Appellation Instrumenta, An die Römische Keyserliche, auch zu Hungern vnd Böheim Königliche Mayestat, an Churfürsten, Fürsten vnd gesampte Stände des Reichs. Der Ehrwürdigen vnd Wolgeborne[n] Herrn, Georgen von Sein, Graffen zu Wittigenstein, Herrn zu Homburg, Thumbprobste[n] zu Cölln, jetziger zeit Dechanats Statthalters, der Hohenstiffts Strassburg, &c. Herrn Herman Adolffen Graffen zu Solms, Herrn zu Müntzenberg vnnd Sonnenwald, &c. Herrn Johansen Freyherrn zu Winnenberg vnd Beyhelstein, &c. Vnnd Herrn Ernsten, Graffen vnd Herrn zu Manssfeld, &c. der Ertz vnd Hoher Stiffter Cölln, Trier, Würtzburg vnd Strasssburg, respectiue Thumbherrn, &c. Von einem Keyserlichen per subt. ob reptionem, vnd auff bösen bericht aussbrachten Mandato, so an das Münster in der Statt Strassburg, ohne vorwissen eines Ersamen Rhats, angeschlagen worden. Sampt angehencktem bericht, wie solche Appellation Instrumenta dem Ertzbischoffen vnd Churfürsten zu Meintz, als des Reichs per Germaniam, Ertzcantzlern, vnd folgendes der Churfürstlichen Pfaltz Administratori vnd Tutori, durch einen Keyserlichen Notarium ist insinuiert worden, darbey denn am ende das vbel aussbrachte Mandat, als auch obgenandter vier Graffen, vnd Herrn. Verantwortung, vnd Entschuldigungsschreiben, an höchstermelte Key. May. zu befinden ist.