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lieber die �inderpest-Invasion von 1863.
(Bericht der schweizer. Abgeordneten.)
An den h. schweizer. Bundesrath.
Tit.! Durch Schreiben Tom 11. April machten Sie uns die Anzeige, dass die beiden Unterzeichneten auf den Vorschlag des Departementes des Innern nach Oesterreich (besonders nach Venetien) und Italien abgeordnet seien, zur Erhebung genauer Nachrichten �ber die Einderpest und �ber die dagegen ergriffenen Massregeln,
In einer besondern Instruktion wurde der Haupt�zweck der Eeise dahin festgestellt:
a.nbsp; nbsp;Das Vorhandensein und die Verbreitung (den GJe-bietsumfang) der Rinderpest in den Nachbarstaaten der Schweiz zu konstatiren.
b.nbsp; nbsp;Die gr�ssere oder geringere Gefahr ihres Ein�dringens in die Schweiz f�r die Gegenwart und n�chste Zukunft zu ermitteln.
Wir haben �ber dasErgebniss unserer Nachforschungen dem Departement des Innern w�hrend der Eeise von Zeit zu Zeit Kenntniss gegeben und beehren uns hiemit, in einem Schlussrapport dieselben zusammengestellt dem hohen Bundesrathe vorzi^egen.
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Wir werden dabei summarisch verfahren, damit die hohe Beh�rde um so schneller mit dem Sachverhalte bekannt werde. Eine umfassende wissenschaftliche Be�arbeitung der s�mmtlichcn auf Einderpest bez�glichen Wahrnehmungen erfordert bei unserer beschr�nkten M�sse l�ngere Zeit und w�rde die Versp�tung einer Darlegung der praktischen Quintessenz unserer Forschungen nicht rechtfertigen.
Vorerst geben wir ein �bersichtliches Trace der Reise, mit Angabe der Gr�nde, welche uns den betreffen�den Weg f�hrten; sodann lassen wir eine geschichtliche �ebersicht der dermaligen Einderpest-Invasion folgen; hierauf geben wir das Bild der beobachteten Krankheit,-bezeichnen dann die Massregeln, welche in den ver�schiedenen L�ndern zur Tilgung und Verh�tung der�selben angewendet wurden, und schliessen mit einem. Blick auf die Stellung unsers Vaterlandes zu der be�treffenden Seuche.
I. Die Eeise.
Kach einer unliebsamen Verhinderung des einen Experten w�hrend f�nf Tagen verliessen wir am 23. April gemeinschaftlich Bellinzona und verf�gten uns direkt nach Mailand.
Daselbst zogen wir Erkundigungen ein �ber das Vorkommen der Einderpest in Oberitalien. Ueberein-stimmend erfuhren wir aus verschiedenen Quellen, be�sonders von den Professoren der Thierarzneischule und von dem venetianischen Thierarzte De Tuoni, welcher #9632; auf einen amtlichen Euf die Seuche in der Provinz As-coli studirt und die Tilgungsmassregeln vorgeschlagen hatte, dass die fragliche Krankheit bis zu jener Zeit in
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der Lombardei sich nirgends gezeigt habe; auch �ei nach amtlichen Mittheilungen und dem Ergebniss von Priv�t-erkundigungen die Seuche in den angrenzenden venetia-nischen Distrikten nicht vorgekommen. In ganz Italien herrschte nach der Ansicht competenter Personen die Seuche nur im ehemaligen K�nigreich Neapel, in der Umgegend von Eom, und hatte geherrscht, war aber ge�tilgt, an der K�ste des adriatischen Meeres in der Pro�vinz Ancona.
quot;Wir wendeten uns nach Turin, und unter der ge�f�lligen Mitwirkung des dortigen schweizerischen General�konsuls, Herrn Geiser, erhielten wir von dem Minister des Ackerbaues, der Industrie und des Handels unterin 26. April ein offenes Schreiben an die Pr�fekte und Unterpr�fekte des K�nigreichs Italien, worin diese Beamten eingeladen wurden, uns alle auf die Kinderpest-Invasion bez�glichen Aktenst�ckp vorzulegen und � ohschon die Seuche nicht mehr herrsche � uns in der Erforschung der darauf bez�glichen Verh�ltnisse an die Hand zu gehen.
Die Beamten, Thier�rzte, Professoren an der Thier-arzneischule und der Sekret�j der thier�rztlichen allge�meinen italienischen Gesellschaft, � sie stimmten alle darin �berein, Oher- und Mittelitalien haben keinen Fall von Rinderpest aufzuweisen; dagegen herrsche diese Krankheit im E�mischen und Neapolitanischen. Den amtlichen Berichterstatter �ber die Seuchen in den Abruz-zen, den Professor Franz Gatti, suchten wir vergebens auf; dagegen fanden wir bei dem Sekret�r der italienischen thier�rztlichen Gesellschaft, Professor Papa, eine Anzahl neuerer und �lterer Gorrespondenzen �ber die Seuche aus ..den verschiedensten Gegenden Italiens. Alle stimmten �berein mit dem anderw�rts Erfahrenen.
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Ueber Bologna und Florenz begaben wir uns nach Eom. Die auf dem Wege eingezogenen Erkundigungen, f�r welche wir insbesondere in dem Professor Simon Eigoni zu Florenz einen zuverl�ssigen Gew�hrsmann fanden, best�tigten das Freisein JMittelitaliens von der Einderpest. Eine Vermuthung, die Seuche sei in Um-brien eingeschleppt worden, ward dcmentirt durch eine Proklamation der betreffenden Sanit�tsbeh�rde, datirt Perugia den 8. April 1863 und unterzeichnet you dem Pr�sidenten, Sekret�r und s�mmtlichen sieben Mitgliedern der Beh�rde. Diese Kundgebung versicherte die Bev�l�kerung, von der Rinderpest sei in der ganzen Provinz kein Fall vorgekommen. Eine Spezialkommission sei im Lande umhergereist, habe alle verd�chtigen F�lle unter�sucht und sich �berzeugt, dass die Seuche in der ganzen Provinz nicht vorkomme. In einer angrenzenden Provinz hatte die Krankheit geherrscht, -und es kamen noch einzelne F�lle vor. Gregen diese Gegend ist aber schon unterm 7. Februar vollst�ndige Sperre der Einfuhr von Rindvieh oder Tlieilen von solchem verh�ngt worden.
Am 29. April langten wir in Rom an. Hier war es haupts�chlich die Handelskammer, welche die zuver�l�ssigsten ISTachrichten �ber die Seuche hatte. Diese liess seit Anfang Januar ungef�hr 3000 St�ck Rindvieh und B�ffel t�dten. Man hielt die Krankheit f�r beinahe erloschen. Eine von der Handelskammer ern.'biete Impf�anstalt war am Tage vor unserer Ankunft aufgel�st wor�den. Am 1. Mai erfuhren wir auf dem Bureau der Handelskammer, es kommen noch zeitweise Erkrankungen vor auf den G�tern des F�rsten Torlonia zu P'orto. Daselbst seien etwa 300 St�ck gefallen, und von der Heerde seien vor zehn Tagen 200 K�he mit ihren K�l-
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bern aus Porto nach Campo cli Merlo in den Agro Eomano gebracht worden. Von diesem Transport seien am 30. April eine Kuh und ihr Kalb erkrankt und seit�her zu Grunde gegangen. Wir glaubten neue Erkran�kungen abwarten zu k�nnen und sorgten daf�r, dass uns von solchen sofort Anzeige gemacht werde. Schon am 3. Mai sahen wir in Campo di Merlo eine todte Kuh und zwei kranke. Das Yieh dieser Heerde war aber so wild, dass von einer nahen Betrachtung, namentlich von einer Ber�hrung der Thiere keine Rede sein konnte. Das Seziren \on Cadayern war strengstens imtersagt. Es bot sich uns also, trotzdem die Rinderpest in Campo di Merlo herrschte und voraussichtlich noch eine Reihe von Thieren ergriff, keine Gelegenheit, die Krankheit zu studiren.
Nach mehrfachen Mittheilungen war die Seuche im ehemaligen K�nigreich Neapel, besonders auch in der Stadt und Umgegend, sowie in Salerno mit bedeutender Heftigkeit aufgetreten. Es hatte keinen besondern Zweck, an Ort und Stelle die Tilgungsmassregeln anwenden zu sehen; blos dann, wenn uns die Gelegenheit geboten worden w�re, die Krankheitserscheinungen am lebenden und todten Thiere z;u beobachten, h�tten wir unsere Reise bis nach Neapel ausgedehnt. Um solches nicht vergebens thun zu m�ssen, liessen wir, von der Gef�lligkeit des schweizerischen Consuls, Herrn Ho tz, Gebrauch machend, bei Herrn Generalkonsul M�rikoffer in Neapel tele�graphisch anfragen, wie es sich daselbst mit der frag�lichen Krankheit verhalte. Die Antwort, welche am zweiten Tage erfolgte, sagte, seit dem 23. April sei in Neapel kein neuer Erkrankungsfall mehr aufgetreten; da�gegen herrsche die Krankheit noch auf dem Lande. Von
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einer Exkursion in die Abruzzen wurde mit R�cksicht auf das dortige Brigantenunwesen allseitig abgerathen.
