 2 blaue Löwen übereinander, wegen Schleswig. In der zwei-
ten Reihe ist im 3. Felde ein ausgebreitetes, in 3 Theile geschnittenes,
silbernes Nesselblatt, mit einem von SHber und Roth quergetheilten klei-
nen Schild, dessen 3 Ecken ebensoviele silberne Nägel mit den Spitzen
berühren, wegen Holstein, und im 4. Felde zur Linken ist ein silberner
Schwan mit schwarzem Schnabel und Füssen, wegen Stormarn. In der
dritten Reihe zur Rechten ist im 5. Felde ein Reiter im goldenen Harnisch
mit blossem Schwerte auf einem rennenden silbernen Pferde, mit schwar-
zem Zeuge in Roth, wegen Ditmarschen, und zur Linken im 5. Felde ein
goldgekrönter Löwe, wegen Kniphausen. Der Hauptschild steht unter einem
Fürstenmantel, welcher mit einer Königskrone bedeckt ist. —
Orden. —
Ritterorden ist nur Einer: der Haus- und Verdienstorden des
Herzogs Peter Friedrich Ludwig, gest. am 27. Nov. 1838, zur Be-
lohnung treuer Dienste, wissenschaftlicher und sonst gemeinnütziger Be-
strebungen, in 4 Klassen: Grosskreuze, Grosskomthure, Komthure und
Kleinkreuze. Seine Mitglieder sind theils Ehrenmitglieder, theils Kapitu-
lare, welche Präbenden beziehen. Mit ihm ist ein allgemeines Ehren-
kreuz in 3 Klassen verknüpft. Ferner gibt es ein silbernes Ehrenkreuz
für 25jährige treue Militärdienste etc. —

Staatsverwaltung, EeeMspflege. — Die oberste Leitung der
Regierung führt unter dem Grossherzog das dem Landtag gegenüber ver-
antwortliche Staatsministerium, welches in mehrere Departements
zerfällt, an deren Spitze Minister stehen, und zwar: ein Minister des
grossherz. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, der Justiz, der
Schul- und geistlichen Angelegenheiten; ein Minister des Innern; ein
Minister der Finanzen, und ein Vorstand des Departements der Militär-
angelegenheiten. ~ Die Oberbehörde für die Regiminal- und Polizeiver-
waltung in jeder der 3 Provinzen ist die Regierung. Die Regierung zu
Oldenburg hat einen Regierungspräsidenten zum Vorstand, und er-
streckt ihren Wirkungskreis auch über das Deich- und Sielwesen, das
Post-, Telegraphen-, Medizinal- und Veterinärwesen, die obere Polizei, die
Weserschilffahrt und das Wegbauwesen. Jedem der 7 Kreise des Herzog-
thums steht ein Landgericht (mit einem Landvogt), jedem der 28 Aem-
ter ein Amtmann, jedem der 108 Kirchspiele ein Kirchspielvogt vor.
Die Slädte Oldenburg und Jever bilden gesonderte Stadtgemeinden mit
Stadtdirektionen. Unter der Regierung des Fürstenihums Lübeck
zu Eutin steht der Stadtmagistrat zu Eutin und 2 (mit Eutin 3) Aemter,
als untere politische Behörden, und unter diesen 7 Kirchspiele (und 7
fremde Kirchspiele, in welche lübecksche Ortschaften eingepfarrt sind).
Im Fürstenthum Birkenfeld zerfällt die Regierung in zwei Senate,
einen Justiz- und einen Verwaltungssenat, unter denen 3 Aemter
stehen, deren jedes in 3 Bürgermeistereien, und diese wieder in Gemein-
den zerfallen. Als Sicherheitswache sind irn ganzen Grossherzogthum
Landdragoner aufgestellt. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate aus
und die richterliche Gewalt wird selbstständig von den Gerichten geübt.
Das Gerichtsverfahren ist in der Regel ölfentlich und mündlich. In Olden-
burg und Lübeck gilt das gemeine deutsche Recht, abgeändert durch
Ortsgewohnheiten und Spezialgesetze. Das Grossherzogthum besitzt Sein
eigenes Strafgesetzbuch, das seit 1837 auch in Lübeck und Birkenfeld
eingeführt ist; ausserdem gilt in Birkenfeld auch das französische Recht
(vom Code penal nur das 4. Buch über Polizeivergehen). Die höchste
Gerichtsinstanz ist das Oberappellationsgericht zu Oldenburg. Ge-
richte zweiter Instanz oder Obergerichte sind: die Justizkanzlei zu
Oldenburg, für Oldenburg; die Justizkanzlei zu Eutin für Lübeck, und
der Justizsenat der Regierung zu Birkenfeld. Untergerichte sind, in
Oldenburg: das Stadt- und Landgericht zu Oldenburg, 6 andere Landge-
richte, das Amtsgericht zu Varel, und 25 Aemter; in Lübeck: das Stadt-
und Polizeigericht zu Eutin und 2 Aemter, und in Birkenfeld: 3 Aemter.
Besondere Gerichte sind: der Staatsgerichtshof, das Militärobergericht
und die Garnisonsgerichte. —

Finanzwesen. — Die Finanzverwaltung wird zuoberst von dem
Ministerlaldepartement der Finanzen geleitet. Die demselben
untergeordnete Oberflnanzbehörde im Herzogthume Oldenburg ist die Kano-
nier, welche zugleich mit der Verwaltung des Domaniums beauftragt ist.
Im Fürstenthum Lübeck ist die Regierung zu Eutin zugleich Finanzbe-
hörde und mit ihr die Landeskasse verbunden, und in Birkenfeld werden
die Finanzsachen von dem Verwaltungssenate der Regierung ge-
leitet. Die Einkünfte der 3 Hauptprovinzen des Grossherzogthums werden
getrennt verwaltet und nur zu Ausgaben der betreffenden Provinz ver-
wendet, Zu den Gesammtausgaben des Grossherzogthums hat jede Provinz
nach bestimmten Prozenten beizutragen. Das Domanialvermögen ist in Kron-
gut und Staatsgut geschieden. Nach dem Etat der. Centraiverwaltung und der
3 Provinzen für 1854
war der Staatshaushaltsstand folgender: Staats-
einnahmen 1,711,621 Thaler; nämlich Centraietat 382,122 Thlr,, Ein-
nahmen des Herzogthums Oldenburg 1,036,937; Einnahmen des Fürsten-
thums Lübeck 147,600, und Einnahmen des Fürstenthums Birkenfeld
144,962 Thlr. — Die Staatsausgaben betrugen nach dem Etat für
1854: 1,336,621 Thlr., hiervon 85,000 für die grossherzogL Familie (welche
Ausgabe von den Erträgen des Staatsguts abgesetzt wird), 269,379 Thlr.
für das Militär, und 75,786 Thlr. für die Staatsschuld. In den Gesammt-
Ausgaben sind 379,600 Thlr. als Gesammtbetrag der Zahlungen der Pro-
vinzialkassen an die Centraikasse abgesetzt, und zwar: 303,680 Thlr. für
Oldenburg, 49,348 Thlr. für Lübeck, und 26,572 Thlr. für Birkenfeld.

Für die Jahre 1855-1857, und für die Periode 1858—1860 war
der Finanzetat folgendermassen veranschlagt:

Grossherzoglh. Herzogth. Fürsfenth. Fürstenth.

Oldeniarg. Lübeck. Birkenfeld.

Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.

1855 : Einnahme .................... 562,800 1,780,000 185,800 142,700

Ausgabe........................ 562,800 1,767,000 187,900 149,600

1856: Einnahme ..................... 462,500 1,440,500 164,600 136,000

Ausgabe ....................... 462,500 1,493,500 167,100 134,100

1857: Einnahme..................... 448,300 1,229,500 150,800 125,000

Ausgabe ....................... 448,300 1,231,500 153,500 121,700

1858: Einnahme .......::~.~~T7:T~621,000 1,564,000 187,080 165,900

Ausgabe ....................... 621,000 1,571,000 186,840 156,200

1859 : Einnahme .................... 510,000 1,273,000 163,080 150,000

Ausgabe ....................... 510,000 1.280,000 161,520 148,500

1860: Einnahme ..................... 530,000 1,232,000 165,240 139,000

Ausgabe ....................... 530,000 1,242,000 163,320 149,600

Die Staatsschuld des Grossherzogthiims im Jahre 1850 betrug 1,687,135
Thlr. (und zwar: gemeinschaftliche Schuld von 1849: 284,937 Thlr,; Schuld
des Herzogth. Oldenburg [einschliesslich 701,334 Thlr. v. Chausseebau]
1,218,456 Thlr.; Schuld von Lübeck 135,495 Thlr., und Schuld von Bir-
kenfeld 48,245 Thlr.); im Jahre 1855 dagegen, in Folge der Erwerbung
der gräfl. Bentinck'scben Besitzungen, 3,600,000 Thlr. Ende 1857 beliefen
sich die Schulden des Staates auf 3,784,000 Thlr. Für die Abtretung des
Jadegebiets zahlte Preussen V2 MiU. Thaler; die Wiedererwerbung Knip-
hausens soH dem Staate 1,900,000 Thlr. Gold gekostet haben. — Zur Zeit
der Oldenburgischen Grafen war, bei der Einfachheit des Hofes, selten
von einer Steuer die Rede. 1769 betrugen die Einkünfte 288,406; 1786
gegen 350,000 Thlr, —

Heerwesen. — Die Truppen Oldenburgs, welche unter Verwaltung
des Ministerialdepartements der Militärangelegenheiten und dem Militär-
Kommando stehen, dessen Chef ein Generalmajor ist, bestehen aus dem
Stabe des Grossherzogs, dem Brigadestabe, einem Infanterieregimente
(3 Feld- und 1 ErsatzbataiUon) 2,909 Mann, einem Reiterregiment (3 Schwa-
dronen) 460 Mann, dem Artilleriekorps (l Batterie zu 8 Geschützen im
Frieden, 2 Batterien im Kriege), mit den Pionnieren, 369 M,, zusammen
gegen 3,800 Mann. Hierzu kommt noch das Land dragonerkorps als
Gensdarmerie, und eine Volkswehr, Nach der Militärkonvention v. 28,
Febr. 1855 mit den Hansestädten, stehen die oldenb, Truppen mit denen
von Bremen, Hamburg und Lübeck im Hrigadeverbande. Zum deutschen
Bundesheer hat Oldenburg ein Hauptkontingent von 2,618, und ein Re-
servekontingent von 748, im Ganzen 3,366 Mann zu stellen, welche der
2ten Division des X, Armeekorps einverleibt sind. Vom 21. Jahre an ist
jeder Oldenburger militärpflichtig; es gilt Konskription mit Stellvertretung;
die Dienstzeit währt 6 Jahre, davon 2 in der Reserve. Im Frieden bleibt
der Soldat nur IV2 Jahre unter der Fahne, die übrige Zeit, bis auf die
Exerzierzeit, im Urlaub. — Die Standarte Oldenburgs siehe Flaggen-
Atlas, Taf. 1, Fig. 30, -


Fürütentliuiii Waldeck,

Cireschichte. — Der alte Stamm der Grafen von W^aldeck, Pyr-
mont, Swalenüerg und Sternberg wird bis auf Wittekind, Grafen von
Hwetigau, 1031, hinaufgeführt. Heinrichs von Swalenberg Söhne stif-
teten die beiden Linien zu Swalenberg und zu Waldeck, von denen die
erstere im 14. Jahrhundert erlosch, die letztere sich später in die Wald-
ecker Linie und in die Landauer theilte, die jedoch nur bis 1495 dauerte.
Beide Linien trugen in den Stürmen der Zeit, zur grösseren Sicherung
ihrer Landestheile, diese Hessen zum Lehn auf. Die Besitzungen des
Waldeck'schen Hauses waren sehr bedeutend, das Haus selbst mit Lippe,
Gleichen, Spiegelberg und Kuglenburg verwandt; durch Erbstreitigkeiten
und andere Missverständnisse gingen ihm mehrere Theile der Erbbesitzun-
gen und Hinterlassenschaften verwandter Häuser an Hessen, Lippe und Pa-
derborn Verloren, Als Stammvater des jetzt blühenden Hauses ist Jos las
zu betrachten, dessen beide Söhne, Christian und Wolrad IV,, 1558,
die Wildungen'schen und Eisenbergischen Linien bildeten, Erstere erwarb
bedeutende Allodiaigüter in den Niederlanden, die aber mit dem Erlöschen
derselben an andere Häuser fielen. Eine Vergrösserung seines Gebiets er-
hielt Waldeck, nach dem Abgange des durch Erbverbrüderung verbundenen
Hauses Gleichen, 1625, durch die Grafschaft Pyrmont. Die Lehnsstreitig-
keiten mit Hessen wurden durch den westphälischen Frieden beigelegL
Christian Ludwig, der Erbe der Wildunger Lande, Vater von 13 Söh-
nen und 12 Töchtern, führte, 1687, das Recht der Primogenitur ein. Sein
Nachfolger, Friedrich Anton Ulrich, erhielt 1712 die Reichsfürsten-
würde, ohne dass es jedoch Waldeck gelang, vor 1803 eine Virilstimme
im Fürstenrathe zu erhalten, und dessen jüngerer Bruder Josias bildete
die noch blühende gräfliche Linie zu Bergheim. Nach Auflösung des
deutschen Reichs erhielt Waldeck volle Souveränität seiner Lande, trat
1807 zum Rheinbunde, und liess sich 1813 in den Deutschen Bund auf-
nehmen. Die Staatsverfassung im Jahre 1814 abzuändern, misslang durch
den Widerspruch des privilegirten Standes, und erst 1816 ward ein neuer
Landesgrundvertrag festgestellt. In Folge der Wirren von 1848-49 wurde
eine neue Verfassung am 17. August 1852 mit den Ständen des Landes
vereinbart. —


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32. — Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte. 13

Genealogie der Fürsten von Waldeck.

Christian Ludwig
Sohn des Grafen Philipp von WaUleclc-Eisenberg,
geb. 1685, erbt die Wiidunger Lande 1692
i 1706

Josias

Stifter der gräflichen Linie
--- von Waldeck zu Berg heim

Chrigtian Philipp
1718 i 1728

Friedrich
1763, cedirtdie Grafsch.
Pyrmont 1805 f 1812

Karl

.Wibrecht Erich Heinrich

Karl August
Friedrich
1728 t 1763

Georg
Graf V. Pyrmont 1805, Fürst
V. Waldeck 1812t 1813

Hermann

Georg
Friedr, Heinrich ■
1813 f 1845

Georg Victor Wolrad

geb. 1831, folgt unter Vor-
mundschaft s. Mutter 1845,
tritt die Regierung an
17. .\ng. 1852.

»as liand. — Das Fürstenthum Waldeek besteht aus zwei ge-
sonderten Theilen, dem vormals zum oberrheinischen Kreise gehörenden
Fürstenthum Waldeck, und der, ehedem zum westphälischen Kreise ge-
rechneten Grafschaft Pyrmont. Ersteres, das Haupiland, ist zwischen
26011'—26052' OL. und zwischen 51»4'~ 51031' INBr. gelegen, ist im N.
und W. von der preuss. Provinz Westphalen, im S. und 0. von Kurhes-
sen und dem Gr ssherzogthum Hessen begrenzt, und umfasst einen Flächen-
inhalt von 20,17 Qu.-M. und (Dec. 1855) eine Bevölkerung von 51,638 Seelen.
Die Grafschaft Pyrmont, im N. des Fürstenthums, 2 Meilen westlich von der
Weser gelegen, ist von Hannover, Braunschweig, einem getrennten Stück
von Westphalen und Lippe-Detmold umgeben, und umfasst 1,5 Qu-M., mit
einer Bevölkerung von 6,494 Seelen, das ganze Land mithin 21
,6? Qu.-M.
(mit 58,132 Einwohnern), die in 4 Kreise: Twiste, Eisenberg, Eder und
Pyrmont zerfallen. — Der grössere Theil des Fürstenthums bildet ein voll-
ständiges Bergland, das dem Rodhaar-, Rothlager- und Eggegebirge an-
gehört (Hohe Pön 2,500', Astenberg 2,536'), im Gebiet der Weser gelegen
ist, und von der Diemel nebst Orpe, Erpke, Twiste und Eder bewässert
wird; Pyrmont ist ein schön gelegenes, von bewaldeten Bergen umschlos-
senes Thal, an der Emmer, und reich durch Mineral- und SalzqueRen
(Mühlberg 1,107' hoch). Obwohl grösstentheils steinigter und wenig frucht-
barer Boden, ist Ackerbau und Viehzucht (Rinder-, Schaf- und Bienen-
zucht) doch von Bedeutung. Der Bergbau wird auf Kupfer und Eisen
betrieben, Salz durchschnittlich 5,000 Centner jährlich gewonnen, und in
der Eder etwas Gold gewaschen. Das Klima ist im Ganzen rauh, aber
sehr gesund. —

Ha« Volle. — Die Bewohner des Fürstenthums sind, mit Aus-
nahme weniger Juden, sämmtlich Deutsche, in Waldeck fränkischen,
in Pyrmont niedersächsischen Stammes; ein schöner, kräftiger, regsamer
nnd frugaler Menschenschlag. Die Zahl derselben belief sich 1834 auf
55,900; 1843 auf 58,753; 1849 auf 58,219; 1852 auf 59,697 und 1855
auf 58,132 Seelen, die Bevölkerung mithin im letzten Jahre auf mehr als
2,700 Seelen auf 1 Qu.-M. - Die Bevölkerungszunahme von 1834
bis 1852 betrug durchschnittlich 0,37 Prozent. Familien zählt das Land
11,298, die in 13 Städten (darunter: Arolsen 2,200 E., Korbach 2,400,
iNiederwildungen 2,050, und Pyrmont mit 1,503 E.), 3 Marktflecken, 92
Dorfgemeinden und 8,080 Häusern leben. Der Religion nach gehört
die Mehrheit der Bewohner der lutherischen Kirche an, die sich im
Jahr 1821 mit den wenigen im Lande befindlichen Reformirten (600)
zur evangelischen Kirche vereinigten, die unter einem engeren und
weiteren Konsistorium stehen, Katholiken zählt man gegen 1,000, Juden
etwa 500. Für Volksbildung ist gut gesorgt und überaR findet man
zweckmässig eingerichtete Unterrichtsanstalten. Elementarschulen bestehen
über 100, in Niederwildungen 1 höhere Bürgerschule und 1 Landeswaisen-
haus, in Arolsen 1 lateinische Schule, und zu Korbach ein Gymnasium.
Von Bibliotheken ist die Fürstliche zu Arolsen (mit 35,000 Bänden) zu
erwähnen. Politische Zeitungen erscheinen 2 im Lande und Buchhand-
lungen zählt man 3, — Ackerbau und Viehzucht sind, trotz des
armen Bodens, durch den unermüdeten Fleiss der Bewohner zu Quellen
des Wohlstandes geworden. Beachtenswerth ist der Anbau von Kartofl'eln
und Flachs, der Getreidebau an der Aar und Eder, die MRchwirthschaft
und Käsebereitung, die Forstbenutzung und der Berghau. Obst ist wenig
vorhanden. Die gewerbliche Thätigkeit ist von wenig Bedeutung
und beschränkt sich auf Flachsspinnerei, Lein- und Wollenweberei,
Strumpfstrickerei, Gerberei, Lederfabrikation etc. Der Handel geht vor-
zugsweise die Weser abwärts nach Bremen. Die Ausfuhren bestehen in
Holz, Rindvieh, WoRe, Strümpfen, Butter, Käse, Eisen und Eisenwaaren,
Kupfer und Mineralwassern (Pyrmonter Wasser etc.). Waldeck gehört
zum deutschen Zollverein. Staatsstrassen bestehen in einer Länge von
28 Meilen; Eisenbahnen noch keine; die Posten im Lande werden von
Preussen verwaltet. — Rechnungs münze ist der Thaler zu 30 Sgr.
ä 12 Pf., im Zahlwerthe des 14-Thalerfusses. Das Maass ist der alte
Kalenberger Fuss ä 12 ZoR = 0,29 Meter; 100 Fuss = 93,15 preuss. Fuss
29,24 Meter. Das Getreidemaass ist in jedem Amte'verschieden. Han-
delsgewicht ist amtlich und im Grosshandel das preussische. Der Wald-
ecker Centner hat 108 Pfund ä 32 Loth; das schwere Pfund = 476,35,
das leichte = 467,« Grammen; der Pyrmonter Centner hat 100 Pfund
ä 32 Loth; 103 Pyrmonter Pfund = 100 Hamburger Pfund. -

Friedrich Anton Ulrich

1706 , Helchsfürst 1711 f 1718

Ile* Staat. — Das Fürstenthum Waldeck-Pyrmont bildet einen,
durch eine Verfassung vereinigten, untrennbaren deutschen Bundes-
staat, der an der 16. Stelle im engern Rathe des deutschen Bundes par-
tizipirt und im Plenum der Bundesversammlung eine Stimme hat. Staats-
grundgesetz ist die Verfassung vom 17. August 1852, nach welcher
der Landtag (der aus 12 Abgeordneten aus dem Fürstenthum Waldeck
und 3 aus Pyrmont besteht) an der Gesetzgebung und Besteuerung An-
theR nimmt.
Staatsoberhaupt ist der Fürst, seit 17. Aug. 1852 Georg
Victor (geb. 14. Jan. 1831), in welchem sich die Staatsgewalt vereinigt,
bei deren Ausübung er an die Verfassung, die Gesetze und die Mitwir-
kung der Landesvertreter gebunden ist. Die Regierung ist erblich nach
dem Rechte der Erstgeburt und Linienfolge im Mannesstamm des Waldeck-
schen Fürstenhauses, einschUessRch dessen apanagirter gräflichen Linie
(Waldeck - Bergheim, welche beim Aussterben des Mannesstammes der
eigentRchen Fürstlichen Linie folgt). Erlischt der Mannesstamm, so gehl
die Regierungsnachfolge auf die weibliche Linie über, und nach dem Ueber-
gange gilt wieder der Vorzug des Mannesstammes in der Primogenitur-
ordnung. Der Fürst wird mit Vollendung des 21. Lebensjahres volljährig
und regierungsfähig, und bekennt sich mit seinem Hause zur evangeL
Religion. Der fürstliche
Hofstaat steht unter einem Hofmarschall. —
Der
Titel des Fürsten ist: „Souveräner Fürst zu Waldeck und Pyrmont,
Graf zu Rappoltstein, Herr zu Hoheneck und Geroldseck am Wassiegen
etc.," mit dem Prädikate „Durchlaucht," Die paragirte Linie zu Berg-
heim hat den Titel: „Graf zu Waldeck und Pyrmont, auch Limpurg-Gail-
dorf," besitzt ihre Güter unter fürstl. Waldeck'scher Oberhoheit, und hat
wegen Limpurg württembergische Standesherrlichkeit. Fürstliche Resi-
denz ist Arolsen; im Sommer: Pyrmont; ein fürstliches Schloss ist
zu Korbach, und Lustschlösser sind Rhoden und Friedrichsstein. - Das
Wappen des Staats ist ein in 8 Felder getheilter Hauptschild mit einem
Mittelschilde; letzterer zeigt einen achtstrahligen schwarzen Stern in Gold
wegen Waldeck; die 8 Felder enthalten: ein rothes Ankerkreuz in SRber,
wegen Pyrmont; einen rothgekrönten Löwen in Silber, wegen Geroldseck;
drei kleine rothe Schilde in Silher, wegen Rappoltstein, und drei schwarze
gekrönte Adler- (Raben-) köpfe mit Hälsen, wegen Hoheneck. Der Schild
ist von einem Wappenzelte umgeben, das voq einem Fürstenhute gekrönt
ist. — Zur Wahrung der verfassungsmässigen Rechte besteht, als gesetz-
Rche Vertretung der gesammten Staatsangehörigen und des ganzen Lan-
des, ein gemeinsamer Landtag, zu dessen Sitzungen die Mitglieder der
Staatsregierung Zutritt haben. — Die
Staatsverwaltung wird von der
Regierung in Arolsen geleitet, an deren Spitze ein Präsident steht. Die
Geschäfte derselben werden entweder im Plenum, oder in einer der 6
AbtheRungen erledigt, in welche dieselbe zerfällt. Die letzteren selbst
sind: die Abtheilung für die Angelegenheiten des fürstlichen Hauses und
für die Verhältnisse zum deutschen Bunde; die Abtheilung für das Innere;
für die Justiz; für Domänen und Forste; für die Finanzen, nnd für MiR-
tärsachen. Obere Kirchen- und Schulbehörde ist das Konsistorium. Die
innere und Polizeiverwaltung wird von den Kreisräthen der 4 Kreise,
die LokalpoRzei durch die Gemeindevorstände geübt. — Die
Rechts-
pflege
ist unabhängig, das Gerichtsverfahren öffentlich nnd mündlich; in
Strafsachen gilt der Anklageprozess. Der oberste Gerichtshof ist das K.
Preuss. Obertribunal zu Berlin, welches seit Februar 1851 für Straf-
und Civilrechtssachen als höchste Instanz bestellt wurde. AppeRationsin-


Btomme'iHand'Atlas. Hannover, BTianschweis etc. d.

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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

stanz ist das Obergericht zu Korbach; Untergerichte sind die Kreis-
gerichte zu Arolsen, Korbach, Wildungen und Pyrmont. Schwurge-
richte werden alle Quartale am Sitze des Obergerichts abgehalten.
— Finanzwesen: Die jährlichen Staatseinnahmen betrugen nach dem
Finanzetat für 1854—185G 366,132 Thlr., und zwar die Landeseinnahmen
226,958, die Domanialeinnahmen 139,174 Thlr.; die jährlichen Staats-
ausgaben 373,120 Thlr. (201,160 Thlr, Landesausgaben und 171,960
Thlr. Domanialausgaben). Von den Staatseinnahmen flössen 153,254 Thlr.
aus Domänen, Forsten, Regalien etc., 65,575 Thlr. aus direkten Steuern,
und 71,200 Thlr. aus indirekten Abgaben; unter den Staatsausgaben sind
75,000 Thlr. für die regierende Familie, 34,935 Thlr. für das Militär, und
74,090 Thlr. für die Staatsschuld bestimmt. Nach dem den Ständen vor-
gelegten Budget für die Finanzperiode 1857—59 beiragen die (jährlichen)

Einnahmen 371,565 Thlr., die (jährlichen) Ausgaben 386,840 Thlr.; er-
steren wachsen noch, als Mehrertrag aus der Verwerthung der Forst-
hauptnutzungen, jährlich 12,000 Thlr, zu, welche im Budget nicht mit
aufgenommen sind. — Die Staatsschuld belief sich am 1. Jan. 1854
auf 1,520,000 Thlr. (davon 765,000 Thlr. Landes- und 755,000 Thlr. Do-
mänenschuld). Seit 1855 ist ausserdem an Staatspapiergeld 350,000 Thlr.
in Cirkulation gesetzt worden. —
Heerwesen: Zum deutschen Bundesheer
hat Waldeck-Pyrmont ein Hauptkontingent von 606, und ein Reservekon-
tingent von 173, im Ganzen 779 Mann zu stellen, die 1 Infanteriebataillon
bilden, das der Reservedivision zugetheilt ist. Die Truppen werden durch
Stellung ergänzt; die Dienstzeit beträgt 6 Jahre, von denen nur 2 im ak-
tiven Dienst. Die Landes färbeti sind weiss und grün. —


5. Für^teiitliiiui liipfie.

eschiclife« — Das Geschlecht der Herren von der Lippe,
deren Stammland die Grafschaft Oberwald ist, gehört zu den ältesten
Deutschlands, und die beiden jetzigen Fürstenthümer Lipp e-DetmoId
und Schaumburg-I^ippe entstanden aus der Vereinigung der reichsun-
mittelbaren Besitzungen der schon im Jahre 1129 urkundlich vorkommen-
den „edlen Herren von der Lippe," die, nachdem Bernhard IL, durch
Kaiser Friedrichs IL Privilegien ermächtigt, Städte und Dörfer auf seinen
Allodialbesitzungen erbaut, als Dynasten auf ihren lehensfreien, reichsun-
mittelbaren Besitzungen lebten und erst im 16. Jahrhundert den gräflichen
Titel annahmen. Graf Simon VI, theilte testamentarisch, 1613, das Land
unter seine 3 Söhne und stiftete die 3 Linien: Detmold, Bracke und
Bückeburg oder Schaumburg, verordnete jedoch, dass nach dem Heimfalle
irgend eines Astes, Detmold jedesmal die Hälfte des Landes erben solle.
Graf Hermann Adolph wurde der Stifter der jetzigen Fürsten von
Lippe-Detmold. Sein Sohn, Simon Heinrich, überliess seinen Oheimen,
den Stiftern der Biesterfeldischen und Weissenfeldischen Linie, als Apa-
nage die mit Paderborn gemeinschaftlichen Aemter Swalenberg, Olden-
burg und Stoppelberg, worüber in der Folge ein weitschweifiger Primo-
geniturprozess entstand, der erst 1762 beigelegt wurde. 1720 verlieh
Kaiser Karl VIL dem regierenden Hause die reichsfürstliche Würde, von
der aber erst 1789 (nach Kaiser Joseph II, Bestätigung) Gebrauch ge-
macht wurde. Als 1777 der ältere Ast der Schaumburgischen Linie aus-
starb, erhob'Lippe Ansprüche auf die aus der Bracke'schen Erbschaft an
Schaumburg übergegangenen Aemter Blomberg und Schieder und erhielt,
durch reichshofräthliches Erkenntniss, das Amt Schieder, und später, 1812,
auch noch Alverdissen von Schaumburg abgetreten. Im Jahr 1808 trat
Lippe dem Rheinbunde, nach dessen Auflösung, 1814, dem deutschen
Bunde bei, und überliess durch Staatsvertrag mit Preussen (vom 17. Mai
1850) aHe Landeshoheits- und Regierungsrechte, die ihm über die Stadt
Lippstadt zugestanden, gegen eine jährliche Rente von 9,120 Thlr, an den
König von Preussen. —

Genealogie der Fürsten von Lippe.

Eiippe-Uetinold.

liippe-Sclianinliiirg-Biickeburg^.

Simon VI.

Sohn Bernhards VIII., des ersten Grafen von der Lippe,
t 1613

Philipp

1613 I 1681
zu Alverdissen u. Schaumburg-
Bückeburg
"Philipp Ernst

Alverdissen

1681 i 1723

Otto

________ Linie Bracke

Jobst Herma^ erloschen 1709

Priedr. Christian
zu
Biickeburg-

1681 f 1728

I

Albert Wolfgang
1728 i1748

I

Friedr. Wilhelm
Ernst 1748 i 1777
die ältere Linie
Lippe-Scliaumburg-Bücke-
burg ist 1777 erloschen und
der Besitz an die jüngere
Linie übergegangen

I

Friedrich Ern.st
1723, resignirt 1749

I

Philipp Ernst

1749, in Bückeburg
- 1777 I 1787

I

Georg WiUielm
1787, Fürst im Rhein-
bund 1807

I

Adolph Georg
Erbprinz, geb. 1. Aug.
1817

Georg Hermann
geb. 1846 geh, 1848

Otto Heinrich
geb. 1854

Simon VII.
1613 t1637

Hermann Adolph

zu Betmold Linie

1637 i 1666 Biester

Simon Heinrich

Graf von der Lippe
1666 f 1697

Friedrich Adolph

169 7, nimmt 1709
Bracke in Besitz
i 1718

I

Simon Heinrich
Adolph
1718, Reichs-
fUrst 1720 1 1734

I

Simon August
1734 i 1782

I

Priedr. Wilh.
Leopold

1782 f 1802

(

Paul Alexander
Leopold 1802 unter

Vormundsch., übern,
die Reg. 1820 | 1851

I

Faul Friedr. Emil
Leopold 1851

Bas liaud. — Das Fürstenthum Lippe (Lippe-Detmold),
aus den vormaligen Grafschaften Lippe, Schwalenberg und Stern-
berg bestehend und früher zum westphäli sch en Kreise gerechnet,
bildet ein zusammenhängendes, zwischen 51045'—52^10' NBr. und 26014'
—26059' OL. gelegenes, von Preussen, Hessen, Hannover und Waldeck
umgebenes Land von 20
,6 Qu.-M. und (1855) einer Bevölkerung von 105,490
Seelen. Zum grössten Theil waldiges, mässig hohes Berg- und Hügelland
(Teutoburger Wald, Osntng oder Lippischer Wald
genannt) —
der klassische Boden Deutschlands, auf welchem Hermann die Legionen
des Varus besiegle), das in seinem höchsten Punkte, dem
Velmerstoot,
nur 1,450' aufsteigt, dehnt sich zwischen diesem (von Detmold 412' und
Lemgo 350' bis Salzuflen 225') die Werraebene aus, und am südwest-
liehen Fusse des Lippischen Waldes zieht sich ein anderes Tiefland, die
flache Senne, eine wüste Heide, hin. — Die Flüsse des Landes ge-
hören dem Gebiete der Weser und des Rheins an. Die Weser selbst be-
rührt nur einen kleinen Theil des Landes im Norden, empfängt aber aus
ihm: die Emmer, die Exter, die Kalle, Werra mit der Bega, Berlebecke,
Worbecke und Selge; dem Rheine fliesst die Lippe zu; mehrere kleine
Bäche aber der Ems. Von Mineralquellen sind Schwefel- und Eisen-
quellen bei .Meinberg, Soolbäder bei Salzuflen. Mit Ausnahme einiger
Sandgegenden ist der Boden des Landes ungemein fruchtbar, und das
Klima des Fürstenthums unstreitig eines der mildesten und angenehm-
sten des nordwestlichen Deutschlands. — Eingetheilt ist das Land in ad-
ministrativer Hinsicht in 7 Städte (Detmold, Haupt- und Residenzstadt,
mit 5,000 E., Lemgo mit 4,000, Blomberg 2,000, Horn 1,600, Salzuflen
1,300, Barntrup mit 1,200 E., und Lage) und 13 Aemter (Detmold, Lage,
Oerlinghausen, Sciiötmar, Varenholz, Hohenhausen, Sternberg und Barntrup,
Brake, Blomberg, Schieder, Schwalenberg, Horn und Lipperode).

Bas Volk. — Die Bewohner des Landes, deren Zahl Ende 1855
105,490 Seelen betrug, sind, bis auf etwa 1,000 Juden, Deutsche, west-
phälischen Stammes. — Im Jahre 1834 belief sich die Volkszahl auf
97,720; 1843 auf 104,462; 1852 auf 106,615 Seelen; die jährliche Zu-
nahme der Bevölkerung mithin auf 0,59 Prozent. 1852 betrug die Zahl
der Familien 22,573, die in 7 Städten, 7 Marktflecken, 150 Dorfgemeinden
und 12,500 Häusern wohnten. Dem Civilstande gehörten 1852: 22,204
Familien und 105,985 fndividuen, dem Militärstande 369 Familien und 630
Individuen an. Der Religion nach bekennt sich die Mehrzahl der Be-
wohner zur reformirten Kirche; Lutheraner sind 5,210, Ka-
tholiken 1,680, und Juden 996 im Lande. Alle drei christ-
lichen Kirchen sind gesetzlich gleichgestellt. Die evangelische Oberkir-
chenbehörde ist das Konsistorium zu Detmold, welchem ein luthe-
rischer Rath beigegeben ist. Die reformirte Kirche zählt 46, die luthe-
rische 3 Geistliche. Die katholische Kirche gehört dem Sprengel des
Bischofs von Paderborn an, uud zählt 7 Priester und Kapläne. Die
geistige Kultur steht ungemein hoch; ausgezeichnet sind die Land-,
Stadt- und Bürgerschulen, mit welcher seit einer langen Reihe von Jahren
die Fürsten ihr Land ausgerüstet haben. Ein Schullehrerseminar besteht
zu Detmold, und an Gelehrtenschulen die Provinzialschule zu Detmold und
das Gymnasium zu Lemgo; 4 Rektorschulen (zu Blomberg, Horn, Salz-
uflen und Lage); 1 Töchterschule und 1 Taubstummenschule zu Detmold.
Die öffentliche Bibliothek zu Detmold sorgt auf die liberalste Weise für
die Befriedigung der literarischen Bedürfnisse des Gelehrtenstandes im
Fürstenthum. Die p h ysi s ch-technis ch e Kultur wird sehr gepflegt:
die Landwirthschaft bildet den Haupterwerbszweig der Bewohner und
mit Ausnahme der Sennerheide, ist der Ackerbau überaR verbreitet, ge-
währt einen guten Ertrag und liefert Roggen, Gerste, Hafer, Buchweizen,
Kartofl'eln, Rübsamen etc.; Flachs ist Stapelwaare; Obst wird wenig gebaut;
Holz ist im Ueberfluss vorhanden. Die Hornvieh-, Schaf- und Schweine-
zucht ist sehr beträchtlich; in der Sennerheide werden dauerhafte Pferde
gezogen (Sennergestüt zu Lopshorn), und eben daselbst starke Bienen-
zucht getrieben. Der Viehstapel bestand 1852 aus 9,048 Pferden und
Eseln, 35,201 Stück Hornvieh, 54,476 Schafen, 19,994 Ziegen und 31,794
Schweinen. — Bergbau wird nicht betrieben, da das Fürstenthum keine
Metalle besitzt; dagegen werden Kalk- und Sandsteine, Gyps und Marmor
gebrochen, Thon gegraben und Torf gestochen, und an Salz in der Staats-
saline Salzuflen jährlich 28,000 Centner gewonnen.' Die Hauptzweige der
gewerblichen Thätigkeit sind Garnspinnerei und Leineweberei. .Aus-
serdem sind
Wollenzeugwebereien, Gerbereien, Oel- und Sägemühlen, Glas-
hütten, Brennereien, Papiermühlen,
Meerschaumkopffabriken etc. vorhan-
den. Der Handel beschränkt sich auf die Ausfuhr von Holz, Lein-
wand, Garn, Schlachtvieh, Pferden, WoRe, Meerschaumköpfen, Sensen.
Eine Handelsstadt besitzt das Furstc-nthum, welches zum deutschen Zoll-
verein gehört und unter preussischer Zollverwaltung steht, nicht; und ebenso
wenig bis jetzt Eisenbahnen. Man rechnet nach Thalern zu 30 Sgr. ä 12
Pfennige, im Zollwerthe des 14-Thalerfusses. Papiergeld besteht keins.
Seit 1825 sind gleichartige Maasse und Gewichte eingeführt. Der Werk-
fuss hat 12 Zoll zu 12 Linien und ist = 0,9. preuss. Fuss (100 Fuss =
92,24 preuss. Fuss ==: ^,95 Meter); die Ruthe'hat 16 Werkfuss; der Mor-
gen 120 Qu.-Ruthen; der Schefl^el 80 Qu.-Ruthen. Getreidemaass ist der
Roggenschefl'el (= 6 grosse oder 8 kleine Metzen oder 24 Mahlmetzen)
= 0,8 preuss. Scheff"el; der Haferschefl"el =
0.9 preuss. Scheff'eL Flüssig-
keitsmaass ist die Kanne =
2 halbe Kannen oder 4 Ort (= 1,2 preUss.
Quart); das Oxhoft hat IV2 Ohm oder 162 Kannen, die Ohm 4 Anker
(108 Kannen), der Anker 27 Kannen. Der Centner hat 108 Pfund = 50,48
Kilogramm; das Zollgewicht ist das Deutsche. —

Ber Staat. ~ Die Verfassung des lürstenthums ist monar-
chisch-konstitutionell, mit Landständen in Einer Kammer. Die aufgehobene
Verfassungsurkunde vom 6. Juli 1836 wurde durch fürstl. Verordnung vom
15. März 18o3 wieder hergestellt. In der engern deutschen Bundesversamm-
lung nimmt Lippe-Detmold mit Schaumburg-Lippe, Waldeck, den beiden Reuss,
Lichtenstein und Homburg die 16. Stelle ein und hat im Plenum seine heson-


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32. — Hannover, Braunschweig, Oldenburg, "Waldeck, Lippe und die Hansestädte. 15

dere stimme. Der Fürst (gegenwärtig Paul Friedrich Emil Leopold,
geb. 1. Sept. 1821, regiert seit 1. Januar 1851) ist das souveräne Ober-
haupt des Staats, bekennt sich zttr reformirten Konfession, folgt nach
dem Rechte der Erstgeburt (obwohl dieses nicht von allen Familienglie-
dern als giltiges Successionsrecht anerkannt ist) und steht mit Schaum-
burg-Lippe in Erb- und Hausverträgen. Der Titel des Fürsten ist:
„Souveräner Fürst zur Lippe, edler Herr und Graf zu Schwalenberg und
Sternberg etc.", mit dem Prädikate ,,Durchlaucht." Die paragirten Linien
führen nur den gräflichen Titel, so dass sie sich ,,Grafen und Edle Herren
zur Lippe" nennen, mit dem Prädikat „Edler Herr." — Die fürstliche
Residenz ist: Detmold; fürstl. Lustschloss: Friedrichsthal, Jagdschloss:
Lopshorn. Den Hofstaat bildet das Hofmarschall - und Hofstallmeister-
amt, der Kammerherr, die Hofstaatskasse und die Direktion der Hofka-
pelle und des Hoftheaters. — Das Stammwappen des Fürsten ist:
in silbernem Grunde eine rothe fünfblättrige Rose mit goldenem Samen-
boden und goldenen SpRzblättern. Das Wappen des Staats ein Schild
von 9 Feldern: der Herzschild hat die goldene Rose von Lippe in Silber;
das mittlere, obere und untere Feld eine schwarze Schwalbe mit weissem
Bauche, die in Roth auf einem goldenen 5-strahligen Sterne steht, wegen
Swalenberg; die beiden mitOeren Seitenfelder zeigen einen rothen 6-strah-
Rgen Stern in Gold wegen Sternberg. Die Eisenhüte und Mühleneisen-
kreuze deuten auf die vormals in den Niederlanden besessenen Herrschaf-
ten Vianen und Ameyden. Fünf gekrönte Helme decken das Wappen, das
von 2 mit langen weissen Gewändern und Wappenröcken bekleideten En-
geln, deren jeder eine Fahne trägt, gehalten wird. Das Ganze wird von
einem rothen Wappenmantel umgeben, der oben mit einem Fürstenhut
bedeckt isL — Ritterorden besitzt das Fürstenthum nicht, doch ver-
leiht der Eürst eine Militär- und Ci v il v er di enst-Med aille , so wie
(seit 1857) eine Di ens t aus zeich nun g für Unteroffiziere und Soldaten
in Silber für 20-, und in Eisen für 10-jährige Dienstzeit. — Oberste
Statsbehörde ist (laut landesherrl. Verordnung v. 12. Sept. 1853) das
Fürstliche Kabinet (unter einem Kabinetsminister), dessen Resort
ausser den auswärtigen Angelegenheiten und denen des fürstl. Hauses,
die Landtags- und Anstellungssachen, so wie die oberste Kontrole über
Justiz, Polizei, Kultus und Unterricht etc. überwiesen sind. Ihm unterge-
ordnet sind: die Regierung, die Kammer, die Forstdirektion, das Konsi-
storium, die OberappeRationsgerichtskommission, die Obergerichte und das
Militärkollegium. — Die Rechtspflege basirt, bezügRch der Gesetz-
gebung, auf gemeinem deutschem Rechte und Prozesse; das braun-
schweigische Strafgesetzbuch ist seit 1843 eingeführt. Oberster Ge-
richtshof ist (nach Patent vom 30. Juni 1857) das Hannoversche
Oberappellationsgericht zu Celle; Obergerichte sind die Ju-
stizkanzlei und das Hofgericht zu Detmold, und Gerichte erster
Instanz: die Stadtgerichte und fürstlichen Aemter. — Die Finanzen sind
sehr geordnet. Die Staatseinnahmen 1851—52 betrugen 424,000 Thlr.,
die Staatsausgaben die gleiche Summe. Unter den ersteren flössen
212,000 Thlr. aus Domänen, Forsten und Regalien, 57,000 Thlr. aus di-
rekten Steuern, und 145,000 Thlr. aus indirekten Abgaben. Von den letz-
teren waren 85,000 Thlr. für die regierende Familie, 42,000 Thlr. für das
Militär, und 20,000 Thlr. für die Staatsschuld bestimmt, welch' letztere
im Jahre 1857 gegen 350,000 Thlr. betrug. — Die Truppen des Fürsten-
thums bilden ein BatalRon Infanterie (von 4 Kompagnien) von 840 Mann,
und 2 Kompagnien Reserve von 240 Mann, ,wozu noch 120 Mann Ersalz-
mannschaft kommen. Die Konskription erfolgt durch's Loos, die Dienst-
zeit beträgt 4 Jahre. Das Bundeskontingent stösst zur Reserve - Division.
Die Offiziere werden auf der preussischen Divisionsschule zu Münster ge-
bildet. — Landesfarben sind weiss und grün. —


O« Filriiteiitliiiiii fSebaiiiiiliiir^ - liippe.

^Wesclilchle. — Die Schaumburg-Bückeburger Linie des Hauses
Lippe wurde von Philipp, dem jüngsten Sohne Simons VL, gestiftet
(siehe: Genealogie der Fürsten von Lippe, pag. 14), der 1620 in der
fheRung die Aemter Lipnerode und Alverdissen, so wie gewisse Gerecht-
same in der Grafschaft Lippe erhielt. Seine Schwester Elisabeth, ver-
mählt an den Grafen von Holstein-Schaumburg und Erbin ihres 1640 kin-
derlos verbRchenen Sohnes, setzte ihren Bruder Philipp als Erbnehmer
der halben Grafschaft Schaumburg ein (bestehend in den Herrschaften
ßückeburg, Stadthagen, Hagenburg und Steinhude). Um sich dieses Erbe
sichern, vermählte sich Philipp mit einer Prinzessin von Hessen-
Kassel, das als Lehnsherr Ansprüche darauf erhob, nahm Schaumburg
Von Kassel zu Lehn; sah sich aber doch zur Abtretung von Aemtern an
Lüneburg genöthigt, und musste auch, 1647, nach Entscheidung des
neichshofraths, Schaumburg, Rodenburg und einen Theil von Stadthagen
an Hessen überlassen. Im Jahr 1668 führte der Graf Philipp das Erstge-
ourtsrecht ein, bestimmte aber seinem zweiten Sohn das Amt Alverdissen,
^nd so entstanden die beiden Aeste: Schaumburg-Lippe-Bückeburg (der
1777 mit dem Portugis. FeldmarschaR, dem Grafen Wilhelm Friedrich
Ernst, erlosch), und Schaumburg-Lippe-Alverdissen. — 1709 fielen,
bach Aussterben "der Bracke'schen Linie, die Aemter Blomberg und Schie-
der an Bückeburg. Bei der Succession des jüngern Astes in den Bücke-
^.irgischen Landestheilen erhoben sich Schwierigkeiten, da Hessen-Kassel
"le Lehensgüter einziehen wollte, und Detmold aus dem 1722 geschlos-
senen Vergleiche Erbansprüche erhob. Doch gelang dem jüngern Aste,
nach Abtretung des .\mtes Schieder, die Besitznahme von Schaumburg-
Bückeburg. Graf Georg Wilhelm trat 1807 dem Rheinbunde bei und nahm
den fürstlichen Titel an, überliess, 1812, nach völliger Ausgleichung mit
Detmold, Alverdissen an Lippe, entsagte dem Rheinbunde, wurde 1815
als souveräner Fürst in den deutschen Bund aufgenommen, und gewährte
1816 dem Fürstenlhum eine landständische Verfassung. —

l»as E<and. — Das Fürstenthum Schaumburg-Lippe, zwischen
26037' und 2702'OL, und von 52» 11'—52030' NBr. gelegen, besteht aus
einem Antheil der alten, im vormaligen westphälischen Kreise gele-
genen Grafschaft Schaumburg (Schauenburg), und zwei kleinen Antheilen
an der Grafschaft Lippe. Ersterer wird von Hannover, dem kurhessischen
Schaumburg und der Provinz Westphalen umgeben, letztere von Lippe-
Detmold und Westphalen
eingeschlossen. Der Flächeninhalt aller drei
Theiie umfasst 8
,5 Quadratmeilen, mit (nach der Zählung von 1855)
29,848 Einwohnern. Das Hauptland ist zum grössien Theil Tiefland, zum
kleinern wellenförmiges, gut bewaldetes HügeRand (die Bückeberge 1000',
Röckerberg 360'); die kleinen Gebietstheile liegen im Wesergebirge (Her-
manns- oder Arminiusberg 1105'). Flüsse sind nicht im Lande; von
fliessenden Gewässern sind nur die Bäche Aue und Gehle zu bemerken,
die der Weser zuströmen; im N. bRdet das Steinhuder Meer, ein über
1 Meile langer fischreicher See, in welchem die kleine Festung Wühelm-
stein liegt, die Grenze nach Hannover; Mineralquellen sind bei Eilsen
und Stadthagen. Der Boden des Landes ist im ARgemeinen sehr fruchtbar,
das Klima gemässigt und gesund. In administrativer Beziehung zer-


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10 32. — Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

fällt Schaumburg-Lippe in 3 Aemter: Bückeburg und Arensberg (13,698 E.),
Stadthaeren (10,017 E.) und Hagenburg (6,133 E.).

■las Volk. — DieBewohner des Landes sind sämmtlich west-
phälischen Stammes. Ihre Zahl belief sich 1834 auf 27,600; 1843
auf 31,122; 1849 auf 28,895; 1852 auf 33,561; 1855 aber auf nur
29,848 Seelen, mithin auf 3,510 Einw. auf die Quadratmeile, Die jähr-
liche Zunahme der Bevölkerung wird auf 0,50 Prozent geschätzt. Die
Einwohner leben in 2 Städten (Bückeburg, Haupt- und Residenzstadt mit
3,685, Stadthagen mit 2,170 E.), 2 Flecken und 101 Dorfschaften, und
bekennen sich, mit Ausnahme von 3,600 Reformirten (unter 2 Pfarreien),
100 KathoRken (in Bückeburg), und 300 Juden, sämmtlich zur lutheri-
schen Kirche, die unter einem Konsistorium steht und 17 Pfarreien
zählt. — Wie in Lippe-Detmold steht auch hier die geistige Kultur
auf einer hohen Stufe. Zu BOckeburg besteht ein Lehrerseminar, 1 Gym-
nasium, 1 höhere Töchterschule, 3 Stadtschulen und 1 Erwerbschule;
1 lateinische Stadtschule und 1 Töchterschule zu Stadthagen, und 38 gute
Landschulen in den Aemtern. In Bückeburg ist eine Hofbibliothek und
1 Buchhandlung. — Die physisch-techn ische Kultur ist nicht zu-
rütikgeblieben, die gewerbliche Industrie indessen, da das Fürsten-
thum nur produzirend ist, wie der Handel, von nur geringer Bedeutung,
und beschränkt sich meist auf Garnspinnerei, Leinwandweberei und Brannt-
weinerzeugung, Der Ackerbau ist sehr lohnend und liefert Getreide zur
Ausfuhr, eben so viele Kartoffeln und Flachs. Die Viehzucht ist be-
deutend, besonders die der Schafe, Schweine und Gänse, welche Artikel
zur Ausfuhr gewährt. Der Bergbau auf Steinkohlen, der am Bückeberge
bei Sülbeck, Stadthagen, Südhorsten, Oberkirchen etc. mit Kurhessen ge-
meirischaftlich betrieben wird, wirft dem Fürstenthum jährlich einen reinen
Gewinn von 30,000 Thlr. ab; ausserdem werden im Lande viel Torf, Kalk,
Gyps, Bruch- und Quadersteine gewonnen. — Die Ausfuhren bestehen
in Getreide, Holz, WoRe, Schafen, Steinkohlen, Garn und Leinwand, und
werden meistens in der Nachbarschaft vertrieben. Einiges aber auch auf
der Weser nach Bremen geführt. Zum deutschen Zollvereine gehörend,
steht das Fürstenthum unter hannöverscher ZoRverwaltung, besitzt zu
Bückeljurg (seit 1857) eine Bank („niedersächsische Bank"), mit einem
Grundkapital von 12 Millionen Thaler in Aktien, und wird von der Hanno-
ver-Mindner-Eisenbahn, welche Bückeburg und Stadthagen berührt, in
einer Länge von 8,23 Meilen durchschnitten. — .Münzen, Maasse und
Gewichte sind die gleichen wie in Lippe-Detmold; —

IBer Staat. — Die Verfassung des Fürstenthums ist monar-
chisch-konstitutionell, mit Landständen in Einer Kammer, und be-
ruht auf der fürstl. Verordnung vom 15. Jan. 1816. Zur Landstand-
schaft sind die wirkRchen Besitzer adeliger Güter, die Deputirten der
Städte und Flecken und die Deputirten der Amtsunterthanen berechtigt,
welch letztere durch Wahlmänner gewählt werden, welche Grundeigen-
thum besitzen. Jährlich wird ein Landtag gehalten und von der Regie-
rung ausgeschrieben. Als GRed des deutschen Bundes nimmt Schaum-
burg-Lippe mit Lippe, Lichtenstein, den beiden Reuss, Waldeck und Hom-
burg die 16. Kuriatstimme im engern Rathe der deutschen Bundesver-
sammlung ein, hat aber im Plenum derselben eine besondere Stimme. —
Souveränes Oberhaupt des Staals ist der Fürst, gegenwärtig Georg
Wilhelm (geb. 20. Dec. 1784, reg. seit 13. Febr. 1787 unter Vormund-
.schaft, seit 18. Apr. 1807 allein). In der Thronfolge gilt das Recht der
Erstgeburt und der Linealfolge. Durch Hausverträge steht der Fürst mit

Lippe-Detmold in Verbindung, aber die Grafschaft Schaumburg fällt, als
hessisches Lehnsland, nach Ausgang des fürstl. Mannesstammes, an Kur-
hessen zurück- Der Fürst bekennt sich zur reformirten Kirche und wird
mit dem 21. Lebensjahre volljährig. Sein
Titel ist: „Souveräner Fürst
zu Schaumburg-Lippe, Graf und edler gebietender Herr zu Sternberg", mit
dem Prädikate „Durchlaucht". Fürstliche Residenz ist Bückeburg;
fürstl, Schlösser sind zu Stadthagen, Hagenburg und Arensburg. Der
Hofstaat besteht aus dem Hoftnarschall, dem Schlosshauptmann und
Adjutanten, dem fürstl. Kabinet, der Hofbibliothek, der Kammermusik,
dem Marstall und der Hofgärtnerei. — Das
Wappen des Fürstenthums
ist ein Haupt- und Mittelschild; ersterer ist in 4 Felder getheilt, wovon
1 und 4 die Lippe'sche Rose, 2 und 3 die Swalenberger Schwalbe ent-
halten. Auf dem Mittelschilde sieht man das Schaumburg'sche Nesselblatt
mit 3 eingesteckten Nägeln, Schildhalter sind zwei weibliche Engel mit
Palmzweigen. Das Wappenzelt ist mit dem Fürstenhute gekrönt.
lUtier-
orden
besitzt der Staat nicht, doch vertheilt der Fürst: die Militärver-
dienstrnedaiRe von 1850, die Militärdenkmünze von 1831, das Dienstaus-
zeichnungskreuz für 25jährigen aktiven Dienst, und das Ehrenkreuz in
Brillanten für 50jährige Dienstzeit. — Die
Staatsverwallunfj geht vom
Fürsten aus. Die oberste Staatsbehörde ist die Landesregierung (mit
einem Präsidenten an der Spitze), welche nicht nur die gesammte innere
Landesverwaltung und Polizei, sondern auch die auswärtigen Angelegen-
heiten und das Administrative der Justiz leitet, und zugleich Lehnkammer
ist. Untere Behörden für innere und Polizeiverwaltung sind: das Amt
Bückeburg und Arensburg, das Amt Stadthagen, das Amt Hagenburg und
das Oberamt Blomberg (welch letzteres unter Oberhoheit des Fürsten
von Lippe-Detmold steht). Exempt von der Amiseintheilung sind die Städte
Bückeburg und Stadthagen, deren Magistrate die innere und PoRzeiverwal-
tung im Stadtbezirke führen. Als Sicherheitswache des Landes wirkt die
Gensdarmerie. — Die
Rechtspflege beruht auf dem gemeinen deutschen
Rechte, modifizirt durch einzelne Gesetze und Verordnungen. Oberge-
richte sind die fürstl. Jusizkanzlei zu Bückeburg und der Justiz-
senat der Landesregierung; Untergerichte die Aemter und Magi-
strate. Oberappellationsgericht für das Fürstenthum ist, nach dem
Gesetz vom 23. OkL 1855, der erste Senat des herzogl. braunschw.
Obergerichts zu Wolfenbüttel. Besondere Gerichte sind: das fürstl.
Konsistorium, in Ehe- und Verlöbnisssachen, und das .Militärge-
richt — Die Oberleitung der
Finanzen führt die Domänen- und
Rentenk ammer. Die Staatseinnahmen belaufen sich auf 228 bis
230,000 Thlr. (davon 175,000 Thlr. aus Domänen und Hoheitsrechten,
13,000 Thlr. aus direkten Steuern, und 30,000 Thlr. aus indirekten Ab-
gaben), die Staatsausgaben betragen eben so viel (worunter 22,000
Thlr. für das Militär und 152,000 Thlr- für die Domanialschuld). Staats-
schulden hat das Ländchen nicht, dagegen lasten auf den Domänen
2,680,000 Thlr. Schulden. — Das
Militärwesen steht unter der Militär-
Inspektion (einem Oberst). Die Truppen bilden eine Jägerabtheilung
von 4 Kompagnien, 550 Mann. Die Gensdarmerie zählt 9 Mann. Die
Dienstzeit währt
41/2 Jahre in der Linie und IV2 Jahre in der Reserve.
Die Aushebung geschieht durch Konskription. Landesfarben sind weiss
und grün. — Kleine Festung ist Wilhelmstein im Steinhuder Meere.

Das Bundeskontingent, mit der Reserve 315 Mann, ist zur Verstärkung

der Luxemburger Besatzung bestimmt. —


V. Freie Haiiüeiitadt Ureiiieii«

Creschichte. — Die schon im Beginn des 8. Jahrhunderts nicht
unbedeutende Stadt Bremen verdankt ihre Grösse dem im Jahr 788 von
Karl dem Grossen hier gestifteten Bisthum, mit welchem 70 .lahre spater
das Erzbisthum Hamburg vereinigt wurde. Bereits im J. 934
freien Verfassung beglückt und unter eigener Verwaltung, durch Handel
und Schifffahrt mächtig geworden, trat Bremen 1283 dem Hansabunde bei
und stieg seitdem immer mehr und mehr an Reichthum und Einfluss.
Aber eben das rief auch innere Zerwürfnisse und äussere Reibungen her-
vor, und so geschah es, dass die Stadt mehrmals aus der Hansa ausge-
schossen , und selbst mit der Reichsacht belegt wurde. Gestützt auf die
Verleihungen Otto's L, Heinrichs V. u. A., suchte Bremen gegen seine
Erzbischöfe seine städtischen Freiheiten und die Reichsstandschaft zu be-


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32. — Hannover, Braunseliweig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte. 17

haupteil, und erlangte endlich nach vielfachen Fehden mit den Erzbischöfen,
den Grafen von Oldenburg und den Friesen, die Schirmherrschaft über die
Weser von der Stadt bis zur See. Im J. 1522 trat es zur protestanti-
schen Kirche über, aber erst 1640 gelang es ihm, nachdem es im 16.
Jahrhundert, durch Vernachlässigung des Reichstags, seine SteRe unter
den Reichsständen in der Matrikel eingebüsst hatte, als reichsfreie Stadt
anerkannt, und zum Reichstage berufen zu werden, obgleich anfangs der
Erzbischof, später, nach Säkularisation des Erzbisthums zu Gunsten Schwe-
dens, dieses Protest dagegen einlegten. Erst als das Haus Braunschweig-
Lüneburg das Herzogthum Bremen von Schweden überkam, durfte es,
1731, von seiner Reichsstandschaft ohne Anfechtung Gebrauch machen,
musste jedoch, nachdem es schon früher das Amt Bederkesa mit dem Ge-
richt Lehe und die Hoheit über das Amt Blumenthal und Neuenkirchen
verloren hatte, jetzt
neue Opfer durch Abtretung eines Theils seines städti-
schen Gebiets bringen. Verg'rösserungen ihres Gebiets erhielt die Stadt
im Jahre 1803, und ihre voRe Souveränetät und den Namen einer Hanse-
stadt 1806, nach Auflösung des deutschen Reichsverbandes. Im J. 1810
wurde die Stadt von Napoleon dem französischen Kaiserreiche einverleibt
und Hauptort des „Departements der Wesermündung", bis sie 1813 von den
Verbündeten (unter Tettenborn) belagert und erobert wurde. Wie die übri-
gen deutschen Staaten, nahm nun auch Bremen TheU an den Feldzügen
gegen Frankreich, und wurde durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses
als freie Stadt in den deutschen Bund aufgenommen. Von da an hob
sich der Welthandel Bremens bedeutend; zur gänzlichen Aufhebung des
Elsflether Zolls (1820) trug es wesentlich bei, und durch Vertrag mit Hanno-
ver erwarb es 1827 einen kleinen Landstrich am Einfluss der Geeste in die
Weser zur Anlegung eines neuen Hafens, der 1830 unter dem Namen
Bremer ha fen eröffnet, und 19 Jahre später der Kriegshafen der leider
unter den Hammer gekommenen „deutschen Flotte" wurde. —

Das liand. — Das Gebiet der freien Stadt Bremen, zu beiden
Seiten der Unterweser, zwischen 53» 1'—530 11' NBr. und 260 12'—26038'
OL. gelegen, wird im N., 0. und S. von Hannover umgeben, im W. von
Oldenburg begrenzt, und besteht aus einem zusammenhängenden Gebiet
rund um die Stadt, aus dem Flecken Vegesack, und dem 10 M. nördlich
von der Stadt entfernten, rechts an der Wesermündung liegenden Amte
Bremerhafen. Das Ganze hat einen Flächeninhalt von 3,5 (nach andern
Angaben von 4,58) Qu.-M. und (1855) eine Bevölkerung von 88,856 Seelen.
Das Land ist flach und niedrig, fast durchaus reicher Marschboden, und
wird von der Weser, die im Gebiete die Wümme und Ochte, bei Bremer-
hafen die Geeste aufnimmt, und von vielen Kanälen und Abzugsgräben
durchschnitten.

Das Volk. — Die Bewohner Bremens sind, mit Ausnahme weni-
ger Juden, sämmtlich Deutsche niedersächsischen Stammes. Die
Zahl derselben, welche 1834: 64,670; 1843: 72,820 Seelen betrug, belief
sich 1855 auf 88,856 Seelen, die in 3 Städten und 55 Dörfern und Wei-
lern gegen 12,000 Wohngebäude inne hatten. In der Stadt Bremen zählte
man im genannten Jahre 60,087 Seelen, im Landgebiet 19,480, in der
Stadt Vegesack 3,793, und in Bremerhafen 5,496 Einwohner. Die herr-
schende Religion ist die protestantische. Die Hälfte der Bevölkerung
ist der reformirten, die andere Hälfte der lutherischen Konfession
zugethan; der katholischen Kirche gehören gegen 2,000 Seelen an, Juden
zählt man an 1,200, die aber in der Stadt Bremen selbst nicht wohnen dür-
fen. In kirchlicher Beziehung ist das Gebiet in 12 Kirchspiele geschie-
den. Früher konnte die reformirte Kirche die herrschende genannt wer-
den, als die Bekenner derselben fast im alleinigen Besitze der politischen
Ehrenrechte waren, und kein Lutheraner in den Senat gewählt wurde;
jetzt ist diese Begünstigung in Wegfall gekommen. — Für den Unter-
richt ist trefflich gesorgt: in der Stadt Bremen befindet sich eine Haupt-
schule, bestehend aus einer Gelehrten-, einer Handels- und einer Vor-
schule 1 Bürgerschule, 1 Gewerbschule, 1 Zeichnenschule für Künstler
und Handwerker, 1 Schullehrerseminar, 1 Navigationsschule, 8 stadtische
Kirchspielschulen, 2 Waisenhäuser und mehrere Freischulen; im Gebiet:
14 Kirchspiel- und 13 Nebenschulen. Ausserdem besitzt Bremen eine
öffentliche Bibliothek von circa 35,000 Bänden, 1 Sternwarte, 1 Museum
mit Naturalienkabinet, 2 Theater und viele Buchhandlungen. — Die phy-
sisch-technische Kultur ist bedeutend vorgeschritten. Der reiche
Marschboden ist dem Getreide-, Garten- und Gemüsebau ungemein günstig,
mit grossem Erfolge wird die Wiesenkultur betrieben, und in Folge dieser
ist die Hornviehzucht (besonders auf dem linken Weserufer) ein Haupt-
zweig der physischen Kultur, während auf dem höher gelegenen Sand-
boden des rechten Ufers der Getreidebau vorherrscht. Die gewerb-
liche Industrie ist ungemein bedeutend, verarbeitet grösstentheils über-
seeische Rohstofl"e, oder erzeugt Gegenstände, welche der SchiflTfahrt die-
nen. Am lebhaftesten ist die Tabaks- und Cigarrenfabrikation, der ScbilT-
bau, die Leinwand-, Segeltuch-, Leder-, Hut-, Bleiweiss-, Bremergrün-,
Chokolade-, Oel-, Seife- und Stärkefabrikation; Reepschlägereien, Fär-
bereien, Zuckersiedereien, Essig- und Bierbrauereien, Branntweinbren-
nereien, bestehen in Menge, und 2 Eisengiessereien. Bezüglich der Ge-
werbe besteht im Allgemeinen der Zunftzwang noch, doch sind einzelne
Zünfte ganz aufgehoben, andere in ihren einschränkenden Bestimmungen
bedeutend modifizirt. — Von hoher Wichtigkeit ist der Handel, der schon
von der frühesten Zeit her die Grundlage des Wohlstandes der Bevölke-
rung bildete, und sich in der neueren Zeit so entwickelte, dass Bremens
Schifl'e sich bereits über alle Meere verbreiteten. Der Handelsverkehr ist
in stetem Wachsen begrifl'en. Der Werth der Aus- und Einfuhren betrug
in den Jahren 1852—55:

Einfuhr
40,401,804 Thlr
48,206,229 „
53,686,612 „
51,214,990 ,,

Gold

1852

1853

1854

1855

Gold

Ausfuhr
. 37,398,139 Thlr
44,762,449 ,,
47,835,449 „
48,248,310 „

Und zwar im letztern Jahre die Ausfuhr: Seewärts 24,781,050, Land-
wärts 23,467,260; die Einfuhr: Seewärts 24,500,000, Landwärts 26,714,990
Thlr. Gold. — Die Zahl der angekommenen Schifl'e betrug 1852: 2,965,
von 204,817 Lasten und 17,172 Bemannung; 1853: 2,729 Schifl'e mit
189,053 Lasten und 15,684 Bemannung. — Die Bremische Rhederei selbst
Zählte 1853: 241 Schifl'e mit 57,873, und 1854: 251 Schiffe mit 63,682
Lasten. Ende 1855 zählte die Bremische Handelsflotte 264 Seeschiffe von
70,209 Lasten, darunter 2 Dampfschiffe mit 2,165 Lasten, 65 Fregattschifl"e
mit 28,320 Lasten, 108 BarkschiflTe, 54 Briggs, 2 Schoonerbarkschiffe,
11 Schoonerbriggs, 5 Galioten, 7 Schoonergalioten, 7 Schooner, 1 Schoo-
nerever, 2 Kuffen. Ferner waren darunter 4 Südseefischereischiffe und
2 Grönlandsfahrer, zusammen 6 Fischereischiffe von 1,618 Lasten. Küsten-
und Leichterfahrzeuge waren Ende 1855: 109 vorhanden (worunter 48 zur
Seeschifffahrt tauglich), mit 3,459 Lasten. Anfangs 1857 zählte die Bre-
mische Rhederei 271 Seeschiffe mit 76,168 Lasten, und auf der Oberweser
gingen 34 dem bremischen Staate gehörige Fahrzeuge. Die Regelung der
deutschen Auswanderung fand in Bremen die meiste Unterstützung
und Ueberwachung, und von 1830 an wurde Bremen der Haupteinschif-
fungsplatz deutscher Auswanderer. Im J. 1853 betrug die Zahl derselben
58,111, und stieg 1854 auf 75,424, welche in 361 Schiffen expedirt wur-
den. Seitdem ist eine bedeutende Verminderung der Auswanderungslust
eingetreten, Bremen aber immer noch der vorzugsweise von Auswan-
derern gewählte Ort. — Regelmässige Dampfschifffahrten bestehen zwi-
schen Bremen und Bremerhafen, Bremen und London, Bremen und Min-
den, Bremen und New-York, Bremen und Norderney, Bremen und Olden-
burg, und zwischen Bremen und Vegesack. Der Handel wird durch
1 Börse und 2 Banken unterstützt; Telegraphenlinien verbinden die Haupt-
stadt mit Oldenburg, Verden-Hannover und Bremerhafen, und von der
Hannover-Bremen-Eisenbahn sind l,i5 Meilen Länge auf Bremer Gebiet. —
Münzen, Maass und Gewicht. Bremen rechnet nach Reichsthalern
zu 72 Grote
ä 5 Schwären, in dem Zahlwerthe der Pistolen zu 5 Thaler
(100 Reichsthaler Gold = 108
,3 preuss. Thaler). Landesmünzen sind, in
Gold: Pistolen zu 5 Thlr. Gold; in Silber: Halbe, Sechstel-, Zwölftel-Tha-
ler und Grotenstücke; in Kupfer: halbe Groten oder 2V2 Schwären; in
Papier: Noten der Bremer Bank. Der Fuss als Längenmaass hat 12 Zoll
(auch 10 Decimalzoll) und ist = 0,259 Meter (100 Bremer Fuss = 92,1927
preuss. Fuss); die Ruthe hat 16, das Klafter 6, die ERe 2 Fuss; der
Morgen beim Feldmaass bat 120 Qu.-Ruthen. Getreidemaass ist die Last
zu 4 Quart oder 40 Scheffel zu 4 Viertel ä 4 Spind (100 bremer Scheffel
= 134,829 preuss. Scheffel). Das Fuder Wein hat 6 Ohm zu 4 Anker oder
45 Stübchen ä 4 Quart ä 4 Mengel; das Oxhoft Brannt\vein hat
IV2 Ohm
= 6 Anker = 30 Viertel = 264 Quart. 100 Stübchen = 281,3« preuss.
Quart. Die Tonne Biermass hat 45 Stübchen ä 4 Quart h 4 Mengel. Der
Centner hat 116 Pfund zu 32 Loth ä 4 Quenlchen ä 4 Orth; 100 bremer
Handelspfund = 106 bremer Krämerpfund = 106,5829 preuss. Pfund. Der
Landfrachtcentner hat 300, die Schiffslast 4000 Pfund.

Der Staat. — Die Stadt Bremen bildet mit ihrem Gebiete, unter
dem Namen der „freien Hansestadt Bremen", einen selbstständigen
Staat, der als Mitglied des deutschen Bundes, im engern Rathe der Bun-
desversammlung mit den übrigen freien Städten die 17. SteUe einnimmt,
und im Plenum eine besondere Stimme führt. Die Verfassung des Staats
ist republikanisch, und beruht auf dem Verfassungsgesetz vom 21. Febr.
1854. Genossen des Staats sind Alle, welche vermöge des Heimaths-
rechts demselben angehören, Bürger des Staats jeder Genosse, welcher
den Staatsbürgereid geleistet hat. Der Staat gewährt Freiheit der Per-
son und des Eigenthums, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Pressfreiheit,
Petitions-, Beschwerde- und Vej:sammlungsrecht, Gleichheit aRer Staatsge-
nossen vor dem Gesetze und gleiche Zugänglichkeit aller Aemter; die Ver-
schiedenheit der anerkannten chrisüichen Konfessionen begründet in dem
Genuss staatsbürgerlicher Rechte keinen Unterschied, und der Genuss der
sonstigen bürgerlichen Rechte wird -durch das religiöse Bekenntniss weder
bedingt noch beschränkt; und der Staat erkennt bei seinen Genossen
keinen Adel an. Zur Ausübung der Staatsgewalt bestehen der Senat
und die Bürgerschaft. Der Senat besteht aus 18 Mitgliedern, von
denen wenigstens 10 Rechtsgelehrte und mindestens 5 Kaufleute sein müs-
sen. Sie werden durch den Senat und die Bürgerschaft aus der Mitte der
Staatsbürger auf Lebenszeit gewählt, zur treuen Wahrung ihres Amts
durch einen Eid verpflichtet, geniessen feste Honorare und haben in den
gesetzlich bestimmten Fällen Anspruch auf Ruhegehalt. Zwei Mitglieder
des Senats, die vom Senat auf 4 Jahre erwählt werden, sind Bürger-
meister, und einer derselben abwechselnd für die Dauer eines Jahres
Präsident des Senats. Die Bürgerschaft besteht aus 150 Vertretern
der Staatsbürger. Wähler und wählbar sind alle bremischen Staatsbürger,
die das 25. Lebensjahr voRendet haben. In Bezug auf die Wahlen zer-
fallen die Wähler in 8 Klassen: die erste Klasse, die Staatsbürger um-
fassend, welche auf einer Universität gelehrte Bildung erworben, haben
16 Vertreter zu wählen; die zweite Klasse, die Theilnehmer des Kauf-
mannskonvents und der Handelskammer wählen 48; die dritte Klasse, die
Theilnehmer des Gewerbekonvents und der Gewerbekammer 24; die vierte
Klasse, die in der Stadt Bremen wohnenden Staatsbürger, die zu keiner
der vorstehenden Klassen gehören, 30; die fünfte Klasse, die Genossen
der Stadtgemeinde Vegesack, 6; die sechste Klasse, die Genossen der
Stadtgemeinde Bremerhafen, 6; die siebente Klasse, die Theilnehmer der
Kammer für Landwirthschaft, 10; und die achte Klasse, die im Gebiet
wohnenden Staatsbürger, die nicht zur siebenten Klasse gehören, wählen
10 Vertreter, sämmtlich auf 6 Jahre, die alle 3 Jahre zur Hälfte erneuert
werden. Die Vertreter nehmen ihre Obliegenheiten unentgeltlich vor, sind
von keinerlei Instruktionen abhängig, und haben lediglich ihrer Ueber-
zeugung von dem, was das Wohl des Staats erfordert, zu folgen. Aus
ihrer Mitte wählen sie jährlich einen Präsidenten, einige Vicepräsidenten
und Schriftführer. Als Ausschuss der Bürgerschaft besteht das Bürger-
amt, welches aus dem Präsidenten und 18 Vertretern gebildet wird.
Senat und Bürgerschaft wirken in Ausübung der Staatsgewalt gemein-
schaftlich, so weit nicht verfassungsmässig ein .Anderes festgesetzt ist.
Jedoch hat der Senat die Leitung und Oberaufsicht aller Staatsangelegen-
heiten, SP wie die vollziehende Gewalt. — Die Rechtspflege wird von
den dazu bestellten Gerichten geübt und ist von der Verwaltung getrennt.
Die Gerichte bestehen aus rechtsgelehrten MitgRedern, die durch einen
Ausschuss des Senats und der Bürgerschaft auf Lebenszeit erwählt werden.
Die Aufsicht über die Rechtspflege führt die Kommission des Senats
für die Justizangelegenheiten. Oberster Gerichtshof ist das ge-
meinschaftliche Oberappellationsgericht der vier freien Städte
Deutschlands zu Lübeck, welches für Bremen die zweite Inslanz in
allen Sachen ist, in welchen das Obergeridit in erster Instanz entscheidet,
die höchste aber in jenen, wo das Obergericht die zweite Instanz ist.
Das Obergericht zu Bremen ist in allen Klagsachen erste Instanz,
deren Werth 300 Thlr. übersteigt, zweite aber in allen Sachen, die von
Untergerichten entschieden werden. Untergerichte sind: das Unterge-
richt zu Bremen, das Kriminalgericht, imd die Aemter Vege-


Bromme's Hand-Atlas. — Hannover, Braunschweig etc. e.

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10 32. —  Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

sack und Bremerhafen. Besondere Gerichte sind: das Handelsgericht,
das Gewerbegericht, das Steuergericht, das Kriegsgericht und die Kom-
mission des Senats für Gewerbeangelegenheiten. Für Handlungen der frei-
willigen Gerichtsbarkeit besteht das Notariat. Grundlage des geltenden
Rechts ist das gemeine deutsche Recht. — Für die Polizei ver wait ung
bestehen: die Polizeidirektion in der Stadt Bremen, die Land-
herrschaft (mit den beiden Landherren der Gebiete rechts und links
der Weser), und die Aemter Vegesack und Bremerhafen. Sicherheits-
organe sind die Polizeidiener, Landjäger und Polizeidragoner. — Das
Finanzwesen wird durch die Fin anz deputirten geleitet. Das Budget
für 1857 ergab eine Einnahme von 1,474,842, und eine Ausgabe von
1,284,307 Thlr. Gold, mithin einen Ueberschuss von 190,535 Thlr. Gold;
der Voranschlag von 1858 eine Einnahme von 1,313,796, eine Ausgabe
von 1,369,096, sonach muthmassllch ein Defizit von 56,111 Thlr. Gold.
Die Einnahmen werden aus Vorsicht im Budget stets zu niedrig, die Aus-
gaben zu hoch angesetzt So ergab die Rechnung von 1850 gegen das
Budget: Mehr-Einnahmen 141,443, Weniger-Ausgaben 75,872, mithin
eine DilTerenz von 217,315 Thlr. Gold zu Gunsten der Staatskasse. Auch
für 1855 hatte das Budget ein Defizit von 88,038 Thlr. in Aussicht ge-
stellt; der wirkliche Rechnungsabschluss zeigte aber statt dessen einen
Ueberschuss von 48,240 Thlr. Gold. — Die Schuld des Staats betrug im
Jahre 1811: 3,641,815 Thlr., eine Last, die um so grösser war, als das
mit dem Vermögensschoss besteuerte Kapital damals nur zwischen 24 und
30 Miü. betrug. Die französ. Okkupation schlug dem Wohlstande solche
Wunden, dass während derselben das Vermögen auf 17 MiR. sank, nur
aRmählich von 1813—20 wieder anf 20 Mill, stieg, und erst 1826 die
frühere Höhe wieder erreichte, von da an aber sich so hob, dass der
Schoss von 1854 ein Kapital von 80 Mill. Thaler Gold repräsentirte. Im
J. 1828 waren von der alten Schuld noch 2,610,000 Thlr. vorhanden, aber
schon im vorhergehenden Jahre hatte man mit neuen Anlehen zu pro-
duktiven Zwecken begonnen: zuerst mit dem „Bremerhafen-Anlehen
von 602,000 Thlr.", dann mit dem. „Eisenbahnanlehen von 2,737,000 Thlr.",
und später (1847) wieder mit einem neuen „Bremerhafen-Anlehen von
1 Mill. Thlr." — Im Ganzen wurden von 1824 bis 1855: 6,323,000 Thlr.
neu aufgenommen; davon getilgt 2,499,000 Thlr.; der Rest der alten
Schuld betrug in runder Summe 3 MilL, die Gesammtschuld 1855 mithin
6,800,000, im J. 1856: 6,791,700 Thlr., die einen jährlichen Aufwand von
382,891 (davon zur Tilgung 132,329) Thlr. erfordert. Die Zinsen der
Staatsschuld betrugen 1857: 256,170, für das J. 1858 dagegen 260,363
Thlr. Gold. — Das
Militärweseti gehört in das Ressort einer besondern
Kommission des Senats. Das bremische Militär selbst bildet ein In-
fanteriebataillon (zu 4 Kompagnien) von 760 Mann, welches fort-
während präsent erhalten wird, und mit den Kontingenten Oldenburgs
und der übrigen Hansestädte eine Brigade bildet, zu welcher Oldenburg
die Artillerie- und Kavallerie-Quote zu stellen hat. Das Militärbudget
beläuft sich auf 151,156 Thlr. Gold. — Das Bundeskontingent zählt
523 im Haupt- und 150 Mann im Reservekonlingent, im Ganzen 673 .Mann.
Die Truppenmacht ergänzt sich durch Konskription und durch Geworbene;
die Dienstzeit beträgt 5 Jahre im Hauptkontingent und 3 Jahre in der
Reserve, Ausser dem Militär besteht an Bürger wehr 1 Regiment von
3 Bataillons. — Die militärische Vertheidigung von Bremerhafen hat Han-
nover (nach einem 1853 auf 10 Jahre geschlossenen Vertrag) gegen eine
jährliche Summe von 5,500 Thlr, übernommen. Landesfarbe ist weiss
und roth. — Die Flagge Bremens siehe Flaggen-Atlas, Taf. 1, Fig. 15.
— Das Wappen der freien Hansestadt ist ein von einem gekrönten
Helme bedeckter, von zwei auswärts sehenden Löwen gehaltener, rother
Schild, der einen silbernen, schräg-rechts liegenden Schlüssel mit auf-
wärts und linksgekehrter Schliessplatte enthält. —


8. Freie Hansestadt Hamburg;«

Fescliiclite« — Die Gründung Hamburgs geht bis zu den
Zeiten Karls des Grossen zurück, der an diesem Orte eine Kirche und
Burg hatte, um welche sich immer mehr Menschen ansiedelten. Durch
Elbfischerei und Handlung vergrösserte sich der Ort, der öfters von den
Slaven und Normannen heimgesucht und zerstört wurde, und in welchem
Ludwig
der Fromme (834) einen erzbischöflichen Sitz errichtete, der nach
wenigen Jahren schon nach Bremen verlegt wurde, mit grosser Schnellig-
keit; kam 1106 unter die Grafen von Holstein, und wurde, als die Grafen
von Schauenburg in den Besitz Holsteins gelangten, von diesen und von
den Kaisern begünstigt, bald ein Handelsplatz von grosser Bedeutung.
Im J, 1189 mit wichtigen Freiheiten begabt, verordnete Kaiser Friedrich 1.
schon 1199, dass die Elbe von Hamburg bis zur Ausmündung mit keinem
ZoRe belegt werden dürfe. Otto IV. erhob die Stadt 1215 zur freien
Reichsstadt, nachdem sie schon früher sowohl vom Kaiser und Reich, als
auch von den Grafen von Holstein durch Geld sich den Besitz eines
Hoheitsrechts und einer Menge Immunitäten erworben hatte. Im J, 1241
trat die Stadt mit Lübeck in Handelsverbindung und legte so den Grund
zur Hansa, 1258 und 1269 erhielt Hamburg ein beträchtliches Gebiet,
eigenes Stadtrecht, das Recht, eigene Statuten zu machen und ^ie unge-
hindert auf eigenem Grund und Boden zu vollziehen; gab 1262 ihr nach-
mals berühmtes Seerecht, und hatte bald, durch Schifi'fahrt
und Fischerei
gehoben, eigene Komptoire in London, wo sie grosse Bevorzugungen ge-
noss, zu Antwerpen, Amsterdam, Bergen, Riga etc., und erweiterte sich
durch Einwanderungen aus Lissabon, Antwerpen u. a, 0., wo Handels-
und Religionsdruck die Bürger vertrieb. In der Mitte des 14, Jahrhun-
derts kaufte sie mehrere Besitzungen in der Umgebung an, und eroberte
1420 mit Lübeck die Vierlande. Als die Hansa zerfiel und die mittel-
deutschen Handelsstädte ihre Bedeutung verloren, stieg Hamburg und hielt
selbst England und Holland eine Zeitlang das Gleichgewicht, 1536 schloss
es sich dem
Schmalkaldischen Bunde an. Eifersüchtig auf Hamburgs
wachsende Grösse focht Dänemark und Holstein der Stadt Freiheit und
die von dem Reichskammergericht 1618 zuerkannte Reichsstandschaft an,
und es erschien selbst ein danisches Heer vor seinen Mauern, Nur gegen
bedeutende Aufopferungen konnte das Ungewitter beschworen werden;
der Vertrag zu Gottorp 1768 sicherte Hamburgs Unabhängigkeit für immer
gegen dänisch-holsteimsche Angriffe, und vermöge desselben erhielt die
Stadt 1770 auch Sitz und Stimme auf dem Reichstage. Der Amerikanische
und Franzosische Revolutionskrieg erhoben Hamburgs Handel zum Welt-
handel, doch mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts wandte das Glück
der Stadt den Rucken, und in den Kriegen Napoleons litt Hamburg mehr
als jeder andere Staat. Im Jahre 1806 von den Iranzosen besetzt, welche
^Ift. J"^®^ ^^^ Tilsiter Friedens wieder räumen müssten, wurde
der Wohlstand durch unaufhörliche Kontributionen und durch die strenge
Aufrechthaltung des Kontinentalsystems vöHig vernichtet, das Gebiet 1810
dem franzosischen Reiche förmlich einverleibt und Hamburg zum Haupt-
ort des Departements der Elbmündung gemacht, 1813 durch die Russen,
unter lettenborn, von den Franzosen befreit, stellte Hamburg seine Ver-
fassung wieder her und liess seine Freiwilligen in die Reihen der Frank-
reich bekämpfenden Krieger eintreten. Allein schon am 30. Mai 1813
ruckte Davoust mit einem zahlreichen Truppenkorps aufs Neue in die


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10 32. —  Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

zur Freiheit erstandene Stadt
ein, erhob von ihr ein Straf-
geld von 48 Millionen Francs,
nahm ausserdem bedeutende
Summen aus der Bank, ver-
trieb über 40,000 Menschen,
die sich nicht zu verprovian-
tiren vermochten, und be-
festigte Hamburg auf eine so
vollständige Weise, dass die
Verbündeten die Uebergabe
erst am 31. Mai erzwingen
konnten. Durch diese befreit,
bekam es 1815 seine alte
Verfassung wieder, und trat
als selbstständiger Staat dem
Deutschen Bunde bei. Die
.■Vufregungen der Jahre 1830
und 1848 wurden durch die
Energie der Behörden glück-
lich bekämpft. Eine furchl-
bare Feuersbrunst, die im J.
1842 beinahe die ganze Alt-
stadt verzehrte, erweckte in
allen Erdtbellen die regste
Theilnahme, und zahlreiche
Beiträge (im Ganzen 41/2 Mill.
Mark Banko), die zur Unter-
stützung der Nothleidenden
eingingen, bethätigten glän-
zend, dass deutscher Sinn und Stammesliebe nie erlöschen werden, seien
auch die Staatsformen noch so verschieden. — .

»as Ijand. — Das Gebiet der freien Stadt Hamburg liegt
an der Unier-Elbe, zwischen 530 25' —53" 54'NBr. und 260 2' —27053' OL.,
wird von Holstein und Lauenburg begrenzt und (bis auf das Amt Ritze-
büttel) durch die Elbe von Hannover getrennt. Ursprünglich zum vormali-
gen Niedersächsischen Kreise gehörend, besteht das Gebiet des Frei-
staats aus vielen getrennten Parzellen, von denen 5 in Holstein liegen,
eine (das Dorf Moorburg) ganz von der Landdrostei Lüneburg umgeben
ist, und noch eine (das Amt Ri(zebüttel), 15 Meilen von der Stadt ent-
fernt, am linken Ufer der Elbemündung und an der Nordsee liegt, im
S. von der Landdrostei Stade begrenzt wird, und zugleich die kleine,
mit 2 Leuchtthürmen und Baaken versehene Insel Neuwerk" mit umfasst.
Gemeinschaftlich mit Lübeck besitzt Hamburg das an und zwischen den
Elbarmen belegene Amt Bergedorf, zu welchem auch die sogenannten
Vierlande gehören. Das Gesammtgebiet der freien Hansestadt, dessen
Flächeninhalt (mit der Hälfte vom Amte Bergedorf) 6,39 Qu.-M. mit 220,401
Einwohner umfasst, zerfäRt in folgende Theiie: in die eigentliche Stadt
Hamburg, am rechten Ufer der Elbe, zu beiden Seiten der Alstermün-
dung; die beiden Vorstädte St. Georg und St. Pauli (früher „Hamburger-
Berg"); die Landherrenschaft der Geestlande; die Landherrenschaft der
Marschlande; das Amt Riizebüttel, und das (mit Lübeck gemeinschaft-
liche) Amt und Städtchen Bergedorf. — Das Gebiet ist eben: auf den
Werdern der Elbe und in den Vierlanden schwerer fruchtbarer Marschboden,
im Innern Holsteins und des Amtes Ritzebüttel meist leichtes Geestland;
wird von der Elbe bewässert, die zur Fluthzeit für grosse .Seeschilfe
bis zur Stadt fahrbar ist, und von der aus Holstein kommenden Alster
durchströmt, die ausserhalb derStadt die Bille aufnimmt. Das Klima ist
ungemein veränderlich : Regen und Sonnenschein wechseln oft an einem
und demselben Tage, und die Seeluft ist schon sehr fühlbar und macht
im Sommer die Hitze, im Winter die Kälte weniger drückend, als man
der geographischen Lage nach erwarten sollte-

nas Volii. — Die Bevölkerung der Stadt und des Gebiets
Hamburg gehört dem nieder sächsischen Stamme an, und zählte
1834: 162,091, 1842: 184,510, 1849: 201,850 und 1852: 211,350 Seelen,
hatte mithin in dieser Zeit eine jährliche Bevölkerungszunahme von 1,68
Prozent. Nach der neuesten Zählung im Nov. 1857 belief sich die Ein-
wohnerzahl im Ganzen auf 220,401 Seelen, von denen auf die Stadt Ham-
burg 131,575, auf die Vorsladt St, Georg 19,284, auf die Vorstadt St. Pauli
18,859, auf die Landherrschaft der GeesHande 22,238, auf die Marsch-
lande 16,669, auf das Amt Ritzebüttel 5,839, und auf die hamburgische
Hälfte des Amtes Bergedorf 5,937 Seelen kamen, — Die Einwohner des
Gebietes (mit dem halben Amte Bergedorf) sind über 2 Städte (Hamburg
und Bergedorf), 2 Vorstädte, 2 Marktflecken und über 50 Dörfer und Weiler
verbreitet. Die Stadt Bergedorf hat 2,682, der Flecken Ritzebüttel 1,993, und
der Flecken Kuxhaven (Cuxhafen) 1,908 Einwohner, — Der Charakter der
Bewohner Hamburgs gleicht im ARgemeinen dem aller grossen Städte
Deutschlands, Der Luxus hat auch unter den Landbewohnern um sich
gegriffen. Die Vierländer, ein kräftiger Menschenschlag, der seiner Tracht
und seinen Sitten treu gebReben ist, zeichnen sich durch Hfofllchkeit, Be-
scheidenheit, DienstwIRigkelt, Frömmigkeit und Heimathsliebe vortheilhaft
aus, — Die Mehrheit der Bewohner des Freistaats bekennt sich zur lu-
therischen Kirche; Reformirte und Anglikaner zählt man 4,100,
Katholiken 3,400, Menoniten gegen 600 und Juden über 10,000,
ARe in Deutschland recipirten christlichen Konfessionen geniessen hier
gleiche Rechte. Die Kirche steht strenge unter der Aufsicht der Staats-
gewalt, ohne deren Genehmigung nicht das Mindeste in Form und Materie
geändert werden kann. Man zählt im Staate 45 lutherische Prediger,
26 Kandidaten des geistlichen Ministeriums, 4 reformirte Prediger, 1 angli-
kanischer Prediger und 2 römisch-katholische Pfarrer. Immerwährende
Bevollmächtigte in Kirchensachen sind der Rath und das Kollegium der
Sechziger; für die Angelegenheiten der nicht lutherischen, christlichen
Religionsverwandten ist eine besondere Deputation verordnet; die Katho-
liken stehen unter dem Bischöfe von Hildesheim. — Der geistigen Kul-
tur wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet. Für Schulen ist sehr ge-
sorgt; ausser 5 Kirchenschulen und 6 Freischulen und vielen Privatschulen
zu Hamburg, 3 Elementarschulen etc. in den Aemtern Ritzebüttel und
Bergedorf, bestehen in Hamburg an höheren Lehranstalten: das Gymna-
sium, das aus einer Gelehrten- und einer'Realschule bestehende Johanneum,
Gewerbschulen (Zeichenschule, mathematische Schule, Schilfbauschule,
.Modellirschule, Navigations-
schule) und 1 Navigalions-
schule zu Ritzebüttel. Ferner
zu Hamburg: eine Stadtbiblio-
thek (mit 200,000 Bänden),
eine Kommerzbibliothek (mit
40,000 Bänden), ein botani-
scher Garten, eine Sternwarte,
ein naturhistorisches Museum,
ein Museum hamburgischer
AUerthürner, eine ethnogra-
phische Sammlung,einestädti-
scheGemäldegallerie, mehrere
wissenschaftliche und Kunst-
vereine, viele gemeinnützige
wohltbätige Anstalten, Mis-
sions- und Bibelgesellschaft,
ein Seminar für innere Mis-
sion, 5 Theater, 41 Buch-,
Kunst- und Musikhandlungen
etc. — Bezüglich der physi-
schen Kultur sind Acker-
bau, Garten- und Obstbau
und Viehzucht für die Be-
wohner des Landgebiets die
Hauptnahrungsquellen, und
zu diesen kommen im Amte
Ritzebüttel noch die Fischerei,
der Robbenschlag, die Schifl"-
fahrt und die Muschelkalk-
brennerei. Für die Bewohner der Vierlande bildet die Obstkultur, namentlich
die Kultur der Erdbeeren einen bedeutenden Erwerbszweig. Die gewerb-
liche Industrie ist in der Stadt Hamburg von grosser Wichtigkeit; im
grellsten Widerspruche aber mit der hier in so hohem Grade bestehenden
Handelsfreiheit, für deren Prinzip Hamburg von jeher mit den andern
Hansestädten gekämpft, wird in ihren Mauern das Zunftwesen immer
noch aufrecht erhalten. Ausser den zünftigen Gewerben gibt es noch
sogenannte Realgewerbe (Goldschmiede und Barbiere) und radicirte
Gewerbe (Bäcker, Metzger etc.). Neue Ei'flndungen, fabrikinässiger Be-
trieb und solche Produktionen, welche wissenschaftliche oder höhere Kunst-
fertigkeit erfordern, unterliegen dem Zunftzwange nicht, bedürfen aber der
obrigkeitlichen Konzession. Zu den freien Gewerben gehört (bezeichnend
genug !) das blühende Schi ff b a u band werk. Die umfangreichsten Manufak-
turen und Fabriken sind in Segeltuchbereitung, Zuckerraflinerien, Tabaks-
und Cigarrenfabrikation, Branntwein- und Theerbrennerei, Eisengiesserei,
Maschinenfabrikation, Ankerschmieden, Gold- und Silberarbeiten, Leder-
bereitung, Hut- und Wollenwaarenfabrikation etc. Wie bedeutend die
Industrie ist, erhellt am deutlichsten daraus, dass im J. 1855 der Werth
der deklarirten Ausfuhr hamburgischer Fabrik- und Gewerb-Erzeugnisse
sich zusammen auf 25,297,100 Mark Banko belief! Doch nicht durch
sein blühendes Gewerbswesen, sondern allein durch
seinen auf freien
Prinzipien beruhenden Handel, durch seine Schifffahrt, hat Hamburg
die Bedeutung erlangt, in der es gegenwärtig steht. Welche Entwickelung
des Verkehrs vom Jahre 1778 an, wo das erste unmittelbar aus Amerika
kommende Schiff in Hambui-g einlief, bis zum Jabre 1857, wo 5,067 Schiffe
aus allen Ländern der Erde den Hafen Hamburgs besuchten, und 3,876
Fahrzeuge und Flösse von der Ober-Elbe, die Produkte des Binnenlandes
hier ablagerten. — Hamburg ist der erste Handelsplatz Deutschlands und
nächst London und Amstei'dam der bedeutendste Handelsplatz in Europa.
Sein Handel erstreckt sich auf alle Hauptländer der Erde, und umfasst
alle Natur- und Industrie-Erzeugnisse Deutschlands, so wie alle Produkte,
die von fremden Ländern und Erdtheilen nach Deutschland kommen. Die
wichtigsten Gegenstände der Ausfuhr sind: Getreide und Mehl, Säme-
reien, Butter, Rauch- und Salzfleisch, Leinwand, WoRe, Tuch, Glas und
Glaswaaren, Eisen- und Metallwaaren, überhaupt alle Arten deutscher
Fabrikerzeugnisse; die Einfuhren bestehen grösstentheils in: Zucker,
Kalfee, Thee, Reis, Seesalz, Baumwolle, Tabak, Indigo, Wein, Süd-
früchten, Oel, Eisen, Steinkohlen, Baurnwollengarn, Baumwollen-, Wollen-
und Seidenwaaren, Häuten, Leder und Thran. — Der Verkehr Hamburgs
während der Jahre 1850—1855 betrug in Mark Banko:

1850. 1851. 1852. 1853.

Ein fxiliv 353,136,070 373,277,940 392,028,820 443,879,530
.\nsfiilir 313,829,250 338,163,370 372,495,450 421,673,490

Davon gingen aus und nach Deutschland (oder eigentlich ,,land- und
llusswärts") 1854: aus Deutschland 245,018,930, nach Deutschland
2.58,651,330, und 1855: aus Deutschland 229,113,759,
nach Deutschland
307,883,140 iMark Banko. — Im Jahre 1857 belief sich das Gewicht der
Einfuhren auf 37,971,938 Centner, der Werth derselben auf 688,849,300
M. B., und zwar: Verzehrungsartikel 154,406,970 (22 Procent der ganzen
Einfuhr), Rohstofl'e 226,871,640 (34 Proc.), Industrie- und Manufaktur-
waaren 176,687,310 (25 Proc.), und Kontanten 132,883,380 Mark Banko
(19 Proc.). Von diesen Einfuhren kamen: von Asien 10,332,190 (1,5 Proc.),
von Afrika 3,223,800 (O.5 Proc.), von Amerika 64,452,560 (9,4 Proc.), von
Nord-Europa 20,897,840 (3 Proc.), von Grossbritannien 170,296,0o0 (24,7
Proc,), von Süd-Europa 20,958,220 (3 Proc.), von und über Altona
59,633,430
(8,7 Proc.), und vom Inlande (Deutschland) 339,0od,210 M. B.
(oder 49,2 Proc. der ganzen Summe). Die Handelsmarine Hamburgs
zählte im J. 1840 erst 193 Schiffe von 15,875
Kommerzlasten: 1843: 207
Fahrzeuge von 17,220 Lasten; 1853 war die Zahl der Seeschiffe auf 408
(von 42,565 Kommerzlasten) gestiegen, darunter 6 Seedampter; 18o4
zählte Hamburg 456 Schiffe, 1855 trat durch Unglücksfalle zur See eine
kleine Verminderung ein, und die Zahl der SeeschiflTe sank auf 448 mit
53,221 Lasten herab. Ende 1857 umfasste der Bestand der Hamburger
Rhederei 491 Seeschiffe mit einer Tragfähigkeit von 63,748 Kommerzlasten
ä 6000 Pfund, darunter 20
Seedampfer von zusammen 5,337 Kommerz-
lasten Tragfähigkeit, exklusive den Raum für die Passagiere und die Ma-
schinen, und 3,850 Pferdekraft. Die Hamburgischen Postdampfschiffe un-
terhalten jeden Monat eine zweimalige Verbindung mit New-York, und eine
einmalige mit Portugal, BrasiRen und den La Plata-Staaten, dann regel-
mässige Verbindungen mit Amsterdam, BarceUona, Bergen, Bremerhafen,

1854. 1855.

530,668,030 528,558,190
493,029,840 507,221,600


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10 32. —  Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

Christiania, Dünldrchen, Gool, Gothenburg, Griinsby, Harburg, Havre,
Helgoland, Hull, Leith, London etc. — Die Gesammtzahl der Hamburger
Flussschiffe betrug'Ende 1855: 1,455 mit 10,876 Kommerzlasten, dar-
unter 8 Dampfschiffe, III Leichterschiffe, 70 Ewer, 120 Kähne, 31 Zillen
und 1,115 Schuten. — Die Flagge Hamburgs, siehe Flaggenatlas,
Taf. 1, Fig. 17 und 18. — Münzen, Maass und Gewicht. — Hamburg
rechnete bisher nach Mark zu 16 Schillingen ä 12 Pfennigen, in zwei ver-
schiedenen Zahlwerthen: in Banko und Kurant. 1 Mark Banko — 15 Sgr.
Ve Pf- preuss., 1 Mark Kurant 12 Sgr. 4 Pf. preuss. Von der Mark
Banko gehen (seit 1846) 273/^ Stücke,, von der Mark Kurant 34 Stücke auf
1 Köln. Mark fein Silber. Die Münzverordnung vom 24. Apr. 1856 führte
den 14-Thalerfuss ein, den Thaler zu 2V2 Mark oder 40 Schillinge
Kurant gerechnet. Der Hamburger Fuss hat 12 Zoll ä 8 Linien (Theile),
100 hamb. Fuss = 91,307 preuss. Fuss = 28,66 Meter; die Klafter oder
der Faden hat 6, die Marschruthe 14, die Geestruthe 16 hamb. Fuss;
die hamb. Meile ist der preussischen gleich. Der Morgen Landes hat 600
Marsch-Quadratruthen, der Scheffel Aussaat 200 Geest-Quadratruthen. Ge-
treidemaass ist die Last zu 60 Fass; 1 Fass = 2 Himten zu 4 Spint
zu 4 grosse Maass ä 2 kleine Maass; 100 Fass = 95,95 preuss. Scheffel
= 52,73 .Hektoliter, Flüssigkeitsmaas ist das Fuder zu 6 Ohm; die
Ohm hat 4 Anker oder 5 Eimer oder 20 Viertel oder 40 Stübchen; das
Stübchen hat 2 Kannen ä 2 Quartier ä 2 Oessei. 100 hamb. Viertel =:
632.45 preuss. Quart = 144
,8 Hektoliter. Das Schiffspfund im Waa-
renhandel hat 20 Liespfund zu 14 gewöhnlichen Pfunden; das Schiffs-
pfund zur Fuhre dagegen 20 Liespfund ä 16 gewöhnliche Pfund, also
320 Pfund. Das Krämerpfund ist dem alten preuss. Pfunde gleich.
Die Kom merz last = 60 Centner oder 3 Tonnen. —

Her Staat. — Die Staatsform der freien Hansestadt Hamburg
ist rep u bl'ikan is ch-d em ok ratisch, indem der Senat und die erb-
gesessene Bürgerschaft zusammen die gesetzgebende Gewalt haben.
Die Verfassung beruht noch immer auf den alten in den Jahren 1710
bis 1712 zu Stande gekommenen Grund- oder Fundamentalgesetzen; die
vier Bürgermeister wurden auf Lebenszeit gewählt; die Syndici hatten im
Senat berathende Stimmen, und dem Senate selbst war die vollziehende
Gewalt übertragen. Der Rath oder Se nat, der alle innere und äussere
Angelegenheiten leitet und bisher nur in wichtigen Fällen die erbgesessene
Bürgerschaft zu Rathe zog, besteht aus 36 Mitgliedern (4 Bürgermeistern,
24 Rathsherren oder Senatoren mit Sitz und Stimme, 4 Syndici und 4
Sekretarien, worunter ein Protonotar und ein Archivar); aus der erb ge-
sessenen Bürgerschaft war das Kollegium der I80ger, aus diesem
das der 60ger, und aus diesem das der 15 Oberalten gebildet. Im Mai
1850 w^ard ein neuer Verfassungsentwurf, mit wesentlichen Modifikationen
der alten Verfassung, angenommen, der aber erst theilweise in's Leben
getreten ist. Nach dieser jetzt anerkannten Verfassung besteht der Se-
nat aus 15 Mitgliedern, nämlich aus 7, welche Rechts- oder Kameral-
wissenschaften studirt haben, und aus 8 sonstigen MitgRedern, von welchen
wenigstens 6 dem Kaufmannsstande angehören müssen. Zum Behuf der
Wahl werden vom Senate 3 seiner Mitglieder, von der Bürgerschaft 4
ihrer Mitglieder gewählt, welche Sieben 4 Personen dem Senate namhaft
machen; zwei dieser 4 Personen präsentirt der Senat der Bürgerschaft,
damit letztere eine davon als Senator wähle. Die Bürgerschaft be-
steht aus 192 Mitgliedern, welche zur Hälfte von aRen hamburgischen
Staatsbürgern, welche über 25 Jahre alt sind und eine Vermögens- oder
Einkommensteuer bezahlen, gewählt werden; die andere Hälfte soll erstens
aus 48 Grundeigenthümern bestehen, welche die Eigenthümer solcher
Grundstücke zu wählen haben, die nach der Grundsteuertaxe mindestens
3,000 Mark Banko mehr werth sind, als Schulden darauf haften, und
zweitens aus 48 Mitgliedern der Gerichte und derjenigen Deputationen,
welche den Handel, die Gewerbe, den Unterricht und die wichtigeren
Zweige des Verwaltungswesens, namentlich die Finanzen, vertreten, und
auch von diesen Behörden ernannt werden. Aus ihrer Mitte wählt die
Bürgerschaft den aus 20 Gliedern bestehenden Bürgerausschuss, welcher
für dringende FäRe dem Senate zur Seite steht. Der Senat wählt aus sei-
ner Mitte in geheimer Abstimmung einen ersten und einen zweiten Bür-
germeister für die Dauer eines Jahres zum Vorsitzenden, und kein Bür-
germeister darf länger als zwei Jahre nach einander fungiren. —
Stände-
Verschiedenheit:
Die Bewohner der Stadt Hamburg sind theils Bürger,
theils Schulzverwandte, theils Fremde. Eine erbliche Würde oder einen
Adel gibt es nicht. Der erste Stand in dem Freistaate ist nach dem
Gesetz der Handelsstand (Kaufleute, die ihre Geschäfte auf der
Schreibstube und der Börse abmachen und nur an Handelsleute oder im
Grossen verkaufen, und Krämer, die einen Laden oder Gewölbe haben
und zu einer Inimng gehören), an welchen sich Komptoiristen, Buchhal-
ter, Makler, Assekurateure, Rheder, See- und Frachtführer und Fabrikanten
anschRessen. Auf diesen folgt der Stand der Gelehrten (zu dem
GeistRche, Lehrer, Rechtsgelehrte und Aerzte gehören); auf diesen die
Handwerker, Handarbeiter und Tagelöhner, die vom Staate
besoldeten Beamten, das Militär, Gesinde, Fremde, die als
solche kein Grundeigenthum besitzen und kein bürgerRches Gewerbe trei-
ben dürfen, und die (seit dem 17. Jahrhundert zugelassenen) Juden.
Nur die eigentlichen Bürger der Stadt Hamburg können unbewegliche
Güter in dem Gebiete der Stadt erwerben. Die Juden können nicht Bür-
ger werden. Die Bewohner des Landgebiets werden nicht als Theilhaber
der der Stadt gebührenden Staatsgewalt, sondern als Unterthanen der
Stadtgemeinde betrachtet, und ihre Beamten werden vom Senate be-
steRt. — Als Glied des deutschen Bundes hat Hamburg im Plenum
der deutschen Bundesversammlung eine besondere Stimme, und nimmt im
engern Rathe derselben mit den übrigen 3 freien Städten Deutschlands
die 17. Stelle ein. — Das
Wappen der freien Hansestadt ist eine
silberne Mauer mit 3 silbernen Tbürmen und einem offenen Thore im
rothen Felde; Schildhalter sind 2 Löwen; das Ganze deckt eine Mauer-
krone. — Landesfarben sind weiss und roth. —
Rechtspflege: Die
richterliche Gewalt beruht hauptsächlich auf dem Senate, der die Auf-
sicht über die Gerichte führt, und welchem auch mit den Senaten der
andern 3 freien Hansestädte das alljährlich wechselnde Direktorium über
das Oberappellationsgericht zu Lübeck zusteht. Die Hauptquelle des Rechts
bildet das, 1605 zuletzt revidirte Stadtrecht, dem in dem grössten Theil
der Marschen das Landrecht vorgeht. Im Amte Bergedorf gilt das lübi-
sche Recht. Als Wechselrecht gilt die deutsche Wechselordnung vom 5.
März 1849. Gerichte des Landes sind: das Oberappellationsge-
richt zu Lübeck, die dritte und höchste Instanz; das Obergericht der
freien Hansestadt Hamburg, welches als zweite Instanz erkennt; die Ge-
richte erster Instanz: die beiden Stadtpräturen, das Niedergericht,
der Rath und der Amtsverwalter in Bergedorf, die Patronate in den geist-
lichen Gebieten (des Klosters St. Johannis, des Hospitals St. Georg und
des Hospitals zum heil. Geist), die Landherren in den 3 weltRchen Ge-
bieten, und der Waldherr von den Wälddörfern, das Amtsgericht und der
Amtmann in Ritzebüttel, und die Visitation des Amtes Bergedorf. An be-
sonderen Geri-hten bestehen: das Handelsgericht, in 2 Kammern,
die Kriegsgerichte, die Kriegsgerichtskommission, das Ka-
pitulargericht, 'und die Vorm undschaftsdeputation. Die Po-
lizeiverwaltung in der Stadt ist der Polizeibehörde (unter 2
Senatoren als PoRzeiherren), im Gebiete den Landherren und Aem-
tern übertragen. Eine besondere Behörde ist die Wed de, welche aus
4 Senatoren (Weddeherren) besteht, und über Zulässigkeit ehelicher Ver-
bindungen zu entscheiden hat. —
Finanzwesen: Nach dem Budget - Ent-
wurf für 1858 ist die Einnahme zu 8,850,100, die Ausgabe zu
7,425,410, die transitirende "Ausgabe (Feuerkassen-Staatsanlehen) zu
1,870,000 Mark Krt. veranschlagt. Von den Einnahmen war die aus
dem Staatsvermögen, den Domänen und Regalien zu 639,450, die indirek-
ten Steuern zu 4,270,000, die direkten Steuern zu 1,035,000, die ver-
mischten Einnahmen zu 973,650, und die speziellen Einnahmen vom Gebiet
zu 62,000, die transitirende Einnahme (Grundsteuer 1,644,000, 4 pro Mille
Feuerkassenzulage 196,000, und Amortisationskasse 30,000) zu 1,870,000
Mark Krt. angenommen. Der Betrag der ordentlichen Einnahmen
(ohne Anlehen etc.) war netto folgender, 1830: 4,364,000; 1840: 5,112 000;
1847: 6,117,800 Mark Krt. Im J. 1852 betrug die totale Staatseinnahme
8,212,914, die totale Staatsausgabe 7,908,144 .Mark Krt. — Die
Staats-
schuld
belief sich am 1. Jan. 1858 auf 62,935,465 Mark Banko, davon:
25,310,465 M. ältere Staatsschuld, 29,435,000 M. Feuerkassenstaatsanleihe
(V. 1842), und 8,190,000 M. Staatsprämienanleihe (81,900 ObRgationen ä
100 M. B.). Die Zinsen, Amortisation etc. der Staatsschuld für 1858 be-
tragen 1,683,500 Mark Krt. —
Kriegswesen: Alle Bürger und Einwohner
der Stadt, Vorstädte, des Amts Ritzebütfel, mit Ausnahme der Magistrats-
personen, Geistlichen, Lehrer, Aerzte etc., sind vom 22—40. Lebensjahre
zum Dienste im Bürgermilitär verpflichtet, das gegen 10,000 Mann be-
greift, und aus dem Generalsfabe, dem ArtiRerie-Korps (2 Kompagnien),
8 Infanterie-Bataillons (6 ä 8, und 2 k 4 Kompagnien), 1 Jäger-Bataillon
(zu 2 Kompagnien), 1 Eskadron KavaRerie, und dem Bürger-BataiRon im
Amte Ritzebüttel (3 Kompagnien und 1 ArtiRerieabtheilung) besteht. Aus-
ser diesem BürgermiRtär bestehen noch reguläre Truppen (das Bun-
des-Kontingent: 1,514 Mann Haupt- und 433 Mann Reserve - Kontingent),
welche in Folge der Bundesbeschlüsse 2 Bataillons und 2 Eskadrons bR-
den, und zusammen nicht weniger als 2,163 Mann stark sein soHen. Die
Ergänzung der regulären Truppen, welche als Bundeskontingent zur 2.
Division des 10. Armeekorps stossen, erfolgt durch Werbung und durch
Aushebung der dienstpflichtigen Mannschaft vom 20-25. Lebensjahre nach
dem Loos. Die Dienstzeit dauert 6 Jahre.


9. Freie Han^e^tadf liuliechL,

Cweschichte. — Die alte Stadt Lübeck, welche zur Zeit der
fränkischen EinfäRe unter Ludwig dem Frommen von dem WRzischen König
Linby, als ein Waffenplatz gegen die Obotriten, an der Mündung der
Schwartau in die Trave angelegt wurde, kam später in die Gewalt der
Obotriten, und einer ihrer Fürsten wählte sie 1100 zu seiner Residenz.
SchneR zur Blüthe gelangend, wurde sie aber schon im J. 1139 von den
Rugiern (W'enden) zerstört, und deren Einwohner theils getödtet, theils
vertrieben. Graf Adolph IL von Holstein und Schaumburg gründete wenige
Jahre nachher (1143) auf der SteRe, wo die ebenfalls zerstörte Stadt
Buku gestanden hatte, eine neue Stadt, und da die wenigen Einwohner
von Alt-Lübeck, die sich durch die Flucht gerettet hatten, die erste Be-
völkerung des neuerbauten Ortes bildeten, trugen sie auf ihn den Namen
Lübeck über. Durch Ansiedler aus Westphalen, Friesland und von der
pommerschen Küste verstärkt, zeichnete sich die neue Stadt bald durch
ihren Handel aus. Von den Grafen von Holstein wurde sie 1158 an den
Herzog von Sachsen, Heinrich den Löwen, abgetreten, der sie ausbaute,
städtisch einrichtete, und ihr das unter dem Namen des Lübischen Rechts
so berühmt gewordene und später von so vielen andern Städten angenom-
mene Stadtrecht verlieh, 1163 das zu Oldenburg in Holstein gegründete
Bisthum hierher verlegte, und 1164 die noch vorhandene Domkirche er-
baute und einweihte. Nach Heinrich des Löwen Achterklärung wurde
sie kaiserRch (1181) und mit ansehuRchen PrivRegien bedacht. 1201 fiel
sie in die Gewalt der Dänen, welche aber 1226 aus der Stadt vertrieben
wurden. Inzwischen hatte Kaiser Friedrich
II. ihre früheren PrivRegien
bestätigt, auch sie für aRe Zeiten zu einer freien Reichsstadt erhoben.
Als solche behauptete sie sich 1227 gegen die Dänen in der Schlacht zu
Bornhövd. Ihre Macht und ihr Ansehen mehrte sich von dieser Zeit an,
ihre Schiff'fahrt verbreitete sich über ferne Meere, und bald war die Stadt
der Stapelplatz des Ostseehandels. Zur Wahrung seiner Rechte und zur
Sicherung seines Handels schloss Lübeck 1241 ein Bündniss mit Hamburg,
welches der erste Ursprung der grossen Hansa deutscher Kaufleute war,
an deren Spitze es bald trat, wodurch sein Ansehen und sein Einfluss
sich so sehr vergrösserten, dass seine Flotten die Ostsee beherrschten
und seine Stimme über die Angelegenheiten der nordischen Reiche ent-
schied. Mit der steigenden Macht der Fürsten sank zu Ende des 16. Jahr-
hunderts die Macht der Hansa und mit ihr die Lübecks, und auch der


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32. — Hannover, Braunsehweig, Oldenburg, Waldeok, Lippe und die Hansestädte. 21

Handel nahm bei dem veränderten Gange desselben ab. Als 1803 viele
Reichsstädte durch den Reichsdeputations-Rezess ihre Selbstständigkeit
verloren, behielt Lübeck dieselbe. In Folge der Schlacht bei Jena wurde
die Stadt von den auf der Flucht begriffenen Preussen (unter Blücher)
besetzt, und am 6. Nov. 1806 von den Franzosen (unter Bernadette,
Soult und Murat) erstürmt und geplündert. Von da an behielt sie eine
französische Besatzung und wurde 1810 dem Departement der Elbmün-
dungen des französischen Kaiserreiches einverleibt. Ihr Handel, welcher
schon seit der Kontinentalsperre gehemmt gewesen war-, hörte nun
vollends auf. Im März 1813 wurde sie durch die anrückenden Russen
befreit, fiel aber bald wieder in die Hände der Franzosen, welche sie
durch Kontributionen
und Requisitionen hart bedrückten. Die Schlacht bei
Leipzig 1813 und der Wiener Kongress 1815 gaben der Stadt (die im
Dec. 1813 durch die Schweden von den Franzosen dauernd befreit worden
war) ihre frühere Unabhängigkeit wieder, und sie wurde nebst ihrem Ge-
biet ein integrirender Theil des Deutschen Bundes.

Das Ijand. — Das Gebiet der freien Hansestadt Lübeck, im nörd-
lichen Deutschland, um und an der Mündung der Trave, zwischen 530 31'
bis 53058'NBr. und
2704' —270 30' OL. gelegen, und von Holstein, Lauen-
burg', dem meqklenburg-strelitz'schen Fürstenthum Ratzeburg und dem
oldenburgischen Fürstenthum Lübeck umgeben, besteht aus einem grösse-
ren Landestheile, längs dem unteren Laufe der Trave bis an die Ostsee,
und aus neun kleinen Parzellen, von denen 5 in Lauenburg, 3 zwischen
Holstein und dem Fürstenthum Lübeck und 1 in Ratzeburg liegen. Dieses
Gebiet umfasst, , mit dem halben Amte Bergedorf (das Lübeck gemein-
schaftlich mit Hamburg besitzt), dem Traveflusse, dem Dassower See und
dem Pötenitzer Wiek, ein Areal von 6,62 Qu.M., und zwar: der grosse
zusammenhängende Theil 3,9, die 3 Enklaven in Holstein O,.,, die Ratze-
burger Enklave
0,2, und die 5 Lauenburger Enklaven 1,7 Qu.-M.; vom
Amte Bergedorf kommen 0,52 Qu.-M. auf Lübeck. Eine andere genauere'
Angabe, die, mit Ausschluss der Gewässer, nur das Land berücksichtigt,
gibt den Flächeninhalt der Stadt und des Gebietes zu 5,93 Qu.-M. oder
15,222,104 Qu.-Ruthen an; von diesen enthalten die Staatsgüter 4,137,282,
die Ortschaften, über welche der Stadt das „dominium directum" zusteht,
4,008,490, die Besitzungen der Kirchen 69,316, die Besitzungen milder
Stiftungen 3,547,707, Privatbesitzungen 1,489,017 und dazu die Hälfte
der mit Hamburg gemeinschaftlichen Besitzungen Bergedorfs und der
Vierlande mit 1,970,292 Qu.-Ruthen. — Der Boden des ganzen Gebietes
ist eben und fruchtbar; ein Theil desselben (nach der Ostsee zu) Marsch-,
der übrige Theil (besonders im Lauenburgischen) Geestland. Die Flüsse
des Landes sind: die Trave, die bei Travemünde (hier ein besuchtes
Seebad) in die Ostsee geht, und auf dem Gebiet sich mit der schiffbaren
Wackenitz, Steckenitz und Schwartau vereinigt; eine künsHiche
Wasserverbindung zwischen Lübeck und Hamburg ist der Steckenitz-
kanal, der die Steckenitz mit der Delvenau verbindet, die bei Lauen-
burg in die Elbe fällt. Strandseen sind der Dassower-See und das
Pötenitzer Wiek. Klima und Erzeugnisse sind die gleichen, wie in
Holstein und Mecklenburg. — In administrativer Beziehung ist das Staats-
gebiet in die Stadt Lübeck, 3 Vorstädte, die Landbezirke Ritzerau, Müh-
lenthor, Holsteinthor, Burgthor und Travemünde, und in Stadt und Amt
Bergedorf geschieden. —

IBas Volh. — Die Bewohner Lübecks sind, bis auf einige Hun-
dert Fremde aus Schweden und Norwegen, Russland, Grossbritannien,
Frankreich etc., sämmtlich Deutsche, meist niedersächsischen Stammes,
ein gesunder, kräftiger und betriebsamer, im Ganzen sehr intelligenter,
die alte Hansa noch immer in sich fühlender Menschenschlag. Die Zahl
derselben belief sich 1851 (mit Bergedorf) auf 54,166, nach der Zählung
vom 1. Sept. 1857 auf 55,423 Seelen, und zwar: in der Stadt Lübeck
26,672, in den Vorstädten 4,045, in den Landbezirken 12,508, und in Stadt
und Amt Bergedorf 12,198 Seelen. Im eigentlichen Gebiet Lübeck (ohne
Bergedorf) betrug mithin die Zahl der Bewohner nur 43,225, worunter
20,488 männlichen und 22,737 weiblichen Geschlechts. Im J. 1815 betrug
die Bevölkerung (ohne Bergedorf) 36,464, 1845: 42,162. Die jährliche
Zunahme der Bevölkerung kann zu
0,59 angenommen werden. Ge-
burten sind durchschnittlich 1,200, Todesfälle 960. An Wohnplätzen
zählt man gegenwärtig: 3 Städte (Lübeck, Travemünde und Bergedorf),


3 Vorstädte, 79 Dörfer, Weiler und Höfe im eigentlichen Lübecker Gebiet,
und 14 Dorf- und Bauerschaften im Amte Bergedorf; die Stadt Lübeck
mit ihren Vorstädten besitzt 3,789 Häuser mit 29,852 Einwohnern; Trave-
münde zählt 1,709 Einwohner. Dem Religionsbekenntnisse nach
sind die Bewohner des Staats meist Lutheraner. Von andern Konfes-
sionen zählte man (1851) 446 Reformirte, 79 Evangelische, 264 röm. Ka-
tholiken, 41 Glieder der freien Gemeinde, 26 Anglikaner, Griechen, Uni-
tarier, Mennoniten und Baptisten und 520 Juden, von welch letzteren nur
198 in der Stadt, die andern in den Landbezirken lebten. Im eigentlichen
Lübecker Gebiete befinden sich 12 lutherische Kirchen, 5 luther. KapeRen,

1 reformirte und 1 katholische Kirche und 2 Synagogen; im Bergedorfer
Bezirke 5 lutherische Kirchen. Für Schulen ist zweckmässig gesorgt:
zu Lübeck bestehen, ausser dem Katharineum (Gymnasium und Bürger-
schule), die Domschule, die Navigationsschule, 4 Mittelschulen, 13 niedere
Schulen, 1 Gewerb- und 1 Fabrikschule, 1 Taubstummen- nnd 1 Blinden-
schule; auf dem Lande 37 niedere christliche Schulen und 1 Israelitische.
Von gemeinnützigen Bildungsanstalten zeichnet sich die Gesellschaft zur
Beförderung gemeinnütziger Thätigkeit zu Lübeck, mit ihren zahlreichen
Instituten aus, und für geistige und wissenschaftliche Genüsse sorgen

2 Theater, die Stadtbibliothek (mit 50,000 Bänden) und 5 Buchhandlungen.
— Die physische Kultur hat grosse Fortschritte gemacht; der Acker-
bau bildet den Haupterwerb der Landbewohner und liefert reichlich Korn,
Hülsen- und Gartenfrüchte, Flachs und Rübsamen; starke Rinderzucht
Wird in der Marsch, Schafzucht auf der Geest betrieben, und in meh-
reren Gegenden guter Torf gestochen. Von grosser Bedeutung ist die
Fischerei, sowohl in der Ostsee als in den Flüssen. Der Vieh-
stapel im eigentlichen Lübecker Gebiet betrug 1-851: 2,839 Pferde,
8,664 Rinder, 10,600 Schafe, 5,917 Schweine, 649 Ziegen, 276 Bie-
nenstöcke; im Amte Bergedorf: 1,057 Pferde, 2,485 Rinder, 179 Schafe,
1,440 Schweine, 933 Ziegen und 54 Bienenstöcke. — Die gewerb-
liche Industrie ist, in Folge des Festhaltens am Veralteten und einer
Schroffen Zunftverfassung, bei weitem geringer als in Hamburg und Bre-
men, und beschränkt sich zum grössten Theil auf Leder, Seife, Lichter,
Stärke, Tabak und Cigarren, Wollenwaaren, Bier, Branntwein und Essig.
Von grosser Wichtigkeit ist der Schiffbau, der gegen 500 Menschen be-
schäftigt. Handel und Schifffahrt sind die Hauptnahrungszweige der
Bewohner, und obgleich beide gegen früher sehr abgenommen haben, ist
der Speditions- und Kommissions-Handel zwischen den Ostseeländern
Deutschland und Frankreich noch immer sehr bedeutend. Am stärksten
ist der Verkehr mit Russland, Schweden, Norwegen und Dänemark wohin
Lübeck Manufakturwaaren in Baumwolle, Wolle, Halbseide, Twike und
Garne, rohe Seide, Fabrik- und kurze Waaren, Seidenwaaren Zucker
Kaffee, Wein, Spirituosen, Bücher, Glas, Porzellan, Steingut und Dro-
gueriewaaren spedirt, und von dort in Brettern: Dielen und Planken in
Balken: Sparren und Latten, in Eisen: Stangen und Bolzen, dann Theer, Talg,
Leinsaat, Hanf, Pottasche etc. erhält. Der Handel erfolgt theils zur See
theils zu Lande und flusswärts. Die Gesammteinfuhr 1855 betrug in
Ihrem Werthe 59,908,493 Mark Kurant; über den Werth der Ausfuhr
mangeln, da über dieselbe keine ZoRkontrole geführt wird, alle Angaben.
Die Zahl der 1855 zu Lübeck angekommenen Schiffe belief sich auf
972 (mit 55,371 Lasten ä 4,120 Pfd.), die der ausgelaufenen auf 958
(mit 54,246 Lasten). Im
3. 1856 kamen in Lübeck 1,078 Schiffe langer
Fahrt mit 66,663 L, 212 Dampfschiffe mit 22,693 L., und 353 Küstenfahr-
zeuge mit 1,158 Lasten an, und gingen 1,092 Schiffe langer Fahrt mit
66,171 L., 212 Dampfschiffe mit 22,667 L., und 353 Küstenfahrzeuge mit
1,153 Lasten ab. Die Lübecker Rhederei zählte 1852: 68 Seeschiffe mit
5,160 Kommerzlasten (a 4,120 Pfd.), davon 7 Barken, 27 Briggs, 25 Schoo-
ner, 3 Galeassen, 5 Schaluppen und 1 Yacht. An Dampfschiffen besass
Lübeck: 1 Schraubendampfer von 60 Pferdekraft, 1 Räderdampfer von
160 Pf.-Kr., und 3 Flussdampfschiffe von zusammen 150 PL-Kr. 1855 be-
trug die Zahl der Segel- und Dampfschiffe unter Lübecks Flagge 70 mit
6,151, und 1856: 67 mit zusammen 6,240 Kommerzlasten. Regelmässige
Dampfschiffverbindungen unterhält Lübeck, dessen Seehafen sich in Trave-
münde (zu Wasser 4, zu Lande 2 Meilen von Lübeck) befindet, mit
Gothenburg, Helsingfors, Kopenhagen, Malmö, Riga, St. Petersburg und
Stockholm; besitzt eine Eisenbahnverbindung mit dem grossen Eisenbahn-
netz Deutschlands, durch Anschluss bei Büchen, und hat, ausser einer
eigenen Postanstalt des Staats, in Lübeck ein dänisches und thurn- nnd
taxisches Postamt. — Die Lübecker Flagge siehe Flaggenatlas
Taf. 1, Fig. 24 und 25. — Münzen, Maass und Gewicht. Lübeck
rechnete bisher nach Mark zu 16 Schillingen ä 12 Pfennigen im Zahl-
werthe der lübischen Kurantwährung; das Gesetz vom 20. Dec. 1856
führte den 14-Thalerfuss ein, den Thal er zu 40 Schillingen gerechnet.
~ Der Fuss hat 12 ZoH zu 12 Linien; 100 Fuss = gi.g^ preuss, Fuss


Bromme's Hand".4tlas. — Hannover, Brannschweig etc. f.

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10 32. —  Hannover, Braunschvireig, Oldenburg, Waldeek, Lippe und die Hansestädte.

oder 28,7G Meter. Die^ Ruthe hat
16 Fuss. Die lübische Meile ist
die deutsche oder geographische.
Feldmaass ist die Last zu 24 Ton-
nen zu 4 Scheffeln; 1 Scheffel Aus-
saat hat 60 — 70 Quadratruthen.
Getreidemaass ist die Last zu 8
Drömt zu 3 Tonnen zu 4 Scheffel
ä 4 Fass. 100 Roggen- oder Wei-
zenscheffel = 63,i2,ri9 Preuss. Schef-
fel (3,469
,4 Liter); 100 Haferschef-
fel =: 71,8941 Preussische Scheffel
(3,951
,4 Liter). Weinmaass ist das
Fuder zu 6 Ohm oder 4 Oxhoft;
die Ohm hat 4, das Oxhoft 6 An-
ker; der Anker hat 5 Viertel, 10
Stübchen, 20 Kannen oder 40
Quartier; das Quartier 2 Plank zu
2 OrL 100 lübecker Stübchen =
317,678 preuss. QuarL Branntwein-
maass für den Grosshandel ist das
Fass zu 30 Viertel, Biermaass das
Fassö zu 40 Stübchen. Handels-
gewicht ist der Centner zu 8 Lies-
pfund oder 112 Pfund; 1 Pfund
= 32 Loth ä 4 Quentchen = 484.?
Gramm. Das Schiffpfund hat 280,
das Schiffpfund zur Fuhre 320
Pfund. Die Schiffslast ist 4,000 Pfd.,
die wahre Last der Lübecker
Schiffe aber die Korn merzlast
zu 4,120 Pfund. —

»er Staat. — Die V e r f a s -
sung der freien und Hansestadt
Lübeck ist republikanisch - demo-
kratisch, und beruht auf der Ver-
fassungs - Urkunde vom 12. Dec.
1851. Die Staatsgewalt wird von
dem Senate und der Bürgerschaft

ausgeübt Der Senat, welcher die vollziehende Gewalt allein be-
sitzt, besteht aus 14 Mitgliedern, von welchen stets 8 dem Gelehrten-
stande (darunter wenigstens 6 Rechtsgelehrte), und wenigstens 5 dem
Kaufmannsstande angehören müssen. Zum Mitglied des Senats ist jeder
Bürger des lübeck'schen Freistaats wählbar, wenn er das 30. Lebensjahr
vollendet hat; zur Annahme der Wahl ist Jeder bei Verlust des Bürger-
rechts und des zehnten Theils seines Vermögens verpflichtet, Keiner darf
jedoch gewählt werden, der mit einem Mitgliede des Senats zu nahe ver-
wandt ist. Die Vorsitzenden des Senats, die von diesem aus seiner Mitte
gewählt werden, führen den Titel „Bürgermeister"; die Vertheilung
der Geschäfte unter die Mitglieder des Senats (die Rathsetzung) findet alle
2 Jahre statt. Dem Senate sind 2 Syndici und 4 Sekretarien beigegeben.
— Die Bürgerschaft besteht aus 120 Mitgliedern (Vertretern), und übt
ihre Thätigkeit theils in ihrer Gesammtheit, theils durch einen Ausschuss.
Der Bürgerausschuss besteht aus 30 Personen, welche von der Bür-
gerschaft auf 2 Jahre erwählt werden. Zu Vertretern oder Mitgliedern
der Bürgerschaft sind alle Bewohner des Freistaats berechtigt, welche das
Bürgerrecht besitzen und als selbstständig und ehrenhaft bekannt sind.
Die Bürgerschaft erwählt aus ihrer Mitte einen W ortfüh rer und
2 Stellvertreter "desselben auf 2 Jahre, welche die Wahl anzunehmen ver-
pflichtet sind. Die Mitgenehmigung der B ü r g e r s c h a f t, die durch
den Senat berufen wird, so oft dieser es für nöthig erachtet oder der
Bürgerausschuss es begehrt (wenigstens aber sechsmal im Jahre), ist er-
forderlich: zu jeder Aenderung der Staatsverfassung, zu jeder Veräusserung
von Hoheitsrechten, zur Erlassung, Auslegung, Aenderung oder Aufhebung
von Gesetzen, so wie von Verordnungen in Handelssachen, zur Einfüh-
rung, Aufbebung und Veränderung direkter oder indirekter Steuern und
Abgaben aller Art, zu Veränderungen im Münz-, Maass-, Gewichts- und
Postwesen, zur Ertheilung ausschliesslicher Privilegien, zur Entscheidung
über die Anwendbarkeit des Expropriationsgesetzes auf die Ausführung
von .\nlagen, zur Bestimmung der Stärke, Ausrüstung und Verwendung
der bewaffneten Macht, und zum Abschlüsse von Staatsverträgen. Auch
steht ihr die Mitwirkung bei der Verwaltung des Staatsvermögens, so wie
des Vermögens der Kirchen und der öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten
zu; das Staatsbudget muss ihr alljährlich zur Genehmigung vorgelegt, und
ohne ihre Zustimmung kann keine neue Staatsanleihe gemacht werden. —
Die Juden wurden im Jahr 1852 in staatsbürgerlichen Beziehungen mit
allen übrigen Staatsangehörigen gleichgestellt. Als Glied des D eu t.s ch en
Bundes nimmt Lübeck im engern Rathe der Bundesversammlung mit den
übrigen freien Städten die 17.
Stelle ein, und hat im Plenum
eine besondere Stimme. — Das
Wappen der freien Stadt ist
der ehemalige zweiköpfige Reichs-
adler (jetzt jedoch ohne Krone),
der ein quergetheiltes weiss und
rothes Brustschild trägt. — Die
Grundlage der
Rechtspflege bil-
det in der Stadt das lübische
Recht, nach seiner 1586 publizir-
ten Revision; in den Landbezir-
ken das römische Recht; beide
sind durch Gesetze und Verord-
nungen ergänzt. Als Wechselrecht
gilt seit 1849 das allgemeine
deutsche Wechselrecht. Die Ober-
aufsicht über die Gerichte führt
der Senat. Der oberste Gerichts-
hofist das gemeinschaftliche
Oberappellationsgericht der
4 freien Städte zu Lübeck, das
aus einem von den Senaten der
4 freien Städte ernannten Präsi-
denten und 6 von den Städten ge-
wählten Räthen besteht. Jede Stadt
besetzt eine Rathsstelle; die ITinfte
wird abwechselnd von Frankfurt
und Bremen, die sechste zweimal
von Hamburg und einmal von
Lübeck besetzt. Die zweite Instanz
in Civil- und die erste und zweite
in Kriminalsachen bildet das Ober-
gericht; Gerichte erster Instanz
sind: das Nieder- und Stadt-
gericht zu Lübeck für die Stadt,
das Landgericht zu Lübeck für
das Landgebiet, das Gericht Trave-
münde, das Gericht über politische
Verbrechen und Press vergehen, das Wettegericht (für Gewerbesachen), das
Militärgericht, und das (mit Hamburg gemeinschaftliche) Amtsgericht Berge-
dorf. —
Finnmioesen: Das Budget für 1856 veranschlagte Einnahme und
Ausgabe zu 1,091,000 Mark. Dabei Erhebung einer ausserordentlichen halben
direkten und Militärsteuer. Das Budget von 1855 hatte ein Defizit von
165,000 Mark in Aussicht gestellt. 1857 waren Einnahme und Ausgabe
auf 1,069,625 Mark .veranschlagt, und nach dem Budget für 1858 war der
Stand der Einnahmen und Ausgaben 1,076,600 Mark, und zwar:

Einnahme. Marli.

Domänen................................. 291,.500

Bereclitignngen »nd Konzessionen..... 28,500

Verschiedenes........................... 55,000

Indirekte Steuern ....................... 492,000

Direkte Steuern ........................ 200,000

Ausserordentliche Einnahmen ......... 9,000

Summe der Einnahmen 1,076,000

Kirchen und Schulen .................. 43 700

Wohlthätigkeitszwecke ................ 13!000

Militär ................................... 144,000

Pensionen................................ 26,300

Staatsschuld ............................ 385,000

Summe der Ausgaben 1,076,000

Die ältere Staalsschtild betrug Ende 1855 ungefähr 4,465,000 Mark, wo-
von jährlich 30,000 Mark getilgt werden. Zum Zwecke der Eisenbahnen
und anderer Anlagen kontrahirte der Staat 1850 eine neue Staatsanleihe
von 8 Mill. Mark, deren Tilgungsfond jährlich 40,000 Mark und die Zinsen
des getilgten Theils beträgL Durch die Kriegsereignisse von 1806 litt
Lübeck besonders schwier. Der entstandene Schaden ward auf 11 Mill.
Francs berechnet. Auch gab es in den Kriegszeiten Zwangsanlehen.
Die fundirte alte Schuld betrug 1820: 9,457,900; 1830: 9,374,100,
und 1844: 5,881,041 Mark. —
Heerwesen: Die regulären Truppen
Lübecks (das Bundeskontingent, ursprünglich mit der Reserve 611 Mann)
bestehen gegenwärtig aus 1 Infanteriebalaillon und V2 Eskadron Kavallerie,
zusammen aus 678 Mann (475 im Haupt- und 203 im Reserve- und Er-
satzkontingente), die zur 2. Division des 10. Armeekorps stossen. Die
Ergänzung geschieht durch Konskription, mit gestatteter Stellvertretung.
Die Dienstzeit dauert 3V2 Jahre. Mit den Kontingenten Oldenburgs und
der übrigen Hansestädte bildet das Militär Lübecks (nach der Militärkon-
vention
V. 1855) eine Brigade. Ausser den regulären Truppen bestehen:
1 aktives Bataillon und 1 Reservebataillon Bürger garde (ä 4 Kom-
pagnien), 5 Bataillone Landwehr (2 zu 2, 2 zu 3, und 1 zu 5 Komp.),
und für den Sicherheitsdienst 1 Landdragonerkorps (zu 9 Mann). —
Die Landesfarben sind weiss und roth. —

Ausgabe. Mark.

Senat und Bürgerschaft ................................113,300

Auswärtige Angelegenheiten......................23 200

Justiz und Polizei..............................................126 000

Verwaltung ............................................................52',400

Bauwesen

149,100


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33. — Schweiz und Liechtenstein.

krieg gegen Maximilian I., der sie zur Tlieilname am Schwäbischen Bunde
zwingen und den Deutschen Kammergerichten unterwerfen wollte, endigte
nach einigen Siegen mit dem Frieden zu Basel, 1499. Von dieser Zeit
an kämpften die Schweizer zwar immer mit Ruhm, aber nur als Söld-
Rnge oder Bundesgenossen. Die Reformation fand in der Schweiz einen
um so günstigeren Boden, als der dem Volk eigenthümliche Freiheitssinn
schon bei früheren Veranlassungen gegen die Anmassung der Hierarchie
sich kräftig erhoben hatte. Ulrich Zwingli war der Reformator der Schweiz,
und die erste Veranlassung zur Trennung gab der durch Samson getrie-
bene Ablasshandel. Schon 1524 war der kathoRsche Gottesdienst in den
Kantonen Zürich, Bern, Glarus, St. Gallen u. a. abgeschafft; nur die
4 Waldstädte nebst einigen andern Kantonen erklärten sich gegen die
Reformation. Die Erbitterung zwischen beiden Parteien brach 1531 in
offenen Krieg aus. Die Protestanten wurden bei Kappel geschlagen und
Zwingli fand in der Schlacht seinen Tod. Von Bern aus verbreitete sich
die Reformation nach Genf durch Wilhelm Farel, der an Calvin einen ge-
lehrten und eifrigen Mitarbeiter hatte. 1531 erlangte Genf, von Bern un-
terstützt, seine volle Unabhängigkeit von Savoyen; Bern erwarb sich bei
dieser Gelegenheit die Waadt, und so wurde Savoyen gänzlich aus der
Schweiz verdrängt. Im 30jährigen Krieg blieb die Schweiz neutral, und
durch den Westphälischen Frieden w'urde sie völlig von dem Deutschen
Reiche losgesagt. Der Französische Einfluss bReb zwar überwiegend,
doch wurden die unter Ludwig XIV. verfolgten Protestanten wiRig aufge-
nommen. Auch im Spanischen Erbfolgekrieg und während aller folgen-
den Kriege blieb die Schweiz ohne Theilnahme. Ackerbau, Handel und
Gewerbe blühten auf, und in den Wissenschaften entfaltete sich ungehin-
dert ein reger, frischer Geist. Der Zustand des äussern Friedens und in-
nern Wohlstandes erhielt sich bis zur Französischen Revolution, welche
jedoch auch die Schweiz tief erschütterte. Schon längst hatte sich in
den meisten Kantonen eine dumpfe Unzufriedenheit geäussert: in den
aristokratischen TheRen klagte man über die Vorrechte einzelner Fami-
Ren, in den eroberten Ländern, welche gemeinsam regiert wurden, über
die Bedrückung der Vögte. Die Missstimmung kam durch die Siege der
Franzosen in ItaRen und Deutschland zum Ausbruch, und als dieselben
1799 in die Schweiz einrückten, leisteten Bern und einige kleinere Kan-
tone würdigen Widerstand; an eine allgemeine Gegenwehr war jedoch bei
der herrschenden Uneinigkeit und dem gegenseitigen Misstrauen nicht zu
denken. Die alte Verfassung wurde umgestossen und die Schweiz zu
einer Republik, Helvetien, umgebildet, an deren Spitze ein Direktorium
mit 5 Mitgliedern gesteRt wurde. 1800 wurde die Schweiz der Schauplatz
des Krieges zwischen den Franzosen und den verbündeten Oesterreichern
und Russen, und bei Zürich gewann Massena über diese einen Sieg. Die
kleinen alten Kantone konnten sich in die neue Ordnung der Dinge nicht
finden. Es entstanden Unruhen, welche durch Napoleons Vermittlung 1803
beigelegt wurden, indem derselbe der Schweiz eine neue Konstitution
gab, nach der sie 19 untereinander engverbundene, jedoch in Beziehung
auf die Verfassung von einander unabhängige Kantone bRden sollte.
WaRis und Genf wurden Frankreich einverleibt und Neufchatel dem Prin-
zen Berthier geschenkt. Ueberdiess soRte die Schweiz ein Kontingent von
12—16,000 Mann in allen Kriegen Frankreichs immer voRzähRg erhalten.
Nach dem Rückzug der
Franzosen über den Rhein,
1813, erklärte Napoleon
die Schweiz für neutral;
allein die Verbündeten
drangen, ohne diese Neu-

traRtät anzuerkennen,
durch die Schweiz nach
Frankreich ein. Im Pari-
ser Frieden, 1815, und
auf dem Wiener Kongress,
1816, wurde die Schweiz
als ein aus 22 Kantonen
bestehender Föderativstaat
anerkannt, WaRis, Genf
und Neufchatel, letzteres
unter Preussischer Hoheit,
kehrten zur Schweiz zu-
rück. Bern wurde für seine
Ansprüche mit dem Gebiet
von Biel und einem Theil
des vormaligen Bisthums
Basel entschädigt. Von al-
len Europäischen Mächten
wurde die immerwährende
Neutralität der Schweiz
ausgesprochen und die Un-
verletzbarkeit ihres Gebie-
tes bestätigt. Die Schweiz
konnte dessenungeachtet
ihre Ohnmacht und Ab-
hängigkeit von den grössern Nachbarstaaten nicht verläugnen, und sah
sich in politischen Dingen fremden Zumuthungen preisgegeben und ver-
mochte nichts gegen die im Innern aufsteigenden Stürme. Die Aristo-
kratie arbeitete sichtlich auf eine Reaktion hin; Eifersucht und Verschie-
denheit in poRtischer Meinung entzweite die einzelnen Kantone. Nur
wenige Regierungen, wie die zu Appenzell, Luzern, Zürich, Waadt, waren
weise genug, zeitgemässe Reformen in der Verwaltung einzuführen. Als
daher die Julirevolution den überall angehäuften Zündstoff in Flammen
setzte, brachen auch in der Schweiz die unterdrückten Parteien los; die
Regierungen in Bern, Freiburg, Aargau, Solothurn, St. GaRen, Schwyz
retteten sich durch Konzessionen; in Basel kam es zum Kampf zwischen
Land und Stadt, jenes trennte sich ab und formirte sich zu einem
eigenen
Kanton. Die konservativen Kantone Uri, Schwyz, Unterwaiden, Wallis,
Neufchatel und Stadt Basel erklärten sich zwar in der Sarner
Konferenz,
1832, gegen aRe demokratischen Reformen, wurden aber von der Tag-
satzung zur Auflösung ihrer Allianz gezwungen. Wie machtlos die
Schweiz
dem Auslande gegenüber ist, zeigten die in Folge des Savoyerzugs er-
zwungenen Beschlüsse. Die verdächtigen politischen
Flüchtlinge mussten
die Schweiz verlassen. Zu den politischen Unruhen gesellten sich kirch-
liche und religiöse. Um der Ausbreitung des katholischen Einflusses ent-
gegenzutreten, wurde 1834 die Konferenz zu Baden abgehalten, welcher
in Aargau 1841 die Aufhebung der Klöster folgte. In Zürich brachte
1839 die Berufung des Professors Strauss die orthodoxe Geistlichkeit der-
gestalt auf, dass sie einen Volksaufstand erregte und die bestehende Re-
gierung stürzte. In WaRis errang 1844 die Reaktion, vom kathoRschen
Klerus geleitet, die Oberhand über die demokratische Partei, wodurch ver-
hängnissvolle Ereignisse herbeigeführt wurden. Die meist parlamentari-
schen Parteikämpfe der Neuzeit, die von da an zeitw^eise die Schweiz be-
wegten und sogar Freischaarenzüge hervorriefen, der Streit um Neuen-
burg, der bald zu einem Kriege mit Preussen geführt hätte, und die Auf-
regungen des Augenblicks, die Abtretung der neutralen Provinzen Sa-
voyens an Frankreich, sind allgemein bekannt. Eine neue Bundesverfas-
sung der Schweiz wurde am 12. September 1848 von der Tagsatzung an-
genommen, und Bern am 28. November 1848 zur Bundesstadt erklärt.

l>as üand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Schweiz oder
der Helvetische Staatenbund, das höchste Gebirgsland von Europa
und fast im Mittelpunkt dieses Welttheils gelegen, erstreckt sich vom
23043'-28»5' OL, und vom 450 50' —470 49'NBr., wird im N. von Frank-
reich, Baden, dem Bodensee (welcher das Land von Württemberg trennt)
und Tyrol, im 0. von Tyrol, Lichtenstein und dem lombardisch-venetiani-
schen Königreiche, im S. von der Lombardei und Sardinien, und im W.
von Frankreich (von den Departements Ain, Jura, Doubs und Oberrhein)
begrenzt, hat von 0. nach W. eine Länge von 45, von S. nach N. von
30 Mellen, und umfasst einen Flächenraum, nach Dufour von 724,», nach
Engelhardts Berechnung der KeRer'schen Karte 754
,5, nach R. Gross An-
gabe auf unserer Karte 755 Qu.-Meilen, mit 2,390,116 Seelen, hat mithin
3,332 Seelen auf 1 Qu.-Meile.

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Die
Scluveiz ist ein völliges Gebirgsland, von den Alpen und dem Jura um-
schlossen und von 5 Hauptketten der ersteren durchzogen, die alle, mit
Ausnahme des letztern, von dem Gebirgsknoten des St. Gotthard auslau-
fen. Die verschiedenen Alpenketten der Schw^eiz sind: die Wallis er Al-
pen, mit den höchsten Spitzen Monte Rosa 14,250', Matterhorn (Mt. Cer-
vin) 13,920', unu grosser Bernhard 10,400', und den Pässen Simplon
6,174', St. Gotthard 6,390' und grosser Bernhard (Hospiz) 7,668'; die
Berner Alpen, mit den Bergriesen Finsteraarhorn 13,160', Jungfrau
12,828', Schreckhorn 12,566', Wetterhorn 11,413', Blumlisalp 11,393' etc.,
und die Pässe Grimsel 6,570', Gemmi, Jommen etc.; die Vierwald-
städter Alpen, deren höchste Gipfel der Galenstock 11,300', das Süss-
tenhorn, der Tittlis, Spitzliberg und die Surenenalp sind, Pässe: der Su-
renen 7,215', Sussten 6,081, Jochpass 7,000', WelR, Brunig etc.; die
Graubündner Alpen, die sich mannigfach verzweigen, mit dem Vogels-
berg 10,200', und den St. Bernhardin, mit dem 6,584' hohen Pass, und
die Thuralpen, die sich nordwärts gegen den Rhein erheben, von da
an in
2 Armen als Voralpen in nördlicher Richtung gegen das Rheinthal
fortlaufen, und ihre höchsten Spitzen dort im Säntis 7,709', Mesmer 6,017'
etc. haben. Die Alpen selbst unterscheidet man in Hoch-, Mittel- und
Voralpen. Die ersten ragen von 7,800' bis nahe an 15,000'hoch in die
Wolken: hier herrscht lauter Felsennatur, und die Extreme der nördRch-

sten Klimate sind hier ver-
treten; die Felsenklippen
sind mit ewigem Schnee
und Eis bedeckt, von de-
nen nicht selten ungeheure
Schneeraassen (Lawinen)
donnernd herabstürzen.
Die Hochthäler und Gründe
zwischen den Schneeber-
gen sind mit Eisfeldern
(Gletschern) gefüRt, die
nicht von oben, sondern
aus ihrer innern Masse her-
aus wachsen (nachdem der
geschmolzene Schnee in
ihre Spalten gedrungen)
und oft eine Breite von 1
Stunde, eine Länge von 4
Stunden und eine Mäch-
tigkeit von 50—100' ha-
ben, meist etwas schräg
liegen, und an den Abhän-
gen des Bodens herabglei-
ten; Geschiebe und Fels-
biöcke, die von den Ber-
gen herabgefallen sind und
den Bewegungen der Glet-
scher folgen, haben sich
an den Thalseiten derselben
aufgehäuft und bRden lange
Hügelreihen, die man Mo-
ränen nennt. Die zwei grossp Alpenzüge, welche WaRis umschliessen,
sind die wahren
Niederlagen dieser merkwürdigen Eisgefllde, deren ganze
Masse in der
Schw'eiz sich auf nahe an 70 Qu.-Meilen belaufen mag. Am
bekanntesten ist der Rhonegletscher und das Eismeer im Chamounythal,
5,700' hoch. Die Mittelalpen liegen unter der Schneelinie, von der
Grenze des Baumwuchses, 5,500' bis 7,800', und prangen mit den kost-
barsten Alpenpflanzen und den höchsten Viehweiden. Die Nieder- oder
Voralpen liegen zwischen 2,000 und 5,500', und tragen die schönsten
Alpenwälder und die niederen Viehweiden. Alle übrigen Berggruppen bis
1,500' gelten jenen Kolossen gegenüber als Hügel. Zwischen den Alpen
öffuen sich die reizendsten und fruchtbarsten Thäler, mit dem schwersten
Erdreich; tiefer im Gebirge bedeckt aber nur eine dünne, magere Erd-
schicht, die oft aRer Kultur trotzt, die dürren Felsen. Der Jura zieht
sich längs der Westgrenze hin, ist rauh, reich an Eisenerz, mit hohen
Tpnenwaldern bedeckt, erreicht aber nirgends die Schneegrenze. Seine
höchsten Spizen sind der Dole, der Monteneuve, Chasseral, und die Hasen-
matte; 12 Pässe stellen über ihn die Verbindung mit Frankreich her.
Ebenen, und zwar von geringer Ausdehnung, sind nur Im N. und W. des
Landes. In den Kantonen Zürich und Luzern finden sich weite Thäler mit


-ocr page 306-

33. — Schweiz und Liechtenstein.

geräumigen Feldern, und je weiter nach Norden senkt sich das Land all-
mählig in sanften Hügelreihen und wellenförmigem Boden ab. Die höchst
romantische Gestaltung der Schweiz, durch welche sie das Ziel zahlloser
Reisenden geworden, wird
durch viele grosse und kleine
malerische Bergseen noch
verschönert, die mit den rei-
zendsten Ufern umgeben, auf
der Nordseite der Alpen ein
anderes Niveau gegen das
Meer, als auf der Südseite
haben, und dort zwischen
1,134 und 2,522', im Süden
nur zwischen 636' und 874'
über dem Adriatischen Meere
liegen. Die grössten der-
selben sind: der Genfer-
See, der Neufchateler, Bie-
ler, .Murten, Thuner, Brien-
zer, Sempacher, Vierwald-
städter, Zuger, Züricher, Wal-
lenstädter, Boden- und Lu-
ganer - See. Die Thäler
sind trelflich bewässert; vier
Hauptflüsse strömen von
den Alpen: Rhein, Rhone,
Tessin und Inn; kleinere
Flüsse sind: Aar, Tbur, Murg,
Sitter, Emmen, Wiger, Reuss,
Limmat u. a. Unter den zahl-
reichen Wasserfällen, wel-
che die meisten derselben bil-
den, sind zu erwähnen: der
Rheinfall bei SchalThausen,

der Staubbach bei Lauterbrunnen, der Reichenbach bei Bern, der Giessbach
am Brienzer See etc.; und von Kanälen zu bemerken: der Molliser Ka-
nal im Kanton Glarus, der Lintkanal zwischen dem VVallenstädter und
Züricher See, der Kanal la Sarra zwischen dem Genfer und Neufchateler
See etc. — Das Klima der Schweiz ist im Ganzen sehr angenehm und
gesund, aber bei der verschiedenen Meereshöhe der Bodenlläche sehr un-
gleich, und die mittlere Temperatur im Allgemeinen geringer, als sie der
geographischen Breite nach sein sollte. In den eigentlichen Alpen herrscht
fast immer strenge, rauhe Luft und schneidende Kälte, in den Voralpen,
Ebenen und Thälern ist die Temperatur mild., erquickend; über den Kan-
ton Tessin breitet sich schon italienischer Himmel. Am nördlichen Ufer
des Genfersees ist Weinbau, während in den höheren Gebirgsthälern des
Kantons Bern, unter gleicher Breite, kaum Getreide und Kartolfeln reif
werden. Die senkrechte Erhebung des Landes lässt in vielen Gegenden,
in kurzen Zwischenräumen hinter einander, die brennende Hitze des Som-
mers, die gemässigte Wärme des Frühlings und den strengen Frost des
Winters empfinden und an den Gewächsen wahrnehmen, überall aber äus-
sert sich die herrlich balsamische Bergluft wohlthätig auf Menschen und
Thiere, und die Bewoh-
ner des Landes sind, -------------------------

mit Ausnahme weniger
Thäler, in Wallis etc.,
wo der Kretinismus
sehr häufig ist, meist
kräftig, gesund und

wohlgebildet. Die
Wind e sind ungemein

wechselnd; bemer-
kenswerthe Winde sind
die Bise, von 0. oder
NO., und der Föhn,
von S. oder SW., welch
letzterer sehr warm
ist u. plötzliches Thau-
w^etter bringt. Die Ein-
theilung des Landes in
Kantone und die Grösse
und Zahl der Einwoh-
ner derselben siehe un-
ter „Religionsverschie-
denheit".

llas Volk. — Be-
völkerungs verhält -
nisse, Stammver-
schiedenheitjVolks-
charakter. — Die Zahl

der Bewohner der
Schweiz beliefsich nach
dem Census von 1850
auf 2,390,116, die ab-
solute Bevölkerung auf 2,392,740 Seelen, darunter waren 2,161,590 anwesende
Bürger in ihren eigenen Kantonen, 157,382 in andern als ihrem eigenen Kan-
ton gezählte Bürger, und 72,506 Bürger der Schweiz ausserhalb derselben.
Nach der Zählung vom Dec. I860 beträgt die Gesammtbevölkerung der Schweiz
2,534,242 Seelen. Der Abstammung nach gehören 1,800,000 Schweizer dem
Germanischen, der Rest dem Romanischen Stamme an, und von letz-
terem sind 600,000 Franzosen (in den Kantonen W'aadt, Genf u. Neuenburg,
dann theRweise in WaRis, Freiburg und Bern), 140,000 Italiener (in
Tessin und einem kleinen Theil von Graubünden), und 45,000 Romanen
oder Ladiner (die einen Dialekt des ItaRenischen, richtiger ein verdor-
benes Latein reden, in einem Theile von Graubünden). — Die Schweizer
sind ein Menschenschlag von kräftiger Gestalt und Sinnesart, und ziem-
lich treu haben sie bis jetzt ihren ursprünglichen und eigenthümlichen
Charakter behauptet, mit dem sie unerschütterlich an ihrem Vaterlande
und den Gewohnheiten ihrer Vorfahren hangen. Ueberau herrscht bei
ihnen lebhafte Theilnahme an dem Gemeinwesen; Treue und Redlichkeit,

Biedersinn und Freimuth sind alte Tugenden der Schweizer, wenn auch
nicht selten durch egoistische Einflüsse mehr oder weniger schattirt. Liebe
zum Vaterlande wurzelt tief in jedes Schweizers Herz, und das Schweizer-

Heimweh ein sprüchwörtlich
gewordenes Leiden der Al-
pensöhne im Auslande. Am
reinsten haben sich die Tu-
genden der alten Helvetier
in den höheren Alpenthälern
erhalten; in den Luzerner
und Berner Hirtenthälern bis
nach Solothurn und Schwyz
zeigt sich noch der reinere
grössere Stamm der alten
nordischen Völker; weniger
ist diess der Fall in SL Gallen,
Appenzell und im Aargau.
Ihrer Schönheit wegen be-
rühmt sind die Weiber im
Berner Oberland, im HasR-
thal etc. — Die deutsche
Sprache ist in aRen Kantons,
mit Ausnahme von Tessin,
W'aadt, WaRis, Neuenburg
und Genf, Staats- und Ge-
schäftssprache ; in Waadt,
Wallis, Genf und Neuenburg
wird französisch, in Tessin
italienisch, in Graubünden
romanisch und welsch (ladi-
nisch) gesprochen. Man zählt
35 Hauptdialekte des Deut-
schen; in allen macht die
starke Aspiration des R u. Ch,
und die harte Aussprache des G in der Mitte der Wörter die Sprache etwas
rauh klingend. Jeder Kanton, jede Stadt, jedes Thal hat besondere Eigen-
thümlichkeiten der Sitten, Sprache und Tracht. Mannigfaltig ist beson-
ders die Tracht der Weiber; reizend namentlich die der Berner Land-
mädchen.

KeligionsVerschiedenheit, kirchliehe Verhältnisse. — Dem
Bekenntnisse nach theilt sich die Bevölkerung der Schweiz in Pro-
testanten (Reformirte) und Katholiken, die sich in den einzelnen Kan-
tons 1850 folgendermassen vertheilen:
(siehe (Uu Tabelle auf der folgenden Seile.)
Im Dec. 1860 umfasste die Eidgenossenschaft 1,483,298 Reformirte, 1,040,469
Katholiken, und 10,475 Angehörige anderer christlichen Kirchen u. Juden. —
Die katholische Kirche steht unter 5 Bischöfen, dem Bischof von Basel
(der zu Solothurn residirt, und dessen Sprengel die Kantone Luzern, So-
lothurn und Zug, so wie den katholischen Theil der Kantone Bern, Aar-
gau, Thurgau und Basel umfasst), von Lausanne (zu Freiburg, dessen
Sprengel den Kanton Freiburg und den kalholischen Theil der Kantone Waadt,
Genf und Neuenburg) begreift, von Sitten (für den Kanton Wallis), von
St. Gallen (für den katholischen Theil von St. Gallen und für die Kan-
tone Schwyz, Uri und

— Unterwaiden), und von

Chur (für die Kan-
tone Graubünden und
Tessin).

Geistige Kultur,
Unterrichtsanstal-
ten. — Künste und
Wissenschaften haben

in den Theilen der
Schweiz, welche einer
freieren Geistesbewe-
gung zugethan waren,
von jeher tüchtige Pfle-
ge gefunden, und die
literarische Kultur des
Landes hat immer mit
der Deutschen gleichen
Schritt gehalten. Für
Volksbildung ist in
neueren Zeiten, na-
mentlich seit Pestaloz-
zi, in der Schweiz sehr
viel geschehen. Zahl-
reiche, meist trelflich
eingerichtete Institute
sind über das ganze
Land zerstreut und
widmen sich der Er-
ziehung und aRgemei-
nen Bildung. DieLand-
schulen, in so gros-
ser Zahl sie auch bestehen, bedürfen noch sehr der Nachhülfe und Ver-
besserung. Universitäten bestehen 3, zu Basel (gestiftet 1459), zu
Zürich (gest. 1833), und zu Bern (gest. 1834); dann eine Eidgenössische
polytechnische Schule; ausserdem befinden sich Akademien in Genf und
Lausanne, und Gymnasien in den meisten Kantonhauptstädten. In Brieg
und Luzern bestehen jesuitische Erziehungsanstalten und in Freiburg ein
stark besuchtes JesuitenkoRegium. Die von Pestalozzi zu Yverdon ge-
gründete Lehranstalt besteht noch, und ebenso die bekannte Fellenberg-
sche Erziehungsanstalt in Hofnyl. Im Kanton Bern allein bestehen 223
Elementarschulen, die von nahe an 90,000 Kindern besucht werden. Im
Kanton Thurgau, der nur eine Bevölkerung von 89,000 Seelen hat, be-
trägt der zinsfragende Schulfond allein 1,500,000 Frcs. Fast in allen
Zweigen des Wissens haben sich Schweizer ausgezeichnet; berühmt sind
die Namen Rousseau, Deluc, Decandolle, Haller, Lavater, Bodmer, Gessner,
Hottinger, Hirzel, Hess, Joh. v. Müller, Schulthess, Troxler, Nägeli, Pesta-
lozzi, Usteri, Tschudi u. v. a., der Namen der alten Zeit zu geschweigen.


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33. — Schweiz und Liechtenstein.

Flächeninhalt in Qu.-Meil.
nach Dnfonr, nach Gross,

Bevölkerung;,
absolute, 1850.

Kantone.

Reformirte,

Juden,

Einwohner.

Katholiken.

Hauptstadt,

Bern.............................

Zürich ..........................

Lnzern ..........................

Uri ..............................

Schwyz .........................

ünterwalden ob dem Wald )
ünterM'alden nid dem Wald 5

Glarus...........................

Zug..............................

Freiburg .........................

Solothurn .......................

Baselstadt > ....................

Baselland 5 ....................

Schaffhausen ...................

.Appenzell, Ausser-Khoden ) ..
Appenzell, Inner-Rhoden 5 ■•

St. Gallen ......................

Granbünden ....................

Aargau ..........................

Thurgau ........................

Tessin ...........................

Waadt ..........................

Wallis ...........................

Neuenbürg ......................

Genf .......................... .

128
33
27
20
15

13

458,301
250,698
132,843
14,505
44,168
13,799
11,339
30,213
17,461
99,891
69,674
29,698
47,885
35,300
43,621
11,272
169,625
89,895
199,852
88,908
117,759
199,575
81,559
70,753
64,146

123,0

30.2
22,6
19,r
16,t

8,4

5.0

12.5
4,4

29,t
13,T
0,7

7,9
5,6
4,4

3.1

36,7
125„

25.3
18,1

53.6
57,5
80,3
14,5

3.2

403,769
243,928
1,563
12
155
16
12
26,281
125
12,133
8,097
24,083
38,818
33,880
42,746
42
64,192
51,853
107,194
66,984
50

192,223
430
64,952
34,212

488
80

Bern .......

Zürich.......

Luzern .....

Altorf .......

Schwyz .....

Samen ......

Stans .......

Glarus ......

Zug..........

Freiburg -----

Solothurn

Basel .......

Llestal .....

Schaffhausen

Trogen .....

Appenzell .•
St. Gallen ••

Chur .........

Aarau .......

Frauenfeld ■•

Lugano .....

Lausanne ...
Sitten (Sion)
Neuenburg

Genf .........

Bern .........

54,044
6,690
131,280
14,493
41,013
13,783
11,327
3,932
17,336
87,753
61,556
5,508
9,052
1,411
875
11,230
105,370
38,039
91,096
21,921
117,707
6,962
81,128
5,570
29,764

27,558
17,040
10,068
2,112
5,432
3,402
1,877
4,082
3,302
9,065
5,370
27,313
3,032
7,070
2,611
1,516
11,234
6,183
4,657
3,444
5,142
17,108
2,926
7,727
31,238

12

4,5
28
15

5
21
107
15
9

37
131
28
16
52
55
96
13
5
,5

63
1

1,562
3

2

388

231
170

724,5

755

2,392,740

1,417,754

27,558

971,840

3,145

Physisch-teclinisehe
Kultur. — Landbau
und Viehzucht bilden
Haupterwerbsquellen der
Bewohner, und obwohl
nach der Lage des Lan-
des ein geregelter .Acker-
bau fast unmöglich scheint,
ist derselbe dennoch in
einem sehr gedeihlichen
Zustande. Nirgends ver-
steht man besser sich nach
der Beschalfenheit des Kli-
ma's, nach der besondern
Lage, oder nach den un-
terscheidenden Eigen-
schaften der verschiede-
nen Bodenarten zu rich-
ten als hier, und es gibt
vielleicht kein einziges
Land auf der Erde, wo
die Vortheile des Acker-
baues sich bemerklicher
machen, als in der Schweiz.
Die Bodenfläche umfasst
annähernd 11,076,806 Ju-
chert Land, und zwar:

Ackerland 1,615,000;
Wiesland 1,768,360; Reb-
land 68,366; Waldungen

1,980,000; Weiden
2,200,000, u. au unfrucht-
barem Boden, Gewässern, Strassen etc. 3,445,080 Juchert, Die jährliche
Getreideernte, die den Bedarf des Landes übrigens nicht deckt, und eine
noch jährliche Einfuhr von IV4 Mill. Malter verlangt, beträgt auf den
1,615,000 Juchert im Durchschnitt 3,325,070 Malter, oder 2,2 Malter per
Juchert. Der Ertrag von Kartofl'eln wird auf circa 6 MiH, Malter ge-
schätzt ; die Weinernte auf 654,000 Saum (durchschnittlich auf 9,6 Saum
per Juchert) angechlagen, wovon die Waadt 30, Zürich 28, Thurgau 8
Prozent, den Rest die andern Kantons liefern. Der Wein ist vortrefflich,
namentlich der Ryffwein (Vin de Vaux) und Vin de la Côte am Genfer-
See, und die von Magnes und Amagnes in Wallis. Obst gedeiht herrlich,
besonders Kirschen, Wallnüsse, Kastanien, und im Süden Feigen und Man-
deln, Der Tabaksbau wird besonders im Kanton Freiburg und Waadt
bei Murten, Avenches, Yverdon, dann in Puschlav, bei Mendrisio, Lugano,
Brissago etc, betrieben; der Seidenbau bei Bellinzona, Lugano, Melano,
Stabbio, Chiasso, S. Leonard und Monthey (Wallis), Wallenstadt etc. —
Den Hauptreichthum des Landes bildet übrigens die Viehzucht, Man
schätzt den ganzen Viehstapel der Schweiz, dessen Werth auf 140 Mill,
Eres, angeschlagen wird, auf 882,000 Rinder, 81,500 Pferde, und nahe an
1 Mill, Schafe und Ziegen. Im Sommer weiden die Heerden an den kräu-
terreichen Gebirgsabhängen und ziehen sich allmählig immer höher von
Alp zu Alp; der Senter begleitet sie mit seiner Familie, Eine. Sennerei
hat 20-60 Kühe; auf der Alp bereitet man die trefi"Hchen, in ganz Europa
bekannten Käse, von denen die von Wädenschwyl im Kanton Zürich, von
Glarus, von Graubünden, v on Sitten, von dem Bagnetliale in Unterwallis,
vom Ursermthale im Kanton Uri, vom Kanton Freiburg, wo sich Gruyères
befindet, und von den Kantonen Solothurn, Luzern, Basel und Neuenburg
im Handel die geschätztesten sind, Ueberall, wo der Ackerbau Neben-
sache ist, wird die Alpenwirthschaft als Hauptnahrungszweig betrieben,
wie in den Kantonen Uri, Schwyz, Unterwaiden, Glarus, Graubünden, Ap-
penzell, Wallis, Bern, Luzern, St, Gallen etc. Wo keine Rinder mehr hin-
gelangen können, weiden Schafe und Ziegen. Am meisten blüht die
Schafzucht in Solothurn; Pferde, gross, schwer und dauerhaft, zieht das
Berner Oberland, Freiburg und Schw^yz; Esel und Maulesel sind in grosser
Zahl in M'allis und Tessin. Der Waldwirthschaft wird neuerer Zeit
grosse Aufmerksamkeit gewidmet; der jährliche Holzertrag wird auf;
890,000 Klafter geschätzt. Die Jagd ist immer noch lohnend, doch
nimmt das gewöhnliche Hochwild immer mehr ab; die Jagd in den höhe-
ren Alpen wird vorzüglich auf Gemsen, auf Wölfe, Bären, Luchse, Dachse,
Geier, Adler, Auer- und Birkhühner gemacht. Die Flüsse und Seen sind
reich an trefflichen Fischen, die Gebirgsbäche besonders an Forellen; die
Blaufellchen und Gangfische des Bodensees sind berühmt, und im Genfer-
See die Lachsforellen, die bis 50 Pfund schwer vorkommen. Die Bie-
nenzucht wird überaR betrieben. — So reich auch die Schweiz an

Mineralien ist, so be-
schränkt ist der Berg-
bau, und der Mineralab-
bau nur im Bern'schen
Jura (Oelsberg, Lacelies,
Winkel), im nördlichen
Simmen- und Frutigenthal,
bei Lutry, in Wallis (Ein-
fischthal, Turtman, Riddés,
Martigny), in Bünden (bei
Chur, AI waschein, Tiefen-
kasten, Monstim, Ferrera,
Scarl), am Mürthen, bei
Utznach, Sargans und
Mörschwyl, von einiger
Bedeutung.

Von grosser Wichtig-
keit ist die Industrie.
Bereits bestehen eine .Men-
ge (1,600) von Fabriken

und Manufakturen im
Lande, die gegen 250,000
Menschen beschäftigen,
aber sehr ungleich ver-
theilt sind. Am gewerb-
fleissigsten sind die west-
lichen und nördlichen Kan-
tone. Die Linnen-,
Baumwollen- u. Wol-
lenweberei und Spin-
nerei wird vorzugsweise
in den Kantonen St. GaHen,
Thurgau, Zürich, Glarus, Zug, Aargau^ Luzern, Bern, Freiburg u. Basel, spora-
disch nur bei Schaffhausen, Chur, Samen, Orbe u. Bière betrieben; die Seid en-
weberei ist in den Kantonen Basel und Zürich zu Hause, sporadisch nur im
Aargau, Kanton Zug, bei Brunnen, Gersau, Rotzloch, Arbon und Herzogen-
buchsee; die Stickerei ist in den Kantonen Appenzell Und St. GaRen,
auch im Simmenthai von Wichtigkeit; die Spitzenklöppelei hat ihren
Hauptsitz im Kanton Neuenburg (la Chaux de Fonds, Locle), in Chateau
d'Oex und in Cortébert; die Uhrmacherei im Jura, von Pruntrut bis
Brassus, im Kanton Genf, bei Lausanne, Murten, Schwarzenburg, Erlach,
Nidau, Thun, Rubigen, Solothurn; die Stroh- und Rosshaarflech-
terei im Aargau bei Wohlen, Seengen, und einzelnen Gegenden im Lu-
zern'schen und Freiburg'schen, und die Holzschnitzerei und Par-
quet erie bei Meyringen, Brienz, Interlaken, Thun, im Waliiï; bei Brieg
und Monthey, dann bei Aigle, Altorf, Wolfenschiessen und Luzern. Am
ausgezeichnetsten durch ihre Industrie sind die Städte Genf, Basel, Zürich,
St. Gallen, Winterthur, Bern, Gersau, Herisau, Glarus, Chaux de Fonds
und Locle, —

Handel, Strassen, Eisenbahnen. — Der Handel der Schweiz ist
trotz der Terrainschwierigkeiten und trotz der Ungleichheit der von den
verschiedenen Staaten erlassenen Reglements, von grosser Bedeutung.
Der Gesammthandel mit Frankreich, dem Zollverein, Oesterreich und
Italien wurde 1853 auf 755 MiR. Eres, angeschlagen. Da eine amtliche
Ermittelung des Waarenwerthes in der Schweiz nicht stattfindet, beruht
diese Zifi-er nur auf Privatschatzung, Für 1855, wo die eidgenössischen
Zollregister zu Grunde liegen, bewegte der Handel:

Einfuhr. Ausfuhr. Durchgang,

Vieh ........."""r.."'''.';";!.'............-stuck 150,557 .......... 88,045 .......... 68,607

Waaren nach Werth verzollt .......... Prcs. 1,031,215 ...... 5,163,697 ........ 1,073,696

Waaren nach Gewicht verzollt ... Centner 10,128,894 ...... 1,489,514 ........ 530,020

Die wichtigsten Artikel bei der Einfuhr waren (nach Centnern): rohe
Baumwolle (238,962), Getreide und Hülsenfrüchte (2,384,846), Kaff'ee und
Surrogate (164,4o9) Mehl (239,186), Salz (345,186), Wein in Fässern
(264,370), Zucker (234,113 Centner); die wichtigsten Artikel bei der Aus-
fuhr waren (nach Centnern): Baumwollengarn (19,354), Baumwollenwaa-
ren (150,576), Getreide und Hülsenfrüchte (42,149), Käse (130,922), Ma-
schinen (32,889), Seide und Seidewaaren (39,078), und Uhren aller Art
(1,538 Centner). Den grössten Antheil an dem Handel nehmen die Städte:
Basel Solothurn, Chur, Genf, Zürich, Luzern, Schaffhausen, St. GaHen,
Altorf, Rorschach, BeRinzona, Lugano und Olten. Bern, Zürich und Lu-
zern sind die drei grössten Niederlagen für den inneren Handel; Basel
und Genf dienen als Niederlagen für den äusseren Handel, so wie die
Mehrzahl der bedeutenderen Städte der Kantone Zürich, Glarus, Appenzell-
Ausserrhoden, St. GaRen, Aargau und Neuenbürg. An Kommunikations-


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33, — Schweiz und Liechtenstein.

iiiitteln ist in der Sdiweiz kein Mangel; an Kantonalstrassen hat :die
Schweiz bereits 3,000 Kilometer; Dampfschiffe durchfahren die bedeuten-
deren Seen des Landes in allen Richtungen, und trotz der Terrainschwie-
rigkeiten sind bereits alle bedeutenderen Städte des Landes unter sich
und mit dem Auslande durch 97 Meilen Eisenbahnen verbunden. —

Münzen, Maasse, Gewicht, — Das französische System bildet
die Grundlage. Gesetzlich ist nur die Silberwährung adoptirt. Man
rechnet nach Franken. Der Frank wird in 100 Rappen getheilt (der alte
abgeschaffte Schweizerfrank hatte gegen 40 Kreuzer Werth). Der Fuss
= 3 Decimeter; der Stab hat 4 Fuss; die Ruthe 10 Fuss = 3 Meter.
Die Schweizer Stunde hat 16,000 Fuss = 4,800 Meter. Der Juchert =
400 Qu.-Ruthen (40,000 Qu.-Fuss) = 30 Aren oder 1,^0803 preuss. Mor-
gen. Die .Maas (le pot) = IV2 Liter. Der Saum =
1,5 Hektoliter oder
2,18.34 preussische Eimer. Das Pfund =
V2 Kilogramm, ist gleich dem
deutschen Zollpfund.

Iter Staat. — Staatsverfassung und Staatsverwaltvxng. —
Die Schweiz bildete von 1815 an, wo nach dem Sturze Napoleons der
Wiener Kongress die alten Zustände wieder herzustellen suchte, unter
dem Titel ,,Helvetische Eidgenossenschaft" einen Staatenbund von 22 sou-
veränen Kantonen, dem von den europäischen Staaten ewige Neutralität
zugesichert wurde. Die oberste Bundesbehörde war die „Tagsatzung",
welche aus den Gesandten der 22 Kantone bestand, sich jährlich in einem
der 3 Vororte Bern, Luzern und Zürich, nach 2 Jahren wechselnd, ver-
sammelte und von dem Präsidenten des jew'eiligen Vororts präsidirt
wurde. Die Tagsatzung verfügte über Krieg, Frieden, Btuidnisse, Handels-
verträge, überhaupt über innere und äussere Sicherheit der Eidgenossen-
schaft, und die Organisation der Kontingentstruppen. Kein Kanton durfte
einseitig Verbindungen mit auswärtigen Staaten anknüpfen, welche dem
Ganzen oder einzelnen Kantonen nachtheilig werden konnten, und Strei-
tigkeiten zwischen den Kantonen sollten an das eidgenössische Recht ver-
wiesen und durch ein selbstgewähltes Schiedsgericht auf friedlichem Wege
ausgeglichen werden. Dem
Range nach folgten die
Kantone in nachstehender
Ordnung: 1) die Vororte:

Zürich (vereinigt seit
1351), Bern (seit 1353),
Luzern (1332); 2) die Ur-
kantone: Uri, Schwyz, Un-
terwaiden (seit 1308 und
1315); 3) die späteren äl-
testen Kantone: Zug
(1352), Glarus (1352); 4)
die alten Kantone: Frei-
burg (1481), Solothurn

(1481), Schaffhausen
(1501), Basel (1501), Ap-
penzell (1513); 5) die
neuen Kantone: St. Gallen,
Thurgau, Aargau, Waadt,
Graubünden, Tessin (alle
seit 1798 und 1803); 6)
die neuesten Kantone:
Wallis, Genf, Neuenburg,
(1815). — Die Wiederher-
stellung des aristokra-
tisch-oligarchischen Regi-
ments sagte den Schwei-
zern, wie die Vorfälle der
nächsten 15 Jahre bewie-
sen, nicht zu, und sie be-
nutzten die Bewegung,
welche 1830 durch Europa

ging, die meisten Kantonalverfassungen in demokratischem Sinne umzu-
gestalten und Baselland trennte sich von Baselstadt. Die feindlichen
Elemente bekämpften sich ununterbrochen. Durch jesuitische Ränke und
auswärtige Einflüsse bildeten sogar zuletzt die 7 Kantone Luzern, Schwyz,
Uri, Unterwaiden, Zug, Wallis und Freiburg einen „Sonderbund", der im
Nov. 1817 mit Waffengewalt vernichtet ward, und klug benützten die
Schweizer die Stürme des Jahres 1848, um sich neu zu konstituiren:
Neuenburg entzog sich der preussischen Herrschaft, und unterm 12, Sept.

1848 ward die neue Bundesverfassung von der damaligen Tagsatzung
angenommen.

Die oberste Gewalt des Bundes wird durch die Bundesver-
sammlung ausgeübt, welche aus dem Nationalrath und dem Stände-
rath besteht. Der Zweck des Bundes ist Behauptung der Unabhängig-
keit des Vaterlandes nach Aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung
im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Be-
förderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. — Die Kantone sind souverän,
soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt
ist. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz
keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt,-der
Familie oder Personen, Besondere politische Bündnisse zwischen den
Kantonen sind untersagt. Dem Bund allein steht das Recht zu, Krieg zu
erklären und Frieden zu schliessen, Bündnisse und Staatsverträge mit
dem Auslande einzugehen. Es dürfen keine Militärkapitulationen abge-
schlossen werden; der Bund ist nicht berechtigt, stehende Truppen zu
halten; jeder Schweizer aber ist wehrpflichtig, und die Militärorganisation
des Heeres ist Bundessache. — Der Nationalrath wird aus Abgeord-
neten des schweizerischen Volkes, auf je 20,000 Seelen ein Abgeordneter,
gebildet; Amtsdauer 3 Jahre. Nach der bisherigen Bevölkerung zählt der-
selbe 120 Mitglieder. Der Ständerath besteht aus 44 .Mitgliedern (2
aus jedem Kanton). Beide Räthe versammeln sich jährlich einmal zur
ordentlichen Sitzung. Für Bundesgeseize und BundesbeschlUsse ist die
Zustimmung beider Räthe erforderlich. — Die oberste vollziehende
und leitende Behörde ist der aus 7 Mitgliedern bestehende Bund esra th
mit 3jähriger Amtsdauer (und den Departements für Politik; Inneres und
Bauwesen; Justiz und Polizei; Militär; Finanzen; Handel und Zölle; Post-
wesen), und die Bundeskanzlei. Die Ausübung der Rechtspflege, soweit
sie Bundessache ist, handhabt ein B und es g eri cht aus 11 Mitgliedern,
das von der Bundesversammlung auf 3 Jahre gewählt wird. Für Beur-
theilung von Straffällen, als Hochverrath, Verbrechen gegen das Völker-
recht etc., wird ein Schwurgericht gebildet.

Finanzwesen. — Die Finanzen des Bundes sind ungemein geord-
net, und der finanzielle Zustand der einzelnen Kantone ein sehr günsti-
ger; nur wenige haben Schulden, viele dagegen, wie Bern, Zürich u. a.,
besitzen ein beträchtliches Kantonalvermögen. Die Staatsabgaben sind
nirgends drückend, bedeutender dagegen die Gemeindesteuern in einzel-
nen Kommunen. Durch die neue Verfassung wurden dem Bunde, statt
der unsichern Matrikularbeiträge der einzelnen Kantone, eigene Einkünfte
geschaffen; Hauptquellen derselben sind die Zölle und Posten. — Nach
dem Budget für 1856 wurden die Einnahmen mit 16,250,000, die Aus-
gaben mit 16,083,000, der Ueberschuss mit 167,000 Frcs. berechnet. Im
Jahr 1857 betrugen die Einnahmen 15,686,000; 1858: 17,478,549 und
1859: 18,999,538 Frcs.; die Ausgaben dagegen 1857: 15,206,000; 1858:
10,343,795, und 1859: 19,698,235 Frcs. In dem Jahr 1857 stellte sich
ein Ueberschuss von 480,000, 1858 von 1,134,753, im Jahr 1859 aber
ein Defizit von 698,697 Franken heraus, — Die Gesammtschulden
des Bundes, die wesentlich nur durch Aktiverw'erbungen kontrahirt wur-
den, wurden Ende 1857 auf 661,742 Frcs. berechnet, das reine Aktiv-
vermögen des Bundes dagegen zu derselben Zeit auf 10,919,516 Frcs.

Heerwesen. — Die Schweiz hat keine stehende Armee, dagegen
ist jeder waffenfähige Schweizer militärpflichtig. Die allgemeine Wehr-
pflicht beginnt mit dem 20. und endet mit dem vollendeten 44. Lebens-
jahre, Von Jugend an gewöhnt mit Feuerwaffen umzugehen, erfolgt das

militärische Einschulen der
Rekruten stets in wunder-
bar kurzer Zeit, und spä-
ter genügen Uebungen von
wenigen Tagen, die Sache
frisch zu erhalten. Das
Bundesheer besteht: 1)
aus dem Bundes-Auszuge,
der Mannschaft von 20—
34 Jahren, zu 3 Prozent
der Bevölkerung gerech-
net; 2) der Reserve, der
aus dem Bundes-Auszuge
ausgetretenen .Mannschaft
von 34—40 Jahren, zu
IV2 Prozent der Bevölke-
rung, und 3) der Land-
wehr, der gesammten waf-
fenfähigen Mannschaft bis
zum 44. Jahre, welche
nicht im Bundes-Auszuge
oder in der Reserve dient.
Nach dem Geschäftsbericht
des Militär - Departements
besteht die eidgenössische
Armee aus ^79,087 Mann
Auszug, 43,227 Mann Re-
serve, und 57,416 Mann
Landwehr, im Ganzen aus
179,730 Mann, die in In-
fanterie, Kavallerie, Ar-
tillerie und Genie formirt
sind. Auszug und Reserve sind jeden Augenblick mobil zu machen. Die
Artillerie ist vortrefflich und hat eine entschiedene Ueberlegenheit an
Scharfschützen; sie besteht aus 50 Batterien (35 Kanonenbatterien, 6-,
8- und 12pfündig; 3 Haubitzbatterien, 24pfündig; 4 Gebirgsbatterien und
8 Raketenbatterien), mit 274 bespannten Geschützen; ausserdem sind für
12 Positionskompagnien 202 Geschütze bereit. - Standarte und Flagge
der Schweiz siehe „Flaggen-Atlas" Taf. 2, Fig. 56.


Bromme's Iland-.Vtlas. — Schweiz etc. b.

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33. — Schweiz und Liechtenstein.

Ci.

rescliichte» -- Liechtenstein, das Ideiiiste aller deutschen
Füstenthümer, gehörte bis zu Ende des 17. Jahrhunderts unter dem Na-
men der „unmittelbaren Grafschaft Vadutz und Herrschaft Schellenberg"
den Grafen von Hohenembs. Im Jahr 1690 erkaufte es Fürst Job. Adam
Andreas, der letzte Sprosse der karolingischen Linie des im 13. Jahrhun-
dert entstandenen Hauses Liechtenstein, dessen Grossvater Karl bereits
Troppau und Jägerndorf in Schlesien erworben hatte. Nach dem Tode
desselben kamen alle Majoratsbesitzungen und auch diese Länder an den
Fürsten Anton Florian, von der gundakar'schen Linie, 1712, der Yadutz
und Schellenberg zu dem Fürstenthum Liechtenstein vereinigte und, 1713,
persönlich Sitz und Stimme im Reichstag erlangte, welches Recht 1723
auch auf seine Nachkommen überging. Im Jahr 1772 entstanden aber-
mals zwei Linien: die Franz'sche und KaiT'sche, von welchen die erstere
das Fürstenthum erhielL Unter Napoleons Gewaltherrschaft musste Liech-
tenstein, ungefragt und ohne unterzeichnet zu haben, dem Rheinbunde bei-
treten. Mit dem Entstehen des Deutschen Bundes wurde auch Liechten-
stein in denselben aufgenommen, und erhielt bereits im Jahre 1818 vom
Fürsten selbst eine landständische Verfassung.

»as liand. — Das Fürstenlhum Liechtenstein, im 0. der Schweiz,
zwischen 4705'-470 18' NBr. und zwischen 2706'—27» 18' OL. gelegen,
wird im N. und 0. von Tyrol (Kreis Vorarlberg), im S. und W. von der
Schweiz (im S. von Graubünden, im W. von St. GaRen) begrenzt, be-
steht aus den beiden Herrschaften Vadutz (südlicher Theil) und Schellen-
berg (nördlicher Theil des Fürstenthums), und umfasst einen Flächenraum
von 2,9 Ou.-Meilen, mit einer Bevölkerung von 7,150 Seelen, hat mithin
2,460 Einwohner auf 1 Qu.-Meile. Das Land ist gebirgig, von den Alpen
erfüllt, die im Angsthorn 7,900, im Kimberspitz 7,500' aufsteigen, und
wird von dem Rheine, der Sarnina, welche der 111 zufliesst, und mehreren
Bächen bewässert. Der Boden ist fruchtbar, erzeugt Getreide, Flachs,
Wein und Obst, und hat noch viel Holz. Das Klima ist gemässigt, in
den hohen Gebirgen etwas rauh, im Rheinthal mild. Die Mediatbesitzun-
gen des Fürsten: die Herzogthümer Troppau und Jägerndorf in Oesterr.
und Preuss. Schlesien, und zahlreiche Herrschaften und Güter in Oester-
reich, Mähren, Schlesien, Böhmen, Ungarn, Steyermark und Sachsen, um-
fassen mehr als 104 Qu.-Meilen mit fast 600,000 Einwohnern.

»as Volii. — Die Bewohner des Fürstenthums Liechtenstein,
7,150 Seelen, sind Deutsche alemannischen Stammes und katholischer
Religion, die in 1 Marklflecken (Liechtenstein oder Vadutz, dem
Hauptort, mit 1,230 Einw)., 9 Dörfern und 5 Schlössern (darunter SeheI-
lenberg) leben. Die jährliche Bevölkerungszunahme wird auf l,i, Pro-
zent geschätzt. Landwirthschaft ist die Haupterwerbsquelle der Be-
wohner: Acker- und Flachsbau, Obst- und Weinbau (besonders nach dem
Rhein zu), vorzügliche Rinderzucht, sind die im Lande gepflegten Zweige
der Landwirthschaft. Gute Viehweiden und Waldungen finden sich in
Menge. Die gewerbliche Thätigkeit beschränkt sich auf Baumwoll-
spinnerei und Holzarbeiten, und findet in der benachbarten Schweiz Ab-
satzorte für ihre Erzeugnisse. — Die Mediatbesitzungen des Fürsten zäh-
len eine Bevölkerung von 600,000 Seelen in 24 Städten,
2 Vorstädten, 25
Marktflecken, 756 Dörfern, 29 Herrschaften, 46 Schlössern, 11 Klöstern
und 124 Meiereien. Die Sekundogenitur oder das Karl'sche Majorat, wei-
ches ausser andern die Herrschaften Grossmeseritsch und Zhorz umfasst,
hat 60,000 Einwohner.

»er .Staat. — Seit dem 9. Nov. 1818 hat Liechtenstein eine
landständische Verfassung. Die Abgeordneten, aus der GeistRch-
keit und Landmannschaft bestehend, versammeln sich in einer Kammer.
Das Fürstenthum partizipirt in der Deutschen Bundesversammlung mit
beiden Lippe und Reuss, W^aldeck und
Hessen-Homburg, an der Curiat-
stimme auf der 16. SteRe, hat aber im Plenum seine besondere Stimme.
In den mittelbaren Gütern ist der Fürst Vasall von Oesterreich, und wegen
Troppau und Jägerndorf Oesterreichischer und Preussischer Standesherr.

Oberhaupt des Staates ist der Fürst (gegenwärtig Fürst Johann,
geb. 5. Okt. 1840, der seinem Vater, dem Fürsten Aloys Joseph, am
12. Nov. 1858 succedirte). Die Regierung ist erblich nach dem Rechte
der Erstgeburt und der Linealfolge im männlichen Stamme des fürstlichen
Hauses Liechtenstein. Der Fürst gehört mit seiner Familie der römisch-
katholischen Kirche an und residirt gewöhnlich zu Wien. Sein Titel
ist : „Souveräner Fürst von Liechtenstein, Herr zu Nikolsburg, Herzog zu
Troppau u. Jägerndorf, Graf zu Rietberg etc.", mit dem Prädikat „Durch-
lauchL" — Das Wappen ist ein rother quadrirter Schild mit einge-
pfropfter Spitze und einem Mittelschilde, der Gold und Roth quergetheilt
ist, wegen Liechtenstein. Das erste Feld im Hauptwappen, der schwarze
Adler im goldenen Felde, ist das Wappen von Schlesien; das zweite ist
^as Sächsische Hauswappen; das dritte, Silber und Roth die Länge ge-
theilt, ist das Wappen von Troppau; das vierte Feld hat die silberge-
krönte schwarze Harpye von Vadutz; die eingepfropfte Spitze, im blauen
Felde ein goldenes Jägerhorn, ist das Wappen von Jägerndorf. Das Wap-
pen ist mit einem Fürstenhute gekrönt und von einem Fürstenmantel
umflogen. —

Die Staatsverwaltung wird im Namen des Fürsten von der
fürstlichen Hofkanzlei (welche ihren Sitz in Wien hat) als oberster
Behörde geleitet; bei dieser befindet sich ein Appellations- und Kri-
minal-Oberger'cht als zweite Gerichtsinstanz. Die innere Ver-
waltung des Fürstenthums wird von dem fürstlichen Regierungs-
amte zu Vadutz besorgt, an dessen Spitze ein Landesverweser steht,
unter dessen Oberleitung ein Adjunkt die Justiz in erster Instanz zu
pflegen hat. Oberste Gerichtsinstanz ist das k. k. österr. Oberlandes-
gericht zu Innsbruck. Gesetze für Liechtenstein sind meistens die Oester-
reichischen. — Unbeschadet der landesherrlichen Hoheitsrechte ist Liech-
tenstein dem österreichischen Systeme der Zölle, Staatsmonopole, Verzeh-
rungssteuer und Stempeln beigetreten. Untersuchungen wegen Gefälls-
übertretungen führen Oesterreichische Beamte und die ZoR- und Steuer-
ämter sind gemeinschaftlich. Oesterreich besoldet und beeidet die Zoll-
beamten. Die Jahreseinkünfte werden nach .Abzug der Auslagen den
fürstlichen Kassen zugewendet; auch verbürgt Oesterreich ein jährliches
Reineinkommen von 2 fl. für jeden Kopf der Bevölkerung. Die Posten
werden von Oesterreich besorgt. Bezüglich der Münze bedient man sich
der Oesterreichischen. Maasse und Gewichte des Fürstenthums sind
die Wiener.

Die Staatseinnahmen belaufen sich auf 55,000 fl. C.M.- die
Staatsausgaben betragen ebensoviel (die Einkünfte der fürstl. Mediat-
besitzungen in Oesterreich, Preussen und Sachsen betragen jährlich
1,400,000 fl.; die Einkünfte des Karl'schen Majorats werden auf 300,000 fl.
geschätzt). Eine eigentliche Staatsschuld hat Liechtenstein nichL

Das Bundeskontingent zählt 64 Mann im Hauptkontingent, die
zur Reserve-Division gehören, und 28 Mann in Reserve und Ersatz. Die
Truppen sind als Scharfschützen organisirt. Die Ergänzung erfolgt durch
Stellung mit gestatteter Stellvertretung, und durch freiwilligen Eintritt.
Die Dienstzeit währt 6 Jahre. — Landesfarbe ist Roth und Blau.

Fürstentbuin liiecbtensteln.


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(■"escliiclite. — Die Mark Brandenburg, das Land zwischen
der Elbe und Oder, ist das Stammland der Preussischen Monarchie. Wäh-
rend und nach der Völkerwanderung wurde der in 5 oder 6 Zupanien oder
Gaue geschiedene Landstrich von slavischen Völkern (den Wenden) be-
wohnt, als deren früheste man die Semnonen betrachtet, auf welche die
Wilzen, Luititier, Rhedarier und Heveller folgten, deren Hauptort das be-
festigte Brannibor war, nach welchem man später das Land benannte,
das im J. 917 von Kaiser Heinrich L und den nachfolgenden deutschen
Kaisern erobert, zum Christenthum bekehrt, und durch Mark- oder Grenz-
Grafen regiert wurde. Markgraf Albrecht, der Bär, aus dem Hause An-
halt (Askanien), erhielt im J. 1133 von Kaiser Lothar, dem Sachsen, die
Mark Brandenburg, die man nachmals zum Unterschiede der jenseits der
Elbe gelegenen Alten oder Altmark, die Neue Mark nannte, erbhch, und
ist der erste eigentliche Markgraf von Brandenburg. Er bezwang die
Wenden in der Mark gänzlich, gründete im J. 1157 Berlin, und mit ihm
begann die Reihe der Askanier (so genannt nach ihrer auf dem W'olfs-
berg bei Aschersleben gelegenen, alten anhaltinischen Stammburg Askania),
die im J. 1317 ausstarben. Ihnen folgten vom J. 1324 bis 1373 in der
Regierung der Mark Brandenburg die Fürsten aus dem bayerischen Hause,
die aber die Mark wieder abtreten mussten, weil Kaiser Karl der IV. (aus
dem Hause Luxemburg) dieselbe seinem Sohne Wenzel verlieh. Unter
den Markgrafen Wenzel und Sigismund bReb die Mark von 1373 bis 1415
bei dem Hause Luxemburg, letzterer aber, der inzwischen Deutscher Kaiser
geworden war, trat die Mark Brandenburg 1415 an den Burggrafen von
Nürnberg, Friedrich VL, aus dem Hause Hohenzollern, erblich ab und
verlieh ihm dazu noch die Kurwürde. Dieser nannte sich von nun an
Friedrich L, Kurfürst von Brandenburg, und ist der Stammvater der
Brandenburg-preussischen Regenten aus dem Hause HohenzoRern. Der
achte Nachfolger desselben, also der neunte Kurfürst dieses Hauses,
Johann Sigismund, welcher von 1608 bis 1619 regierte, war Schwieger-
sohn und zugleich Vormund und Erbe des blödsinnigen Herzogs von
Preussen, Albert Friedrich, der zu Königsberg residirte, und vereinigte
deshalb, beim Tode des letzteren, im J. 1618, das Herzogthum Preussen
mit der Mark Brandenburg. — Fernere Geschichte des Landes, der jetzigen
Preussischen Provinz Brandenburg, siehe: „Preussischer Staat", Taf. 28. —
»as liaml. — Die Preussische Provinz Brandenburg, zwi-
schen 510 25'—530 23' NBr. und zwischen 28» 55'—33" 50' OL. gelegen,
wird im N. vom Grossherzogthum Mecklenburg und der Provinz Pommern,
im 0. von den Provinzen Posen und Schlesien, im S. von Schlesien, dem
Königreich Sachsen und der Provinz Sachsen, im W. von der Provinz
Sachsen und Anhalt begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von
734,14 Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung (1855) von 2,254,305 Seelen,
(mitbin von 3,076), 1858 von 2,329,996 Seelen, hat mithin gegen 3,175 Seelen
auf 1 Qu.-Meile. — Die Provinz in ihrem jetzigen Bestände, auf beiden Seiten
der Oder, Spree und Havel gelegen, umfasst den grössten Theil der alten
Mark Brandenburg, mit Ausnahme der Altmark und eines geringen Theils
der Neumark. Die Mark Brandenburg zerfiel aber früher in die für sich
bestehende Neu mark und die Kur mark, welch letztere wiederum
in die Altmark (die jetzt einen BestandtheR der Provinz Sachsen bildet),
die Uckermark, die Mittelmark, die Vormark oder Priegnitz
und die Herrschaften Beeskow und Storkow geschieden wird. W^as
die Provinz im Nordwesten durch die Altmark verlor, ist ihr im Osten
und Süden durch einzelne Kreise, Aemter und Ortschaften der früheren
Kön. Sächsischen LandestheRe, namentlich der Niederlausitz, ersetzt
worden. In administrativer Beziehung zerfällt die Provinz gegenwärtig
in zwei Regierungsbezirke, die zusammen 33 Kreise mit 138 Städten,
27 Flecken, 3,088 Dörfern, 922 Vorwerken und Höfen, 569 Kolonien und
Weilern, 2,140 einzelne Etablissements etc., im Ganzen 6,864 Wohnplätze
mit 550,229 Gebäuden enthalten und zwar:

Oärttuöenöurg.

Hand-Atlas. Taf. 34.

Regierungsbezirk.

Areal
in <Ju.-.M.

Bevolk.
1855.

Bewohn,
a. 1 Qu.M.

Kreise.

Städte.

Hauptort.

Einwohner.

382,51
351,„

1,343,651
910,654

3,510
2,600

16
17

72
66

40,617
31,599

Frankfurt ...

734,14

2,254,305

3,076

33

138

438,961

Das Land ist fast vöRige Ebene, in den Marschgegenden frucht-
bar, sonst ÜberaR dürrer Sand, zum Theil morastig, wie an den Ufern
der Warthe und Oder und in dem grossen Spreewalde (im Regierungs-
Bezirk Frankfurt), einem Bruche der von zahlreichen Armen der Spree
durchflössen und stark bewaldet ist. Der Bruch ist 6 MeRen lang und
IV2 Meilen breit, wird von hunderten kleiner natürlicher Kanäle, an
welchen Mühlen aller Art stehen, und von kleineren mit der Spree sich
vereinigenden Gewässern durchschnitten, ist voll hochstämmigen Laub-
holzes, mit fetten Wiesen, Hutungen, aber wenigen Getreidefeldern unter-
mischt, birgt ausser Wiidpret eine Menge Kraniche, Schwäne, schwarze
und bunte Störche, und ist eine in Deutschland in seiner Art einzige
romantisch-schöne Gegend. An den Ufern der andern Flüsse sind meistens
hochstämmige Nadelwaldungen. Ein einziger Höhenzug zieht sich unter
dem Namen Flemming von Wittenberg über Baruth nach Frankfurt.


Bromme's Hand-AUas. — Brandenburg.

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34. — Brandenburg.

In diesem Zuge sind: der Hagelsberg bei Beizig 700', der Golmberg
bei Baruth 550', die Höhen von Köpenilc, der Kronsberg 340', der
Arnimsberg 250', die Dub er o w b erge bei Fürstenwalde 440', der
Weinberg bei Buckow 300'hoch. Der Hauptstrom des Landes ist die Oder,
die hier den Bober, die Neisse, die Warthe mit der Netze, und
die Welse aufnimmt. Zwischen Wriezen und Oderberg bildet sie einen
grossen Bogen, der durch den Oderkanal jetzt abgeschnitten ist.
Zwischen beiden ist der Oderbruch. Im nordwestl. Theile ist die Elbe,
welche die Stepenitz und die schiffbare Havel mit derNuthe, Spree
und Dosse aufnimmt. Die Uker fliesst nach Pommern in's Stettiner
Haff; und im S. ist ein Theil der Schwarzen Elster. Die in Mecklen-
burg entspringende Havel breitet sich nach Aufnahme der Spree zu
einem wahren See aus. Das Land hat viele Seen; die bedeutendsten
sind, ausser den Havelseen: der Lychen- und Templiner-See,
der Werbellin-, der Lange- und Wolziger-, der Sc h armu tzel-,
Reetz-, Ruppinsche-, der Soldin-See etc.; Kanäle sind in
grosser Zahl vorhanden; zu bemerken sind von diesen: der Finow-
Kanal, der die Oder und Havel, der Mü 1 Ir os ergraben oder Fried-
rich-Wilhelms-Kanal, der die Oder und Spree verbindet, der Rup-
piner-Kanal, zwischen der Havel und dem Ruppinersee, und der grosse
II Meilen lange Hauptkanal, mit dem 3 Meilen langen kleinen Kanal,
der zwischen der grossen Krümmung der Havel bei Oranienburg und
Friesack eröffnet ist etc. —

Das Volk. — Die Bevölkerung der Provinz Brandenburg be-
lief sich im Jahre 1852 auf 2,205,040 (1,107,694 männl., 1,097,346 weibl.)
Seelen; 1855 war die Bevölkerung bereits auf 2,254,305 gestiegen, und
1858 belief sich dieselbe auf 2,329,996 Seelen. Die Zahl der Familien
belief sich (1852) auf 439,080, die der bestehenden Ehen auf 364,734.
Die Zahl aller Geburten betrug 85,100 (43,848 Knaben, 41,252 Mädchen),
die der Todesfälle 62,613 (32,661 männl., 29,952 weibl.), worunter
3,752 Todtgeborene. Von den Bewohnern der Provinz lebten 1,010,928 in
den Städten, 1,194,112 auf dem platten Lande. Hauptstadt der Provinz ist
Potsdam, mit 40,617, Reichshauptstadt Berlin, mit 438,961 Einwoh-
nern. — Der Abstammung nach sind die Meisten der Einwohner der Provinz
Deutche, niedersächsischen Stammes; Obersachsen sind die Be-
wohner des südlichsten Theils von Brandenburg. Dem slavischen Volks-
stamme gehören die sorbischen Wenden am unteren Laufe der Spree
in der westUchen Lausitz an. Romanischen Ursprungs sind die, jetzt
völlig germanisirten Franzosen (Hugenotten), die hier eine Freistatt fan-
den. Juden sind überall im Lande zerstreuL Die Märker, die Be-
wohner Brandenburgs, sind im Allgemeinen ein ehrliches und strebsames
Geschlecht, bedächtig im Handeln, mit frischen Sinnen, gutem Witz und
Verstand, voll von Talent und gediegenem Ernst für Wissenschaft und
Kunst, doch häufig, vorzugsweise der Berliner, in Eigendünkel verfallen.
Dem kirchlichen Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern
der Provinz (Ende 1858) 2,258,929 der Evangelischen, 41,205 der Römisch-
katholischen, 97 der Griechisch-katholischen Kirche an, 25 sind Menoniten,
2,481 Mitglieder der freien Gemeinde, 12 Muhamedaner und 27,247 Israe-
liten. — Die Evangelische Landeskirche ist unirt; das gemeine Recht
derselben beruht auf der Konsistorialordnung von 1573 und der Kirchen-
ordnung von 1540. Der evangelische Oberkirchenrath zu Berlin
hat aRe, die innere Einrichtung der evangelischen Kirche betreffenden
Sachen selbstständig, nur dem Könige verantwortlich, zu bearbeiten und
zu verwalten. Die Kirche selbst steht unter dem Konsistorium zu
BerHn, welches das gesammte evangelische Kirchenwesen in rein geist-
Hcher Beziehung wahrzunehmen hat. Ihm beigeordnet sind General-
superintendenten, welche für die Richtigkeit und Reinheit der Lehre
der Geistlichen, die Ordnung und Würde des öffenüichen Gottesdienstes etc.
zu sorgen haben. Die Zahl der Kirchen und Prediger beider evan-
gelischer, wie der vereinigten Konfessionen und der Brüdergemeinden,
unter den 77 Superintendenten belief sich (1852) auf 2,320 Kirchen und
Bethäuser (und zwar 1,052 Mutterkirchen, 1,142 Tochterkirchen, und
126 gottesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte), und 1,243
GeisUiche (1,230 ordinirte Prediger und 13 Katecheten etc.). Die kirch-
lichen Verhältnisse der Alt-Lutheraner sind durch das Patent vom
23. Juli 1845 geordnet. Sie stehen unter 1 Superintendentur,
die dem Oberkirchen-Kollegium der lutherischen Kirche in
Preussen zu Breslau untergeordnet ist. Die geistlichen Angelegenheiten
der freien Gemeinden werden von den Regierungsabtheilungen des
Innern wahrgenommen. Die katholische Kirche steht unter dem
exemten (d. i. dem päpstlichen Stuhl unmittelbar unterworfenen) Bis-
.thum Breslau, und dem fürstbischöflichen Delegat zu Berlin.
Sie besitzt 25 Parochial-Mutter- und Tochterkirchen und 7 andere gottes-
dienstliche Versammlungsorte, 17 Pfarrer und 13 Kapläne und Vikare.
Die Griechen haben 1 gottesdienstliches Versammlungshaus im Regie-
rungs-Bezirk Potsdam. Die Kultusangelegenheiten der Juden sind
durch Gesetz vom 23. Juli 1847 geordnet; sie sind in Judenschaften (Sy-
nagogengemeinden) vereinigt und besitzen 68 Synagogen im Lande. —
Die geistige Bildung steht in der Provinz Brandenburg auf hoher
Stufe der VoRkommenheit, und nicht nur Elementarkenntnisse, sondern
auch wissenschaftliche Bildung ist allgemein verbreitet. — Kleinkinder-
bewahranstalten bestehen 78, Taubstummenanstalten 2, Blindenanstalten
1; Waisenhäuser in Berlin (9), in Potsdam und Frankfurt; Rettungs-
häuser für verwahrloste Kinder 7; Elementarschulen 2,891, mit 4,091
Lehrern und Lehrerinnen, und 305,568 Schülern und Schülerinnen; Mittel-
schulen für Söhne 80, mit 368 Lehrern und 17,990 Schülern; Töchterschulen
122, mit 806 Lehrern und Lehrerinnen und 21,954 Schülerinnen. Semi-
nare zur Bildung von Lehrern und Lehrerinnen bestehen 4, mit 283 Zög-
lingen, und an Lehranstalten für den gelehrten Unterricht: 3 Progymna-
sien mit 59 Lehrern und 439 Schülern, und 17 Gymnasien mit 282 Lehrern
und 4,879 Schülern. Von Universitäten besteht eine zu Berlin,
gestiftet 1809, mit 93 Professoren und 60 Dozenten und (1856/57) 2,276
Sludenten. Als fördernde Anstalten sind mit der Universität verbunden:
1 theologisches und 1 philologisches Seminar, 1 Bibliothek, 1 botanischer
Garten, 2 naturhistorische und 4 medizinische Sammlungen, 13 klinische
Anstalten, 2 mathematische, astronomische, physikalische und chemische
Sammlungen und Institute, und 1 Kunst- und Münzkabinet. An theolo-
gischen Lehranstalten besteht zu Berlin 1 evangelisches Domkandidaten-
Alumnat, und zur Ausbildung von Philologen für den höheren Lehrerberuf,
ein Seminar für gelehrte Schulen. An Lehranstalten für Erwerb und

Verkehr bestehen: 23 höhere Bürgerschulen mit 258 Lehrern; zahlreiche
Gewerbeschulen, 1 Baugewerbschule zu Potsdam, 1 Baugewerbeschule i
zu Berlin, und ebendaselbst 1 technisches Gewerbinstitut mit 11 Lehrern.
Land- und forstwissenschaftliche Lehranstalten sind: die Akademie des
Landbau's zuMöglin, die höhere Forstlehranstalt zu Neustadt-Eberswalde, |
die Schäferlehranslalt zu Frankenfelde, die k. Landesbaumschule zu Pots-
dam, mehrere landwirthschaftliche und Ackerbauschulen, und das Berg- ;
eleveninstitut zu Berlin. Handlungslehranstalten sind zu Berlin, Frank- '
furt etc.; Bildungsanstalten für Wundärzte, ein pharmazeutisches Institut, i
und 1 Thierarzneischule sind zu Berlin, Hebammen-Lehranstalten sind 3 i
im Lande. Für miUtärische Bildung bestehen: die allgemeine Kriegschule,
und die Artillerie- und Ingenieurschule zu Berlin, 2 Divisionsschulen zu
Potsdam und Frankfurt, das Hauptkadettenhaus und das Seekadetten-
institut zu Berlin; ausserdem noch mehrere andere Militärschulen. — Hülfs-
anstalten für Wissenschaften und gelehrte Gesellschaften und Vereine be-
stehen in Menge; um deutsche Literatur hat sich die Provinz Branden-
burg, als Mittelpunkt der Monarchie, grosse Verdienste erworben, und auch i
die Tagesliteratur ist hier mehr als irgendwo vertreten; von Zeitungen
I
und Zeitschriften erscheinen allen 199. Buch- und Nolendruckereien be-
stehen 127, Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen 185, und Leihbiblio- i
theken 147. Die Kunst wird ausserordentlich gepflegt, und die k. Aka-
demie der Künste, die k. Bauakademie, die Kunst- und Gewerbeschule,
das Musikinstitut der Hof- und Domkirche, und die Singakademie, sämmt-
lich in Berlin, erfreuen sich eines grossen Rufes. Kunstvereine bestehen
mehrere; unter den Museen und Gemäldegallerien zeichnen sich die könig-
lichen Museen in Berlin vorzüglich aus, und unter den vielen Theatern
nehmen die königl. Theater zu Berlin, Potsdam und Charlottenburg die
erste Stelle ein. —

Die physische Kultur ist in fortwährendem Steigen; mehr
als ein Drittel der Bevölkerung ist mit dem Landbau beschäftigt. Die
Bauern sind überall freie Grundbesitzer. Die Zahl aller in der Pro-
vinz befindlichen Landbesitzungen beläuft sich auf 151,826, worunter
2,152 Güter mit mehr als 600 Morgen Areal; 1,882 mit 300 bis 600
Morgen; 48,216 mit 30 — 300; 40,832 mit 5 — 30, und 58,744 Be-
sitzungen mit unter 5 Morgen. Die Dreifelderwirthschaft ist am allge-
meinsten; hier und da auch Schlagwirthschaft und Koppelwirthschaft.
Von der 15,776,900 Morgen umfassenden Oberfläche des Landes werden ^
6,446,896 als Ackerland, 152,479 als Gärten, Weinberge und Obstanlagen,
1,263,543 als Wiesen, 986,688 als beständige Weide, 3,465,008 Morgen als
Waldungen benutzt; 3,462,286Morgen sind unkultivirtes Land. Der Acker-
bau wird sorgfältig betrieben, obwohl im Ganzen Brandenburg nur einen
mittelmässigen Getreideboden hat. Der Weizenbau ist in der Uckermark
am ausgebreitetsten; Roggen, Gerste und Hafer werden überaH gebaut;
Kartoffelbau ist in allen Theilen des Landes zu finden; Gemüsebau wird
vorzugsweise in einigen Gegenden des Spreewaldes, in Wusterhausen und
um Berlin betrieben; bei Teltow Rübenbau. — Runkelrüben für die
Zuckerfabrikation werden in Menge gebaut, und von HandelspOanzen vor-
zugsweise Raps, Waid, Kümmel, Kleesamen zum Färben, Hopfen und
Tabak. Der eigentliche Gartenbau wird in der Nähe aller grossen Städte
schwunghaft betrieben; der Obstzucht und Obstveredlung grosse Aufmerk-
samkeit gewidmet, und überaR sind die Landstrassen mit
Obstbäumen
bepflanzt. Der Weinbau wird bei Potsdam, Guben und Züllichau gepflegt
und umfasst im Ganzen etwas über 4,000 Morgen. Der Graslandbau ist von
Wichtigkeit; der Kultur der Weiden wird immer mehr Aufmerksamkeit
geschenkt, doch werden dieselben mehr
zur Heuerwerbung als zur Ab-
hütung benutzt. Die Forstkultur wird rationeU betrieben; Nadelholz
herrscht vor, und deckt den Bedarf hinreichend. Die Viehzucht mehrt
sich mit jedem Jahre. Der Viehstapel belief sich 1855 auf 193,531 Pferde
(einschliesslich der Füllen), 618,605 Rinder (mit Inbegriff des Jungviehs), '
2,343,969 Schafe (darunter mehr als drei Viertel veredelt), 110,644 Ziegen,
und auf 285,255 Schweine. Hühner, Enten und Tauben sind ÜberaR, und
Gänse und Truthühner werden in grossen Heerden gehalten. Die Bienen-
zucht und der Seidenbau ist unbedeutend. Die Jagd ist immer noch von
Wichtigkeit, und ein ziemlicher Wildstand vorhanden. Die Fischerei
in den Flüssen, Seen und Teichen des Landes ist von grosser Bedeutung,
besonders der Lachs- und Aalfang, die Karpfenzucht, und der Fang der
Maränen. — Der Bergbau ist, andern Provinzen der Monarchie gegen-
über, von nur untergeordneter Bedeutung. An Eisenerz lieferte der
Brandenburg-preussische Hauptbergdistrikt 1855 auf 20 Werken 19,144
Tonnen; der Hüttenbetrieb erzeugte auf 127 Hütten gegen 1 MiUion Cent-
ner an Roheisen, Eisengusswaaren, Stabeisen, Schwarzblech, Eisendraht,
Stahl etc.; Kupfererz wird nirgends gewonnen, doch bestehen 11 Hütten-
werke, die jährlich über 15,000 Centner an grober Kupferwaare er-
zeugen. Für Braunkohlengewinnung bestehen 81 Werke, die jährlich
über 1,600,000 Tonnen zu Tage fördern. Torf wird in verschiedenen
Theilen das Landes gewonnen. Sahnen bestehen 2, die jährlich 1,600
Lasten weisses Kochsalz produziren. - Förderungsmittel der physischen
Kultur des Landes sind: das Landes-Oekonomie
-Kollegium zu Berlin; die
kur- und neumärkische Landschaft (ein Kredit-Institut); die KreditgeseU-
schaft „Ceres" zu Berlin (mit einem
Betriebskapital von 3 Mill. Thlr.,
seit 1857); die Rentenbank; zahlreiche landwirthschaftliche Vereine und
Versicherungsanstalten etc. — Die gewerbliche und Fabrik-Indu- '
strie ist in steteni Fortschreiten begriffen. In mechanischen Künsten i
und Handwerken sind 142,888,
in Fabrikationsanstalten und Fabrikunter-
nehmungen 93,338 Personen beschäftigt. Die Leinenmanufaktur wird i
in den Kreisen Prenziow, Templin, Angermünde, Teltow, Jüterbogk, Rup-
pin etc. im Regier.-Bez. Potsdam, und im Kreise Sorau, im Reg.-Bez.
i
Frankfurt, am lebhaftesten betrieben. Fabriken für leinene Zeuge be- '
stehen 71; Meister, welche in Leinen und Halbleinen gewerbsweise ar- '
beiteten, zahlt man 4,946, und Webstühle sind 6,594 gewerbsweise,
26,144 ais
Nebenbeschäftigung im Gange; Stück- und Garnbleichereien
bestehen 8. Die
Baumwollen-Industrie hat sich ungemein verbreitet, und !
die bedeutendste
Baumwollenweberei zeigt sich in Berlin, Zinna, Spandau,
Jüterbogk, Bernau, in den Kreisen Sorau, Luckau und Lebus. Die Zahl
der Webstuhle übersteigt bereits 4,000; Fabriken für baumwoRene Stoffe
bestehen 62. ^ In der SchafwoH-Industrie hat das Maschinengespinnst das
Handgespinnst fast ganz verdrängt. Maschinenspinnereien für Streichgarn
bestehen 572, für Kammgarn 16. Der Hauptsilz der Wollenweberei ist
in Berlin und in der Niederlausitz. Gewerbsweise gehende Webstühle
für Wolle und Halbwolle zählt
man 8,775; Tuchfabriken 288, andere


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34. — Brandenburg.