Wir verliessen Rom am 7. Mai und langten nach vierzigst�ndiger Fahrt mit der Diligence inAncona an. Daselbst �berzeugten wir uns durch die Einsicht der amtlichen Rapport^, dass die Seuche, welche Ende Fe�bruar und Anfangs M�rz in einigen Ortschaften geherrscht hatte, nunmehr Yollst�ndig getilgt sei. Es lag kein Grund vor, an der Richtigkeit dieser Rapporte, die vollkom�men mit dem bisher Erfahrenen �bereinstimmten, zu zweifeln.
Wir begaben uns desshalb �ber Rimini, Bologna, Perrara und Padua nach Venedig.
Hier verf�gten wir uns in Begleitung des Consuls, Herrn Rothpletz, vorerst zu den Beamten der Provin-zialregierung. Die Verh�ltnisse, welche uns interessirten, erschloss uns vorz�glich Herr Medizinalrath Dr. Spongia. Schon im November vorigen Jahres wurde von der Cen-tralstelle des Commandos �ber das adriatische Meer zu Triest, in Folge der Ausbreitung der Rinderpest in Dal�ma tie n, aller Transport von Rindvieh auf dem adria-tischen Meere verboten. Im Monat April lief der Bericht ein, es kommen in einer begrenzten Gegend des Friaul zahlreiche Erkrankungen unter den Hausthieren vor. Man bef�rchtete, es sei die Rinderpest daselbst eingeschleppt worden. Dr. Spongia begab sich selbst an Ort und Stelle. Er traf unter dem Rindvieh die Maul- und Klauen�seuche und bei Schweinen den anthraxartigen Rothlauf. Die Bev�lkerung f�rchtete sehr, wenn auch ohne Grund, aus der genannten Rindviehkrankheit k�nnte sich die Rinderpest entwickeln. Dieser Furcht Rechnung tragend, liess die Medizinalbeh�rde der Provinz die Lokalit�ten
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streng absperren und zu diesem Zwecke sogar mit einem Cordon des in Venetien zaMrcicli aiigcii�uftcn �sterrei-cMsohen Milit�rs umziehen. Schon nach ein paar Tagen wurden von h�herer Stelle diese etwas omin�sen Be�ruhigungsmassregeln wieder aufgehoben; aber dieselben hatten bereits dem falschen Zeitungsl�rm, der auch in die Schweiz gedrungen, Kahmng gegeben, die Einderpest sei bis ins Friaul vorger�ckt. Mit der amtlichen Yer-sicherung stimmten auch die unter der Hand bei ein�zelnen Thier�rzten eingezogenen Erkundigungen �berein und �berzeugten uns, dass in Venetien in j�ngster Zeit nichts von der Kinderpestinvasion versp�rt wurde.
Am 12. Mai gelangten wir nach Trie st. In Be�gleitung des Herrn Cloetta als Stellvertreters des ab�wesenden Consuls, verf�gten wir uns auf die Landes-statthalterei. Aussei- vom Landesstatthalter, dem Herrn Hofrath C. von Eibesfeld, erhielten wir ganz besonders �ber die uns interessirenden Verh�ltnisse Aufschluss durch Herrn Medizinalrath Dr. Schrott. Nachdem vor einiger Zeit die Seuche in Istrien vollst�ndig getilgt war, ist sie ganz neulich wieder eingeschleppt worden, und zwar in Senositsch, Wippach und Bregarie des Bezirks Caste 1-JSfuovo und zu Barka im Sesanner-Bezirk. Noch am Abend des 13. Mai begaben wir uns mit Extra�fuhrwerk nach Sesanna und in Begleitung des Bezirks�vorstehers und des Bezirksphysikus in der Fr�he des 14. nach Barka. Zwei Tage vorher waren daselbst f�nf kranke St�cke get�dtet worden. Die Bewohner des Ortes besassen noch 186 St�ck Eindvieh. 19 von den�selben wurden in drei St�llen abgesperrt gehalten. Das Uebrige musste wegen Mangel an Stallfutter auf der Waide separirt und abgesperrt werden. Es wurde nun
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durch den Landesthierarzt Krain eine Untersuchung von St�ck zu St�ck vorgenommen. Wir wohnten derselben, die bei der grossen Entfernung und Ausdehnung der quot;Waidepl�tze m�hsam und langwierig war, von Anfang bis zu Ende bei. So sehr wir es den �ngstlichen Land�leuten g�nnen mochten, war es uns doch nicht ganz an�genehm, dass wir kein einziges krankes St�ck trafen.
Der genannte Landesthierarzt war eben aus dem Bezirk Castel-J^uovo her�bergekommen und versicherte uns, dass, nachdem die wenigen pestkranken Thiere ge-t�dtet worden seien, daselbst sich nur noch acht Einder und eine Schafheerde in Beobachtung contumazirt be�finden. quot;Wir kehrten daher wieder nach Trie st zur�ck, nachdem wir das kaiserliche Hofgest�t Lipizza, eine freundliche Oase auf den unwirthlichen Steinfeldern des Karst, besucht hatten.
Von Triest f�hrte uns die Eisenbahn in einer Tour bis quot;Wien. Am Yormittag des 16. Mai zogen wir auf der Thierarzneischule einige Erkundigungen �ber den Stand der Seuche ein. Herr Direktor Roll gab uns an der Hand zahlreicher thier�rztlicher Eapporte die erste Kenntniss der damaligen Sachlage, und Herr Professor M�ller erg�nzte dieselben durch einige Privaterfahrungen. Nachmittags stellten wir uns dem schweizerischen Ge�sch�ftstr�ger, Herrn Steiger, vor, und dieser hatte die G�te, uns bei der Landesverwaltung von Meder�sterreich einzuf�hren. In Best�tigung der auf der Thierarznei�schule eingezogenen Erkundigungen, ersahen wir aus den Tabellen und den Mittheilungen des Herrn Medizinalrath Dr. Bernth, wie desLandesthierarztes Langcnbacher, dass die Seuche in M�hren und im HerzogthumOester�reich, wo F�lle vorgekommen waren, g�nzlich, in Gra-
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lizien nahezu getilgt sei, dass dagegen in Ungarn noch verseuchte Bezirke existiren.
Zuerst besuchten wir nun die Eisenbahnstation Flo�rin s d o r f, wo einerseits die Desinfektion der zum Yieh-transport Terwendeten Eisenbahn-Waggons stattfand und anderseits die aus Ungarn, Gralizien und M�hren herge�f�hrten Viehtriebe ausgeladen und inspizirt wurden. Zu diesem Besuche w�hlten wir einen Markttag und befanden uns am 18. Mai in der Fr�he in Plorinsdorf. Wohl wurde eine Tiehheerde als verd�chtig behandelt, es waren ein paar Ochsen krank; aber es stellte die genauere Untersuchung heraus, dass keine Einderpest im Spiele war. jSTach dem Besuche des Viehmarktes und der Schlachth�user quot;Wiens fuhren wir in der Nacht vom 18.119. Mai nach Pesth, versehen mit einem freund�lichen �Nyiltparancsquot; (h�chsten Befehl) des unga�rischen Hofkanzlers Graf Forgach Antal.
In der Gegend der Hauptstadt U n g a r n s herrschte die Seuche nicht mehr. Der Comitats-Administrator er-schrack nicht wenig, als der Direktor der Veterin�rschule, Herr Szabo, welcher uns bei ihm einf�hrte, von der Rinderpest zu reden begann, weil er Anfangs glaubte, es handle sich um eine neue Einschleppung. Die neuen Eapporte, welche bei der Landesvcrwaltung in Ofen ein�gegangen waren, und aus denen uns Herr Landesthier-arzfc Heizmann in Pesth einen Auszug zu besorgen die G�te hatte, wiesen nach, dass im Pressburger-Comit at nahezu so viel Seuchenorte vorkommen, als sonst in ganz Ungarn. Selbstverst�ndlich verf�gten wir uns sofort nach Pressburg, wo wir uns am Morgen des 21. Mai dem Comitatsvorstande vorstellten.
Mit aller Zuvorkommenheit wurde uns auch hier
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Einsicht in die amtlichen Eapporte gestattet. Der Comi-tatsphysikus rieth uns, die Eoute nacli Malazka ein�zuschlagen, und versehen mit einer Empfehlung des Comitats-Administrators an den Stuhlrichter und mit einer solchen des Physikus an den Bezirkarzt von Malazka, langten wir am sp�ten Abend des 21. Mai mittelst Extra-Fuhrwerk in letztem Orte an.
In der Fr�he des 22. Mai fuhren wir in Begleit des Bezirksarztes Dr. Katser, Simon, nach K�chel, Rohrbach und Blassenstein. Auf den G�tern des F�rsten Palffi trafen wir zu Rohrhach einen schwer kranken, abgesonderten Ochsen, und auf dem Waideplatz im entlegenen Walde zeigte von den circa 40 gesunden St�cken eben eines die ersten Ercheinungen der Krankheit.
Auf dem Wege nach Blassenstein ber�hrten wir die in Abtheilungen auf der Waide verstellten Thiere des Meierhofes gleichen ISTamens. In einer Truppe von 14 St�cken zeigten 3 die Erscheinungen der Rinderpest, eines war verd�chtig. Schon am Abend des vorigen Tages hatte der Bezirksarzt in Blassenstein unsere An�kunft und unsern Zweck anzeigen lassen, mit dem An�suchen, falls in der Nacht einzelne Thiere umstehen w�rden, uns die Cadaver zur Sektion aufzubewahren.
Am Nachmittag trafen wir in Blassenstein selbst 4 Cadaver und 28 kranke St�cke Rindvieh, von denen in unserer Gegenwart noch eines starb.
Wir hielten uns daselbst bis gegen Abend auf, be�obachteten und untersuchten die Kranken, denen unter�dessen, inbegriffen die 4 oben bezeichneten, noch 7 neu Erkrankte beigesellt wurden; dann sezirten wir im ab�gelegenen Walde unter Beih�lfo einer Zigeunerbande die gefallenen Thiere.
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Nach Malazka zur�ckgekehrt, beehrte uns der dor�tige Pfarrer mit einem Besuche und entwickelte seine Theorie �ber die Rinderpest und seine Erfahrungen �ber die Mittel zur Yerh�tung und Heilung derselben.
Am 24. Mai erreichten wir mittelst Extrafubrwerk die Eisenbahnstation Angern, fuhren nach quot;Wien und von dort �ber M�nchen nach Z�rich, wo wir am 26. Mai anlangten.
II. Die Ausbreitung der Seuche.
Ehemals verbreitete sich die Einderpest aus den Gegenden des schwarzen Meeres, der Donaum�ndungen, des Dniester und Dnieper nach dem mittlern und west�lichen Europa nur im Gefolge von Kriegsheeren, welche Eindviehheerden aus jenen Gegenden als Proviant mit�f�hrten.
In neuerer Zeit ist es anders geworden. Durch die Eisenbahnen werden die Erzeugnisse aller L�nder weit �ber ihre Grenzen hinaus auf den Weltmarkt gef�hrt. In kurzer Zeit gelangt das langh�rnige Tieh, das auf den grossen Steppen des s�d�stlichen Europa wohlfeil erzogen wird, nach Westen, um in den volkreichen St�dten als Nahrungsmittel zu dienen. Damit ist die Gelegenheit zur Ausbreitung der Rinderpest t�glich geboten und es darf uns nicht wundern, wenn die Seuchen-Invasion in neuerer Zeit fast allj�hrlich bis in die Schlachth�user von Wien vordringt.
Wohl sucht der �sterreichische Staat durch st�ndige Yorbauungsmassregeln an seinen �stlichen Grenzen die Einschleppung zu verh�ten; aber gewissenlose Umgehun�gen dieser Massregeln bewirken stets neue Einschleppungen.
So ist Galizien seit dem Jahre 1861 selten mehr ganz frei von der Seuche gewesen. Immer wurde sie
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von Neuem eingesctleppt, und das Land Tordankt es den zweckmassigen und strengen Tilgungsmassregeln, die sofort zur Ausf�hrung leommen, dass es unterdessen niclit enorme Verluste erlitten hat. Anfangs Mai befanden sich daselbst noch 12 Seuchenorte in 5 verschiedenen Kreisen.
Im Sommer 1862 breitete sich die Krankheit in Ungarn zur Seuche aus. In diesem an Natursch�tzen so reichen Gebiete hat die Seuche sehr grosse Verluste an Rindvieh veranlasst. Und zur Stunde yorbreitet sie noch grossen Schaden in den an die �sterreichischen Erb�lande angrenzenden Comitaten. Die von Oesterreich ein�gesetzten Beh�rden besitzen nicht die n�thige Autorit�t und ein grosser Theil des Volkes nicht die n�thige Ein�sicht, um die Vorschriften zur Tilgung der Seuche und Eingrenzung derselben anzuwenden.
Bis zum 9. M�rz dieses Jahres war die Seuche in 29 Comitaten in 383 Ortschaften ausgebrochen. Sie hatte circa 60,000 St�cke, wovon ' 38 000 gefallen sind und etwas �ber 1500 erschlagen wurden, ergriffen. In 9 Co�mitaten waren damals noch 28 Ortschaften verseucht.
Im Pressburg er Comitat trat die Seuche im September vorigen Jahres auf und herrschte bis zum 15. Mai dieses Jahres in 85 Ortschaften, von denen am 20. Mai noch 18 verseucht waren. Diese 85 Ortschaften hatten einen Gesaramtviehstand von 30,566 St�cken in 1642 St�llen. quot;W�hrend der genannten Seuchenzeit sind im Ganzen erkrankt: 6773 St�ck; von diesen genasen 1109, und giengen verloren 5640. indem 4205 krepirten, 829 als krank und 606 als verd�chtig erschlagen wurden; 24 verblieben noch auf dem Krankenrapport. Auf dem Meierhof des F�rston Palffi in Blassenstcin befanden sich
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150 St�ck Eindvieh. Bei unserm Besuch am 22. Mai waren 55 St�ck meistens Jungvieh, todt beseitigt, 4 f�nf�j�hrige Ochsen waren in der Nacht vom 21./22. gefallen, einer starb w�hrend unserer Anwesenheit und 27 waren krank; der Zuwachs an Kranken betrug an diesem Tage noch 7 St�ck, 21 St�cke hatten die Krankheit �berstanden.
Fast �berall gelingt es bei neuen Seuchenausbr�chen, die Verschleppung des Contagiums nachzuweisen.
Die Krankheit tritt mit verschiedener B�sartigkeit auf, ohne dass mau im Stande w�re die Gr�nde davon mit Sicherheit zu entr�thseln. So sind auf der Douau-insel Schutt in der Gemeinde K�rth von 109 erkrankten Thieren 72 genesen und nur 37 gefallen, w�hrend um dieselbe Zeit in der Nachbargemeinde Hodos auf derselben Insel, in deren Heerde die Krankheit durch einen aus der Heerde der erstem Gemeinde gestohlenen Ochsen gebracht wurde, von 458 Krauken nur 6G genasen und 392 zu Grunde giengen. Und dieser Unterschied ereignete sich bei gleichem Yieh, auf gleichem Boden, unter ganz denselben di�tetischen Yerh�ltnissen, ohne dass derselbe einer verschiedenen Behandlung der Thiere zugeschrieben werden k�nnte.
Nach M�hren wurde die Seuche in den letzten Monaten von 18G2 verschleppt. Sie verbreitete sich �ber zahlreiche Ortschaften in fast allen Bezirken, war aber bis im Mai d. J. bis auf 4 Orte des Leipniker- und einen Ort des Seelowitzerbezirkes beschr�nkt. In diesen 5 Seuchenorten waren damals noch 78 St�ck ab�
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esperrt. Zur Zeit unsers Aufenthaltes in Wien waren
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nur noch wenige verd�chtige Thiere in Contumaz.
In Nie der �st er reich verbreitete sich die Krank�heit gleichzeitig wie in M�hren. In W i en, dessen Schlacht-
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hausern aus allen Gegenden verd�chtiges Yieh zugef�hrt #9632;wird, kommen Von Zeit zu Zeit einzelne F�lle vor, und die Verschleppung in die Umgegend der Stadt kann nicht vollst�ndig verh�tet werden, bis ein Schienenweg direkt ins Schlachthaus f�hrt. Am 18. Mai waren nur noch 18 verd�chtige St�cke in einem einzelnen Orte abge-sperrt.
Steiermark scheint von der Seuche vollst�ndig verschont geblieben zu sein. Es verdankt dieses wahr�scheinlich und haupts�chlich den strengen Grenz�ber�wachungen gegen Ungarn, wenigstens haben wir 2 Erlasse aus den Monaten Oktober und November 1861 vor uns. Nach den erstem wird von der Statthalterei in Gratz, �um die Einschleppung der Einderpest in Steiermark zu verhindernquot;, strengstens �der Eintrieb jeder Gattung Horn�viehes, welche nicht mit Gesundheitsp�ssen versehen ist, aus Nieder�sterreich und Ungarn untersagtquot;. Die zweite verbietet geradezu auf der ganzen Grenze gegen Ungarn den Einlass von Schlacht- und Zugvieh und der von solchen herstammenden Eohprodukte.