Fabriken für wollene Zeuge 68, Sliawlfabriken 5, Teppiclifabriken 10,
Walkmühlen 117, Dampfwalkereien 15, Appretur-, Press-, Scheer- und
Walkanstalten 337. Die Strumpfweberei kommt immer mehr in Anwen-
dung; Webe- und Strickstühle sind bereits gegen 250 aufgestellt; Fabriken
für Strumpfwirkerei bestehen 18. Die Industrie in Seide beschäftigt
2,841 Webstühle; Fabriken für seidene und halbseidene Zeuge bestehen
56; Seiden-Moulinagen-, Haspel- und Zwirn-Anstalten, sind 13, und Seiden-
färbereien 15 im Lande. Posamentirwaarenfabriken zählt man 36, Fabriken
für Zwirn-, Strick-, Stick- und Nähgarn 20, Färbereien (mit Ausnahme
der Seidenfärbereien) 172, Zeugdruckereien 50, Wachstuchfabriken 12,
Papiermühlen und Fabriken 29, Kartonnagefabriken 40, Steinpappe- und
Papiermache-Fabriken 17, Gummiwaarenfabriken 5. Die Leder-Industrie,
besonders in Sohlleder ist in Berlin, Potsdam, Brandenburg und Prenz-
low am bedeutendsten; für Weissgerberei, Corduan- und Safflanbereitung
und
Perchament leistet Berlin das meiste. Leder- und Lederwaaren-
fabriken bestehen 54; Lohmühlen 110; in Lederarbeiten, namentlich
Handschuhen, Sattler- und Riemerarbeiten, und lackirtem Leder zeichnet
sich Berlin und Brandenburg aus; Leimsiedereien sind 30 im Lande.
Die Industrie in Holz ist von grosser Bedeutung: die schönsten Tischler-
arbeiten kommen aus Berlin; Wagenfabriken zählt man 17. Lebhaften
Schiffbau betreiben an der Oder: Frankfurt; an der Havel: Potsdam, Bran-
denburg und Havelberg; an der Spree: Berlin. Tabaksfabriken bestehen
112, Zuckerfabriken und Raffinerien 19, Stärkefabriken 33, Watten-
fabriken 32, Wachsbleichen und Wachswaarenfabriken 8, Chokoladen-,
Kaffeesurrogat-, Cichorien- und Senffabriken 26, Seifen-, Licht- und Oel-
fabriken 57. Bierbrauereien sind 677, Branntweinbrennereien 653, Essigsiede-
reien 39 im Lande. Die Industrie in Mineralstoffen ist ziemlich bedeutend.
Es bestehen 33 Eisenwerke mit 5 Hochöfen, 19 Frischfeuern, 14 Puddlings-,
15 Schweiss-, 27 Kupel- und 10 Flammöfen; 3 Drahtwerke, 2 Stecknadel-
fabriken, 2 Sensenhammer, Ketten- und Ankerschmieden, 8 Eisenguss-
und Blechwaarenfabriken, 1 Stabeisen- und 8 Blechwalzwerke, 3 Stahl-
waarenfabriken, 6 Kupferhämmer, 2 Messingwerke, 42 Maschinenfabriken,
18 Glashütten, 6 Glasschleifereien, 4 Porzellanfabriken, 40 Fabriken irde-
ner Waaren und 55 chemische Fabriken; 146 Kalkbrennereien, 1,110 Zie-
geleien und 85 Theeröfen. — Der Handel ist von grosser Wichtigkeit;
der Binnenhandel ist ungemein lebhaft, und hat seine Hauptbetriebs-
stätten in den Märkten und Messen. Bedeutende Wochenmärkte, die den
Austausch der Produkte des Landes gegen die gewerblichen Erzeugnisse
der Städte vermitteln, werden in Berlin, Brandenburg, Kottbus, Frank-
furt Landsberg a. d. W. abgehalten; Jahrmärkte in aRen Städten und
Marktflecken, so wie in vielen Dörfern; Wollmärkte in Berlin, Landsberg
und Frankfurt. Drei Messen, die mehr für den auswärtigen Handel sind,
werden zu Frankfurt a. d. 0. abgehalten. Der auswärtige Handel ist von
grosser Bedeutung, erstreckt sich über alle mögliche Natur- und Industrie-
Erzeugnisse, und werden die Einfuhren von den Ausfuhren bedeutend über-
schritten. Die Haupthandelsplätze sind Berlin und Frankfurt, ausser-
dem sind aber noch 48 Handelsplätze und Orte, wo Spedition und Handel
betrieben werden im Lande. Die Binnenschifffahrt auf den Flüssen
Brandenburgs ist nicht unansehnlich; die Länge der schiff- und flössbaren
Wasserstrassen beträgt 272 .Meilen; Flussschiffe zählt die Provinz 3,573,
mit einer Tragfähigkeit von 92,966 Lasten (ä 4,000 Pfd.), und einer Be-
mannung von 7,710 Schiffern. Treffliche Strassen und Eisenbahnen
unterstützen den Handel wesentlich; Staats-Chausseen durchziehen
188, Privatstrassen 92 Meilen die Provinz, und von Eisenbahnen ver-
binden: die Berlin-Stettiner-Bahn, und die Bahnen: Berlin-Frankfurt-Kreuz,
Frankfurt-Sorau-Kohlfurt, Berlin-Jüterbogk, ßerlin-Potsdam-Brandenburg-
Magdeburg, Berlin-Wittenberg, und Kottbus-Goyatz alle Theile des Landes.
Eine Handelsbörse besteht zu Berlin; ebendaselbst das Haupt-Comptoir
der p reussischen Bank, und Kommanditen derselben zu Frankfurt
a. d. 0. und Landsberg a. d. W.; ferner zu Berlin: die Bank des Kassen-
vereins die Disconto-Gesellschaft, der Berliner Bankverein, die Waaren-
kreditgesellschaft und mehrere Handelsversicherungsgesellschaften. Han-
delskammern bestehen zu Berlin und Kottbus. Ueber Münzen,
Maass und Gewicht, siehe Text zu „Preussen", Taf. 28. —

l»er Staat. — Brandenburg, das Stammland der Preussischen
Monarchie, bildet eine besondere Provinz derselben, deren innere Ver-
waltung ein, dem Ministerium des Innern untergeordnetes Ober-Präs i-
dium zu Potsdam leitet. An der Spitze der 2 Regierimgsbezirke Pots-
dam und Frankfurt, in welche die Provinz geschieden ist, stehen Kreis-
regierungen, und an der Spitze der 33 Kreise, in welche diese Re-
gierungsbezirke zerMlen, Landrathsämter. Bezüglich der Polizei-
verwaltung nimmt der Polizeipräsident von Berlin, dem die Ge-
schäfte der höhern Sicherheitspolizei unter Oberleitung des Ministeriums des
Innern zustehen, eine besondere Stellung ein, da er ermächtigt ist Verfügungen
zu erlassen, denen alle Polizeibehörden des Landes Folge zu leisten haben.
Der Ober-Präsident hat die Verwaltung aller Angelegenheiten, welche
die Gesammtheit der Provinz betreffen, die Oberaufsicht über die Ver-
waltung der Regierungen, der Provinzialsteuerdirektionen und der General-
kommissionen zur Regulirung gutsherrlich-bäuerlicher Verhältnisse, und
die Stellvertretung der obersten Staatsbehörden in besonderem Auftrage
Und bei ausserordentlicher Veranlassung. Die Regierungen zerfallen
in mehrere Abtheilungen (Potsdam in 4, Frankfurt in 5) die zum Theil
wiederum in besonder« Sektionen geschieden sind, und ihr Wirkungs-
kreis erstreckt sich auf alle Gegenstände der innern Provinzialverwaltung,
welche zum Ressort der Ministerien der auswärtigen, geistlichen, Unter-
richts- und Medizinalangelegenheiten, der landwirthschaftlichen Angelegen-
heiten, des Innern, des Kriegs, der Finanzen, für Handel, Gewerbe und
öffenHiche Arbeiten gehören. Die
Landrathsämter ressortiren un-
mittelbar von den Regierungen. Die Amtsverrichtungen derselben um-
fassen alle ihren Kreis betrell'ende Gegenstände der Administration, so
Wie die Stadt-, Land- und Gewerbepolizei, und sind dem Landrath in
dieser Beziehung sämmtliche Orts- und
Kommunalvorsteher der Städte
(mit Ausschluss derer, wo eigene Polizeidirektionen bestehen), so wie
die Schulzen und Richter
der Dörfer untergeordnet. Die örtliche Poli-
zeiverwaltung wird von den nach den Vorschriften der verschiedenen
Kommunalverfassungen der Ortschaften dazu bestimmten Beamten im
Namen des Königs geführt, und diese sind zugleich verpflichtet die ihnen
von der Staatsbehörde in Polizeiangelegenheiten ertheilten Anweisungen
zur Ausführung zu bringen. — Die Justizverwaltung wird durch un-
abhängige, keiner andern Autorität, als der des Gesetzes, unterworfene

Gerichte im Namen des Königs ausgeübt. In der ganzen Provinz gilt das
preussische Recht. Der Grundsatz der Oeffentlichkeit ist verfassungs-
mässig gewährleistet; in Strafsachen insbesondere muss der Fällung des
Unheils bei Strafe der Nichtigkeit ein mündliches öffentliches Verfahren
vorangehen. Die oberste Leitung und Beaufsichtigung der Justizverwaltung
steht dem Justizministerium zu. Höchste Gerichtsinstanz in Civil-
und Strafrechtssachen ist das Obertribunal zu Berlin. Gerichte zweiter
Instanz sind die App ella tions gerichte zu Berlin (Kammergericht)
und Frankfurt, und Gerichte erster Instanz die Kreis- und Stadt-
gerichte (zusammen 29), zu denen noch als Gerichte erster Instanz
44 Gerichtskommissionen, 5 Gerichtsdeputationen und 7 Schwurgerichte
kommen. — Zum preussischen Landtag sendet die Provinz für das
Herrenhaus 15, für das Haus der Abgeordneten 36 Mitglieder zur Präsen-
tation; von den Städten sind im Herrenhause: Berlin, Potsdam, Branden-
burg und Frankfurt vertreten. — Zur Wahrung der Provinzialinteressen
bestehen Provinzialstände, deren Wirksamkeit durch die Verordnung
vom 1. Juli 1823 bestimmt ist. In der Provinz, die aus der Kurmark
(einschliesslich der sonst zur Provinz Sachsen gehörigen Altmark), der
Neumark (einschliesslich der jetzt zu Pommern gehörigen Kreise Dram-
burg und Schiefelbein und einiger Ortschaften des saatziger Kreises) und
der damit verbundenen Nied eri ausi tz besteht, zählt die Provinzial-
v er Sammlung 71 Mitglieder, von denen 5 auf die theils mit Viril-,
theils mit Kollektivstimmen versehenen Standesherren, 31 auf die ge-
wählten Abgeordneten der Ritterschaft, 23 auf die gewählten Abgeordneten
der Städte (darunter 8 Städte mit 10 Virilstimmen, 2 zwischen 4 Städten
alternirende, und 10 Kollektivstimmen, an welchen 126 Slädte theil-
nehmen), und 12 Mitglieder auf die gewählten Abgeordneten der Land-
gemeinden kommen. Für die Bezirke bestehen
Bezirkskommissionen,
die über alle gegen das Verfahren und die Entscheidungen der Ein-
schätzungskommission angebrachten Beschwerden und Reklamationen ent-
scheiden; und gegen deren Entscheidung kein Rekurs stattfindet; und für
die einzelnen landräthlichen Kreise in den Regierungsbezirken bestehen
Kreisstände, deren Verfassung auf der Kreisordnung vom 17. Aug. 1825
beruht. Sie bestehen aus den 3 Ständen: den Rittergutsbesitzern, den
Vertretern der Städte, und den Vertretern des platten Landes und der
Landgemeinden. Alle 3 Stände bilden auf den Kreistagen nur eine
einzige Versammlung, in welcher der Landrath den Vorsitz führt. Die
Kreisstände sind ermächtigt zu gemeinnützigen Einrichtungen und Anlagen,
welche im Interesse des gesammten Kreises beruhen, so wie zur Besei-
tigung eines Nothstandes Ausgaben zu beschliessen und die Kreiseinge-
sessenen dadurch zu verpflichten; können zu diesem Zwecke über die
jährlichen Nutzungen vorhandener Kreiskommunalfonds und über die er-
sparten Revenuen disponiren, und in deren Ermangelung mit Genehmigung
der Regierung die Kreiseingesessenen zu Beiträgen und Leistungen heran-
ziehen. — Die Gemeindeverfassung Brandenburgs beruht auf der
Städteordnung vom 30. Mai 1853, und dem Gesetze über die Landgemeinde-
Verfassung vom 14. April 1856. Für die Finanz Verwaltung sind die
Regierungen, die Provinzialbehörden, und haben nicht nur, wie in den
andern Provinzen der Monarchie, die Verwaltung der direkten Steuern,
Domänen und Forsten, sondern auch die Provinzialverwaltung der indi-
rekten Steuern. Unter der Regierung von Potsdam stehen 14 Kreiskassen,
13 Domänen-Pachtämter, 12 Domänen-Rentämter, 4 Domänen-Polizeiämter,
1 Oberforstmeisterei, 5 Forstinspektionen, 3?" Oberförstereien und 20 Forst-
kassen, so wie 3 Haupt-Zoll-, und 5 Hauptsteuerämter; unter der Regierung
von Frankfurt: 16 Kreiskassen, 48 Domänen-Pachtämter, 18 Domänen-
Rentämter, 1 Oberforstmeisterei, 4 Forstinspektionen, 31 Oberförstereien,
20 Forstkassen, so wie 5 Hauptsteuerämter. Für Berlin sind die Behörden
für indirekte Steuern unmittelbar dem Finanzministerium untergeordnet. —
Für rein militärische Angelegenheiten der Provinz sind: das Kommando
des Gardekorps zu Berlin (1. Garde-Division zu Potsdam, 2. Garde-
Division zu Berlin) und das Kommando des IIL Armeekorps zu Berlin
(5. Division zu Frankfurt, 6. Division zu Bandenburg), die Provinzial-
behörden.

Vopogrrapliie. ~ Der Regierungsbezirk Potsdam, der
westliche Theil der Provinz Brandenburg, aus der Mittelmark, der Ucker-
mark, der Priegnitz oder Vormark, den Herrschaften Beeskow und Stor-
kow, Theilen des Herzogthums Magdeburg, des ehemaligen sächsischen
Kurkreises und des Fürstenthums Querfurt, so wie der Standesherrschaft
Baruth bestehend, umfasst 382,51 Qu.-Meilen, mit einer Bevölkerung von
1,343,651 Seelen (hat mithin 3,510 Bewohner auf 1 Qu.-Meile), und zer-
fällt in die 16 Kreise: Stadtkreis Berlin, Stadtkreis Potsdam, Ost-
Havelland (Nauen), West-Havelland (Brandenburg), Zauch-Bel-
zig, Jüterbogk-Luckenwalde, Teltow (Charlottenburg), Bees-
kow-Storkow, Nieder-Barnim (Bernau), Ober-Barnim (Freien-
walde), Angermünde, Prenzlow, Templin, Ruppin, Ost-Prieg-
nitz (Wittstock), und Wes t-Pri egnitz (Perleberg). — Der Boden
des Landes ist grösstentheils sandig und moorig, dennoch aber durch
fleissigen Anbau recht ergiebig gemacht; der westliche und östliche Theil
des Regierungsbezirks ist fruchtbar, besonders in den Havelniederungen. —
Die Mehrheit der Bevölkerung gehört der evangelischen Kirche an; Ka-
tholiken sind gegen 27,000, Juden etwa 18,000 im Regierungsbezirk.
Für Unterrichtsanstalten ist sehr gesorgt; Volks- und Elementarschulen
sind in hinreichender Zahl vorhanden, Gymnasien bestehen 10, und zwar:
in Berlin (6), Potsdam, Brandenburg, Prenzlow und Neu-Ruppin, und zu
Berlin eine Universität mit 153 Professoren und Dozenten, und durch-
schnittlich 2,000 Studenten. — Hauptstadt des Regierungsbezirks ist
Potsdam, die zweite Residenzstadt der .Monarchie, an der Havel, mit
40,617 Einw.; Sitz des Ober-Präsidenten der Provinz, der Regierung des
Bezirks, eines evangel. Bischofs und der Oberrechnungskammer; mit
prächtigem Schloss etc.; ausserhalb der Stadt: Sanssouci, Lieblings-
aufenthalt Friedrich IL — Die bedeutendste Stadt des Landes, zugleich
Hauptstadt der Monarchie und
erste Residenz des Königs, ist Berlin, an
den Ufern der, sie in 2 Armen durchfliessenden Spree, mit 438,961 Ein-
wohnern. —

Berlin, ein Hauptknotenpunkt des grossen deutschen (mitteleuro-
päischen) Eisenbahnnetzes, und binnenwärts mit Posen, Warschau, Krakau.
Breslau, Prag, Wien, Triest, Pesth, München, dem Bodensee, Frank-
furt a. M., Basel uud Paris, seewärts aber (an der Ostsee) mit Königs-
berg, Danzig, Stettin, Rostock, Wismar, Lübeck und Kiel, (an der Nord-
see) mit Hamburg, Bremen, Jahdebusen, Antwerpen und Ostende, dann


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34. — Brandenburg.

(am Atlantischen Ozean) mit Calais, Havre, Nantes und Bordeaux ver-
bunden, ist die erste Fabrik- und Manufakturstadt, nicht nur Preussens
sondern Deutschlands, und der bedeutendste Binnenhandelsplatz des euro-
päischen Festlandes, während Stettin und Danzig direkt, Berlin aber (mit
seinen beiden Häfen Stettin und Hamburg) indirekt beim Welthandel
betheiligt, zugleich aber auch einer der vorzüglichsten Sitze und Träger
deutscher Wissenschaft und Kunst ist. — Sitz aller Ministerien und ober-
sten Staatsbehörden (mit alleiniger Ausnahme der Oberrechnungskammer,
die sich in Potsdam befindet), liegt die Hauptstadt, deren grossartiges
Steigen der Bevölkerung (nach einem 50 jährigen Durchschnitt fast 4
Prozent jährlich) in der Geschichte der Städte älterer und neuerer Staaten
ohne Beispiel ist, unter 52031'NBr. und 3102'0L., 123' über der Meeres-
fläche, in einer sandigen, aber durch hundertjährigen Fleiss der Bewohner
und die schaflfende Hand der Hohenzollern fruchtbar und wohnlich ge-
machten Ebene des Kreises Nieder-Barnim, an den Ufern der Spree, die
in 2 Armen die Stadt durchfliesst (bei Alt-Giersdorf in der Ober-Lausitz
entspringt, oberhalb Lübben den Spreewald durchströmt,' beim Müllroser
Kanal schiffbar wird und 2 iMeilen von Berlin, bei Spandau, in die Havel
mündet). In und um Berlin führen circa 40 Brücken über den Fluss,
unter denen sich die 110' breite Schlossbrücke mit ihren 8 marmornen,
auf eben so viel polirten Granitwürfeln sich erhebenden Statuen, die
Kurfürstenbrücke, welche durch die in Erz gegossene Reiterstatue des
grossen Kurfürsten geschmückt ist, und die 230' lange
Friedrichsbrücke,
auszeichnen. Die Stadt, die rücksichtlichtlich der Schönheit und Regel-
mässigkeit ihrer Bauart unter aRen Europäischen Städten etwa, und auch
nur in einzelnen Theilen, von Petersburg übertroffen wird, gewährt einen
wahrhaft imposanten Anblick und hat ein wohlthuend helles, ein intelli-
gentes, man möchte sagen ein aufgeklärtes Ansehen. Sie hat, von Jahr
zu Jahr durch Strassen und ganze Stadtheile mit Kirchen, Palästen, Fab-
riken etc. sich vergrössernd, jetzt über 11,000 Häuser, die einen Flächen-
raum von IV3 Qu.-.Meile einnehmen. Der Umfang der Stadt beträgt über
3 deutsche Meilen. Durch die 14' hohe und 4' dicke Ringmauer führen
3 Wasser- und 21 Landthore, unter denen sich das, in den prächtigen
schattenreichen Thiergarten und nach dem % Meilen entfernten Charlotten-
burg führende, Brandenburger Thor auszeichnet, das im J. 1793 nach dem
Muster der Propyläen Athens erbaut, auf seinem von 12 korinthi-
schen Säulen getragenen Dache durch das in Erz gegossene Viergespann
der Siegesgöttin geziert ist, das Napoleon nach Paris wandern liess, von
wo es Blücher im J. 1814 wieder holte. Auch das Rosenthaler und das
Oranienburger Thor, im mittelalterlichen Slyle erbaut, sind reich an archi-
tektonischer Schönheit. An einzelnen Thoren sind herrliche Plätze, von
denen einige besondere Erwähnung verdienen: der kreisförmige Belle-
Alliance-Platz (am Hallischen Thore, seit 1843 mit der fast 60' hohen
Friedenssäule); der achteckige Leipziger Platz (am Potsdamer Thor, mit
freundlichen Bosquets); der Pariser Platz (am Brandenburger Thor), und der
ehemalige Exerzierplatz (KroR'sche Platz), jetzt, nachdem er aus einer
Sandwüste in eine wiesenartige,
durch Busch- und Blumenpartbien ver-
schönte Fläche verwandelt worden, mit seiner Begrenzung durch den
Thiergarten, durch das berühmte KroR'sche Etablissement, und durch
mehrere Paläste, eine wahre Zierde Berlins. Unter den 32 öffentlichen
Plätzen und Märkten innerhalb der Stadt sind besonders nennenswerth:
der Opernplatz mit dem prächtigen Opernhause (mit reizenden Blumenbeeten
geziert); der Platz am Opernhause mit dem von Friedrich ursprünglich IL für
Prinz Heinrich erbauten, in neuerer Zeit zweckentsprechend ausgebauten
Universitätsgebäude, hinter welchem sich der schattenreiche „Kaslanien-
wald" befindet, vor welchem, zwischen dem Zeughause und Universitäts-
gebäude, die Königswache sich erhebt, die in Form eines alten römischen
Castrums erbaut, zu beiden Seiten mit den marmornen Bildsäulen der
Generale Bülow v. Dennewitz und Scharnhorst versehen isL Gegenüber
ist das eherne Standbüd Blüchers. Der Schlossplatz mit dem königlichen
Schlosse (einem kolossalen Viereck von 102' Höhe, 430' Breite und 400'
Länge, 5 Portalen, 19 Sälen und 500 Zimmern); der Lustgarten mit Fon-
taine und der riesigen Granilschale vor dem herrlichen, 276' langen, 179'
tiefen und 02' hohen Museum; der Dönhofsplatz (sehr gross und von
imposanten Gebäuden umschlossen); der Wilhelmsplatz, mit reizenden
Gartenanlagen und den 6 marmornen Bildsäulen der preuss. Generale:
Schwerin, Winterfeld, Seidlitz, Keith, Zieten und Fürst Leopold von
Dessau; der Gensdarmenmarkt, mit dem Schauspielhause und den mit
zwei gleichen, stattlichen Thürinen gezierten Kirchen: der französische
Dom und die Neue Kirche. Ausser diesen sind von den 42 Kirchen Ber-
lins noch zu nennen: die Nikolai-Kirche, an welcher Paul Gerhard und
Spener, die Dreifaltigkeitskirche, an welcher Schleiermacher Prediger
war; die Marienkirche, mit ihrem 288' hohen Thurm, von dessen Gallerie
man die köstlichste Aussicht über ganz Berlin und Umgegend geniesst;
der Dom, mit den Grabdenkmälern einiger Kurfürsten und einem Campo
Santo für Mitglieder der königl. FamiRe; die im gothischen Styl erbaute
Werder'sche Kirche; die prächtige St. Petri-Kirche, mit einem äusserst
schlanken, 311' hohen Thurine, dem höchsten von Berlin, und die nach
dem Mtister der Pantheon-Rotonda in Rom aufgeführte St. Hedwigs-Kirche.
Berlin hat 335 Strassen unter denen sich auszeichnen: „Unter den Lin-
den", eine Strasse mit einer vierfachen 3,000' langen Linden-Allee, an
deren Eingang, beim Palais des Prinzen von Preussen, das majestätische
Friedrichs-Denkmal von Rauch sich erhebt; die grosse Friedrichs- und

die Linienstrasse, jede eine halbe Meile lang; die Leipziger-Strasse, mit
dem Kriegsministerium; die Königsstrasse mit dem Postgebäude u. a. m. I
Unter den zahlreichen Palästen und anderweitigen Gebäuden sind noch
sehenswürdig: das Zeughaus, eine architektonische Zierde der Hauptstadt,
das ein Viereck von 280' bRdet; die Admiralität am Leipziger Platz; die
königL Bibliothek (mit 500,000 Bänden etc.), die Sternwarte, die Bau- :
akademie, das Kadettenhaus, das Invalidenhaus, die prächtigen Kasernen
vor dem Oranienburger und dem Hallischen Thore, in der Karlsstrasse
und bei Moabit, die Borsig'sche Maschinen-Bauanstalt, die berühmten
Krankenhäuser Charité und Bethanien etc. WissenschaftRche und Unter- ■
richtsanstalten, Akademien und Gesellschaften, Kunst- und Gewerbe-Insti-
tute sind in grosser Anzahl vorhanden. Industrie und Handel zeigen von
Berlins innerer Kraft, und Buchandlungen zählt man 180, (mehr als in
Leipzig) und Buchdruckereien 56, aus denen allein 103 Zeitungen und
Journale hervorgehen. —

Andere wichtige Handels- u. Gewerbsplätze des Regierungsbezirks sind :
Brandenburg, an der Havel, mit 20,230 E., Wollenzeugweberei, Leinenwaa-
renfabrikation; Ang er münde, auf einem Anger am See Münde, mit 5,037
E., Tuch- und Strumpfabrikation, Fischerei, Tabaksbau; Jüterbogk, mit
5,884 E., Woll- und Leinweberei; Luckenwalde, mit 8,185 E., Tuch-
manufakturen, Sensen- und Lederfabrikation; Ne u s ta d t-Eber s wald e,
an der BerRn-Stettiner Eisenbahn, mit 0,096 E., Messer- und Sensen-
fabriken, Forstakademie, Mineralbad; Neustadt an derDosse, mit
1,049 F., Spiegel- und Glasfabriken, berühmtem Gestüt; Per le berg,
mit 6,438 E., bedeutenden Flachsmärkten, Cichorienfabriken; Prenzlow,
mit 12,973 E., Tabaksbau und Tabaksfabrikation, Mineralbad; Rathenow,
mit 6,432 E., optischen Instrumenten, namentRch Brillenfabrikation; Rup-
pin (Neu-Ruppin), an der Westseite des gleichnamigen See's, mit 9,730 E.,
Tuch- und Wollenzeugweberei, Fischerei; Schwedt, an der Oder, mit
7,396 E., Tabak- und Stärkefabriken; Spandau, an der Mündung der
Spree in die Havel, mit 9,778 E. und grosser Gewehrfabrik; Treuen-
brietz en, an der leipzig-berRner Poststrasse, mit 5,121 E*, viel Indu-
strie; Wittenberge, an der Elbe, mit 4,683 E., Elbhauptzollamt, be-
deutendem Transitohandel; Wittstock an der Dosse, mit 6,824 E.,
WoRen-, Tuch- u-^.d Leinweberei, Tabaksfabrikation, und Wriezen an
der alten Oder, mit 6,277 E., Fischerei, Kunst- und Handelsgärtnerei.
Einzige Festung des Bezirks ist Spandau, mit 9,778 Einwohnern. ^

Der Regierungsbezirk Frankfurt, der östliche TheR der
Provinz Brandenburg, besteht aus Theilen der Mittelmark, und der Neu-
mark, aus dem ehemaligen Schwiebus'schen Kreis des schlesischen Fürsten-
thums Glogau, der Niederlausitz, den früher zu Sachsen gehörenden
Aemtern Senftenberg und Finsterwalde, und der früher zum k. sächsischen |
Kurkreise gehörenden Stadt Sonnewalde, umfasst einen Flächenraum von
351,63 Qu.-Meilen, mit 910,654 Einwohnern (hat mithin 2,600 E. auf
1 Qu.-M.), und zerfäRt in 17 Kreise und zwar: Stadtkreis Frankfurt,
Lebus, Lübben, Luckau, Kalau, Kottbus, Spremberg, Sorau,
Guben, Krossen, Zu Hieb au, Sternberg, Landsberg, Friede-
berg, .Arns wald e, Soldin und Königsberg. — Der Boden ist vor-
herrschend sandig, doch auch Mittel- und fruchtbarer Boden in Menge
vorhanden, namentRch im Oderbruche, wo sehr guter Wiesewachs ist
und bedeutende Viehzucht betrieben wird. Der Süden und Osten ist sehr
waldreich (der Spreewald 6 M, lang und I1/2 M. breit). — Die .Mehrheit
der Bevölkerung ist durchweg evangelisch ; Katholiken sind nur etwa
14,000, Juden 9,000 im Bezirke. Unterriehtsanstalten sind in hinreichen-
der Zahl vorhanden; eine Universität besteht nicht, dagegen 7 Gymnasien
in Kottbus, Frankfurt a. d. 0., Guben, Königsberg i. N., Luckau, Sorau
und Züllichau. — Hauptstadt des Regierungsbezirks ist Frankfurt, am
linken Ufer der Oder, Sitz der Regierung und des Appellationsgerichts, -
mit 31,599 Einw., zugleich die wichtigste Handelstadt, mit bedeutenden
Fabriken und 3 sehr besuchten Messen. Andere wichtige Handels- und
Gewerbsplätze sind: Arnswalde, zwischen 3 Seen, mit 5,722 Einw.,
und Tuchweberei; Berlinchen, mit 4,641 E. und grossen Viehmärkten;
Brossen, mit 4,825 E., Tuchweberei; Finsterwalde, mit 6,023 E.,
bedeutender Tuch- und Leinwandfabriliation; Fürstenwalde, an der
Spree, mit 5,904 E., Tuch- und Wollzeugweberei: Guben an der Neisse,
mit 12,910 E. und Tuchfabriken; Kalau, mit 2,335 E. und ansehnRcher
Schuhmacherei; Königsberg (in der Neumark benannt) an der Rörlke,
mit 5,494 E., Wollenweberei und andern Industriezweigen; Kottbus,
mit 9,228 E., Tuchfabrikation und Bierbrauerei; Krossen, an der Mün-
dung der Bober in die Oder, mit 6,894 E., Tuchweberei und Schifffahrt;
Landsberg
a. d. Warthe, mit 13,284 E., wichtigen Woll- und Getreide-
märkten; Lübben, auf einer Spreeinsel, mit 5,135 E., Tuch- und Lein-
weberei, Handel und Gartenbau; Luckau, mit 5,050 E.
u. Tuchfabriken;
Peitz, in einer morastigen Gegend, mit 2,993 E., königl. Eisenhütten-
werk und Tuchfabriken; Schwiebus, mit 5,228 E. und Tuchfabriken;
Soldin, am gleichnamigen See, mit 5,518 E., Tuch- und
Leinweberei u. a.
Fabriken; Sommerfeld, mit 6,672 E., Tuch- und
Leinenfabriken; So-
rau, mit 8,832 E., Wachslicht- und Tuchfabriken;
Spremberg, auf einer
Spreeinsel, mit 5,436 E., Tuchw^eberei, Töpferei und Wollmärkten; Zie-
1 enzig, mit 5,175 E,, Tuch-,
Leinwand- und Strumpfweberei; in der
Nähe ist ein mächtiges Braunkohlenwerk; Züllichau, mit 5,390 E,,
und bedeutenden Tuchfabriken. —
Festung des Landes ist Küstrin,
mit 8,832 Einwohnern.


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Pommern.

Hand-Atlas. Taf. 35.

fescliiclite. — Die Preussisclie Provinz Pommern, das Land
an den Ausflüssen der Oder und den Küsten der Ostsee, ward in den
früiiesten Zeiten von Sueven und Vandalen bewoiint, in der Mitte des
ö. Jahrhunderts von Wenden angesiedelt, die das bisherige Sueuland
(Seeland) nun „po more" (bei Meer) nannten, dasselbe später in zwei
Theile, in „Pommerellen" und „Slavien" schieden, und in beiden von
eigenen Herzögen regiert wurden. Nach und nach von Deutschen ver-
drängt, die im 12- Jahrhundert in Masse in's Land einzogen und das
Christenthum einführten, waren und blieben die Herzöge Pommerns, als
deren näherer Stammvater Fürst Svantibor L (i" 1107) betrachtet
werden kann, slavischen Ursprungs. Dessen Söhne theilten das Land und
bildeten zwei Linien, Vorpommern (zwischen Mecklenburg und der
Persante) und Hinterpommern (zwischen der Persante und Weichsel).
Die Fürsten Bogislaw 1. und Casimir L, von der älteren oder Vor-
pommerschen Linie, wurden 1182 von Kaiser Friedrich 1. zu
Deutschen
Reichsfürsten und Herzogen von Pommern erhoben. Mit Herzog
Barnim's II. Tode, 1295, entstand unter dessen ältestem Sohn Otto
ein Herzogthum Stettin, unter dem jüngeren Bogislaw ein
Herzogthum
Wolgast. Die Linie Stettin starb mit Otto IIL 1464 aus, und das Her-
zogthum wurde mit Wolgast vereinigt, welches schon unter W
ra t i s 1 a w V.,
1325, das bis dabin selbstständig gewesene Fürstenthum Rügen ererbt
hatte. Im Jahr 1478 wurde Herzog Bogislaw X. von der Wolgaster
Linie Beherrscher von ganz Pommern. Die lange Reihe der ihm folgen-
den Herzöge waren, wegen Erbansprüchen, die theils von Mecklenburg
und Brandenburg, theils von Schweden und Polen erhoben wurden, in
fortwährende Kriege verwickelt, bis mit dem Tode Bogislaw XIV. 1637
der ganze Stamm der Pommerschen Herzoge ausstarb und das Land
nach
rechtsgiltigen Erbansprüchen Brandenburg zufallen sollte; allein Schweden
nahm ganz Vorpommern nebst Rügen,
und von Hinterpommern Stettin,
Garz, Damm, Gollnow
und die Inseln Wollin und Usedom in Besitz, und
nur der übrige Theil von Hinterpommern und das in ein weltlich-es Für-
stenthum verwandelte Bisthum Kammin ((\immin) kam
durch den West-
phälischen Frieden, 1648, an
Brandenburg. Im nordischen Kriege und
durch den Stockholmer Frieden 1720 musste Schweden an das Haus Bran-
denburg die Stadt Stettin, das Land zwischen der Oder und Peene und
die Inseln Wollin und Usedom, gegen eine Entschädigungssumme von
2 MiR. Thaler abtreten. Schwedisch-Pommern und Rügen, die im Kieler
frieden von 1814 von Schweden an Dänemark, zur Entschädigung für
den Verlust Norw^egens abgetreten worden waren, wurden erst durch den
zweiten Pariser Frieden (Wiener Kongress 1815) dem Preussischen Staate
einverleibt, welcher dafür das 1814 erhaltene Herzogthum Lauenburg an
Dänemark abtrat.

»as X/and. — Die Provinz Pommern, zwischen 30°0'-35«45'
OL. und zwischen 52057'-54»50' NBr. gelegen, wird im N. von der Ost-
see, im 0. und SO. von der Provinz Preussen, im S. von der Provinz
Brandenburg u. von Mecklenburg-Strelitz, im W. von Mecklenburg-Schwerin
begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 576,72 Ou.-M., mit einer
Bevölkerung (1855) von 1,288,964 Seelen, mithin von~2,234'Seelen auf
1 Qu.-M. — Sie besteht aus Hinterpommern, auf dem rechten Ufer der
Oder: dem Herzogthum Pommern, der Kassuben und Wenden, dem Bis-
thum Kammin; Vorpommern, auf dem linken Oder-Ufer: Alt-Vorpom-
mern oder dem Fürstenthum Stettin, und Neu-Vorpommern, dem vormali-
gen Schwedisch-Pommern, mit der Insel Rügen, und den nördlichsten
Theilen der Neumark, und zerfällt gegenwärtig in administrativer Bezie-
hung in drei Regierungsbezirke, die zusammen 26 Tireise, mit 72 Städten,
8 Flecken, 2,676 Dörfern, 2,332 Vorwerken und Höfen, 328 Kolonien und
Weilern, 2,103 einzelnen Etablissements etc. enthalten, und zwar:

Rcgienmgsbe/.irk.

Areal
in Üii,-.M.

Bevölkerung,
1855.

Bewohn,
a. 1 O.-M.

Kreise.

Städte.

Hauptort.

Einw.

Stettin ...........

Köslin ............

Stralsund.........

238,01
258,„

SOG,409
484,127
198,428

2,541
1,900
2,500
~ 2,23-1"

12
10
4

35
23
14

Stettin ......

Stralsund -•-

53,103
9,814
20,521

3 Bezirice .....

578,7,

1,288,964

26

72 j Stettin ......

53,103

Das Land ist grösstentheils Flachland. Im Osten der Oder, zwischen
derselben, der Weichsel, Warthe und Netze, dehnt sich der pommerisch-
p reu
SS ische Landrücken aus, der sich bis 700' erhebt, und im
Spitzberg 678, im anmuthigen Bergländchen Polzen (der pommerischen
Schweiz), im hohen Ratzenberg 757, im ruminelsburger Berglaiid, der
ödesten Gegend Pommerns, im Birkhöferberg 792' aufsteigt. Westlich
von der Oder beginnt der märkische Landrücken, welcher sich bis
Vorpommern zieht, nirgends aber sich über 420' erhebt. Die mit vielen
Buchenwaldungen und Kreidebergen gezierte Insel Rügen ist im Westen
eben, hebt sich nach der Mitte zu im Rugard zu einer Höhe von 340' und


B r 0 m m e's II a .1 d - A 11 a s. — Foir.iaern.

-ocr page 315-

35. — Pommern.

ist im NO. bergig und feisig; auf der Halbinsel Jasmund erhebt sich die
Kreideberggruppe Stubbenkammer, mit dem 409' hohen Königsstuhl, auf
der Halbinsel Wittow das 170' hohe Kreidevorgebirge Arkona. Unter den
in der Küstenebene im Osten der Oder sich erhebenden Hügeln sind die
höchsten: der Gollenberg bei Kösiin, 442', der heilige Berg und Höllen-
berg 792', der Muttrinberg 615', und der Revekol bei Stolpe 490'. —
Die Küstenebenen im Westen der Oder sind fast vollkommen flach und
häufig mit Dünen eingefasst. Der Boden Pommerns im Osten ist gröss-
tentheils sandig und wenig ergiebig; im Westen ist fast nur guter und
Mittelboden. Die fruchtbarsten Gegenden des Landes sind Neu-Vorpom-
mern oder das ehemalige Schwedisch-Pommern, die Odergegenden, und
die Insel Rügen.

l»as Volh. — Die Bevölkerung der Provinz Pommern belief sich
1855 auf 1,288,964, im Jahr 1852 auf l,253,ü04 Seelen, und zwar im
letzten Jahre auf 626,111 männlichen und 627,793 weiblichen Geschlechts.
Die Zahl der Familien betrug 242,002, die der bestehenden Ehen 207,536.
Die Summe aller Geburten belief sich (1852) auf 50,214 (25,858 Knaben,
24,356 Mädchen), die der Todesfälle auf 35,420 (18,407 männliche, 17,013
weibliche), worunter 1,786 Todtgeborene. Die Zahl der in die Provinz
Eingewanderten betrug im Jahr 1852/53 85, die der Ausgewanderten 794.
Von den Bewohnern der Provinz lebten 360,215 in den Städten, 893,689
auf dem flachen Lande. Hauptstadt Pommerns ist Stettin (1858) mit
53,103 Einwohnern. Der Abstammung nach ist die Mehrheit der Bewoh-
ner Deutsche, n ie d er s ä c h s i s ch en Stammes. Dem slavischen
Volksstamme gehören die Kassuben (circa 6,000 Seelen) im nordöstl.
Pommern an; Romanischen Ursprungs sind die jetzt völlig germani-
sirten Franzosen, die wegen Religionsverfolgungen ihr Vaterland verlies-
sen und hier eine Heimath fanden. Juden sind überall zerstreut. Die
mit Liebe an ihrem Stammlande und am Althergebrachten hängenden
Pommern sind ein aufrichtiges, guiherziges Volk, voll festen deutschen
Mannssinnes, haben einen ernsten Charakter, sind unerschrocken, ver-
schwiegen, wenn gleich im Allgemeinen etwas derb. Dem kirchlichen
Bekenntnisse nach gehörten von ihnen (1855) 1,266,008 der Evange-
lischen, 11,577 der Katholischen, 15 der Griechischen Kirche an, 28 sind
Mennoniten, und 11,336 Juden. Die Verfassung der evangelischen Lan-
deskirche beruht für Pommern auf der Kirchenordnung von 1563, der
Agende von 1567, der Statuta synodica von 1574, und der Leges prae-
positurarum von 1621, für Neu-Vorpommern auf der Konsistorial-lnslruk-
tion von 1681. Die Kirche selbst steht unter dem Konsistorium zu
Stettin, dem 58 Superintendenten (darunter 2 Reformirte) untergeordnet
sind, und umfasst 656 Mutterkirchen, 577 Tochterkirchen, 131 gottes-
diensüiche Versammlungsorte ohne Parochialrechte, zusammen 1,364 Kir-
chen- und Bethäuser, und 723 ordinirte und 14 nicht ordinirte Prediger.
Die katholische Kirche steht unter dem Erzbisthum Gnesen, das
ein Dekanat in Pommern hat, unter dem Bisthum Kulm, für Pom-
merellen und die pommerschen Herrschaften Lauenburg und Bütow, und
dem fürstbischöflichen Delegaten zu Berlin, der die Aufsicht über
die Katholiken in den Regierungsbezirken Stettin und Stralsund führt.
Sie besitzt 20 Mutter- und Tochterkirchen und Kapellen, und 11 Pfarrer
und Kapläne. Die Kultusangelegenheiten der Juden sind durch das Ge-
setz vom 23. Juli 1847 geordnet. Die Juden sind in Synagogengemeinden
vereinigt und besitzen 56 gottesdienstliche Versaminlungshäuser im Lande.
— Für geistige Bildung ist hinreichend gesorgt. An Kleinkinderbe-
wahranstalten zur Aufnahme kleiner, noch nicht schulpflichtiger Kinder,
bestehen 18; an Elementarschulen 2,489, mit 2,923 Lehrern und Leh-
rerinnen, und 180,224 Schülern; Mittelschulen für Knaben 61, mit 193
Lehrern und 8,912 Schülern; Mittelschulen für Mädchen 63, mit 239 Leh-
rern und 8,865 Schülern, und Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerin-
nen 6, mit 161 Zöglingen. Für den gelehrten Unterricht bestehen: 1 Pro-
gymnasium, mit 8 Lehrern und 177 Schülern; 9 Gymnasien, mit 124 Leh-
rern und 2,018 Schülern, und 1 Universität zu Greifswalde, die
bereits 1456 gestiftet wurde, 41 Professoren und Docenten und durch-
schnittlich 225 Studenten zählt, und eine der reichsten Universitäten in
Deutschland ist. Mit ihr ist die staats- und landwirlhschaftliche Akademie
zu Eldena verbunden. Ein Seminar für gelehrte Schulen besteht zu
Stettin, in welchem Philologen, welche ihre Universitätsstudien absolvirt
haben, Gelegenheit gegeben ist, sich für den höheren Lehrerberuf auszu-
bilden. An Lehranstalten für Erwerb und Verkehr bestehen 7 höhere
Bürgerschulen, mit 57 Lehrern und 1,411 Schülern, und ausser diesen
Gewerb- und Industrieschulen etc. Handelslehranstalten zu Stettin und
Greifswalde; Schilffahrtsvorbereitungsscbulen zu Rügenwalde, Kolberg und
Stolpemünde; Navigationsschulen zu Grabow bei Stettin, Stralsund, Greifs-
walde und Wolgast; eine Schilfsbauschule zu Grabow etc. — Der phy-
sischen Kultur wird in neuerer Zeit grosse Aufmerksamkeit gewid-
met. Fast die Hälfte der Bevölkerung ist in der Landwirthschaft be-
schäftigt, und 432,051 Personen betreiben den Landbau als Haupt-,
149,183 denselben als Nebengewerbe. Die Bauern sind überall freie
Grundbesitzer. Die Zahl aller Lanilbesitzungen beträgt 85,319, worunter
2,545 Güter mit mehr als 600 Morgen Areal, 1,406 Besitzungen mit 300
bis 600 Morgen; 26,153 mit 30—300; 25,086 mit 5- 30, und 30,129 Be-
sitzungen mit unter 5 Morgen. Die Dreifelderwirthschaft ist am allge-
meinsten; hier und da auch eine mecklenburgische Koppelwirthschaft zu
finden. Von der 12,394,000 magdeb. Morgen umfassenden Oberfläche des
Landes fallen 5,506,420 auf Ackerland, 90,127 auf Garten und Obst-
Anlagen, 971,092 auf Wiesen, 1,694,138 auf Weiden, 2,155,325 auf Wal-
dungen, und 1,976,898 Morgen sind unkultivirtes Land. Der
Ackerbau
gewinnt immer mehr Ausdehnung, doch nur in guten Jahren kann Pom-
mern von seinem Ertrage etwas abgeben. Der Weizenbau ist am ausge-
breitetsten im Regierungsbezirk Stralsund; der Anbau des Roggens, der
Gerste und des Hafers, so wie der Kartolfelbau ist über das ganze Land
verbreitet. Gemüse wird in Menge gebaut, und berühmt wegen ihrer
Rüben sind die Dörfer Warsow und UchdorL Der Rapsbau wird stark
betrieben; Tabak wird auf 5,700 Morgen gebaut. Reich an Obst sind die
fruchtbaren Odergegenden, berühmt sind die bekannten Stettiner Aepfel,
die bis nach Petersburg verschifft werden. Wein wird nicht gebaut,
wenigstens nicht zum Keltern; doch gedeihen Tafeltrauben am Gelände.
Der Kleebau nimmt immer mehr überhand. Die Waldungen, besonders in
Vorpommern, werden gut gepflegt; Nadelholz ist vorherrschend; nur aur
Rügen ist viel Laubwald. Die Viehzucht hat sich mit den Fortschritten
des Ackerbaues und der Futterpflanzenkultur bedeutend vermehrt. Der

Viehstapel zählte 1855 an Pferden (einschliesslich der Füllen) 150,241,
an Eseln 276 Stück; Rinder, einschliesslich des Jungviehs, waren 450,637,
Schafe 2,651,030, Ziegen 27,263, Schweine 182,992 im Lande. Von Feder-
vieh werden besonders Gänse in grossen Heerden gezogen, und die pom-
merschen Gänsebrüste bilden einen beliebten Handelsartikel. Die Jagd
ist unbedeutend und beschränkt sich auf Hasen und Federwild; Fisch-
ottern und Biber sind jetzt selten, dagegen an den Küsten der Ostsee
Seehunde häufig. Von Wichtigkeit ist die Fluss-, See- und Teich-
fischerei, die für manche Orte einen bedeutenden Erwerbszweig bildet;
an der pommerschen Küste und bei Rügen ist die Häringsfischerei
von grosser Bedeutung; von anderen Seefischen werden Seeaale, Flundern,
Dorsche, Butten und Schollen in Menge gefangen; der Stör kommt am
häufigsten bei seinem Uebergange aus der Ostsee in die Oder, «owohl
bei Usedom und Wollin, im kleinen und grossen Hafl", als bei Stettin vor.
Unter den Fischen der Landseen nimmt die Maräne die erste SteRe ein.
— Bergbau wird nirgends betrieben; an der Küste wird Bernstein
gewonnen, und dieser entweder als Seebernstein an der Küste ausge-
worfen und nach Nordslürmen gesammelt, oder mit dem Seetange her-
ausgefischt, oder als Erdbernstein in seinen Lagerstätten von den Bauern
ohne alle Regel gegraben. — Förderungsmittel der physischen Kultur
Pommerns sind: das landschaftliche Kredit-Institut, die pommersche öko-
nomische Gesellschaft, 22 landwirthschaftliche Distrikts-, Zweig- und
Nebenvereine, der ökonomische Verein zu Uckermünde, 2 Pferdezucht-
vereine zu Eldena, und der Verein zur Beförderung des Seidenbaues zu
Stettin; die landwirthschaftliche Versicherungsanstalt zu Greifswalde, 8 Im-
mobiliar-Feuerversicherungsanstalten und die Privat-Feuerversicherungs-
anstalten zu Stolpe, Greifswalde, Stettin, Stralsund und auf Rügen. Die
gewerbliche Industrie hat in Pommern noch kein hohes Alter. In
mechanischen Künsten und Handwerken sind nur 61,743 Personen, in
allen Fabrikationsanstalten und Fabrikunternehmungen zusammengenom-
men nur 20,770 Personen beschäftigt. Die Leinenweberei wird grössten-
theils als ländliche Nebenbeschäftigung betrieben. Fabriken für leinene
Zeuge bestehen 2, Leinweber 1,567, die 2,108 Websiühle gewerbsweise
beschäftigen, während 48,753 als Nebenbeschäftigung abwechselnd im
Gange sind. Stf.:kbleichereien bestehen 16, Garnbleichereien 3. Die
Baumwollindustrie beschäftigt nur 124 Webstühle, und Fabriken für baum-
wollene und halbbaumwollene Zeuge bestehen nur 2. Lebhafter ist die
Schafwollindustrie: Maschinenspinnereien zu Streichgarn bestehen 104, zu
Kammgarn 44; Wollenwebsiühle gewerbsweise 623, als Nebenbeschäftigung
1,339; Tuchfabriken sind 4, sonstige Fabriken für wollene Zeuge 5, Walk-
mühlen 36; die Strumpfweberei beschäftigt 10 gewerbsweise gehende
Webe- und Strickstühle. Die Seidenindustrie wird gar nicht gepflegt.
Färbereien bestehen 69, Zeugdruckereien 22, Papierfabriken und Papier-
mühlen J6, Cartonage-Fakriken 2. Die Lederindustrie ist in Stettin,
Anklam und Kösiin am bedeutendsten; Leder- und Lederwaarenfabriken
besteben 14. Der Schifl"bau wird stark betrieben; SeeschifTswerften von
Bedeutung sind zu Stettin, Stolpemünde, Kolberg, Swinemünde, Wolgast,
Greifswalde, Stralsund und Barth. Die Tabaksfabrikation beschäftigt eine
.VIenge Hände; Tabaksfabriken zählt man 47; Zuckerrafflnerien bestehen 2,
Runkelrübenzuckerfabriken 8; Stärkefabriken 13, Wattenfabriken 16, Seife-
und Lichtfabriken 28, Essigfabriken 22, Bierbrauereien 249, und Brannt-
weinbrennereien 258- Die Industrie in Mineralstoffen ist unbedeutend.
Es bestehen 16 Eisenwerke, die das in der Ebene zerstreute Wiesen- oder
Rasenerz, so wie angekauftes Roheisen, zu Stabeisen und Gusswaaren
verwandeln; 14 Eisen-, Blechwaaren- und Nägelfabriken, Ketten- und
Ankerschmieden; 4 Kupferhämmer und 10 Fabriken für Maschinen und
Maschinentheile. Glashütten zählt man 11, Thonwaarenfabriken 13, Che-
mische Produktenfabriken 10, Ziegeleien 627, Kalkbrennereien III, und
Theeröfen 63. — Der Handel, durch die langgestreckte Küste der Ostsee,
durch gute Häfen und die Oder, durch treffliche Strassen und Eisenbah-
nen begünstigt, ist von Bedeutung. Die Ausfuhren bestehen haupt-
sächlich in Getreide, Wolle und Wollengarn, Vieh, Butter, Häuten, Speck,
Honig, frischen und geräucherten Gänsen (Spinken), Federn, Obst, frischen,
eingesalzenen und geräucherten Fischen, Leinwand und Eisengusswaaren.
Hauptplatz für den innern Handel ist Stettin, ausserdem sind noch
25 Städte mit bedeutender Spedition und Handel. Für den auswärtigen
Handel sind, ausser Stettin: Stralsund, Greifswalde, Wolgast, Anklam,
Swinemünde, Treptow an der Rega, Rügenwalde, Kolberg und Stolpe zu
nennen- Im Jahr 1852 besassen: Stettin 445 SeeschilFe und Küstenfahr-
zeuge (mit 47,835 Lasten Tragfähigkeit und 2,520 Mannschaft), Kösiin 112
(mit 9,494 L. und 652 M.), und Stralsund 725 Schifl'e (mit 47,770 Lasten
und 2,695 Mann). Zu Anfang 1857 zählte die pommersche Rhederei 671
Seescbiffe (ohne Küstenfahrzeuge und Flussdampfschiffe) und zwar: Anklam
10 (mit 1,277 Lasten), Barth 112 (14,026 L.), Demmin 2 (231 L), Greifs-
walde 44 (6,141 L.), Kammin 2 (268 L.), Kolberg 21 (4,228 L), Kösiin
2 (466 L.), Rügenwalde 20 (2.872 L.), Stettin 184 (26,145 L.), Stolpe und
Stolpemünde 36 (3,024 L.), Stralsund 131 (17,595 L), Swinemünde 38
(5,151 L.), Uckermünde 33 (5,348 L.), ^Ulgast 35 (4,827 L.), und WoRin
1 Seeschiff (mit 39 Lasten a 4,000 Pfd.) Ausser den genannten Städten
sind noch als Seehäfen zu erwähnen: Wyck, Lassahn, Michaelsdorf und
Zingst, und alle Küstenorte auf Rügen. Die Han d el sflagge ist die
Preussische, stehe: Flaggen-Atlas Taf. 2, Nr. 45, 46 und 47. —
Für die Binnenschifffahrt besitzt Pommern 71
,9 Meilen schilfbare und
108,7 Meilen flossbare Wasserstrassen, und auf ersteren 916 Flussschiffe
mit 18,518 Lasten Tragfähigkeit und einer Bemannung von 1,592 Köpfen.
Die bedeutendste Wasserstrasse ist die Oder. Post- und regelmäs-
sige Dampfschifffahrten bestehen zwischen Stettin und Kronstadt
(St. Petersburg), Stockholm und Kopenhagen; zwischen Stralsund und
Ystadt; zwischen Kammin und Dievenow, und von Kammin über Wollin
nach Stettin; zwischen Stettin und Königsberg cüber Swinemünde und
Pillau), und von Stettin nach Riga, nach Memel, nach Amsterdam, Rot-
terdam, Leith, Puibiis, Stralsund, Frankfurt a. d. 0. etc. Staats-Chaus-
seen von 14^ Meilen, und Privatstrassen von 30 M. Länge durchziehen
die Provinz, und von Eisenbahnen: die Berlin-Settin-Eisenbahn, 17.85
Meilen, die Eisenbahn Stettin-Stargard-Köslin und Stargard-Kreuz-Posen.
Eine Handelsborse besteht zu Stettin; Bank-Anstalten der preuss.
Bank zu Berlin, in Stralsund und Stettin, und eine Kommandite in Stolpe;
eine ritterschaftliche Privatbank für Pommern in Stettin. Handelsver-
sicherungsgesellschaften bestehen mehrere, und als Organe der Handels-
und Gewerbeinteressen Handelskammern zu Stettin und Stralsund,


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35. — Pommern.

und Kaufraannskollegien zu Wolgast, Greifswakle und Barth. — Ueber
Münzen. Maasse und Gewicht, siehe Text zu „Preussen", Taf. 28. —

®er .Staat. — Pommern ist seit 1815 durchaus Preussische
Provinz. Die Bewohner Pommerns sind preussische Staatsbürger und ge-
niessen alle Rechte preussischer Unterthanen. Die innere Verwaltung
der Provinz leitet ein dem Ministerium des Innern untergeordnetes Ober-
präsidium zu Stettin (und ausser diesem steht überdem au der Spitze
der Verwaltung als Statthalter der nächste Thronerbe nach erreichter
Grossjährigkeit). .An der Spitze der 3 Regierungsbezirke stehen die Re-
gierungen zu Stettin, Köslin und Stralsund, und an der Spitze der
2ß Kreise, in welche die Regierungsbezirke geschieden sind, die Land-
rathsämter. Die örtliche Po lizeiverwaltung wird von den nach
den Vorschriften der verschiedenen Kommunalverfassungen der Ortschaf-
ten dazu bestimmten Beamten (Bürgermeistern, Schulzen etc.) im Namen
des Königs geführt; in Stettin und Köslin bestehen besondere Polizei-
direktionen. Die Justizverwaltung wird durch unabhängige Gerichte
im Namen des Königs ausgeübt. In Neuvorpomjnern gilt das gemeine
deutsche Recht, in den übrigen Landestheilen das preussische
Recht. Höchste Gerichtsinstanz in Civil- und Strafrechtssachen ist das
Obertribiinal zu Berlin, Gerichte zweiter Instanz sind die Appella-
tionsgerichte zu Stettin, Köslin und Greifswalde, und Gerichte erster
Instanz 20 Kreisgerichte (8 unter Stettin, 9 unter Köslin und 3 unter
Greifswalde, zu denen noch als Gerichte erster Instanz 39 Gerichtskom-
missionen, 6 Gerichtsdeputationen und 9 Schwurgerichte kommen. Zum
preussischen Landtag sendet die Provinz für
das Herrenhaus 13, für das
Haus der Abgeordneten 25 (Stettin 12, Köslin 9, Stralsund 4) Mitglieder
zur Präsentation; von den Städten sind im Herrenhaus 2 (Stettin und
Stralsund) vertreten. — Zur Wahrung der Provinzialinteressen besteht
eine Pr ovi nzialversaininlung, zu welcher die Provinz (mit Aus-
schluss der Kreise Dramburg und Schiefelbein und einiger Ortschaften
des saatziger Kreises, die als früher zur Neuniark gehörend, in Bran-
denburg vertreten sind) 49 Mitglieder sendet, und zwar: I
Standesherrn
(dem Fürsten von Putbus), 24 gewählte Abgeordnete der Ritterschaft, 16
gewählte Abgeordnete der Städte (darunter 7 Städte mit
Virilstimmen,
und 16 mit zusammen 9 Kollektivstimmen) und 8 gewählte Abgeordnete
der Landgemeinden. — Für die Bezirke bestehen (laut Verfügung vom
13. Juli 1851) Bezirkskominissionen, die über alle gegen das Ver-
fahren und die Entscheidungen der Einschätzungskoininission angebrach-
ten Beschwerden und Reklamationen zu entscheiden hat, und gegen deren
Entscheidungen kein Rekurs stattfindet; und für die landräthlichen Kreise
in den Regierungsbezirken Kreisstände, deren Verfassung auf der
Kreisordnung vom 17. Aug. 1825 beruht. Sie bestehen aus 3 Ständen:
den Rittergutsbesitzern, den Vertretern der Städte, und den Vertretern
des platten Landes und der Landgemeinden. Die Kreisversammlungen
haben den
Vorsitzenden Landrath in allen Koinmunalangelegenheiten
zu unterstützen und die Verwaltung selbst zum Gegenstand ihrer Be-
rathung zu machen. Zu gemeinnützigen Einrichtungen und Anlagen,
Welche im Interesse des gesammten Kreises beruhen, so wie zur Beseiti-
g^ing eines Nothstandes, sind die Kreisstände ermächtigt Ausgaben zu be-
schliessen, die Kreiseingesessenen dadurch zu verpflichten, und zu diesem
Zwecke über die jährlichen Nutzungen vorhandener Kreiskommunalfonds
ünd über die ersparten Revenuen zu verfügen. Die Gemeindever-
fassung Pommerns beruht auf der Städteordnung vom 30. Mai 1853,
dem Gesetze betreifend die Verfassung der Städte in Neuvorpomraern und
Rügen vom 31. .Mai 1853, und dem Gesetze über die Landgeineindever-
fassungen vom 14. April 1856. — Die Finanzverwaltung der Provinz
leiten die Regierungen und die Provinzsteuerdirektion, die 26 Kreiskassen,
6 Doinänen-Pachtäinter und 24 Forstkassen, 9 Hauptzollämter und 3 Haupt-
steuerämter unter sich hat. — Für rein militärische Angelegenheiten
der Provinz ist das Generalkommando des IL Armeekorps zu
Stettin die Provinzialbehörde. —

Topographie. — Der R e g i e r u n g s b e z i r k S t e 11 i n, der mitt-
lere Theil der Provinz, aus Alt-Vorpommern, dem westlichen Theile
von Hinterpommern und einem kleinen Theile der Neumark bestehend,
umfasst 238,61 Ou.-M. mit 696,409 Einwohnern, und zerfällt in die 12
Kreise: D ein min, A n k 1 a m, U s e d o m - W o 11 i n (Swinemünde), Uc k er-
münde, Randow, G r e i f f e n h a g e n, Pyritz, Saatzig, Nau-

aldungen, namentlich Buchen- und Eichenwälder, sind noch vorhanden.
Zwei bedeutende Haffs (das kleine und grosse Hafl') dringen weit in das
Land ein und werden durch die beiden Inseln Usedom und Wollin, welche
durch die Swine von einander geschieden werden, von der Pommerschen
Bucht getrennt. Die Mehrheit der Bevölkerung gehört der evangelischen
Kirche an, Katholiken sind nur 4,700, Juden 5,000 im Regierungsbezirk.
Für Unterrichtsanstalten ist zweckmässig gesorgt; Volksschulen sind hin-
•länglich vorhanden; eine Universität besteht nicht, dagegen sind Gym-
nasien zu Stettin, Stargard, Anklam und Greifl'enberg. Hauptstadt der
Provmz und des Regierungsbezirks ist Stettin, am
linken Ufer der Oder,
mit 53,103 E., eine der wichtigsten Handelsstädte und stärksten Festun-
gen der Preuss. Monarchie, mit der Vorstadt Lastadie, auf dem rechten
Oder-Ufer. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze sind: Anklam,
an der Peene, mit 10,208 E., viel Industrie, Handel mit Wolle und Vieh,
Schifffahrt; Damm, am Dammersee, mit 3,353 E., Fischerei und Lein-
wandmärkten; Dem min, an der Peene, mit 7,757 E., Seehandel und In-
dustrie; Garz, am linken Ufer der Oder, mit 4,619 E., Fischerei und
Manufakturen; Gollnow, an der Ihna, mit 5,563 E., Woll- und Lein-
weberei, Kupferhammer; G reiffen berg, an der Rega, mit 5,252 E.,
Tuch- und
Leinwandfabrikation; Gr e i f fen ha gen, an der Reglltz, mit
5,552 E., Fischerei und Tuchweberei; Kam min, an der Mündung der
Divenow, mit 4,763 E., starkem Flachshandel und Fischerei; Labes, an
der Rega, mit 3,946 E., Tuchweberei und llülzhandel; Pasewalk, an der
Ucker, mit 7,217 E., und bedeutender Bierbrauerei (Paschelle); Pyritz.
mit 5,807 E., Schullehrerseminar; Stargard, an
der Ihna, einst Haupt-
stadt llinterpommerns, mit 13,107 E., viel Gewerbsamkeit; S w i n e in ü n d e,
an der Swine, auf der Insel Usedom, mit 5,446 E., Schifl'bau, Schifl-fahrt,
Fischerei und Seebad; Treptow an der Rega, mit 6,326 E., Fischerei,
Tuch- und
Raschmanufakturen; Treptow, an der Tollense, mit 4,339 E.,
starker Landwirthschaft; Uckermünde, an der Ucker, mit 3,760 E.,
Schillbau, Schillfahrt und Fischerei, und Woll in, auf der gleichnamigen
Insel, an der Divenow, über welche 3 Brücken nach dem Festland führen,
mit 4,597 E., Fischerei, Schiflfbau und Holzhandel; in der Nähe das Dorf
Misdroi,
mit Bernsteinfischerei.


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35. — Pommern.

Der Regierungsbezirk liöslin, der östRche Theil der Pro-
vinz, und den grössten Theil flinterpoinmerns, die Herrschaften Lauen-
burg und Bütow (welche früher der Krone Polens gehörten und 1455 den
Herzogen von Pommern als Lehne überlassen wurden), und von der Neu-
mark die Kreise Schiefelbein und Dramburg umfassend, begreift ein Areal
von 258,« Qu.-M. mit 484,127 Einwohnern, und zerfäRt in die 10 Kreise:
Fürstenth umkreis (Köslin), Belgard,Schiefelbein, Dram-
burg,, N e u - S t e 11 i n, Rummels bürg, Lauen bürg, Bütow,
Stolpe und Schlawe. Der Boden des Bezirks ist ungemein verschie-
den: der Süden und Osten zeigt nur kümmerliche Vegetation; doch gibt
es hier stellenweise auch fruchtbare Gegenden, besonders um Rügenwalde
und Schlawe; Waldung ist hier noch in Menge; der westliche Theil des
Bezirks ist reicher, und enthält zum Theil reichen Weizen-, sonst aber
überall Mittelboden. Bis auf 6,000 Katholiken und 5,400 Juden gehört
<lie ganze Bevölkerung der evangelischen Kirche an. Schulen bestehen in
hinlänglicher Zahl; Gymnasien sind zu Köslin
und Neu-Stettin; ein Schul-
lehrerseminar zu Köslin; eine Universität ist nicht vorhanden. Hauptstadt
des Regierungsbezirks ist Köslin, am Fusse des 300' hohen Gollenber-
ges, 1 M. von der Ostsee, mit 9,814 E., und einiger Industrie, besonders
in Wolle, Leder und Tabak. Andere bedeutende Handels- und Gewerbs-
plätze des Bezirks sind: Belgard, an der Persante, mit 4,025 E., Tuch-
weberei, Tabaksfabrikation und bedeutenden Pferdemärkten; Bu blitz,
mit 3,485 E., Wollenzeugweberei, Fischerei; Bütow, an der Bütow", mit
3,540 E., Rasch- und Tuchweberei; Dramburg, an der Drage, mit
4,017 E., Tuchfabrikation und Gerberei; Falken bürg, an der Drage,
mit 3,187 E., Tuch- und Wollenzeugweberei; Kol berg, starke Festung
unweit der Mündung der Persante, mit reichem Salzwerk, Badeanstalt,
Fischerei und Seehandel; Körlin, an der Persante, mit 2,650 E,, Tuch-
weberei und Fischerei; Lauenburg, an der Leba, mit 4,987 F., Fabri-
ken, Gerbereien und Fischerei; Neustettin, zwischen 2 Seen, 5,930 E.,
Weissgerbereien; Polzin, am Waggerbach, mit 3,450 E., einigen Fabri-
ken und Gesundbrunnen; Rügen walde, au der Wipper, mit Seehafen
an der Mündung und 5,067 F., Segeltuch- und Leinwandfabrikation,
Fischerei, Scbilfbau, Seehandel, bedeutenden Handel mit Aalen, Lachsen
und Gänsebrüsien ; R u m ni e 1 s b u r g, an der Preuss. Grenze, mit 3,630 E.,
Tuch- und Wollenzeugweberei; Schiefelbein, an der Rega, mit 4,365 E.,
Wollenweberei, Papiermühlen; Schlawe, an der Wipper, 4,390 F., Lein-
wand- und Holzhandel; Stolpe, an der schiffbaren Stolpe, mit Seehafen
an der Mündung, 11,350 E., llauptsitz der Bernsteinwaarenfabrikation, mit
starkem Obstbau, bedeutendem Handel und Schifffahrt; Tempelburg, am
Drazigsee, mit 3,600 F., Gerbereien und Tuchfabrikation. —

Der Regierungsbezirk Stralsund, der kleinste der Pro-
vinz und nur 79
,f,8 Qu.-M. mit 198,428 Einwohnern umfassend, begreift
Neu-Vorpommern (Schwedisch-Vorpommern) und das Fürstenthum Rügen,
und zerfällt in die 4 Kreise: Franzburg, Grimma, Greifs walde
und Rügen (Bergen), Der Boden ist im Allgemeinen fruchibar, zum
Theil sehr fruchtbar, ganz besonders die Insel Rügen, und der Bezirk ist
der ergiebigste Pommerns. Die Küste ist ungemein zerrissen und einge-
buchtet, und hat vor sich die Insel Rügen, die Insel Zingst und den
Dars, eine stark bewaldete Halbinsel, welche die Nordwestspitze des
Franzburger Kreises bildet und durch eine schmale Landzunge mit dem
mecklenb.-schw'erinischen Fischlande zusammenhängt. Die Bewohner des
Bezirks sind, bis auf 800 Katholiken und 900 Juden, sämmtlich evange-
lisch. Für Schulen ist im Bezirk sehr gesorgt; Gymnasien bestehen zu
Stralsund, Greifswalde und Putbus, und eine Universität zu Greifswalde,
die bereits 145G gestiftet, durch den ihr von dem letzten Pommernherzog
Bogislaw XIV. (1634) geschenkten Grundbesitz der säkularisirten Abtei
Eldena, zu einer der reichsten wurde. ~ Hauptstadt des Regierungsbe-
zirks ist Stralsund, an der Meerenge Gallen, befestigte Handels- und
Seestadt, mit 20,521 Einwohnern, zahlreichen Fabriken, Schiffbau, See-
badeanstalt und Märkten. Andere bemerkenswerthe Städte des Bezirks
sind: Barth, am Barther Bodden, Seestadt, mit 5,150 E., Licht-, Seifen-
und Tabakfabriken, Schiffbau und Handel; in der Nähe das Dorf Kentz,
mit Schwefelquelle und Badeanstalt; Greifs walde, Seestadt mit Hafen
beim Dorfe Wieck, mit 13,750 E., Universität, Gymnasium, SchuRehrer-
seminar, verschiedene Fabriken; in der Nähe Eldena, mit staats- und
landwirthschaftlicher Akademie; Grimmen, an der Trebel, mit 2,860 E.,
Lassan, an der Peene, mit 2,375 F., Schiffbau und Fischerei; Trieb-
sees, mit 3,330 E.; Wolgast, an der Peene, mit 5,700 E., lebhaftem
I Seehandel und Fischfang. — Die Insel Rügen, die den Kreis Bergen bil-
I det, umfasst mit Inbegriff der Halbinseln Jasmund, Wittow^ und Mönkgut,
und der kleinen Inseln Hiddensee, Liebitz, Ummatz (Umanz) etc. ein Areal
von 20 Qu.-M., ist die grösste aller zu Deutschland gehörenden Inseln,
und vom Festlande etwas über eine halbe Stunde entfernt. Ihr westlicher
Theil ist eben; nach der Mitte erhebt sich die Insel, und der östliche
Theil, wo auf der Halbinsel Jasmund die Stubbennitzer Berge die höch-
slen Punkte bilden, ist bergig. Der Boden ist ungemein fruchtbar, und
die Kultur erhebt dessen Ertrag mit jedem Jahre. Die Viehzucht ist sehr
gut; ausserordentlich lohnend der Fischfang. .An Holz ist .Mangel, doch
wird in verschiedenen Gegenden Torf gestochen. — Rügen erhielt ihren
Namen von den Rugiern, die hier ihren Hauptsitz hatten und hartnäckig
am heidnischen Götzendienst festhielten. Ihr Hauptgott Swantewit, auf
dessen Altären die Scblachtopfer gefangener Christen nicht fehlen durf-
ten, die sie auf ihren seeräuberiscben Zügen gegen ihre christlichen Nach-
barn zu Gefangenen machten, thronte zu Arkona in einem prächtigen
Tempel. Die dänischen Küsten waren vorzugsweise den Verheerungen
ihrer Raubzüge ausgesetzt, bis Waldemar 1. von Dänemark im Jahr 1169
Rügen eroberte, die Götzentempel zerstörte und die Einwohner zur An-
nahme des Christenthums nöthigte. Ueber 150 Jahre lang blieben die
Rügenschen Fürsten dänische Vasallen, als aber Witzlaw, der letzte ein-
Keborne Fürst 1315 starb, wurde die Insel dem pommerschen Herzog
Wratislaw IV. zu Lehn gegeben. Im westphälischen Frieden von 1648
kam Rügen als ein besonderes Fürstenthum mit Vorpommern an Schwe-
den, und blieb mit diesem Reiche bis 1814 vereinigt, wo dann die Insel
an Dänemark abgetreten, und 1815 von diesem gegen Lauenburg an
Preussen vertauscht und mit Pommern vereinigt wurde. —

Das Land Rngtii ist ein Inselkontinent, Ijesteliend aus vielen Inseln, Halbinseln, Efd-
lungen, Inselclien und Sandbänken, sosenannten Böcken oder Hecken. Jedes dieser .Aggregate
bildet gleichsam ein eigenes Laud, eine l'rovin/., und unterscheidet sich durch Eigenlhünilich-
keiten der Natur und des laudwirthschafllichen Lebens. Der Bewohner von Jasmund spricht vom
Wittower, wie der Schwede vom Norweger; die Mönkgiiter hallen sich fLir ein eigenes Volk, und
uulerscheiden sich, seit .lahrluniderlen immer dieselben, durch besondere Tracht, Sitte und Ge-
wohnheit von allen übrigen. Die drei grossen Halbinseln Rügens: Jlönkgut, Jasmund und Wit-
tow, sind die eigentlichen Träger des Rügiscben Ruhms. In ihrem Bereiche liegen die schönsten
grossen Binnenwasser und die See am offensten, und auf ihnen die denkwürdigsten Gegenden,
Oerter und Plätze, die interessantesten Denkmäler der Vorzeit. Jasmund und Wittow sind durch
dfiime Erdfäden aji das ilauptland gebunden; ein kleines Waldgebirge, die Prora, ein schmaler,
mit Holz bewachsener Erddainm zwischen dem Jasmunder Bodden und der grossen See eingeengt,
lauft gegen die Halbinsel in eine dünne, die sogenannte ,.schmale Haide" aus, Jenseits welcher
sicli Jasmund, ein schiefliegendes Kaiksteinpiateau, erbebt, das sich binneuwärts in seine Bodden
nach absenkt, seewärts aber an 600' hoch über die Meeres/lache steil emporragt. Der Boden,
mit fruchtbarer Erde bedeckt, welclie viele wellenförmige Hügel schlägt, die in Acker- und
Vi'eideland, einzelne Höfe nnd kleine Dörfer zerlbeilt sind, gewährt ein anmuthiges Landschafts-
gemälde, dessen Hintergrund nach drei Seiten liin die oifene See bildet. Das nordöstliche Ende
der hohen Lehne bedeckt die S t ub Ij e n i t/., ein auf 3,000 Morgen ausgebreiteter dichter Buchen-
wald. In ihm betritt man den klassischen Boden eines unseren VoreUern heiligen Haines, man
nähert sich der Burg der alten Göttin Hertha, wandelt an der Schwelle einer grossartigen
Nalurscene. Unmerklich steigt man im dichten Schalten des Waldes höher und höher hinan, und
ohne dass man es gewahr wird, steht man schon 500' über der Fläche des Meeres. Koch i'inige
Schritte und plötzlich öffnet sich die Waldwand — zwischen riesigen, blendendweissen Kreidc-
zacken liegt vor dem Blick des Wanderers die unendliche See, der tiefe, jähe, kreideweise Ab-
grund, der in vielen seltsamen Rissen und Pfeilern abstürzt unter dem Waldsaum, an dessen
Fuss die schäumende Brandung wogt und dumpf donnernd an den Felsen nagt. Hier ist die
Stubbenkammer, ihr gegenüber nordwestlich das Vorgebirge Arkona auf Wittow, die beiden
interessanleslen Punkte des alten Rügenlaiides. — In administrativer Hinsicht bildet die Rügen-
sche Inselgruppe den Kreis Bergen, dessen gleichnamige, in der Mitte der Insel gelegene
Hauptstadt, die bereits im Jahr 1190 von Jaromir I. angelegt wurde, 3,670 Einwohner zählt, die
Tuchweberei und Branntweinbrennerei betreiben. Alle anderen Städte und Ortschaften der Insel
sind unbedeutend; von ihnen nur noch zu erwähneu Garz mit 2,000, und Gingst mit 840 E.,
uud der Marktilecken Putbus (Puttbus), Hauplort der gleichnamigen Standesherrschaft des Für-
sten von Puttbus, mit schönem Residenzschloss, einer besuchten Badeanstalt und einem Pädagogium
für höhere Stände. Die Standesherrschafl umfasst die Grafschaft Puttbus, die Herrschaft Spyker,
im Ganzen 31 Dörfer und 32 Höfe.


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tescliicliie. — Die jetzt I'reussisclie Provinz S etil es ien,
den grösseren und schöneren Theil des oberen Oderlaufes umfassend,
wurde in den ältesten Zeiten von zwei Viehzucht treibenden germanischen
Volksstämmen, den Gnaden und Lygiern (Elysiern) bewohnt, die
in der Mitte des 6. Jahrhunderts von den Slaven verdrängt wurden, die
ein grosses Reich bildeten, das sich über Polen, Mähren, Böhmen und
Schlesien erstreckte, im 10. Jahrhundert aber unter den fortwährenden
Angriffen der Deutschen sich auflöste. Vom Jahre 840 an, in welchem
die Polen den Bauer Piast vom Pfluge auf den Thron beriefen, standen
alle Woywoden oder Grossen im Lande zwischen der Oder, Warthe und
Weichsel unter der Herrschaft der Plasten, und auch Schlesien, das sei-
nen Namen nach einem Gau ,,Zlasane" erhalten haben soll, gehörte bis
zum 14. Jahrhunderte zum grossen Polenreiche, erhielt aber bereits im
J. 1138, beim Tode Boleslavv IIL, dessen Söhne das polnische Land
unter sich theilten, in Wlatislaw II. einen eigenen Herrscher, dessen
Söhne 1163 das Land völlig unabhängig von Polen machten und in Ober-
und Niederschlesien, später in Ober-, Mittel- und Niederschlesien theilten.
Von jetzt an wurden auch deutsche Ansiedler in's Land gezogen, und mit
ihnen breitete sich, vorzüglich in Niederschlesien, deutsches Recht nnd
deutsche Sitte aus. Die herkömmliche Gewohnheit der Fürsten zu thei-
len, die ursprünglich die Trennung in Ober- und Niederschlesien veran-
lasste, schuf in diesen beiden Linien, durch fortgesetzte Theilungen, bis
zum Anfang des 14. Jahrh. 18 selbstständige Fürstenhäuser, in Nieder-
schlesien: Brieg, Breslau, Liegnitz, Wohlau, Schweidnitz, Jauer, Münster-
berg, Glogau, Steinau, Sagau undOels; in Oberschlesien: Kosel, Teschen,
Falkenberg, Oppeln, Strehlen, Ratibor und Troppau, wozu noch das bi-
schöfliche Fürstenthum Neisse kam, die, obwohl unabhängig, aus Furcht
vor den Polen, sich leicht durch den König Johann von Böhmen bewegen
liessen, die böhmische Oberhoheit (1335) anzuerkennen. Nach dem Tode
des Königs Wladislaw, 1458, verschmähten die strengkatholischen Schle-
sier die Regierung und Oberhoheit des von den Böhmen erwählten Georg
Podiebrad, dessen'Familie die reiche Landschaft Glatz besass, die Kai-
ser Friedrich IIL 1462 zur Grafschaft erhob, stellten sich unter den Schutz
des Königs Matthias Corvinus von Ungarn und beharrten auch in der
Folge bei diesem Staate. Die Reformation fand in Niederscblesien überall
bereitwillig Eingang. Die meisten der schlesischen Herzogthümer fielen
beim Aussterben ihrer Regenten an Böhmen, und als 1526 Ferdinand,
Erzherzog von Oesterreich, der Krone von Ungarn entsagte, um nach
dem Tode seines Schwagers, des Böhmenkönigs Ludwig, die Regierung
von Böhmen anzutreten, leistete Schlesien ihm die Huldigung und wurde
so durch ihn dem Oesterreichischen Staate einverleibt. Nur einer der
schlesischen Fürsten, der Herzog Friedrich IL von Liegnitz, schloss im
J, 1537 mit Kurfürst Joachim IL von Brandenburg eine Erbverbrüderung,
wonach seine Länder, die Fürstenthümer Liegnitz, Brieg und Wohlau,
beim etwaigen Aussterben der Herzöge von Liegnitz an das Kurhaus Bran-
denburg fallen soRten. Während des 30jährigen Kriegs, 1618—1648, litt
Schlesien, namentlich die evangelischen Städte, ausserordentlich; im
J. 1621 wurde der Herzog von Jägerndorf, Johann Georg (ein Markgraf
von Ansbach und Oheim des Brandenburgischen Kurfürsten Georg Wilhelm),
wegen seiner evangelischen Richtung in die Acht erklärt und sein Land
einem katholischen Fürsten, dem Herzoge von Troppau gegeben, und eben
so wurden nach dem Tode des letzten selbstständigen plastischen Herzogs
von Liegnitz (Georg Wilhelm f 1675), dessen Ländereien, trotz der Erb-
verbrüderung mit Brandenburg widerrechtlich von Oesterreich eingezogen.
Entscheidend für das Schicksal Schlesiens war der Tod Kaiser Karl VI.
1740. Kaum hatte in diesem Jahre Friedrich IL den preussischen
Thron bestiegen, als er auch die, schon vom grossen Kurfürsten 1675
vergeblich erhobenen Erbansprüche auf die Fürstenthümer Liegnitz, Brieg,
Wohlau und Jägerndorf erneuerte. Von der Kaiserin Maria Theresia da-
mit zurückgewiesen, besetzte und eroberte er sofort im ersten schlesi-
schen Kriege, der durch den Frieden von Breslau 1742 beendigt wurde,
ganz Schlesien (ausser Troppau, Jägerndorf und Teschen), sammt der
Grafschaft Glatz. Oesterreichs wiederholte Versuche zur Wiedererlangung
des verlorenen Landes wurden von Friedrich IL im zweiten schlesischen
Kriege (Friede zu Dresden 1745), und im dritten, dem 7jährigen Kriege
(1756—63), durch den Hubertsburger Frieden vereitelt. Von da an bReb
Schlesien ungestört im Besitz Preussens; Oesterreich behielt von Schlesien
nichts weiter als die Fürstenthümer Teschen, Troppau und
Jägerndorf
und das Recht, Titel und Wappen fortzuführen. Von den in den polni-
schen Theilungen 1773 und 1793, gemachten Erwerbungen kamen 41
Qu.Meilen zur Provinz Schlesien, und 1815 kam noch die grössere Hälfte
der von Sachsen abgetreten Oberlausitz hinzu, während einzelne kleinere
TheRe des alten Schlesiens zu den Provinzen Brandenburg und Posen ge-
schlagen wurden. —

■las Xand. — Die Provinz Schlesien, zwischen 49»48'—520 7'
NBr. und zwischen 31o26'—360 54' OL. gelegen, wird im N. von Branden-
burg und Posen, im 0. von Posen, Polen und GaRzien, im S. von Oester-
reich-Schlesien, Mähren und Böhmen, und im W. von Böhmen, Sachsen
"nd Brandenburg begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 741,74

Qu.Meilen, mit einer Bevölkerung, 1855 von 3,182,496; 1858 von 3,269,613
Seelen, hatte mithin 1855: 4,300, und 1858: 4,408 Einwohner auf der
Qu.Meile. Sie besteht (ausser zahlreichen Standesherrschaften) aus dem
alten Schlesien (wie es seit 1742 unter preuss. Herrschaft bestand,
mit Ausnahme des dem Reg.-Bez. Frankfurt zugetheilten Schwiebuser
Kreises), der Grafschaft Glatz, und dem 1815 von Sachsen abgetretenen
'Iheil der Oberlausitz, und hat in Niederschlesien, die unmittel-
baren Fürstenthümer: Breslau, Brieg, Schweidnitz, Jauer,
Liegnitz, Wohlau und Glogau; die mittelbaren Fürstenthümer:
Sagan, Oels und Carolath; die freien Standesherrschaften: Mi-
litsch, Trachenberg, Wartenberg und Gohschütz, und die
.Minderherrschaften: Neuschloss, Freihahn und Sulau; in
OberscMesien, die unmittelbaren Fürstenthümer: Oppeln und Ra-
tibor; das mittelbare Fürstenthum Münsterberg; den preussi-
schen Antheil an den mittelbaren Fürstenthümern Neisse, Troppau
und Jägerndorf; die freien Standesherrschaften Pless und Reuthen,
und die freie Niederherrschaft Loslau. — In administrativer Bezie-
hung zerfällt die Provinz in 3 Regierungsbezirke: Breslau, Oppeln
und Liegnitz (Breslau und Liegnitz Niederschlesien, Oppeln Ober-
schlesien), die zusammen 57 Kreise, mit 143 Städten, 56 Flecken,
5,528 Dörfern, 1,405 Vorwerken und Höfen, 1,099 Kolonien und Weilern,
2,635 einzelne Etablissements etc. enthalten, und zwar:

ScÇfericîi.

Hand-Atlas. Taf. 36.

Regierungsbezirk.

Areal
in (Ju.-M.

Bevülk.
1855.

Bewohn,
a. 1 Q.-M.

Kreise.

Städte.

Hauptort.

Einwohner.

Breslau ...........

248,14

1,227,009

4,946

22

S6

j Breslau......

129,813

Oppeln ...........

243,00

1,014,383

4,174

16

39

Oppeln ......

8,439

Llegnitz...........

250,55

941,104

3,757

19

48

Liegnitz .....

15,901

Zusammen: •••

741,74

3,182,496

4,300

1 "

143

Breslau ......

i

129,813

Die Gestaltung des Landes ist ungemein mannigfaltig. Die Oder,
welche bei Ratibor anfängt schiffbar zu werden, theilt, von SO. nach
NW. strömend, die Provinz in zwei beinahe gleiche Hälften. Die rechte
oder polnische Seite bildet grösstentheils wellenförmige Ebenen, und ist
in Oberscblesien meist sandig, zum Theil auch sumpfig, doch durchaus
zum Ackerbau tauglich; die linke oder deutsche Seite ist hügelig und ge-
birgig, und im Ganzen ungleich fruchtbarer und besser angebaut. Die
alte, seit dem 13. Jahrhundert gebräuchliche Eintheilung in Ober- und
Ni eder sch lesien wird durch den Lauf der Oder begründet. Ersteres
ist rauher, weniger fruchtbar und bewaldeter. Gegen Polen, Posen und
Brandenburg hin ist das Land offen und eben; auf der Südwest-Seite aber
lagern sich die Sudeten mit ihren verschiedenen Verzweigungen. Sie
beginnen in der oberen Lausitz mit dem Lausitzer Gebirge oder dem
Wohlischen Kamm. Die südliche Hochebene berührt den Fuss der
Karpathen, und von diesen erstreckt sich an der mährischen Grenze
bis an die ehemalige Grafschaft Glatz das Gesenke und das Mährische
Gebirge; dann folgt das mehr massen- und kegelförmige Glatz er Ge-
birge (Gl atz er oder Gr ul ich er Schneeberg 4,300', Habelschwer-
dter und Mense Gebirge) mit dem Heuscheuer Gebirge (2,800'),
und dem Eulengebirge (hohe Eule 3,100'); an dieses schResst sich
das Rebengebirge an, und von der Queis bis zum Bober das Riesen-
gebirge, das fast auf allen Punkten sich 3000' über den .Meeresspiegel
erhebt, und ziemlich rauh und stark bewaldet ist. Das Riesengebirge
erhebt sich von Landshut, Libau und Schatzlar zu dem Schmiedeberger
Kamm, und zieht sich 5 Meilen lang und 4 M. breit von OSO. nach WNW.
bis zum Isergebirge (Tafelfichte 3,500'). Die Gebirgskette des
Riesengebirges, der Riesenkamm genannt, wird durch die Mädelwiese
in 2 Hauptgruppen getheilt, von denen die südöstliche in der Riesen-
oder Schneekoppe in 5000', die nordwestliche im hohen Rad in
4,660' ihre höchsten Punkte haben. Die kleine Sturmhaube steigt
4,513, die grosse Sturmhaube 4,540, die Elbwiese, auf welcher
die Elbe ihren Ursprung nimmt, 4,260' hoch. Als isolirte Berge erheben
sich in der Ebene zwischen Schweidnitz und Breslau, der Zobtenberg
2,200', und bei Görlitz die Landskrone 1,300'. Obgleich die schlesischen
Gebirge den Alpen an Höhe nicht gleichkommen und weder die Schneeli-
nie erreichen noch Gletscher enthalten, herrscht doch in ihren höheren
Regionen eine höchst wRd-romantische Natur; mächtige zerrissene Felsen,
nackte zertrümmerte Gipfel und unersteigliche Wände ragen empor, tiefe
Abgründe, tobende Wasserfälle und kahle Einöden wechseln mit romanti-
schen Thälern und schön bewaldeten Abhängen, und viele der Hö-
hen bieten herrliche Aussichten über die Fluren zweier der reichsten Pro-
vinzen des deutschen Vaterlandes. Die Gebirge bestehen aus Granit,
Gneis, Glimmerschiefer, Sandstein, Porphyr und Kalkstein. Auf densel-
ben finden sich zahlreiche Alpenpflanzen, Isländisches Moos, und in einer
Höhe von 3,500' das sogenannte Knieholz in grosser Menge; Nadelholz-
waldungen vorzugsweise auf dem Glatzer Schnee- und Mensegebirge. Vom
Oktober bis Juni bedeckt tiefer Schnee die Gipfel der höheren Bergzüge.
Reissende Thiere finden sich im ganzen Gebirge nicht - Das Land ist


Bromme's Hand-.\tlas. — Schlesien.

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3Ö. — Schlesien.

trefflich bewässert. Vom Gebirge an geht der Boden schnell zur Ebene
über und bildet das Odergebiet, zu welchem mit geringer Ausnahme
ganz Schlesien gehört. Der Hauptstrom ist die Oder, welche in Mäh-
ren entspringt, an der Grenze die Oppa und Oelsa aufnimmt, bei Rati-
bor für Kähne, bei Oppeln für grössere Fahrzeuge schiffbar wird, aber
nur bis Breslau von grösseren Schiffen befahren werden kann, da diese
der engen Schleusen wegen nicht höher stromaufwärts gehen können.
An grösseren Strömen nimmt sie in Schlesien die Weisse, Ohlau,
Weistritz, Katzbach, den Bober mit dem Queis, und die Gör-
litzer Neisse, von rechts die Klodnitz, Malepane, Stober und
Bartsch auf. Im SO. bilden Nebenflüsse der Weichsel, die hier zum
Theil ihre QueRen haben, die Grenze gegen Polen und Galizien, und im
N. berühren einige Zuflüsse der Spree die Oberlausitz. Kanäle sind
ausser dem 8 Meilen langen Klodnitzer Kanal, der von Reuthen über
Gleiwitz nach Kosel führt, und dem Popelauer Kanal, der ebenfalls
zur Abkürzung der Oderfahrt dient, keine im Lande. Viele der Gebirgs-
ströme bilden berühmte Wasserfälle; so der 120' hohe Zacken-, und
der etwa 50' hohe Kocheffall; an Wassermasse und an Schönheit über-
trifft aber alle der Wölfelsfall in der Grafschaft Glatz, wo der Wöl-
felsbach sich aus einer engen Felsenschlucht 60' tief in einen Felsen-
kessel stürzt. Mineralquellen sind viele vorhanden; die bedeutendsten
sind: Warmbrunn, Flinsberg, Landeck, Altwasser, Charlottenbrunn etc.

»as Volk. — Die Bevölkerung Schlesiens belief sich 1852 auf
3,173,171; 1855 auf 3,182,495; 1858 auf 3,269,613 Seelen, und zwar im
erstgenannten Jahre auf 1,541,017 männlichen uud 1,632,124 weiblichen
Geschlechts. Die Zahl der Familien betrug 681,446, die der bestehenden
Ehen 551,292; die Summe aller Geburten 128,481 (66,344 Knaben, 62,137
Mädchen), die der Todesfälle 106,653 (54,956 männliche, 51,697 weib-
liche), darunter 5.408 Todtgeborene. Von den Bewohnern der Provinz
leben (;5I,180 in den Städten, 2,521,991 auf dem Lande. Die Zahl der
Wohnplätze beträgt 10,865 (mit 763,909 Gebäuden. Hauptstadt des Landes
ist Breslau (1858) mit 129,813 Einw. Der Abstammung nach sind
die Bewohner Schlesiens theils Deutsche, obersächsischen Stammes, theils
Slaven von polnischem und böhmisch-mährischem Stamme; in dem lau-
sitzer Kreise Wenden mit eigener Sprache. Die Slaven sind vorzugs-
weise auf der rechten Seite der Oder und an den Grenzen von Polen und
Mähren; Oberschlesien ist noch am wenigsten verdeutscht; hier aber, wie
ÜberaR im Lande, zeichnet sich der Deutsche durch Betriebsamkeit und
höhere Kultur im ARgemeinen vor den Slaven aus. Die Scblesier sind
heiter und lebenslustig; die deutschen gerade und offen, die slavischen
kriechend und schlau. — Dem kirchlichen Bekenntnisse nach ge-
hörten (1858) von den Bewohnern 1,032,026 der evangelischen, 1,593,743
der römisch-katholischen Kirche an; Mitglieder der freien Gemeinde und
Deutschkatholiken waren 4,780, und Juden 39,045 im Lande. Das gemeine
Recht der evangelischen (unirten) Landeskirche beruht auf den aner-
kannten Symbolen und besonderen Kirchenordnungen in den einzelnen
Distrikten, so wie auf der Inspektions-Presbyterialordnung von 1742. Die
Kirche selbst steht unter dem Konsistorium zu Breslau, dem 56 Su-
perintendenten untergeordnet sind, und umfasst 694 Mutterkirchen, 52
Tochterkirchen, 101 gottesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte,
zusammen 847 Kirchen und Bethäuser, mit 817 ordinirten Predigern nnd 23
Katecheten, Die kirchlichen Verhältnisse der Alt-Lutheraner sind durch
das Patent vom 23. Juli 1845 geordnet. Die Provinzialverwaltung wird
durch 3 Superintendenturen versehen, deren Vorstand das Oberkircben-
kollegium der evangelisch - lutherischen Kirche in Preussen
zu Breslau ist. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem
exemten Bisthum Breslau (an dessen Spitze ein Fürst-Bischof), dessen
Sprengel sich über Schlesien und die Lausitz (mit Ausnahme der Graf-
schaft Glatz und der oberschlesischen Herrschaft Katscher), über die Pro-
vinz Brandenburg und die Regierungsbezirke Stettin und Stralsund er-
streckt. Die Grafschaft Glatz steht unter dem Erzbischof von Prag, der
Distrikt Katscher unter dem Erzbischof von Olmütz. Katholische Kirchen
und Bethäuser bestehen 1,618, und zwar: 931 Parochial-Mutter- und 337
Parochial-Tochterkirchen, und 350 andere gottesdienstliche Versammlungs-
orte. Die Kultusangelegenheiten der Juden, die 84 Synagogen im Lande
haben, sind durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 geordnet. — Für gei-
stige Bildung und Schulen ist sehr gesorgt. Kleinkinderbewabran-
stalten sind 31 im Lande, Taubstummenanstalten 6, und Blindenanstalten
1. — Waisenhäuser bestehen in allen grösseren Städten; Rettungshäuser
(für Kinder und Erwachsene) 7. Oeffentliche Elementarschulen sind 3,847,
mit 5,225 Lehrern und Lehrerinnen im Lande; die Zahl der Schüler in
denselben beläuft sich auf 497,697. Mittelschulen bestehen 21, mit 76
Lehrern und 2,497 Schülern; Töchterschulen 25, mit 149 Lehrern und
Lehrerinnen, und 3,464 Schülerinnen; und Lehrerseminare 6, mit 390
Zöglingen, Für den gelehrten Unterricht sind im Lande 1 Progymnasium,
mit 14, und 21 Gymnasien mit 301 Lehrern. Eine Universität (gestiftet
1702) besteht zu Breslau, und mit dieser wurde die, 1506 zu Frankfurt
a. d. 0. gestiftete Universität am 3. Aug. 1811 vereinigt. Die Universität
besteht aus 5 Fakultäten : einer evangelisch- und einer katholisch-theolo-
gischen, einer juristischen, medizinischen und philosophischen Fakultät,
mit zusammen 93 Professoren und Dozenten und circa 800 Studirenden.
Als fördernde Anstalten sind mit der Universität verbunden: 3 theologische,
1 historisches und 1 philologisches Seminar, 1 Bibliothek, 1 Botanischer
Garten, 2 naturhistorische und 3 medizinische Sammlungen, 4 klinische
Anstalten, 3 mathematisch-physikal. etc. Sammlungen und Institute und
1 Kunst- nnd Münzkabinet. Lehranstalten für Erwerb und Verkehr sind:
7 höhere Bürgerschulen mit 99 Lehrern; die Handwerksschule zu Leob-
schütz; die Industriefreischule zu Hirschberg; die Kunstwebeschule zu
Neurode; die Zeichnenschule zu Reichenbach; die Spinnschule zu Lähn
(Reg.-Bez. Liegnitz), mit einem Spinnlehrerseminar, und mehre land- und
forstwirthschaftliche Lehranstalten, .Ackerbau- und Gärtnerschulen etc.;
Handelslehranstalten; chirurgische, pharmazeutische und Hebammenlehr-
anstalten; mehrere Militärbildungsanstalten und Divisionsschulen. An
Hülfsanstalten für Wissenschaften bestehen Bibliotheken, Laboratorien,
botanische Gärten, 1 Sternwarte, gelehrte Gesellschaften und Vereine etc.
und zur Pflege der Kunst: die Kunst-, Bau- und Handwerkschule, der Kunst-
verein und die Musikschule zu Breslau etc. Buch-, Kunst-
und Musikalienhand-
lungen sind 33, Buch- und Notendruckereien 30, und Leihbibliotheken 41 im
Lande. Zeitungen und Zeitschriften erscheinen 138, darunter 89 politi-
sche, Anzeige-, Kreis- und Wochenblätter, — Landwirthschaft,

Bergbau und Industrie sind die Haupterwerbsquellen der Bewohner
Schlesiens. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist in der Landwirth-
schaft beschäftigt, und 1,288,428 Personen betreiben den Landbau als
Haupt-, 426,924 Personen als Nebengewerbe. Die Zahl aller Landbesitzun-
gen beläuft sich auf 263,818, worunter 2,771 Güter mit mehr als 600
Morgen, 1,147 Besitzungen mit 300-600; 45,403 mit 30-300; 100,502
mit 5 — 30, und 113,995 Besitzungen mit unter 5 Morgen. Von den
15,940,300 Morgen, welche die Oberfläche des Landes bilden, werden
6,627,783 als Ackerland, 199.542 als Gärten, Weinberge und Obstplanta-
gen, 856,995 als Wiesen, 321,302 als beständige W'eiden, 3,470,103 .Mor-
gen als Waldungen benutzt, 4,464,575 Morgen sind noch unkultivirtes
Land. Der Weizenbau ist ungemein ausgebreitet, namentlich im östlich
der Oder gelegenen Theil des Landes; Roggen wird ÜberaR gebaut, eben-
so Gerste, Hafer und Buchweizen, Hirse wird überall, aber nur für den
Hausbedarf gebaut. Von hoher Bedeutung ist der Kartoffelbau; weniger
der Anbau von Hülsenfrüchten. Ausgezeichnet durch Gemüsebau sind in
ScIResien die Gegenden um Breslau, Brieg, Ohlau, Wansen, Liegnifz
und Gurau (hier besonders Spargel). Runkelrüben zur Zuckerfabrikation
werden in .Menge gebaut, und an Handelspllanzen vorzugsweise Flachs,
Hanf, Raps, Krapp, Fenchel und Safflor (besonders um Brieg und Ohlau),
Cichorie und Weberkarden. Hopfen wird in einzelnen Gegenden, ebenso
Tabak, vonletzterem aber kaum 4,500 Centner erzeugt. Gemüse und Gartenge-
wächse werden vorzugsweise auf Ackerland gebaut und nur in der Nähe
grösserer Ortschaften ist der Bau gartenmässig, und fast auf aRen grösse-
ren Gütern flnden sich grossartige Gartenanlagen. Der Obstbau wird
überall im Lande gepflegt; edle Obstsorten findet man jetzt überaR, und
alle Landstrassen mit Obstbäumen bepflanzt. Wein wird vorzugsweise bei
Grüneberg gebaut; im Ganzen sind etwa 5,000 Morgen dem Weinbau ge-
widmet. Der Kleebau, besonders der des weissen Klees ist, wie der
Grasland- und Futterbau, sehr ausgedehnt und deckt voRkommen den
Bedarf des Viehstandes; der Kultur der Weiden wird besonderes Augen-
merk geschenkt. Die Viehzucht wird ungemein gepflegt. Der Viehstapel
zählte 1855: an Pferden (einschliesslich der Füllen) 190,647, Maulthiere
18, Esel 694, Rinder (einschliesslich des Jungviehs) 965,643, Schafe
2,431,687 (daru .fer 878,853 Merinos, 1,348,236 Halbveredelte und 204,598
Landschafe), Ziegen 48,867, Schweine 127,058. Federvieh ist überall
vorhanden, und Bienenzucht wird in aRen Theilen des Landes betrieben.
Der Forstwirthschaft wird viele Aufmerksamkeit gewidmet, und der
Holzertrag deckt hinreichend das Bedürfniss der Bewohner. In Nieder-
schlesien ist Nadelholz vorherrschend, in Mittel- und Oberschlesien hat
das Laubholz das Uebergewicht. Die Jagd ist noch bedeutend und der
Wüdstand ziemlich ansehnlich. Die Fluss- und T e i ch fis ch er ei ist
immer noch lohnend; Perl- und Malermuscheln sind im Bober und in der
Queis. — Der Bergbau ist von wesentlicher Bedeutung für Oberscblesien.
Die Erzeugnisse des Bergbaus und Hüttenbetriebs wurden 1854 im Geld-
werth auf 20 Mill. Tbaler geschätzt. Steinkohlen und Eisen, Zink und
Blei, namentlich die drei ersteren Mineralien sind in unerschöpfRcher
Menge vorhanden. Der Gewinn an edlen Metallen ist unbedeutend. Im
J. 1855 bestand eine Goldhütte im Bergamtsbezirke Waldenburg (Reg.-Bez.
Breslau), welche II Mark Gold produzirte und 4 Arbeiter beschäftigte!
Für Silber bestanden in demselben Jahre: 1 Silberrafflnirofen im Reg.-
Bez. Oppeln. An Eisenerz wurden auf 108 Werken 710,321 Tonnen ge-
wonnen, und der Hüttenbetrieb erzeugte an Roh- und Stabeisen, Eisen-
gusswaaren, Schwarz- und Weissblech, Eisendraht und Stahl, auf 218
Hütten 2,962,392 Centner. Für Kupfererze bestanden 1855: 2 Werke,
welche 6,706 Ctr. produzirten, und der Hüttenbetrieb lieferte auf l Werk
128 Ctr, Garkupfer, und auf 2 Werken 940 Ctnr. grobe Kupferwaaren.
An Bleierz wurden auf 3 Werken 14,401 Ctnr., an bleiischen Produk-
ten auf 1 Werk 11,885 Ctnr. gewonnen. Zinkerze förderten 37 Werke
3,667,100 Ctnr. zu Tage, und reines Zink produzirten 44 Werke 560,410
Ctnr. Für Gewinnung von Arsenikerzen bestehen 3 Werke mit 13,763
Ctnr. Produktion, und für den Arsenikhüttenbetrieb 2 Werke, die 1,109
Ctnr. Arsenik lieferten. An Nickelerzen wurden auf I Werk 73 Ctnr.
erzeugt. Von brennbaren Mineralien lieferten 162 Steinkohlenwerke
12,857,586 Tonnen Steinkohlen, und 27 Werke 484,246 Tonnen Braun-
kohlen; 1 Schwefelhütte, die einzige in der preuss. .Monarchie, ist
in Rohnau im Reg.-Bez. Liegnitz, und Refert jährlich gegen 600 Ctnr.
Schwefel. Koch- und Steinsalz wird nirgends in der Provinz gefun-
den; an Alaun dagegen werden auf I Werke 4,550, an Eisenvitriol
auf 3 Werken gegen 10,000 Ctnr. erzeugt. An Stein- und Erdarten
ist Ueberfluss: Kalk- und Quadersandsteinbrüche sind in Menge eröffnet;
Marmor wird bei Kunzendorf, Kauffungen und Prieborn, Serpentin bei
Frankenstein und am Zobtengebirge, Porphyr bei Goldberg und im Riesen-
gebirge gewonnen; Mühlsteine werden im Quadersandsteingebirge gebro-
chen; Feldspathbrüche sind bei Lomnitz und Schreiberbau; Graphit wird
auf 1 Werke im Reg.-Bez. Breslau gewonnen (242 Ctnr.), und von Edel-
und Halbedelsteinen werden Chrysopras, Topas, Chalcedon etc. bei Baum-
garten und Kosenitz unweit Silberberg etc. gefunden. — Die Industrie
hat einen grossen Aufschwung genommen; die meiste Fabriklhätigkeit ist
in Mittel- und Niederscblesien. In mechanischen Künsten und Handwer-
ken, Fabrikationsanstalten und labnkunternehmungen sind 360,323 männ-
liche Personen beschäftigt. Die Industrie in Flachs und Hanf ist allge-
mein verbreitet; die Garnspinnerei blüht vorzugsweise im Gebirge; Ma-
schinenspinnereien für Hachs und Hanf bestehen 12, für Werg 5; die
Zahl der gewerblichen Lemengarnspinner beläuft sich auf 46,033 Meister
(davon allem 30,
6 im Reg.-Bez. Liegnitz) mit 21,300 Hülfsarbeitern.
Zwirn wird am meisten in der Nähe der Tafelfichte, in Liebenthal, Gna-
denberg, Gnadenfrei und
Schweidnitz verfertigt. Die Leinenmanufaktur
hat ihren Hauptsitz im Reg.-Bez. Liegnitz (vorzugsweise in den Kreisen
Landshut, Hirschberg,
Bolkenhain und Lauban), dann im Reg.-Bez. Bres-
lau (zumal m den Kreisen Waldenburg, Habelschvverdt und Glatz);
Fabriken tur leinene Zeuge bestehen 53, und ausserdem 5,908 Meister,
welche
in Leinen und Halbleinen gewerbsweise arbeiten. Die Zahl der
regelmassig gehenden
Webstühle betrug 16,214, jene der Webstühle als
Nebenbeschäftigung 10,016. Die für Linnenzeuge nöthigen Bleichen sind
meistens am Queis hinab bis Sagan, am Bober, am Zacken bei Warm-
briinn und Hirschberg, und an der Weistritz bei Tannhausen und Char-
mttenbrunn.
Stuckbleichereien bestehen 99, Garnbleichereien 164. —
Die bedeutendste BaumwoRenweberei zeigt sich im schlesischen Gebirge,
in den Kreisen Reichenbach, Glatz, Waldenburg, Schweidnitz, Habel-


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36. — Schlesien. 3

schvverdt, Leobschütz, Neustadt, Lauban, Landsliut und Sagan. Die Zahl
der gewerbsweise gehenden Webstühle betrug 26,195; Fabriken für baum-
wollene und halbbaumwoliene Zeuge bestehen 158. — Die Schafwollin-
dustrie ist in fortwährendem Steigen: Maschinenspinnereien zu Sireich-
garn bestehen 135, zu Kammgarn 35. Die Hauptsitze der Wollenweberei
sind die Kreise Glatz, Waldenburg, Habelschwerdt und Reichenbach, die
Städte Grüneberg und Sagan. Gewerbsweise gehende Webstühle zählt man
3,635; die meisten Tuchscheerer und Tuchbereiter sind im Reg.-Bez. Op-
peln (80). Tuchfabriken bestanden (1855) 59; sonstige Fabriken für wol-
lene Zeuge 18; Shawifabriken 1; Walkmühlen 164; Dampfwalken 3;
Appreturanstalten 47; Strumpfwebe- und Strickstühle 243; Strumpffabri-
ken 3; Bandfabriken 4; Bandwebstühle 267. — Die Industrie in Seide be-
schäftigt 107 Webstühle in Seide und Halbseide, und 2 Fabriken; Seiden-
Moulinagen, Haspel- und Zwirnanstalten bestehen 6, Seidenfärbereien
5 etc. — Papierfabriken und Papiermühlen sind 56 im Lande, davon im
Reg.-Bez. Liegnitz allein 30. Die Lederindustrie ist zu Breslau, ßrieg,
Schweidnitz, Striegau und Glatz am bedeutendsten; Gerbereien sind im
Reg.-Bez. Liegnitz 338, im Reg.-Bez. Breslau 325. Leder- und Lederwaa-
renfabriken bestehen 40; Lohmühlen 160; Leimsiedereien 16. Die schön-
sten SatHer- und Riemerarbeiten liefern Breslau und die Herrnhuter Ko-
lonien , die besten Handschuhe Schweidnitz. Die Industrie in Holz ist all-
gemein verbreitet: Bretschneidemühlen sind überall; Holzdrechsler meist
nur in Städten, dOch auch im Gebirge um Flinsberg, Warmbrunn und in
der Grafschaft Glatz; die schönsten Tischlerarbeiten liefert Breslau; Wa-
genfabriken bestehen 9. Runkelrübenzuckerfabriken sind 49, Tabakfabri-
ken 58, Stärkefabriken 42, Seife-, Licht- und Oelfabriken 31 im Lande.
Die meisten Seifensieder und Lichterzieher sind in dem Reg.-Bez. Breslau
(178 Meister), in Liegnitz sind 141, in Oppeln 115 Meister. Bierbraue-
reien bestehen 1,501, Branntweinbrennereien 1,517, Essigsiedereien 44;
Wassermehlmühlen 3,899, Bockwindmühlen 2,678 etc. Die Industrie in
Mineralstoffen ist von grosser Wichtigkeit. Eisenwerke bestehen 227,
Hohöfen 100, Frischfeuer 255, Puddlingsöfen 82, Schweissöfen 49, Kupol-
öfen 35, und Flammöfen 26. Kratzenfabriken sind 4, Eisen- und Blech-
waarenfabriken 53, Stahlfabriken 1, Kupferhämmer 4, Maschinenfabriken
21, Glashütten 27, Glasschleifereien 51, Porzellanfabriken 6, Steingut-
fabriken 33, Fabriken chemischer Produkte 43 im Lande; die meisten
Töpfereien sind im Reg.-Bez. Liegnitz, wo aHein 338 Meister sich finden.
— Der Handel besonders mit Landesprodukten und Erzeugnissen der
heimischen Industrie ist von grosser Bedeutung und wird durch treffliche
Strassen und Eisenbahnen, so wie durch die Oderschifffahrt unterstützt.
Die Hauptplätze für den Binnenhandel sind Breslau, Liegnitz, Grüneberg,
Bunzlau, Görlitz, Löwenberg, Hirschberg, Jauer, Schweidnitz, Glatz,
Neisse, Leobschütz und Brieg, wo auch ansehnliche Wochenmärkte ab-
gehalten werden. Für Wolle und Honig ist Breslau, für Getreide Jauer
der wichtigste Markt, Garn- und Leinwandmärkte werden an verschiede-
nen Orten abgehalten. Im Ganzen rechnet man 85 Handelsplätze und Orte,
die Spedition und Handel betreiben. Der Haupthandels- und Speditions-
platz des Landes ist Breslau, Speditionsplätze an der Oder sind ausser-
dem Maltsch, Glogau und Oppeln. Die Binnenschifffahrt wird durch 71
Meilen schiffbare Wasserstrassen unterstützL Die Zahl der zur Fracht-
fahrt bestimmten Stromfahrzeuge beläuft sich auf 993 Schiffe, mit einer
Tragfähigkeit von 23,050 Lasten (zu 4,000 Pfd.), die Zahl der Schiffsmann-
schaft auf 2,619 Mann. An S taats -Chausseen sind 258, an Privat-
strassen 127 Meilen eröffnet. Eisenbahnen durchziehen das Land nach
allen Richtungen. Der Hauptknotenpunkt derselben ist Breslau, von wo
aus eine Nordbahn nach Lissa-Posen, eine Südostbahn über Brieg, Op-
peln, Kosel, Ratibor nach Oderberg, eine Westbabn über Liegnilz, Bunz-
lau nach Kohlfurt-Görlitz-Dresden, und eine Südwestbahn nach Königszelt,
Freiburg-Waldenburg führt. Von der Südostbahn führt eine Zweigbahn
von Brieg nach Neisse; eine andere von Oppeln über Tarnowitz, Beuthen
nach Kattowitz; eine dritte von Kosel über Gleiwitz, Morgenroth, Katto-
witz, Myslowitz nach Krakau; eine vierte von Nendza über Rybnik und
Nicolai nach Kattowitz-Krakau, und eine fünfte von Ratibor nach Leob-
schütz. Von der Westbahn führt ein Zweig von Liegnitz über Jauer, Kö-
nigszelt, Schweidnitz und Reichenbach nach Frankenstein, und eine zweite
Bahn von Kohlfurt nach Hansdorf-Frankfurt-Berlin. Von Hansdorf führt
eine Ostbahn über Sagan, Sprottau, Glogau nach Lissa. — Eine Han-
delsbörse, eine städtische Bank und der schlesische Bankver-
ein bestehen zu Breslau, und von Bankanstalten der preussischen
Bank zu Berlin: das Bankdirektorium in Breslau mit der Kommandite in
Glogau, und die Bankkommanditen in Görlitz und Gleiwitz; Handelsver-
sicherungsanstalten sind mehrere im Lande; in Breslau eine Strom-Asse-
kuranzgesellschaft, und Handelskammern sind zu Breslau, Reichen-
bach, Schweidnitz und Waldenburg, zu Hirschberg und Schönau, Lands-
hut, Görlitz, Liegnitz, Lüben, Jauer und Goldberg-Haynau. — Ueber
Münzen, Maasse und Gewicht siehe Text zu „Preussen" Taf. 28.

»er Staat. — Schlesien ist eine, in administrativer Be-
ziehung in 3 Regierungsbezirke zerfallende preussische Provinz, deren
innere Vezwaltung ein dem Ministerium des Innern untergeordnetes
Oberpräsidium zu Breslau leiteL Die Bewohner der Provinz sind
preussische Staatsbürger Und geniessen alle Rechte preussischer Unter-
thanen. An der Spitze der 3 Regierungsbezirke stehen die Regierungen
zu Breslau, Oppeln und Liegnitz, und an der Spitze der 57 Kreise, in
Welche die Regierungsbezirke geschieden sind, die
Lan dr a ths ämte r.
Die örtliche Poii zeiverwal tung wird je nach den Ortschaften von
Bürgermeistern, Magistratsmitgliedern, Schulzen, Schöppen etc. im Namen
des Königs geführt; in Breslau ist eine eigene königliche Polizeidirektion.
Die Justizverwaltung wird durch unabhängige Gerichte ausgeübt.
In der ganzen Provinz gilt das preussische Recht. Höchste Gerichsin-
®tanz ist das Obertribunal zu Berlin; Gerichte zweiter Instanz sind
die Appellationsgerichte zu Breslau, Glogau und Ratibor, und Gerichte
erster Instanz das Stadtgericht zu Breslau, 52 Kreisgerichte (22 unter
Breslau, 14 unter Glogau und 16 unter Ratibor), 62 Gerichtskommissionen
"nd 6 Gerichtsdeputationen, Schwurgerichte bestehen 14. Zum preussi-
schen Landtag sendet die Provinz für das Herrenhaus 18, für das Haus
^er Abgeordneten 66 (Breslau 25, Oppeln 21, Liegnitz 20) Mitglieder zur
J,''ä.sentation; von den Städten sind im Herrenhaus 3 (Breslau, Görlitz und
^'ogau) vertreten, ~ Zur Wahrung der Pro^inzialinteressen und zur
^ertretung der Provinz bestehen Provinzialstände, für die Bezirke
^ßzirkskommissionen, und für die landräthlichen Kreise in den

Regierungsbezirken Kreisstände. Die Provinzialstände im Her-
zogthum Schlesien, der Grafschaft Glatz und dem .Markgrafthume Ober-
lausitz, sind durch die Verordnung vom 27. März 1824 in Wirksamkeit
gesetzt und aus 4 Ständen: dem Herrenstand, der Ritterschaft,
den Städten und dem bäu erlich en Stande gebildet; sie zählen 92
Mitglieder, und zwar 7 mit Virilstimmen versehene Fürsten und Standes-
herren, 3 Kollektivstimmen von 5 Standesherren, 36 gewählte Abgeord-
nete der Ritterschaft, 30 gewählte Abgeordnete der Slädte, und 16 ge-
wählte Abgeordnete der Landgemeinden. Die Bezirkskommissionen
und Kreisstände sind wie in den andern Provinzen Preussens und
haben die gleichen Rechte und Verpflichtungen. Die Gemein dever-
fass ung beruht auf der Städteordnung vom 30. Mai 1853, und dem Ge-
setze über die Landgemeindeverfassungen vom 14. April 1856. — Die
Fi nanz ver waltung der Provinz wird von den Regierungen und der
Provinzialsteuerdirektion geleitet. Die Regierungen haben eine
besondere Ab theilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domänen
und Forsten, vor welche sämmtliche Angelegenheiten gehören, die sich
auf das Staatseinkommen aus den Grund- und Personalsteuern oder auf
die Verwaltung der Domänen und Forsten und solcher Regalien beziehen,
welche bisher mit der Domänen- und Forstverwaltung verbunden waren,
insbesondere auch die landesherrliche Forst- und Jagdpolizei. Für die
direkte Steuerverwaltung in den Kreisen bestehen die Kreiskassen,
deren Breslau 22 (bei 11 die Erhebung der direkten und indirekten Steuer
vereinigt), Liegnitz 19 (bei 7 die Erhebung vereinigt), und Oppeln 16
hat. Unter den Finanz-Verwaitungs - Abtheilungen der 3 Regierungen
der Provinz stehen noch 44 Domänen-Pachtämter, 22 Domänen-Rentämter,
9 Domänen-Polizeiämter, 3 Oberforstmeister, 5 Forstinspektionen, 35 Ober-
förstereien und 19 Forstkassen, Die Provinzialsteuerdirektion zu
Breslau ist dem Finanzministerium unmittelbar untergeordnet und hat 5
Hauptzollämter und 9 Hauptsteuerämter unter sich. — Für rein militä-
rische Angelegenheiten der Provinz ist das Generalkommando des
VI. Armeekorps zu Breslau, welches das II. Divisionskommando zu
Breslau, und das 12. Divisionskommando zu Neisse unter sich hat, die
Provinzialbehörde. — Festungen bestehen in der Provinz 6: Glatz, Silber-
berg, Schweidnitz, Kosel, Neisse und Gross-Glogau. ~

Topog-rapliie. — Der Regierungsbezirk Breslau, der
mittlere Theil der Provinz Schlesien, besteht aus der mittelschlesischen
Ebene (den Fürstenthümern Breslau, Wohlau und Brieg), dem schlesischen
Gebirgsland (den Fürstenihümern Schweidnitz und Münsterberg), aus der
Grafschaft Glatz, dem standesherrlicben Fürstenthum Oels (dem Herzog
von Braunschweig gehörend), der Slandesherrschaft Wartenberg (des
Fürsten Biron-Wartenberg), dem Fürstenthum Trachenberg (dem Fürsten
Hatzfeld-Wildenberg-Werther-Schönstein gehörig), der Herrschaft Militsch
(des Grafen von Malzahn), der Herrschaft Goschütz (des Grafen von
Reichenbach-Goschütz), der .Minderherrschaft Neuschloss (des Grafen von
Hochberg), der Herrschaft Freihan (des Freiberrn von Teichmann),
und der Minderherrschaft Sulau (der Baronin von Troschke), umfasst
248,u Ou.-M. mit 1,227,009 Einwohnern, und zerfällt in 22 Kreise, von
denen das Fürstenthum Breslau die Kreise: Breslau, Neumarkt,
Na m s lau; das Fürstenthum Wohlau: Wohlau, Steinau, Guhrau;
das Fürstenthum Brieg: Brieg, Ohlau, Strehlen, Nimptsch; das
Fürstenthum Oels: Oels, Trebnitz, Wartenberg, Militsch; das
Fürstenthum Schweidnitz: Schweidnitz, Striegau, Walden-
burg, Reichenbach; das Fürstenthum Münsterberg: Franken-
stein, Münsterberg, und die Grafschaft Gla tz: Glatz, mit Neu-
rode, und den Kreis Habelschwerdt umfassen. — Der Boden,
namentlich auf der linken Seite der Oder, ist durchweg fruchtbar, selbst
in den tiefen Thälern der Gebirge; auf der rechten Seite der Oder ist
derselbe mehr sandig und waldig.

Die Mehrzahl der Bevölkerung des Regierungsbezirks gehört der
evangelischen Kirche an, über ein Drittel der Bewohner sind katholisch;
Juden zählt man gegen 16,000, Für den Unterricht des Volks ist hinläng-
lich gesorgt; Schulen bestehen in genügender Zahl; Gymnasien 9, und
zwar 4 zu Breslau (wovon 1 katholisch), und je 1 zu Brieg, Oels, Schweid-
nitz und Glatz (letzteres katholisch); und zu Breslau eine Universität
(gestiftet 1702) mit 93 Professoren und Dozenten und durchschnittlich
650 Studenten, — Hauptstadt der Provinz und des Regierungsbezirks ist
Breslau, auf beiden Seiten der Oder, nach Berlin die volkreichste Stadt
der Monarchie, mit 129,813 Einwohnern; Mittelpunkt des schlesischen
Handels, bedeutende Fabrikstadt, dritte k. Residenz und Sitz des Ober-
präsidenten, einer Regierung, eines katholischen Bischofs und Domkapitels,
eines evangelischen Konsistoriums, und zahlreicher wissenschaftlicher
Anstalten. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze des Regierungs-
bezirks über 4000 Einwohner sind: Brieg an der Oder, mit 13,028 E.,
Tuchfabriken, Handel und wichtigen Viehmärkten; Schweidnitz, früher
Festung, jetzt befestigte Stadt, mit 14,488 E., lebhaftem Handel und
Wollmarkt; Ohlau (amtlich Olau), am linken Ufer der Oder und der
Mündung der Ohlau, mit 6,079 E., starkem Tabaksbau; Strehlen, an
der Ohlau, mit 5,114 E., Tabaksbau und Tabaksfabrikation (in der Nähe
ist das der Charité in Berlin gehörige Dorf Prieborn, bekannt durch
seine Marmorbrüche); Frei bürg, an der Polsnitz (mit dem Beinamen
„unterm Fürstenstein") mit 5,249 E., bedeutendem Leinwandgewerbe;
Striegau, mit 5,884 E., Leinwand- und Tuchweberei; Waldenburg
an der Polsnitz, mit 4,256 E., Leinwandweberei, Steinkohlengruben,
Spinnerei, Sitz eines Bergamtes (die Stadt gehört dem Grafen von Hoch-
berg-Fürstenstein); Reichenbach, am Eulengebirge, mit 5,760 E., Baum-
wollfabriken, bedeutendem Handel; Guhrau, mit 4,185 E., zahlreichen
Windmühlen, Mehlhandel, Spargelbau; .Münsterberg, an der Ohlau, mit
5,338 E., Tuch- und.Leinweberei, Töpferei, Schwefelbad; Frankenstein
mit 6,291 E., Strumpf-, Wollzeug- und Tabaksfabrikation, Flachs- und
Getreidemärkten; Glatz an der Neisse, starke Festung, mit 10,656 E,
und viel Gewerbsamkeit; Neurode, an der Walditz, mit 5,709 E.,
Tuch- und
Wollzeugfabriken; grosse Fabrikdörfer sind: Langen-
Bielau, das grösste Dorf der preuss, .Monarchie, mit 9,000 E,, Peilau,
mit 4,600, Peters Waldau mit 4,500, E, (dem Grafen von Stolberg ge-
hörig, mit schönem Schloss), Ullersdorf mit Schloss und Park des
Grafen Magnis, und 3,200, Eckersdorf mit Schloss des Grafen Magnis,
Musterwirthschaft und 1,500, und Schlegel mit einem Schlosse des
Grafen Pilati, einem Schullehrerseminar, Steinkohlengruben und 1,940 Ein-


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36. — Schlesien.

wohnern etc. — Festungen und befestigte Städte sind Glatz, Silber-
berg und Schweidnitz. ~

Das standesherrliche Fürs ten th um Oels, welches einen Flächen-
raum von 37»/;» Qu.-M. und etwa 100,000 Einw. umfasst, gehörte in frühe-
ren Zeiten schlesischen Herzogen, fiel dann dem Könige Wladislaw von
Böhmen zu und kam zuletzt durch Heirath an das Haus Württemberg,
und durch Vermählung des Herzogs Friedrich August von Braunschweig
mit der Tochter des Herzogs Erdmann von Württemberg an diesen Jüngern
Sohn des Herzogs Karl von Braunschweig (-1- 1780), der von da an den
Titel eines Herzogs zu Brauns chwei g-0 eis führte. Im J. 1805 erbte
es der Neffe Friedrich Augusts, der nachmalige Herzog Friedrich Wil-
helm, nach dessen Tode es an dessen Jüngern Sohn kam, den jetzt regie-
renden Herzog Wilhelm von Braunschweig, der es noch besitzt und dar-
aus jährlich an 170,000 Gulden Rente bezieht. Hauptort des Fürsten-
thums ist Oels, an der Oelsa (4 Meil. nordöstlich von Breslau), mit
grossem herzoglichem Schloss, ansehnlicher Bibliothek, reich dotirtem
Gymnasium, einem Schauspielhause und 6,928 Einw.; — in der Nähe
sind die Dörfer Wilhelminenort und Sybillenort mit herzoglichen
Schlössern, und im Schloss des letztern eine schöne Gemäldesammlung.
Andere erwähnenswerthe Städte des Herzogthums sind: Trebnitz, mit
schöner Pfarrkirche, in deren unterirdischer Kapelle das Grab der heil.
Hedwig und der (wunderthätige) Hedwigsbrunnen sich befinden; .Maschi-
nenspinnerei, Tuchfabrikation und 4,737 Einw.; Bernstadt an der
Weida, mit altem Schloss, bedeutenden Gerbereien, Tuch- und Leinweberei
und 3,681 Einw.; Juliusburg, mit Schloss und 1,012 Einw.; Medzibor
(Mittelwalde), mit Schloss, Weinbau und 1,502 Einw.; Stroppen, mit
Schloss und 813, und Hundsfeld, mit 891 Einw., worunter über 200
Juden.

Von den andern Stan des h err schaffen des Regierungsbezirks
innfasst die freie Standesherrscbaft Wartenberg 8 Ou.-M. mit 20,000
Einw., und die Stadt War ten berg (Polnisch-), mit schönem Schloss,
Tuchweberei und 2,412 Einw.; den Marktflecken Bralin, mit 1,153 E.,
und die Dörfer Bukowine, Langendorf und Domsei, die beiden
ersteren mit Mineralquellen; — das Fürstenthum Trachenberg 6V2
Qu.-M., mit 20,000 Einw., die Städte Trachenberg, an der Bartsch,
mit Residenzschloss, Weberei und 2,727 Einw., und Prausnitz, mit
altem Schloss, Tuch- und Barchentweberei und 2,370 Einw.; — die Herr-
schaft Militsch 5 Qu.-M. und 17,000 E., mit der Stadt Militsch, an
der Bartsch, mit grossem Schloss, Webereien und Töpfereien und 3,000
Einw. — Alle andern Herrschaften und Minderherrschaften sind kleiner.

Der Regierungsbezirk Oppeln (Ober-Schlesien), der südöst-
liche Theil der Provinz, besteht aus den Fürstenthümern Oppeln, Neisse
(Mediatbesitzung des jedesmaligen Fürstbischofs von Breslau), Ratibor
(Eigenthum des Fürsten Hohenlohe-Schillingsfürst-Waldenburg) und Pless
(Eigenthnm der Grafen von Hochberg), dem altbriegischen Kreise Kreuz-
burg, der Minderherrschaft Loslau (des Grafen von Stracfiwitz), der
Standesherrschaft Reuthen und der .Minderherrschaft Oderberg peide
dem Grafen Henkel von Donnersmark), Theilen von Troppau und Jägern-
dorf (dem Fürsten von Liechtenstein gehörend) und aus altmährischen
GebietsLheilen, von denen der Distrikt Kafscher dem Erzbischof von Ol-
mütz gehört, umfasst 243,„s Qu,-M. mit 1,014,383 Einwohnern, und wird
nach volkswirthschaftlichen Zuständen in die oberschlesische Bergbauland-
schaft im Südosten, in die oberschlesische Ebene und Waldlandschaft im
Norden, und in den fruchtbaren sudetischen Grenzgürtel, wo Landwirth-
schaft und Leinenindustrie vorherrschen, unterschieden. Der Regierungs-
bezirk zerfällt in 16 Kreise, von denen die Bergbaulandschaft die
Kreise: Ratibor, Rybnik, Pless, Reuthen, Tost, Kosel; derLand-
und Forstwirthschaftsdistrikt: Oppeln, Grossstrelitz, Lub-
linitz, Rosenberg, Kreuzburg, Falkenberg; und der Sudeti-
sche Grenzgürtel: Neisse, Grottkau, Neustadt und Leob-
schütz umfassen. Der Boden im nördlichen Theile des Bezirks ist
grösstentheils sandig, der übrige Theil fruchtbar. Obwohl in seiner Ge-
sammt-Oberfläche hoch gelegen und im S. von den schlesisch-mährischen
Sudeten, und im NO. von den letzten Höhenzügen der Karpathen um-
schlossen, hat dieser, Oberschlesien bildende Regierungsbezirk, doch
keinen Gebirgscharakter, sondern ist mehr hügelig und eben. — Die
Mehrzahl der Bevölkerung (mehr als neun Zehntel) gehört der katholi-
schen Kirche, der Rest, bis auf 19,000 Juden, der evangelischen Kirche
an. Eine Universität besteht nicht; Gymnasien dagegen 5, zu Oppeln,
Ratibor, Leobschütz, Neisse und Gleiwitz. Volksschulen bestehen in hin-
reichender Zahl. Hauptstadt des Bezirks ist Oppeln an der Oder, mit
8,439 Einwohnern, einst die Residenz der oberschlesischen Piaste. Andere
wichtige Handels- und Gewerbsplätze sind: Kosel (Cosel), starke
Festung an der Oder, mit 4,186 E., Tuch- und Leinwebereien; Gleiwitz
an der Klodnitz, mit 9,137 E., Hüttenamt, Eisengiesserei, Tuchweberei,
Hopfenbau; Neustad t (polnisch Pru d n 11z) an der Brauna, mit 7,151 E.,
Tuch- und Leinw^berei; Ober-Glogau an der Hotzenplotz, mit 4,33LE.,
Lein- und Wollweberei; Kreuzburg an der Stober, mit 4,000 E.; Rati-
bor an der Oder, mit 9,691 E., bedeutender Industrie, Handel, Getreide-,
Vieh-, Woll-, Flachs- und Hanfmärkten; Reuthen (Ober-Beuthen) mit
7,204 E.; Tarnowitz, mit 4,509 E., Eisen-, Silber- und Bleigruben;
Leobschütz an der Zinna, mit 7,623 E., wichtigen Getreide- und Flachs-
märkten; Neisse, an der Neisse und Biela, mit 16,672 E., wichtige
Festung, Gewehrfabriken; Patschkau an der Neisse, mit 4,196 E., Lein-
und Wollweberei, Bleichen, Pulvermühlen etc. Festungen des Bezirks sind
Kosel und Neisse. —

Das Herzogthum Ratibor enthält ausser der oben bezeichneten
Stadt Ratibor, die Städte: Rybnick, mit Schloss, k. Invalidenhause,

Töpfereien und 8,821 F.; in der Nähe Steinkohlengruben und Eisenhütte;
Sohrau, mit Baumwoll-, Tuch- und Leinweberei und 3,438 E. — Das
Forstenthum Pless, 18 Qu.-M., mit 54,000 E., mit der Stadt Pless, an
der galizisch-mährischen Grenze, mit schönem Schloss und Gärten, Blei-
weiss- und Runkrübenzuckerfabriken und 3,148 E.; Nicolai, mit
3,716 E. — Die Minderherrschaft Loslau, mit der gleichnamigen Stadt,
mit 1,983 E., welche Schuhmacherei und Leinweberei betreiben. — Die
Standesherrschaft Ben then, 14 Qu.-M. mit 40,000 Einwohnern und den
oben genannten Städten Ober-B eu th en und T arno wi tz; bedeutendem
Bergbau auf Silber, Eisen, Blei und Zink. — Von dem Fürstenthum
Troppau liegen auf preuss. Gebiet: die Stadt Hultschin, an der
Oppa, mit Tuch- und Leinweberei, Steinkohlengruben und 2,558 E., und
die Flecken Bennschau, Kranowitz und D e u t s ch - N e u kir ch; und
vom Fürstenthum Jägerndorf, ausser Leobschütz (siehe oben): die
Stadt Bauerwitz an der Zinna, mit 2,284 E. und der Flecken Zauditz.—

Der Regierungsbezirk Liegnitz (Niederschlesien), der nord-
westliche Theil der Provinz, besteht aus den Fürstenthümern Glogau, Lieg-
nitz, Schweidnitz und Jauer, dem 1815 preussisch gewordenen Markgraf-
thum Oberlausitz, dem Herzogthum Sagau (Eigenthum des Fürsten von
Hohenzoflern-Hechingen), dem Fürstenthum Carolath (des Fürsten von
Carolath-Beuthen), der Standesherrschaft Muskau (früher dem Fürsten von
Pückler-Muskau, jetzt dem Prinzen Friedrich der Niederlande gehörend),
und der Standesherrschaft Seidenberg (Eigenthum des Grafen von Ein-
siedel), umfasst einen Fiächenraum von 250,54 Qu.-M. mit 941,104 Ein-
wohnern, und scheidet sich in die niederschlesische Ebene, das nieder-
schlesische Gebirgsland (Riesengebirge und Umgegend), und die preussische
Oberlausitz, die wiederum in 19 Kreise zerfallen, und zwar das Fürsten-
thum Glogau in die Kreise: Glogau, Sprottau, Freistadt, Grüne-
berg; das Herzogthum Sagan mit den eingeschlossenen altlausitzischen
Gebietsstücken in den Kreis: Sagan; das Fürstenthum Liegnitz in:
Liegnitz, Lühe n, G 01 d b e r g - Ha y na u; das Fürstenthum Jauer in:
Jauer, Schönau, Hirschberg, Löwenberg, Bunzlau, Lands-
hut, Bolkenhayn, und die Oberlausitz in: Görlitz, Laub an,
Rothenburg und Hoyerswerda. — Der Boden des Bezirks im Osten
und Süden ist, mit Ausnahme der hohen Gebirgstheile (Riesengebirge und
Iserkamm) fruchtbarer, als der Norden undW'esten; doch auch am Fusse
des Riesengebirges sind Striche sehr guten Weizenbodens, wenn auch oft
durch Heideland unterbrochen, Die Mehrzahl der Bevölkerung (mehr als
sechs Siebentel) gehört der Evangelischen, fast ein Siebentel der Katho-
lischen Kirche an; Juden zählt man 4,000. Für Unterrichtsanstalten ist
hinreichend gesorgt; Volksschulen sind in genügender Zahl vorhanden;
eine Universität besteht nicht, dagegen sind 8 Gymnasien im Bezirke und
zwar: 2 in Liegnitz, 2 in Glogau, und je 1 in Görlitz, Lauban, Hirsch-
berg und Sagan. Hauptstadt des Regierungsbezirks ist Liegnitz an der
Katzbach, Sitz der Regierung, mit 15,901 Einwohnern, k. Ritterakademie,
Industrie, Handel, starkem Gemüsebau. Andere wichtige Handels- und
Gewerbsplätze sind: Goldberg an der Katzbach, mit 7,166 E., wichtigen
Tuchfabriken, bedeutendem Obstbau (einst mit Goldbergwerk); Haynau an
der schnellen Deichse, mit 4,306 E., Leinweberei und Tuchfabriken; Lü-
ben, an dem kalten Bache, mit 4,443 E., Tuchmacherei, Zwiebacksbäcke-
rei; Glogau (Gross-Glogau) an der Oder, starke Festung, mit 16,240 E.
Handel und Flussschifl'fahrt; Sprottau am Bober, mit 5,049 E.', Tuch-
und Strumpfweberei; Frei
Stadt an der Sieger, mit 3,749 E., Lei'n- und
Wollweberei, berühmten Pferdemärkten; Grüneberg, mit 10,872 E., vielen
Tuchfabriken, Maschinenspinnereien, starkem Weinbau und Verkehr; Jauer
an der wüthenden Neisse, mit 7,660 E., Handel und wichtigen Getreide-
märkten; Hirschberg am Bober, mit 7,766 E., viel Industrie, wichtigem
Leinwandhandel; S c h m i e d e b e r g am Fuss der Scbneekoppe, mit
3,402 E., starkem Leinengewerbe, Garn- und Leinwandhandel; Löwen-
berg am Bober, mit 4,802 E., ansehnlichen Getreidemärkten; Bunzlau
am Bober, mit'7,022 E., berühmten Töpfereien; Landshut am Boher,
mit 4,33 E., vielen Bleichen, starkem Garn- und Leinwandhandel; Gör-
litz an der Neisse, mit 21,000 E., bedeutender Industrie, besonders in
Tuch, Handel, Getreidemärkte; Lauban am Queis, mit 6,639 E., Lein-
und Baumwollweberei. Einzige Festung des Regierungsbezirks ist Gross-
Glogau.

Das bis zmn Jahr 1842 der Linie Biron-Sagan, jetzt aber dem Für-
sten von Hohenzollern-Hechingen gehörige Fürstenthum Sagan um-
fasst 20 Ou.-M. mit etwa 43,000 Einwohnern. Ferdinand IL verkaufte
Sagan 1628 an Wallenstein, und nach dessen Ermordung an die Fürsten
von Lobkowitz, die es 1785 dem Herzoge Peter von Kurland verkauften.
Der Hauptort desselben ist Sagan am Bober, mit grossem fürstlichem
Schloss, schönem Park, Gärten und Treibhäusern, Kupferhammer, Woll-
und Leinweberei, ansehnlichen Getreidemärkten und 8,948 Einw.; Naum-
burg am Bober. mit Töpfereien, Tuch- und Lemweberei und 981 Einw.;
Priebus, an der Neisse, mit Weberei und 1,289 Einw.
und 4 einge-
pfarrten Walddörfern mit seltsamen Namen (Sichtigfür, Wirstdubesser,
Traunicht und Passauf). — Das Furstenthum
Carolath, 41/2 Qu.-M. mit
über 10,000 Einw., der Stadt Ben then an der Oder, Sitz der fürstlichen
Mediatregierung, mit Schloss, das
jetzt als Schulgebäude benutzt wird,
Obst- und Weinbau, Töpferei, Strohflechterei, Oderschifl'fahrt und 3,964 E.;
und dem
Marktflecken Carolath, an der Oder, mit dem fürstlichen Re-
sidenzschlosse und 773 Einw, — Die
Standesherrschaft Muskau, 9 Ou.-M.
mit 10,500 Einw., mit der Stadt
Muskau an der Neisse, mit scfiönem
Schloss, sehenswerthen Anlagen,
Mineralbad, Bierbrauereien, Töpfereien.
Alaunwerk und 2,256 Einw. Die Standesherrschaft Sei den berg, mit
der gleichnamigen Stadt an der Katzbach, mit Tuchwebereien, Töpfereien
und 1,500 Einw.


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Preußen unö polen.

Hand-Atlas, Taf. 37.

Ifie I®rovlfis5 Preussen.

Tescliicliie. Die Provinz Preussen, früher eingetheilt in
Ostpreussen (die Regierungsbezirke Königsberg und Gu ni b i nn en)
und Westpreussen (die Regierungsbezirke Danzig und IMarien-
w erd er), liegt im Nordosten Deutschlands, wird von der Ostsee bespült,
von der Memel, dem Pregel und der Weichsel durchströmt und hat der
gesammten preussischen Monarchie den Namen gegeben. Das eigentliche
Preussen war schon den Alten bekannt; schon die Phönizier erwähnen
die
Ber n s tei n k üs te, und Tacitus (f 125 n. Chr.) bezeichnete als die
ältesten Bewohner der Ostküste des Baltischen Meeres die Aestyer (wahr-
scheinlich ein germanisches Volk), deren Ursprung er von den Sueven
ableitete, die im J. 58 v, Chr. von Julius Cäsar geschlagen wurden. Am
Ende des 2. und zu Anfang des 3. Jahrhunderts drangen die Gothen aus
Skandinavien nach den Weichselgegenden vor, liessen sich hier nieder,
vermischten sich mit den Aestyern, eroberten das Land der benachbarten
Veneder und zogen zu Ende des 3. Jahrhunderts südwärts bis zu den
Grenzen des Römischen Reichs. Um die Mitte des 6.
Jahrhunderts erschie-
nen Slavische Volksstämme, die Letten,
zwischen Memel und Weichsel,
breiteten sich nach der Ostseeküste sowohl als nach Westen und Süden
aus, vermischten sjch mit den germanischen Ureinwohnern zu einem
Volke, und wurden die Stammväter der Polen, Masovier und Pommern.
Nach der Sage erhielt das auf diese Weise entstandene Volk im 7. Jahrh.
durch einen Priester und einen Fürsten eine Art hierarchischer Verfassung.
Der Name Porussen oderPrussen
{po neben, russi Russen), woraus
später Preussen wurde, taucht zuerst um das Jahr 997 auf, in welchem
Jahre der heilige Adelbert, Bischof von Prag, der Apostel der Preussen,
der das Christenthum hier einführte, den Märtyrertod erlitt, den 1008 auch
Bruno, Erzbisliof von Merseburg, hier erdulden musste; die heidnischen
Porussen, die mit Hartnäckigkeit an ihrem Glauben hingen, verehrten
den Donnergott Perkunos, den Gott des Ackerbaues Potrimpos, und den
Todtengott Pikollos, redeten ihre eigene (die altpreussische) Sprache,
hatten ihr Land in 11 Gaue getheilt, deren jeder von einem eigenen
Stammoberhaupt beherrscht wurde; Alle aber verehrten den Kriwe, der
im heiligen Haine Romow e seinen Sitz halte, als gemeinsamen Oberpriester,
und dieser bestätigte den für einen nationalen Krieg erwählten obersten
Heerführer, welchem alle Stämme unbedingten Gehorsam leisten musten.
Ein überaus kriegerisches und tapferes Volk, setzten sie den benachbarten
Polen, die wiederholentlich versuchten, das Preussenland zu erobern, den
l'od der beiden Bischöfe zu rächen und das Christenthum einzuführen,
Während des 11. und 12.
Jahrhunderts einen erfolgreichen Widerstand
entgegen, und unternahmen 1225 , als der Polenherzog Konrad von Ma-
Sovien sie auf's neue beunruhigte, sie mit Krieg überzog und mehrere in
Gefangenschaft gerathene Stammhäupter zum Christenthum zwang oder
grausam hinrichten Ress, einen Rachezug nach Masovien, wobei sie sieg-
reich in das Innere von Masovien vordrangen, Konrads Heer gänzlich auf's
Haupt schlugen, das ganze Land verwüsteten, die Hauptstadt Plozk plün-
derten und verbrannten, gegen 300 Kirchen und Kapellen in Asche legten
und unermessliche Beute, sowie Tausende von Gefangenen mit sich fort-
schleppten. Der flüchtig gew^ordene Herzog Konrad beschloss auf Bitten
des Abtes, nachmaligen Bischofs Christian von Oliva, den Deutschen Rit-
terorden zu Hülfe herbeizurufen, dessen Hochmeister, Herrmann v. Salza,
gerade Vorbereitungen traf, um mit Kaiser Friedrich II. den vierten
Kreuzzug nach dem heiligen Lande anzutreten. Unter dem Versprechen
der Abtretung grosser Länderstrecken (namentlich des Kulmer und Lö-
bauer Landes) erbaten die Gesandten Herzog Konrads Beihülfe gegen die
heidnischen Porussen, und nachdem sowohl der Kaiser als auch Papst
Honorius IIL dem Deutschen Orden alles, freilich erst zu erobernde
Porussenland schon im Voraus geschenkt, sandte der Hochmeister, wäh-
rend er selber mit dem Kaiser in's Morgenland zog, im J. 1228 den
tapferen Herrmann Balk an der Spitze eines Ordens-Heeres nach Preussen.
Dieser langte 1230 daselbst an, befestigte mehrere Punkte und begann
das Eroberungs- und Bekehrungswerk. Die Porussen wehrten sich mit
dem Muthe der Verzweiflung, so dass Kreuzfahrer aller Länder und 1254
König Ottokar von Böhmen (der 1225 am Ufer des Pregel das ihm zu
Ehren genannte Königsberg gründete), mit grossen Schaaren zu Hülfe
herbeieilten und die meisten Gauen zur Unterwerfung zwangen. Als der
Landvogt Ritter Vollrath Wunderlich 50 Häuptlinge der Porussen zu einer
Berathung auf die Lenzenburg einlud und hier die ganze Versammlung
verbrennen liess, erhohen sich 1261 von Neuem alle Stämme zum Kampfe
auf Leben und Tod, und derheldenmüthige und edle Herkus Monte, ihr oberster
Feldherr in diesem blutigen Kriege, schlu!? das Ordensheer in der Schlacht
bei Brandenburg (am frischen Haff) aufs^Haupt, und erstürmte Königs-
berg. Es folgten jetzt 20 traurige Kriegsjahre, während welcher Herkus
Monte und seine Nachfolger Diwan und Glappo fielen, und (1274) die
prächtiffe Marienburg vom Orden gegründet wurde, und erst 1283 endete
der 53jährige Eroberungskrieg durch Unterwerfung aller porussischen
Gauen. Preussen war nun Eigenthum des Deutschen Ordens und die
Hochmeister desselben, die 1309 ihren Sitz von Venedig nach Marienburg
verlegten, führten die Regierung. Das ganze Land wurde in Komthureien,
Vogteien und Pflegeämter abgetheilt, zahlreiche Burgen, Städte und Dörfer
angelegt, grosse Schaaren deutscher Kolonisten in's Land gerufen und
das Christenthum überall verbreitet. Das Land hob sich zusehends; ein-
zelne Städte wie Danzig, Königsberg, Thorn, Elbing, Kulm, Braunsberg etc.
blühten durch den Handel auf, des gefürchteten Ordenstaates Blüthe und
Macht aber, die unter dem Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen
(1352 - 1382) auf den höchsten Gipfel erhoben wurde, fand nur zu bald
in den benachbarten Litthauern und Polen gehässige Neider. Grossfürst
Jajiel (Jagello) von Littbauen, der im J. 1386 sich mit der Königin Hed-
wig von Polen vermählte und unter dem Namen Wladislaw-Jagello den pol-
nischen Thron bestieg, warf seine Augen auf den ihm verhassten Ordens-
staat und vernichtete dessen Macht mit einem aus 160,000 Litthauern,


Bromme's Hand-AUas. — Preussen und Posen, a.

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37. — Preussen und Posen.

Polen und Tarfaren bestehenden Heere am 15. Juni 1410, in der blutigen
Schlacht bei Tannenberg. Der Hochmeister Ulrich von Jungingen selbst
und 40,000 Ordenskrieger fielen, die Kraft des Ordens war gebrochen
und es folgte nun ein Jahrhundert der traurigsten Abhängigkeit von Po-
len. Durch den Frieden zu Thorn, 1466, verlor der Orden Westpreussen,
das über 300 Jahre unter polnischer Herrschaft blieb, und erhielt Ost-
preussen von Polen als Lehen. Im J. 1467 wurde der Hochmeistersitz von
Marienburg nach Königsberg verlegt, wo später noch 6 Hochmeister resi-
dirten. Der letzte derselben war Albrecbt, Marggraf von Brandenburg
(aus der jüngeren, fränkischen Linie der Hohenzollern), den die Ordens-
ritter 1511 zum Hochmeister gewählt hatten, um durch ihn und das Kur-
haus Brandenburg eine Stütze zu erhalten. Er verweigerte den Lehenseid
für den Orden und führte einen unglücklichen Krieg gegen Polen. In ei-
ner persönlichen Zusammenkunft mit Luther von diesem aufgefordert,
das Ordenskleid abzulegen und Preussen in ein weltliches Herzogthum
umzuwandeln, knüpfte er zu diesem Zwecke mit dem Könige Sigismund
von Polen Unterhandlungen an, in Folge deren Albrecht, nachdem der
Orden durch hartnäckige Verweigerung der Huldigung seiner Ansprüche
für verlustig erklärt worden war, am 10. April 1525 auf dem Reichs-
tage zu Krakau das geistliche Ordenskleid ablegte, mit dem Herzogthum
Preussen von Sigismund feierlich belehnt wurde, und als Herzog am 9.
Mai seinen Einzug in Königsberg hielt. Obschon der Orden gegen diese
Besitznahme protestirte und der Kaiser den Herzog selbst mit der Acht
belegte, bReben doch die meisten Ordensritter in Preussen und erhielten
Lehensgüter, der Acht aber wurde keine Folge gegeben. Im J. 1526 ver-
mählte sich Herzog Albrecht init einer lutherischen Prinzessin von Däne-
mark, trat ölfentlich zur evangelischen Kirche über, die Reformation
wurde vollständig im Lande eingeführt, und 1544 die Universität zu Kö-
nigsberg gestiftet. Herzog Albrecht starb 1568. Ihm folgte sein Sohn,
Herzog Albert Friedrich, der seine Tochter Anna dem Kurfürsten Johann
Sigismund von Brandenburg vermählte. Nach seinem Tode fiel das Her-
zogthum Preussen (Ostpreussen) als rechtmässiges Erbe an Brandenburg.
Als Kurfürst Friedrich III. 1701 sich selbst die Krone aufsetzte, nannte
er sich als Friedrich I., 14önig von Preussen, und so wurde der
Name einer einzelnen Provinz auf den ganzen Staat übergetragen. Die
weiteren Schicksale von Preussen seit seiner Vereinigung mit Brandenburg,
siehe unter „Preussischer Staat" Taf. 28. — Bei der ersten Theilung Po-
lens, 1773, wurde das Land durch Westpreussen, ohne Danzig und Thorn,
bei der zweiten Theilung, 1793, durch Danzig, Thorn und Südpreussen
(das Land wfestlich von der Weichsel), und bei der dritten Theilung, 1795,
durch Neu-Ostpreussen (das Land zwischen dem Bug und Niemen) ver-
grössert. Süd- und Neu-Ostpreussen gingen durch den Tilsiter Frieden
1807, wieder verloren und kamen zum gröstentheil an Russland, bis durch
den Wiener Kongress, 1815, die Provinz Preussen (Ost- und Westpreussen)
in ihrer gegenwärtigen Gestalt und Abgrenzung gebildet wurde.

»as I^aud. —• Die Provinz Preussen, in Hinsicht der Grösse
die erste, bezüglich der Bevölkerung die dritte der Monarchie, und zwi-
schen 520 50'—550 48 NBr., und zwischen 33« 40'— 40» 32' OL. gelegen,
wird im N. von der Ostsee, im 0. von Russland (Polen), im S. von Polen
und Posen, und im \N. von Brandenburg und Pommern begrenzt, und um-
fasst einen Flächenraum von 1,178,„3 Qu.-M., mit einer Bevölkerung:
1855 von 2,636,766, 1858 von 2,744,500 Einwohnern, hatte mithin 1855:
2,240, 1858: 2,329 Seelen auf 1 Qu.-.W. — Die Bestandtheile sind Ost-
preussen (und Litthauen) und Westpreussen, die seit 1824 zur
jetzigen Provinz Preussen verbunden wurden und einen Oberpräsi-
denten und einen Proviziallandtag haben, in nachstehende vier Regie-
rungsbezirke zerfallen und 15,776 Wobnplätze mit 615,283 Gebäuden, und
zwar 121 Städte, 37 Flecken, 7,897 Dörfer, 4,554 Vorwerke und Höfe,
510 Kolonien und Weiler, und 2,657 einzelne Etablissements enthalten.—

Regierungsbezirk.

Areal
in Qu.-.M.

Bevölk.
1855.

Bewohn,
a. 1 Q.-M.

Kreise.

Stüdle.

Hauptort.

Einwohn,

1. Königsberg ■■•

408,13

901,603

2,209

20

48

Kö:

nigsberg ......

81,497

2, Gumbinnen ■••

298,n

640,831

2,150

16

19

GUJ

inbinnen ......

7,070

3. Danzig ........

152„8

435,896

2,870

8

11

Uai

iizig ...........

67,018

4. Marienwerder

319,,,

658,436

2,061 1

13

43

Mai

■ieuwerder ••■

6,695

4 Regieriingsbez.

1,178,03

2,636,766

2,240 j

57

~r2"i

1

Kü)

nigsberg ......

81,497

Das ganze Land ist eine Fortsetzung der norddeutschen Ebene, in
der sich in Ostpreussen bis 600' hohe Hügelketten hinziehen, die zwi-
schen sich fruchtbare und freundliche Thäler bilden. Die Quelle der
ARe und der Mauersee liegen in 4(30', der Gubersee in 420, die QueRe der
Passarge in 460, und der Spirdingsee in :400' Höhe. Der höchste Berg
des Landes ist der Ha se nb erg, unweit Landsberg, 608'hoch, derGold-
apsche Berg 580, der Kreuzberg bei Heilsberg 460, der bekanntere
Galtgarben bei Königsberg nur 384, der Rom bin, auf dessen Gipfel
ein alter heidnischer Opferstein steht, 240 Fuss. Die niedrigsten Theile
des Landes sind die Werder bei Danzig, Elbing und .Marienburg, und die
Niederungen bei Tilsit. Im Süden sind noch ansehnliche Waldungen, die
hier Heiden genannt werden; die bedeutendsten in Ostpreussen sind:
die 12 Meilen lange Johannisburger Heide, die Caponische und
Ortelsburger, und in Westpreussen die TucheTsche Heide. Sand
ist der Hauptbestandtheil des Bodens, doch gibt es auch sehr fruchtbare
Landstriche, namentlich die Marschdistrikte an den Flüssen. Die Östsee-
küste ist von der Mündung der Oder bis an die Grenze von Russland mit
Dünen bedeckt, die stellenweise bis 100' hoch sind, und immer wei-
ter fortschreiten. Die Provinz ist trefflich bewässert, und in 3 Stromge-
biete, das der Weichsel, des Pregels und der Memel (Njemen)
geschieden. Die Weichsel, der Hauptstrom des Landes, kommt aus
Polen, nimmt in Preussen die Drewenz, Brahe, Sch war z wass er,
Fers und Mollau auf, und theilt sich 8 Meilen vor ihrer Mündung in
zwei Hauptarme, deren östlicher den Namen N ogat führt und ins Frische
Haff mündet, der westliche den Namen Weichsel beibehält. Die ei-
gentliche Weichsel scheidet sich wiederum in 2 Arme, von denen
der rechte, die alte Weichsel in's Frische Haff strömt, der Rnke,
die Danzig er Weichsel, unterhalb Danzig bei Weichselmünde, un-
ter dem Namen Neufahrwasser in die Ostsee fällt. Der Pregel ent-
steht durch den Zusammenfiuss derPissa und Rom inte beiGumbmnen,
verstärkt sich durch dieAngerap, Inster und Alle, und mündet un-
terhalb Königsberg in's Frische Haff, nachdem er nach rechts einen schwa-
chen Arm, die Deime, in's Kurische Haff gesendet. Die Memel (Nje-
men) kommt aus Polen, verstärkt sich durch die schiffbare Sche-
schuppe und die Amssa, theilt sich unterhalb Tilsit in 2 Arme, die
Gilge und Russ, welche beide sich durch vier Mündungen, Gilge,
Wipper, Timber und Russ, in's Kurische Haff ergiessen. Von den
einzelnen Strömen des Landes, die den 3 genannten Stromgebieten nicht
angehören, münden dieDange, Menge und Jura in's Kurische, die Pas-
sarge, Baude und der F ris c hing in's Frische Haff; die K u dd o w geht
zur Netze, die Rheda in das Putziger Wiek. Sehr zahlreich sind die stehen-
den Gewässer, von denen man in Ostpreussen 300, in Westpreusen 150
grössere und kleinere Landseen zählt, von denen der Spirdingsee
(12—14 MI. im Umfang), der Mauersee (6 MI. L), der Gnesevich
(in Ostpreusen) und der Drausensee (in Westpreussen) die bedeutend-
sten sind. Längs der Küste der Ostsee, welche in der Mitte die grosse
Danziger Bucht bildet, ziehen sich zwei interessante Strandseen, das
Frische und das Kurische Haff. Das Frische Haff, ein süsser
Küstensee zwischen Danzig und Königsberg, mit wichtigem Störfang, ist
12 MI. lang und bis 3 MI. breit, aber von nur geringer Tiefe, und wird
vom Meere durch eine lange schmale, höchstens eine halbe Meile breite
sandige, an einigen Stellen 300' hohe Erdzunge, die Frische Nehrung,
getrennt. Durch eine Meerenge bei Pillau, von kaum .1/4 Meile Breite, das
Gat oder Tief genannt, wird das Frische Haff mit der Ostsee verbunden.
Das Kurische Haff, zwischen Labiau und Memel, ebenfaRs ein süsser
Küstensee, der durch die Kurische Nehrung von der Ostsee getrennt wird,
ist 13 Min. lang, von W. nach 0. an einigen Stellen 6 Min., an der Mün-
dung in die Ostsee nur 100 Ruthen breit, und voller Sandbänke nnd Un-
tiefen. Mehr dem Meere geöffnet ist das Putziger Wiek, zwischen
RixböfX und Danzig, dessen Nehrung die Erdzunge Heia bildet. — Der
Boden in Ostpreussen ist im Ganzen fruchtbar; in Westpreussen durch-
aus flach und von verschiedener Qualität; westlich von der Weichsel, nach
Pommern hin, ist meist trockener Sandboden und Heide (die jetzt bebaute
Waldauer Heide) ; längs der Weichsel ist fettes Erdreich, in welchem Ge-
treide herrlich gedeiht. Am rechten W^eichselufer nach Ostpreussen hin
sind dichte Waldungen. Die Inseln und alles früher morastige, jetzt aus-
getrocknete, theilweise durch Damme gegen Wassereinbruch geschützte
Land wird mit dem Namen Werder bezeichnet. Das Klima der Pro-
vinz ist zwar gemässigt, aber doch etwas raub, und zwar in Ostpreussen
mehr als in Westpreussen. An den Seeküsten und in den Umgebungen
der Sümpfe und Seen ist die Luft und Witterung sehr veränderlich, und
bäufiif nebelig und nass. Die mittlere Temperatur für Danzig beträgt
60,(im Winter — 0,88, im Irübling -f 5,14, im Sommer + 13,30, im
Herbste + 6,69), für Tilsit + 50,11 Qm Winter — 3,00, im Frühling
+ 4,56, im Sommer + 13,23, im Herbste + 5,79); die Regenmenge für
Königsberg 25.37 pariser Zoll.

»as Volli. — Die Bevölkerung der Provinz Preussen belief sich
1852 auf 2,604,748; 1855 auf 2,638,763, und 1858 auf 2,744,500 Seelen,
und zwar (1852) auf 1,296,752 männfichen und 1,307,99j W'eiblichen
Geschlechts. Die Zahl der Familien betrug 530,002, die der bestehenden
Ehen, 435,405. — Die Summe aller Geburten belief sich auf 118,837
(60,842 Knaben, 57,995 Mädchen), die der Todesfälle auf 119,240 (62'l88
männliche, 57,052 weibliche), w'orunter 3,898 Todtgeborene. Von'den
Bewohnern der Provinz lebten 551,617 in den Städten, 2,053,131 auf dem
platten Lande. Hauptstadt der Provinz ist Königsberg, (1858) mit
81,497 Einwohnern. — Ihrer Herkunft und Sprache nach sind die Bewoh-
ner Preussens Slaven, Letten, Franzosen (Hugenotten), Deutsche und Ju-
den. Die Deutschen, welche die .Mehrzahl bilden, gleichen im Charak-
ter mehr oder weniger ihren Nachbarn in Pommern, Brandenburg und
Schlesien. Dem slavischen Stamme gehören die Polen an, die hier
Massuren fieissen, circa 590,000 Seelen. Letten sind die L i tth a u er,
circa 160,000 Seelen, die Nachkommen der alten Preussen, die noch zum
Theil ihre Sprache und ihren Nationalcharakter beibehalten haben,
in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen, und die Kuren,
gegen 6,000 Seelen, auf der Kurischen Nehrung. Juden sind über 35,000
im Lande zerstreut. Dem kirchlichen Bekenntniss nach gehören
von den Bewohnern der Provinz (1858) 1,397,753 in Ost- und 565,553 in
Westpreussen der Evangelischen; 198,341 in Ost- und 531,621 in West-
preussen der Römisch-katholiscfien, und in Ostpreussen 1,108, in West-
preussen nur 10 der Griechisch-katholischen Kirche an. Menoniten zählte
man in Ostpreussen 979,
Deutschkatboliken 611, und Israeliten 9,989; in
Westpreussen: 11,536 Menoniten, 1,039 Deutschkatholiken, und 25,899
Israeliten. Die Verfassung der evangelischen Kirche beruht auf der
Kirchenordnung von 1568. Die Kirche selbst steht^ unter dem Konsi-
storium zu Königsberg, den £0 Supenntendenten (darunter 1 reformir-
ter) untergeordnet sind, und umfasst 521 Mutterkirchen, 108 Tochterkir-
chen und
102 gottesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte,
mit 625 ordinirten Predigern und 70
Katecheten. Die katholische
Kirche steht unter dem Erz bisthum
Gnesen, dem Sufi'raganbisthum
Kulm, und dem exemten Bisthum
Ermeland. Das Erzbisthum Gne-
sen, welches 16 Dekanate zählt, hat für die Antheile Preussen (Netzdi-
strikt des Reg.-Bez. Marienwerder) einen erzbischöflichen Delegaten zu
Deutschkrone. Das Bisthum Kulm (mit dem Bischofsitze in Pelplin) um-
fasst von der Provinz Preussen die Lande Kulm und Michelau mit Thorn, und
die Wojwodschaft PommereRen. Das Bisthum Ermeland (mit dem Bischof-
sitze in Frauenburg) umfasst Ermeland, die vormalige
Wojwodschaft Ma-
rienburg, nebst dem Danziger und Elbinger Gebiete, die\athoRschen Kirchen-
gebiete in Ostpreussen und zählt I3 Dekanate. Katholische Kirchen und
Bethäuser sind 611 im Lande, Geistliche 465. Die Griechis che Kirche
besitzt I gottesdienstliches
Versammlungsbaus in Gumbinnen, die [Meno-
niten haben 24
Versammlungshäuser, die Juden 99 Synagogen. — In
Bezug auf geistige
Bildung steht Preussen mit den benachbarten
preuss. Provinzen auf ziemlich gleicher Stufe. Zur Aufnahme noch nicht
schulpflichtiger Kinder bestehen 26 Kleinkinderbewahranstalten, Taubstum-
men- und
Blindenanstalten je 3, Rettungsanstalten für verwahrloste Kin^
der 3;
Elementarschulen zählt man 4,417, mit 5,059 Lehrern u. Lehrerin-
nen, 338,
0I6 Schülern und Schülerinnen. Mittelschulen für Söhne bestehen
42, mit 140 Lehrern,
Töchterschulen 30, mit 151 Lehrern u. Lehrerinnen;
SchuRehrerseminare 8, mit 331 Zöglingen; Progymnasien 6, mit 38, Gym-
nasien 14, mit 188 Lehrern. Eine Universität besteht zu Königsberg (ge-
stiftet 1544), mit 62 Professoren und Dozenten, und durchschnittRch 350


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37. — Preussen und Posen.

Studenten, und zu Braunsberg das Lyceuin Hosianuni, mit 8 Professoren,
und 1 Priesterseminar. Höhere Bürgerschulen zählt man 14, und Gewerb-
schulen, landwirthschaftliche Schulen, Handelslehranstalten und Navigations-
schulen in hinreichender Zahl. Hülfsanstalten für Wissenschaften, gelehrte
Gesellschaften und V ereine bestehen mehrere; Kunstvereine zu Königs-
berg und Danzig, und Musik- und Singvereine in allen grösseren Städten.

Die physische Kultur schreitet mit der Zunahme der Bevölke-
rung und mit der Vermehrung der freien Grundeigenthümer immer mehr
vor; mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist im Land bau beschäftigt,
und 1,175,779 Personen betreiben denselben als Haupt-, 283,891 betreiben
ihn als Nebengewerbe. Die Zahl aller Landbesitzungen beläuft sich auf
175,917, worunter 3,875 Güter mit mehr als eOÜ Morgen Areal, 4,230
Besitzungen mit
300 — 600 .Morgen, 83,616 mit 30 — 300 Morgen, 39,975
mit 5 — 30 .Morgen, und 44,221 mit weniger als 5 Morgen. Von der
25,316,100 Morgen betragenden Oberfläche der Provinz kommen 10,985,071
Morgen auf Ackerland, 323,710 auf Gärten und Obstanlagen, 2,479,023
auf Wiesen, 2,205,577 auf beständige Weide, 3,983,643 auf Waldungen,
und 5,339,076 Morgen auf unkultivirtes Land. Der Ackerbau ist be-
sonders in den fruchtbaren Marschen der Niederungen des Pregels und
Njemens, so wie der Weichsel, wo sich guter Weizenboden findet,
von Bedeutung, und im Allgemeinen ist das Land dem Korn-, Gerste-,
Buchweizen- und Kartoffelbau günstig. Von Hülsenfrüchten werden vor-
zugsweise Erbsen gebaut, Gemüse- und Küchengewächse auf Ackerland
gewonnen. Flachs, Hanf, Hopfen und Taback werden hinlänglich für den
eigenen Bedarf gezogen. Der Obstbau ist unbedeutend. Der Kleebau und
Graslandbau ist von grosser Wichtigkeit. Die F o rs tk ul t ur wird un-
gemein gepflegt; Nadelholz ist vorherrschend; es wachsen hier noch
Fichten, die zu den grössten Masten verwendet werden, und tausendjährige
Eichen. Schiffbauholz ist ein Hauptgegenstand der Ausfuhr. Die Vieh-
zucht ist besonders in den Marschgegenden in fortwährendem Steigen.
Die litthauischen Pferde waren schon in alter Zeit
wegen ihrer Schnelligkeit
und Dauer berühmt; das Hornvieh ist von vorzüglicher Güte; die Milch-
wirthschaft mancher Gegenden erfreut sich eines grossen Rufes, und die
Tilsiter Käse können den besten Lijnburgern ihrer Güte nach an die Seite
gesetzt werden. Der Vi eh
Stapel belief sich 1855 auf 461 504 Pferde
(einschliesslich der Füllen), 987,023 Rinder (einschliesslich Jungvieh),
^,642,268 Schafe, 17,143 Ziegen, und 520,512 Schweine. Die Bienen-
zucht ist von Bedeutung, die Jagd noch von grosser Erheblichkeit. Das
Thierreich zeigt Wild aller Art: Roth- und Schwarzwild gibfs noch in
Menge; Bären und Wölfe sind nicht selten, seltener Luchse; das Elenn,
sonst dem Lande eigenthümlicb, findet sich nur noch selten, vorzüglich
in der Caponischen Heide, atn nördlichen Ufer des Frischen Haffs; der Auer-
ochs, früher so häufig, ist jetzt ganz ausgerottet; häufig sind Dachse und
Füchse. WHdgeflügel ist ungemein zahlreich, besonders Auerhähne, Dros-
seln, Birk- und Haselhühner; der Drosselnfang im Reg.-Bez. Danzig ist
von grosser Bedeutung. In den Ackerbaudistrikten sind Rebhühner und
Wachteln häufig; die Niederungen bieten Schnepfen und Pekasinen, die
zahlreichen Seen und die Meeresküste wilde Gänse und Enten. Der Fisch-
fang ist ungemein ergiebig, wird auf den Flüssen, Landseen und dem
Meere betrieben, und liefert Karpfen, Hechte, Welse, Lachse, Muränen,
Flundern, Pomucheln, Steinbutten, Dorsche und Störe, aus deren Rogen
in Memel und an der dortigen Küste Kaviar bereitet wird. Der Berg-
bau ist unbedeutend; der Mineralreichthum nur gering; es fehlt an Stein-
icohlen und Salz; Kalk, Thon, Raseneisen und Torf dagegen sind in Menge
vorhanden. Eigenthümlicb ist Preussen der Bernstein, der dem Lande
Schon in der frühesten Zeit einen Ruf und eine Verbindung mit den ent-
legensten Ländern verschafft hat. Derselbe findet sich besonders nach
Stürmen auf der Oberfläche des .Meeres in kohfenartigen Resten von
niancherlei Bäumen und im Seetang >(Seebernstein) vorzüglich von der
Weichsel an bis Palmniken, besonders im Samlande (auf der Halbinsel
zwischen den beiden Haffs, vorzugsweise um Pillau), oder auch im Ufer-
sande (Erdbernstein), und wurde bis 1833 als Regal betrachtet, seit jener
Zeit aber die Berechtigung zum Fischen desselben verpachtet. Am er-
giebigsten war bis jetzt der Fund dieses kostbaren Minerals an. der 4
Meilen langen Küste von Pillau nördlich bis Bruster-Ort, sonst aber (nur
in geringerer Menge) beinahe überall an der preussischen Ostseeküste bis Me-
mel hinauf. — Die Industrie ist, im Verhältniss zu andern Provinzen
des Staats, von nur geringer Bedeutung, und ist fast ausschliesslich auf
Tuch-, Wollzeug-, StrumplS Leinwand-, Oel-, Pottasche-, Weidasche- und
Glasfabrikation, auf Zuckersiedereien, Tabaksfabriken, Bierbrauereien und
Rranntweinbrennereien (welch letztere beide in grosser Menge vorhanden
sind), beschränkt. In mechanischen Künsten und Handwerken sind 99 6/0,
in Fabrikationsanslalten und Fabrikunternehmungen 29,642 Personen be-
schäftigt. Fabriken, für leinene Zeuge bestehen 6, und
ausser diesen 522
Meister, welche in Leinen und Halbleinen gewerbsweise aibeiten; 811
Webstühle gehen gewerbsweise, 124,928 als Nebenbeschäftigung der Land-
leute. Stück- und Garnbleichereien bestehen 16; Webstühle für Batnn-
wollesind 108; Maschinenspinnereien zu Kammgarn 68, zu Streichgarn 77,
Webstühle für Wolle 421 gewerbsweise, und 1.178 als Nebenbeschäftigung
im Gange. Tuchfabriken bestehen 12, Appretur- und Walkanslalten 9,
Walkmühlen ?2, Strumpf-Webe- und Sirickstühle 30, Fabriken für Strumpf-
Wirkerei 3, Färbereien 92, Zeugdruckereien 49, Papierfabriken und Müh-
len 38, Leder- und
Lederwaarenfabriken 11, W^ai^eiifabi'iken 6, labaks-
föbriken 24 etc. — Der Schiffsbau wird besonders lebhaft betrieben, und
bedeutende Seeschiffswerfte sind zu Danzig, Königsberg, Elbing, Brauns-
ber;-, Pillau und Memel. — Der Handel ist von grosser Bedeutung und
Wird durch die guten Häfen der Oslsee, durch die Schifffahrt auf der
W'eichsel, Nogat, Memel und dem Pregel, durch gute Strassen und Eisen-
bahnen kräftig unterstützt. Danzig, Königsberg, Memel, Elbing, Pillau,
■'iisit und Thorn haben den auswärtigen Handel so ziemlich in den
Händen, und vermiiteln grösstentheils die Ausfuhren, die in Getreide,
Holz, Hanf, Flachs, Oelsaat, Wolle, Fleisch, Wachs, Pottasche etc. bestehen;
für den innern Handel sind Königsberg, Memel, Tilsit, Insterburg, Ra-
®tenburg, Neidenburg, Danzig, Elbing, Könitz, Graudenz und Thorn, die
nauptplätze, und ausser diesen noch 43 Städte des Landes für ihre Um-
Segend als Handelsplätze von Wichtigkeit. Die Seeschifffahrt ist von
Ziemlicher Bedeutung: die Rhederei des Reg.-Bez. Königsberg zählt 125
Seeschiffe und Küstenfahrzeuge von 24,708 Lasten Tragfähigkeit, mit ei-
{ler Mannschaft von 1,984, die des Reg.-Bezirks Danzig 144 Seeschiffe und
•Küstenfahrer von 24,874 Lasten, mit 1,440 Bemannung. Seehäfen in

Ostpreussen sind: Pillau, Braunsberg, Königsberg und Memel, in West-
preussen: Danzig und Elbing; die bedeutendsten Hafenplätze sind Danzig
und Memel. Die Fl uss s chifffahr t steht der Seeschifffahrt nicht nach,
und wird durch 125 Meilen schiffbare und 117 Meilen flössbare Wasser-
strassen, und durch 1,617 Stromfahrzeuge von 38,697 Lasten (ä 4000 Pfd.)
Tragfähigkeit, mit einer Bemannung von 3,509 Personen, unterstützt.
Staats-Chausseen durchziehen 216, Privatstrassen 35 Meilen
das Land, und von Eisenbahnen: die Bahn Bromberg-Danzig, Dirschau-
Elbing-Braunsberg - Königsberg, und Königsberg-Insterburg - Gumbinnen
(nach St. Petersburg) die Provinz. Börsen bestehen zu Danzig, Königs-
berg, Elbing und Memel; Bankkomptoire der Hauptbank zu Berlin
sind in: Königsberg und Danzig; Bankkommanditen in: Graudenz, Memel,
Elbing, Tilsit und Thorn, und Handelskammern zu Danzig, Königsberg,
Memel und Thorn. Ueber Münzen, Maasse und Gewicht, siehe Text zu
„Preussen" Taf. 28. —

I»er Staat. — Ost- und Westpreussen, in ihrer Vereini-
gung das Königreich Preussen im engern, territorialgeschichtlichen
Sinn bildend, wurden 1824 zur jetzigen Pro vinz Preus sen verbunden,
stehen unter einem Ob er
Präsidenten zu Königsberg, der, dem Mi-
nisterium des Innern untergeordnet, die innere Verw'altung der Provinz
leitet, haben einen Provinziallandtag, aber jede einen eigenen Provinzial-
Steuer-Direktor. Die Provinz ist in 4 Regierungsbezirke geschieden,
an deren Spitze die Regierungen zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig
und Marienwerder, an der Spitze der 57 Kreise aber, in welche die Re-
gierungsbezirke zerfallen, die Landrathsämter stehen. Die örtliche
Polizei Verwaltung wird von dazu bestimmten Beamten (Bürgermei-
stern, Schulzen etc.) im Namen des Königs geführt; in Königsberg und
Danzig bestehen besondere Polizeidirektionen; auf dem Lande ist mit dem
Besitze eines Ritter- oder andern ländlichen Güls die polizeiobrigkeitliche
Gewalt verbunden. Die Justizverwaltung wird durch unabhängige,
nur dem Gesetze unterw orfene Gerichte, im Namen des Königs ausgeübt.
In allen Landestheilen gilt das preussische Recht. Für die Rechts-
pflege ist verfassungsmässig der Grundsatz der Oeffentlichkeit gewähr-
leisiet. Höchste Gerichlsinstanz in Civif- und Strafrechtssachen ist das
Obertribunal zu Berlin; Gerichte zweiter Instanz sind die Appel-
lationsgerichte zu Königsberg, Insterburg und Marienwerder, und
Gerichte erster Instanz das Stadtgericht zu Königsberg, das Stadt- und
Kreisgericht zu Marienwerder, 46 Kreisgerichte, 59 Gerichtskommissionen,
8 Gerichtsdeputationen und 19 Schwurgerichte. Zum preussischen Land-
tag sendet die Provinz für das Herrenhaus 18, für das Haus der Ab-
geordneten 54 (Königsberg 18, Gumbinnen 14, Danzig 9, Marienwerder
13) Mitglieder sur Präsentation; von den Städten sind im Herrenhause 4
(Königsberg, Danzig, Thorn und Elbing) vertreten. Zur Wahrung der
Provinzialinteressen besteht eine Pr o vin zialv ers amm 1 ung, die aus
3 Ständen: der Ritterschaft, den Städten und dem bäuerlichen Stande,
gebildet wird. Sie zählt 97 Mitglieder, und zwar 2 Mitglieder der mit
Kollektivstimmen versehenen Stantfesherren, 45 gewählte Abgeordnete der
Ritterschaft, 28 gewählte Abgeordnete der Städte (darunter 10 Städte mit
15 Virilstimmen, und 13 Kollektivstimmen, an denen 116 Städte theil-
nehmen), und 22 gewählte Abgeordnete der Landgemeinden. Für die
Bezirke bestehen Bezirkskommissionen, und für die landräthlichen
Kreise in den Regierungsbezirken Kreisstände, die den
Vorsitzenden
Landrath in allen Kommunalangelegenheiten zu unterstützen, und die
Verwaltung selbst zum Gegenstande ihrer Berathungen zu machen haben.
Die Finanzverw altung der Provinz wird durch die Regierungen und
die Provinzialsteuerdirektionen geleitet, von denen die ersteren 55 Kreis-
kassen, 35 Domänen-Pachtämter, 65 Domänen-Rentämter, 3 Domäne-Poli-
zeiämter, 4 Oberforstmeister, 14 Forstinspektionen, 79 Oberförstereien,
und 43 Forstkassen; von beiden letzteren Königsberg 7 Hauptzoll- und 5
HaupLsteuerämter, Danzig 2 Haupizoll- und 4 Hauptsteuerämter unter sich
haben, — Für rein militärische Angelegenheiten der Provinz ist das
Generalkommando des I. Armeekorps zu Königsberg die Provin-
zialbehörde, und hat 2 Divisionskommandanten unter sich. Festungen des
Landes sind: Königsberg, Pillau, L ö tz e n (Boyen), Danzig, Thorn
und Graudenz,

Topographie. — Der Regierungsbezirk Königsberg, der
westliche Ostpreussens, besteht aus dem alten Ostpreussen (Samland, Na-
tangen und dem Oberlande), dem Ermlande, und dem nordösilichen Strande
mit der Hafenstadt Memel, und den früher zu Litthauen gehörenden
Aemtern und Kirchspielen Memel und Prökuls, umfasst 408 13 Qu.M. (1855)
mit 901,603 Einwohnern, und zerfällt in 20 Kreise, von denen Samland:
den Stadlkreis und Landkreis Königsberg, Fischhausen, Labia u,
Welau; Natangen: Rastenburg, Gerdauen, Friedland,
Preussisch-Eilau, Heiligenbeil; Ermland: Braunsberg,
Heilsberg, Rössel, Allenstein; das Oberland: Orteisburg,
Neidenburg, Osterode, Mohrungen, P r eu ssi s ch-Ho l lan d,
und der nordöstliche Strand: .Memel, umfassen. Der nördliche Theil des
Regierungsbezirks enthält in nordöstlicher Richtung fruchtbaren und
Mittelboden; die Nehrungen sind arme, sandige Dünen; der südliche Theil
des Landes ist unfruchtbar, sumpfig und waldig. Die Mehrheit der Be-
völkerung gehört der evangelischen Kirche an, ein Achtel der Bewohner
sind Katholiken; Juden zählt man gegen 7,000, Menoniten über 300. Für
ünterrichtsanslalten ist hinreichend gesorgt; Gymnasien bestehen 5, und
zwar zu Königsberg (3), Braunsberg (katholisch) und Rastenburg, und 1
Universität zu Königsberg. Hauptstadt der Provinz und des Regierungs-
bezirks, und zugleich Festung ist Königsberg, auf beiden Seiten des
schiffbaren Pregel, der eine Stunde abwärts sich in das Frische Haff er-
giesst, mit 81,497 Einwohnern, bedeutendem See- und Binnenhandel und
lebhafter Industrie. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze, mit
mehr als 3,000 E. sind: Pillau, befestigte Stadt an der Einfahrt aus der
Oslsee in's Frische Haff; Seehafen von Königsberg, mit 3,491 E., bedeu-
lendem Schiffbau, Störfang, Kaviarbereitung, Getreidehandel (nördlich da-
von bis Brüsterort ist die eigentliche Bernsteinküste); Memel, nörd-
lichste Stadt der Monarchie, an der Einfahrt aus der Ostsee in's Kurische
Haff, mit 11,422 E., lebhaftem Seehandel, besonders mit Nutz- und Mast-
holz, wichtige Bernsteinverarbeitung; — Labi au an der Deime , mit
3,919 E., Fischerei; — Welau an der Mündung der Alle, mit 4,487 E.,
besuchten Pferdemärkten; — Tapiau am Pregel, mit 3,474 E.; — Bar-
tenstein an der Alle, mit 4,357 E., grossen Töpfereien; — Rasten-
hur g an der Guber, mit 4,805 E., Leinweberei, Leinwandhandel; —


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37. — Preussen und Posen.

Braunsberg an der Passarge, mit 9,608 E., Handel mit Getreide, Garn,
SchitTbauholz; — Wormditt am Drewenzflüsschen, mit 3,800 E., Tuch-
webereien; — Heilsberg an der Alle, mit 4,781 E., Tuch- und Lein-
weberei, Bierbrauerei; — Gutstadt an der Alle, mit 3,303 E.; — Al-
lenstein an der Alle, mit 3,489 E., Garn- und Leinwandhandel; ~
Preussisch-Holland an der Weeska, mit 4,222 E., bedeutenden Ger-
bereien, Bierbrauereien, Tuch- und Leinweberei ; — Mehrungen am
Moring- und Schertingsee, mit 3,340 E., Garnhandel, Fischerei (Herder's
Geburtsort); — Neidenburg an der Neisse, mit 3,229 E., Strohhut-
fabrikation, Tuchweberei. —

Der Regierungsbezirk Gumbinnen, der östliche Theil Ost-
preussens, besteht aus dem alten Litthauen, umfasst Nordlitthauen (mit
vorherrschend litthauischer Sprache), Südlitthauen (mit vorherrschend
deutscher Sprache), und Masuren, das südöstliche Grenzland (mit vorherr-
schend polnischer Zunge), im Ganzen 298,2i Qu.-M., mit 640,831 Einwohnern,
und zerfällt in 16 Kreise, vondenen Nordlitthauen: Tilsit, Heidekrug,
Niederung, Ragnit; S ü d 1 i t th a u en : Gumbinnen, Pilkallen,
Stallupönen, Insterburg, Darkehmen; und Masuren: An-
gerburg, Goldapp, Lötzen, Sensburg, Oletzko, Lyck und
Johannisburg, umfassen. Der Boden ist nur in den Memelniederun-
gen fruchtbar und ergiebig, aber ungemein feucht, sonst grösstentheils wal-
dig und unfruchtbar. Die Bewohner des Regierungsbezirks sind grössten-
theils evangelisch; Katholiken zählt man nur 14,000, Menoniten 600, und
Juden gegen 3,000. Schulen sind genügend vorhanden; eine Universität
besteht nicht, wohl aber 3 Gymnasien zu Tilsit, Gumbinnen und Lyck.
Hauptstadt des Regierungsbezirks ist G u m bin n en, an der Pissa, mit
7,070 E., Getreidehandel, Gerbereien, Brennereien; andere wichtige Han-
dels- und Gewerbsplätze mit mehr als 3,000 E. sind: Insterburg an
der Inster, die hier mit der Angerap den Pregel bildet, mit 10,424 E., Ge-
treide- und Leinsamenhandel; — Stall upönen, unweit der russi-
schen Grenze, mit 3,025 E., Viehzucht und Yiehhandel; unweit davon
ist das Hauptgestütamt Trakebnen; — Tilsit, Hauptstadt von Preuss.
Litthauen, am Memel (Njemen), mit 13,748 F., berühmten Pferdemärkten,
Produktenhandel, Lachsfang (Friede am 9. Juli 1807); — Goldapp am
gleichnam. Flüsschen, mit 4,101 E-, Gerbireien, Methbrauereien, Viehhan-
del; — Angerburg, am Ausfluss der Angerap aus dem Mauersee, mit
3,541 E., Wollweberei, Holzhandel, Fischerei; — Lyck am Somnau- oder
Lycksee, mit 4,264 F., Papiermühlen; ~ Oletzko (M argr a b o w a), an
der russisch-polnischen Grenze, mit 3,305 Einwohnern. —

Der Regierungsbezirk Danzig, der nördliche Theil West-
preussens, besteht aus dem nördlichen Theil der Wojwodschaft Pommerel-
len, und dem Marienburger Lande im Osten der Weichsel, umfasst 152,98
Qu.-M. mit 435,896 Einwohnern, und wird in 8 Kreise geschieden, von
denen Nord-Porom er eilen die Kreise: Danzig Stadt, Danzig
Land, Stargardt, Berent, Karthaus, Neustadt; das.Marien-
burger Land: Elbing und Marienburg enthalten. Der Boden des
Bezirks ist aufgeschwemmtes Land; in den Niederungen fruchtbares
Marschland; auf der Höhe minder fruchtbar, zum Theil stark bewaldet;
an der Küste sandig. Die grössere Hälfte der Bevölkerung gehört der
evangelischen, die kleinere der katholischen Kirche an; Menoniten zählt
man ^8,000, Juden zwischen 7— 8,000. — Schulen sind hinreichend vor-
handen; eine Universität besteht nicht, dagegen aber 2 Gymnasien zu
Danzig und Elbing. Hauptstadt des Bezirks ist Danzig, an der Weichsel,

Motlau und Radaune, Festung ersten Ranges und eine der Avichtigsten
Seehandelsstädte der Monarchie, mit 67,016 F., lebhafter Industrie; mit
Neufahrwasser, dem Hafen von Danzig, an der Flussmündung und
1 MI. von der Stadt entfernt, und der Citadelle W ei c hsel münde, auf
der entgegengesetzten Seite der Klussmündung, die beide nach der See-
seite zu die starken Aussenwerke Danzigs bilden. Andere wichtige Han-
dels- und" Gewerbsplätze des Bezirks mit mehr als 3,000 E. sind: Star-
gardt an der Ferse, mit 4,874 E.; — Hirschau am linken Weichsel-
ufer, mit 5,.S00 E., Gerbereien, Holzhandel; — Marienburg an der No-
gat, mit 7,670 F., lebhaftem Handel; — Elbing am gleichnam. Fluss,
mit 24,202 E., Fabriken in Segeltuch, Leder, Tabak etc., ansehnlichem
Handel; —Tolkemit am Frischen Hafl', mit nur 2,441 E., aber bedeuten-
der Fischerei, Kaviarbereitung, Drosselfang (über 1 .Million jährlich), Holz-
handel. —

Der Regierungsbezirk Marienwerder, der südliche und
westliche Theil Westpreussens, ein langhin gestreckter Bezirk, besteht
aus dem südlichen Theil der Wojwodschaft Pommerellen und dem ange-
schlossenen Streifen des Netzdistriktes, aus dem Kulmer Lande und Ge-
bietstheilen an der oberen Weichsel, und der altostpreussischen Land-
schaft an der unteren Weichsel, umfasst 319,;,i Qu.-.M. mit 658,436 Ein-
wohnern, und zerfällt in 13 Kreise, von denen auf das Kulmer Land die
Kreise: Thorn, Strassburg, Lübau, Kulm, Graudenz; auf das
AI to s t p re ussi sehe: .M ari e n w erd er, Rosenberg, Stuhm, und
auf Süd-Pommerellen: Könitz, Schwetz, Schlachau, Deutsch-
Krone, und Fladow kommen. — Der nördliche Theil des Bezirks hat
sandigen, der mittlere lehmigen, der südliche fruchtbaren Boden: in den
Weichselniederungen ist der Boden überall sehr fruchtbar. Die Bewohner
gehören zur Hälfte der evangelischen, zur Hälfte der katliolischen Kirche
an; Menoniten sind etwa 3,500, Juden gegen 18,000 im Bezirk. Für
Schulen ist hinlänglich gesorgt; Gymnasien bestehen 4, evangelische zu
iVlarienwerder und Thorn, katholische zu Kulm und Könitz; eine Univer-
sität besteht nicht; — Hauptstadt des Bezirks ist .M arien w er d er, an
der Liebe und der kleinen Nogat, mit 6,695 E., einiger Industrie, star-
kem Obstbau und Getreidehandel. Andere wichtige Handels- und Gewerbs-
plätze mit mtiir als 3,000 E. sind: Riesen bürg an der Liebe, mit
3,450 E., Tuchwebereien, Obstbau; — Lübau an der Jasienka und San-
dulla, mit 3,301 E., Leinweberei, Flachs- und Leinwandhandel; — Strass-
burg an der Drewenz, mit 3,959 E., Tuchweberei, Gerberei, Tabaksbau;

— Thorn am rechten Ufer der Weichsel, Festung zweiten Ranges, mit
13,113 F.; Seifensiedereien, Gerbereien, Pfefferkuchen-Bäckereien, Ge-
treide- und Holzhandel (Geburtsort Kopernikus 1473); — Kulm, unweit
dem rechten Ufer der Weichsel, mit 7,438 E., Tuchw-eberei und Strumpf-
wirkerei; — Graudenz, am rechten Ufer der Weichsel, mit 10,885 E.,
Getreide- und Holzhandel; eine halbe Stunde nördlich von der Stadt, an
der Weichsel und auf einem Berge liegt die starke Festung Graudenz;

— Schwetz, am linken Weichselufer, mit 3,669 E., Töpfereien, Woll-
und Getreidehandel; — Neuenburg, am linken Ufer der Weichsel, mit
3,419 E., starkem Obstbau; — Könitz, mit 5,709 E., Lein- und Tuch-
weberei, Färbereien; — Deutsch-Krone, zwischen 2 fischreichen
Seen, mit 4,620 E., \\ oll
Weberei; — Jastrow', an der pommer'schen
Grenze, mit 3,844 F., wichtiger Tuchweberei, Vieh- und Pferdemärkten' —
Zempelburg, an der Zempolna, mit 3,187 E., Wollweberei. — '


9. Uie ProTiiiz Posen.

leschiclite. — Die von der Warthe und Netze durchströmte,
im NO. von der Weichsel berührte preussische Provinz Posen besteht
aus dem Theile des ehemaligen grossen Polenreiches, den man Gross-
Polen nannte, und der die Wojwodschafien Gnesen, Posen und Kujawien
(früher auch noch .Masovien oder das jetzige Westpreussen, Kalisch etc.)
umfasste. Die ältesten Bewohner des Landes waren, ausser einem Zweige
der Lygier, die Polanen oder Slaven der Ebene, deren Anführer Lech
schon im J. 550 die Stadt Gnesen (Gnlezno) gründete, die im J. 990 zu
einem Erzbisthum erhoben wurde und bis 1320 Haupt- und Krönungs-
stadt der polnischen Konige, namentlich der Piasten war. Unter allen
Lechischen Stämmen erhielten die Polanen (Polen), Bewohner der grossen,
zwischen Weichsel, Netze und Warthe gelegenen Fbene, bereits im 7. und
8. Jahrhundert das Uebergewicht und der Name ,,Polen" ward bald all-
gemein. Die eigentliche Macht des Polenreiches begann aber erst unter
Boleslaw Chrobry, dem Grossen (992—l02:"i), der vom Kaiser Otto III. die
Königskrone erhielt, die Grenzen des Reiches erweiterte, und mächiig zur
Verbreitung des Christenthums wirkte. Unter seinen Nachfolgern jedoch
entstanden Kämpfe und Theilungen, besonders unter Buleslaw HL, der
um 1138 die polnischen Lande unter den Namen Schlesien mit Krakau,
Gross-Polen und .Masuvlen an seine .Söhne vertheilie. Herzog Konrad von
Masovien rief 1230 den Deutschen Ritterorden in's Land, wodurch mehrere
Geliietstheile Masoviens an den Ordensstaat kamen; bis \Madislaw 1.,
König von Polen (v. 1303—1333), die Landestheile an der Warthe (Gross-
Polen), mit denen an der oberen Weichsel (Klein-Polen) wieder vereinigte.
Nach dem Aussterben der Piasten kamen die polnischen Lande an den
litthauischen Grossfürsten Jajiel, der 1386 sich mit der Königin Hedwig
von Polen vermählte, unter dem Namen Wladislaw IL (Wladislaw-Jagello)
den polnischen Thron bestieg und Stammvater der Jagellonen wurde,
deren Dynastie bis 1572 regierte. In dem Kriege, welchen der grosse
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg gegen König Johann Casimir
von Polen führte (Schlacht bei Warschau 1656), wurde-Gross-Polen viel-
fach heimgesucht, blieb aber im Besitze der polnischen Könige. Erst
unter Friedrich IL fielen 1773, bei Polens erster Theilung, Gross-
Polen bis an die Netze (der Netzedistrikt), und 1793, bei der zweiten
Theilung Polens, die Wojwodschaften Posen, Gnesen, Kalisch etc. (unter
den Namen Südpreussen oder der Warthe-Distriki) an Preussen, welches
bei der dritten Theilung Polens, 1795, auch das ganze Weichselland (m]t
Warschau) erhielt. Diese polnischen Erwerbungen Preussens w urden 1807,
im Frieden zu Tilsit, von Napoleon zu dem neu gebildeten Herzogthuui
Warschau geschlagen, und von dieser polnischen Ländermasse 1815 durch
den Wiener Kongress die alten polnischen Wojwodschaften Posen, Gnesen
und Kujawien, und der im W. der Prosna gelegene Theil der Wojwod-
schaft Kalisch an Preussen wieder abgetreten und aus diesen die Provinz
Posen in ihrer gegenwärtigen Begrenzung gebildet.

Bas liaiid. — Die Provinz Posen, zwischen 510 10—53027'NBr.
und zw ischen 3^o 53' — 36® 18' OL. gelegen, wird im N. von Preussen
(Westpreussen), im 0. von Polen, im S. von Schlesien, und im W. von
Brandenburg begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 536:2i Qu-M.,
mit einer Bevölkerung (t855) von 1,392,636 Seelen, hat mithin 2,ii00 Ein-
wohner auf 1 Ou.-M. - Sie besteht aus polnischen Landestheilen, welche
bis 1773 (resp, 179.i) theils den kujawlschen Wojwodschaften Inowraclaw
und Brzesc, theils den hochpolnischen Wojwodschaften Posen., Kalisch und
Gnespn angehört hatten, aus denen Friedrich IL den Netzdistrikt und sein
Nachfolger die Provinz Südpreussen bildete. Als nach Auflösung des
Grossherzogthums Warschau, 1814, das Land an Preussen zurückfiel, er-
hielt es den Titel eines G ro s s h er zog t h u m s Posen und wurde in 2
Regierungsbezirke geschieden, die zusammen 20 Kreise mit 145 Städten,
6 Flecken, 3 329 Dörfern, 1.472 Vorwerken und Höfen, 820 Kolonien und
Weilern und 1,126 einzelnen Etablissements, im Ganzen 6,898 Wohnplätzen
enthalten, und zwar:

Regierungsbezirk.

Areal
in Qu.-M.

Bevölk.
1835.

Bewohn. 1 ^ .
a. 1 Qu.M.| ■'■''"se.

Städte.

Hauptort.

Einwohner.

1'osen ...........

Bremberg........

321,rs
214,83

909,551; 2,830
483,085 2,230

17
9

91
54

Posen ........

Bremberg ...

44,039
14,422

2 Bezirke .••

536,5,

1,392,636

2,600

26

145

1'üsen........

44,039

Die Erhebung des Bodens ist bis auf wenige Hügelketten nirgends
bedeutend, am bemerkbarsten macht sich die Wasserscheide zwischen der
Netze und Warthe; eine noch unbedeutendere trennt an der Ostgrenze
das Gebiet der Weichsel von der Oder, so dass beide Ströme, mit Be-
nutzung der Seitenflusse, leicht durch einen Kanal (den Bromberger) ver-
bunden werden konnten. Alle Gewässer des Landes gehören theils dem
Gebiet der Weichsel, theils dem der Oder an. Der Weichsel, die
nur auf einer kurzen Strecke die Ostgrenze der Provinz berührt, fliessen
die Brahe und Grüne, der Oder dagegen die Warthe mitderPros-
na, die Obra, Netze etc. zu. An Seen ist das Land reich; die wich-
tigsten smd: derGoplo-, Lonsker-, Pturken- und Biala-See etc, —


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37. — Preussen und Posen.

Wo der Boden nicht aus dürrem Sand oder Morast besteht, ist er unter
dem Einfluss eines gemässigten Klimas ungemein fruchtbar, besonders
in den Flussmarschen, wo sehr viel Getraide wächst, und fette Triften
die Viehzucht ausserordentlich begünstigen.

»as 'Tolk. — Die Bevölkerung der Provinz Posen belief sich
1852 auf 1,381,745 (688,773 männl. und 692,972 weibl.) Seelen; 1855
war dieselbe auf 1,392,636 gestiegen, und 1858 zählte die Provinz
1,417,155 Einwohner. Die Zahl der Familien belrug im erstgenannten
Jahre 266,526, die der bestehenden Ehen 229,787. Die Summe aller Ge-
burten belief sich auf 63,589 (32,526 Knaben, 31,063 Mädchen), die der
Todesfälle auf 73,373 (38,162 männl., 35,21! weibl.), worunter 1,978
Todtgeborene. Von den Bewohnern der Provinz lebten 364,464 in den
Städten, 1,017,281 auf dem platten Lande. Hauptstadt des Landes ist
Posen, mit 44,039 Einwohnern. Der Sprache und Abstammung nach
sind die Bewohner der Provinz grösstentheils Polen (circa 930,000);
doch ist deutsche Bildung in fortwährender Entwickelung. Die polnische
Bevölkerung ist munter und froh, gesellig und gelehrig, gastfrei, gut-
müthig, dabei aber auch etwas träge, listig und trunkliebend. Dem kirch-
lichen Bekenntnisse nach gehören (1858) von den Bewohnern
464,593 der evangelischen, 880,072 der katholischen Kirche an, zu andern
christlichen Gemeinden gehören 292, und Juden sind 72,198 im Lande,
die den Verkehr auf dem Lande fast ganz in den Händen haben. Die
evangelische Landeskirche ist unirt und steht unter dem Konsisto-
rium zu Posen, dem 19 Superintendenten untergeordnet sind, und um-
fasst 131 Mutterkirchen, 40 Tochterkirchen und 86 gotlesdienstliche Ver-
sammlungsorte ohne Parochialrechte, zusatnmen 257 Kirchen und Beihäuser,
und 155 ordinirte und 6 nichtordinirte Prediger. Die katholische
Kirche steht unter dem Erzbisthum Gnesen und Posen, das in
Posen 22 Dekanate oder Erzpriestereien und 736 Kirchen und Kapellen und
549 Pfarrer und Kapläne hat. Die griechischen Katholiken haben in
Posen, die Menoniten in Bromberg 1 Versammlungshaus; die Juden
138 Synagogen in der Provinz. — In der geistigen Bildung ist die
Provinz, andern Provinzen der Monarchie gegenüber, noch zurück, doch
wird von Seiten der Oberbehörden grosse Sorge getragen, die Volksbildung
zu heben. Die Zahl der Volksschulen, die 1828 nur 470 betrug, war bis
1852 auf 1,984, mit 2,846 Lehrern und Lehrerinnen gestiegen, in welchen
212,152 Kinder (15.35% der Bevölkerung) Unterricht erhielten. Mittel-
schulen für Söhne bestehen 16, mit 29 Lehrern, Töchterschulen 20, mit
64 Lehrern und Lehrerinnen; Schullehrerseminare 3, mit 175 Zög'iugen;
Progymnasien 1, mit 9, und Gymnasien 6, mit 113 Lehrern. An höheren
Bürgerschulen sind 6 im Lande. Eine Universität besteht nicht. Zeitungen
und Zeitschriften erscheinen 31, darunter 2ö Anzeige-, Kreis- und Wochen-
blätter; Buch- und Notendruckereien bestehen 65, Buch-, Kunst- und
Musikhandlungen 49, und Leihbibliotheken 81. — Die physische Kul-
tur hebt sich mit jedem Jahre mehr. Von der Bevölkerung betreiben
696,756 Personen den Landbau als Hauptgewerbe. Die Zahl aller Land-
besitzungen beträgt 98,772, worunter 2,543 Güter mit mehr als 600 Morgen,
1,033 Besitzungen mit 300-000 Morgen, 45,774 mit 30-300 Morgen,
29,100 mit 5-30, und 20,322 Besitzungen mit unter 5 Morgen Landes.
Von der 1 1,529,800 Morgen umfassenden Oberfläche des Landes lallen
5,784,666 Morgen auf Ackerland, 171,656 auf Gärten und Obstanlagen,
817,056 auf Wiesen, 804,661 auf beständige Weide, 2,137,126 Morgen
auf Waldungen, und 1,814,635 Morgen sind unkultivirtes Land. — Die
wichtigsten Produkte des Ackerbaus sind Getreide (Weizen und Roggen),
Hülsenfrüchte, Rübsamen, Tabak, Hopfen, Hanf, Flachs, Gemüse (vorzugs-
weise der Kreis Bomst und die Stadt Schneidenuihl). Obstbau wird wenig
betrieben; Weinbau nur bis Bomst (bei Baust und Karge, wo gegen 800
Morgen Weingärten sind); die Viehzucht ist bedeutend; der Viehstapel
belief sich 1855 auf 15:i,442 Pferde, 868 Esel, 39 Maulthiere, 481,418
Rinder (einschl. des Jungviehs), 2,199,977 Schafe, 13,749 Ziegen, und
163,258 Schw-eine. Die Bienenzucht wird allerwärts betrieben. Die Forst-
kultur ist von grosser Wichtigkeit, und Jagd und Fischerei immer noch
von Bedeutung, vorzugsweise die letztere, die überall im Lande betrieben
und durch zahlreiche Teiche und Seen unterstützt wird. Bergbau wird
nicht betrieben, und die ge we rbliehe 1 nd us tri e ist noch in der
Kindheit, ist nur in den Städten zu Hause, und beschränkt sich auf Tuch-
und Leinweberei, Gerberei, Strumpfwirkerei, Bierbrauerei, Branntwein-
brennerei, Pottaschsiederei, Oehl- und Schneidemühlen. In mechanischen
Künsten und Handwerken sind nur 51,709, in Fabrikationsanstalten uud
Fabrikunternehmungen im Ganzen 20,315 Personen beschäftigt. — Der
Handel wird zum grössten Theil, besonders auf dem Lande, von den
Juden betrieben. Der Hauptplatz für den inneren Handel und für
Spedition ist Posen. Der Binnenhandel ist sehr lebhaft, und hat
seine Hauptbetriebsstätten in den Märkten, die zu Posen, Bromberg, frau-
stadt, Rawicz, Kempen, Schildberg, Krotoschyn elc. abgehalten werden.
Für die Binnens ch i ff fa h r t besitzt Posen 64 Meilen schiffbare, und
für den Holzhandel 36 Meilen flössbare Wasserstrassen. Die Flusschiff-
fahrt zählt 395 Schiffe, mit einer Tragfähigkeit von 9,977 Lasten (ä 4000 Pf.),
Und beschäftigt 640 Personen. Die Länge sämmtlicher, das Land durch-
schneidenden Chausseen, Provinzial- und Privatstrassen beträgt 120
Meilen. Von Eisenbahnen verbindet die
Kreuz-Broinberger Bahn die
Provinz mit Königsberg, Danzig, Frankfurt und Berlin, die Kreuz-Posen-
Lissa-Glogau-Eisenbahn PoSen mit Stettin, Dresden, Präs, Wien, Breslau,
Krakau etc. — Zur Unterstützung des Handels be.stehen''ein Bankkomtoir
der preuss. Bank zu Posen, und eine Bankkommandite zu Bromberg, ferner
eine Provinzial-Aktienbank des Grossherzogtbums zu Posen, und verschie-
dene Handelsversicherungs-Gesellschaften und Handelskammern. — Münzen,
Maasse und Gewicht, siehe lext zu „Preussen", Taf. 28-

»er Staat. — Seit 1815 durchaus preussische Provinz geniessen
die Bewohner des Grossherzogthums alle Rechte preussischer Unterthanen
Und sind preussische Staatsbürger. Die Innere Verwaltung der Provinz
leitet das dem Ministerium des Innern unterstehende 0berprä s i d 1 u m
zu Posen. An der Spitze der beiden Regierungsbezirke stehen die Re-
gierungen zu Posen und Bromberg, und an der Spitze der 26 Kreise
die Landrathsämter. Die Justizverwaltung wird durch unab-
hängige Gerichte im Namen des Königs ausgeübt. Höchste Gerichtsinstanz
ist das Obertribunal zu Berlin; Gerichte zweiter Instanz sind die
Appellationsgerichte zu Posen und Bromberg, von denen dem ersteren
Kreisgerichte, 2 Gerichtskommissionen, 2 Gerichlsdeputationen und
4 Schwurgerichte, dem letzteren 9 Kreisgerichte, 6 Gerichtskommissionen
und 3 Schwurgerichte, als Gerichte erster Instanz, untergeordnet sind. —
Zum preussischen Landtag sendet die Provinz für das Herrenhaus 7,
für das Haus der Abgeordneten 30 (Posen 20, Bromberg 10) Mitglieder
zur Repräsentation; von den Städten sind im Herrenhaus 2 (Posen und
Bromberg) vertreten. Zur Wahrung der Provinzialinteressen besteht eine
Provinzialversammlung, zu welcher die Provinz 50 Mitglieder sen-
det, und zwar: 4 mit Virilstimmen versehene Fürsten und Herren, 22 ge-
wählte Abgeordnete der Ritterschaft, 16 gewählte Abgeordnete der Städte
(worunter 7 Städte mit 8 Virilstimmen, und 139 Städte mit 8 Kollektiv-
stimmen), und 8 gewählte Abgeordnete der Landgemeinden. — Für die
Bezirke bestehen Bezirkskommissionen; in den Kreisen Kreisver-
sammlungen. Die Gerneindeverfasssung beruht auf der Städte-
verfassung vom 30. Mai 1853 und auf dem Gesetze über die Landgemeinde-
verfassung vom 14. April 1856. Die Fina n z ver waltu ng der Provinz
leiten die Bezirksregierungen und die Provinzial-Steuerdirektion zu Posen.
Die Regierung von Posen hat 17 Kreiskassen, 22 Domänen-Pacht-
ämter, 3 Domänen-Rentämter, 1 Oberforstmeister, 1 Forstinspektion,
11 Oberförstereien und 10 Forstkassen; dieReglerung von Bromberg
9 Kreiskassen, 12 Domänen-Pachtämter, 6 Domänen-Rentämter, 1 Ober-
forstmeister, 2 Forstinspektionen, 11 Oherförstereien und 8 Forstkassen,
und die Provinzial-Steuerdirektion 4 Hauptzolläinter und 5 Hauptsteuer-
ämter unter sich. — Für rein militärische Angelegenheiten der Pro-
vinz ist das Generalkommando des V. Armeekorps zu Posen, das
2 Divisionskommando's (zu Glogau und Posen) unter sich hat, die Provin-
zialbehörde. Die Organisation der Provinz zeichnet sich durch die sehr
zahlreichen, aus den polnischen Zeiten herrührenden Städte und Städt-
chen aus: schon seit dem 14. Jahrhundert suchten die polnischen Regie-
rungen und Grundherren gewerbfleissige Deutsche in das Land zu ziehen,
begünstigten auch die Juden, gründeten zu diesem Zwecke Städte und
statteten sie mit Privilegien aus; die grosse Zahl derselben und der ge-
ringe Wohlstand des Landes mögen mitgewirkt haben, dass nur wenige
derselben zu hervorragender Bedeutung gelangten. Die Provinz Posen
zählt die meisten Städte (145) der Monarchie; die doppelt so grosse und
doppelt so volkreiche Provinz Preussen zählt nur 121, und Schlesien, mit
mehr als noch einmal so viel Einwohnern, nur 143.

Topog-rapliie. — Der Regierungsbezirk Posen, der süd-
westliche TUeil der Provinz und aus 4 Landschaften: der Warta-Landschaft,
der Südlichen Höhe, der Obra- und Fraustädter-Landschaft, bestehend'
umfasst 321,33 Ou.-.VL mit 909,551 Einwohnern, und zerfällt in 17 Kreise]
von denen ule Warta-Landschaft die Kreise: Posen, Obornik',
Samter, Schrota, Wreschen; die Südliche Höhe: Pieschen'

Krotoschyn, Ad ein au, Schildberg; die Obra-Land schaff: Mese-

ritz, Birnbaum, Bomst, Buk; die Fra u s t äd t er-L a n ds ch a f t:
Fraustadt, Kröben, Kosten und Schriuim, begreift. Der Boden
der Provinz ist im Allgemeinen fruchtbar, in dem 6 Meilen langen Obra-
Bruche sogar sehr fruchtbar; aber der nordwestliche Theil ist sandig und
arm. — Die Mehrheit der Bevölkerung (»/i/,) gehört der Katholischen, Vu
der Evangelischen Kirche an, Vt'i (uiithin gegen 50,000) sind Juden. Für
geistige Bildung ist noch manches zu thun; eine Universität ist nicht
vorhanden; Gymnasien bestehen 4 (zwei zu Posen, wovon 1 katholisch,
1 zu Lissa, und 1 kathol. zu Ostrovvo). In der Centrai-Landschaft an der
Warta herrscht in Posen, Obornik und Samter die deutsche, in Schroda
und Wreschen die polnische Nationalität vor; in der Obra-Landschaft-die
vorzugsweise mildes Klima und Weinbau hat, ist die Bevölkerung vor-
herrschend deutsch; in der Südlichen Höhe vorherrschend polnisch; in der
gewerbrelchen Fraustädter-Landschaft, die durch die Breslau-Posener und
Glogau-Lissaer Eisenbahn in das grosse Verkehrsnetz hineingezogen ist,
sind beide Nationalitäten ziemlich gleich vertreten. Hauptstadt der Pro-
vinz und des Regierungsbezirks ist Posen, Stadt und Festung am linken
Ufer der Warthe, Sitz des Oberpräsidiums, der Regierung, des Erz-
bischofs etc. mit 44,039 Einw., zahlreichen Fabriken in Leinwand, Wachs
Tabak, Leder, Tuch, Wagen etc., lebhaftem Handel, 2 Wollmärkten und 3
besuchten .Messen. Andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze mit mehr
als 3000 F. sind: Os tro wo (dem Fürsten Radziwill gehörend), mit 5,839 E.
siarker Tuchfabrikation; — Birnbaum an der Warthe, mit 3,184 E.'
Tuchfabriken: — Schwerin an der Mündung der Obra in die Warthe'

mit 5,636 E., bedeutenden Tuchwebereien; G r a z (G r o d z i s Ii o) mit 3,498 Einw., bedeutenden
Bieidirauereien; - Fraustadt (Wschowa), uaweit der schlesischen Grenze, mil 6,291 Einw.,
Tuch-, Leinwand-, Cichonenl'abriken, vielen (an 100) Windmühlen, wichtigen Getreidemärkten- -
Lissa (i'olnisch-Lissa, dem Fürsten Sulkowsky gehörend), mit 9,874 Einw., Tabaks- Tuch-
und Liquörfabriken, lebhaftem Handel; - Schmiegel, mit 3,150 E., Tucii- und Leinweberei-

- Rawicz (Rawitsch), mit 9,532 E, Tuch-, Leinwand-, Leder-. Tabaksfabriicen Töpfereien'
Handel; h r o U s c h i n (K ro t o s z y n, den. Füi-sten von Thum und Taxis gehörend), mit 7,787 E.i
Tuch- und Lemewebereien, Färbereien, Gerbereien, Rauchwaaren- und Wollhandel - - Zduni
mit 3,492 E., Tuchfabriken, Gerbereien; - Koschmin (Kozmin) an der ürla, mit 3,537 E.
Handel; - Meseritz an der Obra, mit 4,865 E,, Tuchfabriken, Gerbereien- - Rogasen an
der Weina nnd einem See, mit 4,402 E., Tuchfabriken; — Pieschen (Ple'szew) unweit'der
polnischen Grenze, mit 4,955 E., Tuch- und Tabaksfabriken, starker Schuhmacherei, Pottasch-
siedereien, \iehhandel; - Schrimm iSzremJ, auf einer Insel der Warthe, mit 4,070 E.,
Getreidemärkten; — Wreschen (Wresznia), mit 3,165 E., Handel -

Der Regierungsbezirk ISromberg, der' nordöstliche Theil der Provinz und aus
dem Obern und untern Netzedistrikt und Gnesen oder dem .\ltsüdpreussischen Distrikt bestehend,
umfasst 2)4
,8;, Qu.-.VI. mit 483,085 Einwohnern, und zerfällt in 9 Kreise, von denen die Kreise:
Bromberg, Schubin und luowraclaw den oberen iN e t z e dis t ri k t, Wirsitz, C h o d-
ziesen und Tscharnikow den unteren .\etzedistrikt, uud Gnesen, .Mogilnound
Wongrowiez den .-V It s ii d p r eu s s i s c h e n Distrikt bilden. — Der Boden ist im W. u. NO.
sandig und unfruchtbar, aber ein grosser Theil des Regierungsbezirks (namenilich das ehemalige
Kujawien) enthalt humusreichen, 3 Fuss tiefen Thonboden. Die in Polen entspringende Netze
tritt hier aus dem Goplo-Sie und wird von Brucbgegenden begleitet, die jetzt durch den Fleiss
der Ansiedler grösstentheils in fruchtbares Land verwandelt sind. Mehr als die Hälfte der Be-
völkerung gehört der Katholischen, die kleinere Häirte der Evangelischen Kirche an; Juden sind
circa 23,000 im Lande. Schulen sind noch nicht hinreichend vorhanden ; Gymnasien bestehen
2, zu Broinberg und Trzemesno ; eine l'niversität ist nicht vorhanden. Hauptstadt des Bezirks
ist Bremberg, an der Brahe und dem Bromberger Kanaie, Sitz der Regierung, mit 14,422 E.,
Zuckersiedereien, Tuch- und Tabakfabriken, Speditions- und Getreidehandel, Flussschilffahrt etc

— Andere wichtige Handels- und Gewerbeplätze mit mehr als 3,000 Einw. sind: Chodziesen
(Chodziesz) an einem See, mit 3,338 E., Tuchweberei, Spilzenklöppeiei; — Schneide-
mühl (Pila), an der KiUldow, mit 5,477
E., Tuch-, Leder-, Hutfabriken, starkem Garten- und
Gemüsebau; — Czarnikow (Tscharnikow) an der Netze, mit 3,795 E., Tuchweberei
Spitzenklöppelei; — Schönlanke, mit 3,728 E., Tuchweberei; — Fit ebne, auf einer In-
sel der Netze, mit 3,420 E, starker Tuchweberei, Gartenbau; — Gne.sen, alte Hauptstadt von
Gross-Polen,
zwischen Seen, mit 7,529 E., Tuch- und Leinweberei, berühmtem Vieh- und Pferde-
markt; -- luowraclaw (Jun g-Breslau), mit 6,003 E., Mittelpunkt des Getreide- »nd
Spiritushandels, und von mehr als 20Ü Rittergütern umgeben; - S c h ub i n, an der Gorzawka
mit 3,096 E ; — Nackel an der Nct/.e und am Bromberger Kanal, mit 3,655 E., Getreidehandel'
_ Geschichtlich merkwürdig ist K r u s c h w i t z (Kruszwica), das kleinste Städtchen Enropa's'
mit 30 Häusern und 500 E , einst Sitz der Bischöfe von Kujawien, und berühmt in der Ge-
schichte Posens als Geburtsort Piasts, eines schlichten Bauersmanns, der,
zum Throne berufen,
der Stammvater einer Reihe ruhmvoller Könige wurde. —


nd Po

-ocr page 327-

Proornj 8ttc§|en unb bie £prmgi|c5m

Staaten.

(Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Son-
dershausen und Rudolstadt, Reuss-Greiz und Schleiz, Anhalt-Dessau-Cöthen und Anhalt-Bernburg.)

Hand-Atlas. Taf. 38.

!• JPreumi^eUe Fi-oviiia ^aeli^eii.

rescliiclite. — Die von der Elbe durchströmte, und die frucht-
baren Ebenen von der Schwarzen Elster bis zur Werra, und im Norden
die der Havel nnd .\ller umfassende preussische Provinz Sachsen ist
nur ein Theil des Landes, welches von jenen alten Sachsen, Angeln und
Jüten bewohnt war, von denen ein Theil im Jahr 449 unter Hengist und
Horsa nach Britannien (Angelland, England) auszog und dort die 7 angel-
sächsischen Königreiche gründete, ein anderer Theil hier in Sachsen zurück-
bleibend, von Karl dem Grossen, 785, sammt seinem Anführer Wittekind,
zum Cbristenthume bekehrt wurde. Nach dem Vertrage von Yerdün, 843,
in welchem die Enkel Karls des Grossen sich in die fränkische Monarchie
theilten, und unter ihnen Ludwig der Deutsche das eigentliche Deutsch-
land empfing, waren die Sassen (Sachsen) eine der mächtigsten germani-
schen Völkerschaften. Kaiser Heinrich L, der Städte-Erbauer, stiftete um
das Jahr 928 im Sachsenlande zur Bändigung der umwohnenden Slaven
die Markgrafschaft Meissen, und sein Sohn, Kaiser Otto (936—949), be-
lehnte den Herrmann von Billung mit dem „Herzogthum Sachsen"; des-
sen Haus erlosch im Jahr 1106, und Kaiser Heinrich V. gab Sachsen dem
Grafen Lotbar. Als dieser selbst Kaiser geworden war, 1125, gab er
das Herzogthum Sachsen seinem Schwiegersohn, Herzog Heinrich dem
Stolzen von Bayern. Dessen Sohne und Nachfolger, Heinrich dem Löwen,
wurde Sachsen von Kaiser Friedrich L, Barbarossa, genommen und, 1180,
zum Theil dem Grafen Bernhard von Askanien, jüngstem Sohne Albrecht
des Bären, verliehen. Seit dieser Zerstückelung sank die Macht des Her-
zogthums Sachsen, dessen Name nur noch auf die mittleren Elbgegenden
überging, deren Mittelpunkt Wittenberg war. Bernhards Linie erlosch
1422, worauf Friedrich der Streitbare, Markgraf von Meissen und Thürin-
gen, zur sächsischen Kurwürde gelangte. Im Jahr 1485 theilten seine
Enkel das Land; Ernst (die Ernestiniscbe Linie) erhielt Thüringen und
Kursachsen, und Albert (die Albertinische Linie) das Markgrafenlhum
Meissen und andere Theile des ehemaligen Sachsenlandes (Herzogthum
Sachsen). Nach der Schlacht bei .Mühlberg, 1547, in welcher Jobann Fried-
rich (aus der Ernestinischen Linie) von Kaiser Karl V. geschlagen und
gefangen genommen wurde, ging die Kurwürde von der Ernestinischen
Linie auf die Albertinische Linie, auf den Herzog Moritz von Sachsen,
über. Dessen Sohn August trat indessen an die Ernestinische Linie (näm-
lich an die Kinder des bei Mühlberg geschlagenen Jobann Friedrich) die
Grafschaften Weimar, Altenburg, Eisenach und Gotha ab, und diess ist
der Ursprung der gegenwärtig selbstständigen thüringischen oder sächsi-
schen Herzogthümer. — Kurfürst Johann Georg 1. von Sachsen (1611 —
1655) erhielt im Jahr 1635 vom Kaiser Ferdinand die beiden Lausitzen,
so wie die magdeburgischen Aemter Querfurt, Jüterbogk, Dahme und Burg.
Im Jahr 1806 erhob Kaiser Napoleon das Kurfürstenthum Sachsen zum
Königreiche. — Von diesen verschiedenen Bestandtheilen des alten Sach-
senlandes, des daraus entstandenen alten Herzogthums Sachsen, des Kur-
fürstenthums Sachsen, der thüringischen Herzogthümer und des spätem
Königreichs Sachsen gingen vom Westphälischen Frieden, 1648, bis 1815
mehrere Antheile an den brandenbarg-preussischen Staat, und wurden
unter dem Namen „Provinz Sachsen" zu einer eigenen Provinz erhoben.
Von den übrigen, 1815 vom Königreich Sachsen an Preussen abgetretenen
Gebietstheilen, wurden: die Oberlausitz zur Provinz .Schlesien, die Nieder-
lausitz, Hoyerswerda, Dahme, Jüterbogk, Beizig, 1 insterwalde, Senften-
berg und Baruth aber zur Provinz Brandenburg geschlagen. ~

»as Eiand. — Die Provinz Sachsen, zwischen 5ü0 37'-530 5'
NBr. und zwischen 27o40'—31o20' OL. gelegen, wird im N. und 0. von
Brandenburg, im S. von Weimar, Kurhessen, Altenburg, Gotha, Meiningen,
den Reussischen Ländern, im W. von Hannover, Hessen und Braunschweig
begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 460 Qu.-M., mit (1855)
1,861,535 Einwohnern, hat mithin 4,042 Seelen a^f 1 Qu.-M. — Unter
allen Provinzen des Königreichs ist Sachsen die am wenigsten arrondirte
und wegen der vielen fremden Gebietstheile oder Enklaven, welche von
ihr umschlossen werden, so wie wegen der Enklaven, die von ihr im
Ausland liegen, ist die Begrenzung sehr bunt und mannigfaltig. Von
fremden Staatsgebieten sind enklavirt: die Kreise Ziegenrück, Erfurt und
Schleusingen etc. — Die Bestandiheile der gegenwärtigen Provinz Sach-
sen sind: das Herzogthum Magdeburg, der Saalkreis und das Fürsten-
thum Halberstadt (seit 1648); ein kleiner Theil der Grafschaft Mannsfeld
(1780); das Eichsfeld, die Abtei Quedlinburg, das Gebiet von Erfurt und
die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen (seit 1802); dann einige
Gebietstheile der durch den Wiener Kongress, 1815, dem Königreich
Sachsen genommenen Länder, als: der Wittenberger Kreis mit Barby und
Gommern; Theile des Meissner und Leipziger Kreises; die Stifter Merse-
burg, Naumburg und Zeitz; der andere, grössere Theil der Grafschaft
Mannsfeld; der Thüring'sche Kreis; das Fürstenthum Querfurt, und ein
Theil des sächsischen Voigtlandes. ARe diese seit 1815 erworbenen
königlich sächsischen Ländertheile bilden gegenwärtig meist den Regie-
rungsbezirk Merseburg und zum Theil den Regierungsbezirk Erfurt. Durch
König Friedrich Wilhelm III. wurde noch die ehemalige Altmark, eine
Erwerbung der Hohenzollern (vom Jahr 1415), mit den Städten Salzwedel,
Stendal, Seehausen, Gardelegen etc. zur Provinz Sachsen geschlagen.
In administrativer Beziehung zerfällt die Provinz in 3 Regierungsbezirke,
die in 41 Kreise mit 5,970 Wohnplätzen, und zwar in: 142 Städte, 28
Flecken, 3,081 Dörfer, 349 Vorwerke und Höfe, 103 Kolonien und WeRer,
und 2,268 einzel.ie Etablissements geschieden werden:

llegiernngsbezirk.

Areal
in du.-.«.

Bevölk.
1855.

Bewohn,
a. 1 Q.-M.

Kreise.

Städte.

Hauptort.

Einwohner.

Magdeburg ........

210„s

727,052

3,462

t

15

50

[Magdeburg •••

.76,146

Merseburg ........

188,,c

781,947

4,144

17

70

Merseburg ••■

11,559

61,74

352,536

5,713

9

22

Erfurt........