In den s�dlichen Staaten Oesterreichs: Milit�r-gronze, Dalmatien und Illirien, herrscht die Seuche jetzt noch. Sie wurde daselbst aus der T�rkei, vielleicht auch aus Ungarn eingeschleppt. Es liegen Thatsachen vor, die beweisen, dass im Vorsommer des Jahres 1862 die Einderpest im gr�ssten Theil der europ�ischen T�rkei verbreitet war. Wir treffen sie Anfangs Juli in Alba�nien, Macedonien und Serbien, im August am Balkan und im September im Distrikt von Scutari.
Am 8. Oktober wurde die Seuche eingeschleppt in Dalmatien durch Ochsen, welche aus Serbien kamen. Die ersten E�llo traten in Ragusa auf.
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Ende Oktober kam die Seuclie aus Eum�nien mit einem Transport Ochsen nach Griannina.
Mitte November herrschte die Krankheit auf der ganzen Linie von der Wall ach ei durch Serbien und Bosnien bis nach Dalmatien. Sie kam imBanat, in Slavonien und Kroatien vor.
Ende November traten F�lle in I s t r i c n auf. Mehr als an einem Ort wurde sie getilgt und wieder einge�schleppt ; aber im Monat Mai war sie nach den amtlichen Bapporten aus Agram, Laibach und Triest auf wenige Ortschaften zur�ckgedr�ngt. Dieselbe scheint an der �stlichen K�ste des adriatischen Meeres im Februar dieses Jahres ihren h�chsten Grad erreicht zu haben. In Kroatien schienen Einderpest und Milzbrand in ihren Verheerungen zu wetteifern.
In der ersten H�lfte des Januar 1863 wurde die Binderpest von Spalatro (im mittlern Dalmatien) durch einen Transport Ochsen �ber das adriatische Meer nach Manfredonia im ehemaligen K�nigreich Neapel ver�schleppt. quot;Wahrscheinlich sind fr�her schon anderw�rts Einschleppungen von dem Dalmatischen nach der italie�nischen K�ste erfolgt (in Lanciana undFoggia?). Trotzdem in Manfredonia schon am 14. Januar die n�thigen Sperrmassregeln ergriffen wurden, verbreitete sich die Seuche doch in den Abruzzen bis Chieti, Aquila, Teramo und Ascoli, und in den ehe�maligen r�mischen Staaten drang sie an den K�sten vor bis in die Provinz Ancona. Die Seuche �ber�schritt die Apeninen und breitete sich bis Salerno und Neapel aus.
Aus den Abruzzen wurde die Einderpest im Januar durch den Lieferanten f�r Verproviantirung der fran-
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z�sischen Besatzung mit einer Heerde Ochsen nach Rom gebracht. In Cistern a mussten von dem Transporte 2 kranke St�cke zur�ckgelassen werden. In dem ge�nannten Orte breitete sich die Seuche am st�rksten aus und veranlasste die gr�ssten Yerluste. Zu Tre Fontane fand die erste amtliche Erhebung der Seuche statt am 31. Januar. Ein Bestand von 54 St�cken Rindvieh gieng gr�sstentheils zu Grunde. Die Seuche breitete sich in dem Agro Romano von Tre Fontane �ber andere Be�sitzungen aus und kehrte auch in einigen Milchwirth-schaften der Stadt Rom ein. Der letzte Seuchenort in den r�mischen Staaten war Porto, wo auf den G�tern des F�rsten Torlonia einzig 300 St�ck K�lber, Rinder und K�he krepirten. Von da gelangte die Seuche in den letzten Tagen des April mit einem Transport von 200 K�hen und ihren K�lbern auf den Waiden von Campo di Merlo, wo wir am 3. Mai Gelegenheit hatten, 2 Kranke und einen Cadaver zu sehen.
Die Rinderpest forderte von Ende Januar bis Mitte April in Rom und Umgegend ein Opfer von circa 3000 St�ck Rindvieh und eine betr�chtliche Anzahl B�ffel. Nach den amtlichen Tabellen w�ren von den erkrankten Thieren etwas �ber 93 Ojo erlegen.
Durch 4 Ochsen, die aus Yaltopina, und 2 K�he, welche aus Aquila (in den ehemals neapolitanischen Abruzzen) durch die Marken nach Umbrieu gef�hrt wurden, gelangte die Seuche nach Fuligno und Nocera. Ein gewisser Nikiaus Stazio, der mit 4 Ochsen Vorspann geleistet hatte bis Nocera und daselbst erwiesener Massen sein Vieh in die Stallung gestellt hatte, in welcher eine der aus Aquila her�bergekommenen K�he verendet war, brachte die Krankheit nach Fabria no in der Provinz
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Ancona. In der N�he trat die Krankheit noch auf in Macerata und Fermo. Die ersten Krankheitsfalle traten im Februar auf, und im Monat April war die Seuche in dieser Gegend wieder vollst�ndig erloschen.
Zum Schl�sse sei noch erw�hnt, dass w�hrend des Herrschens der beschriebenen Kinderpestseuche der Lan�des thierarzt Dr. Maresch in Prag und Professor Dr. Oalambos in Pesth die Beobachtung gemacht haben wollen, dass Schafe, welche in St�llen sich aufhalten mussten, in denen sich pestkrankes Vieh bestand, in �hn�licher Weise erkrankten. Eine Uebertragung der Ein�derpest auf Schafe wurde fr�her nicht beobachtet, und bei Impfungen, welche in Eoni gemacht wurden, haftete das Contagium bei Schafen nicht. Fernere Beobachtungen haben diesen Widerspruch zu l�sen.
III. Krankheitsbild.
Die Rinderpest ist unzweifelhaft eine kontagi�se Krankheit. Das Contagium ist die einzige sicher be�kannte Ursache derselben. Seine Verschleppung breitet die Krankheit zur Seuche aus. Diese bef�llt das Rind�vieh aller Rasect;en, jeden Alters und Geschlechts. Unter den verschiedensten geographischen und klimatischen Ver�h�ltnissen ist sie schon als Seuche vorgekommen und breitet sich aus ohne R�cksicht auf Jahreszeit und Witterung.
Man rechnet vom Zeitpunkt der erfolgten Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen ein (Inkubations-) Stadium von 4�8 Tagen.
Die ersten Krankheitserscheinungen sin'd diejenigen eines allgemeinen Unwohlseins: Mattigkeit, verminderte Fresslust und gest�rtes Wiederkauen. Als-
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bald treten Fiebersymptome auf: Frost, wechselnde K�rperw�rme, meist kalte H�rner, Ohren und F�sse, Hitze im Maul, Durst, Str�uben der Haare, trockener Nasenspiegel, beschleunigtes Athmen, frequenter Puls, unterdr�ckte Milchabsonderung, brauner Harn und trok-kener Koth � Alles mit starker Depression des Ge�meingef�hls, die sich ausspricht durch stieren Blick, ge�ringe Aufmerksamkeit, m�de, oft schwankende Bewegung, und nur ausnahmsweise durch krankhaft gesteigerte Er�regbarkeit ersetzt wird.
Das Fieber hat gleich von Anfang an den Schw�che�charakter, oder nimmt denselben im Verlaufe sicher an. Derselbe spricht sich aus durch kleinen, schwachen, auch wohl gespannten und zitternden Puls, seltener pochenden Herzschlag, h�ufig Abdominalpuls, fast immer livide Schleimh�ute mit klebrigem Sekret.
Ein starkes Ergriffensein des Nervensystems kenn�zeichnet sich durch Muskelzittern, besonders deutlich an den Schultern, Armen und Schenkeln, durch Z�hne-knirschen und bewustloses Umherfahren.
Die charakteristischen Lokalaffektionen entwickeln sich auf den Schleimh�uten der Augen, der Athmungsorgane und der Verdauungswerkzeuge:
Starker Thr�nenfluss, aufgedunsene, schmutzigrothe Bindehaut; starker Schleimfluss aus der Nase, der zum Theil zu Borken vertrocknet, schwacher, kurzer Husten, rasseludes Lungenger�usch; die Symptome der Hyper�mie bis Entz�ndung kleinerer und gr�sserer Lungenpartien; E�thung der Maulschleimhaut, Erosionen, weiche weiss-gelbliche Infiltrationen, Schwellung und Lockerung des Gewebes am Zahnfleisch und an den zartem Hautpartien der Lippen und unter der Zunge, Ausfluss z�hen Speichels;
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Durchfall, der sich immer steigert und mit Drang ver�bunden ist. Der Koth wird allm�lig heller braungelb, enth�lt Schleimfetzen, Oberhaut, hie und da Blutstriemen und ist stinkend. Die oft sichtbare Mastdarmschleimhaut ist geschwollen, bl�ulich roth, wund und zeigt Blutflecken.
Es kommt zur vollst�ndigen Appetitlosigkeit. Der Bauch f�llt zusammen, wird hie und da meteorisch auf�getrieben. Magen- und Mastdarmger�usch sind oft voll�st�ndig unterdr�ckt, oft lebhaft polternd; K�hen fliesst z�her Schleim aus der Scheide und Tr�chtige verwerfen.
Die Thiere magern auffallend rasch ab; die Kr�fte schwinden schnell. Es entwickeln sich ausgebreitete Luftgeschw�lste in der Haut. Die Thiere �chzen, st�h�nen, einzelne athmen durch's Maul; sie dr�ngen, blicken �ngstlich nach dem Hinterleib, liegen viel, verm�gen sich nicht zu erheben, ihre sichtbaren Schleimh�ute erblassen, und die Kranken gehen am 4.�12. Tage der Krankheit zu Grunde.
Einzelne seuchen durch. Ohne dass die Krankheits�erscheinungen alle auftreten oder den h�chsten Grad er�reichen, nehmen dieselben wieder ab, und nach l�ngerer Eekonvaleszenz werden die Thiere wieder vollst�ndig gesund und haben mit dem Ueberstehen der Einderpest auch die Anlage f�r dieselbe eingeb�sst.
Beim Pusstenvieh soll manchmal im quot;Verlaufe der Rinderpest ein schuppiger und pustul�ser Ausschlag auf der Haut entstehen, dem man eine kritische Bedeutung zuschreibt. quot;Wir haben denselben nicht beobachtet.
Die Sektionserscheinun gen sind charakteristisch. Die innern Augenwinkel sind durch Schleim borken ver�unreinigt, desgleichen die Nase. Der Cadaver ist mager,
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die Haare sind struppig. Das Hintertheil ist mit fl�ssigem Koth besudelt, der Mastdarm h�ufig vorgedr�ngt.
Das Blut ist dunkel, schmierig und nicht geronnen; nur ausnahmsweise enth�lt das Herz ein dunkles, -weiches Coagulum. Bei manchen Cadavern finden sich bald da, bald dort, auch ziemlich allgemein Blutdurchsclrwitzungen. Das Fleisch ist welk. Wesentlich sind die Erscheinungen im Yerdauungsapparat. Ausser den fr�her genannten L�sionen auf der Schleimhaut des Maules finden wir Folgendes:
Das Lab und gr�ssere und kleinere Darmpartien erscheinen bei �usserlicher Besichtigung ger�thet. Diese JElothung hat ihren Grund in dem Zustande der Schleim�haut. In dieser sind die Blutgef�ase injizirt; sie ist an�geschwollen, und auf ihr ist viel Schleim gelagert. An einzelnen Stellen ist die Oberhaut abgestossen, auf an�dern liegen mehr oder weniger erweichte Schorfe, bald fester, bald lockerer mit dem Gewebe verbunden. Da�neben finden sich kleinere und gr�ssere Geschw�rchen, das eine Mal in zusammenh�ngenden Fl�chen, das andere Mal kleinere, in die Tiefe dringende L�chelchen bildend. Viele Dr�sen, insbesondere die Peier'schen Follikel, ragen aufgeschwollen hervor.
Diesen Zustand zeigt konstant die Schleimhaut im Lab, sowohl an den Bl�ttern, als zwischen denselben, und am st�rksten in der N�he des Pf�rtners. Im D�nn�darm fehlt dasselbe Seklionsergebniss nie; aber es ist nicht einer bestimmten Darmpartie eigen, sondern bald mehr im Zw�lffingerdarm, bald in andern Abtheilungen ausgebildet.
Die st�rkste Bedeckung zeigen hier die Peier'schen Dr�senhaufen. Unter dem Gerinnsel scheinen sie sieb-
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artig durchl�chert. Die Oeffnungen ergiessen auf Druck cylindrisches Gerinnsel oder eitrige Fl�ssigkeit. Auch im Dickdarm kann jede Stelle der Schleimhaut den be�schriebenen �hnliche Ver�nderungen zeigen, weit ver�breitet oder nur auf begr�nzte Stellen konzentrirt.
Die Leber ist in der Eegel missfarbig, die Gallenblase stark ausgedehnt, mit einer grossen Menge Galle gef�llt.
In den Athmungsorganen ist die Schleimhaut der Nase zu unterst in der Eegel mit Borken belegt, blau-roth, geschwollen, und sie zeigt hie und da Blutflecken. Die Lungen sind entweder gesund oder einzelne Partien derselben mit Blut �berf�llt, auch wohl entz�ndet. In der Regel enthalten die Luftr�hre und die Bronchien schaumigen Schleim. In diesen Organen und im Kehl�kopf sind Extravasate und plastischer Gerinnselbeschlag kein seltener Befund.
Den im Yerdauungsapparat beschriebenen �hnliche Erscheinungen und Ver�nderungen werden auch in den Harnwerkzeugen beobachtet und sollen insbesondere bei K�hen, die abortirt haben, in der Geb�rmutter yorkommen.
Wir konnten hier�ber nichf selbst beobachten, da e�mmtliche St�cke, die wir sezirten, Ochsen waren.
Das Wesen der Krankheit ist � wie bei noch so mancher wichtiger Krankheit � nicht vollst�ndig auf�gekl�rt. Wir machen uns von den bez�glichen patholo�gischen Vorg�ngen folgende Vorstellung:
Durch die Einwirkung des Contagiums findet eine spezifische Blutentmischung statt. Diese f�hrt zu St��rungen in der Nerventh�tigkeit und der Ern�hrung. Unter den Erscheinungen eines torpiden Fiebers werden die Schleimh�ute � vorz�glich diejenigen des Verdauungs�kanals � mit Blut �berf�llt, und es bilden sich Aus-
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scbwitzungen sowohl in das Gewebe der Mucosa, als auch auf die Oberfl�che derselben. Letztere mischen sich mit dem Inhalte des Darmrohres oder vertrocknen zu Krusten (Plaquen), erstere erweichen und brechen an die Oberfl�che unter Bildung von charakteristischen Ge�schw�rchen.
30�94 0/o der Patienten erliegen der Krankheit. Die Durchseuchenden sind wieder geheilt, sobald die spezifischen Fermente des Blutes ausgeschieden oder zer�st�rt und die Krankheitsprodukte auf den Schleimh�uten abgel�st und die erzeugten wunden und geschw�rigen Stellen vernarbt sind.
quot;Wollen wir die Kinderpest mit �hnlichen Krankheiten zusammenstellen, so w�ssten wir dieselbe nicht besser einzureihen, als � wie dies in neuerer Zeit von meh�reren Autoren geschehen ist � bei den Typhen.
lieben dem iSfervenfieber und dor Cholera des Menschen und dem Pferdetyphus w�rde sie als
Typhus boum contagiosus figuriren.
IV. Tilgungs- und Verh�tungsmassregeln.
Oesterreich ist best�ndig mit der Einschleppung der Rinderpest bedroht. Die L�nder, welche an Russland, die Moldau und Wallachei, zum Theil auch diejenigen, welche an Serbien und Bosnien grenzen, leiden h�ufig von Invasionen dieser Seuche aus genannten L�ndern. Dieselbe hat in den �sterreichischen Staaten schon enorme Verluste veranlasstund die kaiserliche Regierung genothigt, einestheils best�ndige Sicherungsmassregela gegen die Einschleppungsgefahr zu verordnen und andern Theils die Mittel zur Tilgung der Seuche, sobald dieselbe ein-
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mal eingeschleppt ist, genau festzusetzen. Diese s�mmt-lichen Bestimmungen sind enthalten in den im Jahre 1859 vom �sterreichischen Ministerium des Innern er�lassenen �Vorschriftenquot;, Dieselben haben sich in der Hauptsache als zweckm�ssig erwiesen und waren auch bei der letzten Seuche f�r die Beh�rden massgebend. Die Umgehung dieser Vorschriften oder mangelhafte Voll�ziehung derselben erm�glichte die Weiterverbreitung der Seuche, w�hrend ihrer strengen Handhabung die Tilgung �berall auf dem Fusse folgte.
I. Die best�ndigen Sicherheitsmassregeln gegen die Einschleppungsgefahr beziehen sich auf den Grenzrerkehr mit Russland, der Moldau und Wallachei, sowie auf die Ueberwachung der Viehtriebe und Viehm�rkte.
1.nbsp; nbsp; Alles aus den genannten L�ndern in die �ster�reichischen Staaten einzuf�hrende Vieh muss � selbst bei Zeiten, wo von dem Herrschen der Rinderpest durch�aus nichts verlautet � an der Grenze Quarantaine halten, deren Dauer je nach der Gefahr sich von wenigen bis 2U 21 Tagen erstreckt.