32,940

3 Bezirke .....

460,63

1,861,535

4,042

41

142

[Magdeburg •••

1

76,146

Mehr als die Hälfte der Provinz im Norden und Osten gehört der
niederdeutschen Ebene an und besteht hier zum Theil aus Sand-
und He id e-E b en en, die von Hügelketten durchzogen werden, von denen
der Stakenberg 400, die Hellberge 450' aulsteigen. An den Ufern der
Flüsse und im Süden, mit Ausnahme des Eichsfeldes, ist der Boden sehr
fruchtbar, namentlich im Fürstenthum Magdeburg und Halberstadt: der
fette Magdeburger Boden, die Börde an der Elbe, die goldene
Aue in Thüringen, die Wische an der Saale und Elbe, und der Dröm-
ling, ein verbesserter, 6 Meilen langer Moorbruch im NW. an der braun-
schweiger Grenze, sind durch ihre Ergiebigkeit berühmt. Im Süden geht
das Land in höhere, schön bewaldete Hügelketten, die Hainleite
(1,400'), den Haineich, zwischen der Wipper und Helbe (hier derHei-
delberg 1,300' hoch), die Pinne, zwischen der Unstrut und Ilm, den
Dün u. a. über, die auf der 600—800' hohen Hochebene, zwischen dem
Thüringer Walde und dem Harze sich ausbreiten, von welch'letzterem
ein Theil des Niederharzes mit dem 3,500' hohen Brocken und der
Heinrichsböhe hierher gehören. Der Thüringer Wald gehört Preus-
sen nur zum kleinsten Theile an, und erhebt sich in dem isolirt Regen-
den Theile der Grafschaft Henneberg im Dolmar 2,200'. — Fast alle
Gewässer der Provinz gehören dem Stromgebiete der Elbe an, die, ob-
gleich sie sich der östlichen Grenze näher hält, dennoch die bedeuten-
deren Flüsse des Harzes und Thüringer Waldes aufnimmt, und von rechts
die Schwarze Elster (mit der Pulsnitz und Röder) und die Havel,
von links die Mulde, die Saale (mit Ilm, Unstrut, Wipper und Bode,
Weissen Elster und Pleisse), die Ohre und Tanger empfängt.
Nur die Gewässer an der äussersten Süd- und Westseite gehören der
W'eser an, so die Werra, die nur einen Theil des Landes fluchtig be-
rührt, die Leine, Aller, Ilse und der Golizbach. Wichtige Kanal-
und Flussverbindungen sind: der
Plauen'sche Kanal zur Verbindung
der
bei

nordöstlichen — ----------, ,

der Arendsee in der Altmark, der salzige und süsse See im Manns-
feld'scben. der Pechlauer See, der Plauener See Inder Altmark,
und der Scholiener See bei der Havel, die bedeutendsten, der Schwa-
nen see bei Torgau ist nur ein grosser Teich. —

»as Wölk. — Die Bevölkerung der Provinz Sachsen belief sich
1852 auf 1,828,732, 1855 auf 1,861,535, und 1858 auf 1,910,062 Seelen,
und zwar im erstgenannten Jahre auf 910,298 männlichen und 918,434
weiblichen Geschlechts. Die Zahl der Familien betrug 379,582, die der
bestehenden Ehen 317,075. Die Summe aller Geburten belief sich auf
70,948 (36,754 Knaben, 34,194 Mädchen), die der Todesfälle auf 52,681
(26,869 männliche, 25,812 weibliche), worunter 3,079 Todtgeborene. Von
den Bewohnern der Provinz lebten 668,836 in den Städten, 1.159,896
anf dem flachen Lande. Der Abstammung nach sind die Bewohner, bis
anf einige Zigeuner (c. 300) bei Nordbausen im Reg -Bez. Erfurt, Deutsche
obei-sächsischen Stammes; Niedersacbsen sind nur im südlichen
Theile der Irovinz; Juden etwas über 5,500 im Lande zerstreut. Un-
ter den biedern, bedachtsamen, gastfreien und dienstfertigen Sachsen
thun sich die anstelligen Thüringer durch besondere Frischheit und
Heiterkeit, so wie Heimathsliebe hervor; die Mark er sind ehrlich und
strebsam, bedachtig im Handeln, frischen Sinnes und voll Witz und Ver-
. Bekenntnisse nach gehören von den Bewohnern (1858)
1,784,319 der Evangelischen, 117,465 der Katholischen Kirche an, 2,762
sind Mitglieder der freien Gemeinde und Deutscbkatholiken, und 5,514
Juden. Die Evangelische Landeskirche ist unirt, und das gemeine

nd Flussverbindungen sind: der i'tauensciie i\dndi zur Verbindung
er Elbe mit der Havel, der
Elsterwerder Flossgraben, der Flossgraben
ei Lützen, und die
Wernigeroder Wasserreise. — Seen sind nur im
ordöstlichen und ebenen TheRe des Landes vorhanden, und von diesen


-ocr page 328-

38. — Provinz Saolisen und die Thüringischen Staaten. 339

Recht derselben beruht auf der Kirchenordnung von 1580 nebst mehreren
Kirchenordnungen für einzelne Theile. Die Kirche selbst steht unter dem
Konsistorium zu Magdeburg, dem 94 Superintendenten (darunter
1 Reformirter) untergeordnet sind. Selbstständig sind das Domministerium
zu Magdeburg und die
evangelisch-reformirte Gemeinde daselbst. Die
Kirche selbst umfasst 1,488 Mutterkirchen, 914 Tochterkirchen, 162 got-
tesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte, zusammen 2,564
Kirchen und Bethäuser, und 1,647 ordinirte und 8 nicht ordinirte Geist-
liche. — Die Katholische Kirche steht unter dem Bisthum Pader-
born, das die Reg.-Bez. Minden und Arnsberg und die Provinz Sachsen
umfasst und 36 Dekanate oder Erzpriestereien und zu .Magdeburg und
Heiligenstadt bischöfliche Kommissariate hat, und in der Provinz
Sachsen 191 Kirchen und Kapellen und 127 Pfarrer und Kapläne zählt;
die Juden besitzen 34 gottesdienstliche Versammlungshäuser. — Eür
geistige Bildung ist sehr gesorgt. Kleinkinderbewahranstalten zur
Aufnahme noch nicht schulpflichtiger Kinder bestehen 40; Taubstummen-
Anstalten 4, Blindenanstalten 1, Waisenhäuser in allen grössern Städten,
die bedeutendsten in Magdeburg, Halberstadt, Erfurt, Naumburg, Halle;
das grossartige Martinsstift zu Erfurt, und die Armenkinder-Erziehungs-
anstalt zu Burg; Elementarschulen bestehen 2,872 mit 3,497 Lehrern und
Lehrerinnen, und 304,318 Schülern und Schülerinnen; Mittelschulen für
Söhne 66, mit 249 Lehrern und 11,480 Schülern; Mittelschulen für Mäd-
chen 49, mit 304 Lehrern und 11,036 Schülerinnen; Schullehrerseminare
11, mit 446 Zöglingen. Für den gelehrten Unterricht bestehen: 4 Pro-
gytnnasien, mit 23 Lehrern und 306 Schülern; 21 Gymnasien mit 289
Lehrern und 4,239 Schülern, und 1 Universität zu Halle (gestiftet 1694
und 1817 mit der Universität Wittenberg vereinigt), mit 74 Professoren
und Dozenten und durchschnittlich 630 Studenten. An Lehranstalten für
Erwerb und Verkehr bestehen 10 höhere Bürgerschulen mit 105 Lehrern,
Gewerbschulen zu Halberstadt und Halle, 1 Gewerbs- und Handlungschule
zu Magdeburg, 1 Baugewerkschule zu Halle, 1 Gärtnerlehranstalt zu Er-
furt, und verschiedene landwirthschaftliche und Handlungs-Lehranstal-
ten etc. — Der physischen Kultur wird grosse Aufmerksamkeit ge-
schenkt, fast die Hälfte der Bevölkerung ist im Land bau beschäftigt,
und 1852 betrieben 553,223 den Landbau als Haupt-, 293,997 denselben
als Nebengewerbe.. Die Bauern sind überall freie Grundbesitzer. Die
Zahl aller Landbesitzungen betrug 195,156, worunter 1,109 Güter mit
mehr als 600 Morgen; 1,396 Besitzungen mit 300—600 Morgen; 38,625
mit 30—300, 62,473 mit 5—30, und 91,553 Besitzungen mit weniger als
5 Morgen. Unter den
Feldbewirthschaftungsmethoden wird die Dreifel-
derwirthschaft am allgemeinsten verfolgt. Von der 9,899,100 Morgen
grossen Oberfläche des Landes werden 5,015,603 als Ackerland, 105,731
als Gärten, Weinberge und Obstanlangen, 637,051 als Wiesen, 591,896
als beständige Weide, und 1,433,266 Morgen als Waldungen benutzt;
2,105,553 Morgen sind noch unkultivirtes Land. Der Ackerbau wird
sorgfältig betrieben und erzeugt einen Ueberfluss von Getreide aller Art.
Das meiste Getreide (besonders Weizen) liefern die Umgegenden von
Magdeburg, Halbersladt, Erfurt, die goldene Aue, die Börde an der Elbe etc.
Von hoher Bedeutung ist der Anbau der Runkelrübe, vorzugsweise für die
Zuckerfabrikation, und der Kartoffel- und Gemüsebau (letzterer besonders
um Erfurt, Halle, Nordhausen, Torgau); von Handelspflanzen werden
Flachs, Hanf, Raps, Mohn, Waid, Wau, Safflor, Tabak, Hopfen, Schwarz-
kümmel, Anis, Weberkarden und Cichorie in Menge gebaut. Der Obslbau
hebt sich mit jedem Jahre mehr und ist von grosser WichtigkeiL Der
Weinbau wird vorzugsweise bei Naimiburg gepflegt, wo gegen 3,600 Mor-
gen Weingärten und Berge angelegt sind. Die Forstwirthschaft ist im
östlichen Theile der Provinz von grosser Bedeutung. Die Viehzucht
steht mit dem Feldbau in gleichem Verhältniss. Das königl. Gestüt in
Graditz bei Torgau sorgt für edles Vollblut, und durch die nachbarlichen
Elektoral-Stammschäfereien ist in der Provinz Sachsen die Schafzucht
schon längst auf eine hohe Stufe gehoben. Der Viehslapel zählte 1855:
152,485 Pferde, 133 Maulthiere, 369 Esel. 522,380 Rinder (einschliesslich
Jungvieh), 1,838,946 Schafe, 114,255 Ziegen, und 332,490 Schweine.
Federvieh ist überall zum Bedarf vorhanden, und die Bienenzucht ein
aller eingebürgerter Nebenzweig der kleinen ländlichen Haushaltungen.
Wild ist noch in Menge zu finden, besonders Federwild, Hasen und Rehe,
und die Jagd in manchen Gegenden noch lohnend. Die Flussfischerei
in der Elbe und Saale ist noch immer bedeutend, und der Forellenfang
in den Bächen des Harzes und Thüringens sehr ergiebig. — Der Berg-
bau ist von wesentlicher Bedeutung und wird im sächsisch-thüring'schen
Hauptbergdistrikt auf Silber, Eisen, Kupfer, Kobalt, Spiessglanz etc. be-
trieben. Ein Silberwerk besteht im Reg.-Bez. Merseburg; Eisenwerke be-
stehen 29. die (1855) 76,731 Tonnen an Eisenerz produzirten; der Hüt-
tenbetrieb erzeugte in demselben Jahre auf 38 Hütten an 231,002 Centner
an Roh- und Stabeisen, Schwarz- und Weissblech, Draht und rohem und
rafflnirtem Stahl. Für die Ausbeutung von Kupfererzen bestehen 15 Werke,
die 1,007,445 Ctnr. Erze produzirten, und der Hüttenbetrieb lieferte auf
11 Werken 25,570 Ctnr. Garkupfer und 7,165 Ctnr. grobe Kupferwaare.
Von Blei wurden auf 2 Werken 280 Ctnr. Erze und 323 Ctnr. bleiische
Produkte, von Antimon auf 1 Werk 100 Ctnr., von Nickelerzen 779 Ctnr.
gewonnen. Stein- und Braunkohlen, Torf, Marmor, Alabaster, Mühlsteine,
Porzellan und Pfeifenthon finden sich in Menge, und von Steinkohlen
wurden (1855) auf 5 Werken 207,923, von Braunkohlen auf 227 Werken
10,493,240 Tonnen produzirt. An Salz ist die Provinz reich; Salzquellen
sind in Schönebeck, Halle, Dürrenberg, Kösen, Stassfurt, Artern, in denen
auf 9 Salinen 44,983 Lasten weisses Kochsalz, ausser circa 50,000 Schef-
fel Düngsalz, erzeugt wurden. Alaim werden jährlich auf 2 Werken
gegen 8,000, Vitriol auf 2 Werken an 3,000 Ctnr. gewonnen. — Die ge-
werbliche Industrie hat hier einen hohen Aufschwung genommen;
die Provinz Sachsen ist eine der gewerbthätigsten der preussischen Mo-
narchie und steht in der östlichen Gebietsmasse nur den industriereich-
sten Theilen Schlesiens nach. Die Hauptsitze der Gewerbthätigkeit sind:
Magdeburg, Erfurt, Halberstadt, Nordhausen, Burg, Quedlinburg, Merse-
burg, Naumburg, .Mühlhausen, Salzwedel, Zeitz, Torgau, Weissenfeis, Wit-
tenberg und Stendal. Die vornehmsten Manufakturwaaren und Fabrikate
sind : Tuch, Baumwollewaaren, Leder, Papier, Cichorie,
Runkelrübenzucker,,
Ri'anntwein, Oel, Tabak, Stahlwaaren und Gewehre (Suhl), Blaufarbe,
ßleiweiss, Grünspan etc. In mechanischen Künsten und Handwerken sind
134,580, in Fabrikationsanstalten und Fabrikunternehmungen 88,694 Per-
sonen beschäftigt. Die Leinenmanufaktur ist im Reg.-Bez. Magdeburg: in
den Kreisen Gardelegen, Halberstadt, Wanzleben, Jerichow, Kalbe, Oschers-
leben; im Reg.-Bez. Erfurt: im Kreise Worbis, am bedeutendsten, und
beschäftigte 7,707 Webstühle gewerbsweise und 10,677 als Nebenbeschäf-
tigung. Stückbleichereien bestehen 48, Garnbleichereien 40. Die bedeu-
tendste Baumwollenweberei ist im Reg.-Bez. Erfurt, in den Kreisen Nord-
hausen, Worbis, Heiligenstadt, Mühlhausen, und im alten Eichsfeld, und
beschäftigt 8,700 gewerbsweise gehende Webstühle. Maschinenspinnereien
für Baumwolle bestehen 2, Fabriken für Baumwollene Zeuge 63. Die Schaf-
wollindustrie ist von grosser Bedeutung; das Maschinengespinnst hat das
Handgespinnst fast ganz verdrängt; für Streichgarn bestehen 308, für
Kammgarn 5 Anstalten, demungeachtet zählt der Reg.-Bez. Erfurt, in wel-
chem die meisten gewerblichen Wollspinner sind (einschliesslich der Woll-
kämmer und Strumpfstricker) immer noch 1,438 Meister. Webstühle in
Wolle sind 2,624 gewerbsweise, 254 als Nebenbeschäftigung im Gange;
Tuchfabriken bestehen 96, sonstige Fabriken für wollene Zeuge 64, Walk-
mühlen 86, Walkereien durch Dampfmaschinen 7, Appretur-.\nstalten 62.
In der Strumpfwirkerei sind 212 Webe- und Strickstühle, in der Band-
weberei 168 Webstühle im Gange; die Industrie in Seide beschäftigt 39
Webstühle. Zwirn-, Näh- und Strickgarnfabriken bestehen 13, Färbereien
164, Zeugdruckereien 91, Papiermühlen und Papierfabriken 62. Loh- und
Rothgerberei wird am lebhaftesten zu Mühlhausen, Nordhausen, Erfurt,
Magdeburg, Aschersleben, Halberstadt, Quedlinburg etc., Weissgerberei in
Halberstadt und Magdeburg, Korduan- und Saffianbereitung in HaRe be-
trieben. Lohmühlen bestehen 80. In Lederarbeiten, namentlich Hand-
schuhen, zeichnen sich Magdeburg, Burg, Halle, Halberstadt, Mühlhausen
und Nordhausen aus. Grosse Schuhfabriken sind in Erfurt, Sangerhausen,
Naumburg und Weissenfeis. Die Industrie in Hoizwaaren ist im Thürin-
ger Wald und in der Dübener Heide von Wichtigkeit. Wagenfabriken
bestehen 6; Flussschiirswerften sind zu Torgau, Magdeburg und Halle;
Tabaksfabriken bestehen 76, Runkelrübenzuckerfabriken Iii, Stärkefabri-
ken 43, Seife-, Licht- und Oelfabriken 21, Essigfabriken 86, Bier-
brauereien 1,062, und Branntweinbrennereien 485 etc. Fast von gleicher
Wichtigkeit ist die Industrie in Mineralstofl'en. Eisenwerke bestehen 32,
Drahtwerke 4, Kratzen- und Stecknadelfabriken 5, Eisen- und Blechwaa-
renfabriken und Walzwerke 55, Stahlfabriken 6, Kupferhämmer 7, Ma-
schinenfabriken 23, Glashütten 2, Porzellanfabriken 6, Steingutfabriken 45,
und chemische Fabriken 56 etc. — Der Handel der Provinz ist von
grosser Wichtigkeit und wird durch die Elbe und Saale, durch gute
Strassen und Eisenbahnen kräftig unterstützt. Hauptplätze für den-
selben sind: Magdeburg, Stendal, Naumburg, Halberstadt, Halle, Erfurt
und Torgau; 1 Messe (die Petri-Paul-Messe) wird zu Naumburg abgehal-
ten. Der Transport der Güter zu Wasser wird durch 75 Meilen schiffbare
und 52 Meifen flössbare Wasserstrassen begünstigt. Die Flussschiff-
fahrt der Provinz zählt 958 Schifl'e mit einer Tragfähigkeit von 38,754
Lasten (ä 4,000 Pfd.), und beschäftigt 3,770 Schiff'er. Staa ts - Chaus-
seen bestehen 235, Privatstrassen 39 Meilen, und von Eisenbahnen
durchziehen die Bahnen: Magdeburg-Wittenberge-Hamburg, Magdeburg-Ber-
lin, Magdeburg - Röthen-Halle-Leipzig, Magdeburg - Oschersleben - Braun-
schweig, Oschersleben-Halberstadt, Schönebeck-Stassfurt, Halle-Naumburg-
Erfurt, Corbetlia-Leipzig, Eisenach-Meiningen-Coburg, das Land in allen
Richtungen. Eine Handelsbörse besteht zu Magdeburg; ein Bank-
komptoirder Hauptbank zu Berlin in Magdeburg, Bankkommanditen in
Halle und Nordhausen, und Privatbanken in Magdeburg und Erfurt. Han-
delsversicherungsgesellschaften bestehen mehrere, darunter die „Thuringia"
zu Erfurt und die „Handelskompagnie" zu Magdeburg. Handelskam-
mern bestehen zu Erfurt; für die Kreise Mühlhausen, Heiligenstadt und
Worbis; zu Magdeburg und zu Halle. Münzen, Maasse und Gewicht; siehe
Text zu „Preussen", Taf. 28.

l»er Staat. — Sachsen in seiner jetzigen Zusammensetzung
ist seit 1815 durchaus preussische Provinz, und dessen Bewohner preus-
sische Staatsbürger, mit allen Rechten preussischer Unterthanen. Die
innere Verwaltung der Provinz wird durch ein, dem Ministerium des
Innern unterstehendes Oberpräsidium zu Magdeburg geleitet. An der
Spitze der 3 Bezirke, in welche die Provinz geschieden wird, stehen die
Regierungen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt, und an der Spilze
der 41 Kreise, wie die der andern Provinzen des Staats, die La ndra ths-
ämter und 2 Polizeidirektionen (zu Magdeburg und Merseburg). Die
örtliche Polizei Verwaltung wird von besonders dazu bestimmten
Beamten, von Bürgermeistern, Schulzen etc. geführt. Die Justiz wird
durch unabhängige, nur dem Gesetze unterworfene Gerichte ausgeübt. In
allen Landestheilen gilt das preussische Recht. Höchste Gerichts-
Instanz ist das Obertribunal zu Berlin; Gerichte zweiter Instanz sind
die Appellationsgerichte zu Magdeburg, Halberstadt und Naumburg,
und Gerichte erster Instanz: 30 Kreisgerichte (9 unter Magdeburg, 6 un-
ter Halberstadt und 15 unter Naumburg), 1 Stadt- und Kreisgericht
zu Magdeburg, 78 Gerichtskommissionen, 4 Gerichtsdeputationen und 8
Schwurgerichte. Zum preussischen Landtag sendet die Provinz für das
Herrenhaus lO, für das Haus der Abgeordneten 38 (Magdeburg 15, Merse-
burg 16, Erfurt 7) Mitglieder zur Präsentation; von den Ständen sind im
Herrenhaus 5 (Magdeburg, Halle, Erfurt, Nordhausen und Mühlhausen) ver-
treten. Zur Provinzial versamm In ng, die aus 4 Ständen: dem Her-
renstand, der Ritterschaft, den Städten und dem bäuerlichen Stande be-
steht, sendet die Provinz (mit Ausschluss der Altmark, die in der Pro-
vinzialversammlung von Brandenburg vertreten ist) 73 Mitglieder: 6 mit
Virilstimmen versehene Prälaten und Standesherren, 1 Kollektivstimme
für
Fideikommissbesitzer, 29 gewählte Abgeordnete der Ritlerschaft, 24 ge-
wählte Abgeordnete der Städte (darunter 11 Städte mit 12 Virilstimmen
und 115 Städte mit 12 Kolleküvstimmen), und 13 gewählte Abgeordnete
der
Landgemeinden. — Für die Bezirke bestehen, wie in allen andern
Provinzen des Staats, Bezirkskommissionen, und für die landräth-
lichen Kreise der einzelnen Regierungsbezirke Kreisstände. Die Ge-
meindeverfassung beruht auf der Slädteordnung vom 30. Mai 1853,
und dem Gesetze über die Landgemeindeverfassungen vom 14. April 1856.
Die
Finanzver walt ung der Provinz leiten die verschiedenen Regie-
rungen und die Provihzial-Steuerdirektion zu Magdeburg, von denen den
3 ersteren: 5 Distriktskontroleure, 32 Kreiskassen, 104 Domänen
-Pacht-
ämter, 41 Domänen-Rentämter, 3 Oberforstmeister, 10 Forstinspektionen,
57 Oberförstereien und 37 Forstkassen unterstehen, die letztere 12 Haupt-
Steuerämler unter sich hat. — Für rein militärische Angelegenheiten
der Provinz ist das Generalkommando des IV. Armeekorps zu


Bromrae's Hand-Atlas. — Provinz Sachsen etc. b.

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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 340

Magdeburg, welches 2 Divisionskommando's zu Magdeburg und Erfurt un-
ter sich hat, die Provinzialbehörde. Festungen der Provinz sind: Mag-
deburg, Wittenberg, Torgau und Erfurt.

Voitog-rapliie. — Der Regierungsbezirk Magdeburg,
der nördliche Iheil der Provinz, und aus der .41tmark mit den zugeleg-
ten Enklaven, dem Herzogtbum Magdeburg mit Barby und Gommern,
und dem Fürstenthum Halber
Stadt mit Quedlinburg, Wernigerode und
der Herrschaft Schauen bestehend, umfasst 210,13 Qu.M., mit (1855) 727,052
Einwohnern, und zerfällt in die 15 Kreise: Magdeburg, Wolmir-
stedt, Neuhaidensleben, Wanzleben, Kalbe, Jerichow I.
(Burg), und Jericho II. (Genthin); Stendal, Gardelegen, Salz-
wedel, Osterburg; Halberstadt, Aschersleben, Oschersle-
ben und Wernigerode. — Der Boden im Norden ist sandig und
sumpfig, im Süden dagegen sehr fruchtbar, besonders an der Elbe (die
Magdeburger Börde, die güldene Aue); der Südwesten ist gebirgig und
daher weniger fruchtbar. — Die Mehrheit der Bevölkerung gehört der
Evangelischen Kirche an; Katholiken sind gegen 12,500, Juden 3,300 im
Bezirke. Volksschulen sind hinlänglich vorhanden; eine Universität be-
steht nicht, dagegen 6 Gymnasien: zu Magdeburg (2), Halberstadt, Qued-
linburg, Salzwedel und Stendal. Hauptstadt der Provinz und des Regie-
rungsbezirks ist Magdeburg, an der Elbe, mit den beiden Vorstädten
Sudenburg und Neustadt; bedeutende Handels- und Fabrikstadt und
Festung ersten Ranges, mit 76,146 Einwohnern. — Andere wichtige Han-
dels- und Gewerbsplätze mit mehr
als 3,000 E. sind: Kalbe (Calbe) an
der Saale, mit 6,787 E., berühmten Fabriken; — Schönebeck an der
Elbe, mit 8,526 E., grosser Saline, bedeutender chemischer Fabrik; —
Aken an der Elbe, mit 4.804 E., Handel, Flussschilffahrt; — Wolmir-
stedt an der Ohre, mit 3,780 F., Ziegeleien, Kalkbrüchen; — Neu hai-
densieben an der Ohre, mit 5,095 E-, bedeutender Industrie; in der
Nähe die Dörfer A Ithaltens 1 eben und Hundisburg, mit grossen
Fabrikanlagen; — Burg an der Elbe, mit 14,782 E., Tuchfabriken, Woll-
handel; — B arby an der Elbe, mit 3,856 E., labi'iken in \Aoile und
Leder; —- Stendal, in der Altmark, mit 8,079 E., Tuch- und Wollzeug-
webereien (Geburtsort Winkelmanns),- — Ta ng e rniünd e, an der Münd.
d. Tanger in die Elbe, mit 4,580 E., Oelfabriken, Flussschifffahrt; —
Safz Wedel, an der Dumme und Jertze, mit 7,748 E., Tuchfabr., Han-
del; — Seehausen, am Alandüuss, mit 3,824 E., Tuchweberei; —
Gardelegen an der Milde, mit 5,850 E., Tuchfabriken, Bierbrauereien;

— Halberstadt, an der Holzemme, mit 20,395 F.; Wachslicht-, Tape-
ten-, Handschuh- etc.-Fabriken; — Osterwiek an der Ilse, mit 3,387 E.,
Woll- und Leinw-eberei; — Osch ersi eben an der Bode, mit 5,642 E.;

— Aschersleben, an der Eine, mitl3,164E., Wollfabriken; — Qued-
linburg an der Bode, mit 14,258 E., Wollzeug- und Zuckerfabriken,
Schweinzucht, Getreidehandel; — Wernigerode, an der Holzemme, mit
5,698 E., ansehnlicher Industrie. —

Der Regierungsbezirk Merseburg, der südöstlichste Theil
der Provinz, besteht aus dem Herzogthum Sachsen mit Ostthüringen, der
Grafschaft Mannsfeld, der Grafschaft Stollberg und dem althalberstädtischen
Kreise Ermsleben, und umfasst 188,76 Qu.M. (1855) mit 781,947 Einwoh-
nern. Die.Mitte desselben bildet die niedersäcfisische Bergbauland-
schaft; den Süden das alte Stiftsgebi et Naumburg-Zeitz mit den an-
stossenden thüringischen Aemtern (im Weinland), imd den Osten der
alte Kurkreis oder das Herzogthum Sachsen und das Stift Merseburg.
Der ganze Bezirk wird in 17 Kreise geschieden, von denen das Herzog-
thum Sachsen die Kreise: Torgau, Liebenwerda, Schweinitz,
Wittenberg, Bitterfeld, Delitzsch, Merseburg; - das Altpreus-
sische: Halle, Saalkreis, .Mannsfeld Seekreis, Mannsfeld
Gebirgskreis; und Ostthüringen: Weissenfeis, Querfurt,
Sangerhausen, Eckerts berga, Naumburg, und Zeitz enthält. —
Der Boden zwischen der Mulde und Elbe und im Nordosten ist schlecht
und arm, im übrigen Theile sehr ergiebig; der Nordwesten ist gebirgig,
und umfasst die Südabdachungen des Harzes, mit dem Mannsfelder Ge-
birge. — Die Bewohner des Bezirks gehören fast durchaus der Evange-
lischen Kirche an; Katholiken sind nur gegen 3,000, Juden 6 — 800 im
Lande. Für geistige Bildung ist hinreichend gesorgt; Volksschulen sind
in Menge vorhanden, in Halle ist eine berühmte Universität, und 10 Gym-
nasien sind zu .Merseburg, Halle (2), Eisleben, Naumburg, Schulpforta,
Rossleben, Zeitz, Torgau und Wittenberg. — Hauptstadt des Regierungs-
bezirks ist Merseburg, an der Saale, mit 11,559 Einwohnern, verschie-
denen Fabriken, berühmten Bierbrauereien. Andere wichtige Handels- und
Gewerbsplätze mit mehr als 3,000 E. sind: Naumburg, an der Saale,
mit 13,979 E., Fabriken, Handel, Handelsmessen, Weinbau; — Zeitz, an
der Elster, mit 12,346 E., Leder- und Wollfabriken, Obst- und Gemüse-
bau; — Querfurt, am Ouernabach, mit 4,032 E., Kattundruckerei, Sal-
peterhütte; — Hettstädt (Heckstädt), an der Wipper, mit der Vor-
stadt Kucherberg, 4,203 E., Kupfer- und Vitriolwerken, Kirschsaftbe-
reitung; — Eisleben, in der Nähe von 2 Seen, mit 9,818 E., Kupfer-
bergbau, Salpeter- und Pottaschsiedereien (Luthers Geburtsort); — Ar-
tern, an der Unstrut, mit 3,917 E., Salzwerken; — Halle, an der Saale,
mit den Stadttheilen Glauchau und Neumarkt, 35,820 E., grossem
Salzwerk, vielen Fabriken, Flussschifffahrt, Handel; — Könnern, unweit
der Saale, mit 3,362 E., Bergbau, Mühlsteinbrüchen; — Wettin, an der
Saale, mit 3,458 E., Steinkohlenbergwerk, Cichorien- und Tabaksfabriken;
— Wittenberg, Festung an der Elbe, 11,042 F., Tuchmacherei; —
Schmiedeberg, zwischen Elbe und Mulde, mit 3,049 E., in der Nähe
Vitriolwerk; — Kemberg, mit 3,085 E., Hopfen- und Tabaksbau; —
Bitterfeld, unweit der .Mulde, mit 3,861 E., Tuchfabrikation; — Herz-
berg, an der Schwarzen Elster, mit 3,837 E., Tuchwebereien; — De-
litzsch, mit 5,685 E., Strumpfwebereien, Bierbrauereien; — Eilenburg,
auf einer Mulde-Insel, mit 10,268 E., Kattunfabriken, Hopfenbau; —
Düben, anderMulde, mit 4,500 E., Holzhandel; — Zörbig, an der Fuhne,
mit 3,312 E., starkem Gartenbau, Tabakfabrikation; — Torgau, Festung
an der Elbe, mit 9,450 E., Schifffahrt, Handel; Belgern, an der Elbe,
mit 3,169 E., Steingut- und Tuchfabriken, Braunkohlengräberei; — Mühl-
berg, an der Elbe, mit 3,377 E., Flussschifffahrt; — Weissenfeis, an
der Saale, mit 10,291 E., Porzellan-, Gold- und Silberwaarenfab., Holzhan-
del, Sandsteinbrüche; — Kölleda (Cölieda), an der Loose, mit 3,346 E.,
starker Viehzucht; — Sangerhausen, an der Gonna, mit 6,990 E.,
Leinweberei, Schuhmacherei, Salpetersiedereien, Kupferhütte etc. —

Der Regierungsbezirk Erfurt, der westliche Theil der Provinz
Sachsen, besteht aus dem Eichsleid mit der Grafschaft Hohnstein, den
Städten Mühlhausen und Kordhausen und den zuerworbenen altschwarz-
burgischen und hannoverschen Enklaven, und Westthüringen (dem Fürsten-
thum Erfurt mu den hennebergischen und voigtländischen Exklaven, und
den altthüringischen Aemtern Langensalza und Weissensee), und umfasst
01,7/4 Qu.M., mit 352,536 Einwohnern. Der Bezirk ist in 9 Kreise geschie-
den, von denen das Fürstenthum Eichsfeld die Kreise: Heiligen-
stadt, Worbis, Nordhausen und Mühlhausen; W es 11 h üri ng en
die Kreise: Erfurt, Weissensee, Langensalza, Schleusingen
und Ziegenrück, enthält. — Der Boden des Bezirks ist, mit Ausnahme
der stark bewaldeten hohen Gebirgstheile (Thüringer Wald), grössten-
theils sehr fruchtbar; Garten- und Gemüsebau werden schwunghaft be-
trieben. Zwei Drittel der Bevölkerung gehören der Evangelischen, ein
Drittel der Katholischen Kirche an; Juden sind etwa 1,500 im Bezirk.
Für Volksschulen und Unterrichtsanstalten ist genügend gesorgt; eine Uni-
versität besteht nicht, dagegen 5 Gymnasien zu Erfurt, Heiligenstadt,
.Mühlhausen, Nordhausen und Schleusingen. — Hauptstadt des Regierungs-
bezirks ist Erfurt, Festung an der Gera, mit 32,9.=,0 Einwohnern, Baum-
woll- und Lederfabriken, wichtigem Garten- und Gemüsebau. — Andere
wichtige Handels- und Gewerbsplätze mit mehr als 3,000 E. sind: Söm-
merda (Gr oss-Sö mmern), an der Unstrut, mit 4,573 E., Eisenwaaren-
und Gewehrfabrik; — Heiligenstadt, an der Leine, mit 5,250 E., Zeug-,
Band- und Wanduhrenfabriken; — Langensalza, an der Salza, mit
8,275 E., Wollmaschiuenspinnereien, Seidenfabriken, Färbereien, Schwefel-
bad; — Tennstädt, an-der Schambaeh, mit 3,125 E., Leinweberei, Sa-
linenschwefelbad; — Benneckenstein, auf dem Harze, mit 3,949 E.,
Metall- und Holzwaarenfabrikation; — Mühlhausen, an der Unstrut,
mit 14,501 E., Woll-, Baumwoll- und Kattunfabriken, Gerbereien, Leim-
siedereien, Wollmärkten, Getreidehandel; — Nordhausen, an der Zorge
und dem Beginn der güldenen Aue, mit 15,083 E., verschiedenen Fabriken,
starken Branntweinbrennereien, Getreide-, Oel- und Schweinehandel; —
Schleusingen, auf der Südseite des Thüringer Waldes, in einem vom
Bezirk völlig getrennten Kreise, mit 3,258 E., Hammerwerken, Papier-
Oel-, Pulver- u. a. Mühlen etc. — Suhl, an der Aue oder Lauter, mit
8,985 E,, wichtigen Barchentfabriken, Hauptsitz der Gewehrfabrikation
und Anfertigung aller Sorten von Elsen-, Stahl- und Blechwaaren; in der
nächsten Umgebung zahlreiche Hammerwerke, Bohr- und Schleifmühlen. —


Cirossherxog-tlium Sachsen-Weiniar-Kisenacli.

o<

rescliicltie. — Nach dem Tode des Kurfürsten Friedrich IL
des Sanfmüthigen, 14o4, regierten dessen Söhne, Ernst und Albrecht,
gemeinschaftlich. Erst nach dem Tode ihres Oheims, des Herzogs Wil-
helm zu Weimar, 1482, entschlossen sie sich zu einer Theilung, in
welcher, 1485, Ernst die Kurwürde, den Kurkreis und den grössten
Theil von Thüringen, Albrecht aber den grössten Theil von Meissen,
Sagan und eine grosse Summe Geldes bekam. Auf Ernst folgte, 1486,
sein ältester Sohn, Friedrich der Weise. Friedrich erweiterte sein
Land durch den Heimfall der Herrschaft Querfurt. Von grossem Einflüsse
auf die Geschichte seines Hauses ist es geworden, dass er die Kaiser-
krone nach Maximilian's Tode ausschlug und Karl von Spanien em-
pfahl, von Weltbedeutung auf Religions- und wissenschaftliche Bildung,
dass er die Reformation Luther's begünstigte. Den gegen Fürsten, Herren
und jede bürgerliche Unterordnung von den Bauern erhobenen Aufruhr
dämpfte sein Bruder und Nachfolger, Johann der Beständige, ein muth-
voller und begeisterter Vertheidiger des Protestantismus. Er erklärte sich
gegen jede harte Maassregel gegen die Evangelischen, überreichte die
Augsburger Konfession und legte durch die Versammlungen zu Torgau,
Schwabach und an andern Orten den Grund zu dem Schmalkaldischen
Bunde, Sein Sohn, Johann Friedrich der Grossmüthige, trat mit
Philipp dem Grossmüthigen von Hessen und andern protestantisch ge-
sinnten Fürsten und Städten zu dem Schmalkaldischen Bunde zusammen:
als aber dieser gegen den Kaiser zur Abwehr katholischen Religions-
zwanges auftrat, wurde er von diesem, mit Beihülfe des Herzogs Moritz
von Sachsen, dem der Kurfürst selbst die Administration seiner Länder
übertragen, besiegt und zu Gunsten des Herzogs Moritz seiner Länder
und der Kurwürde beraubt. Doch wurde, durch die Wittenberger Kapitu-
lation, den Kindern Johann Friedrich's ein Theil der Thüringischen Länder
erblich überlassen, zu denen, loo4, durch den Naumburger Vertrag meh-
rere Aemter, als: Altenburg, Sachsenburg, Eisenberg, Ronneburg etc.
und die Einlösungsgerechtigkeit von Allstädt kam. Diese Länder bilden
die Besitzungen des Sächsisch-Ernestinischen Hauses. Johann Friedrich's
Söhne errichteten mit den Grafen von Henneberg eine Erbverbrüderung;
aber schon der altere derselben, Johann Friedrich der Mittlere, der
zu Gotha residirte, liess sich durch chimärische Hoffnungen in die Grum-
bachischen Händef verwickeln, fiel in die Reichsacht, 1566, wurde ge-
fangen und zu ewigem Gewahrsam nach Steyer abgeführt. Zur Bestreitung
der Unkosten wurden die Aemter Sachsenburg, Arnshaugk, W^eyda und
Ziegenruck von Kursachsen assecurirt; die übrigen Länder bekam der
jüngere Bruder, Jo h ann W ilh el m. Im J, 1570 wurden durch den Kaiser
Johann Friedrich's des Mittleren Söhne restituirt, und nach der Länder-
theilung mit ihrem Oheim, 1572, bildeten sie die beiden Linien zu Coburg
und Eisenach, während Johann Wilhelm in Weimar residirte, 1638 fielen
Coburg und Eisenach an die W^eimarische Linie zurück,

Herzog Johann von Weimar theilte das Land im Jahre 1603 neuer-
dings mit seines älteren Bruders Söhnen (Altenburger und Weimarischer
Ast), nachdem vorher durch Aussterben der Grafen von Henneberg, 1583,
das Land derselben, welches jedoch erst 1660 getheilt wurde, ihnen zu-


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38. — Provinz Saolisen und die Thüringischen Staaten. 4

gefallen und Tonndorf und Mülilberg von Erfurt eingelöst worden war.
Iö72 starb der Altenburgische Ast aus. Der Stifter der Weiniarischen
Linie ist Johann, geb. 1570. Seine Söhne nahmen mehr als andere
deutsche Fürsten an dem dreissigjährigen Kriege Theil, und Bernhard's
Name glänzt vor allen in der Geschichte desselben. Anfangs regierten
die Brüder gemeinschaftlich unter Leitung ihres älteren Bruders, Johann
Ernst's. Bemerkenswerth in dieser Zeit ist die Stiftung der frucht-
bringenden Gesellschaft, 1617, die Erwerbung der Herrschaft Remda und,
1639, der HeimfaR der Koburg-Eisenach'schen Lande an Weimar und
Altenburg. Die 3 noch übrigen Söhne Herzog Johann's, Wilhelm, Al-
brecht und Ernst, theilten 1610 abermals ihr Land, und es entstanden
die Linien zu Weimar, Eisenach und Gotha. Doch starb Albrecht zu
Eisenach schon 1644 ohne Erben und sein Landestheil wurde nun unter
seinen Brüdern Wilhelm und Ernst getheilt, den Stiftern der beiden noch
jetzt blühenden Linien: Weimar, und Gotha in seinen 3 .besten. Im Jahre
1660 theilten sich beide Brüder in die ihnen zugefallenen Hennebergischen
Aemter. Der Herzog Wilhelm hinterliess 4 Söhne, die vier Aeste be-
gründeten: Johann Ernst zu W^eimar, Adolph Wilhelm zu Eisenach,
Johann Georg zu Marksuhl und Leonhard zu Jena. Adolph Wil-
helm's Stamm starb jedoch schon 1671 mit seinem Sohne ab, worauf ihm
Johann Georg in Eisenach folgte; 1690 erlosch auch der Jenaische Ast,
und so blieben vorläufig nur noch Weimar und Eisenach. 1672 verglich
sich das Haus Weimar mit Gotha, mit welchem es sich früher über das
Senoriatsamt Oldisleben vertragen hatte, nach Aussterben des Altenburgi-
schen Hauses über die Theilung der hinterlassenen Länder, wobei Ernst
der Fromme, nähere Verwandtschaften geltend machend, der Hinter-
lassenschaft sich aneignete. Johann Ernst's L Söhne regierten seit
1683 gemeinschaftlich. Bei dem Erlöschen des Herzoglichen Hauses Sach-
sen-Lauenburg, 1689, trat das Haus Sachsen mit seinen Ansprüchen auf
Erbnehmung hervor, aber ebenso vergeblich, wie früher bei Jülich. Wil-
helm Ernst erwarb sich durch Begründung wissenschaftlicher und ge-
meinnütziger Anstalten vielfache Verdienste. Nach seines Bruders Tode
folgte, als Mitregent, dessen Sohn Ernst August, 1707. Streitigkeiten
mit Arnstadt wegen Gebrauchs der reichsfürstlichen Würde führten zu
militärischen Demonstrationen, die erst nach Wilhelm Ernst's Tode bei-
gelegt wurden, 1731. Ernst August erbte 1741 die Eisenach'schen Lande
und stiftete den Orden vom weissen Falken. Sein Sohn und Nachfolger,
Ernst August Konstantin hinterliess als Vormünderin seines noch
in[nderjährigen Erben, Karl August, desen Mutter, Anna Amalie,
die sich als Regentin um das Land hohe Verdienste erwarb, und als geist-
volle Frau den Grund zu dem weitverbreiteten Rufe Weimar's in der
deutschen Literatur legte. Karl August versammelte in Weimar und Jena
die ausgezeichnetsten Männer der Wissenschaft und unter diesen die
Koryphäen der Dichtkunst, An den Kriegen Preussens gegen Frankreich
nahm er thätigen Antheil, sah sich aber nach dem unglücklichen Tage bei
Jena genöthigt, denl Rheinbunde, 1806, beizutreten. Nach der Schlacht
bei Leipzig trat er zu den Verbündeten und übernahm die Anführung
eines Heeres in den Niederlanden. Durch den Wiener Kongress wurde
»hm ein Länderzuwachs von 77,000 Unterthanen und die Grossherzogliche
Würde zugesprochen. 1816 gab er seinem Lande eine konstitutionelle
Verfassung und erwarb sich durch Verbesserung in der Gesetzgebung, in
der Rechtspflege, in der Verwaltung und Pflege der Wissenschaft dauern-
den Nachruhm unter seinen Unterthanen. 1828 folgte ihm Karl Fried-
>'ich, im Geiste seines Vaters fortregierend, und diesem am S.Juli 1853
Sein Sohn Karl AI exander, der jetzt regierende Grossherzog.

l»as Liand. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Grossherzog-
thum Sachsen-Weimar-Eisenach besteht aus 3, durch fremdes Gebiet ge-
trennte Ländermassen (dem Fürstenthume Weimar [mit den Kreisen Wei-
mar und Neustadt] und dem Fürstenthum Eisenach), und liegt in der
Mitte üeutschland's zwischen 27« 33'—29" 58' OL. und 50o 25'—5lo 27'
NBr. — Der wesüiche TheU (das Fürstenthum Eisenach) ist von der preus-
sischen Provinz Sachsen, von Kurhessen, Bayern, Sachsen-Meiningen und
Sachsen-Koburg-Gotha umgeben. Der östliche Landestheil (Fürstenthum-
Weimar) ist von Preussen (Provinz Sachsen), Sachsen-Meiningen, Sachsen-
Altenburg, dem Königreich Sachsen und den Reussiscben und Schwarzburg'-
schen Fürstenthümern begrenzt. — Das ganze Land umfasst einen Flächen-
raum von 65,958 Qu.-M. (n. A. 66 Ou.-M.) mit einer Bevölkerung (1858)
von 267,112 Einwohnern, hat mithin auf 1 Qu.-M. 4,047 Seelen.

Politische Eintheilung. — Das Land zerfällt in folgende 3
Kreise, welche wiederum in Aemter geschieden werden:

Kreise und Aemter.

Qu.-M.

Städte.

Marktll.

Landgein.

Pfarrdfr.

Eiuwohn.
1852.

I. Kreis AVcimar.

1 W'<»THiflr ..... ......................

2

1

46

31
16
18
13
10

27,177
7,211
12,480
10,415
6,104
5,746
14,232
6,023
5,947
14,712
13,743
7,171
1,463

A T^ 1.9 n k'otl 1) n ................... .

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4

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11
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11 Büttstedt ........................

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13 Oldisleben.......................

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132,424

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H. Kreis EisenacU.
1 Eisenach ....................

i. ,

j

2

26
13

13

22,113
7,337
10,192
4,992
6,204
7 661

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4. Tiefeiiorfc .........................

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9

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8
3

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5,566
4,023
6,138

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1

4

4
4

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1
1

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3

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9

22,8..,3

90

68

82,321

6

6

IU. Kreis Neustadt.

q

1

44
46
48
22

21
1 5

14,154
12,224
13,668
7,733

3,470

n

2

13

'i>8JS

1

1

7

--------

160

47,779

0

j CD,..158

9

~3"30

303 "

262,524"

Gestaltung des Landes. — Der Boden ist theils gebirgig, theils
hügelig, und nur in den Flusstbiilern eben. Die Gebirge sind: das
Thüringer Hügelland (Grosser Ettersberg 1,440'), der Thüringer
Wald (Kikelhahn 2.693', Wartburg 1,315'), das Rhöngebirge (El'len-
bogenberg 2,534', Diesburg 2,278', Beyer 2,264', Hohe Rain 2,240' etc.). —
Flüsse des Landes sind: die Saale (ihre Zuflüsse sind die Hm, Elster,
Orla, Unstrut [mit Gera und Helme]), die Werra (mit Fulda, Ulster,
Suhl und Hörsei) und die Streu, ein kleiner Zufluss der fränk. Saale.—
Bei Stadtsulza, Vippach-Edelhausen und Berka sind Mineralquellen.—


Bromrae's Hand-Atlas. — Provinz Sachsen etc. b.

-ocr page 331-

38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 342

Das Klima ist gemässigt und gesund; im Saaltliale am angenehmsten,
in den Gebirgsgegenden, besonders im Amte Ilmenau, rauh und mehr
kalt.

l»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke-
rung zählte 1834: 238,672; 1843: 252,833; 1849: 261,087; 1852: 262,524;
1855: 263,755; 1858; 267,112 (130,955 männliche und 136,157 weibliche)
Bewohner (auf 1 Qu.-M. 4,047 Seelen). — Der Abstammung nach sind
die Einwohner, mit Ausnahme von 1,430 Juden, Deutsche, obersächsi-
schen (thüringischen) und fränkischen Stammes. — An Wohnplätzen
zählt man: 30 Städte, 9 .Marktflecken, 330 Landgemeinden, 303 Pfarr-
dörfer, 96 Höfe und (1855) 45,028 Wohngebäude. — Bezüglich der Reli-
gionsverschiedenheit sind die Bewohner grösstentheils Lutheraner
und Reformirte (1855): 251,725; Katholiken zählte man nur 10,600, Israe-
Rten 1,430. -— Das Grossherzogthum besitzt an Lehrans talten 1 Uni-
versität (Jena), 3 Gymnasien, 2 Schullehrerseminarien, 3 freie Gewerke-
schulen, 1 Forstlehranstalt (Eisenach), eine photographisch-chemische
Lehranstalt (Jena), und 460 Bürger- und Volksschulen: 439 evangelische,
17 katholische und 4 israelitische.

Industrie und Handel. — Die gewerbliche Industrie wird
im Fürstenthum Eisenach am lebhaftesten betrieben und Wolle- Baum-
wolle- und Leinweberei, Färberei und Metallarbeiten beschäftigen viele
Menschen. Im Neustädter Kreise ist die WoRmanufaktur von Wichtigkeit;
im Weimar'schen Kreise sind aber nur wenig Fabriken. Der Handel ist
lebhaft; grössere Handelsplätze sind Weimar und Eisenach; in ersterer
Stadt werden bedeutende Wollmärkte abgehalten. Die vorzüglichsten
Ausfuhrartikel bestehen in: Wolle, getrocknetem Obst, Wachholder-
beeren etc., Wildpret, Getreide, Woll- und BaumwoUewaaren, Strümpfe, etc.,
Leinenwaaren, Ruhlaer Kurzwaaren, Töpferwaaren, Pottasche etc. Von
Wichtigkeit ist auch der Transitohandel.

l*er «itaat. — Staatsverfassung. — Sachsen-Weimar-Eisenach
hat eine beschränkt-monarchische Regierungsform; dem Grossherzog steht
die voRziehende Gewalt allein zu, bei der Gesetzgebung und Besteuerung
ist er aber durch Mitwirkung des Landtages beschränkL Die Verfassung
beruht auf dem „revidirten Grundgesetz vom 15. Okt. 1850 über die Ver-
fassung des Grossherzogthums vom 5. Mai 1816." Im engern Rathe der
Deutschen Bundesversammlung nimmt das Grossherzogthum mit den übri-
gen sächsisch-ernestinischen Staaten die zwölfte SteRe ein und hat im
Plenum 1 besondere Stimme.

Staatsoberhaupt. — Grossherzog ist Karl Alexander, ge-
boren 24. Juni 1818; succedirte seinem Vater, Grossherzog Karl Friedrich,
den 8. Juli 1853. Der Grossherzog mit seiner Familie bekennt sich zur
lutherischen Religion. Sein Titel ist: „Von Gottes Gnaden Grossherzog
von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu
Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt
und Tautenburg etc." mit dem Prädikate ,,königliche Hoheit," welches
auch dem Erbgrossherzoge zukömmt. — Die Residenz ist zu Weimar;
Lustschlösser sind: Belvedere, Ettersburg, Dornburg, Wilhelmsthal, ferne^
sind grossherzogliche Schlösser zu Jena, Eisenach und Allstedt.

Staatsverwaltung. — Die oberste Verwaltungsbehörde ist
das Staatsministerium, welches in vier Departements getheilt ist,
nämlich: für das grossherzogliche Haus und die auswärtigen Angelegen-
heiten, für das Innere (mil Einschluss der Militärsachen), für die Finanzen,
und für die Justiz und den Kultus. — Die obere Landes-Justiz-Be-
hörde ist das 0 be r-App ella t io nsger ich t zu Jena, welches zugleich
die höchste Instanz für die Sächsischen Herzogthümer, die Fürstenthümer
Reuss und Schwarzburg, und die Herzogthümer .Anhalt - Dessau und
Köthen bildet.

Finanzen. — Die Jahreseinnahme belrug in der Finanz-
Periode 1860—62: 1,625,190 Ihaler; die Jahresausgaben: 1,624,851
Thaler, und der jährliche Ueberschuss 338 Thaler. — Die Staatsschuld
belief sich am 15. März 1859 auf 5,105,798 Thaler.

Heerwesen. — Das grossherzogliche Bundeskontingent besteht
aus 3,350 Mann, w'ovon 2,234 Mann, in 3 Linieninfanteriebataillone zu
je 4 Kompagnien formirt, den Aktivbestand, und 1,116 Mann die Reserve
und Ersatzmannschaft bilden.


3. lIerzog;tliuiii Nachiseii-Altenburg'.

e.

Fe^ücliiciite. — Altenburg gehörte, wie alles Land zwischen
der Saale und Mulde, zu_dem alten Osterlande oder der Südthüringischen
Mark, und scheint schon in den frühesten Zeiten von den Meissnischen
Markgrafen verwaltet worden zu sein. In der Ländertheilung der Söhne
Friedrich's des Strengen mit ihrem Oheim Balthasar, 1382, zu
Chemnitz, erhielten jene das Osterland mit Landsberg. Friedrich der
Streitbare erwarb 1422 die sächsische Kur, und 1440 kam durch den
Tod Friedrich's des Einfältigen alles Erbland wieder in eine Hand zurück.
Als Ernst und Albrecht theilten, kam Altenburg an das Kurhaus,
ging aber mit Johann Friedrich's Aechtung an die Albertinische Linie
über. Erst nach, des Kurfürsten Moritz Tode, 1553, als Johann Fried-
rich der Grossmüthige sich vergeblich bemühte, die Kurwürde wieder
zu erlangen, trat ihm August L Altenburg, Eisenberg u. A. ab. Als die
Söhne Johann Wilhelm's, von der älteren Weimar'schen Linie, ihrem Vater
folgten, bildete Friedrich Wilhelm die AUenburger Linie. Bei Thei-
lung der Henneberg'schen Erbschaft fielen an ARenburg die Aemter und
Städte Meiningen und Themar, das Amt Massfeld, das Kammergut
Henneberg und der Hof Milz. Schon im Jabre 1672 starb die ältere Linie
Altenburg aus. Drei Viertel des Landes erbte die Gothaische Linie unter
Ernst dem Frommen. Bei der Ländertheilung unter dessen sieben Söhnen
wurden verschiedene Theiie der AUenburger Erbschaft an die einzelnen
sich bildenden Aeste abgegeben; Altenburg aber, Roda, Kahla und Orla-
münde blieben bei Gotha, und als, 1707, die Eisenberger Linie erlosch,
fiel der ganze Distrikt wieder an Gotha. Seitdem bildete AUeuburg eine
Provinz des Herzogthums Gotha und hatte gleiches Schicksal mit diesem.
Das Haus Gotha-Altenburg starb 1825 aus, und nach vermittelter Theilung
der Erbschaft unter die 3 jüngern Gothaischen Aeste Meiningen, Hildburg-
hausen und Koburg, trat Hildburghausen sein Land an Meiningen ab,
1826, und erhielt, mit Ausnahme der Aemter Kamburg und einiger Eisen-
berger Ortschaften, das Herzogthum Altenburg. Der Herzog Friedrich
nahm sofort seine Residenz in Altenburg, traf seit 1830 mehrere wesent-
liche Veränderungen und Verbesserungen zum Besten seiner Unterthanen
und gab, 1831, seinem Volke eine Konstitution. 1834 folgte dessen Sohn
Joseph in der Regierung, der jedoch zu Gunsten seines Bruders und
nächsten Stammfolgers, des Herzogs Georg, durch Patent votn 30. No-
vember 1848 entsagte, und sich laut demselben „Herzog Joseph zu Sach-
sen" nennt. Nach Ableben seines Vaters des Herzogs Georg, übernahm
am 3. August 1853 Herzog Ernst die Regierung.

Uas Ijaiicl. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum
Sachsen-Altenburg besteht aus zwei, durch Reussisches und Weimarisches
Gebiet von einander getrennten llaupttheilen, und Regt zwischen 500 53' bis
51« 6' 10" NBr. und 29» 2'—30" 2' OL. — Die östliche Hälfte des Landes
ist von Sachsen, Reuss-Greiz und Preussisch-Sachsen, die westliche von
Preussisch-Sachsen, Weimar, Meiningen und Schwarzburg begrenzt. — Das
Land umfasst einen Flächenraum von 23,2o Qu.-M. (n. A. 24.i7 oder auch
24 Ou.-M.) mit (1859) 135,574 Einwohnern, mithin leben auf 1 Q.-M.
5,650 Menschen.

Politische Eintheilung. — Das Herzogthum besteht aus folgen-
den 2 Kreisen, die wiederum in Amtsbezirke getheilt werden:

(stelle nebenstehende Tabelle)

Physische Beschaffenheit, — Der östliche Theil ist sanft ge-
welltes, fruchtbares Land, welches in den äussersten Nordabfällen des
Sächsischen Berglandes 800 — 1,200' hoch ist. Der westliche Theil ist
bergig und waldig und Regt theils im Sächsischen, theils im Thüringi-
schen Berglande. Das Bergland zwischen Elster und Saale heisst Oster-
land. Höchster Punkt des Landes ist der Dollenstein bei Kahla. — Flüsse
des Landes sind:' im westlichen Theiie die Saale (durch Orla und Rode
verstärkt) und im östlichen die Pleisse,
eigentlicher Hauptfluss, der die
Sprotta und den Gerstenbach aufnimmt. Teiche sind mehrere, nament-
lich bei der Stadt Altenburg, vorhanden. —
Als Mineralquelle zeichnet

Amtshezlrke.

Qu.-M.

Pfarrhez.

Kirchen,

Städte.

Landorte.

Einwohn.
1853.

I. Kreis Altenburg.

Altenburg............................

5,J5

32'

51

2

180

48,216

Lucka ..............................

1,06

4

4

1

12

6,779

Schmölln ............................

12

25

1

62

15,728

Ronneburg ..........................

15

23

1

38

15,287

Zusammen - ..................

11,54

63

103

5

292

86,010

II. Saal-Eiseiibergischer Kreis.

Elsenberg ..........................

3,08

16

28

1

45

16,741

Kahla ..............................

5,,9

27

56

2

73

16,497

Roda ................................

15

33

1

48

13,490

Zusammen ....................

11,«6

5S

117

4

166

46,728

Total ..........................

23,50

121

220

9

458

132,668

sich der Gesundbrunnen von Ronneburg aus. — Das Klima ist gemässigt,
gesund und angenehm. — Das Land besitzt Naturprodukte aller Art,
mit Ausnahme von .Metallen.

Uas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Volks zahl
betrug im .Jahre 1834: 117,921; 1843:125,342; 1849:131,629; 1852:
132,849; 1858: 134,659 und 1859: 135,574 Individuen. Im ARenburgi-
schen Kreise leben auf 1 Ou.-M. 7,676, im Saal-Eisenbergischen-Kreis auf
1 Ou.-M. 3,784 Seelen. — Bezüglich der Abstammung sind die Be-
wohner Deutsche, obersächsischen Stammes. Gegen 20,000 germani-
sirte Wenden leben im Altenburgischen Kreise. — Wohnplätze zählt
man: 9 Städte, 458 Landorte und c. 14,,500 Wohngebäude. — Mil Aus-
nahme von c. 80 Katholiken bekennen sich die Einwohner zur lutheri-
schen Religion. Unterthans- oder heimathsberechtigte Israeliten giebt
es nicht im Lande, —
An Unterrich tsanstalten bestehen ausser der
gemeinschaftlichen sächsisch-ernestinischen Universität zu Jena, 1 Gymna-
sium, 1 Lyceum, 1 SchuRehrerseminar (mit 1
Taubstummeninstitut),
mehrere Handwerksschulen, 6 Bürger- und 192 Volksschulen etc.

Industrie und Handel. — Die gewerbliche Industrie ist von
untergeordneter Art; zu erwähnen sind nur Wollen- und Leinweberei,
Baumwoll Weberei, Wollenspinnerei, larDerei, Gerberei, Tabaks-, Siegel-
lack-, Kutschen- und Musikinstrumentenfabrikation, Töpferei, Porzellan-
und Steingutfabrikation, Holzwaarenverfertigung, Bierbrauerei, Brannt-
weinbrennerei, Essigsiederei. -- Pech, Russ und Theer sind die Erzeugnisse
der Waldbenutzung. — Der Handel ist ziemlich bedeutend, die Aus-
fuhr überwiegt bei weitem die Einfuhr und besteht im Ostkreise vorzüg-
lich in Getreide, Vieh, Butter, Kase, Wolle und Wollgarn, im Westkreis
in Brenn- und Nutzholz etc Durchfuhr- und Speditionshandel ist auch
ziemlich ausgedehnt und Altenburg, der bedeutendste Handelsplatz, macht
grosse Wechseigeschafte.

l*er Staat. — Staatsverfassung. — Sachsen-Altenburg ist eine
beschränkte Monarchie. Die Verfassung beruht auf dem Grundgesetz
vom 29. April 1831, welches durch die höchste Verordnung betreff's der
landschaftlichen Wahlen vom 12. März 1855 modifizirt wurde. In der
Deutschen Bundesversammlung nimmt das Herzogthum mit den sächsisch-
ernestinischen Landern die 12. SteRe ein und führt im Plenum eine be-
sondere Stimme.

Staatsoberhaupt. — Herzog Ernst, geboren 16. September 1826,
succ. seinem Vater, dem Herzog Georg, am 3. August 1853. Sein Titel
lautet: „Von Goltes Gnaden Herzog zu Sachsen-Altenburg, Jülich, Kleve
und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Mark-
gral in Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und
und Ravensberg, Herr zu Ravenstein," mit dem Prädikate „Hoheit." Die
Religion des herzoglichen Hauses ist die evangelisch-lutherische.


-ocr page 332-

38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 6

Residenz ist Altenburg; herzogliche Schlösser sind zu Eisenberg und
Kahla; Lustschloss zu Hainmelsbain,

Staatsverwaltung. — Die oberste Behörde für alle Zweige der
Staatsverwaltung ist das Ministerium, welches in 3 Departements
(Angelegenheiten des herzoglichen Hauses und Hofes, Auswärtiges, Militär,
Kirchen und Schulen; — Justiz, Inneres; — Finanzen, Ablösungs-Sachen)
getheilt ist und unter dem Vorsitz des Landesherrn in den Sitzungen des
Geheimen Rathes stehL Die obere Landes-Justiz-Behörde ist das
Ober-Appellations-Gericht zu Jena.

Finanzen. — Nach dem Haupt-Finanz-Etat für 1859—1861 be-
trägt die Gesammt-Einnahme 803,810 Thaler, und zwar: aus dem Domanial-

Vermögen einschliesslich den Regalen 370,183 Thlr., aus Steuern (direlite
198,200, indirekte 229,050) 427,250 Thlr. und Neben-Einnahmen 6,377 Thlr.;
die Gesammt-Ausgabe 801,910 Thaler, mitbin ergiebt sich ein Üeberschuss
von 1,900 Thalern. Ende 1858 betrugen bei dem Staats- und Domanial-
Vermögen zusammengerechnet: 1) die ^ Aktivkapitalien 986,950 Thlr.,
2) die Passivkapitalien 1,345,875 Thlr. einschliesslich 280,000 Thlr. im
Umlauf befindlicher Kassenanweisungen.

Heerwesen. — Das herzogliche Militär zählt 1,638 Mann in 1
Linieninfanterieregiment zu 2 Bataillonen (zu je 4 Kompagnien) ä 737
Mann einschliesslich der Reserve, und mit 1 Ersatzkompagnie von 164
Mann.


4. Hei'Kosthuni f$acliseii-9Ieiiiingeii.

Ci.

fescliiclite. — Ernst der Fromme, der dritte noch lebende
Sohn des Herzogs Johann von Weimar, erhielt in der Theilung mit
seinen Brüdern, Wilhelm und Albrecht, 1640, denjenigen Theil, von
welchem Gotha der Hauptort war. Nach dem baldigen Absterben der
Eisenachischen Linie, 1645 , erweiterte er sein Gebiet, zu welchem im
Jahr 1660 aus der Hennebergischen Erbschaft noch die Aemter Wasungen
und Frauenbreitungen hinzukamen. Durch den Aijgang des Hauses
Sachsen-Altenburg, 1672, erfreute sich Gotha seiner ansehnlichsten Ver-
grösserungen, da drei Viertel des Erbes, durch Geltendmachung näherer
Verwandtschaft an das Land fiel. Nach väterlichem Testamente regierten
die sieben Söhne Ernst's anfänglich gemeinschaftlich; 1680 theilten sie
jedoch und es entstanden dadurch die sieben Aeste zu Gotha, Koburg,
Meiningen, Römhild, Eisenberg, Hildburghausen und Saalfeld. Bernhard,
der dritte Sohn, bekam die 6 Hennebergischen Aemter Meiningen, Wa-
sungen, .Massfeld, Sand, Frauenbreitungen und Salzungen und partizipirte
an dem Koburgischen Reichsvotum. Als 1697 Koburg ausstarb, entstanden
wegen der Erbschaft zwischen den verschiedenen Linien, namentlich
zwischen Meiningen und Saalfeld Streitigkeiten, die erst 1735 gesehlichtet
wurden, indem Meiningen Sonneberg und Neuhaus und den Mitbesitz von
Neustadt erhielt. Im Jahre 1710 erlosch die Linie Römhild, und .Meiningen
erlangte dadurch neue Vergrösserungen, über welche es aber mit Koburg
und Saalfeld in Zwistigkeiten verwickelt wurde, die erst 1826 zugleich
mit jenen über Koburg ihre völlige Beilegung fanden. Herzog Bern-
hard's drei Söhne regierten gemeinschaftlich, aber nur der jüngste,
Anton Ulrich, hinterliess männliche Nachkommen. Diesem folgten,
1763, seine beiden Söhne, Karl und Georg; bis nach Ableben seines
Bruders, 1782, Herzog Georg alleiniger Fürst wurde. Er führte 1800
das Recht der Erstgeburt ein, welches vom Kaiser im Jahre 1802 bestätigt
wurde. Nach Georg's Tode, 1803, führte die Herzogin Mutter über den
dreijährigen Sohn die Vormundschaft; sie trat 1806 dem Rheinbunde bei
und schloss, 1808, mit Würzburg einen Vertrag, nach welchem die Grenze
beider Länder geordnet wurde. Im Oktober 1813 trat Meiningen mit den
übrigen Sächsischen Herzogthümern zu den Verbündeten über und wurde,
1815, in den Deutschen Bund aufgenommen. Am 17. Dezember 1821
übernahm der Herzog Bernhard, Erich Freund, die Regierung. Sein
Bestreben ging dahin, durch nothwendig gewordene Reformen des Landes
Wohl zu befördern, nachdem 1826 eine Theilung der, durch den, 1825,
erfolgten Tod des letzten Herzogs von Sachsen-Gotha-Altenburg, ererbten
Länder erfolgt war. In dieser Theilung erhielt Meiningen, nach Abtretung
der Kammergüter Kahlenberg und Gauerstadt, das Fürstenthum Hildburg-
hausen, mit Ausnahme-der Aemter Königsberg und Sonnenfeld, das Für-
stenthum Saalfeld, 7 Dörfer des Amtes Neustadt a./H., das Amt Themar,
den Gothaischen Antheil an Römhild, das Amt Kamburg mit Vierzehn-
heiligen, den angrenzenden Theil des Amtes Eisenberg und das Amt Kra-
nichfeld. Im Jahre 1829 gab der Herzog ein Grundgesetz für alle
Landestheile.

Das liand» — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Hauptmasse
vom Herzogthum Sachsen-Meiningen liegt zwischen 50o 13'—500 58' NBr.
und zwischen 27o 37'—290 34' OL. — Im N. wird das Herzogthum von
Kurhessen, Preussen, Weimar und AUenburg; im 0. von Schwarzburg und
Reuss; im S. von Bayern und Koburg, und im W. von Weimar begrenzt.
Der ganze Staat umfasst einen Flächenraum von 43 Qu.-M. (n. A. 46,50
Qu.M.) mit (1858) 168,816 Einwohnern; auf einer Qu.-M. leben durchschnitt-
lich 3,926 Menschen.

Politische Eintheilung. — Das Land wird der Lage nach in
das Ober- und Unterland, in das Fürstenthum Saalfeld und folgende 11
Verwaltungs-Aemter eingetheilt: (siehe
nebenstehende Tabelle)

Physische Beschaffenheit. — Die Grst;iltiiiij; (k-s Landes ist
durchaus gebirgig. Die Gebirge sind: ein grosser Theil des südösHichen
Abhanges und des Ostendes vom Thüringerwalde (Kieferle 2,717',
Blessberg 2,690'); die östliche Rhön (Gebaberg 2,320').
Die Aemter Kra-
nichfeld und Kamburg liegen im Thüringis^chen Hügellande. Aus
den Gebirgen entwickeln sich sehr fruchtbare Thäler, die dem ansehn-
lichen Viehbestand sehr zuträglich sind. — Der Hauptfluss des Herzog-
thums ist die Werra (mit Schleuse, Hasel und Schmalkalde),
deren Lauf
22 Stunden im Lande beträgt; weitere Flüsse sind: die Saale (mit
Serbitz), die Milz (ein Nebenfluss der fränkischen Saale), die Steinach,
die Itz und die Ilm. Mineralquellen sind die Soolquellen zu Sal-
zungen und die salinischen Eisenwasser zu Liebenstein. Auch giebt es
mehrere Teiche. — Im Unterlande ist das Klima bei weitem milder
als im Oberlande und in Saalfeld, wo im September zuweilen schon Frost
Und Schnee eintreten.

Verwaltungsämter.

Qu.-M.

Städte.

Flecken.

Pfarr-
gemeinden.

Einwohner.
1858.

I. Unterland.

1.

Meiningen, Stadt ................

' r.

1

^ 2

6,686

M Land ................

( 34

15,174

2.

Wasungen .........................

3

1

19

11,200

3.

Satzungen ........................

4/,

1

3

14

16,048

4.

Römhild...........................

4^4

2

1

28

14,466

IT. Oberhind.

5.

Ilildbnrghausen ..................

5'/,

3

_

35

19,553

G.

Eisfeld ............................

3/2

1

_

13,694

7.

Sonneberg ........................

6

2

2

16

30,578

III. Fiirstentlium Saalfeld.

8.

Saalfeld ..........................

4

2

__

32

16,678

9.

4

2

_

16

12,487

10.

1

1

_

11

3,078

11.

Kamburg .......,..................

2

1

29

9,174

tïanzes Herzogthum ..............

43

17

G

249

168,816

I>a8 Volk« — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke-
rung zählte im Jahr 1834: 146,324; 1843: 156,930; 1849: 163,100;
1852: 166,364; 1855: 165,530 und 1858: 168,816 (davon 82,780 männl.,
86,036 weibl.) Individuen, wovon 45,135 in Städten und 123,681 auf dem
Lande wohnen. Die Bewohner sind Deutsche, obersächsischen (thürin-
gischen) und fränkischen Stammes. Nach den Konfessionen getrennt,
bestehen die Einwohner in: 168,338 Protestanten, 876 Katholiken, 72 Men-
noniten, 1,530 Israeliten. — Die geistige Kultur steht auf einer
ziemlich hohen Stufe. Das Schahvesen ist gut eingerichtet. 1853 be-
standen 286 christliche Bürger- und Volksschulen und 8 israelitische Ele-
mentarschulen; an höheren Lehranstalten zählt man: 2 Gymnasien, 2
Realschulen, 1 Progymnasium, 1 Schullehrerseminar mit 1 Taubstummen-
institut, 4 Ackerbau- und 1 Forstschule. (Jena ist die mit den sächsi-
schen Herzogthümern gemeinschaftliche Landesuniversität).

Industrie und Handel- — Die gewerbliche Industrie ist
sehr lebhaft; wichtigere Zweige derselben sind: Eisenfabrikation, Woll-,
Baumwoll- und Leinweberei und Spinnerei, Gerberei, Glas- und Porzellan-
fabrikation, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Farbenwaaren- und Papier-
fabrikation, Schiefertafeln-, Schiefergritfeln- und Holzwaarenverfertigung,
Vitriol-, Pech-, Kienruss- und Pottaschebereitung, Blech- undMesserschmied-
waarenfabrikation, Töpfereien, Tabakfabriken, Getreide-, Pulver-, Schneide-
und 23 Murmelmüblen etc, — Der Handel ist beträchtlich; alle oben er-
wähnten Industrieprodukte, sowie Mastvieh, Butter etc, werden ausgeführt.

l»er Staat. — Staatsverfassung. — Sachsen-.Meiningen hat
eine beschränkt-monarchische Verfassung, welche auf dem Grundgesetz
vom 23. August 1829 und dem Gesetz vom 25. Juni 1853 über die Wahl
der Landtagsabgeordneten beruht. Im engern Rathe der Bundesversamm-
lung nimmt das Herzogthum mit den übrigen sächsisch-ernestinischen
Ländern die 12. Stelle ein und hat im Plenum eine besondere Stimme.

Staatsoberhaupt. — Herzog Bernhard, geboren 17. Dez. 1800,
succ. seinem Vater, Herzog Georg, den 24. Dezember 1803 unter mütter-
licher Vormundschaft und übernahm am 17. Dezember 1821 die Regierung
selbstständig. Er bekennt sich mit seinem Hause zur lutherischen
Kirche. Sein Titel ist: „Von Gottes Gnaden Herzog zu Sacbsen-Meiningen
und Hildburghausen, Jülich, Kleve und Berg, auch Engern und West-
phalen, souveräner Fürst zu Saalfeld, Landgraf in Thüringen, Markgraf
zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu Kamburg, zu der
Mark und Ravensberg, Herr zu Kranichfeld, zu Ravensstein etc." mit dem
Prädikate „Hoheit." — Residenz ist Meiningen; Schlösser sind ferner
zu Hildburghausen und Saalfeld, Lustschlösser zu Altenstein, Burg Lands-
berg, Amalienruh, Fasanerieschlösschen und Sinnershausen.

Staatsverwaltung. — Die oberste Verwaltungsbehörde ist das
Staatsministerium, das aus 5 Departements (herzogl- Haus und auswärtige
.Angelegenheiten, Inneres, Justiz, Kirchen- und Schulsachen, und Finanzen)
besteht. Die höchste Gerichtsinstanz bildet das OberappeRationsgericht
zu Jena.

Finanzen. — Nach dem Hauptetat von 1859—1862 betrug die
Einnahme 1,729,632, die Ausgabe 1,703,888 fl.; mithin ergiebt sich ein
Üeberschuss von 25,744 fl. — Am 31. März 1859 belief sich der Netto-
Schuldenbestand auf 3,273,801 fl.; die Verminderung der Schuld im Jahr
1858—1859 betrug 163,678 fl.

Heerwesen. — Das Bundeskontingent besteht aus 1,726 Mann
incl. der Reserve, und bildet ein Infanterie-Regiment zu 2 Bataillonen.


3. Hei'Kogtbum ^a«hj^en-Ho1»nr^-Ciotlia,

a.

_ Tesclitcltte. — Die Besitzungeil der Koburg-GothaischeUj früher
Koburg-Saalfeid'schen Linie bestehen aus Landestheilen, die zu verschie-
denen Zeiten an das regierende Haus gekommen sind. Die Pflege Koburg,
in früherer Zeit unmittelbares deutsches Reichsland Und l)ömane deS
Kaisers, dann mit Schmalkalden, als sogenannte neue Grafschaft, den
reichbegüterten Grafen Von Henneberg zugehörig, kam 1355 durch die


-ocr page 333-

38. — Provinz Öaohsen und die Thüringisehen Ötaateü,

Vermählung Friedrich's des Strengen, Marl(grafen von Meissen und
Thüringen, mit der hennebergischen Gräfin Katharina an das Haus Meissen
und Sachsen. Die damals erworbenen Theile waren: Koburg, Neustadt,
Sonneberg, Neuhaus, Schalkau, Straut und Rodach. Saalfeld wurde erst
1389 von Friedrich dem Streitbaren durch Kauf von den Grafen von
Scbwarzburg-Saalfeld erworben. Alle diese Länder kamen, 1485, in der
Theilung zwischen Ernst und Albrecht an die Kurlinie. Als Johann
Friedrich der Grossmüthige, 1532, seinem Vater in der Kurwürde folgte,
trat er, 1542, seinem jüngern Bruder, Johann Ernst, die Kursächsiscben
Besitzungen in Franken, also Koburg, ab und versprach noch eine jähr-
liche Apanage von 14,000 fl. zu zahlen; 1553 fiel es an den älteren
Bruder zurück. Nachdem die Söhne des unglücklichen Johann Friedrich
des Mittleren auf dem Reichstage zu Speyer restituirt worden waren,
1570, kamen in der Theilung mit ihrem Oheim Johann Wifhelm zu
Weimar, ausser Gotha und Eisenach, auch die fränkischen Besitzungen an
dieselben. Der ältere Ast der ernestinischen Linie erlosch mit Johann
Ernst zu Eisenach, 1638, und die sämmtlichen Besitzungen fielen an das
Haus Weimar, das damals in zwei Zweigen, Altenburg und Weimar, blühte,
von denen der erstere den grössten Theil erhielt. 1640 theilte sich Wei-
mar, das dauernd in den Linien Weimar und Gotha fortbestand. Gotha
erhielt nach dem Aussterben des Hauses Altenburg, 1672, sämmtliche
fränkischen Länder, und bei der Theilung der Söhne Ernst's des From-
men, 1680, entstanden sieben neue Linien. Ernst's zweiter Sohn, Al-
brecht, der Koburg und den grössten Theil der sogenannten neuen
Hennebergischen Grafschaft erhalten hatte, gründete die Koburger Linie.
Albrecht starb 1699 unbeerbt, und sein Tod rief zwischen sämmtlichen
Herzögen des Hauses Ernst's des Frommen, wegen der Erbnahme lang-
wierige Streitigkeiten hervor, bis es endlich dem herzoglichen Hause von
Sachsen-Saalfeld, dem jüngsten Zweige der Gothaischen Linie, durch kaiser-
liche Entscheidung gelang, Meiningen gegenüber, den grössten Theil von
dem Fürstenthume Koburg in Besitz zu nehmen, 1735, worauf die Linie
Saalfeld den Titel „Koburg-Saalfeld" annahm. Auch die Linie Eisenberg
erlosch bald (1707) und ihr Land kam an Gotha, das überdem noch nach
dem Tode des kinderlosen Heinrich's von Römhild (1710) den grössten
Theil des Amtes Themar erhielt. 1747 führte Franz Josias das Recht
der Erstgeburt ein. Nach Aufhebung des ,,nexus Gothanus", 1805, glich
sich Koburg mit Gotha durch gegenseitige Abtretung aus. Den 27, Ja-
nuar 1807 liess Napoleon die Koburgischen Länder, nach dem Tode des
Herzogs Franz, in Besitz nehmen, doch wurden diese dem Nachfolger
Herzog Ernst durch russische Vermittelung restituirt. Der Herzog trat
hierauf dem Rheinbunde bei und beendete durch Unterhandlung und gegen-
seitige Cedirung einiger Grenzdörfer, die Grenzdilferenzen mit Bayern 1811.
An dem Kriege gegen Napoleon, 1813, nahm der Herzog thätigen Antheil
und bei dem Wiener Kongress erhielt Koburg eine bedeutende Vergrösse-
rung seines Landes durch das Fürstenthum Lichtenberg mit 20,000 Ein-
wohnern, welches das ehemals triersche Amt St, W^endel, den Bezirk
Ottweiler, und die ehemals zweibrückischen Aemter Lichtenberg, Meissen-
heim und Schaumburg umfasste. 1834 wurde jedoch das Fürstenthum
Lichtenberg gegen eine jährliche Rente von 80,000 Thalern an Preussen
abgetreten. Mit Friedrich IV. erlosch die Hauptlinie Gotha (11. Febr. 1825)
und die hinsichtlich der Erbfolge entstandene Streitfrage wurde durch
den Erbtheilungsvertrag zu Hildburghausen vom 12. Nov, 1826 gelöst.
Bei der Erbtheilung der Gotba-Altenburgischen Länder, trat Koburg: Saal-
feld, Themar und die an der linken Seite der Steinach gelegenen Kobur-
gischen Besitzungen ab, und erhielt dagegen das Fürstenthum Gotha (mit
Ausnahme des Amtes Kranichfeld und des Gothaischen Antheiis von Röm-
hild), die Hildburghausischen Aemter Königsberg und Sonneberg und die
Meiningischen Kammergüter Kahlenberg und Gauerstadt. Das Herzogthum
nahm nun den Namen „Sachsen-Koburg-Gotha" an, — 1821 gab der
Herzog dem Koburgischen Lande eine Verfassung, Am 29. Januar 1844
folgte Ernst IL seinem Vater in der Regierung.

I»as I^and. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum
Sachsen-Koburg-Gotha besteht aus zwei von einander getrennten Theilen,
dem Herzogthum Koburg und dem Herzogthum Gotha und einigen kleinen

Parzellen und liegt zwischen 50» 8'—510 20' NBr. und zwischen 270 55'—
28054' OL. Koburg grenzt im Westen, Norden und Osten an Meiningen,
im Süden an Bayern;. Gotha wird im W. von Eisenach und Kurhessen,
im S. von Preussen (Regierbez. Erfurt), im 0. von Weimar, Rudolstadt
und Preussen (Regierbez. Erfurt) und im N. ebenfalls vom Regierungsbezirk
Erfurt umschlossen. Der Flächeninhalt des Staates beträgt 36,49 Qu.-M.
mit (1858) 153,879 Einwohnern.

Politische Eintheilung, — Die beiden Herzogthümer zerfallen in
die nachstehend aufgeführten Regierungsbezirke und Aemter:

Pfarrbezirke

Einw. 1855.

Qu.-M.

4
16
2

3
1

10

4
1
1

10,013
11,358
2.556
4.651
1,752
6,127
5,617
982
1.411

3,r,o

1,75

3,00
1,50
0,oo

""io,cr

Namen der Städte nnd Aemter.

Ï. Horzogthum Koburg.

1. Koburg, Stadt ...

,, Amt .....

2. Neustadt, Stadt ■■

Amt ••■.

3. Rodach, Stadt •.•■

„ Amt .....

4. Sonnefeld .........

5. Königsberg, Stadt
__ „ Amt

Zusammen -----

42

44,467

15,304
11,380
7,806
7,755
2,972
6,991
10,887
8,391
6,146
6,513

12,763

4,381
2,313
2,809

4
22
21
16

5
11

9
11
1
15
1
1
3

6
6

II. Hci'zogtliiim Gotha.

. Gotha, Stadt .................

Amt .................

Wangenheini, Oerichtsarat •■

Tonna, Amt ...................

llerbsleben, Gerichtsamt ----

Ichtershausen, Amt .........

Ohrdruf, Stadt ...............

,, Amt .................

Georgenthal, Amt ...........

Thal, Gerlchtsamt ...........

Liebeiistein, Amt ............

Waltersliausen, Stadt.........

Tenneberg, Amt .............

Friedrichroda, Stadt .........

Zella, Stadt ..................

,, Amt ................

Nazza, Gerlchtsamt ...........

Volkenroda, Amt .............

25,84

157

106,411

36„

199

Zusammen

150,878

Physische BescHafFenheit. — fm Allgemeinen ist die Oberfläche
des Landes bergig; die ebensten Gepnden sind im südlichsten Theile des
Herzogthums Gotha, zwischen der Nesse und Unstrut. Koburg gehört dem
fränkischen Hügelland e an (Judenberg 1,210', Festungsberg bei Ko-
burg 1,430'); Gotha gehört gleichfalls zu diesem (Seeberg 1,792', Wachsen-
burg 1,400'), doch wird es überdies noch von dem nordöstlichen Abhänge
des Thüringer
Waldes bedeckt (Schneekopf 3,043', grosser Beerberg
3,064', Inselberg 2,8oo ). ~ Die Flüsse des Herzogthums sind: in Ko-
burg die Itz, aus Hildburghausen kommend, welche die Steinach, Rodach
und Noslach aufnimmt; in Gotha die Werra, welche die Hörsei (mit
Nesse) empfängt, und die Unstrut (mit der Gera). Viele Teiche finden
sich im Gothaischen.
Mineralquellen sind bei Niederwiera und bei
Fechheim. - Das Klima ist in Koburg mild, in Gotha theilweise rauh,
aber doch uberall gesund. Im Niederlande ist der Boden sehr fruchtbar;
mit Produkten aller drei Naturreiche ist das Land gesegnet.

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke-
'"c-"/ 1^34: 134,665 ; 1843: 144,045, 1849: 149,753;

18d2: 150 412; 1855: 150,878; 1858: 153,879 Individuen. Auf 1 Qu.-M.

l.K.on . _ .. . .

Pfarrbezirke,

.... - ............nacn sind die Bewohner,

mit Ausnahme der Juden, Deutsche und zwar thüringischen, süd-
lich vom fhuringerwalde auch fränkischen Stammes. — Herrschende


-ocr page 334-

38. — Provinz Saolisen und die Thüringischen Staaten. 8

Religion ist die lutherische; Reformirte sind 3,000, Katholiken 1,000,
Herrnhuter 500, Juden 1,600 im Lande. — Die Volksbildung steht
auf hoher Stufe. Die Landesuniversität ist zu Jena; sonstige Lehran-
stalten sind: 3 Gymnasien, 1 Progymnasium, 2 Schullehrerseminarien,
1 Realschule, 8 Gewerbschulen, 1 höhere Töchterschule, 1 Taubstummen-
anstalt, 1 Turnanstalt, 227 Volksschulen (63 in Koburg und 164 in
Gotha) etc.

Industrie und HandeL — Die gewerbliche Industrie ist
in Gotha sehr lebhaft, im Koburgischen dagegen von minderem Belang.
Wichtig sind Garnspinnerei, Leinen-, Wollen- und BaumwoRenweberei,
Gerberei, Stahl- und Eisenfabriken, Kupfer- und Eisenhämmer, Glasbütten,
PorzeRan- und Steingutfabriken, Papier-, Marmor- und Sagemühlen, Stein-
schleifereien, chemische Fabri'ken, Branntweinbrennereien, Bierbrauereien,
Essigsiedereien, Tabaks- und Seifenfabriken etc.; auch werden in den
Waldgegenden vielerlei Holzwaaren verfertigt, und Pottasche, Theer, Pech,
und Kienruss bereitet. — Der Handel ist lebhaft und gewinnt bedeutend
durch Transite. Haupthandelsplätze sind: Gotha, Koburg, Neustadt und
Ruhla. Die Ausfuhr ist zu Gunsten des Staates, und die hauptsächlichsten
Ausfuhrartikel sind: Färbe- und Arzneikräuter, Leinwand- und Garn,
Ruhlaer- Metall- und Holzwaaren, Theer, Kienruss, Porzellan, Marmor-
kugeln, Korn, WoRe, Salz, Mastvieh, Butter, Holz, Wachholderbeeren und
Wachholderöl, Eisen und Eisenwaaren etc.

»er ütaat. — Staatsverfassung. — Sachsen-Koburg-Gotha
hat eine durch Landstände beschränkte Regierungsform. Staatsgrundgesetz
ist jenes vom 3. Mai 1852, welches die früher bestandenen Verfassungen
der Herzogthümer Koburg und Gotha aufhob. In der engern Deutschen
Bundesversammlung nimmt das vereinigte Herzogthum mit den übrigen
sächsisch-ernestinischen Ländern die 12. Stelle und Stimme ein, und hat
im Plenum seine besondere Stimme.

Staatsoberhaupt. — Herzog Ernst IL, geboren 21. Juni 1818,
succedirte seinem Vater, Herzog Ernst L, am 29. Januar 1814. Sein Titel
ist: ,,Herzog zu Sachsen-Koburg-Gotha, Jülich, Kleve und Berg, auch
Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr
zu Ravenstein und Tonna etc." mit dem Prädikate „Hoheit". — Das her-
zogliche Haus bekennt sich zur lutherischen Kirche. — Residenzen
sind Koburg und Gotha; Lustschlösser: Kallenberg, Rosenau, Ketschen-
dorf, Reichardsbrunn und Molsdorf; Jagdschlösser: Rodach, Oberhof und
Jägersruh.

Staatsverwaltung. — Das S taa tsmi n is te rium ist die oberste
vollziehende und berathende Behörde und zerfäRt in zwei Abtheilungen,
nämlich Abtheilung L Koburg und Abthoilung IL Gotha. Die obere Be-
hörde für die innere Verwaltung ist im Herzogthum Koburg die Landes-
regierung zu Koburg, im Herzogthum Gotha die Landesregie-
rung zu Gotha, welche beide direkt unter dem Staatsministerium
stehen.

Finanzen. — Koburg. Staats-Kassen-Etat für die Finanz-
periode 1858— 1861: Jabres-Einnabme 416,700 11., Jahresausgabe (incl.
66,972 fl. Scbuldenverzinsung und Tilgung) 412,100 fl.; mithin ergiebt
sich ein Ueberschuss von 4,600 fl. Domanial-Revenüen-Verwal-
tung pro 1858—61 : Einnahmen 181,420 fl., Ausgaben 125,834 fl., Ueber-
schuss: 55,586 fl. — Gotha. Staats-Kassen-Etat für die Finanz-
periode 1858 — 1861: Jahres-Einnnahme 579,000 Thlr., Jahres-Ausgaben
579,000 Thlr. D o m ä n e n - K a s s e für die Finanzperiode vom 1. Juli 1858
bis Ende Juni 1861: Jabres-Einnabme (incl. des Ernst-Albert-Fideikommisses)
557,0C0 Thlr., Jahres-Ausgabe 385,030 Thlr., Ueberschuss: 171.970 Thlr.
(wovon 118,945 Thlr. 15 Gr. der Herzog, und 53,024 Thlr. 15 Gr. die
Staatskasse erhalten soll). — Der Netto-Sc h u 1 d en b e tr a g der Staats-
kasse beträgt: 1,085,687 Tbir. incl. 400,000 Thlr. Papiergeld und excl.
circa 150,000 Thlr. Kapital für Lehns- und Zinsgefälle, welches durch die
eingehenden Ablösungs-Kapitalien gedeckt wird.

Heerwesen. — Das Bundes-Kontingent beider Herzogthümer
betragt 1,860 Mann, und zwar: Haupt-Kontingent 1,302 Mann, Reserve
372 Mann, Ersatzmannschaft 186 Mann. Die Mannschaft ist Iii ein Regi-
ment zu 2 Bataillonen mit 8 Kompagnien, das Bataillon ä 837 Mann, und
eine Ersatz-Kompagnie zu 186 Mann formirt.


O. Fürstenthum Scliwar%%iiir^.l§oiicleriiIiaiiseii.

^Tescliiclite. — Eines der ältesten und vornehmsten Dynasten-
geschlechter Thüringens ist das gräfliche Haus Sch warzburg, dessen
Stammlande Schwarzburg, Blankenburg und Königssee waren, mit welchen
im 14. Jahrhundert Arnstadt, Wachsenburg und Schwarzwald, Franken-
hausen, die Aemter der goldenen Aue, Rudolstadt, Sondershausen und
Straussberg, im 15. Jahrhunderte Heeringen, Kelbra und Käfernburg ver-
einigt wurden. Bei der sächsischen Theilung von 1485 wurde die Ober-
hoheit über Schwarzburg getheilt und die obere Grafschaft kam an die
kurfürstliche, die untere an die herzogliche Linie von Sachsen. Der
Stammvater der beiden noch blühenden Linien des Hauses Schwarzburg
war Günther XL. (gest. 1552). Von seinen Söhnen gründete Johann
Günther die Linie Arnstadt, und Albert Anton die Linie Rudolstadt
(1584). Ersterer bekam 2/5 der unteren Grafschaft mit Sondershausen,
Greussen, Vogtei Hassleben und den Aemtern Klingen, Ebeleben, Erich,
Rodungen, Keula und Scherenberg und V.5 der oberen Grafschaft mit
Arnstadt und den Aemtern Käfernburg und Uehren. Nach langen Streitig-
keiten mit den Grafen
von Stollberg gelangte hiezu Bedungen von der
Grafschaft Hohestein (1609) und 1639 durch Kauf ein Theil der Graf-
schaft Untergleichen. Unter den nächsten Nachkommen Johann Gün-
ther's L, des Stifters des älteren Arnstadt'schen Linie, theilte sich das
Haus noch'zwei Mal, so dass von Neuem 1681 die Zweige zu Arnstadt
und
Sondershausen entstanden, bis Christian Wilhelm 1716, nach
Aussterben des neueren Zweiges Arnstadt, die sämmtlichen Besitzungen
der älteren Linie wieder vereinigte. 1754 traten die Grafen von Schwarz-
burg in den Reichsfürstenrath. 1771 wurde ein Erbvertrag zwischen
beiden Linien gegründet, iu welchem die Unzertrennlichkeit des Landes,
die Erbfolge, das Recht der Erstgeburt u. a. regulirt und festgesetzt
wurde. Nach Auflösung des Deutschen Reichs trat der Fürst Günther
dem Rheinbunde bei (1807) und erhielt die vöRige Souveränetät seines
Landes; 1815 wurde er in den Deutschen Bund aufgenommen. 1835 sah
Sich der greise Fürst genöthigt, die Regierung seinem Sohne Gunther
(Friedrich Karl) abzutreten, der mit Umsicht
und Gerechtigkeit viele ein-
geschlichene Missbräuche entfernte, eine bessere Ordnung im Justiz- und
Administrativwesen einführte, und 1841 dem Lande eine zeitgemasse Ver-
fassung gab.

»as I^and. - Lage, Grenzen, Grösse. — Das Fürstenthum
Schwarzburg-Sondershausen besteht aus 3 Raupttheilen und mehreren
ParzeRen. Die Länder der beiden iFürsten von Schwarzburg bestehen
aus der oberen und unteren Grafschaft oder Herrschaft. Jene liegt am
Thüringerwalde zwischen 2804t'—29" 13' OL. und zwischen 50" 34'-50« 55'
NBr., begrenzt von Preussisch-Sachsen, Weimar, Koburg-Gotha und Mei-
ningen ; di es e ist zwischen 28« 5'—29" 53' OL. und zwischen 51o 13'-510 25'
NBr. gelegen, und wird von Preussisch-Sachsen umschlossen. Schwarzburg-
Sondershausen besitzt den grösseren Theil der unteren Grafschaft, Schvvarz-
l>urg-Rudolstadt den grösseren Theil der oberen Grafschaft. Die Grösse
des Landes beträgt 15,44 Qu.-M. mit (1858) 62,974 Einwohnern. Davon
kommen auf die Unterherrscbaft (Sondershausen) 8,91 Ou.-M. mit 36,069
Bewohnern, auf die Oberherrschaft (Arnstadt)
6,55 Qu.-.\L und 26,905 Ein-
wohner.

Politische Eintheilung. — Das Land ist in die Unterherrschaft
"nd Oberherrschaft getheilt, die wiederum in folgende 5 Verwaltungs-
'^ezirke zerfallen*
 (siehe nebenstehende Tabelle)

Physische Beschaffenheit. — Die Oberlläcbe des Fürstenthums
'St Berg- und Hügelland. In der obern Grafschaft ist der Thüringer-
Wald mit dem „langen Berg" 2,500' hoch; in der untern Grafschaft
das Thüringer Hügelland (Hainleite mit dem 1,419' hohen Possen).
^,lüsse der Oberherrschaft sind die Gera und die Ilm (Nebenflüsse der
^aale), und in der Unterherrschaft die Helbe und die Wipper (Nebenflüsse
der Unstrut). Mehrere fischreiche Teiche; eine SchwefelqueRe istGünlhers-
^ad bei Sondershausen. Das Klima ist in der untern Herrschaft gelin-
der als in der obern, weshalb der Boden in ersterer auch fruchtbarer ist.

Verwaltungsbezirke.

Städte.

Stadt- u.
Marktll.

Landgem

Pfarrhez.

Einw.
1852.

1.

2.
3.

a. UiiterheiT-scliaft.

Sondershausen ..............................

Ebeleben ....................................

Greussen ....................................

1
2

3
1

12

15

16

9
16
15

13,212
10,760
10,404

Zusammen Unterherrscbaft ...........

3

4

43

40

34,376

4.

5.

b. Oberherrschaft.

Arnstadt ....................................

Gehren .......................................

2

3

24
14

16
10

13,099
13,286

Zusammen Oberherrschaft .............

2

3

38

26

26,385

Ganzes Fürstenthum ...................

5

7

81

66

60,761

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Volkszahl
betrug 1834: 54,080; 1843: 57,909; 1849: 60,002; 1852: 60,767; 1855:
61,452 und 1858: 62,974 Individuen, mithin leben auf 1 Qu.-M. 4,079
Seelen (in der Unterherrscbaft auf 1 Qu.-M, 4,048, in der Oberherrschaft
4,120). Der Abstammung nach sind die Bewohner, mit Ausnahme
weniger Israeliten, Deutsche, obersächsischen (thüringischen) Stammes,
und bekennen sich fast ausschliesslich zur lutherischen Kirche;
KathoRken zählt man nur 60, Juden 200. An Lehranstalten bestehen:
2 Gymnasien,
2 Realschulen, 1 Schullehrerseminar, 1 höhere Töchter-
schule, 1 Bildungsschule für junge Mädchen, 1 Gewerbschule etc. Volks-
schulen sind in genügender Zahl vorhanden.

Industrie und Handel. ~ Die gewerbliche Idustrie ist
untergeordneter Art; doch sind Garnspinnerei, Lein- und Wollenweberei,
der Hüttenbetrieb und die Metallfabrikation, Verfertigung von Holzwaaren
und Körben, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei und Gerberei etc. zu er-
wähnen. Der Handel ist von geringer Bedeutung. Ausgeführt werden:
Getreide, Wolle, Holz und Holzwaaren, Eisenwaaren, Alaun, Scheide-
wasser, Vitriol, Harz, Pech, Kienruss und Schlachtvieh. Für den Getreide-
und Holzhandel ist Arnstadt ein Hauptmarkt.

»er Staat. — Staatsverfassung. — Schwarzburg-Sonders-
hausen bildet einen untheilbaren unter einer Verfassung vereinigten Staat.
Die Regi erungsform ist die erblich-monarchische mit Landesvertretung.
Grundgesetze sind das Verfassungsgesetz vom 12. Dez. 1849 mit dem
dieses abändernden Gesetze vom 2. August 1852, und dem beide modifl-
zirenden Gesetze vom 28. März 1854 und das Wahlgesetz vom 14. Janu-
ar 1856. In der engern Bundesversammlung nimmt das Fürstenthum mit
Rudolstadt, Oldenburg und den beiden Anhalt die 15. Stelle ein, hat aber
im Plenum seine besondere Stimme.

Staatsoberhaupt. — Fürst Günther (Friedrich Karl), geboren
24. September 1801, succej,lirte seinem Vater, dem Fürsten Günther, am
19. August 1835. Sein Titel ist: „Von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarz-
burg, Graf zu Hobnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leutenberg
und Blankenburg," mit dem Prädikate „Durchlaucht." Der Fürst bekennt
sich mit seinem Hause zur lutherischen Konfession. Residenz
ist Sondershausen; fürstliche Schlösser sind zu Arnstadt und Ebe-
leben; Jagdscbloss ist der Possen.

Staatsverwaltung. — Die oberste Behörde für alle Zweige der
Staatsverwaltung ist das Ministerium.

Finanzen. — Nach dem Budget für die Finanzperiode 1860 bis
1863 beträgt die jährliche Einnahme: 599,938 Thlr.; die jährliche Aus-
gabe: 593,801 Thaler, — Die Lan des schuld am 1. Januar 1860 incl.
der Pacht- und. Dienst-Kautionen: 682,333 Thaler; die Kammerschuld
am 1. Januar 1860: 839,418 Thaler.

Heerwesen. — Das Bundeskontingent zählt 744 Mann, welches in
ein Bataillon leichte Infanterie formirt ist, und wovon 226 Mann Reserve
und Ersatz sind.


Bromrae's Hand-Atlas. — Provinz Sachsen etc. b.

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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 346

fescIiicUte. — Anton Albert I., der Stifter der Linie
Schwarzburg-Kudolstadt, erhielt in der Theilung, 1584, ein Drittel der
unteren Grafschaft mit den Aemtern Frankenhausen, Arnsburg, Strauss-
berg, Heeringen, Kelbra und Schlottheim, und zwei Drittel der oberen
Grafschaft mit den Aemtern Rudolstadt, Blankenburg, Schwarzburg, Pau-
linzelle, Könitz, Leutenberg, Hm und der Vogtei Seeberg. 171U erhielt
der Graf Ludwig Friedrich die Reichsfürstenwürde. Die Lehnsstreitig-
keit mit Sachsen wegen der Gelangung zur Reichsunmittelbarkeit konnte
aber erst 1719 geschlichtet werden und die Einführung in das Reichs-
fürstenkollegium erfolgte erst im Jahr 1754. Als Johann Friedrich
ohne männliche Descendenz starb, 1744, kam die Regierung an seinen
Oheim Ludwig Günther, dessen Nachkommen noch jetzt regieren. Mit
Sondershausen trat auch Rudolstadt zum Rheinbunde, und 1815 wurde
es in den Deutschen Bund aufgenommen. Nachdem, 1814, der jetzige
Fürst, Friedrich Günther, majorenn geworden, gab er, 1816, eine
landständische Verfassung, glich durch Uebereinkunft die lästigen Lehns-
verhältnisse zum Königreiche Sachsen, zu Sachsen-Koburg und Sachsen-
Gotha aus, bewilligte eine neue Gemeindeordnung und half nach Kräften
dem Gewerb- und Volksschulwesen auL Die Aemter Heeringen und Kelbra
wurden 1819 an Preussen verkauft, wobei zugleich die mit dem neuen
Herzogthum Sachsen an dasselbe übergegangenen älteren kursächsischen
Ansprüche ausgeglichen wurden.

Uas I^aud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Fürstenthum
Schwarzburg-Rudolstadt besteht aus 3 grösseren Theilen und mehreren
Parzellen und liegt grössten Theils in der oberen Herrschaft; begrenzt
wird es von Sondershausen, Preussisch-Sachsen, Weimar, Meiningen ,Gotha
und Reuss-Schleiz und nimmt einen Flächenraum von 17,1,7 Qu.-M. ein, mit
einer Einwohnerzahl (Ende 1858) von 70,030 Seelen. Auf die Oberherr-
schaft kommen 13,4.5 Ou.-M. und 54,529, auf die Unterherrschaft 4,02 Qu.M.
und 15,501 Menschen.

Politische Eintheilung. — Das Land zerfällt in die Oberherr-
schaft (Rudolstadt) und die Unterherrschaft (Frankenhausen), die wiede-
rum in folgende 9 Aemter getheilt sind:

Aemter.

13
20
37
27
30
19
1

152"

11
5
12
13
9
G
1

9,952
4,308
6,687
8,735
12,348
11,837
361

54,228

11,957
2,^3
T4,8IÖ

12
4

12
4

J6_
73

Einw.

Städte. Markta. Landgem. Pfarrhez.

a. Oberherrschaft.

1. Rudolstadt .....................

2. Blankenburg: ...................

3. Leutenberg ....................

4. Stadtilm .......................

5. Konigsee .......................

6. Oberweissbach .................

7. Angelrode — ...................

Zusammen Oberherrschaft

b. Unterhcrrschaft.

8. Frankenhausen ................

9. Schlotheini ..................

Zusammen Unterherrschaft
Total ...................

69,038

Physische Beschaffenheit. — Die Oberherrschaft liegt um das
Thüringer Waldgebirge (Wurzelberg 2,600'), hat meistens steinigen

Boden und ein rauhes Klima. In seinem Nordabhange gehört auch der
Frankenwald dem Lande an. Die Unterherrschaft hat ein mildes Klima,
sehr ergiebigen Roden und liegt im Thüringer Hügellande; nord-
westlich an der preussischen Grenze erhebt sich das Kyffhäusergebirge
(Kyffhäuserberg 1.458')- Hauptfluss der obern Grafschaft ist die Saale
(mit Serbitz und Schwarze etc.). Durch die untere Grafschaft fliessen die
grosse und kleine Wipp er und Rott er (Nebenflüsse der Unstrut). Bei
Frankenhausen ist eine Mineral- (Soolen-) Quelle. An Fischteichen ist
das Land sehr reich.

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke-
rung des Fürstenthums betrug 1834: 64,229; 1843: 68,891- 1849-
69,648; 1852: 69,038 (33,649 männl., 35,389 weibl.), 18.35: 68 974 und
1858: 70,030 Individuen. Auf 1 Qu.-M. leben 4,009 Menschen (in der
Oberherrschaft auf 1 Qu.-M. 4,054, in der Unterherrschaft 3,856). Der
Abstammung nach sind die Bewohner, mit Ausnahme von 170 Juden,
Deutsche obersächsischen (thüringischen) Stammes, und bekennen sich
fast ausschliesslich zur lutherischen Kirche; Katholiken zählt man nur
54. — Das FLirstenthum hat gute Volksschulen, 1 Gymnasium, 1 Real-
schule, 1 SchuRehrerseminar, 1 lateinische Schule und 1 Erziehungsanstalt
für Töchter.

Industrie und HandeL — Die gewerbliche Thätigkeit ist
lebhafter als in Sondershausen; das Land hat einen ihm eigenthümlichen
Fabrikszweig, den der Olitäten und Medizinalwaaren, der zwar einge-
schränkt doch immer noch bedeutend ist. Ferner sind zu erwähnen:
WoRenzeug- und Leinweberei, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Gerberei,
Pottasche-, Kienruss- und Theerfabrikation etc. — Der Handel beruht
auf Salz, Holz, Getreide, Wild und Fischen, Olitäten, Porzellan, WoRen-
zeugen, Eisenwaaren etc.

I»er Staat. — Staatsverfassung. — Das Fürstenthum hat eine
beschränkt-monarchische Verfassung, nimmt im engern Rathe der Bundes-
versammlung mit Oldenburg, beiden Anhalt und Schwarzburg-Sonders-
hausen die '15. SteRe ein und führt im Plenum seine besondere Stimme.
Das Grundgesetz und das Wahlgesetz für den Landtag datirt sich vom
21. März 1854.

Staatsoberhaupt. — Fürst Friedrich Günther, geboren den
6, November 1793, succedirte seinem Vater, dem Fürsten Ludwig Friedrich,
am 28, April 1807 (seit 3, September 1835 Senior des fürstl. Hauses
Schwarzburg). Der Fürst bekennt sich mit seinem Hause zur lutherischen
Kirche. Seit Titel
ist: „Fürst zu Schwarzburg, Herr zu Frankenhausen,
Rudolstadt, Leutenberg, Lohra und Klettenberg" mit dem Prädikate
„Durchlaucht". Residenz ist
Rndolstad t; fürsll. Schlösser sind zu
Frankenhausen, Ilm, Leutenberg und Kumbach; ein fürstl. Jagdschloss ist
zu Rathsfeld.

Staatsverwaltung. —■ Die oberste Behörde ist das Ministerium,
welches in fünf Hauptabtheilungen zerfälR.

Finanzen. — Im Budget für das Jahr 1860 beträgt die Einnahme:
787,310 fl. rh.; die Ausgabe: 779,970 fl. rh. - Die S taa tsschuld wurde
im Januar l8o4 auf 1,250,000 Thlr. (worunter 200,000 Thlr. Papiergeld)
berechnet.

Heerwesen. — Das Bundeskontingent beträgt, mit Einschluss
der Reserve und Lrsatzmannschaft 899 .Mann, und ist in 1 Bataillon In-
fanterie formirt.

9'. Fürstentlinm Sc]iwarxburg'-Bu«lolstadt.


8. Für^iteiitliuiii Keiiü^.

,€WescIiIchte. — Das ßesitzthum der alten Vögte des Reichs,
von welchen das Reuss-Plauensche Haus seinen Ursprung herleitet, um-
fasste, ausser den jetzigen Herrschaften, den Voigtländischen Kreis, die

Aemter Weyda und Ronneburg und die alte Landhauptmannschaft ttof.
Stammvater des Gesammthauses ist Heinrich IL, der Beherrscher des
ganzen Voigtlandes, welcher 1127 in Urkunden genannt wird. Dessen


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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 10

Sohn, Heinrich der Reiche, Edler Voigt von Weyda, aus dem
Geschlecht der Herren von Gleisberg stammend, theilte das Land unter
seine vier Söhne; daher entstanden, ausser der schon 1236 erloschenen
Greitzer Linie, die drei Linien der Voigte und Herren zu Weyda, zu
Plauen und zu Gera. Die Linie Weyda erlosch 1532, nachdem deren
Besitzungen schon früher an Sachsen gekommen waren, und als 1550 die
Geraische Linie ausstarb, kam deren Besitzthum an die Plauensche oder
hurggräfliche Linie. Diese hatte sich 1307 in mehrere Aeste getheilt.
Heinrich der Aeltere, mit einer Böhmischen Fürstentochter vermählt,
deren Multer eine Reussische Fürstin war, nannte seinen älteren Sohn,
den Stifter der Burggrafen von Plauen, den Böhmen, den jüngeren
nach seinen mütterlichen Vorfahren, den Reussen. Letzterer führte
das Geschlecht fort, das sich nach Aussterben des burggräflichen Stam-
mes, 1572,
Reu SS-Plauen nannte, erbte von diesem aber nur Schleiz
und Burgk, da die andern Besitzungen an Sachsen verkauft worden
waren. Nach dem Tode Heinrich des Friedsamen, dessen Vater die
obere Herrschaft Kranichfeld erworben hatte, entstanden durch Theilung
1564 drei Linien, die ältere, mitüere und jüngere. 1616 erlosch die mitt-
lere und so bestehen denn nur noch die ältere zu Greiz, und die jüngere
in den Zweigen
Reuss-Schleiz und Reuss-Ebersdorf, üie ältere Linie
theilte sich in Ober- und Unter-Greiz, wurde aber 1768 in der Linie
Ober-Greiz als
Reuss-Greiz wieder vereinigt und blüht noch fort. Die
jüngere Linie theilte sich in die Aeste Gera, .Schleiz, Saalburg und Loben-
stein. Bereits 1616 erlosch Schleiz, der Ast Saalburg führte aber den
Natnen Reuss-Schleiz fort, aus welchem, nach Einführung der Primogeni-
tur, die noch fortlebende jüngere Nebenlinie Köstritz 1683 abging, welche
an dem Länderbesitz keinen Antheil nimmt. Der Ast Lobenstein ver-
zweigte sich 1671 in Lobenstein, Hirschberg und Ebersdorf. Davon er-
losch 1711 Hirschberg. Die beiden andern Zweige beerbten 1802 gemein-
sam mit Schleiz den Geraer Ast; 1824 starb auch der Ast Lobenstein
aus, so dass Ebersdorf das alte Haus Lobenstein allein fortführte, bis es
1848 zu Gunsten von Schleiz entsagte. Auf Grund einer kaiserlichen
Verleihung vom Jahre 1426 erhielt Greiz 1778 die Reichsfürstenwürde.
Lobenstein wurde 1790, und Schleiz, Köstritz und Ebersdorf 1806 zur
reichsfürstlichen Würde erhoben. Die Häupter der beiden Linien traten
1807 zum Rheinbunde, wodurch der Lehnnexus, in welchem das Land zu
Böhmen stand, aufgelöst wurde, und 1813 traten sie dem Deutschen
Bunde bei,

l»as £iaud. — Lage, Grenzen, Grösse, — Die Länder der
Fürsten von Reuss breiten sich im Voigtlande in zwei grossen Stücken,
zwischen 29" 11'—30o 2' OL, und zwischen 50» 20'—")lo NBr. aus, und
sind von Preussen (Provinz Sachsen), Altenburg, Weimar, .Meiningen,
Königreich Sachsen, Bayern, Koburg und Schwarzburg-Rudolstadt um-
geben, Reuss-Greiz (ältere Linie) besteht aus drei durch Schleiz getrenn-
ten Theilen, Reuss-Schleiz aus drei grösseren und einigen kleineren
Theilen. Das Gesammtfürstenthum hat einen Flächenraum von 21,1,5 Qu.-.\I.
mit 121,203 Einw,, auf 1 Ou.-M. leben mithin 5,560 Menschen. Davon
kommen auf Reuss-Greiz 6,28 Qu,-M, mit 39,397, auf 1 Ou,-M. 5,794 Ein-
wohner; auf Reuss-Schleiz 15,15 Qu.-M. mit 81,806*, auf 1 .Qu.-M,
5,454 Einwohner. *

Politische Eintheilung. — Reuss-Greiz zerfällt in 6, und
Reuss-Schleiz in 8 nachstehende Städte und Aemter:

(siehe nebenstehende Tabetie)

Physische BesehalFenheit. — Das Land ist gebirgig und stark
bewaldet, gehört der Vo ig tl än d ische n Terrasse, dem Franken-
walde (Kulmberg 2,400', Sieglitzberg 2,300', Lerchenhügel 2,150') und
dem Sächsischen Berglande an (bis 1,200'). Flüsse sind: die
Saale (mit Wiesenthal, Lemnitz, Sieglitz und Sarmitz) und die weisse
Elster (mit Weida und Göltzsch). Bei Gera ist eine Mineralquelle und
zu Köstritz eine Soolbadanstalt. Das Klima ist im Ganzen gemässigt
und angenehm.

M»us Volle. — Bevölkerungsverhältnisse. — In Reuss-Greiz
betrug die Bevölkerung 1834: 30,041; 1843: 33,803; 1849: 36,274;
1852: 37.896 (18,996 männl., 18,900 weibl.), und nach der neuesten
Zählung 39,397 Individuen; in Reuss-Schleiz belrug die Einwohnei'zahl
1834: 72,0>1; 1843: 74,883; 1849: 77,963; 1852: 79,824 (39,186 männl.,
40,638 weibl.), und nach der neuesten Zählung: 81,806 Menschen. Mit
Ausnahme der Juden sind die Bewohner der Abstammung nach Deutsche
und zwar Obersachsen (Thüringer) und Franken. Die herrschende
Religion ist die lutherische; in Ebersdorf sind 500 Herrnhuter und im
Gesammtfürstenthum etwa 400 Juden, Die geistige Kultur steht auf hoher

Städle und Aemter,

Qtt.-M.

Städte.

Einw. 1852.

Reuss-Greiz.

1. Stadt Greiz ..........................................

2. Amt Cntergreiz ......................................

3. Amt Obergreiz .......................................

4. Amt Dölau ...........................................

5. Stadt Zeulenroda ....................................

6. Amt Burgk ...........................................

} 1,50

0,36
2,80

1
1

8,475
7,870
6,687
3,277
5,901
5,686

Zusammen ......................................

Reuss-Sclilel/,.

1. Stadt Gera ...........................................

2. Landbezirk Gera ....................................

3. Pflege Saalburg .....................................

4. Stadt Schleiz ........................................

ä. Landbezirk Schleiz .................................

6. Stadt Lobenstein ....................................

7. Landbezirk Lobenstein .............................

8. Ebersdorf ............................................

6,28
5 4,.,e

l ,

^ 4,83

2

1

1
1
1
1

1

37,896

1 32,378
3,148
1 21,574

1 22,372

Zusammen ......................................

15,15

6

79,472

Stufe; im Fürstenthum älterer Linie bestehen: 1 Gymnasium, 1 Schul-
lehrerseminar und 1 Handwerkerlehranstalt, und Volksschulen in genügen-
der Zahl; im Fürstenthum jüngerer Linie sind: 2 Gymnasien, 1 Realschule,
I Gewerbschule und 1 Handelsschule, 2 Schullehrei-seminare und 101
Volksschulen. Als Landesuniversität gilt Jena. — Wohnplätze zählt
man in Reuss-Gi'eiz: 2 Städte, 2 Marktflecken, 82 Dörfer und Weiler, mit
4,450 Wohngebäuden, und in Reuss-Schleiz: 6 Slädte, 3 Marktflecken und
169 Döi-fer und Weiler, mit 8,600 Wohngebäuden.

Industrie und Handel. — Die gewerbliche Thätigkeit ist leb-
haft; zu erwähnen sind die Industrie in Wolle und Baumwolle, Gerberei,
Färberei, Leinweberei, Garnspinnerei, Tabak-, Poi'zellan- und Steingut-
fabrikation, Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Holzarbeiten, Pottasch-
und Vitriolsiederei, Theerschwelerei etc. Der Handel wird ziemlich leb-
haft betrieben. Die Ausfuhr besteht in Fabrikaten, Holz, Schlachtvieh,
Butter und Käse.

»er iStaat. — Staatsverfassung. — Das Fürstenthum hat eine
durch Landstände beschränkte Verfassung und nimmt in der Bundesver-
sammlung an der 16. Curiatstimme Theil, hat aber im Plenum je eine be-
sondere Stimme. Grundgesetz in Reuss-Schleiz ist das Staatsgrundgesetz
vom 14. April 1852, modiflzirt durch Gesetz vom 20. Juni 1856, und als
Wahlgesetz für die Landesvertretung gilt jenes vom 16. Mai 1856,

Staatsoberhaupt. — In Reuss-Greiz regiert Fürst Hein-
rich XXII., geboren den 28. März 1846, der seinem Vater, dem Fürsten
Heinrich XX, am 8. November 1859 unter mütterlicher Vormundschaft suc-
cedirte. Sein Titel ist: ,,Von Gottes Gnaden älterer Linie regierender
Fürst Reuss, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera,
Schleiz und Lobenstein etc." mit dem Prädikate „Durchlaucht." Seine
Residenz ist Greiz und zu Burgk ist ein fürstl. Schloss. — In Reuss-
Schleiz regiert Fürst Heinrich LXVIL, geboren den 20. Oktober 1789,
er succ. seinem Bruder, dem Fürsten Heinrich LXIL am 19. Juni 1854.
Sein Titel ist: „Von Gottes Gnaden jüngerer Linie regierender Fürst
Reuss etc." Residenzen sind Gera und Schleiz; fürstL Schlösser
zu Ebersdorf und Lobenstein; Lustschlösser: Louisenthal, Heinrichsruh
und Bellevue. Das fürstl. Gesammthaus bekennt sich zur lutherischen
Religion.

Staatsverwaltung. — In Reuss-Greiz ist die-oberste Behörde die
fürstl, Landesregierung zu Greiz, welche die oberste Verwaltung
der Justiz, des Innern und der Finanzen führt. Die oberste Behörde in
Reuss-Schleiz ist das Ministerium zu Gera, welches alle Zweige der
Staatsverwaltung leitet und aus zwei Abtheilungen (Minislerial- und Re-
gierungsabtheilung) besteht.

Finanzen, — Die Einkünfte in Reuss-Greiz betragen jährlich circa
58,000 Thaler. — Nach dem Voranschlag für das Jahr 1860 beträgt in
Reuss-Schleiz die Einnahme: 281,424 Thaler, die Ausgabe beläuft sich
auf die gleiche Summe, Die Staatsschuld betrug Ende 1859: 427,632 Thlr,
(und zwar: 121,805 Thaler Staatsschuldsrheine und 305,782 Thaler künd-
bare Schulden).

Heerwesen- — Efl"ektiv-Bestand des Kontingents 869 Mann, ohne
Reserve (wovon t09 Mann auf Reuss jüngere Linie und 260 auf Reuss
ältere Linie kommen); ein Drittel jener Zahl ist Reserve.


O. IIcrKOsthiiiu Aiihalt-Deüsau-Kötlieii.

resclticiit«. — Die Herzoge von Anhalt stammen von dem
Grafen Elisko von Ballenstedt aus dem Geschlechte der Beringer ab, der
in der Mitte des 11. Jahrhunderts viele Güter an der Elbe und Saale be-
sass. Sein Sohn Otto der Reiche nannte sich zuerst „Herzog von Aska-
nien und Aschersleben." Dessen Sohn und Nachfolger Albrecht der Bär
(t 1168) hob die Macht und das Ansehen des Hauses durch Erwerbung
der Altmark, Orlamünde, Plötzkau's und der Thüringischen Güter seiner
Mutter, und hinterliess seinem jüngern Sohne Bernhard die Anhaltischen
Allodien nebst Plötzkau und den Thüringischen Besitzungen, wozu dieser
noch beim Sturze Heinrichs des Löwen, 1180, einen Theil von Sachsen
(den Kurkreis und Lauenburg) erwarb, Bernhard's jüngerer Sohn, Hein-
rich der Fette, der eigentliche Stifter des Hauses Anhalt, erhielt 1196
die Grafschaft Anhalt, und wurde vom Kaiser Friedrich IL mit der
fürstlichen Würde geschmückt. Nach seinem Tode, 1251, theilten seine
drei Söhne: Heinrich IL bekam die Grafschaft Aschersleben, die nach
Aussterben dieser Linie, 1319, an den verwandten Bischof von Halbersladt
«am, die Voigtei Gernrode und einen Theil der Thüringischen Besitzungen;
Bernhard L, Stifter der alten Bernburgischen Linie, erhielt Ballenstedt,
Wernburg und den andern Theil der Thüringischen Güter (der letzte Be-
sitzer, Bernhard IV„ setzte 1468 Georg von Zerbst zum Erben seines Be-
S'tzthums ein), und Siegfried bekam Dessau, Köthen, Koswig und
Bosiaii. Die Nachkommen des letztern erwarben Zerbst und die Graf-
schaft Lindau, 1307 und 1370, und theilten sich in zwei Linien, die Kö-
then'sche imd Dessauer, von welcher die erstere, 1382, in die Köthen'sche
und Zerbst'sche zerfiel, zu denen 1516 noch die von Plötzkau kam. Jo-
achim Ernst zu Zerbst vereinigte alle Anhaltischen Länder zu einem
Fürstenthume wieder, 1570, doch nur auf kurze Zeit, denn schon 1603
wurde das Land von seinen Söhnen getheilt, und es entstanden vier An-
haltische Fürstenhäuser: Johann Georg L stiftete die Dessauer, Chri-
stian die Bernburger, Rudolph die Zerbster und Ludwig dieKöthener
Linie. Der fünfte Sohn Joachim Ernst's, August zu Plötzkau, liess sich
mit Geld abfinden, doch mit Vorbehalt der Succession, wenn eine der
vier Linien aussterben sollte; 1565 nach Verlöschen des Köthen'schen Hauses,
folgte auch sein Sohn Leberecht in Köthen, Die Zerbster Linie erbte
von Oldenburg die Herrschaft Jever in Ostfriesland und erwarb Mühlingen
und Dornburg; 1793 erlosch sie und ihr Land fiel an die drei andern
Linien, die es 1797 theilten, Jever hingegen fiel an Russland, In der Dessauer
Linie führte Leopold (der alte Dessauer, reg. 1693 f 1747) das Erst-
geburtsrecht ein. Unter den drei Fürstenhäusern erhielt, 1806, Anhalt-
Bernburg vom Römischen Kaiser die Herzogswürde; die beiden andern
Linien nahmen den Herzogstitel an, als sie als souveräne Fürsten, 1807,
de.m Rheinbunde beitraten. 1814 wurden die Anhaltischen Herzöge Glieder
des Deutschen Bundes. 1812 vergrösserte sich Bernburg, nach Aussterben
der von Leberecht, 1728, gestifteten paragirten Linie Anhalt-Bernburg-


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38. — Provinz Sachsen und die Thüringischen Staaten. 11

Schauraburg-, durch die Grafschaf Hoym. hi Röthen hat, nach Aussterben der
geraden Linie, seit 1818, der jüngere Ast Anhalt-Pless den Thron bestie-
gen. Als mit dem Tode Herzogs Heinrich von Röthen diese Linie im
Mannsstamme erlosch (23. November 1847) fiel das Herzogthum Röthen
an die Häuser Dessau und Bernburg, und als Senior des Anhaltischen
Gesammthauses übernahm der Herzog von Dessau die Regierung in dem-
selben. Der Vertrag vom 4. Februar 1853 zwischen den Herzogen von
Dessau und Bernburg stellt das Herzogthum Kothen der ausschliesslichen
Souveränetät des Herzogs von Dessau anheim.

llas liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Herzogthum
Anhalt-Dessau-Köthen liegt zwichen 29» 10'—30« 14' OL. und zwischen
500 39'—52« 7' NBr. und besteht aus einer Hauptmasse, einem westlich
von dieser gelegenen durch Bernburg getrennten Gebiete, nebst fünf im
Regierungsbezirk Magdeburg gelegenen Parzellen. Die Grenzen sind im
N. und S. Preussisch-Sachsen, im W. Preussisch-Sachsen und Anhalt-
Bernburg, im 0, die Mark Brandenburg und Anhalt-Bernburg. Das Land
hat einen Flächeninhalt von 28,25 Qu.M. und eine Bevölkerung (Ende 1858)
von 119,515 Seelen,

Politische Eintheilung. — Das Herzogthum Anhalt-Dessau-Köthen
zerfällt in drei Kreise, die wieder in folgende Aemter getheilt werden:

Einw.
1855.

Landgem.

Städte.

Qu.-M.

Pfarrbez.

11
11

12

28
2

20,111
7,100
8,370
7,005
1,018

44,204

0„3

I 6,1a
1,58

4,148
0,043
25,097
7,322
5,789

54
14

20
7
5

48,399

19
13
24

I 7,808
14,439

4,34

5,10

Kreise und Aemter.

a. Kreis Dessau.

Dessau ...........

.Jessnitz ..........

Oranienbaum -----

Ouellendorf .....

Gross-Alsleben
Zusammen •■

1). Kreis Kothen

Grobzig ..........

Sandersleben —

Kötlien ...........

Nienburg ........

Güsten ...........

Zusammen ••

c. Kreis Zerbst.

Roslau ...........

Lindau ..........

Zerbst ...........

Zusammen ■••
Total .......

213

22,247

114,850

Physische Beschaffenheit. — Der Boden ist durchaus eben
und auf dem linken Elbeufer von grosser Fruchtbarkeit. Der Haupt-
fluss des Landes ist die Elbe, welche die Mulde unterhalb Dessau,
die Saale, die Nuthe und die Roslau aufnimmt. Das Land hat
mehrere kleine Seen und viele Teiche. Zu Zerbst ist eine salinische
Mineralquelle. Im Ganzen ist das Klima gemässigt und gesund.

Üas Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölke-
rung betrug: 1834: 97,900; 1843: 104,797; 1849: 104,088; 1852: 111,776;

1855: 114,850 und 1858: 119,515 Individuen. Auf 1 Qu.-M. leben circa
4,250 Menschen. Mit Ausnahme der Juden sind die Bewohner Deutsche,
obersächsischen Stammes. Nach der Religionsverschiedenheit sind
die Bewohner im Herzogthume Dessau: Evangelisch-Unirte; c. 1,300 sind Ka-
tholiken und c. 1,700 Juden; im Herzogthum Röthen (1852); 5,563 unirte
Evangelische, 19,198 Reformirte, 17,861 Lutheraner, 555 Katholiken, 39
Sektirer und 461 Juden. — An Unterrichtsanstalten besteben: 3 Gymna-
sien, 2 Schullehrerseminare, die Franz- (Handels-) Schule, 1 Realschule,
1 niedere Gewerbschule, 1 Landwirthschafts- und Wiesenbau-Lehranstalt,
3 Töchterschulen, 1 israelitisches Gymnasium, 159 evangelische, 2 katho-
lische, 9 israelitische Volksschulen etc.

Industrie und Handel. — Die Hauptzweige der gewerblichen
Industrie sind: Woll- und Flachsspinnerei, Leinweberei, Tuchweberei,
Bierbrauerei, Branntweinbrennerei, Gerberei, Rübenzucker-, Stärke-, Papier-
und Tabakfabrikation, Getreide-, Oel- und Sägemühlen, Ziegeleien, Theer-
öfen etc. — Der Handel ist nicht unbedeutend. Dessau ist der Haupt-
handelsplatz. Die Ausfuhr besteht in: Getreide, Raps, Rübenzucker, Butter,
Käse, Wolle, Wildpret, Fischen, Obst, Schweinen, Krapp, Tabak, Holz,
Bier, Gartengewächsen, Garn und Tuch.

I*er Staat. — Staatsverfassung. — Anhalt-Dessau-Köthen hat
eine erbmonarchische Staatsform. Grundgesetze sind: 1. Senioratsrezess
von 1635; 2. der vom Kaiser und Reich bestätigte Landtagsabschied vom
29. November 1652; 3. die herzogliche Verordnung vom 4. November 1851,
die Aufhebung der Verfassung von 1848 betreffend; 4. das herzogliche
Patent vom .22. Mai 1853, welches die Vereinigung der Herzogthümer
Anhalt-Dessau uud Anhalt-Kothen zu einem staatsrechtlichen Ganzen, dem
Herzogthum .\nhalt-Dessau-Köthen, verfügt. Mit Oldenburg, Anhalt-Bern-
burg und den beiden Schwarzburg nimmt das Herzogthum im engern Rathe
der Bundesversammlung die 15. Stelle ein, im Plenum derselben hat es
1 Stimme.

Staatsoberhaupt. — Herzog Leopold, geboren am 1. Okt. 1794,
succ. seinem Grossvater, Herzog Leopold, den 9. August 1817. Sein Titel
ist: ,,Von Gottes Gnaden ältstregierender Herzog zu Anhalt, Herzog zu
Sachsen, Engerii und Westphalen, Graf zu .Iskanien, Herr zu Zerbst, Bern-
burg und Gröbzig etc." mit dem Prädikate ,,Hoheit." Die Hofreligion ist
die evangelische. — Residenz ist Dessau; herzogl. Schlösser sind
zu Röthen, Zerbst, Wörlitz, Oranienbaum, Luisium, Georgium, Gross-
Rühnau, auf Sieglitzer-Berg, zu Biendorf, Nienburg, Ilberstedt, Dornburg,
Spitzberg, Rosslau, Genz und Diebzig.

Staatsverwaltung. — Die oberste Staatsbehörde ist das Herzogl.
Anhaltische Staatsministerium zu Dessau, welches alle Zweige der
Staatsverwaltung, sowohl die inneren als auswärtigen leitet, und dem
alle andern Behörden untergeordnet sind.

Finanzen. — Die Einkünfte für das Jahr I860 betrugen:
1,833,110 Thaler, wovon aus der Domanialverwaltung 729,930, aus der
Steuerverwaltung 975,590, Verschiedenes 127,570 Thaler. Die Ausgaben
belaufen sich auf dieselbe Summe. — Staatsschuld am 1. Jan. 1859:
2,318,766 Thafer.

Heerwesen. — Das Bundeskontingent beträgt 1,422 Mann und
zwar: 996 .Mann im Haupt-, 284 Mann im Reserve- und 142 Mann im Er-
satz-Kontingent, und ist in 2 Bataillone Füsiliere (das erste in der Stärke
von 4, das zweite in der Stärke von 2. Kompagnien) formirL


10. IIerzos,-tbuin Aulialt-Beruburg.

n ie Geschichte des Herzogthums ist in dem geschichtlichen
Ueberblick von Anhalt-Dessau-Köthen mit vermerkt

l>as liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Anhalt-Bernburg
bildet ein zerstreutes Staatsgebiet, zwischen dem Harze, der Saale und
Elbe, und liegt zwischen 28029'—300 16' OL. und zwischen 51»40'—51059'
NBr. Das Unterherzogthum (die zerstreuten Lande an der Elbe und Saale)
grenzt an Preussisch-Sachsen und an Anhalt-Dessau-Köthen, das Oberher-
zogthum (ein zusammenhängendes Gebiet am Unterharze) an Sachsen und
Braunschweig. Das Land umfasst einen Flächeninhalt von 15,o3 Qu.-M,
und hat eine Einwohnerzahl (1858) von 56,031 Seelen,

Politische Eintheilung. — Das Herzogthum Anhalt-Bernburg
wird in das Unter- und Oberherzogthum geschieden, die in drei Kreise
und neun Aemter zerfallen:

Kreise.

Qu.-M.

Städte.

Landgem.

Pfarrbezirke,

Einw. 1858.

Bernbnrg ..........................

Ballenstedt ........................

3,64
5,6»
5,70

67

14

15
9

1 56,031

15,03

6

67

38

56,031

Physische Beschaffenheit. — Das Oberherzogthum ist gebirgig
und waldig, das Unterherzogthum hingegen eben, fruchtbar, zum Theil
auch sandig. Das Gebirge im Oberherzogthum ist der Unterharz (Ram-
berg 2,180'). Flüsse des Landes sind (im Unterherzogthuin): die Elbe
und die Saale (mit Fuhne und Wipper); (im Oberherzogthum): die
Bode. Seen sind mehrere, jedoch nur kleine vorhanden (der Blässer-
see, die Röse und Strenge etc.). Mineralquellen sind einige im
Lande (Eisenquelle: Alexisbad im Selkethal; Kochsalzwasserquelle:
Beringerbad). Im untern Herzogthum ist das Klima milder als im
obern, im Ganzen aber gemässigt.

l»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse, — Die Bevölke-
rung zählte 1834: 45,292; 1843: 46,929; 1849: 50,411; 1852: 52,641;
1855: 53,472 (22,311 im Kreisamtsbezirk Bernburg, 21,776 im Kreisaints-
bezirk Ballenstedt, und 9,385 im Rreisamtsbezirk Coswig) und 18d8:
56,031 Individuen; mithin leben auf 1 Qu.-M. 3,735 Menschen. Der Na-
tionalität nach sind die Bewohner, mit Ausnahme einiger htindert
Juden, Deutsche und zwar obersächsischen Stammes, die sich zur Evan-
gelisch-unirten Rirche bekennen. — Lehranstalten sind: das Rarls-
gymnasiuin, 2 höhere Töchterschulen, die Prinzenschule, 1 höhere Bürger-
schule, 1 Landesseminar, 5 Rektorschulen und 142 Rommunalschulen.

Industrie und HandeL — Die gewerbliche Industrie ist,
mit Ausnahme des Hüttenbetriebs, nicht bedeutend. Sie besteht in etwas
Tuchmacherei, Garnspinnerei, Lein- und Flanellweberei, Leder-, Papier-,
Steingut- und Stärkefabrikation, Holzwaarenverfertigung, einigen Bierbraue-
reien, Essigsiedereien, Töpfereien, Rübenzuckerfabriken, in Erzeugung von
Braunschweiger-Grün etc. — Der Handel ist von geringer Bedeutung.
Handelsplätze sind Bernburg und Coswig. Holz und Holzwaaren, WoRe,
Korn, Butter, Eisen- und Eisenwaaren sind die wichtigsten Ausfuhr-
artikel.

ller ütaat. — Staatsverfassung. — Anhalt-Bernburg hat eine
beschränkt - monarchische
Regierungsform. Das Landes Verfassungsgesetz
ist vom 28. Februar 1850, welches durch das Gesetz vom 9, April 1855
einige Abänderungen erlitt. Im engern Rathe der Bundesversammlung
nimmt es mit Oldenburg,
Anhalt-Dessau-Köthen und den beiden Schwarzburg
die 15. Stelle ein und hat im Plenum 1 Stimme für sich.

Staatsoberhaupt. — Herzog Alexander Karl, geboren den
2. März 1805,
succedirte seinem Vater, dem Herzog Alexius, am 24. März 1834;
durch
herzogl. Patent v. 8. Oktober 18o5 wurde dessen Gemahlin: Herzo-
gin
Friederike (von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, ge-
boren 9. Oktober 1811) zur H e r z
0 g i n - M i t r e g e n t i n ernannt.
Das
herzogliche Haus bekennt sich zur evangelischen Religion. Titel des
Herzogs ist: „Herzog zu Anhalt, zu Sachsen, Engern und Westphalen,
Graf zu
Askanien, Herr zu Zerbst, Bernburg und Gröbzig etc." mit dem
Prädikate „Hoheit." Residenzen sind Ballenstedt und Bernburg;
herzogl. Schloss ist zu Hoym; Lustschloss: Hubertusberg.

Staatsverwaltung. — Die obersten Landesbehörden sind ein
Ministerium (in 2 Abtheilungen), eine Regierung, ein Appellationsge-
richt und ein herzogl. Konsistorium.

Finanzen. — Etat vom I.Januar 1860 bis 1861: Staatseinnahme:
1,201,000 Thäler, die Ausgaben erfordern die gleiche Summe. — Staats-
schuldentilgungskasse 1. Januar 1860: Aktiva: 776,431 Thaler; Passiva:
1,211,320 Thaler, ausserdem noch 500,000 Thaler Papiergeld.

Heerwesen. — Das Bundeskontingent beläuft sich auf 617 Mann
(432 Mann im Haupt-, 185 Mann im Reserve- und Ersatzkontingente).
Mit Preussen wurde im Jahr 1849 eine Militärkonvention geschlossen,
welche am 17. Februar 1857 erneuert wurde.


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JlpeinfttnÖ, IUe|lppttfm, £ftnÖer,

Maffm unö dranftfurt.

Hand-Altlas. Taf. 39.

1. Hie Freiiüslsetae RlieinproTliiz«

Cüescliicltte. — Das Land zwischen der Mosel, der Maass-
und dem Rliein, die heutige vom Rheine und der Mosel d-urchströmte
Rheinprovinz, wurde durch die gallischen Kriege unter Julius Caesar
(58—49
V. Chr.) den Römern bekannt, und Kaiser Augustus (f 14 v. Chr.)
liess dort bereits Grenzfesten und Kastelle gegen die gallischen und
germanischen Völkerschaften errichten. Seine und der nachfolgenden rö-
mischen Kaiser Versuche, das Land zu unterjochen, misslangen. Lollius
erlitt im Klevischen eine grosse Niederlage, und Drusus unternahm, ohne
Glück, drei Feldzüge gegen die das Land inne habenden Völker, von de-
nen namentRch die Trevirer (an der Mosel) sich wiederholt mit den Gal-
liern gegen die römischen Legionen verbanden. Von da an herrschte ein
langer Frieden am Rhein, bis vom 3. zum 5, Jahrhundert die Franken und
Sachsen verheerend über den Rhein nach Gallien und an die Pyre-
näen vordrangen, und der Merovinger Chlodwig, der König der Franken,
481-511, sich die Rheinlande völlig unterwarf. Seine Söhne theilten das
Reich in Neustrien (das westliche) und Ostrien (das östliche Reich, die
Länder zwischen Maass, Mosel und Rhein), welches letztere Theodorich
erhielt. Im 8. Jahrhundert bemächtigte sich der Majordomus Pipin von
Heristal Austriens, und dessen Sohn, Karl Martell, vereinigte Austrien,
Neustrien und Burgund unter seine Herrschaft. Karlmann, des vorigen
Sohn, herrschte von 741—747, und dessen Bruder, Pipin der Kleine, wel-
cher den letzten Merovingischen König, Childerich IIL, absetzte und sich
selbst zum König der Franken machte, hinterliess auch Austrien seinem
Sohn Karl dem Grossen (768—814), dem eigentlichen Gründer der grossen
fränkischen Monarchie. Als die Enkel Karls des Grossen im Vertrage zu
Verdün, 843, die fränkische Monarchie unter sich theüten, kam die Graf-
schaft Kleve, rechts des Rheins, an Ludwig den Deutschen, mithin an
Deutschland, links vom Rhein an Lothar (Lothringen). Kaiser Olto III.
erhob 996 den Grafen Konrad zum erblichen Reichsgrafen; als dessen Ge-
schlecht aber 1368 ausstarb, erwarb der Erzbischof von Köln, Adolph IL,
Graf von der -Mark, der seine geistliche Würde niederlegte, die Grafschaft
Kleve durch Heirath. Im J. 1524 wurde unter Johann III. Jülich, Berg
Und Ravensberg durch Erbschaft mit Kleve und Mark vereinigt, und 1609
«^fbte Herzog Albrecht Friedrich von Preussen, aus dem Hause Branden-
bürg, Kleve, Mark und Ravensberg,
W'ährend Jülich und Berg an das Haus
Pfalz-Neuburg kam. Nach dem Tode Albert Friedrichs fielen dessen Län-
der (mithin auch Kleve etc.) an dessen Schwiegersohn Johann Sigismund,
KurlTirsten von Brandenburg. Durch den Frieden von LüneviRe, 1801,
gingen sie an Frankreich über, wurden aber 1815 durch den Wiener Kon-
gress an Preussen, den rechtmässigen Eigenthümer, zurückgegeben, und
durch die Wiener Kongressakte das alte Erzbisthum und Kurfürstenthum
Köln, das durch Kauf, Schenkung und Eroberung eine nicht geringe
Grösse und Macht erlangt hatte, so wie der südliche Theil der gegenwärti-
gen Rheinprovinz (früher Niederrhein genannt und die Bezirke Koblenz,
Trier und Aachen umfassend), mit der Preussischen Monarchie ver-
einigt. — Köln, von den Ubiern als „Colonia Ubiorum" gegründet, und im
J. 50 n. Chr. durch eine römische Kolonie erweitert und „Colonia Agrip-
pina" genannt, ward im J. 406 durch die Franken erobert und vom König
Childerich zur Residenz erwählt. Schon früh fand das Christentbum hier
eine Stätte, und der Frankenherzog Karlmann erhob im J. 745 den heil.
Bonifazius, den Apostel der Deutschen, zum Erzbischof, Kaiser Karl IV.,
im J. 1338, den Erzbischof von Köln zum Kurfürsten. Trier, das alte
„Augusta Trevirorum" der Römer, als Bisthum das älteste in Deutschland,
da es bereits im J. 327 zu einem solchen erhoben wurde, erhielt vom
Kaiser Heinrich IL, 1118, die Burg Koblenz, die aus einer Anlage der
Römer (Confluentes) hervorgegangen und Jahrhunderte lang die Residenz
der Bischöfe von Trier war. Aachen, in dessen Umgegend schon JuRus
Caesar die belgischen Gallier siegreich bekämpfte, ward schon im 2. Jahr-
hundert von den Römern gegründet, 541 Residenz des Frankenkönigs
Theodorich, und von
768-814 Lieblingsaufenthalt Karls des Grossen. Vom
Jahr 953 — 1380 wurden daselbst 17 Reichstage abgehalten; 1356 die Stadt
durch die goldene BuRe Kaiser Karls IV. zur Krönungsstadt der deutschen
Kaiser gesetzlich bestimmt, und in ihr im Laufe der Zeit 55 Kaiser
gekrönt. Durch zwei
Friedensschlüsse (1668 und 1784) berühmt, kam
Aachen im J. 1758 zum Kölnischen Sprengel, und mit diesem 1815 an
Preussen. —

»as E.and. — Die Preussische Rheinprovinz, auf beiden Sei-
ten des Rheins (hauptsächlich aber auf der linken), und zwischen 4908'


Eromme's Haiul-At! as. — RliefiilaBü, Wpstplialcn etc, a.

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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 350

-51053' NBr. und 23025'—250 40' OL. gelegen, wird im N. von Holland
und Westphalen, im 0. von Westphalen, Nassau, Hessen - Darmstadt und
der Rheinpfalz, im S. von Frankreich, und im W. von Luxemburg, Bel-
gien und den Niederlanden begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von
487,14 Qu.-M. mit einer Bevölkerung (1855) von 2,983,408 Seelen, mithin
von 6,124 Seelen auf 1 Ou.-M. — Bei .\bschluss des Lüneviller Frieden
(am 9. Febr. 1801) zählte die jetzige Rheinprovinz an 100 Reichsstände,
ohne die Besitzungen der rheinischen Ritterschaft zu rechnen; Preussen
besass davon nur das Herzogthum Kleve (seit 1618), das Fürstenthum
Meurs (Mörs, seit 1707), und das Herzogthum Geldern (seit 1713);
hierzu kamen, 1802, die Abteien Essen und Werden, und das Stift
Elten, und 1815, durch den Wiener Kongress, die Herzogthümer Jülich
und Berg, das Fürstenthum Saarbrück, der grösste Theil der ehema-
ligen Kurfürstenthümer Trier und Köln, ein Theil des ehemaligen Kur-
fürstenthums Pfalz, Theiie von Luxemburg, Limburg und Lothringen, und
ausserdem die Grafschaften und Stifter, so wie die Gebiete der Reichs-
städte Aachen und Wetzlar. _ Die älteren Besitzungen und die neuen Er-
werbungen wurden in eine Masse verschmolzen und daraus Anfangs zwei
Provinzen:
Jidich-Kleve-Berg (mit den Regierungsbezirken Köln und
Düsseldorf) und
Niederrh'ein (mit den Regierungsbezirken Koblenz,
Trier und Aachen) gebildet, später aber beide in Eine, die jetzige

Rheinprovinz, zusammengefügt; diese selbst zerfällt in 5 Regierungs-
bezirke (mit 60 Kreisen, 124 Städten, 118 Flecken, 4,274 Dörfern etc.),
und zwar:

Reg-ierungsliezirke.

Flächeninhalt
in Qu.-M.

Bevölkerung.

Kreise.

Hauptort.

Einwohner.

Zusammen ..........

1

' 109,8,

72,40 1
#8,32
7 5,65
131,„

! 528,822 12
545,318 i 11
969,960 i 13
423,629
1 11
515,679 13

Kohlen/.
Köln

Düsseldorf

Aachen

Trier

25,982
103,270
29,863
53,816
20,500

487„4

2,983,408 60

Köln

103,270

Obgleich die Rheinprovinz im Ganzen ein fruchtbares Land zu nennen i.st,
ist sie es doch mehr an Wein und Obst, als an Getreide. Die fruchtbar-
sten Gegenden sind an der Sieg, an der Wupper und um Jülich; eben so
fruchtbar sind die Thäler an der Mosel, Saar und Nahe; die unfruchtbar-
sten Theiie des Landes sind auf der Eifel und dem Hundsrück. —


Uas Volk. — Die Bewohner der Rheinprovinz, deren Zahl
sich Ende 1855 auf 2,983,408, im J. 1852 auf 2,918,195 belief, bestand im
letztgenannten Jahre aus 1,485,308 Individuen männRchen, und 1,432,887
Individuen weiblichen Geschlechts; die Zahl der Familien belief sich
auf 585,983, die der Geburten auf 103,770, die der Todesfälle auf
69,259. Von den Einwohnern der Provinz lebten 842,635 in den Städten,
2,075,560 auf dem platten Lande. Die Mehrzahl der Bewohner gehört
dem deutschen Volksstamme an und sind Franken im Süden, Nie-
derrheinländer, Westphalen und Holländer im Norden; Roma-
nen sind die Wallonen, im Südwesten des Reg.-Bez. Aachen, und die
Franzosen, im westRchen Theiie von Trier. Juden sind überall in der
Provinz zerstreut, und Zigeuner, hier „Waldlepper" genannt, finden
sich im Rpg.-Bez. Köln. Im ARgemeinen von kräftiger guter Konstitution,
zeichnet den lebensfrohen und feurigen Rheinländer Ofi'enheit in hohem
Grade, verbunden mit unüberwindlicher Abneigung gegen erkünstelte For-
men, Gastfreiheit und GeseRigkeit, gesunder Verstand und praktischer
Sinn aus. Einfach in seiner Lebensweise, zeigt er vergleichsweise grös-
sere Lebenslust, als die Bewohner anderer Provinzen der Monarchie. —•

Nach den Religionsbekenntnissen wies die Zählung von 1855:
714,450 Evangelische, 2,23o,634 Katholiken, 1,216 Mennoniten und 31,998
Juden nach, Für die evangelische Kirche hat die evangelische Kir-
chenordnung vom 0. März 1835 allgemeine Geltung. Oberste Kirchenbe-
hörde für die Provinz ist das Konsistorium zu Koblenz, unter wel-
chem 25 Superintendenten stehen. Die Zahl der evangelischen Kirchen
und Bethäuser belauft sich auf 573, die der ordinirten Prediger und Ka-
techeten auf 502. Die katholische Kirche steht unter dem Erzbis-
thum Köln, dessen Sprengel sich über Köln, Aachen und Düsseldorf (mit
Ausschluss Kleves) und das Dekanat Erpel (Reg.-Bez. Koblenz) erstreckt,
und 44 Dekanate zählt, und dem Bisthum Trier, welches Trier und
Koblenz (mit Ausschluss von Erpel) umfasst, 24 Dekanate zählt, und für
sämmtliche Kirchen auf dem rechten Rheinufer einen bischöflichen Dele-
gaten zu Ehrenbreitstein hat. Ein Theil des Regierungsbezirks Düssel-
dorf (Kleve) steht unter dem Bisthum Münster. KathoRsche Kirchen und
Bethäuser sind 3,045 in der Provinz, Pfarrer und Kapläne 2,322, - Die
geistige Bildung steht auf einer hohen Stufe. Erziehungsanstalten
aRer Art gibt es in Menge; Taubstummenanstalten bestehen 3, Blinden-


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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 351

anstalten 2 ; Elementarschulen
zählt man 4,013, mit 5,262 Leh-
rern-und Lehrerinnen und 481,081
Schülern beiderlei Geschlechts;
Mittelschulen für Knaben 29, mit
88 Lehrern; Töchterschulen 58,
mit 257 Lehrern und Lehrerin-
nen; Schullehrerseminare beste-
hen 5, mit 300 Zöglingen. Für
den gelehrten Unterricht sind in
der Provinz 12 Progymnasien,
mit 58 Lehrern, 20 Gymnasien
mit 284 Lehrern, und zu Bonn
eine Universität mit 5 Fakultä-
ten, 68 Professoren und (1856)
856 Studirenden. An Lehr-An-
stalten für Erwerb und Verkehr
bestehen 42 höhere Bürgerschu-
len; Gewerbeschulen zu Kreuz-
nach, Neuwied, Düsseldorf, Trier;
1 Webe- und Musterzeichnungs-
schule zu Elberfeld, 1 Bauge-
werkschule zu Aachen, und 1 Berg-
männische Schule zu Bonn. Heb-
ammen-Lehranstalten sind 2 in
der Provinz, und an Hülfsanstal-
ten für AVissenschaften: 1 Stern-
warte zu Düsseldorf und zu Bonn,
1 Universitäts-Bibliothek (von
120,000 Bänden) und 1 Gymna-
sialbibliothek
(V. 70,000 Bänden)
zu Bonn; Gymnasialbibliotheken
zu Köln und Trier, Stadt- und
Rathsbibliotheken in allen grös-
seren Städten, und 1 Landes-
bibliothek zu Düsseldorf. Ge-
lehrte Gesellschaften und Vereine
sind in verschiedenen Orten der
Provinz; Zeitungen und Zeit-
schriften (einschliesslich von An-
zeige-, Kreis- und Wochenblät-
tern) erscheinen 157, und von
Anstalten für den literarischen
Verkehr bestehen 45 Buch- und
Notendruckereien, 166 Buch-,
Kunst- und Musikalienhandlungen
und 87 Leihbibliotheken. Unter
den Künsten wird am meisten
die Malerei gepflegt. Die Düs-
seldorfer Schule hat einen Welt-
ruf! Musikschulen sind zu Düs-
seldorf, Trier etc., und die be-
rühmteste Sängerstadt Preussens
ist Köln, dessen Sängervereine
selbst im Auslande rühmlichst
bekannt sind. — Die physisch-
technischeKultur wird un-
gemein gepflegt. Die Land-
wirthschaft ist eine Haupt-
quelle des Erwerbs; von den Be-

wohnern der Provinz betreiben
1,099,415 Personen den Land-
bau als Haupt-, 425,446 Perso-
nen denselben als Nebengewerbe.
Die Bauern sind tiberall freie
Grundbesitzer, und die Zahl al-
ler ländlichen Besitzungen (ein-
schliesslich von 520,303 Besitzun-
gen unter 5 Morgen) beträgt
766,884. Von der Gesammtober-
fläche der Provinz, 10,468,800
magdeburg. Morgen, wurden 1852:
4,332,480 Morgen als Ackerland,
245,530 M. als Gärten, Wein-
berge und Obstplantagen, 787,810
M. als Wiesen, 1,095,443 M. als
beständige Weide, und 3,047,659
M. als Waldung benutzt; 957,878
AI. waren unkultivirtes Land. Die
Viehzucht ist von grosser Be-
deutung. Der Viehstapel 1855 be-
lief sich: auf 122,511 Pferde,
1,221 Esel und Maulthiere, 889,789
Rinder, 492,364 Schafe, 127,031
Ziegen und 242,283 Schweine.
Bienenzucht wird vorzugsweise
im Regierungsbezirk Düsseldorf
betrieben. Jagd und Fi sch e-
r e i sind ohne Bedeutung. Von
grosser Wichtigkeit ist der Berg-
b a u. Gold wird in der Rhein-
provinz aus den Bächen Gras-
bach und Goldbach bei Bern-
castel im Mosel-Gebiete gewa-
schen ; für Silber bestehen 3
Werke im rheinischen Hauptberg-
distrikte. Das meiste Eisen lie-
fern die Bergämter Siegen, Saar-
brücken und Düren; der Gesammt-
ertrag an Eisenerzen belief sich
1855 im rhein. Hauptbergdistrikt
(einschliesslich Hohenzollern) in
1,200 W^erken auf 1,015,366 Ton-
nen. Von Kupfer produzirten 55
Werke 264,627 Centner; Blei lie-
ferten 168 Werke 458,393, und
Zink 54 Werke 509,064 Centner.
Koballerze werden nur im Berg-
amt Siegen gewonnen, wo 4
Werke 196 Centner erzeugten.
Manganerze wurden auf 5 Wer-
ken 9,298, Nickel nur 96 Cent-
ner produzirt. Steinkohlen liefer-
ten 46 Werke 11,091,006, Braun-
kohlen 61 Werke 1,148,299 Ton-
nen. Salz erzeugten 6 Salinen
5,699 Lasten; Alaun produzir-
ten 5 Werke 29,856, und Vitriol-
erze 5 Werke 70,835 Centner. —
Die t e c h n i s c h e K u 11 u r wird

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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 352

durch Gewerberäthe und Gewerbevereine unterstützt und gehoben. In
mechanischen Künsten und Handwerken sind 187,603, in Fabrikations-
Anstalten und Fabrik-Unternehmungen 204,379 Persöüen beschäftigt.
Die Industrie in Hanf und Flachs ist um Ravensburg und Elberfeld,
die Leinenmanufaktur in den Kreisen Kempen und Geldern, die Blei-
cherei im Wupperthale, die Baumwollenindustrie in den Regierungsbe-
zirken Düsseldorf und Aachen, die SchafwoRindustrie in Trier, Aachen und
Düsseldorf, die Seidenindustrie und Seidenfärberei in Düsseldorf (Krefeld,
und Elberfeld), die Fabrikation von Zwirn, Strick-, Stick- und Kähgarn,
und die Türkischrothfärberei in den Kreisen Gladbach, Kempen, Kreleld
und Elberfeld, von besonderer Wichtigkeit. Papierfabriken und Papier-
mühlen sind 66 in der Provinz. Die Leder- und Lederwaarenfabrikation,
Leimsiederei, Industrie in Holz, Wagenfabrikation, der Schiffbau (Köln
und Ruhrort), die Tabaks- und Zuckerfabrikation, Seife-, Licht- und Oel-
fabrikation, Essigbereitung, Bierbrauerei, Branntweinbrennereien etc. sind
von grosser Bedeutung, und eben so die Industrie in Mineralstoffen (in
Eisen- und Stahlarbeiten, Giessereien, PorzeRan, Glas und chemischen Pro-
dukten). — Der Handel ist ungemein lebhaft, und besonders der Tran-
site- und Speditionshandel für die Provinz von grosser Wichtigkeit. Die
trefflichen Wasserstrassen (134 Meilen) unterstützen die Flussschiff-
fahrt ausserordenUich, und 1852 zählte die Provinz 1,872 zur Frachtfahrt
bestimmte Stromfahrzeuge, mit einer Tragfähigkeit von 92,014 Lasten
(ä 4,000 Pfd.) und einer .Mannschaft von 4,149 Personen. Für die Perso-
nenbeförderung auf dem Rhein bestehen 2, für den Schleppdienst 5 Dampf-
schifTfahrtsgesellschaften, und die gesammte Güterbewegung auf dem Rhein
durch Dampf wird auf 13V2 Mill. ZoHcentner geschätzt. Die Länge sämmt-
licher Strassen in der Provinz beträgt 544
,8 Meilen. Von Eisenbah-
nen sind in der Provinz: die Kön. saarbrücker Bahn 5,68 Meilen; die
bergisch-märkische Bahn, von Elberfeld nach Dortmund, 7,73 M.; die Prinz
Wilhelmsbahn, von Steele nach Vohwinkel, 4,39 M.; die .Aachen - Düssel-
dorfer Bahn,
11,53 M.; die Ruhrort-Krefeld-Kreis Gladbach-Bahn, 8.50 M.;
die Köln-Minden-Bahn, 46,83 M., mit ihren Zweigbahnen, 70,87 M.; die
Düsseldorf-Elberfelder-Bahn, 3,51 M.; die Köln-Koblenzer-, Köln-Krefelder-
j und Köln-Düren-Aachener-Eisenbahn. — Durch Börsen (in Köln, Elberfeld,
; Barmen) und Banken (Bankverein, und Privatbank in Köln), Handelsver-
sicherungsanstalten und Handelskammern wird der Handel lebhaft unter-
; stützt und gefördert. Ueber .M ü n z e n , M a a s s und Gewicht siehe
Text zu ,,Preussen" (TaL 28). — In staatlicher Beziehung geniessen die
Bewohner der Provinz alle Rechte preussischer Staatsbürger, und haben
I zum preussischen L a n d t a g für das Herrenhaus 5 Personen zur
; Präsental ion, für das Haus der Abgeordneten 61 Mitglieder (und
^ zwar die Regierungsbezirke Köln 11, Düsseldorf 19, Koblenz 11, Trier 11,
I und Aachen 9) zu wählen. Von Städten sind im Herrenhause 7 (Köln,
I Aachen, Klberfeld-Barmen, Krefeld, Düsseldorf, Koblenz und Trier) vertre-
! ten. Zur Wahrung der Provinzialinteressen bestehen Provinzialstände,
die durch die Ver-ordnung vom 27. März 1824 in Wirksamkeit gesetzt
wurden. Die Provinzialversammlung der Rheinprovinz besteht aus 4 Stän-
den (Herrenstand, Ritterschaft, Städte und bäuerlicher Stand) und zählt
80 Mitglieder: 5 mit Virilstimmen versehene Fürsten, 25 gewählte Abge-
ordnete der Ritterschaft, 25 gewählte Abgeordnete der Städte (worunter
8 Städte mit 9 Virilstimmen und 114 Städte mit 16 Kollektivstimmen)
und 25 gewählte Abgeordnete der Landgemeinden. Für die einzelnen
Kreise in den Regierungsbezirken bestehen Kreisstände. Die G e-
m ein d e V e rf a s s u n g beruht auf der Gemeindeordnung für die Rhein-
provinz vom 25. Juli 1845, und dem Gesetze, belrelTond die Gemeinde-
verfassung, vom 15. Mai 1856, und auf der Städteordnung vom 15. Mai
1856. — Die obt-re adininisirative VerwaltuiTgsbehörde der Provinz ist das
0 b e r p r ä s i d i tl m zu Koblenz, unter welchem die R egi er u n ge n der
Bezirke Köln, Düsseldorf, Koblenz, Aachen und Trier, und unter diesen
die L a n d ra t h s äm t e r der Kreise stehen. Die r i ch t e r 1 i ch e G e-
walt wird durch unabhängige Gerichte im Namen des Königs ausgeübt,
die Provinz selbst in zwei Rechtsbezirke unterschieden: in den Bezirk des
Appellationsgerichtshofs zu Köln, in welchem das französisch eRecht
gilt, und in den Bezirk des Justizsenats zu Ehrenbreitstein (für den ost-
rheinischen Theil des Regierungsbezirks Koblenz), wo das gemeine
deutsche Recht gilt. Die höchste Gericbtsinstanz ist das Obertri-


hunal zu Berlin, mit welchem 1852 der ,,rheinische Revisions- und Kas-
sationshof" vereinigt wurde. Gerichte zweiter Instanz (für das deutsche
Recht) sind die Ap pel 1 a ti0nsgeri ch t e (zu Hamm, für die Kreise
Rees und Duisburg, und der Justizsenat zu Ehrenbreitstein), Gerichte
erster Instanz die Kreis- und Stadtgerichte. Gerichte zweiter In-
stanz für den Theil des Landes, in welchem der „Code Napoleon" gilt, ist
der Appellationsgerichtshof zu Köln, welchem 9 Landge-
richte und diesen wieder 125 Friedensgerichte unterstehen.

Topog-raplile. — Der Regierungsbezirk Koblenz, aus
Theilen des Kurfürstenthums Trier, Kur-Kölns, der niedern Grafschaft
Katzenellenbogen, des Herzogthums Jülich, der Kurpfalz, d'er vordem und
hintern Grafschaft Spanheim, aus dem Fürstenthum Simmern, der Herr-
schaft Bretzenheim, dem Fürstenthum Aremberg, der Grafschaft Virneburg,
der Burggrafschaft Rheineck, der Grafschaft Sayn-Altenkirchen, der ehe-
maligen freien Reichsstadt Wetzlar (durch das Herzogthum Nassau vom
Koblenzer Hauptgebiet getrennt), der Grafschaft Wied-Neuwied, der Herr-
schaft Wildenburg, und aus standesherrlichen Besitzungen der Fürsten von
Solms-Braunfels, Solms-Lieh und Hohensolms bestehend, zerfäRt in die
12 Kreise: Koblenz, St. Goar, Kreuznach, Simmern, Zell,
K
0 c h e i m, Mayen, Adenau, Ahrweiler, Neuwied, Alten-
kirchen und Wetzlar. — Der Boden des Regierungsbezirkes ist im
Allgemeinen gut und ergiebig, namentlich an Wein; einige Theile sind
sehr bergig (Eifel und Hundsrück). Universitäten besitzt der Regierungs-
bezirk keine, dagegen 3 Gymnasien, zu Koblenz (katholisch), Kreuznach
und Wetzlar. Zw^ei Drittel der Bevölkerung sind katholisch, fast ein Drit-
tel evangelisch; 8,100 sind Juden und 250 .Mennoniten. Die Hauptstadt
ist Koblenz am Einfluss der Mosel in den Rhein, mit 25,982 Einw.; an-
dere bedeutende Handels- und Gewerbsplätze sind: Andernach mit
3,942, Kreuznach mit 9,944, Mayen mit 5,669, Neuwied mit 7,125
Einw., und Sayn mit grosser Eisengiesserei und Maschinenfabrik. Fe-
stungen besitzt der Bezirk eine, Koblenz (mit Ehrenbreitstein). —

Der Regierungsbezirk Köln, aus dem ehemaHgen Erzstift
und Kurfürstenthum Köln, Theilen der Herzogthümer Jülich und Berg, der
ehemals reichsimmittelbaren Herrschaft Gimborn-Neustadt, der Mediatherr-
schaft Alfter (dem Fürsten von Solm - Reifferscheidt - Dyk gehörend), und
der Grafschaft Kerpen bestehend, zerfällt in die 11 Kreise: Stadtkreis
Köln, Landkreis Köln, Bergheim, Euskirchen, Rhein-
bach, Bonn, Siegburg, Waldbröl, Gummersbach, Wipper-
furt und Mühl heim. Ueber die Hälfte des Bezirks ist .Ackerland, ein
Viertel ist Wald; nur der Nordosten des Landes hat armen, wenig frucht-
baren Boden. Von den Bewohnern des Bezirks sind sechs Siebentel ka-
tholisch, nur ein Siebentel evangelisch; Juden zählt man 5,600. Univer-
sitäten besitzt Köln Eine: die „Rheinische Inednch-Wilhelms-Universität"
zu Bonn (gest. 1818, mit 68 Professoren und Docenten und durchschnitt-
lich 760 Studenten); Gymnasien bestehen a, und zwar 2 zu Köln (wovon
1 katholisch), 1 Bonn, 1 Münstereifel und 1 Bedburg (sämmtlich katho-
lisch). Hauptstadt ist Köln, am Rhein, mit 103,270 E.; die wichtigsten
Handels- und Gewerbsplatze, ausser Köln, das der Centraipunkt des Rhein-
handels und der Dampfschiff"lahrt ist, sind: Bonn, mit 18,439, Mühl-
heim am Rhein, mit 6,40o F., und Poppelsdorf, mit bedeutender
Fayence- und Steingutfabrikation. - Festung des Bezirks ist Köln (mit
Deutz). —

Der Regierungsbezirk Düsseldorf, der bevölkertste im
ganzen preussischen Staate, und sogar noch volksdichter als Belgien, da
in ihm 9,886 Einw. aul die Ou.-M. kommen, besteht aus dem Herzogthum
Berg, aus Iheilen der Kurpfalz, dem ehemaligen kaiserL freiweltlichen
Stift Essen der reichsfreien Benediktiner-Manns-Abtei Werden, dem Her-
zogthum Kleve, dem Herzogthum Geldern, dem Fürstenthum Mörs (Meurs),
aus
1 heilen von Jülich und Kurköln, und der Herrschaft Wickerad (des
Reichsgraten V. Quadt), und zerfällt gegenwärtig in die 13 Kreise: Düs-
se'dorf Neuss, Gladbach, Grevenbroich, Solingen, Len-
nep, tiberleld, Duisburg, Rees, Kleve, Geldern, Kempen
una Kreteld. Der Boden des Bezirks ist sehr fruchtbar, vorzüglich
reiM im Kheinthale; nur an wenigen Stellen sandig. Die Bevölkerung ist
^"onn"»?"""^'" l^atholisch, zwei Fünftel sind evangelisch; Juden zählt man
7,200, Mennoniten gegen 1,000. Eine Universität besteht im Bezirke nicht,


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39, — Rheinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 353

Gymnasien dagegen 8, und zwar: katholische zu Düsseldorf, Essen, Em-
merich und Neuss; evangelische zu Duisburg, Wesel, Elberfeld und Kleve.
Hauptstadt ist Düsseldorf, am Rhein, mit 29,863 Einw.: die wichtig-
sten Handels- und Gewerbsplätze, ausser Düsseldorf, sind: Barmen mit
41,442, Krefeld mit 45,197, Elberfeld mit 41,080, Essen mit 10,618,
.Mühlheim, a. d. Ruhr, mit 11,218, Remscheid mit 13,348, Solin-
gen mit 8,083, und We'sel (Rhein-Freihafen) mit 15,824 Einwohnern.—
Festung des Bezirks ist Wesel. —-

Der Regierungsbezirk Aachen, nach Köln der kleinste der
Provinz, besteht aus den ehemaligen freien Reichsstädten Aachen, dem
westlichen Theil des Herzogthums Jülich, kleinen Theilen des Herzogthums
Limburg (Eupen, Kettenis, Moresnet, das zwischen Preussen und den Nie-
derlanden gemeinschaftliche Galmeibergwerk Altenberg und Herzogenrath),
Theilen des Herzogthums Luxemburg, den ehemaligen Grafschaften Blanken-
heim lind Gerolstein (die den Grafen v. Manderscheid gehörten), der Herrschaft
Reifferscheid, der ehemaligen gefürsteten Benediktiner-Abtei Malmedy und
der ehemaRgen gefürsteten Benediktiner-Manns-Abtei Cornelismünster, und
wird gegeiiwärtig in folgende 11 Kreise geschieden: Stadtkreis
Aachen, Landkreis Aachen, Eupen, Montjoie, Malmedy,
Schleiden, Düren, Jülich, Erkelens, Heinsberg und Gei-
lenkirchen. Fast der dritte, und zwar der südliche Theil des Regie-
rungsbezirks hat armen, felsigen Boden, der übrige Theil aber ist sehr
fruchtbar und gewährt meist reichliche Ernten. Zwischen Jülich und Er-
kelens tritt durchschnittlich ein 40-facher Ertrag hervor. Die Bevölkerung
ist fast durchweg katholisch; evangelische Christen sind nur 15,000, Ju-
den 2,800 im Bezirke. Schulen sind in hinreichender Zahl vorhanden;

Gymnasien bestehen 2 katholische zu Aachen und Düren; Universitäten
keine. Hauptstadt ist Aachen, am Wurmbach, mit 53,816 Einwohnern;
andere bedeutende Handels- und Gewerbsplätze sind: Burtscheid mit
6,108, Erkelens mit 2,972, Eupen mit 13,243, Malmedy mit 4,180,
Montjoie mit 3,330, und S t o 1 b e r g mit 4,902 E.; Festung des Bezirks
ist Jülich, mit 4,012 Einwohnern. —

Der Regierungsbezirk Trier, der grösste, aber auch der
volksärmste der Provinz, da in ihm nur 3,940 Seelen auf die Quadrat-M.
kommen, besteht aus Theilen des früheren Ober-Erzstifts Trier, kleinen
Theilen von Kur-Köln, Luxemburg, des Fürstenthums Veldenz und Zwei-
brücken, aus der ehemaligen gefürsteten Benediktiner-Abtei Prüm, der
Herrschaft Grumbach (des Fürsten Salm-Horstmar), der Grafschaft Saar-
brück, und einigen 1815 von Frankreich abgetretenen lothringen'schen
Orten (Saarlouis etc.). Gegenwärtig ist der Bezirk in 13 Kreise geschie-
den, und zwar: in den Stadtkreis Trier, den Landkreis
Trier, S a a r b u r g, M e r z i g, S a a r 1 o u i s , S a a r b r ü c k, 0 11 w e i -
1er, Bernkastel, St. Wendel, Wittlich, Daun, Prüm und
Bittburg. Der Boden des Bezirks ist ungemein verschieden; die Thal-
gegenden sind sehr reich und fruchtbar, der Norden und Süden arm,
theilweise felsig. Sechs Siebentel der Bevölkerung bekennen sich zur ka-
tholischen, ein Siebentel zur evangelischen Kirche; Juden zählt man 4,983.
— Eine Universität besteht nicht, dagegen 2 katholische Gymnasien zu
Trier und Saarbrück. Hauptstadt ist Trier, an der Mosel, mit 20,500
Einw.; andere bedeutende Handels- und Gewerbsplätze sind: Bernka-
stel mit 2,389, Prüm mit 2,375, Saarbrück mit 9,568, und Saar-
Ion is (Festung des Bezirks) mit 6,378 Einwohnern. —


IDAS SCISÄÜSFKflLSEATIFS ES AÄCStSPL

nie Wretm^imeMe Froviiiis Westplialeii.

^^escliiclite. — Die Provinz Westphalen, das Land zwischen
der Weser und dem Rhein, welches vom Teutoburger Wald durchzogen
Wird, in welchem der Cheruskerfürst Hermann (.\rminius) die unter Varus
gegen die Germanen vorgerückten Römischen Legionen im Jahre 9 (in der
Nähe des heutigen Detmold) vernichtete, war ursprünglich von den Che-
'"uskern bewohnt, die vom 8. Jahrhundert an den Sachsen wichen, die
sich von da an hier festsetzten, und trägt noch heute in den Wohnungen,
•Gebräuchen und der Lebensart seiner Bewohner die meisten Spuren der
ältesten deutschen Sitten. Karl der Grosse machte den zum Christen-
tliunie bekehrten Sachsenfürsten Wittekind zum Herzog von Westphalen.
^om Jahr 916 bis 966 besassen die Kaiser Heinrich 1. und Otto L dieses
Land. Im 12.-Jahrhundert erhielt es der Graf Lothar, der, als er 1125
selbst Kaiser wurde, das Herzogthum W^estphalen seiner Tochter Sohn,
Heinrich dem Löwen, verlieh. Nachdem dieser von Kaiser Friedrich I.
Barbarossa in die Acht erklärt worden war, brachte um's Jahr 1180 der
Erzbischof Philipp von Köln das Herzogthum Westphalen an das Erzstift,
Während die übrigen Bestandtheile des alten Westphalens theils schon in
ändere Hände übergegangen waren, theils später von weltlichen und geist-
lichen Fürsten in Besitz genommen wurden. Die bis zum Jahre 1371
Selbstständige Grafschaft Arnsberg fiel, als die regierenden Grafen zu jener
Zeit erloschen, ebenfaRs an Köln. Das Herzogthum Westphalen aber wurde
oei der Auflösung des Erzbisthums und Kurfürstenthums Köln durch den
«eichsdeputations-Rezess, 1802, als Entschädigung an Hessen-Darmstadt
gegeben, von wo es durch den zweiten Pariser Frieden (Wiener Kongress
1815) mit 72 Quadratmeilen an Preussen kam, das schon durch Erbschaf-
ten und Verträge etc. anderweitige zum alten Westphalen gehörende Ge-
bietstheile erworben hatte, so 1609 die Grafschaften Ravensberg und Mark,
1648 das Fürstenthum Minden, 1707 die Grafschaft Tecklenburg, 1802
das Bisthum Paderborn und das östliche Münsterland, und im Jahre 1815
noch das westRche Münsterland, die Fürstenthümer Corvey und Siegen,
das Gebiet von Dortmund, und mehrere kleine Fürstenthümer und Herr-
schaften erhielt, deren Besitzer jetzt sämmtlich unter preussischer Hoheit
stehen.

l»as liaucl. — Die Provinz Westphalen, zwischen dem Rhein
und der Weser von 50® 40' —52» 33' NBr. und von 24» 5' —27° 9' OL. ge-
legen, wird im N. von den Niederlanden und Hannover, im 0. Hannover,
Lippe, Braunschweig, Waldeck und Hessen, im S. von Nassau, und im W,
von der Rheinprovinz und den Niederlanden begrenzt, und umfasst einen
Flächenraum von 367,96 Qu.-M. mit einer Bevölkerung (1855) von 1,527,252
Seelen, zählt mithin 4,150 Bewohner auf 1 Qu.-.Meile. Sie besteht aus
dem alten Herzogthum Westphalen, den ehemaligen Hochstiftern Mün-
ster und Paderborn, dem Fürstenthum Minden , der ehemaligen Abtei
Corvey, den Grafschaften Mark, Ravensberg und Tecklenburg,
dem Fürstenthum Siegen, der obern Grafschaft Lingen, der vormali-
gen freien Reichsstadt Dortmund und mehreren Standesherrschaften,
die weiter unten aufgeführt sind, und zerfällt gegenwärtig in 3 Regie-
rungsbezirke, die zusammen 35 Kreise, 98 Städte, 70 Flecken, 1,889 Dör-
fer, 179 Vorwerke und Höfe,
1,455 Kolonien und Weiler, 6,812 einzelne


Bromme's Hand-Atlas. — lUieinland, Wesiplialen etc. b.

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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 354

Etablissements, zusammen 10,503 Wobnplätze mit 338,414 Gebäuden, um-
fassen. Hauptstadt der Provinz ist Münster, an der Aa, mit 25,893 Ein-
wohnern; die Regierungsbezirke selbst sind:

RegieruDgsbeïirke.

1

Kreise.

Hauptort.

Einwohner.

Münster ................

Minden ..................

Arnsberg ................

132,IT

95,68
140,1,

438,347
475,553
613,552

11

10
14

Münster
Minden
Arnsberg

25,893
14,118
5,186

Zusammen ..........

367,08

1,527,272

35

Munster

25,893

Hinsichtlich der Gestaltung des Bodens gehört Westphalen zwei verschie-
denen Gebirgssystemen an, und zwar der nordöstliche Theil dem letzten
Gliede des hercynischen Systems, der Weser-Terrasse, und dem Teu-
toburger Walde, die hier ein Gemenge kleiner Plateaus und Höhen-
züge bilden, die zu geringer Höhe herabsinken, und im Hünen-Berg,
bei Bielefeld, mit 1,029' ihren höchsten Punkt erreichen; der südRche
Theil des Landes wird von dem Ni e d er rh e i n i s ch en Schieferge-
birge erfüRt, dessen einzelne Züge verschiedene Namen (Sauerland, Ebbe,
Rothhaar, Hardstrang, Arnsberger Wald) führen, nirgends aber zu bedeu-
tenden Höhen aufsteigen. Zwischen beiden zusammenstossenden Gebirgs-
systemen öifnet sich nach N, und NW. ein ausgedehntes Flachland (der
Regierungsbezirk Münster), dessen schwach w'eRenförmiger Boden in sei-
nem höchsten Punkte, dem Schöppinger Berge, bis 490' aufsteigt. Die
grösste Verbreitung zeigt die Kreideformation, und der ganze westliche
Bergzug des Teutoburger Waldes, so wie der ganze nördRche Fuss des
Sauerländischen Gebirgs besteht aus Steinarten dieses Flötzgebirges. Die
Kohlengruppe tritt im Kreise Tecklenburg (bei Ibbenbühren), am nord-
westlichen Fuss des Sauerländischen Gebirges, und an der untern Ruhr
auf. Der Boden wird in 3 Klassen: Weizenboden, Mittelboden und steri-
len Sand- oder Felsboden geschieden. Weizenboden von ausserordent-
licher Ergiebigkeit bietet die Warburger Börde, die Soester Börde und der
Hellweg; Mittelboden herrscht im östlichen Theiie von Minden und im
ganzen Bezirk Münster vor; steriler Boden nimmt einen bedeutenden Raum
ein, und ausser einigen kleinen Strichen im Bezirk Minden und einem
grössern in der westRchen Hälfte von .Münster, besteht die grosse Masse
des Bezirks Arnsberg, die auf dem Sauerländischen Gebirge ausgebreitet
Regt, aus dem unfruchtbarsten Boden, dem nur die emsigste Kultur Hafer
abzwingen kann.

l»as Volk. — Die Bevölkerung der Provinz Westphalen belief
sich 1855 auf 1,527,252, im J, 1852 auf 1,504,251 Seelen, und zwar im
letzten Jahre auf 761,060 männlichen und 743,191 weiblichen Geschlechts,
Die Zahl der Famüien betrug 280,242, die der bestehenden Ehen 240,866,
Die Summe aller Geburten belief sich 1852 auf 51,555 (26,529 Knaben,
25,056 Mädchen), die der Todesfälle auf 36,099 (17,993 männliche, 18,106
weibRche), worunter 1,752 Todtgeborene. Die Zahl der in die Provinz
Eingewanderten betrug im Jahre 1852/53 267, die der Ausgewanderten
4,'434. Von den Einwohnern der Provinz leben 355,269 in den Städten,
1,148,982 auf dem platten Lande. Die Mehrzahl der Bewohner gehört
dem deutschen Volksstamme an, sie sind grösstentheils Westphalen,
nur im nordwestlichen Theiie Holländer; der jüdische Stamm zählt im
Ganzen gegen 16,000 Seelen und ist in allen Theilen der Provinz zer-
streut. — Bei den Westphalen, die mit Liebe
an ihrem Stammlande und
auch am Alten und Althergebrachten hängen, findet man
vorzugsweise
die altgermanische Geradheit und Treue: derb und ungezwungen sind
sie ein redliches und standhaftes Volk, das edelstolz auf
Abkunft und
Freiheit ist. Nach dem Glaubensbekenntnisse zählte man Ende
1855: 664,053 Evangelische Christen, 847,263 Römische Katholiken, 139

Mennoniten und 15,796 Juden. Die evangelische Kirche hat eine theils
auf der Konsistorial-, theils auf der Presbyterialverfassung beruhende
Organisation, und steht unter dem Konsistorium zu Münster, dem
19 Superintendenten untergeordnet sind; sie hat 289 Mutterkirchen, 15 Töch-
terkirchen, 98 Gottesdienstliche Versammlungsorte ohne Parochialrechte,
zusammen 402 Kirchen und Bethäuser, und 363 ordinirte und 3 nicht-
ordinirte Prediger. Die römisch-katholische Kirche steht unter dem
Bisthum Münster, das sich über den Bezirk Münster und einen Theil des
Bezirks Düsseldorf (Kleve) erstreckt und 17 Dekanate oder Erzpriestereien
zählt, und unter dem Bisthum Paderborn, das die Regierungsbezirke Min-
den und Arnsberg und die Provinz Sachsen umfasst, und 36 Dekanate
hat. Die Dekanate Westphalens zerfallen in 477 Pfarreien. Katholische
Kirchen und Bethäuser gibt es im Ganzen 1,103, zusammen mit 1 101
Pfarrern, Vikaren und Kaplänen. Die Mennoniten haben 1 Versamm-
lungshaus im Regierungsbezirk Minden; die Juden, deren Kultusange-
legenheiten durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 geordnet sind, 155 got-
tesdienstliche Versammlungshäuser und Synagogen. — Die geistige
Bildung wird sehr gepflegt. Für Volks- oder Elementarschulen ist hin-
reichend gesorgt, doch wurden 1852 immer noch 3,28 Prozent mehr Kin-
der im schulpflichtigen Alter gezählt, als wirklich die Schulen besuchten.
Die Zahl der öffentlichen Elementarschulen belief sich in diesem Jahre
auf 1,965, die der Lehrer und Lehrerinnen auf 2,352, die der Schüler und
Schülerinnen auf 352,198. Mittelschulen für Knaben bestanden 36, mit
54 Lehrern und 1,242 Schülern, Töchterschulen 15, mit 45 Lehrern und
702 Schülerinnen; Schullehrerseminare 4, mit 225 Zöglingen, und 5 Taub-
stummen- und 1 Blindenanstalt mit 2 AbtheRungen an verschiedenen
Orten. An Lehranstalten für den gelehrten Unterricht bestehen: 7 Pro-
gymnasien, mit 34 Lehrern, und 11 Gymnasien mit 157 Lehrern; die
theologische und philosophische Akademie zu Münster (welche durch ihre
Statuten vom 12. Nov. 1832 in die Reihe der Universitäten aufgenommen
wurde), und die philosophisch-theologische Lehranstalt (Seminarium Theo-
dorianum) zu Paderborn. An
höheren Lehranstalten, Avelche die geistige
Ausbildung
für die höheren Klassen des Nährstandes und für die unteren
Staats- und Gemeindebeamten bewirken, bestehen 16 höhere Bürgerschulen
mit 48 Lehrern, und ausser diesen mehrere Gewerbe- und Industrieschulen,
Musterzeichnungsschulen, 1
Baugewerkschule zu Minden, und verschiedene
land- und forstwissenschaftliche und
Handelslehranstalten. - Der Phy-
sisch - techni
s ch en Kultur wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet Die
Landwirthschaft beschäftigt die Hälfte der
Bevölkerung: 539,637 Per-
sonen betreiben den Landbau als Ilaunt-, 301,727 Personen denselben als
Nebengewerbe. Von der Gesammtobcrflache der Provinz, welche 7,907,600
Morgen beträgt, wurden 3,070,351 Morgen als Ackerland, 127,223

.Morgen als Gärten und Obstp antagen, 544,873 M. als Wiesen, 902,187
als beständige Weide benutzt; 1,908,289 M. sind Waldungen, und 1,354,677
M.
unkultivirtes Land Die Bauern sind ÜberaR freie Grundbesitzer; die
Summe aller Landbesitzungen beträgt 227,770, worunter 1,406 Besitzungen
von
300-600 Morgen und nur 662 Güter von 600 und mehr Morgen.
Der
Ackerbau wird sehr sorgfältig betrieben und liefert Roggen, Gerste,
Weizen, Hafer, Buc^hweizen etc. - Das meiste Getreide liefert die War-
burger und Soester Borde und der Helhveg, doch selbst in guten Jahren
im Ganzen nicht den Bedarf. Von Hülsenfrüchten werden vorzugsweise
Bohnen gebaut; der
Kartoffelbau ersetzt in vielen Gegenden den Mangel
an Halmfrüchten. Unter den Handelspflanzen nimmt der Flachs den ersten
Rang
ein; Hanl wird meistens in den Kreisen Paderborn und Tecklenburg,
Wau
in versc^hiedenen Ortschaften, Tabak nur wenig gebaut. Gemüse und
Kuchengewachse werden vorzugsweise auf Ackerland gezogen. Der Obst-
bau breitet sich immer mehr und mehr aus. Die Forstkultur ist im
Regierungsbezirk Arnsberg am bedeutendsten und wird dort mit grosser
ümsicht betrieben. Die Viehzucht ist von grosser Wichtigkeit; die
Plerdezucht wird durch das Landgestüt (zu Warendorf) und durch Pri-


-ocr page 344-

39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 355

vatvereine unterstützt; trelfüdie itinder iielen tier Hell weg. Der Vieli-
stapel belief sieb Ende 1855 auf 121,259 Pferde, 548,908 Rinder, 461,046
Schafe, 106,195 Ziegen, und 242,647 Schweine. Jagd und Fischfang
sind von keinem Belang. — Von wesentlicher Bedeutung ist der Berg-
bau und das Hüttenwesen für das südliche Westphalen. Von Eisenerz
wurden 1855 406,655 Tonnen auf 80 Werken gewonnen. Der Hüttenbelrieb
erzeugte in demselben Jahre auf 13 Hütten 1,513,039 Centner Roheisen
in Gänzen, auf 4 Hütten 156,516 Centner Roheisen in Gussstücken, auf
28 Hütten 497,582 Centner Eisengusswaaren, auf 92 Hütten 1,190,081
Centner Stabeisen, auf 3 Hütten 131,667 Centner Schwarzblech, auf 39
Hütten 238,007 Centner Eisendraht, auf 48 Hütten 192,097 Centner Roh-
und Gussstahl, und auf 96 Hütten 62,298 Centner raffinirten Stahl. Kupfer-
erze wurden auf 2 Werken nur 21 Centner, Blei auf 1 Werke 80 Centner
gewonnen; an Zinkerzen lieferten 4 Werke 111,129 Centner; 10 Messing-
hütten 9,906 Centner; an Nickelerzen wurden 300 Centner gewonnen.
Steinkohlen werden in reichlicher Menge gefunden, und 240 in der Pro-
vinz bestehende Werke lieferten (1855) 16,582,614 Tonnen; Braunkohlen
finden sich nicht; den vorzüglichsten Torf (Baggertorf) findet man im
Regierungsbezirk Münster. Salinen bestehen 5, welche 8,y33 Lasten weisses
Kochsalz lieferten. Marmor wird bei AHendorn gebrochen, Alabaster zu
Eppenhausen, Höhen-Limburg und Halthausen gefunden. — Die Fabrik-
thätigkeit ist ungemein entwickelt: in mechanischen Künsten und Hand-
werken sind 103,094 Personen, in Fabrikationsanstaiten und Fabrik-Unter-
nehmungen 85,114 Personen beschäftigt. Die Leinengarnspinnerei wird
in aRen Landestheilen als Nebenbeschäftigung betrieben, Maschinenspin-
nereien bestehen 2, und die Zahl der gewerblichen Leinengarnspinner be-
läuft sich aRein im Bezirk Minden, wo auch viel Zwirn verfertigt wird,
auf 9,120 Meister. Die Leinweberei wird im Fürstenthum Minden und
in der Grafschaft Ravensberg, so wie im Tecklenburgischen und im Kreise
Steinfurt (in Münster) am s.chwunghaftesten betrieben; Fabriken für lei-
nene Zeuge bestehen 23; die Zahl der gewerbsmässig betriebenen Web-
stühle belief sich (1852) auf 9,861, die der als Nebenbeschäftigung betriebenen
auf 21,003. Bleichereien sind vorzugsweise um Bielefeld und WarendorL
Die BaumwoRenindustrie ist am bedeutendsten in den Kreisen Ahaus,
Steinfurt, Borken, Krefeld, Siegen, Warendorf und Tecklenburg. Die
SchafwolUndustrie ist weniger bedeutend, doch bestehen 51 Maschinen-
spinnereien zu Streichgarn und 3 zu Kammgarn, und 572 Webstühle wer-
den gewerbsweise, 157
als Nebenbeschäftigung betrieben. Die Bandweberei
beschäftigt 1,084, die Strumpfweberei 249, die Seiden- und Halbseiden-
weberei 479 Stühle. Färbereien bestehen 110, Zeugdruckereien 106, Pa-
pierfabriken und Papiermühlen 69. Die Lederindustrie ist zu Siegen,
Minden, Arnsberg und Soest am lebhaftesten. Die Tabaksfabrikation wird
in 151 Fabriken betrieben; Bierbrauereien bestehen 1,213, und Brannt-
weinbrennereien 623. — Die Industrie in Mineralstoffen ist von grosser
Wichtigkeit. Die Zahl der Eisenwerke beläuft sich auf 201 (davon in
Arnsberg allein 191), die 46 Hochöfen, 116 Frischfeuer, 140 Puddlings-
öfen, 145 Schweissöfen, 66 Kupolöfen und 24 Flammöfen haben; Stahl-
fabriken bestehen 200 (mit 112 Frischfeuern für Schmelz-, und 202 Raf-
finirfeuern für Grobstahl); Stahlwaarenfabriken beschränken sich auf den
Bezirk Arnsberg, wo 64 sind. Die meisten Grobschmiede sind iin Bezirk
Arnsberg, wo die Zahl der Meister sich auf 2,300 beläuft. Maschinen-
fabriken bestehen 20, Kupferhämmer 6, Messingwerke 19, Bronzewaaren-
fabriken 14 (sämmtlich in Arnsberg); Glasfabriken 14, Fabriken für Er-
zeugung chemischer Produkte 18 etc. — Der Handel ist, wie schon die
gesteigerte Industrie vermuthen lässt, von grosser Wichtigkeit, und wird
durch Wochenmärkte (die bedeutendsten in Münster, Minden, Paderborn
und Dortmund) jebhaft unterstützt (ein eigener Kleesamenmarkt wird in
Hiersewinkel abgehalten). Als Hauptplatz für den innern Handel gilt Iser-
lohn, Hauptspeditionsplatz ist Minden. Die Flussschifffahrt (auf der Weser,
Ruhr etc.) beschäftigt 89 Schiffe von 1,731 Lasten (ä 4000 Pfund) Trag-
fähigkeit. Handel und Verkehr werden durch treffliche Staats-Chausseen
Und Provinzialstrassen, deren Gesammtlänge 377
,5 Meilen beträgt, und
durch Eisenbahnen gefördert, die das Land (mit Ausnahme des südlichen
Theils von Arnsberg) nach aRen Richtungen durchziehen, und durch Banken
(Dortmund), Handelskammern (für die Kreise Minden, Lübbecke und Stadt
Vlotho; Bielefeld, Wiedenbrück und Herford; Siegen; Altena; Iserlohn;
Arnsberg, Meschede, Brilon und Olpe; Münster; Kreis Bochum) etc. un-
terstützt. — Ueber Münzen, Maass und Gewicht, siehe Text zu „Preussen"
(Taf. 28). -

AlspreussischeStaatsbürger geniessen die Bewohner Westphälens
aRe Rechte preussischer Unterthanen. Die innere Verwaltung der Provinz
leitet ein dem Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnetes Ober-
Präsidium zu Münster; in militärischer Beziehung steht die Provinz
Unter dem Militärgouvernement zu Koblenz. An der Spitze der 3 Re-
gierungsbezirke stehen die Regierungen zu Münster, Minden und Arns-
berg, an der Spitze der Kreise die Landrathsämter. Die Ortspolizei
Wird von den Gemeindevorstehern, Amtmännern und Bürgermeistern ver-
waltet. Die richterliche Gewalt ist unabhängig und wird durch die
Appellationsgerichte in Münster, Paderborn, Hamm und Arnsberg, durch
33 Kreisgerichte, 60 Gerichtskommissionen, 8 Gerichtsdeputationen und
9 Schwurgerichte ausgeübt. Höchste Gerichtsinstanz ist das Ober tribu-
nal zu BerRn. — Zum Preussischen Landtag sendet die Provinz für das
Herrenhaus 4, für das Haus der Abgeordneten 31 MitgReder (Münster 9,
Minden 10, .Arnsberg 12) zur Präsentation; von den Städten sind im Her-
fenhause 2 (Münster und Dortmund) vertreten. Die Provinzialver-
sammlung, welche die Provinzialinteressen zu wahren hat, besteht aus
72 Mitgliedern, nämlich aus 12 mit Virilstimmen versehenen Fürsten und
Herren, 20 gewählten Abgeordneten der Ritterschaft, 20 gewählten Ab-
geordneten der Städte (6 Städte mit 7 Virilstimmen, 18 Städte mit 7 al-
ternirenden Stimmen und 73 Städte.mit 6 Kollektivstimmen), und 20 ge-
wählten Abgeordneten der Landgemeinden. Für die Bezirke bestehen Be-
zirkskommissionen, für die Kreise (nach der Kreisordnung v. 17. Mai
1857) Kreisstände. Die Gemeinde
Verfassung beruht auf der
Städteordnung vom 19. März 1856. —

Topograpliie. — Der Regierungsbezirk Münster, der
nordwestlicue ihcil der Provinz, besteht aus dem ehemaligen Hochstift
Münster, der Grafschaft Horstmar (des Fürsten von Salm-Horstmar), den
fürstenthümern Salm-Kyrburg und Salm-Salm (beide den Fürsten von
Salm-Salm gehörend), der Grafschaft Dülmen (des Herzogs von Croy-Dül-
inen), der Standesherrschaft Gronau (des Fürsten von Bentheim-Tecklen-
burg), dem Fürstenthume Rheine - Wolbeck (des Fürsten Laimoy de Cler-
veaux-Liederke), der Grafschaft Recklinghausen (Mediatherrschaft des Her-
zogs von Aremberg), der Herrschaft Bocholt, Anbaus und Anholt (des
Fürsten von Salm-Salm), der Herrschaft Gehmen (des Frhrn. von Lands-
berg-Velen), der Grafschaft Steinfurt (des Fürsten von Bentheim), der
Grafschaft Tecklenburg, und der oberen Grafschaft Lingen, und zerfällt
gegenwärtig in 11 Kreise: Stadtkreis Münster, Landkreis Münster,
Koesfeld, Borken, Recklinghausen, Lüdinghausen, Bec-
kum, Wqrendorf, Tecklenburg, Steinfurt und Ahaus. Das
Land gehört im Ganzen schon der norddeutschen Ebene an; den Norden
bedecken weite Sand- und Heidestrecken, die von Hügelreihen (Kreide-
kalksteinlagern) unterbrochen werden. Die Mehrheit der Bevölkerung
('"/ii) ist katholisch; der evangelischen Kirche gehört nur Vii an; Juden
sind gegen 3,900 im Bezirk. Für Unterrichtsanstalten ist gut gesorgt;
Universitätsrechte geniesst die katholisch-theologische und philosophische
Akademie zu Münster (gest. 1631, mit 17 Professoren und 200 Studenten);
Gymnasien bestehen 4, zu Münster, Recklinghausen, Koesfeld und Burg-
steinfurt (letzteres evangelisch). Hauptstadt des Landes ist Münster,
an der Aa, mit 28,893 Einwohnern; andere wichtige Handels- und Ge-
werbsplätze sind: Beckum, an der Werse, mit 2,305, Bocholt, an der
Aa, mit 5,080, Borken mit 3,120, Dorsten, an der Lippe, mit 3,190,
Dülmen mit 3,610, Haltern mit 2,213, Koesfeld, an der Berkel,
mit 3,700, Recklinghausen mit 4,000, Rheine, an der Ems, mit
2,530, Stadtlohn mit 2,400, Telgte mit 2,260, und War e n d o rf,
an der Ems (Hauptplatz für den Leinwands-, Vieh- und Getreidehandel),
mit 4,702 Einwohnern.

Der R e g i e r u n g s b e z i r k Minden, der kleinste, im Verhältniss
aber bevölkertste, nordöstliche Theil der Provinz (da in ihm 4,952 Seelen
auf 1 Ou.-M. wohnen), besteht aus dem Fürstenthum Minden, dem ehe-
maligen reichsunmittelbaren Hochstift Paderborn, der ehemaligen gefürste-
ten Abtei Corvey (jetzt Mediatfürstenthum des Fürsten von Hohenlohe-
SchiRingsfürst), der Grafschaft Ravensberg, der ehemaligen freiweltlichen
Abtei Herford, einem Amte des früheren Bisthums Osnabrück, der Herr-
schaft Rheda (des Fürsten von Bentheim-Tecklenburg), und der Grafschaft
Rietberg (des Fürsten von Kaunitz-Rietberg), und zerfällt gegenwärtig in
die 10 Kreise: Minden, Lübbecke, Herford, Halle, Bielefeld,
Wiedenbrück, Paderborn, Büren, Warburg und Höxter.
Der Boden ist im Allgemeinen gut; in den Kreisen Minden und Paderborn
und in der Grafschaft Ravensberg besonders fruchtbar. Drei Fünftel der
Einwohnerschaft des Bezirks ist evangelisch, zwei Fünftel katholisch;
Juden zählt man 6,200. Universitäten bestehen keine, dagegen eine phi-
losophisch-theologische Lehranstalt zu Paderborn, die schon 1593 gestiftet
wurde, und 5 Gymnasien, und zwar: zu Minden, Bielefeld, Herford und
Gütersloh evangelische, zu Paderborn 1 katholisches. Hauptstadt ist Min-
den, an der Weser, mit 14,118 Einw.; andere wichtige Handels- und
Gewerbsplätze sind; Bielefeld mit 11,800, Brackel mit 2,780, Gü-
ters lohe mit 3,500, Herford mit 10,200, Höxter mit 3,900, Lüb-
becke mit 2,910, Paderborn mit 11,150, Rheda mit 2,700, War-
burg mit 3,920, Wiedenbrück mit 2,750 Einwohnern, und das Stein-
kohlenbergwerk B ö h 1 h
0 r s t. Festung. des Bezirks ist Minden.

Der R e g i e r u n g s b e z i r k A r n s b e r g, der grösste, und das süd-
liche Drittel der Provinz umfassend, besteht aus dem alten Herzogthum
Westphalen, der Grafschaft Mark, der ehemaligen Freigrafschaft und freien
Reichsstadt Dortmund, dem Fürstenthum Siegen, der Grafschaft Wittgen-
stein (Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein und Wittgenstein-Berleburg) und der
Grafschaft Limburg (des Fürsten von Bentheim-Tecklenhurg-Rheda), und
wird jetzt in 14 Kreise geschieden, und zwar: Arnsberg, Iserlohn,
Hagen, Altena, Olpe, Siegen, Wittgenstein, Meschede,
Brilon, Lippstadt, Soest, Hamm, Dortmund und Bochum.
Grösstentheils gebirgig und reich an mineralischen Produkten, ist der
Boden im Süden der Ruhr schlecht, bergig und felsig; der Norden hat mei-
stens Mittelboden; der Nordwesten, der sogenannte Hellweg, ist ungemein
fruchtbar. Die Mehrheit der Bewohner (%) gehören der evangelischen,
nur zwei Fünftel der katholischen Kirche an; Juden zählt man 5,900.
Universitäten bestehen keine; Gymnasien 4, zu Arnsberg (kathoRsch);
Soest, Hamm und Dortmund. Hauptstadt ist Arnsberg, an der Ruhr,
mit 5,186 Einw.; andere wichtige Handels- und Gewerbsplätze sind: Al-
tena mit 5,280, Bochum mit 6,100, Dortmund mit 13,600, Hagen
mit 6,150, Hamm, an der Lippe, mit 6,600, Hattingen mit 4,300,
Iserlohn mit 12,800, Lippstadt mit 5,500, Lüdenscheid mit
4,600, Schwelm mit 4,600, Siegen mit 7,150, Soest mit 9,700,
Unna mit 5,850 Einwohnern.


Hurfiirüteiitliiiin HejSüeii.

Crescliiclite. — Die ältesten Bewohner Hessens waren die Chat-
ten, deren Gebiet sich indess weiter als die jetzigen gesammten Hessi-
schen Lande erstreckte. Vereint mit den Sigambern, nahmen sie an den
^ämpfen gegen Rom Theil und waren in wechselndem Kriegsglücke bald
öesieger der Römer, bald Besiegte. Als sich die deutschen Völker in
*5unde vereinigten, gehörten die Chatten zum Bunde der Franken;

späterhin erscheinen sie theils in Verbindung mit den Thüringern,
theils als Unterthanen der Franken. Im 8. Jahrhundert wurde hier
das Christenthum durch Bonifa eins fest begründet, und in dieser Zeit
scheint der Name Hessen aufgekommen zu sein. Unter den Karolingern
hatte Hessen seine eigenen Grafen; nach Aussterben derselben wurde
Konrad, Soiin Konrads des Aeltern von Hessen, zum deutschen Kai-


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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 8

sei- gewählt, 912. Von der Mitte des 11. Jahrhunderts an wurde Lud-
wig der Bärtige, aus dem Lothringischen Förstenhause, Graf von Thü-
ringen; seine späteren NachI<ommen, die Landgrafen von Thüringen,
erwarben sich durch Heirath etc. bedeutende Güter in Hessen. Mit
Heinrich Raspe starb 1247 das alte Geschlecht der Landgrafen von
Thüringen aus, und um die Herrschaft von Thüringen und den Ländern an
den Hessischen Strömen entspann sich ein heftiger Streit zwischen dem
vom Kaiser mit der Landgrafschaft Thüringen beanwarteten iMarkgrafen
von Meissen, Heinrich dem Erlauchten, und der Sophie von Bra-
bant, Heinrich Raspe's Tochter, 1247. Endlich, 1265, wurde durch
einen Vergleich der Kampf dadurch beigelegt, dass an Heinrich das
Kind, Sohn Sophiens von Brabant, Hessen und die Grafschaft
Werra abgetreten wurden. Dadurch, dass dieser, 1292, seine Erbgüter,
Eschwege und .Amöneburg, dem Kaiser zu Lehen auftrug, wurde er in
den Reichsfürstenstand erhoben. Durch Theilungen der Länder unter die
Söhne wurde die Macht des Hauses geschwächt; doch traten selten mehr
als zwei Linien hervor. .41s kräftige Fürsten dieser Zeit erscheinen
Heinrich der Eiserne und Hermann der Gelehrte, sowohl in den
Händeln mit dem ländergierigen Erzbischof von .Mainz, als auch in den
Kämpfen gegen Braunschweig, die Ritterbünde und eigene Vasallen. Unter
Hermanns Sohne, Ludwig L, 1413, starb die ältere Linie Brabant aus,
ohne dass es jedoch der Hessischen Linie gelang, in Brabant, das Herzog
Philipp der Gute von Burgund an sich zog, zu succediren. Schon
Ludwigs Vater hatte die .Advokatie über Hersfeld erworben: unter
Ludwig 1. wurden Ziegenhayn und Nidda als heimgefallene Lehensgüter
eingezogen und 1457 Brandenburg in die, 1373, zwischen Hessen und
Thüringen geschlossene Erbverbrüderung aufgenommen. Durch Heirath
erwarb Heinrich IV., 1479, Katzenellenbogen und, 1504, Wilhelm IL
im Pfälzischen Kriege Homburg, Bickenbach und die Hälfte von Umstadt.
Unter ihm wurden aRe Hessischen Länder vereinigt und als Ganzes dann
an seinen Sohn, Philipp den Grossmüthigen, vererbt, 1509. Dieser, zu
seiner Zeit einer der berühmtesten Fürsten Deutschlands, unterdrückte
kräftig das letzte Aufwallen des mittelalterlichen Rittergeistes, unterstützte
und begünstigte Luthers Kirchenreformation, trat an die Spitze der
Bewegung zum Besten derselben in der Fehde gegen Heinrich von
Braunschweig und in dem Kriege zur Wiedereinsetzung Herzog Ulrichs
von Württemberg, und stiftete, 1527, die Universität Marburg. Nach sei-
nem Tode, 1567, wurde das Land unter seine vier Söhne getheilt: der
älteste, Wilhelm IV., erbte die Hälfte der Verlassenschaft, das Nieder-
fürstenthum an der Werra mit der Grafschaft Ziegenhayn etc., und ward
Stifter der K a s s el er L i n i e; der zweite, Ludwig, das Oberfürsten-
thum an der Lahn mit der Grafschaft Nidda etc. (Marburger Linie,
erloschen 1604); der dritte, Philipp, die niedere Grafschaft Katzenellen-
bogen am Rhein (Linie Rheinfels, erloschen 1583); der vierte,
Georg, die obere Grafschaft Katzenellenbogen mit Darmstadt etc. (jetzt
Grossherzogliches Haus). Wilhelm IV. vergrösserte seinen Erb-
theil durch den HeimfaU der Herrschaft Plesse an der Leine, und nach
dem Aussterben der Grafen von Diepholz durch mehrere Hoya'sche Aem-
ter, durch die Hälfte der Hennebergischen Grafschaft Schmalkalden, durch
ein Drittheil der Hinterlassenschaft seines Bruders Philipp zu Rheinfels
bei dessen Tode, 1583, und nahm an den kriegerischen Bewegungen sei-
ner Zeit lebhaften Antheil. Sein Sohn Moritz trat zur reformirten
Konfession über und führte diese, 1605, unduldsam in seinem Reiche ein.
Dieser Konfessionswechsel führte zu Streitigkeiten mit Darmstadt über
die Beerbung der ausgestorbenen Linie Hessen-Marburg, die erst 1648
völlig ausgeglichen wurden. Die Ungunst des Kaiserlichen Hofes und die
dadurch herbeigeführte Bedrückung seines Landes und Verletzung seiner
Person, endlich das AuHehnen seines eigenen Sohnes gegen den Vater,
bestimmten ihn, 1627, die Regierung niederzulegen. Wilhelm V. sah
sein Erbe verringert, theils durch die abgenöthigte Abtretung der .Marbur-
ger Erbschaft, theils durch die noch Aor seiner Entsagung von Moritz 1.
festgestellte Dotirung der jüngeren Stiefbrüder mit Ländertheilen, unter
denen Ernst die Linie Rheinfels, später Rheinfels-Rothenburg, stiftete.
Doch wurde damals, 1628 , das Recht der Erstgeburt eingeführt, und es
wurden die paragirten Linien der Oberhoheit der Primogeniallinie unter-
worfen. ' Die durch das Restitutions - Edikt geforderte Herausgabe von
Hersfeld machte, dass Wilhelm V. sich dem Schwedenkönige Gustav
Adolph anschloss. Auch nach seinem Tode blieb Hessen unter der Vor-
münderin, der Landgräfin Amalie,'seit 1637 dem Schwedischen Bunde
treu, benutzte die Gelegenheit, einen Theil der Marburger Erbschaft mit
Waffengewalt an sich zu bringen und durch Unterstützung des Grafen
von Hanau-Lichtenberg zur Erwerbung der Hanau-Münzenbergischen Erb-
schaft, einen für die Zukunft evspriessllchen Erbverein, 1643, mit diesem
abzuschliessen. Durch den Westphälischen Frieden bekam Hessen-Kassel
600,000 IL Kriegskosten, die Abtei Hersfeld als erbliches Fürstenthum, 4
Schaumburg'sche Aemter, Bestätigung des Erstgeburtsrechts und ein Vier-
tel der Marburger Hinterlassenschaft.

Wilhelms VL jüngerer Sohn stiftete die Hessen-Philippsthaler Ne-
benlinie; sein mittlerer Sohn, der Landgraf Karl, half dem Lande durch
Aufnahme der Hugenotten und Anlegung neuer Dörfer in wüsten Gegen-
den auL Dessen ältester Sohn Friedrich wurde 1720 König von Schwe-
den; sein Bruder, Wilhelm VIIL regierte anfangs als Statthalter in Hes-
sen, nahm, nach Aussterben der Grafen von Hanau, Hanau und Münzberg
in Besitz und übertrug, da sein Sohn, Friedrich IL, katholisch wurde,
durch Testament die Verwaltung dieser ParzeUe seinem Enkel, Wilhelm IX.
Seit 1751 regierender Fürst, erhielt dieser in der Beilegung des Streits
mit Rotenburg, 1754, die Festung Rheinfels, musste aber im 7-jährigen
Kriege vor den Franzosen sein eigenes Land verlassen. Der katholische
Friedrich IL war der prachtliebendste Fürst Hessens; er gewann Mittel,
seinen ungemessenen Aufwand zu bestreiten, durch Verdingung seines Mi-
litärs an England, das damals Krieg mit seinen Kolonien führte, und hin-
terliess sogar noch einen gefüllten Schatz. Unter Wilhelm IX. wurde
Hessen, 1802, ein Kurfürstent hum , gewann, für Abtretung von St.
Goar und Rheinfels, .Amöneburg, Fritzlar und Holzhausen, wurde aber,
1806, als zwischen Preussen und Frankreich der Krieg ausbrach, wegen
angeschuldigter Parteilichkeiten mit Preussen, von den Franzosen besetzt
und dann ein Theil des Königreichs Westphalen. Durch einen Vertrag,
2. Dezember 1813 zu Frankfurt am Main, mit den verbündeten Mächten
gelangte der Kurfürst Wilhelm L wieder zu seinen angeerbten Besitzuti-
gen, und war bemüht, den früheren Zustand des Landes wieder herbei-
zuführen. Gegen Abtretung einiger einzelnen Distrikte an der Grenze und
der Grafschaft Niederkatzenellenbogen an Nassau, erhielt er das Gross-
herzogthum Fulda. 1821 folgte ihm sein Sohn Wilhelm IL, der so-
gleich die Staatsverwaltung organisirte, durch die steigenden Lasten aber
das Missbehagen im Lande erhöhte. Die Unruhen des Jahres 1830 ver-
anlassten den Kurfürsten, dem Lande eine neue Verfassung zu geben,
zugleich aber auch seine Residenz nach Hanau zu verlegen und die Re-
gierung (30. September 1831) dem Kurprinzen Friedrich Wilhelm zu über-
tragen, statt nach Kassel zurückzukehren. Der erste Landtag unter der
Regentschaft entwickelte eine grosse Thätigkeit, sicherte die Rechtspflege,
ordnete die Ablösung der Grundlasten an, minderte das stehende Heer,
und bereitete den Zollanschluss an Preussen vor, der 1832 erfolgte, ge-
rieth aber auch in mannigfache Misshelligkeiten mit der Regierung. Der
Tod des Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rothenburg am 12. Nov. 1834,
und der dadurch veranlasste Heimfall von dessen Besitzung (der Rothen-
burger Quart), welche die Regierung als kurfürstliches Hausvermögen,
die Stände für den Staat beanspruchten, führte zu neuen Streitigkeiten.
Kurfürst Wilhelm IL, der von den Regierungsgeschäften faktisch fast
gänzlich sich zurückgezogen hatte, starb am 20. Nov. 1847, und ihm
folgte Friedrich Wilhelm L, der jetzt regierende Kurfürst. —

Genealogie der Regenten von Hessen-Kassel.

Haus He.^isen-Hassi^l.

Heinrich I. das Kind,
Landgraf von Hessen, 1292 | 1308
Solln Heinriclis V., Herzogs von Brabant, und Sopliiens
von Tiiüringen und Hessen.

Heinrich II. der Eiserne
i 1376

I

I

Otto

mit dem Pfeil i 1366

Otto f 1328

Ludwig I. zu Grebenstein
t 1343

Hermann der Gelehrte
1376 t 1413

I

Ludwig II. der Friedfertige
1413 f 1458

Heinrich III. f 1483
jTlarlturg-

I

Wilhelm III.
t 1500

Ludwig III. der Freimuthige
zu Kassel

_ i

Willlelm ir

vereinigt ganz Hessen
1493 ■{• 1509
I

Philipp der Grossmüthige
1509 i 1567

Willielin I.

1471, entsagt 1493
i 1515

Wilhelm IV.
1567 z(i Hassel

i 1592

I

Moritz

1592, entsagt 1627
•]- 1632

Ludwig IV.
7.11 Xlarliurg-

i 1604

Georg I.
16G7 zu
Itarin-
stadt

i 1596

PhUipp II.
1 ICiieiii-
fels

i 1583

Ludwig V. Friedrich

(zu Darmstadt) (zn Homburg)

(s. Hessen-Darmstadt)

VA iihclm V.

1627 •{• 1637

Wilhelm VI. Wilhelm

1637 t 1663 Haus Kutlieilblirg'
I erloschen 1834

Ernst 1 1093
Hans
llEieinl'els

Karl

[i Waiifrietl

erloschen 1755

Wilhelm Vll. Karl Philipp

1663 t 1670 Linie l»llililips<liai

VVilhelm VHI. 1663 f 1721

Slatthalter 1730,.—

Friedrich I.

Kg. V. Schweden
1720, Landgrafv.
Hess.1730 f 1751

Karl
f 1770

Wilhelm
i 1795

Wilhelm
Linie
Pilili|>|tstlial-
BarclifeUl

t 1761

reg. 1751
f 1760

I

Friedrich II.

1760
i 1785

Ludwig Ernst KonslanUn Adolph f 1803
tl806 1806 i 1849 |

I Karl i 1854

Karl 1

geb. 1803, Landgr. 1849 Alexis

-----——geb. 1829, Landgr.

Ernst Karl 1354

geb. 1846 geb. 1853 »

Wilhelm IX.

Landgraf 1785, Kurfürst
als Wihelu) 1. 1803 f 1821
(von 1807—1814 wurde Hessen
zu Westphalen gerechnet)

I

Wilhelm II.

Kurfürst seit 1821

Friedrich Wilhelm 1.

Kurprinz und Mitregent 1831,
Kurfürst 1847

l»as Eianfl. — Lage, Grenzen, Grösse. _ Das zwischen 49"
56'-520 2b' Nßr. und 26" ll'-28« 13' OL. gelegene Kurfürstenthum
Hessen, auch Hessen-Kassel und
Kurhessen genannt, besteht aus
einem unregelmässig gestalteten, zusammenhängenden Hauptlande und
zwei grösseren und drei kleineren, davon abgesonderten Provinzen. Das
Hauptland wird im N. von der preuss. Provinz Westphalen und von Han-
nover, im 0. von Preussisch-Sachsen, dem sachsen-weimarischen Herzog-
thum Eisenach und von Bayern, im S. von Bayern, dem Grossherzogthum
Hessen und dem Gebiet von Frankfurt, und im W. von Nassau, der preuss.
Rheinproyinz dem Grossherzogthum Hessen, Westphalen und Waldeck be-
grenzt. A onden beiden grösseren Parzellen liegt die Grafschaft Schaumburg

" j „ „„„.„„1, r, V. ° '»niuc liegt, vun guuiaisüueui, meiningscnem
und preussischem Gebiet umschlossen. Von den kleineren Parzellen lie-
gen Ruhlkirchen und Nauheim im Grossherzogthum Hessen, Barchfeld, auf
nf^i/ dl. f erraufer, in meining'schem Gebiet. Sämmtliche Landes-
h '-Inn 208.9 Qu.-M. angenommen wurde, umfassen

nf, vioiian ^^f^OMnienen Vermessungen einen Flächenraum von 173,7,
736'S) SeS Bevölkerung (Ende 1854) von 755,350 (1855 von

1 H Beschaffenheit. - Kurhessen ist vorherrschend Berg-

lana und gehört verschiedenen Gebirgssystemen an. Im Hauptlande


-ocr page 346-

39, — Rheinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 357

durchzieht der nordwestliche Abfall des Rhöngebirges (hier der Biber-
stein 1,488') den Südosten von Fulda, Zweige des Vogelgebirges den
Westen dieser Provinz und den Nordwesten von Hanau, und Ausläufer
des Spessart
den Süden dieser Provinz. Das eigentliche hessische Hü-
gelland bilden verschiedene Bergreihen, die sich auf Ebenen von 800
bis 1,000' Höhe erheben und mit ihren isolirten Kuppen und kegelförmi-
gen ßasaltbergen 1,200—2,000' aufsteigen; wie die w'aldigen Fuldage-
birge (Reinhardswald, mit dem 1,435'hohen Staufenberg; Dörnberg; Ha-
bichtswald), das Knüllgebirge, der Quiller- und Sillingswald,
das Richelsdorfer-, Ringgau- und Stolzinger-Gebirge, der
Riedforst und Söhrwald. Die Werragebirge, mit dem 2,356'
hohen Meissner, dem Heiser- und Kaufungerwald. Oberhessen
wird durch Ausläufer des
Wes ter Wäldes durchzogen; Schmalkalden
wird vom Thüringer wald erfüllt (hier der 2,855' hohe Inselsberg),
und Schaumburg enthält GReder des ösHichen Süntelgebirges, des
Deister und der Bückeberge. — Die Flüsse Kurhessens gehören
theils dem Rheine, theils der Weser an. Zu den ersteren gehört der
Main, welcher im Süden die Grenze gegen Hessen-Darmstadt bildet und
aus Kurhessen die Kinzig und Nidda empfängt; die Lahn, die aus
Westphalen kommt, sich hier durch die Ohm verstärkt, und in das Gross-
herzogthum übergeht. Die Weser, die von Münden an bis Karlshafen
die hessisch-hannoversche Grenze beschreibt, wird durch den Zusammen-
fluss der Fulda und Werra gebildet, und nimmt bei Karlshafen die
Diemel, in Schaumburg die Exter auf. Die Fulda, die bei Hersfeld
schiffbar wird, ist der eigentliche Hauptfluss des Landes, dessen Mitte er
durchströmt, und in ihm die Edder, Haune, Lüder und Geiss em-
pfängt. Die Werra, die auf dem Thüringerwald entspringt, wird bei
Witzenhausen für grössere Schiffe fahrbar. Seen besitzt Kurhessen nicht,
dagegen viele fischreiche Teiche, und an Mineralquellen die Eisen-
quellen bei Hofgeismar und Wilhelmsbad, die Sauerbrunnen zu Schwal-
heim und Dorfgeismar, und die SchwefelqueRen bei Nenndorf. Der Bo-
den ist im Allgemeinen fruchtbar und reich an den verschiedensten Na-
turprodukten; besonders fruchtbar ist die Mainebene, am ärmsten die
Herrschaft Schmalkalden. Das Klima ist gemässigt und gesund; am
mildesten am .Maiji, an der Nidda und der untern Kinzig; am rauhesten
in Fulda, am Rhöngebirge und in Schmalkalden; in Hanau beträgt die
mittlere Jahrestemperatur -{- 9.8, in Fulda -f-
8,3.

Politische Eintheilung. — Das Kurfürstenthum Hessen, nach
seinem gegenwärtigen Umfange, besteht aus den Fürstenthümern Ober-
und Niederhessen, der ehemaRgen sogenannten Rothenburg'schen Quart,
der Grafschaft Ziegenhayn, den Fürstenthümern Hersfeld, Fritzlar und Ha-
nau-Münzenberg, dem Grossherzogthum (Hochstift) Fulda, der Grafschaft
Schaumburg und der Herrschaft Schmalkalden, so wie aus den standes-
herrlichen Besitzungen des Fürsten von Isenburg-Birstein, der Grafen
Isenburg-Wächtersbach, Isenburg-Meerholz und von Solms-Rödelheim, und
ist mithin aus Ländern des vormaligen oberrheinischen, kurrheinischen,
fränkischen und westphälischen Kreises des deutschen Reichs gebRdet.
Gegenwärtig ist der Staat in 4 Provinzen und 2 Bezirke geschieden, die
Wiederum in 22 Kreise zerfaRen und sich nach Areal und Bevölkerung
folgendermassen vertheRen:

Landestheil.

Flächenraum
in Qu -M.

Bevölkerung;.

a. IQM.I

i

Kreise.

Städte.

Marktll.

Dörfer u.
Weiler

1. Provinz Nieder-

hessen ..........

330,741

4,640

J 10

Bezirk Rinteln

4,450

35

5

647 .

(Schaumburtf)..*

8,25

36,834

2. Provinz Ober-

3,425

hessen ..........

36,42

124,762

4

13

4

227

3. Provinz Fulda

28,05

110,658

3,914

Bezirk Schmalkal-

l *

5

7

285

den .............

5,21

28,027

5,340.

)

4. Provinz Hanau

23,60

124,328

5,268

~4

9

13

124

Kurfurstenthum

173,„

755,350

4,350

"22

62

29

1,283

Hauptstadt des Landes (und zugleich Hauptstadt der Provinz Niederhessen)
ist Kassel, an der Fulda, mit 38,340 Einwohnern; andere bedeutende
Städte des Landes mit mehr als 5,000 Bewohnern, sind: Hanau, an der
Mündung der Kinzig in den Main, mit 18,220, Fulda mit 10,208, Mar-
burg, an der Lahn, Hauptort der Provinz Oberhessen, mit 8,935, Hers-
feld, an^^der Fulda, mit 6,630, Eschwege, an der Werra, mit 6,215,
Schmalkalden, Hauptort des gleichnam. Bezirks, mit 5,650, Bocken-
heim (bei Frankfurt) mit 5,100 Einw. — Hauptort von Schaumburg ist
Rinteln, an der Weser, mit 3,480 Einwohnern. —

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung
Kurhessens belief sich, nach der Zählung von 1854, auf 755,350, Decbr.
1855 auf nur 736,392 Seelen. Im Jahre 1834 hatte der Staat 700,583,
im J. 1849: 759,751, Ende 1852 nur 755,228 Seelen, in 150,783 FamiHen.
Die Zunahme der Bevölkerung von 1834—1852 betrug nach dem Jahres-
durchschnitt 0,z,g Prozent. Nach dem Geschlecht geschieden, belief sich
die männliche Bevölkerung 1852 auf 372,982, die weibliche auf 382,246
Seelen. Die Zahl der Geburten beträgt, nach einem 20-jährigen Jahres-
durchschnitt, 23,873 (12,578 Mädchen, 11,295 Knaben), die Zahl der To-
desfälle durchschnittlich 23,490 (12,183 männlichen, 11,307 weiblichen
.Geschlechts). Die mittlere Lebensdauer beträgt (nach dem Durchschnitt
der Jahre 1827,--1847) 37,69 Jahre, und zwar beim männlichen Geschlechte
37,07, beim weiblichen 88,51.

Stammverschiedenheit, Volkseharakter, Ständeversehieden-
heit. — Die Bewohner des Landes sind, bis auf etwa 11,000 Juden und
circa 3,000 Franzosen, die, durch das Edikt von Nantes vertrieben, in
Hessen sich niederliessen, ihre Muttersprache aber längst vergessen und
sich völlig germanisirt haben, sämmüich Deutsche, und zwar in den 4
Provinzen und in Schmalkalden Oberdeutsche, fränkischen Stammes, in
der Grafschaft Schaumburg Niederdeutsche (Westphalen). Die Hessen
sind ein kräftiger, fleissiger, biederer, ausdauernder Menschenschlag. Der
rührige Niederhesse neigt sich mehr dem regen, gewerbRchen Leben, der
derbe Oberhesse, dem einfache Lebensweise und Liebe zum Hergebrachten
besonders eigen sind, dem Landbau zu. Der Fuldaer ist rauh von Aussen,
streitlustig, doch voll deutscher Redlichkeit und streng katholisch; der
Hanauer schon ein halber Rheinländer, leicht empfänglich für neue Ideen,
aufgeklärt, thätig und gewandt, fröhlich und lebenslustig; der Schaum-
burger schlicht und einfach in Sprache, Gestalt und Lebensweise, und
reich an ächter alter Volksthümlichkeit, und der betriebsame, musiklie-
bende Schmalkalder ganz Thüringer, redlich, treu und ofl'en. .— .Man un-
terscheidet 3 Stände im Lande. Adel, Bürger und Bauern. Dem
kurhessischen Adel gehören 18 fürstliche, 7 gräfliche und 30 adelige Va-
sallen (unter denen Kurhessen auch den Fürsten zu Liechtenstein, die
beiden Lippischen und die beiden Schwarzburgischen Fürsten, so wie den
Fürsten von Waldeck nennt), nebst 5 nicht-adeligen VasaRen an; ferner
die althessische Ritterschaft des Fulda-, Werra-, Diemel-, Schwalm- und
Lahnstroms mit 52 Familien, die Schaumburgische Ritterschaft mit 14 Fa-
miRen, und die in den Provinzen Ftüda und Hanau angesessenen, zur
ehemaligen Reichsritterschaft gehörigen 7 Familien.

Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Die
Mehrzahl der Bewohner (458,000) bekennt sich zur evangelisch-reformir-
ten, 170,000 zur lutherischen Kirche (in Hanau sind seit 1818 beide Re-
ligionsparteien vereinigt); 116,000 sind Katholiken (davon aRein die Hälfte
in der Provinz Fulda); 300 sind Mennoniten und circa 11,000 Juden. Alle
im Staat anerkannten Kirchen geniessen gleichen Schutz, haben gleiche
Rechte, und seit 1833 sind auch die Juden ihren christlichen Mitbürgern
in bürgerlicher Beziehung, mit wenigen Ausnahmen, gleichgestellt. Die
Evangelischen Oberkirchenbehörden sind die Konsistorien zu Kas-
sel, Marburg und Hanau, denen Superintendenturen und Inspek-
turen unterstehen. Der Bezirk des kasseler Konsistoriums umfasst die
Superintendenturen Kassel, Allendorf und Rinteln, und die Inspekturen
Hersfeld und Schmalkalden; der Bezirk des Konsistoriums Marburg die
Provinz Oberhessen (luther. Superintendentur Marburg und reform. In-
spektur Marburg), und der Bezirk des Hanauer Konsistoriums die Supe-


Bromme's Hand-Atlas. — lUieinland, Wesiplialen etc. b.

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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 10

riiitendentur Hanau und die Inspektur Fulda. Die Bezirke sämmtlicher
Superintendenturen sind in 39 Klassen getheilt, welche Metropoliten an
der Spitze haben, und diese wiederum in 460 Pfarreien oder Gemeinden
mit 532 Predigern. Die Katholiken Kurhessens gehören zur oberrhei-
nischen Kirchenprovinz. Die obersten kirchlichen Behörden sind das Bis-
thum und das Domkapitel zu Fulda. Die Diöcese zerfällt in 9 Land-
kapitel (mit Landdechanten) mit 61 Pfarreien und 87 Weltpriestern, wozu
noch 4 Pfarreien mit 9 Priestern in der Stadt Fulda kommen. Unter dem
Bisthum stehen die Klöster des Landes: 2 Franziskanerklöster mit
14 Priestern und 12 Laienbrüdern, und 4 Frauenklöster mit 36 Chor-
frauen, 34 Laienschwestern und 3 Novizen. .Alle vom Bischof und den
übrigen katholischen Kirchenbehörden ausgehenden Anordnungen, welche
nicht reine Glaubens- und kirchliche Lehrsachen betreffen, bedürfen zu
ihrer Ausführung der Genehmigung des Staats. Gegen Missbrauch der
geistlichen Gewalt steht der Rekurs an die Landesbehörden
Olfen. — Die
jüdisch-kirchlichen Angelegenheiten stehen unter dem Landesrab-
binate, das 18 Synagogen unter sich hat.

Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. -- Der geistigen Kultur
ist in Hessen von jeher viele Aufmerksamkeit gewidmet worden, die eigent-
liche VolksbRdung durch zweckmässig eingerichtete Lehranstalten aber ist
erst eine Schöpfung des laufenden Jahrhunderts. Man zählt bereits über
1,300 Volksschulen (worunter 102 Bürger- und Stadtschulen) mit 1,400
Lehrern und 112,000 Schülern, Garnisonsschulen zu Kassel und Fulda, 6
Industrieschulen für Mädchen, 36 Handwerksschulen, 1 höhere Stadtschule
zu Kassel, 1 höhere Mädchenschule zu Hanau, 2 lateinische Schulen zu
Fritzlar und Homberg, 2 Progymnasien zu Eschwege und Schlüchtern, 6
Realschulen zu Kassel, Eschwege, Marburg, Fulda, Hanau und Schmalkal-
den, 6 Gymnasien zu Kassel, Rinteln, Marburg, Fulda, Hersfeld und Hanau,
2 evangel. Schullehrerseminare zu Homberg und Schlüchtern, 1 katholi-
sches zu Fulda, und 1 jüdisches mit 1 jüdischen Realschule zu Kassel;
ferner bestehen 1 höhere Gewerbschule zu Kassel, 1 Forstlehranstalt
zu Melsungen, 1 Hebammeninstitut und 1 Thierarzneischule zu Marburg,
1 landwirthschaftRche Lehranstalt zu Beberbeck bei Hofgeismar, und 1
Kadettenanstalt zu Kassel. Das höchste Institut für wissenschaftliche Bil-
dung ist die, bereits 1527 gestiftete Universität zu Marburg mit 63 Pro-
fessoren und Docenten und durchschnittRch 300 Studenten, mit welcher
zahlreiche Hülfsanstalten und 1 Bibliothek (von 100,000 Bänden) verbun-
den sind. An wissenschaftRchen Hülfsanstalten bestehen ferner: das kur-
fürstliche Museum, die Landesbibliothek und 1 botanischer Garten zu Kas-
sel, die Landesbibliothek zu Fulda, und 2 Sternwarten zu Kassel und
Marburg. Gelehrte Vereine bestehen mehrere zu Kassel, Marburg und
Hanau, und für Ktinstpflege in der Residenz eine Akademie der bildenden
Künste, 2 Kunstvereine, eine kurfürstliche Bildergallerie und 3 Theater.
Buchhandlungen bestehen 24 im Kurfürstenthum, und ausser mehreren
periodischen Fachschriften erscheinen 8 politische Zeitungen, davon 2 in
der Hauptstadt.

Physisch-technische Kultur. — Die Landwirthschaft bil-
det die Hauptbeschäftigung der Bewohner Kurhessens. Von der auf


3,936,228 kasseler Acker geschätzten Bodenfläche beträgt das Ackerland
1,457,108. Gärten und Baumgärten 75,000, Weinland 450, Wiesen 427,370,
der Waldboden 1,577,292, Oedungen, Hüten und Treische 235.746, Stras-
sen und Gewässer 8,295, Gebäude und Hofräume 16,719, und Unland
(zum TheU zu Oedungen gehörig) 138,248 Acker. Der kullivirteste Theil
des Landes ist der Südwesten der Provinz Hanau. Weizen wird in den
offenen und milderen Strichen des Landes, Roggen und Gerste aRenthal-
hen, Hafer besonders in den rauhen Berggegenden gebaut. Von Hülsen-
früchten werden meistens Bohnen und Erbsen gewonnen. Der Gemüsebau
ist in der Provinz Hanau und in der Nähe von Kassel am bedeutendsten;
Kartoffeln werden in Menge, zumal im Norden gebaut; Flachs wird be-
sonders in Schaumburg und Niederhessen, Tabak im Werrathale gewon-
nen; Obst besonders in Hanau, Oberhessen, Hersfeld und Ziegenhayn,
Wein nur in Hanau und zu Witzenhausen. Die Viehzucht ist bedeu-
tend und deckt den Bedarf des Landes hinlänglich. Die Rinderzucht wird
am vorzüglichsten in den Niederungen der Werra betrieben; in Hersfeld
viel Butter und limburger Käse erzeugt; die Pferdezucht wird durch das
Leibgestüt in Beberbeck wesentlich gefördert; die Schafzucht ist in Nie-
derhessen, Hanau und Fulda von grossem Belange, und die der Schweine
in Ober- und Niederhessen, Fritzlar, Hersfeld, Fulda und Schaumburg von
Bedeutung. Der Bergbau auf Steinkohlen, Eisen und
Salz ist ausschliess-
lich dem Staate vorbehalten; der auf Braunkohlen, Kupfer, Kobalt und

Bausteinen ist Privaten und Gewerkschaften gestattet, die vom Staate
Schürf- und Mutscheine zu lösen und einen bestimmten Theil des Roher-
trags an den Staat abzugeben haben. In Schmalkalden sind auch die
Eisenwerke gewerkschaftlich, stehen aber mit den Hütten und Hammer-
werken unter Aufsicht des Staats. Von den bestehenden Eisenhüttenwerken
gehören 4 dem Staate und 4 Privaten. Die jährRche Erzeugung an Guss-
waaren, Roheisen und Wascheisen auf den Staatswerken beträgt durchschnitt-
lich 7,325,000, auf den Privatwerken 4,450,000 Pf., an Stabeisen verschiede-
ner Gattung und an Stahl auf den Staatswerken 2,250,000 und auf den Pri-
vatwerken 2,900,000 Pf. Das vorzüglichste Eisen wird bei Mardorf gewonnen.
Salz kommt in reichRcher Fülle vor, und die 3 vom Staate betriebenen SaRnen
(Allendorf, Nauheim und Rodenberg) erzeugen im Jahresdurchschnitt 182,000
ZoRcentner. Steinkohlen werden nur in der Grafschaft Schaumburg, auf
dp mit Schaumburg-Lippe gemeinschaftlichen Staatswerken bei Obern-
kirchen, und zwar jährlich im Durchschnitt 2V4 Mill. Kubikfuss, gewon-
nen. Die gewerbliche Industrie ist vergleichsweise von geringerer
Bedeutung als in andern deutschen Staaten. Fabriken finden sich nur in
den grossem Städten; im Gewerbebetriebe herrscht Zunftzwang, von wel-
cnem nur einzelne Gewerbszweige ausgeschlossen sind. Die bedeutend-
sten, Uber das ganze Land verbreiteten Industriezweige sind die Lein-
weberei und Garnspinnerei; auch die WoRenweberei ist sehr ansehnlich,
besonders in Eschwege, Hersfeld und Melsungen. Die BaumwoRenweberei


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39. Eheinland, Westphalen, Hesaisehe Länder, Hassan und FrankJEHxrt. 11

Wird mit jedem Jalire bedeutender und zeichnen sich Hersfeld, Fulda,
Kassel, Hanau und Eschwege in diesem Industriezweige aus. Die Strumpf-
Wirkerei wird in Hanau und Lieblos im Grossen betrieben; die Seiden-
weberei beschränkt sich auf Hanau. Ansehnliche Färbereien sind zu Kas-
sel, Hanau, Fulda und Hersfeld; bedeutende Hutfabriken zu Hanau und
Kassel; Lederfabriken zu Eschwege, Hanau, Frankenberg und Hersfeld etc.
Eisen- und Stahlfabriken sind in Schmalkalden und zu Steinbach; Gold-,
Silber- und Bijouteriewaaren werden am schönsten in Hanau gefertigt;
Gelb- und Rothgiessereien sind in Kassel und Brotterode. Musikalische,
mathematische und physikalische Instrumente liefern Kassel, Marburg und
Hanau; berühmte Töpferwaaren, die in bedeutender Menge in's Ausland
(nach Russland, Spanien, Amerika etc.) gehen, sind zu Grossalmerode und
Marburg. Die Bierbrauerei wird am stärksten zu Kassel, Marburg, Hanau,
Fulda etc., die Branntweinbrennerei in Niederhessen, die Tabaksfabrika-
tion in Kassel, Hanau, Witzenhansen und Karlshafen betrieben. Die be-
deutendsten Industriestädte sind Hanau und Kassel, .Melsungen,
Esch Wege und Bockenheim.

Handel. — Der Handel des Kurfürstenthums ist ungemein leb-
haft und wird durch gute Landstrassen, Eisenbahnen und die schiffbaren
Flusse des Landes (den Main, die Weser, Werra und Fulda) ausserordent-
lich gefördert. Für den Binnenhandel ist Kassel der Hauptplatz (mit
2 Messen), für den auswärtigen Handel sind Hanau, Karlshafen und
Eschwege die vorzüglichsten Orte. Für die almeroder Waaren ist Witzen-
hausen an der Werra der Stapelplatz. Leinwand und Garn sind die be-
deutendsten Ausfuhrartikel, dann Eisen, schmalkaldner Eisen- und
Stahlwaaren; Holz, Hoizwaaren und Getreide (auf der Weser und Werra
nach Bremen), Bergprodukte, Thon und Thonwaaren, Wollwaaren, Salz,
Vieh, Leder, Butter, Käse, getrocknetes Obst, Tabak, Wachholderbeeren etc.
Eingeführt werden Kolonialwaaren, Wein, Südfrüchte, Wolle, Baum-
woRe , Seide und Seidewaaren, Glaswaaren, Luxusartikel etc. Handels-
kammern gibt es keine; wohl aber zu Kassel die kurhessische Leih- und
Kommerzbank, eine Staatsanslalt. Die Kunststrassen, welche das
Land durchziehen, circa 200 Meilen, sind in gutem Zustande. Eisen-
bahnen durchschneiden das Land nach allen Richtungen: dieKurfürst-
Friedrich-Wilhelms-Nordbahn, eine Privatbahn, schliesst sich bei
Gerstungen an die thüringische Eisenbahn, führt nach Kassel und von da
nach Hofgeismar, Hümme und Haueda, wo sie sich mit der preussis ch-
westphälischen Staatsbahn verbindet; bei Guntershausen läuft mit
ihr die von Frankfurt kommende Main - Wes erbahn zusammen, und
von Hümme setzt sie sich als Karls bahn nach Karlshafen fort. Die
Frankfurt-Hanau er-Bahn, eine Privatbahn, die sich in Hanau an
die Hanau-Aschaffenburger- (Bayerische Ludwigs-) Bahn an-
schResst; der kurhessische Antheil an der Kasseler-Münden-Bahn,
und der Antheil an der Staatsbahn zwischen Hannover-Minden (in der
Grafschaft Schaumburg). Die Schifffahrt auf der Weser wird von
16 Schiffen besorgt, welche der Reihe nach zwischen Karlshafen und Bre-
men zu fahren verpflichtet sind. Die Werra wird erst bei Wanfried
schiffbar und von da an durch 12 hessische Schiffer befahren. An der
Mainschifffahrt nimmt nur Hannau Antheil, und die Fuldaschiff-
fahrt, die nur für den innern Verkehr ist, befindet sich fast ganz in den
Händen der melsunger Schiffer. Das Kurfürstenthum gehört dem deutschen
ZoHvereine, Schmalkalden zunächst dem Thüringischen Vereine an.

Münzen, Maass und Gewicht. — In Kurhessen rechnet man nach
Thalern zu 30 Silbergroschen ä 12 HeRern im Zahlwerthe des 14-Tha-
lerfusses. Landesmünzen sind, in Gold: der Wilhelmsd'or zu 5 Thlr.
(39,03 Stück auf die könische Mark fein); in Silber: Vereinsmünzen zu
2 Thlr., 1-Thalerstücke und Vs-Thaler; Scheidemünzen zu 2, 1 und V2
SRbergroschen; in Kupfer: Stücke zu 1, 2 und 3 HeHer; Papiergeld: Kas-
senscheine zu 1, 5 und 20 Thlr., und Kassenscheine der Leih- und Kom-
merzbank zu 1 und 10 Thaler. Allgemeine Landesmaasse und Gewichte
sind: der Kasseler Normalfuss zu 12 Zoll ä 12 Linien (108 = 91,667
preuss. Fuss); der Katasterfuss (alte kasseler Fuss) =: ®9/iooNormalfuss;
die Ruthe (Katasterruthe) = 14 alte kasseler Fuss, getheilt in 10 Deci-
malfuss
ä 10 ZoR ä 10 Linien. 1 kasseler Acker — 150 kasseler Qua-
dratruthen (100 kass. Acker = 0,934,711 preuss. Morgen), Die Klafter zu
150 und 144 hurhess. Kubikfuss. Das kasseler Viertel hat 2 Scheffel oder
16 Metzen ä 4 Viertelsmetzen oder 100 Mässchen (100 kasseler Scheffel
= 146,228 preuss. Scheffel). Das Malter hat 4 Viertel, der Himpten 4
Metzen. Das kasseler Fuder — 6 Ohm; die Ohm = 20 Viertel oder 80
Maass ä 4 Schoppen. Der Centner hat 108 Pfund zu 32 Loth ä 4 Quent-
chen; 100 kasseler schwere Pfund = 103,ggw, 100 kasseler leichte Pfund
= 100,0216 preuss, Pfund, —

»er Staat. — Staatsverfassung. — Kurhessen hat eine be-
schränkt-monarchische Verfassung; die Verfassungsurkunde selbst datirt
sich vom 13. April 1852. In ihr vereinigen sich sämmtliche kurhessischen
Lande zu einem untheilbaren, unveräusserlichen Ganzen, und zu einem Be-
standtheil des deutschen Bundes, in dessen engerem Rathe es die achte
Stelle, im Plenum 3 Stimmen hat. Kurhessen hat die Anwartschaft auf
Schaumburg-Lippe, wenn dieses Haus im Mannesstamme erlöschen sollte,
und mit dem Grossherzogthum Hessen gemeinschaftlich die Belehnung und
Erbfolge in Waldeck. Auch hat es, seit 1614, gemeinschaftlich mit Hessen-
Darmstadt die Erbverbrüderung mit Sachsen und Altenburg. — Die Stände-
versammlung, welche berufen ist bei der Ausübung der Gesetzgebung,
der Steuergewalt und bei bestimmten inneren Staatsangelegenheiten mit-
zuwirken, ohne deren EinwiHigung weder das Staatsgebiet, noch ein ein-
zelner Theil desselben mit Schulden oder auf sonstige Art belastet, noch
das staats- und landesherrliche
Hausfldeikommisvermögen durch Veräusse-
rungen vermindert oder auf bleibende Lasten beschwert werden kann.
Und welcher die Verwendung des Staatseinkommens nachgewiesen werden
muss, besteht aus 2 Kammern. Die Mitglieder der ersten Kammer be-
stehen aus den volljährigen nachgeborenen Prinzen des regierenden Kur-
hauses; aus einem Prinzen des kurfürsUichen Hauses für eine jede apa-
nagirte Linie desselben; dem Haupte jeder fürstlichen oder gräflichen Fa-
milie, welche eine Standesherrschaft in Kurhessen besitzt; den von dem
Landesherrn erblich ernannten Mitgliedern, deren jährliches schuldenfreies
Einkommen aus im Inlande belegenen Besitzungen mindestens 6000 Thlr.
beträgt; dem Senior oder dem mit dem Erbmarschallamte beliehenen Mit-
gliede der Famile der Freiherren von Riedesel; einem ritterschaftlichen
Obervorsteher der Stifter Kaufungen und Wetter; dem Kanzler der üni-
^'ersität Marburg, dem katholischen Bischof, den protestantischen Superin-
tendenten zu Kassel, Marburg und Hanau, 6 Abgeordneten der althess.
Ritterschaft der fünf Ströme und Sehaumburgs, und 2 adeligen Abgeord-
neten der Kreise Fulda und Hünfeld, und der Provinz Hanau. Die zweite
Kammer wird gebildet aus 16, nicht zu den in der ersten Kammer ver-
tretenen ritterschaftlichen Verbänden gehörigen Besitzern von Güterkom-
plexen, welche mindestens 200 Acker umfassen (gewählt aus der Mitte
dieser Gutsbesitzer), aus 16 Abgeordneten der Städte, die in 16 städti-
schen, und aus 16 Abgeordneten der Landgemeinden, die in 16 ländlichen
Wahlbezirken gewählt werden.

Staatsoberhau.pt.— Staatsoberhaupt ist der Kurfürst (ge-
genwärtig Friedrich Wilhelm L, geb, den 20. Aug, 1802, Mitregent
30. Sept. 1831, aReiniger Regent 20. Nov. 1847), in welchem sich alle
Rechte der Staatsgewalt vereinigen. Die Nachfolge in der Regierung des
Kurstaats ist erblich in männlicher Linie, nach dem Rechte der Erstge-
burt aus ebenbürtiger Ehe. Der Landesfürst wird nach zurückgelegtem
18. Lebensjahre volljährig, und bekennt sich mit seinem Hause zur refor-
mirten Kirche. Zur Thronfolge sind nach dem regierenden Kurhause zu-
erst Hessen-Philippsthal, ältere Linie, dann Hessen-Philippsthal-Barchfeld,
dann Hessen-Darmstadt, endlich Hessen-Homburg berufen. Der Kurfürst
ist Oberhaupt seines Hauses, und bezieht eine jährliche CiviRiste von
332,250 Thlr. (ausserdem befindet sich der Kurfürst im Genuss der Hälfte
des gemeinsamen Kapitalvermögens, wonach seine Einkünfte auf 660,000
bis 700,000 Thlr. steigen). Die Apanagen der Prinzen und Prinzessinnen,
so wie die Witthümer und Aussteuern werden mit Zustimmung der Land-
stände festgesetzt. Der Titel des Kurfürsten ist: „Kurfürst von Hessen,
Grossherzog von Fulda, Fürst von Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Isenburg,
Graf zu Katzenellnbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda und Schaumburg etc.",
mit dem Prädikate „Königliche Hoheit". Der Thronfolger heisst „Kur-
prinz und königl. Hoheit", alle nachgeborenen Prinzen und Prinzessinnen,
sowie die Glieder der Nebenlinien des kurfürstlichen Hauses werden „Land-
grafen und Landgräfinnen von Hessen" und „kurfürstl. Hoheit" titulirt.
Die Kinder des jetzt regierenden Kurfürsten und dessen Gemahlin Ger-
trude, Fürstin von Hanau und Gräfin von Schaumburg, führen den Titel:
„Fürsten und Fürstinnen von Hanau und Grafen und Gräfinnen von Schaum-
burg". — Kurfürstliche Residenz ist Kassel; Lustschlösser
sind zu Wilhelmshöhe, BeRevue, das Orangerieschloss, die Löwenburg,
Wilhelmsthal, Schloss Fasanerie, Schloss Naumburg, Beberbeck, Philipps-
ruhe; Schlösser sind ferner noch zu Hofgeismar, Webern, Rotenburg,
Nenndorf, Fulda, Hanau und Frankfurt a. M. — Das Wappen ist ein
grosser Hauptschild, umgeben von der Kette des Ordens vom goldenen
Löwen, gehalten von 2 gekrönten, vorwärts sehenden Löw^en und bedeckt
mit der Königskrone. Der Schild ist der Länge nach zweifach und eben
so oft quergetheilt und hat als Mittelschild das Hessische Wappen: in
Blau einen zehnmal von Silber und Roth quergestreiften goldenen gekrön-
ten Löwen, Die übrigen Felder (Randschilder) enthalten die Wappen von
Fulda, Hanau mit Münzenberg und Rieneck, Hersfeld, Ziegenhayn, Katzen-
ellnbogen, Nidda, Fritzlar, Dietz,'Schaumburg und Isenburg, — Landes-
farben sind: Weiss und Roth, — Orden. — Ritterorden bestehen 4:
der Orden vom goldenen Löwen, gestiftet von Landgraf Friedrich IL
am 6. Juli 1770, und erneuert vom Kurfürst Friedrich Wilhelm 1. am
20. Aug, 1851; er besteht nur aus 1 Klasse (früher, als Hausorden, aus
4 Klassen), den Rittern, und wird für bürgerliche und militärische Ver-
dienste verliehen; — der Wilhelm so rden, aus Grosskreuzen, Kom-
mandeurs L und IL Klasse, Rittern und Inhabern der vierten Klasse be-
stehend, von Kurfürst Friedrich Wilhelm L am 20. Aug. 1851 gestiftet;

— der Militärverdienstorden in 1 Klasse, gestiftet von Landgraf
Friedrich IL 1769, — und der Orden vom eisernen Helm, in 3 Klas-
sen, von Kurfürst Wilhelm 1. 1814 zum Andenken des Befreiungskriegs
gestiftet. Ausser diesen Orden bestehen noch Ehrenzeichen: das gol-
dene und silberne Verdienstkreuz, gestiftet 1820, erneuert 1831, zur
Belohnung langer und treuer Dienste für Staats- und Gemeindediener, und
Dienstauszeichnungskreuze für Militärverdienste. —

Hofstaat. — Der Hofstaat des Kurfürsten besteht aus den Erb-
ämtern von Hessen und dem eigentlichen Hofstaate. Erstere sind:
der Erblandpostmeister, der Erbmarschall, der Erbschenk, der Erbkäm-
merer und der Erbküchenmeister, Oberhof- und Hofchargen sind:
der Oberkammerherr, Oberhofmarschall, HofmarschaR, Oberjägermeister,
OberstaHmeister, Vice-Oberjägermeister, Vice-Oberstallmeister, Ceremonien-
meister und die Kammerherren. Oberste Hofbehörde ist das Oberhof-
marschallamt, welchem die Kastellane, das Obermarstallamt, das Hof-
jagddepartement, das Museum, die Bildergallerie, die Hofbaudirektion, die
Direktion des Haupthofhospitals und die Generalintendanz des Hoftheaters
unterstehen. Ausser diesem besteht noch eine Direktion des kurfürst-
lichen Hausschatzes und ein geheimes Kabinet des Kurfürsten. —

Staatsverwaltung, Justizpflege. ~ Als höchste Behörde für die
Leitung der Staatsangelegenheiten besteht das Gesammt-Staatsmini-
sterium, das aus den Vorständen der Ministerial-Departements und an-
dern besonders berufenen Staatsdienern gebildet wird, und den Landes-
herrn in der unmittelbaren Ausübung seiner Regierungsrechte unterstützt.
Die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung: die Justiz, das Innere, (wor-
unter auch die Polizeiverwaltung in ihrem ganzen Umfange begriffen ist),
das Finanzwesen, das Kriegswesen (soweit solches nicht für den Landes-
herrn als obersten Militärchef gehört), und die auswärtigen Angelegen-
heiten sind hinsichtUch der Kompetenz sorgfältig von einander geschieden.
Ueber die Beschwerden gegen Ministerialbeschlüsse hat das Gesammt-
Staatsministerium zu entscheiden. Das Ministerium des Innern ist
die oberste Behörde für die innere Verwaltung, und in dessen Wirkungs-
kreis gehören die gesammte Regierungsverwaltung und die Polizei, die
Aufsicht über die Gemeinden und Korporationen, der Strassen-, Wasser-
und Brückenbau, das Rekrutirungswesen, die Kultus- und Unterrichtsange-
legenheiten, die Aufsicht über die Presse, über das Medizinal- und Armen-
wesen, die Landeskultur und das gesammte Industrie- und Handelswesen.

- Für die Provinzialverwaltung zerfäRt der Kurstaat in 4 Pro-
vinzen und 2 Regierungskommissionsbezirke, die wiederum m 22 Kreise
geschieden werden. An der Spitze jeder Provinz steht als administrative
Oherbehörde die Regierung, welcher der Regierungsdirektor vorsteht;
an der Spitze der Kreise stehen die Landrathsämter. Für die Kreise
Kassel, Marburg, Fulda und Hanau sind seit 1853 Polizeidirektionen
errichtet worden, welchen zugleich die Funktionen der Landrathsämter in
diesen Kreisen überwiesen sind. In der Grafschaft Schaumburg, so wie


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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 12

in der Herrschaft Schinallsalden sind alle in andern Landestheilen den
Regierungen und den Landrathsänitern zugewiesenen Verwaltungsgeschäfte
je einer Regierungskommission übertragen. Für jeden der Land-
rathsbezirke (Kreise) und Regierungskommissionsbezirke besteht ein Be-
zirksrath, welcher über wichtigere Massregeln zu berathen und Gut-
achten zu erstatten hat. — Die Rechtspflege ist von der eigentlichen
Verwaltung streng getrennt. Die Gerichte sind innerhalb der Grenzen
ihres Berufs in allen Instanzen unabhängig, und entscheiden, ohne irgend
eine fremde Einwirkung, nach den bestehenden Rechten und Gesetzen. —
Die Grundlage für das Privatrecht ist das gemeine deutsche Recht,
mit einzelnen Abänderimgen durch Landesgesetze. Im Schaumburgischen
gilt die Polizeiordnung von 1615, im Hanau'schen das solm'sche Landrecht
von 1571. Die Grundlage des Lehnrechts ist das Longobardische. Für
das Strafrecht gilt das Gesetz vom 22. OkL 1830 und die hessische Hals-
gerichtsordnung von 1535; Fulda hat ein eigenes Kriminalrecht. An der
Spitze der Justizverw^altung steht das Justizministerium, welchem die
juristische Examinationskommission, der Disciplinargerichtshof, der Kom-
petenzgerichtshof und das Oberappellationsgericht unmittelbar unterge-
ordnet sind. Die höchste und letzte Instanz in allen bürgerlichen und
strafrechtlichen Gegenständen und zugleich Staatsgerichtshof bei Minister-
Anklagen ist das Oberappellationsgericht zu Kassel. Gerichte zwei-
ter Instanz in allen Civil- und Kriminalsachen, und dem Oberappellations-
gericht untergeordnet sind die beiden Obergerichte zu Kassel und
Fulda. Unter diesen stehen Untergerichte, und zwar unter dem Ober-
gericht zu Kassel: die Krimin algerichte zu Kassel, Eschwege, Roten-
burg, Fritzlar, Rinteln und Marburg, das Stadtgericht zu Kassel und
54 Justizämter; unter dem Obergericht zu Fulda: die Kr im in al-
gerichte zu Fulda, Schmalkalden und Hanau, und 33 Justizämter.
Schwurgerichte, welche über schwerere Verbrechen zu entscheiden
haben, werden alle Vierteljahre in jedem Kriminalgerichtsbezirke ab-
gehalten. —

Finanzwesen, — Die oberste Leitung der Finanzverwaltung, des
Berg-, Forst7 und Kassenwesens, des Post- und Eisenbahnwesens, der
Staatsschuld und des Staatsrechnungswesens ist dem Finanzministe-
rium übertragen, dem die Oberfinanzkammer, das Obersteuerkollegium,
die Oberzolldirektion, das Oberforstkollegium, die Ober-Berg- und Salz-
werksdirektion, die Direktion des Staatsschatzes und der Hauptstaatskasse,
die Generalpostinspektion, die Eisenbahndirektion und die Kommission
für die Ablösungen, unmittelbar untergeordnet sind. — Der Staatshaus-
haltplan wird in der Regel von 3 zu 3 Jahrn festgestelt. Nach der Ver-
ordnung vom 9. Februar 1854 wurde der Bedarf für die Ausgaben der
Staatsverwaltung für 1852 auf 4,653,930, für 1853 auf 4,643,930, und
für 1854 auf 4,634,930 Thaler, mithin zusammen für die Finanzperiode
von 1852-1854 auf 13,932,790 Thlr, festgestellt. Zur Verwendung für
diesen Staatsbedarf wurden zusammen 12,475,440, und jährlich 4,158,480
Thaler bestimmt. Zur Deckung des Defizits von jährlich 485,783 Thalern
wurde Vorsehung getroffen durch theilweise Verwendung des 1852 auf-
genommenen Anlehens von 1,500,000, und des Anlehens von 1854 von
1,200,000 Thlr-, und durch Mehreinnahme aus den Forsten, Wirthschaften
inid Steuern. Für die Finanzperiode 1855—1857 wurde die jährliche Ein-
nahme auf 4,851,510 Thlr., für die ganze Periode auf 14,454,530 Thlr.,
die Ausgabe für die 3 Jahre auf 15,244,490 Thaler festgestellt. Der
wirkliche Betrag der Einnahrae des Jahres 1855 belief sich auf 4,724,327,
und 1856 auf 4,851,513 Thaler. — Die G es a m m t s t a a ts s ch u 1 d ward
1854 auf 13,400,000 Thlr. geschätzt (und zwar: 8,500,000 Thlr. Eisen-
bahnschulden, 2,400,000 Thlr. eigentliche verzinsliche Staatsschuld, und
2,500,000 Thlr. unverzinsliches Papiergeld), wozu Ende 1854 noch ein
neues Anlehen von 1,200,000 Thlr. kam. Dagegen besitzt der Staat ein
Kapitalvermögen von 12—13 Mill. Thlr., da 30,5 Prozent der Bodenfläche
(1,189,314 kasseler Acker) unmittelbares Staatseigenthum sind.

Heerwesen. — Oberster Chef der Armee ist der Kurfürst,
oberste Militärbehörde das Kr i egsmini s t er i um, dem alle Militärbe-
hörden untergeordnet sind. Die Totalstärke der Armee beträgt circa
10,000 Mann. Die Armee selbst besteht: aus der Generalität (1 Gene-
rallieutenant und 5 Generalmajore); der A dj u t an t ur (5 Offiziere) des
Kurfürsten; dem G en era 1 s ta be (10 Offizieren); der Gar de-G ens-
d'arnierie und der Schweizer-Leibgarde; der Infanterie-
division mit 2 Infanterie-Brigaden (ä 2 Infanterie-Regimenter und 1
leichtes Bataillon) zusammen mit 1 Leibgarderegiment, 3 Infanterieregi-
mentern, 1 Jägerbataillon und 1 Schützenbataillon (das Regiment zu 2 Ba-
taillons ä 4 Kompagnien zählt im Kriegsstande 1,545; das Jägerbataillon,
zu 4 Kompagnien, 910, das Schützenbataillon, zu 4 Kompagnien, 771
Kombattanten), zusammen 7,400 Mann Infanterie; 1 Kavalleriebri-
gade, bestehend aus 1 Division (2 Schwadronen) Garde du Corps (304
Mann), und 2 Husarenregimentern (ä 4 Schwadronen, 1,200 M.), zusam-
men 1,500 Mann; 1 Artilleriebrigade, bestehend aus 1 ArtiUerie-
reglmente (1 reitende Batterie, 2 sechspfündige und 1 zwölfpfündige Fuss-
batterie, 1 Handwerkerkompagnie), 700 Mann, und 1 Pionnierkorapagnie,
100 Mann; 2 Garnisonskompagnien; den Invaliden im Invaliden-
hause zu Karlshafen; der Landgens'darmerie (1 Kommando mit 4 Pro-
vinzialkommanden) 200 Mann; 1 Train abtheilung, und dem Ka-
dettenkorps. Im Kriege kann die Armee bis auf 15,000 Mann erhöht
werden. — Das Bundeskontingent besteht im Ganzen aus 8,519
Mann, und zwa.' aus 6,626 Mann Haupt- und 1,893 Reservekontingent,
welche mit dem Kontingent von Nassau die 2. Division des IX. Armee-
korps bilden. — Jeder Waffenfähige, mit Ausnahme der Prinzen des kur-
fürstlichen Hauses und der standesherrlichen Familien, ist vom 20. bis
zum vollendeten 30. Lebensjahre zum Kriegsdienste verpflichtet. Die Lei-
stung des Dienstes geschieht in 2 Aufgeboten. Die Aushebung geschieht
durch's Loos; Stellvertretung ist gestatteL Neben der Armee besteht
noch, in den Städten sowohl, als in den Landgemeinden, eine bewaff-
nete Bürgergarde (unter dem Ministerium des Innern) mit allgemeiner
Dienstpilichtigkeit bis zum 50. Jahre, welche für die .Mitwirkung zur Er-
haltung der inneren Ruhe und Ordnung, und nur im NothfaHe auch zur
Landesvertheidigung innerhalb der kurhessischen Grenzen bestimmt ist. —
Festungen bestehen keine im Lande. Spangenberg und das Ka-
stell zu Kassel sind nur als Staatsgefängnisse zu betrachten. —


IÖ)1IE SlP^lia SW BÄüIECSIim.

4. C^roigjiherKo^tbiiin He^^ein und bei Rlielii.

lescliicliie. — Die ältere Geschichte des Grossherzogthums
Hessen. fäRt mit der von Hessen-Kassel zusammen. In der Theilung der
Länder Philipp's des Grossmüthigen nach dessen Tode, 1567, unter sei-
nen vier Söhnen, erhielt dessen jüngster Sohn, Georg, einen Achttheil
der Verlassenschaft mit der Residenz Darmstadt; aber schon nach dem
Tode Philipps zu Rheinfels, 1583, fiel ihm ein Drittheil von dessen Län-
dern zu. Von seinen Söhnen stiftete Ludwig V., 1595, die Hes sen-
Darmstadter, Friedrich die Hessen-Homburger Linie. Strei-
tigkeiten zwischen Kassel und Darmstadt entstanden, als die Marburger
Linie, 1604, mit Ludwig IV, ausstarb; zwar wurde Darmstadt durch
kaiserliche Vergünstigung in die ganze Erbschaft eingewiesen, aber Kassel
erhielt endlich als Entschädigung, 1647, die Niederhessischen Aemter und


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39, — Rheinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 13

Vi der Marburger Erbschaft. 1736 erwarb Ludwig VIIL durch Erbschaft
die Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Sein Sohn, Ludwig IX., zeichnete sich
durch Liebe zur Kunst und Wissenschaft aus. In den Kriegen, die mit
dem .Ausbruche der französischen Revolution zwischen Deutschland und
Frankreich geführt wurden, verlor Hessen-Darmstadt durch den LünevRler
Frieden alle seine Besitzungen jenseits und mehrere diesseits des Rheins,
erhielt aber das Herzogthum Westphalen, mehrere Kurmainzische und
Pfälzische Aemter etc., und somit einen Gewinn von 65 Qu.-Meüen mit
120,000 Einwohner. 1800 trat Darmstadt dem Rheinbunde bei und der
Landgraf nahm den grossherzoglichen Titel an. Die Rheinisthe Bundes-
akte fügte dem Lande Besitzungen mediatisirter Reichsstände (= 44 Qua-
dratmeilen), der Wiener Frieden 1809 Theile der Grafschaft Hanau, des
Fürstenthums Fulda und des Grossherzogthums Baden (= 10 Q.-M.) bei,
so dass der ganze Staat, welcher 1806 als Grossherzogthum zum Rhein-
bunde trat, im Jahre 1813 auf 214 Ou.-M. angewachsen war, während er
1800 nur 90 Qu.-.VL umfasst hatte. — Im Nov. 1813 schloss sich das Gross-
herzogthum Hessen den Verbündeten an und erwarb zufolge der Pariser
Konvention von 1815 und den Verträgen von 1816 einen Theil des Für-
stenthums Isenburg und beträchtliche Besitzungen jenseits des Rheins,
die früher zur Kurpfalz, zu Kurmainz, Worms, den Fürsten von Solm,

Grafen von Leiningen etc. gehörten, während es das Grossherzogthum
Westphalen, die Grafschaft Witgenstein an Preussen, mehrere Aemter an
Bayern, einige Distrikte an Kurhessen, und das bisher mediatisirte Ge-
biet Hessen-Homburg abtreten musste. Seitdem nahm der Fürst den Titel
eines Grossherzogs vonHessen und bei Rhein an, und gewährte
im Jahre 1820, dem Versprechen der Deutschen Bundesakte gemäss, an
der Stelle der bereits 1806 aufgehobenen, längst nicht mehr beachteten
landständischen Verfassung, seinem Lande eine neue Verfassung. Im
Jahre 1830 starb der Grossherzog Ludwig L (als Landgraf Ludwig X.),
ein um das Land, Kunst und Wissenschaft verdienter Kurfürst, und ihm
folgte sein Sohn Ludwig IL, unter dessen Regierung strenge Massregeln
gegen die Presse genommen, und die nach der Julirevolution sichtbaren
Erscheinungen kräftig niedergehalten wurden. Eine lebhafte Opposition
erhob sich zwischen den Ständen und der Staatsregierung, die mehrmalige
Auflösung und Vertagung des Landtags zur Folge hatte. Die Bewegungen
des Jahres 1848 veranlassten den Grossherzog, seinen Sohn Ludwig III.
(geb. 9. Juni 1806) am 5. März 1848 zum Mitregenten zu ernennen, und
bereits am 16. Juni desselben Jahres succedirte dieser seinem Vater in
der Regierung. —


Genealogie der Regenten von Hessen-Darmstadt.

Haus: Hessen-narinstadt«

Philipp der Grossmüthige (siehe ,,Genealogie von Hessen-Kassel")
1509 f 1567 ^^^^^^^

Wilhelm IV. Ludwig. IV. Phüipp II. Georg L

Haus Hassel Ifarbure" »lieinfels HausMarinstadt

(s. Hessen-Kassel) iJCOl_f 1583 1567 f 1596^^

Friedrich
1596 t 1638

1

Georg II.

1626 f 1660

I

Ludwig VI.

1660 f1678

Ludwig V.
1596 i 1636

Haus Ifoiiiblirg:

I

Friedrich 1638 i 1708
(siehe „Hessen-Homburg")

Ludwig VII. Ernst Ludwig

1 1678 1678 f 1738

I

Ludwig VIII. 1738 f 1768
Ludwig IX. 1768 i 1790

Ludwig X. 1790,
als Grossherzog
Ludwig I, 1806 i 1830

Ludwig II. 1830
i

Ludwig III. geh. 1806,

Grossherzog 1848

»as l<aud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Grossher-
zogthum Hessen und bei Rhein, auch Hessen-Darmstadt
genannt, seiner Hauptmasse nach aus zwei fast gleich grossen Hälften
und aus 18 kleineren ParzeRen bestehend, von denen die ersteren durch
die kurhessische Provinz Hanau und das Gebiet der freien Stadt Frank-
furt von einander getrennt werden, die letzteren in benachbarten fremden
Ländern liegen, erstreckt sich vom 25» 33' -- 27" 20' OL,, und vom 49» 13'
bis 510 20' NBr., und umfasst einen Flächenraum von 152,86 geogr. Qua-
dratmeilen mit einer Bevölkerung (1852) von 854,314 (1855 von 836,424)
Seelen. Der südliche Haupttheil des Staats (Starkenburg und Rhein-
hessen) an beiden Ufern des Rheins und dem linken Ufer des Mains ge-
legen, und 79,92 Qu.-M. umfassend, wird im N. von Frankfurt, Nassau
Wnd Kurhessen, im 0. von Bayern, im S. von Baden, im W. von der baye-
i"ischen Rheinpfalz und der preuss. Rheinprovinz, der nördliche Haupt-
theil (Öberhessen) im N. von Westphalen und Kurhessen, im 0. von
Kurhessen, im S. eben von diesem und Frankfurter Gebiet, und im W.
von Hessen-Homburg, Nassau, dem rheinpreuss. Kreise Wetzlar und von
Westphalen begrenzt, und läuft nach N. hin in einem schmalen Streifen
aus, welcher „das Hinterland" genannt wird. Von den Enklaven, die
zum südlichen LandestheR gehören, wird die Gemarkung Wimpfen von
Württemberg und Baden begrenzt, 3 kleine Distrikte liegen in Baden, der
grossherzogl. Antheil an der Gemarkung Kürnbach in badischem Gebiet
an der württembergischen Grenze; von den Enklaven, die zum nördli-
chen Landestheil gehören, wird Rödelheim und Nieder-Ursel von Kur-
hessen, Frankfurt und Nassau, Steinbach von Nassau und Frankfurt, Vil-
bel von Frankfurt und Kurhessen, 2 Walddistrikte von Nassau, Homburg
und Kurhessen, Vöhl von Kurhessen und Waldeck begrenzt, und 1 AVald-
distrikt Regt in Nassau, 1 solcher im Homburgischen, und Höringhausen
und Eimelrod auf waldeck'schem Gebiet. Dagegen von fremden Staaten
auf grossherzogL hessischem Gebiet 1 badische, 1 hessen-homburgische,
1 nassauische und 2 kurhessische ParzeRen.

Politische Eintheilung. — Hessen-Darmstadt, aus Län-
dern des vormaligen kur- und oberrheinischen, des fränkischen und des
schwäbischen Kreises des deutschen Reiches, nämlich: aus einem Theil
von Oberhessen nebst der Herrschaft Itter und Grafschaft Nidda, der alten
Landgrafschaft Hessen, aus der obern Grafschaft Katzenellnbogen, der
Grafschaft Bretzenheim, TheRen der Grafschaften Sponheim und Hanau-
Münzenberg, der Solm'schen Lande, der Grafschaften Königstein und Ober-
Isenburg, den wild- und rheingräflichen Ländern, der Grafschaft Warten-
berg und der Bisthümer Worms und Fulda, und den Reichsstädten Würms
und Friedberg, im vormaligen oberrheinischen Kreise; aus Theilen
der Kurfürstenthümer Mainz und Pfalz im kurrheinischen Kreise; der
Herrschaft Breuberg und Grafschaft Erbach im fränkischen Kreise,
und der Reichsstadt Wimpfen und einem Theile des Dorfes Kürnbach im
schwäbischen Kreise, und vielen unmittelbaren ritterschaftliehen Be-
sitzungen bestehend, wird gegenwärtig in 3 Provinzen und diese wieder-
um in 26 Kreise geschieden:

Provinz.

Flächeninhalt
in Qu.-M.

Bevölkerung
1855.

Auf d. Qu.-M.

Kreise.

Hauptstadt.

Elnwohn.

Rheinhessen..........

72,94
54„3
24,„

298,939
312,630
224,855

4,101
5,705
8,994

11

10

5

Glessen

Darmstadt

Mainz

9,182
30,635
38,250

Zusammen .........

162,86

836,424

5,477

26

Darmstadt


Bromme's Hand-Atlas. — lUieinland, Wesiplialen etc. b.

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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 14

Physische Beschaffenheit. — Der Boden des Grosslierzog-.
thums ist theils eben, theils gebirgig. Die Provinz Oberhessen ist gröss-
tentheils gebirgig: im Osten lagert das Vogelsgebirge, das in sei-
ner grössten Ausdehnung eine Länge von le und eine Breite von 10 Stun-
den hat, und im hohen Vogelsberg 2,280, im Taufstein 2,141 Fuss auf-
steigt. Südwestlich von ihm liegt die Wetterau, eine wellenförmige,
reiche, fruchtbare Ebene, welche bei einer Länge von 6, und einer Breite
von 3 Meilen, längs der Wetter, Nidder und Nidda, sich in die kurhessi-
sche Provinz Hanau erstreckt.
Nach Westen schliesst sich an das Vogels-
gebirge das hessische Hügelland bei Glessen an, das im Gleiberg
bis 850' sich hebt. Im Südwesten Oberhessens läuft der Taunus
aus,
der in der haselkecker Höhe 1,596' erreicht, und den Norden und Nord-
westen der Provinz durchziehen Zweige des W e s t e r w a 1 d e s und R o t h -
lagergebirges und machen das Hinterland, so wie die isolirt ge-
legene Herrschaft Itter zu einem rauhen Gebirgslande. Die Provinz Star-
kenburg gehört im Westen der Rheinebene, im Norden der Mainebene an;
im ÖstRchen Theiie erhebt sich der Odenwald, der aus 4 engverbun-
denen Gebirgszügen besteht, die parallel mit einander von Süden nach
Norden streichen, und sich im Melibokus 1,530, im Felsberg 1,736, im
Hardberg 1,330, und in der Neunkircher-Höhe 1,320' erheben. Der Oden-
wald ist mit reizenden Thälern erfüRt, und wird durch die Bergstrasse,
eine der schönsten und obstreichsten Gegenden Deutschlands, von der
Rheinebene geschieden. Rheinhessen ist im Ganzen ein HügeRand, wird
zum TheR von Zweigen des pfälzisch- saar brü ck'schen Gebirges
durchzogen (hier Eichelberg 800'), und bietet eine Abwechslung der rei-
zendsten Landschaften. Die meisten fliessenden Gewässer des Gross-
herzogthums gehören dem Rhein an, der oberhalb Worms in den süd-
lichen Theil des Staats tritt, bis Mainz die Grenze zwischen Starkenburg
und Rheinhessen, und von Mainz bis Bingen die Grenze gegen Nassau
bildet, und aus Hessen-Darmstadt von Rechts die Weschnitz, Modau,
den Main (mit der Mümling, Gersprenz und Nidda) und die Lahn, von
Links die Pfrim, Selze und Nahe empfängt. Die Fulda, welche
dem Wesergebiete angehört, durchfliesst Oberhessen und nimmt aus dem
Grossherzogthum die Schlitz und Edder auf. Seen sind nicht vor-
handen, wohl aber viele Teiche und Weiher, und eine Menge von Mineral-
queRen, doch keine von bedeutendem Rufe. — Das Klima ist im Allge-
meinen gemässigt; sehr milde in der Bergstrasse, den Rhein- und Main-
gegenden, und in der Wetterau; unfreundlich und rauh dagegen im Oden-
walde, und noch mehr im Hinterlande und auf dem Vogelsberge, wo
Obstbäume ganz verschwunden sind, und fast nur Gerste, Hafer und Kar-
toflCeln gebaut werden können. Die Mittelwärme in der Rheinebene beträgt
+ 10, in Starkenburg -j-
9,5, in Oberhessen -4-8,5, im Hinterlande zwi-
schen 6 und 7« R.

Das Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Hessen-Darm-
stadt ist einer der am dichtesten bevölkerten deutschen Staaten, und Rhein-
hessen übertrifl't in der Volksdichtigkeit sogar Sachsen. Im Jahre 1834
zählte die Bevölkerung 760,094, 1843: 834,711, 1852: 854,314 Seelen,
hatte mithin eine jährliche Bevölkerungszunahme von 0. ,68 Prozent. Durch
überhandnehmende Auswanderung ging die Seelenzahl zurück, und die
Volkszählung vom Dec. 1855 wies nur noch 836,424 Seelen nach. Nach
dem Geschlechte geschieden, beRef sich (1852) die Zahl der männR-
chen Bewohner auf 422,310, die der weibRchen auf 432,004. Familien
zählte man 168,498. Dem CivRstande gehörten 842,654, dem MRitärstande
11,660 Personen an. Von der Gesammtbevölkerung leben 230,482 in
den Städten, 623,832 Seelen auf dem platten Lande. Die Zahl der Städte
im Lande beläuft sich auf 66 (38 in Oberhessen, 21 in Starkenburg, 7 in
Rheinhessen), die Zahl der Ortschaften auf dem platten Lande (Markt-
flecken, Dörfer, Weiler etc.) beträgt 1,109 (davon auf Oberhessen 519,
auf Starkenburg 407, auf Rheinhessen 183). Grössere Städte mit min-
destens 4,000 Einwohnern sind: Darmstadt, Haupt- und Residenzstadt
des Landes, mit 30,635, Mainz mit 38,250, Offenbach mit 13,135,
Worms mit 9,720, Glessen mit 9,182, Bingen mit 5,400, Alzey mit
5,382, Friedberg mit 5,245, Bensheim mit 5,110, Heppenheim mit
4,350, und Alsfeld mit 4,235 E.; der bedeutendste Marktflecken ist Lam-
pertheim (In Starkenburg) mit 4,385 Einwohnern. —

Stanunversehiedenheit, Volkscharakter, Ständeverschieden-
heit. — Der Abstammung nach sind die Bewohner des Grossherzog-
thums, mit Ausnahme der Wallonengemeinden in Starkenburg (circa 3,000
Seelen, die deutsche Sitten und Sprache angenommen, dabei aber auch
ihre Sprache, die französische, bisher bewahrt haben) und etwa 28,500
Juden, welche über die drei Provinzen ziemRch gleichmässig vertheUt
sind, sännntRch Oberdeutsche, westfränkischen Stammes. Die aRge-
meinen Grundzüge des deutschen Volkscharakters finden sich auch bei den
Hessen vor. Die durch kRmatische und moralische Einflüsse bewirkten
Verschiedenheiten und Eigenthümlichkeiten verschwinden bei der zuneh-
menden Civilisation immer mehr; was besonders von den Bewohnern der
Main- und Rheinebene gilt. Der Odenwälder ist derb und kräftig, etwas
verschlossen, und es braucht viel, um sein Vertrauen zu gewinnen; den
Rheinhessen zeichnet Gewandtheit, Fleiss, Ausdauer und Gastfreundschaft,
den Wetteraaer Biederkeit und Ehrlichkeit aus, und der Hinterländler über-
trifl't ARe an Friedfertigkeit, Fleiss, Ausdauer und Genügsamkeit. ARe
Hessen sind vor dem Gesetze gleich, geniessen gleiche staatsbürgerliche
Rechte und übernehmen gleiche staatsbürgerliche Verbindlichkeiten, sind
im Genuss vollkommener Gewissensfreiheit, besitzen das Recht der freien
Auswanderung, die Freiheit der Person und des Eigenthums, und die Ge-
burt gewährt Keinem eine vorzügliche Berechtigung zu irgend einem
Staatsamte, Adel, Bürger und Bauern bilden die erblichen Stände
des Grossherzogthums. Der Adel ist theils hoher, theils niederer, und
gehören zu ersterem, ausser den Gliedern des grossherzogl. Hauses, die
Standesherren (6 fürstliche und 13 gräfliche FamiRen), zu letzterem die
übrigen Grafen, Freiherren und „Herren von". —

Religionsversehiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Dem
Bekenntnisse nach bilden
die Protestanten, und unter diesen die
Lutheraner die Mehrheit der Bevölkerung. In Oberhessen
und Starken-
hurg hat sich ein Theil der Reformirten mit den Lutheranern vereinigt,
in Rheinhessen gehören alle der Unirten evangelischen Kirche an. Ende
1855 vertheRte sich die Bevölkerung nach dem
Glaubensbekenntnisse fol-
gendermassen: Lutheraner waren 405,146, Reformirte 29,041,
Unirte Evan-
geRsche 154,404, KathoRken 216,115,
übrige Konfessionsverwandte (Herrn-
huter, Mennoniten und Deutschkatholiken) 3,469, Juden 28,249 im Lande. In

Rheinhessen bilden die Katholiken die grösste Hälfte der Bevölkerung. — Die
evangelische Landeskirche basirt auf der Kirchenordnuug von
1832, und sämmtliche protestantische Gemeinden stehen unter einem
Kirchenregimente, dem Oberkonsistorium zu Darmstadt, welchem für
jede Provinz ein Superintendent (zu Darmstadt, .Glessen und Mainz)
untersteht. Das Land ist in 38 evangelische Dekanate getheRt, in deren
jedem ein Dekan, dem die Pfarrer untergeordnet sind, die Verwaltung der
kirchlichen Angelegenheiten übt. Evangelische Pfarreien (Kirchengemein-
den) bestehen 428, mit 494 Geistlichen. Die katholische Landeskirche
steht unter dem Bisthum zu Mainz, dessen Bischof aus der kathoRschen
Geistlichkeit der rheinischen Kirchenprovinz gewählt, und von einem Dom-
kapitel, dem bischöfRchen Ordinariate und dem bischöflichen Konsistorium
in Ausübung seiner Gewalt unterstützt wird. Katholische Dekanate be-
stehen 17 im Grossherzogthum, Pfarreien 154, und katholische Geistliche
185. — Die Geistlichen der Mennoniten und der Deutschkatholiken
werden von den Gemeinden gewählt, bedürfen aber der Anerkennung der
Regierung. — Die geistlichen Angelegenheiten der Israeliten werden
durch 7 Rabbinate besorgt. —;

Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Die geistige Kultur
steht auf einer hohen Stufe. Für Volksbildung ist viel gethan, und Unter-
riehtsanstalten, höhere sowohl, wie niedere, sind in hinreichender Zahl
vorhanden und sehr gut eingerichtet. Das Volksschulwesen wurde 1832
regulirt, und aRe Kinder vom 6. bis zurückgelegtem 14. Lebensjahre zum
Schulbesuch verpflichtet. Man zählt 1756 Schulen im Lande, die von
155,570 Kindern besucht werden. Schullehrerseminare bestehen 2 (1 pro-
testantisches zu Friedberg, 1 katholisches zu Bensheim), die beide mit
Taubstummenanstalten verbunden sind. In allen grösseren Orten bestehen
Industrie-, Sonntags- oder Handwerksschulen, und in vielen Städten Klein-
kinderschulen. Realschulen bestehen 9 (zu Darmstadt, Michelstadt, Ofl'en-
bach, Glessen, Biedenkopf, Friedberg, Mainz, Alzey und Bingen), 1 höhere
Bürgerschule zu Oppenheim und 1 höhere Gewerbschule zu Darmstadt.
Für den gelehrten Unterricht wirken 6 Gymnasien (zu Darmstadt, Bens-
heim, Glessen, Büdingen, Mainz und Worms), und die Landesuniversität
zu Glessen, die, bereits 1607 gestiftet, 54 Professoren und Lehrer, und .
durchschnittRch 380 — 400 Studenten zählt. Ein evangelisches Prediger-
seminar besteht zu Friedberg, und ein bischöfliches Priesterseminar zu
Mainz. — Hülfsanstalten für Wissenschaften sind: das Museum zu Darm-
stadt (bestehend aus der Hofbibliothek mit 300,000 Bänden, der Gemälde-
gallerie, Kupferstichsammlung, naturhistorischen Sammlung, dem physi-
kalischen Kabinet etc.), die Kabinetsbibliothek und das Kabinetsmuseum
zu Darmstadt, die Universitätsbibliothek zu Glessen mit 120,000 Bänden,
die Stadtbibliothek zu Mainz mit 100,000 Bänden, die gräflich solin'sche
BibRothek in Laubach mit 60,000 Bänden etc. — Gelehrtenvereine sind zu
Mainz, Darmstadt und Glessen; eine Zeichenschule zu Darmstadt; eine
städtische GemäldegaRerie zu Mainz, und für die Kunst ungemein be-
geisternd sind die Anregungen des rheinischen Kunstvereins. —

Physisch-technische Kultur. — Hessen-Darmstadt ist vorzugs-
weise ein Landwirthschaft treibendes Land, und von dem Gesammtflächen-
inhalt des Staats von 3,365,671 hess. Morgen, entfallen 1,656,386 Mor-
gen auf Ackerland, 446,525 auf Wiesen, Grasgärten und Weiden, 38 693
auf Weingärten, 1,059,628 auf Waldungen, 9,766 auf Oedungen, und
154,672 Morgen auf Hofraiten, Strassen, Flüsse und Bäche. Der Acker-
bau wird mit Einsicht und Vortheü betrieben. — Am besten angebaut
und zugleich am ergiebigsten ist der Boden in Rheinhessen, und liefert
Getreide aRer Art, selbst zur Ausfuhr. Obst gedeiht besonders in den
Rheingegenden, der Wetterau, und an der Bergstrasse, wo auch Kastanien
und Mandeln gezogen werden. Der Weinbau, besonders am Rhein und
der Bergstrasse, ist sehr bedeutend und liefert jährlich 225—250,000
preuss. Eimer (berühmt sind: die Liebfrauenmilch von Worms, der Lau-
benheimer und Nierensteiner). Die Viehzucht ist ansehnlich und wird
am stärksten in Oberhessen und im südöstlichen Theiie von Starkenburg
betrieben. Der Viehstapel zählte 1850: 11,253 Pferde, 921 Esel, 290,010
Rinder, 218,649 Schafe, 68,130 Ziegen und 200,598 Schweine. Fischerei
und Jagd gewähren in einzelnen Gegenden immer noch gute Erwerbs-
zweige; der Rhein Refert Lachse, die Bäche des Odenwaides bergen Fisch-
ottern; Wild ist noch viel vorhanden. Die Forstkultur ist in den Pro-
vinzen Oberhessen und Starkenburg, wo grosse Waldungen sich ausdeh-
nen, sehr ansehnlich, und Holz hier Stapelwaare, während in Rheinhessen
Holzmangel ist. Der jährRche Holzertrag wird auf 352,880 preuss. Klaf-
ter geschätzt — Der Bergbau wird theils vom Staate, theils von Pri-
vaten (gegen eine RegaRtätsabgabe) betrieben, und ist in
Oberhessen am
bedeutendsten. Eisen wird besonders in Oberhessen (an 139,400 Centner
Roheisen), Kupfer in der Herrschaft Itter und am Hohenstein in Starken-
burg (600 Centner), an Kobalt eben so viel gewonnen. Auf SRber wird
gegenwärtig nicht mehr, auf Nickel in 1 Grube gebaut. Salz liefern die
Salinen zu Wimpfen und die Salinen Munster,
Karlshalle und Theodors-
haRe bei Kreuznach (jährRch circa 212,000
ZoRcentner); Braunkohlen
und Torf die Flächen der Wetterau und mehrere Orte der Rheinebene.
Die gewerbliche Thätigkeit ist im steten
Fortschreiten begrifl'en, na-
mentRch die
Leinweberei, Strumpfstrickerei und Wollweberei. Die Tuch-
fabrikation ist von grossem Belange; die
Baumwollen- und Seiden-Industrie
von minderer Bedeutung. Die
Papierfabrikation ist von grosser Wichtig-
keit; es bestehen an 40 Papiermühlen im Lande, und die Papiermache-
waaren,
Buntpapiere und Tapeten von Darmstadt und Ofl-enbach sind be-
rühmt Von grossem Belange sind die Gerbereien und Lederarbeiten, die
Stärke- und Lichterfabriken, die Seifensiedereien, die Tabak- und Schnupf-
tabakfabriken. Der Schiffbau ist in Mainz beträchtlich, und die Drechs-
ler-, Tischler- und
Ebenistenwaaren von Mainz, so wie die Kutschen von
Mainz und Offenbach haben einen bedeutenden Ruf. Die Metallindustrie
hat zahlreiche Eisen-, Schmelz- und Hammerwerke im Odenwalde und
Oberhessen; Glashütten,
Steingutfabriken, Töpfereien und chemische Fabri-
ken bestehen daselbst in Menge, und vor ARem zeichnet sich Olfenbach
durch seine
Lakirwaaren, Bijouterie-, Luxus-, Hut- und Seidenfabriken,
Mainz und Darmstadt durch musikalische Instrumente aus.

HandeL — Der Handel des Grossherzogthums ist ansehnlich und
lebhaft, besonders der Transito- und Speditionshandel nach den untern
Rheinlanden, Baden, Frankreich und der Schweiz. Haupthandelsplatz des
Landes ist Mainz; andere wichtige Punkte für den Handel sind: Bingen,
Worms, Offenbach, Seligenstadt, Darmstadt und Glessen. Die Aus- und
Einfuhren sind denen der benachbarten Länder gleich. Unterstützt wird


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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 15

der Handel durch treffliche Strassen (254 Meilen), die Main-Neckar-Eisen-
bahn, die Sachsenhausen-Offenbacher Bahn, die hessische Ludwigsbahn,
die Main-Weser-, und die Aschaffenburg-Mainzer Bahn, die bis Bingen
fortgeführt werden soll, und durch eine ungemein lebhafte Dampfschiff-
fahrt auf dem Rhein, Main und Neckar; Handelskammern bestehen zu
Mainz, Offenbach und Worms; eine Bank für Handel und Industrie in
Darmstadt, und ebendaselbst ein Kreditinstitut unter der Firma „Bank
für Süddeutschland", mit einem Grundkapital von 20 MiU. Gulden. —
Münzen, Maass, Gewicht. — Man rechnet nach Gulden zu 60 Kreu-
zern il 4 Pfennige oder Heller, seit 1838 im Zahlwerth des 241/2 Gulden-
fusses. Der Gulden hat 15 Batzen, der Batzen IV3 Groschen, der Gro-
schen
IV2 Albus, der Albus 2 Kreuzer. Landesmünzen in Gold sind
10- und 5-Guldenstücken; in Silber: halbe und ganze Gulden, 2- und 31/2
Guldenstücke; in Scheidemünze: 6- und 3-Kreuzerstücke im 27-Gulden-
fusse, und 1-Kreuzerstücke im 30-Guldenfusse. Papiergeld: Grundrenten-
scheine zu 1, 5, 10 und 35 Gulden, und die Noten der Bank. — Bei den
Maassen bildet das französische System die Grundlage. 1 Fuss 10
Zoll = 25 Centimeter; 100 hess. Fuss = 79,65 preuss. Fuss = 25 Meter.
Der Morgen = 25 Aren —
0,9715 preuss. oder rhein. Morgen. Das Mal-
ter zu 4 Simmern; 1 Simmer = 4 Kumpf ä 4 Gescheid, zu 4 Mässchen;
l Gescheid = 2 Liter; 100 Malter = 128 Hektoliter oder 232,89 preuss.
Scheffel. Der Ohm hat 20 Viertel ä 4 Maass; die Maass ist gleich dem
Gescheid, der Schoppen =
V2 Liter. 100 Maass = 2 Hektoliter oder 174,6?
preuss. Quart; die Ohm ist 1,5 Hektoliter oder 0,5;, preuss. Eimer. Ge-
wicht ist das ZoHpfund. —

»er Staat. — Staatsverfassung. — Die Staatsverfassung ist
nach dem Staatsgrundvertrag vom 17. Dec. 1820 erbmonarchisch-kon-
stitutionell. Nach diesem ist der Staat in allen seinen Theilen ein Ganzes.
Der Grossherzog ist Oberhaupt des Staates und übt alle Rechte der Staats-
gewalt nach der Bestimmung der Verfassung aus. Die Regierung ist erb-
lich nach dem Rechte der Erstgeburt und in Linealfolge. Die Repräsen-
tation des Staats geschieht in 2 Kammern, die alle 3 Jahre zusammen-
treten. Zu den berechtigten Mitgliedern der ersten Kammer gehören,
ausser den Prinzen des grossherzoglichen Hauses, die Häupter der fürst-
lichen Häuser von Isenburg, Löwenstein-Wertheim, Solms-Braunfels und
Solms-Lich; sodann der gräfl. Häuser von Solms-Laubach, Solms-Rödel-
heim, Solms-Wildenfels, Erbach-Erbach, Erbach-Schönberg, Erbach-Für-
stenau, Leiningen-Westerburg, Stolberg-Gedern (Wernigerode), Stolberg-
Ortenberg (Rossla), Isenburg-Büdingen, Isenburg-Wächtersbach, Isenburg-
Meerholz, und von Schlitz, gen. Görtz. Ferner der Senior der Freiherren
von Riedesel, der kathol. Landesbischof zu Mainz, ein protestantischer
(vom Grossherzog) gewählter Prälat, der Kanzler der Universität Giessen
und 10 vom Grossherzog erwählte Staatsbürger. In der zweiten Kammer
sitzen: 6 Abgeordnete des landsässigen Adels, 10 Abgeordnete der Städte
Darmstadt (2), Mainz (2), Giessen, Offenbach, Friedberg, Alsfeld, AVorms
und Bingen, und 34 Distriktsabgeordnete der kleinern Städte und der
Landgemeinden. —

Staatsoberhaupt. — Staatsoberhaupt ist der Grossherzog Lud-
wig IIL (geb. am 9. Juni 1806, Mitregent durch väterliches Edikt vom
5. März 1848, succ. seinem Vater, dem Grossherzog Ludwig IL 16. Juni
1848), der in sich alle Rechte der Staatsgewalt vereinigt und sie unter
den durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen ausübt. Er ist
Oberhaupt des grossherzoglichen Hauses, bekennt sich zur lutherischen
Religion, ist zugleich Oberhaupt der evangelischen Landeskirche, und hat als
solches die landesherrlichen Episkopalrechte und damit die Ausübung der
evangelischen Kirchengewalt. Er geniesst eine Civilliste von jährlich
576,000 Gulden, auch sind zwei Drittel der Domänen das Familieneigenthum
des grossherzoglichen Hauses, deren Einkünfte jedoch in dem Budget aufge-
führt und zu den Staatsausgaben verwendet werden müssen. Sein
Titel \st\
„Grossherzog von Hessen und bei Rhein etc." mit dem Prädikate „König-
liche Hoheit", welches auch dem Erbgrossherzoge gebührt; die nachge-
bornen Prinzen und Prinzessinnen erhalten das Prädikat „Grossherzog-
liche Hoheit." Residenz ist Darmstadt; Lustschlösser sind: Seeheim,
Auerbach, Mathildenhöhe, das Jagdschloss Kranichstein etc.; grossherzog-
liche Schlösser sind ferner noch zu Mainz und Wolfsgarten. Das
Wap-
pen
des Staats ist ein blauer Schild mit einem gekrönten, von Silber und
Roth zehnmal quergestreiften Löwen mit doppeltem Schweif, der ein
blankes Schwert mit goldenem Griffe hält. Der Schild ist von einem offe-
nen königlichen Helm gedeckt und vom Bande des Ludwigsordens um-
geben. Das Ganze umgibt als AVappenzelt ein Hermelinmantel, den eine
Königskrone ziert. Landesfarben sind: Weiss und Roth. — Der
Hofstaat zerfällt in 6 Hofstäbe, in Kabinetsämter und Hofämter. Die
Oberhofchargen sind: der Oberstceremonienmeister, OberststaUmei-
ster, Oberstkammerherr, Obersthofmeister, Obersthofmarschall und Oberst-
jägermeister, mit ihren Stäben. —
Ritterorden, deren Grossmeister der
Grossherzog ist, bestehen zwei: der Ludwigsorden, zur Belohnung
für Verdienste und ausgezeichnete Handlungen, sowohl im Civil, als im
Militär bestimmt, wurde vom Grossherzog Ludwig 1. am 25. Aug. 1807
gestiftet und 1831 mit neuen Statuten versehen; er besteht aus 5 Klassen:
Grosskreuzen, Kommandeuren L und IL Klasse, und Rittern L und IL
Klasse, wozu noch eine goldene Verdienstmedaille dieses Ordens kommt;
dann: der Verdienstorden Philipps des Grossmüthigen, in
4 Klassen; Grosskreuze, Komthure L und IL Klasse, und Ritter, nebst
einem silbernen Kreuze dieses Ordens. Ausser diesen bestehen noch mili-
tärische Dienstehrenzeichen u. Felddienstzeichen, Ver-
dienstmedaillen (in Gold und Silber) für Kunst, Wissenschaft, Indu-
strie und Landwirthschaft etc. —

Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die obersten Staatsbehörden
sind der Staatsrath und die Ministerien. Der Staats rath besteht aus
den Prinzen des grossherzoglichen Hauses, den Ministern, den Geheimen
Staatsräthen in den Ministerien, und aus Staatsdienern, welche der Gross-
herzog zu Mitgliedern ernennL Bei allen Gesetzentwürfen und neuen Or-
ganisationen ist er berathendes Kollegium, und bei Kompetenzkonflikten
wirkt er entscheidend. .Ministerien, welche die obersten Behörden in
den einzelnen Zweigen der Staatsverwaltung bilden, bestehen fünf: das
Ministerium des Hauses und das Aeussere, das Ministerium des Innern,
das Justizministerium, das Finanzministerium und das Kriegsininisterium.
Jeder Minister (so wie überhaupt jeder Staatsdiener) ist für alle Ange-
legenheiten seines Departements verantwortlich. — Die Rechtspflege
wird im Namen des Grossherzogs durch die verschiedenen Gerichte (in
3 Instanzen) ausgeübt. Oberste Gerichtsstelle ist das 0 berapp ella-
tions- und Kassationsgericht zu Darmstadt. Provinzialgerichts-
höfe sind: das Hofgericht zu Darmstadt, das zu Giessen, und das
Obergericht zu Mainz. Untergerichte sind: in Starkenburg und Ober-
hessen die Stadt- und L a n d g er i ch t e (in Starkenburg: 1 Stadtge-
richt zu Darmstadt und 17-Landgerichte; in Oberhessen: 1 Stadtgericht
zu Giessen und 23 Landgerichte); in Rheinhessen: 2Bezirksgerichte
(zu Mainz und Alzey), das Handelsgericht zu Mainz, und 12 Frie-
densgerichte. — Assisengerichte versammeln sich alle Viertel-
jahre. — Patrimonialgerichtsbarkeit besteht nirgends. — Im C i v i 1 r e c h t
gilt eine sehr bunte Legislation, da die einzelnen Gegenstände theils nach
dem römischen und kanonischen Rechte, theils nach der Reichsgesetzgebung,
dem longobardischen Lehenrechte, dem katzenellnbogischen und dem solm-
schen Landrechte, den verschiedenen Stadtrechten, in Rheinhessen nach
dem Code civil und dem Code de commerce, und endlich nach den vielen,
seit 1820 mit den Ständen verabschiedeten Einzelgesetzen entschieden
werden. Im Civilprozess gilt in Starkenburg und Oberhessen die
1724 publizirte Civilprocessordnung, und als subsidiäres Recht der all-
gemeine deutsche Civilprozess; in Rheinhessen hat die französische CivH-
prozessordnung Geltung; in Strafsachen wird im ganzen Lande nach
dem Strafgesetzbuch von 1841 geurtheilt.

Finanzwesen. — Die Leitung der gesammten Finanzen, die oberste
Verwaltung sämmtlicher Domänen und Regalien, das Steuerwesen, das
Münz-, Staatskassen- und Kautionswesen, die Staatsschuld, das Staats-
rechnungswesen, die Aufstellung des Staatsbudgets etc. ist Sache des
Finanzministeriums, dem alle darauf bezügliche Behörden untergeordnet
sind. Der Staatshaushaltplan wird auf 3 Jahre bewilligt. Für die Finanz-
periode 1854—1856 wurde die jährliche Einnahme zu 7,650,089,
diejährlicheAusgabezu 7,782,460 Gulden bestimmt. Für die Finanz-
periode 1857—1859 wurde die j"ährliche Einnahme zu 8,565,765,
die jährliche Ausgabe zu 8,487,493 Gulden veranschlagt, wonach
ein Ueberschuss von 76,272 Gulden sich herausstellen würde. _— Die
eigentliche Staatsschuld belief sich zu Ende des Rechnungsjahres
1853 auf 17,202,513 Gulden, wozu 11,500,000 Gulden Eisenbahnanlehen
und 2 Mill. Gulden unverzinsliches Papiergeld kamen. Dagegen betrugen
die Staatsaktiva Ende 1853: 13,473,569 Gulden. Ende 1857 betrugen die
zum Bau der Staatseisenbahn aufgenommenen verzinslichen Kapitalien
circa 12,134,700 Gulden. Hiezu noch ausstehender Rest aus 2 Millionen
Grundrentenscheinen 1,440,000 Gulden. Gesammtbetrag: 13,574,700 Gul-
den. — Ausschliesslich dieser Eisenbahnschulden betrug die eigentliche
Staatsschuld Ende 1857 (nach Abzug der Aktive) 4,837,000 Gulden. —

Heerwesen. — Die Truppen des Grossherzogthums bilden die
dritte Division des VIIL Armeekorps des deutschen Bundesheeres, zu wel-
chem Hessen-Darmstadt 7,228 Mann zum Haupt-, 2,065 zum Reservekon-
tingent, im Ganzen 9,293 Mann zu stellen hat. Der Bestand der Feld-
truppen nach den Bestimmungen der neuen Kriegsformation ist folgender:

Höhere Stäbe und ArmeezVYeige (Generalität, General- nnd Flügeladjutanten) ............23 Mann

Garde, llnterofllzierskompagnie ....................................................................................................................4g' '

Pionnierfconipagnie und ßrückenzeug ............................................................................................1Q3 "

Kavallerie: 1 Garderegiment Chevauxlegers (zu 3 Divisionen, 6 Feld- und 1 De- "

................................................................................................................................................................) 291

Artillerie (1 reitende, 1 leichte, 2 schwere Fussbatterien, 1 Belagerungs-, 1 De-

pot-Kompagnie und 3 Munitions-Kolonnen) ................................................................................i^oS8

Infanterie, formirt in 2 Brigaden a 2 Regimenter (S Bataillone, 40 Feld- und

4 Depot-Kompagnien)....................................................................................................................................g Qgg

Im Ganzen Streitende ............................................................ 10,621 Mann.

Hierzu kommen noch 250 Mann Gensd'armerie, in 3 Divisionen, je Eine für
jede Provinz. — In den grösseren Orten besteht eine Bürg er wehr. —
Mainz, die einzige Festung des Landes, ist deutsche Bundesfestung,
mit österreichisch-preussischer Besatzung, im Kriege verstärkt durch
Truppen der Reservedivision; bloss 1 Bataillon Hessen garnisonirt in
Mainz. — Die Militärpflicht im Grossherzogthume ist eine allgemeine. Die
Ergänzung erfolgt durch's Loos. Stellvertretung ist gestattet. Die Dienst-
zeit beträgt 6 Jahre, wovon 2 in der Reserve. Der Eintritt in den Dienst
beginnt mit dem 21. Lebensjahre. Bei der Infanterie bleibt der Mann
l'/a, bei der Kavallerie 2, bei der Artillerie bis 2V2 Jahre unter der
Fahne.


5« Tiaiicl^rafücliaft Hefiiseii-Hoiuluirg»*«

^Xeschiclite. — Friedrich, der jüngste Sohn des 1596 ge-
storbenen Landgrafen Georgs 1. von Hessen-Darmstadt, bekam, 1622, von
Seinem ältern Bruder, nach einem Rezesse, als Abschlag für die ihm jähr-
lich zu leistende Summe von 20,000 fl., das Amt und die Herrschaft Hom-
burg. Häufige Streitigkeiten mit Darmstadt wegen unvollständiger
Zuh-
'«ng der Apanagegelder konnten nicht fehlen, und so kam es, dass Darin-
stadt, auf kaiserlichen Befehl, 1765 an
Hessen-Homburg bis zur endlichen
^ffüllten Verbindlichkeit 3 Aemter abtreten musste. 1803 wurde durch
•l^n Reichsdeputationsrezess die Paragialrente auf 20,000 fl. bestimmt:

j jetzt beträgt sie 25,000 fl. im 24-Guldenfuss. Durch den Rheinbund kam
; Hessen-Homburg 1806 unter die Souveränität Hessen-Darmstadts, durch
! den Wiener Kongress aber wurde es wieder selbstständig, der Landgraf
: gelangte wiederum zu dem Hoheitsbesitze seiner Lande und erhielt, 1816,
' durch den Kanton Meisenheim und 4 ehemalige Grumbachische Ortschaf-
ten eine Gebietsvergrösserung von 10,000 Seelen. Seit 1817 ist Hessen-
Homburg dem deutschen Bunde beigetreten, hat im Plenum eine Stimme
und ist in die sechzehnte Kurie aufgenommen.


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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 16

Genealogie der Regenten von Hessen-Homburg.

(Vorfalirea siehe „Hessen-Kassel")
PUHlpp
der Grossmüthige

1609 t 1567

Wilhelm IV. Ludwig IV. Philipp 11. Georg l.

Haus Hassel ÜMitrburg- Rlieiufels Haus Uiirinstadt

(s. Hessen-Kassel) f 1604 15S3 1567 | 1596

Ludwig V. f riedrich

ttarinstadt Haus Homburg'
(s. Hessen-Darmstadl) 1596 f 1638

I

Friedrich

1638 -j- 1708

Friedrich Jakob Kasimir Wilhelm
1708 f 1748 i 1726

I

Friedrich Karl

1746 t 1751

I

f riedrich Ludwig

Friedrich Ludwig Philipp Gustav Ferdiuand

Joseph Wilhelm Landgraf Adolph geb. 1783
1820 f 1829 1829 f 1839 1839 11846 1846 ^1848 Landgr. 1848

l»as liand. — Der lileine Staat Hessen-Homburg besteht aus
zwei von einander getrennten (11—12 Meilen von einander entfernten)
Theilen: der in der Wetterau, zwischen 50"5' — 50" 10' NBr. und zwischen
26" 14'~ 26"20' OL. gelegenen, 1,52 Quadratmeüen grossen Herrschaft
Homburg, die von Nassau und Hessen-Darmstadt begrenzt wird, und
der südlich vom Rhein, an der Nahe, zwischen 49"45'— 49" 51'NBr.
und zwischen 25"8' —25"25' OL. gelegenen, 3,^8 Quadratmeilen grossen
Herrschaft Meisenheim, welche im N. und S. Rheinpreussen, im 0. die
bayerische Rheinpfalz und im W. das Fürstenthum Birkenfeld zu Grenz-
ländern hat. Die ganze Landgrafschaft umfasst mithin 5 QuadratmeRen,
(1855) mit 24,937 Einwohnern, von denen 11,483 auf Homburg und
13,454 auf Meisenheim kommen. Das Land ist meist gebirgig, hat aber
im Ganzen einen fruchtbaren, ergiebigen, gut angebauten Boden. In der
Herrschaft Homburg ist das Taunusgebirge oder die Höhe (grosser
Feldberg 2,605') in Meisenheim Zweige des Hunsrück. Bewässert wird
Homburg von 2 Nebenflüsschen der Nidda, dem Eschbach und Erle-
bach, .Geisenheim von der Nahe und deren Zufluss, der Glan, so wie von
mehreren Bächen. MineralqueRen besitzt die Stadt Homburg 5, und ist
dadurch einer der ersten Kur- und Badeorte. Das KRma ist gemässigt
und angenehm.

Das Volk. — Die Bewohner der Landgrafschaft Hessen-Homburg,
deren Zahl sich 1834 auf 22,547, 1843 auf 24,373, 1852 auf 24,921, und
Ende 1855 auf 24,937 Seelen belief, sind, mit Ausnahme von 1,200 Ab-
kömmlingen von Franzosen, WaRonen und piemontesischen Refugie's,
welche der ReRgion wegen ihr Vaterland verlassen mussten, sich voR-
ständig germanisirt haben, aber immer noch ihre Muttersprache reden,
und circa 1,100 Juden, sämmtRch Deutsche, westfränkischen Stammes.
Die Bevölkerungszunahme beträgt im Jahresdurchschnitt (von 1834 bis
1855) 0,56 Prozent. Die Zahl der Familien betrug 1852: 5,484; nach dm
Geschlechte geschieden zählte man 12,369 männRche, und 12,576 weib-
Rche Individuen, die 4 Städte, 34 Dörfer und 24 Weiler bewohnten.
Haupt- und Residenzstadt des Landes ist Homburg vor der Höhe, mit
5,000 Einwohnern; die andern Städte des Landes sind: Meisenheim,
mit 2,950, Ottweiler, mit 1,650, und Merxheim, mit 1,400 Einwohnern,

SämmtRch im Meisenheim'schen. — Dem Bekenntnisse nach gehört die
Mehrheit der Bewohner der reformirten Kirche an; Lutheraner
zählt man 6,500, Katholiken 3,500, und Israeliten 1,100- Die Be-
kenner der drei christlichen Konfessionen haben gleiche Rechte; die Katho-
liken gehören zum Bisthum Mainz. Die Juden sind tolerirt. BezügRch
der geistigen Kultur ist für den Volksunterricht in Homburg (wo
auch ein Forstinstitut und 1 Bürgerschule besteht) besser als in Meisen-
heim gesorgt, wo ausser den Volksschulen nur in der Stadt Meisenheim
1 lateinische Schule sich befindeL Die physis ch - technische Kul-
tur erfreut sich eines kräftigen Aufschwungs. Die Landwirthschaft
ist die HauptnahrungsqueRe der Bewohner. Der Boden ist gut gepflegt
und Refert reichlichen Gewinn. Homburg erzeugt vorzugsweise viel Ge-
treide, Obst, Flachs und Gemüse, Meisenheim Wein; und in beiden Herr-
schaften sind noch ansehnliche Waldungen. —- Die Rindvieh- und Schaf-
zucht ist besonders blühend. Der Bergbau wird in Meisenheim auf
Eisen und Steinkohlen betrieben. Die gewerbliche Industrie beschränkt
sich grösstentheils auf Wollenzeug-, Lein- und Strumpfweberei, in Meisen-
heim ausserdem auf Eisen- und Glasfabrikation. Der Handel ist von
keiner grossen Bedeutung; die wenigen Natur- und Kunsterzeugnisse des
Landes werden meistens nach Frankfurt zu Markt gebracht. Von dem
homburger Mineralwasser werden jährRch über 300,000 Krüge versendet.
Die Landgrafschaft gehört dem deutschen ZoRvereine an, und Homburg
ist in dieser Beziehung mit Hessen-Darmstadt, Meisenheim mit Preussen
vereinigt. Von Eisenbahnen besteht nur Eine im Lande, die von Hessen-
Darmstadt; Maasse und Gewichte sind in Homburg die Frankfurter, in
Meisenheim das Darmstädter, ausgenommen das der Fuss Vs Meter, und
das Malter = 1 Hektoliter ist.

»er IStaat. — Die Landgrafschaft bildet eine Erbmonarchie,
bis jetzt ohne
Landstände. Die konstitutionelle Verfassung vom 3. Jan.
1850
wurde durch landgräflichen Erlass von 20. AprR 1852 aufgehoben.
Als deutscher Bundesstaat hat Hessen-Homburg Antheil an der 16. Kurial-
stimme, und eine besondere Stimme im Plenum. — Oberhaupt des Staats
ist Landgraf Ferdinand (geb. 26. AprR 1783, reg. seit 8. Sept. 1848),
der alle Rechte der Staatsgewalt in sich vereinigt, sich mit seinem Hause
zur reformirten Kirche bekennt, und durch Erb- und Hausverträge mit
Hessen-Darmstadt verbunden ist. Er führt den Titel-, „Souveräner"Land-
graf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Katzenellnbogen, Dietz, Zie-
genhayn, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen", und hat
das
Prädikat ,,Durchlaucht . Das Wappen besteht aus einem senkrecht
gespaltenen, zweimal quergetheilten Hauptschild und einem
Mittelschilde.
Der MittelschRd enthalt den hessischen gebälkten, silbernen, gekrönten,
links gehenden Löwen in Blau. Die 6 Felder des HauptschRds zeigen die
Insignien von 1) Hersfeld, 2)
Ziegenhayn, 3) getheRt: oben Katzenelln-
bogen, unten Nidda, 4) getheilt: oben Dietz, unten Hanau, 5) Schaum-
burg, und 6) Isenburg.
Schildhalter sind 2 vorwärtssehende goldene
Löwen. Das Wappen ist von einem Hermelinmantel umflogen, der mit
einer geschlossenen goldenen Krone gedeckt ist. Der Hofstaat besteht
aus dem Oberhofmarschall, dem Hofmarscball und dem Hofstallmeister.
Residenz des
Landgrafen ist Homburg. Der Landgraf bezieht von
Darmstadt 25,000 fl. Rente, und besitzt mehrere Mediatgüter in der preuss.
Provinz Sachsen, die einen Ertrag von 54,000 fl. abwerfen sollen: so im
Regierungsbezirk Magdeburg die Herrschaft Oebisfeld (15 Ortschaften mit
3,681 Einwohner) im Kreise Gardelegen, una die Herrschaft Hötensleben
(o Dorlschaften mit 3,256 Einw.) im Kreise Neu-Haldensleben (das Klo-
stergut Winningen ist gegen eine Entschädigungssumme von 93,000 Tha-
lern
I80O an Braunschweig gekommen). Die Erträge des Landgrafen vom
Lande selbst belaufen sich auf 70,000 fl.; vor 1848 soll die Hofhaltung
des verewigten Landgrafen Gustav 150,000 fl. gekostet haben. — Die


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39, — Rheinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 17

Verwaltung des Staats wird im Namen des Landgrafen von einem
Geheimen Rathe, als oberster Landesbehörde, geleitet, dem die Lan-
desregierung, die Schuldentilgungskommission und das Militärkommando
unmittelbar untergeordnet sind. Die Landesregierung theilt sich in
3 Deputationen, für Justizverwaltung (Gericht 2ter Instanz), eigentliche
Landesverwaltung (Polizei, Kirchen- und Schulwesen), und Verwaltung der
Finanzen und landesherrlichen Domänen. Für die Verwaltung ist das
Land in die Amtsbezirke Homburg (mit 9) und Meisenheim (mit 8 Ge-
meinden oder Bürgermeistereien) geschieden; in ersterem ist das lustiz-
amt, in letzterem das Oberamt die untere Administrativ- und Gerichts-
behörde. — Bezüglich der Rechtspflege ist die höchste und letzte In-
stanz in Civil- und Kriminalsachen das grossherzoglich hessische Ober-
appel I a tio nsger i ch t zu Darmstadt. Mittelgerichte sind: die erste
Deputation der Landesregierung zu Homburg und die Jus ti z-
kanzlei zu Meisenheim; Untergerichte sind das Justizamt zu Hom- i
bürg und das Ober am t zu Meisenheim, in welch letzterem das fran- !

zösische Recht gilt. — Nach dem Budget für das Jahr 1857 betrugen die
Staatseinnahmen 367,000 £1. (hiervon 305,000 11. aus Domänen und
Regalien), die S taasansgaben 404,849 fl. (hiervon 70,000 fl. für das
regierende Haus, 38,500 fl. für das Militär, und 105,754 fl. für die Staats-
schuld); das Defizit 37,848 fl. — Das Budget für 1858 gibt die Ein-
nahmen zu 378,848, dieAusgaben zu 432,353, das Defizit zu 54,505 fl.
an. Die Staatsschulden betrugen am 1. Februar 1858: 1,058,710 fl.
(nämlich: Anleihen 806,253, und Depositen und Kautionen 252,457 fl.).
Dagegen beliefen sich die Kapitalaktiva des Tilgungsfonds zu dersel-
ben Zeit auf 273,602 fl. — Das von Hessen-Homburg zu stellende Bun-
de sk o n ti n gent beträgt im Ganzen 300 Mann (233 Haupt- und 67 M.
Reservekontingent), die landgräflichen Truppen selbst (mit der Re-
serve 350 Mann) sind in 2 Jägerkoinpagnien (unter einem Major) formirt.
Die Ergänzung erfolgt durch Konskription und freiwilligen Eintritt. Stell-
vertretung ist gestatteL Dienstzeit 6 Jahre, wovon 2 bei der Reserve. —


HerKo^tliimi Ma^iiaii.

Creschiclife. — Das Herzogthum hat seinen Namen von
der Burg Nassau, welche Ruprecht und Arnold, Herren von Lauren-
burg, um das Jahr 1100 von dem Stifte Worms eingetauscht hatten. Die
Söhne dieser Beiden, Walram L und Ruprecht IL kommen schon 1159
als Grafen von Nassau vor und begleiteten den Kaiser Friedrich 1.
auf seinem Kreuzzuge. Walrams L Sohn, Heinrich der Reiche, hinter-
liess 2 Söhne, Wal ram IV. und Otto, welche, 1225, sich so theilten,
dass Wal ram die südlichen Erbgüter (Nassau, Idstein und Weilburg),
Otto die nördlichen (DiRenburg und Siegen) erhielt; von dem Erstem,
dem Gründer der Walramer Linie, stammen die jetzigen Herzöge; die
Otto'sche Linie herrscht in den Niederlanden. Walrams Sohn, Adolph,
wurde 1292 Kaiser, verlor aber, 1298, gegen Albrecht von Oesterreich
sein Leben. Nachdem im Laufe der Zeit das Nassau'sche Haus sich in
mehrere Linien und Aeste getheilt, das
Stammland durch die Herrschaf-
ten Mehrenberg, Gleiberg und Hüttenberg, die Grafschaft Saarbrücken und
die Aemter Kirchberg, Kirchheim, Stauf, Bolanden, Reichesheim, Saar-
wenden und Lahr vergrössert und vom Kaiser Karl VIL den Titel „ge-
fürstete Grafen" erhalten hatte, vereinte Ludwig H. von Weilburg, nach
dem Aussterben der Saarbrück'schen Linie, 1574, und der Linie Idstein
und Wiesbaden, 1605, alle Besitzungen des Nassau-Walramischen Hauses.
Seine drei Söhne stifteten die drei Linien Saarbrücken (spater Usingen),
Idstein und Weilburg. 1721 erlosch Nassau-Idstein; Saarbrücken theilte
sich in die drei Aeste: Ottweiler, Saarbrücken und Usingen, die seit 1668,
nebst den übrigen Linien, vom Kaiser Leopold L die reichsfürsthche
Würde erneuert erhielten und sie führten. 1728 vereinigte der Usinger
Ast die Länder der beiden andern. Die Linie Weilburg nahm erst 1737
die fürstliche Würde an und erwarb die Grafschaft Sayn-Hachenburg.
Durch den LünevRIer Frieden verlor Usingen und Weilburg ihre über-
rheinischen Besitzungen; jenes 201/2 Quadratmeilen mit
52,286 Einwohnern,
dieses 8 Quadratmeilen mit 18,660 Einwohnern, wogegen aber erstes mit
36% Quadratmeilen und 93,000 Einwohnern, letzteres mit 16 Quadratmeilen
und 37,000 Seelen entschädigt wurde, und beide Linien Sitz und Stimme
in dem Reichsfürstenrath erhielten. 1806 traten beide Linien dem Rhein-
bunde bei; zugleich vereinigten sie ihre Besitzungen in ein
einziges ge-
meinschaftliches Herzogthum, das von beiden Häusern, und zwar von
Usingen als Senior mit dem Herzoglichen Titel, und von Weilburg mit dem
Fürstlichen Titel regiert
werden sollte. Durch die Rheinbundsakte wur-
den zugleich verschiedene mediatisirte Besitzungen, gegen 31 Quadrat-
meilen mit circa 85,000 Einwohnern, der Nassau'schen Souveränität unter-
worfen. 1815
traten die beiden Nassau'schen Häuser zu dem Deutschen
Bunde, und
ertauschten gegen ansehnHche Gebietstheile, zusammen 3IV2
Quadratmeilen mit 89,700 Einwohnern, frühere
Oranien-Nassau'sche Be-
sitzungen, zusammen 34 Quadratmeilen mit 103,400 Einwohnern. 1814
wurde mit der Ottonischen Linie ein neuer Hausvertrag rucksichtlich der
Deutschen Lande geschlossen. 1814 erhielt
Nassau.ständische Verlassung;
unter allen deutschen Fürsten kamen die Nassauer zuepi durch Verlei-
hung einer Verfassung den
Bundesbestimmungen nach, doch wurden die
Stände vor 1818 nicht einberufen, und die Streitigkeiten derselben mit
der Regierung führten mehrmals zu ungewöhnlichen Mitteln, den Mass-
regeln des Ministeriums die Zustimmung zu verschafl-en. 1816 starb die
Usinger Linie aus, und die Weilburger Linie ergrifl' aReimgen Besitz von
dem ganzen Lande, und
entsagte gegen ansehnliche Geldanzahlung seinen
Ansprüchen auf Succession in den Niederländisch-Deutschen Besitzungen
nach Aussterben des Königshauses. Seit 1839 regiert Herzog Adolph,
geboren den 24. Juli 1817. —


Bromme's Hand-Atlas. — lUieinland, Wesiplialen etc. b.

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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 18

Walram, Graf zu Nassau,
erhielt Idstein, Wiesbaden und Weilburg;, f 1289

'%1'^alraiKiisclie I^inie

I

Adolph, Graf zu Nassau 1289, Römischer Kaiser
1292 i 1298

I

Gerlach I. 1298 f 1361

Johann

zu Weilburg und Saarbrücken
1361 f 1371

I

Philipp T. 1371 i 1429

Philipp IL 1429 f 1492
erhielt Weiiburg

I

Johann f 1480

I

Ludwig 1. 1492 f 1523

I

PhülppIII. 1523 ^1559

1

Albert 1559, erbt 1574
Saarbrück, f 1582

I

Ludwig II. von Nassau-

Weilburg-Saarbrück,
1582, erbt Idstein und
Wiesbaden 1605,
i 1625

Johann
Haus
Idstein
f 1668
1

Georg f 1721
(erloschen)

Johann
erhielt SaarbrücU
1429 i 1472

I

Johann Ludwig 1472 f 1545

I

Johann 1545 f 1574
(erloschen)

Adolph
zu Idstein u. Wies-
baden 1361 i 1370

I

Gerlach II. ^ 1393

I

Adolph f 1426

I

Johann f 1480

I

Adolph f 1504

I

Philipp f 1520

Adolph
i 1536

Balthasar
1536 f 1568
Joseph Ludwig
1568 f 1596

I

Johann Ludwig
1596 j 1605
(erloschen)

Ernst Kasimir
Haus
Weilbiirg-

1625 i 1655

I

Friedrich 1655 f 1675

I

Johann Ernst
1675 i 1719

I

Karl August

1719, Reichsfürst
1737 t 1753

i

Karl 1753 ^ 1788

I

Friedrich Wilh.

1788 i 1816

I

Wilhelm 1816,
erbt Nassau-Usingen,
1826 Herzog, ^1839

1

Adolph seit 1839
!

Wilhelm, Erbprinz,
geb. 1852

Wilhelm
Haus
Saarlirück

_ 1625 11640

1640 t1690

I

Friedrich Ludwig
1690, erbt 1721
Idstein, 1723
Saarbrilck f 1728
(erloschen)

gren

1640, Fürst
.1688 f 1702

■ I

Wilhelm
Heinrich
1702 +1718

Johann Ludwig Gustav Adolph
u
Ottweiler zu Saar-

brück

1640 t 1677

Ludwig Kart
Krato Ludwig
1677 1713
^■1713 |1723
(erloschen)

Wilhelm Heinrich

Fürst von 'Saarbr.-Saarbr.
1718 1 1768

I

Ludwig 1768 i 1794

I

Heinrich Ludwig
Karl AJbr.

t 1797
(erloschen)

Karl 1718
erbt 1728 Idstein und
Ottweiler, regiert 1734 als
Fürst von Saarbrück-
üsingen f 1775

Karl AVilh. Friedrich Aug.
1775, erbt 1797 1803, Herzog 1806
Saarbrückf1803 f 1816

(erloschen)

Das liand. — Das Herzogthum Nassau ist, mit Ausnahme zweier
Enklaven in Kurhessen und Hessen-Darmstadt (Harheim und Reichelsheim)
ein wohl arrondirtes, zusammenhängendes Land, zwischen 25" 12'—26" 25'
OL. und zwischen 490 56'—50" 48' NBr., das im N. von der Rheinprovinz
und Westphalen, im 0. vom Grossherzogthum Hessen und im W. von der
Rheinprovinz begrenzt wird, und aus Ländern gebildet ist, die früher
Theile des ehemaligen kur- und oberrheinischen und westphälischen Krei-
ses waren. Dem kurrheinischen Kreise gehörten an: TheUe der Erz-
stifte Mainz und Trier, eine Parzelle der Pfalz am Rhein, die Grafschaft
Nieder-Isenburg und die Herrschaft Beilstein; zum oberrheinischen
Kreise gehörten: die alten Nassau-Using'schen und Nassau-Weilburg'schen
Fürstenthümer, der grösste Theil der Grafschaft Niederkatzenellnbogen,
die Grafschaften Schauraburg und Eppstein, die Leining'schen Herrschaf-
ten Westerburg und Schadeck, und ein Theil der Grafschaft Königstein,
und zum westphälischen Kreise: die Fürstenthümer Dietz, Dillenburg
und Hadamar, die Grafschaft Holzappel, und Theile der Grafschaften
Wied und Sayn. Das ganze Herzogthum umfasst einen Gesammtflächen-
raum von
86,55 Quadratmeilen oder 1,874,672 iMorgen, und eine Bevöl-
kerung (1857) von 434,064 Seelen, hat mithin 5,018 Einwohner auf
1 Qu.-M. In administrativer Hinsicht wird das Land in folgende 28 Aem-
ter getheilt, die wiederum in 825 Gemeinden zerfallen.

Flächeninhalt
in Morgen

Einwohner
1857.

Flächeninhalt
in Morgen

Einwohner
1857.

Aemter.

48,611
70,097
99,539
40,027
76,679
61,015
99,175
49,521
46,931
95,100
66,038
73,551
50,588
46,980
70,041

12,310
17,216
17,164
12,156
12,282
19,845 .
15,490
14,362
18,918
18,841
17,596
11,122
16,732
9,182
18,503

16. Nassau........

17. Nastätten.....

18. Reichelsheim

19. Rennerod.....

20. Rüdesheim •••

21. Runkel ......

22. st. Goarshaus.

23. Selters........

24. Usingen......

25. "Walmerod •.•

26. Wehen........

27. Weiiburg.....

28. Wiesbaden •••
z. Militär zählend

63,019
67,217
4,921
60,839
59,411
54,137
57,582
78,118
128,494
60,794
88,369
96,874
56,999

13,580
12,014
1,513
14,411
13,110
15,269
11,955
16,491
21,426
15,246
11,159
19,287
30,434
6,550

Zus. in 28 Aemtern 1,874,672

434,064

Die Oberfläche des Landes ist ungemein abwechselnd; sehr bergig,
aber von vielen reizenden Thälern durchschnitten, sehr fruchtbar und
trefflich angebaut; die Vegetation ist ausserordentlich üppig, und das
Land reich an den mannigfaltigsten Naturprodukten. In der südlichen
Hälfte des Herzogthums erhebt sich zwischen dem Main und der Lahn
der Taunus, ein waldiges, nach S. steO abfallendes Gebirge, dessen
höchste Kuppen: der grosse Feldberg 2,685, der kleine Feldberg 2,458,
und der Altkönig 2,400', aufsteigen. Im N. der Lahn erhebt sich der

Aemter.

1. Braubach ••

2. Diez ......

3. Dillenburg

4. EltvUle ••■

5. Hachenburg

6. Hadamar ••

7. Herbdrn •■•

8. Hochheim

9. Höchst.....

10. Idstein

11. Königstein ■

12. L-Schwalbach

13. Limburg ...

14. Marienberg

15. Montabaur

Genealogie des Nassau'schen Hauses.

Heinrich, der Reiche, Graf zn Nassau, f 1254

Olto, Graf zu Nassau,
erhielt Dillenburg, Beilstein

nnd Siegen,
Ottonisciie Kiiiiie

(siehe Niederlande)

Westerwald, der im Salzburgerkopf (mit 2,000') seine grösste Höhe
hat- Südlich vom Taunus, gegen den Main und Rhein hin, breitet sich das
liebliche Rheingau aus, eine der fruchtbarsten und romantischsten Land-
schaften Süddeutschlands. Die Flüsse des Landes gehören sämmtlich
dem Rhein an, der von Biebrich bis zur .Mündung der Lahn die Grenze
gegen Hessen-Darmstadt und Rheinpreussen bildet, und auf dieser Strecke
den Main (mit der Nidda), die Lahn (mit der Weil), Embs, Aar etc.
empfängt, und weiter abwärts die Wied, den Sieg (mit der grossen
und kleinen Nidder) aufnimmt. Seen besitzt das Land nicht, dagegen
viele Weiher, und eine Menge (153) berühmter Mineralquellen (Eisenquelle:
Schwalbach; Schwefelquelle: Weilbach; alkalische Wasser: Ems, Fachingen,
Schlangenbad; Kochsalzquellen: Soden und Wiesbaden; Säuerlinge: Dink-
hold, Geilnau, Kronthal, Selters etc.). — Das Klima ist pmässigt und
gesund; am mildesten in den Maingegenden und im Rheingau, rauher
auf dem Taunus und im Westerwald. —

lias Volk. — Die Bew ohner des Herzogthums, deren Zahl sich
1834 auf 370,374, 1843 auf 412,271, 1852 auf 429,060, und 1857 auf
434,064 belief, sind, bis auf eine kleine Anzahl Nachkommen eingewan-
derter Hugenotten und 6,907 Juden, sämmtlich Den tsch e, fränkischen
Stammes. Die Bevölkerungszunahme von 1834—57 beträgt im Jahres-
durchschnitt 0,88 Prozent. Die Zahl der Familien belief sich 1857 auf
105,524, die der männlichen Individuen auf 218,332, die der weiblichen
auf 215,732. — An Wohnplätzen waren 1857: 31 Städte, 36 Flecken,
817 Dörfer, 231 einzelne Höfe, 1,054 Mühlen, 54 Hütten- und Hammer-
werke etc. Haupt- und Residenzstadt ist Wiesbaden mit 16,280 Einw.,
andere Orte mit mehr als 2,400 Einw. sind: Limburg mit 3,790, Bieb-
rich mit 3,622, Montabaur mit 3,050, Oberursel mit 3,000, Diez
mit 2,910, Höchst mit 2,885, Ems mit 2,725, Dillenburg mit 2,700,
Rüdesheim mit 2,660, Weilburg mit 2,615, Niderlahnstein mit
2,600, Geisenheim mit 2,580, Hadamar mit 2,475, Flörsheim mit
2,460, und Herborn mit 2,410 Einwohnern. — Dem Bekenntnisse
nach gehört die Mehrheit der Bewohner der unirten evangelischen Kirche
an. Nach der Zählung von 1857 scheidet sich die Bevölkerung in 226,251
Evangelische, 200,416 Katholiken, 190 Mennoniten, 300 Deutschkatholiken
und 6,907 Jude.i. Die evangelische Kirche steht unter dem Lan-
desbischofe von Wiesbaden. Geistliche Oberbehörde ist der evan-
gelische Kirchensenat, dem der Staatsminister vorsteht, und wel-
chem 20 evangelische Dekanate und 194 Pfarreien und Kirchengemeinden
unterstehen. Die katholischen Kirchenangelegenheiten werden
von dem Bischöfe zu Limburg geleitet, der unter dem Erzbischöfe zu
Freiburg steht, und von einem Domkapitel und Ordinariat unterstützt wird.
Die Diözese zerfällt in 15 Dekanate und 144 Pfarreien. Für die Juden
sind 4 Inspektionsbezirke gebildet, welche in Synagogenbezirke zerfallen.
— Die geistige Kultur ist bedeutend und für den öffentlichen Unter-
richt wird von Seiten der Regierung sehr viel gethan. Elementarschulen
bestehen 709, mit 996 Lehrern; Realschulen bestehen 10, Töchterschulen
sind mehrere vorhanden; 1 Realgymnasium ist in Wiesbaden; 2 Schul-
lehrerseminare sind zu Usingen und Montabaur, und 1 Taubstummeninsti-
tut zu Kamberg. Gelehrtenschulen des Landes sind: 1 Pädagogium zu
Dillenburg und 3 Gymnasien zu Hadamar, Weilburg und Wiesbaden. Als
Landesuniversität gilt, nach Vertrag mit Hannover, Göttingen; für die
katholische Geistlichkeit besteht zu Marburg mit Hessen-Kassel eine ge-
meinschaftliche katholisch-theologische Fakultät. Ausser diesen bestehen:
1 evangel.-theolog. Seminar zu Herborn und 1 katholisches zu Limburg;
1 Militärschule für angehende Offiziere zu Wiesbaden, 1 landwirthschaft-
liches Institut auf dem Geisberge bei Wiesbaden etc. — Ferner beflndet
sich zu Wiesbaden 1 öffentliche Bibliothek (60,000 Bände), 1 Museum
rheinischer Alterthümer, und mehrere gelehrte Gesellschaften. — Die phy-
sisch-technische Kultur steht auf ziemlich hoher Stufe. Land-
wirthschaft und Bergbau, die Haupterwerbszweige der Bewohner,
werden trefflich gepflegt Von der Gesammtfläche des Landes von 1,874,672
Morgen fallen 702,002 Morgen auf Ackerland, 7,471 auf Gärten, 15,543
auf Weinberge, 196,118 auf Wiesen, 798,550 auf Waldungen, 106,946
auf Trieschland und Weideplätze, 6,544 auf Hofraitplätze, 1,251 auf Weiher
und 40,247 Morgen auf steriles Land, Wege etc. Der Ackerbau wird
mit Umsicht betrieben; Dreifelderwirthschaft ist vorherrschend; auf dem
Westerwalde die Triesch- und Weidewirthschaft allgemein. Im Nieder-
lande wird Weizen, im höheren Roggen, in den Gebirgsgegenden Hafer
und Buchweizen gebaut; Kartoffeln bilden im Westerwalde die Hauptnah-
rung. Für Wiesenkultur ist viel gethan. Der Obstbau ist von
grosser Bedeutung, und der Weinbau liefert die Stapelwaare des Landes;
im Rheingau (Johannisberg, Rüdesheim, Markobrunn, Geisenheim etc.) und
am Main (Hochheim) gedeihen die edelsten Sorten. Die Forstkultur
ist sehr ansehnlich (liefert jährlich über 24 Millionen Kubikfuss Holz).
Die Viehzucht ist von grossem Belange. Der Viehstand umfasste Ende
1855: 12,020 Pferde, 555 Esel und Maulesel, 195,541 Rinder, 136,487
Schafe, 44,780 Schweine, 26,794 Ziegen, und 15,097 Bienenstöcke. —
Der Bergbau geht auf Silber (1,500 Mark), Eisen (280,000 Centner Roh-
eisen und 75,000 Centner Gusswaaren aus Erzen), Kupfer (3,000 Centner),
Blei (4,000 Centner), und Braunkohle« (880,000 Ctnr.). Salz wird in Soden ge-
wonnen, Thon und Marmor im Westerwald. Im bergmännischen Betriebe waren
(1855) 33 Blei- und Silbererzgruben, 19 Kupfergruben, 1 Nickelgrube, 579
Eisensteingruben, 73 Braunsteingruben, 117 Dachschiefergruben, 10 Schwer-
spatgruben, 32 Braunkohlengruben etc. — Der Hüttenbetrieb ist unge-
mein ansehnlich, ausser diesem, aber die gewerbliche Industrie im Allge-
meinen von untergeordneter Bedeutung. Am wichtigsten sind noch die
Lein- und Wollweberei, die Gerbereien, Töpfereien, Papierfabriken, Bier-
brauereien, Branntweinbrennereien, Tabak- und Steingutfabriken. — Der
Handel wird durch die Rhein-, Moin- und Lahnschifffahrt, durch gute Land-
strassen (75 Meilen Staatsstrassen und 280 Meileii Gemeindestrassen) und
Eisenbahnen (Taunus-Eisenbahn, Höchst-Soden- und Rheineisenbahn, von
Wiesbaden nach Niederlahnstein) sehr begünstigt, doch ist der auswär-
tige Handel weniger bedeutend als der innere. Die Ausfuhren bestehen in
Mineralwassern, Wein, Obst, Cider, Getreide, Eisen, Braunstein, Vieh,
WoHe, Holz etc.; die Einfuhren in Kolonialwaaren, Südfrüchten, Salz,
Tuch, Baumwollenwaaren, Galanteriewaaren etc. Eine eigentliche Han-
delsstadt hat Nassau nicht; den Hauptverkehr mit dem Auslande vermitteln
Frankfurt, Mainz, Bingen und Koblenz; Biebrich, Eltville, Rüdesheim und
einige andere Orte treiben bedeutenden W^einhandel; Diez hält ansehn-
liche Wollmärkte. — Münzen, Maass und Gewicht: Man rech-


-ocr page 356-

39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 19

nel in Gulden ä 60 Kreuzer,
im Zahhvertli des 24V2-Gul-
denfusses. Landesmiinzen in
Silber sind 31/2 2, 1, V2 Gul-
denstücke, 6, 3 und 1 Kreu-
zer; Papiergeld: die Noten
der Landesbank zu 1, 5 und
25 Gulden. — Längenniaass
für Fläcbenvermessungen, zu-
gleich Normalmaass der Steuer
ist der Fuss zu 10 Zoll =
1/2 Meter; die Ruthe hat 10
Fuss ; 100 Ouadratruthen =
1 Morgen (genau 25 Aren).
Ein allgemeines .Maass ist
noch nicht eingeführt: in
Wiesbaden hat der Fuss (zu
12 ZoR) 28,75 Centimeter. Das
Malter = lOQ.e Liter oder
1.98 preuss. Schelfel. Die grös-
sere Ohm hat 140
.86, die klei-
nere 135,57 Liter. Jetzt gilt
allgemein das deutsche ZoR-
gewicht.

»er Staat.-Die Sta a ts-
verfassung ist erbmo-
narchisch-repräsenta-
tiv nach der Verfassungs-Ur-
kunde vom 1. und 2. Sept.

1814 und der Verordnung vom 25. Nov. 1851 (die Aufhebung der staats-
rechtlichen ZusammensteRung vom 28. Dec. 1849 und die Zusammen-
setzung der Ständeversammlung betreffend). Die Stände ver
Samm-
lung besteht aus 2 Kammern. Mitglieder der ersten Kammer sind die
Prinzen des herzoglichen Hauses, der Erzherzog Stephan von Oesterreich,
die gräflichen Familien von Leiningen-Westerburg, Waldbott-Bassenheim,
Walderdorff, Schönborn-Wiesentheid, die freiherrliche Familie von Stein,
diejenigen, welche der Herzog mit dem Rechte der Vererbung zu Mitglie-
dern ernennt, der kathoRsche und evangelische Landesbischof und 6 von
den höchstbesteuerten Grundbesitzern, und 3 von den höchstbesteuerten
Gewerbtreibenden gewählte Abgeordnete. Die zweite Kammer besteht
aus 24 Abgeordneten, welche nach dem Wahlgesetz in 24 Wahlbezirken
gewählt werden. Die Ständeversammlung tritt jährlich ordentlich zusam-
men, kann aber, wenn erforderlich, auch ausserordentlich vom Herzog zu-
sammenberufen werden. Ohne Einwilligung derselben können weder be-
stehende Gesetze abgeändert, noch neue eingeführt werden, und aRe zu
erhebenden direkten und indirekten Abgaben bedürfen ihrer Zustimmung
und Verwilligung. — Als deutscher Bundesstaat hat Nassau im Plenum
der Bundesversammlung 2 Stimmen, im engern Rathe gemeinschaftlich
mit Braunschweig die 13. Stelle. — Staatsoberhaupt ist der Herzog,
gegenwärtig Adolph (geb. d. 24. JuR 1817, regiert seit 20. Aug. 1839),
der in Bezug auf Gesetzgebung und Besteuerung an die beschliessende
Mitwirkung der Ständeversaminlung gebunden ist. Der Thron ist erblich
nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealfolge im Mannesstamme
der Walramischen Linie. Erlöscht diese, so erbt die Ottonische Linie das
ganze Land; stirbt diese Linie aus, so erbt die Walramische Linie das
Grossherzogthum Luxemburg. Zwischen beiden Linien bestehen Hausge-
setze. Der Herzog geniesst eine jährliche Civilliste; die Domänen sind
in der jüngsten Zeit Staatseigenthum geworden. Die nachgebornen Prin-
zen erhalten Apanagen, die Prinzessinen eine Aussteuer. Das herzogliche
Haus bekennt sich zur evangelischen Kirche. — Der
Titel des Herzogs ist:
„Souveräner Herzog zu Nassau, Pfalzgraf bei Rhein, Graf zu Sayn, König-
stein,
Katzenellnbogen und Diez, Burggraf zu Hammerstein etc.", ge-
wöhnlicher ist jetzt der einfache Titel: „Von Gottes Gnaden Herzog zu
Nassau etc." gebräuchlich. Prädikat: „Hoheit". Herzogliche Residen-
zen sind Wiesbaden und Biebrich; Lustschlösser: WeRburg, Oranien-
stein, Hochheim, Mosbach, und das Jagdschloss Platte. — Das Warfen
ist ein in 16 Felder getheilter Schild mit einem Herzschllde; dieses
enthält den Nassauischen goldenen Löwen in einem blauen, mit schräg-
Rnks Regenden Schindeln bestreutem Felde. Die übrigen Felder zeigen
die Embleme von Diez, WaRen und Mühlberg, Katzenellnbogen, Trier,
Pfalz bei Rhein, Hammerstein, Königstein, Sayn, Köln, Mehrenberg,
Limburg, Idstein etc. Landesfarben sind dunkelblau und orangegelb.
- Ritterorden hat Nassau keine, dafür aber goldene und silberne Ver-
dienstmedaOlen für CivR und Militär. — Der Hofstaat des Herzogs
steht unter dem Hofmarschallamt, zu welchem der Hofmarschallstab,
der Oberstallmeisterstab und das Jagddepartement gehören. Der Oberkam-
merherr ist zugleich Präsident des Hofmarschallamts; andere Oberhof-
und Hofchargen sind: der Oberstallmeister,
Oberjägermeister, Hausmar-
schall, Hofmarschall und Hofstallmeister, die Kammerherren, Kammer-
und
Jagdjunker.

Staatsverwaltung. — Durch Gesetz vom 24. Juli 1854 ist die
Centralverwaltung neu
geregelt. — Der Herzog besiizt die voRziehende
Gewalt und
ernennt zu allen Staatsämtern. Oberste Verwaltungsbehörde
ist das Staatsministerium, welchem ein Staatsminister vorsteht,
dem ein
Staatsrath beigeordnet ist, dessen Mitglieder vom Herzoge,
welcher im Staatsrath das
Präsidium führt, ernannt wer-
den. Dem Staatsminister ist
ferner eine Rekursinstanz
beigegeben, die aus dem Mini-
sterialdirektor, den Vorstän-
den des Kriegsdepartements,
der Landesregierung, des Fi-
nanzkollegiums und einem Mi-
nisterialrathe gebildet ist. Die
innere Verwaltung leitet die
Landesregierung; die un-
tere Verwaltung der innern
Angelegenheiten der 28 Aem-
ter, das bezügliche, unter
einem Amtmann stehende
Amt, deren jedem ein aus
6 Mitgliedern bestehender B e -
zirksrath beigeordnet ist.
Die Ortspolizei ist den
Bürgermeistern der einzelnen
Gemeinden überlassen. Be-
sondere Polizei komm issa-
riate bestehen zu Wiesba-
den und Biebrich. — Die
Rechtspflege wird im Na-
men des Herzogs in geord-
neten Instanzen verwaltet.

Als Gesetz in Civilsachen
gOt das römische Recht, welches nur in einzelnen TheRen durch
neuere Verordnungen und Gesetze abgeändert wurde; sonst gelten
in den betreffenden Landestheilen die Landrechte von Katzenellnbogen,
Trier, Mainz und Epstein. Für die Verwaltung der Rechtspflege
bestehen in oberster Instanz das Oberappellationsgericht zu Wies-
baden, in mittlerer Instanz 2 Hof- und Appellationsgerichte mit 2 Krimi-
nalgerichten zu Wiesbaden und Dillingen, und in der untern Instanz 28
.\emter. Zu Wiesbaden und Dillingen werden alle drei .Monate Assisen
gehalten. Die Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist den herzog-
lichen Landoberschultheissen übertragen, welche den Aemtern unterge-
ordnet sind. — Die Finanz
Verwaltung leitet das Finanzkollegium,
welchem die Staatskassendirektion und die Zolldirektion unmit-
telbar untergeordnet sind. Dem Staatsministerium unterstehen unmittel-
bar die Landesbankdirektion und die Rechnungskammer. —
Die Staatsausgaben beliefen sich 1852 auf 4,233,781 Gulden, w'ovon
352,195 11. für die regierende Familie, 509,721 fl. für das Militär, und
688,497 fl. für die Staatsschuld bestimmt waren. Gedeckt wurden die
Ausgaben durch 1,802,296 fl. aus Domänen und Regalien, 1,805,957 fl.
aus direkten Steuern und 843,900 fl. aus indirekten Abgaben. Tie Ein-
künfte betragen (ohne den Centraistudien- und Stiftungsfond) jährlich
über 4 Mill. Gulden. Nach dem der Ständeversaminlung vorgelegten Budget
waren die Ausgaben für 1858 veranschlagt zu 4,637,042 fl., die Ein-
nahme aus Domänen und indirekten Steuern zu ungefähr 3,262,401 fl.
Die weitere Einnahme beruht auf direkten Steuern. Ein Slmplum Steuer
beträgt: Grund- und Gebäudesteuer 200,546 fl. 38 kr., Gew'erbesteuer
79,745 fl. 5 kr. — Der Stand der Staatsschuld wurde (von Fr. W.
V. Reden) für 1854 (wahrscheinlich zu hoch) auf 12,690,000 fl. berechnet,
darunter 1 Million Gulden Papiergeld der Landesbank. Am Schlüsse des
Jahres 1857 stellte sich der Kapitalbetrag der Landessteuer- und Domänen-
kasseschulden auf 7,580,000 fl. — Bis 1837 gab es keine stehende Schuld
der Landes kasse; die herzogliche Schuld der Domänenkasse dagegen
(die bereits Ende 1815 auf 5,642,537, und 1818 auf 7,023,357 fl. berech-
net war, worunter „Kapitalien von Mitgliedern des herzoglichen Hauses"
mit 1,331,301 fl., dann Schulden bis zum Jahre 1731 zurück), war bis
zum 1. Jan. 1836 bis auf 8,243,910 fl. gestiegen, und von da an über-
nahm der Landtag 2,400,000 fl. als dem Hof zu leistende Entschädigung
für die (28 Jahre früher erfolgte) Aufhebung von FeudaRasten (Leibeigen-
schaft) auf den Domänengütern. —
Heerwesen-, Oberste MiRtärbehörde
ist das Oberkommando der Truppen, dem das Brigadekom-
mando und das Kriegsdepartement unmittelbar untergeordnet sind.
Das Haupt- und Reservekontingent, das zum Bundesheer zu steRen ist,
beträgt 5,498 Mann, und zwar: Infanterie 4,941 M. in 2 Regimentern
(jedes zu 2 Bataillonen ä 4 Linien- und 1 Schützenkompagnie) und einem
Jägerbataillon (zu 5 Kompagnien); Artillerie (3 Kompagnien) 480 M.
mit 16 Geschützen; Pionniere 64 Mann, 1 Sanitäts kompagnie
und IS Gensd'armen. Ausserdem bestehen als Ersatzmannschaft
1 InfanteriebataRlon zu 549 Mann, ein Ersatzdetachement ArtiRerie und
1 dergleichen Pionniere, deren Mannschaft aus gedienten Leuten genom-
men wird. Es gilt Konskription mit Stellvertretung; die Dienstzeit ist
6 Jahre, doch wird die Mannschaft bei der Infanterie nur 2, bei der Ar-
tillerie 4 Jahre eingestellt, sonst aber, ausser den Herbstübungen, beur-
laubt. — Seit 1855 besteht zwischen Nassau und Limburg ein „Bri-

gadeverband", nach welchem Nassau das Kontingent beider Länder an
Infanterie und Artillerie für das Bundesheer, und zwar 5,498 Mann und
16 Geschütze, Limburg dagegen das Gesammtkontingent an KavaRerie,
870 Mann, zu steRen hat


Ï. Freie Htadt Frankfurt am Main.

^Teseliiclite. — Der Ursprung der Stadt Frankfurt lässt
sich nicht mit Bestimmtheit ermitteln. Schon Karl der Grosse hieR
in ihr die in der lat. Kirche berühmte Kirchenversammlung, und seit 843
galt sie als Hauptstadt des ostfränkischen Reichs, wurde Residenz Lud-
wigs des Deutschen und gar bald Haupthandelsplatz von Austrasien.
1254 erhielt sie vom König Wilhelm die Versicherung, nie vom Reiche
Verpfändet und veräussert zu werden, erlangte dadurch Reichsunmittel-
barkeit, und trat als Wahlstadt der Deutschen Kaiser in die Reihe der
freien Reichsstädte. 1329 bekam sie von Ludwig dem Bayern das
Privilegium, aRe von den Kaisern versetzte oder verkaufte Reichsgüter
und ZöRe in der Nähe einzulösen und an sich zu bringen, was die Stadt
trefflich benutzte und ihre schon damals sehr besuchte Messe zu höherem
Aufschwung brachte; 1330 wurde in ihr die zweite Messe eingerichtet
und 1555 erhielt sie das Recht der Münze. Der Wohlstand der Stadt er-
Rtt einige Störungen im siebenjährigen und im französischen Revolutions-
kriege; 1803 rettete sie zwar ihre Reichsunmittelbarkeit und blieb freie


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39. — Blieinland, Westphalen, Hessische Länder, Nassau und Frankfurt. 20

Reichsstadt, aber bei der Stiftung des Rheinbundes 1806 wurde sie von
Napoleon zur Bundesstadt des Rheinbundes, und 1810 zur Hauptstadt des
„Grossherzogthums Frankfurt" erklärt und Residenz des Fürsten Primas.
Nach dem Sturze Napoleons erhielt sie ihre Unabhängigkeit wieder,
modiflzirte die alte Staatsverfassung 1816 durch die sogenannte Konsti-
tulions-Ergänzungsakte vom 17/18. Juni, und wurde von da an Sitz des
Deutschen Bundestags. Am 3. April 1833 versuchte ein Haufen von 70
bis 80 Mann, fast sämmtlich den gebildeten Ständen angehörig, sich
Frankfurts zu bemächtigen, und von hier aus die bestehenden Verhält-
nisse Deutschlands umzugestalten (Frankfurter Attentat); für Frankfurt
günstige Umstände vereitelten das Gelingen. Die Jahre 1848 und 1849,
welche Frankfurt zum Sitz der Deutschen konstituirenden Reichsversamm-
lung und der provisorischen Centralgewalt (unter dem Reichsverweser
Erzherzog Johann) machten, brachten auch hier Veränderungen in der
Verfassungsurkunde mit sich, in Folge deren die freie Bundesstadt in den
organischen Gesetzen vom 18. Sept. 1853 und 16. Jan. 1855 neue Grund-
gesetze erhielt. —

lias liand. — Das kleine Gebiet der freien Stadt Frank-
furt, im Ganzen nur 1,333 Qu.-.Meilen mit einer Bevölkerung von 74,784
Seelen umfassend, einst eine freie Reichsstadt im oberrheinischen Kreise,
liegt ihrem Haupttheile nach (zu dem noch 6 kleine ParzeRen gehören,
von denen 2 in und an hessen-homburgischem Gebiet Regen) zu beiden
Seiten des Mains, unter 50»7'40" NBr. und 26" 15'45" OL., und wird
von Kurhessen, Hessen-Darmstadt und Nassau umgeben. Das Land ist
eben und fruchtbar; der Boden Sand, mit Lava bedeckt, und vom Main,
der Nidda und Ursel bewässert, erzengt Getreide, Kartoffeln, feine Gemüse, i
Obst und Wein, nnd unterhält gute Rinder- und Schafzucht. Das Klima
ist gemässigt und angenehm.

Das Volfe. — Die Bewohner des kleinen Freistaats, deren Zahl
1852 auf 77,971, 1855 auf 74,784 Seelen sich belief, sind, mit Ausnahme.,
der Israeliten, sämmtlich Deutsche fränkischen Stammes. Von ihnen
kommen (1855) auf die Stadt 64,257, auf das Landgebiet 10,527. Von
den Stadtbewohnern gehören 63,313 dem Civilstande, 944 dem einheimi-
schen Militärstande an (4,821 Mann Bundestruppen sind in der Zahl der
Bevölkerung nicht aufgenommen). Die Gesammtcivilbevölkerung zählt
11,512 Familien, 28,768 Männer und 29,685 Frauen über 14 Jahre, und
7,689 Knaben und 7,698 Mädchen unter 14 Jahre. Die Zahl der Geburten
beläuft sich durchschnitüich auf 1,350 (worunter 230 uneheRche), die der
Sterbefälle auf 1,150; die Bevölkerungszunahme nach dem Jahresdurch-
schnitt von 1834—1854 auf 1,02 Prozent. Das Gebiet umfasst an Wohn-
plätzen: 1 Stadt mit 1 Vorstadt (Sachsenhausen), mit 64,257 Einw., 8 Ort-
schaften: Bornheim mit 3,390, Oberrad mit 2,116, Niederrad mit 2,016,
Niedererlenbach mit 742, Hausen mit 624, Bonamös mit 612, DortelweR
mit 530, und Niederursel mit 438, und Försterhäuser mit 59 Einwohnern.
Nach dem Bekenntnisse geschieden zählt die Evangelische Kirche
57,284, die Katholische 11,500; Dissidenten sind 250, Juden 5,750 im
Gebiete. Die Bekenner der christlichen Religion geniessen sämmtlich
gleiche bürgerliche und politische Rechte; die der Israeliten wurden durch
das organische Gesetz vom 12. Sept. 1853 erweitert. Jede kirchliche
Gemeinde ist unter Oberaufsicht des Staats, leitet aber ibre Angelegen-
heiten selbst. Die lutherische und reformirte Gemeinde stehen un-
ter dem lutherischen und reformirten Konsistorium, die ka-
tholische unter der katholischen Kirchen- und Schulkommis-■
sion, die unter die Jurisdiktion des Bischofs von Limburg gehört. Die
lutherische Kirche zählt 14 Pfarreien (mit 44 Geistlichen), die reformirte
2 (mit 4), und die katholische 2 Pfarreien (mit 14 Geistlichen). Die
deutsch-katholische Gemeinde hat 1 Prediger, die israelitische Gemeinde
und israelitische Religionsgesellschaft 2 Rabbiner. — Für geistige Kul-
tur ist durch gute Unterrichtsanstalten gesorgt; man zählt 1 Gymnasium,
1 Musterschule, 1 Polytechnische Schule, 1 Handelsinstitut, 1 BRnden-
und 1 Taubstummenanstalt, 1 israelitische Realschule, 13 evangelische,
5 katholische und 1 israelitische Volksschule, 19 Privaterziehungsanstalten,
19 Unterrichtsanstalten für kleine Kinder etc., und 1 medizinisch-natur-
wissenschaftliches Institut. Dann an wissenschaftlichen und Kunstanstal-
ten: das Senkenbergische Institut mit treffRchen Sammlungen; das Mu-
seum, mit Sammlungen; die StadtbibRothek (mit 100,000 Bänden etc.);
das Städel'sche Kunstinstitut, Bethmanns Antikensaal, und eine grosse
Anzahl wissenschaftlicher, Kunst- und äbuRcher Vereine. Zeitungen er-
scheinen 17 (darunter die „Frankfurter Oberpostamtszeitung", die älteste
politische Zeitung Deutschlands, seit 1615). — Die physisch-techni-
sche Kultur steht auf hoher Stufe. Die Landwirthschaft, nament-
Rch der Gartenbau ist sehr blühend. Von dem Flächengehalt des Ge-
biets, das sich auf 53,481 Morgen beläuft, kommen 29,521 auf Aecker,
Wiesen, Gärten, Weinberge und Weiden, 22,560 auf Waldungen, 1,400
Morgen auf Hofraitplätze, Strassen etc. Manufakturen und Fabriken
in Baumwolle, Seiden-, Gold-, Silber-, Bronze- und Galanteriewaaren,
Tabak, Wachstuch, Tapeten etc., bestehen in Menge, und alle Gewerbe
sind in hinreichender Zahl vertreten; am wichtigsten aber ist Frankfurt
als deutsche Handelsstadt. Durch ihre Lage am Main, durch treffliche
Landstrassen, Eisenbahnen, 2 grosse .Messen und die Frankfurter Bank
(mit 20 MIR. Grundkapital) unterstützt, ist Frankfurt, das Ober 1,000
Handelsfirmen zählt, der Hauptplatz für den Handel in Wein, WoRe, Seide,
Leder, Tabak, Bauholz, vorzüglich aber für den Wechsel- und Geldhandel.
Die Schifffahrt ist sehr lebhaft; Dampfschifffahrt wird nach Mainz und
Würzburg unterhalten, und Frankfurter Personen- und Güterdampfboote
fahren zwischen Mannheim und Mainz, Mainz und Bingen und Mainz und
Frankfurt. Die Stadt selbst besitzt 8,43 MeRen Eisenbahnen, und ist bei
der Main-Nekar-, Main-Weser-, Sachsenhausen-Offenbacher-, Taunus- und

Frankfurt-Hanauer-Eisenbahn belheiligt. Die Ausübung des Postregals
besitzt das fürstliche Haus Thürn und Taxis. — Rechnungs münze ist
der Gulden im 24V2-Guldenfuss zu 60 Kreuzer ä 4 Pfennige oder Heller.
Landesmünzen in Silber sind: V2, 1, 2 und 31/2 Guldenstücke, 6, 3 und
1 Kreuzer; Papiergeld: Rechneischeine zu 500 fl., und Bankscheine der
frankfurter Bank. Maasse: Der Fuss ä 12 ZoR zu 12 Linien; 100 frank-
furter Fuss = 90.68 preuss. Fuss oder 28,^ Meter oder 52 frankfurter
Ellen. 100 franMurter Ellen = 82,oe berliner Ellen. Die Feldruthe hat
121/2, die Waldruthe I5V5 Fuss. Der Morgen hat 160 Qu.-Ruthen; 100
Feldmorgen = 79,gi, 100 Waldmorgen = 75.i6 preuss. Morgen. 1 Hufe
Land hat 30 Morgen. Getreidemaass ist das Malter zu 4 Simmer zu 4
Sechter zu 4 Gescheid; 100 Malter = 208,744 preuss. Scheffel. Flüssig-
keitsmaass ist die Ohm zu 20 Viertel oder 80 alte'Maass zu 4 alten Schop-
pen; 100 alte Maass — 106,553 preuss. Quart; das Fuder — 6 Ohm;
IV2 Ohm = 1 Oxhoft. Schenkmaass ist die junge .Maass zu 4 Schoppen;
100 junge Maas = 139,15 preuss- Quart. Der Centner hat 108 Pfund
Leichtgewicht zu 32 Loth ä 4 Quentchen, oder 100 Pfund Schwergewicht
(= 50.51 Kilogramme). Als Zollgewicht dient das Deutsche. —

Der Staaf. — Die freie Stadt bildet mit ihrem Gebiete eine
demokratische Republik. Die alte Staatsverfassung, welche bereits 1816
modifizirt wurde, erhielt in Folge der Jahre 1848 und 1849 mancherlei
Veränderungen, bis endlich Frankfurt in den organischen Gesetzen vom
12. Sept. 1853 und 16. Jan. 1855 neue Grundgesetze bekam, und diese
beiden Gesetze, so wie die Konstitutionsakte von 1816, die Fundamente
der jetzigen Verfassung wurden. Die Souveränität steht der Gesammtheit
der Bürgerschaft zu, welche die Ausübung der Hoheitsrechte dreien aus
iln'er Mitte gewählten Behörden: der gesetzgebenden Versamm-
lung, dem Senate und dem ständigen Bürgerausschusse übertra-
gen bat. Nach verfassimgsmässigem Beschluss der gesetzgebenden Ver-
sammlung vom 22. Dec. 1854, und der Bürgerschaft vom 5. und 6- Febr.
1855, besteht der Senat, mit Einschluss von 4 Syndicis, aus 21 auf
Lebenszeit gewählten Mitgliedern; die beiden Bürgermeister werden jähr-
Rch aus den 21 Senatoren durch Scrutinium gewählt, die Wahl eines
Senats-.\Rtgliede? durch 6 von dem Senate und 6 von der gesetzgebenden
Versammlung beauftragte Wahlmänner vorgenommen. Die gesetz-
gebende Versammlung besteht aus 57 von der Bürgerschaft der Stadt,
aus 20 von der ständigen Bürger-Repräsentation, und aus 11 von den
Landgemeinden aus sich gewählten MitgRedern. Israelitische Bürger dür-
fen nie mehr als 4 zu xMitgliedern der gesetzgebenden Versammlung ge-
wählt werden; von der Wählbarkeit in den Senat sind israeRtische Bür-
ger, Bürger der Landgemeinden und Nahverwandte von Senatsmitgliedern
ausgeschlossen. Ausser dem Senate, als dem Reglerungs- und Ver-
waltungskollegium, besteht noch ein ständiger Bürgeraus-
schuss von 51 Mitgliedern (worunter wenigstens 6 Rechtsgelehrte), ge-
wählt aus allen Ständen der christlichen Bürgerschaft, von welchem
9 Mitglieder das S t a d tr e chnung sr e vis i ons k 011 egi um bilden. Die
öffentlichen Aemter sind für alle eingeborenen Staatsbürger, so wie für
Alle, welche seit 10 Jahren im Frankfurter Staatsbürgerrecht stehen, gleich
zugänglich. Zu Richterstellen sind nur christliche Bürger der Stadt und
der Landgemeinden wählbar; bei Behörden, deren Wirkungskreis christ-
liche Kirchen, Schulen und Stiftungen betrifft, dürfen keine Israeliten an-
gesteRt werden. Als Bundesstaat hat Frankfurt im Plenum der Deutschen
Bundesversammlung eine besondere Stimme, im engern Ralhe nimmt es
mit den 3 Hansestädten die 17. Stelle ein. — Das Wappen Frankfurts
ist ein einfacher gekrönter silberner Adler im rothen Felde. Landes-
farbe ist Weiss und Roth. — In Bezug auf die Rechtspflege ist das
(allen freien Städten gemeinschaftliche) Oberappellationsgericht
zu Lübeck die oberste Instanz in allen vom Appellations- und Kri-
minalgericht zu Frankfurt (in zweiter Instanz) entschiedenen Civil-
und Kriminalsachen- Untergerichte sind: das Stadlgericht (für Sachen
im Werthe von über 300 fl.), das Polizeigericht, das Peinlich-
Verhöramt, das Stadt- (Justiz-) Amt (für Sachen unter 300 fl.),
und das Land-Justiz am t. —
Finanzioesen: Der Voranschlag der Ein-
nahmen und Ausgaben für 1858 gestaltete sich folgendermassen:

Ausgaben. fl-

Dienst der Rechneikasse............. 1,401,540

Dienst der SchuldeutHgungskasse -•- 549,748
Dienst der Pfandamtskasse ...... 7,694

Einnahmen. fl.

Dienst der Rechneiliasse............. 1,327,300

Dienst der Schaldentiignngskasse-•- 729,000

Dienst der Pfandamtskasse .......... 8,000

Totalsumme 11. 2,060,300

Totalsumme fl, 1,958,982

Die Staatsschuld beRef sich 1858 auf 7,640,000, die Eisenbahn-
schuld auf 6,420,500 Gulden. —

Die bewaffnete Macht besteht aus der Stadt- und Land-
wehr und dem
Linienmilitär. Die Stadtwehr, zu welcher jeder
Stadtbewohner vom 21—60, Lebensjahre pflichtig ist, besteht aus der frei-
willigen KavaRerie und Artillerie, den freiwilligen Scharfschützen, 2 Ba-
taiRons freiwRRger Jäger, 2 Bataillons freiwilliger Infanterie, dem Ba-
taRlon der Löschanstalt (18 Kompagnien) und 3 Bataillons Infanterie.
Die Landwehr formirt 2 Bataillons, ist wie die Stadtwehr zur Erhal-
tung der Ruhe und Sicherheit der Stadt und des Gebiets bestimmt, und
steht mit dieser unter gemeinschafUichem Kommando. Das Linien-
militär be
.steht aus 1 Infanterie-Bataillon (zu 6 Kompagnien) von 783
Mann, aus 224 Mann Reserve nnd 112 Mann Ersatzmannschaft, im Gan-
zen aus 1,119 Mann mit Einschluss von 100 Schützen. — Die Ergänzung (
des
Linienmilitärs erfolgt durch Werbung auf 4—6 Jahre, und wenn diese f
nicht hinreicht, werden durch's Loos die zur Stellung Bestimmten einbe-
rufen. Als Sitz der Deutschen Bundesversammlung hat Frankfurt ausser
dem eigenen MiRtär noch eine Bundesgarnison von 4,821 Mann. —


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O'eschiclite. - Die Äsi atisch e Tür kei, ein integrirender
Theil des
Osmanischen oder Türkischen Reiches , umfasst Kleinasien, Sy-
rien Armenien, Mesopotamien und einen Theil Arabiens, Länder, deren
äl-
tere'Geschichte
in ihren Grundzügen uns bereits aus der Geschichte der
Menschheit und der allgemeinen Geschichte Asiens bekannt sind. In Me-
sopotamien der Landschaft zwischen den beiden Flüssen Euphrat und Ti-
gris bildeten sich in der frühesten Zeit die Reiche Assyrien und Babylonien,.
mit denen Syrien und ein Theil von Armenien vereinigt wurden, bis Cyrus,
der Gründer der persischen Monarchie (558—529 v. Chr.) nicht nur diese
Länder, sondern auch Kleinasien, welches bis dahin aus einzelnen Staaten
bestand, sich unterwarf. Kleinasien war von jeher die Brücke der
Wanderungen von 0. gegen W. und in umgekehrter Richtung, und darum
finden wir hier seit dem frühesten Alterthume die verschiedensten Völker
neben einander. Syrer (von den Griechen
wegen ihrer weissen Hautfarbe
Leukosyrer genannt, zum Unterschiede von den rothbraunen südlichen Sy-
rern,) waren das Hauptvolk, bewohnten vom Pontus an Kappadocien, Ci-
licien und Paphlagonien, und selbst noch in den historischen Zeiten fanden
sich noch viele Ueberreste derselben in Lykaonien, Pisidien und Pamphi-
lien. Seit den ältesten Zeiten waren die Küstengegenden mit phönizischen
Einwanderern besetzt, und von W. her wanderten Thracier, Pelasger, Jo-
ner, Dorer, Aeoler und andere griechische Kolonisten ein, mit welchen
Hauptstämmen sich nach Alexander d. Gr. Zeit Gallier (Galater) vermisch-
ten, nach denen später die Römer, Araber, Mongolen, und endlich die
Türken in's Land kamen. — Erst um das Jahr 600 v. Chr. trat unter dem
lydischen Könige Alyattes, mehr aber noch unter dessen Sohne Krösus
(550
V. Chr.) ein grosser Theil Kleinasiens als selbstständiges Reich in
der Weltgeschichte auf, wurde mit den entscheidenden Siegen des Königs
Cyrus über Krösus bei Pteria m Kappadocien und bei Sardes (548) ein
Theil der grossen persischen Monarchie, und bReb es gegen 214 Jahre
lang, bis zu den Siegen Alexander d. Gr. über Darius HL Kodomannus.
Nach Alexanders Tode (323) theilten sich die macedonischen Beherrscher
Thraciens und Syriens in das Ganze von Kleinasien, während welcher Pe-
riode in den innern Verhältnissen der Länder und Völker zu einander nur
geringe Veränderungen vorgenommen wurden. Nach dem Verfall des thra-
cisch-macedonischen Reiches (282) wurden die macedonischen Beherrscher
von Syrien die einzigen, doch sehr beschränkten Besitzer des thrazischen
AntheRs, und mit ihnen begannen grosse Veränderungen in den innern
Verhältnissen der Provinzen. Es erhob sich das Reich der Bithynier, mit
ihnen die Dynasten von Pergamos, und mehr noch bewirkte die verhee-
rende Wanderung der Gallier (Galater), nnd die Besitznahme des nordöst-
lichen Phrygiens durch sie, die Auflösung aller früheren Verhältnisse. Kö-
nig Eumenes von Pergamos verwickelte die Römer in die Streitigkeiten
des Landes und führte einen Krieg derselben mit Antiochus dem Grossen
von Syrien herbei, nach dessen Ausgang Antiochus (190) von Kleinasien
nichts weiter als Cilicien und einen Theil von Pamphilien behielt, Kappa-
docien, Pontus, Kleinarmenien, Galatien und Bithynien eigene selbststän-
dige Fürsten bekamen, das ganze übrige westliche Land aber, Mysien, Ly-
dien und Phrygien dem Könige Eumenes von Pergamos, Karlen und Lycien
den Rhodiern, als Bundesgenossen, von den Römern verliehen wurden. Den
griechischen Städten allen ward die Unabhängigkeit von den neuen Be-
sitzern zugesichert, und von dieser Zeit an bekam das neugegründete
Reich der Könige von Pergamos den Namen des Reichs Asia, und das
■ganze, den Syrern abgenommene Kleinasien den Namen Asia intra Tau-
rum. Im Jahre 133 (nach dem Tode Attalos III. von Pergamos) bemäch-
tigten sich die Römer des Reichs Asia unter dem Vorwande einer testa-
mentarischen Erbschaft, und machten es, wie auch später Kappadocien,
Kleinarmenien und Pontus, als Asia propria, zu einer römischen Pro-
vinz, Unter Diocletian und Konstantin d. Gr, erfolgte eine neue Umgestal-
tung Kleinasiens; die Länder desselben bildeten vom 4. Jahrhundert n,
Chr. an einen Bestandtheil des Oströmischen Reichs, geriethen aber seit
dem 7. Jahrh. unter die Botmässigkeit der Araber, In den Jahrhunderten
des Mittelalters besassen die griechisch-byzantinischen Kaiser Kleinasien,
und nach deren Niederlage (1063—72) herrschten die Seldschucken von
Kleinasien und Egypten an bis zur chinesischen Grenze, Mit dem Zerfall
des grossen Seldschuckenreiches (1154) entstand in Kleinasien, durch Su-
leimans Eroberung, das Reich Rum oder Ikonium mit der Hauptstadt Ni-
cäa; und nach der Eroberung Konstantinopels durch die Abendländer und
der gleichzeitigen Gründung des lateinischen Kaiserthums (1204—61), durch
Theodor Laskaris das Kaiserthum Nicäa, und das Kaiserthum Trapezunt
an den Küsten des Schwarzen Meeres, welches sich bis 1461 erhielt. Nach
der Besiegung des seldschuckischen Sultans Masud eroberten 1283 die
Mongolen Kleinasien und verwüsteten das Land, und ihnen folgten 1305
die Osmanen, die bei Osmans Tode (1326) die ganze westliche Küste Klein-
asiens inne hatten, Brussa zur Hauptstadt ihres neuen Reiches erwählten,
von hier aus ihre Eroberungen nach Europa hinüber ausdehnten, vom 15,
Jahrh. an im voRständigen Besitz von ganz Kleinasien waren, und unter

il8ittfi(cpe Cûrftci, flraßien, perfien

unö ïur&eftttîi.


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40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

Solim I. (1512—19), mit geringen Ausnahmen, Syrien, Armenien und Me-
sopotamien eroberten und bis jetzt unter der Herrschaft des Halbmonds
erhielten. —

Mas Ijand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Die
Asiatische Türkei, von den Türken Anadolii genannt, umfasst den
westlichsten Theil von Asien, erstreckt sich, mit Ausnahme der zu
ihm gehörenden Theiie von Arabien, vom SO"—42° NBr. und vom 43o
40'—66" OL., wird im N, durch die Strasse der Dardanellen, das Mar-
mora-Meer, die Strasse von Konstantinopel und das Schwarze .Meer, im 0.
von Russland (Transkaukasien) und Persien, im SO. vom Persischen Meer-
busen, im S. von Arabien, und im W. vom Mittelländischen Meere und
dem Archipelagus begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von 22,370,
und mit dem zu ihm gehörenden TheRe von Arabien von 31,482 Ou.-M.,
mit ungefähr 16,050,000 Einwohnern, d. i. mit noch nicht ganz 510 See-
len auf einer Ouadratmeile. Die grösste Ausdehnung des Landes von N.
nach S., oder von Sinub (Sinope) am Schwarzen Meere bis Basrah (Bas-
sora), oberhalb des Persischen Meerbusens, beträgt 228, die von W. nach
0., vom asiatischen DardaneRenschloss bis zur Grenze von Persien, 200
Meilen. —

Bestandtheile, physische Beschaffenheit. —• Das ausgedehnte
Land besteht aus 4 natürlich und zugleich geschichtlich begründeten Ab-
theilungen: dem eigentRchen Kleinasien, Syrien, Armenien und
M e s
0 p 01 a m i e n; es ist zum grössten Theil gebirgig und vom Arm eni s c h e n
Gebirge, dem Paryadres, dem Taurus und Antitaurus, dem Ama-
nos, welcher sich mit den beiden letztern verbindet, dem Libanon und
Antilibanon, und nach der persischen Grenze zu vom Zagros-Ge-
birge durchschnitten, deren einzelne Ketten und Bergzüge mit besonde-
ren, auf der Karte bemerkten Namen, bezeichnet werden, und bis gegen
4000' hoch aufsteigen. Nur Mesopotamien ist eine Ebene, wie die, den
Süden füllende wasserarme Syris ch-arabische Wüste, die sich weit
nach Arabien hineinzieht. — An ihren Küsten vom Schwarzen, Aegaei-
schen (dem Ak-Deniz), Ikarischen und MitteRändischen Meere, im SO. vom
persischen Meerbusen bespült, ist das Innere der Asiatischen Türkei von
zahlreichen, zum Theil bedeutenden Flüssen bewässert und von einer
Menge grösserer und kleinerer Seen durchschnitten. In das Schwarze
Meer fallen: der Tschoruk-Su, der auf dem nördlichen AbfaR des
Köp Dagh entspringt, ■ durch den Olti-Su, Schauschet-Su und Adschora
verstärkt wird, einen Theil von Erzerum durchfliesst, und unterhalb Batum
mündet; — der Charschut1 Tschai, der bei Tarabülüs (Tiraboli) mün-
det; — der Jeschil-Irmak, der im Ejalet Siwas durch Zusammenfluss
des Tschaterlek-Irmak, Tschekerik-Su und Tusanlü-Su (Tokat-Su) gebildet
wird, bei Amasia vorbeiströmt, sich von SO. durch den grossen Germeili-
Tschai verstärkt, und östRch von Samsun durch seine Mündungen ein
Delta bRdet; — der Kisil-Irmak (Halys der Alten), welcher ebenfalls
in Siwas entspringt, Bozok durchströmt, die nordöstliche Grenze von Ka-
raman bildet, sich dann in grossen Bogen nördlich wendet, durch den
Demidsche-Irmak, Dewerek-Tschai und Gök-Irmak verstärkt wird, und
unterhalb Bafira (BaflTra), westlich von Indschir Burun mündet; — der
Filij as-Tschai, der auf dem Ala Dagh entspringt, den Soganoli-Su auf-
nimmt, und bei FRijas mündet; und der Sakarija, welcher in Khuda-
vendiguiar entspringt, Bozok und Kastamuni durchströmt, sich durch den
Eugüri-Su, Tschar-Su, Emir-Tschai, u. a. verstärkt, und unterhalb Dariköi
in's Schwarze Meer mündet. — In das Marmora-Meer ergiessen sich,
ausser der Nikabitza, nur kleinere Flüsse. — In das Aegäische Meer
oder den Archipela gus: der G edi s-Tschai (K o dos oder S arabat),
der bei Manisa vorbeiströmt und in den Golf von Ismir (Smyrna) mün-
det; — der Bögük Mender (Mäander der Alten), dessen eigentlicher
Quellfluss der Pursak ist, der in seinem Mittellauf den Namen Banas-
Tschai führt, im Unterlaufe das Ejalet Aydin durchströmt, und unterhalb
der Insel Susam Adassi (Samos) in's Ikarische Meer mündet. — In das
Mittelländische Meer strömen: der Gök-Su, der durch denBasakt-
sche-Tschai verstärkt wird, den Westen von Adana wässert und unterhalb
Selefke mündet; — der Sachun (Sihon), dessen Oberlauf, der Suman-
tia-Su, den südRchen Theil von Bozok durchströmt; im Unterlaufe durch-
fliesst er das Ejalet Adana, geht bei der Stadt Adana vorbei und mündet
durch mehrere Arme nördRch von Karatasch Burun; — der Dschihan,
dessen Hauptquellfluss der Soghytli-Tschai oder Maraschfluss ist, Kharbrut
und Adana durchströmt und in den Golf von Alexandrette mündet; — der
Nahr-el-Asy (Orontes oder Axius der Alten), welcher auf dem Anti-
libanon (Dschebel-esch-Scharki) entspringt, Scham und Haleb durchströmt,
bei Homs, Hamah und Antakijeh (Antiochien) vorbeifliesst und sich in's
MitteRändische Meer ergiesst. — In den Persischen Meerbus en mün-
det: der Schat-el-Arab, der grösste Strom des Landes, der durch die
Vereinigung des Euphrat und Tigris entsteht. Der Euphrat oder
Fürat entspringt am Abhänge des Karatschlü-Dagh im Ejalet Erzerum,
durchströmt dieses Ejalet im südwestl. Laufe, bRdet die Grenze zwischen
Kurdistan und Siwas, vereinigt sich bei Parusche mit dem bedeutend grös-
sern Murad-Tschai oder östlichen Euphrat, der vom Ala-Dagh
herabkommt und Kurdistan durchströmt, und bewässert, durch diesen an-
sehnlich verstärkt, die Mitte des Ejalets Haleb. Unterhalb Balis, der Sta-
tion der Dampfboote, die bis dahin aufwärts den Euphrat befahren, bildet
er bis Jaharijah die Grenze zwischen Haleb und Scham, durchströmt von
da an bis zu seiner Vereinigung mit dem Tigris, den westl. Theil des
Ejalets Baghdad, und berührt auf diesem Laufe Ersingan, Egin, Kjeban-
Maden, Rum Kaleh, Biredschik, Balis, Rakka, Anah, Hit, Hillah, Diwanijeh,
Lamlum und Kurnah. Der Tigris (Didschleh oder Didschel der Ara-
ber), der Hauptarm des Schat-el-Arab, entspringt im Ejalet Kurdistan,
strömt bei Argana-Maden und Diarbekir vorbei, verstärkt sich durch den
Hatmans-Su und BitRs-Tschai, durchströmt die Ejalets Hekkiari und Mo-
sul, nimmt auf der Südgrenze des Ersteren den Kabur, auf der Südgrenze
des Letzteren den, durch die Berdizawi verstärkten Madschmur in sich auf,
und geht nach dem Ejalet Baghdad über, dessen Mitte er durchschneidet
und von 0. her, an bedeutenden Zuflüssen den Altun-Su oder Zab Asfal,
den Edhem, die Diyala und viele kleinere Ströme, von W., bei der Stadt
Baghdad, den Nahr Isah , und weiter abwärts noch einige andere Gabe-
lungen des Euphrat empfängt. Unterhalb Kurnah vereinigt er sich mit
dem Euphrat, nimmt den Namen Schat-el-Arab an, empfängt aus Persien
den Suab Kerkha und Karun, und ergiesst sich mit letzterem durch einen
Kanal in 5 Mündungen in den Persischen Meerbusen. Das vom Euphrat
und Tigris bewässerte Land (Mesopotamien — El-Dschesirah) bietet den
kürzesten Verbindungsw-eg nach Indien und hat eine grosse Zukunft, die
durch Eröfl'nung der Dampfschifffahrt auf beiden Flüssen, durch die Bri-
ten, bereits angebahnt ist. Die schon im Alterthum wichtigen, noch immer
bedeutenden Städte, ausser den obengenannten noch: Dschesire-lbu Omer,
Mosul, Senn, Tekrit, Samarah, Baghdad, Kut-el-Amarah, Basrah u. a. liegen
am Tigris, welchen mehrere, aus dem Alterthum stammende Kanäle theils
mit dem Euphrat, theils mit seinen Hauptzuflüssen verbinden. — Die be-
merkenswerthesten Seen Kleinasiens sind: der Wanr G ö 1, (Dzow Wanoi)
in Hekkiari, der Egerdir- und Hariwan-Göl, der Adschi-Tuz-,
Gendschelü-, Kestel- und Ahyz-Göl in Aydin, der Tus Tschölli,
Kerelü- und Soghla-Göl in Karainan, der Sabcha im Haleb, und
der Bahr Tabarieh (See Tiberias) und Bahr Lut (Bahar-el-Loth, das
Todte Meer) in Saida, in welch letztern der Scheiat-el-Kebir (Arden, oder
der Jordan der Alten) mündet. — Das Klima Kleinasiens, durch die
vielen Gebirge gemässigt, ist im Ganzen sehr mild und gesund, und nur
die SüdRchen Küstenstriche von Aydin und Adana (Ciliciens und Pamphi-
liens) haben, da die nahen Gebirge die heissen Sonnenstrahlen zurückwer-
fen und dem kühlenden Nordwinde den Zugang versperren, in den Som-
mermonaten ein sehr heisses, selbst der Gesundheit nachtheiliges Klima,
während das höhere Gebirgsland, besonders Bozok und Siwas (Kappado-
cien) eine rauhere und kühlere Luft durchweht. Doch auch in den rau-
hesten Gebirgsgegraden, wie in Tarabuzun etc. (Pontus, Pisidien etc.)
gibt es herrliche, fruchtbare Thäler, und Aydin und Adana gehören, trotz
ihres heissen KRma's, bei ihrem Ueberflusse an Gewässern, zu den frucht-
barsten und gesegnetsten Theilen Kleinasiens. Die Ejalets Erzerum und
Kurdistan (Armenien) haben, ausser in dem kurzen Sommer, eine rauhe
Luft, Haleb, Saida und Scham (Syrien und Phönizien) sind heiss, im We-
sten fruchtbar, im Osten durch Vernachlässigung fast Wüste, Baghdad und
Mosul dagegen (das alte Mesopotamien und Babylon), obw ohl gegen früher
ungemein zurück gegangen, immer noch zum grossen Theil ein reiches,
gesundes, unter fleissigen Händen ein vielversprechendes Land. Unterir-
disches Feuer trägt im eigentRchen Kleinasien nicht wenig zur Fruchtbar-
keit des Bodens bei und macht besonders die Ejalets Aydin und Khuda-
vendiguiar zu den gesegnetsten des Landes, wird aber auch der Grund
häufiger Erdbeben, die nicht selten beide Ejalets heimsuchen. Der Boden
in aRen TheRen der asiatischen Türkei, besonders aber im eigentlichen
Kleinasien und Mesopotamien, ist von Haus aus ungemein fruchtbar und
reich, doch wird der Landbau, bei der Unsicherheit der Verhältnisse,
äusserst nachlässig betrieben. Die schon den Alten bekannten Produkte
des Landes sind immer noch die gleichen und von gleichem Werthe: treff-
licher Wein, Obst, Oel, Südfrüchte, Getreide aRer Art, Flachs, Safran,
BaumwoRe, Tabak, Mohn, Galläpfel, Feigen, Arznei- und Gewürzpflanzen;
ausgedehnte Laub- und Nadelholzwaldungen, im S. Palmen, auf dem Liba-
non Gedern. An Thieren, ausser den gewöhnlichen Hausthieren, von de-
nen besonders Schafe und Pferde in Menge gezogen werden, Kameele,
Angoraziegen, Seidenraupen, Bienen etc. Edle und unedle .Metalle finden
sich in Menge, liefern aber bei dem höchst mangelhaft betriebenen Berg-
bau nur geringe Ausbeute.

Politische Eintheilung. — Die vier, geschichtlich begründeten
Theiie der Asiatischen Türkei (Anadolü): Kleinasien (mit Cypern)
Syrien, Armenien und .Mesopotamien und der Theil von Arabien, der unter
der Herrschaft des Sultans steht, werden in administrativer Beziehung in
19 Ejalets oder General-Statthalterschaften, und diese in 83 Livas oder
Provinzen und 858 Kazas oder Distrikte geschieden, zu denen wir hier
noch das zu Europa gezählte Ejalet Dschezair-i-Bahr-i-Sefid (die türki-
schen Inseln des Archipels) fügen, welche geographisch zu Asien gehören.
Der Flächenraum und die Bevölkerung (annäherungsweise) ist folgender-
massen in die Ejalets vertheUt und bei jedem der historische Name der
alten BestandtheRe angegeben. Die Namen der Livas sehe man auf der
Karte! —

Ejalets.

Kastamuni, 42,500 E.

Brussa, 55,000 E.
Ismir (Smyrna), 130,000

Einwohner.
Konija, 37,000 E.
Adana, 38,000 E.
Angora, 26,500 E.
Siwas, 38,000 E.
Tarabuzun (Trapezunt)

22,000 E.
Erzerum, 40,000 E.
Diarbekir, 44,000 E.
Wan, 34,000 E.
Mosul, 75,000 E.
Kharbrut (Charpnt)

12,000 E.
Haleb U'eppo), 100,000

Einwohner.
Beyrut, 15,000 E.
Dimeschk - el - Scham
(Damaskus), 135,000
Einwohner.
Baghdad, 85,000 E.

Djidda, 45„000 E.;

Medina, 25,000 E.
Nikosia (Lefkoscha),
16,000 E.

1. Kastamuni -.•

2. Khuda vendi-

guiar ........

3. Aydin.........

4. Karaman......

5. Adana ........

6. Bozok ........

7. Siwas..........

8. Tarahuzun.....

9. Erzerum......

10. Kurdistan.....

11. Hekkiari......

12. Mosul.........

13. Kharhrut .....

14. Haleb.........

15. Saida..........

16. Scham........

Paphtagonien..............

Bithynien..................

Lydien und Jonien ......

Phrygien u, Pamphylien-

Cllicien ...................

Kappadocien u. Galatien-
Kappadocien u. Pontus.••
Pontus u. Kolchis.........

Armenien..................

"Kurdistan..................

Kurdistan..................

Assyrien...................

Sophene, Comagene......

Syrien u. Orshoene......

Phönizien u. Palästina...
Syrien.....................

17. Baghdad......

18. Djidda u. Ha-

rem-I-Nabevi

19. Kybrys....•■••

Europäische u. historische
Namen.

Babylonien, Mesopotamien
Westarabien
u. Aethiopien
Cypern.......................

B .

3 s

fco

n be
? n

5 s

a a

II

PI

S

M

1,550

1,800,000

5

1,680

1,450,000

8

1,350

1,250,000

5

1,050

1,000,000

5

750

950,000

6

950

940,000

6

970

910,000

5

1,230

1,280,000

6

1,850

650,000

4

1,430

320,000

3

1,360

400,000

4

1,150

325^000

2

1,053

330,000

5

1,400

750,000

6

1,053

670,000

5

1,590

480,000

5

1,680

525,000

3

9,112

900,000

-

244

120,000

31,482

16,050,000

83

Sitz des Vau oder
Mutessarif.

Das EjaletDschezair-i-Bahr-i-Sefid, der Archipel oder die
Inseln des tVeissen Meeres (Ak-Deniz)!, welches von den Türken zu Europa
gerechnet wird geographisch aber zu Kleinasien gehört, umfasst, ausser
m^A Kreta, welche ein eigenes Ejalet (Kirid) bildet, von S.
nach N. folgende Inseln: Rhodos (Rhodus), 20 Qu.-M. und 20,000 E.
(meist Griechen),mit der gleichnamigen Hauptstadt, gewöhnlich Rodo ge-
nannt, an deren Hafen einst der berühmte, 70'hohe Koloss stand, und den
Hafenplatzen Lindos, Lakonia, Polaka und Kalämatta. Von Cypern vertrie-


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40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

ben, wo sie nach Jerusalems Fall 18 Jahre verweilt hatten, nahmen die
Johanniterritter im J. 1309 den Osmanen die Insel Rhodus ab, behaupte-
ten sich hier über 2 Jahrhunderte, mussten aber 1522 nach verzweifelter
Gegenwehr die Insel dem Sultan SoRman II. übergeben, worauf ihnen Kai-
ser Karl V. die Insel Malta überRess. — Skarpanto oder Koje (Kar-
pathos), im W. der vorigen, 4 Qu.-M. mit 6,500 E.; — Kaso (Caxo),
kleine Insel in der Nähe von Kandia, deren Bewohner sich mit Weinbau,
Bienenzucht und Schwammfischerei beschäftigen. — Charki (Chalcia),
und Limniona, im W. von Rhodos. — Symi, am Eingang des gleich-
nam. Meerbusens, klein, mit Schwammfischerei. — ïilo (Telos), auch
Piskopi genannt, nur von w^enigen FamRien bewohnt. — Istanköi
oder Stanchio (Kos), vor dem Golf von Dschowa, 41/2 Qu.-M. mit 10,000
E., mit trefflichem Wein- und Obstbau; bekannt als das Vaterland des
Apelles und des Hippokrates; südlich von ihr liegen die kleinen Inseln
Ja Ii und Nisari (Nisyros), letztere mit 2,000 E. — Kalymnos (Kat-
mus) oder Kaiami ne, von Griechen bewohnt; reich an Honig und Wachs.
— Lero, bergig, mit 1,500 E. — Telandos und Levitha, kleine In-
seln, im S. und W. der vorigen. — Patino (Patmos), felsig, holzarm,
wenig angebaut, von 2,000 Griechen bewohnt; bekannt als Verbannungs-
ort des Apostels Johannes. — Lepsia, Arki, Gaidaronisi und Far-
maco, im 0. der vorigen. — Nicaria (Ikaros), 3 Qu.-M. mit 4,000 E.,
sehr gebirgig, stark bewaldet mit schönen Weideplätzen und mehreren
Dörfern; östl. von ihr Regen die kleinen Aegäischen oder Furni-Inseln,
nach den Backofen ähnlichen Höhlen so genannt, die auf ihnen in Menge
sind. — Sussam-Adassi (Samos), 8V2 Qu.-M. mit 50,000 E. (meist
Griechen), vom Festland durch eine nur tausend Schritt breite Meerenge
getrennt; reich an Oel, Wein, BaumwoRe, mit bedeutendem Seidenbau.
Seit 1835 geniessen die Einwohner eine Art Unabhängigkeit, indem sie
dem Sultan nur einen bestimmten jährRchen Tribut entrichten; ihre Ange-
legenheiten aber unter einem griechischen Gouverneur selbst leiten, der
den Titel eines Fürsten von Samos führt. Die Hauptstadt Samos, jetzt
Megali-Chora genannt, hat einen gut befestigten Hafen. — Saki-
Adassi (Skio oder Chios), I8V2 Qu.-M. mit 40,000 E., meist Türken;
vor der Halbinsel die den Golf von Smyrna büdet; mit bedeutendem Wein-
und Mastixbau; Hauptstadt ist Kastron, auf der Ostseite der Insel, mit
Citadelle, — Früher belief sich die Zahl der Einwohner auf mehr als
100,000, die aber nach einem 1822 von den Türken unter ihnen angerich-
teten Blutbade auf 15,000 Seelen zusammenschmolzen und von den Türken
verdrängt wurden. — Psara (Ipsara), nordwestl. von der vorigen, 1 Qu.-
M., früher sehr bevölkert, reich an Wein und Südfrüchten, nach dem Blut-
bad von 1822 mit kaum 1,000 E., me'ist Fischern und Seeleuten. — Mi-
dillü (Mitylene, sonst Lesbos), 12V2 Qu.-M. mit 50,000 E., meist
Türken; reich an Oel, Wein, Seide, Feigen, BaumwoRe und Südfrüchten;
hat schöne Marmorbrüche, warme QueRen etc. Hauptstadt ist Midillü
(Castro) mit 2 Häfen und guter Citadelle. — Muskanisi, eine Insel-
gruppe im Golf von Edremid; auf Musko, der grössten Insel, ist eine
kleine Stadt. ~ Bogdscha (Tenedos), mit 7,000, und Tau schan Ada,
mit 1,500 E., 2 kleine Inseln südlich vom Eingange des HeResponts; beide
reich an Wein; an der Ostseite von Bogdscha ist die geräumige, in der
neuesten Zeit häufig erwähnte Besikabay. —

Das Ejalet Kybrys, die Insel Cypern, liegt 10 M. von der syri-
schen, eben so weit von der kleinasiatischen Küste, und 48 M. von den
Nilmündungen entfernt, und ist eine reiche, fruchtbare, jetzt aber schlecht
angebaute, von einer hohen Gebirgskette durchzogene Insel, die im Alter-
thume über 1 MIR. E. zählte, jetzt aber nicht über 120,000 E. ernährt.
Zur Zeit der Eroberung der Insel durch Alexander d. Gr. (333 v. Chr.)
war sie in 9 unabhängige Staaten getheilt und der Hauptsitz der Vereh-
rting der Venus. Nach Alexanders Tode kam sie unter die Herrschaft der
egyptischen Ptoloinäer und wurde unter Augustus eine römische Provinz,
in welcher Zeit der Apostel Paulus, mit Barnabas, das Evangelium pre-
digte. Unter den griech. Kaisern öfters von den Arabern überfallen, wurde
sie im J. 1191, während des vierten Kreuzzugs, von Richard Löwenherz
erobert, der die Insel an den Titularkönig von Jerusalem, Guido von Lu-
signan, verkaufte, der nach der Eroberung Jerusalems durch Saladin, sein
Königreich nach Cypern verpflanzte, wo es sich fast 3 Jahrh. erhielt. Nach
Aussterben der männlichen Nachkommen des Hauses Lusignan überRess
die Königin Katharina die Insel 1480 an die Repulik Venedig, welche sie
1571 an die Türken verlor. Nach der Uebergabe von La RocheRe (1628)
war es im Werke die Insel Cypern dem Grossherrn abzukaufen, aus dem-
selben ein protestantisches Königreich (unter dem Fürsten Rohan) zu ma-
chen und dasselbe zu einem Zufluchtsort für die in kathol. Ländern be-
drängten Protestanten werden zu lassen. Verschiedene Umstände verhin-
derten jedoch diesen Plan, und Cypern blieb bis zum heutigen Tage unter
türkischer Herrschaft. Von den zahlreichen, stark bevölkerten und blü-
henden Städten des Alterthums haben sich fast nur noch die Ruinen er-
halten. Die einzige, einigermassen noch bedeutende Stadt ist Lefkoscha
(Nikosia), der Sitz des türk. Statthalters und eines griech. Erzbischofs,
mit 16,000 E. — Kleinere Küstenstädte sind: Larnaka (Citium), im S.,
wo die europäischen Konsuln residiren, mit bedeutendem Seehandel, Salz-
schlemmerei und 5,000 E. _ Limasol, mit den Ruinen von Amathus
(hier einst der Hauptsitz der Venus Amathusia), berühmtem Weinbau und
4,000 E, — Famagusta, im 0. mit vielen Trümmern und trefflichem
Hafen; nördlich davon sind die Ruinen der alten Stadt Salamis. — Baffa
(Paphos), an der Westküste, jetzt fast verödet.

Mittelbare Länder dés Türkischen Reichs in Asien sind: die
Ländereien der unabhängigen, sich nur als VasaRen des Sultans betrach-
tenden Turkmanenstämme in den westRchen Ejalets der kleinasiati-
schen Halbinsel; - die der unabhängigen Kurdenstämme in Kharbrut,
Kurdistan und Hekkiari; — in Tarabuzun die Länder der Lasen und ein
TheR von Ghuria; — inMosulund Baghdad die Fürstenthümer Am ad iy ah,
Dschulamerik, Suleimaniah oder Sindian, Koi und Kuran; die
Fürstenthümer Karadscholan und Sehau, deren Bewohner den von
Baghdad nach Mosul gehenden Karawanen gegen Vergütung Schutzgeleit
geben, und das Land Sind schar, so wie das Land der Yeziden und
der Bilbas. —Die
Muntefik-Arab er in der Gegend von Kurnah (in
Al-Dschesirah und Irak-Ar abi), so wie die Kas ail-Ar ab er längs
dem Fürat und die Nedschedi-Araber sind ebenfalls fast ganz unab-
hängig, ja die Muntefik erhalten sogar jährlich eine bedeutende Summe,
um den südwestlichen Theil von Baghdad gegen die Wahhabiten zu ver-
theidigen. In Scham und Haleb sind die Ländereien der Beduinea-Ara-
ber, und die Ländereien der Turkmanen und Kurdenstämme fast
ganz unabhängig, und in Saida das Gebiet der Mutualis (mit dem Haupt-
ort Baalbek), und das Gebiet der Drusen (mit Dair-el-Kamar, dem Sitz
des Gross -Emir) nur tributpflichtig; eben so das Gebiet der Nosairen,
welches die Libanonthäler von Antakijeh bis zum Gebiet der Drusen be-
greift (mit dem Dorfe Bohlulia, dem Sitz ihres Oberhauptes oder des mäch-
tigsten Mukkadem); das Gebiet der Maroniten, das unter den Klein-
und Gross-Emir getheilt ist, von denen der erstere zu DschebaR, der letz-
tere zu Kannobin seinen Sitz hat; und das Gebiet der Ism aeli ten, mit
dem Hauptorte Massiat. —

Das VolU. — Bevölkerungsverhältnisse, Nationalversehie-
denheit. Die Gesammtbevölkerung der Asiatischen Türkei wird auf
16,050,000 Seelen geschätzt. Das herrschende mehr als die Hälfte der
Bevölkerung ausmachende Volk sind die Türken oder Osmanen, fast
3 MiRionen Seelen zählen die Griechen und Armenier, beinahe eben
so viel die in Syrien und Mesopotamien hausenden Araber, und den
Rest bilden Kurden, Perser, Juden und zerstreute Völker, die in al-
len Ejalets gefunden werden.

Ständeversehiedenheit, Eeligionsverhältnisse. — In Bezug
auf die Ständeverschiedenheit und Rechtsverhältnisse verwei-
sen wir auf den Text der „Europäischen Türkei" Taf. 11. S. 3, und berüh-
ren hier nur kurz, mit Hinweisung auf jenen Text (S. 4), dass auch in
der Asiatischen Türkei bezüglich der Religionsverhältnisse der Islam die
herrschende und von der Mehrzahl der Bewohner, d. h. von den Osmanen,
Turkmanen, Lasen, Arabern, Persern und Tadschiks und einem Theil der
Kurden, angenommene und befolgte Religion ist. Fast alle genannten Völ-
ker sind Sunniten (Rechtgläubige) mit Ausnahme derMutuaRs, der Ka-
sail-Araber, der Perser und Bilbaskurden, w-elche sämmtRch Schiiten
(Ketzer) sind, sich selbst aber Adel iah oder Theilhaber der Gerechtig-
keit nennen. Die Nosairen, Ismaeliten, Drusen und Yeziden
sind mohamedanische Sektirer. Sie glauben, dass Ali, Mohameds Vetter
und Schwiegersohn, den er aber als seinen Nachfolger zu erklären verab-
säumt hatte, mit einem göttlichen Charakter bepbt gewesen sei, und nehmen
daher keinen Anstand ihn, wie die Nosairen thun, als einen Gott zu
verehren. Die Ismaeliten erkennen nur die 6 ersten der, von den
Schiiten anerkannten 12 Imams (der Nachfolger von Ali's Sohn Hossein)
an, und behaupten, dass hinsichtRch des siebenten ein Irrthum stattge-
funden, da man anstatt des Musa den einen seiner Brüder, Ismael hätte
ernennen müssen. Daher nennen sie sich Ismaeliten und glauben nun,
dass nach Ismael die W^ürde des Imam auf Personen übergegangen sei,
die zwar unbekannt, sich doch zur bestimmten Zeit offenbaren würden.
Sie bewohnen den Libanon, und ein Zweig ihrer Sekte lebt unweit Kas-
bin in Persien. 'Im Mittelalter waren
sie unter dem Namen der Assas-
sinen berühmt. Die Drusen, eine ihnen verwandte Sekte, die im 11.
Jahrh. unter die Regierung des fatimidischen Kalifen Hakum kamen, be-
haupten zum Unterschiede von den übrigen Ismaeliten, dass in Hakum
Gott zuletzt sich verkörpert habe, erwarten seine Wiederkunft, und vereh-
ren ihn unter der Gestalt eines Kalbes. Die Yeziden, die das Bergland
in der Nähe der Stadt Singar in Mesopotamien inne haben, sind eine Misch-
lingssekte, deren wahrer Ursprung schwer zu ergründen ist; sie scheinen
ein
Ueberrest jener Sekte der Magier, Manichäer und Sabaer zu sein, die
meist lange Zeit hindurch das Morgenland beunruhigten, haben aber eine
Menge christRcher und mohamedanischer Gebräuche angenommen. Sie be-
ten zu den Sternen, bei ihrem Aufgange, und nehmen ein gutes und ein
böses Prinzip an, und letzteres, welches sie Alscheikh Almoassem
(den grossen Scheikh) nennen, ist das einzige, welches sie scheuen und
fürchten. Ueber 3 MiRionen der Bewohner gehören dem C h r i s t e n t h u m


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40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

an. Zur griechischen Kirche gehören die Griechen, zur armeni-
schen die Armenier; die Glaubenslehren der katholischen Kirche ha-
ben viele Griechen, Armenier, Kurden und zum Theil auch die Maroniten
angenommen, und die katholische Kirche selbst hat Patriarchen zu Anta-
kijeh und Jerusalem, und Erzbischöfe zu Ismyr (Smyrna), Haleb und Bagh-
dad. ünirte Griechen oder Melchiten bewohnen grösstentheils das
Ejalet Haleb, wo sie zu Antakijeh (Antiochien) einen Patriarchen, zu Haleb
und Sur (Tyrus in Saida) Erzbischöfe haben. Die unirten Armenier
haben einen Patriarchen zu Bezumma, im Libanongebirge, und 7 Erzbi-
schöfe in den verschiedenen Theilen des Landes. Die si,risehen Christen
und unirten Chaldäer haben Patriarchen zu Haleb und Mosul, und 15
Weihbischöfe, und die Maroniten einen Patriarchen zu Kannobin und 7
Weihbischöfe. Die protestantische Kirche hat nur wenige Anhänger;
die Lutheraner eine Gemeinde mit Bischof in Jerusalem. Zur Ja4co-
bitenkirche gehört eine beträchtliche Zahl Kurden und einige Tausend
Griechen, und die weitverbreiteten Nestorianer umfassen meist nur
Kurden und Armenier. Juden sind in allen grösseren Städten des Lan-
des, und zerfaHen in verschiedene Sekten. - Dem Bekenntnisse nach
schätzt man die Bevölkerung der Asiatischen Türkei auf 12,650,000 Mo-
hamedaner, 2,650,000 Griechische und Armenische Christen, 360,000 Rö-
misch-itatholische Christen, 40,000 ünirte Griechen, 80,000 ünirte Arme-
nier, 40,000 Syrer und unirte Chaldäer, 150,000 Maroniten und 80,000 Ju-
den. — In Betreff der geistigen Kultur verweisen wir auf den Text
zur „Europ. Türkei" Taf. Ii.

Physiseh-technisehe Kultur. — Der Land bau in der Asiati-
schen Türkei ist, trotz der Fruchtbarkeit des Bodens, in einem beklagens-
werthen Zustand, und nur in wenigen Gegenden, so wie in den Umgebun-
gen der grösseren Städte, von einigem Belang. Seit die Osmanen die
Herrn Vorderasiens sind, sucht man in diesem durch Anbau und Handel
einst so blühenden Lande vergebens jene Reichthümer, nach welchen die
Gewalthaber des Alterthums so lüstern waren, und denen die Römer die
Ueppigkeit und Entnervung Schuld gaben, die sich Roms und des ganzen
Weltreiches bemächtigten. Das halbe Land, in der Hand träger Türken
und herumschweifender Araber, Regt unbebaut. Die 14 einst so reichen
Landschaften des eigentlichen Kleinasiens, die gegenwärtig die 8
ersten der oben genannten Ejalets bilden, im Westen: Mysien (mit Troas
und Aeolis), Lydien (mit dem nördlichen Jonien), Karlen (mit dem südl.
Jonien und Doris); im Süden: Lycien, Pamphylien, Cilicien; im Norden:
Bithynien, Paphlagonien, Pontus und Colchis; im Innern des Landes:
Kappadocien (mit Kleinarmenien), Lykaonien (mit Isaurien), Pisidien, Phry-
gien und Galatien , muss man, wie auf der Flucht durcheilen, und statt
Beobachtungen machen zu können, froh sein, ungeplündert von räuberi-
schen Horden, und mit dem Leben davon zu kommen. Von den meisten
der einst blühenden Städte findet man nur noch Ruinen, theils sind sie
nur Schatten der früheren Grösse, und nur Smyrna (Ismir), zu dem
Echel-
les du Levante
gehörig, wie die Handelsplätze der Küste genannt werden,
hat durch seine glückRche Lage am Meere, den alten Glanz behauptet.
Wie in Kleinasien ist's auch in den armenischen und Iturdischen Ejalets;
fast noch schlimmer in Mesopotamien (den Ejalets Mosul und Baghdad),
und in Syrien (in Haleb und Scham); und Palästina, das „gelobte Land"
ist, bis auf die nächste Umgebung der wenigen Städte des Binnenlandes
sowie der Küstenstriche und der Hafenorte, nicht viel mehr als eine grosse
Wüste, Jerusalem (El-Kuds) nur noch ein Schatten der einstigen Herrlich-
keit, und die Kirche des heiligen Grabes, die alle christliche Partheien in
Liebe vereinigen sollte, ein Tummelplatz fanatischer, sich gegenseitig an-
feindender Priester, deren unduldsamer Eifer nur durch die Stöcke türki-
scher Wächter im Zaume gehalten werden kann. — So reich an herrlichen
Produkten das Land ist, so unbedeutend ist der Ertrag derselben im Ver-
hältniss zur Grösse des Reichs. Am wichtigsten ist noch der Oel- und
Seidenbau, der Anbau von Baumwolle, Tabak, Mohn, Obst und Feigen.
Die Industrie ist bedeutender als in der europäischen Türkei, und die
Manufakturindustrie in den Hauptstädten des Landes liefert Waaren, die
mit den vollkommensten europäischen dergleichen Art zu konkurriren ver-
mögen, ja sie theilweise noch übertreffen. Die Hauptartikel der Manufak-
tur- und Fabrikindustrie der Asiatischen Türkei sind: Seidenstofl'e von
Haleb (Aleppo), Dimeschk (Damaskus), Mardin, Baghdad und Brussa; Baum-
wollzeuge von Mosul, Dimeschk, Haleb, Gusel-Hissar, Diarbekir, Ismir
(Smyrna) und Manisa; Linnenwaaren von Brussa, Tokat, Amasijah, Tara-
buzun (Trebisond), Risa, Mardin, Baghdad und Diarbekir; ordinäre Tücher
von Gusel-Hissar, Hilla und Khanak-Kalesi; Shawls und Kamelots von An-
gora; Teppiche von Brussa, Schabb-Chana-Kara-Hissar, Berghama (Perga-
mus), Haleb und Dimeschk; Saffiane und Maroquin von Konija (Koniyeh),
Kaisarijeh, Kuskin, Diarbekir und Orfa; Leder von Konija und Diarbekir;
Sättel und Zäume von Aintab und HiRa; Tabak von Ladhilujeh (Latakia,
Laodicea); Opium von Kara-Hissar; Seife von Dimeschk und Baghdad;
Glaswaaren von Mardin und Hebron; Fayence von Khanak-Kalesi undHiRa;
Säbelklingen von Dimeschk, und Kupferwaaren von Tokat und Erzerum. —

Handel. —- Der Handel ist von grosser Wichtigkeit, und wenig
Länder des Erdballs sind für den Miteipunkt eines ausgedehnten Welt-
Transitohandels günstiger gelegen als die Asiatische Türkei. Schon in den
ältesten Zeiten und während des ganzen Mittelalters war Kleinasien, Sy-
rien und Mesopotamien der Markt des grössten Welthandels. Gegenwärtig
aber ist der Verkehr bei dem gänzlichen Mangel an Sicherheit, an beque-
men Strassen und schifl'baren Kanälen, kaum noch ein Schatten seiner
früheren Grösse, In Kleinasien sind nur noch einige Hafenplätze der Le-
vante, unter denen Smyrna (Ismir) der bedeutendste, von Wichtigkeit;
in Syrien sind Haleb (Aleppo) und Dimeschk (Damaskus) als Handelsplätze
immer noch von Bedeutung, und die Landschaft von Damaskus den Orien-
talen das erste der vier berühmtesten Paradiese, obwohl das Land zwi-
schen Damask und Baalbek gegenwärtig nur mit den Trümmern grossartiger
Ruinen bedeckt ist. Das Terrassengebirge der Maroniten und Drusen, das
von allen Augenzeugen noch jetzt einem weitläuftigen zusammenhängenden
Fruchtgarten verglichen wird und sich südlich bis Beirut (Berytos) erstreckt,
umfasst bedeutende Handelsplätze, die, wie Tarabülüs (TripoHs), Baalbek,
Zahleh, Beirut, Saida (Sidon), Sur (Tyrus), Akka (St, Jean d'Acre), Jaffa
(Joppa), Chuzze (Ghazza) etc,, fast in gleichem Abstände von
Stambul,
Ispahan, Baghdad, Mekka und Alexandrien gelegen, seit dem Mittelalter zum
Centrum der grössten Handelsthätigkeit in Vorderasien geworden sind,
und sich auch trotz der Despotie der türkischen Oberherrschaft, im Besitz
der damit verbundenen Vortheile zu behaupten gewusst haben. Gewiss
ein Wunder in einem Lande, wo von Süden her die Beduinen, von Osten
die Wahhabiten, von Norden Turkmanen und Kurden, und aus den Gebir-
gen räuberische Horden der Ismaeliten, ihre regelmässigen Ueberfälle und
Streifereien anstellen können, die ohnmächtige Türkenherrschaft jene Banden
nicht im Zaume zu halten vermag, und die Pascha's selbst sich unter ein-
ander befehden; wo die Unsicherheit des Besitzes den Anbau des Landes
hindert, die herrlichsten Anlagen des Alterthums immer mehr in Verfall
gerathen, Brunnen und Kanäle immer mehr versiegen und zusammenstür-
zen, die reichsten Kulturländereien zur menschenleeren Wüste w'erden;
wo Jedermann Rettung in den Städten sucht, die sich überfüllen, und de-
ren Bewohner dann, gleichsam wie in Menschenfallen, um so bequemer
von ihren Tyrannen unter religiösen Vorwänden abgezapft werden können,
wie die Geschichte der beiden letzten Jahre es an vielen Orten der Asia-
tischen Türkei klar bewiesen hat. Mesopotamien, jetzt Al-Dschesirah, das
Land zwischen dem Euphrat und Tigris, jetzt die Ejalets Baghdad und Mo-
sul und Theile von Haleb und Scham bildend, war schon in der ältesten
Zeit die grosse Furth vom Orient zum Occident, und noch jetzt ruhen auf
den paradiesischen Oasen zwischen beiden Strömen die ermüdeten Kara-
wanen als auf so viel Mittelstationen zwischen Baghdad und Haleb oder
Dimeschk aus. Auf ihnen ist ein durch Handelseinfluss abgefeimtes, ge-
wandtes, höfliches Volk arabischen Ursprungs ansässig, das frei und un-
abhängig an den Grenzen der Wüste die Kameele und Führer, sammt dem
Proviant der Karawanen liefert und das Land bebaut. Die Wüste ward
in alter Zeit durch die medische Mauer von dem Marschlande um Baghdad
und von dem alten Babylonien getrennt, und hier begann die Fruchtbar-
keit des babylonischen Landes, von der schon Herodot sagt, dass er nie
ihres Gleichen gesehen habe. Gegenwärtig gleicht dieses fruchtbarste aller
Ländergebiete dem grössten Theile nach mehr einer Wüstenei; die über-
schwengliche Fülle unterlag der zerstörenden Trägheit und der Raubgier
der Osmanenherrschaft. Von Mardin (in Hekkiari) aus bildeten Schemisat
(Samosata), Rum-Kaleh (Zeugma), Urfa (Edessa), Nisibin (Zobal) und
Mosul (Ninive) von einem Strom zum andern eine Reihe im Alterthum be-
rühmter Oerter, die noch jetzt wegen ihrer Lage als Durchgangspunkte,
Grenzfesten und Handelsplätze, obwohl sie meistens im Verfall sind, im-
mer noch einen Theil ihrer Wichtigkeit behauptet haben. Baghdad, wäh-
rend des Khalifats 500 Jahre hindurch (v. 762—1258) der erste Sitz des
Handels, der Gelehrsamkeit und Hofsitte, im 8. und 9. Jahrhundert die
glänzendste Stadt der Welt und damals mit mehr als iVaJIiR. Einwoh-
nern, ist gegenwärtig mit seinen 85,000 E. nur noch ein'Schatten der
frühern Grösse, immer aber noch der Hauptstapelplatz für indische Waa-
ren, und nach Konstantinopel dem Range nach die erste Stadt des Osma-
nischen Reichs; Seleucia einst der Sitz der Parthischen Könige, und mit
600,000 E., wurde schon von Trajan zerstört, und die jetzt auf ihrer
Stelle stehende Stadt .Madain ist nur ein unbedeutender Ort mit 2,000 E.;
Basrah dagegen (Bassora, im Alterthume Forsath) am Schat-el-Arab mit
80,000 E., noch immer eine Haupthandels- und Fabrikstadt, die lebhaften
Verkehr mit Indien, Persien, Konstantinopel etc. unterhält.

Der Handel der Asiatischen Türkei wird in See- und Landhan-
del unterschieden. Ersterer ist meist passiv und wird, mit
Ausnahme
des Seehandels von Basrah, fast gänzlich von Europäern betrieben. Man
bezeichnet ihn als Levantehandel, undEngländer, Franzosen,Nord-Ameri-
kaner, Niederländer, Russen, ItaRener und Oesterreicher (oder richtiger
Venezianer und Triestiner) machen in ihm die Hauptgeschäfte. Die Haupt-
stapelplätze desselben sind: Smyrna (Ismir); Iskenderun (Alexandrette)
der Hauptstapelplatz für die von Haleb nach dem Abendlande
versendeten
Waaren; Ladhikijeh (Ladakia), der zweite Hafen für Haleb; Tarabülüs (Tri-
polis); Beirut, der Haupthafen für Dimeschk (Damaskus); Saida (Sidon);
Sur (Tyrus); Akka (St. Jean d'Acre), und Jafl^a (Joppa), der Haupthafen
für Jerusalem (El-Kuds). Am Schwarzen Meere ist der Haupthafen Tara-
buzun (Trebisond); Sinub (Sinope), Samsun, Unieh, Kiresun, Tarabülüs
(Tireboli), Risa und Batum sind von geringer Bedeutung. Der Land ban-
det ist meist in den Händen der Armenier, Griechen und Juden, und wird,
wie in allen Theilen Innerasiens, durch Karawanen betrieben. Bajazed,
Erzerum, Kara-Hissar, Tokat, Jüzgat, Angora und Brussa, oder Angora,
Kiutahija und Ismir (Smyrna) im Norden (von Ost nach West); Basrah
(Bassora), Baghdad, Kerkuk, Mosul, Nisibin, Mardin, Diarbekir, Argana-Ma-
dan, Müsch und Wan; Haleb, Taijibeh, Anah, und von da Mosul und Bagh-
dad; Hamah, Homs, Dimeschk und Tadmur, sind die Hauptplätze der Ka-
rawanenzüge von Persien, Indien, Arabien und Europa. Die wichtigsten
Gegenstände der Ausfuhr sind: Seide, Wolle, Kameel- und Ziegenhaare,
Häute, Leder, Saffian, Baumwolle, Türkischrothgarn, Teppiche und andere
Erzeugnisse inländischer Fabriken, so wie viele Manufakturerzeugnisse
von Persien, Indien und Arabien; Tabak, Opium, Safl^ran, Galläpfel, Storax,
Terpentin, Oel, Rosinen, Feigen und andere getrocknete Früchte, Cyper-
und andere Wein^ Kupfer, Klingen und Meerschaum etc. Die Einfuhren
bestehen grösstentheils in Seidenstoffen, Tuchen, Uhren, Nadeln, Bijoute-
rien, Kleinwaaren, Spiegeln, Glaswaaren, Papier, Porzellan, Zinn, Nürnber-
gerwaaren, Kolonialwaaren und einer Menge der mannigfaltigsten Artikel
des Europäischen Gewerbfleisses. Aus Arabien, Persien und Indien kom-
men die kostbaren Bodenerzeugnisse jener Länder, und aus beiden letzte-
ren auch zahlreiche Manufakturwaaren, Der Werth der Handelsbewegung
lässt sich nicht einmal annäherungsweise angeben, Münzen Maasse
und Gewichte sind die gleichen der Europäischen TürkeL - Dampf-
schifffahrt (von den Englandern) wird bereits auf dem Euphrat und
Tigris betneben, di^s Seestädte der Levante werden von Europäischen
Dampfschifl'en besucht, und mit Smyrna ist durch den Oesterreichischen
Lloyd eine regelmassige DampfschifTverbindung eingeleitet. Eine Eisen-
bahn, welche die Syrische Küste mit dem Persischen Meerhusen verbin-
den soll, ^t projektirt, und wird auch sicher durch Englands Bemühungen
zur Ausfuhrung kommen.

. Staat* — Bezüglich der Staatseinrichtungen etc. der Asiatischen
Türkei verweisen wir auf den Text zu Taf. 11, da im Wesentlichen hier
das Namiche gilt, was darüber bei der Europäischen Türkei bemerkt
wurde, unu nur in sofern ein Unterschied obwaltet, als die Pforte
S'nl-n^L ^ D direkten Einfluss hat, wie in den Europäischen

wM^t if c h t ^iele der Vali's und Mutessarifs beinahe ganz nach

wuiKur scnaiten, ohne sich viel um die aus Konstantinopel ihnen zugehen-
den üetenie zu kümmern, und wiederum selbst viele Pascha's und Kaima-
tams oaer Mohassis einzelner Liva's sich unabhängig von den Mutessarifs
Ihrer bezüglichen Ejalets zu machen wussten. So sind mehrere Ejalets


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6 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

und Liva's in Armenien und Syrien faktisch beinahe ganz unabhängig, und
in Djidda und Harem -1 - Nabevi gilt der Sultan weniger als weltlicher
Herrscher, denn als geistliches Oberhaupt, und verchafft seinen Befehlen
dadurch mehr Gehorsam, dass er die Ausführung derselben den Vali's
oder Mutessarifs benachbarter Ejalets oder einzelnen Pascha's überträgt,
als wenn er direktes Einschreiten der betreffenden Vali's anordnete. Ueber
die einzelnen, das Land durchziehenden Nomadenstämme, so wie über die
oben genannten Vasallen- und Tributpflichtigen Völker, übt die Pforte eine
nur nominelle Gewalt aus, und der Tribut, den sie zu entrichten haben,
geht meist nur in die Taschen der einzelnen Mutessarifs und Pascha's, in
deren Bezirken ihre Ländereien liegen. —


Arabien«

(Siehe auch: Hand-Atlas. Taf. 4.)

Cvescliiclite. — Arabien, die grosse Halbinsel im S. der
Asiatischen Türkei, zwischen dem Rothen Meere und dem Persischen Meer-
busen, bildete nie einen einzigen Staat, sondern bestand von jeher, wie
noch jetzt, aus mehreren einzelnen Staaten und Landschaften mit ver-
schiedenen Verfassungen. Die älteste Geschichte ihrer Bewohner ist dun-
kel und erhebt sich kaum über die Mythe. Sie selbst leiten ihren Ursprung
von Joktan, dem Sohn Huds, einen Abkömmling Sems im fünften Gliede ab.
Mit ihnen vermischten sich die nomadisirenden Ismaeliten, während sie
selbst feste Wohnsitze bauten und zuerst Reiche gründeten; so das him-
jaridische Reich im Innern, wo zur Zeit Salomo's die bekannte Königin von
Saba regierte; das Reich in Hedschas, wo sich die Kaaba, ihr National-
heiligthum (mit einem schwarzen, vormals göttlich verehrten Stein), be-
fand, und der Stamm der Koreischiten vorzüglich mächtig wurde, und die
Reiche Hira, Ghassan und Khenda. Von den Babylonischen, Assyrischen,
Aegyptischen und Persischen Königen fast ununterbrochen bekämpft, wur-
den die Araber doch nie dauernd unterjocht, selbst Alexander dem Grossen
gelang ihre Unterwerfung nicht vollständig, und eben so wenig waren die
Syrischen Könige im Stande, festen Fuss in Arabien zu fassen. Zur Zeit
des Pompejus geriethen die Araber auch mit den Römern in Krieg, welche
zunächst das blühende, von dem Stamme der Nabatäer gegründete Reich
Peträa zum Ziele ihrer Angriffe machten, indessen gelang es erst dem
Kaiser Trajan, dasselbe zu erobern, worauf die Nabatäer sich in die Wüste
zurückzogen, Im 7. Jahrhundert n. Chr. trat Mahomed, aus dem Stamm
der Koreischiten, zu Mekka auf, als göttlicher Prophet und Stifter einer
neuen Religion, welche er an die Stelle des bisher bei den Arabern üb-
lichen
Sternendienstes setzte, und mit ihm traten die Araber in die Welt-
geschichte ein. Von den abgöttischen Priestern verfolgt, floh er im Jahre
622 nach Medinah, und mit diesem Jahre beginnen die Araber ihre Zeit-
rechnung (Hedschra). Von hier aus zog Mahomed nach einigen Jahren
mit gewaffneter Hand gegen Mekka, überwältigte die Koreischiten und
verbreitete den neuen Glauben durch ganz Arabien. Unter seinen Nach-
folgern, den Khalifen
(Stellvertretern) Abubekr, Omar und Osman, wurde
Syrien, Aegypten, Persien und die Nordküste von Afrika dem Islam unter-
worfen. Der vierte Khalif Ali, Mahomeds Schwiegersohn, wurde von Moa-
wijah gestürzt, mit welchem die Dynastie der Omajjaden begann. Ali's
Anhänger, welche den drei ersten Khalifen ihre Anerkennung versagten
und auch in der Lehre sich einige Abweichungen erlaubten, wurden von
den
Rechtgläubigen (Sunniten) als Abtrünnige (Schiiten) verdammt; zu den
letzteren bekennen sich noch heutzutage die Perser und einzelne Horden
in der Asiatischen Türkei, in Arabien und Indien. Die Omajjaden verleg-
ten ihren Sitz von Medina nach Damaskus und verwalteten das Reich mit
Festigkeit, bis sie im Jahre 752 von der Familie der Abbassiden vom
Throne gestossen und sämmtlich vertilgt wurden; nur Abdorrahman ent-
kam nach Spanien und gründete hier, wo bereits im Jahr 711 sich die
Araber von Afrika aus festgesetzt hatten, das Königreich Cordova. Unter
den Abbassiden, die ihre Residenz in Baghdad nahmen, ist am berühmtesten
geworden Harum-AI-Raschid (786 — 809), der, den Künsten und Wissen-
schaften hold, seinen Hof zum Sammelplatz von Dichtern und Gelehrten
machte, das Regiment mit Umsicht und Milde führte, den Wohlstand des
Reiches zu einer vorher nicht gekannten Höhe emporhob, und eine Pracht
und einen Glanz entfaltete, wodurch er selbst die Blicke der westlichen
europäischen Reiche auf sich zog, wesshalb er auch noch jetzt in Mähr-
chen und Gesängen bei den Arabern der Gegenstand der höchsten Bewun-
derung und Verherrlichung ist. Unter seinen Nachfolgern verfiel das Reich
allmählig, obwohl es 5 Jahrhunderte bestand; einzelne Provinzen rissen
sich los, die seldschuckischen Türken, aus denen die Khalifen sich eine
Leihwache gebildet hatten, setzten nach Willkür Fürsten ab und ein, und
zuletzt erlag das Khalifat in der Mitte des 13. Jahrhunderts den Angriffen
der Mongolen unter Dschingis-Khan. Die Eroberungszüge unter den Kha-
lifen hatten auf das politische Schicksal Arabiens selbst keinen Einfluss,
denn die weltstürmenden Horden waren nur aus Nedsched und andern
Theilen des Innern hervorgebrochen. Der südliche Theil Arabiens war bis
zum 15. Jahrhundert von den Stürmen fremder Eroberungen verschont ge-
blieben, und es dauerten hier die
Stamm - Dynastien unter Emiren und
Imams fort. Mit dem Aufkommen der Osmanischen Türken aber, die sich
bald Aegyptens bemächtigten und dort 1515 der Herrschaft der Mamluken-
Sultane ein Ende machten, wurde die Unabhängigkeit auch dieser Stämme
gefährdet. Fast zw^ei Jahrhunderte hindurch bestanden sie den Kampf
gegen eine ungleich überlegene Macht mit abwechselndem Glücke; Hed-
schas (Hedjas) ging gänzlich verloren, Jemen (Yemen) trug das türkische
Joch eine Zeitlang, immer aber waren auch die Bezwungenen zu neuen
Empörungen bereit. Der gefährlichste Feind erwuchs den Türken in der
Sekte der Wechabiten (Wahhabiten) in der Mitte des 18. Jahrhunderts;
religiösen Fanatismus mit der Liebe zur Freiheit verbindend, fügten sie
den Feinden und Herrschern ihres Landes durch kühne Raubzüge uner-
messlichen Schaden zu, und vereitelten jeden Versuch, sie durch List und
Gewalt zu unterdrücken. Von 1811 — 1818 unternahmen Mehmed Ali und
Ibrahim Pascha mehrere Feldzüge gegen diese gefürchteten Stämme, brach-
ten ihnen wiederholte Niederlagen bei und zerstörten ihre festen Städte.
Während die Pforte nun sich dem Glauben überliess, von dieser Geissei


Bromme's Hand-Atlas. — Asiatische Türkei etc. b.

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40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

völlig befreit zu sein, brachen sie 1822 plötzlich wieder aus der Wüste
hervor, überfielen selbst Mekka, schlugen in den Jahren 1835 und 1837
die ägyptischen Heere gänzlich und stellten ihre frühere Macht wieder her.
An einen neuen Versuch, sie zu unterwerfen, konnte Mehined Ali um so
weniger denken, da er in Folge des Quadrupeltraktats vom 15, Juli 1840
alle Ansprüche auf das Land jenseits einer Linie vom Rothen Meere bis
zum Golf von Akaba aufgeben musste. Während nun im Osten die Wah-
habiten ihr Wesen treiben, der Süden grösstentheRs von unabhängigen
linams eingenommen Avird, der Norden nebst der Insel Sinai der Raubsucht
der Beduinen preisgegeben ist, beschränkt sich die Herrschaft der Türken
auf Hedschas und einen schmalen Strich Landes längs dem Rothen Meere;
von den 46,800 Qu.-M., welche die Halbinsel umfasst, gehören den Türken
9,112 Qu.-M., welche das Ejalet Djidda und Harem-l-Nabevi bilden, und
von den 10 MiR. Einwohnern, welche (nach aRgemeiner Schätzung) die
Halbinsel bewohnen sollen, erkennen nur 900,000 den Türkischen Padi-
schah als höchsten Herrscher oder Khalifen an. —

XIas I^and» — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. —
Arabien, die grosse, im Westen von Südasien, zwischen 12«—340 NBr.
und zwischen 500—77« OL. gelegene Halbinsel wird im N. von der Syrisch-
arabischen Wüste, im 0. vom Persischen Meerbusen und dem Meer von
Oman, im S. vom Persisch-arabischen Meer und dem Golf von Aden, im
W. vom Rothen Meere (dem Arabischen Meerbusen) begrenzt und durch
die Landenge von Suez (Sueis) mit Aegypten (Afrika) verbunden. Die
grösste Länge des Landes von N. nach S., von Suez bis Aden beträgt 320,
die grösste Breite von W, nach 0,, von Djidda nach Maskat 250 M,, der
Flächenraum der ganzen Halbinsel 46,800 Qu,-M, (mithin mehr als das
Doppelte von Deutschland, mit ganz Preussen und Oesterreich), die Be-
völkerung 10 MiR. Seelen , mithin noch nicht ganz 214 Einwohner auf
1 Qu.-Meile.

Physische Beschaffenheit. — Das Klima der Arabischen Halb-
insel ist ungemein verschieden, an den Küsten tropisch, mit zeitweiligen
Regen und dann sehr milde; auf den Hochebenen glühende Hitze, da, wo
der Seewind nicht hindringen kann, oft unerträglich heiss, und beim Wehen
des Samums selbst lebensgefährlich, während der Nächte aber oft empfind-
lich kühl und reich an Thau; in den Gebirgen zur Regenzeit kalt und
im Winter sogar öfters mit Schnee. Von den herrschenden Winden ist der
über die Wüsten kommende Nordwest und Nordost trocken und heiss, da-
gegen der vom Meere her gegen 8 Monate wehende Südost sehr feucht.
Der Boden im Binnenlande ist grösstentheils mit Sand bedeckte Wüste,
die nur sparsames Gestrüpp und Salzkräuter hervorzubringen vermag, hier
und da unterbrochen durch üppige Oasen, Palmenwäldchen und frische
QueRen; die Küstenstriche sind meist humusreich, zum TheR ungemein
fruchtbar, besonders im Innern und dem südwestlichen TheU des Landes,
und erzeugen Weizen, Hirse oder Durrah, Reis, Tabak, Sennes, Wein,
Manna, Indigo, Obst und Südfrüchte, Datteln, Tamarinden, BaumwoRe,
Oliven, Zuckerrohr, Opium, Gummi- und Balsambäume etc. in Menge. An
fliessenden Gewässern ist das Land ungemein arm. Es hat keinen einzigen
bedeutenden Fluss, und mit Ausnahme des Rachie, Meidan und Schabb,
welche von der Hochebene von Jemen herabkommen und dem Persisch-
arabischen Meere zufliessen, sind fast aRe andern Ströme nur Regenbäche
oder Wady's, welche bald nach der Regenzeit vertrocknen, ohne in's Meer
zu gelangen; selbst der ziemlich bedeutende Aftan ist nur ein Giessbach,
der im Sommer fast ganz austrocknet. Trotz des vorherrschenden Wüsten-
charakters des Binnenlandes und Nordens ist die Halbinsel keine Ebene,
sondern erhebt sich bedeutend über den Meeresspiegel. Im 0. und W.
steigt man überall aus dem schmalen, flachen Küstenlande zu Gebirgen
empor, die im Innern, so weit man sie kennt, ausgedehnte Hochebenen
bilden, welche wiederum von Bergreihen durchzogen werden, deren Strei-
chung und Zusammenhang nur unvoRkommen bekannt ist. Die Mitte des
Landes-nimmt das Hochland Nedsched ein (mit dem Djebel Ared oder
Imarieh), dessen kahle Felsenberge bis 9,000' aufsteigen; den Nordwesten
das Sinai-Gebirge, auf einer von zwei Armen des Rothen Meeres (dem
Golf von Suez und dem Golf von Akabah) gebildeten Halbinsel, mit seinen
3 berühmten Bergspitzen: dem Musa von 5,956, dem Horeb von 7,097, und
dem Katharinenberg von 8,168' Höhe; in dem östlich von ihm liegenden
Om Schomar (Djebel Schammar) steigen einzelne Spitzen 8—9,000, der
Djebel Hamari und Drora (in Hadramaut) 7—8,000, der Djebel Kamar
(in Mahrah) bis 5,000, und der Djebel Aklar und Okdal (in Oman) bis
über 7,000' auf. Die Gebirge bestehen meist aus plutonischen Formatio-
nen, wie Granit, Syenit, Porphyr, Gneiss, Basalt, und bergen in Gängen
Eisen, Kupfer, Blei und verschiedene Edelsteine; Salz, Schwefel, Asphalt
und Naphta werden in verschiedenen Gegenden des Landes gewonnen. An
nutzbaren Thieren ist das Land ungemein reich: Ziegen und Schafe die-
nen zur Nahrung, Esel und Kameele, die hier ausgezeichneter als in an-
dern Ländern Asiens sind, allgemein als Lastthiere, und es wird nur deren
MRch genossen, die Hauptpflege aber dem Pferde gewidmet, das hier in
den edelsten Rassen gefunden wird und den grössten Schatz des Beduinen
bildet. In den Wildnissen hausen Löwen, Hyänen, Wölfe, Panther und
Büfl^el; am Rande der Wüste Heerden von GazeRen, auf die des Fleisches
wegen, und der Strauss, auf den um seiner kostbaren Federn willen häufig
Jagd gemacht w^ird. Skorpione und Heuschrecken sind zu Zeiten wahre
Landplagen. Fische und Korallen (letztere besonders im Rothen Meere)
bietet die Küste, und an einigen Punkten des Persischen Meerbusens und
des Meeres von Oman wird mit Erfolg Perlenfischerei getrieben. —

Politische Eintheilung. — Die alte, von unsern Geographen
allgemein adoptirte EintheRung Arabiens in das Steinige (Peträische),
Glückliche und Wüste Arabien ist im Lande.selbst unbekannt. Die
Trennung von Asien und Afrika, wie solche unsere Karten darstellen, ist
weder in der Natur, noch im Volksgefühl, noch in den Geschichten vor-
handen. Herodot sagt schon, „dass Arabien und Asien bis zum Nil reiche,
und im Westen jenes Stromes Libyen anfange", und den Pilgern nach dem
gelobten Lande sind der Nil und Euphrat, Babylon und Kairo verwandte
Dinge. Dem Araber selbst reicht seine Heimath vom Atlas bis zum Indus,
und der Isthmus von Suez liegt in der geographischen Mitte seines Be-
reichs, zwischen Kairo und Mekka, den beiden Brennpunkten seiner mer-
kantilischen und politisch-religiösen Thätigkeit. Eine
europäisch-politische
Begrenzung seines Gebiets kennt der Araber nicht: so weit
seine Heerden
ziehen und die Horden ihr Gebiet behaupten können, so weit reicht seine
Heimath. Die naturgemässeste Eintheilung des Landes ist (abgesehen vom
Türkischen Arabien: dem Ejalet Djidda und Harem-I-Nabevi) die nach

in welche auch die Eingebornen die Halbinsel

Flächeninhalt

Bevolkerucg

Landschaften,

nach

nach

Hauptorte.

Schätzung.

Schätzung.

Hedschas (Hedjas).............

9,112

900,000

Dschidda (Djidda), 45,000 E.:

Jemen (Yemen)...............

Medina, 25,000 E.

4,548

2,500,000

Szanna (Senna), 40,000 E.

Hadramaut ....................

3,500

1,450,000

Makalla, 10,000 E.

Mahrah.........................

3,800

500,000

Morbat, 6,000 E.

Ohara..........................

2,640

500,000

Hasek, 8,000 E.

Oman..........................

4,000

1,800,000

Maskat, 60,000 E.

Lahsa ..........................

3,100

750,000

Ras-al-Kima, 20,000 E,; Fuf,

15,000 E.

Nedsched (Nedjed) ...........

8,000

1,100,000

El-Ryat (Derrejah), 16,000 E.

Barr-Abad.....................

8,100

500,000

9 Landschaften,

46,800

10,000,000

Nach der alten, bei uns bisher gebräuchlichen Eintheilung entspricht
Hedschas dem Peträischen oder Steinigen, Jemen dem GlückRchen, und
Nedsched dem Wüsten Arabien. —

Die Landschaft Hedschas (El Hedjas), welche das ganze Nord-
westliche Arabien und den Küstenstrich längs dem Rothen Meere bis nach
Jemen hinab begr,eift, ist unter der Herrschaft des türkischen Sultans, die
dort durch zwei Mutessarifs (Statthalter oder Pascha's) geübt wird, und
bildet die Ejalets Djidda (Dschiddah) und Harem-I-Nabevi (Medina), welche
die heiligen Städte des Islam umfassen, die als besondere Grossscherifate
betrachtet werden. Natürlich wird Hedschas in zwei Abtheilungen ge-
schieden, in Sikka-el-Hedjas (die Sinaitische oder Peträische Halbinsel,
zwischen den beiden Nördlichen Armen des Rothen Meeres, dem Golf von
Akabah im 0., und dem Golf von Suez im W.), mit dem berühmten S t.
Katharinenkloster in einem Thale des Sinai, den beiden Hafenorten
Tor und Akabah, und nördlich von letzteren der Hochebene des Tyh
(der Wüste, in welcher die IsraeRten vor der Besitznahme des Landes
Kanaan auf ihrer 40jährigen Wanderung verweRten), und in Beled-el-
Haram oder das Heilige Land. Die Hochebene des Tyh (el Tih)
wird von mehreren Wady's der Länge nach durchzogen, von denen der el
Arisch und andere dem MitteRändischen, der ,Wady Flkreh (W. el Arab)
dem Todten iMeere zufliessen, von W. nach 0, von der Aegyptischen Pilger-
strasse (Derb-el-Hadsch-el-.Masri) durchschnitten, und in vier Landschaften
(Terabin, Tijah, Azazimeh und Haiwat) geschieden; östRch begrenzt sie
das Gebirge Seir, welches sich bis zum Todten Meere zieht, und in drei
Berglandschaften (El-Hismeh, Esch-Scherah und Jebal) zerfäRt. — Beled-
el-Haram (das Heiüge Land) umfasst, ausser der befestigten Hauptstadt
Djidda (Dschiddah) am Rothen Meere, dem Hauptplatz für den Handel mit
Aegypten und Indien (mit 45.000 E.), und den Hafenplätzen Yembo
(Jamba-el-Bahar), El-Hauran und Djar, die beiden heUigen Städte
Mekka und Medina. — Mekka, die eigentliche heilige Stadt der Mahome-
daner, liegt in einem unfruchtbaren Thale, inmitten des Gebirges,
5 M.
östl. von Djidda. Sie hat regelmässige Strassen, hohe, ansehnUche, voii
Stein erbaute Häuser, ist offen, wird aber durch 3 Citadellen geschützt.
In ihr befindet sich nur eine einzige Moschee: Beit-üllah oder Haus Gottes
genannt, mit der in der Mitte stehenden Kaaba, deren Pforten sich nur
dreimal des Jahres öffnen, und an deren Aussenseite der berühmte schwarze
Stein eingefügt ist, den die Wallfahrer nach siebenmaliger Umgehung der
Kaaba zu küssen haben, um Vergebung ihrer Sünden zu erlangen, und dem
Brunnen Semsem, an welchem sich die Pilger reinigen, und der für be'-
sonders heRig gehalten wird. Die Stadt hat 50,000 E., zur Zeit der
Pilgerfahrten aber oft über 100,000, und zu dieser Zeit einen lebhaften
HandeL — Medina (.Medinet-el-Nehy), die zweite heilige Stadt, liegt 50
Meilen nördl. von Mekka und 20 M. vom Rothen Meere entfernt. Durch
eine hohe Mauer mit 40 Thürmen und ein starkes Kastell geschützt, gilt
die Stadt mit ihren weitläufigen Vorstädten für die stärkste und unein-
nehmbarste Festung in Hedschas; sie zählt gegen 25,000 E., von denen
die in den Vorstädten meist Landbau treiben, die der eigentlichen Stadt
aber grösstentheils von den Geschenken der Muselmänner anderer
Länder
leben, für welche sie Gebete verrichten. Ausser der Moschee, welche Ma-
homed bei seiner ersten Ankunft in Medina erbaute, und der
Hauptmoschee
auf der Stelle des Hauses, wo der Prophet starb, und wo noch sein Grab
und die Gräber der beiden ersten Khalifen Abu-Bekr und
Omar von Wall-
fahrern besucht werden, bietet Medina nichts Bemerkenswerthes. — Im
Innern von Hedschas, und von den Türken unabhängig, leben als Nomaden
die Rechabiten, ein kriegerischer judischer
Stamm, der immer noch
über 60,000 Seelen zählt, nie unterjocht wurde, unter Zelten lebt, die Be-
schneidung und den reinen Mosaismus hat, und gleich andern Arabern von
den Karawanen Tribut fordert.

Die Landschaft Jemen (Yemen), derKüstentrich, der sich von Hedschas
südwärts bis Bab - el - Mandeb zieht,
zerfällt in eine Menge unabhängiger
Staaten: die Imamschaft Szanna (Senna), die früher das Uebergewicht in
Jemen hatte, und deren Imam als höchster geistlicher und weltlicher Herr-
scher sowohl die Ebene (l ehama), als auch das Bergland (Djebal)
regierte, und nur den türkischen Sultan als Khalifen anerkannte. Jetzt
ist seine Macht fast nur auf die Stadt Szanna (36 M. nördRch von Aden)
beschränkt, die durch ein KasteR geschützt wird, schon vor dem Islam
einen Tempel hatte, der mit der Kaaba wetteiferte, und gegenwärtig 40,000 E.
zählt. — Das Land Machareb-el-Anes, mit der Hauptstadt Da mar, mit
25,000 E und einer berühmten Schule der Seiditen. - Beit-el-Fakah
(Bet-el-faki) mit der gleichnamigen Hauptstadt, die nur klein ist, gegen
8,000 E- zahlt, aber der Hauptplatz für den Kaffeehandel des Innern von Jemen
Landschaft mit der gleichnamigen befestigten Haupt-
stadt, die (an der Strasse Bab-el-Mandeb), obwohl ihr Handel gegen früher
gesunken ist, mimer noch als ein Haupthandelsplatz von Arabien betrachtet
werden kann. — Abu-Arisch (Abearis) im Norden, unter einem Sche-
5 '■'"
t! Steinsalzgruben. — Kabail oder Haschid-el-Bekil

(zwischen Mekka und Nedjed), von mehreren ansässigen und kriegerischen
Stammen bewohnt, welche eine Art Eidgenossenschaft bilden und andern

Landschaften
scheiden.


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375 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

Staaten Miethtruppen liefern. Sie sind die Schweizer Arabiens. — Das
Land Aden, mit Lahhadsch, dem Sitze des Sultans. Die Stadt Aden,
mit gutem Hafen, wichtigem Handel und 25,000 E., gehört seit 1838 den
Engländern, ebenso die Insel Perim. — Zora-Hais, Loheia, Hodeia,
Djizan, und die 15 Qu.-M. grosse Insel Farsan (mii bedeutender
Perlenflscherei und Schildkrötenfang), kleine, unabhängige Bezirke, unter
eigenen Scherifs.

Hadramaut, im 0. von Jemen, an der Küste des Golfes von
Aden, und von vielen kleinen Sultanen (oder besser unabhängigen Scherifs)
beherrscht, von denen die von .Makalla, Terim (Tarim), Schiban,
Doan, Kessine (Keschin), die bedeutendsten sind. Der Küstenstrich,
der Landschaft ist öde und unfruchtbar, das gebirgige Innere aber reich
an gutem Lande. Ein grosser Theil seiner Bewohner wandert nach den
Seestädten Arabiens, Aegyptens und Indiens als Taglöhner, Handwerker
oder Krieger, und kehrt nach wenigen Jahren mit den Früchten seines
Erwerbs, von Heimweh getrieben, in die Heimath zurück.

Die Landschaft Mahr ah, ein grosses, nur w'enig bekanntes Tief-
land, wird von zahlreichen herumziehenden Stämmen durchwandert; eben
so die östlich von ihr liegende Landschaft Gahrah, die nur wenige Hafen-
orte an der Küste, und vor derselben mehrere Inseln hat, von denen .Mo-
seirah am wichtigsten und stark bevölkert ist.

Oman, der östlichste Theil der Halbinsel, am Meere von Oman
und die Südgrenze des Persischen Meerbusens bildend, in welchen die
Strasse von Ormuz führt. Der Boden ist reich und fruchtbar, und bringt

Die Landschaft Nedsched (Nedjed), das bergige Hochland im
Innern der Halbinsel, die Wiege der Wahhabiten, die durch ihre reissen-
den Eroberungen den ganzen Islam bedrohten, und nicht nur fast aüe
Nomadenstämme des Innern unterworfen, sondern auch Hedschas, Lahsa
und einen Theil von Jemen erobert, und den Schrecken ihrer Waffen bis
nach Damaskus und Baghdad verbreitet hatten. Hauptstadt ist El Ryat
(Derrejeh), mit 16,000 E. — Dama (Temama), bekannt als Geburts-
ort Mosellama's, des berühmtesten unter den arabischen Propheten vor
-Mahomed. ' '

Barr-Abad, die grossen Wüsten des Innern, welche sich
zwischen dem Euphrat, den türkischen Grenzen Syriens und dem Norden
von Nedsched ausbreiten, und nach allen Richtungen von zahlreichen Be-
duinenstämmen durchwandert werden. Die ansehnlichsten dieser Stämme
sind: die unter mehreren Scheikhs stehenden, gegen
350,000 Seelen zäblen-
lenden Aenesi (Anaseh), die bis Dimeschk, Haleb und Baghdad die Einöden
durchirren; die Wuld-Ali, Samar, Dukhi und .Mehem, die von dem
Mutasserif von Damask und den andern benachbarten türkischen Provinzen
jährliche Zahlungen erhalten, dass sie die ruhigen Bewohner derselben nicht
belästigen; die unter 40 Scheikhs stehenden, zahlreichen, aber armen
Schararat; die Beni-Shaher, welche nebst einigen andern Beduinen-
stämmen unter dem aRgemeinen Namen Ahil-el-Schemul bekannt sind,
die Wüsten im 0. von Dimeschk durchwandern, 2 Hauptscheiks und 20
kleineren Schelks unterworfen sind, und vom Pascha von Dimeschk einen
jährlichen Tribut erbeben; und die Mauali, welche ebenfaRs den Norden


Getreide, Obst, Datteln und Trauben im Ueberfluss hervor. Unter den
zahlreichen Staaten, welche die Landschaft umfasst, ist der des Imams
von Maskat der mächtigste Arabiens, da er nicht nur fast die Hälfte von
Oman, die persischen Inseln Kischim und Ormuz, die Städte Minab und
Bender-Abassi in Laristan, einen Theil von Moghistan in Kerman, sondern
auch die Insel Zanzibar in Afrika, und einige TheRe der dieser Insel
gegenüber Regenden Küste jenes ErdtheRs (im Ganzen bereits über 3,000
Qu.-M.) besitzt, und seine Herrschaft dort immer weiter ausdehnt. Der
Imam oder Sultan ist geisIRcher und weltlicher Herrscher, und zugleich
erster Kaufmann, das Land ist ein Feudalreich, und die VasaRen entrichten
jährRch bestimmte Abgaben. Er residirt abwechselnd zu Maskat, der
Hauptstadt des Landes (m. 60,000 E.), oder auf Zanzibar; unterhält eine
Garde von 2,500 Beludschen, und eine Flotte von 75
Kriegsfahrzeugen
aller Grösse von 4 — 74 Kanonen. In Kriegsfällen haben seine VasaRen
Truppenkontingente zu stellen; seine jährlichen Einkünfte werden auf 20
Mill. Francs geschätzt. — Nordwestlich von Maskat ist der gefürchtete
Seeräuberstaat
Belad-Ser, dessen Schelk in der kleinen Hafenstadt Ser
am Persischen Meerbusen residirt. —

Lahsa, El-Hasa oder Hadjar, der Küstenstrich längs dem Per-
sischen Meerbusen bis zur .Mündung des Schat-el-Arab. Er ist in mehrere
kleine Staaten getheilt, deren Bevölkerung dem Stamme Beni-Khaled an-
gehört, unter Fürsten oder Emirs steht und zum Theil von Seeraub lebt.
Die wichtigsten, unter eigenen Schelks stehenden Städte der Küste sind:
Ras-el-Kima, der Hauptsitz der räuberischen Algiwasen (Dschoasmis)
und der Standort ihrer FIottRle. Fuf (El-Hof-hut), befestigte Hauptstadt
von El-Hasa, mit 15,000 E. Die Insel Bahrein, mit der Hafenstadt
Menaina (m. 5,000 E.); die Insel steht unter einem Scheik, i'iat die
reichsten Perlenflschereien der Erde, und ist von britischen Truppen be-
setzt, um der Seeräuberei zu steuern. El Koueit (Graine), Stadt mit
15,000 E., die bedeutenden Handel und Fischerei treiben; ihr gegenüber
nach der persischen Küste zu, liegt die von den Briten besetzte kleine
Insei
Karak (Karedi), mit reicher Perlenflscherei. —
der Wüste durchirren, bis zum Euphrat streifen und von den Grenzstädten
Jahrgelder erheben. Dreissig Jahrhunderte hindurch haben die Kinder der
Wüste, deren Gesetze und Gebräuche heutzutage noch dieselben sind, wie
zu Anfang des Islam, inmitten mächtiger Monarchien, die entstanden und
wieder vergingen, ihre Unabhängigkeit bewahrt. Die Stämme in den Wü-
sten des südlichen Arabiens, zwischen Jemen und Oman, Nedsched und
der Südküste der Halbinsel sind völlig unbekannt.