2.nbsp; nbsp; Rinderh�ute d�rfen nur vollst�ndig ausgetrocknet, H�rner und Klauen nur nach 12st�ndigem Einbeizen mit Salzwasser, geschmolzenes Unschlitt nur in F�ssern die Grenze passiren; rohes Fleisch und ungeschmolzener Talg werden zur�ckgewiesen.
3.nbsp; nbsp; Viehheerden, welche die Quarantaine gehalten haben, d�rfen, mit dem Quarantainczeichen und besondern P�ssen versehen, nur auf bestimmten Triebstrassen und Eisenbahnen im Lande transportirt werden. Sie werden von Zeit zu Zeit einer thier�rztlichen Untersuchung unterworfen.
4.nbsp; nbsp; Auf den Viehm�rkten wird dem fraglichen Vieh ein abseits gelegener besonderer Ort angewiesen. Es
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wird Vorsorge getroffen, dass es weder auf der Strasse, noch in den Stallungen oder auf Weiden mit einheimi�schem Vieh in Ber�hrung komme.
11. Die Tilgungsmassregeln und diejenigen, welche angewendet werden, um die Seuchenausbreitung zu verh�ten, sind bei einem Ausbruch der Seuche in den �sterreichischen Staaten folgende:
1.nbsp; nbsp; �Da sichergestellt ist, dass die Einderpest eine weite Ausbreitung nicht erlangen wird, wenn anders die gegen die Verbreitung der Ansteckung erlassenen gesetz�lichen Vorschriften genau befolgt werdenquot;, so sind die Ortsvorst�nde �daf�r verantwortlich, wenn aus Unwissen�heit oder Saumseligkeit diese Landplage in ihrem Bezirke quot;Wurzel fasst und den benachbarten Orten und Gegenden daraus Nachtheil erw�chstquot;.
2.nbsp; nbsp; Bei strenger Bestrafung hat der Ortsvorsteher von dem Vorkommen eines Einderpestfalles sofort seinem Bezirksamte, resp. Stuhlrichter, Anzeige zu machen; gleichzeitig aber den Ortseinwohnern zur Kenntniss zu bringen und den Viehbesitzern einzusch�rfen, ihre Stal�lungen gegen Jedermann verschlossen zu halten und die Wartung der Thiere nur einer Person anzuvertrauen, die sich vor dem Verkehr mit den �brigen Ortsbewohnern, insbesondere mit Personen, auf deren Liegenschaften Thiere erkrankt sind, zu h�ten hat.
3.nbsp; nbsp; Der Bezirksvorstand zieht einen sachkundigen Arzt oder Thierarzt zu. Diese Commission erhebt im Seuchenorte alle auf die Einschleppung bez�glichen Mo�mente. Sie sucht sich d'idurch �ber die Existenz der Kinderpest Gewissheit zu verschaffen. Ergiebt sich aus den ersten Erhebungen mit einiger Wahrscheinlichkeit das Vorhandensein der Rinderpest, so wird durch die
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Commission vor Allem ein Verzeichniss des gesammten Viehstandes der Ortschaft, von Stall zu Stall, resp. von Weide zu Weide, aufgenommen. Dabei wer�den die Lokalit�ten, in welchen verd�chtige St�cke getroffen werden, genau notirt. Zuletzt werden die kranken Thiere untersucht und verschafft man sich durch genaue Erhebung der Symptome, insbesondere durch die Sektion eines Cadavers, �ber die Natur der Krankheit Gewissheit.
4. Ist das Yorhandensein der Rinderpest konstatirt, so wird der-Sachverhalt sofort in der ganzen Gemeinde publizirt. Den Einwohnern des verseuchten Ortes wer�den die n�thigen Belehrungen �ber die B�sartigkeit und Contagiositat der Krankheit ertheili. Dieselben werden bekannt gemacht mit den Wegen, auf denen sich die Krankheit ausbreitet, und den Mitteln, durch welche ihr Vieh vor Ansteckung bewahrt werden kann, sowie mit den Strafen, welche auf Yerheimlichung und Verschlep�pung gesetzr. sind.
Das kranke Vieh wird abgesperrt, das gesunde von demselben getrennt und gleichfalls abgesperrt. Jedes Haus, in welchem ein Fall von Rinderpest vorgekommen, wird durch ein auffallendes Zeichen als Seuchenort kennt�lich gemacht, und den Einwohnern desselben wird der Verkehr mit andern Viehbesitzern oder W�rtern unter�sagt und n�thigenfalls durch Gensdarmerie oder Milit�r verhindert, so lange bis St�lle, Ger�thschaften und die Kleidungsst�cke der Einwohner vorschriftsgein�ss ge�reinigt sind.
Die Ortschaft wird v�llig abgesperrt und an den Eing�ngen werden Warnungstafeln angebracht, in welchen das Herrschen der Rinderpest bekannt gegeben wird.
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In Seuchenorton und deren Umgebung darf nur mit Pferden gefahren werden. Die Eing�nge der Ortschaften #9632;werden mit zuverl�ssigen W�chtern oder Milit�rpoaten besetzt. Diese verwehren den Ein- und Ausgang allem Eindvieh, sowie solchen Stoffen, die Tr�ger des Conta-giums sein k�nnen, und weisen auch Menschen zur�ck, welche mit Vieh oder von solchen abstammenden Stoffen Handel treiben. Der Verkehr der Bewohner eines ver�seuchten Ortes mit der Umgebung wird f�r die Seuchen�dauer eingestellt, und es ist speziell verboten der Besuch von Kirchen, Schule und Vergn�gungsorten der Nach�barschaft, sowie das F�hren von Getreide in benachbarte M�hlen. Auf einen Umkreis von drei Stunden ist das Abhalten von Viehm�rkten, der An- und Verkauf von Hornvieh, der Verkauf von Fleisch, Milch u. dgl., sowie die Uebersiedlung der Einwohner mit ihrem Vieh ver�boten.
Die Cadaver gefallener Thiere werden unter besondern Vorsichtsmassregeln auf einem abgeschlossenen Wasen-platz verscharrt, ebenso die Abfalle, Blut, Exkremente etc. Die H�ute d�rfen abgeledert werden, aber erst nachdem sie 24 Stunden in Kalklauge gelegen, getrocknet und den D�mpfen der schwefeligen S�ure ausgesetzt waren, in Handel kommen. H�rner und Klauen werden 12 Stunden in Salzwasser gelegt, abgewaschen und kommen getrocknet in den Handel.
S�mmtliches Vieh muss so lange in den St�llen ver�sperrt bleiben, als die Seuche herrscht. Der Verschluss der Stallungen soll derart sein, dass Hunde, Katzen, Hausgefl�gel u. dgl. nicht durchschl�pfen k�nnen. Frei umhergehende Hunde werden eingefangen und einge�sperrt oder angebunden, herrenlose m�ssen get�dtet werden.
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Die geleerten St�lle, in welchen kranke Thiere ge�standen, m�ssen nach speziellen und zweckentsprechen�den Vorschriften gereinigt werden.
Die �rztliche Behandlung der an der Seuche leiden�den Thiere wird nur dann gestattet, wenn in Folge des zu starken Umsichgreifens der Seuche die T�dtung der kranken nicht mehr thunlich ist und statt dessen sogen. Contumazst�lle (siehe unten bei Fr. 7) errichtet werden.
Die Metzger werden einer besondern Aufsicht unter�stellt. Um Verheimlichung und Verschleppung unm�glich zu machen, hat die Seuchenkommission von Zeit zu Zeit den Anfangs aufgenommenen Viehetat zu verifiziren.
5. quot;Wenn die Seuche zur Zeit, da sie zur Kenut-niss der Beh�rden gelangt, noch keine sehr grosse Aus�breitung erreicht hat, so findet die Tilgung derselben durch Anwendung der Keule statt, d. h. die s�mmt-lichen kranken Thiere und alles gesunde Rindvieh, das mit solchen in mittel- oder unmittelbare Ber�hrung ge�kommen ist, wird todtgeschlagen.
Die Cadaver von kranken Thieren werden verscharrt, ^ur Haut, H�rner und Fett k�nnen benutzt werden, so�fern sie auf die oben bezaichnete quot;Weise behandelt wurden.
Das noch gesunde Vieh, welches get�dtet wird, darf im Seucheuort geschlachtet und ausgewogen werden.
1st die Zahl der zu vertilgenden Thiere im Verh�lt-niss zum Fleischkonsum des Seuchenort gross, so k�nnen solche gesunde, aber doch vermuthlich infizirte Thiere auch an benachbarte oder sogar entfernte gr�ssere Orte zur Schlachtbank geliefert werden. Dieses muss aber unter beaondern Vorsichls- und Garantiemassregeln ge�schehen. Die Eisenbahnen und Schiff'fahrt bilden sehr geeignete Transportmittel f�r solche Thiere; nur in ge-
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ringe Entfernung d�rfen auch entlegene Wege benutzt werden.