öas Volk. — Stamm- und B-eligionsverschiedenheit. —
Die Bevölkerung der Halbinsel, die nach aRgemeiner Schätzung auf 10 MiR.
Seelen angegeben wird; besteht zum grössten Theil aus Arabern (Nach-
kommen Ismaels, des Sohnes Abrahams von der Hagar), aus Türken
(vorzugsweise oder aRein in Hedschas), aus Banianen (indischen Kauf-
leuten, die sich meist zum Brahmaismus bekennen), Juden (unter denen
die Sekte der Rechabiten besonders zahlreich ist), und Europäern, die
sich des Handels wegen meist in den
Seestädten der Küsten niedergelassen
haben. Der Islam, welcher in Arabien entstand, ist der herrschende Glaube
der Mehrzahl der Bewohner, die zum
grossen Theil Sunniten sind, theil-
weise aber auch verschiedene Sekten bilden, von denen die Zeiten (Sei-
dije) vorzugsweise im Innern, die Abaditen in Oman, die Schiiten an
der Küste des Persischen Meerbusens, die Messekfiliten in Hedschas
gefunden werden. Die Wahhabiten, nach Abdul Wahhab genannt, der
um das J. 1770 als Reformator des Islam auftrat, gegen die abgöttische
Verehrung Mahomeds, die Weichlichkeit und den Prunk der Moslemin und
die Pracht ihrer Moscheen eiferte, verbreiteten sich im Anfange dieses
Jahrhunderts fast über die ganze Halbinsel, nahmen die heiligen Städte ein
und wurden von Ibrahim Pascha von dort wieder vertrieben und nach
Nedsched zurückgedrängt, von wo aus sie dann und wann periodisch
wieder hervorbrechen. —

Kultur, Bildung und Handel. — Hinsichtlich der Beschäftigung
und .Lebensweise scheidet man die Araber in Fellahs oder .Ansässige,
welche Ackerbau und Viehzucht betreiben; in Beduinen oder Nomaden,
die unter Anführung ihrer Scheikhs in den Wüsten leben, und sich von


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40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

Viehzuclit und Räuberei nähren; in Mädi, welche im Sommer nomadisiren,
im Winter feste Wohnsitze haben; in Hadhesi oder Gewerbsleute, die in
Städten wohnen und Handel und Gewerbe treiben, und in Suchäer, die
nur vom Raube leben. Die Araber, zumeist die Beduinen, zeichnen sich
durch Tapferiieit, Kühnheit, Grossmuth, Gastfreundschaft und ungebändig-
ten Freiheitssinn aus, wesshalb sie auch noch nie von Fremden dauernd
bezwungen worden sind, und auch jetzt (selbst in Hedschas) nur dem
Namen nach als Unterthanen der Pforte aufgeführt werden Icönnen, da sie
theRweise, anstatt Tribut zu erlegen, von den türlvischen Statthaltern nur
durch grosse Summen zur Schonung der Karawanen bewogen werden.
Von Jugend auf lebt der Beduine fast nur auf seinem Pferde, zieht mit
Flinte und Säbel bewaffnet auf Abenteuer aus, und erfreut sich, zurücli-
gekehrt, an den poetischen Erzählungen kriegerischer Thaten. Mässig und
einfach, liebt er vor ARem den Pillau, ein Gericht aus Reis und Hammel-
fleisch. An Waffen und Kleidung, an Schmuck und Putz seiner Weiber
verschwendet er nicht selten bedeutende Summen. In der Eiie ist er eifer-
süchtig, streng und unerbittlich gegen ehliche Untreue, welche mit dem
Tode bestraft wird. Alle Rechtshändel werden vor den Scheikh des
Stammes gebracht, welcher theils nach Anleitung des Koran, theils nach
herkömmücher Weise auf der SteRe entscheidet, und von dessen Ausspruch
keine Berufung stattfindet. So gewandt der Araber in allen gymnastischen
Künsten ist, so praktisch er in seinen Gefühlen und Ausdrücken sich zeigt,
so viel Schlauheit und Scharfsinn in jeder Lage des Lebens ihm zu Ge-
bote steht, so arm und unwissend ist er in dem, was wir Schulbildung
nennen, obwohl mit allen Moscheen in den Städten Schulen verbunden
sind. Auf den hohen Schulen in Mekka, Medina, Maskat, Szanna etc.
werden Astronomie, Mathematik, Medizin und Theologie gelehrt, wird die
Dichtkunst gepflegt, aber zu dem Volk der Wüste reichtvon aRem diesem nichts
hinein. Die Sprache der Araber ist in hohem Grade gebildet, reich an
Beziehungen, kräftig und malerisch im Ausdruck, unerschöpflich in neuen
Bildungen und feinen Wendungen, und steht an Präzision und Klarheit
keiner andern Sprache nach; nur machen starke gurgelnde KehRaute sie
für das Europäische Ohr weniger wohlklingend. Das Vulgärarabische, die
heutige Umgangs- und Schriftsprache, unterscheidet sich von dem Alt-
arabischen kaum mehr als das jetzige Deutsch von dem des 17. Jahrhun-
derts, wie denn Beständigkeit und Haften am Herkömmlichen überall in
Leben und Sitten der Araber hervortritt. — Fabriken und Manufakturen
hat Arabien fast gar nicht, und vor wenigen Jahrèn erst haben die Bania-
nen (die in den Städten ansässigen Indier) einige Baumwollmanufakturen
angelegt. Ein grobes Wollen- und Baumwollenzeug wird von den Fellahs
verfertigt; fast alle übrigen KleidungsstoflTe kommen aus Indien und Eu-
ropa, Wafi'en aus der Türkei und Persien, Luxusgegenstände aus Europa.
Der Handel, vor Entdeckung des Vorgebirgs der guten Hofl"nung von
ausserordentlichem Belang, da der Europäische Handel mit Indien fast aRein
durch die Araber betrieben wurde, ist jetzt, soweit es den Seehandel be-
trifl't, fast ganz in den Händen der Engländer, Franzosen, Amerikaner,
Juden und Banianen, der Handel zu Lande durch Karawanen, in den Hän-
den der Araber, Banianen und Juden, und immer noch von Bedeutung; die
Pilgerkarawanen nach den heRigen Städten befördern .denselben ungemein,
und bringen Leben und Thätigkeit in die Städte des Binnenlandes. Die
Hauptplätze für den auswärtigen Handel sind die Häfen von Jambo, Djidda,
Chanfuda (Kamfldia), Mochha, Aden, Maskat, El Katif und Graine (El
Koueit). Die Ausfuhren bestehen grösstentheils in KaflTee (dem Haupt-
erzeugniss des Landes), Datteln, Perlen, Häuten, Pferden, Indigo, Gummi,
Sennesblättern, und einer Menge von Räucherwerk (Benzoe, Weihrauch
und Myrrhen), das aus Afrika kommt, im Handel aber als Erzeugniss der
Halbinsel gilt. Die Einfuhren bestehen, ausser den zuletzt genannten
Gummiharzen, in Zucker und andern indischen Erzeugnissen, Eisen, Stahl,
Kanonen, Blei, Zinn, CocheniRe, Leinwand, unächten Perlen, Hand - und
Feuerwaffen, und einer Menge Europäischer Fabrik- und Manufaktur-
Erzeugnissen. —

Verfassung. — Seit dem FaRe des schnell vorübergegangenen,
nur noch in Nedsched in kleinem Verhältnisse bestehenden Wahhabiten-
reichs besteht der grösste Theil der Halbinsel aus einer Menge kleiner
Staaten, die sich alle einer gemässigten Regierungsform zu erfreuen haben.
Die Bewohner von Hedschas (die Ejalets Dschidda und Harem-I-Nabevi)
erkennen als höchsten Herrscher den türkischen Padischa oder Sultan an,
und stehen unter dem Grossscherif von Mekka, dem Mutasserif von Me-
dina und dem Pascha von Djidda. Die Beherrscher von Maskat und Szanna
führen der Titel Imam. Alle andern Länder- und Völkerabthellungen stehen
unter Emirs, denen Scheikhs untergeordnet sind, von denen sich viele als
Sultane bezeichnen lassen. Mehrere der zahlreichen Nomadenstämme ha-
ben noch ganz die patriarchalische Regierungsform der biblischen Vor-
welt; einige bilden wirkliche Freistaaten, demokratische sowohl als ari-
stokratische, und keine Art von Despotismus lastet auf den Bewohnern
der ausgedehnten Halbinsel. Selbst das unter einem strengen Herrscher
stehende Wahhabitenreich zeigt in seiner Verfassung ein sonderbares Ge-
misch von Theokratie, .Monarchie, .Aristokratie und Demokratie. —


Persieii.

^Tescliicliie« — Die Iranischen Völker, unter denen die Bak-
trier, Meder und Perser (im Berglande zwischen Kerman und Kurdistan)
die historisch wichtigsten waren, wurden zuerst durch die Dynastie der
Achaemeniden unter Cyrus zu einem Reiche von bedeutender Macht ver-
einigt und dasselbe durch Eroberung ganz Vorderasiens (so wie Aegyp-
tens durch Cambyses) vergrösserL Die Nachfolger des Darius schwäch-
ten ihr Reich durch Kriege mit den Griechen, und die Ueppigkeit des
Herrscherhauses brachte Schwäche in die ganze, nur lose zusammen ge-
haltene Monarchie. Alexander dem Grossen wurde es leicht, das durch
Aufruht und Familienzwist erschütterte Perserreich in 3 Schlachten um-
zustürzen, und die Erben seiner Herrschaft theRten sich in die Provinzen
und wurden (323 v. Chr.) die Gründer neuer Reiche. Im Laufe der Zeit
erhob sich das Reich der Parther unter dem Königshause der Arsaciden.
Dieses erlag der Dynastie der Sassaniden, deren Begründer, Arthahschehr
(Artaxerxes) L, das Königreich Persien (226 n. Chr.) wiederhersteRte.
Durch Kriege gegen das schwache Römische Kaiserreich erprobte es seine
Macht, die schon bedeutend wieder gesunken war, als die entstehende
Macht der Araber, unterstützt durch den religiösen Fanatismus des Islam,
sich gegen den Osten wendete und (637) den leichten Sieg über die Per-
sische Monarchie davon trug, welche nun Provinz des Khalifats wurde.
Aber dieses wurde bald eine Schattenmacht; von 870 an suchten sich
Herrscherfamilien auf den Thron Persiens zu erheben und machten das
Land zum Tummelplatz ihrer verheerenden Kämpfe. Im Jahre 1219 ero-
berten Dschingis-Chans Mongolenhorden Persien; seine Nachfolger stürzte,
1392, Timur von Bokhara. Die Dynastie Timur's rottete der Turkma-
nen-Emir Usum Hassan, 1468, aus, dessen Nachfolger jedoch, 1568,
von Ismael Sefi verdrängt wurde. Seitdem gewann das Reich seine
Selbstständigkeit wieder, und unter Abbas dem Grossen, gegen Ende des
16. Jahrhunderts, umfasste es zwischen Euphrat und Indus, 24 Statthalter-
schaften. Aber 1710 erhob sich unter Mirweis in Kandahar eine Em-
pörung: der Schah Hussein musste fiiehen und verlor die Krone; zwar
wurde sein Sohn Thamasp von Nadir Kuli Chan, 1730, auf den Thron
gehoben, aber nur um diesem frühern Hordenführer Platz zu machen, der
als Nadir Schah, 1736 , die Kriegsmacht Persiens hob, das Reich des
Grossmoguls plünderte und die Türken schlug. Nach seiner Ermordung,
1747, riss sich Afghanistan (Ost-Persien) von Persien los: in dem heuti-
gen Iran (West-Persien) schien sich die Familie Kerim Chans behaupten
zu wollen, aber 1785 wurde sie von Ali Mehemmed Chan verdrängt.
Ihm folgte, 1796, nach seiner Ermordung, sein Nefl'e Baba Chan, als

König Feth Ali genannt. Schon früher hatte Russland, zuerst unter
Peter dem Grossen und, als Anna 1. sich zur Rückgabe hatte bewegen
lassen, von Neuem unter Katharina IL, die Landschaften Daghestan,
Schirw'an, Ghilan, Masanderan und Asterabad den Persern abgenommen'.
Paul 1. gab die Distrikte westlich vom Kaspischen .Meere, bis auf Derbend
und Baku, 1797, zurück, so dass der Kur die Grenze bildete. Die Unter-
werfung Georgiens unter die Russische, Oberherrschaft reizte Persien zu
Kriegsrüstungen: doch schloss es, 1813, Frieden, nach Aufgebung seiner
Ansprüche auf Georgien, Imeretien, Mingrelien und Guriel und nach Ueber-
lassung der SchilTfahrt auf dem Kaspischen Meere an Russland. Unglück-
lich war der Krieg 1827, denn Persien musste 1828 (im Frieden zu Turk-
mantscha) ganz Eriwan und Nachitschewan abtreten und 20 MIR. Süber-
rubel zahlen. Die Nachricht von diesem schimpflichen Frieden erregte in
Teheran einen Tumult, worin der Russ. Gesandte das Leben verlor. Feth
Ali starb 1834, und da früher der Thrönerbe Abbas Mirza ebenfaRs ge-
storben war, so ging die Regierung auf dessen Sohn Mehemmed Mirza
(Schah Mehemmed) über, dessen Rechte vorzüglich von England geschützt
wurden. Demungeachtet ergab dieser sich dem Russ. Einfluss, und liess
sich, 1837, zu einem dem englischen Interesse zuwiderlaufenden Zug ge-
gen den Sultan von Herat verleiten. Noch ehe es zu emer Entscheidung
kam, fand er sich bewogen, den ernstlichen Vorstellungen Englands Gehör
zu geben und kurz darauf gewann das letztere seine frühere einflussreiche
Stellung wieder.
Grenzstreitigkeiten mit der Pforte, 1843, wurden fried-
Rch geschlichtet, das Land selbst aber ist seit jener Zeit der wechselnd
siegreiche Tummelplatz Russischer und Englischer diplomatischer Intriguen,
und die Regierung selbst zu schwach, sich vou Beiden zu befreien. Das
jetzt regierende Haus wird die Dynastie Kadschar, nach Ali Mehemmed
Chan, einem Kadscharen, genannt. —

Bestandtheile. — Das grosse Persische Reich, welches die
hohen Gegenden zwischen dem Tigris und Indus umfasst, wurde nach
Nadir Schahs Ermordung, 1747, getheilt, und begreift gegenwärtig 3 selbsl)-
ständige Reiche: Iran oder das eigentliche Persien, Afghanistan oder
Ostpersien, und Beludschi stan. — Der Name Iran, mit welchem
unter Darius und Sapor der gesammte Länderkomplex zwischen Mesopo-
tamiejT und Indien, als Gegensatz von Tu ran, dem Lande der Skythen
und den Gegenden im Norden des Oxus, bezeichnet wurde, ward von dem
schwachen Herrscher des jetzigen Persiens aus lächerlichem Stolze dem
ihm gebliebenen Theile des Landes beigelegt und ist gegenwärtig allge-
mein für das eigentliche Persien angenommen.


Iran oder West-Persien,

Fas Ijand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Das
Königreich Persien, von den Persern selbst Iran genannt, Regt zwi-
schen 260—390 NBr. und erstreckt sich vom 620-79" OL., wird im N. vom
Russischen Reiche (Armenien und Georgien), dem Kaspi See und Turke-
stan (Khiwa und Bokhara), im 0. von Afghanistan und Beludschistan, im

S. vom Persischen Meerbusen und dem Meer von Oman, und im W. von
der Asiatischen Türkei begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von
22,740 (n. A. von 26,450) Ou.-M. mit einer Bevölkerung von 10 MiR. See-
len, mithin noch nicht ganz 440 Einw. auf die Qu.-M. Die bedeutendste
Ausdehnung des Landes von N. nach S., von Asterabad am Kaspi See bis


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40. Asiatische Türkei, Arabien, Persien und Turkestan. 9

Diask, am Meer von Oman, beträgt 190, die grösste Breite von W. nach
0. 170 Meilen.

Physische Beschaffenheit. — Persien ist im S. Terrassenland,
im N. Bergrand und Alpenland, im W. fällt es ab in das Flachland des
Euphrat und Tigris, und im Innern ist es ein Wechsel von weiten Thä-
lern, Bergmauern und unübersehbaren Salz- und Sandwüsten. Die wich-
tigsten, meist Grenzgebirge sind: das 6—8000' hohe Zaghrosgebirge,
Dinar, Darmawend,Abuschanim,Kafis, das Luristan-, Buktir-, Hesardere- und
Aschudukgebirge, der heilige Elbors (Alburs) mit der 13,788' hohen Spitze
Demawend, und das Alpenland Aserbeidschan, das spezieller mit dem Na-
men Karadagh bezeichnet wird. Berühmte Pässe führen durch die Gebirge;
in Taberistan die Kaspischen Pforten (Kharvar und Keramli), in Kurdistan
der Sarpul, in Farsistan der Sukrab etc. — Grosse Flüsse fehlen; der
Aras (Araxes), der bedeutendste, der aus Persien den Akh Tschai und
Kara Jurt empfängt, bildet die Grenze gegen Russland; in den Tigris und
Schat-el-Arab strömen: der Altun-Su oder Zab Asfal, der Diya la
(Diale), Kerkhah (Kerend), Karun (Kerun), Madeli, Jeroth; in den
Persischen Meerbusen: der Div Rud; in das Kaspische Meer: der Aras,
Massala, Sefid-Rud (im Oberlaufe Kizil-Uzen), Gurkan, Atrek,
Murzhab etc.; in den Urumia Göl (Schahi) münden: der Chari, Naziu,
Gader, Tatan, Jagalty und Aigi Tschai; in den Bachatesar See: der Dand-
Emir (Bend-Emir) und Kuren, und wahre Steppenflüsse sind: der Mabir,
Schemir, Rud-Saivend, Fahor, Serarud, Marfan u. a. Bemerkenswerthe
Seeen sind, ausser dem Kaspi: der 32 M. lange Urumia in Kurdistan, und
in Kerman die Seen Descht Ersen und Derjadsche, die sämmtlich salzig
sind. An Mineralquellen fehlt es nicht, doch werden nur wenige als
Heilquellen benutzt, von denen die heisse Quelle Sam bei Abdullahabad die
besuchteste ist. Die Eilande im Golfe sind ohne reiche Vegetation, wie
überhaupt Persien im Ganzen ein steinigtes, auf den Höhen meist kahles,
wasserarmes und daher kaum zur Hälfte kulturfähiges Land ist. Nur die
grossen bewässerten Thäler sind herrlich. Thon, Sand, Granit und Kalk
bilden den Boden, der salzhaltig und wasserarm meist nur durch künst-
liche Bewässerung urbar gemacht werden kann. Das Klima ist im Gan-
zen gesund; kalt auf den hohen Gebirgen, abwechselnd rauh und warm
in der Hochebene, mild in den schönen Thälern, glühend im Flachland der
Küsten. Erdbeben sind, ausser im N., selten. Die Regenzeit dauert fast
durchgängig 3 Monate, meist vom Nov. bis Februar, und ist, besonders
in den Nächten, so kalt, dass künstliche Wärme zum Bedürfniss wird.
Vom Mai bis zum September ist der Himmel wolkenlos, .4n Naturerzeug-
nissen ist das Land ungemein reich. Das Pflanzenreich liefert vorherr-
schend W'aizen, Gerste, Mais, Bohnen und Reis, welche die Hauptnahrungs-
mittel der Bewohner bilden, dann Wein, Maulbeerbäume, Baumwolle, In-
digo, vorzügliche Obstarten, Granatäpfel, Datteln, Feigen, Citronen, Kasta-
nien, Pistazien, Zuckerrohr, Tabak, Flachs, Saffran, Sesam, Henna, Myrthe,
Süssholz, Opium, Hülsenfrüchte, Gartengewächse, herrliche Blumen, beson-
ders Rosen, die zur Bereitung des Rosenöls und Rosenwassers benutzt
werden. Im N. sind dichte Wälder von Akazien, Buchen, Ahorn, Plata-
nen, Ulmen, Eichen; auf der Hochebene Cypressen etc. Ungeheure Stre-
cken liegen aus Mangel an arbeitenden Händen als Weideland da. Aus
dem Thierreich findet man, an Hausthieren: Dromedare, Esel, Maulesel,
Pferde, Rinder, Schafe mit Fettschwänzen, seidenhaarige Ziegen, Katzen,
grosse Hunde und Tonkinschweine; in der Wildniss: Löwen, Leoparden,
Panther, Luchse, Schakals, Hyänen, Füchse, Bären, Stachelschweine, Wild-
schweine, Hirsche, Antilopen, Onager, Bezoarböcke, Gemsen, .Murmelthiere,
und Robben im Kaspi See; an Vögeln: Pfauen, Perlhühner, Truthühner,
Adler, Falken, viele Singvögel, besonders Nachtigallen; Fische, giftige
Schlangen, Perlenmuscheln am Persischen Golfe, und Seidenraupen. An
Mineralien: Salz in ausserordentlicher Menge, Soda, Salpeter, Vitriol, Alaun,
Salmiak, Naphtha, .\sphalt, Schwefel, Edel- und Halbedelsteine, Meerschainn,
Schiefer, Marmor, Eisen, Blei, Kupfer, Antimon, wenig Gold und Silber.—

Politische Eintheilung. — Iran zerfällt gegenwärtig in 12 Pro-
vinzen von sehr
ungleicher Grösse, in denen oft mehr oder weniger, vom
regierenden Schah für unabhängig vom Statthalter (Beylerbey) erklärte Be-
zirke sich beflnden. An der Spitze jeder Provinz befindet sich ein Statt-
halt er oder Beylerbey (Beglerb eg— Bey der Beyen), an der Spitze
jedes Distrikts, in welche die Provinzen geschieden werden, ein Hakini
oder Distriktsvorsteher, und an der Spitze jedes
unabhängigen Bezirks
ein Bey. Der Statthalter (Beylerbey) von Kurdistan, residirt in Kirman-
schah, ein .Anderer, welcher den Titel Vali führt, beherrscht unmittelbar
die im Persischen Kurdistan befindliche Provinz Ardelan, residirt in Sen-
nah, und ist nur zinspflichtig; die Kurdenstämme Mekris, Bilbas und
Schiaf (Giaf), so wie der Lurenstamm Feili, sämmHich in Kurdistan,
sind gänzlich unabhängig, und viele
Turkmanenhäuptlinge in Khorassan
fast ganz selbstständig. Die Provinzen, denen wir die alten Namen der
Länder beifügen, aus denen sie gebildet wurden, sind:

Histo

che Na

125,000
150,000
62,000
30,000
5,000
40,000
15,000

60,000
10,000
30,000
15,000
20,000
15,000

Theil von Medi.

Teheran.....

Tebris (Taui

Rescht......

Sari.........

Demaveni?--
Kirmanschah
Sennah (Sihi

Mesched.......

Scheheristan ..
Kerman (Sirdja

Schuster.......

Schiras.........

Lar.............

hemi
Chan

Irak-Ads,
Aserbeids(
GhUan-...
Masendera
Taheristac
Kurdistan
(Ardelan
Khorassan

Kohistan
Kerman ..
Schnsistan
Farsistan
laristan-.

is).

a) .

Tehi

125,000

Was VolU. — Bevölkerungsverhältnisse, Nationalverschie-
denheit. — Die Bewohner Persiens, deren Zahl auf 10 MiU. Seelen ge-
schätzt wird, sind theils sesshafte, theils nomadische Völker. Zu den
ersteren gehö'ren die eigentlichen Perser oder Tadschiks, die sesshaften

Medien und Hyrkanien
Medien und Parthien
Theil von Assyrien ...

Hyrkanien, Ariana,

Parthien...........

Then von Parthien ...

Karamanien............

Susiana.................

Persis (das Stammland)
Theil von Karamanien

Flächen-

5) .JS p

raum in

QU.-M.

pa

4,400

2,000,000

1,430

1,500,000

250

280,000

350

850,000

325

130,000

610

450,000

(250)

(150,000)

3,800

1,400,000

1,100

170,000

3,000

500,000

1,350

800,000

5,500

1,600,000

625

320,000

22,740

10,000,000

Hauptstädte

.\raber, die Ghelakis, die Parsen oder Gebern, die Armenier, Juden und
Syrer, zu letzteren, w'elche Ihliauten oder Iliyats genannt werden, die
Turkmanen, Araber, Luren, Kurden, Afghanen und Beludschen. Ausser
den genannten leben noch Bokharen, Zigeuner, Hindus (Banianen), Rus-
sen und Engländer zerstreut im Lande. Der Nationalität nach schätzt man
die Zahl der Tadschiks auf etwa 71/2 MiR., die der sesshaften Araber auf
600,000, die Gilanen oder Ghelakis auf 250,000, die Parsen oder Gebern
auf 80,000, die Armenier auf 75,000, die Juden auf 35,000, und die Sy-
rer auf 25,000 Seelen, die Zahl der Iliyats dagegen auf mehr als 11/2 Mil-
lion; und zwar letztere, den Hauptsprachen nach, in Turkmanen, 41 Stämme
mit 450,000; Araber, 9 Stämme mit 180,000; Luren, 8 Stämme mit 150,000;
Kurden, 9 Stämme mit 230,000; Afghanen mit 100,000; Beludschen mit
85,000, und sonstige Stämme mit 340,000 Seelen. Die Tadschiks sind
ein Mischlingsvolk der alten Ureinwohner mit Türken, Kurden, Afghanen,
Arabern und Mongolen. Die Parsen, die von den iMohamedanern verächt-
lich als Gebern (.Guebern — Ungläubige), Jezidis oder Ateschperes
(Feuerverehrer) bezeichnet werden, haben den Urstamm am reinsten er-
halten und auch die Religion des Zerduscht (Zoroaster), wie solche in
ihrer heiligen Schrift, Zend Avesta, erhalten ist, treulich bewahrt. — Das
Volk wird in 4 Klassen oder Stände geschieden: in Krieger, Mollas (Be-
amte), Kauf- und Gewerbleute und Bauern. — Die eigentlichen Perser
(Tadschiks) sind mittelgross, wohlgebaut, knochenstark, von guten Ver-
hältnissen, regelmässigem Gesicht mit schöner Habichtsnase, schwarzem
Haar, Bart und A^ige, die Frauen oft reizend. Zur Nahrung dient ihnen
Brod, Pillau, Gemüse, Backwerk, Konfitüren, Obst, Scherbet, Kafl'ee, Thee,
heimlich auch Wein; Tabak und Opium wird stark genossen. Die Klei-
dung, meist grün und blau, besteht aus weiten Beinkleidern, Hemd, We-
sten, langem Rock, und einem weiten Oberkleid; in dem Gürtel steckt
Dolch und Säbel; an den Füssen trägt man rothe Socken und PantoflTeln,
oder Safflanstiefeln, auf dem Kopfe die tatarische Mütze mit einem Shawl
umwunden. Die Frauen erscheinen öfl"entUch nur dicht verschleiert, sie
färben sich Nägel und Augenbrauen, und flechten lange vorn überhängende
Zöpfe. Prächtige Waffen, Juwelen, und kostbare Stofl!'e werden sehr ge-
schätzt. Die Wohnungen stehen meist in Gärten und umschliessen einen
Hof mit Teich und Springbrunnen, sind einstöckig von Stein oder Lehm,
zierlich, bei Wohlhabenden reich ausgeschmückt und von hohen Mauern
umzogen. Städte und Dörfer sind gleichfalls hoch ummauert und haben
enge krumme Gassen. Die Vielweiberei ist gebräuchlich; 4 Frauen sind
gesetzlich erlaubt, die meisten Reichen aber unterhalten weltläuftige Ha-
rems. Die Hochzeiten werden prachtvoll gefeiert. Ehebruch (von Seiten
der Frau) wird mit dem Tode bestraft. Noch besteht die Sitte Frauen zu
miethen. Die Vergnügungen bestehen in Gastmälern, Bädern, Schach,
Karten, Musik, Tanz, Schauspielen, Kunststücken, Feuerwerken, Bogen-
schiessen, Dschiridwerfen, Jagd, Reiten etc. Die Todten werden beerdigt
und erhalten oft prachtvolle Grabmäler. Der Charakter der Perser erfreut
sich keiner vortheilhaften Schilderung: das Volk gilt durch alle Stände für
vöUig verderbt, entnervt, lasterhaft, wollüstig, habsüchtig, betrügerisch,
bestechlich, falsch, hinterlistig und unreinüch; dagegen lässt sich ihnen
Artigkeit, liebenswürdige Gewandtheit, Verstand, .Muth und Geschick nicht
absprechen. Unter allen orientalischen Völkern sind sie am duldsamsten,
bei weitem weniger fanatisch als die Türken, und am aufgeklärtesten und
geistreichsten, wesshalb auch in Persien europäische Reisende allenthalben
höflich und zuvorkommend aufgenommen werden und selten in die Lage
kommen, den Schutz der Gesandten oder Konsuln in Anspruch nehmen zu
müssen, dessen die im Lande etablirten jfränkischen Kauf- und Gewerbs-
leute um so mehr bedürfen, als es ihnen sonst unmöglich wäre, gegen die
Schlauheit, Habsucht und Perfidie ihrer persischen Kunden aufzukommen.

Religionsversehiedenheit, Geistige Kultur. — Der vorherr-
schende Glaube in-Persien ist der Islam. Die Mehrzahl der Tadschiks
oder Perser, die Ghelakis, Luren, Kasaren und die Beludschen der Land-
schaft Nurinandschir sind Schiiten, die Afghanen, die andern im Lande
lebenden Beludschen, die Turkmanen, Araber und der grösste TheU der
Kurden Sunniten. Fanatische Sektirer sind die .Anhänger des Ali Allah
um Kaschan und an der Grenze von Afghanistan. Unter dem Sadr oder
Scheikh ul Islam steht die Hierarchie der Kadis, MoHas, Muftis, Imams
und der Derwische, die übrigens auf die Politik nur wenig Einfluss haben.
Die Parsen oder Gebern folgen der Lehre Zoroasters oder dem Mag Is-
mus. Zum christlich en.Glauben bekennen sich die Armenier (welche
sich in armenische und römisch-katholische Christen theilen,
zum Theil Nestori an e r sind), die im Lande lebenden Russen (die der
grie ch isch en), und die Engländer (die der evangelischen Kirche an-
gehören). Juden sind in allen grössern Städten ansässig, und die Jo-
hannesjünger bekennen sich zum Sabäismus, einer Mischung von
Christenthum, Mahomedismus und Magismus. — Die Unterrichtsan-
stalten haben in Persien eine ähnliche Grundlage wie in der Türkei,
sind aber viel besser eingerichtet und allgemeiner verbreitet. Alle grosse
Städte haben eine oder mehrere höhere Schulen, von denen die klehisten
10—50, die grössten bis zu 250 Schüler aufnehmen. Diese Anstalten be-
ruhen auf Stiftungen von vornehmen und reichen Leuten und die Schü-
ler haben in ihnen Unterricht, Kost und Wohnung frei. Die grösste Lehr-
anstalt befindet sich zu Ispahan, eine andere zu Schiras und zu Mesch-
hed. In Jspahan sind ausser der Hochschule noch an 30 blühende Schu-
len mit 6—7,000 Schülern. Die Wissenschaften werden bei den Per-
sern weit mehr geschätzt als bei andern Orientalen, und aus älterer Zeit
besitzen sie eine reiche Literatur. Die Persische Sprache, das Neu-
persische, ist klangvoll, einfach, leicht, gewandt, mit vielen arabischen
Worten vermischt, und wird mit arabischen Zeichen geschrieben; die
Mundarten der alten Perser waren das Altpersische, von dem in den Keil-
schriften Reste vorhanden sind, und das Pehlwi, welches erst durch die
Sassaniden zur offizieUen Sprache erhoben wurde. Die Literatur ist
reich und mannichfaltig, doch reicht ihre Blüthezeit nicht über das 15.
Jahrb. hinaus. In ihr wird der JüngUng, der sich den Studien widmet,
bis zum 30. Jahre unterrichtet. Viele Werke sind in arabischer Sprache
geschrieben. In den Midresses der Moscheen, so wie in den höhern Pri-
vatschulen, wird in Sprachen, Rhetorik, Philosophie und Poetik unterrich-
tet, und viel auf zierliche hyperbolische Rede und Styl gehalten; die Phi-
losophie begreift Theologie, Rechtskunde, Sittenlehre, Metaphysik, Logik,
Astronomie (Astrologie), Physik, Mathematik und Medizin. Man studirt
encyklopädisch und oberflächlich. Jeder Gelehrte ist hochgeachtet. Am
gefeiertsten sind die grossen Dichter Firdusi, Dschami, Sadi, Hafis, Ansari,


Bromme's Hanfl-AtUs, — Asiatisclie Türkei etc. c.

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10 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

Chakam, Nisari, Nizami etc., denen ihre Könige praciilvolle Denkmäler er-
richtet haben. Noch immer gibt es Hofdichter. Viel ist geleistet worden
in Geschichte, Geographie, Mathematik. Die Philosophie ist aristotelisch;
die Medizin blosser, fast unbrauchbarer Empirismus; die Theologie und
Rechtskunde liefern eine Menge Kommentare zum Koran. In den bilden-
den Künsten sind die Perser noch weit zurück: die Musik wird metho-
disch behandelt, ist weich und wollüstig, in Kriegsliedern leidenschaftlich;
Malerei existirt kaum und behandelt dann meist schlüpfrige Gegenstände;
ausser schönen Gewölben hat die neuere Baukunst nichts aufzuweisen,
und die Bildnerei besteht in dürftigem Holzschnitzen. .

Physisch-technische Kultur. — Der Landbau wird in einzel-
nen Gegenden des Reichs mit Sorgfalt betrieben und vorzüglicher Fleiss
auf künstliche Bewässerung verwendet; in andern ist er sehr vernachläs-
sigt, da Bürgerkriege zu viele Gegenden verwüstet und entvölkert haben.
Der Landbesitz ist grösstentheils Erblehen. Khorasan und Kerman, so wie
der grösste Theii von Forsistan bilden fast eine einzige zusammenhängende
Sandwüste mit einzelnen reichen, gut angebauten Oasen. Fast eben so
unfruchtbar ist der südliche Theil von Forsistan, längs dem Ufer des per-
sischen Golft, wo fast nur Dattelpalmen gedeihen, und die einst durch
ihren Produktenreichthum so berühmten Ländereien der Zuflüsse des Tig-
ris sind seit Jahrhunderten fast verwildert. Erst von Schiras an beginnt
das Land besser angebaut zu werden, und dieser Garten Persiens zieht
sich von da bis zu den Nordgrenzen von Aserbeidschan, Ghilan und Ma-
senderan und an die Ufer des''Kaspischen See's. Der »Viehzucht wird
grosse Aufmerksamkeit gewidmet und dieselbe nicht nur von den Hiyats
(Nomaden), sondern auch von den sesshaften Bewohnern gepflegt. Die er-
steren, welche besonders Pferde-, Kameel- und Schafzucht betreiben, füh-
ren ein höchst einfaches, genügsames Leben, verfertigen sich ihre kunst-
losen Zelte, Bekleidungsstücke etc. selbst, verschmähen allen Prunk, und
halten am Alten und Hergebrachten fest. Für den Bergbau mangeln
Kräfte und Kenntnisse, so reiche Ausbeute derselbe auch gewähren könnte,
da der Karadagh reich an Eisen ist, und in diesem und Khorasan sich
viele Knpfererzlagen befinden. Blei wird in den Minen von Yezd und in
Kerman, Salz fast in allen Theilen des Landes, und Schwefel in den Gru-
ben des Elbrus gewonnen. Die Fischerei im Persischen Meerbusen und
im Kaspi ist nicht unbedeutend, und ansehnliche Perlenfischerei ist
an den Küsten und Inseln des Persischen Golfes. Die Industrie des Lan-
des ist durch die überhandnehmende Einfuhr europäischer Fabrikate gegen
früher sehr zurückgegangen, und beschränkt sich grösstentheils auf Me-
tall- und Thonarbeilen, Mosaik, Konfitüren, Essenzen, Leder (.Saffian), Sei-
den- und Baunnvollenpapier und vortreffliche Gewebe von Seide, Wolle,
Gold- und Silberstoff. Der Betrieb der einzelnen persischen Industriezweige
liegt in den Händen kleiner Gewerbsleute, welche zunftmässig organisirt
in allen Siädten reichlich vertreten sind und allein oder mit wenigen Ge-
hülfen arbeiten. Die Werkzeuge, deren man sich bedient, sind ungemein
einfach und meist im Lande selbst verfertigt; die Arbeiter in einzelnen
Industriezweigen haben aber eine solche Kunst- und Fingerfertigkeit, dass
sie die meisten ihrer europ. Berufsverwandten übertreffen. Einige der vor-
züglichsten Fabrikate, wie Shawls, Teppiche, gestickte Stoffe etc. sind le-
diglich Erzeugnisse des häuslichen Fleisses, und werden von Weibern und
Kindern angefertigt, welche in Persien viel weniger als in der Asiatischen
Türkei dem Müssiggange nachhängen. Da die mühsame Arbeit aber diese
Erzeugnisse der Hausindustrie vertheuert, und der persische Fabrikant es
zu wenig versteht, der im Lande eingerissenen Modesucht zu genügen,
haben nach und nach die billigeren, der jedesmaligen Mode angepassten
europ. Fabrikate in einem solchen Grade Eingang und Abnehmer hier ge-
funden, dass \«iele, ehemals blühende Industriezweige fast ganz in Verfall
gerathen sind.

HandeL — Der Handel liegt in Folge der Trägheit der Bewoh-
ner sehr darnieder; die günstigen Handelsplätze am Kaspischen Meer und
dem Persischen Golfe werden, da eine Kriegs- und Handelsmarine nicht
vorhanden ist, von den Persern (Tadschiks) selbst nicht benutzt, und der
geringe Seehandel des Landes liegt in den Händen der Küstenaraber,
die zugleich Seeraub betreiben, und im S. in den Händen der Engländer,
im N. in denen der Russen. — Der innere Handel ist ebenfalls nicht
so lebhaft, als er sein könnte, wegen der schlechten und unsichern Strassen,
der Handel zu Lande mit dem Auslande dagegen, der durch Karawanen
mit Turkestan, der Asiatischen Türkei und (mittelst Turkestan und Afgha-
nistan) mit Russland, Indien und China betrieben wird, von immer zuneh-
mender Wichtigkeit; besonders hat auch neuerer Zeit der Handel über
Tiflis nach Europa sich sehr gehoben. Die bedeutendsten Handelsplätze,
zugleich auch die Knotenpunkte des über das ganze Land sich ausbreiten-
den Karawanennetzes, sind: Tebris (Tauris), Kazwin, Teheran, Meschhed;
Kaschan, Ispahan, Schiras, Yezd, Kerman; Samah, Hamadan (Ecbatana),
Kirmanschah, Dizful etc. An allen diesen Orten liegt aber der Handel meist
in den Händen der Juden, Armenier und Banianen. Handelshäfen am Kas-
pischen Meere sind: Enzeli, Kazian, Beseht, Balfrusch und Asterabad. Die
am Persischen Meerbusen liegenden Seestädte Buschir (Abuschehr), Kongan
(Konkun) und Bender-Abbas treiben nicht unbeträchllichen Handel mit In-
dien und Arabien, besonders mit Maskat. Der Russisch-persische Handel,
der einzige Handel Persiens, durch welchen es sich die Fonds verschafft,
welche, ihm für seine Retouren nach andern europäischen Ländern nöthig
sind, wird theils zu Lande zwischen Tiflis, Eriwan und Tebris, theils zu
Wasser von Astrachan und Derbent mit den persischen Häfen des Kaspi-
Sees betrieben. Die Einfuhren aus Russland decken bei weitem nicht die
persischen Ausfuhren, so dass der Ausfall stets durch baares Geld (In der
letztern Zeit über 5 Mill. Silberrubel jährlich) von Russland ausgeglichen
werden musste. — Die Hauptartikel der persischen Ausfuhr bestehen in
Seide, Perlen, Pferden, Kameel- und Ziegenhaaren, Lämmerfellen, Wachs,
Honig, Salmiak, Schwefel, Salpeter, Naphtha, Türkisen, Kupfer, Ambra,
Reis, Krapp, Galläpfeln, Saffran, Rosinen, Datteln, Pistazien, Opium, Man-
deln,''Salep, Traganth, Baumwolle, Tabak, Kreuzbeeren, Seiden- und Baum-
wollwaaren, Shawls, Teppichen, Gold- und Silberbrokat, Filz, Saffian und
anderm Leder, Rosenwasser und Rosenöl, Assafötida, Henneh, Tabakspfei-
fen, Kupfer- und Stahlarbeiten etc. Die Einfuhren in Zucker, Kaffee,
Indigo, Kochenille, Arzneikräutern, Rhabarber, Pelzwerk, Zinn, Blei, Eisen,
Porzellan, Thee, Diamanten und andern Edelsteinen, feinen Tüchern und
allen Arten europäischer Fabrikate. — Münze. Die im Lande allgemein
übliche Rechnungsmünze ist der Tom an (jetzt im Werth SVa Th'r. =
6fl. 7V2 kr.), zu 50 Abassis, 100 Mamudis, 200 Schahis,
1,000 Dinarsbisti,
2,000 Kasbekis, 10,000 Dinars. Goldmünzen: Goldrupie oder .Mohur (9—
10 Thlr.). Silbermünzen: Silberrupie (16—20 Sgr.), Mamudi (6 Sgr.).
Kupfermünze: der Kos, von denen 20 = 1 Mamudi, —

Iler Staat. — Staatsverfassung. Die Verfassung Irans ist
monarchischer Despolismus. Der Schah ist Herr des ganzen Landes, vor
dem alle Perser gleich, d. h. Sklaven sind, und nur althergebrachte Ge-
bräuche, die selbst der entschiedenste Despot nicht oft zu verletzen wagt,
bilden gegen die Willkür des Herrschers eine Art Gegengewicht. Diese
unumschränkte Herrschaft des Monarchen über Land und Bewohner bezieht
sich indess nur auf die ansässige Bevölkerung, mithin auf acht Neuntel
der Einwohner. Die Hiyats oder wandernden Stämme: Turkmanen, Kur-
den, Luren, Araber, Afghanen und Beludschen, die durch zum Theil sehr
eingeschränkte Khane beherrscht werden, sind von diesem Despotismus
nicht betroffen, und da aus ihnen fast die Gesammtheit der Kriegsmacht
des Reiches gebildet ist, sind sie seit lange schon die Hauptursache der
häufigen Staatsumwälzungen.

Staatsoberhaupt. — Der gegenwärtige König, Mehemed (geb.
1806), welcher am 20. Okt., 1834 seinem Grossvater Feth Ali in der Re-
gierung folgte, gehört zum Turkmanenstamme der Katschars (Chadschar),
deren Dynastie Mehemed Ali Khan 1785 gründete. Er führt den Titel
Schah, hält die gesetzgebende und vollziehende Gewalt in Händen und
bildet die oberste geistliche und weltliche Macht, das Oberhaupt der Ge-
setze. Sein Titel in persischen Ausfertigungen ist, nach orientalischem
Geschmacke, bombastisch; in den Europäischen Staatsschriften wird er:
„Sr. Maj. der Padischa, Beherrscher und Souvrain von Persien" genannt.
Sein Wappen (oder vielmehr das Symbol des Reichs) ist eine aufgehende
Sonne, die der Schah indessen in seinen Siegeln nicht führt, sondern sich
bloss seiner Namenschiffer bedient. Die Prinzen von Geblüt setzen Mirza,
so viel als „Königs- oder Fürstensohn", hinter ihren Vornamen z. B. Abbas
.Mirza, Abdilah Mirza; die Minister und andere vornehme Staatsbeamten
setzen dagegen diesen Titel vor ihren Namen, z. B. Mirza Ali etc. — Die
Thronfolge ist erblich und zwar in männlicher Linie, aber der Schah be-
stimmt den Erbfolger (Schah Zade) unter seinen Söhnen, die übrigen wer-
den zu Statthaltern (Beylerbeys) der Provinzen ernannt. Der Thronfolger
hat keinen bestimmten Titel. Die Residenz des Schah und Hauptstadt
des ganzen Landes ist Teheran (früher bis 1794 war es Ispahan oder
Isfahan), kgl. Lustschlösser in der Nähe sind Tacht-i-Katschar (im
Elbursgebirge) und Nigaristan, beide mit schönen Gärten, die eigent-
liche Sommerresidenz aber ist Suitanabad, 35 .M. nordwestl. von Tehe-
ran. — Der Schah hat 4 Gemahlinnen, dann einige hundert Bewohnerinnen
seines Harems und zahllose Sklavinnen. Der Harem steht unter Aufsicht
einer Prinzessin. Die obersten Hofämter sind: der Hofmarschall, Cere-
monienmeister, Fremdenführer, Stallmeister, Jägermeister, Leibarzt, Hof-
astrolog, Dichterfürst, Kämmerer, Lanzenträger, Schwertträger, Kaliunträ-
ger, Schildträger, Siegelhalter und Kaffeeschenk. Leibwachen umgeben
den Schah unaufhörlich. Zur Belohnung der Verdienste, oder vielmehr
als Hofehren bestehen 2 Orden: der von Feth Ali Schah
gestiftete
Sonnen- oder Löwenorden in 3 Klassen, und der Serferli. —

Staatsverwaltung, Rechtspflege. — In der Staatsverwaltung
des Reiches sieht es traurig aus. Der unumschränkteste Despotismus und
eine unglaubliche Gier, Schätze anzuhäufen, herrscht vom Regenten bis
zum niedrigsten Beamten, und die Städte- und Landbewohner schmachten
daher unter dem härtesten Drucke. Der dritte Theil des Landes gehört
dem Schah, und sogar das Wasser der Quellen und Flüsse ist Regal. —
Um den Schah, dessen Wille allein gilt, reihen sich die obersten Staatsbe-
hörden: der Sadri Kasem (Grossvesir), der Ittimabat Dewiet oder
die Stütze des Reichs (Minister der Auswärtigen), der Emired Dewiet
(Finanzminister), der Nisamed Dewiet oder Ordner des Reichs (Minister
des Innern), und der Emir Hizam (Kriegsminister). Die Präsidenten der
Departements bilden mit diesen den Divan, in welchem auch der Schah
erscheint. Der Sade oder Scheikh el Islam ist das Haupt der Geist-
lichkeit. In den Provinzen befehligen die Statthalter oder Beylerbey,
und unter ihnen Hakims oder Bezirksvorsteher, Stadt-, Markt- und Dorf-
richter, Ste4iereinnehmer etc. Bei allen herrscht schamlose Habsucht, und
das Recht ist stets feil. Die Justiz wird von dem Sadr und den Kadis
ausgeübt nach den Bestimmungen des Scheriats (Korans), nebst Tradition
und den Aussprüchen der Gelehrten; aber Richter und Zeugen sind käuf-
lich. Die Strafen sind grausam, die .Anwendung der Folter gewöhnlich.
Für Bewässerungsanstalten, das Unterrichtswesen, die Karawanserais und
Postverbindungen ist von Seiten der Verwaltung sehr gesorgt; desto schlim-
mer aber steht es um die öffentliche Sicherheit; Räuberbanden ziehen un-
gestraft umher und theilen die Beute mit der Polizei. Glücklicher als die
Landeskinder sind die in Persien lebenden Europäer daran, da in allen
Streitigkeiten zwischen Europäern und Persern nicht der gewöhnliche Rich-
ter (Kadi) entscheidet, dessen Aussprüche auf das Scberiat oder geschrie-
bene islamitische Gesetz gegründet sind, sondern das
Divan-Hane ein
Gerichtshof, in welchem das weRliche Ortsoberhaupt den Vorsitz führt
und, unter Beiziehung von Kaufieuten oder anderen angesehenen Persern
nach dem Churf oder Gewohnheitsrecht entscheidet, wobei die Europäer
selten Ursache haben, sich über die Entscheidungen des Divan-Hane zu
beklagen. Ausserdem geniessen die Russen und Engländer die Begünsti-
gung, dass, wenn
Ihre Baarsendungen auf p Gebiete durch räu-
berische Anfalle abhanden kommen, die Regierung sofort die voRständige
Entschädigung leistet, sich selbst aber an den Distrikt hält, in welchem
der Raubfall geschehen ist, dessen Bewohner ihr nun den vorgeschossenen
Entschädigungsbetrag verpten müssen. Da bei diesem Haftungssystem
der Schuldige selten der Entdeckung entgeht, kommen dergleichen Berau-
bungen nicht häufig und gewöhnlich nur dann vor, wenn einzelne Stämme
oder ganze Provinzen in Aufruhr begriffen sind. —

Finanzwesen. - Die ordentlichen E inkünfte des Reichs werden
™ n" ^ "»«^b Andern nur auf 3 Mill. Tomans

(17V2 Oder lO/z Mill. fhlr. preuss.) geschätzt, die ausserordentRchen Ein-
° "^"LÄf? ^ (31/2 Mill. Thlr.) angenommen; die

gesammten Staatseinnahmen mithin auf circa 21 MiU. Thlr. Die Einkünfte
n ffoS? bekannten) Ausgaben stets, weil der Schah seine

Diener schlecht bezahlt und (nach Landessitte) auf Erpressungen anweist,
uie ori^entliehen Einkünfte erwachsen aus der Grundsteuer, den Malieh
(NaturaUielerungen der Landbauern), dem Pacht der Krongüter, den Zöllen
und Erbschaftsabgaben; die a us s er o
r d en tl i ch en Einkünfte aus Konfiska-
tionen, Sadir (willkürlichen, unbestimmten Erhebungen) und Peischkisch oder


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11 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

Geschenken, die von den Beylerbeys dem Schah zum Neujahrsfeste gemacht,
und selbstverständlich auch wieder von dem Volke bezahlt werden müssen.

Heerwesen, Landmaeht. — Die Stärke des Persischen Heeres
wird verschieden augegeben und von 180,000 bis 250,000 Mann geschätzt.
Reguläre und auf europäische Art eingeübte Truppen soR der Schah 35,000
Mann besitzen, die berittene Leibgarde (Gholamdscha) zählt 4,000 Mann,
die Nomadenreiterei soR 80,000 Mann, die Zahl der als Soldaten einge-
schriebenen Tadschiks, Fussvolk sowohl, als Reiterei 150,000 Mann betra-
gen. Die Reiterei ist wild und ungeordnet und, was ihre Unterhaltung
anbelangt, auf sich selbst angewiesen. Die Artillerie soll in jeder Bezie-
hung vortrelTRch sein. Ein besonderes Korps bildet die Kameelartillerie.
Die Bewaffnung besteht in Muskete, Karabiner, Lanze, Dolch, Schild, Säbel,
Bogen und Kolben. Am unerschrockendsten sind die irregulären Truppen,
und die Hauptschutzwache des Reichs bilden die turkmanischen, arabischen,
lurischen und kurdischen Stämme. Festungen sind zahlreich, aber meist
schlecht unterhalten. Die Befehlshaber in Festungen heissen Chan, die
Feldherrn in den Provinzen Sarder, die in kleineren Distrikten Kolum-
beg oder Kolumbey. — Eine Seemacht besitzt Persien nicht. —


Beludschistan) gehörte ursprünglich zum Altpersischen Reiche und be
stand aus den Provinzen Paropamisus, Ariana, Arachosien, Drangiana und
Gedrosien. Von Alexander d. Gr. unterworfen, bildeten sie nach seinem
Tode einen Bestandtheil des Seleucidischen, dann des Baktrischen, Parthi-
schen. Neupersischen und endlich des Khalifen Reiches. Zu Ende des 10.
Jahrh. gründete Mahmud von Ghazna aus Ostpersien den Staat der Ghazna-
viden, der von 997—1183 bestand, worauf die Mongolen das Land eroberten,
deren Herrschaft aber erst durch Baber, den Stifter des Reichs der
Grossmogule in Indien, 1506, auf längere Zeit begründet wurde. Später
kam das Land unter persische Botmässigkeit, bis 1710 die Afghanen sich
empörten und, obwohl von Nadir Schah wieder unterworfen, nach dessen
Tode, 1747, sich gänzRch von Persien losrissen. Von da an bestieg eine
neue Dynastie den Thron von A,fghanistan. Aus dem Geschlechte der Du-
rani erhob sich das Haus der Sudazier durch Ahmed Abdalli auf den
Thron; er starb 1773; ihm folgte Timur Schah, gestorben 1793. Der
Sohn dieses Fürsten, Humajun oder Zeman, wurde von seinem Bruder
Mahmud des Thrones beraubt, geblendet und starb als Pflegling der
Ostindischen Kompagnie. Mahmud wurd hierauf von seinem jüngern
Bruder Schudschah vertrieben; aber schon 1809 musste er Mahmud
von Neuem den Thron räumen und zu den Engländern entfliehen. Durch
die damaligen Unruhen gingen Kaschmir, Multan, Peschawar, Daman etc.
an die Sikhs, Balkh an Bokhara verloren. Eben so machten sich mehrere
Amirs (Chans) von Kabul unabhängig. Unter Mahmud, einem Schwäch-
ling, gewann die Famüie Barukzier, deren Haupt, Fothi Chan, all-
mächtiger Minister war, unumschränkten Einfluss. Als er wegen Verdacht,
nach dem Throne zu streben, ermordet wurde, empörten sich seine Brü-
der und zwangen Sultan Mahmud zur Flucht. 1834 versuchte Schah Schud-
schah sein Reich wieder zu erobern, aber völlig geschlagen kehrte er nach
Ostindien zurück. Hierauf nahm Dost Muhammed Chan den Titel
Ghazi (der Eroberer) an und liess sich huldigen. In Kandahar herrschte
sein Bruder Kohun dil Chan, in Peschawar, als Tributarfürst der Sikhs,
Muhammed Chanmit2 Brüdern. Die Zerwürfnisse zwischen der Ostind.
Kompagnie und den Afghanenfürsten führten die Anerkennung der Rechte
Schah Schudschahs, und seine Wiedereinsetzung 1839 von Seiten ersterer
herbei. Aber die Unzufriedenheit der Afghanen mit dem herrschenden
Einflüsse der Briten, die Parthei des in britischer Gefangenschaft gehalte-
nen Dost Muhammeds, die drückenden Massregeln Schah Schudschahs ne-
ben seiner bekannten Regentenuntüchtigkeit, und das kriegerische Talent
Achbar Chan's (Dost Muhammed's zweitem Sohne) erzeugten eine Re-
volution der Afghanen gegen Schah Schudschah und seine Schützlinge,
das dortige britische Heer. Achbar Chan siegte, die Briten mussten Af-
ghanistan mit grossen Verlusten verlassen und stellten Dost Muhammed
wieder auf freien Fuss, der 1843 auch den Thron von Kabul wieder ein-
nahm. Seitdem herrschten in Kandahar Kohun-, Rehem- und Mehendil-
Chan, Dost Muhammeds Halbbrüder, in Peschawar der bisherige Tributfürst
der Sikhs, Sultan Muhammed Chan; Achbar Chan starb 1846; das Chanat
Balkh machte sich faktisch wieder von Bokhara frei. — Die Geschichte
von Beludschistan, das in früherer Zeit das poRtische Schicksal von
Afghanistan theilte, beginnt mit dem Hordenführer Nasir Chan, der
1739 von Nadir Schah als Haupt des Landes und persischer Vasall,
unter dem Titel eines Beylerbey eingesetzt wurde. Nach Nadir's Tode
dem Afghanenreich unterworfen, machten sich die Beludschen 1756 wie-
der frei, und stellten sich unter einen eingebornen Fürsten aus dem Hause
der Kamburanis, der den Titel Chan führt, in Khelat residirt, jedoch,
da er wenig Gewalt über die einzelnen Stammoberhäupter besitzt, blos
als Anführer im Kriege zu betrachten ist. Merab Chan wurde als Ver-
bündeter der Afghanen 1839 in den britischen Krieg verwickelt und fiel
bei der Erstürmung von Khelat. An seiner SteRe wurde sein Vetter Ne-
was Chan von den Briten auf den Thron erhoben, jedoch schon 1840'
durch den Sohn seines Vorgängers, MirNesir Chan, vertrieben und
letzterer von den Engländern 1841 anerkannt.

»as Iwand. — Lage, Grenzen, Grösse, Physische Beschaf-
fenheit. — Ostpersien Regt zwischen 240—36" NBr. und zwischen 77"-
90» OL, wird im N. von Turkestan (Turan), im 0. von Vorderindien, im
S. vom Persisch-arabischen Meere, und im W. von Persien (Iran) begrenzt,
und umfasst einen Flächenraum von 18,800 Ou.-M., mit 10 MiR. Einwoh-
nern, von denen 12,200 Qu.-M. mit 8 Mill. Einw. auf Afghanistan, 6,600
Qu.-M. mit 2 Mill. Einw. auf Beludschistan kommen. Im N. und 0. von
hohen Gebirgen durchzogen und begrenzt, von denen der Hindukuh, das
Soliman-Gebirge, die Gomulkette, das Hala- und Brahui-Gebirge etc. die
bedeutendsten sind, ist das Land nur spärlich bewässert, und in Afghani-
stan der Hilmend und Ferrahud, die in den Zerrah- (Zareh-) oder Hamun-
See münden, und in Beludschistan der MuRani (Dusti), Suduk, Rumra und
Purally, die ansehnlichsten Ströme. In Afghanistan ist der südwestliche
TheR meist eine Wüste, dagegen sind die Gebirge stark bewaldet und die
Thäler fruchtbar. In Beludschistan ist nur der Südosten fruchtbar; alles
Uebrige besteht fast nur aus Sandwüsten. Das KRma in den Gebirgsland-
schaften ist niRd und angenehm; das Tiefland oft drückend hei.ss und hat,
besonders in Beludschistan, oft mehrere Jahre hinter einander Regenman-
gel. Die Naturerzeugnisse sind die gleichen wie in Persien. —

Politische Eintheilung, — Afghanistan, auch nach der Haupt-
stadt Kabul Kabuli
Stan genannt (12,200 Qu.-M. mit 8 Mill. E.) besteht
gegenwärtig aus 4 Fürstenthümern: Kabul, Kandahar, Herat und
Sedjestan, deren spezieRe Verhältnisse nur unvollkommen bekannt sind.
Das früher hierher gehörende Khanat Peschawar bildet jetzt eine Pro-
vinz des Verwaltungsbezirks von Pendschab (Pendjab) in Ostindien. —
Das Khanat oder Königreich Kabul, das bedeutendste des Staats, umfasst
den mittlem Theil von Afghanistan, zählt gegen 5 .Mill. Einw., hat Kabul
(in. 60,000 E.), die Residenz des Schah, zur Hauptstadt, und begreift die
Provinzen Kabul, Laghman, Ds chellalabad, Ghazna und Da-
mian. Unabhängige, unter eigenen Khans stehende Vasallenstämme im
Lande sind: die Keiber in Dschellalabad, die T urkolanis oder Bodh-
lars und Jussufei in Laghman, die Ghildschi in Ghazna, und die
Nomadenstämme der Eimaks und Hezarehs, die in der Landschaft
Ghorat (zwischen Kabul und Herat) wohnen. — Das Khanat Kandahar
im SO. des Landes, mit der befestigten Hauptstadt Kandahar (i00,000 E.).
Es ist in 5 Provinzen: Kandahar, Furrah, Sibi (Sewi), Pischin
und Urghessan, geschieden, zählt gegen 1 Mill. Einwohner, und hat an
unabhängigen Stämmen unter eigenen Khans: die zahlreichen Popalsei's
in Kandahar, die T o r t er i nis in Pischin, die Ghildschi und Nursei's
in Furrah, die Kakers in Sibi, und Barukzi's (Bahriksei) in Urghes-
san. — Das persische Vasallenfürstenthum Herat, im nordwestl. Theil
des Landes, mit der reichen, gewerbfleissigen Hauptstadt Herat, am Step-
penflusse Tedsen, (100,000 E.). Das reiche Fürstenthum zählt über 1 Mill.
Einwohner. Nach einigen Angaben soll die Provinz Furrah, mit der
gleichnam. Stadt (m. 50,000 E.) zu Herat gehören. — Das Khanat Sed-
jestan oder Sis tan, im SW. des Landes, mit etwa 800,000 E., unter
einem Khan, der zu Duschak, am Hilinend (mit 20,000 E.) residirt,
aber nur wenig Macht über die vielen Stammhäuptlinge des Landes besitzt. —

Beludschistan (6,600 Qu.-M., mit 2 JVRIL E.), ein Bundesland
zahlreicher Stämme, deren Stammhäupter (Serd ars genannt) in gewissen
Beziehungen die Oberherrschaft des Khans von Kelat anerkennen. Das
Land selbst wird in folgende 7 Landschaften geschieden: Kelat, die
kleinste, im NO. des Landes, mit der gleichnam. Hauptstadt (20,000 E.),
die als Sitz des Khans, als Hauptstadt von Beludschistan betrachtet wer-
den kann; — Sarawan, imN., an der Grenze von Kandahar; — Kats ch-
Gundawa, im 0-, nach dem Indus zu, mit der Stadt Gundawa (20,000
E.), der Winterresidenz d(;s Khans; — Dj hala wan, im S, von Kelat,
mit der Hauptsladt Zuhri (12,000 E.); — Lus oder Leia, im SO. am Ara-
bisch-persischen Meere, mit dem Hauptort B el a, am Purally (16,000 E.); —
Mekran, die grösste, aber auch unfruchtbarste Landschaft und in der
Mitte von einer Wüste durchzogen, die nur w-enige bewohnte Oasen ent-
hält, mit dem Hauptort Kedsche (auch Kej, mit 18,000 E.); — Kohl-
st an (nicht mit der pers. Provinz Kohistan zu verwechseln) im NW. des
Landes und sehr gebirgig, mit dem Hauptort Puhra (6,000 E.). —

»as Volk. — Die Bewohner Ostpersiens, die im Ganzen auf 10
Mül. geschätzt werden, sind theils Afghanen, theils Beludschen und Bi'a-
hus, theils Hindus, Kafirs, Tadschiks, Turkmanen, Usbeken, Armenier,
Bokharen, Parsen und Juden. Die Afghanen (472 Mill.), die sich selbst
Puschtanehs nennen und eine eigene Sprache, das Puschta, reden,
von den Indiern aber Patanen genannt werden, behaupten die Nachkom-
men der von den Assyrern aus ihrer Heiinath weggeführten Israeliten zu
sein, die erst nach der Ausbreitung des Islam in diesen Gegenden das Ju-
denthum mit dem mohamedanischen Glauben vertauscht hätten. Sie sind
kräftig, kriegerisch, gastfrei, betreiben Ackerbau, Viehzucht, Seidenbau,
beschäftigen sich mit der Verfertigung seidener, baumwollener und wolle-
ner Stoffe, Filzdecken und W^aff'en, und stehen mit den umwohnenden
Völkern in Handelsverbindungen. Die Beludschen (IV2 Mill.), welche
in viele Stämme zerfallen, bilden, nebst den Brahus, die Hauptmasse der
Bevölkerung von Beludschistan, sind grösstentheils Nomaden, reden eine
verschiedene Sprache und sind auch anderen Ursprungs. Die Beludschen
sind tapfer und unerschrocken und benutzen ihre no^madischen Streifereien
oft zu verheerenden Raubzügen, die sie bis zum persischen Meerbusen
ausdehnen. DieBrah us zerfaRen ebenfalls in zahllose Stämme, nähren sich
vom Ertrag ihrer Heerden, betreiben Landwirthschaft und häusliche Indu-
strie, und verabscheuen Raub und Plünderung. Die Hindus oder Ba-
nianen (l'/2 Mill.), zu welchen auch die Kafirs (eine heidnische Nation
im Hindukuh phören) betreiben Landwirthschaft, Handel und Gewerbe,
und eben so die Tadschiks (Perser), deren man mit den übrigen oben-
genannten Völkerschaften etwa 272 Mill, zählt. — In geistiger Beziehung
stehen die Bewohner Afghanistans und Beludschistans hinter den Bewoh-
nern Irans zurück, doch sind sie wie diese grösstentheils sunnitische
Mahomedaner, die Hindus sind Brabmanen, die Armenier Christen, und
die Parsen und Juden der ReRgion ihrer Väter treu. — An Volksschulen
ist kein Mangel; in Herat und andern grossen Slädten sind Aledresses oder
höhere Schulen errichtet und das Persische ist allgemeine Schriftsprache.
Der Handel des Landes ist grösstentheils in den Händen der Banianen,
Parsen, Armenier und Juden, die auch die Verbindung mit dem Auslande
unterhalten.

»er Staat. — In Afghanistan ist die Regierungsform in den
geschlossenen Staaten monarchisch-despotisch; indess wird die Gewalt
des Herrschers durch eine ausgebreitete Aristokratie und durch die Orga-
nisation der verschiedenen Stämme und Stammversammlungen gezügelt
und beschränkt; unter den Nomadenstämmen bestehen patriarchalische
Formen. Der Titel des Königs von Kabul, des bedeutendsten Khans des
Landes, ist Schah-Derri-Durrän. Die Staatseinkünfte werden auf 5 MIR.
Gulden (nach CampeR auf 18 Lack Rupien) geschätzt, die Kriegsmacht auf
9,000 Reiter, 20,000 M. Infanterie und 14 Kanonen, ohne die Hülfslrup-
pen angegeben. Für ganz Afghanistan sollen die Staatseinnahmen 12 .Mill.
Thlr., und die Stärke des gesammten Landheeres gegen 300,000 M. betra-
gen. In Kabul besteht ein von Schudschah gestifteter Orden: der Dura-
ni-Orden, in 2 Klassen, der in einem Maltheserkreuz auf zwei gekreuz-
ten Schwertern besteht; auf dem der ersten Klasse befinden sichln einem
Zirkel von Perlen mahomedanische Glaubenssätze und der Name des Herr-
schers, — Die Khanate Kandahar und Sedjestan sind mehr oder weniger

Af^banistan und Beluascliistaii oder 0§t-Perj$ieii

Creschiclitc. — Ostpersien (das heutige Afghanistan und


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12 40. — Asiatisclie Türkei, Arabien, Persien und Turkestan.

mit Kabul verbunden. Herat aber ein persisches Vasallenfiirstenthum, das
an den Schah von Iran Tribut bezahlt. In Beludschistan stehen die
einzelnen Stämme, von denen die Beludschen in 48, die Brahus in 74 ge-
theilt sind, unter Stainmhäuptern oder Serdars, die in gewissen Bezie-
hungen die Oberherrschaft des Khans von Khelat anerkennen. Nur Me-
kran soll völlig unabhängig sein. Die Kriegsmacht der Beludschen soll
sich auf 150,000 Mann (nach andern Angaben höchstens auf 12,000 M.)
belaufen. —


Turkestan.

ven, und von den Turkmanen geraubt), Kirgisen und Karakalpaken
(einen Kalmykenstamm), Afghanen, Armenier, Juden und Zigeu-
ner, und in den Thälern des Hindukuh, dem sogenannlen Kafirisian,
die Kafirs (oder Ungläubige), die sich nicht zum Islam bekennen. Die
Mehrheit der Bewohner sind sunnitische Mohamedaner, die Kafirs
Bramanen, die Armenier und Russen Christen, die Kirgisen und Ka-
rakalpaken Lamaiten, die Bewohner der Landschaft Derwaseh Götzen-
diener. Juden leben einige Tausende in den grösseren Städten. Die
meiste Geistesbildung herrscht bei den Bokharen. Schon im Alter-
thume hatte Samarkand (einst die Hauptstadt von Tamerlans grossem
Reiche) eine der bedeutendsten Hochschulen Asiens, wohin sich mohame-
danische Jünglinge aus allen Gpgenden dieses Erdtheils begaben, um Un-
terricht zu empfangen, und noch jetzt werden die dortigen Lehranstalten,
so wie die 60 Medresses in der Hauptstadt Bokhara, in welchen haupt-
sächlich Theologie und Arzneikunde gelehrt wird, stark besucht. — Die
Beschäftigungen der Bewohner des Landes sind Ackerbau, Viehzucht,
Gewerbe, Handel und Raub. Die Nomadenvölker des Westens und Nor-
dens, die einen grossen Theil der Bevölkerung ausmachen, kennen fast
kein Handwerk, treiben hauptsächlich Viehzucht und Raub, stellenweise
auch Ackerbau, und ihre ganze Industrie beschränkt sich auf Weben gro-
ber Zeuge aus WoRe und Kameelhaaren, und Verfilzen von Ziegenhaaren.
Die Bewohner des Khanats Bokhara fertigen schöne Baumwoll- und Sei-
denstoffe, Mi tzen, Papier und andere Waaren, und in aRen grossen Städ-
ten Turkestans herrscht reger Gewerbfieiss, und ausser den genannten
Waaren, die sich durch schöne Farben und Stickereien auszeichnen, wird
die Lederbereitung, besonders die des Chagrins, grossartig betrieben. Dem
Ackerbau wird grosser Fleiss gewidmet, mehrere Bezirke sind so gut an-
gebaut, dass sie Gärten gleichen, und meilenweite Strecken in den Umge-
bungen der Städte werden durch zahllose Kanäle, die oft den Wasservor-
rath der Flüsse erschöpfen, in üppig fruchtbare Fluren umgewandelt;
auch die dürrste Steppe wird durch Bewässerung, wie sie hier betrieben
wird, zum herrlichsten Ackerfeld. — Von ungemeiner Wichtigkeit ist der
Handel, und wenige Völker sind ihm mehr ergeben, als die Bokharen,
die in ihren Handelsunternehmungen eben so viel Verstand und Thätig-
keit, als Sparsamkeit in ihrer Lebensweise zeigen. Grosse Karawanen
gehen von den Hauptstädten nach aRen benachbarten Staaten; bokharische
Handelsleute durchziehen ganz Asien, um Handel zu treiben, und haben
zahlreiche Handelsniederlassungen in China, Russland und an den Gren-
zen Turkestans gegründet. Ihre wichtigsten Handelsgeschäfte machen sie
mit Russland über Orenburg, mit China über Kaschgar, mit Kabul über
Balkh, und mit Indien über Kaschmir. Ihr Handel mit andern Ländern
ist weniger bedeutend. Die vorzüglichsten Handelsstädte sind: Bokhara
Khiwa, Khokand, Taschkend, Balkh, und Neu-Urghendsch. Die Ausfuh-
ren bestehen meist in roher und gesponnener BaumwoRe, Baumwollen-
und Seidenstoffen, Mützen, Fellen ungeborner Lämmer, Fuchsbälgen, Pfer-
den, getrockneten Früchten, Goldstaub, Türkisen und Lasursteinen; die
Hau'pteinfuhren sind aus China: Thee, Seidenwaaren, Rhabarber und
Porzellan; aus Kaschmir und Indien: Seiden- und Baumwollenstoffe, Shawls,
Indigo, und aus Russland, Persien und Kabul: Erzeugnisse des Bodens
und der dortigen Industrie, die wieder nach andern Ländern verführt wer-
den. Bei den Turkmanen und Kirgisen sind Sklaven, die von diesen No-
ma denhorden in Persien und an der Russischen Grenze geraubt werden,
eine Haupthandelswaare. —

»er Staat. — Die Regierungsform ist in allen Khanaten
Turkestans mehr oder weniger despotisch, aber die Strenge der WRlkür
wird durch den Einfluss der ReRgion, durch das Gewohnheitsrecht, und
durch die nomadischen Sitten eines grossen Theils der Bewohner gemil-
dert. Als Staaten im eigentlichen Sinne des Wortes, können nur Bokhara
und Chiwa betrachtet werden. —

Bokhara oder Usbekistan, der Hauptstaat des Landes (ein
Gross-Khanat), wird, nach der Angabe der Eingebornen selbst, in 12 Pro-
vinzen geschieden: Bokhara, mit 7 Tamuns oder Bezirken; Karakul;
Kermina; Miankal (Kutta - Karghan); Samarkand, mit 5 Tamuns;
Jussak; Karschi (Kurschee); Lubiak (Labiak); Balkh; das 1842
eroberte Khanat Khokand, und die beiden Distrikte im S. des Amu: die
beiden Khanate Ankoi und Meimameh. — Der jetzige Beherrscher ist
der Grosskhan Murad Beg, aus der Dynastie Dschingis-Khans;
nach andern Nachrichten soll sich dessen erster Minister Nasir-Allah
Bahadur-Khan (Nasr Ulla Bahadur) auf den Thron geschwungen
haben. Die Regierungsform ist voRig despotisch. Den Thron umgeben
6 hohe Thronbeamten, von denen der Kissu Begh (Kusch-Begi) oder Gross-
wesir das Ruder des Staats in Händen halt. Die Einkünfte werden auf 4
Mill. Thlr. geschätzt. Die Kriegsmacht soU nach einigen Angaben aus
höchstens 40,000 Mann bestehen, worunter etwa ein Dritttheil reguläre
MRiz (Scharbas), und angeblich nur 1,000 M. mit Feuerwaffen; nach an-
dern Berichten besteht das Heer aus einer Leibwache des Grosskhans und
etwa 100,000 Mann, seme Starke aber soll auf 350,000Mann KavaRerie beru-
hen, die, lauter Usbeken und Turkmanen, geborne Krieger, stets marsch-
fertig sind.

. Das Khanat Chiwa oder Khiwa hat gleiche Staatsform wie Bo-
khara. Der vorige Khan Ulla Kul (der sein Prädikat: „Sr. HochgesteRt-
heit" von Russland erhielt) wurde 1843 durch den Grosskhan von Bokhara
verlrieben, der seinen Wesir Abd-ul-Samm ud-Khan als Statthalter
zurückliess. Der jetzige, seit 1846 regierende Khan, der in Khiwa residirt,
heisst Bab ad Khan. Seine Einkünfte belaufen sich auf etwas über eine
Million fhaler; sein Heer das aus Usbeken, Karakalpaken und Turkmanen
besteht, wird von Einigen zu 24,000, von Andern zu 50,000 Mann ange-
geben. im fruchmenenland e ist jeder waffenfähige Mann Soldat; vom
Khanat Kund uz ist wenig mehr bekannt, als dass das Land aus den 4
Provinzen oder Landschaften: Kund uz (mit den Distrikten Kunduz, Khu-
Rnn, Heibuck, Gori, Inderab, Talikhan, und Husirut-Imam), Badakschan
(mit Rubingruben), Kulab (mit den Distrikten Schaghnan, Bulgeewan,
Wakhan und Derwazeh), und Tschitral (mit Kafiristan) besteht. —

Turaii ©cler

MPas Kiand. — Lage, Grenzen, Grösse, Physische Beschaf-
fenheit. — Das alte Dschagatai, von den Europäern auch wohl die
Bucharei oder freie Tatarei, von den Persern Mawaralnahr, von
den Eingebornen selbst aber Turkestan (als Stammland der Türken)
genannt, liegt zwischen dem Asiatischen Russland (dem Kirgisenlande)
und Ost- und Westpersien, zwischen dem Kaspi-See und dem Chinesischen
Reiche, erstreckt sich vom 350—450 NBr. und von 68o—93" 30' OL., um-
fasst einen Flächenraum von 34,100 (nach Engelhardt von 38,147) Ou.-M.
mit 41/2 Mill., nach Andern mit 6 MIR. Einwohnern. Die grösste Ausdeh-
nung des Landes von W. nach 0. beträgt 250, von N. nach S. gegen 200,
die mittlere Breite von N. nach S. indess nur 125 Meilen. — Das Land
im 0. ist gebirgig und vom Hindukuh, Bolor- und Mutagh durchzogen,
zwischen denen fruchtbare Thäler sich ausbreiten, und an den westlichen
Abhängen der genannten Gebirge die herrlichsten Südfrüchte gedeihen. Der
westliche Theil des Landes bildet eine einzige grosse Wüste Cdie .Mangi-
schlak Wüste, Turkmanien oder das Truchmenenland) unterstreut mit ein-
zelnen fruchtbaren Oasen. Die Mitte des Landes wird vom Amu-Darja
oder Djihun (dem Oxus der Alten) durchschnitten und befruchtet, der
Osten und Norden vom Sir-Darja oder Sihun (dem Jaxartes der Alten)
und mehreren kleinen Strömen bewässert, die in Binnenseen münden ;
und der Westen vom Kaspi, der Norden theilweise vom Aral begrenzt. —
Das Klima ist ungemein verschieden. Die Gebirgsländer haben strenge
Winterkälte und in den höhern Punkten zum Theil nie schmelzenden
Schnee; die mittlem Theiie des Landes und die Thäler im 0. eine gemäs-
sigte Temperatur; die tiefern Flachländer und Steppen dagegen, übermäs-
sig heisse Sommer und im Winter so strenge Kälte, dass selbst die gros-
sen Flüsse schon im November ganz zufrieren. Regen fällt nur im Früh-
ling und Herbst. Die eigentliche Wüste ist fast ohne QueRen, trägt nur
zur Regenzeit rauhe Grässer, wird aber von Heerden wilder Pferde, Esel,
Antilopen und unzähligen Vögeln belebt. Trolz der ausgedehnten Steppen
und Wüsten ist das Land reich an Naturprodukten. Die fruchtbaren Ge-
genden des Ostens und der Mitte, sowie die Delta's des Amu- und Sir-
Darja, Refern Getreide, Tabak, BaumwoRe, Mais, Hirse, Hanf, Obst, beson-
ders Pfirsiche, Aprikosen, Südfrüchte, Granatäpfel, Mandeln, Weintrauben,
Melonen, Gurken etc. An Hausthieren: Pferde, Rinder, Büffel, Zebus,
Esel, Kameele (besonders zweibuckelige), Schafe (darunter mit Fettschwän-
zen), Ziegen etc. Die Gebirge sind reich an edlen Metallen, Kupfer, Eisen,
Blei, Edelsteinen (besonders Rubinen, Türkisen und Lasursteinen), Bergkry-
staR, Steinkohlen (in den Ebenen) etc., und alle Steppengewässer enthal-
ten Salz. —

Politische Eintheilung. —Turan oder Turkestan ist in viele
Staaten von ungleicher Grösse und Bevölkerung getheRt, die den Namen
Khanate führen. Nur zwei derselben, das Grosskhanat Bokhara (Bu-
chara, auch Usbekistan genannt), mit welchem seit 1842 das durch
den Grosskhaneroberte (früher selbstständige) Khanat Kho k an d (Kho-
khan) verbunden ist, und das Khanat Chiwa (Khiwa) sind von Bedeu-
tung und können als wirkliche Staaten betrachtet werden, aRe andern,
obwohl Khanate genannt, sind mehr Landschaften, die nicht einmal be-
stimmte Grenzen, und keine geregelte Verwaltung haben, nur aus Step-
pen oder halbwüsten Landstrichen bestehen, und theils von unabhängigen
Nomaden bewohnt, theils von Stämmen bebaut werden, die in tributärem
Lehensverhältniss zu Bokhara oder Chiwa stehen. Das Khanat Balkh
(das alte berühmte Baktrien), obwohl zu Bokhara gerechnet, ist fak-
tisch noch im Besitz der Afghanen. — Die Khanate der freien Tartarei
selbst sind:

Beviilker
1. Schätz.

Khanate

Hauptorte

Qu.-M.

1.

Bokhara •■■

2.

Khokand"

3.

Chiwa.....

4.

Truchmene

5.

Kunduz----

6.

Batkh.....

7.

Schersahes

8.

Hissar.....

9.

Ankoi.....

10.

Meimameh

11.

GUgit.....

Uand

10,800
8,400
3,600
6,900
2,900
1,600
500
500
300
400
200

1,350,000
400,000
1,250,000
400,000
780,000
150,000
100,000
90,000
60,000
40,000
30,000
4,550,000

Eokh
Khok,
Chiwa-•--
Schuruks■
Kunduz ■■
Balkh .•••
Schehrisel
Hissar •-••
Ankoi ■••■
Meiraameli

70,000
60,000
25,000
5,000
4,000
15,000
8,000
15,000
12,000
6,000

nd-

34,100

»as Volk. — Türk es ta n ist das Stammland der Türken und
zahlreicher Tatarenvölker. Die gegenwärtige Bevölkerung des Landes
scheidet sich in zwei Hauptklassen, in Tadschiks, die ältesten Bewoh-
ner des Landes, mit völlig Europäischer Körperbildung und Persischer
Sprache, die sich selbst Bucharen (Bokharen) nennen, und in Usbe-
ken. Die Bucharen (etwa 7—800,000 an der Zahl) sind die gebildet-
ste Klasse der Einwohner, fast durchgehends des Lesens und des Schrei-
bens kundig, äusserst thätig aber voll Sklavensinnes, habsüchtig, freund-
lich und falsch, sämmtRch Städtebewohner, und meist Handwerker und
Kaufleute. Die Usbeken (gegen 2 Mill.), die Eroberer des Landes, aus
den nordwestlichen Steppen des Ural stammend, und seit dem 15. Jahrh.
das herrschende Volk in Turkestan, sind Halbnomaden und Krieger, trei-
ben aber auch Handel, und zerfallen in 28 Stämme. Ausser diesen beiden
Hauptvölkern leben hier noch Turkmanen oder Truchmenen, Stamm-
verwandte der Türken mit stark mongolischen Zügen (etwa 125,000 Fa-
miRen), unter .eigenen Aeltesten. Sie sind Nomaden der südlichen und
westlichen Steppe, zerfaRen in 9 Hauptstämme, von denen die Salur bei
Schuruks, die Saruk bei Merwe, di-e Ersari am obern Amu, die Tuka
am Tedschend, die Sakar am Amu, die Jamud von Asterabad bis Chi-
wa, die Goklan am Gurgan, die Ata bei Baichan, und die Tschudur
bei Mangischlak leben. Ferner findet man noch Araber, Nachkommen
Arabischer Eroberer früherer Zeit, Perser und Russen (meist als Skla-

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üorÖer= unö ^mfer=Onöien.

€t

esclticlite. — Indien, bei den Allen das j ens ei ts des IIus-
ses Indus gelegene Land, wurde erst durch die Feldzüge Alexanders d. Gr.
der geschichtlichen Dunkelheit entrissen, aber auch dann noch als die
Heiniath des Wunderbaren durch Sagen und Mährchen in fabelhafter Weise
ausgeschmückt. Obgleich schon vor ihm die seefahrenden Nationen der
Phönizier, Aegypter und Karthager in regelmässigem Handelsverkehr mil
Indien standen und wenigstens die Küsten des Landes betraten, blieb das
Land selbst, das in verschiedene kleine Staaten zerfiel, völlig unbekannt,
und erst im J. 327 v. Chr., als Alexander bis gegen 60 M. tief in Vorder-
indien eindrang, und ein weiterer Marsch von 50 M., dem sich sein Heer
widersetzte, ihn zum oberen Ganges geführt haben würde, mehrte sieb
die Kenntniss des Landes, als dessen Grenzen die alten Geographen das
erythräische Meer und die Flüsse Indos, Paropamisos, Emotos, Imaos be-
zeichneten, während sich ihnen das Land in ungemessenen Entfernungen
nach Osten hin erstreckte. Sie theilten Indien in zwei grosse Halbinseln:
India intra Gangem und India extra Gangem, das diesseits und jen-
seits des Ganges gelegene Indien, und waren von den Eigenthümlichkeiteu
einzelner Landstriche, besonders von den Produkten derjenigen, die für den
Handel wichtig waren, ziemlich genau unterrichtet; geringere Kenntniss
dagegen hatten sie von den einzelnen Reichen, in welche das ungeheuere
Land zerfiel, und von den Völkern, welche dicht gedrängt und im Genüsse
ausgezeichneter Bildung dasselbe bewohnten. Erst als der Islam seine
siegreichen Waffen auch in jene Gegenden trug, als Mahomed, der Stif-
ter der Dynastie der Gasnaviden, im J. 997 einen Eroberungszug nach
Vorderindien unternahm, welches damals in 12 Staaten getheilt war, und
nun die uralte Bevölkerung fremden Herren, fremden Sitten und einem frem-
den Gotte dienen musste, hörte der Verkehr, welchen die Europäer bis
dahin mit Indien unterhalten hatten, in so weit völlig auf, als der Handel
nur durch Vermittelung arabischer Kaufleute betrieben werden konnte.
Mit dem Beginn des 13. Jahrhunderts fingen die Mohamedaner an, sich im
Lande festzusetzen, und bald gehorchte ihnen das vorderindische Festland,
das eigentliche Hindostan; im 14. begannen sie auch in Dekan einzudrin-
gen, und die Geschichte der mohamedanischen Fürsten in Indien bietet bis
zum Schlüsse des 16. Jahrhunderts nichts als ewige Kriege, Verheerungen,
Entthronungen und Grausamkeiten aller Art. Von den wilden Mongolen
auf ihren Streifzügen öfters heimgesucht, erlitt Indien im Jahre 1396
den wichtigsten Angriff durch Tamerlan. Die reiche Hauptstadt Delhi
ward von ihm erobert, geplündert und verwüstet, wobei über 100,000 Ein-
wohner umkamen und eben so viele in die Sklaverei geschleppt wurden.
Tamerlan verfolgte jedoch seinen Sieg nicht, sondern kehrte, mit Schätzen
beladen, nach seinem Hauptsitz Samarkand zurück, und Vorderindien ward
noch bis 1519 von vieleu Sultanen aus früheren Dynastien beherrscht. Die
Nachkommen Tamerlans aber gaben die Absicht, Vorderindien zu erobern,
nicht auf, und Einer derselben, Baber, der einen Theil der freien Tarta-
rei und Afghanistans beherrschte, drang 1525 siegreich in Vorderindien
vor und eroberte Delhi, wo er seine Residenz aufschlug. Nach seinem
Tode, 1530, musste sein Sohn Humajun eine Zeit lang den sich wieder
erhebenden früheren Herrschern weichen und in das väterliche Stammreich
fliehen, von wo aus er 1554 siegreich zurückkehrte und das Reich des
Grosmoguls gründete, welches erst in neuerer Zeit gänzlich unterging.

Sein Sohn, Akbar der Grosse (1555 — 1605), dehnte die Grenzen des
Reichs über ganz Hindostan und Kaschmir aus. Weniger bedeutend war
die Regierung seines Sohnes Je hanguir und seines Neffen Schah Jehan,
bis 1659; doch behielt das Reich im Ganzen seine Ausdehnung und seine
Macht. Der letzte Grosmogul von Energie war Aurengzeh (f 1707),
ein Sohn Schah Jehans, einer der furchtbarsten Tyrannen: er drang in
Dekan ein und eroberte einen grossen Theil der Halbinsel. Während sei-
ner 48jährigen Regierung war er für die innere Verwaltung seines ausge-
dehnten Reiches ungemein thätig, brachte die jährlichen Einkünfte des Staa-
tes auf 224 MilL Thaler, und besass einen Schatz, in welchem unermess-
liche Reichthümer an Edelsteinen und andern Kostbarkeiten aufgehäuft
lagen. Nach seinem Tode ging das Reich durch innere Kriege, durch Un-
fähigkeit seiner Nachfolger und Angriffe von Aussen mit raschem Schritte
seinem Untergange entgegen. Mehrere Provinzen rissen sich los; in Dekan
entstanden unabhängige Reiche, und Schah Nadir aus Persien drang ver-
wüstend und plündernd in das Reich ein, raubte den Schatz des Grossmo-
guls, und fügte dem Lande einen Verlust von mehr als 2,000 MilL Thaler
zu. Unter den Nachfolgern des Grossmoguls Muhammed, der 1747 starb,
sank das Reich immer tiefer; noch zweimal wurde die Hauptstadt Delhi
erobert und geplündert; einmal von den Afghanen, dann von den Mahrat-
ten; die Kaiser, ohne Macht, müssten sich endlich den Engländern in die
Arme werfen und lebten bis in die letzte Zeit mit einem leeren Titel von
einer Pension, welche England zu ihrem Unterhalt ausgesetzt hatte.

Die glückliche Entdeckung des Portugiesen Vasco de Gama, der im
J. 1498 den Seeweg nach Indien auffand, gab dem europäischen Handel
mit Indien, der bisher durch die Araber vermittelt wurde, einen gänzlichen
Umschwung. Das Land öffnete sich den Fremden; Kaufleute und Glücks-
ritter strömten in zahlloser Menge nach den vermeintlichen Goldquellen
Indiens, europäische Niederlassungen befestigten sich allmählig und bilde-
ten die schmale Grundlage, auf welcher im Verlaufe der Zeit der kolossale
Bau europäischer Gewaltherrschaft sich aufgerichtet hat. Die Portugiesen,
die zuerst 1498 in Calicut, auf der Küste iMalabar, landeten, setzten sich
nach und nach nicht blos auf der vorderindischen Westküste, in Bengalen
und auf Ceylon, sondern auch im Persischen Meerbusen, in Hinterindien,
auf den Molukken und einigen Sunda-Inseln fest, erhielten in China die
Insel Macao, und knüpften mit Japan wichtige Handelsverbindungen an.
Lissabon wurde unter diesen Umständen die
Haupthandelsstadt Europa's,
in welcher die übrigen Nationen die reichen Produkte Indiens eintauschten.
Unter Philipp IL von Spanien, der seit 1580 auch Beherrscher von Portu-
gal geworden war, wurden die Holländer, zur Strafe für ihren Abfall,
von allen spanischen und portugiesischen Häfen ausgeschlossen. Erbittert
darüber fuhren sie nun selbst nach Indien, um sich mit dessen Erzeugnis-
sen an der Quelle zu versorgen. Den portugiesischen Hauptniederlassungen
ausweichend, setzten «ie sich auf Java und den Molukken fest, verdräng-
ten hier die Portugiesen und gewannen endlich auch festen Fuss auf Cey-
lon und der Küste CoromandeL Im Jahre 1600 gründeten die Engländer
ihre nachmals so berühmte Ostindische Kompagnie, und versahen sich seit-
dem ebenfalls mit indischen Produkten selbst. Durch die Holländer von
den Molukken verdrängt, richteten sie ihr Augenmerk hauptsächlich auf
Vorderindien, wo sie jedoch während der ersten Hälfte des vorigen Jahr-


Bromme'i Hand-Atlas. — Vorder- nnd Hinter-Indien. a.

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382 41. — Vorder- und Hinter-Indien.

Kunderts meist den Kürzern gegen die Franzosen zogen, die ilinen später
den Vorrang einräumten, und sicli auf Pondichery etc. (sielie unten) be-
schränliten. Die Dänen machten die erste Fahrt nach Indien im J. 1612,
und gründeten daselbst ebenfalls Besitzungen, die indessen nie eine grös-
sere Ausdehnung erlangten, und soweit es die Festländischen betraf, 1845
durch Kauf an die Britisch-Ostindische Kompagnie übergingen. Im Laufe
von anderthalb Jahrhunderten haben sich die civilisirenden und christiani-
sirenden Engländer zu Herrschern Indiens gemacht. Sie vernichteten das
Reich des von den Mahratten und Afghanen bedrängten Grossmoguls, setz-
ten 1802 den letzten derselben ab, wie sie seitdem manche Dutzende von
indischen Königen und Fürsten absetzten, ohne den meist harmlosen Be-
wohnern des Landes bessere Herren zu werden, als es die mohamedani-
schen Eroberer gewesen, und ohne bisher daran zu denken, was ihre Aus-
beutung des Landes, ihre Auspressung des Volkes mit Tortur für Folge
haben könne. Der im Jahre 1857 gegen die Unterdrücker des Landes aus-
gebrochene Kampf, der Militäraufstand in Indien, der gemeinhin als eine
Erhebung der Muhamedaner gegen die Engländer betrachtet wird, als de-
ren Beweggrund und Ausgangspunkt man die WiederhersteRnng des Mo-
gulreichs in Delhi annimmt, liegt tiefer als man glaubt, und ist von Sei-
ten der Bramanen durchaus religiöser, von Seiten der in's Schlepptau ge-
nommenen ftnatischen Muhamedaner hingegen, die mit dem BRde eines
neuen Mogulreichs geködert wurden, um sie für die Zwecke der Bramanen
und Kschetrias zu gewinnen, rein politischer Natur. „Die Patronen sind
mit Schweinefett behandelt!" so lautet die religiöse Parole, w^elche ganz
Nordwest-Indien elektrisch durchzuckte und Hindu und Moslem zum Ver-
tilgungskampfe gegen die christlichen Europäer einigte. Wie aber müssen
die Engländer in Indien seit diesen anderthalbhundert Jahren civilisirt und
christianisirt haben, um eine seit einem Jahrtausend durch Despotismus
und Religion geistig und körperlich zu einem schwachen, marklosen Sumpf-
pllanzenleben herabgedrückte Bevölkerung zu einer so bestialischen Tiger-
wuth und Elephantenraserei zu bringen, wie uns die Berichte aus Indien
verkünden? Im praktischen Leben ist den Indern nichts als der langgeübte
Heldenmuth des Duldens geblieben, und wie das alte System des Glaubens
und der Lehre in Indien standhaft den Jahrtausenden Trotz geboten, so
hat sich auch in den Indern jene Zähigkeit entwickelt, welche langer und
schwerer Druck in ursprünglich kräftigen Naturen zu erzeugen pflegt; jene
Kraft des Widerstandes, welche sich beugt, aber nicht bricht, jene Schlau-
heit und Intrignenlust, durch welche sich der Unterdrückte an dem Unter-
drücker schadlos hält, dem er mit Gewalt nichts anzuhaben vermag, und,
wenn er es endlich in höchster Verzweiflung oder im Fanatismus mit Ge-
walt versucht, zur blutdürstigen. Bestie wird, wie es die Meuterer in In-
dien geworden, die alles europäische Leben, das sie fanden, mit Weib und
Kind schonungs- und erbarmungslos mordeten und alle europäischen Bau-
ten und Häuser, die sie erreichen konnten, in Flammen aufgehen Hessen.
Ueber die neuen Unterdrücker Indiens sagt die „Times" selbst: d'ass sie
noch nicht einmal gethan hätten, als woRten sie auch etwas für
Indien thun; und der Präsident der jetzigen Ostindischen Kompagnie, Mr.
-M angles, öffentlich examinirt, erklärte: dass sie während der letzten
vierzehn Jahre 300 Mill. Pfund (2,000 .MIR. Thaler) aus Indien gezogen, und
blos 1,400,000 Pfd. für dasselbe wieder ausgegeben. —


Vorder-Indien.

Fas Ijand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung.
— Die vorder indische Halbinsel, zwichen 7o 56' und 35° NBr.
und zwischen 85° und 110» 12' OL. gelegen, im NW. vom Indus,
von Kohistan und Kaschmir, im N. von Tübet, im NO. von Hinterin-
dien begrenzt, im übrigen vom Indischen Ozean (dem Arabisch-persischen
Meer und dem BengaRschen Meerbusen) umgeben, und durch die Palks-
slrasse von Ceylon getrennt, bildet eine geschlossene Welt für sich. Nach
Süden hin mit weitausgedehnten Küstenlinien in's .Meer hinausragend, wird
die Halbinsel im NO. durch den Himalaya, die bedeutendste Erhebung un-
seres Erdballs, im W. durch die steilen Felsenwände des Solimangebirgs
von dem übrigen Asien geschieden. Nur im äussersten Nordwesten bRdet
das Thal des Kabul die einzige Durchzugspforte, durch welche Völker und
Heere aus der iranischen und turanischen Welt zu dem geweihten Lande
Brahmas gelangen konnten, und nur von dort aus drohte Indien die ein-
zige Gefahr, bis zu der Zeit, wo geharnischte Männer aus dem Meere stie-
gen, um von Europa aus das Land zu uwterjochen und dienstbar zu ma-
chen. Es zieht sich durch nicht weniger als 27 Breitegrade von Norden
nach Süden; das wiR sagen, dass Hasara, der nördlichste Distrikt, vom
Kap Comorin über 800 Stunden entfernt ist, etwa so weit wie Archangel
von Neapel; und die Breite des Landes, von der Westgrenze von Sindh
(Scinde) bis Assam, ist um nichts geringer. Lassen wir Assam, Pegu und

andere von den Birmanen eroberte Provinzen ausser Acht, so beträgt das
Areal der Vorderindischen Halbinsel über 67,000 deutsche, oder genauer
(nach engRschen Angaben) 1,297,935 engl. Quadratmeilen, das ist em
Baum, in den man Frankreich fast siebenmal, Grossbritanien bequem
elfmal, das Königreich Preussen dreizehnmal, und Württemberg ein hundert
sechs und achtzigmal hineinsteRen könnte. — Fast die Hälfte dieser Lan-
dermasse gehört zu den unmittelbaren Besitzungen der britischen Krone,
mit Einschluss von Oude (Aude) über
30,000 deutsche Qu.-M., ein Länder-
gebiet, welches fast so gross ist, wie die pyrenäische Halbinsel, Frank-
reich und Deutschland zusammengenommen. Aber auch der Rest kann
füglich als britisches Eigenthum angesehen werden, mit Ausnahme der an
Flächeninhalt ganz unbedeutenden portugiesischen und französischen Be-
sitzungen und des in den ParaHelketten des Himalaya gelegenen Nepal.
Sonst existiren auf diesem gewaltigen Gebiet nur einige ganz kleine Herr-
schaften, denen die ostiudische Kompagnie, weil sie zu klein und schwach
sind, eine vertragsmässige Verzichtleistung auf ihre nominelle Souveräni-
tät noch nicht angesonnen hat, oder die man, weil sie den Briten im
Kampfe gegen die Mahratten von Gwalior, ihre eigenen Feinde, beistanden,
durch einige Ländereien und die Fortexistenz einer Scheinsouveränität be-
lohnte. Alle andern Staaten, deren Militärmacht als ein beachtenswerthes
Kontingent betrachtet werden konnte, sind in politischer und mRitärischer
Hinsicht ihrer Souveränität vertragsmässig entkleidet und haben nur in
Bezug auf die innere Verwaltung eine gewisse Selbstständigkeit behalten,
die bei einigen indessen auch noch, namentlich hinsichtRch der Gerechtig-
keitspflege und des Steuerwesens, manchen Einschränkungen unterworfen
ist; so dass man mit vollem Rechte sagen kann, dass Grossbritannien die
vorderindische Halbinsel in vollem Umfange beherrscht.

Ein Parlamentsausweis gibt folgende statistische Einzelnheiten über
das gesammte britische Reich in Ostindien: der Gesammt-
flächeninhalt von Indien be-
trägt
1,466,576 englische Qua-
drat-Meüen, von welchen die
britischen Staaten
837,412, die
einheimischen Staaten
627,910
und die französischen und por-
tugiesischen Besitzungen
1,254
einnehmen. Die Gesammtbe-
völkerung beläuft sich auf
180,884,297 Seelen, nämlich
131,990,901 in den britischen
Staaten,
48,376,247 in den ein-
heimischen Staaten und
517,149
in den französischen und por-
tugiesischen Besitzungen. Die
britischen Staaten unter dem Ge-
neralgouverneur von Indien ha-
ben eine Ausdehnung v.
246,050
engl. Qu.-M. und eine Bevöl-
kerung von
23,255,972 Seelen,
die Staaten unter dem Vicegou-
verneur von Bengalen
221,969
Qu.-M. mit 40,852,397 E., die
nordwestl. Provinzen
105,759
Qu.-M. mit 33,655,193 E., die
Staaten unter der Regierung
von Madras
132,090 Qu.-M. mit
22,437,297 E., und die unier
der Regierung von Bombiiy
131,545 Ou.-M. mit 11,790,042
E. — Die einheimischen Staaten
in Bengalen begreifen 515,533
Qu.-M. mit 38,702,206 E., die
von Madras
51,802 Ou.-M. mit
5,213,671 E., und die von Bom-
bay
60,575 Qu.-M. mit 6,440,370
E. — Das französische Gebiet
in Indien bedeckt einen Flächen-
raum von
188 Qu.-M. mit
203,887 E.; die Portugiesen be-
sitzen
1,066 Qu.-M. mit 213,262 Einwohnern. — (Genauere Angaben siehe
„PoRtische Eintheilung".)

Natürliche Beschaffenheit. — Vor dem ungeheuern Gebirgswall,
dem Himalaya, der im Jumnautri
23,926, im Junnoo 23,749, im Jawahir
24,085, im Dhawalagiri 26,274, und im Kunchin-junga 26,438' aufsteigt,
lagert sich südRch die grosse Ebene Hindostans, welche der Ganges
und Indus durchströmen. Im S. fasst diese das von 0. nach W. streichende
Vindhyagebirge ein, von welchem sich die westRchen und die östlichen


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383 41. — Vorder- und Hinter-Indien.

Ghats trennen, um eine fortwälirend südliclie Riciitung verfolgend, auf der
südlichsten Spitze Ostindiens, in den Nilgherries sich wieder zu vereini-
gen. Die westl. Ghats ziehen sich in unmittelbarer Nähe der Küste hin,
fallen oft steil ins Meer hinaus und erheben sich, von vielen Querthälern
Und gangbaren Pässen durchschnitten, bis zu 8,000' Höhe. Zwischen ihnen
und den östl. Ghats breitet sich ein Hochland aus, welches theils Ebene,
theils von Bergzügen, Hügelketten und tiefen Flussthälern durchzogen, bei
immer merklichem! Falle bis nahe
dem Bengalischen Meerbusen sich ausdehnt;
die höchsten, bis 5000' aufsteigenden östlichen Ghats, welche sich in ein
flaches Tiefland verlaufen, bilden den östlichsten Rand des Hochlandes.
Das ganze von den beiden Ghats und dem Vindhyagebirge eingefasste
Dreieck führt den Namen Dekan. Die Gewässer Dekans verfolgen vor-
herrschend die Richtung von W. nach 0., so der Mahanuddi, Godavery
mit dem Murda, der Kistnah oder Krisnah mit dem Tumbuddra und Llima,
der Pennair, Palar, Punnair, Cavery etc.; eine Ausnahme machen die beiden
nördlichsten, der Nerbudda und Tapty. Nur im Tieflande sind diese Flüsse
schiffbar, im Hochlande hemmen Felsen ihren Lauf und bilden zahlreiche
Wasserfälle und Stromschnellen. Ihre plötzlich eintretenden Ueberschwem-
mungen verbreiten längs der üferflächen üppige Fruchtbarkeit. Das Tief-
land, nördlich von Dekan, theilt sich in das Gebiet des Ganges und des
Sind oder Indus. Die (iangesebene, in ihrer grössten Ausdehnung kaum
1000' über dem Meere gelegen, ist zumeist äusserst fruchtbarer Marschbo-
den , dessen Ergiebigkeit noch der Austritt der Gewässer im Sommer er-
höht; sie endet im grossen Gangesdelta (den S underbund s), welches in
seinen dichten Waldungen den Königstiger, den Elephanten, zahllose Schlan-
gen und Affen birgt. Gleiche Fruchtbarkeit zeigt das Sindthal nur im
Pendschab (Pendjab); nach dem Sinddelta zu dehnt sich dagegen eine grosse
Wüste aus, die 3,000 Qu.-M. umfasst, und am Busen von Cutsch, ein wei-
tes Steppenland, an welches und an den Busen von Cambay sich die berg-
reiche und fruchtbare Halbinsel Gutscherat (Guzerat) anschliesst. Am
Fusse des Himalaya zieht sich eine sumpfige Waldregion hin, eine mit
Schilf-, Gras- und Binsenwuchs (Dschungeln) bedeckte Grenzwüste, der
Aufenthalt zahlloser Thiere, ganzer Heerden von Elephanten, Nashörnern,
Tigern, Löwen und Antilopen, wohin sich selbst die Eingebornen wegen
der ungesunden Luft nur vom November bis März wagen. Ueber diese
Wildniss steigt der Himalaya in mehreren Terrassen zu den Hochländern
Tübets und der Tartarei auf. Hier befindet sich das höchste Dorf der
Welt, im Sutledge-Thale, 14,000' hoch. — Das Klima Vorderindiens ist
höchst verschieden. Während in den südlichen Ebenen und Thälern eine
tropische Hitze herrscht, geniesen die höheren Berggegenden, die Tafel-
länder von .Mysore und Dekan, eine milde Luft. Hindostan leidet nur im
Sommer während der Regenzeit (Juni bis Oktober) von übermässiger Wärme;
die Winter sind zum Theil schon rauh, doch sind Schnee und Eis unbe-
kannt. Dagegen beginnt auf dem Himalaya die Schneelinie mit 11,700'.
Während der einen Hälfte des Jahres weht auf der Nordseite des Aequa-
tors ein beständiger Nordostwind, vom Oktober bis April, während der an-
dern Hälfte des Jahres weht ein beständiger Südwestwind. Der letztere
bringt allen westlichen Küsten Regenzeit, der erstere allen östlichen Küs-
ten. Im Binnenlande, wo beide W'inde (die Monsoons oder Monsuhns) sich
begegnen und gleichsam mit einander kämpfen, erheben sich oft furcht-
barme Stürme und Gewitter, bis endlich der Nordostwind allein herrscht
und die Ostküste reichlich tränkt, während das Innere der Halbinsel sich
des reinsten Himmels erfreut. Ueberhaupt ist die Regenmenge, die im 0.
fällt, ungeheuer, und es gleichen die Deltaländer des Ganges und Indus
zur Regenzeit eher grossen Süsswassermeeren. Ungesund sind nur einige
Sumpfgegenden, und auch hier sichert einige Vorsicht gegen Krankheiten;
weniger das Klima, als die zügellose Lebensart der hier hausenden Euro-
päer, hat Indien in den Ruf der Ungesundheit gebracht. Bei übermässiger
Hitze flüchtet der Europäer in die Hochländer Dekans. — Erdbeben sind
nicht häutig und von Vulkanen ist keine Spur gefunden worden. Der
Reichthum der Produkte ist fast unendlich, da sich die Erzeugnisse der
Tropen und der gemässigten Klimate begegnen. Das Hauptnahrungsmit-
tel ist der Reis (in Bengalen), in den westlichen und nördlichen Provinzen
wird Waizen und Gerste, seit Kurzem auch die Kartoffel gebaut. In den
südlichen und östlichen Provinzen gedeihen europäische Südfrüchte, in den
nordwestlichen unsere gewöhnlichen Obstarten, und berühmter Wein (in
Malwa) auf den nördlichen Stufen des Vindhya. Das Zuckerrohr gedeiht
üppig, besonders im Gangesthal; der Maulbeerbaum, der Beförderer des
Seidenbaues, besonders in Cutsch; treiflicher Kaffee im Süden; Mohn in
Bengalen, bei Patna und in Malwa; Indigo in Bengalen und im Nordwe-
sten; Baumwolle besonders in Bengalen und Dacca; und Rosenwasser
(in Ghazipur etc.), sowie Tabak bilden wichtige Ausfuhrartikel. Die
Küsten werden von Kokos-, Dattel-, Sago- und Arekapalmen einge-
fasst; der Pisang, der Mango- und Banianenbaum, Eben- und Sandelholz,
der Bambus, der Brodbaum, Ingwer, Pfeffer, Saffran und eine reiche
Menge Gemüse sind einige der zahllosen nutzbaren Gewächse des Lan-
des. Prachtvolle Waldungen decken die Gebirge und liefern dem Schiffbau
treffliches Material, theils europäisches Forst- und selbst Nadelholz, theils
das herrRche Teakholz. Hausthiere des Landes sind: das Rind, der Buk-
kelochse, Büffel, der wilde Arni, das Pferd (in den nördlichen Gegenden),
schönwollige Schafe, Ziegen, Esel, wenig Schweine, im Westen das Kamel,
sowie der gezähmte Elephant. Dem Jäger bietet sich eine grosse Mannigfaltig-
keit von Wild dar: der Tiger, Löwe, Leopard, Luchs, Bär, Wolf, die Hyäne,
das einhörnige Nashorn, der Schakal, wilde Hund , wilde Büffel, die Anti-
lope, Gemse,
Steinbock, das wilde Schwein, der Hirsch etc. fordern seinen
Muth und seine
Geschicklichkeit heraus. Die grossen Ströme, der Ganges,
Indus etc., bergen Krokodille (den Gavial) und zahlreiche Fische. In den
Dickichten und
Dschungeln hausen Riesen- und Brillenschlangen, der Skor-
pion, das Chamäleon. Moskitos, Schaben, Wanzen, Ameisen und Termiten
werden oft zur Plage, und der Fadenwurm, der Skolopender und die Busch-
spinne sind gefährlich. Viele Vögel sind durch Schönheit ausgezeichnet:
neben dem Papagei, Flamingo, Bulbul, Pfau trifft man die Kropfgans, viele
Geierarten etc.
Sämmtliche edle und unedle Metalle werden hier gefunden,
doch wird der Bergbau, bis auf die Gewinnung der Steinkohlen, nur wenig
betrieben. Waschgold Hefert namentlich der Sind und aHe Gewässer,
welche von den Nilgherries kommen und gegen W. strömen. Der Diamant
und Rubin hat in Dekan seine Heimath und wird daselbst in Menge
gefunden. —

Politische Eintheilung. — Geographisch zerfällt Vorderin-
dien in 5 Abtheilungen; in Nord-Hin dos tan, vom Setledge bis zur

Grenze des Bhotan (mit Kaschmir, Gherwal [Gurwal], Nepal und Sikkim);
Süd-Hin dos tan, das eigentliche Hindostan, die Hauptprovinzen des ehe-
maligen gr ossmo gulis ch en Reichs (von W. nach 0. die Provinzen
Lahore, Multan, Sindh, Katsch, Guzerate, Malwa, Adschmir, Delhi, .Agra,
Aude, ARahabad, Behar und Bengalen); Nord-Dekan, die Halbinsel
zwischen der Nerbudda und dem Kistna (Kandeisch, Aurungabad, Bedscha-
pur, Heiderabad, Bider, Berar, Grandwana [Gundwana], Orissa und die
nördlichen Circars); Süd-Dekan, die Halbinsel im Süden des Kistna, bis
zum Kap Comorin (Canara, Malabar, Cotschin, Travankore, Coimbatore,
Karnatik, Salem oder Barramahal, Mysore und Balaghai), und die Inseln,
welche zu Hindostan gehören (ausser denen, die von den Mündungsarmen
des Indus, Ganges etc. gebildet werden: die Gruppe von Salsette oder Bom-
bay, die Insel Ceylon und die beiden Archipele der Lakediven und Maledi-
ven). Zu bemerken ist noch, dass die Ostküste der vorderindischen Halb-
insel als Küste Coromandel, die Westküste dagegen als Küste Mala-
bar bezeichnet wird.

In politischer Beziehung besteht Vorderindien aus dem In-
do-britischen Reiche, den Besitzungen der Portugiesen und
Franzosen (die Dänen haben die ihrigen seit 1845 an England abgetreten),
und den Staaten der einheimischen Fürsten.

Das Indo-britische Reich zerfällt in die Besitzungen der eng-
lischen Krone, und in die unmittelbaren und mittelbaren Be-
sitzungen der Kompagnie, die zusammen einen Flächenraum von 69,340,52
Qu.-M. mit 172,600,000 Bewohnern umfassen. Die unmittelbaren Be-
sitzungen werden in 4 Präsidentschaften (Calcutta, Agra, Madras und
Bombay), und in den Verw^altungsbezirk von Pend schab geschieden.
Die Portugiesischen Besitzungen begreifen 131,85 Qu.-M. mit 412,300;
die Französischen 22,g Qu.-M. mit 201,500, und die un a bh ä ngi g en
Staaten 2,662 Qu.-M. mit 2,875,000 Einwohnern.

Areal in
deutschen
Qu.-M.

■Vreal in
deutsch.
Qu.-M.

Bevölkerung
1854.

1,181,.

1,627,000

1,181,1

1,627,000

14,095„7

51,350,000

1,127,0,
1,311,7.

Politische Eintheiluns.

A. Das Indo-britisclie Reich.
I. Besitzungen der toritisohen Krone:
Insel Ceylon (auch Singhala, L anka, Serendih oder
TaprotaneJ..........................................

Gesainmt-.Areal der Besitzungen der Krone

II. Unmittelbare Besitzungen der Kom-
pagnie :

1. Präsidentschaft Cal9utta, Benga-
len, oder Fort William, 7 Provinzen .....

in Vorderindien;

a. Provinz; Bengalen, 18 Distrikte oder Zillahs;
Calcutta — Hughli (floogly) — Nuddia (Nud-
dea) — Dschissore (Jessore) —■ Backergandsch
(Bakergung) — Dacca-Dschelalpur (Dacca-
Gelalpore) — Tipperahe — Bulluah — Tschit-
tagong (Djittagong) — Sylhet — Mymensingh —
Kadschahl (Rajeshahys)— Murschidabad (Moor-
shedabad)—Dschungle-Mehals(Jiingle-Mehauls)
— Birbuin CBeerbhoom) — Dinadschepur (Di-
nagepore)—Rangpur (Rungpoor)— Burdwan.—

b. Provinz Behar (Bahar), 9 Distrikte:-..
Ramghur — Boglipure (Baughulpore) — Ba-
har — Patna — Shahabad — Purneah — Tlr-
hut (Tirhoöt) — Sarun — Sumhulpur. —

c. Provinz Orissa, 8 Distrikte: ...............

Midnapore — Hidschelli (Hidgellee') — Sinffbum
—Kuudscheur — Mohurbundsche (Mohurbuiig)—
Balasore — Cuttack — Khurdahgur. —

d. Provinz Assam (K amrup), 2 Distrikte:
Uuter-.^ssam oder Gowahatti — Ober-Assaui.—

in Hinterindien:

e. Provinz A r a c a n,

der Distrikt Aracan, und die Inseln Ramri,
Tscheduba (Chedubal und Sundib. —

f. Das Land Pegu (T a 1 on g), im [rawaddi-Deita,
nebst der Provinz 11 a r t a b a n - ...............

g. Provinz Tenasserim, mit Singapore, -1
Distrikte: ......................................

Tavoy — "feh — Tenasserim, mit dem Mergui-
Archipet — die Inseln Kings, Dornet, Prinz-
Wales oder Pulo-Pinang — der Distrikt von
Malacca, und die Insel Singapore. —

25,280,000

8,977,85

1,912,!

1,216„

1,268,3,

350,(
1,019„

1,538,02

3,050,<

4,240,000

2. Präsidentschaft Agra, 7 Provinzen.....

a. Inder Provinz Allahabad, 8 Distrikte:-..
Allahabad —■ Dschuanpur (Juanpore) — Be-
nares .— Mirzapore —■ Ghazipur (Ghazeepore)

— Azimghur — Bandah (Bundelcund) — Ha-
mirpore. —

b. Inder Provinz An de (Onde, Aondh),.....

das ehemalige Königreich Aude (1,172 Qu.-ll.)

— und die Distrikte: Gurrukpore nnd Schah-
dschehanpur (Schah-Jehan-pore). —

c. In der Provinz Agra, 10 Distrikte:..........

Kolpy — Futtipur (Fettehpore) — Kaunpur
(Cownpore) — Beiah — Etawah — Furrucka-
bad — Sirpnr (SaharunporeJ — Saidabad —
Allyghur — Agra. —

d. In der Provinz Delhi, 9 Distrikte: ........

Saiswan — Bareilly — Pilibhit — lloradabad

— Bulindscheher (Bolundschuhur) — Mirut
(Meerut) — Serahunpur (Saharunpore) — Del-
hi — Schekarawat (Shekarwut), —

e. In der Provinz Adschmir (Ajmeer), 2
Distrikte: ......................................

Adschmir (.\jmeer) — Dscheipnr (Jypur). —

f. In der Provinz Gherwal (Gurwai), 4 Di-
strikte : ........................................

der Distrikt Kemaun (Kumaon) — die Bezirke
Gherwai (Gurwal) und Bissahir — und der
Selkhs-Distrikt Doab-Dschallandhar, zwischen
dem Setledge und Bedscha. —

g. Die Provinz Gundwana (die 1826 vom Ra-
jah von Berar abgetretenen Distrikte zu bei-
den Seiten der Nerbudda) .........
...........

i. Verwaltungsbezirk von Pendschab
(Pe ndjab), 5 Provinzen: ..................

a. Provinz Lahore, 5 Distrikte : ...............

Gardaspur (Gardaspore) — Amritsar — Lial-
kot —■ Gutscheranwalla — Lahore. -

b. Provinz Multan, 3 Distrikte ...............

Dschang — Gagaira — Multan, —

c. Provinz Laja, 4 Distrikte: ..................


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384 41. — Vorder- und Hinter-Indien.

Areal in
deutsch.
QU.-M.

Areal in
deutschen
QU.-M.

Areal in
deutschen
Qu
.-M.

Areal in
deutsch.
Qu.-M.

Bevölkerung
1854.

Bevölkerung
1854.

Politische Eintheilung:.

Politische Eintheilung.

Kanghar ■— Dera-Kasi-Khan — Dera-Isniael-
Khan — Laja (Leia). —

d. Provinz Dschelam Clelam), 4 Distrikte:
Dschapur (Japore) — Gudscherat — Dschelam
(Jelam) — Rawalpindi. —

e. Provinz Pischawar (Peschawer), 3
Distrikte: ......................................

Hasawar — Peschawer — Kohat. —

Flächeninhalt und Bevölkerung der unmittelbar
vom General-Gouverneur abhängenden Provinzen
4. Präsidentschaft Madras, oder F o r t
St. Georg, 8 Provinzen:....................

a. In der Provinz Karnata (Carnatic), 8
Distrikte: .....................................

Nellore und Ongole — Nord-.ircot — Süd-Ar-
cot — Dschaghir — Tandschore (Tandjore) —
Tritschinapoli (Tritschlno) — Madura und Sche-
waganga — Tinewelll. —

b. In der Provinz Coimbatore, 1 Distrikt:
Coimbatore. —

c. Provinz Seringapatam ....................

d. In der Provinz Salem, 2 Distrikte:.......

Salem — Baramal. —

e. In der Provinz Malabar, 2 Distrikte: .....

Malabar — Kurk (Koorg). —

f. In der Provinz Canara, der gleichnamige
Distrikt .......................................

g. In der Provinz Balaghat (unter den Päs-
sen), 2 Distrikte ..............................

Cnddabah — Bellary. —

h. In (fer Provinz der Nördlichen Circars,
5 Distrikte: ....................................

Gandschani (Ganjam) — Vizagapatam — Rad-
schamandri ( Rajamundry) — Masullpatam —
Guntur. —

5. Präsidentschaft Bombay, 2 Inseln, 1
Gebiet und 6 Provinzen:.......................

a. Insel Bombay.................................

b. Insel Salsette.................................

c. Gebiet von Victoria (Bankote)............

d. In der Provinz Bedschapur (Bejapoor), 3
Distrikte.........................................

Dharwar — Süd-Concan — Nord-Concan. —

e. In der Provinz Aurungabad, 3 Distrikte:
Saludar — Puna — Ahmednagar. —

f. In der Provinz Kaudesh, 4 Distrikte:
Kandesh — Udipur — Surate — Baroche —

g. In der Provinz Guzerate, 3 Distrikte:
Kairah — Ahmedabad —• Kottiwar. —

h. In der Provinz Kutsch (Cutsch), der Di-
strikt Angar ...................................

1. Die Provinz Sindh (Sinde) ..................

Flächeninhalt nnd Bevölkerung der unmittel-
baren Besitzungen der Kompagn
ie .............

III. Mittelbare BesitzunRen der Kom-
pagnie.

1. Unter der Pr ä s id e nt sc ha ft Calcutta:

a. In H i nter 1 ndi en, an der Birmagrenze, 3
Fürstenthümer: .................................

Manipur — Dschutiah (Gentiah, Jynteah) —
Katschar (Cachar, Calhar oder Hairumbo) —
dann Theile des Landes der Garrows, der Koo-
kies (Lunctas), und der Moitai (Ka-thee, Cus-
say). —

b. Im Osten von Hindostan: ...............

der Distrikt von Ober-Assam, und das Fürsten-
thum Sikkim. — _

2. inter der Präsidentschaft Agra; .....

Im mittleren Hindostan:

a. Die TBundelkund-Staaten:.............

Chatterpore — Dschansi tJansi) — Bediavv —
Sumpter — Dschalun (Jalun) ~ Pehri —
Dittlah. —

b. Die 8 Staaten in Malwa:..................

das Königreich Udschein (Oojein) des Scindhia
(1,572 Qa.-M.) — das Königreich Indore des
Holkar (797 Qu.-M.) — und die Fürstentiiü-
mer: Bhobal— Dhar-Dewas — Rutlam — Das-
sym — Amdscherra. —

c. Die 4 Ds cha t - St a aten : ..................

Hernauli — Dholpur — Bhardpur — Mat-
scheri. —

d. die IBRadschaputen-Staaten (Rajpu-

Kotha — Bundi — Serondsche (Seronge) ■—
Tschupra (Choopra) — Radigar — Kischengar—
Manassar — Pertabgar (Pertaubgur) — Dun-
gharpur — Serowey — Mewar — Marwar (1,487
Qu,-M.) — Dschesalmlr (Djeysulmair, Jessul-
meer) — Bikanir (Bikaner) — Daodpulra •—
Rhagagar. —

e. Die 6 S ei k h s - S t a a t e n:....................

Patialah — Sirhind — Samanah — Ambalah
Thunesar — Ludiana. — -

3. Unter der Verwaltung des Pendschab:
das Fürstenthum Kaschmir nebst Kohistan

des Seikhs-Fürsten Ghulab Singh. —

4. Unter der Präsidentschaft Madras:--.

a. In Dekan 4 Staaten..........................

Dekan oder Heiderabad (Iliderabad, dessen
Fürst den Titel Nizam führt) — Maissur
(Mysore) — Travancore — Cotschin. —

b. DerMahrattenstaat Nadschpur (Nag-
pur). ..............................................

c. Der Archipel der Lake dive n, 15 Inselgrup-
pen ; Haupthafen auf Kalpeni.
—.............

5. Unter der Pr ä si dent sch af t B o mb a y:

a. die 4 M a h r a 11 e n - S t a a t e n: .............

Sattarah (443 Ou.-M.) — Kalapur — Sawunt-
Wari — Kolabba. —

b. Das Königreich Baroda der Familie des
Guikowar .......................................

bestehend aus: Edur — Baroda — Cambay
und Kottywar. —

c. Das Radschaputen - Fürstenthum K a t s c h

(Cutsch) ....................................

d. Die kleinen, im G n z e r a t zerstreuten Staaten:
Balhanpur — Wow — Lunawarra. —

Flächeninhalt und Bevölkerung der mittelba-
ren Besitzungen der Kompagnie..................

80,870,000
18,820,000

26,123,6«
7,181,90

2,748„

232,30

8,50
610,70

783,10

347„o
l,143,,o

l,308,,o

6,126,50

12,283,000

1,9T

10,os
6,00

1,425,50

777

861

271

22,0,
2,752,00

111,973,000

39,432,02

9,210,000

2,522,,

2,040,00

482,,

28,540,000

10,234,(

579,0

3,072,0

401,,

5,300„

882,0

5,620,000
9,880,000

3,300,oo
9,965,00

6,915,06

3, Ol 5,00
35

5,750,000

2,706,00

1,422,00

230,t

59,000,000

28,727,00

Flächeninhalt und Bevölkerung des gesammten
Indo-britischen Reiches ...............

B. Die Besitzungen der Portugiesen in Vor-
derindien: ........................................

Gouvernement Goa, mit Alt-Goa, Neu-Goa

(Pandschim), San Pedro, und den kleinen Pro-
vinzen Bardes und Salsete, (in Bedjapur), und
Damaun (Damao) und Diu, (in Guzerate). —

C. Die Besitzungen der Dänen in Vorder-
indien : .............................................

Tranqnebar, ander Küste von Coromandel, und

Serampore, in Bengalen, seit 1845 an
England abgetreten. —

D. Die Besitzungen der Franzosen:..........

Statthalterschaft Pondichery, 5 Bezirke:

Pondichery , in Carnatic, — Carrical, in Tan-
jore, — Mahe, In Malabar, — Tannaon (Va-
moon), in den nördlichen Circars, — Chander-
nagor, in Bengalen; — dann Handelscomp-
toire zu Patna, Cassimbazar, Balasore, Dacca,
Surate, und Siuthya (in Slam).
B. Unabhängige Staaten: .........................

a. Königreich Nepal (Nepaul), 9 Distrikte:--•
Das eigentliche Nepal, mit der Haupt-
stadt Katmandu,—Gebiete der 24 Raj ahs,
mit Ghorkha, — Gebiete der 22 Rajahs,
mit Chüli, — Mackwanpur (Muckwanpoor),—
Gebiete der Klrats,— Khatang, mit Hideng,
— Tschaienpur (Chayenpoor), — Saptay (Ta-
nackpoor), mit Naragary, — Morung, mit Vy-
dyayapur. —

b. Tili et und Bhotan (Butan, oder Tangus-
tan), - siehe: China, Taf. 42.

c. Das Königreich der Malediven:.............

ein durch 17 Inselgruppen gebildeter Archi-
pel; Hauptinsel Male.

176,088,800

72,206,35

Gesammt - Areal und Bevölkerung von Vorder-
indien .............................................

I*as l'^olh« — Bevölkerimgsverhältnisse. — Indien ist kein
zur Zeit todtes Kapital für Grossbritannien, wie ein grosser ïüeil des bri-
tischen Nord-Amerika oder Australiens; es ist dasjenige Land, das unter
den Händen einer zahlreichen Bevölkerung zu einem der frühesten Sitze
menschlicher Kultur umgeschatfen war, und sich zu allen Zeiten, so weit
die historische Erinnerung zurückreicht, als die Heimath eines unerschöpf-
lichen Reichthuins, als eine nie versiegende Quelle des Wohlstandes für
die handeltreibenden Völker bewährt hat, und die Bevölkerungsverhältnisse
sind, besonders in der gegenwärtigen Krisis, von besonderer Bedeutung.
Schon Herodot spricht mit einem Ausdruck des Erstaunens von der zahl-
losen .Menge der Indier und von dem indischen Völkergewimmel; und so
ist es noch heute. — Welcher Kontrast zwischen Indien und dem ausge-
dehnten Russischen Asien! Ein einziger bengalischer Distrikt (Rungpoor,
am rechten Ufer des Brahmaputra), nicht viel grösser als das Churfürsten-
thum Hessen, hat fast eben so viel Einwohner, als das ganze über 252,000
Qu.-M. grosse Sibirien. Die Bevölkerung Vorderindiens, mit Einschluss von
Assam, Pegu und Tenasserim (176 Mill. Seelen) beträgt fast zwei Drittel
der Gesammtbevölkerung Europas (Europa 226 MilL). Aus einem Vergleich
dieser Summe mit dem Areal ergibt sich, dass sich die durchschnittliche
Bevölkerung Europas zu der von Indien wie zwei zu drei verhält. Indien
überragt in dieser Beziehung nicht nur Russland, Skandinavien, die Türkei,
Griechenland und die pyrenäische Halbinsel, sondern auch das Königreich
Polen und mehrere deutsche Länder (Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg);
seine durchschnittliche Bevölkerung, 2,426 auf der Qu.-M., ist dichter als
die des bevölkertsten russischen Gouvernements (Moskau), das nur 2,323
Bewohner auf der Quadratmeile zählt. Was dieses bedeuten will, wo es
sich um ein so grosses Areal handelt, kann man sich nur schwer verge-
genwärtigen; einige Vergleiche werden es aber klarer machen. Es gibt
in Europa kein Land, dem Indien nicht einen zusammenhängenden Land-
strich von gleicher Grösse und noch dichterer Bevölkerung gegenüber stel-
len könnte. Das starkbevölkerte Grossbritannien hat auf jeder der 5,731
Qu.-M. seines europäischen Gebiets eine Bevölkerung von 4,819 Seelen; aber
die beiden Provinzen Bengalen und Bahar, bei einem stattlicheren Areal,
eine durchschnittliche Bevölkerung von 4,880 Einwohnern; die ganze Prä-
sidentschaft Calcutta, bei einem .Areal von 14,095 Qu.-M., immernoch 3,642
Seelen auf die Quadratmeile, was die durchschnittliche Bevölkerung der
Oesterreichischen Monarchie um 646, die Preussens um 323, die von Bayern
um 356, und die von Hannover um 1,036 übertrifft. In Europa hat, abge-
sehen von dem kleinen Gebiet der freien Städte Frankfurt, Hamburg, Bre-
men und Lübeck, das Königreich Belgien die dichteste Bevölkerung (1856)
8,462 auf jeder seiner 536 Qu.-M.; in Indien nehmen die fünf zusammen-
hängenden Distrikte Balasore, Midnapore, Bancurah, Burdwan und Hugly
einen noch etwas grösseren Raum (556 Qu.-M.) ein, und haben eine durch-
schnittliche Bevölkerung von 8,890 Einwohnern auf der Geviertmeile. Nächst
Belgien nimmt in Europa hinsichtlich der Volksdichtigkeit das Königreich
Sachsen den ersten Rang ein, denn es zählt (1855) 7,420 Einwohner auf
die
Quadratmeile; genau eben so gross ist in Indien der Distrikt Bahar,
in der gleichnamigen Provinz; und hat eine durchschnittliche Bevölkerung
von 9,220 Seelen auf der Quadratmeile, und doch ist dieser Distrikt immer
noch nicht der bevolkertste des ausgedehnten Landes.

Nationalversehiedenheit. — Die Volksmenge Indiens schliesst
die heterogensten Elemente in sich, und der Ethnograph hat hier noch
manches Rathsei zu lösen. Hier leben in den Gebirgen des Binnenlandes
die Reste der Bevölkerung, welche vor der Einwanderung der arischen
Hindus vielleicht die ganze Halbinsel bewohnten; merkwürdige Stämme,
wie die Bhils^im nordwestlichen Dekan; die nackten schwarzen Ghonds,
die scheu vor dem Europäer in die Wälder flüchten, von Wurzeln und
wilden Baumfrüchten leben, — Herodots äthiopische Indier, von denen
einige Stamme noch jetzt, wie schon der griechische Historiker berichtet,
ihre alten oder kranken Angehörigen schlachten und verzehren; —die athle-
tischen T u d a s in den Nilgherries, ein patriarchalisches Hirtenvolk von
reinen Sitten, grundverschieden sowohl von Hindus wie von Ghonds,

69,310,52

131,a..

172,600,000
412,300

201,500

2,662,00

2,530„

2,800,000

132,0

75,000


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41. — Vorder- und Hinter-Indien. 5

umgeben von einigen andern sehr sonderbaren Stäm-
men , die in der äussersten Wildheit, physisch und
geistig verkümmert, von den Nachbarn als Zauberer
gefürchtet und gehasst, in dem fieberreichen ïieflande
ein zigeunerartiges Leben führen. Aber noch in vor-
historischer Zeit überflutheten die einwandernden Hin-
dus die ganze Halbinsel, so dass die Reste der Urbe-
völkerung, in die Berge gedrängt, nur noch insel-
gleich und zusammenhangslos aus dem arischen Völ-
kermeer emporragten. Diese Hauptmasse der Bewohner
Indiens empfing, durch die abgeschlossene Lage des
Landes geschützt, in zwei Jahrtausenden kein fremd-
artiges Völkerelement; nur an die Küsten führte der
Handel einige Araber und seekundige Malayen, und
~ von Diu Zokotora (Dioscorides), am Eingange des
arabischen Meerbusens, — eine Kolonie syrischer Chri-
sten, die sich im Süden der indischen Halbinsel nie-
derliessen , und hier ihren Glauben ausbreiteten. —
Eine wesentRche Aenderung der politischen und ethno-
graphischen Verhältnisse Indiens wurde erst durch den
Aufschwung des Islam bewirkt. Als Vorboten der
grossen reRgiösen Bewegung, welche das westliche
und mittlere Asien ergriffen hatte, erschienen zuerst
Parsi's und brachten das heRige Feuer nach Indien.
Und kaum hatte der furchtbare Mahmud an den Gren-
zen Indiens das Reich gestiftet, dessen Hauptstadt
Ghazna für ein Jahrhundert allen Glanz des Orients
überstrahlte, so begann er, treu seinem Gelübde, zur
Ehre des Propheten die Idole Indiens zu zertrümmern,
noch vor Ende des 10. Jahrhunderts seine indischen
Feldzüge, durch die er mehr als ïimur, SiRtan Baber
oder Nadir-Schah die Geissei Indiens wurde. Er unter-
warf das Fünfstromland (Pendschab), Guzerat, das
jetzige Gebiet der Radschputen, das Reich von Delhi
und Mirut; und seit jener Zeit hat Nordindien, wie
sehr auch die Dynastien wechselten, keinen einhei-
mischen Herrscher von Bedeutung aufweisen können.
— Die Bewohner Indiens, obwohl mit dem gemein-
schaftlichen Namen „Indier" bezeichnet, sind wesent-
lich von einander unterschieden, keineswegs eines
Stammes, wie man früher irrthümlich glaubte, und die
Bevölkerung von Bengalen, Guzerat, der oberen Pro-
vinzen am Ganges und der von Dekan zeigt in Sprache,
Sitten und Gesichtsbildung die gleichen Verschieden-
heiten wie die Nationen Europa's, und die Bewohner
der
Präsidentschaften Madras und Bombay sind von
jenen Völkern Hindostans und unter sich eben so ver-
schieden, w^ie der Französ und Portugiese vom Griechen,
Deutschen und Polen. Man zählt, ausser vielen kleinen
verkommenen Stämmen, gegen dreissig Nationen, mit
eben so vielen Sprachen, die einander fast gar nicht
kennen. Die Mab rat ten sind dem Volke von Ben-
galen oder dem der Coromandel-Küste eben so fremd,
als wir es sind; die Seikhs stehen den Mahratten
ganz fern, und die 20 MilRonen Mohamedaner,
die unter den Hindus leben, unterscheiden sich gegen-
seitig der Nation, der Sekte und oft der Sprache nach.
Eingewanderte Völker Indiens sind die Mongolen, Afgha-
nen, RohRlas, Parsen, Araber, Armenier, Chinesen,
Juden, Malayen, Europäer und Neger. In Vorderindien
trilTt man das manichfaltigste Völkergemisch in allen
Schattirungen vom reinsten Weiss bis zum glänzenden
Scbwai'z bunt durch einander gewürfelt an. —

Ständeverschiedenheit. ~ Die Hindus, das
Gros der Bevölkerung, theilen sich in 4 Hauptkasten:
Bram inen (Brahmanen, Priester, Gelehrte, Gesetz-
verständige, häufig auch Staatsbeamte), Tschetris
(Kschatriyas, Krieger), Waischis (Waisyas, Landwirthe, Grosshändler
und Fabrikanten), und Sud ras oder Schuders (Handwerker, Krämer und
Bauern), mit zahlreichen Rangordnungen, wozu noch 3 geringe oder un-
edle Kasten, die Dschandalas, Parias und Pulias kommen. Unter-
abtheilungen der Kriegerkaste bilden die Mahratten, die jetzt ein eige-
nes Volk ausmachen,
und die R a ds chpu t en, von denen die noch vor-
handenen Hindufürsten abstammen, und zu diesen gehören auch die Nhairs
auf Malabar, bei denen Vielmännerei herrscht. Die Banjanen sind kein
eigenes Volk, sondern Waischis und gehören somit der dritten Hauptkaste
an. Die Parias werden von den 4 Hauptkasten der Hindu aufs Tiefste
verabscheut; nur die Briten und die mohamedanischen Fürsten nehmen auf
diesen Abscheu keine Rücksicht, sondern steRen die Parias in ihren Heeren
und im Civildienst an, wenn sie nur die erforderliche Tüchtigkeit dazu ha-
ben. — Das weibliche Geschlecht erfreut sich im ARgemeinen kei-
ner würdigen Behandlung; die Frau muss barfuss gehen, sie darf mit dem
Manne nicht an gleichem Tische essen, und nie an seiner Seite, sondern
stets hinter ihm gehen. Die Kleidung ist je nach der Kaste und dem
Range in derselben sehr verschieden; alle tragen Armspangen aus unter-
schiedUchen
Stofi'en, die Ehefrau überdiess goldene Ringe in den Nasen-
flügeln, welche jedoch von den Wittfrauen wieder abgelegt werden müssen.—
Der starre
Kastengeist der Hindus hat übrigens unter der britischen Herr-
schaft eine grosse Veränderung erlitten; die Behörden suchten aRen, mit
einzelnen
Religionsgebräuchen der Hmdus in Verbindung stehenden Grau-
samkeiten nach Kräften zu steuern, wie z. B. dem Ersäufen der Kinder im
Ganges, dem Hinopfern lebender Kinder an KrokodiRe, der Ermordung
Von Kindern weiblichen Geschlechts, die bei den vornehmen Klassen in
Guzerate üblich war und zum Theil noch ist, um möglichen Missheirathen
vorzubeugen etc. Die Selbstverbrennung von Wittwen ist durch ein Gesetz
förmlich untersagt. —

Religionsversehiedenheit. — In Beziehung auf den religiösen
Glauben sind die Bewohner Indiens sehr ungleich getheilt. Zu demBrah-
m ais mus bekennen sich drei Viertel der Bevölkerung, und eben so die
Mahrattenfürsten, die Könige von Mysore und Travancore, die Radjaputen-
fürsten u. a. Zum Buddhismus bekennen sich die Mehrzahl der Bewoh-
ner von Ceylon, die Tübetaner, (Bhotias) in Kemaun, Nepal und Sikkim.
Die Lehre der Djainas, eine Abweichung des Buddhismus, hat ihre
Verehrer in Dekan. Zur Nanekle hre, die zwischen dem Brahmaismus
und Buddhismus die Mitte zu halten scheint und von Guru-Gowind verbes-
sert wurde, bekennen sich die Seikhs, die Bewohner von Labore und dem
westRchen TheR von Delhi. Zum Islam, der nach dem Brahmaismus
am verbreitetsten in Vorderindien ist, bekennen sich die angeblichen, über-
aR im Lande verbreiteten iMongolen, die Könige von Hyderabad und Aude,
die Fürsten von Ajmir, Bhopal, Sindh etc. Zur Lehre Zoro asters be-
kennen sich die Parsen oder Guebern, deren Mehrzahl in Bombay, in Su-
rate und andern Städten von Guzerate lebt. Das Christ enthum zählt
über
eine MiRion Gläubige, vorzugsweise auf Ceylon, in Malabar und Ca-
nara. Am zahlreichsten vertreten sind die Kath o 1 ik en, darauf folgen
die Jakobiten, die Armenier und
Thomaschristen, zuletzt die
Protestanten, deren Zahl indessen neuerer Zeit durch die Bemühungen
evangelischer Missionäre zunimmt. Juden sind über das ganze Land ver-
breitet, zählen aber w-enig über 100,000 Seelen; die Mehrzahl derselben
findet sich in Malabar. Die im Lande lebenden Chinesen sind theils An-
hänger des Confutse, theils Lamaiten.

Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Die Hindu haben
Sinn für Bildung und Wissenschaften, und für einzelne Fächer (so für
Arithmetik und Astronomie) zeigen sie viele Begabung, während andere
(wie Geographie und Geschichte) ihnen aufl°allenderweise fast völlig fremd
bleiben. Unterriehtsanstalten für Lesen, Schreiben und Rechnen sind fast
ÜberaR zu treffen. Die Schulen sind theils von der Regierung, theils von
den Eingebornen gegründet worden und deren Besuch ganz dem freien Er-
messen der Einzelnen anheim gegeben. In den von der Regierung gegrün-
deten Distriktsschulen sind die Kastenvorrechte sammt und sonders gefal-
len, obwohl allerdings ganz entgegen den Kastengesetzen; und während
z. B. noch vor fünf Jahren die Brahinanenknaben eigene Schulsitze hatten,
um vor der Berührung von Nichtbrahmanen gesichert zu bleiben, findet
man nunmehr Knaben aller Kasten friedUch unter einander sitzen. Mäd-


Bromme's Hand-Atlas, — Vorder- u.nd Hiater-Indien, c.

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41. — Vorder- und Hinter-Indien.

chen besuchen keine Schule; Pariakinder bleiben von allem Unterricht aus-
geschlossen. Die Kosten für die Unterhaltung der Distriktsschulen, virelche
allen Religionsgenossen gleich geöffnet sind, wird hälftig von der Kompag-
nie und hälftig von den Eingebornen aufgebracht. Die Lehrer müssen
ihre Befähigung durch eine zuvor erstandene Prüfung nachgewiesen haben;
die Schulinspektoren werden von einer der Präsidentschaften ernannt. Es
gibt drei Universitäten, mit welchen Gymnasien und Lyceen in Verbindung
gebracht sind, zu Benares, Nuddea und Tirhut, wohin von aRen Seiten
Hindus strömen, um hier dem Studium der indischen Weisheit obzuliegen.
Die vorzüglich betriebenen wissenschaftlichen Zweige sind: Religionslehre,
PhRosophie, Mathematik, Astronomie, Chemie, Botanik, Arzneimittellehre,
Geschichte, Rechtswissenschaft. Die Geographie der Hindu besteht gröss-
tentheRs in Idealen Angaben. Dichtkunst ist sehr beliebt; Religion, Moral
und Geschichte sind in Mythen gehüllt; auch werden Malerei, Tonkunst,
Baukunst, Bildhauerei, Schauspiel- und Tanzkunst betrieben, doch in einem
widerlichen Geschmacke. Die einzelnen Kasten unterhalten eine grosse An-
zahl eigener Schulen; reiche Hindus hingegen lassen ihre Kinder durch
Privatlehrer (Brabmanen) erziehen und unterrichten. Die Briten haben
zur Beförderung des Unterrichts viele Anstalten gegründet: Hindusanskrit-
Kollegien zu Benares und Calcutta, KoRegien zu Delhi und Agra, für Hin-
dus sowohl als für Mahomedaner; das englisch-indische Kollegium zum Un-
terricht der Hindus in den europäischen und asiatischen Sprachen und
Wissenschaften; das englische Kollegium, w'orin die weiter fortgeschritte-
nen Schüler aus den Hindu- und mahomedanischen KoRegien aufgenommen
und in der Literatur und in Wissenschaften vermittelst der englischen Sprache
unterrichtet werden; das bischöfliche KoRegium bei Calcutta; die Hindu-
Kollegien zu Poree, Moulmein und Gowahattee, zu Dacca, Hoogly, Bhaha-
walpur, Patna, Ghazipur, Sangur, Allahabad, Agra und .Myrut. Ein neues
Central-Kollegium zu Kischnagur und ein Hindu-Kollegium zu Punah, voll-
enden die höheren Hindu-Lehranstalten. Für höhere Bildung der Briten
besteht eine Universität zu Calcutta, nach dem Muster zu Oxford, und eben
daselbst eine Handelsschule; eine vorzügliche Ingenieurschule zu Bombay;
Sternwarten zu Calcutta, Benares und Bombay; botanische Gärten zu Cal-
cutta und Madras; asiatische Gesellschaften zu Calcutta, Bombay und Ma-
dras; eine medizinische GeseRschaft zu Calcutta, und eine literarische,
geographische und AgrikuRurgeseRschaft, sowie ein zoologischer Verein
zu Bombay. In allen Hauptstädten sind Buchdruckereien und erscheinen
daselbst Zeitungen und andere Zeitschriften, in Calcutta aRein 36 der
englischen sowohl als einheimischen Presse.

Physisch-teelmisehe Kultur. — Seit den frühesten Zeiten schon
ist Indien durch seinen Gewerbfleiss und die Kunsfertigkeit seiner Bewoh-
ner ausgezeichnet. BaumwoRzeuge, die seit Jahrhunderten schon einen
Hauptausfuhrartikel Indiens bildeten, Seidenstoffe, Tücher, woRene Schawle,
Teppiche und Matten sind die Haupterzeugnisse der Manufakturthätigkeit.
Durch Zusammensetzung verschiedener Baumwollarten, die als Geheimniss
vom Vater auf den Sohn überging, wurde die Weherkunst trotz der ein-
fachen Werkzeuge, deren man sich bediente, hier auf eine Stufe gebracht,
die erst im Laufe dieses Jahrhunderts von den kunstsinnigsten Völkern
Europa's erreicht werden konnte; in Vizagapatam, in den Umgebungen von
Mazulipatam, Paliakate, Madras etc. und in vielen Städten von Orissa und
Bengalen wird die meiste und vorzüglichste Waare verfertigt. Die Gold-
und Silberbrokate von Surate, die Seidenstofl'e von Moorshedabad, Kazim-
Bazar und andern Städten Bengalens, die Schawle von Kaschmir, die Tep-
piche von Patna, sind unübertroffen. Die Fabrikation von Waffen, und
vielen Waaren von Gold, SRber, Edelsteinen, Perlmutter, SchUdpatt und
KrystaR, wird lebhaft betrieben, und die Zucker- und Indigobereitung,
Gerberei, Oelfabrikation etc. hat einen bedeutenden Aufschwung gewonnen.
Der Bergbau wird nur mangelhaft betrieben, so viele Reichthümer auch
der Schooss der Erde birgt; nur die Salz- und Salpeterbereitung ist von
besonderer Wichtigkeit. Der Landbau ist höchst gesegnet und liefert reiche
Erndten von Reis, Baumwolle, Zucker, Indigo, Opium etc.; die Viehzucht
ist ungemein ausgedehnt; die Fischerei ausnehmend lohnend, und die Perlen-
flscherei an Ceylons Küste von grossem Belange.

Handel. — Der Handel Indiens ist von grosser Wichtigkeit und
wird in sehr grossem Umfange betrieben, theils zu Land durch Karawanen
mit Persien, Afghanistan und der Bucharei, theRs zur See, und häufig mit
eigenen Schiffen nach Persien, Arabien, Hinterindien und den benachbarten
Inseln. Den Binnenhandel betreiben grösstentheils die Hindus, unter dem

Namen der Banjanen, die Armenier und Parsen, und die beiden letztern
nehmen selbst Antheil an dem ausgedehnten Seehandel, der gegenwärtig
beinahe ganz in den Händen der Engländer ist, auf welche die
Amerikaner,

Portugiesen, Franzosen, Holländer und Dänen folgen. Die Geschäfte ande-
rer europäischer Nationen sind von geringer Bedeutung. Der Binnenhan-
del sowohl als der Seehandel hat in der neuesten Zeit durch Einführung
der DampfschilTe einen noch grössern Umfang gewonnen, indem nicht nur
die drei Hauptströme des Landes, der Ganges, Brahmaputra und Indus,
mit Dampfschilfen befahren werden, sondern auch die Hauptküstenstädte
gegenseitig Dampfschiffverbindungen unterhalten, und eine seit mehreren
Jahren bestehende Dampfschifffahrtslinie zwischen Bombay und Suez, nach
Ceylon, Madras und Calcutta ausgedehnt wurde, und so die Verbindung
mit Europa erleichterte, und den Seeweg um mehr als die Hälfte der Zeit
kürzte. Neuere Versuche den Orontes und Euphrat mit Dampfschiffen zu
befahren, und die in Aussicht stehende Euphrat-Eisenbahn, verheissen dem
schon so wichtigen Handel für die Zukunft eine ungeheuere Entwickelung.
Die im Lande bereits angelegten Eisenbahnen, von Calcutta, Madras und
Bombay aus, sind bis jetzt, so wie die das ganze Land durchziehenden Te-
legraphenlinien, mehr von militärischer Wichtigkeit, erstere aber bei der
gegenwärtigen Krisis von nur geringem Belange. — Zur Unterstützung des
Handels bestehen Banken zu Calcutta, .4gra, Madras und Bombay. Ueber
die gesammte Handelsbewegung des Landes herrscht ein undurchdringliches
Dunkel, und während nach einer Angabe die Ausfuhr von der Einfuhr
um ein namhaftes übertroffen wird, und nach einem fünfzigjährigen
Durchschnitt die erstere (ungerechnet den chinesischen Verkehr) 17,600,000,
die letztere 22,900,000 Pf. Sterling betragen haben soR, ist es bestimmt,
dass Indien, welches 1834 nur für 9V2 MiR- PH St. Produkte nach England
ausführte, und dafür an englischen Waaren 7V2 MIR. Pf. St. erhielt, von
1849—1853 im Durchschnitt für 20 MRl. Pf. St. dorthin übermachte, und
während dieser fünfjährigen Periode durchschnitüich nur für 11 Mill. Pf.
St. an englischen Waaren empfing. — Die Haup taus fuh rartikel des
Landes sind: Baumwolle, Baumwollengarn, Baumwollenzeuge, Schawle, Tep-
piche, Seide, Seiden waaren, Korduan, Tigerfelle, Reis, Opium, Zucker, Sa-
go, Pfeffer, Ingwer, Ziuimt, Tabak, Indigo, Kampfer, GummRack, Apothe-
kerwaaren, Diamanten und andere Edelsteine, Salpeter, Perlen, Fische, Sa-
pan- und Sandelholz, CocheniRe etc. — Die Einfuhr besteht: in Gold,
Silber und andern Metallen, Feuerwafl'en und allerhand europäischen Fabri-
katen, Goldgespinnsten, Tressen, Uhren, Spiegeln, Papier, Wein, Branntwein,
getrockneten Früchten, Konfitüren, kurzen Waaren etc. von Europa; Ara-
bien liefert: Kafl'ee, W'eihrauch, Datteln, Korallen und Pferde; China Thee
und chinesische Waaren mittelst europäischer Schifl'e; Birma Tekholz; die
Molukken Gewürze, und die afrikanische Küste Muscheln, die von den
Hindus als Schmuck verwendet werden. — Die bedeutendsten Handels-
städte des Binnenlandes sind: Agra (160,000 E.), Delhi (320,000), Dacca
(200,000), Moorshedabad (165,000), Allahabad (60,000), Benares (630,000),
Patna (312,000), Odeipur (45,000), Nagpur (115,000), Farrakbabad (69,000),
Mlrzapur (200,000), Indore (95,000), Sumbulpur (50,000), Hyderabad
(30,000), Seringapatam (48,000), Hardware (40,000), Schikarpur (38,000),
Labore (130,000), .Mysore (60,000 E.) u. s. w. Zu den vornehmsten Küs-
tenhandelsstädten gehören: Calcutta (600,000 E.), Bombay (165,000),
Madras (460,000), und Surate (160,000 E.), dann Broatsch, Mangalore,
Calicut, Goa, Cotschin, Pondichery, Vizagapatam, Negapatnam, Coringa,
Mazulipatam, Colombo, Karatschi u. s. w. —

Münzen, Maasse und Gewicht. — Buch und Rechnung wird in
Laks und Cr ores gehalten; 1 Lak hat 100,000 Rupien, 1 Crore 100
Laks. Früher bediente man sich der Kauris (kleiner .Muscheln) als Münze,
die aber neurer Zeit immer mehr aus dem Verkehr in Ostindien verschwin-
den; 4 derselben machen in Calcutta 1 Gunda, 20 Gtmdas 1 Punn (Poni),
4 Ptmns 1 Anna, 16 Annas eine Sicca-Rupie (58V2 Kr.) und 16 Sicca-Ru-
pien 1 Goldmohur (15—16 fl. C.M.). In Madras machen 80 Cash 1 Fa-
nam, 12 Fanam eine Rupie, und 42 Fanams 1 Pagodastar = 3V2 fl-
Auch cirkuliren daselbst Kupfermünzen von 20 Cash, Pice genannt, und
von 10 und 5 Cash, Dodis und halbe Dodis. In Bombay zerfäRt die Rupie
in 4 Quarts, jede Quart in 100 Reas: es gehen 2 Reas auf 1 Urdee, 4 auf
1 Dugani oder Pice, 6 auf 1 Doreea, und 8 auf 1 Fuddra oder doppelte
Pice; 50 Pice oder 16 Annas auf 1 Rupie, 5 Rupien auf 1 Panuchea und
15 Rupien auf 1 Goldmohur. Die Annas und Reas sind eingebildete Mün-
zen; die doppelte und einfache Pice, die Urdeea und Doreea Kupfermün-
zen. — Maasse: Meilenmaass ist die Koss, 2V2 Koss auf die geogra-
phische Meile; Flächenmaass: der Chittuk (4.5 engl. Quadratfuss); 16 ^^^
1 Cottah, 20 = I Biggah, 3V2 Biggah = 1 englischen Acre. — Getreide-
maass in Calcutta: 4 Khaouks = 1 Raik (9 Pfd.), 4 = 1 Paille, 20 = l
Soallie, 16 = 1 Kahoon, In Bombay: 2 Tipprees = 1 Seer, 4=1 Pail-
lie, 7 = 1 Parah, 8 = 1 Candy (156 Pfd.).

»er Staat. — Staatsverfassung. — Mit Ausnahme der unmit-
telbar unter der britischen Krone stehenden Insel Ceylon, gehört, wie wir
in der „politischen Eintheilung" gesehen haben, fast ganz Vorderindien
(und der nordwestRchste TheR von Hinterindien) der Englisch-ostin-
dischen Kompagnie, die im Jahre 1600 errichtet, sich in ihren Privi-
legien auf den 1698 von Wilhelm IIL ertheRten Freibrief gründete, nach
welchem sie nicht nur Gebiet in Indien erwerben und die Souveränität
ausüben konnte, sondern auch das Vorrecht genoss, östlich vom Vorgebirge
der guten Hoffnung bis zur Magelhansstrasse ausschliessRch zu handeln.
Die ostindische Kompagnie, die dem Namen nach Indien noch re-
giert, war ursprünglich eine HandelsgeseUschaft. Die Bereicherung durch
den Handel war ihr Hauptsache, der Landbesitz nur Nebensache, und das
Beste des indischen Volkes kam bei ihr gar nicht in Betracht. In den
Jahren 1795 bis 1812 a Rem gewann sie durch den Handel 185 MRL Pf,
St., und erregte dadurch, und dass sie den Handel mit Indien und auch
mit China ausschhesslich hatte (nicht durch die Monstrosität, dass eine kleine
Anzahl Kaufleute über 100 Mill. Menschen regieren, oder vielmehr sie aus-
beuten durften), die Eifersucht des engRschen Volkes in solchem Grade,
dass, als im Jahre 1834 ihr Privilegium abRef, eine neue, ebenso sonder-
bare Einrichtung von Seiten des Parlaments zuwege gebracht wurde. Ver-
möge dieser Einrichtung hörte die Kompagnie auf eine Handelsgesellschaft
zu sein, und der Handel wurde frei; die Kompagnie regierte aber noch 20
Jahre bis April 1854 Indien fort, unter Aufsicht des „Board of Control".
Man scneute sich der Krone eine so grosse Besitzung zuzuweisen, aus
Furcht die Minister würden dadurch eine zu grosse Macht bekommen. Un-
tei\ gewissen Beschränkungen konnten von jetzt an britische Unterthanen
sich in Ostindien niederlassen und Landbesitz erwerben, was erst strenge
verboten, und wozu später eine Licenz erforderlich war, wesshalb auch
die Zahl britischer Ansiedler in Ostindien noch jetzt wenig über 10,000 be-


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387 41. — Vorder- und Hinter-Indien.

trägt. Die Alitien-Inliaber erhielten von ihrem Grundkapital von 6 Millio-
nen Pf. St., seit 1793 jährlich IOV2 Prozent Interessen, mithin 630,000 Pf.
St. Renten, als Aequivaient der damaRgen Dividende, auf die Einkünfte
Indiens versichert. Ein Tilgungsfonds von 2 MiU. Pf. St. wurde angelegt,
das Grundkapital der Aktien-Inhaber mit 12 Mill. Pf. St. einzulösen, bis
zu welcher Höhe durch die 31/2 Procent Zinsen bis 1874 das Kapital ge-
wachsen sein würde; und von den magazinirten Vorräthen der Kompagnie
(Thee, Zucker, Indigo), den 1. Mai 1829: 21,103,000 Pf. St. im Werthe,
wurden die obigen 2 Mill, zum Tilgungsfond abgesetzt, 8,423,000 Pf. St.
zur Amortisation der Schulden
der Kompagnie bestimmt, und
der Rest sollte zu Verbesserun-
gen innerhalb Ostindiens ver-
wendet werden. — Als 1854
das Privilegium der Ostindischen
Kompagnie wieder ablief, wurde
durch Parlamentsbeschluss die
Regierung Indiens der Kompag-
nie, mit aller bisherigen Gewalt
und aUen Beschränkungen wie
Privilegien, erneuert, aber nicht
mehr auf eine bestimmte Anzahl
Jahre, sondern bis das Parla-
ment anders verfüge, so dass
dieses jeden Augenblick eine
Veränderung darin vornehmen
und die Kompagnie noch ihrer
übrigen unbedeutenden Gewalt
berauben konnte. Die übrigen
Bestimmungen dieser sehr über-
eilt abgefassten neuen Charte,
betretTen nur Einzelbestimmun-
gen über die Zusammensetzung
des Hofes der Direktoren, den
Eintritt in die Studienanstalten
und den Dienst der Kompagnie,
die der allgemeinen Mitbewer-
bung eröffnet wurden, die Stif-
tung einer neuen Statthalter-
schaft in Bengalen, eines ge-
setzgebenden Rathes in Calcutta
und einer temporären Kommis-
sion in England, die Verbesse-
rung des Gerichtswesens etc. —

Was die OstindischeKom-
pagnie betrifft, so war das
Grundkapital derselben von

6 Millionen Pf. St. im Jahre 1835 unter 3,579 Personen vertheilt; dies
wechselt aber natürlich, da die Aktien verkauft werden. Der Besitz
einer Aktie von 50 Pf. St. gewährt nicht das Recht mitzustimmen, der von
1000 Pf. St. (damals 2,540 Pf. St. werth) gewährt eine Stimme, der von
3,000 Pf. St. zwei, der von 6,000 Pf. St. drei, und der von 10,000 Pf. St.
und darüber nicht mehr ais 4 Stimmen. Im .lahre 1852 waren 2,583 Vo-
tanten aus allen Ständen und Geschlechtern. Die Stockinhaber versammeln
sich regelmässig alle Vierteljahr, und ausserdem wenn sie berufen werden,
um besondere Sachen zu diskutiren. Sie wählen die Direktoren, geben Neben-
Verordnungen (By-Iaws) für die Kompagnie, die aber nicht gegen Parla-
mentsakte
Verstössen dürfen; Pensionen und Besoldungen über 200 Pf. St.
das Jahr, und Gratifikationen über 600 Pf. St., welche die Direktoren machen,
bedürfen ihrer Bestätigung; sie können Geldbelohnungen an indische Staats-
männer bewilligen, die aber der Genehmigung des Board of Control bedür-
fen, können die Vorlage öfTentficher Dokumente, die den Hof, nicht aber
solche, welche die geheime Komitee betreffen, verfangen und darüber dis-
kutiren, aber gegen keinen Befehl des Court of Directors einschreiten, der
vom Board of Control genehmigt ist.

Die Geschäfte leitet der Hof der Direktoren (Court of Direc-
tors), ursprünglich 24 Männer, geborene oder naturalisirte englische Un-
terthanen, die 2,000 Pf. St. in Aktien besitzen, und in London residiren
müssen. — Die Direktoren haben die Initiative in allen Indien betreffenden
Fragen, und 9 (früher 13) anwesende Mitglieder genügen zu einem Be-
schlüsse. Sie leiten die ganze Angelegenheit gemäss der Parlamentsakten
und unter Aufsicht des Board of Control, und in gewissen Sachen unter
BiUigung des Court of Proprietors.

Die AnsteRungen der Beamten haben die Direktoren nach einer
Reihenfolge. Vom Präsidenten anfangend besetzt einer eine Stelle wie sie
frei kommt, und der nächste die folgende; Söhne und Verwandte werden
natürlich zuerst bedacht. Die Beförderung geht nach dem Alter, die Be-
zahlung ist liberal; alte Beamte werden pensionirt, alle können aber be-
liebig entlassen werden. Jeder Direktor hatte früher selbst nur 300, die
beiden Präsidenten 500 Pf. St. Gehalt; 1853 ist dieser GehaR resp. auf 500 und
1000 Pf. St. erhöht worden. Ihre Hauptbelohnung fanden sie daher bis jetzt
in dem Patronat, d. i. der Vergebung nicht nur obiger Stellen und der
Ertheilung des Zutritts zu den Schulen in Haileybury und Addiscombe,
sondern auch aller unteren Stellen im Civil- und Militärdienst in Indien,
die den ersten nothwendigen Schritt zu aUen Aemtern und Ehren bilden.

Wichtig sind die geheime Komitee (Secret Comitee) und der Board
of Control. Jenes besteht aus dem Chairman, dem
Deputy-Chairman und dem
ältesten Mitglied des Hofes der Direktoren. Vor 1834 wurden eine Menge
Angelegenheiten ohne Kontrole des Board vom Hofe der Direktoren verwaltet
und die Wirksamkeit der geheimen Komitee beschränkte sich auf Krieg und
Frieden, und die Verhandlungen mit den einheimischen Staaten und Fürsten.
Jetzt ist die geheime Komitee ein blosses Werkzeug des Board, dem sie die
Depeschen aus Indien gleich unmittelbar zusendet, so wie sie die seinigen
nach Indien expedirt, und von beiden nur Abschriften zurückbehält. ARe
Fragen, die auf Kriegserklärung, Friedensschlüsse und sonstige politische
Verhandlungen und Verträge sich beziehen, sind den Beschlüssen des
Hofes jetzt gänzlich entzogen. Die geheime Komitee kann nicht einmal
Vorstellungen gegen den Präsidenten des Board machen. Das Einzige ist,
dass diese drei Mitglieder des Hofes wenigstens erfahren, was die Minister
in Indien vorhaben; sie müssen es aber bei sich behalten und dürfen
ihren andern KoRegen nicht einmal Mittheilungen darüber machen. Der
Präsident des Board nimmt von den Mitgliedern der geheimen Komitee gar
keine Remonstration an, kommt oft gar nicht mit ihr vor der Beantwortung
zusammen; und wenn diese ihren Dissens zu ProtokoU gäbe, so hätte das
gar keine offizielle Bedeutung. Die ganze geheime Komitee dient also nur
dazu, die Fiktion aufrecht zu erhalten: als ob die Ostindische Kompagnie
Indien noch regiere!

Der Präsident leitet allein das Ganze, wie jeder Staatssekretär
sein Departement, nur besteht die lästige Vorschrift, dass noch ein Mit-

glied des Kabinets jedes offizielle Dokument unterzeichnen muss; dieses
bleibt aber beim Board; die Aktenstücke, die an den Hof der Direktoren
gehen, unterzeichnet nur ein Sekretär. Er und die Sekretäre, die er — oder
eigentlich zwei Staatssekretäre, als ex officio Mitglieder des Board — er-
nennen, wechseln natürlich mit der Administration.- Die gewöhnlichen Er-
nennungen zu Aemtern in Indien kann der Board nicht vornehmen, nur
zu den SteUen der Bischöfe und der Richter des höchsten Gerichts macht
er der Kammer den Vorschlag; zu den SteRen des General-Gouverneurs
und der beiden Gouverneure von Madras und Bombay, des Oberbefehlsha-
bers, des vierten oder gesetzgebenden Raths, bedurfte der Hof der Direk-
toren schon früher der EinwiRigung der Krone, und daher seine Kontra-
signatur, seit 1853, auch zur Ernennung aRer Mitglieder des Raths und
der des Advocat-General jeder Präsidentschaft. Aus Artigkeit gewährte
man den Präsidenten des Board schon früher, wie den Vorsitzern des Ho-
fes der Direktoren, einen doppelten Antheil am Patronat.. In der Hand
des Präsidenten liegt die Entscheidung aller indischen Angelegenheiten,
da die Bestimmung, bei Uneinigkeit mit dem Hofe der Direktoren das Ge-
richt entscheiden zu lassen, nicht ins Leben getreten ist. Er ist natürlich
nicht unabhängig vom Kabinet, und wie jeder Minister dem Parlamente
verantwortlich; sein Einfiuss aber ist um so bedeutender, als er beständig
mit dem General-Gouverneur von Indien korrespondirt, diese Korrespondenz
aber, die blos privater Art ist, nicht zu den Akten kommt.

Die Zahl der Beamten der Ostindischen Kompagnie in England be-
trug 1856 im Ganzen 526, ihr Gehalt 128,713 Pf. St., 2,144 Pf. St. mehr
als das vorige Jahr; die Pensionen 4,100 Pf. St. mehr. Die Zahl der Be-
amten in Indien, bis zur niedersten SteUe herab, beläuft sich auf 177,505
Personen, deren Besoldung über 3,440,000 PL St. kostet. Der Generalgou-
verneur aUein hat 24,418 Pf. St. Besoldung. —

Die inner e Einrichtung der obersten Behörden des grossen Englisch-
ostindischen Reiches war bisher in Deutschland wenig bekannt, und das
Verhältniss der ostindischen Kompagnie zu Indien selbst wurde stets
falsch betrachtet; die Gewalt der Kompagnie, der eigenüichen früheren
HandelsgeseRschaft, wurde überschätzt. Die vorstehend gegebene Darstel-
lung wird hinreichend darthun, dass die Zwitterregierung, die bisher das
Land beherrschte und — ausbeutete, es nicht vermag das ausge-
dehnte Riesenreich zu heben! Trägt man der geschichtlichen Entwicke-
lung des Landes vollständig Rechnung, so wird man gern anerkennen,
dass die Männer an der Spitze mehr geleistet haben, als von der
so unvollkommenen Regierungs-Maschine zu erwarten war; um so mehr
springt aber auch dadurch die Unbehülflichkeit und Unzweckmässigkeit
der bisherigen Regierungsform in die Augen: Eine Kompagnie von Stock-
inhabern an der Spitze, die so gut als nichts zu sagen hat, sondern von
Indien nur ihre Renten bezieht; ein Hof der Direktoren, den sie anschei-
nend noch zu zwei Dritteln ernennt, der sich eigentlich aber selber er-
gänzt und dann sich im Amte erhält; dieser in seinen wichtigsten Praero-
gativen seiner Macht durch die geheime Komitee so weit beraubt, dass
er die wichtigsten Verhandlungen erst nach Jahren erfährt; diese geheime
Komitee selbst ohne Macht und nur der oft wiederwiRige Bediente des
Board, der selber als Kollegium nicht mehr existirt, sondern seine Macht in
die Hände seines Präsidenten hat übergehen lassen, der seinerseits wiede-
rum keinen Befehl direkt nach Indien ergehen lassen, sondern nur durch
die nominelle Regierung des Hofes der Direktoren, und eben so wenig
einen Beamten dort ansteUen kann, da die Beförderung zu den untersten


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8 41. — Vorder- und Hinter-Indien.

Stellen vom Patronat der einzelnen Herrn des Hofes der Direktoren ab-
häng-t — eine solche Regierung ist zu absurd, um länger bestehen zu kön-
nen, und in kurzer Zeit wird sich dem britischen Parlament die Nothwen-
digkeit aufdrängen, dem indischen Reiche eine neue, zeit- und landesge-
mässe Regierung und Verfassung zu gewähren, das Privilegium der Kom-
pagnie gänzlich aufzuheben und Indien unmittelbar unter die Krone zu
stellen, wenn nicht zum Besten Grossbritaniens aufzugeben. —

Staatsverwaltung, Justizpflege. — Die Regierungsgeschäfte wer-
den, wie wir gesehen haben, von London aus in höchster
Instanz geleitet.
Die Regierung in Indien selbst (the Local Government), besteht aus 4
Präsidentschaften: Calcutta, Agra, Madras und Bombay, und der Verwal-
tung von Pendschab. Jeder ist ein Gouverneur zur Leitung der Civil- und
MOitärgeschäfte vorgesetzt. Der Gouverneur von Calcutta ist zugleich Ge-
neralgouverneur der Kompagnie mit königlicher Macht und hat unter sei-
ner unmittelbaren Verwaltung zugleich Agra und das Pendschab. — Jeder
Gouverneur hat 3 Räthe zur Seite und einen
Gouvernementsekretär unter
sich; überdiess in jeder Präsidentschaft noch 2 andere Räthe, einen
Handels- und Finanzrath, Civilpersonen, die 10 Jahre in Indien im Dienste
der Kompagnie gestanden haben müssen. Die Form der Verwaltung über-
haupt ist vom Mutterlande entlehnt. Unter dem Generalgouverneur stehen
die Gouverneure, die er unter gewissen Umständen suspendiren und
in
diesen untergeordneten Präsidentschaften die Gew'alt selbst übernehmen
kann. — Auf dem genannten Rathe in jeder der Präsidentschaften beruht
die Gesetzgebungs- und Gesetzausführungs-Gewalt, der aber in gewissen
FäRen für die Einregistrirung seiner Dekrete die Bestätigung des obersten
Gerichtshofes, so wie der vorgenannten Gesammtregierung in England, nö-
thig hat. — Die VerwaUer der einzelnen Provinzen der Gouvernement
heissen Fuzdar, sind ohne Militärgewalt und beinahe nur auf die Aufsicht
über die Gemeinden und Polizei beschränkt. Die Provinzen sind in Di-
strikte, und diese in Kreise oder Pergunnahs getheRt» In den
letzteren bestehen Zemindare zur Einhebung der Finanzen. Jedem Di-
strikte steht
ein Richter, ein Generaleinnehmer und andere Beamten vor,
und
in jedem, so wie in aRen bedeutendem Orten hat ein Mutahsib die
Aufsicht über Maass und Gewicht. Manche Distrikte enthalten keine un-
mittelbaren Länder und bestehen fast ganz aus kleinen mittelbaren Für-
stenthümern, welche Fürsten oder Radjahs mit so beschränkter .Macht un-
terworfen sind, dass sie mehr als grosse Gutsbesitzer, denn als souveräne
Vasallen oder Tributpflichtige betrachtet werden müssen. Selbst die grös-
sern mittelbaren Besitzungen der Kompagnie, die von ihren ursprüngli-
chen einheimischen Fürsten verwaltet werden, von denen sich die Meisten
Verbündete der Briten nennen, und theilweise eben so grosse und
stark bevölkerte Länder besitzen, wie manche europäischen Mächte zwei-
ten Ranges, sind nur VasaRen der Kompagnie, müssen für den Schutz,
den ihnen die Regierung des Generalgouverneurs gewährt, Tribut entrich-
ten, und britische Truppen bRden grösstentheils die Besatzungen ihrer
Festungen. — Als Justizbehörden bestehen: 1) Distrikt- oder Zil-
lahgerichte und Stadtgerichte, besetzt mit einem Aktuar und eini-
gen von der Kompagnie ernannten Gehülfen, zu denen noch Eingeborne
gezogen werden, ura in bezüglichen Fällen die Mahomedanische und Hin-
dugesetze zu interpretiren. 2) Provinzialgerichte (Nizamut-Adawlul);
deren jedes aus 3 Richtern, 1 Aktuar und einigen jüngern Gehülfen, mit
Hinzuziehung gelehrter Ausleger für die Mahomedanischen und Hinduge-
setze, besteht. An diese Gerichte wird von den Zillahgerichten appelRrt,
und vor dieselben gehören aRe Prozesse, deren Objekt 5,000 Rupien und
darunter beträgt. 3) Das höchste Gericht (Sudder Dewanee Adawlul)
zu Calcutta, das gegenwärtig aus 5 Beisitzern besteht, und über Prozesse
entscheidet, die mehr als 5,000 Rupien betragen. Von ihm kann man noch
an den Königl. Geheimen - Rath in England appelliren. — Aehnliche Ein-

rlcbtungen finden sich auch in den Präsidentschaften Agra, Madras und
Bombay, und ausserdem für CivilfäRe eine Art Schiedsgericht, Punchagat
genannt, was noch bei den Eingebornen besteht, aber in Vergleich zu den

Zillahgerichten sehr an Vertrauen verloren hat. — Wegen der hohen Be-
soldungen waren bis 1834 sehr wenige europäischen Richter angesteRt,
so dass auf 1 MiR. Seelen oft nur ein europäischer Richter kam. Seit
jener Zeit sitzen in den obersten Gerichtshöfen britische Präsidenten,
Räthe und Protokollisten, mit hinduischen Puntits und mohamedanischen
Mollahs als Beisitzern, und es herrscht ganz das britische Formelwerk. Nur
als erste Instanz sind eingeborne Richter (Sudder Amims) angesteRt und
Assessoren der Steuerbeamten mit anständiger Besoldung, nämlich seit
1837 die erste Klasse der eingebornen Richter mit 7,200 Rupien, die zweite
mit 4,800 Rupien Besoldung: eben so Friedensrichter mit 1,800 und 1,200
Rupien. — Seit dem Jahre 1793 besteht ein voRständiges hinduisches Ge-
setzbuch. Das Persische ist als bisherige Administrativsprache abgeschaflTt
und die Sprache der Eingebornen statt derselben eingeführt. —

Finanzwesen. — Das Indo-britische Reich besitzt ungeheuere Hülfs-
quellen für die ölfentlicben Einkünfte, bedarf aber auch zur Aufrechthal-
tung der gewaltigen Staatsmaschine grosser Anstrengungen der Finanz-
kraft. Einnahmen und Ausgaben sind fortwährend im Steigen begrilfen,
und wenn auch die ersteren bis 1813 die letzteren überstiegen, ist seit
jener Zeit doch eine merkliche Aenderung der Verhältnisse eingetreten.
Während der drei Jahre 1850—53 betrugen die Einnahmen und Ausgaben
in PL St. (das Rechnungsjahr vom 1. Mai bis 30 April laufend):

Ausgaben

Im Jahr

Brutto-Einuahme.

in Ostindien in England Zusammen.

1850—51 .................. 20,249,932 ............... 17,117,186 ..... 2,717,186 ..... 19,834,489

1851—52 .................. 20,404,230 ............... 17,366,588 ..... 2,506,377 ..... 19,872,965

1852—53 .................. 21,196,745 ............... 17,859,792 ..... 2,697,488 ..... 20,557,280.

Amtliche Nachweise über die Einkünfte und Ausgaben der ostindischen
Kompagnie iu den Jahren 1853—1856 geben folgende Resultate in Bezug
auf die einzelnen Präsiden!Schäften:

Präsidentschaften.

Bengalen mit Burmese, Pegu und Nagpore-

Nordwestl. Provinzeu .......................

Pendschab etc. ...............................

Madras.........................................

Bombay, mit Sindh und Satarra ...........

Brutto-Einnaiimen............................

Präsidentsch. Bengalen .....................

Nordwestl. Provinzen .......................

Pendschab etc. ...............................

Madras.........................................

Bombay etc. .................................

Brutto-Ausgabe ...............................

Ausgabe in England..........................

Total-Summe: ...............................

Dellzit .........................................

1853-54
in Pf. St.

1854—55
in Pf. St.

1855—56
in Pf. St.

10,519,774
5,768,613
1,215,571
4,674,970
4,313,257

Einkünfte:
10,960,635
5,863,376
1,226,011
4,621,262
4,640,951

11,684,490
5,860,125
1,214,391
4,654,032
4,279,786

26,510,185

12,031,313
2,083,799
1,023,951
4,898,791
4,654,159

27,312,235
Ausgabe:
12,861,076
2,111,512
1,345,359
5,081,549
4,608,287

27,692,924

13,184,121
2,099,297
1,202,250
5,143,019
4,858,232

25,292,013
3,262,289

26,007,864
3,011,735

26,486,919
3,267,571

28,554,302

29,019,599

29,754,490

2,044,117

1,707,364

2,061,566

Die Einnahmen dieser 3 letzten Jahre erwuchsen aus folgenden Rubriken:

1853—54. 1854—55. 1855—56.

15,066,475 Pf. St.

507,437 „ „

1,436,867 „ „

2,707,175 „ „

4,415,955 „ „

508,495 „ „

2,669,831 „ „

15,935,016 Pf. St.

498,904 „

1,974,999 „ „

2,485,736 „ „

4,871,227 „ „

518,203 „ „

1,408,839 „ „

Grund- und Einkommen-Steuer..- 14,848,733 Pf.

Tribut d. einheim. Staaten ..........622,701 ,,

Zölle ..........................................................1,283,455 „

Salz..................................................................2,574,740 „

Opium ............................................................4,478,653 „

Stempel ........................................................497,218 ,,

Diverses ........................................................2,204,685 ,,

27,692,924 Pf. St.

26,510,185 Pf. St. — 27,312,235 Pf.

Die gesammten Kassenbestände
der Regierung in Indien waren:
am 30. April 1855: 9,534,235
Pf. SL, am 30. April 1856:
12,043,334 Pf. St. Die Summe
der Pensionen, welche die Ost-
indische Kompagnie an die
Nachkommen und die Fami-
lien der früheren einheimischen
Herrscher zu zahlen hat, betrug
im Jahre 1855—56 im Ganzen
1,244,498 Pf. St. und begreift
hundert verschiedene Rubriken.
Einige der beträchtlichsten Po-
sten sind: in Bengalen: dem
Nabob Nazim 66,677 PL St; in
den nordwestl. Provinzen: dem
König von Delhi 95,776 Pf. St
dem Ally Bahadoor 37,500 Pf.
St. etc.; in Madras: dem Nabob
von Carnatic und dessen Fa-
miRe 113,387 Pf. St, dem Ra-
jah von Tanjore 80,412; der
FamiRe von Hyder Aly 18,756
Pf, St; in Bombay: dem frühern
Ameer von Sindh 41,584 Pf, St.
u. a. m. — Wie der gegenwär-
tige Aufstand der Sepoytruppen
in Bengalen und den Nordwest-
provinzen wesentRche Umge-
staltungen in den ostindischen
Finanzwesen zur Folge haben
wird, so dürfte auch die Liste
der Pensionen eine bedeutende
Umgestaltung erfahren, da ein
grosser Theil der einheimischen
Fürstenfamilien mehr oder we-
niger durch den Aufstand kom-
... , , promittirt ist, und ihre An-

sprüche dadurch verwirkt werden.

.o-,. Staatsschuld. — Die Indische Staatsschuld belrug am 30. April
18o5: 48,389,932 PL St Kapital, und 2,038,852 PL St Interessen, und


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41. — Vorder- und Hinter-Indien. 9

zwar: die Schuld von Bengalen 45,278,587 Pf. St. Kapital, 1,877,586 Pf.
Interessen; die Schuld der nordwestlichen Provinzen 266,531 und 13,139
Pf. St.; die Schuld von Madras 1,308,298 und 66,417 Pf. St., und die von
Bombay 1,536,516 Pf. St. Kapital und 81,710 Pf. St. Interessen. — Am
30. April 1856 belief sich die Gesammtsumme auf 50,483,369 Pf. St., wo-
von über 40 Mill. Pf. St. zu nur 4 Procent angeliehen sind. — Eine Ver-
mehrung der ölfenllichen Schuld Indiens wird jedenfalls die nächste Folge
der gegenwärtigen Ereignisse in Indien sein. —

Heerwesen, Landmacht. — Um der physischen Kraft, die in
der überwältigten Völkermenge ruht, ein physisches Gegengewicht gegen-
über zu stellen, war die Kompagnie schon früh darauf hingewiesen, aus
eigner Kraft eine Armee zu schalfen. Ihre eigenthümliche Stellung erlaubte
es nicht, ausschliesslich die Machtmittel des Mutterlandes für diesen Zweck
in Anspruch zu nehmen, und so sah sie sich genöthigt, im Vertrauen auf
die Thatsache, dass den Unterworfenen ein energisches Nationalgefübl ab-
gehe, Eingeborne in ihre Dienste zu ziehen, das Land mit seinen eigenen
Mitteln in Botmässigkeit zu halten. Obgleich die Kompagnie durch meh-
rere Akte der Gesetzgebung ihres ursprünglichen Charakters fast ganz ent-
kleidet ist, wird doch das unmittelbare Interesse der britischen Krone
an der .Aufrechthaltung der Herrschaft über Indien nur durch eineverhält-
nissmässige ganz geringe königliche Truppenmacht vertreten. Dieselbe be-
steht aus 5 Kavallerie- und 22 Infanterie-Regimentern, die in bestimmter
Reihenfolge nach zwanzigjähriger Dienstzeit in Indien abgelöst und durch
andere Regimenter ersetzt werden. Von dieser Armee, die gar keine Ar-


tillerie besitzt, steht ein Theil auf Ceylon, ein anderer Theil zur Zeit noch
in Persien, und nur 1 K. Reiterregiment von 1,400, und 14 K. Infanterie-
regimenter von 24,200 Mann, die von der Kompagnie besoldet werden, in
den Besitzungen der Kompagnie. Das Fimdament der britischen Herrschaft
bilden mithin die eigenen Truppen der Kompagnie, die sich in ihrer Ge-
sammtheit (einschliesslich der K. Truppen) auf 300,604 Mann belaufen.
Auch unter ihnen ist die Zahl der in England angew^orbenen Soldaten eine
ausserordentlich geringe. Sie bilden nur 9 Infanterieregimenter, von 9,000
Mann, und 19 Batterien reitender und 12 Batterien Fussartillerie zusam-
men 6,704 Mann. Rechnet man dazu noch einige Tausend Mann, die als
Offlziere der Sepoyregimenter, als Auditoren, Aerzte und Thierärzte durch
die ganze Armee zerstreut sind, so erhält man die Gesammtzahl der im
militärischen Dienste der Kompagnie verwendeten Europäer. Die aus Ein-
gebornen bestehende .\rmee ist also reichlich sechsmal stärker, als die
europäischen Truppen der Kompagnie und die Königlichen Regimenter in
Indien zusammengenommen. Kein einziges Kavallerieregiment der Kompag-
nie ist aus Europäern gebildet. Die eingebornen Truppen sind ohne Un-
terschied aus Hindus, Mohamedanern, Parsis u. so ferner gebildet, ange-
worben, nicht ausgehoben, und der Zudrang der Einheimischen besonders
der Moliamedaner zum Walfendienst ist ziemlich stark. Die eingebornen
Truppen zerfallen in reguläre und irreguläre. Die ersteren bestehen aus
155 Infanterieregimentern (170,000 .Mann), und 21 Kavallerieregimentern
(9,450 M.) und haben auch eine besondere Artillerie (4 Batterien reitende
[440 M.] und 7 Bataillone Fussartillerie von 4,480 Mann), so wie ein Korps
Sapeurs und Mineurs. Die irregulären Truppen bestehen aus 55 Infanterie-
regimentern (51,150 M.), nnd 41 ausgezeichneten Kavallerieregimentern
(23,780 M.), die die Europäischen bei weitem übertreffen. Von den Ge-
saramttruppen der Kompagnie, die 6,215 Offlziere zählen, sind in Benga-
len, Agra und dem Pendschab 174 Regimenter, 22 Bataillone Artillerie
und 2,907 Offiziere, in Madras 77 Regimenter, 12 Bataillone und 2,019
Offiziere, und in Bombay 54 Regimenter, 8 Bataillone und 1,289 Offiziere.
Mit den Lascars etc. kann man die englischen Truppen in Indien auf 323,823
Mann mit 516 Kanonen schätzen.

Seemacht. — Die Marine der Ostindischen Kompagnie bestand im
Jahre 1855 aus 23 Dampfschifren, zusammen von 4,480 Pferdekraft, 16,574
Tonnenlast, mit 60 Kanonen, 12 grossen Segelschilfen von 3,078 Tonnen,
mit 81 Kanonen, und 8 anderen kleinen Segelschifl'en von 1,926 Tonnen,
zusammen aus 43 Schifl'en, mit 21,578 Tonnen Last und III Kanonen.—-


Hinter-Indien.

JJie Hinterindische Halbinsel oder Indien j ens ei ts d es
Ganges, dessen nordwestlichen, den Briten angehörigen TheiL wir schon
bei den unmittelbaren und mittelbaren Besitzungen Bengalens, genannt
haben, ist ein grosses, zwischen 108«—127«» OL. und P—27« NB- gelege-
nes, zum grössten Theil vom Meere bespültes Land, dessen Inneres bis jetzt
nur dürftig bekannt, und in seinen hydro- und orographischen Verhältnis-
sen nur unvollständig, zum Theil auch ungenau auf unsern Karten darge-
stellt ist, da noch kein Europäer den Lauf seiner Flüsse und das Streichen
seiner Höhen- und Gebirgszüge erforscht hat, und nur die Küstenrichtung,
die Flussmündungen und der Unterlauf der Ströme in den letzten Jahren
bekannter geworden sind. — Das ausgedehnte Land, das in Bezug auf
Klima, Bodenbeschafl'enheit und Produkte fast ganz die Natur Vorderin-
diens theilt, nur einen grössern Reichthum an edlen Metallen in sich birgt,
der aber bei der völligen Unkenntniss der Eingebornen im Bergbau, nur
wenig benutzt wird, umfasst einen Flächenraum von 46—50,000 Qu.-Mei-
len und einer Bevölkerung von circa 28—30 Mill. Seelen. —■

Die Haupt flösse des Landes, deren Oberlauf fast gänzlich unbekannt
ist, strömen theils dem Bengalischen Meerbusen, theils dem Chinesischen
Meere zu, und zwar dem ersteren: der Brahmaputra, welcher in sei-
nem Unterlauf den Namen Megna führt und sich mit dem Ganges kurz
vor dessen Mündung vereinigt; der Arakan, der sich durch den Kela-
ding verstärkt; der Irawaddy, dessen OueRenfluss in Tübet unter
dem Namen Dzang-bo-tsiu entspringt, als Pin-liang-tiang den west-
lichen Theil von Yünnan durchströmt, nach der Aufnahme des Kyendwen
und Paiaendwen den Namen Irawaddy annimmt, und durch 14 Mün-
dungen in den Golf von Martaban strömt; der Zittaun oder Zittang,
der Pegu bewässert, und dessen Mündung einem Meeresarme gleicht; der
Saluen oder Thaluan (Thsanluen), im Mittellaufe Mekhong, im Ober-
laufe Oirtschu und Nukiang (Lukiang); der Tavoy und Tenasse-
rim. Dem Chinesischen Meere strömen zu: der Menam oder Fluss von
Siam, der in Yünnan entspringt und Luatschan, Yüntschan (Jango-ma)
und Slam durchströmt, Im eigentlichen Siam theilt er sich in viele Arme


Bromme's Hand-Atlas, — Vorder- u.nd Hiater-Indien, c.

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10 41. — Vorder- und Hinter-Indien.

und bewässert das fruchtbare, durch ihn in viele Inseln getheilte Land.
Irn Lande Laos verbindet ihn der Anan-myit mit dem Menam-Kong
oder Kambodja (Mekhong, Maikaung, Lantsen oder Kulang-kiang); der
Saigon (Saung oder Donnai); der Songka (Sangkoi), der durch Zusam-
menfluss des Holi-kiang und Papien-kiang gebildet wird, den Lising-kiang
in sich aufnimmt und unterhalb Ketscho mündet, und der Tschesai-ho,
der das östliche Tonkin durchströmt.

Die Bewohner des ausgedehnten Landes sind theils Indo-Chine-
sen, theils Malayen, von denen die Ersteren, die in Birmanen, Mughs
oder Arakanen, Siamesen, Schans oder Laosier, Khomen oder Kambodjer,
Tonkiner oder Cochinchinesen und viele halbbarbarische Völkerschaften,
wie die Plau, Singfo etc. zerfallen, grösstentheils Bhuddisten, die Be-
wohner des Nordwestens, die unter britischer Herrschaft stehen, Verehrer
des Brahma, und die Malayen, welche die Küste der Halbinsel Malacca
und die zu Hinterindien gehörenden Küsteninseln bewohnen, grösstentheils
Mohamedaner sind. Ein Theil der höheren Klassen der Tonkiner oder
Cochinchinesen bekennen sich zu der Lehre des Taos-se und Con-
fut-se. Viele Bewohner von Tonkin, Siam, Ava und Pegu sind Katho-
liken, einige Tausende im britischen Hinterindien Protestanten, und
die, kaum den Namen nach bekannten barbarischen Völkerschaften und
Stämme des Binnenlandes zum grössten Theil Heiden und dem crasse-
sten Aberglauben ergeben. — Die theilweise civilisirten Staaten der Halb-
insel sind die wahre Heimath des Despotismus. In Birma und Siam darf
der Name der Könige, während deren Leben, von keinem Unterthan bei
Todesstrafe ausgesprochen werden, und der furchtbare Name selbst wird
nur wenigen begünstigten Hofleuten mitgetheilt. In diesen beiden Staaten,
so wie in Annam, ist jeder über 20 Jahr alle Mann, Priester und Staats-
diener ausgenommen, verpflichlet, wenigstens jedes dritte Jahr seines Le-
bens dem Staate als Soldat oder Ackersmann zu widmen, und desshalb
wird dort Auswanderung als Hochverrath und als Diebstahl an dem Eigen-
thum des Fürsten betrachtet.

Die Rechtspflege wird im Ganzen mit mehr Festigkeit und we-
niger Uebereilung betrieben, als bei mehreren andern asiatischen Völiiern-
— Der Handel ist grösstentheils in den Händen der Chinesen, die jähr-
lich mit 140—150 Jonken von circa 35—40,000 Tonnen Gehalt nach Siam,
und mit 40—50 Jonken nach Singapore gehen; wohin auch jährlich von
Annam aus, dessen Häfen den Europäern verschlossen sind, eine bestimmte
Anzahl kaiserlicher Schilfe segeln. Der Handel Birma's wird durch euro-
päische und birmanische Schilfe vermittelt, von denen die letzteren längs
den Küsten von Aracan hin und von da zwischen den unzähligen Inseln
der Gangesmündungen nach Cacutta fahren. Zwischen Birma und Siam
ist keine Handelsverbindung, da immerwährender Krieg zwischen beiden
Staaten herrscht, und ihre gegenseitigen Grenzen den Anblick einer Wüste
gewähren. Die Ausfuhrwaaren der hinterindischen Staaten bestehen
in Getreide, BaumwoRe, Oel, Zucker, Adler- und Sandelholz, Gummilack,
Katechu, Seide, Pfeifer, Firnisarbeiten, Vogelnester, Elfenbein, Zinn, Salz,
Edelsteine, Eisen etc. — Die Einfuhren in Kattun, Tuch, Seidestoffen,
Sammt, Opium, Thee, Hanf, Flachs, Papier, PorzeRan und verschiedenen
Fabrikwaren aus Europa und China.

In so weit das Land aus civilisirten Staaten besteht, kann man
Hinterindien in folgende 6 Reiche und Länder scheiden: 1. Britisches Hin-
terindien; 2. Birma; 3. Siam; 4. An-nam; 5. .Malacca, und 6. die Hinterin-
dischen Inseln.


1. Britisches Hinter-Indien.

Den der engRsch - ostindischen Kompagnie gehörigen Theil Hinterin-
diens (4,725 Qu.-M.) haben wir schon unter den unmittelbaren und mittel-
baren Besitzungen der Präsidentschaft Calcutta aufgeführt; er bildet kein
zusammenhängendes Ganzes , sondern besteht theilweise aus einigen,
1825 und 26 von Birma abgerissenen Provinzen, theils aus den von der
Kompagnie den Sultanen von Queda Johore abgekauften Inseln Pulo-Pinang
und Singapore, und dem von den Niederländern 1824 abgetretenen Gebiet
von Malacca. Zu den ersteren gehört: das frühere Königreich Assam,
1,350 Qu.-M. (mit 1 MRL Einwohnern) welches 1822 die Birmanen erober-
ten, denen es 1825 die Engländer entrissen und Unter-Assam (1839
auch Ober-Assam) zu ihrem unmittelbaren Gebiet machten. Nebenlän-
der Assams, über welche die Kompagnie die Oberhoheit sich zueignete,
sind: das Land der Garrows und Singphas, die Länder der Kut-
schung, Kukis, Nagas, Khamti, Moitai (Ka-thee, Cussay), der
Dschintiah etc., welche faktisch noch ganz unabhängig sind; das
Land Sodipa, und die Fürstenthümer Cachar (Hairumbo) und Muni-
pur. — Das frühere Königreich Aracan, 765 Qu.-M. (mit 250,000,
früher 2V2 Mill. Einw.), welches 1783 von den Birmanen erobert und 1826
an die Engländer abgetreten wurde. — Die ebenfalls 1826 abgetretene
birmanische Provinz Pegu (im Irawaddy-Delta) mit den Provinzen Mar-
taban, Yeh, Tavoy und Tenasserim (zusammen 2,538 Qu.-M.) und
der M erguy-Archipel, der von den Tscholome und Päse bewohnt
ist; die Hauptinseln desselben sind: Domel, die grösste der Gruppe,
aber unbewohnt, St. Matthäus, mit einem schönen Hafen, und King,
welche Insel einst vom König von Siam den Franzosen abgetreten, aber nie
in Besitz genommen wurde. — Pulo-Pinang oder Prinz Wales Insel,
am nördlichen Eingang der Malaccastrasse, 8 Qu.-M. mit 100,000 Einw.,
mit dem auf dem Festland liegenden kleinen Bezirk Well es ley. — Der
Distrikt von Malacca, an der schmälsten Stelle der Malaccastrasse,
mit der gleichnamigen Hauptstadt, 48 Qu.-.M. mit 50,000 Einwohnern. —
Die Insel Singapore, an der Südspitze der Halbinsel Malacca, 14V2 Qu.-
M. mit 75,000 Einwohnern.


Das Haisertlium Birma.

Das Reich Birma (Mrammaphalong)besteht aus zwei Hauptlheilen:
Ava (dem eigentRchen Lande der Birmanen) und dem Birmanischen Laos,
umfasst 8,900 Qu.-M. mit mehr als 3 MiR. Einwohner, und wird im N. von
Assam und den Ländern der Gebirgsvölker, im 0. von der Chinesischen
Provinz Yün-nan, im S. von Siam und der britischen Provinz Pegu, und
im W. von Aracan und Dschittagong (Chittagong) begrenzt. Hauptströme
des Landes sind der Irawaddy, der Zittang oder Setang und der Saluen.
Die Bewohner des Landes, die Birmanen, die sich selbst in ihrer eigenen
Sprache Biamma nennen, scheinen, wie die Peguaner, die den Süden des
Reichs bewohnen. Tatarischen Ursprungs zu sein, und folgen den Lehren
Buddha's. Sie haben einen gewissen Grad von GeistesbRdung, besitzen
geschriebene Bücher, epische und geistliche Gedichte etc., und beschäftigen
sich mit Landbau, Viehzucht, Bergbau, Jagd und Fischerei, Seidenzucht,
BaumwoR- und Seidenweberei, Papier-, Lackwaaren-, Gold- und SRberwaa-
ren-, Waffen- etc. Fabrikation, Schifffahrt und ziemRch lebhaften Handel
mit dem britischen Indien, China und Pegu.

Die Regierungsform ist vöRig despotisch. Der Monarch, gegen-
wärtig Pa-Khan-meng-tha (Pagam), von den Europäern Kaiser ge-
nannt, führt den Titel Boa, und herrscht mit völliger Willkühr über Gut
und Blut seiner Unterthanen; er vererbt den Thron auf seine Söhne, doch
wird fast jede Thronbesteigung durch Blut befleckt. In früheren Zeiten
von Pegu abhängig, riss sich Ava in der ersten Hälfte des vorigen Jahr-
hunderts, mit Beistand der Portugiesen, von dem Nachbarreiche Pegu los,
aber 1752 eroberte Bringadella, König von Pegu, Ava wieder. Alom-
pra oder Alomandra-Prau eroberte von Neuem im Herbste 1753 die
Stadt, und starb 1760, 50 Jahr alt. Seitdem regieren Fürsten seines Hau-
ses in Birma. Ein Sohn Alompra's schloss Handelsverträge mit der Ostin-
dischen Kompagnie; und ein Enkel von diesem, welcher 1819 zur Herr-
schaft kam, erregte, als die Britische Regierung eine Anzahl Empörer,
die auf britisches Gebiet geflohen waren, nicht auslieferte, unter den Mah-
ratten und anderen Indischen Völkern, den sogenannten Birmanenkrieg
gegen die Briten, welcher von 1824—1826 dauerte, und für den Boa den
Verlust von Assam, Aracan und dem grössten TheR von Pegu zur Folge
hatte. — Die unumschränkte Gewalt des Kaisers wird durch verschiedene
untergeordnete Tribunale und Beamte ausgeübt, die blinde Vollzieher der
kaiserlichen Befehle sind. Das höchste Tribunal heisst Lutto und besteht
aus 4 Präsidenten (Vunghi), 4 Gehülfen und einer grossen Kanzlei, in
welcher aRe Befehle und Gnaden registrirt werden müssen. Dem Range
nach folgen diesem Tribunale ,die 4 Attovun oder Grossen des Innern
oder Geheime Räthe des Kaisers, denen die Oberaufsicht über den Palast
zusteht; auf diese folgen die 4 Generalpräfekten des nördlichen, südRchen,
östlichen und westlichen Theiles des Reichs. Die Präfekturen oder Provin-
zen zerfaRen in Bezirke oder Myos. Jede grosse Stadt des Reichs hat
ein Tribunal, welches Jon genannt wird, und aus dem Gouverneur, dem
Kommissär der ZöRe, 1 oder 2 Beisitzern und einigen Sekretären zusam-
mengesetzt isL Die Staatseinkünfte belaufen sich auf 12 Mill. Thaler; die
Kriegsmacht wird auf 35,000 Mann berechnet. Die Truppen sind zum
Theil auf europäische Art geübt und bewaffnet, und können, da Jederman
dienstpflichtig ist, und ohne Sold dienen muss, auf 70,000 streitfertige
Mannschaft gebracht werden. Gewöhnlich nimmt man von jedem dritten
Hause einen Mann. Die ganze Bevölkerung ist überdiess in viele kleine
Korps eingetheilt, deren jedes seinen besonderen Befehlshaber (Sesaucchi)
hat. Die Hauptstärke der Birmanischen Macht beruht dabei auf zahlreichen
Kriegsbooten, die den Irawaddy bedecken.—

Das Kaiserthum Birma ist in Provinzen getheilt, deren Zahl eben
so veränderlich ist, als die Macht ihrer Statthalter. Geographisch zerfäRt
es in das eigentRche Birma, das birmanische Laos (Mre-lap-schan, Lo-
washan und das zinspflichtige Königreich Bhorkhampti), und die Ländereien
verschiedener zinspflichtigen Völker: der Karayen, Zabainen, Kyenen,
Taung-su, Yau, Palaon, Lenzen, Lawa, Dhanao und Zalang. —

Die bedeutendsten Städte des Reichs sind, im eigentlichen Birma:
Ava oder Augwa (Ratna-pura), am linken Ufer des Irawaddy, Haupt-
stadt des Landes, mit dem kaiserRchen Palast, 2 Buddhatempeln, und, mit
dem Bezirk, 120,000 Einw.; — Amerapura, bis 1824 Residenz des Kai-
sers, schöne Stadt am gleichen Flussufer, 31/2 M. oberhalb Ava, 1840 durch
ein Erdbeben fast ganz zerstört, mit 90,000 E,; — Sagaing, (Zeekain),
Ava gegenüber, am rechteii Ufer des Irawaddy, mit vielen Tempeln, und,
mit dem Bezirk, 300,000 Einw., u. s. w.; im Birmanischen Laos, und zwar
in
Mre-lap-schan (Koschampri, zwischen Birma und dem Saluen):
Seinne (Seinni), nordöstlich von Ava, und in Lowaschan: Leng
(Moung Lem), am Menamlai (einem Nebenflusse des Maykoung) früher
Hauptstadt von Laos. —


3. Koni^reicli Siam.

Das Königreich Siam (Schan oder T'hai) ist das mittelste der
drei grossen Reiche Hinterindiens, und wird im N. von Birma und
Yün-nan, im 0. von Annam, im S. vom Golf von Siam, und im W. vom
Bengalischen Meerbusen, Tenasserim und Pegu begrenzt. Der Saluen
bildet die Westgrenze des Reichs; der Menam, welcher aus Yünnan
kommt, durchströmt das Land von N. nach S., und der Menam-Kong,
der sich In 3 Hauptarme theilt, deren östlichster den Hafen von Bangkok
bRdet, bewässert das siamesische Laos. Das Land umfasst über 14,000,
nach Crawfurd nur 11,875 Qu.-M., und eine Einwohnerzahl von
31/2 MRl-, nach Crawfurd von 2,805,500 Seelen, die derselbe nach
den Stammen lolgendermassen berechnet: Siamesen 1,265,000; Laoesen
840
,000; Peguaner 25,000; Kambodjaer 25,000; Malayen 205,000; Chi-
nesen 440j000j
Eingeborne des westRchen Indiens 3,500, und Portu-
giesen 2,000.

Die Siamesen selbst nennen sich T'hai, d. h. Freie. Ihre Reli-
gion ist der Buddhismus. Die Priester heissen Talapoinen; man rech-
net die Zahl derselben auf 100,000, die in Klöstern in der Nähe der Tem-
pel leben und manches Aehnliche mit den römisch-kathoRschen Mönchen


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11 41. — Vorder- und Hinter-Indien.

haben. Die Kirchensprache ist die Bali-Sprache. Wie die Birmanen sind
die Siamesen nicht ganz ohne wissenschaftliche Bildung, haben Buchsta-
benschrift, und treiben Landbau und Viehzucht; verfertigen baumwollene
Gewebe, Töpfergeschirr, Metallwaaren etc., bauen Schilfe und treiben Han-
del mit Landesprodukten nach Vorderindien und dem indischen Archipel,
von woher sie Europäische Baumwoll-, Woll- und Seidenzeuge, Gewehre,
Glaswaaren etc. beziehen. — Die Regierungsforin ist völlig despotisch.
Der Titel des Monarchen, der von den Europäern König genannt wird,
ist Konluang, d. i. „Herr über Alles"; und Alles ist (bei .Anreden) „gol-
den" an ihm, z. B. seine Füsse, seine Ohren etc. — Kein Siamese darf des
Königs Namen nennen oder schreiben, so heilig wird er gehalten. Die
Thronfolge ist nicht geregelt. — Vom 21. Jahr an muss jeder Unterthan
ein Drittel des Jahres dem Könige entweder als Soldat, Ackerbauer, Die-
ner etc. Frohne leisten. Diese Frohndienste werden im jährlichen Werthe
auf 16 .MilL, die haaren Einkünfte auf etwa 4 MilL Thaler geschätzt. Die
Kriegsmacht wird auf 30,000 Mann angegeben, soll aber auf mehr als
das doppelte gebracht werden können. Die Bewaffnung ist schlecht und
es sind die Birmanen den Siamesen weit überlegen.

Die Geschichte Siams reicht wenig über die Zeit der ersten Be-
kanntschaft mit Europäern hinauf. Seit 1511 traten die Portugiesen in Ver-
bindung mit diesem Reiche; seit 1624 wurden sie von den Holländern ver-
drängt^ uud diese erhielten sich, trotz der Revolutionen uud Dynastien-
wechsel. ' 1627 erhob eine Empörung ein neues Herrscherhaus auf den
Thron. Der zweite König desselben trat durch seinen Premierminister,
den Griechen Konstantin Phaulkon, 1684, mit dem französischen
Hofe in Verbindung. Aber die Machination Phaulkons, durch die franzö-
sische Parthei und die Jesuiten den Thron selbst zu besteigen, misslang;
der König starb, und durch Revolution bestieg, 1689, der Oberfeldherr
Petcharatcha den Thron. Die neue Dynastie erhielt sich bis 1757, wo
der Birmanenkrieg ausbrach. Die Birmanen eroberten 1767, unter Alom-
pra, die Hauptstadt Yuthia und vertilgten die königliche Familie, aber
1769 vertrieb sie Pia-tak, der Sohn eines reichen Chinesen, welcher
den Thron bestieg, Yangoma und andere Theile von Laos, welche meist
von Siam abhingen, sowie fast aUe kleineren Könige der Halbinsel Malacca
seiner Herrschaft unterwarf, und dem König von Kambodja die schöne
Provinz Schantibon und die ganze Küste bis in die Nähe von Cancao, so
wie die Inselgruppe vor derselben, entriss. Pia-tak ward 1782 getödtet.
Der erste Monarch aus der gegenwärtigen Dynastie folgte ihm und regierte
bis 1809. Sein Nachfolger starb am 20. Juli 1824; nach ihm bestieg des-
sen natürlicher Sohn, Kram Tschiat, den Thron, und der legitime
Sohn, Tschaofa, musste sich in ein buddhistisches Kloster zurückziehen.
Ihm folgte der jetzige König Momfan;oi (Tscha ufonoi). —

Eintheilung des Landes. — Siam zerfällt in das eigentliche Siam
(das Land der T'hai), zu beiden Seiten des Menam, mit der Provinz
Schantibon und der Inselgruppe Ko-si ts chang, am Eingange des Golfs
von Bankok; in das siamesische Kambodja, mit den Inseln Koh-tschang,
Koh-ho ud und Koh-kong; in das siamesische Laos (Länder der Sch an),
das aus dem frühern Königreich Zemee (Zime) oder Yangoma und dem
nördlichen Theil von Layn-Zain besteht; und in die kleinen, theils ganz
unterworfenen, theils tributpflichtigen Königreiche der Halbinsel .Malacca,
Tsch um, Tschaiya, Alang, Ligor, Bon de Ion oder Tal ung (mit
der Insel Tan tal em), S ungora, Pata ni, Kalantan (Calantan):
Tringanu, Kedah (Queda, dessen Sultan den Briten Pulo-Pinang
und den Landstrich We llesley abtrat), und in die Insel Salanga (Junk-
seylon), mit ihren reichen Zinnbergwerken. — Die bedeutenderen Städte
des Landes sind: Bankok (Bangkok, Bancasey oder Fon), an der
Mündung des .Menam, Haupt- u. Residenzstadt, mit Palast des Königs, vie-
len Tempeln und 500,000 Einw.; — Yuthia (auch Siam), alte Hauptstadt
das Landes, auf einer Insel im Menam, mit 100,000 Einw.; — Schanti-
bon, am Meerbusen von Siam, mit 60,000 E., die ansehnlichen Handel
und Pfefferbau treiben; — Zimme (Tschangmai), am oberen .Menam,
Hauptort von Ober-Laos, mit 30,000 Einwohnern etc. —


4. Kaiserthum An-nam.

Das Kaiserthum An-nam, Ngannam oder Viet-nam, auch Co-
chin-China genannt, begreift den ganzen östlichen und südlichen Theil
Hinterindiens, längs dem Chinesischen .Meere, wird im N. vom eigentlichen
China, im W. von Siam begrenzt, und umfasst einen Flächenraum von
10,500, (nach Crawfurd von 9,800) Ou.-M., mit
12 Mill. (nach Crawfurd
5,194,000) Einwohnern. — Die Hauptströme des Landes sind: der Me-
khong (Mai-kaung), der Sang-koi oder Songka, der Tschelai-
ho, der Hué, und der Saung (Saigon oder Dong-tranj), — Die
Einwohner des Landes gehören fast alle zur Mongolischen Rasse, werden
in Annamesen, Kambodjer, Ciampa's oder Loye, Mol", und Chinesen und Ma-
layen geschieden, theilen sich selbst aber politisch in zwei Hauptvölker:
Tonkinesen und Co
Chi nchinesen. lu geistiger Hinsicht stehen die
Eingebornen höher als die Birmanen, Siamesen und Malayen; sie bauen
Reis, Tabak, Indigo, Zucker, Baumwolle etc., treiben Seidenzucht, verferti-
gen Baumwoll- und Seidenzeuge, und sind besonders in der Fabrikation
lackirter Waaren, Feuergewehre und Kanonen, in der Verarbeitung der
Metalle, so wie in der Schiffbaukunst sehr erfahren und geschickt. Ihre
Sprache ist einsylbig und mit der chinesischen verwandt, wie sich denn
auch die Annamesen der chinesischen Schrift bedienen. Die herrschende
Religion ist der Buddhaismus; die im Lande lebenden Chinesen bekennen
sich zur Lehre des Confu-tse; katholische Christen sind über eine halbe
MiUion im Lande, die aber zur ärmsten und verachtetsten Volksklasse ge-
hören und fortwährenden Verfolgungen ausgesetzt sind. Der Handel des
Landes ist unbedeutender, als der von Siam; der ausländische erstreckt
sich zunächst auf China, Siam und die britischen Häfen an der Strasse
von Malacca; der inländische wird meistens zu Wasser, auf den Flüssen
und längs der Küste betrieben. Der direkte Verkehr mit Europäern hat
keine Bedeutung, da die Regierung sehr misstrauisch ist.

An-nam oder C o ch in ch i n a, früher Tributär-Königreich von Tong-
kin (Tonking), verdankt seine jetzige Steüung einer Revolution im Jahre
1774 gegen den schwachen Titularkönig Vous-tsa. Durch den Franzis-
kanermönch, Bischof Adrian, wurde der Gialong oder Kaiser Nguy-
en-chung gerettet, aber erst nach unsäglichen Anstrengungen und mit
Hülfe ausländischer Offiziere gelang es diesem, nach 28jährigem Kampfe,
1802, die Restauration des Staates zu bewirken und Tongkin und die jetzt
dem Reiche An-nam einverleibten Provinzen zu unterwerfen. Ihm folgte
1816 sein Enkel, der Gialong Ming-ming, welcher das Lehnsverhaltmss
zum Kaiser von China faktisch aufgehoben hat, und diesem, seit 20. Jan.
1841 der jetzige Gialong oder Kaiser Thiron-try. — Der Thron ist erb-
lich in männlicher Linie : der Kaiser wählt aus den Söhnen seiner recht-
mässigen Gemahlinnen den Thronfolger. Die Regierung ist despotisch.
Verschiedene Stände des Volkes gibt es nicht; der Adel ist Beamtenadel,
der unter dem allgemeinen Namen Mandarine in 10 Graden sich abstuft.—
Eintheilung. — Geographisch wird An-nam in 6 Theile, in:
Tonkin (Drang-ngay oder Nord-An-nam, mit den Provinzen Te-
nan, Kedon, Kescho, Tin-hoa etc.), Cochinchina (Drang-trong, oder
Süd-An-nam), Ciamba (Tsiampa oder Binh-Tuam), Kambodja
(mit dem kleinen seit 1824 unterworfenen Staat Cancao oder Athien,
der Pulo-Condor- Gruppe, und dem Kambodj a- Archipel mit der
grossen Insel Koh-dud), das Annamische Laos (Klein-Laos, Tiem
und Lans chang) und das Land Moi geschieden, politisch aber in 22
Provinzen eingeiheilt. Jede Provinz hat ihren Militär-Mandarin zum Gou-
verneur und 2 Civilgouverneure. Jede Provinz ist in 3 Departement (Hu-
yen) getheilt, jedes dieser Huyen in 4 Distrikte (Fu); jedes Fu hat seine
Dörfer, deren Vorstand von den Bauern gewählt wird, und der die Abga-
ben eintreibL An der Spitze der Verwaltung steht unter dem Gialong ein
Staatsrath aus 6 Ministern. —

Die Einkünfte bestehen in Kopfsteuer, Landtaxe, Frohndiensten,
Kontributionen uud Zoll. Die Staatseinnahmen sollen sich jährlich
auf 20—24 Mill. Thaler belaufen, und der kaiserliche Schatz an 10 Mill.
Thaler in Goldbarren besitzen. Die Kriegsmacht wird auf 80—90,000
Mann geschätzt; und zwar: 30,000 Mann Garden, 40 Regimenter zu Fuss ä
600 Mann, und 800 Kriegs-Elephanten; ausserdem 5 Legionen von je 8 Re-
gimentern. Hierzu kommen noch die Provinzialtruppen, die an Zahl sehr
variiren. Die Se emacht besteht aus einem Kriegsdampfboot, 200 Kanonen-
booten von 16—22 Kanonen, 100 grösseren Galeeren oder Kriegsfahrzeu-
gen mit 50-70, und 500 kleineren Galeeren mit 40—44 Ruderern. —

Die bedeutenderen Städte des Landes sind: Hue (bei den Einge-
bornen Putschuan), Hauptstadt des ganzen Reiches und Residenz des
Gialong, am gleichnamigen Flusse, unweit des .Meeres, mit bedeutender
Festung (in welcher der kaiserliche Palast), 400 Pagoden, ansehnlichen
Schiffswerften und 100,000 Einwohnern. — Kescho, (Ketscho, Letscho),
am Sangka (Sankoi), früher Hauptstadt von Tonkin, mit der alten Königs-
burg, 40,000 Einw.; — Saigon (mit der Neustadt Bingeh) auf einer
Halbinsel des Donnai oder Dong-tranj, Haupthandelsstadt des Landes, mit
kaiserlichem Palast, bedeutenden Schiffswerften, Seezeughaus und 180,000
E.; in der Nähe ist das Denkmal, welches der dankbare Gialong Nguy-en-
chung seinem tugendhaften Minister, dem Bischof Adrian, errichten liess,
und dessen Erhaltung einer Abtheilung der kaiserlichen Garde anvertraut
ist. —


5. I>as unabhängige malacca oder die Malayen-(Staaten.

Die Halbinsel Malacca, die durch die Landenge Krah mit dem
hinterindischen Festlande zusammenhängt und durch die Strasse von Ma-
lacca von der Insel Sumatra getrennt wird, umfasst einen Flächenraum
von mehr als 2,700 Qu.-M. mit 6—800,000 Einwohnern, grösstentheils Ma-
layen, die der Religion nach Mohamedaner sind; im Innern des Landes
hausen wilde Stämme: die Samang, Diagong undBenue, zum Theil
der Negerrasse angehörig, die nur wenig bekannt sind. Das Land ist un-
gemein reich an Gold und Zinn, und alle Produkte Indiens gedeihen im
Ueberfluss. Die Halbinsel zerfällt in eine iVlInge kleiner Königreiche, von
denen die der nördlichen Hälfte dem Königreich Siam (siehe dieses)
theils unterworfen, theils tributpflichtig sind, die im Süden
dagegen (mit
Ausnahme des Gebietes der Stadt Malacca und der Insel Singapore) un-
abhängig sind, und unter eigenen Sultanen und Rajah's stehen, deren
Macht äusserst beschränkt ist und sich oft nicht viel über den Umkreis
ihrer Residenzen erstreckt. Fast jedes Dorf hat seinen Fürsten, und da
diese kleinen Potentaten selten über einen vernünftigen Grund mit einan-
der übereinstimmen, hören die Kriege und Kämpfe unter ihnen nicht auf.
Gerechtigkeit wird nach der WiRkühr der einzelnen Fürsten gehandhabt,
die Fürsten selbst aber mit den hochtönendsten Titeln von ihren Unter-
thanen geehrt

Die bedeutendsten der unabhängigen Königreiche sind: das zinn-
reiche Perak, an der Strasse von Malacca mit der gleichnamigen Hauptstadt,
und 60,000 E. — Salangore, mit der gleichnamigen Hauptstadt und
der fürstL Residenz Kalong, mit 80,000 E., die sehr gefürchtete Seeräu-
ber sind. Das Königreich wurde durch eine Kolonie Bugier von Celebes
gegründet. Der Sultan desselben, Ibrahim, welcher 1822 dem Sultan von
Perak das Joch der Siamer abschütteln half, hat mit dem britischen
Gouvernement von Pulo-Pinang einen Handelsvertrag abgeschlossen. —
Djohor, die Südspitze der Halbinsel, einst ein mächtiges König-
reich, dessen Beherrscher unter dem Schutz der Engländer steht,
die von ihm die Insel Singapore erwarben. Die Residenz des Sultans ist
jetzt ein elendes Fischerdorf; Sempang, der Haupthafen und Handels-
platz des Landes, das gegen 75,000 Einwohner zählt. — Pahang, ein
fruchtbares und bevölkertes Reich an der Ostküste, dessen Herrscher den
Titel eines Schatzmeisters des Sultans von Djohor führt, aber völlig un-
abhängig ist. Die gleichnamige Hauptstadt treibt lebhaften Handel mit
Singapore, besonders mit Goldstaub. Zu dem Reiche, das über 200,000 E.
zählen soll, gehört Pulo-Tioman und die Inselgruppe Anambas. ~
Rumbo, ein kleines jetzt unabhängiges Reich im Innern der Halbinsel
dessen Herrscher früher VasaR des Reiches Menan-Kabu auf der Insel Su-
matra war, und dessen Bewohner alle vom Ackerbau und von dem Ertrag
der Goldwäschereien leben. —


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12 41. — Vorder- und Hinter-Indien.

Geographisch zu Hinterindien gehören zwei, über 70 Meilen von der
Westküste entfernte Inselgruppen, die zwischen Kap Negrais im N. und
dem nordwestlichen Vorgebirge von Sumatra im S. eine lange Inselkette
bilden, die Andamanen und Nikobaren.

Der Archipelagus von Andaman, zwischen 10® und 15" NBr.
und 1100—111« OL., enthält 4 Hauptinseln, 9 kleinere Inseln und eine
grosse Anzahl kleine Eilande und Klippen, die zusammen einen Flächen-
raum von etwa 140 Qu.-M. und eine Bevölkerung von 6-8,000 E. umfas-
sen, die sämmtlich der Papuarasse oder den Austrainegern angehören und
auf der niedrigsten Stufe der Bildung stehen. Die Inseln sind ziemlich
hoch gelegen, gut bewaldet, haben Ueberfluss an Süsswasserquellen, treff-
lichen, für den Baumwollenbau geeigneten Boden, und an den Küsten einen
Reichthum von Fischen und SchaRhieren, aber ein höchst ungesundes Kli-
ma. Die drei grössten Inseln bilden die, früher für Eine gehaltene Insel
Gross-Andaman. Auf der nördlichsten derselben gründeten die Eng-
länder 1791 die Niederlassung Port Cornwalles, mit trefflichem Hafen,
die sie aber 1793, der ungesunden Luft wegen, wieder aufgeben mussten.
Auf der südRchsten Insel von Gross-Andaman befindet sich auf der Ost-
seite Port Chatham, ein sehr guter Hafen. Die vierte Hauptinsel ist
Klein-Andaman, die zwar wie die 3 andern bewohnt ist, aber keine
Häfen hat. Die kleineren mehr oder weniger bewohnten Inseln sind Pre-
paris, Gross und Klein Coco, Narcondam, Barren, mit einem
noch thätigen Vulkan, Rutland, Interview und Gross und Klein
Centinel; von den kleineren unbewohnten Eilanden erwähnen wir nur,
da sie zeitweise von den Eingebornen besucht werden, Slipper, Table
und Lan dfal 1.

Die Nikobaren (Frederiks-Oerne oder Friedrichsinseln
der Dänen), im Süden der vorigen, zwischen 5" und 10» NBr., bestehen aus
8 grösseren und 12 kleineren Inseln und Klippen. Die Inseln , welche 30
Qu.-.M. umfassen, sind sämmtlich gebirgig, zum Theil mit undurchdringli-
chen Wäldern bedeckt, aber ungemein fruchtbar, und bieten Zuckerrohr,
Kassia, Rinder, Hirscheber, Alfen, grosse Fledermäuse und einen Ueberfluss
essbarer Fische. Die Bewohner, gegen 10,000, welche als ungemein sanft
und gutmüthig geschildert werden, gehören der Malayischen Rasse an,
und stehen mit Pulo-Pinang in Handelsverkehr. Sie sind klein, stark,
kupferfarbig und von den Papuas der Andamanen, von denen sie ange-
feindet werden, ganz verschieden. Die Weiber gehen kahl geschoren,
mit einer grasenen Schärpe, die Männer fast ganz nackt, mit einer leich-
ten Binde um die Hüften, deren in Faden hinten ausgehende Zipfel den
Schweden Köping, einen flüchtig beobachtenden Seemann, der die Insel
zuerst besuchte, zu den Glauben brachte, dass die Bewohner ge-
schwänztwären, eine thörichte Sage, welche selbst von Linné und Büfl'on
geglaubt und nacherzählt w-urde. Die Hauptinseln der Gruppe sind :
Gr
0 s s - Nik obar, die südlichste und grösste des Archipels (17 Qu.-M.);
Klein-Nikobar oder Sambelong; Kutschall; Kainorta mit dem
Hafen Nangkury (Nankovery); Tillanjong; Teressa und Kar-Ni-
kobar, die nördlichste der Gruppe; von den kleineren sind zu erwähnen:
Batty Malve, Schowry, Trinket, Muntsial, Kabra und Kon-
du 1. — Nach einem verunglückten Kolonisationsversuche der Franzosen
im Jahre 1711 siedelten sich seit 1760 die Dänen, und 1788 auch die Oester-
reicher auf den Nikobaren an; doch wurden sämmtliche Niederlassungen
später wieder aufgegeben. Nur die Dänen versuchten 1832 von Neuem
von Tranquebar aus Kainorta in Besitz zu nehmen und durch eine kleine
Abtheilung Cipaien eine Niederlassung im Hafen von Nangkury zu gründen,
fanden sich aber bewogen 1848, des ungesunden Klimas wegen, von allen
ferneren Ansiedelungsversuchen abzusehen,

6. l^ie Iliiiteriiîtlisclîeii Inseln.