6.nbsp; nbsp; Die behufs Tilgung der Seuche gekeul-ten Thiere werden den betreffenden Eigen-th�mern folgendermassen aus dem Staats�schatz verg�tet:
a.nbsp; Die behufs Konstatirung der Krankheit geschlach�teten Thiere zum vollen Schatzungswerthe.
b.nbsp; Die kranken, bei denen die Kraukheit erst im Be�ginne ist, zu 2/3 des Schatzungswerthes.
c.nbsp; nbsp;Die pestkranken Rinder, welche sich in einem so vorger�ckten Stadium der Krankheit befinden, dass ihr baldiges Ende zu erwarten steht, mit '/s des quot;Werthes.
Die Sch�tzung findet durch eine aus zwei Viehken�nern jeder Gemeinde gew�hlte Commission statt.
Verheimlichung oder Verschleppung der Seuche hebt das Recht auf Entsch�digung auf.
7.nbsp; nbsp; nbsp;Bei starker Verbreitung der Rinderpest schon zur Zeit ihrer Konstatirung werden Contumazst�lle errichtet. In denselben l�sst man kranke Thiere behan�deln, resp. durchseuchen. Die gr�sste Schwierigkeit be�steht jedoch darin, dass jede Kommunikation der Thiere, ihrer W�rter, Thier�rate etc. mit den �brigen Bewoh�nern der Gegend, sowohl mittelbar als unmittelbar ver�h�tet werden muss. Durch den leichten Transport ver�d�chtiger und infizirter Thiere mittelst Eisenbahnen in die Schlachth�user gr�sserer St�dte wird die Nothwendig-keit von Contumazf�llen seltener.
8.nbsp; nbsp; nbsp;Bei Verbreitung der Rinderpest �ber einen aus�gedehnteren Landstrich wird derselbe behufs strengerer
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Controllirung in Seuchenbezirke getheilt und jedem der�selben eine besondere Seuchenkommission vorgesetzt.
9.nbsp; nbsp; Die Seuchenkommissionen verf�gen zur Durch�f�hrung der Tilgungs- und Sperrmassregeln jederzeit �ber die nothwendige Milit�rmacht und Gensdarmerie. Sie haben eine betr�chtliche Strafkompetenz.
10.nbsp; nbsp; In den Nachbargemeinden eines Seuchenortes wird der Ausbruch der Rinderpest publizirt und m�ssen die Yiehbesitzer. mit der B�sartigkeit und Ansteckungs�f�higkeit bekannt gemacht, sowie an die Strafbestimmun�gen bei Yerschleppung eindringlich gemahnt werden. Kommen noch einzelne Personen aus dem Seuchenorte zur�ck, oder ist f�r solche ein unvermeidlicher Verkehr mit jenen zu gestatten, so m�ssen dieselben bei der R�ckkehr Schuhe und Kleider wechseln, H�nde und Ge�sicht waschen und d�rfen nicht mit Vieh oder Viehhirten etc. in Ber�hrung kommen.
11.nbsp; nbsp; Den Beh�rden der Nachbarbezirke und n�chst�gelegenen L�nder wird vom Ausbruch und Verlauf der Seuche jeweilen Kenntniss gegeben. Bei gr�sserer Ver�breitung der Krankheit ist der Bezirk, auch wohl daa Land, abzusperren, in gleicher Weise wie oben von der Gemeinde gesagt ist.
12.nbsp; nbsp; Beim Ausbruch der Krankheit auf der Weide, namentlich auf ausgedehnten Pussten, werden den Loka�lit�tsverh�ltnissen entsprechende Massregeln angewendet.
13.nbsp; nbsp; Die Eisenbahnverwaltungen sind verpflichtet, die Waggons, in denen Rindvieh transportirt wird, daa aus einer Seuchengegend oder aus verd�chtigen L�ndern kommt, nach dem jedesmaligen Gebrauche nach einer besondern Vorschrift zu reinigen. Die W�gen m�ssen ohne Unterschied der Eigenthumabahn nach stattgefun-
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dener Ausladung von Futterstoffen, Exkrementen etc. gereiniget und diese m�ssen verbrannt oder verscharrt werden; darauf sollen die quot;W�gen mit Lauge gut aus�gewaschen, mit Chlorkalk behandelt und wieder ausge�l�ftet werden, ehe sie ferner zum Viehtransport verwen�det werden d�rfen. Aehnlich behandelt man die Auf-und Abladedrampen. Diese Reinigungen werden durch amtliche Thier�rzte �berwacht.
Sobald das Kommando �ber den Verkehr auf dem adriatischen Meere zu Triest Kenntniss von der Aus�breitung der Seuche an der dalmatischen K�ste hatte, wurde der Verkehr mit Rindvieh und frischen Abf�llen von solchem auf den benannten Gew�ssern untersagt und die s�mmtlichen K�stenl�nder von der durch Umgehung dieses Verbotes ihnen drohenden Gefahr in Kenntniss ge�setzt. Wir haben uns durch eigene Anschauung �ber�zeugt, dass in Illirien die �sterreichischen Vorschriften zur Tilgung und Eingrenzung der Seuche streng voll�zogen werden.
In Rom scheint die Sanit�tskommission Anfangs nicht mit dem rechten Ernste eingeschritten zu sein. Es trat die Handelskammer ins Mittel. Durch eine freie Ver�einigung mit den grossen G�terbesitzern in dem durch eine im h�chsten Grade vernachl�ssigte Cultur ausgezeich�neten Agro Romano wurden Mittel herbeigeschafft zur Gr�ndung einer Versuchs-Impfanstalt, und behufs Til�gung der Seuche strengere Vorkehrungen eingeleitet.
Das Ergebniss der Impfversuche war ein negatives f�r die Uebertragung der Krankheit auf Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen. Einmal bildeten sich an der Impf�stelle einer Ziege Pusteln, deren Inhalt, auf Rindvieh und B�ffel zur�ckgeimpft, die Krankheit wieder erzeugte.
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Die Handelskammer Hess in einigen Orten durch Anwen�dung der Keule bei gesunden und verd�chtigen Thieren die Seuche tilgen; anderw�rts, z. B. in Campo di Merlo, wo vollst�ndige Absperrung auf der Weide m�glich war, wurden nur kranke Thiere get�dtet. Die Cadaver wur�den mit Haut und Haaren verscharrt. Das Abledern und Seziren war verboten, somit auch Verwendung irgend eines Theiles von Cadavern.
Im K�nigreich Italien scheinen die hostilen Zust�nde im ehemaligen K�nigreich Neapel die durchgreifende An�wendung der geeigneten Polizeimassregeln gehemmt und die weitere Verbreitung der Seuche erm�glicht zu haben. Sonst wandten die Provinzialregierungen den n�thigen Ernst an.
Es liegt z. B. vor uns das zweckm�ssige Dekret, welches schon am 14. Januar beim Bekanntwerden der Seucheneinschleppung zu Manfredonia in Neapel erlassen wurde. Die strenge Vollziehung desselben h�tte unzwei�felhaft die grosse Ausbreitung der Seuche nicht gestattet, wenn nicht anderweitige Einschleppungen stattgefunden h�tten.
Ueberall ordneten die Provinzialregierungen Mass�regeln an ganz im Geiste der weitl�ufiger dargelegten �sterreichischen Vorschriften:
Versperrung der Einfuhr von Rindvieh oder Ab�fallen von solchen aus andern Staaten, in denen die Seuche herrschte, z. B. Rom, Dalmatien; Verwenden sachkundiger Experten zur Constatirung der Krank�heit; T�dtung und Verscharren oder Verbrennen (z. B. in Nocera) der kranken Thiere; Absperrung und allm�lig T�dtung der verd�chtigen; Verschlies-seu der St�lle, selbst gegen den Eintritt kleinerer
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Thiere; Desinfektion der St�lle, Ger�thschaften und Kleider; Absperrung der Ortschaften; Viehsperre gegen verseuchte Distrikte; Belehrung des Volkes � das Alles kam zur Anwendung und hatte da, wo die Verh�ltnisse Vollziehung der amtlichen An�ordnungen gastatteten, wie z. B. in der Provinz An-cona, die Tilgung der Seuche zur Folge, ohne dass dieselbe grossen Schaden zu stiften vermochte.
V. Unsere Aufgabe.
Seit der grossen V�lkerwanderung im IV. Jahrhun�dert, da die Rinderpest im Gefolge der barbarischen Horden, welche aus dem Innern Asiens hervorbrachen, sich �ber Illirien und Oberitalien ausbreitete und lbis Prankreich und Belgien vordrang, ist diese Seuche hun�dert Mal der Schrecken Europas gewesen. Sie hat wie�derholt uns�gliche Noth unter die ge�ngstigten V�ltJ' gebracht, und jede sorgf�ltige Regierung richtet ihfe� aufmerksamen Blick auf die Bewegung dieser Lanctquot;' kalamit�t.