»er Ostliidi^elie Areliîpela^'iiîs oder die ^iiii da-Ingeln etc.

siehe Australien. — Tafel S.


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Oreschiclite von Cliina. — China, oder das Reich Tschon-
kue, eine der ältesten Monarchien, aber dem Alterthume unbekannt,
hat sich, abgeschlossen von der übrigen Welt, eine eigenthümliche Bildung
geschatren, die aus Unbekanntschaft mit dem, was in andern Staaten sich
frei und geistig entwickelte, und aus Mangel an Nacheiferung und Austausch
der Ideen, sich zu einem solchen sonderbaren, aber folgerechten Konglo-
merate der Verfassung, Religion, Sitten und Gelehrsamkeit fügte, dass
es das geordnetste Staatssystem, welches auf politisch fest gehaltenen
Despotismus gegründet ist, genannt werden kann. Aehnlich den Aegyp-
tern, vegetirten die Chinesen bis in das 9. Jahrhundert n. Chr. in Abge-
schlossenheit von andern Völkern. Was ihre Geschichtschreiber erzählen,
sind theils Mythen, theils Chronologien ihrer Herrscher von sehr zweifel-
hafter Glaubwürdigkeit. Die frühesten Bewohner des grossen Reiches
mögen die Miaotse gewesen sein. Vom J. 2207 v. Chr. (also nur wenige
Jahre vor Abraham, der 1996 v. Chr. geboren wurde), beginnen histori-
sche Urkunden, und soRen von da an bis zum J. 256 v. Chr. nach ein-
ander die Dynastien Hia (von 2207—1764), Schang (Kang, bis 1122)
und Tscheu (von 1122-256) regiert haben. Wuw^ang, der Gründer
der Dynastie Tscheu, der 1122
zur Herrschaft gelangte, errichtete in
seiner Residenz Hao (in der Nähe von Si-ngan-fu,
der Hauptstadt der Pro-
vinz Schen-ssi) die ersten Schulen, theilte das Reich in 71 Vasallenfür-
stenthümer, behielt sich ausser der Lehnshoheit noch bedeutende Gewalt
vor, und legte sich den Titel eines Kaisers bei. Sein Sohn und Nachfol-
ger Tschingwang, um mehr in der Mitte des Reichs zu sein, verlegte
seine Residenz nach Loyan (dem heutigen Ho-nan, in der gleichnamigen
Provinz), und benannte, da die von seinem Vater eingesetzten Fürsten
den Königstitel angenommen hatten, das Land von Lovan das Reich der
Mitte, welcher Name im Laufe der Zeit, als die
Vasallenfürstenthümer
allmählich mit dem Hauptreiche wieder vereinigt wurden, auf ganz China
überging. Im L 256 v. Chr. stürzte der Lehnskönig Thsi nschi-huanki
den Kaiser, schwang sich selbst auf den Thron, und gründete die Dyna-
stie Thsin. Er unterwarf die empörten Theile des Reichs, begann den
Bau der grossen Mauer und entwickelte auch in der Verwaltung des
Staats eine ausserordentliche Thätigkeit und Klugheit. Im J. 202 folgte
unter dem vortretflichen Kaiser Liau-pang die Dynastie Han, die bis
263 n. Chr. bestand, und unter dem Kaiser Wuti glückliche Kriege gegen
die gefährlichen Hiongun (einen türkischen Stamm) führte, die Herrschaft
bis an das Kaspische Meer ausdehnte und auch nach Süden zu die Gren-
zen des Reichs erweiterte. Im 3, Jahrh. n. Chr. stritten sich 3 Dynastien
zugleich um das Reich; die der Thsin siegte zwar, sah sich aber bald
einem
neuen Feinde, dem Geschlechte der Han gegenüber. Diese inneren

Zerrüttungen, begleitet von grässlichen Verbrechen, dauerten bis zum 6,
Jahrhundert fort, bis das Geschlecht der Sui (589—618 n, Chr.) die aus-
einandergefaRenen Theile des Staats wieder vereinigte. In dieser Zeit
wurden die Chinesen den Arabern bekannt. Im folgenden Jahrhundert
gelangte das Haus Thang auf den Thron, wurde aber nach einem Besitz
von 200 Jahren wieder zersprengt und China zerfiel nun (904 n, Chr.) in
12 Königreiche, Im Anfang des 10. Jahrhunderts setzten sich die Kitaner
in Nord-China fest und nöthigten die Kaiser des südlichen China zum Tri-
but, bis endlich der Tatarenstamm der Niutsche im 11. Jahrh. die Kita-
ner vernichtete und in China herrschend wurde. Gegen sie rief das im
südlichen China regierende, aber tributäre Fürstenhaus der Tsong die
Mongolen unter Dschingis-Chan's Sohne Oktai, 1210, zu Hülfe.
Das Reich der Niutsche wurde zertrümmert, und Chan Kublai vollen-
dete, 1279, nach Einnahme von Tübet und Vernichtung der Dynastie Tsong
in Süd-China, die Eroberung von ganz China, Kublai-Chan liess dem be-
siegten Lande die alte Verfassung, die Gesetze und Gewohnheiten; bildete
sich selbst nach den chinesischen Sitten, trieb auch seine Mongolen dazu
an, beförderte Handel und Gewerbe, die unter ihm zur höchsten Blüthe
kamen, unterstützte Künste und Wissenschaften, indem er Künstler und
Gelehrte aus aRen Nationen, ohne Unterschied der Religion, an seinen Hof
zog, und gründete die Dynastie Yuen, die dem Reiche in seinen 5 ersten
Nachfolgern tüchtige Herrscher gab. Die
Späteren verweichlichten und erreg-
ten die Unzufriedenheit des Volkes in so hohem Grade, dass Empörungen aus-
brachen, und der letzte Kaiser der Dynastie Yuen (S c h u n t i, auch T o k a-
mur-Chan) 1368 in sein Stammland, die Mongolei, zurückflüchten mtisste,
wo sein Sohn Bidusar, der nach ihm (1379) in der alten Mongolenhauptstadt
Karakorum seinen Sitz nahm, das Reich der
Kalkhas-Mongolen gründete. Unter
der Dynastie Yuen, die dem Lamaismus huldigte und die Ausländer begünstigte,
fand das Christenthum Eingang in China. Der Chinese Tschu, em fana-
tischer Bonzenknecht, der Leiter der Empörung, durch welche das Haus
Yuen gestürzt wurde, bestieg den Thron des Reichs der Mitte und gründete
die Dynastie Ming, welche mit 16 meist guten Regenten bis 1644 in der
Regierung sich behauptete, — Gegen das Ende des 16. Jahrh. wurde
China wieder den Europäern zugänglich, und Jesuiten begründeten von
Neuem daselbst den christlichen Glauben, Aber eben von dieser Zeit an
erhoben sich wiederum Unruhen und Meutereien. Die Mongolen des Amur-
landes und der Mandschurei (die Mandschu, ursprünglich am Weissen
Berge heimisch), die häufig die chinesische Grenze beunruhigten, und de-
nen die Chinesen, um sich ihrer verwüstenden Streifereien zu erwehren,
1586 gestatteten, ihre Wohnsitze bis an die Provinz Liao-tong auszu-
dehnen, wurden von den Statthaltern jener Provinz bei jeder Gelegenheit

^im uni) 3ttpan.

Hand - Atlas. Taf. 42.


Bromme's Hand-Atlas, — China und Jajian. a.

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LO 42. — China und Japan.

misshandelt, und sahen sich veranlasst, um in ihre Vertheidigungsmass-
regeln Einheit zu bringen, aus ihrer Mitte einen König zu wählen. Die
Wahl traf einen ihrer sieben Hordenführer Tien-min, der nunmehr den
Namen faitsu annahm, sich um 1625 den Kaisertitel beilegte, der Chlod-
wig des Mandschurischen Volksstammes wurde, und den Grenzkrieg ge-
gen China mit Nachdruck unterhielt. In China selbst brach gegen Hoait-
song, den letzten Kaiser aus der Dynastie Ming, der 1627 den Thron be-
stiegen hatte, eine Empörung aus; Li tsching, der Anführer der Rebellen,
stürzte das Kaiserhaus, bemächtigte sich der Hauptstadt Peking, vermochte
es aber nicht Usankue, den Anführer der kaiserl. Reichsarmee, der an
der Grenze gegen die Mandschu kämpfte, auf seine Seite zu bringen und
sich selbst zum Kaiser aufzuwerfen. Usankue forderte Taitsong (Täisu's
Nachfolger), den Beherrscher der Mandschu, zum gemeinschaftRchen Kampfe
gegen Litsching auf, und dieser drang mit seinem Heere in China ein,
vernichtete die Rebellen, besetzte das ganze Reich, und mit seinem Tode,
1644, gelangte sein Sohn Schün-tschi (1644—1661) auf den Kaiserthron
China's und gründete die Dynastie der Mandschu, die sich den Namen
Sing oder Taitsing gab, und noch regiert. — Auch die .Mandschu nah-
men, wie einst die Mongolen, die Sitten und Gesetze der Chinesen an,
und wahrten den Stammunterschied. Der zweite Kaiser in dieser neuen
Reihenfolge war der vortreffliche Kanghi (Schün-tschi's Sohn, 1662—1723),
unter welchen auch den Christen freie Religionsübung gestattet wurde.
.\uf ihn folgte der friedliche Yung-tsching (1723—1735), und auf die-
sen Kien-Lang (1735—1796), unter dessen langer und glücklicher Re-
gierung die kleine Bucharei (Thian-schan-nan-Iu) und die Dsungarei (Thian-
schan-pe-lu) unterworfen und Tübet (Si-Tsang) zinspflichtig gemacht,
aber auch schwere Verfolgungen über die Christen verhängt wurden. Auf
ihn folgte sein Sohn Kia-King (1796—1820), ein schwacher, ausschwei-
fender Fürst, unter dem Staatsverschwörungen aufeinander folgten, der
Aufruhr der politischen GeseRschaft der „Himmelsverbindung", 1814, bis
an die Thore des Kaiserl. Palastes drang, und die Seeräuber der Küste
zu einer gefährlichen .Macht erwuchsen. Unter seinem Nachfolger T a o -
Kuang (1820—1850), einem friedRchen und schwachen Mann, wurde das
Reich durch unaufhörliche Empörungen, Ueberschwenimungen, Erdbeben
und Hungersnoth, vorzügReh aber durch unglücklichen Krieg mit England
hart heimgesucht. Die Veranlassung zu letzterem gab der Opiumhandel,
der vorzüglich von den Engländern betrieben wurde. Den Nachtheil des
Opiums für das Land erkennend, liess der. Gouverneur Lin in Canton
plötzlich aRe Vorräthe von Opium wegnehmen und vernichten, brach aRen
Verkehr mit den Europäern ab, und übte selbst Feindseligkeiten gegen die
Engländer, besonders gegen den Bevollmächtigten der engL Regierung,
den Kapitain ERiot, aus; in Folge deren England, 1840, an China den Krieg
erklärte, Canton erstürmte, auf den Pekingfluss vordrang und die Insel
Tschusan eroberte. Durch den Frieden zu Nanking, den 29. Aug. 1842,
welche Sladt die Engländer genommen und die Verbindung Pekings mil
diesem TheRe des Reichs gänzRch abgeschnitten hatten, musste sich der
Kaiser zur Abtretung der Inseln Tschusan und Hongkong, zum Ersatz
des vernichteten Opiums und zur Zahlung von 6 .Mill. Dollars verstehen,
und allen europäischen Flaggen den freien Handelsverkehr mit den 5
chinesischen Hauptseehäfen: Canton, Amoy, Futschu-fu, Ningpo
und Schang-hai, gestatten. Dagegen verpflichteten sich die Engländer
den Opiumhandel zu unterdrücken, der aber von da an als Schmuggelhan-
del noch bedeutender wurde, so dass der schwache Kaiser der engl, ost-
indischen Handelskompagnie den Antrag machte, gegen eine Entschädigung
von 1,300,000 Pf. St. auf den Anbau des Opiums in ihren sämmtlichen
Besitzungen zu verzichten. Tao-Kuang starb am 25. Febr. 1850, und
ihm folgte sein Sohn Yih-Tschu, der noch regierende Kaiser, der von
seiner Thronbesteigung an den Ehrentitel Szi-hing führt. Unter ihm
brach der, schon seit Ende des 17. Jahrh. durch geheime Gesellschaften
(die ihren Hauptsitz in den südlichen Binnenprovinzen hatten) genährte
Hass gegen die Mandschu-Dynastie in volle Insurrektion aus. Zahlreiche
Banden, die, während der Hungerjahre 1847 und 48, in den Provinzen
Kuang-tung und Kuang-ssi sich gebildet hatten, zogen, aus dem Flachlande
verdrängt, in die Gebirge und vereinigten sich dort mit den faktisch un-
abhängigen Gebirgsstämmen, unter denen sich noch vielfache Erinnerungen
an die einheimische Dynastie der Ming erhalten hatten. Hong-Siu-
Tsiuen, der Führer der Aufständischen, ein Mann von grosser Schlauheit
und unverkennbarem Feldherrntalent, fasste zuerst den Entschluss die
MandsChu-Regierung zu stürzen, deren hülflose Schwäche die Aufrührer
wenige Jahre vorher in dem Kriege gegen die Engländer kennen gelernt
hatten, und um der Bewegung einen nationalchinesischen Charakter zu
verleihen, suchte er die äusseren Sitten wieder einzuführen, welche der
Zeit der einheimischen Dynastie der Ming (von 1368—1644) angehörten:
„der Kopf durfte nicht mehr rasirt, der Zopf musste abgeschnitten wer-
den!" durch diese Aeusserlichkeit machte er es den Theilnehmern des
Aufstandes unmöglich, sich im FaR einer Niederlage der Verfolgung zu
entziehen, denn alle Anhänger des neuen Regiments waren dadurch als
„langhaarige Rebellen" gekennzeichnet, ihr Leben verwirkt, so wie sie
den kaiserRchen Mandarinen in die Hände fielen, und daher gezwungen,
auf's Tapferste für ihr Leben zu kämpfen. Im August 1850 belief sich
Hong-Siu-Tsiuens Aufrührerhaufen auf 15,000, vier Monate später schon
auf 50,000 Mann, und lawinenartig wuchs der Aufstand, besonders nach-
dem dessen Leiter dem jungen Kaiser Yih-tschu, in der Person eines an-
geblichen NachkömmRngs der Ming, einen Gegenkaiser entgegenstellte, der
als Ehrentitel den Namen Tient-te (himniRsche Tugend) führt, und durch
diese Massregel mehr Einheit in die Operationen der Insurgenten brachte.
Die gegen sie ausgesandten kaiserRchen Heerführer zogen fast immer den
Kürzeren. Immer weiter breiteten sich die Insurgenten im Süden aus,
nahmen im Sommer 1853 sogar Nanking, die zweite Stadt des Reiches,
welche nun zum Hauptquartier ihres Anführers wurde, und brachten die
Mandschu-Regierung durch Behauptung ihrer Stellung an den Rand des
Verderbens, da gerade durch die in den Händen der Insurgenten befind-
lichen Provinzen (Ho-nan,.Ngan-hoei, Hu-pe, Kiang-ssi etc.) der ganze
Norden des Reichs genährt, und namentlich mit Reis versehen wird. —
Mittlerweile brachen neue Streitigkeiten mit England aus, an denen auch
Frankreich TheR nahm, in deren Folge die vereinigten Flotten und
Truppen
dieser beiden Staaten Canton blockirten und stürmten (8. Jan. 1858), den
kaiserRchen Kommissär Yeh gefangen nahmen, den Gouverneur der Pro-
vinz Kuang-tung als Vicekönig unter Oberaufsicht eines
englisch-franzö-
sischen Raths einsetzten, ganze chinesische Geschwader vernichteten, die

Insel Honan besetzten, die Forts an der Mündung des Peiho nahmen,
stromaufwärts segelten, worauf der Kaiser sich zu Friedensunterhandlun-
gen bereit erklärte, und am 13. Juni 1858 einen Friedens- und Freund-
schaftsvertrag mit Russland, einige Tage später mit den Vereinigten Staa-
ten, und am 26. desselben Monats mit Grossbriiannien und Frankreich
schloss, und am 3. Juli ratifizirte. Nach diesen Verträgen ist: „das Chri-
stenthum im ganzen Reiche geduldet; seine Verkündiger haben ein Recht
auf den Schutz der chinesischen Behörden; diplomatische Agenten können
dauernd in Peking residiren; der Tarif wird einer Revision unterworfen;
neun neue Häfen dem Handel eröffnet; die Yang-tse-Kiang-Schifffahrt frei
erklärt; Ausländern steht das Recht zu, mit einem Passe ihrer Regierung
versehen, in China zu reisen, und Entschädigungen werden jenen gewährt,
die in Canton Verluste erRtten haben." Durch diese Verträge ist die
Schranke gefallen, die China bisher der Europäischen Welt verschloss.
Den Vereinigten Staaten w'urden alle, andern Europäischen Staaten einge-
räumten Rechte zugestanden, und an Russland vom Pekinger-Hofe das herr-
liche Amurgebiet abgetreten, das die Russen schon früher besetzt, und
mit Ansiedelungen und Festungswerken zu versehen begonnen hatten. Die
Gegenleistungen Russlands sind zur Zeit noch in tiefes Dunkel gehüllt.
Die Theilung der Chinesischen Erbschaft hat begonnen: Die Abtretung
des reichen Amurlandes ist ein Ereigniss von unberechenbarer Tragweite,
und wird in wenigen Jahren für den Russischen Handel und das Koloni-
sationswesen einen ähnlichen Aufschwung herbeiführen, wie Nord-Amerika
im fernen W^esten erlangt hat. — Der Name China oder richtiger Ts
Chi-
na, ist nicht chinesischen Ursprungs, sondern bei den Malayen entstan-
den, welche damit die Dynastie Thsin bezeichneten. Die Araber ver-
wandelten das Wort in Sina, die Griechen in Tsinitsa. Die Chinesen
selbst nennen ihr Land Tschonkue (Tschunkoe), d. h. Reich der
.Mitte, oder Tschunghoa (Blume der Mitte), auch Thian-ts cha u (Reich
des Himmels), gewöhnlich aber nach den Namen des regierenden Herr-
scherhauses, gegenwärtig also Sing oder Tb sing. —

l*as liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Ausdehnung. — Das
Chinesische Reich, nach-Russland das grösste Reich, bezügRch seiner
Volksmenge aber das bevölkertste der Erde, Regt zwischen 180—520 NBr.
und erstreckt sich von 89" bis 159o OL., wird im N. vom Russischen
Asien (Sibirien), im 0. vom Japanischen Meere, dem Gelben-, Oestlichen-
und Süd-Chinesischen Meere (Hoang-, Tong- und Nan-Hai, Theilen des
Grossen Ozeans), im S. von An-nam, Siam, Birma, dem Indo-britischen
Reiche und Nepal, und im W. von Turkestan (Turan) begrenzt. Der Flä-
cheninhalt des Landes wird verschieden angegeben, und schwanken die
Angaben zwischen 210,752 und 337,000 Qu.-.M.; eine Mittelangabe von
273,876 (oder 285,930 Qu.-M. wie wir sie weiter unten spezifizirt ange-
ben) dürfte der Wahrheit wohl am Nächsten kommen.. In seiner grössten
Ausdehnung, von der Grenze Turkestans bis zu der Mündung des Amur,
hat das Reich eine Länge von mehr als 700, von eben diesem Punkte bis
zur Mündung des Yang-tse-Kiang (Jan-tseu-kiang) 600 Meilen. Die Durch-
schnittsbreite von N. nach S. kann-zu 450 M. angenommen werden. Eben
so verschieden wie die Angaben des Flächeninhalts sind die Angaben der
Einwohnerzahl, die zwischen 170 und 400 .MIR. Seelen schwanken. Klap-
roth gibt, nach Chinesischen Orginal-Dokumenten, die Zahl der Einwoh-
ner für das eigentliche China und Schlug-king für 1790 auf
142,326,734, für das ganze Reich auf 155,249,897 Seelen an, was indessen
wohl zu gering sein dürfte. Nach den im eigentlichen China vorge-
nommenen Volkszählungen von 1792, 1812 und 1843, die sicher eben so
vielen Glauben verdienen, wie die Zählungen einiger unserer Europäischen
Länder, belief sich die Volksmenge 1792 auf 307,467,200; 1812 auf
360,279,897, und 1843 auf 380 MRl. Seelen; die der Nebenländer wird
auf 20—25 .VlilL geschätzt, was keinesfalls zu hoch angenommen ist.
Eine Bevölkerungsannahme von 312,750,000, wie wir solche in der Ueber-
sicht von „Asien" (Taf. 4, S. 8) angenommen haben, dürfte wohl nicht
zu hoch gegriffen sein. Der jährRche Zuwachs der Bevölkerung, die Ein-
wohnerzahl von 1792 und 1812 als richtig angenommen, beträgt etwas
über s/e Prozent, was ein sehr geringes Verhältniss wäre; das eigentliche
China, dessen landwirthschaftRche Kultur und gewerbliche Industrie auf
einer so hohen Stufe der AusbRdung steht, ist wohl im Stande eine so
grosse Bevölkerung, wie sie oben angegeben ist, hinreichend zu ernähren;
denn, den Flächeninhalt des eigentlichen China zu 81,000 Qu.-.M. ange-
nommen, kamen 1792: 3,796, 1812: 4,448, und 1843: 4,691 Einwohner
auf die Quadratmeile. —

Physische Beschaffenheit. — Das Chinesische Reich, von
hohen Grenzgebirgen, dem Himalaya, Bolortagh (Belurtagh, —
Nebelgebirge), Mustagh (Eisgebirge), Sch ab in a-Oola, der Sagans-
kischen Kette, dem In-Schan und Jablonoi-Chrebet (Aepfelge-
birge) umgeben, deren Riesenmauern die Schutz- und Tributländer des
Kaiserthums einschliessen, trägt in seiner Mitte an riesigen Gebirgsketten,
zwischen denen sich ausgedehnte Steppen und Wüsten ausbreiten, den
Küenlün oder Kulkun, der die Grenze zwischen Tübet und Thian-
schan-nan-lu bRdet, im Karakorum bis 18,000' aufsteigt, und in seinen
AbtheRungen verschieden bezeichnet wird; der Thian-Schan (das Him-
melsgebirge), der die südlichen Provinzen von den nördRchen (die kleine
Bucharei von der Dsungarei) scheidet, und den Grossen Altai, der mit
dem Kleinen Altai des russ. Gouvernements Tomsk zusammenhängt, aber
ausschliesslich dem westlichen Theil der Mongolei angehört, und im Bie-
luka 11,063' Höhe erreichL - Das eigentliche China ist Hochland im
Westen,
Tiefland im Osten. Wahrend es hier bis zum Niveau des Meeres
hinabsinkt, steigt es gegen Norden terrassenförmig an und erhebt sich im
Westen und Süden durch
die Riesenketten von Tübet als Alpenland. Das
Flachland umfasst nur 10,000 Qu.-M. — Im N. senkt sich das In-Schan-
Gebirge herein und büdet ein von Schluchten durchbrochenes Bergland.
Tiefer ziehen sich die Gebirge von Pe-tschy-li, auf welchen die grosse
Mauer lauf]; die sudlichen Abhänge dieses Gebirgs gehen in die prächtigen
Frucht- und Weingelände des Flachlandes über. Im Nordosten wird das Land
geschlossen durch das schluchtige und schauerliche Petscha-Gebirge, den Auf-
enthalt
von ligern und Leoparden, und das kaiserRche Jagdrevier. Zwischen
durch fuhrt über Berge hin die den Westen mit dem Osten verbindende
riesenartige Kunststrasse. Im Westen bedecken theils kultivirte, theils
in ewigen Schnee gehüllte Gebirgsmassen, die unter verschiedenen Namen
auftretp, das Land und umschliessen reich angebaute und dicht bevöl-
kerte Thäler. Von Nordwesten herein dringt die hohe
Schneekette des
Sme-Schan (Ta-sine-Schan), w^elche mit den Riesengebirgen Tübets zuganj-


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LO 42. — China und Japan.

samenstösst. Nordöstlich von ihm verzweigt sich das Yün-ling, eine
Masse von Gebirgsketten, nach allen Richtungen, und hängt durch Quer-
ketten mit Yün-nan (Jün-nan), dem Alpenlande im Süden zusammen, wel-
ches letztere allein eine Fläche von 34,000 Qu.-M. bedeckt und von kei-
nem der Erde übertroffen wird. Das Tiefland, am Gelben-Meere (Hoang-
Hai) hin ausgebreitet, besteht aus einer grossen, von vielen Gewässern
durchschnittenen Ebene. Ebbe und Fluth dringt weit in's Land hinein,
und überdeckt dasselbe mit Schlamm, Sand und Kies; im Süden breitet
sich an der Küste ein romantisches Waldrevier mit herrlichen Thälern aus.
Das Meer lässt den Einfluss seiner Strömungen noch 70 Meilen landein-
wärts bemerken und trägt grosse Schiffe auf den Flüssen bis zum Fusse
des Hochlandes hinauL In den nördlichen Gebirgen sind vulkanische Er-
scheinungen nicht selten; und furchtbare Erdbeben haben hier nicht selten
grosse Städte verschlungen und Hunderttausende von Menschen unter ihren
Ruinen begraben. Der Reichthum an Mineralien jeder Art in den Gebir-
gen ist ungemein gross; bemerkt zu werden verdienen die Klangsteine (Yü).
An Flüssen ist im eigentlichen China kein Mangel, dagegen sind grosse
Theile des Binnenlandes (die Mongolei etc.) ungemein wasserarm. Riesen-
genannt, in den Busen von Canton; und der Holi-kiang, der Quellen-
fluss des Song-ka, der Lan-tsang, der Quellenfluss des Mekhong,
und die Quellenflüsse des Saluen, Irawaddi und Brahmaputra (der
Yaro-ds ang-bo-tsiu u. a.) — Bedeutende Binnenströme des Lan-
des sind: der Iii (lija), der in den Balkasch-See mündet, und der Yar-
kiang-Darja, Tarim oder Erghu-Kul (Erghrä-gol), der Thian-schan-
nan-Iu von W. nach 0. durchströmt, sich in dem Lob-noor verliert, und
durch den Chotan, Kaschgar, Aksu, Mussur und K aidu verstärkt
wird. — Seen werden in grosser .Anzahl und von bedeutendem Umfange
in den beckenartigen Vertiefungen des Landes durch die grossen Ströme
gebildet, und im Binnenlande fehlt es nicht an bedeutenden Salzseen. Die
ansehnlichsten derselben sind: der Tung-ting-hu (48, n. A. 121 Qu.-M ),
in der Provinz Hu-nan; der Pojang-hu, in Kiang-ssi; der Kuku-noor
oder Blaue See, in Tangut; der Dalai oder Külün-noor, der Kus-
su-G0 1, und Ubsa-noor, im Gebiet der Mongolen; der Kis iIbasch-,
D saisang-noor und Issi-kul, in Thian-schan-pelu; der Lob- und
Boshe-noor, in fhian-schan-nan-lu, und in Tübet: der grosse Ten-
gri-noor oder Dja-nam-mtso, und der 15.900'hoch liegende Ma-


ströme, die das Tiefland majestätisch durchziehen und zu Hauptpulsadern
des Verkehrs werden, sind: im N. der Amur, der gegenwärtig die Rus-
sisch-chinesische Grenze bildet; der Huang-ho (Hoang-ho, Gelbe Fluss),
welcher nach einem Laufe von 570 M. in einer 4—5,000' breiten Mündung
in's Gelbe Meer fäRt, und der J ang-ts eu-Ki ang (Yang-tse-kiang, Oze-
anssohn) oder Blaue Fluss, der grösste Strom China's, in der Ebene von
unübersehbarer Breite, still und unergründlich tief, ein blauer Spiegel, auf
dem Ebbe und Fluth sich zeigen, und der seinen 659 M. langen Lauf durch
eine golfartige Mündung vollendet. Das übrige Geäste von Flüssen und
Gewässern, welche das Land durchschneiden, lässt sich kaum verfolgen,
wird aber durch die ungeheuren Gebirgsketten die das Land durchziehen,
nach den Meeren, welchen sie zueilen, in fünf verschiedene Gebiete ge-
schieden. Dem nördlichen Eismeere strömen aus dem Chinesischen
Reiche zu: der Irtysch,' der Hauptnebenfluss des Ob, der in den Pro-
vinzen Tarbagataï (in Thian-schan-pelu, der Dsungarei), am Fusse des
Grossen Altaï entspringt und den Dzaisang-noor durchströmt; der Jeni-
sei, der durch die Vereinigung des Ulu-Kem und Bei-Kern, im Lande
Ulias-sutaï gebildet wird, und die Saganskische Kette durchbricht; und
die Selengka, die durch die Iga (Ekhe-Gol) u. a. verstärkt, in den
Baikal fliesst, und aus diesem als Angara hervortritt und den Jenisei
verstärkt. In das Ochotzkische Meer mündet der Amur (Chana-Mu-
ren;
Sachan-jan-Ula), der nördliche Grenzfluss nach Russland zu, dessen
Hauptzufluss der Songari-Ula, die Mandschurei durchströmt. In das
Japanische Meer ergiesst sich der Tum en - Ula, der die Nordgrenze
von Korea bildet In das Gelbe Meer und seine Buchten: der Ja-juan-
kiang (Ya-lu), der grösste Fluss Korea's; der Li ao-ho, der Sching-
king durchströmt und in seinem Oberlauf (in der Mongolei) den Namen
Kara-Muren (Sira-Muren) führt; der Pe-ho (Payho) in der Provinz
Tschy-H (mit den Nebenflüssen Tschao-ho, Sang-kan-ho und Hu-tho-ho);
der Huang-ho oder Gelbe Fluss, der in der Provinz Kiang-ssü mün-
det, und dessen Quellengebiet im N. das Kuku-noor (Tsing-hai) liegt
(seine Hauptzuflüsse sind: der Fuen-ho, in Schan-ssi; der Wei-ho, in Schan-
ssi, und der Hai-ho, in Ngan-hoei); durch den Kaiserkanal wird er mit
dem Pe-ho und Ta-tsing-ho verbunden; der Jang-tseu-Ki ang oder
Blaue Fluss, der aus der Vereinigung der 3 Arme Kin-cha-kiang,
Yalu-kiang und Min-kiang entsteht, von denen der erstere (der
Goldsandfluss) der Hauptarm ist und im nördl. Tübet den Namen Murui-
ussu führt; durch den Kaiser-Kanal wird er nach N. mit dem Huang-
ho, nach S. mit dem Tsian-tschang verbunden. In das südL Chinesi-
sche Meer münden; der Si-kiang (Ta-kiang), an der Mündung Tigris
nasarowa (Janbrok-yu-mtso), der höchste bekannte See des Erdballs, zu
dem die Hindus Wallfahrten anstellen. — Ein eigenthümliches Wasserreich bil-
den die Niederlande, wo tausend Flussarme und Kanäle, unzählbare künst-
liche und natürliche Wasserflächen dem Handel und Ackerbau dienen. Das
wichtigste Werk des Wasserbaues ist der Kaiser-Kanal (Yin-ho), wel-
cher die zwei grössten Ströme des Landes und eine Menge Seen und
Flüsse durchschneidend, durch eine Strecke von mehr als 300 M. fortläuft,
stets mit Schiffen und Wasserwohnungen bedeckt ist, 200—1000 Fuss
breit, die Stadt Hang-tscheu-fu (in Tsche-kiang) mit Peking verbindet;
eine Menge von Kanälen mündet in ihn und breitet ein zusammenhängen-
des Netz von Wasserstrassen über das ganze Tiefland, das dadurch zum
fruchtbarsten und am besten kultivirten Garten der Erde wird. —

Klima. - Im Klimatischen finden, da das Land sich über 38
Breitengrade erstreckt, alle Uebergänge von der heissen Zone durch die ge-
mässigte hindurch statt, doch ist die klimatische Verschiedenheit weniger
durch die geographische Lage, als durch die physischen Eigenthümlich-
keiten der einzelnen Landstriche bedingt; im Ganzen aber rauher als un-
ter gleichen Breitengraden in Europa. Im .Allgemeinen ist das Hochland
sehr kalt; die Mitte des Reiches hat das schönste Klima, mild genug, um
Kampher, Thee und Reis in Menge hervorzubringen, und hier liegen auch
die reichsten Provinzen des eigentlichen China. Die Thäler und Küsten
des Südens sind sehr heiss und erzeugen fast alle Produkte der Tropen-
zone. — Die eigenthümliche Pflanzenwelt ist von erstaunenswerthem
Reichthum. Reis ist das vorherrschende Getreide; unter den Baumgewäch-
sen ist der Theestrauch und Kampherbaum charakteristisch. Im Süden
gedeihen Gedern, Fichten, Ahorn, Eschen und Talghäume, der Wachsbaum,
der Papier-, .Maulbeer-, Jujuben-, Eisen-, Seifen-, Bohnen-, Cassia-, Aloe-
holz-, Adler-, Mehl- und Erbsenbaum etc. Cypressen, Palmen, Citronen,
Pomeranzen, Limonen, Pumpelmussen, Apfelsinen, Zimmet, Kastanien,
Pflaumen, Kirschen, Aprikosen, Pflrsiche, Oliven, Maulbeeren, Kokosnüsse,
Mangos, Feigen, Bananen, Ananas, Nüsse, Quitten, Aepfel, Birnen, und
eine Menge anderer köstlicher Früchte werden in Ueberflusse erzeugt.
Blumengewächse, welche bis zur Baumhöhe aufschiessen, wie Magnolien,
Camellien, Hortensien, Päonien, Rosen, Lyularen, Althee etc, füllen die
Gärten. Die wichtigsten Handelsgewächse nächst dem Thee, sind der Pfef-
fer, Betel, die Arekanuss und Capsicum; als Holz, besonders zum Bauen,
benutzt man das Bambusrohr, von dem es mehr als 50 Arten gibt. Die
südlichen Provinzen liefern Zuckerrohr, BaumwoUe, Tabak, Oelpflanzen;
ganz China aber trefl'liche Melonen, Arbusen, Rettige, Zwiebeln etc. Reich
ist das Land an Färb- und Heilpflanzen, und von ergterem der Indigo,
von


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LO 42. — China und Japan.

letztem der Rhabarber und Ginseng von grossem Werthe. — Wenig be-
l(.annt noch sind die dem Lande eigenthümlichen Thierarten; von Haus-
thieren findet man kleine Pferde und Kameele, grosse und schönfarbige
Esel, treffliche Maulthiere, Büffel, Schafe mit Fettschwänzen, kleine, runde,
gefleckte Schweine, seidenhaarige Katzen. In den Wäldern hausen Bären,
Tiger, Panther, Leoparden, Wölfe, Luchse, Eber, Gemsen, Gazellen, Mo-
schusthiere, fliegende" Eichhörnchen, Zobel, Ziebethkatzen, Stachelschweine,
gelbe Ratten etc.; Wallfische kommen häufig an der Küste vor; von China
eigenthümlichen Vögel nennen wir: Gold- und Silberfasanen, Papageyen,
Flamingo's, Albatrosse, Pelekane, Kormorane, Salanganen, Paradiesvögel,
Reisvögel etc. Unter den Amphibien sind bemerkenswerth: fliegende Ei-
dechsen und sehr grosse giftige Schlangen. Die Ströme sind ungemein
fischreich; eigenthümlicb und bei den Chinesen sehr beliebt ist der Gold-
karpfen. Noch sehr wenig bekannt sind die niedern Thierklassen; aus
der Klasse der Insekten, die theils durch Schönheit ihrer Farben, theils
durch ihre Nützhchkeit sich auszeichnen, sind vorzugsweise die Seiden-
raupe und der Wachs erzeugende Tsangpela zu bemerken.

Politische Eintheilung. — Das grosse Chinesische Reich,
das sich in der frühesten Zeit lediglich auf das eigentliche China beschränkte,
besteht gegenwärtig aus acht, grösstentheils erst in den letzten Jahrhun-
derten, meist auf dem Wege der Eroberung vereinigten Gebieten, die
in unmittelbare, mittelbare oder unterworfene, zinspflich-
tige, und in Vasallen- oder Schutz-Länder zerfallen. Zu den er-,
steren gehören: das eigentliche China, der Kern des Reiches, mit 18
Provinzen, die Mandschurei, das Stammland der herrschenden Dyna-
stie, mit 3 Provinzen, und ein kleiner Theil der Dsungarei und klei-
nen Bucharei, welcher der Provinz Kan-ssü beigefügt ist; zu den
mittelbaren oder unterworfenen zinspflichtigen Ländern gehören: das Ge-
biet der .Mongolen, T hi an-schan-pe-In oder die Dsungarei (3
Provinzen) und Thian-schan-nan-lu oder die kleine Bucharei
(10 Fürstenthümer); und zu den Vasallen- oder Schutzländern: Tübet oder
S.i-t sang (5 Provinzen), die Halbinsel Korea (Kao-Ii) oder Tsjo-sjön,
und die Liu-kiu Inseln (Lieu-khieu) mit Madjicosima, — Thian-
schan-pe-lu oder die Provinz im Norden des Himmelsgebirges, und
Thian-schan-nan-lu, die Provinz im Süden des Himmelsgebirges,
bilden zusammen das von den Chinesen so genannte Sing-kiang oder
das neue Gebiet (die neue Grenze), und stehen unter einem militä-
rischen Generalgouverneur, der zu Iii seinen Sitz hat. — Als Vasallen-
staat ist noch zu betrachten: das Land des Deb-Radscha (Bhotan
oder Butan). Völlig unabhängig sind in China die Länder der Mien-
ting und Miaotse, und theilweise auch die der Lolos, — Das eigent-
liche China zerfällt in 18 Provinzen, die von Oberstatthaltern (Viceköni-
gen) regiert werden. Die Provinzen selbst sind in Oberbezirke (Fu), und
Unterbezirke (Tscheu), und diese wiederum in Kreise <Hian) geschieden.
Unterbezirke und Kreise, die zu keinem Oberbezirke gehören, sondern un-
mittelbar vom Oberstatthalter der Provinz abhängen, heissen Tschy-li (un-
mittelbare Lehen). Als Eigenthümlichkeit ist zu bemerken, dass die chi-
nesischen Städte keine eigenen Namen haben, sondern nach dem Oberbe-
zirk, Unterbezirk oder Kreis-benannt werden, in dem sie die Hauptorte
sind, und deren Namen man 'dieSylbe Fu anhängt; so sagt man: Kuang-
tscheu-fu (Canton unsrer Karten), die Stadt des Bezirks Kuang; Kiang-ning-
fu (Nanking unsrer Karten), die Stadt des Oberbezirks Kiang-ning etc, —
Die Stadt des Oberbezirks Schün-thian (Peking, in der Provinz Tschy-li)
in welcher gegenwärtig der Hof seinen Sitz hat, wird im Lande selbst
nur King-su (Hauptstadt) genannt, und da in China oft mehrere Herrscher
zugleich waren und der Hof oft seinen Sitz wechselte, wurden diese Hof-
sitze nach ihrer örtlichen Lage benannt, wie Pe-king (nördlicher Hof),
Nan-king (südlicher Hof), Tong-king (östlicher Hof) etc, —

Statistische Uebersicht

des

C Ii i II « s i s c Ii e II R e i c Ii e s.

(Die iSamen werden nlle nach deutscher Aassprache ijeleseu.)

Politische
Eintheilung.

■ « .
^ 'T

c =s
^ o»

üt

Bevöll
1812.

verung

1843.

B

Hauptstadt der Provinz.

A. China, 18

Provinzen:

Im Norden:

1. Tschy-li (Pe-

tsche-li)......

2,786

27,990,871

29,000,000

17

Schün-thian-fu (Pe-king), 2 Mill

Einwohner.

2. Schan-ssi.....

2,612

14,004,210

15,000,000

19

Thai-jüan-fu, 450,000 E.

3. Schen-ssi.....

3,185

10,207,256

10,500,000

12

Ssi-ngan-fu, 300,000 E.

4. Kan-ssü......

16,693 ')

15,193,125

16,000,000

15

Lan-tscheu-fu, 200,000 E.

im Westen :

5. Szü-tsch'uan

11,882 ')

21,435,678

22,000,000

20

Tsching-tu-fu, 600,000 E.

6. Jün-nan ......

5,262

5,561,320

5,500,000

21

Jttn-nan-fu, 200,000 E.

im Süden:

7. Knang-ssi.....

3,698

" 7,313,895

7,500,000

13

Kuei-lin-fu, 350,000 E,

8. Knang-tung...

3,755

19,174,030

20,000,000

13

Kuang-tscheu-fu (Canton), 1 Mill.

Einwohner.

im Osten:

9. Fu-kian , mit

Formosa......

14,777,410

16,000,000

12

Fu-tschen-fu, 900.000 E.

10. Tsche-kiang

2,850

26,256,784

27,000,000

12

Hang-tscheu-fu, 1 Mill. Einw.

11. Kiang-ssü.....

2,503

37,843,501

39,000,000

11

Kiang-ning-fu (Nanking), 1 Mill.

Einwohner.

12. Schan-tung .•■

3,477

'28,958,764

30,000,000

12

Tsi-nan-fu, 950,000 E.

im Innern :

13. Ho-nan........

3,077

23,037,171

24,000,000

13

Khai-füng-fu, 240,000 E.

14. Ngan-hoei •••

2,890

34,168,059

35,000,000

13

Ngan-khing-fu, 1 Mill. Einw.

15. Hu-pe ........

3,329

27,370,098

28,000,000

11

Wu-tsch'ang-fu, 650,000 E.

16, Kiang-ssi.....

3,411

23,046,999

31,000,000

14

Nan-tsch'ang-fa, 380,000 E.

17. Hu-nan........

3,512

18,652,507

19,000,000

13

Tsch'ang-scha-fu, 500,000 E.

18. Kuei-tscheu

3,551

5,288,219

5,500,000

14

Kuei-jang-fu 260,000 E.

18 Provinzen.

81,000

360,279,897

380,000,000

255

Peking.

') Mit Theilen der Mongolei und Dsungarei zusammen von 1-2,600 (Ju,-M,
Mit Kin-tschuan nnd Li-thang, 4,00 0 Qu,-M,

Bevölkerung

Politische
Eintheilung.

1812.

B, Mandschu-

rei (Sching-

king),

3 Provinzen:

1. Liao-tong

(Sching-king)

2,800

1,257,286

2. Ghirin-ula •.•

10,200

310,000

3. Sachaljan-ula

(Tschi - tschi-

gar), mit der

Insel Tarakai

21,000

600,000

3 Provinzen

34,000

2,167,286

C. Gebiet der

Mongolen:

28,000

Land der Khal-

26,000

Land der Schar-

ras: ..........

Tschakhar ■•.

8.000

Kartschin ...

3,000

6,000

Unhiot ......

1,500

Tsching-te ...

1,500

Ho-tao........

2,000

Land der O.'tö-

8,000

Tangut (Sifan)

16,000

Zusammen

100,000

1,500,000
350,000

2,500,000

3,000,000 j 33

D, Thiaii-
scliaii - pe-
lii (Dsun-
garei);

3 Provinzen:

1. Iii (Kuldscha,
Hoei - jnan-
tsch'ing), mit
dem Land der
Torgot........

2. Kur-Khara-us-
SH{Sui-tsching}

3. Tarbagatal
(Sun-tslng-
tsch'ing) .....

3 Provinzen

500,000

11,000

E, Thlaii-
seliaii-naii-

lu (kleine
Bucharei),
(mit der vor.
S in - K lang
oder d. Neue
Grenze bil-
dend) :
10 Khanate, mit d
Wüste Makhai-

Gobi: .
1. Khamil ......

1,200

1,800
■ 1,700

120,000

110,000
125,000

80,000
60,000
150,000
110,000
150,000

200,000

2. Pidschan ■■■■

3. Khara-schar

4. Kutsche ............900

5. Sairim................800

6. Aksu fOksu) 1,600

7. Uschi (Yunpin) 1,500

8. Kaschgar..........900

9. yar-kiang(Yar-

kand)................3,600

10. Chotan (llit-
si), mit Mak-

hai-Gobi..........12,000

Iii (Kuldscha).

Khamil (Hami, Komun), 18,000

Einwohner.
Pidschan (Pidjan), 10,000 E.
Khara-schar (Halaschar), 20,000

Einwohner,
Kutsche (Gaisa), 12,000 Einw.
Sairim (Sairam), 8,000 Einw,
Aksu (Oksu), 30,000 Einw.
Uschi (Uschel), 12,000 Einw.
Kaschgar, 80,000 Einw.

Yarkand (Yarkiang), 90,000 E.

175,000

1,280,000

26,000

2,400,000
2,750,000
2,800,000
1,050,000

1,000,000

1,000,000

6,500
5,200
3,400
3,600

4,800

3,000

Digertschi (Djikadse), 30,000 E
Lassa (HlassaJ, 80,000 E.

Tsiamdo.

Tassisudon, 45,000 E,

11,000,000

Lassa (Hlassa)

26,500

7,300,000

7,000

Han-jang (Kjen-kei-to), 200,000

Einwohner.
Kian-ling
Huang-tsan.
Tschung-tscheu.
Thsiuan-tsan.
King-tscheu.
Hian-hing.
Phing-jang.

7,000

7,500,000

Han-jang.

King-tsching (Tschui), 40,0000.
Einwohner.

430

500,000

Khotan (Chotan, llitsi), 36,000
Einwohner.

10 Khanate

F. Tübet (Sl-
Tsang ), 5
Provinzen:

1. Ngati ........

2. Tsang (Zzang)

3. Uei (Wui).....

4. Khatschi .....

5. Kham (Ka-
hang) ........

Bhotan (Tan-

gustan) ........

Zusammen ...

G. Korea oder
Tsjo - sjön,

8 Provinzen :.-•

1. Han jang-tschin

2. Kian-ling......

3. Huang-tscheu

4. Tschuug-lscheu

5. Thsluan-tscheu

6. King-tscheu ...

7. Hian-hing .....

8. Phing-jang^"

8 Provinzen

H. Liu-kiu-In-
aeln, 2 Gruppen -.

1. Liu-kiu (Tchu-

san) ..........(

2. Madjicosima(Sa-(

nan)..........

5 3

Hauptstadt der Provinz.

1843.

Schin-jang (Mukdea),
Chlrin-ula.

Tschi-tschi-gar.

650,000

Schin-jang (Mukden).

3,000,000

Ulias-sutai-Khoto, 12,000 E.
Urga (Kuren), 10,000 E,

Kuku-khoto, 5,000 E.
Shehol, 8,000 E.
Ki-ischetain;
Karamuren
Khara-khotun.

Urga (Kuren).

Iii (Kuldscha), 73,000 Einw.

Kur-Khara-ussu(Sui-tsching-(n)
10,000 Einw.

Tarbagatai - Khoto (Tschugut-
schak), 40,000 Einw.

200,000
80,000

220,000

4,300
1,500

5,000

Das ganze Cliiiie-
sisclie Reich,

285,930

Peking.

417

406,280,000

386,227,185

Bas Volk. — stamm- und Nationalverschiedenheit, Volks-
eharakter. — Die Bevölkerung des Chinesischen Reiches gehört, mit
.Ausnahme der Bewohner der westlichen und südwestHchen Grenzländer,


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42. — China und Japan.

die zur iia uk asi s chen, und der Inseln Hainau und Formosa elc., die
zur malayischen Rasse gehören, so wie der im Lande zerstreut woh-
nenden Juden (deren Zahl auf 80—100,000 geschätzt wird), sämmtlich
der mongolischen Rasse an. Nach den Nationalitäten geordnet
sind von den 400 MRl. des Reiches: 350 Mill. Chinesen, 12V2 MiU. Tübe-
taner, 10 Mill. Mongolen, 8V2 Mill. Mandschu, 8 MRl. Koreaner, 3 Mill.
ßucharen, 2V2 MiR. Malayen, 2 Mill. Osungaren (Tataren), 1,400,000 Mia-
otse, 500,000 Likeier, 500,000 Haraforen, 500,000 Lolos, 500,000 Mienting,
und 100,000 Juden. Der Rest besteht aus zerstreuten Völkern und Ein-
wanderern aus Europa und den verschiedenen asiatischen Ländern. Die
Chinesen, das Gros der Bevölkerung, zeigen in ihrer Kopf-, Gesichts-
und Körperbildung auffallende Aehnlichkeit mit den Mongolen, zu deren
Rasse sie gehören, und wie bei diesen bilden hervorragende Backenkno-
chen, platte kleine Nasen, kleine, schiefgeschlitzte, schwarze Augen, gelb-
liche Hautfarbe und eia stumpfer, schwerfälliger Ausdruck der Gesichts-
züge, charakteristische Merkmale. Die Gesichtsform Ist bei allen gleich,
mögen sie dem Norden oder Süden angehören, und nur die Hautfarbe ist
bei den Bewohnern des Nordens lichter, als bei denen des Südens, ja bei
Personen der höheren Stände, besonders des weibRchen Geschlechts, oft
sogar weiss. Meist mittlerer Grösse und zur Fettheit geneigt, ist Korpu-
lenz ein Zeichen von Vornehmheit bei den Männern, bei den Frauen dage-
gen wird die Schönheit durch kleine, künstlich verkrüppelte Füsse, Wohl-
beleibtheit, lange Nägel, zusammengeschwollene Augenlieder, pechschwar-
zes Haar und blendende Haut bedingt. Das schlichte, schwarze Haar, das
vor der Eroberung des Landes durch die Mongolen, von den Chinesen in
ähnlicher Art wie jetzt von den Europäern getragen wurde, wird von der
Zeil an bis auf einen Büschel auf dem Scheitel abgeschoren, und dieser
selbst in gellochtenen, sorgfältig gepflegten Zöpfen getragen, die bei Vor-
nehmen manchmal bis auf den Boden hinabreichen. Die Kleidung besteht
aus einem Hemd von Seide oder Nanking, einer ärmellosen Unterweste
einem langen, engen Rock und einem weiten Oberkleide von verschiede-
nen Stoifen und schwarzer oder blauer Farbe; die Beinkleider sind von
Leinw'and oder weisser Seide, die Strümpfe ebenso, die Stiefeln von Kat-
tun, Atlas, Pelz oder Leder mit papiernrä Sohlen; als Kopfbedeckung
dient ein trichterförmiger Hut von Bambus und Stroh, oder eine Sammt-
mütze. Der gemeine Chinese trägt gewöhnlich nur weite Pantalons, die
im Winter stark wattirt sind, und ein Hemd von Nanking. Die vornehmen
Klassen kleiden sich in Seide und mehr oder minder kostbares Pelzwerk.
Früher war der Gebrauch wollener Kleider allgemein, da aber Rus.sland
sich nach und nach der Einfuhr derselben ganz bemächtigte und der Land-
transport dieselben ungemein vertheuerte, gewöhnte sich der gemeine Mann
in China immer mehr an wattirte baumwollene Winterkleider; doch steht
zu erwarten, dass durch Eröffnung China's für den Handel zur See, deut-
sche Tuche hier einen grossen Markt linden und die Kauflust bald erwe-
cken werden. Die Frauen kleiden sich in grüne und rothe Farben, schmin-
ken das Gesicht weiss und roth und färben die Augenbrauen schwarz.
Im eigentlichen China lebt die Masse der Bevölkerung in Städten, die nach
ihrer Grösse in 3 Klassen zerfallen, und dem entsprechend mit den Wör-
tern Fu, Tscheu und Hian bezeichnet werden, und mit Mauern umgeben
sind, und in Dörfern, von denen viele den Städten an Grösse gleich kom-
men. Unter den eigentlichen Städten, deren man in den 18 Provinzen
China's 1,572 zählt, sind 183 Fu, und 225 Tscheu; ausserdem aber 1,193
Festungen, 2,795 städteähnliche Tempel, 2,606 Klöster, und 32 städtegleiche
kaiserliche Paläste im Lande, und nach den neuern Nachrichten gibt es
über 145 Städte, von denen keine unter 200,000 Seelen zählt. Die Woh-
nungen im eigentlichen China bieten weniger Mannigfaltigkeit dar als man
bei
den Fortschritten der Chinesen erwarten sollte. Die Wohnuiigen sind
meist einstöckig, aus mehreren Höfen und einzelnen Häusern bestehend
von Backsteinen, mit hohen Mauern umzogen und mit bizarren Schnörkel-
Verzierungen
überladen. In den meisten Häusern, nicht nur der armen
sondern auch der bemittelten Leute muss das einzige vorhandene Zimmer
als Küche, Schlafstube, Wohnstube und Stall dienen, und hat oft nicht
einmal einen gedielten Boden. In den besser gebauten Häusern der Rei-
chen, die aber auch meist einstöckig sind, ist alles bequemer eingerich-
tet, und sind sie zweistöckig, so ist der obere Stock von den Frauen be-
wohnt, die in der Regeiden verborgensten TheR des Hauses inne haben.
Die Fenster sind sehr klein und lassen nur wenig Licht zu. Nur die der
Reichen sind mit Glasscheiben geziert, gewöhnlich werden diese durch
Glassurrogate (meistens Papier), oder Jalousien ersetzt. Im Innern sind
die Wohnungen mit zierlichen Meubeln ausgerüstet; Glasspiegel sind sel-
ten, obwohl sehr gesucht, und Metallspiegel fast noch überall im Gebrauch.
In den waldigen Landstrichen werden die Häuser meist aus Bretern, in
den südlichen und mittleren Provinzen elegant aus Bambus erbaut, und
die ärmeren Klassen des Südens wohnen in Hütten aus Kajanblättern, im
Norden und Westen in Hütten von Erde oder Lehm. Der zehnte Theil der
Bevölkerung des eigentlichen China lebt in Kähnen auf den Flüssen. Tau-
sende irren obdachlos umher, und Tausende sterben jährlich vor Hunger
und Kälte. — Das Ilauptnahrungsmittel der Chinesen ist Reis in mannig-
faltigen Formen; das wichtigste Getränk der Thee. Alles Geniessbare lin-
det hier seinen Verzehrer. Der gemeine Chinese isst Katzen, Ratlen,
.Mäuse, faule Eier und verfaulte Fische; gemästete gebratene Hunde zie-
ren die Tafeln der Wohlhabenden und Reichen, die an solchen Leckereien,
an Haiflschflossen, indianischen Vogelnestern, gebackenem Eis etc. starke
und üppige Mahlzeiten halten, und sich beim Essen, statt der Messer und Ga-
beln, zweier Stäbchen bedienen. Das Kauen von Betel und Arekanuss (w ie
in Indien) ist allgemein, auch unter den Frauen; Tabak ist sehr beliebt,
und die Pfeife die beständige Begleiterin der Chinesen; und trotz der
Strenge .des Gesetzes hat der Genuss des Opium unglaublich überhand ge-
nommen,' und schreckliche Verwüstungen angerichtet. — Der Charakter
der Chinesen bildet eine sonderbare Mischung von hohen Vorzügen und
den ausschweifendsten Lastern; auf der einen Seite Fleiss, Höflichkeit,
Milde, Ehrfurcht vor dem Alter, Familienliebe, feiner Anstand, auf der an-
dern Unmässigkeit, Feigheit, Falschheit, betrügerische List, Rachsucht, Be-
stechlichkeit, "spielsucht, viehische Sinnlichkeit, und unerträgliche Steifheit
in Ceremonien. — Die Mandschu, die sich seit dem 17. Jahrhundert zu
Herrn des Chines. Reichs gemacht, und ihre ursprünglichen Wohnsitze
zum grössten Thell mit dem neuen Vaterlande vertauscht haben, gehören
zur grossen Familie der Tungusen, mithin ebenfalls zur mongolischen
Rasse. Die in China wohnenden haben allgemein chinesische Sitten und
Sprache angenommen; die im alten Stammlande sind zum grössten Theil
Nomaden, nähren sich halb wild, von Jagd, Viehzucht und Fischerei, und
haben eine eigene Sprache, in verschiedenen Mundarten, nach denen man
mehrere untergeordnete Stämme, wie die Humaren, Ghilaken, Yupis etc.,
unterscheidet. Die Mandschu des
alten Stammlandes (der Mandschurei)
unterscheiden sich wesentlich von den Chinesen. Sie sind schlank, hoch-
gewachsen, von edlerem Augesicht, haben kleine blaue Augen, eine regel-
mässige Nase, braunes oder schwarzes Haar und starken Bart. In ihrem
Charakter treten Gewandtheit, Stolz, Kriegsmuth, Redlichkeit und niRde
Gesinnung hervor. Ihre Kleidung ist im Allgemeinen ein langer, engan-
schliessender Rock. Sie bewohnen Jurden oder Häuser von Lehm und
Holz; ziehen theils als Nomaden umher, theRs bewohnen sie Dörfer, wo
sie Landbau und Viehzucht treiben, und nur wenige sind in Städten an-
gesiedelt. — Die Mongolen, Dsungaren und Bucharen, die Bewoh-
ner der Mongolei, Tanguts und der Provinzen im N. und S. des Himmels-
gebirges (Thian-schan-pe-lu und nan-lu), haben ebenfalls die Grundzüge
der Rasse, eine gelbbraune Farbe, schwarze, steife, gerade, sparsame
Haare, eckigen Kopf, breites, zusammengedrücktes Gesicht, undeutliche
Züge, kleine Stumpfnasen, vorspringende Wangen, enge, gerade Mundöff-
nung und spitziges Kinn. Sie sind offen, gutmüthig, gastfrei, stolz, streit-
süchtig; leben grösstentheRs von Viehzucht und ziehen raeist nomadisirend


Bromme's Hand-Atlas. — China nnd Ja{!an. b.

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42. China nnd Japan.

im Lande iimlier, treiben ansehnlichen Handel, und die in Städten angesie-
delten Landbau und Industrie. Ihre Nahrung besteht aus Schaffleisch,
Milch, Butter, Thee, Reis; Branntwein und Tabak sind, beliebte Genüsse.
-Die Wohnungen, abgesehen von den Städten, sind Jurten aus Gitterwerk,
mit Filz bedeckt, im Innern schmucklos, höchstens mit Teppichen und
Götzenbildern verziert. Polygamie ist erlaubt, ohne sehr gebräuchlich zu
sein; das Familienverhältniss ist innig. Die Sprache ist eigenthtimlich und
zerfäRt in mehrere Dialekte; die Schrift ist der uigurischen nachgebildet
nnd läuft in perpendikulären Zeilen von der Linken zur Rechten. Die Tü-
betaner bilden den Uebergang von der kaukasischen zur mongolischen
Rasse. Die eigentlichen Tübetaner sind von schlankem Körperbau, kräf-
tig und durch die rauhe Bergluft abgehärtet, dabei muthig, entschlossen,
sanft, bieder, und gastfrei. In ihrer Nahrung sind sie iingemein einfach
und genügsam, und die Natur des Bodens und die Religion sind gleich-
mässig Ursache, dass dieselbe meist nur aus Milcb und Getreide besteht
und der Tsanpa, Gerstenmehl mit Thee, zu
einem Brei vermengt, die Haupt-
speise bildet Thee ist ARen unentbehrlich und wird mit Butter und Salz
genossen. Die Kleidung besteht in einer Weste, Hosen, langen, gegürte-
ten Oberkleidern, Stiefeln von Seide, Tuch und Leder, und einer rothen,
gelben oder schwarzen kegelförmigen Mütze. Der Bart wird geschoren,
die Haare gellochten. Die beiden Geschlechter sind mehr durch Sitten als
Zwang getrennt; die Frauen erscheinen aber auch ölfentlich und verrich-
ten die schwersten Arbeiten. Hin und wieder herrscht unter den Tübeta-
nern, obwohl gegen das Gesetz, die Polyandrie oder Vielmännerei, und
aus ihr, wie aus dem für nichts geachteten Ehebruch, ist empörende
Sittenlosigkeit entstanden. Viele weihen sich dem ehelosen Klosterleben,
das der Lamaismus, die herrschende Religion der Tübetaner, ungemein
begünstigt. Die Beschäftigungen des Volkes bestehen in Landbau, Vieh-
zucht und verschiedenen Gewerben, namentlich Weberei und Waffenverfer-
tigung. — Die Koreaner scheinen ein Gemisch chinesisch-mandschuri-
scher und japanischer .\bstammung; sie sind stark, kupferbraun, keck,
schlicht und ehrlich; treiben Ackerbau, Viehzucht und Fischfang; haben
eine eigene Sprache, mit Schriftzeichen, die dem Chinesischen ähnlich sind,
und scheinen an Geistesbildung den Chinesen nicht nachszutehen. — Die
Likeier, die Bewohner der Liu-kiu-Inseln, sind koreanischen oder japa-
nischen Ursprungs, und haben mit den Chinesen keine Aehnlichkeit, obwohl
sie, gleich diesen, zur Religion des Fo sich bekennen. Sie sind ein gut-
müthiger, thätiger Menschenschlag, treiben Ackerbau, Viehzucht, Fischerei,
Weberei und Schiffbau, und stehen mit Japan und China in Handelsverbin-
dung. Die Miaotse und Mienting, zwei unabhängige, halbwilde Völ-
kerschaften, in den Gebirgsgegenden des Südens, besonders der Provinz
Kuei-tscheu, die unter eigenen Häuptlingen stehen, und die eben so wilden
Lolos oder Lowas, im südlichen Theile von Jün-nan, deren Erbfürslen
die Oberherrschaft China's anerkennen und Tribut zahlen.

Religionsverschiedenheit. — Es herrschen in China 3 vom Staate
anerkannte Religionen: der Buddhaismus, die Religion des Kon-fu-
tse, und die des Tao-sse. Geduldet werden der Islam und der Juda-
ismus, und, durch die Verträge mit den Europäischen Mächten, seit vo-
rigem Jahre auch das Christenthum. — Der Buddhaismus, dessen
Bekenner imeigentlichen China Anhänger des Fo, in Tübet La mal-
ten, und in der Mongolei und Mandschurei Schamanen genannt wer-
den, umfasst drei Viertel der Bevölkerung China's, und die Tübetaner,
Koreaner, zahlreiche Mongolen- und Kalmückenhorden, die Mandschu, Li-
keier, die Mienting, Miaotse und Lolos, bekennnen sich zur Lehre Bud-
dhas. Der Buddhaismus stimmt in seinen Lehren über die Entstehung der
Welt mit der Religion des Brahma überein, erkennt aber die Vorschriften
der Vedas nicht an. Die Buddhaisten glauben an ein unsichtbares höch-
stes Wesen, von welchem die ganze Welt regiert wird, und welches von
den Menschen durch inniges Versenken in die Anschauung seines Wesens
verehrt werden muss. Die einzelnen Stufen, auf welchen der Mensch sich
der höchsten Vollendung in der Heiligkeit nähern kann, sind: der geist-
liche Stand, harte Entbehrungen, strenge Ehelosigkeit, Verzichtung auf
jeden Besitz, und gänzliche Abtödtung der Sinnlichkeit. Diejenigen, welche
diesen Vorschriften in strenger Weise nachkommen, erhalten den Namen
und die Würde eines Buddha und werden nach dem Tode durch eine voll-
kommene persönRche Vereinigung mit dem höchsten Wesen belohnt. Das
Moralgesetz besteht in folgenden 5 Geboten: Nicht zu stehlen, nichts Le-
bendes zu tödten, nicht zu lügen, weder Wein noch starke Getränke zu
geniessen, und keines anderen Frau mit Gewalt zu nehmen. Die Priester
(deren Zahl in Tübet aRein auf 84,000 sich beläuft) leben ehelos und woh-
nen meist in Klöstern zusammen. Die geistRchen Oberhäupter (zugleich
die weltRchen Regenten in Tübet) sind die beiden Gross-Lama's, der Da-
lai-Lama (die Verkörperung des Schakiamuni oder Buddha, von dem
man annimmt, dass dessen Seele in den ersten Lama, und von diesem
auf alle seine Nachfolger übergegangen sei), und der Bogdo-Lama (die
Verkörperung einer andern mächtigen Gottheit). Die vornehmsten Priester
oder Lama's heissen Kutuchtus, die in den Klöstern lebenden Ordens-
geistlichen Gylongs. — Die alte Volksreligion der Chinesen war eine
Verehrung der Geister und Vorfahren, verbunden init Naturvergötterung,
die in's Unendliche ging, denn man schätzte die Zahl der Götter gleich
dem Sande des Hoang-ho. Sie wurde von Kon-fu-tse, einem aus kö-
nigl. Geblüt entsprossenen Phüosophen, der 522 v. Chr. im Reiche umher-
zog und seine Lehren verbreitete, geläutert, auf das engste mit dem Sit-
tengesetz verbunden und in das Leben praktisch eingeführt. Als Lehre
der Gelehrten, wie sie in China bezeichnet wird, und in den von Kon-
fu-tse und seinen Jüngern verfassten, für heilig geachteten 5 Kings und
den Sse-schu (den 4 Büchern) niedergelegt ist, ist die Religion des
Kon-fu-tse die eigenüiche Staatsreligion, und zu ihr bekennen sich die
höchsten und gebildetsten Stände der Bevölkerung China's und Korea's.
Jeder Staatsbeamte beachtet sie in seinen Dienstgeschäften, ohne indessen
dadurch den Gebräuchen eines andern Kultus ganz zu entsagen, und der
Kaiser selbst ist ihr patriarchalisches Oberhaupt. Sie lehrt den Glauben
an Einen Gott, der nur durch Rechtschaffenheit und Tugend würdig ver-
ehrt werden kann, und Unsterblichkeit; nimmt Weissagung und schützende
Geister an, und empfiehlt in ihrer Moral besonders Achtung gegen die
bestehende Ordnung, Gerechtigkeit, Billigkeit, VersöhnRchkeit und Rei-
nigkeit des Herzens. — Die Religion des Tao oder die Vernunft-
rejigion, deren Anhänger sich Tao-tse nennen, zählt in China über 10
Mill. Anhänger. Ihr Gründer L ao-tsee oder Lao-kiun, der zwischen
600—500 v, Chr. lebte, nahm als Glaubensgrundsatz das Dasein einer Ur-
vernunft an, und lehrte die Leidenschaften mässigen und doch das Leben
geniessen. Seine Anhänger und Priester behaupten das Geheimniss der
Bereitung eines Unsterblichkeitstrankes zu besitzen und täuschen unter die-
sem Vorwande das Volk durch angeblich magische Künste. — Zum Islam
bekennen sich die meisten Bewohner fhian-schan-nan-lu's und anderer Pro-
vinzen der westlichen Grenze, ein Theil der Oeloeten und viele Bewohner
der Provinzen Ngari (in Tübet), und Schen-ssi und Kan-ssu (in China). —
Juden sind 80—100,000 im Lande verbreitet. Dem eigentRchen Götzen-
dienste hängen die alten Mandschu, einige Tungusen- und Sayotenstämme,
und die wilden Völkerschaften im Innern der Inseln Hai-nan und Thai-
wan (Formosa) an. — Das Christentbum, das schon im
14. Jahrh.
Eingang in China fand und verbreitet, später (im 16. Jahrh.) durch den
Eifer der Jesuiten befestigt, aber aus Schuld der Christen selbst durch
heftige Verfolgungen mehrmals dem gänzlichen Untergange nahe gebracht
wurde, hat sich neuerer Zeit durch katholische Missionen wieder ge-
hoben, und bereits sind 80 katholische Sendboten thätig, die unter dem
Rischofe v on Macao und 5 apostol. Vikaren in den Provinzen stehen ; —
auch protestantische Missionäre (wie Gützlaff u. haben versucht
die Lehre des Heils durch die Bibelübersetzung in China zu verbreiten,
und es steht zu hoffen, dass die christliche Religion in Folge der letzten
politischen Ereignisse nun auch in das Innere des Landes Eingang gewin-
nen werde.

Geistige Kultur, Unterrichtsanstalten, Literatur, Sprache.
— Die W issenschaften werden in China ungemein hoch geachtet
und Unterricht und Bildung sind (wenn auch nicht nach Europäischen Be-
griffen) allgemein verbreitet, und ohne öffentliche Prüfungen, die mit der
grössten Strenge abgehalten werden, kann Niemand zu Staatsämtern ge-
langen. Ueberau im Lande (im eigentlichen China) gibt es Volks-, Gou-
vernements- und Distriktschulen. Volksschulen in allen Städten und Ort-
schaften unter Aufsicht der Ortsbehörden, welche Kinder aufnehmen und
Lehrer anstellen; Gouvernementsschulen in jedem Gouvernement, und zwar,
ausser einer von der Regierung unterhaltenen, noch mehrere von Privaten
gestiftete; und Distriktsschulen, welche in grössere, mittlere und kleinere,
oder in Provinzial-, Bezirks- und Kreisschulen getheilt werdfen. Diejenigen,
welche eine hinlängliche Bildung in den Volksschulen oder zu Hause er-
halten haben, unterwerfen sich in einer Provinzialstadt einer Prüfung, nach
welcher diejenigen, welche den Rang eines Studenten erlangt haben, in
die Distriktsschulen übergehen, wo sie als Zöglinge der Krone das Recht
verlieren, sich einen Stand oder ein Amt zu wählen, und nur Kandidaten
zu Staatsdiensten bleiben, und nach dem Maasse ihrer Kenntnisse zu den
höchsten Stellen berufen werden. — Lesen, Schreiben, vaterländische Ge-
schichte, Geographie (die nur das Vaterland, das Reich der Mitte kennt,
und vom Auslande die wunderlichsten Begriffe aufstellt), Rechtswissenschaft,
Philosophie nach chines. Zuschnitt, Astrologie u. dgl. m, sind die Haupt-
gegenstände des Unterrichts in den niedern und höhern Schulen. Die Arz-
neikunde ist noch in der Kindheit, und die .Mathematik, ja selbst die Arith-
metik, in so fern sie über die 4 Spezies hinausgeht, nach Europäischen
Begriffen, den Chinesen völlig fremd. Der Europäische Maassstab darf
überhaupt bei Betrachtung der geistigen Kultur China's nicht angelegt
werden. .Alles, was den Chinesen aus dem Gebiete der Wissenschaften
bekannt ist, wussten sie schon vor länger als einem Jahrtausend; ja man-
che wichtige Erfindung, wie die des Schiesspulvers, der Feuerwaffen der
Buchdruckerei, des Kompasses, des Porzellans etc., kannten sie früher
als die Europäer; allein bei ihrer Abgeschlossenheit, bei ihrem Festhalten
am Althergebrachten, haben sie jene Erfindungen eben so wenig zu ver-
bessern gewusst, als in den Wissenschaften Fortschritte zu machen: ihre
Feuerwaff'en haben immer noch wie früher Luntenschlösser, ihre Druck-
lettern sind von Holz, ihr Kompas ist auf längeren Seereisen nicht zu ge-
brauchen, ihre Porzellangefässe haben noch die gleichen Formen, wie vor
Jahrhunderten, und ihre kunstvollsten Tempelbauten werden, wie vor tau-
send Jahren nach rein empirischen Regeln und nach dem Augenmasse aus-
geführt. Dass die Wissenschaft übrigens in China von den frühesten
Zeiten her eine wichtige SteRe behauptet hat, beweist die nach allen Sei-
ten hin reichlich angebaute chinesische Literatur. Für die ältesten
und heüigsten Bücher, zum Theil von Kon-fu-tse verfasst oder gesam-
melt, werden die 5 Kings gehalten: das 1-king; Schu-king, ein Geschichts-
werk; Schi-king, eine Liedersammlung; Li-king, eine Ritualschrift, und
das Tschün-tsieu, eine Chronik. Die zweite SteRe unter den klassischen
Büchern nehmen die Sse-schu ein, welche von Kon-fu-tse und seinen Schü-
lern verfasst sind: Tai-hio, ein Regentenspiegel; Tschung-yung, eine phi-
losophische.Vloralschrift; Lün-yü, Denkwürdigkeiten des Kon-fu-tse, undMeng-
tse, Unterredungen über die Kunst zu regieren. Die Zahl der in das Gebiet
der Philosophie, Religion und Moral einschlagenden Schriften ist sehr
gross, sie enthalten aber nur Erläuterungen der klassischen Bücher. Für
die Ausbildung der Sprache durch Grammatiken und Wörterbücher ist viel
geleistet worden, und unter den letzteren ist das auf Befehl des Kaisers
Kanghi abgefasste grosse Wörterbuch Norm für die Schriftsprache, Die
Poesie, eine
Lieblingsbeschäftigung der Chinesen, hat eine reiche Literatur
aufzuweisen. Die Geographie, Geschichte, Chronologie, Naturgeschichte,
Astronomie und Gesetzgebung sind nach allen Richtungen hin fleissig, und
für die chines. Verhältnisse erschöpfend, angebaut worden. Für die Ro-
manliteratur besitzt der Chinese vorherrschende Neigung und Geschicklich-
keit.
Encyklopädien. worunter die unter dem Kaiser Kanghi, Kuking-tu-
schu 6,109 Bände füllt, bezeigen die Nothwendigkeit und Unentbehrlich-
keit solcher Werke für das Volk, und von Jugendschriften haben einzelne,
wie das Tsian-tse-king und San-tse-king, durch das ganze Land ein fast
klassisches Ansehen gewonnen. — Die Chinesische Sprache gehört
zu den sogenannten einsylbigen Sprachen, war lange Zeit ein Räthsel für
die Sprachwissenschaft, und wurde fast für unmöglich zu lernen gehal-
ten. Sie besteht aus lauter einfachen Wörtern und besitzt im Ganzen nur
gegen oOU solcher Sylben, welche aber theils durch Zusammenstellung,"
theils durch verschiedenen Accent bedeutend vermehrt werden. Formen
sind gar nicht vorhanden, und diesem Mangel hilft man theils durch ge-
wisse eingeschobene Wörter, theils durch die SteRung ab. Die Bücher-
oder Mandarinensprache (Kuan-hoa) unterscheidet sich auch im Klang be-
trächtlich von den Volksdialekten, über deren Verschiedenheit in den ein-
zelnen Theilen des Reiches noch ein tiefes Dunkel herrscht. Eigenthüm-
lich ist die Chinesische Schrift, welche, ursprunglich Bilderschrift, jetzt mit
eineni jeden Zeichen einen ganzen Begriff ausdrückt, ohne die Aussprache
zugleich anzudeuten. Aus einer verhältnissmässig geringen Zahl von Ele-


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LO 42. — China und Japan.

mentarzeichen hat sich durch Zusammensetzung und Abänderung eine
ausserordentliche Menge von Charakteren gebildet, von denen die vollstän-
digsten Wörterbücher gegen 100,000 enthalten. Geschrieben werden sie
mit Pinsel und Tusche in vertikalen Zeilen von der Rechten zur Linken. —
Physische und technische Kultur. — Der Ackerbau ist das
Fundament der Existenz in China. Mit ungemeinem Fleiss kultivirt der
Chinese das Land, bewässert den Boden auf's sorgfältigste, nnd hilft, wo
er es vermag, durch Düngung und Spatenkultur nach. Kein Feld liegt
brach, selbst Felsen und Berge werden angebaut und in Kulturland um-
gewandelt, und sogar auf dem Wasser baut man die Hauptnahrungspflanze
des Landes, den Reis, nämlich auf Flössen, die mit tragbarer Erde bedeckt
worden sind. Mechanische Hülfsmittel aller Art werden zur Förderung
des Landbaues angewandt, und um ihn zu heben und seine Wichtigkeit zu
zeigen, zieht der Kaiser jedes Jahr im Frühling unter grossen Feierlich-
keiten ein paar Furchen mit dem Pfluge, und besäet auch einige Tage dar-
auf das Land. Und trotz dieser Sorgfalt reicht, wegen Uebervölkerung
einzelner Landestheile, oft der jährliche Ertrag der Erndten nicht aus, die
Einwohner zu ernähren, und einbrechende Hungersnoth rafft nicht selten
Hunderttausende hinweg. Die, Saat wird nicht ausgeworfen, sondern in
Reihen gesteckt, und der sehr weiche und leichte Boden mit hölzernen
Pflügen und Spaten umgeworfen. Grund und Boden ist tmgemein zerstü-
ckelt, so dass ein chines. Bauer selten mehr als 10 Morgen Land zu be-
arbeiten hat. Das Land besitzen die Bauern zwar erblich, aber nur pacht-
weise. Reis ist der Hauptgegenstand des Ackerbaus; ausserdem baut man
war den Chinesen schon seit 2,000 Jahren bekannt; die Buchdruckerei
und Stereotypie bei ihnen schon eine Erflndung des 10. Jahrhunderts. Die
Porzellanbereituug bildet einen blühenden Zweig der GewerbthätigkeiL Das
Schiesspulver, schon frühzeitig von den Chinesen erfunden, wird mehr zu
Feuerwerken, als zum Kriege benutzt Die Kunst Metalle zu bearbeiten,
Musikinstrumente zu verfertigen und harte Steine zu schneiden und zu
poliren, ist ihnen schon seit undenklichen Zeiten bekannt. Ihre Malereien,
ausgezeichnet durch lebendige Farben und naturgetreue Nachahmung, ihre
Firniss- und Elfenbeinarbeiten, ihre Fächer sind ausgezeichnet und werden
überall bewundert; ihre Drahtgeflechte sind ungemein schön; ihre künst-
lichen Blumen noch unübertrofl'en, und den Gebrauch der Papiertapeten
haben w ir erst ihnen zu danken. Viele ihrer Kunsterzeugnisse, ihre le-
bendigen und unauslöschlichen Farben, ihr feines und dabei doch sehr
festes Papier, ihre Tusche und unzählige kleine Gegenstände, deren Aus-
führung Geduld, Sorgfalt und Gewandtheit, erfordern werden nur unvoll-
kommen in Europa nachgeahmt. — Bezüglich der Gewerbthätigkeit sind
die Koreaner den Chinesen gleich, und zeichnen sich besonders durch die
Verfertigung des als Nanking bekannten Baumwollenzeuges und durch ihr
Schreibpapier aus. Die Tübetaner sind weniger gewerbthätig, doch finden
ihre Wollengewebe in China, Indien und der Mongolei bedeutenden Absatz.
Gewerbthätiger sind die Bucharen in Thian-schau-nan-lu, deren Seiden-
und Leinenstoffe, Gold- und Silberbrokate und polirte Steinarbeiten vor-
zugsweise gesucht werden. Die durch Gewerbfleiss am meisten ausgezeich-
nete Städte des Reichs sind: Schün-thian (Pe-king), Thian-tsin und Pao-


Weizen, Gerste, Roggen, Buchweizen, Gemüse, Tabak und Obst, besonders
Südfrüchte. Wein wVd nicht, oder nur wenig, als Obst zum essen gebaut;
um so wichtiger sind die T h eepfl anzu ngen, welche dem auswärtigen
Handel jährlich über 90 Mill. Pfund, zum Werthe von 6,5 Mill. Thlr., und
den dreifachen Betrag für den innern Verbrauch liefern. Nicht minder
wichtig ist die Kultur der Ba um wolle, von der es hier weisse und gelbe
gibt, aus welch letzterer der gelbe Nanking verfertigt wird. Die Südlan-
der sind reich an Zu cker p f 1 a nzungen, und Mau l b e era nlagen
sind fast in allen Theilen des Landes, und die Zucht der Seidenraupe, die
hier ihr Vaterland hat, von der grössten Wichtigkeit, da der Verbrauch
der Seide ungemein gross ist. Weniger Fleiss wird in China auf die Vieh-
zucht verwendet Weiden und Futterkräuter sind selten; und die Boden-
zerstückelung und die Nothwendigkeit, auch den kleinsten Raum zur
Gewinnung von Nahrung zu benutzen, gestattet den Chinesen nicht, grosse
Viehweiden zu halten. In der Mandschurei dagegen, in der Mongolei, in
Tübet und den Provinzen der neuen Grenze (Sin-kiang) bildet die Vieh-
zucht die
Haupterwerbsquelle der Bewohner. Die Geflügelzucht, be-
sonders die der Enten, deren Eier künstlich ausgebrütet werden, wird sehr
gepflegt Die
Fischerei ist von ungemeiner Wichtigkeit, sowohl die
See- als
Flussfischerei und die Fische selbst, deren Zucht der Chinese
grosse .Aufmerksamkeit widmet, sind ein Hauptnahrungsmittel des Volkes.
Oer Bergbau ist, obwohl China einen Ueberfluss von Gold und Silber,
Kupfer,
Quecksilber, Eisen, Blei, Zinn und Zink besitzt, noch auf einer
sehr niedern Stufe, und wird, weil die Regierung ihn als den
Ackerbau
benachtheiligend betrachtet nicht selten von ihr zu hintertreiben gesucht.

Die Industrie steht auf einer sehr hohen Stufe der Ausbildung
und erhebt sich nicht selten zu wahrer Kunstfertigkeit Die Holzschneide-
kunst wird mit grosser Vollendung ausgeübt In der Baukunst befleissigt
man sich mühsamer und schwieriger Verzierungen. In den Seiden- und
Wollenwebereien sind die Chinesen, ohne sich der Maschinen zu bedienen,
Meister. Die Stickerei und Färberei sind bei ihnen uralte Künste. Die
Lackwaaren China's sind wegen ihres dauerhaften und schönen Glanzes
berühmt Die Bereitung des Papiers aus Baumwolle, Seide und Reisstroh
ting-fu in der Provinz Tschy-li; Kuang-tscheu-fu (Canton), Schan-tscheu-
fu und Tschoa-tscheu-fu in Kuang-tung; Fu-tscheu-fu und Tschang-tscheu-
fu in Fu-kian; Hang-tscheu-fu und Ning-pho in Tsche-kiang; Kiang-ning
(Nankin), Su-tscheu, Jaiig-tscheu-fu, Schang-hai und Hoai-ngan-fu in Ki-
ang-ssü; Nan-tschang-fu, Kian-tschang-fu, und Kan-tscheu-fu in Kiang-
ssi; Kaschgar und Varkiang in Thian-schan-uan-lu, und Hlassa in Tübet.

HandeL — Der Handel China's, obwohl bisher durch die Abschlies-
sung gegen aussen etwas gehemmt, ist von ungemeiner Wichtigkeit und
zerfällt in den Binnenhandel und- den Handel mit dem Auslande, welch
letzterer zum grössten Theil in den Händen von Ausländern ist Der
Binnenhandel, der durch die vielen schilfbaren Flüsse und Kanäle,
die trefflichsten Landstrassen, eine ausgedehnte Seeküste und gänzliche
Zollfreiheit erleichtert und unterstützt wird, ist vorzugsweise Tauschhandel
der Gewerbs- und Naturerzeugnisse der verschiedenen Provinzen, und bei
der Grösse des Landes und der Mannigfaltigkeit seiner Erzeugnisse hin-
reichend, einen grossen Theil des Volkes zu unterhalten, und auch die
Ursache, dass die Chinesen dem Seehandel, den sie vor Zeiten bis zum
Rothen Meere ausdehnten, nicht mehr die Aufmerksamkeit widmen, wie
früher, und die Schifl'e ihrer Kaufleute nur noch die Haupthäfen des Ma-
layenlandes (des indischen Archipelagus), Hinterindiens, Japans, Neu-
Guineas, der Sandwichs-Inseln und Kaliforniens besuchen. Die Haupt-
handelsstädte für den Binnenhandel sind ausser den durch ihren Gewerb-
fleiss ausgezeichneten, oben genannten Städten: Tschang-kia-kheu oder
Khalgan (der .Mongolen); Tsin-nan-fu, Y - tscheu-fu, Hai-tscheu und
Lin-tschin-scheu in Schan-tung; Wu-tschang-fu und Hoang-tscheu - fu
in Hu-pe; Tschang-tscha-fu und Heng-tscheu in Hu-nan; Nan-kang und
Kin-ngan in Kiang-ssi; Tsching-tu-fu, Schün-king, Lung-ngan-fu,
Men-tscheu und Li-thang in Szü-tschuan; Khai-fung-fu in Ho-nan;
Si-ngan-fu, Han-tschung-fu und Fu-tscheu in Schen-ssi; Lan-tscheu,
Kung - tschang - fu und Kan-tscheu-fu in Kan-ssü; Iii (Kuldscha) in Thian-
schan-pe
-lu, und Urga (Kuren) in der Mongolei. Der Handel mit dem
Auslande ist auf 5 Grenzpunkte beschränkt: an der Sibirischen
Grenze
ist der Hauptgrenzort Malmatschin, der russischen Grenzstadt


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LO 42. — China und Japan.

Kjächta gegenüber, wo das gesammte bier jährlich in Kauf kommende
Handelsgut oft 8 Mill. Franken beträgt; an der Grenze von Turkestan
ist Yarkiang (Yarkand) der Haupthandelsort, doch haben auch Kas chgar,
weiter der Grenze zu, und Aksu weiter im Inuern, bedeutenden Ver-
kehr mit dem Auslande. An der Grenze gegen ludien ist Li (Leb) in
Klein-Tühet der Hauptort; und im Inuern von Tühet Taka-kote und
H'lassa. Gegen die Grenze des Birm an enr eichs ist Yong-tschang-fu
in Jün-nan, und gegen An-nam die Stadt Kuni-lin-fu der Haupt-
handelsplatz.— in Betreff des auswärtigen Handels zur See war bis
zum lahre 1842 (mit Ausnahuie der Stadt und Insel Macao, die den Por-
tugiesen gehört) der Hafen von Ca nton (Kuang-tscheu-fu) der einzige,
der von den Seehandel treibenden Völkern Europas und den Nord-Ameri-
kanern besucht werden durfte. Diese letzteren und die Engländer (deren
erste Schiffe 1634 hier ankamen) vermittelten allein hier fast drei Viertel
sämmtlicher Geschäfte. Die Chines. Regierung hatte die Theiie der Stadl
und des Hafens genau bestimmt und abgegrenzt, welche die europ. Kauf-
leute besuchen und bewohnen durften, die Zeit ihres jedesmaligen Aufent-
halts beschränkt, und einer bestimmten Zahl einheimischer Kaufleute das
Privilegium überlassen, die Geschäftsverbindung mit den Ausländern zu
unterhalten. Diese Kaufleute, deren Zahl von 12 später auf 18 erhöht
wurde, werden von den Franzosen Hanls tes, von den Engländern Ho ng
genannt, sind iu allen Geschäftsangelegenheiten die nothwendigen Unter-
händler, müssen Schutz und Bürgschaft leisten, sind verantwortlich, und
ihre Geschäfte, bei vorkommenden Schwierigkeiten zwischen den Fremden
und der Landesbehörde, eine Art politische Vermittlung. Seit dem 1842
mit den Briten zu Nanking abgeschlossenen Frieden, traten für den See-
h an del wichtige Veränderungen ein, denn nicht nur erhielten die Eng-
länder, ausser einer Kriegsentschädigung, die Insel Hong-kong für sich
abgetreten, sondern auch für alle europ. Nationen freien Handelsverkehr mit
China und zu diesem Ende die Eröffnung der 5 Häfen von Can ton (Kuang-
tscheu-fu), Amoy (Hia-men), Fu-tscheu-fu (Fu-tschu-fu), Ningpo
(Ning-pho), und Schang-hai, an der Mündung des Jang-tseu-kiang.—
Durch die Friedensverträge von 1858 wurden 9 neue Häfen dem auswär-
tigen Verkehr geöffnet, die freie Schifffahrt auf dem Jang-tseu-kiang ge-
stattet, und der Zutritt politischer und kommerzieller Agenten verwiRigt.
Ein neuer Markt hat sich den europäischen Erzeugnissen geöffnet, und
bereits sind von den meisten europäischen Nationen (namentlich auch von
Deutschland aus) Handelsagenten nach China abgegangen, um Handels-
verbindungen mit diesem Lande anzuknüpfen. Die Hauptausfuhrar-
tikel China's bestehen vornehmlich in Thee (jährRch 90 —lOÜ MiR. Pfd.,
davon die Hälfte aRein nach England), Seide (15 —20,000 Ballen, meist
nach Europa), Seidenwaaren (nach Indien und Amerika, wenig nach
Europa), Zucker (meist nach Vorderindien) ,.Droguerie-, Apotheker-
und Farbewaaren (Cassia, Rhabarber, Chinawurzel, Sternanis, Anisöl,
Moschus, Kampfer, Alaun, Zinnober etc.), Papier (nach Indien), Por-
zellan, Nanking, lacktrte Waaren, Kupfer-, Zinn- und Messing-
waai'en , und Kunstsachen in Metall, Holz, Stein, Elfenbein, Federn etc.
Der Werth der .Ausfuhren kann nicht einmal annähernd angegeben werden.
Die Einfuhren bestehen ihrer grösseren Bedeutung nach meist aus Natur-
produkten, darunter besonders Reis und Opium, in Baumwolle und Baum-
woRwaaren, in Wollenwaaren, Stangen-, Stab- und Bandeisen, Eisen-,
Stahl- und MetaRwaaren, Gold- und Silberdrath, Glas, Spiegel, Bernstein,
Schwarzwälder Uhren, Spieldosen, Farben etc. Obwohl die Einfuhr des
Opiums streng verboten ist, bildet er doch den Gegenstand des ausge-
dehntesten Handels, wird von Schmugglern mittelst Schnell segelnder, gut
bewaffneter Schiffe so gut wie öffentlich importirt, und gab Veranlassung
zum Beginn der letzten Feindseligkeiten mit Grossbritannien. In neuester
Zeit ist die Einfuhr desselben aus Vorderindien und der Türkei auf mehr
als 140,000 Kisten gestiegen, und da der Durchschnittspreis einer Kiste
auf 600 span. Dollars geschätzt wird, ist leicht zu ermessen, wie nach-
theRig der Opiumhandel auf China wirken muss. Das Geld-, Maass-
und Gewichts
Wesen ist folgendes: ARes Geld ist nur Rechnungsmünze,
nämlich Li ang (Unzen) oder Tael (= 7 Frank 41 — 81 Cent. = 1 Thlr.
271/2 Sgr.) = 10 Tsian oder Mas = 100 Fen oder Kondorin =
1000 Li oder Casch (ein rundes Kupferstück mit einem viereckigen Loch
in der .Mitte, um angereiht werden zu können). Alle Summen werden in
Silber nach dem Gewicht bezahlt Der Werth des Goldes ist veränderlich.
Gewichte sind: der Tan oder Pik (Zentner) = 100 Kin (Pfund);
1 Kin oder Cati = 16 Liang (Unzen); 1 Liang— 10 Tsian oderMas
= 100 Fen = 1000 Li oder Hao, nach dem Decimalsystem. Eben so
die Maasse, und zwar das Längenmaass in Yin (30,600 Metres) =
10 Tschang = 100 Tschi oder Cow =:=: 1,000 Tsün = 10,000 Fen-
Der Tschi entspricht unserm Fuss, der Tsün dem ZoR, der Fen der
Linie. Die chinesische .Meile oder Li besteht aus 360 Pu (Schritten) oder
296 französ. Toisen. FIä ch enm a as se sind Ching (Fu) — 100 Mu
(1 Mu ist 240 Schritt lang und 1 Schritt breit); die Ländereien sind in
Chings abgetheilt und 1 Ching der gewöhnlichste Besitz einer Familie.
Hohlmaasse sind: der Schi (Tang) = 10 Ten (Scheffel ä 120 Pfund)
= 100 Sching — 1,000 Ho — 10,000 Scho etc. —

l»er Staat» — Staatsverfassiing. — China ist eine völlige Au-
tokratie, aber keineswegs im Sinne absoluter" WiRkürherrschaft, sondern
auf die Grundidee des patriarchalischen Regiments gebaut. Der oberste
Herrscher im Staate wird als Vater der Nation verehrt, mit dem heiligen
Namen des „grossen" Vaters angerufen, und die Achtung, die den Chinesen
von Kindheit an für die Wesen, denen er sein Dasein zu danken hat, ein-
geprägt ist, wird auf ihn übertragen. Durch ein repräsentatives von be-
stimmten Klassen der Staatsdiener ausgehendes Gesetz, noch mehr aber
durch die Verpflichtung, seine Beamten nach bestimmten Regeln nur aus
einem Vereine streng geprüfter Personen zu wählen, ist der Kaiser in
seiner Willkür beschränkt, und ausserdem- bei fast allen seinen Hand-
lungen zur Beobachtung der äusserst strengen und kleinlichen Ceremonial-
gesetze gezwungen. Der Verein, aus welchem alle Beamten des Reiches
erwählt werden, und der nach überstandener Prüfung und Bewerbung sich
stets ergänzt, bildet eine wahrhafte Gelehrten-Aristokratie. Jeder Jüng-
ling ohne Ausnahme kann sich um die dritte Bildungsstufe bewerben und,
wenn er dieselbe erreicht hat, um die zweite, welche nothwendig ist,
um öffentliche Dienste verwalten zu dürfen. Die MitgReder des zweiten
Grades können durch neue Prüfung und Bewerbung zur ersten Stufe ge-
langen, die dann zu den höchsten SteRen führt. Diese Einrichtung, die
bis in das siebente Jahrhundert hinaufreicht, hat zur langen Dauer des

Reiches und zur Aufrechthaltung der Zucht und Ordnung viel beigetragen,
und vertritt in China gewissermassen die SteRe des Adels, der hier vöRig
unbekannt ist Nur die Prinzen des kaiserl. Hauses, die Nachkommen des
Kon-fu-tse und die des .Mencius undLao-kiun haben Erbtitel; rückwärts
wirkende Titel dagegen, die der Kaiser verleiht, und welche die Vorfahren
dessen, der eben belohnt werden soll, adeln, sind häuflg, und das chine-
sische Volk legt einer solchen Ehrenauszeichnung einen grossen Werth bei.

Staatsoberhaupt. — Der jetzt regierende Kaiser, geboren 1831,
Yih-Tschu, folgte am 25. Febr. 1850 seinem Vater Tao-Kuang, und
führt seitdem den Ehrennamen Szi-hing. Er stammt aus der Dynastie
Tai-tsching (der sehr reinen), aus dem Stamme der Mandschu, deren
Gründer Schün-tschi 1644 China eroberte. Der Monarch, der in der
Sprache der Chinesen Chuan-di (höchst weiser Herrscher), in der der
Mongolen Bogdo-Khan (Grosskhan oder geheiligter König), in der
Sprache der Europäer Ka i s er genannt wird, führt den Titel: „Sohn des
Himmels und alleiniger Beherrscher der Welt". Nach seinem Tode erhält
er noch einen Namen für die Geschichte. Sein Wappen ist ein fünf-
klauiger goldener Drache. — Die Thronfolge geht vom Vater auf den Sohn
über, welchen er bestimmt; aber die Söhne aus der Ehe mit einer recht-
mässigen Gemahlin, die den Titel einer Kaiserin geführt hat, haben den
Vorzug vor denjenigen, die von Fu-schin, Pi-nen, Schi-fu, Yu-tse und an-
dern Freundinnen entsprossen sind. Der Kaiser hat, wie alle Chinesen,
nur eine einzige rechtmässige Gemahlin; aber nach dem Li - ki oder Haus-
gesetze nimmt er neben der Kaiserin (Tschuan-tschu) in der Regel noch
3 Fuschinen oder Königinnen, die als wahre Weiber belrachiet werden

und ihren eigenen Palast und Hofstaat haben, dann 9 Pinen (Frauen mitt-
leren Ranges), 37 Schi-fu und 80 Yu-tse und andere Freundinnen, die
das Hausgesetz zulässt, Töchter höherer Staatsbeamten, welche nach dem
Tode des Kaisers im Palaste der Keuschheit zusammenwohnen. Nur die
Kaiserin Mutter bleibt eine mächtige Person. Der Kaiser, dessen Residenz
zuPe-king, der Sommeraufenthalt zu Schehol (Scheche) ist, wird
durch Gesetz und Herkommen an ein strenges Ceremoniell gebunden: seine
Haltung, wenn er öffentRch gesehen wird, muss majestätisch, sein Auf-
zug pomphaft sein; er wird wie ein Gott mit dem Angesicht auf dem
Boden verehrt. Die einfache Kleidung des Kaisers ist, wie die seiner
Familie, hochgelb. Auf dem Gewand trägt er, nebst den Fürsten der
zwei ersten Klassen und den kaiserl. Prinzen, den fünfklauigen Drachen,
auf Schultern, Brust und Rücken gestickt; die Fürsten des dritten und
vierten Grades haben den vierklauigen Drachen, die des fünften Grades
und die Mandarinen eine vierklauige Schlange. Drei goldene Drachen mit
Perlen besetzt, jeder mit einer grossen Perle auf dem Haupte, sind auf
der Mütze des Kaisers dessen Auszeichnung. Eben so, doch etwas geringer,
kleiden sich die Prinzen von Geblüt. Diese sind Söhne, sowohl der Kai-
serin, als auch der Fuschinen, Pinen, Schi-fu, Yu-tse u. a. Die Söhne
sind im gelben Buche geschrieben, haben erblichen Adel, doch so dass
ihre Kinder nur in^s rothe Buch kommen und der Rang bis zum achten
Gliede abnimmt, wo der Adel wieder endet Die Töchter, Schwestern und
Nichten des Kaisers werden meist an
Mongolen- und Mandschu - Khane ver-
heirathet, um diese dadurch
an seine Dynastie zu fesseln.

Die Regierungsform von Tübet ist eine wahrhafte Theokratie;
die Verfassung der Mongolen ist der der Europäischen Reiche im Mittel-
alter ähnlich; m Korea und auf den Liu-kiu-Inseln ist sie despotisch.
Der Dalai-Lama schickt jahrlich eine Gesandtschaft mit Geschenken nach
Peking, deren Gesammtwerth sich auf 60,000 Silberrubel belaufen soll
Die Lehenskonige von Korea schicken jährlich Geschenke als Unterpfand
ihrer Treue, und zahlen auch an Japan einen Tribut an Gold. Eben so
zahlen die Liu-kiu-Inseln jährRchen Tribut an China und Japan, und
nur die Mongolenkhane zahlen keinen Tribut, sondern empfangen vielmehr
hohe Gehalte, als Generale im Dienste des Kaisers, und nicht unbedeutende
Geschenke.

Staatsverwaltung. — Die oberste Behörde des Landes, dem
Range nach, ist das Fürstengericht (Tschung-schin-fu), aus den
Prinzen bestehend, mit einem kaiserl. Verwandten als Vorsitzer. Ihm zu-
nächst folgt das innere Kollegium (Nuiko), das aus 4 Geheimräthen
des ersten Ranges (2 .Mandschu und 2 Chinesen) besteht, welche Ta-
hio-sse (Kundige der grossen Wissenschaft) genannt werden. Dasselbe


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42. — China und Japan. 9

hat die Gescliidite der Regierung zu schreiben, Dekrete auszufertigen, die
Befehle des Kaisers zu empfangen, mit fremden Höfen zu verkehren, Ge-
setze zu revidiren und abzufassen, und denselben durch das Reichssiegel
Kraft zu geben. Ein Staatsrath (Kiua - ti-tschu), dessen Sitzungen
der Kaiser in einem Nebensaale beiwohnt, berathet im Namen des Kaisers
die Massregeln, ehe sie an's innere Kollegium gehen. Nach ihm folgt die
.\kademie (Han-lin), von mehr als 200 Mitgliedern, deren vornehmste
die Vorleser des Kaisers sind, und die Kommission zu Erziehung des
Thronfolgers. — Unter dem Nuiko stehen die, aus 6 Kollegien bestehenden
.Ministerien (Lu-pu), deren Präsidenten ebenfalls Ta-hio-sse heissen:
das Ly-pu (die Reichskanzlei, Inneres), Hu-pu (Finanzkollegium), Li-
pu (Ritualkollegium, unter welchem die Feste, der Kultus, die .Annahme
von Gesandten etc. sieben), Ping-pu (Kriegsrath), Hing-pu (Rath der
Strafen, Justizkollegium) und Kung-pu (Rath der ölfentlicben .Arbeiten
und Bauten). Der Präsident jedes Pu ist ein Mandschu, der Vicepräsident
ein Chinese; die Rathsstellen sind mit Mandschu und Chinesen zu gleichen
Theilen besetzt. Jedes Pu hat auch ein Kho (eine Fiskalkanzlei). Alle
Kollegien sitzen zu Peking, und ausserdem gibt es dort: ein Tribunal fiir
die unterworfenen Länder; das Li-fan-juan, das die auswärtigen Ver-
hältnisse leitet; ein Censur- und Anklagekollegium, Tu-1s ch a-j uan ,
welches den Kaiser und alle Behörden kontrollirt; 6 oberste Tribunale,
Liu-pu, für die 6 Ministerien, ein Kriminalgericht, ein Kollegium der
Bittschriften, und Aufeichtskollegien über die öffentlichen Opfer, die kai-
serlichen Fest- und Gastmäler, über Gestüte, Marställe, Heerden, über das
Hofceremoniell, über Astronomie und Kalender, über das Medizinalwesen,
über kaiserL Waffen, Wagen, Elephanten etc., über die Polizei von Peking
und übel- die Reichsuniversität, in welcher die Beamtensöhne theils aus
Vergünstigung, theils als Geisel erzogen werden. — Eben so streng, wie
die Staatsverwaltung, ist die Provinzverwaltung geregelt. An der
Spitze der meisten Provinzen steht ein Ob e r stat thal ter , Ts ung-tu
(Vice-König); nur die Provinzen Kiang-ssü und Tsche-kiang, Hu-pe und
Hu-nan, Jün-nan und Kuei-tscheu, sind
zu zweien je unter einen Tsung-

tu, und haben jede einen Unterstatthalter, Si-ün-fu oder Fu-juan.
Neben ihnen stehen in jeder Provinz, unabhängig vom Oberstatthalter: ein
Pu-tsching-ssü (Finanzdirektor oder Schatzmeister), ein Thi-tu
(Generalkapitän für die Truppen), ein Ngan-tscha,-juan (Kriminal-
richter), und ein Oberaufseher für die Wissenschaften; in einigen Provinzen
befinden sich auch Yan-j u-j ü n-s s ü (Salzinspektoren) und Liang-tao
(Getreideinspectoren). Die Provinzen werden in Oberbezirke (Fu), Unter-
bezirke (Tscheu), und Kreise (Hians) geschieden, die ihre eigenen
Beamten haben, die unter dem Fu stehen. Die Fu selber, so wie die
Tschy-li oder direkten Lehen, stehen unter den Tsung-tu, oder in den
vereinigten Provinzen unter den Si-ün-fu. — Der Kaiser ernennt zu allen
Aemtern nach einem dreimaligen Vorschlag seines Rathes. Alle Verord-
nungen und Beschlüsse geschehen durch die in Peking erscheinende Staals-
zeitung und aus dieser durch die Provinzialzeitungen, die in der Haupt-
stadt jeder Provinz erscheinen. Erlässt der Kaiser eine Verfügung oder
ein Gesetz, von dem er keine besonders günstige Aufnahme voraussieht,
setzt er stets in der Staatszeitung die Gründe auseinander, die ihn dazu
bewogen haben; und da er selbst seinen Unterthanen für alle erlittenen
Unglücksfälle, wie Hungersnoth, Pest, Erdbeben, Ueberschwemmungen etc,
verantwortlich ist, klagt er sich selber in solchen Fällen öffentlich an,
den Zorn des Himmels durch Vernachlässigung seiner Pflichten gereizt zu
haben, und verhängt über sich sühnende Strafen, namentlich mehr oder
minder lange Zurückgezogenheit, Fasten, aussergewöhnliche Betübungen etc.
— Sämmtliche Beamte im Dienste werden in 9 Klassen geschieden, deren
jede ihre besonderen Abzeichen haL Die vornehmsten Reichsbeamten
(Ku-ang), in Europa unter dem Namen Mandarinen bekannt, bilden
zwei
Abtheilungen. Die erste und zweite Klasse erhalten rückwirkende
Titel, tragen auf der Mütze einen Knopf von rothen Korallen, im Gürtel
4 Plättchen von Yustein mit Gold eingefasst und in der Mitte mit einem
Rubin, und das Pu-fu (das reichgestickte Brust- und Rückenblatt von
Seide) hat einen Storch. Bei der dritten und vierten Klasse ist der Knopf
hell- oder dunkelblau, bei der fünften grün, bei der sechsten von Kry-
stall, und bei den drei letzten Rangstufen von Gold oder vergoldetem
Metall, nnd das Pu-fu trägt Löwen, Pfauen etc. Als
0 rd ens z eichen
gelten Pfauenfedern auf der Mütze. — .Man unterscheidet Civil- und
Kriegs-Mandarinen. Der fitel kann auch gekauft werden. Die Hong-
Kaufleute sind
Titular - Mandarinen. Die Zahl der Civil-Mandarinen soll
sich auf 15,000, die der minder angesehenen Kriegs-Mandarinen auf
20,000 belaufen. Ein Mandarine hat grosses Ansehen und in seinem Amts-
bezirke fast unbeschränkte Macht; seine Büttel treten ihm voran, wenn
er in hohem Amte ausgeht, und wehe dem ihm Begegnenden, der sich
nicht demüthig an die Seite stellt, — In den dem Kaiser unterworfenen
Ländern gebieten chinesische Wan's (Fürsten) nach einheimischen Gesetzen.

Kechtspfiege. — Die Rechtspflege geschieht nach alten, den
Umständen gemäss mit neuen vermehrten Gesetzen, welche klar und
grösstentheils menschlich abgefasst sind, bei der ungeheuren Ausdehnung
des Reiches aber nicht überaR so gehandhabt werden. Die sehr pünkt-
liclien Gesetzbücher beruhen auf dem Hauptbegriff der Pietät, nach wel-
chem die Strafen nur als väterliche Züchtigunpn'hngesehen werden. Die-
selben bestehen aufsteigend in 10 bis 100 Prügeln mit dem kleinen oder
grossen Bambus, diesem trefflichen Regierungsinstrument, dessen Länge
und Gewicht genau abgemessen sind, in Verbannung von 150 — 900 Meilen
von Peking, auf verschiedene Zeit, und in Erdrosslung oder Enthauptung.
Die höchsten Verbrechen (die 10 Abscheulichkeiten) ist: Aufruhr, Ver-
letzung der Ehrerbietung gegen den Kaiser, Abtrünnigkeit, Verwandten-
mord, Blutbad, Sacrilegium (worunter auch die Beleidigung des Kaisers
gehört), Impietät, Familienzwist, Ungehorsam und Blutschande. — Be-
freiten Gerichlsstand haben nur die Prinzen. Prügel lassen sich bei Be-
amten auch in Geldstrafe verwandeln. Für gemeinschaftliche Verbrechen
haftet der Familienälteste. Das häufigste Verbrechen ist der Kindermord,
dem sogar die zahlreichen Findelhäuser nicht abhelfen. Die höchste In-
slanz der Appellation ist das Hing-pu, mit einem Kriminal- und Civil-
senat. Der Kaiser bestätigt oder ändert die Urtheile, und sein Wille gilt
stau aUer Gesetze. Bei Untersuchungen, die zum Theil ölfentlich und
(wo keine Bestechungen obwalten) sehr genau geführt werden, wird noch
häuüg die Folter angewendet. Die Gefängnisse sind zum Theil nur Käfige
aus Bambus. Die Polizei wird durch Kriegs- und Civil - Mandarinen ver-
waltet. Die Polizeieinrichtungen sind in Hinsicht auf Ackerbau, Gewerbe
und Handel, Magazine, Kanäle, Feuersgefahr etc. grösstentheils lobens-
werth. Die Kirche bleibt ohne Berührung mit dem Staate unter ihren
Oberpriestern, Bonzen etc., besitzt zum Theil grosse Reichthümer, ist aber
in allen ihren Dienern der kaiserlichen Justiz und dem Bambus unter-
worfen.

Finanzwesen. — Das Finanzsystem China's ist ungemein ein-
fach. Steuern und Tribut werden in Geld und Getreide bezahlt. Die
Steuern bestehen in der Grundsteuer (für den.Mu werden ^/g Liang oder
Tael bezahlt) und in der Verbrauchsteuer. Den wichtigsten Theil der Ein-
künfte bilden die Abgaben von Salz, Kohlen, Seide, Baumwolle etc., der
Zoll vom auswärtigen Handel, das Monopol der Schin-seng, der Ertrag der
Domänen, die häuUgen, oft ungerechten Konfiskationen (so wird z. B. das
Vermögen eines .\landarinen eingezogen, in dessen Distrikt eine Hungers-
noth ausbricht, und ein .Minister verlor sein Vermögen und wurde ver-
bannt wegen des Verbrechens, viele Edelsteine und eine grössere Perle
zu besitzen als der Kaiser), die Geschenke der Mandarinen, die Erträge
der Bergwerke, Gestüte, Perlenfischerei etc. — Der Hauptschatz befindet
sich in Peking; Getreide- und Reismagazine für die Truppen und für Miss-
jahre sind in allen Provinzen. — Die Staatseinkünfte des gesammten
Kelchs belaufen sich auf 250 — 300 MilL Thlr. — Rienzi giebt die Staats-
einkünfte des eigenll. China an Gelde zu 33,288,276 Taels (266,306,208 Fr.),
an Getreide zu 4,230,958 Sei's (Schy) an. Reclinet man zu letzteren noch
für die öffentlichen Magazine an Korn 25,481,164, und an Reis 5,155,625
Seis, so beträgt die gesammte Naturallieferung des Landes an Getreide
34,867,747 Sei's (an Gewicht 6,441,512,060 Pfd.), die einem Geldwerth von
.195,204,856 Fr. entsprechen. Das Total der Staatseinnahme wäre mithin
861,511,064 Fr. — Nach andern Angaben soll die Summe der Staaisein-
künfte 80 Mill. Liaiigs (Unzen), die der Ausgaben gegen 30 MiU. betragen;
unsre Annahme des Ertrags von 250 — 300 .Mill. Thlr. wird der Wahrheit
wohl am nächsten kommen, da nach der amtlichen Zeitung von Peking im
Jahre 1851 die Grundsteuer in den 18 Provinzen des eigentlichen China
allein 87,507,618 Taels einbrachte. — Alle Beamte beziehen ihre Gehalte
zur Hälfte in Naturalien. 23 Prozent der Einnahmen reichen hin, sämmt-
liche Ausgaben für den Civif-Etat zu decken;
77 Prozent kommen auf
den Hof, das Militär und die Marine. Steuerreste kommen nur selten vor,
da sie unnachsichtlicb mittelst des Bambus eingetrieben werden__Die Be-
soldungen der Beamten sind im Ganzen gering, werden aber durch Tafel-
und Reisegelder wesentlich verbessert, und die Beamten selbst wissen sich,
da sie meist alle bestechlich, und auch fast sämmtliche Aemter käuflich
sind, schon zu helfen. Alle Beamten werden reich, ungeachtet sie ihre
SteUen nur wenige Jahre behalten. Die obersten Behörden übersehen das
.Meiste dieser Art, oder haben ebenfalls ihren Nutzen davon. Tim ko wsky,
ein guter Kenner chinesischer Zustände, bemerkt, dass so oft einem Be-
amten Gelder zu öffentlichen Ausgaben anvertraut werden, er es nie ver-
säume, einen Theil für sich zu verwenden, und erzählt als Thatsache,
dass, als Kicn-lung 200,000 Taels für die Einwohner eines we;;geschwemm-
ten Dorfes angewiesen habe, der Schatzmeister 40,000, sein Gehülfe 20,000,
und so die niederen Beamten im Verhältniss abgezogen hätten, so dass
nur 40,000 Taels an die armen Landleute gelangten. Auf gleiche Art
bringen die meisten Bezirksvorsteher ihre Einkünfte auf 60,000 Taels jähr-
lich, kein Wunder, dass durch gelegenUiche Koniiskationen des Vermögens
unredlicher Mandarinen (dazu eine Anzahl vom Kaiser zuerkannter Bani-
bushiebe auf die Fusssohlen, die übrigens nicht entehren),
der Staatsschatz
wieder zu seinem Verlust zu kommen trachtel, —

Heerwesen, Seemacht. — l)ie Militärmacht China's, mit der
es gegenwärtig eben so schlecht bestellt ist, wie mit den Finanzen, wird
ihrer Stärke nacb verschieden angegeben. Nach Berichten der russischen
Mission zerfäRt das Heer in 4 Klassen, welche Eintheilung auf nationalem
Grunde beruht: 1) Mandschu in 678 Kompagnien ä 100 Mann = 67,800
Mann; 2) Mongolen 210 Kompagnien = 21,000 .Mann; 3) Utsch-schen-
Tschocha, Chinesen die mit den Mandschu nach China gekommen und sich
diesen freiwillig gegen die Dynastie .Meng angeschlossen, 270 Kompag-
nien = 27,000 Mann, mit der Feldartillerie von 400 Kanonen; 4) unter-
worfene Chinesen zum Garnisonsdienste, Weiden der Viehheerden, Jag-
den u. dgl, verwendet, auf 500,000 Mann geschätzt und „Heer der grünen
Fahne" genannt. Ausser diesen soll es noch ein irreguläres Militär zu
125,000 .Mann geben, so dass die Gesammtsumme 740,000 Mann ausmacht,
von welchen 175,000 M. beritten sein sollen. Neuerer Zeit wird das gesammte
Heer auf 900,000 M. geschätzt und zu demselben noch ein berittenes ir-
reguläres .Mongolenkorps, gleich den Kosaken, von 500,000 M. gezählt,
das aber wohl nicht zu rechnen ist. Das nur regelmässige
Truppen
begreifende Hauptkorps ist in 7 Divisionen oder Fahnen (die gelb ein-
gefasste, gelbe, weisse, rothe, weiss eingefasste, roth eingefasste, blaue)
getheilt, zählt gegen 200,000 M. und besteht aus den oben genannten
ersten 3 Klassen, Sie bilden eine Kaste, und ihre Söhne
werden gleich-
faUs Soldaten; sie heissen Pa-tsi, erhalten vom Staate
Waffen, monat-
üch 4 Taels Löhnung und einen Sack Reis. Das Heer der grünen Fahne


B r 0 m m o's II o u d - A 11 a s. — China nnd Japan, c.

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LO 42. — China und Japan.

(die oben genannte 4. Klasse), zwischen 5 — 700,000 M. hat ihre bleiben-
den Kantonirungen, den Garnisonsdienst in 450 Städten, und wird nicht im
Felde gebraucht; die Truppen dieser Abtheilung hassen die Mandschu und wer-
den von diesen verachtet, und bilden den Theil des Heeres, der sich bei allen
Empörungen gegen die herrschende Dynastie, gern mit betheiligt. Die Soldaten
derselben werden Ljui-ts i genannt, rekrutiren sich, uud erhallen monat-

sehen. In gewissen Entfernungen sind nach beiden Seiten vorspringende,
kegelförmige Thürme angebracht, welche 12 — 23' über die Mauer empor-
ragen, und noch jetzt als Wachtthürme benutzt werden. — Die Truppen be-
kommen Reis und Sold, oder Pachtgüter zur Bearbeitung, müssen dagegen
für ihre Bekleidung selbst sorgen, daher auch der buntscheckige Schmutz
derselben. Waffen der Reiterei sind Säbel, Bogen, Pfeile, Panzer, Schild
und Helm; für das Fussvolk Flinte, Bogen, Säbel, Lanze. — Rekruten (reibt
der Hunger herbei. Das Kur-ma (der Spenzer) ist Uniform , und stets
gleichfarbig mit der Fahne. Die Offiziere sind in 7 Klassen, je von 2
Abtheilungen, getheilt, und rücken immer durch ein Examen vor, welches
der Tsung-tu (als oberster Befehlshaber der Provinz) anstellt. — Bis jetzt
hat die Natur mehr für die Sicherheit China's gegen Aussen gethan, als
seine Truppen, die zwar schnellfüssig, aber häufig ohne Walfen, kraftlos,
ungeübt, nur durch ihre Menge furchtbar, sonst aber eine n\uthlose, ent-
sittlichte Masse sind. Einzelne chinesische Truppenkorps haben indess
1842, und mehr noch im letzten Kriege gegen die vereinigten Engländer
und Franzosen bewiesen, dass ihr Hass gegen die Fremden grösser ist,
als ihre Gleichgültigkeit gegen das regierende Kaiserhaus, und haben mit
mehr .Muth gekämpft, als man ihnen zugetraut hätte. — Die Seemacht
China's besteht aus 2,183 Kriegsdschonken von 6, 8 bis höchstens 20 Ka-
nonen, theils auf dem Meere, tbeils auf den grossen Flüssen des Landes,
mit etwa 75,000 Seesoldaten und Matrosen. Europäischen Flotten gegen-
über verdient sie kaum Beachtung, wenigstens hat sie im letzten Kriege
gegen England und Frankreich nicht das .Mindeste geleistet, wohl aber
sind hunderte von Dschonken, die den Kampf wagten, von dem wohlge-
richteten Feuer der Briten, Franzosen und Amerikaner in den Grund ge-
bohrt worden. — Flaggen, siehe Flaggen-Atlas, Taf. 6, wo Fig. 214
die KaiserRche Flagge, Fig. 215 — 218 die verschiedenen Kauffahrer-
Flaggen, und Fig. 219 und 220 die Flaggen von Cochin-China (Tonkin)
darstellen. —


lich nur 2 Taels Sold. — Eine dritte Heeresabtheilung von etwa 100,000
.Mann in 207 Fahnen, befindet sich in den unterworfenen Ländern, und
steht unter Anführung eiuheimischer Khane; davon sind 175 Fahnen Mon-
golen, 1 Fahne Oelöt von Alascban, 11 Fahnen Ulia-sutai (Uriang-khai),
1 Fahne Mongolen von Kbor, 16 Fahnen Dsungar, Oelöt, Tungut (in Thian-
schan-Pelu und Nanlu), und 2 Fahnen Mahomedaner in Khamil und Tur-
fan. — Die Armee erzeugt sich selbst. Als Ackerbauer, Beamter, Polizei-
soldat etc. lebt der verheirathete Soldat in Dörfern, den befestigten 1,193
Städten, in den Wachtthürmen an der Strasse oder der grossen, jetzt
immer mehr in Verfall kommenden berühmten Mau er, die um 240 v. Chr.
zum Schulze wieder Einfälle der nördlichen Nomadenvölker gebaut wurde,
und östlich von der Stadt Su-tscheu beginnend, auf einer Strecke von
mehr als 300 M. über Berge, Thäler, Abgründe, Flüsse etc. bis zum Meer-
busen von Pe-tschy-li fortläuft. An besonders wichtigen Pässen ist sie
doppelt, ja dreifach; überall 26 Fuss hoch, an ihrer Grundfläche eben so
stark, und oben mit einer 5' hohen Brustwehr mit Schiessscharten ver-

«I a a ■!•

Cvescliicliie» — Die Geschichte des Japanischen Reiches,
sogenannt nach der Insel Nipon, chinesich Jepon (Land des Lichts; das
Land, welches gegen Morgen Regt), reicht, so weit sie beglaubigt ist,
bis zum J. 660 v. Chr. hinauf, wo die noch herrschende Dynastie durch
Dsinbu Singmu (d. h. göttlicher Eroberer), der Nipon eroberte, sich hier
einen Dairi (Tempelpalast) baute und ihn der Sonnengöttin weihte, ge-
stiftet, und von diesem zugleich Gesittung, Gesetze, Zeitrechnung und
Religion eingeführt, und die Oberherrschaft der Mikado's (Dairi Sama)
gegründet wurde. Der Mikado war der höchste geistliche und weltliche
Herrscher und unter ihm regierten, als seine Lehnsträger, eine Anzahl
Fürsten, deren Zahl sich noch 1542, als die Portugiesen hier landeten,
auf 68 behef. Die Nachfolger des ersten Mikado verfielen bald in Schwel-
gerei und die Regierung wurde von dem Palast der Frauen aus geführt.
Jahrhunderte hindurch zählen die Reichsannalen meist nur kaiserl. Namen
auf, und berichten von furchtbaren gewaltigen Ausbrüchen der Vulkane,
welche weite Strecken verwüsteten. Im 12. Jahrhundert empörten sich
einzelne VasaRen, und einem dieser Lehensträger, Yoritomo, gelang
es, sich zum ständigen Oberfeldherrn zu erheben, und diese Würde erb-
lich in seiner Familie zu begründen. .\ls erster Siogun (Dschogun,
Stellvertreter des .Mikado) oder eigentliche Sio-j-dai-ziogun (Ober-
feldherr gegen die Fremden), war er Besitzer der wirklichen Herrschaft
über das Reich, während er den Mikado dem Namen nach für das Reichs-
oberhaupt gelten und ihn mit aller Pracht und Herrlichkeit in Miako re-
sidiren liess. Von da an blieb dem Dairi-Sama nur die geisHiche Ober-
gewalt, Titel, und Pracht, ohne wirklichen Einfluss und ohne Ausübung,
und nur formell stand ihm die Sanktion der politischen Massregeln des
Siogun zu. Ein Versuch der Mongolen unter Kublai-Khan, in der zweiten
Hälfte des 13. Jahrb., Japan zu erobern, misslang in Folge furchtbarer
Stürme, durch welche die mongolische Flotte vernichtet wurde. In der
Mitte des 16. Jahrhunderts starb die Famüie Yoritomos aus. Unter den
Vasallenfürsten entspann sich ein Kampf um die erledigte Siogunwürde,
in welchem endlich Nobunaga, Fürst von Owari, 1586, den weltRchen
Herrscherthron bestieg und die Abhängigkeit des Dairi Sama noch voll-
kommener machte. In dieser Zeit ward Japan den Fremden zugängig und
stand in vielfachem Handelsverkehr mit den Europäischen Staaten. Japaner
fochten in fremden Heeren und dienten auf ausländischen Schilfen, Euro-
päer verheiratheten sich mit Japaneserinnen, und portugiesische Jesuiten
breiteten fort und fort mit der christRchen Lehre ihren Einfluss in Japan
aus. .\uf Nobunaga folgte Hidejosi, ein Mann von geringer Herkunft,
der den Plan der bereits zahlreich ansässigen Portugiesen, sich des Landes
zu bemächtigen, entdeckte und sich zum Siogun aufwarf. In schrecklichen
Verfolgungen, wobei von 158?' —90 über 200,000 Christen das Leben ver-
loren, zog er gegen das Christentbum zu Felde, vernichtete den Handel
der Portugiesen und untersagte ihnen alle Verbindung mit Japan, ein Nach-
theil, den auch alle andern ausländischen Nationen mitzuleiden hatten.
.Als Hidejosi 1598, mit Hinterlassung eines sechsjährigen Sohnes starb,
usurpirte dessen Vormund Jje-jas, Fiu-st zu Mikawa, 1615, den Thron,
setzte, da die japanischen Christen es mit dem. rechtmässigen Thronerben
hielten, die
Christenverfolgung fort, verjagte alle Christen, schloss das
Land den Fremden, vernichtete alle und jede politische Bedeutung des
Mikado, und führte zugleich das politische Absperrungssytem ein, welches
bis in die neueste Zeit mit der hartnäckigsten Konsequenz durchgeführt
wurde. Nur den Chinesen und spater den Holländern, wurde mit gewissen
Beschränkungen, als besondere Vergünstigung, der Besuch des Japanischen
Reichs erlaubt; doch wurden auch die letzteren später (1672 und abermals
1743) in ihren Handelsfreiheiten geschmälert, auf die Insel Desima (Da-
cima) beschränkt, und dort unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt.
Engländer und Portugiesen, die zu wiederholten Malen sich einzuschleichen
versuchten, wurden aufgespürt und vertrieben; keinem Volke gelang es,
die Gesinnung der Japanesen sich geneigt zu machen, und alle derartige
Unternehmungen, selbst die friedlichsten, scheiterten an der Hartnäckigkeit
der Bewohner, und brachten nicht selten den dazu gebrauchten Personen
langwierige Geiangenschaft und schwere Leiden. — Die Nachkommen
Jje-jas haben sich bis auf den heutigen Tag im ungestörten Besitze der
Siogunwurde behauptet, sind aber in Ueppigkeit und Ruhe politisch
untergegangen und stehen unter der eifersüchtigen Aufsicht des Staats-
raths und der ihm Verwandten. Die Japaner selbst scheinen durch
die Staatseinrichtung und lange Ruhe in geistige Lethargie versunken,
mithin empfänglicher
für Neues und Pikantes zu sein. England, Russland,
Nord-Amerika und HoRand streben seit Jahren schon beharrlich nach


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42. — China und Japan. 11

Haiidelsverbindungen mit Japan. Die Nord-Amerikaner sendeten zu diesem
Zwecke 1853 eine Expedition mit friedlichen Vorschlägen nach Japan, die
diesmal nicht mit der Hartnäckigkeit, wie bei früheren Versuchen ähn-
licher Art, von den Japanern zurückgewiesen wurden; die Engländer folg-
ten, und am 16. Okt. 1857 erfolgte die Unterzeichnung und Auswechslung
des am 30. Jan. 1856 zwischen Holland und Japan neu abgeschlossenen
Handelsverlrags, nach dessen Zusatz-Artikeln die Häfen von Nangasaki und
Hakodadi den Holländern geöffnet sind, freie Ausübung des Gottesdienstes
gestattet ist, und Japanische Kaufleute in Desima zugelassen werden. —
]9as liand. — Lage, Grenzen, Grösse, Reihenfolge der
Inseln. — Das Inselreicb Japan, nach der Hauptinsel Nipon (Nip-
pon oder Niphon) von den Einwohnern selbst Ten kan (Reich unter dem
Himmel), Fino Motto (Wurzel) und Awatsissa (Erdschaum-Insel) ge-
nannt, liegt in geringer Entfernung von der östl. Küste Asiens, zwischen
290—490 NBr. und 146o—itjgo OL., zieht sich von den Liu-kiu Inseln,
nordöstl. bis zu den Kurilen, deren südliche Inseln es noch umfasst, und
wird im N. vom Ochhotskischen Meere (Meer von Tarakai), im 0. vom
Grossen Ozean, im S. von diesem und dem Chines, Ostmeer (Tong-hai),
und im W. von der Strasse von Korea, dem Japanischen Meere und der
Tatarischen Meerenge (der Strasse von Tarakai) begrenzt. Sämmtliche
das Reich bildende Inseln umfassen einen Flächenraum von 12,568 (n.
A. von 11,200, oder gar nur 7,496) Ou.-M. und eine Bevölkerung von 30
MiR. Seelen, haben mithin gegen 2,400 Menschen auf der Qu.-Meile. In
der Hauptrichtung von SW. nach NO. folgen sich die Hauptinseln in nach-
stehender Ordnung: Jakuno Sima (Linschoten Inseln), Tanega Sina, Kiusiu,
Sikokf, Nipon, Jesso, Kunaschir (Junaschir), Iturup, Utrup, Tarakai. Der
Bonin-Sima Archipel, erst seit 1817 bekannt, Regt im SO. der Insel Nipon,
und besteht aus 89 kleinen Eilanden von geringer Bedeutung.

Physische Beschaffenheit. — Die Inseln, welche das Japanische
Reich bilden, sind im Allgemeinen hoch, gebirgig, vulkanischen Ursprungs,
ungemein wasserreich, die grösseren von ziemlich ansehnlichen Flüssen
durchschnitten und von Bewässerungs- und Schifffahrtskanälen durchzogen.
Das Itmere der grössern Inseln, namentlich Nipons, wird von wilden, in
den ewigen Schnee aufragenden Gebirgsketten durchstrichen und bietet
noch 6 thätige Vulkane, die öfters furchtbare Verwüstungen anrichten.
Als die höchsten Berge bezeichnet man die Vulkane Fusino-Yama und
Sira-Yama, beide von 11,000' Höhe. — Das Klima ist weniger mild, als man
nach der geogr. Breite des Landes vermuthen soRte. Kiusiu, Sikokf und
Nipon, unter gleicher Breite mit Algier, haben ein KRma, das dem von Ober-
italien entspricht; Jeddo, unter 36o 39' NBr., hat im Winter Schnee,
der oft wochenlang liegen bleibt, und Matsumaje (Matsmai), unter gleicher
Breite von Livorno, hat oft eine Winterkälte von — 15« R. — Das KRma der
südlichen Inseln ist durchgängig feucht, im Winter fällt Schnee, welcher
nach N. zu immer reichlicher wird, und dort bis zum .April Regen bleibt,
und die Gewässer frieren zu. Im Juni und Juli stürzen gewaltige Regen-
güsse herab. Wasserhosen ziehen über Meer und Land, Nebel füllen die
Luft, furchtbare Gewitter entladen sich, nicht selten bebt die Erde, und
Orkane und Teifime wüthen mit zerstörender Gewalt. Im S. ist die Tem-
peratur im Sommer + 20 bis 25« R., im Winter — 2 bis IG« R. Dennoch
hat die Vegetation einen tropischen Charakter, und es gedeihen die Palme,
der MaiRbeer-, Papiermaulbeer- und Firnissbaum, der gewürzreiche San-
tsio, der Lorbeer-, Kampher- und Nussbaum, der Theestrauch, Citronen,
Pommeranzen, Kastanien, Pfirsiche, Mandeln , Feigen, essbare Eicheln und
geringere Obstsorten. BaumwoRe, Hanf, Tabak, Pfeffer, Sesam imd an-
dere Oelpflanzen, Bataten, Kartoffeln etc. bietet das Land in Menge; die
vorherrschende Getreideart ist der Reis, und ausserdem baut man Gerste,
Weizen, Taitsu (eine Art Bohnen), Sotsu (eine Linsenart) und Hirse. Wein
reift selten. Von Zierpllanzen gedeihen Rosen, in unzähligen Varietäten,
Camellien, Lilien, Iris, Jasmin, Narzissen etc., meist aber mehr schöne
als duftende Blumen. Die Wälder bestehen hauptsächlich aus Nadelhöl-
zern, Eichen, Lorbeer, Bambus etc. An Thieren ist das Land verhältniss-
mässig arm. Man zieht kleine, schnelle Pferde, grosse Bülfel mit Höckern,
Schweine, Hunde und Katzen; Rinder, Ziegen und Schafe sind von den
Holländern eingeführt worden. In den Wäldern findet man Wildschweine,
wilde Katzen, Füchse, Hirsche, seltener Bären, Panther, Wölfe, Schakals
und Schlangen. Unter den Insekten sind bemerkenswerth Seidenwürmer,
auf deren Zucht die Japaner vielen Fleiss verwenden, weisse Ameisen,
giftige Tausendfüsse und viele .Arten prachtvoller Schmetterlinge. Perl-
muscheln, Austern, Korallen sind an den Küsten sehr häuflg. Die Gewässer
werden von zahlreichen Bew'ohnern, von Fischen, Wassersäugethieren und
Wasservögeln belebt, und Wallfische, Robben verschiedener Art, Haie, Stock-
fische, Häringe nähern
sich scharenweise den Küsten. Die mineralischen
Schätze des Landes sind von grosser Wichtigkeit: Gold wird Iheils gewa-
schen, theils aus Kupfererzen gewonnen; häufiger und ergiebiger sind die
Silberminen, am gewinnreichsten aber die Kupfergruben, deren Ausbeute
meist im Lande selbst verbraucht und zu Geräthen verarbeitet wird, die
bei uns von Eisen zu sein pflegen. Auch an Zinn und Eisen ist kein Man-
gel, und ausserdem von nutzbaren Mineralien noch Schwefel, Steinkohlen,
Salz, Marmor und feine Porzellanerde zu nennen. —

Politische Eintheilung. — Das Japanische Reich zerfäRt in das
Hauptland (die drei grössern südl. Inseln Nipon, Kiusiu und Sikokf,
mit den zu ihnen gehörenden Eilanden), und in die
Neben länder (die
Insel Jesso, die südl. Kurilen, Tschoka oder der südl. Theil von Tarakai,
und die Bonin-lnseln). Das Hauptland, das eigentliche Kaiserthum Ja-
pan, wird in 10 an Grösse und Bevölkerung ungleiche Landschaften oder
Do eingetheilt, von denen die beiden letzten, die kleinen Inseln Iki und
Tsu-tsima, je nur eine Provinz bilden, die 8 ersten Do aber 66 Pro-
vinzen (Kokfs) umfassen, die zusammen 622 Bezirke (Koris) begreifen.
Die Insel Nipon (nebst Zubehör 5,152 Qu.-M.) enthält die Landschaften
Gokinai", Tokaido, Tosando, Fokurokudo, Sanindo, Sanyo-
do, und fast die Hälfte von Nankaido; die Insel
Siko k f (Sic o co,
nebst den zugeh. Inseln 808 Qu.-M.) die grössere Hälfte von Nankaido;
und die Insel Kiusiu (Saikokf, mit den zugeh. Inseln 1,328 Qu.M.)
die Landschaft Saikaido. ^Dle Neben 1 änder umfassen die Statthal-
terschaft Matsmai (bestehend aus der Insel Jesso, 2,800 Qu.-M.;
den
SüdRchen Kurilen: Kunaschir, Tschikotan, Iturup, Utrup,
zusammen 151 Qu.-M., und Tschoka, den südl. Theil der InselTaraka'i
oder Sachalien, 2,244 Qu.-M.), und die Bonin-Sima-lnseln (85 Qu.-M.).
Die 10 Do und 68 Provinzen des eigentlichen Japan (die eingeklam-
merten Provinzennamen sind die gewöhnlichen synonymen Bezeichnungen
landschaflen oder Do.

der japanischen Schriften), mit ihren Hauptstädten, und die Nebenlän-
der sind:

380

2,050

1,018

1,200

18
110

2,800

151
2,244

85

12,508

Die Landschaft Gokinai bildet mit ihren 5 Provinzen die beson-
dere Domäne des Mikado oder Da'iri Sama. Die Städte Jeddo (Residenz
des Siogun, 280,000 Häuser mit IV2 Mill. Einw.), Miyako (Residenz des
Mikado, mit 60,000 F.), Osaka (der Seehafen Miyakos, mit 250,000 E.),
Sakai (Hafenstadt, mit 200,000 F.), und Nangasaki (Nagasaki, mit
75,000 E.) werden die 5 Reichsstädte genannt. — Die kleine Insel Desi-
ma, auf welcher die Holländer ihre Faktorie haben, ist mit Nangasaki
durch eine Brücke verbunden. — Zu bemerken ist noch die kleine, 40 M.
südl. von Jeddo gelegene Insel Fatsisio, der Verbannungsort der in Un-
gnade gefallenen Grossen Japans, deren Küsten so steil sind, dass man
nur mittelst eines Krahnes hinauf gelangen kann. Die vornehmen Verur-
theilten sind gezwungen sich mit Verfertigung schöner und kostbarer Sei-
denstoffe zu beschäftigen, deren Gebrauch sich der Siogun allein vorbe-
halten hat, und müssen ihre Lebensbedürfnisse mit ihrer Hände Arbeit
bezahlen. —

Das Tolk. — Stamm- und Wationalverschiedenheit, Volks-
charakter. — Die Bewohner des Japanischen Reichs, die auf 30 MiR.
Seelen geschätzt werden, scheinen, so weit es die südlichen Inseln,
das eigentliche Japan betrifft, ein Mischlingsvolk mongolischen und malay-
ischen Stammes zu sein, wenigstens sind sie vergleichungsweise die schön-
sten Menschen der mongolischen Rasse, obwohl sie alle Rassenzeichen
derselben, mit Einschluss der schiefen SteRung der Augen, eben so wie
die Chinesen haben. Die Bewohner der nördlichen Inseln sind Kurilen
(Ainas), ein verschiedener Stamm. Die Japanesen sind von mittlerem,
kräftigem Wüchse, beweglich und gewandt, von gesundem Ansehen, gel-
ber Farbe, mit glattem Gesicht, kleinen, tiefen, schwarzen, schief liegen-
den Augen, dicker und kurzer Nase, grossem Kopfe, schwarzem und dich-

A. Kaiseitli. Japan,
1. G okinai, 5 Prov.:

2. Toka ido, ISProv.

3. Tosando, 8 Prov.

4, Fo kurokndo (Fo-
krokdo), 7 Prov.

5. San Infi 0 , 8 Prov.

6. S a n y odo, 8.Prov.

7. Nankaido, 6 Prov.

8. Saikaido, 9 Prov.
(Insel Kiu-siii)

9. Ins el I k i (Isiii)
10. Tsu-sima, Insel
B. Nebeilländer,
Stallhalterschaft Mats-
mai:

Bonin-Simalnseln

Im Ganz.en......

Provinzen oder Lehensfürsten-
thümer.

1. Yamasiro (San-sinJ .........

2. Yamato (Wa-sin) ............

3. Kawatsi (Ka-sixi) ..........

4. Idz.nmi (Sen-siu) ...........

5. Sets (Se-siu) ...............

1. Iga (I-siu) ...................

2. Ize (Se-siu). ...............

3. Sima (Si-siii) ...............

4. Ovvari (Bi-siu) ......■.......

5. Slikawa (Mi-siu)..............

6. Tootomi (Ghen-siu) .........

7. Suruga (Su-siu)..............

8. Idzu (D'/,u-siu).............

9. Kai (Ka-siu) ................

10. Sagami (Sa-siu) ...........

11. Musasi (Mu-siu)..............

12. Awa (Fo-siu) ...............

13. Kadzuia (Koo-siu)..........

14. Siinoosa (Seo-siu)...........

15. Fitats (Siu-siu) .............

1. Oomi (Kio-siu) ..............

2. Mino (Mi-siu)................

3. Fida (Fi-siu) ................

4. Sinano (Siu-siu).............

5. Kootské (Dzio-siu).........

6. Simotské (Ga-siu) ..........

7. Muls (O-siu).................

8. Dewa (U-siu)................

1. Wakasa (Siak-siu) ..........

2. Yetsisen i ..................

3. Yetsiu lYet-siu...........

4. Yetsingo ) ..................

5. Kaga (Ka-siu) ..............

6. Noto (Neo-siu) .............

7. Insel Sado (Sa-siu).........

1. Tango 1 .................

2. Tanha 5 Tan-siu ........

3. Tasima ) ..................

4. Inaha (tn-siu) ...............

5. Foki (Fo-siu) ...............

6. Idzumo (Un-siu) ............

7. Iwani (Sek-siu)..............

8. Insel Oki (.Vn-siu)..........

1. Farima (Ban-siu) .........

2. Mimasaka (Saka-siu)........

3. Bizen ^ ...................

4. Bitsiu / Fi-siu ..........

5. Bingo J ..................

6. Aki (Ghe-sin) ..............

7. Suwo (Seu-sin) .............

8. Nagata (Tsio-siu) ..........

1. Kii (Ki-siu), auf Nipon.....

2. Insel Awasi (Tan-siu)......

3. Awa (A-siu) \........

4. Sanuki (San-siu) f auf -••

5. lyo (Yo-siu) f Sikohf

6. Tosa (To-siu) ) .......

1. Tsikuzen } Tsiku- ......

2. Tsikungo $ sin ..........

3. Buzen ) Foo..............

4. Bungo Ï siu ..............

5. Fizen ........................

6. Figo.....■■..........) Fi- --■

7. Fiugo (Asi-siu) ) siu ..■

8. Oosumi (Gu-siu) ............

9. Satsuma (Sats-siu)..........

I-äiu............................

Jaï-siu.........................

Insel Jesso (Jeso u. Ainu-kuni)

Südliche Kurilen..............

Tschoka (südl. Theil v. Tarakai)
Gruppe von 89 Inseln (darunter
Peel)........................

Hauptstadt.

K i 0 oder M i y a k o

(M i a k o).
Kori-yama.
Sa-yania.
Kisi-no-vvata.
Osaka.
Wuye-no.
Kuwana.
Toha.
Nakoya.
Yosi-da.

Kake-gawa, u. Famama-

Futsiu. [tsu

Simota.

Fu-tsiu.

Odavvara.

Jeddo (Yedo)

Yakata-yama,

Odaki

Seki-yado.

Mito.

Fikone (Sawa-yama).
Oogaki.
Tata-yama.
Uyeda.

Tats-fayasi u.Taka-saki

Utsu-miya.

Sendai.

Yone-sawa.

Kobama.

Fukyi.

To-yama.

Takata.

Kana-zawa.

Sus-uo-misaki.

Koki (Siro).

Miyazu.

Kame-yama.

Idzusi oder Deisi.

Tots-tori.

Yonego.

M a t s u y e.

Tsuwa-uo.

(Hier nur Dörfer).

Fimedzi.

Tsu-yama.

Oka-yama.

Matsu-yama.

Fuku-yama.

Firo-sama.

Tok-yama.

Faid.

Waka-yama.

Sumoto (Smoto).

Tok-sima.

Taka-mats.

Matsu-yama.

Kotsi.

Fuk-oka.

Kiirume.

Kokura,

Usuki.

Saga u. Nangasaki.

Kuma-moto.

Jyifi.

Koku-hu.

Kago-sima.

Katu-moto.

Fu-tsiu. —

Matsmai (Matsumaje)
und Hakodadi (Cha-
kodade.
Urbitsch.
Hafen Aniwa

Hafen Lloyd.

Yedo (Jeddo).


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LO 42. — China und Japan.

(die oben genannte 4. Klasse), zwischen 5 — 700,000 M. hat ihre bleiben-
den Kantonirungen, den Garnisonsdienst in 450 Städten, und wird nicht im
Felde gebraucht; die Truppen dieser Abtheilung hassen die Mandschu und w er-
den von diesen verachtet, und bilden den Theil des Heeres, der sich bei allen
Empörungen gegen die herrschende Dynastie, gern mit betheiligt. Die Soldaten
derselben werden Ljui-ts i genannt, rekrutiren sich, und erhalten monat-

sehen. In gewissen Entfernungen sind nach beiden Seiten vorspringende,
kegelförmige Thürme angebracht, welche 12 — 23' über die Mauer empor-
ragen, und noch jetzt als Wachtthürme benutzt werden. — Die Truppen be-
kommen Reis und Sold, oder Pachtgüter zur Bearbeitung, müssen dagegen
für ihre Bekleidung selbst sorgen, daher auch der buntscheckige Schmutz
derselben. Waffen der Reiterei sind Säbel, Bogen, Pfeile, Panzer, Schild
und Helm; für das Fussvolk Flinte, Bogen, Säbel, Lanze. — Rekruten treibt
der Hunger herbei. Das Kur-ma (der Spenzer) ist Uniform , und stets
gleichfarbig mit der Fahne, Die Offlziere sind in 7 Klassen, je von 2
Abtheilungen, getheilt, und rücken immer durch ein Examen vor, welches
der Tsung-tu (als oberster Befehlshaber der Provinz) anstellt. — Bis jetzt
hat die Natur mehr für die Sicherheit China's gegen Aussen gethan, als
seine Truppen, die zwar schneUfüssig, aber häufig ohne Wafl'en, kraftlos,
ungeübt, nur durch ihre Menge furchtbar, sonst aber eine nmthlose, ent-
sittlichte Masse sind. Einzelne chinesische Truppenkorps haben indess
1842, und mehr noch im letzten Kriege gegen die vereinigten Engländer
und Franzosen bewiesen, dass ihr Hass gegen die Fremden grösser ist,
als ihre Gleichgültigkeit gegen das regierende Kaiserhaus, und haben mit
mehr .Muth gekämpft, als man ihnen zugetraut hätte. — Die Seemacht
China's besteht aus 2,183 Kriegsdschonken von 6, 8 bis höchstens 20 Ka-
nonen, theils auf dem Meere, theils auf den grossen Flüssen des Landes,
mit etwa 75,000 Seesoldaten und Matrosen. Europäischen Flotten gegen-
über verdient sie kaum Beachtung, wenigstens hat sie im letzten Kriege
gegen England und Frankreich nicht das Mindeste geleistet, wohl aber
sind hunderte von Dschonken, die den Kampf wagten, von dem wohlge-
richteten Feuer der Briten, Franzosen und Amerikaner in den Grund ge-
bohrt worden. — Flaggen, siehe Flaggen-Atlas, Taf. 6, wo Fig. 214
die Kaiserliche Flagge, Fig. 215 — 218 die verschiedenen Kauffahrer-
Flaggen, und Fig. 219 und 220 die Flaggen von Cochin-China (Tonkin)
darstellen. —


lich nur 2 Taels Sold. — Eine dritte Heeresabtheilung von etwa 100,000
Mann in 207 Fahnen, beflndet sich in den unterworfenen Ländern, und
steht unter Anführung einheimischer Khane; davon sind 175 Fahnen Mon-
golen, 1 Fahne Oelöt von Alaschan, 11 Fahnen Ulia-sutai (üriang-khai),
1 Fahne .Mongolen von Khor, 16 Fahnen Dsungar, Oelöt, Tungut (in Thian-
schan-Pelu undNanlu), und 2 Fahnen Mahornedaner in Khamil und Tur-
fan. — Die Armee erzeugt sich selbst. Als Ackerbauer, Beamter, Pollzei-
soldat etc. lebt der verheirathete Soldat in Dörfern, den befestigten 1,193
Städten, in den Wachtthürmen an der Strasse oder der grossen, jetzt
immer mehr in Verfall kommenden berühmten .Maii er, die um 240 v. Chr.
zum Schutze wieder Einfälle der nördlichen Nomadenvölker gebaut wurde,
und östlich von der Stadt Su-tscheu beginnend, auf einer Strecke von
mehr als 300 M. über Berge, Thäler, Abgründe, Flüsse etc. bis zum Meer-
busen von Pe-tschy-li fortlauft- An besonders wichtigen Pässen ist sie
doppelt, ja dreifach; ÜberaU 26 Fuss hoch, an ihrer Grundfläche eben so
stark, und oben mit einer 5' hohen Brustwehr mit Schiessscharten ver-

«i a |i a ii<

ClVeschichte« — Die Geschichte des Japanischen Reiches,
sogenannt nach der Insel Nipon, chinesich Jepon (Land des Lichts; das
Land, welches gegen Morgen liegt), reicht, so weit sie beglaubigt ist,
bis zum J. 660 v. Chr. hinauf, wo die noch herrschende Dynastie durch
Dsinhu Singmu (d. h. göttlicher Eroberer), der Nipon eroberte, sich hier
einen Dalri (Tempelpalast) baute und ihn der Sonnengöttin weihte, ge-
stiftet, und von diesem zugleich Gesittung, Gesetze, Zeitrechnung und
Religion eingeführt, und die Oberherrschaft der Mikado's (Dairi Sama)
gegründet wurde. Der Mikado war der höchste geistliche und weltliche
Herrscher und unter ihm regierten, als seine Lehnsträger, eine Anzahl
Fürsten, deren Zahl sich noch 1542, als die Portugiesen hier landeten,
auf 68 behef. Die Nachfolger des ersten Mikado verfielen bald in Schwel-
gerei und die Regierung wurde von dem Palast der Frauen aus geführt.
Jahrhunderte hindurch zählen die Reichsannalen meist nur kaiserl. Namen
auf, und berichten von furchtbaren gewaltigen Ausbrüchen der Vulkane,
welche weite Strecken verwüsteten. Im 12. Jahrhundert empörten sich
einzelne Vasallen, und einem dieser Lehensträger, Yoritomo, gelang
es, sich zum ständigen Oberfeldherrn zu erheben, und diese Würde erb-
lich in seiner Familie zu begründen. .Als erster Siogun (Oschogun,
SteUvertreter des Mikado) oder eigentliche Sio-j-dai-ziogun (Ober-
feldherr gegen die Fremden), war er Besitzer der wirklichen Herrschaft
über das Reich, während er den Mikado dem Namen nach für das Reichs-
oberhaupt gelten und ihn mit aller Pracht und Herrlichkeit in Miako re-
sidiren Hess. Von da an blieb dem Dairi-Sama nur die geistliche Ober-
gewalt, Titel.und Pracht, ohne wirklichen Einfluss und ohne Ausübung,
und nur formell stand ihm die Sanktion der politischen Massregeln des
Siogun zu. Ein Versuch der Mongolen unter Kublai-Khan, in der zweiten
Hälfte des 13. Jahrb., Japan zu erobern, misslang in Folge furchtbarer
Stürme, durch welche die mongolische Flotte vernichtet wurde. In der
Mitte des 16. Jahrhunderts starb die Familie Yoritomos aus. Unter den
Vasallenfürsten entspann sich ein Kampf um die erledigte Siogunwiirde,
in welchem endlich Nobunaga, Fürst von Owari, 1586, den weltUchen
Herrscherthron bestieg und die Abhängigkeit des Dairi Sama noch voll-
kommener machte. In dieser Zeit ward Japan den Fremden zugängig und
stand in vielfachem Handelsverkehr mit den Europäischen Staaten, Japaner
fochten in fremden Heeren und dienten auf ausländischen Schiffen, Euro-
päer verheiratheten sich mit Japaneserinnen, und portugiesische Jesuiten
breiteten fort und fort mit der christlichen Lehre ihren Einfluss in Japan
aus. Auf Nobunaga folgte Hidejosi, ein Mann von geringer Herkunft,
der den Plan der bereits zahlreich ansässigen Portugiesen, sich des Landes
zu bemächtigen, entdeckte und sich zum Siogun aufwarf. In schrecklichen
Verfolgungen, wobei von 1587 — 90 über 200,000 Christen das Leben ver-
loren, zog er gegen das Christenthum zu Felde, vernichtete den Handel
der Portugiesen und untersagte ihnen alle Verbindung mit Japan, ein Nach-
theil, den auch alle andern ausländischen Nationen mitzuleiden hatten.
Ms Hidejosi 1598, mit Hinterlassung eines sechsjährigen Sohnes starb,
usurpirte dessen Vormund Jje-jas, Fürst zu Mikawa, 1615, den Thron,
setzte, da die japanischen Christen es mit dem rechtmässigen Thronerben
hielten, die
Christenverfolgung fort, verjagte alle Christen, schloss das
Land den Fremden, vernichtete alle und jede politische Bedeutung des
Mikado, und führte zugleich das politische Absperrungssytem ein, welches
bis in die neueste Zeit mit der hartnäckigsten Konsequenz durchgeführt
wurde. Nur den Chinesen und spater den
Holländern, wurde mit gewissen
Beschränkungen, als besondere
Vergünstigung, der Besuch des Japanischen
Reichs erlaubt; doch wurden auch die letzteren später (1672 und abermals
1743) in ihren Handelsfreiheiten geschmälert, auf die Insel Desima (Da-
cima)
beschränkt, und dort unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt.
Engländer und lortugiesen, die zu wiederholten Malen sich einzuschleichen
versuchten, wurden aufgespürt und vertrieben; keinem Volke gelang es,
die Gesinnung der Japanesen sieh geneigt zu machen, und aUe derartige
Unternehmungen, selbst die friedlichsten, scheiterten an der Hartnäckigkeit
der Bewohner und brachten nicht selten den dazu gebrauchten Personen
langwierige
Geiangenschaft und schwere Leiden. — Die Nachkommen
Jje-jas haben sich bis auf den heutigen Tag im ungestörten Besitze der
Siogunwurde behauptet, sind aber in Ueppigkeit und Ruhe politisch
untergegangen und stehen unter der eifersüchtigen Aufsicht des Staats-
raths und der ihm Verwandten. Die Japaner selbst scheinen durch
die
Staatseinrichtung und lange Ruhe in geistige Lethargie versunken,
mithin empfänglicher für Neues und Pikantes zu sein, England, Russland,
Nord-Amerika und Holland streben seit Jahren schon beharrlich nach


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42. — China und Japan. 11

Handelsverbindungen mit Japan. Die Nord-Amerikaner sendeten zu diesem
Zwecke 1853 eine Expedition mit friedlichen Vorschlägen nach Japan, die
diesmal nicht mit der Hartnäckigkeit, wie bei früheren Versuchen ähn-
licher Art, von den Japanern zurückgewiesen wurden; die Engländer folg-
ten, und am IC. Okt. 1857 erfolgte die Unterzeichnung und Auswechslung
des am 30. Jan. 1856 zwischen Holland und Japan neu abgeschlossenen
Handelsvertrags, nach dessen Zusatz-Artikeln die Häfen von Nangasaki und
Hakodadi den Holländern geöffnet sind, freie Ausübung des Gottesdienstes
gestattet ist, und Japanische Kaufleute in Desima zugelassen werden. —
Ifas Eiand« — Lage, Grenzen, Grösse, Reihenfolge der
Inseln. — Das Inselreicb Japan, nach der Hauptin.sel Nipon (Nip-
pon oder Niphon) von den Einwohnern selbst Tenkan (Reich unter dem
Himmel), Fino Motto (Wurzel) und Awatsissa (Erdschaum-lnsel) ge-
nannt, liegt in geringer Entfernung von der östl. Küste Asiens, zwischen
29o_49o NBr. und 146o—lt)8o OL., zieht sich von den Liu-kiu Inseln,
nordöstl. bis zu den Kurilen, deren südliche Inseln es noch umfasst, und
wird im N. vom Ochhotskischen Meere (Meer von Tarakai), im 0. vom
Grossen Ozean, im S. von diesem und dem Chines. Ostmeer (Tong-hai),
und im W. von der Strasse von Korea, dem Japanischen Meere und der
Tatarischen Meerenge (der Strasse von Tarakai) begrenzt. SämmUiche
das Reich bildende Inseln umfassen einen Flächenraum von 12,568 (n.
A. von 11,200, oder gar nur 7,496) Qu.-M. und eine Bevölkerung von 30
MiR, Seelen, haben mithin gegen 2,400 Menschen auf der Qu.-Meile. In
der Hauptricbtung von SW. nach NO. folgen sich die Hauptinseln in nach-
stehender Ordnung: Jakuno Sima (Linschoten Inseln), Tanega Sina, Kiusiu,
Sikokf, Nipon, Jesso, Kunaschir (Junaschir), Iturup, Utrup, Tarakai. Der
Bonin-Sima Archipel, erst seit 1817 bekannt, Regt im SO. der Insel Nipon,
und besteht aus 89 kleinen Eilanden von geringer Bedeutung.

Physische Beschaffenheit. — Die Inseln, welche das Japanische
Reich bilden, sind im Allgemeinen hoch, gebirgig, vulkanischen Ursprungs,
ungemein wasserreich, die grösseren von ziemlich ansehnlichen Flüssen
durchschnitten und von Bevvässerungs- und Schifffabrtskanälen durchzogen.
Das Innere der grössern Inseln, namentlich Nipons, wird von wilden, in
den ewigen Schnee aufragenden Gebirgsketten durchstrichen und bietet
noch 6 thätige Vulkane, die öfters furchtbare Verwüstungen anrichten.
Als die höchsten Berge bezeichnet man die Vulkane Fusino-Yama und
Sira-Yama, beide von 11,000' Höhe. — Das Klima ist weniger mild, als man
nach der geogr. Breite des Landes vermuthen soRte. Kiusiu, Sikokf und
Nipon, unter gleicher Breite mit Algier, haben ein KRma, das dem von Ober-
italien entspricht; Jeddo, unter 36« 39' NBr., hat im Winter Schnee,
der oft wochenlang liegen bleibt, und Matsumaje (Matsmai), unter gleicher
Breite von Livorno, hat oft eine Winterkälte von — 15» R. — Das Klima der
südlichen Inseln ist durchgängig feucht, im Winter fällt Schnee, welcher
nach N. zu immer reichlicher wird, und dort bis zum April liegen bleibt,
und die Gewässer frieren zu. Im Juni und Juli stürzen gewaltige Regen-
güsse herab. Wasserhosen ziehen über Meer und Land, Nebel füllen die
Luft, furchtbare Gewitter entladen sich, nicht selten bebt die Erde, und
Orkane und Teifune wüthen mit zerstörender Gewalt. Im S. ist die Tem-
peratur im Sommer + 20 bis 25« R., Im Winter — 2 bis I6o R. Dennoch
hat die Vegetation einen tropischen Charakter, und es gedeihen die Palme,
der MaiRbeer-, Papiermaulbeer- und Firnissbaum, der gevvürzreiche San-
tsio, der Lorbeer-, Kampher- und Nussbaum, der Theestrauch, Citronen,
Pommeranzen, Kastanien, Pfirsiche, Mandeln, Feigen, essbare Eicheln und
geringere Obstsorten. BaumwoRe, Hanf, Tabak, Pfeffer, Sesam und an-
dere Oelpflanzen, Bataten, Kartoffeln etc. bietet das Land in Menge; die
vorherrschende Getreideart ist der Reis, und ausserdem baut man Gerste,
Weizen, Taitsu (eine Art Bohnen), Sotsu (eine Linsenart) und Hirse. Wein
reift selten. Von Zierpflanzen gedeihen Rosen, in unzähligen Varietäten,
CameRien, Lilien, Iris, Jasmin, Narzissen etc., meist aber mehr schöne
als duftende Blumen. Die Wälder bestehen hauptsächlich aus Nadelhöl-
zern, Eichen, Lorbeer, Bambus etc. An Thieren ist das Land verhältniss-
mässig arm. Man zieht kleine, schnelle Pferde, grosse Büffel mit Höckern,
Schweine, Hunde und Katzen; Rinder, Ziegen und Schafe sind von den
Holländern eingeführt worden. In den Wäldern findet man Wildschweine,
wilde Katzen, Füchse, Hirsche, seltener Bären, Panther, Wölfe, Schakals
und Schlangen. Unter den Insekten sind bemerkenswerth Seidenwürmer,
auf deren Zucht die Japaner vielen Fleiss verwenden, weisse Ameisen,
giftige Tausendfüsse und viele Arten prachtvoller Schmetterlinge. Perl-
muscheln, Austern, Korallen sind an den Küsten sehr häufig. Die Gewässer
werden von zahlreichen Bewohnern, von Fischen, Wassersäugethieren und
Wasservögeln belebt, und Wallfische, Robben verschiedener Art, Haie, Stock-
fische, Häringe nähern
sich scharenweise den Küsten. Die mineralischen
Schätze des Landes sind von grosser Wichtigkeit: Gold wird theils gewa-
schen, theils aus Kupfererzen gewonnen; häufiger und ergiebiger sind die
Silberminen, am gewinnreichsten aber die Kupfergruben, deren Ausbeute
meist im Lande selbst verbraucht und zu Geräthen verarbeitet wird, die
bei uns von Eisen zu sein pflegen. Auch an Zinn und Eisen ist kein Man-
gel, und ausserdem von nutzbaren Mineralien noch Schwefel, Steinkohlen,
Salz, Marmor und feine PorzeRanerde zu nennen. —

Politische Eintheilung. ~ Das Japanische Reich zerfällt in das
Hauptland (die drei grössern südl. Inseln Nipon, Kiusiu und Sikokf,
mit den zu ihnen gehörenden Eilanden), und in die Nebenländer (die
Insel Jesso, die südl. Kurilen, Tschoka oder der südl. Theil von Tarakai,
und die Bonin-Inseln). Das Hauptland, das eigentliche Kaiserthum Ja-
pan, wird in 10 an Grösse und Bevölkerung ungleiche Landschaften oder
Do eingetheilt, von denen die beiden letzten, die kleinen Inseln Iki und
Tsu-tsima, je nur eine Provinz bRden, die 8 ersten Do aber 66 Pro-
vinzen (Kokfs) umfassen, die zusammen 622 Bezirke (Koris) begreifen.
Die Insel Nipon (nebst Zubehör 5,152 Ou.-M.) enthält die Landschaften
Gokinal", Tokaido, Tosando, Fokurokudo, Sanindo, Sanyo-
do, und fast die Hälfte von Nankaido; die Insel
Sikokf (Sicoco,
nebst den zugeh. Inseln 808 Qu.-M.) die grössere Hälfte von Nankaido;
und die Insel Kiusiu (Saikokf, mit den zugeh. Inseln 1,328 Qu.M.)
die Landschaft Saikaido. ^Die Neben 1 änder umfassen die Statthal-
terschaft Matsmai (bestehend aus der Insel Jesso, 2,800 Qu,-M.;
den südlichen Kurilen: Kunaschir, Tschikotan, Iturup, Utrup,
zusammen 151 Qu.-M., und Tschoka, den südl. Theil der Insel Tarakai
oder Sachalien, 2,244 Qu.-.M.), und die Bonin-Sima-Inseln (85 Qu.-M.).
Die 10 Do und 68 Provinzen des eigentlichen Japan (die eingeklam-
merten Provinzennamen sind die gewöhnlichen synonymen Bezeichnungen
der japanischen Schriften), mit ihren Hauptstädten, und die Nebenlän-
der sind:

Landschaften oder Do.

a .
S s

B s

SB
b

Provinzen oder Lehensfürsten-
thümer.

Hauptstadt.

A. Kaisertli. Japan,

1. G 0 k Ina i, 5 Prov.:

380

1.

ïamasiro (San-siu) .............

K i 0 oder Miyako

(Miako).

2.

Vamato (Wa-siu)................

Kori-yama.

3.

Kawatsi (Ka-siu) ...............

Sa-yama.

4.

Idzumi (Sen-siu) ................

Kisi-no-wata.

5.

Sets (Se-siu) ....................

Osaka.

2. Tokaido,15ProT.

925

1.

Iga (I-siu) .......................

Wuye-no.

2.

Ize (Se-siu). ....................

Kuwana.

3.

Sima (Si-siu) ....................

Toba.

4.

Owari (Bi-siu) ..................

Nakoya.

5.

Mikawa (M i-siu)..................

ïosi-da.

6.

Tootomi (Ghen-siu) .............

Kake-gawa, u. Famama-

7.

Surusa (Su-siu)..................

Futsiu. [tsu.

8.

Simota.

9.

Kai (Ka-siu) .....................

Fu-tsiu.

10.

Sagami (Sa-siu) ................

Odawara.

II.

Musasi (Mu-siu) ..................

Jeddo (Yedo)

12.

.\wa (Fo-siu) ....................

Yakata-yama.

13.

Kadzuza (Koo-siu)...............

Odaki

14,

, Simoosa (Seo-siu)................

Seki-yado.

15.

Fitats (Siu-siu) ..................

Mlto.

3. T osando , 8 Prov.:

2,050

1.

Oomi (Kio-siu)...................

Fikone (Sawa-yama).

2,

Mino (Mi-siu).....................

OogaUi.

3.

Fida (Fi-siu) .....................

Tata-yama.

4.

Sinano (Sin-siu)..................

L'yeda.

5.

Kootské (Dzio-siu)..............

Tats-fayasi u,Taka-saki

6.

Slmotské (Ga-siu) ...............

L'tsu-miya.

7.

Muls (0-siu)......................

S eu d aï.

4. Fokurokudo (Fo-

8-

Dewa (U-siu).....................

Yone-sawa.

krokdo), 7 Prov,:

540

1.

Wakasa (Siak-siu)...............

Kohama.

2.

Fukyi.

3.

Yetsiu ; ïet-siu................

To-yama.

4.

Yetsingo ) .......................

Takata.

5.

Kaga (Ka-siu) ...................

K a n a - z a w a.

6.

Noto (Neo-siu) ..................

Sus-no-misaki.

5. San inS o , 8 Prov.:

7.

Insel Sado (Sa-siu)..............

Koki (Siro).

412

1.

Tango 1 ......................

Miyazn.

2,

Tanha ! Tan-siu .............

Kame-yama.

3.

Tasima ) ......................

Idzusi oder Deisi.

4.

Tots-tori.

5.

Foki (Fo-siu) ....................

Yonego.

6.

Idzumo (Un-siu) ................

M a t s u y é.

7.

Iwani (Sek-siu)..................

Tsuwa-no.

8.

Insel Oki (An-siu)...............

(Hier nur Dörfer).

6. S a n y odo, 8.Prov.:

635

1.

Farima (Ban-siu) .........;......

Fimedzi.

2.

Mimasaka (Saka-siu).....■"•......

Tsu-yama.

3.

Bizen ^ .......................

Oka-yama.

4.

Bitsiu 5 Fi-siu ...............

Matsu-yama.

5.

Bingo ' .......................

Fuku-yama,

6.

Aki (Ghe-siu) ...................

Firo-sama.

7.

Suwo (Sen-siu) ..................

Tok-yama.

8.

Nagata (Tsio-siu) ...............

Faki.

7. Nankaid o, 6 Prov.:

1,018

1.

KU (Ki-siu), auf Nipon..........

Waka-yama.

2.

Insel Awasi (Tan-siu)...........

Sumoto (Smoto).

3.

Awa (A-siu) \.............

Tok-sima.

4.

Sanuki (San-siu) f auf........

Taka-mats.

5.

lyo (Yo-siu) f Sikohf ...

Matsu-yama.

6.

Tosa (To-siu) ) ............

Kotsj.

8. Saikaido, 9 Prov.:

1,200

1.

Tsiknzen ) Tsiku............

Fuk-oka.

(Insel Kiu-siu)

2.

Tsikungo j sin ...............

Kurume.

3.

Buzen ) Foo- ..................

Kokura.

4.

Usuki.

ä.

Fizen .............................

Saga u. Nangasaki.

6.

Figo.....-•..........) Fi.........

Kuma-moto,

7.

Fingo (Asi-siu) 5 siu ........

Jyifl.

8.

Oosumi (Gn-siu) .................

Koku-hu.

9,

Satsnma (Sats-siu)...............

Kago-sima.

9. Ins el I k i (Isla)

18

Katu-moto.

10. Tsu-slina, Insel

110

Jai-siu..............................

Fu-tsiu. —

B. Nebeilländer,

Statthalterschaft Mats-

mai:

2,800

Insel Jesso (Jeso n. Ainu-kuni)

Matsmai (Matsumaje),

und Hakodadi (Cha-

kodade.

151

Südliche Kurilen..................

ürbitsch.

2,244

Tschoka (südl. Theil v. Tarakai)

Hafen Aniwa

B 0 n i n - S ima I n.s e 1 n

85

Gruppe von 89 Inseln (darunter

Peel)............................

Hafen Lloyd.

Im Garnen..........

12,568

— — —

Yedo (Jeddo).

Die Landschaft Gokinai bildet mit ihren 5 Provinzen die beson-
dere Domäne des Mikado oder Dairi Sama. Die Städte Jeddo (Residenz
des Siogun, 280,000 Häuser mit IV2 MIR- Einw.), Miyako (Residenz des
Mikado, mit 60,000 E.), Osaka (der Seehafen Miyakos, mit 250,000 E.),
Sakaï (Hafenstadt, mit 20o,000 E.), und Nangasaki (Nagasaki, mit
75,000 E.) werden die 5 Reichsstädte genannt. — Die kleine Insel Desi-
ma, auf welcher die Holländer ihre Faktorie haben, ist mit Nangasaki
durch eine Brücke verbunden. — Zu bemerken ist noch die kleine, 40 M.
südl. von Jeddo gelegene Insel Fatsisio, der Verbannungsort der in Un-
gnade gefallenen Grossen Japans, deren Küsten so steil sind, dass man
nur mittelst eines Krahnes hinauf gelangen kann. Die vornehmen Verur-
theilten sind gezwungen sich mit Verfertigung schöner und kostbarer Sei-
denstoffe zu beschäftigen, deren Gebrauch sich der Siogun allein vorbe-
halten hat, uud müssen ihre Lebensbedürfnisse mit ihrer Hände Arbeit
bezahlen. —

»as Volk. — Stamm- und ITationalverschiedenheit, Volks-
charakter. — Die Bewohner des Japanischen Reichs, die auf 30 Mill.
Seelen geschätzt werden, scheinen, so weit es die südlichen Inseln,
das eigentliche Japan betrifft, ein Mischlingsvolk mongolischen und malay-
ischen Stammes zu sein, wenigstens sind sie vergleichungsweise die schön-
sten Menschen der mongolischen Rasse, obwohl sie alle Rassenzeichen
derselben, mit Einschluss der schiefen SteRung der Augen, eben so wie
die Chinesen haben. Die Bewohner der nördlichen Inseln sind Kurilen
(Ainas), ein verschiedener Stamm. Die J apa n es en sind von mittlerem,
kräftigem Wüchse, beweglich und pwandt, von gesundem Ansehen, gel-
ber Farbe, mit glattem Gesicht, kleinen, tiefen, schwarzen, schief liegen-
den Augen, dicker und kurzer Nase, grossem Kopfe, schwarzem und dich-


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LO 42. — China und Japan.

tein Haar. Unter dem weiblicJien Geschlechle, das sich durcli weisse Haut-
farbe auszeichnet, gibt es wirkliche Schönheiten. Die Kleidung ist nach
Stand und Geschlecht verschieden, seit den ältesten Zeiten aber immer
die gleiche geblieben. Haare und Bart reissen die Männer aus; nur an
der Seite und am Hinterkopf bleibt ersteres stehen und wird in einen
Büschel auf dem Scheitel zusammen gebunden; Frauen streichen das lange
üppige Haar glatt in die Höhe, binden es auf dem Kopfe zusammen, und
schmücken es mit Nadeln, Schildpatt etc. Männer und Frauen tragen sei-
dene, baumwollene, oder leinene lange Röcke mit kurzen weiten Aermeln,
die Männer einfarbige, die Frauen bunte, und von letzteren die Reichen
oft 20—30 von feinem durchsichtigem StolT über einander, ohne ihre Kör-
perschönheit dadurch zu verunstalten. AHes wird von einem breiten Gür-
tel gehalten. Sehr weite Beinkleider gehören zum Festschmuck, zum Kriegs-
und Reisekostüm. Strümpfe tragen nur Vornehme. Als Schuhe dienen
Strohsandalen. Breitkrempige Spitzhüte von Stroh, Leder und Holz, bunt-
lakirt oder vergoldet, braucht man bei Hitze und Regen; sonst dient dazu
der Schirm, welchen nebst Säbel, Fächer, Schreibzeug, Brieftasche, Beutel,
Tabakspfeife, Arzneibüchse und feinem Schreibpapier als Schnupftuch, je-
der Japanese bei sich führt. Die Farbe der Kleidung ist meist schwarz,
bei Frauen auch bunt; weiss deutet Trauer an. Die Wohnungen in
dicht gedrängten Dörfern und Städten, die sich oft Stundenweit erstrecken,
durch Wälle, Gräben und Festungen geschützt, und reich an weitläuftigen
Tempeln und grossen Brücken sind, werden meist von Holz, und der häu-
ligen Erdbeben wegen nur einstöckig erbaut und mit Ziegeln gedeckt. Das
Innere ist durch bewegliche Wände oder Schirme in mehrere Zimmer ge-
theilt; die Wände sind meist mit farbigem Capier, eingelegter Arbeit oder
Gold überzogen, der Boden mit feinen Matten bedeckt, und im Winter die
Zimmer durch Gluthbecken erwärmt. Alles ist sehr reinlich. Die Fenster
haben statt des Glases geöltes Papier, mit hölzernen Läden oder Jalousien
an der Strassensoite, und alle Häuser haben bedeckte Gallerten. Von Haus-
geräthen findet sich nur das Nothwendigste; Luxusartikel sind: prächtig
gefirnisste Bettschirme, Metallspiegel, Porzellangefässe, prächtige Slahlwa^
fen etc. — Die Nahrung des Volkes besteht hauptsächlich aus Reis und

Fischen, nebst Kräutern, Hülsenfrüchten, Obst, .Muscheln, Brod, Thee, Reis-
branntwein (Sotschio), Bier (Sagi);'Fleisch wird im Ganzen wenig genos-
sen. Ueberhaupt äussert sich der Luxus der Japaner weniger im Essen,
Trinken und in Prachtbauten, als in Kleiderzierrathen und Waffen, und
manche Reiche verwenden viel Geld auf kostbare Wagen, die noch Immer
die Form derjenigen haben, die vor zwei hundert Jahren von den Hollän-
dern in's Land gebracht wurden, und die in der Regel nicht von Pferden,
sondern von Ochsen gezogen werden; eigenthümlicb eingerichtete Sänften
sind ausserdem eine Bequemlichkeit des Reichthums. Die Paläste der
Grossen des Reichs und der Reichen zeichnen sich in der Regel nur durch
ihren grössern Umfang vor den Privatgebäuden aus, und an keinem feh-
len parkartig angelegte Gärten mit Felsen, Bergen, Seeen, Wasserfällen,
Bäumen und kleinen Kapellen. Der Charakter des Volkes wird meist
günstig geschUdert. Bei guter Fassungskraft und viel Gelehrigkeit sind
sie schlau, gewandt, witzig, äusserst thätig und muthvoll, wissbegierig,
mässig im Essen und Trinken. Höflichkeit, Gehorsam, Sparsamkeit, fast
pedantische Reinlichkeit, grosse Liebe zum Wissen, öffenUiche Gerechtig-
keit sind die Lichtseiten; Stolz, Rachsucht, Grausamkeit aus Politik, Ver-
stecktheit, Aberglaube, viehische Wollust, Misstrauen gegen alles Fremde,
die Schattenseiten ihres Bildes. Um sich von einer schimpflichen Todes-
strafe zu befreien, schlitzt sich der Japanese den Bauch auf, und diese
Selbstbusse rettet sein, Andenken und den Namen seiner Familie vor öffent-
licher Schande. Eine höchst eigenthümliche Sitte ist das unter den vor-
nehmen gebräuchliche DueR, wobei derjenige, welcher sich für tödtlich
beleidigt hält, sich selbst den Bauch aufschlitzt; worauf sein Geper ver-
bunden ist, auf eben dieselbe Weise sich umzubringen. Die SitUichkeit
der Japaner ist im Allgemeinen nicht besonders zu rühmen: zwar heira-
thet der Mann in der Regel nur eine Frau, doch sind ihm Konkubinen zu
halten gestattet, und diese selbst sind durchaus nicht verachtet; die Rei-
chen halten deren oft eine grosse Menge; und öffenHiche Häuser in unge-
meiner Zahl, die oft wie fürstliche Paläste eingerichtet sind und ihre be-
stimmten Einrichtungen, Regeln und Privilegien haben, stehen in den Städ-
ten unter dem Schutz der Regierung. Die Kinder werden streng erzogen,
und erhalten bei ihrer Geburt einen Namen, der, wie bei den Chinesen,
bei jeder wichtigen Veränderung im Leben gewechselt wird; der eigent-
liche Familienname erscheint nur in öfl'entlichen Schriften. Vornehme Per-
sonen werden nach ihrem Tode verbrannt, gemeine beerdigt, und zwei
Jahre betrauert, —

Keligionsversehiedenheit. — Haupt- und Staatsreligion im Lande
ist die Sinto- (Xinto-) oder Sinsiur eligion (die Religion der Gei-
ster), eine Art Pantheismus, welcher auf die Verehrung der
Schutzgeister
(Sin oder Kami) aller sichtbaren und unsichtbaren Gegenstände gegründet
ist. Der Dairi-Sama (in der Sprache der Europäer gewöhnlich Kaiser
genannt), dessen Familie, als vou den allen GoUheiien des Landes ent-
sprossen, betrachtet wird, war ursprünglich das Haupt dieser Glaubens-
partei, welche vor allen Wesen die T en-s io - d ai-sin ,
eine Göttin ver-
ehrte, deren Haupttempel in der Provinz Ize liegt. Der Bruder dieser
Göttin ist der Kriegsgott Fatsman (nach seinem Haupttempel zu Usa in
der Prov. Buzen Usa-Fatsman genannt), der den meisten Antheil an
dem Schicksal des Reiches nimmt, weshalb auch der Kaiser häufig Ge-
sandtschaften an ihn schickt, um ihn über wichtige Angelegenheiten zu
befragen. Nur diese beiden höchsten Geister oder Gottheiten , deren Nach-
folger die Ten-si (Himmelssöhne), d, h. die Erbkaiser (Dairi Sania oder
Mikado) sind, die im Himmel die Verstorbenen richten und regieren, wer-
den verehrt. Unter ihnen stehen die Kami oder Geister, verstorbene
Helden und Fromme, welche der Erbkaiser ernennt, und diesen, welche
die Stelle von Untergöttern vertreten, sind Tempel gebaut, während der un-
sierbliche höchs te Geist nur im Symbol der höchsten Reinheit, im Spiegel,
angebetet, nicht aber in einem besondern Tempel verehrt wird. Durch diese
Kami, als Schutzgeister (Sjugosin) oder Fürbitter, wird der höchste Geist an-
gerufen, Die Tempel der Kami, bald weit ausgedehnte Gebäude mit schönen
Anlagen und eigener Säulenordnung, bald kleine Kapellen, die in keinem
Hause, keinem Garten fehlen, heissen .Mija; ausser den Bildern der Kami
enthalten sie den Spiegel, auf welchem, an Finokistöcken, ein Papier-
streifen als Sinnbild der Gottheit weht. Täglich dreimal ruft die Glocke
zum Gebet in die Tempel, vor denen man sich, ehe man sie betritt, die
Hände in den daselbst befindlichen Was.serbehältern wäscht. Die grösseren
Tempel sind reich an metallenen Kamibildern, vor denen Thranlichter
brennen; der Tempel des Kwanwan im Miyako (wo allein 500 Tempel
sich befinden), soll ausser dem Standbild des Götzen mit seinen 3ü Hän-
den, nach den Angaben der Japaner 333,-333 Standbilder von Göüern und
Geistern von verschiedener Grösse haben, die man dem Kwanwan unter-
geordnet glaubt. Die Opfer, die man den Kami, vorzüglich zu Anfang
und zu Ende jedes Monats, an Jahres- und Geburtstagen etc. bringt, be-
stehen in Reis, Kuchen, Fischen, Eiern, Blumen etc. Das Tödten lebender
Thiere ist den Sintos nicht verboten, und ihre Priester lassen sich das
Haar wachsen wie die Laien und dürfen heirathen. Die vorge-
schriebenen Opfertage sind wahre Volksfeste, und mit den zahl-
reichen Tempeln sind meistens auch Schenken und öffenlliche
Häuser verbunden. Der sichtbare Gott der Sintos ist der Dairi
Sama oder Kin Rey (Mikado), dessen ununterbrochene Ge-
schlechtsfolge bis zutn Stifter hinauf die japanischen Geschichts-
bücher füllt. — Die zweite Religion des Landes, die jetzt am
meisten verbreitet ist, ist der Buddhaismus (Butsdo), wel-
cher 543 n. Chr. von Korea aus hier eingeführt wurde; er theilt
sich in 8 Hauptsekten und ist zum Theil so mit der Sintolehre
vermischt, dass viele Tempel zugleich beiden Anhängern dienen,
und die Götzenbilder derselben neben einander verehrt werden.
Wie die Sinto, glauben auch die Buddhisten Japans an den Dairi
Sama. Eine rationale Sekte buddhaistischer Priester, die Yama-
bos (Bergpriester), die in den Bergen zurückgezogen leben, sich
verheirathen und Fleisch essen, beschäftigen sich viel mit aber-
gläubischen Zauberkünsten. — Ausserdem zählt eine dritte Reli-
gion, Siutu oder der „Weg der Philosophen" genannt, welche
im J. 59
V. Chr. eingeführt wurde und die Lehre Kon-fu-tse's
. verbreitet, viele Anhänger. Das Christ en th um , das im 16.
Jahrh. bedeutende Fortschritte in Japan gemacht hatte, im 17.
aber gänzlich ausgerottet wurde, scheint wieder neuen Boden
zu fassen, und so dürfte sich hier der Mission ein segensreiches
Feld eröfl'nen.

Geistige Kultur. — Für Schulen und Unterrichtsanstalten aller
Art ist in Japan gut gesorgt- In Miyako ist eine berühmte Universität
und zahlreiche andere Schulen, eine Akademie der Künste und Wissen-
schaften, eine kaiserliche Bibliothek von 150,000 Bänden, und viele Buch-
druckereien, und in 5 andern Städten des Reichs sind vielbesuchte Hoch-
schulen. Knaben und .Mädchen jedes Standes müssen die öff'enilichen Schu-
len besuchen, wo sie lesen, schreiben und rechnen und etwas vaterlän-
dische Geschichte lernen. Für die niederen Stände hält man dies für hin-
reichend, aber auch für so unerlässlich, dass der gemeinste Tagarbeiter,
der geringste Leibeigene diese Kenntnisse besitzt. Die Kinder der bessern
Stände gehen aus diesen Volksschulen in höhere Schulen über, die unsern
Gymnasien oder Lyceen entsprechen , um hier in den Gegenständen, die
als zu einer guten Erziehung gehörig gelten, unterrichtet zu werden; und
die älteren Knaben werden hier namentlich auch in dem „Harakiri" (dem
Selbstmord durch Aufschlitzen des Unterleibes) unterwiesen, zu welchem
ein Mann von Stande, ein hoher Staatsbeamter, überhaupt ein Ehrenmann,
oft gezwungen ist, um einen ihm widerfahrenen Schimpf zu rächen, oder
einer entehrenden Leibes-
oder Lebensstrafe zu entgehen; sie werden nicht
nur über die Handgriff'e und die verschiedenen
Feierlichkeiten dabei, son-
dern auch über die Fälle belehrt, in denen diese Art von Selbstmord un-
umgänglich nothwendig wird. Die Mädchen erhalten, in den für sie be-
stimmten höheren Schulen oder Instituten, Unterricht im Nähen und Sti-
cken , in der
Haushaltungskunst und Allem, was überhaupt einer Gattin
und Mutter zu wissen für nothig erachtet wird. Die Japan ische Sprache
ist eine mehrsylbige, durchaus eigenthümliche, mit der Liu-kiusprache
und dem Ainos verwandte und mit der Chinesischen so stark gemischte
Stammsprache, dass sie für sehr viele Dinge zwei Ausdrücke, einen ein-
heimischen und einen chinesischen hat, was aber keineswegs eine dop-
pelte Sprache begründet, obwohl man eine Hof-, eine Bücher- und eine
Volkssprache unterscheidet. Ihre Schrift ist einheimisch, hat 48 besondere
Zeichen, die vom gemeinen
Volke jeder liest und schreibt; ausser ihr brau-
chen sie die Tsinzi (die ideographische Schrift der Chinesen), welche sie
aber nach ihrer
Sprachweise lesen. Letztere ist bei Vornehmen und im
Geschäftsstyl gebräuchlich, und ihre Aussprache schwer zu erlernen. Ihre
Bildung und ihre
Schriftsprache empfingen die Japaner aus China über Ko-
rea, denn die
Koreaner, von denen sie auch den Buddhaismus erhielten
(d43 n. Chr.), waren ihre ersten Lehrer in Künsten und Wissenschaften.
Sie haben nicht den
Hochmuth der Chinesen, alle Kenntnisse, die nicht
von ihnen herstammen, zu verachten, denn sie nehmen mit grosser Be-
gierde
Künste und Wissenschaften von Europa an, und würden es noch
mehr, wenn die Regierung dem Volke grössere Freiheit und den Umgang
mit
Ausländern gestattete, denn unter den gebildeten Klassen gibt ^es
Viele, die das Holländische geläufig sprechen, lesen und schreiben;.aus


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42, China und Japan. 13

holländ. Zeitungen sich mit Begebenheiten des Abendlandes bekannt machen,
und durch Uebersetzungen holländischer Werke die eigene Literatur ihres
Vaterlandes bereichern. Der Gebrauch des Papiers, das hier aus derRiode
des Papierraaulbeerbaums bereitet wird, geht bis zum Anfang des 7. Jahr-
hunderts zurück. Die Buchdruckerkunst wurde im J. 1206 eingeführt,
wo man anfing buddhistische Bücher zu drucken. Sie gleicht im Wesent-
lichen der Chinesischen, und hier w^ie dort werden statt der beweglichen
Typen die Schriftzeichen auf Holztafeln eingeschnitten. In .Miyako, Jeddo,
Osaka und Owari sind die bedeutendsten Buchdruckereien und besten Holz-
schneider, und Siebold (der beste Kenner Japans) schätzt die Zahl der
Druckschriften, Bilder und Landkarten, die jährlich gedruckt werden, auf
5—8,000. Die Literatur trägt chinesisches Gepräge und umfasst wissen-
schaftliche Werke verschiedener Art. Am zahlreichsten und wichtigsten
sind die Schriften über Geographie, Geschichte und Pflanzenkunde. Dem
Umfange nach folgen die philosophischen und
Religionsschriften, worunter
besonders Kommentare der Werke des Kon-fu-tse. An grammatischen und
iexikographischen Werken ist kein Mangel, und eine umfassende Encyklo-
pädie ist der Chinesischen nachgebildeL
Arzneiwissenschaftliche und astro-
nomische Werke sind in Menge vorhanden, und die poetische Literatur ist
namentlich reich an lyrischen und dramatischen Gedichten, welche letztere
von maskirten Schauspielern aufgeführt werden. — In den schönen Kün-
sten sind die Japaner noch weit zurück; die Architektur und Baukunst
steht auf einer niedern Stufe, obwohl sie im Brücken-, Strassen- und
Wasserbau hin und wieder Tüchtiges geleistet haL Die Bildhauerei, im
Dienst der Religion, bietet nur Zerrbilder. Eben so gering und unbedeu-
tend sind die Werke der Maler, Kupferstecher und Musiker. Kriegskunst
und Schifffahrt sind bei der bisherigen friedfertigen Abgeschlossenheit des
Reichs nicht weit gediehen, desto ausgezeichneter aber sind die Leistun-
gen der Japaner in den mechanischen Künsten. — Die Zeitrechnung
wird nach Mondjahren geführt; in 19 Jahren hat man 7 Schaltjahre. Die
Monate werden nach der Zahl benannt, und in Abschnitte von 14 Tagen
getheilt, deren erster ein allgemeiner Ruhetag ist. Die Tage scheidet man
in 2mal 12 Stunden. —

Physisch-technische Kultur. — In Allem, was zur Landwirth-
schaft und zur Industrie gehört, haben die Japaner ungemeine Fortschritte
gemacht und entwickeln grossen Fleiss, Umsicht und Thätigkeit. Was der
Ackerbau auf Felsengrund, auf den vom Fusse bis zum Gipfel terrassen-
förmig überbauten Bergen und an Abhängen hervorbringt, erregt Staunen;
kaum in China wird das Land sorgfäftiger bewirthschaftet, und trotz der
grossen Bevölkerung ist der Ertrag des Feldbaues so bedeutend, dass
noch jährlich Getreide, besonders Reis und Hülsenfrüchte, nach China etc.
ausgeführt werden können. Der Feldbau geht mit dem Gemüse-Gartenbau
Hand in Hand, und jeder Landbauer, der den Anbau seines Besitzthums
vernachlässigt, wird durch Entziehung desselben bestraft, und das Recht
der Bearbeitung einem' Andern überwiesen. Von geringerem Belange ist
die Viehzucht; von Wichtigkhit dagegen der Seidenbau. Mit regem Eifer
wird der Fischfang an den Küsten betrieben, der hunderttausende von Fi-
scherbooten beschäftigt und eine Hauptnahrungsquelle des Volkes ist.
Der Bergbau wird schwunghaft betrieben und beschäftigt viele Hände. Im
blühendsten Zustande aber befindet sich die gewerbliche Industrie, die mit
der der Chinesen und Hindu zu wetteifern vermag. Ausser Schmelzhüt-
ten, Hammerwerken, Schmieden, Kanonen- und Glockengiessereien findet
man Eisen-, Kupfer-, Stahl- und Waffenfabriken. In der Kunst der Stahl-
bereitung übertreffen die Japaner alle andere Nationen, und ihre Waffen-
fabriken (die meist in Stahllegirungen — Wootz — arbeiten) liefern De-
gen und Säbel von solcher Schärfe, dass man mit ihnen Nägel und europ.
Klingen durchzuhauen vermag, ohne dass die Schneide sich umbiegt und
schartig wird. Die japanischen Metallarbeiten, die Werke der Gold- und
Silberschmiede sind berühmt, und die Webereien in feiner und grober
Seide und in Baumwolle vorzüglich. Das Japanische Porzellan wird dem
Chinesischen vorgezogen. Die Tischler- und Drechslerarbeiten sind zu
hoher VoRkommenheit gelangt, und vor Allem gewinnen die Lackwaaren
den Preis, und sind bis jetzt unübertrolTen. Fabriken in Menge bedecken
die Inseln; die gewöhnlichen Handwerke werden mit Geschicklichkeit ge-
übt und von Manufakturgegenständen wird Alles, was zum eigenen Ge-
brauche und täglichen Leben gehört, im Lande selbst gearbeitet. Nur im
Schiffbau sind die Japaner, in Folge ihrer bisherigen
Abgeschlossenheit,
eben so wie die Chinesen zurück. —

HandeL — Japan ist das einzige Land der Erde, welches alle Bedürf-
nisse seiner Bevölkerung, auch die eines verfeinerten Luxus, selbst zu
befriedigen vermochte, ohne dabei irgend ein Natur- oder Kunsterzeugniss
des Auslandes zu Hülfe nehmen zu müssen (wessen sich, beiläufig gesagt,
kein Europäischer Staat rühmen kann); neuerer Zeit aber scheint es den
Bemühungen der Briten, Franzosen, Holländer und Russen gelingen zu
wollen, das Land dem fremden Verkehr zu öffnen, in früheren Jahrhun-
derten im Besitz einer bedeutenden Kriegs- und Handelsflotte, deren Schifl'e
die benachbarten Meere, bis Bengalen hin, durchfurchten, hat der Staat seit
der Umwälzung vom J. 1585 keine Kriegsschiffe mehr, sogar die Erbau-
ung der HandelsschiflTe ist zurückgeblieben, das Land sperrte sich selbst
gegen die Aussenwelt ab; durch eine Verordnung (1637) wurde den Japa-
nern verboten, in's Ausland zu gehen, und nur noch Küstenfahrten und
Reisen nach den zum Reiche gehörenden Inseln gestattet, und von dieser
Zeit an bis jetzt wurden Japaner, die von Stürmen in fremde Gegenden
verschlagen wurden, nach ihrer Rückkehr einer strengen Aufsicht, ja oft
gar lebenslänglicher Gefangenschaft unterworfen. Der auswärtige Han-
dei, der übrigens ohne Einfluss auf die Verhältnisse und Zustände des
Landes Wieb, ist nur den Holländern, Chinesen und Koreanern gestattet,
und alle Anknüpfungsversuche anderer Nationen waren bis 1858 sämmt-
lich missglückt. Der Hafen von Nangasaki ist der einzige, der den drei
genannten Völkern, obwohl mit grossen Einschränkungen, zum Handel of-
fen steht, und dürfen die Holländer jährlich nur 6 Schifl'e, die Chinesen
10 Dschonken mit Waaren einführen. Durch den Vertrag vom 22. Juni
1856 haben die Engländer und Nordamerikaner das (auf aRe seefahrenden
Nationen ausgedehnte) Recht erworben, in den Häfen von Nangasaki und
Hakodadi Proviant einzunehmen, Ausbesserungen zu machen, und Kohlen-
inagazine für die Dampfschifffahrt anzulegen; bei wirklicher Seegefahr
sollen sie auch berechtigt sein, in allen !andern Häfen des Landes einen
Zufluchtsort suchen zu dürfen, sich daselbst aber nicht länger aufhalten,
als durchaus nothwendig ist; nicht ohne ausdrückliche Erlaubniss des
Kaisers in's Innere des Landes vordringen, und keinen Handel treiben,
der ausschliesslich den drei obengenannten Völkern vorbehalten ist.—
Seit 1855 ist die kleine Insel Desima, in welcher die Holländer früher wie
Gefangene unter polizeilicher Aufsicht standen, Eigenthum der Holländer
geworden , und durch den Vertrag von 1857 ihnen Nangasaki und Hako-
dadi geöfl'net. Die Einfuhren der HoRänder bestehen in Zucker, Kaffee,
Goldstaub, Tuch, Sammt uud BaumwoHwaaren, Flinten, Krystall- und
Glaswaaren, Luxusgegenständen etc., die Ausfuhren in Kupfer, Kam-
pher, Seiden- und Lackwaaren, Wachs, Droguen etc. Das holländ. Gou-
vernement hat sich die Einfuhr von Zucker und Goldstaub, so wie die
Ausfuhr von Kupfer und Kampfer von dort aus vorbehalten. Die Chine-
sen bringen meist Naturprodukte ihres Landes und tauschen solche gegen
japanische Erzeugnisse ein. So unbedeutend der äussere Handel Japans
ist., so lebhaft und blühend ist der Binnenhandel, der durch keinen
Zoü gehindei't, vorzugsweise durch die Küsten- und Flussschifl'fahrt geför-
dert wird. Strassen in grosser Menge durchkreuzen das Land; treö'iiche
und schöne Brücken führen über die Ströme; öffentliche Herbergen an den
grossen Strassen erleichtern das Reisen, und Postanstalten werden zweck-
mässig unterhalten. Alle Häfen Japans sind mit grossen und kleinen
Schiffen gefüllt, die den Küstenverkehr vermitteln, und jeder Hafenort hat
ein Beaufsichtigungsamt der Schifl'e. Läden und Märkte strotzen von Le-
bensmitteln und in den Städten ziehen grosse .Messen zahlreiche Besucher
herbei. Die vorzüglichem Handelsplätze des Reiches sind: Jeddo, Miyako,
Yosida, Kuru, Kasi-no-mats, Kabigi, Osaka, Miya, Muro und Simonoseki
auf Nipon; Kokura, Nangasaki und Saga auf Kiu-siu; Matsujama, Tosa und
Kotsi auf Sikokf, und iMatsmai und Hakodadi auf Jesso, —

Münzen: Ausser Gold-und Silbermünzen gibt es Kupfer- und Eisen-
Keld. Früher rechnete man nach T a e I = 2 Thlr., gegenwärtig nach M o n m e
= 10 Rin = 100 Mu. 10 iMonine = 1 Tael, dieser aber nur = 28 Sgr.
Geprägte Münzen in Gold sind: der alte Kobang (länglichtrund) = 13
Thlr. 25 Sgr,, der neue Kobang — 7 Thlr. 21 Sgr.; in Silber gibt es
kleine runde Silberklumpen, Kodama, und ovale gestempelte Stücke,
Hakane, zu 4 Thlr,; in Kupfer oder Eisen runde gegossene Stücke,
Sen oder Seni, mit einem viereckigen Loche in der Mitte, um sie anzu-
reihen, von denen 100 auf 1 Monme gehen. Das Gewicht besteht in
Pikel a 125 hoil. Pfund. Das Katje oder Pfund = 16 Taels; 1 Tael
10 Mas; 1 Mas == 10 Kanderln. Die Meile (Ri) enthält 36 Matsi (auf
Jesso 49 Matsi); I8V2 Bi = 1 -Aequatorgrad. —

»er Staat* — Staatsverfassung. — Die Staatsverfassung Ja-
pans ist ursprünglich eine erbliche Theokratie, an deren Spitze gegenwär-
tig zwei Oberhäupter (von den Europäern Kaiser genannt), ein nominel-
les (geistliches) und ein wirkliches (weltliches) stehen. Das geistliche
Oberhaupt, iMikado, Dairi Sama oder Kinrey genannt, war ursprüng-
lich der gesetzmässige Kaiser von Japan, bis seine Macht im Jahre 1158
durch Yoritomo, der die weltliche Herrschaft in seine Hände nahm, ge-
schwächt wurde, dieser, als Oberbefehlshaber des Heeres, der wirkli-
chen Herrschaft des Reichs sich bemächtigte, und seine Würde, unter
dem Titel Siogun (Kubo) oder Stellvertreter das Mikado erblich machte,
diesen aber dem Namen nach für das Reichsoberhaupt gelten und ihn mit
aller Pracht und Herrlichkeit in Miyako residiren liess. Der .Mikado oder
Dairi Sama, der geistliche Kaiser, dessen ununterbrochene Geschlechts-
folge, bis zum Stifter hinauf, die japan. Geschichtsbücher füRt, ist der
Steilvertreter Gottes. Als solcher lebt er dem Volke unsichtbar, in voll-
ständigster Abhängigkeit von einem lästigen Cereinoniell: sein Fuss betritt
den Boden nicht, die freie Luft, die Sonnenstrahlen dürfen ihn nicht be-
rühren, er darf den Umkreis seines Tempelpalastes (des Dairi in Miyako),
welcher an sich eine kleine Stadt bildet, 13 Strassen hat und von Mauern
und Gräben umschlossen ist, wo er mit 12 Frauen und einem prächtigen
Hofstaat wohnt, nicht überschreiten, steht unter Aufsicht und Schutz des
Grossrichters, empfängt aus den kaiserlichen Einkünften einen Jahrgehalt,
und hat als besondere Domäne die Landschaft Gokinai mit ihren 5 Provin-
zen. Er geht mit den Geistern (Kami) um, kanonisirt verdiente Männer
nach ihrem Tode, bestätigt die Verfügungen des Siogun, bestimmt mit
Genehmigung desselben die beweglichen Feste und vertheilt Ehrentitel. Im
Wahne des Volkes ist die Familie der Mikado unvergänglich; der Himmel
selbst verschafft ihm, wenn er keine Kinder hat, ein Kind als Nachfolger,
unter einem Baume seines Palastes, während dieses von ihm selbst aus
einer angesehenen Familie des Landes adoptirt und heimlich unter dem
Baume niedergelegt wird. Der jetzige Mikado herrscht seit 1817, als
121ster der Zahl nach. — Die eigentliche Regierung über das Reich wird
von dem weltlichen Kaiser oder Siogun (Kubo) geführt, der in Jeddo
residirt, dem geistlichen im Range nachsteht, an Macht aber überlegen
ist. Aus Formalität bekennt er sich als ersten Unterthan des Mikado, lei-
stet ihm Gehorsam und Ehrfurcht, und empfängt von ihm, wie alle Grosse
des Reichs, die Ehrentitel; er schickt ihm aUe Jahre eine Gesandschaft
mit reichen Geschenken, und unterhält bei ihm eine Wache, und den
Grossrichter als Statthalter der Residenz zu Miyako. Die Regierung des
Siogun kann als eine unbeschränkte Erbmonarchie betrachtet werden, welche
durch eine Menge von Lehnsfürsten (Damjo's und Samjo's) (deren
gegenseitige Eifersucht und die Geissein, welche sie stellen müssen, ihre
Unterwairfigkeit sichern), gestützt, durch das Gewohnheitsrecht,
das Cere-
moniell, welchem auch der Siogun unterworfen ist, und den Staatsrath
gemildert^^vvird. Die Lehnsfürsten (Damjo's und Samjo's), deren
Zahl einig'e hundert beträgt, und von denen manche so mächtig sind, dass
ihr Gefolge aus mehrern tausend Personen besteht, bringen
die Hälfte des
Jahres in der Residenz des Siogun, die übrige Zeit in ihren FürstenthÜ-


Biomme's Hand-Atlas. — China und Japan, d.

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14 42. — China und Japan.

mern zu, müssen aber ihre Familien in Jeddo lassen. In ihrem eigenen
Lande sind sie unbeschränkt, ihnen bleiben die Einkünfte, das Recht der
Gesetzgebung, die Rechtspflege, sogar die Freiheit, mit ihren Nachbarn
Krieg zu führen. Ausser den Lehensabgaben an den Siogun und der Ver-
pflichtung die Strassen ihrer Distrikte zu bauen und das Militär des Lan-
des zu SteRen und zu erhalten, wodurch ihr Einfluss und ihre Macht ge-
schwächt wird, sind sie scheinbar unabhängig. Nicht ARe aber geniessen
die gleichen Vorrechte, sondern sind mehr oder weniger den Beschlüssen
des Siogun und Staatsraths unterworfen. Der Mikado sowohl als der Sio-
gun haben das Recht zu Gunsten ihres Nachfolgers zu abdiciren; letzterer
muss sogar zurücktreten, wenn durch Entscheidung dreier Prinzen seines
Hauses der von ihm verworfene Beschluss des Staatsraths Sanktion er-
hält. —

Staatsverwaltung. — An der Spitze der Staatsverfassung steht
ein Reichsgouverneur, der zugleich Vorsitzender des Höchsten
Raths (GorodsChi) ist,' den der Siogun nach BeReben aus den Damjo
erwählt. Der Gorodschi oder höchster Staatsrath besteht aus 5 Personen,
die ohne Theilnahme des Herrschers die ordentlichen Geschäfte des Staats
leiten, sonst aber ihm Vorschläge machen. Der Reichsgouverneur legt die
Beschlüsse des Gorodschi dem Siogun vor und vertritt sie, muss sich aber
auch im FaR völliger Verwerfung, so wie sämmtliche Slaatsräthe den Bauch
aufschlitzen. Die Rechtspflege verwaltet das ob erste G er i ch t, das
aus 15 MitgRedern, Fürsten und Adel, besteht, und auch über Regierungs-
sachen zu berathen hat. Ausserdem gibt es für die verschiedenen Ver-
waltungszweige 7 Minister (Bunjos, Obunjos) für: Finanzen, nebst In-
dustrie und Ackerbau; Handel und Schifffahrt; Bauwesen (wozu auch re-
ligiöse und Kriegsbauten gehören); Polizei (am wichtigsten, da der Siogun
eine sehr wachsame geheime Polizei hält); Justiz (zugleich AppeRations-
behörde); Kriegswesen und Religionsangelegenheiten. — ARe diese Ober-
behörden beflnden sich zu Jeddo. In den Provinzen sind höhere und
niedere Gerichtshöfe, und in jeder (auch in den fürstlichen) ein
kaiserlicher Bunjo oder Gouverneur, der vorzügRch die geheime Poli-
zei handhabt, denn über ganz Japan ist ein Netz von Auflaurern und An-
gebern ausgebreitet, das auch die Vornehmsten fürchten müssen. Der
Verwaltung jeder Provinz ohne Ausnahme stehen 2 Gokarus oder Geschäfts-
führer vor, die in Jeddo ernannt werden, von denen einer in Jeddo und
der andere in der Provinz fungirt, die aber jährRch wechseln. Die offene
Polizei ist vortrefflich; Wachen, Löschanstalten und polizeiliche Unterbe-
amten finden sich überaR. In den kaiserlichen oder Reiclisstädten stehen
2 Gouverneur (Bunjo), mit ihren Jorikis (Adjutanten in Civil- und Militär-
dienst). Die oberste Leitung eines oder mehrerer Dörfer führt der adeRge
Ortsherr (Tono), und der Richter, Viele Provinzen sind so gedrängt voll
von Dörfern, dass man meilenweit zwischen Häusern reisen kann, und oft
kaum ein Bach die Dörfer von einander scheidet. Die Verwaltung der ab-
hängigen Länder geschieht durch einen Statthalter, der zu Matsmai
auf Jesso residirt, und dessen Regierung die japanischen Kolonien im Sü-
den von Jesso, seine Aufsicht aber die ganze Insel, die KurRen und Tschoka
(Tarakai) umfasst. Die Insel Jesso selbst ist in 5 Kreise geschieden, die
von Ojagoda's (Kreishauptleuten) verwaltet werden. Die Aijnos auf
Jesso und Tschoka werden durch Häuptlinge, die von den Japanern er-
nannt werden, nach ihren Gesetzen regiert, und ein Japaner führt nur
die hohe Polizei in jedem Orte und die Aufsicht des Handels. — Die Stände
sind in Japan streng geschieden, zerfaRen in 8 Klassen, und werden ge-
theilt in: 1) Fürsten (Kok-siu), sowohl Damjo's (Lehensträger des
Mikado), als Samjo's (Lehensträger des Siogun); sie müssen regelmässig
ein halbes Jahr in Jeddo zubringen, haben erbliche Macht, in der Haupt-
sache gleiche Rechte, in Nebensachen verschiedene Privilegien; 2) Adel
(Chadamodo) und Land eigen thümer (Kie-nien), aus denen alle
höhere CivR- und Militärämter besetzt werden, und die ebenfalls jährlich
eine Zeitlang in Jeddo wohnen müssen; 3) Bangen oder Priester (Geist-

Rche) der Sintoreligion sowohl, als des Buddhaismus, mit vielen PrivRe-
gien; 4) Soldaten (Samlai); die niedern Kriegsführer derselben bilden
eine eigene Abtheilung mit erbRchem Amte, imd sind hoch geachtet, be-
sonders die KaiserRchen. Vorstehende 4 Klassen haben das Recht 2 Säbel
auf ein und derselben Seite und Unterrockbeinkleider zu tragen. — 5)
Niedere Beamte; die das Recht haben einen Säbel und Beinkleider zu
tragen; 6) Kaufleute, die zwar reich und von Einfluss aber nicht ge-
achtet sind, und sich desshalb gern Rang und Titel kaufen; 7) Hand-
werker, Krämer, Künstler etc., ohne Auszeichnung und Einfluss; —
8) Arbeiisleute (Bauern nach unserm Begriffe gibt es nichi), Tage-
löhner, Leibeigne. — Gelehrte, Aerzte etc. stehen in hohem An-
sehen, bilden aber keinen eigenen Stand. —

Finanzwesen. — Die Einkünfte des Staats werden verschieden
angegeben. Einige bezeichnen die Einkünfte des Siogun zu 280 MIR.;
Schneegans, wahrscheinlich zu übertrieben, die gesammten Staatsein-
künfte zu 4241/2 MiR. Gulden. Neuere holländische Angaben führen 140
bis 150 MiU. hoU. Gulden an, was wohl der Wahrheit am nächsten kom-
men wird. Die Einkünfte des Reichs lassen sich, da sie meistens in Lan-
deserzeugnissen bestehen, in denen auch zum grossen Theil die Lehens-
abgaben der Damjos und Samjos bestehen, nicht mit Sicherheit angeben.
Die Landarbeiter, die meistens nur Pächter des Bodens sind, den sie be-
I bauen, geben den Grundherrn die Hälfte bis zwei Drittel des Ertrags, und
in den Provinzen des Mikado und Siogun erheben diese eine gleiche .Ab-
gabe. Häuser und liegende Gründe der Stadtbewohner bezahlen Grundzins,
■ Kaufleute, die Handel mit den Ausländern treiben, für die eingeführten
Waaren einen ZoR. Dies sind aber auch aRe Auflagen, welche das Volk
i zu entrichten hat. Die 5 Provinzen des .Mikado sollen diesem allein eine
! jährRche Einnahme von nahe an 35 .MiR. Gulden gewähren. Tribut zahlen
^ an Japan: das Königreich Korea, das früher zu Japan gehörte und wo-
; selbst die Japaner noch eineFesfung halten; die Liu-kiu-Inseln, die
i ebenfaUs Thina und Japan zugleich tributpflichtig sind, und jährlich Säbel,
^ Ambra, prächtige Seidenstoffe, Gewebe aus Baumrinde, geflochtene Haare
I etc. zu liefern haben; und die Kurilen, deren japanische Bew^ohner, so
' wie die japanischen Ansiedler auf Jesso, Tschoka etc., dem Statthalter von
Matsmai, Fische und Wildpret zu liefern, Frohnen in Fischfang und Holz-
fällen zu leisten haben, dagegen das Land, welches sie bauen, steuerfrei
besitzen.

Heerwesen. — Das unter einem eigenen Gouverneur (Bunjo) ste-
hende Kriegswesen besteht aus der Heer- und Materialverwaltung.
Letztere umfasst Festungen, Magazine, Arsenale, Stückglessereien etc. Das
Heer besteht aus 3 Waffen: Reiterei, Fussvolk und ArtiRerie. Die Reiterei,
welche 50,000 (n. A. nur 20,000) M. zählen soll, ist trefl"lich beritten, mit
Säbel, Lanze, Pistolen bewaffnet, und kostbar gekleidet; das Fussvolk
300,000 (n. A. nur 100,000) M., führt Feuergewehre mit Lunten, Picken,
Pfeile, Säbel und Dolch, ist aber nur mit Pfeil und Bogen gewandt; die
ArtiRerie ist ziemlich unbeholfen, die kupfernen Kanonen sind dick, aber
von geringem Kaliber. Die Uniform besteht aus einem kurzen Kriegsrock
i (Chaiiri) nebst Hosen, Brust- und Beinharnisch, Helm mit Visir. Jeder Lehens-
j fürst muss eine bestimmte Truppenzahl zur Verfügung des Siogun stellen,
1 darf auch die Führer ernennen; den Oberfeldherrn wählt der Siogun. Die
Ausrüstung des MRitärs ruht auf den Lehensträgern, und dient als Mittel
ihre Macht und ihren Einfluss zu schwächen. Die höheren Offiziere, zu
j denen Fürsten und AdeRge gewählt werden, führen den Titel Tai scho.
Der Soldat wird mit Reis besoldet; die fürstlichen besser als die des Sio-
gun, obwohl letztere höher im Range stehen. Von Festungen ist die Küste
und das innere Land durchzogen, doch soRen alle (nach Golownin) schlecht
gebaut sein, und unsern Begrilfen von Festungen nicht entsprechen, — Eine
j Kriegsflotte besitzt Japan nicht und hat ausser seinen Küstenfahrzeu-
' gen für den Handel, nur einige bewaflfnete Jachten des Siogun. — Die
Flaggen Japans siehe Flaggen-Atlas, TaL 6, Fig. 221 und 222. —


• I*.

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^escliicliie. — Die erste feste Bevöllcerung der Vereinigten
Staaten durch Europäische Kolonisten fällt in den Anfang des 17. Jahr-
hunderts, nachdem in der Mitte des vorhergehenden Sekulums kühne Bri-
tannische Abenteurer, namentlich Walter Raleigh und Jones, diese
Distrikte im Namen Englands in Besitz genommen und sie gewissermas-
sen, durch ihre Versuche für Kolonisation, als wichtige Punkte zur Erwei-
terung
Grossbritannischer Macht im Voraus bezeichnet hatten. Die erste
Niederlassung geschah, 1607, in Virginien durch Erbauung von James-
town; bald darauf entstanden Anpflanzungen am Oronoko; aber nur müh-
sam gediehen alle diese und schienen mit ihren Begründern bald unter-
gehen zu wollen. Vortheilhaft wirkte für das Gedeihen der Kolonien und
ihre Erweiterung längs der Küste der politische und religiöse Druck, un-
ter welchem Britannien während der Herrschaft der Stuarts seufzte. 1620
landeten unzufriedene Puritaner, legten New-Plymouth an und gründeten
den Staat Massachusetts. 1632 bevölkerte ein anderer Zug Maryland.
Hierzu kam, dass einzelne um den Staat verdiente iMänner, oder solche,
die Forderungen an die Regierung hatten, durch grosse Länderdistrikte
entschädigt oder belohnt wurden und diese durch Kolonisten zu heben
suchten. Um dieselbe Zeit erhielten Maine und Rhode Island, Connecticut
und später New-Hampshire ihre ersten Anbauer. ARe diese Kolonisten em-
pfingen die Versicherung, gleiche Vorrechte zu geniessen, als ob sie in
England geblieben wären. Wichtig ist für Nord-Amerika's Geschichte die
Kolonisation durch die Religionssekte der Quäker, die, in England ver-
folgt, bald hier zu bedeutendem Einflüsse durch Zahl und Fleiss sich er-
hoben; sie gründeten New-Jersey und, 1680, unter ihrem Führer und
Protektor Penn, Pennsylvanien. Je mehr das Haus Stuart durch Despotis-
mus sich seinem Untergange zuneigte, desto mehr bevölkerte sich Nord-
Amerika; so entstanden Delaware, New-York und Ansiedelungen in den
spätem Carolina-Staaten etc. Nicht ohne Einfluss auf diese Kolonien blieb
die Vertreibung der Stuarts in dem Mutterstaate. Aber nicht bloss Eng-
länder, auch Holländer, Belgier, Deutsche und Franzosen suchten hier aus
politischen, religiösen oder industriellen Gründen eine neue Heimath. Zu
Anfang des 18. Jahrhunderts gehörte der Küstenstrich vom Lorenzoflusse
bis Florida, als Kolonien, England; doch war das Binnenland noch unbe-
kannt und Jagdgebiet der streifenden Indianerstämme. .«Iber der freie
Handel und die Begünstigungen des Hauses Hannover hoben die Ansiede-
lungen, und die Einwanderungen; die von Jahr zu Jahr stiegen, brachten
bald Kultur in das Innere und drängten die wilden Stämme bis hinter
die Apalachen und den Mississippi. Durch die Abgabenfreiheit, ungestörte
Religionsduldung, den wachsenden Reichthum und die Bewohnerzahl ent-
wickelte sich ein stolzes Selbstbewusstsein und ein Unabhängigkeitssinn, der
endlich die einzige Beengung durch den Englischen Alleinhandel übel em-
pfand und sie entfernt wissen wollte. Noch mehr gewann dieser wider-
strebende Sinn, als in dem Kriege zwischen England und Frankreich, wegen
der Britischen Niederlassung am Ohio, die Amerikaner ihre Kräfte kennen
lernten, und durch eigene Anstrengung Frankreichs Truppen oft zurück-
wiesen. England glaubte, die Kolonien wären verbunden, zu den Kosten,
welche der Französisch-Amerikanische Krieg veranlasst, beizutragen. Zu
diesem Zweck sollte der Druck des Handelsmonopols noch mehr verstärkt
und die Kolonien, rücksichtlich des Handels und der Gewerbe, in noch
grössere Abhängigkeit vom Mutterlande gebracht werden. Aber in jenen
war der Handels- und Gewerbsgeist gestiegen und so das "Verlangen nach

ïïereiîiigte Staaten doii 3îorî)=flmeri&a.

Hand-Atlas. Taf. 43 u. 44.


Bromme's Hand-Atlas. — Vereinigte Staaten, a.

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410 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

grösserer Freiheit. Eine Rechtsfrage: ob England es zustehe, die Kolo-
nien zu besteuern, und eine unbedeutende Auflage auf Thee, gaben Ver-
anlassung zu Aeusserungen von Unzufriedenheit, 1773. Der langgenährte
Unwillen des Volks kam zum Ausbruch, als das Parlament (nachdem eine
Ladung von Thee, welche nach der Theeakte verzollt werden sollte, 1773
zu Boston in's Meer geworfen worden war) den Hafen zu Boston sperrte
und die Rechte der Kolonie für aufgehoben erklärte, 1774. Der National-
Kongress zu Philadelphia reichte kräftige Gegenvorstellungen ein; als
diese aber verächtlich zurückgewiesen wurden, brach den 19. April 1775
der Freiheitskrieg aus. 13 Provinzen erklärten sich im ftlgenden Jahr
für unabhängig. 7 Jahre hindurch wurde der Krieg unter der Leitung des
unsterblichen Washington mit abwechselndem Glücke geführt; Spanien,
Frankreich und die Niederlande brachten den Kolonien Hülfe, und nach
mehreren entscheidenden Niederlagen, vorzüglich aber durch die Kapitu-
lation von Charlestown, sah England sich genöthigt, in dem Frieden zu
Versaüles die Unabhängigkeit der Freistaaten anzuerkennen, 1783. Da-
mals zählte die Union nur 3 Millionen Einwohner; Washington, als
erster Präsident, steuerte aus Kräften den eingerissenen Unordnungen, be-
schwichtigte die verschiedenen, sich entgegenstehenden Parteien, hob den
Kredit, ordnete die finanziellen Angelegenheiten und setzte sich mit den
auswärtigen Staaten in ein freundliches, vortheilhaftes Verhältniss. Unter
ihm wurde die Union durch 3 Staaten vergrössert. Nach ihm erhielt
1797 Adams die Präsidentschaft. Der folgende Präsident Jefferson,
1801 — 1808, erwarb durch Kauf von Frankreich Louisiana, nahm Ohio
in den Bund auf, gerieth aber mit England in Differenzen, die unter dem
folgenden Präsidenten, Madison, zum Krieg führten, 1812. Nach wech-
selndem Glücke wurde ohne erhebliche Resultate, 1814, der Friede zu
Gent abgeschlossen, und im folgenden Jahre kam ein Handelsvertrag mit
England zu Stande. Während der Präsidentschaft von James Monroe,
1817—1824, wurden Florida, Mississippi, Illinois, Maine und Missouri der
Union einverleibt, die .Marquesasinseln, das nordwesHiche Missouri-Gebiet
und das Land am Rothen Flusse besetzt und Handelsverträge mit Frank-
reich und Russland abgeschlossen. Von 1825—1828 war .Adams Präsi-
dent. Auf ihn folgte 1829 bis 1836 der General Jackson, das Haupt
der demokratischen Partei. Dadurch, dass er die grosse, 1816 errichtete
Nationalbank, welche höchst wohlthätig auf die Finanzlage eingewirkt
hatte, im Interesse der Südprovinzen aufhob, stürzte er den Handel in
eine gefährliche Krisis, welche den Ruin vieler Privatbanken und Han-
delshäuser zur Folge hatte, und den Kredit der Union dem Auslande
gegenüber vernichtete. Als neue Staaten traten Arkansas und Michigan
hinzu. Sein Nachfolger Martin van Buren, 1837—1840, leitete den
Staat nach denselben Grundsätzen. Die entgegengesetzten Ansichten des
neuen Präsidenten Harrison konnten wegen seines frühzeitigen Todes
(4. April 1841) nicht zur Ausführung kommen. Ihn ersetzte verfassungs-
mässig der damalige Vicepräsident John Tyler, welcher der demokrati-
schen Partei angehörte, und diesem folgte 1845 James Knox Polk. 1849
wurde Zacharias Taylor zum Präsidenten gewählt; da dieser aber be-
reits am 9. Juli 1850 mit Tode abging, folgte ihm, bis zum Schluss sei-
ner Amtsperiode, der bisherige Vicepräsident Miliard Fillmore, auf wel-
chen 1853 Franklin Pierce, und 1857 der jetzige Präsident James Bu-
chanan folgte. Durch Kauf erwarben unterm 30. April 1803 die Ver-
einigten Staaten von Napoleon Louisiana (für 60 Mill. Francs); ebenso
unterm 22. Febr. 1819 Florida von Spanien (für 5 MiR. Dollars). Texas
wurde 1846 förmlich der Union einverleibt; am
2 Febr. 1848 Ober-
Californien und Neu-Mexiko gegen die Summe von 15 Mill. Doll, von
Mexiko abgetreten, und nahe scheint die Zeit, wo alle mexikanischen Staaten
der Union sich anschliessen werden. — Die Vereinigten Staaten haben den
thatsächlichen Beweis geliefert, dass eine Republik auch selbst beim aus-
gedehntesten, einen halben Erdtheil umfassenden Umfange, eben so gut
bestehen kann, wie im kleinsten Gebiete, und beurkundeten, in Folge
ihrer freien Verfassung, ein so gewaltiges Aufblühen, wie die Welt noch
nie ein gleiches sah. Dass bei einer so kolossalen Entwickelung, wie
wir sie in der Union erblicken, nicht Alles in der gewöhnlichen Weise
vorangehen konnte, dass auch die hässlichsten, abscheulichsten Auswüchse
missverstandener Freiheit hier vorkommen mussten, kann wahrlich nicht
Wunder nehmen. Ueber unendlich Vieles hat man auch hier zu klagen,
über Vieles ist man mit allem Grunde entrüstet; aber neben den empörend-
sten Barbareien und Rohheiten, neben den schamlosesten Betrügereien
und dem ehrlosesten Missbrauche jedes Vertrauens, das sich oft selbst
in den Schichten der Regierenden (die hier vorübergehend sind) zeigt,
sieht man dennoch die Nation in ihrer Totalität emporkommen und
blühen, und an Macht und Wohlstand wachsen in wunderbarster Ausdeh-
nung. UeberaR, wo Menschen wirken, zeigen sich menschliche Schwächen,
oft in der schrecklichsten Gestalt, doch sollte Niemand ein Verdammungs-
urtheil über Amerika aussprechen, wenigstens in einer Zeit, in welcher
die Wort- und Eidbrüche, die Justizmorde und Gewaltthaten in Europa
nicht zu den Seltenheiten gehören, wenn sie auch hier mit den Namen
„PoHtik und Diplomatie" beschönigt werden. —

Das liaud. — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Vereinigten
Staaten von Nord-Amerika liegen zwischen 24" 30' NBr. und zwischen
250"30'—312»OL. Der nördlichste Theil wird durch eine Linie begrenzt,
welche von der nordwestlichen Spitze des Waldsees (Lake of the Woods),
490 NBr., sich gerade nach Westen bis zum Stillen Ozean zieht; der süd-
lichste Punkt ist die Mündung des Rio Grande del Norte, und Key West
die Spitze Ost-Florida's; die östliche Grenze bildet die Insel Manan,
und die westliche Kap Flattery, nordwärts von der Mündung des Co-
lumbia. Die grösste Ausdehnung des Landes von Norden nach Süden be-
trägt 360 deutsche (1,800 englische), von Osten nach Westen hingegen
915 deutsche (4,525 engl.) Meilen. Der Flächeninhalt beträgt 129,037
deutsche (2,743,337 engl.) Qu.-Meilen, oder 1,755,735,680 Acres Landes.