Die Schweiz hat an die 50 Millionen Rinder, welef; Europa einzig im XVIII. Jahrhundert durch die Rind^ pest verloren haben soll, einen nicht geringen Tribut %r zahlt. Die Seuche richtete unter den schweizerisch Heerden ihre Verheerungen an w�hrend der grossen 1 ^i-zootie, welche von 1711 �1716 Europa durchzog; dass-gleichen, als sie von 1728�1739 Italien, Prankreich und Deutschland heimsuchte; sie zog 1744 und 1745 durch einen Theil der westlichen Schweiz, Basel, Aargau, So-lothurn, Bern etc., und 1798�1801 wurde sie aus dem Grossherzogthum Baden eingeschleppt.
Im gegenw�rtigen Jahrhundert wurde die Schweiz
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nui; einmal ernstlioh bedtoht. Anno 1812 und 1813, nach dem Ruckzug der. franz�sischen Armeen aus Rusa-land, folgte den nachdringenden verb�ndeten M�chten mit ihren Trieben Steppenvieh auch die Rinderpest. Die Schweiz war auf dem Punkte, zu den �brigen schweren Folgen des Aufgebens der Neutralit�t auch die Schrecken der Terheerungen der Rinderpest zu ernten. Eingeschleppt durch podolische Ochsen, brach die Krankheit in den Kan�tonen Aargau (besonders zu Gr�slikon), Z�rich und Zug aus. Der energischen Anwendung der Keule und den Sperr�massregeln verdanken wir die schnelle Tilgung der Seuche. Seit Jahrhunderten sind die verschiedensten Heil�versuche gemacht worden, ohne dass man zu irgend einem praktisch n�tzlichen Resultate gekommen w�re. Im Gegen-theil hat die Hoffnung auf Heilmittel und das Anpreisen on solchen da, wo ob den Erwartungen eines g�nstigen . jsultates der Kur die Tilgungs- und Sperrmassregeln . machl�ssigt wurden, grossen Schaden angerichtet. Wir haben aus diesen Gr�nden in unserm Berichte die neuerdings in Neapel, Rom, Illirien, Ungarn etc. achtlos angestellten Yersuche mit Kurmethoden und ! ieilmitteln nicht erw�hnt.
rr; Wenn die Schweiz eine Invasion zu f�rchten hat, raquo;laquo;- commt dieselbe von Osten her, durch Bayern, Tyrol odfev die Lombardei. Da aber sowohl in diesen L�ndern, als auch in den unmittelbar hinter ihnen liegenden �ster�reichischen Staaten die gr�sste Vorsorge getroffen wird, die Einschleppung der Seuche zu verh�ten und dieselbe beim Erscheinen zu tilgen, so liegt f�r unser Vaterland keine Gefahr nahe.
Die Gefahr der Einachleppung durch Krieg wird im Falle der Noth abgewendet durch die ernstliche Yertheidigung umserer Landesgrenze.
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Es bleibt somit noch zu ber�cksichtigen die Ein�schleppung durch den Eisenbahnverkehr. Die Eisenbahnen k�nnen durch den Transport infizirten Viehes in oder durch unser Land die Seuche verbreiten.
Es wird daher nothwendig, den Transport von Vieh aus L�ndern, welche der Seuche verd�chtig sind, be�sonders zu �berwachen. Nie sollte Steppenvieh auf den schweizerischen Eisenbahnen transportirt werden d�rfen, ohne dass dem Eintritt in's Land eine Quarantaine von 10�14 Tagen und nachherige Untersuchung durch Sach�kundige vorausgegangen w�re.
� Sollten besondere Verh�ltnisse den Transit nicht an�gehaltenen Viehes n�thig machen, so m�ssten sichernde Vorkehrungen getroffen werden, welche die mittel- und unmittelbare Ber�hrung jener Thiere mit hiesigen Men�schen und Thieren verhindern; �berdem m�ssten jeder Waggon, jede Rampe und alle Ger�thschaften, Avelche f�r jenes transitirende Vieh verwendet wur�den, unmittelbar nach jedem Gebrauche sicher des-infizirt werden.
Sollte die Seuche einmal in unser Land eingeschleppt werden, so w�rde dieselbe � wir zweifeln daran keinon Augenblick � mittelst strenger Durchf�hrung der iim �Konkordat, betreffend gemeinschaftliche polizeiliche Mas s-regeln gegen Viehseuchenquot;, vorgeschriebenen Massregeln rasch getilgt werden k�nnen.
Eine sofortige und daher m�glichst wenig verheerende Seuchentilgung setzt voraus:
1)nbsp; dass die Krankheit sofort erkannt werde, somit das Vorhandensein t�chtiger Thier�rzte;
2)nbsp; dass die Beh�rden Einsicht, guten quot;Willen und Autorit�t besitzen;
3)nbsp; dass das Volk die seine Interessen bedrohende
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Gefahr einsehe, jeder Einzelne die zur Abwendung derselben anzuwendenden Massregeln kenne und vollziehen helfe und selber die gegen Verschlep�pung der Krankheit m�gliche Vorsicht anwende.
Die bei verheerenden Viehseuchen so auffallend her�vortretende Wichtigheit t � c h t i g e r T h i e r � r z t e f�hrt zu dem gerechtfertigten Wunsche, class es diesfalls bei uns vor der hereinbrechenden Gefahr mancherorts besser w�rde.
Die leider bis jetzt erfolglos angestrebte Centralisation der thier�rztlichen Examen w�re zur Hebung der Bildung dieses Standes von grosser Bedeutung. Aber den gr�ssten Nutzen m�sste eine gemeinschaftliche, mit den n�thigen Mitteln ausgestattete schweizerische Veterin�r�schule stiften. M�chten die eidgen�ssischen Beh�rden in ihrem r�hmlichen Streben nach Hebung und Ver�mehrung der h�hern Bildungsanstalten diesen f�r unsern Nationalreichthum so hochwichtigen Zweig der Wissen�schaft nicht vergessen!
Eine grosse Erleichterung bei der Seuchentilgung bietet ein gebildetes Volk, und es ist im gegebenen Falle die Belehrung der Einwohnerschaft �ber die Gefahr der Krankheit, die B�sartigkeit derselben, die Mittel zur Verh�tung der Ausbreitung und Tilgung der Seuche ein sehr wichtiger Faktor.
Ferner ist nothwendig, dass der Viehbesitzer wisse, es werde ihm der durch die Seuche verursachteSchaden verg�tet, in so weit er im all gem ei neu Interesse durch die durchgef�hrten Tilgungsmassregeln entstanden. Auf diese Weise verhindert man am sichersten ,die oft so folgewichtigen Verheimlichungen.
Es d�rfte auch nicht iiiin�thig sein, die Kantons�regierungen an die vorsorglichen Bestimmungen des sect;. 13 des angef�hrten Konkordates zu erinnern.
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Zur dauernd wirksamen Bekampfong der Yiehseuchen reichen aber in unsern Tagen dje besten Massregeln eines Landes nicht mein- aus. Die Verschleppung der conta-gi�sen Krankheiten in weite Entfernung ist bei den heu�tigen Verkehrsmitteln nur zu leicht m�glich. Die. ver�schiedenen Staaten werden durch die Verh�ltnisse ger zwungen werden, �bereinstimmend zu handeln. Jede Verkehrshemmung widerstreitet den Interessen Aller. Sobald aber einmal die Seuchenbek�mpamp;ng �berall nach �bereinstimmenden Grunds�tzen stattf�nde, m�ssten die zwischen den einzelnen Staaten oft-durch blinden L�rm oder �bertriebene Furcht diktirten Sperrplackereien schwinden.
quot;Wir begr�ssen daher die von England aus angeregte Idee eines internationalen thier�rztlichen Congresses, der sich am 14. Juli dieses Jahres in Hamburg versammelt und sich die Aufgabe gestellt hat, die allgemein richtigen Grunds�tze festzustellen, welche den s�mmtlichen euro�p�ischen Staaten beim Erlagii, und der Durchf�hrung von Seuchenverordnungen empfohlen werden sollen. Hoffen wir, dass der Congress sein Ziel erfolgreich anstrebe, und unterst�tzen wir seine Hoffnungen nach Kr�ften!
Indem wir hiemit die uns vom hohen Bundesr^the �bertragene Aufgabe als erledigt betrachten und; um nachsichtige Beurtheilungen nachsuchen, haben wir die Ehre, mit vollkommenster Hochachtung und Ergebenhgij; zu zeichnen
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Z�rich, den 18. Juni 1863.
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R. Zangger. Gius. Paganini.
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