Die Grenzen dieses Staaten-Kolosses sind im Osten: der Atlantische
Ozean und die Provinz Neu-Braunschweig, im Norden Unter- und Ober-
Canada, und der weite, noch unangebaute Landstrich westwärts dieser
Provinzen; im Westen: der StiUe Ozean; im Südwesten: die
innern Provin-
zen Mexiko's, und im Süden: der mexikanische Meerbusen. Genauer be-
stimmt, haben die Vereinigten Staaten im N. den St. Lorenzstrom und
die grossen Canadischen Seen, durch deren Mitte sich die
Scheidelinie
zwischen der Union und den Britischen Besitzungen zieht, im SW. den
Rio Grande del Norte bis zum Paso del Norte zur natürlichen Grenze.
Nur zwei Reiche der Welt, das mächtige Russische und das grosse Chine-
sische Reich, stehen dem Gebiete der Vereinigten Staaten an Ausdehnung
voran, und es würde beide Reiche an Macht übertreffen, wenn eine ganz
allgemeine Bebauung und eine mit jenen verhältnissmässige gleiche Be-
völkerung stattfände. Auf jede deutsche Quadratmeile nur 2,000 Men-
schen gerechnet, könnten die Vereinigten Staaten beinahe 260 Millionen
Menschen enthalten; und dann würde die Bevölkerung nicht gedrängter
sein, als sie in mehreren Gegenden an der Atlantischen Küste schon
jetzt ist.

Physiselie Beschaffenheit. — Die Oberfläche des Bodens ist
äusserst mannigfaltig. Der nordöstliche Theil der Küste ist durchbrochen
und hügelig und hat eine Anzahl von Bayen und kleinen Buchten. Gegen
Süden und längs dem Meerbusen von Mexiko ist das Land flach und san-
dig und untermischt mit vielen Marschen und Sümpfen. An einem gros-
sen Theile der Flussmündungen findet man lange Strecken angeschwemm-
ten Landes, und vorzüglich an den Strömen des Westens, namentlich an
beiden Ufern des .Mississippi, ziehen sich angeschwemmte fruchtbare Nie-
derungen, ,,Bottora-Lands" genannt, von der Mündung bis beinahe zu sei-
nen Quellen hinauf. Jenseits des Bereichs der Flulh der östlichen Ströme
beginnt eine ziemlich fruchtbare und angenehme, mit reichen Thälern un-
termischte hügehgte Gegend, welche sich bis an die Gebirge erstreckt, die
von NO. kommend, in grossen Bergketten sich bei einer Breite von 30
MeRen gegen 250 .Meilen nach SW. ausdehnen. Diese Bergketten, von
denen die „Blauen Berge" (the Blue Mountains) die östlichste bilden,
werden mit der Gesammtbenennung der „Alleghany-Gebirge" be-
zeichnet, und sind von verschiedener Höhe, von 2,000 bis zu 4,000'. Den
höchsten Punkt scheinen die ,,Weissen Berge" (White Hills) in Neu-
Hampshire zu bilden, die sich bis zu einer Höhe von etwa 6,000' erheben.
Jenseits der Gebirge öffnet sich das grosse Thal des .Mississippi und sei-
ner tributären Ströme, einer der schönsten und in aUer Hinsicht nutz-
barsten Landstriche der Welt, Im Westen dieses Thaies erheben sich die
„Rocky-Mountains" oder „Feisengebirge", mit ihren kühnen und
grossen Umrissen und majestätischen Piks, welche sich in vielen Verzwei-
gungen herab bis in die .Mexikanischen Staaten ziehen, und von welchen
eine unermessliche Mannigfaltigkeit von Wassermassen herabströmt, aus
deren Zusammenfiiessen sich im 0. der Missouri und im W, der Columbia
bilden; und westlich dieser Gebirge voRenden die kühnen Umrisse der
Küste des Stillen Ozeans und das Zusammenströmen grosser Gewässer
am Ausflusse des Columbia das Anziehende dieser merkwürdigen, mit kei-
nem Lande der Welt zu vergleichenden Region,

Zu den Hauptflüssen, die zum Theü zugleich die Grenzen des
Landes bilden, gehört im Norden der St. Lorenzfluss (River St. Law-
rence), dessen eigentliche Quellen im W. des Obern Sees (Lake Superior)
zu suchen sind. Unter verschiedenen Namen, die theils als Strassen
und Durchfahrten bezeichnet werden, verbindet er die grossen, weiter un-
ten berührten sogenannten Canadischen Seen, nimmt bei seinem Austritt
aus dem Ontario-See, zwischen Kingston und Sacketts-Harbour, den Namen
des St. Lorenz an, wird aber auch vom See an bis .Montreal häufig als
Cadaraqui bezeichnet. In seinem Laufe erweitert er sich in den St. Fran-
cissee und erreicht die wichtige Britische Niederlassung Montreal, wo er
den Ottowa oder Grossen Fluss, die Grenze zwischen den beiden
Canadas, in sich aufnimmt. Unterhalb Montreal nimmt er den Richelieu
oder Sorelfluss, aus dem See Champlain, und nach einander den St.
Francis, St. Maurice und la Chaudiere in sich auf. Unfern des
Zusammenflusses mit dem letzterwähnten Strome liegt Quebec, die
Hauptstadt Nieder-Canada's, Unterhalb derselben wird der Fluss durch
die Insel Orleans in zwei Arme getheilt und ergiesst sich dann in den
grossen Golf St. Lorenz, der mittelst der Durchfahrt von BeHeisle und
der sogenannten südlichen Einfahrt (South Entrance) mit dem Atlantischen
Ozean in Verbindung steht. Unmittelbar in das Atlantische .Meer mün-
den, vom Norden an gerechnet: der St. Johns, welcher in .Maine ent-
springt, und durch Neu-Braunschweig der Fundy-Bay zuströmt; der Schoo-
diac, welcher die Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Neu-
Braunschw^eig bildet; der Pen0 bscot, der in die nach ihm benannte Bay
mündet; der Kennebeck; der Connecticut, welcher verschiedene
Fälle bildet, bis Hartfort hinauf mit Seeschiffen befahren werden kann,
und dem Long-Island-Sund zueilt; der Merri mack, welcher bis Haverhill
schiffbar ist, und durch Massachusetts strömt; der Amariscoggin oder
Sagadahoc, welcher aus dem Umbagog-See abfliesst; der Patuket, wel-
cher in die Providence-Bay mündet; die Thames, welche nur 3 .Meilen
weit schifl'bar ist; der Hudson, der bedeutendste Strom New-Yorks, wel-
cher für Seeschifl'e von 80 Tonnen bis Albany hinauf schifl'bar ist, und
in die New-York-Bay mündet; der Delaware, welcher durch die Ver-
einigung des Mohawk und Popachton gebildet wird, mehrere Schnel-
len nnd Katarakte macht, Pennsylvanien und New-Jersey durchströmt
und theilweise begrenzt, und durch die Delaware-Bay in den Ozean mün-
det; bis oberhalb Philadelphia gelangen in ihn grosse Seeschifl'e, flache
Boote aber, bis zu 10 Tonnen, bis Tren ton hinauf; die Susquehannah,
einer der grössten Ströme des Ostens, fur Seeschiffe von 200 Tonnen,
aber nur
IV2 Meilen aufwärts schiffbar, durchströmt New-York und Penn-
sylvanien, und mündet bei Havre de Grace, in Maryland, in die Chesa-
peak-Bay; derPatapsko, welcher unterhalb Baltimore mündet; der
Potowmak, welcher Virginien und Maryland scheidet und den Distrikt
Columbia durchströmt; bis Georgetown, bis wohin die Fluth steigt, ist
er für Sloops und Schooners bis Alexandria und Washington aber
für grössere Seeschiffe fahrbar; der Rappahannok, in Virginien; der
James in Virgimen, an dessen Ufern die ersten Niederlassungen in Nord-
Amerika gegründet wurden, und welcher für grosse Schiffe bis zur City-
Point, für kleinere bis Richmond schiffbar ist; der Roanoko, wel-
cher Nord-Carolina durchströmt, in den Albemarle-Sund mündet, und bis
Halifax Fahrzeuge von 45 Tonnen trägt; der Tar oder Pamlico, in
Nord-Carolina, welcher für Schiffe von 9 Fuss Tiefe bis Washington
Wasser hat, mit Booten aber bis Tarborough befahren werden kann;
die Neuse, welche bisNewbern Schiffe trägt; der Cape-Fear, eben-
■ffh" ^^''"■^«'■olina, welcher bis Wilmington, 4 Meilen aufwärts,
schiffbar ist; der Yadkin, der nach seinem .Ausflusse zu dem Namen
Pr^®,® J,^ Winyah-Bay mündet, und bis Cheraw-

Hill schiffbar gemacht ist; der Santee, der Hauptfluss Süd-Carolina's,
welcher durch die beiden, immer noch schiffbaren Flüsse Congaree-
und Wateree gebildet wird; der Ashley und Cooper, in deren Gabel
Charleston liegt; die Savannah, welche Süd-CaroRna von Georgien


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411 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

trennt, und in den Tybee-Sund mündet; an ibrem südlichen Ufer liegt
Savannah, die bedeutendste Stadt Georgiens, bis wohin grosse See-
schiffe gelangen Icönnen; die Alatamaha, in Georgien; der St. .Mary,
ein kleiner Strom, der die Grenze zwischen Georgien und Florida bildet,
und der St. Johns, welcher Ost-Florida von S. nach N. durchströmt, und
unter dem 30« 36' NBr. in den Ozean mündet.

In den Mexikanischen Meerbusen strömen: die Charlotte,
in Ost-Florida; der Apalochicola; der Alabama, welcher sich in die
.Mobile-Bay ergiesst; der Pearl, im Staate Mississippi, welcher in den
Borgne-See mündet; der Mississippi, der Vermilion; der Curcu-
siu, welcher den gleichnamigen See durchströmt, und der Sabine, wel-
cher die Grenze zwischen der Union und Texas macht; und aus Texas
münden: der Neches, in die Sabine-Bay; der Trinity und Ja ein do,
in die Bay von Galveston; der grosse Brazos; der Colorado, welcher
der Matagorda-Bay zuströmt; der Labacca; die Guadeloupe, mit
dem St. Antonio; der Nueces, welcher in die Corpus Christi-Bay
raündet, und der Rio Bravo oder Rio Grande del Norte, welcher
die Grenze nach den Mexikanischen Staaten bildet. Der Mississippi, der
Vater der Flüsse, entspringt im Itasca-See, bildet unter dem 44« NBr.
einen Wasserfall von 58 Fuss, und nach Aufnahme des St. Peters- und
St. Cr oix flu
SS es den schönen See Pepin, an dessen unterem Ende er
die Gewässer des Chippewayflusses in sich aufnimmt. 20 Meilen weiter
abwärts fällt der Wisconsin aus Osten in den Mississippi. Nach Auf-
nahme der Flüsse Stony, Des Moines und Illinois vereinigt er sich
mit dem Missouri, einem Fluss, der in Hinsicht seiner Wichtigkeit bis-
her mit Unrecht dem Mississippi nachgesetzt wurde, indem man ihn als
einen tributären Arm desselben betrachtete, während er doch seiner Länge
nach als Hauptstrom angesehen werden müsste, da er doppelt so lang
als der Mississippi ist. Unterhalb SL Louis fällt der Ka ska skia, wei-
terhin der Ohio, 75 Meilen tiefer der Weisse Fluss, 3 Meilen tiefer
der Arkansas in den Mississippi, und nachdem er den Red-River,
SL Francis und Yazoo, den Big-ßlack-River und andere minder
bedeutende Ströme aufgenommen, und mehrere Nebenarme (Bayous), von
denen der Atchafalaya, der Bayou la Fourche und Sarah die ansehnlich-
sten sind, ausgestossen hat, ergiesst er sich unterhalb
New-Orleans,
durch mehrere Mündungen in den Mexikanischen .Meerbusen. Seine Tiefe
wird im Durchschnitt auf 120 Fuss, seine Breite auf 800 Yards (2,400'),
und die Schnelligkeit seines Laufes auf eine Meile in der Stunde ange-
geben. Seine Länge berechnet man auf 450 deutsche (2,250 engl.) Mei-
len, Seine verschiedenen Zuflüsse übertreffen ihn theilweise in der Länge
ihres Laufs, und sein Stromgebiet erstreckt sich über zwei Drittel der
gesammten Vereinigten Staaten. Von seinen QueHen bis zu den Anthony-
Falls fliesst er abwechselnd durch Sümpfe und Seen voll wiJden Reis,
zwischen hohen Ufern von Kalkstein und felsigen Hügeln, dunkeln Tan-
nenwäldern und Prairiën hin, die von Bären , Wölfen, Rehen, Elen's und
Büffeln belebt werden. Unterhalb der Fälle werden letztere nur selten ge-
sehen; hier fangen die .Alluvialgründe an sich weiter auszudehnen, und
dichter Wald wird vorherrschend. Erst in der Nähe der Mündung des
Wisconsin zeigen sich an seinen Ufern Spuren der Kultur. Von hier ab-
wärts zum .Missouri sind im Westen herrliche Prairiën, im Osten dichte
Waldungen; die Flussthäler oder Bottom-Ländereien erweitern sich im-
mer mehr und sind zwischen dem Des .Moines und Missouri im Durch-
schnitt von 6, weiterhin bis zum Ohio von 8 englischen .Meilen. Von
unterhalb St. Louis bis Cap Girardeau begleiten ihn zur Rechten
hohe Felsenufer von oft sonderbarer Gestalt, nahen sich bald in Vor-
sprüngen, vom Strome bespült, bald treten sie bis zu 2 Meilen zurück,
erheben sich aber nirgends über 300 Fuss. Von der Mündung des Ohio
abwärts ziehen sich die Uferketten, hier Bluffs genannt, an beiden Sei-
ten weiter zurück; der zwischen ihnen und dem Fluss liegende Alluvial-
boden erweitert sich auf 30, bald auf 50 englische .Meilen, und nimmt
nach Süden immer mehr zu, bis er in Louisiana selbst eine Ausdehnung
von 140 englischen Meilen erreicht Drei Fünftel dieses angeschwemmten
Bodens, südwärts vom Ohio, bestehen aus Cypressensümpfen, stehenden
Wassern oder undurchdringlichen Rohrbrüchen, und bilden zur Zeit des
hohen Frühjahrwassers einen zusammenhängenden unübersehbaren See.
Nur selten treten die Bluffs auf dieser Strecke als Vorsprünge zum Fluss
heran, auf der Westseite nur ein einziges Mal, unweit des St. Francis,
im Osten aber häufiger, und hier wurden sie auch stets zu Stadtanlagen
benutzt, wie die Chikkasaw-Bluffs, auf denen Memphis, die Wallnut-Hills,
auf denen Vicksburg, und die Natchez-Bluffs, auf denen Natchetz ge-
gründet ist Die jährliche Fluth des obern Mississippi beginnt gewöhnlich
im März und währt bis zum Mai, unterhalb dem Missouri aber bis Ende
Juni. Der Fluss steigt dort im Durchschnitt 15 Fuss, weiterhin bis zuiï'
Ohio bis 25, unterhalb desselben zur mittleren Höhe von 50, zur höch-
sten von 60 Fuss. Bei Natchez nimmt die Fluth wieder ab, bei Baton-
Rouge steigt sie selten über 30, und bei New-Orleans nur 12 Fuss. Ver-
folgt man den Missouri, den Hauptarm des Mississippi, bis zu seiner
höchsten Quelle, so findet man diese im Jeffersonfl uss e, etwas ober-
halb des 44. Breitengrades, und nahe am 35° WL. Folgt man dem Flusse
abwärts von diesem Punkte, so stösst man nach einander auf die Flüsse
Philantropy, Wisdom, Philosophy, .Madison, Gallatin, Dear-
born und Smith. Hier fällt der Fluss wenigstens um 365' im Laufe
von 18 engl. Meilen, theils in senkrechten Wasserfällen, theils in reissen-
den, wenn auch minder steilen Abströmungen. Die drei höchsten Was-
serfälle sind 87, 47 und 26 Fuss hoch. Unterhalb der Fälle stösst er
auf die Flüsse Portage, Snow, Maria, Stone-Wal, Slaugther,
Big-Horn, Judith, Turtle, Windsor, North-Mountain, Bral-
ton, und andere von geringerer Bedeutung, worauf er im SW, den
Yellowstone in sich aufnimmt. Der Yellowstone ist ein sehr gros-
ser Fluss, dessen Hauptarm im See Eustus, unterm 48" NBr. und dem
27" WL., entspringt Unfern dessen Zusammenflusses nimmt der Missouri
den White-Earth und weiterhin den Kleinen Missouri in sich auL
Zwischen dem 43" und 44» bildet er eine sehr starke seltsame Krümmung,
nimmt etwas oberhalb des 41" NBr. den la Platte, einen bedeutenden


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412 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

Strom, etwas oberhalb des 39® NBr. den Kansas von W. her, und den
Osage aus SW. auf. Ungefähr 120 englische Meilen unterhalb dieses
Zusammenflusses vereinigen sich bei Belle Fontaine, oberhalb St. Louis,
der Missouri und Mississippi, und strömen im reissenden Laufe dem
Mexikanischen Meerbusen zu.

In den Stillen Ozean münden: der Columbia oder Oregon,
Clatsop und Killa m ouk ; in Kalifornien: der Klamath; der goldreiche
Rio del Sacramento, welcher in die S. Francisco-Bay strömt, und der
S. Buenaventura, welcher der Bay von Monterey zufliesst; und in den
Golf von Californien: ausser mehreren kleinen Strömen, die noch
fast unbekannten grossen Flüsse Colorado und Gila.

Von den zahlreichen Seen der Vereinigten Staaten erwähnen wir
nur die grossen Canadischen, die, bis auf den Michigan-See, wel-
cher ganz in deren Gebiete liegt, zur Hälfte der Union angehören, und
durch ihre Verbindung mittelst mehrerer Kanäle mit dem Atlantischen
Ozean und dem Golfe von Mexiko, und ihrem natürlichen Abfluss, dem
St. Lorenz, eine besondere Wichtigkeit für Ansiedler erhalten haben. Den
nördlichsten dieser Seen bildet der Obere See (Lake Superior), ein
Landsee, welcher eine Länge von 70 Meilen und eine Breite von 26 Meilen
hat, und wahrscheinlich die grösste Masse süssen Wassers auf dem Erd-
boden ist Mittelst der Durchfahrt von St. Mary steht er mit dem
Huron-See in Verbindung; nächst dem Oberen ist dieser der grösste
Landsee auf dem westlichen Kontinent, 44 .Meilen lang und etwa 36 breit,
jedoch in der Gestaltung seiner Umrisse höchst unregelmässig. Gleich
dem Oberen See hat er klares Wasser, eine gute Schifl'fahrt und ist mit
vielen Inseln bedeckt, v on denen sich die Ma n i t o u 1 i n - Ins ein in einer
32 Meilen langen Reihe nach Norden ziehen. Westlich vom Huron-See
befindet sich der See Michigan, welcher bloss als ein Nebenarm von
jenem zu betrachten ist, und durch die Strasse von Michillimakinak,
unterm 45®40' NBr., seine Verbindung mit dem Huron-See behauptet;
er ist 53 Meilen lang und 13 breit, und hat eine schöne, bereits sehr
lebhaft gewordene Schilffahrt. Durch den Sinclairfluss drängt sich
die Wassermasse des Huron-Sees und seiner Zuflüsse nach dem 10 Meilen
im Umfang haltenden See St. Ciaire, und aus diesem von Neuem, in
Gestalt eines Flusses oder einer Strasse von 8 Meilen, unter dem Namen
Detroit, in d^n Erie-See (Lake Erie). Diese Wasserfläche, welche
46 Meilen lang und 13 Meilen breit ist, klare, liefe Gewässer hat und für
grosse SchiflTe fahrbar ist, auch bereits eine bedeutende Handelsflotte zählt,
empfängt eine ausserordentliche Menge grösserer und kleinerer Zuflüsse,
unter denen der Miamis der Seen (Miami of the Lake) der bedeutendste
ist. Nahe an seinem Abfluss liegt eine grosse Anzahl zum Theil bedeu-
tender Inseln. An der Südseite des Sees öffnet sich der nach dem Ohio
führende Kanal, und am östlichen Ende, wo sich bei Lock port der be-
deutende Erie-Kanal öfl'net, der den See mit New-York verbindet, liegt an
der einen Seite in einer reizenden Lage Buffalo, und Fort Erie an
der andern. Zwischen beiden Orten strömen die Gewässer aus dem See
krystallhell im reissenden Lauf durch den Niagarafluss dem See On-
tario zu. Etwa 5 englische Mellen unterhalb des Erle-Sees wird der
Strom durch eine reizende Insel, Grand-Island genannt, in zwei Arme
getheilt; weiter unterhalb liegt Navy-lsland, wo sich der Fluss oberhalb
der FäRe des Niagara zu einer bedeutenden Breite ausdehnt. Der Kata-
rakt ist wahrscheinlich der grösste der Welt, und äusserst sehenswerth;
die FäRe und Schnellen des nur 7 Meilen langen Niagara betragen, vom
Erie bis zum Ontario, 334 Fuss, von denen allein 162 Fuss auf den Gros-
sen Fall zu rechnen sind. Der Ontario-See ist 35 Meilen lang und
nimmt eine bedeutende Menge Ströme in sich auf, unter denen an der
Seite der Vereinigten Staaten der Genessee, Seneca und der Schwarze
Fluss, und von Canada her der Trent, die vorzüglichsten sind.

Klima. — Im Allgemeinen gehören die Vereinigten Staaten zu
den Ländern der gemässigten Zone: der Norden hat ein rauhes, cana-
disches Klima; der Süden, namenilich aber Florida und Louisiana, so wie
ein grosser Theil des Staates Texas, zeigt den Uebergang zu dem Tropen-
Klima Westindiens. Im nordöstlichen Theil ist der Wintersehr kalt und der
Sommer heiss. Im Südosten, bis Georgien und längs dem Meerbusen von
Mexiko, ist der Sommer sehr heiss und der Winter mild und angenehm.
In den Gebirgen ist es kalt gegen Norden und gemässigt im Süden. Jen-
seits der Alleghany-Gebirge, in den Thälern des Ohio, Mississippi und
Missouri, ist das Klima durchgehends mild und lieblich, bis man sich den
sogenannten Felsengebirgen (Rocky Mountains) nähert, wo der Winter sehr
kalt, und ein Theil der Gebirge mit ewigem Schnee bedeckt ist. West-
wärts dieser Gebirge ist das Klima sehr wechselnd, bis man die Küsten
des Stillen Ozeans erreicht, wo es dem in den westlichen Theilen Europa's
fast ganz gleich ist, und in Californien korrespondirt es fast mit dem
KRma der südlichen Staaten des Ostens. Im Ganzen genommen haben
alle Staaten der Union ein rauheres Klima, als die Länder Europa's unter
gleicher Breite, was aber wohl meist der .Mangel an Kultur verschuldet,
da der ganze Norden und Westen fast noch durchgehends mit dichten
Wäldern kedeckt sind: denn was die Kultur des Bodens über das Klima
eines Landes vermag, sehen wir in Amerika am deutlichsten an den an-
gebauten Gegenden der Ostküste, die jetzt bedeutend inRder sind, als zu
der Zeit, wo die ersten Ansiedler sich niederliessen. Eine Eigenthümlich-
keit des Amerikanischen KRma's ist übrigens der auffallende tägliche
Wechsel der Temperatur, womit nichts in der alten Welt in Vergleich
kommen kann. Die bedeutendsten Veränderungen ereignen sich in den
Frühlingsmonaten: März, April und Mai, wo der Stand des Thermometers
oft von 10® unter 0 bis 20® über 0 wechselt, und das oft in dem kurzen
Zeitraum eines Tages; eine Erscheinung, die höchst nachtheilig auf die
Gesundheit wirkt. Die vorherrschenden Ha up twin de sind der Nordost,
Südwest und Nordwest. Der Nordost ist feucht und kalt, und bei sei-
nem Streichen über die Küstenstaaten am Atlantischen Ozean und über
die Apalachischen Gebirge setzt er die Dünste ab, welche er auf seinen
Zügen über den Ozean mitgebracht hat." Der Südwest weht häufiger
im Sommer als im Winter, und mehr im Westen der Alleghanys, als an
der Atlantischen Küste; am häufigsten zeigt er sich im Frühjahre, und
bringt Schnee, Regengüsse und Hagel. Im Monat Juli und August erzeugt
er heftige Gewitter, und macht die Luft schwül und zum Athmen be-
schwerlich. Neun Monate behalten die südwestRchen und westlichen
Winde, von Louisiana bis an die See, die Oberhand. Während des Win-
ters sind die nordwestlichen und nordöstlichen Winde vorherrschend.
Der Nordwest ist kalt, heftig und stürmisch, weht häufiger im Winter
als im Sommer, aber keineswegs mehr an der Atlantischen Küste, als
jenseits der Alleghanys. Bei reinem Himmel ist er schneidend und mit
EistheRchen geschwängert, und folgt er auf östliche Winde, so bringt er
einen schnellen. Alles erstarrenden Frost. Die Ost- und Südostwinde
w ehen gewöhnlich zu Anfang des Frühlings, den ganzen Sommer und einen
Theil des Herbstes, als Passatwinde in den südlichen Staaten bis zum 33.
Breitengrad. Sie sind meistens kühl und feucht, wechseln aber zuweilen
mit deii Süd- und Südwest-Winden ab. Treffen heftige Süd- oder Südwest-
Winde auf ihrem Zug nach Norden im Winter auf kalte Nordost-Winde,
so entstehen entweder entsetzliche Schneestürme, oder die Kälte nimmt
in einem hohen Grade zu, indem der Südwest die kalten Schichten des
Nordosts gleichsam verdichtet; dieser Umstand erklärt zum Theil die
merkwürdige Erscheinung kälterer Tage in den südlichen Staaten, wäh-
rend die Temperatur zu derselben Zeit in den nördlichen Provinzen milder
ist. Der Nordwind weht selten in den nördlichen Staaten, manchmal
nur einige Tage im ganzen Winter. Dagegen erscheint er häufiger in den
südlichen Siaaten, besonders in Louisiana etc., wo er zuweilen feinen
Hagel und Schnee mitbringt. Der jährliche Niederschlag ist in allen
Staaten der Union bei Weitem stärker als in Europa. Im Frühjahr und
Herbst äussert sich bisweilen eine solche Feuchtigkeit der Atmosphäre,
dass das Wasser in den Häusern an den Wänden herabläuft, und wäh-
rend der grossen Sommerhitze stürzen ^n den südlichen Staaten starke
Regengüsse herab, welche mit den Erscheinungen der Tropenländer einige
Aehnlichkeit haben. Gegen Norden nimmt die Regenmenge ab, obgleich
sie immer noch stärker als in Deutschland 1st, und beträgt oft in einem
ganzen Jahre nicht mehr, als im Süden in den Monaten Juni, JuR und
August. Zu Savanah beträgt der jährliche Niederschlag, einschliessRch
des Schnees, von 60 bis 65 ZoR; zu Charleston zwischen 42 und 72, zu
Philadelphia 60, zu Williamsburg 47, zu Cambridge 47V2, zu Andover 51.
zu Salem 35, zu New-York 45, zu Boston 39, zu Pittsburg 32, zu Cin-
cinnati 40, zu Natchez 39V2 und zu New-Orleans 59 Zoll.

Naturprodukte. — Der grösste Reichthum der Vereinigten Staa-
ten besteht in einem überaus fruchtbaren, wohlbewässerten, mannigfalti-
gen Boden, der die verschiedensten Naturerzeugnisse in der grössten Fülle
bietet. Von Mineralien findet man Eisen, Kalksteine und Quadern im
Ueberfluss im ganzen Lande. In den westlichen, so wie in mehreren der
Atlantischen Staaten, in New-York, Pennsylvanien und Virginien, findet
man die reichsten und ausgedehntesten Steinkohlenlager; Blei ist in Mis-
souri und Wisconsin im Ueberfluss vorhanden; Kupferminen sind in der
Nähe der QueRen des Mississippi, und gediegenes Kupfer in grossen Blöcken
am südlichen Ufer des Oberen Sees; Silber in Louisiana und Arkansas,
und Gold in Nord- und Süd-Carolina, Virginien, Alabama und Tennessee;
die Umgegend von Sacramento in Californien, der Norden des Staates
Washington,'viele Gegenden in Oregon, Neu-Mexiko und am Colorado und
Gila, sollen alle Länder hinsichtlich ihres Goldreichthums übertreffen. An
Zink und Galmey sind die Staaten New-York, New-Jersey, Pennsylvanien
und .Missouri vorzüglich reich; Spiessglanz liefert Virginien, Rllnois und
Missouri, und Braunstein Kentucky und New-York in grosser Menge.
Quecksilber, Zink und Magneteisen sind in den westlichen Staaten in be-
deutender .Menge; ersteres vorzüglich in Californien. An brennbaren
Mineralien findet man, ausser Steinkohlen, natürlichen Schwefel in Vir-
ginien; Asphalt in unerschöpflichen Lagern in Ohio und Indiana; Reiss-
blei in Massachusetts ; Bergöl und Naphta in New-York und New-Jersey.
Herrliche Bau- und Mühlsteine, Granit, Gneiss, Porphyr findet man in allen
Staaten, Sandsteine und schöne Quadern aber vorzüglich in Maryland;
Kalkarten von allen Farben, so wie Gyps in Pennsylvanien, Virginien,
Ohio, Michigan und allen westlichen Staaten; an Marmor ist grosser Ueber-
fluss vorhanden, vorzüglich im Westen des Mississippi, wo weisser Mar-
mor in einer Länge von 60 Meilen das Bett des Weissen Flusses (White
River) bildet; blauer und schwarzer Marmor in Virginien und Maryland,
und Verde antico in Ohio; Kalksinter, Kreide, Mergel und Flussspath von
purpurrother und veilchenblauer Farbe in Illinois und Wisconsin; Serpen-
tin, Lavezsteine und Asbest in Massachusetts und ganz Neu-England;
Thon- und Ziegelerde, Glimmer und Feldspathe, so wie Porzellanerde in
Pennsylvanien, Maryland und Virginien; Bolus in Virginien; Walkererde in
beiden Carolina's; Thonschiefer, Alaunerde und Wetzsteine in Pennsyl-
vanien; Specksteine in New-Hampshire; Röthel in Massachusetts. Gute
Kiesel findet man in allen Staaten; Quarze und Bergkrystalle in Virginien;
Karneole in Süd-Carolina; Amethyste in Virginien; Achate in Arkansas;
Opale in Illinois; Polirschlefer in Pennsylvanien, und Bimssteine am lel-
sengebirge. An Salzquellen haben alle westlichen Staaten so wie New-
York Ueberfluss; natürliches Glauber- und Bittersalz und Magnesia findet
man in Virginien; natürlichen Alaun und Vitriol in beiden Carolina s und

Reicher und dem Auge erfreuRcher ist zum Theil der Anblick der
Pflanzenwelt. Unter einem
Himmelsstriche gelegen, welcher die Polar-
mit der Tropenwelt vereinigt, kommt eine Mannigfaltigkeit von Gewächsen
zum Vorschein. Die ausserordentliche Hitze des Sommers erzeugt noch
im hohen Norden der Union
die Gewächse der südlichen Zone, und der
Tulpenbaum der
Sassafras und die Magnolie kommen noch an den Ufern
der
nördlichen Seen als verkrüppelte Stämme vor. Ein grosser Reichthum
an Hölzern der verschiedensten Art ist über den grössten Theil der öst-
lichen und einen Theil der westlichen Staaten verbreitet; gegen dreissig
Eichengattungen zieren die Nordamerikanischen Wälder. Verschiedene Ar-
ten
Nadelhölzer sind die vorwaltenden Gewächse an den Küsten und im
Innern der südlichen Staaten. Fichten der schönsten Art werden in Florida,
Georgien und den Carolina's in possen Wäldern angetroffen. Tannen er-
strecken sich von Carolina an bis zur Hudsonsbay, und die weisse Tanne
ist in Neu-England heimisch. Auf gutem Boden gedeihen die schönsten
Laubhölzer; Nussbäume in sechs verschiedenen Arten, Lorbeer- und Pap-
pelbäume, mehrere Gattungen Ahorn, unter denen der nützliche Zucker-
ahorn, riesenmässige Platanen, schöne Magnolien, herrliche Trauerweiden,
Eschen, Ulmen, Gleditschien und Maulbeerbäume; ausserdem Cypressen,
Lebensbäume und mehrere Palmenarten. Die ausgedehnten Savannen der
östlichen Staaten und die unabsehbaren Prairiën des Westens sind mit
den herrlichsten Gräsern und Blumen bedeckt; Wachsmyrthen, Kalmien
und mehrere Gattungen Rhododendron füllen die feuchten SteRen der
Grasfluren und wechseln mit Lilien, Sonnenblumen und Mariengold; Busch-
rosen und die reizbare Fliegenfalle bedecken die trockenen Plätze, und
im Süden füRen Hydrangen und Blumenrohr das von Waldungen entblösste


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43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. 413

Land. Das Riesenrohr, ein 30—40 Fuss hohes Schilf, bildet, besonders
zwischen dem'30. und 32o NB., ein dichtes, kaum zu durchdringendes
Gebüsch, und Syntherismen und der karolinische Wasserhafer wachsen
in Sümpfen und auf SteRen, die den Ueberschwemmungen der Flüsse
ausgesetzt sind. Auf neu abgetriebenen Ländereien keimt von selbst der
weisse Klee in grosser Ueppigkeit hervor, und die verschiedensten Münz-
arten wachsen in grösster FüRe an allen Feldrändern. Heilsame Kräuter
füRen die Waldungen, und der werthvolle Ginseng, der fast in allen
Staaten gefunden wird, bietet einen nicht unbedeutenden Ausfuhrartikel.

Die Fa un a ist ungemein reich. Wilde Thiere aller Art sind in Menge vor-
handen. Das Geschlecht des Mammouths, das grösste aRer vierfüsslgen Thiere,
einst ein Bewohner dieses Landes, ist jetzt erloschen, doch findet man in den
Vereinigten Staaten noch viele Ueberreste desselben. Zu den vorhandenen
Thieren, die namentlich im Westen am häufigsten gefunden werden, gehören
Bisons (hier Buffalo's genannt), Rothwild, Bären, Wölfe, Füchse, Luchse,
Pantherthiere, Jaguare, Cuguare, wilde Katzen, Waschbären, Beutelthiere,
Wiesel, Hermeline, Ottern, Hasen, Eichhörnchen, Biber, verschiedene Pho-
kenarten und WaRfische. Unter dem im Lande einheimischen Milden Ge-
flügel sind: Truthühner, Fasane, Rebhühner, Waldhühner, Schnepfen, wilde
Schwäne, wilde Gänse und Enten, Tauben, besonders die Wandertaube in
wolkenähnlichen Zügen, Kriechenten, Wasserhühner, RoRer, Rothhälse
(eine Entengattung), Adler, Busarts oder Aasgeier, Habichte, Sperber,
Staare, Spechte, eine Menge von Singvögeln, Kolibri's und viele andere.
Unter den Fischen und andern Wasserthieren sind zu bemerken: Delphine,
Meerschweine oder Porpoisen, Haien, Rochen, Stockfische, Störe, Barsche,
Lachse, ForeRen, Häringe, Aale, Meerbrassen und eine grosse Menge an-
derer mannigfacher Gattungen, womit die Meere, Landseen und Flüsse be-
sonders reich gesegnet sind. Mit Amphibien sind die Vereinigten Staaten
ebenfalls reichRch versehen, und neben 40, zum Theil sehr gefährlichen
Schlangenarten, und einer grossen Menge von Eidechsen und Fröschen,
unter denen der durch seine brüllende Stimme bekannte Ochsenfrosch,
der fast die Grösse eines Kanmchens erreicht, der merkwürdigste ist,
findet man viele Arten von Land-, Fluss- und Seeschildkröten, besonders
in den südlichen Küstenländern, wo selbst auch der Kaiman oder Alliga-
tor häufig vorkommt, der im St. John, der Alatamaha und dem Mississippi
öfters bis zu einer Länge von 16 Fuss angetroff'en wird. Bedeutende
Austerbänke, mit verschiedenen Gattungen dieses Geschlechts belebt, sind
an den Küsten der Vereinigten Staaten verbreitet, und essbare Muscheln
findet man eben daselbst in ausserordentlichem Ueberflusse. Unermess-
liche Schwärme von Schnacken und Mosquiten verbittern in den Niederun-
gen den Aufenthalt, und die sogenannte Hessische Fliege ist in manchen
Jahren eine der gefährlichsten Plagen für den Landmann.

Das Volk. — Allgemeine Bevölkerungsverhältnisse, — Die
Bewohner der Vereinigten Staaten sind ein Konglomerat der verschieden-
sten Nationen, eine .Mischung der heterogensten Elemente: Engländer,
Schotten, Iren, Holländer, Deutsche, Schweden, Franzosen, Spanier, Einge-
borene oder Indianer, Neger, Mulatten, Mestizen, ARes unter einander in
bunter Mischung, wie kein Land der Erde sie w'eiter bietet. Die ersten
Ansiedler waren .Menschen, die um der ReRgion willen ihr Vaterland ver-
Ressen, um eine neue Heimath zu gründen; Verfolgte, die im Westen des
Atlantischen Ozeans ein Asyl suchten und fanden; Abenteurer, die von
Gold- und Thatendurst getrieben, in Nord-Amerika Indiens Schätze zu fln-
den wähnten, und Gedrückte, die den Plagen Europa's den Rücken kehr-
ten, um hier frei aufathmen zu lernen. Die 13 alten Staaten wurden
durch Menschen gegründet, die in der hohen Schule der Leiden erzogen,
und durch Funken aufgeklärt waren, welche der Stoff' der Faktionen und
Empörungen hervorgebracht hatte. Mit Freuden gaben sie hier den Namen :
Engländer, Schotten, Iren, Deutsche, Schweden, Franzosen, ihren Abschied,
und nannten sich nach dem Lande, das sie gastlich aufgenommen, Ame-
rikaner! Ihr beschützter und ungehemmter Fleiss half ihnen bald zu
Reichthümern; diese erwarben ihnen ein neues Gewicht und Ansehen, so
wie ihnen der Boden, den sie bearbeiteten, schon einen neuen Rang ver-
schaffte. Herumirrende Wesen, ohne Aufenthalt und Freistatt, schwärmeri-
sche Soldaten, Verfolger und Verfolgte wurden hier gute Bürger! Durch
die Nothwendigkeit der Arbeit wurden ihre Leidenschaften und Begierden
glücklich im Zaume gehalten; die Bekenner aller Sekten, die sich in
Europa früher blutig bekämpften, und keinen anders Denkenden neben
sich dulden wollten, vereinigten sich hier, ohne ihren Ansichten zu ent-
sagen, als Brüder; denn die ReRgion, so einfach als die Menschen, die
sie lehrten, forderte nichts von ihnen, als den Dienst der Dankbarkeit.
Die weisen Gesetze, die Wohlthaten des Friedens, ein blühender Han-
del, eine ungehemmte Kultur, die bewunderungswürdige Leichtigkeit,
sich dort zu nalionalisiren, die niedrigen Preise neuer Ländereien, und
die hohen, welche bis jetzt die amerikanischen Produkte auf den Märkten
brachten, haben die Bevölkerung der Union mit einer Geschwindigkeit ohne
Beispiel befördert, und findet sich auch, vermöge verschiedenen Klima's,
gewisser Meinungen und Gewohnheiten, ein Unterschied unter den Bewoh-
nern der Vereinigten Staaten, so gleichen sich doch ARe, mögen sie
irgend eines Volksstammes sein, in den grossen Grundzügen und in der
Liebe zur Arbeit, zur Mässigkeit und zur Freiheit: Grundmeinungen, die
schon zum Vorurtheil der Kindheit geworden sind. Ausserordentlich haben
diese drei Grundprinzipien das Gedeihen der Bevölkerung befördert: die
Vereinigten Staaten, welche 1790, bei Aufnahme des ersten Census, nur
eine Bevölkerung von 3,929,328 Seelen zählten, verachtfachten beinahe
ihre Volkszahl bis 1850, erweiterten fast ohne Krieg, bloss durch Anbau,
ihre Grenzen um das Sechsfache, und verhundertfachten den W^erth ihres
Grundbesitzes. So mannigfaltig die Abstammung des Volkes ist, so ver-
einigten sich doch alle in Einer Sprache, in der Englischen, und ob-
gleich fast die Hälfte der ursprünglichen Ansiedler die Deutsche und Fran-
zösische mitbrachten, so haben sie solche doch schon meistens vergessen;
die Sitzungen der Gerichte werden bloss in englischer Sprache, selbst
in den Deutschen und Französischen Niederlassungen, gehalten, und nur


Bromme's Hand-.\tl»8. — Vereinigte Staaten, c.

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414 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

in Pennsylvanien und Ohio alle neuen Gesetze jetzt auch in Deutscher
Sprache verölTentlicht; dasselbe ist auch grösstentheils in den Schulen
der Fall, und sogar in den Kirchen Deutscher und Französischer Ansied-
ler wird abwechselnd in dieser Sprache gepredigt.

Die Bewohner der Vereinigten Staaten sind im Allgemeinen ein
starker, kräftiger Menschenschlag, denn aus allen Völkern sind es ur-
sprünglich an sich nur die gesundesten und kühnsten Individuen gewesen,
die sich zur Auswanderung entschlossen hatten; das Küstenleben sowohl,
als die Ausrodung des Landes im Innern, hat sie stark und gesund er-
halten und ihre Kräfte geübt. Man lebt gut und kräftig, und kann es
auch, weil die Staatsauflagen gering sind, und dem Bürger nicht schon
vornhinein seinen Lebensbedarf kürzen. Die Bevölkerung wächst mit
jedem Jahre: der Census von 1830 gab 12,854,890 Seelen, der von 1840:
17,889,211, der von 1850: 23,191,876 Seelen an, gegenwärtig kann aber
die Zahl auf nahe an 29 Millionen Köpfe sich belaufen. Bei der offiziellen
Zählung von 1850 ergab sich folgendes Verhältniss in Hinsicht auf Ge-
schlechter und Farbe:

I. Weisse: ..... (9,852,358 männl,, 9,700,710 weibl.) 19,553,068,

II. Freie Farbige: (211,141 männl., 223,354 weibl.) 434,495,

III. Sklaven: (1,610,112 männl., 1,594,201 weibl.) 3,204,313.

Die Zahl der Indianer, welche meistens die westlichen Theile der Union
jenseits des Mississippi bewohnen, beläuft sich auf circa 4—500,000
Seelen. Kein Wunder, dass in der Union die Bevölkerung so ausser-
ordentlich steigt: Jeder kann sich dort leicht ernähren, weil Jeder für
sich selbst, ohne lastbare Zinsen und ohne beschwerliche Abgaben, arbeitet.
Die Taxen der Ansiedler sind leicht und billig: ein Ansiedler, der eine
PHanzung von 320 Acres erworben hat, zahlt davon nach fünf Freijahren
an Taxen Alles in Allem :

Von 320 Acres, die Landtaxe von l'/s Cents vom Acre, jährlich ...' 4 Dollars 80 Cents,

Cantonstaxe %Prozent vom Mobiiiar, dessen Werth 200 Doli, sein mag — „ 50 ,,

Bezahlung für 2 Tage Wegarbeit i DoUars ....................... 1 — „

6 Dollars 30 Cents.

In den Städten sind, wie überaH, die Abgaben der Bürger höher, da der
Grundbesitzer für Beleuchtung,, Strassenpflasterung u. s.
av. mitsteuern
muss; Kauf- und Handelsleute müssen zur Betreibung ihrer Geschäfte
Licenzen lösen, und am höchsten sind die Licenzen der Gastwirthe und
Branntweinschenken besteuert. Der Gewerbsmann zahlt für die Erlauh-
niss, sein Geschäft betreiben zu dürfen, nicht die geringste Abgabe, be-
darf auch keiner Konzession, und kann, wenn das Geschäft nicht lohnt,
und er Geld und Geschick hat, ein anderes ergreifen zu können, nach
Wiilkühr wechseln, ohne genöthigt zu sein, bei dem einmal zünftig er-
lernten, sollte es auch weder seiner Zeit noch seiner Umgebung angemes-
sen sein, verhungern oder verkümmern zu müssen. Der grösste Theil
fleissiger Menschen kann und wird dort etwas Eigenes haben. In einem
für den Ackerbau eingerichteten Lande, wo das Erdreich gemeiner ist als
die Menschen, sind die Lebensmittel wohlfeiler und doch deren Anbau und
Gewinnung lohnender, als in Europa. Drei Fünftel der Bewohner der Union
besitzen ihr eigenes Land. Ein freier ausgedehnter Handel, wohlgebaute
Felder verschaffen allemal die nöthigsten Bedürfnisse. Die Bewohner leben
bequem und glückHch, weil sie (mit Ausnahme der Bewohner New-
Yorks und einiger Städte der Atlantischen Küste) das Gift des
Luxus, den müssigen Reichthum, den Unterschied des Adels, die Rechte
der Erstgeburt und andereSc heingüter noch nicht kenne». Die Sklaverei,
welche noch in vielen Staaten der Union besteht, in zwölf Staaten aber
bereits ganz abgeschafft ist, und wo die wenigen, im letzten Census mit
aufgeführten Repräsentanten der Sklaverei ihre Freiheit nicht annahmen,
und grösstentheils wegen vorgerückten Alters in den Familien ihrer Herren
ihre Tage in Ruhe beschliessen wollen, ist ein üebel, dessen Entstehen
die Amerikaner nicht verschuldet haben. Es ist ein Erbstück der Europäer,
ihrer Politik und Industrie! und dieselbe durch einseitige Gesetze auf-
heben wollen, wäre ein Eingriff in die Eigenthumsrechte jedes einzelnen
Sklavenbesitzers, dessen Eigenthum die Gesetze und Behörden eben so
wie jedes andere schützen sollen und müssen. Die Regierung der Union
selbst hat gethan, was nur irgend eine Regierung rechtlicher Weise thun
konnte: die Einführung neuer Sklaven wurde verboten, der Sklave konnte
sich freikaufen, und jedem ist Zeit und Gelegenheit gegeben, sich die
Mittel dazu zu verdienen.

Nationalcharakter, Ständeverschiedenheit. — Der National-
charakter der Amerikaner ist vielfach verkannt worden, und doch ist
derselbe eben so gediegen, so hoch und edel in allen Theilen der Bevöl-
kerung begründet, und so mit allen menschlichen Schwächen gemischt,
wie der Charakter der civüisirtesten Völker Europa's. Ursprünglich aus
Grossbritannien stammend, haben die Amerikaner von dort den Stolz, das
Selbstgefühl der Briten mitgebracht; aller Ruhm des Britischen Namens
ist der ihrer Voreltern, und sie selbst theilen sich in die Ehre seiner Er-
werbung. Ihre Vorfahren waren die kühnen Ansiedler, welche zuerst Bri-
tische Gesetze (oder vielmehr die alten Germanischen) und Britischen
Genius an die Ufer der neuen Welt verpflanzten, um sie dort zu verewi-
gen. Auf diesen Grund weiter bauend, öffneten sie die Tempel des Herrn
allen seinen Anbetern, nahmen in ihrem neuen Lande aRe sich unglück-
lich oder gedrückt fühlenden Bewohner Europa's mit offenen Armen auf,
und entfalteten vielleicht zum Erstenmale die Fahne der Freiheit und Ge-
rechtigkeit; kämpften unter diesen den ungleichen Kampf gegen das
mächtigste Volk der Erde, und wurden nicht überwunden; rüsteten sich
zum Zweitenmaie zum Streite mit England, und traten zum Zweiten-
male unbesiegt aus dem ungleichen Kampfe hervor; — Gründe genug für
den Nationalstolz der Amerikaner; denn sicher erzeugt es eine gewisse
Selbstzufriedenheit, einer Nation anzugehören, deren glänzende Thaten,
auf dem Kriegsschauplatze wie in der Politik, im Handel wie in Künsten
und Gewerben, die Welt in Erstaunen setzen. Ein zweiter, nicht weniger
merkwürdiger Charakterzug der Amerikaner besteht in einem Grade von
Ernst, der zuerst als Mangel an GeseRigkeit erscheint, und doch ist viel-
leicht in keinem Lande die wahre, edle Geselligkeit, welche durch das
Familienleben bedingt wird, so zu Hause, wie in Amerika. Von Kind-
heit an gewohnt, über sich und seine Verhältnisse nachzudenken, ist
der Amerikaner von der Zeit an, wo er handelnd auftritt, stets auf
die Mittel bedacht, sie zu verbessern. Ist er reich und desshalb mehr
betheRigt im Gesammtwohl des Staates, dann fordert jedes neue Ge-
setz, jeder Wechsel in den Personen der Volksvertreter seine Sorgfalt
für die Zukunft; und ist er arm, dann kann jede Veränderung im Staate
ihm die Mittel bieten, seine Glücksumstände zu verbessern. Er ist dess-
halb immer wachsam, stets bedacht auf die Zukunft, nicht als blosser
Zuschauer, sondern selbst eine Rolle spielend, und beschäftigt, den gegen-
wärtigen Zustand aufrecht zu erhalten oder ihn zu verbessern. Die ganze
Masse der Bevölkerung ist beständig bewegt, und auf sie bauend oder
sie fürchtend, dringt man unaufhörlich von allen Seiten auf einen Aus-
spruch der öffentlichen Meinung. Kein Mann ist so reich oder mächtig,
den ihr Einfluss nicht zittern machen, keiner so arm und niedrig, in dem
sie nicht die Hoffnung auf Erfolg und Beförderung erwecken könnte. Sie
ist in Amerika das mächligste Organ öffenUicher Gerechtigkeit, Niemand
schonend, vom Präsidenten herab bis auf,den schlichtesten Bürger, er-
hebend, erniedrigend oder zermalmend, was sich ihr entgegenstellt und
ihren Richterspruch verdient. Dieser Zustand beständiger Aufregung gibt
den Amerikanern das Ansehen geschäftiger Unruhe, ist aber dessen unge-
achtet der eigentliche Grund ihrer Zufriedenheit. Ruhe findet der Ameri-
kaner nur in seinem Hause, im Kreise seiner FamiHe, seiner Kinder;
Alles ausser demselben ist fortwährendes Wirken und Treiben, in der
Politik wie im Handel, auf den Strassen und Kanälen wie in den Wäldern
des Westens. So verschieden auch die Elemente sind, aus denen die Be-
wohner der Vereinigten Staaten zusammengesetzt sind, und unter wie
verschiedenen -Verhältnissen sie auch leben, dennoch herrscht eine ge-
wisse Einheit der Gesinnungen unter ihnen, eine Ruhe des Charakters,
die man nicht leicht wieder so trifft, vielleicht eben der Mischung und
Heterogenität der Theile wegen, indem kein Element das andere herrschend
werden lässt. Alle haben etwas Gemeinschaftliches in ihrem Wesen, das
sie zu Verwandten macht; in ihrem Umgang zeigt sich etwas, wodurch
sie nicht mehr Engländer, Deutsche, Franzosen, sondern etwas Anderes
sind. Selbst die Einwanderer schleifen in Amerika bald ihre rohen Kasten-
VorurtheRe ab. Der Mensch gilt dort nur als Mensch etwas; nur Thä-
tigkeit macht Ehre; man fragt nicht, was der Mensch ist, wer seine
Eltern waun, sondern was er kann, was er zu leisten, zu schaf-
fen vermag! Es findet in Amerika kein Vorrang, kein Ständeunter-
schied statt. Jeder fühlt sich frei und unabhängig, und äussert sich
nach diesem Gefühl. Selbst der Dienende ist ein freier Mann, der wohl
seine Dienste, aber nicht sein ganzes Wesen vermiethet hat. In der
Amerikanischen Gesellschaft findet wenig Zwang statt; doch herrscht
allenthalben, vorzüglich im Umgang mit dem weiblichen Geschlechte, der
grösste Anstand, und in keinem Lande der Welt, selbst England nicht
ausgenommen, erfreuen sich die Frauen einer solchen Achtung, als in
den Vereinigten Staaten. Immer auf sich selbst gestützt, ist der Ameri-
kaner offen, freimüthig und ohne Rückhalt in seinem Umgange. Die
grosse Masse hat Kenntniss und Geist, obgleich weniger wissenschaft-
liche Bildung, als in Europa, und ein hoher Grad von Intelligenz durch-
dringt selbst die niedrigsten Klassen. Nicht die höheren Zweige der
Wissenschaften, welche man von Gelehrten fordert, sondern die grosse
Masse nützlicher Kenntnisse, welche auf den Glückszustand der Menschen
einen unmittelbaren Einfluss ausübt, ist es, durch welche sich die Ameri-
kaner von andern Völkern vortheilhaft auszeichnen, und für deren Erwer-
bung sie bessere Vorkehrungen getroffen haben, als vielleicht irgend ein
anderes Volk. Ein Hinblick auf die Summen, welche jährlich auf die
Einrichtung und Unterhaltung von Schulen und Universitäten verwendet
werden," wird hinreichen, sich von der Liberalität zu überzeugen, mit der
man in den Vereinigten Staaten für die sittliche Erziehung des Volkes
sorgt. Man schätzt das Wissen, aber nur nach seiner Nützlichkeit
und Anwendbarkeit im Leben, und beurtheilt es auch darnach! Die
äussere Lage ist es, die das Gedeihen der Nord-Amerikaner'bedingt, und
wäre es möglich, die Bewohner .Mittel-Europa's in dieselbe äussere
Lage zu versetzen, würden sie sicher ebenso gedeihen, als diese.

Religionsverschiedenheit, kirchliche Verhältnisse. — Nord-
Amerika kennt keine Staatskirche; die Verfassung genährt Jedem voll-
kommene Gewissensfreiheit und durch GleichsteUung aller Religionen, und
dadurch, dass keine herrschende Religion anerkannt ist, und aRe öffent-
lichen Staatsbesoldungen für ihre Diener aufgehoben wurden, ward die
Religion aus einem Erwerbszweig der Prediger-Kaste ein Eigenthum des
Volks, und scheinbar verlassen und aufgegeben, wurde ihr absolutes Be-
dürfniss um so dringender, ihre Herrschaft um so dauerhafter! Jeder
im Lande kann sich eine Kirche nach einer selbstgeschaffenen Idee auf-
bauen, ohne desshalb angefeindet zu werden, und die zahllosen Kirchen,
welche man überall erbaut sieht, ihr starkes
Besuchtwerden und die
ernste Andacht ihrer Besucher bezeugen es deulich, dass der Amerikaner
wirklich rehgiös ist. Die Bekenner aller Sekten leben friedlich neben
einander, und oft zählt eine Familie so viel Bekenner einzelner Glaubens-
meinungen, als dieselbe Glieder hat. Für den Staat sind diese Ansichten
vom Kirchenthum vortheilhaft und erspriessRch: denn in Folge derselben
kennt er die Last der Kosten und der Aufsicht des Kultus nicht, er gibt
kein Geld zu Kirchenbauten, besoldet keine Geistlichkeit, und dennoch
gibt es kein Land, wo mehr Kirchen gefunden werden, als in der Union.
Philadelphia aUein hat über 100 Kirchen, New-York 172, Baltimore 44 etc.,
welche Sonntags so voll Menschen sind, wie man in Europa schwerlich
eine findet. Die Gemeinden mussen ihre Kirchen selbst erbauen, selbst
ausstatten, und die Prediger aus eigenen Mitteln, durch freiwiRige Sub-
skriptionen,
unterhalten; bedenkt man nun, dass diese Ausgabe mehr be-
trägt, als die gesammten Abgaben, welche ein Bürger zu leisten hat, so
wird man zugeben,
dass die Amerikanische ReRgiosität in einem achtungs-
werthen ^Lichte erscheint, da man den Amerikaner in diesem Falle der
Kargheit nicht beschuldigen kann. Die zahlreichsten religiösen Sekten in
den Vereinigten Staaten sind die Methodisten, die Episkopalen, die Pres-
byterianer und di^e
Wiedertäufer oder Baptisten; ihnen folgen: die Kon-
gregationahsten, die
Reformirten, Lutheraner, Katholiken, die Mährischen
Brüder, Unitariër,
Uniyersalisten, Schwedenborger, Freunde oder Quäker,
die Zitterer oder Anhänger der Milennium-Kirche, die Tunker, Mennoniten, die
strengen Calpmsten und
Remoniten, Offizielle Listen geben die Zahl der Geist-
lichen aRer
Rehgionsparteien 1855 auf 42,250, die der Kirchen auf 36,211,
und die der
Kommunikanten auf 5,220,580 Seelen an; eine Aufzählung,
welche
in solern ein äusserst günstiges Resultat gewährt, als aus der
ganzen Bevölkerung der Union, Sklaven und Kinder mit eingerechnet,
2 Kommunikanten auf 11 Seelen kommen, ein Prediger auf 700 Seelen,
und eine Kirche auf ungefähr 800 der ganzen Bevölkerung. Die Haupt-
kirchen haben geprüfte und von den verschiedenen Synoden bestätigte
Prediger, die übrigen Sekten haben keine wissenschaftlich gebildeten Geist-


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415 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

liehen, und nur die bischöflichen Methodisten müssen sich einer vorläu-
figen Prüfung unterwerfen, ehe sie die Kanzel besteigen dürfen. Die
Prediger der übrigen Sekten treten auf, wenn ihre innere Stimme oder
der Geist sie ruft. Die aufgeklärtere und höhere Klasse findet man unter
den Episkopalen; die Mittelklasse, mit zahlreichen Ausnahmen, unter den
Presbyterianern; die Schwärmer und Eiferer aller Klassen unter den Me-
thodisten, und den einfachen, in den Wäldern Pennsylvaniens oder Ohio's
aufgezogenen Ansiedler, wenn er ein Deutscher ist, unter den Tunkern,
wenn ein Anglo-Amerikaner, unter den Christen (Christians), Schweden-
borgern oder Neuen-Menschen (New-men); die Prediger dieser letzten
Klassen sind ehrliche Bauern, die die Bibel erklären, so gut es gehen
will, und vier bis fünf Stunden in einem Athem sprechen, ohne dabei
lesen oder schreiben zu können. Die Katholiken haben sich in den letz-
ten 25 Jahren ebenfalls sehr vermehrt und mehrere neue Bisthümer ge-
gründet, doch wächst ihre Zahl mehr durch Einwanderer, als durch ge-
borene Amerikaner. Trotz aller dieser verschiedenen Glaubensansichten
leben alle Sekten friedlich neben und unter einander, und die Toleranz,
nicht aber religiöse Gleichgültigkeit, feiert in Nordamerika ihren schön-
sten Triumph. Der Sonntag ist ganz dem Gottesdienst gewidmet; man
geht zwei-, drei- und viermal, selbst noch in der Nacht, in die Kirche,
wenn Gelegenheit dazu da ist, und widmet sich am Sonntage ganz der Zu-
rückgezogenheit in sich selbst und der Selbstbetrachtung, man mag irgend
einer Sekte angehören. Der Sonntag ist wörtlich eine Feier der stillen
Wehmuth, der Selbstbeschauung, und nebenbei der ärgsten Langw'eile.
.\lle Geschäfte ruhen, alle Läden und Wirthshäuser sind geschlossen, und
Musik, Tanz und die unschuldigsten Spiele sind besonders an diesem Tage
ehrenrührig, ja es wurde sogar im Kongress der .\ntrag gestellt, dass an
diesem Tage die Posten liegen bleiben sollten, ein Vorschlag, der aber
zum Glück für Amerika am besseren Sinne der Mehrheit scheiterte. Gleich-
gültigkeit in Religionssachen ist dem Amerikaner ein Greuel, und von
Jedem, mit dem er zu thun hat, dem er trauen soR, verlangt er einen
reRgiösen Sinn; welcher Religion er angehört, ist ihm ganz gleichgültig,
da Duldsamkeit durch die Konstitution zur Volkserziehung, und durch
ihre milden Folgen zur aRgemeinen Volkssitte geworden ist. Unduldsam-
keit trifft nur Kirchen- und Rellgionsverächter und Spötter, und diese
dürfen auf eine Unterstützung in ihrem Berufe nie rechnen.

Geistige Kultur, Unterriehtsanstalten. — Die geistige Kultur
hat sich ungemein entwickelt: in klassischer Bildung steht Amerika mit
Europa auf gleicher Stufe, und hinsichtlich des Volksschulunterrichts wird
es von keinem Lande Europa's übertroffen. Die Zahl der Studirenden
(1857: 17,500) verhält sich zur ganzen Bevölkerung wie 1 : 1,607, wäh-
rend sie zu derselben Zeit im westlichen Europa (wo sie auf 69,634 sich
belief) sich wie: 1 : 2,285 verhielt. Hinsichtlich des Volksschulunter-
richts haben die Vereinigten Staaten den Vorzug vor Europa, man mag
Vergleichungen im Ganzen, oder zwischen den einzelnen Staaten beider
Kontinente anstellen. Die Mehrzahl der Amerikaner ist besser unterrich-
tet, als die Masse in irgend einem Europäischen Lande; im Staate New-
York ist das Verhältniss der Schulunterricht erhaltenden Kinder zur Be-
völkerung wie 1 zu 3,9; in Massachusetts wie 1 zu 4; in Maine und Con-
necticut ebenfalls wie 1 zu 4; in den gesammten Neu-England-Staaten
wie 1 zu 5; in Pennsylvanien wie 1 zu 7; in New-Jersey wie 1 zu 8;
in Illinois wie 1 zu 13; in Kentucky wie 1 zu 21; in den Europäischen
Staaten hingegen: in Württemberg und der Schweiz wie l zu 5; in Bayern
und Preussen wie 1 zu 7; in den Niederlanden wie 1 zu 9,7; in Schott-
land wie 1 zu 10; in Oesterreich wie 1 zu 13; in England wie 1 zu 15
,3,
in Frankreich wie 1 zu 17,6; in Irland wie 1 zu 18; in Portugal wie 1
zu 88, und in Russland wie 1 zu 367. In aRen östlichen Staaten der
Union ist der Volksunterricht den resp. Staaten überlassen, und die Auf-
bringung eines Schulfonds ruht theils in den Händen der verschiedenen
Regierungsbehörden, theils ist er nach Vorschrift den verschiedenen Schul-
distrikten übergeben, und diese sind ermächtigt, in ihren Bezirken eine
Schultaxe zur Erhaltung und Einrichtung der nöthigen Volksschulen aus-
zuschreiben. In den westlichen Staaten hingegen hat der Kongress
die 36. Sektion jeder Ortschaft (Township) für Volksschulen reservirt,
und ausserdem in jedem Staate ein, zwei und mehr Ortschaften zur Er-
richtung und Erhaltung von Akademien, Colleges und Universitäten ange-
wiesen. In den älteren Staaten, wo fast aRes Land schon in Privat-
Eigenthum übergegangen ist, muss der Bürger zum Behuf des öffentlichen
Unterrichts nach seinem Vermögen beisteuern, ohne Rücksicht, ob er
Kinder hat oder nicht, weil die öffentliche Bildung Allen zu Gute kommt.
Der kleine Staat Connecticut hat bereits ein Vermögen von 2,046,000
Dollars zur Unterhaltung öffentlicher Schulen zurückgelegt. Der Sthul-
fond des Staats New-York allein übersteigt bereits 6 Millionen Dollars,
und die Fonds anderer Staaten haben sich in ähnlichen Verhältnissen ver-
mehrt (siehe unten: Tabelle über die Finanzverhältnisse der einzelnen
Staaten). Die Verwendung dieser Mittel ist übrigens von der in Europa,
wo man die Hauptsummen der ohnehin so geringen Erziehungsmittel auf
die höheren und gelehrten Unterriehtsanstalten verwendet, himmelweit
verschieden; die Hauptkraft dieser Summe hebt den Volks- und Ele-
mentar-Unterricht, und wirkt zumeist auf die MittheRung und Verbrei-
tung der dem bürgerlichen Leben nützlichen Kenntnisse, als der Basis
des Staats, damit diese recht breit und kraftvoll werde. Freischulen,
Volksschulen im eigentRchen Sinne des Wortes, sind in Neu-England,
New-York, New-Jersey etc. durchgängig eingeführt. Das Kind des Armen
so wie des Reichen erhält unentgeltlich Unterricht im Lesen, Schreiben
und Rechnen, in der Geographie, Geschichte der Vereinigten Staaten und
Weltgeschichte. Dieser Unterricht ist gründlich, da die Schullehrer vor
ihrer Anstellung einer Prüfung sich unterwerfen müssen. Ein Versuch,
diese Freischulen in Pennsylvanien einzuführen, um so mit der Bildung
der Schwesterstaaten gleichen Schritt halten zu können, schlug theilweise
fehl, da zwar die Englischen Kantons den Plan annahmen und aus-
führten, die Deutschen aber denselben verwarfen, aus Furcht, es möchte
ihnen eine neue Taxe dadurch erwachsen, und das Deutsche dann ganz
zu nichte gehen. Für Unterriehtsanstalten thun die Deutschen in Penn-
sylvanien und Ohio wenig oder gar nichts; sie aRein sind schuld daran,
dass Pennsylvanien in wissenschaftlicher und Volksbildung zurück ge-
blieben ist. Der Anglo-Amerikaner, selbst in den westlichen Staaten be-
soldet seine Schullehrer viel besser, als der Deutsche, der das für den
Unterricht seiner Kinder verwendete Geld als halb zum Fenster hinausge-
worfen, und den SchuRehrer als einen Müssiggänger ansieht. Den neu
eingewanderten Deutschen in Missouri und Illinois liegt das geistige Wohl
ihrer Kinder mehr am Herzen, und senden diese ihre Kinder meistens in
Englische Schulen. Die Privatschulen in Pennsylvanien, Ohio, Indiana
und den westlichen und südRchen Staaten, in denen keine Freischulen
eingeführt sind, sind gut oder schlecht, je nachdem der Grad der Bildung
des Lehrers ist, und sind in den letztern Staaten fast die einzige QueRe,
aus welcher die Jugend ihren Unterricht schöpft. Die Erziehung der Kna-
ben ist im hohen Grade praktisch: ein amerikanischer Knabe von 10 bis
12 Jahren ist eben so sehr ein junger Mann, als ein Europäer von sech-
zehn, und wenn er dieses AUer erreicht hat, ,ist er eben so gut zu Ge-
schäften zu gebrauchen, als ein Deutscher von 24, oder ein Franzose von
50. Von der frühesten Kindheit an ist der Amerikaner gew^öhnt, sich
selbst als das Hauptwerkzeug seines künftigen Fortkommens zu betrachten;
was er lernt oder studirt, ist in der Absicht auf künftige Anwendung, und
von dem Augenblick, wo er die Schule verlässt, tritt er auch schon thätig
in's bürgerliche Leben ein. Von der Zeit an, da er zu denken anfängt,
Regt ihm sein Ruf am Herzen, denn er muss seinen Platz in der Ge-
seRschaft bestimmen und die Sphäre seines Wirkens verengern oder er-
weitern. Eine Frühreife ist ihm eigen; als Schulknabe hat er seine poli-
tischen und religiösen Meinungen, und so wie er einmal lesen und schrei-
ben kann, macht er Plane für seine künftige Unabhängigkeit. In ihren
Studien sind die Amerikaner auf eine kürzere Zeit beschränkt, als die
Europäer, aber die Masse praktischer Kenntnisse, die sie sich in dieser
Zeit erwerben, ist w^ahrhaft erstaunlich.

Für die Bildung des weiblichen Geschlechts wird in keinem Lande
so viel Sorge getragen, als in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika.
Eine ganz ungebildete Amerikanerin ist eine Seltenheit. Die reichen Fa-
milien senden ihre Töchter gewöhnlich nach Boston, New-York, Philadel-
phia und Baltimore', in die sogenannten Boarding-Schools (Damenschulen),
deren es in mancherlei Abstufungen gibt, und in denen die Unterrichts-
gegenstände: grammatikalisch richtig Lesen und Schreiben, Mathematik,
Zeichnen, Landkarten-Entwürfe, Geographie und Astronomie, Oel- und
Sammtmalerei, Welt- und vaterländische Geschichte, Französische und
Italienische Sprache, Singen, Pianoforte, Harfenspiel und feine weibRche
Arbeiten sind. Der Unterricht dauert ein bis zwei Jahre; auf Sittlichkeit
wird streng gesehen. Recht gute weibliche Erziehungsanstalten zweiter
Klasse, in denen, mit Ausnahme der Italienischen Sprache und des Malens,
so ziemlich dasselbe gelehrt wird, befinden sich in Pittsburg, Cincinnati,
Lexington, Washington etc. — Vorbereitungsschulen für die, welche höhere
Anstalten besuchen und sich Künsten, Gewerben oder dem höheren Wissen
widmen wollen, sind in allen grösseren Städten, und ausser diesen 127
höhere Lehranstalten, sogenannte Colleges und Universitäten,
die aber anders organisirt sind, als die der alten Welt, und von denen
die Harvard-Universität za Cambridge, das Dartmouth-CoRege zu Han-
nover, Yale-CoRege zu New-Haven, Union-College zu Shenectady, das
College von New-Jersey zu Princeton, Jefferson-College zu Canonsburg,
St. Mary's-CoRege zu Baltimore, die Universität von Virginien zu Char-
lottesville, das College von Süd-Carolina zu Columbia, und Granville-
College zu Granville in Ohio, die bedeutendsten sind, und nach dem Mo-
delle der EngRschen Universitäten, einer strengeren DlscipRn unterworfen
sind, als die Deutschen. An theologischen Seminarien existiren 47, wor-
unter zwei Deutsche zu Gettysburg und York, auf welchen Predigtamts-
Kandidaten gebUdet werden. Medizinische Schulen gibt es 40, mit 3 bis
9 Professoren, und mit 30 bis 400 Studenten. Rechtsschulen gibt es 15,
davon die bedeutendsten in Cambridge, CharlottesvRIe, Albany und Le-
banon. Von Militär-Akademien existirt nur eine, zu Westpoint, In wel-
cher aRe Zweige der Militär-Wissenschaften für See- und Land-Offiziere
in einem Grade von Vollkommenheit gelehrt werden, der selten ihres-
gleichen hat. So bietet die Union ein öffentliches Unterrichtssystem, das
bereits die herrlichsten Früchte getragen hat, und noch fortwährend jenes
Streben nach Wissen und Kenntnissen erzeugt, durch w'elches sich der
Nordamerikanische Bürger so sehr vor allen übrigen Völkern der Erde
auszeichnet.

Ein wesentlicher Hebel der geistigen BRdung ist die Pressfrei-
heit, die seit Begründung der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten
allgemein anerkannt und gesichert ist. Eine mehr als achtzigjährige Er-
fahrung hat in Amerika dargethan, dass Pressfreiheit keinen Schaden
bringt, und OeffentRchkeit das Palladium, die Aegide aUer Regierungen
isL Am deutlichsten zeigt sich die freie Presse in den Zeitungen, die
eine Hauptstütze der Verfassung und der Vaterlandsliebe, und hier mehr
als anderwärts als integrirendes Element des socialen Zustandes zu be-
trachten sind. Bis in die fernsten Staaten des Westens ist die Zeitungs-
lektüre vorgedrungen. Die Vereinigten Staaten, in denen 1775 erst 37
Zeitungen erschienen, publizirten 1850 bereits 2,105, und gegenwärtig ist
die Zahl derselben auf mehr als 2,500 gestiegen. Die kleinste Stadt hat
eine Druckerei, und fast aus jeder geht wöchentlich irgend eine Zeitung
hervor. Der Staat Pennsylvanien hatte 1850 bereits 284 Zeitungen, New-
York 329, Massachusetts 138, und Ohio 169; alle Staaten haben ihre Zei-
tungen, und selbst die neuen Staaten Wisconsin, Jowa, Californien, Oregon,
Texas etc. haben ihre Zeitungen aufzuweisen. ARes Rest Zeitungen, und
das allgemein verbreitete Lesen derselben trägt zur Verbreitung von
Kenntnissen und zur Vaterlandsliebe nicht wenig bei. Die Amerikanischen
Zeitungen umfassen die ganze Kultur des Volkes; sie sind die grossen
Leiter des Gemeingeistes, die Archive des menschlichen Wissens und die
MittheUer alles dessen, w^as Jemand interessiren kann. ARe Wissenschaf-
ten, selbst die abstraktesten, haben in den periodischen Blättern bereits
ihre Repräsentanten. Durch die Errichtung von Posten kommen die Hülfs-
mittel der Intelligenz von einem Ende des festen Landes bis zum andern
in Umlauf, und das billige Porto der Zeitungen vermehrt deren Verbrei-
tung. Für jede Zeitung, die nicht ausserhalb des Staates, in welchem sie
herauskommt, oder, wenn ausserhalb, nicht über 100 Meilen weit ver-
sandt wird, zahlt man einen Cent
(IV2 Kreuzer), über 100 MeRen aber,
und sollte es bis an die äusserste Grenze der Union sein, nicht mehr als
IV2 Cents Porto für jede Nummer. Journale, Magazine und Pamphlets,
welche periodisch erscheinen, zahlen bis auf 100 Meilen IV2 Cents für
jeden Bogen, über 100 MeRen aber 2V2 Cents; nicht periodische aber in-
nerhalb 100 Meilen 4, und jede Entfernung über 100 Meilen 6 Cents
für jeden Bogen.

Physisch-technische Kultur. — Die Vereinigten Staaten sind
das Paradies der Landwirthe, und der Stand eines Landmanns der ehren-


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8 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

härteste in der ganzen Union. Die Ergiebigiceit des Bodens zieht den
grössten Theil der Bevöllterung dem Ackerbau zu. In den älteren öst-
lichen, schon länger kultivirten Staaten wird der Ackerbau völlig wie in
Europa betrieben, doch ohne bis jetzt die Vollkommenheit des Europäi-
schen erreicht zu haben. Die ausserordentliche .Menge unangebauter Län-
dereien, und die Leichtigkeit, sich neue anzuschaffen, haben in der Be-
wirthschaftung des Bodens eine ausserordentliche Nachlässigkeit und Ver-
schwendung erzeugt Ohne Dünger und ohne schwere Arbeit bringt der
neue Boden reichliche Ernten hervor, wird Jahre lang benutzt, und, wenn
er nichts mehr trägt, als Brache liegen gelassen, um neuen Boden auf
gleiche Weise zu entkräften. Der solideste Ackerbau wird in Pennsyl-
vanien, dem westlichen Maryland, New-York, Connecticut und Massachu-
setts betrieben; Ohio, Indiana, Illinois und Missouri scheinen aber jetzt
schon bereits diesen alten Staaten den Rang streitig machen zu wollen.
Virginien und Ost-Maryland, früher die einzig bedeutenden Tabakslän-
dereien der Union, kommen als solche in Abnahme; der Boden erschöpft
sich allmählig, und der Tabaksbau zieht sich mit seinen Sklaven den
südwestlichen und westlichen Staaten zu, um dort ein neues Leben zu be-
ginnen. Der Weizen ist die vorzüglichste Kornfrucht des Landes, und
nebst Mais und Hafer das einzige Getreide, was zur Ausfuhr gebracht
wird. Am besten gedeiht er in den mittleren Provinzen, und von Vir-
ginien hinauf bis New-Y'ork macht er den Hauptreichthum des Landes
aus. Der Ertrag des Weizens ist sehr verschieden. Nach Blodget (Sta-
tistical Manual) sollen in den Atlantischen Staaten auf reichem Boden im
Durchschnitt 32, auf schlechtem nur 9 Busheis (ä 62V2—80 Pfd.), jenseits
der Alleghanys aber, in Ohio, Indiana, Illinois und Missouri, in Kentucky
und Tennessee, auf gutem 40, auf schlechtem 25 Busheis gewonnen wer-
den. Aller Weizen, welcher in den Vereinigten Staaten in den Handel
kommt, wird zuerst gedörrt, ehe er gemahlen wird, w^odurch er sich
länger hält, und dann in Fässer (Barrels) zu 196 Pfund netto verpackt.
In den Seestädten sind eigene Mehlaufseher angestellt, um die Güte des
zur Ausfuhr oder zum Verkauf bestimmten Mehles zu prüfen, und die
Fässer demnach abzustempeln. Die zweite Hauptkornart der Vereinigten
Staaten bildet der Mais oder das Indische Korn, dessen Anbau eben
so ausgebreitet wie der des Weizens, aber hauptsächlich auf das innere
Konsunio berechnet ist. Er wird überall im ganzen Lande gebaut, ist auf
Neubruch stets die erste Getreideart, gehört aber trotzdem mehr dem Süden als
dem Norden an. Roggen wird grösstentheils in den nördlichen Staaten, so
wie in Pennsylvanien und Ohio gebaut, wo man ihn meistens zum Brannt-
weinbrennen benutzt. Gerste wird jetzt in allen mittleren, westlichen
und nördlichen Staaten gebaut, und theils als Viehfutter, theils zum Mal-
zen verbraucht Hafer wird gegenwärtig fast nur im Norden gebaut;
Buchweizen von Pennsylvanien an in aHen nördlichen Staaten. Hirse
im Norden sowohl als im Süden, doch meistens nur zum Viehfutter. Der
Reis, die wichtigste Getreideart des Südens, wird bis Virginien hinauf
in allen südlichen Staaten gezogen, und zwar theils in Flussniederungen,
theils in Landsümpfen. Der Ertrag dieser Pflsnze ist nach dem Boden
verschieden; in den Flussniederungen in den Carolina's gibt sie 12 bis
1500 Pfund reinen Reis auf den Acre, und in den sogenannten Land-
sümpfen 600—1,000 Pfund. In Virginien rechnet man 20—25, in Loui-
siana 40—50 Busheis auf den Acre. Ist er gereinigt, so wird er in
Fässer von 560 bis 600 Pfd. verpackt und so versendet — -An Vegeta-
bilien mit nahrhaften W'urzeln und an anderen Gartengewächsen sind die
Vereinigten Staaten ungemein reich: Kartoffeln und Balaten (Sweet Pa-
tatoes, süsse Kartoffeln) werden in Amerika in Menge gebaut Erbsen,
Bohnen, Rüben, Kohl, Salat, Spargel, Zucker- und Wassermelonen, Kür-
bisse aller Art, Gurken etc. sind im Ueberfluss in allen Staaten vorhanden.
Der Obstbau ist noch in seiner Kindheit; zwar hat in Pennsylvanien,
Maryland, Virginien, Ohio, New-York und den nördlichen Staaten, in Mis-
souri, Hlinois etc, jeder Landbesitzer seinen Obstgarten, und manche derer
von 10 und mehr Acres Grösse, doch findet man in denselben fast nichts
als Aepfel und Pflrsiche. Obst existirt im Ueberfluss; von einem wissen-
schaftlichen Obstbau scheint man aber noch nicht die geringste Idee zu
haben. Aepfel werden in Menge gebaut, und theils ausgeführt, theils wird
aus denselben ein vorzüglicher Aepfelwein, das Lieblingsgetränke des Nord-
Amerikaners, bereitet Aus den Pfirsichen, welche in Pennsylvanien, Mary-
land und Ohio in Menge gebaut, abgebacken oder in Muss eingekocht
werden, destillirt man in Kentucky und Tennesse einen vortrefflichen
Branntwein. Birnen, Kirschen, Pflaumen und Quitten zieht man in den
mittleren und östlichen Staaten. Nüsse aller Art und süsse Kastanien
findet man in allen Waldungen einheimisch, und liefern dieselben ein
herrliches Futter für die Schweine; die südlichen Staaten haben essbare
Eicheln in Menge. In Süd-Carolina, Georgien, Florida, Alabama und Loui-
siana findet man Mandel- und Blivenbäume, Feigen, Granaten, Limonen und
Apfelsinen, doch leiden sie häufig durch den Frost Essbare Beeren findet
man in allen Staaten in Menge, und Johannis-, Stachel-, Mosel- und Him-
beeren, die man in Gärten verpflanzt hat, haben durch diese Versetzung
sehr gewonnen; Weintrauben wachsen wild in allen Waldungen, auf allen
Prairiën; in Arkansas findet man ganze Hügelketten mit süssen essbaren
Trauben bedeckt, und in den Gärten gedeiht die Rebe vorzüglich und lie-
fert schöne Trauben; die VVeinbereitung aus denselben hat bis jetzt noch
keine besonders günstigen Resultate geliefert, was aber mehr an der
Behandlung zu liegen scheint; der Weinbau wird vorzüglich in Pennsyl-
vanien, Ohio und Indiana gepflegt, und ist besonders im letzteren Staate
durch Schweizerische Ansiedler verbessert worden. Handels- und Fabrik-
pflanzen werden in Menge gebaut An der Spitze derselben steht der
Tabak, das älteste und noch jetzt eines der wichtigsten Handelsprodukte
der Vereinigten Staaten. Man baut ihn gegenwärtig aber bei Weitem nicht
mehr in solcher Menge als früher. Baumwolle bildet in den südUchen
Staaten den HauptstapelartikeL Schon in Virginien fängt man an, etwas
Baumwolle zu pflanzen; aUein der Ertrag ist daselbst unbedeutend. Wei-
ter gegen Süden vermehrt sich die Kultur derselben, und in Süd-Carolina,
Georgien, Alabama, Mississippi, Louisiana und Texas ist sie am weitesten
gediehen. Zucker wird nur in den südlichen Theilen der Vereinigten
Staaten gewonnen, und seitdem die Verhältnisse auf St. Domingo viele
der dortigen Pflanzer verdrängten und Louisiana an die Vereinigten Staa-
ten abgetreten wurde, hat der Anbau desselben in Louisiana bedeutend
zugenommen. Der Bau des Indigo, welcher in früheren Zeiten allge-
mein in den südlichen Theilen der .Vereinigten Staaten verbreitet war,
hat gegenwärtig beinahe gänzlich aufgehört Die Baumwolle und der

Zucker haben diese Pflanze fast ganz verdrängt, und die vermehrte Ein-
fuhr aus Ostindien, wo er wohlfeiler und besser erzeugt wird, hat ihn
voRends unnütz gemacht Mehr Fleiss wurde in neuerer Zeit auf den An-
bau von Flachs und Hanf verwendet Lein- und Hanfsamen sind jetzt
bereits bedeutende Ausfuhrartikel der Staaten Massachusetts und New-
York. Der Anbau des Hopfens erweitert sich in den westlichen und nörd-
lichen Staaten mit jedem Jahre, und, ausser dem häufigen Verbrauche
desselben im Lande selbst, werden jährlich bereits bedeutende Quanti-
täten nach Europa ausgeführt. Ausser diesen Haupt-Handelspflanzen, die
in der Union im Grossen angebaut werden, gibt es in den Florida's und
Alabama kleine, bis jetzt noch unbedeutende Anpflanzungen von Cacao
und VaniUe; in Ost-Florida gedeiht der Europäische Oelbaum und der
Nopal, auf welchem die Kochenille sich erzeugt; der Talgbaum kommt in
Süd-Carolina, Georgien und den Florida's fort, wird aber noch nicht öko-
nomisch benutzt. Mit der Theestaude, welche von Samuel Bowen 1770
nach Georgien gebracht wurde, sind Versuche um Savanah herum ge-
macht worden; ob ihr Anbau sich aber weiter verbreitet hat, ist nicht
bekannt

Dass die Viehzucht in einem Lande, welches überall die herrlich-
sten Grasländereien, unabsehbare Prairies und immergrüne Savannen bie-
tet, nicht vernachlässigt wird, lässt sich leicht denken; alle Europäischen
Hausthiere gedeihen, wie im alten Vaterlande; namentlich in den nörd-
lichen und westlichen Staaten, wo die meiste Sorgfalt auf die Viehzucht
verwendet wird. In Pennsylvanien, New-Jersey und Massachusetts be-
merkt mau einen regen Eifer, Verbesserungen in derselben zu treffen; in
den mittleren und westlichen Staaten wird zwar viel Vieh gehalten, und
in Ohio, West-Virginien, Kentucky, Tennessee und Nord-Carolina findet
man ungeheure Heerden von Rindern und Schweinen, doch verwendet
man wenig Sorgfalt auf dieselben, und ist zufrieden, so lange das Vieh
vor äusserem Mangel geschützt ist; man lässt es den Winter über der
Kälte und Nässe ausgesetzt, kümmert sich wenig um Stallfütterung und
freut sich, wenn es bei reichlicher Ernte ein wenig zunimmt und ein bes-
seres Ansehen bekommt Pferde gedeihen in den mittleren, westlichen
und nördlichen Staaten vortrefflich, und in Virginien, Pennsylvanien und
New-York wird viel auf deren Zucht verwendet; man lässt daselbst häuflg
Beschäler und .Mutterpferde aus England kommen, um die Rassen, welche
theils Britischer, theils .Arabischer und Spanischer Abkunft sind, kreuzen
zu lassen. Im Südwesten der Union, in den Ebenen des .Missouri, am
Arkansas und Red-River, so wie an der Grenze von Texas, findet man
grosse Heerden verwilderter Pferde (Mustanges), Spanischer Abkunft, die
Nachkommen der von den ersten Spanischen Ansiedlern nach Amerika
gebrachten Pferde. Esel und Maulthiere findet man am häufigsten
in Virginien, und seit mehreren Jahren wird auch im Norden deren Zucht
einige Aufmerksamkeit geschenkt, so dass sie bereits einen Handelsartikel
ausmachen und ausgeführt werden. Das Rindvieh ist gemischter Art
und stammt zum Theil aus den Niederlanden und Frankreich; die Irländi-
schen Kühe werden sehr geschätzt, sie sind von unansehnlichem Aeussern,
geben aber verhältnissmässig viel Milch. In New-Hampshire und Vermont,
wo ausgezeichnete Rindviehzucht betrieben wird, findet man einen Stapel,
der dem Friesischen nichts nachgibt Die meiste Aufmerksamkeit widmet
man der Rinderzucht in Pennsylvanien, Maryland, Ohio, Kentucky, Ten-
nessee, New-York, Vermont und New'-Hampshire, und werden von diesen
Ländern aus ungeheure Massen Butter und Salzfleisch, so wie lebendes
Vieh zu .Markte gebracht Schafe werden auf allen Pflanzungen gefun-
den, doch Heerden wie in Deutschland sieht man nirgends. Das Deutsche
Schaf findet man am häufigsten, und in den letzten Jahren sind grosse
Summen verwendet worden, um die Nordamerikanische Schafzucht durch
Merinos zu veredeln. Die beste Wolle fäRt in Connecticut. New-York,
Michigan «nd Hlinois bieten herrliche Schaftriften, werden aber bis jetzt
wenig benutzt; die schlechteste Wolle findet man im Süden, wo sie schon
haarig wird, Schweine aller Art, von der kleinen Guineischen bis zur
Holländischen und Englischen Zucht, findet man in aRen Staaten in gros-
sen Heerden; sie vermehren sich ausserordentlich, treiben sich das ganze
Jahr in den Waldungen herum, wo sie von mancherlei Eicheln, Hickories,
Kastanien und allerlei Wurzeln fett, und später zu Hause, einige Wochen
vor dem Schlachten, mit Mais und Obst gemästet werden. Hausgeflü-
gel ist in Amerika eben so häufig als in Deutschland:. Hühner, Truthühner,
Perlhühner, Gänse, Enten und Tauben zieren den Hühnerhof jedes Land-
wirths, und namentlich findet man Trulben und Perlhühner in den mitt-
leren und südlichen Staaten in ganzen Heerden. Bienen findet man am
häufigsten in New-York, Pennsylvanien, Maryland, Virginien, den beiden
Carolina's u. in Ohio, Michigan, Hlinois u. Missouri; sie sind im W^esten die
Vorläufer der Kultur, erscheinen daselbst verwildert, und beleben schon
jenseits des Mississippi die
ausgedehnten Waldungen und Prairies, Der
Seidenbau wird in Georgien, den Carolina's und in Ost-Florida, doch
noch nicht bedeutend genug betrieben; das Klima ist für denselben sehr
geeignet, und da der weisse Maulbeerbaum in Nord-Amerika eben so gut
gedeiht, als der rothe oder schwarze, so steht zu erwarten, dass die
Seidenzucht daselbst gewiss in hohe Aufnahme kommen wird.

Die technische Kultur ist im steten Aufschwung begriffen. Die
Staaten
Massachusetts, Pennsylvanien, New-York und New-Jersey machten
den Anfang,
Fabriken und Manufakturen zu gründen; das Gedeihen der-
selben ermunterte den Unternehmungsgeist der übrigen Staaten, und
gegenwärtig haben alle Theile der Union ihre selbstständigen Fabriken und
Manufakturen. Der Eründungsgeist der Nation unterstützt das Empor-
kommen der
Industrie ausserordentlich. Der Amerikaner, beständig mit
Plänen und neuen Unternehmungen beschäitigt, entdeckt mit jedem Tage
neue Mittel, um neues Kapital zu schaffen oder das vorhandene zu ver-
grössern, sein Gewerbe zu verbessern oder Maschinen zu erfinden, durch
welche er in den Stand gesetzt wird, den theuren Taglohn der Hand-
arbeiter zu ersparen; und die grosse Zahl blühender Fabriken, die überall
besteht, mehr aber noch der Gewinn, den sie ihren Unternehmern ab-
werfen, die zahllose Menge von Arbeitern, die durch sie beschäftigt wer-
den, und der allgemeine Wohlstand, der durch sie hervorgerufen wurde,
beweisen es deutlich, dass er sich nicht verspekulirt hat Die Ameri-
kanischen Manufakturen sind nicht mehr allein auf ihren eigenen Markt
angewiesen und beschränkt, sondern ihre Erzeugnisse werden nach Süd-
Amerika, nach Ost- und Westindien und selbst nach China
ausgeführt,
und ihr Fortkommen ist gesichert durch die zunehmende Schifffahrt der
Vereinigten Staaten, und durch die
Thätigkeit und den Unternehmungs-


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43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. 417

geist der Kaufleute. Die eigentlichen Manufaktufefi befinden sich vötzü^-
iich in den Staaten Massachusetts, New-Hainpshire, Connecticut, Èhode^
Island, New-York, Pennsylvanien und Maryland. Die in Baumwolle stehen
oben an. Der Werth der jährlichen Baumwollen- und Wollen-Manufakte
und aller Fabrikate, welcher sich 1815 schon auf 67 Millionen Dollars
belief, war bis 1850 schon auf 124 Millionen angewachsen. Das auf Manu-
fakturen und Fabriken verwendete Kapital betrug im Jahre 1815 nur
40 Millionen Dollars; im Jahr 1840 hatte es sich schon um 300 Prozent
vermehrt und belief sich auf 126 Millionen, und nach offiziellen Angaben
von 1850, trotz den Bankwirren, auf 134 Millionen Dollars. In den sechs
Neu-England-Staaten, in New-York, New-Jersey, Pennsylvanien, Delaware,
Maryland und Virginien, bestehen 994 Baumwollenfaktoreien, mit 2 127 224
Spindeln, 20,312 männlichen Arbeitern, 45,281 Arbeiterinnen und 6'526
beschäftigten Kindern. Der Staat New-York allein besitzt 117 Faktoreien
in Baumwolle mit 211,659 Spindeln, und beschäftigt in denselben 13 105
Personen. In Massachusetts, dessen ganze Bevölkerung 1,140,000 Seelen
beträgt, ist jeder 40ste Mensch im Staate mit Manufakturen beschäftigt,
und das auf Manufakturen und Fabriken verwendete Kapital beträgt da-

Selbst nahe ah 50 Mllliöneil DollafS; Die Wollmaiiufakturen sind eben-
falls im Steigen, und Massachusetts^ New-York, New-Jersey, Pennsylvanien
und Delaware zählen deren eine Menge. Die Leinwandmanufakturen decken
den Bedarf des Landes bei weitem nicht; zwar bauen alle Landwirthe
des Nordens und der mittleren Staaten Hanf und Flachs zum Hausge-
brauch, aber noch immer ist Leinwand die Haupteinfuhr aus Holland und
Deutschland, und wird es noch fiir lange Jahre bleiben. In Leder wird
Ausserordentliches geleistet, und die Amerikanischen Gerbereien liefern
bereits zur Ausfuhr; die Hutmanufakturen übertreffen die aller Länder,
und ihre Produkte werden schiffsladungswej^e ausgeführt. Die Papier-
fabriken haben sich in den letzten 12 bis 15 Jahren verdoppelt, liefern
gutes Papier, Pappe, Papiertapeten, Spielkarten u. s. w. 1850 zählte man
547 Papiermühlen im Lande. Oelmühlen bestehen gegenwärtig 683; Ta-
baksmühlen und Spinnereien 349. Zuckersiedereien und Zuckerbäckereien
werden jährlich mehr, und gegenwärtig sind über 1,200 in voller Thätig-
keit; Ahornzucker wird in den nördlichen und einem Theil der mitUeren
Staaten von allen Landwirthen bereitet. Rum- und Branntweinbrennereien
bestehen in ausserordentlicher Menge in allen Staaten; doch haben die

es


Bromme's Hand-.\tl»8. — Vereinigte Staaten, c.

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10 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

überall verbreiteten Mässigkeitsgesellschaften ihre Zahl bedeutend ver-
ringert und bis auf 10,306 herabgebracht. Bier, namentlich Porter und
Ale, wird in allen östlichen Staaten reichlich gebraut und stark konsu-
mirt; die Zahl der Brauereien beläuft sich auf 483, die alle von bedeu-
tendem Umfange sind, sich aber nicht über St. Louis hinaus erstrecken.
Die Zahl der Sägemühlen ist Legion (1850 bereits 34,958), und deren
Produkte bilden einen nicht unbedeutenden Ausfuhrartikel. Der Schiffbau
wird lebhaft betrieben. Eisenwerke sind in Menge vorhanden. Fabriken
von Schneidewerkzeugen und gröberen Eisenwaaren, Waffen- und Gewehr-
fabriken, Kanonen-, Kugel- und Schrotgiessereien sind in allen Staaten,
den tiefsten Süden und Südwesten ausgenommen. Kupferhämmer und
Messinghütten gibt es mehrere, doch wird das Material meistens aus dem
Auslande bezogen; Kupfer- und Messingwaaren, so wie plattirte Waaren,
werden zu Boston, New-York, Philadelphia und Baltimore verfertigt, doch
befriedigt diess bei Weitem den Bedarf nicht. Pulvermühlen sind 152 im
Lande, und die unerschöpflichen Salpetergruben am Potowmack, in Ken-
tucky, Tennessee, Missouri u. a. 0. liefern hinreichendes Material. Glas-
hütten sind jetzt 94 im Lande; sie liefern meistens Fenster- und Bou-
teillenglas, und nur die Pittsburger, Bostoner und Baltimorer schöne Kry-
stallgläser und gepressste Gegenstände. Potterien, Fayence-, Porzellan-
und Steingutfabriken sind zwar 692 in den Vereinigten Staaten, doch
kommt das bessere Porzellan, Wedgewood uud Steingut aus Europa..
.\usser den hier genannten Manufakturen und Fabriken findet man noch:
Seidenwebereien, Farben- und chemische Fabriken, Vitriol- und Salpeter-
siedereien, Alaunwerke, Pott- und Perlaschsiedereien, Terpentinschwelereien,
Theerbrennereien, Ziegelhütten und .^nkerfabriken; man arbeitet in Gold
und Silber, fasst Juwelen, macht Zinn- und Bleiwaaren, Bijouterien,
Wachstuch, Chocolade, Senf, musikalische und chirurgische Instrumente,
Metallknöpfe, Kartätschen, Matten, Tapeten, Saffian, Wand- und Taschen-
uhren etc.

Nur ein Hinderniss haben die Amerikaner zu überwinden, um in
Bezug auf Manufakturen bald mit Europa wetteifern zu können : den hohen
Arbeitslohn! Zwar geht derselbe durch vermehrte Konkurrenz, namentlich
im Osten, mit jedem Jahre herab, wo aber ein Knecht auf dem Lande
nicht unter 100—125, und ein Handwerker nicht unter 150—300 Dollars
jährlich zu haben ist, kann nur in den Geschäften etwas Vorzügliches ge-
leistet werden, in welchen Maschinen die menschliche Hand ersetzen.
Uebrigens scheint es der eigentliche Beruf der Amerikaner zu sein, im
Handel und Gewerbe zu excelliren; denn kaum gibt es einen Gegenstand,
der ihr industrielles Genie und ihren Handelsgeist nicht in Anspruch nähme.
So treiben die Neu-Engländer einen ansehnlichen Handel mit lakirten
hölzernen Sesseln, die sie zu Tausenden nicht nur nach allen Theilen
der Union, sondern auch nach Süd-Amerika, den Sandwichs-Inseln und
nach Westindien verführen. Der Schuhhandel einiger kleiner Städte in der
Nähe Bostons, besonders des Städtchens Lynn, ist eben so merkwürdig,
da von dort aus für 2 .Millionen Dollars Schuhe jährlich ganz allein nach
den wesHichen Staaten gehen. Kämme werden mittelst Dampfmaschinen
verfertigt und nach Süd-Amerika ausgeführt. Der Staat Connecticut be-
sitzt die grössten Wanduhrenfabriken von der Welt und liefert Uhren,
welche um die Hälfte wohlfeiler zu stehen kommen, als die deutschen aus
dem Schwarzvvalde. Die Glasmanufakturen von Neu-England, Pennsyl-
vanien und Maryland liefern nicht nur bereits sehr schöne gepresste und
geschliffene Gläser, sondern treiben auch damit einen ansehnlichen Handel
nach Süd-.\merika und Westindien. Die Gewehrfabriken von Lancaster
und Harpers-Ferry, und die Stahlfabriken von Paterson werden ganz nach
dem Englischen Maassstab betrieben, und die Erzeugnisse der Amerikani-
schen Papier- und Eisenfabriken haben längst die Englischen verdrängt.
Es gibt keinen Zweig der Betriebsamkeit, mit welchem sich die Ameri-
kaner nicht beschäftigen, sobald dieser nur den geringsten Gewinn ab-
wirft, und es ist in den meisten Fällen nur der Mangel eines guten
Marktes, oder die Anlockung eines andern einträglichen Geschäfts, was
sie in der Fabrikation irgend eines Artikels hinter andern Ländern zu-
rückstehen lässt. — Auch der Bergbau kommt immer mehr in Auf-
nahme.

Handel. — Von der ersten seefahrenden Nation abstammend, und
durch eine mehr als 1,600 Englische Meilen lange Seeküste im Osten, und,
durch die Erwerbung von Californien und Oregon, eine ebenso ausge-
dehnte im Westen, am stillen Meere, durch grosse Binnenseen und tau-
sendmeilige Flüsse begünstigt, sind die Amerikaner nach den Engländern
sicher die zweite seehandelnde Nation. In keinem Lande der Welt be-
schäftigt sich eine so grosse Anzahl von Menschen, im Verhältniss zur
Bevölkerung, mit der Schifffahrt (62,311 bei der Seeschifl'fahrt, 35,972
bei der Binnenschifffahrt), und in keinem andern wird das Wasser mit
eben der Vertraulichkeit behandelt als das Land. Die Amerikanische Han-
delsflotte bedeckt alle Theile des Meeres, in allen Häfen der alten und
neuen Welt findet man Amerikanische Schiffe, und der Handel der Ver-
einigten Staaten verschafl't ihren Einwohnern nicht nur einen Markt für
die stets zunehmenden Manufakturen und Natur-Erzeugnisse, sondern bildet
auch den rechten Arm der National-Vertheidigung. Der Handel der Ameri-
kaner scheidet sich in drei Klassen; Seehandel, Küstenhandel und Binnen-
handel, und in allen dreien stehen die Bewohner der Vereinigten Staaten
als ebenbürtige Nebenbuhler den Briten zur Seite. Der Handel ist eben
so frei von direkten Steuern als von .Monopolen; und diess sind die vor-
züglichsten Ursachen seines ununterbrochenen schnellen Aufblühens, un-
geachtet der gesteigerten Mitbewerbung Europa's. Die innern Hülfsquellen
haben zur Ausbreitung des Handels mächtig beigetragen, und namentlich
sind in den Westindischen Kolonien die Amerikaner die willkommensten
Kaufleute, weil sie bereit sind, Zucker, Kaffee, Tabak, Indigo etc. für
Mehl, Fleisch, Butter imd andere nothwendige Bedürfnisse der Westindier
einzuhandeln. Für das eigentliche Krämerhandwerk haben die
Amerikaner
weniger Talent als irgend ein Europäisches Volk; es fehlt ihnen die für
den Kleinhandel so nöthige Geduld, und sie verstehen sich schlecht auf
die Kunst, ihre Waaren geschmackvoll zur Schau zu stellen. Eine Aus-
nahme hievon machen nur die das ganze Land durchziehenden Krämer
Neu-Englands, welche mit mündlicher Anpreisung ihrer Waaren die Scha-
cherjuden, und an Dreistigkeit und Zudringlichkeit die Deutschen Lotterie-
Collekteure übertreffen. Der vornehmste Handel der
Amerikaner findet
mit den Britischen Inseln statt, indess war der gesammte Handel
Amerika s
von 1821 bis 1839 fast ganz zum Vortheile der Ausländer;
1840 aber ge-
staltete sich derselbe zu Gunsten Amerika's, da die Einfuhren in diesem

Jahre 104,805,891, die Ausfuhren hingegen 131,571,950 Dollars betrugen,
und im Jahre 1846 überstieg, in Folge der in ganz Europa herrschenden
Noth, die Ausfuhr die Einfuhr um mehr als 39 Millionen! Während Jack-
son's erster Administration überstiegen die Einfuhren die Ausfuhren um
35 Millionen, während der zweiten aber um 129,681,397 Dollars, und
selbst unter Van Buren war die Bilanz noch immer gegen die Union
gerichtet. Diesen Ueberschuss mussten die Vereinigten Staaten in Wech-
seln und Baarzahlungen decken, und daher schreibt sich die Amerikanische
Schreckens- oder Banknoth (the Bankterror), welche zum Theil aus politi-
schen Rücksichten durch die Bank der Vereinigten Staaten selbst herbeige-
führt wurde. Der überseeische Handel der Vereinigten Staaten beschäftigt
jährlich im Durchschnitt gegen 5 Millionen Tonnen, und der ganze Ton-
nengehalt der Union beträgt in runder Summe über 5 MiRionen. Die
Hauptgegenstände des auswärtigen Handels sind vorzüglich, und zwar zur
Ausfuhr: 1) BaumwoRe, meistens nach England, etwas nach Frankreich,
wenig nach Deutschland, mehr nach Triest, gegen 50,000 Centner nach
HoRand uud Belgien, und gegen 25,000 Centner durchschnittlich nach
den Hansestädten; 2) Tabak, hiervon das Meiste nach Deutschland, das
Uebrige nach England und Holland; 3) Getreide und Früchte, und zwar
ersteres grösstentheRs als Mehl, um zugleich den Arbeitslohn zu verdie-
nen, meist nach Südamerikanischen Häfen, nach Westindien und Süd-
Europa, in den letzten Jahren auch nach England, Holland, Frankreich,
Belgien und Deutschland; 4) Waldprodukte, Holz, besonders SchiflTsbau-
holz, zu Schiffen verarbeitet, und Landbauholz, zu Häusern gezimmert,
meistens nach Westindien; roh auch nach Europa; 5) Produkte des Meeres,
welche sich im Jahre 1841 auf 2,846,851 Dollars im Werthe beliefen,
stiegen 1855 auf 3,516,000 Dollars. Ausserdem Reis, Butter, Speck, ge-
salzenes Fleisch, Pelzwerk, Hirsch- und Wildhäute, Hanf, Leinsamen,
Hopfen, Wachs, Theer, Terpentin, Pottasche, Sassafras, Sassaparille, Gin-
seng, Indigo, Färbeholz und Mahagoni aus den Florida's, und einige Süd-
früchte aus Louisiana. Die Einfuhr besteht vorzüglich in Kolonialwaaren,
namentlich Zucker, Thee, Kaffee, Gewürze etc., und in Europäischen, vor-
züglich Englischen Industriewaaren, besonders Seidenwaaren. Die AVein-
einfuhr nimmt ab, und ebenso die der
Spirituosen Getränke. Der Handel
mit auswärtigen Ländern belief sich vom 1. Juli 1856 bis 30. Juni
1857 (Werth in Dollars):

Länder

Werth der

des Ursprungs oder der Bestimmung.

Einfuhr.

Ausfuhr.

Russland ....................................................... j

1,319,420

4,729,881

Preussen........................................................ !

66,127

45,099

Schweden und Norwegen und Kolonien.......*............. |

756,894

1,480,359

Dänemark und Kolonien ...................................... 1

285,368

1,751,224

Hamburg........................................................ |

4,647,413

3,854,215

Bremen ........................................................

10,723,523

11,443,995

Niederlande und dessen Kolonien............................

4,649,876

5,077,520

Belgien ........................................................

5,060,311

5,644,326

Grossbritannien und dessen Kolonien .......................

168,023,006

222,706,352

Frankreich und dessen Kolonien ............................

48,000,858

39,226.350

Spanien und Kolonien (Cuha) ...............................

57,432,545

27,889,568

Portugal und dessen Kolonien ..............................

533,714

1,833,559

Kirchenstaat ...................................................

54,672

Beide Sicilien .................................................

1,575,953

1,152,920

Sardinien .......................................................

I 217,287

3,135,468

Toscana ........................................................

1,755,022

337,400

Triest und die übrigen österreichischen Häfen.............

422,365

2,455,681

Griechenland und Jouische Inseln............................

47,712

Türkei und Aegypten .........................................

838,008

633,809

Afrikanische Häfen............................................

1,521,665

2,484,746

Haïti nnd St. Domingo .......................................

2,400,116

2,580,013

Mexiko ..........................................................

1 5,985,857

3,615,206

Republiken von Centrai-Amerika.............................

i 288,060

137,021

Neu-Granada ....................................................

2,468,169

2,037,689

Venezuela.......................................................

3,860,518

1,427,578

Brasilien ......................................................

21,460,733

5,545,207

Uruguay ........................................................

368,297

1,006,172

Argentin. Republik und Buenos-Ayres ......................

2,784,473

1,313,807

Chile ...........................................................

3,742,439

2,907,185

Peru ............................................................

208,747

507,932

Ecuador ........................................................

15,803

37,176

China............................................................

8,356,932

4,395,130

Inseln im Stillen Weltmeer ..................................

748

72,987

Sandwichs-Inseln .............................................

204,416

947,433

...............................................................

107,186

517,268

Nicht speciflcirt ...............................................

5,908

30,406

Gesammt-Summe im Jahr -••
Gesammt-Summe im Jahr IS
^'/Ja

360,890,141

362,960,682

282,613,150

324,644,421

Schifl-sbewegung vom 1. Juli 1856 bis 30. Juni 1857;

Von und nach fremden Häfen.

Eingel
Schilfe.

aufen.
Tonnen.

Ausgel
Schiffe.

aufen.
Tonnen.

Amerikanische .........................

Ausländische ............................

11,304
11,024

4,721,370
2,464,946

11,135
10,969

2,464,946
2,490,170

Im Ganzen ...........

22,328

7,186,316

22,104

4,955,116

Tonnengehalt der Handelsmarine in den Jahren 1857 und 1858:

Elnresistrirte and angeworbene Schiffe .......... 2,463,967 2,419,741

KustenschilTfahrt .................................... 2,300,399 2,361,595

Zum Fischfang bestiramte Schilfe ................. 224,098 339,082

DampfschilTe ......................................... 705,784 729,390

Gesammt-Tonnengehalt..... 5,694,248 5,849,808

Der Küstenhandel der Vereinigten Staaten ist ebenfaRs äusserst
lebhaft, vorzüglich an den Küsten des Atlantischen Meeres, an welchen
die betriebsamsten Staaten und die wichtigsten Handelsplätze gelegen
sind. Die Fischerei wird grösstentheils durch Küstenfahrzeuge betrieben,
und in dieser zeichnen sich die sechs Neu-England-Staaten vor allen an-
dern aus. Der Binnenhandel ist fast von noch grösserer Wichtigkeit,
als der auswärtige Handel, und bei der wachsenden Civilisation des Landes
in noch steigender Entwickelung begrifi'en. Die mächtigen Ströme des
Landes, die ausgedehnten, alle Staaten wie mit einem Netz überziehenden
Kanäle und Eisenbahnen erleichtern die Kommunikation, und keine Fessel,
von welcher Art sie auch sei, kein Zoll, keine Mauth, kein Ausfuhrverbot
drückt auf den Binnenhandel. Die östlichen Staaten haben an Boston,


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11 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New-York, Philadelphia, Baltimore, Norfolk, Charleston und Savannah treff-
liche Marktplätze; für die mittleren westlichen Staaten sind Pittsburg,
Cincinnati und St. Louis die geeignetsten Plätze, und für den fernen
Westen und die südwestlichen Staaten ist New-Orleans der beste Markt.
Auch auf den Canadischen Seen findet ein lebhafter Verkehr, theils mit
den nördlichen und westlichen Staaten, theils mit den Britischen Kolonien
und den Indianern statt, und der Verkehr an der Westküste und zwi-
schen dieser und China mehrt sich mit jedem Jahre.

Strassen, Kanäle und Eisenbahnen wetteifern mit denen Eng-
lands. Alle Staaten werden von guten Landstrassen durchschnitten, die
unter einander in Verbindung stehen und nach der Küste führen. Sie
sind sämmtlich in einem Normalmaass und zu 25 Fuss Breite angelegt,
und von einer Meile zur andern ist ein Meilenstein, der die Entfernung
von beiden Endpunkten der Strasse anzeigt Die Summe aller Post-
strassen im ganzen Gebiet der Union, welche sich 1790 auf 1857 engl.
Meilen belief, war 1800 schon auf 20,817; 1810 auf 36,407; 1820 auf
72,492; 1830 auf 115,176; 1840 auf 155,739; 1850 auf 197,463 Meilen
gestiegen, und betrug 1856: 227,908 engl. (45,582 deutsche) Meilen. In
gleichem Verhältniss nahm die Zahl der Postämter zu, und die 75, welche
im Jahr 1790 bestanden, hatten sich bis 1856 auf 24,410 vermehrt.
Kanäle sind mehr oder weniger in allen Staaten; die meisten und be-
deutendsten in New-York, Pennsylvanien, Maryland, Virginien und Ohio.
Die Meilenzahl der bis 1856 vollendeten Kanäle schätzt man auf 3,874
(circa 775 deutsche Meilen), und ihre Herstellungskosten auf mehr als
80 Millionen Dollars. Eisenbahnen durchziehen, mit Ausnahme des
fernen Westens, alle Staaten, und deren Länge beläuft sich bereits auf
22,259,61 engl. Meilen (die Länge der Eisenbahnen der einzelnen Staaten
siehe die weiter unten stehende Tabelle).

Münzen, Maasse, Gewicht- — Die Vereinigten Staaten rechnen
nach Dollars zu 100 Cents ä 10 Mills. Der Zahlwerth des Silber-
dollars ist sich bisher ziemlich gleich geblieben, und es gehen nach der
gesetzlichen .Ausbringung im Durchschnitt gegen 9®/» Stück Dollars auf
eine köln. Mark fein Silber, wonach der Werth eines Dollars zu 1 Thlr.
13 Sgr. 0,923 PL preuss. Courant, oder etwa 2 fl. 30 kr. rhein. gerechnet
werden kann. Die Münzen, die in den Vereinigten Staaten geschlagen
werden, sind in Gold: Adler (Eagles) = 10 Dollars; halbe Adler = 5
Dollars; viertel Adler = 2V2 Dollars und Golddollars; in Silber: Dollars,
halbe Dollars, viertel Dollars und Dimes oder zehntel Dollars; in Kupfer:
Cents und halbe Cents, zu 10 und 5 Mills. Spanisches Silbergeld findet
man fast häufiger als Landesmünze, und alles Europäische Geld, nament-
lich grössere Silberstücke vom Werth eines Speziesthalers, werden jetzt
allgemein in Nord-Amerika angenommen, und ist deren Annahme durch
eine besondere Valvationstabelle gesetzlich bestimmt. Die Maasse sind
ganz die Britischen, und zwar a) das Längenmaass: 3 Gerstenkörner
= 1 Inch (Zoll), 12 Inches = 1 Foot (Fuss); — 3 Fuss = 1 Yard;
51/2 Yards = 1 Pole (Ruthe); 40 Ruthen = 1 Fourlong; 8 Fourlongs =

1 Mile (engl. Meile); 1 Fathom — 6 Fuss und 3 Yards = 5 Frankfurter
ERen. b) das Flächenmaass: 144 ZoR (Inches) = 1 Quadratfuss;
9 Qu.-Fuss = 1 Qu.-Yard; 30V4 Qu.-Yards = 1 Qu.-Pole; 40 Qu.-Pole
= 1 Rood; 4 Roods = 1 Acre, und 640 Acres == 1 QuadratmeRe.
c) Trockenes Maass: 34Vi2 KubikzoR = 1 Pinte; 8 Pinten = 1 Gal-
lone; 2 Gallonen = 1 Peck; 4 Pecks = 1 Bushel; 4 Bushels = 1 Coom;
und 20 Cooms = 1 Last, d) Weinmaass: 28,375 KubikzoR == 1 Pinte;

2 Pinten = 1 Quart; 4 Quarts = 1 Gallone; 31V2 GaRone = 1 Barrel;
l^/j Barrel = 1 Tierce; IV2 Tierce = 1 Hogshead, und IV2 Hogshead
= 1 Pune. e) Biermaass: 35,25 KubikzoR = 1 Pinte; 2 Pinten =
1 Quart; 4 Quarts = 1 GaRone; 9 Gallonen = 1 Firkin; 4 Firkins =
1 Barrel;
IV2 Barrel = 1 Hogshead, und 2 Hogshead = 1 Butt. Auch
die Gewichte sind den Britischen ganz gleich, und zwar: a) Troy-
gewicht: 24 Gran = 1 Drachme oder Penny; 20 Drachmen = 1 Ounce
(Unze); 12 Ounces = 1 Pound (Pfund). — b) Handelsgewicht: 16
Drachmen = 1 Unze; 16 Unzen = 1 Pfund; 28 Pfund = 1 Quartrel;

Staaten nnd Gebiete.

Areal
in engl. Qu.-M.

Areal
in deutschen Qu.M,

Freie Bevölkerung
1850,

Sklaven
1850.

1 Volkszahl 1860
nach Schätzung.

Hanptstadt.

Einwohner.

Eisenb.-Länge
in engl. Moil.

Maine ....................................

35,000

1,646

583,169

660,000

.\ugusta .................................

5,314

472,TO

New-Hampshire..........................

9,280

436

317,976

340,000

Concord .................................

8,584

479,s6

Vermont ..................................

8,000

376

314,120

335,000

Montpelier ..............................

4,112

493,04

Massachusetts ............................

7,800

367

994,514

1,140,000

Boston ..................................

138,788

1,451,so

Rhode-Island ............................

1,200

56

147,545

-

170,000

(Providence ..............................

(Newport .................................

41,513
9,563

j 65,50

Connecticut ..............................

4,750

223

370,792

390,000

(Hartford .................................

(Newhaven ...............................

17,966
22,539

1 618,55

New-Yorli ................................

46,000

2,164

3,097,394

_

3,480,000

Albany ..................................

50,771

2,749,85

New-Jersey...............................

6,851

322

489,319

236

580,000

Trenton ..................................

6,766

479,41

Pennsylvania ............................

47,000

2,212

2,311,786

2,560,000

Harrisburg ..............................

8,173

1,777,00

Delaware .................................

2,120

100

89,242

2,290

100,000

Dover ....................................

4,000

94,00

Maryland .................................

11,000

517

492,666

90,380

680,000

Annapolis ...............................

4,198

545,00

Virginia ..................................

61,352

2,886

949,133

472,528

1,550,000

Richmond ...............................

27,483

l,ip,00

North-Carolina ..........................

45,500

2,140

580,491

288,548

950,000

Raleigh .................................

3,091

653,00

South-Carolina ..........................

34,000

1,599

283,523

384,984

718,000

Columbia ................................

6,060

677,00

Georgia..................................

58,000

2,728

524,503

381,682

950,000

MUledgeviUe ............................

2,500

1,142,00

Florida....................................

59,268

2,788

48,135

39,310

120,000

Tallahassee .............................

1,500

Alabama ..................................

50,722

2,386

428,779

342,844

860,000

Montgomery .............................

2,500

397,00

Mississippi ...............................

47,151

2,218

296,648

309,878

750,000

Jackson .................................

2,000

92,00

Louisiana .................................

41,346

1,945

272,953

244,809

950,000

Baton Rouge ...........................

4,200

296,00

Texas .....................................

274,356

12,905

154,431

58,161

480,000

Austin ..................................

2,000

57,00

Arkansas .................................

52,198

2,455

162,797

47,100

350,000

Little Rock ............................

4,138

Tennessee ................................

44,000

2,070

763,258

239,459

1,125,000

NashviUe................................

17,502

592,00

Kentucky ................................

37,680

1,772

771,424

210,981

f, 140,000

Frankfort...........................•••••

4,372

195,00

Missouri ..................................

65,037

3,059

594,622

87,422

830,000

Jefferson City ..........................

3,721

145,00

Ohio.......................................

39,964

1,880

1,980,329

2,400,000

Columbus ...............................

17,367

2,695,00

Michigan .................................

56,243

2,645

397,654

525,000

Lansing .................................

678,00

Indiana ...................................

33,809

1,590

988,416

1,220,000

Indianapolis .............................

8,034

1,533,00

Illinois ...................................

55,409

2,606

851,470

1,340,000

Springfield ..............................

2,600

2,285,00
348,00

Wisconsin ................................

53,924

2,536

305,391

568,000

Madison..................................

1,871

Jowa .....................................

50,914

2,395

192,214

530,000

Jowa City...............................

2,308

94,00

Minnesota.................................

86,000

4,045

6,077

165,000

St. Paul .................................

1,135

California.................................

160,000

7,526

92,597

580,000

Sacramento .............................

8,000

22,00

Oregon .........................*.........

185,030

8,703

13,294

60,000

Salem....................................

„ -Utah ................................

187,923

8,839

11,354

26

50,000

FUlmore City ..........................

® iNeu-Mexiko .........................

210,774

9,914

61,547

83,000

Santa Fe ...............................

g^ -^Washington .........................

123,022

5,787

20,000

Olympia .................................

_

ff ^Kansas...............................

114,798

5,400

__

85,000

Lecompton...............................

_

^Nebraska ............................

335,866

15,798

_

18,000

Omaha City ............................

Distr. Columbia .........................

50

2

48,000

3,687

60,500

Washington .............................

50,500

Im Ganzen ............

2,743,337

129,037

19,987,563

3,204,313

28,912,500

Washington .............................

50,500

22,259,61

100 Pfund = 1 Centner oder Hundred Weight == 96,96 Pfund Kölnisch.
— c) Apothekergewicht: 20 Grains = 1 Scruple; 3 Scruples =
1 Dram oder Drachme; 8 Drams = 1 Ounce, und 12 Ounces = 1 Pfund
(Pound).

»er .«taat. — Staatsverfassung und Staatsverwaltung. -
Die Union ist kein Staat im gewöhnRchen Sinne des Worts, kein Einzel-
Staat, sondern ein Verein unabhängiger Staaten, eine Konföderation, ein
KoRektiv-Staat, der aus 39 einzelnen, in ihren inneren und häuslichen
Angelegenheiten völlig getrennten Staaten und Territorien besteht, welche
sich in Absicht auf ihre äusseren und aRgemeinen Angelegenheiten mit
einander verbunden, eine aus allen Staaten gebildete Centraigew alt ge-
gründet, und dieser einen TheR ihrer Macht übertragen haben," um da-
durch kräftiger und grösser als ein Volk dastehen zu können. Die 39
einzelnen Staaten und Gebiete der Union,
deren Grösse, Einwohnerzahl,
Hauptstädte und Länge der Eisenbahnlinien sind folgende:
(siehe nntenstehende TaheUe.)

Dem Kongresse vorgeschlagen ist die Bildung der Territorien:

1) Arizona (fheil von New-Mexiko, mit einem Flächengehalt von unge-
fähr 100,000 engl. Qu.-Meilen und 10 bis 12,000 Einwohnern; es grenzt
ÖstRch an Texas, nördlich an die Mexikanischen'Staaten Sonora und Chi-
huahua, und westRch an den Rio Colorado, der es von Californien trennt);

2) Dacotah (fheil des ehemaRgen Territoriums Minnesota, mit beiläufig
65,000 engl, Qu.-Meilen und 6 bis 8,000 Einwohnern; es grenzt ÖstRch an
die Staaten Minnesota und Jowa, südlich und westRch an den Missouri-
River und an Nebraska, nördRch an die Britischen Besitzungen). Ueber-
diess ist die Bildung von noch drei neuen Territorien beim Bunde bean-
tragt: Sierra-Nevada, der östRch vom gleichnamigen Gebirge gelegene
Theil des Territoriums Utah, Colo na (Westkansas) und Colorado, aus
den sechs untern Grafschaften Californiens bestehend.

Die Absicht, einen Kollektivkörper zu bRden, scheint ursprünglich
nicht im Plane des Abfalls von Grossbritannien gelegen zu haben, indess
fühlte man schon bei der ersten Generalversammlung die Nothwendigkeit
eines gemeinschaftlichen Wirkens; die öffentUche Noth, der Schulden-
zustand, vereinigte schon im Jahre 1781 dreizehn Provinzen dahin, dass
sie mit Beibehaltung ihrer voRen Souveränetät und aRer, der Centraige-
walt nicht ausdrücklich übertragenen Rechte, auf alle andere Gewalt ver-
zichteten, und kein einseitiges Bündniss, keinen einseitigen Krieg und Frie-
den zu schliessen, keine stehenden Truppen als in den Festungen zu
halten, keine besonderen Münzen zu schlagen etc. sich zusagten. Nach
dem Kriege riss Misstrauen, besonders der Schulden wegen, ein, und
mehrere Jahre schwebte der Staat in haltungsloser Anarchie hin, bis 1787,
auf Madisons Vorschlag, 12 Provinzen unter Washingtons Vorsitz in einen Bund
zusammentraten, und den Föderativstaat bleibend beschlossen, dem allmäh-
lig aRe übrigen Staaten beitraten. Durch diesen Schritt haben sich die ein-
zelnen Staaten nichts vergeben, sie haben dem aus ihrer Mitte selbst ge-
bildeten Kongress nur -einen TheR ihrer Gewalt übertragen, um diese
vereint für die wichtigsten Angelegenheiten des Landes desto kräftiger
ausüben zu können. Eine solche Centralgewalt muss aber stark und
kräftig, eines in sich sein, und das konnte sie nur dadurch werden.
Die Einrichtung und VerwaUung der einzelnen Provinzen, des Haushaltes,
die Erhebung der zu diesem Zweck erforderlichen Auflagen, die Einrich-
tung des Schulwesens, blieb jedem Staate vorbehalten, der für diese Zwecke
sein Ober- und Unterhaus (Senat und Assemblee) und einen Gouverneur
besitzt, die zusammen die gemeinschaftliche Landesregierung ausüben.
Nur die das gemeinsame Wohl des ganzen Landes betreffenden Ange-
legenheiten haben nicht mehr die einzelnen Staaten zu entscheiden,
sondern diess ist Sache der Centraigewalt, des Kongresses, und
da dieser aus Deputirten sämmtlicher Staaten gebUdet wird, die
noch überdiess verantwortlich bleiben, so ist weder eine gegründete Eifer-
sucht, noch ein Missbrauch der GewaU denkbar. Die in der Centraige-
walt enthaltenen einzelnen Staatsgewalten: die gesetzgebende, die
exekutive und richterliche, sind scharf getrennt, mehr als irgend-


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12 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

wo, und darin besteht eigentlich das Glück des Landes. Die gesetz-
gebende Macht der Union beruht in einem Kongress, bestehend aus
einem Senat und einem Hause der Repräsentanten. Die Mitglieder
des Hauses der Repräsentanten werden alle zwei Jahre durch das
Volk der verschiedenen Staaten gewählt; der Wählbare muss wenigstens
25 Jahre alt, 7 Jahre lang Bürger der Vereinigten Staaten und in dem
Staate wohnhaft sein, der ihn zum Abgeordneten wählte. Auf je 93,423
Personen eines Staates wird ein Deputirter erwählt. Durch eine Akte des
Kongresses vom 23. Mai 1850 wurde die Zahl der Repräsentanten auf
233 festgestellt, denen 1852 noch einer für Californien, und 1859 noch 2
für Oregon beigefügt, mithin deren Zahl auf 236 erhöht wurde. Ausser
diesen nehmen an den Sitzungen noch 6 Delegaten (von Minnesota, Utah,
Neu-Mexiko, Washington, Kansas und Nebraska) .Antheil, und haben das
Recht mitzusprechen, aber nicht zu stimmen. Der Senat besteht aus 2
Mitgliedern von jedem Staate, die durch die verschiedenen Staatslegis-
laturen auf 6 Jahre erwählt werden, und von denen alle zwei Jahre ein
Drittel ausscheidet und durch neue ersetzt wird. Ein Senator muss wenig-
stens 30 Jahre alt, 9 Jahre Bürger der Vereinigten Staaten gewesen, und
zur Zeit der Wahl ein Bewohner des ihn wählenden Staates sein. Die
Zahl der Senatoren heläuft sich gegenwärtig auf 66. Präsident des Senats
ist der jedesmalige Vice-Präsident der Vereinigten Staaten, welcher jedoch
nur dann eine Stimme hat, wenn die übrigen getheilt sind. Der Kongress
versammelt sich wenigstens einmal im Jahre, und zwar regelmässig am
ersten Montag des Dezembers, wofern nicht ein Gesetz ihn auf einen an-
dern Tag zusammenberuft. Ohne die Zusammenwirkung beider Häuser
kann kein Gesetz durchgehen; hat diese stattgefunden, so wird das Ge-
setz dem Präsidenten vorgelegt, der es im Fall der Billigung unterzeich-
net, wo nicht, es mit seinen Einwürfen begleitet, dem Kongress zur noch-
maligen Erwägung zurückschickt, in welchem FaUe es nur durch Zustim-
mung von zwei Drittheüen der Mitglieder Gesetzeskraft erhälL Schickt
jedoch der Präsident das Gesetz nicht innerhalb zehn Tagen zurück, so
erhält es auch ohne seine ausdrückliche Zustimmung Gesetzeskraft.

Der Kongress hat die gesetzliche Macht: 1) Direkte und indirekte
Abgaben aufzuerlegen und heben zu lassen, um die Schulden der Union
zu bezahlen, und für die allgemeine Vertheidigung und Wohlfahrt der
Vereinigten Staaten zu sorgen: doch müssen alle von ihm auferlegten
Abgaben in dem ganzen Umfange der Vereinigten Staaten gleichförmig
sein; — 2) Anleihen auf den Kredit der Union zu machen; — 3) Handels-
angelegenheiten mit fremden Nationen, mit den Indianischen Volksstäm-
men und zwischen den verschiedenen Staaten unter einander zu regu-
liren; 4) gleichförmige Naturalisations- und Fallit-Gesetze in der ganzen
Union zu erlassen; — 5) Münzen zu prägen und ihren, [so wie fremder
Münzen W^erth zu bestimmen; auch Maasse und Gewichte festzusetzen;

— 6) für die Bestrafung der Falschmünzer und Verfälscher von Staats-
papieren Sorge zu tragen; — 7) Postämter und Poststrassen anzulegen;

— 8) die Fortschritte nützlicher Künste und Wissenschaften, durch das
den Schriftstellern und Erfindern auf eine beschränkte Zeit zu be-
willigende, ausschliessliche Recht auf ihre Schriften und Erfindungen, zu
befördern; — 9) Gerichtshöfe zu errichten, welche dem obersten Gerichts-
hofe untergeben sind; — 10) Seeräubereien und andere auf der offenen
See begangene Rechtsverletzungen und sonstige Vergehungen gegen das
Völkerrecht zu beurtheilen und zu bestrafen; —• 11) Krieg zu erklären,
Kaperbriefe zu ertheilen, und über die den Feinden zu Wasser und zu
Lande abgenommene Beute Vorschriften zu erlassen; — 12) Truppen aus-
zuheben und zu erhalten; doch soll für diesen Zweck keine Geldbestim-
mung länger als zwei Jahre gültig sein; — 13) eine Seemacht zu er-
richten und zu unterhalten; — 14) Vorschriften zur Leitung und Regu-
lirung der Land- und Seemacht zu erlassen; — 15) die Miliz zur Voll-
streckung der Gesetze der Union aufzufordern, Aufstände zu unterdrücken
und feindliche Einfälle zurückzutreiben; — 16) für die Organisation, Be-
waffnung und Disziplinirung der Miliz zu sorgen, und demjenigen Theil
derselben, der etwa zum allgemeinen Dienst der Union gebraucht wird,
Vorschriften zu ertheilen, wobei jedem Staate die ;Ernennung der Offiziere
vorbehalten bleibt; — 17) in allen Fällen über denjenigen Distrikt (inso-
ferne er nicht über 10 Meilen im Quadrate an Flächeninhalt beträgt), der
durch Abtretung eines einzelnen Staates und Annahme von Seiten des
Kongresses der Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten wird, die aus-
schliessliche Gesetzgebung zu haben; auch die nämliche Gewalt über alle
zur Errichtung von Forts, Magazinen, Schiffswerften und andern noth-
wendigen Werkstätten von einzelnen Staaten erkauften Plätze in Aus-
übung zu bringen; — 18) alle nöthigen Gesetze zu erlassen, um die vor-
erwähnte, so wie auch jede andere verfassungsmässige Gewalt der Regie-
rung der Vereinigten Staaten zur Ausführung zu bringen; — die Einwan-
derung soll nicht verboten werden, doch kann der Kongress auf Einwan-
derungen eine Abgabe legen, welche jedoch 10 Dollars für jede Person
nicht übersteigen darf; — die Habeas-Corpus-Akte soü nie aufgehoben
werden; es wäre denn, dass die öffentliche Sicherheit solches in Fällen
des Aufruhrs und auswärtiger Angriffe erforderte; — es soR keine Bann-
BiU (Bill of attainder, welche die Einziehung der Güter und den bürger-
lichen Tod des Verbrechers zur Folge hat), oder ein rückwirkendes Ge-
setz erlassen werden; — keine Personensteuer oder andere direkte Ab-
gabe soll anders als nach Verhältniss einer gehörigen Zählung und Ver-
anschlagung aufgelegt werden; keine Taxen oder Abgaben sollen auf
Waarenartikel gelegt werden, welche der Staat ausführt; — es sollen nur
in Gemässheit gesetzlicher Bestimmungen Gelder aus dem öffentlichen
Schatz gezogen werden, und von Zeit zu Zeit soll eine regelmässige Rech-
nung über die Einnahme und Ausgabe aller öffentlichen Gelder bekannt
gemacht werden; kein Adelsdiplom soll von den Vereinigten Staaten er-
theilt werden, und Niemand, dem von ihnen ein besoldetes oder unbesol-
detes Amt anvertraut ist, darf ohne Bewilligung des Kongresses Geschenke,
Vortheile, Aemter oder Titel irgend einer Art von einem fremden Könige,
Fürsten oder auswärtigen Staat annehmen.

Keiner der einzelnen Staaten darf Traktate oder Bündnisse schlies-
sen, Kaperbriefe ertheilen, Münze prägen, öffentliche Schuldpapiere aus-
stehen, noch auch irgend etwas Anderes als Gold und Silber zur Bezah-
lung seiner Schulden anbieten; auch darf er keine gesetzlichen Verfügun-
gen, wodurch Jemand eines Vergehens für überführt erklärt wird (BiU of
attainder), keine rückwirkenden oder eine eingegangene kontraktmässige
Verbindlichkeit entkräftigendf Gesetze erlassen, und keine Adelstitel er-
theilen. Kein einzelner Staat darf ohne des Kongresses BewiHigung Ein-
oder Ausfuhr-Abgaben aufbringen, ausgenommen diejenigen, welche etwa
unumgänglich nöthig sein möchten, seine Oberaufsichtsgesetze auszufüh-
ren ; der reine Ertrag aller von dem Staate auferlegten Ein- und Ausfuhr-
Abgaben soR dem Staatsschatz der Vereinigten Staaten zu gut kommen,
auch sollen alle solche Gesetze der Revision und Kontrole des Kongresses
unterworfen sein. Kein Staat soH ohne Zustimmung des Kongresses Ab-
gaben auf den Tonnengehalt legen, in Friedenszeiten Truppen oder Kriegs-
schiffe halten, mit einem andern Staate oder einer fremden Macht sich in
Verbindung oder Kriege einlassen, insofern er nicht wirklich angegriffen
oder in solcher augenscheinlichen Gefahr ist, dass kein Aufschub möglich
wäre. — Neue Staaten können durch den Kongress, wenn sie die hinläng-
liclie Volkszahl aufzuweisen vermögen, in die Union aufgenommen wer-
den; derselbe'verfügt über das ganze Nationaleigenthum und garantirt
jedem Bundesstaat seine republikanische Regierungsform. — AUe gesetz-
gebenden, administrativen und richterlichen Staatsbeamten der Union und
der einzelnen Staaten haben die .Aufrechthaltung der Konstitution zu be-
schwören; doch darf nie ein religiöser Test-Eid als Bedingung zur Er-
langung eines öffentlichen Amtes oder des öffentlichen Vertrauens in den
Vereinigten Staaten gefordert werden.

Die Exekuti v-Gewalt beruht in einem Präsidenten, der stets
auf vier Jahre folgendermassen erwählt wird: jeder Staat ernennt auf
diejenige Weise, welche dessen gesetzgebende Behörde für angemessen
hält, eine Anzahl von Wählern, die der ganzen Zahl von Senatoren und
Repräsentanten dieses Staats auf dem Kongresse gleich isL AUein es
kann weder ein Senator oder Repräsentant, noch irgend Jemand, der ein
auf Vertrauen beruhendes oder besoldetes Amt von den Vereinigten Staa-
ten erhalten hat, AVähler sein. Diese Wähler versammeln sich an einem
und demselben Tage in ihren verschiedenen Staaten, und geben durch
BaUottement ihre Stimmen über die zum Präsidenten und Vicepräsidenten
zu ernennenden Personen ab, deren Eine zum wenigsten kein Bewohner
des nämliciien Staats sein darf. Die Stimmenverzeichnisse werden an den
Präsidenten des Senats geschickt, der sie in Gegenwart beider Häuser er-
öffnet und zählt. Derjenige, welcher die grösste Anzahl von Stimmen
zur Präsidentenstelle vereinigt, wird als gewählt anerkannt, vorausgesetzt,
dass er zugleich die Stimmen der .Mehrheit sämmtlicher ernannten Wähler
für sich hat. Ist letzteres bei keinem der Fall, so wählt das Haus der
Repräsentanten aus denjenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen
für sich vereinigen, insoweit ihre Zahl nicht grösser als drei ist, den Prä-
sidenten durch BaUottement. Uebrigens ist nur derjenige wählbar, der
ein geborner Bürger der Vereinigten Staaten ist; auch muss er 14 Jahre
daselbst gewohnt haben und darf nicht unter 35 Jahre alt sein. — Der
Präsident ist Oberbefehlshaber der Land- und Seemacht der Union und der
Miliz der einzelnen Staaten, sobald sie in den aktiven Dienst der Ver-
einigten Staaten tritt Er kann von jedem Staatsdiener irgend eines exe-
kutiven Departements schriftliche Berichte über Gegenstände seines Dienst-
zweiges fordern; auch hat er die Macht, für Vergebungen gegen die Ver-
einigten Staaten, insofern sie nicht eigentliche Staatsverbrechen sind,
Verweise und Vergebung zu ertheilen. Er ist ermächtigt, nach Zuziehung
und mit Bewilligung des Senats, Traktate zu schliessen, vorausgesetzt,
dass zwei Drittel der anwesenden Senatoren ihm beistimmen. Ihm liegt
es ob, mit Zuziehung und EinwiUigung des Senats, Gesandte, bevollmäch-
tigte .Minister, Konsuln, Mitglieder des höchsten Gerichtshofs und alle
solche Staatsdiener der Union zu ernennen, über deren Anstellung keine
andere gesetzliche Bestimmung erlassen ist, oder noch erlassen werden
möchte. Doch steht es dem Kongress frei, seinem Gutbeflnden nach, die
-Anstellung der Unterbeamten dem Präsidenten allein, den Gerichtshöfen
oder dem Departements-Chef gesetzlich anheim zu stellen. Der Präsident
besetzt alle Stellen, welche, so lange der Senat nicht versammelt ist, er-
ledigt werden, durch Ertheilung von Kommissionen, die am Ende der
nächsten Senatssitzung erlöschen. Er muss dem Kongress von Zeit zu
Zeit über den Zustand der Union Bericht erstatten und demselben die
nöthigen Massregeln zur Ergänzung vorschlagen. In ausserordentlichen
Fällen darf er beide Häuser oder irgend eines derselben zusammen be-
rufen, und im Fall sie verschiedener Meinung wären, sie bis zur regel-
mässigen Zusammenkunft vertagen. Er empfängt Gesandte, trägt Sorge,
dass die Gesetze getreulich ausgeführt werden, und vollzieht die Bestal-
lungen aUer Staatsdiener der Union. Die Regierung der Vereinigten Staa-
ten wird durch den Präsidenten, den Vice-Präsidenten (der zugleich Prä-
sident des Senats ist), den Staats-Sekretär, den Staats-Sekretär des
Schatzes, den Staats-Sekretär des Kriegs, den Marine-Staats-Sekretär, den
Staats-Sekretär für das Innere, den
Generalpostmeister und den Staats-
Anwalt, gebildet Der Präsident führt den Titel „Excellenz" und bezieht
eine ährliche Besoldung von 25,000, der Vi ce - Pr äsi
d ent von 5,000
Dollars. Vom 4. März 1757 bis dahin 1861 bekleidete James Bucha-
nan aus Pennsylvanien die Stelle des Präsidenten der Union. Neu
gewählt für den Zeitraum von 1861 bis 186
d wurde Abraham Lincoln
aus Illinois, der Kandidat der republikanischen Partei, mit dessen Wahl
ein bedeutender
Wendepunkt in die innere Politik der Vereinigten Staalen
einzutreten scheint; denn zum Erstenmale
seit langer Zeit ist es der
Norden, der mit ihm das Ruder der Union ergreift, das der Süden so
lange mit steigender Masslosigkeit auszuüben sich gewöhnt
hatte. Die
Sklavenfrage, welche seit Anfang des
Jahrhunderts den Zankapfel zwi-
schen dem
Norden und Süden bildete, hatte bei dem raschen Aufschwung
der
BaumwoUenkultur, der schnellen Ausdehnung des Gebiets, und der
energischen, rührigen Konsequenz der Politik, den südlichen Staaten, ob-
wohl sie der Zahl nach weit gegen die nördlichen zurückstanden,
bald
einen gewaltigen Vorsprung vor diesen verschafft, die sich mehr intensiv,
aber langsamer entwickelten, und führte zu einem Meinungskampfe des
Südens mit dem Norden, der mit Erbitterung fortgeführt eine Sprengung
der Union befürchten liess, mit welcher der durch die lange Herrschaft
verwöhnte Süden schon oft dem Norden drohte, von
einem Gegenpräsi-
denten, von einem Kongress der südlichen Staaten sprach,
und bereits die
Blicke nach fremder Hülfe — nach Frankreich richtete. An
die Even-
tualität eines Bruches ist übrigens in der Union nicht zu denken, da der
Schwerpunkt beider sich gegenüberstehenden Parteien nicht
in den extre-
men Fraktionen derselben, sondern auf den verhältnissmässig gemässig-
teren Bestrebungen ruht, und die Interessen
des Nordens und des Südens
zu enge verknüpft sind. Die Vermittelung des Nordens als Absatzquelle
hat sich bisher als unentbehrUch für
den Süden gezeigt, und dieser selbst
wäre einem etwaigen Kriege mit dem Norden um so weniger gewach-


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43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. 13

sen, als er, auf sich selbst gestellt, an seiner unterdrückten schwarzen
und weissen Bevölkerung sofort einen gefährlicheren inneren Feind zu
bekämpfen hätte. Trotz aller politischen .Aufregungen wird ruhige Er-
wägung die Oberhand behalten und dem Bestand der Union keine ernstliche
Gefahr drohen. Die Erwählung Lincolns bedeutet nicht weniger, als den
Sieg der freien Arbeit über Sklavenarbeit, des modernen Staatsprinzips
über den Feudalstaat, der germanischen Freiheit über südländische Un-
freiheit, der Humanität über Brutalität Lincoln ist eine energische,
tüchtige Persönlichkeit. Er ist 1809 in Kentucky geboren und hatte eine
ärmliche, rauhe Jugend. Erst war er Feldarbeiter, Holzhauer, Schiffs-
mann im Süden von Indiana. 1830 ging er in den Staat Illinois, wo er
ebenfalls erst Feldarbeiter, dann Ladendiener war. Später nahm er als
Freiwilliger an dem Kriege in Florida gegen die Indianerstämme Theil,
wo er es bis zum Kapitän brachte. Nach Illinois zurückgekehrt, wurde
er im Jahre 1835 in die Gesetzgebung dieses Staates gewählt, studirte
jetzt die Rechte, wurde Advokat und praktizirte als solcher mit grossem
Erfolg in Springfield. Als Politiker gehörte er zur Whigpartei und war
ein Anhänger von Henry Clay. 1846 wurde er in den Kongress gewählt,
wo er bis 1849 blieb und sich als strenger Gegner der Sklaverei be-
währte. In der Folge widmete er sich ganz seinem Beruf. 1858 sollte
er an Douglas' Stelle zum Senator für den Staat Hlinois gewählt werden,
unterlag aber seinem Gegner, mit welchem er bei der letzten Präsidenten-
wahl (1860) mit besonderem Erfolg in die Schranken trat. —

Kechtspfiege- — Die ob ers t ri ch ter liehe Macht der Ver-
einigten Staaten beruht in einem höchsten Gerichtshofe (Supreme
Court) und in den niederen Tribunalen, w^elche der Kongress bestellt;
sämmtliche Ober- und ünterrichter behalten ihre Aemter, so lange sie
dieselben pflichtmässig versehen, und erhalten für ihre Dienste einen
regelmässigen Gehalt, w^elcher während ihrer Amtsführung nicht verringert
werden darf. Die oberstrichterliche Macht erstreckt sich auf alle nach
der BiRigkeit zu entscheidende Fälle, welche aus der Konstitution, den
Gesetzen und Traktaten der Union entstehen; ferner auf alle Entscheidun-
gen, in Beziehung auf Gesandte, bevollmächtigte Minister und Konsuln,
auf alle in die Seerechte einschlagenden Angelegenheiten, auf Streitfragen,
worin die Vereinigten Staaten als Partei befangen sind, auf Streitigkeiten
zwischen zwei und mehreren Bundesstaaten, zwischen einem Staat und
den Bürgern eines andern Staats, zwischen Bürgern verschiedener Staa-
ten, zwischen Bürgern eines und des nämlichen Staats in Streitigkeiten
über Ländereien und Grundstücke, welche der oberen Gewalt verschie-
dener Staaten unterworfen sind, und zwischen einem Staat und dessen
Bürgern und auswärtigen Staaten, Bürgern oder Unterthanen. In allen
Rechtsangelegenheiten, welche Gesandte oder Konsuln betreffen, oder worin
ein Bundesstaat Partei ist, hat der höchste Gerichtshof die Gerichtsbar-
keit in erster Instanz, in aUen übrigen Fäüen erkennt er jedoch in letz-
ter Instanz, mit denjenigen Ausnahmen, welche der Kongress für gut
findet — Der Ober-Gerichtshof besteht aus einem Oberrichter, 9 Rich-
tern, dem Staats-Anwalt, einem Reporter und Clerk. Er hält jährlich eine
Sitzung, und zwar vom 1. Montage im Monat Dezember an, zu Washing-
ton. Unter ihm stehen
9 Umgangs- oder Wandernde Gerichte
(Circult-courts), denen die verschiedenen Staaten (mit Ausnahme von
Florida, Texas, Jowa, Wisconsin und Minnesota) zugetheitt sind. Unter
Leitung eines Richters des Ober-Gerichtshofs und eines Bezirksrichters
werden sie jährlich zweimal in jedem Staate gehalten. Sie haben gleichen
Wirkungskreis wie der Ober-Gerichtshof, entscheiden ausschliesslich über
Verbrechen, und nehmen Appellationen über 80 Dollars an. Ueber Ver-
gehen und Frevel urtheilen gewöhnlich die Bezirksgerichte der einzelnen
Staaten. Die Untersuchung aller Verbrechen, ausgenommen Staatsver-
brechen, geschieht durch Geschworene, und zwar in demjenigen Staat,
wo das Verbrechen begangen ist In jedem Staate wird den öffentlichen
Akten jedes andern Staates voRkommener Glauben beigemessen, und dem
Kongresse steht die Bestimmung der beweisenden Form frei.

Eine Polizeiverwaltung, wie sie sich in Europa entwickelt hat,
gibt es in Amerika nicht und bedarf es deren auch nicht; das Volk ist der
Regierung ergeben, weil diese aus ihm herausgewachsen ist und mit ihm
einen Leib bildet; es betrachtet sie als das Werk seiner Wahl und kann
daher nie den Gedanken haben, gegen sie zu konspiriren. Auch die
Privat-Sicherheits-Polizei drängt sich hier nicht in Alles ein, wie in der
alten Welt, wo leider wenig Glauben an menschliche Tugend mehr ist,
sondern Jeder sich mit Vorsicht wafl'nen zu müssen glaubt. Demunge-
achtet heri-scht vollkommene öfl'entliche Ordnung und Sicherheit Die
nächtliche Ruhe wird durch Bürgerhauptleute mit Adjutanten und Wäch-
tern gehandhabt; gegen Feuersgefahr sind treffliche Anstalten getroffen,
und in den Strassen herrscht allenthalben grosse Reinlichkeit (obgleich
selbst in den grösseren Seestädten in aHen Strassen Schweine frei herum-
laufend gefunden werden) und gesunde Luft In den grossen Städten
werden im Sommer die Strassen und öffentlichen Plätze mit Wasser be-
sprengt, um die Hitze zu mildern; alle Städte sind mit gutem Trink-
wasser versehen, und die Gasbeleuchtung ist fast allgemein eingeführt
So bemüht sich die Polizei Amerika's, den Staatsbürgern nur die wahren
Wohlthaten des Staatsvereins zu verschaffen, ohne sie das Drückende der
gewöhnlichen Polizei-Anstalten empfinden zu lassen.

rinanzverwaltung. — Die Einkünfte der Union erwachsen
hauptsächlich aus den Zöllen, dem Verkauf unangebauter Staatsländereien,
dem Ueberschüsse der Postverwaltung etc. Die Gesammte in nah men
und Ausgaben für die Jahre 1850 — 1858 wiesen folgende Ziffern
nach:

Gesammiaiisgabe.

48,005,878 Dollars

46,007,896 „

54,026,818 „

75,354,630 ,,

66,209,922 „

72,948,792 „

70,822,724 „

81,585,667 ,,

Gesammteinaahme.

1850/51 .......... 58,917,524 DoUars

1851/52 .......... 60,640,032 „

1852/53 .......... 75,969,710 „

1853/54 .......... 95,492,597 „

1854/55 .......... 85,341,898 „

1855/56 .......... 92,850,117 „

1856/37 ......... 88,532,839 „

1857/58 .......... 87,983,983 „

Der Finanz-Ausweis für das Finanzjahr vom 1. Juli 1857 bis 30. Juni
1858 spezifizirte sich folgendermassen:


Bromme's Hand-.\tl»8. — Vereinigte Staaten, c.

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14 43 u. 44. — Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

Einnahme. Dollars. Cent.

Zolleinkünfte im 1. Vierteljahr his 30. Sept. 1857 18,573,729 37

Zolleinkünfte im 2. Vierteljahr Ms 31. Dez. 1857 6,237,723 69

Zolleinkünfte im 3. Vierteljahr bis 31. März 1858 7,127,900 69

Zolleinkünfte im 4. Vierteljahr bis 30. Juni 1858 9,850,267 21

Gesammt-Ertras der Zölle 41,789,620 96

Aus dem Verkauf von Staats-Ländereien ....................3,513,715 87

Aus verschiedenen Ertragsquellen ..............................1,254,232 76

Schatzscheine (Acte vom 23. Dez. 1857) ....................23,716,300 —

Im Ganzen 70,273,869 59

Bilanz im Schatze am 1. Juli 1857 ................................17,710,114 27

Gesammt-Summe 87,983,983 86

Ausgabe 1857/58. Dollars. Cent.

Regierung und Legislatur .................................7,059,196 75

Departement des Auswärtigen ..............................................1,391,407 91

Verschiedenes ..................................................................................17,937,217 54

Departement des Innern ..........................................................6,051,923 38

Kriegs-Departement .....................................25,485,383 60

Marine-Departement ....................................................................13,976,000 54

Oeffentliche Schuld ..............................................9,684,537 99

Gesammt-Summe der Ausgabe ........................81,585,667 71

Gesammt-Summe der Einnahme 18508 87,983,983 86

Im Schatze sich ergeh. Bilanz am 1. Juli 1858 6,398,316 15

Die Staatsschuld der Union, die mit den Schulden der ein-
zelnen Staaten durchaus nichts gemein hat, belief sich im Jahre 1816 auf
127>Ä Millionen Dollars. Bis zum Jahre 1836 wurde sie vollständig ge-
tilgt, und der damals sich herausstellende Ueberschuss ward unter die
einzelnen Staaten vertheilt. Die jetzige Schuld ist erst seit 1842 ent-
standen, und stellte sich am 15. Nov. 1857 auf 25,165,154 Doli. 51 Cents,
und zwar:

Dollars. Cent.

Am 15. Nov. 1857 : Kapital u. Zinsen der alten Schuld 114,118 54

Schatzscheine im Umlauf ............................ 107,961 64

Anleihe vom Jahr 1842 zu 6 Proz. ............... 2,883,364 11

Anleihe vom Jahr 1846 zu 6 Proz. ................................8,700 —

Anleihe vom Jahr 1847 zu 6 Proz.................. 9,412,700 —

Anleihe vom Jahr 1848 zu 6 Proz. ................ 8,908,341 80

Entschädigung für Texas ............................. 3,461,000 —

Dergleichen vom 28. Februar 1855 ................ 268,968 42

Total-Summe am 15. Nov. 1857 ..... 25,165,15^ 51

Am 6. Dez. 1858 betrug die Staatsschuld in Folge einer neuen An-
leihe von 10 Mill., und Ausgabe neuer Schatzscheine von 19,754,800 Doli,,
im Ganzen 54,910,777 Doli. 67 Cts.

Die Schulden der einzelnen Staaten, die von diesen selbst ver-
zinst und getilgt werden müssen, beliefen sich im Jahr 1852 zusammen
auf 202,557,762 Doli., am 1. Januar 1858 die Fundirten auf 194,528,345,
die Besonderen auf 57,121,638 Dollars. Nur 6 Staaten (New-Hampshire,
Vermont, Connecticut, Delaware, Texas und Wisconsin) waren 1858 ganz
schuldenfrei. Die Schulden erwuchsen meist durch die grossartigen Eisen-
bahn-, Kanal- und andere öffentliche Bauten, die gegenwärtig so viel ein-
bringen, um die kontrahirten Schulden verzinsen und allmählig tilgen zu
können, was im Anfang allerdings nicht der Fall gewesen war, wo ein-
zelne Staaten sich vom Schwindelgeist künftiger Grösse so hatten fort-
reissen lassen, aufs Gerathewohl hin Gelder für grossartige Unterneh-
mungen im In- und Auslande anzuleihen, die (damals wenigstens) nicht
die geringste Aussicht auf lohnenden Erfolg darboten. In vielen Staaten
blieben die Zinsen im Rückstände, die Kapitalien ungetilgt, und einige
Staaten erklärten, obwohl die Mittel zur Befriedigung der Gläubiger durch
eine mässige Steuererböhung leicht herbeizuschafTen gewesen wären, im
Jahr 1837 geradezu nicht zahlen zu wollen. Den Kredit, um den sie
sich durch diese Erklärung damals brachten, haben sie erst in.neuerer Zeit
durch Regelung ihrer Schuldverhältnisse und pünktliche Erfüllung ihrer
Verpflichtungen wieder gewonnen, und von da an ist kein Staat mehr im
Rückstand geblieben, ja mehrere haben bedeutend abgezahlt, so Illinois,
das 1852 beinahe leVa MIR.; Maryland, welches IS'/i, und Alabama, das
gegen 7 Mill. Dollars Schulden hatte. Die Fin anz verhäl tni ss e der
einzelnen Staaten gestalteten sich am 1. Jan. 1858 folgendermassen:

(siehe nebenstehende Tabelle.)

Der Schulfond beruht auf der Verpflichtung der einzelnen Staaten, einen
Theil ihres Grundeigenthums zu dessen Unterhalt zurückzubehalten. Der
sechzehnte Theil des zum Verkauf angesetzten Landes ist für Zwecke des
Unterrichts bestimmt. (Im Ganzen sind vom Jahre 1833 bis 1857 incl.
114,271,800,85 engl, Acres für 132,656,347 Dollars 22 Cents verkauft
worden.)

Heerwesen, Landmacht- — Die .Militärmacht der Vereinigten
Staaten besteht aus einem stehenden Heer angeworbener Truppen,

Finanz-Verhältnisse der einzelnen Staaten vom 1. Januar 1858:

Schulden.

Jährliche

Ausgaben.

an Zins von

gawöhnllche,

Staaten.

Fundirte.

Besondere.

der fundirten

mit .Ausnahme

Schnlfond.

Schuld.

des Zinses und

des Unterr.

Doli.

DoU.

Doli.

Doli.

DoU.

699,500

326,700

41,970

150,000

136,347

New-Hampshire .........

,—

_

80,000

_

- -

100,000

Massachusetts ...........

1,314,000

4,949,555

70,000

800,000

1,653,083

Rhode-Island............

386,311

—,

60,000

73,894

Connecticut .............

.—

130,000

2,046,397

31,671,944

770,000

1,900,000

750,000

6,775,889

95,000

5,700

130,000

419,414

Pennsylvania ...........

39,881,738

1,985,840

435,000

25,000

440,506

10,754,204

4,100,000

600,000

170,000

181,167

28,812,967

3,898,500

1,703,944

600,000

1,677,652

North-Carolina ..........

7,181,923

430,000

85,000

1,538,995

South-Carolina...........

3,192,743

3,000,000

184,620

115,000

2,632,722

157,963

131,000

23,086

158,000

11,060

45,000

5,888,134

315,000

100,000

1,258,933

2,271,707

5,000,000

136,000

130,000

4,380,591

6,322,551

300,000

515,000

544,602

_

100,000

2,192,000

Arkansas.................

1,424,345

1,100,000

82,800

35,000

Tennessee................

4,142,857

8,614,000

248,571

165,000

584,060

5,574,244

335,000

250,000

1,455,332

17,100,269

1,006,936

200,000

'5,000,000

2,269,467

137,000

125,000

1,384,288

7,357,074

316,726

80,000

4,912,012

12,834,000

770,000

125,000

1,054,365

602,000

18,436,000

35,805

110,000

575,668

128,010

10,000

25,000

1,000,000

100,000

2,358,791

3,910,906

218,021

258,132

600,000

466,000

250,000

20,000

Im Ganzen ......

194,528,345

57,121,638

11,063,067

6,466,000

37,752,481

Iheils und hauptsächlich aber aus der Miliz, zu deren Dienst jeder Nord-
amerikanische Bürger (mit Ausnahme der Geistlichen, Lehrer, Richter,
Advokaten und Matrosen) vom 18. bis 45. Lebensjahre verpflichtet ist.
Die Armee zählt: 1 Ingenieur-Korps, 2 Dragoner-Regimenter (jedes zu
10 Komp. zu 60 Mann), 2 andere Kavallerie-Regimenter, 1 Regiment be-
rittener Büchsenschützen, 4 Regimenter ArtiRerie (mit 12 Komp. zu 50
Mann), und 10 Regimenter Infanterie .(jedes von 10 Komp. zu 60 Mann),
und bestand 1858 im Ganzen aus 12,923 Mann (nämlich aus 1,085 kom-
niissionirten oder mit Patent versehenen Offizieren, und aus 1 1,838 nicht
kommissionirten Offizieren, Spielleuten, Feuerwerkern und Gemeinen). —
Die Miliz, zählte im Jahr 1858: 54,376 (1852: 76,920) Offiziere und
2,162,701 Gemeine, Spielleute etc., d. h. auf dem Papiere, denn bei der
Abneigung der Amerikaner gegen alles und jedes Landmilitär, sind die
Cadres seifen oder nie voRständig. — Eigentliche Festungen sind keine
in der Union vorhanden, wohl aber sind die grossen Hafenplätze durch
gute Forts gedeckt, so namentlich Boston, New-York, Philadelphia, Balti-
more, Norfolk, Charleston, Savannah, New-Orleans etc. Auch gegen die
Indianer sind im Binnenlande zahlreiche Forts errichtet.

Seewesen. — Ausgezeichnet durch innere Thätigkeit ist die See-
macht der Vereinigten Staaten, welche Ende 1858 aus 80 Schilfen aller
Gattungen, zusammen mit 2,371 Kanonen bestand. Die Flotte zählte in
diesem Jahre an Segelschiff"en: 10 Linienschifl^e (I zu 120, 1 zn 80, 8 zu
84 Kanonen), 13 Fregatten (1 zu 56, 12 zu 50 Kanonen), 21 Schaluppen
(Korvetten, 2 zu 24, 7 zu 22, 8 zu 20, 4 zu 16), 3 Briggs, zusammen
mit 16, und 1 Schooner mit 3 Kanonen; an Schraubendanipfern:
7 Dampfer Ister Klasse mit 290 Kanonen, 6 Dampfer 2ter Klasse (1 mit
13 Kanonen), und 2 Dampfer 3ter Klasse mit 19 Kanonen; Räder-
dampfer: 2 erster Klasse mit 34, 1 zweiter Klasse mit 6, 5 dritter
Klasse mit 20 Kanonen, 3 Tender, und 5 Proviantschiff'e mit 16 Kanonen.
— Das Flotten-Offizierskorps (in Aktivität) besteht aus 75 Kapitänen,
106 Kommandors, 317 Lieutenants, 69 Sergeants etc. — Das Marine-
Korps, in einer Brigade formirt, zählt 13 Kapitäne, 19 Premiers- und
20 Seconde-Lieutenants, und gegen 1,100 nicht kommissionirte Offiziere,
Spielleute und Gemeine. Flagge der Vereinigten Staaten, siebe „Flaggen-
Atlas" Taf. 7, wo Fig. 273 die Nationalflagge, Fig. 274 die Vereinigte
Staaten-Gösch, Fig. 275 die Kommandors-Flagge zeigt.


-ocr page 412-

Jlîefi&o unö Cciilraf = Ämerifta

Hand-Atlas. Taf. 45.

1. Reiiublik Iflexiko.

O'escliiclite. — Der älteste Name Mexiko's ist Anahuak.
Von Norden her kamen die ersten Einwanderer dahin, vielleicht Völker,
Mongolischen Stammes. Die Toltekas sollen im 7. Jahrhundert nach Chri-
stus eingewandert sein, sie breiteten sich über das ganze Land aus,
ihnen aber folgten neue Einwanderer, die Chechemeken um 1170, die
Nahuaiteken 1178, die Olmeken, Zapoteken, Mizteken. Aus dem Lande
Atzlan, nördlich von Californien, erschienen 1190 unter Anführung des
Iluitziton Azteken, welche sich nach und nach zum herrschenden Volke
aufschwangen. Sie bauten 1325 Tenochtitlan, und seit unter ihnen der
Eroberer Akamapitzi.m auftrat, 1352, dehnten sie ihre Herrschaft vom
Meerbusen von Mexiko bis zum grossen Ozean aus. Neben diesem Reich
bestanden aber noch die Königreiche Mechoakan, Xalisco, Quiche und
Kopan, die Freistaaten TIascala, und Cholula. Europäische Eroberungs-
sucht und Goldgier haben diese Staaten mit der alten Bildung vernichtet;
was sie gewesen sind, lassen ihre imposanten Ruinen ahnen. 1517 wurde
Mexiko von dem Spanier Franzesko Hernandez entdeckt und Neuspanien
genannt. Die Eroberinig des ungeheuren Reiches, ein abenteuerliches
Unternehmen, versuchte der kühne Hernandez Cortez mit 600 Sol-
daten und 14 Stück Geschütz, 1519; König war damals Montezuma IL;
die Zeitumstände begünstigten seine ToRkühnheit: Er fand im Lande
selbst Anhänger, welche Montezuma's Gewaltherrschaft zum Abfall reizte.
Der König sah sich genöthigt, mit den Spaniern ein freundliches Verhält-
niss einzugehen; nach seiner Ermordung aber, 1520, entbrannte der Krieg
um so heftiger. 1521 wurde die Stadt Mexiko nach einer hartnäckigen Ver-
theidigung von den Spaniern erstürmt, nach und nach das ganze Land
unterjocht, 1530 auch Californien entdeckt, und nun Mexiko oder Neu-
spanien zu einem eigenen Vizekönigreich erhoben, das sich fortwährend
durch neue Eroberungen vergrösserte. Ein Krebsschaden des Landes war
der Einfluss der Geistlichkeit; von eben so Übeln Folgen die Bevorzugung
der Spanier vor den Creolen und Farbigen. .Als die Franzosen Spanien
besetzten, brachen in den Spanisch-Amerikanischen Kolonien Unruhen aus.
Der Pfarrer Hidalgo begann in Mexiko, 1810, den ersten Befreiungs-
versuch, wurde jedoch nach einigen glücklichen Unternehmungen gefangen
und hingerichtet. Nicht glücklicher endigte die von .Morelos Mata-
mores und den Brüdern Bravo, 1812, organisirte Insurrektion. Einen
abermaligen Versuch, Mexiko unabhängig zu machen, büsste Xavier
.Mina mit dem Leben, 1817. Als in Spanien selbst, 1820, die Revolution
ausbrach, gelang es dem Oberst Iturbide dem Lande die Freiheit zu
verschaffen. Die Spanischen Truppen wurden genöthigt, Mexiko zu räumen,
am 27, September 1821 wurde eine Junta und Regentschaft eingesetzt,
Iturbide zum Präsidenten und Generalissimus ernannt. Gegen den Willen
des Nationalkongresses proklamirte sich am
18. Mai 1822 Iturbide als Augu-
st in L zum Kaiser von Mexiko, und der widerspenstige Kongress wurde
auseinander gejagt. Dagegen protestirten heftig die Republikaner unter
Garza, Santa Anna und Vittoria, Iturbide musste den Kongress herstellen,
abdanken und sich nach Europa einschiffen, 11, Mai 1823, Als er im
nächsten Jahre wieder erschien, wurde er gefangen genommen und er-
schossen, Die Konstitution wurde am 4. Oktober 1824 proklamirt und
Vittoria Präsident, Der Mexikanische Staatenbund wurde von den Eu-
ropäischen Staaten anerkannt, allein den Kolonisationsversuchen trat der
Fremdenhass und der unruhige Zustand hemmend entgegen. Es entstan-
den 2 Parteien, die Eskosesos, die Anhänger der monarchischen Regie-
rungsform oder des aristokratisch-kirchlichen Prinzips, und die Yorkinos
oder Republikaner. Beide Parteien bekämpften sich mit den Waffen, an
der Spitze der Letzteren stand Santa Anna, an der der Ersteren Busta-
mente, welche in der Präsidentschaft wechselten, je nachdem ihre Fak-
tion die Oberhand behielt. Bald verwandelten sich diese Benennungen,
und es traten Centralisten und Föderalisten feindlich gegen einander, da


Bromme's H an d-.'i. t las. — Mexiko etc.

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45. Mexiko -und Centrai-Amerika.

mehrere Staaten sich für Aufhebung der Föderativverfassung und Ein-
setzung einer lionstitutionellen Centrairegierung erklärten. Texas sagte
sich vom Bunde los, die gegen dasselbe geschickten Truppen wurden be-
siegt und Santa Anna selbst gefangen genommen, 1830. In demselben'
Jahre, unter der Präsidentschaft des B us tam en te, wurde die Unabhängigkeit
Mexiko's von Spanien anerkannt. Dagegen gerieth der Senat 1838 mit
Frankreich in Krieg, da er die Genugthuung für Beleidigungen und Be-
drückungen Französischer Unterthanen verweigert hatte. Der Admiral
Bauding schoss das Fort San Juan de Ulloa in Trümmer und erzwang
befriedigende Bedingungen durch den Vertrag von Veracruz, 1839, Unter-
dessen dauerten die inneren Unruhen fort. Die Föderalisten, den Gene-
ral Urrea an der Spitze, stifteten eine Verschwörung und nahmen den
Präsidenten Bustamente gefangen, 1840, Dieser wurde bald wieder be-
freit und die Centralisten herrschten wie zuvor, 1841 erregte Santa Anna
einen neuen Aufstand, die Centralisten wurden geschlagen, Bustamente
flüchtete sich nach England und seine Stelle wurde von seinem Gegner
eingenommen, welcher nun ungeheure Summen erpresste, um den Kriear
gegen Texas fortzuführen und sich das Heer geneigt zu erhalten. 1842
löste er mit Gewalt den Kongress auf und machte willkührliche Aende-
rungen in der Konstitution, bekriegte die abgefallenen Provinzen, vor-
züglich Yukatan, erzwang unaufhörlich neue Anleihen, erhöhte die Zölle,
begünstigte allein das Heer, und reizte durch Uebermulh und unbegrenzte
Herrschsucht die Gemüther gegen sich, obschon er zu gleicher Zeit von
dem Volke der Hauptstadt gefürchtet und wie ein Heiliger verehrt wurde,
1844 wurde Texas seinem Wunsche gemäss und nach heftigen Debatten
in die Zahl der Nordamerikanischen Freistaaten aufgenommen. In Folge
dieses Ereignisses hörttn die politischen Verbindungen zwischen den Letz-
teren und Mexiko auL Endlich machte sich der langverhaltene Unwillen
gegen den Präsidenten Luft, Während er auf einem Marsch gegen den
aufgestandenen General Paredes begrilfen war, erliess am 2, Dez, 1844
der Kongress in Mexiko ein Dekret, worin Santa Anna der Veruntreuung
öflrentlicher Gelder und der Auflehnung gegen die Staatsgewalt für schul-
dig erklärt wurde. Zwar wendete sich der Präsident sogleich gegen die
Hauptstadt und liess die heftigsten Drohungen vor sich hergehen. Allein
seine Truppen liessen ihn im Stich, er wurde gefangen genommen, zur
Deportation verurtheilt und sein Vermögen konüszirL Zum Präsidenten
der Republik wurde Don José Joaq, de Herrera gewählt, der aber be-
reits am 20. Dezember desselben Jahres einer neuen Revolution des Gene-
ral Paredes unterlag. Von da an begann für Mexiko die noch nicht be-
endigte Kette von Revolutionen und Kriegen, die wahrscheinlich erst mit
völliger Einverleibung des Mexikanischen Staatenbundes in die Nord-Ame-
rilianische Union ihren Schluss finden werden. Durch Akte des Kon-
gresses der Vereinigten Staaten vom 1, März 1845 schloss sich Texas an
die Union an, und der Rio del Norte wurde als Grenze angenommen. Im
April 184(5 begannen neue Feindseligkeiten mit den Vereinigten Slaaten,
in Folge deren die Mexikaner am 9. Mai 184G geschlagen, Neu-Californien
am 6. Juli in Besitz genommen, St. Fé in Neu-Mexiko, Monterey in Neu-
Leon, Tampico und Victoria, die Hauptstadt von Tamaulipas, von den
Amerikanern besetzt wurden. Am 29. März 1847 nahmen die Amerikaner
unter General Scott Veracruz. Santa Anna, der sich wiederum zum Prä-
sidenten von .Mexiko aufgeschwungen hatte, wurde bei Cerro-Gordo gänz-
lich geschlagen und auf Kunde dieser Niederlage Don Pedro Ananga vom
Blexikanischen Kongress als Präsident unter der Bedingung eingesetzt,
keinem Friedensvorschlage Gehör zu geben. Die Einnahme der Stadt
Mexiko, am 15, September 1847, endigte den Krieg, und am 2. Febr. 1848
kam in der Stadt Guadelupe-Hidalgo ein Friedensvertrag zu Stande, in
Folge dessen die Theiie von Tamaulipas, Cohahuila und Chihuahua diesseits
des Rio Grande del Norte (ungefähr 2,000 Ou.--M.), Neu-Mexiko (gegen
8,000 Qu.-M.) und Neu-Californien (1,700 Qu.-M.), so wie das Indianerland
von Neu-Californien den Vereinigten Staaten überlassen wurden. Nachdem
die Amerikanischen Truppen die Hauptstadt Mexiko verlassen, erhob sich
gegen die Friedenspartei eine andere, an deren Spitze General Paredes
und der Guerillaführer Padre Jeranta standen, die sich derStadt Guana-
xuato bemächtigt hatten. Von nun an brachte jedes Jahr neue Um-
wälzungen, und um den ewigen Schwankungen ein Ende zu machen, rief
der Kongress den wiederum exilirten Santa Anna zurück und übertrug
demselben am 17. März 1853 von Neuem auf Lebenszeit die Leitung der
Republik. Im Januar 1855 wurde Santa Anna durch ein beinahe einstim-
miges Votum aller stimmfähigen Bürger in seinen Rechten bestätigt, und
ihm die Befugniss zur Ernennung eines Nachfolgers mit denselben Rechten
gestattet; bereits am 9, August aber verliess er flüchtend die Hauptstadt
und unterzeichnete zu Perote seine Abdankung. Die Abgeordneten des
Landes erwählten auf 6 Monate den General Carrera zum Präsidenten
und nach dessen Abdankung den General Juan Alvarez, welch' letzterer
sich am 10. Dezember 1855 von der Präsidentschaft zurückzog uud den
General Comonfort zu seinem Nachfolger ernannte. Diesem folgte am
1. Januar 1858 General Zuloaga, der schon im Juli die Regierung
niederlegte, uud nach ihm trat (2. Febr. 1859) General Miramon an die
Spitze der unglücklichen, in sich im.mer mehr zerfallenden Republik.

Mas liantl. — Lage, Grenzen, Grösse. — Die Republik Mexiko
(Mechico, Mejico) besteht aus dem vormaligen Königreiche Neu-Spanien,
den Stalthalterschaften, welche man früher die fnnern östlichen und west-
lichen Provinzen nannte, aus Nieder-Californien, mit ihren Pertinentien,
und den in beiden .Meeren längs der Küste liegenden Inseln, und öifnet sich
zwischen 15" 53'—82« NBr. und zwischen 26 lo 8'—291«» 20' OL. — Die
Grenzen Mexiko's sind im N. die Vereinigten-Staaten von Nord-Amerika;
im NO. Texas; im 0. der mexikanische Meerbosen; im SO. Guatemala, und
im S. und W. der Austral-Ozean oder das Stille .Meer. Das Areal beträgt
43,890 Qu.-Meilen (nach Humboldt 42,652,08 oder 118,478 Qu.-Léguas),
nach offiziellen Angaben der Mexikanischen Behörden 40,314,go geographi-
sche Qu'-.Meilen oder 106,066
,97 Mex. Qu.-Léguas. Die grösste Länge des
Landes von SSO. nach NNW. beträgt 366, die grösste Breite, unter
210 NBr,, 218 deutsche .Meilen. Am schmälsten ist das Festland auf der
Landenge von Tehuantepec, wo der Austral-Ozean vom Golf nur 27 Meilen
entfernt ist.

Gestaltujttg des Landes, physische Beschaffenheit. — .Mexiko
ist ein Höhenland, ein ungeheures Bergplateau, eine Fortsetzung der An-
den. Das Bergpia teau bildet den Rücken des Hauptgebirges (auf wel-
chem Gruppen kegelförmiger, auf ihren Gipfeln mit ewigem Schnee bedeckte
Piks, der Orizaba und Popocatepetl, sich erheben), welches sich bis zu
einer Höhe von 2,000 bis 2,700 Metres über die Meeresfläche erhebt; die Hoch-
ebene selbst, besonders im südlichen Theiie des Landes, steigt von 6,000 bis
8,500 Fuss. In einer Strecke von mehreren hundert Léguas zieht sich
die Hochebene nach der nördlichen Grenze hin, wo sie sich immer mehr
verflacht und bei der kleinen Stadt Durango kaum noch 500' Höhe hat.
Gegen Westen und Osten ist das Land schwer zugänglich und der Verkehr
nach der Küste und mit andern Ländern schwierig; deim obgleich ein nie-
derer Erdgürtel den Küstenstrich im Osten und Westen bildet, erhebt sich
doch dicht hinter ihm das Land gleich hohen Mauern, Trotz der Menge
kleiner Ströme, ist .Mexiko im Ganzen ein wasserarmes Land, und gleicht auf
der Höhe einer dürren Sandebene, Der niedrige, gegen die Küsten hin
liegende Boden ist feucht und ungemein fruchtbar, und nicht nur
für jede Getreideart tauglich, sondern auch für Zucker, Kaffee, Indigo,
Baumwolle, Cacao etc, ganz vorzüglich geeignet, dabei aber ungemein un-
gesund. Die Hochebenen sind bis auf eine Höbe von 6,600 Fuss, wo
die Tierras frias beginnen, für alle Arten Tropengewächse geeignet, höher
hinauf aber nur für Erzeugnisse der gemässigten Zone.

Gewässer. — Nur ein einziger bedeutender Fluss ist im
ganzen Lande, der Rio Grande del Norte, welcher nach Texas zu die
Grenze bildet und nach dem Golfe zuströmt; alle andern Flüsse sind klein
und münden: der Tigre, Las Palmas, Tampico oder Panuco, der Nautla,
Atopan und Xamaca, der Rio Blanco, Huasacualco, der Gryalva oder Ta-
basco, der Zeldales und Sumasinta in den Golf, der San Francesco, Felipe,
Colorado, Ascension, der Tololotlan oder Rio Grande de San Jago, Za-
catula, der Papagallo, die Naspa und die Chimalapa in den Austral-Ozean,
Die OueRen der letzteren liegen denen des Huasacualco so nahe, dass hier
eine Vereinigung beider Flüsse mittelst eines Kanals wohl auszuführen
stände, — An Binnenseen hat Mexiko: den Chapala, in Guadalaxara,
mit einem Spiegel von 58 geogr. Qu.-Meilen; die Seen des Thaies von
Mexiko, unter denen der Tezcuco der bedeutendste ist; die Seen von
Pascuaro und Cuisco, in ValladoRd; die von Parras und Cayman, in
den Bolson von Mapimi, und den Timp a no go s, zwischen 41—42® NBr.;
und an Lagunen und Baien an der Ostküste: Die Lagune Tamjagua
mit dem Hafen Tuxpan, die Hafen von Tampico, Matamoros, Santa Anna,
Vera-Cruz, und die Laguna de Terminas; und an der Westküste:
den Golf von Tehuantepec, das Purpurmeer oder den Busen von California,
und den Port San Francesco, Monterey, die San Pedrobai, die Bai Todos
Santos, de las Virginas, Port de la Paz, die Mulgrebai, den Golf von
Bayone und von Acapulco.

Klima. — Das Klima ist, wie es in einem Lande von so grosser
Ausdehnung nicht anders zu erwarten ist, ausserordentlich verschieden.
Im Allgemeinen heiss; da aber Mexiko grösstentheils Hochebene oder
Gebirgsplateau ist, welches mehrere tausend Fuss über die Meeresfläche
erhaben liegt, so wird die Hitze dadurch sehr gemildert. Die Gegenden,
die über 7,000' hoch liegen, haben selten über 7»—8»; die Hochlande bis
zu 7,000' ungefähr
i7'>; die niedern Gegenden zwisehen 3,800 — 4,800'
Höhe 200—210, und die unter 3,800' bis an die .Meeresküste 21«—26® R.
mittlere Wärme. Die Stadt Mexiko hat im Sommer 240 Wärme, im Winter
nur höchst selten Frost. Seiner hohen Lage wegen ist das Klima auch
das gesundeste fast aller Staaten Amerika's mit spanischer Nationalität,
die Hochländer Peru's ausgenommen, und die Menschen werden daselbst
sehr alt Nur die zwischen der Küste und den Hochebenen liegenden Gegen-
den sind, ihrer niedern, sumpfigen Lage wegen, höchst ungesund, obgleich
sehr fruchtbar. Die Gegenden urn Jalappa, Chilpanzingo und Tasca, mit
herrlicher Luft und berühmten Obstpflanzungen, sind der gesundeste Auf-
enthalt. Auch San Blas und der grösste Theil der Westküste hat sehr
reine Luft, in Folge der Wälder, die sie umgeben, und des regelmässig
wechselnden Seewindes.

Naturprodtikte. — Der Naturreichthum Mexiko's ist unermess-
lich, und Mexiko unstreitig das reichste Land an Gold und vorzi'igRch an
Silber. Man zählt über tausend Minen, auf deren Betrieb die Revolution
allerdings äusserst nachtheilig eingewirkt hat, so dass die Ausbeute der-
selben sich gegenwärtig nur auf circa 4,000 köln. Mark an Gold, und
1,956,000 köln. Mark an Silber jährlich beläuft. Die hier gewonnenen
Silbererze enthalten zwar nur selten mehr als 4—8 Unzen im Centner,
während sie in Sachsen bis zu 10 Unzen geben, aber sie sind von einer
Mächtigkeit, wie man sie in keinem Theiie der Erde mehr wieder findet.
Die Wichtigsien Minen sind bei Temascaltepec, Catorce und Zacatecas,
Oaxaca, Slnaloa, Sonora, Zalisco, Guadalaxara und San Luis de Potosi,
und in den berühmten Minen von Guanaxuato enthalt ein und dasselbe
Erzlager Gold und Silber. — An beiden Küsten des Landes wird die
Perlenfischerei betrieben; Edelsteine, besonders Smaragde und Türkisse,
findet man in vielen Gegenden;
Quecksilber ist in Chilapan, und Marmor
in mehreren Staaten vorhanden. — Die Vegetation ist ungemein üppig,
die herrlichsten Blumen und
Schlinggewachse entsprossen nach dem ge-
ringsten Regen dem Boden, w^enn er nur etwas mit Erde bedeckt ist.
Die Erzeugnisse aller Zonen gedeihen in Mexiko, und Getreide aller Art, vor-
züglich -Mais und Reis, so wie Wein, Tabak, Flachs, Hanf, BaumwoRe,
Zucker, Kaffee, Cacao, und die mannichfachsten Gewürze, Farben- und Apo-
theker-Waaren vermag das Land in ungeheurer Menge hervorzubringen. —
Einen eben so grossen Reichthum hat die animalische Welt. Die euro-
päischen Hausthiere sind sämmtlich eingebürgert und gedeihen vortreff-
lich. Wild ist noch in Menge vorhanden, und in den Schluchten der
weniger bevölkerten Gebirgsdistrikte findet mau Jaguare und Caguare, Wölfe
und wilde Katzen; Hirsche, Rehe, Hasen und Eichhörnchen erfüllen die
Wälder, während Bisons und verwilderte Pferde herdenweise die noch
unbebauten Prairiën des Nordens durchziehen. Vögel von allen Arten und
allen Farben, besonders Papagaien und Kolibris, und prachtvolle Schmetter-
linge und Käfer entzücken das Auge.

Politische Eintheilung. — Die Republik Mexiko zerfäRt gegen-
wärtig in 22 Provinzen, 1 Distrikt und 6 Gebiete. Zur Zeit der spanischen
Herrschaft dagegen war das Land in 15 Intendanzen und Provinzen ab-
getheilt: 1. Mexiko; 2. Puebia; 3. Oaxaca; 4. Guadalaxara; 5. Quanaxu-
ato; 6. Valladolid; 7. Zacatecas; 8. Merida; 9. Vera-Cruz; 10. San Luis
Potosi; 11. Sonora und 12. Nueva Viscaya, welche den Titel von Intendanzen,
und: 13. Nuevo Mexico; 14. ARa (Ober-) California, und 15. Vaja (Unter-)
California, welche den Titel von Provinzen führten, und alle diese Inten-
danzen und Provinzen enthielten 128 Alcaldias mayores, Gobernien und
Corregimientos.


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45. Mexiko -und Centrai-Amerika.

Ag li a scali eines gehörte bis zum .lahre 1853 zu Zacalecas, uiid es
ist eine genaue Ermittelung des abgezweigten Terrains noch nicht erfolgt,
weshalb der F Iä ch engeh a 11 bei Zacatecas mitbegrifl'en ist. .Sinaloa
und Sonora sind durch Vertrag v. .1. 1853, und die Landenge von Tehuan-
tepec (letzteres mit 67,."8S Einwohnern) durch Verkauf an die Vereinigten
Staaten abptreten. Tehuantepec, Sierra Gor da und Isla dei
Carmen sind erst neuerdings von den Staaten Oajaca, Queretaro und
Vucatan abgetrennt, und ihr Flächengehalt ist ebenfalls noch in den An-
gaben von jenen begritl'en.

l>as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. — Die Bevölkerung
Mexiko's bistehi theils aus eingeborenen Indianern, theils aus eingewan-
derten Europäern (grösstentheils Spaniern), theils aus nachgeborenen
Weissen, hier Kreolen genannt, zum dritten Theil aber aus .Mischlingen,
und nur wenige gehören der afrikanischen Rasse an. Uie Volkszahl
belief sich 1840 auf 7,(i87,0ü0 Seelen, mithin betrug die Volksdichtig-
keit 175 Seelen auf einer geogr, Üu.-M.; 1850 betrug die Bevölkerung
7,485,205; 18.)7: 8,287,513 Individuen. Nach den Rassen geschieden be-
greifen die Indianer 563; die Weissen 12
,5; die Schwarzen O.t, und die
gemischte Rasse 31
.2 l'rocent. — Im Ganzen genommen ist der Charakter
der Mexikaner herabgewürdigt: die Indianer sind unthätig, gleichgültig,
unterwürfig, händelsüchtig und zum Trunk geneigt; die Kreolen sind jetzt
diejenigen, welche das meiste Ansehen geniessen, die Regierung in Händen
haben, und im Besitz sowohl der besten Güter des Landes, als auch des
Ertrages sind. Der Kreole ist listig und verschlagen, dabei feurig, ent-
schlossen, thätig, für jede grosse Idee begeistert, im Unglück'aber ver-
zagt, niedrig, kriechend und erbärmlich; heftig in allen Leidenschaften,
habsüchtig, stolz, nachtragend und rachsüchtig. Mit .-Vusnabme einer An-
zahl Grundeigenthümer, Kaufleute, Landwirthe, Künstler und .Minenbesitzer,
die sich nicht um die politischen Wirren kümmern, sind sie das Verderben
ihres Vaterlandes; zum Theil ganz ungebildete Menschen, theils ohne Soli-
dilät der Kenntnisse, welche allein tüchtig machen, zur Behauptung der
ersten Rolle in einem Freistaate, sind sie voll Dünkel, der mit der Dumm-
heit und Unwissenheit stets gepaart ist, dem -Müssiggang, dem Spiel und
der intrigue ergeben, und kennen nur eine Erwerbsquelle: ,,ö{rentliche
Aemter." Die herrschenden Kreolen sind in sich zerfallen, in Faktionen
getheilt, die mit den Waffen in der Hand um .Macht und Reichthum
einander befehden, und das Land aus einem Bürgerkrieg in den andern
stürzen. — Die gemischte Bevölkerung beginnt jetzt sich mehr zu heben;
in vielen der westlichen Staaten, die jetzt zu Departamientos degradirt
sind, um die Centralisation des Landes besser ausführen zu können,
nimmt indess der Einfluss der Kreolen täglich ab, und nicht fern wird
die Zeit mehr sein, wo das Land in die Hände derer zurückfällt, denen
es ursprünglich gehörte, oder in die Hände der Amerikaner, die schon so
bedeutende Theile des Landes annexirt haben. — Trofz seiner moralischen
Gesunkenheit ist Mexiko doch immer noch voll Spuren ehemaliger Grösse;
bedeutende Städte und eine hohe Kultur zeichneten es einst aus, und
hat auch der erste Bischof von Mexiko, um dem Christenthume schneller
Eingang zu verschalfen, in seiner fanatischen Wuth alle Denkmale der
Geschichte, Literatur, Kunst und Wissenschaft aufthürmen und verbrennen
las.sen, so zeugen doch in düstern Wäldern verwachsene Ruinen, dass die
frühere fndianische Bevölkerung eben so hoch, wenn nicht höher gestanden,
als die jetzige, mit sammt ihrem Anstrich von europäischer Kultur.

Kirchliche 'Verhältnisse, geistige Kultur. — Die allein herr-
schende Religion ist die Römisch-katholische, auch von der
Konstitution für die allein geduldete erklärt, doch ist durch die neue Ver-
fassung auch Andersgläubigen Duldung und Schutz versprochen. Die
katholische Kirche Mexiko's ist mächtig, reich und von gewaltigem Ein-
flüsse. Der zahlreiche Klerus besteht aus einem Erzbischof (zu Mexiko),
zehn Bischöfen (zu Michoacan, Durango, Chiapas, Guadalaxara; Monterey,
Oajaca, San Luis Potosi, Sonora, Tlaxcala, und Yucatan), 3,677 Weltgeist-
lichen in 1,190 Kirchspielen, 150 Klöstern mit 2,009 Mönchen, und 51
Nonnenklöstern mit 1,972 Schwestern. Das Einkommen des Klerus wird aus
Güterbesitz, Ländereien, Kapitalien und freiwilligen Gaben nebst Stolge-
bühren gewonnen. Das Unterrichts- und Erziehungswesen wurde
durch den Kongressbeschluss von 1826 geordnet, steht aber im Ganzen
immer noch auf einer ziemlich niedrigen Stufe, und ausser einigen
Schulen in den grösseren Städten bestehen nur 3 blühende Gymnasien zu
Mexiko, Guanaxuato und San Luis Potosi, und die Kollegien zu Mexiko,

Industrie und Handel, — Der Bergbau ist die Hauptquelle
des Mexikanischen Nationalreichthums, durch die Revolution ist er aber
sehr gestört worden. Durch auswärtige Bergbaugesellschaffen von Eng-
ländern und Deutschen, die mit grossen Kapitalien arbeiteten, belebte er
sich wieder von Neuem, und veranlasste eine bedeutende Circulation
fremden Geldes, Der Ackerbau ist keineswegs blühend, und kennt, trotz
dem Reichthuin der Natur, fast gar nichts weiter als .Maiskultur nnd etwas
Zuckerpflanzungen. Die Viehzucht ist von grösserer Bedeutung und wird
durch ansehnliche Weiden unterstützt. — Die gewerbliche Industrie,
obgleich sie früher höher stand, steht eben so tief wie die Landwirth-
schaft, und macht in Folge der immerwährenden Kriege und Revolutionen
nur langsame Fortschritte. Schöne Gold- und Silberarbeiten finden sich in
der Stadt Mexiko; der Hauptsitz des Kunslfleisses aber ist Puebla de los
Angelos, wo die einzige Glashütte des ganzen spanischen Amerika's ist,
und Fayence, Gewehre, Tücher, baum\vollene Zeuge, gute Tressen und
Stickereien gemacht werden, Rum- und Tafia-Brennereien findet man bei
allen Zuckerpflanzungen; Pulque wird in verschiedenen Theilen des Landes
aus der Agave gewonnen, i'ind Papiermühlen sind zu Guadalaxara, Quere-
taro und San Angelo. Die Arbeit wird mit Indianern betrieben und die
Arbeiter mit gro.sser Strenge behandelt; die Fabriken gleichen daher Ge-
fängnissen und sind, trotz der proklamirten Freiheit, Sitze der Sklaverei,
weshalb auch der Gewerbfleiss von der Masse des Volkes verachtet w ird.
Der Handel hat sich seit der Freiwerdung des Landes etwas gehoben,
besonders zu Vera-Cruz und Tampico, doch noch nicht zu der Höhe, wie
man von einem Lande von solcher Ausdehnung und Bevölkerung erwarten
sollte. Die bedeutendsten Einfuhrartikel sind: Leinenwaaren aller Art,
Baumwollen-, Seiden- und Wollenwaaren (besonders feine Tücher, Casi-
mirs, fCamelots und Sergen), Putz und Modewaaren, Papier, Glas, Guss-
und Schmiede-Eisen, Eisen- und Stahlwaaren, Wein, Branntwein, Cacao
(aus dem Hafen Guayaquil), Oel, Wachs und gesalzene Fische. Die Haupt-
ausfuhren bestehen in edlen Metallen und Cochenille, alle übrigen Aus-
fuhrartikel sind nur von geringem Belang, 1851 belrug der Totälwerlh
der Einfuhr 20,157,000, der der Ausfuhr 20.000,000 Pesos, wovon die
edlen Metalle 14,500,000, der Rohertrag der Zölle 3.907,718 Pesos aus-
machen. Im Hafen von Vera-Cruz belief sich 1856 die Einfuhr auf
17,720,582, die Ausfuhr auf 8,942,988 Pesos. Im Jahre 1851 besass
Mexiko nur 50 Handelsschiffe.

Iter iStaat. — Staatsverfassung und Verwalttxng. — Die
Grundziige der neuen Verfassung der mexikanischen Republik von 1857
sind folgende: die mexikanische Nation ist für immer frei und unabhängig
von Spanien und jeder andern Macht; die katholische Religion ist und
bleibt die Religion des mexikanischen Volkes, doch schützen die Gesetze
auch die Ausübung anderer Religionen; die Regierungsform ist die einer
repräsentativen und volksthümlichen Republik; die Ausübung der höchsten
Macht zerfällt in die gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt. Die
ges etzgeben de Macht beruht auf dem allgemeinen Kongress, der aus zwei
Kammern besteht: der der Abgeordneten, zu welcher von 40,000 Ein-
wohnern ein Deputirter kommt, und der des Senats, zu welcher jeder Staat
zwei Mitglieder stellt; der Kongress schützt die Freiheit der Presse, setzt
die Grenzen der einzelnen Provinzen fest, hat die Steuern und öffent-
lichen Abgaben zu bestimmen, die öffentlichen Schulden anzuerkennen
und die Mittel zu ihrer Konsolidirung und Amortisation zu treffen, über
den Kredit des Staats zu wachen, den in- und ausländischen Handel zu
leiten, das Concordat mit dem römischen Stuhl vorzubereiten, Bündnisse
und Verträge zu prüfen, abzuschliessen und zu realisiren, die Stärke der
Land- und Seemacht zu bestimmen und den Krieg auf Antragen des Prä-
sidenten zu erklären; er entwirft alle Gesetze und trägt auf Zurück-
weisung fremder Truppen an. Die Vorschläge zu den Gesetzen gehen
von beiden Kammern aus, die Steuersachen aber werden zuerst von der
Kammer der Abgeordneten berathen. Die vollziehende Gewalt steht dem
Präsidenten zu, der, wie der Vicepräsident, auf vier Jahre gewählt wird;
die Mehrheit der Stimmen entscheidet über die zwei von jedem Staate
vorgeschlagenen Kandidaten; ein Rath aus der Hälfte des Senats sieht
ihm während der Zeit der Versammlung des Kongresses zur Seite, er er-
nennt und entlässt die Staatssekretäre, alle Civil- und Militärpersonen,
macht Verbesserungsvorschläge für das öffentliche Wohl, publizirt die Ge-
setze, wacht über deren Erfüllung, gebietet über die bewaffnete Macht,
sorgt für die innere und äussere Sicherheit der Republik, schliesst alle
Verträge unter Vorbehalt der Genehmigung des Kongresses ab, und kann
auch den Kongress ausserordenUich versammeln. — Die ri ch t erl ich e Ge-
walt ist in Mexiko frei und unabhängig, und es besteht ein höchster
Gerichtshof, Staats- und Distriks-Tribunale, Militär- und geistliche Gerichte,
aber nirgends sind die Richter so feil und bestechlich als hier, und die
Justizverwaltung in so hohem Gradfr unvollkommen. Die Staatswirthschaft

ProvinzeTi.

Geogr. Qu.-M.

Sfexik. Qn.Léguas.

Einwohner 1830.

Einwohner 1857.

Hauptstädte.

Bevölkerung 1850.

.A.guascalienles ...........................................

86,329

:

_

Coahiilla iinil Texas .....................................

020,.10

7,947

75,310

67,590

Saltillo..........

19,898

Chiapas ...................................................

i»06,5o

2,385

144,070

167,472

S. Christohal

6,500

Chihuahua ................................................

4,887,no

12,860

147,600

164,073

tlhihuahua ......

14,000

Durango ..................................................

2,3ä0,5o

6,184,r,o

162,218

144,331

Durango ........

22,000

Guanajuato................................................

591,40

1,556

713,583

729,103

Guanajuato .....

48,954

Guerrero ..................................................

1,386,80

3,650

270,000

270,000

Tixtia ...........

4,500

Jalisco ....................................................

2,390,10

0,2S8„5

774,461

804,058

Guadalaxara —

63,000

Mexiko ....................................................

753,50

1,987,50

973,697

1,029,629

Toluca...........

12,000

.Vlichoacan ................................................

l,246„o

3,279,S5

491,677

354,585

Morelia .........

25,000

Nuevo Leon ..............................................

837,.,0

2,203,^5

133,361

143,779

Monterey ......

13,534

Oajaca ....................................................

1,577,j„

4,150

525,101

525,938

Oajaca ..........

25,000

Puebla ...................................................

667,r.o

1,756,15

580,000

058,609

Puebla ..........

71,631

Queretaro .................................................

115,80

304.,0

184,161

165,155

Queretaro .......

29,702

San Luis Potosi .........................................

I,519,,„

3,997,40

368,120

397.189

San Luis ........

40,000

Sinaloa....................................................;

l,621,j„

4,266

160,000

160^000

Culiacan ........

12,000

Sonora .....................................................

6,243„o

16,427,.r,o

139,374

139,37 1

Ures ............-

7,000

Tabasco ...................................................

802,50

2,) 11,3'.

63,580

70,628

San Juan Bautis

ta...................................:

4,000

Tamaulipas ...............................................;

1,446,1,0

3,806,85

100,064

109,673

Victoria .........

i 5,500

Vera-Cruz ................................................

1,246,00

3,199,50

264,725

349,125

Vera-Cruz ......

8,228

Yucatan ...................................................:

2,482,00

5,740,,5

504,635

668,623

Merida ..........

40,000

Zacatecas .................................................

1,519,80

3,998,r.5

356,024

296,789

Zacatecas .......

25,005

Lnter-Californien > .......................................

Colima........... < Gebiete ............................

2.780„o

7,311 „5

12,000

12,000

La Paz .........

500

l57„o

414,05

61,243

62,109

Colima ..........

31,774

TIascala ......... ) ......................................;

87„o

228,r,o

80,171

90,138

TIascala .........

3,463

Tehuantepec .............................................:

82,395

Sierra Gorda .............................................

55,358

Isla del Carmen .........................................

11,807

Federal-Distrikt ...........................................

4,so

12,5,

200,000

269,534

Mexiko .........

170,000

Im Ganzen .....................................

40,314,80

IOC,066,,7

7,485,205

8,287,513


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45. Mexiko -und Centrai-Amerika.

liegt noch ganz darnieder, man hat keine Strassen, keine Kanäle, kein Post-
wesen, sondern nur Couriere nach Vera-Cruz etc., wegen Mangel an
Strassen zum Fahren. Man findet überhaupt im ganzen Lande nur drei
Strassen, oder vielmehr nur elende Wege, auf denen man, der häufigen
Räubereien und Anfälle wegen, nur bewaffnet reisen kann: von Mexiko
nach Vera-Cruz, von Mexiko nach Acapulco, und von Mexiko in's Innere
des Landes.

Finanzen. — Das Finanzwesen ist durch die immerwährenden
Kämpfe und inneren Unruhen in einem sehr zerrütteten Zustande. 1856
betrugen die Staatseinnahmen 8,500.000, die Staatsausgaben
1.3,126,239 Piaster; mithin ergab sich ein Defizit von 4.626,239 Piastern.—
Die Staatsschuld belief sich im Jahr 1850 auf 133,524,242 Piaster
(und zwar: innere Schuld 75,615,992, äussere Schuld 52,744,704, unregu-
lirte Schuld 5,163,516 Piaster), welche Summe im Laufe der Jahi'e 1857
und 1858 auf 145 Millionen Piaster gestiegen ist, ungerechnet der schwe-
benden Schuld. 1859 erhob der Präsident Miramon Zwangsanlehen und
Präsident Juarez (bei der Regierung zu Vera-Cruz) befahl die Einziehung
der Kirchengüter.

Heerwesen. — Nach der Verfassung soll das Heer aus 26,353
Mann permanenten (und zwar: 2 Kompagnien Kadetten 200; 1 Bataillon;
Sappeurs 1,064; 3 Bataillone und 1 reitende Brigade-Artillerie, sowie
mehrere Kompagnien Platz-Artillerie 5,325; Infanterie 15,816; KavaRerie
3.948 Mann) und aus 64,946 Mann aktiven (und zwar: ArtiRerie 692
Infanterie 51,968; KavaRerie 12,286 .Mann), mithin im Ganzen aus 91,299
Mann Truppen bestehen, wovon jedoch bis Mitte 1855 erst etwas mehr
als die Hälfte organisirt war. — Die Marine bestand aus 9 kleinen
Schiffen, mit zusammen circa 35 Kanonen und 300 Mann Besatzung. —
Die Nationalflagge besteht aus drei lothrechten Streifen, grün, weiss und
roth, in der Mitte mit dem schwebenden Adler (siehe Flaggena11 as,
Taf. 7, Nr. 262). Das Wappen der Republik von Mexiko ist ein ge-
krönter Adler der mit dem linken Fusse auf einer Nopalpflanze steht, die
aus einem, mitten in einem See liegenden Felsen hervonvächst, mit der
rechten Klaue eine Schlange fasst, und im Begriff ist., dieselbe mit dem
Schnabel zu zerreissen.

Mexiko, ein Land gesegnet von der Natur mit Schätzen, wie
nur wenige Länder der Welt, geht durch die Versnnkenheit seiner Be-
wohner europäischer und gemischter Abstammung, seinem Verfall als
Staat immer mehr entgegen, und die Schilderung des geselligen und
bürgerlichen Zustandes der Republik, welche die „Revue de deux
Mondes" bereits vor Jahren brachte, ist leider noch heute in Mexiko eine
Wahrheit. Zwei Parteien stehen einander entgegen, die einen sind die
Beamten, welche das, was sie besitzen, erhalten wollen, die andere die,
welche Nichts haben und gern etwas erhalten möchten. Denn auf die
Aemter wenden sich alle Blicke, da Gewerbe und Landbau darnieder
liegen, und um sie ist ein beständiger Streit. Die Missvergnügten, d. h.
die, welche keine Aemter erhalten haben, vereinigen sich und ergreifen
die Waffen, oder wie man hier sagt, sie sprechen sich aus, die Einen im
Namen der Religion, die Andern zur Vertheidigung der Freiheit; alle er-
klären einstimmig ibre Gegner für Unehrliche, für Diebe, Schurken und
Verräther am Vaterlande, belegen sich selbst aber mit dem Namen der
Nation, und rücken plötzlich mit einer Revolution in's Feld. Nichts ist
gewöhnlicher, einfacher und leichter, als eine Mililärrevolution in Mexiko;
selten vergeht ein halbes Jahr, wo man nicht irgendwo im Lande die
Fahne der Empörung aufpflanzen sieht, und da die meisten dieser Revo-
lutionen zum Vortheile derer ausfallen, welche sie unternehmen, so will
ein Jeder, vom General bis zum Korporal herab, sein Glück probireii.
Eine solche Revolution macht sich auf folgende Weise: Ein Sergeant z. B.
liegt in einem Dorfe mit 25 Mann, übrig genug, um sein Vorhaben aus-
zuführen. An einem schönen .Morgen ergreift ihn ein Anfall von Patrio-
tismus, er möchte gern seinem angebeteten Vaterlande
{idolatrada fatria)
als Oberst oder General dienen. Sonntags nach der Messe versammelt er
seine Kriegsleute im Wirthshause, hier nimmt er nach etlichen Libalionen
einen feierlichen Ton an, tritt als Held auf und erklärt ihnen, die Re-
gierung habe diesen oder jenen Artikel der Verfassung verletzt, die Frei-
heit oder die Religion sei bedroht, ihnen, dieser kleinen Schaar Tapferer
sei die Ehre aufbehalten, die ruhmwürdigen Vorrechte der Nation zu ver-
theidigen und er werde sie bei diesem edeln Unternehmen anführen.
Die Soldaten klatschen dem Redner Beifall zu, schwören ihm mit dem
Glase in der Hand Treue und proklamiren ihn als Oberst oder General.
Man ruft hierauf
„el mny ilustre m/untamienio'' (die sehr erlauchte Muni-
zipalität) zusammen, welche gewöhnlich aus 3 oder 4 Rancheros (Land-
leuten) oder Vagueros (Kuhhirten) besteht, und sich ohne Schwierigkeit
ins Komplott ziehen lässt. Fast immer hat man einen Licentiaten, einen
Mann von der Feder, bei der Hand, welcher in einem unverständlichen
Style den Plan, d. h. die Auseinandersetzung der Gründe der Rebellion
und ihren Zweck aufsetzen muss. Nach gehaltener Sitzung wird dann
eine Proklamation an das Volk erlassen, welche ungefähr mit folgenden
Worten anhebt: ,,Völker des civilisirten Universums, seid Zeugen der Ge-
rechtigkeit unserer Sache! Unsere Klagen haben Widerhall gefunden bis
zu Euch; die Rechte des souveränen Volks sind mit Füssen getreten,
unsere heilige Freiheit angegriffen, doch ihr werdet sehen wie die tapfern
Kinder Montezuma's sich der Sklaverei zu entziehen wissen etc." Und
das souveräne Volk, das diese schönen Dinge liest, ruft: ,,Carajo, es
verdad; Vames, carajo!" (Es ist wahr, lasst uns marschiren!) — Nun
waffnen sich Alle und ziehen aus; ist gerade ein Räuberhauptmann in
der Nähe, so verfehlt er nicht, sich mit seinen Leuten einzufinden und
seine Dienste anzubieten, die stets angenommen werden. Man macht
ihn zum Kapitän, was ihm den Vortheil gewährt, im Namen des Vater-
landes ungestraft stehlen und plündern zu können. Nun marschirt man
nach den nächsten Ortschaften und insurgirt sie, lässt Räuber und Mörder
aus den Gefängnissen los, um für's heilige Recht zu kämpfen. Missvergnügte
strömen von allen Seiten herbei und wenn die Schaar 5 — 600 Mann stark
ist, nimmt sie den Namen Befreiungs-, Wiederberstellungs- oder Glaubens-
heer an, und wenn sie Glück hat, erreicht der Sergeant seinen Zweck,
wird Oberst oder General, und wird noch überdiess als Retter der Frei-
heiX, unsterblicher Held und Bürger ,,bene merito de la patria en grado
heroico" gepriesen. So gelangte ein Seiltänzer, so zahllose in der mexi-
kanischen Geschichte gefeierte Männer zu hohen Aemtern, so die Räuber-
hauptleute Tolsa und Angon zur Generalswürde. Wer hier seinen Vor-
theil zu erringen versteht, heisst ein .Mann von Talent und, wäre er auch
der Galeerr würdig, so gehört er nun zu den „excelentissimos Senores
Generales;" der Erfolg rechtfertigt Alles! Dass ein solcher Zustand der
Dinge eine aRgemeine Verdorbenheit im Lande herbeiführen musste, ist
nicht zu verwundern, und so ist denn auch Mexiko von den furchtbarsten
Lastern überschwemmt, und nicht nur der Pöbel, sondern auch die ,,gente
decente" begehen ungestraft Raub und Meuchelmord. Ueberau herrscht
Betrug; gibt man Jemand, den man für solid hält, Etwas aufzubewahren,
leiht man einem sogenannten Freunde Etwas, so bat man es verloren,
und solche Dinge gelten hier für scherzhafte Streiche. Kaufleute, die auf
Messen ihre Waaren ausstellen, müssen ihre Buden von Soldaten bewachen
lassen, wenn sie nicht ausgeplündert werden wollen. W^er einen Prozess
führen will, muss Geld genug haben, um den Richter bestechen zu können,
sonst verliert er; und auf den kleinsten Reisen muss man bewaffnet sein
und auf seinen Bedienten wohl Acht haben, dass er nicht die Gelegenheit
benutzt, den eigenen Herrn zu berauben oder zu ermorden. Mord ist an
der Tagesordnung; fällt einer vor, so versammeln sich die Liebhaber um den
Leichnam und disputiren darüber, ob der Stoss wohl ausgeführt sei.
Fragt man im Vorübergehen nach den Ursachen eines Auflaufs, so heisst
es: „Es ist nichts, Herr, nur ein kleiner Mord!" — oft sucht der
Mörder gar nicht zu entfliefien und lässt sich ruhig verhaften, denn er
weiss, dass er mit etlichen Tagen Gefängniss davon kommt. Ein Ver-
brecher muss schon vieler Greuel und mehrerer Mordthaten schuldig sein
bis die mexikanische Justiz sich entschliesst, ihn zu verurtheilen. — Die
Soldaten sind hier, was die Janitscharen einst in Konstantinopel waren;
das Heer beherrscht Alles. Jeder will Soldat und Offizier werden, und
kann es auch leicht, denn er braucht zu letzterem keine Kenntnisse! Ein
europäischer Unteroffizier weiss von der Kriegswissenschaft mehr, als
ein mexikanischer General. Die Haltung der Soldaten ist ganz schlecht;
ihre Kleidung höchst nachlässig, eine mit Gold geschmacklos überladene
Uniform der Stolz der Offiziere. Da ihnen der Sold sehr unregelmässig
bezahlt wird, so betrügen und rauben sie und sind stets verkäuflich.
Tapferkeit ist auch nicht ihre Tugend, und da jeder gern Offizier, nicht
aber gemeiner Soldat sein will, so muss man für jeden Feldzug das Heer
mit allerlei Gesindel rekrutiren, von dem die Hälfte gleich wieder aus-
reissL Kommt es zu einem Gefecht, was bei dem fortwährenden Kampf
um die Herrschaft zur Tagesordnung gehört, so thut es eine Partei der
anderen an Feigheit zuvor, und wenn die eine etwa 30 Mann verloren
hat, räumt sie das Schlachtfeld. Damit ist die Sache entschieden, und
nun werden nur noch die wehrlosen Gefangenen
niedergemetzelt und ge-
plündert. Diess ist das treue Bild des mexikanischen Heeres, wie es noch
bis zu dem heutigen Tage ist, und nur einige der älteren Offiziere machen
eine ehren- und anerkennenswerthe Ausnahme hiervon.

Ceiitral-Aiiierika.

Siehe Text zu: Nord- und Süd-Amerika, Taf. 6 u. 7, S. 9 u. ff.


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JLiage, Grosse, Grenzen, Ausdehnung. — Zwischen Nord- und
Süd-Amerika, die Ijeide durch eine nur schmale Landenge verbunden
werden, eröffnet sich ein grosses Binnenmeer (der .VI ex i kani s ch e .\I eer-
husen) der im 0. von einer Inselkette, die sich von der Ostseite von
Florida in einem Bogen bis herab zur Mündung des Orinoco zieht, vom
Allantischen Ozean getrennt wird, und durch vier Hauptausgänge: die
Strasse zwischen Trinidad und Tabago, die .Mona-Passage, zwischen Puerto
Rico und Haïty, die
Windward-Passage, zwischen Haïty und Cuba, und
den Florida-Kanal [kleinerer .Meeresstrassen zwischen den zahlreichen
Inseln nicht zu gedenken] mit jenem Ozeane in Verbindung steht. Ob die,
mit dem Namen Westindien, Karaibische Inseln oder Antillen
bezeichnete Inselkette die Trümmer eines Festlandes sind, dessen Ostküste
von Meeresströmungen, Erdbeben und Orkanen durchbrochen, und das
niedrige, hinter den Küstengebirgen gelegene Land ein Raub der Meeres-
fluthen wurde, oder ob, wie Humboldt annimmt, der Mexikanische Meer-
busen einst ein Binnensee gewesen, der die ihn vom Ozean trennende
Felsenkette gewaltsam gesprengt, lässt sich nicht genau nachweisen, ob-
gleich Spuren gewaltsamen Durchbruchs der Gewässer sich noch an den
Gestaden vieler Inseln finden. Das grosse, sich zwischen beide Haupt-
theile Amerika's drängende, zwischen 80—90,000 Qu-M. bedeckende Meer,
zerfällt in 3 natürliche Abtheilungen: das Mexikanische Meer, im
Westen von Florida, Cuba und Yucatan; das Meer von
Honduras, in
der Mitte, zwischen Honduras, Yucatan, Cuba und Jamaika, und das
Antillenmeer oder die Karaibische See im Osten, zwischen Jamaica,
Haïty, den kleinen Antillen und der Nordküste von Süd-Amerika. Von den
mächtigsten Staaten Amerika's umgeben, die durch ihre Lage grosse kom-
merzielle und politische Wichtigkeit erlangt haben oder noch erlangen
werden, erhielt die Inselkette, welche das grosse Binnenmeer vom
.Atlan-
tischen Ozean trennt, um so grössere Bedeutung, als sie durch Jahrhun-
derte hindurch das Verbindungsglied jener kontinentalen Staaten mit
Europa war.

Durch Columbus zuerst in den Jahren 1492—1498 entdeckt, erhielten
die Inseln, die man für einen Theil Indiens hielt, den Namen West-
indien; den Namen Antillen bekamen sie entweder nach der , schon
von den Alten vermutheten Insel A util lia, oder von ihrer Lage .,insulse
anteillam sc. terrain continentem", die vor dem Festlande liegenden Inseln.

TU e ft i n î) i e n.

Hand-Atlas. Taf. 46.

Die Inseln selbst, welche sich zwischen lG0 3'-2?0 40' NBr. und zwischen
292» 30'—318''15' OL. ausbreiten, werden in die eigentlichen Antillen
und in die nördlich von diesen gelegenen Lukayos oder Bahama-
Inseln geschieden; die Antillen wiederum in 3 natürliche Abtheilungen,
die nördlichen oder grosse Antillen, von Cuba bis Puerto Rico;
die östlichen oder kleinen Antillen, alle östlich und südlich von
Puerto Rico bis Trinidad gelegenen Inseln, und die südlichen, längs der
Nordküste von Süd-Amerika liegenden Ant il len , getrennt Diese Ein-
theilung ist nicht nur wegen der verschiedenen Längenausdehnung natür-
lich, da die erste und letzte Abtheilung sich von Westen nach Osten, die
zweite fast von Norden nach Süden sich ausdehnt, sondern auch in der
verschiedenen Gebirgsstruktur der einzelnen Theile derselben begründet,
denn die nördlichen Antillen gehören fast ganz der Uebergangs- und
Flötzformation an, die östlichen sind fast ganz vulkanisch, und die süd-
lichen bestehen zum Theil aus einer jüngeren Kalkformation. Die nörd-
lichste Gruppe der kleinen Antillen führt auch den Namen Junglern-
Inseln, die andern, bis Tabago einschliesslich, werden nach ihren Lr-
bewohnern die Karaibischen Inseln benannt. Eine andere Eintheilung
derselben ist von dem, in diesen Meeren herrschenden, östlichen Passat-
wind hergenommen: die ihm gerade entgegen liegenden Inseln (von Puerto
Rico bis Tabago) heissen Inseln im oder über dem Winde (Isias
barlo vento), die dem Passat mehr abgewendeten Inseln, längs der nörd-
lichen Küste Süd-Amerika's Inseln unter dem Winde (Isias sotto
vento). Die Engländer bezeichnen als „Leeward Islands" (Inseln unter
dem Winde) sämmtliche von Puerto Rico bis Dominica, als ,,Wind ward
Islands, (Inseln im Winde) alle südlich von diesen gelegenen Eilande. —
Physische Beschaffenheit. — Vom Atlantischen Ozean, dem
Karaibischen und Honduras-.Meere und dem Mexikanischen Meerbusen um-
fluthet, die durch eine Menge theils schmaler, theils breiter Kanäle die
einzelnen Inseln von einander und vom Festlande scheiden, drängt von
ostwärts eine Strömung zwischen den kleinen Antillen hindurch in's Ka-
raibische Meer und von da im Kreislauf in den Mexikanischen Meerbusen,
dessen Küsten sie in nördlicher, nordöstlicher und südlicher Richtung folgt,
sich im N. von Cuba um Florida schwingt und als Golfstrom zwischen
den Bahamas uud der Küste des Festlandes von Nord-Amerika nach
Norden strömt, üeberraschend ist die ausserordentliche Klarheit des West-


Bromme's Hand-Atlas, — Westindien. a.

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46. — Westindien.

indischen Meeres, besonders in der Nähe der Inseln, wo man oft bis 10
Faden tief den Grund vollkommen klar erkennt, im Boot hinsegelnd wie
auf einer krystallenen Flüssigkeit, hier über Waldungen von herrlichen
Seepflanzen, von Gorgonien, Korallen, Alcyonien, Flabellen und andern
Seegewächsen hinschwimmt, die von den Wellen so sanft hin- und her-
bewegt werden, wie die Blumen des schönsten Gefildes der Erde vom
Winde, dort auf dem reinsten Sande unter sich tausenderlei GewUrme,
Seeigel, Seesterne, Schnecken und Muscheln und mancherlei Fische von
den schönsten Farben und den abenteuerlichsten Gestalten, unter einander
spielen sieht. Man glaubt die Gegenstände mit der Hand erreichen, die
Pflanzen pflücken zu können, und gewahrt erst bei genauerer Untersuchung,
dass sie mit dem längsten Ruder nicht zu berühren und oft in einer
Tiefe von 50 — 60 Fuss sind. So ist das Westindische Meer zwischen den
Bahama-Inseln, so bei Grenada, und eben so schwimmt das Schiff zwischen
den Jungfern-Inseln und den kleinen Inseln bei Cuba, die man die Gärten
des Königs und der Königin nennt, wie über blumigen Wiesen hin. —
An manchen Stellen des Meeres, so im Süden von Haïty, an der Südküste
von Cuba, zwischen den Caymans und Jamaica, und im S. dieser Insel,
bei der Serenilla-Bank, brechen mitten im Meere Süsswasserquellen hervor.
Gefährlich für die Schifl'fahrt ist an einigen Inseln das Aufwogen des
Meeres, „the groiind" genannt, bei w'elchem das Meer bei völlig ruhiger
Luft steigt und fällt, die anfangs leicht gekräuselten Wellen, plötzlich und
unerwartet zu ungewöhnlicher Höhe aufsteigen, sich mit reissender
Schnelle folgen und mit grösstem Ungestüm und donnerähnlichem Gebrüll
schäumend am Ufer brechen und gegen die Klippen anschlagen. Die Er-
scheinung zeigt sich meistens vom Oktober an bis zum Mai, bildet an
manchen Küsten Dännne und ist am häufigsten an den östlichen Bahamas,
an der nördlichen Küste Jamaica's, Haïtys und Puerto Rico's, an den
Jungfern-Inseln und den nördlichen Karaiben. — Die Oberfläche der
zahlreichen Inseln, welche Westindien bilden, ist im Allgemeinen gebirgig;
manche bestehen nur aus einem Gebirge, das sich gegen die Ufer hin
allmählig verflacht und häufig in niedrige Korallenriffe übergehL Klüfte
und enge Schluchten, schmale, einst reichlich bewässerte Thäler schneiden
lief in's Gebirge ein, das sich bald mehr bald minder steil erhebt, auch
öfters schrofl^e Felsen und senkrechte Klippen mit jähen Abgründen zeigt.
Ausgedehnte Ebenen und Savannen Rndet man nur auf den grossen An-
tillen, auf Tabago und Trinidad. Die Küsten sind theils flach, theils
steil, ausgewaschen und zerrissen. Bei vielen der kleinern AntiRen ist
die Ostküste eben und flach, die Westküste steil und mit nackten Felsen
eingefasst. Die Gebirge sind theils Urgebirge mit Granit- und Glim-
merschiefer, auf denen Kalk aufliegt, Iheils bestehen sie, wie auf Tabago
und Trinidad aus Thonschiefer, mit einer Schicht von quarzigem und
eisenhaltigem Sandstein, auf welcher wiederum ein weicherer und gröberer
Sandstein und Thon lagerL Spuren vulkanischer Bildung tragen viele der
Gebirge, auch giebt es mehrere zeitweise noch thätige Vulkane. Die Bestand-
theile des Bodens sind Sand, Kalk, Thon, Lehm, Mergel, Kreide, auch
Bimsstein und andere vulkanische Produkte; er ist mehr oder weniger
hoch mit Dammerde bedeckt und, wo es an Bewässerung nicht fehlt, aus-
nehmend fruchtbar. Flüsse sind auf
den grösseren, Bäche auf den
kleinern Inseln in Menge vorhanden, viele aber trocknen wahrend der
trockenen Jahreszeit ganz aus. Seen tragen viele der Inseln, und unter
diesen sind die, mit dem Meere in Verbindung stehenden Salzseen (Etangs),
die grösstentheils zur Salzgewinnung benutzt werden, die zahlreichsten. -
Von Natur nus ungemein reich und gesegnet, sind die Produkte
der verschiedenen Naturreiche sehr ungleich vertheilt. Auffallend ist die
grosse Armuth an einheimischen Ouadrupeden. Aus,«er einigen Fleder-
inausarten kennt man nur 8—10 Arten von Säugethieren, die dazu jetzt
schon meist vertilgt sind; es sind dies das Pekkary und Agouti, das
Opossum, das Armadill, der Fuchs, die Muskusratte, mehrere Affenarten,
das Coendu, der AIco oder einheimische, nichtbellende Hund, und der
Manati, der an den Küsten aller grösseren Inseln in den Flussmündungen
gefunden wird. Reicher sind die Inseln an Vögeln, fischen, Reptilien,
Insekten, Arachniden, Crustaceen etc. Von Vögeln fmdet man Papageien
und Kolibri's mit dem prachtvollsten Gefieder, Spott- und Schmuckvögel,
Bucco's und Curucui's, Eisvögel, Fliegenfänger, Kukuke, Loxien, Tauben,
Hühner, Trut- und Wasserhühner, Falken, Aasgeier, Enten, Gänse, Flamin-
gos, Taucher, Fregatten, Tropikvögel, Pelikane, Albatrosse, Meerschwalben,
Möven etc.; von Fischen, deren Zahl sehr ansehnlich ist und die meist
mit schönen Farben prangen: Rochen, Haien, Frosch-, Horn-, Panzer- und
Stachelfische, Stachelbäuche, Nadelfische, Muränen. Klippfische, Seebrachsen,
Barsche, Doraden, Makrelen, Barben, Seehähne, .Meeräschen etc.; von Am-
phibien: Kaimane und Alligators, Leguane, Gecko's, Warner und andere
Eidechsarten, Frösche, und zahlreiche Schildkröten- und Schlangenarten;
von niederen Thieren: prachtvolle Käfer und Schmetterlinge, Wespen,
Bienen, Ameisen, Termiten, Muskito's. Sandflöhe, Skolopender, Milben,
Buschspinnen, Skorpione, Land- und Seekrabben, prachtvolle Muscheln
und Schnecken, Quallen, Medusen, Seeigel, Austern, Korallen etc. — An
Mineralien sind die Inseln verhältnissmässig arm; doch findet man auf
den grossen AntiRen : Gold, Silber, Quecksilber, Kupfer, Eisen, Zinn, Blei,
Arsenik, Antimon; und auf den kleinen AntiRen: Kupfer, Zink, Eisen und
Wasserblei; ferner: Granit, Glimmer- und Thonschiefer, Porphyr, Jaspis etc.
Kalk, Marmor, Gyps, vulkanische Produkte, Schwefel, Erdpech, Stein-
öl etc. — Unter den MineralqueRen sind Schwefelquellen am häufigsten. —
Das Pflanzenreich bietet eine Menge der kostbarsten Produkte dar,
und auf ihm beruht die grosse historische Wichtigkeit, welche die Antillen
erreichten, da sie den passendsten Boden für die Kultur aller Tropen-
gewächse gewähren. Die unermesslichen Wälder, welche die ersten Ent-
decker hier fanden, haben zwar in vielen Gegenden den Pflanzungen Platz
gemacht, aber noch immer giebt es, besonders auf den grössern Inseln
prachtvolle AValdungen, auf allen aber kleinere und grössere Haine und
Anlagen von Palmen verschiedener Art, von Baumwollbäumen, Mahagoni,
Sapodillen, Mango's, Guave's, Avogadobirnen, Melonen-, Campeche- und
Rrasilienholzbäumen, Akajou's, Mammeys, Tamarinden,
Brodfruchtbäumen,
Jambusen und Balsamäpfeln, Pompelmusen, Cilronen, Limonen, Orangen,
Granatäpfeln, Gedern, Kiefern, Lebensbäumen, Sassefras, Quassia
u. s. w.
Zucker, Kaffee, BaumwoRe, Tabak, Ingwer, Pfeffer, Kakao etc. bilden die
Stapelartikel aller Inseln, und ausser diesen werden
Malaguetta- und
Spanischer Pfeffer, Piment und andere Gewürze, Pisang, Batalten, Vams,
Ananas, Cassia, Indigo, Vanille, Mais, Maniok, Kürbisse, Melonen, Gurken,
Reis, Moorhirse und Guineaweizen, und Guineagras in Ueberfluss gebaut.

In allen Niederungen wächst Bambusrohr in dichten Brüchen, und die
niedern Meerufern sind überall mit Manglebäumen bedeckt, deren zur Erde
oder zum Wasser sich senkende Aeste neue Wurzeln treiben.

Das Klima ist auf allen Antillen das gleiche, nur die besondere
Lage und Beschalfenheit einzelner Gegenden und Inseln bringt kleine Ver-
änderungen hervor: die Tropenwärme wird durch das die Inseln um-
gebende .Meer und durch die Seewinde gemässigt. Die mittlere Tempera-
tur ist ungefähr 21" R. und wechselt das ganze Jahr hindurch nur wenig,
nur auf Haïty steigt die Wärme zuweilen auf 30» R., sonst nur auf
25
—260, und selten fällt sie unter 18, die Gebirge ausgenommen, wo der
Thermometer zuweilen auf 8o heruntergeht. In Jamaica fällt bei einer
Höhe von 4,200' der Thermometer auf 15, 10, ja auf 5«, und steigt auf
270; auf St. Thomas ist das Maximum des Thermometerstandes 27.^, das
Minimum 16; auf St. Croix das Maximum 27.9, das Minimum IS.g; auf
Tortola das Maximum 27,das Minimum 18o. Am drückendsten ist die
Hitze von 9 Uhr .Morgens bis eine Stunde vor Sonnenuntergang ; von
Sonnenaufgang bis 8 Uhr Morgens und von 6 Uhr Abends an ist die an-
genehmste Tageszeit: dann ist die Luft erquickend und kühl; mit 8 oder
9 Uhr Morgens beginnt der Passat wind, 9 Monate das Jahr hindurch, zu
wehen, verstärkt sich, sowie die Sonne höher steigt und vermindert sich,
sobald sie wieder sinkt. Er reinigt die Luft und macht sie gesund; so
lange er aber den West- und Südwestwinden weichen muss, ist diese,
bei Ungewittern, heftigen Regen und unerträglicher Hitze sehr ungesund.
An den Küsten der grösseren Inseln erhebt sich Nachts ein Landwind,
der nach allen Richtungen hin dem Meere zuweht; auf den kleinern
herrscht gewöhnlich Windstille. — Es giebt nur zw^ei Jahreszeiten, eine
nasse nnd eine trockene, die aber nach der Lage und Grösse der
Inseln oft in verschiedene Perioden zerfallen. Tritt die Sonne über den
Westindischen Inseln in den Scheitelpunkt, so ziehen ihre senkrecht fal-
lenden , bre inenden Strahlen eine erstaunliche Wassermasse in Dunst-
gestalt aus dem .Meere in die Höhe, die später in ununterbrochenen Regen
herabströmt, die Luft erkältet und vielartige Krankheiten erzeugt. Diese
Jahreszeit, der westindische Winter genannt, beginnt gewöhnlich im Mai,
in dessen erster Hälfte beständige, aber meist sanfte Regen fallen, die
mit der Hitze vereint, eine schnelle und üppige Vegetation hervorbringen.
In der zweiten Hälfte des Mai kommt, bei einer Temperatur von 18 bis
190 R. wieder ziemlich trockenes Wetter und dann zeigt sich die ganze
Herrlichkeit eines tropischen Sommers: der Himmel ist hell und klar, die
Luft heiter und ruhig; der Mond leuchtet weit stärker als bei uns, und
im Neumonde ersetzt der Glanz der Milchstrasse seinen Lichtmangel; die
Venus strahlt wie ein zweiter .Mond, und die Kühle der Nacht ist auf-
fallend. Unter geringen Abwechslungen dauert diese Periode bis in die
Mitte des August. Nun hören die erquickenden Seewinde auf zu wehen,
die Hitze steigt bis auf 26o, schwache Winde und Windstillen wechseln
mit einander ab. Diess sind die Vorzeichen der zweiten längeren Regen-
zeit: Wolken steigen empor, ziehen sich zusammen und thürmen sich zu
ungeheuren Massen auf, kündigen ihr Herannahen durch dumpfroRende
Donner an, sind von tausendfach sich durchkreuzenden Wetterstrahlen
begleitet, und entladen sich endlich wie wahre Sündfluthen. Zu Anfansr
des Oktober sind die Regengüsse am stärksten , und in diesem Monate"
so wie im September, fällt der meiste Regen. Die mittlere
Regenmenge
beträgt 60—65 ZoR, in einigen Gegenden auch noch mehr (auf Barba-
does 87, in Leogane auf Haïty 15Ô, in Kap Haïiienne 132 ZoR). Die
Feuchtigkeit der Luft ist nun so gross, dass die Einwohner beständig wie
in einem Dunstbade leben, was nicht wenig dazu beiträgt, den Aufenthalt
auf den Inseln, namentlich in niedern Gegenden, für Europäer so unge-
sund zu machen. Mit dem Ende des Novembers oder um die .Mitte des
Dezembers geht mit der Witterung eine auffallende Veränderung vor:
die Winde, welche bisher nach allen Richtungen des Kompas wehten,
nehmen nun wieder die Richtung von Osten und Nordosten, behalten
diese nun konstant bei, und verbreiten Kühlung und Keime des Lebens
und der Gesundheit. Der Himmel wird wieder hell und klar, die Luft
rein, und nun beginnt die trockene Jahreszeit, die bis zum April oder
Mai anhält, und nur höchst selten Regen bietet. Die schlimmsten Begleiter
der Regenzeit sind die Orkane (Hurrikane), die aber auch die wohlthätige
Wirkung haben, das Gleichgewicht in der Luft herzustellen, die Stockungen
der ungeheuren Dunstmasse zu heben, und die Luft zu reinigen und ge-
sund zu machen. Vorzeichen derselben sind Windstille mit heftiger Hitze
und starkes zunehmendes Anschwellen der See. Gewöhnlich erscheint
dann an einem Berggipfel eine kleine Wolke, die sich unglaublich schnell
ausbreitet, den Berg umlagert und dann plötzlich herabrollt; die Atmo-
sphäre erhält eine Feuerfarbe, welche bisweilen in's Kupferrothe übergeht,
und
nun bricht der Sturm plötzlich los, von allen Richtungen herwehend.
Er reisst die stärksten Bäume aus, zertrümmert die festesten Gebäude,
vernichtet, wie auf der Erde hinwalzend, auf weiten Strtcken die Pflan-
zungen; treibt die Wogen der See weit über das Gestade, und schleudert
grössere wie kleinere
Fahrzeuge auf's Land. Der Regen strömt dabei
in den stärksten Güssen herab, und häufig sind auch Erdbeben mit diesen
Orkanen
verbunden. Das Klima Wesfindiens ist für Europäer, wenn sie
sich nicht
vor allen Ausschweifungen hüten, gefährlich; leichter gewöhnen
sich die Farbigen daran. Am ungesundesten sind
die Regenmonate und
die niedern
Gegenden. In einer Höhe von 1,200' beginnt auf allen Inseln
die gesündere, gemässigte Zone; nach 2,400' höher beginnt die sogenannte
kalte Zone der Antillen, und hier steigt der Thermometer selten über
14—160 R.

Uebersicht der einzelnen Inseln. — Die nördlichsten der
Westindischen Inseln sind die Bahama's, auf welche die grossen
Antillen,
dann die östlichen oder kleinen Antillen, und zuletzt
die
südlichen oder die Inseln unter dem Winde folgen.

Die Ilaliaina'ii oder Lukayischen Inseln liegen zwischen
200 15' und 2/« 40' NBr., umfassen einen Flächenraum von 260 Qu.-M.,
und bestehen aus 2 grossen und mehreren kleinen Bänken von Sand und
Muscheln, die gegen den Ozean in eine unergründliche Tiefe abfallen und
sich von der Küste Florida's aus in südöstlicher Richtun? bis fast der
Nordwest,spitze von Puerto Rico gegenüber erslrecken. Auf diesen Bänken
erheben sich eine Menge kleiner flachen Inseln (an 500), von denen jedoch
die meisten blosse Felsen oder Klippen sind. ARe bestehen aus Kalk-
felsen (den Resten organischer Geschöpfe, Korallengebilden), mit einer
dünnen und nur wenig fruchtbaren Erddecke, daher auch nur wenige
Pflanzungen auf ihnen, die etwas Zucker und Baumwolle erzeugen, und


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46. — Westindien.

meist auf den sctimalen, mit Erde gefüllten Spalten zwischen den Kalk-
felsen liegen. Durch die neue B aha m as t ras s e, die Hauptausfahrt in
den Ozean, wird die Inselgruppe von dem nordamerikanischen Kontinent
geschieden; der alte Bahama-Kanal trennt Cuba von derselben, und
beide Strassen werden bei der kleinen Bank (los Roques oder Cayo de
Sal-Bank), durch den San ta rem k a na I vereinigt. Beide Bänke werden
durch mehrere Kanäle und'Passagen durchschnitten, die für die Schilf-
fahrt von Wichtigkeit sind; die bedeutendsten derselben sind: der Pro-
vide n c e-Ka n al, dessen Nordosfarm in den Ozean, der Nordwestarm in
die neue Bahamastrasse führt, der Ex u ma-So un d, und weiter süd-
östlich die, in den Ozean führenden Passagen oder Durchfahrtskanäle:
Crooked- (oder Windward-), Mogane-, Caycos (Caicos), Turk s-
Island-, Muchoir-Carré- und Silber-Passage. -- Die Lage der
Babama-Inseln an den Haupteingängen des Mexikanischen Meerbusens ist
von grosser Wichtigkeit, für den Handel sowohl als in Kriegszeiten, und
Rir Besitz für England von um so grösserer Bedeutung; auch waren sie
zu allen Zeiten und oft noch jetzt der Lieblingsaufenthalt räuberischer
Piraten. Die ärmlichen englischen Bewohner der Inseln (1855: 27,519)
leben meist von Fischerei und Schildkrötenfang, und ihre einträg-
lichste Beschäftigung besteht im Aufsuchen gestrandeter Güter. Die süd-
östlich von der Crooked-Passage gelegenen kleinen Inselgruppen, beson-
ders die Caicos und Turks, die auf besondern Bänken liegen, sind
ihres Salzreichthums halber berühmt, und werden alljährlich von bermu-
dischen Salzschlemmern besucht. Die bedeutendsten der Inseln sind:
Gross-Bahama, Gross-.4baco, Andros, Hetera (Eleuthera),
Neu - Prov i den ce mit der Hauptstadt Nassau, Cat, Wallings (Gu-
ana h ani, wo Columbus zuerst landete). Long, Exuma, Acklins,
.Mar iguana und Gross-Ina gua.

Die g-rossen Antillen umfassen 4 Inseln: Cuba, Jamaica,
Haï ty und Pu er to Rico.

€Juba, die grösste der Antillen, im S. der Bahamas, zwischen
19" 44'—230 15' NBr. und 292» 39'—303" 12' OL. umfasst einen Flächen-
raum von 2,309 (n. .A. von 2,043) Ou.-M., mit einer Bevölkerung (1856)
von 1,449,462 Seelen (worunter fasF zwei Fünftel Weisse) und bietet von
allen Inseln Westindiens, durch das grosse Missverhältniss der Länge
(168 M.) zur Breite (15—16 M.), jdie grösste Küstenentwicklung. Der
Gebirgsbeschalfenheit zufolge zerfäRt die Insel in 2 grosse Theile, den
östlichen, das eigentliche gebirgige Land, und in die bei weitem grössere
Westhälfte, die sich halbinselartig von jener Gebirgsstrecke ausdehnt.
Dieser westRche Theil bildet eine hügelige Ebene von circa 250—300'
Höbe, die bei Kap S. Antonio beginnt, nach 0. immer höher wird, nach
N. zu in einzelnen Bergen aufsteigt, die als Landmarken für nach der
Havana segelnde Schilfe dienen und im Pan de Matanzas 1,182', im Tetas
de .Managua, Mesa de Mariel 1,200—1,500', und im Pan de Guaixabon 2,340'
Höhe erreichen, und geht im W. und S. in kleine Bergketten über, die von W.
nach 0. als Sierra de los Organos, Sierra del Rosario, Sierra de Rio Puerco,
Sierra Camarioca, Molias und Lomas de San Juan bis über Trinidad auftreten,
nicht über 2,000' Höhe überschreiten, und mit dürren nackten Gipfeln ge-
krönt sind. Das Ganze besteht aus einem dem Jurakalk ähnlichen Kalk-
stein mit vielen Höhlen und ist mit jüngern Kalksteinbildungeu bedeckt,
aus denen auch die den Bahamas ähnlichen Inselgruppen an den Nord-
und Südküsten der Insel (die sogenannten Gärten des Königs und der
Königin, und die Fichteninsel) besteben. Der ganze Westtheil ist von
grosser Fruchtbarkelt, doch eigentlich nur von Bahia honda bis .\latanzas
ordentlich angebaut, sonst hauptsächlich mit Viehhöfen (Xattos und Co-
rales) bedeckt. Die Gegend um Villa Clara (unter 22o 20' N.) ist des
Weizens wegen, den sie liefert, berühmt. — Weiter im Osten, um Puerto
Principe herum ist vollkommen Ebene, östlich von welcher das Land sich
bedeutend hebt und als Sierra de Carcauiessas sich an die Haiiptgebirgs-
kette des Ostens anschliesst, mit welcher sie das vom Rio Cauto be-
wässerte Thal von Bayamo bildet. Die Hauptgebirgskette zieht in fast
genau östlicher Richtung von Kap de Cruz bis Kap Maysy, und heisst im
0. los Cuchillos (auch Sierra Imias), in der Mitte über Santiago: Sierra
del Cobre, und im W. Sierra de Tarquino (oder Maestra). Die Erhebung
dieses Gebirges, das der Grauwackeformation angehört, beträgt zwischen
6—7,000'; das Gebirge selbst war in früheren Zeiten wegen des Goldes
berühmt, das sich im Alluviallande desselben fand. — Durch ihre Lage
ist die, den Spaniern gehörende Insel, eine der wichtigsten des westindi-
schen Archipels, und Havana einer der schönsten Häfen .\merika's und
(obgleich bis jetzt fast allein auf den natürlichen Reichtbum der Insel
beschränkt) einer der ersten Handelsplätze der Welt. — .Militärisch-poli-
tisch wird Cuba in 3 Departements: das des Westens, der .Mitte, und
des Ostens geschieden, die wiederum in 21 Sektionen, und 231 Partitos
zerfallen, die zusammen 20 Städte, 86 Flecken und 152 Dörfer enthalten.
Hauptstadt des Westens ist Havana, der Mitte Puerto Principe, und
des Ostens Sa nti ago de Cu ba. In Rücksicht auf die Marineverwaltung
ist die Insel in 5 Provinzen: Havana, Trinidad, San Juan de los Remedios,
Nuevitas und Santiago; in Rücksicht der Justizverwaltung in 2 Provinzen:
Havana und Santiago, geschieden, die beide unter der Real-Audiencia in
Puerto Principe stehen.

JTaniaica, im S. von Cuba, zwischen 17" 44'—18» 50' NBr. und
zwischen 299" 12'-301" 48' OL., Besitzthum
der Engländer, ist bedeutend
kleiner als die vorige Insel, und umfasst nur 268
.8 (n. .A. 300, nach Engli-
schen .Angaben 6,400 engl.) Qu.-M. (1853) mit 377,433 Einwohnern. Die Insel
ist 30 M, lang, im Durchschnitt 10 M. breit und hat einen Umfang von
circa 140 M. Das Haupigebirge der Insel, die Blauen Berge, füllen den
Nordosttheil der Insel, wo sie am Ostkap beginnen und an der Aliindung des
Agua alta enden; sie bestehen aus mehreren allmählig höher aufsteigenden
Ketten, die in der höchsten, der Cold- oder Mainridge, zwischen 5 — 6000'
Höhe haben, in der nördlichsten aber ihre höchsten Gipfel, die drei Peaks
der Blauen Berge (von 6,828-7,600') erreichen. Das Gebirge besteht
ganz aus Grauwacke, deren Südwestabhang mit der Rothsandsteinforma-
tion bedeckt ist, die wiederum nach der Meeresküste zu von jüngerem
Kalkstein überlagert wird. Am südlichen Abhang liegen die heissen
Quellen von Bath. — Alle anderen Gebirge der Insel stehen den Blauen
Bergen an Höhe nach. Sie durchstreichen, paraRel mit diesen, und durch
das Thal von .Agua alta und Bullbay getrennt, die ganze Insel von SO.
nach NW., und führen die Namen Portroyal-Mountains, Liguanea-Moun-
tains und Redhills. Im Pik St. Catharina steigen sie noch gegen 5,000'
auf, und bestehen aus einem porphyritischen Konglomerate, das nach 0.

zu mit der Rothsandsteinformation überlagert ist. Von hier aus beginnt
im Allgemeinen die dem Jurakalk ähnliche Kalksteinformation der Insel,
die den ganzen Westen derselben einnimmt, und alle Eigenschaften der
Kalksteingebirge, Höhlen, verschwindende Gewässer etc. zeigt. Längs
der nördlichen Küste zieht sich das Kalksteingebirge ohne Abwechslung
nahe am .Meere hin; im S. wird es von grossen Alluvialebenen unter-
brochen, von denen die Ebene von Liguanea, die von Clarendon und die
Pedro-Plains die schönsten und kultivirtesten Theile der Insel bilden.
Die Bergketten des Innern werden durch mehrere fruchtbare, aber wasser-
arme Hochebenen verbunden, und zwischen denselben zieht sich eine Reihe
tiefer Thäler, die früher Seen gewesen zu sein scheinen und nach W. zu
an Grösse abnehmen, während die umherliegenden Gebirge immer höber
aufsteigen. Die Lage der Insel ist von Bedeutung, denn wie Cuba den
Eingang zu Mexiko nnd den südlichen Vereinigten Staaten beherrscht, so
Jamaica das ganze Karaibiscbe Meer, die Küsten Mittelamerika's und der
Columbischen Staaten, und den Eingang aus den südlichen Meerbusen in
den nördlichen. — In politischer Beziehung zerfällt die Insel in 3 Coun-
ties: Middlessex, mit 8 Kirchspielen und dem Hauptort Spanishtown
(San Jago de la Vega); Surry, mit 7 Kirchspielen, Hauptort Ki ngs ton;
Cornwallis, mit 5 Kirchspielen, und dem Hauptort xM o n tefjobay.
Zu Jamaica rechnet man noch die 3 Kayman'schen Inseln im NW., mit
etwa 300 Einwohnern: Gross-Kayman, Klein-Kayman und Kay-
m a n - B r a c. —

Hal'ty (Hispaniola, St. Domingo), nach Cuba die grösste
der Antillen und durch die Windward-Passage von ihr geschieden, liegt
östlich von Cuba nnd Jamaica, zwischen 17o 54'—19" 58' NBr., ist 85 M.
lang, 32 .M. breit, hat mit allen Einbuchtungen eine Küstenentwickelung
von 450 M., und umfasst einen Flächeraum von 1,385 Qu.-Meilen, mit
700—860,000 E.; von denen auf die Negerrepublik Haït y (den west-
lichen Theil der Insel) 575 Qu.-.M., mit 560—610,000 E., auf die Weisse-
und Mulattenrepublik Domingo (im Osten) 810 Qu.-M, mit circa 240,000 E.
kommen (Spezielleres siehe: Text zu Nord- und Süd-Amerika Taf. 5,
6, pag. 21 etc.).

Oestlich von Haïty und durch die .Mona-Passage von ihr getrennt,
liegt zwischen 17" 39'-18" 34' NBr. und zwischen 3I00 26'-312014' OL.
die letzte und kleinste der grossen AntRIen:
riierto Rico, eine spanische
Besitzung die hinsichtlich ihrer Fruchtbarkeit keiner der vorigen nachsteht,
bis jetzt aber eine wahre terra incognita ist. Sie ist 25 M, lang, 12 M.
breit, bat die Gestalt eines Parallelogramms, und umfasst einen Fläcbenraum
von 188,75 Qu.-M., mit einer Bevölkerung (1856) von 380,000 Seelen
(meist freie Farbige). Das Innere ist gebirgig und bat im 0. die Berg-
kette Baqiiillo (Laquillo), im S. die über 3,000' aufsteigende Bergkette
von Layvonito, beide mit schönen Waldungen bedeckt und mit reizenden
Wasserfällen versehen, zwischen denen sich gut bewässerte fruchtbare
Ebenen, und längs der Nordküste grosse Savannen ausbreiten. Der Bo-
den ist gut und fruchtbar, etwas sandig an der Küste, im Innern tho-
nig; das Klima ist nur in den Niederungen während der Regenzeit unge-
sund. Die Insel wird in 2 Bezirke: San Juan, mit 18 Kirchspielen und
der Hauptsladt San Juan de Puerto Rico, und San German, mit
14 Kirchspielen und dem gleichnamigen Hauptort geschieden.

Die »stliclien oder Itleinen .Antillen, auch Karaibiscbe
und Wind ward-Ins ein genannt, charakterisiren sich durch ihre Vul-
kanizität, doch sind nicht alle Inseln der Gruppe vulkanisch, und die
beiden Endpunkte der Kette, die gewissermassen den Uebergang zu den
verschiedenen Gebirgsgliedern der nördlichen Antillen und des südlichen
Kontinentes bilden, ganz davon ausgenommen. Die in der .Mitte liegenden
Inseln beschreiben eine doppelte Kette, deren innere westliche eine fort-
laufende Reihe von Vulkanen bildet, die jetzt zwar meist im Zustand der
Ruhe sind, in ihrer Bildung aber die gewaltige Thätigkeit ihrer vulkani-
schen Kraft beurkunden. Oestlich von dieser, nach dem Ozeane zu, zieht
sich eine zweite Kette von Kalkinseln hin. Anfangs sind beide Ketten
ganz geschieden, bis sie in Guadeloupe nahe an einander treten und sich
dann so verbinden, dass unterhalb Guadeloupe die östliche und westliche
Seite der Antillen die beiden Gebirgskonstruktionen zeigen, bis ganz im
Süden wieder Barbadoes als eine reine Kalkinsel geschieden erscheint.
Der Kalk bedeckt auch in den oberen Theilen der Kette, wo beide For-
mationen noch geschieden sind, die Ostseiten aller vulkanischen Inseln
und gehört zweien Formationen an, der älteren dem Jurakalk ähnlichen
der nördlichen AntiRen, und der jüngeren, einer tertiären Bildung. Dies
giebt den Inseln einen ganz verschiedenen Charakter: die vulkanischen
sind hoch und steil, mit kahlen schwarzen Felsen, und sehr bewässert;
die Kalkinseln dagegen flach, baumlos, trocken, und in der Regel ganz
ohne Flüsse und Bäche. Auch ist auf den vulkanischen Inseln die Ost-
seite stets von der Westseite sehr verschieden, da die vulkanischen
Berge stets nahe an der Westküste liegen. Daher sind diese (Basseterre)
stets hoch, steil aufsteigend, allein mit sichern Häfen und tiefem guten Anker-
grund, die Ostküsten (Cabesterre) dagegen flach, und mit schlechten, von
Korallenbänken umschlossenen Buchten versehen. Die Gleichförmigkeit der
Bildung in den vulkanischen Inseln zeigt sich auch in den Salzseen, die
fast immer an den Südspitzen derselben liegen, die desshalb auch fast
allenthalben Pointes de Saline genannt werden. — Die ganze Inselgruppe
der
lileinen Antillen zerfällt nach dem Bemerkten in 4 Abtheilungen:
die nördliche nicht vulkanische Gruppe, oder die Jungfern-Inseln,
die nördlichen Karaiben, die südlichen Kara Iben, und die süd-
lichen nicht vulkanischen Inseln (Tabago und Trinidad), —

Die Jung-fern-Inseln (les Vi erges, Vi rgi n-Islands) im 0.
von Puerto Rico, zeigen schon dadurch, dass sie der Längendirektion der
nördlichen Antillen folgen, ihre Trennung von den vulkanischen Inseln.
Sie erstrecken sich zwfscben 17"30'—18"45' NBr. und 312" I4'-3140 OL.,
haben noch einige hohe Berge und scheinen sämmtlich der Kalkstein-
formation anzugehören. Sie bestehen aus einer grossen .Menge kleiner
Eilande und Felsen, die zusammen einen Flächenraum von 17 bis
18 Qu.-M. bedecken, und gehören ihrer westlichen Abtheilung nach zu
Spanien, in der Mitte und im Süden zu Dänemark, und im nordöstlichen
Tbeile zu England. Die Spanischen Jungferninseln, zusammen 6
,75 0.-.\l.
mit 2,600 E., umfassen die Grosse- und K le in e-Pa s s a ge-In s el,
Culebra (Schlangeninsel), Bieque (Boriquen oder Crab-Island)
und die Tropik-Keys. Die Briten versuchten auf Culebra und Crab-
Island sich anzusiedeln, wurden aber von den Spaniern vertrieben, doch
ist ihnen, eben so wie den Dänen gestattet, hier zu jagen, zu Aschen


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46. — Westindien.

und Holz zu fällen. — Die Dänischen Jungferninseln, die wichtigsten
der Gruppe, umfassen:
St. Croix (S. Cruz), 3,5 Qu.-M. mit 22,862 E.
und der Hauptstadt C h r is t i a n s ta d t, mit guten Hafen und der Insel
Protestant-Key; —
St. Tlioiims, l,i Qii.-M. mit 12,560 E. und der Stadt
St. Thomas, herütimten Freihalen; in der iS'älie liegen die unbedeuten-
den, meist nur von Fischern besuchten Eilande: Lavango, Cross, Green-
Key, Haasnetic, Brass, Gorro-Flamengo, Klein- St. Thomas, Cabrito, Ber-
gantin. Buck, Montalvan, St. James, Water etc.; —
St. JFean (St. John),
1 Qu.-M. mit 1,715 E., östlich von der vorigen; im 0. mit den Inselchen
Flanigin und Duck. — Die Britischen Jungferninseln (Virgin-Islands)
im Nordosten von St. Jean, sind eine Gruppe von etlichen und 50 kleinern
und grössern Inseln, die sich von SW. nach NO. ziehen, welcher Rich-
tung auch die Bergzüge folgen, die 3 parallel laufende Rücken bilden,
deren höchster Punkt: Sage-Mountain auf ToiHola, 1,580' hoch aufsteigt.
Die Inseln umfassen zwischen 4—5 Qu.-.VL mit 7,670 E., und sind wenig
fruchtbar und wasserarm, produziren aber Zucker, Baumwolle etc.; die
wichtigsten derselben sind: Tortola, mit Road Harbour, unter 18o27'N.;
östlich davon liegt ein Haufen meist kleiner unbebauter Felseninseln und
Korallenklippen, im W. die kleine Insel Thatch, im NW. Jost Vandykes,
im NO. Guana, Great Camanon und Scrub, und im 0. Renf; — Virgin
Gorda oder Spanish town (eigentlich Penniston), östlich von der
vorigen, unter 180 30' N., durch ihre pittoresken Felsgestaltungen ausge-
zeichnet, und von Riffen und Klippen umgeben, ist im Osten flach, in der
Mitte mit einem I,80Ü' hohen Berg; im N. bilden die kleinen Muskito-In-
seln und Prickly Pear den sichern und geräumigen Northsound; weiter
nördlich liegen die kleinen Eilande: Necker, Little-, Great- und Salt-Dog,
und im SW. in einer Reihe: Broken-Jerusalem, nach der trümmerartigen Ge-
stalt seiner Felsmassen so benannt; — .\negada, die nordöstlichste der
Gruppe, unter 18"
46' N., 2 .VL lang, Va M. breit, von einem Riff mit meh-
reren Eingängen umgeben, niedrig und aus Korallenfelsen bestehend, mit
einigen Süss- und Salzwasserteichen; früher ein Schlupfwinkel für Flibus-
tier, betreiben die jetzigen Bewohner der Insel Baumwoll- und Gemüsebau
und Salzschlemmerei. —

Die iittrdiiciteu Uamibea schliessen sich im NW. durch das
Eiland Sambrero unmittelbar an die Jungferninseln an, und bilden eine
gedoppelte, eine vulkanische und eine Kalksteinreihe. — Die nördlichste
Insel derselben ist J&iiguilla oder Snake-Island, nach ihrer aal-
oder schlangenförmigen Gestalt so genannt, eine niedere flache, 3 Qu.-M.
grosse Insel, unter IS" 14' N., mit furchtbarem Boden und einem grossen
Salzsee; ihre Bewohner betreiben Viehzucht, Zucker-, Tabak- und Baum-
wollenbau; nordwestlich von ihr liegt Anguillita, im NO. Sirup. — Nach
Süden zu folgen:
St. Martin, Niederländische Insel, unter 18"4' N., 4 Qu.-M.
gross, mit circa 6,000 F.; buchtenreich, mit hohen bewaldeten Bergen,
mittelmässig fruchtbarem Boden und grossen Salzseen; Hauptort Philipps-
burg.—
St. llartlieleiiiy, südöstlich von der vorigen, unter 17''52'N.,
nicht ganz 3 Qu.-M. mit 18,000 E.; Schwedische Insel, von Felsenriffen umgeben,
mit steinigem Boden, Wassermangel, und bedeutenden Salzsümpfen; Haupt-
ort ist Gustavia, mit Freihafen und bedeutendem Handel; in der Nahe
die kleinen Eilande: La Fourchon, l'lsle de la Pointe, le Bo-
mb etc. — Südöstlich von ihr liegt unter 170 36' N. die 3 Qu.-M. grosse
Britische Insel
Barljuda, ein flaches, aus Muschelkalk bestehendes,
dürftig mit Erde bedecktes, wasserarmes Eiland, dessen höchster Punkt
nur 117' aufsteigt; die Bewohner desselben betreiben vorzugsweise Vieh-
zucht; Hauptort ist Codrington. — Weiter südlich liegt
Autig-ua,
eine Englische Besitzung von circa 5 Qu.-M. Flächenraum, mit 35,408 E.,
unter 17" NB, und 315" 50' OL.; sie ist von Klippen und Korallenbänken
umgeben, im Allgemeinen eben, und hat nur imS. und W. waldbewachsene
Hügel und Berge (die Shekerly - Mountains), die im Monkshill gegen
500' aufsteigen; die Küste bietet viele Baien und Buchten; wie die vorigen
Inseln ist sie ungemein wasserarm, übertrifft aber alle bei weitem an
Fruchtbarkeit, und ist eine der bestangebautesten der Kette. Hauptort
ist St. Johns. Um die Insel liegen die kleinen Eilande: Pelikan,
Greem, Sandy etc. Mit ihr schliesst die äussere Reihe der Kalkstein-
inseln, und die in den Shekerly-Mountains vortretenden doleritartigen
Basalte, zeigen in ihr bereits die Verschmelzung mit der innern vulkani-
schen Inselreihe der nördlichen Karaiben, die unterhalb St. Martin mit
der kleinen den Niederländern gehörenden Insel
Saba, unter 17" 29' N.,
beginnt. Die s/z, Qu.-M. grosse Insel, die 1,823 E. zählt, ist ein steiler
quellenarmer Felsen, der sich nur von einem Landungsplatze an der Süd-
seite besteigen lässt, und dessen Gipfel eine schöne, fruchtbare und ge-
sunde Ebene ist, die Zucker, Tabak, Baumwolle und Indigo hervorbringt. —
Auf sie folgt nach SO. die Niederländische Insel
St. Kustacli, unter
17" 27', NB., etwas über 1 Qu.-M. gross, mit 1,936 E.; sie besteht aus 2 vul-
kanischen Bergen, zwischen denen sich ein enges, kaum 60' hohes Thal
beflndet; der im NW. gelegene Berg hat 2—3 Spitzen, der südöstliche ist
hutförmig abgeschnitten und enthält einen gegen 1,000 tiefen, ausge-
brannten, mit Gebüsch bewachsenen Krater, in welchem sich das Regen-
wasser sammelt, das durch ein tiefes Thal nach West herab (wahrschein-
lich einen alten Lavastrom) nach der Stadt zufliesst, wo es in Cisternen
gesammelt wird, und das einzige frische Wasser der Insel bildet. —
Weiter südöstlich folgt
St. Cliristoplt oder St. Kitts, eine Britische
Insel, unter 17« 25' N., 3 Qu.-M. gross, mit 20,741 E.; die etwas längliche
Insel endet südöstlich in einer schmalen niedern Landzunge, auf der Salz-
seen liegen, und dieser Theil, so wie der ganze Süden und ein Theil
der Ostküste gehören der Kalksteinformation an. Der Norden der Insel
ist rauh und gebirgig, und ganz vulkanischen Ursprungs; der höchste
Berg ist der 3,711' hohe Mount Misery, mit einem Krater am westlichen
Abhänge; der B r i m s ton eh il l hat auf seinem Gipfel eine Höhle, in der
man viel Schwefel findet und aus der beständig Rauch aufsteigt; auch
giebt es hier viele warme Schwefelquellen. Die Insel ist in 6 Kirchspiele
geschieden; Hauptstadt ist Basseterre, an der Südwestküste, mit offe-
ner Rhede. — Südöstlich von St. Kitts, und nur durch einen schmalen
Schifffahrtskanal getrennt, liegt unter 17» 8' N., die 1 Qu.-M. grosse Bri-
tische Insel
lievis, mit 9,571 E. und der Hauptstadt Char lest own;
sie ist ein hoher steiler, sich kegelförmig erhebender Berg, der reich
bewässert, und bis auf den obern mit Felsen bedeckten Theil sehr frucht-
bar ist, und Zucker, Kaffee etc. in Menge produzirt; der Berg ist ein
Vulkan, mit einem Krater, der Schwefeldämpfe ausstösst und heisse
Quellen hat. — Weiter südlich, unter 160 55' NB. liegt die unbewohnte, thurm-
ähnliche, steil aus dem Meere sich erhebende, oben flache, vulkanische

Felseninsel Redondo, und südlich von dieser, unter 16" 42' N., die
2 Ou.-M. grosse, von Sandbänken und Felsen umgebene Britische Insel
IVIontserrat, mit 7,053 E. und dem Hauptort Plymouth. Auch sie
ist mit steilen und öden Bergen bedeckt, deren trachytisches Gestein vul-
kanischen Ursprung zeigt. Nur die schmalen, zur Küste hinablaufenden
Thäler, alte Lavaströme, sind angebaut, fruchtbar, und gut bewässert.
Einen Vulkan trägt die Insel nicht, wohl aber 2 von hohen Felsen um-
schlossene Solfataren, denen heisse Schwefeldämpfe entquellen, und ein
schwefelhaltiger warmer Bach entströmL — Zwischen 15"40'-I603O'NBr.
und 315" 44'—316" 29' OL. liegt
twiiadeloupe, die grösste und be-
deutendste der Französischen Antillen, die durch einen schmalen, fluss-
ähnlichen Meerarm, der ,,Salzfluss" genannt, in 2 Theile geschieden wird,
deren östlicher Grande Terre heisst, der westliche das eigentliche
Guadeloupe bildet und im 0. den Namen Cabesterre, im W. den
Namen Basseterre führt. Beide Inseln, in denen die vorher getrennten
Formationen der nördlicher gelegenen Doppelreihe zusammenstossen, sind
gebirgig und umfassen einen Flächenraum von 42V2 (n. A. von 62) Qu.-M.
mit 131,567 E.; die Berge sind zum Theil ziemlich hoch, am höchsten
im Südwesten, wo sich der 5,000' hohe Schwefelberg (la Soufrière)
erhebt, dessen Gipfel eine unfruchtbare mit verbrannten Steinen und Asche
bedeckte Fläche bietet, aus deren zahlreichen halbverschütteten Schluchten
dichter schwarzer, mit Funken vermischter Rauch und Schwefeldampf
emporsteigt. Auf der Spitze erhebt sich der Piton, ein 75' hoher Stein-
haufen, neben den im Osten ein tiefer dampfender Krater sich öffnet, und
mehrere heisse schwefelhaltige Quellen sich finden, deren auch am Meeres-
ufer vorkommen. Die Hauptinsel ist trefflich bewässert und hat reichen
Boden, der alle Produkte Westindiens in Menge erzeugt; noch fruchtbarer,
aber w-asserarm ist Grande Terre, deren Kalksteinhügel nur an weni-
gen Punkten 300' übersteigen; am Salzfluss sind undurchdringliche Sümpfe
und mehre -e Salzteiche. Die Doppelinsel ist in 21 Kantone und 22 Kirch-
spiele getheilt; auf Guadeloupe ist Basseterre Sitz des Gouverneurs,
auf Grande Terre Point à Pitre, am Salzfluss, mit gutem Hafen, der
Hauptort. In der Nähe sind viele kleine Inseln: Petite Terre, SL Chri-
stoph, Fayau, Couanne, Blanche, Cochon. Goyave etc. — Weiter
östlich, imter 16" 23'NB. und 316"38'0L. liegt
»esirade (Deseada),
eine kleine, Französische, 1 Qu.-i\L umfassende Insel, mit 1,350 E. und
dürrem, wenig fruchtbarem Kalkboden. — Südlich von Guadeloupe liegen
die
Saintes (les Saintes), eine Gruppe von 2 grösseren und 4 kleineren
Inseln, unter 15" 57' NB. und 3150 59' OL-, die einen schönen Hafen um-
schliessen, der für Guadeloupe von Wichtigkeit ist. Sie umfassen zusam-
men 1 Qu.-M. mit 1,800 E.; die beiden grössern Inseln: Terre d'en
Haut im 0., und Terre d'en Bas im W. sind bergig, die Berge nur
mässig hoch, der höchste Punkt auf T. d'en Haut nur 966', auf beiden
beweisen aber die Basaltsäulen, welche die Abhänge der steilen Berge
znm Meere hinaus machen, ihren vulkanischen Urspuing. — Oestlich von
den Saintes und im S. von Grande Terre liegt, unter 15"56' NB. und
316" OL., die Französische Insel
Marie Citalante, von 4V2 Qu.-M.,
mit 12,000 E. ; sie ist in jeder Hinsicht den andern Kalksteininseln ähn-
lich, mit Korallenriffen umgeben, fruchtbar, aber wasserarm, und wird

von einer HOseikette durchzogen, die nirgends über 300' aufsteigt. _

Die sttdlicl»en liaraiben. — Die erste Insel dieser von jetzt
an einfachen Kette der kleinen Antillen, deren Ostseite (Cabes
terre) beständig eben ist, und die Kalkformation repräsentirt, während
die Westseite (Basse terre) hoch und sleil, und voll vulkanischer Berge
ist, ist
Uouiiuica (Dominique), ein Britische, 13,; Q.-M. grosse Insel,
mit
22,220 Einw., zwischen 15" 10'—15"36' NBr. und 316" 9'—3ie" 24'
OL. Die durch ihre glückliche Lage zwischen den beiden französischen
Hauptkolonien, so wie durch Fruchtbarkeit und Wasserreichthum ausge-
zeichnete Insel, hat im Innern eine Gruppe hoher, der Form nach sehr
verworrener, dicht bewaldeter Trachytberge, darunter einige, die noch
Rauch ausstossen, Soulfrieren und heisse Quellen haben. Der tiefe, fisch-
reiche See auf dem Gipfel eines hohen Berges im .Mittelpunkt der Insel
scheint der Krater eines ausgebrannten Vulkans zu sein. Die Insel ist
in
10 Kirchspiele getheilt. Hauptort ist Roseau; Ports m ou th der
bedeutendste Hafen. — Südlich von ihr liegt
Martinique, die volk-
reichste der Französischen Inseln Westindiens, zwischen 14" 20'—I4o 54'
NBr. und
310o 24'—316" 55' OL.; sie umfasst 16,9 (n. .A. 18-23) Qu.-M.
und eine BevölkeTung von
136,460 Seelen. Ihre Gestalt ist sehr unregel-
mässig, die Küsten tief eingeschnitten, sie selbst mit steilen, felsigen,
sehr hohen Bergen angefüllt, die 6 geschiedene Vulkansysteme in sich
enthalten. Das nördlichste derselben ist der Mont-Pelée, ein kegel-
artiger, an seinen Abhängen mit Bimssteinlagern bedeckter Trachytberg
mit flachem Gipfel, auf dem als Rest des Kraters in
5,400' Höhe ein See
liegt, und mehrere kleinere Krater sich in
3,000' Höhe zeigen, die noch
häufig Rauch ausstossen. Von ihm durch emen Pass getrennt liegen
die Pitons du Car b et, deren noch unerforschter Krater einen unge-
heuren Umfang hat, und von 4 hohen konischen Spitzen (Pitons) um-
schlossen wird, die durch Seitenwande in Verbindung stehen und zusam-
men den höchsten Berg der östlichen Antillen bilden, und in ihren höchsten
Punkten 3,960 und
5,880' aufsteigen. Der Umfang der durch seine Lava-
ströme gebildeten Bergrücken umfasst 191
/3 Meilen. Südöstlich von ihm
erhebt sich der 1,400' hohe Vulkan Roches carrées, der sich durch
seine Basaltsäulen auszeichnet, und südöstlich von diesem der Vau clin,
der nur wenig niedriger als der Mt. Pelée ist. Die 2 Hafbinseln der Süd-
westseite tragen zwei gesonderte Vulkansysteme; die nördlichere zeigt
5 hohe Piks (die Berge Diamant, la Plaine, Beausejour, Constant und
Goamab), die abwechselnd der Sitz der vulkanischen Thätigkeit gewesen
zu sein scheinen; in der südlichem scheint der von den hohen Bergen
Sulpice, Malheureux, Marin und Courbaril umgebene Raum der ursprüng-
liche Krater gewesen zu sein. Der fruchtbare Boden der reichen Insel,
dessen Grundlage Sand, Thon und Kalk bilden, erzeugt alle Produkte
Westindiens in Menge, und ist gut bewässert Die Insel selbst wird in
Cabes- und Basseterre und in 28 Kirchspiele getheilt. Hauptstadt und
Sitz des Gouverneurs ist Fort Royale; die bedeutendste Handelsstadt
St. Pierre. ~ Südlich von Martinique, zwischen 13" 24'-14o 10' N. liegt
die 10 6 Qu.-VL grosse, fruchtbare aber ungesunde, gut bewässerte Briti-
sche Insel
St. liiicia, die von einer steilen und unwegsamen vulkani-
schen Bergkette durchzogen wird, die bis 1,800' aufsteigt und einen Kra-
ter (la Soulfrière), dem Schwefeldämpfe entqueRen, mit 22 kleinen Seen
heissen, schwefelhaltigen Wassers, enthält Einwohner zählt die
InseL


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46. — Westindien.

welche ebenfalls in Cabes- und Basseterre geschieden und in 9 Kirch-
spiele getheilt wird, 25,307. Hauptort ist Port Castries, — Auf
St. Lucia folgt, Südwest in Süd, St. Viucent, unter 13° 5' NBr,, eine
gegen 6 Qu,-M, grosse, ebenfalls sehr fruchtbare Britische Insel, mit
30,128 Einw.; von Gebirgen durchzogen, die nach 0, in eine waldbedeckte
Ebene sich verllachen, im NW. in einen 4,000' hohen, noch thätigen Vul-
kan, den Mont Garou, aufsleigen, der in 2,100' Hohe einen grossen
Krater von 1 engl. Meile Durchmesser und 900' Tiefe zeigt Der Boden
ist gut bewässert und liefert vorzugsweise Zucker etc.. Die Insel wird in
4 Kirchspiele geschieden; Hauplstadt ist Kingston; Haupthandelsplatz
Calla qua. —- Südlich von Vincent beginnt eine Kette kleiner, lieblicher
Inseln, 12 grössere und viele Kelsen, welche die Verbindung von Vincent
und Grenada bilden; sie heissen die ftireuailmen (G r e n a d i n o s); die
beiden grössten derselben sind Bequia im N., 0,^ Qu.-.M., und Caria-
cou, 0.5 Qu.-M., im S.; die andern nennenswerthen Inseln, die vorzugs-
weise Baumwolle erzeugen, sind: Canouan, Maillerot, Bird Island,
fünion, Grizon, isle road und die M ou s ti ken-Eila n d e. —
Oreuada, die letzte der vulkanischen Inseln, unter 12" 5' NBr., ist
eine der fruchtbarsten der ganzen Kette, und umfasst 8,4 Ou.-M. mit
32,705 Einw.; im Innern ziehen sich hohe Berge, die nach N. zu steil
abfallen; einer der höchsten Berge, der in 2 Spitzen ausläuft, enthält
zwischen beiden einen grossen Krater, in welchem sich ein See befindet,
aus welchem viele Bäche ihr Wasser empfangen; auch die 3 kegelarti-
gen Piks des .Morne rouge scheinen vulkanische Ausbruchskegel. Haupt-
stadt ist Georgetown, mit gutem Hafen. — Obwohl mit Grenada die
vulkanische Kette der südlichen Antillen endet, schliesst sich ihr doch
noch eine ganz isolirt im Osten von St. Vincent liegende Insel,
ISar-
badoes,
die östlichste des ganzen Archipels, an. Sie liegt unter 13" 5'
NBr. unU 318» OL., und umfasst 7-6 Qu.-M. mit 135,939 Einw. — Die
Insel gehört ganz der Kalkbildung an, und das Gestein zeigt Massen or-
ganischer Reste; sie steigt allenthalben in einigen grossen, Vi—V2 engl.
Meile breiten Terrassen aus dem .Meere auf, die genau mit der Küste pa-
rallel laufen, und durch 10—20' hohe Korallenbanke von einander ge-
trennt sind. Nur einzelne tiefe, aber enge Schluchten (gallies), in denen
jetzt das einzige Holz der Insel wächst, und die in der Regenzeit reissende
Bäche bilden, unterbrechen die Regelmässigkeit dieser Terrassen. Eigent-
liche Gebirge hat die Insel keine, doch erhebt sich im üsttheile das Land
und bildet eine Hügelkette, die den Natnen Scotland führt, und in
ihren höchsten Punkten Mount Helibe und VVilloughby 915' auf-
steigt. Dieser Theü des Landes ist ausgezeichnet durch das Bitumen-
lager, das es überall zu bedecken scheint, und durch die zahlreichen Erd-
Oel- und Erdpechquellen, die aus allen Felsenritzen hervorbrechen. Die
Insel, die einst ungemein fruchtbar war und vorzugsweise Zucker und
Kalfee produzirte, ist sehr ausgesogen, und liefert trotz der sorgfältigen
Düngung nicht mehr den frühern Ertrag. Geschieden wird sie in 5 Be-
zirke und 11 Kirchspiele; Hauptstadt ist Bridgetown, mit gutem, stark
beschütztem Hafen; zweite Stadt ist Sp ei ghts town, im N., auch Klein-
Bristol genannt.

Die sU.dliclieu, uicitt vulkanischen Inseln, die letzten Glie-
der der östlichen Kette, Tabago und Trinidad, bilden den Ueber-
gang zu den Gebirgen des Kontinents.
Tabago, die nördlichere Insel,
ist 6
,5 Ou.-M. gross, liegt zwischen 11" 2'—II» 26'NBr. und unter 3160 54'
OL,, und zählt eine Bevölkerung von 16,053 Seelen. Das Innere der In-
sel ist noch bergig, allein es sind nicht mehr diesteilen, schroffen,
überall zerrissenen Piks der nördlichen Vulkanenreihe; die Berge sind
sanfter, abhängiger, Lberall mit Erde bedeckt, und bis auf die höchsten
Gipfel anzubauen. Die Ebenen im südlichen und westlichen Theiie haben
einen leichten, sandigen, jedoch nicht unfruchtbaren Boden, und werden
von zahlreichen Flüssen und Bächen durchströmt, die fast sämmtlich
Mühlplätze bieten. Die Insel ist in 7 Quartiere geschieden und produzirt
hauptsächlich Zucker, Kaffee, Indigo, Baumwolle und Gewürze; die Vieh-
zucht ist bedeutend. Hauptstadt ist Scarborough. Im NO. liegt das
Eiland Klei n-Ta bago. — Südwestlich von der Hauptinsel liegt
Trini-
dad,
die grösste und südlichste der östlichen Inselreihe. Sie liegt zwi-
schen I0n'--100 50' NBr. und 315o40'- 310o35' OL., umfasst einen
Flächenraum von 104
,5 Qu.-.M. mit 47,140 Einw., ist fast viereckig, mit
einer grossen Einbiegung auf der Westküste, mit welcher sie und dem
Festlande von Süd-Amerika den Golf von Paria, ein grosses, seeähnliches
Becken bildet, das einen einzigen grossen und sichern Hafen ausmacht,
und durch die Drachenmündung im N. mit dem Karaibischen .Meere, durch
die Schlangenmündung im SO. mit dem Ozean in Verbindung steht. Die
Insel selbst ist gebirgig, und die Gebirge bilden ein eigenes Plateau mit
hügeliger Oberfläche, das von 4 Bergketten umschlossen wird. Von die-
sen ist die nördlichste die höchste und steigt in den beiden Bergspitzen
las Cuevas bis 2,500' auf. Das Innere ist dicht bewaldet und noch wenig
bekannt, voll schöner fruchtbarer, gut bewässerter Thäler, und wird von
mehreren schiffbaren Flüssen, dem Caroni, Oropuche etc. durchströmt.
Die Küstengegenden im Süden und Westen sind grösstentheils eben und
voller Lagunen, die w_ährend der trockenen Jahreszeit in Savannen sich
verwandeln und zu Viehweiden benutzt werden; der Osten enthält un-
durchdringliche Sümpfe, aus denen sich der Berg Tamanaa steil erhebt;
beim Kap la Braje, an der Südwestküste, in einer von vulkanischer Asche
und Schlacken bedeckten Gegend, liegt der berühmte Erdpechsee, eine
Fläche von solidem Bitumen, der gegen 3 engl. Meilen im Umfange hat,
von Wasserstreifen und kleinen Inseln durchschnitten wird, die Lage und
Richtung oft verändern, verschwinden und neue Kanäle, wie neue Inseln
bilden. Neben ihm liegen auf Point Icaco Schlammvulkane, einige kleine
Krater auf einer Anhöhe, im Alluviallande, die mit Getöse Salzwasser
und Thonerde auswerfen. Die Insel ist ungemein fruchtbar, verhältniss-
mässig aber noch wenig angebaut. Hauptstadt ist Port of Spain
(Puerto espafia) auf der Westküste; frühere Hauptstadt war St. Joseph
d'Oruna, mit 2,500 Einw. —

Die sildliclieu Jiutilleii, die Inseln unter dem Winde
(Isias sotto vento) der Spanier, die vierte Hauptgruppe des Westindischen
Archipels, ist die unbedeutendste, da sie nur eine einzige grössere Insel
enthält Sie zieht sich längs der Küste von Venezuela von West nach
Ost, besteht aus älteren Formationen, die mit neueren Kalksteinbildungen
überdeckt sind. Die wichtigste und grösste Insel der Gruppe ist
Cura-
9»©, unter 120 14' NBr. und 3080 20' OL.; sie umfasst gegen 8 Qu.-M.,
mit etwa 20,000 Einw\, ist flach und eben, kaum mit einigen Hügeln;

Bromme'e Hand-Atlas. — Westindien. b.

der Boden felsig und dürr, wenig fruchtbar, kaum etwas BaumwoRe er-
zeugend, wasserarm; es gibt nur eine QueRe und einen kleinen Bach,
auch das Cisternenwasser fehlt oft, da der Regen oft viele .Monate lang
ausbleibt. Die Wichtigkeit der an sich armen Insel besteht in den treff-
lichen Hafen und ihrer zum Verkehr mit Süd-Amerika so günstigen Lage.
Hauptort ist Willemstadt, mit dem Fort Amsterdam. — Ost und West
von Curaçao liegen noch mehrere Eilande, zum Theil bloss Kalkfelsen,
meist unbewohnt und ohne Wasser; im Westen:
Oruba, wo 1826 Gold
in grösseren und kleineren Stücken entdeckt wurde; im Osten: Klein-
Curaçao; Bonayre, mit gutem Hafen, einer kleinen Niederlassung, und
reich an Salz und wilden Ziegen; Aves, nach der Menge von Vögeln be-
nannt, und nur von einigen Fischern bewohnt; Cayo-Grande; die Ro-
quez-Inseln, kleine Felseneilande und Klippen; Orchilla und Bianca
oder Blanquilla. — Die grosse Insel Margarita, und die westlich von
ihr liegende Insel Tortuga gehören schon dem Festlande von Süd-Ame-
rika an.

IXewolmer. — Bei der Entdeckung der Westindischen Inseln
fanden die Spanier auf denselben zwei ganz verschiedene Völkerschaften.
Auf den nördlichen (grossen) Antillen wohnten zahlreiche, an Sitten und
Sprache unter einander abweichende, dennoch eine gemeinsame Abkunft
beurkundende Stämme (die Aruakas), die denen auf den östlichen (klei-
neren) Inseln (den Stämmen der Karaiben) feindlich gegenüberstanden.
Beide Völker, besonders aber das erste, standen nicht mehr auf der nie-
drigsten Stufe der Kultur. Die Bewohner der nördlichen Inseln waren
schwach und unkriegerisch, von sanftem Charakter, und bei dem natür-
lichen Reichthum der Länder, die sie bewohnten, sehr indolent; die Ka-
raiben dagegen kräftig und kriegerisch, wohl nicht mit Unrecht als An-
thropophagen verschrieen, der Schrecken ihrer weichlichen Nachbarn. Die
letzten lebten in kleinen Republiken von sehr einfacher Form vereint,
während die ersten der absolutesten Gewalt erbUcher Kaziken und Könige
gehorchten. Trotz diesen Verschiedenheiten war das Schicksal gleich.
Die Bewohner der nördlichen Inseln, die auf 3—4 Millionen Seelen ge-
schätzt wurden, gingen unter dem Spanischen Drucke rasch unter, und
was von ihnen übrig blieb, opferte seine Eigenthümlichkeit und ver-
mischte sich mit den Europäern und Negern. Länger erhielten sich die
Karaiben, die sich den Spaniern als die entschlossensten Gegner zeigten,
so dass sie schon im Jahr 1504 durch königliches Dekret für vogelfrei
erklärt wurden, und jeder Spanier die Erlaubniss erhielt, sie zu tödten
oder zu Sklaven zu machen. Nach langem blutigen Kampfe erlagen sie
der europäischen Kriegskunst und Bewaffnung, wurden von einer Insel
auf die andere gedrängt, und gegen Ende des 18. Jahrhunderts ganz aus
dem Archipel entfernt Nur hier und da leben noch Einzelne, zerstreut
unter den Weissen, die traurigen Reste eines früher so zahlreichen ge-
fürchteten Volks. Auf dem Festlande Süd-Amerika's, in Guatemala und
auf der .Musquitoküste, so wie an den Quellen des Rio Branco und Esse-
queho, leben und hausen noch jetzt gegen 40-50,000 dieser t/ipfern,
jetzt fast verkommenen Indianerrasse.

Die jetzt in Westindien heimischen Bewohner gehören der Kau-
kasischen und Aethiopischen Rasse an. Die Weissen sind Abkömmlinge
von fast allen Europäischen Volksstäinmen. Die in Europa selbst Gebore-
nen aber bilden bei Weitem die Minderzahl; viele von ihnen, ja die mei-
sten, halten sich nur eine gewisse Zeit in Westindien auf und kehren, so-
bald sie sich etwas erworben haben, nach Europa zurück. Zahlreicher
sind die in Westindien Geborenen von europäischer Abkunft, die Kreo-
len, und noch zahlreicher die verschiedenen Klassen und Abstufungen
Farbiger, die aus der Vermischung der Kaukasischen und Aethiopi-
schen Rasse hervorgegangen. Die .Mehrheit der Bevölkerung bilden die
unfreiwillig eingewanderten Neger, die vom Jahre 1503 an als Sklaven
eingeführt wurden, und, da sie sich zu den schwersten Arbeiten viel
tauglicher erwiesen, als die Indianer, seit 1517 zu einem von allen euro-
päischen Nationen gepflegten und benutzten Handelsgegenstand erhoben
wurden. Hat auch die neuere Zeit die Schändlichkeit des Sklavenhandels
erkannt, bemühen sich jetzt auch Nationen, die denselben früher beson-
ders pflegten und ausbeuteten, der Humanität Rechnung zu tragen und
den Sklavenhandel ganz aufzuheben: immer noch besteht die Sklaverei
fort, und die EinfiRirung neuer Sklaven aus Afrika wird nur heimlicher,
und nicht mehr so grossartig wie früher, betrieben. — Die gegenwärtige
Zahl der Bewohner Westindiens wird auf 3,270,000 Seelen geschätzt,
worunter 765,196 Weisse, der Rest besteht aus freien Farbigen und
Negern, von denen fast die Hälfte Sklaven sind. — Obgleich 6 europäi-
sche Staaten Kolonien in Westindien besitzen, haben sich eigentlich doch
nur 4 europäische Völker, die Spanier, Engländer, Franzosen und Nieder-
länder, hier niedergelassen, und die Dänischen und Schwedischen Be-
sitzungen sind eigentlich nur französische, holländische und englische
Kolonien, die den Königen von Dänemark und Schweden unterworfen
sind. Die Europäischen Bewohner Westindiens sind übrigens ungemein
ungleich vertreten. Britischen Stammes sind im Ganzen nur 69,286 See-
len, Spanier zählt man 643,972, Franzosen 37,211, Holländer 9,748,
Dänen 4,476 und Schweden 503. Die grosse Ungleichheit in diesem Ver-
hältnisse beruht zum Theil darauf, dass die einzelnen Völker ihre Kolo-
nien verschieden ansahen. Die Engländer, die ihre Westindischen Be-
sitzungen mehr als politische Positionen betrachteten, sind in Westindien nur
wenig heimisch geworden, und mit Ausnahme der weissen Bewohner
auf Barbadoes und Jamaica, ziehen die Grundbesitzer es meist vor, in
England zu wohnen, und ihr Eigenthum durch Andere verwalten zu las-
sen. Manche der Inseln (wie z. B. St Christoph) haben fast keinen ihrer
Grundbesitzer im Lande, und daher ist auch die Zahl der Engländer im
Verhältniss zu ihren Besitzungen so gering. Auch das grosse Missver-
hältniss der weiblichen zur männlichen weissen Bevölkerung hängt da-
mit zusammen, und dieses wird durch die Leichtigkeit, womit sich sinn-
liche Neigungen befriedigen lassen, vermehrt und unterstützt Ganz der-
selbe Fall ist es mit den Holländern. Heimischer sind die Französischen
Pflanzer vermöge des Nationalcharakters des Volkes, das sich leicht aUen
Verhältnissen des gesellschaftlichen Lebens anschmiegt, daher auch in
den Französischen Kolonien die Zunahme der freien Farbigen nicht so
schnell ist, als in den englischen. Das grosse numerische Uebergewicht
der Spanier liegt in der historischen Ausbildung der Kolonie Cuba, welche
Insel eben dadurch eine der bedeutendsten des Archipels geworden ist
Während die Vernachlässigung der kleineren Spanischen AntiRen während
des 16, und 17. Jahrhunderts von Seilen des Mutterlandes ihnen fast aRe


-ocr page 421-

46. — Westindien.

weissen Bewoliner entzog, bildete sich auf ihnen aus den zurückgeblie-
benen ärmern Europäern, den bei der Gelindigkeit der Spanischen Skla-
vengesetze leicht frei werdenden Negern, und den schwachen Resten der
Ureinwohner, durch Verschmelzung mit der Zeit eine eigene, meist freie
Bevölkerung, daher auch das grosse Uebergewicht der freien Farbigen
auf Puerto Rico, die sich dort zu den Weissen wie 8 : 1 verhalten. In
(Juba dagegen führte der beständige Verkehr mit Spanien, Mexiko und
Süd-Amerika, und die daraus entsprungene grössere Pilanzungskuliur,
selbst zur Zeit, als aller Handel ein Monopol der Regierung war, bald
ausser einer grössern Menge Neger noch eine bedeutende Menge Weisser
herbei, da die Pflanzungen bei dem stets sichern Absätze mehr einbrach-
ten, als in jedem andern Theile des Spanischen .Amerika's. üiess, so wie
auch die allmäligen und starken Einwanderungen (aus S. Domingo, Nord-
und Süd-.Amerika), und die gänzliche Freiwerdung des Handels trugen
wesentlich dazu bei, die weisse Bevölkerung Ciiba's auf die Höhe zu
bringen, auf welcher sie gegenwärtig steht. Die Weissen sind aber auch
im ganzen Archipel nirgends heimischer geworden, als in Cuba, und in
keiner Westindischen Kolonie herrscht ein solches Gefühl der Volkstliüm-
lichkeit, als sich hier in dem Worte Cubaneser ausspricht. — Der Weisse
ist in den Kolonien der unumschränkte Herr und zum grossen Theile
auch der einzige Grundbesitzer. Die Hauptbeschäftigung der weissen
Bewohner beruht auf Plantagenbau; sie leben daher fast allenthalben auf
den Inseln zerstreut auf dem Lande. Nur wenige sind Kaufleute, und
diese nur Grossisten und Importeure j alle kleineren Geschälte liegen in
den Händen der freien Farbigen. Diess auch theilweise der Grund, dass
grosse Städle in Weslindien (wie in den südlichen Theilen der Vereinig-
ten Staaten) selten sind, und bis jetzt nur Havana (mit 173,000 E.) zu
einer Stadt ersten Ranges aufgeblüht ist. Dagegen ist das ebenere und
zum Anbau geschickte Land dicht angebaut, und die Pflanzungen nehmen
überall mit den Negerwohnungen das Ansehen kleiner reizender Dörfer an.
Den Weissen gegenüber stehen die N egers kla ven, die an Zahl die Weissen
weit übertreffen. So lange der Sklavenhandel bestand, erhielt sich die
Sklavenbevölkerung nur durch die starke Zufuhr aus Afrika; jetzt hat
sich diess zum Glück geändert, da die Einfuhr der Sklaven, welche sonst
alle Verluste ersetzen musste, verboten ist (obwohl dieselbe unter der
Hand immer noch fortdauert, und wohl noch, so lange die Sklaverei be-
steht, fortdauern wird). Die Zunahme der Sklaven ist auf den verschie-
denen Inseln verschieden, überall aber eine sehr spärliche, und theils
Folge der schweren Arbeit und schlechten Behandlung, theils Folge des
Missverhältnisses zwischen der Zahl der männlichen und weiblichen Skla-
ven, da die ersteren natürlich, als zur Arbeit tauglicher, mehr gesucht
werden. Die Sklaven und freien Neger sind übrigens die einzigen Land-
bauer in Weslindien; auf ihnen ruhen alle Lasten der Feldarbeit, und sie
sind die Quelle alles Ertrages der Pflanzungen. — Neben diesen beiden
verschiedenartigen Elementen der Bevölkerung hat sich im Laufe der Zeit
ein drittes aus beiden gebildet, eine Klasse, die zwar nicht mehr zu den
Sklaven gehört, aber auch bei Weitem nicht alle Rechte der Weissen ge-
niesst. Man bezeichnet sie im Allgemeinen mit dem Namen der freien
Farbigen, auch wohl Mulatten etc., und rechnet auch die freien
Neger zu ihnen. Vor den beiden andern Klassen der Bevölkerung haben
sie den Vorzug, dass bei ihnen meist auf allen Inseln das naturgemässe
Verhältniss der beiden Geschlechter ist, und dass sie auch eigentlich
allein ein wahres Interesse an das Land fesselt, das sie bewohnen. Aber
ihr Verhältniss zu den beiden andern Klassen ist misslich und drückend.
.Mit den Sklaven stehen sie in beständiger Feindschaft, weil diese sie
wegen ihrer grössern Vorrechte bitter hassen, und nicht weniger sie die
Sklaven, in denen sie stets die Quelle ihrer, in den Augen der Weissen,
unreinen Abstammung sehen, und diess, mit Recht, für die Veranlassung
halten, warum sie nicht aller Rechte der Weissen Iheilhaftig werden.
Auf der andern Seite werden sie von den Weissen, die sie wegen viel-
facher Vorzüge beneiden müssen, aber hauptsächlich die Ansprüche fürch-
ten, die sie auf gleiche bürgerliche Rechte machen können, stets ange-
feindet.

Nach den Besitzern der Kolonien geschieden, umfassen von den
drei Elementen der Bevölkerung:

Besitzungen.

Einwohner.

Weisse.

Freie Farbige.

Sklaven.

Die Spanischen Besitzungen ..........

1,832,062 i

643,972

498,717

689,373

Die Britischen Besitzungen ...........

794,896

59,286

471,697

263,913

Die Französischen Besitzungen

287,084

34,752

39,030

213,302

Die Riederlündischen Besitzungen ...

31,741

6,516

9,191

16,034

Die Dänischen insein.................

37,137

5,159

9,772

22,206

Die Schwedische Insei Barthélémy ••■

18,000

2,800

6,350

8,850

Die Insei Haity ........................

860,000

50,500

809,500

Ganz Westindien .............

3,860,920

802,985

1,844,257

1,213,678

Auf die einzelnen Inseln vertheilt lebten (nach Kolonialberichten)

1856:

Inseln.

Einwohner.

i

Weisse.

Freie Farbige.

Sklaven.

Spanisch-VVestiiidieii :

1,449,462

570,699

216,176

662,597

„ Puerto Rico .......................

380,000

72,073

281,659

26,258

,, den Spanischen Jungfern-Inseln...

2,600

1,200

882

518

Zusammen ....................

1,832,062

643,972

498,717

689,373

Britisch-Westindicn :

Auf Jamaica ............................

377,433

24,640

239,360

113,433

,, den Bahamas ......................

27,519

3,658

12,712

11,149

,, den Jungfern-Inseln ..............

7,679

430

4,885

2,361

,, st. Christoph .....................

20,741 i

1,527

11,462

7,752

9,571 i

518

6,119

2,934

7,053

480

4,678

1,895

35,408

2,115

18,309

14,984

22,220

1,227

13,017

7,976

25,307

1,146

14,980

9,181

30,128 :

1,099

17,492

11,547

,, Grenada ...........................

32,705

923

18,276

13,506

135,939

16,880

72,702

46,357

„ Tabago ............................

16,053

670

11,189

4,194

47,140

3,973

26,526

16,641

Zusammen ....................

784,896

59,286

471,697

263,913

Fraiizösiscli-Westindien :

Auf Martinique .........................

136,460

15,922

20,875

99,663

„ Guadeloupe ........................

131,567

16,245

16,348

98,974

,, Marie Galante ......................

1 12.850

1,583

1,340

9,927

,, Desirade ...........................

1,350

312

109

929

,, den Saintes ........................

1,288

371

126

791

,, St. Martin, franz. Antheil........

3,569

319

232

3,018

287,084

, 34,752

39,030

213,302

Niederländisch-Westlndlen :

Auf Curaçao ............................

19,207

3,680

6,594

9,023

2,915

603

724

1,588

2,784

581

66S

1,535

,, St. Eustach ........................

1,936

450

483

1,003
898

1,823

419

506

„ St. Martin, holländ. Antheil .....

2,986

783

216

1,987

Zusammen ....................

31,741

6,516

9,191

16,034

Uäniscli-Westiudlen s

Auf st. Croix ........................

22,862

2,107

6,583

14,172

„ St. Thomas ........................

12,560

! 2,889

3,100

6,571

„ St. Jean ...........................

1,715

163

89

1,463

Zusammen ....................

37,137

5,159

9,772

22,206

Schwedisch-Westiiidien ;

Auf S. Barthélémy ....................

18,000

2,800

6,350

8,850

Insel Haity:

Republik Haity, Westtheil ...........

600,000

8,500

591,500

_

Republik Domingo, Osttheil...........

260,000

! 42,000

218,000

860,000

50,500

809,500


-ocr page 422-

Jïïttrocco,

(Wu Mtthtttu

Hand-Atlas. Taf. 47.

Die Berberei, bei vielen neueren Geographen Maghrib oder
das Atlasland, von den alten arabischen Schriftstellern als Ardh-el-
Maghreb, d. i. „Länder des Westens" bezeichnet, umfasst den ganzen
nordafrikanischen Küstenstrich zwischen Aegypten und dem Atlantischen
Meere, der im Süden von der Sahara begrenzt, vom W. nach 0. eine Aus-
dehnung von 450 deutschen Meilen, bei einer von 30 — 50 Meilen wech-
selnden Breite, hat, und in das Maro cc a n i s c h e Reich, das französi-
sche Generalgouvernement von Algier, und in die Osmanischen Ejalets
Tunis (Tonus) und Tri p o 1 i s (T ha r a b n 1 us i-G a r b) geschieden wird.


1.

Cir es Chi eilte. — Das jetzige Kaiserthum oder Sultanat
Marocco (\1 ag br i b - e 1 - A k s a), aiKh oft mit dem Doppelnamen Fez
undMarocco bezeichnet, war unter dem Namen .Mauritania, gleich
der übrigen Nordküste von Afrika, römische Provinz, wurde in der Folge
dem mächtigen Vandalenreiche unterworfen, kam 534 unter die Botmäs-
sigkeit des griechischen Kaiserthums und fiel 644 in die Hände der
Araber und Mauren. Seine Herren, die Morawiden, beherrschten im
13. Jahrhundert die ganze Küste der Berbereskenstaaten. Als diese im
15. Jahrhundert von den Türken abhängig wurden, blieb Marocco, ob-
wohl in seine früheren Grenzen zurückgedrängt, unabhängig. 1557 wurde
Mehemed, ein Scherif oder angeblicher Abkömmling des Propheten, Be-
sitzer von Fez und Marocco, und seine Familie behauptet sich noch auf
dem Thron. Unter der Regierung derselben wurde das Land mit der
Geissei der Barbarei gestraft, der Thron mit Blut besudelt. Die meisten
Regenten waren grausame Despoten, der wahnsinnigste von allen Muley
Arschid, gestorben 1727, welcher 5,000 Menschen eigenhändig umgebracht,
meist zersägte, 900 Söhne und 300 Töchter hinterlassen hat und seinem
eigenen Sohne Hand und Fuss abhauen liess. Auf die Dynastie der Mo-
rawiden waren die der Mohaden, Merimiten, Saaditen gefolgt; die noch
jetzt bestehende Dynastie der Aliden erhob sich 1669. Der bis 1859 re-
gierende Sultan, Muley Abderrhaman, der 7. Fürst von der Dynastie der

Aliden, regierte seit 1822 mild nnd schwach. Die neuesten Ereignisse
haben den Blick auf dieses früher eben so gefürchtete, als unbekannte
Reich gelenkt. Im Anfang des Jahres 1844 wurde der spanische Kon-
sularagent Victor Darmont auf Befehl des Gouverneurs von Masagan
wegen eines unverschuldeten Todtschlages hingerichtet. Genugthunng
wurde verweigert. Die Bevölkerung war durch Abd-el-Kader im höchsten
Grade aufgereizt, die Erbitterung gegen die Christen stieg bis zu blut-
dürstiger Wuth. Maroccanische Truppen hatten sich an der Grenze von
Algier zusammengezogen; der Sultan, wider seinen Willen von dem Geiste
der Bevölkerung gedrängt, verlangte eine Erweiterung seiner Grenzen zum
Nachtheil der Franzosen. Ein verrätherischer Angriff der maroccanischen
Truppen auf die Franzosen missglückte und hatte den völligen Ausbruch
des Krieges zur Folge. Während eine bedeutende französische Flotte die
nordwestliche Küste einschloss, rückte der Marschall Bugeaud in das ma-
roccanische Gebiet bis an den Fluss Isly vor; der Sultan aber versuchte
durch Unterhandlungen Zeit zu gewinnen, um seine Macht zu verstärken.
Endlich der Zögerungen müde, griff die Flotte unter dem Befehl des
Prinzen Joinville zu Tanger an und zerstörte die Befestigungswerke der
Stadt. Am 15. und 16. August wurde die Stadt Mogador beschossen und
zerstört. Zwei Tage vorher, den 14. August, war bereits das Landbeer
der Feinde, befehligt von dem eigenen Sohne des Kaisers, in der bluti-


Bromme's Hand-Atlas, — Marocco, Algerien etc. a.

-ocr page 423-

47. — Maroeco, Algerien und Tunis, mit Tripolis.

gen Schlacht am Isly vernichtet virorden. Die Bevölkerung zeigte sich
nach diesen Schlägen nur um so aufgeregter und der Kaiser würde wahr-
scheinlich genöthigt worden sein, den Krieg fortzusetzen, wenn nicht
England zur Au.sgleichung eingeschritten wäre. Am 10. September wurde
ein Vertrag abgeschlossen, worin sich Marocco verbindlich machte, die
feindlich gesinnten Parteimänner abzusetzen und Abd-el-Kader unschäd-
lich zu machen; dagegen wurden die Kriegskosten ihnen erlassen. Wie
wenig aufrichtig Marocco die ganze Sache behandelte, zeigte sich nur zu
bald, denn Abd-el-Kader trieb von .Marocco aus sein Wesen wie zuvor,
und die Ratifikation des Vertrags, von französischer Seite pünktlich be-
werkstelligt, erfolgte durch den Sultan erst, nachdem ihm Gewalt ange-
than worden, im Juni 1845. Das Ansehen und die Macht des Sultans
wurde durch den Frieden mit Frankreich übrigens sehr erschüttert, die
einzelnen Stämme hingen von jetzt an nur lose an dem Reich, und die
fanatische Bevölkerung von Fez liess jeden Augenblick Empörung und
Abfall befürchten. Auch mit Spanien wurde durch englische Vermitt-
lung der Zwist ausgeglichen und Genugthuung geleistet, und bei dieser
Gelegenheit entledigten sich Schweden und Dänemark des drückenden
Tributs, den sie bisher zum Schutz vor Seeräuberei an Marocco zu zah-
len hatten.

Muley Abderrhaman (geb. 1778, der seinem Oheim .Muley-Soliman
am 28. Nov. 1822 in der Regierung gefolgt war) starb am 6. September
1859, und hinterliess vier Söhne, die sich gegenseitig den Thron streitig
machten, von denen aber Sidi-Mohammed den Sieg errang und zu Fez
und Mequinez als Kaiser proklamirt wurde. Von den RilTpiraten unter-
stützt, die am 9. September einen Angriff auf Ceuta gemacht hatten, von
den Spaniern aber zurückgeschlagen worden waren, rückte der neue
Kaiser an der Spitze einer beträchtlichen Truppenmacht in Fez ein, und
empfing aus den Händen des Imams den grünen Turban, und lieferte sei-
nem Vetter und Thronmitbewerber, dem vierten Sohne Muley-Solimans,
am 12. September bereits ein glückliches Gefecht. Die spanische Regie-
rung, empört über die wiederholten Angriffe auf Ceuta und die ihrem
Wappen daselbst zugefügte Beleidigung, forderte Genugthuung und Ga-
rantien gegen die Erneuerungen derselben, und verlangte, dass der Be-
fehlshaber der maroccanischen Truppen eigenhändig das spanische Wap-
pen, so wie es früher gestanden, wieder aufrichte, dass die eigentlichen
Urheber des Angriffs mit dem Tode bestraft, und dass die Grenzlinie mit
Zugrundelegung der Sierra-Bullones (3 Stunden von Ceuta) durch maroc-
canische und spanische Ingenieurs geregelt werde. Da eine sofortige
Erfüllung des Ultimatums vom 16. nicht erfolgte, verliess der spanische
Geschäftsträger Tanger, und die Kammern sprachen bereits am 24. Sept.
die Kriegserklärung gegen Marocco aus, worauf der Sultan bei den frem-
den Mächten gegen das Verhalten Spaniens protestirte. Die Spanier er-
klärten die Häfen und Ankerplätze von Tanger, Tetuan und Larasch (El
Araisch) in Blokadezustand, und erliessen Rundschreiben an ihre Ver-
treter im Auslande, in welchen Spanien versprach, die bestehenden Rechte
und Interessen aller Völker achten und keinen Punkt auf der afrikani-
schen Küste dauernd besetzen-zu wollen, dessen Besitz Spanien eine ge-
fährliche Ueberlegenheit für die freie Beschiffung des .Mittelmeeres geben
würde. Der Marschall O'Donnel wurde zum Oberkommandanten des Ex-
peditionsheeres in Afrika ernannt, dieses selbst auf 50,000 Mann ge-
bracht. Am 18. November 1859 landete der Vortrab der Expeditions-
Armee in Ceuta. Am 22, grifl"en die Mauren Serallo, das Vorwerk von
Ceuta, an, wurden aber mit Verlust von den Spaniern zurückgeschlagen;
eben so bei den an den folgenden Tagen erneuerten Angrilfen. Der hart-
näckige Kampf am 25. endigte mit der Flucht der Mauren, die von den
siegreichen Spaniern verfolgt wurden. Am 9. Dezember griffen 10,000
Mauren die vorgeschobene Position des spanischen Lagers dei Otero, am
15. ein Korps von 15,000 Mann das Hauptlager der Spanier an, wurden
aber beidemale mit bedeutenden Verlusten zurückgeworfen. Das spani-
sche Geschwader bombardirte die Forts, welche die Mündung des Flusses
von Tetuan vertheidigten, und sprengte sie in die Luft; die Landarmee
unter General Prim schlug am 1. Januar 1860 die maroccanischen Trup-
pen unter .Muley-Abbas und rückte gegen Tetuan vor, schlug am 3.
einen Angriff der Mauren bei Negro ab, bemächtigte sich am 14. nach
hartnäckigem Kampfe der Höhen von Kap Negro und aller Positionen,
welche das Thal von Tetuan beherrschen. Am 4. errangen die Spanier
in der Schlacht von Tetuan einen vollständigen Sieg, in Folge dessen
O'Donnel zum Herzog von Tetuan und zum Granden erster Klasse von
Spanien erhoben wurde. Die Mauren baten um Waffenstillstand; eine
Zusammenkunft O'Donnels mit dem Bruder des Kaisers, Muley-Abbas,
blieb ohne Erfolg, und der Kampf begann aufs Neue. Ein für die Spa-
nier siegreiches Gefecht fand am II. März am Flusse Sam.sa statt, und
die Schlacht bei Gualdras, am 23. März, führte das Ende des Feldzugs
herbei, während dessen die Spanier in 2 Hauptschlachten und 23 Treffen
stets siegreich gewesen waren. Die Abgesandten von Muley-Abbas baten
um Frieden, und die Friedenspräliminarien, die am 25. mit O'Donnel ab-
geschlossen wurden, erhielten am 29. März die Sanktion der Königin von
Spanien. Dieselben enthielten 9 Artikel: Marocco musste das Gebiet
zwischen dem Meere und der Strasse von Anghera an Spanien abtreten,
und 20 Millionen Piaster (400 MilL Reis) Kriegs-Entschädigung zahlen,
und bis zur Abtragung dieser Summe blieb Tetuan in spanischem Besitz;
ferner wurde ein günstiger Handelsvertrag zugesagt und den Spaniern ge-
stattet, eine Gesandtschaft zu Fez und .Marocco zu halten und ein Mis-
sionshaus zu Fez zu errichten. Der Frieden zwischen beiden Staaten
wurde am 26. April 1860 zu Tetuan unterzeichnet, die spanischen Trup-
pen, bis auf die Besatzung von Tetuan, wieder zurückgezogen, und am
11. Mai hielt die aus Marocco zurückkehrende siegreiche Armee ihren
feierlichen Einzug in Madrid. —- Neueren Nachrichten nach hat Spanien,
da Marocco die Abzahlungen der Kriegsentschädigung nicht inne hielt,
den Bezirk von Tetuan ganz übernommen, und beabsichtigt denselben zu
kolonisiren.

»as liand. — Lage, Gi'enzen, Grösse. — Marocco oder
Maghrib-el-Aksa bildet den westlichsten Theil der Berberei, reicht
vom 60—16° OL. und vom 28» 12'—350 55' NBr., wird im N. durch die
schmale Gibraltar-Strasse von Spanien getrennt, und im 0. von Algerien,
im W. vom Atlantischen Meere begrenzt; die südliche und südöstliche
Grenze des Reichs mit Bestimmtheit anzugeben ist nicht möglich, und da-
her kommt es auch, dass die Grösse des Flächenraums zwischen ver-
schiedenen Angaben schwankend, bald 8,125, 10,225, 10,500 und 13,710

Qu.-Meilen betragen soll. Mit der Volkszahl, welche auf Schätzungen be-
ruht, die fast jeder sicheren Grundlage entbehren, geht es beinahe eben
so, und die Bevölkerung wird zu 5 Millionen bis zu 8V2 Millionen ange-
geben.

Physische BeschafiFenheit. — Das Land ist sehr gebirgig, und
das Atlasgebirge (Dschebei ut Teldsch, d. h. Schneegebirge), welches
hier seine höchsten Berggipfel hat, durchzieht das ganze Kaiserreich von
NO. nach SW.; an der Grenze von Algier bei der Steppe von Angab be-
ginnend, reicht es bis zu den Vorgebirgen Nun und Ger (Ras Ferni).
Die höchsten Berge sind der Hentet (nordöstlich von Marocco). welcher
sich bis zu 15,000' erheben soll, und der Miltsin (südlich von .Vfarocco),
welcher eine Höhe von
11,400 Fuss erreicht; beide, so wie noch viele
andere Gipfel, sind mit ewigem Schnee bedeckt, obgleich sie unter 33«
NBr. liegen, und die Schneegrenze dieser Breite nicht erreichen. Im
W. steigt die Hauptkette des Atlas steil an, hat aber mehr abgerundete
Kuppen, als schroffe Zacken und Gipfel. Verzweigungen des Gebirges
ziehen sich bis zum Mittelmeere hin, wo sie die Vorgebirge de très
Forças (Ras ed Deir), Quilates, Negro und Ceuta bilden (diese
nördliche Grenzmauer des Atlas-Hochlandes heisst der Kleine Atlas
oder Errlf), und an der Westküste in den Vorgebirgen Spartet (Ras
Ischberdil), Bianco (Ras ud Dura), Cantin (Ras-el-Hudik), Ger (Ras
Ferni), Tafelane, Agulon und Nun endigen. Weite Thäler und frucht-
bare Ebenen dehnen sich zwischen d lesen Gebirgszweigen aus, deren Bo-
den aber zum grössten Theil unbebaut daliegt, wie es das Land, wei-
ches sich vom Fusse des Kleinen Atlas bis zum Flusse Sebu ausbreitet,
am deutlichsten beweist. Das Innere des Atlas-Plateau's ist ein aus vie-
len Parallelketten, Querjochen und einzelnen Massen bestehendes Hoch-
land, im Westen hochhinangethürmt, im Osten sanfteres Hügelland, in
welches spaltenartige, enge Schluchten zwischen senkrechten Felswänden
hinaufführen Prächtige Waldungen bedecken dasselbe streckenweise,
und grasreicne Hochweiden und fruchtreiche Gehänge ziehen sich an den
Bergabdachungen hin. fn seinen höchsten Theilen besteht der Atlas aus
Granit- und Gneisfels, weiter unten aus metallreichem Kalkstein mit Thon-
erde, Steinsalz, Mergel etc. Der wahrscheinlich alluviale Grund der West-
küste besteht aus Sand, Thon und kalkhaltigem Tuffstein. Den tiefen Grund
bildet secundärer feinkörniger und dichter Granit, zwischen welchem
schieferartiger Thon als Füllung erscheint, und auf geschichtetem Kalk-
stein ruhen tiefe Lagen vegetabilischer Erde, mit welcher sogar ziemlich
hohe Berge überzogen sind- Am Meeresgestade, wie im AHasgebiete fin-
den sich nur seltene Spuren vulkanischer Wirkungen. — An Flüssen,
Seen und Bächen ist das Bergland gesegnet. Drei Hauptflüsse durch-
strömen vom Daran (Westrande) nach dem Atlantischen Ozean das Land
und theilen es in drei Gebiete, nämlich das nördliche, von Fez (Fes,
Fes) bis zur Strasse von Gibraltar, worin die schöne, 40 Meilen umfas-
sende, nur durch einige Sümpfe vom Gestade getrennte Ebene M'sciara'ru-
Rumla, das heisst „Tränke des Sandes" liegt, das mittlere flachste,
von Fez bis Marocco (Marrakesch), und das südliche, von Marocco bis
in das Aliasgebirge im Süden. Die drei Flüsse sind: im N. der Sebu
(Subu, Seibus); aus den düstern Waldgebirgen von Selilgo kommend,
strömt er wasserreich und rasch 53 Meilen fort, nimmt rechts (vom Klei-
nen Atlas) den Jenahun, W'argha (Werga), Ardat, Et-Tannine, links den
Einkez und Ordom auf, mündet bei .Vla'amura (Mehedia), wo er von den
Sandmassen, welche das Meer auswirft, fast ganz gesperrt wird, wes-
halb auch seine Ueberschweinnmngen grosse Sümpfe längs dem Meeres-
strande bilden. Etwas südlich von seiner .Mündung entsteht durch die
Erhöhung der Sandmassen aus einigen kleineren Flüssen der grosse See
BehL Nördlich mündet bei el Arisch (El Araisch oder Larasch) das
Bergwasser Elcass (Aulkus, Luccos), welches 23 Meilen weit durch eine
fruchtreiche Gegend strömt; weiter südlich mündet bei Rebat (Rabbat)
der Bu Regräg (Buregreb), welcher gleichfalls über 20 Meilen lang ist.
Der mittlere Hauptfluss heisst Om er Rebia (Ommurrebeh, Morbeja),
d. i. Mutter des Laubes, bildet aus Ajaua herabkommend einen Gebirgs-
see, fliesst dann durch schöne Thäler, bis er durch die Ebene, mehrere
Seitenflüsse aufnehmend, nach einem fast 50 Meilen fangen Laufe sich
bei Azemmur in's Meer ergiesst. Der dritte Hauptfluss ist der Tensif
(Tensift), welcher, aus dem höchsten Theile des Daran kommend, an Ma-
rocco vorüber, am Fusse des südlichen Hochlandes hingeht, von diesem
mehrere Flüsse und viele Bäche erhält, und nach einem Lauf von 45
Meilen das Meer aufsucht. Im Süden erscheint noch der Sus, welcher
in engen Bergschluchten niederrauscht, das Küstenland belebt, und die
eigentliche Grenze des wirklichen
Staatsgebiets bildet, dessen Bette aber
4 Meilen von der Mündung ganz trocken ist: sein Lauf beträgt etwa
35 Meilen. Jenseit dieses Flusses, in dem sogenannten Tesset oder
Sus-ul-Aksa (d h. äusserste Grenze) sind noch mehrere Flüsse, von
denen der Assaker (Wad-Nun) der bedeutendste ist. Von der Südseite
des Atlas strömen in die
grosse Wüste der Drà'a, Ziz, Gir und Saura.
Auf der Nordküste
erscheint im 0. des Daran der aus den innersten
Berghöhen und Flächen herströmende, gegen 90 Meilen lange Muluja
(Mulvia, in seinem Oberlaufe: el Hadj), der eine Menge von Bergwassern
in's Mittelmeer hinabfüfirt, und von
0. den Nesa, von W. denTheza
aufnimmt.
Ausserdem hat die Nordküste nur kurze, raschfiiessende
Küstenflüsse, welche tiefe Thalschluchten bilden, im Sommer aber fast
ganz versiegen. — Von den bedeutenderen, bis jetzt bekannten Seen
sind zu bemerken: der 7 Meilen lange, nördlich vom Sebu gelegene, sehr
schmale See Murja Ras el Daura, welcher ungemein reich an Geflügel
sein soll; der Bebt, Biled, Hummar, Ras ul Wad, Tigri, und der
an der Grenze von Algerien gelegene, theilweise zu diesem Land ge-
hörende Schatt el Gharbi. — "MineralqueHen hat das Land mehrere
aufzuweisen, doch ist unter denselben bis jetzt keine von besonderer
WichtigkeiL

Das Klima wird durch die Nähe der Schneegebirge und den Ein-
fluss des Meeres gemildert, und vor den Gluthwinden der Sahara durch
den Atlas geschützt, so dass dasselbe sehr gesund und stärkend ist. In
den Seeplätzen des maroccanischen Reichs soll der tiefste Stand des
Thermometers etwas unter + 4« R., der höchste nicht viel über -f- 28" R.
sein; weiter im Süden sind dagegen die Grenzen der Kälte und Wärme
mehr ausgedehnt: von — 70 R. bis -{- 34o. Die jährliche Regenmenge
beträgt 29". Während der trockenen Zeit, die vom März bis Oktober
währt, bleibt der Himmel rein und ungetrübt, und selbst in der Regen-
zeit (Oktober bis März) ist selten ein Tag ohne Sonnenschein; am käl-


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47. — Maroeco, Algerien und Tunis, mit Tripolis.

testen wird es im Monat November. Von Winden sind im Sommer Nordost-,
im Winter West- und Südwest-Winde vorherrschend. — Das Land hat
einen grossen Reichthum an Natur-Erzeugnissen aller Art, die mei-
sten derselben werden jedoch schlecht benutzt, so wie denn überhaupt
auf die Kultur des Bodens, welcher in den gut bewässerten Thälern des
Atlas und vielen andern Gegenden ungemein fruchtbar und ergiebig ist,
nur sehr geringe Sorgfalt verwendet wird. Ausser den gewöhnlichen
Getreide-, Gemüse- und Obstarten liefert das Land Oel, Wein, Südfrüchte,
besonders Mandeln, Zuckerrohr. Baumwolle, Hanf, Tabak, Safran, Sesam,
Henna (ein Strauch, dessen Blätter eine beliebte gelbe Farbe liefern),
Gummiarten, Koloquinten, Weihrauch, Kork, Datteln (besonders itn Süden
jenseit des Atlas), .Vlais, Durrah, Bohnen, Erbsen und zahllose wild wach-
sende nutzbare Pflanzen. Reich an Thieren ist das Land besonders durch
seine Hausthiere, von denen die Schafe eine ganz vorzüglich weiche
Wolle und die Ziegen sehr brauchbare Haare liefern; auch Dromedare
und herrliche Pferde werden gezogen. An Wild fehlt es nicht, und
Löwen, Panther, Hyänen, Luchse, Unzen, Schakals, Bären, Wölfe, Füchse,
wilde Schweine, ungemein viele Aff'en, Büfl^el, Gazellen, und Vögel aller
Gattungen und Arten bevölkern Gebirge und Ebenen. Der Atlas hat Gold,
Silber, Kupfer, Eisen, Blei und Spiessglanz, Steinsalz und Salpeter, doch
werden nur wenige Gruben bearbeitet, weil die Regierung befürchtet,
dass die europäischen Mächte Gelüste nach ihrem Besitze bekommen
könnten, wenn die Schätze ihres Landes bekannt würden, theils geschieht
es auch, um das Reichwerden der eigenen Unterthanen zu verhindern.
Der Errif bietet Bergkrystall, Amethyst und andere edle Steine, das Hoch-
land zeigt eine Menge Petrefakten.

Mas Volk. — Die Bevölkerung ist nicht bestimmt anzugeben,
jedoch beläuft sich die Zahl der Einwohner neueren Schätzungen zufolge
auf circa 8 bis 9 Millionen. Der grösste Theii der Einwohnerschaft be-
steht aus Arabern, die etwa 4,090,000 Seelen betragen, und wovon
3,350,000 auf die .Mauren (Ludejas) und 740,000 auf die Beduinen-
Araber (Himiariten) kommen. Auf sie folgen die Berebern (Berbern),
3,750,000 an der Zahl, von welchen 2,300,000 auf die nördlichen Berbern
oder Amazirghen und Tuariks, auch Riffiner genannt, und 1,450,000
auf die südlichen Berbern oder Schilluks (Schellus, Schellöchen) ge-
rechnet werden. Die Juden, sowohl Rabbiniten wMe Karaiten, grössten-
theils Nachkommen der seit dem Ende des 15. Jahrhunderts aus Spanien
und Portugal vertriebenen Juden, deren auch früher schon viele aus Phö-
nizien eingewandert waren, sind im maroccanischen Reiche sehr zahl-
reich (539,000), leben aber in einem Zustand grosser Verachtung und
Bedrückung und müssen sich sogar zu Zeiten darauf gefasst machen,
dass. die Regierung, um ihre aufrührerischen Truppen zu bezahlen, sie
der Plünderung derselben preisgibt. Neger zählt man 120,500 im Lande,
sie leben theils als Sklaven, theils als freie Leute und bilden einen Theil
der Leibw^ache (Bukhari) des Kaisers. Europäer gibt es 500, unter
welchen sich etwa 200 Renegaten befinden, im Lande; ehemals gelang-
ten sie zu hohen Würden, jetzt stehen sie aber tief unter den Mauren,
und sie dürfen sich nur mit Negerinnen verheirathen. Christensklaven
macht man in Marocco nicht mehr, vielmehr sind alle das maroccanische
Gebiet betretenden Christen frei. — Die geistige Kultur, welche
früher auf einer ziemlich hohen Stufe stand, ist sehr herabgesunken, ob-
gleich Volksschulen, worin Lesen, Schreiben und die Grundbegrifl"e des
Korans gelehrt werden, in Marocco eben so zahlreich sind, wie in den
meisten anderen mohamedanischen Staaten. Von den ehemals berühtn-
ten Schulen und Bibliotheken des Landes, durch welche sich die Stadt
Fez besonders auszeichnete, ist keine Spur mehr vorhanden, und selbst
die Heilkunde der Mauren, welche itn Mittelalter die ausgezeichnetsten
Vertreter hatte, und bei Weitem höher stand, ab zu jener Zeit die der
Europäer, ist fast nicht mehr zu erwähnen. Die einzigen noch kulti-
virten höheren Lehrgegenstände beschränken sich auf das-lediglich aus
dem Koran abgeleitete Recht und die mohamedanische Theologie, denn
von den sogenannten spekulativen Wissenschaften haben die Maroccaner
keinen Begrilf. — Die Hauptbeschäftigungen der Bevölkerung sind
Viehzucht, Ackerbau, Jagd, Fischfang, Handel und der Betrieb einiger
Gew^erbe. In den nördlichen ebeneren Gegenden und bei den Amazirghen
im Atlas beschäftigt sich die Viehzucht hauptsächlich mit Rindvieh und
Eseln, Maulthieren, Schafen, Ziegen, Dromedaren und Kameelen. Auch
die Bienenzucht, welche ungemein verbreitet ist, liefert ungeheure Quan-
titäten an Wachs und Honig. Der Ackerbau wird mit geringem Fleiss
betrieben, da der Boden sehr fruchtbar ist und Getreide und Lebens-
mittel für den Bedarf des Landes und die nach Gibraltar ausnahmsw-eise
gestattete Getreideausfuhr, ohne grosses Bemühen im Ueberfluss hervor-
bringt, und das Verbot des Korans, nicht-mohamedanische Länder mit
Lebensmitteln von mohamedanischen Staaten aus zu versehen, bis jetzt
noch mit aller Strenge gehandhabt wird. — Die Gewerbe stehen eben
so wie der .Ackerbau auf einer sehr niedrigen Stufe; dennoch gibt es
einige
Industriezweige, die sich aus älterer Zeit in hohem Schwung er-
halten haben, von denen die Fabrikation der mit Kermes prächtig roth
gefärbten orientalischen Mützen oder Fesse, die Anfertigung kostbarer,
mit Gold durchwirkter und mit Juwelen geschmückter seidener Leibgürtel,
und die Bereitung der in Europa bis jetzt unübertrofl'enen Lederwaaren,
die vorzüglichsten sind. Von diesen allen ist Fez der Hauptsitz, obw'ohl
es fast keine Stadt im Reiche gibt, welche nicht die vortretflichsten Ger-
bereien aufzuweisen hätte. Fez liefert das beste rothe, Marocco das
gelbe, und Tafilelt das berühmte grüne Leder, auch in der Provinz Escara
wird ein beträchtlicher Theil des schönen maroccanischen Leders bereitet.
Aus den Ziegenhaaren fertigen die Bergbewohner Decken, Zelte, Taue,
Säcke und mancherlei andere Gegenstände; in der Provinz von Ducalla
arbeitet man die in Europa unter dem Namen der „türkischen" bekann-
ten und berühmten Teppiche aus Wolle, in andern Provinzen Teppiche,
Matten, Körbe und Kotfer aus Palmfasern, Binsen, Schilf und Rohr, und
in der Provinz Sus sehr feine schvvarzwollene Burnus. Vorzügliche Seife
bezieht man aus Rebat (Rabbat) und Slä (Saleh), und ausgezeichnete
Töpferwaaren aus Fez, Rebat und Alcastar. Im Verfertigen eiserner und
kupferner Gefässe und Werkzeuge sind die Berbern sehr geschickt; auch
die Gewehrfabrikation wird in hoher Vollkommenheit ausgeübt. Im Berg-
bau und im Schmelzen der Erze sind die Berbern ebenfalls wohl erfah-
ren, und der
bis jetzt betriebene Grubenbau wird fast ausschliesslich von
ihnen
geleitet.

HandeL — Marocco's Handel, obgleich er unter der Ungunst in-
nerer Vtrbältnisse, wie alle übrigen Zweige der produzirenden Thätigkeit,
leidet, ist doch als Land-, wie als Seehandel von nicht geringer Wich-
tigkeit. Der Land- oder Karawanenhand el wird theils mit Sudan,
wohin jährlich 6 Karawanen jedesmal für etwa I Million spanische Piaster
Waaren (Tabak, türkische Dolche, seidene Gürtel, farbige Tücher, Mäntel,
Spiegel etc.) bringen, und dagegen für beinahe 10 Millionen spanische
Piaster an Landesprodukten (Elfenbein, Rhinozeroshörner, Weihrauch,
Goldstaub, Goldslangen, Straussfedern, Gummikopal, Baumwolle, Car-
damom, Assafötida, Indigo und Negersklaven) eintauschen, theils mit der
Levante betrieben. Nach der Levanle werden namentlich Straussfedern,
Cochenille und Indigo geschickt, und dafür indische und persische Stoffe
und Waaren zurückgebracht, für welche in Marocco ein eigener .Markt
stattfindet. Der Seehandel wird fast nur nach Europa betrieben, je-
doch wird seit neuerer Zeit der Handel mit der Levante auch vielfach
zur See vermittelt, woraus dem Lande namhafte Vortheile erwachsen.
Hauptausfuhrartikel des Seehandels sind: Goldstaub (vorzüglich aus Mo-
gador), Elfenbein, Straussfedern, Wolle (etwa 4,000 Ctnr. jährlich). Wachs
(2,500 Ctnr.), Rindshäute, gegen 15,000 Dutzend Ziegenhäute, 1,500 Ctnr.
Kameelhäute, 4,300 Ctnr. Gummi arabicum, bittere Mandeln, Datteln, und
noch verschiedene andere werthvolle Landesprodukte. Die gesammte
Ausfuhr an rein maroccanischen und Sudanprodukten wird jährlich auf
2 Millionen span. Piasler geschätzt, von denen die grössere Werthhälfte
auf die Sudanprodukte fällt. Europäische Haupteinfuhrartikel sind: weisse
Baumwollstoffe, Leinwand, Tuch, Seidenstoffe, Zucker, Kaffee, Thee, Spe-
zereien, .4rzneimittel, Eisen in Stangen und verarbeitet, kupferne Ge-
schirre, Zinn, Korallen, Spiegel, Porzellan und Glaswaaren etc., mit einem
jährlichen Gesammtwerfhe von circa 3 Millionen span. Piaster. — Die be-
deutendsten Handelsstädte und Häfen sind: ilarocco oder .Marra-
kesch (Residenz) mit circa 60—70,000 Einwohnern; Fes oder Fez
(Residenz), grösste und wichtigste Stadt des Landes, mit 90,000 Seelen;
Mekines (Mequinez), mit 56,000 E.; Rebat, 28,000 E.; Slä (Saleh) 23,000
Einw.; Tarudant, mit 22,000 Einw.; Tetuan (Tilawan), mit 36,000 E.;
Tedsi, mit 15,000 Einw.; Safi (Asaffi), mit circa 12,000 E., worunter
3,000 Juden; Theza (Taza), mit 10—12,000 Einw.; Tefza und Efza
(Fixtela), 11,000 Einw.; Suera oder Megador (Mogador), 14,000 Einw.;
Tafilelt, mit circa 11.000 Einw.; El Madina (Kahla at Mohdi), 10.000
Einw., und Tanger (Tantija), mit 9,500 Einw., unter denen 2,500 han-
deltreibende Juden.

lier Staaf. — M a gh r ib - el - Ak s a hat eine despotische Regie-
rungsform, und es gebietet der Emir al Mumemin (Fürst der Recht-
gläubigen) oder Scherif-Sultan (der heilige König) als Nachkomme
des Propheten und Statthalter desselben, unbeschränkt über Leben und
Eigentbum, soweit nicht religiöse und nationale Ueberlieferung ihn daran
bindert. Von den Söhnen des Sultans hat der von einer Scherif-Frau ge-
borene, und unter diesen der Erstgeborene den Vorzug in der Erbfolge.
Doch gibt es dessenungeachtet meist Erbfolgekriege, und auch der gegen-
wärtige Sultan, Sidi-Muley-Mohammed, empfing erst nach einem
harten Sirauss mit seinen drei andern Brüdern am 10. September 1859
in Fez aus den Händen des Imams den grünen Turban. Der Sultan hat
keinen Diwan, keine Minister (Ulema's), keine Mufti. Er selbst ist Alles
imd der aus seinen königlichen V erwandten und
Befehlshabern bestehende
Rath (Emdschelle) gibt nur seinen Befehlen Beifall. Seine nur auf kurze
Zeit ernannten Staatsbeamten sind ein Wessyr, ein Kotab, ein Siegelbe-
wahrer und ein Mundschenk; Schatzmeister ist der Sultan selbst und hat
nur einen, zuweilen jüdischen Zahlmeister. Von Besoldung der zahl-
reichen, häufig abgesetzten Beamten ist nicht die Rede, und desshalb
drücken sie Unterthanen und Fremde, um sich dafür schadlos zu halten.
Der Sultan gibt viermal wöchentlich den Beamten, fremden Konsuln etc'
öffentliche Audienz zu Pferde, und spricht selbst nach
Willkühr und je
nach dem Werth der ihm dargebrachten Geschenke Recht. — Staats-
gesetze sind der Koran und dessen Erläuterungen, das Herkommen
und die Willkühr der Beamten. Nach den ersteren sind die Civil-
prozesse den Kadis der Provinzen und Städte überlassen, denen die
Adullen, Katibs uud andere Rechtsgelehrte beigegeben sind; Krimi-
nalfälle behandeln die Gouverneure,
und Appellationen gehen an den Sultan.
Prügel aller Arten, Geldstrafen, grausame Marlern in einer schauder-
erregenden Mannigfaltigkeit und alle nur erdenklichen Todesstrafen wer-
den theils nach der Ueberlieferung, theils aber auch ganz nach der Will-
kühr des Sultans auf die verschiedenen Verbrechen angewandt. Bei den
Behörden kann jedoch fast Alles mit Geld abgemacht werden, wie denn
überhaupt Treulosigkeit und Bestechlichkeit die herrschenden Charakter-
züge der Regierung sind. — Das Reich ist in 20 Provinzen von sehr un-
gleicher Grösse getheilt, wozu noch die 6 Landschaften: Tafilelt, Sedschel-
messa, Guzzula, Daraa, El Harib und Sul-ul-Aksa kommen. Die vornehmsten,
fast unbeschränkten S tatthalter oder Gouverneure, welche zugleich auch
die Armee befehligen, sind meist Verwandte des Sultans, heissen Kaid en
und führen an einigen Orten auch den Titel Bassa; der Gouverneur des kai-
serlichen Slammlandes Tafilelt heisst Mul a-e-Bil ed ; Scheikh Kebir
heisst der selbstgewählte, beinahe vollkommen souveräne Fürst der Ama-
zirghen; bei den Berbern gebieten die Amrgaren, bei den Schel-
löchen die Atnukran, beide letztere werden von ihren Volksgenossen
erwählt und sind von den maurischen Statthaltern meistens nur wenig
abhängig, auch die Juden dürfen sich ihre Kaiden selbst wählen,
dagegen ernennt der Sultan die Scheikhs der Araber und
Beduinen.
Polizei, Kriminaljustiz und Kriegswesen sind die Geschäfte der Statthal-
ter; unter diesen stehen als Vicegouverneure die Khalifen, denen ein
Theil der Civiljustiz nebst Polizeigewalt anvertraut ist; die Amin, für
Finanz- und Zollverwaltung; die Hakem, für Polizeiverwaltung; und
die .Vlohtasib, zur Aufsicht über Handel und Verkehr. Die Gouver-
neure haben eine Leibwache. — Jedes Dorf hat seinen Imam (Geistli-
chen), Kadi (Richter),
und Kaide (Militärbeamten), und jedes La-^er
der Amazirghen und Beduinen seinen Scheikh Biled (obersten Scheildi)
— Die Staatseinkünfte (die auf direkten und indirekten Steuern, der
Judensteuer, Zehnten, Zöllen, Geschenken etc. beruhen) werden auf 8
bis
10 Millionen Gulden geschätzt; die Ausgaben sind weit geringer, und der
Üeberschuss kommt
in die kaiserliche Schatzkammer zu Mequinez deren
Inhalt an Gold, Silber
und Juwelen angeblich einen Werth von über 150
Millionen Gulden haben soll. — Die
Landmacht ist im Frieden 36 000
Mann stark, wovon 10,000 Mann die Leibwache oder Bukhari
des Sultans
ausmachen, in Kriegszeiten kann dieselbe aber leicht auf 100 000 Mann


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Maröceo, Algerien und Tunis, tuit Tripolis.

gebracht werden, Festungen zählt man 24 im Reiche, jedoch sind fast
alle nur schlecht bewaffnet. Die Seemacht besteht aus 1 Korvette,
2 Kutterbriggs, 2 Kriegsschoonern, und 5 Kanonenbooten, verfällt aber
immer mehr, seitdem der Barbaresken-Seeraub eingestellt werden musste,
und vermag ohne europäische Seeleute nichts. — Die europäischen Staa-
ten und Amerika halten in Tanger, Tetuan, El Arisch, Fez und Megador
Konsule und Agenten,

Politische Eintheilung. — Das Sultanat Maghrib-el-Aksa
zerfällt in die Reiche Marocco und Fez und in die Landschaften jen-
seits des Atlas, die behufs der Civil- und Militärverwaltung in nach-
stehende 20 Provinzen und 6 Landschaften eingetheilt sind :

1. Das Reich Marocc» mit 10 Provinzen: 1. Erhammena mit
der Hauptstadt Marocco oder Marrakesch (die Geschmückte); —
2. Sus-ul-Adna mit Tarudant und dessen sehr gut befestigtem Hafen
Agadir (Sta. Cruz); — 3. Haha mit Megador; — 4. Scheragna
(Saragana), ohne bedeutendere Stadt; — 5. Escura (Hascura) mit El
Madina; — 6. Tedla mit den Städten Tefza und Efza; — 7. Schedma,
ohne bedeutende Stadt; — 8. Abda mit Safi und der im Innern ge-
legenen gothischen Stadt Merämer; — 9. Ducalla mit Azemmur
oder Azamar (Olivenstadt); — 10. Zerara (Biled-Meskin) ohne namhafte
Städte.

IL Das Reich F'ez mit 10 Provinzen: 1 Fez mit der Hauptstadt
Fez (Fes); — 2. Benl-Hassan mit Slä (Saleh); — 3. Schewoia,
ohne bedeutende Stadt; — 4. Ternsna mit Rebat; — 5. Hiaina mit
Theza; — 6. Schaus, ohne grössere Stadt; — 7. Angad (Anschecl)
mit der Grenzstadt Wusgeda; — 8. Errif mit Seisuan; — 9. Gart
mit Melilla, — und 10. El-Gharb, welche in das Weideland (Hasbai)
mit den Städten Tanger und Tetuan, und in das Tiefland (Azgar) mit
El-Arisch, geschieden ist.

IIL Die 6 Landschaften jenseits des Atlas: 1. Tafilelt oder
Beled-el-Scherifa, mit der Hauptstadt Tafilelt; — 2. Sedschel-
messa, mit der gleichnamigen Stadt, auch Sigilmessa genannt; —
3. Guzzula, ohne grössere Stadt; — 4. Daraa oder Beni Sabih, mit
Mim sina; — 5. El Harib, mit der gleichnamigen Stadt, — und 6.
Sus-ul-Aksa, mit Tal ah int oder Sidi-Hedscham.


Alg,-erieii.

re.«cliiclite. — Im 13. Jahrhundert fanden auf der Nordküste
Afrika's die aus Spanien vertriebenen Mauren eine Zufluchtsstätte, grün-
deten den Staat Algerien und trieben im .Mittelmeere Seeräuberei.
Zwar nahmen die Spanier 1510 Algier und Oran, mussten aber 1516 den
herbeigerufenen Seeräubern Horuck und Haireddin Barbarossa weichen,
worauf Haireddin sich in Besitz des Landes setzte und die türkische
Oberherrschaft anerkannte. Seit dieser Zeit ward die Macht der Seeräuber
immer furchtbarer, so dass Karl V. 1541 einen grossen Zug zu ihrer
Ausrottung unternahm, aber in Folge eines Erdbebens und Sturms den
Plan aufgeben musste. Als die Algerier selbst Einfälle in das südliche
Frankreich machten, wurde die Stadt vom Admiral Duquesfte (1682 und
1683), und 1687 vom Admiral Tourville bombardirL Ferner wurde Alge-
rien durch die Engländer 1655, und 1775 durch die Spanier gezüchtigt,
ohne dass jedoch der Seeräuberei Einhalt gethan werden konnte. Im
Jahr 1815 erzwangen die Vereinigten Staaten Nordainerika's die Lnver-
letzlichkeit ihrer Flagge, und 1816 die Engländer durch Lord Exmouth
die Abschaffung der Sklaverei. Indess dauerten die Seeräubereien bis
zum Jahre 1826 fort, und eine Beleidigung, die der letzte Dey Hussein
dem französischen Konsul zufügte, so wie andere Gründe bewogen Frank-
reich nach einer nutzlosen Blokade vom 12. Juni 1827, der Regentschaft
den Krieg zu erklären. Das Heer unter dem Befehl des General Bourmont
zählte 37,689 Mann, 3,853 Pferde und 70 Kanonen von grossem Kaliber;
die Flotte unter dem Viceadmiral Duperre bestand aus 644 Fahrzeugen.
Die Anker wurden am 25. Mai 1830 gelichtet und am 14. Juni erfolgte
die Landung. Nach verschiedenen Kämpfen, worin die Algerier wieder-
holt Verluste erlitten, ergab sich die Stadt am 5. Juli den Franzosen,
welche 1,500 Kanonen und in der Kasbah einen Schatz von 48 Mill. Franken
vorfanden. Aber mit der Eroberung der Hauptstadt war keineswegs das
Land unterworfen oder in eine geordnete Provinz verwandelt. Beides
schien anfänglich rasch zu gelingen, allein die Einführung französischer
Einrichtungen, welche die Nationalität der Eingebornen eben so sehr wie
ihren Glauben verletzten, rief die tapferen und kriegerischen Kabylen und
Beduinen zu denWalfen, und die Ungerechtigkeit, Grausamkeit und Aus-
schweifungen der neuen Herrscher steigerten den Hass zum Fanatismus.
Der Krieg ward zu einem heiligen, den die .Marabuts überaR anfachten
und den der Emir Abd-el-Kader von Maskara aus kräftig und umsichtig
leitete. Indess fasste die französische Uebermacht unter .erfahrenen und
erprobten Generalen, je mehr man die Natur des Krieges verstehen lernte,
festeren Fuss. Bona fiel schon 1832 in die Hände der Franzosen, Con-
sta ntine, welches schon Clauzel 1836 mit unzureichenden Kräften be-
droht hatte, wurde am 13. Oktober 1837 durch den General Damremont,
der dabei das Leben verlor, erstürmt. Die wilden Stämme, wie die Had-
schuten, waren unterworfen, Abd-el-Kader zum Frieden an der Taf na
(30. Mai 1837) gezwungen worden, und Koleah und Blidah 1838 gefallen.
Schon glaubte man das Innere der neuen Provinz dauernd ordnen zu
können, als Abd-el-Kader Ende Oktober 1839 wieder feindselig auftrat,
die Ebene Metidscha beherrschte, die Franzosen auf die festen Punkte be-
schränkte, und den Schrecken seines Namens bis nach Algier trug. Das
auf 60,000 Mann verstärkte französische Heer konnte bei aller Tapferkeit
keine wichtigen Resultate erringen, und erst dem neuen Gouverneur Bu-
geaud gelang es mit neuen Streitkräften durch unaufhörliche Razzias
(Beute- und Brennzüge), und energisch geleitete grössere Züge, so wie
durch kluge Benutzung der bekannten Habsucht der Araber, die gefürchtete
Macht Abd-el-Kaders zu schwächen und fast ganz zu vernichten. In
schneller Folge nahm er das feste Tekedempt (18. Mai 1841), Maskara
(am 30. Mai), und im Herbstfeldzuge die letzte Festung Abd-el-Kaders,
Saida, und zerstörte diesen Waffenplatz. Noch hielt sich der Feind an
der Grenze Maroccos, doch auch hier erreichte ihn Bugeaud, nahm und
zerstörte am 30. Januar 1842 Tlemezen, sowie am 9. Februar das Schloss
Tafrua. Abd-el-Kaders regelmässige Truppen waren aufgerieben, sein
Einfluss auf die ihm unterworfenen Stämme schien vernichtet, dennoch
machte er noch eine letzte Anstrengung, und so gross war die Macht seiner
Persönlichkeit und die Stimme des geheiligten Emir, des Vertheidigers
des Vaterlandes, dass er ein starkes Heer das ganze Jahr hindurch in
voller Beschäftigung erhielt. Eben so fruchtlos blieben seine hartnäckigen
Versuche im Jahre 1843, und erst von da an konnte Frankreich sich des
sichern Besitzes einer Provinz erfreuen, für deren Eroberung es ungeheure
Opfer an Geld und Menschen gebracht hatte. Der hergestellten Sicher-
heit folgte schnell ein blühender Zustand, die Zölle, welche am 16. De-
zember 1843 neu geordnet wurden, stiegen von einer Million bis fast auf
neun .Millionen Franken, und Algerien, wenn auch noch immer im Kampfe
mit den fanatischen Stämmen des Binnenlandes, ist gegenwärtig ein blühen-
des Generalgouvernement des französischen Kaiserreichs. '

Mas I^and. — Lage, Grenzen, Grösse. — Das Generalgou-
vernement Algerien liegt zwischen 15" 30'—26» 18' OL. und zwischen
320—370 8' NBr., wird im N. vom Mittelländischen Meere, im 0. von Tunis,
im SO. von Bilad-el-l)jerid oder Biledulgerid (Paltnenland), im S. von den
Oasen Wady Suf, Wady Rir, Wady Temäsin, Wady Righ, Beni Mezäb,
Aghazlia, Eb Meschefer, und Uled Sidi Scheich, und im W. vom Marocca-
nischen Reic' e begrenzt; es hat einen Flächenraum von 7,107,70 Qu.-M.
mit einer Gesammtbevölkerung von 2,677,973 Seelen, und eine Küsten-
ausdehnung in gerader Linie, von der tunesischen bis zur maroccanischen
Küste, von etwa 150 .Meilen.

Physische Beschaffenheit. — Das Land ist ungemein gebirgig,
da der von 0. nach W. streichende Atlas, mit mehreren verschiedennamigen
Nebenketten, Algerien durchzieht. Besonders jäh und hoch erscheint der
Küstenrand, zwischen der Tana- (Tafna-) .Mündung und Oran, im Gama-
ragebirge, sodann in dem östlich von Oran gelegenen Löwengebirge
in dem östlich von Tenez sich erhebenden D arahgebirge, und in dem
Massengebirge Massif, an dessen östlichem Fusse die Stadt Algier
(Alger) gelegen ist. Der ost-algerische Küstenrand ist ebenfalls zum gröss-
ten Theiie hoch und steil, und südlich von diesem erheben sich die rauhen
und wilden Massen des J ur j ura - Geb 1 rges (Djebel Djurdjura), welche
die höchsten Gipfel des Küstengürtels, die den grössten Theil des Jahres
mit Schnee bedeckt sind, zu" enthalten scheinen. Der höchste Punkt des-
selben, so wie überhaupt des ganzen Landes, wurde zu 5,700 Fuss be-
stimmt, denn alle übrigen gemessenen Höhen Algeriens sind niedriger,
und der Guerioun und der Sidi Rgheis, südlich und südöstlich
von Constantine gelegen, sind nur 4,524 und 5,209 Fuss, und andere
Berge in der Gegend von Budjadja (Bougie), Constantine und Blidah noch
niedriger, indem diese bloss eine Höhe von 4.200 und 3,300 Fuss er-
reichen. — Im Süden jener mittleren Bergketten erstreckt sich eine weit-
gedehnte Hochebene, das Land der Schatts, von den maroccanischen
bis zu den tunesischen Grenzen, welche ihren Namen von den zahlreichen
dort befindlichen Schafts oder Salzseen erhalten hat, und deren höchste
Erhebung über dem Meeresspiegel etwa 3,500 Fuss beträgt. Ganz im
Süden breitet sich die algerische Sahara (ohne einen Theil der
eigentlichen Sahara darunter zu verstehen) aus, die ausser in den Oasen
Aghazlia und Beni Mezab die Höhe von 200 Fuss nur wenig übersteigt.
Enge und ungeheuer tiefe Querthäler durchfurchen die algerischen Ge-
birgsketten und gestatten so den reissenden Bergströmen einen Abzug;
das berühmteste dieser Thäler ist die Biban, zwischen Constantine und
Algier, gewöhnlich die Eisernen Thore oder Pforten genannt. —
An fliessenden Gewässern ist Algerien ungemein reich; zwischen der
Grenze von .Marocco und Tunis münden allein 25 Flüsse in's .Mittellän-
dische Meer, jedoch meist nur seichte Bergwasser von kurzem Lauf,
welche aber während der Regenzeit zu reissenden Strömen anschw-ellen
und die Verbindungen der einzelnen Ortschaften und Städte sehr er-
schweren. Der Schelif ist der Hauptfluss Algeriens, er entspringt am
Fusse des Djebel Amur, durchfliesst den Tittery-See und ergiesst sich bei
Mostaganem in's Meer; andere bedeutende flüsse sind: der Sah il (B,,
Sellam) derWad el Kebir und der Sebus. Schiffbar ist keiner dieser
l-lüsse 'selbst der Schelif könnte nur durch Kunst für kleinere Schiffe
fahrbar gemacht werden. Südlich vom Gebirge sind viele Steppentlüsse,
von denen der in den Meghir Sumpf mundende Djedi der bemerkens-
werthesie ist — Seen giebt es mehrere im Lande; die grössten der-
selben sind: der Schatt el Gharbi, Schatt e'Scharki, Gebeha, Zeghez, Schalt
el Hadna (grosse
Salzsee von Msila), und der Meghir Sumpf. Grössere
Süsswasserseen hat Algerien nicht, die meisten dieser Gewässer sind
Salzseen.
Mineralquellen hat das Land nur wenige aufzuweisen. —
Das Klima ist im Allgemeinen völlig gesund, sowohl für die Eingebornen,
wie für Europäer, die bei etwas vorsichtiger Lebensweise sich sehr bald
an dasselbe gewöhnen. In den nördlichen Theilen des Landes sind die mittlere
klimatischen Verhältnisse, indem die mittlere Temperatur 141/40 R. selten
übersteigt, denen des südlichen Spaniens ähnlich. In der Sahara ist die
Temperatur höher und beträgt durchschnittiich I60, bisweilen steigt aber
daselbst die Hitze einzelner Tage bis 41,7», was auch den Thermometer-
stand in den nördlichen Theilen des Landes beeinflusst, der sich dann
oft bis 290 R. erhebt. Der Winter währt vom November bis April und
ist meist durch starke Regenfülle vertreten, doch fällt auch im Innern
des Landes in der Nähe der Gebirge Schnee, der oft bis zum Frühling
liegen bleibt, und in der Sahara fallen manchmal 1 bis 2 Fuss hohe
Schneemassen, wodurch in manchen Jahren die jungen Palmpflanzungen
vernichtet werden. Von Juli bis Oktober ist die Hitze, besonders wenn
der Samum (Chamsin, Samiel) weht, welcher die Luft mit feinem Sand-
staub erfüRt, äusserst drückend; der heisseste .Monat ist der August, je-
doch ist die mittlere Sommerwärme nicht höher als die von Paris. —
Die Naturprodukte sind im Allgemeinen die nämlichen, wie die der
anderen nordafrikanischen Staaten: besonders gut gedeihen Weizen und
Gerste, BaumwoRe, Zucker, Cactus, Indigo, Orangen-, Pommeranzen-,


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47. — Marocco, Algerien und Tunis, mit Tripolis.

Granat- und Johannisbrotbäume, Zwerg- und Dattelpalmen (letztere haupt-
sächlich auf den Oasen der algerischen Sahara); Aleppoflcbten, Terebin-
then, Gedern, Steineichen, immergrüne-. Kork- und Bailoteichen, Ulmen,
Eschen und selbst Olivenbäume bilden grosse Wälderstrecken, sowohl
in der Nähe der Küste als im Innern, in einem Gesammtumfang von
838,510 Hektaren (c. 153 Qu.-M.), wovon der grösste Theil auf die Pro-
vinz Constaniine, der geringste auf die von Algier fällt. Durch mancher-
lei europäische Kulturgewächse, wie den Weinstock, Tabak, Olivenbaum,
Flachs, Hanf, verschiedene Obst- und Gemüsearten etc., sind die Boden-
erzeugnisse Algeriens um ein Beträchtliches vermehrt worden. Die Fauna
bietet wenig Eigenthümliches, sondern ist der in den andern Berber-
staaten sehr ähnlich; die vorzüglichsten Hausthiere sind auch hier:
Pferde, Maulthiere, Schafe, Rinder, und (bei den Stämmen der algerischen
Sahara), Kameele. An Wild aller Art, Gazellen, Antilopen, wilden Ziegen
und Rindern, Stachelschweinen und zahlreichem wilden Geflügel besitzt
das Land einen grossen Reicbthum. Löwen, Panther, Hyänen und Scha-
kals, welche früher sehr häulig waren, sind durch die steten Verfolgungen
bedeutend vermindert worden. In den südlich vom Alias gelegenen
Ländertheilen linden sich Strausse in ungemein zahlreicher .Menge. Bis
jetzt ist das Land in seinem ganzen Umfange noch zu wenig genau be-
kannt, um über das Mineralreich mit Bestimmtheit urtheilen zu
können. Von nützlichen Metallen sind besonders Eisenerze von ausge-
zeichneter Bescbaifenheit, vornehmlich in der Umgegend von Budjadja
(Bougie), Bona und Piiilippeville häuflg, und selbst ein 320 Fuss hoher
Berg, der Mokka el Hadib (Eisenerz-Steinbruch) besteht durchaus aus
Magneteisenstein. Silberhaltige Bleierze sind ebenfalls reichlich vorhanden.
Salz ist im ganzen Lande verbreitet und kann ans den zahllosen Salz-
seen mit geringer Mühe gewonnen werden.

»as Tolk. — Die Volksmenge Algeriens wurde 1856 auf
2,677,973 Seelen angegeben, wovon auf die Provinz Algier 902,834,
auf die Provinz Constantine 593,678 und auf die Provinz Oran
1,181,461 Einwohner gerechnet werden. Am 1. Januar 1851 ward jedoch
die einbeimische Bevölkerung allein auf beinahe 4 MiRionen Einwohner
geschätzt, und die Zahl der in Algerien befindlichen Europäer belief sich
nach der Zählung von 1852 auf 134,115, von denen 57,129 in der Pro-
vinz Algier, 28,711 in der Provinz Constantine, und 48,275 in der Provinz
Oran lebten, und worunter etwa 66,375 Franzosen (ohne das Heer),
41,758 Spanier, 7,328 Malleser, 7,574 Italiener, 8,73.3 Deutsche etc. sich befan-
den. Im Anfang des Jahres 1860 betrug die europäische Bevölkerung 202,947;
mithin 8,242 Seelen mehr als im vorhergehenden Jahre. Bei der älteren
Bevölkerung herrscht das Araber- und Berber-Element vor, woran
sich die christlichen Europäer, Türken, Kuluglis, Mauren, Juden und Neger
schliessen. Die Araber, der zahlreichste Volksstamm Algeriens, be-
wohnen die mittleren Gegenden des Landes und sind in den Provinzen
Algler und Oran vorherrschend, leben aber auch zum Theil in den Oasen
der algerischen Sahara. Die Berbern oder Kabylen (Kabailen), ein
fleissiges, gewandtes und arbeitsames Volk, 80,000 waffenfähige Männer
zählend, bewohnte die Gebirgsgegenden und vorzugsweise den Djebel
Djurdjura und Djebel Aures, in welch letzterem ein von den nördlichen
Kabylen in der Sprache etwas verschiedener Zweig der Berbern ansässig
ist, der sich jetzt selbst bis in den mittleren Theil der Provinz Constan-
tine in die Ebene hinab ausgedehnt hat, etwa 40,000 Köpfe stark ist und
mit dem Namen Schania oder Schowia (Hirten) bezeichnet wird. Die
Mauren und Juden (circa 80,000) sind meist handeltreibende Städte-
bewohner, doch sind letztere auch auf den Oasen heimisch, beschäftigen
sich hier wie überaR vornehmlich mit dem .Handel, zugleich aber auch
mit Goldarbeit. Die wenigen aus vormaligen Zeiten übrig gebliebenen
Türken verringern sich mehr und mehr, wie es auch mit den Kulug-
lis (etwa 20,000 an der Zahl), den Nachkommen von Türken und Arabe-
rinen oder Negerinen der Fall ist. Ausser den in den Oasen lebenden
Negern, und der daselbst heimischen Mischlingsrasse von Arabern und
Negerinen, zählt man circa 80,000 Neger im Lande, welche früher
sämmtlich Sklaven waren, seit 1848 aber für frei erklärt worden sind. Die
Mozabiten, eine friedliebende und ehrliche Volksklasse von heller Ge-
sichtsfarbe, sind unter den afrikanischen Einwanderern in die Küsten-
städte und der Hauptstadt von Wichtigkeit und grossem Nutzen, da fast
ausschliesslich Mühlen, Schlachthäuser etc. und die damit verbundenen
Gewerbe von ihnen betrieben werden. — Nach dem Religi onsbekennt-
nisse geschieden besteht die Mehrzahl der Landesbevölkerung ans Mo-
hotnedanern, deren Muftis und Imams vom Staate besoldet, die niederen
Geistlichen und Moscheendiener aber von den Gemeinden unterhalten
werden. Die k a thol i s ch en Chris ten Algeriens stehen seit 1838 unter
einem, dem Erzbischof von Aix untergeordneten Bischof, der seinen Sitz
in der Stadt Algier hat, wo eine Moschee in eine dem heil. Philipp ge-
weihte Kathedrale umgewandelt worden ist, und wo 1839 auch eine pro-
testantische Kirche errichtet wurde. — Die iTanzösische Regierung ist
um die geistige Kultur des Landes sehr besorgt, die sich, obgleich
bei der Besitznahme desselben Schulen bestanden, auf einer ziemlich nie-
drigen Stufe befand, und das Unterrichtssystem im Allgemeinen ein sehr
oberflächliches war. Gemäss der Verfügungen vom 14. Juli und 30. Sep-
tember 1850 wurde in Algerien ein zweifaches Unterrichtssystem aufge-
stellt, welches das mohamedanisch-arabische Element mit dem französischen
verbindet, indem der eine Theil der Lehrer aus Eingeborenen, der andere
aus Franzosen bestehen sollte.
Elementarschulen waren im Jahr 1850
im Ganzen bereits 107 vorhanden, die von einheimischen und europäischen
Kindern (zusammen 9,679) besucht wurden, und seitdem hat sich die Zahl
der Schulen wie der Schüler um ein Bedeutendes vermehrt. Ein nach
französischem Muster eingerichtetes Gymnasium in Algier dient für die
Zwecke des höheren Unterrichts, und in dieser Stadt giebt es auch jüdisch-
französische Knabenschulen, Mädchenschulen etc. — Viehzucht und
Ackerbau sind die Hauptbeschäftigungen der Bevölkerung, und letztere
wird seit der französischen Herrschaft, welche durch zweckmässige Mass-
regeln die Landwirthschaft möglichst zu fördern bestrebt ist, sehr schwung-
haft betrieben, was seinen Grund theils darin hat, dass einflussreichen
arabischen Familienhäuptern, ebenso wie den europäischen Kolonisten von
der Regierung Ländereien gcsch6nkt wurdcß, unter der Beding'ung sie an-
zubauen und Wohnstätten und Wirthschaftsgebäude darauf zu errichten.
Dieses bei den Eingeborenen eingeführte Kolonisationssystem hat bereits
die erfreulichsten Resultate geliefert, indem während eines kaum drei-
jährigen Zeitraums allein in der Provinz Algier für die Gründung perma-
nenter Wohnsitze von den Arabern mehr als 2V2 Million Franken veraus-
gabt und 1,030 Wohnhäuser nebst den erforderlichen Nebengebäuden davon
erbaut wurden, und wird in der Zukunft gewiss auch noch segensreiche
Früchte tragen. Die unter der Militärherrschaft gegründeten Kolonisten-
dörfer sind mit Ausschluss von 6, welche den seit 1852 nach Algerlen
deportirten politischen Verbrechern zum Aufenthaltsorte angewiesen sind,
unter die Civilautorität übergegangen, und zwar in der Provinz Algier
11, in der Provinz Constantine 20, und in der Provinz Oran 10. Die
Landwirthschaft beschäftigt sich, ausser dem Anbau der verschiedenen
Getreidearten, hauptsächlich mit Tabaks-, Oliven-, Baumwolle- und Zucker-
rohrbau, und die Gartenkultur wird sogar auf den Oasen von den Einge-
borenen mit ziemlichem Fleiss und gutem Erfolg betrieben. — Korallen-
fischerei wird an der östlichen Küste Algeriens von Franzosen und
Italienern, welche aus Marseille, Genua, Livorno, Trapani und andern
Städten hierher kommen, getrieben, liefert im Durchschnitt einen Ertrag
von 700,000 Thalern und beschäftigt einige hundert Schiffe. — Die ge-
werbliche Thätigkeit war früher in Algerien in einem argen Zu-
stand, hat jedoch in neuerer Zeit an Aufschwung und Ausdehnung be-
deutend gewonnen. Die Kabylen, welche sich hauptsächlich mit tech-
nischer Industrie beschäftigen, sind unter den älteren Landesbewobnern
die geschicktesten Handarbeiter, besonders tüchtige Maurer, und in Algier
und den anderen Seestädten betreiben sie fast ausschliesslich die Maure-
rei, sie weben Teppiche, Mäntel (Haiks) etc. und verfertigen Ackergeräth-
schaften, Leder, Schiesspulver und schöne Yatagans.' — Der Handel ist
tbeils Land-, theils Seehandel; ersterer war früher mit dem Innern
Afrika's sehr lebhaft, hat jedoch wegen der feindlichen Stellung der süd-
lichen Grenzstämme ura ein Bedeutendes abgenommen; seit neuerer Zeit
ist der Bedarf au europäischen Waaren wieder gewachsen, da der Handel
in den Oasen allmählig im Steigen begriffen ist. Sehr bedeutend ist der
Getreidehandel in das Innere Algeriens, indem die Bewohner des algeri-
schen Küstenlandes ihre Bodenerzengnisse nach den Oasen bringen, von
wo aus die Noinadenstämme der Sahara damit versorgt werden. Von
Tunis werden ebenfaRs, meist auf dem Landweg über die Oase Suf, orien-
talische Luxusgegenstände, Seidenstoffe, Glaswaaren (grösstentheils aus
Europa stammend) und Räuchervverk, von einem jährlichen Gesammtwerth
von 2V2 Millionen Franken, eingeführt, wogegen von Algerien nichts nach
diesem Staate ausgeführt wird. Der Seehandel ist in den des Kaiser-
reichs mit eingeschlossen. Die S ch if f fa br t s b e w egu n g der algeri-
schen Häfen beschäftigte im Jahr 1858: 3,483 Schiffe mit 260.418 Tonnen
Gebalt; 678 Schiffe, mit 27,778 Tonnen, mehr als im Jahre 1857.

der Staat. — An 'der Spitze der Verwaltung, weichein
ihren Grundzügen der in Frankreich angenommenen nachgebildet ist, steht
ein Generalgouverneur. Unter ihm leiten die rein militärischen
Angelegenheiten: der Chef des Generalstabes, der Kommandant der Ar-
tillerie, der des Ingenieurwesens und der Kommandant der eingeborenen
Truppen; dem Dienst der Kriegsflotte steht ein Contreadmiral vor.
Das Kriegsheer spaltet sich in drei Divisionen, an deren Spitze je ein
Divisionsgeneral steht. Die Civilverwaltung wird von dem Gouverne-
mentsrath ausgeübt, dessen Präsident der Generalgouverneur ist. Das
Generalsekretariat des Gouvernementsraths bekleidet ein Civilbeamter,
der zugleich Vicepräsident ist; diesem ist ein Direktor der Civilverwal-
tung untergeordnet, die in den Provinzen durch Präfekten zu Algier, Con-
stantine und Oran ausgeübt wird. Für die Rechtspflege besteht iu
jeder Provinz ein Gerichtshof erster Instanz, und ausserdem in der Stadt
Algier ein Handelsgericht und ein Appellbof, dessen Generalprokurator
Oberhaupt der Rechtspflege (Justizminister) im Generalgouvernement Alge-
rien ist. — Finanzwesen etc. siehe „Frankreich". Taf. 16, Text,

Eintheilung des Landes. — Die 7,107,70 Qu.-M. umfassende
Bodenfläche wird von der Natur in zwei grosse Haupttheile geschieden,
wovon der eine, der den Getreidebau gestattet und etwa ein Drittel der
Gesainmtfläche einnimmt das Teil, und der andere, der nur als Weide-
land benutzt werden kann, und wo ausserdem bloss die Dattelpalme ge-
deiht, die a Igerische Sahara genannt wird. An dem Flächeninhalt
des Teil ist die östliche Provinz oder Constantine mit 52
.5, die
mittlere oder Algier mit 21
,4 und die westliche oder Oran mit 26,i Pro-
zent betheiligt. — Politisch eingetheilt ist das Land in die Provinzen Al-
gier (mit 2,059,41 Ou.-M. und 902,834 Einw.), Constantine (mit
3,189,55 Qu
.-M. und 5Ü3,678E.) und Oran (mit 1,858,mQu.-M. u. 1,181,416 E.),
deren örtliche Verwaltung theils bürgerlich, theils militärisch
ist, und die in folgende Distrikte und Ortschaften zerfallen:

I. Provinz Algier, mit der Hauptsladt Algier (108,000 E., darunter
70,000 Europäer). — Distrikte und Ortschaften
unter Civil Verwaltung:
Duera, Bufarik, Blidab, Koleab und Scherscbel; — unter militärischer
Verwaltung: Medeah, Miliana, Orleansville, Teint
(Teeteb)-el-Had, Bughar,
Sidi-bel-Abbes, und Dellis, Aumale, Tenez, Ammi-.Musa. —

IL Provinz Constantine, mit der Hauptstadt Constantine oder
Ksentina (30—35,000 Einw.) — Distrikte und Ortschaften unter Civil-
verwaltung: Bona, Philippeville und la Calle; — unter militärischer
Verwaltung: Budjadja, Setif (StiO, El-Arrusch, Gelma, Djudjelli, Batna,
Bordj, Medjana, Drean, Tumiet, Swendu, Tebessa, Stura, Kollo, Biskrah
und Tuggurt.

III. Provinz Oran, mit der Hauptstadt Oran (26,000 E., worunter
über 18,000 Europäer). — Distrikte und Ortschaften unter Civilver-
waltung: Misergin, Mers el Kebir, Mostaganem; — unter militärischer
Verwaltung: Arzen, Maskarah, Telemsen, Tiäret, Saida, Lelia-Marina, "Ne-
mours (Dschama-Schazawat), Daija, Sebdu, St. Denis, .Ai'o, Tmuschent,
Sidi-bel-Abbes, und Sidi-bel-Hasset.

In militärischer Beziehung ist jede Provinz oder Division noch
in Unterdivisionen eingetheilt; die Stabsquartiere derselben sind in der
Provinz Algier: zu Algier, Dellis, Auraale, Medeah, Miliana, Orleansville;
in der Provinz Constantine: zu Constantine, Bona, Batna, Setif; in
der Provinz Oran: zu Oran, Mostaganem, Sidi-bel-Abbes, Maskarah, Te-
lemsen. — ARe diese Distrikte, Ortschaften und Militärposten liegen, mit
Ausnahme der in der Sahara Regenden Posten Biskrah und Tuggurt, im
Teil, entweder in unmittelbarer Nähe der Küste oder durchschnittlich
5—8 Meilen von ihr entfernt; der am weitesten landeinwärts gelegene
Militärposten ist Batna, 18 Meilen von der Küste entlegen.


Bromme's Hand-Atlas. — Marocco, Algerien etc. b.

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47. — Maroeco, Algerien und Tunis, mit Tripolis.

'as liand. — Das zum Osmanischen Reich gehörende Ejaltl
Tunis (Tonus), das eigentliche Afril<.iah der arabischen Schriftsteller,
erstreckt sich zwischen 33» 0'-370 21' NBr. und zwischen 25° 0'-'290 2G'
OL., grenzt im N. und 0. an das Mittelländische Meer, im S. an die Sahara,
und im W. an Algerien, und umfasst einen Flächenraum von 3,710 Q.-.MIn.
mit einer Bevölkerung von 950,000 Seelen. Zweige des Atlas, vondenen
der südliche Nefusa genannt wird und Tunis von Bilad-el-Djerid trennt,
durchziehen das Innere des Landes in mehreren Richtungen. Haupt-
flüsse des Landes sind der südlich von Ras Sidi Aly (Kap Farina) mün-
dende .Medjerda, dessen wichtigste Zuflüsse der Ma'alegh undSilana
sind, und der ebenfalls bedeutende Waddekka, welcher etwas nördlich
von der Stadt Susa in das Syrten-Meer mündeL Unweit des Kap Bianco,
am Busen von Bizerta, liegen zwei grosse Landseen von 14 und 12
Meilen Umfang, und westlich vom Golf von Gäbes, ganz im Süden des
Gebirges, liegen der Sebchat el Gharnis und der Seh cha t el Hau-
diah. Der Boden ist im Allgemeinen fruchtbar, vorzüglich längs dem
Hauptflusse Medjerda, wo er auch am besten angebaut ist, jedoch war der
Ackerbau in früheren Zeiten mehr im Schwünge als jetzL Wichtige Na-
turprodukte sind, ausser den verschiedenen Getreidearten, Südfrüchte,
besonders Datteln und Oliven, ferner Safran, Galläpfel, Sennesblätter etc.,
vortrefffiche Pferde, .Maulesel und Schafe. Das Klima ist heiss, aber für
die Gesundheit durchaus nicht nachtheilig. — Die Einwohnerzahl be-
läuft sich nach amtlichen Angaben auf 950,000 (n. A. auf 2—3,000,0t)0)
Seelen. Grösstentheils besteht die Bevölkerung aus Mauren, Beduinen
und Berbern, ausserdem sind mehr als 160,000 Israeliten, etwa 7,000
Türken und Kuluglis (Kolaris) im Lande, und in den Seeplätzen gegeij
10,000 christliche Europäer, besonders Mal teser, ansässig. Nach einem
Edikt vom 26. November 1842 sind alle Sklaven frei, die das Land betre-
ten. Hauptbeschäftigungen sind Landbau, Viehzucht, Fischerei,
Woil-, Seiden- und Leinew-eberei, Leder-(Corduan), Mützen- und Töpfer-
waaren-Verfertigung etc., und Handel, der sehr ansehnlich ist, und dessen
Hauptausfuhrartikel: Oel, Getreide, Mützen, Häute, Manufak-turw^aaren, Thun-
fische, Wolle, Seife, Früchte, Wachs, Blutegel, Schwämme, Orseille, Ele-
phantenzähne und Straussfedern sind. Einige dieser Artikel sind Monopol
der Regierung, welche dasselbe an Juden verpachten. Europäische Ein-
fuhrartikel sind: verschiedene Fabrikate in Wolle, Baumwolle, Metall,
Glas etc., Waffen und Schiessbedarf, Nutzholz, Eisen, Kolonialwaaren etc.
Der Seehandel beflndet sich meist in den Händen der Europäer. —

Der Staat. —- Tunis ist zwar ein Ejalet oder eine Generalstatt-
halterschaft des Osmanischen Reiches, bildet aber eine Art militäri-
scher Despotie, an deren Spitze ein erblicher Bey steht, der einen
Divan zur Seite hat, dessen Einfluss indess wenig bedeutet, und der die
Schutzherrlichkeit der hohen Pforte anerkennt, die in Wirklichkeit aber
.weder in politischen noch sonstigen Angelegenheiten eine Auctorttät aus-
übt und nicht einmal Tribut erhebt. Der gegenwärtige Bey von Tunis,
Sidi-Sadock, folgte dem Sidi-Mohamed-Pascha, gest. den 22. Sept. 1859,
ohne Ruhestörung und wurde am 24, SepL anerkannt und eingesetzt.
Die Staatseinkünfte betragen nicht viel über 3 Millionen Gulden.
Landmacht: In Garnison stehen 4,000 Mann osmanische Truppen, die
das Land zu nähren und zu besolden hat Der Bey unterhält ausserdem
auf eigene Kosten ein stehendes, nach europäischer Weise organisirtes
Heer von 6—7,000 Mann, und kann ausserdem durch Zuziehen der Araber-
stämme 40,000 Mann in's Feld stellen. Die Seemacht besteht aus
1 Fregatte, 2 Korvetten, 3 Briggs, 3 Schooner und 30 Kanonenbooten. —
Das Ejalet Tunis zerfällt in zwi?i Livas. AVichtigste Städte des
Landes sind; Tunes (Tunis), Hauptstadt des Landes und Residenz des
Bey's, am Hintergrunde der durch den Goletta-Kanal mit dem Meer zu-
saumienhängenden und 7V2 Meilen im Umfange haltenden Lagune Boghaz
oder el Baheira (al-Bahira) gelegen, mit 12,000 Häusern und über 100,000
Einw., worunter etwa 30,000 Juden und mehr als 2,000 Christen. 2V2 M.
nördlich von Tunes bei dem Dorfe Malge finden sich noch die spärlichen Rui-
nen von Carthago, welches von den Römern unter dem Namen Neu-
Carthago wieder hergestellt wurde und im 3. Jahrhundert der Hauptsitz
des Vandalenreichs war. An der Mündung des Medjerda, 7 Meilen von
Tunes entfernt, liegt Ghar el Malah, von den Europäern Porto Farina
genannt, mit 9,000 Einwohnern (in der Nähe sind die Ruinen von Utica).
Bizerta oder Benzart, an der Nordküste, mit etwa 8,000 Einwohnern.
Nabel, in sehr fruchtbarer Gegend unweit des Meeres, mit 8,000 Einw.;
Hammämet an der Ostküste, 10 Meilen von Tunes, mit 6,000 Einwohnern.
Susa an der Ostküste, nächst Tunes der bedeutendste Seehandelsplatz,
mit gegen 11,000 Einwohnern, worunter 2,500 Mann Besatzung. Mistir
(.Monastir), Handel- und Seestadt mit starkem Gewerbfleiss, Oel- und Obst-
bau und 12,000 Einwohnern. .Mehedia (Almahadia), Stadt mit bedeuten-
dem Seehandel und 5,000 Einwohnern. Sfakes oder Sfax, ummauerte
Stadt an der Ostküste, in schöner, fruchtbarer Gegend, Hauptplatz für die
Karawanen aus Ghadamis, mit 12,000 Einwohnern. Gäbes, Stadt am gleich-
namigen Meerbusen, 45 Mellen von Tunes, 36 von fripoli und 50 Meilen
von Ghadamis entfernt, mit 30,000 Einwohnern. Im Innern des Landes,
16 Meilen von Tunes, liegt die von den Arabern oder Sarazenen gegrün-
dete Stadt Kirwan (Kairwan oder K'eiruan), die mehrere Jahrhunderte
hindurch Hauptstadt des ranselmännischen Afrika's war, und noch jetzt
für heilig gilt, wichtiger Handelsplatz ist und gegen 25—30,000 Einwoh-
ner hat. 15 Meilen westlich von Kirwan, an der nach Constantine führen-
den Handelstrasse, liegt Kef oder Kaf. — Bedeutende Inseln sind Gerba,
die wichtigste der K erkena-Insein, und Djerbi oder Herbi, im
Meerbusen von Gäbes.

Eljalet Tuiii^.


4. Eijalet Tripoll^i^ mit Barka und Fe^zaii«

'as liand. — Das Ejalet Tripolis oder Tarablusi Gharb
(arabisch: ,,Tarabulus-el-Gharbi") umfasst einen Flächenraum von 14,081
Qu.-M., wovon 5,950 Qu.-M. auf das eigentliche Tripoli s, 3,476 Qu.-M. auf
Barka, und 4,655 Qu.-M. auf Fez z an kommen, mit einer Gesammt-Bevöl-
kerung von 750,000 Seelen, und erstreckt sich, an manchen Stellen nur gegen
15 Meilen breit, in einem etwa 180 Meilen langen Küstenstriche zwischen
Tunis und Aegypten hin. Oestliche Ausläufer des Atlas ziehen sich bis
in die Wüste, wo sie sich als Schwarzer und Weisser Harudsch
verlieren, und in der Nähe der Küste streicht das niedrige Gurian-
Wahrian -Gebirge hin. Das Küstenland ist sandig und wenig frucht-
bar; die inneren Gebirgsgegenden und das zwischen dem Syrten-Meer
und der Aegyptischen Grenze sich erstreckende Hochland vonBarka ent-
halten besseren Boden, und Südfrüchte, vorzüglich Datteln und Oli-
ven, Safran etc. gedeihen hier vortrefflich. Mehr landeinwärts besteht
das Land, mit nur wenig Unterbrechungen, aus unfruchtbarer Wüste.
Klima und Naturprodukte sind dieselben wie in Tunis. Viele Seen
und Sümpfe, welche längs der Küste liegen, liefern eine .Menge Salz.

llas Tolk. — Die Volksmenge beläuft sich nach amtlichen
Schätzungen auf 750,000 (n. A. auf V2—JV2 Millionen) Einwohner, die
grösstentheils aus Mau ren undnomadisirenden Arab ern bestehen; ausser
diesen gibt es Türken, viele Juden und verhältnissmässig wenig Ber-
bern. Seit den frühesten Zeiten geniessen die Europäer hier mehr Frei-
heit als in den andern Barbareskenstaaten, und von diesem Umstand mag
es auch herrühren, dass die Bewohner von Tripolis in der Civilisation
weiter voran sind, als die übrige Einwohnerschaft der Berberei. Sie be-
schäftigen sich viel mit industriellen Arbeiten, hauptsächlich verfertigen
sie Woll-, Baumwoll- und Seidenstoffe, Leder, Metallwaaren, besonders
Waffen etc. Der Handel ist in den Händen der Juden, Mauren und
Türken, und wird meist mit. dem Innern von Afrika, theils über Ghada-
mis, theils über Murzuk betrieben. Der Seehandel wird durch fran-
zösische und italienische Schifl'e vermittelt; die Tripolitaner betreiben nur
Küstenschifffahrt nach Tunis und Aegypten. Die wichtigsten Ausfuhr-
artikel bestehen in den eigenen Landeserzeugnissen: W^olle, Getreide,
Safran, Lotusbohnen, Salz, Pferden, Häuten etc., die meisten Handelspro-
dukte, wie Straussfedern, Elfenbein, Gold, Gummi, Sklaven werden aber
aus dem Innern Afrika's gebracht.

»er Staat. - Das Ejalet Tripolis, mit Barka und Fezzan,
welches in 7 Livas zerfällt, steht unter Botmässigkeit der hohen Pforte
und hat eine
militäri sch e Regierungsform. An der Spitze des Staats
ist ein Pascha, gegenwärtig Mahmud Nedim, welchen ein Divan und
eine osmanische Miliz
umgibt, die den grössten Emfluss behauptet und
den Pascha wählt, der hierauf von der Pforte Bestätigung erhälL Das
Staatsein kommen, welches dem Schatze des Gross-Herrn zufliesst,
besteht in einem bestimmten Tribut, und soll ohne die Naturalien und
zufälligen Einkünfte 307,750 Gulden betragen. Die 4,000 Mann starke
Militärmacht besteht aus zwei Regimentern, die an den verschiedenen
Plätzen in Garnison liegen, kann aber in Kriegszeiten leicht auf 15,000
Mann gebracht werden. Der Pascha unterhält I Fregatte, 12 andere kleine
Fahrzeuge und 16 Kanonenboote. — Die Hauptstadt des Landes ist Tara-
bulus (Tripolis) mit 2.^,000 Einwohnern. —


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Ci.

fescliiclile. -- Aegypten, Hebräisch Mizraim, Arabisch
Missr, Koptisch Chamin (von Cham, Noahs Sohne), Türkisch Kebit
d. h. ,,das aufgeschwemmte Land" genannt, erhielt seine erste Bevölke-
rung aus Aethiopien, seine erste Bildung von Einwanderern aus Asien,
die mehrere, bis zu ihrer Vereinigung durch Sesostris IL unabhängige
Priesterstaaten mit Eintheilung in erbliche Stände oder Kasten gründeten.
Solcher Kasten gab es sieben, wovon die obern, die der Priester und
Krieger, jene Einwanderer, die fünf andern, die der Gewerbsleute, Schilfer,
Dolmetscher, Rind- und Schweinehirten, und das übrige Volk umfassten. An
Rang und Macht stand zuerst die Priesterkaste, ihr zunächst die Krieger-
kaste, aus welcher die Könige (Puro, Pharaonen) gewonnen wurden, die
dann zu den Priestern gehörten. Beide Klassen vereinigten in sich die
ganze religiöse und bürgerliche Gewalt Umfassende Gesetze, welche die
Priester handhabten, regelten alle Lebensverhältnisse des Volks, und eine
strenge Erziehung gewöhnte dasselbe' zum Gehorsam. Die Geheimnisse
der Religion, welche unter vielen Gestalten, hauptsächlich als Isis und
Osiris, die Verehrung einer einzigen Naturkraft lehrte, waren im aus-
schliesslichen Besitz der Priester, die zugleich auch die Träger der Wis-
senschaft waren, die Grösse des Sonnenjahres auf 365V;i Tag, sowie die
Wiederkehr der Sonnen- und Mondsfinsternisse berechneten, die Gestalt
der Erde und die Planeten kannten und die Sternbilder benannten. Sie
massen die Felder ab, deren Grenzen die Ueberschwemmung des Nils un-
kenntRch gemacht hatte, und ihre grossen Bauten, die Pyramiden, Obe-
lisken, Kanäle, das Labyrinth, die Sphinxe etc., beweisen noch ihre Kennt-
nisse in der Mechanik und Architektur. Ihre Heilkunde erhob sich nicht
über eine vorgeschriebene Diät; dagegen sprechen herrliche Metallarbeiten
für Vertrautheit mit der Chemie und Metallurgie. Die Kunst der Aegypter
bUeb indess steif und gedieh nie zu freier Schönheit; auch die Musik,
die nur zu religiösen Zwecken diente, zeigte stets einen düstern und
ernsten Charakter. Dagegen gelangten der Ackerbau, Bergbau, die Webe-
reien und Gewerbe überhaupt zu hoher Ausbildung. Die allmälige Ent-
wicklung dieser Zustände lässt sich nicht sicher verfolgen, doch wurde
sie durch die Herrschaft der Hyksos, arabischer Hirtenkönige, zv/ischen
2000 und 1500 v. Chr., welcher der König Thotmosis ein Ende machte,
w-esentlich gehemmt. Ungestört und rasch schritt sie von Sesostris IL
an vorwärts, der um 1500 oder 1400 v. Chr. Aegypten zu einem einzigen
Staate vereinigte. Mit ihm begann die glänzendste Periode Aegyptens,
die 700 Jahre dauerte, in welcher er erobernd in Asien auftrat und die
staunenswerthen Pyramiden, Tempel, Kanäle, das Labyrinth (unter Mendos)
schuL Auf kurze Zeit gelangte der äthiopische König Sabako^durch
Priestergunst auf den Thron von Aegypten, das später bei einem Zwiste

Bromme's Hand-AUas. — Aegypten und Palästina, a.

Hand-Atlas. Taf. 48.

zwischen der Priester- uud Kriegerkaste in zwölf Staaten (Dodekarchie)
zerfiel. P sammet ich errang zw'ar 656 v. Chr. durch griechische Mieth-
truppen die Alleinherrschaft wieder, hatte aber, da er das Reich Auslän-
dern ölfnetJi und griechische Bildung begünstigte, mit Empörungen zu
kämpfen und musste 240,000 Glieder der Kriegerkaste auswandeim sehen.
Sein Sohn Necho focht glücklich gegen die Juden, unglückUch gegen die
Habylonier, hob die Seemacht und liess Afrika umschilfen. Unter seinen
Nachfolgern schwand die Macht Aegyptens, die selbst der weise Amasis IL,
der Errichter der Sphinxe und eines prächtigen Isistempels , nicht wieder
zu heben vermochte, bis unter dessen Sohn Psammenit Aegypten von
dem Persischen König Kambyses durch den Sieg bei Pelusion zu einer
Persischen Provinz gemacht wurde. Die Empörungen, welche die unter-
drückte Priesterkaste anstiftete, konnten das Land nicht befreien. Mit
dem Perserreiche fiel Aegypten 332 vor Chr. an Alexander den Gros-
sen, der die alten Einrichtungen schonte und Alexandria gründete.
Nach seinem Tode herrschte Ptolemäos Lagi in Aegypten, 332 bis 284,
der Alexandria zur Residenz, zum Handelsplatz der Welt, zum Sitze der
Gelehrsamkeit machte, einen wohlthätigen Frieden im Innern erhielt und
siegreich in Kleinasien stritt. Sein Sohn Ptolemäos Phil ad elphos,
von 284 bis 246, und dessen Nachfolger Ptolemäos Evergetes (der
Wohlthuende), von 246 bis 221 v. Chr., pflegten gleich dem Stifter der
Ptolemäer Kunst und Wissenschaft, hoben Handel und Seemacht, und waren
für den Nutzen und die Verschönerung des Landes rastlos thätig. Ever-
getes erntete auch Kriegsruhm in Syrien, Jonien und am Rothen Meere.
Von dieser Höhe des Glücks und der Macht sank Aegypten schnell wieder
unter den folgenden Ptolemäern, welche sich mit kaum einer einzigen
Ausnahme, in den niedrigsten Lüsten, empörenden Grausamkeiten und dem
härtesten Despotismus gefielen. Schon seit 273 vor Chr. mit den Römern
in Verbindung, und später immer mehr unter ihrem Einflüsse, ward Aegyp-
ten seit Oktavius' Siege beiAktium, 30 vor Chr., wohin die letzte Aegyp-
tische Königin Kleopatra den Antonius begleitet hatte, zu einer Römischen
Provinz. Als solche wurde sie von einem „Praefectus Aegypti" verwaltet
und der Handel, namentlich Alexandria's, sowie der Ackerbau begünstigt.
Jetzt fand auch das Christenthum Verbreitung in Aegypten und bildete
sich unter dem Einfluss der Alexandrinischen Gelehrten zu einer eigen-
thümlichen Theologie aus, während die Rückwirkung der alten Volks-
religion zu Schwärmereien und dem Einsiedler- und Mönchsleben Anlass
gab. Bei mehreren Empörungen streng gezüchtigt, musste Aegypten, na-,
mentlich Alexandria, seinen AbfaR 290 n. Chr. hart büssen, und konnte
sich bei den Streitigkeiten der Patriarchen und des Arianismus nicht wieder
erholen. In diesem Zustande kam Aegypten geschwächt an das kraftlose


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48. — Aegypten und Palästina. 3

morgenländische Kaiserreich (.395 n. Chr.) und 640 in die Gewalt der
Araber, für die es Amru, der Feldherr des Khalifen Omar, eroberte.
Die Araber führten den Muhammedanismus ein, herrschten meist weise
und gerecht und beförderten den Handel und .Ackerbau. Im Jahr 868
sagte sich der Statthalter Achmed von der Herrschaft der Khalifen los
und gründete die Dynastie der Tulumiden. Zwar kam Aegypten, 905,
wieder unter das Khalifat, wurde indess 935 durch Abubekr .\luham-
med (den lkschiden) wieder unabhängig. Die Dynastie der lkschiden
stürzte 972 der fatimitische Khalif Moez Eddin Allah, welcher Kairo
(.\1-Kahira d. h. die Siegreiche) anlegte und zur Hauptstadt des Landes
machte. Durch Kämpfe mit den Kreuzfahrern und innere Spaltungen
geschwächt, kam Aegypten durch Saladin, 1171,an dieEjubiten, unter
welchen es sich bald wieder hob. Aber schon 1254 rissen die Mamluken,
ursprünglich cirkassische Sklaven, die als Leibwache dienten und durch
Ehrenstellen und Grundbesitz mächtig geworden waren, die Herrschaft an
sich. Unter häufigen Stürmen im Innern, oft glücklichen Kriegen nach
Aussen, regierten sie in zwei Dynastien (die Bahariden von 1254— 1383
und die Bordschiten 1383— 1517), seltener zum Glück, meist zum
Unglück des Landes. Durch den Ottomanischen Sultan S e 1 i m ward
Aegypten eine Türkische Provinz, die ein Pascha gemeinschaftlich
mit 24 Mamlukenbeys verwaltete. Ihre tyrannische Herrschaft und blutige
Uneinigkeit brachten Aegypten um den letzten Rest seines Glanzes und
Wohlstandes, bis 1798 die Franzosen unter Buonaparte mit 40,000 Mann
Alexandrien einnahmen, nach Kairo vordrangen, und sich nach der Schlacht
bei den Pyramiden, am 21. Juli, das ganze Land unterwarfen. Schon war
Aegypten durch entsprechende Staatseinrichtungen näher an Frankreieh
geschlossen, schon sah es einer grossen Zukunft entgegen, als Buonaparte
nach der Zerstörung seiner Flotte bei Abukir und der Scheiterung seines
Zuges nach Syrien plötzlich 1799 nach Frankreich abreiste. Kleber,
der nun den Oberbefehl übernahm, focht zwar glücklich gegen die Türken,
musste aber schon 1800 bei El Arisch eine Uebereinkunft mit dem
Grossvesir abschliessen, bis nach seiner Ermordung und der unglücklichen
Schlacht gegen die Briten bei Ramanieh, der General Belliard mit 13,000
Mann zu Kairo, und Menou mit 8,000 .Mann, kapituliren und .Aegypten
räumen mussten. Hatte Aegypten auch wenig Gewinn von dieser vorüber-
gehenden Besetzung der Franzosen, so wurden doch die Zustände des
Landes durch die Gesellschaft von Gelehrten, welche die Expedition be-
gleiteten, in Europa wieder bekannter. Nach dem Abzüge der Franzosen
stritten die Türken und Mamluken blutig um die Herrschaft, bis es Meh-
med Ali durch List und Bestechung gelang, 1806 Pascha von Aegypten
zu werden. Nachdem er die Engländer, die sieh 1807 unter Frazer in
den Besitz von Aegypten, als dem Landwege nach Indien, setzen wollten,
glücklich abg ewehrt hatte, lockte er l8ll die sämmtlichen Mamluken in
sein Lager und liess sie niedermetzeln. Nach einem siegreichen Zuge
gegen die Wechabiten im Jahre 1816, erfolgte die Umgestaltung des
Heeres nach Europäischer Wejse und die Gründung einer Flotte. Im
Jahr 1824 unterstützte er die Türken in Morea gegen die Griechen,
eroberte auch die Insel, verlor aber einen Theil seiner Flotte bei Nava-
rin, 1827, und musste, 1828, Morea räumen. Glücklicher war Meh-
med Ali 1830, als er die Insel Kandia zu Aegypten schlug. Die Flucht
einiger Tausend Fellabs zum Pascha von Acre bot ihm 1831 eine er-
wünschte Gelegenheit zu einem Zuge nach. Syrien. Im Jahr 1832 be-
meisterte er sich durch seinen Sohn Ibrahim Jean d'Acre's, der auch die
Drusen in den Syrischen Gebirgen unterwarf, die Türken bei Kontaktsch
schlug, die Pässe von Beylan nahm und Konstantinopel bedrohte. Eine
gänzUche Niederlage, die er den Türken unter dem Grossvesir Reschid
Pascha, am 2l. Dez. 1832, bei Konieh beibrachte, benutzte Ibrahim nicht,
aus Furcht, die Russen möchten der Pforte zu Hülfe kommen. Ein Ver-
trag vom 6. März 1833 endigte diesen Krieg höchst glücklich für Mehmed
Ali, indem er nicht nur seine Syrischen Eroberungen nebst den Inseln
Kandia und Cypern behielt, sondern auch den Sultan zur Verzichtung auf
das Recht nöthigte, ihn absetzen zu dürfen. Hiermit begnügte sich jedoch
der Ehrgeiz Mehmed Ali's nicht lange; vollständige Unabhängigkeit und
ErbUchkeit seines Throns konnten ihn nur befriedigen. Die Pforte wies
aber diese Ansprüche entschieden zurück, zumal seit sie die Gunst der
Syrer, in Folge der Einführung des Monopolsystems und der Rekrutirung,
sich den Aegypten! sich abwenden sah. Erst als die grausame Entwaffnung
der Drusen auf Libanon im Jahr 1835 durch Ibrahim gezeigt hatte, Wie
die Aegypter nur durch Waffengewalt in Syrien sich halten konnten, und
ihre Macht 1838 durch die Wechabiten in Arabien geschwächt wurde,
begann die Pforte 1839 einen neuen Feldzug gegen den ehrgeizigen .Meh-
med Ali. Aber die Schlacht bei Nesbi am 24. Juli 1839 vernichtete das
Türkische Heer, fast zu derselben Zeit, als der Sultan .Mahmud IV. starb.
Die ganze Türkei schien nun eine leichte Beute Ibrahim's zu werden,
zumal da der Kapudan Pascha die Türkische Flotte den Aegyptern aus-
lieferte, als die Europäischen Grossmächte sich der Pforte annahmen und
in den Londoner Konferenzen, 1840, bestimmten, dass Mehmed Ali zwar
über Aegypten, Kandia, Cypern und den südlichen Theil von Syrien die
Souveränetät und erbliche Regierung erhalten, dagegen Adana, Haleb und
das übrige Syrien herausgeben und wie früher einen Tribut bezahlen
solle. Als sich indess Mehmed Ali, auf Frankreich bauend, weigerte, diesen
Bestimmungen Folge zu leisten, so gaben ihnen die Grossmächte, mit
Ausnahme von F'rankreich, durch eine Flotte Nachdruck, zwangen Meh-
med Ali zur Räumung Syriens, entrissen ihm Kandia und Cypern und
beschränkten seine Macht auf den erblichen, souveränen Besitz von Aegyp-
ten. Diese grossen Erfolge, wodurch Aegypten eine neue Stellung, nicht
nur gegen die Pforte, sondern zu Europa gewann, konnten nur durch
eine grosse Land- und Seemacht errungen werden. Diese zu schaffen, zu
bilden und zu unterhalten, war daher Mehmed Ali's wesentliches Streben.
Die Mittel fand er einmal darin, dass er Europäer, namentlich Franzosen
ins Land rief und sie zur Einrichtung des Kriegs- und Flottenwesens und
aller dazu gehörigen Anstalten brauchte, dann darin, dass er seine Ein-
künfte auf's höchste zu steigern suchte. Zu dem Zwecke zog er gleich
nach Vernichtung der Mamluken das Grundeigenthum sämmHicher Mo-
scheen und frommer Stiftungen ein, verdrängte die Generalpächter (Mu-
tazins), machte sich zum alleinigen Besitzer des Bodens und vertheilte
ihn an die Fellahs oder Arabischen Bauern, welche ihm ausser einer
Steuer den ganzen Ertrag der Ernte zu einem von ihm selbst festgesetzten
Preise abzuHefern hatten. Auch die Ackergeräthe und sonstigen Lebens-
bedürfnisse musste der Fellah von dem Vicekönig kaufen und mit seinen
.Mitbauern des Dorfes oder Distriktes für die richtige Zahlung der Gesammt-
steuern einstehen. Die Ertragfähigkeit und die Menge des urbaren Landes
vermehrte Mehmed Ali durch Grabung von Kanälen und Verbesserung des
Bewässerungssystems; auch führte er die Kultur der Baumwolle ein, und
liess Pflanzungen von Oel- und Maulbeerbäumen anlegen, und eine andere
QueHe des Reichthums öfl'nete er sich durch das Monopol des Handels und
die Anlegung verschiedener Fabriken, die er meist durch Ausländer leiten
liess. Ibrahim Pascha enthielt sich aller Einmischung in die Regie-
rung, bis er 1848, als Mehmed Ali in einen sehr bedenklichen Körper-
und Geisteszustand gerieth, einen Regentschaftsrath einsetzte, dem er
präsidirte, und gegen 60,000 Soldaten aushob, um seine Succession der
Pforte gegenüber zu sichern. Seine Besorgniss erwies sich als unbegrün-
det , denn bereits am 1. September 1848 wurde er mit der Statthalter-
schaft über Aegypten und dessen übrige politische Bestandtheile, von der
Pforte feierlich belehnt. Ibrahim starb schon am 10. November 1848, mit
Hinterlassung von 3 Söhnen, von denen ihm noch keiner in der Regierung
folgen konnte, die nach der 1841 festgesetzten Erbfolgeordnung, am 13,
Januar 1849 an Abbas Pascha, den Sohn seines Bruders Jussuf Bey
überging, der durch sein Sparsamkeitssystem sich weder die Beamten
noch die Europäer zu Freunden machte. Mehmed Ali starb geisteskrank,
am 2. August 1849, im 80. Lebensjahre, Nach seinem Tode, der die
Aegypter theilnahmlos liess, da er schon längst bei ihnen vergessen war, hob
Abbas Pascha das Handels- und Gewerbsmonopol auf, suchte die Lage
der Fellahs durch Befreiung von der drückenden Personalsteuer zu ver-
bessern, und steuerte den .Missbräuchen, welche sich besonders die höhe-
ren Staatsbeamten hatten zu Schulden kommen lassen. Unter ihm blühte
der Handel Aegyptens immer mehr auf; in den jenseits der Nilkatarakte
gelegenen Provinzen öffnete sich dem Volke ein weiterer Markt, und mit
der Pforte, d ;r er bereitwillig Hülfstruppen gegen Russland stellte, kam
er in's beste Vernehmen, Ihm folgte am 14. Juli 1854 sein Oheim (der
dritte Sohn Mehmed Ali's) Sajid (Said), der jetzige Pascha, der obwohl
lehenspfiichtiger Statthalter der Pforte, doch unumschränkte Macht über
das ganze Land übt,

JBas I>ancl. — Lage, Grenzen, Grösse. — Aegypten bildet
die NO.-Ecke Afrika's, die unterste Stufe des Nillandes und liegt zwischen
240—310 35'NBr. und zwischen 42o 48'- 53o 28' OL, Die Grenzen sind
im Norden das Mittelländische Meer, im Osten Djidda und das Rolhe
Meer, im Süden Nubien, und im Westen die Libysche Wüste. Der Flächen-
gehalt des eigentlichen Aegyptens beträgt ungefähr 8,795 geogr. Qu,-Min,,
von denen aber nur ein Zehntel angebaut ist, mit einer Einwohnerzahl
(1859) von 5,250,000 Seelen,

Gestaltung des Landes, physische Beschaffenheit. — Aegyp-
ten zerfällt von Natur in drei Theile: Unter-Aegypten oder das Delta
(Bahhari), Mi t te l - Aegy p t en (Wastani) und 0 ber - Aegyp t en
(Said), Das Land ist flach, meist öde und mit glühendem Sand bedeckt,
und nur das Delta und das 3—10 .Meilen breite Hussthal des Nils ist auf
einer etwa 750 Qu,-M. grossen Strecke mit einer fruchtbaren 30—36 Fuss
dicken Erdschichte bekleidet, die durch die regelmässigen Ueberschwem-
mungen des Nils noch mehr befruchtet wird. Unweit des östlichen Nil-
ufers erhebt sich das steile Gebirge Mokattam, eine nackte Felsenkette,
welche von Querthälern und Sandebenen unterbrochen, bis zum Arabischen
Busen reicht, wo sie von einer flachen Sandküste umsäumt ist, und zu
einer relativen Höhe von 300-2,500' aufsteigt. Der westliche Bergwall,
das Libysche Gebirge, fällt in sanfteren Abhängen ins Nilthal hinab
und verliert sich allmählig in den Ebenen des Delta, Ein Granitge-
birge, dessen schönes Gestein schon in den frühesten Zeiten verarbeitet
wurde, bildet die Südgrenze. Gegen Norden hin folgen hierauf Sand-
steinberge, von S. nach N. streichend, die auf den Seiten steil auf-
ragen. Jenseits des Passes von Dschebeleye erhebt sich das Kalkge-
birge, welches sich im Norden in die Wüste verliert. Das Thal, welches
durch das Gebirge Mokattam und das Libysche Gebirge gebildet wird, ist
im Süden sehr eng, erweitert sich aber nach Norden zu und ist abwech-
selnd bis vier Meilen breit. Unter dem 30" N,Br,, wo sich die beiden
Gebirgszüge gegen W. und N.W trennen, beginnt der Nil sich in zahRose
natürliche und künsHiche Arme zu theilen, deren Wasser durch Kanäle
und Schleusen noch so weit wie möglich über das durchaus ebene Land
verbreitet wird, um die, schon im Alterthum gerühmte Ergiebigkeit des
Bodens zu bewirken; die bedeutendsten dieser Kanäle sind der, ursprüng-
lich eine natürliche Vertiefung bildende, an der Westküste des Nils bis
nach Unter-Aegypten hinlaufende Kanal, welcher In seinem nördlichen
Laufe den Namen Bahar Jusef (Josephs-Kanal) führt und eine über
1 Meile breite höchst fruchtbare Insel umfliesst, und der grosse Mah-
mud ieh-Kan al, welcher über den schmalen Damm zwischen dem See von
Abukir und dem von Mariut geht, den die Engländer 1801 durchstachen,
und dadurch den
letzteren See bildeten. Breite und Tiefe des Nilstroms
sind sehr verschieden; erstere beträgt 3,000 — 9,000 Fuss. Sein Lauf ist
ungemein reissend und wird von vielen, zwar nur 5—6' hohen Katarakten
unterbrochen, aber am meisten gefährlich sind die Wirbel und Strudel,
in denen der Fluss, besonders auf dem rechten Ufer durch Felseilande
zerschnitten, in seinem raschen Falle dahin schäumt. Von Philae bis zu den
Pyramiden von Sakarah zieht der vielgebogene Strom, zahlreiche Eilande
bRdend, 105 deutsche Meilen dahin, während die gerade Linie fast ein
Viertel kürzer ist. Die Hauptmündungen des Flusses sind: die Bolbini-
tische-, die Sebenytische-, die Phanitische- und die Mende-
sische Mündung; die Kanobische Mündung ist in Folge eines
gewaltsamen Durchbruchs, wodurch der See Abukir entstand, verschwun-
den. Nur durch eine sandige Landzunge vom Meer getrennt liegt im W.
der Mariut-See; östlich neben ihm der durch einen Kanal mit dem
Nil verbundene Madieh-See; noch weiter gegen Osten ist der an der
Küste gelegene See Edkos, der Burollos-See, und im 0. von diesem
der 10 Min. lange Mensaleh-See. Alle diese Seen sind an verschiedenen
Punkten mit dem Meere verbunden, aber dessen ungeachtet zum Theü nur
Sümpfe, und wie andere Sumpfebenen dieser Gegend, nur bei der Ueber-
fluthungszeit des Nils mit Wasser gefüllt. Der im Durchschnitt 3 Fuss
tiefe Menzaleh hat salziges Wasser, ist reich an Fischen und Wasser-
vögeln, und mit vielen kleinen Sumpfinseln bestreuL Südlich von Men-
zaleh an der Ostgrenze des Delta's ist der Pilger-See (Birket el Hadsch),
in dessen Nähe sich die nach Mekka ziehenden Pilger versammeln, und
in der Wüste der See Scheib und der Salzsee al Mamleh, welcher
ehemals durch einen Kanal, von dem man noch Spuren findet, mit dem


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48. — Aegypten und Palästina. 3

Arabischen Busen und dem Nil in Verbindung stand. Im W. des Nil,
8 Min. vom Fluss entfernt und am Ende eines fruchtbaren Thaies, ist der
6 Min. lange, salzige, mit dem Nil durch zwei grosse in Felsen gehauene
Kanäle verbundene Möris-See (Birket el Karun), welcher eine Insel
umspült. Viele kleine Kanäle, sowie die Hauptkanäle, von denen der eine
Bahr belä Mä (Fluss ohne Wasser) genannt wird, sind zum Theil wasser-
leer und verfallen. Einige Meilen westlich vom Nil entfernt, in einem
Thale, welches die Wüste des heiligen Makarius heisst, sind die Natron-
Seen (Wadi e Natrun), auf deren Grund das verdunstete Wasser eine
2 Fuss dicke Natronkruste zurücklässt. — Das Klima Aegyptens ist im
Allgemeinen gesund und natürlich sehr warm; 28" R. sind im S. nichts
Ungewöhnliches, jedoch ist die Wärme nicht immer gleich, sondern richtet
sich grösstentheils nach den Winden, welche während eines Theils des Jah-
res aus allen vier Himmelsrichtungen wehen, und nach dem Stande des Nils.
Wie in allen heissen Gegenden flnden sich auch hier unverhältnissmässig
kühle und starkthauige Nächte, die auf den Gesundheitszustand der Aus-
länder einen besonders schädlichen Einfluss haben. Der kühlende Nord-
wind, schwere Wolken den südlichen Gebirgsländern vom Meere her
zuführend, beginnt Ende Mai, hindert den Abfluss des Nils und ist seinem
Steigen sehr förderlich; im September fängt der Ostwind an zu herr-
schen, an dessen SteRe Mitte December die stürmischen, veränderlichen
Westwinde treten, die im Februar wieder vom Südwinde verdrängt
werden. Im April und Mai weht im Süden oft der erstickende Chamsin,
in welchen die Südwinde häufig ausarten. Während des Winters ist im
Delta die Regenzeit; in den Sommermonaten regnet es dort nur selten,
und in Oberägypten fällt das ganze Jahr über fast gar kein Regen. Die
einzigen aber schrecklichen Plagen des Landes sind: die Pest, häufige
Augenkrankheiten und Blindheit, und bisweRen verheeren auch Mäuse und
Heuschrecken Saaten und Felder und richten dadurch beträchtlichen Scha-
den an. Aegypten besitzt einengrossen Produktenreichthum. Unter
den Thieren ragen hervor: Kameele, in der Wüste kleine Dromedare,
Pferde, Esel und .Maulesel, Ochsen, Büfl'el, Schafe, Ziegen, Gazellen, Löwen,
Panther, Unzen, wilde und zahme Katzen, Hyänen, wilde Hunde, Dscherboa's,
Hasen, Stachelschweine, Aff'en, Igel, Ichneumon's, wilde Schweine, Kroko-
dile, Delphine, Strausse, Geyer, Störche, Ibis, Reiher, Flamingo's, Pelikane,
Wasserhühner, Möven, Taucher, Gänse, Enten, und noch viele andere kei-
neswegs sehr wichtige Thiere. Von mehr Bedeutung als die eigentlichen
Hausthiere und die Viehzucht ist der Ackerbau, und die Produkte des-
selben, wie Reis, Weizen, Zucker und BaumwoRe sind die wichtigsten
Handelsartikel; Wein, Indigo, Tabak und Oelbäume werden in grosser
Menge gepflanzt, und die Anpflanzung des Maulbeerbaums zum Seidenbau
ist von Erfolg. Eigentliche Waldungen gibt es nicht, wesshalb auch
-Mangel an Brenn- und Nutzholz herrscht; nur Palmen, darunter die Dum-
palme mit kleiner bitterer Nuss, Feigen-, Maulbeer- und Johannisbrodbäume,
Tamarinden, Sykamoren, Akazien, Pappeln, Myrten, Nabeka, die Musa im
Delta, der Back, Cassien u. a. stehen in kleineren Gruppen beisammen,
oder sind längs der Ufer hingepflanzt. In den Gärten werden Aprikosen,
Pfirschen, Aepfel, Birnen, Pflaumen, Citronen, Orangen, Feigen, Maulbeeren,
Kachiman etc. gezogen, aber im Allgemeinen gerathen die europäischen
Obstarten nicht besonders gut. Unter den Gesträuchen zeichnen sich
Opuntien, Rhamnus Napeca, indische Feigen, Rosen (Rosenöl von Fayum),
und viele andere aus. Ausser den schon oben angeführten Getreidearten
und Handelspflanzen werden .Mais, Gerste, Durra, Dophun (Hirse), Sorgho
(holcus saccharatus), Bohnen, Erbsen, Linsen, Lupinen, Wicken, Rüben
aRer Art, Pastinacken, Kohl, Spinat, Gurken, Melonen, Kürbisse, Zwiebeln,
BasiRkum, Malven und andere Küchengewächse in reichlicher Menge ge-
baut; auch Flachs, Lein, Hanf, Sesam, Mohn (zu Opium), Senf, Pfeffer,
Sennes, Saflor, Wau, CocheniRe-Cactus, Alhenna etc. pflanzt man viel, und
Klee, Agul und andere Grasarten baut man als Viehfutter. Die Papyrus-
staude und die schöne, den alten Aegyptern heRige Lotusblume wachsen
noch jetzt. Moose und andere kryptogamische Pflanzen sind selten; das
Delta ist besonders durch viele Nymphäen ausgezeichnet. Das frucht-
barste Land ist Said (0her-Aegypten), wo um Schutt und Trümmer
uralter Städte sich weitgedehnte Fruchtgelände hinziehen, und nicht das
Delta, wie man irrthümlicher Weise vermuthen könnte. An Mineralien
ist Aegypten ziemlich arm und Refert ausser dem berühmten Granit,
Marmor, Alabaster, mehrere Quarzarten (Karneol, Jaspis, Heliotrop), Achat,
Porphyr, Serpentin, Schiefer, Onyx, Salz, Natron, Salmiak, Salpeter,
Schwefel, auch etwas Kupfer, Eisen und Blei, welches die einzigen Re-
präsentanten der Metalle im Lande sind.

»as Volk. — Bevölkerungsverhältnisse. - Die Bevölke-
rung Aegyptens betrug im Jahr 1847; 4,250,000 Seelen, welche bis 1859
auf 5,125,000 Seelen angewachsen ist. Die Einwohner sind hauptsächRch
Kopten und Araber. Die Kopten, Nachkommen der alten, mit Grie-
chen und Römern vermischten Aegypter, sind die ältesten Bewohner des
Landes und ihre Zahl beläuft sich ungefähr auf 160,000. Die Araber
(FeRahs und Beduinen), die als Ackerbauer oder Nomaden leben, bilden
den grössten Theil der Bevölkerung. Ferner sind noch die Barabras,
Einwanderer aus Nubien, die in der Gesichtsbildung am meisten den
alten Aegyptern gleichen; die Türken, welche als Beamte, Soldaten und
Kaufleute im Lande sind, Armenier, Griechen, Jud en (4,000), Ne-
gersklaven und Europäer ein TheR der Bewohner. — Die herrschende
Religion ist der Islam, doch wird auch der christliche Glaube geduldet.
Die Kopten sind Christen von besonderer Konfession und stehen unter
dem Patriarchen von Alexandrien, welcher in Kairo, in Dschizeh oder auch
im Kloster St. Georg abwechselnd wohnt; ihre eigenthümRche Sprache
ist nur noch beim Gottesdienste gebräuchlich. Sie besitzen 127 Kirchen,
16 Klöster (worunter die 4 der Natronseen). Ausser diesen Kopten hat
Aegypten noch gegen 5,000 Römisch-Katholische Christen, die im Ritus sich
unterscheiden. In Said sind Missionäre der Propaganda. — Die geistige
Bildung steht noch auf einer, sehr niedrigen Stufe, und auch die neuerdings
nach europäischen .Mustern eingerichteten Schulen und Anstalten dienen
weniger zur Beförderung der Bildung des Volks, als den Privatzwecken
des Vicekönigs.

Physisch-technische Kultur, HandeL — Die Hauptnahrungs-
queRen des Volkes sind Ackerbau und Viehzucht; auch Hühner-
und Bienenzucht sind von Bedeutung. Die Fischerei ist lebhaft
und einträglich. — Der Kunstfleiss ist im ARgemeinen gering, jedoch
wurde die Industrie durch die in letzter Zeit errichteten Fabriken um
Vieles gehoben, obgleich dieselben nicht gerade mit grossartigem Erfolg
betrieben werden, da Staub und Hitze Maschinen und Arbeit verderben,
und schlechte Beamte das GeRngen voRends verhindern. Die gewerbRche
Industrie verarbeitet Baumwolle, Seide, Flachs, Hanf, bereitet Leder, ge-
schätztes Rosenöl, Teppiche, Salmiak, Salpeter, Glas- und Töpferwaaren etc.
Zuckersiedereien, Salzsiederei, W'affenfabriken und Gerbereien sind im
Gange. — Der Handel, grösstentheRs .Monopol des Vicekönigs, ist sehr
wichtig, würde aber noch blühender sein, wenn dies nicht der FaR wäre.
Getreide, Lein, Zucker, BaumwoRe, Alhenna, Natron etc. lässt die Regie-
rung zu willkührlich festgesetzten Preisen zusammenkaufen und in den
grossen Magazinen zu Bulak und Alexandrien aufbewahren, um sie mit
Gewinne auszuführen; auch der innere Handel liegt unter dem Monopol.
1859 betrug die Einfuhr, bestehend in Manufakten, Bauholz, Quincaille-
rien, Tuch, Tabak, Eisen- und anderen Metallwaaren etc. 240,875,000 Pi-
aster; die Ausfuhr, in den schon oben erwähnten Produkten bestehend,
263,874,000 Piaster. Der Mittelpunkt des Handels ist Kairo; die be-
deutendsten Häfen sind Alexandria, Daniiette und Suez. Die
Schifl"fahrtsbewegung von Alexandrien belief sich im Jahre 1859 auf
2,040 angekommene und 1,993 abgegangene Schifl'e. Die türkischen, sy-
rischen, südeuropäischen Gelder, hauptsächlich Gold sind im Kurs. Maass
und Gewicht sind eigen.

»er li«aat. — An der Spitze der Regierung steht als lehens-
pflichtiger Statthalter der Pforte ,,der Pascha von Aegypten", welcher
den Titel „Hoheit" und „Vicekönig" führt. Die Statthalterschaft
ist erblich in der FamRie Mehemed Ali's. Der Pascha übt unumschränkte
Macht über das Land, und seine Herrschaft erstreckt sich ausser Aegypten:
südlich über Nubien (im weitesten Sinn) bis Habesch (Massowa) und
an die Grenzen von Darfur, westlich über die lybischen Oasen,
und östlich über die Westküste Arabiens. Der Pascha residirt zu Kairo,
er ist Herr alles Eigenthums und despotischer Gewalthaber. Der gegen-
wärtige Pascha, Sajid (der IV. seit Mehemed Ali), ist der Oheim des
am 14. Juli 1854 gestorbenen Abbas Pascha und Sohn Mehemed Ali's.
Stellvertreter des Vicekönigs (Kiujah Pascha) ist der erste Minister und
Präsident des obersten Staatsraths, welcher aus den Prinzen von Geblüt,
4 Generalen und 4 Grosswürdenträgern besteht, gegenwärtig Mahmud
Pascha. Ausserdem obersten Staatsrath besteht ein Ministerium, bei
welchem der ConseRs-Präsident, der Minister des Aeussern, der Finanz-
minister, der,Minister des Innern, der Kriegsminister, der Chef des Marine-
Departements, der Präsident des höchsten Gerichtshofes, der Oberkomman-
dant der Truppen, der Chef des Ingenieurkorps, der Arsenaldirektor, der
Präsident der Sanitäts-Intendanz, der Gouverneur von Alexandrien, der
Gouverneur von Kairo, der General-Gouverneur von Sudan, der Sekretär
des Vicekönigs und der Oberkammerherr, als Mitglieder betheiligt sind. —
Aegypten ist zum Zweck der Verwal tu ng in 25 Departements sehr regel-
mässig eingetheilt, und wird nach den Rangstufen der Beamten von Mun-
dirs, Mamurs, Nazirs und Kaschefs beaufsichtigt.

Finanzen. — Nach annähernder Schätzung betrug 1847 die Ein-
nahme 790,000, die Ausgabe 786,000 Beutel (1 Beutel je 50 fl. C. M.
oder 126 Franks oder 5 Pfd. St.); 1855 betrug die Einnahme 765,000,
die Ausgabe 760,000 Beutel. Der Tribut an die Pforte belief sich
im Jahr 1833 auf 12,000, jetzt 60,000 Beutel. — Aegypten hat mehrere
Arten Papiergeld, dessen Curs sehr schwankend ist. — Die Schwebende
Schuld betrug im Jahre 1857: 6-7 MRlionen Talaris (30-35 Millionen
Franks). Im August 1860 hat die Regierung, laut Zeitungsberichten, ein
neues Anlehen von 28 MiRionen Franks in Paris abgeschlossen.

Heerwesen. — Das stehende, meist auf europäische Art eingeübte
Heer zählte früher fO bis 60,000 Mann; jetzt ist es im Ganzen bis auf
die Summe von 21,000 Mann herabgesunken, und zwar besteht es aus:
4 Infanterie-Regimentern ä 3,000 = 12,000 Mann, einem Schützen-Bataillon
1,000 Mann, Kavallerie 3,500 Mann, Artillerie 1,500 Mann, und 2 Batail-
lonen Genie 3,000Mann; ausserdem ist noch ein Regiment Schwarzer aus
Sudan zu 3,000 Mann. Für 1858 ist die Armee auf 15,000 Mann reducirt,
nämlich 12,000 Mann aktive Truppen uud 3,000 Mann Garnisonstruppen. —
Die Flotte zählt: 7 Linienschifl'e, 6 Fregatten, 4 Korvetten, 7 Briggs,
2 Dampf-Packetboote und 23 Transportschilfe. Flagge siehe „Flaggen-
Atlas Taf. 6 Nro. 237 und 238."

Politische Eintheilung. — Das Land zerfäRt in 3 Theile, in
Ober-Aegypten (Said), Mi ttel-Aegypten (Vostani, Wastani)
und Unter-Aegypten (Ba hhari), die in folgende 25 Provinzen ge-
schieden sind. Hauptstadt des Landes und Sitz des Vicekönigs ist Kairo
(Masr el Kahira) mit 300,000 Einwohnern. Bedeutendste Seehandelstadt
ist Alexandrien, mit (1859) circa 400,000 Seelen.

L Ober-Aegypten — Said — umfasst 4 Provinzen: 1. Esneh,
2. Kenneh, 3. Girgeh (Dschirdscheh), 4. Siüt.

IL Mitttel-Aegypten — Wastani — umfasst 7 Provinzen:
5. Monfalut, 6. Menieh, 7. Beni Sueh, 8. Fayum, 9. Atfih,
10. Gizeh (Dschizeh), 11. Kairo (Masr el Kahira).

IIL Unter-Aegypten - Bahhari- umfasst 14Provinzen: 12. Kel-
jub, 13. Belbeis, 14. Schibeh, 15. Mitcamar, 16. Mehallet el
Kebir, 17. Mansurah, 18. Damiat (Damiette), 19. Tanta, 20. Me-
lig, 21. Menuf, 22. N egileh, 23. Damanhur oder Bahireh, 24. Füah,
25. Iskanderieh (Alexandrien). Unter ägyptischer Oberhoheit stehen
ausserdem noch Nubien (Dongola), 11,990 Q.-M. mit 1,100,000 Einwohnern,
und Sennaar mit .Meroe, 6,805 Qu.-M. mit 1,000,000 Einwohnern.


Paläütiiia.

F as I^and. — Palästina (jetzt Theil des türkischen Ejalets
Saida), das Vaterland des hebräischen Volkes, von diesem selbst Kana-
an, Land Israels, Land der Hebräer, das heilige Land, Land
der Verheissung, Juda, Judäa genannt, erhielt den iNamen Palästina,
der ursprünglich dem Philisterlande eigen war, erst später. Vor dem
Einzüge der Israeliten in Palästina Avar dieses Land von den Philistern,


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48. — Aegypten und Palästina. 3

Kananitern, Jebusitern, Amoritern und mehreren andern kleinen Völker-
schaften bewohnt. Die Hebräer eroberten es unter Josua, 1450 vor
Christus, und theilten es nach den Stämmen ihres Volkes. Saul vereinigte
diese in ein Köni.greich und David erweiterte es durch Eroberungen. Zu-
erst nach den Volksstäinmen in 12 Bundesstaaten getheilt, wurde das
Land nach dem Exil unter persischer Herrschaft in kleine Kreise zerstückt,
und zur Zeit Christi zerfiel es in die Provinzen: Galiläa, Samaria,
J udäa und Peräa.

Nach seiner geographischen Lage erstreckt sich das Land zwischen
300 30'_32o 48' NBr. und zwischen 51" 32'—540 5' OL. Natürlich w ird
das Land durch das Mittelmeer, den Jordan und den Libanon begrenzt;
seine politische Ausdehnung aber war zu verschiedenen Zeiten verschieden.
Zu Davids Zeit betrug der Flächenraum 450 Qu.-M. mit 5 Mill. Einwohner,
worunter 1,300,000 waffenfähige Männer, und zur Zeit Christi soll die
Bevölkerung noch weit stärker gewesen sein. Nach seiner natürlichen
Begrenzung hat Palästina 465 Qu.-M. Flächeninhalt

Hauptgebirge sind: im N. der Libanon (weisse Berg) und
der Antilibanon, beide so benannt von dem Schnee, welchen man das
ganze Jahr hindurch an den höhern Stellen derselben antrifft Von den
Höhen dieser Gebirge stürzen viele kleine Flüsse und Bergwasser herab. Der
Libanon, 25 Meilen lang, ist wegen seiner Gedern berühmt, deren es jetzt
zwar nur noch wenige giebt, die zu Salomo's Zeiten aber in grossen Wal-
dungen vorhanden gewesen sein sollen. Andere Gebirge des Landes sind:
das Gebirge Basan, Hermo n, Gilead und Seir; das Gebirge Ephra-
im, mit den einzelnen Bergen Ebal, Gorizim, Silo (den höchsten
aller Berge Palästina's) und Quarantania oder der Versuchungsberg;
der Berg Karmel (jetzt Kurmul) mit mehr denn 2,000 Höhlen, die
gegen 30,000 Menschen fassen konnten, worunter die Höhle Adullam,
in welcher die Propheten Elias und Elisa wohnten. Der Berg Tabor,
ein isolirter Kegelberg, auf dem Jesus verklärt wurde; der Berg Christi,
auf welchem Jesus die bekannte Bergpredigt gehalten; der Berg Juda
mit dem Oelberg bei Jerusalem, auf dem sehr viele Oelbäume standen,
und der Berg Abarim, mit dem Berge Nebo, von dessen Spitze (Pisga)
Moses das gelobte Land aus der Ferne erblickte. Von bedeutenden Ebenen
sind zu bemerken: die grosse 20 Meilen lange Ebene Saron, längs dem
Mittelländischen Meere; jenseits des Tabor die reizende Hochebene
Galiläa's (Jesreel oder Esdrälon) und in ihr der Kis chonflu s s,
der nebst dem Belus nach dem Meere zu ausläuft und in die üferebene
von Acre hinabfällt; die Ebene am Jordan, welche von Loth zum
Weideplatz für seine Heerden erwählt wurde, und in welcher auch Johan-
nes der Täufer auftrat-; das Gefilde Jericho's, und die Gefilde von
Moab. — Wüsten, d. h. nur zu Viehweiden taugliche Gegenden, w'aren:
die Wüste Bethsaida, Gibeon, Berseba, Juda, Engeddi, Siph
und Maon, und die Wüste bei Jericho oder Quarantania; wahr-
scheinlich war es hier, wo Jesus versucht wurde, und wo der barmherzige
Samariter sein Liebeswerk verrichtete. Das Thal Josaphat, ThalHinon,
wo dem Götzen Moloch Kinder geopfert wurden, und das Thal Kidron;
das 12 Meilen lange und 3 .Meilen breite Thal des Jordans, das 'fhal
Gibeon, Escol, Gerar, Ajalon und das Th erebinthenthal sind
die berühmtesten Thäler.

Die Gewässer Palästina's sind: das Mittelländische .Meer,
welches die.Westküste des Landes bespült; der See Liberias, auch See
Genezareth, oder das galiläische Meer genannt, 2V2 Meilen lang
und I Meile breit, früher so fischreich, dass sich 1,500 Fischer auf ihm
mit dem Fischfang beschäftigten; das Todte Meer oder das Salzmeer,
welches 7 Meilen lang und 3 Meilen breit ist, und an der Stelle liegt,
wo die untergegangenen Städte Sodom und Gomorrah sich befunden
haben sollen; es enthält nichts Lebendiges, und nicht einmal Pflanzen
kommen in dessen nächster Nähe fort Hauptfluss des Landes ist der
Jordan, welcher am Fusse des Libanon entspringt, durch den'See Marmo
und den See Genezareth strömt, und sich in das Todte .Meer ergiesst.
Ausser dem Jordan hat das Land keinen bedeutenden Fluss, sondern nur
Bäche, von denen der Bach Kidron, der Jabok, der Besord, der
Krith (wo Elias von den Raben gespeist wurde), der Arnon, der Sarek
oder Eskol, der Kana, der Kison oder Kischon, der am Tabor ent-
springt, die nennenswerthesten sind. Brunnen mit süssem Ouellwasser
waren nicht häuflg, daher viele Ci s t ern en, ausgemauerte Wassergruben
in Form eines umgestürzten Trichters, unten weit und oben ganz enge,
in welchen sich das Regenwasser sammelte. Berühmt war der Brunnen
Siloa, unweit Jerusalem, die Quelle Bethesda zu Jerusalem, und der
Jakobsbrunnen bei Sichern,

Das Klima Palästina's ist sehr verschieden: in den gebirgigen
Strichen getnässigt und mild, in der weit tiefer liegenden Jordanebene
tropisch. Erdbeben haben sich in Palästina häufig wiederholt. Der Sa-
mum, ein glühender Südostwind, der aus der Arabischen Wüste kommt
und durch seine Schwefeldünste alles animalische und vegetabile Leben
tödtet, richtet oft grosse Verheerungen an. Ungeheure Schwärme von
Wander- oder Zugheuschrecken vernichten manchmal die reichsten Ernten,
verursachen dadurch allgemeine Hungersnoth und bringen das tiefste Elend
über das Land. Die Pest und der .\ussatz sind immer noch häufig und
rühren zum Theil vom Klima, hauptsächlich aber von der Lebensweise
und der Unreinlichkeit und Nachlässigkeit der Einwohner her. Die Frucht-
barkelt des Landes war vormals ausserordentlich; Weizen, Gerste, Reis,
Linsen, Baumwolle wurden in Ueberfluss gebaut, Aepfel, Feigen, Mandeln,
Oliven, der Balsamstrauch, die Narde, Myrrhe, Terebinthe, Eiche, Föhre,
Cypresse, Granate, Wein, Johannisbrod, Palmen und Gedern wuchsen in
grosser Ueppigkeit, und Hyacinthen, Jonquillen, Rosen, Tulpen, Lilien,
Narzissen und Levkoien überzogen die Gefilde. Von Thieren giebt es Pur.^
purschnecken, Skorpione, Heuschrecken, Bienen, Fische, Schlangen, viele
Eidechsen, zahlreiche Vogelarten, Löwen, Bären, Panther, Hirsche, Wölfe,
wilde Schweine, Füchse, Schakals, Gazellen, Dammhirsche, Hunde, Esel,
Kameele, Maulthiere, Pferde, Rinder, Ziegen, Schafe. Von Mineralien finden
sich am häufigsten Kalk, Kreide, Basalt, Steinsalz, Schwefel, Asphalt,
Magneteisenstein. Unter der trägen Herrschaft der Türken ist der Pro-
duktenreichthum des Landes sehr zurückgegangen, weil für die Kultur
des Landes fast gar nichts geschieht

»as VolU. — Die Bevölkerung Palästina's war früher unge-
mein zahlreich und betrug unter Davids Regierung 5 Millionen, und zur
Zelt Christi mochte sie sich auf eine noch höhere Zahl belaufen haben.
Jetzt enthält das Ejalet Saida (Palästina und Phönizien), ein Flächen-
raum von 1,053 Ou.-M., auf welchem viele Millionen glücklicher Menschen
gedeihen könnten, nur eine Gesammt-Bevölkerung von 670,000 Seelen.
Die Bewohner des Landes sind ihrer Abstammung nach ungemein ver-
schieden. Juden leben noch in erheblichei* Anzahl in Palästina; in Jeru-
salem wohnen viele, und seit Aegypten das Joch und die Freizügigkeit der-
selben erleichtert, wandern seit neuerer Zeit Tausende dahin. Die brau-
nen, hagern, mittelgrossen, wohlgebildeten, nicht selten schönen Gestalten,
mit langem Gesicht, schwarzem Bart, dunklem Haar und blitzenden Augen,
gehen auch dort auf dem ursprünglich heimischen Boden wie Fremdlinge
umher, erinnern mit Trauern an eine grosse Vergangenheit und göttliches
Recht, und deuten, hinaus in eine wichtige Zukunft: denn noch immer
geht an ihnen in Erfüllung, was schon im 5. Mos. 4, 27; 28, 25 u. fl".;
Jerem. 24, 9 u. ff.; 29, 18 u. A. ihnen gedroht und verheissen ward. Keine
Spur zeigt sich mehr bei ihnen von dem Kriegsmuth der Nation, die mit
stolzer Verachtung das Joch der Römer trug, von der edlen Thätigkeit im
Wissen und in der Kunst; sie sind dort ein erniedrigtes Sklavenvolk,
das um seines Geldes willen von den Osmanen gedrückt, und zu Zeiten
geplündert und ausgesogen, beharrlich im Halten an seiner Religion, be-
triebsam im Handel und Gewerbe, voller Intriguen, kriechend und doch
voll Stolz und Hass gegen seine Unterdrücker ist, die jetzt die Herren in


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48. — Aegypten und Palästina. 3

dem von Gott ihnen einst geschenkten Lande sind. Im eigentlichen Liba-
non, bis gegen Damaskus, leben Drusen, wahrscheinlich die Nachkom-
men der einstigen syrischen Ureinwohner; muthig und tapfer, tüchtig im
Gebirgskriege, steigen sie nur ungern in die Ebene der Küste hinab, son-
dern beschäftigen sich in den heimischen Thälern mit dem Weiden ihres
Viehes, dem Anbau von Baumwolle, Tabak, Wein, Getreide, und zeliweili-
gen Raubanfällen auf ihre Nachbarn. Das Arabische hat, sich in Dialekte
spaltend, ihre Landessprache verdrängt. Ihre Verfassung ist eigenthüm-
lich: die Schelks bilden den Adel, der einen vielgeltenden Landtag aus-
macht und die erbliche Macht des Emirs, der die ganze vollziehende Ge-
walt und das Recht über Leben und Tod seiner Stammesgenossen in den
Händen hat, im Zaume hält. Die Erbfolge des Emirs gibt immer zu Feh-
den unter Brüdern und Verwandten Anlass; und innere blutige Kämpfe
entstehen nur zu häufig unter ihnen, durch tollkühne Plünderungen, die
Blutrache und das reizbare Ehrgefühl; übrigens sind sie gutmüthig, zart-
fühlend, gastfrei, nur eifersüchtig im Punkte der Frauen, die bei ihnen,
wie bei den Türken, dicht verschleiert gehen und sehr zurückgezogen
leben. Ihr Wissen ist gering, Lesen und Schreiben lernt nur der Adel.
Die Religion, der sie aiTiängen, ist eine Sekte des Islam, deren Stif-
ter Mohammed Ihn Ismael war. Sie haben eine Lehre von 10 Incarna-
tionen Gottes, die sie nach merkwürdigen Fürsten und Lehrern benennen.
Die Seelenwanderung ist einer der Hauptpunkte in ihrer Glaubenslehre.
Den eigentlichen Muhamedanern stehen sie ferner als den Christen, und
doch haben sie sich in jüngst verflossener Zeit durch ihre grausamen
Christenverfolgungen so furchtbar ausgezeichnet. — Die Nasairis oder
Anziris (Nazareni) wohnen ebenfalls im Libanon, und sind, wie die
Drusen, ein syrischer Urstamm; ihrem Thun und Glauben nach sind sie
ein gutes Volk, das die Frauen achtet, redlich, gastfrei, mitleidig und
fleissig ist; ihre Religion ähnelt der Drusischen: die Seelenwanderung
ist in derselben gröber ausgeprägt, und eine Wanderung in Thiere und

Sterne; sonst hat ihre Lehre wenig Eigenlhümliches oder ist noch zu un-
bekannt. Auch sie geben sich selbst für Moslems aus: Ali halten sie für
göttliche Incarnation und sind fanatische Schiiten. Ihnen ähnlich sind
die Isinaeliten, deren Hauptsitz Mashyad im Gebiete von Hama ist; in
bürgerlicher und religiöser Hinsicht sind sie den Nasairis ähnlich, dennoch
herrscht zwischen beiden Stämmen eine durch heimliche Mordthaten stets
aufrecht erhaltene Todtfeindschaft. — Ferner wohnen im Libanon Ma-
roni ten, etwa 100,000 Seelen, die in Charakter, Lebensweise und poli-
tischer Ordnung den Drusen verwandt, den Osmanen tribut- und den
Drusen-Emirs kriegspflichtig sind. Sie leben unter vier Schelks: Blut-
rache gilt ihnen als Pflicht, Vielweiberei ist verboten. Meist arm, sind
sie doch gastfrei und redlich, sind Christen und seit 1215 mit der römi-
schen Kirche unirt, erkennen sie den Papst und unter ihm den Patriar-
chen zu Kanobin oder zu Antakia als Oberhaupt an; sie halten Gottes-
dienst in altsyrischer Sprache, und die Priesterehe gilt bei ihnen einmal
mit einer Jungfrau. Mönche und Nonnen, deren viele in 100 Klöstern
auf dem Gebirge leben, und Weltgeistliche stehen bei ihnen in grossem
Ansehen. Sie zählen 6 wirkliche und 6 Titularbischöfe. — Karat ten
finden sich gegenwärtig nur wenige in Palästina; ein kleiner Rest von
Samaritanern, jenem jüdisch-ägyptisch-assyrischen Mischlingsvolke,
findet sich um Nabulus und Jäfa, mit eigenem Tempel und besondern
Ceremonien. —Tschingenen (Zigeuner), ein Hindustamm, leben in Horden
dürftig und elend, abgeschieden, verachtet, entwürdigt, besonders um
Haleb und Damaskus. Wild aussehend, mit indischer Gesichtsbildung,
schmutzig, halbnackt, stossen sie auch dort ab, wie in Europa; sie essen
ARes, machen sich mit jedem Gewerbe zu thun; heftig, leicht erregbar
und doch träge, bleiben sie arm, bekennen sich äusserlich zum Islam,
sind aber eigentlich Heiden. — Griechen und Armenier leben auf
den Handelsplätzen, ebenso Franken oder Europäer aller Nationen,
welche dort die ,,lingua franca" sprechen, und mehr oder minder ihre euro-


BSE© KAlElISiL.

päischen Sitten beibehalten haben. Der Religion nach sind sie römi-
sche und griechische Katholiken (letztere haben mehrere Erz-
bischöfe und Bischöfe); Protestanten (zu Haleb ist eine englische
Kirche, zu Jerusalem ein englischer und ein deutscher Bischof); Jako-
biten (Vlonophysiten), die von jeher in Syrien ihren Hauptsitz hatten,
wo Jakob Baradäus ihnen den Namen gab, und wo sie die Patriar-
chen zu Anlaki und zu Mossul, und den Bischof zu Rakka anerkennen.
Auch sie haben sich jetzt dem Papste unterworfen. Die Nestorianer,
welche die zwei Naturen in Christo strenger scheiden und Maria nur
Christusgebärerin, nicht Deipara nennen, die Priesterweihe als drittes
Sakrament annehmen und den Bilderdienst verwerfen, haben zu Mossul
einen Patriarchen, und ausser diesem mehrere Bischöfe im Lande; Jo-
hannes-Christen leben nur um Tripoli.

Topog-raiiliie. — Zu Christi Zeiten wurde Palästina, wie schon
oben erwähnt, in die 4 Provinzen: Galiläa, Samaria, Judäa und
Peräa geschieden.

Galiläa. — Diese schöne Provinz, welche gegenwärtig fast eine Ein-
öde ist, hatte eine Länge von 18—20 und eine Breite von 16—18 Stun-
den.
Die Stämme Asser, Naphthali, S e b ulon , Isasch a r und ein
Theil von Manasse und Dan hatten ihre Besitzungen in demselben-
Die Galiläer zeichneten sich vor den Bewohnern der übrigen Provinzen
durch Tapferkeit, Frömmigkeit und Aufgeklärtheit aus, aber ungeachtet
ihrer Vorzüge wurden die Galiläer dennoch von den ächten Juden in
Judäa verachtet. Die vorzüglichsten Städte dieser Provinz waren: Dan
(Grenzstadt); Sephoris (Hauptstadt von Galiläa); Tiberias, Residenz
des Königs Herodes, und berühmt durch seine Gesundbrunnen und war-
men Bäder (an der SteRe dieser Stadt liegt jetzt der Flecken Tabari eh);
Capernaum, wo Jesus viele Wunder that und den Matthäus zu seinem
Apostel wählte; Chorazin; Betsaida, Fischerflecken, in dem die

Bromme'.s Ha nd-11 a s. — .\PKypten und Paliistina. Ii,

Apostel Petrus, Andreas, Johannis, Jakobiis und Philippus geboren waren
und Fischerei trieben; Nazareth (jetzt Nusra geiannl), auf der Ebene
Esdrälon, noch immer ein bedeutender Flecken, nicht weit vom Eei'ge
Tabor entfernt, der Wohnort von Jesus Eltern; Na in, am Bei'ge Taboi",
wo Jesus den Sohn der Wittwe vom Tode erweckte (jetzt bat die Stadt
10,000 Einwohner, meistentheils Christen); Endor, Siädtchen am Tabni-,
wo Saul von einer Todtenbeschwörerin betrogen wurde; Ca na (jetzt
armseliges Dorf), in welcher Stadt der Apostel Simon geboren wurde und
Jesus sein erstes Wunder verrichtete,

Samaria, — In der Mitte des Landes lag die Provinz Sa man«;
sie umfasste den Stamm Ephraim und den halben Stamm Manasse,
Die Samariter, eine Nation heidnischen Ursprungs, wurden von den Jndi-n
gehasst, verachtet, nnd jede Gemeinschaft mit ihnen galt sogar für ein
strafwürdiges Verbrechen, Sie ertrugen jedoch den llass der Juden mit
so grosser Gelassenheit, dass Jesus sie oft als .Muster der Nachahmung
aufstellte, Ihr Tempel stand auf dem Berge Garizim. Die hedeuiendsten
Städte waren: Samaria (jetzt Nebulus), von Amri, einem Könige
Israels, erbaut, Residenz vieler israelitischer Könige; Sichern, llHU[ii,^iiz
des samaritischen Gottesdienstes und damalige Hanptstadt der Provinz;
Jesreel oder Esdrälon, Residenz mehrerer israelitischer Könige; Silo,
4 Stunden von Sichem, wo 300 Jahre lang die Stiftshütte errichtet war;
Enon, Stadt am Jordan, mit vorzüglichen reinen Wasserbrunnen, wo
Johannes taufte; Bethsean (jetzt Scythopolis).—

Judäa. — Die Provinz Judäa hatte eine Länge von etwa 40 und
eine Breite von 24 Stunden. Die Stämme Juda, Benjamin, Dan und
Simeon hatten Theil an diesem Gebiet, und nach der babylonischen Ge-
fangenschaft war hier der Sitz des reinen, ächten und unverrnischten
Judenthums, dessen Bekenner sich durch Nationalstolz, Verachtung amle-
rer Völker, ja selbst änderer Juden, durch Abscheu vor den unter ihnen br-


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48. — Aegypten und Palästina. 3

findlichen Heiden, sorgfältige und ängstlidie Abwartung der goltesdienst-
lichen Gebräuche etc. auszeichneten. Jerusalem (Jeru s chal a i m ,
Hierosolyma, el Kuds [die Heilige] der Araber, Kudschi Scherif
der Türken), die religiös wichtigste Stadt der Erde, der alte Sitz Melchi-
sedeks, hernach der Jebusiter, Residenz Davids und Salomons, die Gottes-
stadt, wo auf .Moria der herrliche Tempel prangte, liegt am Bache Kidron
(310 47'47" NBr. und 53" OL.), der zwischen der Stadt und den zwei öst-
lich gelegenen Bergen, Oelberg und Zion, durch das Thal Josaphat
läuft. Auf dem Berge Moria steht jetzt die Moschee Omars, El Haram
(die Heilige), in deren grossetn Tempelbezirk eine kleine Stadt von Mo-
scheen liegt. Im Westen der Stadt befindet sich die Davidsburg, das
heilige Grab, über welchem die Kaiserin Helene eine Kirche erbaute, mit
dem Calvarienhügel (Golgatha), und das lateinische Kloster. Fast an
allen heiligen Orten sind Kirchen und Kapellen der Griechen, Armenier,
Abyssinier, Kopten, Nestorianer, Georgier und .Maroniten, reiche und aus-
gedehnte Klöster, darunter das Franziskanerkloster zum heiligen Erlöser,
wo Pilgrime gewöhnlich Kost und Aufenthalt haben. In der Nähe der
Stadt befinden sich das Grab der Maria, des Absalon, des Josaphat, des
Zacharias, des Nehemia, der Brunnen Siloa, die Grotte des Jeremias, die
Königsgräber; am Oelberg mehrere geheiligte Plätze, wie Gethsemane,
Bethania (Palmenort) mit Lazarus' Grab, das Thal des Gerichts
(Josaphat), und das an die uralten Gräuel des .Vlolochdienstes erinnernde
ThalHinnom. Die Stadt ist Sitz eines katholischen Bischofs, Chefs der
Mission des heiligen Landes, eines protestantischen englischen und eines
deutschen Bischofs, eines armenischen und griechischen Patriarchen, os-
manischen Mufti und eines .Molia und Sandschakbegs (eines Pascha's).
Die Zahl der Einwohner betrug früher 200,000, die zur Zeit des Oster-
festes bis auf 1 Million stieg. Jetzt hat Jerusalem 30,000 Bewohner,
meist aus Juden, Christen und Muhamedanern bestehend, die viele Kru-
zifixe, Rosenkränze, Krippen aus Perlmutter und Olivenholz verfertigen,
und sich mit Seide- und Baumwollen-Industrie beschäftigen, doch sind
letztere, so wie der Handel mit Balsam, jetzt nur unbedeutend. Bethle-
hem (Beth el Ham), nicht weit von Jerusalem entfernt, wird gegenwärlig
von ungefähr 500 chrisllichen Familien bewohnt; es hat eine schöne Ma-
rienkirche, ein grosses Kloster mit einer Kirche und der heiligen Grotte,
wo Jesus geboren wurde. Hebron (Khalil), Stadt mit 2,000 Einw.; über
der Grotte mit Abrahams und Sara's Gräbern ist eine grosse Moschee er-
baut; in der Nähe ist das Thal Mamon, w^o einst Abraham wohnte.
Jericho (Rayh, Riha), wurde von Josua zerstört; Prophetenschulen des
Elias und Elisa waren hier, und einst w'ohnten allein 12,000 Priester in
der Stadt; bei Jericho (Palmenstadt) befand sich ein 2V2 Meilen langer
Palmenwald, aber jetzt ist nichts mehr zu sehen von den damaligen blü-
henden Rosen- und Balsamgärten und den herrlichen Dattelhainen, und
nur ein ärmliches Dörflein liegt noch jetzt an deren Stelle. Gaza (Ghuz-
zeh, Razze), Askalon, Asdod, Gad, Eron (Akir) waren die fünf
Hauptstädte der Philister. Bei der Stadt Adulam ist die grosse Höhle,
in welcher David mit 400 Männern und deren Weibern und Kindern einige
Zeit wohnte. Gath, Stadt, Geburts- und Wohnort des Philisterriesen
Goliath. Joppe (jetzt Jaffa), feste Seestadt, ehemals die Strasse der
Kreuzfahrer, jetzt der gewöhnliche Landungsplatz europäischer Pilgrime.
Petrus erweckte hier die Tabea vom Tode. Lydda CDiospoIis), Stadt bei
Joppe, wo Jesus den gichtbrüchigen Aeneas heilte. Cäsarea (Kaisarieh),
von Herodes dem Grossen erbaute Stadt, 15 .Mellen von Jerusalem ent-
fernt, am Mittelländischen Meere, und der Sitz des römischen Landpflegers.
Hier bekehrte Paulus den römischen Hauptmann Cornelius und sass hier
zwei Jahre gefangen. Rama (Ramla, Ramatba, Ariinatbia), Geburtsort
Samuels und Josephs von Arimathia, hat 2,000 Einwohner, ein lateini-
sches Kloster, viele Moscheen und Kirchen, und ist in einer reizenden
Ebene gelegen. Andere erwähnenswerihe Orte sind: Emmaus (el Ku-
beibeb), drei Stunden von Jerusalem; Bethel; Gibeon, durch Josua's
Schlacht bekannt, und Bersaba, Abraham's und Isaak's Aufenthalt.

Peräa. — In den ältesten Zeiten hiess die Provinz Peräa: Gilead,
und gehörte den Stämmen Manasse, Gad und Huben. Fastin der
ganzen Provinz wohnten in den meisten Orten Juden und Heiden (Grie-
chen), daher auch hier mehr Duldsamkeit herrschte. Mitten hindurch
zieht sich das Thal des Flusses Jabok. Die Thäler sind reich an Ge-
treide, Oel, Südfrüchten, Weingärten und Waldungen. Die vorzüglichsten
Städte in dieser Provinz waren: Damaskus (Scham), wichtige Handels-
und Fabrikstadt mit 15,000 (n. A. jetzt mit 135,000) E., in einer .schönen Ebene,
gleichsam in einem Feigen-, Kastanien- und Olivenwalde am Fusse des Anti-
libanon, am Baradia, der in verschiedenen Armen die Stadt durchfliesst;
Cäsarea Philippi (Banjas, Baal Gad), mit der Jordanquelle und
dem See Phiala (Birket el Rani); Bethsaida (Julias), ein Fischerdorf
am See Genezareth ; in dieser Gegend sättigte Jesus die 5,000 Menschen;
Magdala, Städtchen mit einem festen Schlosse, Geburlsort der Maria
Magdalena; Gadara (Um Keis) undGerasa (Dscherasch), zwei nahe bei
einander liegende Städte; Mahanaim, am Bache Jabok. Nebo,. Stadt
und Berg, von welchem aus Moses einen grossen Theil des Landes Ka-
naan übersah; Jabes, eine Stadt in Gilead, durch Saul von der Belage-
rung der Ammoniter befreit etc. —

Das heutige Syrien, welches die Ejalets Haleb, Saida und
Scham umfasst und das alte Palästina in sich enthält, wird gegenwär-
tig in die 4 Paschaliks Hai eb, T ara blüs, D a ma s und Akra gesihieden.

Haleb (AIeppo), der nördliche, meist gebirgige Theil des Lan-
des, erstreckt sich vom Mittelländischen Meere bis weit über den Euphrat,
und enthält gegenwärlig an bedeutenden Siädten: Haleb (Aleppo), am
Kolk, in der fruchtbaren Ebene Dabik, mit 100,000 Einw.; — Isken-
derum, (Skanderum, Alexandrette), kleine Seestadt, Hafen von Haleb;
— Antakia (Antakijeh, Antiochien), am Aasi, mit 12,000 Einw., und
dem Hafen Suedik, an der Mündung des Flusses; — Aintab, im nörd-
lichen Gebirge, mit 20,000 Einw.; — Urfa, mit 8,000 Einw.; - Süwe-
rek, unweit des Murad Tschai, mit 12,000 Einw.; — Rakka. am
Euphrat, mit 4,000 Einw.; — Balis, am Euphrat, Ende der Dampfboot-
Schifffahrt, mit 2,000 Einwohnern.

Tarablüs (Tripolis), der nördliche Theil des alten Palästina
und des jetzigen Ejalets Saida, den Libanon umfassend, mit der Haupt-
stadt Tarablüs (Tarabülüs, Tripolis), am Kadescha (Abu Ali), mit 16,000
Einw., und dem Ankerplatz Mariana, am Meere. Andere nennens-
werthe Orte des Paschaliks sind: Ladikia (Ladhikijeh), mit gutem Hafen,
wichtigem Handel und 6,000 Einw.; — Mark ab, am Meere, einst wich-
tige Festung der Johanniterritter; — Kannobin, berühmtes Kloster der
katholischen .Maroniten, auf dem Libanon, der ausserdem mehrere hundert
armenische, syrische, katholische und maronitiscbe Klöster enthälL In
Folge der Unruhen und Christenverfolgungen im Libanon wurde am 18.
August 1861 ein Reglement bezüglich der Organisaiion des Libanon
kundgemacht, nach welchem der Libanon in 6 Gouvernements oder
Distrikte, jeder Distrikt wiederum in 6 Kantone eingetheilt, und jeder
Kanton von einem Rath oder Medjlis, aus 6 .Mitgliedern bestehend, ver-
waltet werden soll. Ausserdem besteht ein hoher Rath von 12 Mitglie-
dern, von denen 6 Christen sind, die übri^^en aber verschiedenen Bekennt-
nissen angehören. Jeder Kanton hat einen Chef oder Abgeordneten zu wählen.

Damas (Damask, Schani), im Osten des Antilibanon, mit der
Hauptstadt D i m e s ch k - e s ch - S ch a m (Damaskus), am Baradi, mit
135,000 Einwohnern. Andere wichtige Städte des Past:haliks sind: Ha-
mah, am Nahr-el-Asy (Orontes), mit 70,000 E.; — Homs (Hems), reiche
Fabrikstadt mit 30,000 E.; — Tadmur, mit 6,000 F., und den herr-
lichen Ruinen des einst so berühmten Palmyra; — Taijibeh, mit
5,000 E,; — Deir, unweit des Euphrat, mit 4,000 E., und Kerak, im
Osten des Todten Meeres, mit 5,000 Einwohnern.

.Miva, der südliche Theil des alten Patästina's und des jetzigen Ejalets Saida,
mit der Hauptstadt Akka (St. Jean d'Acre, das alte Ptolomais), am Fusse des Berges Karm e 1, mit
10,000 £.; — n örd 1 i ch von ihr liegen die ansehnlichen Städte: Beirut, mit schönem Hafen
und 12,000 E,; — Baalhek (das alte Heliopolisi, am Kasimijeh, mit schönen Riünen und
6,000 E.; — Zahleh, am gleichen Fluss, mit 5,000 E.; — Saida (Sidoni, mit Hafen und
8,000 E.; Sur (Tpus), mit jetzt schlechtem Hafen und 3,000 E.; — und südlich von Akka:
Taharieh (Tiherias), am Galiläischen Meere, mit warmen Quellen und 4,COO E.; — Jeru-
salem (El-Kuds), jetzt mit 30,000 E., und die oben bei Judäa angegebenen heiligen Orte,
sowie Jaffa (Joppe), mit 6,000, und Chuzze (Gazzah), mit 15,000 Einwohnern.—


Druck von C lloffmanr. in SUitgarit.

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QXetie 7. Pali-rk=Ordeïi.ft. Devise des Sterm . 9.ïette .lO.Bath-Orieu. 11.. Devise des Steims 12 Kelle.

15.Si Michaels-xuul St. tteoi-gen-Ordeii.

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4.0rdeivdeTEhxeivlßgioiv,Gi.osskreaz. 5. Ordea der EtTeiilegioiv,Grosskreuz Slerii, 6. Jiüi-Kreuz

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Stewis d.Ordens d.lieil. Sk'plian _6JjCop<)]ds^den._ 7.Devise d. Sterns d.LcopoId-()rd«Mis. ft.Rlisal>etk 1Vi"<'sirai Orden, 9.0rd<^n
d. eisernm Krone. lO.Deviso d. Sterns d.Ordens d. eisernen Krone. ll.Stern Krenz-0rden._12.I)er Deirt.sdie Orden. 18 Slern d.
denlsrhen Ordens_ 14-. Johanniter Orden. lö.Steni d.Jolianniter Ordens.-10.17. Civil Ehrenki-euz, in (Void und Silher.

MB: Franz-Josephs - Orden etc: siehe auf der Supplement-Tafel.